Soziales
Die Aufgaben des Sozialamtes basieren auf bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das SGB XII. Grundsätzliche Aufgabe des Sozialamtes ist es, die Existenz bedürftiger, nicht erwerbsfähiger, behinderter oder pflegebedürftiger anspruchsberechtigter Personen zu sichern. Die Form der Hilfe ist dabei immer von der Situation im Einzelfall abhängig.