Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Allgemeines
Durch die untere Bodenschutzbehörde (uB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden und werden Informationen zu Altlasten, altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsflächen sowie schädlichen Bodenveränderungen erhoben und im Altlastenkataster erfasst.
Für die Ermittlung des Sachverhaltes bei Anhaltspunkten für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sowie deren Feststellung ist die uB zuständig. Es werden Anordnungen von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung getroffen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen überacht oder Kontrollmaßnahmen angeordnet.
Anträge auf Freistellung von der Altlastenhaftung werden ebenso von der uB bearbeitet.
Begriffsbestimmungen gemäß § 2 BBodSchG
Altlasten sind:
stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte) durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastenverdächtige Flächen sind Abfallablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung oder sonstige Gefahren für den den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht, § 2 Abs. 6 BBodSchG.
Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen, § 2 Abs. 3 BBodSchG.
Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht, § 2 Abs. 4 BBodSchG.
Abbildung: Typen von Altlasten Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Handbuch Altlasten – Band 1 (2014)
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der zurzeit geltenden Fassung
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) in der zurzeit geltenden Fassung
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 06. Juni 1997 (GVBl. I Nr. 5 S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (GVBl. II/2004 Nr. 33, S. 842) in der zurzeit geltenden Fassung
Altlastenbearbeitung
Altlastenkataster
Durch die untere Bodenschutzbehörde (uB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden und werden Informationen zu Altlasten, altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsflächen sowie schädlichen Bodenveränderungen erhoben und im Altlastenkataster erfasst.
Die Daten fließen in das landesweite Fachinformationssystem Altlasten (ALKATonline) ein. Im Geoportal des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind die im ALKAT registrierten altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen punktuell dargestellt.
Bauherren sowie bevollmächtige Kaufinteressierte wird eine Altlastenauskunft empfohlen. Diese Auskunft informiert darüber, ob ein Grundstück nach dem derzeitigen Kenntnisstand im Altlastenkataster als altlastverdächtige Fläche registriert ist, ob und welche Erkenntnisse über Kontaminationen vorliegen sowie über gegebenenfalls erforderliche weitere Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Auskunft aus dem Altlastenkataster werden folgende Unterlagen benötigt:
schriftlicher Antrag mit kurzer Begründung der Antragstellung, PDF-Formular Altlastenauskunft
Name und Anschrift des Antragstellers
Grundstücksangaben: Gemarkung, Flur, Flurstück/e
Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks bzw. Flurkartenauszug (soweit vorhanden)
ggbf. Vollmacht
Gebühren
Die Gebühr für Auskünfte aus dem Altlastenkataster richtet sich nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz (BbgUIGGebO). Einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft wird die Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand (Prüfung der Antragsunterlagen, Ermittlungen, Bewertung) berechnet.
Allgemeine Situation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz [Stand Juni 2021]
Im Landkreis sind aktuell:
188 Altlastenverdächtige Flächen-Altstandort
158 Altlastenverdächtige Altlast-Altablagerung
15 schädliche Bodenveränderungen
15 Festgestellte Altlast-Altablagerung
20 Festgestellte Altlast-Altstandort
130 Sanierte Altablagerungen
74 Sanierte Altstandorte
in der Fachanwendung ALKATonline des Landesamt für Umwelt Land Brandenburg registriert.
Allgmeinverfügung Lübbenau/Spreewald
Wie bereits mehrfach in der Presse informiert, wurden bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Auf Grund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, z.B. als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen.
Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht und steht unter ständiger Überwachung. Eine umfassende Sanierung des Grundwassers, die eine Nutzung ohne Einschränkungen zuließe, kann jedoch in dem weiträumigen Abstrombereich (Fahne) der Quelle in absehbarer Zeit nicht realisiert werden.
