Fahrerlaubnisbehörde
Fahrzeugzulassungs- u. Fahrerlaubnisbehörde am 26.11. vormittags geschlossen
Aufgrund von Bauarbeiten der MITNETZ kommt es am Dienstagvormittag, 26.11.2024, zu einer Stromabschaltung im Objekt der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde.
Die Fahrzeugzulassungs- u. Fahrerlaubnisbehörde bleibt deswegen am 26.11.2024 vormittags geschlossen und öffnet erst um 13:00 Uhr.
Bereits gebuchte Termine werden umdisponiert. Die Händlersprechstunde findet am 26.11.2024 erst ab 13:00 Uhr statt.
Unabhängig davon stehen die Einwurfboxen zur Abgabe von Anträgen und Unterlagen bereit.
>> Zum Pflichtumtausch von Führerscheindokumenten (ausgestellt vor dem 19.01.2013)
Sie wollen etwas in der Fahrerlaubnisbehörde erledigen?
Sie haben 3 Möglichkeiten!
online einen Termin buchen und das Anliegen vor Ort erledigen
Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
1. Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
2. Abgabe:
Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
Uhrzeiten für die Abgabe:
Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Abgabeorte:
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)
Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)
Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)
3. per Postversand:
Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
Letztlich können diverse Anträge auch in den Einwohnermeldeämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (außer Altdöbern, Calau, Vetschau sowie bis zum 28.02.2023 Ruhland) gestellt werden. Bitte informieren Sie sich dazu in den einzelnen Antragsarten.
Antragsarten Fahrerlaubnis
Sonstige Anträge bzw. Unterlagen
Bitte beachten Sie:
Sofern die Antragsart eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich macht (z. B. Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis), kann der Antrag in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fahrschule gestellt werden. Die benötigten Formulare liegen dort vor.
Sofern die Antragsart eine Vorlage des momentan in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheindokuments erforderlich macht, ist es unerlässlich, dieses im Original mit einzureichen! Daraus folgt, dass Sie für den Zeitraum der Antragsbearbeitung über kein gültiges Führerscheindokument verfügen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bemüht, Ihnen zeitnah ein gültiges Führerscheindokument zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird entweder ein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ausgestellt oder der bisherige Führerschein mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen und Ihnen zugeschickt. WICHTIG: Es kann Ihnen kein neues Führerscheindokument ausgestellt werden, solange das bisherige Dokument nicht entwertet oder mit einer neuen Gültigkeitsdauer versehen wurde!
HINWEIS: Durch die vorübergehende Einsendung Ihres bisherigen Führerscheins wird die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht berührt! Sie dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen!
Die endgültigen Führerscheindokumente werden Ihnen bis auf Weiteres ausschließlich im Wege des Direktversands durch die Bundesdruckerei GmbH zugestellt.
Bezüglich des Erfordernisses der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung sind bei Antragstellung per Post bis auf Weiteres Kopien dieser Dokumente ausreichend.
Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich sein, wird sich die Fahrerlaubnisbehörde diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
Telefon: 03541 870-3236
E-Mail:
Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!
Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.