Die Schiffsführerscheinprüfungen in der Kategorie E werden 2024 im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 03.05.2024 in Lübbenau/Spreewald oder Lübben stattfinden.
Die genauen Prüfungstermine sowie der Prüfungsort werden den Teilnehmenden nach erfolgter Antragstellung ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin durch das Landesamt für Bauen und Verkehr mitgeteilt.
Mit dem Schiffsführerschein der Kategorie E können Personenkähne mit und ohne Maschinenantrieb sowie Spreewaldkähne mit Maschinenantrieb geführt werden.
Die Anträge für die Schiffsführerscheinprüfung sind bis zum 20.03.2024 beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, Joachim-Gottschalk-Straße 36 in 03205 Calau einzureichen. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises OSL, im Bereich Auto, Verkehr & Landesschifffahrt, unter der Rubrik Bootszulassung zu finden (https://www.osl-online.de/bootszulassung).
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Kategorie E müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen Nachweise der körperlichen und geistigen Tauglichkeit durch Eignungsnachweis des Arbeitsmedizinischen Dienstes, der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie über einen absolvierten Lehrgang für lebensrettende Sofortmaßnahmen. Auch der Nachweis von 100 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (davon 30 % mit Antriebsmaschine bei der Kategorie E mit Motor) zählen dazu.
Die Prüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss des Landesamtes für Bauen und Verkehr und teilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil, welche in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu absolvieren sind. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9 Uhr. Dabei sind für die Theorieprüfung ca. 3 Stunden und für die praktische Prüfung je nach Teilnehmerzahl bis zu 6 Stunden einzuplanen. Im Anschluss erhält der Teilnehmende vom Prüfungsausschuss einen Gebührenbescheid für die Kategorie E mit Motor in Höhe von 280,00 € und für die Kategorie E ohne Motor in Höhe von 230,00 €.
Themenbereiche der Prüfung sind schifffahrtsrechtliche, schifffahrtspolizeiliche und wasserrechtliche Vorschriften für schiffbare Landesgewässer, Verhalten unter besonderen Umständen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Führung des Fahrzeuges, Kenntnisse des Fahrwassers sowie Fahrgast-, Personal- und Schiffssicherheit.
Nach erfolgreicher Prüfung kann der Schiffsführerschein nach Terminvereinbarung beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, gegen eine Gebühr von 60,00 € ausgehändigt werden.
Bei Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung stehen Frau Pöschke oder Frau Mieth unter (03541) 870-3270 / -3271 oder per E-Mail an gern bereit.