Im Amtsblatt Nr. 06/2020 vom 17.03.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgte die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Abbildung: Gebiet der Nutzungseinschränkung in Lübbenau/Spreewald
Allgemeinverfügung Schwarzheide
Seit mehreren Jahren wird in Schwarzheide die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers an Messstellen überwacht. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden erhöhte Messergebnisse für das Herbizid Mecoprop festgestellt.
Mecoprop ist ein 1957 eingeführtes Herbizid, das im Getreideanbau und auf Grünland, hauptsächlich gegen breitblättrige Unkräuter, eingesetzt wird. Der Wirkstoff ist in Deutschland zugelassen und wird von der WHO für den Menschen als nicht giftig / Gefährdungsklasse 3 (leicht gefährlich) eingestuft. Er ist nicht gentoxisch und nicht kanzerogen, wirkt sich also nicht auf das genetische Material aus und ist nicht krebserregend.
Der Stoff sollte allerdings nicht in größeren Mengen verschluckt werden und wird als gewässergefährdend eingestuft. Um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, sollte der häufige und längerfristige Kontakt mit dem belasteten Grundwasser und dem Wasser aus den oberirdischen Gewässern vorsorglich vermieden werden. Dies umfasst z.B. die Bewässerung von Obst- und Gemüsepflanzen oder das Tränken von Haustieren. Hierfür sollte in jedem Fall Trinkwasser genutzt werden.
Die Stadt Schwarzheide einschließlich der betroffenen Kleingartenkolonie „Frohe Zukunft" ist flächendeckend an das öffentliche Trinkwassernetz angebunden. Trinkwasser aus der Leitung/aus dem Wasserhahn ist ausdrücklich nicht von der Verunreinigung betroffen und kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden.
Von der Verunreinigung sind das Grundwasser sowie der oberirdischen Gewässer Peisker Graben und Wasserturmgraben in dem benannten Gebiet betroffen.
Durch die Strömungsrichtung des tiefen Grundwassers ist das Herbizid Mecoprop von der ursprünglichen Quelle, dem Gelände des ehemaligen VEB Synthesewerks, in diesen Bereich eingetragen worden. Die Verunreinigung geht auf den Zeitraum vor 1990 zurück, als das Pflanzenschutzmittel Mecoprop im ehemaligen Synthesewerk Schwarzheide hergestellt wurde. Die Schadensquellen wurden seit 1995 zielgerichtet beseitigt und saniert. Mit den gegenwärtig noch laufenden Sanierungsmaßnahmen wird der Abstrom von schadstoffbelastetem Grundwasser in das Stadtgebiet Schwarzheide unterbunden.
Es ist zu erwähnen, das bereits vor den Sanierungsmaßnahmen durch Inbetriebnahme von Sanierungsbrunnen ein Teil der Schadstoffe im Grundwasser den Bereich des ehemaligen Werksgeländes verlassen hat. Die Schadstofffahne, ihre Ausbreitung sowie die Auswirkungen auf die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers werden seit Jahren überprüft.
Das Herbizid Mecoprop wird, anders als an der Oberfläche, im tiefen Grundwasser unter sauerstoffarmen Bedingungen nur langsam abgebaut. Im Rahmen des Monitorings wurden zunehmende Konzentrationen an Mecoprop festgestellt, sodass für die Behörde 2020 Handlungsbedarf bestand.
Im Amtsblatt Nr. 06/2020 vom 17.03.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgte die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und von oberirdischen Gewässern sowie von Erdaufschlüssen innerhalb eines bestimmten Gebietes der Stadt Schwarzheide.
