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Unterhalt/Beistandschaften

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig.

 

 

 

Fragen zum Unterhalt für junge Volljährige

 

Hinweise zur Sorgeerklärung von nicht miteinander verheirateten Eltern

 

Hinweise zur Beistandschaft des Jugendamtes

 

Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

 

 

Beratung in Sachen Partnerschaft, Trennung und Scheidung

 

Auch in guten Partnerschaften und Ehen gibt es immer wieder einmal Krisen. Zur Bewältigung dieser Krisen können Eltern im Interesse des Kindeswohls Beratung in Anspruch nehmen. Beratungsmöglichkeiten bietet das Jugendamt und freie Träger. Eltern sollten sich nicht scheuen, diese Beratung frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Mit fachkundlicher Hilfe von außen lassen sich Krisen in der Familie leichter lösen. Dies kommt dann allen Familienmitgliedern zugute, besonders den Kinder.

 

Vor allem aber bei Trennung und Scheidung ist es oft für alle Beteiligten wichtig, sich von einer außenstehenden Fachkraft beraten zu lassen. Fast immer leiden die Kinder unter der Trennung ihrer Eltern. Sie haben oft Schuldgefühle, meinen, meinen, sich für Mutter oder Vater entscheiden zu müssen, und haben Angst, einen der beiden Elternteile zu verlieren. In dieser Lebenssituation brauchen die betroffenen Familienmitglieder Hilfe.

 

Beratung und Hilfe soll vor allem dazu beitragen, dass die Partner bei Trennung oder Scheidung eine einvernehmliche, gute Lösung für die elterliche Sorge treffen können. Die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellt hohe Anforderungen an die Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit der Eltern.

 

Bei einem Kampf zwischen den Eltern leiden meistens die Kinder. Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und andere umgangsberechtigte Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung vereinbarter Umgangsregelungen soll Hilfestellung geleistet werden.

 

Bei einem Streit um das Sorgerecht oder Umgangsrecht muss eine Lösung gefunden werden, die das Wohl des Kindes in den Vordergrund Stellt.

 

Fazit: Kinder können die Trennung ihrer Eltern leichter verkraften, wenn sie erleben, dass beide Elternteile sich weiterhin um sie sorgen, sie weiterhin auch zu dem Elternteil Kontakt haben dürfen, bei dem sie nicht überwiegend leben.

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Jugendamt


Haus 5
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel.: 03573 / 870 - 4201