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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Einladung zur 30. Brandenburgischen Seniorenwoche
 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) in drei Worten:

Spreewald, Lausitz, Seenland

 

Kahnfahrt SpreewaldLandkreiswappenLausitzer Seenland

 

Diese drei Worte beschreiben kurz und prägnant den Landkreis OSL als südlichster Zipfel von Brandenburg. OSL tangiert die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster sowie die nördliche Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Die günstige Lage südlich der Bundeshauptstadt Berlin und nördlich der Kulturstadt Dresden sowie die optimale verkehrstechnische Anbindung bieten gute Potentiale für wirtschaftliche Entwicklung und Ansiedlung.

 

Wandel der Region

OSL besitzt von allen Landkreisen die umfangreichsten Bergbau(alt)flächen. Hier kann man den wohl einzigartigen Wandel einer Region hautnah erleben. Geschichte und Zukunft sind für Einwohner und Gäste gleichermaßen greifbar. Zehn Jahre lang sorgte die Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land von 2000 bis 2010 dafür, dass der Wandel in der Region beeindruckende Spuren hinterließ und ihr zu einem neuen Gesicht verhalf. Aufbauend auf der Historie der bergbaulichen Entwicklung wurden und werden Ideen und Visionen nach und nach Wirklichkeit.

 

Spreewald

Die Spreewald-Städte Lübbenau und Vetschau profitieren von der einzigartigen Umgebung der Naturlandschaft des Spreewaldes. Im Einklang mit dem Menschen gedeiht im Spreewald eine außergewöhnliche Fauna und Flora. Hier kann man noch Bauern beobachten, die ihre kleinen Flächen zwischen den Spreearmen bewirtschaften, den Spreewald damit zu dem machen, was er den vielen Touristen bedeutet – eine Kulturlandschaft, die weit und breit ihresgleichen sucht.

 

Lausitzer Seenland

Im Süden des Landkreises bietet der brandenburgische Teil des entstehenden Lausitzer Seenlandes vielfältige Urlaubs- und Erholungsmöglichkeiten, aber auch zahlreiche Varianten zur aktiven Freizeitgestaltung. Das gesamte Lausitzer Seenland wird künftig zur größten von Menschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas. Als besonderes Kennzeichen dieser künstlichen Seengruppe sind zehn Seen durch schiffbare Verbindungen, so genannte Überleiter, miteinander verbunden.

 

Sorben und Wenden

Der Landkreis wird außerdem geprägt durch die Sorben und Wenden, eine hier lebende nationale Minderheit, die die Region einst besiedelten. Deren Bräuche wurden über Jahrhunderte erhalten und spiegeln sich in Kultur, Tradition und Lebensweise der Menschen wider.

 

Überzeugen Sie sich von der Schönheit des Landkreises und entdecken Sie, wie er sich mit seinen Menschen auf einen viel versprechenden Weg in die Zukunft begibt.

Dubinaweg 1
01968 Senftenberg

(03573) 870-0

E-Mail:
Homepage: www.osl-online.de


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19. 09. 2018:
24. 06. 2017:

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Aktuelle Meldungen

Wettbewerb startet mit den Jury-Begehungen: Unser Dorf hat Zukunft

(25. 06. 2024)

Der Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geht in die 11. Runde. Der Wettbewerb startet nun mit den Besuchen der Jury in den 14 teilnehmenden Dörfern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Teilnehmenden werden im Kreiswettbewerb 2024 zeigen, dass sie lebendig, lebenswert und gut aufgestellt sind. Im Wettbewerb stellen sie sich der Aufgabe, ihr besonderes Engagement und Wege aufzuzeigen, wie sie für ihre Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv bleiben und ihr dörfliches Umfeld erhalten.

 

Juliane Bronk, Kommissionsleiterin des Dorfwettbewerbs, freut sich über das große Interesse: „Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie musste die Durchführung des 11. Kreiswettbewerbes verschoben werden. Uns freut es sehr, dass wir jetzt mit so zahlreichen Teilnehmern in den Wettbewerb starten können. Das zeigt, dass das Engagement und der dörfliche Zusammenhalt in den letzten Jahren nicht nachgelassen haben. Einzigartige Projekte und gemeinsame Initiativen wurden weiterentwickelt und entstehen weiterhin, um die ländlichen Räume zu entwickeln. Fünf Dörfer präsentieren sich in diesem Jahr sogar als Erstteilnehmer. Das belebt den Wettbewerb zusätzlich. Zuletzt hatte der Kreiswettbewerb 2017 in OSL stattgefunden und so erwartet die Jury sicherlich eine Vielfalt an neuen Entwicklungen.“

 

Für den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ haben sich die folgenden 14 Dörfer/Ortsteile/Gemeindeteile angemeldet:

Boblitz, Bolschwitz, Groß Radden, Hörlitz, Kalkwitz, Kostebrau, Laasow, Lieske, Muckwar, Niemtsch, Peickwitz, Raddusch, Schwarzbach/Biehlen und Zinnitz

 

Fünf Dörfer sind zum ersten Mal im Wettbewerb dabei. Das sind Boblitz, Groß Radden, Hörlitz, Laasow und Zinnitz. 

 

Für Bolschwitz und Schwarzbach/Biehlen ist es die 10. Teilnahme. Raddusch ist zum 7. Mal dabei.

 

Über einen Zeitraum von knapp zweieinhalb Wochen stellen sich die Dörfer nun nacheinander den genauen Blicken der Jury. Vom 18. Juni bis zum 4. Juli finden die Ortsbesuche statt, bei denen die elf Jury-Mitglieder die teilnehmenden Dörfer anhand einheitlich festgelegter Kriterien bewerten. Maximal 100 Punkte kann jedes Dorf in den drei Bewertungskategorien „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“ (max. 30 Pkt.), „Soziale und kulturelle Aktivitäten“ (max. 30 Pkt.) und „Bau- und Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft“ (max. 20 Pkt.) sowie für den „Gesamteindruck“ (max. 20 Pkt.) erreichen.

 

Die Beschreibungen zu den einzelnen Bewertungskriterien können in den Teilnahmebedingungen nachgelesen werden. Diese sind abrufbar unter www.osl-online.de/dorfwettbewerb 

 

Insgesamt dauert eine Präsentation des Dorfes der Jury- mit einer Begrüßung, der Besichtigung und einer Abschlussbesprechung etwa zweieinhalb Stunden.

 

Die Jury des Dorfwettbewerbs 2024 ist vielfältig besetzt. Die Mitglieder weisen auf verschiedensten Gebieten Fachkompetenz auf und stellen so insgesamt eine umfassende Betrachtungsweise der Dörfer sicher. Die Jury besteht aus den folgenden elf Mitgliedern:

  • Heike Bauer (Kreisplanung, Denkmalpflege), Landkreis OSL

  • Jens Bergmann (Wirtschaftsförderung, Tourismus), Landkreis OSL

  • Juliane Bronk (Landwirtschaft/Ländlicher Raum und Kommissionsleiterin des Wettbewerbs), Landkreis OSL

  • Eva Elmer, Sparkasse Niederlausitz, Öffentlichkeitsarbeit, Hauptsponsor des Dorfwettbewerbs

  • Martin Konzag, (ländliches Bauen, Kirche) Amtsleiter in der Gemeinde Schipkau

  • Norwin Märkisch, Ausschussvorsitzender für Kreisentwicklung des Kreistages des Landkreises OSL (Legislaturperiode 2019-2024)

  • Bärbel Weihmann (Ländliche Entwicklung), Vorsitzende der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.“

  • Rudolf Kupfer, (Bauernverband, ehrenamtlich engagiert), Mitglied der Jury bei allen Dorfwettbewerben im Landkreis OSL

  • Peter Schollbach, Bauernverband Südbrandenburg e.V.

  • Silke Wachtel, untere Naturschutzbehörde, Landkreis OSL

  • Helmut Wenzel, Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald und Vorsitzender der Kreisarbeitsgemeinschaft OSL beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg

 

Am 9. Juli findet im Anschluss an die Begehungstermine ein finales Treffen der Jury statt. Bei diesem werden die Bewertungen für jedes einzelne Dorf zusammengetragen. Die erreichte Gesamtpunktzahl bestimmt über die Rangfolge der Platzierung. Es werden Eindrücke besprochen und schließlich die Preisverteilung festgelegt.

 

Wie intensiv die Zeit der Jury-Begehungen und wie schwierig die Bewertungen sind, weiß Rudolf Kupfer. Von Anfang an war er Mitglied in der Jury bei allen 11 Kreiswettbewerben. Gern erinnert er sich daran zurück: „Ich bin überzeugt von dem langfristigen Effekt, den der Dorfwettbewerb für die Teilnehmenden haben kann. Es ist wirklich interessant, was sich daraus entwickeln kann. Ich kann mich noch daran erinnern, als vom damaligen Landrat Holger Bartsch in Bolschwitz die Kastanie zum Dorfwettbewerb gepflanzt wurde. Das war ein einmaliges Erlebnis. Und dennoch: heute ist diese Kastanie noch immer da und daneben hat der Storch nun seinen Horst und brütet. Da gibt es über die Jahre des Wettbewerbs hinweg so viele kleine und große Geschichten, die man erzählen könnte. Einige der Dörfer nehmen regelmäßig am Wettbewerb teil. Da bin ich natürlich jedes Mal und auch jetzt wieder sehr gespannt darauf, was sich im Vergleich zum letzten Besuch verändert hat. Die Dörfer haben sich schon unheimlich entwickelt, sie sind schön und wohnlich geworden.

Ganz wichtig ist: Es gibt in diesem Wettbewerb keine Verlierer. Alle, die teilnehmen und sich somit für Entwicklung interessieren, haben schon gewonnen. Ein wichtiger Bestandteil ist deswegen auch, dass nach der Bekanntgabe der Sieger den Dörfern die Einschätzungen der Jury übermittelt, gute Hinweise und Anregungen gegeben werden.

Aktuell ist aus meiner Sicht besonders wichtig, dass mit dem Dorfwettbewerb die Landwirtschaft und die Eigenversorgung wieder in den Mittelpunkt gerückt wird.“

 

Juliane Bronk, Sachbearbeiterin für den ländlichen Raum des Landkreises OSL, organisiert zum ersten Mal den Wettbewerb und leitet die Kommission: „In meiner Hand liegt nun zum ersten Mal die Organisation des Kreiswettbewerbs. Daran hängt viel Arbeit, bei der ich ich mit viel Verantwortung, aber auch Herzblut dabei bin, denn ich habe den größten Teil meines Lebens auf einem Dorf hier in der Niederlausitz verbracht und bin hier zu Hause. Ich bin mir bewusst, wie arbeitsintensiv so ein Wettbewerb für die dörflichen Gemeinden ist. Der Vergleich mit anderen Dörfern lohnt sich aber nicht nur in finanzieller Hinsicht. Neben der Möglichkeit, den Stand der Verwirklichung eigener Ziele bei der Dorfentwicklung zu analysieren, können die Dörfer gegenseitig von ihren Erfahrungen profitieren und aus dieser Zeit kurzfristige Verbesserungen und auch langfristigen Aufschwung generieren.

Ich persönlich freue mich sehr auf die sicherlich intensive Zeit der Dorfbesuche. 

Aber wie treffe ist als Jury-Mitglied nun meine Einschätzung zu den Präsentationen? Ich denke, dass jedes Dorf einzigartig ist und direkte Vergleiche wirklich schwierig sind. Deswegen gibt es ein System aus Kriterien und Punkten, das weit genug gefasst ist, um die individuellen Charakteristika der Dörfer zu erfassen. Das ist eine der Herausforderungen des Wettbewerbs.

Ich blicke gespannt, optimistisch und zuversichtlich auf die anstehenden Besuche in den Dörfern.“

 

Bis zum September bleiben die Ergebnisse aus dem Dorfwettbewerb unter Verschluss. Die Auszeichnungsveranstaltung und damit die offizielle Bekanntgabe der Platzierungen im Dorfwettbewerb findet auf dem Kreis-Erntefest des Landkreises im Senftenberger Ortsteil Peickwitz am Samstag, 21. September 2024, um 13.30 Uhr auf der Festbühne statt.

Den drei Orten mit der höchsten Punktzahl winkt ein Preisgeld:

  1. Platz: 3.000 €

  2. Platz: 2.000 €

  3. Platz: 1.000 €

Des Weiteren werden Teilnahme- und Sonderpreise vergeben.

Die Sparkasse Niederlausitz als Hauptsponsor des Wettbewerbs und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützen sowohl die Durchführung als auch die Preisverleihung finanziell und sind mit stimmberechtigten Mitgliedern in der Jury vertreten.

 

 

Foto zu Meldung: Wettbewerb startet mit den Jury-Begehungen: Unser Dorf hat Zukunft

Einschränkungen: Bereich Personenverkehr / Landesschifffahrt / ÖPNV

(24. 06. 2024)

Der Bereich Personenverkehr / Landesschifffahrt / ÖPNV ist in dieser Woche (24.-28. Juni) telefonisch am Montag und Dienstag erreichbar. Ein Sprechtag findet lediglich am Dienstagnachmittag statt. 

 

Anträge können wie bekannt über die Pforte im Kreishaus oder die bekannten Briefkäste abgegeben werden. Eine Bearbeitung erfolgt zeitnah in der 27. KW.

Trauer um bedeutenden Gestalter der Lausitz, Prof. Rolf Kuhn

(21. 06. 2024)

Der ehemalige Geschäftsführer der Internationalen Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land ist verstorben. Das teilte die „Stiftung Bauhaus Dessau“ am Mittwoch, 19. Juni mit. 

 

In die Lausitz kam Prof. Dr. s.c. Rolf Kuhn 1998. In diesem Jahr verlegte er seinen Wirkungskreis von Sachsen-Anhalt, wo er seit 1994 als Nachfolge des Bauhauses Dessau die neu gegründete „Stiftung Bauhaus Dessau“ als Stiftungsdirektor mitaufgebaut hatte, in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sein Name wurde schnell über seinen neuen Wohnsitz in Großräschen und den neuen Arbeitsplatz im ehemaligen Beamtenwohnhaus der „Ilse-Bergbau-Aktiengesellschaft“ hinaus bekannt. Hier übernahm er 1998 die Geschäftsführung der Vorbereitungsgesellschaft und ab 2000 der Gesellschaft IBA Fürst-Pückler-Land.

 

Ab diesem Zeitpunkt initiierte, gestaltete und setzte er mit seinem Team und den Menschen und Akteuren in der Region ein umfassend angelegtes Zukunftsprogramm für die Bergbauregion in Südbrandenburg auf und begleitete dessen Umsetzung in insgesamt 30 Einzelprojekten.

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Prof. Kuhn war mit Kopf, Hand und Herz bei dem über ein Jahrzehnt angesetzten Veränderungsprozess und den sich auch nachfolgend daraus ergebenden Fortschritten dabei. Die Entwicklungsprozesse seiner Geschäftsführertätigkeit bei der IBA Fürst-Pückler-Land waren außerordentlich bedeutsam, umfassten sie schließlich die Umstrukturierung einer ganzen Region. Er entwickelte mit der Verknüpfung von gestalterischen und technischen Innovationen wichtige Impulse für Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft in der Strukturwandelregion Lausitz, die damals noch in den Kinderschuhen steckte. Unter der Entstehung einer neuen Landschaft verstand Prof. Kuhn mehr als nur den reinen landschaftlichen Wandel nach der Braunkohle. Mit Projekten bzw. Ideen, wie der SeeStadt Senftenberg, den Biotürmen Lauchhammer und der Slawenburg Raddusch reden wir bei dem Wirken von Prof. Kuhn nicht über kleinen Wandel, sondern über die Neugestaltung der Region mit enormer Strahlkraft in den Landkreis OSL hinein und selbst über die Landes- und Bundesgrenzen hinaus. Ich erinnere mich zum Beispiel noch gut an die gemeinsame Eröffnung des Infopunktes in Form der Mini-Seebrücke an der Hafenbaustelle am Steindamm in Senftenberg. Als neuer Landrat blickte ich voller Vorfreude und Spannung auf das, was damals noch in den Sternen oder immerhin auf dem Papier stand. Prof. Kuhn erstaunte mich mit seiner Zuversicht in den Wandel und sein Vertrauen in die Projektvisionen. Ich bedauere das Ableben von Prof. Kuhn und drücke Familie, Angehörigen und Freunden mein tief empfundenes Beileid aus. Im Namen des Landkreises danke ich ihm für sein Wirken als bedeutender Wegbereiter für unsere Region, eine der größten Landschaftsbaustellen Europas. Sein Vermächtnis bleibt mit den realisierten IBA-Projekten erhalten und lebt weiter.“

 

Kreisjugendfeuerwehrtag in Gahlen am 22. Juni

(21. 06. 2024)

Seid dabei, wenn sich junge Feuerwehrmitglieder aus dem gesamten Kreis treffen, um ihr Können und Wissen unter Beweis zu stellen. Der Tag steht ganz im Zeichen von Teamgeist, Geschicklichkeit und Feuerwehrleidenschaft.

 

Was Euch erwartet:

  • Spannende Wettkämpfe: Von Löschübungen bis zu Geschicklichkeitsparcours – zeigt, was Ihr drauf habt!

  • Feuerwehrfahrzeuge hautnah: Besichtigt die Einsatzfahrzeuge und lasst Euch die Technik erklären.

  • Abschlusszeremonie: Feiern wir gemeinsam die Siegerehrung und den erfolgreichen Tag.

     

Der Jugendkreisfeuerwehrtag ist die perfekte Gelegenheit, neue Freundschaften zu knüpfen, als Team zu wachsen und die Faszination Feuerwehr hautnah zu erleben. 

 

Organisator ist der Kreisfeuerwehrverband OSL 

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Anlässlich Christopher Street Day: Regenbogenflagge weht wieder

(20. 06. 2024)

Seit Montag (17. Juni) wehen sie wieder vielerorts vor Firmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, Vereinen und weiteren Adressen in unserer Region: Die bunten Regenbogenfahnen. Zur diesjährigen Fahnenaktion „Wir für Akzeptanz“ des Christopher Street Day (CSD) Cottbus e.V. haben sich knapp 290 Standorte gemeldet. Auch die Kreisverwaltung OSL beteiligt sich erneut. 

 

Am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz weht die Fahne seit Montag (17. Juni). Angebracht wurde sie vom Bereichsleiter Campusmanagement/Verwaltung Sven Irrgang sowie Kathrin Lehm, Projektkoordinatorin "Demokratie leben" OSL, gemeinsam mit Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. 

 

An den Standorten der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau werden die Fahnen zum Ende des Aktionszeitraumes vom 26. bis zum 28. Juni wehen. 

 

Die Regenbogenfahne steht symbolisch für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*) in unserer Region. Mit der Aktion setzen die Beteiligten in der Lausitz ein wichtiges Zeichen für Vielfalt, gegenseitiges Verständnis und Respekt und treten für ein vielfältiges Leben ein - ohne Diskriminierung, Hass und Gewalt. 

Um für steigende Akzeptanz zu werben und Vielfalt sichtbarer zu machen, rief der Verein CSD Cottbus e.V. die Regenbogenfahnenaktion „Wir für Akzeptanz“ 2014 ins Leben. Die Aktion reiht sich ein in die Aktionswochen anlässlich des 16. Christopher Street Day Cottbus und Niederlausitz, die unter dem Motto „Wer sich nicht sichtbar macht, wird nicht mitgedacht.“ steht. Am 17. Juni starten zwei Wochen lang verschiedene Veranstaltungen. Höhepunkt und Abschluss bildet die CSD-Demo am 29. Juni. 

Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte Johanna Fischer: „Wir stehen gemeinsam für eine bunte Gesellschaft ein. Die Fahne steht für Stolz, Diversität und die Vielfalt der menschlichen Sexualität und Geschlechtsidentitäten. Durch das Anbringen der Fahne am FamilienCampus und das Hissen der Regenbogenfahne vor der Hauptverwaltung und unserem Außenstandort in Calau wollen auch wir ein Zeichen setzen. Es ist wichtig, weiterhin Vorurteile abzubauen, eine Kultur der Gleichberechtigung zu fördern und für eine bunte Gesellschaft einzustehen.“ 

Besonders erfreulich ist es, dass die Regenbogenfahne in diesem Jahr auch vor dem FamilienCampus Lausitz in Klettwitz wehen wird. Dort befindet sich unter anderem der Sitz der 2024 gestarteten Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaften für Demokratie im Landkreis OSL. Projektkoordinatorin Kathrin Lehm: „Demokratie und Solidarität sind keine Selbstverständlichkeit. Sie gilt es Tag für Tag zu verteidigen und mit Leben zu füllen. Dasselbe gilt auch für die Rechte und Vielfalt der Menschen in unserem Landkreis. Eine tolerante und offene Gesellschaft, in der jeder Mensch so angenommen wird, wie er ist, liegt uns am Herzen. Dafür zeigen wir Flagge an unserem Standort.“  

Die Regenbogenfahne wurde 1978 von einem amerikanischen Künstler entwickelt. Sie steht als Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung sowie für Freiheit und für den Frieden. Die verschiedenen Farben der Regenbogenfahne stehen für "Leben" (Rot), "Gesundheit“ (Orange), „Sonnenlicht“ (Gelb), "Natur" (Grün), „Harmonie“ (Blau) und "Geist" (Violett). 

Alle Informationen zu den Aktionswochen anlässlich des 16. Christopher Street Day Cottbus und Niederlausitz und zur diesjährigen Regenbogenfahnenaktion gibt es unter: Csd-cottbus.info

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Deutscher Wetterdienst: Aktuelle Infos und Meldungen für unseren Landkreis

(18. 06. 2024)

Aktuelle Infos und Meldungen für unseren Landkreis und auch Ihren Wohnort finden Sie online unter:

https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_gemeinden/warnkarten/warnWetter_bbb_node.html?bundesland=bbb

 

 

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Untere Jagdbehörde: am 18.06. und 20.06.2024 keine Sprechzeit

(17. 06. 2024)

Am 18.06.2024 und 20.06.2024 findet keine Sprechzeit im Bereich der unteren Jagdbehörde statt. 
Eine elektronische Erreichbarkeit ist unter sichergestellt.

 

Bei etwaiger persönlicher Vorsprache im Kreishaus Calau, in der Joachim-Gottschalk-Straße 36, werden Anträge und Anliegen dennoch entgegengenommen, eine Bearbeitung kann jedoch nicht erfolgen.
 

Infos der unteren Jagdbehörde unter https://www.osl-online.de/seite/101131/untere-jagd-fischereibeh%C3%B6rde.html 

 

Für den Bereich des Fischereiwesens bestehen keine Einschränkungen in der Sprechzeit.

Sprechstunde in der Elterngeldstelle am 18. Juni nur bis 15 Uhr

(17. 06. 2024)

Die Elterngeldstelle ist am 18.06.2024 lediglich bis 15:00 Uhr besetzt. Unterlagen können nach 15 Uhr vor Ort abgegeben werden, werden aber nicht direkt bearbeitet. 

 

Weitere Infos zur Elterngeldstelle unter https://www.osl-online.de/seite/297258/elterngeld.html 

Busverkehr in OSL: Abbiegen in neue Richtungen / Geschäftsführer Michael Schütze über den Busverkehr „von Morgen“

(13. 06. 2024)

94 Busse im Stadt- und Regionalverkehr legen jährlich rund 2,8 Millionen Kilometer auf den Straßen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zurück - und bringen so die Menschen Tag für Tag an ihr Ziel. In den kommenden Jahren plant der Landkreis als Aufgabenträger für den öffentlichen Busverkehr verschiedene spannende Projekte. Die Weichen dafür hat der Kreistag am 30. Mai mit dem neuen Nahverkehrsplan gestellt. Michael Schütze, Geschäftsführer der Landkreis-Tochter „Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH“ (VG OSL), erklärt, welche Veränderungen die Fahrgäste in OSL in den kommenden Jahren erwarten. 

 

Was genau macht die Verkehrsgesellschaft?  

In unserem 13-köpfigen Team planen wir den öffentlichen Busverkehr im Landkreis. Das betrifft den konventionellen Linienverkehr, den Schülerverkehr und alternative bedarfsorientierte Angebote wie den RufBus. Auf der Grundlage von Erhebungen und Analysen erstellen und überarbeiten wir Fahrpläne und stimmen das Verkehrsangebot mit den anderen ÖPNV-Angeboten - zum Beispiel dem Schienenverkehr - ab. Vereinfacht gesagt: Wir legen fest, wann und wo der Bus im Landkreis fährt. Grundlage für unsere Arbeit bildet der sogenannte „Nahverkehrsplan“. 

 

Derzeit und noch bis Sommer 2027 haben wir ein Verkehrsunternehmen, die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, vertraglich gebunden. Diese fährt für uns als Dienstleisterin mit eigenen Bussen und eigenem Fahrpersonal den Regionalbus- und Stadtverkehr im Landkreis. Mit ihr stehen wir in ständigem Austausch. 

 

Unser Firmensitz befindet sich in der Roßkaupe 10 in Senftenberg. Dort finden Fahrgäste auch eine unserer Anlaufstellen für den Fahrscheinkauf und Fahrplanauskünfte sowie allen Fragen rund um Abonnements.  

 

Welche wichtigen Beschlüsse hat der Kreistag zum Busverkehr gefasst? 

Es gab zwei wichtige Beschlüsse. Zum einen wurde der neue Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2025-2035 beschlossen. Der Nahverkehrsplan ist unser zentrales Planungsinstrument. Er enthält die Ziele und Projekte, die wir in den nächsten Jahren schrittweise umsetzen wollen und legt fest, wie und in welcher Form der Busverkehr in Zukunft gestaltet werden soll. Inklusive der Vorarbeiten haben die Kreisverwaltung und die Verkehrsgesellschaft rund zwei Jahre an dem Nahverkehrsplan gearbeitet. In der direkten Erarbeitungsphase wurden wir von Beratern begleitet. Darüber hinaus haben zwei bis drei Mitarbeitende rund ein Jahr lang jede Woche intensiv an dem Thema gearbeitet. Bei der Erstellung des 107 Seiten umfassenden Dokuments wurden die Verkehrsunternehmen, die Kommunen, die benachbarten Aufgabenträger, die Verkehrsverbünde und zahlreiche weitere Stellen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

 

Die zweite wichtige Entscheidung betraf die Kommunalisierung des Busverkehrs. Hiermit wird der Entscheidung des vergangenen Jahres, die gesetzlichen Vorgaben zu alternativen Antrieben mit Batteriebussen umzusetzen und das System aus Bussen und Ladeinfrastruktur unter eigener Regie aufzubauen, eine klare Richtung gegeben. Der Kreistag beschloss, dass der Busverkehr künftig durch ein kommunales Verkehrsunternehmen und nicht mehr durch ein privates Unternehmen gefahren werden soll. Grundlage für die Entscheidung bildet eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsanalyse. Die VG OSL übernimmt also die Aufgaben, die aktuell von dem extern gebundenen Unternehmen erfüllt werden und vergrößert so ihr Leistungsspektrum. Wir erbringen künftig alle Aufgaben rund um den kommunalen ÖPNV in Eigenregie. Wir planen nicht nur, sondern stellen auch die Busse und das Fahrpersonal selbst und bemühen uns um die Ausbildung. Das macht uns in Zukunft flexibel und unabhängiger. Wir werden aber auch wie bisher mit Subunternehmen zusammenarbeiten. Wirksam wird die Kommunalisierung, wenn der aktuelle Verkehrsvertrag mit dem jetzigen Dienstleister ausläuft, also ab August 2027.

 

Auf welche Projekte und Ziele können sich die Menschen in OSL freuen? 

Der neue Nahverkehrsplan ermöglicht eine nachhaltige, angebotsorientierte Optimierung und Weiterentwicklung des bestehenden ÖPNV-Angebots unter den Prämissen des Fahrgastnutzens und der Finanzierbarkeit. 

 

Geplant ist unter anderem die Einführung eines PlusBus-Netzes auf ausgewählten Linien im südlichen Kreisgebiet. Diese verkehren im Stundentakt, haben direkte Anschlüsse an die Bahn und verkehren regelmäßig auch am Wochenende. Außerdem soll es zwischen Großräschen und dem Spreewalddreieck einen modernen OnDemand-Betrieb geben, bei dem die Fahrgäste bequem per Telefon und später auch per App Fahrten zwischen virtuellen Haltestellen nach Bedarf buchen können. Es gibt bereits Landkreise in Brandenburg, die das erfolgreich umsetzen. Darüber hinaus werden in verschiedenen Gemeinden bestehende und neue Stadtteile und Gewebegebiete eingebunden und Linienführungen angepasst.  

 

Wir reden aber auch über automatische Fahrgastzählsysteme, ein einheitliches Branding der Busse der VG OSL und Ausstattungsmerkmale wie Klimatisierung im Fahrer- und Fahrgastraum.  

 

Auch im Bereich der Haltestellen sind Veränderungen geplant. So sollen sukzessive digitale Fahrgastinformationssysteme für Busbahnhöfe konzipiert und umgesetzt werden. Ebenso sind die Erneuerung aller Haltestellenmasten und eine zweisprachige Beschriftung in sorbischen/wendischen Siedlungsgebieten vorgesehen. Bereits in diesem Jahr stehen bis zu 100 Haltestellenmasten auf dem Erneuerungsplan. Generell sollen noch mehr Haltestellen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.

 

Wichtig zu wissen: Im Vergleich zum jetzigen Plan wird niemand schlechter gestellt. Wir legen bei der Kilometerleistung sogar in Summe zu. Wir steigern die Betriebsleistung gegenüber 2023 um 11%, insgesamt um 315.000 zusätzliche Fahrplankilometer pro Jahr. OSL ist eher ländlich geprägt, der Motorisierungsgrad der Haushalte ist hoch. Wir bieten auch künftig keinen 10-Minuten-Takt wie in Großstädten, sind aber mit unseren Planungen sehr gut auf die Anforderungen und Gegebenheiten in unserem Landkreis vorbereitet. Voraussetzung für die Finanzierung und damit die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen ist die Nutzung von Fördermöglichkeiten.

 

Mit welchen Antrieben werden die Busse in OSL künftig fahren? 

Mit Inkrafttreten der „Clean Vehicles Directive“, also des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge, muss künftig ein Teil der neu angeschafften Busse im ÖPNV emissionsarm oder emissionsfrei fahren. Die EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und sparsamer Fahrzeuge bedeutet, dass der ÖPNV im Landkreis OSL ab 2027 seinen Fuhrpark und die dazugehörige Infrastruktur grundlegend umstellen muss.

 

Der Kreistag hat im Juni 2023 nach begleitender fachlicher Prüfung beschlossen, dass die künftige Busflotte des Landkreises in den geforderten Quoten mit Elektroantrieben ausgestattet werden soll. Bei der angestrebten Antriebsart mittels Batterie und Elektromotor werden Vorteile insbesondere beim Preis, den Umwelteffekten und möglichen kommunalen Kooperationen gegenüber alternativen Technologien gesehen. Es werden ergänzend aber auch noch Diesel-Busse im Einsatz sein, die vorrangig durch Subunternehmen betrieben werden sollen. 

 

Die ersten elektrisch angetriebenen Fahrzeuge werden, wenn alles nach Plan läuft, pünktlich zum geplanten Start der Kommunalisierung ab August 2027 auf unseren Straßen unterwegs sein. Mit der Erhöhung der Fahrplankilometer müssten mehr Busse im Landkreis unterwegs sein als heute. 

 

Die Vorbereitungen dafür beginnen schon einige Zeit vorher. Zu unseren nächsten Schritten zählt also auch, dass an den Betriebshöfen die entsprechende Ladeinfrastruktur aufgebaut werden muss. Dabei konzentrieren wir uns aufgrund der geografischen Lage auf Standorte in Lübbenau/Spreewald und Senftenberg. Aber auch andere Standorte werden eine Rolle spielen – nur voraussichtlich ohne eine Aufrüstung auf E-Lademöglichkeiten. Als kommunales Unternehmen müssen wir die Fahrzeugbeschaffung öffentlich ausschreiben. Dieser nächste Schritt wird auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Start soll spätestens in 2026 sein.   

 

Welche Aufgabe gilt es nun zuerst anzugehen?

Die VG OSL und die Kreisverwaltung gehen die Neuausrichtung nun nach und nach an. Im Fokus steht zunächst die angestrebte Kommunalisierung des Busverkehrs. Dabei wird uns auch die Suche nach geeignetem Personal beschäftigen.

Eine weitere Mammut-Aufgabe wird die technische Umstellung im Hinblick auf die Fahrzeugbeschaffung und erforderliche Ladeinfrastruktur. Hier gilt es, rechtzeitig die entsprechenden Ausschreibungsverfahren auf den Weg zu bringen. 

Mit Beginn der Kommunalisierung wird sich der Fokus dann auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan verlagern. Das heißt aber nicht, dass nicht auch schon vorher Projekte umgesetzt werden können. 

 

Der Busverkehr im Landkreis wird, ähnlich wie zuletzt bei der Kommunalisierung des Rettungsdienstes, komplett neu ausgerichtet. Alle organisatorischen und technischen Aufgaben sowie die angebotsverbessernden Maßnahmen dienen letztlich dazu, die Qualität unserer ÖPNV-Leistung im Sinne der Bürger und Fahrgäste weiter zu optimieren. Ich freue mich, diesen Prozess als Geschäftsführer begleiten zu dürfen. 

 

Nähere Informationen zum Thema: 

Kreistagssitzung vom 30. Mai 2024

Pressemitteilung zum Kreistag vom 30. Mai 2024

Link zur VG OSL 

Foto zu Meldung: Busverkehr in OSL:  Abbiegen in neue Richtungen / Geschäftsführer Michael Schütze über den Busverkehr „von Morgen“

Auftakt zur Fußball-EM trifft auf Welt-Blutspendetag: Vor dem Public Viewing zum Blutspenden ins Landratsamt Senftenberg | Landkreis verlost EM-Fußball

(12. 06. 2024)

Zum Welt-Blutspendetag und anlässlich des Startes der Fußball-EM in Deutschland am Freitag, 14. Juni, laden das Landratsamt Senftenberg und der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost zur gemeinsamen Blutspendeaktion in das Landratsamt in Senftenberg, Dubinaweg 1, ein. 

 

In der Zeit von 14 bis 18 Uhr können alle Interessierten dabei sein und Blut spenden. Alle Spender können sich zusätzlich zu dem regulären Imbiss-Beutel über eine kleine Aufmerksamkeit des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost freuen. Alle Erstspender erhalten zudem ein Extra-Dankeschön. Das Landratsamt verlost als besonderen Bezug zu der um 21 Uhr startenden Fußball-EM unter allen Erstspendern einen original EM-Fußball im Wert von 40 Euro.

 

Die Blutspende wird im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in der ersten Etage durchgeführt. Der Spenderort ist auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer geeignet, auf der Rückseite des Gebäudes befindet sich ein Fahrstuhl. Vor dem Gebäude befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. 

Blut spenden können alle gesunden Menschen ab 18 Jahre und Erstspender bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Interessierte sollten ihren Personalausweis zum Blutspendetermin mitbringen. Auf Wunsch können sich Interessierte im Rahmen Ihrer Blutspende auch als Stammzellspender registrieren lassen.

 

Um vor Ort für schnelle Abläufe sorgen zu können, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Einen Termin zur Blutspende können sich Interessierte über die Internetseite des DRK-Blutspendedienst Nord-Ost bzw. über den folgenden Link buchen: https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/termine/322313?term=senftenberg

 

Mit gutem Beispiel vorangehen

Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost im gesamten Bereich Senftenberg an allen Spendeorten insgesamt 3.111 Konserven an 59 Terminen entnommen. Im Bereich Calau waren es 1.925 Konserven an 38 Terminen. Im Jahr 2024 waren es bisher bis einschließlich Ende Mai im Bereich Senftenberg 1.372 Konserven bei 28 Terminen. Im Bereich Calau konnten bei 19 Terminen 928 Konserven gewonnen werden.

 

Zum Vergleich: Ausgehend von einer 5 Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspendende benötigt, um für die Gesundheitsversorgung unverzichtbare Blutpräparate verfügbar zu haben.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz unterstützt das Thema Blutspenden, indem sie dem DRK-Blutspendedienst Nord-Ost seit 2005 regelmäßig und kostenfrei geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von Blutspendeterminen zur Verfügung stellt. Mehrmals im Jahr finden Blutspendetermine in der Hauptverwaltung der Kreisverwaltung im Dubinaweg 1 in Senftenberg statt. Zusätzlich werden regelmäßig auch Termine in der Außenstelle in Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) angeboten. Neben den Gebäuden in Senftenberg und Calau stellt die Kreisverwaltung als Schulträger auch die Räumlichkeiten der Förderschule in Lübbenau/Spreewald zur Verfügung.

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Standorte der Kreisverwaltung gilt die Teilnahme an einem Blutspendetermin als Arbeitszeit. Damit möchte die Kreisverwaltung das gesellschaftlich wichtige Engagement der „stillen Lebensretter“ zusätzlich unterstützen. 

 

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.05.2024 wurden allein im Landratsamt Senftenberg an insgesamt 12 Blutspendeterminen 562 Blutkonserven abgenommen. Im Durchschnitt wurden auf den letzten zehn Terminen 47 Konserven abgenommen. Mit den aus einer Blutspende gewonnenen Präparaten können bis zu 3 Leben gerettet werden. Damit können schätzungsweise 141 Leben gerettet bzw. Patienten mit Blut versorgt werden.

 

Blutspenden bilden die Grundlage für eine gesicherte Versorgung von Patientinnen und Patienten jeden Alters mit überlebenswichtigen Blutpräparaten. Der bevorstehende Sommer gilt dabei bundesweit als kritische Zeit, da aufgrund von Urlaubsreisen und warmen Temperaturen in der Regel weniger Menschen den Weg in die Spendezentren finden. Den knappen Blutkonserven steht ein erhöhter Bedarf in den Kliniken gegenüber. Damit die Versorgung mit lebensrettenden Blutpräparaten auch in den Sommermonaten aufrechterhalten werden kann, werben die Blutspendedienste wieder für eine rege Teilnahme an den angebotenen Spendeterminen. Im Landkreis OSL kann unter anderem an 22 verschiedenen Standorten des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost gemeinnützige GmbH regelmäßig Blut gespendet werden. Dazu gehört auch das Landratsamt Oberspreewald-Lausitz.

 

Weitergehende Informationen

Eine Übersicht aller aktuellen DRK-Blutspendetermine in Brandenburg gibt es unter https://blutspende-nordost.de/blutspendetermine/

 

Eine Übersicht von Anbietern für Blut- und Plasmaspenden sowie einige relevante Informationen zum Thema gibt es zudem auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.blutspenden.de

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Landkreis gestalten: Oberspreewald-Lausitz startet Online-Umfrage zum Kreisentwicklungskonzept

(12. 06. 2024)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht vor einer bedeutenden Neuausrichtung. Ein erstes Kreisentwicklungskonzept von 2011 erfüllt nicht mehr die Anforderungen, die an ein aktuelles Konzept gestellt werden. Angesichts neuer Herausforderungen wie Strukturwandel, Digitalisierung und demografischer Veränderungen soll nun ein neues Konzept erarbeitet werden. Das Kreisentwicklungskonzept bewertet den aktuellen Stand und die Potenziale aller Lebensbereiche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Damit ist es für die Bürgerinnen und Bürger in allen Kommunen und allen Altersgruppen relevant.

 

Ziel des neuen Kreisentwicklungskonzepts ist es, eine optimale Versorgung zu sichern, das natürliche Lebensumfeld zu erhalten und die Lebensqualität langfristig zu steigern. Es soll die Leitplanken für die künftige Entwicklung vorgeben.

 

Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden zentrale Zukunftsfragen behandelt: Welche Auswirkungen hat die demografische Entwicklung der Bevölkerung auf unser Zusammenleben? Wie soll sich der Landkreis entwickeln, damit die Bewohner zufrieden und glücklich sind? Welche Visionen haben wir für die nächsten zehn Jahre und darüber hinaus? Das neue Kreisentwicklungskonzept wird sich umfassend mit den Themen Arbeit und Familie, Freizeit und Natur, Bildung und Gesundheit, Sicherheit und Mobilität auseinandersetzen.

 

Seit Herbst 2023 arbeitet die Kreisverwaltung mit dem Büro complan Kommunalberatung aus Potsdam intensiv an der Neuaufstellung des Konzepts. In Gesprächen mit Politik, Verwaltung sowie Experten wurden bereits wertvolle Erkenntnisse gewonnen und Ideen zu Entwicklungszielen gesammelt. 

 

Bürgerumfrage gestartet

Nun sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt: Sie haben die Möglichkeit vom 09. Juni bis 17. Juli an einer kurzen Online-Umfrage teilzunehmen und ihre Vorstellungen anonym einzubringen. Mit ihren Ideen und ihrer Meinung zum Leben, Wohnen und Arbeiten in OSL bestimmen sie das Leitbild und die Zukunftsstrategie des Landkreises.

Die elf Fragen werden etwa 15 Minuten in Anspruch nehmen. Mit der Teilnahme an der Befragung nehmen die Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss darauf, wie sich die Region in den kommenden Jahren entwickeln kann. 

 

So gelangen Interessierte zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/Kreisentwicklungskonzept-Oberspreewald-Lausitz 

 

Als Dank für das Mitwirken können sich alle Teilnehmenden am Ende der Befragung zusätzlich für die Verlosung von insgesamt fünf OSL-Geschenkpaketen anmelden. Hierbei winken fünf Pakete mit je einem Gutschein für die Spreewelten und für die OSL-Museen sowie Thermosbecher und Beutel im Landkreis-Design und weitere Überraschungen. Die Erhebung der Angaben in der Umfrage und der Personendaten zur Registrierung für das Gewinnspiel erfolgt unabhängig voneinander. Die Anonymität der Angaben in der Befragung ist sichergestellt.

 

Nach der Fertigstellung soll das Kreisentwicklungskonzept zum Ende des Jahres 2024 hin finalisiert und anschließend vom Kreistag beschlossen werden.

 

Die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur“ – GRW-Infrastruktur.

 

Informationen zum Kreisentwicklungskonzept gibt es außerdem unter www.osl-online.de/gestalten 

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Eingeschränkte Sprechzeit der unteren Jagd- und Fischereibehörde am 11.06.2024 und 13.06.2024

(11. 06. 2024)

Am 11.06.2024 findet kurzfristig in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr keine Sprechzeit im Bereich der unteren Fischereibehörde statt. Eine persönliche Vorsprache in der Jagdbehörde ist möglich.


Am 13.06.2024 ist die untere Jagdbehörde geschlossen. Eine persönliche Vorsprache in der unteren Fischereibehörde ist möglich.


Bei etwaiger persönlicher Vorsprache in den Schließzeiten werden Anträge und Anliegen dennoch entgegengenommen, eine Bearbeitung kann jedoch nicht erfolgen.

 

Eine elektronische Erreichbarkeit ist an beiden Tagen dennoch unter sichergestellt.

 

Weitere Infos zur unteren Jagd- und Fischereibehörde online unter https://www.osl-online.de/seite/101131/untere-jagd-fischereibeh%C3%B6rde.html

Kommunal- und Europawahl im Landkreis OSL: Vorläufige Ergebnisse stehen fest

(10. 06. 2024)

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnten am 9. Juni die Menschen ihre Stimme zur Europawahl und der Kommunalwahl abgeben. Die vorläufigen Ergebnisse im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stehen nun fest.

 

Nachdem am Wahlsonntag ab 18 Uhr zunächst die Europawahlen ausgezählt worden sind, konnten Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki, ihre Stellvertreterin Michelle Käschel und ihr Team in der frühen Montagnacht schließlich auch die Auszählungsergebnisse der Kreistagswahl an den Landeswahlleiter übermitteln. Um 3.23 Uhr waren die Ergebnisse aller 162 auszuzählenden Wahlvorstände abschließend erfasst. 

 

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Nach aktuell vorliegenden Zahlen erreichten die Wahlvorschlagsträger folgende Stimmenanteile:

AfD (31,8% / + 12,1%), CDU (17,6 % / -1,9%), SPD (17,1 % / -4,4%), DIE LINKE (7,5 % / -5,2%), Freie Wählergruppe Bauern (6,0 % / -0,5%), BVB/FREIE WÄHLER (5,0 % /+1,3%), GRÜNE/B 90 (3,0% / -2,8%), FDP (2,7% / -0,9%), Tierschutzpartei (2,5% / +2,5%), HEIMAT (1,7% / +0,2%), SFB (1,5 % /-0,6%), WG für Vernunft und Gerechtigkeit (1,3 % /+1,3%), AGSUS (1,0% / -0,4%), WG Senftenberg kann mehr! (0,7 % / +0,7%), Einzelbewerber Dabow (0,3 % /+0,3%), Einzelbewerber Kminikowski (0,3% /+0,3%). 

  

Die Sitzverteilung im Kreistag stellt sich wie folgt dar: 

SPD (9 Sitze), AfD (16 Sitze), CDU (9 Sitze), DIE LINKE (4 Sitze), Freie Wählergruppe Bauern (3 Sitze), GRÜNE/B90 (2 Sitze), BVB/FREIE WÄHLER (2 Sitze), FDP (1 Sitz), SFB (1 Sitz), HEIMAT (1 Sitz), WG für Vernunft und Gerechtigkeit (1 Sitz), Tierschutzpartei (1 Sitz). 

Insgesamt entschieden sich 58.766 von 91.308 wahlberechtigten Wählerinnen und Wählern, ihrer Stimme bei der Kommunalwahl per Kreuz ein Gewicht zu verleihen. Die Wahlbeteiligung lag bei 64,4% und war damit um 8,3 Prozent höher als noch bei der letzten Kreistagswahl im Jahr 2019 (56,1 %). 

Alle Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl sind auf der Internetseite wahlergebnisse.brandenburg.de veröffentlicht. Alle Ergebnisse können später auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/kommunalwahl nachgelesen werden.

 

Der Kreiswahlausschuss wird im nächsten Schritt in seiner Sitzung am Dienstag, den 11. Juni 2024 über die Endgültigkeit der Ergebnisse entscheiden. Die Sitzung findet um 16 Uhr im Landratsamt in Senftenberg, Haus 1, großer Sitzungsaal statt. „Die abschließende Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt“, erklärt die Kreiswahlleiterin. 

 

Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki äußerte sich mit Blick auf den Ablauf der Wahlen: „Die Wahlen im Landkreis verliefen reibungslos. Die Auszählung der Stimmenanteile in den einzelnen Wahllokalen und durch die Briefwahlvorstände ging ohne größere Probleme von statten, auch wenn sie bis weit in die Nacht hinein andauerte. Unser Dank gilt den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, welche durch ihre Unterstützung zum Gelingen der Wahlen und dem zügigen Ermitteln der Ergebnisse beigetragen haben.“

Landrat Siegurd Heinze äußert sich angesichts der vorläufigen Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen wie folgt: „Das vorläufige Ergebnis der Kommunalwahlen liegt nun vor und ist sicherlich nicht unwesentlich auch von bundes- und europapolitischen Einflüssen geprägt. Als Landrat bin ich zur Neutralität verpflichtet. Kreistag und Verwaltung haben in den vergangenen fünf Jahren effektiv und ergebnisorientiert zusammengearbeitet. Ich bin überzeugt, dass dies auch in Zukunft gelingen kann, wenn alle engagiert mitarbeiten. Darauf haben die Wählerinnen und Wähler einen berechtigten Anspruch.“ 

 

Der Kreistag besteht aus 50 Kreistagsabgeordneten und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied. Er wird für fünf Jahre gewählt. Mit den Kommunalwahlen am 9. Juni wird sich der Kreistag nun neu konstituieren. Die konstituierende Sitzung findet am 4. Juli im Kurmärkersaal in Großräschen statt. 

 

  Sitzverteilung Kreistag nach vorläufigem Ergebnis. (Quelle: Landeswahlleiter Brandenburg/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)  

Sitzverteilung Kreistag nach vorläufigem Ergebnis. (Quelle: Landeswahlleiter Brandenburg/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 

 

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Countdown läuft: Wählen gehen zur Kommunal- und Europawahl am. 9 Juni

(07. 06. 2024)

Die Kommunal- und Europawahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, stehen vor der Tür. In den Kommunen und seitens der Kreiswahlleitung in der Kreisverwaltung sind alle Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf getroffen. 

 

Insgesamt sind im Landkreis OSL bis zu 92.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger zur Kommunal- und Europawahl aufgerufen, darunter rund 5.000 Erstwählerinnen und Erstwähler. Im November 2022 hat der Bundestag beschlossen, das aktive Wahlrecht für die Europawahl von 18 auf 16 Jahre zu senken. Bei den Kommunalwahlen gilt dieses Alter bereits, ebenso bei den Landtagswahlen im Herbst. 

 

Kommunalwahlen sind die wichtigsten Wahlen auf kommunaler Ebene. Persönlichkeitswahl (Stimme für eine Person) und Verhältniswahl (Stimme für eine Partei) werden kombiniert. Bei den Kommunalwahlen werden der Kreistag und je nach Wohnort die Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie in den Ortsteilen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bzw. Ortsbeiräte gewählt. Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Seit 2014 gemeinsam mit der Europawahl. Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.  

 

Insgesamt stehen den Wahlberechtigten in OSL 147 Urnenwahllokale zur Verfügung, von denen ein Großteil barrierefrei zugänglich ist. Aufgrund der Anzahl der Wahllokale ist davon auszugehen, dass über 1.300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Einsatz kommen werden. Die Gemeindewahlleiterinnen und Gemeindewahlleiter konnten bereits im Vorfeld genügend ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Durchführung der Wahl und die Auszählung der Stimmen gewinnen.

 

Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Briefwahlunterlagen noch abschicken. Dabei ist darauf zu achten, dass der zurückgesandte Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten noch am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Adresse eingeht. In den meisten Kommunen kann die Briefwahl auch direkt vor Ort bis Freitag vor der Wahl durchgeführt werden.

 

Um die Gemeinden etwas zu entlasten, werden die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kreistagswahlen am Wahltag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung ausgezählt. Die so genannten Briefwahlvorstände - 15 an der Zahl - tagen öffentlich in den Räumen des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg. Die Vorarbeiten finden bereits ab 14.30 Uhr statt. Die Auszählung beginnt um 18 Uhr. 

 

Bei der letzten Kommunalwahl 2019 waren bis zum letztmöglichen Abgabetermin 10.546 Wahlbriefe eingegangen. Für die Europawahl und die Kreistagswahl sind bisher 6.408 Wahlbriefe eingegangen (Stand: 4. Juni).

Wer die vorläufigen Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen am Wahlabend „live“ verfolgen möchte, kann zwischen verschiedenen Varianten wählen.

Das Land Brandenburg veröffentlicht die jeweiligen Zwischenstände und das vorläufige Wahlergebnis am Wahltag online hier: wahlergebnisse.brandenburg.de

Ab 18 Uhr besteht die Möglichkeit, die Zwischenergebnisse beider Wahlen auf Leinwänden zu verfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kandidatinnen und Kandidaten sind von der Kreiswahlleiterin und ihrem Team zur öffentlichen Präsentation in das Landratsamt in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1, Großer Sitzungssaal, eingeladen. Das Gebäude verfügt über einen barrierefreien Zugang. 

Unter dem Menüpunkt www.osl-online.de/kommunalwahl stellt die Kreisverwaltung OSL allgemeine Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen im Landkreis OSL zur Verfügung.

 

Die Prüfung der von den Wahlvorständen zu fertigenden Wahlniederschriften zur Europawahl und zur Wahl des Kreistages findet am 10. Juni ab 10 Uhr bis ca. 16 Uhr und sofern erforderlich weiterführend am 11.06.2024 ab 8 Uhr statt. Der Kreiswahlausschuss wird zur endgültigen Feststellung der Wahlergebnisse zur Europa- und Kommunalwahl am Dienstag, 11. Juni 2024, 16 Uhr, tagen. Diese Sitzungen finden jeweils beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1 statt und sind öffentlich. 

[Videobetrag Seenluft24/LK OSL]

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Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL

(05. 06. 2024)

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht weiterhin im Fokus. In der Vergangenheit wurden durch das Veterinäramt des Landkreises umfangreiche und vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen. Dadurch konnte ein größerer Seucheneintrag in den Landkreis bisher verhindert werden.

 

Aktuelle Lage

Es zeichnet sich nun im südlichen Kreisgebiet im Bereich zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen ein aktives Seuchengeschehen ab. Das Eintragsrisiko aus dem sächsischen Raum ist nach wie vor sehr groß. In den letzten Tagen sind im Bereich des Geierswalder Sees auf sächsischer und brandenburgischer Seite mehrere Tiere an der Tierseuche verendet. 

 

Zum Stand 31.05.2024 sind im Landkreis OSL bisher seit dem ersten ASP-Fall im November 2022 insgesamt 18 Fälle der ASP bestätigt. Mit dem aktuellen Verdachtsfall kommt ein weiterer Fall hinzu, bei dem der Fundort erneut im OSL-Gebiet liegt, dieses Mal jedoch innerhalb der Begrenzung durch die als Präventionsmaßnahme errichteten Wildabwehrzäune.

 

Der Verdachtsfall wurde am Donnerstag, 30.05., nördlich von Kleinkoschen gefunden und am Freitag, 31.05., vom Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigt. Das darauffolgend erforderliche Untersuchungsergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts steht aktuell noch aus (Stand: 04.06., 12 Uhr).

 

Die Bergbaufolgelandschaften in dem Fundbereich weisen eine sehr hohe Schwarzwilddichte auf. Im näheren Umfeld des Fundortes wurden bei Drohnenerkundungen mehr als 200 Stück Schwarzwild gezählt. Es ist davon auszugehen, dass das Seuchengeschehen schnell zunehmen und weitreichende Auswirkungen auf die dort vorhandene Population haben kann.

 

 

Bestehende und neue Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung

Ziel der bestehenden, intensivierten und neu eingeleiteten Maßnahmen ist es, keinen Seuchenherd entstehen zu lassen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hohe Priorität hat dabei, dass die Landwirtschaft in OSL geschützt wird. Durch eine Eingrenzung der Seuche ist aktuell keine Erweiterung bzw. Festlegung von Restriktionszonen erforderlich. Diese umfassen auch Regelungen für Anbau, Haltung und Vertrieb der Landwirte. Die Seuchenbekämpfung wendet präventiv Auswirkungen auf bzw. Einschränkungen für die Landwirtschaft ab und trägt dazu bei, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags der Seuche in Schweinehaltungen minimiert.

Die Maßnahmen sorgen zudem dafür, leidvolles Verenden der Wildtiere zu vermeiden und die Ansammlung von infizierten und sterbenden Tieren in Wäldern und auch wohnortnahen Bereichen zu verhindern.

 

Der Bereich des potenziell akuten Seuchengeschehens erstreckt sich rund um den Fundort nördlich von Kleinkoschen über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gegenden zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen (rund 1.000 Hektar). Daraus ergibt sich ein Gebiet, welches seit Ende der vergangenen Woche intensiv vom OSL-Veterinäramt im Auge behalten wird. Es erfolgt zudem ein beständiger Austausch mit den Kollegen aus Sachsen.

Seit dem 31.05. wurden durch das Veterinäramt adhoc Maßnahmen ergriffen, um ein potentielles Seuchengeschehen schnellstmöglich einzudämmen und eine weitere Ausbreitung in das Kreisgebiet und insbesondere in Richtung der Stadt Senftenberg bzw. weiter in Richtung der Autobahn A13 zu verhindern.

 

Das Gebiet wird intensiv per Drohnen abgesucht. So kann erfasst werden, ob Schwarzwild vorhanden ist und es ist mit der Beobachtung der Tiere über die Drohne auch möglich Verdachtsaussagen zum Zustand der Tiere zu generieren, sodass Mitarbeitende des Veterinäramtes mit Unterstützung von Jagdausübungsberechtigten gezielt auffällige und möglicherweise betroffene Tiere in dem dicht bewachsenen Gebiet ausfindig machen und Totfunde bergen können. 

Aufgrund der Größe des Gebietes ist geplant, die Suche aus der Luft mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen. Hierbei wird voraussichtlich am Montag, 10. Juni ein Hubschrauber zum Einsatz kommen.

 

Eine allgemeine Fallwildsuche verspricht durch den dichten Bewuchs kaum Erfolge und könnte zudem einen Bewegungsdruck in der Population erzeugen.

Aus dem Grund wurde am 31.05. den zuständigen Jägern ein Jagdverbot ausgesprochen. Damit soll eine geringstmögliche Bewegung der Wildschweine und damit eine Abwanderung in andere Gebiete verhindert werden. Mit den Jägern wurde abgestimmt, dass die Population über Lebendfallen reduziert bzw. Tiere entnommen werden können, um Krankheitsketten zu unterbrechen oder das leidvolle Verenden an der Seuche zu verhindern. Die Installation der Lebendfallen hat am 4. Juni begonnen.

 

In dem Areal rund um den Fundort wurden alle Tore des Wildabwehrzaunes mit Zahlenschlössern verschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Tore nicht durch unaufmerksames oder unbedachtes Verhalten offenstehen. In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, ist das Veterinäramt des Landkreises telefonisch zu kontaktieren (unter 03573-870 4400). Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.

 

Aktuell werden außerdem mögliche Wanderbewegungen des Schwarzwildes im Bereich Kleinkoschen analysiert. Im Ergebnis wird der Bau eines weiteren Festzaunes folgen, der den nördlichen und südlichen Kreis und eine weitere Ausbreitung in Richtung B169 verhindern sollen. Die aktuelle Planung lässt noch keine verbindliche Kommunikation des Zaunverlaufs zu. Das Veterinäramt befindet sich in der Abstimmung mit den Kommunen.

 

Aktuell ist noch keine Anpassung der Restriktionszonen rund um den Fundort erforderlich. Es gilt weiterhin die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024, siehe www.osl-online.de/asp

 

 

Was gilt und verändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Hinweise und Regelungen

Es gelten die verbindlichen Regelungen der weiterhin gültigen Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024. Die angeordneten Regeln beziehen sich vor allem auf Jagdausübungsberechtigte und Tier- sowie Schweinehalter. Bürgerinnen und Bürger sind in bestimmten Restriktionszonen dazu verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen. Im gesamten Landkreis ist das Aufstellen und Freihalten von Wildabwehrzäunen zu dulden. Aufgrund des aktuellen Fundes wurden bisher keine neuen Regelungen angeordnet.

Es bestehen keine Einschränkungen für den Tourismus.

 

Der Landkreis gibt allen Bürgerinnen und Bürger sowie Gästen wichtige Hinweise an die Hand:

 

Bewusstsein für auffälliges und möglicherweise gefährliches Verhalten der Wildschweine:

  • Infiziertes Schwarzwild entwickelt mit zunehmender Schwere der Erkrankung Fieber. Fieberndes Schwarzwild kann eine Gefahr für Menschen darstellen, daher sich die Tiere in dem Zustand möglicherweise anders verhalten.

  • Fiebernde Wildschweine sind auf der drängenden Suche nach Wasser zum Trinken und Abkühlen und könnten sich in einer Vielzahl und auch bei Tageslicht in der Nähe von Gewässern aufhalten.

  • Halten Sie die Tore entlang der ASP-Schutzzäune unbedingt geschlossen.

  • Wenn Sie totes Schwarzwild entdecken, egal ob in Stadt, im Wald oder als Unfallwild an der Straße, halten Sie Abstand und melden Sie den Fund unter Angabe des Fundortes und der Anzahl der gefunden Tiere an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400; (alternativ senden Sie die Meldung an ). Der ASP-Virus ist auch in einem toten Tier noch über Monate hin aktiv und kann so beim Verbleiben des Tieres in der Natur dazu führen, dass sich andere Tiere infizieren. Für den Menschen selbst besteht keine Infektionsgefahr. Sie können jedoch Überträger der Krankheit sein und so weiteres Schwarzwild oder Hausschweine infizieren.

  • Bei kurzfristigen Maßnahmen werden vom Veterinäramt Hinweisschilder an den Zäunen angebracht. Diese sind zu beachten.

 

Schutzmaßnahmen unterstützen:

 

Totfunde dem Veterinäramt melden (03573 870-4400)

 

Hinweisschilder beachten

 

Auf der Internetseite www.osl-online.de/asp stehen diese allgemeinen Verhaltenshinweise außerdem als übersichtliches Infoblatt zum Download zur Verfügung.

 

Insbesondere im Bereich rund um Kleinkoschen kann ein Aufeinandertreffen von Schwarzwild und Menschen grundlegend vermieden werden. Ein Großteil des Gebietes sind ehemalige Kippenflächen. Bürgerinnen und Bürger haben die Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu beachten. Sperrbereiche sind durch die Beschilderung „Sperrbereich –  Betreten verboten – Lebensgefahr“ kenntlich gemacht.

 

Mit der Beachtung und Einhaltung der zuvor genannten Hinweise unterstützen sie den wirksamen Erfolg der Maßnahmen, die aktuell von Kreisverwaltung, Jägern, Drohnenfliegern, freiwilligen Helfern der Fallwildsuche und Zaunbauern mit intensiven Mühen eingeleitet und umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können so einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und bestmöglich eingedämmt werden kann.

 

Informationen zur ASP finden Sie unter www.osl-online.de/asp 

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Fremdsprachen-Helden kommen aus Schwarzheide

(03. 06. 2024)

Zum wiederholten Male konnte das Emil-Fischer-Gymnasium des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide (EFG) beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen unter der Leitung der Lehrerin Susann Pattoka, Klassenleiterin der 7d und Wettbewerbsverantwortliche des EFG, glänzen. 

Am 27. Mai 2024 fand im Max-Steenbeck-Gymnasium in Cottbus die Auszeichnungsveranstaltung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den besten Ergebnissen beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen im Regionalausscheid Brandenburg Süd und Brandenburg Ost statt. Erneut waren hierbei auch mehrere Schülerinnen und Schüler des EFG vertreten. 

 

Mit der Preisverleihung des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen in Cottbus ging für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Wettbewerbsjahr 2023/24 des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen erfolgreich zu Ende. An der Veranstaltung nahm auch der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, teil. Seitens des Landkreises OSL begleitete Lydia Wohlsdorf, Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes, die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrerin zur Veranstaltung. 

 

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 13 sowie für Auszubildende. Er soll Neugier auf fremde Sprachen und Kulturen wecken und Raum für interkulturellen Austausch bieten. Bei den Aufgaben geht es deshalb nicht nur um Grammatik- und Vokabelwissen, sondern vor allem auch um Kreativität und Spaß im Umgang mit Sprachen. In Brandenburg hatten insgesamt 91 Teams Beiträge eingereicht und 164 Schülerinnen und Schüler stellten sich im Januar dem Solowettbewerb. Bundesweit nahmen über 2.000 Schülerinnen und Schüler am Solo-Wettbewerb teil und über 1.700 Teams gingen ins Rennen.

 

Die Ergebnisse

Im Solowettbewerb Ende Januar stellten sich traditionell die Klassen 8b und 9b der Herausforderung. Ergänzt wurden sie durch zwei Vertreterinnen der Klasse 10b.  Bereits im Vorfeld galt es, einen zweiminütigen Videobeitrag zum Thema "Mein persönlicher Preis geht an meinen persönlichen Alltagshelden .../meine persönliche Alltagsheldin ..." zu erstellen und sich auf das diesjährige Wettbewerbsthema "The American South" vorzubereiten. Am Wettbewerbstag galt es dann, Aufgaben aus den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Wortschatz, Landeskunde und kreatives Schreiben zu bewältigen. Vor allem der Hörtext war eine große Herausforderung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Am Ende konnten sich drei Schülerinnen über eine Einladung zur Preisverleihung nach Cottbus freuen. Preise erhielten Johanna Gründel (9b; 3. Landespreis) und Elaine Schulze (9b; 2. Landespreis).  Alina Katterwe (10b) erreichte bei ihrer dritten Teilnahme sogar einen hervorragenden 1. Landespreis. 

 

Beim Teamwettbewerb war das Thema offen. Gefragt war ein zehnminütiger Beitrag, der von einem Team aus bis zu zehn Schülerinnen und Schülern erstellt werden sollte. Die Beiträge waren bis zum 15. Februar einzureichen. Susann Pattoka: „In unserer Klasse 7d sind in diesem Rahmen im Dezember zwei Filme und drei Podcasts entstanden. Der Film "A Mid-night Adventure", in dem es um Herausforderungen geht, die auch aus dem Ruder laufen können, wurde fristgerecht fertiggestellt und eingereicht. Wir freuen uns über einen 3. Landespreis und tolle Geschenke. Insgesamt können alle Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums, die am Wettbewerb teilgenommen haben, stolz sein. Das ist eine tolle Leistung!“ 

Bei der Preisverleihung in Cottbus gab es noch einen weiteren Grund zur Freude: Schulleiter Steffen Exler und zwei weitere Schulleiter erhielten eine besondere Anerkennung für das hohe Engagement ihrer Schulen beim Wettbewerb. 

Auf dem Foto zu sehen sind: Hintere Reihe von links: Bastian Baum, Leander Hänig, Sophie Trepte, Elisabeth Nägele (alle 7d), Dr. Dietmar Woidke. Vordere Reihe: Lydia Wohlsdorf, Elaine Schulze, Johanna Gründel (beide 9b), Alina Katterwe (10b), Rosalie Körnig, Freja Bachmann (beide 7d), Susann Pattoka, Amalia Stoykow, Lucy Grafe, Maja Starke (alle 7d). 

Foto zu Meldung: Fremdsprachen-Helden kommen aus Schwarzheide

26. Sitzung des Kreistages OSL: Kurzüberblick der Beschlüsse

(03. 06. 2024)

Am Donnerstag, den 30. Mai 2024, kam der Kreistag des Landkreises OSL im Familienpark am Senftenberger Senftenberg im neuen Veranstaltungsgebäude „Kulturschiff“ zu seiner 26. und gleichzeitig letzten Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen. Beginn war um 16 Uhr. Im öffentlichen Teil befassten sich die Abgeordneten mit 13 Tagesordnungspunkten. Die Beschlussvorlagen können auf der Internetseite der Kreisverwaltung öffentlich eingesehen werden: https://osl-online.gremien.info/meeting.php?id=2024-KT-124. Hier eine Auswahl der behandelten Beschlussvorlagen: 

 

TOP 1: Informationen des Landrates/Allgemeines:

 

Zu Beginn informierte Landrat Siegurd Heinze wie gewohnt zu verschiedenen Themen. 

 

In der Auswertung zurückliegender Veranstaltungen blickte er auf die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg, die Festveranstaltung „30 Jahre Landkreis & Kreistag Oberspreewald-Lausitz“ und die Festveranstaltung 30 Jahre Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz e.V.“. Zudem benannte er kommende kreisliche Termine wie etwa die 29. Brandenburger Landpartie in OSL (7./8. Juni), das Fest der Begegnung (8. Juni), die Auszeichnungsveranstaltung „Tag des Ehrenamtes“ in der Dörrwalder Mühle (13. Juni), die Eröffnungsveranstaltung zur Brandenburgischen Seniorenwoche OSL in der Begegnungsstätte Seebrise in Senftenberg (17. Juni) und die Tour de OSL mit Start und Ziel in Lübbenau/ Spreewald (22. Juni). 

 

Auch zur Verleihung der Europaurkunden an Dr. Bernd Rehahn und Christiane Worrack von der Wequa GmbH für ihre langjährigen Verdienste in der Integrationspolitik und Aus- und Weiterbildung führte er aus. Die Urkunden wurden auf Vorschlag des Landkreises OSL am 19. April in Potsdam verliehen. 

 

Eine Ernennungsurkunde konnte an André Dreßler überreicht werden. Bereits seit 2006 ist er als Stellvertretender Kreisbrandmeister im Landkreis OSL tätig. Im Kreistag wurde er nunmehr erneut und damit für die Dauer von sechs Jahren in das Amt berufen. Die Wehrführer der Städte, Ämter sowie der amtsfreien Gemeinde haben sich in der durchgeführten Anhörung am 27. März 2024 einstimmig für eine weitere Berufungsperiode für André Dreßler ausgesprochen. André Dreßler ist seit 1984 in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Er ist ständiger Vertreter des Leiters der Leitstelle Lausitz in Cottbus. Neben André Dreßler sind Matthias Kunze (stellv. Stadtwehrführer der Stadt Großräschen) und Silvio Spiegel (Stadtwehrführer Lauchhammer) weitere Stellvertreter von Kreisbrandmeister Tobias Pelzer.  

 

 Foto André Dreßler nimmt seine erneute Ernennungsurkunde entgegen. 

Foto: André Dreßler nimmt seine erneute Ernennungsurkunde entgegen.

 

Mit Blick auf den Bevölkerungsschutz berichtete der Landrat über den aktuellen Stand der vom Landkreis gesteuerten zentralen Sirenenmodernisierung. Nachdem in der ersten Stufe seit März 2023 alle technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, hat nun der Austausch und die Umrüstung der 153 teilweise bis zu 50 Jahre alten Bestandssirenen im Landkreis begonnen. Insgesamt werden in den kommenden Monaten 119 alte Tellersirenen zwischen Ortrand und Lübbenau durch moderne elektronische Sirenen ersetzt. Ziel ist es, dass bis Ende 2025 alle Sirenen in OSL den aktuellen Anforderungen des Bundes entsprechen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Allgemeines erhielten die Anwesenden zudem eine Informationsvorlage mit Blick auf die beabsichtigte Haushaltsplanung. Diese ist für die Jahre 2025 und 2026 erstmals seit 2019/2020 wieder als Doppelhaushalt vorgesehen. Die Haushaltsplanung inklusive der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt von Mai bis Oktober 2024. Der Beschluss ist nach entsprechendem Gremiendurchlauf für den Märzkreistag 2025 anvisiert.  Die Haushaltssituation des Landkreises ist aufgrund verschiedener Entwicklungen, unter anderem gestiegener Zuschussbedarfe in sozialen Hilfen und Hilfen des Jugendamtes bis hin zur Bewältigung von Krisen, bereits jetzt stark angespannt. Dies führt dazu, dass in Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist, welches alle geplanten Leistungsfelder und Aufgabenbereiche der Verwaltung kritisch betrachtet. Der Jahresabschluss 2023 weist voraussichtlich ein Defizit von 3,6 Millionen Euro aus. Für 2024 wird ein Defizit von 27 Millionen Euro erwartet. 

 

Zum Abschluss gab es noch eine weitere positive Nachricht zu verkünden. So ermöglichen Förderzusagen von Bund und Land die Fortsetzung des Breitbandausbauprogramms im Landkreis. Die Arbeiten im aktuellen ersten Projektzeitraum 2020 - 2024 werden in diesem Jahr abgeschlossen. Vom weiteren Ausbau sollen weitere rund 9.700 Ausbauadressen profitieren. Im Fokus stehen diesmal die sogenannten „grauen Flecken“. Dabei handelt es sich um Adressen mit einer Unterversorgung von 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download. Die Projektkosten belaufen sich auf 87,4 Millionen Euro. Bis Ende 2024 soll eine europaweite Ausschreibung und Vergabe an ein Telekommunikationsunternehmen erfolgen. Ziel ist der Ausbau bis Ende 2028. 

 

Top 6& 7: Fortschreibung Nahverkehrsplan 2025-2035

Der Kreistag hat die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den sogenannten übrigen ÖPNV (=Busverkehr) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz für den Zeitraum 2025-2026 beschlossen, der den konventionellen Linienverkehr, die Schülerbeförderung sowie alternative bedarfsorientierte Angebote wie den RufBus umfasst. 

 

Der Nahverkehrsplan ist das wichtigste Planungsinstrument für die Gestaltung und Finanzierung des ÖPNV sowie für die Wahrnehmung der dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch Bundes- und Landesgesetzgebung übertragenen Aufgaben. Der neue Nahverkehrsplan ist eine wichtige Grundlage für die im Fortschreibungszeitraum anstehende Neuorganisation des ÖPNV im Landkreis OSL. 

 

Der Nahverkehrsplan bescheinigt dem derzeitigen ÖPNV-Angebot eine angemessene Qualität und Quantität. Veränderungsmaßnahmen dienen der weiteren Qualitätsverbesserung. Die Angebotsorientierung zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste durch klare Netzhierarchie und die Vorgabe von Bedienungsstandards, die Anpassung verschiedener Linienführungen sowie die Konzeption und Umsetzung digitaler Fahrgastinformationssysteme an wichtigen Verknüpfungspunkten und Haltestellen und das avisierte PlusBus-Angebot sind wesentliche Änderungen des Nahverkehrsplans.

 

Bei der Erstellung des 107 Seiten umfassenden Dokuments wurden die Verkehrsunternehmen, die Kommunen, die benachbarten Aufgabenträger, die Verkehrsverbünde und weitere Stellen als Träger öffentlicher Belange in Fragen der Gestaltung des ÖPNV beteiligt. Zur Erarbeitung des Nahverkehrsplanes führte das hierfür beauftragte Büro VCDB aus Dresden aus. 

 

Der aktuell gültige NVP wurde 2014 vom Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschlossen.

 

Zu Beginn der Thematik wurde zudem über eine eingereichte Petition eines Bürgers aus Senftenberg abgestimmt. Diese wurde zu Beginn der Kreistagssitzung mit in die Tagesordnung aufgenommen (TOP 6). Die Petition befasst sich mit durch den Bürger gewünschten Änderungsbedarfen zum Nahverkehrsplan. Der Kreistag wies die Petition vor allem aufgrund der bereits gesetzten umfangreichen Angebotsverbesserungen im neuen NVP mehrheitlich zurück.  

 

TOP 8 & 9: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ÖPNV und Neufassung Gesellschaftsvertrag der VGOSL 

Auch diese beiden weiteren Tagesordnungspunkte waren dem Thema ÖPNV gewidmet. Soll die Verkehrsleistung im ÖPNV im Landkreis zukünftig durch einen integrierten kommunalen Verkehrsbetrieb oder durch ein privates Unternehmen erbracht werden? Eine in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Umsetzungsvariante "Erbringung der Verkehrsleistung durch ein integriertes kommunales Verkehrsunternehmen“ die Vorzugsvariante darstellt. Nachdem sich der Kreistag bereits im vergangenen Jahr für einen internen Betreiber ausgesprochen hatte, wurde dieses Ergebnis nun vom Kreistag abschließend bestätigt. 

 

Die Verwaltung des Landkreises wird somit beauftragt, die derzeitige Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL) nach Ablauf des derzeitigen Verkehrsvertrages in die Lage zu versetzen, die Verkehrsleistungen des kommunalen ÖPNV in Eigenregie zu erbringen. In der Folge soll die kreiseigene VG OSL ihren bisherigen Aufgabenbereich auf der Managementebene um die Erbringung der Verkehrsleistung im kommunalen ÖPNV mit eigenem Fuhrpark und Fahrpersonal erweitern.

 

Die VG OSL ist eine 100%ige Tochter des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in der Roßkaupe 10 in Senftenberg. Auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes plant und realisiert die VG OSL den öffentlichen Busverkehr, erstellt und überarbeitet die Fahrpläne flächendeckend und bedarfsgerecht und wirkt auf eine Abstimmung des Verkehrsangebotes mit den übrigen Angeboten des ÖPNV hin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in engem Austausch mit der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, die als bis Sommer 2027 gebundene Verkehrsdienstleisterin den Regionalbus- und Stadtverkehr im ÖPNV des Landkreises erbringt.

 

Da der aktuelle Gesellschaftsvertrag der VG OSL die Unterhaltung eines eigenen Fuhrparks ausschließt, dieser aber für die künftig beabsichtigte Leistungserbringung zwingend erforderlich ist, bedarf es zudem einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die notwendigen Vorbereitungen für die Erbringung der Verkehrsleistung in Eigenregie zu treffen. Dem kam der Kreistag unter Top 8 nach, indem er der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zustimmte.

 

 Foto Präsentation der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch einen Vertreter des Planungsunternehmens PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH. 

Foto: Präsentation der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch einen Vertreter des Planungsunternehmens PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH.

 

TOP 10: Ausbauvereinbarung zur Bahnhofstraße Senftenberg

Die K6612, konkret der Bereich der Bahnhofstraße in Senftenberg von der Eisenbahnüberführung bis zum Abzweig Spremberger Straße, soll grundhaft ausgebaut werden. Dies regelt eine Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraße und der Stadt Senftenberg, der der Kreistag zugestimmt hat. 

 

Die DB InfraGO AG realisiert derzeit den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung im Zuge der Kreisstraße K6612 in der Bahnhofstraße in Senftenberg. Dabei wird die Kreisstraße unter dem Bauwerk abgesenkt. Mit dem geplanten grundhaften Ausbau der K6612 von der Eisenbahnüberführung bis zum Abzweig Spremberger Straße wird der Querschnitt an die neue Höhenlage unter der Eisenbahnüberführung angepasst. Die Straßenbaumaßnahme folgt damit konzeptionell dem bereits dem bereits fertiggestellten Abschnitt der Calauer Straße.

 

Die Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt regelt zwischen den Vertragspartnern die Einzelheiten der Durchführung der Baumaßnahme, die Kostenverteilung sowie die Baulast nach Fertigstellung. 

 

Insgesamt sind für die Maßnahme Baukosten in Höhe von 817.000,00 € vorgesehen. Diese werden anteilig vom Landkreis und der Stadt getragen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, des Regenwasserkanals sowie des Straßenbegleitgrüns mit 75 %, den Ausbau der Gehwege, der gemeinsamen Geh- und Radwege sowie der Radwege mit 90 %. 

 

Der Landkreis wird die Gemeinschaftsmaßnahme in Abstimmung mit der Stadt durchführen und die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung übernehmen. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich am dem 3. Quartal 2025 bis zum 2. Quartal 2026 realisiert werden. Voraussetzung ist die Fertigstellung des Ersatzneubaus der Eisenbahnüberführung durch die DB InfraGO AG.

 

TOP 11: Übertragung Aufgaben der Landesschifffahrt  

Der Landkreis OSL übernimmt ab dem 1. August 2024 die landesschifffahrtlichen Aufgaben des Landkreises Elbe-Elster. Grundlage bildet die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung, der der Kreistag die Zustimmung erteilt hat. 

 

Der Landkreis Elbe-Elster verfügt über ein schiffbares Gewässer. Die Elbe bei Mühlberg berührt den Landkreis auf einer Länge von ca. 12 km. Weitere schiffbare Gewässer gibt es im Landkreis Elbe-Elster nicht. Die geringen Bearbeitungszahlen bei An- und Abmeldungen sowie Neuerteilungen und Verlängerungen von Fahrerlaubnissen im Landkreis Elbe-Elster führen dazu, dass die Anträge mit erheblichem Aufwand bearbeitet werden müssen. Die mit der Bearbeitung betrauten Kolleginnen und Kollegen müssen trotz der geringen Antragszahlen geschult und eingearbeitet werden. Zudem kann die Vertretung bei Abwesenheit nicht immer gewährleistet werden.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden im Jahr 2021 97 Anmeldungen vorgenommen und 21 Anträge auf Erteilung von Bootsführerscheinen bearbeitet.

Um die Arbeit für die Zukunft effizient zu gestalten, haben die beiden Landkreise beschlossen, die Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unbefristet zu übertragen.

 

TOP 12: Beitritt zum Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird neues Mitglied im Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg. Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM) mit Sitz in Cottbus wurde am 9. April 2020 unter anderem auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg gegründet. 

Er ist ein zentraler kommunaler IT-Dienstleister. Aufgabe des ZV DIKOM ist es, seinen Verbandsmitgliedern Datenverarbeitungsverfahren, Datenverarbeitungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten und zur Erledigung oder Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben technisch unterstützte Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wird der ZV DIKOM verschiedene Anwendungen, Fachverfahren und Datenbanken für öffentliche Auftraggeber in einem eigenen, nach BSI-Standard zertifizierbaren Rechenzentrum betreiben und betreuen.  Der ZV DIKOM kann sowohl strategischer Begleiter bei der Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung als auch technischer Unterstützer im Rahmen der durch die Mitgliedschaft eröffneten Möglichkeit zur Beauftragung von IT-Dienstleistungen sein. Die Mitgliedschaft im ZV DIKOM verpflichtet nicht zur Inanspruchnahme der vom ZV DIKOM angebotenen IT-Dienstleistungen.

 

Derzeit gehören dem ZV DIKOM bereits 94 Verbandsmitglieder an, darunter mit dem Landkreis Oberhavel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark bereits zwei Landkreise; weitere Landkreise werden folgen. Auch die kreisfreien Städte Cottbus und Potsdam gehören dem Verband an. Aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind die Städte Senftenberg, Lauchhammer, Großräschen und Vetschau/Spreewald sowie die Gemeinde Schipkau Verbandsmitglieder des ZV DIKOM und nehmen dessen Dienstleistungen bereits in Anspruch.

 

Das Land Brandenburg fördert den ZV DIKOM über das Ministerium des Innern und für Kommunales mit dem Ziel, kommunale IT-Infrastrukturen aufzubauen und mit den digitalen Strukturen auf Landesebene zu verzahnen.

 
Nichtöffentlicher Teil

Neue Leiterin im Asyl- und Ausländeramt

Im nichtöffentlichen Teil entschieden die Kreistagsmitglieder unter anderem über die Besetzung der Stelle der Leitung im Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Der Vorschlag der Kreisverwaltung, Ines Wollscheid mit der Leitung des Asyl- und Ausländeramtes zu betrauen, fand breite Zustimmung. Ines Wollscheid ist bereits seit Januar 2014 in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz angestellt. Zunächst als Sachbearbeiterin Asylbewerberangelegenheiten im Sozialamt, seit Dezember 2015 als Leiterin des Sachgebietes Asylleistungen im Asyl- und Ausländeramt mit Sitz im Dubinaweg 1 in Senftenberg. Zuletzt war sie bereits als amtierende Amtsleiterin tätig.  

 

Das Asyl- und Ausländeramt der Kreisverwaltung hat vielfältige Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung und Umsetzung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften auf kommunaler Ebene. Dabei arbeitet das Amt häufig eng mit anderen Behörden und Institutionen auf Landes- und Bundesebene zusammen. Das Asyl- und Ausländeramt besteht aus den beiden Sachgebieten Asylleistungen und Ausländerbehörde. Derzeit sind dort insgesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leben aktuell 6.609 ausländische Staatsangehörige. Sie kommen aus über 100 Nationen. Die häufigsten Herkunftsländer sind die Ukraine, gefolgt von Polen, Syrien, Rumänien, der Russischen Föderation, Afghanistan, der Türkei und Vietnam. 

 

Die Gründe, warum OSL für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zum Lebensmittelpunkt wird, sind vielfältig. Sie umfassen beispielsweise familiäre Gründe (Heirat/Partnerschaft/Familiengründung, Familienzusammenführung), berufliche Gründe (Arbeitsaufnahme), Bildungsgründe (Aufnahme eines Studiums) sowie humanitäre Gründe (Asyl und Schutz - Personen, die ihr Heimatland aufgrund von Krieg oder politischer Verfolgung verlassen haben). Ein Teil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in OSL lebt bereits seit längerer Zeit in unserem Landkreis, ein anderer Teil erst seit kurzer Zeit.

 

 Foto Ines Wollscheid ist neue Leiterin des Asyl- und Ausländeramtes. 

Foto: Ines Wollscheid ist neue Leiterin des Asyl- und Ausländeramtes. 

 

Fallwildsuche und Schwarzwilddetektion mittels Drohnenüberflug

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist nach wie vor eine zentrale Aufgabe des Kreisveterinäramtes. Dieses setzt unter anderem Drohnen zur Fallwildsuche und zum Aufspüren von Wildschweinen ein. Ein Rahmenvertrag mit einem Bieter wurde nach vorherigem Ausschreibungsverfahren nun vom Kreistag auf den Weg gebracht. 

 

Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest sowohl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz als auch in den angrenzenden Landkreisen Spree-Neiße und Bautzen mussten zurückliegend tierseuchenrechtliche Restriktionszonen eingerichtet werden. Die Aufgabe besteht darin, im Auftrag des Veterinäramtes die Flächen des Landkreises mittels Drohnenbefliegung auf das Vorhandensein von Wildschweinen, deren Tierkörpern oder Teilen davon abzusuchen. Bei den abzusuchenden Flächen kann es sich um Waldflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wasserflächen und Flächen mit sonstiger Vegetation einschließlich der Sperrflächen der LMBV im gesamten Kreisgebiet handeln. Ziel ist es, sowohl die Fallwildsuche mittels Drohnenbefliegung als auch das Schwarzwildmonitoring über einen Rahmenvertrag langfristig zu beauftragen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, wird der konkrete Auftragsumfang an die jeweils aktuelle Seuchensituation angepasst.

 

Aktuell werden wieder vermehrt Verdachtsfälle entlang der OSL-Kreisgrenze, insbesondere im Bereich des Lausitzer Seenlandes, registriert. In OSL konnte bisher durch umfangreiche Schutzmaßnahmen und -anstrengungen ein erhöhter Ausbruch der Tierseuche verhindert werden. Zum Stand 30.05.2024 gibt es insgesamt 18 bestätigte Fälle der ASP. Weitere Verdachtsfälle sind aktuell in der Abklärung.

 

Zechenhaus Brieske

Das Zechenhaus in Senftenberg/Brieske soll auf Initiative des Landkreises mit Mitteln des Strukturwandels umgebaut und modernisiert werden. Durch die Umgestaltung und Nutzung durch das Kreisarchiv und die Museen des Landkreises soll das historische Gebäude für die Verwaltung des Landkreises und auch für die Museen unter anderem auch als Ausstellungsobjekt erlebbar gemacht werden.

 

Zur Qualifizierung der Planung beauftragt der Kreistag zwei Ingenieurbüros mit der Erstellung von Prüfstatiken sowie Material- und Bauteiluntersuchungen. Ziel ist es, die Eingriffe und erforderlichen Anpassungen, Verstärkungen oder Erneuerungen auf ein Minimum zu beschränken, aber auch alle notwendigen Maßnahmen genehmigungsfähig auszuarbeiten.

 

Dank an die Abgeordneten und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung 

Anlässlich der letzten Kreistagssitzung in der aktuellen Wahlperiode des Kreistages dankte die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness den Abgeordneten und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit über die vergangenen Jahre hinweg.

 

Der Kreistag besteht aus 50 Kreistagsabgeordneten und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied. Er wird für fünf Jahre gewählt. Mit den Kommunalwahlen am 9. Juni wird sich auch der Kreistag neu konstituieren. Die konstituierende Sitzung findet am 4. Juli im Kurmärkersaal in Großräschen statt. 

 

Am 26. Mai 2019 wurde mit den Kommunalwahlen im Land Brandenburg der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 20. Juni 2019 wählte der Kreistag aus seiner Mitte Martina Gregor-Ness zum zweiten Mal in Folge zur Kreistagsvorsitzenden. Erster Stellvertreter der Kreistagsvorsitzenden war der Kreistagsabgeordnete Klaus-Jürgen Graßhoff. 2. Stellvertreter war zuletzt Norbert Philipp.

 

Auch Siegurd Heinze nutzte die letzte Kreistagssitzung und wandte sich mit wertschützenden Worten an Martina Gregor-Ness und ihre Stellvertreter: „Sie haben die Sitzungen des Kreistages stets mit Sorgfalt und Umsicht geleitet. Durch Ihre bestimmte, aber stets freundliche Führung gab es trotz teilweise schwieriger und komplexer Themen sowie kontroverser Meinungen ein respektvolles und konstruktives Miteinander im Sinne der Sache sowie zum Wohle der Menschen in unserem Landkreis und der Entwicklung unserer Region. Dafür danke ich Ihnen, auch im Namen der Abgeordneten, herzlich.“ 

 

 Danksagung 

Foto: Die Kreisverwaltung – in Person der Ersten Beigeordneten Grit Klug und von Landrat Siegurd Heinze – dankten der Vorsitzenden des Kreistages Martina Gregor-Ness und ihren Stellvertretern Klaus-Jürgen Graßhoff (nicht anwesend) sowie Norbert Philipp für ihre Engagement.  

„Praktikumswoche“ für Schülerinnen und Schüler startet wieder / Interessierte und Unternehmen können sich jetzt anmelden!

(31. 05. 2024)

In den Sommerferien und den zwei Schulwochen davor finden in Südbrandenburg wieder die Praktikumswochen statt. Hierbei lernen sich Unternehmen und Schülerinnen und Schüler in eintägigen Schnupperpraktika kennen. Die Jungen und Mädchen wechseln nach jedem Tag den Betrieb und erhalten so Einblicke in verschiedene Berufe und die regionale Unternehmenslandschaft.

 

Das Erfolgskonzept der Praktikumswoche steht unter dem Motto: “5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen”. Die Praktikumstage werden individuell für die Schülerinnen und Schüler geplant. Jeder kann selbst entscheiden, auf welche Berufsbilder er den Fokus legt und an welchen Tagen das Praktikum absolviert wird. So bleibt in den Ferien immer noch genug Zeit, sich zu erholen oder zu verreisen.  

 

Mit der Praktikumswoche Oberspreewald-Lausitz bekommen Jungen und Mädchen ab 15 Jahren die Gelegenheit, jeden Tag spannende und unterschiedliche Berufsfelder kennenzulernen. Das Konzept „Jeden Tag ein neuer Betrieb - an den Tagen, an denen du Zeit hast“ wurde 2023 zum ersten Mal in OSL durchgeführt. Nun wird die Praktikumswoche in diesem Jahr erneut angeboten. 

 

Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich ab sofort online auf der Internetseite der Praktikumswoche Oberspreewald-Lausitz anmelden. Gleichzeitig können sich Unternehmen registrieren, die Praktikumstage anbieten und so für sich und ihre Branche werben möchten. 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Partner der diesjährigen Praktikumswoche und auch selbst teilnehmender Praktikumsbetrieb. Durch eine sukzessive Erweiterung des Unternehmenspools kommen ständig neue Anbieter und Tätigkeitsfelder hinzu. Andreas Giebitz, Mitarbeiter des Sachgebiets Wirtschaft und Förderung des Landkreises OSL, der das Projekt begleitet: „Die Praktikumswoche bildet eine einzigartige Möglichkeit der Berufsorientierung. Für Unternehmen bietet die Praktikumswoche die Chance, motivierte Jugendliche kennen zu lernen und von sich zu überzeugen. Für alle Beteiligten ist die Anmeldung kostenlos und jederzeit möglich“. 

 

An der Aktion können alle Jugendlichen aus der Region teilnehmen. Dabei ist es unerheblich, ob bereits Praktika absolviert wurden. Beim „Matching“-Prozess zwischen Schülerin/Schüler und Unternehmen spielen Stadt- bzw. Kreisgrenzen ebenfalls keine Rolle. In den zwei Schulwochen vor den Sommerferien können Interessierte in Absprache mit der Schule auch während der Schulzeit teilnehmen.

 

Die Praktikumswoche in Südbrandenburg ist ein Angebot, dessen Umsetzung in Kooperation mit verschiedenen Akteuren in der Region erfolgt. Dazu gehören neben dem Landkreis OSL die Agentur für Arbeit Cottbus, die Industrie- und Handelskammer Cottbus, die Handwerkskammer Cottbus, die EGC Entwicklungsgesellschaft mbH Cottbus, die ASG Spremberg, die Centrum für Innovation und Technologie GmbH (CIT) und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH. Initiator und Online-Plattformbetreiber ist das Start-up „stafftastic“.

 

Alle Informationen zu Ablauf und Registrierungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und Unternehmen gibt es unter www.praktikumswoche.de/osl.  

 

Bei Fragen steht die das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises Schülerinnen und Schülern sowie Unternehmen telefonisch unter 03573 / 870 – 5142 oder per E-Mail an  bereit. 

Foto zu Meldung: „Praktikumswoche“ für Schülerinnen und Schüler startet wieder / Interessierte und Unternehmen können sich jetzt anmelden!

Regionale Beantragung direkter Unternehmensförderung

(31. 05. 2024)

Jedes Jahr gibt es für Unternehmen die Chance, Fördermittel im vollständig regional umgesetzten
Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ zu beantragen. Viele Beispiele zeigen, welche Vorteile in der geschäftlichen Aufstellung damit verbunden sein können. Nun wurde der 7. Ideen- und Projektwettbewerb zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz gestartet. Zum vorletzten Mal besteht die Chance der Einreichung von Projektskizzen, um finanzielle Mittel für die Projektumsetzung zu erhalten.

 

Der Wettbewerb des Bundesprogramms „Unternehmen Revier“ ist in zwei Phasen unterteilt: Die Schnellläuferphase hat einen beschleunigten Zuwendungsprozess und gestraffte Zeithorizonte hinsichtlich der Abgabefristen für Skizze und Antrag.  In der Langläuferphase ist ein geplanter Projektstart ab 01.02.2025 möglich.

 

 Wettbewerb 

 Wettbewerb 

 

Mit dem Wettbewerbsaufruf werden zuvorderst Unternehmen mit Ausrichtung auf zukunftsorientierte Produktentwicklung und Geschäftsfelderweiterung angesprochen. Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 300.000 € sowie je Verbundprojekt maximal 1,2 Mio. €. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.

Ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH für die Teilnahme am Programm „Unternehmen Revier“ ist zwingend erforderlich. Projekteinreichende werden bereits im ersten Gespräch hinsichtlich der Förderkulisse beraten, durch das Antragsformular geführt und gegebenenfalls auf besser geeignete Fördermöglichkeiten hingewiesen.

 

Kurzübersicht:

Projektskizzen können ab sofort wieder bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eingereicht werden:

Unternehmensförderung:

Bundesprogramm „Unternehmen Revier“, De-minimis-Mittel

Einreichungsunterlage:

https://wirtschaftsregion-lausitz.de/strukturentwicklung/unternehmensfoerderung/

Projektskizze Schnellläufer: 

bis 30.06.2024

Projektskizze Langläufer:

bis 31.07.2024

Projektlaufzeit:

bis max. 15.02.2027

Förderung Einzelunternehmen:

bis 300.000 T€

Förderung Verbundvorhaben:

bis 1,2 Mio. €

 

Hintergrund:

Das Bundesprogramm "Unternehmen Revier" gestaltet seit 2019 aktiv den Strukturwandel in der Lausitz. Jährlich werden regionale Ansätze und Projekte gesucht, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Revier leisten. Im Schwerpunkt geht es darum, neue Technologie- und Kompetenzfelder in der Region zu befördern und alternative Pfade der regionalen Wertschöpfung zu entwickeln. Die Projektideen müssen innovativ sein und gehen meist mit einer Geschäftsfelderweiterung oder Neugründung einher. Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ist einer von vier deutschen Regionalpartnern des Bundes, die sich um die Organisation der Projektwettbewerbe und -bewertung und -umsetzung kümmert. 

Foto zu Meldung: Regionale Beantragung direkter Unternehmensförderung

„Fest der Begegnung“: Menschen mit und ohne Behinderung feiern gemeinsam in Lübbenau

(30. 05. 2024)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz lädt am 8. Juni alle Menschen mit und ohne Behinderung zum „Fest der Begegnung“ ein. Es findet von 15 bis 20 Uhr in Lübbenau/Spreewald im Kulturzentrum Gleis 3 statt.  

 

Mit dem „Fest der Begegnung“ soll ein Zeichen für Anerkennung, Akzeptanz und Toleranz sowie für die Verständigung zwischen allen Menschen gesetzt werden. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein buntes Rahmenprogramm. 

 

Die Begrüßung erfolgt um 15 Uhr durch Mitglieder der kreislichen Arbeitsgruppe „OSL barrierefrei“, die das Fest in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Akteuren organisiert und durchführt. Maßgeblich unterstützt wird die Gestaltung des Festes unter anderem von der Stadt Lübbenau/Spreewald und der dortigen Koordinierungsstelle des GLEIS 3. 

 

Den ganzen Tag über können sich die Gäste auf ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm freuen. Dieses wird gestaltet durch Tanzdarbietungen, Pantomime, Bauchtanz, Musik vom DJ und einen Auftritt der Schulband des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau. 

 

Darüber hinaus laden verschiedene Angebote auf dem gesamten Gelände und im Atelier zum Mitmachen und Entdecken ein. So können Holzarbeiten angefertigt und verschiedene Bastelangebote wahrgenommen werden. Wer sich traut, kann unter Anleitung einen Rollstuhlparcours absolvieren. Hierfür stehen mehrere Leihrollstühle zur Verfügung. Wer möchte, kann auch am Glücksrad drehen oder regional gefertigtes Kunsthandwerk erwerben. Weitere Angebote sind ein Holy-Puder-Fotoshooting, eine Hüpfburg, Angebote der Freiwilligen Feuerwehr und der Zirkusgruppe Harlekids. 

 

Das gesamte Gelände und die Gebäude sind barrierefrei zugänglich, mehrere barrierefreie Toiletten sind vorhanden. Das Areal ist zudem an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Der Bahnhof Lübbenau/Spreewald befindet sich in unmittelbarer Nähe. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden. 

 

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Von Kaffee und Kuchen über alkoholische und alkoholfreie Getränke, Gegrilltes, Suppen, Eis und Slush ist für jeden Geschmack etwas dabei.  

 

Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Zum Fest der Begegnung im Landkreis OSL sind alle Interessierten herzlich einladen. Mit einem bunten Fest für alle wollen wir ein Zeichen setzen für Teilhabe und Vielfalt. Es bietet einen wunderbaren Anlass, den Austausch zu fördern und zu zeigen wie Inklusion bei uns gelebt wird. Ich danke allen, die dieses Fest möglich machen.“

 

Das vollständige Programm des Festes ist auf der Website der Kreisverwaltung zu finden: Fest der Begegnung

 

 

Hintergrund:

Das „Fest der Begegnung" knüpft an die langjährige Tradition des Integrationsfestes des Landkreises an. Dieses fand von 2009 bis 2019 jährlich in Großräschen statt. Nach einer pandemiebedingten Pause und einer anschließenden Planungsphase startet das Fest nun mit neuem Namen und veränderter Ausrichtung neu. Das neue „Fest der Begegnung“ soll künftig in regelmäßigen Abständen an wechselnden Orten im Landkreis stattfinden. Es richtet sich an alle Menschen mit und ohne Behinderung im Landkreis OSL und darüber hinaus. Initiiert und organisiert wird das Fest von der „Arbeitsgruppe OSL barrierefrei“, der ehemaligen „Arbeitsgruppe Behindertenhilfe“. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich als Multiplikatorennetzwerk für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Vereinen, Institutionen, Selbsthilfegruppen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Perspektiven Zugang zur Zielgruppe bzw. zum Thema haben.

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Benefizkonzert der Bundeswehr für Schul- und Kitaprojekte

(30. 05. 2024)

Das Luftwaffenmusikkorps Erfurt wird am Mittwoch, 5. Juni 2024, ab 17.30 Uhr auf dem Ortrander Altmarkt ein Wohltätigkeitskonzert geben. 

Die Erlöse aus dem Verkauf der Eintrittskarten sollen vollständig in Projekte der Schule und des Kindergartens der Stadt gehen. Landrat Siegurd Heinze unterstützt dieses Anliegen, indem er die Schirmherrschaft für das Konzert übernimmt.

 

Siegurd Heinze: „Ortrand erwartet ein Musikgenuss der Extraklasse. Wer einmal ein solches Konzert der Bundeswehr erlebt hat, wird es lange in Erinnerung behalten. Der Auftritt des Luftwaffenmusikkorps kommt dabei nicht nur jedem einzelnen Gast, sondern auch den Einrichtungen der Stadt nachhaltig zugute. Ich bin mir sicher, dass viele Gäste mit ihrem Besuch dieses gemeinsame soziale Anliegen unterstützen werden“.

 

Das Orchester besteht aus rund 50 Profimusikern und ist der einzige Klangkörper der Bundeswehr in Mitteldeutschland. Zum Aufgabenspektrum des Thüringer Musikkorps zählen neben Einsätzen im Rahmen von Truppenzeremoniellen wie Gelöbnissen, Kommandoübergaben und Aufführungen des Großen Zapfenstreichs vor allem eine rege Konzerttätigkeit sowie die Umrahmung von Festakten innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.


Bei zahlreichen öffentlichen Auftritten, Benefizkonzerten und feierlichen Gelöbnissen stellt das Orchester immer wieder seine außergewöhnliche Vielseitigkeit und seinen hohen musikalischen Anspruch unter Beweis. Egal ob Originalliteratur für großes sinfonisches Blasorchester, Bearbeitungen klassischer Werke, Swing, Rock & Pop, Filmmusik oder traditionelle Märsche – in einem Konzertprogramm des Thüringer Musikkorps findet sich all dies wieder.

 

Der Bürgermeister der Stadt Ortrand, Maik Bethke, sagte dazu: „Mit diesem Projekt verbinden wir zwei wichtige Anliegen. Zum einen steigern wir mit diesem Benefizkonzert die Attraktivität unserer Innenstadt. Zum anderen profitieren unsere Kinder und Jugendlichen davon. Dank der Sponsoren und mit Unterstützung des Bildungsministeriums konnten wir alle Kosten decken, sodass die Eintrittsgelder direkt an die Schule und an die Kita gehen können. Daher gilt das Motto: umso mehr Gäste das Konzert genießen, umso größer der Betrag, der an die Einrichtungen geht.“

 

Die Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 19 Euro und an der Abendkasse 25 Euro. 

Die Karten sind über www.ortrand-tickets.de oder im Ortrander Rathaus (Tel.: 035755 605217) erhältlich.

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Landkreise kommen zusammen für gemeinsames Übungswochenende

(29. 05. 2024)

Aufgrund wiederkehrender großer Waldbrände in Brandenburg soll die Zusammenarbeit zwischen den Einheiten der Landkreise im Leitstellengebiet Lausitz verbessert und vereinheitlicht werden.

 

Aus diesem Grund fand am vergangenen Wochenende das erste gemeinsame Ausbildungswochenende der Schnelleinsatzgruppen-Führungsunterstützung und der Führungsstäbe der Landkreise Dahme-Spreewald, Cottbus/Spree-Neiße, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz statt. Die Ausbildung wurde maßgeblich von den Kameraden Andre Dreßler (OSL) und Thomas Lemmler (LDS) geleitet.

 

Das Wochenende begann am Freitagnachmittag mit einer gemeinsamen Fahrt von 14 Fahrzeugen vom Sammelpunkt bei Duben zum KIEZ Frauensee.

Dort angekommen, präsentierten die Landkreise nach dem Bezug der Quartiere und einem gemeinsamen Abendessen ihre individuellen Führungsstrukturen, um das Verständnis für die unterschiedlichen Arbeitsweisen zu fördern.

 

Am Samstagmorgen erhielten die Teilnehmer eine Einweisung in die Tagesaufgaben, und die verschiedenen Führungspositionen wurden eingerichtet. Die Herausforderung bestand darin, gemeinsam vier Waldbrandlagen zu bewältigen. Während des Übungsszenarios konnten die Beteiligten Einblicke gewinnen, wie in anderen Landkreisen gearbeitet wird, wie sie an die Aufgabe herangehen und welche Techniken sie einsetzen.

 

Nach Abschluss der Ausbildung gab es eine gemeinsame Besichtigung der verschiedenen Führungsräume.

In der Nachbesprechung des Übungstages waren sich alle Teilnehmer einig, dass solche gemeinsamen Übungswochenenden jährlich stattfinden sollten. Sie stärken die Zusammenarbeit der Führungsstellen der einzelnen Landkreise und ermöglichen es, voneinander zu lernen, um zukünftige Großschadenslagen effektiver zu bewältigen.

Foto zu Meldung: Landkreise kommen zusammen für gemeinsames Übungswochenende

OSL öffnet seine Hoftore zum Entdecken, Erleben und Genießen | Brandenburger Landpartie am 8. und 9. Juni

(27. 05. 2024)

Am 8. und 9. Juni 2024 können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus Nah und Fern auf vier offene Tore im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Einblicken in die regionale Landwirtschaft freuen. Zur 29. Brandenburger Landpartie gibt es im gesamten Bundesland direkte Einblicke in die Produktion. Bei Ausflügen von Prignitz bis Lausitz können bäuerliche Traditionen erlebt und regionale Spezialitäten genossen werden.

Groß und Klein – Jung und Alt – sind herzlich eingeladen, die Landwirtschaft mit allen Sinnen zu erleben und zu begreifen.

 

Vier Akteure in OSL öffnen ihre Tore und laden Besucherinnen und Besucher zu Gesprächen, Verkostungen, Aktivitäten und Festprogramm ein. Die offizielle Eröffnung der Brandenburger Landpartie im Landkreis OSL erfolgt durch Landrat Siegurd Heinze am Samstag, 8. Juni um 10.30 Uhr auf dem Landwirtschaftsbetrieb Domin.

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin

Feldstraße 20, 01945 Senftenberg OT Peickwitz

SA 10.30–22 UHR, SO 10.30–17 UHR (Eröffnung der Brandenburger Landpartie im Landkreis OSL am Samstag, 10.30 Uhr durch Landrat Siegurd Heinze)

ANGEBOTE: großes Festzelt mit Live-Musik, Informationen über Agroforstwirtschaft, Kremserfahrten, hervorragende Versorgung mit Schlachteplatte, Schwein am Spieß, Bratwurst, Kaffee und selbst gebackenen Kuchen, Buchweizenplinse, kühle Getränke, Traktortreffen, Kinderecke mit Malen, Spielplatz und Einkauf im Hofladen.

 

Angerhof Bischdorf

Bischdorfer Dorfstraße 14 A, 03222 Lübbenau OT Bischdorf

SA 11–24 UHR, SO 10–18 UHR

ANGEBOTE: An beiden Tagen Blasmusik und Einlagen von Solo-Interpreten, Abendprogramm mit Livemusik, Fahren mit modernen Landmaschinen, Sensen-Schaumähen und Wettkämpfe, Kinderunterhaltung mit Wettkämpfen, Hüpfburgen, Toben im Heu und Reiten, Tombola mit Hauptpreisen, Schlachtefest bis 40 Pers., Spanferkel, Händlermarkt, weitere Kooperationspartner aus der Region.

 

Weingarten & Hofkellerei Torsten Arlt – Grünewalde

Staupitzer Straße 5, 01979 Lauchhammer OT Grünewalde

SA 11– 17 UHR, SO 11–17 UHR

ANGEBOTE: Besichtigung des Weingartens und der Hofkellerei/ Weinmanufaktur, Informationen zum Weinanbau, Wein pflanzen und pflegen, Informationen zur Weinverarbeitung und -herstellung. Weinverkostung von Weiß- und Rotwein und Verkauf.

 

Senftenberger Weinfreunde e. V.

Calauerstraße/Weinbergstraße (Ackerstraße), 01968 Senftenberg

SO 11–16 UHR

ANGEBOTE: Pflege und Erhalt alter Rebsorten. Vorstellung der Reben, Führung durch den Weinberg, Ausschank regionaler Weine. Ab 14 Uhr Livemusik und Alpakashow. Gemeinsam mit Alpaka Weide (www.weggefaehrten-lausitz.de) werden außerdem Alpakaführungen angeboten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Weitere Details zu den teilnehmenden Gastgebern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und im gesamten Bundesland finden Sie auf der Webseite der Brandenburger Landpartie unter www.brandenburger-landpartie.de/ausflugstipps/brandenburger-landpartie/gastgeber-2024 

 

Hier gelangen Sie zum diesjährigen Magazin zur 29. Brandenburger Landpartie: https://www.brandenburger-landpartie.de/flipbooks/2024/brandenburger-landpartie/ 

 

Einen Rückblick zur Brandenburger Landpartie 2023 gibt es im folgenden Video. Dieses können Medienvertreter gern unter untenstehendem Link herunterladen und unter Nennung des Urhebers (Quelle: Landkreis OSL/Seenluft24) im Rahmen der Berichterstattung zum Thema verwenden.

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Kommunalwahlen in OSL: Die Vorbereitungen laufen

(23. 05. 2024)

Noch knapp zwei Wochen, dann öffnen am 9. Juni die Wahllokale im Landkreis Oberspreewald-Lausitz für die Kommunal- und Europawahlen. Insgesamt bis zu 92.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können an diesem Tag in OSL ihre Stimme abgeben. 

 

Kreistag, hinzu kommen je nach Wohnort Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in den Ortsteilen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte: Bei der Kommunalwahl wird gewählt, was direkt vor der eigenen Haustür passiert. Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Seit 2014 zusammen mit der Europawahl.

 

Dass Wahlen bevorstehen, zeigt sich nicht zuletzt an der Plakatierung im gesamten Kreisgebiet. In einem Zeitraum von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag darf für Wahlen plakatiert werden. So hängen mittlerweile zwischen Lübbenau im Norden und Ortrand im Süden zahlreiche Wahlplakate an den Laternenmasten.

 

In diesem Jahr treten 281 Kandidaten zur Kreistagswahl an. Insgesamt sind es 8 Parteien, 5 Wählergruppen, 1 Listenvereinigung und 2 Einzelbewerber – verteilt über die fünf Wahlkreise. Konkret stellen sich die SPD (46 Bewerberinnen/Bewerber), AfD (27), CDU (36), DIE LINKE (20), Freie Wählergruppe Bauern (19), GRÜNE/B90 (33), BVB / FREIE WÄHLER (48), FDP (16), SFB (7), HEIMAT (9), AGSUS (6), Einzelwahlvorschlag Dabow, Toni (1), Wählergruppe – Für Vernunft und Gerechtigkeit (2), Einzelwahlvorschlag Kminikowski, Uwe (1), Tierschutzpartei (5) und die Wählergemeinschaft Senftenberg kann mehr! (5) zur Wahl.

 

Kurz vor der Wahl sind die Vorbereitungen weit fortgeschritten. Das bestätigen Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki und ihre Stellvertreterin Michelle Käschel. 

 

Die Stimmzettel für die Kreistagswahl - mit „Puffer“ rund 97.000 Stück - wurden bereits im April bestellt, gedruckt und von der Druckerei an die Gemeinden ausgeliefert. Anfang Mai trafen auch die vom Land zur Verfügung gestellten Stimmzettel für die Europawahl ein und wurden von der Kreiswahlleitung an die Kommunen verteilt. Die übrigen Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden von den jeweiligen Städten, Ämtern und der Gemeinde selbst bestellt. Alle zusammen werden bereits jetzt von den Kommunen an die Bürgerinnen und Bürger versandt, die einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben. 

 

Um die Kommunen ein Stück weit zu entlasten, werden die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kreistagswahl am Wahltag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung ausgezählt. Die ersten ausgefüllten Wahlunterlagen gehen derzeit bereits bei der Kreisverwaltung ein und werden ungeöffnet und gut gesichert für die Wahl aufbewahrt. 

 

Die Auszählung der Briefwahlunterlagen sowie der Stimmzettel in den Wahllokalen erfolgt am Wahltag durch ehrenamtliche Briefwahlvorstände beziehungsweise Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Hierfür konnten erneut ausreichend Interessierte gewonnen werden. Wer Interesse hat, am Wahltag ebenfalls im Wahllokal  zu unterstützen, kann sich trotzdem noch gern an die Wahlbehörde seines Wohnortes wenden.     

 

Im Hintergrund und fernab der Öffentlichkeit fanden in den vergangenen Wochen zudem unter Regie der Landeswahlleitung zusammen mit den Kreiswahlleitungen und Kommunen mehrere Probewahlen und umfangreiche Tests statt, damit am Wahltag auch technisch alles reibungslos funktioniert.

Darüber hinaus steht die Kreiswahlleitung in Kontakt mit den kommunalen Wahlleitungen und natürlich auch mit dem Landeswahlleiter. Informationsmaterial mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Schulung der Helferinnen und Helfer wird an die Kommunen verteilt. Und es werden Fragen beantwortet und alle notwendigen Vorbereitungen getroffen – beispielsweise im Hinblick auf die Abwicklung der Briefwahl, Vorbereitung der Auszählungsorte und des Wahltages selbst. 

 

Unter dem Strich sehen Anne Kawetzki und Michelle Käschel alle notwendigen Vorbereitungen gut getroffen. „Wir gehen mit einem guten Gefühl in die Kommunalwahlen“, erklären die beiden Frauen. Dem Wahltag steht also nichts im Wege. 

 

Wer sich weiter über die Kommunal- und Europawahl im Landkreis OSL informieren möchte, kann dies hier tun: www.osl-online.de/Kommunalwahl

 

Bild zum Download unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Kommunalwahl

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Kita „Storchennest“ in Boblitz als erste Kita im Landkreis OSL mit dem Gütesiegel „Bewegungskita“ ausgezeichnet

(22. 05. 2024)

Die städtische Kita „Storchennest“ im Lübbenauer Ortsteil Boblitz ist seit 15.05.2024 offiziell „Bewegungskita“ und wurde mit dem Gütesiegel der Brandenburgischen Sportjugend ausgezeichnet. Kitaleiterin Heidi Jahn freut sich besonders für die Einrichtung und für das Team, die Alle hinter einer Beantragung des Gütesiegel standen und bei den vielen erforderlichen Bausteinen des Kriterienkatalogs für die Bewerbung mitgearbeitet haben. „Nur im Team und gemeinsam konnte das geschafft werden“, so die Kitaleiterin. Was für eine tolle Kita nach dem Umbau- und der Erweiterung 2022 in Boblitz entstanden ist und welche umfangreichen Möglichkeiten es für die Kitakinder in der Einrichtung gibt, um täglich in Bewegung zu kommen, wurde den Gästen der Brandenburgischen Sportjugend, des Landkreises OSL und der Stadtverwaltung Lübbenau vor der Übergabe mit einem kleinen Rundgang durch die Einrichtung gezeigt.

Zur Übergabe des Gütesiegels bereitete die Kita ein Zirkusfest für alle Kinder, Eltern, Großeltern und Einwohner vor und es waren Viele gekommen, die die Kleinsten mit dem einstudierten Zirkusprogramm sehen wollten. Nach dem Einmarsch der Kinder unter großem Applaus und dem Erscheinen des Maskottchens „Fritzi“ der BSJ kündigte die Kitaleiterin für alle eine Überraschung an. Robert Busch, Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend, war extra mit seinem Team aus Potsdam gekommen, um das Gütesiegel „Bewegungskita“ persönlich zu überreichen. Besonderheit war, dass es die 1. Kita im Landkreis OSL ist, die das Gütesiegel überreicht bekommt (im Land Brandenburg die 28. Kita) und es eine Kita im ländlichen Raum ist, die ein so umfangreiches tägliches Bewegungsangebot für Kitakinder im Innen- und Außenbereich vorhält. Zusätzlich wird in dieser Einrichtung auf eine gesunde Ernährung geachtet wird, mit eigenem Koch und großer Küche. Ein Dank ging an die Kitaleitung und das Team, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Zertifizierung als „Bewegungskita“ zu erlangen und auch an den Kreissportbund OSL e.V. und die Kreissportjugend OSL, die die Kita bei der Beantragung begleitet und unterstützt haben.


Die große A2 Urkunde wurde übergeben und Franziska Reinhard, Bildungsreferentin bei der BSJ, überreichte einen selbstentwickelten Bewegungsteppich mit Bausteinen. Und es gab noch eine weitere Überraschung für die Kita „Storchennest“. Es erfolgte an diesem Tag auch gleich die Auszeichnung für die erfolgreiche Platzierung in der landesweiten Kitaolympiade 2023. 51 Einrichtungen aus dem Landkreis OSL haben an der Kitaolympiade „Immer in Bewegung mit Fritzi“ 2023, mit 966 Kinder von 4-6 Jahren, teilgenommen. Landesweit nahmen 448 Kitas mit 7083 Kindern teil. 


Die Kita „Storchennest“ Boblitz belegte landesweit einen hervorragenden 3. Platz und wurde ausgezeichnet mit einer Urkunde und mit Bewegungsmaterial für die Einrichtung und dem kleinen Fritzimaskottchen. Auch der Bürgermeister der Stadt Lübbenau lies es sich nicht nehmen der Kitaleiterin und dem Team zu gratulieren, und freute sich natürlich, dass die Zertifizierung und die Überreichung des Gütesiegels eine Einrichtung der Stadt Lübbenau erreicht hat. Er übergab der Kita ein Gutschein vom Tanzstudio Bella. Die Praxisanleiterin für Kitas des Landkreises OSL, Frau Neumann, gratulierte ebenfalls und überbrachte ein kleines Geschenk.
Die anschließenden Vorführungen der Kinder der Einrichtung zeigte deutlich, was das Team in dieser Einrichtung leistet und mit welchem Engagement die Kinder gefördert und in Bewegung gebracht werden.

 

Mit der Vergabe des Gütesiegels verfolgen die Brandenburgische Sportjugend und die Universität Potsdam das Ziel, das gesunde Aufwachsen der Kinder im Land Brandenburg zu unterstützen. Bewegungserziehung auch im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplans hat in Bewegungskitas einen hohen Stellenwert. Auch der fachkundige Austausch und die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren aus den Bereichen Sport und Bewegung wird gefördert und gelebt. So gibt es mit den zertifizierten Kita´s einen regelmäßigen Austausch bei Netzwerktreffen oder Online, die von der Brandenburgischen Sportjugend organisiert werden, wo sich die Teams austauschen können oder gemeinsam auf neue Ideen schauen.

 

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Mina-Witkojc-Preis 2024 geht an Madlena Norberg / Landessorbenbeauftragter Dünow gratuliert zur Auszeichnung für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement

(22. 05. 2024)

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin am Witaj-Sprachzentrum Dr. Madlena Norberg aus Cottbus/Chóśebuz erhält den mit 2.500 Euro dotierten Mina-Witkojc-Preis 2024. Mit der Auszeichnung des Landes Brandenburg für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement wird ihr langjähriger und vielfältiger Einsatz für die wendische Sprache gewürdigt. Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, gratuliert: „Wenn man ein Vorbild für den Erhalt der sorbischen/wendischen Sprache suchen würde – man würde automatisch bei Madlena Norberg landen. Ein Blick in ihre Vita zeigt, dass sie sich bereits ihr ganzes Leben beruflich, wissenschaftlich, privat und ehrenamtlich für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Sprache einsetzt: In etlichen Gremien, in unterschiedlichen beruflichen Kontexten, in kreativen Projekten zur Sprachvermittlung, in Wort und Schrift, auf Podien und auf der Kanzel. Und das nicht nur in der Lausitz, sondern über Ländergrenzen hinweg“, so Staatssekretär Dünow. „Mit dem Preis würdigen wir sorbisches/wendisches sprachliches Engagement im Land Brandenburg und wollen deutlich machen, dass Sprache ein zentraler Teil der Lausitzer Identität und Heimat ist. Mit Mina Witkojc haben wir dafür die perfekte Namensgeberin gefunden: Als niedersorbische Dichterin, Publizistin und Redakteurin hat sie maßgeblich das kulturelle Selbstbewusstsein der Wenden in der Niederlausitz gefördert.“

 

Die 1958 in Cottbus/Chóśebuz geborene Madlena Norberg setzte sich bereits als Schülerin an der Sorbischen Erweiterten Oberschule (heute Niedersorbisches Gymnasium) für sorbische Belange ein. An der Universität Potsdam organisierte sie später mehrere Jahre lang einen Erweiterungsstudiengang Sorbisch/Wendisch für Lehrkräfte. Später arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Witaj-Sprachzentrum. Dort baute sie die niedersorbische Sprachzertifizierung mit auf – damit können mittlerweile niedersorbische Sprachkenntnisse entsprechend des GER-Niveaus (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) zertifiziert werden. Zudem veranstaltete sie verschiedene Projekte zur Stärkung der Sprache, etwa mit einem Sorbischen Lesewettbewerb für Hortkinder und mit Treffen junger sorbischsprachiger Familien. Darüber hinaus veröffentlicht sie regelmäßig Beiträge in den sorbischen/wendischen Publikationen ‘Rozhhlad‘, ‘Ponhaj Bóh‘ und ‘Nowy Casnik‘ und ist Mitherausgeberin der Reihe ‘Potsdamer Beiträge zur Sorabistik‘. Madlena Norberg war und ist zudem in zahlreichen sorbischen/wendischen Gremien aktiv, die sich der Bewahrung und Stärkung der sorbischen Sprache und Kultur widmen. 

 

Die Preisverleihung findet am 06. Juni 2024 in der Lutherkirche Cottbus/Chóśebuz statt. Mit dem seit 2018 alle zwei Jahre vergebenen Mina-Witkojc-Preis werden Personen oder Institutionen ausgezeichnet, die bei der Anwendung, dem Gebrauch, der Vermittlung oder der Weiterentwicklung der sorbischen/wendischen Sprache – insbesondere des Niedersorbischen – Herausragendes leisten oder geleistet haben. Bisherige Preisträger sind das Team der Witaj-Kita ‘Mato Rizo‘ in Cottbus-Sielow/Chóśebuz-Žylow (2018), der Slawist und Autor Manfred Starosta (2020) sowie der Liedermacher und Kabarettist Bernd Pittkunings (2022).

Die Namensgeberin Mina Witkojc (geb. 1893 in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota), gest. 1975 in Papitz/Popojce) zählt zu den bedeutendsten Dichterinnen in niedersorbischer Sprache. Ihre Gedichte drücken eine enge Verbundenheit zu ihrem Volk und ihrer Heimat aus. Mit ihren Werken und ihrer Person hat sie nachfolgende sorbische/wendische Schriftstellergenerationen geprägt. Sie arbeitete unter anderem als Publizistin und Redakteurin für die niedersorbische Zeitung ‘Serbski Casnik‘. 1964 erhielt sie den Ćišinski-Preis. In Burg/Bórkowy sind eine Grund- und Oberschule sowie die Bibliothek, in Cottbus/Chóśebuz eine Straße nach ihr benannt. Ihr Ehrengrab befindet sich auf dem Friedhof in Burg/Bórkowy.

 

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die niedersorbische Sprache gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Sie zählt zu den bedrohtesten Sprachen Europas. Das Land Brandenburg trägt mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu bewahren und weiterzuentwickeln. Der Bund sowie Brandenburg und Sachsen unterstützen die Stiftung für das sorbische Volk mit jährlich rund 24 Millionen Euro.

Aktuelles Kursprogramm der Volkshochschule Oberspreewald-Lausitz

(21. 05. 2024)

Das aktuelle Kursprogramm des Volkshochschule OSL finden Sie im untenstehenden Dateidownload.
Weitere Kurse auf www.vhs-osl.de

Anmeldung:
Volkshochschule OSL, Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg
www.vhs-osl.de

(03573) 870 1577 |

[Aktuelles Kursprogramm der Volkshochschule Oberspreewald-Lausitz]

Foto zu Meldung: Aktuelles Kursprogramm der Volkshochschule Oberspreewald-Lausitz

Bezahlkarte für Asylsuchende wird eingeführt: Woidke unterzeichnet Absichtserklärung mit Kommunen

(15. 05. 2024)

In Brandenburgs Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt. Auf die konkreten Eckpunkte zur Einführung hat sich das Land mit den Landkreisen und kreisfreien Städten verständigt. Die Eckpunkte sind in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten, über die Ministerpräsident Dietmar Woidke heute das Kabinett informiert hat. Anschließend unterschrieb er die Erklärung in der Potsdamer Staatskanzlei gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landkreistages und Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, sowie dem Oberbürgermeister von Brandenburg an der Havel, Steffen Scheller, als Erstunterzeichner seitens der Kommunen. 

 

Jeder Erwachsene erhält eine eigene Bezahlkarte. Mit dieser Karte können weiterhin sämtliche Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts eigenständig getätigt werden, jedoch wird der bar zur Verfügung stehende Anteil verringert. So sollen für volljährige Karteninhaber künftig 50 Euro und für Minderjährige 25 Euro im Monat bar abgehoben werden können. Noch nicht abschließend geregelt ist, welche Einschränkungen (z.B. Glücksspiele, Transfer von Geld) es für den Einsatz der Karten geben wird. Dazu führen Land und Kommunen weitere Gespräche. Die Karte wird bundesweit einsetzbar sein. Im Kreis Märkisch-Oderland wurde eine Bezahlkarte bereits vor kurzem eingeführt. 

