Informationen zur Geflügelpest
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24.04.2024
Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 02.10.23
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Anträge und Merkblätter
Archiv
01.12.2022
09.04.2022
Geflügelpest - Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.01.2022 Aufstallungsanordnung
Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.01.2022 Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Die am 07.01.2022 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekanntmachung der Aufstallungsanordnung im Stadtgebiet Vetschau, sowie den Ortsteilen Lobendorf und Tornitz wird aufgehoben.
Diese Verfügung tritt am 09.04.2022 in Kraft. Die Aufstallungsanordnung ist damit ab dem 09.04. aufgehoben.
Die am 07.01.2022 erlassene TSAV ist nachzulesen unter: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/20220107_tsav_risikogebiet.pdf
Die am 09.04. in Kraft tretende Aufhebung der TSAV vom 07.01. ist nachzulesen unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/20220408_Aufhebung_TSAV_nach_Risikobewertung.pdf
07.01.2022
+++ Geflügelpest: Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung +++
Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.01.2022 erlässt der Landkreis OSL eine Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung). Das gesamte Stadtgebiet Vetschau, der Ortsteil Tornitz und der Ortsteil Lobendorf.
Jeder Tierhalter ist verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierarzt, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte umgehend nach. Bitte nutzen Sie hierfür das weiter unten auf dieser Seite bereitgestellte Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung. Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter der Rufnummer 03573 870-4401 gern zur Verfügung.
Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden.
Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung mit einer Karte des betroffenen Gebietes kann unter dem Punkt Bekanntmachungen eingesehen werden.
04.12.2021
+++ Geflügelpest: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung am 02.12.2021 +++
Die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geltenden Restriktionsmaßnahmen auf Grundlage der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 1. November 2021 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) sind ab dem 02.12.2021 aufgehoben.
02.11.2021
+++ Geflügelpest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Restriktionszonen betroffen +++
Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde der Geflügelpesterreger H5N1 (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) festgestellt. Die Infektion in einer Haltung mit knapp 200 Enten, Gänsen und Hühnern wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch bestätigt. Dieser Nachweis hat nun auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Norden von OSL. Entsprechend des europaweit gültigen Tiergesundheitsrechts ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verpflichtet, die ausgewiesenen Restriktionszonen einzurichten, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten. Dem kommt die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mit einer am Mittwoch (3. November 2021) in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.
Von der Schutz- und Überwachungszone sind in OSL sind ca. 330 Tierhalter betroffen, darunter eine gewerbliche Geflügelhaltung.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.11.2021 kann unter dem Punkt Bekanntmachungen eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Natur tote Vögel entdecken, können Funde beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft melden, außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus.
01.11.2021
+++ Landkreis OSL erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung+++
Mit Datum vom 01.11.2021 erlässt der Landkreis OSL eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung).
05.05.2021
+++ Stallpflicht für Geflügel wird auch in OSL aufgehoben +++
Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen der brandenburgischen Landkreise im Zusammenhang mit der Geflügelpest können aufgehoben werden. Grund für den Erlass des Verbraucherschutzministeriums vom 4. Mai ist das aktuell rückläufige Geflügelpestgeschehen. Dies bedeutet auch für Geflügelhalter im Landkreis OSL Lockerungen. Die Veterinärbehörde hebt die Aufstallungspflicht und alle übrigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest zum 7. Mai auf.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie unter dem Punkt Bekanntmachungen.
22.04.2021
+++ Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft getreten: Sperrbezirk aufgehoben +++
Aufgrund der abgeschlossenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Ausbruchsbetrieb hebt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Veterinärbehörde) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Sperrbezirk (Gemarkungen Kroppen, Ortrand und Burkersdorf), mit den dort geltenden Restriktionen auf. Für die Gemarkungen Kroppen, Ortrand und Burkersdorf gelten ab sofort die Bestimmungen eines Beobachtungsgebietes. Das am 31.03.2021 festgelegte Beobachtungsgebiet besteht unverändert fort.
Die Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie unter dem Punkt Bekanntmachungen.
31.03.2021
+++ Landkreis OSL erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung+++
In der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen ist in einem Hausgeflügelbestand am 31.03.2021 der Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Veterinärbehörde) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz macht wegen des Ausbruches der Geflügelpest einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet bekannt.
Diese finden Sie unter dem Punkt Bekanntmachungen.
24.03.2021
+++ Landkreis OSL erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung+++
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.
Die entsprechende Aufstellungsanordnung vom 24.03.2021 finden Sie unter dem Punkt Bekanntmachungen.
05.10.2020
+++ Landkreis OSL erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung+++
Mit Datum vom 11.12.2020 erlässt der Landkreis OSL eine Aufstellungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung).
Die Aufstellungsanordnung finden Sie unter dem Punkt Bekanntmachungen.