Zuschuss bei auswärtiger Unterkunft
Zuschuss an Berufsschüler/Innen zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Wesentliche Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und dass der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule drei Stunden überschreitet.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 31. März des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr gestellt werden und spätestens bis zum 30. September des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt oder der Richtlinie des MBJS entnehmen:
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rl_uv
Den Antrag finden Sie hier:
>>> Elektronisches Antragsformular
>>> Antrag Unterkunft/Verpflegung (PDF-Formular, nicht barrierefrei)