Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster)
Erreger: |
Das Varicella-zoster-Virus (VZV) kann zwei verschiedene klinische Krankheitsbilder verursachen: Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion und Herpes zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung. |
IKZ: |
8-28 Tage, gewöhnlich 14-16 Tage |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
1-2 Tage vor Auftreten des Exanthems bis zum vollständigen Verkrusten aller bläschenförmigen Effloreszenzen (gewöhnlich 5-7 Tage nach Exanthembeginn). Patienten mit Zoster sind vom Auftreten des Exanthems bis zur vollständigen Verkrustung der Bläschen, in der Regel 5 - 7 Tage nach Exanthembeginn, ansteckungsfähig. |
Ausreichende Immunität: |
Eine ausreichende Immunität ist anzunehmen, wenn: • die Person vor 2004 geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist oder • 2 Impfungen gegen Varizellen im Mindestabstand von 4 Wochen belegt werden können (z.B. durch Impfpass) oder • ein Nachweis von positivem VZV-IgG-Antikörpertiter vorliegt oder • eine durchgemachte Windpockenerkrankung ärztlich attestiert wurde. |
Wiederzulassung § 34 IfSG: gilt nur für Windpocken, nicht bei Herpes zoster |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Wiederzulassung eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung, d. h. mit dem vollständigen Verkrusten aller bläschenförmigen Effloreszenzen, möglich.
Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG Eine Wiederzulassung ist für Kontaktpersonen möglich, wenn sie • über eine anzunehmende Immunität (s.o.) zur Zeit der Ansteckungsfähigkeit verfügen oder • im Falle einer fehlenden Immunität 16 Tage (mittlere Inkubationszeit) nach letztem infektionsrelevanten Kontakt in der Wohngemeinschaft der Gemeinschaftseinrichtung ferngeblieben ist.
Ausnahmen durch die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt sind möglich, • wenn mindestens 1 dokumentierte Impfung gegen Windpocken vorliegt und kein Kontakt zu Risikopersonen (ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese, immunkompromittierte Patienten mit fehlender oder unsicherer Varizellenimmunität) in der Einrichtung besteht oder • bei sofortiger Inkubationsimpfung ≤ 5 Tage nach dem Erstkontakt (siehe Empfehlungen zum Kontaktmanagement im RKI-Ratgeber).
Für eine erkrankte Kontaktperson gelten die Wiederzulassungsempfehlungen für Erkrankte/Krankheitsverdächtige (s.o.).
|
Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
ja |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ja |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
ja |
Links: |
|
RKI-Ratgeber: |
|
RKI-Empfehlungen für die WZ: |
weiter Seite 39 |
Erregersteckbrief BZgA: |
|
Elternbrief/Information GA OSL: Impfung Windpocken: Impfung Herpes zoster: |