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Untere Jagd- und Fischereibehörde

Bachenprämie 2024/25

 

Auch für das Jagdjahr 2024/2025 wird eine Bachenprämie sowie eine Abgabeprämie in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.

Für jedes dort erlegte weibliche Stück SW der AK 1 und 2 können 100 Euro beantragt werden. 

 

Die Stücke müssen in Jagdbezirken erlegt worden sein, die am Tage der Erlegung in den von ASP betroffenen Landkreisen gelegen sind (auch Jagdbezirke ohne Restriktionszonen). Ausgenommen sind: Kerngebiete, weiße Zonen, ASP Schutzkorridor, Hochrisikokorridor. Hier gelten die Aufwandsentschädigungen des MSGIV.

Der Antrag ist spätestens bis zum 30. April 2025 bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.

 

Unter dem Punkt „Jäger/Jägerinnen“ können die Erlasse für die Prämien angesehen und die Antragsformulare heruntergeladen werden. Ebenso ist eine aktuelle Übersicht über die entsprechenden Aufwandsentschädigungen hinterlegt.


Aktuelles zum Fischereiwesen

Nächste Anglerprüfung am 30. November 2024. Jetzt anmelden!

 

 

Petri heil in OSL: mehr als 31 Gewässer laden zum Angeln ein

 


Jagdscheinverlängerung 2024

 

 Jagdscheinverlängerungen können ab Februar 2024 zu den bekannten Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr) durchgeführt werden.

 

 Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung telefonisch an 03541 870-3492 oder per E-Mail an .

 

 Bei der Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültige Versicherungsbestätigung einer ausreichend gedeckten Jagdhaftpflichtversicherung für den gewünschten Verlängerungszeitraum

  • sollten alle Felder für die Verlängerung des Jagdscheines belegt sein, also ein neues Dokument ausgestellt werden müssen, ein aktuelles Passbild.

  • Die Bezahlung vorzugsweise mit EC Karte vornehmen.

 

Den entsprechenden Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.


Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde

 

Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde wurde neu gefasst und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Neufassung der Satzung finden Sie hier. Ein entsprechender Antragsvordruck ist unter dem Punkt Anträge/Formulare eingestellt.

 

 

 


 

Anträge/Formulare:

 

 

 

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Jagd- und Fischereibehörde

(Amt für Straßenverkehr und Ordnung)

 

Kreishaus Calau

Joachim-Gottschalk-Straße 36

03205 Calau

 

Telefon 03541 / 870-3492

(Jagd- und Fischereischeine/Jagd- und Fischereiabgabe)

 

Telefon 03541 / 870-3493

(Fischereiwesen)

 

Telefon 03541 / 870-3494

(Jagdwesen)

 

Telefon 03541 / 870-3491

(ASP-Koordination)