Betreuungsbehörde
Aufgaben/Leistungen
Beratung und Unterstützung der Betreuer nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
Mitwirkung bei der Fortbildung von Betreuern
Sachverhaltsermittlung für das Gericht
Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht
Vorführungs-/Zuführungsaufgaben
Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
Beratung der Bürger zu Vorsorgevollmachten
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Wir beraten Bürgerinnen und Bürger individuell zu allen Fragen rund um das Thema Betreuung und Vorsorge.
Wir beraten Sie zur gesetzlichen Betreuung
wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen, die schwer krank ist, einen Unfall hatte, geistig abgebaut hat oder sich vielleicht selbst gefährdet.
wenn Sie selbst psychisch oder körperlich beeinträchtigt sind und Unterstützung benötigen.
wenn Sie Eltern eines jungen Menschen mit einer geistigen Behinderung sind, der bald volljährig wird.
Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgevollmacht
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.
Den Vordruck zur Vorsorgevollmacht können Sie sich hier herunterladen: Vordruck Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Die Betreuungsbehörde in Nürnberg hat Videos mit Antworten auf häufig gestellte Fragen in Sachen Betreuung erstellt. Hier gelangen Sie zur Seite.
Ihre Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde OSL:
Frau Alexandra Czyply Buchstaben: A-J
T. 03573/ 870-4165
Fax: 03573/ 870-4112
Frau Daniela Terne (Dipl.-Sozpäd/arb.) Buchstaben K-Ri
T. 03573/ 870-4167
Fax: 03573/ 870-4112
Frau Monique Benke (Sozialarbeiterin) Buchstaben: Ro-Z
T. 03573/ 870-4166
Fax: 03573/ 870-4112
Sprechzeiten der Betreuungsbehörde:
Di: 9 - 12 Uhr & 13 - 18 Uhr
Do: 9 - 12 Uhr & 13 - 17 Uhr