Kreistag
Nach der Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung festlegen. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.
Der Kreistag setzt sich aus den gewählten Kreistagsmitgliedern und wird vom Kreistagsvorsitzenden geleitet. Er wird alle fünf Jahre vom Volk gewählt.
Der Kreistag bildet als Pflichtausschuss den Kreisausschuss als wichtigsten Ausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss sowie nach Bundesrecht den Jugendhilfeausschuss. Er kann weitere Ausschüsse für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung bilden.