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HIV-Infektion

Erreger:              

Humanes Immundefizienz-Virus (HIV)

IKZ:

Spezifische Antikörper gegen HIV können in der Regel 2 bis 10 Wochen nach erfolgter Infektion erstmalig nachgewiesen werden. 

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Jeder Infizierte ist lebenslang potenziell ansteckungsfähig. Die An­ste­ckungs­fä­hig­keit ist in den ersten Wochen nach der Infektion, bevor sich körpereigene Ab­wehr­stof­fe und spezifische Abwehrzellen gebildet haben, besonders hoch. Da­nach sinkt die Infektiosität in der Regel und nimmt bei fortgeschrittenem Immun­de­fekt und dem Auftreten klinischer Symptome wieder zu. Grundsätzlich kor­re­liert die Ansteckungsfähigkeit mit der Höhe der Viruslast im Blut und anderen Körpersekreten.

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

nein

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ja, nichtnamentlich an RKI

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

nein

Impfung möglich:

nein

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

weiter

Erregersteckbrief BZgA:

nein

Elternbrief/Information GA OSL:

nein