Wirtschaftsförderung
Unternehmensförderung aus dem Just Transition Fund (JTF)
Im Rahmen des Programms „JUST TRANSITION FUND" (JFT) unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer:
Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderthemen:
Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungs-spezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris
Förderart:
Zuschuss
Fördergeber:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft: Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
Ziel:
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen
Was wird gefördert?:
Produktive Investitionen von KMU
Unterstützung der KMU im brandenburgischen Lausitzrevier beim Transformationsprozess (Diversifizierung, Modernisierung, Umstellung)
förderfähig: Einrichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau von Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung), Diversifizierung einer Betriebsstätte
Transformationsberatung für KMU
Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen hinsichtlich der Transformation (Module: „Analyse“ und „Implementierung“)
Startgeld Lausitz
neue KMU (max. 3 Jahre alt bei Antragsstellung) der gewerblichen Wirtschaft
produktive Investitionen von GU
Beihilfen für Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit mit neuen materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerten
Voraussetzung für Förderung: vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium
Umweltschutzinvestitionen von GU
Beihilfen für Investitionen für den Umweltschutz inklusive Dekarbonisierung, für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, zur Förderung von erneuerbaren Energien/Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
Voraussetzung für Förderung: vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium
Nicht gefördert werden:
Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
Grundstücke
Tiere
Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben
gebrauchte Wirtschaftsgüter
Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
aktivierungsfähige Finanzierungskosten
Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
Investitionen in das Nebengewerbe
Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
Barzahlungen
bei der Transformationsberatung für KMU:
unternehmensinterne Beratung
Beratung durch Familienangehörige oder auch Beratung durch Unternehmen beziehungsweise Beraterinnen und Beratern mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden KMU
Beratungen, bei denen es sich um eine fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratung handelt (z. B. laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung, Beratungen zu Versicherungsfragen, Werbung, zu Jahresabschlüssen/Bilanzen/Buchführung etc.)
EDV-/Softwareberatung oder auch gutachterlicher Stellungnahmen, es sei denn, dass diese zwingend für die produktive Investition erforderlich sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser stehen
Durchführung von Ausschreibungsverfahren
Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
Beratungsleistungen zur Antragstellung und zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen nach Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3
Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Von der Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:
Fischerei und Aquakultur
Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Stahlindustrie
Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
Schiffbau
Kunstfaserindustrie
Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a AGVO ausgeschlossen
Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder zugunsten von Unternehmen, die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt
Breitbandinfrastrukturen
Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
Wie wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU:
Förderung nach AGVO
In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen und von 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Pauschale:
direkte Sachausgaben
Zuwendungsfähig sind die direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte undindirekte Ausgaben
in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt maximal 70 Prozent.
Transformationsberatung für KMU:
Förderung nach AGVO
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).
Startgeld Lausitz
Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Die Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro.
Produktive Investitionen von GU
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte. Die Förderung ergibt sich nach AGVO und Regionalleitlinien mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Regionalbeihilfe (Artikel 14 AGVO)
OSL C-Gebiet: GU: 15 Prozent
EE C-Gebiet: GU: 15 Prozent
SPN C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
CB C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
Umweltschutzinvestitionen von GU
Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionsmehrkosten bzw. Investitionskosten in Übereinstimmung mit Artikel 36, 38, 41 AGVO. Die Förderung ergibt sich nach AGVO mit folgenden maximale prozentuale Höchstsätze der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben nach:
Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe a mit bis zu 55 Prozent gemäß Art. 36 AGVO
Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe b mit bis zu 35 Prozent gemäß Art. 38 AGVO
Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe c mit bis zu 45 Prozent gemäß Art. 41 AGVO
Wie ist das Antragsverfahren?:
Antrag online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeitende der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211
Quellen:
Investitionsbank Brandenburg, https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/, 16.08.2023
Richtlinie Just Transition Fund (JTF) – Unternehmensförderung 2023 (abzurufen u. a. unter https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_2008002.pdf)
Pressemitteilung der ILB vom 15.08.2023: https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2023/pressemitteilung-2023_2009922.html
Förderprojekte im Rahmen von LEADER
Was ist LEADER?
