Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
 
 

Informationen für Jäger

Hinweise zur Entnahme von Proben für die Untersuchung auf Trichinen
 

Waschbären: Die Trichinenprobenentnahme beim Waschbären durch die Jagdausübungsberechtigten ist derzeit unzulässig.


Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!

Schulung von Jägern

Jäger, die sich erstmalig mit der Trichinenprobenentnahme beauftragen lassen wollen, melden sich zu einer Schulungsveranstaltung an.
Die Schulungsbehörde muss nicht identisch mit der beauftragenden Veterinärbehörde sein.
Mitunter wird die Schulung im Rahmen der Jägerausbildung durchgeführt. Fragen Sie hierzu jedoch immer gesondert nach, da die Schulung auch ausdrücklich bescheinigt werden muss.

Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme durch Jäger
Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger bei der zuständigen Behörde (Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene) beantragt werden.
Mit der Übertragung der Entnahme von Trichinenproben wird der Jagdausübungsberechtigte ermächtigt, bei Wildschweinen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, die Probe zur Trichinenuntersuchung zu entnehmen.

Voraussetzungen zur Beauftragung:

  • Sie sind Inhaber eines gültigen Jagdscheines (Kopie)

  • Sie sind in einem Jagdrevier im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz jagdausübungsberechtigt oder haben eine Erlaubnis zur Jagd und das Einverständnis durch den Jagdausübungsberechtigten

  • Sie haben an einer Schulung zur „Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung“ teilgenommen (Schulungsnachweis Kopie)

  • Sie haben den Antrag zur Beauftragung zur Entnahme von Proben von Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen vollständig ausgefüllt, geforderte Nachweise (Kopien) beigefügt und im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Amt 39, SG 39.3, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg eingereicht.

 

Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie von unserem Amt die Beauftragung zur Entnahme von Proben von Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen. Die Beauftragung ist gebührenpflichtig.

 

Die Beauftragung kann jederzeit entschädigungslos entzogen werden, insbesondere wenn die Trichinenprobenentnahme nicht rechtskonform durchgeführt wird.

 

Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. 
Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen das dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, 
SG Fleischhygiene deshalb mitteilen.
 

Probenmaterial

Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 20g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungenmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicher zu verpacken (z.B. können ausgewaschene Becher oder andere Dosen/Gläser mit Deckel benutzt werden). 
Das Probenmaterial ist für jedes Stück Schwarzwild einzeln zu verpacken.
Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein. 

Wildursprungschein

Zu der Trichinenprobe ist der gesamte Wildursprungschein (Original + 3 Durchschriften)
vorzulegen. Er ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Der Antragsteller der Trichinenuntersuchung ist ebenfalls mit Angabe der Telefonnummer einzutragen. 
WICHTIG: Es ist unbedingt eine Telefonnummer zu vermerken, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag jederzeit zu erreichen ist.

 

Das Original des Wildursprungscheines verbleibt in der Behörde. Die Durchschriften erhält der Jäger bei persönlicher Abgabe sofort abgestempelt zurück. Wenn die Proben per Kurier im Amt eingehen, wird der Wildursprungschein abgestempelt und am gleichen Tag über die Post zurück an den Antragsteller für die Trichinenuntersuchung geschickt. Auf Wunsch liegt der Wildursprungschein auch zur Abholung bereit.
Auf dem Wildursprungschein wird das Datum der Freigabe vermerkt, zu dem das Fleisch weiterverarbeitet werden kann. In der Regel ist die Freigabe, wenn das Jagdgebiet in keiner ASP-Sperrzone liegt, am Ansatztag ab 18.00 Uhr.
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, wird der Antragsteller der Trichinenuntersuchung telefonisch informiert. Dafür ist es wichtig, dass der Antragsteller am Ansatztag entsprechend den Angaben auf dem Wildursprungsschein jederzeit telefonisch erreichbar ist.

 

Liegt das Jagdgebiet in den ASP-Sperrzonen I und II gilt folgendes:
Bei der Trichinenprobenabgabe kommt auf dem Wildursprungschein ein „vorläufig beschlagnahmt“-Stempel; kein Freigabe-Datum. Erst wenn dem Jagdausübungsberechtigten das negative Ergebnis der Schweißprobe bekannt ist, gilt die automatische Freigabe der Trichinenuntersuchung.
 

Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung 
Bis zur Abgabe sollten die Proben gekühlt bei 4 - 7°C aufbewahrt werden.
Kleinere Probenmengen, bereits in Verwesung übergehendes, verschmutztes oder nur aus Fell und Sehnen bestehendes Probenmaterial wird nicht untersucht. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.
In diesen Fällen ist durch den amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten eine untersuchungsfähige Nachprobe zu ziehen. 
Hierfür anfallende Kosten trägt der Antragsteller. Bei Verzicht auf die Probenentnahme durch den Antragsteller der Trichinenuntersuchung ist ein Entsorgungsnachweis vorzulegen.

 

Achtung:
Auch der Aufbruch darf erst nach der Freigabe verwertet oder abgegeben werden!
Zum Verarbeiten gehört auch das Zerwirken, d. h. dass das Tier erst nach Freigabe zerwirkt werden darf! Abschwarten ist jedoch schon vorher erlaubt.

Alles Wild, das bedenkliche Merkmale aufweist und zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, unterliegt der Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung!

 

Hinweis:
Zusammen mit den Trichinenproben sollen im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Anträge, die Schweißproben und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu ist der mit der Wildmarken-Nr. versehene separat verpackte verschlossene Pürzel, die separat verpackte Schweißprobe und der vollständig ausgefüllte und gut lesbare Antrag mitzubringen.

Die Abgabe einer Schweißprobe zur Untersuchung auf ASP ist aktuell für jedes Stück zwingend vorgeschrieben, also auch wenn keine Prämie beantragt wird.

 

 

Annahmestellen     Annahmezeiten

Landratsamt OSL

Haus III

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

Tel: 03573/870-4447 bzw. 870-4401

 

Montag: 07:30 – 09:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr

Freitag: 07:30 – 08.00 Uhr

Landratsamt OSL

Raum 0.13

J.-Gottschalk-Straße 36

03205 Calau

Tel: 03573/870-4442 / 870-4435 / 870-4441

 

Montag: 07:30 – 09:00 Uhr

Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr

Freitag: 07:30 – 08.00 Uhr

Tierarztpraxis Lehmann

Ortrander Str. 4

01945 Ruhland

Tel: 035752/2320

 

Montag: 16:00 – 19:00 Uhr

Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:   10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr

Tierarztpraxis Paulenz & Kloß

Paul-Fahlisch-Str. 20

03222 Lübbenau

Tel: 03542/3040

 

Montag: 14:00 – 18:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 10:00 Uhr

Tierarztpraxis Zinke

Weinbergsweg 7

03229 Altdöbern

Tel: 035434/428

 

Montag: 09:00 – 09:45 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 09:45 Uhr

 

Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Paulenz & Kloß, Lübbenau  ist folgendes zu beachten:
Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer mittwochs, sodass die Proben donnerstags auf Trichinen untersucht werden (auch die, die montags oder dienstags in der Praxis abgegeben werden). 

Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Zinke, Altdöbern ist folgendes zu beachten:Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer montags und donnerstags, sodass die Proben montags und donnerstags auf Trichinen untersucht werden.

 

Calau, April 2023

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft


Haus 3
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel. 03573 870-4401