Kopflausbefall
Erreger: |
Kopflaus Pediculus humanus capitis |
IKZ: |
Eine Inkubationszeit im üblichen Sinn existiert nicht. Massenhafte Vermehrung im Kopfhaar nach ca. 3 Wochen |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Ansteckungsfähigkeit ist gegeben, solange die Betroffenen mit mobilen Läusen befallen und nicht adäquat behandelt sind. |
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Wiederzulassung § 34 IfSG: |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Wiederzulassung nach der sachgerechten Anwendung eines zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittels (siehe weitere Informationen), ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des Haars mit einem Läusekamm, möglich.
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Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
nein |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
Nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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RKI-Empfehlungen für die WZ: Erregersteckbrief BZgA: |
weiter Seite 21 nein |
Elternbrief/Information GA OSL: |
weiter |