 

Woidke unterstrich bei der Unterzeichnung: „Wir steuern bei den Leistungen für Geflüchtete nach. Künftig wird nur noch ein Teil der Leistungen in bar erhältlich sein. Dieses Umsteuern ist notwendig, damit das Geld tatsächlich für den täglichen Lebensbedarf ausgegeben wird. Es ist auch ein Beitrag im Kampf gegen die Schleuserkriminalität. Die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll konsequent und ausschließlich den bei uns angekommenen Menschen helfen und ihre Integration in Brandenburg ermöglichen. Die Einführung der Bezahlkarte ist deswegen auch keine Diskriminierung von Geflüchteten. Den Menschen steht weiterhin der gesamte Betrag zur Deckung des Existenzminimums zur Verfügung. Mit der einheitlichen Bezahlkarte können weiterhin sämtliche Ausgaben wie Einkäufe von Lebensmitteln oder von persönlichem Bedarf eigenständig getätigt werden. Positiv kann sich auswirken, dass jeder Erwachsene eine eigene Karte erhält und Frauen damit gegebenenfalls besser über die ihnen zustehenden Mittel verfügen können.

 

Zugleich können wir mit dem Einsatz der Karte den bürokratischen Aufwand der Kommunen verringern. Wir bringen die Karte in enger Abstimmung mit den Kommunen auf den Markt und stellen sicher, dass sie im ganzen Land weitgehend einheitlich eingesetzt wird. Dass die Karte mit den gleichen Konditionen auch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingesetzt wird, zeigt, dass wir im Gleichklang mit den Kommunen vorgehen. Wir sind uns einig, dass wir die Bezahlkarte noch in diesem Sommer landesweit einführen wollen.“ 

 

Heinze betonte: Die Landkreise begrüßen die geplante landesweite Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ausdrücklich. Die Leistungsberechtigten erhalten die gleiche Unterstützung wie bisher, es ändert sich lediglich die Art der Bereitstellung, hin zu einem modernen und transparenten Zahlungsmittel. Die Landesregierung und die Landkreise stimmen sich zur Bewältigung der Flüchtlingskrise seit 2015 regelmäßig ab und koordinieren ein gemeinsames Vorgehen. Die Einführung einer landesweiten Zahlkarte ist ein weiteres Ergebnis dieser Bemühungen. Inmitten aller Debatten zu diesem Thema bleibt mit Blick auf die Gesamtsituation zu betonen: Die Bezahlkarte trägt zu einer geordneten Migrationssteuerung bei, bleibt aber eben nur ein Teil der Lösung. Der Schlüssel ist und bleibt die Reduzierung des Zustroms illegaler Migration an den EU-Außengrenzen. Hier sind und bleiben die EU und der Bund gefordert.

 

Scheller fügte zu: „Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Einführung einer Bezahlkarte zur Gewährung der staatlichen Leistungen für Asylbewerber frühzeitig und mehrheitlich befürwortet. Zuvor gab es auch hier in den Beratungen Debatten über die positiven und möglicherweise negativen Aspekte einer solchen Karte. Aber Fakt ist, die notwendigen Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten die Asylbewerber weiterhin. Diese Leistungen dienen zum Beispiel eben nicht zur finanziellen Unterstützung der Familien in den Heimatländern. Um solch einen Missbrauch einzuschränken, ist die guthabenbasierte Geldkarte und insbesondere auch die Begrenzung der Möglichkeit zum Bargeldabheben der richtige Ansatz. Es ist gut, dass die Landesregierung nun gemeinsam mit den Kreisen und den kreisfreien Städten eine gemeinsame Lösung ermöglicht."

 

Hintergrund:

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte bereits im Oktober 2023 den Vorschlag gemacht, eine Bezahlkarte einzuführen. Auch aufgrund der Anregung aus Brandenburg hatten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 6. November 2023 auf die bundesweite Einführung der Bezahlkarte verständigt. 

 

Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres den Beitritt zu einem einheitlichen Vergabeverfahren der Länder beschlossen. Kurz darauf hatten 14 Bundesländer, darunter auch Brandenburg, den Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte zu starten. Mit dem auszuwählenden Anbieter soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Juli 2024 vorgesehen. Die Bundesregierung hat das Asylbewerberleistungsgesetz bereits dahingehend angepasst, dass die Leistungen für Asylbewerber unabhängig von der Art der Unterbringung auch in Form der Bezahlkarte erbracht werden können. Das brandenburgische Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung der Bezahlkarte zuständig. 

 

Seit März tagt unter der Leitung der Staatskanzlei eine Unterarbeitsgruppe der „Koordinierungsgruppe Migration“. Sie soll die reibungslose Einführung der Bezahlkarte im Land sicherstellen. Zur Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien für Inneres, Soziales und Finanzen, der kommunalen Spitzenverbände sowie mehrerer Kreise und kreisfreier Städte. Die Beteiligten sind sich einig, dass bei der Einführung in Brandenburg einheitliche Regeln gelten sollen. Die Arbeitsgruppe hatte daher vereinbart, Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Ausgabe und Nutzung der Bezahlkarte in Brandenburg mit einer gemeinsamen Absichtserklärung festzuschreiben.

 

Mit der Absichtserklärung ist neben den Bargeldregelungen vereinbart, dass die Karte auch in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes ausgegeben wird. Räumliche Einschränkungen bei der Nutzung der Bezahlkarte gibt es nicht, d.h., die Karte soll bundesweit einsetzbar sein. Das Land wird die Kommunen bei der Einführung der Karte fachlich und praktisch unterstützen. Auch die Kostenverteilung ist geklärt. So trägt das Land die Kosten des Vergabeverfahrens und der Einführung der Bezahlkarte durch den auszuwählenden Dienstleister. Das Land hat dafür im laufenden Haushaltsjahr rund 1,88 Millionen Euro veranschlagt

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:

Internet: www.brandenburg.de

Ab 15. Mai: Pflegestützpunkt OSL mit geänderten Außensprechstunden in Lübbenau

(14. 05. 2024)

Der Pflegestützpunkt OSL bietet seine Außensprechstunden in Lübbenau künftig an einem neuen Standort und als zusätzliches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu erweiterten Sprechzeiten an. Ab dem 15. Mai 2024 finden Ratsuchende die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittwochs und donnerstags im neuen Pflegekompetenzzentrum in der Straße des Friedens 22 (Spreewaldhaus).  

 

Mit dem veränderten Angebot gehen auch Anpassungen der Sprechzeiten des Pflegestützpunktes einher. 

Die Beraterinnen sind im Pflegestützpunkt Senftenberg zu den Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, donnerstags nach Vereinbarung und freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Die Sprechzeiten im Pflegekompetenzzentrum in Lübbenau sind mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. 

Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr bieten die Mitarbeiterinnen zusätzlich Außensprechstunden im Mehrgenerationenhaus in der Alten Gartenstraße 24 in Lauchhammer an. 

 

Der Ambulante Hospizdienst und die Beratungsstelle für Hörgeschädigte befinden sich ebenfalls im Gebäude des Hauptstandortes in Senftenberg. Diese bieten jeweils 14-tägig donnerstags (Ambulanter Hospizdienst) bzw. freitags vormittags (Beratungsstelle für Hörgeschädigte) zwischen 9 und 12 Uhr Sprechstunden an. 

 

Die telefonische Erreichbarkeit bleibt bestehen: Für die Standorte Senftenberg und Lübbenau lauten die Telefonnummern 03573 870 -4180/ -4181 und -4182. Für Lübbenau lautet die Telefonnummer 03573 870 -4183. Per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen unter erreichbar.

 

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist eine trägerneutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen. Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sowie professionelle und ehrenamtliche Helfer finden hier kompetente Ansprechpartner. Die Beratung ist umfassend, kostenlos und unabhängig und kann auf Wunsch auch als Hausbesuch beim Ratsuchenden/Betroffenen erfolgen.

 

Flyer und Bild zum Download unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Pflegekompetenzzentrum

Foto zu Meldung: Ab 15. Mai: Pflegestützpunkt OSL mit geänderten Außensprechstunden in Lübbenau

Präsidialsitzung Deutscher Landkreistag: Vertreter der 294 deutschen Landkreise trafen sich in OSL

(13. 05. 2024)

Der Deutsche Landkreistag ist der Zusammenschluss der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage der 13 Flächenländer, die sich für die Kommunalbelange in ihrem jeweiligen Bundesland einsetzen. 

 

Am Dienstag und Mittwoch (7. und 8. Mai) tagte das Präsidium, dem Landrätinnen und Landräte aus der gesamten Bundesrepublik angehören, erstmalig im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Austragungsort der zweitägigen Beratung bildete das Schloss Lübbenau. 

 

An der Sitzung nahm auch OSL-Landrat Siegurd Heinze teil. Dieser ist seit 1. April 2022 Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg. Zuvor hatte er bereits seit 2014 das Amt als Stellvertretender Vorsitzender bekleidet. Geschäftsführer ist seit 1. April 2024 Dr. Johannes Wagner. 

 

Auf der Agenda des politischen Beschlussgremiums des kommunalen Spitzenverbandes standen u.a. die aktuelle Situation der Kommunalfinanzen, die heftig umstrittene Krankenhausreform und die Zukunft des Deutschlandtickets. Die entsprechend zu den jeweiligen Themen veröffentlichten vier Pressemitteilungen des Deutschen Landkreistages stehen auf der Internetseite des Deutschen Landkreistages, www.landkreistag.de, bereit. 

 

Neben dem Tagungspunkten blieb auch Zeit, um den knapp 30 angereisten Gästen den Spreewald mit seiner Geschichte und Tradition näher zu bringen und so auch ein Stück weit für die Tourismusregion zu werben. Hierfür hatte die Kreisverwaltung OSL am Dienstagabend zu einer Kahnfahrt mit Besuch des kreislichen Freilandmuseums Lehde geladen. Vor Ort empfing sie Museumsdirektor Stefan Heinz.

 

Der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager, Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke und der gastgebende Landrat Siegurd Heinze blickten am Ende der zwei Tage auf eine erfolgreiche Beratung. OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Der Austausch im Rahmen der Präsidialsitzung in Lübbenau bot eine gute Gelegenheit, aktuelle Themen zu besprechen, die gemeinsamen Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften zur Geltung zu bringen und den bereits bestehenden sehr guten und engen Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Landkreistagen der Länder zu intensivieren. Einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zum ersten Mal zu Gast im Spreewald. So konnten am Ende nicht nur die Beratungsinhalte selbst, sondern auch positive Eindrücke von der Region mit auf die Heimreise genommen werden.“    

 

 

Bilder vom Treffen zum Download unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Landkreistag

Foto zu Meldung: Präsidialsitzung Deutscher Landkreistag:  Vertreter der 294 deutschen Landkreise trafen sich in OSL

Ey! Machs doch! Geh wählen! Aktion zur Kommunalwahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 09.06.2024

(08. 05. 2024)

Im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz startet die Partnerschaft für Demokratie eine Informationskampagne, um die Bürgerinnen und Bürger über die Aufgaben und Zuständigkeiten der kommunalen Mandatsträger aufzuklären.


Auf die bereits durchgeführte landkreisweite Plakataktion folgt ab dem 06. Mai die Verteilung eines Informationsflyers. Dieser vermittelt in kompakter und verständlicher Form mithilfe von Piktogrammen und kurzen Erläuterungen, welche Themen und Entscheidungen in den Zuständigkeitsbereich der Kommunalpolitik fallen. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nicht alle politischen Fragestellungen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene auch Gegenstand der kommunalen Entscheidungsprozesse sind.


Die Informationskampagne verfolgt das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung der Kommunalpolitik zu sensibilisieren und sie dazu zu ermutigen, sich an der bevorstehenden Wahl zu beteiligen. Die Partnerschaft für Demokratie nimmt dabei eine parteipolitisch neutrale Position ein, betont jedoch die Wichtigkeit einer aktiven und informierten Teilhabe an der kommunalen Demokratie. „Demokratie zu leben und sie mitzugestalten ist wichtig. Es ist nicht immer einfach, aber es lohnt sich. Deshalb meinen wir: Ey! Machs doch! Geh wählen!“ sagt Kathrin Lehm von der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

 Flyer 


Für weitere Informationen oder Interviewanfragen stehen wir gern zur Verfügung.


Kontakt:
FamilienCampus Lausitz gGmbH
Koordinierungs- und Fachstelle
der Partnerschaften für Demokratie im Landkreis OSL

Kathrin Lehm Projektkoordinatorin

"Demokratie leben" OSL

Am FamilienCampus 1

01998 Klettwitz

Tel. 035754 783615
Mobil 0152 26369161

Foto zu Meldung: Ey! Machs doch! Geh wählen! Aktion zur Kommunalwahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 09.06.2024

15. und 22. Mai: Themennachmittag in Senftenberg und Lübbenau zur Schwerbehinderung

(07. 05. 2024)

Der nächste Themennachmittag des Pflegestützpunktes Oberspreewald-Lausitz stellt das Thema Schwerbehinderung in den Mittelpunkt. In zwei Veranstaltungen in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit Vertretern des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg Interessierte zu verschiedenen Fragen rund um diesen Schwerpunkt. 

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwarten unter anderem Antworten auf die Fragen "Wie setzen sich die Grade der Behinderung zusammen?", "Welche Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen stehen mir zu?" und "Was ist notwendig, um die Berechtigung für einen Schwerbehindertenparkplatz zu erhalten?". Auch über Wege und Voraussetzungen der Antragstellung wird informiert. Zudem werden Fragen beantwortet.  

 

Den Auftakt bildet der Themennachmittag am 15. Mai um 14.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg, Dubinaweg 1.

 

Eine Woche später folgt der Themennachmittag in Lübbenau/Spreewald. Dieser findet am 22. Mai im Haus der Harmonie in der Straße der Jugend 34 statt und beginnt ebenfalls um 14.30 Uhr. 

 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos und steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten: 03573 - 870 4180 (oder 4181).

 

Der Pflegestützpunkt OSL mit Sitz in Senftenberg und Außensprechstunden im gesamten Landkreis ist eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle für die Menschen im Landkreis OSL. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf, koordinieren im Bedarfsfall alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote, helfen bei der Kontaktaufnahme zu Pflegediensten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informieren über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen. Ein Schwerpunktthema der Sozialberaterinnen im Pflegestützpunkt ist das Thema Schwerbehinderung.  Hier begleiten sie die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen von der Antragstellung bis zum Widerspruch.

 

Die Mitarbeitenden bieten darüber hinaus zwei Mal jährlich – jeweils im Frühjahr und Herbst - im Norden und Süden des Landkreises Themennachmittage zu verschiedenen Schwerpunktthemen an. 

 

 Flyer 

Foto zu Meldung: 15. und 22. Mai: Themennachmittag in Senftenberg und Lübbenau zur Schwerbehinderung

Blutspende im Kreishaus Calau am 8. Mai, 8:30-12 Uhr

(06. 05. 2024)

Am Mittwoch, 8. Mai besteht wieder die Gelegenheit, im Kreishaus in Calau Blut zu spenden. Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost erwartet Sie im Raum 2.10 des Kreishauses Calau in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12 Uhr.

 

Alle Informationen und die Online-Anmeldung gibt es hier:

 

https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/m/Calau-Amt_fuer_Umwelt

 

Wir freuen uns, Sie zu sehen!

Foto zu Meldung: Blutspende im Kreishaus Calau am 8. Mai, 8:30-12 Uhr

Inklusionspreis 2024 startet am 5. Mai – im Fokus stehen inklusive Bemühungen in Ausbildung & Beschäftigung

(05. 05. 2024)

Bis zum 30. September können sich Akteure zum Thema Inklusion bewerben oder einen Vorschlag für den Inklusionspreis einreichen. In diesem Jahr liegt der Fokus des mit 1.500 € dotierten Preises auf den Bereichen Ausbildung und Beschäftigung. Zu diesem Thema ruft der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zur Einsendung von Bewerbungen auf. Gewürdigt werden mit dem Preis Bemühungen, die sich für Teilhabe, Gleichberechtigung, Barrierefreiheit oder Chancengleichheit einsetzen.

 

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, am 5. Mai startet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Bewerbungsfrist für den Inklusionspreis 2024. Schirmherr des Preises ist auch in diesem Jahr Landrat Siegurd Heinze: „Ich ermutige alle Akteure, die sich um Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung im Landkreis bemühen, eine Bewerbung einzureichen oder eine Aktivität für den Preis vorzuschlagen. Mit dem Preis möchten wir das Engagement würdigen und unterstützen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Bemühungen.“

 

Innerhalb des diesjährigen Themenrahmens des Inklusionspreises „Ausbildung & Beschäftigung“ erhalten die Teilnehmenden weitestgehend freie Hand soweit der Bewerbungsgegenstand bzw. der Vorschlag sich für Inklusion engagieren.

Insbesondere angesprochen von der Themensetzung werden in diesem Jahr Personen, Unternehmen und Einrichtungen sowie Vereine, die mit der Ausbildung, Weiterbildung oder mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu tun haben oder in anderem Bezug sich das Ziel gesetzt haben, die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.

Im Fokus stehen können zum Beispiel die Ausbildung und/oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung, die Schaffung barrierefreier Arbeits- oder Ausbildungsplätze oder auch die Umsetzung von Inklusion im Rahmen der Unternehmensphilosophie und -kultur.

 

Mit der Umsetzung des Vorhabens muss bis zum 30.09.2024 begonnen werden. Eine Doppelprämierung der gleichen Aktivität bzw. der gleichen Initiative sind ausgeschlossen.

 

Jetzt bewerben oder jemanden vorschlagen

Kindertageseinrichtungen, Schulen, Bildungsträger und Arbeitgeber aus allen Bereichen und weitere Akteure, die sich mit dem Thema Ausbildung und Beschäftigung verbunden fühlen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich bis zum 30. September 2024 um den Inklusionspreis 2024 bewerben.

 

Das Bewerbungsformular für die Einreichung eines Bewerbungsgegenstandes oder für die Nominierung eines Akteurs ist online verfügbar unter www.osl-online.de/inklusionspreis 

 

Am 3. Dezember 2024 werden alle nominierten Träger und Trägerinnen geehrt und es erfolgt die Verkündung des Siegers des Inklusionspreises 2024 im Rahmen einer festlichen Preisverleihung.

 

Fragen zum Inklusionspreis beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises:

 

03573/ 870-1537

 

Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile neunten Mal aus.

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Fischer (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).

 

Preisträger aus den Vorjahren:

2023 - Seniorenclub Ortrand e.V. mit dem Projekt „Senioren miteinander“

2022 – 1. Preis: Kooperationsprojekt der Lindengrundschule Missen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Lübbenau; 2. Preis: Podcast „Anders ist normal“ der AWO RV Brandenburg Süd e.V.

2021 - der Kindergarten Zinnitz „Haus der Elemente“ mit der Miladeus Integrationshilfe aus Calau

2020 - Fröbel-Kita „Musikus“ aus Senftenberg

2019 - Hauptpreisträger „Seelsorger der Ohren e.V“ Calau, Sonderpreis an das „Hotel zur Post“ Calau

2018 - Integrationskita „Bunte Bande“ in Lauchhammer

2017 - 1. Preis: Integrations-Kita „Zwergenhand“ i.V.m. dem DRK-Seniorenwohnpark in Großräschen, 2. Preis: Evangelische Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen, 3. Preis: Kita Musikus in Senftenberg

2016 - 1. Preis: Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg, 2. Preis: Grundschule Guteborn, 3. Preis: Waldgrundschule in Lauchhammer

 

 

Weitere Informationen unter www.osl-online.de/inklusionspreis

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Non-Kin-State in Lübbenau: Minderheiten ohne Mutterstaat zu Gast im Spreewald / Non-Kin-State w Lubnjowe: Mjeńšyny mimo maminego stata su gósći w Błotach

(02. 05. 2024)

In Lübbenau im Spreewald endete Freitagvormittag (26.04.) die Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Non-Kin-States. Dessen Mitglieder kamen von Dienstag (23. April) an in der Lausitz zu ihrem jährlichen Treffen zusammen. 

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Non-Kin-States ist ein Zusammenschluss von Minderheiten, die weder über einen eigenen Staat noch über einen Nachbarstaat verfügen, in dem sie die Mehrheit bilden. Sie befindet sich unter dem Dach der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN). 

Die Tagungen finden abwechselnd in einem anderen Land statt. Ziel der Treffen ist es, den Schutz und die Förderung der Minderheitenarbeit in Europa weiter zu entwickeln. Denn: So unterschiedlich die Voraussetzungen auch sind, so ähnlich sind die Herausforderungen bei der Bewahrung und Pflege der jeweiligen Kultur, Sprache und Identität. Die rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung kamen dabei erstmalig in der Lausitz zusammen. Die Jahrestagung in Lübbenau wurde in Zusammenarbeit mit der FUEN-Mitgliedsorganisation Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. organisiert. Thematisch widmete sich die Tagung den Themen Strukturwandel und Tourismus in der Lausitz. Neben den sorbischen/wendischen Gastgebern nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten aus zehn verschiedenen Ländern an dem Treffen teil. Dazu gehören die Pomaken aus Bulgarien, die Jenischen aus der Schweiz, die Westfriesen aus den Niederlanden, die Nord- und Saterfriesen aus Deutschland, die Ladiner aus Italien, die Turk-Meskheten aus Russland und Aserbaidschan, die Bretonen aus Frankreich, die Aromunen aus Albanien oder die Ruthenen aus Ungarn.

 

Die Begrüßung zur offiziellen Eröffnung der Jahrestagung im Gasthof und Hotel Spreewaldeck erfolgte am Mittwoch durch den Beigeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Alexander Erbert und die Sorben/Wenden-Beauftragte des Landkreises OSL, Hanka Rjelka.  

Anschließend standen neben Fachvorträgen auch eine Gurkenverkostung am Lübbenauer Hafen sowie ein Besuch im Freilandmuseum Lehde des Landkreises auf dem Programm. Im ältesten Freilandmuseum Brandenburgs erhielten die Besucherinnen und Besucher einen Einblick in das Leben der sorbischen/wendischen und deutschen Spreewaldbewohner vor über 100 Jahren. Den Bogen zum Hier und Jetzt schlugen im weiteren Verlauf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Fachvorträge zu aktuellen Themen der sorbischen/wendischen Minderheit. Schwerpunkte der Arbeitssitzungen bildeten der Strukturwandel in der Lausitz sowie das Thema „Tourismus als Chance für die Minderheit“. Einen weiteren Schwerpunkt nahmen die Länderberichte ein, in denen die Teilnehmenden über aktuelle und relevante Themen in ihren Organisationen berichteten.

 

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung besichtigten die Teilnehmenden unter anderem das Archäotechnische Zentrum Welzow. Abgerundet wurde das Treffen durch einen sorbischen Abend mit Kulturprogramm am Mittwoch.

 

Der Sprecher der AG Non-Kin-States, FUEN-Vizepräsident Bahne Bahnsen: „Der Spreewald und insgesamt das Gebiet der Lausitz und der Sorben/Wenden sind für uns als Tagungsort interessant, da die Minderheit der Sorben/Wenden gut organisiert und gesetzlich anerkannt ist. Wir können uns hieraus ein gutes Beispiel nehmen, aus dem Erreichten Hinweise und Anregungen für unsere Arbeit ableiten und so Impulse für die weitere Minderheitenarbeit in Europa geben.“  

 

Hanka Rjelka, seit Februar 2020 hauptamtliche Beauftragte des OSL-Landkreises für Angelegenheiten der Sorben/Wenden: „Ich freue mich sehr, dass wir erstmals die Ehre hatten, Gastgeberlandkreis für dieses Treffen zu sein. Zusammenkünfte dieser Art bieten eine gute Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen zu finden, vor denen wir stehen. Die Lausitz als Heimat der Sorben/Wenden ist ein gelungenes Beispiel für den Erhalt und die Pflege von Kultur, Sprache und Identität dieser Minderheit. Wir sind stolz darauf, dass wir gut organisiert und rechtlich anerkannt sind. Dies ist das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen um Selbstbestimmung und kulturelle Selbstbehauptung. Über diesen Weg und das Hier und Jetzt konnten wir im Rahmen der Konferenz ausführlich berichten und einen guten Eindruck von den Sorben/Wenden vermitteln. Auch der Austausch mit den Vertretern der verschiedenen Minderheiten war äußerst wertvoll.“

 

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Treffen der Non-Kin-State in Lübbenau: 

Pressemitteilung „Minderheiten ohne Mutterstaat kommen im Spreewald/Błota zusammen“ der FUEN: https://fuen.org/de/article/Minderheiten-ohne-Mutterstaat-kommen-im-SpreewaldBlota-zusammen

 

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/NonKinState

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Teller gegen Hörner – Modernisierung der OSL-Sirenen geht in die „heiße Phase“

(02. 05. 2024)

Die Modernisierung der Sirenen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz schreitet weiter voran. Nachdem in der ersten Stufe seit März 2023 alle technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, beginnt nun der Austausch und die Umrüstung der 153 teilweise bis zu 50 Jahre alten Bestandssirenen im Landkreis. Damit wird die Modernisierung der Sirenen nun auch nach außen sichtbar. 

 

Insgesamt werden in den kommenden Monaten 119 alte Tellersirenen zwischen Ortrand und Lübbenau durch moderne E-Sirenen ersetzt. 34 bereits vorhandene E-Sirenen werden erweitert. Jeweils knapp einen Arbeitstag benötigen die Techniker, um eine alte Sirene zu demontieren, die neue E-Sirene zu installieren und alle notwendigen Einrichtungs- und Programmierarbeiten vorzunehmen.

 

Den Auftakt für diese zweite Ausbaustufe bildete am Montag, den 29. April 2024 der Austausch der Sirene auf dem Dach des Spreewald-Museums in Lübbenau/Spreewald. Die für den Katastrophenschutz im Landkreis zuständige 1. Beigeordnete Grit Klug, der verantwortliche Amtsleiter Martin Höntsch und Lukas Zuber, Teamleiter Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Lübbenau, machten sich am Montagnachmittag gemeinsam mit Martin Kolacki, OSL-Sachbearbeiter Katastrophenschutz und Zivilschutz und Projektkoordinator, ein Bild von der ersten installierten E-Sirene im Rahmen des Projektes zur Modernisierung der Sireneninfrastruktur im Landkreis.  

 

Martin Kolacki: „Die modernen elektronischen Sirenenhörner werden künftig die Ausfallsicherheit bei einem flächendeckenden Stromausfall sowie die Möglichkeit der Sprachdurchsage gewährleisten. Damit erfüllen wir in OSL die Vorgaben des Bundes. Diese sehen vor, dass alle Sirenen auch bei Stromausfall mindestens die Tonfolgen für Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung und Entwarnung sowie Sprachdurchsagen aussenden können“. 

 

OSL ist der erste Landkreis Brandenburgs, der eine vollumfängliche Umrüstung der Sireneninfrastruktur realisiert. Der Austausch der Sirenen erfolgt unter Federführung der Kreisverwaltung. Hierzu hat der Landkreis im Jahr 2022 zunächst ein Sirenenkonzept zur Umrüstung bzw. Modernisierung der Sirenen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel auf den Weg gebracht. Der Landkreis übernimmt dabei die Erneuerung der Sirenen für alle Kommunen, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten und die Erneuerung ohne große zeitliche Staffelung durchzuführen.

 

Ziel ist es, dass bis Ende 2025 alle Sirenen in OSL den aktuellen Anforderungen des Bundes entsprechen. Insgesamt werden rund 1,5 Millionen Euro in die Anpassung des Sirenennetzes investiert. Die Umsetzung erfolgt zum größten Teil aus Eigenmitteln des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Nach dem Startschuss am Spreewald-Museum in Lübbenau gehen die Arbeiten in der Spreewaldstadt nun zügig weiter. Insgesamt werden über die kommenden Tage und Wochen hinweg 21 Sirenen in Lübbenau und seinen Ortsteilen modernisiert. Im Anschluss daran werden die nächsten Sirenen in Lauchhammer umgerüstet. Interessierte können sich den 1. Mai vormerken. Martin Kolacki: „Immer am ersten Mittwoch im Monat um 15 Uhr ertönen in Lübbenau die Sirenen zum Probealarm. Dann wird unter anderem auch die Sirene auf dem Dach des Spreewald-Museums erstmals zu hören sein.“

 

Moderne elektrische Sirenen haben gegenüber den älteren mechanischen Modellen einige Vorteile. So lassen sie sich leicht an unterschiedliche Einsatzszenarien anpassen. Ihre Töne und Lautstärken können programmiert oder ferngesteuert werden, um unterschiedliche Warnsignale abzugeben. Elektronische Sirenen können ein breiteres Spektrum an Tönen erzeugen und sind in der Lage, komplexe Warnsignale mit unterschiedlichen Frequenzen und Intensitäten zu erzeugen. Dies kann dazu beitragen, dass Warnungen besser gehört und verstanden werden, insbesondere in lauten Umgebungen oder über große Entfernungen. Elektronische Sirenen lassen sich zudem leichter in moderne Kommunikations- und Warnsysteme integrieren.

 

Fotos zum Download unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Sirenen

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Regionalbudget der LAG Energieregion Lausitzer Seenland start - bis zu 90% Förderung fürs Ehrenamt: Jetzt bewerben!

(30. 04. 2024)

Ehrenamtlich Tätige benötigen Anerkennung und konkrete Unterstützung bei ihrer wichtigen Arbeit. Denn oft sind es gerade die kleinen Projekte, wie die Neugestaltung von Dorfgemeinschaftsräumen oder das Aufwerten des örtlichen Spielplatzes, welche nachhaltig zum aktiven Leben auf dem Land beitragen. Nicht selten werden solche Projekte in Eigenregie von Ehrenamtlichen durchgeführt, die sich für ihre Region stark machen. Hier setzt die Unterstützung durch das „Regionalbudget“ an.


Mit dem Regionalbudget in der LEADER-Richtlinie wird eine neue Möglichkeit zur Unterstützung von lokal wirkenden Kleinprojekten geschaffen. Die damit verbundene Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Brandenburger Dörfern ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt der örtlichen Strukturen. Hierfür stellt die LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. im Jahr 2024 ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung!


Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der Förderbetrag zwischen 2.000 Euro bis maximal 20.000 Euro liegen muss. Die Eigenanteile in Höhe von mindestens 10% sind als unbare Eigenleistungen bzw. anteilig ergänzt durch bare Mittel zu erbringen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.).

 

Interessenten sind aufgefordert bis spätestens 28. Juni 2024 ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bei der Geschäftsstelle der LAG in Lauchhammer einzureichen. Das Formular dafür, sowie den kompletten Aufruf mit den Auswahlkriterien finden Sie in Anlage oder auf unserer Website (-> Förderung / Regionalbudget).

[1. Aufruf Regionalbudget]

[Maßnahmeblatt]

[Kosten- und Finanzplan]

Strukturwandel zum Anfassen: Vorstellung des Teilhabefonds in der Lausitz - Jetzt bewerben!

(29. 04. 2024)

Der Lausitzer Strukturwandel gewinnt zunehmend an Dynamik. Um diesen Prozess weiter voranzubringen und sicherzustellen, dass viele Bürger von den Chancen profitieren, wird am 29. April der erste Aufruf für den neu aufgelegten Teilhabefonds Brandenburg gestartet. Dieser Fonds unterstützt innovative Projekte, die den Strukturwandel in der Region vorantreiben möchten. Die Finanzierung erfolgt aus dem „Stark-Programm“ des Bundes. Damit werden Projekte gefördert, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

 

Ob Infotage oder Schulausflüge, Workshops oder die Öffentlichkeitsarbeit von potenziellen Existenzgründern, ob Honorare oder Mietkosten für Räume und Equipment bei Veranstaltungen: Vieles kann im Rahmen von Projekten mit Strukturwandelbezug gefördert werden, um die Vielfalt des Zusammenlebens in der brandenburgischen Lausitz zu stärken.

 

Gut vier Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2027 zur Verfügung. Pro Projekt können maximal bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent. Der Ideenwettbewerb findet jährlich statt, wobei jeweils mehrere Projekte gewinnen können.

 

Beim heutigen Startschuss in Cottbus sagte die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider: „Die Lausitz wandelt sich.  Aber dieser Wandel, der der Region viele Chancen bietet, gelingt nur gemeinsam mit den Lausitzerinnen und Lausitzern! Wir können noch so viele Milliarden Euro in die Hand nehmen und Großinvestitionen anschieben: Nur mit den Menschen, die den Wandel mitgestalten, werden wir auf Dauer Erfolg haben. Daher ist mir der neue Teilhabefonds so wichtig. Mit der Millionen-Förderung kann der Strukturwandel in vielen kleinen Projekten überall in der Lausitz erlebbar gemacht werden. Bei Projekttagen von Schulen oder Veranstaltungen von Dorfgemeinschaften kann gezeigt werden, wie unsere Investitionen für Wirtschaftsansiedlungen, Wissenschaft und Infrastruktur ineinandergreifen und vor allem: wie die Menschen in der Lausitz davon profitieren. Ich freue mich über eine breite Beteiligung und viele kreative Ideen für unsere Lausitz.“

 

„Der Teilhabefonds ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Lausitz“, betont Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz. Bei der Gesellschaft ist der Teilhabefonds angesiedelt. „Er bietet eine einzigartige Gelegenheit für engagierte Bürger, ihre Ideen und Initiativen zur positiven Entwicklung der Region einzubringen.“

 

Bis zum 14. Juni 2024 können Projektideen eingereicht werden. Im Zeitraum vom 1. bis 5. Juli wählt die Jury die Projekte aus. Im Lauf des dritten Quartals 2024 findet eine öffentliche Prämierungsveranstaltung statt.

 

Angesprochen wird die Mitte der Gesellschaft, insbesondere Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, die innovative Ideen und Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz vorantreiben möchten. Entsprechend ist der Wettbewerb in die drei Kategorien Kinder und Jugendliche, Zivilgesellschaft und Existenzgründer unterteilt.

 

Eine Jury aus Vertretern der beteiligten Landkreise, Kommunen, dem Bundesministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz, der Landesregierung, Kinder- und Jugendorganisationen sowie der Kammern und weiterer Akteure trifft die Entscheidung über die Gewinnerprojekte.

 

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Projekte können ausschließlich in den von Kohleausstieg betroffenen Gebieten in der brandenburgischen Lausitz realisiert werden, darunter fallen Cottbus sowie die Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. Die Umsetzung der Projektidee darf erst nach Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung realisiert werden, muss im Jahr 2024 beginnen und bis spätestens 28. Februar 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein. Dabei dürfen investive Maßnahmen ein Viertel der Gesamtsumme nicht überschreiten.

 

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kammern, Stiftungen und soziale Träger sowie natürliche Personen über 18 Jahre in der Vorgründungsphase können ihre Ideen einreichen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kommunen, Unternehmen (außer gemeinnützige gGmbH) sowie politische Parteien und Wählergruppen. Die vollständigen Teilnahmebindungen sind auf der Webseite www.wirtschaftsregion-lausitz.de/strukturentwicklung-lausitz/relevante-foerderangebote/ zu finden. Es handelt sich um ein reines Online-Verfahren. Fragen zum Wettbewerbsaufruf richten Sie bitte per E-Mail an:

 

Kinder und Jugendliche:

Der Strukturwandel in der Lausitz ist ein bedeutender Prozess, der nicht nur die wirtschaftliche Landschaft prägt, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben der Menschen hat. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche in diesen Wandel einbezogen werden. Sie sind nicht nur die Zukunft der Region, sondern auch unmittelbar von den Veränderungen betroffen. Um ihre Perspektiven und Bedürfnisse intensiver berücksichtigen zu können, werden Projekte gesucht, die die junge Generation in die Strukturentwicklung einbinden und für eine nachhaltige Zukunft sensibilisieren. Ziel ist, die Weltoffenheit und Toleranz zu stärken und gleichzeitig das Interesse der jungen Heranwachsenden an regenerativen Energien, Naturwissenschaften und Informatik zu wecken. Dabei kann es sich beispielsweise um Projektwochen oder Workshops an Schulen oder Orten des Strukturwandels handeln. Das zentrale Thema sollte dabei die Transformation in der Lausitz sein, mit Schwerpunkten auf ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Gefördert werden können zum Beispiel Honorarkosten für Referenten, Raumkosten für Schulungs- und Workshopräume, Übernachtungskosten bei mehrtägigen Veranstaltungen, Verpflegungskosten sowie Kosten für Workshopmaterial und Arbeitsmaterial zur Durchführung von Veranstaltungen.

 

Zivilgesellschaft:

Angesichts der sich stetig wandelnden Strukturen in unserer Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, die Zivilgesellschaft aktiv zu unterstützen und ihre Projekte zu fördern. In diesem Kontext gewinnen lokale Initiativen und Projekte, die das Miteinander und die Lebensqualität vor Ort stärken, zunehmend an Relevanz. Die Förderung solcher Vorhaben trägt nicht nur zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts bei, sondern bietet auch Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Lebensumfeld. Deshalb wird der Teilhabefonds Brandenburg eben solche Projekte fördern, die das Miteinander und das Zusammenleben in der Lausitz, insbesondere in dörflichen Gemeinschaften, stärken. Gesucht werden „Graswurzel“-Projekte, soziale und soziokulturelle Leuchttürme sowie Vorhaben, die die Lebensqualität verbessern. Vorstellbar sind beispielsweise Gesprächs- oder Beteiligungsformate, die den Bewohnern ermöglichen, sich aktiv in ihrem Ort oder ihrer Region einzubringen. Gefördert werden können beispielsweise Eintrittsgelder für Veranstaltungen, Kosten für Führungen, Anmietung von Fortbewegungsmitteln, Honorarkosten für Referenten, Raumkosten, Verpflegungskosten, Genehmigungsgebühren und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Existenzgründer:

Neue Unternehmen und Geschäftsideen sind der Motor für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Aus diesem Grund soll der Teilhabefond Brandenburg auch Unterstützung für Existenzgründer bieten, die nicht nur zur wirtschaftlichen Vitalität der Region beitragen, sondern auch den Klimaschutz vorantreiben. Hier liegt der Fokus auf innovativen Ansätzen für Existenzgründungen in der Vorgründungsphase, die den Wandel von fossilen zu nachhaltigen Energiequellen in der Lausitz thematisieren. Gesucht werden Geschäftsideen, die zur Existenzgründung führen und einen Beitrag zum regionalen Strukturwandel und Klimaschutz leisten. Beispielhaft kann es sich hier um Projekte handeln, die Informationsveranstaltungen oder Workshopreihen für Existenzgründer durchführen. Finanziert werden können dann beispielsweise Material- und Druckkosten für Infomaterial, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen für Gründer sowie Kosten für Studioanmietung und Genehmigungsgebühren.

 

Diese Projekte sollen dazu beitragen, die Lausitz aktiv zu gestalten und den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft zu unterstützen.

Vorlesewettbewerb in der SeeCampus-Bibliothek

(29. 04. 2024)

Am Mittwoch (24. April 2024) fand in der SeeCampus-Bibliothek in Schwarzheide der alljährliche Vorlesewettbewerb der Städte Lauchhammer und Schwarzheide statt. Traditionell treten hierbei die besten Vorleserinnen und Vorleser der 6. Klassen aller Grundschulen beider Städte sowie des Emil-Fischer-Gymnasiums gegeneinander an. Aufgrund der Vorentscheidungen nahmen in diesem Jahr ausschließlich Schülerinnen am Wettbewerb teil.

 

In der Jury saßen der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Mirko Buhr, der Bürgermeister der Stadt Schwarzheide, Christoph Schmidt, die Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises OSL, Lydia Wohlsdorf, die Beauftragte für gesellschaftliches Engagement der BASF Schwarzheide GmbH, Anne Bachmann und Grit Wilke von der Sparkasse Niederlausitz.

 

Vor den Augen der Jury und des Publikums lasen die neun angetretenen Teilnehmerinnen zunächst aus ihren mitgebrachten Büchern vor. Spannende Geschichten aus der Welt der Fantasie, aber auch aus der Welt der Schule waren zu hören.

Noch spannender wurde es nach einer kurzen Pause in der zweiten Runde. Hier bestand die Herausforderung darin, einen unbekannten Text vorzulesen. Diesmal war es „Bookmän - Alles Konfetti“ von Rüdiger Bertram. In der Geschichte geht es um den Jungen Matteo, der gerne in die Bücherei geht. Eines Tages hält er ein ganz besonderes Buch in den Händen, das ihn in ein großes Abenteuer stürzt.

 

Die Jury stellte fest, dass viele Teilnehmerinnen sehr gut vorgelesen haben. Mit einem knappen Vorsprung wurde schließlich eine Siegerin gekürt: Die 12-jährige Caprice Tuschmo aus der Waldschule Lauchhammer konnte am Ende des Wettbewerbs Pokal und Urkunde in den Händen halten und sich über eine Familienjahreskarte für die Bibliothek freuen. Außerdem erhielten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kleine Präsente von der Sparkasse Niederlausitz und der BASF Schwarzheide GmbH. 

 

Peter Noack, Leiter der SeeCampus-Bibliothek: „Es ist immer wieder eine Freude zu sehen, wie begeistert die Mädchen und Jungen vom Lesen sind und mit wie viel Gefühl und Ausdrucksstärke sie eigene oder auch unbekannte Texte vortragen, noch dazu vor einer Jury. Der Wettbewerb bietet den Kindern einen sehr schönen Rahmen, sich in diesem Format mit Mitschülerinnen und Mitschülern aus der unmittelbaren Umgebung zu messen. Deshalb führen wir den Vorlesewettbewerb jedes Jahr gerne durch. Im Namen des Teams der SeeCampus-Bibliothek bedanke ich mich nochmals herzlich bei allen Beteiligten für die Teilnahme und Unterstützung“.

 

Der Stadtentscheid der SeeCampus-Bibliothek im Vorlesen wird als eigenständiger Wettbewerb durchgeführt und orientiert sich am bundesweiten Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (https://www.vorlesewettbewerb.de/). Die Vorentscheide wurden in den Schulen durchgeführt, teilweise waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SeeCampus-Bibliothek selbst in der Jury. Der Vorlesewettbewerb findet jedes Jahr parallel zum Welttag des Buches am 23. April statt. 

 

Welttag des Buches

1995 erklärte die UNESCO den 23. April zum „Welttag des Buches“, dem weltweiten Feiertag für das Lesen, für Bücher und für die Rechte der Autoren. Die UN-Organisation für Kultur und Bildung ließ sich dabei von dem katalanischen Brauch inspirieren, am Namenstag des Volksheiligen St. Georg Rosen und Bücher zu verschenken. Neben diesem Brauch hat der 23. April auch aus einem anderen Grund eine besondere Bedeutung: Er ist der Todestag von William Shakespeare und Miguel de Cervantes. Weitere Informationen unter https://www.welttag-des-buches.de/welttag-des-buches        

 

SeeCampus-Bibliothek

Die SeeCampus-Bibliothek ist die öffentliche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide sowie der angrenzenden Gemeinden. Sie fungiert mit ihrem Sach- und Fachbuchbestand auch als Schulbibliothek. Zudem beinhaltet sie das Medienzentrum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Kreisbildstelle) zur Bereitstellung von ergänzenden Unterrichtsmitteln. Weitere Informationen unter https://bibliothek.seecampus-niederlausitz.de/   

 

Foto zu Meldung: Vorlesewettbewerb in der SeeCampus-Bibliothek

Personenverkehr/Landesschifffahrt: Sprechtag am 30.04. fällt aus

(29. 04. 2024)

Am morgigen Dienstag, den 30.04.2024, ist der Bereich Personenverkehr/Landesschifffahrt personell nicht besetzt.

Termine können via E-Mail unter vereinbart werden. Andernfalls können die Antragsunterlagen unter Angabe der Kontaktdaten hinterlegt werden. 

 

 

OSL öffnet seine Ateliers – Und bietet spannende Einblicke für Groß und Klein

(26. 04. 2024)

Am Wochenende des 4. und 5. Mai öffnen in ganz Brandenburg Ateliers ihre Türen für interessierte Besucherinnen und Besucher. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wartet an verschiedenen Stationen das Erlebnis Bildende Kunst darauf, entdeckt zu werden. 

 

Ausstellungen, Workshops oder einfach nur Entspannen bei guten Gesprächen im Hofcafé: Bei den „Offenen Ateliers Brandenburg 2024“ kommt jeder auf seine Kosten. Besucherinnen und Besucher haben an beiden Tagen die Gelegenheit, Künstlerinnen und Künstlern bei ihrer Arbeit zuzuschauen, begleitet von verschiedenen Aktionen und Attraktionen in einem besonderen Ambiente. Darüber hinaus können die Gäste selbst kreativ werden sowie Kunstwerke erwerben, um sie mit nach Hause zu nehmen.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligen sich in diesem Jahr 23 Ateliers und Künstler von Süd bis Nord. Die Besucherinnen und Besucher können sich auf eine Vielzahl von Kunstformen und -techniken freuen, darunter Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Metallarbeiten, Installationen, Kalligrafie, Fotografie, Keramik und vieles mehr.

 

Zahlreiche Aktivitäten laden außerdem zum Mitmachen ein. Interessierte können beispielsweise an einem Bernsteinbearbeitungskurs teilnehmen oder ihre Fähigkeiten im Siebdruck auf Stoff ausprobieren. Auch für Gespräche und den Austausch mit den Künstlern bleibt genügend Zeit – gerne bei einer Tasse Tee oder Kaffee und Kuchen, die von einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten werden.

 

Folgende Ateliers laden ein:  

 

  • Gork/Wällnitz/Winkler
    Markt 11, 01968 Senftenberg

  • cp galerie oben
    Christine Przybilski
    Bahnhofstr. 12 / 01968 Senftenberg

  • Kreisvolkshochschule Oberspreewald Lausitz
    Wenke Richter

    Ritterstraße 5 / 01958 Senftenberg

  • Yana Arlt, Wolfgang Wache
    Galerie MARGA
    Platz des Friedens 2, 01968 / Brieske

  • Atelierhaus Dürrschmidt & Fellmann
    Im Gärtchen 10, 01945 Hohenbocka

  • Schloss Großkmehlen
    Dr.-E.-Z.-von-Lingenthal-Str. 1, 01990 Großkmehlen

  • Kerstin Ilona Heinze
    Gutskapelle Reuden
    Lindenallee, 03205 Reuden bei Calau

  • Susanne Kruse
    Saal des alten Gasthauses Reuden
    Lindenallee 13, 03205 Reuden bei Calau

  • Katrin Meißner
    Atelierhaus Mühlenstr. 92, 03205 Calau

  • PRISMA-IG
    Friedlinde König-Adam
    Hauptstr. 21, 01979 Lauchhammer OT Kleinleipisch

  • Kunsthaus Laasow „Alter Gasthof“
    Laasower Dorfstr. 30, 03226 Vetschau OT Laasow

  • Frank Reisgies – Frei-Art
    Elsterwerdaer Str. 31, 01990 Ortrand

  • Dietmar Weber
    Kirchplatz 2, 01990 Ortrand

  • eastFOTOgallery
    Hohenbockaer Str. 2, 01945 Grünewald

  • Regina Kunipatz
    Galerie an der Spreewaldräucherei
    Hauptstr. 17, 03222 Lübbenau OT Zerkwitz

  • Ingo Schiege und Waed Mahfoud
    Hauptstr. 41a, 03222 Lübbenau/
    Spreewald OT Zerkwitz

  • GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau
    Güterbahnhofstr. 58, 03222 Lübbenau/Spreewald

  • Mario Gnüchtel, Hof der Möglichkeiten
    Annahütterstr. 11, 01998 Schipkau OT Klettwitz

  • Bernhard Glück, Olga Wälder
    Haus der Vereine Meuro
    Klettwitzer Str. 1, 01994 Meuro

  • Malzirkel „Die Heubodenmaler“
    Gisela Heidemüller
    Alte Gartenstr. 24, 01979 Lauchhammer

  • Museumsgalerie
    Rolf-Rainer Kolitz und Fritz-Olaf Gedat
    Freiherr-vom-Stein-Platz 6, 01979 Lauchhammer
     

Die genauen Uhrzeiten und Programme der einzelnen Ateliers können dem Flyer zu den „Offenen Ateliers 2024 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ entnommen werden. Dieser steht auf dieser Seite zum Download bereit und liegt im Bürgerbüro des Landkreises (Dubinaweg 1 in Senftenberg), Stadt- und Amtsverwaltungen sowie in den Tourisinformationen in Senftenberg und Lübbenau aus. 

 

Die Offenen Ateliers

Die Tage der Offenen Ateliers im Land Brandenburg sind seit 1999 ein fester Bestandteil des Kulturkalenders und heißen jährlich am ersten Maiwochenende Tausende Besucherinnen und Besucher zu einer Entdeckungsreise in die Brandenburger Kunstlandschaft willkommen. Die Trägerschaft der Tage der Offenen Ateliers obliegt dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Brandenburgs. Dieser lädt gemeinsam mit den Kulturverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte und den rund 1000 teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern ein, die vielfältigen künstlerischen Positionen in den Ateliers und Schaffensumfeldern in den urbanen Zentren und im ländlichen Raum Brandenburgs zu erleben.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz koordiniert die Tage der Offenen Ateliers im Landkreis und unterstützt deren Durchführung auch finanziell mit einem Beitrag in Höhe von 2.000 Euro. 

[Programm der Offenen Ateliers in Oberspreewald-Lausitz 2024]

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Ab sofort: Impfsprechstunde im Gesundheitsamt

(22. 04. 2024)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bietet ab sofort erneut eine regelmäßige Impfsprechstunde an je zwei Wochentagen als ergänzendes Impfangebot in der Region an. Als Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten werden durch das Gesundheitsamt eine Vielzahl bekannter Schutzimpfungen und/oder Auffrischimpfungen durchgeführt.

 

Bürgerinnen und Bürger, die eine Impfung benötigen, können sich telefonisch unter 03573 870-4342 oder schriftlich unter  oder über das Anmeldeformular auf der Internetseite an das Gesundheitsamt wenden, um einen Termin für die Impfsprechstunde zu vereinbaren: www.osl-online.de/impfsprechstunde 

Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich, um die benötigte Menge der Impfdosen planen zu können und vorrätig zu halten.

 

Die Sprechstunde findet jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16.30 Uhr im Gesundheitsamt in der Großenhainer Str. 62 in 01968 Senftenberg, 2. Obergeschoss, statt. Das Angebot richtet sich vorrangig an Erwachsene.

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„Landleben von früh bis spät“ – Fotowettbewerb gestartet und schönste Erntekrone gesucht | 2. Kreis-Erntefest vom 21. bis 22. September

(17. 04. 2024)

Das 2. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. bis 22.09. lädt mit einem zweitägigen Festwochenende zum Entdecken des Landlebens – von früh bis spät – ein. Dazu sollen auf dem Festareal in Peickwitz auch Bilder aus dem Landleben beitragen, die die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Wettbewerbs einreichen können. Als zweiter Wettbewerb ist nun gleichzeitig der Aufruf zur „Schönsten Erntekrone für Peickwitz“ gestartet. Der Landkreis ruft zum Mitmachen auf und freut sich auf Bildeinsendungen und Erntekronen aus der Region.

 

Fotowettbewerb „Landleben – von früh bis spät“

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ruft alle Hobbyfotografen zur Teilnahme am Fotowettbewerb unter dem Motto „Landleben – von früh bis spät“ auf. 

Jeder Hobbyfotograf kann mitmachen und bis zu drei Bilder digital einreichen.

 

Die Jury des Landkreises bringt 25 Bilder in die engere Auswahl. Diese Bilder werden an beiden Tagen des Kreis-Erntefestes in der Peickwitzer Hütte zu sehen sein. Eine Jury kürt zum Fest die drei besten Bilder. Zusätzlich wählen die Besucher über beide Festtage hinweg vor Ort ihren Publikumsliebling.

 

Die 25 ausgestellten Bilder werden auch auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und in den Räumen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Kreishaus Calau ausgestellt. Die drei besten Bilder und der Publikumsliebling erhalten eine Urkunde und einen Preis. Die Auszeichnung erfolgt auf dem 2. Kreis-Erntefest in Peickwitz am Sonntagnachmittag, 22.09.2024.

Das Formular zur digitalen Einsendung der Bilder und die Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter www.kreiserntefest-osl.de/fotowettbewerb

Wir freuen uns auf Ihre Bilder!

 

Die Bilder aus dem Fotowettbewerb „Blick aufs Land“ zum 1. Kreis-Erntefest 2022 können auf der Internetseite des Landkreises betrachtet werden.

 

 Bild: Die 25 schönsten Bilder aus dem Fotowettbewerb „Blick auf’s Land“ wurden anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes 2022 in Muckwar ausgestellt. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz) 

Bild: Die 25 schönsten Bilder aus dem Fotowettbewerb „Blick aufs Land“ wurden anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes 2022 in Muckwar ausgestellt. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)                                                                                               

 

Wettbewerb „Schönste Erntekrone für Peickwitz“

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es in vielen Dörfern eine lange Tradition für das Binden einer Erntekrone. Mit dem Wettbewerb gelingt es einmal mehr, die ländlichen Traditionen zu bewahren und in das Hier und Heute zu holen. Der Landkreis setzt damit auch ein Zeichen für die heimische Landwirtschaft und für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln. Das Binden der Erntekronen ist in der Regel Teamarbeit und kostet viel Zeit und Mühe. Dieses traditionelle Handwerk soll in Peickwitz eine Bühne bekommen. Die Erntekronen werden am Festwochenende ausgestellt.

 

Der Landkreis OSL und der Bauernverband Südbrandenburg e.V. rufen zum Erntekronenwettbewerb am 21. und 22. September 2024 anlässlich des 2. Kreis-Erntefestes in Peickwitz auf. Jeder kann mitmachen – egal, ob Verein, Verband, Landwirtschaftsbetrieb, Einzelperson, Gärtnerei oder Schule. 

Alle eingereichten bzw. angemeldeten Erntekronen werden vor Ort ausgestellt. Die 3 besten Erntekronen werden mit Urkunden und einer Geldprämie ausgezeichnet. Zusätzlich wählen die Besucher auch hierbei ihren Publikumsliebling auf dem Kreis-Erntefest. 

 

Die Teilnahmebedingungen sind online einsehbar unter www.kreiserntefest-osl.de/erntekronenwettbewerb 

Anmeldungen der Erntekronen sind bis zum 23. August 2024 beim Sachgebiet Landwirtschaft möglich: 

Telefon 03541 870-5643

 

Die Erntekronen aus dem Wettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest 2022 können auf der Internetseite des Landkreises betrachtet werden.

 

 Bild: Acht Erntekronen wurden 2022 anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes 2022 in Muckwar ausgestellt. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz) 

Bild: Acht Erntekronen wurden 2022 anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes 2022 in Muckwar ausgestellt. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

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Flyer: Landkreis OSL/Marlen Weser

[Save the date - Flyer Kreiserntefest 2024]

[Kreiserntefest in Peickwitz 2024]

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Kinder- und Jugendsportspiele OSL 2024 mit Teilnehmerrekord gestartet

(17. 04. 2024)

Zum Auftakt der Kinder und Jugendsportspiele des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 13. April in Senftenberg mit Wettkämpfen in der Sportart Judo gab es erneut einen Teilnehmerrekord. Der Landkreis OSL unterstützt auch in diesem Jahr die Ausrichtung der Kinder- und Jugendsportspiele in 9 Sportarten finanziell.

 

Bereits anhand der Anmeldezahlen konnten die Organisatoren des Kreissportbundes OSL e.V., rund um Geschäftsführer Holger Mudrick und Jugendreferentin Simone Kunde, vorab erahnen, dass sich ein Teilnehmerrekord anbahnen würde. 208 Judo-Sportler und Sportlerinnen aus Senftenberg, Großräschen, Vetschau/Spreewald, Lübbenau/Spreewald, Lauchhammer, Schwarzheide und Finsterwalde trafen sich am vergangenen Samstag in der Turnhalle Steigerstraße in Senftenberg, um die Sieger der Kinder und Jugendsportspiele des Landkreises, sowie ihre Kreismeister im Judo zu ermitteln.

Die Organisatoren und die vielen Helferinnen und Helfern vom PSV Senftenberg e.V., dem Judoclub Großräschen e.V. und dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. hatten zum Beginn des Wettbewerbstages beim Wiegen und bei der sich daraus ableitenden Erstellung der Wettkampflisten alle Hände voll zu tun.

 

Begrüßt wurden alle Teilnehmenden von der Jugendreferentin der Kreissportjugend OSL, Simone Kunde, die zur Eröffnung der Kinder- und Jugendsportspiele an den Beigeordneten und Jugenddezernenten des Landkreises OSL, Alexander Erbert, übergab. Die Sportspiele finden traditionell unter der Schirmherrschaft des Landkreises statt. Dezernent Alexander Erbert bedankte sich bei den Organisatoren für die Ausrichtung der Kinder- und Jugendsportspiele und wünschte allen Sportlerinnen und Sportlern beste Erfolge. Zum Auftakt der Kinder- und Jugendsportspiele überreichte er der Jugendreferentin der Kreissportjugend OSL, Simone Kunde, einen Scheck in Höhe von 5.000 €. Damit sind Medaillen, Pokale, Urkunden, Helfer- und Schiedsrichterkosten, Hallengebühren und die medizinische Versorgung finanziell abgesichert. Mit der kontinuierlichen finanziellen Unterstützung durch den Landkreis für die Sportfeste wird vielen Kindern und Jugendlichen ermöglicht, das Gelernte aus den Trainingsstunden auch im Wettkampf anzuwenden und zu zeigen.

Für das kontinuierliche sportliche Engagement und die Begeisterung für Bewegung sind Wettbewerbe ein entscheidender Faktor, erklärt Jugendreferentin Simone Kunde: „Für die Teilnehmenden selbst, aber auch Trainer und Betreuer und Eltern, die stets zahlreich ihre Kinder mit ihrer Anwesenheit unterstützen, sind die Wettbewerbstage mit vielen Emotionen verbunden. Alle haben schon lange im Vorfeld der Auftaktveranstaltung den Wettbewerben entgegengefiebert. Aus den Wettbewerben heraus können die Kinder und Jugendliche zahlreiche große und kleine Erfolge und vor allem persönliche Erfahrungen mitnehmen, mit denen sie für ihre weiteren sportlichen Anstrengung Motivation und Ziele entwickeln können. Zur Auftaktveranstaltung zeigte sich wieder, dass Wettbewerbe Menschen begeistern und die Sportlerinnen und Sportler über sich hinauswachsen lassen. Im Rahmen der Sportspiele wird es in den kommenden Wochen und Monaten nun noch weitere Angebote in insgesamt neun verschiedenen Sportarten, wie Schwimmen, Fußball, Tischtennis, Handball, Sumo und vielen mehr geben. So werden über 1.000 Kinder und Jugendliche in Bewegung gebracht.“

 

Der Kreissportbund und die Kreissportjugend OSL haben darüber hinaus auch noch weitere sportliche Großereignisse im Kalender 2024 zu stehen, wie die zentrale Kitaolympiade oder das 30. Spiel- und Sportfest für Menschen mit Behinderung. All diese Veranstaltungen richten sich an die unterschiedlichsten Altersklassen und animieren dazu, sich sportlich zu betätigen.

 

Bevor es zur Auftaktveranstaltung am 13. April mit den Judo-Wettkämpfen los gehen konnte, wurden die Wettkampfregeln vom Hauptkampfrichter Jens Schwarzer vom Budo-Verein Lauchhammer e.V. erläutert. Die ersten Wettkämpfe trugen anschließend die Sportlerinnen und Sportler der Altersklassen sechs bis zwölf Jahre auf drei Matten aus. Spannende Begegnungen in den unterschiedlichsten Gewichtsklassen folgten und alle Teilnehmenden waren mit Begeisterung, insbesondere die Kleinsten unter ihnen auch mit großer Aufregung, dabei.

Ab dem Nachmittag traten dann die Kämpfer ab der Altersklasse 13 Jahre an. Auch in den Altersklassen von 13 bis 18 Jahre gab es interessante Zweikämpfe und so wurde die Spannung für die Vereinswertung bis zum Ende aufrechterhalten.

Platz eins in der Vereinswertung belegte der Budo-Verein Lauchhammer e.V., welcher mit 54 Teilnehmenden an den Start ging und damit seinen ersten Platz aus dem Vorjahr verteidigte, den zweiten Platz belegte der PSV Senftenberg e.V. und den dritten Platz der SpVgg Blau-Weiß 90 Vetschau e.V.

 

Für die medizinische Absicherung der Wettbewerbe sorgten ausgebildete Sanitäter. Ihnen und insbesondere auch den Vereinen, die den Wettbewerb vorbereitet und zur Durchführung die Helfer, Betreuer und Kampfrichter gestellt und mit ihrem Einsatz diese Veranstaltung ermöglicht haben, dankten die Organisatoren des Kreissportbundes, Holger Mudrick und Simone Kunde.

 

 

Weitere Wettbewerbe im Rahmen der Kinder- und Jugendsportspiele OSL folgen:

19.04.   16.00 Uhr         Geräteturnen in Lauchhammer

24.04.   13.50 Uhr         Talentiade in Senftenberg

26.04.   09.00 Uhr         Schwimmen in Lübbenau

29.05.   09.00 Uhr         Fußball in Senftenberg/Brieske

01.06.   10.00 Uhr         Sumo in Großräschen

28.06.   08.00 Uhr         Handball in Calau

09.07.   09.00 Uhr         Kegeln/Bohle in Calau

im 4. Quartal                 Tischtennis in Meuro.

 

Infos und Anmeldungen unter www.ksb-osl.de 

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Mit Marktständen, Lastenfahrrädern und Eventtrailer informieren und präsentieren - OSL erlebbar machen | Erfolgreicher 2. Regionalmarkt

(15. 04. 2024)

Am 6. April fand auf der Seepromenade im Familienpark Großkoschen bei bestem Wetter der 2. Regionalmarkt des Landkreises statt.

Nachdem die Veranstaltung im vergangenen Herbst erfolgreich Premiere feierte und viel Zuspruch erhalten hatte, ging sie nun in die zweite Runde. Und auch dieses Mal kamen wieder zahlreiche Gäste. Der Regionalmarkt bildete den Abschluss eines Förderprogramms zur Stärkung der Region. Neben dem Markt selbst zeigte der Landkreis mit weiteren Ergebnissen aus der Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“, den neuen Marktständen, Lastenfahrrädern und dem Eventtrailer, wie über den Abschluss der Förderperiode hinaus, die Vermarktung von Region, Akteuren und Produkten positiv entwickelt und nachhaltig verbessert werden.

 

Das Motto des Marktes „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ erhalten die drei neuen Lastenfahrräder, ein Eventtrailer und vier Marktstände des Landkreises über die beiden Regionalmärkte hinaus. 

Der Regionalmarkt bildete einen der Kernpunkte, in denen das Förderprogramm Regionen gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in OSL umgesetzt wurde und wird.

 

Deswegen bildete der Markt auch die optimale Bühne für die Präsentation der weiteren Umsetzungen aus dem Förderprojekt. So hat der Landkreis in Kooperation mit dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg vier Marktstände erworben. Diese sind mit dem Branding „… vom Bergmann zum Seemann …“ versehen. Vordergründig wird der Zweckverband die Marktstände betreiben. Ein erster Einsatz fand bereits zum Weihnachtsmarkt in Senftenberg großen Anklang. Die Marktstände werden weiterhin in der Region zum Einsatz kommen, so steht zum Beispiel beim 2. Kreis-Erntefest in Peickwitz am 21. und 22. September. Veranstalter, Initiatoren, Kommunen, Unternehmen und Vereine können sich an den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg wenden, wenn Interesse an der Nutzung der Marktstände besteht (03573 800792 | ). Diese werden in der Region verliehen.

 

 Bild: Das Café Schauwerk aus Altdöbern hat sich und die Produkte in einem der vier neuen Marktstände des Landkreises in Kooperation mit dem Zweckverband LSB auf dem 2. Regionalmarkt in Großkoschen präsentiert. (Bild: Landkreis OSL/Daniela Lehmann) 

Bild: Das Café Schauwerk aus Altdöbern hat sich und die Produkte in einem der vier neuen Marktstände des Landkreises in Kooperation mit dem Zweckverband LSB auf dem 2. Regionalmarkt in Großkoschen präsentiert. (Bild: Landkreis OSL/Daniela Lehmann)

 

Im Rahmen des Förderprogramms wurde einEventtrailer angeschafft, der als fahrende Touristinformation mobil durch den Landkreis eingesetzt und genutzt werden und u.a. durch den Tourismusverband Lausitzer Seenland, den Zweckverband LSB und die Kommunen angemietet werden kann. Der PKW-Anhänger ist ein Modell des österreichischen Herstellers skanbo GmbH. Er kann dank seiner multifunktionalen Ausstattung als mobiler Informations- und Präsentationsstand genutzt werden. Mit den großzügigen Maßen der ausklappbaren Bühne von dreieinhalb mal zwei Meter, der autarken Stromversorgung für 4 Stunden und der weiteren Ausstattung des Anhängers mit einem Funkmikro und Lautsprechern sowie TV-Monitor und Rednerpult ermöglicht er einen bürgernahen und witterungsunabhängigen Einsatz, der mit wenig Aufwand verbunden und zur Vermarktung und Präsentation von kleinteiligen regionalen Produkten und als Stand zur Vermittlung von Informationen über die Regionen Spreewald und Lausitzer Seenland optimal geeignet ist.

Daniela Lehmann und Jens Bergmann vom Sachgebiet Wirtschaftsförderung des Landkreises stellten den Anhänger bei seiner Einsatzpremiere auf dem Regionalmarkt vor. Weitere Einsätze des Trailers zur Steigerung des touristischen Potentials, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und der regionalen Identität werden folgen. Konkret ist zum Beispiel schon die Tour de OSL fokussiert, die am 22. Juni 2024 im Norden des Landkreises, mit Start- und Zielpunkt in Lübbenau/Spreewald, stattfinden wird.

 

 Bild: Jens Bergmann und Daniela Lehmann von der Wirtschaftsförderung OSL präsentierten den neuen Eventtrailer des Landkreises bei seiner Einsatzpremiere auf dem 2. Regionalmarkt des Landkreises. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

Bild: Jens Bergmann und Daniela Lehmann von der Wirtschaftsförderung OSL präsentierten den neuen Eventtrailer des Landkreises bei seiner Einsatzpremiere auf dem 2. Regionalmarkt des Landkreises. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner)

 

Ein weiteres Highlight des Regionalmarktes bildete die Präsentation der drei Lastenfahrräder, die ebenfalls als mobile/fahrende Touristinformationen über das Förderprogramm finanziert wurden. Diese werden in Kooperation betrieben und sind mit dem entsprechenden Branding der Kooperationspartner für das Lausitzer Seenland, den Spreewald, die neue Bühne Senftenberg und die OSL-Kreismuseen versehen. Die Räder bieten sich, wie auch der Anhänger, zur Vermarktung und Präsentation der Regionen Spreewald und Lausitzer Seenland an. Gleichermaßen ist es das Ziel, mit den Lastenfahrrädern die Tourist-Information zu den Menschen zu bringen. Ein mögliches Einsatzszenario ist, dass Ansprechpartner mit den Rädern direkt auf den Radwegen oder an Knotenpunkten unterwegs sind und dort unmittelbar touristisch unterstützen und Informationen bereitstellen. Die persönliche Beratung und der Informationsservice stehen an erster Stelle. Mit dem Lastenfahrrad können Prospekte, Flyer, kleine Souvenirs und regionale Produkte transportiert und verteilt werden. Insbesondere soll auch zu Radwegen in der Region informiert werden. Ein Fokus liegt bei den beiden neuen Radrouten des Landkreises „Route der GenussHandwerker“ und „SchlossKulturRoute“ (www.osl-online.de/radrouten). Durch das Branding und die Auffälligkeit eines solchen Transportmittels sind diese ungewöhnlichen Touristinformationen auf Messen, Stadtfesten und regionalen Märkten ein wahrer Hingucker und laden Neugierige zum Informationsaustausch ein. Im täglichen Einsatz können die Akteure auf Besorgungsfahrten die Region mit einem nachhaltigen und umweltbewussten Charakter präsentieren.

 

 Bild: OSL-Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer lassen sich die Funktionen der Lastenfahrräder als mobile Touristinformationen von OSL-Museumsmitarbeiterin Natalie Gall zeigen. (Bild: Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz) 

Bild: OSL-Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer lassen sich die Funktionen der Lastenfahrräder als mobile Touristinformationen von OSL-Museumsmitarbeiterin Natalie Gall zeigen. (Bild: Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz)

 

Erneut präsentierten zum 2. Regionalmarkt über 30 Anbieterinnen und Anbieter aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der näheren Umgebung ihre Produkte und Dienstleistungen entlang der Promenade am Senftenberger See. Von erlesenen Weinen und Spirituosen bis hin zu Mode und Dekorationsartikeln war die Vielfalt groß. Ein besonderes Highlight war die Nutzungsfreigabe des neuen „Kulturschiffs“ im Familienpark, das als multifunktionelles Gebäude künftig Tagungen, Feiern und Veranstaltungen beherbergen wird. Die Gäste hatten die Möglichkeit, das Gebäude während des Regionalmarktes zu besichtigen und sich von seinen Möglichkeiten zu überzeugen.

 

Das Rahmenprogramm bot den vielen Besuchern eine bunte Mischung aus Live-Musik, sorbischer/wendischer Kultur und Unterhaltung für die Kleinen. Von den MargaFanfaren e.V. bis zu den Haystackers aus Lübbenau/Spreewald und Standup-Musik von den Bertianern sowie dem sorbisch/wendischen Programm im neuen Kulturschiff war für jeden Geschmack etwas dabei. Auch kulinarisch wurden die Gäste bestens versorgt durch die vielfältigen Angebote auf dem Markt aber auch dank der gastronomischen Einrichtungen des Familienparks, die ihre Türen für alle Besucher öffneten. Ein kostenfreier Shuttle-Service, die Seeschlange, erleichterte den Zugang zum Regionalmarkt vom Tagesparkplatz am Seestrand Großkoschen und verschiedene Aktivitäten im Familienpark sorgten für Unterhaltung für die ganze Familie. 

 

Besonders freute die Organisatoren – das Team Wirtschaft und Förderung in Kooperation mit dem Zweckverband LSB –, dass die Aussteller und Standbetreiber gute Umsätze erzielen konnten. Nach Rücksprache mit den Standbetreibern waren viele mit den erzielten Ergebnissen sehr zufrieden. Manche haben im Laufe des Nachmittags sogar mitgeteilt, dass nur noch Restbestände an Ware vorhanden sind.

 

 Bild: Ein voller Erfolg war auch der 2. Regionalmarkt des Landkreises am 6. April in Großkoschen. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

Bild: Ein voller Erfolg war auch der 2. Regionalmarkt des Landkreises am 6. April in Großkoschen. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner)

 

Der Regionalmarkt bildete die Abschlussveranstaltung des geförderten Projektes „Aktive Regionalentwicklung – Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“.

 

Das Vorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ wird innerhalb des Programms Regionen gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert.

 

 Der Regionalmarkt wurde im Rahmen dieser Förderinitiative realisiert. 

Der Regionalmarkt wurde im Rahmen dieser Förderinitiative realisiert.

 

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Sperrung Haupteingang Bürokomplex Knappenstraße Senftenberg

(11. 04. 2024)

Wir möchten Sie darüber informieren, dass vom 17. April 2024 bis zum 19. April 2024 Bauarbeiten an der Treppe des Haupteingangs im Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße stattfinden werden.

 

Während dieser Zeit wird der Haupteingang gesperrt sein. Bitte nutzen Sie stattdessen den Zugang über Haus 1 im Innenhof. Für einen barrierefreien Zugang steht Ihnen alternativ der Zugang über Haus 4 (Kellerschräge) im Innenhof zur Verfügung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten wetterabhängig sind und sich der oben aufgeführte Zeitraum verlängern kann.

30 Jahre Kreistag und Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(11. 04. 2024)

Am 6. Dezember 1993 wurde der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus den damaligen Landkreisen Senftenberg und Calau neu gebildet, doch erst am 4. Januar 1994 fand die konstituierende Sitzung des Kreistages statt. Es stellt sich also die Frage: Wann genau hat der Landkreis OSL seinen 30. Geburtstag? Denn feststeht: Der Kreistag und seine Arbeit über die vergangenen drei Jahrzehnte hinweg haben die Entwicklung in der Region und der Kreisverwaltung maßgeblich geprägt und geebnet. Bei der Beantwortung der Frage zeigt sich das sprichwörtliche Henne-Ei-Problem, denn ein Landkreis ohne Kreistag ist kein solcher. Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness und OSL-Landrat Siegurd Heinze luden deswegen in diesem Jahr 2024 zur Feier des 30-jährigen Jubiläums ein. Die Einladung zur Festveranstaltung am 10. April im Theater neue Bühne Senftenberg richtete sich an Kreistagsmitglieder sowie aktuelle und ehemalige Wegbereiter und -begleiter auf kommunaler und kreislicher Ebene und aus der Region.

 

Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness: „Mit der Festveranstaltung blicken wir auf 30 Jahre Entwicklung unseres Landkreises zurück. Und ich denke, dass ich im Sinne aller Anwesenden sagen kann, dass diese sehr erfolgreich war. Die Rückblicke des kurzweiligen Veranstaltungsprogramms zeigen, welche Hürden auf dem Weg lagen, aber auch welche Chancen in den geeigneten Momenten durch gute Entscheidungen und eine stets konstruktive und engagierte Zusammenarbeit ergriffen, genutzt und weiterentwickelt wurden. Dazu hat im Wesentlichen die Arbeit des Kreistages beigetragen und dafür möchten wir uns bei allen ehemaligen und aktuellen Mitgliedern ausdrücklich bedanken und ihr Engagement sowie das zahlreicher weiterer Akteure und der Kreisverwaltung selbst würdigen. Ich wünsche dem Landkreis OSL den Mut für alle Chancen, die vor ihm liegen.“

 

Zu den rund 150 Gästen der Festveranstaltung zählten neben Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft auch die ehemaligen Landräte der Altlandkreise Senftenberg und Calau, Hans-Jürgen Fichte und Norwin Märkisch sowie der erste Landrat des Landkreises OSL, Holger Bartsch. Als Ehrengast wurde Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburgs empfangen.

Eröffnet wurde das zweistündige Festprogramm mit dem neuen Kurzfilm „30 Jahre Landkreis Oberspreewald-Lausitz“, der mit Ausschnitten aus 30 Jahren Kreisgeschichte eindrücklich die Entwicklungen widerspiegelt und in den Abend einstimmte. Das Video ist nach der gestrigen Premiere nun auch online einsehbar: https://youtu.be/1lclWXnYfpw  

 

Weitere Eckpunkte des Abends bildeten Begrüßungsworte der Kreistagsvorsitzenden und eine Rede des Ministerpräsidenten.

 

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: „Wenn wir heute zurückblicken und sagen, dass sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in den vergangenen 30 Jahren gut entwickelt hat, dann ist es vor allen Dingen den Menschen zu verdanken. Ich denke, das ist das Erfolgsgeheimnis dieses Landkreises. Hier sind Menschen, die auch in schwierigsten Zeiten nicht gejammert, sondern angepackt haben und gleichzeitig von der Politik erwartet haben, dass gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Weg ebnen, damit sich das Leben hier so verbessern kann, dass die Menschen in ihrer Heimat auch wieder Perspektiven finden. Ich empfinde großen Respekt für das, was die Menschen hier in der Region geleistet haben. Ich bin froh, dass wir heute insgesamt für unsere Region, für meine Heimatregion, diese guten Rahmenbedingungen haben. Wir haben nichts geschenkt bekommen. Wir haben uns alles schwer erarbeiten müssen. Jetzt werden wir die guten Rahmenbedingungen, diese Chancen gemeinsam nutzen. Ich möchte mich beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz ganz herzlich für die verlässliche, qualitativ hochwertige und sehr gute Arbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten bedanken. Diese ist wichtig für die Menschen im Landkreis und auch für das Land Brandenburg.“

 

Zu den Programmpunkte zählten auch musikalische Beiträge aus „Wo soll ich landen – Musikalische Erinnerung an Gundermann“ (Liederabend aus dem Programm der neuen Bühne) sowie eine Talkrunde mit Landrat Siegurd Heinze und dem ersten Landrat des Landkreises OSL Holger Bartsch. Durch das abwechslungsreiche Festprogramm und die Talkrunde unter dem Motto „30 Jahre OSL in 30 Minuten“ führte Moderator Ralf Jußen.

 

Den Abschluss bildete die Ehrung für 30-jährige Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises OSL. Mit Viola Weinert und Fred Gleitsmann gestalten zwei Mitglieder seit der ersten Stunde den Landkreis durch ihre engagierte Arbeit im Kreistag mit. Für diese Leistung bedankten sich Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness und Landrat Siegurd Heinze. 

Foto zu Meldung: 30 Jahre Kreistag und Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Zweite Auswahlrunde für LEADER-Förderprojekte startet - Bis zum 27. Juni 2024 ist die Einreichung von Projekten möglich

(11. 04. 2024)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Spreewaldverein e.V. gibt den Start der zweiten Auswahlrunde für die LEADER*-Förderung im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 bekannt. Wer eine Projektidee hat und diese im ländlichen Raum umsetzen möchte, kann gern Kontakt zum Regionalbüro der LAG Spreewaldverein e.V. in Lübben aufnehmen!


Neben der persönlichen Beratung findet für Interessierte am 7. Mai um 17:00 Uhr eine „Online-Infoveranstaltung zur LEADER Förderung“ statt. Anmeldungen sind bitte per E-Mail an zu senden. Danach werden die entsprechenden Zugangsdaten verschickt.


Die LAG Spreewaldverein e.V. bespricht mit Interessierten die konkrete Projektidee. „Wir schauen, ob das Vorhaben zum LEADER-Ansatz und unseren Fahrplan für die Region passt! In unserer Regionalen Entwicklungsstrategie haben wir drei übergeordnete Schwerpunkte für Förderprojekte festgelegt: „Lebensqualität für alle“, „Ganzheitliche Siedlungsentwicklung“ und „Regionale Wertschöpfung““, erklärt Sarah Plotzky. „Um das Projekt fit zu machen für LEADER empfiehlt es sich, bereits in der Ideenphase mit der LAG Spreewaldverein e.V. Kontakt aufzunehmen. Wir suchen gut durchdachte Projekte mit nachhaltigem Ausstrahlungseffekt in der Region.“


Das Projekt …
… verbessert Lebensperspektiven auf dem Land?

… entwickelt den ländlichen Raum nachhaltig?

… schafft attraktive Arbeitsplätze und -perspektiven?

… schließt Lücken der regionalen Versorgung?

… ist gemeinwohlorientiert?

… stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt?

… erhält und entwickelt kulturelles Erbe?

… ist eine innovative und kreative Lösung für das Leben auf dem Land?


Für das 2. Projektauswahlverfahren stehen 5 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Klein- und Kleinstunternehmen, Kirchen und Kommunen aus der LEADER-Region Spreewald-PLUS können Projektmittel beantragen.


Die LEADER-Region Spreewald-PLUS befindet sich im Südosten Brandenburgs und umfasst ländliche Gebiete der Landkreise Dahme-Spreewald (LDS), Oberspreewald-Lausitz (OSL), Spree-Neiße (SPN) sowie ländliche Ortsteile der kreisfreien Stadt Cottbus (CB). Sie erstreckt sich im Norden vom Berliner „Speckgürtel“ hin bis zu urban geprägten Ortsteilen der Stadt Cottbus im Süden.


Spreewaldverein e.V.
Geschäftsstelle Regionalbüro Spreewald
Am Kleinen Hain 3, 15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546 8426
E-Mail:
Internet: www.spreewaldverein.de ; www.gutes-spreewald.de


Bis zum 27. Juni 2024 dürfen Interessierte den vollständig ausgefüllten „LEADER-Projektsteckbrief“ per E-Mail beim Spreewaldverein e.V. einreichen. Handschriftlich ausgefüllte Unterlagen werden nicht angenommen.


Die Projektbeschreibung bildet die Grundlage für die Projektbewertung. Sie sollte aussagekräftig und bewertbar sein und sich an den Bewertungskriterien orientieren. Generell sind Erläuterungen zur Wirkung und zum Mehrwert des Projektes im ländlichen Raum wichtig! Fotos und weitere Unterlagen können beigefügt werden.
Die erforderlichen Antragsunterlagen und Hinweise finden sich auf der Webseite www.spreewaldverein.de/regionalfoerderung/. Fristgerechte und vollständig ausgefüllte „LEADER-Projektsteckbriefe“ werden dem Regionalbeirat zur Erarbeitung eines Bewertungsvorschlages an den Vorstand vorgelegt. Die finale Sitzung des Vorstandes zu den eingereichten LEADER-Projekten findet voraussichtlich am 13. November 2024 statt.


Menschen und Ideen verbinden – Der Ansatz von LEADER sieht vor, dass sich regional Engagierte vor Ort in sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammenschließen, um ihre Region gemeinsam und zukunftsorientiert zu gestalten. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Spreewaldverein e.V., begleitet Menschen bei Ihren Ideen für die ländliche Entwicklung in der LEADER-Region Spreewald-PLUS. Sarah Plotzky und Melanie Kossatz sind Ansprechpartnerinnen beim Spreewaldverein e.V. Beratungsgespräche und Besichtigungen vor Ort sind möglich. Jetzt noch einen Termin beim Spreewaldverein e.V. unter: 03546-8426 vereinbaren!


*LEADER – frz. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum


Mehr zur LEADER-Regionalförderung der LAG Spreewaldverein e.V.

www.spreewaldverein.de/regionalfoerderung/
Spreewaldverein e.V.
Geschäftsstelle Regionalbüro Spreewald
Am Kleinen Hain 3
15907 Lübben (Spreewald)
Ansprechpartnerinnen:
Melanie Kossatz und Sarah Plotzky
Tel: 03546 8426

www.spreewaldverein.de
@spreewaldverein
#regionalengagiertmotiviert

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Blutspende am 15. April im Landratsamt Senftenberg

(11. 04. 2024)

Am Montag, 15. April, besteht für Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, Blut zu spenden. Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost erwartet Sie im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr.

 

Bitte reservieren Sie vorab einen Termin unter: https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/m/Landratsamt_Senftenberg

 

Wie können Sie sich auf die Spende vorbereiten?

Sie sollten vor einer Blutspende ausreichend essen, trinken und schlafen. Zwölf Stunden vor einer Blutspende dürfen Sie keinen Alkohol mehr zu sich nehmen.

 

Was müssen Sie mitbringen?

Auf alle Fälle einen gültigen Personalausweis, Wiederholspender auch den Blutspendeausweis.

 

Wie lange dauert eine Blutspende?

Die Blutspende an sich dauert selten länger als 10 Minuten. Für den gesamten Ablauf sollte man etwa 60 Minuten einplanen.

 

Worauf müssen Sie nach der Blutspende achten?

Fahren Sie nicht unmittelbar nach der Spende wieder Auto, sondern erst eine halbe Stunde später wieder. Meiden Sie starke körperliche Anstrengung, Sauna, Sport und Alkohol. Trinken Sie viel Wasser und essen Sie ausreichend.

 

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100 Tage Rettungsdienst Niederlausitz

(11. 04. 2024)

Am 01.01.2024 ist der Rettungsdienst Niederlausitz (RDNL) erfolgreich an den Start gegangen. Mit nunmehr 170 Mitarbeitenden stellt die neue Tochtergesellschaft des Landkreises die Patientenversorgung im Landkreis OSL sicher. Allein in den ersten 100 Tagen konnte bereits bei über 4.300 Einsätzen lebensrettende Hilfe geleistet werden, wie Geschäftsführer Tom Lehnert berichtet. 

 

Und auch bei der internen Organisation der RDNL sind nach den ersten Monaten unter neuer Leitung bereits Erfolge zu verzeichnen. So konnten mehrere Mitarbeiter - darunter Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und -assistenten sowie Verwaltungsmitarbeiter - an Bord geholt werden. Seit Januar konnten insgesamt neun offene Stellen im operativen Rettungsdienst mit Mitarbeitenden besetzt werden. Derzeit werden fünf zukünftige Auszubildende rekrutiert, die im Oktober ihre Ausbildung zum Notfallsanitäter beim RDNL beginnen werden. Der erste RDNL-Ausbildungsjahrgang soll noch im April feststehen.

 

Ein großer Vorteil der neuen Struktur des Rettungsdienstes unter einem Dach ist die Vernetzung und Schaffung von Synergieeffekten: So konnten in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur personellen Unterstützung in anderen Rettungswachen aushelfen, dort Eindrücke sammeln und neue Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Eine neu eingeführte Dienstplansoftware ermöglicht auch hierbei eine übersichtliche Planung und Verwaltung der Dienste. Um den Austausch und das gegenseitige Kennenlernen zu fördern, finden neben den regelmäßigen Wachenrunden der Geschäftsführung und Mitarbeitenden aus dem operativen und technischen Verwaltungsbereich monatliche Dienstbesprechungen mit allen Wachleitern statt. Gastgeber ist abwechselnd jede Rettungswache.  

 

Parallel wird unter anderem an einheitlichen Richtlinien und Prozessen gearbeitet. Digitale Standards sollen zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe beitragen. 

 

Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bereich Aus- und Weiterbildung. Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH setzt dabei auf vielfältige und praxisnahe Fortbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuletzt fand hierfür im März eine mehrtägige Großfortbildung zu den Themen Schmerztherapie, Anästhesie, Elektrotherapie und Rettung im Brandfall von E-Fahrzeugen auf dem FamilienCampus Lausitz in Klettwitz, dem Sitz der RDNL, statt. Hierbei waren die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes, die BASF Schwarzheide GmbH, die Polizei und der Kreisbrandmeister fachlich versierte Partner für die Fortbildung.

 

Erfreut über den bisherigen Verlauf zeigt sich nicht zuletzt RDNL-Geschäftsführer Tom Lehnert: „Nach den ersten Wochen und Monaten im Tagesgeschäft kann ich sagen, dass wir eine gute Basis für eine effiziente, zukunftsgerichtete und aus Sicht der Mitarbeitenden das Gemeinschaftsgefühl stärkende Arbeitsweise sowie ein wertschätzendes Miteinander gelegt haben. Die Zusammenarbeit mit den Teams in den Wachen ist professionell, kollegial und ist für alle Seiten gewinnbringend. Wir alle wollen den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement weitergehen.“

 

Aus Sicht von Tom Lehnert wird 2024 insbesondere die weitere Stabilisierung und Festigung der RDNL mitsamt ihren internen und externen Prozessen im Vordergrund stehen. Auch die Begleitung des Neubaus der Rettungswache in Lauchhammer wird weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die neue Rettungswache im LK OSL soll 2025 eröffnet werden.

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Für die Kreisverwaltung war die Kommunalisierung des Rettungsdienstes das größte Projekt im vergangenen Jahr 2023. Die bisherigen Rückmeldungen zur neuen Struktur und Arbeitsweise des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis, die uns erreichen, sind durchweg positiv. Ich bin überzeugt: Der Rettungsdienst wird sich perspektivisch weiterentwickeln müssen, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Das Team der RDNL leistet hierfür eine gute Arbeit. Davon profitieren letztendlich alle Menschen in unserem Landkreis. “

 

Wer sich über die weitere Arbeit der RDNL informieren möchte, kann dies auch online tun: Seit kurzem ist die Gesellschaft mit einem eigenen Internetauftritt am Start. Hier finden Interessierte neben Informationen zum Unternehmen und Ansprechpartnern auch ein Online-Bewerbungstool. Weitere Informationen unter: https://www.rettungsdienst-niederlausitz.de 

 

Für Medienvertreter: 

Sie können das am Anfang der Nachricht verlinkte Video gern im Rahmen Ihrer Berichterstattung unter Angabe der Quelle (Landkreis OSL/Seenluft24) verwenden.

 

Videodownload und allgemeine Pressebilder zum RDNL unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/100TageRDNL

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Digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz) vorübergehend nicht möglich

(10. 04. 2024)

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informierte den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dass die Kfz-Zulassungsbehörde OSL vom Online-Service i-Kfz getrennt wird. Konkret bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger, dass ab Donnerstag, 11. April die Online-Zulassung per i-Kfz vorübergehend nicht mehr möglich sein wird. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme entscheiden Termin und Prüfungsabläufe des KBAs. Der Landkreis wirkt auf eine zeitnahe, erneute Bereitstellung des Online-Services hin.

 

Hintergrund für die vorübergehende Einstellung des Online-Services sind die Sicherheitsanforderungen, die das KBA zum Ende des vergangenen Jahres neu definiert hatte, um Risiken zu minimieren und den Datenschutz zu erhöhen. Seitdem arbeitet ein breit aufgestelltes Team des Landkreises zusammen mit externen Dienstleistern intensiv daran, diese Bedingungen zu erfüllen.

Bis die Anforderungen des KBA an die digitale Infrastruktur erfüllt sind, steht die Online-Zulassung per i-Kfz nicht zur Verfügung. In dieser Zeit können Privatpersonen und Unternehmen ihre Anliegen nur in der Kfz-Zulassungsstelle in Calau erledigen. Zur persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde ist vorab ein Termin über die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu buchen. Vorgänge können alternativ auch postalisch eingereicht werden oder in den Verwaltungsstandorten in Senftenberg und Calau sowie in der Zulassungsbehörde zu den Sprechzeiten abgegeben werden. 

Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen finden Bürgerinnen und Bürger unter www.osl-online.de/rundumsauto 

 

Erst nach einem nächsten Sicherheitstest Ende April und einer darauffolgenden Rückmeldung durch das KBA wird es dem Landkreis möglich sein, einen Zeitpunkt für die mögliche Wiederinbetriebnahme i-Kfz-Service in OSL zu benennen.

„Traumschiff“ sticht in See – Teil 1 von 3

(09. 04. 2024)

Die Modernisierungsarbeiten am Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg laufen weiter auf Hochtouren. Pünktlich zum ersten Schultag nach den Ferien konnte nun der erste Bauabschnitt zur Nutzung an die Schülerinnen und Schüler übergeben werden. 

 

Am Montagvormittag (8. April) trafen sich Vertreter des Landkreises als Schulträger, der Schule, Schüler- und Elternvertreter sowie der bauausführenden Firmen zur Freigabe des ersten komplett sanierten Gebäudeteils. Als kleines Geschenk für das erreichte Teilziel überreichten Landrat Siegurd Heinze und Bildungsdezernent Robert Weidner eine Kiste mit Studentenfutter sowie einen Pflanzengutschein an Schulleiterin Petra Starke. 

 

Sie hatte regelmäßig an den Bauablaufberatungen teilgenommen und zuletzt – in den vergangenen Tagen – gemeinsam mit dem Kollegium Schränke ausgeräumt und Umzugskisten gepackt.  Jetzt freut sie sich, den modernisierten Teil der Schule wieder für den regulären Unterricht nutzen zu können: „Es wurde bis ins Detail hinein viel Arbeit und Aufwand investiert und wir können sagen: Es ist schöner geworden, als wir es uns erträumt haben. Der erste Teil unserer Schule erstrahlt nun in neuem Glanz, mit modernen Klassenzimmern, verbesserter Ausstattung und einer Umgebung, die optimal zum Lernen und Lehren geeignet ist. Mit diesem Ergebnis vor Augen starten wir nun genauso motiviert wie bisher in die weitere Umbauphase.“ 

 

Im Fokus des Bauabschnittes 1 stand der südwestliche Teil des Gebäudes, bugseitig bis zum ersten Treppenhaus. In einer Umbauzeit von knapp 20 Monaten wurde der neue Teilbereich einer umfangreichen Modernisierung unterzogen: Bauphysikalische Maßnahmen gehören ebenso dazu wie die Erneuerung der Innentüren und der Einbau neuer Brandschutztüren sowie weitere Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung. Fenster, Sanitärinstallation einschließlich Lüftungsanlagen, die komplette Heizungs- und Elektroinstallation, Beleuchtung, Gefahrenmeldeanlagen wurden erneuert. Wände wurden gestrichen, Fußbodenbelag und Fliesen verlegt, die Raumakustik verbessert. Als eine der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wurde im Innenbereich ein neuer Aufzug eingebaut. Auch die digitale Infrastruktur ist nun auf dem neuesten Stand: Der Teilbereich wurde komplett mit digitalen Endgeräten ausgestattet, darunter digitale Tafeln, neue Computer und Bildschirme. Alle Räume wurden zudem mit neuen höhenverstellbaren Schulmöbeln ausgestattet.  

 

Durch entsprechende Abbruch- und Baumaßnahmen konnte eine teilweise Neustrukturierung der Räume erreicht werden. Durch die Schließung der markanten offenen Bugräume sind zwei zusätzliche Klassenräume entstanden. Diese werden fortan für den Kunstunterricht genutzt. Auch neue Serverräume wurden geschaffen. Insgesamt erstrahlen mit Abschluss der Sanierung des 1. Bauabschnittes nun unter anderem 13 Klassenräume inklusive der Vorbereitungsräume für die Lehrer, ein Bibliotheksraum und ein Mehrzweckraum in neuem Glanz. Auch die Balkonanlage erhielt durch die Sanierung einen neuen und nun sicher begehbaren Bodenbelag und wurde neugestaltet. Gleiches gilt für die Fassade, die nun in einem freundlichen Altweiß erstrahlt. Die Farbwahl hatte die Schulleitung gemeinsam mit den Verantwortlichen der Kreisverwaltung getroffen.

 

Insgesamt waren mehr als 25 Firmen aus Brandenburg und Sachsen am und im Gebäude tätig, um die umfangreichen Arbeiten zügig umzusetzen.  

 

Der Startschuss für die Modernisierung des 1. Bauabschnitts fiel im Juni 2022. Die geplante Bausumme inklusive aller Nebenleistungen für diesen ersten Bauabschnitt beträgt rund 5,5 Millionen Euro. Das Land Brandenburg unterstützt die Umsetzung mit Fördermitteln in Höhe von 3,3 Millionen Euro. 

 

Die Gesamtmodernisierung der Schule erfolgt in drei Bauabschnitten. 

Die Leistungen in den noch ausstehenden Bauabschnitten entsprechen denen des 1. Der 2. Bauabschnitt, der sich aktuell bereits nahtlos anschließt, beinhaltet zusätzlich eine neue Raumplanung im Verwaltungsbereich und die Sanierung des Flachdaches. Betroffen ist der mittlere Gebäudeteil. Im dritten und letzten Bauabschnitt wird anschließend zusätzlich der Gebäudeteil der Aula modernisiert. 

An der Gebäudeform selbst gibt es keine Veränderungen: Die markante Kubatur des Gebäudes in Form eines Schiffrumpfes, in Anspielung an die Nähe zum Senftenberger See, bleibt erhalten. Bei planmäßigem Baufortschritt kann im Dezember 2026 eine komplett modernisierte Schule zur Nutzung übergeben werden. Grundlage für die Umsetzung der umfassenden Schulmodernisierung ist der Kreistagsbeschluss vom Dezember 2019. Insgesamt werden rund 11,8 Millionen Euro in das Projekt investiert.

 

Um einen schnellen und kompakten Bauablauf zu gewährleisten und den laufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu belasten, wurde vor Beginn der Modernisierungsarbeiten eine moderne Containeranlage als Ausweichquartier auf dem Grundstück errichtet. Sie bietet Platz für neun Klassenräume, ein Lehrerzimmer und entsprechende Sanitäranlagen. 

 

Lydia Wohlsdorf, Leiterin des Schulverwaltungsamtes des Landkreises, betonte vor Ort die Bedeutung des Lernens in einer modernen Umgebung und dankte Schulleiterin Petra Starke stellvertretend für das gesamte Kollegium und die Schülerinnen und Schüler für die Unterstützung und das Verständnis während der Bauphase: „Mit der Modernisierung des Friedrich-Engels-Gymnasiums wird auch diese Schule künftig den Anforderungen an ein modernes Schulgebäude in vollem Umfang gerecht. Ziel der Maßnahmen ist es, die Schule für die Unterrichtsanforderungen der kommenden Jahre fit zu machen. Gleichzeitig soll der Nutzerkomfort erhöht werden. Wir freuen uns, dass wir nun den ersten Gebäudeteil in Nutzung nehmen können. Gleichzeitig werden wir weiter zügig an der Umsetzung der Gesamtmaßnahme arbeiten. Unser Dank gilt der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und auch den Schülerinnen und Schülern, die unter den baubedingten Einschränkungen im Schulalltag Großes geleistet haben und welche die Arbeiten mit viel Entgegenkommen und Verständnis aufgenommen und unterstützt haben“.    

 

Die Gymnasien des Landkreises OSL

Neben dem Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg (Einzugsgebiet Mitte) verfügt der Landkreis über den 2011 errichteten SeeCampus Niederlausitz mit den Schulen Emil-Fischer-Gymnasium, Oberstufenzentrum Lausitz Leitung und Oberstufenzentrum Abteilung eins in Schwarzheide (Einzugsgebiet Süd) sowie das 2014-2016 komplett sanierte Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau (Einzugsgebiet Nord).

 

In Senftenberg werden derzeit rund 700 Schüler in den Klassen fünf bis zwölf unterrichtet. Darüber hinaus wird es für zahlreiche außerschulische Veranstaltungen genutzt. Das aktuelle Schulentwicklungskonzept sieht den langfristigen Erhalt des Standortes vor.

 

An allen drei Gymnasien sowie an den weiteren Schulen des Landkreises - OSZ Lausitz und Förderschulen - werden derzeit parallel Investitionen im Rahmen des Digitalpakts Schule durchgeführt.

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Stimmzettel können gedruckt werden: Wahlvorschläge zur Kreistagswahl 2024 bestätigt

(08. 04. 2024)

Wer tritt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zur Kreistagswahl am 9. Juni an? Dies steht nun fest. Am Donnerstag (4. April) um 17 Uhr kam der Kreiswahlausschuss im Landratsamt in Senftenberg zu seiner Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zusammen. 

Knapp 30 interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen an der öffentlichen Veranstaltung teil. 

 

„Die Wahlvorschlagsträger konnten bis heute Mittag, 12 Uhr, die von ihnen benannten Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages Oberspreewald-Lausitz bei uns einreichen“, informierte Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki zu Beginn der Sitzung. 

Anschließend wurde überprüft, ob alle eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung entsprechen oder ob Mängel festzustellen sind. 

 

Hierzu legte die Kreiswahlleiterin den weiteren sechs ehrenamtlichen Mitgliedern des Wahlausschusses alle fristgerecht eingegangen Wahlvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen zur Einsichtnahme vor und informierte über das Ergebnis der Vorprüfung. Anschließend wurde über knapp 2,5 Stunden hinweg über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge und der darin benannten Bewerberinnen und Bewerber entschieden. Dabei einigte sich der Ausschuss einstimmig. 

 

Im Ergebnis konnten alle 16 Wahlvorschlagsträger bestätigt und somit zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 zugelassen werden. Insgesamt treten 8 Parteien, 5 Wählergruppen, 1 Listenvereinigung und 2 Einzelbewerber zur Kreistagswahl an.

 

Zur Wahl stellen sich die SPD (46 Bewerberinnen/Bewerber), AfD (27), CDU (36), DIE LINKE (20), Freie Wählergruppe Bauern (19), GRÜNE/B90 (33), BVB / FREIE WÄHLER (48), FDP (16), SFB (7), HEIMAT (9), AGSUS (6), Einzelwahlvorschlag Dabow, Toni (1), Wählergruppe – Für Vernunft und Gerechtigkeit (2), Einzelwahlvorschlag Kminikowski, Uwe (1), Tierschutzpartei (5) und die Wählergemeinschaft Senftenberg kann mehr! (5). In Summe treten somit 281 Bewerberinnen und Bewerber in den fünf Wahlkreisen an. 

 

Die Bekanntmachung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zeitnah in den kommenden Tagen im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die öffentlichen Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern, wie sie sich später auf dem Wahlzettel zur Wahl des Kreistages wiederfinden werden, werden zudem bis zum Ende der kommenden Woche auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/Kommunalwahl veröffentlicht. 

 

Dort werden für Interessierte zudem Informationen zu wichtigen Ansprechpartnern, relevante Veröffentlichungen und weiterführende Links bereitgestellt.  

 

Die Kommunal- und Europawahl findet am 9. Juni statt. In OSL werden hierfür 152 Urnenwahllokale eingerichtet. Parallel können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können spätestens mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Ein Antrag auf Briefwahl findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese geht allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens zum 19. Mai zu. Die Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald alle Stimmzettel gedruckt vorliegen.   

 

Das Wahlgebiet Oberspreewald-Lausitz umfasst fünf Wahlkreise: Wahlkreis I: Vetschau/Lübbenau, Wahlkreis II: Altdöbern/Calau/Großräschen, Wahlkreis III: Schwarzheide/Schipkau/Ruhland, Wahlkreis IV: Lauchhammer/Ortrand

und den Wahlkreis V: Senftenberg. 

 

Im November 2022 entschied der Bundestag, dass das aktive Wahlrecht zu den Europawahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre abgesenkt wird. Für die Kommunalwahlen galt dieses Alter bereits, gleiches gilt für die Landtagswahl im Herbst. Insgesamt gibt es in OSL auf dieser Grundlage derzeit ca. 92.000 Wahlberechtigte.

 

Anhand der Anzahl der Wahllokale kann man davon ausgehen, dass über 1.300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahlgebiet OSL im Einsatz sein werden. Interessierte können sich gern noch an den jeweiligen Wahlleiter/die Wahlleiterin ihrer Wohnortkommune wenden.  

 

Zur Kommunalwahl: 

Am 9. Juni 2024 wählen die Menschen in Brandenburg die Mitglieder für ihre Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, die Verbandsgemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage sowie die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Die überwiegend kleinen Gemeinden und Städte in Brandenburg wären ohne sie und vor allem ohne die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht lebensfähig. Kommunalwahlen sind die wichtigsten Wahlen auf kommunaler Ebene. Persönlichkeitswahl (Stimmen für eine Person) und Verhältniswahl (Stimme für eine Partei) werden dabei kombiniert. Kommunalwahlen finden in Brandenburg alle fünf Jahre statt. Seit 2014 werden sie gemeinsam mit den Europawahlen durchgeführt. In Brandenburg sind insgesamt rund 2,1 Millionen Menschen wahlberechtigt. (Quelle: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung https://www.politische-bildung-brandenburg.de/kommunalwahlen-brandenburg)

 

Hier gelangen Sie zum Video von Seenluft24: Kommunalwahl 2024 - Wahlvorschläge zur Kreistagswahl 2024 bestätigt (youtube.com)

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle neu gefasst

(08. 04. 2024)

Seit 15 Jahren bestehende partnerschaftliche Kooperation der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald auf den neuesten Stand gebracht

 

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (gAVS) der Jugendämter Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald berät und unterstützt seit 15 Jahren in Lübben als partnerschaftliche Kooperation in allen Angelegenheiten rund um die Adoptionsvermittlung. Zum Wohle des Kindes werden hier Kompetenzen gebündelt und Adoptivpflegeeltern wie abgebende Eltern, deren Familiensysteme und die adoptierten Menschen durch die Fachkräfte aus dem Landkreis Dahme-Spreewald begleitet. 

 

Ziele der Adoption

Eine Adoption soll dem Kind eine emotional und rechtlich sichere Lebensperspektive unter

Beachtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie ermöglichen. Seine Lebensbedingungen sollen sich durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann. Die Adoption eines Kindes wird dabei erst dann in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Ziel der Adoption ist es, für Kinder geeignete Adoptivfamilien zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Aufgabe der Fachkräfte der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ist daher, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerbenden zu vermitteln. 

 

Änderungen waren notwendig

Die Arbeitsgrundlage der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde mit der jetzt vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung neu gefasst. Die wesentlichen Änderungsbedarfe ergaben sich aus dem in 2021 in Kraft getretenen Adoptionshilfegesetz, aus einer in diesem Zuge durchgeführten Personalbemessung sowie aus den aktualisierten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aus 2022.

 

Die Zustimmung der jeweiligen Kreistage ist in den letzten Monaten erfolgt. Die neugefasste öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird seit dem 1. April 2024 umgesetzt.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

„Seit nunmehr 15 Jahren ist die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Dahme-Spreewald in guten Händen. Mit der neuen Vereinbarung schreiben wir diese gute Arbeit fort und bündeln weiterhin unsere Kompetenzen.“

 

Christian Jaschinski, Landrat des Landkreises Elbe-Elster

„Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle lässt uns alle die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen. So können wir eine bessere und umfassendere Beratung und Begleitung aller an einer Adoption beteiligten Menschen sicherstellen.“ 

 

Sven Herzberger, Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald

„Die partnerschaftliche Kooperation garantiert eine qualitativ hochwertige Beratung aller beteiligten Akteure. Ich freue mich, dass wir die Beratung durch mittlerweile vier Fachkräfte sicherstellen und danke unseren Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen.“

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

 

gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Landkreis Dahme-Spreewald / Jugendamt

Beethovenweg 14

15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

 

AnsprechpartnerIn LDS

Tel.: 03546 20-1107

Tel.: 03546 20-1117

 

AnsprechpartnerIn EE

Tel.: 03546 20-1106

 

AnsprechpartnerIn OSL

Tel.: 03546 20-1118

 

Bildnachweise: Fotos LDS/K.Veh

 

v.l.n.r.:

Alexander Erbert (Beigeordneter und Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises Oberspreewald-Lausitz); Landrat Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz); Stefan Wichary (Beigeordneter und Dezernent für Soziales, Jugend und Kultur des Landkreises Dahme-Spreewald), Landrat Sven Herzberger (Dahme-Spreewald), Anja Miersch (Leiterin des Dezernates für Bildung, Jugend und Soziales des Landkreises Elbe-Elster) und Landrat Christian Jaschinski (Elbe-Elster)

 

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Gemeinsames Fastenbrechen in OSL im Rahmen des Ramadans

(03. 04. 2024)

Zum gemeinsamen Fastenbrechen haben der Integrationsbeirat und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit der muslimischen Gemeinde am Samstag, den 23. März an die IBA-Terrassen nach Großräschen eingeladen. Ramadan in dieser Form wird seit 2017 von den Muslimen in OSL veranstaltet. Seit 3 Jahren wird es gemeinsam mit den Mitgliedern des Integrationsbeirates und der Integrationsbeauftragten gestaltet. Auch der Beigeordnete und Sozialdezernent Alexander Erbert nahm am Fastenbrechen teil.

 

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, erklärt: „Wir sind ein offener Landkreis, der gern Gäste begrüßt. Aktuell sind in OSL 110 Nationen vertreten. Veranstaltungen wie diese sind für die Gemeinschaft und den kulturellen Austausch in der Region sehr wichtig. Es freut mich, dass es in der Region zahlreiche Menschen gibt, die den Austausch engagiert fördern. Wir als Landkreis unterstützen auf diesem Weg. Wir wollen zusammen zeigen, dass Muslime friedlich miteinander, mit anderen Kulturen, Nationen und Religionen feiern.“

 

Ein jeder Bürger und eine jede Bürgerin des Landkreises konnte am traditionellen Fastenbrechen im Rahmen des Ramadans teilnehmen. Der Ramadan ist der sogenannte Fastenmonat der Muslime. Er bildet eine Säule im islamischen Glauben und wird von den Muslimen vollzogen. Das Fasten erfolgt vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Täglich nach dem Sonnenuntergang vollziehen die Muslime ihr Gebet und das Fastenbrechen. Dieses wird traditionell mit Bekannten, Verwandten, Freunden oder weiteren Interessierten gefeiert.

 

Der Ablauf des gemeinsamen Fastenbrechens in OSL folgt den muslimischen Traditionen. Jeder Gast konnte eigene Speisen für die lange Tafel mitbringen, die an diesem Abend gedeckt wurde. Nach einer Begrüßung informierte die Gemeinde dazu, was Ramadan überhaupt ist, was Fastenmonat bedeutet und warum Muslime fasten. Anschließend überbrachten verschiedene Gäste ihre Grußworte. Im Anschluss an das Gebet der Muslime wurden die Gäste zum gemeinsamen Essen eingeladen. Mit Essen und Gesprächen fand die Veranstaltung einen Ausklang. Die Themen und Gespräche des Abends waren durch die unterschiedlichsten Kulturen vielfältig geprägt.

 

An dem gemeinsamen Fastenbrechen haben am Abend des 23. März mehr als 200 Personen teilgenommen. Rund die Hälfte der Besucherinnen und Besuchern des Fastenbrechens zählten nicht zur muslimischen Gemeinde. Damit wurde das Ziel der offenen Einladung an alle Kulturen im Landkreis übertroffen.

 

Omar Kassab, Vorsitzender des Integrationsbeirates OSL ist stolz auf die gelungene Veranstaltung: „Wir haben mit dem gemeinsamen Fastenbrechen erreicht, die Vielfalt unserer Gesellschaft an dieser besonderen Tradition teilhaben zu lassen, miteinander in Kontakt zu kommen und insbesondere ist es der muslimischen Gemeinde gelungen, zu zeigen was das Fastenbrechen überhaupt ist."

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Ramadan

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Wechsel in der Geschäftsführung des Landkreistages Brandenburg

(03. 04. 2024)

Pressemitteilung des Landkreistages Brandenburg

 

Zum 1. April 2024 übernimmt Dr. Johannes Wagner die Geschäftsführung beim Landkreistag Brandenburg. Der 41-jährige Jurist ist bereits seit 9 Jahren in der Geschäftsstelle tätig. Wagner löst damit Dr. Paul-Peter Humpert ab, der über 33 Jahre die Geschäftsstelle des Landkreistages Brandenburg leitete.


Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Siegurd Heinze, teilt dazu mit: “Für die Landkreise ist wichtig, dass die erfolgreiche Arbeit des Landkreistages mit dem Wechsel in der Geschäftsführung fortgesetzt wird. Dr. Wagner steht für diese Kontinuität. Durch seine langjährige Arbeit in unserer Geschäftsstelle kennt er die Landkreise auf allen Ebenen sowie die Akteure in der Landesregierung und im Landtag ausgesprochen gut. Er hat ein ausgeprägtes Gespür dafür, was die Landkreise in ihrer Arbeit bewegt.“


In der Verantwortung der Landkreise liegen zentrale Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören der Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der Öffentliche Gesundheitsdienst, Krankenhäuser, Schulen, der öffentliche Nahverkehr und die Abfallentsorgung. “Das Land Brandenburg muss weiter zukunftsfest gestaltet werden. Dies geht nur in einem engen Schulterschluss zwischen Land und Landkreisen. Mir war es über die Jahre wichtig, dass hier gemeinsam mit unseren Ansprechpartnern in Landesregierung und Landtag konstruktiv nach Lösungen gesucht wird und diese auch gefunden werden. Sicherlich bringt dies mitunter
harte Diskussionen mit sich. Es darf aber nie das Ziel aus den Augen geraten. Es geht darum, Brandenburg für die Menschen spürbar weiterzuentwickeln“, stellt Wagner fest.


Seine neue Aufgabe geht Wagner mit Vorfreude und Demut an: “Die Herausforderungen werden in der Zukunft nicht geringer. Die Landkreise haben aber in der Vergangenheit stets gezeigt, dass sie Krisen meistern können. Dabei standen sie in Brandenburg immer eng zusammen. Auf dieses gemeinsame Wirken mit den Landkreisen freue ich mich außerordentlich.“


Bereits zum 1. Februar 2024 hat Dr. Holger Obermann das Amt des 1. Beigeordneten des Landkreistages Brandenburg übernommen. Er ist damit Frau Jutta Schlüter gefolgt. “Der Wechsel in der Geschäftsführung ist damit komplett vollzogen. Herr Dr. Humpert und Frau Schlüter hinterlassen nach so vielen Jahren und herausragender Arbeit eine sehr gut aufgestellte Geschäftsstelle, die durch Dr. Wagner und Dr. Obermann nunmehr in die Zukunft geführt werden wird“, so Heinze abschließend.
 

LAG Elbe-Elster unterstützt Initiativen und Engagement vor Ort 1. Aufruf für kleine Projekte zur LEADER-Förderung (Regionalbudget)

(02. 04. 2024)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster hat die erste Auswahlrunde für kleinere Vorhaben von lokalen Initiativen gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projekte bis 29. Mai 2024 ein, die in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzt werden können.


Gefördert wird das Engagement von Akteuren in den Orten durch Unterstützung kleiner investiver und nicht-investiver Projekte. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur Entwicklung des Miteinander auf dem Lande beitragen. Bewerben können sich Initiativen von natürlichen Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt!


Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der Förderbetrag zwischen 2.000 Euro bis maximal 20.000 Euro liegen muss. Die Eigenanteile in Höhe von mindestens 10% sind als unbare Eigenleistungen bzw. anteilig ergänzt durch bare Mittel zu erbringen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaf-fung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.).


Für die erste Auswahlrunde „Regionalbudget“ in der EU-Förderperiode 2023-27 stehen 150.000 Euro Fördermittel bereit. Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Elbe-Elster.


Interessenten reichen das Projektblatt „Regionalbudget“ mit zugehörigem Kosten- und Finan-zierungsplan bis 29. Mai 2024 bei der LAG-Geschäftsstelle ein. Beide Formulare stehen im Internet unter www.lag-elbe-elster.de zum Herunterladen.


Der LAG-Vorstand bewertet alle fristgerecht eingereichten Vorhaben anhand der Wertungskriterien und entscheidet am 17. Juli 2024, welche Projekte bei der Umsetzung gefördert werden.


Informationen / Kontakt:
LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement I LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude / Sindy Schindler
03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33
Tel. 03531. 797089
E-Mail:

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Über 30 Jahre für die Wirtschaft in OSL: Wechsel in der Wirtschaftsförderung des Landkreises

(27. 03. 2024)

Sie prägte über 30 Jahre lang zahlreiche Projekte und Themen mit Wirtschaftsbezug, war Ansprechpartnerin für Unternehmen im Landkreis und Bindeglied hin zur Wirtschaftsförderung der Landesregierung. Zum April wechselt Bärbel Weihmann nunmehr ihren Arbeitsplatz im Landratsamt in Senftenberg gegen den Ruhestand. Am 26. März verabschiedete sie sich im Sitzungssaal des Landratsamtes von langjährigen Weggefährten und Kolleginnen und Kollegen.

 

Seit dem 15. Januar 1990 war Bärbel Weihmann zunächst für den Altkreis Senftenberg, später dann den neu entstandenen Landkreis Oberspreewald-Lausitz, tätig. Von 1992-2004 verantwortete sie das Sachgebiet Bauförderung, ab dem Januar 2005 das neu entstandene Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, dessen Leitung sie bis heute innehatte. 


Die Senftenbergerin hat den Landkreis in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen, u.a. der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“, der Energieregion Lausitz und heutigen Wirtschaftsregion Lausitz GmbH sowie den Tourismus- und Zweckverbänden vertreten. In ihrer Hand lag die Initiierung und Koordination zahlreicher Großprojekte, Veranstaltungen, gemeinsamer Modellprojekte, wie dem Breitbandausbau, der Fernradwegemodernisierung, der aktiven Regionalentwicklung, des Kreiserntefestes und vieler weiterer fördermittelbezogener Projekte. Bärbel Weihmann initiierte und baute Netzwerke in OSL aus, vom Wirtschaftsrat über Austauschformate für die kommunalen Wirtschaftsförderer bis hin zum jährlich stattfindenden Unternehmens- und Beratertag. Sie initiierte und stärkte auch die kommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen Spree-Neiße und Elbe-Elster durch verschiedene Projekte, etwa das Modellprojekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ mit Spree-Neiße oder das Projekt „Komm auf Tour- meine Stärken, meine Zukunft“ mit dem Landkreis Elbe-Elster.  


Die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness und Landrat Siegurd Heinze nutzten bereits am Rande des Kreistages die Gelegenheit, sich bei Bärbel Weihmann für ihr Wirken zu bedanken und ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute zu wünschen.
Am Dienstag bedankte sich Landrat Heinze zusammen mit der 1. Beigeordneten Grit Klug und dem Dezernenten für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung, Robert Weidner - stellvertretend für die Dezernenten und Dezernentinnen sowie Beigeordneten der Kreisverwaltung - bei Frau Weihmann für die engagierte Arbeit in der Kreisverwaltung: „Frau Weihmann hat sich stets als Multiplikatorin verstanden. Ihr ist es gelungen, regionale Vorhaben zu einem Gesamtkonzept zu verknüpfen und gemeinsame Ressourcen zu bündeln. Damit hat sie über die Region hinausgewirkt und es wurde wahrgenommen, dass es hier jemanden im Süden des Landes Brandenburg gibt, der Ideen hat und etwas voranbringt. Mit Herzblut und Gespür für die Region hat sie vieles auf den Weg gebracht. Es war ein interessanter, erfolgreicher und inspirativer Weg. Wir sagen Dankeschön und freuen uns darauf, Frau Weihmann als engagierte Bürgerin in der Region bei den Entwicklungen im Landkreis auch zukünftig zu begegnen.“


„Ganz aus der Welt“ werde sie auch künftig nicht sein, verriet sie am Dienstag (26. März) am Rande ihrer Verabschiedung. So werde sie ihrer Leidenschaft für die Entwicklung der Region fortsetzen und auch künftig im Vorstand der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ mitwirken. Zudem wird sie sich als Gründungsmitglied des Vereins Mittendrin Senftenberg e.V. für die weitere positive Innenstadtentwicklung der Kreisstadt einsetzen.  

 

Ihre Nachfolge als Leiter des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung in der Kreisverwaltung wird Marcus Ott übernehmen. Der Senftenberger arbeitete zuletzt über 15 Jahre lang als Controller beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg. Seit Jahresbeginn wurde er von Bärbel Weihmann eingearbeitet. In seinem neuen Team beim Landkreis arbeiten sieben Mitarbeitende.
 

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Erste Informationsberatung der OSL-Verwaltungschefs 2024

(26. 03. 2024)

Am Freitag, den 22. März kamen die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises OSL im FamilienCampus LAUSITZ in Klettwitz zur ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen.

Zu Beginn der Zusammenkunft wurde Helmut Wenzel, seit 24 Jahren Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, von den Anwesenden beglückwünscht. Er wurde durch die Stimmergebnisse der Wahl am 10. April 2024 erneut als Rathauschef bestätigt. Landrat Siegurd Heinze gratulierte ihm zur Wiederwahl und wünschte ihm viel Erfolg für die kommende Amtsperiode von weiteren acht Jahren in der Spreewaldstadt und den 13 zugehörigen Ortsteilen.

 

Zu den Teilnehmenden der Informationsberatung zählten neben Landrat Siegurd Heinze, den elf Bürgermeistern der OSL-Kommunen und den vier Dezernenten und Dezernentinnen bzw. Beigeordneten der Kreisverwaltung auch verwaltungsinterne und -externe Gäste, die themenspezifisch eingeladen werden.

Die Tagesordnung umfasste neben Themen, die kürzlich beim ersten Kreistag des Landkreises auf der Agenda gestanden haben auch folgende Punkte:

 

Der Start der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH und des Projektes „Demokratie leben!“ wurden vom Geschäftsführer der FamilienCampus Lausitz gGmbH und der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH, Tom Lehnert, resümiert. Am 9. April wird der Rettungsdienst in OSL bereits auf die ersten 100 Tage in Hand der kommunalen gGmbH zurückblicken können. Hierzu informiert der FamilienCampus bzw. der Rettungsdienst Niederlausitz in Kürze mit eigener Medienarbeit bzw. auf den entsprechenden Webseiten.

Für „Demokratie leben!“ können nach wie vor Projekte zur Förderung eingereicht werden. Die Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten finden Interessierte hier: https://www.familiencampus-lausitz.de/de/demokratie-osl.html 

 

Außerdem gab die Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz im Rahmen des jährlichen Sicherheitsgesprächs ein Resümee zu wichtigen Terminen des Jahres 2023, einen Ausblick auf das Jahr 2024 sowie eine Übersicht zur Entwicklung der Kriminalität im Landkreis anhand verschiedener Statistiken. Das Fazit: Die Kriminalitätsentwicklung ist etwa auf dem gleichen Stand der vergangenen Jahre geblieben.

 

Informationen zu aktuellen Fort- und Weiterbildungsangeboten des Niederlausitzer Studieninstitutes gab es von Lars Gölz, Studienleiter Zweckverband Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NLSI).

 

Anfragen der Hauptverwaltungsbeamten zu Unterhaltung, Beschaffungen und Ausstattung im Rahmen des Katastrophenschutz-Leuchtturmprojektes des Landes Brandenburg einschließlich der Satelliten-Telefonie wurden besprochen. Das Projekt befindet sich aktuell noch im Umsetzungsprozess.

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/HVB_März

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Welchen Wert hat mein Grundstück? - Neue Bodenrichtwerte für OSL erschienen

(25. 03. 2024)

Wie viel kostet der Quadratmeter Boden in meinem Heimatort? Aufschluss darüber geben die Bodenrichtwerte. Die aktuellen Werte für baureifes und sonstiges Land sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke hat kürzlich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz beschlossen.

Die Bodenrichtwerte zeigen auf, wie hoch die Grundstückspreise in den einzelnen Regionen Brandenburgs sind. Insgesamt 937 zonale Bodenrichtwerte für baureifes und sonstiges Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wurden zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat der Gutachterausschuss 455 zonale Bodenrichtwerte ermittelt. 

 

Trotz rückläufiger Vertragszahlen bei Baulandgrundstücken im Jahr 2023, zeichnete sich kein Negativtrend ab. In vielen Fällen bestätigten die getätigten Verkäufe den Bodenrichtwert oder das Preisniveau fiel sogar etwas höher aus.

 

Die Werte werden über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“ veröffentlicht. Das Portal ist unter dem Link www.boris-brandenburg.de zu erreichen. 

 

Auf der Internetseite stehen die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2010 bereit und können dort auch direkt und kostenfrei heruntergeladen werden. Zu jedem Bodenrichtwert sind die grundstücksbezogenen Eigenschaften und die wertbeeinflussenden Merkmale hinterlegt.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in der Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 22 47 zu erreichen. Sprechzeiten: Dienstag 8 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr & Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.

 

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/.

 

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für ein normiertes Grundstück innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, der Bodenrichtwertzone. Die Ableitung und Ermittlung der zonalen Bodenrichtwerte für Bauland erfolgt vorrangig aus der Auswertung von Kauffällen von unbebauten Baulandflächen des aktuellen Jahres und / oder aus konjunkturell angepassten Kauffällen der Vorjahre. In kaufpreisarmen Lagen kommen auch weitere Wertermittlungsverfahren zur Anwendung, wie etwa die Ableitung aus vergleichbaren Lagen. Ebenso wird bei der Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerten verfahren.

 

Der Gutachterausschuss ist ein Gremium ehrenamtlicher, erfahrener und sachkundiger Sachverständiger. Er ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg eingerichtet. Die Gutachter sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie beraten und beschließen demokratisch als Kollegialgremium interessenneutral in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, in die Daten aus allen abgeschlossenen Kaufverträgen über Immobilien eingehen. Die Auswertung dieser Daten ist Grundlage aller Dienstleistungen und Produkte der Gutachterausschüsse. (Quelle: gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/)

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Bodenrichtwert

 

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Partnerschaft für Demokratie macht mit Plakaten auf die Kommunal und Europawahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufmerksam

(25. 03. 2024)

Im Vorfeld der kommenden Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 wird im gesamten Landkreis Oberspreewald-lausitz eine weithin sichtbare Plakataktion gestartet. Diese Aktion ist Teil der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis OSL, die seit Ende 2023 vom FamilienCampus Lausitz in Klettwitz aus für den Landkreis koordiniert wird. 

 

Die unparteiische Plakataktion erstreckt sich von Ende März bis Ende April und hat das Ziel, auf den Wahltermin bei den Wahlberechtigten aufmerksam zu machen. Unter dem Motto „Ey! Machs doch!“ werden die Bürger und Bürgerinnen dazu ermutigt, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich aktiv an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft am 09.06.2024 und weiterhin zu beteiligen. Im Anschluss an die Plakatkampagne wird es im Mai noch Informationen rund um das Thema Wahl von der Koordinierungsstelle geben.

 

Die Partnerschaft für Demokratie lädt alle im Landkreis lebenden Bürgerinnen und Bürger damit dazu ein, sich aktiv an den kommenden Wahlen zu beteiligen und damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Entwicklung unserer Gesellschaft zu leisten. Nur so kann Demokratie wirklich leben und Beteiligung wirksam werden. Hierfür hängen seit dem 25. März bis zum 05. Mai 2024 Plakate im gesamten Landkreisgebiet.

