Multiresistente Erreger (z. B. MRSA, MRGN, VRE)
MRSA = Methicillin resistente Staphylokokkus aureus
Erreger: |
Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Methicillin |
IKZ: |
Bei Intoxikationen mit oral aufgenommenen Staphylokokkentoxinen beträgt die Inkubationszeit wenige Stunden (etwa 2-6 Stunden), bei Infektionen 4-10 Tage. Bei Personen mit einer Besiedlung kann eine endogene Infektion auch Monate nach der initialen Kolonisation entstehen. |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht insbesondere während der Dauer klinisch manifester Symptome. Die Erreger können aber auch von klinisch gesunden Personen mit einer Staphylokokken-Besiedlung übertragen werden. |
Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ist der direkte Nachweis von MRSA in Blut oder in Liquor |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
nein |
Impfung möglich: |
nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
weiter |
Erregersteckbrief BZgA: |
weiter |
Elternbrief/Information GA OSL: |
nein |
MRGN = Multiresistente gramnegative Erreger
Erreger: |
Multiresistente gramnegative Bakterien (MRGN-Bakterien) ist eine Sammelbezeichnung für eine große Gruppe von verschiedenen Bakterien mit zum Teil unterschiedlichen Eigenschaften, die jedoch eines gemeinsam haben: Sie sind resistent, das heißt unempfindlich, gegen häufig eingesetzte Antibiotika. Unterschieden werden Bakterien, die gegen vier (4MRGN) oder gegen drei (3MRGN) bestimmte Gruppen von Antibiotika unempfindlich sind. |
IKZ: |
abhängig von der Bakterienart |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
nicht einheitlich; abhängig von der Bakterienart |
Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
Nachweise von Acinetobacter spp. und Enterobacterales (früher: Enterobacteriaceae) mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase Determinante sind meldepflichtig; die Meldepflicht besteht sowohl bei Infektion als auch bei Kolonisation. Mit dem Begriff Nichtempfindlichkeit wurden die Bewertungen „R“ und „I“ zusammengefasst. |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
nein |
Impfung möglich: |
nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
nein |
Erregersteckbrief BZgA: |
weiter |
Elternbrief/Information GA OSL: |
nein |
VRE = Vancomycinresistente Enterokokken
Erreger:
Allgemeines:
Meldepflicht nach § 6 IfSG: Meldepflicht nach § 7 IfSG: Informationspflicht nach § 34 IfSG: Impfung möglich: Links:
RKI-Ratgeber: BZgA: Elternbrief: |
Von den über 35 Enterokokkenarten haben Enterococcus faecalis und Enterococcus faecium die größte klinische Bedeutung.
Enterokokken sind grampositive Bakterien. Sie gehören zur normalen Darmflora von Mensch und Tier.
Sie gelten als bedingt krankmachend. Unter bestimmten Umständen (z.B. hohes Alter, Immunschwäche, schwere Grundleiden, lange Krankenhausaufenthalte, umfangreiche Gabe von Antibiotika, intensivmedizinische Betreuung, Dauerkatheter) können sie jedoch Wund- und Harnwegsinfektionen, Bauchfellentzündungen, intraabdominelle Abszesse und andere schwere Infektionen, wie Bakteriämien und Endokarditiden, hervorrufen.
Enterokokken sind sehr umweltstabil, d.h. sie können für Tage bis mehrere Monate auf unbelebten Flächen oder Gegenständen nachgewiesen werden. Aus der Literatur ist zudem bekannt, dass besiedelte Personen die Keime drei Monate bis zu zwei Jahren (evtl. sogar länger) ausscheiden können.
nein nein nein nein
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