Sportförderung
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fördert nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie die Sportarbeit auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg.
Gefördert werden die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von lizenzierten Übungsleitern*innen bei der regelmäßigen Anleitung und Betreuung von Sportlern.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
max. 200,- € jährlich für Trainer mit gültiger A/B Lizenz
max. 160,- € jährlich für Trainer mit gültiger C Lizenz
Des Weiteren können Kinder und Jugendliche (bis zu einem Alter von 18 Jahren), die am regelmäßigen Trainingsbetrieb, an regionalen oder überregionalen Sportwettkämpfen teilnehmen, mit bis zu 6,-€ pro minderjährigem Vereinsmitglied und Jahr gefördert werden.
Die Förderung kann zur Deckung von folgenden Kosten verwendet werden:
Startgebühren,
Fahrtkosten,
Nutzungsgebühren (u.a. für Sportanlagen und -geräte)
Schiedsrichter*innen-, Kampfrichter*innen- und unterstützende Personen sowie
sonstige Kosten (u.a. Versicherungen, Porto).
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um die o.g. Zuwendungen zu erhalten sowie nähere Informationen zur Sportförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz können Sie der >> Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz entnehmen.
Anträge und Verwendungsnachweise
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind bis zum 30.04. des laufenden Jahres einzureichen. Für die erhaltenen Zuwendungen müssen entsprechende Verwendungsnachweise bis zum 31.01. des Folgejahres eingereicht werden.
> Antrag: Übungsleiter Förderung und Förderung Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
> Verwendungsnachweis: Projekt 3.1 - Trainings- und Wettkampfkosten
> Verwendungsnachweis: Projekt 3.2 - Übungsleiter mit Lizenz
Neuigkeiten und Aktuelles rund um die vielfältige Welt des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie weitere Informationen zum Kreissportbund finden Sie > HIER
Kontakt Kreissportbund OSL e.V.
Geschäftsstelle
Schloßstraße 11
03205 Calau
Telefon 03541 802370