Elterngeld
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die Postanschrift bleibt weiterhin:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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Elterngeld
Seit dem 01. Januar 2007 gilt das Elterngeld- und Elternzeitgesetz.
Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 01. Juli 2015 geboren sind, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Basiselterngeld
Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.
Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit Basiselterngeld möglich.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Somit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er will Eltern ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. Er bietet die Möglichkeit, für zwei, drei oder vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen; Wenn Mutter und Vater in diesen aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil also zwei, drei oder vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus.
Zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern besonders Frühgeborener
Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin. Konkret erhalten Sie:
bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld
bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld
Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch als ElterngeldPlus nehmen. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.
Elternzeit
Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf kürzer zu treten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten. Durch die neu eingeführten flexibleren Regelungen zur Elternzeit bekommen die Eltern mehr Spielräume bei der Gestaltung ihrer Elternzeit. Es besteht die Möglichkeit, für jeden Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu nutzen. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden.
Antrag und Unterlagen für Geburten bis 31.03.2024:
Antrag und Unterlagen für Geburten ab 01.04.2024:
sofern zutreffend:
Erklärung beider Elternteile bei Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus
Erklärung eines Elternteils bei Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus (Alleinerziehende)
bei Änderungen/Weiterbewilligung:
ElterngeldDigital: Elterngeld online beantragen
Elterngeld beantragen wird in Brandenburg einfacher. Brandenburgerinnen und Brandenburger können ab sofort Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de ausfüllen. Ein digitaler Assistent unterstützt sie bei Fragen und erleichtert so die Antragsstellung. ElterngeldDigital ist ein zusätzliches Angebot für Eltern. An dem Projekt des Bundesfamilienministeriums beteiligen sich mehrere Länder.
Seit dem 1. April 2021 wird von allen Elterngeldstellen im Land Brandenburg ein einheitlicher Elterngeldantrag verwendet. Das war eine notwendige Voraussetzung für den Start von ElterngeldDigital in Brandenburg. Ab heute muss dieser Antrag nicht mehr länger in Papierform per Hand ausgefüllt werden, sondern kann auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de online ausgefüllt werden.
Auf der Online-Plattform führt ein digitaler Antragsassistent Schritt für Schritt durch das Antragsformular. Der Antragsassistent hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Der Elterngeldrechner hilft den Antragsstellenden, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus untereinander aufzuteilen. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag noch ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die zuständige Elterngeldstelle gesendet werden.
Schritt für Schritt wird ElterngeldDigital papierlos: Das Bundesfamilienministerium bietet den Ländern mit der Plattform www.elterngeld-digital.de die Möglichkeit, die länderspezifischen Antragsformulare zu digitalisieren. Die jetzt gestartete digitale Antragsmaske des einheitlichen Elterngeldantrages für das Land Brandenburg ist der erste Schritt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich digitaler Familienleistungen. Mit den nächsten Schritten soll bis spätestens Ende 2022 der papierlose Elterngeldantrag umgesetzt werden. Dafür müssen unter anderem die digitale Bescheid-Erstellung sowie die digitale Unterschrift eingerichtet werden.
In der Digitalisierungsstrategie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist ElterngeldDigital eine Maßnahme.
Ihre Ansprechpartner sind:
Familienname des Kindes: Buchstabe A - D, F - J
Frau Fütz Zimmer 1.6.08 Tel: 03573 870-4233 | Familienname des Kindes: Buchstabe E, K - P
Herr Schmidt Zimmer 1.6.07a Tel: 03573 870-4232 | Familienname des Kindes: Buchstabe Q - Z
Frau Köster Zimmer 1.6.08a Tel: 03573 870-4231 |
E-Mail:
Fax: 03573 870-4210
Postanschrift:
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Jugendamt/Elterngeldstelle
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Sprechzeiten:
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr