HIV-Infektion
Erreger: |
Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) |
IKZ: |
Spezifische Antikörper gegen HIV können in der Regel 2 bis 10 Wochen nach erfolgter Infektion erstmalig nachgewiesen werden. |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Jeder Infizierte ist lebenslang potenziell ansteckungsfähig. Die Ansteckungsfähigkeit ist in den ersten Wochen nach der Infektion, bevor sich körpereigene Abwehrstoffe und spezifische Abwehrzellen gebildet haben, besonders hoch. Danach sinkt die Infektiosität in der Regel und nimmt bei fortgeschrittenem Immundefekt und dem Auftreten klinischer Symptome wieder zu. Grundsätzlich korreliert die Ansteckungsfähigkeit mit der Höhe der Viruslast im Blut und anderen Körpersekreten. |
Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ja, nichtnamentlich an RKI |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
nein |
Impfung möglich: |
nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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Erregersteckbrief BZgA: |
nein |
Elternbrief/Information GA OSL: |
nein |