Abbildung: Gebiet der Nutzungseinschränkung in Schwarzheide
Formulare und Informationen
Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen nach § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) | Download |
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmezulassung für eine Sportveranstaltung mit Verbrennungsmotoren außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gemäß § 3 Abs. 6 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) | Download |
Antrag auf Genehmigung der Abfallentsorgung außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage nach § 28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) | Download |
Merkblatt zur Entsorgung von Altholz | Download |
Merkblatt zur Entsorgung von Grünabfällen | Download |
Merkblatt Bau- und Abbruchabfälle | Download |
Merkblatt Altfahrzeug | Download |
Merkblatt Asbestabfälle | Download |
Haftungsfreistellung von Altlasten
Altlastenfreistellung
Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von gewerblich genutzten Flächen konnten nach Antragsstellung (Stichtag für die rechtzeitige Antragstellung war der 30. März 1992) von der Verantwortung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Umweltschäden ganz oder teilweise freigestellt werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 1 Paragraph 4 Absatz 3 Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes vom 22. März 1991. Anlass für die Altlastenfreistellung war die Vermeidung von Industreibachen und somit Förderung von Nachnutzungmöglichkeiten.
Zuständig für die Freistellungsentscheidungen sind in Brandenburg die unteren Bodenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), jeweils im Einvernehmen mit dem Umweltministerium des Landes Brandenburg.
Die Finanzierung erfolgt gemäß dem Bund/Länder-Verwaltungsabkommen zur Finanzierung ökologischer Altlasten durch das Land Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland.
Das Land Brandenburg trägt, abzüglich eines Eigenanteils des Freigestellten (außer in Härtefällen) und sofern kein Dritter herangezogen werden kann, die Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen. Für den Bereich der ehem. Treuhand-Unternehmen teilen sich die ehem. Treuhandanstalt (jetzt: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS) und das Land Brandenburg die Kosten entsprechend des Verwaltungsabkommens.
Im Rahmen des Verwaltungsabkommens verständigten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Länder auf die Bildung von insgesamt 21 Ökologischen Großprojekten in den neuen Bundesländern. Die Auswahl der Projekte erfolgte nach wirtschafts- und umweltpolitischen Kriterien und berücksichtigte sowohl regional bedeutsame Einzelunternehmen der Großindustrie als auch großräumige Industrieregionen mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen.
In Brandenburg wurden insgesamt vier Ökologische Großprojekte (ÖGP) gebildet. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird durch die untere Bodenschutzbehörde das Ökologische Großprojekt BASF Schwarzheide betreut.
In diesem ÖGP erfolgt in einem Arbeitskreis die fachliche Bearbeitung rund um das Thema der Altlastenbearbeitung (zum Beispiel: Auswerten und Ableiten von Sanierungserfordernissen aufgrund neuer Erkenntnisse, Umsetzung von Sanierung- und/oder Dekontaminationsmaßnahmen, Auswertung beauftragter Untersuchungen und Maßnahmen), in denen Umweltbundesamt (UBA), Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA, Geschäftsbesorgerin der BImA), Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL), Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die BASF vertreten sind. Für den Beschluss von Maßnahmen bedarf es des Einvernehmens von Bund und Land.
Der Arbeitskreis ÖGP BASF Schwarzheide trifft sich 3 - 4 Mal im Jahr und bespricht die aktuellen Sachstände, unter anderem Berichterstattung und Auswertung von Gutachten sowie Ausarbeitung neuer Arbeitsaufträge.
Ökologisches Großprojekt BASF Schwarzheide (Stand Juni 2021)
Im Folgenden wird das Ökologische Großprojekt BASF Schwarzheide (im Folgenden: ÖGP BASF) vorgestellt.
Allgemeines
Das ÖGP BASF liegt im südöstlichen Teil des Landes Brandenburg. Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 230 ha. Bestimmt wird das Großprojekt durch die mit Vertrag zwischen der Treuhandanstalt und der BASF AG Ludwigshafen vom 12.10.1990 erfassten Grundstücke und Anlagen.
Im Jahr 1990 hat die BASF mit Sitz in Ludwigshafen den Standort und die Anlagen des Synthesewerkes Schwarzheide übernommen. Das war ein grundlegender Schritt zur Erhaltung und Entwicklung von Industrie und Gewerbe in Schwarzheide und im damaligen Landkreis Senftenberg.
