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Kopflausbefall

Erreger:            

Kopflaus Pediculus humanus capitis

IKZ:

Eine Inkubationszeit im üblichen Sinn existiert nicht. Massenhafte Vermehrung im Kopfhaar nach ca. 3 Wochen

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit mobilen Läusen befallen und nicht adäquat behandelt sind.

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Wiederzulassung nach der sachgerechten Anwendung eines zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittels (siehe weitere Informationen), ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des Haars mit einem Läusekamm, möglich.

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

nein

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

nein

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

Nein

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

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RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter Seite 21

nein

Elternbrief/Information GA OSL:

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