 

Die Partnerschaft für Demokratie wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und ist eine von über 360 Partnerschaften in ganz Deutschland. Das Programm zielt darauf ab, die Demokratie zu fördern, Vielfalt zu leben, Extremismus vorzubeugen und insbesondere junge Menschen für Demokratie zu sensibilisieren und zu begeistern.

 

Mehr Information unter www.familiencampus-lausitz.de oder unter www.demokratie-leben.de

 

Für weitere Informationen oder Interviewanfragen steht die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft zur Verfügung.

 

Kontakt:

FamilienCampus Lausitz gGmbH

Koordinierungs- und Fachstelle 

der Partnerschaften für Demokratie im Landkreis OSL

 

Tom Lehnert

Geschäftsführung

 

Kathrin Lehm

Projektkoordinatorin "Demokratie leben" OSL

 

Am FamilienCampus 1

01998 Klettwitz

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Bahnbrücke: Bahnhofstraße ab Montag vollgesperrt

(22. 03. 2024)

Senftenbergs Kraftfahrer brauchen starke Nerven. Ab Montag, 25. März, ist die Bahnhofstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke für längere Zeit vollgesperrt. Lediglich Radfahrer und Fußgänger können das Baustellen-Nadelöhr frei passieren. Autofahrer müssen bis Herbst 2025 Umwege in Kauf nehmen.

 

Grund ist die marode Eisenbahnbrücke, die sich in den nächsten Wochen und Monaten in eine Großbaustelle der Deutschen Bahn verwandelt. Die Brücke hat das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreicht, heißt es dazu von der Bahn. Um weiterhin eine sichere und leistungsfähige Schieneninfrastruktur bereitzustellen, hatte die Bahn zunächst eine Hilfskonstruktion eingebaut. Jetzt aber wird die Brücke in den nächsten Monaten durch einen Neubau ersetzt. Bauherrin ist die DB Netz AG. Am Montag fällt der Startschuss.

 

Im Rahmen der Arbeiten werden zunächst die eingebaute Hilfskonstruktion und die Stützmauern ersetzt. Die Versorgungsleitungen müssen umgelegt werden. Später wird die Bahnhofstraße unterhalb der Brücke abgesenkt, um eine Durchfahrt ohne Höhenbegrenzung zu gewährleisten.

Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung der Bahnhofstraße sowie Teilsperrung der Bahnmeistergasse und Moritzstraße durchgeführt. Die Anwohner der Moritzstraße und der Bahnmeistergasse haben eine Information der Baufirma STRABAG als Postwurfsendung erhalten.

Unter der Eisenbahnüberführung wird die Bahnhofsstraße ab 25. März vollgesperrt. Lediglich für Fahrradfahrer und Fußgänger wird es einen Durchgang geben. Angesichts des hohen Anteils an Fußgänger- und Radverkehr an dieser Stelle wird ein Fußgängernotweg eingerichtet. „Eine parallele Anordnung einer Fahrspur und eines Fußweges war aufgrund aktueller Sicherheitsvorschriften an Arbeitsstellen an Straßen nicht umsetzbar“, erklärt Margit Jankowski aus dem Straßen- und Tiefbauamt der Stadt Senftenberg.

 

Der Fahrzeugverkehr wird daher für die gesamte Bauzeit bis zum Herbst 2025 umgeleitet. Der Busverkehr nutzt die kurze Umleitung durch die Moritzstraße und die Unterführung in der Lindenstraße gegenläufig zur Aufrechterhaltung des Linienverkehrs. Die Haltestelle Krankenhausstraße wird in der Lindenstraße ersetzt.

Der Autoverkehr wird großräumig über die Hauptverkehrsstraßen Bahnhofstraße, Briesker Straße, Wilhelm-Pieck-Straße, Straße des Bergmanns, Ernst-Thälmann-Straße, Großenhainer Straße und Krankenhausstraße umgeleitet.

Zum Erreichen der Autobahn ist von den Bundesstraßen aus Richtung Cottbus und Hoyerswerda die Umgehungsstraße zu nutzen, um die innerörtliche Umleitung zu entlasten.

 

Die Freigabe der Bahnhofstraße samt neuer Eisenbahnbrücke mit der neuen lichten Höhe von 4,5 Metern ist für November 2025 geplant.

Los geht es auf der Bahnbrücken-Baustelle mit dem Rückbau der Pendelstützenfundamente sowie der Medienumverlegung. Spannend dürfte es ab Januar 2025 werden, wenn der erste neue Brücken-Überbau aufgebaut wird. Sobald die neue Eisenbahnbrücke im November 2025 steht, starten dann auch die Sanierungsarbeiten im Gepäck- und Personentunnel.

 

Für die Umwege und Einschränkungen bittet die Stadt um Verständnis!

107 Brandenburger „Jugend musiziert“ Preisträger für den Bundeswettbewerb qualifiziert

(22. 03. 2024)

107 junge Musikerinnen und Musiker aus allen Teilen Brandenburgs werden beim diesjährigen Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ Mitte Mai in Lübeck um die begehrten Auszeichnungen mitspielen. Über 250 junge Instrumentalisten und Sänger haben in Cottbus in rund 200 öffentlichen Wertungsspielen von Donnerstag bis zum gestrigen Samstag musiziert. 3000 Zuhörer verfolgten in insgesamt fünf Spielstätten rund um das Konservatorium Cottbus den Wettbewerb, der traditionell unter der Schirmherrschaft des Brandenburger Ministerpräsidenten steht.


Weit verbreitete Solo-Instrumente wie Gitarre und Querflöte stehen in diesem Jahr im Mittelpunkt des Wettbewerbs „Jugend musiziert“. Klavier vier- bis achthändig ist eine der großen und beliebten Ensemblewertungen. Aber auch beispielsweise auf den verschiedenen Holz- und Blechblasinstrumenten, im Musical- Gesang oder auf der Orgel spielten die Jugendlichen für ihr oft junges Publikum. Wichtiger Teil des Wettbewerbs sind ausführliche Beratungsgespräche der Fachjurys mit den teilnehmenden Jugendlichen.


„Jugend musiziert ist ein großes Fest der Musik und wir sind froh, dass die Stadt Cottbus und das Konservatorium Cottbus in diesem Jahr Gastgeber des Landeswettbewerbs sein durften. Es unterstreicht auch die Rolle des Konservatoriums Cottbus in der musikalischen Ausbildung für die Stadt, Region und auch in landesweiten Initiativen,“ erklärt Michael Dittrich, Direktor des Konservatoriums Cottbus.


Vor dem Hintergrund gesunkener Anmeldezahlen warnt jedoch der Geschäftsführer von „Jugend musiziert“ Brandenburg, Winnetou Sosa: „Mit viel Herzblut findet der Instrumentalunterricht der Schüler und Jugendlichen in den Brandenburger Musikschulen statt. Diese müssen dazu aber auch weiterhin in der Lage sein. Der große Gehaltsunterschied zwischen Musikschulpädagogen und Grundschullehrern ist beispielsweise nicht nachvollziehbar und führt zur Abwanderung hochqualifizierter Musikschullehrkräfte. Es ist eine Landesaufgabe, dass junge Brandenburger Talente wie bei Jugend musiziert auch zukünftig ihre musikalische Entwicklungschance bekommen.“


Alle Ergebnisse des Landeswettbewerbs 2024 können unter www.jumu-brandenburg.de abgerufen werden. Für die regionale Zuordnung ist dort auch eine Aufstellung abrufbar, bei der die Ergebnisse den jeweiligen Brandenburger Musikschulen zugeordnet sind. Pressebilder können im Pressebereich unter www.vdmk-brandenburg.de/page/presse eingesehen und heruntergeladen werden.
 

Endspurt zum Brandenburger Innovationspreis

(21. 03. 2024)

Potsdam. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Handwerksbetriebe sind noch bis zum 8. April aufgerufen, sich für den Brandenburger Innovationspreis unter dem Motto „Zukunft. Nachhaltig. Gestalten“ zu bewerben. Auch Forschungseinrichtungen, interdisziplinäre Unternehmenskooperationen sowie Großunternehmen haben die Chance, sich mit ihren Verbundprojekten in Zusammenarbeit mit KMU zu bewerben. Der Brandenburger Innovationspreis ist mit insgesamt 30.000 Euro Preisgeld dotiert. 

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach betont: „Brandenburg ist eine Zukunftsregion für innovative Unternehmen, die auf eine lange Innovationstradition zurückblickt. So sind unter anderem die Thermoskanne und die Reißzwecke ursprünglich märkische und weltweit bekannte Erfindungen. Heute entwickeln und produzieren innovative Brandenburger Unternehmen beispielsweise Gravitationsventile im Bereich der Medizintechnik oder volumetrische Darstellungsformen für Film- und Industrieproduktionen. Und auch diese Innovationen begegnen uns fast unbemerkt im Alltag.“ Weiter der Minister: „Unser Bundesland verfügt über eine hohe Dichte an Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen, die Tag für Tag neue Ideen hervorbringen. Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Maschinen, mit denen die Zukunft ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig gestaltet werden kann, braucht es kreative Menschen, Know-how und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Nutzen Sie Ihre Chance, Neuentwicklungen mit dem Brandenburger Innovationspreis einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und zeigen Sie damit die Stärke unseres Wirtschaftsstandortes!“ 

 

Die eingereichten Projekte und Ideen werden von einer unabhängigen Expertenjury nach Kriterien wie Innovationshöhe, Nachhaltigkeit, Marktreife und Wertschöpfung für das Land Brandenburg bewertet. Weitere Informationen zum Wettbewerb sind unter www.brandenburger-innovationspreis.de zu finden. 

 

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Wettbewerb „Europäische Spuren in der Lausitz“ mit Festakt im Stadthaus Cottbus beendet

(20. 03. 2024)

Die Europa-Union Brandenburg hatte 2023 den Wettbewerb „Spuren Europas in der Lausitz“ ins Leben gerufen. Am Mittwoch, den 13. 03. 2024, war es soweit: Zehn von einer Jury gekürte Gewinnerinnen und Gewinner bekamen und im Rahmen eines feierlichen Festaktes ihre Preise für besonders originelle Einreichungen verliehen. Unterstützt wurde der Wettbewerb vom Brandenburger Ministerium der Finanzen und für Europa sowie den Lausitzer Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus.

 

Oberbürgermeister Tobias Schick hieß die Preisträgerinnen und Preisträger im bis auf den letzten Platz gefüllten Stadthaus Cottbus herzlich willkommen. Landrat Christian Jaschinski, Schirmherr des Wettbewerbs, würdigte in seinem Grußwort die Wichtigkeit des kulturellen Austauschs und einer lustvoll-kreativen Auseinandersetzung mit Europa. 

 

Der erste Platz wurde gleich zweimal vergeben: an die Klasse 5a der Europaschule Wilhelm Nevoigt Cottbus für ihr europäisches Kinderparlament sowie an Ute Fisch für ihre europäischen Märchen. Den zweiten Platz belegt Irina Lehman mit ihrem Text über Europa in unserem Alltag. Der Verein Schullandheime e.V. Bautzen erhielt den dritten Platz für sein Jugend-Austauschprojekt Deutschland-Ungarn. 

 

Die Landkreise wie auch die Stadt Cottbus hatten großzügige Preise zur Verfügung gestellt, darunter Besuche des Tierparks mit historischem Einblick hinter die Kulissen, Reisen mit dem Kulturzug Berlin-Wroclaw, eine Wochenendreise zu zweit in den polnischen Partnerlandkreis Wolstyn, mehrere Fahrsicherheitstrainings und andere schöne Preise. 

 

„Es ist bewegend, wie vielseitig die kreative Spurensuche verlaufen ist: Von der lyrischen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte bis zur Fotografie, von der Prosa bis zur Foto-Dokumentation eines Kinderparlaments. Überall ist zu spüren, dass den Teilnehmenden die Beschäftigung mit Europa etwas bedeutet hat. Für uns als Veranstalter ist das die schönste Belohnung.“, so Juryvorsitzende Julia Sahi. 

 

Auch Vertreter des Ministeriums sowie die Jurymitglieder Bernd Pittkunings, sorbischer Liedermacher; Jens Peter Meyer, Landkreis OSL, Kulturbeauftragter; Dr. Corinna Junker, Kunsthistorikerin und Leiterin des Museums „Schloss Lübben“; Kristina Neumann, Stadtverwaltung Cottbus, Beauftragte für internationale Beziehungen sowie Sylvia Burza, Schauspielerin und Theaterpädagogin, Kulturbahnhofs Gleis 3 in Lübbenau, waren zugegen und gratulierten den Preisträgern. 

 

Dr. Mechthild Baumann, Vorsitzende der Europa-Union Brandenburg und Projektinitiatorin, dankte allen Beteiligten herzlich für die wertvollen Beiträge: „Die Einreichungen haben eindrücklich gezeigt, dass europäische Werte, Kultur und Geschichte Teil unseres Alltags sind. Sie zeigen, dass wir eine echte Europäische Gemeinschaft sind. Im Vorfeld der Europawahlen (Juni 2024) ist das eine wichtige Botschaft.“

 

Über den Wettbewerb

Europa ist mehr als die EU, Förderprogramme und Politik. Europa beinhaltet auch eine gemeinsame Geschichte, Kultur und gemeinsam Erlebtes. Dies sichtbar zu machen, war Gegenstand des Wettbewerbs „Auf den Spuren Europas in der Lausitz“. Aufgerufen waren Bürgerinnen und Bürger, europäische Spuren in der Lausitz zu entdecken und zu dokumentieren. Dies können Straßennamen, Erzählungen von Einwohnern, (fast vergessene) Lieder, Brauchtümer, Redensarten, Denkmäler, Gastronomie, Kultureinrichtungen, u.v.m. sein. Dieser Wettbewerb wurde von der Europa-Union Brandenburg organisiert. 

 

Der Wettbewerb wurde gefördert vom Brandenburgischen Ministerium der Finanzen und für Europa. Er stand unter der Schirmherrschaft von Christian Jaschinski, Landrat des Landkreises Elbe-Elster. Der Wettbewerb wurde außerdem unterstützt von den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus.

 

www.eubb.de

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25. Sitzung des Kreistages OSL: Kurzüberblick der Beschlüsse

(20. 03. 2024)

Am Donnerstag, den 14. März 2024, kam der Kreistag des Landkreises OSL im Kulturhaus in Klettwitz in Schipkau zu seiner 25. Sitzung in dieser Legislaturperiode und ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen. Beginn war um 16 Uhr. Im öffentlichen Teil befassten sich die Abgeordneten mit 14 Tagesordnungspunkten. 

 

TOP 1: Informationen des Landrates/Allgemeines:

Zu Beginn informierte die Erste Beigeordnete zum aktuellen Stand in Sachen Entwicklung des Nahverkehrsplans (NVP) 2025 bis 2035 für den kommunalen ÖPNV im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und benannte wesentliche Änderungen. Zur Aufstellung des NVP 2025-2035 erhalten zahlreiche Akteure die Möglichkeit, sich mit Anregungen, Bedarfen und Einwendungen einzubringen. Den Beteiligungsentwurf haben Anfang Februar 34 Beteiligungen zzgl. Fraktionen des Kreistages erhalten und wurden zur Mitwirkung vom Landkreis aufgefordert (u.a. Kommunen; Nachbarlandkreise sowie LR Bautzen, LK Meißen; MIL, LBV, Verkehrsverbünde, IHK, Tourismusverbände, Kreisseniorenrat uvm.)

 

Die Rückmeldungen werden ab dem 20. März in den NVP eingearbeitet. Parallel erfolgt auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Zusammenhang mit der Umsetzung der CVD.

 

Wesentliche Änderungen zum NVP ab 2025 sollen unter anderem sein, dass ein PlusBus-Netz auf bestimmten Linien installiert werden soll, welches einen durchgehend vertakteten Fahrplan mit einheitlichen Bedienzeiträumen und Taktzeiten, auch am Wochenende, ermöglicht. Ergänzt werden soll das Angebot um einen liniengebundenen RufBus und einen OnDemand-Betrieb zwischen Großräschen und dem Spreewalddreieck. Das Buchen soll hier auch bequem via App ermöglicht werden. Zu den wesentlichen Änderungen zählen zudem die Einbindung bestehender und neuer Quartiere, die Anpassung diverser Linienführungen und der Stadtverkehre entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Aufgabenträger. Kernelement mit Blick auf die Gestaltung des Fuhrparks wird insbesondere die Umsetzung der „Clean Vehicle Directive“ beim Erwerb neuer Busse sein. Aber auch automatische Fahrgastzählsysteme, ein einheitliches Branding der Busse und Ausstattungsmerkmale wie Klimatisierung im Fahrer- und Passagierbereich, Wifi-Hotspots und Lademöglichkeiten für Mobilgeräte werden in den Plan einfließen. Auch im Bereich der Haltestellen sind Veränderungen vorgesehen. So sind eine sukzessive Erneuerung aller Haltestellenmasten und eine zweisprachige Beschriftung in sorbischen/wendischen Siedlungsgebieten vorgesehen. 100 Haltestellenschilder (Schild mit Fahne) stehen bereits in diesem Jahr auf dem Erneuerungsplan. Die Umsetzung wird ab Mitte 2024 erfolgen. Im NVP ab 2025 sind außerdem vorgesehen: überdachte Sitzgelegenheiten und Beleuchtung an Haltestellen. An wichtigen Verknüpfungspunkten und Haltestellen sollen schrittweise digitale Fahrgastinformationssysteme installiert werden. Allgemein sollen noch mehr Haltestellen die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Gemäß Kreistagsbeschluss aus 2023 soll die Erbringung der Verkehrsleistung durch einen internen Betreiber erbracht werden. 

 

Anschließend informierte Landrat Heinze zu vielfältigen Themenschwerpunkten, u.a.:

  • Asyl und Integration: OSL hat mit Stand 5. März 2024 ein vorläufiges Aufnahmesoll von 312 Personen zugewiesen bekommen und bisher bereits 116 Personen (37 % des aktuellen Aufnahmesolls) aufgenommen.

  • Afrikanische Schweinepest: Bisher gab es 13 bestätigte Fälle in OSL (letzter Fund geborgen am 12.08.23). Zur Abwehr der ASP in OSL wurden bisher 240 Kilometer fester Wildzaun verbaut, weitere 10 Kilometer befinden sich aktuell im Bau. Im Jahr 2023 sind dem LK OSL Aufwendungen zur Abwehr der ASP in Höhe von ca. 6,9 Mio. Euro entstanden, die durch das Land Brandenburg erstattet wurden. Am 1. März 2024 konnte die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP vom 24.08.2023 aufgehoben werden. Dadurch kam es zur vollständigen Aufhebung der weißen Zone und des Kerngebietes (infiziertes Gebiet) um Neupetershain-Nord. Im Wesentlichen gibt es dadurch keine Änderungen für Bürgerinnen und Bürger, vor allem beziehen sich diese auf die Aufhebung von nationalen Beschränkungen für Land- und Forstwirte. Alle weiteren Beschränkungen bleiben bestehen und insbesondere die Schutzwirkung der Zäune muss unbedingt aufrechterhalten werden

  • 9. März 2024 – Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes mit Vorstandswahlen: Für die nächsten sechs Jahre wurde ein neuer Vorstand gewählt. Verbandsvorsitzender wurde Thorsten Kühn, FF Ogrosen, Stadt Vetschau/Spreewald. Dieser hat mit Alexander Schilman, FF Saßleben, Stadt Calau einen neuen 2. Stellvertreter an seiner Seite. In der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt nun Ina Römuss, FF Missen, Stadt Vetschau/Spreewald den Verband und als Schriftführerin wurde Barbara Choritz, FF Kittlitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, neu gewählt. Der Landkreis dankt den bisherigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern um Sebastian Lehmann, Holger Neumann und Alexander Paulisch für ihr Engagement. 

  • Die Vorbereitungen auf die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 laufen auf Hochtouren und planmäßig. Noch bis zum 4. April 2024, 12.00 Uhr können für die Kommunalwahl Wahlvorschläge eingereicht werden.

  • Terminvorschau:

 

Darüber hinaus hat Landrat Heinze auch auf den kürzlich veröffentlichten Faktencheck Frühkindliche Bildung hingewiesen.

 

Zum Ende der Informationsübersicht gab er auch den Hinweis auf eine personelle Veränderung. Nach mehr als 30 Jahren im Dienst für den Landkreis wurde Bärbel Weihmann in den Ruhestand verabschiedet. Landrat Heinze und die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness dankten Frau Weihmann für ihr großes und langjähriges Engagement. Als Nachfolger tritt Marcus Ott nun die Position an und ist neuer Ansprechpartner für den Bereich Wirtschaft & Förderung des Landkreises.

 

 Bärbel Weihmann 

Bild: Verabschiedung von Bärbel Weihmann, langjährige Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung im Landkreis OSL (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Die 51 stimmberechtigten Mitglieder des Kreistages befassten sich anschließend im öffentlichen Teil mit folgenden Tagesordnungspunkten: 

 

TOP 5: Eckpunkte Smart Region-Strategie

Im mehrmonatigen Entwicklungsprozess haben die kreisverwaltungsinterne Lenkungsgruppe und die Projektgruppe, die aus Beschäftigten aus allen Dezernaten der Kreisverwaltung, Vertretern der Kreistagsfraktionen und der kreisangehörigen Kommunen besteht, die strategischen Herausforderungen im Landkreis hinsichtlich dem Thema Digitalisierung erörtert, Ziele und Werte der „Smart Region“ definiert und die Grundlagen für ein Partner- und Akteurs-Management sowie die landkreisinterne Organisation gelegt und mögliche Maßnahmen und Projekte identifiziert. Aus diesem Arbeitsprozess heraus und mit den Ergebnissen der Online-Bürgerbefragung wurden drei Zielbilder für die „Smart Region“ OSL entwickelt, welche einen Leitfaden bilden und ämterübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit ausrichten und fördern. Das Eckpunktepapier mit den folgenden drei Zielbildern erhielt die Zustimmung des Kreistages. Nun erfolgen die Ausformulierung und Verfeinerung der Strategie in einem umfassenden Konzept.

 

1. Vernetzt im Landkreis:

Durch verstärkte Vernetzung wird das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Bürgern, Vereinen, Wirtschaft und Wissenschaft erleichtert, was sich auf verschiedene Bereiche wie Verwaltung und Infrastruktur auswirkt.

 

2. Digitale Angebote für einen besseren Alltag: Die Verbesserung digitaler Angebote zielt darauf ab, den Alltag der Menschen durch erleichterten Zugang zu Verwaltungsleistungen, sozialen Aktivitäten und der digitalen Inklusion zu unterstützen, wobei Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit im Fokus stehen.

 

3. Zukunftsorientierte Lebens- und Arbeitswelten: Es soll eine lebenswerte und attraktive Umgebung gestaltet werden, die sowohl die regionale Wirtschaft stärkt als auch neue Arbeitsplätze schafft, die Innenstädte belebt und klimaresilient gestaltet sowie die Naturlandschaft als Erholungsraum schützt.

 

TOP 7: Teilhabeorientierte Integrationspolitik im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Die Konzeption zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Landkreis OSL wurde letztmalig 2017 erstellt und fand von den Kreistagsabgeordneten eine breite Zustimmung. Die nun zum Beschluss stehende Konzeption wurde unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten sowie Erfordernissen angepasst.

 

In den Aktualisierungen wurde unter anderem beachtet, dass durch die Zuwanderung von Menschen mit Migrationsgeschichte die Gesellschaft sozial und kulturell vielfältiger wird und dass verantwortungsvolle teilhabeorientierte Integrationspolitik, in der es um die Menschlichkeit unter den Menschen vor Ort geht, einen neuen Stil des Miteinander in der Gesellschaft vor Ort schaffen wird.

 

Dies erfordert verantwortungsvolle Politik auf allen Ebenen, die gemeinsam mit allen Akteuren nach Lösungen sucht und machbare Wege geht. Damit dies bestmöglich gelingen kann, gibt die vom Kreistag beschlossene Neufassung der Konzeption Hinweise und zeigt Möglichkeiten auf. Die Konzeption bietet neben Zahlen, Daten und Fakten eine gute Möglichkeit, sich zu bestehenden Integrationsbemühungen zu informieren und einen Einblick in Probleme, Bedarfe und Bestrebungen im Landkreis zu erhalten. Damit spricht die Konzeption nicht nur Fachpublikum, sondern auch die breite Bürgerschaft an. Die Konzeption wird in Kürze auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

 

TOP 8: Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

Die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald haben am 4. Juni 2009 auf Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetz die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (gAVS) beschlossen.

 

Nun wurde eine Neufassung dieser Vereinbarung sowie der Konzeption für die gAVS aufgrund umfassender Änderungen durch das Adoptionshilfe-Gesetz (AdHilfeG) erforderlich.

 

Das AdHilfeG sieht vor allem Änderungen in den folgenden Bereichen der Adoptionsvermittlung vor:

  • die umfassende Beratung aller am Adoptionsprozess beteiligten Menschen

  • Aufklärung und Offenheit in der Adoptionsvermittlung

  • die Stärkung der Vermittlung durch verstärkte Kooperationen

  • Beschränkungen von Auslandsadoptionen

Auch eine Personalbemessung, die durch den Landkreis Dahme-Spreewald von 2021 bis 2022 durchgeführt wurde, zeigte Anpassungsbedarfe auf: Die Fachaufgaben konnten grundsätzlich nicht mehr in der erforderlichen Qualität und Intensität mit dem ursprünglich geplanten und zur Verfügung gestellten Fachpersonal erbracht werden. Gründe dafür sind u.a. ansteigende Beratungs- und Begleitungsaufwände, die Zunahme der Anzahl der an einer Adoption beteiligten Menschen und die Ausweitung fachlicher Austauschbeziehungen.

 

Die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle erhielt die Zustimmung vom Kreistag und wird ab dem 1. April in Kraft treten. Mit der Umsetzung der konzeptionellen Anpassungen wird das Vermittlungsangebot für alle am Prozess Beteiligten besser ausgestaltet werden können.

 

TOP 9: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertagespflege (Kostenbeitragssatzung)

Bereits im Februar hatte der Jugendhilfeausschuss des Kreistages die „Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis OSL“ mit Wirkung ab dem 1. April 2024 beschlossen. Damit wurde die bisherige Richtlinie an neue gesetzliche Grundlagen (Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege) sowie allgemeine Steigerungen der Arbeitsentgelte in der sozialpädagogischen Betreuung, angepasst. 

 

Insgesamt profitieren alle Kindertagespflegepersonen von einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung pro betreutem Kind. Aus den Änderungen können sich für die Tagespflegepersonen zudem verschiedene weitere Vorteile ergeben. So werden Aufwandsentschädigungen nun differenziert entsprechend der Qualifikation/Ausbildung der Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Das Starterpaket für künftige Kindertagespflegepersonen wird um 500 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Fehltage werden von derzeit 25 auf 30 Tage erhöht. Auch die Aufwandsentschädigung bei Betreuung eines Kindertagepflegekindes mit einem besonderen Förderbedarf wird angehoben.

Zu den Tagespflegepersonen zählen Tagesmütter und-väter.

 

Für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge erhoben. Die Erhebung dieser Elternbeiträge regelt die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“. Diese wurde nun in angepasster Form durch den Kreistag beschlossen. 

 

Die wesentlichen Änderungen durch diesen Beschluss beziehen sich auf die Elternbeitragstabellen. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege weiterhin zu einem Anteil in Höhe von 70% durch die Kostenbeitragspflichtigen getragen werden und der verbleibende prozentuale Anteil in Höhe von 30% durch den Landkreis übernommen wird.

 

Mit dem Beschluss der angepassten Satzung im Kreistag tritt diese ebenfalls ab dem 1. April in Kraft. 

 

TOP 14: Kauf eines Grundstückes von der Stadt Senftenberg zur Weiterentwicklung des Oberstufenzentrums Lausitz am Standort Sedlitz

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat im Oktober 2022 über die Weiterentwicklung des Oberstufenzentrums Lausitz beraten und im Ergebnis die Standortverlagerung von Lauchhammer nach Sedlitz beschlossen. Dafür ist es erforderlich, den Standort in Sedlitz durch einen Erweiterungsbau auszuweiten und dafür notwendige Grundstücke zu erwerben.

 

Der Kreistag stimmte in seiner aktuellen Sitzung zu, das Grundstück der Stadt Senftenberg zur Entwicklung des OSZ Lausitz am Standort Sedlitz zu einem Kaufpreis von 79.400 Euro zu erwerben sowie die erforderliche Vermessung in Höhe von 3.015,58 Euro zu veranlassen.

 

Personelle Veränderungen und Gremienbesetzung

 

Kreisseniorenrat 

Der Kreistag hat die ehrenamtlichen Seniorenbeauftragte Frau Bärbel Kratzer und Frau Monika Stolper als Mitglied des Kreisseniorenrates abberufen. Der Landkreis dankt Frau Kratzer für das Mitwirken im Kreisseniorenrat seit insgesamt 16 Jahren und Frau Stolper, die sich 13 Jahre lang im Rat engagierte.

 

In dem Zusammenhang wurde die Neubestellung von Mitgliedern für den Kreisseniorenrat erforderlich, sodass der Rat mit einer Vollbesetzung auf großes Engagement bauen kann. Frau Bettina Lehmann wurde als ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bestellt und Frau Bärbel Tschirschwitz wurde in den Kreisseniorenrat als beratendes Gremium zur Unterstützung der Tätigkeit der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten berufen. Landrat Heinze, Kreistagsvorsitzende Gregor-Ness und der Beigeordnete Alexander Erbert beglückwünschten die Beiden zur Berufung und wünschten ihnen viel Erfolg für die Arbeit im Kreisseniorenrat.

 

 KSR 

Bild: Neubestellung von Bettina Lehmann (3.v.r.) als Seniorenbeauftragte und Bärbel Tschirschwitz als beratendes Gremium für den Kreisseniorenrat OSL (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Weitere Besetzungen

Der Kreistag bestellte Frau Annemarie Wehle als Rechnungsprüferin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

 Annemarie Wehle 

Bild: Annemarie Wehle wurde vom Kreistag als Rechnungsprüferin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestellt (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Der Kreistag bestellte die Leiterin des Sachgebietes Rechnungsprüfung im Rechts- und Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, Frau Judith Schuster, als Vertreterin des Landkreises in die Mitgliederversammlung des Institutes der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IdR).

 

Der Kreistag stimmte dem Vorschlag des Landkreises zu, Frau Angelika Hertel erneut als ehrenamtliche Richterin beim Sozialgericht Cottbus zu berufen.

Herr Steffen Johne wurde vom Kreistag als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und Frau Katja Krumbholz als stellvertretendes Mitglied berufen.

Auch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde sich zu einer personellen Neubesetzung verständigt. Der Kreistag stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, Martin Höntsch die Stelle und die damit verbundenen Aufgaben der Amtsleitung des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung dauerhaft zu übertragen. Herr Höntsch war nach seiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 2015 zunächst als Sachbearbeiter für Asylbewerberangelegenheiten und danach als Sachbearbeiter für Aus- und Fortbildung und als Stellvertretung des Sachgebietes Personalangelegenheiten in der Kreisverwaltung OSL tätig. Von Mai bis November 2023 hat er die Aufgaben als Sachgebietsleiter für den Bereich Personalangelegenheiten wahrgenommen. Nebenberuflich hat er sein Bachelorstudium 2020 und kürzlich auch sein Masterstudium “Public Administration” erfolgreich abgeschlossen. Seit Ende 2023 ist er bereits als amtierender Amtsleiter für Straßenverkehr und Ordnung tätig. Landrat, Kreistagsvorsitzende und Beigeordnete beglückwünschten Herrn Höntsch nach der Bestätigung durch den Kreistag zu seiner neuen Position und wünschten ihm für die anstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

 

 Martin Höntsch 

Bild: Martin Höntsch wurde vom Kreistag als Amtsleiter für Straßenverkehr und Ordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestellt (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

Genießen und Flanieren am See: Regionalmarkt des Landkreises OSL geht nach Erfolg am 6. April in Neuauflage

(20. 03. 2024)

Genießer und Freunde regionaler Produkte sollten sich den 6. April vormerken: Ab 9.30 Uhr findet an der Seepromenade im Familienpark Großkoschen in Senftenberg der Regionalmarkt 2024 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Herbst geht die Veranstaltung aufgrund des großen Zuspruchs in die 2. Runde. Der Eintritt ist frei. 

 

Erneut werden sich über 30 Anbieterinnen und Anbieter aus OSL und der näheren Umgebung am Regionalmarkt beteiligen und in ansprechendem Ambiente an liebevoll gestalteten Marktständen entlang der Promenade am Senftenberger See ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren und über deren Herstellung informieren. Die Produktvielfalt ist groß und reicht von Obst, Gemüse, Wein und Spirituosen bis hin zu Kleidung und Dekorationsartikeln.

 

Darüber hinaus erwartet die Gäste wieder ein buntes Rahmenprogramm. Eröffnet wird die Veranstaltung um 9.30 Uhr mit einem Weckruf durch das Gelände mit den MargaFanfaren e.V. Die Begrüßung erfolgt um 10.00 Uhr durch den Landrat des Landkreises OSL, Siegurd Heinze, gemeinsam mit Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer und dem Leiter Infrastruktur des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg als Träger des Familienparks, Martin Wolf.

 

Anschließend erfolgt um 10.30 Uhr die Nutzungsaufnahme für das neue „Kulturschiff" als jüngstes bedeutsames Bauprojekt im Familienpark. Das multifunktionelle Gebäude steht künftig anstelle des alten Kinos für Tagungen, Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung – und kann beim Regionalmarkt den ganzen Tag über besichtigt werden.  

 

Das Festprogramm des Regionalmarktes mit Live-Musik wird von Künstlern aus der Region gestaltet. Ab 11.00 Uhr gestalten der Musiker Peter Apelt und „Die Bertianer“ mit Standup-Musik die erste Tageshälfte. Ab 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr übernehmen die Haystackers aus Lübbenau/Spreewald die Bühne.

 

Parallel dazu beginnt ab 15.30 Uhr ein sorbisch/wendisches Programm im neuen Kulturschiff. Hier begrüßt die Märchenerzählerin Monika Auer die Gäste. Ab 17.00 Uhr werden durch „Genussmittel Körner“ die Weine der Region angeboten; umrahmt vom Ensemble Domowinska kupka Zły Komorow. In dem zentral gelegenen Neubau präsentiert sich zudem ganztägig der Sorbische Verlag mit einem Verkaufsstand. 

 

Auch für Kinder lohnt sich der Besuch des Regionalmarktes. Im Familienpark gibt es einen eigenen Animationsbereich mit Spielplatz, Trampolinen, Minigolf und vielem mehr. Ab 11.00 Uhr schaut auch das Parkmaskottchen „Froggi" beim bunten Treiben des Regionalmarktes vorbei.

 

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. So haben alle gastronomischen Einrichtungen des Familienparks - Restaurant Seestern und Seestern Markt, Olympia Grill, Imbiss Due Fratelli und Hong Kong Imbiss - geöffnet und freuen sich auf die Gäste.   

 

Zum Regionalmarkt verkehrt mit der Seeschlange ein kostenfreier Shuttle-Service. Dieser fährt in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, jeweils im 30-Minuten-Takt ab dem Parkplatz Großkoschen Seestrand. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den Hauptparkplatz Ortseingang Großkoschen zu nutzen. Am Familienpark stehen begrenzt Parkplätze bereit. Gäste sollten beachten, dass auf dem Gelände des Familienparks ein Hundeverbot besteht.

 

Umsetzung mit Hilfe von Bundesmitteln

Organisiert wird der Regionalmarkt vom Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Mitarbeitenden präsentieren vor Ort mit der „Route der GenussHandwerker“ und der „SchlossKulturRoute“ zwei thematische Radrouten im Landkreis OSL, die in 2023 unter Federführung der Kreisverwaltung entwickelt wurden. Die beiden Routen sollen Erholung, Erlebnis, Kultur und Wissen über die Region verbinden und die heimische Wirtschaft sowie den Tourismus stärken. Darüber hinaus werden mehrere mobile Marktstände, drei Lastenfahrräder und ein Eventanhänger als mobile Tourist-Informationen vorgestellt. Diese sollen zukünftig verschiedenen Akteuren zur Bewerbung der Region zur Verfügung stehen.  

 

Den Rahmen für das Projekt Regionalmarkt und die verschiedenen Maßnahmen der Kreisverwaltung im regionalen Bereich bildet die Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Der Landkreis OSL wurde Ende 2021 als Modellregion mit dem Förderprogramm „Landkreis OSL - regional gut versorgt“ ausgewählt.

Logo Regional gestalten 

Kurzübersicht:

2. Regionalmarkt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 

Samstag, 6. April 2024

09.30 – 18.00 Uhr 

Familienpark Großkoschen, Seepromenade

Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg

Kostenfreier Shuttle ab Parkplatz Großkoschen Seestrand

 

Den Flyer und eine Übersicht der regionalen Anbieter gibt es unter www.osl-online.de/regionalmarkt

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Wirtschaftsförderer informierten sich zu Möglichkeiten der Innenstadt-Entwicklung

(14. 03. 2024)

In der Aula des MehrGenerationenHauses „DomiZiel“ in Lauchhammer fand kürzlich (21.02.2024) die erste Sitzung des Arbeitskreises Wirtschaftsförderung unter Leitung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in diesem Jahr statt. 

 

Bei den bis zu viermal jährlich stattfindenden Treffen kommen Vertreter der Städte, Ämter und Gemeinden zusammen, um sich über aktuelle Themen zu informieren, Projekte vorzustellen und Formen der Zusammenarbeit zu besprechen. Auf der Tagesordnung stehen auch Vorträge und Präsentationen zu relevanten und spannenden Themen mit Wirtschaftsbezug. 

 

Zu Beginn führten Carola Werner und Carmen Sahl vom MehrGenerationenHaus durch die Räumlichkeiten und erläuterten die einzelnen Tätigkeitsfelder der Begegnungsstätte für Jung und Alt. Die Anwesenden, allen voran Bärbel Weihmann von der Wirtschaftsförderung des Landkreises, nutzten die Gelegenheit, sich bei Carola Werner für die jahrelange gute Zusammenarbeit in verschiedenen Projekten zu bedanken. Carola Werner hat das Mehrgenerationenhaus in Lauchhammer 2008 mitbegründet, seitdem geleitet und unzählige Projekte initiiert und begleitet. Nun wurde sie in den Ruhestand verabschiedet. Ihre Nachfolgerin ist Carmen Sahl.

 

Im weiteren Verlauf des Wirtschaftsförderertreffens in Lauchhammer stand unter anderem das Thema Innenstadtentwicklung und die Verknüpfung von Online- und stationärem Handel auf der Agenda. Unter der Fragestellung „Wie schaffen wir es, die Innenstädte zu beleben?“ referierte Annett Schmidt vom Geschäftsbereich Standortpolitik und Regionalentwicklung der IHK Cottbus. Mit Blick auf das Einzelhandelsgutachten des Landes Brandenburg 2021/2022 stellte sie die Kernaussagen heraus und ging in ihrem Vortrag auch auf Projekte und Möglichkeiten zur Belebung der Innenstädte in den Kommunen ein, wie zum Beispiel City-Gutscheine, digitale Stadtrundgänge, die Installation von Citymanagern und die Unterstützung bei der Nachfolge. Sie betonte auch die Bedeutung der Online-Präsenz des Einzelhandels.

 

Der nächste Tagesordnungspunkt widmete sich dem Innenstadtmarketing der Kreisstadt Senftenberg. Hier stellte Jana Wieduwilt von der gleichnamigen Kommunikationsagentur die Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" vor. Seit September 2023 gibt es in Senftenberg ein Citymanagement. Das Projekt der Stadt Senftenberg umfasst verschiedene Aktivitäten im Bereich Citymanagement, bauliche Maßnahmen und Innenstadtmarketing. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen und Aktionen die Senftenberger Innenstadt als Zentrum für Handel, Gastronomie, Kultur und soziale Aktivitäten zu stärken. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen gefördert. Die beauftragten Unternehmen Jana Wieduwilt und Ronald Hänzka verantworten den Bereich Innenstadtmarketing und verfolgen dabei verschiedene Ansätze - vom Aufbau eigener Social-Media-Kanäle über die Konzeption und Umsetzung neuartiger kleinerer Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen bis hin zu einem eigenen Logo für die Senftenberger Innenstadt. Die Social-Media-Kanäle auf Facebook und Instagram sind im November 2023 erfolgreich gestartet.

 

Den Abschluss der Beratungen bildeten Ausführungen zu den aktuellen Förderrichtlinien der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) durch den Kundenberater der ILB, Heinrich Weißhaupt, sowie Beiträge der weiteren Teilnehmer und der Vertreter der Kreisverwaltung OSL. 

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25. Sitzung des Kreistages OSL: Das sind die Themen

(12. 03. 2024)

Am Donnerstag, den 14. März 2024, kommt der Kreistag des Landkreises OSL im Kulturhaus in Klettwitz, Markt 17, 01998 Schipkau, zu seiner 25. Sitzung in dieser Legislaturperiode und ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen. Beginn ist um 16 Uhr.

 

Kurzüberblick zur Kreistagssitzung:

 

Unter anderem befassen sich die 51 stimmberechtigten Mitglieder im öffentlichen Teil mit folgenden Tagesordnungspunkten: 

 

  • Eckpunkte Smart Region Strategie

  • Abberufung und Neuberufung ehrenamtliche Seniorenbeauftragte und Mitglied des Kreisseniorenrates

  • Teilhabeorientierte Integrationspolitik im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

  • Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

  • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertagespflege (Kostenbeitragssatzung)

  • Bestellung einer Prüferin für das Sachgebiet Rechnungsprüfung

  • Bestellung einer Vertreterin in die Mitgliederversammlung des Institutes der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. 

  • Vorschlagsliste zur Berufung einer ehrenamtlichen Richterin beim Sozialgericht Cottbus

  • Besetzung Jugendhilfeausschuss

  •  

  • Kauf eines Grundstückes von der Stadt Senftenberg zur Weiterentwicklung des Oberstufenzentrums Lausitz am Standort Sedlitz

Zusätzlich berichtet Landrat Siegurd Heinze unter „Informationen des Landrates“ zu aktuellen Entwicklungen. Er resümiert Entwicklungen der vergangenen Wochen und benennt in der Vorausschau wichtige bevorstehende Ereignisse. Darüber hinaus stehen auch der Faktencheck Frühkindliche Bildung und der Beteiligungsentwurf Nahverkehrsplan OSL auf der Tagesordnung.   

 

Die vollständige Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden. (Link zur Sitzung: https://osl-online.gremien.info/meeting.php?id=2024-KT-123)

 

Hinweis: Ton- und Bildaufnahmen während der öffentlichen Sitzungen des Kreistages sind gemäß Geschäftsordnung nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Kreistages dem zustimmen. 

Die Tracht im Mittelpunkt der Brandenburgischen Frauenwochen in OSL

(12. 03. 2024)

Im gesamten Monat März finden landesweit zahlreiche Veranstaltungen anlässlich der Brandenburgischen Frauenwochen statt. Im Landkreis OSL starteten die Aktionswochen am 9. März in der Bunten Bühne in Lübbenau/Spreewald mit der Auftaktveranstaltung „Mehr als eine Tracht/Wěcej ako drastwa“.

 

Das diesjährige Motto der Brandenburgischen Frauenwochen „Dit könn’ wa besser!“ lud dazu ein, Bestehendes zu hinterfragen, Neues zu erfahren, Vergleiche zu ziehen und Verbindungen herzustellen. Im Mittelpunkt der kreisweiten Auftaktveranstaltung zu den Brandenburgischen Frauenwochen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz standen die Trachten der sorbischen/wendischen Frauen als Kleidungsstücke, aber vielmehr auch Ausdruck ihrer Identität und Heimatverbundenheit. 

 

Mit über 100 anwesenden Gästen war die Auftaktveranstaltung bis auf den letzten Platz voll besetzt. Die Gäste der Auftaktveranstaltung erwartete ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm, das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Beteiligten gestaltet wurde. So stimmte der Chor Łužyca mit nieder- und obersorbischen, slowakischen, polnischen und kroatischen Liedern auf die sorbische Kultur ein. Nach ihrem ausgezeichneten Gesang präsentierten die Frauen des Chores zusammen mit dem Lübbenauer Verein Rubiško ihre sorbischen/wendischen Trachten in einer Trachtenmodenschau. Es wurden verschiedene Trachten vorgestellt und über die Bestandteile der Tracht informiert sowie Hintergründe, Farben, Formen und deren Bedeutung erläutert.  

 

Einen weiteren Höhepunkt der Auftaktveranstaltung bildete die Modenschau der Designerin Sarah Gwiszcz, die eine Brücke von der traditionellen zur jungen sorbischen Mode schlug. Für die Designerin war es zugleich ein besonderer Tag, denn sie blickt dieser Tage auf das 10-jährige Bestehen ihres Labels Wurlawy zurück. 

 

Mit vielen neuen Eindrücken und Informationen ausgestattet hatten die Gäste zudem die Möglichkeit, bei Getränken und Snacks mit den Mitwirkenden und weiteren Vertretern ins Gespräch zu kommen. Zu ihnen zählten Dr. Antje Töpfer, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg, der Landrat des Landkreises OSL Siegurd Heinze, der Bürgermeister von Lübbenau Helmut Wenzel, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises OSL Johanna Fischer und der Stadt Lübbenau Anja Brautschek sowie die OSL-Sorben/Wenden-Beauftragte Hanka Rjelka. Außerdem konnte die Wanderausstellung „Mehr als eine Tracht / Wěcej ako drastwa“ besichtigt werden.

 

Hanka Rjelka: „Mit Hilfe der vielen Akteure konnte das Publikum erleben, wie bunt die sorbische/wendische Kultur ist und wie verschieden die Menschen sind, die diese pflegen. Deutlich wurde auch, wie facettenreich und individuell Lausitzer Frauen und ihre Pflege sowie ihr Umgang mit der Trachtentradition sind. So war für alle Gäste ersichtlich, dass Traditionen zu bewahren und Kultur zu pflegen auch eine Herzensangelegenheit ist. Als wichtig herausgestellt wurde aber auch, dass der persönliche Bezug zur Tradition und ein moderner Umgang mit der historischen Mode und den geprägten Rollenbildern die Kultur belebt und eine Übertragung in die heutige Zeit ermöglicht.“

 

Das diesjährige Programm der Frauenwochen ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/frauenwoche 

 

Dieses und weitere Bilder unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/AuftaktFrauenwochen

Foto zu Meldung: Die Tracht im Mittelpunkt der Brandenburgischen Frauenwochen in OSL

Personenverkehr und Landesschifffahrt - eingeschränkte Erreichbarkeiten vom 11. bis zum 19.03.

(11. 03. 2024)

Der Bereich Personenverkehr & Landesschifffahrt (J.-Gottschalk-Straße 1, 03205 Calau) ist aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen an folgenden Tagen ganz-/halbtags nicht besetzt und auch telefonisch nicht erreichbar:

  • 11. bis 13.03. - ganztags nicht erreichbar

  • 14.03. - erst ab 13 Uhr erreichbar

  • 18. und 19.03. - ganztags nicht erreichbar


Bürgerinnen und Bürger werden gebeten persönliche/telefonische Vorsprachen auf einen anderen Tag zu verschieben.

An den entsprechenden Tagen können Unterlagen (mit Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen) dennoch an der Pforte im Kreishaus Calau (J.-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau) abgegeben werden. Die Unterlagen werden zeitnah bearbeitet.

 

Wir bitten um Verständnis.

 


Kontakt
Personenverkehr & Landesschifffahrt OSL

J.-Gottschalk-Straße 1, 03205 Calau

| 03541 870-3270 (-3271)

Trauerbeflaggung am 11. März 2024 zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

(11. 03. 2024)

Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen.

 

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wehen aus diesem Grund heute erneut bundesweit die Fahnen auf Halbmast.

 

Auch am Kreishaus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg und der Außenstelle in Calau wurde entsprechend beflaggt.  

 

Die bundesweite Trauerbeflaggung hängt heute an allen Dienstgebäuden des Bundes. Im Land Brandenburg beteiligen sich die Dienststellen des Landes Brandenburg sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Land gebildet wurden.

Gemeinden und Gemeindeverbände, die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich der Trauerbeflaggung anschließen.

 

Die Bundesregierung plant für den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ am Montag, dem 11. März 2024, erneut die Ausrichtung einer zentralen Gedenkstunde in Berlin. 

 

Der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt:

„[…] Der 11. März knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit. Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt, verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen als zentrale Bedrohung für die Demokratie unseres Landes ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus gerückt werden. In diesem Zusammenhang soll der Umgang mit den Betroffenen noch empathischer und würdiger gestaltet werden. Eine solche Würdigung findet mit dem nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ihren Niederschlag. Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.“ (Quelle: Protokoll Inland der Bundesregierung

 

Foto zu Meldung: Trauerbeflaggung am 11. März 2024 zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Am 12.03.2024 findet im Bereich der unteren Fischereibehörde keine Sprechzeit statt

(11. 03. 2024)

Am 12.03.2024 findet im Bereich der unteren Fischereibehörde keine Sprechzeit statt. Eine persönliche Vorsprache ist wieder am Donnerstag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr möglich.  Eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit ist unter Tel. 03541/870-3492, -3493 sowie sichergestellt. 

„Können Sie eigentlich Ball spielen?“ – Grundschulkinder und Menschen mit Behinderungen kommen zusammen bei „Toleranz durch Dialog“

(08. 03. 2024)

Woher wissen blinde Menschen, ob es Tag oder Nacht ist? Wie kommen Rollstuhlfahrer über einen Bordstein, wie in die eigene Kleidung? Und was ist eigentlich die Braille-Schrift? In der vergangenen Woche startete im Landkreis OSL „Toleranz durch Dialog“ in einer Neuauflage. Dabei berichten Menschen mit Behinderungen Kindern an Grundschulen von ihrem Leben, beantworten deren Fragen und geben ihnen die Gelegenheit, durch eigenes Erleben selbst einmal in die Rolle des Gegenübers zu schlüpfen. Den Auftakt machte am Donnerstag und Freitag (29.02., 01.03.) die Paul-Noack-Grundschule in Schipkau.

 

Dort stand für die über 50 Jungen und Mädchen der 5. und 6. Klassen – jeweils unterteilt in zwei Gruppen - der Unterricht der etwas anderen Art auf dem Programm. In der Turnhalle empfingen sie Dirk Schulze und Martin Große. Der Doberlug-Kirchhainer Dirk Schulze ist seit einem Motorradunfall 2012 querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Mittlerweile engagiert er sich regelmäßig in Inklusionsprojekten. Der Senftenberger Martin Große kam aufgrund eines Sauerstoffmangels in der Schwangerschaft gehbehindert und mit kognitiven Einschränkungen zur Welt. Heute arbeitet er in den Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz in Senftenberg, wohnt seit zwei Jahren in einer eigenen Wohnung und meistert seinen Alltag. 

 

In der Turnhalle zeigten Dirk Schulze und Martin Große den Kindern, wie sie mit dem Rollstuhl über eine Rampe manövrieren, ein Hindernis umfahren oder eine Bordsteinkante überwinden. Sie beantworteten bereitwillig und gern die vielen Fragen der Kinder („Wie ziehen Sie sich eigentlich die Hose an?“, „Sind Sie schon mal umgekippt?“), erklärten wie wichtig das Anlegen von Schutzprotektoren beim Sport ist und verwiesen auf die Bedeutung von Hilfsangeboten im Alltag. 

 

Im benachbarten Schulgebäude hatte sich derweil Rainer Engelmann aus Finsterwalde gemeinsam mit Kindern um einen Tisch versammelt und begutachtete eine Reihe von Gegenständen, die blinden Menschen in ihrem Alltag helfen. „Damit kann ich erkennen, welche Farbe meine Kleidung hat“, „Das ist ein Taschenrechner für blinde Menschen“, „Mit diesen Karten kann ich Karten spielen“ und „Hiermit erkenne ich, wie viel Flüssigkeit ich in mein Glas gegossen habe“, erklärte er den staunenden Kindern. Natürlich durften die Jungen und Mädchen auch hier selbst ausprobieren, wie sich das Leben mit einer Sehbehinderung in der Praxis gestaltet. So gingen sie nacheinander am Langstock oder blätterten in einem Duden mit Blindenschrift. Auch das Schreiben des eigenen Namens mit einer Punktschrift-Maschine konnte ausprobiert werden. Rainer Engelmann selbst ist mit einer starken Sehbeeinträchtigung geboren und später komplett erblindet. Seit 1997 engagiert er sich als Referent in Projekten wie Toleranz durch Dialog im Nachbarlandkreis Elbe-Elster. „Es ist wichtig, den Kindern frühzeitig Berührungsängste zu nehmen“, findet er. „Schicksalsschläge können jederzeit jeden treffen, egal ob Erwachsener oder Kind. Es ist wichtig zu wissen: Jeden Schicksalsschlag kann man bewältigen. Es gibt nichts im Leben, das man nicht schaffen kann.“  

 

Das sehen auch die beiden Mitreferenten Dirk Schulze und Martin Große so. Wichtig sei es, miteinander in Kontakt zu kommen: „Es gibt so viele Handicaps, über die man sprechen kann. Im Alltag gibt es leider oft noch zu wenige Berührungspunkte. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, mich in dem Projekt zu engagieren. Auch ich persönlich werde viel für mich mitnehmen können“, unterstrich Martin Große seine Motivation, als Referent bei Toleranz durch Dialog tätig zu sein.  

  

Herzensprojekt – Grundschulen können sich anmelden 

Engagierte Menschen mit Behinderungen und Grundschülerinnen und Grundschüler im Landkreis zusammenzubringen, um die Kompetenzen der Kinder im Hinblick auf Inklusion zu stärken und so das Miteinander nachhaltig positiv zu gestalten – genau darauf zielt „Toleranz durch Dialog“ ab.  Mit dem Projekt wird theoretisches Wissen zum Leben mit einer Behinderung vermittelt, die Kinder erhalten aber zudem auch die Möglichkeit zum praktischen Handeln, Erleben, Kommunizieren und Auseinandersetzen mit einer Behinderung. 

 

Nachdem Toleranz durch Dialog über Jahre hinweg mit vielen engagierten Menschen mit Behinderungen stattfand, endete das Projekt 2021 pandemiebedingt und aufgrund des altersbedingten Ausscheidens vieler Referentinnen und Referenten. Nun lässt die Kreisverwaltung die Maßnahme in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Cottbus wiederaufleben. Das Angebot richtet sich an alle interessierten Grundschulen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 

 

Neben Rainer Engelmann, Dirk Schulze und Martin Große werden sich auch weitere Frauen und Männer als ehrenamtliche Referentinnen und Referenten in dem Projekt engagieren. Insgesamt elf Personen sind dem Aufruf im Vorjahr gefolgt und haben ihre Bereitschaft signalisiert, in den Schulen mit den Mädchen und Jungen über das Leben mit einer Behinderung zu sprechen. Die Formen der Behinderungen sind, wie die Geschichte der jeweiligen Person, individuell. Sie reichen von Geh- und Sehbehinderungen bis hin zu kognitiven Einschränkungen.

 

Die fachliche Begleitung und Vorbereitung der Referentinnen und Referenten auf ihre Tätigkeit erfolgt durch ein neu gegründetes „Kernteam“, das sich aus Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung und einer Vertretung des Staatlichen Schulamtes zusammensetzt. Dazu gehören Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises sowie Ute Günther, Lehrerin an einer Grundschule in Elbe-Elster und vom Staatlichen Schulamt mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. An den Schulen selbst bereiten die Lehrerinnen und Lehrer den Tag pädagogisch vor und unterstützen und begleiten die Referentinnen und Referenten sowie die Schülerinnen und Schüler während der Maßnahme.

 

Ermöglicht wird die Durchführung von Toleranz durch Dialog mit Unterstützung zahlreicher engagierter Unternehmen und Personen. So stellt beispielsweise das Unternehmen Medizintechnik & Sanitätshaus Harald Kröger GmbH fünf Rollstühle als Dauerleihgabe bereit. Der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz übernimmt deren Transport und Einlagerung. Die Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz in Senftenberg und die AWO Spreewaldwerkstätten in Lübbenau stellen ihre Mitarbeitenden für diesen Tag von der Arbeit frei. Auch Jeannette Sidneb von der AWO Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung engagiert sich. Kosten für die Teilnahme entstehen den Schulen nicht. 

 

Behindertenbeauftragte Johanna Fischer: „Toleranz durch Dialog ist für uns Organisatoren und allen voran für die Referentinnen und Referenten ein Herzensprojekt. Es ist schön, dass wir nunmehr an den ersten Schulen starten können und dadurch selbst auch Erfahrungen für die neue Organisation und Gestaltung sammeln können. Wir würden uns freuen, wenn sich das Projekt herumspricht und sich künftig viele Schulen für die Teilnahme interessieren.“ 

 

Als eine der ersten dafür werben wird künftig auch die Paul-Noack-Grundschule in Schipkau. Schulleiterin Brit Hacke: „In unserer Schule lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigung. Mit dem Thema Vielfalt in unserer Gesellschaft wird sich auch im Schulleben und ganz konkret im Sachunterricht sowie in den Natur- und Gesellschaftswissenschaften auseinandergesetzt. Das Projekt Toleranz durch Dialog bietet den Kindern den direkten Kontakt zu Menschen mit Beeinträchtigungen und gibt ihnen die Gelegenheit, Ängste abzubauen, Fragen zu stellen und eigene Erfahrungen zu sammeln, zum Beispiel im Umgang mit einem Rollstuhl oder Hilfsmitteln für Blinde. Es ist uns wichtig, die Kinder für das Thema zu sensibilisieren. Dies ist uns mit den beiden Veranstaltungen an unserer Schule gut gelungen. Wir wünschen für das Projekt alles erdenklich Gute!“ 

 

Anmeldungen sind herzlich willkommen 

Zeitnah versendet das Staatliche Schulamt Einladungen für das kommende Schuljahr 2024/2025 an alle Grundschulen. Interessierte Schulen können sich zudem auch direkt beim Kernteam melden. Gleiches gilt für Personen, die gern als Referentin oder Referent tätig werden wollen oder sich zunächst informieren möchten. 

Kontakt:  Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 03573 / 870 41 04, 

Informationen gibt es außerdem unter: www.osl-online.de/toleranzdurchdialog

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Planungssicherheit für den Landkreis: Haushalt genehmigt

(08. 03. 2024)

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) hat die 883 Seiten umfassende Haushaltsplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das Jahr 2024 genehmigt. Das entsprechende Schreiben ist zu Beginn dieser Woche (04.03.2024) in der Kreisverwaltung eingegangen. 

 

Mit der Genehmigung erfolgte am Freitag (08. März) die Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises OSL, damit ist der Haushalt 2024 rechtskräftig. Der Landkreis verfügt nunmehr über eine klare finanzielle Grundlage für das laufende Haushaltsjahr und kann seine geplanten Ausgaben umsetzen und finanzielle Mittel für Programme, Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte bereitstellen. 

 

Kreisliche Investitionen sind in den verschiedensten Bereichen geplant. Auf der Agenda der Top10-Investitionen 2024 stehen der Neubau der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" in Senftenberg und der Neubau der Rettungswache Lauchhammer, Grundstückskäufe und Umbaumaßnahmen im Freilichtmuseum Lehde, die weitere Umsetzung des Digitalpakts Schule oder die Weiterentwicklung des Oberstufenzentrums Lausitz am Standort Sedlitz. 

 

Der Haushalt des Landkreises wurde im vergangenen Jahr planmäßig aufgestellt und am 30. November 2023 durch den Kreistag beschlossen. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtige Teile und bedurfte daher der Genehmigung durch das MIK. Die Unterlagen wurden dem MIK im Dezember 2023 zur Genehmigung vorgelegt.  

 

Bis zur Genehmigung des Haushaltes unterlag die Kreisverwaltung seit Januar 2024 der vorläufigen Haushaltsführung. In diesem Rahmen durften nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.  

 

Mit der Genehmigung des Haushalts erhält nicht nur die Kreisverwaltung Planungssicherheit: Denn auch die - erneut leicht abgesenkte - Kreisumlage als Abgabe der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden an den Landkreis kann auf dieser Grundlage nun festgesetzt werden. 

 

Die Aussichten bleiben mit Blick auf die finanzielle Entwicklung des Landkreises dennoch getrübt: Nach den Planungen verschlechtert sich die Haushaltssituation des Landkreises im Jahr 2024 und in der mittelfristigen Planung gegenüber den Vorjahren deutlich. Das Ergebnis weist ein Defizit von knapp 27 Mio. Euro aus. Den Erträgen in Höhe von 293,6 Mio. Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 320,5 Mio. Euro gegenüber.

 

Das Defizit ist insbesondere auf einen Anstieg der laufenden Ausgaben der Verwaltung, insbesondere der so genannten Transferaufwendungen, zurückzuführen. Darunter versteht man Zahlungen der Kreisverwaltung für Leistungen, die den Bürgern in verschiedenen Lebensbereichen zugutekommen, ohne dass dafür eine direkte Gegenleistung erbracht werden muss, z.B. im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe.  Insgesamt ist allein in 2024 ein Anstieg der Ausgaben um 51,7 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

Trotz dieser negativen Entwicklung wird der Landkreis im Jahr 2024 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Dies gelingt jedoch nur unter großen Anstrengungen und nur unter Inanspruchnahme von Rücklagen. Bereits ab 2025 ist ein Haushaltsausgleich im Planungszeitraum auch mit Ersatzdeckungsmitteln nicht mehr darstellbar. Ab 2025 wird der Haushalt nach derzeitiger Einschätzung defizitär sein. Die Haushaltslage ist als äußerst angespannt einzustufen, dennoch besteht für das Jahr 2024 nun vorerst Planungssicherheit. 

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Landkreistag verabschiedet Geschäftsführung – Ministerpräsident Dietmar Woidke dankt Paul-Peter Humpert und Jutta Schlüter für über 30 Jahre erfolgreiche Arbeit

(08. 03. 2024)

Am 5. März 2024 hat der Landkreistag Brandenburg sein Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Dr. Paul-Peter Humpert, sowie die bisherige 1. Beigeordnete, Jutta Schlüter, in den Ruhestand verabschiedet.


Humpert und Schlüter bauten die Geschäftsstelle des Landkreistages Anfang der 90er Jahre auf und führten diese seitdem erfolgreich über 33 Jahre. Anlässlich ihrer Verabschiedung würdigte Ministerpräsident Dietmar Woidke die Verdienste von Humpert und Schlüter: “Hut ab! Was Sie für unsere Landkreise und damit auch für das
Land geleistet haben, das ist größte Ehren wert. Sie hinterlassen ein bestelltes Feld. Dafür der herzliche Dank der gesamten Landesregierung! Sie waren uns stets zuverlässige Ansprechpartner und führten den Landkreistag mit ruhiger Hand, aber konsequent. Dabei gab es jede Menge Aufgaben zu meistern – von Kreisgebietsreform und Funktionalreform bis zu den Folgen aus Migration, Corona-Pandemie und Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine. Fachlich hatten wir manchen Disput, kamen aber immer zu gemeinsamen Lösungen. Bei allen Krisen gab es immer einen engen Schulterschluss. Dabei hat das Land die Kreise nicht allein gelassen. Das wird so bleiben!“


Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Siegurd Heinze, hob das herausragende Engagement von Humpert und Schlüter und ihren langjährigen Einsatz für die Landkreise Brandenburgs hervor: “Der Landkreistag Brandenburg ist dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied und der 1. Beigeordneten zu tiefstem Dank verpflichtet. Sie haben über 30 Jahre lang die Interessen der Landkreise mit außerordentlichem Sachverstand vertreten. Dabei wurde mit dem Land mitunter hart gerungen. Beide sind aber stets um einen engen Schulterschluss mit Landesregierung und Landtag bemüht gewesen, um das Land und die Landkreise insgesamt nach vorne zu bringen.“


An der Verabschiedung nahmen wichtige Vertreter aus Politik und Verwaltung teil. Aus der Landesregierung waren neben Woidke und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Nonnemacher unter anderem drei weitere Minister vertreten. Auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und B90/Grüne nahmen teil. Hinzu kamen neben den aktuellen Landräten und Kreistagsvorsitzenden zahlreiche ehemalige Landräte und Weggefährten. “Dass so viele unserer Einladung gefolgt sind, zeigt das hohe Ansehen, welches Paul-Peter Humpert und Jutta Schlüter von allen Seiten entgegengebracht wird. Hier verlassen zwei Persönlichkeiten
den aktiven Dienst, die das Land maßgeblich geprägt haben“, so Heinze abschließend.


Ab 1. April 2024 wird Dr. Johannes Wagner die Geschäftsführung des Landkreistages Brandenburg übernehmen. Der 41-jährige Jurist wurde schon am 6. Juni 2023 durch die Landkreisversammlung zur Leitung der Geschäftsstelle berufen. Bereits zum 1. Februar 2024 hat daneben Dr. Holger Obermann das Amt des 1. Beigeordneten des Landkreistages Brandenburg übernommen.

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Neuer Wegweiser bietet Orientierung für Seniorinnen und Senioren in OSL

(08. 03. 2024)

Jede Lebensphase ist aufs Neue mit Fragen und Unsicherheiten verbunden – das gilt auch für das Älterwerden. An dieser Stelle setzt die neue Broschüre „Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz – ein Wegweiser nicht nur für Seniorinnen und Senioren“ an. 

In der mittlerweile 9. Auflage stellt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz darin wichtige Informationen für ältere Bürgerinnen und Bürger zusammen und informiert zu Fragen rund um das Altern. 

 

Gemeinsam mit regionalen Partnern werden in dem Heft verschiedene Themen betrachtet und übersichtlich erläutert. 

Die Broschüre bildet einen Wegweiser durch die vielfältigen Unterstützungsangebote im Land­kreis und liefert einen Überblick über das Netz aus sozialen Diensten, Einrichtungen und Beratungs­angeboten. Daneben gibt es Informationen zur aktiven Freizeitgestaltung, zum Wohnen im Alter, dem Themenkomplex Rat und Vorsorge sowie Einkommenssteuer und zu weiteren relevanten Fragestellungen. Das Angebot rundet eine Übersicht wichtiger Adressen und Telefonnummern ab. Erneut wurde auch eine Checkliste „Wohnen mit Betreuungsangeboten“ integriert. Damit erhalten Personen, die sich für einen altersgerechten Wohnungswechsel interessieren, ein wichtiges Hilfsmittel an die Hand.

Auch im Landkreis OSL leben immer mehr ältere Menschen. Laut jüngsten Erhebungen sind knapp 32.138 Menschen in OSL älter als 65 Jahre, dies entspricht 29,7 % der Bevölkerung (Stand 31.12.22). Die Seniorinnen und Senioren im Landkreis OSL sind dabei besonders engagiert. So arbeitet in fast jeder der elf OSL-Kommunen ein ehrenamtlicher Seniorenbeirat und bringt sich intensiv in die Thematik ein. Seit 1994 gibt es in OSL einen Kreisseniorenrat, der durch den Kreistag berufen wird. Dieser agiert gegenüber Behörden und weiteren Einrichtungen als Interessensvertreter und macht auf Themen älterer Menschen aufmerksam.

Die 50-seitige Broschüre steht ab sofort digital bereit und kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden (www.osl-online.de/seniorenwegweiser). Sie wird zudem derzeit in einer Auflage von 3.500 Exemplaren kreisweit verteilt. Zeitnah wird sie somit in zahlreichen Auslagestellen im Landkreis zu finden sein, etwa in Verwaltungen, sozialen Diensten, Einrichtungen und dem Pflegestützpunkt in Senftenberg.    

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Eine von 3 Top-Regionen – deutschlandweit: OSL ist Vorreiter beim Erreichen der Ziele aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

(06. 03. 2024)

Unter Annahme der zur Verfügung stehenden Fläche und der daran orientierten regionalen Aufteilung der Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundes (EEG) kann der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sich im deutschlandweiten Vergleich beim aktuellen Erreichungsgrad dieser Ausbauziele sehen lassen. Nur drei Regionen im gesamten Bundesgebiet haben einen Erreichungsgrad von über 80% - OSL ist eine davon. Mit leistungsstarken Windkraftanlagen sowie Photovoltaik-Anlagen hat sich OSL vom einstigen Kern des Lausitzer Reviers zum bundesweiten Vorreiter der Energiewende entwickelt.

 

Der im Januar von der Prognos AG in Kooperation mit der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte „Prognos Energieatlas 2024: Grüner Strom Atlas“ zeigt für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland, wo wie viele Anlagen für erneuerbaren Strom installiert sind und wie viele rechnerisch noch hinzukommen müssten, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hinsichtlich der benötigten Leistung zu erreichen.

 

Der Energieatlas zeigt auf, wo die Landkreise beim Ausbau erneuerbarer Energien stehen und wie sich die Ziele aus dem EEG auf die einzelnen Kreise verteilen können (sogenannte Flächenziele). Die deutschlandweit einheitliche Herangehensweise des Energieatlas macht einen Vergleich der Regionen anhand einheitlich zu Grunde gelegter Maßstäbe möglich. Der Vergleich zeigt, dass im gesamten Bundesgebiet nur drei Kreise einen EEG-Erreichungsgrad von über 80% haben. Zu diesen zählen neben Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz auch zwei Landkreise in Brandenburg: Barnim und Oberspreewald-Lausitz.

 

Einheitliche Bewertungsmaßstäbe ermöglichen Vergleich 

Für die Erarbeitung des Energieatlas wurde von der Prognos AG ein regionalisierter EEG-Orientierungswert aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeleitet. „Er gibt für jede Region, also für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt, eine Zielgröße beim Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen an, wenn man die im EEG 2023 für Deutschland festgelegten Ausbauziele rein nach Datenlage unter den getroffenen Annahmen auf die geeigneten Flächen verteilt.“ (Quelle: https://www.prognos.com/de/faq-energieatlas-2023-gruener-strom). 

Anhand der statistischen Annahme zu den Orientierungswerten und den Energiedaten, darunter u.a. Leistungs- und Erzeugungsdaten der Bereiche Windkraft und Photovoltaik, wird ein Erreichungsgrad für die einzelnen Landkreise bestimmt. Erreichung bedeutet hierbei aber nicht, dass eine Abdeckung über das gesamte Jahr gewährleistet ist.

Der Erreichungsgrad gibt prozentual an, wie viel des regionalen EEG-Orientierungswertes bereits erreicht wurden und somit mit welchem aktuellen Stand die Region die Ziele aus dem EEG erfüllt.

„Da die Ziele des Bundes bisher nicht durch die Politik auf die 400 Regionen heruntergebrochen wurden, nimmt der Atlas eine mögliche rechnerische Regionalisierung vor“, schreibt die Prognos AG auf Ihrer Internetseite. Regionale Energiekonzepte oder Ausbauziele werden nicht berücksichtigt.

 

Den ermittelten Ist-Stand untermauern die im Energieatlas dargestellten Entwicklungen und Daten aus den Bereichen Photovoltaik und Windenergie. Der Ausbaustand an installierter Photovoltaik ist in OSL den letzten zwei Jahren konstant auf einem vergleichsweise sehr hohen Level: über 0,5 MW/km². Hinzu kommt der weitere moderate Ausbau an PV Dach- und Freiflächen-Anlagen.

Auch bei der Windenergie ist OSL deutschlandweit im oberen Mittelfeld und hat eine Flächenleistung von über 0,5 MW/km².

 

Denis Junge, Klimaschutzmanager des Landkreises OSL, erarbeitet aktuell ein Klimaschutzkonzept, welches ab Anfang 2025 als strategisches Leitbild die nachhaltige Entwicklung des Landkreises fördern soll. In dem Zusammenhang befasst er sich auch mit den Themen Energie und Strom. Seine Stelle und die Erstellung des Konzeptes sind gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Denis Junge erläutert die wichtigste Aussage des Energieatlas: „Die Region ist – auch in Anbetracht des Strukturwandels – im Strombereich gut aufgestellt und fortschrittlichen Entwicklungen sowie dem Ausbau der entsprechenden Infrastruktur zugewandt und fördert und unterstützt diese. Nicht ohne Grund können wir sagen, dass der Landkreis schon immer eine Energieregion war und es auch mit und nach dem Ausstieg aus der Braunkohle bleiben wird. Energiewandel hin zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Element für den Strukturwandel in der Region. An zahlreichen Stellschrauben werden wir die kommenden Jahre noch arbeiten müssen – auf dem Gebiet der Energie, insbesondere im Wärme- und Verkehrssektor, des Klimaschutzes und den vielen anderen Thematiken, die damit zusammenhängen. Aber bereits jetzt haben wir eine Menge erreicht. Dies machen unter anderem auch die Ergebnisse aus dem Energieatlas deutlich.“

 

Nicht zuletzt muss dennoch festgehalten werden: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat in Deutschland zuletzt wieder Fahrt aufgenommen. Bis zur Erreichung der im EEG definierten Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität ist aber noch viel zu tun.“ (www.prognos.com/de/energieatlas)

 

Regionales Energiekonzept

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz entwickelt die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald gemeinsam mit den regionalen Akteuren die strategischen Energiekonzepte und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Energiestrategie des Landes Brandenburg. In verschiedenen Teilregionalplänen plant die Gemeinschaft die Ausgestaltung der rechtsverbindlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in den Kreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sowie der kreisfreien Stadt Cottbus.

Von der Planungsgemeinschaft wird zum Beispiel im Teilregionalplan für die Windenergienutzung vorgesehen, dass durch die Festlegungen von 48 Vorranggebieten, möglichst auf wenigen aber großräumigen Flächen, das regionale Teilflächenziel für die Windenergienutzung erreicht werden kann. Der Teilregionalplan Wind befindet sich derzeit in der Aufstellung unter Einbezug zahlreicher Akteure und Gremien.

 

Toni Loitsch ist regionaler Energiemanager bei der Regionalen Planungsgemeinschaft und damit zentral an der Umsetzung der Maßnahmen der Energiestrategie des Landes beteiligt. Er ist Ansprechpartner für das Regionale Energiekonzept Lausitz-Spreewald und steht im Austausch mit vielen regionalen Akteuren, wie Klimaschutzmanager Denis Junge. In der Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft wirkt auch OSL Landrat Siegurd Heinze als einer von 61 Regionalräten mit. Toni Loitsch hat die Entwicklungen in der Region im Blick: „Es ist gut, dass wir uns in der Region frühzeitig im Strombereich so gut aufgestellt haben. Dadurch haben wir aktuell und mit Blick auf die kommenden Jahre andere Aufgaben im Fokus, als das in anderen Regionen der Fall ist. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, muss die Effizienz gesteigert werden, durch Repowering, Netzausbau und das Schaffen von Speicherkapazitäten. Ein gutes Beispiel bildet auch der Energiepark Lausitz in der Gemeinde Schipkau, in dem eine mehrfache Flächennutzung erfolgt. Wind und Photovoltaik auf derselben Fläche kombiniert kann großes Potenzial bergen. Neben der Anzahl der Windkraftanlagen muss man vor allem auch deren Effizienz und Leistung im Blick haben, um zuverlässig beurteilen zu können, welchen Beitrag eine Region zur Erreichung der Energieziele leistet.“

 

Weitere Informationen zum Regionalen Energiemanagement und den Kontakt zur Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald finden Interessierte hier: https://www.region-lausitz-spreewald.de/de/projekte/regionales-energiemanagement.html

 

Informationen zum Energieatlas gibt es hier: https://www.prognos.com/de/energieatlas#:~:text=Der%20Prognos%20Energieatlas%202024%20zeigt,k%C3%B6nnten%20die%20Ziele%20regionalisiert%20werden%3F 

 

Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten bietet außerdem das Energieportal Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) unter www. energieportal-brandenburg.de

 

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Ticketkauf im Bus jetzt auch bargeldlos möglich

(01. 03. 2024)

Neue und moderne Fahrscheindrucker sorgen dafür, dass das Kleingeld beim Busfahren im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fortan zu Hause bleiben kann. 

Ab sofort können Fahrgäste ihren Fahrschein beim Busfahrer und der Busfahrerin auch einfach und schnell mit EC-Karte, Smartphone oder Smartwatch erwerben.

 

Der neue Service wird auf allen Buslinien der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VG OSL) im Regionalverkehr sowie in den Stadtverkehren Lübbenau/Spreewald und Senftenberg angeboten. 

Kreisweit sind 85 Fahrzeuge mit einer EC-Funktionalität im Einsatz. Die Umrüstung der Busse erfolgte innerhalb einer Zeit von zwei Monaten.

 

Zu erkennen ist der Service an einem entsprechenden Symbol an der Fahrertür, welches eine stilisierte Hand mit EC-Karte sowie Bargeldmünzen nebeneinander abbildet.  Symbol

Michael Schütze, Geschäftsführer des kreiseigenen Unternehmens VG OSL: „Die Nutzung ist kinderleicht: einfach beim Einsteigen den Ticket- oder Fahrtwunsch nennen, die Karte oder das Mobilgerät an das Terminal halten und schon kann man das Ticket erhalten. Wir freuen uns, mit dem bargeldlosen Bezahlen ein zusätzliches sicheres, effizientes und für den Fahrgast bequemes Angebot unterbreiten zu können. Bargeld nehmen wir natürlich weiterhin an.“

 

Weitere Infos zu den Angeboten des ÖPNV im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es auf der neu gestalteten Homepage der VG OSL: www.vgosl.de

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Einladung zum Forum über "Die Bedeutung der Kirche bei der Industrialisierung der Lausitz" | Vortrag über Deutschlands koloniale Vergangenheit im Osten Afrikas

(29. 02. 2024)

Das Kunstgussmuseum Lauchhammer lädt herzlich zum Forum "Die Bedeutung der Kirche bei der Industrialisierung der Lausitz" am 21. März 2024 um 16:30 Uhr, ein. Diese Veranstaltung beleuchtet die entscheidende Rolle der Kirche während des industriellen Aufschwungs in der Lausitz – einer Region, deren Entwicklungsverlauf eng mit kirchlichen und industriellen Einflüssen verwoben ist. Mit dem Errichten des ersten Hochofens durch Benedicta Margaretha Freifrau von Löwendal im Jahr 1725 begann die industrielle Revolution in Lauchhammer und setzte einen Meilenstein in der industriellen Entwicklung der gesamten Lausitz. Das anschließende Bevölkerungswachstum durch die industrielle Expansion unterstrich die Notwendigkeit geistiger und sozialer Unterstützung, was zur Gründung einer Werkskirche durch die Lauchhammer AG führte – ein bis heute in Deutschland einzigartiges Projekt.

 

Alle Interessierten sind eingeladen, sich an diesem Forum zu beteiligen und mehr über das Zusammenspiel von Industrie und Kirche in der Lausitz zu erfahren. Die Veranstaltung ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl wird um frühzeitige Anmeldung gebeten. Ergreifen Sie die Gelegenheit, tiefer in die faszinierende Geschichte der industriellen und kirchlichen Entwicklung der Lausitz einzutauchen. 

 

Für Anmeldungen und weitere Informationen besuchen Sie bitte www.eaberlin.de/seminars/data/2024/03/die-bedeutung-der-kirche-bei-der-industrialisierung-der-lausitz 


Vortrag über Deutschlands koloniale Vergangenheit im Osten Afrikas

 

Am Freitag, den 08. März 2024 um 18:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Lauchhammer-Mitte ein Vortrag statt, der Teil des Tansania-Jahres im Kirchenkreis Bad Liebenwerda ist. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist kostenfrei.

 

Die Veranstaltung beleuchtet die Zeit von den ersten deutschen kolonialen Ambitionen im östlichen Afrika in den 1880er-Jahren, die eng mit Carl Peters verbunden sind, bis zum Ende der formalen Kolonialherrschaft mit dem Versailler Vertrag. Die Auswirkungen dieser Epoche auf die heutigen Länder Tansania, Burundi und Ruanda stehen im Fokus des Vortrags von Dr. Dennis Schmidt.

 

Dr. Schmidt, der seine akademischen Grade in Geschichte und Kunstgeschichte an den Universitäten Tübingen und Graz erworben hat, wird tiefgreifende Fragen behandeln: Wie kam es zu der kolonialen Inbesitznahme durch Deutschland? Wie entwickelte sich die deutsche Herrschaft vor Ort? Wie wurde die Kolonie im „Mutterland“ Deutschland wahrgenommen und welche Auswirkungen hat diese Vergangenheit auf die heutige Zeit? Dr. Schmidt, der sich in einem Forschungsprojekt mit der Rückkehr deutscher Kolonialsoldaten beschäftigte und weitere Forschungsschwerpunkte in den Rückwirkungen des Kolonialismus auf Deutschland selbst hat, nähert sich diesen Fragen in postkolonialer Perspektive.

 

Im Rahmen des Tansania-Jahres liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung des Lugala Lutheran Hospitals in Tansania. Zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft soll durch Spenden die Anschaffung von 100 neuen Betten ermöglicht werden, um die Patientenversorgung vor Ort zu verbessern.  Teilnehmer des Vortrags sind eingeladen, durch ihre Spende die Arbeit des Krankenhauses zu unterstützen und die fortwährende Partnerschaft weiter zu stärken. Weitere Veranstaltungen und Informationen zum Themenjahr finden Sie online unter ww.kirchenkreis-badliebenwerda.de/tansania

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Naturschutzbeirat OSL: 14 Experten stellen sich vor

(28. 02. 2024)

Kürzlich (31. Januar) wurden im Landratsamt in Senftenberg die Berufungsurkunden an 14 naturschutzfachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger überreicht. Diese bilden für die kommenden fünf Jahre den "Naturschutzbeirat" des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. 

 

Die zwölf Männer und zwei Frauen sind ehrenamtlich tätig und Experten in den unterschiedlichsten naturschutzrelevanten Fachgebieten: Der Forst-, Jagd- und Landwirtschaft, Gewässerökologie und Landschaftspflege bis hin zu Bereichen mit weniger geläufigen Bezeichnungen wie Ornithologie, Entomologie, Mammologie und Dendrologie. 

 

Maximal 14 Mitglieder dürfen den Beirat bilden - seit Ende der 2. Amtsperiode im Jahr 2007 ist der Naturschutzbeirat erstmals wieder in Vollbesetzung vertreten. Die Zusammensetzung des Beirates umfasst sieben Mitglieder und sieben Stellvertreter. Erstmalig signalisierten auch zwei Frauen Interesse an der Mitarbeit und konnten somit neu in dieses Gremium berufen werden. 

 

Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sind Bernd Elsner aus dem Lübbenauer Ortsteil Kittlitz, Roland Subatzus aus Großräschen, Harald Konczak aus dem Senftenberger Ortsteil Peickwitz, Frank Raden und Thomas Wiesner aus Lauchhammer, Dietrich Hein aus Ruhland und Dr. Dietrich Hanspach aus Ortrand. 

Als Stellvertreter und Stellvertreterinnen wurden Alexander Hoschke aus dem Lübbenauer Ortsteil Boblitz, Lucas Lütke Schwienhorst aus dem Vetschauer Ortsteil Ogrosen, Günter Walczak aus Großräschen, Wilhelm Zimmerling aus Ruhland, Daniela Drechsler aus dem Calauer Ortsteil Groß Jehser, Jörg Haupt aus Lauchhammer und Bianca Richter‑Lohmann aus dem Calauer Ortsteil Werchow berufen.

 

Entsprechend der Wohnorte der Mitglieder und Stellvertreter ist der Landkreis in entsprechende Zuständigkeitsgebiete aufgeteilt, sodass für das gesamte Kreisgebiet eine ortsgebundene Fachexpertise und -einschätzung in naturschutzfachlichen Anliegen möglich ist.

 

Mit der Übergabe der Berufungsurkunden an den neuen Naturschutzbeirat am 31. Januar fand für die Mitglieder zeitgleich auch die erste Sitzung statt. In dieser wurde auch der Vorsitz für den Beirat gewählt. Die Leitung übernimmt ab sofort das langjährige Mitglied Harald Konczak (3.v.l.). Der bisherige Vorsitzende Bernd Elsner wird ihm zukünftig als Stellvertreter zur Seite stehen.

 

Lars Petermann, Sachgebietsleiter der unteren Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises (im Bild ganz links) dankte den neuen Mitgliedern für die Bereitschaft neu im Beirat mitzuwirken und würdigte die Arbeit der bisherigen Mitglieder: „Wir blicken auf eine stets sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Beirat und Naturschutzbehörde und sehr umsichtig und fachlich auf höchstem Niveau geführte Beiratssitzungen zurück. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in der aktuellen Beiratsperiode.“ 

 

Über den Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat unterstützt in fachlicher Hinsicht die kreisliche Naturschutzbehörde, sowohl in wissenschaftlicher als auch fachlicher Hinsicht und trägt dazu bei, Fehlentwicklungen frühzeitig und zielgerichtet entgegenzuwirken.

 

Der Beirat wird bei wichtigen Entscheidungen der Behörde einbezogen, beispielsweise bei Ausnahmen oder Befreiungen zum Alleen- und Gehölzschutz, zum Biotopschutz, bei Eingriffsregelungen bei Großvorhaben (z.B. Solarparks, Straßen- und Wegebau, Bergbau, Windkraft etc.) sowie bei Bauleit- und Landschaftsplanung. Er erfüllt zudem eine informierende Funktion durch seine Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Naturschutz. 

 

Der Naturschutzbeirat besteht seit 1994 und hat in dieser Zeit insgesamt 286 Beiratssitzungen abgehalten. Die erste Sitzung erfolgte am 23. Februar 1994. Die nunmehr sechste Amtsperiode des neuen Beirates wurde offiziell bereits am 23. November 2023 durch den Kreisausschuss eingeleitet. 

Der Naturschutzbeirat tagt einmal im Monat im Kreishaus in Calau – jeweils am letzten Mittwoch des Monats um 16 Uhr.

Foto zu Meldung: Naturschutzbeirat OSL: 14 Experten stellen sich vor

2. Projektaufruf LEADER-Förderung der LAG Energieregion Lausitzer Seenland e.V.

(27. 02. 2024)

Aktuell läuft noch bis zum 30.04.2024 der 2. LEADER-Projektaufruf der neuen Förderperiode - dafür steht diesmal ein Budget von 3,5 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.

 

Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.

 

Grundlage für den Aufruf und alle potenziellen Projekte ist die im letzten Juli veröffentlichte Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie).

 

Die wesentlichsten Neuerungen sind:

• Die Festsetzung von Fördersätzen und Höchstförderbeträgen obliegt den jeweiligen lokalen Aktionsgruppen gemäß den Regularien in der jeweiligen RES (siehe beigefügte Fördersatz-Tabelle)

• Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene Mittel Dritter dargestellt werden. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts darf es sich bei diesen Mitteln nur um Mittel anderer öffentlicher Stellen handeln, die keine Mittel der Europäischen Union sind.

• Eingeschränkte Förderung des Innenausbaus zu Wohnzwecken bei Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender Gebäude, die nach Abschluss der Maßnahme durch den Antragstellenden oder einen Verwandten ersten Grades als Hauptwohnsitz bewohnt werden

• Anwendung von Einheitskosten zunächst ausschließlich von Neubauten insbesondere in den Bereichen Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Kindertagesstätten, Schul- und Hortgebäude, Mehrfunktions- und/oder Dorfgemeinschaftshäuser

• ausschließlich Online-Antragstellung

 

Im Anhang finden Sie den detaillierten Projektaufruf mit den Auswahlkriterien sowie die Fördersätze.

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Preisträgerkonzert des "Jugend musiziert"-Wettbewerbs 2024 am 8. März im SeeCampus Niederlausitz

(27. 02. 2024)

Liebe Musikfreundinnen und Musikfreunde,

 

seit über sechs Jahrzehnten wird der Musiknachwuchs im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend musiziert" gefördert und ausgezeichnet. Durch Regional- und Landeswettbewerbe haben junge Musiker die Möglichkeit, sich für das Bundesfinale zu qualifizieren.

 

Wir freuen uns, Ihnen die preisgekrönten Gewinner des „Jugend musiziert“ - Wettbewerbs 2024 präsentieren zu dürfen. Das Preisträgerkonzert findet am 8. März um 19:00 Uhr in der Aula des SeeCampus statt.

 

Wir freuen uns auf die Auftritte der talentierten jungen Musiker, auf einen stimmungsvollen Abend und die gemeinsame Zeit. Erleben Sie die musikalische Vielfalt und Qualität und unterstützen Sie damit die Förderung junger Talente und ihre Ausbildung. 

 

Wir freuen uns auf einen wundervollen Abend voller Musik und hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Der Eintritt ist frei, jedoch sind Spenden für die Musikschule des Landkreises herzlich willkommen. 

 

Wir würden uns aus organisatorischen Gründen über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

 

Gerne können Sie uns telefonisch (03574121224) oder per E-Mail kontaktieren.

 

Ihr Ingo Senftleben

Foto zu Meldung: Preisträgerkonzert des

Betreuungsbehörde bis zum 01.03. nicht besetzt

(27. 02. 2024)

Die Betreuungsbehörde des Landkreises steht diese Woche (26.02.-01.03.) kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen leider nicht zur Verfügung. 

Wir gehen davon aus, dass das Angebot ab der kommenden Woche wieder regulär unterbreitet werden kann und die Kolleginnen unter den gewohnten Kontaktdaten erreichbar sind. 

 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Lächeln und Unterschrift besiegeln neue Partnerschaft / Gemeinsam für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen

(23. 02. 2024)

Kriminalität, Gewalt, Sucht, Schulprobleme und andere Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen sollen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz künftig noch gezielter durch frühzeitige Maßnahmen verhindert werden. Dazu beginnt OSL mit seinem Jugendamt als erster Landkreis im Land Brandenburg mit der Implementierung der Präventionsstrategie „Communities That Care“ (CTC). Die Umsetzung startet in den drei Pilotkommunen Senftenberg, Lauchhammer und Calau.  

 

CTC soll Kommunen dabei unterstützen, ihre individuellen regionalen Herausforderungen zu identifizieren und diesen mit gezielten Präventionsaktivitäten zu begegnen. Dabei setzt das Programm auf eine langfristig angelegte, auf die jeweilige Stadt zugeschnittene Strategie und eine enge Zusammenarbeit verschiedener lokaler Akteure. 

 

Bereits Ende letzten Jahres unterzeichneten Vertreter der Kreisverwaltung und des Strategieträgers - der Beigeordnete und Jugenddezernent Alexander Erbert sowie Frederik Tetzlaff und Sven Kruppik von der CTC-Transferstelle - im Rahmen einer Auftaktkonferenz im Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der Strategie.

 

Die Grundannahme von CTC ist, dass problematisches Verhalten bei Kindern und Jugendlichen am Ende einer Entwicklung steht, die frühzeitig und richtig beeinflusst werden kann. Alexander Erbert: „Im Kern geht es darum, Probleme zu verhindern, bevor sie entstehen. Die Prävention problematischen Verhaltens und die positive Entwicklung junger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gesamtgesellschaftliche Anstrengungen erfordert. Der CTC-Ansatz bietet die Grundlage für eine maßgeschneiderte Rahmenstrategie, in der alle Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, Probleme und Bedürfnisse aktiv anzugehen und Programme und Initiativen aufeinander abzustimmen. Dieser wichtigen Aufgabe stellen wir uns als Jugendamt gemeinsam mit den Pilotkommunen mit dem Einstieg in die CTC-Strategie gern“.

 

Neben der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung stand der fachliche Einstieg in die Strategie im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung, bei der neben den Vertretern der CTC-Transferstelle auch weitere Referenten zu Wort kamen. So referierte Professor Dr. Ludwig Bilz von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg über Chancen und Herausforderungen der Prävention aus wissenschaftlicher Sicht. Über Formen der Begleitung und Unterstützung durch den Landespräventionsrat Brandenburg informierte 
Kay Kasüschke als Leiter der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates und Präventionsbeauftragter des Landes Brandenburg.

 

Die Umsetzung der CTC-Strategie in der Kommune ist ein Prozess, der auf der aktiven Beteiligung von Schlüsselpersonen, Organisationen, Behörden und Bewohnern des jeweiligen Gebietes basiert. Vertreter aus allen kinder-, jugend- und präventionsrelevanten Bereichen der Kommune werden in die Diskussion und Entscheidungsfindung des Konzeptions- und Planungsprozesses einbezogen. 

 

Um von Beginn an eine hohe Transparenz zu gewährleisten, nahmen an der Auftaktkonferenz neben Mitarbeitenden des Jugendamtes unter anderem auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, aus dem Schul- und Bildungsbereich, der Kinder- und Jugendarbeit, dem Gesundheitswesen, der Polizei, der freien Träger der Jugendhilfe und der Sportvereine teil. 

 

Umfrage an den Schulen startet im Herbst 2024

Verantwortlich für die Koordination der Strategie auf Landkreisseite sind Josi Benad, Maren Reichelt und Steffen Lachmann aus dem Bereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Jugendschutz. Sie begleiten die Implementierungsprozesse in den Kommunen und unterstützen die CTC-Standortkoordinatoren, welche prozessbegleitend geschult werden. Am 20. Februar haben die ersten Schulungen begonnen. Diese haben die Bildung einzelner Arbeitskreise in den Pilotkommunen sowie die Vorbereitung der Schülerbefragung zum Inhalt. „Damit starten wir jetzt ganz konkret in die Umsetzung des Projektes“, erklärt Josi Benad, die als Landesmultiplikatorin durch die CTC-Transferstelle ausgebildet wurde. 

 

Die Umsetzung der CTC-Strategie soll zunächst in Senftenberg, Calau und Lauchhammer starten. Später sollen auch weitere interessierte Kommunen die Gelegenheit erhalten, in die Strategie einzusteigen.  

 

Communities That Care führt durch einen mehrstufigen Prozess. Am Anfang geht es darum, für die Pilotkommunen ein konkretes Bedarfsprofil zu erstellen. Die Risiko- und Schutzfaktoren werden anhand einer Schülerbefragung ermittelt. Diese soll in OSL an einer repräsentativen Gruppe von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren an allen weiterführenden Schulen durchgeführt werden. Start für die Befragung ist im Herbst 2024. 

 

Auch auf der Grundlage der Ergebnisse der Befragung werden für die Pilotkommunen die verschiedenen Dimensionen jugendlichen Problemverhaltens definiert und anschließend die entsprechenden Bedingungsfaktoren - Risiko- und Schutzfaktoren - bestimmt.

 

Wenn die Probleme und die ihnen zugrunde liegenden Faktoren priorisiert sind, können sich die Akteure in ihrer Präventionsarbeit auf diese konzentrieren und sie so zielgerichtet angehen. Hierfür wird auch für die vor Ort bereits vorhandenen Präventionsangebote eine Stärkenanalyse durchgeführt, sodass bestehende Lücken geschlossen werden können. Handlungsgrundlage wird ein Aktionsplan bilden, den die Arbeitskreise nach der Ergebnisauswertung erarbeiten.   

 

Für die Umsetzung stellt CTC den Akteuren mit der „Grünen Liste Prävention“ (www.grüne-liste-prävention.de) zudem einen Überblick über in Deutschland bewährte Präventionsprogramme zur Verfügung, die eingesetzt werden können.

 

Josi Benad und ihre Kolleginnen und Kollegen freuen sich darauf, gemeinsam mit den Pilotkommunen dafür Sorge zu tragen, dass mittel- und langfristig problematische Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen im Landkreis abgemildert und künftig frühzeitig erkannt bzw. verhindert werden. Um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen, spielt auch die Evaluation eine wichtige Rolle. „Entwicklungsfortschritte wollen wir nach ca. 2-3 Jahren durch eine Wiederholung der kreisweiten Schülerbefragung ermitteln. Auf dieser Basis kann dann die Umsetzung der Aktionspläne sinnvoll nachgesteuert werden“, erklärt sie.  

 

Exkurs: Was ist CTC? 

Das Bündnis für Communities That Care in Deutschland setzt sich für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Ziel von CTC ist es, Prävention in der Kommune auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch langfristige Präventionsstrategien zielgerichtet und effektiv zu planen. 

 

CTC stammt aus den USA und wurde vom Landespräventionsrat Niedersachsen nach Deutschland übertragen und weiterentwickelt. CTC arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen, u. a. der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, der FINDER Akademie, dem Deutschen Präventionstag und dem Landespräventionsrat Niedersachsen.  

 

Mehr als 40 Kommunen in Niedersachsen und mehr als 60 Kommunen bundesweit setzen Communities That Care (CTC) bereits um oder planen den Start. OSL ist der erste Landkreis in Brandenburg, der sich der Strategie angeschlossen hat. Ziel der CTC-Transferstelle ist es, die Methode bundesweit nach internationalen Standards zu implementieren. 

 

Vorliegende Evaluationsergebnisse aus den USA zeigen, dass es in Kommunen mit der CTC-Strategie gelungen ist, Problemverhalten von Jugendlichen im Durchschnitt nach 5 bis 10 Jahren effektiv und effizient reduzieren zu können. CTC-Standorte in den USA haben in vergangenen Studien nach der Einführung einen deutlichen Rückgang des Alkohol- und Tabakkonsums bei Jugendlichen sowie von Kriminalität und Gewalt verzeichnet. 

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Neue Adresse für Landesschifffahrt und Bußgeldstelle | Umzug erfordert vom 28.02. - 01.03. Einschränkungen in der Erreichbarkeit

(23. 02. 2024)

Vom 28. Februar bis zum 01. März zieht ein Teil der Fachbereiche des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung, darunter Landesschifffahrt und Bußgeldstelle, um. Die Büros der Ansprechpartner sind ab dem 04. März nicht mehr im Kreishaus Calau, sondern in der gegenüberliegenden „Alten Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1. Während des Umzugs sind die Bereiche nur eingeschränkt erreichbar. Eine direkte Vorsprache im Rahmen des Bürgerverkehrs kann nicht erfolgen. 

 

Im Dezember 2022 hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz das Gebäude „Alte Post“ in Calau erworben, um weitere Platzkapazitäten für Mitarbeitende zu schaffen. Nun steht der Einzug bevor.

Aus dem Kreishaus Calau ziehen von Mittwoch, 28. Februar bis Freitag, 01. März die Stabsstelle des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung und die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises aus und in das gegenüberliegende Gebäude der Alten Post ein. Zur Stabsstelle des Amtes zählt neben der Leitung und dem Sekretariat auch der Bereich der Personenbeförderung/Landesschifffahrt.

 

Diese Bereiche sind für die Dauer des Umzugs telefonisch und per Mail nur eingeschränkt erreichbar. Eine direkte Vorsprache kann nicht erfolgen.

Kontaktmöglichkeiten bestehen über die bekannten Daten:

Amt für Straßenverkehr und Ordnung:

| 03541 870-3201

Personenverkehr/Landesschifffahrt:

| 03541 870-3270 (-3271)

Zentrale Bußgeldstelle:

| 03541 870-3141

 

Ab dem 04. März stehen alle Ansprechpartner wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Im Erdgeschoss des Gebäudes in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 finden Bürgerinnen und Bürger dann die Zentrale Bußgeldstelle und den Bereich Personenbeförderung/Landesschifffahrt. Im Obergeschoss befinden sich die Büros von weiteren Ansprechpartnern der Zentralen Bußgeldstelle und der Amtsleitung sowie des Sekretariates.

 

Martin Höntsch, amtierender Amtsleiter des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung: „Wenn auch nur ein Haus weiter - Der Umzug ist ein wichtiger Schritt, um optimale Rahmenbedingungen für die weitere Arbeit der Fachbereiche zu schaffen. Mit den zunehmenden Aufgaben der Kreisverwaltung und dem Zuwachs an Mitarbeitenden sind die Büro- und Lagerflächen im Kreishaus Calau an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Mit dem Umzug können Arbeitsplätze und damit auch Prozesse nun optimaler gestaltet werden. Ich freue mich auf die Zeit im neuen Gebäude und darauf, mit dem Team eine passende Struktur in den veränderten räumlichen Bedingungen aufzubauen. Die Büros sind gut und modern ausgestattet. Wir werden sie mit Arbeit und Leben füllen. So werden wir auch künftig zuverlässig und kompetent unter der neuen Adresse für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.“

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Finde deine Leidenschaft - Ausbildungsmesse im Kulturhaus der BASF Schwarzheide

(23. 02. 2024)

Am Samstag, den 2. März 2024, findet im Kulturhaus der BASF Schwarzheide die Ausbildungsmesse "Finde deine Leidenschaft" statt. Über 40 Aussteller aus verschiedenen Branchen präsentieren ihre Ausbildungsstellen, dualen Studiengänge und Praktikumsplätze.

 

Eingeladen zur Berufsorientierung sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 sowie Ausbildungsplatzsuchende.

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Landwirtschaft in Brandenburg zeigt Gesicht – Wer? Wofür? Warum? Und wo drückt der Schuh?

(21. 02. 2024)
 

 

 

Schönwalde-Glien – Jedes Jahr zieht die Landpartie bis zu 100.000 Besucher an und schlägt so eine bedeutsame Brücke zwischen Stadt und Land. Die Schlagzeilen der letzten Wochen haben die Brandenburger Landwirtschaft recht früh im Jahr stärker in den Fokus gerückt. Landwirtschaftliche Unternehmen, die mit Brandenburgern und Berlinern über ihre Arbeit, aber auch über Sorgen und Nöte ins Gespräch kommen möchten, können sich noch bis zum 28. Februar um eine Teilnahme an der diesjährigen Brandenburger Landpartie am 8. und 9. Juni bewerben.
 
Zur Teilnahme aufgerufen sind Landwirtschaftsunternehmen aller Produktionsrichtungen, Forstwirtschaftsbetriebe, Fischereibetriebe, Pferdehöfe, Obst- und Gartenbauunternehmen sowie Landwirtschaftliche Schulungs- und Erlebniseinrichtungen. In Kombination mit den genannten Betriebsarten können auch Direktvermarkter und Verarbeiter regionaler, agrarischer Produkte teilnehmen. Das Landpartieangebot sollte sich deutlich vom regulären Wochenendprogramm abheben und das Angebot muß an mindestens einem Tag des Wochenendes in der Kernzeit von 11 bis 16 Uhr vorgehalten werden.
 
Die weiteren Bedingungen erhalten interessierte Betriebe mit den Bewerbungsunterlagen. Diese stehen unter www.brandenburger-landpartie.de zum Download bereit.
 
Und selbstverständlich hilft es dem Verständnis von Landwirtschaft und regionalen Wirtschaftskreisläufen auch, wenn Kunden und Freunde landwirtschaftlicher Direktvermarkter und Betriebe diese auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Brandenburger Landpartie hinweisen.
 
Die Brandenburger Landpartie wird von pro agro gemeinsam mit dem Landesbauernverband Brandenburg sowie dem Brandenburger Landfrauenverband durchgeführt und wird durch das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützt.
 
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Der Agrarmarketing-Verband pro agro e.V. engagiert sich seit 30 Jahren für die Vernetzung und Vermarktung von Brandenburger Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Land- und Naturtourismus und betreut zudem eine Vielzahl von Zukunftsprojekten zur Stärkung der Branche und des ländlichen Raums in Brandenburg/Berlin.

 

 QR 

Direktlink zur Anmelde-/Infoseite der Brandenburger Landpartie 2024 als QR-Code bzw. ausgeschrieben


www.proagro.de/land-und-naturtourismus/projekte/brandenburger-landpartie/

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Brandenburgische Frauenwochen starten in OSL mit Modedesignerin Sarah Gwiszcz: Jetzt Tickets für den 9. März sichern!

(21. 02. 2024)

OSL feiert seine Frauen! Im Zeitraum vom 1. bis zum 31. März finden landesweit zahlreiche Veranstaltungen anlässlich der Brandenburgischen Frauenwochen statt. Im Landkreis OSL starten die Aktionswochen am 9. März um 14.30 Uhr mit der Auftaktveranstaltung „Mehr als eine Tracht/Wěcej ako drastwa“. Einer der Höhepunkte wird eine Modenschau der Designerin Sarah Gwiszcz sein. Karten für die Veranstaltung in der Bunten Bühne in Lübbenau/Spreewald können ab sofort reserviert werden. Der Eintritt ist frei. Das gesamte Programm zu den Frauenwochen in OSL kann auf osl-online.de/frauenwoche eingesehen werden. 

 

Das diesjährige Motto der Brandenburgischen Frauenwochen „Dit könn’ wa besser!“ lädt dazu ein, Bestehendes zu hinterfragen, Neues zu erfahren, Vergleiche zu ziehen und Verbindungen herzustellen. Im Mittelpunkt der kreisweiten Auftaktveranstaltung zu den Brandenburgischen Frauenwochen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stehen die Trachten der sorbischen/wendischen Frauen als Kleidungsstücke, aber vielmehr auch Ausdruck ihrer Identität und Heimatverbundenheit.

 

„Die Tracht steht oft für Heimatverbundenheit, traditionelles oder konservatives Denken und ein bestimmtes Rollenbild der Frau. Wir wollen einen Blick auf die sorbische/wendische Herkunft und damit auf die sorbische/wendische Kultur in unserem Landkreis werfen und zeigen, dass ganz unterschiedliche Frauen in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen die Tracht aus verschiedenen, persönlichen Motiven tragen und weiterentwickeln“, erklärt Johanna Fischer, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises OSL, die jedes Jahr die Auftaktveranstaltung des Landkreises organisiert.

 

Chor, Trachtenschau, Modenschau und mehr

Die Gäste der Auftaktveranstaltung erwartet ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm, das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Beteiligten gestaltet wird. So wird ein musikalischer Beitrag des Chores Łužyca auf die sorbische Kultur einstimmen. Die Sängerinnen und Sänger kommen aus verschiedenen Regionen der Ober- und Niederlausitz und tragen die Trachtenvarianten ihrer Heimat. 

 

In einer Trachtenschau kann man die Besonderheiten und Unterschiede der Trachten aus nächster Nähe betrachten und viel über Farben, Formen, Stickereien und vieles mehr erfahren. Unterstützt wird der Chor vom Lübbenauer Verein Rubiško. Dieser präsentiert niedersorbische Trachten aus verschiedenen Kirchspielen, die ausschließlich von Frauen getragen werden - wie die Festtracht, die Arbeitstracht, die Ausgehtracht oder die Kirchgangstracht.

 

Mit vielen neuen Eindrücken und Informationen ausgestattet haben die Gäste anschließend die Möglichkeit, bei Getränken und Snacks mit den Mitwirkenden und weiteren Vertretern ins Gespräch zu kommen. Zu ihnen zählen Dr. Antje Töpfer, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, der Landrat des Landkreises OSL Siegurd Heinze, der Bürgermeister von Lübbenau Helmut Wenzel, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises OSL Johanna Fischer und der Stadt Lübbenau Anja Brautschek sowie die OSL-Sorben/Wenden-Beauftragte Hanka Rjelka/Rjelcyna. Außerdem kann die Wanderausstellung „Mehr als eine Tracht / Wěcej ako drastwa“ besichtigt werden.

 

Nach der Pause wird eine Brücke von der traditionellen zur jungen sorbischen Mode geschlagen. 2014 gründete Sarah Gwiszcz ihr eigenes Label Wurlawy". In ihrer Mode verbindet Sarah Gwiszcz modernes Design mit traditionellen Elementen der sorbischen Tracht. Diese wird sie den Gästen in einer Modenschau präsentieren. Für die Designerin ist es zugleich ein besonderer Tag, denn sie blickt auf das 10-jährige Bestehen ihres Labels zurück.

 

Das wird am Abend ab 19 Uhr mit einer Jubiläumsmodenschau ebenfalls in der Bunten Bühne gefeiert.

 

Auftaktveranstaltung und Jubiläumsmodenschau: Tickets jetzt reservieren 

Für beide Veranstaltungen - die Auftaktveranstaltung des Landkreises anlässlich der Brandenburgischen Frauenwochen am Nachmittag sowie die Jubiläumsmodenschau des Labels „Wurlawy“ von Sarah Gwiszcz am Abend - sind ab sofort Karten erhältlich. Zu beiden Veranstaltungen ist der Eintritt frei. 

 

Kartenreservierung unter Tel.: 03573 870-1032 oder per E-Mail:

 

Neben den beiden Veranstaltungen finden im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen noch weitere Veranstaltungen statt. Das gesamte Programm der Frauenwochen ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/frauenwoche 

 

Kurzübersicht: 

Samstag, 9. März 2024

Bunte Bühne Lübbenau

Güterbahnhofstraße 60

Lübbenau/Spreewald 

 

Auftaktveranstaltung 34. Brandenburgische FrauenwochenOSL

Titel: „Dit könn wa besser! – Mehr als eineTracht/Wěcej ako drastwa“

14.30 Uhr bis 18 Uhr 

 

Jubiläumsmodenschau 10 JAHRE „Wurlawy“ – Spreewaldfashion 

mit Modedesignerin Sarah Gwiszcz aus Lübbenau 

19 Uhr

 

Eintritt jeweils frei, Tickets erforderlich.

 

Programm Frauenwochen in OSL: 

www.osl-online.de/frauenwoche  

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Faktencheck Frühkindliche Bildung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht

(19. 02. 2024)

Das Bildungsbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat kürzlich den "Faktencheck Frühkindliche Bildung 2023“ veröffentlicht. Der Faktencheck zur frühkindlichen Bildung bietet einen zahlenbasierten Überblick über die Altersspanne von der Geburt bis zum Übergang in die Grundschule. Demografische Entwicklungen finden Beachtung, ebenso wie die soziale Lage, Daten und Fakten aus dem Kita-Bereich und dem dortigen Bildungspersonal. Ebenso werden die Kompetenzen der Schulanfänger anhand der Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen betrachtet.

 

Die frühkindliche Bildung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung unserer Kinder. Der Faktencheck betont die Bedeutung der Kindertageseinrichtungen als elementaren Baustein für lebenslanges Lernen und die Entwicklung der Kinder und liefert ausgewählte Kennzahlen und Indikatoren zu Einrichtungen, Angeboten, Personal und Kompetenzen.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es ein gut ausgebautes Netz an Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, die mit vielfältigen Bildungsangeboten die Kinder motivieren und fördern.

 

Der Faktencheck Frühkindliche Bildung 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde am 15. Februar 2024 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages öffentlich vorgestellt. Grundlage für die Erarbeitung bildeten kreiseigene Daten und externe Datenlieferanten, wie etwa das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

 

Der Bericht wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, um die Entwicklung der Kennzahlen im Blick zu behalten und eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung zu ermöglichen. Er zeigt relevante Entwicklungen der letzten Jahre auf und macht Bedarfe für Politik, Verwaltung und Verantwortungsträger sichtbar. Er soll als Ausgangspunkt und Diskussionsgrundlage für Bedarfslagen und mögliche Lösungsansätze dienen. 

 

Der Faktencheck kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Menüpunkt www.osl-online.de/bildungsbuero heruntergeladen werden.

 

Bei Fragen zum Faktencheck können sich Interessierte an das Team des Bildungsbüros wenden:

 

Bildungsbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 

(0 35 73) 870 1535/-1537

 

www.osl-online.de/bildungsbuero 

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/FrühkindlicheBildung 

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Anglerprüfung und Schiffsführerschein: Prüfungstermine im April / Jetzt anmelden!

(19. 02. 2024)

Anglerprüfung

Im Landkreis OSL findet die nächste Anglerprüfung am Samstag, den 20. April 2024 um 9 Uhr, im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36 statt. 

 

Die Anglerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde des Landkreises durchgeführt. Anmeldungen sind bis zum 8. April 2024 möglich.  

 

Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung. 

Insgesamt sind 60 Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische im zweistündigen Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit. 

 

Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme sind der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung in Brandenburg und der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr. Diese sind schriftlich an die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg oder an  zu senden. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen. 

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro (inklusive der Zeugniserteilung) und ist an die folgende Bankverbindung zu überweisen:

Sparkasse Niederlausitz

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

BIC: WELADED1OSL

Verwendungszweck: 32.22000.6 

 

Alle Informationen zur Anmeldung zur Anglerprüfung und entsprechende Antragsvordrucke stehen zudem auf der Internetseite der unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz bereit. 

Bei Rückfragen stehen Frau Weichert und Frau Laske unter (03541) 870-3492 / -3493 oder per E-Mail () gern bereit.


Schiffsführerscheinprüfung Spreewald

Die Schiffsführerscheinprüfungen in der Kategorie E werden 2024 im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 03.05.2024 in Lübbenau/Spreewald oder Lübben stattfinden. 

Die genauen Prüfungstermine sowie der Prüfungsort werden den Teilnehmenden nach erfolgter Antragstellung ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin durch das Landesamt für Bauen und Verkehr mitgeteilt.

 

Mit dem Schiffsführerschein der Kategorie E können Personenkähne mit und ohne Maschinenantrieb sowie Spreewaldkähne mit Maschinenantrieb geführt werden.

 

Die Anträge für die Schiffsführerscheinprüfung sind bis zum 20.03.2024 beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, Joachim-Gottschalk-Straße 36 in 03205 Calau einzureichen. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises OSL, im Bereich Auto, Verkehr & Landesschifffahrt, unter der Rubrik Bootszulassung zu finden (https://www.osl-online.de/bootszulassung).

 

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Kategorie E müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen Nachweise der körperlichen und geistigen Tauglichkeit durch Eignungsnachweis des Arbeitsmedizinischen Dienstes, der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie über einen absolvierten Lehrgang für lebensrettende Sofortmaßnahmen. Auch der Nachweis von 100 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (davon 30 % mit Antriebsmaschine bei der Kategorie E mit Motor) zählen dazu.  

 

Die Prüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss des Landesamtes für Bauen und Verkehr und teilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil, welche in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu absolvieren sind. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9 Uhr. Dabei sind für die Theorieprüfung ca. 3 Stunden und für die praktische Prüfung je nach Teilnehmerzahl bis zu 6 Stunden einzuplanen. Im Anschluss erhält der Teilnehmende vom Prüfungsausschuss einen Gebührenbescheid für die Kategorie E mit Motor in Höhe von 280,00 € und für die Kategorie E ohne Motor in Höhe von 230,00 €.

 

Themenbereiche der Prüfung sind schifffahrtsrechtliche, schifffahrtspolizeiliche und wasserrechtliche Vorschriften für schiffbare Landesgewässer, Verhalten unter besonderen Umständen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Führung des Fahrzeuges, Kenntnisse des Fahrwassers sowie Fahrgast-, Personal- und Schiffssicherheit. 

 

Zur Vorbereitung stehen mögliche Prüfungsfragen unter folgendem Link zur Verfügung: https://lbv.brandenburg.de/spreewald-24745.html.

 

Nach erfolgreicher Prüfung kann der Schiffsführerschein nach Terminvereinbarung beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, gegen eine Gebühr von 60,00 € ausgehändigt werden.

 

Bei Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung stehen Frau Pöschke oder Frau Mieth unter (03541) 870-3270 / -3271 oder per E-Mail an  gern bereit.

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Freudige Faschings-Überraschung für die Schülerinnen und Schüler der Förderschule „geistige Entwicklung“ in Lübbenau

(15. 02. 2024)

Die Faschingszeit ist auch für die Kinder und Jugendlichen der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in der Lübbenauer Pestalozzistraße jedes Jahr etwas ganz Besonderes.

 

Traditionell am Dienstag vor Aschermittwoch treffen sich die knapp 100 Kinder von der 1. Klasse bis zur Berufsbildungsstufe mit ihren Lehrern, Einzelfallhelfern und Unterrichtsassistenten in der Aula, um gemeinsam die fünfte Jahreszeit zu feiern. 

 

In diesem Jahr gab es eine ganz besondere Überraschung. So folgte der bekannte Cottbuser Sänger Alexander Knappe spontan der Einladung engagierter Eltern - und überraschte die Jungen und Mädchen mit einem Konzert in der Schulaula. „Der Auftritt kam bei allen Schülerinnen und Schülern super an. Alle haben mitgesungen und getanzt - die Stimmung war riesig. Wir sind dankbar, dass diese Überraschung durch das Engagement der Eltern und von Alexander Knappe möglich wurde“, resümierte Schulleiterin Caroline Monka gerührt den Besuch des prominenten Gastes.  

 

Für das bunte Karnevalsfest der Schule packen jedes Jahr alle mit an und bringen sich ein. So helfen die Schülerinnen und Schüler beim Schmücken der Räumlichkeiten, betreiben eine kleine Getränkebar und ein DJ-Pult, an dem Musikwünsche für die Faschingsparty entgegengenommen werden. Für den kleinen Hunger warten Pfannkuchen auf die gut gelaunten und bunt verkleideten Gäste. Ein Höhepunkt ist das gemeinsame Tanzen des Schultanzes: Zu dem bekannten Lied „Auf uns" von Andreas Bourani haben Caroline Monka und ihr Team vor einigen Jahren mit Hilfe einer Tanzchoreographin einen eigenen Schultanz einstudiert. „Diesen tanzen wir bei allen Festen gemeinsam mit den Kindern - jeder so, wie er kann", erklärt die Schulleiterin stolz.

 

„Gemeinsam“ wird in der Schule ohnehin großgeschrieben. So sorgen über das Jahr verteilt weitere kleine Highlights, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten, für Abwechslung im Schulalltag. „Dazu gehören zum Beispiel unser gemeinsamer schulinterner Wettbewerb mit eigener Jury und tollen Gewinnen, unsere Nintendo-Wii-Meisterschaft im Bowling oder der gemeinsame Frühjahrs- und Herbstputz. Auf all diese Veranstaltungen freuen wir uns. Der Fasching wird uns dieses Jahr mit dem Besuch von Alexander Knappe natürlich besonders in Erinnerung bleiben.“

 

Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Lübbenau/Spreewald bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung spezielle Programme und Lehrpläne, um ihnen zu helfen, ihre kognitiven Fähigkeiten zu entwickeln und ein Höchstmaß an Selbstständigkeit zu erreichen. Die Schule ist eine von zwei Schulen dieser Art im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und befindet sich in Trägerschaft der Kreisverwaltung. 

 

An der Schule in Lübbenau lernen derzeit 105 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Sie werden von 32 Lehrkräften, 5 pädagogischen Unterrichtshilfen und 21 Einzelfallhelfern unterrichtet und betreut.

 

Bilddownload unter Angabe des Urhebers Peter Becker: http://pressestelle.osl-online.de/2024/Knappe

Foto zu Meldung: Freudige Faschings-Überraschung für die Schülerinnen und Schüler der Förderschule „geistige Entwicklung“ in Lübbenau

Reparatur und Erneuerung der Fahrbahndecken am Geierswalder und Partwitzer See

(14. 02. 2024)

Pressemitteilung der LMBV

 

Zwischen dem 19.Februar 2024 und dem 30. April 2024 finden auf seebegleitenden Wirtschaftswegen am Geierswalder und Partwitzer See Arbeiten zur Reparatur und Erneuerung der Fahrbahndecken statt. Bereichsweise erfolgen zudem Arbeiten an den seitlichen Banketten sowie Lichtraumschnitte. Am Ostufer des Partwitzer Sees wird im Waldbereich zur Vermeidung von Wurzelhebungen beidseitig Wurzelschutzfolie eingebracht.

 

Am Geierswalder See sind folgende Abschnitte geplant:

  • Weg westlich „Seecamp Geierswalde“ und Schleichgraben (Reparaturarbeiten und Erneuerung Deckschicht komplett)

  • Weg zwischen Schiffsanleger Geierswalde und Windspitze (Reparaturarbeiten und Erneuerung Deckschicht komplett)

     

Am Partwitzer See sind folgende Abschnitte geplant:

  • Weg an der ehemaligen Kohlebahnausfahrt am Überleiter zum Neuwieser See (Reparaturarbeiten)

  • Weg von der Landesgrenze Brandenburg/Sachsen am Nordufer des Partwitzer Sees über Klein Partwitz bis zum Überleiter zum Neuwieser See (Reparaturarbeiten und Erneuerung Deckschicht komplett)

  • Weg vom Partwitzer Hof/S234 bis zum Hafen Klein Partwitz (Reparaturarbeiten)

     

In den genannten Wegabschnitten ist mit entsprechenden Verkehrseinschränkungen, in der Regel tageweisen Vollsperrungen zu rechnen.

Foto zu Meldung: Reparatur und Erneuerung der Fahrbahndecken am Geierswalder und Partwitzer See

Zukunftsfest und mit klarer Haltung: Projekte für Ideenwettbewerb „Zukunft Ehrenamt“ gesucht – Bewerbungen bis 15. März möglich

(12. 02. 2024)

Kreative Ideen zur Stärkung des Ehrenamtes sind wieder gefragt: Der von der Staatskanzlei ausgelobte Wettbewerb „Zukunft Ehrenamt“ geht in die dritte Runde. In diesem Jahr dreht sich alles um die Frage, wie das Ehrenamt und das Vereinsleben nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden kann. Außerdem stehen die Themenbereiche Vielfalt und Zusammenhalt sowie Krisenbewältigung im Fokus. Ziel des Ideenwettbewerbs ist, gute Beispiele sichtbar zu machen und Impulse zur Nachahmung zu setzen. Ministerpräsident Dietmar Woidke stellt dafür ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Bis zum 15. März 2024 können Projektvorschläge online eingereicht werden. 

 

Woidke: „Freiwilliges Engagement ist in vielen Bereichen unserer Gemeinschaft unersetzlich. In ganz unterschiedlichen Bereichen wird täglich Großartiges geleistet. Das Vereinsleben und das freiwillige Engagement müssen zukunftsfest gemacht und nachhaltig gesichert werden. Dafür braucht es gute Ideen. Gleichzeitig sind Projektideen gefragt, die Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Dass das Brandenburger Vereinsleben bunt und vielseitig ist, haben schon die Bewerbungen der vergangenen Jahre bewiesen. Und auch in diesem Jahr freue ich mich auf neue, erfrischende Projekte und Tatendrang, neue Ideen anzustoßen.“

 

Insgesamt stehen 15.000 Euro Preisgeld zur Verfügung. Es werden 1 x 5.000 Euro, 2 x 2.500 Euro und 5 x 1.000 Euro vergeben. Vom Sieger wird ein Preisträgervideo gedreht, das auf ehrenamt-in-brandenburg.de veröffentlicht wird und das der Preisträger nutzen kann. Die Gewinner des Wettbewerbs werden Anfang Juni bekannt gegeben und mit einer späteren Preisverleihung öffentlich gewürdigt. Alle Informationen zum Wettbewerb und zum Bewerbungsformular gibt es unter: 

ideen-wettbewerb-zukunft-ehrenamt

 

Rund 800.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger engagieren sich ehrenamtlich für das Gemeinwesen. Dieses Engagement will die Landesregierung fördern und unterstützen. Der Ideen-Wettbewerb ergänzt Formate wie die Auszeichnung „Ehrenamt des Monats“ oder den Ehrenamtsempfang des Ministerpräsidenten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:

Internet: www.brandenburg.de

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Endlich wieder! Premiere für eine langjährige Tradition: Karneval für Menschen mit Behinderung hat in Großräschen stattgefunden

(07. 02. 2024)

2020 hatte der Karneval für Menschen mit Behinderungen und ihre Freunde zuletzt stattgefunden. Allseits bekannte Pandemiegründe haben seitdem gegen eine Durchführung gesprochen. 2021 wurde das 30-jährige Jubiläum des Karnevals mit einem Mal- und Fotowettbewerb gefeiert.

 

Nun war es am Samstag, den 03. Februar wieder soweit – In das Kurmärker-Bürgerhaus in Großräschen waren über 220 Personen aus vielen verschiedenen Orten des Landkreises angereist. Einzelpersonen als auch Gruppen erschienen in bunten Kostümen und wurden von Robert Weidner, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung sowie der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Johanna Fischer, zu der Veranstaltung mit dem Motto „Räschen wie es singt und lacht, mit Disney’s Helden durch eine magische Nacht!“ begrüßt.