Im Oktober 1990 erfolgte auf Antrag die Freistellung der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden, die vor dem 01.07.1990 entstanden sind. Die rechtliche Grundlage dafür war Artikel 1 Paragraph 4 Absatz 3 Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes vom 22. März 1991.
1995 wurde der Standort der BASF in Schwarzheide als ein Ökologisches Großprojekt eingestuft. Für die Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Altlastensanierung wurde 1996 ein Arbeitskreis gebildet, in welchem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landesamt für Umwelt und der BASF als ständige Mitglieder vertreten sind.
Entwicklung des Chemiestandortes
Hydrierwerk BRABAG Ruhland-Schwarzheide (1935 - 1954)
Gewinnung von flüssigen Kraftstoffen aus der örtlichen Braunkohle (Kohleverflüssigung, Fischer-Tropsch-Verfahren)
ab 1936 Produktion Autobenzin und Dieselöl (Nebenprodukte Schwefel, Phenole und Paraffine)
ab 1939 Produktion von Flugbenzin
VEB Synthesewerk Schwarzheide (1954 - 1990)
1967 Produktion von Pflanzenschutzmittel (Herbizide)
1971 Einstellung der Benzinproduktion
1973 Produktion Polyurethan
Schadstoffeinträge vor 1990 in den Boden und das Grundwasser erfolgten aufgrund von:
Zerstörung des Werkes (1944/45) zu ca. 75% bei 13 Bombenangriffen
Havarien bei Produktionsprozessen (Defekte an Abwasserleitungen und Abwasserbecken, Leckagen in der Herbizidfabrik)
Entsorgung von Produktionsabfällen auf Industrieflächen und der betriebseigenen Deponien
Handlingsverluste durch Transportprozesse
im Wesentlichen durch:
Phenole
monoaromatische und polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX, PAK)
Chlorkohlenwasserstoffe (Herbizide, CKW)
Chlorparaffine
Kobalt
Thorium
Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zeitraum 1990 bis 2020
Im Zeitraum 1990 bis 1995 wurden vielfältige Maßnahmen zum Rückbau veralteter Produktionsanlagen in Verantwortung der BASF und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Landes Brandenburg realisiert. Durch diese Maßnahmen wurden bereits wesentliche Gefahrenquellen, die von maroden Gebäuden und Anlagen ausgingen und im Boden anzutreffen waren, beseitigt.
1998 wurde ein Sanierungsrahmenkonzept (SRK) für das ÖGP BASF erarbeitet und durch den Arbeitskreis bestätigt. Durch das SRK wurde die Belastungs- und Gefahrensituation objekt- und standortbezogen dargestellt. Gleichzeitig wurde der erforderliche Handlungsbedarf für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gefahrenabwehr (§ 4 BbodSchG) aufgezeigt. Das SRK wurde Handlungsrichtschnur für die Planung und Umsetzung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Im Rahmen des ÖGP BASF wurden seit 01.01.1995 umfangreiche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Beschlüssen des Arbeitskreises umgesetzt. Durch die realisierten Sanierungsmaßnahmen wurden wesentliche Kontaminations- und Gefahrenherde, die insbesondere von Anlagen und Boden in Richtung der vordergründigen Schutzgüter Mensch sowie Grund- und Oberflächenwasser ausgingen, beseitigt.
