Schornsteinfegerwesen
Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen vom Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Gewerbefachaufsicht/Jagd und Fischerei wahrgenommen.
Die Aufsichtstätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten
Durchsetzung bei Nichterfüllung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Vornahme der Handlung im Wege der Ersatzvornahme
Überprüfung und Kontrolle der Kehrbezirke
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
Ausschreibungs-, Auswahl- und Bestellungsverfahren
Hinweise zu Eigentümerpflichten
Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 trat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) als Bundesgesetz in Kraft. Seither liegt der Brandschutz nicht mehr in der alleinigen Verantwortung des Schornsteinfegers.
Grundstücks- und Wohnungseigentümer sind eigenständig für die fristgerechte Veranlassung von Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten sowie eventuell weiterer gesetzlich vorgeschriebener Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich.
Einzuhaltende Termine sowie der Umfang der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten sind dem Feuerstättenbescheid zu entnehmen.
Zur Durchführung der Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten können sich Eigentümer von Grundstücken und Räumen einen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb frei wählen. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Handwerksarbeiten lediglich von Gewerbetreibenden aus-
geführt werden dürfen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind bzw. die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen. Ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betriebenes Schornsteinfegerregister bietet gemäß § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausführung von Schornsteinfegerhandwerksarbeiten erfüllt.
Für die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine (hoheitliche Tätigkeiten) ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig.
Ausschreibungs-, Auswahl- und Bestellungsverfahren
Für jeden Kehrbezirk im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Dieser Bestellung geht ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung voraus.
Die Ausschreibung erfolgt auf der Internetseite www.service.bund.de – Stellenangebote.
Kontaktdaten
Postanschrift:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Außenstelle:
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau
Ansprechpartner:
Frau Franke
Tel.: 03541/870 3181
Frau Richter
Tel.: 03541/870 3165
E-Mail:
Übersicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen
Gesetzliche Grundlagen