 

Dezernent Robert Weidner: „Der Karneval für Menschen mit Behinderungen ist ein wertvolles und langjähriges Fest, das Freude und Gemeinschaft in unsere Region bringt. Auch die bunte Vielfalt der Kostüme und die fröhlichen Momente zeigen, dass Inklusion und Zusammenhalt bei uns gelebt werden. Ich danke allen Beteiligten, die dieses besondere Ereignis ein jedes Jahr ermöglichen und freue mich, dass wir in diesem Jahr gemeinsam feiern konnten.“

 

Umrahmt wurde die Veranstaltung erneut von einem Programm des Großräschener Carneval Club e.V. „Rot Weiß“ (GCC). Die Mitglieder des Vereins sorgten für einen stimmungsvollen Einstieg in den Abend, sodass nach dem Programm auch direkt Tanzfläche und Bühne von den Gästen gekapert und gemeinschaftlich der Karneval für Menschen mit Behinderung gefeiert wurde.

Dank der Unterstützung der Sparkasse Niederlausitz und unter der fachlichen Aufsicht durch die Kameraden der Feuerwehr konnte gut und sicher gefeiert werden.

 

Eine langjährige Tradition

Gemeinsam mit dem GCC lädt die Kreisverwaltung seit mittlerweile 33 Jahren zum traditionellen „Karneval für Menschen mit Behinderungen und deren Freund*innen“ passend zum jeweiligen Motto der Seestadt-Narren in den Großräschener Kurmärker-Saal. 

Gegründet wurde der Karneval für Menschen mit Behinderungen 1991 von der ehemaligen Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke gemeinsam mit dem ehemaligen Präsidenten und heutigen Alterspräsidenten des GCC, Peter Weiser. Die Idee kam an – und entwickelte sich zu einer geliebten Tradition. Die Nachfrage überstieg bald die räumlichen Kapazitäten. Die umfangreichen Vorbereitungen auf die Veranstaltung starten stets Wochen zuvor, von der organisatorischen Vorarbeit bis etwa zum Einstudieren von Tanz- und Showeinlagen. Bei der Programmgestaltung der Veranstaltung und weit darüber hinaus brachten sich von Beginn an die Närrinnen und Narren des Großräschener Carneval Club e.V. Rot Weiß, ab 2009 unter der Leitung von Maik Rätzel, tatkräftig ein. Auch die Stadt Großräschen unterstützt den Landkreis in jedem Jahr. Zu den Stammgästen zählen auch stets zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft.

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Karneval 

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Was bedeutet das, wenn ich einen Familienangehörigen pflegen müsste? | Kostenloser Kurs für pflegende Angehörige startet am 28. Februar in Senftenberg

(07. 02. 2024)

Am 28. Februar beginnt um 15.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes Oberspreewald-Lausitz, in der Ernst-Thälmann-Straße 129 in Senftenberg der nächste Kurs für pflegende Angehörige.

 

Der Kurs geht bis zum 24. April und findet über einen Zeitraum von neun Wochen immer mittwochs statt. In den wöchentlichen Einheiten geht es um Themen wie Pflegeversicherung, Körperpflege, Ernährung, Bewegung, vorbeugende Maßnahmen, Hilfsmittel, Begleitung am Lebensende und Selbstsorge.

Der Kurs ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos.

Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten: 03573 – 870 4180 (oder 4181).

 

Der Kurs für pflegende Angehörige widmet sich diesen Fragen und weiteren Themen:

Was bedeutet das, wenn ich irgendwann einen Familienangehörigen pflegen müsste? Was kommt dabei auf mich zu? Wie verhalte ich mich, wenn ich jemanden pflege? Wer hilft mir dabei? Wer trägt die Kosten? Wo stelle ich bestimmte Anträge? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Pflegemaßnahmen habe? Welche Hilfsmittel gibt es für Pflegebedürftige?

 

Über den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz

Eine gute Beratung rund um die Pflegemöglichkeiten, die Hilfe und Unterstützung bei dieser Tätigkeit, sowie die finanziellen Entlastungsmöglichkeiten liegt dem Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz am Herzen.

Der Pflegestützpunkt OSL ist eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle. Die Mitarbeitenden ermitteln im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf einer Person, koordinieren alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Bedarfsfall, helfen bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informieren über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Weitere Informationen zum Pflegestützpunkt unter www.osl-online.de/pflegestützpunkt 

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11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ – Jetzt bewerben! | Landkreis ruft engagierte Dörfer zur Teilnahme auf

(05. 02. 2024)

Die Dörfer in OSL sind lebendig, lebenswert und gut aufgestellt. Um dies zu beweisen, ruft die Kreisverwaltung zum 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf. Der Wettbewerb würdigt Dörfer, die besonders engagiert nach Wegen suchen, um für ihre Bewohner attraktiv zu bleiben und die ihr dörfliches Umfeld erhalten.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Gemeinden, Ortsteile und Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter.

„Die Anmeldung erfolgt durch die Gemeindevertretung oder ortsansässige Vereine ab sofort und ist bis zum 30. April 2024 möglich. Die Unterlagen können bei der Kreisverwaltung im Sachgebiet Landwirtschaft eingereicht werden“, erklärt Kommissionsleiterin Juliane Bronk. Bei Fragen steht sie gern als Ansprechpartnerin bereit: 03541 870-5643, .

 

Alle notwendigen Unterlagen, einschließlich des Anmeldeformulars und der Bewertungsrichtlinien, stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/dorfwettbewerb zum Download bereit.

 

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie musste die Durchführung des 11. Kreiswettbewerbes verschoben werden. Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises: „Umso wichtiger und schöner ist es, dass wir jetzt wieder starten können. Ich ermutige die Dörfer, ihre einzigartigen Projekte und Initiativen vorzustellen und so zur Weiterentwicklung ländlicher Räume beizutragen. Der Landkreis insgesamt trägt sich nur in der Gemeinschaft und diese ist historisch bedingt in Dörfern meist stärker verwurzelt und noch heute von einem starken Zusammenhalt geprägt. Vor allem in den Dörfern werden zukunftsfähige Ideen gemeinsam und engagiert umgesetzt. Der Wettbewerb kann dafür einen wichtigen Impuls setzen und nicht zuletzt ist er ein starkes Zeichen für die Relevanz der und das Engagement in den ländlichen Gemeinden, um ihre Dorfgemeinschaft nachhaltig zu stärken. Wir laden alle interessierten Dörfer herzlich dazu ein, sich zu bewerben und ihre Erfolgsgeschichten zu teilen.“

 

Der Wettbewerb ist der Vorentscheid zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2025, auf den der Bundeswettbewerb 2026 folgen wird.

 

Eine fachkundige Jury wird im Sommer 2024 die angemeldeten Dörfer besichtigen und anhand der Schwerpunkte "Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen", "Soziale und kulturelle Aktivitäten", "Bau- und Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft" sowie des Gesamteindrucks bewerten. Zur 10-köpfigen Bewertungskommission zählen neben Juliane Bronk fachkundige Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt und Bauaufsicht, Bauwesen, Wirtschaft und Förderung, Tourismus, Naturschutz, Kreisentwicklung, Finanzwesen und Marketing.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden im Herbst 2024 bekannt gegeben, und die Ehrung der Teilnehmer erfolgt im feierlichen Rahmen.

 

Die Sparkasse Niederlausitz unterstützt erneut die Ausgestaltung und Durchführung des Kreiswettbewerbs finanziell. Das Gewinnerdorf erhält nicht nur ein Preisgeld im vierstelligen Bereich, sondern auch eine Tafel mit der Aufschrift "Sieger des 11. Kreiswettbewerbes 2024 'Unser Dorf hat Zukunft' Landkreis Oberspreewald-Lausitz". Es qualifiziert sich für die Teilnahme am Landeswettbewerb 2025.

 

 10. Kreiswettbewerb 

Bild: Siegerehrung des 10. Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ 2017. (Bild: Landkreis OSL)

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Nie wieder ist Jetzt! – OSL beteiligt sich an landesweiter Initiative „Brandenburg zeigt Haltung“

(01. 02. 2024)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich an der landesweiten Initiative „Brandenburg zeigt Haltung“ des gemeinnützigen und unabhängigen Vereins Neues Potsdamer Toleranzedikt e.V.

 

Die Initiative setzt sich für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Brandenburg ein. Die Initiatoren und Unterstützer stehen gemeinsam ein für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft, für eine offene Diskussion, sachliche Debatten und respektvollen Umgang miteinander. „Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen in ihrer Verschiedenheit akzeptiert und respektiert werden. Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz, Hass und Ausgrenzung haben hier keinen Platz.“, heißt es im Aufruf zur Initiative.  

 

Auch die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz unterstützt diese Werte und positioniert sich auf der Internetseite www.brandenburg-zeigt-haltung.de wie folgt: „Wir zeigen Haltung – denn: Nie wieder ist jetzt! - Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sagt laut und klar: Null Toleranz für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Einschüchterung. Lasst uns gemeinsam einstehen für unsere Werte - für Demokratie, Toleranz und ein weltoffenes Brandenburg. Unsere Demokratie ist das kostbarste Gut. Gemeinsam leben, achten und bewahren wir sie – in der Region und darüber hinaus.“ 

Als Erstunterzeichnende hatten sich brandenburgweit über 110 Organisationen und 190 teils prominente Persönlichkeiten beteiligt. Unter anderem schlossen sich auch die Oberbürgermeister von Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder und Brandenburg an der Havel dem Aufruf an. 

Zu den Unterzeichnern der Kampagne „Brandenburg zeigt Haltung!“ zählen landesweit mittlerweile zahlreiche weitere Unterstützer. Auch Privatpersonen können die Kampagne mit ihrer Unterschrift unterstützen. Insgesamt sind bislang bereits über 4.100 Unterschriften eingegangen (Stand: 01.02.2024)

Eine Übersicht der Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereine, die die Initiative unterstützen – darunter der Landkreis Oberspreewald-Lausitz – gibt es hier: https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/organisationen-2/ 

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Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL / Online-Bürgerumfrage startet heute und läuft bis zum 29. Februar

(31. 01. 2024)

Mitdenker und Ideengeber gesucht: Im Rahmen der Erstellung einer eigenen Digitalstrategie für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz startet die Kreisverwaltung eine Online-Bürgerumfrage „Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL“. Bis Ende Februar können Interessierte daran teilnehmen und ihre Wünsche und Anregungen für die Zukunft mitteilen. 

 

Die Umfrage ist online unter www.osl-online.de/digitalstrategie verlinkt und bis zum 29. Februar, also vier Wochen lang, freigeschaltet. Direkt erreichbar ist sie unter: https://cityandbits.limesurvey.net/732253?lang=de 

 

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Die Ergebnisse der Befragung werden anonymisiert in die Digitalstrategie des Landkreises einfließen. Die Strategie soll bis zum Sommer dem Kreistag präsentiert werden. Sie wird anschließend auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung OSL veröffentlicht werden. 

„Alle Menschen, die in OSL leben oder arbeiten und ihre Anregungen und Ideen für ein digitales OSL von morgen einbringen möchten, sind eingeladen, sich zu beteiligen. Jede Meinung ist wertvoll“, lädt Dr. Susanne Ziegler, Dezernentin für Digitalisierung und Projektverantwortliche seitens der Kreisverwaltung, zum Mitmachen ein.

 

Digitalstrategie: Die „smart Region“ Landkreis OSL 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz macht sich auf den Weg „smart“ (digital) zu werden. Unter Federführung der Kreisverwaltung sollen künftig gemeinsam mit regionalen und überregionalen Partnern digitale Lösungen für analoge gesamtgesellschaftliche Herausforderungen der Region realisiert werden. Damit dieses ambitionierte Vorhaben gelingt, erarbeitet die Kreisverwaltung seit dem vergangenen Jahr mit Unterstützung der erfahrenen Kommunalberatungsagentur City & Bits eine eigene Digitalstrategie. 

 

Sei es in struktureller, soziokultureller, ökologischer oder ökonomischer Hinsicht: Viele Veränderungen betreffen die Bürgerinnen und Bürger direkt in ihrem Alltag. Smarte Regionen helfen, indem sie analoge Herausforderungen digital lösen. Mit der Erarbeitung einer eigenen Digitalstrategie macht sich die Kreisverwaltung frühzeitig Gedanken, wie sie künftigen Trends angemessen begegnen kann. Ziel ist es, sich mit der Strategie trotz begrenzter Ressourcen zukunftsfähig aufzustellen und die Lebensqualität der Menschen vor Ort durch geeignete digitale Maßnahmen zu fördern. 

 

Bereits im Juli 2023 fand in der Bunten Bühne in Lübbenau/Spreewald im Beisein von Landrat Siegurd Heinze und weiteren Vertretern der Kreisverwaltung der Auftaktworkshop zur Erarbeitung einer Smart Region-Strategie statt. Dieser gab den Startschuss für das strukturierte Transformationsvorhaben des Landkreises. 

 

Seitdem fanden verschiedene Workshops statt, zu denen unter anderem Vertreter der Kreisverwaltung und der Städte, Ämter und Gemeinden eingeladen waren. Ergänzt werden diese durch verschiedene Beteiligungsformate für Bürgerinnen und Bürger. So konnten sich am 30. Januar in Lübbenau/Spreewald und Senftenberg Interessierte im Rahmen von Ideenwerkstätten mit ihren Ideen, Wünschen und Anregungen in die weitere Erarbeitung der Digitalstrategie des Landkreises einbringen. Die Online-Bürgerumfrage ergänzt dieses Angebot der Partizipation um ein weiteres wichtiges Element.

 

 Digital leben  Digital leben  Digital leben 

Fotos: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erarbeitet derzeit eine eigene Digitalstrategie. Hierfür startet die Kreisverwaltung eine Online-Bürgerumfrage „Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL“, die bis Ende Februar laufen wird. Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Element in dem Projekt – so nutzten Interessierte zuletzt auch das Angebot der Ideenwerkstätten in Lübbenau/Spreewald (Bild 1 & 2) und Senftenberg (Bild 3) am 30. Januar, um sich einzubringen. (Fotos: Landkreis/Bielitz) 

 Umfrage zur Digitalstrategie  Umfrage zur Digitalstrategie 

Grafik: Einladung und QR-Code zur Umfrage „Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL“, an der Bürgerinnen und Bürger aus OSL sich bis Ende Februar beteiligen können. (Grafik: Landkreis) 

 

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OSL-Jugend musizierte sich zu Traum-Ergebnissen

(30. 01. 2024)

Der Regionalwettbewerb Süd von „Jugend musiziert!“ fand in diesem Jahr vom 25. bis zum 27. Januar in Lübben statt. Aus der Musikschule Oberspreewald-Lausitz traten 15 Schüler und Schülerinnen in sechs Kategorien – Klavier vierhändig, Duo Klavier und ein Streichinstrument-Ensemble, E-Bass (Pop)-Solo, Musical-Solo, Zupfinstrumente-Solo (Gitarre) und Bläser-Solo Holzbläser – für den Landkreis an. 

 

Die OSL-Schülerinnen und Schüler schnitten dabei erneut mit sehr guten Ergebnissen ab. So erreichten sie mit ihren Bewertungen insgesamt zehn 1. Preise sowie einen 2. Preis. Hervorzuheben ist der Sonderpreis für Mihaela Zaharia für die höchste Punktzahl – 24 von 25 möglichen Punkten - in der Kategorie Musical-Solo.

 

Die Besten in ihrer Kategorie ab der Altersgruppe 2 haben sich automatisch für den Landeswettbewerb qualifiziert, der vom 14. bis zum 16. März 2024 in Cottbus ausgetragen wird. Teilnehmen werden hieran insgesamt neun Musikschülerinnen und Musikschüler aus OSL. 

 

Musikschulleiter Ulrich Stein: „Wir gratulieren allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den erreichten tollen Wertungsergebnissen. Die Ergebnisse sind für die Kinder und Jugendlichen und auch uns Musikpädagogen erneut sehr erfreulich. Es ist immer wieder beeindruckend zu sehen, auf welch hohem Niveau bereits die jüngsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer spielen.“ 

 

Wer sich ebenfalls vom Talent des regionalen musikalischen Nachwuchses überzeugen möchte, hat zeitnah die Gelegenheit dazu. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Landeswettbewerb werden am 8. März 2024 um 19 Uhr beim Preisträgerkonzert im SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide zu erleben sein. Das Konzert dient als Generalprobe vor dem Landeswettbewerb. Das Konzert ist kostenfrei. Karten gibt es zeitnah in der SeeCampus-Bibliothek in Schwarzheide.  

 

Hier die Ergebnisse im Überblick 

(LW= Weiterleitung zum Landeswettbewerb) 

 

Klavier-vierhändig: 

Annabell Starke/Maya Wilimowski                     (23 Punkte, 1. Preis), LW

Rieke Malen Petersen/Tjark Arwed Petersen       (23 Punkte, 1. Preis), LW

 

Duo Klavier und ein Streichinstrument-Ensemble:

Fritz Jasper Matern        Klavier                          (20 Punkte, 2. Preis)       

Emma Müller                Violoncello

 

Hannah Gebur              Klavier                          (21 Punkte, 1. Preis) 

Gretje Bachmann          Violoncello

 

E-Bass (Pop)-Solo

Michelle Werban                                              (23 Punkte, 1. Preis), LW

(Begleitung: Anna Arakelyan)

 

Musical-Solo

Mihaela Zaharia                                                (24 Punkte, 1. Preis), LW

 

Zupfinstrumente-Solo (Gitarre)

Daria Tusche                                                    (23 Punkte, 1. Preis), LW

Miguel Socher                                                  (23 Punkte, 1. Preis), LW

 

 

Bläser-Solo Holzbläser:

Finn Henrik Jank           Querflöte                      (23 Punkte, 1. Preis)

Hilda Penk                    Querflöte                      (21 Punkte, 1. Preis),

Emil Gläser                   Klarinette                      (24 Punkte, 1. Preis), LW

 

 

Alle Informationen zu Jugend musiziert 2024 in Brandenburg gibt es unter www.jumu-brandenburg.de.

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/JuMu

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Grippeschutz-Impfen weiter möglich – und sinnvoll!

(30. 01. 2024)

Nachdem die Weihnachtsferien das Infektionsgeschehen bundesweit kurzzeitig unterbrochen hatten, nimmt die Grippewelle seit Jahresbeginn wieder Fahrt auf. Auch im Landkreis OSL erkranken derzeit vermehrt Menschen an Influenza. 

Erfahrungsgemäß wird die Zahl der an Influenza Erkrankten in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende März, weiter ansteigen. Vor diesem Hintergrund weist das Team des Gesundheitsamtes OSL darauf hin, dass eine Grippeschutzimpfung weiterhin möglich und sinnvoll ist. 

 

Die Grippeschutzimpfung wird in allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und teilweise auch gynäkologischen Praxen kostenlos angeboten. Auch das Team des Gesundheitsamtes des Landkreises OSL in der Großenhainer Str. 62 in Senftenberg (gegenüber der BTU Cottbus-Senftenberg) hält den Impfstoff weiterhin bereit.

Die Impfung im Gesundheitsamt erfolgt nur mit telefonischer Anmeldung unter 03573 8704342 bzw. -/45. Zur Impfung im Gesundheitsamt ist der Impfausweis, in der Praxis zusätzlich die Chipkarte mitzubringen. Geimpft wird mit dem Vierfach-Impfstoff, der auf die aktuell zirkulierenden Viren abgestimmt ist.

 

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind die Durchimpfungsraten gegen Influenza bei den empfohlenen Zielgruppen in Deutschland zu niedrig. Die Zielvorgaben der Europäischen Union, die bei älteren Menschen eine Impfquote von 75 Prozent vorsehen, werden in Deutschland bei weitem nicht erreicht.

Amtsärztin Dr. Susanne Rosenthal: „Neben COVID-19 kann insbesondere die Influenza für ältere, chronisch kranke oder immungeschwächte Menschen schnell gefährlich werden. Aber auch alle anderen sollten die Infektionskrankheit nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn im Krankheitsverlauf kann es mitunter zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Wer sich impfen lässt, schützt letztlich nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen. Wir raten daher zur Impfung.“

 

Auskünfte zur Grippeschutzimpfung und zum Impfen allgemein erteilt das Team des Gesundheitsamtes unter Telefon 03573 870-4342 oder -4345. Weitere Informationen zum Thema sowie Impfempfehlungen gibt es unter: www.impfen-info.de und www.rki.de.

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Kreisliche Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Holocaust

(26. 01. 2024)

Der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1996 jährlich am 27. Januar begangen. Der Gedenktag erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz am 27. Januar 1945. 

 

Anlässlich des Gedenktages lud die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit der BASF Schwarzheide GmbH am Freitag, 26. Januar, zum gemeinsamen Erinnern an die Opfer des Holocaust ein. Traditionell fand die Gedenkveranstaltung auf dem Gedenkplatz für die Opfer des faschistischen Terrors in der Schipkauer Straße in Schwarzheide, gegenüber der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH, statt. 

 

Gemeinsam erinnerten die Anwesenden, darunter Vertreter aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und die Unmenschlichkeit des Dritten Reiches. Umrahmt wurde die Gedenkveranstaltung von den Bläsern der Schwarzheider Musikanten e. V..

Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises, in ihrer Rede: „Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie wichtig die Botschaft des Gedenktages ist. Deshalb erinnern wir in unserer kreislichen Veranstaltung nicht nur an die Opfer des Nationalsozialismus, sondern setzen gemeinsam auch ein Zeichen für jüdisches Leben und Solidarität für Israel.“ 

 

Gedenkstunde im Deutschen Bundestag

Der Bundestag gedenkt am Mittwoch, 31. Januar 2024, der Opfer des Nationalsozialismus. Als Gastredner werden die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und der Sportjournalist Marcel Reif sprechen. Die Gedenkstunde wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de sowie auf www.bundestag.de/gebaerdensprache übertragen.

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/Holocaustgedenktag

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Demokratie leben! in OSL – Ab sofort Projektideen einreichen und fördern lassen

(26. 01. 2024)

Demokratie leben! - Unter diesem Motto fördert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab sofort kleine und große Projekte engagierter Akteure, die sich für demokratische Werte, Respekt, Toleranz und eine vielfältige Gesellschaft einsetzen. Am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz hat dazu die Koordinierungs- und Fachstelle der „Partnerschaft für Demokratie OSL“ ihre Arbeit aufgenommen. Das Team freut sich auf interessante Projektvorschläge der Menschen in OSL.

 

Ideen einreichen, Förderzusage erhalten – und los geht‘s

Das Projekt „Demokratie leben!“ richtet sich an alle interessierten Menschen in OSL. Gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Initiativen, Fördervereine, Jugendgruppen und alle anderen Engagierten sind aufgerufen, Anträge zu stellen. 

 

Die Projekte und Maßnahmen, die gefördert werden können, sind breit gefächert. Aktionen gegen Extremismus, Rassismus und Diskriminierung gehören dazu. Genau wie Veranstaltungen zur interkulturellen Begegnung und Maßnahmen zur Demokratieförderung, wie Demokratiefeste, Plakataktionen und Medienworkshops für Jugendliche. „Aber auch Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und einem guten Zusammenleben verschiedener Religionen, Kulturen und Lebensformen, Initiativen zur Förderung von Partizipation und Engagement sowie Projekte zur Beteiligung benachteiligter Kinder und Jugendlicher können sich um eine Förderung bewerben“, zählt Kathrin Lehm auf. Als Koordinatorin des Projektes "Demokratie leben!" hat sie in diesen Tagen ihr Büro in der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie OSL auf dem FamilienCampus Lausitz in Klettwitz bezogen.

 

Von dort aus wird sie ab sofort um eine rege Teilnahme an dem Projekt werben, denn: Projektanträge für das Jahr 2024 können ab sofort eingereicht werden. Die Koordinierungsstelle stellt hierfür in den kommenden Tagen unkompliziert und niedrigschwellig ein Kurzformular zur Verfügung. 

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem konkreten Projekt und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Insgesamt stehen OSL im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ im Jahr 2024 bis zu 160.000 Euro zur Verfügung.  

 

Über die Förderung von Projektvorschlägen entscheidet ein Begleitausschuss. Dieser berät und entscheidet in regelmäßigen Abständen über die durchzuführenden Einzelmaßnahmen und begleitet diese. In ihm arbeiten zivilgesellschaftliche Akteure und Vertreter des Landkreises zusammen. Am Mittwoch, den 24. Januar, traf sich das 15-köpfige Begleitgremium am FamilienCampus Lausitz zu seiner konstituierenden Sitzung. Zur Vorsitzenden wurde Babett Zimmer gewählt, die Stellvertretung übernimmt Fred-Hagen Karzenburg. Die Arbeit des Begleitgremiums wird von der Koordinierungs- und Fachstelle unterstützt.

 

Einbringen statt Wegschauen: Demokratie leben im Landkreis OSL 

Die Arbeit der nun gestarteten Koordinierungs- und Fachstelle zielt darauf ab, durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Landkreis OSL Demokratie zu stärken, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.

 

Gefördert werden die Projekte durch die Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!“.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte sich gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft FamilienCampus Lausitz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um die Förderung beworben. Die Bewilligung durch den Bund erfolgte im Dezember 2023. 

 

Bestandteil der Bewerbung um die Bundesförderung war, dass der FamilienCampus Lausitz die Koordinierungsstelle übernimmt. Campus-Geschäftsführer Tom Lehnert: „Dies ist sinnvoll aufgrund der zentralen Position des FamilienCampus und seiner gesellschaftlichen Funktion, niedrigschwellige Angebote für Vereine, Engagierte und verschiedene Organisationen zu machen. Als Ort für Leben und Lernen, Bildung und Begegnung wollen wir Initiativen im Landkreis unterstützen, die das demokratische Miteinander, Toleranz, Respekt und Vielfalt fördern und Extremismus entgegenwirken.“

Alexander Erbert, Beigeordneter und Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales beim Landkreis OSL: „Mit der Koordinierungsstelle gerade dann an den Start gehen zu können, wenn Menschen auf den Straßen bundesweit für eben diese hohen Werte eintreten, hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir sind sicher, dass sich die Menschen aus OSL mit vielen inspirierenden Ideen erfolgreich in das Projekt einbringen werden.“

 

Ein offenes Ohr für OSL: So ist die Koordinierungsstelle zu erreichen

Auch Kathrin Lehm sieht der Aufgabe, die vor ihr und dem Begleitausschuss liegt, mit Freude und Erwartung entgegen: „Demokratie muss jeden Tag mit Leben gefüllt werden. Wir wollen dazu beitragen, Vorurteile abzubauen, Vielfalt zu fördern und demokratische Strukturen zu stärken. Gerade in der heutigen Zeit, in der Populismus und Rechtsextremismus unsere Demokratie wieder bedrohen, ist es wichtiger denn je, sich einzubringen.“, unterstreicht sie und ergänzt: „Dies kann nur gemeinsam gelingen. Gemeinsam können wir einen Beitrag für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft leisten und so für ein buntes, freiheitlich starkes OSL eintreten. Wir freuen uns auf viele kreative Projektideen der Menschen zwischen Lübbenau und Ortrand.“  

 

Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Kathrin Lehm gerne zur Verfügung. Den Projektaufruf mit allen wichtigen Informationen, das Kurzformular, Angaben zur Arbeit der Koordinierungsstelle und zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie Kontakte finden Interessierte ab Ende Januar auf der Internetseite des FamilienCampus Lausitz. Informationen zum Projekt werden zukünftig auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht, die gerade entsteht. 

 

Die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie OSL ist wie folgt zu erreichen:

 

Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie OSL

Kathrin Lehm, Projektkoordinatorin "Demokratie leben" OSL

FamilienCampus Lausitz gGmbH

Am FamilienCampus 1

01998 Klettwitz

035754 783615.

www.familiencampus-lausitz.de

Foto zu Meldung: Demokratie leben! in OSL – Ab sofort Projektideen einreichen und fördern lassen

Untere Fischereibehörde vom 23.01.-26.01. geschlossen / ab 29.01. Änderungen in Sprechzeiten

(23. 01. 2024)

In der Zeit vom 23.01.2024 bis zum 26.01.2024 findet keine Sprechzeit in der unteren Fischereibehörde statt.

In der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 29.02.2024 ist die Sprechzeit in der unteren Fischereibehörde eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur am Dienstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, sowie am Donnerstag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr möglich.  An den übrigen Tagen ist eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit unter Tel. 03541/870-3492, -3493 sowie sichergestellt. 

Jugend musiziert – und wir drücken die Daumen!

(22. 01. 2024)

Der Regionalwettbewerb Süd von „Jugend musiziert“ startet in wenigen Tagen. Er findet in diesem Jahr vom 25.01. – 27.01.24 in Lübben statt.

Aus der Musikschule Oberspreewald-Lausitz treten 16 Schüler und Schülerinnen bei diesem Wettbewerb an und können sich für den Landeswettbewerb qualifizieren. Dieser wird vom 14.03. -16.03.2024 in Cottbus ausgetragen. 

Die Jungen und Mädchen spielen in folgenden Kategorien:

 

Klavier-vierhändig: 

Annabell Starke/Maya Wilimowski

Rieke Malen Petersen/Tjark Arwed Petersen 

 

Duo Klavier und ein Streichinstrument-Ensemble:

Fritz Jasper Matern        Klavier

Emma Müller                Violoncello

 

Hannah Gebur              Klavier

Gretje Bachmann           Violoncello

 

E-Bass (Pop)-Solo

Michelle Werban           Begleitung: Anna Arakelyan

 

Musical-Solo

Michaela Zaharia

 

Zupfinstrumente-Solo (Gitarre)

Daria Tusche

Miguel Socher

 

Bläser-Solo Holzbläser:

Finn Henrik Jank           Querflöte

Hilda Penk                    Querflöte

Emil Gläser                   Klarinette

 

Die Juroren sind Musikpädagogen aus Brandenburg und ganz Deutschland. Alle Wertungsspiele sind öffentlich – Zuschauerinnen und Zuschauer sind gern gesehen! 

 

Ulrich Stein, Leiter der Kreismusikschule des Landkreises OSL: „Jugend musiziert ist in jedem Jahr einer der Höhepunkte für unsere Musikschülerinnen und Musikschüler, aber auch für uns Musikpädagogen. Der Wettbewerb ermöglicht es den jungen Musikerinnen und Musikern, sich mit Gleichgesinnten zu messen und voneinander zu lernen. Die Teilnahme ist auch dadurch für alle Beteiligten äußerst gewinnbringend. Wir wünschen allen Teilnehmern und Teilnehmerrinnen viel Erfolg.“

 

Alle Informationen rund um die Wettbewerbe, die Spielstätten, die Ergebnisse und Preisträgerkonzerte im Anschluss gibt es unter www.jumu-brandenburg.de.

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2024/JuMu

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26. Januar: Kreisliche Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Holocaust in Schwarzheide

(19. 01. 2024)

Am Freitag, 26. Januar, lädt die Kreisverwaltung zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer des Holocaust. Die kreisliche Gedenkveranstaltung findet auf dem Gedenkplatz für die Opfer des faschistischen Terrorismus in der Schipkauer Straße in Schwarzheide statt.

 

Der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ wird seit 1996 jährlich am 27. Januar in der Bundesrepublik begangen. Der Gedenktag verweist auf die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz am 27. Januar 1945. 

 

Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erinnern Mitarbeitende und Auszubildende der Kreisverwaltung in jedem Jahr an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und an die Unmenschlichkeit des Dritten Reiches. Umrahmt wird die Gedenkveranstaltung von den Blasmusikanten des Schwarzheider Musikanten e.V.

 

Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie wichtig die Botschaft des Gedenktages ist. So soll in der kreislichen Gedenkveranstaltung nicht nur den Opfern des Nationalsozialismus gedacht werden, sondern gemeinsam auch ein Zeichen für jüdisches Leben und Solidarität für Israel gesetzt werden.

Seit dem 7. Oktober des vergangenen Jahres befindet sich Israel - der Nationalstaat des Jüdischen Volkes - im Krieg gegen islamische Terroristen. Friedrich Merz betonte in einer Rede vor dem Bundestag: „Gerade für uns Deutsche gilt: Wo immer jüdisches Leben bedroht, gefährdet oder gar vernichtet wird, stehen wir für Schutz und Freiheit und ganz besonders herausragende Verantwortung.“

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Presse- und Medienvertreter sind eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen:

 

am 26.01.2024 um 11.00 Uhr

auf dem Gedenkplatz Schipkauer Straße

in Schwarzheide (gegenüber der Hauptverwaltung der BASF)

 


Gedenkstunde im Deutschen Bundestag

Der Bundestag gedenkt am Mittwoch, 31. Januar 2024, der Opfer des Nationalsozialismus. Als Gastredner werden die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und der Sportjournalist Marcel Reif sprechen. Die Gedenkstunde wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de sowie auf www.bundestag.de/gebaerdensprache übertragen.

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Und los geht’s: OSL goes Internationale Grüne Woche

(19. 01. 2024)

Kisten auspacken, Flyer verteilen, Produkte aufreihen: Die Arbeiten zur Gestaltung des OSL-Standes haben vor Ort begonnen. Die Vorbereitungen für den Start der Internationalen Grüne Woche in Berlin laufen auf Hochtouren. Wenn am Freitag die weltgrößte Verbrauchermesse ihre Türen öffnet, präsentiert sich auch der Landkreis OSL den Gästen. 

 

Mit dem Landkreis reisen erneut verschiedene Unternehmerinnen und Unternehmer. Am OSL-Gemeinschaftsstand mit der Nummer 143 in der Brandenburg-Halle in der Messehalle 21a haben sie die Gelegenheit, ihre Angebote und Produkte zur Schau zu stellen. Täglich wechseln die regionalen Handwerke und Anbieter.

 

Bereits zum wiederholten Male dabei ist Marie Läser vom Café Schauwerk aus Altdöbern: “Wir sind schon sehr gespannt auf die Grüne Woche. Vor allem freuen wir uns darauf, mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen und den ein oder anderen zu uns in die Lausitz locken zu können.“

 

Frank Bareinz von der Holzschuhmacherei der Tischlerei Bareinz aus Calau: „Zum ersten Mal präsentieren wir uns auf der Messe direkt am Stand des Landkreises. Im Gepäck haben wir unsere selbsthergestellten Holzschuhe. Die Besucher können sich darauf freuen, etwas über die Herstellung und die Arbeit mit den Naturmaterialien zu erfahren und das Laufgefühl selbst erleben. Ich habe das Ziel, auf die besonderen Vorteile ergonomischer Holzschuhe aufmerksam zu machen, die Menschen für das alte Handwerk zu begeistern und auch zu unseren zukünftigen Workshops zur Holzschuhherstellung zu informieren.“

 

Jens Bergmann, Tourismus-Sachbearbeiter im Sachgebiet Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung, der den OSL-Stand organisatorisch und auch vor Ort begleitet: „Die Grüne Woche ist für die Aussteller und Gäste nicht nur eine Messe, sondern ein lebendiger Markt der Vielfalt und des Austausches. Hier kommen Trends der Agrarbranche und Menschen, die bewusst nach hochwertigen, regionalen Produkten suchen, zusammen. Wir zeigen erneut einen schönen Querschnitt aus Produkten aus unserem Landkreis. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und gute Gespräche an unserem Stand.“

 

Die IGW findet in den Messehallen am Berliner Funkturm vom 19. bis 28. Januar statt. Alle Informationen zur Grünen Woche gibt es unter: www.gruenewoche.de

 

Wer ist an welchen Tagen am OSL-Stand dabei? Die aktuelle Übersicht gibt es online unter www.osl-online.de

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Sternsinger bringen Segen für das Landratsamt

(18. 01. 2024)

Am Nachmittag des 16. Januar besuchten die Sternsinger der Katholischen Pfarrgemeinde „Sankt Peter und Paul“ das Landratsamt in Senftenberg. Traditionell bringen Sie ein jedes Jahr die deutschlandweite Tradition rund um den Tag der Heiligen Drei Könige am 6. Januar in die Region und den Segen für das Landratsamt. Robert Weidner, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung, hieß die Sternsinger willkommen.

 

Die 17 Mädchen und Jungen haben fleißig geübt - unter Begleitung von Pfarrer Udo Jäkel, Gemeindereferent Thomas Lamm und ihrem tierischen Begleiter, dem Kamel, haben sie im Foyer des Jugendamtes zusammen Lieder gesungen und Segenssprüche aufgesagt. Zu Besuch waren größtenteils Kinder der 1. bis 9. Klasse. Eine Ausnahme bildet die Jüngste unter ihnen mit gerade einmal zwei Jahren.

 

Sternsinger ziehen von Haus zu Haus, um zu Singen, zu Segnen und Spenden zu sammeln. Diese fließen in Hilfsprojekte für Kinder in rund 100 Ländern weltweit. Auch die Sternsinger der Katholischen Pfarrgemeinde sammeln dieser Tage Spenden für das Kindermissionswerk. Das Motto des diesjährigen Dreikönigssingens lautet ‘Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit‘.

 

Alle Informationen zur Aktion Dreikönigssingen unter: www.sternsinger.de 

 

Wer die Sternsingeraktion gern unterstützen möchte, kann dies auch auf dem digitalen Weg tun: www.sternsinger.de/spendendose/

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Die Hochschulperle des Jahres 2023 geht an die BTU

(18. 01. 2024)

Eine Mitteilung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg:

 

Der neue praxisintegrierende Studiengang Lehramt Primarstufe der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) ist aus dem Publikums-Voting des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zur Hochschulperle des Jahres 2023 als Sieger hervorgegangen. Er konnte rund 25 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. 

Im Oktober 2023 hatte die BTU die Hochschulperle des Monats des Stifterverbandes zum Thema „Lehrkräftebildung neu denken“ für das Konzept zur Etablierung und Umsetzung des innovativen Studiengangs Lehramt Primarstufe gewonnen. Am 16. und 17. Januar 2024 standen die zwölf Hochschulperlen der Monate Januar bis Dezember per SMS-Abstimmung zur Wahl für die Hochschulperle des Jahres 2023. Mit 24,82 Prozent konnte das BTU-Projekt das 24-stündige Voting mit großem Abstand gewinnen und erhält ein Preisgeld von 3.000 Euro. Den zweiten Platz errang das Projekt „Back to School“ der Universität Vechta mit 17,01 Prozent der Stimmen. Das Projekt „International Teacher Education“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main sicherte sich mit einem Stimmenanteil von 12,38 Prozent den dritten Platz.

Mehr zum Studiengang Lehramt Primarstufe der BTU, dem Siegerprojekt 2023: https://www.b-tu.de/lehramt-primarstufe-bed

 

Die komplette Meldung finden Sie hier: https://www.b-tu.de/news/artikel/25681-die-hochschulperle-des-jahres-2023-geht-an-die-btu

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Eingeschränkte Sprechzeiten in der Zeit vom 18.01.2024 bis zum 29.02.2024 im Bereich der unteren Fischereibehörde

(17. 01. 2024)

In der Zeit vom 18.01.2024 bis zum 29.02.2024 ist die Sprechzeit in der unteren Fischereibehörde eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur am Dienstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, sowie am Donnerstag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr möglich.  An den übrigen Tagen ist eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit unter Tel. 03541/870-3492, -3493 sowie sichergestellt. 

 

Infos zum Fischereiwesen unter: https://www.osl-online.de/seite/101131/untere-jagd-fischereibeh%C3%B6rde.html 

 

BTU-Projekt kann Hochschulperle des Jahres werden – SMS-Voting am 16./17. Januar entscheidet!

(16. 01. 2024)

Eine Mitteilung der Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg vom 16. Januar 2024:

 

Im Oktober 2023 hat die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) die Hochschulperle des Monats des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft für das Konzept zur Etablierung und Umsetzung des innovativen Studiengangs Lehramt Primarstufe gewonnen. Jetzt besteht im abschließenden Voting die Möglichkeit, die Hochschulperle des Jahres an die BTU zu holen. Jede Stimme ist wichtig!

 

Alle Universitätsangehörigen (Professor*innen, Mitarbeitende, Studierende) sowie Kooperationspartner*innen, Alumni, Freunde & Förderer und alle, die sich mit der BTU verbunden fühlen, bitten wir um Unterstützung.

 

Bitte stimmen Sie in der Zeit vom Dienstag, 16. Januar 2024, 12:00 Uhr, bis zum Mittwoch, 17. Januar 2024, 12:00 Uhr per SMS-Voting an die Nummer 0177 178 22 77 ab. Geben Sie als Inhalt der SMS nur den Abstimmungscode ein:

H10 (= Lehramt Primarstufe - Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)

Pro Mobilfunknummer wird nur eine Stimme gezählt.

 

Hochschulperlen sind innovative, beispielhafte Projekte, die an einer Hochschule realisiert werden. Jeden Monat stellt der Stifterverband eine Hochschulperle vor. Aus den Monatsperlen wird einmal im Jahr per Abstimmung die Hochschulperle des Jahres gekürt.

Weiterführende Informationen: https://www.b-tu.de/news/artikel/25055-praxisintegrierender-lehramtsstudiengang-die-hochschulperle-des-monats-oktober-geht-nach-brandenburg

Weitere Informationen 

 

 Begrüßung der Studierenden des neuen Studiengangs Lehramt Primarstufe zu Beginn des Wintersemesters 2023/24 an der BTU. Foto: BTU, Ralf Schuster 

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Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL / Ideenwerkstätten in Senftenberg und Lübbenau am 30. Januar

(16. 01. 2024)

Intelligente Systeme, die Verkehrsströme in Echtzeit überwachen oder den Energieverbrauch steuern. Mülltonnen und Entsorgungssysteme, die den Füllstand überwachen und optimierte Routen für die Müllabfuhr planen, medizinische Angebote per Telemedizin, Behördengänge bequem vom Sofa aus - die Möglichkeiten einer digitalen Zukunft sind vielfältig! Auch der Landkreis OSL ist auf dem Weg „smart“ zu werden. In Senftenberg und Lübbenau/Spreewald finden dazu Workshops statt, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen in die Strategieentwicklung einbringen können.

 

Gesucht werden interessierte Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters, die den Landkreis mit kreativen Ideen bei der Erarbeitung einer Digitalstrategie unterstützen möchten. Wer Vorschläge hat, wie der Landkreis den analogen Herausforderungen der Zukunft mit digitalen Lösungen begegnen kann, kann diese am Dienstag, 30. Januar 2024 in einer der beiden Ideenwerkstätten einbringen. Die Veranstaltungen finden parallel von 16:30 bis 19:30 Uhr in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald statt. Moderiert und geleitet werden sie vom Projektteam des Landkreises OSL und dem Projektpartner City & Bits GmbH. Dieser begleitet seit vielen Jahren deutschlandweit zahlreiche Kommunen erfolgreich bei der digitalen Transformation und unterstützt nun auch die Kreisverwaltung bei der Erarbeitung ihrer Digitalstrategie. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich. Neben der Ideensammlung und Erarbeitung möglicher Maßnahmen in kreativen Austauschformaten wird es zunächst auch eine kurze Themeneinleitung und Vorstellung des aktuellen Standes des Projektes geben. Zudem wird es einen Impulsvortrag zum Thema smarte Sensorik geben. Hierzu führt ein Vertreter des iCampus Cottbus rund um Dr.-Ing. Christine Ruffert aus.  

 

Übersicht zu den Terminen: 

 

Bürgerdialoge: Ideenwerkstätten zur Digitalen Agenda - Der Weg zur „Smart Region“ im Landkreis OSL

 

Dienstag, 30. Januar 2024

16.30 – 19.30 Uhr 

 

Senftenberg – Volkshochschule, Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg 

&

Lübbenau - GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau (Atelier), Güterbahnhofstraße 57-6, 03222 Lübbenau/Spreewald

 

 

Digitalstrategie: Die „smart Region“ Landkreis OSL 

Sei es in struktureller, soziokultureller, ökologischer oder ökonomischer Hinsicht: Viele Veränderungen betreffen die Bürgerinnen und Bürger direkt in ihrem Alltag. Smarte Regionen helfen, indem sie analoge Herausforderungen digital lösen. Mit der Erarbeitung einer eigenen Digitalstrategie macht sich die Kreisverwaltung frühzeitig Gedanken, wie sie künftigen Trends angemessen begegnen kann. Ziel ist es, sich mit der Strategie trotz begrenzter Ressourcen zukunftsfähig aufzustellen und die Lebensqualität der Menschen vor Ort durch geeignete digitale Maßnahmen zu fördern. 

 

Die Strategie dient dazu, Herausforderungen zu erkennen, geeignete digitale Lösungsansätze zu identifizieren, erste konkrete Maßnahmen zu entwickeln und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, die Strategie voraussichtlich bis zum Sommer 2024 dem Kreistag vorzulegen und möglichst im Anschluss mit der Umsetzung zu beginnen.  

 

Bereits im Juli 2023 fand in der Bunten Bühne in Lübbenau/Spreewald im Beisein von Landrat Siegurd Heinze und weiteren Vertretern der Kreisverwaltung der Auftaktworkshop zur Erarbeitung einer Smart Region-Strategie statt. Dieser gab den Startschuss für das strukturierte Transformationsvorhaben des Landkreises.

 

Projektpartner ist das Unternehmen City & Bits. Die Agentur arbeitet nach einem systemischen Vorgehensmodell für Smart Regions, das die Querschnittsorientierung, die partizipative Entstehung und Gestaltung, die ganzheitliche regionale Transformation sowie die gesellschaftliche Wirkung in den Mittelpunkt stellt. „Digitalisierung, Regionalentwicklung und Verwaltungsmodernisierung müssen immer zusammen gedacht werden“, stellt Projektleiter Christian Mainka von City & Bits klar. 

 

Bei der Erstellung der Strategie wird daher nicht nur der Wirkungskreis der Kreisverwaltung, sondern die Region als Ganzes betrachtet, denn die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung sind für den Landkreis auf der einen Seite und für die Kommunen auf der anderen alleine kaum zu bewältigen.

 

Deswegen spielt insbesondere die aktive Einbindung der verschiedenen kommunalen Akteure auf Landkreisebene eine zentrale Rolle. So fanden im vergangenen Jahr bereits mehrere Ganztagesworkshops und finden auch in den kommenden Monaten verschiedene Workshop- und Austauschformate mit Vertretern der Kreisverwaltung und der Kreistagsfraktionen, aber auch der elf kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden statt. In den Veranstaltungen wurden Stärken und Alleinstellungsmerkmale der Region herausgearbeitet, Handlungsbedarfe aufgezeigt, bereits vorhandene innovative Ansätze zusammengetragen und erste Ideen diskutiert. Darüber hinaus gaben Experten aus innovativen Arbeitsfeldern in digitalen Impulsvorträgen Einblicke in ihre Arbeit. Dazu gehörten Dr.-Ing. Christine Ruffert vom Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme IPMS und der BTU Cottbus-Senftenberg sowie Prof. Dr. Thomas Hoffmann von der Tallinn University of Technology in Estland - einem Vorzeigeland für erfolgreiche Digitalisierung. 

 

Mit den Ideenwerkstätten in Senftenberg und Lübbenau sollen nun auch die Einwohnerinnen und Einwohner aus OSL einbezogen werden. 

 

Ergänzend wird es einen digitalen Fragebogen geben. Dieser wird zeitnah bereitgestellt. Die Kreisverwaltung wird zur Teilnahme an der Befragung über die bekannten Plattformen aufrufen.

 

Für Medienvertreter: 

Wie kann der Weg zur Smart Region im Landkreis aussehen - was sind die Herausforderungen, Rahmenbedingungen und Handlungsfelder? - Die Ziele der Digitalstrategie und den aktuellen Stand des Projekts stellen wir Ihnen gern in einer digitalen Informationsveranstaltung mit Projektleiterin Dr. Susanne Ziegler, Dezernentin für Digitalisierung, Personal und Recht der Landkreisverwaltung, vor. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

 

 Foto: „Smarter“ Landkreis OSL: Auftakt zur Entwicklung einer eigenen Digitalstrategie im Haus 3 der IBA-Terrassen in Großräschen mit Vertretern der Kreisverwaltung und Kommunen am 9. Oktober 2023. (Foto: Landkreis/Sarah Werner) 

Foto: „Smarter“ Landkreis OSL: Auftakt zur Entwicklung einer eigenen Digitalstrategie im Haus 3 der IBA-Terrassen in Großräschen mit Vertretern der Kreisverwaltung und Kommunen am 9. Oktober 2023. (Foto: Landkreis/Sarah Werner)  

Foto zu Meldung: Ideen gesucht: Digital leben im Landkreis OSL / Ideenwerkstätten in Senftenberg und Lübbenau am 30. Januar

Mit Herz im Einsatz: Neustart des Rettungsdienstes im Landkreis OSL erfolgreich realisiert

(12. 01. 2024)

Punktlandung für die Kommunalisierung des Rettungsdienstes zum 1. Januar 2024: Was über mehrere Monate intensiv vorbereitet wurde, konnte mit dem Jahreswechsel erfolgreich umgesetzt werden: Ab sofort wird der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis OSL nicht mehr von externen Betreibern, sondern von der neu gegründeten Kreistochter Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH (RDNL) erbracht. 

 

Die Kommunalisierung war eines der umfangreichsten Projekte der Kreisverwaltung im vergangenen Jahr. Mit Unterstützung vieler Beteiligter konnte das Projekt in einer Vorlaufzeit von nur sieben Monaten seit Gründung der neuen Gesellschaft erfolgreich umgesetzt werden.

 

In einem gemeinsamen Pressegespräch (11.01.2024) in der Lehrrettungswache in Senftenberg zogen Vertreter der neuen RDNL, der Kreisverwaltung als Aufgabenträgerin und Vertreter des Rettungsdienstes eine Bilanz der ersten Tage unter neuer Regie des Landkreises, blickten auf die umfangreichen Vorbereitungen im Vorfeld der Kommunalisierung zurück und gaben einen Ausblick auf die anstehenden Aufgaben und Projekte. Soviel sei vorweggenommen: Die Bürgerinnen und Bürger in OSL können sich darauf verlassen, dass der Rettungsdienst auch weiterhin mit höchster Professionalität und Engagement für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen wird.

 

Hier eine Auswahl an Stimmen rund um den Termin: 

 

 Tom LehnertTom Lehnert, Geschäftsführer der neuen RDNL: 

„Die ersten Tage der neuen Gesellschaft sind aus meiner Sicht sehr gut angelaufen. Dies war nur möglich durch den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten im Landkreis OSL, den bisherigen Betreibern, den Verantwortlichen in den Rettungswachen und meinem neuen Verwaltungsteam in der RDNL. Allen Beteiligten gebührt großer Respekt und Dank. Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Weg engagiert fortzusetzen. Unser Ziel ist es, auch weiterhin die bestmögliche ambulante Versorgung aller Menschen durch den Rettungsdienst zu gewährleisten. Technisch und vor allem personell sind wir qualitativ gut aufgestellt. Unser neues Team umfasst über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen wir eine tolle Mischung aus jahrzehntelanger Erfahrung und innovativer Schubkraft haben. In vielen Gesprächen, auch nach den letzten Besuchen in den Wachen Anfang des Jahres, wurde deutlich, dass alle gespannt auf die neue Struktur sind. Ebenso wurde die Bereitschaft deutlich, uns beim weiteren Aufbau der neuen Gesellschaft mit Rat und Tat zu unterstützen. Auch unser neues Logo steht für Engagement, Schnelligkeit und Zusammenhalt. Das Herz im Logo ist dabei passend gewählt - denn es zeigt, dass das gesamte Team hinter dieser Aufgabe steht. Ich bin auch davon überzeugt, dass ein großer gemeinsamer Rettungsdienst, wie wir ihn jetzt haben, für alle zukünftigen zentralen Anforderungen aus gesellschaftlichen, technologischen, organisatorischen und finanziellen Entwicklungen bestens gewappnet ist“.

 

 Siegurd HeinzeSiegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Die Kommunalisierung des Rettungsdienstes wurde in Rekordzeit umgesetzt - und das neben dem normalen Tagesgeschäft der Kreisverwaltung. Es gab eine hohe Transparenz unserer Ziele und Vorstellungen gegenüber allen Beteiligten. Mit der Überführung des Rettungsdienstes in unsere Landkreistochter wollen wir etwas schaffen, das auf Dauer belastbar ist und Bestand hat. Die Kommunalisierung gibt den Mitarbeitern Sicherheit über ihren Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Wir stehen in der Verantwortung und in der Pflicht gegenüber den Menschen im Landkreis, gegenüber den Krankenhäusern und vor allem gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen hinter der Sache und werden die Gesellschaft aktiv unterstützen. Der Rettungsdienst wird sich perspektivisch weiterentwickeln müssen, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Dafür haben wir die Weichen gestellt und sind mit der Kommunalisierung gut vorbereitet. Zukünftig wollen wir auch im Bereich der Modellregion Gesundheit ein guter und starker Partner sein - auch dafür ist die Kommunalisierung ein wichtiger Mosaikstein“.

 

 Grit KlugGrit Klug, Erste Beigeordnete und zuständige Dezernentin für den Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis, Leiterin der „Arbeitsgruppe Kommunalisierung des Rettungsdienstes“: „Erstmals wird die Aufgabe des Rettungsdienstes nicht von Dritten für uns erbracht, sondern von unserer Landkreistochter selbst. Die Vorarbeiten für die neue Struktur waren umfangreich und herausfordernd. Aber wir haben diesen Sprint in wenigen Monaten geschafft. Dabei war es uns stets wichtig, den Prozess für alle Beteiligten so transparent wie möglich zu gestalten. Diese Mammutaufgabe konnte nur mit der Unterstützung vieler gelingen, wofür wir sehr dankbar sind. Auch die Bestandsbetreiber haben uns, nachdem die Absicht der Kommunalisierung klar war, aktiv im Prozess unterstützt. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes selbst. Von ihnen haben wir in zahlreichen Gesprächen wichtige und richtige Hinweise erhalten, die wir in die Arbeit der Arbeitsgruppe und der Projektgruppen einfließen lassen konnten. Um kommenden Herausforderungen gerecht zu werden, werden wir auch in Zukunft weitere Anpassungen in der rettungsdienstlichen Vorhaltung vornehmen. Um ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten, streben wir dazu eine Überarbeitung des Rettungsdienstbereichsplanes als wichtiges Planungsinstrument an.“

 

 René MärtenRené Märten, Leiter der Lehrrettungswache in Senftenberg: „Wir als Team der Rettungswachen Senftenberg und Klettwitz haben uns während des gesamten Umstrukturierungsprozesses der Kommunalisierung sehr gut informiert und mitgenommen gefühlt. Wir konnten mit klaren Perspektiven ins neue Jahr starten. Wir sind alle gespannt auf die neue Situation und den neuen Arbeitgeber und unterstützen gerne die weitere Arbeit der Gesellschaft. Einen großen Vorteil sehen wir in der Sicherheit unseres Arbeitgebers, denn mit der Kommunalisierung entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung des Rettungsdienstes aller fünf Jahre. Auch der Haustarifvertrag wird positiv aufgenommen, da endlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleiche Berechnungsgrundlage gilt. Außerdem profitieren wir von den zentralen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren bei der Stellenbesetzung“.

 

 Tobias WagnerTobias Wagner, Leiter des Bereiches Technik in der neuen RDNL: „Mit der erfolgreichen Kommunalisierung zum 1. Januar ist die Arbeit für die Gesellschaft natürlich nicht beendet. Meine Aufgabe ist es, alle notwendigen Arbeitsmittel, Ausrüstungen und sonstigen Ressourcen bereitzustellen, damit der Rettungsdienst mittel- und langfristig reibungslos funktionieren kann. Einige Aufgaben waren direkt im Zusammenhang mit dem Start der neuen gGmbH zu erledigen. So erhielten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue, einheitliche Mailzugänge. Zahlreiche Dienstleistungsverträge mit Fachfirmen mussten übernommen werden. Unter Einbeziehung der Wachleiter und der Mitarbeitenden wurde die neue Berufskleidung ausgewählt und bestellt. Diese umfasst T-Shirts und Sweatjacken mit Logostickerei sowie Softshell- und Hardshell-Einsatzjacken. Ziel ist es, im Laufe des ersten Quartals alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einheitlicher, langlebiger und qualitativ hochwertiger Bekleidung mit bestmöglichem Schutz auszustatten. Auch die Beklebung der Fahrzeuge mit dem neuen Logo soll bis dahin abgeschlossen sein. Ebenfalls in Arbeit ist die Einführung einer neuen Software für die Dienstplanung. Arbeitsgruppen - z.B. für die Bereiche Hygiene, Medizinprodukte, Material - werden gebildet. Ziel ist es, mit digitalen Standards Arbeitsabläufe zu beschleunigen und so den Fokus auf die Qualität der Versorgung mit voller Energie lenken zu können.“

 

 Bill SeifertBill Seifert, operativer Leiter Rettungsdienst: „Mit dem Beginn der Kommunalisierung des Rettungsdienstes hier im Landkreis OSL steht eine große Veränderung bevor. Als operativer Leiter des Rettungsdienstes ist es mir ein besonderes Anliegen, eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, aber auch die Qualität und Effizienz dieser lebenswichtigen Aufgabe weiter zu stärken. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht die Optimierung der Einsatzplanung, um schnelle und zuverlässige Hilfe in Notfällen, aber auch bei möglichen Großschadensereignissen zu gewährleisten. Darüber hinaus streben wir eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren, Krankenhäusern und weiteren Gesundheitseinrichtungen sowie möglichen infrastrukturellen Gefahrenpunkten an, um Synergien zu nutzen und die Versorgungskette zu stärken. Durch optimierte Ressourcenallokation sowie Aus- und Weiterbildungsprogramme wollen wir die Notfallversorgung im Landkreis OSL auf höchstem Niveau gewährleisten. Mit gezielten Schulungen und Fortbildungen wollen wir sicherstellen, dass unser Team immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Standards und Technologien ist. Generell wollen wir als Arbeitgeber eine Atmosphäre schaffen, in der sich jeder Mitarbeitende geschätzt und unterstützt fühlt.“

 

 Dr. Petra Prignitz

Dr. Petra Prignitz, Ärztliche Leiterin Rettungsdienst (nicht anwesend):

Dr. Petra Prignitz, seit 2010 Ärztliche Leiterin Rettungsdienst im Landkreis OSL, äußerte sich anlässlich der Begrüßungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 4. Januar 2023 auf dem FamilienCampus Lausitz in Klettwitz, dem Sitz der Gesellschaft, zum Start der neuen RDNL: „Wir haben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen Rettungsdienst, der sowohl medizinisch als auch von der Ausstattung und Technik her gut aufgestellt ist. Das Personal ist gut ausgebildet, die Ausrüstung wird regelmäßig dem Stand der Wissenschaft angepasst. Wir pflegen gute Kontakte zur Leitstelle Lausitz in Cottbus, zu den Krankenhäusern, den Nachbarlandkreisen, der Luftrettung und anderen wichtigen Partnern. In der Vergangenheit ist es uns gelungen, jede Wache im Landkreis an jedem Tag mit einem Notarzt zu besetzen - das ist nicht selbstverständlich und macht mich stolz. Die Menschen im Landkreis sind medizinisch gut versorgt. Wir werden in den nächsten Jahren eine veränderte Krankenhauslandschaft erleben und damit auch Veränderungen für den Rettungsdienst. Der Rettungsdienst wird in Zukunft noch mehr Aufgaben in der Versorgung der Bevölkerung übernehmen müssen. Mit der neuen zentralen Struktur des Rettungsdienstes sind wir darauf gut vorbereitet. Ich freue mich auf die Arbeit in der neuen Struktur des Rettungsdienstes in unserem Landkreis.“

 

 

Factsheet: Der „neue“ Rettungsdienst im Landkreis OSL

 

  • Das landkreiseigene Unternehmen Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH übernahm zum 01.01.2024, 0.00 Uhr, die Aufgabe der Erbringung des Rettungsdienstes von den vier bisherigen Betreibern DRK KV Lausitz e.V., DRK KV Calau, ASB OV Vetschau e.V. und SANA Klinikum Niederlausitz gGmbH.

  • Der Kreistag hat dafür am 29. September die letzten Weichen gestellt und den Auftrag für die Durchführung an die kreiseigene Tochtergesellschaft erteilt.

  • Kommunalisierung ist Grundlage für einen effektiven und bürgernahen Rettungsdienst.

  • Der Rettungsdienst im Landkreis OSL fuhr im Jahr 2023 rund 22.000 Einsätze.

  • Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Kreisverwaltung bereitete die Kommunalisierung vor. Ihr gehörten Vertreter der Kreistagsfraktionen, verschiedener Fachbereiche der Kreisverwaltung, der Personalrat, die Ärztliche Leiterin des Rettungsdienstes, Vertreter aus den Rettungswachen, die Krankenkassen und weitere Akteure an.  

  • Umfangreiche Vorbereitungen notwendig: Neben der Einstellung des gesamten neuen Verwaltungsteams im Hintergrund waren alle Umstellungen auf die neue Gesellschaft sowie die Übernahme der 162 Mitarbeitenden im Rettungsdienst zu organisieren. 

  • Es galt zudem, notwendige Beschlussfassungen für die Kreistage vorzubereiten und zu begleiten. 

  • Auch ein neuer Haustarifvertrag wurde in kürzester Zeit mit ver.di verhandelt. Dieser bringt für die Beschäftigten im Rettungsdienst gleiche Verhältnisse und Gehaltsverbesserungen mit sich.

  • Die Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und Auszubildenden arbeiten damit nunmehr erstmals unter dem Dach eines gemeinsamen und kommunalen Arbeitgebers.

  • Um das reibungslose Zusammenspiel zwischen der Verwaltung und den Rettungswachen zu gewährleisten, fanden Kennenlernrunden und regelmäßige Abstimmungsgespräche in allen Rettungswachen statt.

  • In den 8 Rettungswachen im Landkreis in Vetschau, Lübbenau, Calau, Großräschen über Klettwitz, Lauchhammer, Senftenberg bis nach Jannowitz waren zudem einige technische Anpassungen im Rahmen des Übergangs zu koordinieren. Alle Wachen im Landkreis bleiben bestehen.

  • Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine wahrnehmbaren Unterschiede – sie erhalten auch weiterhin und in hoher Qualität schnelle Hilfe im Ernstfall.

  • Sitz der Verwaltung der neuen Gesellschaft ist der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz.

  • Dort fand am 4. Januar am FamilienCampus LAUSITZ ein Startevent für die neuen Kolleginnen und Kollegen statt.

  • Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH tritt auch mit einem eigenen Firmen-Logo auf. Dieses steht mit einem gedrehten Herz für Hingabe, Schnelligkeit und Zusammenhalt. Die Mitarbeitenden durften zuvor darüber abstimmen.

  • Perspektivisch werden alle Rettungswachen nach außen hin mit dem RDNL-Logo gekennzeichnet. Auch die Einsatzfahrzeuge werden das Logo tragen. Insgesamt erhalten derzeit schrittweise alle Fahrzeuge - 16 Rettungswagen, 2 Krankentransportwagen, 4 Notarzteinsatzfahrzeuge – die neue Beklebung.

  • Die RDNL will als attraktiver, moderner und lebenswichtiger Arbeitgeber in der Region präsent sein.

  • Alle Infos unter www.rettungsdienst-niederlausitz.de

  • Geschäftsführer Tom Lehnert berichtet zudem regelmäßig auf LinkedIn zum Alltag des FamilienCampus und Rettungsdienstes. 

 

Videobeitrag zum Pressetermin: bitte klicken. (Landkreis OSL/Seenluft24)

Foto zu Meldung: Mit Herz im Einsatz:  Neustart des Rettungsdienstes im Landkreis OSL erfolgreich realisiert

Internationale Grüne Woche: Auch OSL reist nach Berlin

(08. 01. 2024)

Die Internationale Grüne Woche in Berlin ist die weltgrößte Verbrauchermesse. Wenn sich vom 19.  bis 28. Januar die Türen der Messehallen am Berliner Funkturm öffnen, ist auch OSL erstmals seit 2020 wieder mit von der Partie. 

 

Der Landkreis präsentiert sich an einem von rund 70 Ständen in der Brandenburg-Halle in der Messehalle 21a. Insgesamt bieten dort über 250 Anbieterinnen und Anbieter ihre märkischen Marken und Produkte an. 

 

„Neben Traditionsmarken und -produkten wie Spreewaldgurke, Beelitzer Spargel und Wurstspezialitäten können die Besucherinnen und Besucher der Brandenburg-Halle auch viele neue junge Unternehmen der Branche und erstmalig die Weinlounge mit einer großen Zahl Brandenburger Weine entdecken. Zum zweiten Mal wird es in diesem Jahr einen Startup-Spot geben.“, kündigt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg an.    

 

OSL war von 2017 bis 2020 regelmäßig mit einem eigenen Stand auf der Internationalen Grünen Woche vertreten. Der Gemeinschaftsstand bot über die Jahre hinweg über 20 verschiedenen Unternehmen aus der Region die Gelegenheit, sich zu präsentieren. 

 

Nachdem die Messe 2021 und 2022 pandemiebedingt pausierte und der Landkreis bei der Neuauflage im vergangenen Jahr noch nicht dabei war, werden in OSL nun wieder „die Koffer gepackt“. 

 

Am OSL-Gemeinschaftsstand mit der Nummer 143 haben erneut verschiedene Unternehmerinnen und Unternehmer die Gelegenheit, ihre Angebote und Produkte zur Schau zu stellen. Die Aussteller wechseln dabei täglich. 

 

„Unser Stand verspricht viel Abwechslung, von regionalem Handwerk über regionale Köstlichkeiten bis hin zu einer mobilen Zapfanlage gibt es viel zu entdecken. Außerdem halten wir reichlich Informationsmaterial zu unseren Reiseregionen Spreewald und Lausitzer Seenland bereit und stehen den Gästen jederzeit als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung“, blickt Jens Bergmann, Tourismus-Sachbearbeiter im Sachgebiet Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung, voraus.  

 

Wer ist an welchen Tagen dabei? 

 

Messetag

Unternehmen

19.01.2024

Alisavon Seifenmanufaktur aus Neupetershain

20.01.2024

TS Styl3 mit Zapfox

aus Ruhland 

21.01.2024

Lausiko’s Manufaktur aus Peickwitz 

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin aus Peickwitz

22.01.2024

Landwirtschaftlicher Betrieb Frank Trogisch aus Muckwar

23.01.2024

Café Schauwerk aus Altdöbern

24.01.2024

Café Schauwerk aus Altdöbern

25.01.2024

Holzschuhmacherei der Tischlerei Bareinz aus  Calau 

26.01.2024

Hosenaer Kelterei

 

Seenland Safran aus Hermsdorf

27. und 28.01.2024

Weinbau Dr. Wobar aus Großräschen

 

Darüber hinaus präsentieren sich weitere Unternehmen aus der Region in der Brandenburg-Halle. Hierzu zählen etwa RABE Spreewälder Konserven GmbH & Co. KG aus Boblitz sowie „scharfes Gelb – der Likör aus Senftenberg“. Der Spreewaldverein e.V. wirbt mit einem eigenen Stand für die vielfältigen Köstlichkeiten der regionalen Dachmarke Spreewald.  

 

Alle Informationen zur Grünen Woche gibt es unter: www.gruenewoche.de

 

Vor dem Start der Messe geht zudem die Internetseite gruenewoche-brandenburg-halle.de an den Start und informiert über Aussteller und Programmhöhepunkte. 

 

Hier geht es zur Pressemitteilung „Grüne Woche 2024: Countdown für die Brandenburg-Halle läuft“ des MLUK vom 01.01.2024.

 

 

Die Teilnahme an der Messe ist Bestandteil des Vorhabens „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ und wird innerhalb des Programms Region gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert.

 

 Förderhinweise 

  

 

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„Wirtschaft auf Rezept“: Landrat beendete Unternehmensbesuche in Schwarzheider Apotheke

(08. 01. 2024)

Wie sind die Stimmung und Auftragslage in den im Landkreis ansässigen Unternehmen? Welche Themen treiben die Verantwortlichen um? Einmal im Jahr besucht OSL-Landrat Siegurd Heinze eine Auswahl klein- und mittelständischer Betriebe, um sich selbst ein Bild zu machen. Mitte Dezember (14.12.) endeten die Unternehmensbesuche 2023 mit einem Gespräch mit Grit Sponner, Inhaberin der Heide- sowie Liebig-Apotheke in Schwarzheide und der Sonnen-Apotheke in Lauchhammer.  

 

Mit gutem Beispiel vorangehen

Grit Sponner ist eine Frau, die etwas wagt: Als Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie und Diplom- Chemikerin gründete sie 1995 die Liebig-Apotheke in Schwarzheide. Im Jahr 2005 übernahm sie die Heide-Apotheke in Schwarzheide und die Sonnen-Apotheke in Lauchhammer. An den drei Standorten ihrer Apotheke beschäftigt sie heute 25 Mitarbeiterinnen.

 

Die Filialen arbeiten dabei am Puls der Zeit: So profitieren Angestellte und Kunden von einem modernen automatisierten Warenlager, das mit Hilfe von EU-Mitteln eingerichtet wurde. Statt im Regal nach dem richtigen Medikament zu suchen, hält die Verkäuferin das Produkt damit bereits nach wenigen Klicks in der Hand - und hat dadurch mehr Zeit für die individuelle Beratung des Kunden. Die Heide-Apotheke und ihr Filialnetz sind zudem anerkannte Internet-Versandapotheken für apothekenpflichtige Waren. So können Kundinnen und Kunden ihre Bestellungen auch per Webformular, App oder Online-Shop aufgeben. Alle drei Filialen sind bereits seit 2005 durch den TÜV Rheinland zertifiziert. 

 

Wenn Grit Sponner nicht in der Apotheke ist, engagiert sie sich in Schulen und auf Berufsmessen für das Thema Fachkräftesicherung, das auch für Apotheken von großer Bedeutung ist. Dabei wirbt sie auch um Jugendliche mit Migrationshintergrund. Für ihr Engagement wurden die Apotheken mit dem Brandenburgischen Ausbildungspreis 2018 ausgezeichnet. 

 

Lieferengpässe, Personalnot, Bürokratie, eine anhaltende Unterfinanzierung in Verbindung mit Plänen des Bundesgesundheitsministers zur Umstrukturierung der Apothekenlandschaft hatten zurückliegend immer wieder zu Protesten und Kritik seitens der Apotheken gegenüber der Bundesregierung geführt. Die Kritik an den Handelnden tragen auch Grit Sponner und ihr Team mit: „In der Corona-Pandemie haben die Apotheken über ihre Belastungsgrenzen hinaus gearbeitet. Der deutschlandweite Apothekenschwund belastet die bestehenden Apotheken zusätzlich. Das spürten wir beispielsweise in der Heide-Apotheke, die durch die Schließung der Apotheke in Ruhland spürbaren Zuwachs an Kundinnen und Kunden bekommen hat. Es ist wichtig, dass die Politik dieser Entwicklung mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirkt und für Unterstützung sorgt“, fordert Grit Sponner. 

 

Neben aktuellen Herausforderungen für die Apotheken ging es im Gespräch mit dem Landrat auch um Themen wie das E-Rezept („Wenn es zukünftig funktioniert, dann wird es für die Apotheken eine große Erleichterung sein.“) und die Ausbildung von Fachkräften. Einige der Mitarbeiterinnen von Grit Sponner haben einst mit einem Schulpraktikum in der Apotheke begonnen, später eine Ausbildung absolviert - und zählen heute fest zum Mitarbeiterstamm der drei Apotheken. Mit Blick auf die Ausbildung und Qualifizierung weiterer Kolleginnen und Kollegen äußert Grit Sponner einen Wunsch: „Es wäre schön, wenn auch in Brandenburg ein Pharmaziestudium angeboten würde. Das ist bisher leider noch nicht der Fall.“

 

Landrat Heinze zeigte sich im Ergebnis des Gesprächs und Besuchs in der Apotheke beeindruckt vom Engagement der Inhaberin und ihres Teams: „Grit Sponner und ihr Team und auch alle weiteren Apotheken im Landkreis leisten eine wichtige und fachlich anspruchsvolle Arbeit für die Menschen. Es ist bedauerlich, dass sich die Fachkräfte in der aktuellen Situation mit so vielen Herausforderungen konfrontiert sehen. Umso bemerkenswerter ist es, dass sie sich den Blick für Zukunftsthemen aufrechterhalten und vielversprechende Projekte neben dem regulären Tagesgeschäft realisieren. Von der Digitalisierung der Apotheken profitieren am Ende wir alle.“ 

 

Mission: Stimmungsbilder einfangen

Wie Grit Sponner nutzten auch die anderen Geschäftsführer und Inhaber der diesjährigen Unternehmensbesuche des Landrats die Gelegenheit, ein aktuelles Stimmungsbild zu zeichnen. 

 

Dabei wurde deutlich, dass die Lage zwar nach wie vor als angespannt zu bewerten ist, sich die Situation – etwa gemessen an den Umsätzen – in der Gesamtschau aber wieder leicht entspannt hat. „Es ist verhalten positiv zu bewerten, dass die Umsatzeinbußen nicht mehr so hoch ausfallen und teilweise sogar Umsatzsteigerungen zu verzeichnen sind. Dennoch bleibt die Stimmung aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise gedrückt und die Erwartungshaltung an die Politik bestehen“, resümiert Siegurd Heinze.  

 

Im Kern sind es die steigenden Energiekosten und die zukünftige Energieversorgung, der Fach- und Arbeitskräftemangel sowie die Inflation, die die Unternehmen umtreiben. Aber auch Bürokratie und eine hohe Steuerbelastung gehören dazu. Hinzu kommt der Wunsch nach einer besseren digitalen Infrastruktur.

   

„Die Unternehmen sind umtriebig und setzen aktiv Kraft und Energie ein und investieren, um sich auf Herausforderungen einzustellen und Vorsorge zu treffen. In einigen Punkten bleibt aber schlichtweg die Politik gefordert, für eine entsprechende Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen zu sorgen. Dieses Stimmungsbild aus den Unternehmen nehmen wir mit und tragen es an Land und Bund heran. Gleichzeitig versuchen auch wir als Kreisverwaltung an wichtigen Stellschrauben zu drehen. Beispiele hierfür sind der weitere Breitbandausbau im Landkreis oder verschiedene Projekte im Rahmen des Strukturwandels. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann es zu Ansiedlungen und Neugründungen kommen. Die Unternehmensbesuche haben mich erneut sehr beeindruckt. Ich habe gut aufgestellte Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Potenzialen kennenlernen und viele gute und anregende Gespräche führen können.“

 

Unternehmensbesuche des Landrats: Tradition seit 2010

Die Unternehmensbesuche des Landrats finden in dieser Form seit 2010 jeweils im Herbst und in jeder der elf OSL-Kommunen statt. Sie dienen dem ungezwungenen Austausch zwischen Unternehmen und Verwaltung. Begleitet wird der Landrat von Bärbel Weihmann von der Wirtschaftsförderung des Landkreises sowie den Amtsdirektoren und Bürgermeistern der jeweiligen Kommunen. Neben den Gesprächsrunden mit den Inhaberinnen und Inhabern finden jeweils auch kurze Betriebsbesichtigungen an den Standorten statt.

 

Der Fokus der Unternehmensbesuche liegt auf dem Klein- und Mittelstand.   

Die Unternehmensbesuche 2023 führten in die Unternehmen Industrieberatung Krüger (Amt Altdöbern/Luckaitztal), Seenland-Safran (Amt Ruhland/Hermsdorf), Kunstgießerei Lauchhammer KG (Lauchhammer), ISS TeGeMa GmbH, (Lübbenau/Spreewald), Autohaus & Reisemobilwelt GmbH & Co.KG, (Calau), Steinmetzbetrieb Menzel / Natursteine Menzel (Ruhland), M & S Gewerbepark GmbH (Gemeinde Schipkau/Klettwitz), Automobile Rauhut GmbH (Großräschen), WISAG Rail Services GmbH & Co. KG (Senftenberg/Brieske), Fleischerei Nicklisch (Amt Ortrand/Ortrand), Michelberger Farm (Vetschau/Spreewald) und die Heide-Apotheke (Schwarzheide).   

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Rettungsdienst Niederlausitz startet pünktlich zum Neujahr 2024 im Landkreis OSL

(08. 01. 2024)

Die Vorbereitungen der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH (RDNL) für den Start des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind abgeschlossen. Das landkreiseigene Unternehmen übernimmt seit dem 01.01.2024, 0.00 Uhr, die Aufgabe von den vier bisherigen Betreibern DRK KV Lausitz e.V., DRK KV Calau, ASB OV Vetschau e.V. und SANA Klinikum Niederlausitz gGmbH. 

 

Der neue Geschäftsführer Tom Lehnert zum Start: „Dank des unermüdlichen Einsatzes aller Beteiligten beim Landkreis OSL, den bisherigen Betreibern, den Verantwortlichen in den Rettungswachen und meines neuen Verwaltungsteams in der RDNL ist der Start des rekommunalisierten Rettungsdienstes pünktlich am 1. Januar 2024 möglich. Mit einer gerade einmal 7-monatigen Vorlaufzeit seit Gründung des neuen Unternehmens am 24. Mai 2023 waren wir damit in Rekordzeit unterwegs. Neben der Einstellung des gesamten neuen Verwaltungsteams im Hintergrund waren alle Umstellungen auf die neue Gesellschaft sowie die Übernahme der über 150 Mitarbeitenden zu organisieren. Auch ein neuer Haustarifvertrag wurde in kürzester Zeit mit ver.di verhandelt und bringt für die Beschäftigten im Rettungsdienst gleiche Verhältnisse und Gehaltsverbesserungen ab 01.01.2024 mit sich. In den 8 Rettungswachen von Vetschau, Lübbenau, Calau, Großräschen über Klettwitz, Lauchhammer, Senftenberg bis nach Jannowitz waren zudem einige technische Anpassungen im Rahmen des Übergangs zu koordinieren. Das geht nur mit Teamwork. Dies zeichnet die RDNL auch künftig aus. Denn Rettungsdienst ist immer Teamarbeit und kann nur so höchste Qualität in der Lebensrettung und Versorgung der Bevölkerung liefern. “

 

Der Leiter des operativen Rettungsdienstes der neuen Gesellschaft, Bill Seifert, erklärt dazu: „Ich bin froh, dass wir nun am 01.01. starten können und das gesamte Team mit den Rettungsdienstbeschäftigten an Bord ist. Wir freuen uns auf die Umsetzung dieser so elementar wichtigen Aufgabe und sind dafür gewappnet. Im kommenden Jahr hat dann die Weiterentwicklung der Qualität des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis OSL Priorität, denn wir wollen die Chancen eines kommunalen Rettungsdienstes mit 8 Rettungswachen unter einem Dach vollumfänglich zum Wohle der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität ergreifen.“

 

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH wird ab dem 1. Januar vom FamilienCampus Lausitz in Klettwitz aus die Verwaltung und Steuerung der landkreisweit tätigen Rettungsdienstgesellschaft übernehmen. Der Kreistag des Landkreises OSL hatte dazu 2022 und 2023 mehrere notwendige Beschlüsse für den Beauftragung und die Betrauung der neuen Landkreistochter mit dieser Aufgabe gefasst.

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Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH trifft Einigung mit ver.di zu erstem Haustarifvertrag

(21. 12. 2023)

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH (RDNL) hat mit ver.di eine Einigung über den ersten Haustarifvertrag als neuer Betreiber des kommunalen Rettungsdienstes erzielt, wie Tom Lehnert, Geschäftsführer der neuen Gesellschaft berichtet. „Wir haben es geschafft in dieser kurzen Sprintzeit nicht nur den Aufbau der Gesellschaft effektiv voranzutreiben, sondern auch in gerade einmal drei Verhandlungsrunden einen Tarifabschluss mit der Tarifkommission zu erstellen. Dieser Abschluss bringt alle Mitarbeitenden von ehemals vier Betreibern des bodengebundenen Rettungsdienstes unter ein Dach. Mit der neuen Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH bezahlen wir damit ab 01.01.2024 alle Mitarbeitenden im Rettungsdienst in OSL gerecht und gleich nach einer einheitlichen Entgelttabelle. Das ist ein Meilenstein im Rettungsdienst in OSL.“, so Tom Lehnert.

 

Der seit April 2023 in dieser Funktion tätige Geschäftsführer weiter: „Zudem leiten wir zahlreiche Beschäftigte mit bisherigen Regelungen in den Haustarifvertrag über. Das heißt, in Summe verbessern sich alle Mitarbeitenden. Hinzu kommen weiterhin mögliche 24Stunden-Schichten, die Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 1.750 Euro im ersten halben Jahr, ebenso wie Funktionszulagen und verbesserte Überstundenregelungen nach dem TVÖD. Wir sind insgesamt weit auf die Mitarbeitenden zugegangen und haben alles in allem einen vertretbaren Abschluss gefunden, der diesem wichtigen Berufszweig und auch der Finanzierbarkeit des Rettungsdienstes gerecht wird. Wir sind damit regional ein sehr attraktiver Arbeitgeber und verstärken dies mit unserer Unternehmensphilosophie, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.“

 

Die Beschäftigten im Rettungsdienst Niederlausitz erhalten damit ab 01.01.2024 ein je nach Erfahrungsstufe geregeltes Grundentgelt zwischen 3.119 Euro und 3.951 Euro (Entgelttabelle RDNL 01.01. Entgeltgruppe Notfallsanitäter), welches sich ab 01.07.2024 erneut erhöht auf ein Grundentgelt zwischen 3.490 Euro und 4.239 Euro. 

 

Das neue Team der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH bereitet sich mit dem Geschäftsführer Tom Lehnert in den verbleibenden Tagen bis zum Jahresende auf die Übernahme der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis OSL vor. „Wir freuen uns auf diese spannende Aufgabe. Wir sind dabei die letzten organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, damit alle Mitarbeitenden am 01.01.2024 nahtlos zur neuen Gesellschaft übergehen können und wir mit diesen Fachkräften den Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiterhin mit höchster Qualität absichern können. Im kommenden Jahr wird es dazu weitere Verbesserungen geben.“, so Tom Lehnert. 

 

Dazu erklärt auch der Leiter operativer Rettungsdienst der RDNL, Bill Seifert: „Wir wollen eine bestmögliche Patientenversorgung absichern. Dazu zählt für uns eine enge Verzahnung mit Leitstelle, Feuerwehr, Krankenhaus und Katastrophenschutz. Auch die Themen Material, Technik und Weiterbildung werden uns nächstes Jahr beschäftigen.“

 

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH übernimmt ab 01.01.2024 die Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dazu hatte der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zuletzt am 28. September die Weichen gestellt und den Auftrag erteilt.

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Weiter geht’s: Landkreis und Wirtschaftsfördergesellschaft Brandenburg setzen Partnerschaft auch in 2024 fort

(21. 12. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes Brandenburg (WFBB) setzen ihre langjährige Partnerschaft auch im kommenden Jahr fort. Am Montag (18.12.) besuchte WFBB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradt die Kreisverwaltung zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch mit Landrat Siegurd Heinze und weiteren Vertretern. Gemeinsam tauschte man sich über den Stand der Zusammenarbeit aus und ließ das Jahr Revue passieren. Auch eine Betriebsbesichtigung stand auf dem Programm. 

 

Die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und der WFBB regelt eine Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2008, die regelmäßig angepasst und verlängert wird. Sie sieht eine Zusammenarbeit auf Landes- und Kreisebene mit dem Ziel vor, die Wirtschaftskraft zu stärken und sich für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen einzusetzen. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung sind Torsten Maerksch, Leiter des Regionalcenters Südbrandenburg, Projektmanager Magnus Mutschke sowie Bärbel Weihmann mit ihrem Team vom Fachbereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung.

 

Die Partner tauschen sich jährlich über den Stand der Zusammenarbeit und mögliche Weiterentwicklungen aus. Aber auch darüber hinaus gibt es regelmäßigen Kontakt zu aktuellen Entwicklungen in verschiedenen Themenfeldern. Die Berührungspunkte sind vielfältig: „Dabei geht es beispielsweise um geplante Standortentwicklungen, Gewerbegebietsdaten, Investitionsvorhaben, Besichtigungstermine, Genehmigungsverfahren, Ansiedlungs- und Gründungsabsichten oder regionale Erweiterungsinteressen. Aber auch bei den Themen Innovation und Technologieentwicklung, Fachkräftegewinnung, Energie oder Standortmarketing arbeiten wir zusammen“, nennt Bärbel Weihmann Beispiele. 

 

Neben einem Arbeitsgespräch im Landratsamt stand am Montag auch ein Unternehmensbesuch auf dem Programm. Hier führte der Weg zur Impuls Verschleißtechnik GmbH in Senftenberg.

 

Das Familienunternehmen hat seinen Ursprung im heimischen Braunkohlenbergbau. Es beschäftigt sich seit knapp 30 Jahren mit der Reduzierung von Metall-Verschleiß in verschiedenen Anwendungsbereichen und pflegt Beziehungen mit regionalen, überregionalen und international agierenden Kunden. Die durchschnittlich 30 Beschäftigten stammen aus der Region. Das Unternehmen steht zudem Beispielhaft für eine gelungene Unternehmensnachfolge: So teilt sich Geschäftsführer Peter Posselt die Geschäftsleitung mit den Söhnen Daniel und Hendrik Posselt.  Die drei informierten die Gäste über die Entwicklung des Unternehmens und sprach mit ihnen über Themen wie Vernetzung, Fördermöglichkeiten und Qualifizierung von Arbeitskräften. An dem Termin nahmen auch Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer und Senftenbergs Wirtschaftsförderin Franziska Wölkerling teil.  

Über den Arbeitsbesuch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz äußerte sich Dr. Steffen Kammradt im Anschluss wie folgt: „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz geht die Transformation in der Lausitz aktiv an. Ein gutes Beispiel dafür ist die Impuls Verschleißtechnik in Senftenberg. Das Unternehmen hat starke Kompetenzen in der Braunkohleindustrie erworben, die es nun erfolgreich in neue Geschäftsfelder überführt. Das Familienunternehmen zeigt, wie sich innovative Mittelständler im Wettbewerb erfolgreich behaupten und dabei die ganze Familie im Unternehmen mitzieht. Das Gespräch war für uns als Wirtschaftsförderung eine große Freude und Ermutigung!“

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Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH präsentiert das neue Firmen-Logo

(20. 12. 2023)

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH tritt zur Übernahme der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis OSL auch mit neuem Firmen-Logo auf. Gemeinsam mit der chairlines medienagentur aus Spremberg wurde ein Logo entwickelt, welches mit einem gedrehten Herz für Hingabe, Schnelligkeit und Zusammenhalt steht.

 

Das Logo ist das Ergebnis einer internen Abstimmung an der sich alle künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen konnten.

Dieses Ergebnis war sehr deutlich zu Gunsten dieses Logos und spricht am Ende für das sehr integrierende, moderne und trotzdem unaufgeregte sowie sich von anderen Rettungsdiensten der Region und auch den bisherigen Betreibern absetzende Logo der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH. 

Das gedrehte Herz verkörpert nicht nur die Hingabe der Rettungsdienstmitarbeiter, sondern auch ihre Schnelligkeit in kritischen Situationen. Das ineinander Greifen der Herzen steht symbolisch für den starken Zusammenhalt und das gemeinsame Engagement des Teams im Dienst für die Gemeinschaft.

 

"Ich freue mich, dass wir mit unserem Start des landkreisweiten Rettungsdienstes auch eine gemeinsame Identifikation mit dem Logo schaffen. Wir zeigen damit als attraktiver, moderner und lebenswichtiger Arbeitgeber in der Region präsent zu sein. Das Logo wird im kommenden Jahr auf unseren Rettungsfahrzeugen sowie der Bekleidung der Rettungsdienstmitarbeitenden zu sehen sein und so auch für Wiedererkennbarkeit im Landkreis OSL sorgen". So Tom Lehnert, Geschäftsführer der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH. „Darüber hinaus freut es mich, dass wir mit der internen Abstimmung auch den Aufbruch in die neue Gesellschaft unter Beweis stellen konnten. Fast 2/3 der Mitarbeitenden waren an der Abstimmung beteiligt und die überwältigende Mehrheit hat für dieses Logo gestimmt. Wir starten daher gemeinsam unter einem Dach mit den 160 Mitarbeitenden der RDNL.“, so Lehnert weiter.

 

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH übernimmt ab dem 01.01.2024 die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Kreistag hat dafür am 29. September die finalen Weichen gestellt und den Auftrag für die Durchführung an die kreiseigene Tochtergesellschaft erteilt. Die 160 Mitarbeitenden wechseln dann zum 01.01.2024 von den bisherigen Betreibern DRK Lausitz, DRK Calau, ASB Vetschau und SANA Klinikum Niederlausitz zur neuen Landkreistochter Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH.

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Öffnungszeiten und Schließzeiten der Kreisverwaltung über Weihnachten und den Jahreswechsel

(18. 12. 2023)

Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz (PSP)

Der PSP bleibt zwischen dem Jahreswechsel geschlossen. Letzter Sprechtag ist der 22. Dezember. Auch in Lübbenau findet am 27.12. keine Sprechstunde statt. Ab dem 02.01.2024 ist der PSP wie gewohnt erreichbar.

 

Kreisverwaltung 

Die Kreisverwaltung hat neben den Feiertagen (25. und 26.12.2023 sowie 01.01.2024) am Freitag, 22. und Freitag, 29. Dezember 2023 geschlossen. 

 

Die bekannten Bereitschaftsnummern sind während der Schließtage erreichbar. 

Die Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Jugendamtes in dringenden Kinderschutzfällen ist durchgängig über die Polizeiinspektion OSL (Tel. 03573/880) oder die Leitstelle Lausitz (Tel. 0355/6320) gewährleistet.

 

Die Rufbereitschaft des Veterinäramtes ist unter der 03573 870-4400 rund um die Uhr und auch während der Feier- und Schließtage erreichbar. Die Rufbereitschaft ermöglicht das Anzeigen von Tierseuchen und grob tierschutzwidrigen Sachverhalten sowie Einsätzen im Zusammenhang mit der ASP-Bekämpfung.

 

An den Feiertagen ist keine Abgabe von Probenmaterial im Veterinäramt möglich.

Eine Probenabgabe vor Weihnachten ist bis einschließlich zum 21.12.2023 möglich. Am 22.12.2023 ist keine Probenabgabe möglich.

Eine Probenabgabe zwischen Weihnachten und Silvester ist nur am 27. als auch 28.12. (07:30 – 09:00 Uhr) möglich.

Die Probenabgabe in 2024 ist ab dem 02.01.2024 zu den gewohnten Zeiten wieder möglich.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Die Standorte Schloss und Festung Senftenberg & Kunstsammlung Lausitz sowie das Spreewald-Museum Lübbenau haben auch über die Feiertage sowie den Jahreswechsel geöffnet.

Schließtage an beiden Standorten gibt es am 24.12.2023 sowie vom 08.01. bis 12.01. und vom 15.01. bis 19.01.2024.

Das Freilandmuseum Lehde bleibt von November bis März geschlossen und öffnet wieder täglich ab dem 28.03.2024.

Eine Übersicht der Öffnungszeiten gibt es hier: www.museums-entdecker.de

 

Kleine Hexe bringt große Freude

(18. 12. 2023)

Noch bis kurz nach Weihnachten ist die „Kleine Hexe" im Theater neue Bühne Senftenberg zu sehen. 

Am Dienstag (12.12.2023) nahm sie sich trotz vollem Spielplan eine Auszeit – und machte mit der Oberhexe einen ganz besonderen Ausflug. Wie im gleichnamigen Buch von Otfried Preußler ging es dabei um eine gute Tat. 

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz und das Theater neue Bühne hatten in diesem Jahr die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wiederbelebt. Statt Weihnachtskarten zu verschicken, verschenkt die Kreisverwaltung in der Adventszeit Gutscheine für Theaterkarten an Jungen und Mädchen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Damit können die Kinder gemeinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern Ausflüge ins Theater unternehmen und die Aufführungen besuchen.

 

Der Vorschlag für die jeweilige Einrichtung stammt vom Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In diesem Jahr fiel die Wahl auf die Fröbel-Tagesgruppe am Senftenberger See. Und so führte der Weg der kleinen Hexe und der Oberhexe am Dienstagnachmittag eben in diese Einrichtung. Begleitet wurden die Schauspielerinnen Marianne Helene Jordan und Catharina Struwe von Robert Weidner, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung in der Kreisverwaltung. 

 

In der Tagesgruppe werden bis zu zehn Mädchen und Jungen im Grundschulalter wochentags von vier Betreuerinnen und Betreuern begleitet und betreut. Diese geben den Kindern Hilfestellung in lebenspraktischen Situationen und unterstützen sie beim Erlernen gezielter Verhaltensstrategien. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten mit den Kindern, aber auch in engem Austausch mit deren Bezugspersonen und weiteren Akteuren wie Eltern, Lehrern, Erziehern, Familienhelfern, Therapeuten und Sozialarbeitern und natürlich dem Jugendamt des Landkreises. Damit leisten sie eine wichtige Hilfe für Familien mit Unterstützungsbedarf. 

 

Neben dem regulären Tagesablauf steht für die Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedes Jahr im Sommer eine gemeinsame einwöchige Ferienfahrt auf dem Programm.  Und auch unter dem Jahr werden regelmäßig Ausflüge zu kulturellen Einrichtungen in der Region unternommen. „Uns ist es wichtig, den Kindern neben der pädagogischen Entwicklungsförderung auch kulturelle Bildung zu ermöglichen und näher zu bringen. Mit den Gutscheinen können wir nun weitere spannende Ausflüge ins Theater neue Bühne planen“, freut sich Einrichtungsleiterin Maria Hänzka. 

 

Dass die Gutscheine für die Theaterkarten von den diesjährigen Hauptdarstellerinnen des Märchens der neuen Bühne der kleinen Hexe und der Oberhexe überreicht wurden, kam bei den Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis elf Jahren gut an.

 

Landkreis-Dezernent Robert Weidner: „Es ist schön, dass wir in Zusammenarbeit mit unserem Jugendamt die gemeinsame Aktion ‘Theaterkarten statt Weihnachtskarten`‘ mit unserem Theater neue Bühne wieder aufleben lassen können. Theaterbesuche sind für Kinder in vielerlei Hinsicht wichtig. Sie ermöglichen Kindern, kulturelle Ereignisse zu erleben und mit verschiedenen Kunstformen in Kontakt zu kommen. Das trägt zur kulturellen Bildung bei und erweitert den Horizont.“ 

 

„Die kleine Hexe“ von Otfried Preußler stammt aus dem Jahr 1957. Der Roman ist die Vorlage für das diesjährige Weihnachtsmärchen der neuen Bühne Senftenberg. Das Stück hatte am 18. November Premiere und ist noch bis zum 26. Dezember zu sehen. Infos unter www.theater-senftenberg.de

 

 Vollbringt ihre guten Taten nicht nur am Theater neue Bühne: Am Dienstag überreichte die „Kleine Hexe“ (Marianne Helene Jordan) gemeinsam mit der „Oberhexe“ (Catharina Struwe) und Landkreis-Dezernent Robert Weidner Gutscheine für Theaterkarten an die Fröbel-Tagesgruppe am Senftenberger See. Landkreis und Theater ließen in diesem Jahr die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wiederaufleben. (Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

 Vollbringt ihre guten Taten nicht nur am Theater neue Bühne: Am Dienstag überreichte die „Kleine Hexe“ (Marianne Helene Jordan) gemeinsam mit der „Oberhexe“ (Catharina Struwe) und Landkreis-Dezernent Robert Weidner Gutscheine für Theaterkarten an die Fröbel-Tagesgruppe am Senftenberger See. Landkreis und Theater ließen in diesem Jahr die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wiederaufleben. (Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

 Vollbringt ihre guten Taten nicht nur am Theater neue Bühne: Am Dienstag überreichte die „Kleine Hexe“ (Marianne Helene Jordan) gemeinsam mit der „Oberhexe“ (Catharina Struwe) und Landkreis-Dezernent Robert Weidner Gutscheine für Theaterkarten an die Fröbel-Tagesgruppe am Senftenberger See. Landkreis und Theater ließen in diesem Jahr die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wiederaufleben. (Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

Vollbringt ihre guten Taten nicht nur am Theater neue Bühne: Am Dienstag überreichte die „Kleine Hexe“ (Marianne Helene Jordan) gemeinsam mit der „Oberhexe“ (Catharina Struwe) und Landkreis-Dezernent Robert Weidner Gutscheine für Theaterkarten an die Fröbel-Tagesgruppe am Senftenberger See. Landkreis und Theater ließen in diesem Jahr die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wiederaufleben. (Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner) 

 

Foto zu Meldung: Kleine Hexe bringt große Freude

Lausitz bleibt Energieregion – mit Wasserstoff

(11. 12. 2023)

Machbarkeitsstudie Wasserstofftransportnetz Lausitz veröffentlicht

 

Die Lausitz soll mit Wasserstoff als Kernelement der Energiewende eine Vorreiterrolle bei der Einführung erneuerbarer Technologien übernehmen. Investitionen in Wasserstoff sind eine Investition in die Zukunft der Lausitz, in den Klimaschutz, in qualifizierte Arbeitsplätze als auch die Energieversorgungssicherheit unserer Region. 

 

Gleichzeitig ist es eine der größten Herausforderungen der Zukunft, grüne Energie und insbesondere Wasserstoff vom Erzeuger zum Konsumenten zu bringen.

 

Eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines leitungsgebundenen Wasserstofftransportnetzes in der Lausitz hat dazu in den vergangenen Monaten Erzeuger und Verbraucherpotentiale erfasst, technische und wirtschaftliche Möglichkeiten betrachtet, Trassenführungen entwickelt und die rechtliche Umsetzbarkeit geprüft.

 

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Studie begrüßten am 11.12.2023 Dr. Klaus Freytag, Lausitz-Beauftragter des Ministerpräsidenten und Harald Altekrüger, Landrat des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa sowie Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach Akteure und Stakeholder der Lausitz im Cottbuser Stadthaus. 

 

Die Studie wurde durch die INFRACON Infrastruktur Service GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. aus Mitteln des Investitionsgesetz Kohleregionen des Bundes erarbeitet. Sie hat als Kooperationsprojekt der Landkreise Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa Oberspreewald Lausitz und Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz das Ziel, die Lausitz fit zu machen, eine führende Rolle in der Entwicklung und Nutzung von Wasserstofftechnologien einzunehmen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

 

Für die Bewältigung des Strukturwandels ist es notwendig, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Lausitz neu auszurichten, zu stärken sowie die Lebensbedingungen zu verbessern.

Die Lausitz, als etablierte Energieregion, hat sich zum Ziel gesetzt, ihr vorhandenes Know-how weiterhin zu nutzen, eine explizite Energieregion zu bleiben und ökologische Nachhaltigkeit zu erreichen, indem sie eine nachhaltige, zukunftsfähige und klimafreundliche Energieindustrie schafft und alternative Energieformen integriert. 

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach betonte heute bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie: „Neben dem Aufbau des überregionalen Wasserstoff-Kernnetzes, das für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unabdingbar ist, hat auch der Aufbau einer bedarfsgerechten Verteilnetzinfrastruktur für Wasserstoff in die Landkreise und Regionen hinein eine große Relevanz. Nur so können wir die regionale Wasserstofferzeugung und den lokalen Verbrauch sinnvoll einbinden und sicherstellen, dass Wertschöpfung vor Ort generiert wird.“

 

„Ohne Wasserstoff keine Energiewende! Deshalb gilt: Die Zukunft gehört den Regionen, die zeitnah die Wasserstofftechnologie einführen. Die Lausitz spielt diesbezüglich in der Champions League!“, sagt WRL-Geschäftsführer Heiko Jahn. 

 

Die Studie bestätigt, dass für die Anwendung und den Einsatz von Wasserstoff in der brandenburgischen Lausitz vor allem im Industriesektor sehr großes Potenzial vorhanden ist. 

Es ist daher wichtig, die Industrie- und Gewerbegebiete in der Lausitz zeitnah an eine Wasserstoffpipeline anzuschließen.

 

Insgesamt wird ausgehend von heute bis in das Jahr 2045 neben einem hohen Wasserstoffbedarf der Unternehmen in der Lausitz noch ein deutlich höheres Wasserstofferzeugungspotenzial prognostiziert. Das in der Studie entwickelte Wasserstoffnetz könnte im Jahr 2045 eine Gesamtlänge von rund 404 km aufweisen und zu rund 30 % aus umgestellten Leitungen bestehen.

 

 

Die vollständige Studie können Sie unter www.wirtschaftsregion-lausitz.de und unter https://www.lkspn.de/ einsehen.

 

Ansprechpartner:

 

Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Ingvil Schirling

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel. +49 355 3555 16 24

 

Landkreis Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa

Anja Linke

Leiterin Stabsstelle ÖPNV, Beteiligungscontrolling, Strukturentwicklung

Tel. +49 3562 986 10205

Mail: 

 

[Machbarkeitsstudie]

Foto zu Meldung: Lausitz bleibt Energieregion – mit Wasserstoff

Warnstreik bei der Bahn 7./8. Dezember 2023: Hinweise für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern

(07. 12. 2023)

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für den 7. Dezember, 22 Uhr, bis zum 8. Dezember, 22 Uhr, einen bundesweiten Warnstreik angekündigt. Das Bildungsministerium weist daraufhin, dass Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg zu erwarten sind – sofern Schülerinnen und Schüler auf den Bahnverkehr angewiesen sind.

 

Die Teilnahme am Unterricht in den Schulen könnte durch den Warnstreik erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle von streikbedingten Behinderungen im Verkehrsbereich gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

 

  • Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, am 8. Dezember 2023 zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.

  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Streiks die Schule nicht besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.

  • Schulen können für streikbedingt abwesende Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 den Distanzunterricht nach ihren Möglichkeiten organisieren. 

  • Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst - dies der Schule mitgeteilt haben.

 

Die Schulleitungen im Land Brandenburg haben die entsprechenden Informationen über die staatlichen Schulämter erhalten. 

 

Weitere Informationen: 

Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich

 

Quelle: 

Martina Marx
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3521

Mail:

Internet: mbjs.brandenburg.de

 

Landrat Heinze lud zur vierteljährlichen Informationsberatung der Hauptverwaltungsbeamten in das FKTZ nach Großräschen ein

(07. 12. 2023)

Zum Jahresende kamen die Verwaltungschefs der elf Kommunen und OSL-Landrat Siegurd Heinze im Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrum des Landkreises in Großräschen zusammen. Welche wichtigen Entwicklungen und Projekte haben den Landkreis Oberspreewald-Lausitz in diesem Jahr beschäftigt? Welche Entwicklungen gab es, gibt es aktuell und wird es in Zukunft geben? Konkret im Fokus standen Themen rund um Klimaschutz, Wirtschaft, Mobilfunk, Breitbandausbau, Kreisentwicklung und Feuerwehrnachwuchs. 

 

Landrat Siegurd Heinze tauscht sich regelmäßig mit den elf OSL-Bürgermeistern und Amtsdirektoren aus. Am 24. November fand das letzte der vier regulären Treffen in diesem Jahr statt. Daran nahmen auch die vier Dezernenten und Dezernentinnen der Kreisverwaltung sowie weitere themenbezogene externe und verwaltungsinterne Gäste teil.

 

Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technische Zentrum (FKTZ) in Großräschen ist die moderne Koordinierungszentrale der Kreisverwaltung für alle mit dem Katastrophenschutz verbundenen Aufgaben. Im Fall einer Katastrophe oder Großschadenslage kommen dort die Mitglieder des Verwaltungs- und des Führungsstabs zusammen, um die anstehenden Aufgaben mit außergewöhnlichem Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf zu erfüllen und so die Katastrophe zu bekämpfen oder ihren Verlauf zu mildern. 

 

Das Gebäude verfügt über mehrere große Besprechungsräume und einen Stabsraum. Damit bietet das FKTZ auch gute Möglichkeiten, um die Räume abseits von besonderen Lagen für Besprechungen seitens der Kreisverwaltung zu nutzen. 

 

 FKTZ 

Bild: Zur letzten der vier jährlichen Informationsberatungen trafen sich am 24. November die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen und der Kreisverwaltung im Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrum des Landkreises OSL in Großräschen (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Klimaschutzkonzept

Die Tagesordnung startete mit einer Kurzvorstellung des Klimaschutzmanagers des Landkreises. Der Kreistag des Landkreises hat am 10. März 2022 den Beschluss zur Gründung eines Nachhaltigkeitsbeirats und zur Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Landkreis gefasst. In dem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass zur Koordination der Aufgaben die Kreisverwaltung auf Grundlage der novellierten Kommunalrichtlinie einen Klimaschutzmanager einstellt. Seit dem 1. September 2023 nimmt Denis Junge diese Aufgaben als Klimaschutzmanager des Landkreises wahr. Damit ist er auch für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zuständig. In dem Zusammenhang wird er nicht nur verwaltungsintern zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachbereichen im regen Austausch stehen, sondern auch verwaltungsübergreifend mit den Kommunen und weiteren regionalen Akteuren, Netzwerken und der Öffentlichkeit. Den Hauptverwaltungsbeamten stellte Denis Junge die Ziele des Konzeptes, die Vorgehensweise sowie den Zeitplan vor. Ab Anfang 2025 soll das dann finale Konzept als strategisches Leitbild die nachhaltige Entwicklung des Landkreises fördern. Dabei werden die klimapolitischen Ziele des Landes Brandenburg als Leitprinzipien berücksichtigt und spezifische Ziele für den Landkreis abgeleitet. Das Konzept wird durch den Kreistag beschlossen.

Anhand des Konzeptes soll die lokale Klimaschutzplanung optimiert und präzisiert werden, indem es die politischen und gesellschaftlichen Grundlagen für den lokalen Klimaschutz in Form eines 10-jährigen Klimaschutzfahrplans legt. 

„Mit dem Klimaschutzkonzept auf kreislicher Ebene stellen wir uns unserer Verantwortung als Kreisverwaltung in Bezug auf den Klimaschutz. Eine zentrale Rolle wird die Identifikation von technischen und wirtschaftlichen Potenzialen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen im Landkreis spielen. Dabei baue ich auch auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Diese werden langfristig auch zur Umsetzung der Minderungsmaßnamen in den jeweiligen Verwaltungen bzw. auf deren Gebiet beitragen“, beschreibt Denis Junge die Relevanz des ganzheitlichen und ineinandergreifenden Klimamanagements.

Das Klimaschutzkonzept fungiert als strategische Richtlinie und Planungshilfe für den Landkreis, seine Kommunen und Städte. Es bildet die Grundlage zur Erfassung von Treibhausgasentwicklungen im Landkreis, zur Umsetzung von Maßnahmen und zur Verfolgung des Fortschritts.

Die Stelle des Klimaschutzmanagers und damit verbunden die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist über die Kommunalrichtlinie „Zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

 Denis Junge 

Bild: Klimaschutzmanager des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und damit zuständig für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis ist seit dem 1. September 2023 Denis Junge. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Aktuelles Resümee der Wirtschaftsregion Lausitz

Für den zweiten Tagesordnungspunkt begrüßte die Runde Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH. Er zog ein Zwischenfazit zur Strukturentwicklung der Wirtschaft und der geförderten Projekte im Kreisgebiet. Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) hat zahlreiche Projektideen als förderfähig eingestuft. Für einige dieser Projekte gab es bereits den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). So unter anderem erst Anfang September diesen Jahres für einen aktuellen Antrag der Stadt Großräschen für das IBA-Terrassen Besucherzentrum. Für weitere Projekte ist die Antragstellung erfolgt und unter anderem zwei Projekte des Landkreises befinden sich derzeit in der Vorbereitung der Antragstellung bei der ILB. Dabei handelt es sich um das Zechenhaus Brieske und den Erweiterungsneubau am Standort des Museums Schloss und Festung Senftenberg.

Diese Bilanz und auch das Resümee aus den Werkstattprozessen der Wirtschaftsregion Lausitz der vergangenen Jahre ist laut Geschäftsführer Heiko Jahn positiv. Dies wird auch von den Kommunalbeamten bestätigt. Es ergeben sich auf Lausitzer Ebene und so auch in OSL Zusammenhänge zwischen zahleichen Projekten. Viele Projekte zahlen aufeinander ein und konkrete Entwicklungen bestätigen nun, dass neue Wertschöpfungsketten und Strukturen entstehen. Wichtige aktuelle Themen in diesem Prozess sind die Arbeits- und Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie die Absicherung von Ansiedlungen, die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie die konkrete Projektumsetzung nach der jeweiligen Förderzuwendung.

 

 WRL 

Bild: Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, zog ein Zwischenfazit zur Strukturentwicklung der Wirtschaft und der geförderten Projekte im Kreisgebiet. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Mobilfunk- und Breitbandausbaus

Strukturentwicklung hatte auch der dritte Tagesordnungspunkt im Fokus, denn der Mobilfunkausbau ist ebenso wie der Breitbandausbau ein zentraler Faktor für den Flächenlandkreis, um Ansiedlungen, Innovationen und auch den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu fördern. Zum aktuellen Stand des Mobilfunkausbaus berichtete Matthias Werner, Kommunalbeauftragter für den Mobilfunk der Deutschen Telekom Technik GmbH. Thematisiert wurden aktuelle und geplante Standorte für den Mobilfunk. Der aktuelle Stand wird auch von den Hauptverwaltungsbeamten positiv mitgetragen. An der Umsetzung der geplanten Standorte zur weiteren Verbesserung des Mobilfunkausbaus wolle man gemeinsam mit der Telekom, den Kommunen und der Kreisverwaltung arbeiten, so Landrat Heinze.

 

Anschließend wurde seitens der Kreisverwaltung auch über die Fortführung des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis gesprochen. Die Förderung erfolgt voraussichtlich zu 60% durch Bundes- und 40% Landesfinanzmittel. Der Landkreis hat sich bereiterklärt, den Gigabitausbau gemäß der Bundesrichtlinie federführend für alle kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen, vorbehaltlich der Bestätigung des eingereichten Förderantrags. Zur Umsetzung der Ausbauvorhaben im Kreisgebiet schließen sich die Kommunen und der Landkreis mittels Kooperationsvereinbarung zusammen. Der Kooperationsvertrag zur Durchführung des Gigabitausbaus wurde von allen Kommunen unterzeichnet. Der Landkreis übernimmt somit für die Kommunen die zur Fortführung des Ausbaus notwendigen Aufgaben zur flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen im Rahmen der Bundesrichtlinie, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen und Planungen. Konkret bedeutet das für die Kreisverwaltung u.a. die Durchführung des bzw. der Vergabeverfahren und die Erteilung der Zuschläge, sowie die Beantragung möglicher Zuschüsse und die Bearbeitung des Verfahrens. Seitens der Kommunen steht ein gemeinsamer Ansprechpartner zur Verfügung, der den Landkreis auf organisatorischer Ebene und mit Auskünften unterstützt.

 

Kreisentwicklungskonzept 2035 (KEK)

Der vierte Tagesordnungspunkt widmete sich dem aktuellen Bericht zur Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes 2035 (KEK), ein Beschluss, den der Kreistag am 22. September 2022 gefasst hat. Hintergrund für den Beschluss war, dass das am 08. Dezember 2011 beschlossene Kreisentwicklungskonzept unter den gegenwärtigen Gesichtspunkten keine passende Basis für die Kreisentwicklung darstellt. Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2038 hat in der Lausitz ein großer Veränderungsprozess eingesetzt. Es gilt, den Strukturwandel als Strukturentwicklung zu verstehen und diesen proaktiv zu gestalten. Mit der von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH unter Einbeziehung verschiedenster Stakeholder erarbeiteten „Entwicklungsstrategie Lausitz 2050“ und mit dem von der brandenburgischen Landesregierung verabschiedeten „Lausitzprogramm 2038“ liegen zwei strategische Konzeptionen zur Umsetzung des Strukturwandels in der Lausitz vor.

„Die vorliegenden überregionalen Konzepte sind eine gute Grundlage, aber müssen in den Kontext der regionalen Anforderungen des Landkreises gesetzt werden. Dies soll mit der Erarbeitung eines integrierten Kreisentwicklungskonzeptes 2035 sichergestellt werden. Das Konzept wird Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken identifizieren, eine Bewertungsmatrix für Projektideen bereitstellen und einen besonderen Bezug zur Nachhaltigkeit herstellen“, erläutert Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung, bei der Vorstellung des Arbeitsstandes und erklärt, dass „der konkrete Bezug zum Kreis sich in der Definition strategischer Entwicklungsziele, sowie dem Aufzeigen von Handlungsprämissen und Lösungsansätzen widerspiegelt.“ Ein wichtiger Punkt sei darüber hinaus, dass umsetzungsorientierte Leitprojekte in den verschiedenen Politikfeldern benannt werden, sodass eine Konzentration auf Projekte mit den größten mittel- und langfristigen Perspektiven für eine gezielte Förderung erfolgen kann.

Die Konzepterstellung wird gefördert aus dem Förderprogramm „GRW Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - GRW-I-Richtlinie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie.

Für die Erstellung des Konzeptes wurde die complan Kommunalberatung GmbH Potsdam vom Landkreis gebunden. Bis zum voraussichtlichen Beschluss des Konzeptes durch den Kreistag Ende 2024 wird es von der Kommunalberatungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe erstellt. Diese setzt sich aus kommunalen Akteuren, Mitgliedern der Kreistagsfraktionen und einem Vertreter des Kreisentwicklungsausschusses zusammen. Verschiedene thematische Workshops sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden bei der Konzepterarbeitung eine wichtige Rolle spielen.

In der Entwicklung des KEK 2035 werden auch die Maßgaben aus der parallel erfolgenden Erstellung des Klimaschutzkonzeptes, des Strategischen Regionalen Entwicklungskonzeptes des Landkreises und der kommunalen Konzepte zur Integrierten Stadtentwicklung 2040 Beachtung finden.

Der erste Auftakt gemeinsam mit der Kommunalberatungsgesellschaft und der Steuerungsgruppe zur Erstellung des KEK 2035 hat im Oktober stattgefunden.

 

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Ausstattung von Befehlsstellen

In der Infoberatung der Hauptverwaltungsbeamten wurde auch auf Anfragen aus vorherigen Sitzungen eingegangen sowie sonstige Themen vorgestellt. Dazu zählt der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Ausstattung von Befehlsstellen im Rahmen der Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie des Landes Brandenburg zwischen dem Landkreis und den Kommunen. Hiermit übernimmt der Landkreis die Antragstellung und die Beschaffung der technischen Ausstattungen für die Befehlsstellen im Kreisgebiet. Zur Wahrnehmung der Führungsaufgaben insbesondere in herausfordernden Ereignissen, die ein besonderes Maß an strategischem Handeln erfordern, ist es erforderlich, das die Einsatzleitung geeignete Informations- und Kommunikationsmittel nach dem Stand der Technik zur Verfügung hat, die es ihr ermöglichen mit der Leistelle, aber auch mit den Feuerwehren zu kommunizieren. Der Sitz der Einsatzleitung kann in ortsfesten oder mobilen Befehlsstellen sein. Ortsfeste Befehlsstellen können in geeigneten Räumlichkeiten an der Einsatzstelle eingerichtet werden oder beispielsweise in den Feuerwehrgerätehäusern.

 

Wahlpflichtfach Feuerwehrunterricht

Abschließend stellte Sebastian Lehmann, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes OSL, passend zur Tagungsstätte der Beratung das Projekt zum Wahlpflichtfach Feuerwehrunterricht an den Oberschulen im Kreisgebiet vor. Dieses Landesprojekt stand bereits vor der Corona-Pandemie im Fokus der Zusammenarbeit mit einigen Kommunen und soll nun erneut angegangen werden und eine Umsetzung erfahren. Die Hauptverwaltungsbeamten zeigten sich interessiert und signalisierten Interesse zur Wiederaufnahme der Projektumsetzung.

Die Brandschutzerziehung im Kindes- und Jugendalter ist ein wichtiges Schlüsselelement zur Entwicklung der gesellschaftlichen Kompetenzen im Brandschutz. Unter anderem mit dem Kinderbrandschutztag ist der Kreisfeuerwehrverband in der Hinsicht gut aufgestellt. Die sich über brandschutzerzieherische Maßnahmen hinaus für die Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr interessierenden Kinder und Jugendlichen sind zudem ein ganz wichtiger Baustein zur Absicherung und Stärkung der unverzichtbaren Rolle der Feuerwehren im überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz. Sebastian Lehmann erläutert, warum das Wahlpflichtfach eine attraktive Möglichkeit sei: „Die Einführung eines Wahlpflichtfaches zum Feuerwehrunterricht ist in vielerlei Hinsicht vielversprechend. Die Jugendlichen profitieren vom Wissen rund um den Brandschutz und Erste Hilfe, der Unterricht vermittelt Kompetenzen im gesellschaftlichen Miteinander, so zum Beispiel Empathie und Teamgeist und mit der einhergehenden vollwertigen Truppmannausbildung können sie sofort in jeder Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen und eingesetzt werden. Die Technik und auch die Ausbilder sind durch unsere super Ausstattung in den Feuerwehren vorhanden.“

Der Unterricht vermittelt praxisnahes Wissen sowie praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die weitere Umsetzung des Pilotprojektes wird jetzt weiter in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Staatlichen Schulamt als Schulträger der Oberschulen geprüft. Das Pilotprojekt wird unterstützt vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und gefördert vom Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg.

 

 Sebastian Lehmann 

Bild: Sebastian Lehmann, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes OSL informierte zur Wiederaufnahme des Pilotprojektes „Wahlpflichtfach Feuerwehrunterricht“. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

210.000 Euro für das Zechen- und Badehaus Brieske

(05. 12. 2023)

Ministerin Schüle übergibt am Rande der Kabinett-vor-Ort-Sitzung einen Förderbescheid für neuen kulturellen Ankerpunkt

 

Kulturministerin Manja Schüle hat heute im Senftenberger Ortsteil Brieske (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) am Rande der Kabinett-vor-Ort-Sitzung der Landesregierung einen Förderbescheid in Höhe von 210.000 Euro an die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz übergeben. Mit den Mitteln werden die Konzeptentwicklung und die Umsetzung des ‘Kulturellen Ankerpunktes Zechen- und Badehaus Brieske unterstützt.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Früher ein Industriezentrum – künftig ein Kultur-Hotspot: Der Museumsverbund des Landkreises Oberspreewald-Lausitz entwickelt das Zechen- und Badehaus in Brieske in den kommenden Jahren zu einem unserer 16 kulturellen Ankerpunkte im Land. In dem Industriedenkmal sollen unter anderem ein Museum zur Bergbaukultur, Sozial- und Arbeitsgeschichte entwickelt werden, eine Kinderakademie mit Geschichtsprojekten sowie ein kulturelles Netzwerk, in dem Bürgerinnen und Vereine mit den Museen zusammenarbeiten. Mit diesem spannenden Konzept haben die Akteure die Jury überzeugt, damit haben sie mich überzeugt. Der Charme unserer kulturellen Ankerpunkte: Bestehende Strukturen, Einrichtungen und Akteure vor Ort werden gestärkt – und es entstehen neue und innovative Kultur-Formate. So hat Kultur Zukunft.“

 

Das ehemalige Zechenhaus Brieske wurde 1909/10 als ‘Badehaus Marga‘ gebaut. Im Gebäude war eine für den Bergbau typische Waschkaue mit Kettenbad eingebaut, die in wesentlichen Teilen erhalten ist. Zudem waren dort Zechensaal, Magazin, Sanitätsstelle sowie Büro und Aufenthaltsräume untergebracht. Das Industriedenkmal soll als regionaler Ankerpunkt zu einem Kultur- und musealen Vermittlungsort des Museumsverbundes des Landkreises entwickelt werden. Dazu gehört unter anderem eine ‘Kinderakademie‘, die Mädchen und Jungen für Geschichtsprojekte begeistern soll. Die Museen wollen außerdem mit Partnern ein Netzwerk initiieren, das etwa Schüler und Vereine bei Recherchen, der Planung eigener Ausstellungen und Veranstaltungen oder Fragen rund um das Sammeln historischer Zeitzeugnisse unterstützt. Zum Museumsverbund des Landkreises gehören das Spreewaldmuseum Lübbenau, das Freilandmuseum Lehde sowie Schloss und Festung Senftenberg. Weitere Informationen: www.museums-entdecker.de

 

Mit der Förderrichtlinie für Regionale Kulturelle Ankerpunkte hat das Kulturministerium 2021 erstmals ein auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm aufgelegt. Das bundesweit in dieser Form einmalige Förderprogramm garantiert den Kulturakteuren vor Ort Planungssicherheit für drei Jahre statt kurzfristiger Projektförderungen. Die Ankerpunkte sollen über einzelne Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere lokale ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure einbinden. In einer ersten Runde haben neun Projekte von 2021 bis 2024 insgesamt rund 3,3 Millionen Euro erhalten. In der zweiten Runde wurden sieben weitere Ankerpunkte in Regionen ausgewählt, in denen es bislang keine gab. Für die Finanzierung stellt das Kulturministerium von 2023 bis 2026 rund 1,6 Millionen Euro bereit. 

 

Die Landesregierung besucht im Rahmen des Formates ‘Kabinett vor Ort‘ alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte, um mit Landräten und Oberbürgermeistern über aktuelle Themen und gemeinsame Vorhaben zu sprechen.

„Kabinett vor Ort“ in Oberspreewald-Lausitz: Strukturwandel umsetzen und Zukunft gestalten

(05. 12. 2023)

Attraktive Lebens-, Tourismus- und Energieregion in Zeiten des Strukturwandels: Die Landesregierung hat heute mit der Spitze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg getagt. Die Runde unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze befasste sich im Rahmen der Reihe „Kabinett vor Ort“ vor allem mit der wirtschaftlichen Dynamik in der Region, die sich vor allem aus der voranschreitenden Strukturentwicklung ergibt. Auch beim Aufbau der Modellregion Gesundheit Lausitz nimmt der Landkreis eine wichtige Rolle ein. 

 

Woidke: „Die Strukturentwicklung geht auch in Oberspreewald-Lausitz zügig voran. Der Landkreis hat wichtige Wegmarken gesetzt und Projekte auf den Weg gebracht, um seine Zukunft im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung positiv zu gestalten. Mit Wirtschaftsansiedlungen schaffen wir neue, gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Wir verknüpfen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und bringen damit moderne Wertschöpfungsketten und Innovationen in die Lausitz. Hier spielen die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine große Rolle. So wird die BTU auch mit ihrem Standort in Senftenberg enger Kooperationspartner für das geplante Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) im Rahmen der Modellregion Gesundheit Lausitz.“

 

Die heutige war die vorletzte Sitzung war die vorletzte in der Reihe „Kabinett vor Ort“, bei der die Landesregierung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Station machte, um mit Landräten und Oberbürgermeistern über aktuelle Themen zu sprechen. Die Beratungen waren auch diesmal von einem sehr guten Dialog über die Chancen und Herausforderungen für den Landkreis geprägt. Die nächste und abschließende Sitzung in dieser Legislatur findet am 09. Januar 2024 in Luckenwalde für den Landkreis Teltow-Fläming statt. 

 

Landrat Siegurd Heinze sagte: „Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt, um zurückzublicken, aber auch um einen Blick auf das Kommende zu werfen. Im Gespräch mit der Landesregierung haben wir uns vor allem über aktuelle und geplante Projekte im Rahmen des Strukturwandels ausgetauscht. Darüber hinaus umfasste die Agenda Themen aus verschiedensten Bereichen, von Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kultur, Migration und Asyl, Veterinärwesen bis hin zum Verkehr und der Haushaltslage des Landkreises. Wir haben die Gelegenheit genutzt, aktiv für kommunale Anliegen zu werben. So haben wir beispielsweise unsere Absicht bekräftigt, mit Aus- und Weiterbildungsangeboten am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz Teil der Gesundheitsregion Lausitz zu werden. Ebenso haben wir über mögliche Aus- und Neubauprojekte von Radwegen und einen möglichen Erweiterungsbau am Standort Sedlitz des OSZ Lausitz informiert. Ein weiteres Thema war die Finanzierung des ÖPNV. Ganz aktuell konnten wir über unseren Haushalt für das Jahr 2024 sprechen, der in der vergangenen Woche im Kreistag beschlossen wurde. Ein Stimmungsbild aus der regionalen Wirtschaft bildete ebenfalls Ausgangspunkte für Diskurse. Zu Bereichen, die derzeit vom Land Unterstützung erfahren, haben wir einen Statusbericht geliefert, so beispielsweise zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Insgesamt haben die Gespräche einmal mehr gezeigt, dass derzeit viel in Bewegung ist. Davon konnten sich die Ministerinnen und Minister nicht zuletzt bei den begleitenden Terminen in unserem Landkreis überzeugen. Auch in diesem Jahr wurden wichtige Weichen gestellt, auf die es gemeinsam weiter aufzubauen gilt.“

 

Michael Stübgen, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, erklärte: „Die Lausitz befindet sich mitten im Strukturwandel. Bessere Anbindung und neue Ansiedlungen sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren. Die Landesregierung unterstützt die südlichen Landkreise mit zahlreichen Förderprojekten und das ist auch in Oberspreewald-Lausitz spürbar. Der Strukturwandel benötigt jedoch Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen. Anstatt die Menschen mit immer neuen Debatten um einen noch schnelleren Ausstieg aus der Braunkohle zu verunsichern, ist es Aufgabe der Politik für Stabilität und Berechenbarkeit zu sorgen. Dazu gehört auch, dass wir die Kommunen vor Überlastungssituationen durch ungebremste Migration schützen. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung der kommunalen Flüchtlingsaufnahme sind daher genauso wichtig wie die Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen.“

 

Ursula Nonnemacher, stellvertretende Ministerpräsidentin und Gesundheitsministerin, betonte: „Die Lausitz ist eine Region im Aufbruch. Von dem geplanten Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus als Kern der Modellregion Gesundheit wird das ganze Land Brandenburg profitieren. Die Ärztinnen und Ärzte, die hier schon bald an einer Medizinischen Universität ausgebildet werden, werden dringend benötigt. Das ist ein sehr großer Schritt für die Fachkräftesicherung. Forschung, Lehre und Versorgung werden hier unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft, um moderne Versorgungsmodelle zu erproben. Das wird landesweit die gesundheitliche und pflegereiche Versorgung verbessern und neue Impulse für eine stärkere Zusammenarbeit von verschiedenen Gesundheitsstandorten bringen.“

 

Strukturwandelprojekte im Landkreis

 

Bisher wurden im Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz rund 120 Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Über den sogenannten Förderarm 1 (Landesprojekte) sind insgesamt 68 Projekte von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz als förderwürdig beschlossen worden. 30 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 600 Mio. Euro sind bereits bewilligt oder teilbewilligt, davon wurden für 21 Projekte 45 Mio. Euro ausgezahlt. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für die 68 Projekte in der Region liegt bei ca. 1,7 Mrd. Euro. 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind 18 Projekte im Wert von insgesamt rund 420 Mio. Euro vorgesehen. Davon sind fünf mit Gesamtkosten von rund 67 Mio. Euro bewilligt bzw. teilbewilligt (Werkstattgebäude Neue Bühne Senftenberg, Innovativen Lernzentrum Lausitz Großräschen, Industriekultur Kunstguss Museum Lauchhammer, Gewerbegebiet Spreewalddreieck Lübbenau und Besucherzentrum IBA-Terrassen Großräschen), vier Projekte sind beantragt und neun derzeit in Abstimmung. 

 

Durch die Neustrukturierung des Gewerbegebietes „Am Spreewalddreieck“ in Lübbenau sollen derzeit brachliegende Flächen des Anfang der 1990er Jahre geschlossenen Kraftwerksgeländes aktiviert werden. Der noch nicht entwickelte Teil wird mit rund 31 Mio. Euro für neue Ansiedlungen hergerichtet und soll für neue Industrien und Betriebe wieder nutzbar sein (bis zu 27,9 Mio. Euro aus der Strukturförderung). 

 

Woidke: „Es ist gut, dass hier moderne Industrie- und Gewerbeflächen entstehen, denn die Strukturentwicklung kann nur mit hochwertigen Gewerbe- und Industriearbeitsplätzen gelingen. Hier ist schon einiges vorangekommen, so das ICE-Werk in Cottbus. Unternehmen profitieren auch im ländlichen Raum von Wertschöpfungspartnerschaften und können somit neue Wirtschaftsfelder entwickeln.“ 

 

In Schwarzheide soll ein überbetriebliches Ausbildungszentrum sowie ein Pensionat mit 60 Plätzen entstehen. Das Leistungszentrum Westlausitz wird ein moderner Lehr- und Lernort für die Betriebe der Region. Es haben bereits über 80 Unternehmen ihr Interesse bekundet, die Angebote des Leistungszentrums zu nutzen. Das Projekt befindet sich aktuell in der Planungsphase. Es wird mit bis zu 120 Mio. Euro aus der Strukturförderung unterstützt.

 

Woidke: „Das Ausbildungszentrum ist sehr wichtig, um den dringend benötigten Nachwuchs an Arbeits- und Fachkräften zu gewinnen. Wir brauchen aber auch Zuzug und deshalb eine gute soziale Infrastruktur. Deshalb stellen wir jetzt 100 Mio. Euro aus den Strukturstärkungsmitteln unter anderem für Kita, Hort und Schulinvestitionen in der gesamten vom Kohleausstieg betroffenen Lausitz bereit. Das ist ein neues Angebot von uns an die Kommunen.“

 

Im Förderarm 2 (Bundesprojekte) sind seit August 2020 bereits 56 Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 3,8 Mrd. Euro für die Lausitz beschlossen worden, davon knapp 2,8 Mrd. Euro fest gebunden. Damit sind rund 99 Prozent der vorgesehenen Mittel (6,651 Mrd. Euro) fest eingeplant. Zu diesen Großprojekten gehören z. B. mehrere Infrastrukturprojekte, darunter der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Lübbenau-Cottbus, sowie das geplante IUC.

 

Gesundheitsregion Lausitz

 

Ein zentraler Baustein für die Entwicklung der Lausitz zu einer Modellregion für Gesundheit ist der Aufbau des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC), das eng mit der BTU Cottbus-Senftenberg kooperieren soll. Das Vorhaben wurde in das Investitionsgesetz Kohleregionen aufgenommen und soll bis 2038 aus Bundesmitteln für die Strukturstärkung unterstützt werden. Im September besuchte dazu der Wissenschaftsrat von Bund und Ländern Cottbus. Für nächstes Jahr ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Zum Wintersemester 2026 sollen die ersten rund 200 Medizinstudenten starten. 

 

Woidke: „Die Region bekommt ein neues Markenzeichen. Hier werden junge Medizinerinnen und Mediziner aus dem In- und Ausland ausgebildet, die wir dringend als Nachwuchs in unseren Krankenhäusern und Arztpraxen brauchen. Das IUC soll in die gesamte Lausitz und damit auch nach Oberspreewald-Lausitz ausstrahlen. Wir wollen es mit den Krankenhäusern der Region und weiteren medizinischen Einrichtungen verknüpfen, um die ärztliche Versorgung auch auf dem Land deutlich zu verbessern.“ 

 

Bereits mehr als 70 Akteure aus der Lausitz haben sich zur Mitwirkung am Aufbau einer digital vernetzten Modellregion Gesundheit Lausitz bekannt. Die BTU Cottbus-Senftenberg soll zentraler Kooperationspartner des IUC werden und hat dazu mit dem Brandenburger Wissenschaftsministerium bereits einen „Letter of Intent“ zu den Rahmenbedingungen eines Kooperationsvertrags zwischen der BTU und dem IUC unterzeichnet. 

 

Wirtschaftliche Entwicklung 

 

Oberspreewald-Lausitz ist mit einer Fläche von 1.217 Quadratkilometern der kleinste Brandenburger Landkreis. Durch den intensiven früheren Braunkohletagebau hat er von allen Kreisen die umfangreichsten Bergbaualtflächen, die in langwierigen Verfahren aufwendig renaturiert werden. Ein Teil kann bereits heute als See genutzt werden und ist über schiffbare Überleiter miteinander verbunden, weitere Seen folgen. 

 

Mit fast 2,1 Mrd. Euro Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe belegt Oberspreewald-Lausitz den fünften Platz im Land. Während im Süden die Branchen Metall, Kunststoffe und Chemie sowie Logistik bestimmend sind, hat im Norden des Landes die Tourismuswirtschaft Priorität. Die Übernachtungszahlen haben sich seit 2012 besonders im Raum des Spreewalds und durch verschiedene IBA Fürst-Pückler-Land-Projekte oder den Dekra Lausitzring um 51 Prozent erhöht.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verfügt bis 2030 über ein ausreichendes Flächenangebot für weitere Ansiedlungen. Für den Zeitraum bis 2030 hat er einen Bedarf von 70 Hektar angemeldet. 

 

Der Landkreis ist als C-Fördergebiet eingestuft. Damit liegen die Fördersätze nach der Richtlinie „JTF-Unternehmensförderung“ bei bis zu 35 Prozent, für Investitionen bis zu 200.000 Euro sogar bei bis zu 70 Prozent. Das sogenannte „Startgeld Lausitz“ soll junge Unternehmen in der Region unterstützen.

 

Wissenschaft und Bildung

 

Die neue Lehrkräfteausbildung am BTU-Standort Senftenberg begann zum Wintersemester 2023/24 mit mehr als 60 Studierenden im Bereich Lehramt für die Primarstufe. Woidke: „In Rekordzeit wurde ein neuer Studiengang geschaffen: Nur elf Monate nach dem Landtagsbeschluss konnte der Studienbetrieb hier in Senftenberg aufgenommen werden.  Das ist ein riesiger Erfolg. Das ist dem außerordentlichen Engagement der BTU CS und der überaus konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Durch das regionale und praxisorientierte Studienangebot begegnen wir dem Lehrkräftemangel im ländlichen Raum.“ 

 

Ziel der Landesregierung ist, die Wissenschaftsregion Lausitz zu einem starken Standort in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft aufzubauen. Der Standort Senftenberg der BTU ist geprägt vom Institut für Biotechnologie, das über eine hervorragende Forschungs- und Lehrinfrastruktur verfügt und eng mit außerhochschulischen Partnern – vor allem mehreren Fraunhofer-Arbeitsgruppen – kooperiert. Damit stärkt Fraunhofer die angewandte Spitzenforschung und den Aufbau von Wertschöpfungsketten von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung in der Lausitz. Im Förderschwerpunkt BioHealth Campus fließen aktuell bereits 21 Mio. Euro aus der Strukturstärkung in die Förderung von sieben innovativen Forschungsprojekten in Senftenberg. 

 

ÖPNV/Verkehr

 

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 und der Inbetriebnahme des Netzes Lausitz und Netz Elbe-Spree gab es Verbesserungen bei den Bahnangeboten im Landkreis. Eine dichtere Taktung und längere Züge haben den Fahrkomfort deutlich verbessert. Das Angebot im Netz Lausitz wurde um 15 Prozent auf 4,3 Mio. Zugkilometer, mit neuen Direktverbindungen in die Lausitz und einem Halbstundentakt zwischen Cottbus und Senftenberg (RE13) erweitert. Zudem gibt es mehr Sitzplätze zu Spitzenzeiten auf der Strecke RE 7 und der Strecke RE 2. Auch auf der Linie RB 49 wurde das Angebot in den Tagesrandzeiten und am Wochenende verbessert. Lauchhammer wird ab 4 Uhr morgens bis nach 22 Uhr am Abend bedient. 

 

Mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Lübbenau – Cottbus wird die Lausitz noch besser angebunden werden. Bis Dezember 2027 soll der Ausbau fertiggestellt sein. Dabei werden die Halte Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz modernisiert und barrierefrei umgebaut.

 

Woidke: „Mein klares Ziel: Busnetze und Schiene müssen ausgebaut werden. Und das muss schneller gehen. Deshalb haben Brandenburg und Berlin eine erfolgreiche Bundesratsinitiative zur Beschleunigung von Planung und Bau von Bahntrassen gestartet. Denn es darf nicht sein, dass so etwas bis zu 20 Jahre dauert, wie beim Bau des zweiten Gleises Cottbus-Lübbenau.“

Auf ein Wörtchen mit dem Jugendamt: Kinder, Jugendliche und Fachkräfte im Austausch beim „1. Regionalen Dialogforum in den Erzieherischen Hilfen“

(04. 12. 2023)

Gelangen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder an Grenzen oder treten besondere Problemlagen auf, kann das Jugendamt betroffene Familien mit verschiedenen Maßnahmen und Angeboten unterstützen. Der Erfolg der vereinbarten Hilfen wird gemeinsam mit den Familien regelmäßig überprüft. Wie Kinder und Jugendliche an den sogenannten Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt noch gezielter beteiligt werden können, war kürzlich Gegenstand eines Dialogforums in Senftenberg. Dabei konnten Mädchen und Jungen aus Angeboten der Hilfen zur Erziehung in einem kreativen Austausch ihre Wünsche an die Fachkräfte formulieren. 

 

Das „1. Regionale Dialogforum für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ fand am 20. November in der Zeit von 9 bis 13 Uhr in den Räumen der Kreisvolkshochschule in der Senftenberger Innenstadt statt. Der Einladung zum Dialogforum folgten 16 Jungen und Mädchen im Alter von 8 bis 16 Jahren in Begleitung ihrer betreuenden Fachkräfte aus den jeweiligen Hilfeeinrichtungen. Veranstalter und Einladender war die Fachstelle „Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung“ des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) in Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. So zählten zu den Anwesenden auch mehrere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der Leiter des Jugendamtes, Stephan Hermann. 

 

Mit „Hilfen zur Erziehung“ kann das Jugendamt Familien individuell unterstützen. Die Angebote sind vielfältig: Erziehungsberatung zählt dazu, ebenso wie die Vermittlung einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder eines Erziehungsbeistandes. Auch die Betreuung des Kindes in einer Tagesgruppe bis hin zu einer zeitweisen Unterbringung in betreuten Wohnformen, wie etwa in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie, sind denkbar. Im Prozess der Hilfeplanung bespricht die Fachkraft in Hilfeplangesprächen gemeinsam mit den Eltern, Kindern und weiteren Beteiligten regelmäßig den Erfolg der unterstützenden Maßnahmen.

 

„Kinder und Jugendliche sollen eben diese Hilfeplangespräche mit dem Jugendamt als positiv wahrnehmen. Beim 1. Regionalen Dialogforum für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tauschen wir uns mit den jungen Menschen in einladender Atmosphäre auf direktem Weg darüber aus, wie sie aus ihrer Sicht über ihre Rechte informiert, auf Hilfeplangespräche vorbereitet und allgemein an Hilfeplangesprächen beteiligt werden. Gemeinsam überlegen wir, was schon gut läuft und was noch verändert werden könnte. Die Ergebnisse können den Fachkräften als Orientierung dienen und in ihre tägliche Arbeit einfließen“, erläuterte Tanja Redlich vom KiJuBB den Hintergrund der Veranstaltung.

 

In Workshops reflektierten die Mädchen und Jungen gemeinsam mit den Moderatoren Holger Kunert, Desiree Doege und Alex Krieger aus Cottbus ihre Erfahrungen. Darauf aufbauend traten die Kinder und Jugendlichen in einen Austausch mit den anwesenden Fachkräften und entwickelten gemeinsam Ansätze zur Weiterentwicklung der Hilfeplangespräche. Diese wurden anschließend gewichtet, um die wichtigsten Punkte herauszuarbeiten. Als Kernaussagen kristallisierten sich der Wunsch nach einer angenehmen räumlichen Atmosphäre, einer einfachen Sprache und angemessenen zeitlichen Dauer der Hilfeplangespräche sowie generell nach mehr Mitspracherecht und Vertrauen in die Kinder heraus. Tanja Redlich: „Insgesamt wurde deutlich, dass es sich um vermeintlich kleinere aber nicht minder bedeutsame Verbesserungsvorschläge handelt. Die Umsetzung und Ausgestaltung der Hilfeplangespräche durch die Mitarbeitenden des ASD wird von den Kindern und Jugendlichen bereits als überwiegend positiv empfunden.“ 

 

Einige der Ergebnisse aus dem Dialogforum könnten bald schon in die Arbeit des Jugendamtes einfließen. Dies bestätigte Maud Brauer, Sachgebietsleiterin des ASD im Jugendamt des Landkreises OSL. Das 17-köpfige Team des ASD betreut zahlreiche Kinder und deren Familien im Landkreis. In diesem Jahr umfasst die Arbeit bereits rund 850 Fälle von Hilfen zur Erziehung, welche jeweils durch ein Hilfeplanverfahren mit entsprechenden Gesprächen begleitet werden. 

 

Maud Brauer: „Die Jungen und Mädchen haben motiviert mitgearbeitet und hatten Spaß daran, ihre Ideen für eine weitere gute gemeinsame Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu entwickeln. Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen. Gleichzeitig nehmen wir die Anregungen aus dem Dialogforum mit und werden sie im Team auswerten. So können die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche in unserer täglichen Arbeit künftig noch besser berücksichtig werden.“, erklärt sie. Parallel soll es zeitnah eine Auswertung des Dialogforums mit Tanja Redlich von der KiJuBB geben. Auch eine etwaige Fortsetzung könnte dann bereits besprochen werden.   

 

Maud Brauer und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des ASD standen der Idee, gemeinsam mit dem KiJuBB ein Dialogforum auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz durchzuführen, von Anfang an offen gegenüber. Das Format bewertet Maud Brauer insgesamt als gute Möglichkeit, die Beteiligung junger Menschen zu stärken und den eigenen Blick für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu erweitern. Mit Blick auf die Veranstaltung in Senftenberg ergänzt sie: „Die Räumlichkeiten der Volkshochschule als neutraler Austragungsort und die Verpflegung durch die Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz in Form von Gebäck und Pizza lieferten zudem einen passenden Rahmen, der bei allen gut ankam.“ 

 

Regionale Dialogforen für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung fanden zurückliegend bereits im Landkreis Dahme-Spreewald statt und sind in der kreisfreien Stadt Cottbus geplant. Vorbild bildete das Brandenburger Dialogforum für Kinder und Jugendliche in den Erzieherischen Hilfen, welches das KiJuBB seit 2016 jährlich organisiert und an dem zuletzt knapp 90 Kinder und Jugendliche und ihre begleitenden Fachkräfte teilnahmen. Es wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert und von der Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung und dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat umgesetzt.

 

 

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Familienpark wird zweitbester Campingplatz Deutschlands

(04. 12. 2023)

Die Zeitschrift CARAVANING kürte die Sieger zur Leipziger Tourismusmesse

 

Senftenberg, 01.12.2023. Im Rahmen der Messe TC Leipzig wurden am 23. November 2023 die besten Campingplätze der Zeitschrift CARAVANING ausgezeichnet. Der Familienpark Senftenberger See erreichte den 2. Platz in der Kategorie „Bester Campingplatz Deutschlands“. Petra Metzner, die Leiterin des Gästeservices beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, nahm den Preis mit Stolz entgegen. „Insbesondere freut uns, dass die Auszeichnung auf Gästemeinungen basiert. Wir werden also von unseren Gästen sehr positiv eingeschätzt.“ 
CARAVANING ist Europas großes Camping-Magazin mit mehr als 60 Jahren Erfahrung. Der CARAVANING-Bestenliste liegt ein Punktesystem von insgesamt 210 Punkten zugrunde, die ein Campingplatz maximal erreichen kann. Grundvoraussetzung ist, dass der Platz zu den vom ADAC gekürten „Superplätzen“ gehört. Es fließen die Bewertungen der Gäste über die Portale von ACSI, Zoover, Camping.info, Facebook, Pincamp und Google ein.  

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24. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

(04. 12. 2023)

Am Donnerstag, den 30. November 2023, kam der Kreistag des Landkreises OSL im Kulturhaus Lauchhammer, Kleinleipischer Straße 10, zu seiner 24. Sitzung in dieser Legislaturperiode und vierten Sitzung im Jahr 2023 zusammen. Beginn war um 16, Ende um 20 Uhr. 

 

Im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung befassten sich die Abgeordneten mit 9 Beschlussvorlagen. Die vollständige Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link: https://osl-online.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-KT-122).

 

Hier die wichtigsten Beschlussvorlagen und Ergebnisse im Überblick:

 

TOP 2: Bericht des Geschäftsführers der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH: 

Am 27.01.2022, also vor rund zwei Jahren, erfolgte die Übertragung der Mehrheitsanteile am Klinikum Niederlausitz vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz an die Sana Kliniken AG. Seitdem verfolgt Sana als Mehrheitsgesellschafter den Weg der Veränderung und wirtschaftlichen Stabilisierung des Klinikums. Anlässlich des bevorstehenden Jubiläums berichteten zu Beginn der Kreistagssitzung Marc Bernstädt, Geschäftsführer der Sana Kliniken Niederlausitz, und der Ärztliche Direktor Dr. med. Volkmar Hanisch. Sie blickten auf wichtige Meilensteine und Leistungsdaten zurück und benannten wichtige aktuelle und geplante Handlungsfelder. 

 

So werden pathologische Befunde nun digital und ohne Zeitverzögerung übermittelt. Das Patientenmanagement wurde durch eine zentrale Terminvergabe optimiert, eine Katheterrufbereitschaft zur Versorgung von Herzinfarktpatienten rund um die Uhr sowie neue Sprechstunden für Herzinsuffizienz und Bluthochdruck eingeführt. Die Schlaganfalleinheit wurde kürzlich rezertifiziert. Erst im September 2023 wurde das SKN als regionales Traumazentrum zertifiziert. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich konnten neue Ärztinnen und Ärzte, darunter sieben neue Chefärzte und viele Ärzte in Weiterbildung, begrüßt werden. Im Herbst starteten 68 neue Auszubildende in einem insgesamt gut aufgestellten Ausbildungsbereich. Auch die weiteren Leistungsdaten zeigen eine positive Entwicklung der Klinik in den vergangenen rund zwei Jahren. Eine solche soll mit verschiedenen Ansätzen fortgeführt werden. Unter anderem soll das SKN in der „Modellregion Gesundheit Lausitz“ zum vollständig digitalen Modellkrankenhaus ausgebaut werden.

 

Marc Bernstädt und Volkmar Hanisch gingen in ihren Vorträgen aber auch auf die aktuellen Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft – festgemacht am Beispiel der Sicherung des drohenden Fachärztemangels und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Bereich der Pädiatrie am Standort Lauchhammer – ein.

 

Unter dem Dach der Sana Kliniken Niederlausitz vereinen sich 14 Kliniken und 3 Institute an den Krankenhausstandorten Lauchhammer und Senftenberg. Mit 542 stationären Betten und 74 tagesklinischen Behandlungsplätzen sind die Sana Kliniken Niederlausitz das größte Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg und bieten ein breites Leistungsspektrum. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Berufsgruppen sichern die Versorgung von jährlich 126.000 stationären und ambulanten Patienten in allen Bereichen. Die Sana Kliniken Niederlausitz sind Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) und leisten mit der Sana Campusschule Niederlausitz einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung des ärztlichen und pflegerischen Nachwuchses. In der Sana Campusschule Niederlausitz lernen derzeit 176 angehende Pflegekräfte sowie Anästhesie-/operationstechnische Assistentinnen und – Assistenten. Darüber hinaus unterhalten die Sana Kliniken Niederlausitz in OSL ein Netz von Ärztehäusern, Haus- und Facharztpraxen.

 

Die Präsentation aus dem Kreistag ist weiter unten abrufbar.

 

TOP 4: Informationen des Landrates 

In gewohnter Weise nutzte Landrat Siegurd Heinze die Möglichkeit, um die Anwesenden zu aktuellen Entwicklungen zu informieren und einen Rückblick auf vergangene Ereignisse zu werfen.

 

In seinen Ausführungen berichtete der Landrat unter anderen zum aktuellen Stand der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes zum 1. Januar 2023. Er stellte heraus, dass die Vorbereitungen zum Start des bodengebundenen Rettungsdienstes unter der neuen Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH weit vorangeschritten sind und der Übergang zum neuen Jahr entsprechend sichergesellt ist. Darüber hinaus informierte er zu verschiedenen weiteren Themen, etwa zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahmesolls in Bereich Asyl und der Zahl der Einbürgerungen im aktuellen Jahr sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der CO₂-Steuer auf die Abfallversorgungsverbände im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung werden ab dem Jahr 2024 bundesweit mit einer CO₂-Steuer belegt. Erste Hochrechnungen der Abfallentsorgungsverbände haben zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Einführung der CO₂-Steuer ab 2024 ergeben. 

 

Rückblickend schaute der Verwaltungschef auf die  »FestSpiel«-Zeit an der neuen Bühne Senftenberg, die Begrüßung der ersten Lehramtsstudenten an der BTU Cottbus-Senftenberg, die Fortführung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Uni, Landkreis und Stadt Senftenberg und die Einweihung des Fernradwegeabschnittes zwischen Großkmehlen und Großthiemig (Elbe-Elster) als gleichzeitigen Abschluss der bisherigen umfangreichen Modernisierungen der Fernradwege in OSL. Auch die Unternehmensbesuche des Landrates, die seit November laufen, aktuelle Ehrungen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, die Baustelleneröffnung der künftigen neuen Rettungswache Lauchhammer, die zentrale Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertages und die Verleihung des Inklusionspreises 2023 waren Themen. In der Vorausschau benannte Siegurd Heinze den Besuch des Kabinetts der Landesregierung am 5. Dezember im Landkreis OSL. 

 

Auch einen nun bevorstehenden personellen Wechsel in der Kreisverwaltung verkündete er: Zum 31. Dezember wechselt Helga Schüler, langjährige Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes, in den Ruhestand. In ihren Verantwortungsbereich fielen u. a. die Schulentwicklungsplanung, die Schulen in kreiseigener Trägerschaft – Gymnasien, Förderschulen, Oberstufenzentrum Lausitz –, die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie die Kreisvolkshochschule, Musikschule & SeeCampus Bibliothek in Schwarzheide. Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages dankten ihr für die geleistete Arbeit und wünschten ihr für die bevorstehende neue Lebensphase alles erdenklich Gute. Als Nachfolgerin wurde Lydia Wohlsdorf im Kreistag am 29.06.2023 bestätigt.    

 

 Frau Schüler 

 

Die Präsentation des Landrates aus dem Kreistag ist weiter unten abrufbar.

 

Neben den Ausführungen des Landrates erhielten die Abgeordneten unter dem Tagesordnungspunkt auch den Verwaltungsbericht des Asyl- und Ausländeramtes für die Jahre 2021-22 sowie das Berichtswesen zum kommunalen Haushalt zum Stand 30.09.2023 ausgereicht. 

 

Über eine weitere Informationsvorlage informierte die Verwaltung zum Stand der Umsetzung der Vorgaben aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-GesetzMit dem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 29.06.2023 wurde vom Kreistag die Fortentwicklung des ÖPNV im Landkreis Oberspreewald-Lausitz entschieden. Die Verkehrsleistungen sind durch einen internen Betreiber zu erbringen und die schrittweise Umstellung auf alternative Antriebe erfolgt gemäß den geltenden Vorgaben mit Batteriebussen als Depotlader. Im Zuge der Projektarbeit sind mehrere Themenschwerpunkte entstanden, die sich gegenwärtig parallel in der Ausarbeitung befinden. Die Informationsvorlage vermittelt den aktuellen Bearbeitungsstand sowie die geplante weitere Vorgehensweise.

 

TOP 6: Jahresabschluss und Lagebericht der Sparkasse Niederlausitz 

Jahresbericht und Lageberichte sind wichtige Instrumente zur Rechenschaftslegung und Transparenz – dies gilt auch für die Sparkassen. 

Im Kreistag legte der Verwaltungsrat der Sparkasse Niederlausitz dem Landkreis als Träger des öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts den Bericht für das Geschäftsjahr 2022 vor und kam damit seiner Pflicht aus dem Brandenburgischem Sparkassengesetz nach. Die Vorlage dient der Kontrolle und gewährleistet, dass die Träger der Sparkasse über die wirtschaftliche Situation der Institute informiert sind. Den Jahresabschluss 2022 inklusive Anhang hatte der Verwaltungsrat der Sparkasse Niederlausitz auf seiner Sitzung am 6. September beschlossen. Er weist eine Bilanzsumme von 2,147 Mrd. Euro sowie Kundeneinlagen in Höhe von 1,837 Mrd. Euro aus. Der komplette Jahresabschluss samt Anlage kann auf der Internetseite der Sparkasse eingesehen werden. 

 

Die Sparkasse Niederlausitz unterhält im Landkreis OSL 23 Filialen und Selbstbedienungsstandorte und beschäftigt 290 Mitarbeitende. Zu den Aktivitäten, Erfolgen und Herausforderungen informierte mit Blick auf den Jahresabschluss 2022 der Vorstandsvorsitzende Lothar Piotrowski die anwesenden Kreistagsabgeordneten. Der Jahresabschluss 2022 war der letzte, der unter seiner Verantwortung veröffentlicht wurde, denn zum Jahreswechsel steht ein Wechsel im Vorstand ins Haus: Den Vorstandsvorsitz wird Marcus Starick übernehmen. Seit vielen Jahren ist er bereits Mitglied des Vorstandes. Die Sparkasse Niederlausitz und die Region sind dem Spreewälder bestens vertraut. Neu im Vorstand wird Alexander Waloszczyk sein. Der gebürtige Dresdner ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Niederlausitz für sechs Jahre zum Mitglied des Vorstandes bestellt worden. 

Martina Gregor-Ness nutzte im Kreistag die Gelegenheit, sich bei Lothar Piotrowski für das langjährige Wirken seit Juni 2004 zu bedanken. 

 

 Herr Piotrowski 

 

TOP 7: Spreewaldmuseum Lehde: Umbau und Sanierung Wohnhaus Oppott 

Die Kreisverwaltung investiert fortlaufend in den Erhalt, die Sanierung und die Weiterentwicklung ihrer Museen – so aktuell erneut auch im Freilandmuseum in Lehde. 155.000 Menschen besuchten alleine im Jahr 2022 die Museen des Landkreises.  

 

Bereits 2019 hat der Landkreis das angrenzende ehemalige Wohnhaus Oppott im Spreewalddorf Lehde nach langjährigem Pachtverhältnis erworben, um dieses denkmalgerecht zu sanieren und umzubauen.  Geplant ist eine Nutzung des Gebäudes als touristischer Informationspunkt sowie Museumseingang und -shop. Auch Aufenthalts- und Büroräume für die Mitarbeiter des Museums in Lehde sollen entstehen.

 

Das Projekt schreitet weiter voran. Die ersten Vergaben sind erfolgt, Aufträge – unter anderem für Rohbau und Abbrucharbeiten – wurden erteilt, die ersten Sanierungsarbeiten haben begonnen. Zielstellung ist es, bis Frühjahr 2025 mit den Arbeiten fertig zu sein. 

 

Mit den ersten Abbrucharbeiten wurden jedoch auch weitere Schädigungen am Bauwerk sichtbar. Parallel führten erhöhte Angebotssummen und vorzunehmende Anpassungen in der Ausstattung dazu, dass die anfängliche Kostenschätzung überarbeitet werden musste. 

 

Dafür hat der Kreistag nunmehr den Weg geebnet. Bereits im November 2021 hatte die ILB für die Bauausführung eine Zuwendung in Höhe von knapp 1 Million Euro bereitgestellt. Um die nun entstandenen voraussichtlichen Mehrkosten und -Auszahlungen für den Umbau und die Sanierung zu decken, beschloss der Kreistag eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von rund 392 Tausend Euro. Nach aktueller Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten anschließend auf rund 1,6 Millionen Euro. 

 

Das Wohnhaus Oppott liegt in besonderer Lage mitten im Spreewalddorf Lehde. Das Grundstück ist nur zu Fuß über Fußwege und Brücken oder über Fließe per Kahn erreichbar. 

 

Zu den Museen des Landkreises zählen das Museum Schloss und Festung Senftenberg mit der Kunstsammlung Lausitz, das Spreewald-Museum in Lübbenau/Spreewald sowie das Freilandmuseum in Lehde. 

 

Neben dem aktuellen Projekt zur Weiterentwicklung des Standortes in Lehde finden sich auch an anderen Standorten weitere in der Planung. So soll an der Wallanlage im Schloss Senftenberg künftig ein Neubau die museale Ausstellungsfläche erweitern. Im Senftenberger Ortsteil Brieske soll das alte Zechenhaus im Rahmen eines Strukturwandelprojektes saniert werden. Durch die Neugestaltung und die Nutzung durch die Museen des Landkreises wird auch dieses historische Gebäude als Exponat erlebbar gemacht.

 

TOP 8: Haushalt 2024 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

In seiner Sitzung beschloss der Kreistag auch den 883-seitigen Haushaltsplan der Kreisverwaltung für das kommende Jahr. Das Ergebnis weist einen Fehlbetrag von knapp 27 Millionen Euro aus. Einnahmen in Höhe von 293,6 Mio. Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 320,5 Millionen Euro gegenüber. 

 

Zu den Details des Haushalts informierte Finanzdezernent Robert Weidner. So begründet sich das Defizit insbesondere in einer steigenden Zunahme von laufenden Ausgaben der Verwaltung, allen voran den sogenannten Transferaufwendungen. Diese bezeichnen Zahlungen der Kreisverwaltung für Leistungen, die den Bürgern in verschiedenen Bereichen des Lebens zu Gute kommen, ohne dass dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen ist, etwa im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe.  Insgesamt ist ein Anstieg der Ausgaben um 51,7 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

Trotz der negativen Entwicklung erreicht der Landkreis auch in 2024 den Haushaltsausgleich. Robert Weidner: „Dies gelingt jedoch nur unter großen Anstrengungen und lediglich unter Inanspruchnahme von Rücklagen. Bereits ab 2025 ist ein Haushaltsausgleich im Planzeitraum auch mit Ersatzdeckungsmitteln nicht darstellbar. Ab 2025 gehen wir nach aktueller Einschätzung von einem Haushaltsdefizit aus. Die Haushaltssituation ist als extrem angespannt zu bewerten.“

 

Ein defizitärer Haushalt einer Kreisverwaltung kann in der direkten Konsequenz verschiedene Auswirkungen auf die Bürger haben. So kann es zu Kürzungen in verschiedenen Bereichen öffentlicher Dienstleistungen kommen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Ebenso kann es dazu führen, dass geplante Investitionen in Infrastrukturprojekte oder andere Entwicklungsmaßnahmen reduziert oder verschoben werden.

 

Aufgrund der wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage bereits im aktuellen Haushaltsjahr erließ der Kämmerer Ende Oktober 2023 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre. Dies ist eine Maßnahme, die ergriffen wird, wenn die finanzielle Lage einer öffentlichen Einrichtung kritisch ist. Während einer Haushaltssperre werden bestimmte Ausgaben begrenzt oder ausgesetzt, um die finanzielle Situation einer öffentlichen Institution zu schützen und langfristige finanzielle Probleme zu vermeiden. 

 

Robert Weidner: „Auch wenn einige Entwicklungen durch die Kreisverwaltung nicht beeinflussbar sind, gilt es weiterhin mit allen Mitteln darauf hinzuarbeiten, den Defiziten entgegenzuwirken. Mit Blick auf den kommenden Haushalt stehen wir nicht zuletzt gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in der Pflicht, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu benennen.“  

 

Eine Kurzübersicht des Haushalts 2024 im Taschenformat wird weiter unten als Download bereitgestellt. Darin sind auch die wichtigsten Investitionen und Projekte im kommenden Jahr ausgewiesen.

 

 Kreistagssitzung 

 

TOP 9: Jugendförderplan für das Jahr 2024

Als Träger der Jugendhilfe tragen die Landkreise dafür Sorge, dass Kindern und Jugendlichen im Kreisgebiet bedarfsgerechte Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung stehen. 

 

Die Angebote umfassen neben der Jugendsozialarbeit an Schulen beispielsweise Kinder- und Jugendbegegnungszentren, offene Treffpunktarbeit und mobile Jugendarbeit. Darüber hinaus bieten verschiedene Träger Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.  

 

Die Angebote werden im Landkreis von verschiedenen freien Anbietern organisiert und durchgeführt. Um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten, stellt der Landkreis hierfür Zuschüsse bereit. Die Details hierzu regelt der Jugendförderplan, der in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen, wie etwa den Kommunen und freien Trägern, entwickelt wird. 

 

Im Kreistag beschlossen die Abgeordneten den „Jugendförderplan 2024“ und folgten damit dem Vorschlag des Jugendhilfeausschusses.  Damit fließen im kommenden Jahr Zuschüsse in Höhe von 3,5 Millionen in bestehende und neue Angebote. Im weiteren Planungsverlauf 2025 und 2026 sind es jeweils 3,7 Millionen Euro. 

 

Die Mehrbedarfe in Höhe von 975.000 Euro für 2024 gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2023 ergeben sich unter anderem durch geänderte gesetzliche Anforderungen im Hinblick auf personelle Anforderungen, Tarifabschlüsse, den Wegfall von Landesmitteln oder das Auslaufen eines EU-Förderprogramms. Auch Preissteigerungen und Inflationsauswirkungen können angeführt werden. 

 

Stephan Hermann, Amtsleiter des Jugendamtes: „Der Jugendförderplan 2024 ist das Ergebnis umfangreicher fachlicher Betrachtungen und Abstimmungen mit den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die Bestätigung durch den Kreistag liefert für alle Beteiligten die Planungsgrundlage, um auch im kommenden Jahr gezielte Maßnahmen und Programme zur Förderung der positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen planen und umsetzen zu können.“   

 

TOP 10: Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung an den weiteren Beigeordneten

Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte können für die durch ihr Amt bedingten Mehraufwendungen eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung ihres zusätzlichen Aufwandes erhalten. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz setzt die Höhe der dem weiteren Beigeordneten zu gewährenden monatlichen Dienstaufwandsentschädigung auf 100,- EUR fest. Der weitere Beigeordnete erhält diese für die Zeit der Bestellung bis zum Ablauf seiner Amtszeit.

 

TOP 11: Finanzierungsanpassung Sirenenkonzeption 

Der Bund sieht vor, dass Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen – Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung – sowie Sprachdurchsagen auszusenden. Um dies zu gewährleisten, ist im Landkreis OSL im März 2023 der Startschuss für eine umfangreiche Sirenenmodernisierung gefallen. Voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sollen die Sirenen im Landkreis in ihrem gesamten Umfang den Vorgaben des Bundes entsprechen. 

Für die Umsetzung der 2. Ausbaustufe seiner Sirenenkonzeption erhält der Landkreis nun weniger Landesmittel als ursprünglich eingeplant. Die Umsetzung der 2. Ausbaustufe ist dennoch sichergestellt und kann aus Eigenmitteln des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der zugesicherten Fördersumme realisiert werden, da nach der Umsetzung der 1. Ausbaustufe bereits 34 Sirenen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einen Großteil der technischen Anforderungen des Bundes erfüllen und lediglich die Ausgabemöglichkeit von digitalen Sprachtexten fehlt. Die Kosten zur Umrüstung können hier entsprechend reduziert werden. 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich in Summe auf 2,6 Millionen Euro. Das Land Brandenburg stellt hierfür rund 56 Tausend Euro an Förderung bereit.  
Hier gibt es Informationen zur Sirenenmodernisierung im Landkreis: https://www.osl-online.de/news/1/865067/nachrichten/865067.html

 

Im nicht-öffentlichen Teil standen nur noch die Vergabe von Bauleistungen an Baufirmen, die Beauftragung einer Firma zur Umsetzung weiterer Schritte in der Sirenenmodernisierung und eine Vertragsverlängerung auf der Agenda.

[Präsentation der Sana Kliniken Niederlausitz]

[Präsentation Informationen des Landrates]

[Haushalt im Taschenformat]

Foto zu Meldung: 24. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

„Kabinett vor Ort“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(01. 12. 2023)

Die Landesregierung trifft sich am kommenden Dienstag (5. Dezember) zu einer gemeinsamen Sitzung mit der Spitze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In der Reihe „Kabinett vor Ort“ werden unter der Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze aktuelle Themen und gemeinsame Vorhaben besprochen. Vor und nach dem Treffen auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Senftenberg nehmen mehrere Ministerinnen und Minister presseöffentliche Termine im Landkreis wahr (siehe Hinweise auf den Seiten 2 und 3 – neue Termine rot gekennzeichnet).

 

Themen der Sitzung von Kabinett und Landkreisspitze sind unter anderem die Strukturentwicklung in der Lausitz sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises. Zudem geht es um die Gesundheitsregion Lausitz, die Lehramtsausbildung an der BTU Cottbus-Senftenberg und die Entwicklung der Fraunhofer Institute am Standort Senftenberg.

 

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu folgenden Presseterminen eingeladen: 

 

Wo:      Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz 

Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

Wann:  Dienstag, 5. Dezember 2023

 

Was:    13.10 Uhr Gruppenfoto

(Haupteingang)

 

            13.30 Uhr Auftaktbilder Gemeinsame Kabinettsitzung

(Großer Sitzungssaal)

 

            15.30 Uhr Pressekonferenz

(Großer Sitzungssaal) 

 

ACHTUNG: Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter melden sich bitte bis Montag, 04. Dezember, 12.00 Uhr, an unter: 

 

 

Im Rahmen von „Kabinett vor Ort“ sind zudem folgende Termine geplant:

 

09.30 Uhr

Sozialministerin Ursula Nonnemacher besucht den Familiencampus LAUSITZ in Klettwitz.

Ort: FamilienCampus LAUSITZ, Am FamilienCampus 1, 01998 Schipkau

 

10.45 Uhr

Kulturministerin Manja Schüle übergibt einen Förderbescheid in Höhe von 210.000 Euro an die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das Projekt „Konzeptentwicklung und Umsetzung kultureller Ankerpunkt Zechen- und Badehaus Brieske“ im Rahmen des Ausbaus der regionalen kulturellen Ankerpunkte.

Ort: Franz-Mehring-Straße, 01968 Senftenberg / OT Brieske

 

16.00 Uhr

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach besucht das Unternehmen Seenland-Safran – Preisträger des Brandenburger Innovationspreises 2023.

Ort: Hauptstraße 4a, 01945 Hermsdorf

 

16.00 Uhr

Wissenschaftsministerin Manja Schüle spricht mit Lehramtsstudierenden der BTU. Das Land Brandenburg hat zum Wintersemester 2023/24 gemeinsam mit der BTU ein Lehramtsstudium für die Primarstufe am Standort Senftenberg gestartet.

Ort: Brandenburgische Technische Universität (BTU), Campus Senftenberg, 01968 Senftenberg

 

16.05 Uhr

Baustaatssekretär Uwe Schüler übergibt der Stadt Senftenberg Förderbescheide für die Städtebauförderung.

Ort: Rathaus, Markt 1, 01968 Senftenberg

 

16.15 Uhr

Jugendminister Steffen Freiberg besucht das Netzwerk Gesunde Kinder und ehrt anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamts ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten.       

Ort: Familienzentrum Kleeblatt, Töpferstraße 32, 03205 Calau

 

16.15 Uhr

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher besucht den Verein „Unsere Welt, Eine Welt“ und informiert sich über die Integrationsarbeit.

Ort: Am Kirchplatz 18, 01968 Senftenberg 

 

16.15 Uhr

Umweltminister Axel Vogel verleiht die Plakette „Wir geben der Fledermaus ein Haus“ an den NABU-Regionalverband Calau für das Fledermausquartier Ringofen Cabel.

Ort: An der Alten Ziegelei 1, 03205 Calau / OT Werchow/Cabel

 

16.30 Uhr

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Friederike Haase, besucht die Baustelle des zukünftigen Co-Working Space Lübbenau im Bahnhofsumfeld.

Ort: Büro der LÜBBENAUBRÜCKE, Güterbahnhofstraße 57,

03222 Lübbenau/Spreewald

 

16.55 Uhr

Baustaatssekretär Uwe Schüler übergibt der Stadt Calau Förderbescheide für die Städtebauförderung.

Ort: Stadthalle Calau, Lindenstraße 18, 03205 Calau

 

Am Abend findet ab 18.00 Uhr ein Bürgerdialog mit Ministerpräsident Dietmar Woidke unter dem Titel: „Zur Sache, Brandenburg!“ in der Stadthalle Calau, Lindenstraße 18, 03205 Calau statt. Daran nehmen auch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, Bildungsminister Steffen Freiberg, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, Innenminister Michael Stübgen, Kulturministerin Manja Schüle, Finanzministerin Katrin Lange, Staatskanzlei-Chefin Kathrin Schneider, Verkehrsstaatsekretär Uwe Schüler und der Lausitzbeauftragte des Ministerpräsidenten Klaus Freytag teil und stehen für Fragen bereit.

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
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Mail:
Internet: www.brandenburg.de

Und der Sieger ist … Verleihung des Inklusionspreises 2023

(01. 12. 2023)

Zum achten Mal hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Inklusionspreis ausgelobt. Dieser stand in diesem Jahr unter dem Motto „Perspektiven öffnen für alle – durch Aufgaben wachsen“. In einer festlichen Veranstaltung wählte die Jury am 29. November im Landratsamt in Senftenberg aus den insgesamt acht Nominierten den diesjährigen Sieger. Über die mit 1.500 Euro dotierte Auszeichnung konnte sich der Seniorenclub Ortrand e.V. mit dem Projekt „Senioren miteinander“ freuen.

 

Bestrebungen im Bereich Inklusion gehören belohnt – aus diesem Grund lobt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz seit nunmehr acht Jahren einen Preis aus, der eben dieses Engagement würdigt. Dem Aufruf zur Teilnahme am Inklusionspreis von Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, sind in diesem Jahr acht Bewerber und Bewerberinnen gefolgt. Bei der Themenwahl hatten die Teilnehmenden weitestgehend freie Hand. Bedingung war, dass die eingereichten Projekte den Inklusionsgedanken verfolgen.

 

Für das Leben des Inklusionsgedankens wurde der Seniorenclub Ortrand e.V. geehrt. Mit dem Projekt „Senioren miteinander“ engagiert sich der Seniorenclub für eine gemeinsame Freizeitgestaltung der Senioren der Stadt Ortrand mit den Bewohnern des Altenpflegeheimes "Arche Noah" Ortrand. Die Ortrander Senioren treffen sich mindestens drei Mal in der Woche zum gemeinsamen Spiel, Sport und Gespräch sowie vielen weiteren gemeinsamen Aktivitäten mit den Bewohnern des Pflegeheimes "Arche Noah". Außerdem finden monatliche gemeinsame Veranstaltungen zu verschiedenen Themen statt. So zum Beispiel Osterbasteln, Tischkegeln, Weihnachtsfeier, Sommerfest, Amtsseniorentag oder Grillnachmittag.

OSL-Landrat Siegurd Heinze freute sich, dem Ortrander Seniorenclub die Auszeichnung zusammen mit dem Prämienscheck zu überreichen: „Das Projekt verdeutlicht, dass Inklusion ein generationsübergreifendes Thema ist und nicht nur Kinder und Jugendliche betrifft. Der Seniorenclub Ortrand setzt sich für gleiche Chancen und Rechte für alle Menschen unabhängig vom Alter ein. Das vorzeigewürdige Engagement des Clubs fördert zudem die Inklusion in weiteren Lebensbereichen, denn Inklusion ist nicht nur im Kontext von Schule oder Kita relevant.“

Einen großen Dank sprach Martina Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende, allen Nominierten für ihr Engagement aus: „Alle Projekte zeigen, dass es engagierte Personen, Gemeinschaften und Einrichtungen gibt, die sich alltäglich für Inklusion einsetzen und damit Toleranz, Vielfalt und gleichwertige Chancen in unserer Gesellschaft fördern sowie diese Werte weitervermitteln.“

 

An der Preisverleihung des Inklusionspreises nahmen über 30 Personen teil. Unter ihnen die Ansprechpartner bzw. Initiatoren der nominierten Projekte, Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung sowie der kommunalen Verwaltungen.

 

Über die Preisträger entscheidet eine Fachjury, zu denen Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Johanna Fischer, Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises und Melitta Marko von der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle zählen.

 

Für den Inklusionspreis 2023 wurden außerdem nominiert:

  • Eine pädagogische Unterrichtshilfe (Einzelperson) der Geschwister-Scholl-Schule Ruhland, die seit vielen Jahren das pädagogische Personal im und außerhalb des Unterrichts durch fürsorgliche Arbeit mit den Kindern unterstützt.

  • Das Projekt zur Stärkung der Sozialkompetenz der Lilien-Grundschule-Altdöbern, bei dem alle Lehrkräfte und Horterzieher diverse Schulprojekte umgesetzt haben, so zum Beispiel zusammen mit den „Federwölfen“ zum Thema Geschichte erleben und dem Circus „Smiley“ zur Gestaltung von Aufführungen. Außerdem wurden Anti-Mobbing- Projekte mit dem Fokus auf die Gefahren im Internet umgesetzt.

  • Das Projekt der Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz zusammen mit der Bernhard-Kellermann-Oberschule Senftenberg, bei dem sich Konfliktlotsen und Streitschlichter austauschen. Seit dem Jahr 2017 arbeiten die Akteure in dem Projekt zusammen. Beeinträchtigte und nichtbehinderte Menschen tauschen sich zu ihren Aufgaben aus. An der Schule sind Konfliktlotsen in der Behindertenwerkstatt als Streitschlichter tätig. Das Projekt trägt dazu bei, dass beeinträchtigte Menschen Wertschätzung erhalten und die Schüler Einblick in die Arbeit einer Behindertenwerkstatt erhalten.

  • Das Projekt der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Lübbenau zur Begegnung von Jung und Alt. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem ASB Pflegeheim in Lübbenau besuchen interessierte Schüler der Klasse 9/10 in wechselnden Gruppen die Senioren einmal im Pflegeheim. Gemeinsam werden Aktivitäten unternommen, so z.B. Spaziergänge mit Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Gesellschaftsspiele spielen, Plinse oder Kuchen backen.

  • Der Kindergarten und Hort Seesternchen in Senftenberg, der FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH. Das Team des FRÖBEL Kindergartens und Horts hat rund 40 Kinder, die wegen des Angriffskrieges ihre Heimat in der Ukraine verlassen mussten, schnell und unbürokratisch in der Einrichtung aufgenommen, in der schon davor Kinder mit 14 verschiedenen Familiensprachen betreut werden, und seither bestmöglich darin unterstützt, genauso teilzuhaben wie alle anderen Kinder an diesem Ort.

  • Im offenen Freizeittreff – „Cari-Treff“ der Dienststelle Senftenberg der Caritas-Region Cottbus können sich seit 2015 Menschen mit und ohne Behinderung wöchentlich in Senftenberg treffen. Der Freizeittreff hält für die Besucher unterschiedliche Angebote bereit. Es besteht die Möglichkeit gemeinsam Gesellschaftsspiele zu spielen, zu basteln oder sich im Gespräch auszutauschen. In den Räumlichkeiten gibt es eine kleine Küche. Die Besucher bereiten gern Themennachmittage vor und übernehmen auch gern Aufgaben zur Vorbereitung. Es finden kleine Ausflüge in der näheren Umgebung statt und ein großer Tagesausflug im Jahr wird mit Hilfe der Mitarbeiter der Caritas organisiert.

  • Das Projekt „Sprache fördern mit Spaß“ des Kindergartens "Haus der Elemente" im Calauer Ortsteil Zinnitz. Das Erlernen von Gebärden im Kindergarten fördert Inklusion und Kommunikation im Tagesgeschehen. Die Kinder erlernen in allen Altersgruppen spielerisch und interaktiv Gebärden kennen. Schon bevor sich Kinder über Lautsprache ausdrücken können, erlernen sie schnell und problemlos einfache Handzeichen. Das fördert die Sprachentwicklung bereits im frühen Alter und sensibilisiert Kinder für die Kommunikation untereinander.

 

Preisträger aus den Vorjahren:

 

2022 – 1. Preis: Kooperationsprojekt der Lindengrundschule Missen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Lübbenau; 2. Preis: Podcast „Anders ist normal“ der AWO RV Brandenburg Süd e.V.

 

2021 - der Kindergarten Zinnitz „Haus der Elemente“ mit der Miladeus Integrationshilfe aus Calau

 

2020 - Fröbel-Kita „Musikus“ aus Senftenberg

 

2019 - Hauptpreisträger „Seelsorger der Ohren e.V“ Calau, Sonderpreis an das „Hotel zur Post“ Calau

 

2018 - Integrationskita „Bunte Bande“ in Lauchhammer

 

2017 - 1. Preis: Integrations-Kita „Zwergenhand“ i.V.m. dem DRK-Seniorenwohnpark in Großräschen, 2. Preis: Evangelische Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen, 3. Preis: Kita Musikus in Senftenberg

 

2016 - 1. Preis: Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg, 2. Preis: Grundschule Guteborn, 3. Preis: Waldgrundschule in Lauchhammer

 

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„Zur Sache, Brandenburg!“: Woidke lädt zum Bürgerdialog im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(30. 11. 2023)

Ministerpräsident Dietmar Woidke setzt am kommenden Dienstag (5. Dezember) seine Reihe von Bürgerdialogen unter dem Titel „Zur Sache, Brandenburg!“ in Calau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fort. Gemeinsam mit Bürgermeister Marco Babenz lädt Woidke alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem themenoffenen Dialog in die Calauer Stadthalle ein. Beginn ist um 18.00 Uhr, Einlass ab 17.15 Uhr. 

 

Die Bürgerdialoge finden in allen 14 Landkreisen und den vier kreisfreien Städten statt. Die Gesprächsrunden sind für alle Interessierten offen, die Fragen stellen, diskutieren oder einfach nur zuhören möchten. Eine Vorab-Anmeldung ist nicht erforderlich. Am Bürgerdialog in Calau nehmen auch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, Bildungsminister Steffen Freiberg, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, Innenminister Michael Stübgen, Kulturministerin Manja Schüle, Finanzministerin Katrin Lange, Verkehrsstaatsekretär Uwe Schüler, Staatsekretär in der Staatskanzlei Benjamin Grimm und der Lausitzbeauftragte des Ministerpräsidenten Klaus Freytag teil und stehen für Fragen bereit.

 

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

 

Wann:              Dienstag, 05. Dezember 2023, 18.00 Uhr

 

Wo:                  Stadthalle Calau, Lindenstraße 18, 03205 Calau 

 

Vor dem Bürgerdialog findet in der Kreisverwaltung Senftenberg eine gemeinsame Sitzung der Landesregierung mit der Verwaltungsspitze des Landkreises statt. Unter der Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze wird beim „Kabinett vor Ort“ unter anderem über die Themen Strukturentwicklung in der Lausitz sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises gesprochen. Zudem geht es um die Gesundheitsregion Lausitz, die Lehramtsausbildung an der BTU Cottbus-Senftenberg und die Entwicklung der Fraunhofer Institute am Standort Senftenberg.

Kreissozialamt OSL: Eingeschränkte Erreichbarkeit vom 5. bis 19. Dezember / Persönlicher Kundenkontakt nur in dringlichen Fällen

(29. 11. 2023)

Das Jahresende bringt für das Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein erhöhtes Antragsaufkommen sowie zusätzliche Bearbeitungsaufwände in mehreren Leistungsbereichen mit sich. Um alle Anträge fristgemäß bearbeiten und somit die pünktliche Auszahlung aller Leistungen zum 1. Januar 2024 gewährleisten zu können, schränkt das Sozialamt seinen Bürgerverkehr in den Bereichen Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege vorübergehend ein. Betroffen sind die fünf Sprechtage in der Zeit vom 05. bis 19. Dezember. 

 

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der betroffenen Leistungsbereiche sind in dieser Zeit weder telefonisch noch persönlich erreichbar. 

 

Anträge können unabhängig davon weiterhin per Post und E-Mail eingereicht werden. Sie werden, soweit erforderlich, zum Zahllauf Januar 2024 bearbeitet. Unaufschiebbare, dringliche Anliegen werden telefonisch ebenfalls entgegengenommen. Zeitlich unkritische Anliegen werden wieder ab den Sprechtagen ab dem 21. Dezember bearbeitet.   

 

Immer mehr Menschen beantragen Sozialleistungen. Das Jahresende ist für gewöhnlich der Zeitraum, indem es im Sozialamt zu einem erhöhten Antragsaufkommen und zusätzlichen Bearbeitungsaufwänden kommt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vermehrte Anträge gehen insbesondere im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein, gefolgt von den Leistungen der Hilfe zur Pflege. Zusätzliche Aufwände in der Fallbearbeitung entstehen beispielsweise durch vorzunehmende Anpassungen der Regelsätze und Bewilligungszeiträume, Verfahrensumstellungen zu Mittelabforderungen, gesetzliche Neuerungen und Meldepflichten.     

 

Jeannette Stoll, Leiterin des Kreissozialamtes Oberspreewald-Lausitz: “Mit der vorübergehenden eingeschränkten Erreichbarkeit der Leistungsbereiche Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege schaffen wir den Mitarbeitenden zusätzliche und dringend erforderliche zeitliche Kapazitäten für die Bearbeitung der Weiterbewilligungs- und Neuanträge, die notwendigen Änderungserfassungen und Mittelabforderungen. Unterstützend sind auch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachbereiche aus dem Amt tätig. Dadurch können wir in Summe dafür Sorge tragen, dass alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche fristgerecht zum 01.01.2024 ausgezahlt bekommen. Ab dem 21. Dezember können wir die Sprechtage wieder regulär anbieten. Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihr Entgegenkommen.“ 

 

Kurzüberblick: 

Vorübergehend eingeschränkter Bürgerverkehr Sozialamt OSL

Betroffen: Leistungsbereiche Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

Zeitraum: 05.-19. Dezember kein Kundenverkehr 

Anträge per E-Mail und Post werden regulär bearbeitet

Reguläre Sprechzeiten wieder ab 21. Dezember

 

Unaufschiebbare, dringliche Anliegen werden telefonisch entgegengenommen.

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Schneetücken, modernste Technik, heißer Kakao und Daumen hoch – das ist der Winterdienst auf den Kreisstraßen in OSL

(29. 11. 2023)

Samstagmorgen, 25. November: Startschuss für den Winterdienst auf den Kreisstraßen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sechs Fahrzeuge mit modernster Technik rollen aktuell Tag für Tag von den zwei Standorten der Kreisstraßenmeisterei OSL in Hörlitz und Calau an ihren Einsatzort: die weißen Straßen zwischen Ortrand und Lübbenau. Der Winterdienst erfordert Erfahrung, Konzentration, Technikbeherrschung, Achtsamkeit und Ausdauer. Aber er bietet auch einsame Schneelandschaften, Dankbarkeit, Sicherheit auf den Straßen – und hin und wieder einmalige Erlebnisse. Zu ihren Erlebnissen berichten drei Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei.

 

Frank Lettow, Kolonnenführer am Standort der Kreisstraßenmeisterei (KSM) in Calau, hat kürzlich sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Er ist von Anfang an in der KSM tätig und mit den Jahren zu einem erfahrenen „Winterdienstler“ auf den 217 Kilometer Kreisstraßen geworden: „Ob Sommer oder Winter ist eigentlich egal, denn der Job macht einfach Spaß.“ Der Winterdienst stellt besondere Anforderungen an Fahrzeuge und Technik, ebenso wie an ihn und seine Kollegen, beschreibt Frank Lettow: „Ich fahre gern den Winterdienst. Es ist jeden Tag und je nach Wetterlage mit Frost und Wind und ebenso abhängig von der Schneemenge eine neue Situation auf den Straßen, der ich mich stelle. Auch wir mit den großen Autos und Allrad-Antrieb müssen achtsam fahren, um nicht von der Fahrbahn abzukommen oder im Schnee stecken zu bleiben. Deswegen beginnen wir früh um vier Uhr und haben mit den großen Fahrzeugen noch viel Platz auf den Straßen. Denn wenn wir bei Ausweichmanövern auf das Straßenbankett kommen, können auch wir schnell abrutschen.“ Einmal vor einigen Jahren hat er sich mit der schweren Technik festgefahren, als er die Schneelage auf der Straße unterschätzt hat. „Aber es wurde zu einem tollen Erlebnis“, erinnert sich der Kolonnenführer zurück. „Schneefall zu Weihnachten erforderte, dass wir im Bereitschaftsdienst mit den Räumfahrzeugen auf den Straßen unterwegs waren. In der Ortslage Luckaitz habe ich auf dem Schnee aufgesetzt und kam nicht mehr frei. Erst ein weiteres Fahrzeug unserer Kreisstraßenmeisterei konnte mich einige Stunden später mit einem Seil herausziehen. Was habe ich mich darüber geärgert. Und das auch noch an Weihnachten. Doch während ich warten musste, waren einige Dorfbewohner direkt mit warmen Kakao zur Stelle und haben mich versorgt.“ Der Schnee ist tückisch, deswegen ist sich Frank Lettow der Wichtigkeit seiner Arbeit bewusst: „Es ist schon auch etwas zauberhaft, frühmorgens in der Stille durch das Winterland zu fahren. Noch mehr freuen mich aber über die schneefreien und sicheren Straßen hinter meinem Fahrzeug.“

 

Robert Wegner ist seit dem 1. April 2023 im Team der Kreisstraßenmeisterei am Standort Calau. Nun fährt er seinen ersten Winterdienst auf den OSL-Kreisstraßen. „Klappt super“, ist das erste Fazit des Gahlener. „In meinem vorherigen Job bin ich große 40-Tonner und Schwerlast-Tieflader bis 80 Tonnen sowie im Tagebau Jänschwalde den Winterdienst gefahren. Die neue Technik und auch das Handling auf den Kreisstraßen müssen mir noch in Fleisch und Blut übergehen, aber ansonsten fühle ich mich mit meinem kleinen 10 Tonnen schweren Lindner Unitruck sehr sicher. Zudem stehen mir die Kollegen stets mit Rat und Tat zur Seite.“ Robert Wegner bekommt bei den witterungsbedingten Anforderungen bestmögliche Unterstützung von seinen erfahrenen Kollegen. Schulungen zur Bedienung der Technik gehören zum neuen Tätigkeitsstart bei der KSM dazu. Und auch speziell für den Winterdienst und die dafür erforderlichen Aufbauten, wie Schiebeschild oder Streuaufsatz, bekommt er aktuell Einweisungen. „Die KSM hat wirklich die modernste technische Ausstattung im Einsatz. Es ist interessant und macht sehr viel Freude, diese ganzen Möglichkeiten kennenzulernen und sich an die Technik sowie an das Fahrgefühl mit Fahrzeug und Aufbauten im Schnee und auf Eis zu gewöhnen“, berichtet Robert Wegner von seiner ersten Winterdienstfahrt im Schnee auf den Kreisstraßen, die am 28. November stattgefunden hat. Auch für den nun knapp ein Jahr alten und somit noch recht neuen Lindner Unitruck ist dies der erste Winterdiensteinsatz. Robert Wegner freut sich auf die weitere Wintersaison: „Es muss nun nicht jeden Tag schneien, aber die „Daumen hoch“ von entgegenkommenden Autofahrern sind ein tolles Lob für die geleistete Arbeit.“

 

Auch am Standort der Kreisstraßenmeisterei im Schipkauer Gemeindeteil Hörlitz läuft der Winterdienst auf Hochtouren. Andreas Bosdorf ist seit neun Jahren in der Kreisstraßenmeisterei tätig und räumt und streut im Winterdienst die Kreisstraßen im südlichen Kreisgebiet. Der erfahrene Kraftfahrer berichtet, was dabei nie fehlen darf: „Also die Thermoskanne Kaffee ist immer dabei, wenn es früh um vier Uhr mit den Fahrzeugen auf die Straßen geht.“ Andreas Bosdorf kann den kurzen und dunklen Wintertagen sowie dem Schnee nicht besonders viel abgewinnen, dennoch: „Na klar, schön schaut es aus und es macht schon auch Spaß, wenn der Schnee außerhalb von Ortschaften vor dem Schneeschild zur Seite fliegt. Zudem ist insbesondere im Winter die Rücksichtnahme der Autofahrer für unsere Arbeiten auf den Kreisstraßen gegeben. Da wird eher auf unsere langsame Geschwindigkeit Acht gegeben und es ist mehr Vorsicht bei Überholmanövern zu erkennen.“ Denn auch wenn der Schnee im Lausitzer Flachland meist eher mäßig ausfällt können zum Beispiel Winde zu Verwehungen und somit zu Gefahrenstellen führen. „Vor ein oder zwei Jahren gab es in Tettau und Klettwitz starke Schneeverwehungen. Die waren dann zum Teil 50 bis 60 Zentimeter hoch. Autofahrer hatten Ihre festgefahrenen Fahrzeuge dann verschlossen auf der Straße stehen lassen und sind wieder nach Hause gegangen. Ich habe versucht die Straßen so gut es ging wieder freizuschieben. Mit den modern ausgestatten Fahrzeugen der KSM und der jahrelangen Erfahrung fühle ich mich sehr sicher im Winterdienst, auch bei schwierigeren Schneesituationen.“ Zwei Runden pro Tag fahren er und seine Kollegen im Winterdienst – bei intensivem und anhaltendem Schneetreiben wird situationsbedingt auch im Zwei-Schichtsystem gefahren. Darüber hinaus kommt der Bereitschaftsdienst hinzu, der sowohl alle Wochentage, als auch Feiertage, wie Weihnachten und Silvester umfasst. „Weiße Weihnachten wünsche ich mir dennoch“, sagt Andreas Bosdorf und ergänzt: „Ich denke, dafür nehmen wir alle den Bereitschaftsdienst gern in Kauf.“

 

Sie wollen mitkommen auf eine Tour des Winterdienstes?

Mit 727 „Gefällt mir“-Angaben auf Facebook ist der Winterdienst der absolute Social Media-Hit des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im vergangenen Winter gewesen: https://www.facebook.com/reel/847824212996429 

 

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Ab 01.01.2024 neuer Vorstand in der Sparkasse Niederlausitz

(29. 11. 2023)

Lothar Piotrowski, der langjährige Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Niederlausitz, geht am 31.12.2023 in den Ruhestand.
Den Vorstandsvorsitz wird Marcus Starick übernehmen. Seit vielen Jahren ist er bereits Mitglied des Vorstandes. Die Sparkasse Niederlausitz und die Region sind dem
Spreewälder bestens vertraut.
Neu im Vorstand wird Alexander Waloszczyk sein. Der gebürtige Dresdner ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Niederlausitz für sechs Jahre zum Mitglied des Vorstandes bestellt worden.

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Reportage: Die Notfallseelsorgerin - Beate Bergmann im Einsatz

(29. 11. 2023)

29.11.2023, 22:30 Uhr im rbb Fernsehen
Reportage: Die Notfallseelsorgerin - Beate Bergmann im Einsatz
Alternativ können Sie die Reportage auch in der rbb Mediathek schauen: https://www.rbb-online.de/fernsehen/programm/29_11_2023/1865021.html 

Das Team der ehrenamtlichen Notfallseelsorge und Krisenintervention in OSL leistet seelische Akuthilfe am Einsatzort.
Seit 2002 leitet Beate Bergmann das 8-köpfige Team.
Die Notfallseelsorger fahren zwischen 120 und 130 Einsätze im Jahr.

Zu den Aufgaben der seelischen Notfallversorgung zählen....
- Betreuung von Verletzten während lang andauernder Rettungen oder in Wartezeiten
- Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzt Betroffenen
- Fürsorge für Einsatzkräfte während besonders belastender Einsätze
- Gesprächsangebote in Krisensituationen
- Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten auf Anforderung der hierfür zuständigen Polizei
- Beistand für Sterbende

Übrigens: Der Landkreis unterstützt die ehrenamtlichen Notfallseelsorger mit Dienstfahrzeugen, finanzieren die Einsatzkleidung, übernehmen Ausbildungskosten und Kilometergeld für Fahrten mit dem privaten Fahrzeug.

 

 Uraufführung des Dokumentarfilms über die Notfallseelsorge OSL am 21.11.2023 in der Feuerwehr Frauendorf 

Am 21. November gab es eine exklusive Uraufführung des Dokumentarfilms über die Notfallseelsorge in unserem Landkreis.

Regisseur Marc Eberhardt, der Landesbeauftragte für Psychosoziale Notfallversorgung Pfarrer Stefan Baier und OSL-Landrat Siegurd Heinze sowie Vertreter aus den verschiedenen Katastrophenschutzeinheiten unseres Landkreises und ein Vertreter vom rbb haben gemeinsam mit Beate Bergmann und ihrem Team den fertigen Film in der Feuerwehr Frauendorf geschaut.

[https://www.rbb-online.de/fernsehen/programm/29_11_2023/1865021.html]

Foto zu Meldung: Reportage: Die Notfallseelsorgerin - Beate Bergmann im Einsatz

Schmieden, Korbflechten oder Arbeiten mit Lehm - Das Programm 2024 für Workshops und Kurse in den Museen des Landkreises OSL ist da

(23. 11. 2023)

Wie schmiedet man ein Messer, wie entsteht ein „Viertelzentner-Korb“ aus Weide und mit welchen handwerklichen Tricks lässt sich am besten ein Lehmputz auf die Wand bringen? Das Programm der Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Workshops und Kurse im kommenden Jahr ist da. Unter dem Motto „Altes Wissen neu entdeckt“ bieten die Museen an den Standorten Schloss und Festung Senftenberg und im Freilandmuseum Lehde besondere Kurse an, die vor allem für Einsteiger einen Einblick in alte Handwerkstechniken geben. Ab sofort kann man sich für beliebte Klassiker wie das Korbflechten mit Weidenruten, den Baumschnitt auf der Obstwiese oder das Verzieren sorbischer Ostereier anmelden. Im Sommer stehen dann unter anderem der richtige Umgang mit der Sense, das Gurkeneinlegen nach traditionellen Rezepten oder der Blick in den Kräutergarten und die Herstellung eigener Teemischungen auf dem Programm.

 

Ausgeweitet wird im kommenden Jahr das Angebot der Schmiedekurse im Freilandmuseum Lehde. Schmiedemeister Fritz Zahl wird im Februar und Oktober auf der Streuobstwiese seine Handwerkskunst vermitteln und gemeinsam mit den Teilnehmern Flaschenöffner, Grillgabeln oder Messer herstellen. Im Mai und im Juli ist jeweils ein Kurs zur Einführung in die Thematik Lehmputz geplant. Restauratorin und Gestalterin für Lehmputze, Karin Matzke, gibt dabei nicht nur interessante Einblicke in die Theorie des ökologischen und nachhaltigen Baustoffes Lehm, sondern führt auch in die handwerkliche Praxis ein.

 

Einen genauen Überblick zu den Themen und Terminen gibt es online unter www.museums-entdecker.de/Kurse. Alle Kursangebote können auch als Gutschein verschenkt werden. Diese sind auf Anfrage an erhältlich.

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Startschuss für Mina-Witkojc-Preis/Myto Miny Witkojc 2024

(23. 11. 2023)

Landessorbenbeauftragter Dünow startet 4. Ausschreibung des Landespreises für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement


Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kul-turstaatssekretär Tobias Dünow, startet die Ausschreibung für den Mina-Witkojc-Preis/Myto Miny Witkojc 2024. „Mit dem Mina-Witkojc-Preis wollen wir deutlich machen: Sorbische/wen-dische Sprache und Kultur sind zentraler Teil der Lausitzer Identität und Heimat – und ohne sie schlicht nicht vorstellbar. Sorbisches/wendisches sprachliches Engagement trägt zum Erhalt einer bedrohten Kultur und Minderheit, zur Vielfalt in unserem Land und zur Zukunft der Lausitz bei. Wir hatten in den vergangenen Jahren mit der Witaj-Kindertagesstätte ‘Mato Rizo‘, dem Slawisten Manfred Starosta und dem Künstler Bernd Pittkunings beeindruckende Preisträger. Ich freue mich wieder auf großartige Bewerbungen!“


Mit dem mit 2.500 Euro dotierten Mina-Witkojc-Preis/Myto Miny Witkojc wird alle zwei Jahre eine Person, eine Personengruppe oder eine Institution ausgezeichnet, die bei der Anwendung, dem Gebrauch, der Vermittlung oder der Weiterentwicklung der sorbi-schen/wendischen Sprache – insbesondere des Niedersorbischen – Herausragendes leistet oder geleistet hat. Dabei sollen insbesondere persönliches Engagement, nachhaltige Leis-tungen und innovative Ansätze berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt sind sowohl Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden als auch Vereine und Verbände mit sorbischem/wendischem Bezug sowie die Mitglieder der Jury. Vorschläge für den vierten Mina-Witkojc-Preis können ab sofort bis zum 29. Februar 2024 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingereicht werden. Der Preis wird im Sommer durch den Landesbeauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Staatssekretär Tobias Dünow, überreicht. Der erste Mina-Witkojc-Preis des Landes Brandenburg ging 2018 an das Team der ersten Witaj-Kindertagesstätte ‘Mato Rizo‘ in Cottbus-Sielow/Chóśebuz-Žylow. Der zweite Mina-Witkojc-Preis wurde 2020 an den 1941 in Jänschwalde/Janšojce (Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa) geborenen Slawisten Manfred Starosta verliehen. Den dritten Preis erhielt 2022 der Liedermacher und Kabarettist Bernd Pittkunings aus Cottbus/Chóśebuz.
 

Die 1893 in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) geborene und 1975 in Papitz/Popojce bei Cottbus/Chóśebuz gestorbene Mina Witkojc zählt zu den bedeutendsten Dichter*innen in niedersorbischer Sprache. Ihre Gedichte bringen eine enge Verbundenheit zu ihrem sorbi-schen/wendischen Volk und ihrer Heimat im Spreewald zum Ausdruck. Sie arbeitete unter anderem als Publizistin und Redakteurin für die niedersorbische Zeitung ‘Serbski Casnik‘ und für den sorbischen Buchkalender ‘Pratyja‘. 1964 erhielt sie den Ćišinski-Preis. In Burg/Bórkowy sind eine Grund- und Oberschule sowie die Bibliothek, in Cottbus/Chóśebuz eine Straße nach ihr benannt.


Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wen-den, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,9 Millionen Euro.
Weitere Informationen: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/sorben-wenden/

Foto zu Meldung: Startschuss für Mina-Witkojc-Preis/Myto Miny Witkojc 2024

Musik für den guten Zweck: Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters in Großräschen brachte Gästerekord und Erlöse für die Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge

(22. 11. 2023)

Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters in Großräschen brachte Gästerekord und Erlöse für die Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge

 

Bereits im vierten Jahr luden die Kreisverwaltung OSL und der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge Kreisverband OSL e.V. interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters Brandenburg ein. Zu der Veranstaltung, die nach drei Stationen in Schwarzheide erstmals im Kurmärker Bürgerhaus in Großräschen stattfand, kamen 230 Besucher. Damit wurde ein neuer Besucherrekord aufgestellt. Der Erlös des Abends in Höhe von 2.060 Euro aus den Spenden der Gäste kommt der Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge zugute. 

 

Das rund 40-köpfige Landespolizeiorchester Brandenburg spielte unter der Leitung des Dirigenten Robert Paul. Das fast eineinhalbstündige Programm begeisterte alle Anwesenden - und umfasste bekannte Melodien vom Klassiker „Unter der Laterne“ bis zum „Kleinen grünen Kaktus“. Den Abschluss bildete die Hymne des Landes Brandenburg.

 

Grußworte sprachen der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, der Landesgeschäftsführer des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge, Oliver Breithaupt, sowie der Bürgermeister der Stadt Großräschen, Thomas Zenker. 

 

Das Landespolizeiorchester ist eines der führenden professionellen Blasorchester der Bundesrepublik Deutschland. Das Repertoire reicht von großen bläsersymphonischen Originalwerken über Oper, Operette und Musical bis hin zu modernen Cross-Over-Projekten aus Pop, Rock und Jazz. 

 

Mit ihrer Spende sorgen die Gäste für ein würdiges Gedenken an die Opfer der Kriege. Die Arbeit des Volksbundes endet nicht: Jedes Jahr erhalten Kriegsopfer eine letzte Ruhestätte, auch auf dem Waldfriedhof im brandenburgischen Halbe. Das Geld aus den Benefizkonzerten wird unter anderem dafür verwendet. 

 

Auch im kommenden Jahr wollen die Veranstalter wieder ein kostenloses Konzert anbieten, um Spenden für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu sammeln. Über Ort und Zeit wird die Kreisverwaltung im nächsten Jahr informieren.

 

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23.11.: Ausfall Sprechtag Bereich Personenverkehr/Landesschifffahrt

(22. 11. 2023)

Der Bereich Personenverkehr/Landesschifffahrt in Calau ist am 23.11.2023 nicht besetzt.  

Anträge können bei den Mitarbeitern an der Pforte im Kreishaus abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt in der 48. KW.

 

Wir danken für Ihr Verständnis. 

 

 

Auf den Spuren Europas in der Lausitz: Wettbewerb für Hobbyfilmer, -musiker und -fotografen

(22. 11. 2023)

*EINSENDESCHLUSS VERLÄNGERT BIS 15.12.2023* 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützt den Wettbewerb der Europa-Union Brandenburg e.V.

 

Landrat Siegurd Heinze ruft zum Mitmachen auf: „Ganz klar trägt auch die Lausitz die Spuren Europas in sich – von den Straßennamen bis zu den Geschichten vergangener Generationen. Der Wettbewerb 'Auf den Spuren Europas in der Lausitz' bietet uns die Möglichkeit, diese Schätze zu entdecken und kreativ festzuhalten. Im Wettbewerb können alle ihre eigene Perspektive mit inspirierenden und ideenreichen Formaten einbringen. Gemeinsam können wir die Bedeutung Europas für die Lausitz zum Leben erwecken und einen kreativen Dialog zwischen Vergangenheit und Gegenwart und zwischen dem großen Europa und der kleinen Lausitz schaffen, denn Europa sind wir alle. Machen Sie mit und helfen Sie uns, die reiche europäische Geschichte und Kultur unserer Region zu bewahren und zu teilen!“

 

Jetzt teilnehmen: www.eubb.de/wettbewerb 

 

Auf den Spuren Europas in der Lausitz
Wettbewerb für Hobbyfilmer, -musiker und -fotografen

 

Wo gibt es Spuren Europas in der Lausitz? In einem Wettbewerb lädt die Europa-Union Brandenburg Hobbyfilmer, -musiker und -fotografen ein, europäische Spuren in ihrem Umfeld zu dokumentieren. Die besten und originellsten Beiträge werden ausgezeichnet.

 

BEISPIELE für europäische Spuren können sein: Straßennamen, verlassene Häuser, Erzählungen von Einwohnern, (fast) vergessene Lieder, Brauchtümer, Redensarten, Denkmäler, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Unternehmen, Bands mit europäischer Musik, Europaschulen – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

 

WIE GEHT ES? Die Spuren können mit dem Handy, der Kamera oder dem Computer aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Einsendungen digital erfolgen, als Audiodatei (z.B. mp3), als Textdokument (z.B. word, odt, pdf) als Video (z.B. mp4) oder als Digitalfoto (z.B. jpg, png). Die prämierten Einsendungen werden im Anschluss auf einer Website dauerhaft gezeigt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website www.eubb.de.

 

START UND ENDE Der Wettbewerb startet am 22. Mai 2023, Einsendeschluss für die dokumentierten Spuren ist der 15. Dezember 2023. Die Verleihung der Preise findet Ende des Jahres statt.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN Teilnehmen können alle Hobbyfilmer, -musiker und -fotografen, die Lust und Interesse haben, sich an der Spurensuche zu beteiligen. Eine unabhängige Jury wird die Einsendungen sichten und die originellsten Spuren prämieren. Ausgewählt werden Einsendungen, die originell und kreativ sind und den historischen, kulturellen oder identitätsstiftenden Bezug Europas zur Lausitz besonders gut darstellen.

 

FÖRDERER Der Wettbewerb wird gefördert vom Brandenburgischen Ministerium der Finanzen und für Europa. Er steht unter der Schirmherrschaft von Christian Jaschinski, Landrat des Landkreises Elbe-Elster. Der Wettbewerb wird außerdem unterstützt von den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus.

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Vorlesetag 2023: Landrat und weitere Vorleser zu Gast in der Kita Regenbogen in Ortrand

(21. 11. 2023)

 

Wussten Sie, dass bundesweit in etwa jeder dritten Familie Eltern ihren Kindern nur selten oder nie vorlesen?

Dabei ist Lesen wichtig, denn es schafft Nähe, festigt den Wortschatz und legt den Grundstein für den späteren Wissenserwerb. Es ist die wichtigste Voraussetzung, um selbst gut lesen zu können.  

 

Seit 2004 findet in Deutschland jährlich am dritten Freitag im November der bundesweite Vorlesetag statt. Bei diesem „Vorlesefest“ besuchen Erwachsene Kinder an verschiedenen Vorleseorten, um ihnen aus spannenden Büchern vorzulesen.  

Bundesweit beteiligten sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Kitas, Horte, Schulen, Bibliotheken und weitere Einrichtungen – so auch in unserem Landkreis.  

 

Landrat Siegurd Heinze folgte der Einladung der Kita Regenbogen in Ortrand und las dort 13 Vorschul- und Hortkindern im Alter zwischen 6 und 9 Jahren vor. Im Gepäck hatte er das Buch „Ein Freund wie kein anderer“ von Oliver Scherz. Dieses erzählt die Geschichte über eine außergewöhnliche Freundschaft – und passte somit inhaltlich gut zum Vorlesetag-Motto „Vorlesen verbindet“.

 

Die Einrichtung in Ortrand, die Kapazitäten für rund 200 Kinder in Krippe, Kita und Hort bietet, nimmt seit Jahren begeistert am Vorlesetag teil und lädt hierfür stets Vorlese-Gäste ein. So lasen am Freitag neben dem Landrat unter anderem auch der Landtagsabgeordnete Ingo Senftleben, der Amtsdirektor des Amtes Ortrand, Niko Gebel, Ortrands Bürgermeister Maik Bethke sowie Vertreter der regionalen Wirtschaft den Jungen und Mädchen vor.  

 

Einrichtungsleiterin Cornelia Georgi: „Es war ein sehr schöner Vorlesetag und die Kinder waren interessiert und aufmerksam. Uns ist es wichtig, den Vorlesetag in unserer Einrichtung gemeinsam mit Gästen zu gestalten. So lernen die Kinder nicht nur schöne Bücher und Geschichten kennen, sondern auch, wer bei uns im Landkreis welche Tätigkeit ausübt.“

 

Angesichts dieses Engagements sagen wir: “Weiter so!“ und bedanken uns für die Ausgestaltung des Vorlesetages beim Team der Kita Regenbogen! 

 

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21.11.2023: Außensprechstunde Plegestützpunkt in Lauchhammer fällt aus

(20. 11. 2023)

Die Außensprechstunde des Pflegestützpuntkes des Landkreises OSL in Lauchhammer (Mehrgenerationenhaus) muss am 21.11.2023 leider kurzfristig ausfallen. 

 

Wir bitten Interessierte, wenn möglich auf einen anderen Sprechtag auszuweichen, und bitten um Verständnis. 

 

Hier gibt es eine Übersicht über alle Beratungstermine, die der Pflegestützpunkt im Landkreis anbietet: Bitte klicken

 

Ihr Team vom Pflegestützpunkt OSL 

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Baubeginn für die neue Rettungswache des Landkreises in Lauchhammer – 2025 wird der Neubau für Rettungsdienst und Katastrophenschutz modernste Arbeitsbedingungen bieten

(17. 11. 2023)

Die Bauarbeiten beginnen. Heute, am 17. November wurde feierlich das Baustellenschild in der Lindenstraße 5 in Lauchhammer enthüllt und damit der Startschuss für den Bau der neuen Rettungswache gegeben. Als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes plant und baut der Landkreis dort einen modernen Neubau. Dieser soll zeitnah sowohl dem Rettungsdienst als auch dem Bereich Katastrophenschutz den aktuellen Anforderungen entsprechende Räumlichkeiten bieten.

 

Landrat Siegurd Heinze, die Erste Beigeordnete Grit Klug, Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr, Tom Lehnert, Geschäftsführer der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH als künftiger Betreiber der Rettungswache, Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, Dr. Petra Prignitz, ärztliche Leiterin des OSL-Rettungsdienstes, Kathrin Feike, stellvertretende Leiterin der Rettungswache Lauchhammer und Robert Taubert, Bereitschaftsleiter der DRK-Bereitschaft Senftenberg enthüllten heute gemeinsam mit weiteren Vertretern aus den Bereichen Rettungswesen, Katastrophenschutz, der Kreisverwaltung, der Planungsbüros sowie der für den Rohbau und die Baustelleneinrichtung zuständigen Unternehmen das Baustellenschild am Standort der neuen Rettungswache in der Lindenstraße 5 in Lauchhammer. Vor Ort informierten sie außerdem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Presse- und MedienvertreterInnen über das Bauvorhaben, die Notwendigkeit des Neubaus und die mit dem Abschluss des Neubaus angestrebten Verbesserungen und Modernisierungen für die Arbeit des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

 

Landrat Siegurd Heinze: "Der Bau der neuen Rettungswache markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Sicherstellung der bodengebundenen Notfallrettung in unserem Landkreis. Dieses Bauprojekt ist nicht nur eine Investition in moderne Infrastruktur, sondern vor allem ein Bekenntnis zu höchsten Standards im Rettungsdienst und Katastrophenschutz und eine Wertschätzung der damit verbundenen Arbeit. Unsere Verpflichtung als Landkreis geht weit über die bloße Bereitstellung von Räumlichkeiten hinaus – es geht darum, unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen schnellstmögliche und qualitativ hochwertige Hilfe zu bieten. Wir schaffen nicht nur einen Ort für Rettungsfahrzeuge, sondern einen Ort, der ein Herzstück unserer medizinischen Notfallversorgung ist. Dieses Bauprojekt steht für den Fortschritt im Rettungsdienst und die Gewährleistung, dass wir auch in Zukunft schnelle und effektive Hilfe in Notlagen bieten können. Dies hängt nicht nur mit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes zusammen, den wir ab Januar 2024 in eigener Hand weiterführen. Die Aufwertung der Arbeitsbedingungen für das Team der Rettungswache Lauchhammer ist längst notwendig. Mit dem Neubau kommen wir dieser Pflicht nach."

 

Der Landkreis ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, welcher die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen, den qualifizierten Krankentransport und die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten und erkrankten Personen umfasst. Im Rettungsdienstbereich sind die erforderlichen Rettungswachen, Notarztstandorte und sonstige Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie Rettungsfahrzeuge vorzuhalten. Der Träger des Rettungsdienstes hat bedarfsnotwendige und dabei wirtschaftliche Strukturen für die Durchführung des Rettungsdienstes festzulegen. 

 

Die derzeitige Rettungswache

Im Einzugsgebiet von Lauchhammer und den umliegenden Gemeinden sichert aktuell die Rettungswache am Standort in der Friedensstraße 6 den bodengebundenen Rettungsdienst ab. Das Grundstück ist 3.784 m² groß und mit einem ca. 100 Jahre alten Gebäude (Villa) und Garagen bebaut. Im Jahr 1992 wurden an dem Gebäude umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und 1996 wurde der Standort mit einem Anbau erweitert. Seitdem werden Flächen und Gebäude mit kleineren Instandhaltungsmaßnahmen in Schuss gehalten. In der Rettungswache arbeiten aktuell 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche 2 Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug und einen Krankentransportwagen besetzen. Weiterhin stehen ein Rettungswagen und ein Krankentransportwagen als Reserve zur Verfügung.

 

Warum ein Neubau notwendig ist, erklärt Kerstin Bielitz, Amtsleiterin des Bau- und Hauptamtes des Landkreises: „Daher die letzte große Sanierung einige Jahre zurückliegt wäre es erforderlich, mit größeren baulichen Maßnahmen die Rettungswache nun instand zu halten. Hinzu kommt aber, dass das Gebäude grundsätzlich nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und sich auch aufgrund seines baulichen Zuschnitts nicht mehr für eine entsprechende Rettungswache eignet. Der Vorteil eines Neubaus ist, dass wir in der Planung für alle Bereiche die aktuellen Anforderungen des Rettungsdienstes beachten können und nicht an die Grundsubstanz eines bereits vorhandenen Gebäudes gebunden sind.“

Nach Abwägung der Möglichkeiten wurde sich für den Neubau der Rettungswache an einem geeigneten Standort in Lauchhammer entschieden. 

 

Bei der Wahl des Standortes für die neue Rettungswache mussten nicht nur bauliche Voraussetzungen beachtet werden. So mussten auch die Vorgaben des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes eingehalten werden. Im September 2019 hatte der Kreistag dem Erwerb des Grundstückes zugestimmt. Das in der Folge vom Landkreis von der WEQUA GmbH erworbene 1.600 m² große Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße und ermöglicht die Erreichbarkeit der für den Standort vorgesehenen Einsatzorte in 95 % der Fälle innerhalb der Hilfsfrist. Ein weiterer positiver, wenn auch nicht ausschlaggebender Aspekt ist, dass die neue Rettungswache sich weiterhin in unmittelbarer Nähe zum Klinikum und zum MVZ Alte Poliklinik Lauchhammer befinden wird.

 

Verbesserung und Modernisierung der Arbeit im Rettungsdienst

Die Rettungswache Lauchhammer ist nach den Rahmenempfehlungen als mittlere bis große Rettungswache eingestuft und wird im 24 h – Dienst betrieben. 

Sandro Tonder ist seit dem 1. Oktober 2021 Leiter der Rettungswache Lauchhammer. Er freut sich und für seine Rettungsdienstkolleginnen und -kollegen auf den Neubau: „Für uns ist das wirklich ein wichtiger Meilenstein. Das aktuelle Gebäude und die dort vorhandene Ausstattung ermöglichen kein zeitgemäßes Arbeiten. Von besonderer Bedeutung für uns ist deswegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch modern ausgestattete Räumlichkeiten. Die neue Rettungswache ist mehr als ein Gebäude – sie ist ein Symbol für unseren Einsatz und der Verpflichtung, der wir uns verschrieben haben, die Sicherheit und Gesundheit unserer Gemeinschaft zu gewährleisten.“

 

Der Neubau des Gebäudeteils für den Rettungsdienst wird eine Fahrzeughalle für 6 Rettungsdienstfahrzeuge und eine Waschhalle umfassen und bis zu 45 Rettungssanitäter/innen im Schichtdienst beherbergen können. Aufenthalts-, Ruhe- und Diensträume, ein Notarztraum, Umkleide- und Sanitärräume, Lagerräume und Technikräume sind für die Rettungswache vorgesehen und ermöglichen einen reibungslosen Schichtdienst.

 

Mit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes wird Tom Lehnert, Geschäftsführer der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH, ab dem 1. Januar 2024 auch künftiger Betreiber der Rettungswache Lauchhammer. „Die Kolleginnen und Kollegen in Lauchhammer warten schon sehnsüchtig auf die neue Wache. Es ist gut, dass der Bau jetzt startet. Nicht nur der tägliche Dienst wird eine starke Aufwertung erfahren“, erklärt Tom Lehnert und beschreibt ein wichtiges Detail, auf dessen Weiterentwicklung er sich insbesondere ab Januar freut „Am FamilienCampus haben wir mit der Campusschule in der Hand der Sana Kliniken Niederlausitz einen qualitativ hochwertigen und gleichermaßen essentiellen Baustein für die Fachkräftesicherung und -qualifizierung im Gesundheitswesen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass wir nicht nur am Campus, sondern auch als kommunaler Betreiber des Rettungsdienstes die Ausbildung von Nachwuchskräften absichern und bestmöglich gestalten. Die Rettungswache Lauchhammer ist eine Lehrrettungswache, in der bereits jetzt jedes Jahr zwei Personen zum Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin ausgebildet werden. Dies findet im Neubau Beachtung und die Rettungswache wird entsprechend ausgerüstet. Konkret wird zum Beispiel ein neues Lehrkabinett mit moderner IT-Technik entstehen, welches für die Ausbildung als auch Fortbildung verbesserte und gänzlich neue Möglichkeiten schafft.“

 

Eine weitere Besonderheit der Rettungswache Lauchhammer: Katastrophenschutz und Rettungsdienst unter einem Dach

Neben dem Rettungsdienst wird der Neubau wie auch bereits das bestehende Gebäude Platz für den Katastrophenschutz des Landkreises bieten. Für bis zu 30 Kameraden und Kameradinnen stehen in der neuen Rettungswache, im Gebäudebereich Katastrophenschutz Aufenthaltsräume, Umkleide- und Sanitärräume sowie Lagerflächen zur Verfügung. Außerdem wird es in einer zweiten Fahrzeughalle weitere sechs Stellflächen für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes geben. Bereits in der bestehenden Rettungswache profitieren die Mitglieder der Schnell-Einsatz-Einheit Sanität und die Rettungsdienstmitarbeitenden von regelmäßigen Wissensaustausch. Mit Personal und Technik unterstützt die SEE Sanität den Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten und sichert außerdem verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des Sanitätsdienstes ab. Auf dem neuen Gelände werden deswegen auch gemeinsame Übungen zur Vorbereitung von größeren Einsatzlagen möglich sein. 

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, der aufgrund seiner Erfahrungen die Notwendigkeiten für einen modernen und helferorientierten Katastrophenschutz bereits bei den ersten Planungen mit eingebracht hat, sagt hierzu: „Ein zeitgemäßer Neubau ermöglicht es uns, effektiver auf Notfallsituationen zu reagieren und die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Landkreis weiter zu stärken. Mit der neuen Rettungswache wird es eine weitere strategisch wichtige Basis für den Katastrophenschutz im Kreisgebiet geben. Die unmittelbare Integration der technischen Ausstattungen ermöglicht zudem eine schnellere und effizientere Koordination im Katastrophenfall."

 

Die Bauarbeiten beginnen

Für den Bau der neuen Rettungswache wurden in den vergangenen Wochen bereits Rodungsarbeiten und kleinere Vorarbeiten auf dem Gelände realisiert. Nun kann der eigentliche Bau starten. Im Dezember soll bereits der Baukran gestellt werden. Insgesamt rund 7 Millionen Euro investiert der Landkreis in das umfangreiche Bauprojekt.

Bevor voraussichtlich im Juli 2025 der Neubau fertiggestellt und bereit für den Einzug sein wird, müssen zwischenzeitlich zahlreiche Baugewerke tätig werden. So sind zahlreiche Firmen mit der Baustelleinrichtung, dem Rohbau, den Gerüstarbeiten, den Toranlagen, der Dachabdichtung und -begrünung, den Metallbau-, Putz-, Trockenbau-, Bodenbelagsarbeiten und vielem mehr in den kommenden Monaten beschäftigt.

Gebaut wird die neue Rettungswache auf eine Bodenplatte aus Stahlbeton und auf einer Wärmedämmschicht mit Außenwänden aus Stahlbetonstützen und Doppelwand-Halbfertigteilen. Von außen werden die Wände später so aussehen, dass der untere Bereich aus Sichtmauerwerk besteht, während die Außenwandbekleidung im oberen Bereich ein Wärmedämmverbundsystem sein wird. Unter anderem durch den Einbau von Fenstern mit außenliegender Verschattung, Türen und Fenstern mit Isolierverglasung und einer Dacheindeckung auf Wärmedämmschicht wird der Neubau den zeitgemäßen und erforderlichen Ansprüchen an energiesparende Gebäude gerecht werden.

 

Mit einer extensiven Dachbegrünung auf den Dächern der Fahrzeughallen geht der Landkreis erstmals einen solchen Schritt an den kreiseigenen Gebäuden und trägt mit der Ausgleichsbegrünung positiv zur Erhaltung einer gesunden Umwelt bei. Die Dachbegrünung trägt dazu bei, dass das Niederschlagswasser zurückgehalten werden kann und Abflussspitzen bei extremen Niederschlagen minimiert werden können. Das Niederschlagswasser wird gedrosselt der Versickerung auf dem eigenen Grundstück zugeführt. Eine Ableitung in den öffentlichen Regenwasserkanal ist nicht erforderlich. Auf den Dächern der Fahrzeughallen werden außerdem Photovoltaikanlagen installiert, mit denen sowohl die Eigenstromversorgung als auch eine Einspeisung in das öffentliche Netz möglich sein wird.

 

Die Stromversorgung des Gebäudes wird im Falle eines Stromausfalls außerdem durch ein Notstromaggregat abgesichert, sodass die Tore der Fahrzeughallen, die Ladevorhaltung der Einsatzfahrzeuge, die Beleuchtung, das medizinisches Lager und die Diensträume uneingeschränkt bedient und genutzt werden können. Die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes werden auch in einem solchen Fall sichergestellt.

 

Im Gebäude werden eine Fußbodenheizung in den Aufenthaltsräumen und eine Industriebodenheizung in den Fahrzeughallen für die notwendige Wärme sorgen, während eine Abgassauganlage in den Fahrzeughallen sowie eine Raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung im Gebäude der Rettungswache für die notwendige Belüftung und in den Aufenthaltsräumen auch für Kühlung sorgen.

 

Das Gebäude wirddurch einen ausreichend großen Zufahrtsbereich ergänzt, welcher außerdem über Pkw-Stellplätze (teilweise mit E-Ladestation) und einen Fahrradabstellplatz für die Mitarbeitenden verfügt.

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„NEIN“ zu Gewalt an Frauen: Fahnehissen und Filmvorführung anlässlich des internationalen Gedenk- und Aktionstages

(17. 11. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Fahnenaktion anlässlich des Internationalen Gedenktags gegen Gewalt an Frauen, der am 25. November stattfindet. Anlässlich des Tages werden bereits am Freitag zuvor (24.11.) die Aktionsfahnen vor dem Landratsamt in Senftenberg und dem Kreishaus in Calau gehisst und unterstreichen wehend bis zum 1. Dezember die Botschaft des Gedenktages. Am 27. November lädt die Kreisverwaltung zudem zu einer Filmvorstellung ein. Ab 17 Uhr wird im Landratsamt Senftenberg in lockerer Runde und bei freiem Eintritt der inspirierende Film „WOMAN“ gezeigt (FSK 12).

 

Anlässlich des Internationalen Gedenktages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ lädt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises, Johanna Fischer, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Pressevertreter und Pressevertreterinnen dazu ein, am 27. November an der Filmvorführung des Landkreises teilzunehmen.

 

Präsentiert wird ab 17 Uhr „WOMAN“, ein abwechslungsreicher Dokumentarfilm mit einer Spiellänge von 105 Minuten. Der 2019 herausgebrachte Film wird im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg gezeigt. Der Eintritt ist kostenlos und es ist keine Anmeldung erforderlich. 

XXL-Bildschirm und eine Lautsprecheranlage sorgen für Kino-Feeling, während der Film „WOMAN“ die Zuschauer und Zuschauerinnen fasziniert, inspiriert und an ihre Sitze fesseln wird (FSK 12).

 

„Bereits seit 2001 beteiligt sich der Landkreis an dem jährlichen Gedenktag mit dem Hissen der Aktionsfahne. Darüber hinaus versuchen wir in jedem Jahr Interessierten ein Angebot zu unterbreiten, mit dem wir für das Thema sensibilisieren können und auf Hilfsangebote, Anlaufstellen und Ansprechpersonen aufmerksam machen. Mit der diesjährigen Filmvorführung bieten wir zweitausend Frauen aus aller Welt eine Plattform, ihre Erfahrungen, Geschichten und Gedanken mit uns Lausitzern und Lausitzerinnen zu teilen. Ich freue mich auf den Abend und das gemeinsame Eintauchen in unsere Welt, die Welt der Frauen und das Kennenlernen der Frauen dieser Welt“, beschreibt Johanna Fischer und spricht eine herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger aus.

 

Über den Film „WOMAN“:

 

„WOMAN bietet den Frauen dieser Welt einen Ort für ihre Stimme: Emotionen, Träume, Hoffnungen.

Das weltweite Projekt WOMAN bietet zweitausend Frauen aus fünfzig Ländern einen Ort für ihre Stimme. Das Ergebnis ist ein intimes Porträt derjenigen, die die Hälfte der Menschheit ausmachen. All die Ungerechtigkeiten, denen Frauen auf der ganzen Welt ausgesetzt sind, werden ans Licht gebracht. Was WOMAN aber am meisten unterstreicht, ist die ungemeine Stärke der Frauen. Diese Stärke und ihre Fähigkeit, die Welt trotz aller Hindernisse und Ungerechtigkeiten zum Besseren zu verändern, berührt, inspiriert und macht Mut. In dieser neuen Ära, in der Frauenstimmen immer lauter werden, ist das Ziel des Films, nicht nur Rechte zu fordern oder sich auf die Probleme zu konzentrieren, sondern den Stimmen der Frauen endlich Gehör zu schenken, Lösungen zu finden und dafür zu sorgen, dass Frauen nie wieder als „schwächeres Geschlecht“ gesehen werden.

 

In WOMAN erzählen Frauen ihre rührenden, bemerkenswerten und anregenden Geschichten, sprechen von Mutterschaft, Bildung, Sexualität, Ehe oder finanzieller Unabhängigkeit und über tabuisierte Themen wie Menstruation und häusliche Gewalt. Hunderte Geschichten kommen so zusammen, von Staatschefinnen und Bäuerinnen, von Schönheitsköniginnen und Busfahrerinnen, Geschichten von Frauen aus den abgeschiedensten Regionen der Welt und aus den modernsten Metropolen. WOMAN ist es so gelungen, ein umfassendes Bild davon zu zeichnen, was es in der heutigen Welt bedeutet, eine Frau zu sein. So hat man Frauen noch nie gehört.“

 

Daten zum Film:

FSK 12

Laufzeit 105 Min.

Produktionsjahr 2020

Produktionsland Frankreich

Sprache: Mehrsprachig

Untertitel: deutsch

Regie: Anastasia Mikova und Yann Arthus-Bertrand

Filmverleih: Mindjazz Pictures

 

(Quelle: https://mindjazz-pictures.de/filme/woman/

 

Filmtrailer: https://youtu.be/0hsICRHQiqs?si=yqJFzmJcZS3LqLbx 

 

Kurzinfo:

27.11.2023 - 17:00 Uhr

Filmvorführung „WOMAN“

Großer Sitzungssaal des Landratsamtes

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Eintritt ist frei.

 

Infos auch online unter www.osl-online.de 

 

Fahnenaktion

Am Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ beteiligen sich auch einige Kommunen des Landkreises mit dem Hissen der Aktionsfahne. So werden die Fahnen unter anderem auch am Rathaus Calau, Rathaus Lübbenau, Rathaus Altdöbern, Rathaus Lauchhammer, Mehrgenerationenhaus Großräschen und Mehrgenerationenhaus Lauchhammer.

Am Landratsamt im Dubinaweg in Senftenberg und in der Joachim-Gottschalk-Straße in Calau werden die Fahnen am 24. November gehisst und hängen bis zum 1. Dezember.

 

Über den internationalen Gedenk- und Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen“

Der Internationale Gedenk- und Aktionstag fordert die Öffentlichkeit dazu auf, hinzusehen und zu handeln und diesen Tag zum Anlass zu nehmen, häusliche Gewalt in den Fokus zu rücken, das Schweigen zu brechen und Betroffenen, Opfern, Tätern und Täterinnen, Angehörigen, Freund*innen und anderen, Lösungen anzubieten.

 

Seit 1999 ist der 25. November offiziell als internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen in den Vereinten Nationen anerkannt. Weltweit wehen um den 25. November die Fahnen im öffentlichen Raum und setzen somit ein Zeichen gegen jegliche Art von Gewalt. Auch die Kreisverwaltung des Landkreises beteiligt sich seit 21 Jahren an der Fahnenaktion.

 

Gewalt gegen Frauen findet in unterschiedlichen Formen täglich und mitten unter uns statt. Häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Frauenhandel, Gewalt auf der Flucht oder Prostitution. Die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen ist insbesondere die häusliche Gewalt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2022 im Land Brandenburg insgesamt 5.853 Straftaten in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Wie in den vergangenen Jahren auch, waren weibliche Opfer am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen (70 Prozent). In Deutschland ist oder war schon jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Das eigene Zuhause ist dabei der gefährlichste Ort für eine Frau.

 

Frauen- und Kinderschutzhaus in Lauchhammer

In Oberspreewald-Lausitz bietet das Frauen- und Kinderschutzhaus in Lauchhammer Hilfe, Beratung und Zuflucht. Betroffene können sich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03574 2693 auch mit den Mitarbeiterinnen in den mobilen Beratungsstellen im Landkreis treffen. Diese gibt es in Lauchhammer (Mehrgenerationenhaus), Senftenberg (Erziehungs- und Beratungsstelle des Fröbel e.V.), Großräschen (Mehrgenerationshaus), Calau (Kontakt- und Beratungsstelle „Die Brücke“ e.V., Lübbenau/Spreewald (Kulturzentrum), Ortrand (Seniorenclub), Vetschau/Spreewald (Arbeitslosentreff im Haus der Musik), Schwarzheide (Kindertagesstätte) und Ruhland (Stadtbibliothek).

Telefon Frauenhaus: 03574 2693 (Mo-Fr 8-17 Uhr) und 03574 7650 (wochentags ab 18 Uhr) oder über die Polizei (110).

 

Büro der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises

Auch Johanna Fischer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises OSL, steht als Ansprechpartnerin bereit und vermittelt Kontakte und Unterstützungsangebote: Telefon 03573 870-4104, E-Mail:  .

 

Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen

Zudem berät das Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen (08000 116 016) an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag deutschlandweit betroffene Frauen, informiert zu Möglichkeiten und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de  können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

 

Weißer Ring e.V.

Auch der Weiße Ring hilft Opfern von Kriminalität und Gewalt. Ratsuchende können sich täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenfrei und anonym telefonisch Hilfe und Unterstützung einholen.

 

Opferberatung Senftenberg

Ebenfalls kann man sich an die Opferberatung Senftenberg, eine Beratungsstelle der Opferhilfe Land Brandenburg e.V., wenden. Diese kann per Mail () oder per Telefon unter 03573 140 334 kontaktiert werden. Erreichbar ist die Beratungsstelle dienstags zwischen 14 und 16 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr im Gebäude der Volkssolidarität, Jüttendorfer Anger 24 in Senftenberg. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Foto zu Meldung: „NEIN“ zu Gewalt an Frauen: Fahnehissen und Filmvorführung anlässlich des internationalen Gedenk- und Aktionstages

Warnstreik 15. bis 16. November 2023: Beeinträchtigung der Schülerbeförderung möglich

(15. 11. 2023)

Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

15.11.2023

 

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für den 15. November, 22 Uhr, bis zum 16. November, 18 Uhr, einen bundesweiten Warnstreik angekündigt. Das Bildungsministerium weist daraufhin, dass dies Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg haben könnte – sofern Schülerinnen und Schüler auf den Bahnverkehr angewiesen sind.

Die Teilnahme am Unterricht in den Schulen könnte durch den Warnstreik erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle von streikbedingten Behinderungen im Verkehrsbereich gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, am 16. November 2023 zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Streiks die Schule nicht besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
Schulen können für streikbedingt abwesende Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 den Distanzunterricht nach ihren Möglichkeiten organisieren.
Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies der Schule mitgeteilt haben.


Weitere Informationen:
Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich

 

Volkstrauertag: Einladung zum würdevollen Gedenken am 19. November

(14. 11. 2023)

Der Volkstrauertag, als ein stiller Gedenktag im Herbst, mahnt auch in diesem Jahr zum Erinnern und Mitfühlen angesichts der weltweiten Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die kreisliche Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, 19. November, statt. Interessierte sind um 11.30 Uhr herzlich in die evangelische Peter- und Paulkirche in der Senftenberger Innenstadt eingeladen. 

 

Neben Helga Schüler, Kreisverbandsvorsitzende des Volksbundes Dt. Kriegsgräberfürsorge e. V. und Landrat Siegurd Heinze gestalten auch Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer und Udo Jäkel, Pfarrer der katholischen Gemeinde in Senftenberg, die Gedenkveranstaltung mit Reden. Musikalisch umrahmt werden die Beiträge traditionell vom Kammerchor und Orchester der Musikschule Oberspreewald-Lausitz unter der Leitung von Ulrich Stein.

 

Der Gedenkveranstaltung schließt sich traditionell die Kranzniederlegung an. Am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges neben der Wendischen Kirche legen die Beteiligten unter Trommelwirbel und dem Ehrenspalier durch Bundeswehrsoldaten Blumengebinde nieder.

 

Zu den Teilnehmenden der kreislichen Veranstaltung anlässlich des Volkstrauertages zählen Vertreter der Kreisverwaltung, vom Kreistag, der Stadtverwaltung Senftenberg, der Bundeswehr, der Kirche sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. 

 

Zum Volkstrauertag 

Der Volkstrauertag wurde auf Vorschlag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Während der NS-Zeit wurde aus dem Volkstrauertag ein „Heldengedenktag“. Seit 1945 wird am Volkstrauertag auch der zivilen Opfer des Krieges gedacht. So treten neben die toten Soldaten auch Frauen, Kinder und Männer, die in den besetzten Ländern und in Deutschland zu Opfern von Krieg, Gewalt und NS-Verfolgung wurden. Heute wird am Volkstrauertag an die Opfer von Krieg und Gewalt erinnert und gleichzeitig zu Versöhnung, Verständigung und Frieden gemahnt. Auch den gefallenen Soldaten der Bundeswehr soll am Volkstrauertag gedacht werden.

 

 

Kurzübersicht:

 

Kreisliche Veranstaltung anlässlich des Volkstrauertages

Sonntag, 19. November 2023

11:30 Uhr 

evangelische Peter-Paul-Kirche

Kirchplatz in Senftenberg

 

Ablauf „Volkstrauertag“

 

Henry Purcell (1659-1695):“Für das Heil, Herr, aller Völker“

Text: Christa Geismann

 

Kammerchor und -orchester der Musikschule Oberspreewald-Lausitz

Leitung: Ulrich Stein

 

Rede der Vorsitzenden des Kreisverbandes

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

- Frau Schüler –

 

W.A. Mozart (1756-1791): „Lacrimosa“ aus dem Requiem KV 626

 

Rede des Landrates des Landkreises

Oberspreewald – Lausitz

- Herr Heinze –

 

Friedrich II. (1712-1786): Sinfonie Nr. 3 D-Dur

2.Satz: Andante   3.Satz: Allegro

 

Rede des Bürgermeisters der Stadt Senftenberg

- Herr Pfeiffer –

 

W.A.Mozart (1756-1791):„Agnus dei“ aus Requiem  KV 626

 

Rede des Katholischen Pfarrers

- Herr Jäkel -

 

Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847): „Verleih uns Frieden“

 

Volksweise: „Ich hatt einen Kameraden“

 

danach

Kranzniederlegung am Ehrenmal

(Trommelwirbel-Falk Arian Stahmann)

Ehrenspalier durch Bundeswehrsoldaten

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Landkreistag Brandenburg begrüßt neuen Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald

(14. 11. 2023)

Gestern, am 12. November, wurde im Landkreis Dahme-Spreewald per Stichwahl ein neuer Landrat gewählt. Mit 64,8 Prozent der Wählerstimmen konnte der parteilose Sven Herzberger die Wahl für sich entscheiden. Er wird am 1. März 2024 das Amt des Landrates des Landkreises Dahme-Spreewald für eine Amtszeit von acht Jahren antreten. Der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Siegurd Heinze, gratuliert Sven Herzberger zur erfolgreichen Wahl.

 

Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, heißt Sven Herzberger im Namen des Landkreistags Brandenburg herzlich willkommen:

"Wir gratulieren Sven Herzberger herzlich zu seinem Wahlsieg und freuen uns, ihn ab März 2024 für den Landkreis Dahme-Spreewald im Landkreistag Brandenburg begrüßen zu dürfen, damit die erfolgreiche Arbeit von Landrat Stephan Loge eine Fortsetzung erfährt. Im Namen des Landkreistags Brandenburg wünsche ich ihm viel Erfolg und Weitsicht für die bevorstehenden Aufgaben in einem Landkreis mit einzigartiger Natur, starker Wirtschaft und sicherlich vielfältigen Aufgaben. Wir sind zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und zielführend sein wird, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und des Landes Brandenburg. Auf ein erfolgreiches Miteinander und ein baldiges persönliches Kennenlernen!“

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Landestierschutzbeauftragte Zinke lobt Schülerwettbewerb zum Tierschutz aus

(13. 11. 2023)

Unter dem Motto „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe - Wie sollten wir mit Tieren umgehen und Tierschutz gestalten?“ schreibt die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Anne Zinke, erstmals einen landesweiten Schülerwettbewerb zum Tierschutz für das Land Brandenburg aus. Im aktuellen Schuljahr 2023/2024 sind Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen aufgerufen, sich zu verschiedenen Fragestellungen rund um den Tierschutz Gedanken zu machen und Ideen zu entwickeln. Den fünf Erstplatzierten in jeder der drei Kategorien (Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II), die von einer fachkundigen Jury unter allen Einsendungen gekürt werden, winken Geldpreise. Der Preis ist insgesamt mit 4.500 Euro dotiert und wird auf die Platzierten aufgeteilt. Die besten Projekte sollen zudem ausgestellt und auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten veröffentlicht werden. Geplant ist außerdem, dass Materialien für den Schulunterricht genutzt werden können.

Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke: „Mit dem Wettbewerb möchte ich alle Schülerinnen und Schüler in Brandenburg einladen, sich mit dem wichtigen Thema Tierschutz auseinanderzusetzen und dafür zu engagieren. Der Schutz von Tieren und dessen nachhaltige Verbesserung bei allen Tierarten, egal ob privat oder gewerbsmäßig gehalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diesem Zusammenhang halte ich es für äußerst wichtig und notwendig, dass bereits Kinder und Jugendliche für das Thema Tierschutz sensibilisiert und aufgeklärt werden. Anmeldungen zum Wettbewerb mit der Projektbeschreibung sind bis zum 15. April 2024 möglich. So haben Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit, ihre Ideen und Projekte umzusetzen.“

Der Wettbewerb ist in die Altersgruppen Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II eingeteilt. Bewerben können sich daher Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Land Brandenburg, entweder als ganze Klasse, Gruppe oder als einzelne Personen. Je nach Altersgruppe gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Teilnahme.

Grundschülerinnen und Grundschüler:

Die Kinder sind aufgerufen, Bilder zu malen, zu basteln oder auch Geschichten aufzuschreiben. Künstlerisch gestaltete Tiermodelle sind ebenfalls möglich oder die Gestaltung von Spielen wie Memory oder Quartett. Dabei geht es beispielsweise um die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Bedürfnisse Haustiere haben und wie unterschiedliche Tierarten aus Tierschutzsicht richtig gehalten werden müssen. 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I:

Auch für diese Gruppe ist das kreative und künstlerische Geschick gefragt, sodass Spiele, Geschichten, Comics oder Poster mit Aufklärungscharakter mögliche Projekte sein können. Gleiches gilt für Videos, Kurzfilme oder Präsentationen. Der Fokus sollte auch hier jeweils auf den Bedürfnissen von Haus- und Nutztiere liegen und auf der Darstellung der aus Tierschutzsicht richtigen Form der Tierhaltung für die unterschiedlichen Tierarten. Zusätzlich ist von Interesse, wie sich die Schülerinnen und Schüler das Leben eines Nutztiers in der gängigen Praxis vorstellen und wie die Nutztierhaltung aus ihrer Sicht aussehen sollte.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II:

Gesucht werden in dieser Altersstufe vor allem Videos, Kurzfilme, Präsentationen oder andere Projekte, die beispielsweise als Aufklärungs- oder Lehrmaterial für unterschiedliche Klassenstufen genutzt werden können. Im Mittelpunkt sollten dabei die Fragen stehen, wie die landwirtschaftliche Tierhaltung in den einzelnen Nutzungsarten unter Berücksichtigung der verschiedenen Produktionsformen erfolgt und wie der Wertschöpfungsprozess bis zum fertigen Lebensmittel funktioniert. Ebenso sollten sich die Schülerinnen und Schüler mit Zukunftsfragen zur Nutztierhaltung unter Tierschutz-, aber auch Klimaschutzaspekten beschäftigen und damit, welchen Beitrag sie selbst dazu leisten können.

Informationen und Anmeldungen

Die gesamte Ausschreibung mit den Formularen für die Anmeldung und Einverständniserklärung stehen auf der Internetseite der Landestierschutzbeauftragten zum Download zur Verfügung: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/schuelerwettbewerb

Die Anmeldung für den Wettbewerb erfolgt inklusive einer Beschreibung der Projekte und unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen und Anmeldeformalitäten im Einsendezeitraum vom 15. März – 15. April 2024 per E-Mail an:

Neue Rettungswache Lauchhammer: Einladung zur feierlichen Baustelleneröffnung am 17. November

(10. 11. 2023)

Lauchhammer erhält eine neue Rettungswache. Als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes plant der Landkreis auf einem Grundstück in der Lindenstraße in Lauchhammer-Ost einen modernen Neubau. Dieser soll zeitnah sowohl dem Rettungsdienst als auch dem Bereich Katastrophenschutz den aktuellen Anforderungen entsprechende Räumlichkeiten bieten. Am kommenden Freitag, 17. November, 9 Uhr, erfolgt die feierliche Freigabe der Baustelle.  

 

Für den Bau der neuen Rettungswache hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zurückliegend entsprechende Grundstücke erworben. Nachdem dort in den vergangenen Wochen bereits Rodungsarbeiten und kleinere Vorarbeiten realisiert wurden, kann nun der eigentliche Bau starten. Im Dezember soll der Baukran gestellt werden. Insgesamt rund 7 Millionen Euro investiert der Landkreis in das umfangreiche Bauprojekt.  

 

Welche Vorteile der Neubau am ausgewählten Standort bietet, wie das Gebäude und die Außenanlagen aussehen werden und welche einzelnen baulichen Schritte bis hin zur beabsichtigten Inbetriebnahme erfolgen, erläutern die am Bau Beteiligten im Rahmen der feierlichen Baustelleneröffnung. 

 

An dieser nehmen neben Landrat Siegurd Heinze und der Ersten Beigeordneten Grit Klug auch Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr sowie der Geschäftsführer der Rettungsdienst Niederlausitz GmbH als künftiger Betreiber, Tom Lehnert, teil. Zu den weiteren Anwesenden zählen unter anderem Vertreter der Bereiche Rettungswesen, Katastrophenschutz, der Verwaltung, der Planungsbüros sowie der für den Rohbau und die Baustelleneinrichtung zuständigen Unternehmen. 

 

Medienvertreter und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit den Anwesenden das Bauschild zu enthüllen und sich zum Bau der neuen Rettungswache zu informieren.

 

Kurzübersicht: 

 

Feierliche Baustelleneröffnung Neubau Rettungswache Lauchhammer

Freitag, 17. November 2023

09.00 Uhr

Lindenstraße 5

Lauchhammer-Ost

Woidke auf Landrätekonferenz nach der MPK: „Illegale Migration beschränken, Integration stärken“

(08. 11. 2023)

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat heute die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände direkt über die Ergebnisse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz zu notwendigen Konsequenzen aus der anhaltenden Migration informiert. Dabei betonte Woidke in der Potsdamer Staatskanzlei: „Die gestrige MPK war von großer Ernsthaftigkeit getragen. Länder und Bund ergreifen konkrete Maßnahmen, um die Fluchtmigration nachhaltig zu senken, die illegale Migration deutlich zu beschränken, die Schleuserkriminalität zu bekämpfen, abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben, so genannte Pull-Faktoren zu verringern und zugleich eine schnellere Arbeitsaufnahme von Geflüchteten mit Bleiberecht zu ermöglichen. Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen wir zum schon lange geforderten atmenden System. All das ist dringend nötig, um unseren Landkreisen und Kommunen wieder Luft zu verschaffen.“

 

Vereinbart wurde, sich auf EU-Ebene für einen konsequenten Schutz der EU-Außengrenzen einzusetzen. Die vorgesehene Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik muss möglichst schnell umgesetzt werden. Die Grenzkontrollen innerhalb der EU wie zwischen Brandenburg und Polen wurden umgesetzt und bleiben notwendig. Sie zeigen Wirkung. Nach Möglichkeit soll bereits im Land mit der EU-Außengrenze in gemeinsamen Polizeieinsätzen kontrolliert werden.

 

Im MPK-Beschluss wird die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden gefordert – insbesondere für Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben. Die Bundesregierung hat am 25. Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist auch, Schleuser und andere Personen aus der organisierten Kriminalität auszuweisen. Deshalb wird der Ausreisegewahrsam von bisher 10 auf künftig 28 Tage verlängert.

 

Zum Beschluss der MPK gehört auch die Einführung einer Bezahlkarte als weitgehenden Ersatz für Bargeldleistungen. Mit der Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten zahlt der Bund ab 2024 für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro statt einer jährlichen festen Gesamtsumme. Darüber hinaus sollen Veränderungen bei den Leistungen zu Entlastungen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro führen. Künftig sollen Asylbewerber erst nach 36 Monaten Leistungen entsprechend der Sozialhilfe/Bürgergeld erhalten. Bisher war das bereits nach 18 Monaten möglich. Durch den späteren Wechsel kommt es auch bei den Gesundheitsleistungen zu Einsparungen. Dies wird Länder und Kommunen entlasten. Asylverfahren sollen deutlich beschleunigt werden.

 

Woidke: „Die gestrigen Beschlüsse sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist, dass die MPK-Beschlüsse jetzt schnell umgesetzt werden, damit sie sich in den Kommunen auswirken. Die heutige Landrätekonferenz hat gezeigt, dass Land und Kommunen weiter zusammenstehen. Im Dialog mit den Landkreisen und kreisfreien Städten suchen wir nach Lösungen, die die gegenwärtigen Belastungen mildern und Verbesserungen erwirken. Mein herzlicher Dank allen Beteiligten. Sie zeigen seit langem großes Engagement bei der Aufnahme und Versorgung von zu uns geflüchteten Menschen. Sie setzen damit wichtige Zeichen der Solidarität und Menschlichkeit. Aber die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Die Sorgen und Ängste müssen ernst genommen werden und dafür muss der Staat Recht und Gesetz konsequent umsetzen.“

 

Mit ihrem Zehn-Punkte-Plan vom Juni hat die Landesregierung eine Vielzahl von Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen. Die im Juni ins Leben gerufene Koordinierungsgruppe „Migration“ tagt in regelmäßigen Abständen.

 

Woidke weiter: „Wir nehmen die kommunalen Sorgen sehr ernst und handeln. Wir arbeiten an weiteren Entlastungen und Verbesserungen, denn trotz aller Maßnahmen zur Verringerung der Migration werden weiterhin Geflüchtete zu uns kommen. Brandenburg wird deshalb auch künftig Menschen aufnehmen, die ein individuelles Asylrecht haben. Dazu sind wir verpflichtet. Wer zu uns kommt, soll möglichst schnell in Arbeit kommen. Das ist der beste Weg der Integration und schafft Akzeptanz. Viele, die jetzt bei uns leben, sind längst fester Teil in unseren Betrieben. Wir brauchen sie, ob nun in Handel, Gastronomie oder Wirtschaft. Sie sollen sich anerkannt und angenommen fühlen. Brandenburg braucht eine Willkommenskultur, in der Extremismus, Hass und Hetze nichts verloren haben.“

 

Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat 2022 eine Flüchtlingswelle ausgelöst, die die Situation 2015/2016 deutlich übertroffen hat. Knapp 39.000 Geflüchtete wurden 2022 in Brandenburg aufgenommen. Die meisten aus der Ukraine. Für dieses Jahr liegt das Aufnahmesoll bei ca.  19.000 Personen.

 

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen, betonte: „Der Gipfel zwischen Bund und Ländern war ein zähes Ringen, das im Ergebnis einige Verbesserungen gebracht hat. Mehr Geld für die Kommunen, schnellere Bearbeitung von Asylanträgen und weniger finanzielle Anreize für Personen ohne Bleibeperspektive können für Entlastung sorgen. Die Migrationskrise wird damit aber nicht plötzlich vorbei sein, den ersten Schritten müssen weitere folgen. Die Kommunen sind am Limit und brauchen eine anhaltende Reduzierung des Zustroms. Europäische Maßnahmen müssen jetzt zügig greifen, bis dahin muss die Kontrolle an nationalen Grenzen aufrechterhalten werden. Integrationswilligen müssen wir eine faire Chance geben, dazu gehört für mich eine umgehende Arbeitserlaubnis. Sechs Monate Wartezeit, wie vom Bund geplant, sind sechs verlorene Integrationsmonate. Personen ohne Bleibeperspektive und Integrationsinteresse müssen konsequent zur Ausreise gebracht werden. Ein Ausreisezentrum nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins scheint dafür ein hilfreiches Instrument zu sein.“

 

Im Juni hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht mehr kurzfristig auf die Kommunen zu verteilen, sondern bis maximal 18 Monate in den Erstaufnahmen zu belassen. Deshalb liegt die Auslastung der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt gegenwärtig bei knapp 88 Prozent. Sie hat sich innerhalb von vier Monaten verdoppelt. Zur Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme werden an den Standorten Eisenhüttenstadt und Wünsdorf bis Anfang 2024 jeweils 500 zusätzliche Plätze in Containern zur Verfügung stehen. Weitere 500 Plätze werden in Frankfurt (Oder) vorbereitet.

 

Insgesamt lebten Ende September 20.478 Personen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in den kommunalen Gebietskörperschaften. Bis Ende Oktober (31.10.) wurden 9.946 Geflüchtete auf die Brandenburger Kommunen verteilt. 2022 waren es zu diesem Zeitpunkt bereits 36.506.

 

Um die Kommunen möglichst stark zu entlasten, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Geflüchteten so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen und von Ihrer eigenen Arbeit leben können. Um Integration gelingen zu lassen, unterstützt das Land die Kommunen tatkräftig. Insgesamt sind 2023 bereits 132 kommunale Integrationsprojekte mit über vier Millionen Euro aus dem Integrationsbudget unterstützt worden. Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) fließen ebenfalls Mittel in Höhe von ca. 21 Millionen Euro im Zeitraum 2022 bis 2025 in Integrationsprojekte im Land.

 

Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Integrationsministerin Ursula Nonnemacher, sagte: „Die Unterbringung von Geflüchteten bleibt angesichts mehrerer aktueller Krisen und Kriege eine große Herausforderung für Land, Landkreise und Kommunen. Die kommunale Familie leistet dabei hervorragende Arbeit, die wir als Landesregierung umfassend unterstützen. Um die Situation vor Ort zu entspannen, müssen Menschen möglichst schnell für sich und Ihre Familien selber sorgen können. Arbeit und Spracherwerb sind die Schlüssel zur Integration. Geflüchtete müssen in Deutschland schneller und unbürokratischer in Arbeit gebracht werden.

 

Die im Bundeskabinett am 1. November verabschiedete Verkürzung des Arbeitsverbots für Geflüchtete mit Bleibeperspektive von neun auf sechs Monate trägt einen wichtigen Teil zur schnelleren Integration bei und ist eine Chance, dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Die vereinfachte Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Geduldete, deren Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt ist, schafft Perspektiven auch für diese Menschen. Sie ermöglicht den Spurwechsel, für den Brandenburg weiterhin eintritt.“

 

Das Land wird die kommunalen Jugendämter entlasten: Vorgesehen sind Lockerungen bei den Unterbringungsmöglichkeiten vor Ort für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie dürfen von den Kommunen in zentralen Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Einrichtungen unterbracht werden, wenn kein dauerhafter Unterbringungsplatz in einer Jugendhilfeeinrichtung zur Verfügung steht. Das Jugendministerium (MBJS) bietet in diesen Fällen Beratung zur Wahrung des Kindeswohls an. Weiterhin werden geltende Regelungen für das Personal bis Ende 2025 fortgeschrieben, sodass längerfristige Verträge und Ausbildungen möglich werden. Für die zukünftige weitere Entlastung der Kommunen und dort insbesondere der Jugendämter ist neben einem zentralen Register auch eine zentrale Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete über ein Netzwerk Clearing im Aufbau. Für den Betrieb, der vom MBJS beauftragt wird, gibt es inzwischen interessierte Träger. Jugendliche sollen dort für bis zu fünf Tage vorläufig in Obhut genommen werden können, um einen Teil des Clearings (Abklärung) vorzunehmen, darunter Alter, Herkunftsland, Gesundheitszustand, Angehörige in Deutschland.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Vorsitzender des Landkreistages, betonte: „Der Landkreistag Brandenburg begrüßt die in der Nacht getroffene Einigung zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Finanzierung des Aufenthalts von Asylbewerbern, der Verkürzung von Asylverfahren, der Beschleunigung von Gerichtsverfahren und der Einführung der so genannten Bezahlkarte. Die Entscheidungen, die noch administriert und umgesetzt werden müssen bevor sie Wirkung erzeugen, waren lange überfällig. Weitere Schritte zur Regulierung der Asylverfahren, insbesondere zur spürbaren Absenkung der irregulären Migration müssen zeitnah folgen. Darauf hatte der Landkreistag bereits im September 2022 deutlich hingewiesen und Veränderungen eingefordert. Ungeachtet der jetzt erzielten Ergebnisse strapaziert der anhaltende Zustrom von geflüchteten Menschen unsere Ressourcen weiterhin und bringt uns nicht nur finanziell an unsere Grenzen. Deswegen haben wir heute auch ganz klar eine Begrenzung der zunehmenden Belastung für die Bereiche der Unterbringung und der Kitas und Schulen gefordert und deutlich gemacht, dass diese Bereiche bereits zum jetzigen Zeitpunkt einer dringenden infrastrukturellen Stärkung bedürfen.

 

Mit Mitteln aus dem so genannten Brandenburg-Paket unterstützt das Land die Landkreise bereits mit finanziellen Mitteln, schafft zusätzliche Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und stimmt sich mit den kommunalen Spitzenverbänden kontinuierlich ab, wie ein Ausgleich der Belastungen zwischen Land und Landkreisen bestmöglich organisiert werden kann. Den Zustrom von Schutzsuchenden zu minimieren und die Voraussetzungen für Rückführungen bzw. Abschiebungen besser zu ermöglichen ist und bleibt der Bund verantwortlich, der ungeachtet der herbeigeführten Einigung, unverzüglich zu einem weiteren Handeln zur Entlastung der Landkreise und Kommunen vor Ort aufgefordert wird. Insgesamt sind die beschlossenen Maßnahmen keine kurzfristige Lösung, und es wird noch Monate dauern, bis wir tatsächliche Effekte sehen.“

 

Oliver Hermann, Bürgermeister der Stadt Wittenberge und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, erklärte: „Es ist gut, dass der Ministerpräsident unmittelbar nach der Konferenz mit dem Bundeskanzler das Gespräch mit den Oberbürgermeistern, Landräten und kommunalen Spitzenverbände weiterführt. Es geht darum, wie die Beschlüsse von gestern Abend möglichst zeitnah umgesetzt werden und bis in die Städte und Gemeinden hinein Wirkung entfalten. Für die Städte und Gemeinden besonders wichtig bleiben die Fragen der eine Unterbringung flankierenden sozialen Infrastrukturen wie Schule und Kita. Hier geht es insbesondere um die Finanzierung.“

Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren: 16. Informations- und Beratertag in Senftenberg

(07. 11. 2023)

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren möchten, Fachkräfte suchen oder qualifizieren wollen, sollten sich den 14. November 2023 vormerken. In der Zeit von 9 bis 15 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1, bereits zum 16. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investierende und alle darüber hinaus Interessierten.

 

Vor Ort erteilen Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsangebote. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen.

 

Mit dabei sind in diesem Jahr:

  • Agentur für Arbeit Cottbus (Geschäftsstelle Senftenberg)

  • Startup Lausitz

  • Handwerkskammer Cottbus

  • Industrie- und Handelskammer Cottbus (Geschäftsstelle Senftenberg)

  • Investitionsbank des Landes Brandenburg

  • Jobcenter Oberspreewald-Lausitz

  • LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

  • VR Bank Lausitz eG

  • Regionaler Lotsendienst Landkreis Oberspreewald-Lausitz der WEQUA GmbH Lauchhammer

  • Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg GmbH

 

Es wird um eine vorherige Anmeldung zur Terminabsprache gebeten. Für die Terminabsprache und weitere Rückfragen steht Bärbel Weihmann als Ansprechpartnerin zur Verfügung:

 

Bärbel Weihmann

Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

03573 870-5141

 

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Kriminelles aus der Lausitz: Am 17. November liest Krimi-Autorin Franziska Steinhauer bei einer Lesung der Seecampus Bibliothek

(02. 11. 2023)

Die Seecampus Bibliothek lädt zur Krimi-Lesung mit Franziska Steinhauer in der Aula des SeeCampus-Niederlausitz, Schwarzheide am Freitag, den 17. November 2023 um 19:00 Uhr ein. Schaurige Geschichten aus der Lausitz werden geboten und lassen im gruselig-grauen November den Fantasien freien Lauf. Der Eintritt kostet 10 Euro.   

 

Die Veranstaltung wird gefördert durch den Brandenburgischen Literaturrat aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. 

 

Autorin Franziska Steinhauer hat passend zum grauen Herbst schaurige Geschichten mitgebracht. Sie liest aus ihren Büchern "Parkgeflüster" sowie "Mörderisches aus Cottbus und dem Spreewald".

 

"Parkgeflüster"

Beim Sommerfest in der Parkanlage des Fürsten Pückler wird am helllichten Tag ein älteres Ehepaar erstochen. Unbescholtene Bürger oder doch nicht? Und was bringt einen Täter dazu, ein solch hohes Risiko einzugehen? Die Spuren führen weit in die Vergangenheit.

 

"Mörderisches aus Cottbus und dem Spreewald"

Mord und Totschlag rund um Cottbus? Oder im Spreewald? Tatsächlich gibt es nicht viele Tötungsdelikte in der beschaulichen Region - allerdings sind der Fantasie ja keine Grenzen gesetzt. Der einsame Tote am Fließ, sonderbare Todesumstände bei einer Tour auf dem Gurkenradweg - an diese und viele andere Mordschauplätze nimmt Franziska Steinhauer die Leser gern mit.

 

Über die Autorin: Franziska Steinhauer

Franziska Steinhauer lebt seit 30 Jahren in Cottbus. Bei ihrem Pädagogikstudium legte sie den Schwerpunkt auf Psychologie und Philosophie.

Ihr breites Wissen im Bereich der Ermittlungstechniken erwarb sie im Rahmen eines Master-Studiums in Forensic Sciences & Engineering. Diese Kenntnisse ermöglichen es der Autorin realistische Einblicke in Tatabläufe und polizeiliche Ermittlungsarbeit zu geben. Darüber hinaus gewährt sie dem Leser tiefes Eintauchen in pathologisches Denken und Agieren, verknüpft mit besonderem Geschick mörderisches Handeln, Lokalkolorit und Kritik an aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.

Franziska Steinhauers Romane zeichnen sich vor allem durch gut recherchierte Details und eine besonders lebendige Darstellung ihrer Figuren aus. Sie gehören daher zum Grundbestand der Bibliotheken in Brandenburg und darüber hinaus.

 

Eintrittskarten können ab sofort reserviert werden in der SeeCampus Bibliothek (Tel. 035752 949430 oder per E-Mail an ).

 

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Hausnotruf – Hilfe in der Not: Zwei Themennachmittage bieten kostenlose Beratung in Senftenberg und Lübbenau

(01. 11. 2023)

Unabhängigkeit und Sicherheit im Alter - Der Hausnotruf steht bei den beiden Themennachmittagen des Pflegestützpunktes am 8. November in Senftenberg und am 15. November in Lübbenau im Mittelpunkt. Interessierte können sich bei beiden Angeboten umfassend und kostenlos zur Hilfe in der Not informieren. Das Team des Pflegestützpunktes erklärt den Hausnotruf, erläutert verschiedene Möglichkeiten und Funktionen und geht auf individuelle Fragestellungen und Probleme ein.

 

In einer Welt, in der die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Liebsten oberste Priorität haben, sind Hausnotrufsysteme zu unverzichtbaren Begleitern geworden. Diese vitalen Dienste haben sich bewährt, wenn es darum geht, älteren und hilfsbedürftigen Menschen die nötige Unabhängigkeit und Sicherheit in ihren eigenen vier Wänden zu gewährleisten, indem sie im Notfall unverzüglich Hilfe anfordern können. Sie bieten nicht nur eine gewisse Unabhängigkeit und Sicherheit, sondern tragen auch dazu bei, die Lebensqualität der Nutzer zu steigern. Diese Systeme ermöglichen es Seniorinnen und Senioren, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, und ermöglichen ihren Familien und Betreuern im Bedarfsfall schnell zu reagieren.

Stürze, plötzliche Krankheitsanfälle oder andere Notfallsituationen können zu schwerwiegenden Verletzungen führen, wenn keine sofortige Hilfe verfügbar ist. Hier kommt das Hausnotrufsystem ins Spiel. Mit nur einem Knopfdruck können die Benutzer sofortige Hilfe herbeirufen, sei es von einem professionellen Notrufzentrum oder von vorher festgelegten Kontaktpersonen.

 

Themennachmittage „Hausnotruf – Hilfe in der Not“

Am 8. November um 14:30 Uhr im Pflegestützpunkt OSL in der Ernst-Thälmann-Straße 129 in Senftenberg und am 15. November um 14:30 Uhr im Haus der Harmonie in der Straße der Jugend 34 in Lübbenau.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos.

Anmeldung per Mail oder Telefon:

  

03573-870 4181

 

Der Pflegestützpunkt OSL ist eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle. Die Mitarbeitenden ermitteln im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf einer Person, koordinieren alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Bedarfsfall, helfen bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informieren über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Weitere Informationen und der Kontakt zum Pflegestützpunkt unter https://www.osl-online.de/pflegestützpunkt 

 

Foto zu Meldung: Hausnotruf – Hilfe in der Not: Zwei Themennachmittage bieten kostenlose Beratung in Senftenberg und Lübbenau

Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters in Großräschen / Eintritt frei / Jetzt anmelden!

(27. 10. 2023)

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze und die Kreisbeauftragte des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge Kreisverband OSL e.V., Helga Schüler, laden zum Konzert mit dem Landespolizeiorchester Brandenburg ein. Am Donnerstag, den 16. November 2023 um 17 Uhr beginnt die Musikveranstaltung im Kurmärker Bürgerhaus in Großräschen. 

 

Das 40-köpfige Landespolizeiorchester Brandenburg unter der Leitung von Christian Köhler ist eines der führenden Berufsblasorchester in der Bundesrepublik Deutschland. Das Repertoire reicht von großen bläsersinfonischen Originalwerken über Oper, Operette und Musical, bis hin zu modernen Cross-Over-Projekten aus Pop, Rock und Jazz.

 

Der Eintritt zum Konzert ist frei, es wird jedoch um eine Spende für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge gebeten. Landrat Siegurd Heinze: „Mit einer Spende sorgen die Gäste für einen würdevollen Umgang mit den Opfern der Kriege. Die Arbeit des Volksbundes ist nicht beendet, in jedem Jahr erhalten Kriegsopfer eine letzte Ruhestätte, auch auf dem Waldfriedhof in Halbe in Brandenburg. Unter anderem hierfür wird das Geld, das an dem Abend zusammengetragen werden kann, eingesetzt. Musikliebhaber und Unterstützer der Friedensarbeit sind herzlich eingeladen.“ 

 

Zur Vorbereitung der Veranstaltung bittet die Kreisverwaltung um eine Anmeldung unter Angabe der benötigten Plätze via Telefon unter 03573 870 1522 bzw. via E-Mail an .

 

Kurzübersicht: 

Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters in Großräschen  

Donnerstag, 16. November 2023 

Beginn 17 Uhr 

Einlass ab 16.30 Uhr 

Kurmärker Bürgerhaus, Seestraße 1-2 

Großräschen

 

 

Informationen zum Orchester unter: https://polizei.brandenburg.de/liste/landespolizeiorchester

 

Informationen zur Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge unter: https://www.volksbund.de/

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30. Oktober: Brückentag der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(26. 10. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und alle nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen aufgrund eines Brückentages am Montag, den 30. Oktober 2023, geschlossen sind. Die Bereitschaftsnummern, etwa vom Jugendamt und vom Veterinäramt, bleiben regulär besetzt.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle Standorte sind sowohl am Reformationstag (Dienstag, den 31. Oktober 2023) als auch am Brückentag für Besucherinnen und Besucher geöffnet. (www.museums-entdecker.de

 

Es gelten die Herbstöffnungszeiten: 

Schloss und Festung Senftenberg sowie Kunstsammlung Lausitz: täglich 10.30 bis 17.30 Uhr (bis 05.11.)

Lehde: täglich 10 bis 17 Uhr (bis 31.10.)

Spreewald-Museum: Dienstag bis Sonntag 10.30 bis 18 Uhr (bis 31.10)

Regen – aber alles andere als trübe Aussichten: Das war der 1. „Nachmittag der offenen Tür“ am FamilienCampus Lausitz

(25. 10. 2023)

Unter dem Motto „Wir zeigen uns“ lud das Team des FamilienCampus Lausitz am Freitag, dem 20. Oktober, zum ersten Nachmittag der offenen Tür ein. Trotz des regnerischen Wetters fanden viele interessierte Gäste den Weg auf das idyllisch gelegene Gelände des ehemaligen Bergmannkrankenhauses im Schipkauer Ortsteil Klettwitz. Interessierte konnten sich über die Angebote des Campus informieren und bei verschiedenen Mitmachangeboten - vom Töpfern über Klettern und Segwayfahren bis hin zum Herbstbasteln - selbst aktiv werden.

 

Seit der Grundsteinlegung 1898 ist der heutige FamilienCampus Lausitz ein Ort, an dem sich Menschen verschiedener Generationen begegnen. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Institutionen bis hin zu Schulen finden hier ein breites Angebot rund um die Themen Gesundheit, Leben und Lernen. Auf dem Campus kann man lernen, übernachten, sich weiterbilden, Veranstaltungsräume mieten, Teambuildingangebote wahrnehmen, Mittagessen und vieles mehr. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, das Therapiepferdeangebot „PferdeGut“, das Veranstaltungs- und Objektmanagement, die „CampusKita“ und vieles mehr: Beim Nachmittag der offenen Tür konnten sich die Besucherinnen und Besucher einen guten Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche verschaffen.

 

In Kooperation mit der Sana Campusschule und der neuen Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH, die ebenfalls auf dem Gelände ansässig sind, konnten sich die Gäste zudem über zwei wichtige Partnerschaften am Standort informieren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, über zukünftige Engagementmöglichkeiten im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie zu sprechen. Der FamilienCampus wird hierfür die Koordinierungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!“. 

 

In der „LernBar“, einem im Industriestil sanierten Gebäudeteil, der als Treffpunkt und Ort für das Mittagessenangebot dient, warteten Würstchen, Waffeln, Kaffee und Getränke auf die Gäste.

 

Wer wollte, konnte an Führungen über das Gelände teilnehmen, um mehr über die Geschichte des denkmalgeschützten Areals, die Arbeitsfelder und die weiteren Entwicklungsperspektiven des Campus zu erfahren. 

 

Zu den Teilnehmerinnen der Führungen mit dem Leiter CampusManagement/Verwaltung, Sven Irrgang, gehörten auch Brigitte Paulisch aus Senftenberg und Waltraud Aust aus Berlin. Die beiden hatten ab 1957 gemeinsam ihre Ausbildung zur Kinderkrankenschwester im ehemaligen Bergmannskrankenhaus absolviert und seitdem privat Kontakt gehalten. Die Gelegenheit, ihre alte Wirkungsstätte in ihrer heutigen Gestalt noch einmal zu besuchen, wollten sich die beiden befreundeten Frauen nicht entgehen lassen.

 

„Wir waren seit damals nicht mehr hier. Wir sind erstaunt und positiv überrascht, mit wie viel Engagement der Gebäudekomplex erhalten worden ist und einer so vielfältigen Nachnutzung zugeführt wurde.“, erklärten die Frauen im Anschluss an den Rundgang. 

 

Die Einladung zum Nachmittag der offenen Tür fiel nahezu mit dem Jahrestag der Übernahme des Campus durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zusammen. Dieser hatte im Herbst 2022 das Areal und die einzelnen Geschäftsbereiche, mit Ausnahme der Sana Campus-Schule, von den Sana Kliniken Niederlausitz erworben, um den Standort weiterzuentwickeln und um weitere Nutzungen zu ergänzen. So soll der Campus ab dem 1. Januar 2024 Sitz des dann wieder kommunal geführten bodengebundenen Rettungsdienstes des Landkreises werden. Darüber hinaus strebt die Kreisverwaltung an, sich mit entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangeboten am Standort in die „Modellregion Gesundheit Lausitz" einzubringen. 

 

Zu den Gästen am Freitag gehörte daher auch Landrat Siegurd Heinze: „Aus unserer Sicht blicken wir auf ein erfolgreiches erstes Jahr des FamilienCampus Lausitz im Eigentum des Landkreises zurück. Heute, rund ein Jahr nachdem wir den Campus und dieses einmalige Areal übernommen haben, umweht uns nach wie vor der Gründergeist. Einige Projekte haben bereits konkrete Fortschritte gemacht oder stehen bereits kurz vor der Realisierung, wie es am Beispiel der Kommunalisierung des Rettungsdienstes festgemacht werden kann. Gemeinsam mit dem gut aufgestellten Team am Standort und weiteren Partnern arbeiten wir daran, der Campus-Geschichte weitere vielversprechende Kapitel hinzuzufügen“, erklärte der Verwaltungschef. 

 

Die Akteure vor Ort sind Campus-Geschäftsführer Tom Lehnert und sein derzeit rund 80-köpfiges Team. Am Tag der offenen Tür trafen er und die Mitarbeitenden auf interessierte Gäste aus der Region und darüber hinaus. „Es war für uns trotz des Wetters ein gelungener Auftakt für mehr Aktivitäten hier in Klettwitz. Der Campus ist ein offener Ort und eine Begegnungsstätte für alle Menschen in der Region und bietet ein tolles Spektrum für Freizeit, Lernzeit und Familienzeit. Das haben wir heute gezeigt und in vielen Gesprächen nach außen getragen. Die vielen begeisterten Besucherinnen und Besucher heute motivieren mein Team und mich den Weg weiterzugehen, Wir blicken auf spannende Perspektiven für eine erfolgreiche Weiterentwicklung und freuen uns auf einen florierenden Standort mitten im Landkreis OSL“, resümierte der Campus-Geschäftsführer mit Blick auf den Nachmittag der offenen Tür und die Weiterentwicklung des Standortes.    

 

Ein ähnliches Angebot zum Kennenlernen des Campus und einer Angebote soll es derweil auch im kommenden Jahr erneut geben. Bis es soweit ist, werden aktuelle Informationen zum Campus sowie aktuelle Stellenangebote unter www.familiencampus-lausitz.de veröffentlicht. 

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Netzwerkkonferenz „Frühe Hilfen“: 100 Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige informierten sich zur Arbeit mit suchtbelasteten Familien

(24. 10. 2023)

Kinder von suchtkranken Eltern gelten als die übersehene Gruppe im familiären Umfeld der Sucht. Studien zeigen, dass ca. 3 Millionen Kinder und Jugendliche mindestens ein suchterkranktes Elternteil haben. Für das bestehende Hilfenetzwerk ergeben sich im Umgang mit den betroffenen Familien besondere Anforderungen an die Arbeit. Aufgrund der Aktualität stand auch die kürzlich stattgefundene 6. Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter der Überschrift „Kinder in suchtbelasteten Familien“. 

 

Am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz kamen am 11. Oktober knapp 100 Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige aus den Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialhilfe sowie weitere Interessierte zusammen, um sich zu informieren und miteinander in Austausch zu treten. Der besondere Fokus der Veranstaltung lag auf der Alkoholabhängigkeit, denn nach wie vor zählt Alkohol zu den beliebtesten Drogen. 

 

In drei Impulsreferaten wurden die Herausforderungen, die eine Suchtproblematik innerhalb der Familie mit sich bringt, aus drei unterschiedlichen Perspektiven herausgestellt. Dabei handelte es sich um die Perspektive der Familie, des Kindes und die Sicht der Fachkraft. 

 

Zu den Auswirkungen einer Suchterkrankung von Familienmitgliedern auf die Angehörigen informierte Natalie Jatzlau, Psychologische Psychotherapeutin und Therapeutische Leiterin der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen der Fontane-Klinik in Mittenwalde. Im Anschluss warf Bärbel Derksen, Dipl. Psychologin vom Kompetenzzentrum Frühe Hilfen Potsdam, mit den Anwesenden einen Blick auf die Auswirkungen auf die Kinder. Das letzte Impulsreferat galt den Herausforderungen für die Fachkraft. Hier berichteten Sozialarbeiterin Maria Pham und Dipl. Sozialpädagogin Kathrin Koch, Mitarbeiterinnen der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH, von ihren Erfahrungen und den täglichen Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit drogen- und alkoholabhängigen Eltern.    

 

In anschließenden Workshops traten die Teilnehmenden auf Grundlage der Impulsreferate in einen fachlichen Austausch. Die Fragestellungen „Was erlebe ich in der Arbeit mit suchtbelasteten Familien?“, „Was ist mir beim Thema besonders wichtig?“ und „Was brauche ich, um Handlungssicherheit zu erlangen?“ bildeten dabei die Arbeitsgrundlage. 

 

„In den Workshops haben die Teilnehmenden betont, wie wichtig die Kenntnis über die bestehenden Angebote für die eigene Arbeit ist, um den individuellen Problemlagen der Familien in der Praxis noch besser begegnen zu können. Im Landkreis OSL stehen Betroffenen bereits jetzt verschiedene Hilfs- und Unterstützungsangebote bereit. Es gibt schon eine gute Vernetzung der einzelnen Akteure, diese gilt es nun noch weiter auszubauen“, fasste Jenny Troalic am Ende der Vorträge und des gemeinsamen Austausches zusammen. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Brandenburg hatte sie die Moderation der Netzwerkkonferenz übernommen. 

 

Dem Wunsch der Teilnehmenden der Konferenz nach Vernetzung nahm auch Uwe Hühne, Koordinator des Netzwerkes Frühe Hilfen, für die weitere Arbeit mit. Als Dipl. Sozialpädagoge und Systemischer Familienberater im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kommt auch er regelmäßig in Kontakt mit Familien in belasteten Situationen: „Die Arbeit mit betroffenen Familien stellt hohe Anforderungen an die Fachkräfte und Ehrenamtlichen. Wir wollen Familien, die in schwierige Lebenssituationen gekommen sind, ein bestmöglich aufgestelltes Hilfenetz bieten. Daher werden wir uns auch weiter der Aufgabe stellen, die Kooperation der einzelnen Akteure voranzutreiben. Denkbar wäre es beispielsweise, künftig regelmäßig Regionalkonferenzen durchzuführen. Und natürlich wird es auch im kommenden Jahr wieder eine Netzwerkkonferenz geben“, stellte er den Anwesenden in Aussicht.

 

Die erste Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen gab es im November 2015. Seitdem fanden sechs dieser Fachveranstaltungen statt. Im Fokus stehen Themen, die für die Arbeit mit Familien mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren und werdende Familien – die eigentliche Zielgruppe der Frühen Hilfen – von Relevanz sind. Zurückliegend ging es um die Themen Bindungsentwicklung, passgenaue Unterstützungsangebote, die vielseitigen Angebote und Möglichkeiten der Frühen Hilfen, seelische Erkrankungen innerhalb der Familie und emotionale Vernachlässigung.

 

Die jährliche Netzwerkkonferenz zielt neben der reinen Wissensvermittlung darauf ab, Kooperation und Vernetzungsarbeit zwischen den Netzwerkpartnerinnen und -partnern zu stärken und den kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch zu unterstützen.  Sie setzt zudem Impulse für die Weiterentwicklung des Netzwerkes im Landkreis OSL.     

 

Netzwerke Frühe Hilfen 

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 nahm die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen ihre Arbeit auf. Die durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen gewonnenen Ergebnisse bildeten die Grundlage für die 2018 gestartete Bundesstiftung Frühe Hilfen. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen.

Die Frühen Hilfen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die sich an werdende Eltern, Eltern von Säuglingen und Kleinkindern sowie an Familien mit besonderen Bedürfnissen richten. Dazu gehören Informationen und Beratung zu Themen wie Schwangerschaft, Geburt, frühe Elternschaft, Kindergesundheit, Kindesentwicklung, Erziehung und Familienunterstützung. Das Netzwerk Frühe Hilfen setzt sich aus verschiedenen Partnern und Fachkräften zusammen. Zuständig für den Aufbau dieser Netzwerke sind die Jugendämter.

Im Landkreis OSL wurde das Netzwerk Frühe Hilfen unter Leitung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Seitdem finden regelmäßig Kernteamtreffen mit engagierten Vertretern aus der Praxis statt. Hier werden Angebote zusammengetragen und Ideen im Hinblick auf die Bekanntmachung und Vernetzung entwickelt. Das Netzwerk unterstützt einzelne Angebote wie beispielsweise Spiel- und Familientreffs finanziell. Zudem initiiert es gemeinsame Projekte in der Öffentlichkeitsarbeit, um Familien die Angebote der frühen Hilfen bekannter zu machen. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist auch die Gestaltung der Netzwerkkonferenz. 

Im Kernteam arbeiten derzeit 28 Mitglieder aus 15 Institutionen, Ämtern und Arbeitsfeldern. Frühe Hilfen richten sich an alle Fachkräfte und Akteure, die im Aufgabenfeld „Frühe Hilfen“ im Landkreis OSL tätig sind. Ein Aufnahmeantrag ist nicht erforderlich. 

 

Wer im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext bei der nächsten Netzwerkkonferenz gern dabei sein möchte oder ein Thema in eine der Sitzungen des Kernteams einbringen möchte, kann dies gern tun. Netzwerkkoordinator Uwe Hühne steht als Ansprechpartner bereit: 

 

Frühe Hilfe Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Uwe Hühne

Knappenstraße 1

Zimmer 3.1.12
01968 Senftenberg

Telefon: 03573/870-4205

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Neuer Radwegabschnitt verbindet Landkreise – und schließt Millionenprojekt zur Fernradwegemodernisierung im Landkreis OSL

(24. 10. 2023)

Freie Fahrt für Radfahrer zwischen Großkmehlen im Süd-Westen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Großthiemig im Süd-Osten des Nachbarlandkreises Elbe-Elster. Seit Donnerstagnachmittag (19.10.2023) verbindet ein neu gebauter Radweg die beiden Gemeinden über die Landkreisgrenzen hinweg auf einer Länge von ca. 2.500 Metern. Die Freigabe freut Einheimische und Touristen gleichermaßen. Sie markiert gleichzeitig den Abschluss des millionenschweren Großprojektes „Modernisierung der Radfernwege“ im Landkreis OSL. Dabei wurden seit Ende 2019 rund 70 Kilometer des kreisweiten Fernradwegenetzes grundlegend saniert. Fast 11 Millionen Euro wurden investiert. 

 

Der nun jüngste Neuzugang im Radwegenetz des Landkreises verläuft entlang der Landesstraße 59. Er beginnt von OSL kommend am Ortsausgang Großkmehlen und endet am Ortseingang Großthiemig. In Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis haben beide Landkreise ihre Streckenabschnitte eigenverantwortlich ausgebaut. Der Ausbau erfolgte jeweils bis zur Kreisgrenze. Baubeginn war etwa zeitgleich - im Landkreis OSL starteten die Arbeiten für den 1.500 Meter langen Abschnitt im Juli 2022. Die Baukosten für den asphaltierten Radweg auf OSL‘er Seite betrugen rund 400.000 Euro.

 

Der Radwegabschnitt ist Teil des Fernradweges „Tour Brandenburg“ - mit 1.111 Kilometern der längste Radfernweg Deutschlands. Der Neubau des Radweges trägt somit zur Aufwertung des gesamten Radwegenetzes im Landkreis bei. Nicht zuletzt wird mit dem Bau des Radweges dem Interesse der Gemeinden entsprochen, denn bisher mussten Radfahrer auf dem betreffenden Abschnitt auf der Landesstraße fahren.  

 

Projekt Fernradwegemodernisierung „am Ziel angekommen“

Mit der Freigabe des Radweges zwischen Großkmehlen und Großthiemig neigt sich das Projekt „Modernisierung des Fernradwegenetzes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ dem Ende zu. Im Rahmen dieser umfangreichen Maßnahme wurde ein Großteil des Fernradwegenetzes im Landkreis nachhaltig aufgewertet. 

 

Baubeginn war im Herbst 2019 auf den Radwegen von Meuro in Richtung Freienhufen sowie zwischen Schwarzheide und Lauchhammer. Seitdem wurden insgesamt rund 70 Kilometer ausgewiesene Fernradwege instandgesetzt, einzelne Abschnitte neu gebaut, Schutzhütten errichtet, Brückenbauwerke erneuert und Wurzelschutzmaßnahmen durchgeführt. Neun Firmen waren an dem Mammut-Projekt beteiligt. Derzeit wird im Rahmen des Projektes noch eine Brücke bei Lipten/Lug erneuert. Die Fertigstellung ist für November geplant. 

 

Die Realisierung des Gesamtprojektes erfolgt durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Dienstleister für die Kommunen. Er ist Auftraggeber und Bauherr für die Planungs- und Bauleistungen. Mit den Kommunen als Eigentümer und damit Baulastträger der Wege, Brücken und Schutzhütten sowie dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg wurden zuvor entsprechende Kooperationsverträge geschlossen. 

 

Knapp elf Millionen Euro werden nach Abschluss des Projektes in die umfangreichen Modernisierungsarbeiten geflossen sein. Insgesamt 9,5 Millionen Euro mit einer Förderquote von 90 Prozent stellt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. Den Rest tragen die Kommunen. Grundlage für die Förderung war die Richtlinie „Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 

 

Alle modernisierten Wegeabschnitte sind Teil von ausgewiesenen Radfernwegen. In OSL sind dies neben der Tour Brandenburg die Niederlausitzer Bergbautour, der Fürst-Pückler-Radweg, der Gurkenradweg oder die Seenlandroute.

Auch Landrat Siegurd Heinze freut sich über den erfolgreichen Abschluss des Projektes. Gemeinsam mit seinem Amtskollegen Christian Jaschinski, der Amtsdirektorin des Amtes Schradenland, Kathleen Wilken, den Bürgermeistern von Großthiemig und Großkmehlen, Heiko Imhof und Dietmar Bruntsch, Vertretern der bauausführenden STRABAG AG und Gästen hatte er am Donnerstagnachmittag den neuen Radweg mit einem Banddurchschnitt offiziell zur Nutzung freigegeben. 

„OSL verfügt über ein weit verzweigtes Radwegenetz. Dieses ist dank des Radfernwegesanierungsprojektes, aber auch dank des Engagements der einzelnen Kommunen für die übrigen Radwege in ihrer Trägerschaft in einem guten bis sehr guten Zustand - sowohl was die Beschaffenheit der Radwege als auch die vorhandene Beschilderung betrifft. Wir wissen um die wachsende Bedeutung des Radtourismus und seinen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region.  Sicherlich gibt es an der einen oder anderen bekannten Stelle noch Verbesserungs- und Ausbesserungsbedarf. Aber daran werden wir gemeinsam auch in Zukunft arbeiten“, so Landrat Heinze mit Blick auf das Radwegenetz in OSL.

 

Fortsetzung geplant

Konkret könnte es sogar schon bald eine Fortsetzung des Projektes geben. Die Kommunen haben gegenüber der letzten Bestandsaufnahme, die bereits vor einigen Jahren erfolgte, weitere Bedarfe entlang der Strecken bei der Kreisverwaltung angemeldet. Diese wurden inzwischen durch eine Zusatzvereinbarung zum Kooperationsvertrag bestätigt. Die Ausschreibung für die Planungsleistungen durch das Planungsbüro ist erfolgt, ein entsprechender Förderantrag wurde bei der ILB gestellt. 

 

Im Falle einer Bewilligung könnten voraussichtlich ab Juni 2024 bis 2027 weitere Sanierungsmaßnahmen folgen. Betroffen wären nach derzeitiger Planung weitere 25 Kilometer Radfernwege im Amt Ruhland, der Gemeinde Schipkau, den Städten Schwarzheide, Lauchhammer, Großräschen, Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald sowie auf Flächen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg. Hinzu käme die Instandsetzung von sieben Brücken entlang der Radwege und der Bau einer Schutzhütte. Die geschätzten Bau- und Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 12 Mio. Euro.

 

Im Landkreis OSL warten rund 600 Kilometer Radwege darauf, befahren zu werden. Die Radwanderkarte sowie der Radwegeübersichtsplan für den Landkreis OSL sind in den Tourist-Informationen erhältlich und können auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.

 

Radwegekarte: 

https://www.osl-online.de/seite/147009/radwandern.html

Foto zu Meldung: Neuer Radwegabschnitt verbindet Landkreise – und schließt Millionenprojekt zur Fernradwegemodernisierung im Landkreis OSL

Kurzfristig findet im Bereich der unteren Jagdbehörde am heutigen Tag, dem 24.10.2023 keine Sprechzeit statt

(24. 10. 2023)

Am 24.10.2023 findet im Bereich der unteren Jagdbehörde kurzfristig keine Sprechzeit statt.

 

Bei etwaiger persönlicher Vorsprache werden Anträge und Anliegen dennoch entgegengenommen, eine unmittelbare Bearbeitung kann jedoch nicht erfolgen.

 

Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an die untere Jagdbehörde richten  
 

Am 26.10.2023 findet im Bereich der unteren Fischereibehörde keine Sprechzeit statt

(20. 10. 2023)

In der Woche vom 23.10.23-27.10.2023 ist die Sprechzeit in der unteren Fischereibehörde eingeschränkt. Am 26.10.2023 findet keine Sprechzeit statt. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur am Dienstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr möglich. An den übrigen Tagen ist eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit unter Tel. 03541/870-3492, -3493 sowie sichergestellt. 

BTU-Semesterauftakt in der neuen Bühne Senftenberg – Weichenstellung für partnerschaftliches Zusammenwirken

(19. 10. 2023)

BTU-Semesterauftakt in der neuen Bühne Senftenberg – Weichenstellung für partnerschaftliches Zusammenwirken

Mit einem unterhaltsamen Programm und dem Abschluss zweier Kooperationsvereinbarungen feiern die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und das Theater neue Bühne Senftenberg gemeinsam mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Senftenberg den Start in das Wintersemester 2023/24. 

 

Einen mitreißenden Semesterauftakt mit spannenden Informationen, Musik und Partystimmung erlebten Studierende der BTU aus Erst- und höheren Semestern gemeinsam mit Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Ehrengästen am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in der neuen Bühne Senftenberg. Das Theater und die BTU führten damit eine langjährige Tradition fort und knüpften an den großen Erfolg der Veranstaltung aus dem Vorjahr an. Dabei konnten sie erneut auf die Unterstützung durch die Stadt Senftenberg und den Landkreis Oberspreewald-Lausitz bauen.

 

Intendant Daniel Ris, BTU-Präsidentin Prof. Dr. Gesine Grande, Robert Weidner, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung in Vertretung für Landrat Siegurd Heinze, und Bürgermeister Andreas Pfeiffer hießen die Teilnehmenden und insbesondere die neuen Studierenden herzlich willkommen. Stellvertretend für die Studierendenschaft begrüßte Ronja Tittel die neuen Kommiliton*innen.

 

Durch den Semesterauftakt führten die aus dem nB Extra Format „nightBühne“ bekannten Moderator*innen Lena und Andy. Musikalisch umrahmten Ausschnitte aus dem Gundermann-Abend „Wo soll ich landen“, der am 11. November Premiere feiern wird, das Programm, das einen kurzweiligen Ausblick auf die aktuelle Spielzeit der neuen Bühne gab.

 

Mit der Unterzeichnung neuer Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg sowie zwischen der Stadt Senftenberg und der BTU wurden die Weichen für das künftige Zusammenwirken gestellt.

 

So wollen der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die BTU ihre bisherige Zusammenarbeit insbesondere bei der weiteren Umsetzung des Strukturwandels und der damit verbundenen Herausforderungen weiter ausbauen. Hierbei geht es um die Stärkung in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Technologieentwicklung, Wissens- und Technologietransfer, Wirtschaftsförderung, Klimawandel/Klimaschutz sowie Fachkräfte und Studierendengewinnung. Unter anderem engagiert sich die BTU zum Thema Existenzgründung und unterstützt ausdrücklich Ausgründungen aus der Universität. Gemeinsam sollen insbesondere Projekte zwischen Fachgebieten und Unternehmen im Bereich des Strukturwandels oder der Gesundheitsversorgung und der Modellregion Lausitz gefördert werden.

 

DieStadt Senftenberg und die BTU erneuern und bekräftigen in ihrer Kooperationsvereinbarung den Willen, die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit auszubauen und zu intensivieren. Diese zielt unter anderem darauf ab, die Stärkung des Standortes Senftenberg in der Region voranzutreiben, die Wahrnehmung der Partner im Bewusstsein der regionalen, nationalen und auch der internationalen Öffentlichkeit weiter erhöhen, den Informations- und Wissenstransfer zu intensivieren und das aktive Zusammenleben von Bürger*innen und Studierenden sowie Internationalität zu fördern. Ein schnelles Umsetzen wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis soll ebenso unterstützt werden wie die Ansiedlung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.

 

BTU-Präsidentin Prof. Dr. Gesine Grande sagte:
„Dass wir heute die Gelegenheit haben, unsere Studierenden in dem wunderbaren Ambiente der neuen Bühne Senftenberg zum Auftakt des Wintersemesters willkommen zu heißen und gleichzeitig das weitere Zusammenwirken mit so eminent wichtigen Partnern wie dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Senftenberg besiegeln, freut mich ganz besonders. Nur mit vereinten Kräften wird es uns gelingen, den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, die BTU und die Region als attraktiven Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Mit der Etablierung neuer Fachgebiete und Studiengänge schreitet die Weiterentwicklung des Standortes Senftenberg zum Gesundheits-Campus voran. Erst vor einer guten Woche konnten wir den in Rekordzeit aufgebauten neuen Studiengang Lehramt Primarstufe eröffnen und die ersten 56 Studierenden begrüßen. Ich bin sicher: Auch sie werden sich mit Ideen und Engagement in die Realisierung der gemeinsamen Ziele einbringen.“

 

Anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung betonte der Bürgermeister der Stadt Senftenberg Andreas Pfeiffer:
„Wir wollen mit der BTU Cottbus-Senftenberg unsere Kräfte bündeln und gemeinsam die Universitätsstadt Senftenberg weiter entwickeln. Ich freue mich, dass wir diesen Kooperationsvertrag erneut unterzeichnen. Die BTU hat Senftenberg zur Lehrerstadt gemacht. Brandenburger Grundschullehrer kommen künftig aus Senftenberg. Diese Erfolgsgeschichte in Rekordtempo zeigt, dass wir gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe sind.“

 

Der Bildungs-Dezernent des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Robert Weidner erklärte:
„Die BTU Cottbus-Senftenberg ist für den Landkreis bereits heute ein wichtiger Standortfaktor und Impulsgeber. Der Abschluss der Vereinbarung unterstreicht unseren gemeinsamen Anspruch, die Region durch Bildung, Innovation und nachhaltige Entwicklung auch in Zukunft zu gestalten. Ziel ist es, durch das gemeinsame Engagement positive Auswirkungen unter anderem für die Wirtschaft und Fachkräftebindung in der Region zu erzielen. Bereits bestehende erfolgreiche Ansätze sollen hierfür verstärkt und um neue innovative Ideen und Projekte ergänzt werden. Um dies zu ermöglichen, werden wir auch weiterhin eng kooperieren.“

 

Der Intendant der neuen Bühne Senftenberg Daniel Ris bekundete:
„Nach der großen Resonanz des Semesterauftakts im letzten Jahr freuen wir uns, auch heute wieder Gastgeber dieser Veranstaltung zu sein. Dass auf den Brettern, die uns die Welt bedeuten, solche für die Region zukunftszweisenden Vereinbarungen geschlossen werden – das ehrt uns zudem sehr. Nach den erfolgreichen Kooperationen in der ersten Spielzeit des neuen künstlerischen Leitungsteams der neuen Bühne mit der BTU freuen wir uns auf eine Fortsetzung sowie Weiterentwicklung dieser – und darauf, viele der neuen und alten Studierenden wieder begrüßen zu dürfen.“

 

Quelle: PM der BTU Cottbus-Senftenberg vom 18.10.2023

 

Pressekontakt

Ralf-Peter Witzmann
Kommunikation und Marketing 
T +49 (0) 3573 85-283 
ralf-peter.witzmann(at)b-tu.de

 

Foto Ralf Schuster/BTU

Foto zu Meldung: BTU-Semesterauftakt in der neuen Bühne Senftenberg – Weichenstellung für partnerschaftliches Zusammenwirken

Für Familien und alle Interessierten: „Nachmittag der offenen Tür“ am FamilienCampus Lausitz am 20. Oktober

(12. 10. 2023)

Unter dem Motto „Wir zeigen uns“ lädt das Team des FamilienCampus Lausitz am Freitag, 20. Oktober, zu einem Nachmittag der offenen Tür auf das Gelände des ehemaligen Bergmannkrankenhauses inmitten idyllischer Natur in den Schipkauer Ortsteil Klettwitz. Von 15 bis 19 Uhr warten spannende (Mitmach-)Angebote auf Familien und alle Interessierten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Seit der Grundsteinlegung 1898 ist der heutige FamilienCampus Lausitz ein Ort, an dem sich Menschen verschiedener Generationen begegnen. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Institutionen bis hin zu Schulen finden hier ein breites Angebot rund um die Themen Gesundheit, Leben und Lernen. Auf dem Campus kann man lernen, übernachten, Fortbildungen besuchen und durchführen, Veranstaltungsräume mieten, Teambuilding-Angebote wahrnehmen, Mittagessen und vieles mehr. Die derzeitigen Hauptgeschäftsfelder bilden Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die campuseigene „CampusKita“, das Therapiepferdeangebot „PferdeGut“ sowie das Veranstaltungs- und Objektmanagement, das auch technische Dienstleistungen umfasst. 

 

Beim Nachmittag der offenen Tür stellen sich die verschiedenen Aufgabenbereiche den Besucherinnen und Besuchern vor. Campus-Geschäftsführer Tom Lehnert: „CampusKita, Veranstaltungsräume, Übernachtungsmöglichkeiten, LernBar, Kletterpark, PferdeGut und vieles mehr: Unsere Mitarbeitenden geben an diesem Nachmittag einen spannenden Einblick in ihre Arbeit und informieren zu den unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Campus, wie beispielsweise zum Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Wer möchte, kann auch an Führungen über das Gelände teilnehmen.“  

 

In Kooperation mit der Sana Campusschule und der neuen Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH, die ebenfalls auf dem Gelände ansässig sind, erhalten die Besucherinnen und Besucher zudem einen Einblick in die gelebten Partnerschaften am Standort.

 

Und auch zum selbst aktiv werden gibt es ausreichend Gelegenheit: Interessierte können einen Segwayparcours absolvieren, sich im Kletterpark unter fachkundiger Anleitung in luftige Höhe begeben, die Ausstattung eines Rettungswagens erkunden, ein Programm auf dem Pferdegut besuchen, Reiten und vieles mehr. Ehrenamtlich Tätige und Interessierte sind zudem eingeladen, sich zu künftigen Möglichkeiten des Engagements im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie auszutauschen. Der FamilienCampus wird dazu Koordinierungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. 

 

In der „LernBar“, einem im Industriestil sanierten Gebäudeteil, der als Begegnungsstätte und Ort für das Mittagstisch-Angebot fungiert, warten Bratwurst, Waffeln, Kaffee und Getränke auf die Gäste. 

Alle Angebote können weitestgehend auch bei Regenwetter wahrgenommen werden. 

 

Tom Lehnert: „Wir laden alle Interessierten ein, den Campus am 20. Oktober zu erkunden und gemeinsam mit unserem Team ein paar schöne und kurzweilige Stunden zu verbringen. Der FamilienCampus Lausitz mit seinem breiten Angebotsspektrum ist ein offener Ort und Begegnungsstätte für alle Menschen der Region. Dies wollen wir an diesem Tag zeigen und nach außen tragen.“  

 

Seit einem Jahr befindet sich das Gelände mit dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex in den Händen des Landkreises. Dieser will das Areal weiterentwickeln und um weitere Nutzungsarten ergänzen. So bildet der Campus beispielsweise ab dem 1. Januar 2024 den Firmensitz des dann wieder kommunal geführten bodengebundenen Rettungsdienstes des Landkreises. Die notwendigen Vorbereitungen hierfür sind gut vorangeschritten. „Auch zu diesem bedeutsamen Projekt und weiteren anstehenden Vorhaben informieren wir Interessierte beim Nachmittag der offenen Tür gern“, stellt Tom Lehnert in Aussicht.    

 

Kurzübersicht: 

„Wir zeigen uns“: Nachmittag der offenen Tür am FamilienCampus Lausitz 

Freitag, 20. Oktober

15 – 19 Uhr

Am FamilienCampus 1

01998 Schipkau, Ortsteil Klettwitz 

www.familiencampus-lausitz.de

 

 flyer 

Foto zu Meldung: Für Familien und alle Interessierten:  „Nachmittag der offenen Tür“ am FamilienCampus Lausitz am 20. Oktober

Am 16. Oktober im Landratsamt: Informationsveranstaltung zur Unternehmensförderung in Zeiten des Lausitzer Strukturwandels

(10. 10. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz lädt gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg am 16. Oktober zur Informationsveranstaltung zum „Just Transition Fund“ (JTF) ein. Das Unternehmensförderprogramm ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im brandenburgischen Lausitzer Revier konzipiert. 

 

Mit Hilfe von Zuschüssen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg soll der Übergang zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft gelingen. Soziale, beschäftigungsspezifische, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen durch den Strukturwandel in der Lausitz in Verbindung mit dem Kohleausstieg sollen abgemildert und besser bewältigt werden. 

 

Die Fördermittel stammen auch aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden produktive Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Transformationsberatungen. Für junge Unternehmer ist zudem das Startgeld Lausitz aufgelegt worden. Große Unternehmen können bei produktiven oder Umweltschutzinnovationen vom Förderinstrument partizipieren.

 

Vor Ort informiert Heinrich Weißhaupt, Förderberater bei der ILB, über das Programm, die Förderbedingungen und Eigenheiten sowie die Antragsstellung, die bereits seit 16. August online über das Kundenportal der ILB möglich ist. 

 

Fragen zur Veranstaltung beantwortet die Wirtschafsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz per E-Mail an  oder per Telefon: 03573 870-5141

 

 Plakat JTF-Förderung_web 

Foto zu Meldung: Am 16. Oktober im Landratsamt: Informationsveranstaltung zur Unternehmensförderung in Zeiten des Lausitzer Strukturwandels

„Unser Dorf hat Zukunft“ startet 2024 mit einem Kreiswettbewerb – Schon jetzt können sich Dörfer informieren und engagieren

(10. 10. 2023)

Der traditionsreiche Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" lädt im kommenden Jahr erneut Dörfer und Gemeinden im ländlichen Raum dazu ein, ihre kreativen Projekte und Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Heimatregion vorzustellen. Der seit über 60 Jahren bestehende Wettbewerb hat sich zu einem wichtigen Faktor für die Entwicklung ländlicher Gebiete in Deutschland entwickelt. Bereits jetzt können die dörflichen Gemeinschaften Gedanken und Ideen zum Wettbewerb sammeln und sich rechtzeitig zu den Kriterien informieren.

 

In den zahlreichen ländlichen Gemeinden sind engagierte Bürgerinnen und Bürger aktiv darum bemüht, die Entwicklung in ihren Dörfern zu gestalten, Ideen und Projekte zur Erreichung ihrer Ziele umzusetzen- Jedes Dorf hat seine einzigartigen Merkmale und Erfolge, die es hervorheben sollte, um zu zeigen, „unser Dorf hat Zukunft“. Dörfer waren und bleiben wichtige Elemente in der Lebenswelt der Menschen. Sie sind Zuhause, Arbeitsort, Landwirtschaft, Füreinander Dasein, Familie, Freizeit, Natur, Tradition und vieles mehr.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat kürzlich mit einem offiziellen Aufruf den Startschuss für den 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gegeben. Dafür werden in den Jahren 2024 und 2025 Vorentscheide auf Kreisebene und Landesebene abgehalten, bevor 2026 der bundesweite Vergleich stattfindet.

 

Der Appell zur Teilnahme am 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ richtet sich an engagierte Orte mit dörflichem Charakter in Oberspreewald-Lausitz. Gemeinsam mit ihren Bewohnern können sie Ideen, Konzepte und Projekte entwickeln und umsetzen, um ihre Dorfgemeinschaft nachhaltig zu stärken und das Dorf attraktiv zu gestalten. 

 

Eine Anmeldung zum Wettbewerb ist erst im Frühjahr 2024 und spätestens bis zum 30. April möglich. Ein offizieller Aufruf zur Anmeldung wird Anfang 2024 folgen.

 

Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen oder der Gemeindevertretung ausgehen.

Der Anmeldebogen wird zeitnah im Jahr 2024 bereitgestellt. Bis dahin können sich Interessierte anhand eines Infoblattes einen ersten Eindruck zum zeitlichen Ablauf und den Kriterien verschaffen. Das Infoblatt ist abrufbar unter: www.osl-online.de/dorfwettbewerb 

 

Im Rahmen des Wettbewerbes wird im Juni 2024 eine 10köpfige Jury die angemeldeten Dörfer besichtigen. Die Bewertung erfolgt anhand einheitlicher Kriterien. Es geht nicht nur um den aktuellen Zustand eines Dorfes, sondern auch um die Entwicklung durch das Engagement der gesamten Dorfgemeinschaft. Was war die Ausgangssituation? Was wurde inzwischen erreicht? Was ist für die Zukunft geplant?

Besonders beeindruckend sind Gemeinden, die sich den Herausforderungen wie z.B. der demografischen Veränderungen stellen und Ideen und Konzepte zur Bewältigung entwickeln.

 

Gesucht werden intelligente, kreative und innovative Ansätze von Dorfgemeinschaften, die in enger Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, kommunalen Gremien und regionalen Wirtschaftsförderungsgruppen ihren eigenen Weg gehen. Dieser Wettbewerb würdigt das Engagement der Dörfer bei der Weiterentwicklung ländlicher Räume. Er fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Wettbewerbsteilnehmern, von erfolgreichen Initiativen und Projekten, die als Inspiration für andere dienen können. 

 

Den Dörfern auf den Plätzen 1 bis 3 des Kreiswettbewerbes winken jeweils eine Geldprämie im vierstelligen Bereich. Darüber hinaus werden weitere Sonderpreise vergeben. Der Sieger des Kreiswettbewerbes qualifiziert sich für den Landeswettbewerb.

 

Für Fragen und Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme steht Frau Bronk vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz gern zur Verfügung, per Telefon unter 03541 870-5643 oder per E-Mail an .

 

Der Landkreis OSL war in den zurückliegenden Jahren stets teilnahmestark beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vertreten. Am letzten Kreiswettbewerb 2017 nahmen mit Bolschwitz, Dörrwalde, Groß Mehßow, Grünewalde, Kalkwitz, Kostebrau, Muckwar, Raddusch und Schwarzbach/Biehlen neun Dörfer teil. Der Vetschauer Ortsteil Raddusch ging als Sieger hervor und gewann somit bereits zum zweiten Mal nach 2011. In den weiteren Jahren erreichten Dörrwalde (2014), Frauendorf (2008), Bischdorf (2005, 1994), Schwarzbach (2002), Guteborn (1999) und Kroppen (1996, 1992) die meisten Punkte.

 

Der zuletzt für 2020 angekündigte 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde zwar ausgerufen, jedoch haben sich im Frühjahr 2020 die Kommunen des Landkreises gemeinsam mit der Kreisverwaltung aufgrund der Corona Pandemie gegen die Ausrichtung des Kreiswettbewerbes entschieden und den Wettbewerb abgesagt.

 

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.osl-online.de/dorfwettbewerb

Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

(02. 10. 2023)

Aufgrund der andauernden enzootischen Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland sowie dem Land Brandenburg und dem damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände werden auch in Oberspreewald-Lausitz Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

 

Hierfür hat das dafür zuständige Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 04.10.2023 in Kraft.

 

Die Maßnahmen beziehen sich auf Veranstaltungen mit Geflügel und den Geflügelhandel.

Zu den erlassenen Maßnahmen zählt u.a. die Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Geflügel (Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art). Die Veranstaltungen sind dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Weiterhin sind die für die Veranstaltung mit Geflügel vorgesehenen gehaltenen Vögel (außer Tauben und Ziervögel) einschließlich Enten und Gänse längstens 7 Tage vor dem Verbringen zur Veranstaltung mit negativem Ergebnis klinisch tierärztlich und virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen zu lassen.

 

Für den Geflügelhandel wurden ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen angeordnet: Bei Enten und Gänsen sind mindestens 60 Tiere des Bestandes (kombinierter Rachen- und Kloakentupfer) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Wenn weniger als 60 Tiere im Bestand sind, so sind alle Enten und Gänse zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

 

Die erlassene Allgemeinverfügung soll das Risiko des Eintrages des gefährlichen Tierseuchenerreger minimieren. Zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest in Bestände zählen aber auch andere Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders wichtig hierbei ist die konsequente Einhaltung von hygienischen Maßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und der hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes.

 

Der komplette Wortlaut der Verfügung ist abrufbar unter Bekanntmachungen

 

Hintergrund der Allgemeinverfügung:

 

Die andauernde enzootische Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland sowie dem Land Brandenburg ist mit einem Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände verbunden. Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza)-Viren in der Umwelt.

 

Der Vogelzug stellt einen weiteren Risikofaktor für die Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-Viren dar.

Das Eintrags- und Verbreitungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und durch Veranstaltungen mit Geflügel ist aus den Erfahrungen des letzten Jahres unter diesen Bedingungen hoch.

 

In vergangenen Jahrzehnten trat das Geflügelpest-Virus oftmals nur in den Herbst- und Wintermonaten auf. Jetzt ist das Virus ständiger Begleiter in allen Jahreszeiten und hat bereits hohe Verluste in der Wildvogelpopulation verursacht, aber auch zu vielen Ausbrüchen der Geflügelpest in Groß- und Kleinbeständen von gehaltenem Geflügel geführt.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfiehlt daher, Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe) nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung zu ermögliche (FLI Risikoeinschätzung HPAI vom 14.07.2023).
 

Hohe Auszeichnung für 4 Kameraden im Brand- und Katastrophenschutz

(02. 10. 2023)

Bei einem feierlichen Festakt überreichte Innenminister Michael Stübgen am Freitag, 29. September 2023, verdienten Kameradinnen und Kameraden die diesjährigen Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz. Austragungsort bildete der Spargel- und Erlebnishof im Beelitzer Ortsteil Klaistow. Zu den geehrten Brandenburgerinnen und Brandenburgern zählen auch vier Personen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 

 

Das Ehrenzeichen im Brandschutz in der Sonderstufe Gold konnten Wolfgang Mußlick, stellv. Landesbranddirektor a.D. (Freiwillige Feuerwehr Buchwäldchen), sowie Siegmund Schulz, Erster Hauptbrandmeister (Freiwillige Feuerwehr Reuden), entgegennehmen. Hartmut Wassermann, Stadtbrandmeister (Freiwillige Feuerwehr Lübbenau/Spreewald), erhielt das Ehrenzeichen im Brandschutz in Silber. Zu den Ausgezeichneten zählt auch Hagen Kirstein, Erster Hauptbrandmeister (Freiwillige Feuerwehr Ortrand). Da er beim Festakt nicht persönlich zugegen sein konnte, erhält er die Auszeichnung – das Ehrenzeichen im Katastrophenschutz in Silber – im Rahmen der jährlichen Auszeichnungsveranstaltung des Landkreises und des Kreisfeuerwehrverbandes OSL am 11. November in Bronkow.

 

Die Vorschläge für die Auszeichnungen reichte Kreisbrandmeister Tobias Pelzer nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Trägern beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein. 

Tobias Pelzer: „Die Geehrten sind seit vielen Jahren aktive Mitglieder im Brand- und Katastrophenschutz. Sie zeichnen sich durch ein über alle Maßen hinausgehendes Engagement aus. Damit prägten und prägen sie die Arbeit der Freiweilligen Feuerwehr. Ein wichtiger Dienst, der allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zugutekommt. Mit den Ehrenzeichen wollen wir das Lebenswerk der Kameraden würdigen und ihnen für ihre Arbeit danken.“ 

 

Auch in diesem Jahr wurde durch die Kreisverwaltung OSL und den Kreisfeuerwehrverband OSL mit Blick auf die Auszeichnungsveranstaltung eine schöne Tradition fortgesetzt: Die Auszuzeichnenden wurden dem Anlass entsprechend vom Kreisbrandmeister sowie dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes OSL e.V., Sebastian Lehmann, zur Auszeichnung gefahren. Zu den ersten Gratulanten vor Ort zählte auch Grit Klug. Die Erste Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und zuständige Dezernentin für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz. Sie ließ es sich nicht nehmen, den Geehrten vor Ort persönlich zu gratulieren und Ihnen für ihre langjährigen besonderen Leistungen und ihr mutiges Handeln zu danken. 

 

Die vollständige Mitteilung des Landes Brandenburg ist unter folgenden Link abrufbar: https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressestelle/

Foto zu Meldung: Hohe Auszeichnung für 4 Kameraden im Brand- und Katastrophenschutz

23. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

(29. 09. 2023)

 

Am Donnerstag, den 28. September 2023, kam der Kreistag des Landkreises OSL im Bürgerhaus ,,Kurmärker“ in Großräschen zu seiner 23. Sitzung in dieser Legislaturperiode und dritten Sitzung im Jahr 2023 zusammen. 

Beginn war um 16 Uhr, Ende gegen 18:15 Uhr. Auf der Tagesordnung standen im öffentlichen Teil 16 Tagesordnungspunkte.   

 

Die vollständige Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link: https://osl-online.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-KT-121)

Hier einige der Beschlussvorlagen und Ergebnisse im Überblick:


TOP 2: Ernennung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters

Matthias Kunze ist bereits seit 2017 einer der stellvertretenden Kreisbrandmeister im Landkreis. Da sein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu November 2023 enden würde, wurde er im Kreistag nunmehr neu berufen. Die Wehrführer der Städte, Ämter sowie der amtsfreien Gemeinden haben sich in der Anhörung am 27.09.2023 einstimmig für eine weitere Berufungsperiode für Matthias Kunze ausgesprochen. Matthias Kunze ist seit 2001 in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Bis 2021 war er stellvertretender Gemeindewehrleiter der Feuerwehr Oßling. Seit 2022 ist er stellv. Stadtwehrführer der Stadt Großräschen. Seit zwei Jahren arbeitet er als Referent Katastrophenschutz im Sächsischen Staatsministerium des Innern. Davor war er acht Jahre lang Sachbearbeiter im Bereich Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 

Neben Matthias Kunze sind weitere Stellvertreter von Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: André Dreßler (Stadtwehrführer Freiwillige Feuerwehr Calau) und Silvio Spiegel (Stadtwehrführer Lauchhammer)

 

TOP 4: Informationen des Landrates

 

Auszeichnung Ehrenbeirat Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Der „Ehrenbeirat“ wird seit der Tagung „25 Jahre Naturschutz im Landkreis OSL“ im Oktober 2015 (bis auf 2021) jährlich an herausragende Persönlichkeiten vergeben, die sich für den Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verdient gemacht haben. Nach der nachträglichen Auszeichnung Gisela Uhls zur Ehrenbeirätin im März 2023 für das Jahr 2022 wurde in diesem Jahr nun noch eine weitere Person für ihre herausragenden Lebensleistungen im ehrenamtlichen Naturschutz im Landkreis OSL gewürdigt. Hierbei kann sich Dr. Reinhard Möckel über die Auszeichnung freuen. In seiner Laudatio im Kreistag würdigte Landrat Heinze das langjährige Wirken:

 

Dr. Reinhard Möckel ist seit mehr als 30 Jahren im Naturschutz aktiv. Er ist ein über die Grenzen des Landes Brandenburg hinaus bekannter Ornithologe und Naturschützer und seit vielen Jahren als ehrenamtlicher Wolfsbeauftragter des Landes Brandenburg tätig. 

Er analysierte und untersuchte nicht nur die Ausbreitung des Wolfes im Land Brandenburg, auch gelang ihm der Erstnachweis des Vorkommens des Goldschakals in Südbrandenburg und Deutschland. 

Zudem wirkte er maßgeblich in dem, durch das Land Brandenburg und Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds geförderten Projekt zur Wiederansiedlung des Auerhuhns in der Niederlausitz mit. 

Als Naturschützer und Jäger unterstützte und beriet er die untere Naturschutzbehörde des Landkreises OSL bei vielen Projekten und engagierte sich maßgeblich für den Erhalt und die Wiederherstellung von Wildkorridoren im Landkreis. Ein Beispiel hierfür ist die Wildbrücke über die A 13 bei Barzig. Dr. Reinhard Möckel ist nicht nur Verfasser unzähliger ornithologischer und naturschutzfachlicher Artikel und Veröffentlichungen. Er war und ist auch praktisch tätig, u. a. als Vogelberinger von Großmöwen, Raufußkauz, Sperlingskauz und Wiedehopf. Im Rahmen seiner Fachvorträge zu Naturschutz, Ornithologie und Wolfsschutz gelingt es ihm immer wieder, sein Wissen sehr anschaulich und auch amüsant weiterzugeben und sein Publikum mitzureißen.

 

Mit Dr. Reinhard Möckel wurde der Titel „Ehrenbeirat“ bislang neun Mal vergeben. Zu den bisher ausgezeichneten Personen gehörten: 

 

2015                 Reiner Sowa/Senftenberg 

Siegfried Berndt/Calau  

2016                 Helmut Jentsch/Zinnitz  

2017                 Werner Blaschke/Lauchhammer

2018                 Winfried Böhmer/Vetschau 

2019                 Klaus Uhl/Grünewalde (Lauchhammer)

2020                 Michael Stein/Kittlitz OT Lichtenau

2021                 nicht vergeben (Corona)                        

03/2023            Gisela Uhl/Grünewalde (nachträglich für das Jahr 22) 

 

 

 

Foto: Als Dank und Wertschätzung für seine großartigen Leistungen und sein Engagement im Naturschutz zeichnete Landrat Siegurd Heinze Dr. Reinhard Möckel zum Ehrenbeirat im Bereich Naturschutz des Landkreises aus.

Hier auf dem Bild zu sehen Dr. Reinhard Möckel und Lars Petermann, Leiter der unteren Naturschutzbehörde. (Foto: Landkreis/Werner) 

 

  

Weiteres unter Informationen des Landrates

 

Gedenken an Bernd Leubner

Zu Beginn seiner Ausführungen gedachte der Landrat an den in diesem Jahr verstorbenen Bernd Leubner. Heinze: „In seiner langjährigen Funktion als Kreisvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge war er ein würdiger Repräsentant der humanitären Arbeit und des friedensfördernden Gedankens des Vereins und wurde mit dem goldenen Ehrenkreuz des Volksbundes gewürdigt. Wir verneigen uns vor seiner Lebensleistung.“

Bernd Leubner war bis 2002 für das Dezernat Hauptverwaltung, Bildung und Kultur beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Als 1. Beigeordneter hatte er einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung des Landkreises.

 

Aktueller Sachstand Asyl

Angesichts der aktuellen Debatten um die Begrenzung illegaler Einreisen informierte Heinze aus erster Hand zum aktuellen Sachstand. 

 

Veranstaltungen

In gewohnter Manier hielt der Verwaltungschef einen Rückblick auf vergangene Veranstaltungen. Beispielhaft benannte er hierbei den Brandenburgtag in Finsterwalde (2. & 3. September), den Paddelwettbewerb „Alle in einem Boot“ anlässlich 30 Jahre Landkreis in Lübbenau/Spreewald (8. September), den 1. Regionalmarkt des Landkreises in Großkoschen (16. September) und das 2. Fest der Kulturen des Integrationsbeirates Oberspreewald-Lausitz (23. September). 

 

In der Vorausschau benannte er die bevorstehende Woche der Gesundheit und Pflege im Landkreis (9. - 13. Oktober) und die Begrüßung der ersten Lehramtsstudenten in Senftenberg (9. Oktober). Zudem informierte er zur bevorstehenden ersten Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes 2023 im Finanz- und Bauausschuss am 11. Oktober im Landratsamt in Senftenberg.  

 


TOP 6: Petition des Herrn Enrico G., Senftenberg, zur Etablierung eines Mobilitätsbeirats für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Der Kreistag nahm die Petition der Einzelperson Enrico G. zur Etablierung eines regelmäßig tagenden Mobilitätsbeirats für den Landkreis zur Kenntnis. Der Anregung des Petenten wird jedoch nicht entsprochen. 

Bereits jetzt besteht im Landkreis eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der Clean Vehicles Directive und der Erstellung des Nahverkehrsplanes befasst. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen, Fachkräften der Verwaltung, Vertreter der jeweiligen Stadtwerke,
Vertreter der kreislichen Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes und der Verkehrsgesellschaft OSL. Durch die aktive Einbindung politischer und kommunaler Vertreter ist eine umfangreiche Kommunikation gewährleistet. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes vor Beschlussfassung im Kreistag eine breite Beteiligung, u. a. mit Kommunen, Gleichstellungsbeauftragten, Seniorenbeauftragten etc.

 

TOP 7 & TOP 8: Abberufung und Neuberufung der Kreiswahlleiterin und deren Stellvertreterin für die Kommunalwahl 

 

Seit nunmehr 30 Jahren sorgt Petra Borchel, Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, als Kreiswahlleiterin für einen reibungslosen Ablauf der Kommunal- und Europawahlen im Landkreis OSL und steht dabei in engem Kontakt mit den Verantwortlichen in den Kommunen. Sechs Kommunal- und Europawahlen hat sie in dieser Zeit erfolgreich begleitet. Vertreten wird sie von Cornelia Tursch. 

 

Nun steht ein Generationswechsel zur Neubesetzung der Ämter an: Nach der langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit berief der Kreistag Petra Borchel und Cornelia Tursch auf eigenen Wunsch aus dem Amt. Gleichzeitig wurden zwei Nachfolgerinnen benannt:  

 

Für die verbleibende Wahlperiode sowie zu den im Jahr 2024 stattfindenden Kommunalwahlen wird mit Wirkung zum 1. Oktober Anne Kawetzki aus Lauchhammer zur Kreiswahlleiterin benannt. Ihre Stellvertretung übernimmt Michelle Käschel aus Senftenberg.

Anne Kawetzki hat an der TU Chemnitz Politikwissenschaften im Bachelor und Europäische Geschichte im Master studiert. Derzeit absolviert sie eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in der Kreisverwaltung. Michelle Käschel absolvierte seit 2019 das Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ bei der Kreisverwaltung OSL und konnte dieses im Februar 2023 erfolgreich beenden. Seitdem ist sie im Bereich Haushalt/Personalentwicklung im Personalamt tätig. 

 

Landrat Heinze: „Wir freuen uns, dass sich mit Frau Kawetzki und Frau Käschel zwei junge und motivierte Nachwuchskräfte aus unseren eigenen Reihen dieser wichtigen Aufgabe stellen. Mit der Neuberufung der Wahlleitung bereits zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir eine ausreichende Zeit zur Einarbeitung in diese komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe sicherstellen. Für die Tätigkeit erhalten Frau Kawetzki und Frau Käschel von der bisherigen langjährigen Kreiswahlleiterin und ihrer Stellvertreterin alles Rüstzeug an die Hand, um im Superwahljahr 2024 die Kommunal- und Europawahlen begleiten zu können.“

 

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können die Bürgerinnen und Bürger 2024 mehrfach zur Wahlurne gehen oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben: Im Frühjahr stehen zunächst die Europa- und Kommunalwahlen an (9. Juni). Hier werden das Europäische Parlament bzw. auf Landkreisebene der Kreistag, die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen, die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die Ortsbeiräte gewählt. Im Herbst 2024 folgt der Landtag (22. September).

 

Kreiswahlleiterinnen und -wahlleiter der Kommunalwahlen sind gleichzeitig auch für die Europawahlen zuständig, die stets am selben Tag stattfinden. Die Berufung hierfür erfolgt jedoch nicht durch den Kreistag, sondern durch das Land. Anne Kawetzki und Michelle Käschel wurden dem Landeswahlleiter bereits zur Berufung vorgeschlagen. 

 

Alle Informationen zu den Wahlen: wahlen.brandenburg.de

 

 

Foto: 30 Jahre lang sorgte Petra Borchel, Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, als Kreiswahlleiterin für einen reibungslosen Ablauf der Kommunal- und Europawahlen im Landkreis OSL. Jetzt steht ein Generationenwechsel bevor. Der Kreistag bestellte eine neue Kreiswahlleiterin und Stellvertreterin. (Foto: Landkreis/Werner)

 

TOP 9: Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Veterinärmedizin im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Neben den Stipendien im Bereich der Zahn- und Humanmedizin bietet der Landkreis OSL ab sofort auch Studierenden der Veterinärmedizin die Möglichkeit eines Stipendiums. Die Kreistagsabgeordneten stimmten der entsprechenden Beschlussvorlage der Kreisverwaltung zu. 

Die Richtlinie beinhaltet die Förderung von einer/m Studierenden der Veterinärmedizin pro Semester für die Dauer von jeweils bis zu 72 Monaten (6 Jahre) und soll ab dem Sommersemester 2024 umgesetzt werden. Die Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro monatlich wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Mit der Studienbeihilfe soll einer veterinärmedizinischen Unterversorgung insbesondere im Bereich der Nutztiere entgegengewirkt werden. Zudem sollen amtliche Aufgaben wie die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung sichergestellt werden. Das Stipendium dient aber auch der Fachkräftegewinnung im öffentlichen Veterinärwesen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Nach Abschluss der veterinärmedizinischen Ausbildung (Approbation) oder Promotion verpflichtet sich der Stipendiat, im Landkreis für mindestens 5 Jahre eine Tätigkeit als niedergelassene Tierärztin bzw. Tierarzt oder als Angestellte/r in einer Tierarztpraxis aufzunehmen und amtliche Beauftragungen im Bereich der Tiergesundheitsüberwachung sowie zur Übernahme der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu übernehmen. Zudem besteht auch die Gelegenheit, einer amtstierärztlichen Tätigkeit im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises nachzugehen.

 

Informationen zum Veterinärstipendium sowie zu den Stipendien im Bereich der Human- und Zahnmedizin gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter: 

www.osl-online.de/veterinärstipendium

www.osl-online.de/medizinstipendium

 

 

TOP  10: Inhouse-Vergabe der Vollzugsaufgabe des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab dem 01.01.2024 & TOP 11: Betrauungsakt für die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH

Es ist eines der aktuell größten Landkreis-Projekte: Die Kommunalisierung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Noch knapp drei Monate, dann ist es soweit: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Rettungsdienst von einer neuen kommunalen Gesellschaft betrieben. Die Aufgabe, die bislang von Hilfsorganisationen und privaten Anbieter erbracht wird, wird auf die Landkreis-Tochtergesellschaft "Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH (RDNL)" übertragen.

 

Dazu wurden am Donnerstag im Kreistag die letzten und zugleich wichtigsten formellen Schritte vollzogen: Die Abgeordneten erteilten der „Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH“ den offiziellen Auftrag, die Aufgabe des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2024 und für die gesetzlich mögliche Höchstdauer von zunächst 10 Jahren zu erbringen. Die Details zu den Aufgabengebieten regelt eine Leistungsvereinbarung, die zwischen der Kreisverwaltung als Auftraggeberin und der Gesellschaft als Auftragnehmerin geschlossen wird.  

 

„Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH“-Geschäftsführer Tom Lehnert: „Die heutigen Kreistagsbeschlüsse sind von essenzieller Bedeutung: Sie ermöglichen es uns, wie geplant ab Januar als neuer Betreiber des Rettungsdienstes zu starten. 

Gleichzeitig können wir damit die Vertragsübernahmen für das Rettungsdienst-Personal abschließen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern somit auch vertraglich Sicherheit für ihre weitere Tätigkeit bieten. Sie alle leisten eine tolle Arbeit. Wir freuen uns, in wenigen Wochen als Arbeitgeber eines qualitativ sehr gut aufgestellten Teams starten zu können.“ 

 

Alle rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes werden im Rahmen eines Betriebsübergangs vertraglich übernommen, alle 8 Wachen an den bekannten Standorten bleiben bestehen. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt der Rettungsdienst damit in der Qualität uneingeschränkt erhalten wie bisher und soll sich weiter stetig verbessern.

 

Damit die Übernahme reibungslos über die Bühne gehen kann, arbeiten Tom Lehnert und sein Team gemeinsam mit verschiedenen Arbeitsgruppen seit Monaten intensiv an der Umsetzung.

So fanden über Monate Informationsveranstaltungen für die bisherigen Betreiber und die Mitarbeitenden in den Rettungswachen in Lübbenau, Vetschau, Calau, Großräschen, Senftenberg, Klettwitz, Lauchhammer und Jannowitz statt. Fragen wurden beantwortet, Informationsschreiben erstellt. Die Vertragsübernahmen für das Rettungsdienst-Personal werden im Herbst abgeschlossen. 

 

Parallel dazu wurden zielstrebig weitere Vorbereitungen für die Übertragung der Aufgabe des Rettungsdienstes auf die neue Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH getroffen. 

Planmäßig konnte die neue Verwaltung ihre Arbeit in den Räumlichkeiten des Firmensitzes am FamilienCAmpus Lausitz in Klettwitz aufnehmen. Am 1. September startete die erste Mitarbeiterin der neuen Gesellschaft. Für den weiteren Aufbau der Verwaltungsstrukturen besetzt die Gesellschaft die anderen Stellen im Laufe des Herbstes mit neuen Kolleginnen und Kollegen für verschiedene Bereiche. Alle Informationen gibt es unter: www.familiencampus-lausitz.de

 

Auch auf dem Campus selbst stehen wichtige Aufgaben an. So wird weiter intensiv an der Umstellung und Anpassung des Rechnungswesens sowie der IT-Landschaft an die neuen Strukturen gearbeitet. 

 

Ein wichtiges Anliegen von Tom Lehnert - ebenfalls Geschäftsführer der FamilienCampus Lausitz gGmbH –  ist es zudem, den Campus mit seinen aktuellen und zukünftigen Angeboten sichtbarer zu machen. Insgesamt soll das Thema Öffentlichkeitsarbeit und damit die Kommunikation der Angebote weiter ausgebaut werden - über regelmäßige Werbemaßnahmen bis hin zu Auftritten in den sozialen Medien. Derzeit laufen die Planungen für ein neues Logo der RDNL und einen neuen Internetauftritt. Schon jetzt berichtet Geschäftsführer Tom Lehnert regelmäßig via LinkedIn aus dem Campus-Alltag. Ab dem 1. Januar 2024 wird es über diesen Weg dann auch vermehrt Neuigkeiten aus dem Bereich Rettungsdienst geben. 

 

 

TOP 12: Grundsatzbeschluss zum „Aktionsbündnis Schwarze Elster“

Die Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss zum „Aktionsbündnis Schwarze Elster“ sieht vor,  dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Vertretern des Aktionsbündnisses Schwarze Elster bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung von Renaturierungsprojekten im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse die erforderliche behördliche und fachliche Unterstützung zukommen lässt, um so ein naturnahes Fließgewässersystem unter Berücksichtigung von Niedrig- und Hochwasserverhältnissen zu entwickeln und damit den Wasserhaushalt im Gebiet zu stabilisieren. Ein solcher Grundsatzbeschluss wurde ebenfalls bereits durch den Kreistag des Landkreises Elbe-Elster gefasst. 

 

Auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung sollen insbesondere die Leitung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe, die Organisation des Flächentausches sowie Kontakte zu anderen Organisationen/Institutionen im Fokus der Zusammenarbeit stehen.


Derzeit wird an einer fundierten Projektskizze gearbeitet, die Aussagen zum Projektgebiet, zu den geplanten Maßnahmen, zu den zu erwartenden Kosten und zum Durchführungszeitraum zum Inhalt hat. Die Projektskizze ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Förderung durch den Bund im Rahmen des Förderprogramms für natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten in ländlichen Räumen. Voraussetzung ist eine formale Absichtserklärung der Zuwendungsempfänger wie Kommunen und (inter)kommunalen Zweckverbände.

 

Ziel des Aktionsbündnisses ist es, die Schwarze Elster als Ganzes zu betrachten. Daher laufen Abstimmungen mit dem Landkreis Elbe-Elster und Gremien in Sachsen-Anhalt; der Flussabschnitt auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz soll in das Maßnahmepaket eingebunden werden. 

  

Allgemein:

Durch das Land Brandenburg wurden Projektplanungen für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Elster im Raum Schwarzheide/Lauchhammer und für die Pulsnitz in der Ortslage erstellt. Das Niedrigwasserkonzept für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster wird zurzeit unter Leitung des MLUK und LfU in Abstimmung mit den Gewässerunterhaltungsverbänden und den Wasserbehörden erarbeitet. 

 

In dem gemeinsamen Projekt mit dem Landkreis Elbe-Elster geht es um ergänzende und zusätzliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie die Sanierung oder Beseitigung von Stauanlagen oder die Optimierung zusätzlicher Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Wasserrückhalt zu verbessern und einen naturnahen und ökologisch gut funktionierenden Fließgewässerverbund wieder herzustellen (z. B. Siegraben, Hauptschradengraben). 

 

Wenn die finanzielle und personelle Ausstattung des Aktionsbündnisses Schwarze Elster seitens der Fördermittelgeber bzw. seitens der Bundes-/Landesbehörden gesichert werden kann, sind die wichtigsten Grundlagen gelegt, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

 

TOP 13 & 14: Bestellung der Vertreter für die Verbandversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ und für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“

 

Der Kreistag bestellte den Dezernenten für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung Robert Weidner als Vertreter in die Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ und des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“. Als Stellvertreterin wurde Jacqueline Herrmann bestellt. 

 

Die Neubestellung der Vertreter wurde notwendig, da der langjährige Dezernent Wilfried Brödno, der bisher als Vertreter in den Verbänden tätig war, Ende 2022 in den Ruhestand ging.

Im Juni 2023 konnte die Stelle des Dezernenten für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung mit Robert Weidner neu besetzt werden. 

Die Verbandsversammlungen beider Verbände beraten unter anderem über die Aufgaben und den Wirtschaftsplan des Verbandes.  

 

Das Verbandsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ umfasst eine Fläche von 165.689 ha in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße und Teltow-Fläming. 

Zum Verbandsgebiet gehören u.a. 2.200 Verbandsgewässer (2.028 km), 9 Landesgewässer (107 km), ca. 1.203 Stauanlagen, 227 km Hochwasserschutzdeiche und 24 Wehre.

 

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ umfasst eine Fläche von ca. 99.923 ha in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster sowie in Cottbus. Zum Verbandsgebiet gehören u.a. 1.335 km Verbandsgewässer, 420 km Landesgewässer, ca. 1.089 Stau- und Wehranlagen sowie 108 km Hochwasserschutzdeiche. 

 

Die Wasserverbände haben ein umfangreiches Aufgabenportfolio. Dazu gehören beispielsweise die Unterhaltung und der Betrieb von Hochwasserschutzanlagen, die Pflege, Entwicklung, Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, der Gewässerausbau zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie die Sanierung, der Ersatzneubau, der Um- und Rückbau von wasserwirtschaftlichen Anlagen (z. B. Stauanlagen, Wehre, Schleusen, ...).

 

TOP 15: Grundsatzentscheidung zur Weiterführung der Maßnahme Umbau und Modernisierung Zechenhaus in Senftenberg/Brieske 

Das Zechenhaus, oder auch Waschkaue genannt, wurde ehemals für den Tagebau und die Brikettfabriken der Grube Marga der Ilse Bergbau AG 1909/1910 im Rahmen der Errichtung des Industriekomplexes Marga und des Kraftwerks errichtet. Heute steht das Gebäude unter Denkmalschutz.

Derzeit steht das Gebäude leer – der Landkreis verfolgt jedoch besondere Pläne mit ihm. Dazu wurden das Gebäude und die dazugehörigen Flächen im April 2022 von der LMBV erworben.

Perspektivisch soll das Zechenhaus als offener Ort mit einem öffentlich zugänglichen Schaudepot und kulturellen Veranstaltungen konzipiert werden. Das Projekt wird im Rahmen des Lausitzer Strukturwandels gefördert. 

Nach der baulichen Ertüchtigung sollen im Zechenhaus das Kreisarchiv, das Schaudepot des Kreismuseums, ein Multifunktionsraum für die Nutzung als Museumsausstellung und Veranstaltungsraum sowie Flächen für Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiter des Kreisarchivs und des Museums entstehen. 

Die Ergebnisse der durchgeführten Grundlagenermittlung und Vorplanung erfordern nun eine erneute Anpassung der bisherigen Planung und waren Anlass für die erneute Befassung im Kreistag. 

Da für die angestrebte Unterbringung der einzelnen Bereiche mehr Flächen benötigt werden, als im Zechenhaus aufgrund des baulichen Zustandes ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand genutzt werden können, soll direkt neben dem Gebäude ein Neubau errichtet werden. Dieser soll zusätzlichen Raum für das Depot der Museen bieten. Zudem könnten weitere Teile des Kreisarchivs und Lagerflächen der Verwaltung dort untergebracht werden. 

 

Im Ergebnis stimmten die Abgeordneten zu, ein entsprechendes Konzept für den Neubau zu entwickeln. Dieses wird nun von der Kreisverwaltung erarbeitet und anschließend in den Ausschüssen entsprechend beraten.

 

Foto zu Meldung: 23. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

Tag der Zahngesundheit im Landkreis OSL: Kinder aus Lübbenau freuten sich über Aktionstag mit dem Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes

(26. 09. 2023)

Der 25. September ist bundesweit der Tag der Zahngesundheit. Anlässlich dieses Aktionstages finden in Brandenburger Kindereinrichtungen zahlreiche Veranstaltungen statt, um schon die Jüngsten über die Bedeutung gesunder Zähne zu informieren. Auch der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises Oberspreewald-Lausitz feiert diesen Tag. Jedes Jahr bietet das Team den Kindern einer besonders engagierten Einrichtung ein buntes Mitmachprogramm an.  In diesem Jahr konnten sich Schülerinnen und Schüler der Jenaplan-Grundschule und Vorschulkinder aus Kindertagesstätten in Lübbenau/Spreewald über einen Unterricht der etwas anderen Art freuen. 

 

Auch in diesem Jahr hatte das Team des Jugendzahnärztlichen Dienstes den Tag der Zahngesundheit an zwei aufeinander folgenden Tagen organisiert. Bevor am Freitag, den 22.09. die rund 70 Schulkinder der 1. bis 3. Klassen das Programm in der Turnhalle ihrer Schule verfolgen konnten, waren bereits am Donnerstag (21.09.) ca. 80 Vorschulkinder einiger Kindertagesstätten ebenso zum Aktionstag eingeladen. Die Kinder kamen aus den Kitas „Regenbogengruppe“ Jenaplanhaus, „Spiel und Spaß“, „Findus“ und „Sagenhaft“.

 

Im interaktiven Mitmachtheater „Gesund und fit - Mausini macht mit“ mit dem Künstler „Mausini“ lernten die Jungen und Mädchen auf humorvolle und lebendige Weise wichtige Botschaften zu den Themen Mundhygiene, gesunde Ernährung und Toleranz. Der Künstler stimmte sein Angebot auf die jeweilige Altersgruppe ab - so gelang es ihm, seine Zuschauer zu fesseln und für die Botschaften zu begeistern.   

 

Hinter dem Gesundheitstheater Mausini steht der Künstler, Autor und Klangtherapeut Karl-Heinz Paul. Seit 1988 schafft er kulturelle Angebote im Kontext von Bildung und Gesundheitsförderung. Seine Programme gestaltet er nach den aktuellen Richtlinien des Kultusministeriums. Mit seinen Theaterprogrammen gastierte er bereits in Europa, Indien und Amerika. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet.  

 

Umso mehr freute sich das Team des Jugendzahnärztlichen Dienstes um Zahnarzt Dr. Michael Elstermann, ihn auch in diesem Jahr wieder für den Tag der Zahngesundheit des Landkreises OSL gewinnen zu können.

 

Und auch die Mitarbeitenden des Jugendzahnärztlichen Dienstes selbst hatten sich wieder einiges einfallen lassen, um den Tag aktiv mitzugestalten. An bunten Informationsständen übten Dr. Michael Elstermann und seine Mitarbeiterinnen mit den Kindern an großen Gebissmodellen das richtige Zähneputzen, erklärten den Aufbau eines Zahnes oder luden sie dazu ein, beim Zuckerrätsel herauszufinden, wie viel Süßes sich in „Lieblingsspeisen“ versteckt. Auch ein gesunder Obst- und Gemüsesnack sowie Wasser vom Wasserverband Lausitz (WAL) wurden an die Kinder verteilt.

Die Mädchen und Jungen, die am diesjährigen Tag der Zahngesundheit im Landkreis OSL teilnahmen, kannten das Team bereits: Einmal im Schuljahr führt der Jugendzahnärztliche Dienst in fast allen Kindertagesstätten und Schulen des Landkreises zahnärztliche Untersuchen für alle Kinder und Jugendlichen von 2-16 Jahren durch. Hinzu kommen Prophylaxe-Angebote für alle Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren. Neben der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erhalten die Kinder theoretische und praktische Anleitungen zur Zahnpflege sowie Tipps zur gesunden Ernährung. Grundschulkinder dürfen sich nach der Prophylaxeschulung eine Zahnbürste als kleines nützliches Souvenir aussuchen und mit nach Hause nehmen. Die Besuche in der Jenaplan-Grundschule und den eingeladenen Kitas liegen erst wenige Tage zurück. 

30 Jahre Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg 

Seit 30 Jahren leisten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine kontinuierliche und erfolgreiche Präventionsarbeit in Kitas, Tagespflege und Schulen.  Insgesamt stehen in OSL viele Kindertagesstätten und Schulen mit ihren pädagogischen Fachkräften dem Thema Mundhygiene und den Angeboten der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe aufgeschlossen gegenüber und integrieren diese regelmäßig in ihre Arbeit. Auch bei den jährlichen Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen werden Dr. Elstermann und sein Team freundlich empfangen und nach Kräften unterstützt.

 

Ergebnisse zur Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen können im Bericht „30 Jahre gemeinsam für gesunde Kinderzähne, Brandenburger Gruppenprophylaxe – eine bewährte Präventionsstrategie auch in Krisenzeiten“ nachgelesen werden. Der Gesundheitsbericht wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz anlässlich des Jubiläums im Juni 2023 herausgegeben. Der Bericht steht unter brandenburger-kinderzaehne.de zum Download bereit.

Er benennt Herausforderungen, aber auch Trends. So ist insgesamt ein Gesundheitsgewinn durch Kariesrückgang zu verzeichnen. Dr. Elstermann: „Im Kindesalter werden die Grundlagen für die Zahngesundheit des gesamten Lebens gelegt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in den Bildungseinrichtungen Präventionsmaßnahmen anbieten. Eine frühzeitige Aufklärung über richtige Mundhygiene und eine ausgewogene Ernährung sowie regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen können dazu beitragen, Karies und andere Zahnerkrankungen zu vermeiden. Als Gesundheitsämter begrüßen wir zudem die Bestrebung auf Landesebene, das Zahnputztraining in das Kita-Gesetz aufzunehmen.“

Ebenso sollten sich Eltern ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern bewusst sein. Gerade in der so genannten Wechselgebissphase vom 6. bis etwa zum 15. Lebensjahr sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig und gründlich putzen und sich gut ernähren. Dr. Elstermann: „Was wir essen und trinken, hat direkten Einfluss auf unsere Mundgesundheit. Zu viel Zucker, aber auch eine vitamin-, mineralstoff- und kauarme Ernährung schaden Zahnfleisch und Zähnen. Die Entstehung von Krankheiten in der Mundhöhle wird begünstigt“.  

Im Bereich der Zahngesundheit im frühkindlichen Alter (Kitabereich) konnten in OSL in den letzten Jahren bereits positive Entwicklungen erzielt werden. Im brandenburgweiten Vergleich liegt OSL bei der Mundgesundheit seiner Kinder jedoch nach wie vor im Mittelfeld. Dank der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten ist hier jedoch erfreulicherweise eine stetige Verbesserung des Gesundheitszustandes der Kinderzähne festzustellen.

Was Eltern für die Zahngesundheit ihrer Kinder tun können, erfahren sie unter anderem auf www.brandenburger-kinderzaehne.de. Bei Fragen und Problemen können sich Eltern und andere Interessierte auch telefonisch unter (03573) 870-4381 an den Jugendzahnärztlichen Dienst wenden.

Aktionstag seit 1991

Der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises OSL führt den Tag der Zahngesundheit in der jetzigen Form seit 2007 an wechselnden Schulstandorten im Landkreis durch. Ziel ist es, den Schulen und auch den Kindertagesstätten für ihr Engagement zu danken und gleichzeitig die Öffentlichkeit für die Themen Zahn- und Mundgesundheit sowie gesunde Ernährung zu sensibilisieren. Jedes Jahr wird eine Einrichtung ausgewählt, in der ein Künstler oder eine Künstlerin mit einem pädagogischen Programm auftritt und die Kinder für ihr Engagement belohnt.

 

Neben dem Tag der Zahngesundheit als kleines Dankeschön an die Schulen zeichnet der Landkreis seit 2015 besonders engagierte Kitas mit dem Zertifikat „Kita mit Biss" aus. Insgesamt gibt es in OSL derzeit 31 “Kitas mit Biss“.

 

Seit 1991 findet der bundesweite Tag der Zahngesundheit statt. Ziel des Aktionstages ist es, möglichst viele Menschen über das Thema Mundgesundheit zu informieren und so Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorzubeugen. Jedes Jahr stehen andere Bevölkerungsgruppen oder Themen im Mittelpunkt.  In diesem Jahr lautet das Motto "Gesund beginnt im Mund - für alle!“ Bundesweit informieren Veranstaltungen rund um den 25. September über die Mundgesundheit von Jugendlichen und die Mundgesundheit im Allgemeinen. Weitere Informationen unter www.tagderzahngesundheit.de.

 

Ergänzend: Pressemitteilung Nr. 216/2023 vom MSGIV Brandenburg: „Ministerin Nonnemacher zum Tag der Zahngesundheit: „Grundlage für gesunde Zähne wird schon im Kindesalter gelegt“

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Kreisverwaltung am 2. Oktober regulär geöffnet

(26. 09. 2023)

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz wird am Montag, 2. Oktober, regulär geöffnet haben. 

 

Hier geht es zur Übersicht unserer Öffnungszeiten: https://www.osl-online.de/seite/79374/%C3%B6ffnungszeiten.html

 

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„Mit allen Sinnen – gut hören, gut sehen …“ - Woche der Gesundheit und Pflege in OSL vom 9. – 13. Oktober

(25. 09. 2023)

Mit der „Woche der Gesundheit und Pflege“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bieten die Kreisverwaltung mit vielen Partnern und die Kommunen auch in diesem Jahr wieder viele interessante Veranstaltungen für die Menschen in OSL an. Das Programmheft liegt ab sofort kreisweit aus und kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden. Alle Veranstaltungen sind kostenlos. 

 

Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktionswoche stehen die Sinne des Menschen, insbesondere das Hören und Sehen. Unter dem Motto „Mit allen Sinnen - gut hören, gut sehen...“ finden im gesamten Zeitraum vom 9. bis 13. Oktober in mehreren Kommunen des Landkreises kostenlose Veranstaltungen, Begegnungs-, Mitmach- und Screeningangebote rund um das diesjährige Motto statt. Anbieter sind die Kommunen selbst, Einrichtungen, Pflegedienste und verschiedene Dienstleister.   

 

Den Auftakt der in dieser Form brandenburgweit einmaligen Aktionswoche bildet die große Auftaktveranstaltung am 9. Oktober. Diese findet von 10 bis 16 Uhr im Landratsamt des Landkreises OSL im Dubinaweg 1 in Senftenberg statt. „Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Die Angebote richten sich an alle Interessierte und an jedes Alter“, sagt Eva-Maria Dinter, Sozialplanerin in der Kreisverwaltung und verantwortliche Organisatorin der Woche der Gesundheit und Pflege.

 

Zu Beginn der Auftaktveranstaltung stehen drei interessante Fachvorträge zum Thema Sehen und Hören auf dem Programm. Von 11 bis 12 Uhr referiert Dörte Wegner von Apollo Optik aus Senftenberg zum Thema „Sturzprophylaxe durch besseres Sehen“. Von 13 bis 14 Uhr informiert Kornelia Dietrich von der Firma Oticon über „Auswirkungen von Hörschädigungen“. Von 15 bis 16 Uhr hält Dr. Robert Weber (Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht) einen Vortrag zum Thema "Hörschädigung und Schwerbehindertenrecht". Für gehörlose Teilnehmer steht ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung. Zusätzlich wird kommunikationsunterstützende Technik eingesetzt.

 

Neben den Vorträgen erwarten die Gäste im Rahmen der Auftaktveranstaltung verschiedene Messestände und Mitmachaktionen. Hier können sich Interessierte direkt informieren und kostenlose Testangebote wie Hör- und Sehtests in Anspruch nehmen. Insgesamt sind 18 verschiedene Akteure vor Ort, die sich und ihre Arbeit vorstellen, zu verschiedenen Themen informieren, Gesundheitstests anbieten und Fragen beantworten. Hörexperten, Experten rund um das Thema Sehen und weitere Fachleute und Beratungsdienste stellen sich vor. Dazu gehören die AWO-Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung, der Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung, der Pflegestützpunkt OSL sowie die Regionale Kontaktstelle für Selbsthilfe- und Interessengruppen. Hinzu kommen verschiedene (Hilfsmittel-)Anbieter. 

 

Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes bieten kostenlose Sehtests an, z.B. zum Kontrastsehen, Farbsehen, Stereosehen (räumliches Sehen) und zur Bestimmung der Sehschärfe. Das Hörmobil des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. ist im Innenhof mit zahlreichen Anschauungs- und Beratungsangeboten vor Ort und bietet kostenlose Hörtests an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren umfassend über Vorbeugung, Versorgung und Folgen von Hörschäden.

Die Auftaktveranstaltung zur Woche der Gesundheit und Pflege bietet einen guten Einstieg in das Programm der Aktionswoche. Über 20 Veranstaltungen werden von den einzelnen Kommunen und sozialen Einrichtungen auf die Beine gestellt. Das Angebot ist vielfältig und reicht vom gemeinsamen Kochen und Essen und dem Thema gesundes Kochen allgemein über Präventionsangebote, Mobilitätstraining und Bewegungsangebote, Klangreisen, Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen bis hin zum Tag der offenen Tür.   

 

Woche der Gesundheit und Pflege in OSL

Bereits zum 10. Mal veranstaltet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat, dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V. und vielen Partnern die Aktionswoche. Sie wurde ins Leben gerufen, um den Themen Gesundheit und Pflege mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Schwerpunkt wird dabei immer wieder neu gesetzt. Die letzte Aktionswoche fand im Jahr 2019 statt.

 

Kurzübersicht: 

10. Woche der Gesundheit und Pflege in OSL 

Motto: „Mit allen Sinnen - gut hören, gut sehen…“

9. Oktober: Auftaktveranstaltung im Landratsamt Senftenberg 

09.-13.10. 2023: kreisweite Veranstaltungsorte

Programm: www.osl-online.de/Gesundheitswoche

 

Auftaktveranstaltung:

„Mit allen Sinnen - gut hören, gut sehen…“

9. Oktober, 10-16 Uhr  

Landratsamt Senftenberg, Dubinaweg 1, Senftenberg 

 

Ablauf:

10 Uhr:  Auftakt mit der Integrationsband „Einklang“

Grußwort des Landkreises 

 

Fachvorträge im großen Sitzungssaal

11:00 bis 12:00 Uhr        „Sturzprophylaxe durch besseres Sehen“

Dörte Wegner, Apollo

 

13:00 bis 14:00 Uhr        „Auswirkungen von Hörschädigungen“

Kornelia Dietrich, Firma Oticon

 

15:00 bis 16:00 Uhr        „Hörgeräteversorgung und Grad der Behinderung“

Dr. Robert Weber, Facharzt für Medizin und Sozialrecht

 

Messestände und Mitmachaktivitäten

AWO-Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung

Landesverband der Schwerhörigen Brandenburg e. V 

Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

GPGV OSL e. V.

Pflegestützpunkt

REKOSI

DSB Hörmobil kostenfreie Hörtests auf dem Hof des Landratsamtes

Cochlear Deutschland GmbH Co KG

MED-EL Deutschland GmbH

Advanced Bionics

Kind Hörgeräte GmbH & Co. KG

Amplifone Hörgeräte Lübbenau/Spreewald

Vitakt Hausnotruf GmbH

Apollo

Firma Eschenbach mit vergrößernden Sehhilfen

Firma Reinecker mit vergrößernden Sehhilfen

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. 

kostenfreie Sehtests Gesundheitsamt

Altersanzug

Voraussichtlich Assistenzhunde auf dem Hof des Landratsamtes

 

 

Das komplette Angebot der „Woche der Gesundheit und Pflege“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können Sie dem Programmheft auf dieser Seite entnehmen. 

[Programm der Woche der Gesundheit und Pflege 2023]

[Weitere Informationen]

Foto zu Meldung: „Mit allen Sinnen – gut hören, gut sehen …“ - Woche der Gesundheit und Pflege in OSL vom 9. – 13. Oktober

Rettungsdienst Niederlausitz schreibt Ausbildungsstellen für 2024 frühzeitig aus

(22. 09. 2023)

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH startet frühzeitig die Suche nach Nachwuchs für den Beruf der Notfallsanitäter*innen. Wie der Geschäftsführer Tom Lehnert mitteilt, schreibt das neue Unternehmen derzeit Ausbildungsstellen für das Ausbildungsjahr 2024/2025 aus. „Wir wollen den Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die besten Lebensretterinnen und Lebensretter zur Seite stellen. Denn auf sie kommt es im Ernstfall an. Daher suchen wir bereits jetzt an den Schulen den Nachwuchs von morgen. Wir suchen für unsere Lehrrettungswachen Auszubildende für den Beruf der oder des Notfallsanitäters und bieten dafür eine sinnstiftende Aufgabe, einen modernen und zukunftsfähigen Arbeitgeber, attraktive Vergütungen und ein Teamumfeld, welches den Einstieg in diesen Beruf erleichtert. Wir sprechen dafür junge und auch erfahrene Menschen an, die in diesem medizinischen Beruf tätig sein wollen, sich auf die unterschiedlichen Rettungssituationen einlassen können und teamfähig sind.“

 

Die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH wurde 2023 gegründet und übernimmt ab dem 01.01.2024 die Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dafür wurde sie in diesem Jahr vom Kreistag mit den Vorbereitungen beauftragt.

 

Nähere Informationen zur Ausschreibung sind aktuell zu finden unter https://www.osl-online.de/linkedinjobs

Schulbank statt Büro: Landrat auf Schultour 2023

(22. 09. 2023)

Zurück in die Schule: Landrat Siegurd Heinze besucht derzeit im Rahmen seiner Schultour alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dabei kommt er mit den jeweiligen Schulleitungen ins Gespräch, verschafft sich einen Überblick über die baulichen Gegebenheiten und informiert sich über aktuelle Themen. In den nächsten Wochen wird er alle drei Gymnasien, vier Förderschulen und das Oberstufenzentrum Lausitz mit seinen drei Standorten besuchen. Am Donnerstag, den 14. September, startete die Schultour in der Schule "Hand in Hand" mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Senftenberg.

 

Insgesamt wird Siegurd Heinze bis zum 9. Oktober alle acht Schulen des Landkreises besuchen. Begleitet wird er dabei von Vertretern des Schulverwaltungsamtes. Landrat Heinze führt die Schultour seit seinem Amtsantritt im Februar 2010 in regelmäßigen Abständen durch. Er nimmt die Termine immer wieder gerne wahr: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter stehen in einem guten und regelmäßigen Austausch mit unserem Team vom Schulverwaltungsamt des Landkreises. Darüber hinaus ist es mir wichtig, die kreiseigenen Schulen auch persönlich zu besuchen und mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Ich mache mir ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort und bekomme einen direkten Einblick in die Arbeit der Schulen.“

 

Der direkte Austausch mit Schulleitungen und Lehrkräften ist für beide Seiten gewinnbringend. „Wir nutzen die Gelegenheit auch, um eine Rückmeldung zu bekommen, ob wir als Schulträger unsere Hausaufgaben richtig gemacht haben. So erfahren wir, wo wir gegebenenfalls weiter unterstützen können.“

 

Die Schulbesuche können dazu beitragen, die Entscheidungen des Landratsamtes besser auf die Bedürfnisse der Schulen abzustimmen. Nicht zuletzt soll der Besuch aber auch eine Wertschätzung für die geleistete Arbeit in der jeweiligen Einrichtung signalisieren.

 

Der Landkreis OSL hat als Schulträger eine hohe Verantwortung für die Entwicklung der Bildungslandschaft im Landkreis. Er ist dafür verantwortlich, dass im Kreisgebiet ein ausreichendes Angebot an Schulen zur Verfügung steht. Er kann neue Schulen errichten, bestehende Schulen ändern oder auflösen. Er ist verpflichtet, die Schulen mit den erforderlichen Sachmitteln auszustatten. Dazu gehören Gebäude, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel. 

 

Neben den kontinuierlichen baulichen Investitions- und Sanierungstätigkeiten an den Schulen ergeben sich Anforderungen insbesondere auch im Hinblick auf die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und technischer Ausstattung, etwa im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms „Digitalpakt Schule“ der Bundesregierung.   

 

An den Schulen des Landkreises lernen in Summe rund 3.000 Schülerinnen und Schüler. Während sich die Gymnasien, das OSZ und die Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises befinden und die Kreisverwaltung für ihre Schulen auch das Personal in den Sekretariaten und für das Gebäudemanagement stellt, sind für die Grund- und Oberschulen die jeweiligen Kommunen zuständig. Die Lehrkräfte werden über das Land eingestellt. 

 

Hinsichtlich des Sanierungsstandes kann den kreiseigenen Schulen ein positives Zeugnis ausgestellt werden: Insgesamt befinden sich die Schulen in Trägerschaft des Landkreises in einem guten Sanierungszustand. Damit dies so bleibt, nimmt der Landkreis regelmäßig Geld in die Hand. In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise das Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau (umfangreiche energetische Sanierung 2016 abgeschlossen), die Pestalozzi-Förderschule Lübbenau mit den Förderschwerpunkten "Lernen" und „geistige Entwicklung“ (Sanierungen 2011 & 2014 abgeschlossen), der Standort des OSZ Lausitz in Sedlitz (Sanierung 2016 abgeschlossen) und die Förderschule "Marianne Seidel" Senftenberg mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" (Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten 2018 abgeschlossen) saniert. Das Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide (SeeCampus Niederlausitz und OSZ Lausitz) wurde erst 2011 als Neubau errichtet und weist derzeit keinen baulichen Sanierungsbedarf auf. An allen Schulen werden zudem regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Seit Juli 2022 laufen umfangreiche Sanierungsarbeiten am Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 11 Mio. Euro. Parallel laufen Abstimmungen zur Verlagerung des OSZ Lausitz am Standort Lauchhammer (Abteilung III) mit Neubau am Standort Sedlitz (Abteilung II). 

 

Planungen für einen Neubau gibt es auch für den Standort der Förderschule Hand in Hand in Senftenberg, der ersten Station der diesjährigen Schulbesuche.

 

Erster Stopp: Hand in Hand-Schule in Senftenberg   

 

Am Schulstandort in der Usedomer Straße 51 empfing Schulleiterin Carola Naumburg den Landrat und Helga Schüler, Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes, in ihrem Büro. Die Schule selbst wurde 1992 aus den ehemaligen Bildungseinrichtungen Hohenbocka, Lauchhammer und Senftenberg zu einer Schule zusammengeführt. Im Jahr 1992 ließ die Kreisverwaltung am jetzigen Standort das Gebäude der ehemaligen 1975 erbauten Kindetagesstätte entsprechend den Erfordernissen nach den damaligen Richtlinien barrierefrei umbauen. Im Juni 1992 erfolgte der Einzug in die sanierten Räume. Frau Naumburg selbst übernahm 2018 die Leitung der Schule. Im vergangenen Jahr feierte die Schule ihr 30-jähriges Bestehen. Waren es zu Beginn noch 8 Klassen mit insgesamt 54 Schülerinnen und Schüler, so stieg die Schülerzahl im Laufe der Jahre stetig an. Kürzlich begann das neue Schuljahr für 95 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 und der beiden Berufsbildungsstufen. Sie werden derzeit von 27 Lehrkräften und 5 pädagogischen Unterrichtshilfen unterrichtet. 

 

Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten wird ein Teil der Schülerinnen und Schüler, konkret die 10. Klassen und die Berufsbildungsstufen, in den Räumlichkeiten der Marianne-Seidel-Schule in Senftenberg unterrichtet. Die räumliche Situation stelle nach wie vor die größte Herausforderung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler dar, machte Carola Naumburg im Gespräch mit dem Landrat deutlich. „Steigende Schülerzahlen und der damit verbundene Anstieg der Förder- und Unterstützungsbedarfe im Einzelfall erfordern natürlich auch mehr räumliche Kapazitäten. Von dem geplanten Neubau versprechen wir uns eine deutliche Entlastung und Verbesserung im Schulalltag. Insofern freuen wir uns auf den Schulneubau. Schön ist auch, dass der Neubau in unmittelbarer Nähe und somit im gewohnten Umfeld errichtet wird“, betonte sie.

 

Um dem gestiegenen Raumbedarf und den veränderten Anforderungen an Nutzung und Ausstattung gerecht zu werden, plant die Kreisverwaltung des Landkreises OSL mit Zustimmung des Kreistages auf einem Nachbargrundstück des jetzigen Schulgebäudes den Neubau der Schule einschließlich der Herstellung der zugehörigen Außenanlagen. Hierzu wurden bereits in der Vergangenheit entsprechende Flächen von der Wohnungsbaugenossenschaft Senftenberg e.G. erworben.

 

Nachdem erste Planungen bereits einen Baubeginn im Jahr 2023 vorsahen, musste der ursprüngliche Termin verschoben werden. Grund dafür waren veränderte Rahmenbedingungen, die eine umfangreiche Anpassung der Gesamtplanung erforderlich machten. „Nach Abschluss der Planungsphase und der durchzuführenden Ausschreibungen der Bauleistungen kann voraussichtlich ab Ende 2024/Anfang 2025 mit dem Bau begonnen werden.“ informierte Heinze aus erster Hand über den aktuellen Planungsstand. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird mit Bau- und Ausstattungskosten in Höhe von rund 18 Millionen Euro gerechnet.

 

Auch unter den veränderten Rahmenbedingungen steht der Landkreis zu seiner Zusage, in eine neue Schule zu investieren. Siegurd Heinze: „Kinder mit geistiger Behinderung erhalten hier eine nachhaltige Förderung, die individuell auf ihre jeweiligen Voraussetzungen zugeschnitten ist. Lehrer, Eltern, Betreuer, Therapeuten und Kooperationspartner arbeiten eng zusammen, um ihren Schützlingen wichtige Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben zu vermitteln. Einigen der Schülerinnen und Schüler gelingt später sogar der Einstieg in den Arbeitsmarkt. Ein großer Erfolg für Frau Naumburg und ihr Team. Für die geleistete Arbeit gebührt ihnen Anerkennung und ein herzliches Dankeschön. Der Besuch heute war ein gelungener Auftakt für die aktuelle Schultour. Ich freue mich auf die nächsten Termine“, resümierte Heinze.  

Foto zu Meldung: Schulbank statt Büro: Landrat auf Schultour 2023

Es ging „heiß her“: rund 200 Kameraden trainierten in mobiler Brandsimulationsanlage bei 250 Grad für den Einsatz im Ernstfall

(21. 09. 2023)

Der Hitzerekord für den Monat September in OSL lag lag kürzlich (8.-10.09.) in Großräschen – zumindest für die rund 200 Feurwehrfrauen und -männer, die im Rahmen der sogenannten „Heißausbildung“ in einer mobilen Brandsimulationsanlage auf dem Gelände des Feuerwehr und Katastrophenschutz Technischen Zentrums (FKTZ) des Landkreises in Großräschen trainierten. Bei Temperaturen um die 250 Grad probten die Kameradinnen und Kameraden das Löschen von Bränden in geschlossenen Räumen. 

 

Die so genannte Heißausbildung in einer mobilen Brandsimulationsanlage ist eine notwendige Fortbildungsmaßnahme für die Atemschutzgeräteträger in den Freiwilligen Feuerwehren – und wird in dieser Form alle zwei Jahre vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz angeboten. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden vom Landkreis und den Trägern des örtlichen Brandschutzes getragen.  

 

Um den Einsatz unter realen Bedingungen - Qualm, Hitze und Rauch - zu testen, wurden in der Simulationsanlage gasbefeuerte Brände entfacht, die von den vorgehenden Feuerwehrtrupps gelöscht werden mussten. Es wurden vier Einsatzsituationen dargestellt. Zum einen ein Kellerbrand, bei dem eine Treppe in Brand geraten war. Anschließend wurde ein Brand von Gasflaschen simuliert. Der vorgehende Feuerwehr-Trupp musste unter dem Schutz des Strahlrohres die brennende Gasflasche zudrehen und anschließend die Gasflasche kühlen, um ein erneutes Entzünden zu verhindern. Nachdem dieses Einsatzszenario erfolgreich abgeschlossen war, folgte die Türöffnung zu einem Brandraum. Hierbei wurde das richtige Vorgehen, wie z.B. die Kontrolle der Türtemperatur und das Öffnen der Tür, sowie das Verhalten bei einer möglichen Rauchgasdurchzündung geübt. Hinter der Tür befand sich der „klassische“ Wohnungsbrand mit einer Innentemperatur von ca. 250 Grad Celsius. In der betroffenen Brandwohnung war eine Übungspuppe versteckt, so dass unter diesen Bedingungen eine Personenrettung durchgeführt werden musste.

 

Rund 20 Minuten dauerte es, die vier Einsatzszenarien unter schwerem Atemschutz zu durchlaufen. Das Feedback war durchweg positiv. So konnten die Kameradinnen und Kameraden viele Eindrücke, wie z.B. die unterschiedlichen Temperaturen im Brandraum, das Arbeiten unter schlechten Sichtverhältnissen und beengten Platzverhältnissen sowie das Arbeiten im Team mitnehmen, um diese Erfahrungen im Ernstfall anwenden zu können.

 

Elf ehrenamtliche Kreisausbilder waren an diesem Wochenende vor Ort - pro Tag ein Maschinist mit einem Löschfahrzeug, ein ehrenamtlicher Sanitäter, der Kreisbrandmeister bzw. seine Stellvertreter als Fachaufsicht und der technische Bereich des FKTZ, der für die Wartung und Wiederinstandsetzung der eingesetzten Atemschutzgeräte sorgte.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: „Das Übungsangebot in der mobilen Brandsimulationsanlage stellt eine einzigartige Ergänzung zu den regulären Ausbildungen und Schulungen dar. Die Übungsmöglichkeit wurde von den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sehr gut angenommen, die Nachfrage war erneut größer als die zur Verfügung stehenden Plätze. Mein Respekt gilt allen, die den Brandcontainer bei der aktuellen Ausbildung durchlaufen haben, zumal die Bedingungen durch die zusätzlich hohen Außentemperaturen für alle Beteiligten noch einmal erschwert waren.“

[Beitrag Seenluft]

Foto zu Meldung: Es ging „heiß her“: rund 200 Kameraden trainierten in mobiler Brandsimulationsanlage bei 250 Grad für den Einsatz im Ernstfall

„Ist dieser Pilz essbar?“ - 3 ehrenamtliche Pilzberater stehen in OSL bei Fragen bereit

(21. 09. 2023)

Regen und warme Temperaturen bieten gute Bedingungen, dass auch im Landkreis OSL die Pilze weiter wachsen. Wer sich unsicher ist, ob das gesammelte Exemplar im Korb wirklich essbar ist, findet im Landkreis OSL Rat und Hilfe bei drei ehrenamtlichen Pilzberatern. 

 

Vermeintlich einheimisch aussehende Pilze entpuppen sich doch manchmal als gefährlich, da sie den „Originalen“ eben nur ähneln, aber letztendlich nicht essbar sind. Viele essbare Pilze haben häufig einen ähnlich sehenden oder sogar kaum für einen Laien zu unterscheidenden giftigen „Zwilling“. Wer auf Nummer sichern gehen möchte, kann sich bei den ehrenamtlich tätigen Pilzberatern Dr. Dietrich Hanspach, Lutz Helbig und Bernhard Naber Rat holen. Sie stehen Bürgerinnen und Bürgern nach telefonischer Vereinbarung als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungen sind kostenlos. 

 

Die drei Experten sind im Auftrag der Kreisverwaltung OSL als ehrenamtliche Pilzsachverständige für den Landkreis tätig. Dr. Dietrich Hanspach, Lutz Helbig und Bernhard Naber sind durch die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. als Pilzsachverständige geprüft. Sie verfügen über umfangreiche Kenntnisse in Systematik, Morphologie, Ökologie, Naturschutz, Toxikologie und Pilzsachverständigenpraxis, Bundes- und Landesnaturschutzrecht, Bundes- und Landeswaldrecht, Roten Listen, in Fällen des Verdachts einer Pilzvergiftung (Unterstützung von Kliniken), bei der Aufklärung und Beratung von Ratsuchenden, bei Veranstaltungen (z. B. Vorträge, Exkursionen), über mittelbare Risiken wie Infektionen und Umweltbelastungen, die Kultivierbarkeit und den fachgerechten Umgang mit Pilzen (Sammeln, Aufbewahren, Pilze als Lebensmittel). Ihr Wissen und Zusammenarbeit bieten Pilzsachverständige Verbraucherschutzorganisationen und Naturschutzverbänden sowie den Kommunen, Kreisen und Regionalverbänden an. Mit der kostenfreien Pilzberatung als Angebot an die Menschen in OSL nimmt das Veterinäramt des Landkreises nicht zuletzt seinen Verbraucherschutzauftrag wahr. Dem Amt ist auch das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung zugeordnet. 

 

Christiane Kühn, Leiterin des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung: „Jeder Pilzfan kann die ehrenamtlichen Pilzberater kontaktieren, um sich nach erfolgreicher Suche mit ihnen über einen eventuell nicht eindeutigen Pilz zu verständigen. Um eine fachgerechte Aussage zum Pilz geben zu können, benötigen die Pilzberater am besten den gesamten Pilz, da sich auch aus dem Stiel oder dem Pilzfuß wichtige Schlüsse ziehen lassen. Beratungen am Telefon sind daher nicht möglich.“

 

Kommt es doch einmal trotz aller Vorsicht und Achtsamkeit zu einer Pilzvergiftung, so ist sofort ein Arzt aufzusuchen, auch bei scheinbar leichten Vergiftungen. Christiane Kühn: “Bei Verdachtsfällen einer Vergiftung können auch die Reste vom Pilzputz zu einer Aufklärung herangezogen werden und wichtige Informationen liefern, falls die Pilze bereits verspeist sind. Das ist vielen Menschen nicht klar.“

 

Die Kreisverwaltung steht regelmäßig im Kontakt mit den Pilzsachverständigen: Kürzlich (Donnerstag, 7. September) fand im Veterinäramt im Dubinaweg in Senftenberg das gemeinsame alljährliche Treffen des Amtsleiters Jörg Wachtel, und der Mitarbeiterinnen des Bereiches Lebensmittelüberwachung mit Dr. Dietrich Hanspach, Lutz Helbig und Bernhard Naber statt.  Die drei Fachleute berichteten umfangreich über Ihre Pilzfunde im vergangenen und diesem Jahr, ihre „Kochtopfberatungen“ und ihre Auskünfte gegenüber Institutionen wie der Giftnotrufzentrale.

 

Übrigens: Pilze wachsen am besten, wenn es warm und feucht ist – dies ist meist ab dem Spätsommer der Fall. Pilze können aber das gesamte Jahr über gefunden werden – so auch im Landkreis OSL. Auch bei milden Wintern können einige Sorten wachsen. Neben allgemein bekannten „Standardpilzen“ wie Röhrlingen, Pfifferlingen oder Champignons finden Kenner natürlich auch Sonderexemplare. Aber Vorsicht: „Es gibt eine rote Liste für Pilze. Diese dürfen nicht gesammelt werden, egal ob essbar oder nicht“, erklärt Christiane Kühn.

 

Damit sich interessierte Pilzsuchende weiterbilden können, bietet Lutz Helbig auch Pilzlehrwanderungen mit Fundbesprechungen an. Die nächste findet am 7. Oktober 2023 von 9-16 Uhr in Drebkau statt (Treffpunkt: Anglerheim- Lindenstraße2, 03116 Drebkau-Raakow, 10 € pro Person)

 

Übersicht Pilzberater in OSL:

 

Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema Pilze bieten die ehrenamtlich tätigen Pilzberater im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

  • Dr. Dietrich Hanspach, Grenzstraße 5, 01990 Ortrand, Tel.-Nr. 035755 431 oder 01522 8933672 
  • Bernhard Naber, Straße der Jugend 56, 01987 Schwarzheide, Tel.-Nr. 035752 7244
  • Lutz Helbig, Felix-Meyer-Straße 34d, 03116 Drebkau, Tel.-Nr. 035602 21736

 

Alle Daten auch unter www.osl-online.de/pilze 

 

Informationen zur Ausbildung zum Pilzberater: https://www.dgfm-ev.de/qualifikationen/psv/ausbildung

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1. Regionalmarkt des Landkreises überzeugte mit Genuss und Ambiente

(20. 09. 2023)

Regional, gut, vielseitig: Das Konzept des 1. Regionalmarktes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kam bei den schätzungsweise 3.000 Besucherinnen und Besuchern gut an. Am 16. September konnten die Originalität heimischer Anbieter und regionale Köstlichkeiten bei begleitendem Unterhaltungsprogramm auf der Seepromenade im Familienpark Senftenberger See erlebt werden. 

 

Regionalität kann so gut sein – davon waren die Besucherinnen und Besucher des Regionalmarktes überzeugt. 43 Anbieter, Hersteller, Handwerker und Gastronomen aus der Lausitzer Region haben am vergangenen Samstag beim 1. Regionalmarkt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ihre Produkte, ihre Arbeit und ihren Betrieb vorgestellt. Eine Übersicht über alle Anbieter und Eindrücke vom Regionalmarkt gibt es unter www.osl-online.de/regionalmarkt

 

Die umfangreichen Vorbereitungen durch die Kreisverwaltung des Landkreises als auch durch die Anbieter für ihre jeweiligen Stände und Angebote blieben nicht ohne Erfolg. Der Regionalmarkt war über den gesamten Tag sehr gut besucht. Bereits während dem morgendlichen Weckruf mit den MargaFanfaren e.V., gegen 9.30 Uhr, und der anschließenden Begrüßung durch OSL-Landrat Siegurd Heinze zusammen mit Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer und dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Detlev Wurzler, erkundeten die ersten Gäste die Markstände. Gemeinsam mit Moderator Ralf Jußen, Hoyerswerdas Bürgermeister Torsten Ruban-Zeh, dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Lauta Edwin Koall, Altdöberns Amtsdirektor Frank Neubert und dem Leiter der Lokalen Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.“ Michael Franke begaben sich die drei im Anschluss an die Begrüßung auf einen lockeren Rundgang über den Markt und erkundigten sich bei den Anbietern zum Produktsortiment und der Herstellung. 

 

Die Resonanz der Besucher und Anbieter fiel gleichermaßen sehr gut aus. Sowohl die Touristen vom Familienpark als auch Einheimische waren überrascht über die Vielfalt an regionalen Produkten. Die Anbieter luden gezielt zum Probieren ein und überzeugten so von der Qualität ihrer Produkte. Und das Interesse der Besucher an den Produkten und dem Werdegang der Anbieter war nicht gering. Das zeigte sich auch an der Kaufbereitschaft der Besucher, die häufig gleich mehrere Produkte mit nach Hause genommen haben. Alle Anbieter waren mit dem Markt und ihrem Verkauf mehr als zufrieden und stockten teilweise mit Nachlieferungen auf. 

 

Auch der Familienpark Senftenberger See erlebte mit dem Besucherandrang des Regionalmarktes und dem spätsommerlichen Wetter ein erfolgreiches Wochenende und eine verlängerte Urlaubssaison. Bei den Gästen des an diesem Wochenende ausgebuchten Familienparks fanden das Unterhaltungsangebot und der regionale Marktbummel Anklang. Neben zahlreichen Dauercampern waren über 800 Touristen vor Ort. Die Seepromenade im Familienpark zeigte sich als optimale Location für die Verknüpfung von Regionalität und Tourismus. Neben den Dauercampern und Touristen lockte die Seepromenade auch Einheimische an, welche die Urlaubs-Atmosphäre in ihrer Heimat genossen und die regionale Vielfalt erkundeten.

 

Zur angenehmen und entspannten Stimmung der Besucherinnen und Besucher trugen nicht nur das Seerauschen im Hintergrund und der Marktbummel bei, sondern auch die musikalische Umrahmung, die Wohlfühl-Ambiente erzeugte. Das begeisterte Besucher und Anbieter. Die Mischung aus humorvoller Stand-Up Musik mit Peter Apelt und den Bertianern und entspannten, melodischen Klängen mit Diana Tobien & Los Testamentos verlieh dem Markt die passende Stimmung. Während des Marktbummels sorgte Clown Husch mit kreativer Ballon-Kunst und unterhaltsamen Spielen sowohl bei kleinen als auch größeren Gäste für Begeisterung. Das sonnige Wetter und warme 27 Grad luden zum anschließenden Baden im Senftenberger See ein.

 

Natalie Gall, Projektleiterin Aktive Regionalentwicklung in der Kreisverwaltung OSL und Organisatorin des Regionalmarktes: „Viele freundliche und interessierte Gespräche wurden geführt, bei denen die Anbieter von ihren Produkten und ihrem Weg zum eigenen Produkt berichteten. Die Besucher wurden auf Anbieter und Produkte aufmerksam, die sie bis dahin noch gar nicht kannten. Einige signalisierten sogar, den Anbietern weiterhin zu folgen, beispielsweise durch die Online-Shops, einen Besuch in den Läden vor Ort oder Führungen und Workshops. Neben dem Verkauf ihrer Produkte blieb auch der Marketing-Effekt über Flyer und Social-Media-Kanäle für die Anbieter nicht aus. Es ist gelungen, die Angebotsvielfalt der Region zu zeigen. Wir blicken auf einen rundum gelungenen 1. Regionalmarkt im Landkreis!“ 

 

Ein voller Erfolg – damit bleibt die Frage nach einer Wiederholung. Natalie Gall: „Zum jetzigen Zeitpunkt steht eine Wiederholung weder fest, noch ist sie ausgeschlossen. Das sehr positive Feedback der Besucherinnen und Besucher und Anbieter macht einen weiteren Regionalmarkt natürlich wünschenswert.“ Abstimmungen des Landkreises werden sowohl intern als auch mit dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg und der Stadt Senftenberg erfolgen, kündigt sie an.

 

Das Vorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ wird innerhalb des Programms Regionen gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert.

 

 Förderhinweise 

 

Der Regionalmarkt wurde in Rahmen dieser Förderinitiative realisiert.

[Video: Regionalmarkt des Landkreises lockte mit regionaler Vielfalt, Genusserlebnissen und Ambiente]

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Informationsveranstaltung zu den neuen Themenradrouten

(19. 09. 2023)

Momentan werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Radrouten mit den thematischen Schwerpunkten „GenussHandwerk“ und „SchlossKultur“ entwickelt. Diese attraktiven Radrouten wurden entworfen, um Besuchern die reiche Kultur, Geschichte und kulinarische Vielfalt unserer Region näherzubringen.

Erste Informationen zu den Radrouten finden Sie unter www.osl-online.de/radrouten 

Für die Realisierung der Routen wird derzeit in Zusammenarbeit mit absolutGPS ein Konzept erarbeitet, um die Radrouten möglichst erfolgreich für Einheimische und Gäste erlebbar zu machen.

Als wichtigster Ankerpunkt stehen Erlebnisbetriebe, Tourismusverantwortliche und kommunale Vertretende, die Interesse an der Weiterentwicklung und Förderung der regionalen Tourismuslandschaft haben und die entlang der neu gestalteten Routen liegen im Mittelpunkt des Erlebnisses.

 

Wir freuen uns, Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung zu den Radrouten „GenussHandwerker" und „SchlossKultur" einzuladen. Diese Veranstaltung richtet sich speziell an Erlebnisbetriebe, Tourismusverantwortliche und kommunale Vertretende, die Interesse an der Weiterentwicklung und Förderung der regionalen Tourismuslandschaft haben.

Unsere Informationsveranstaltung wird Einblicke in die aktuellen Entwicklungen der Radrouten „Genusshandwerker" und „SchlossKultur" bieten und über den aktuellen Projektstand informieren. 

 

 

Für eine Teilnahme ist die Anmeldung unbedingt erforderlich.

Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Mail bis zum 15.09.2023 unter

 

Die Veranstaltung wird in zwei Terminen angeboten:

 

Termin in Calau:

Datum: Montag, 25.09.2023

Uhrzeit: 18 bis 19:30 Uhr 

Ort: Kreishaus Calau, großer Sitzungssaal (Raum 2.10.)

 

Termin in Senftenberg:

Datum: Dienstag, 26.09.2023

Uhrzeit: 18 bis 19:30 Uhr 

Ort: Landratsamt Senftenberg, großer Sitzungssaal (Raum 103)

 

Agenda der Veranstaltung:

 

  • Begrüßung und Einführung in die Radrouten "Genusshandwerker" und "Schlosskultur"
  • Projektvorstellung und Überblick über die aktuellen Fortschritte
  • Nutzen und Potenzial der Radrouten 
  • Offene Diskussions- und Fragerunde
  • Networking und informeller Austausch

 

Wir freuen uns darauf, Sie bei einer unserer Informationsveranstaltung begrüßen zu dürfen und gemeinsam weitere Wege zur Stärkung unserer Region als attraktives Reiseziel zu erkunden.

Fest der Kulturen lädt am 23. September zu einer bunten Reise durch die Traditionen aus aller Welt und im Landkreis OSL ein

(18. 09. 2023)

Erleben Sie die gelebten Kulturen im Landkreis zum „Fest der Kulturen“ am Samstag, den 23. September von 14 bis 17 Uhr im „Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus“ in Senftenberg. Das interkulturelle Bühnenprogramm, eine Verkostungsmeile und weitere Aktionen lassen Interessierte in verschiedenste Länder, Sitten, Traditionen und Lebensstile eintauchen. Alle sind herzlich eingeladen, das Fest der Kulturen zu besuchen und einen bunten Tag mitzugestalten.

Besucherinnen und Besucher können die eigenen Traditionen mit kulturellen Gewändern, Kleidung und Trachten präsentieren. Der Eintritt ist frei.

 

Der Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte des Landkreises laden am 23. September zum Fest der Kulturen ein. Nach dem gelungenen Auftakt des Festes im Jahr 2022 geht es nun mit neuen Ideen, Konzepten und Programmpunkten in die zweite Auflage. In diesem Jahr findet das Fest der Kulturen ab 14 Uhr im „Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus“ in der Rudolf-Breitscheid-Straße 17 in Senftenberg statt.

 

Beratungsstellen, Vereine, ehrenamtliche Akteure, privat Engagierte, Bürgerinnen und Bürger jeder Nationalität präsentieren verschiedene Kulturen und Traditionen.

Eröffnet wird das Fest um 14 Uhr von Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, und dem Integrationsbeirat des Landkreises.

 

Das anschließende Festprogramm gestalten der Spielmannszug Senftenberg, der Verein „Unsere Welt, Eine Welt e.V.“ mit den ukrainischen Frauen, die muslimische Gemeinde OSL und die Musikschule des Landkreises.

Ein Highlight in diesem Jahr bildet die Kultur der Sorben/Wenden. Um 15.30 Uhr werden im Festprogramm Highlights der sorbischen/wendischen Kultur präsentiert.

 

Außerdem erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes Drumherum mit Clown Husch, Hüpfburg, Spiel und Spaß für Kinder und Erwachsene, kulinarischer Verkostungsmeile mit Süßem und Herzhaftem, bunten Mixgetränken der mOcO-Bar und den Beratungsstellen der Integrationsarbeit.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird gemeinsam mit diversen Kulturen gelebt. Kultur beschränkt sich nicht nur auf die eigene Herkunft. Sie umfasst neben Regeln des Zusammenlebens auch Sitten, Gebräuche und viele unterschiedliche Formen der Kunst. Kultur ist Bestandteil der eigenen Identität. 

Das Fest der Kulturen bietet eine lockere Gelegenheit, um die eigene Kultur mit hier im Landkreis gelebten Kulturen zusammenzubringen, diese kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen oder auch mitzumachen.

 

Alle Informationen zum Fest der Kulturen unter www.osl-online.de/festderkulturen 

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Ein voller Erfolg: FrauenSPORTtag am 9. September 2023 in Hosena wurde von 228 Mädchen und Frauen (& auch Männern) aktiv genutzt / Bei 40 Mitmachangeboten war für jeden etwas dabei

(15. 09. 2023)

Nach dem erfolgreichen FrauenSPORTtag in Hosena 2022, bei dem alle Erwartungen übertroffen wurden, konnten die Veranstalter die Teilnehmerzahlen zum 2. FrauenSPORTtag am 9. September 2023 in Hosena nochmals toppen.

 

Mit 228 aktiven Teilnehmerinnen (und auch -teilnehmern), und dass bei hochsommerlichen Temperaturen von 30°C, waren der Kreissportbund OSL e.V. und der SV Blau-Gelb Hosena e.V. überwältigt von dem großen Interesse und den vielen positiven Rückmeldungen, verbunden mit dem Wunsch der Teilnehmenden, im Jahr 2024 wieder kommen zu wollen.


Der Kreissportbund OSL e.V. war gut vorbereitet und organisierte gegenüber 2022 mit nun 40 Kursen das doppelte Angebot an Mitmachaktionen – und das war gut so. In sechs Räumen der Lindengrundschule Hosena, in der Turnhalle und auf dem Sportplatz wurden von 10.30 Uhr
bis 15.00 Uhr im halbstunden Takt tolle Kurse für die Teilnehmerinnen angeboten.


Der Spielmannszug Ortrand gab den Auftakt mit drei musikalischen Einlagen. Die Vorsitzende des Kreissportbundes OSL e.V., Heidrun Lukas, begrüßte die Teilnehmenden und Ehrengäste. Der Beigeordnete im Dezernat für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises OSL,
Alexander Erbert, eröffnete im Namen von Schirmherr Landrat Siegurd Heinze den FrauenSPORTtag. Dr. Carola Wiesner, Mitglied des Präsidiums des LSB Brandenburg e.V. bedankte sich bei der Vorsitzenden des Kreissportbundes OSL e.V., Heidrun Lukas, für die jahrelange gute Zusammenarbeit im Bereich Frauensport auf Landes- und Kreisebene.

 

Mit einer sportlichen Vorführung der Jüngsten der „SEVENUP“ Tanzgruppe vom SV Meuro, unter Leitung von Rosi Jankowski, wurden die Teilnehmerinnen auf die Mitmachangebote eingestimmt. Die Vielfältigkeit der Angebote machte eine Auswahl nicht leicht. Ob Qi Gong auf dem Sportplatz, Yoga auf dem Stuhl, Bauch intensiv oder Latin Zpecial: alle Kurse, in den Klassenräumen, auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle waren von Beginn an sehr gut besucht. Und die Auswahl fiel im Laufe des Tages auch nicht leichter. Die Kursleiterinnen und Kursleiter, ob vom Dolce Vita Senftenberg, dem Sakura Senftenberg, dem Sano Gesundheitszentrum Schwarzheide, dem KSB OSL e.V. oder dem SV Hosena e.V., hatten sich interessante Mitmachangebote ausgedacht, mit denen sie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Schwitzen brachten. Als Abschluss war mit Anne eine zentrale Entspannungseinheit in der Turnhalle angesagt, die rege genutzt wurde, um den FrauenSPORTtag ausklingen zu lassen.


Und auch neben den sportlichen Mitmachangeboten gab es einiges zu Entdecken und Erleben: An der Station Bogenschießen hatte der Schützenverein Kamerad Senftenberg e.V. viel zu tun. In diesem Jahr waren zudem Infostände vom Frauenhaus Lauchhammer, der Opferhilfe Brandenburg und der Polizeidirektion Brandenburg Süd mit dem Sachgebiet Prävention auf dem Gelände zu finden. Kurzfristig bot sich noch der Schulförderverein Hosena an, Kinder an einer Schminkstation zu betreuen, damit die Mütter Kurse besuchen konnten. Beim Stand der Storchen-Apotheke Lauta war der Andrang bei der Zucker- und Blutdruckmessung groß. Viele Teilnehmenden holten sich hier zudem Gesundheitstipps ab. Ebenso rege wurde das Angebot des Gesundheitschecks unter Leitung von Gisela Gebauer genutzt. Hier erwartete die Teilnehmenden eine Auswertung der Ergebnisse und Beratung, welche Sportarten für den Einzelnen empfehlenswert sind.
Die Mittagspause wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Stärkung genutzt.  Für das leibliche Wohl sorgte die Vereinsgaststätte des SV Blau-Gelb Hosena e.V.

 

In der Mittagspause gab es ein kleines Rahmenprogramm mit Vorführungen des Vereins Voltigieren RT Fancy e.V. unter Leitung der Vereinsvorsitzenden Mandy Marx. Eine tolle Darbietung von den Mädchen auf dem Voltigier-Holzpferd wurde gezeigt. Und auch die Tanzgruppe „SEVENUP“ vom SV Meuro e.V. zeigte in der Mittagspause eine weitere Darbietung.

 

Holger Mudrick, Geschäftsführer des Kreissportbundes OSL e.V.: “Der Kreissportbund OSL e.V. bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern und Beteiligten, die an der Vorbereitung und Umsetzung des Frauensporttages mitgewirkt und ihn so zu einem Erfolg haben werden lassen. Hierzu zählen alle Übungsleiterinnen und -leiter, die mit Freude und großer Leidenschaft die Mitmachangebote leiteten und so viele Mädchen und Frauen begeisterten und bewegten. Ein besonderer Dank gilt dem Verein SV Blau-Gelb Hosena e.V. und dem Team der Lindengrundschule Hosena. Es ließen sich noch viele weitere Akteure benennen, die sich mit hohem Engagement eingebracht haben. Durch ihr Mitwirken fühlten sich alle herzlich willkommen und gut betreut. Danke auch an die zahlreichen Teilnehmerinnen und auch Teilnehmer für das Kommen und Mitmachen, sowie an den Landessportbund Brandenburg e.V. und den Landkreis OSL für die finanzielle Unterstützung.“

 

Mit Blick auf die weitere Fortsetzung des FrauenSPORTtages ergänzt er: „Der Kreissportbund OSL e.V. wird sicherlich einen weiteren FrauenSPORTtag, dann gern auch wieder in Hosena, organisieren. Ob es 2024 sein wird, wissen wir aktuell noch nicht, weil einige andere Großereignisse in 2024 anstehen, wie 30 Jahre Kreissportbund OSL e.V. und das
30. Sportfest für Menschen mit Behinderungen. Wenn auch noch kein Datum benannt werden kann, fest steht: Wir freuen uns bereits jetzt auf eine weitere Fortsetzung des FrauenSPORTtages!“

 

Eine Galerie mit Bildern vom 2. FrauenSPORTtag gibt es auf der Internetseite des Kreissportbundes OSL e.V.: www.ksb-osl.de

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Bis zum 30. September bewerben oder jemanden vorschlagen: Perspektiven öffnen mit dem Inklusionspreis 2023

(15. 09. 2023)

Noch bis zum 30. September können sich Akteure mit Ihren Projekten und Aktivitäten zum Thema Inklusion bewerben oder jemanden vorschlagen, der sich für Inklusion engagiert. Unter dem Motto „Perspektiven öffnen für alle – durch Aufgaben wachsen“ unterstützt und ermutigt der Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Akteure, die sich um Inklusion im Landkreis bemühen.

 

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erinnert an die Bewerbungsfrist (30.09.2023) zum Inklusionspreis 2023. Zusammen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis OSL kann ein Zusammenleben ohne Ausgrenzung ermöglicht werden - so widmet sich der Inklusionspreis der Förderung und Unterstützung des sozialen Engagements für Inklusion im Kreisgebiet. Sowohl große und langfristige Projekte als auch kleine Aktionen können von großer Relevanz für eine inklusive Gesellschaft sein. Deswegen ist der Inklusionspreis weitestgehend themenoffen gestaltet. Einziges Kriterium ist der inklusive Charakter des Projektes.

 

Jetzt bewerben oder jemanden vorschlagen

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich bis zum 30. September 2023 um den Inklusionspreis 2023 bewerben.

 

Bewerbungsformulare für die Einreichung eines Projektes oder für die Nominierung einer anderen Person sind online verfügbar unter www.osl-online.de/inklusionspreis

 

Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile achten Mal aus.

 

Bei der Themenwahl erhalten die Teilnehmenden weitestgehend freie Hand soweit sich die Projekte für Inklusion engagieren. Ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend, Seniorenarbeit, Vereinsengagement oder Tourismus – der inklusive Charakter ist das entscheidende Kriterium des Bewerbungsprojektes.

 

Vorgeschlagen werden können auch bereits abgeschlossene Projekte. Mit der Umsetzung der eingereichten Projekte muss bis zum 30.09.2023 begonnen werden. Eine Doppelprämierung des gleichen Projektes bzw. der gleichen Initiative sind ausgeschlossen.

 

Fragen beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises:

Delia Schäfer

03573/ 870-1537

 

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Projekte, Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Fischer (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).  

 

Im Anschluss an die Bewerbungsphase werden die eingereichten Projekte von der Fachjury unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Bewertung werden anschließend in einer gesonderten Veranstaltung verkündet und der Gewinn an den/die Preisträger vergeben. Dazu werden alle Projektverantwortlichen vom Bildungsbüro des Landkreises OSL eingeladen. Die Veranstaltung ehrt nicht nur die Projekte, sondern ermöglicht allen Beteiligten auch ein gegenseitiges Kennenlernen und Austauschen. Die Preisverleihung wird am 29. November 2023 erfolgen.

 

Weitere Informationen unter www.osl-online.de/inklusionspreis

 

 

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Benefizlauf „WasserMarsch“ in Calau mit neuem Teilnahmerekord / Kinder, Jugendliche und Erwachsene „erliefen“ 5.000 Euro für eine Schule im Tschad

(14. 09. 2023)

Am Wochenende (8. und 9. September) fand der diesjährige Benefizlauf „WasserMarsch“ des Landkreises OSL statt. Hierbei erkundeten 100 Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Natur der Region zu Fuß – und waren dabei zwischen 6 bis 24 Stunden unterwegs. Der Lauf wurde erneut von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendförderung des Jugendamtes OSL initiiert. Das „erlaufene“ Geld in Höhe von 5.000 Euro kommt den Kindern einer Schule in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt, zugute.

 

Austragungsort des Benefizlaufes bildete in diesem Jahr die Stadt Calau im Norden des Landkreises. Eröffnet wurde der „WasserMarsch“ 2023 durch Alexander Erbert, Beigeordneter der Kreisverwaltung im Dezernat für Gesundheit, Jugend und Soziales, sowie Calaus Bürgermeister Marco Babenz. Der 24-Stunden-Lauf startete am Freitag, den 8. September, um 17 Uhr auf dem Marktplatz in Calau. Die „abgespeckte“ Variante, der 6-Stunden-Lauf, begann am Samstag, 9. September, um 11 Uhr. Start und Ziel bildete hier die Bäuerliche Produktionsgemeinschaft Saßleben in der Mloder Straße 22A.  

 

Die Kinder und Jugendlichen starteten erneut in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen. Ziel war es, innerhalb der verfügbaren Zeit zu Fuß gemeinsam möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Die Strecke wählten die Teilnehmer selbst, die Betreuung der Läufe erfolgte durch Sozialarbeiter aus dem Landkreis. Die 24-Stunden-Läufer konnten die Nacht kostenfrei in einem Basislager mit Abendbrot verbringen. Die erfolgreiche Teilnahme am Lauf ließen die Teilnehmenden am frühen Samstagabend mit einer Abschlussveranstaltung bei der Bäuerlichen Produktionsgemeinschaft in Saßleben ausklingen, bei der auch die Ergebnisse der Läufe verkündet wurden.

 

Steffen Lachmann von der Jugendförderung des Landkreises OSL, der den Lauf mitorganisiert: „Wir sind wirklich stolz auf das Ergebnis des diesjährigen WasserMarsches. Am Start waren insgesamt 13 Teams mit zusammen genau 100 Teilnehmern. Es wurden 2.238 km gelaufen und damit 4.908 Euro gesammelt. Der Bürgermeister von Calau, Marco Babenz, war davon derart beeindruckt, dass er zusätzlich zu seinem Sponsoring auf glatte 5.000 Euro erhöht hat.“

 

Mitmachen konnten erneut alle interessierten Kinder und Jugendlichen, egal ob aus Schule, Jugendtreff oder Verein. Die bislang jüngsten Läufer bei „WasserMarsch“ waren zehn Jahre alt und kamen in Begleitung ihrer Hortnerin. Nach oben hin gibt es keine Grenzen. Erstmals ging das Jugendamt des Landkreises OSL am Samstag mit einem eigenen Team an den Start. Mit 100 Teilnehmenden konnte in diesem Jahr ein neuer Teilnahmerekord erzielt werden.

 

Der Lauf wurde erneut von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen unterstützt. Diese stellten für jeden erlaufenen Kilometer einen vorab vereinbarten Spendenbetrag in Aussicht. In der Regel suchen sich die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde ihren oder ihre Sponsoren selbstständig aus und gehen mit einer Spendenvereinbarung auf diese zu. Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten.

 

In den vergangenen 7 Jahren nahmen insgesamt 569 Teilnehmer an den Spendenläufen teil. Zusammen wurde eine Wegstrecke von 13.967,3 Kilometer zurückgelegt und damit 28.057,60 EUR für das Projekt gesammelt.

 

Mit dem „WasserMarsch“ sollen Jugendliche die Gelegenheit bekommen, den Alltag der Jugendlichen im Tschad nachzuempfinden. Zum Beispiel müssen die Mädchen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In der Trockenzeit sind das bis zu 20 Kilometer am Tag.

 

Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt erneut dem Aufbau der Schule in Region Milakar in der Republik Tschad zu Gute. In der Region gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Von dem Erlös der zurückliegenden Jahre konnten bislang fünf Klassenräume, eine Toilette und ein Brunnen gebaut werden. Schulbänke und Tafeln wurden angeschafft. Ebenso erhielten die etwa 260 Kinder dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte. Das Engagement vor Ort soll auch mit dem Erlös von „WasserMarsch“ 2023 weiter fortgesetzt werden. So soll das Geld mit dazu beitragen, die Schulzeit vor Ort für die Kinder weiter auszuweiten. Konkret sollen Kinder durch einen neuen Oberstufenbereich nun auch nach der 6. Klasse weiterhin Unterricht erhalten können. Zum Vergleich: Im Tschad beträgt die durchschnittliche Schulzeit 2,3 Jahre.

 

Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguna e.V. aus Haiger. Hocker arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad.

 

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Warntag 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(14. 09. 2023)

Zum bundesweiten Warntag am Donnerstag, 14.09.2023, wird es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz keine Sirenen zu hören geben. Der Landkreis hat in Absprache mit der Regionalleitstelle Lausitz entschieden, dass aufgrund der aktuellen Sirenenmodernisierung in OSL keine Auslösung erfolgen wird. Regulär werden Bürgerinnen und Bürger am heutigenTag jedoch auch in OSL über verschiedene Wege gewarnt.

 

Ausgelöst wird die bundeseinheitliche (Probe)Warnung um 11:00 Uhr, die Entwarnung erfolgt um 11:45 Uhr. OSL erhält die Warnung durch die vom MOWAS (Modulares-Warnsystem) angesteuerten Apps (z.B. NINA, KATWARN) und dem Cell-Broadcast-System auf dem Mobiltelefon. Die Auslösung erfolgt zentral über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Bundesweit werden Radio- und TV-Stationen einbezogen, die die Warnmeldung sowie die Entwarnung verbreiten.

 

Ausgelöst wird die Warnung für die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster sowie die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz am 14.09.2023 von der Regionalleitstelle Lausitz. Zudem nutzt die Leitstelle die Einsatzvorinformation (EVI) zum bundesweiten Warntag. Hinweis: Eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgt nicht.

 

Hintergrund: Warum werden zum Warntag keine Sirenen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ertönen?

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind derzeit 157 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil der Sirenen den Katastrophenwarnton (Warnung, Entwarnung, Sprachdurchsagen) nicht abspielen kann. Damit entsprechen diese nicht den neuesten Vorgaben des Bundes. Der Landkreis hatte daher 2022 ein neues Sirenenkonzept zur Umrüstung bzw. Modernisierung der Sirenen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel auf den Weg gebracht. Der Landkreis übernimmt die Erneuerung der Sirenen für alle Kommunen, damit Einheitlichkeit gewährleistet werden kann und die Erneuerung ohne große zeitliche Staffelung erfolgt.

 

Im März 2023 ist der Startschuss für die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gefallen. In der derzeitigen 1. Ausbaustufe erhalten alle Sirenen in OSL aktuell neue technische Steuergeräte. Die Implementierung der Sirenensteuergeräte zur Auslösung der Sirenen via TETRA-Funk ist aktuell bereits in 8 von 11 OSL-Kommunen nahezu abgeschlossen.

 

Mit der 1. Ausbaustufe werden die technischen Voraussetzungen für die 2. Ausbaustufe geschaffen, welche voraussichtlich 2024 nachfolgend umgesetzt wird, sodass ein großer Teil der Sirenen voraussichtlich Ende des nächsten Jahres mit ihrem gesamten Funktionsumfang den Vorgaben des Bundes entsprechen.

In dem zweiten Schritt der Sirenenmodernisierung und -instandsetzung sollen alle Sirenen mit modernen elektronischen Sirenenhörnern (inklusive Akkupufferung) ausgestattet werden, um eine Ausfallsicherheit im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sowie eine Sprachdurchsagefähigkeit zu gewährleisten. Zielstellung des Bundes ist es, dass alle Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen (Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung) sowie Sprachdurchsagen auszusenden. Konkret bedeutet dies in der 2. Ausbaustufe eine sichtbare optische Veränderung, indem die alten Tellersirenen den modernen Trichtersirenen weichen werden.

 

Der Bund sieht auch vor, dass die Sirenen die Ruftöne Warnung und Entwarnung auslösen können. Dies und eine Verkürzung der Alarmierungszeit auf eine Minute kann bereits im Verlauf des Jahres 2023 mit der Installation der neuen Steuergeräte für die OSL-Sirenen realisiert werden. Aktuell können die Funktionen Warnung und Entwarnung noch nicht flächendeckend alarmiert werden, weil die technische Schnittstelle zur Leitstelle Lausitz noch geschaffen werden muss.

 

Allgemeine Informationen:

Bereits zum dritten Mal findet der Bundesweite Warntag statt. Erstmals hat es 2022, seit Einführung des bundesweiten Warntages 2020, einen bundesweiten Warntag mit dem Test des Cell-Broadcast-System gegeben. Auch künftig findet der Warntag bundesweit an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

 

Weitere Information zum Warntag sind im Internet unter www.warntag.de oder  www.warnung-der-bevölkerung.de möglich.

Rückmeldungen können über die Website www.warntag-umfrage.de gegeben werden. Für Nutzerinnen und Nutzer der Warn-App NINA besteht die Möglichkeit der Rückmeldung direkt über die App.

 

Informationen zum Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen sind verfügbar unter www.osl-online.de/katastrophenschutz.

 

 

Video: Warnmittelmix für Deutschland - Auf diesen Wegen wird gewarnt (Quelle: BBK)

Foto zu Meldung: Warntag 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Genuss Erleben: Regionalmarkt lädt am 16. September in den Familienpark nach Großkoschen / buntes Rahmenprogramm für die ganze Familie / Kostenfreier Shuttle, Blick ins Kulturschiff und vieles mehr

(12. 09. 2023)

Regional, gut, vielseitig: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz stellt am 16. September die Originalität heimischer Anbieter bei einem großen Regionalmarkt in den Mittelpunkt. In der Zeit von 9:30 bis 18 Uhr lädt die Kreisverwaltung zur Präsentation regionaler Köstlichkeiten mit begleitendem Unterhaltungsprogramm in den Familienpark Großkoschen am Senftenberger See ein. Der Eintritt ist frei.

 

Über 35 Anbieter sind mit eigenen Marktständen vertreten, präsentieren und verkaufen ihre Produkte und informieren über die Wege der Herstellung. Die Produktvielfalt ist weit gefächert – und reicht von Obst, Gemüse, Wein und Spirituosen bis hin zu Kleidung und Dekorationsartikeln. Das Besondere: Die Waren werden den Gästen aus erster Hand von den regionalen Erzeugern, Herstellern, Handwerkern oder Gastronomen angeboten. So lernen die Besucherinnen und Besucher die Themen Regionalität und Nachhaltigkeit hautnah entlang der idyllischen Seepromenade kennen.

 

Eröffnet wird die Veranstaltung um 9.30 Uhr mit einem Weckruf durch das Gelände mit den MargaFanfaren e.V.. Die anschließende Begrüßung übernimmt um 10 Uhr OSL-Landrat Siegurd Heinze zusammen mit Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer und dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Detlev Wurzler. Das Festprogramm mit Live-Musik gestalten regionale Künstler wie Peter Apelt und die Bertianer oder die Band Diana Tobien & Los Testamentos.

 

Wer möchte, kann an dem Tag unter dem Motto „Loch im Bauzaun – Blick ins neue Kulturschiff“ zudem in der Zeit von 11.30 – 16 Uhr einen exklusiven Blick in das aktuell spannendste Bauprojekt im Familienpark werfen. Ab Frühjahr 2024 soll das neue „Kulturschiff“ an Stelle des alten Kinos als Ort für Tagungen, Feiern und Veranstaltungen bereitstehen. Die Bauarbeiten sind im vollen Gange. Richtfest wurde im August gefeiert. Nun gewährt der Zweckverband LSB den Gästen beim Regionalmarkt einmalig die Möglichkeit, einen Blick in das Erdgeschoss des Gebäudes zu werfen.

    

Zum Regionalmarkt verkehrt mit der Seeschlange ein kostenfreier Shuttle-Service. Dieser fährt in der Zeit von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr, jeweils im 30-Minuten-Takt ab dem Parkplatz Großkoschen Seestrand. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den Hauptparkplatz Ortseingang Großkoschen zu nutzen. Am Familienpark stehen begrenzt Parkplätze bereit. Gäste sollten beachten, dass auf dem Gelände des Familienparks ein Hundeverbot besteht.

 

Der Regionalmarkt wird in Rahmen der Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) realisiert. Der Landkreis OSL wurde Ende des Jahres 2021 als Modellregion mit seinem Förderprogramm „Landkreis OSL- regional gut versorgt“ ausgewählt.

 

Das Vorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ wird innerhalb des Programms Regionen gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert.

 

Der Regionalmarkt wird in Rahmen dieser Förderinitiative realisiert.

Region gestalten

Kurzüberblick

 

Regionalmarkt

Samstag,16. September

9:30 - 18 Uhr

Familienpark Großkoschen  

Kostenfreier Shuttle ab Parkplatz Großkoschen Seestrand

 

Eine Übersicht aller regionaler Anbieter gibt es unter www.osl-online.de/regionalmarkt

 

Das Vorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz – regional gut versorgt“ wird innerhalb des Programms Region gestalten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert.

 

 Förderhinweise 

 

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12 motivierte Teams und ein klarer Gewinner:Das war der Paddelwettbewerb anlässlich 30 Jahren Landkreis OSL

(12. 09. 2023)

Geburtstag? Feiert man in OSL auf dem Wasser! Am Freitag, dem 8. September, nahmen 11 Bürgermeister, Amtsdirektoren und der Landrat mit ihren Teams am Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) teil, um das 30-jährige Bestehen der Kreisverwaltung zu würdigen. Am Ende hatte bei der Veranstaltung am Großen Hafen von Lübbenau eine Mannschaft die Nase vorn. Doch auch die anderen Teilnehmenden hatten Grund zur Freude:  Nicht nur im sportlichen Sinne war ein jedes Team Gewinner, sondern konnte für das jeweilige soziale Projekt im Landkreis eine Spendenprämie mitnehmen.

 

Das Senftenberger Team „SFBaddelt“ setzte sich im direkten Duell in zwei spannenden Wertungsläufen beide Male – wenn auch knapp – gegen das „Team OSL“ der Kreisverwaltung durch. Und auch in der Gesamtwertung hatten Bürgermeister Andreas Pfeiffer und seine Ruderkolleginnen und -kollegen am Ende die Nase vorn. Mit einer Zeit von 1:23:05 min konnten er und Steffen Junghannß (Leiter Erlebnisbad), Aurica Bloom (Öffentlichkeitsarbeit), Tino Leisner (Energiemanager), Marina Tietze (Vollzugsdienst) und Katrin Schirok (Leiterin Steuern und Liegenschaften) den Bug ihres Kanadiers mit dem besten Ergebnis aller Wertungsdurchgänge über die Ziellinie steuern. Damit ging der Erste Preis und die Siegprämie über 1.100 Euro an die Kreisstadt. Ein jedes Team ist für ein soziales Projekt im Landkreis angetreten. Die Kreisstadt ist für den Kinderschutzbund Oberspreewald-Lausitz e.V., Ortsverband Senftenberg, ins Rennen gegangen.

 

Der 2. und 3. Platz blieben dagegen im Norden des Landkreises. So konnte ein gut aufgestelltes Team Lübbenau/Spreewald unter dem Motto „Lübbenauer Lutkis – wir können mehr als nur Kahnfahren“ mit Bürgermeister Helmut Wenzel den Heimvorteil in Ruderkraft umsetzen und mit einer Zeit von 1:24:25 min einen sehr guten 2. Platz erzielen. Gleiches galt für das Team „Vetschauer Schlossstörche“ aus Vetschau/Spreewald, das mit einer Zeit von 1:27:27 min den 3. Platz für sich beanspruchte. Für das Team Lübbenau gingen Gabriele Demmer (Teamleiterin Steuern und Abgaben), Maik Jente (Büro Bürgermeister), Dajana Klose (Techn. Gebäudemanagement), Sven Blümel (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung) und als Ersatzplayer Marian Siebert (Teamleiter Auszubildende) an den Start. Im Kanadier der Vetschauer ruderten Yvonne Schwerdtner (Allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters), Ulrike Dommain (Fachbereichsleiterin Kita, Schule, Kultur), Sabine Wittke (Stabsstelle Bürgermeister), Rainer Daniel (Fachbereich Wirtschaftsförderung) und Gunther Schmidt (Stadtverordneten-Vorsteher). Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler konnte urlaubsbedingt nicht am Paddelwettbewerb teilnehmen, verfolgte das Rennen seiner Teams aber aus der Ferne via Livestream und drückte die Daumen.

 

Holger Mudrick, Simone Kunde und Judith Schuster vom Kreissportbund OSL e.V. wachten darüber, dass sich alle Teams an die Regeln hielten und die Wendeboje auf der Strecke korrekt umrundeten. Als unparteiische Instanz begleiteten sie die Veranstaltung aus sportlicher Sicht und stoppten die Zeiten – auf die Tausendstelsekunde genau. Für die 160 Meter lange Strecke mit einem Wendepunkt benötigten die Teams in den beiden Wertungsläufen im Durchschnitt 1:36:12 min.  

 

Die Strecke führte vom Großen Hafen über die Hauptspree in Richtung Südumfluter und über eine Wendeboje wieder zurück. Es starteten jeweils zwei Teams gleichzeitig. Die Startreihenfolge wurde zuvor von Martina Gregor-Ness, Vorsitzende des Kreistages des Landkreises OSL, ausgelost. So startete der Landkreis gegen die Kreisstadt Senftenberg, Calau gegen Schwarzheide, Lübbenau/Spreewald gegen Vetschau/Spreewald, Schipkau gegen Ruhland, Altdöbern gegen Lauchhammer und Ortrand gegen Großräschen.

 

Ziel war es, die Strecke so schnell wie möglich zurückzulegen. Die Siegermannschaften erhielten Preisgelder, die sozialen Projekten in der Region zugutekommen. Welches soziale Projekt unterstützt wird, entschieden die Kommunen selbst. Insgesamt wurden 1.000 € für den 1. Platz, 500 € für den 2. Platz und 250 Euro für den 3. Platz bereitgestellt. Alle weiteren Teams wurden gleichberechtigt bewertet und erhielten für ihre erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb jeweils 100 Euro. Das Preisgeld wurde von den Sana Kliniken Niederlausitz als Sponsor zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme am zweiten Wertungslauf erhöhte Landrat Siegurd Heinze vor Ort die Siegprämie um jeweils 100 Euro pro Team. Großräschen entschloss sich aufgrund der zusätzlichen Summe, neben der Tafel Großräschen auch dem Mehrgenerationenhaus „Ilse“ einen kleinen Betrag zukommen zu lassen. Das Amt Ortrand in Person von Amtsdirektor Niko Gebel stockte kurzentschlossen die Siegprämie des Teams Ortrand um 200 Euro auf dann insgesamt 400 Euro für den sozialen Zweck auf.

 

Wie die teilnehmenden Mannschaften zeigte sich auch Verwaltungschef Siegurd Heinze zufrieden mit der Veranstaltung, aber auch mit dem Abschneiden „seines“ Teams OSL. Dieses belegte in der Gesamtwertung mit Platz 6 einen guten Mittelplatz. Zum Team OSL zählten neben dem Landrat die Erste Beigeordnete und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt, Grit Klug, der Beigeordnete und Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, sowie die Dezernenten Dr. Susanne Ziegler (Digitalisierung, Personal und Recht) und Robert Weidner (Bildung, Finanzen und Innere Verwaltung). Siegurd Heinze: „Es freut mich, dass alle unsere kreisangehörigen Kommunen mitgemacht, jeweils ein Team gebildet und so gemeinsam mit uns diese Jubiläumsveranstaltung der etwas anderen Art gefeiert haben. Es war ein spannender Wettbewerb mit teilweise sehr knappen Ergebnissen, der sowohl den Teilnehmenden als auch Zuschauern viel Spaß gemacht hat. Durch den Doppelstart und den begrenzten Platz auf dem Fließ gab es sogar die eine oder andere Kollision mit dem gegnerischen Team. Umso schöner, dass am Ende alle mehr oder weniger trocken das Ziel erreichten. Getreu dem Motto unseres Paddelwettbewerbs ‚Alle in einem Boot‘ freue ich mich darauf, auch in den nächsten Jahren gemeinsam in eine Richtung zu steuern und für ein gemeinsames Ziel – ein attraktives und lebenswertes OSL – unterwegs zu sein“.

 

Dass die Teams der Städte, Ämter und Gemeinden die Einladung zum Paddelwettbewerb gerne angenommen haben, zeigte sich nicht zuletzt an der Kreativität der Teams im Vorfeld des eigentlichen Wettbewerbs. So waren alle der Aufforderung gefolgt, sich einen Teamnamen oder ein Motto zu überlegen. Ebenso brachten alle ein Maskottchen mit, das dann während der Rennen einer Gallionsfigur gleich die Spitze ihres Bootes zierte. Lauchhammer hatte die „Freifrau von Löwendal“ im Gepäck, Großräschen einen Wasserball, Senftenberg einen Plüschteddybär, Schipkau einen Feuerwehrteddy, Schwarzheide und Ortrand in Anlehnung an ihr jeweiliges Wappen einen Fischotter bzw. einen Löwen aus Plüsch, die Calauer eine rote Laterne, Ruhland einen selbstgebauten Anker aus Holz und Vetschau einen Storch aus Plüsch. Passend zum Maskottchen präsentierte sich das Vetschauer Team in roten Stulpen. Das Team des Amtes Altdöbern trug einen Feuerwehrhelm, um auf das soziale Projekt der Jugendfeuerwehr aufmerksam zu machen. Und auch das Team OSL wählte in Anlehnung an ihr Wappen ein Plüschtier – einen Stier – mit Landkreis-Halstuch als Maskottchen.

 

Und neben den sportlichen Leistungen und der liebevollen Vorbereitung der Veranstaltung gab es auch Besonderheiten. So nahm Schipkau neben der Stammmannschaft mit weiteren Ersatzmitgliedern am Wettbewerb teil. So konnte im zweiten Wertungslauf eine reine Frauenmannschaft für die Gemeinde an den Start. Während die Teams in Alter und Zusammensetzung bunt gemischt waren, setzte beispielsweise der Bürgermeister von Schwarzheide, Christoph Schmidt, auf den Nachwuchs. Mit ihm gingen ausschließlich Auszubildende der Stadtverwaltung an den Start. Diese kämpften um den Sieg für ihr eigenes Schulgartenprojekt. Die Stadt Lübbenau überraschte alle Teams mit Präsenttaschen – und gab so allen Teilnehmenden ein Stück Spreewald mit nach Hause. Neben den Teams waren auch Zuschauer und Gäste vor Ort. So feuerten die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness sowie die Vorsitzende des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V., Kathrin Winkler, und die Vorsitzende des Tourismusverbandes Spreewald, Annette Ernst, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.

 

Die Idee eines gemeinsamen Paddelwettbewerbs anstelle einer großen öffentlichen Veranstaltung war Anfang des Jahres entstanden. Ziel war es, das 30-jährige Bestehen gemeinsam mit den Städten, Ämtern und Gemeinden im kleinen Rahmen zu feiern. Durch den sozialen Aspekt des Paddelwettbewerbs sollte den Menschen in OSL etwas zurückgegeben werden. Der Landkreis OSL wurde am 6. Dezember 1993 aus den ehemaligen Landkreisen Senftenberg und Calau neu gebildet. Neben dem Paddelwettbewerb soll im kommenden Jahr eine Feierstunde mit dem Kreistag an das 30-jährige Bestehen der Kreisverwaltung OSL und des Kreistages, der sich erstmals im Januar 1994 konstituierte, erinnern. Darüber hinaus sind keine weiteren Veranstaltungen geplant.

 

Hier die Ergebnisse des Paddelwettbewerbes des Landkreises im Überblick:

 

 

Team

Zeit

Platz

Soziales Projekt

Summe in Euro

Senftenberg

1:23:05

1

Deutscher Kinderschutzbund e.V. – Ortsverband Senftenberg

1.100

Lübbenau/Spreewald

1:24:25

2

Hospizarbeit der Malteser

600

Vetschau/Spreewald

1:27:27

3

Tafel Großräschen

350

Ortrand

1:29:78

4

Nachwuchsfußballspielgemeinschaft FLG Kicker ´09

200

(+200 vom Amt)

Altdöbern

1:33:39

5

Jugendfeuerwehr im Amt Altdöbern

200

Landkreis OSL

1:33:42

6

Hospiz Friedensberg in Lauchhammer

200

Schwarzheide

1:33:68

7

Projekt Schulgarten (ein seitens der Stadt – bzw. maßgeblich durch die Auszubildenden im GaLa-Bau - errichteter Schulgarten)

200

Schipkau

1:34:37

8

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Schipkau e.V.

200

Großräschen

1:39:68

9

Tafel Großräschen (und Mehrgenerationenhaus „Ilse“)

200

Calau

1:48:72

10

Amateurtheater „Die Calauer – Rotkäppchen-Projekt“

200

Lauchhammer

1:49:56

11

Jugendbegegnungszentrum "Arche" in Lauchhammer

200

Ruhland

1:56:31

12

CVJM Ruhland e.V.

200

 

 

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Der 7. Kinder-Brandschutztag des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz e.V. begeisterte und informierte

(12. 09. 2023)

Brandschutzerziehung beginnt bei den Jüngsten und darf Spaß machen: So veranstaltete der Fachausschuss Brandschutzerziehung des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz e.V. (KFV OSL) am 4. September auf dem Sportplatz in Altdöbern seinen mittlerweile 7. Kinder-Brandschutztag. Etwa 510 Vorschulkinder aus 30 Kindertageseinrichtungen in OSL nahmen an den insgesamt zwölf Mitmach-Stationen teil.

 

Hier konnten die Kinder lernen und austesten, wie ein Notruf abgesetzt wird, wie man mit einem Feuerlöscher umgeht, wie ein Feuerwehrauto aufgebaut ist und vieles mehr. Ein spaßiges Highlight bildete erneut der 17,5 Meter lange Feuerwehr-Hüpfparcours, den die Sparkasse Niederlausitz 2021 an den KFV OSL übergeben hatte.

 

Der Kinder-Brandschutztag ist für die teilnehmenden Einrichtungen komplett kostenfrei. Zusätzlich spendierte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneut über 500 Portionen Spaghetti und Getränke und unterstützte so die Lehrveranstaltung mit über 1.000 €.

 

Zum Kinder-Brandschutztag

Der Kinder-Brandschutztag des KFV OSL findet aufgrund der zentralen Lage im Landkreis in jedem Jahr in der Gemeinde Altdöbern statt. Die Veranstaltung ist in dieser Form in Brandenburg einzigartig. Das Initial zur Durchführung eines Kinder-Brandschutztages stammt vom Ehepaar Bareinz aus Calau, beide Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Diese brachten die Idee im Jahr 2016 in den Fachausschuss Brandschutzerziehung des KFV OSL ein. Nahmen am 1. Kinder-Brandschutztag im Jahr 2017 noch 164 Kinder teil, so stieg die Nachfrage über die Jahre hinweg kontinuierlich. Für viele Einrichtungen, die aus dem gesamten Landkreis in das zentral gelegene Altdöbern anreisen, ist die Veranstaltung mittlerweile eine feste Größe im Kalender.

 

Der Fachausschuss Brandschutzerziehung des KFV OSL gründete sich im Jahr 2013. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen, vor allem Kindergarten- und Grundschulkindern, den Umgang mit offenem Feuer und das richtige Verhalten bei Bränden nahe zu bringen.

 

Kontakt und weitere Informationen zum Kreisfeuerwehrverband unter www.kfv-osl.de.

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Paddelwettbewerb anlässlich 30 Jahren Landkreis: In dieser Starteraufstellung paddeln die Teams der Kommunen und das Team OSL morgen um die schnellste Zeit und für den guten Zweck

(08. 09. 2023)

160 Meter und eine rasante Wendung – das ist die Streckenführung auf der je zwei Teams beim Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 8. September am Großen Spreewaldhafen in Lübbenau/Spreewald antreten. Statt eines Qualifyings entschied Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness als „Los-Fee“ nun über die Startaufstellung. Damit steht fest, welche zwei Teams zeitgleich in ihre Boote steigen. Denn auch wenn die schnellste Zeit entscheidet, erhöht das direkte Paddelduell den Spaßfaktor und sorgt für ein spannendes Rennen. Insbesondere der Start und die Wendung versprechen Wasserspaß und Action. Fest steht für die Teams: es lohnt sich allemal! Jedes Team, das antritt, nimmt am Ende eine Geldprämie für ein soziales Projekt im Landkreis mit.

 

Beim Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz anlässlich 30 Jahren Kreisverwaltung OSL am 8. September in Lübbenau/Spreewald steigen der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften in die Boote und treten gegeneinander an. Gleichzeitig gehen sie miteinander für ein gemeinsames Ziel an den Start: Denn die Preisgelder kommen sozialen Projekten im Landkreis zugute. Hierfür stellen die Sana Kliniken Niederlausitz in Summe 2.650 Euro bereit. Alle Preisgelder fließen ausnahmslos in soziale Projekte in der Region. Diese konnten die Teams der Kommunen im Vorfeld selbst wählen.

 

Ziel des Paddelwettbewerbes ist es, dass jedes der Teams in einem 5er-Canadier eine festgelegte Strecke auf Zeit rudert. Die Strecke führt vom Großen Hafen über die Hauptspree in Richtung Südumfluter und über eine Boje an einem Wendepunkt wieder zurück. Die Streckenlänge beträgt 160 Meter. Jeweils zwei Teams paddeln zeitgleich gegeneinander – und wetteifern so um die beste Zeit.

 

Martina Gregor-Ness, Vorsitzende des Kreistages Oberspreewald-Lausitz hat als unabhängige Los-Fee nun über die Startaufstellung der Teams entschieden. Auch wird sie morgen selbst mit vor Ort sein und zusammen mit den Hauptverwaltungsbeamten und den Vertretern der Tourismusverbände zum Auftaktbild gegen 11:45 Uhr am Großen Spreewaldhafen in Lübbenau/Spreewald in den Paddelkahn steigen und zur Wettkampfstrecke fahren.

Die voraussichtliche Startaufstellung:

 

  1. Landkreis OSL vs. Senftenberg
  2. Calau vs. Schwarzheide
  3. Lübbenau vs. Vetschau
  4. Schipkau vs. Ruhland
  5. Altdöbern vs. Lauchhammer
  6. Ortrand vs. Großräschen

 

Kurzübersicht Paddelwettbewerb „Alle in einem Boot“ anlässlich 30 Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Freitag, 8. September 2023

11:30 Uhr – ca. 14:30 Uhr

Großer Kahnfährhafen, Lübbenau/Spreewald

Alle Informationen: https://www.osl-online.de/paddelwettbewerb

 

Wer zuschauen möchte, kann vor Ort anfeuern oder die Veranstaltung in Ausschnitten auch online verfolgen. Das Team der Pressestelle der Kreisverwaltung wird die Veranstaltung auf Youtube (@lkoberspreewaldlausitz)übertragen.

 

 

Hinweis für Medienvertreter:

Wir freuen uns, wenn Sie die Veranstaltung im Rahmen der Berichterstattung aufgreifen und laden Sie herzlich ein, den Wettbewerb am Veranstaltungstag zu begleiten. Bei Bedarf stellen wir im Nachgang zudem gern Bildmaterial von der Veranstaltung bereit. Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle des Landkreises OSL. Bei Interesse stellen wir Ihnen gern den detaillierten Ablaufplan mit den Wertungsregeln und weiteren Angaben zur Veranstaltung bereit.

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30 Jahre Landkreis? 30 Jahre „Alle in einem Boot“! Livestream zum Paddelwettbewerb

(07. 09. 2023)

Wer beim Paddelwettbewerb "Alle in einem Boot" - 30 Jahre Landkreis OSL zuschauen möchte, kann vor Ort anfeuern oder die Veranstaltung in Ausschnitten auch online verfolgen. Das Team der Pressestelle der Kreisverwaltung wird die Veranstaltung auf Youtube (@lkoberspreewaldlausitz) übertragen.

 

Kurzübersicht Paddelwettbewerb „Alle in einem Boot“ anlässlich 30 Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Freitag, 8. September 2023

11:30 Uhr – ca. 14:30 Uhr

Großer Kahnfährhafen, Lübbenau/Spreewald

 

YouTube Livestream:

 

30 Jahre Landkreis? 30 Jahre „Alle in einem Boot“!
Kreisverwaltung lädt Kommunen anlässlich ihres Jubiläums zum gemeinsamen Paddelwettbewerb / Bürgermeister und Amtsdirektoren messen sich mit „Team OSL“ für sozialen Zweck 

 

Der Landkreis OSL feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen - und bereitet sich auf dieses Jubiläum auf ganz besondere Weise vor. Am Freitag, dem 8. September lädt die Kreisverwaltung ihre Kommunen zu einem Paddelwettbewerb nach Lübbenau/Spreewald ein. Der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften steigen dabei in die Boote und treten auf einer 160 Meter langen Strecke mit Wendepunkt gegeneinander an. Die Siegprämien kommen sozialen Projekten zugute. Die Veranstaltung wird von den Sana Kliniken Niederlausitz unterstützt.

 

Weitere Infos unter www.osl-online.de/paddelwettbewerb

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Netzwerkabend „Was brauchen Frauen in OSL?“ am 12.09.2023

(07. 09. 2023)

Sehr geehrte*r Interessierte,

 

wir möchten Sie herzlich zu unserer Veranstaltung am 12. September 2023 unter dem Motto „Was brauchen Frauen in OSL?“ einladen. Wir freuen uns, wenn Sie die Einladung auch noch über Ihre Verteiler weiterleiten und Interessierte mitbringen.

 

Veranstaltung: „Was brauchen Frauen in OSL?“

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist ein lebendiger Landkreis mit vielen engagierten Menschen, die ihre Region täglich mitgestalten. Werden die Lebensrealitäten und Bedarfe von Frauen dabei berücksichtigt?

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. laden herzlich ein, Wege zu finden, um Frauen Gehör zu verschaffen!

 

Ort: Großer Saal, Dubinaweg 1, Haus 1, 01968 Senftenberg

Zeit: 19-20.30 Uhr

 

Gern können Sie die Einladung an Interessierte weiterleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Johanna Fischer

Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

(03573 870-4104 / )
 

Foto zu Meldung: Netzwerkabend „Was brauchen Frauen in OSL?“ am 12.09.2023

Paddelwettbewerb anlässlich 30 Jahren Landkreis: Für diese sozialen Projekte treten die Bürgermeister und Amtsdirektoren am Freitag in Lübbenau an

(06. 09. 2023)

Beim Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz anlässlich 30 Jahren Kreisverwaltung OSL am 8. September in Lübbenau/Spreewald steigen der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften in die Boote und treten gegeneinander an. Gleichzeitig gehen sie miteinander für ein gemeinsames Ziel an den Start: Denn die Preisgelder kommen sozialen Projekten im Landkreis zugute. Hierfür stellen die Sana Kliniken Niederlausitz in Summe 2.650 Euro bereit.

 

Ziel des Paddelwettbewerbes ist es, dass jedes der Teams in einem 5er-Canadier eine festgelegte Strecke auf Zeit rudert. Die Strecke führt vom Großen Hafen über die Hauptspree in Richtung Südumfluter und über eine Boje an einem Wendepunkt wieder zurück. Die Streckenlänge beträgt 160 Meter. Jeweils zwei Teams paddeln zeitgleich gegeneinander – und wetteifern so um die beste Zeit.

 

Der 1. Platz erhält 1.000 € Siegerprämie, der 2. Platz 500 € und der 3. Platz 250 €. Alle weiteren Teams werden gleichberechtigt gewertet und können sich über 100 Euro für die erfolgreiche Teilnahme freuen. Alle Preisgelder fließen ausnahmslos in soziale Projekte in der Region. Diese konnten die Teams der Kommunen im Vorfeld selbst wählen.

 

Für folgende soziale Projekte treten die Teams an:

 

Team

Soziales Projekt

Altdöbern

Jugendfeuerwehr im Amt Altdöbern

Calau

Amateurtheater „Die Calauer – Rotkäppchen-Projekt“

Großräschen

Tafel Großräschen

Landkreis OSL

Hospiz Friedensberg in Lauchhammer

Lauchhammer

Jugendbegegnungszentrum "Arche" in Lauchhammer

Lübbenau/Spreewald

Hospizarbeit der Malteser

Ortrand

Nachwuchsfußballspielgemeinschaft FLG Kicker ´09

Ruhland

CVJM Ruhland e.V.

Schipkau

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Schipkau e.V.

Schwarzheide

Projekt Schulgarten (ein seitens der Stadt – bzw. maßgeblich durch die Auszubildenden im GaLa-Bau - errichteter Schulgarten)

Senftenberg

Deutscher Kinderschutzbund e.V. – Ortsverband Senftenberg

Vetschau/Spreewald

Tafel Großräschen

 

 

Kurzübersicht Paddelwettbewerb „Alle in einem Boot“ anlässlich 30 Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Freitag, 8. September 2023

11:30 Uhr – ca. 14:30 Uhr

Großer Kahnfährhafen, Lübbenau/Spreewald

Alle Informationen: https://www.osl-online.de/paddelwettbewerb

 

Wer zuschauen möchte, kann vor Ort anfeuern oder die Veranstaltung in Ausschnitten auch online verfolgen. Das Team der Pressestelle der Kreisverwaltung wird die Veranstaltung auf Youtube (@lkoberspreewaldlausitz) übertragen.

 

 

 

Hinweis für Medienvertreter:

Wir freuen uns, wenn Sie die Veranstaltung im Rahmen der Berichterstattung aufgreifen und laden Sie herzlich ein, den Wettbewerb am Veranstaltungstag zu begleiten. Bei Bedarf stellen wir im Nachgang zudem gern Bildmaterial von der Veranstaltung bereit. Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle des Landkreises OSL. Bei Interesse stellen wir Ihnen gern den detaillierten Ablaufplan mit den Wertungsregeln und weiteren Angaben zur Veranstaltung bereit.

 

 

Welches der Teams hat im Vorfeld wohl bereits „heimlich“ trainiert? Beim Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz anlässlich 30 Jahren Kreisverwaltung OSL am 8. September in Lübbenau/Spreewald steigen der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften in die Boote und treten gegeneinander an. Die Preisgelder kommen sozialen Projekten zugute (Foto: Landkreis/Bielitz)

Foto: Welches der Teams hat im Vorfeld wohl bereits „heimlich“ trainiert? Beim Paddelwettbewerb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz anlässlich 30 Jahren Kreisverwaltung OSL am 8. September in Lübbenau/Spreewald steigen der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften in die Boote und treten gegeneinander an. Die Preisgelder kommen sozialen Projekten zugute (Foto: Landkreis/Bielitz)

Foto zu Meldung: Paddelwettbewerb anlässlich 30 Jahren Landkreis:  Für diese sozialen Projekte treten die Bürgermeister und Amtsdirektoren am Freitag in Lübbenau an

Benefizlauf „WasserMarsch“ Freitag und Samstag in Calau / kurzfristig Entschlossene können noch mitlaufen

(06. 09. 2023)

Am Wochenende nichts vor? Kurzfristig Entschlossene können sich noch für die Teilnahme am diesjährigen „WasserMarsch“ des Landkreises OSL am 8. und 9. September anmelden. Hierbei erkunden die Teilnehmenden die Natur Brandenburgs zu Fuß – und sind dabei zwischen 6 bis 24 Stunden unterwegs. Der Lauf wird von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendförderung des Jugendamtes OSL initiiert. Das „erlaufene“ Geld kommt den Kindern einer Schule in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt, zugute. Start ist in diesem Jahr in Calau im Norden des Landkreises.

 

Eröffnet wird der WasserMarsch 2023 durch Alexander Erbert, Beigeordneter der Kreisverwaltung im Dezernat für Gesundheit, Jugend und Soziales, sowie Calaus Bürgermeister Marco Babenz. Der 24-Stunden-Lauf startet am Freitag, den 8. September, um 17 Uhr auf dem Marktplatz in Calau. Die „abgespeckte“ Variante, der 6-Stunden-Lauf, beginnt am Samstag, 9. September, um 11 Uhr. Start ist hier die Bäuerliche Produktionsgemeinschaft Saßleben in der Mloder Straße 22A.   

 

Die Kinder und Jugendlichen starten in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen. Ziel ist es, innerhalb der verfügbaren Zeit zu Fuß gemeinsam möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Die Strecke wählen die Teilnehmer selbst, die Betreuung der Läufe erfolgt durch Sozialarbeiter aus dem Landkreis. Die 24-Stunden-Läufer können die Nacht kostenfrei in einem Basislager mit Abendbrot verbringen. Die erfolgreiche Teilnahme am Lauf lassen die Teilnehmenden am frühen Samstagabend mit einer kleinen Abschlussveranstaltung ausklingen, bei der auch die Ergebnisse der Läufe verkündet werden. Diese findet ab 17 Uhr bei der Bäuerlichen Produktionsgemeinschaft in Saßleben statt.

 

Mitmachen können alle interessierten Kinder und Jugendlichen, egal ob aus Schule, Jugendtreff oder Verein. Die bislang jüngsten Läufer waren zehn Jahre alt und kamen in Begleitung ihrer Hortnerin. Nach oben hin gibt es keine Grenzen. Kurzfristig Entschlossene können sich gern noch im örtlichen Jugendtreff oder bei der Schulsozialarbeit ihrer Schule sowie bei Steffen Lachmann von der Jugendförderung des Landkreises OSL zur Registrierung anmelden: ; 03573 870 4264.

 

Der Lauf wird auch in diesem Jahr wieder von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen unterstützt. Diese stellen für jeden erlaufenen Kilometer einen vorab vereinbarten Spendenbetrag in Aussicht. In der Regel suchen sich die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde ihren oder ihre Sponsoren selbstständig aus und gehen mit einer Spendenvereinbarung auf diese zu. Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten.

 

In den vergangenen 6 Jahren nahmen insgesamt 469 Teilnehmer an den Spendenläufen teil. Zusammen wurde eine Wegstrecke von 11.729,3 Kilometer zurückgelegt und damit 23.057,60 EUR für das Projekt gesammelt.

 

68 Kinder, Jugendliche und Sozialarbeiter aus OSL und Umgebung liefen allein im vergangenen Jahr beim 6. „WasserMarsch“ in 10 Teams. Beachtliche 3.556,10 Euro Spenden konnten damit gesammelt werden.  Für den diesjährigen Lauf sind bislang 11 Teams mit ca. 85 Teilnehmenden angemeldet. Erstmals geht das Jugendamt des Landkreises OSL am Samstag mit einem eigenen Team an den Start.

 

Mit dem „WasserMarsch“ sollen Jugendliche die Gelegenheit bekommen, den Alltag der Jugendlichen im Tschad nachzuempfinden. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In der Trockenzeit sind das bis zu 20 Kilometer am Tag.

 

Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt erneut dem Aufbau der Schule in Region Milakar in der Republik Tschad zu Gute. In der Region gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In der Trockenzeit sind das bis zu 20 Kilometer am Tag. Von dem Erlös der zurückliegenden Jahre konnten bislang fünf Klassenräume, eine Toilette und ein Brunnen gebaut werden. Schulbänke und Tafeln wurden angeschafft. Ebenso erhielten die etwa 260 Kinder dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte. Das Engagement vor Ort soll auch mit dem Erlös von WasserMarsch 2023 weiter fortgesetzt werden. So soll das Geld mit dazu beitragen, die Schulzeit vor Ort für die Kinder weiter auszuweiten. Konkret soll durch einen neuen Oberstufenbereich Kinder nun auch nach der 6. Klasse weiterhin Unterricht erhalten können. Zum Vergleich: Im Tschad beträgt die durchschnittliche Schulzeit 2,3 Jahre.

 

Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguna e.V. aus Haiger. Hocker arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad.

 

Alle Informationen zu WasserMarsch 2023 können im Flyer auf der Internetseite der Kreisverwaltung nachgelesen werden und sind auch bei Instagram zu finden:

 

www.instagram.com/wassermarsch.osl

 

[Flyer zu WasserMarsch 2023]

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Wo selbst der Ministerpräsident am Wochenende „Kurzurlaub“ machte: Viel Betrieb und positives Echo am OSL-Stand beim Brandenburgtag in Finsterwalde

(05. 09. 2023)

Brandenburg zu Gast in Elbe-Elster: Über 100.000 Gäste feierten am Wochenende den Brandenburgtag in Finsterwalde. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) war mit einem Stand vertreten. Zahlreiche Gäste aus Nah und Fern nutzten die Gelegenheit und tauchten für ein Erinnerungsfoto in die Urlaubskulisse von Spreewald und Lausitzer Seenland ein oder buddelten im Sand nach Schätzen aus dem Landkreis. Auch das Angebot der Museen des Landkreises, sich selbst einmal bei der Herstellung eines Seiles zu probieren, kam gut an und wurde gern genutzt.

 

Auf der Meile der Landkreise im Festbereich B präsentierte sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter dem Motto „Hier bewegt sich was! - Entdecken und erleben - mit Auge, Herz und Hand“ auf einer 11 Meter langen und 3 Meter breiten Standfläche mit drei verschiedenen Aktionsflächen.

 

Beim ersten Angebot konnten die Besucherinnen und Besucher in die künstliche Urlaubskulisse des Spreewaldes und des Seenlandes eintauchen und sich von einer Fotobox vor dieser schönen Szene fotografieren lassen. Um die Szene authentisch zu gestalten, hatten Mitarbeitende der Kreisverwaltung mit tatkräftiger Unterstützung der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises unter anderem feinen Sand aufgeschüttet und (XXL-)Liegestühle aufgestellt – und so vor Ort das Ambiente einer Strandszene entstehen lassen. Die Bilder aus der Fotobox konnten als persönliche Erinnerung an den Brandenburgtag direkt ausgedruckt und kostenlos mit nach Hause genommen werden. Die Möglichkeit zum „Kurztrip“ nach OSL nutzte sogar Ministerpräsident Dietmar Woidke. Während seines Spaziergangs über das Veranstaltungsgelände hielt er auch am OSL-Stand – und nahm dort gemeinsam mit Finsterwaldes Bürgermeister Jörg Gampe, OSL-Landrat Siegurd Heinze und Elbe-Elster-Landrat Christian Jaschinski in den Liegestühlen Platz, um sich kurz darauf über das gedruckte Andenken im Postkarten-Format freuen zu können. 

 

Auch darüber hinaus konnte man am Stand der Kreisverwaltung aktiv werden: So lud eine kleine „Schatzinsel“ dazu ein, im Sand nach Schätzen aus OSL zu suchen. Für jeden kleinen Edelstein, den ein Schatzsucher dem Team am Stand präsentieren konnte, gab es im Gegenzug eine regionale Besonderheit als Preis. Zu gewinnen gab es Köstlichkeiten wie beispielsweise Brotaufstriche von Lausiko’s Manufaktur in Peickwitz, Kaffee der Senftenberger Kaffeerösterei Markt 15, Sahnemeerrettich von SpreewaldRabe aus Boblitz oder Nudeln von scharfesGELB aus Senftenberg. Weitere Gewinne für die erfolgreichen großen und kleinen Schatzsucher waren verschiedene Werbeartikel der Kreisverwaltung OSL.  

  

Auch das Team der Museen des Landkreises war vertreten und stellte seine Standorte vor - Schloss und Festung Senftenberg, die Kunstsammlung Lausitz, das Spreewald-Museum Lübbenau und das Freilandmuseum Lehde. Wer wollte, konnte einer Seilerin bzw. einem Seiler bei der Arbeit über die Schulter schauen - oder sich sogar selbst in diesem historischen Handwerk versuchen. Das Seilerhandwerk wird im Spreewald seit dem Mittelalter ausgeübt und kann noch heute im Freilandmuseum Lehde wiederentdeckt werden. Auch das Museums-Glücksrad am Stand drehte sich nahezu ohne Pause. Zudem informierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die aktuellen Sonderausstellungen „Oh diese Schule“, „Alle Kunst will Musik werden – Werke von Armin Mueller-Stahl“ und „Es gab ja nüscht … Shopping in der DDR“ und machten bereits jetzt Vorfreude auf die beliebte Spreewaldweihnacht am ersten und zweite Adventswochenende.

 

(Foto: Landkreis OSL/Marlen Weser)

 

(Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

(Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

(Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner)

(Foto: Landkreis OSL/Sarah Werner)

Foto zu Meldung: Wo selbst der Ministerpräsident am Wochenende „Kurzurlaub“ machte: Viel Betrieb und positives Echo am OSL-Stand beim Brandenburgtag in Finsterwalde

Sozialpsychiatrische Präventionswoche zum Thema Depression lädt zur Veranstaltung am 6. September ein: Claudia Gliemann liest „Papas Seele hat Schnupfen“ | Eintritt ist kostenfrei

(04. 09. 2023)

Vom 4. bis zum 8. September findet die Präventionswoche des sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes Oberspreewald-Lausitz statt. Bereits zum fünften Mal konnte dafür Autorin Claudia Gliemann gewonnen werden. Mit der Lesung zum Buch „Papas Seele hat Schnupfen“ widmet sich die Präventionswoche dem Thema Depression. Als zusätzliches Angebot zu den nichtöffentlichen Lesungen und dem daran jeweils anknüpfenden Erfahrungs- und Gedankenaustausch an fünf Schulen im Landkreis wird es auch eine öffentliche Veranstaltung geben. Der sozialpsychiatrische Dienst und Autorin Claudia Gliemann laden Familien, Kinder, Eltern, Betroffene und fachlich bzw. beruflich interessierte Personen ein, die Lesung am 6. September im Zirkuspädagogischen Zentrum Harlekids e. V. zu besuchen. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr. Der Eintritt ist frei.

 

Einmal jährlich führt der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Oberspreewald-Lausitz eine Präventionswoche durch. Das jeweilige Thema kann sich zum Beispiel auf seelische Krisen, Suchtprobleme, psychische Krankheiten uvm. beziehen. Im Rahmen der Präventionswoche führt der Arbeitskreis „Kinder- und Jungendpsychiatrie“ unter Leitung von Ute Bürgermeister als Mitarbeiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes Veranstaltungen an einigen und jährlich wechselnden Schulen im Landkreis durch und vermitteln so kleine und große – aber zumeist nicht alltägliche – Themen an Grundschulkinder verschiedenster Altersklassen. Das Ziel ist es, die Kinder für die Themen zu sensibilisieren, ihnen die Scheu zu nehmen, über diese zu sprechen, Fragen zu stellen und auch zu lernen, eigene Erfahrungen als Betroffene oder im Familien- und Freundeskreis einzuordnen und anzusprechen.

 

In diesem Jahr steht das Thema Depression auf der Agenda. Dafür konnte erneut Claudia Gliemann gewonnen werden. Die Autorin ist mit ihren Lesungen nun bereits zum fünften Mal Teil der Präventionswoche. Vom 4. bis zum 8. September liest sie in den 4. und 5. Klassen der Geschwister-Scholl-Oberschule mit Primarstufe Ruhland, der Grundschule Welzow (viele Kinder aus Neupetershain besuchen die Schule), der Regenbogengrundschule Senftenberg, der Europaschule Lauchhammer und im Nachmittagshort des Jenaplanhauses Lübbenau aus dem Buch „Papas Seele hat Schnupfen“. Die Lesereise wird von der AOK gefördert.

Jedes Jahr finden die Veranstaltungen im Rahmen der Präventionswoche an anderen Schulen im Landkreis statt. Die Auswahl der Schulen trifft der Arbeitskreis „Kinder- und Jungendpsychiatrie“ des sozialpsychiatrischen Dienstes, nachdem dieser den Schulen das jährliche Angebot unterbreitet hat. Einige Schulen wenden sich auch selbst an das Team. Das Interesse der Grundschulen an der Präventionswoche ist über die vergangenen Jahre hinweg zunehmend gewachsen. Die Lesungen und das ergänzende Schulungsmaterial sowie die Beratung und Begleitung durch das Team des sozialpsychiatrischen Dienstes sind für die Schulen bis auf einen geringen Unkostenbeitrag weitestgehend kostenlos.

Letztmalig finden in diesem Jahr die Lesungen mit Claudia Gliemann in der Präventionswoche statt. Ab dem kommenden Jahr wird es ein anderes Angebot geben. Aus diesem Grund hat der sozialpsychiatrische Dienst eine zusätzliche, offene Veranstaltung organisiert.

 

Kurzübersicht:_

 

Lesung von Claudia Gliemann zu ihrem Buch „Papas Seele hat Schnupfen“ im Rahmen der Präventionswoche zum Thema Depression

Mittwoch, 6. September 2023

16 Uhr

Zirkuspädagogisches Zentrum des Harlekids e. V.

Briesker Str. 134 in Senftenberg

Der Eintritt ist frei.

 

Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um eine Voranmeldung gebeten per Mail an oder per Telefon unter der 03573 870-4320

 

Über das Buch „Papas Seele hat Schnupfen“ von Autorin Claudia Gliemann:

Neles Zuhause ist der Zirkus. Ihre Familie zählt zu den besten Seilartisten der Welt. Schon seit Generationen. Doch dann wird Neles Papa krank. Seine Seele bekommt Schnupfen. Und das in einer Welt, in der alles bunt und fröhlich ist und man eigentlich glücklich sein könnte. Neles Papa, der immer so stark war, wird schwach. Vor Neles Augen – und vor den Augen der ganzen Welt.

Nele schämt sich für ihren Papa. Sie ist wütend. Er tut ihr Leid, und sie fragt sich, was wohl ihre Freunde denken und ob sie sie noch mögen werden. In ihre heile Welt ziehen Schatten ein. Sie hat viele Fragen, auf die sie keine Antworten weiß. Ihre Mama will sie nicht fragen, weil sie auch schon so traurig ist. Oma und Opa sind weit weg. Zum Glück gibt es den Dummen August, der Nele erklärt, warum ihr Papa so traurig ist und dass auch die Seele Schnupfen haben kann und dass alles seine Zeit braucht. Gemeinsam mit der Zirkusfamilie erlebt Nele, dass es ihrem Papa manchmal besser und schlechter geht, aber er gibt nicht auf, und durch die Krankheit entdeckt er plötzlich Fähigkeiten, die ihm vorher gar nicht so bewusst waren.

Ein Buch zu einem schwierigen und traurigen Thema, das trotzdem nie düster ist, sondern eingehüllt in ein warmes, sattes Blau, mit einer positiven Farbe am Ende: einem Picknick im Grünen mit einem warmen Herbstsonnengelb.

(Quelle: https://www.monterosa-verlag.de/buch/papas_seele_hat_schnupfen/)

 

Stimme zur Lesung „Papas Seele hat Schnupfen“:

„[Frau Gliemann] stellte den vielen Kindern und anwesenden Eltern in höchst beeindruckender Form ihr Buch „Papas Seele hat Schnupfen“ vor. Durch ihre selbstkomponierten Lieder wurde die Geschichte bereichert und intensiv fühlbar. Sämtliche Kinder und Erwachsene lauschten der Geschichte und dem Gesang sehr aufmerksam und waren hierdurch tief berührt. Durch die sehr gelungene Lesung mit dem berührenden Gesang gelang es ihr die Komplexität der Erkrankung Depression für Kinder im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar zu machen.“ (Dr. Gregory M. Hecht, Chefarzt, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, St.-Vinzenz-Hospital Haselünne; Quelle: https://www.monterosa-verlag.de/monterosa_verlag/lesungen/)

 

Der sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises OSL

„Wenn ein Familienmitglied von einer Depression betroffen ist, dann ist in einer Familie nichts mehr so wie vorher“, sagt Ute Bürgermeister vom sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes OSL. Sie und ihr Team stehen nicht nur vor, während und nach der Lesung bereit, sondern bieten dauerhaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Hilfe und Unterstützung an.

Der Dienst wird vom Landkreis getragen, bietet und vermittelt kostenfrei Informationen und Unterstützung, z. B. bei rechtlichen/finanziellen Problemen, Krisen und Konflikten. Mit den Klienten und Angehörigen wird im Rahmen von Gruppen- und Einzelgesprächen gearbeitet. Dabei unterliegen die Mitarbeitenden selbstverständlich der Schweigepflicht. Für die Kontaktaufnahme oder Inanspruchnahme der Hilfs- und Beratungsangebote ist keine Überweisung erforderlich.

Die Angebote richten sich z.B. an Menschen in seelischen Krisen oder mit Suchtproblemen, Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten, Angehörige psychisch kranker Menschen oder mit einem Suchtproblem, Kinder psychisch kranker Eltern uvm.

Bei Fragen über Angst- & Zwangsstörungen, Depression, Manie, Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie oder bei der Antragstellung zur Feststellung einer Schwerbehinderung, zu Hilfen bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung, zur Rehabilitationshilfe, zur Vermittlung in ambulante und stationäre Behandlungsangebote und vieles mehr steht der sozialpsychiatrische Dienst zur Verfügung.

 

Der sozialpsychiatrische Dienst hat seinen Sitz im Gesundheitsamt des Landkreises in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg und hat darüber hinaus Außenstellen in Lübbenau, Vetschau, Lauchhammer, Großkmehlen, Ruhland, Großräschen und Calau.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.osl-online.de im Menüpunkt Leben & Wohnen im Bereich Gesundheit oder direkt unter https://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=93340 abrufbar.

Foto zu Meldung: Sozialpsychiatrische Präventionswoche zum Thema Depression lädt zur Veranstaltung am 6. September ein: Claudia Gliemann liest „Papas Seele hat Schnupfen“ | Eintritt ist kostenfrei

Brandenburgtag in Finsterwalde: Landkreis OSL ist dabei!

(01. 09. 2023)

Der Countdown läuft: Am kommenden Wochenende (2./3. September) feiert Brandenburg in der Sängerstadt Finsterwalde im Nachbarlandkreis Elbe-Elster mit einem bunten Fest den 17. BRANDENBURG-TAG. Auch der Landkreis OSL ist mit einem Stand dabei - und freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. 

 

Auf der Meile der Landkreise im Festbereich B präsentiert sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter dem Motto „Hier bewegt sich was! - Entdecken und erleben - mit Auge, Herz und Hand“ auf einer 11 Meter langen und 3 Meter breiten Standfläche mit drei verschiedenen Aktionsflächen.

 

Hier können die Bürgerinnen und Bürger unter anderem in die Urlaubskulisse des Spreewaldes und des Seenlandes eintauchen und sich von einer Fotobox vor dieser schönen Szene fotografieren lassen. Die Bilder können als persönliche Erinnerung an den Brandenburgtag direkt ausgedruckt und kostenlos mit nach Hause genommen werden.

 

Auch darüber hinaus kann man am Stand der Kreisverwaltung aktiv werden: So lädt eine kleine „Schatzinsel“ dazu ein, im Sand nach Schätzen aus OSL zu suchen. Für jeden kleinen Edelstein, den ein Schatzsucher findet und dem Team am Stand präsentieren kann, gibt es im Gegenzug eine regionale Besonderheit als Preis. Zu gewinnen gibt es Köstlichkeiten wie bespielsweise Brotaufstriche von Lausiko’s Manufaktur in Peickwitz, Kaffee der Senftenberger Kaffeerösterei Markt 15, Sahnemeerrettich von SpreewaldRabe aus Boblitz oder Nudeln von scharfesGELB aus Senftenberg. Weitere Gewinne für die erfolgreichen großen und kleinen Schatzsucher sind verschiedene, exklusive Werbeartikel der Kreisverwaltung OSL.  

  

Auch das Team der Museen des Landkreises ist vertreten und stellt seine Standorte vor - Schloss und Festung Senftenberg, die Kunstsammlung Lausitz, das Spreewald-Museum Lübbenau und das Freilandmuseum Lehde. Wer möchte, kann im Freilandmuseum Lehde einer Seilerin bei der Arbeit über die Schulter schauen - oder sich sogar selbst in diesem historischen Handwerk versuchen. Das Seilerhandwerk wird im Spreewald seit dem Mittelalter ausgeübt. Am Stand wird es auch ein Glücksrad geben. Zudem informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die aktuellen Sonderausstellungen „Oh diese Schule“, „Alle Kunst will Musik werden – Werke von Armin Mueller-Stahl“ und „Es gab ja nüscht … Shopping in der DDR“ und machen bereits jetzt Vorfreude auf die beliebte Spreewaldweihnacht am ersten und zweite Adventswochenende.

 

Über die Mitmachmöglichkeiten und Aktionsflächen hinaus können sich Interessierte auch allgemein über den Landkreis OSL und seine Angebote informieren. Dazu stehen verschiedene Informationsmaterialien - beispielsweise zum Lausitzer Seenland und zum Spreewald - zur Verfügung.

Da mit Blick auf die Kreisgebietsreform von 1993 das Jahr 2023 zugleich ein großes Jubiläumsjahr für alle Landkreise in Brandenburg ist, bietet der Brandenburg-Tag eine geeignete Plattform, um dieses Jubiläum zu würdigen. So findet am Sonntag um 15 Uhr auf der Sparkassenbühne im Festbereich A ein moderierter Landrats-Talk „Meilensteine 30 Jahre Landkreise in Brandenburg“ statt. Neben Christian Jaschinski, Landrat Elbe-Elster, und Daniel Kurth, Landrat Barnim, nimmt auch OSL-Landrat Siegurd Heinze teil. Moderatorin Aspasia Opitz vom rbb-Studio Cottbus blickt gemeinsam mit den Teilnehmern auf die Gründung der Landkreise zurück. Aber auch ganz allgemeine Themen kommen zur Sprache. Wer wissen möchte, wie die Landräte ihren Landkreis in einer eigenen Collage beschreiben würden, was man aus ihrer Sicht unbedingt gesehen (und gekostet – kleine Verkostung inklusive …) haben muss, welche wichtigen Entscheidungen des Landes die Entwicklung des Landkreises geprägt haben und welche Herausforderungen die Zukunft für die Region bereithält, sollte sich den Termin vormerken.

Der BRANDENBURG-TAG

Der BRANDENBURG-TAG ist Bürgerfest und Leistungsschau des gesamten Landes Brandenburg und stellt Tradition und regionale Besonderheiten in den Mittelpunkt. Zehntausende Besucher aus Brandenburg, Berlin und den angrenzenden Landkreisen in Sachsen und Sachsen-Anhalt werden erwartet. Erstmals ist der Landkreis Elbe-Elster Gastgeber. Unter dem Motto „Hier spielt die Musik" wird es zahlreiche kulturelle Veranstaltungen, ein großes kulinarisches Angebot und vielfältige Möglichkeiten zum Mitmachen geben. Rund 300 Aussteller präsentieren sich. In den vier Festbereichen gibt es elf Bühnen und zwölf Themenmeilen, unter anderem zu den Bereichen Regionalität und Tourismus, Wirtschaft und Industrie, Natur und Umwelt sowie Sport, Kultur, Demokratie, Bildung und Ehrenamt. Kinder und Familien finden einen eigenen Erlebnisbereich mit einer großen Hüpfburgstadt sowie weiteren Aktionen und Musik. Rund 1.500 Künstler sorgen mit ihren Darbietungen für Stimmung und Begeisterung. Darüber hinaus geben vielfältige und abwechslungsreiche Präsentationen Einblicke in die Arbeit der Landesbehörden.

 

Eine Übersicht der Festbereiche mit den einzelnen Themenmeilen, Bühnen, dem Programm, Hinweisen zur Anreise mit Bahn, Bus oder Auto und den Ausstellern gibt es unter: www.brandenburgtag-finsterwalde.de

 

Öffnungszeiten:

Samstag, 02. September: 10 – 20 Uhr / Programmpunkte bis 2 Uhr

Sonntag, 03. September: 10 – 18 Uhr

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30 Jahre Landkreis? 30 Jahre „Alle in einem Boot“! Kreisverwaltung lädt Kommunen zum gemeinsamen Paddelwettbewerb / Bürgermeister und Amtsdirektoren messen sich mit „Team Landkreis“ für sozialen Zweck

(30. 08. 2023)

 

Der Landkreis OSL feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen - und bereitet sich auf dieses Jubiläum auf ganz besondere Weise vor. Am Freitag, dem 8. September lädt die Kreisverwaltung ihre Kommunen zu einem Paddelwettbewerb nach Lübbenau/Spreewald ein. Der Landrat, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OSL und ihre jeweiligen Mannschaften steigen dabei in die Boote und treten auf einer 160 Meter langen Strecke mit Wendepunkt gegeneinander an. Die Siegprämien kommen sozialen Projekten zugute. Die Veranstaltung wird von den Sana Kliniken Niederlausitz unterstützt.

 

Um 11:30 Uhr beginnt die Veranstaltung am Großen Hafen in Lübbenau/Spreewald mit der Begrüßung der Mannschaften durch Moderator Ralf Jußen und einem kurzen „Warm-up“ mit einem Vertreter des Paddelverleihs Richter aus Lübbenau/Spreewald. Gegen 12 Uhr fahren die Hauptverwaltungsbeamten und Gäste – darunter Vertreter der Tourismusverbände Spreewald und Lausitzer Seenland e.V. sowie die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness – per Kahn an die Wettbewerbsstrecke und geben damit den Startschuss für den Wettbewerb. 

 

Nach der Bekanntgabe der Wettkampfregeln durch den Kreissportbund gehen die ersten zwei der insgesamt zwölf Teams an den Start. Insgesamt treten je ein Team für jede der insgesamt elf OSL-Kommunen und ein Team der Kreisverwaltung gegeneinander an.

 

Ziel des Paddelwettbewerbes ist es, dass jedes der Teams in einem 5er-Canadier eine festgelegte Strecke auf Zeit rudert. Die Strecke führt vom Großen Hafen über die Hauptspree in Richtung Südumfluter und über eine Boje an einem Wendepunkt wieder zurück. Die Streckenlänge beträgt 160 Meter. Sieger ist, wer die Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt. Die Zeitnahme erfolgt durch Vertreter des Kreissportbundes OSL e.V.

 

Die Siegermannschaften erhalten Preisgelder, die sozialen Projekten in der Region zugutekommen. Der 1. Platz erhält 1.000 €, der 2. Platz 500 € und der 3. Platz 250 €. Alle weiteren Teams werden gleichberechtigt gewertet und erhalten für ihre erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb jeweils 100 Euro. Das Preisgeld wird von den Sana Kliniken Niederlausitz als Sponsor zur Verfügung gestellt.

 

Welches soziale Projekt unterstützt wird, entscheiden die Kommunen selbst.  Die bisher eingereichten Vorschläge reichen beispielsweise von der Jugendfeuerwehr über die Tafel, einen Jugendtreff, ein Amateurtheater bis hin zum Deutschen Kinderschutzbund.

 

Zum „Team OSL" gehören neben Landrat Heinze die Erste Beigeordnete und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt, Grit Klug, der Beigeordnete und Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, sowie die Dezernenten Dr. Susanne Ziegler (Digitalisierung, Personal und Recht) und Robert Weidner (Bildung, Finanzen und Innere Verwaltung).  

 

Landrat Siegurd Heinze freut sich auf die Geburtstagsveranstaltung der etwas anderen Art: „30 Jahre Landkreis stehen für uns als Verwaltung für 30 Jahre Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger - in allen Bereichen, die eine untere Landesbehörde vorzuhalten hat. Sie stehen aber nicht zuletzt auch für 30 Jahre gute Zusammenarbeit mit unseren Städten, Ämtern und Gemeinden. Auf diese partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind wir als Landkreis sehr stolz. Die Verwaltungen engagieren sich gemeinsam für ein attraktives und lebenswertes OSL – und sitzen damit bildlich gesprochen mit uns „in einem Boot“. Dieses Bild greifen wir mit dem bevorstehenden Paddelwettbewerb in Lübbenau anlässlich unseres diesjährigen Jubiläums auf.“

 

Marc Bernstädt, Geschäftsführer der Sana Kliniken Niederlausitz: „Beim Paddelwettbewerb der Kreisverwaltung und Kommunen steht der sportliche Gedanke im Vordergrund, gleichzeitig werden Teamarbeit, Gesundheit und Gemeinschaft gefördert. Ebendiese Werte, die uns in den Sana Kliniken Niederlausitz, Ihrem Gesundheitsdienstleister in OSL, von Herzen genauso wichtig sind, wie die professionelle medizinische Versorgung der Lausitzerinnen und Lausitzer. Als Sponsor unterstützen wir gern dieses regionale Projekt und freuen uns darauf, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Lübbenau anzufeuern."

 

Der Landkreis OSL wurde am 6. Dezember 1993 aus den ehemaligen Landkreisen Senftenberg und Calau neu gebildet. Neben dem bevorstehenden Paddelwettbewerb soll im kommenden Jahr eine Feierstunde an das 30-jährige Bestehen der Kreisverwaltung OSL und des Kreistages, der im Januar 1994 konstituiert wurde, erinnern. Weitere Veranstaltungen soll es darüber hinaus nicht geben. Siegurd Heinze: „Wir verzichten bewusst auf eine weitere große Publikumsveranstaltung. Stattdessen möchten wir den Anlass mit einem gemeinsamen Paddelwettbewerb zusammen mit Städten, Ämtern und Gemeinden in kleinem Rahmen würdigen. Der soziale Aspekt des Paddelwettbewerbs ermöglicht es uns, etwas an die Menschen in OSL zurückzugeben. Wir freuen uns auf die Veranstaltung und hoffen auf schönes Wetter!"

 

Wer zuschauen möchte, kann vor Ort anfeuern oder die Veranstaltung in Ausschnitten auch online verfolgen. Das Team der Pressestelle der Kreisverwaltung wird die Veranstaltung auf Youtube (@lkoberspreewaldlausitz) übertragen.

 

Kurzübersicht Paddelwettbewerb „Alle in einem Boot“ anlässlich 30 Jahren Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Freitag, 8. September 2023

11:30 Uhr – ca. 14:30 Uhr

Großer Kahnfährhafen, Lübbenau/Spreewald

 

 

Hinweis für Medienvertreter:

Wir freuen uns, wenn Sie die Veranstaltung im Rahmen der Berichterstattung aufgreifen und laden Sie herzlich ein, den Wettbewerb am Veranstaltungstag zu begleiten. Bei Bedarf stellen wir im Nachgang zudem gern Bildmaterial von der Veranstaltung bereit. Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle des Landkreises OSL. 

Foto zu Meldung: 30 Jahre Landkreis? 30 Jahre „Alle in einem Boot“! Kreisverwaltung lädt Kommunen zum gemeinsamen Paddelwettbewerb / Bürgermeister und Amtsdirektoren messen sich mit „Team Landkreis“ für sozialen Zweck

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau: Umstellung auf Online-Termin-Reservierung / Sprechstunde für Gewerbetreibende wird fortgeführt

(30. 08. 2023)

Die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau stellt die Regelungen für den persönlichen Kundenverkehr in der Behörde um: Besuche vor Ort sind auch in OSL ab sofort ausschließlich mit vorheriger Buchung eines Termins über das Buchungsportal „Online-Terminvergabe“ möglich. Das System, das so bereits seit längerem von verschiedenen Zulassungsbehörden umgesetzt wird und bereits während der Pandemie auch in OSL erprobt wurde, ermöglicht eine vergleichsweise schnellere und effizientere Bearbeitung der Bürgeranliegen. Alle weiteren Angebote zur Antragstellung behalten ihre Gültigkeit. Eine zweite Neuerung betrifft gewerbliche Antragsteller: Die seit kurzem existierende Sprechstunde für Gewerbetreibende wird aufgrund positiver Rückmeldungen der Nutzer dauerhaft fortgeführt.

 

Verschiedene Möglichkeiten zur Antragstellung ermöglichen flexibles Einreichen

Anliegen nach vorheriger Buchung eines Termins über das Buchungsportal „Online-Terminvergabe“ über die Internetseite der Kreisverwaltung vor Ort zu erledigen, ist nur eine mögliche Art, Vorgänge von der Behörde bearbeiten zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern in OSL stehen darüber hinaus bereits seit der Corona-Pandemie verschiedene weitere und flexible Möglichkeiten zur Antragstelllung zur Verfügung.

 

Anliegen können wie gewohnt weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten der Kreisverwaltung per Einwurfboxen an den Standorten in Calau und Senftenberg eingeworfen oder via Postversand an die Behörde übermittelt werden. Unterlagen können zudem am Schalter vor Ort abgegeben werden.

Vorgänge rund um die KFZ-Zulassung – Wunschkennzeichenreservierung, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Neuzulassung – können zudem auch bequem vom Sofa aus via der internetbasierten Online-Fahrzeugzulassung „i-KFZ“ des Bundes erledigt werden.

Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zudem bei den Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße online einen Termin buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen.

 

Sprechstunde für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Zulassungsvorgänge jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet. Dieses exklusive Angebot für Gewerbetreibende wurde kürzlich eingerichtet und wird nun zeitlich unbefristet fortgeführt.

 

Eine Übersicht über alle flexiblen Möglichkeiten zur Antragstellung, alle benötigten Anträge sowie weitergehende Informationen rund um die Themen Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde stellt die Kreisverwaltung online bereit:  www.osl-online.de/rundumsauto

Sanierung pünktlich zum Ferienende abgeschlossen: Es rollt wieder zwischen Schwarzbach und Guteborn

(29. 08. 2023)

Freie Fahrt voraus! Am Freitag, 25. August, wurde feierlich die Verkehrsfreigabe der Straße zwischen Schwarzbach und Guteborn im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bekanntgegeben. Der Kreisstraßenabschnitt wurde in den vergangenen Wochen umfangreich erneuert.

 

Im Juli 2023 begannen die Sanierungsarbeiten auf der Kreisstraße K6604 zwischen Schwarzbach und Guteborn und die damit verbundene Erneuerung der Amphibiendurchlässe und -leitwände. Die Baumaßnahme endete nun planmäßig zum Ende der Sommerferien.

 

Das Bauvorhaben erstreckte sich auf eine Länge von 2,7 Kilometer vom Ortsausgang Schwarzbach bis zum Ortseingang Guteborn. Gebaut wurde in einem Bauabschnitt.

Mit den Arbeiten wurden die Asphalttrag- und die -deckschicht erneuert. Es wurde ein Armierungsgitter verbaut. Dieses soll die Lebensdauer der Straße verlängern. Die Bankette wurden als Schotterbankette hergerichtet. Zudem erhielt die Straße eine neue Beschilderung und Markierung. Die Ausbauarbeiten an der Straße waren auf Grund von Schäden in der Asphaltdeckschicht erforderlich geworden.

 

Auch der Artenschutz wurde mitbedacht: Die vorhandenen Amphiendurchlässe wurden durch drei neue ersetzt. Insgesamt wurden 530 Meter Amphibienleitwände aus Beton errichtet. Die verbesserten Durchlässe ermöglichen es Tieren wie Fröschen, Kröten oder Molchen, sicher die Straße zu überqueren und ihre natürlichen Lebensräume zu erreichen. Die Erneuerung bzw. Vergrößerung der Amphibiendurchlässe erfolgte in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

 

Mit der feierlichen Freigabe konnte die Vollsperrung aufgehoben und den Verkehrsteilnehmern eine den aktuellen Anforderungen an den Straßenverkehr hergerichtete Straße zur Nutzung freigegeben werden.

 

Zu den Anwesenden bei der Straßenfreigabe zählten neben OSL-Landrat Siegurd Heinze und Vertretern der bauausführenden Firmen unter anderem der stellvertretende Ortsbürgermeister Guteborns, Detlef Zieschang und der Ortsbürgermeister von Schwarzbach, Karl-Heinz Marschka.

 

Die Sanierung der Straße wurde in enger Kooperation mit verschiedenen Bau- und Planungsfirmen durchgeführt. Bauausführend war die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH aus Schwarzheide. Nachauftragnehmer für die ökologische Baubegleitung war die Ingenieurgesellschaft WTU GmbH aus Bad Liebenwerda. Die Bauplanung und Bauoberleitung bzw. Bauüberwachung oblag der Cottbuser Planungs- und Ingenieurgesellschaft (CoPI) mbH. Zudem waren mehrere Nachauftragnehmer beteiligt.

Landrat Siegurd Heinze: „Um die Einschränkungen möglichst gering zu halten, wurde die Bauphase auf die Zeit der Sommerferien gelegt. Danke an alle Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende für ihr Verständnis für die Baumaßnahme. Mein besonderer Dank gilt insbesondere allen am Bau Beteiligten, insbesondere der Baufirma, die mit großem Engagement und Fachwissen an der Sanierung der Straße gearbeitet haben. Die Realisierung des Bauvorhabens in einer Bauzeit von nur sechs Wochen bildete eine besondere Herausforderung, der wir jedoch gerecht werden konnten. So steht die Straße mit dem Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Schuljahres pünktlich wieder zur Nutzung bereit.“

Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.140.000 Euro. Die Kreisverwaltung erhält auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im Kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg eine Förderung in Höhe von 75 Prozent.

Foto zu Meldung: Sanierung pünktlich zum Ferienende abgeschlossen:  Es rollt wieder zwischen Schwarzbach und Guteborn

Verkehrsgesellschaft OSL informiert: Fahrplanwechsel im Busverkehr ab dem 27. August

(28. 08. 2023)

Passend zu Beginn des neuen Schuljahres tritt ab Sonntag, 27. August 2023, im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau/Spreewald ein neuer Fahrplan in Kraft. Das bringt Änderungen bei einzelnen Haltestellen, den Fahrtzeiten und der Linienführung mit sich. Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich rechtzeitig im Vorfeld über die zutreffenden Fahrplan-Neuerungen zu informieren.

 

Die Fahrplan- und Haltestellenänderungen stehen auf der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VG OSL) unter www.vgosl.de/Infos bereit und können telefonisch unter 03573 6652-22 erfragt werden.

Fahrplanhefte können zudem ab sofort in den Geschäftsräumen der VG OSL, bei den Verkehrsunternehmen sowie in den bekannten Agenturen für eine Schutzgebühr von 1 Euro erworben werden.

 

Auswahl an Änderungen:

Nutzerinnen und Nutzern der Fahrten 801, 802 und 803 der Linie 605 (Zinnitz/Mallenchen – Calau – Vetschau und zurück) steht künftig ein neues Angebot bereit: Hier wurde auf die Nachfrage der Fahrgäste reagiert, indem das bisherige Rufbus-Angebot in drei Festfahrten umgewandelt wurde. Diese verkehren jeweils von Montag bis Freitag und ermöglichen den Kundinnen und Kunden ab sofort ein regelmäßig verkehrendes und fest installiertes Fahrangebot.      

 

Erleichterungen gibt es beispielsweise auch mit Blick auf die Fahrt 19 der Linie 607 (Lübbenau - Vetschau - Cottbus und zurück). Mit Beginn des neuen Schuljahres bedient diese Fahrt zusätzlich die Haltestelle „Lübbenau R.-Wagner-Straße“. Damit entfällt hier für Schülerinnen und Schüler der Jenaplanschule das Umsteigen am Busbahnhof in Lübbenau/Spreewald. Sie und natürlich auch alle anderen Fahrgäste gelangen somit auf direktem Wege und ohne Umstieg beispielsweise nach Groß Lübbenau und Vetschau/Spreewald.

 

Eine weitere Anpassung steht im direkten Zusammenhang mit dem Umzug der Elterngeldstelle des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dieses ist seit Mai 2023 im Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße 1 in Senftenberg zu finden. Um die Anbindung unter anderem für junge Eltern zu erleichtern, wurde die Streckenführung der Linie 619 angepasst. Diese verkehrt nun über die Haltestelle „Senftenberg, Knappenstraße“. Acht Fahrten ermöglichen künftig montags bis freitags eine entsprechende Anbindung des Standortes.

  

Neben den Änderungen im Fahrplan gibt es noch eine weitere Neuerung. So enthalten die neuen Fahrpläne an den Bushaltestellen QR-Codes, welche auf die Internetseite der VG OSL weiterleiten. Dort stellen die Mitarbeitenden bei vorliegender Information jeweils am Vormittag des Vortages etwaige kurzfristige Änderungen im Fahrplan sowie weitere aktuelle Infos ein. Mit dem QR-Code gelangen Fahrgäste nun künftig noch einfacher an diese Informationen.

 

Fahrplanauskünfte können zudem via Smartphone über die gängigen Apps abgerufen werden. Hierzu zählen unter anderem die VBB-App „Bus & Bahn“ und für die Kinder die VBB-App „jump“ sowie die App der Deutschen Bahn „DB Navigator“. Alternativ zur VBB-App können Fahrgäste auch die mobil optimierte Seite www.vbb.de aufrufen. Die Mini-Fahrinfo beinhaltet den gesamten Funktionsumfang der „großen Variante“, inklusive Echtzeitdaten, barrierefreier Suchmöglichkeiten, der Abfrage der nächsten Fahrten an der jeweiligen Haltestelle (Abfahrtstafel) und vieles mehr.

 

Warum Fahrplanänderungen?

Regelmäßige Fahrplananpassungen im Nahverkehr sind eine wichtige Maßnahme, um die Qualität des Angebots zu optimieren, die Effizienz des Verkehrssystems zu verbessern und auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Hierfür enthält auch der neue Fahrplan der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL) verschiedene Anpassungen auf einzelnen Strecken, Fahrten und Linien.

 

Zum Fahrplanwechsel werden die geänderten Gegebenheiten auf der Straße, in der Verkehrslenkung bzw. bei den über die Haltestellen angeschlossenen Örtlichkeiten, Unternehmen, Schulen usw. nach Möglichkeit beachtet. Gleichzeitig fließen zur Festlegung des neuen Fahrplans Erfahrungen und Beobachtungen aus den täglichen Fahrten mit ein. Auch das Feedback der Fahrgäste gibt Anlass für Streckenoptimierungen oder Zeitenanpassungen, sodass insbesondere Anschlüsse besser erreicht werden können. Schlussendlich wird durch diese Evaluation in jedem Jahr ein Fahrplan entwickelt, der Neuerungen gerecht werden und damit Fahrtabläufe optimieren sowie die Anbindungen im Landkreis, auch zu anderen Fortbewegungsmitteln und über die Landkreisgrenzen hinaus, verbessern soll.

 

Hier gibt es die Fahrplanhefte:

  • Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg
  • KVG Dreiländereck, Betriebsteil Senftenberg, Spremberger Str. 29, 01968 Senftenberg
  • Touristinformation Senftenberg, Markt 1, 01968 Senftenberg
  • Lotto- und Postfiliale Senftenberg, Bahnhofstraße 33a, 01968 Senftenberg
  • Lotto-Presse Nitsche, Am Neumarkt 2 – 4, 01968 Senftenberg
  • Dies & Das - Partnerfiliale Deutsche Post AG, Rosa-Luxemburg-Str. 13, 01996 Hosena
  • Spreewelten GmbH Spreewelten Bahnhof Lübbenau, Bahnhofstraße 3d, 03222 Lübbenau
  • Tabakbörse Kloss - DHL Paketshop, Otto-Grotewohl-Str. 4a, 03222 Lübbenau
  • Spreewald-Touristinformation Lübbenau e.V., Ehm-Welk-Straße 15, 03222 Lübbenau
  • Bülow Schreibwaren, Bahnhofstraße 5, 03226 Vetschau
  • Buchhandlung Calau, Cottbuser Str. 14, 03205 Calau
  • Lausitzer Gartenwelt, Freienhufener Straße 1, 01983 Großräschen
  • Partner-Filiale DPAG Schwarzheide, Schillerplatz 6, 01987 Schwarzheide
  • Kurzwaren Nähservice Birkigt, Dietrich-Heßmer-Platz 2, 01979 Lauchhammer
  • Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer
  • Der kleine Laden & Postfiliale, Dresdener Str. 48, 01945 Ruhland

 

Fahrausweis-Vorverkaufsstellen gibt es hier:

  • Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL), Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg
  • Lotto-Presse Nitsche, Am Neumarkt 2-4, 01968 Senftenberg
  • Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, W.-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer

Für den schnellen Fahrausweiserwerb können Sie natürlich auch weiterhin Ihre Tickets beim Fahrpersonal erwerben.

 

Fahrgäste, die sich für ein Abonnement wie das Deutschland-Ticket, das VBB-ABO Azubi und das Abonnement Schüler interessieren, können diese über das Buchungsportal auf der Homepage der VG OSL online abschließen. Alternativ können die Bestellformulare auch analog ausgefüllt werden. Formulare gibt es direkt bei der VG OSL oder unter www.vgosl.de/tarif-vertrieb.

 

Wer Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigt, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG OSL wenden. Diese helfen gern telefonisch unter 03573 66520 oder vor Ort in der Roßkaupe 10 in Senftenberg weiter.

Foto zu Meldung: Verkehrsgesellschaft OSL informiert:  Fahrplanwechsel im Busverkehr ab dem 27. August

Schutzmaßnahmen zur ASP: Angepasste Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24. August ersetzt bisherige Verordnung / Hintergrund: EU- Erlass erfordert Erweiterung der Sperrzone II

(25. 08. 2023)

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 3. August wurde zum 24. August von einer neuen Verfügung abgelöst. In dieser wird als einzige Änderung die Gebietskulisse, für die gewisse Schutzmaßnahmen gelten, geringfügig angepasst (sogenannte Restriktionsgebiete). Neu zählen nun auch Gebiete östlich entlang der Autobahn A13 – konkret Teile von Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau – zur sogennanten Sperrzone II. Hintergund für die Anpassung bildet eine aktuelle Durchführungsverordnung der EU. Darüber informiert das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die um die erweiterte Sperrzone II angepasste neue Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24. August ist ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/asp zu finden. Dort steht zur Veranschaulichung der aktuellen Restriktionszonen im Landkreis auch eine Karte mit entsprechender Legende bereit. Neben der Anpassung der Gebietskulisse gibt es geringe redaktionelle Änderungen. Alle bisherigen Regelungen aus der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 3. August wurden übernommen und haben somit auch mit der neuen Allgemeinverfügung weiter Bestand. (Siehe hierzu auch PM vom 03. August 2023)

 

Zu den Restriktionsgebieten im Landkreis zählen die sogenannte Sperrzone I und II, das Kerngebiet, die Weiße Zone und der Schutzkorridor. Innerhalb dieser Bereiche gelten jeweils unterschiedliche Maßregeln, beispielsweise für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter, Landwirte aber auch Privatpersonen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.

 

Die Sperrzone II und der Schutzkorridor wurden nach Nachweisen ASP-infizierter Tiere bei Großkoschen und im angrenzenden Nachbarlandkreis Bautzen zuletzt in der Tierseuchenallgemeinverfügung von Anfang August um die Gemarkung Senftenberg erweitert. Nun kommen zur Schutzzone II neu auch Teile der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau östlich der Bundesautobahn 13 hinzu. Betroffen sind neben der Stadt Schwarzheide konkret die Gemarkungen Hörlitz, Meuro und Klettwitz sowie Schipkau, jeweils östlich der BAB 13.

 

Die Sperrzone II erstreckt sich somit nunmehr über das Gebiet vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, neu über Teile der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau östlich entlang der Bundesautobahn 13, weiter über Teile der Stadt Großräschen bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt dabei unverändert.

 

Was allgemein für den gesamten Landkreis OSL und konkret innerhalb der Restriktionsgebiete zu beachten ist, kann der jeweils aktuellen Verfügung entnommen werden.

 

Derweil beginnen aktuell die Arbeiten für den geplanten neuen Wildabwehrzaun entlang des erweiterten Schutzkorridors rund um Senftenberg. Dieser wird sich beginnend in der Gemarkung Sedlitz über Senftenberg, Reppist, Hörlitz, Brieske, Biehlen, Peickwitz, Niemtsch bis nach Hohenbocka erstrecken. Der Zaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken. Die Details zur Errichtung des Wildabwehrzaunes regelt eine eigene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes. Diese Allgemeinverfügung wird am 28. August 2023 im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie kann bereits auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.  

 

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ins Landkreisinnere zu verhindern.

 

Sachstand ASP in OSL

Im Oktober 2022 wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erstmalig ein Wildschwein mit dem Tierseuchenerreger ASP in Neupetershain-Nord erlegt. Seitdem gab es bis Juli 2023 keine weiteren nachgewiesenen Fälle.

Parallel verlief und verläuft die Ausbreitung des ASP-Erregers aus Richtung Sachsen aber auch im Landkreis Spree-Neiße äußerst dynamisch. In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden. Im Bereich Großkoschen sind seit dem 24. Juli 2023 insgesamt 12 positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Bis auf einen bestätigten Fall – ein infizierter Frischling unmittelbar hinter dem Wildabwehrzaun in Ortsnähe Großkoschen – ist die aus Zäunen errichtete doppelte Schutzbarriere nach Sachsen hin bislang nicht durchbrochen worden.

 

Beide Tierseuchenallgemeinverfügungen einschließlich Begründung sind auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien sowie unter www.osl-online.de/asp abrufbar:

 

1) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023

 

2) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2023

 

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL ebenfalls unter www.osl-online.de/asp

 

Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

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Mit einer Ausbildung/einem dualen Studium starten im September elf junge Frauen und Männer ihre Karriere in der Verwaltung | Neue Bewerbungen für 2024 ab September möglich

(18. 08. 2023)

„Wir haben das Gefühl, hier können wir zukünftig etwas bewegen“, ist ein Grund für die Entscheidung der neuen Auszubildenden und dual Studierenden, ihre Karriere in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu starten. In dieser Woche hat der neue Weg für Sie nicht nur mit einem ersten persönlichen Kennenlernen untereinander begonnen, sondern auch mit einer persönlichen Begrüßung von OSL-Landrat Siegurd Heinze und der feierlichen Übergabe ihrer Verträge.

 

Elf junge Frauen und Männer beginnen am 1. September ihre Ausbildung oder ihr duales Studium in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Niklas Fröbel (19) aus Ortrand, Gian Luca Stephan (16) aus Lauchhammer, Julia Maria Winkler (18) aus Calau, Cecile Bredow (17) aus Lübbenau und Cassandra Arlt (16) aus Finsterwalde konnten in den Vorstellungsgesprächen von sich überzeugen und stellten sich als geeignete und vielversprechende Bewerber und Bewerberinnen für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten heraus. Im September beginnt für die fünf Frauen und Männer die dreijährige Ausbildung in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Für die Ausbildung zum Hygienekontrolleur im Gesundheitsamt konnte der Landkreis Luis Schöne (20) aus Senftenberg begeistern, der ebenfalls im September in die Ausbildung startet. Die theoretische Ausbildung findet an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Berlin statt. Das Team des Gesundheitsamtes freut sich darauf, die praktische Ausbildung umzusetzen und natürlich stets mit einem offenen Ohr und Rat und Tat in der Ausbildung zu unterstützen.

 

In das duale Studium im Studiengang „Bauingenieurwesen“ startet Paul Lange (21) aus Senftenberg. Für das duale Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ haben sich Angelina Böttger (18) aus Vetschau, Sascha Mergelt (20) aus Neißemünde und Sophie Mühlhofer (22) aus Schwarzheide entschieden. Emily Steffen (18) aus Schipkau beginnt mit dem dualen Studium „Soziale Arbeit“.

 

Bemerkenswert ist, dass die zwei dual Studierenden Paul Lange und Sophie Mühlhofer bereits eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Kreisverwaltung OSL absolviert haben. Der Landkreis OSL unterstützt sie nun mit dem dualen Studium, sich weiterzuentwickeln und zu spezialisieren.

 

Am 15. August begrüßte Landrat Heinze die zukünftigen Fachkräfte der Kreisverwaltung und übergab ihnen zusammen mit Susanne Ziegler, Dezernentin für Digitalisierung, Personal und Recht, dem stellvertretenden Personalamtsleiter Ronny Hoffmann und dem Ausbildungsbeauftragten Martin Höntsch die Verträge. In einem feierlichen Rahmen bildete dies nun den offiziellen Startschuss in eine aufregende, spannende und lehrreiche Zeit, die den Azubis und Studierenden ab September bevorsteht.

 

Landrat Siegurd Heinze freute sich über die neuen Gesichter: „Die Vertragsübergabe ist doch immer ein besonderer Termin. Nunmehr sind die Verträge geschlossen und die jungen Frauen und Männer dürfen ihre Ausbildung beim Landkreis absolvieren, denn Sie haben sich gegen zahlreiche Mitbewerber durchsetzen können. Die Verantwortung ist auf beiden Seiten groß. Für uns bedeutet dies in der über viele Jahre nun mittlerweile erprobten Art und Weise zu fordern und zu fördern und gleichermaßen auch von ihnen zu lernen. Nicht nur sie sollen sich entwickeln, auch wir tun das stetig. Aber auch die Auszubildenden und Studierenden sind ganz klar gefordert, nicht nur ihre Ausbildung, sondern auch unseren Landkreis und die Kreisverwaltung engagiert, neugierig und lernbereit zu gestalten. Zur Vertragsübergabe ist es dann doch immer noch etwas ruhiger im Raum. Aber bekanntermaßen tauen alle Beteiligten schnell auf. Ich wünsche allen Auszubildenden und Studierenden viel Erfolg und sage willkommen im Team OSL.“

 

Zum 01. September sind insgesamt 33 Azubis und Studierende beim Landkreis OSL, die ihre berufliche Ausbildung innerhalb der Kreisverwaltung machen.

„Die Ausbildungsmöglichkeiten der Kreisverwaltung sind mittlerweile sehr vielfältig“, berichtet Susanne Ziegler, Dezernentin für Digitalisierung, Personal und Recht, „neben der klassischen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bieten wir zunehmend mehr Fachrichtungen in den Ausbildungen und Studiengängen an. Damit spiegeln die Themen auch unsere zunehmende Themenvielfalt als Arbeitgeber wider. Wir möchten die Perspektiven nicht erst nach einer abgeschlossenen Ausbildung bieten, sondern die Möglichkeiten schaffen, dass junge Frauen und Männer aus der Region sich in ihrem Interessensbereich mit einer Ausbildung direkt bei uns bilden, spezialisieren und qualifizieren können.“

 

Neue Möglichkeiten für eine Ausbildung/ein duales Studium winken ab September

Im September beginnen die Auszubildenden und Studierenden in der Kreisverwaltung OSL und gleichzeitig werden die Stellen für die Bildungsmöglichkeiten ab September 2024 ausgeschrieben. Ab dem 1. September und bis zum 31. Oktober haben alle Interessierten aus dem Landkreis und darüber hinaus die Möglichkeit, sich auf eine der attraktiven Ausschreibungen zu bewerben und im kommenden Jahr ihre Karriere in der Kreisverwaltung OSL zu starten. Die Ausschreibungen werden veröffentlicht unter www.osl-online.de/karriere.

 

Der Landkreis OSL bietet fünf verschiedene duale Studiengänge an. Das sind die Studienrichtungen Öffentliche Verwaltung Brandenburg, Bauingenieurwesen und Soziale Arbeit. Hinzukommen in Kürze auch die Studiengänge Vermessung und Geoinformatik und Verwaltungsinformatik.

Neben der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bildet der Landkreis derzeit auch jeweils eine/n Auszubildende/n als Hygienekontrolleur und Lebensmittelkontrolleurin aus.

 

„Wir freuen uns auf die neuen Bewerbungen. Jeder und jede kann sich bei uns bewerben, auch wenn bereits eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit vorliegt. Das sind keineswegs Ausschlusskriterien“, beschreibt Martin Höntsch, Ausbildungsbeauftragter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den Bewerbungsprozess. „Die erfolgreichen jährlichen Abschlüsse unserer Auszubildenden und die von ihnen mit Begeisterung angenommenen Arbeitsangebote in unserer Verwaltung, die wir ihnen im Anschluss ihrer Ausbildung machen, sprechen dafür, dass eine Ausbildung oder ein duales Studium in der Kreisverwaltung wirklich abwechslungsreiche Inhalte und attraktive Perspektiven bietet. Alle Azubis und Studierenden durchlaufen von Anfang an verschiedene Stationen innerhalb der Verwaltungsstandorte. Je nach Ausbildungsweg sind die praktischen Phasen thematisch angepasst und eignen sich so optimal, um ein Berufsziel für sich zu finden.“

So besteht die Gelegenheit, die Aufgabengebiete im Schulverwaltungs- und Kulturamt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bau- und Hauptamt, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, Personalamt sowie in weiteren Bereichen kennenzulernen.

Darüber hinaus stehen gemeinsame Projektwochen auf dem Plan.

 

Als Ausbildungsbeauftragter des Landkreises betreut Martin Höntsch die Auszubildenden und dual Studierenden vom Einreichen ihrer Bewerbung an und steht ihnen in einem direkten und persönlichen Kontakt mit Rat und Tat zur Seite. So begleitet er die Azubis und Studenten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Interessierte können sich bei ihm jederzeit zu den Ausbildungsangeboten der Kreisverwaltung informieren ( | 03573 870 1328).

 

Die Auszubildenden und dual Studierenden profitieren von Anfang an von einer attraktiven Vergütung, Gleitzeitregelung, 30 Tagen Urlaub und weiteren Vorteilen. Bei guten Leistungen winkt die sichere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, zudem bestehen vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zum Studium.

[http://www.osl-online.de/karriere]

Foto zu Meldung: Mit einer Ausbildung/einem dualen Studium starten im September elf junge Frauen und Männer ihre Karriere in der Verwaltung | Neue Bewerbungen für 2024 ab September möglich

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau geschlossen | ausschließlich Online-Terminvergabe und postalische Bearbeitung | Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende

(17. 08. 2023)

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.

 

Wie zuvor berichtet, kann aufgrund von unvorhersehbaren personellen Engpässen in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde derzeit der Service nicht sichergestellt werden.

 

Die Behörde ist deswegen weiterhin für den Bürgerverkehr geschlossen.

Wer derzeit persönlich vor Ort erscheinen möchte, muss vorab zwingend einen Online-Termin über das Buchungsportal buchen. Die Kreisverwaltung empfiehlt, auf die weiteren bestehenden etablierten Möglichkeiten der Antragstellung auszuweichen: Anträge können ebenfalls per Post sowie via Einwurf der Unterlagen in die Boxen an den Standorten in Senftenberg und Calau eingereicht werden. Es wird informiert sobald wieder Vorsprachen ohne Termin möglich sind.

 

An einer internen Lösung wird aktuell gearbeitet. Derzeit ist mit erheblichen Wartezeiten bei der Abarbeitung der Antragsbearbeitung zu rechnen (zwischen 3 Tagen bis hin zu 2 Wochen). Dies betrifft auch alle Vorgänge, die postalisch eingereicht werden und sich in der „Warteschleife“ befinden.

 

Die Online-Terminvergabe ist über die Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online,de und wie folgt direkt erreichbar: https://wkz.kreis-osl.de:4443/tnv/

 

Alle Beschreibungen zum Antragsverfahren per Post und Einwurfbox, sowie die Beschreibung zu allen notwendigen und einzureichenden Unterlagen und die benötigten Vordrucke und die Versandadresse bzw. Standorte der Einwurfboxen sind online aufgelistet unter www.osl-online.de

 

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html


PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 26.07.2023

(Nr. 117/2023)

 

Diese Woche: Schließung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau | Ab Montag, 31. Juli: ausschließlich Online-Terminvergabe sowie postalische Bearbeitung | Interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht, Zulassungs-Anträge auch in SPN und Cottbus zu stellen

 

Aufgrund von Netzwerkausfällen in Verbindung mit unvorhersehbaren personellen Engpässen kann der Service der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in dieser Woche nicht sichergestellt werden. Die Behörde ist deswegen bis einschließlich Freitag (28. Juli) gänzlich geschlossen. Ab Montag (31. Juli) werden Anliegen wieder bearbeitet. Hierbei gibt es jedoch eine wichtige Einschränkung: So bleibt die Behörde vorübergehend für den Bürgerverkehr geschlossen.

 

Wer ab Montag persönlich vor Ort erscheinen möchte, muss vorab zwingend einen Online-Termin über das Buchungsportal buchen. Die Kreisverwaltung empfiehlt, ab der kommenden Woche auf die weiteren bestehenden etablierten Möglichkeiten der Antragstellung auszuweichen: Anträge können ebenfalls per Post sowie via Einwurf der Unterlagen in die Boxen an den Standorten in Senftenberg und Calau eingereicht werden. Es wird informiert sobald wieder Vorsprachen ohne Termin möglich sind.

 

Darüber hinaus besteht eine weitere Alternative, bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße. Auch hier ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen.

 

An einer internen Lösung wird aktuell gearbeitet. Über die nächsten Tage hinweg wird dennoch mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer von Anträgen zu rechnen sein. Dennoch ist derzeit mit erheblichen Wartezeiten bei der Abarbeitung der Antragsbearbeitung zu rechnen (zwischen 3 Tagen bis hin zu 2 Wochen). Dies betrifft auch alle Vorgänge, die postalisch eingereicht werden und sich in der „Warteschleife“ befinden.

 

Nadine Wegner, Amtsleiterin für Straßenverkehr und Ordnung: „Krankheits- und urlaubsbedingt können alle Belange rund um die Fahrzeugzulassung in der Kfz-Zulassungsbehörde in Calau derzeit nur von einem Bruchteil der Mitarbeitenden bearbeitet werden. Dadurch entstanden zu Beginn dieser Woche extrem lange Wartezeiten und es musste mitunter auch der Automat zum Ziehen weiterer Wartenummern abgeschaltet werden. Hinzu kamen erschwerend technische Ausfälle. Um eine Abarbeitung weiter gewährleisten zu können, bleibt die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde vorübergehend ab Montag für den Bürgerverkehr geschlossen. Auch über die nächsten Tage hinweg wird noch mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen sein. Die Situation stellt Bürgerinnen und Bürger nicht zufrieden – und uns als Landkreis ebenso wenig. Wir arbeiten gemeinsam mit den verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer internen Lösung und sind bemüht, so schnell wie möglich wieder uneingeschränkt bereitstehen zu können.“

 

Kurzübersicht:

 

Donnerstag, 27. Juli & Freitag, 28. Juli:

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde geschlossen

 

Ab Montag, 31. Juli 2023

Anliegen werden bearbeitet. Einschränkung: Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde vorübergehend für den Bürgerverkehr geschlossen. Bitte alternative Wege der Antragstellung nutzen:

 

Die Online-Terminvergabe ist über die Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online,de und wie folgt direkt erreichbar: https://wkz.kreis-osl.de:4443/tnv/

 

Die Kreisverwaltung empfiehlt, die alternativen Wege für eine Antragstellung zu nutzen, die ohnehin mit weniger Aufwand für den Bürger verbunden sind. Für einen Antrag bei der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, egal ob eine Neuzulassung, Abmeldung, Umschreibung, Fahrerlaubnisbeantragung oder Adressänderung erfolgen soll, können die Antragsunterlagen per Post oder per Einwurf über Einwurfboxen eingereicht werden.

 

Einwurfboxen

Öffnungszeiten

  • Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Standorte

  • Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)
  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,

Amt für Straßenverkehr und Ordnung,

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,

Postfach 100064,

01956 Senftenberg

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung: Darüber hinaus besteht eine weitere Alternative, bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße. Auch hier ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.

 

Alle Beschreibungen zum Antragsverfahren per Post und Einwurfbox, sowie die Beschreibung zu allen notwendigen und einzureichenden Unterlagen und die benötigten Vordrucke und die Versandadresse bzw. Standorte der Einwurfboxen sind online aufgelistet unter www.osl-online.de

 

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

Fest der Kulturen – Aufruf zum Mitgestalten

(15. 08. 2023)

Nach der Premiere in 2022 geht das Fest der Kulturen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in die zweite Runde. Am 23. September 2023 erwartet Besucherinnen und Besucher im Kultur- und Freizeitzentrum "Pegasus" in Senftenberg ein buntes Programm. Das interkulturelle Bühnenprogramm, eine Verkostungsmeile und weitere Aktionen lassen Interessierte in verschiedenste Länder, Sitten, Traditionen und Lebensstile eintauchen. Zur Mitgestaltung des vielfältigen Programms und der Angebote können sich engagierte Personen oder Vereine einbringen. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, das Fest der Kulturen mitzugestalten.

 

Der Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte des Landkreises laden am 23. September zum Fest der Kulturen ein. An den gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr soll dieses Mal angeknüpft werden. Mit weiteren neuen Ideen und Konzepten soll das Fest der Kulturen sich Jahr für Jahr weiterentwickeln und andere Themen fokussieren.

 

Aufruf zum Mitmachen

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, freut sich auch wieder über kreative Ideen und engagierte Personen und Vereine aus dem Landkreis, die sich beim Fest der Kulturen einbringen wollen: „In Oberspreewald-Lausitz leben viele Menschen, die alle eine unterschiedliche Kultur aufgrund ihrer Herkunft und Nationalität mitbringen und verschiedene Traditionen und Lebensstile ausleben. Das Fest der Kulturen soll diese repräsentieren, erlebbar und begreifbar machen. Was zeichnet sie aus? Was ist anders? Wir freuen uns auf ein buntes Fest mit verschiedensten Angeboten.“

 

Beratungsstellen, Vereine, ehrenamtliche Akteure, privat Engagierte, Bürgerinnen und Bürger jeder Nationalität können sich an diesem Tag mit ihren Ideen, Aktionen und Beiträgen einbringen und ihre Kulturen präsentieren. Kinderschminken, Musik, Präsentation von Festlichkeiten, Basteln, Glücksrad, kulinarische Angebote, Tanzkurse, traditionelle Spiele, Sprachkurse uvm. können mögliche Angebote für das Festprogramm sein.

 

Alle, die das Fest der Kulturen gern mitgestalten oder sich mit einem Programmpunkt einbringen möchten, können sich ab sofort an Kathrin Tupaj wenden.

Diese nimmt Programmideen und Anregungen für Aktionen per Mail () entgegen.

 

 

Gemeinsam Kulturen feiern am 23. September

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird gemeinsam mit diversen Kulturen gelebt. Kultur beschränkt sich nicht nur auf die eigene Herkunft. Sie umfasst neben Regeln des Zusammenlebens auch Sitten, Gebräuche und viele unterschiedliche Formen der Kunst. Kultur ist Bestandteil der eigenen Identität.