Hervorzuheben sind dabei folgende Maßnahmen:
Sanierung von Teer- und Abwasserbecken
Sanierung und Abriss der Herbizidfabrik
Sicherung und Entsorgung von thoriumhaltiger Materialien
Sanierung eines Chlorparaffinschadens
Sanierung punktueller MNB-Grundwasserbelastungen
Sanierung Kohlelagerplatz
Installation sowie Betrieb des Grundwassermonitoringsystems
Installation sowie Betrieb des Brunnenriegels
Sanierung Deponie Kabelbaggerteich
Fortlaufende Maßnahmen
unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse und gutachterlichen Bewertungen, sind:
Grundwassersanierung bzw. Sicherung des Hauptschadensbereiches auf dem Werksgelände
Grundwassermonitoring für den Werksbereich
Jährliche Aktualisierung der Gefahrenbewertung
Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen des Grundwasserabstrombereiches in Richtung der Stadt Schwarzheide
Verhindern des Abströmens von kontaminiertem Grundwasser aus dem Werksbereich in Richtung genutzter Grundwasserbereiche und oberirdischer Gewässer
Sicherung und Nachsorgemaßnahmen Deponie Kabelbaggerteich
Untersuchung und Sanierung gefahrenrelevanter Bodenkontaminationen bei Baumaßnahmen
Allgemeinverfügung
2020 wurde durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz als vorbeugende Maßnahme eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern sowie von Erdaufschlüssen innerhalb eines bestimmten Gebietes der Stadt Schwarzheide erlassen.
Ausschlaggebener Grund für die Allgemeinverfügung war die konkrete Gefährdung der Gesundheit von Menschen durch die Benutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern. Gegenwärtig ist kein anderes Mittel verfügbar, das in gleicher oder sogar besserer Weise geeignet ist, um die Gefahr der menschlichen Gesundheit auszuschließen.
Perspektiven an die weitere Altlastensanierung
Die Fläche des ÖGP BASF befindet sich aus geologisch-hydrogeologischer Sicht in einer exponierten Lage. Das bedeutet erschwerend, dass der Untergrund überwiegend aus Lockergestein besteht und daraus resultierend der Grundwasserleiter keinen natürlichen Schutz aufweist.
Durch die Grundwassersanierung im Hauptschadensbereich wird das kontaminierte Grundwasser effektiv abgereinigt. Seit 2002 wurden ca. 86t Schadstoffe aus dem Gundwasser entfernt. Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (einschließlich Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen) wurden im Zeitraum von 1995 bis 2020 finanzielle Mittel im Unfang von ca. 48 Mio. € aufgewandt.
Abbildung: Beispiel einer Konditionierungsanlage auf dem Werksgelände (Quelle: BASF)
Im Zusammenhang mit der unmittelbaren Nähe zur Stadt Schwarzheide sowie des zu betriebenen Brunnenriegels gilt es daher, Gefahren für die außerhalb des BASF - Standortes gelegenen Wasserfassungen und oberirdischen Gewässer durch den Transport von Schadstoffen im Grundwasserpfad zu reduzieren und letztlich auszuschließen.
Die Grundwassersanierung im Hauptschadensbereich wird fortgeführt und kontinuierlich entsprechend aktueller Erkenntnisse modifiziert sowie erfolgt ein kontinuierliches Grundwassermonitoring zur Überprüfung und Anpassung des Strömungs- und Schadstofftransportmodells zur jährlichen gutachterlichen Gefahrenbewertung.
Festzustellen ist, dass die Wiederherstellung eines weitestgehend unbelasteten Grundwasserkörpers im Bereich des Werksgeländes und im Grundwasserabstrom kurz- und mittelfristig aus technischen Gründen nicht realisierbar ist.
So ist eine Fortsetzung der laufenden Grundwasser-Sicherungsmaßnahme im Bereich des Hauptschadensbereiches unerlässlich.
Im Ergebnis weitergehender Gefahrenbewertungen werden bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Transferpfades (Grundwasser und oberirdische Gewässer) kontinuierlich geprüft. Dies geschieht im Arbeitskreis ÖGP BASF unter Hinzuziehung gutachterlicher Expertise, sodass bei Bedarf im Rahmen weitergehender Gefahrenbewertungen weitere Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden.
Weiterführende Links
https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/altlasten
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/boden/nachsorgender-bodenschutz/
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wirtschaft-und-umwelt/altlastenfreistellung/
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/boden/
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/boden/altlasten/
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/rechtsvorschriften/boden/