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Gemäß Eindämmungsverordnung ist die Vermietung von Booten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersagt

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergegangenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, untersagt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bis auf weiteres auch die Vermietung von Booten.

Auch wenn das Bootfahren o. ä. für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV grundlegend zulässig ist, so ist der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden. Darauf weist sowohl das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in seiner Pressemitteilung „Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten“ vom 5. April 2020 als auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ vom
8. April 2020 explizit hin.

Da der Bootsverleih im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vorrangig der touristischen Nutzung zuzuordnen ist und hierbei mit Ansammlungen an beliebten Ausflugsorten, vor Schleusen und/oder Knotenpunkten zu rechnen ist, untersagt der Landkreis den Verleih als präventive Maßnahme. Denn hierbei gilt, wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung betont: „Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserfläche warten müssen, ist das eine Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten ist."

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