Heilpraktikererlaubnis
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt oder Ärztin approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 3 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis.
Erlaubnisverfahren
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt.
Beantragt werden kann:
die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis,
die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen werden benötigt:
Beendigung des 25. Lebensjahres,
erfolgreicher Volks- oder Hauptschulabschluss,
Besitz der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die Berufsausübung,
Unterziehung einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt Potsdam,
Beherrschung der deutschen Sprache.
Ort der Antragstellung
Wenn der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt ist der Antrag bei dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu stellen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
tabellarischer Lebenslauf,
amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf,
Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf, die beinhaltet, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker beeinträchtigen,
Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (das heißt, die achte Schulklasse) abgeschlossen hat.
bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Psychotherapie" das Diplom- oder das Master-Zeugnis, bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Physiotherapie" der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in der Physiotherapie sowie ggf. weitere Qualifikationsnachweise.
Bei der Antragstellung im Gesundheitsamt ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Das Gesundheitsamt prüft den Antrag auf Versagensgründe. Wenn diese nicht vorliegen, wird der vollständige Vorgang auf einem speziellen Formular dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam zugeleitet.
Heilpraktikerüberprüfung
Das Gesundheitsamt Potsdam führt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Allgemeine und beschränkte Heilpraktikerüberprüfung durch.
Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird im Land Brandenburg einheitlich an folgenden Daten durchgeführt:
dritter Mittwoch im Monat März
(Anmeldezeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres)zweiter Mittwoch im Monat Oktober
(Anmeldezeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Rechtsgrundlagen
Heilpraktikergesetz vom 17.02.1039, zuletzt geändert durch Artikel 15 des 8. Euro-Einführungsgesetzes vom 23.10.2001 (BGBl. I, S. 2702 ff.)
Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12 S. 419 ff.)
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung im Gesundheitsamt Potsdam finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamtes Potsdam.
Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist ebenso gebührenpflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier (Flyer) oder unter www.potsdam.de und der Hotline des Gesundheitsamtes Potsdam - Tel.-Nr. 0331 / 289-2359 -3573, -2362, die während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes Potsdam erreichbar ist.
Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt ist Frau König.