L - Liason E - Entre A - Action de D - Developement de l` E - Economie R - Ruale
(Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Stärkung des ländlichen Raumes. Mit LEADER stehen finanzielle Mittel bereit, mit denen innovative, nachhaltige Entwicklungsstrategien für ländliche Gebiete unterstützt werden sollen. Angestrebt ist eine regionale Entwicklung, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch zugleich ist, die Arbeitsperspektiven bietet, neue Einkommensquellen erschließt und die Lebensqualität auf dem Lande erhöht.
LEADER Regionen in denen der Landkreis Oberspreewald Lausitz vertreten ist
Energieregion im Lausitzer Seenland
Erster LEADER-Aufruf der neuen Förderperiode mit 2 Mio. Euro an Fördermitteln gestartet!
Am Projektaufruf können sich bis zum Fristtermin am 29. September 2023 sowohl private Antragsteller, Kommunen, Vereine und Verbände beteiligten. Die bestätigten Projektträger werden direkt nach der Entscheidung mittels einer Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge bis zum 29.02.2024 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Aktive Regionalentwicklung – Landkreis OSL regional gut versorgt
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat sich im Rahmen der gemeinsamen Fördermaßnahme des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Modellvorhaben „Aktive Regionalentwicklung - Region gestalten“ beworben. |
Auf seiner 14. Sitzung hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Erstellung eines strategischen regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK) beschlossen. Das Konzept wurde im Juni 2023 fertiggestellt: Strategisches Regionalentwicklungskonzept
https://www.bbsr.bund.de/aktive-regionalentwicklung
Das Projekt des Landkreises „Aktive Regionalentwicklung – Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“ gehört zu den Modellregionen, die für eine Teilnahme ausgewählt wurden. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist koordinierender Projektpartner und arbeitet eng mit Netzwerkpartnern zusammen.
Netzwerkpartner:
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V.
Tourismusverband Spreewald e. V.
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
SPREEWALDVEREIN e. V.
Lokale Aktionsgruppe "Energieregion im Lausitzer Seenland" e. V.
Lokale Aktionsgruppe Spreewald-PLUS
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster e. V
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Mit der Erstellung des strategisch regionalen Entwicklungskonzeptes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den darin enthaltenen Lösungsansätzen und planerischen Umsetzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Strukturverbesserung soll ein wesentlicher Beitrag für die Bleibebereitschaft der jungen Bevölkerung, für die Rückkehr und den Zuzug in die Region geleistet werden.
Die strategische Ausrichtung erfolgt in der Tourismuswirtschaft in Verbindung bzw. mit der Einbindung der Themen Wirtschaft mit Gewerbe und Dienstleistungen sowie Bildung und Kultur. Hauptziele sind die Steigerung des touristischen Angebots und der regionalen Wirtschaftskraft. Dabei soll der Untersuchungsraum auch die Kreis- und Bundeslandgrenze überschreiten.
Im Rahmen der Projektarbeit sind umsetzbare Angebote aus vorgenannten Themenbereichen zu entwickeln, die auch nach dem Auslaufen des Förderzeitraumes wirtschaftlich selbständig tragfähig sind.
Es geht dabei um drei übergeordnete Ziele:
Steigerung des touristischen Potentials
Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft
Stärkung der regionalen Identität – Verbundenheit mit der Region stärken
Einen besonderen Stellenwert soll Ziel drei – die Stärkung der regionalen Identität – einnehmen.
Als Leuchtturmprojekt werden im Lausitzer Seenland zwei thematische Tourismusrouten entwickelt.
Lausitzer Schlössertour
Route der Genusshandwerker
Um die hohen Qualitätsanforderungen der Radwegeinfrastruktur, der Verbindung der zwei Hauptstadtregionen Berlin-Dresden über das Lausitzer Seenland und den Spreewald zu sichern und den Komfortanforderungen gerecht zu werden, soll eine Handlungsgrundlage mit Machbarkeitsstudie für zukünftige Investitionen geschaffen werden.
Im Rahmen des Vorhabens sind Machbarkeitsstudien einschließlich Betreibermodelle für Projektideen geplant. Weitere Betrachtungen erfolgen zu den Themen:
Eine Fahrzeuglinie für das Lausitzer Seenland/Spreewald – Fahrzeug für den Transport von regionalen Produkten und Marketingprodukte – Betreiber- und Kostenmodell
Eine Ökobuslinie evtl. mit Fahrradanhänger
Die Entwicklung einer Regionalmarke (z. B. Figur) soll im Rahmen des strategischen regionalen Entwicklungskonzeptes geprüft werden.
Projektzeitraum: 12/2021 bis 04/2024
Wirtschaftsregion Lausitz
Aller.Land
Kunst.Kultur.Kulinarik – Leben.Land und Leute
Die Bundesregierung hat mit dem Förderprogramm Aller.Land ein Projekt aufgesetzt, das die Aufgabe hat, die kulturelle Vielfalt von ländlichen Regionen zu forcieren und damit die Lebensqualität auf dem Land zu verbessen. Der LK OSL hat sich erfolgreich um die Teilnahme an diesem Förderprogramm beworben. In der ersten Stufe, der Entwicklungsphase, hat der LK OSL nun die Chance, ein beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben in einer Gemeinde (keinem kulturellen Zentrum) des LK OSL exemplarisch zu planen und in diesem Jahr umzusetzen. Es soll vor Ort erdacht und umgesetzt werden. Im besten Fall kommt es zu Ausstrahleffekten, die später für die Ausdehnung von kulturellen Vorhaben im gesamten Landkreis sorgen. Aufgrund der starken Struktur aktiver Akteure und der räumlichen Übersichtlichkeit hat sich der LK OSL entschieden, dieses Kulturvorhaben gemeinsam mit der Gemeinde Altdöbern sowie lokalen Vereinen, Initiativen, Unternehmen und weiteren Engagierten zu planen und umzusetzen. Zur Information zum Projekt finden Sie hier die Projektbeschreibung: Bitte klicken.
https://www.allerland-programm.de/
Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.
Aller.Land richtet sich an ländliche Regionen in ganz Deutschland, insbesondere an strukturschwache ländliche Regionen.
Im Zentrum von Aller.Land stehen beteiligungsorientierte Kulturvorhaben, die vor Ort erdacht und umgesetzt werden. Den Regionen stehen hierfür regionale Gestaltungsmittel zur Verfügung, über die vor Ort entschieden wird.
Aller.Land bindet die Bundesländer und Kommunen ein. Das Programm bringt zudem ressortübergreifend Erfahrungen der Bundesregierung in den Bereichen Kultur, Demokratiearbeit, regionale Entwicklung und politische Bildung zusammen.
(Zur Auftaktveranstaltung 14.12.2023 über 30 Ministerien des Bundes und der Länder)Aller.Land hat eine längere Laufzeit und fördert über sechs Jahre. Dies erleichtert die finanzielle Planbarkeit vor Ort und ermöglicht den Aufbau nachhaltiger Strukturen.
Aller.Land fördert in zwei Phasen, einer einjährigen Phase für die Entwicklung von Konzepten und einer fünfjährigen Phase für deren Umsetzung.
Phase 1: 250 Interessenbekundungen, 96 Regionen wurden ausgewählt, davon 7 Projekte in Brandenburg
Phase 2: 30 Regionen erhalten einen Zuwendungsbescheid
1. Phase (01.02.2024 – 30.06.2025)
- Entwicklung vielschichtiges Netzwerk
- Bürgerbeteiligung, Ausarbeitung Konzeption, Erprobung Kulturvorhaben2. Phase ab 01.07.2025 (Laufzeit bis 2030)
- Umsetzungsphase
- Übertragbarkeit der Erprobung auf weitere Regionen
- Der Bund stellt für das Programm Mittel in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro bereit.
à bis zu 1,5 Mio. € (90% Förderung, 10% Eigenmittel)
- geplant ab 2027ergänzend Fond für Anschaffungen/Ausstattungen
Das Projekt Kunst.Kultur.Kulinarik – Leben.Land und Leute ist Teil des Förderprogramms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“. Das Programm wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Aller.Land ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULE plus).