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Hilfe zur Erziehung


Kurzinformationen

Ein Sorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.

 

Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen zum Unterhalt junger Menschen nach dem SGB VIII


Rechtsgrundlagen