Die Fischereiabgabemarken 2025 sind ab sofort verfügbar. Bei eventuellen Nachfragen zum Erwerb der Fischereiabgabemarken können Sie sich telefonisch unter Tel. 03573/870 -3492, -3493 oder per E-Mail an direkt an die untere Fischereibehörde wenden. Wir danken allen Interessenten für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Nächste Anglerprüfung am 30. November 2024. Jetzt anmelden!
Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung.
Im Landkreis OSL findet die nächste Anglerprüfung am Samstag, den 30. November 2024, im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36 statt. Die Anglerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde des Landkreises durchgeführt und beginnt um 9 Uhr.
Anmeldungen sind bis zum 11. November 2024 möglich.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen beschränkt.
Insgesamt sind 60 Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische im zweistündigen Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit.
Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme sind der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung in Brandenburg und der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr. Der Antrag zur Zulassung ist unterschrieben per Post an die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg oder eingescannt per Mail an zu senden. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro (inklusive der Zeugniserteilung) und ist an die
Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-Lausitz IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
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Aktuelles zum Jagdwesen
Bachenprämie 2024/25
Auch für das Jagdjahr 2024/2025 wird eine Bachenprämie sowie eine Abgabeprämie in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.
Für jedes dort erlegte weibliche Stück SW der AK 1 und 2 können 100 Euro beantragt werden.
Die Stücke müssen in Jagdbezirken erlegt worden sein, die am Tage der Erlegung in den von ASP betroffenen Landkreisen gelegen sind (auch Jagdbezirke ohne Restriktionszonen). Ausgenommen sind: Kerngebiete, weiße Zonen, ASP Schutzkorridor, Hochrisikokorridor. Hier gelten die Aufwandsentschädigungen des MSGIV.
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. April 2025 bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.
Unter dem Punkt „Jäger/Jägerinnen“ können die Erlasse für die Prämien angesehen und die Antragsformulare heruntergeladen werden. Ebenso ist eine aktuelle Übersicht über die entsprechenden Aufwandsentschädigungen hinterlegt.
Jagdscheinverlängerung 2024
Jagdscheinverlängerungen können ab Februar 2024 zu den bekannten Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr) durchgeführt werden.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung telefonisch an 03541 870-3492 oder per E-Mail an .
Bei der Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:
gültige Versicherungsbestätigung einer ausreichend gedeckten Jagdhaftpflichtversicherung für den gewünschten Verlängerungszeitraum
sollten alle Felder für die Verlängerung des Jagdscheines belegt sein, also ein neues Dokument ausgestellt werden müssen, ein aktuelles Passbild.
Die Bezahlung vorzugsweise mit EC Karte vornehmen.
Den entsprechenden Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde
Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde wurde neu gefasst und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Neufassung der Satzung finden Sie hier. Ein entsprechender Antragsvordruck ist unter dem Punkt Anträge/Formulare eingestellt.