Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Verwaltung Altdöbern

Ordnung und Bürgerdienste

Verwaltung Altdöbern
Beglaubigung, Abschrift


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse

  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher

  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente

  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)

  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma

  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt


Rechtsgrundlagen

  • (Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

  • für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR

  • für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63