Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst
Die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch bundes- und landesrechtliche Regelungen vorgesehen ist.
Hier sind auch verkehrsmedizinische Begutachtungen nach der Fahrerlaubnisverordnung möglich.
Es werden Beratungsangebote für verschiedene chronische Erkrankungen, insbesondere für Tuberkulose und AIDS vorgehalten.
Der betriebsärztliche Dienst ist nur den Mitarbeitern der Kreisverwaltung vorbehalten.
Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens.