Die Kreisverwaltung
Vom Thema Abfall und Bodenschutz bis hin zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und dem Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes nimmt die Kreisverwaltung zahlreiche staatliche und kommunale Aufgaben wahr, mit denen Bürger täglich in Kontakt kommen.
Der Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft, der sein Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung beaufsichtigt. Der Landkreis und die angehörigen Gemeinden arbeiten eng zusammen. Wichtigste Organe des Kreises sind der Kreistag, der Landrat und der Kreisausschuss.
Die Verwaltung des Landkreises nimmt neben den kommunalen Aufgaben „als verlängerter Arm des Staates“ auch die Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Der Landkreis führt die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden.
An der Spitze der Verwaltung steht der Landrat. Er ist rechtlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises. Der Landrat nimmt die Funktion als allgemeine untere Landesbehörde wahr. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, leitet als Vorsitzender die Sitzungen des Kreisausschusses und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.
Die „Führungsmannschaft“ des Landrates besteht aus einer Ersten Beigeordneten als seine allgemeine Vertreterin, die gleichzeitig auch Dezernentin ist, sowie weiteren zwei Dezernenten.
Über 600 Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Standorte finden sich in der Kreisstadt Senftenberg im Süden des Landkreises sowie in Calau im nördlichen Kreisgebiet. Hinzu kommen Außenstellen im gesamten Landkreis sowie Standorte der Beteiligungen und nachgeordneten Einrichtungen.