Das Fest der Kulturen bietet einen Raum, um die eigene Kultur mit hier im Landkreis gelebten Kulturen zusammenzubringen, diese kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen oder auch mitzumachen.

 

 

Zum 23. September sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eingeladen, das Fest der Kulturen von 14 bis 17 Uhr im Kultur- und Freizeitzentrum "Pegasus" in Senftenberg zu besuchen. Ganz ohne Anmeldung sind Sie herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.

In einer nachfolgenden Information werden das diesjährige Festprogramm, die Aktionen und Akteure bekannt gegeben.

 

Wer sich darüber hinaus zum Thema Integration oder zum Fest der Kulturen einbringen will, kann am 4. September um 18 Uhr an der Sitzung des Integrationsbeirates teilnehmen. Der Integrationsbeirat tagt am Kirchplatz 18 in 01968 Senftenberg.

 

Das Fest der Kulturen 2022 war ein gelungener Auftakt und wird am 23. September mit einem vielfältigen kulturellen Programm fortgesetzt. Dieses Jahr können Interessierte im Kultur- und Freizeitzentrum "Pegasus" in Senftenberg entdecken, erleben, erschmecken und begreifen, was verschiedenste Kulturen auszeichnet und wie sich diese voneinander unterscheiden. (Bilder: Landkreis OSL / René Nowitzki)

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Was bedeutet das, wenn ich einen Familienangehörigen pflegen müsste? | Kostenloser Kurs für pflegende Angehörige startet am 30. August

(15. 08. 2023)

Am 30. August startet um 15.30 Uhr in Senftenberg im DRK Bildungszentrum, in der Schillerstraße 30 der nächste Kurs für pflegende Angehörige. Über einen Zeitraum von neun Wochen geht es dabei jeden Mittwoch um Themen wie Pflegeversicherung, Körperpflege, Ernährung, Bewegung, vorbeugende Maßnahmen, Hilfsmittel, Begleitung am Lebensende und Selbstsorge. Der Kurs ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos.

 

Was bedeutet das, wenn ich irgendwann einen Familienangehörigen pflegen müsste? Was kommt dabei auf mich zu? Wie verhalte ich mich, wenn ich jemanden pflege? Wer hilft mir dabei? Wer trägt die Kosten? Wo stelle ich bestimmte Anträge? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Pflegemaßnahmen habe? Welche Hilfsmittel gibt es für Pflegebedürftige?

 

Der Kurs für pflegende Angehörige, der am 30. August in Senftenberg startet widmet sich diesen Fragen und weiteren Themen.

Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten: 03573 – 870 4180 (oder 4181).

 

Eine gute Beratung rund um die Pflegemöglichkeiten, die Hilfe und Unterstützung bei dieser Tätigkeit, sowie die finanziellen Entlastungsmöglichkeiten liegt dem Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz am Herzen.

Der Pflegestützpunkt OSL ist eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle. Die Mitarbeitenden ermitteln im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf einer Person, koordinieren alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Bedarfsfall, helfen bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informieren über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Weitere Informationen zum Pflegestützpunkt unter www.osl-online.de/pflegestützpunkt

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Amtliche WARNUNG vor HITZE

(14. 08. 2023)

Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes

 

Amtliche WARNUNG vor HITZE

 

für Kreis Oberspreewald-Lausitz

 

gültig Montag, 14.08.2023 11:00 Uhr

bis: Dienstag, 15.08.2023 19:00 Uhr

 

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst

am: Montag, 14.08.2023 um 09:59 Uhr

 

 

Am Montag wird eine starke Wärmebelastung erwartet. Die Hitze wird alte und pflegebedürftige Menschen extrem belasten.

 

Am Dienstag wird eine extreme Wärmebelastung erwartet.

 

 

Heute wird eine hohe UV Belastung erwartet.

Aktuelle Informationen zur Entwicklung in den kommenden Tagen finden Sie auch auf

 

     https://www.hitzewarnungen.de

 

 

Eine starke/ extreme Wärmebelastung kann besonders für ältere, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen eine Gefahr bedeuten.

 

Verhaltensempfehlungen:

 

-  Eine Flüssigkeitszufuhr und den Wetterbedingungen angepasstes Trinkverhalten von mindestens 1,5 l ist unerlässlich.

-  Bei langem Aufenthalt in der Sonne kann es zu hitzebedingten Erkrankungen wie Sonnenbrand und Hitzschlag kommen. Kopf und Nackenpartien sind besonders empfindlich.

-  Körperliche Aktivitäten tun gut, aber bitte in Maßen und den Tagestemperaturen angepasst. Aktivitäten in den Morgen- oder Abendstunden sind für den Organismus weniger

   anstrengend.

-  Bei angenehmer Raumtemperatur kann sich Ihr Körper vom Hitzestress erholen. Verschattete Räume und ein vorzugsweises Lüften in den Morgen- und Abendstunden tragen zu einem angenehmen Raumklima bei.

-  Achten Sie auch auf Ihre Mitmenschen.

 

Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen für Hitzetage finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Integration, Gesundheit und Verbraucherschutz unter:

 

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/umweltbezogener-gesundheitsschutz/hitze-sonne-und-uv-strahlung/

 

sowie beim Deutschen Wetterdienst unter

 

https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html?nn=18496

 

DWD / Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung Freiburg

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Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt aufgrund der ASP-Fälle bei Großkoschen in Kraft | ab heute, 3. August, gelten veränderte Restriktionszonen und Maßnahmen | 2 weitere Fälle bestätigt

(04. 08. 2023)

Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.11.2022 wird aufgehoben.

 

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden.

Im Bereich Großkoschen-Überleiter wurden in der vergangenen Woche fünf positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt.

Zwei weitere Fälle wurden gestern, am 3. August, bestätigt. Das Gebiet der aktuell verendet aufgefundenen mit ASP infizierten Wildschweine befindet sich ebenfalls nordöstllich von Großkoschen. Dabei befanden sich beide bestätigte Fälle auf dem Kreisgebiet OSL, aber vor dem Wildabwehrzaun.

 

Neue Restriktionszonen

Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens aus Sachsen kommend und um eine Ausbreitung des Erregers innerhalb des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz einzudämmen, ist es unumgänglich die zuletzt im Dezember 2022 angepassten Restriktionsgebiete der Sperrzone II einschließlich des Schutzkorridors auszuweiten. Die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone II ist nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste nun vergrößert werden.

Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.

In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.

 

Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.

 

Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.

 

Der Schutzkorridor wird um die Gemarkung Senftenberg erweitert, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) ins Landkreisinnere zu verhindern.

„Neben der bereits aktiven verstärkten Fallwildsuche am Boden und per Drohne aus der Luft werden vor allem für den Schutzkorridor gezielte Entnahmen von Schwarzwild vorgegeben“, beschreibt Amtstierarzt Jörg Wachtel und verdeutlicht: „Das Ziel ist dabei, die Schwarzwildpopulation durch eine zeitnah verstärkte Entnahme im gesamten Landkreis zu minimieren und eine vollständige Entnahme im Schutzkorridor und Kerngebiet nebst weißer Zone durchzuführen, so dass Infektionsketten abreißen und eine Eindämmung der ASP möglich wird.“

 

Für den mit dieser Verfügung erweiterten Schutzkorridor wird der Bau eines Festzaunes folgen.

Es befindet sich ein weiterer Wildabwehrzaun in der Planung. Dieser wird sich über die Gebiete der Kommunen Ruhland, Senftenberg, Schipkau und Großräschen erstrecken. „Das oberste Ziel ist, dass wir vor der Lage bleiben. Auch wenn wir derzeit nicht davon ausgehen, dass aktuell und akut die Tierseuche durch die Zäune an der Landkreisgrenze durchbricht oder gar durchgebrochen ist, ist es im weiteren Verlauf unabdingbar unsere aktuellen Schutzmaßnahmen in den Landkreis hinein zu verstärken. Der geplante Wildabwehrzaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken“, erläutert Amtstierarzt Jörg Wachtel das Vorgehen. Der derzeit vorgesehen Trassenverlauf befindet sich in einem Planungsstatus und wird in der Karte dargestellt.

 

Weitere Maßnahmen für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter und Landwirte

Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst weitere Maßnahmen, die insbesondere von Jagdausübungsberechtigten, Schweinehaltern und Landwirten zu beachten sind. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.

 

Die gesamte Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/6/9/2/20230803_TSAV_ASP_Sperrzone_I_II_Kerngebiet_wei_e_Zone_Schutzkorridor_Gro_koschen.pdf

 

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp

 

Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

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„Toleranz durch Dialog“: 10 Referentinnen und Referenten sprechen ab dem neuen Schuljahr an unseren Schulen über ihre Behinderung / Erstes Referententreffen fand statt / Weitere Interessierte gesucht

(03. 08. 2023)

Die gemeinsame Bildungsmaßnahme "Toleranz durch Dialog" des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und des Staatlichen Schulamtes Cottbus bringt engagierte Menschen mit Behinderung und Grundschülerinnen und Grundschüler im Landkreis zusammen. Zehn ehrenamtliche Referentinnen und Referenten sind bereits dem Aufruf gefolgt und haben ihre Bereitschaft signalisiert, in den Schulen mit den Mädchen und Jungen über das Leben mit einer Behinderung zu sprechen. Kürzlich trafen sie sich zu einem ersten Austausch im Landratsamt in Senftenberg. Unabhängig davon gilt: Weitere Interessierte sind herzlich willkommen.  

 

Die bisher zehn freiwilligen Referentinnen und Referenten kommen aus verschiedenen Regionen des Landkreises. Es sind Menschen, die im Arbeitsprozess stehen – zum Beispiel in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten und dort sogar von ihrer Arbeit freigestellt werden. Aber auch Menschen, die lange im Berufsleben standen und nun Rentner sind. 

 

So unterschiedlich die Lebensphasen auch sein mögen, alle Frauen und Männer verbindet eine Behinderung, die sie im Alltag begleitet. Sie sind zum Beispiel auf einen Rollstuhl angewiesen, haben eine Hörbehinderung oder stehen aufgrund eines anderen Handicaps vor unterschiedlichen Herausforderungen. Nun gibt es eine weitere Gemeinsamkeit: Ab dem neuen Schuljahr besuchen die zehn Frauen und Männer als Referentinnen und Referenten für jeweils einen Tag Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse - und berichten dort über ihr Leben mit einer Behinderung.

 

Ziel der Bildungsmaßnahme ist es, nicht nur theoretisches Wissen zum Thema "Leben mit Behinderung" zu vermitteln, sondern den Kindern die Möglichkeit zum praktischen Handeln, Erleben, Kommunizieren und Auseinandersetzen mit einer Behinderung zu geben. Im Mittelpunkt stehen Grundschulklassen der fünften und sechsten Jahrgangsstufe. Die Lehrerinnen und Lehrer bereiten diesen Tag pädagogisch vor und unterstützen und begleiten die Referentinnen und Referenten sowie die Schülerinnen und Schüler während der Maßnahme.

 

Die fachliche Begleitung und Vorbereitung der Referentinnen und Referenten auf ihre Tätigkeit erfolgt durch ein „Kernteam“, das sich aus Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung und einer Vertretung des Staatlichen Schulamtes zusammensetzt. Dazu gehören Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises sowie Ute Günther, Lehrerin an einer Grundschule in Elbe-Elster und vom Staatlichen Schulamt mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. 

 

Dieses Kernteam initiierte und moderierte auch das Referententreffen Anfang Juli im Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg. Das Treffen diente der Vorbereitung auf die bevorstehende Tätigkeit, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung offener Fragen.

 

Neben den neuen Referentinnen und Referenten, die dem Aufruf der Kreisverwaltung im April gefolgt waren, waren auch ehemalige Freiwillige aus dem Landkreis OSL sowie Gäste aus dem Landkreis Elbe-Elster anwesend, die ebenfalls seit mehreren Jahren bei „Toleranz durch Dialog“ im Nachbarlandkreis mitwirken. Sie berichteten von ihren Erfahrungen in den Schulen - zum Beispiel, dass die Kinder sehr wissbegierig sind, sich nicht scheuen, Fragen zu stellen und Freude und Spaß daran haben, Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Langstock auszuprobieren.

 

Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte: „Es entwickelte sich ein spannender Austausch mit den neuen, den aktiven und den ehemaligen Referentinnen und Referenten über den Alltag mit einer Behinderung. Aber auch darüber, wie man Kindern das Thema näherbringen kann. Wir tauschten uns auch über die Organisation der Bildungsmaßnahme und mögliche Abläufe der Aktionstage in den Schulen aus. Wir konnten alle viel mitnehmen und freuen uns schon auf den Start im neuen Schuljahr.“

 

Bis dahin ist es nicht mehr weit. Ab dem Schuljahr 2023/24 werden die ersten Referentinnen und Referenten in den Schulen des Landkreises unterwegs sein. Um dem großen Interesse der Einrichtungen gerecht zu werden, sucht das Kernteam noch Referentinnen und Referenten, die sich bei „Toleranz durch Dialog“ engagieren möchten. Interessierte können sich bei der Kreisverwaltung melden.

 

Werden Sie jetzt/Werde jetzt Referent/in!

Für mehr Informationen und Anmeldungen steht Johanna Fischer, Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Verfügung:

 

Johanna Fischer

Behindertenbeauftragte

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

03573 / 870 41 04

 

Informationen gibt es außerdem unter: www.osl-online.de/toleranzdurchdialog

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Fund ASP-infizierter Wildschweine im Süden des Landkreises

(26. 07. 2023)

Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. 

Das erste Tier wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen. Eine entsprechende Untersuchung auf die Tierseuche durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde daraufhin veranlasst. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am Dienstag, 25. Juli, bestätigt.

Somit besteht abschließend Gewissheit, dass das Tier mit der für Wild- und Hausschweine tödlichen Tierseuche infiziert war. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.  

Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.

Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Mit der Bergung der Tiere bei Großkoschen ist es nachgewiesen, dass es infizierten Wildschweinen gelungen ist, die eingerichtete Wildschutzbarriere entlang unserer Kreisgrenze zu überschreiten. Damit gibt es erstmalig einen ASP-Eintrag in den Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hinein. Für uns hat nunmehr Priorität, die weitere Ausbreitung der Tierseuche in den Landkreis zu verhindern. Wir stehen im Kontakt mit der Landesregierung und indirekt auf diesem Weg auch mit der EU-Kommission, um geeignete Maßnahmen zu definieren und anschließend zeitnah umzusetzen.“

So ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. In diesen teils großflächigen landkreisübergreifenden Arealen rund um ASP-Fundorte gelten verschärfte Vorgaben für Jagdausübungsberechtigte sowie Schweinehalter. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert.  Die sogenannten Restriktionszonen werden von den betroffenen Landkreisen mit Tierseuchen-Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt und müssen zuvor von der EU-Kommission bestätigt werden.  

 

Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken. Zum Zweck der Gefahrenabwehr hat der Landkreis bislang Wildschutzzäune mit einer Gesamtlänge von 240 Kilometern errichtet.

Über konkrete bevorstehende Maßnahmen in Reaktion auf die aktuelle Seuchenlage im Süden des Landkreises informiert die Kreisverwaltung in den kommenden Tagen nach erfolgter Abstimmung mit Behörden und weiteren Akteuren. Die konkreten Angaben, einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen, werden in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp

Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

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Blutspende im Landratsamt Senftenberg am 27. Juli, 9-12 Uhr

(24. 07. 2023)

Es besteht wieder die Gelegenheit,  im Landratsamt in Senftenberg Blut zu spenden.

 

Alle Informationen und die Online-Anmeldung gibt es hier:

 

https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/termine/284441?term=senftenberg

 

Wir freuen uns, Sie zu sehen!

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Neue „Farbtupfer“ in den Fluren: Ausstellung der „Montagsmaler Lindenau“ im Kreissozialamt eröffnet

(21. 07. 2023)

Ab sofort gibt es wieder eine neue Ausstellung den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Auf dem Gang des Kreissozialamtes am Standort Dubinaweg 1 in Senftenberg hängen 32 selbstgeschaffene Landschaftsbilder der „Montagsmaler Lindenau“.

 

Am Dienstag (11. Juli) eröffneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kreissozialamt und vom Kulturamt gemeinsam mit Vertretern der Künstler-Gruppe die Ausstellung.

 

Die Gruppe „Montagsmaler Lindenau“ wurde 2001 vom ehemaligen Lehrer Hilmar Böhm gegründet. Dieser animierte damals die Lindenauer, sich wöchentlich zu treffen und dabei verschiedene Stil- und Kunstarten auszuprobieren. Der Künstlergruppe gehören heute Martina Grau, Renate Lehmann, Günter Lehmann, Monika Buntzel, Heidrun Zinke, Christine Stolpe, Gabriele Zieger und Regina Fiedler-Zimmer an. Treffpunkt ist immer Montag im Torhaus in Lindenau.  

  

Nach nunmehr fast 12 Jahren ist es den Montagsmalern damit erneut gelungen, eine komplette Ausstellung in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung zu gestalten.

 

„Mit diesen wunderschönen Bildern aus dem Süden des Landkreises und aus Urlaubsregionen bringen Sie Farbe, aber gleichzeitig auch Freude und Frohsinn in unsere Räumlichkeiten. Ich bin mir sicher, dass die Bilder auch bei den Bürgerinnen und Bürger gut ankommen werden“, wandte sich Courtina Wolschke, Sachgebietsleiterin Eingliederungshilfe, im Rahmen der Eröffnung an die Kunstschaffenden.

 

Jens-Peter Meyer, zuständig für den Bereich Kultur, ergänzte: „Es kann nie zu viel Kunst geben und so freue ich mich, dass heute im Haus 2 des Landratsamtes diese besondere Ausstellung eröffnet wird. Für mehrere Wochen werden Bilder die zuvor leeren Wände der Verwaltung zieren. Hobbykünstlerinnen und -Künstler, die sich immer am Anfang einer jeden Woche treffen, haben diese wunderschöne Ausstellung arrangiert. In verschiedenen Zeichentechniken und Stilrichtungen wurde gearbeitet. Ich wünsche uns allen viel Spaß beim Entdecken der künstlerischen Welten der Lindenauer „Montagsmaler“.

Kunden des Kreissozialamtes, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises haben die Gelegenheit, sich die Bilder während der Öffnungszeiten anzusehen und von den künstlerischen Leistungen der Montagsmaler in die Landschaft rund um Lindenau und darüber hinaus tragen zu lassen.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag 9-12 und 13-18 Uhr

Donnerstag 9-12 und 13-17 Uhr

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Enttabuisierung und Unterstützung im Alltag: Landkreis startet Pilotprojekt für kostenfreie Menstruationsartikel an seinen Schulen

(21. 07. 2023)

Den Schülerinnen der drei Gymnasien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen ab dem neuen Schuljahr kostenfreie Hygieneprodukte zur Verfügung. Die Kreisverwaltung installiert Tampon- und Bindenspender auf den Damentoiletten des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald, des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg und des Emil-Fischer-Gymnasiums in Schwarzheide. Damit startet ein Pilotprojekt, das die Schülerinnen in ihrem Alltag unterstützen soll.

 

 

Die Menstruation gilt oftmals noch als Tabuthema, dabei handelt es sich um einen natürlichen biologischen Prozess des weiblichen Körpers. Menstruationsprodukten gehören zum notwendigen Artikel für das alltägliche Leben junger Mädchen und Frauen.

 

Die problemlose Bereitstellung von kostenfreien Menstruationsprodukten auf den Schultoiletten ist ein wichtiger Beitrag zur Enttabuisierung und Normalisierung der Periode. Oft setzt die Periode plötzlich ein, wenn gerade kein Tampon zur Hand ist. Das kann auch während des Unterrichts passieren. In diesem Fall sind die Mädchen bisher auf die Hilfe von Mitschülerinnen oder den – oft mit Scham verbundenen – Gang ins Sekretariat angewiesen. Es gibt aber auch finanzielle Aspekte, denn Monatshygiene kostet Geld. Gerade für sozial schwache Familien ein ernst zu nehmender Faktor.

 

Gründe, aus denen sich auch der Landkreis des Themas annimmt. Lydia Wohlsdorf, Sachgebietsleiterin Schulverwaltung im Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises, freut sich über den Start des Pilotprojekts: „Die Menstruation ist ein natürlicher biologischer Vorgang im weiblichen Körper. Auch bei einem regelmäßigen Zyklus kann es passieren, dass die Regel plötzlich einsetzt und kein Tampon zur Hand ist. Das kann Mädchen im Alltag unter Druck setzen. Die kostenlose Bereitstellung von Hygieneartikeln ist ein wichtiges Thema, dem wir uns als Schulträger gern stellen. Wir wollen die Schülerinnen konkret in ihrem Alltag unterstützen und zu einem offenen Umgang mit dem Thema Menstruation beitragen.“

 

Das Thema kostenlose Hygieneartikel auf Schultoiletten wird bundesweit zunehmend öffentlich diskutiert und auch umgesetzt. Auch in Brandenburg stellen immer mehr Landkreise und Kommunen kostenlose Tampons oder Binden in ihren Schulen zur Verfügung. Mit dem Pilotprojekt stellt sich die Kreisverwaltung diesem aktuellen Thema. Gleichzeitig kommt der Landkreis dem Wunsch der Schülerinnen nach: So wurde das Thema nicht zuletzt von Schülervertreterinnen der Schulen an das Schulverwaltungs- und Kulturamt herangetragen. Dieses ist für die Gymnasien, die Förderschulen und das Oberstufenzentrum des Landkreises zuständig.

 

Zu den Fürsprecherinnen gehörten die Schülersprecherin Lillie Mahling aus der 10. Klasse und die Abiturientin Jana Majer, Vorsitzende der Schulkonferenz des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald. Die beiden hatten sich gemeinsam mit Mitschülerinnen verschiedener Klassenstufen für kostenlose Hygieneartikel an ihrer Schule eingesetzt - und gemeinsam mit Schulleiter Matthias Lösche über die Schulkonferenz einen entsprechenden Antrag an die Kreisverwaltung formuliert.  Am Mittwoch (12. Juli), dem Tag der Zeugnisausgabe, wurde nun der erste Spender installiert.

 

Mehrere Aspekte haben sie dazu bewogen, das Thema öffentlich zu machen. Lillie Mahling: „Es gibt Länder, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Meiner Meinung nach müssten Hygieneprodukte für Frauen generell an allen öffentlichen Orten in Deutschland kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“

 

Gleichzeitig setzen sich die beiden für einen offenen Umgang mit dem Thema ein: „Wir wollen mit unserer Initiative auch dazu beitragen, das Thema Menstruation zu enttabuisieren. Es betrifft jede Frau, deshalb sollte man auch offen und ohne Scham darüber reden können“, erklärt Jana Majer.

 

Das gelte auch für Jungen, die indirekt ebenfalls betroffen seien, denn „jeder Junge und jeder junge Mann hat auch eine Mutter, eine Schwester oder wünscht sich vielleicht irgendwann eine Freundin. Daher sollte niemand Scham haben, über das Thema zu sprechen“, so Lillie Mahling.

 

Mit dem Pilotprojekt ist ein erster Schritt getan, dem Thema Gehör zu verschaffen. An den Gymnasien des Landkreises werden die Hygieneartikel im Rahmen des Pilotprojekts nun zunächst für zwei Schuljahre kostenlos zur Verfügung gestellt. Ab dem Schuljahr 2024/25 soll das Pilotprojekt auch auf die anderen Schulen in Trägerschaft des Landkreises ausgeweitet werden. Dazu gehören das Oberstufenzentrum Lausitz mit seinen drei Standorten sowie die Förderschulen. Insgesamt können bis zu 1.500 Schülerinnen von Klasse 5 bis 12 von dem Angebot profitieren.

 

„In der Testphase soll nach einigen Wochen eine Evaluation in Form einer Befragung mit den Schülerinnen der Gymnasien durchgeführt werden. Damit wollen wir herausfinden, ob das Angebot genutzt wird und wie es bei den Schülerinnen ankommt. Außerdem werden der monatliche Verbrauch der Produkte und die Nutzung der Hygieneartikel-Spender erfasst. Wenn das Projekt gut angenommen wird, werden wir uns als Kreisverwaltung dafür einsetzen, dass es dauerhaft weitergeführt wird. Toilettenpapier und Papierhandtücher auf den Toiletten sind für uns Normalität, das sollte auch für Hygieneartikel gelten“, plädiert Lydia Wohlsdorf.

 

Die Kosten für die Anschaffung der Hygieneartikel-Spender und die Bestückung trägt der Landkreis. Das Bestücken der Spender übernehmen die vertraglich gebundenen Reinigungsfirmen.

Zudem haben die Sana Kliniken Niederlausitz Unterstützung signalisiert: Bereits Ende letzten Jahres haben sich Schülerinnen und Elternsprecher des Friedrich-Engels-Gymnasiums direkt an die Klinik gewandt und ihre Projekt-Idee, die Organisation von kostenfreiem Menstruationsbedarf für alle, vorgestellt. Die Sana-Kliniken begrüßen das Projekt, nicht zuletzt auch aus gesundheitlicher Sicht und stellen die Hygiene-Artikel-Spender mit der ersten Befüllung für das Senftenberger Gymnasium zur Verfügung. Zainab Moualla, Chefärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Sana Kliniken Niederlausitz: „Wir unterstützen sehr gern mit der Erstausstattung an frei zugänglichen Hygieneartikeln für Mädchen am Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg. Damit möchten wir die Offenheit zum Thema weiblicher Zyklus und Menstruation unterstützen, denn gerade die erste Periode ist häufig schambehaftet. Mädchen und auch Jungen sind oftmals unsicher und uninformiert. Durch die freie Zugänglichkeit beschäftigen sich die Schüler mit dem Thema und können so auch langsam herangeführt werden. Ein regelmäßiger Wechsel von Tampons oder Binden ist ein wichtiger Schutz vor möglichen Infektionen. Die kostenfreie Versorgung trägt somit zu Sicherheit, Schutz und Hygiene für die Schülerinnen bei.“

 

Den Schülerinnen der drei Gymnasien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen ab dem neuen Schuljahr kostenfreie Hygieneprodukte zur Verfügung. Die Kreisverwaltung installiert Tampon- und Bindenspender auf den Damentoiletten des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald, des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg und des Emil-Fischer-Gymnasiums in Schwarzheide. Damit startet ein Pilotprojekt, das die Schülerinnen in ihrem Alltag unterstützen soll. (Fotos: Landkreis/Werner)Den Schülerinnen der drei Gymnasien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen ab dem neuen Schuljahr kostenfreie Hygieneprodukte zur Verfügung. Die Kreisverwaltung installiert Tampon- und Bindenspender auf den Damentoiletten des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald, des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg und des Emil-Fischer-Gymnasiums in Schwarzheide. Damit startet ein Pilotprojekt, das die Schülerinnen in ihrem Alltag unterstützen soll. (Fotos: Landkreis/Werner)Fotos: Den Schülerinnen der drei Gymnasien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen ab dem neuen Schuljahr kostenfreie Hygieneprodukte zur Verfügung. Die Kreisverwaltung installiert Tampon- und Bindenspender auf den Damentoiletten des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald, des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg und des Emil-Fischer-Gymnasiums in Schwarzheide. Damit startet ein Pilotprojekt, das die Schülerinnen in ihrem Alltag unterstützen soll. (Fotos: Landkreis/Werner)

Schülerinnen setzten sich für kostenfreie Hygieneartikel auf den Toiletten der Gymnasien im Landkreis ein, wie hier im Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau. Auf dem Bild zu sehen sind Mitglieder der Schulkonferenz, unter ihnen Abiturientin Jana Majer (Vorsitzende der Schulkonferenz, 3.v.l.) und Lillie Mahling (Schülersprecherin, m.) – hier am Rande des Drehs zum Beitrag „kostenfreie Hygieneartikel an den Gymnasien“ im Gespräch mit Lydia Wohlsdorf vom Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises OSL (re.) und Redakteurin Katja Hubatsch von Seenluft 24 (li.). (Foto: Landkreis/Werner)Foto: Schülerinnen setzten sich für kostenfreie Hygieneartikel auf den Toiletten der Gymnasien im Landkreis ein, wie hier im Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau. Auf dem Bild zu sehen sind Mitglieder der Schulkonferenz, unter ihnen Abiturientin Jana Majer (Vorsitzende der Schulkonferenz, 3.v.l.) und Lillie Mahling (Schülersprecherin, m.) – hier am Rande des Drehs zum Beitrag „kostenfreie Hygieneartikel an den Gymnasien“ im Gespräch mit Lydia Wohlsdorf vom Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises OSL (re.) und Redakteurin Katja Hubatsch von Seenluft 24 (li.). (Foto: Landkreis/Werner)

Foto zu Meldung: Enttabuisierung und Unterstützung im Alltag: Landkreis startet Pilotprojekt für kostenfreie Menstruationsartikel an seinen Schulen

Ideenwettbewerb Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet - 2023

(20. 07. 2023)

AUSSCHREIBUNG / AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON IDEEN

Veröffentlichungsdatum: 22.05.2023
Einreichungsfrist: 01.06. bis 25.07.2023

 

Die sorbische/wendische Sprache und mit ihr die Kultur und Identität gibt es in der Lausitz seit etwa 14 Jahrhunderten. Die Sprache und Kultur haben seither immer wieder Wandlungen erfahren. Vor allem seit dem 19. Jahrhundert war die sorbische Sprache mit der zunehmenden Erschließung und Industrialisierung der Lausitz in Gefahr, durch die Sprache der deutschen Mehrheit abgelöst zu werden und damit zu verschwinden. Die Gefahr besteht nach wie vor.


Die historisch gewachsene Zweisprachigkeit gilt inzwischen als ein Alleinstellungsmerkmal der Lausitz und wird mehr und mehr als Bereicherung geschätzt.

 

Ziel des Wettbewerbes ist es, Ideen und Initiativen zu fördern, mit welchen das Sorbische auf originelle Weise, regional wirksam und zukunftsweisend sichtbar gemacht werden kann. Es geht dabei um eine Unterstützung und Weiterentwicklung der Zweisprachigkeit, in einer Form die dazu beiträgt, dass die sorbische Sprache erhalten bleibt.

 

Teilnahmen am Ideenwettbewerb "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." sind aus allen möglichen Bereichen gewünscht. Auch Entwicklungen von Projekt-Konzepten sind gefragt. Synergien und aktuelle Themen werden begrüßt.

 

Eine der fundamentalsten Ideenumsetzungen aller Zeiten, Thomas Edisons Erfindung der Glühbirne, die als Symbol für den Ideenwettbewerb Bestandteil des Logos ist, war kein Zufall. Edison entwickelte seine Ideen extrem strukturiert. Der Blick über den Tellerrand gehörte dazu.

 

Von den im Wettbewerb eingereichten Ideen werden die besten 17 prämiert, womit die Realisierung unterstützt wird.


Dafür stehen insgesamt 70.000 EUR zur Verfügung.

 

Ausgelobt werden die folgenden Preisgelder:
3 x 10.000,00 EUR, 4 x 5.000,00 EUR, 4 x 3.500,00 EUR, 6 x 1.000,00 EUR.

Wettbewerbsmodalitäten

 

 

Weiter Informationen, die Teilnahmebedingungen und Formulare: https://stiftung.sorben.com/deutsch/projekte/wettbewerbe/ideenwettbewerb0/ 

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1. Projektaufruf: Startschuss der Förderperiode 2023-2027

(19. 07. 2023)

1. Projektaufruf: Startschuss der Förderperiode 2023-2027
Die Projektförderung in der LEADER-Region Spreewald-PLUS beginnt

 

Lübben, 13.07.2023. Die LAG Spreewaldverein e.V. gibt den Start der ersten Auswahlrunde für die LEADER*-Förderung im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 bekannt. Neben der persönlichen Beratung findet für Interessierte am 10. August um 18:00 Uhr eine „Online-Infoveranstaltung zur LEADER Förderung“ statt. Anmeldungen sind bitte per E-Mail an  zu senden. Danach werden die entsprechenden Zugangsdaten verschickt.

 

Ihr habt eine Projektidee und möchtet sie im ländlichen Raum umsetzen? Wir haben den Fahrplan! Euer Projekt

… verbessert Lebensperspektiven auf dem Land?
… entwickelt den ländlichen Raum nachhaltig?
… schafft attraktive Arbeitsplätze und -perspektiven?
… schließt Lücken der regionalen Versorgung?
… ist gemeinwohlorientiert?
… stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt?
… erhält und entwickelt kulturelles Erbe?
… ist eine innovative und kreative Lösung für das Leben auf dem Land?

 

Dann setzt euch mit uns in Verbindung! „Wir besprechen gemeinsam mit Interessierten die jeweilige Projektidee und schauen, ob sie mit dem LEADER-Ansatz übereinstimmt! Unsere „Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2027“ stellt dabei unseren Fahrplan dar und definiert drei Schwerpunktthemen für Förderprojekte: „Lebensqualität für alle“, „Ganzheitliche Siedlungsentwicklung“ und „Regionale Wertschöpfung“, erläutert Sarah Plotzky und appelliert daran, bereits in der Ideenphase Kontakt mit der LAG Spreewaldverein aufzunehmen.

 

Für das 1. Projektauswahlverfahren stehen 3 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Klein- und Kleinstunternehmen, Kirchen und Kommunen aus der LEADER-Region Spreewald PLUS können Projektmittel beantragen. Bis zum 20. Oktober 2023 können konkrete Vorhaben unter Verwendung des Projektsteckbriefes per E-Mail oder Post beim Spreewaldverein e.V. eingereicht werden. Die Projektbeschreibung bildet die Basis für die Projektbewertung. Sie sollte aussagekräftig und bewertbar sein und sich an den Bewertungskriterien orientieren. Generell sind Erläuterungen zur Wirkung des Projektes im ländlichen Raum wichtig! Fotos und weitere Unterlagen können beigefügt werden.

Die erforderlichen Antragsunterlagen und Hinweise finden sich auf der Website. Fristgerechte und vollständig ausgefüllte Projektsteckbriefe werden dem Regionalbeirat zur Erarbeitung eines Bewertungsvorschlages an den Vorstand vorgelegt. Die Sitzung des Vorstandes findet voraussichtlich am 10. Januar 2024 statt.

 

Menschen und Ideen verbinden – Der Ansatz von LEADER sieht vor, dass sich regional Engagierte vor Ort in sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammenschließen, um ihre Region gemeinsam und zukunftsorientiert zu gestalten. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Spreewaldverein e.V., begleitet Menschen bei Ihren Ideen für die ländliche Entwicklung in der LEADER-Region Spreewald-PLUS. Sarah Plotzky und Melanie Kossatz sind Ansprechpartnerinnen beim Spreewaldverein e.V. Beratungsgespräche und Besichtigungen vor Ort sind möglich.

 

Jetzt noch einen Termin beim Spreewaldverein e.V. unter: +49 (0)3546-8426 vereinbaren!

Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster

(18. 07. 2023)

Die Wassersituation der Schwarzen Elster ist derzeit sehr angespannt. Der ausbleibende Regen der vergangenen Tage und Wochen hat dazu geführt, dass die Pegel so drastisch gesunken sind, dass der Landkreis nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt ein Wasserentnahmeverbot für das Gebiet der Schwarzen Elster ausspricht. Ab dem 19. Juli 2023 ist es im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster untersagt, mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern Wasser zu entnehmen.

 

Aufgrund der langen Trockenheit der letzten Jahre sind die Böden im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster weiterhin von einer außergewöhnlichen Dürre betroffen. Die Niederschläge im Winterhalbjahr brachten kaum eine Besserung.

Auch in Anbetracht der aktuell angespannten hydrologisch-meteorologischen Situation sowie der Prognosen für die nächsten Tage, in denen kein nennenswerter Niederschlag angesagt ist, kann mit einer Entspannung der Situation am Pegel Biehlen 1 / Schwarze Elster nicht gerechnet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster sind deshalb nicht vermeidbar.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch). Diese Verfügung gilt ab dem 19. Juli 2023 und untersagt die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch).

 

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Schwarze Elster) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/4/7/9/20230718_AV_Wasserentnahmeverbot_Schwarze_Elster.pdf) abrufbar.

 

Einzugsgebiet der Schwarzen Elster im Landkreis Oberspreewald-LausitzBild: Einzugsgebiet der Schwarzen Elster im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Im Landkreis Elbe-Elster gilt ebenfalls ein Wasserentnahmeverbot für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster: https://www.lkee.de/index.php?object=tx,2112.1&ModID=7&FID=2112.5140.1

 

Im Landkreis Bautzen gilt bereits seit 2019 ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf: https://www.landkreis-bautzen.de/algemeinverfugung-verbot-wasserentname.php

 

Aktuelle Informationen rund um die Niedrigwassersituation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es auch immer auf der Seite der unteren Wasserbehörde des Landkreises unter https://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=97755 

Foto zu Meldung: Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster

Woidke: „Solidarisch und gegen jede Art von rassistischer Ausgrenzung“ – Allianz erneuert „Bündnis für Brandenburg“

(14. 07. 2023)

Für ein vielfältiges, weltoffenes und demokratisches Brandenburg: Die im Jahr 2015 geschmiedete Allianz aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Kultur, Sport und Wissenschaft hat heute das „Bündnis für Brandenburg“ (BfB) erneuert. Die ersten Unterstützerinnen und Unterstützer unterzeichneten heute in der Potsdamer Staatskanzlei den aktualisierten Aufruf (siehe Anhang). Zudem wurde ein Mach-mit-Portal für eine breite Beteiligung aus allen Teilen des Landes auf buendnis-fuer-brandenburg.de freigeschaltet.

 

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke betonte: „Von diesem Tag geht ein klares Signal aus: Brandenburg steht denjenigen solidarisch zur Seite, die unsere Hilfe benötigen. Land, Kommunen, Zivilgesellschaft und Unternehmen ziehen dabei an einem Strang. Wir machen uns stark gegen jede Art rassistischer Ausgrenzung von Zugewanderten und Geflüchteten. Auch, weil dies unseren Standort schwächt. Und wir wehren uns dagegen, dass demokratiefeindliche Kräfte die Krisen unserer Zeit instrumentalisieren, um Unsicherheit und Zukunftsangst zu verbreiten und dies für populistische und rechtsextreme Mobilisierung zu nutzen. Genau die andere Richtung aber ist richtig: Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist Heimatschutz! Und in Brandenburg darf es keinen Ort geben, in denen Rechte Ängste schüren und Andersdenkende vertreiben wollen. Hier muss der Rechtsstaat, hier müssen Polizei und Justiz klar eingreifen.“

 

Woidke weiter: „Ich danke allen, die sich klar für das Bündnis aussprechen und sich vor Ort für Demokratie und Zusammenhalt engagieren. Wir werden unseren wirtschaftlichen Aufschwung nur fortsetzen können, wenn Menschen aus Deutschland, Europa und anderen Teilen der Welt nach Brandenburg kommen, um hier zu arbeiten und zu leben. Wenn wir wirtschaftlich stark bleiben wollen, brauchen wir eine Willkommenskultur und auch eine bessere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Das gibt den Menschen und den Unternehmen dringend benötigte Perspektiven“

 

Der Ministerpräsident machte deutlich: „Wir wollen unseren Dialog über Wünsche, Ziele und Herausforderungen unseres Zusammenlebens intensivieren. Perspektiven sollen erweitert werden und wir wollen auch auf diejenigen zugehen, die sich nicht ausreichend vertreten fühlen. Dieser Dialog um konstruktive Lösungen muss kritisch und offen geführt werden.“

 

Dies wird bereits durch Formate wie „Kabinett vor Ort“, Bürgerdialoge, Besuche von Initiativen bei Kreisreisen und anderen Terminen vor Ort praktiziert und gelebt. Ab dem 2. Halbjahr 2023 startet mit den Demokratiedialogen des „Toleranten Brandenburgs“ und des „Bündnisses für Brandenburg“ eine weitere Plattform für Austausch und Debatte.“

 

Brandenburger Kommunen haben im Jahr 2022 insgesamt rund 38.950 Geflüchtete und Asylsuchende neu aufgenommen. Im laufenden Jahr wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 31. Mai insgesamt rund 5.450 Kinder, Frauen und Männer aufgenommen. Woidke: „Das war ein Kraftakt und hat vor allem Kommunen vor große Herausforderungen gestellt. Wir haben die Hinweise und Bedenken der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft ernst genommen, sind mit ihnen in den Austausch getreten und haben uns gemeinsam viel vorgenommen, auch um die Kommunen zu entlasten.“ So werden die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung ausgeweitet.  Woidke geht davon aus, dass das neue Bundesrecht zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme von hier lebenden Geflüchteten „für alle Beteiligten von Vorteil sein wird.“

 

Zu den Erstunterzeichnern des neu aufgelegten Aufrufes gehören u.a.:

 

Michael Stübgen, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister: „Unsere demokratischen Werte von Freiheit und friedlichem Miteinander sind von unschätzbaren Wert. Um sie zu erhalten, müssen wir uns auch im `Bündnis für Brandenburg` dafür einsetzen, dass unser Land von den Herausforderungen der heutigen Zeit nicht überfordert wird. Demokratie und Weltoffenheit brauchen Sicherheit und Ordnung. Zusammen bilden sie das Fundament auf dem sich Menschen verwirklichen und ihren Teil zu Brandenburgs Wohlergehen beitragen können. Das gilt für alle die hier geboren sind und auch für alle die wir hier willkommen heißen."

 

Ursula Nonnemacher, stellvertretende Ministerpräsidentin und Integrationsministerin: „Unsere Gesellschaft braucht Zuwanderung. Grundlage für ein friedliches Zusammenleben sind Toleranz, Offenheit und ein vorurteilsfreies Miteinander. Und wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden. Brandenburg hilft Menschen, die vor Kriegen und Verfolgungen fliehen müssen.“

 

Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburgs: „Nur mit einem breiten Bündnis vieler Akteurinnen und Akteure ist es möglich, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen und unsere Demokratie zu bewahren. Wir brauchen Zuwanderung, damit sich Brandenburg weiter entwickeln kann. Die zu uns gekommenen Menschen, egal woher und warum sie hier sind, bleiben jedoch nur in Brandenburg, wenn die Gesellschaft bereit ist, sie zu akzeptieren und gemeinsam an der Integration zu arbeiten. Noch ist Alltagsrassismus viel zu weit verbreitet. Auch dagegen müssen wir dringend etwas tun.“

 

Rolf Fünning, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg: „In der Feuerwehr ist kein Platz für Demokratiefeindlichkeit und jede Art von Extremismus. Die Feuerwehr hilft jedem, der Hilfe benötigt, unabhängig von beispielsweise Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung.“

 

Dr. Dirk Geisinger, Geschäftsführer von Rolls-Royce Deutschland: „Ein weltoffenes und demokratisches Brandenburg – dafür steht das Bündnis für Brandenburg. Ziele, die für mich als Geschäftsführer eines global tätigen Unternehmens mit Mitarbeitenden aus über 50 Nationen selbstverständlich sind. Wir brauchen eine internationale, diverse und gut integrierte Belegschaft, um auch in Zukunft erfolgreich zu bleiben und unsere Erfolgsgeschichte in Brandenburg fortschreiben zu können.“

 

Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister der Stadt Wittenberge: „Wir alle in Brandenburg haben in den letzten Jahren viel erreicht, auf das wir stolz sind. Gleichzeitig stehen wir vor immensen Herausforderungen, über die wir offen reden müssen, um sie gemeinsam zu bewältigen. Daher wirke ich gerne an der Neuausrichtung des 'Bündnisses für Brandenburg' mit.“

 

Dr. Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: „Brandenburg ist mir ans Herz gewachsen, am Dom liegt die Wiege der Mark. Das Land steht für Offenheit, Poesie, Weite und neue Wege. Hier ist Raum für Viele und Vieles. Für Menschenfeindlichkeit und Abschottung ist allerdings null Platz.“

 

Hubertus Diemer, Vorsitzender der LIGA der freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg und Vorsitzender des Vorstands des DRK-Landesverbands Brandenburg e.V.: „Vielfalt und Toleranz sind eines der prägenden Elemente der Wohlfahrtsarbeit in unserem Land. Unsere Angebote stehen allen Menschen offen, als Hilfesuchende oder auch als Mitarbeitende.“

 

Das Bündnis für Brandenburg wurde im Jahr 2015 gegründet. Es hat dazu beigetragen, Menschen dabei zu unterstützen, Zuflucht vor Krieg und Verfolgung zu finden und sie zu integrieren. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat erneut zu einer starken Fluchtbewegung auch nach Brandenburg geführt. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine, aber auch unzählige Einzelpersonen haben durch ihr unermüdliches Engagement diesen Prozess des Ankommens unterstützt und tun dies weiter.

 

Seit 2015 hat das Bündnis in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern sowie dem Netzwerk „Tolerantes Brandenburg“, dazu beigetragen, die Willkommenskultur für geflüchtete Menschen in den Brandenburger Kommunen mit Leben zu füllen und die soziale Teilhabe voranzubringen. Das BfB hat von 2016 bis heute aus Landesmitteln 279 Projekte mit insgesamt rund 5,7 Millionen Euro gefördert. Hinzu kamen von 2016 bis 2021 jährliche Regionalbudgets an die Landkreise und kreisfreien Städte – für den Gesamtzeitraum waren das insgesamt 1,96 Millionen Euro.

 

Das „Bündnis für Brandenburg“ hat sich auch neuen gesellschaftlichen Anforderungen und Veränderungen gestellt. So wurde 2019 die vom Kabinett verabschiedete Islamismus-Präventionsstrategie entwickelt. 2022 wurden ein Konzept zur Demokratiestärkung im Land Brandenburg sowie ein landesweites Konzept zur Bekämpfung von Rassismus erstellt – beide ebenfalls durch das Kabinett verabschiedet.

 

Weitere Informationen zum „Bündnis für Brandenburg“ finden Sie auf:

https://www.buendnis-fuer-brandenburg.de/

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

Foto zu Meldung: Woidke: „Solidarisch und gegen jede Art von rassistischer  Ausgrenzung“ – Allianz erneuert „Bündnis für Brandenburg“

„Barrierenchecker-Tour“ wird fortgesetzt/ Treff: Großräschen

(14. 07. 2023)

Am Montag, den 17. Juli 2023 findet ab 14 Uhr eine Barrierenchecker-Tour in Großräschen statt. Interessierte sind eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen. Darüber informiert das Büro der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Behindertenbeauftrage des Landkreises, Johanna Fischer, überprüft bei diesem Termin bei einem Spaziergang einzelne Orte in der Seestadt auf ihre Barrierefreiheit. Begleitet wird sie von Katharina Maier, Sachgebietsleiterin Ordnung und Soziales der Stadt Großräschen, dem Ehepaar Hedwig und Peter Fritsch mit Sehbehinderung aus Großräschen und weiteren Interessierten. Der Fokus der Betrachtungen liegt auf der Innenstadt. 

 

Welche Umstände und bauliche Maßnahmen können positiv gewertet werden, weil sie für Menschen mit Behinderung einen barrierefreien Zugang und somit die Nutzung von Angeboten ermöglichen? An welchen Stellen gibt es Hindernisse oder Probleme und welche Hinweise und Verbesserungsvorschläge gibt es, um diese Hürden zu senken?

 

Ziel der Barrierenchecker-Tour ist es, bei den Vor-Ort-Terminen gemeinsam mit Menschen mit Behinderung und örtlichen Ansprechpersonen die Gegebenheiten an spezifischen Knotenpunkten in einer Stadt zu überprüfen. Bei einem Termin vor Ort wird es möglich, die Ansichten verschiedener Positionen auszutauschen, Fragen zu stellen, Antworten zu finden und Erkenntnisse, Verständnis und Lösungen hervorzubringen. Für die Teilnehmenden werden bestimmt kleinere und größere Aha-Momente dabei sein.

 

Ausgestattet mit Materialien der „Aktion Mensch“ ist die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises zusammen mit Akteuren aus der Region seit Mai 2022 regelmäßig im Landkreis unterwegs, um verschiedene Orten auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Der Auftakt fand am 5. Mai 2022, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, am Bahnhof in Lauchhammer statt. Der Aktionstag bildet jedes Jahr die Grundlage für verschiedene Initiativen der Aktion Mensch. In diesem Jahr lautet das Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“. Seit dem Auftakt in Lauchhammer fanden Touren ebenfalls bereits in Senftenberg, Lübbenau und Calau statt.

 

Interessierte sind zur Barrierenchecker-Tour herzlich eingeladen:

 

Datum:            Montag, 17. Juli 2023

Uhrzeit:            ab 14 Uhr

Ort:                  Markt Großräschen

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zur Integration von Migranten in OSL haben Sie eine Meinung? Wir wollen sie hören! / Landkreis aktualisiert Integrationskonzept und führt Bürgerbefragung durch

(11. 07. 2023)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz überarbeitet derzeit sein Integrationskonzept, welches Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Handlungsbedarfe und Empfehlungen aufzeigt, wie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgreich gelingen kann.

 

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, leitet erneut die Steuerungsgruppe zur Fortschreibung des Integrationskonzeptes. Sie verdeutlicht, warum die Integration alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis etwas angeht und deswegen auch bei der derzeitigen Aktualisierung die Meinungen, Erfahrungen und Anregungen aller Menschen in OSL widerspiegeln soll: „Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Aufgabe, welche die Städte und Gemeinden zurückliegend beschäftigt hat und auch weiter beschäftigen wird.  Durch die Bereitschaft vieler Einwohnerinnen und Einwohner ist es gelungen, positive Lösungsansätze zu entwickeln. Die Integration ist für uns alle ein wichtiges Thema, denn wir leben miteinander hier in OSL. Ich bin mir sicher und dessen bewusst, dass es nicht nur positive Meinungen dazu gibt. Bei der Überarbeitung des Konzeptes kommt es uns aber nicht darauf an, positive und negative Meinungen zum Migrationsthema zu erfassen, sondern jedem und jeder die Möglichkeit zu geben, uns konstruktive Anregungen, Ideen und Erfahrungen mitzuteilen. Das Konzept ist von den und für die Menschen in OSL.“

 

Das Integrationskonzept OSL leistet mit seiner strategischen Ausrichtung einen wertvollen Beitrag und erlaubt den aktuellen Stand der Integration zu erfassen und den Integrationsbemühungen verschiedenster Akteure eine Richtung vorzugeben.

 

2017 haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Aufgabenträger an der ersten Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt, welches in mehreren offenen Gesprächsrunden entworfen und final im Kreistag beschlossen wurde. Anschließend zählte der Landkreis OSL mit dem Konzept beim Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand“ zu den 21 Städten, Gemeinden und Landkreisen, die für ihre vorbildlichen Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und der Förderung des Zusammenlebens vor Ort ausgezeichnet wurden. Als einer von bundesweit 3 Landkreisen wurde das kreiseigene Integrationskonzept als „herausragende strategische Aktivität“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prämiert.

 

Für die aktuelle Überarbeitung des Integrationskonzeptes sollen der derzeitige IST-Stand der Integrationsarbeit erfasst und daraus ersichtliche Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie evtl. Änderungen herbeigeführt werden. Getreu dem Motto „Nur gemeinsam können wir diese Aufgabe bewältigen“ hat die Kreisverwaltung OSL einen Fragebogen aufgesetzt, der neben verschiedenen Beratungen der „Steuerungsgruppe Integrationskonzept“, die seit März 2023 die Arbeit aufgenommen hat, und den offenen und fachlich gegliederten Gesprächsrunden im September sowie einer Befragung der Bürgermeister und Amtsdirektoren einen vielfältigen Austausch und die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger in OSL ermöglicht.

 

Fragebogen

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, sich zum Thema Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu äußern und dazu verschiedene Fragen anonym zu beantworten können ab sofort und bis zum 30. September das Online-Formular ausfüllen. Der Fragebogen mit 14 kurzen Fragen kann freiwillig, vollständig oder auch nur teilweise beantwortet werden. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst und damit lässt die Umfrage keine Rückschlüsse auf die befragten Personen zu.

 

Der Fragebogen ist abrufbar unter https://forms.gle/aEPg5KcmVXWJSSCy8

 

Das Team der „Steuerungsgruppe Integrationskonzept“ Oberspreewald-Lausitz dankt für die Unterstützung und lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger und Aufgabenträger sowie Vereine dazu ein, sich außerdem in den offenen Diskussionsrunden einzubringen. Diese sind thematisch entsprechend verschiedener Fokusgruppen aufgeteilt und erlauben einen konstruktiven Austausch zum jeweiligen Fokusthema. Teilnehmende sind z.B. Vertreter des Bereiches Bildung im Schulbereich, Unterstützer aus überregionalen Strukturen sowie aus dem Ehrenamt.

 

Wer sich weiter zu den Themenrunden informieren möchte und Interesse hat, sich in eine der Diskussionsrunden einzubringen, kann sich bei der Integrationsbeauftragten des Landkreises melden.

 

Diese steht auch bei eventuellen Nachfragen mit Blick auf den Fragenbogen gern zur Verfügung.

 

Kontakt: Kathrin Tupaj, 03573 870-1060,

Foto zu Meldung: Zur Integration von Migranten in OSL haben Sie eine Meinung? Wir wollen sie hören! / Landkreis aktualisiert Integrationskonzept und führt Bürgerbefragung durch

Kreisstraße 6604: Ausbau zwischen Schwarzbach und Guteborn startet

(10. 07. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert über den Baubeginn der Sanierung der Kreisstraße 6604 zwischen Schwarzbach und Guteborn. Die geplante Bauzeit ist vom 17. Juli 2023 bis zum 26. August 2023.

 

Restarbeiten zur Fahrbahnmarkierung werden bis Ende September 2023 ausgeführt.

 

Das Bauvorhaben erstreckt sich auf eine Länge von 2,7 Kilometer vom Ortsausgang Schwarzbach bis zum Ortseingang Guteborn. Gebaut wird in einem Bauabschnitt.

 

Die Ausbauarbeiten sind auf Grund von Schäden in der Asphaltdeckschicht erforderlich. Mit den Arbeiten werden die Asphalttrag- und die -deckschicht erneuert. Die vorhandenen Amphiendurchlässe werden durch drei neue ersetzt. Zudem werden 530 Meter  Amphibienleitwände aus Beton errichtet.

 

Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung des Kraftfahrzeugverkehrs durchgeführt. Die Umleitung des PKW-Verkehrs erfolgt über die L581 in Richtung Ruhland und die L57 nach Guteborn sowie in die entgegengesetzte Richtung. Der Verkehr über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nutzt die Umleitungsstrecke über die L581, die L58 und die L57.

 

Um die Einschränkungen möglichst gering zu halten, wurde die Bauphase auf die Zeit der Sommerferien gelegt. Für die mit der Realisierung der Baumaßnahme anfallenden Einschränkungen bittet der Landkreis Oberspreewald Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende um Verständnis.

Führerschein-Pflichtumtausch – Inhaber von Papierführerscheinen mit Geburtsjahr zwischen 1965 und 70 sind JETZT von der Umtauschpflicht betroffen

(10. 07. 2023)

Ein rechtzeitiger Umtausch von Führerscheinen alten Rechts garantiert die Zustellung des neuen Führerscheins vor der Umtauschfrist. Die nächste Frist steht bevor: Inhaber von Papierführerscheinen, deren Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Betroffene sollten bereits jetzt an den Umtausch denken.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. So ist ein unkomplizierter Umtausch möglich.

 

Der Führerschein ist nicht das gleiche, wie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis befähigt und legalisiert das Führen und Fahren bestimmter Fahrzeugklassen. Der Führerschein ist das Dokument, welches bezeugt, dass derjenige/diejenige über eine Fahrerlaubnis verfügt. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnischer Natur. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Zuge der Antragstellung fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen bekannt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen von Kraftfahrzeugen der gültige Führerschein mitzuführen ist. Nach Ablauf einer Frist wird das Dokument ungültig. Keinen gültigen Führerschein mit sich zu führen, ist eine Ordnungswidrigkeit.

 

Hinweis: Beim Umtauschprozess müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein im Original einreichen. Dadurch wird die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt. Sie dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. Die örtlichen Polizeidienststellen sind über diese Vorgehensweise informiert.

 

Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.

Die Dauer der Bearbeitung eines Antrages hängt nicht nur von der Fahrerlaubnisbehörde eines Landkreises ab, sondern auch von der Bundesdruckerei GmbH, welche die Führerscheine herstellt.

 

 

 

 

 

Welche Fristen gilt es einzuhalten?

 

Umtauschfristen: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Führerschein gültig bis

1953 - 1958

19.01 2022 (verlängert bis 19.07.2022)

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

vor 1953

19.01.2033

 

 

Umtauschfristen: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Führerschein gültig bis

1999 - 2001

19.01.2026     

2002 - 2004

19.01.2027 

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

 

Inhaber von „alten“ Führerscheinen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig von Art und Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

Weitere Informationen zum Umtausch, der Antragstellung, den Gebühren und die erforderlichen Formulare sind online verfügbar unter https://www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

Landeskonferenz der Sorben/Wendenbeauftragten in Oberspreewald-Lausitz mit einer Fahnen-Premiere

(10. 07. 2023)

Z tym jo konferenca zachopjona! So wurde die Landeskonferenz der Sorben/Wendenbeauftragten heute in Senftenberg eröffnet, zu der erstmals auch die Fahne der Sorben/Wenden vor dem Landratsamt wehte. Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow und OSL Landrat Siegurd Heinze würdigen die Arbeit und das Engagement der Beauftragten, unter anderem bei diesen „kleinen“ Meilensteinen zur Förderung von Kultur und Sprache.

 

Heute wehte erstmals die Fahne der Sorben/Wenden vor der Kreisverwaltung OSL in Senftenberg. Die Flagge ist eine Trikolore in den Farben Blau, Rot und Weiß. Die Landesverfassung des Landes Brandenburg regelt, dass die sorbische/wendische Fahne gleichberechtigt mit staatlichen Symbolen verwendet werden kann.

 

Seit Oktober 2009 hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Wokrejs Górne Błota-Łužyca eine Kreis-Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Seit Februar 2020 wird diese Aufgabe in OSL hauptamtlich von Hanka Rjelka/Rjelcyna, Sorben/Wendenbeauftragte des Landkreises wahrgenommen.

Sie empfing heute zur Landeskonferenz der Sorben/Wendenbeauftragten, zu der der Beauftragte der Landesregierung geladen hatte, im Landratsamt in Senftenberg Anna Kossatz-Kosel/Kosacojc-Koselowa, Beauftragte der Stadt Cottbus/Chóśebuz; Sabrina Kuschy/Kuschyna, Beauftragte des Landkreises Dahme-Spreewald/Wokrejs Dubja-Błota; Kerstin Kossack/Kosakowa, Beauftragte des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und den Referent des Beauftragten der Landesregierung für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Měto Nowak.

 

Die Konferenz der hauptamtlichen Sorben/Wendenbeauftragten findet zweimal jährlich statt, um aktuelle Themen zu diskutieren und über den Erhalt und die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur zu beraten.

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, betont: „Vielfach begegne ich im Landkreis sorbischen/wendischen Traditionen, die noch heute gepflegt oder in moderner Form ausgelebt werden. Das freut mich sehr und könnte wohl doch die Frage nach der Notwendigkeit der Sorben/Wendenbeauftragten mit sich bringen. Aber ganz klar ist diese gegeben, denn oft wissen diese Bürgerinnen und Bürger nicht, dass sie sorbische/wendische Traditionen leben und fortführen. Es fehlt teilweise schlichtweg am Wissen über die Geschichte und das Bewusstsein für Kultur und Sprache. Für mich ist dies immer ein wichtiges Zeichen, dass sorbische/wendische Kultur und Sprache heute natürlich noch zu uns gehören – wir wissen es nur nicht. Dafür leisten die Beauftragten einen wichtigen Beitrag und deswegen möchte ich sie auch in der Kreisverwaltung nicht missen.“

 

Heute zählten zu den Themen der Landeskonferenz auch die Verwendung der niedersorbischen Sprache in Verwaltungen und die zweisprachige Haltestellenbezeichnung im öffentlichen Personennahverkehr.

„Nicht nur in den Kommunen, sondern ganz klar auch als Verwaltung stärken wir die Kultur und Sprache der Sorben/Wenden. Mit einer einfachen Übersetzung ist es sicherlich noch nicht getan, aber dies ist definitiv ein wichtiger erster Schritt, um das Bewusstsein für die niedersorbische Sprachkultur zu schärfen und insbesondere auch den Sprachgebrauch unmittelbarer im Alltag eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin verfügbar zu machen“, erläutert Hanka Rjelka, OSL Sorben/Wendenbeauftragte die Bemühungen, auf die einfachen und leicht verfügbaren Übersetzungsmöglichkeiten via Bing Microsoft Translator („Lower Sorbian“) und sotra.app aufmerksam zu machen und diese in der Verwaltungsarbeit zu integrieren. Auch die Popularisierung der Übersetzerinnenliste gehört dazu.

 

Zur Umsetzung von zweisprachigen Haltestellenbezeichnungen gibt es in der Region schon verschiedene Entwicklungen. So berichtet die Beauftragte des Landkreises Dahme-Spreewald, dass in den Nahverkehrsplan des Landkreises aufgenommen wurde, dass Haltestellen-Schilder künftig zweisprachig sein sollen. Auch in OSL steht man mit der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz im Austausch, berichtet Hanka Rjelka.

 

Auch die geplante Lehrkräftebildung an der BTU in Senftenberg war heute ein Thema, zu dem sich die Beauftragten mit BTU-Vizepräsident Prof. Dr. Peer Schmidt bezüglich einer mittelfristigen Aufnahme des Faches Sorbisch/Wendisch in die Grundschullehrkräfteausbildung austauschten.

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg teilt in einer Pressemitteilung, vom 6. Juli 2023 mit:

„Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Niedersorbisch gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Das Land Brandenburg trägt mit einer Reihe von Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,9 Millionen Euro.“

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Berufsorientierung mal ganz anders: Jetzt anmelden zur Praktikumswoche in Oberspreewald-Lausitz in den Sommerferien

(10. 07. 2023)

Bald sind Sommerferien. Der ideale Zeitpunkt um zu entspannen, in den Urlaub zu fahren oder Freundinnen und Freunde zu treffen. Wer über 15 Jahre alt ist und derzeitig noch nach einem sinnvollen und trotzdem spannenden Ferienangebot sucht, für den ist die „Praktikumswoche Oberspreewald-Lausitz“, eine Aktion in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Cottbus und weiteren Partnern, die ideale Gelegenheit, in die vielfältige Arbeitswelt hineinzuschnuppern.

 

Nachdem die innovative Aktion im vergangenen Jahr bereits in verschiedenen Region Deutschlands große Erfolge verzeichnen konnte, soll sie auch in den diesjährigen Sommerferien wieder Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren Praxiseinblicke in unterschiedliche Berufsfelder und viele regionale Unternehmen ermöglichen. Erstmals ist auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit von der Partie.

 

Die Praktikumswoche überzeugt mit einem smarten Konzept: “5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen”. Im Vergleich zu längerfristigen Praktika kann so innerhalb von nur einer Woche in mehrere Berufe hineingeschnuppert und der Arbeitsalltag in verschiedenen Unternehmen kennengelernt werden.

 

Dabei spielen vor allem Flexibilität und Individualität eine große Rolle. Neben den Berufsfeldern können auch die präferierten Praktikumstage selbstständig ausgewählt werden. Im Anschluss plant die Plattform für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer eine individuelle Praktikumswoche.

 

Bärbel Weihmann, zuständig für den Bereich Wirtschaft und Förderung in der Kreisverwaltung, freut sich über das innovative Ferienangebot: “Es gibt so viele spannende Arbeitgeber in der Region, und gleichzeitig sind viele Schülerinnen und Schüler offen dafür, ihre Ausbildung oder ersten beruflichen Erfahrungen in der Heimat zu absolvieren, anstatt in die Ferne zu ziehen. Hier setzt die Praktikumswoche an und fungiert quasi als Vermittler.“

 

Heinz-Wilhelm Müller, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Cottbus: „Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte nutzt dieses tolle Angebot der Praktikumswoche in den Sommerferien, lernt Eure zukünftigen Arbeitgeber kennen und testet Eure Fertigkeiten. Unsere Berufsberaterinnen und -Berater unterstützen Euch sehr gern.“

 

Auch für regionale Unternehmen bietet die Praktikumswoche die ideale Gelegenheit, die Ferienzeit für die Nachwuchsgewinnung zu nutzen. Praktikumstage können selbst ausgewählt und gestaltet werden und der Kontakt zu potenziellen Azubis nachhaltig hergestellt werden.

 

Aktuell sind knapp 30 Unternehmen und 60 Schülerinnen und Schüler auf der Plattform angemeldet. Die Unternehmen kommen aus den Bereichen Medizin und Gesundheit, Pflege und Soziales, Metallverarbeitung, Verwaltung, Lebensmittelherstellung, Verkauf, Handel und weiteren Bereichen. Für das kostenfreie Angebot kann sich noch bis Anfang der Sommerferien registriert werden. Bärbel Weihmann: „Es wäre schön, wenn sich möglichst viele interessierte Schülerinnen und Schüler und Unternehmen an der Aktion beteiligen würden. Für die Teilnehmenden ist ein freiwilliges Praktikum darüber hinaus eine schöne Ergänzung für den späteren Lebenslauf.“

 

 

Auf der Webseite www.praktikumswoche.de/osl finden Interessierte mehr Informationen zum Ablauf, Erklärvideos und die Registrierungsmöglichkeit.

 

Foto zu Meldung: Berufsorientierung mal ganz anders:  Jetzt anmelden zur Praktikumswoche in Oberspreewald-Lausitz in den Sommerferien

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Duldung von baugrundtechnischen Untersuchungen im Rahmen einer Baugrundvorerkundung für das Hochwasserschutzvorhaben Senftenberg

(06. 07. 2023)

Derzeit erhalten Grundstückeigentümer nahe der Schwarzen Elster eine zu unterschreibende Betretungserlaubnis von verschiedenen Unternehmen. Dem Schreiben liegt eine Allgemeinverfügung des LK OSL bei, die im Amtsblatt im März 2023 veröffentlicht wurde.

 

Daher dies zum Teil zu Verunsicherungen bei den Grundstückseigentümern führt, finden diese hier die Allgemeinverfügung, eine Auflistung der mit der Ausführung betrauten Firmen und eine Kontaktmöglichkeit bei Nachfragen/Problemen.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Duldung vonbaugrundtechnischen Untersuchungen im Rahmen einer Baugrundvorerkundung für dasHochwasserschutzvorhaben Senftenberg (GZ: 60.7.15-70.18-0198/23)

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Duldung vonbaugrundtechnischen Untersuchungen im Rahmen einer Baugrundvorerkundung für dasHochwasserschutzvorhaben Senftenberg (GZ: 60.7.15-70.18-0198/23) mit Anlagen

 

Der Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat Herrn
Heinze, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgende


Allgemeinverfügung:
1. Die Durchführung von Kampfmittelsondierungen sowie Geophysikalischen und Geotechnischen Untersuchungen, insbesondere das Betreten sowie das Aufstellen und Benutzen von erforderlicher Technik und die vorübergehende Benutzung in Form des Befahrens mit Transportfahrzeugen sind durch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke im betroffenen Untersuchungsabschnitt vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 zu dulden. Die Duldungsverpflichtung beschränkt sich auf nicht eingefriedete Grundstücke.


2. Der betroffene Untersuchungsabschnitt (Anlage 1) liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und erstreckt sich entlang der Ortslagen Biehlen über Senftenberg bis Großkoschen. Der Untersuchungsbereich umfasst die beidseitigen Deiche sowie Vor- und Hinterländer der
Schwarzen Elster und des Schleichgrabens. Die Baugrunderkundungen werden beidseitig der Hochwasserschutzdeiche der o. g. Fließgewässer mit einem Querprofilabstand von ca. 200 m durchgeführt. Die Erkundung des Deichhinterlandes erfolgt dabei, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, auf 20 m bis maximal 100 m vom Deich entfernt. Der Untersuchungsabschnitt beginnt am Fluss-km 102+000 der Schwarzen Elster und endet mit Fluss-km 115+750. Ebenfalls ist der Schleichgraben von Fluss-km 0+000 (Mündung in Schwarze Elster) bis 0+500 (Landesgrenze Brandenburg – Sachsen) Bestandsteil des Untersuchungsabschnittes.


3. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 und 2 wird angeordnet.


4. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Begründung:
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), ist zuständig für die Herstellung des Hochwasserschutzes an der Schwarzen Elster im Stadtgebiet Senftenberg. Der Hochwasserschutz (HWS) im Allgemeinen dient dem Wohl der Allgemeinheit und ist eine öffentlichrechtliche Aufgabe. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben plant das LfU, den Hochwasserschutz für die Stadt Senftenberg zukünftig zu verbessern und auf die derzeit gültigen Bemessungsgrößen anzugleichen. Im planerischen Fokus dieses Vorhabens liegt dabei die Ertüchtigung der beidseitigen Hochwasserschutzdeiche an der Schwarzer Elster und des Schleichgrabens. Zur Komplementierung der derzeit laufenden Vorplanung im Hochwasserschutzvorhaben Senftenberg sind baugrundtechnische Untersuchungen im Rahmen einer Baugrundvorerkundung in dem Planungsabschnitt durchzuführen. Zu diesem Zweck finden im laufenden Jahr 2023 Erkundungen an den Deichen sowie den Deichvorländern und –hinterländern statt.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß §§ 124 und 126 des
Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der zurzeit gültigen Fassung zuständig.


Gem. § 96 Abs. 3 BbgWG haben, soweit es zur Vorbereitung oder Durchführung der Errichtung oder
Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen erforderlich ist, die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken nach vorheriger Ankündigung auf Anordnung der Wasserbehörde zu dulden, dass der Unternehmer oder dessen Beauftragte die Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen können.


Die Voraussetzungen zum Erlass dieser Allgemeinverfügung liegen vor. Die vorherige Ankündigung über das Hochwasserschutzvorhaben Senftenberg – Baugrundvorerkundung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald–Lausitz Nr. 2/2023 vom 17.02.2023 sowie in den öffentlichen
Bekanntmachungskästen der Stadt Senftenberg am 10.03.2023 und des Amtes Ruhland am 20.02.2023. Die Ankündigung des Vorhabens dient zur Information der Einwohner und ersetzt nicht diese Anordnung zur Duldung der Arbeiten. Weiter sind gem. § 96 Abs. 3 BbgWG zur Vorbereitung des Hochwasserschutzvorhabens Senftenberg baugrundtechnische Untersuchungen im Rahmen einer Baugrundvorerkundung in dem Planungsabschnitt erforderlich.


Folgende Arbeiten sind vorgesehen.

  • Kampfmittelsondierung (in Vorbereitung zur Baugrunderkundung in Kampfmittelverdachtsflächen)
  • Geophysikalische und Geotechnische Untersuchung (Geoelektrik und Baugrunderkundung)

Bei den Erkundungen kommen folgende Verfahren zum Einsatz:

  • Trockenkernbohrungen
  • Rammkernsondierungen
  • Schwere Rammsondierungen (DPH)
  • Rammsondierungen (DPL)
  • Messung und Auswertung zur Geoelektrik
  • flächige Kampfmittelsondierung
  • tiefe Kampfmittelsondierungen

Der betroffene Untersuchungsabschnitt (Anlage 1) liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und
erstreckt sich entlang der Ortslagen Biehlen über Senftenberg bis Großkoschen. Der Untersuchungsbereich umfasst die beidseitigen Deiche sowie Vor- und Hinterländer der Schwarzen
Elster und des Schleichgrabens. Die Baugrunderkundungen werden beidseitig der Hochwasserschutzdeiche der o. g. Fließgewässer mit einem Querprofilabstand von ca. 200 m durchgeführt. Die Erkundung des Deichhinterlandes erfolgt dabei, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, auf 20 m bis maximal 100 m vom Deich entfernt.

 

Demzufolge war die Allgemeinverfügung zur Duldung zu erlassen, damit das LfU sowie dessen Beauftragte die Grundstücke betreten sowie vorübergehend benutzen können. Diese Allgemeinverfügung bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung der Baugrundvorerkundung in dem betroffenen Untersuchungsabschnitt (Anlage 1).


Die Allgemeinverfügung zur Duldung ist entsprechend der Vorgabe des LfU vom 01.04.2023 bis 31.12.2023 befristet. Die Ausführung der Baugrundvorerkundung soll voraussichtlich bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.


Während der Ausführung haben sich die ausführenden Mitarbeiter auf Verlangen durch eine geeignete Legitimation des LfU auszuweisen.


Gem. § 96 Abs. 3 Satz 2 BbgWG i. V. m. § 90 Abs. 2 BbgWG haben Betroffene bei nachweislich durch die vorübergehende Benutzung entstandenen Schäden Anspruch auf Schadenersatz. Dieser
Schadenersatzanspruch ist gegenüber dem jeweils ausführenden Unternehmen geltend zu machen. Im Streitfall, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch besteht, kann jeder der Beteiligten gem. § 86 Abs. 2 BbgWG die untere Wasserbehörde als Schlichtungsstelle beteiligen.

 

Der Erlass einer Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Satz 2 VwVfG ist geboten, da aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes eine Vielzahl an Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten betroffen ist. Der Verwaltungsaufwand für den Erlass personenbezogener Duldungsanordnungen würde dem Ziel einer baldmöglichen Realisierung des Vorhabens zuwiderlaufen. Gem. § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG wurde von der vorherigen Anhörung abgesehen.


Die sofortige Vollziehung ist gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S.686), in der zurzeit gültigen Fassung, anzuordnen, da es sich bei dem Gesamtvorhaben um eine fachlich komplexe Maßnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes handelt und dieses von herausragendem öffentlichen Interesse ist. Dadurch wird verhindert, dass durch das Einlegen von Rechtsmitteln die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzvorhabens Senftenberg nicht wie geplant nach den vorgegebenen Terminen und der vorgesehenen Technologie durchgeführt werden können. Das Gesamtvorhaben müsste sonst auf unbestimmte Zeit verschoben und eine baldmögliche Verbesserung des Hochwasserschutzes könnte nicht ohne Verzug realisiert werden. Eben angesichts der zentralen Bedeutung des Hochwasserschutzes muss das Interesse der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, bis zum unanfechtbaren Abschluss eines eventuell langwierigen Klageverfahrens, von den aufgegebenen Geboten verschont zu bleiben, dahinter zurücktreten.


Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 262), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform wird auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an gewahrt. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein – die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die bearbeitbaren Dateitypen und weitere Details können unter www.oslonline.de eingesehen werden.

 

Senftenberg, 13.03.2023

 

Folgende Firmen sind für die Betretung der Flächen Dritter vorgesehen:

  • Fa. Grimm (Bohrungen)
  • Fa. Geo Service (RKS, DPM)
  • Fa. Geotech (Kampfmittel)
  • Fa. BIOM (öBB)
  • Fa. Arcadis (öBÜ)

Während der Ausführung haben sich die ausführenden Mitarbeiter auf Verlangen durch eine geeignete Legitimation des LfU auszuweisen.

 

Bei Nachfragen oder Problemen können Sie sich an die folgenden Kontaktmöglichkeiten wenden:

 

Auftraggeber ist das Land Brandenburg

Landesamt für Umwelt

Philipp Meyer
Sachbearbeiter
Referat W21 | Hochwasserschutz, investiver Wasserbau
Tel.: +49 33201 442-384


 

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Umwelt

untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg

T. 03573 870-3421

 

 

Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG): NEUE AUSWAHLRUNDE FÜR FÖRDERPROJEKTE IM LEADER-PROGRAMM GESTARTET

(05. 07. 2023)

Mitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG)

 

NEUE AUSWAHLRUNDE FÜR FÖRDERPROJEKTE IM LEADER-PROGRAMM GESTARTET

 

Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG) hat die erste Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung in der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projektbewerbung bis zum 30. September 2023 ein. Unterstützt werden Vorhaben von kleineren Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen und Vereinen. Die mit Projekten geplanten Investitionen oder sonstige Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern.


Die LAG Elbe-Elster wurde im Dezember 2022 wiederum als Fördergebiet im LEADER-Programm des Landes Brandenburg für die neue EU-Förderperiode bestätigt. Damit fließen Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region. In dieser aktuellen Auswahlrunde stehen hierfür 3,0 Millionen Euro zur Verfügung.


Die für eine Förderung im Gebiet der LAG Elbe-Elster beabsichtigten investiven oder nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Die Frist zum Einreichen von Projektvorschlägen läuft bis spätestens 30. September 2023. Diese Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Projektträger, die im Jahr 2024 starten können. Interessenten reichen bis zum vorab genannten Stichtag das ausgefüllte Projektblatt in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das Formular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.


Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Projektblätter werden am 29. November 2023 vom LAG-Vorstand anhand der veröffentlichten Wertungskriterien bewertet und daraufhin eine Rangfolge festgelegt. Die Träger der so ausgewählten Vorhaben werden danach zeitnah aufgefordert bis spätestens 29. Mai 2024 ihren Förderantrag mittels digitalen Formulars samt Anlagen bei der zuständigen Förderstelle, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF, Regionalstelle Luckau) einzureichen. Informationen dazu sowie die geltende Förderrichtlinie LEADER finden Sie auf der LAG-Webseite (Rubrik Förderung).


Hinweis: Weitere Förderaufrufe der LAG Elbe-Elster werden im kommenden Jahr im Internet unter www.lag-elbe-elster.de, über die Kommunen sowie regionale Presse/Medien veröffentlicht.


Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanagement zur Verfügung.
Kontakt: LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement / LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude
03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33, Tel. 03531. 797089 / 0173. 6147540

Foto zu Meldung: Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG): NEUE AUSWAHLRUNDE FÜR FÖRDERPROJEKTE IM LEADER-PROGRAMM GESTARTET

Neue Strukturen, zahlreiche Aufgaben – und neue Jobs: Das tut sich am FamilienCampus Lausitz

(05. 07. 2023)

Seit einem knappen dreiviertel Jahr befindet sich der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Eigentum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dieser möchte den geschichtsträchtigen Standort und seine besonderen Angebote für die Menschen in der Region erhalten und weiter ausbauen. Daran und an weiteren Aufgaben arbeitet vor Ort ein Team von rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am Freitag, 30. Juni, zogen Geschäftsführer Tom Lehnert und Alexander Erbert, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Soziales der Kreisverwaltung OSL, bei einem Pressegespräch auf dem Campus eine erste Zwischenbilanz der vergangenen Monate und gaben einen Überblick über die aktuellen Aufgabenfelder.

 

 

In der „LernBar", einem im Industriestil sanierten Gebäudeteil des ehemaligen Bergarbeiterkrankenhauses, der heute als Begegnungsstätte und als Ort für das Mittagstisch-Angebot genutzt wird, empfingen Tom Lehnert, Geschäftsführer der FamilienCampus Lausitz gGmbH und der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH, und Alexander Erbert, Beigeordneter des Landkreises und Mitglied der Gesellschafterversammlung des FamilienCampus Lausitz, interessierte Medienvertreter zu einem Gespräch mit anschließendem Rundgang über das Gelände.

 

Ein Campus – und viele spannende Ansätze

Alexander Erbert nutzte die Gelegenheit für einen Rückblick: Der Landkreis hatte das geschichtsträchtige Areal des ehemaligen Bergarbeiterkrankenhauses und die dazugehörigen Gesellschaften Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH – heute „FamilienCampus Lausitz gGmbH“ – im Oktober 2022 von den Sana Kliniken Niederlausitz erworben, um den Fortbestand des denkmalgeschützten Ensembles zu sichern. Mit der Fortführung des FamilienCampus in Eigenregie durch den Landkreis soll die gesundheitliche und soziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die derzeit in Form verschiedener Angebote von Inobhutnahmeplätzen bis hin zur campuseigenen Kita erfolgt, nachhaltig gesichert werden. Der Campus bleibt ein Ort der Begegnung und der sozialen Betreuung.

 

Darüber hinaus soll der Standort weiterentwickelt und aufgewertet werden. Mittelfristig soll der Campus zu einem Zentrum für Jugendhilfe, Prävention und Gesundheit entwickelt werden. „Wir arbeiten daran, dass der Standort im Rahmen der Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Jugendhilfe eine überregionale Strahlkraft entwickelt“, erklärte Alexander Erbert, der den Landkreis in der Gesellschafterversammlung der FamilienCampus Lausitz gGmbH vertritt.

 

Dabei arbeitet der FamilienCampus Lausitz weiterhin eng mit den Sana Kliniken Niederlausitz zusammen. Diese sind als Betreiber der Sana Campusschule Niederlausitz ein Stammmieter auf dem Gelände – und zugleich ein starker Partner für die weitere Entwicklung. Die Campusschule, in der junge Nachwuchsmediziner zu Pflegefachleuten, Operationstechnischen Assistenten oder Anästhesietechnischen Assistenten ausgebildet werden und erfahrene Fachkräfte auf ein breites Fortbildungsangebot treffen, wird auch perspektivisch unter der Flagge der Sana Kliniken Niederlausitz in Klettwitz ihre tragende Rolle in der Ausbildung und Weiterbildung des medizinischen Fachkräftenachwuchses für die Lausitz weiter ausbauen.

 

Ein weiteres Großprojekt im Rahmen der Campusentwicklung, das bereits konkrete Formen annimmt, betrifft den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dieser soll ab 2024 von einer neuen Tochtergesellschaft des Landkreises und damit in kommunaler Eigenregie erbracht werden. Die Integration wird eng mit dem Campus verbunden sein: Die Verwaltung und Organisation der rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den acht Rettungswachen des Landkreises soll künftig zentral vom Standort auf dem Campusgelände aus erfolgen. Derzeit wird diese Aufgabe noch von vier Betreibern wahrgenommen. Durch die grundlegende Neuorganisation werden Synergieeffekte erzielt und der Rettungsdienst insgesamt gestärkt. Damit werden neue Aufgaben an den Standort herangetragen und die Nutzung des Geländes weiterentwickelt.

 

Hauptaufgabe aktuell: Angliederung des Rettungsdienstes

Die Vorbereitung der Übernahme des Rettungsdienstes zum 1. Januar 2024 und die Integration der Gesellschaft in den FamilienCampus ist eine der Kernaufgaben von Tom Lehnert. Er wechselte im April 2023 als Geschäftsführer zum FamilienCampus, nachdem er mehrere Jahre in leitender Position in einer Bundesbehörde tätig war. 

 

Begleitet von der Arbeitsgruppe des Landkreises arbeiten er und sein Team intensiv an der Umsetzung. „Einige wesentliche Meilensteine sind bereits erreicht“, so Tom Lehnert.

 

So erfolgte im Mai die notarielle Umfirmierung und Umbenennung der bisherigen FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH" in die neue Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH". Erst am vergangenen Donnerstag (29. Juni) wurde die Gesellschaft durch den Kreistag des Landkreises formell mit ihren Aufgaben betraut. Gleichzeitig wurde ein Zuschuss in Höhe von bis zu 300.000 Euro beschlossen, damit die neue Gesellschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. Beschluss und Finanzierung ebnen den Weg für den weiteren erfolgreichen Aufbau der Verwaltungsstrukturen: Damit können wir nun in den nächsten 14 Tagen beispielsweise die Ausschreibungen für die Stellen im Verwaltungsbereich auf den Weg bringen. Diese werden unter anderem auf unserer Internetseite sowie auf der Seite des Landkreises zu finden sein“, so Lehnert.

 

Ziel ist es, dass die neue Verwaltung im Herbst ihre Arbeit in den Räumlichkeiten auf dem Campus aufnehmen kann. Dazu laufen seit Wochen Informationsveranstaltungen mit den rund 150 Mitarbeitenden des Rettungsdienstes in den acht Rettungswachen – Lübbenau, Vetschau, Calau, Großräschen, Senftenberg, Klettwitz, Lauchhammer und Jannowitz – im Landkreis. „Wir wollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent in diesen Prozess mitnehmen. Dazu sind wir in guten Gesprächen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Betriebsübergang informiert. Derzeit laufen die Rückmeldungen ein, ein Großteil hat bereits zugestimmt“, erklärt Lehnert. Er kann zusichern, dass die Rettungsdienstmitarbeitenden von den vier bisherigen Betreibern übernommen werden können, um ihnen eine sichere und attraktive Perspektive zu bieten und die verantwortungsvolle Aufgabe des Rettungsdienstes insgesamt pünktlich ab dem 1. Januar 2024, 0 Uhr, erfüllen zu können.

 

Und auch sonst gibt es eine Menge zu tun …

Parallel dazu stehen am Campus zahlreiche weitere wichtige Aufgaben an, die das 70-köpfige Team am Standort und in der Außenstelle von „ProKids“ in Lauchhammer mit Unterstützung der Kreisverwaltung bewältigen. So arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin intensiv an der Umstellung und Anpassung des Rechnungswesens sowie der IT-Landschaft an die Strukturen der neuen Gesellschaften. Ziel ist es, künftig möglichst viele Prozesse digital abbilden zu können.

 

„Damit streben wir ein stärkeres Zusammenwachsen der Standorte und ihrer Unternehmensteile an. In Kürze können wir beispielsweise den Bereich der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Klettwitz bündeln. Die vorhandenen Plätze, die bisher auf den Campus und die Außenstelle ‚Pro Kids‘ in Lauchhammer verteilt waren, befinden sich künftig unter einem Dach. Zusätzlich konnte ein weiterer Platz geschaffen werden. Insgesamt können nun bis zu sechs Kinder und Jugendliche in diesem Bereich aufgenommen und pädagogisch betreut werden. Die anderen Angebote verbleiben in Lauchhammer. Damit schaffen wir es mit den vorhandenen Ressourcen mehr Kapazitäten anzubieten.“

 

Das Thema Fachkräftegewinnung und Vernetzung mit regionalen und überregionalen Akteuren und Organisationen steht ebenfalls auf der Agenda des Campus-Teams.

 

Im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Region kann als jüngstes Ergebnis das kürzlich in Betrieb genommene „Bettenhaus“ als Beispiel angeführt werden. Es ergänzt seit April das Angebot auf dem Campus. „Das Bettenhaus bietet bis zu 37 Übernachtungsplätze und damit den passenden Rahmen für beispielsweise Klassenfahrten oder Teambuilding-Veranstaltungen. Die Gäste können vor Ort auf Wunsch unsere therapeutischen und pädagogischen Angebote in Anspruch nehmen und werden entsprechend verpflegt – alles in allem ein attraktives Gesamtpaket, das gut ankommt. Zukünftig wollen wir das Bettenhaus noch stärker bewerben und dazu in einen konkreten Austausch mit den Schulen treten. Die bisherigen Gäste sind begeistert.“

 

Nicht zuletzt sind auch bauliche Entwicklungen auf dem Gelände geplant. „Mit Hilfe von Mitteln aus dem Strukturförderprogramm wollen wir die bereits in Teilabschnitten erfolgte Sanierung der Gebäude fortsetzen und einige energetische Verbesserungen erreichen.“ Auch hier gilt es, entsprechende Planungen vorzunehmen und Mittel zu akquirieren.

 

Ein wichtiges Anliegen von Tom Lehnert ist es darüber hinaus, den Campus mit seinen aktuellen und zukünftigen Angeboten sichtbarer zu machen. Das Thema Öffentlichkeitsarbeit und damit die Kommunikation der Angebote soll ausgebaut werden – über regelmäßige Werbemaßnahmen bis hin zu Auftritten in den sozialen Medien.

 

„Alles in allem ein breites Aufgabenspektrum, dem wir uns aber gerne und offen stellen. Der Campus bietet viel Entwicklungspotenzial. Ideen gibt es viele. Wir freuen uns darauf, in den kommenden Monaten Ansätze weiterzuentwickeln, zu konkretisieren und gemeinsam weitere Schritte in eine erfolgreiche Zukunft des FamilienCampus Lausitz zu gehen.“

 

Wer sich ein Bild von den aktuellen Angeboten auf dem Campus machen möchte, hat dazu im Herbst Gelegenheit. Dann soll auf dem Gelände ein Tag der offenen Tür stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Parallel dazu berichtet Geschäftsführer Tom Lehnert ab sofort regelmäßig via LinkedIn aus dem Campus-Alltag.

 

Über die Pläne der Kreisverwaltung, die aktuellen Angebote und Aufgabenfelder berichten Tom Lehnert und Alexander Erbert in einem Videobeitrag. Dieser kann hier angesehen werden.

 

Das ist der FamilienCampus Lausitz

Der FCL ist ein Standort mit langer Tradition. Seit der Grundsteinlegung im Jahr 1898 ist der heutige FamilienCampus Lausitz ein Ort, an dem sich Menschen verschiedener Generationen begegnen. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Institutionen bis hin zu Schulen, finden hier ein breites Spektrum an Möglichkeiten rund um die Themen Gesundheit, Leben und Lernen.

Auf dem Campus kann man lernen, übernachten, Fortbildungen besuchen und durchführen, Veranstaltungsräume mit spezieller Ausstattung mieten, Teambuilding betreiben, eine Auszeit nehmen, Mittag essen und vieles mehr – das alles in idyllischer Atmosphäre, auf dem Gelände des ehemaligen Bergmannkrankenhauses inmitten der Natur, welches im kommenden Jahr auf sein 125-jähriges Bestehen blickt. 

 

Die derzeitigen Hauptgeschäftsfelder bilden die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Angeboten im „FamilienRing“, die Jugendhilfeeinrichtung „ProKids“, die „CampusKita“ und das Therapiepferdeangebot „PferdeGut“ sowie das Veranstaltungs- und Objektmanagement inklusive technischer Dienstleistungen. Ergänzt wird das Angebot durch Jugendhilfeangebote an den Standorten Lauchhammer und Elsterwerda u. a. mit Wohngruppen, sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Einzelfallhelfern und Schulbegleitung. Mehr als 80 Mitarbeitende sind in den verschiedenen Bereichen tätig. Zudem betreiben die Sana Kliniken Niederlausitz eine Pflegefachschule sowie der ASB Mittel-Brandenburg eine stationäre Pflegeeinrichtung auf dem Campusgelände in Klettwitz.

 

Nähere Informationen: www.familiencampus-lausitz.de

 

 

 

Seit einem knappen dreiviertel Jahr befindet sich der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Eigentum der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Geschäftsführer Tom Lehnert und Alexander Erbert, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Soziales der Kreisverwaltung OSL, zogen bei einem Pressegespräch auf dem Campus eine erste Zwischenbilanz der vergangenen Monate und gaben einen Überblick über die aktuellen Aufgabenfelder. (Fotos: Landkreis/Sarah Werner)Fotos: Seit einem knappen dreiviertel Jahr befindet sich der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Eigentum der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Geschäftsführer Tom Lehnert und Alexander Erbert, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Soziales der Kreisverwaltung OSL, zogen bei einem Pressegespräch auf dem Campus eine erste Zwischenbilanz der vergangenen Monate und gaben einen Überblick über die aktuellen Aufgabenfelder. (Fotos: Landkreis/Sarah Werner)

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Hinweis: die gesamte Kreisverwaltung OSL ist am Mittwoch, 05.07. ab 13 Uhr größtenteils nicht erreichbar

(04. 07. 2023)

Ein organisatorischer Hinweis:

Die gesamte Kreisverwaltung OSL ist am Mittwoch, 5. Juni ab 13 Uhr größtenteils nicht erreichbar.

Am Donnerstag, 6. Juli sind alle Fachbereiche und Ansprechpartner wieder regulär erreichbar und die Kreisverwaltung ist entsprechend der allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

 

Öffnungszeiten

Dienstag

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr  
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.: 1. Projektaufruf LEADER-Förderung - Fristtermin 29.09.2023

(04. 07. 2023)

Information von:

Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.
Geschäftsstelle: Am Werk 8, 01979 Lauchhammer
 

1. Projektaufruf LEADER-Förderung
Fristtermin 29.09.2023

 

Die EU und das Land Brandenburg fördern mit dem Programm LEADER weiterhin die Entwicklung des ländlichen Raums. Ende 2022 wurde die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Energieregion im Lausitzer Seenland auf Basis der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) erneut als LEADER-Förder-Region im Land Brandenburg bestätigt. Damit können Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben der ländlichen Entwicklung zur Umsetzung der RES in die Region fließen.

 

Für die Jahre 2023-2027 wurden der LAG insgesamt 12,3 Mio. Euro zur Unterstützung von Vorhaben bereitgestellt. Die Projektauswahlverfahren sind durch die LAG durchzuführen. Für den ersten Aufruf der Förderperiode steht ein Budget von 2 Mio. Euro zur Verfügung – er richtet sich ausschließlich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.

 

Der Vereinsvorstand führt Anfang November 2023 das Projektauswahlverfahren durch. Vorrangig sollen Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Interessenten können bis zum Fristtermin am 29.09.2023 ihre prüf- und bewertbaren Projektideen (inklusive Anlagen wie Genehmigungen oder Eigenmittelnachweise) unter Verwendung des LEADER-Maßnahmeblattes beim Regionalmanagement einreichen:


Kontakt:

Geschäftsstelle der LAG / Regionalmanagement LEADER
Dipl.Ing. Michael Franke
01979 Lauchhammer, Am Werk 8, Zimmer 214
Tel. 03574 4676 2256 / e-Mail:

 

Alle dafür erforderlichen Informationen und Dokumente stehen auf der Webseite des Vereins www.energieregion-seenland.de zur Einsichtnahme und Nutzung zur Verfügung (die Regionale Entwicklungsstrategie (RES), das LEADER-Maßnahmeblatt, die aktuelle Förder-richtlinie und das formgebundene Antragsformular).
Das Ergebnis der Projektauswahl wird den Antragstellern nach der Beschlussfassung durch den Vorstand mitgeteilt. Die bestätigten Projektträger werden in der Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge innerhalb einer festgesetzten Frist beim LELF in Luckau einzureichen. Nicht berücksichtigte Projekte können auf Antrag in das nächste Auswahlverfahren der neuen Förderperiode aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass sie die Mindestpunktzahl erreicht haben. Das Projektauswahlverfahren und die Bewertungskriterien werden im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie RES auf den Seiten 64 - 68 erläutert.

[1. Projektaufruf LEADER-Förderung]

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Info Schülerfahrausweis

(04. 07. 2023)

Information der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz und des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Schülerfahrausweis 

 

Sehr geehrte Eltern und Schüler,

 

die derzeit ausgegebenen elektronischen Fahrausweise sind bis zum 31.07.2023 gültig. Aufgrund technischer Umstellungen zum Schuljahreswechsel 2023/2024 ist es notwendig, dass alle Fahrschüler die VBB-fahrCard spätestens am letzten Schultag abgeben müssen. Voraussichtlich wird dies ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr notwendig sein.

 

Neu ist ab dem Schuljahr 2023/2024, dass durch die Einführung des Deutschlandtickets, Schüler Anspruch auf dieses Ticket haben, wenn der Tarifpreis Ihrer derzeitigen Berechtigung über dem Preis des Deutschlandtickets liegt. Zu erkennen ist das Ticket am Deutschlandticket- Logo neben dem Logo der VG OSL.

 

Die Chipkarten werden am letzten Schultag, wie zwischen dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Schulen und der VGOSL mbH abgestimmt, durch die betreffenden Schulen eingesammelt, und dann wie gewohnt, am Schuljahresanfang wieder ausgeteilt.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass bei einem Wechsel von den Jahrgangsstufen 6 auf 7 und 10 auf 11 bzw. bei einem Schulwechsel, rechtzeitig, vor Schuljahresbeginn, ein neuer Antrag zur Schülerbeförderung bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg, zu stellen ist (den Antrag finden Sie unter https://www.osl-online.de/seite/284653/Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung.html)

 

Bitte beachten Sie, dass auch alle Schulabgänger die VBB-fahrCard abgeben müssen.

 

Die Fahrschüler dürfen am letzten Schultag (12.07.2023) bei der Heimfahrt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne vorhandenen Fahrausweis nutzen.

 

Schüler, welche ihre VBB-fahrCard nicht bis zum letzten Schultag abgegeben haben und ihre Karte für das neue Schuljahr benötigen, müssen spätestens bis zum 31.07.2023 ihre Berechtigung zwingend verlängern lassen. Bitte suchen Sie dazu unsere Geschäftsstelle in der Roßkaupe 10 in 01968 Senftenberg auf.

 

Achtung: Nach Ablauf der Berechtigung (31.07.2023) ist die Karte automatisch gesperrt!

 

Sollte die VBB-fahrCard nicht zu den oben genannten Fristen vorliegen, gilt diese als Verlust, oder liegt eine Beschädigung der Chipkarte durch Eigenverschulden vor, wird in beiden Fällen ein Entgelt laut VBB-Tarif in Höhe von 10,00 € beziehungsweise 20,00 € für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällig.

 

Wir weisen darauf hin, dass laut VBB-Tarifvereinbarung vom 01.04.2023 (Teil B, Absatz 5.2.5, Anlage 5 Teil 10.5) die Chipkarte innerhalb von 10 Tagen nach Gültigkeits-/ Vertragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen (VG OSL mbH) zurückzugeben ist.

 

Für Rückfragen bezüglich der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Schulverwaltungs- und Kulturamt in Senftenberg (Infos und Anträge auch online unter https://www.osl-online.de/seite/284653/Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung.html). Weitere Informationen zur Ausgabe der Schülerfahrausweise finden Sie unter www.vgosl.de/Infos, Aktuelle Informationen.

 

Der diesjährige Fahrplanwechsel tritt ab Sonntag, 27. August 2023, in Kraft. Zum kommenden Schuljahresbeginn am 28.08.2023 wird es – speziell auf Fahrten, die insbesondere der Schülerbeförderung dienen – notwendigerweise zu Fahrplanänderungen kommen. Jede einzelne Änderung ist im Vorfeld zwischen dem Träger der Schülerbeförderung, dem Landkreis OSL, und der VG OSL hinsichtlich Notwendigkeit und Umsetzbarkeit abgestimmt.

Foto zu Meldung: Info Schülerfahrausweis

22. Sitzung des Kreistages OSL / Die Ergebnisse im Überblick

(30. 06. 2023)

Am Donnerstag, dem 29. Juni 2023, kam der Kreistag des Landkreises OSL im Kulturhaus in Hörlitz, Klettwitzer Straße 48, zu seiner 22. Sitzung in dieser Legislaturperiode und zweiten Sitzung im Jahr 2023 zusammen.

 

Im öffentlichen Teil standen 20 Tagesordnungspunkte mit 15 Beschlussvorlagen an, im nichtöffentlichen wurde über 3 Beschlussvorlagen abgestimmt. Die Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link: https://osl-online.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-KT-120)

 

Zu Beginn des Kreistages informierte Landrat Siegurd Heinze die Anwesenden traditionell zu aktuellen Themen und hielt einen Rückblick auf die vergangenen Monate.

Beispielhaft blickte er hierbei auf die im April unterzeichneten Theater- und Orchesterrahmenverträge, benannte die angelaufenen Vorbereitungen zum „Superwahljahr 2024“, die Verkehrsfreigabe der Ortsdurchfahrt Ortrand, die Eröffnung der 29. Brandenburgischen Seniorenwoche, den erfolgten Tag des Ehrenamtes in Großräschen sowie den erfolgreichen Projektabschluss „Hauptamt stärkt Ehrenamt“. Gleichzeitig informierte er zu laufenden Wettbewerben im Landkreis und warb für die „Praktikumswoche OSL“ – ein neues Angebot zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler in OSL während der bevorstehenden Sommerferien.

 

Außerdem nutzte er die Gelegenheit, seinen langjährigen Mitarbeiter Bernd König, der das Amt für Umwelt und Bauaufsicht leitete, in den Ruhestand zu verabschieden und ihm für seine langjährige Arbeit zu danken. Bernd König arbeitete seit dem 1. Juli 1991 beim Landratsamt. Anfangs war er in Senftenberg als Leiter für Abfallwirtschaft tätig. Später kamen aufgrund von Veränderungen weitere Aufgaben hinzu, und er wurde zum Leiter des Umweltamtes des Landkreises ernannt. Im Jahr 2011 wurden das Umweltamt und die untere Bauaufsichtsbehörde zusammengelegt, und er übernahm die Verantwortung für das Amt für Umwelt und Bauaufsicht. Bernd König geht am 30. Juni in den Ruhestand. Ab dem 1. Juli 2023 werden Matthias Weinreich als Leiter für Bauaufsicht und Cornelia Bewersdorff als Leiterin des Umweltamtes die Nachfolge von Bernd König antreten. Das Amt wird damit gleichzeitig neu strukturiert.

Im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung stellte Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz, zudem den aktuellen Stand der Strukturentwicklung in der Lausitz vor. Dabei ging er auf Projekte und die Entwicklung von Projektideen ein, informierte über deren Umsetzungsstand und die Imagekampagne „Die Lausitz. Krasse Gegend.“ Insgesamt wurden bereits 65 Projekte im Rahmen der Strukturförderung in der Kernregion zur Umsetzung bestätigt. OSL ist mit 17 geplanten Projekten beteiligt. Dazu gehören u. a. das Zentrum für regionale Erzeugnisse in Lübbenau/Spreewald, der Campus IBA-Terrassen, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Senftenberg, die bauliche Sanierung und Ausstattung des Zechenhauses in Senftenberg-Brieske zur Nutzung als Kulturstätte, das Leistungszentrum Westlausitz in Schwarzheide, das Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur in Lauchhammer und weitere.

 

TOP 6: Wahl des Beigeordneten für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Die Kreisverwaltung stellt sich ab sofort für zentrale Leitungs- und Führungsaufgaben breiter auf. Dazu wurde die neue Stelle eines Beigeordneten im Dezernat II – Gesundheit, Jugend und Soziales – geschaffen.

 

Mit Beschluss des Kreistages kann die Stelle nun namentlich besetzt werden. Alexander Erbert, bisher Dezernent im Dezernat Gesundheit, Jugend und Soziales der Kreisverwaltung, setzte sich in einem externen Stellenausschreibungsverfahren gegen seine Mitbewerberinnen und Mitbewerber durch. Die Mitglieder des Kreistages wählten den 43-jährigen Politikwissenschaftler am Donnerstag auf Vorschlag von Landrat Siegurd Heinze zum neuen Beigeordneten.   

 

Alexander Erbert verfügt über langjährige interdisziplinäre Führungs- und Leitungserfahrung im sozialen Bereich, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien sowie Verständnis für kommunalpolitische Zusammenhänge. Seit Oktober 2010 leitet er als Dezernent das Dezernat II der Kreisverwaltung und trägt hier die Verantwortung für inzwischen mehr als 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ebenfalls obliegt ihm die Budgetverantwortung für derzeit mehr als 150 Millionen Euro Haushaltsmittel. Zu seinen Kernaufgaben zählten in der Vergangenheit unter anderem die Bewältigung der Corona-Pandemie, die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen oder auch die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfeangebote im Landkreis.

 

Als Aufsichtsratsvorsitzender der Sana Kliniken Niederlausitz, in der Gesellschafterversammlung der Integrationswerkstätten Niederlausitz oder auch in der Gesellschafterversammlung des FamilienCampus Lausitz vertritt Alexander Erbert die Interessen des Landkreises und der Region. Darüber hinaus nimmt er für den Landkreis regelmäßig an überregionalen Gremiensitzungen des Brandenburger Landkreistages oder an Abstimmungen mit verschiedenen Fachministerien des Landes Brandenburg teil.

 

Fachübergreifend leitet und verantwortet Alexander Erbert die Arbeit des kreislichen Krisenstabes im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes und leitete zuletzt auch den Krisenstab zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

 

Als Beigeordneter ist er weiterhin für die Leitung sowie die Personal- und Organisationsentwicklung des Dezernates für Gesundheit, Jugend und Soziales zuständig. Darüber hinaus nimmt er erweiterte Leitungs- und Führungsverantwortung wahr. Eine zentrale Aufgabe ist die Unterstützung des Landrates bei der Leitung der Verwaltung. Er vertritt ihn bei offiziellen Anlässen und repräsentiert die Kreisverwaltung nach außen. Zudem wirkt er maßgeblich an Entscheidungsprozessen der Kreisverwaltung und an der Entwicklung politischer Strategien und Konzepte im politischen Raum mit.

 

Alexander Erbert freut sich auf seine neue Aufgabe: „Mein Antrieb ist es, meine Heimat Oberspreewald-Lausitz als lebens- und liebenswerte Region zukunftsorientiert weiter zu gestalten. Als Beigeordneter des Landrates möchte ich die positive Entwicklung der Region weiter begleiten.“ 

 

Mit Alexander Erbert als Beigeordneten hat Landrat Siegurd Heinze nun zwei offizielle Stellvertreter an seiner Seite, die ihn bei der Bewältigung der umfangreichen und komplexen Themen und Sachverhalte unterstützen. Bereits seit 2010 ist Grit Klug als Erste Beigeordnete tätig. Sie ist gleichzeitig zuständig für das Dezernat III (Bau, Ordnung und Umwelt). Mit der Zustimmung des Kreistages hat am 1. Juli 2018 ihre zweite achtjährige Amtszeit begonnen. Während die Erste Beigeordnete eine nummerische Bezeichnung hat, werden die weiteren Beigeordneten ohne eine solche ausgewiesen.

 

Die Wahl der Beigeordneten erfolgt nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg auf Vorschlag des Landrates durch den Kreistag unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Wahl ist öffentlich.

 

TOP 7: Kreistag unterstützt Sana Kliniken Niederlausitz als Mitgestalter der „Modellregion Gesundheit Lausitz“

 

Die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH beabsichtigen, sich in der „Modellregion Gesundheit Lausitz“ als treibender Partner u. a. in den Bereichen Akut- und Notfallmedizin, demografiegerechte Gesundheitsversorgung sowie Digitalisierung und Ambulantisierung zu positionieren.

 

Die Stärkung der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH als wesentlicher Akteur in der „Modellregion Gesundheit Lausitz“ unterstützt auch der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als Mitgesellschafter der Sana Kliniken. Er hat eine Willensbekundung verabschiedet, welche die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH auf ihrem weiteren Weg zum Mitgestalter der „Modellregion Lausitz“ unterstützen soll.

 

Konkret befürworteten die Kreistagsabgeordneten darin die Umsetzung eines zukunftsweisenden Medizinkonzeptes an den Standorten Senftenberg und Lauchhammer sowie die eingereichten Projektanträge im Zusammenhang mit der Modellregion in Höhe von rund 170 Millionen Euro. Zudem fordert der Kreistag das Land Brandenburg in der Resolution auf, die Entwicklung der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH als wesentlichen Akteur der „Modellregion Gesundheit Lausitz“ durch Möglichkeiten der Strukturförderung und auf andere Weise zu unterstützen.

 

Das Medizinkonzept sieht ein Zusammenspiel aus baulichen, fachlichen und digitalen Veränderungsprozessen an den Standorten Senftenberg und Lauchhammer vor. Es umfasst unter anderem eine Konzentration der Akut- und Notfallmedizin in Senftenberg. Parallel zur Neuausrichtung werden die Bereiche volldigitalisiert.

 

 

TOP 8 & 9: Betrauungsakt und finanzielle Ausgestaltung der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH und der FamilienCampus Lausitz gGmbH

Die angestrebte Kommunalisierung des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zum 1. Januar 2024 ist eines der großen Projekte des Landkreises im Jahr 2023. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen wurden in diesem Prozess bisher zielstrebig die Vorbereitungen zur Übertragung der Aufgabe Rettungsdienst auf die neue Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH getroffen. Zuletzt wurde nun im Mai die Umfirmierung der FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH in die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH notariell beglaubigt.

Der Kreistag hat eine Zuwendung in Höhe von bis zu 300.000 Euro beschlossen, die dazu dient, dass die neue Gesellschaft ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu zählen die Notfallrettung, die qualifizierten Krankentransporte und die Einrichtung und Unterhaltung von Rettungswachen und Rettungsmitteln. Beschluss und Finanzierung ebnen den Weg für den weiteren erfolgreichen Aufbau der Verwaltungsstrukturen.

Unter dem Tagesordnungspunkt 9 wurde auch das neu firmierte Tochterunternehmen des Landkreises, die FamilienCampus Lausitz gGmbH, formal mit ihren Aufgaben betraut. Für die mit der mit den Verpflichtungen anfallenden Kosten stellt der Landkreis bis zu 600.000 Euro im laufenden Jahr bereit.

Der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz befindet sich seit Oktober 2022 im Eigentum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Kreisverwaltung hat die Geschicke des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes in die Hand der landkreiseigenen Tochtergesellschaft gegeben und zukunftsgerichtete Pläne zur weiteren Entwicklung des Standortes. Der Campus soll aufgewertet werden. Mittelfristig soll der FamilienCampus zu einem Zentrum im Bereich der Jugendhilfe, Prävention und des Gesundheitswesens entwickelt werden.

TOP 10: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Nahverkehr

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge im Juni 2021 (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) muss künftig ein Teil der neu angeschafften Busse im ÖPNV emissionsarm oder emissionsfrei fahren. Die EU-Richtlinie zur Unterstützung umweltfreundlicher und sparsamer Fahrzeuge bedeutet, dass der öffentliche Nahverkehr im Landkreis OSL im Jahr 2027 seine Flotte und die dazugehörige Infrastruktur grundlegend umstellen muss.

Ziel ist es dabei auch, den ÖPNV als leistungsfähige und umweltfreundliche Alternative zum Auto bei der Bevölkerung des Landkreises zu positionieren.

Der Kreistag hat nun per Beschluss die Richtung vorgegeben, wie dies geschehen soll. Zukünftig sollen die Verkehrsleistungen des ÖPNV, nach Beendigung des derzeitigen Verkehrsvertrages, grundsätzlich durch einen kreiseigenen Betreiber erbracht werden. Gleichzeitig soll eine schrittweise Umstellung auf alternative Antriebe mit Batteriebussen erfolgen. Verkehrsleistungen, die mit konventionellen Diesel-Fahrzeugen erbracht werden, sollen vorrangig an Subunternehmer vergeben werden.

Hinsichtlich der angestrebten Antriebsart mittels Batterie und Elektromotor werden Vorteile u. a. beim Preis, den Umwelteffekten und möglichen kommunalen Kooperationen gesehen, während die geringere Reichweite gegenüber Brennstoffzellenbussen durch die Einsatzbedingungen der Busse im Landkreis nur wenig ins Gewicht fällt.

Für das Betreibermodell kreiseigener Verkehrsbetrieb mit privatwirtschaftlichen Subunternehmern werden ebenfalls Vorteile benannt. Diese bestehen u. a. in der Sicherstellung einer größtmöglichen Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Infrastruktur durch eigenverantwortliche Gestaltung der Beschaffungsprozesse und zu entwickelnden Standorte. Gleichzeitig sind die Freiheitsgrade bei der Umsetzung in zeitlicher Hinsicht höher. Aber auch die Nutzung der Ladeinfrastruktur für (Dienst-)Fahrzeuge des Landkreises und die Stärkung kleiner und mittlerer regionaler Verkehrsunternehmen mit Dieselfahrzeugen als Subunternehmer sowie die mögliche Zusammenarbeit mit Kommunen und regionalen Energieversorgern werden genannt. Nicht zuletzt soll der Aufbau eigener Kompetenzen und Anlagen für alternative Antriebssysteme langfristig dazu beitragen, eine hohe Qualität des ÖPNV im Landkreis sicherzustellen.

Die Beschlussempfehlung ist das Ergebnis einer von der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL) beauftragten Machbarkeitsstudie sowie der Beratungen einer auf Wunsch des Kreistages gebildeten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, des Kreistages, der VG OSL und lokaler Energieversorger. 

Die VG OSL und die Kreisverwaltung beginnen nun mit der Vorbereitung der Umsetzung. Dabei soll nach Möglichkeit auf eine kommunale und regionale Zusammenarbeit geachtet werden. Die bereits eingerichtete Arbeitsgruppe soll weiterhin in den Umsetzungsprozess eingebunden bleiben.

TOP 13: Abschluss der Umstufungsvereinbarung zum Ausbau der B169 zwischen der BAB A13 und Plessa

Die B169 zwischen der BAB A13 Anschlussstelle Ruhland und Plessa hat eine zentrale Bedeutung für den überregionalen Verkehr. Der Streckenabschnitt gehört zum „Blauen Netz“ des Landes Brandenburg und ist Umleitungsstrecke für die A13.

Perspektivisch plant der Bund den dreistreifigen Ausbau der B169 zwischen der BAB A13 und Plessa. Dieser Ausbauabschnitt sichert die schnelle Anbindung der Städte Lauchhammer, Elsterwerda und Bad Liebenwerda an die Autobahn A13 in Richtung Berlin bzw. Dresden und verbindet die an der Strecke liegenden Städte Elsterwerda, Lauchhammer und Schwarzheide miteinander.

Die Planungen hierfür laufen bereits. Für den Ausbau der B169 von der BAB A13 Anschlussstelle Ruhland bis Plessa hat der Landesbetrieb Straßenwesen eine Vorplanung erstellt. Mit dem geplanten Ausbau der B169 ist u.a. auch die Einstufung der Straße im Straßennetz neu zu ordnen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat dazu eine sogenannte Umstufungsvereinbarung erarbeitet, die die Belange aller vom Umbau betroffenen Straßenbaulastträger regelt. Neben der Stadt Lauchhammer, der Stadt Schwarzheide und dem Amt Plessa ist auch der Landkreis OSL beteiligt.

In der Vereinbarung für die Auf- und Umstufung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen werden alle geplanten Umstufungen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zwischen den Baulastträgern geregelt sowie die Eckpunkte der dafür erforderlichen Planung und deren Kostenverteilung auf die künftigen Baulastträger festgelegt.

Der Landkreis ist durch den dreistreifigen Umbau mit Einrichtung einer Ampelanlage an der Einmündung der Kreisstraße 6608 (sog. IKW-Straße) in die B169 in Lauchhammer-Süd und den Neubau der Brücke entlang der Strecke Lauchhammer-West – Tettau über die B169 betroffen.

Außerdem wird durch den Wegfall der Anbindung an die B169 die Landesstraße L63 vom Abzweig der B169 nach Tettau bis zum Kreisverkehr an den Biotürmen in Lauchhammer zur Kreisstraße (K6607) abgestuft.

Der Kreistag des Landkreises OSL hat der Umstufungsvereinbarung zugestimmt.

Die Kreuzungsvereinbarung dient auch als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren zum dreispurigen Ausbau der B169. Dieses Verfahren soll 2023 beginnen und wird die Durchführbarkeit und Zulässigkeit des Projektes prüfen. Der genaue Baubeginn kann somit noch nicht festgelegt werden.

TOP 14 & 15: Interkommunale Zusammenarbeit: öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Vollstreckungsaußendienst mit der Stadt Senftenberg und dem Amt Ruhland

Der Landkreis arbeitet bereits seit dem Jahr 2018 mit der Stadt Senftenberg und dem Amt Ruhland im Bereich des Vollstreckungsaußendienstes zusammen. Die bisher immer auf ein Jahr befristete Zusammenarbeit wird nunmehr mit einer Vereinbarung ab dem 01.07.2023 unbefristet und damit auf Dauer geschlossen.

Durch die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis, Senftenberg und Ruhland können Kompetenzen im Bereich der Vollstreckung gebündelt werden. Konkret profitieren die Beteiligten bei Aufgaben wie der Eintreibung von offenen Schulden oder der Umsetzung von gerichtlichen Anordnungen, von Synergieeffekten.

Die Stadt Senftenberg beauftragt den Landkreis mit der Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet des Vollstreckungsaußendienstes im Gebiet der Stadt Senftenberg, für die Vollstreckungsfälle des Landkreises im Amtsbereich Ruhland übernimmt das Amt Ruhland die Aufgabenwahrnehmung. Dies führt zu einem besseren Ressourceneinsatz in personeller, sachlicher und verfahrenstechnischer Hinsicht.

Die Vereinbarung besteht seit ca. 5 Jahren und würde am 30.06.2023 enden. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen, des überschaubaren Auftragsvolumens und um den jährlichen Verwaltungsaufwand im beiderseitigen Interesse zu minimieren, gilt die Vereinbarung jetzt dauerhaft.

TOP 16: Bildung der Wahlkreise für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu den Kommunalwahlen im Jahr 2024

Das Superwahljahr 2024 wirft seine Schatten voraus. Am 9. Juni 2024 können die Bürgerinnen und Bürger bei den Europa- und Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Am 22. September 2024 folgt die Wahl zum Landtag Brandenburg. In Vorbereitung der Kommunalwahlen hat der Kreistag bereits jetzt die Wahlkreise für die Kreistagswahl festgelegt.

Hierzu beschloss der Kreistag folgende Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise: I Lübbenau/Vetschau, II Altdöbern/Calau/Großräschen, III Schwarzheide/Schipkau/Ruhland, IV Lauchhammer/Ortrand, V Senftenberg.

Zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2024 ist das Wahlgebiet gemäß dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz aufgrund der Einwohnerzahl von mehr als 35.000 Einwohnern in Wahlkreise einzuteilen.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat nach der letzten Fortschreibung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 108.383 Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 75.000 und 150.000 beträgt die Mindestzahl der zu bildenden Wahlkreise 3 und die Höchstzahl 7. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren.

TOP 18 – 20: Änderungen in der Besetzung von Gremien

Unter Top 18 wurden Mitglieder des Kreistages in die Gesellschafterversammlung der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH gewählt. Bei ihnen handelt es sich um Dietmar Schmidt (auf Vorschlag der Fraktion der CDU/FWB/FDP), Olaf Gunder (auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und Frank Hurraß (auf Vorschlag der Fraktion der AfD).

Der Gesellschaftsvertrag der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH sieht neben der Vertretung des Gesellschafters durch den Landrat oder einen von ihm betrauten Beschäftigten entsprechend der gesetzlichen Regelung vor, dass drei Abgeordneten des Kreistages des Landkreis Oberspreewald-Lausitz jeweils ein aktives Teilnahmerecht zusteht. Für die Kreisverwaltung ist Grit Klug mit dieser Aufgabe betraut.

Unter TOP 19 und 20 wurden neue Vertreter bzw. Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ und des Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ gewählt. Unter TOP 20 wurde ein neues Mitglied in den Kreisausschuss berufen. Dies war notwendig, da Gabriele Theiss ihren Rücktritt als stimmberechtigtes Mitglied im Kreisausschuss erklärt hatte. Als neues stimmberechtigtes Mitglied wurde von der SPD-Fraktion Sven Irrgang benannt. Er wird vertreten durch Kerstin Weide und Martina Gregor-Ness.

TOP 3: Stellenbesetzung der Amtsleitung des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Nichtöffentlicher Teil)

Zum Ende des Jahres geht die Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes der Kreisverwaltung, Helga Schüler, in den wohlverdienten Ruhestand. Jetzt steht fest, wer ihre Nachfolge antreten wird. Der Kreistag hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, die Stelle zum 1. Juli 2023 mit Lydia Wohlsdorf zu besetzen.  

 

Lydia Wohlsdorf setzte sich in einem externen Ausschreibungsverfahren gegen ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber durch. Die 39-Jährige verfügt über langjährige Führungs- und Leitungskompetenz sowie umfassende Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht. Seit Oktober 2010 leitet sie das Sachgebiet Schulverwaltung im Schulverwaltungs- und Kulturamt. Dort ist sie für acht Mitarbeiterinnen verantwortlich. Darüber hinaus ist sie stellvertretende Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes. Zuvor war sie in verschiedenen Positionen bei der Landeshauptstadt München tätig, u. a. als Teamleiterin des Sachgebietes Unbegleitete Minderjährige.

 

Lydia Wohlsdorf hat ihren Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Recht in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, erworben. Derzeit absolviert sie ein berufsbegleitendes Masterstudium im Fachbereich Sozialmanagement an der Evangelischen Hochschule Dresden.

 

Lydia Wohlsdorf: „Ich freue mich auf mein neues und gesellschaftlich wichtiges Aufgabengebiet sowie die Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Bildungs- und Kulturbereich. Durch meine Tätigkeit in den letzten Jahren konnte ich bereits die bestehenden internen und externen Strukturen kennenlernen und erfassen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, gemeinsam mit meinem Team die Bildungs- und Kulturlandschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf die Herausforderungen der kommenden Jahre weiter zu entwickeln sowie bestehende Angebote zu modernisieren und zu stärken. Ein wichtiges Anliegen wird es mir auch sein, Schule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung ganzheitlich zu einer innovativen Bildungslandschaft zu verbinden. Die Schulen über das formale Bildungsangebot hinaus als Anlaufstelle für z. B. Architektur-, Theologie- und Museumsbildung zu etablieren, ist mir daher ein wichtiges Anliegen“.

 

 

 

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OSL zeigt Flagge: Regenbogenfahne weht ab Montag vor dem Landratsamt in Senftenberg und Calau

(23. 06. 2023)

Ab Montag (26. Juni) sind sie wieder vielerorts vor Firmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, Vereinen und weiteren Adressen in unserer Region zu sehen: Die bunten Regenbogenfahnen. Zur diesjährigen Fahnenaktion „Wir für Akzeptanz“ des Christopher Street Day (CSD) Cottbus e.V. haben sich über 355 Standorte gemeldet. Auch die Kreisverwaltung OSL mit dem Landratsamt in Senftenberg und der Außenstelle in Calau beteiligt sich erneut.

 

Die Regenbogenfahne steht symbolisch für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*) in unserer Region. Mit der Aktion setzen die Beteiligten in der Lausitz ein wichtiges Zeichen für Vielfalt, gegenseitiges Verständnis und Respekt und treten für ein vielfältiges Leben ein - ohne Diskriminierung, Hass und Gewalt.

„Oft werden all diese verschiedenen Varianten von Menschen und von Liebe nicht ernst genommen. Es gibt Länder auf dieser Welt, da werden Männer, die Männer lieben ins Gefängnis gesteckt und getötet. Daher gibt es die Regenbogenfahne, um auf die vielfältige Liebe und auf noch immer bestehende Probleme in der Welt aufmerksam zu machen.“, heißt es auf der Internetseite des CSD Cottbus. Um für steigende Akzeptanz zu werben und Vielfalt sichtbarer zu machen, rief der Verein die Regenbogenfahnenaktion „Wir für Akzeptanz“ 2014 ins Leben. Seitdem steigt die Beteiligung von Jahr zu Jahr.

Die Aktion reiht sich ein in die Aktionswochen anlässlich des 15. Christopher Street Day Cottbus und Niederlausitz, die unter dem Motto „Zuwendung – Vielfalt gestalten“ stehen. Am 26. Juni starten zwei Wochen lang verschiedene Veranstaltungen. Höhepunkt und Abschluss bildet die CSD-Demo am 8. Juli. 

Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Durch das Hissen der Regenbogenfahne vor der Hauptverwaltung und unserem Außenstandort in Calau möchten wir unsere Solidarität zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig senden wir eine klare Botschaft: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden – das ist gesetzlich geregelt, aber leider noch immer nicht Alltag. Deswegen wollen wir Vorurteile abbauen, eine Kultur der Gleichberechtigung fördern und für eine bunte Gesellschaft einstehen.“

Die Regenbogenfahne wurde 1978 von einem amerikanischen Künstler entwickelt. Sie steht als Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung sowie für Freiheit und für den Frieden. Die verschiedenen Farben der Regenbogenfahne stehen für "Leben" (Rot), "Gesundheit“ (Orange), „Sonnenlicht“ (Gelb), "Natur" (Grün), „Harmonie“ (Blau) und "Geist" (Violett).

Alle Informationen zu den Aktionswochen anlässlich des 15. Christopher Street Day Cottbus und Niederlausitz und zur diesjährigen Regenbogenfahnenaktion gibt es unter: Csd-cottbus.info

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Ein erlebnisreicher Tag mit dem Fahrrad: Rückblick auf die Tour de OSL 2023

(21. 06. 2023)

Wenn Engel radeln – Die Vorhersage und auch die dunklen Wolken mit bedrohlichem Grummeln links und rechts des Weges bremsten die begeisterten Neu- und Wiederholungsradler der Tour de OSL nicht aus. So zog es mehr als 300 Teilnehmende aller Altersklassen am Samstag, den 17. Juni zu den Biotürmen nach Lauchhammer. Eine erlebnisreiche Tour und die Radler-Tombola sorgten für eine ausgelassene Stimmung. Das Finale bildete der gemeinsame Wunsch aller Radler „Wir wollen 2024 wieder eine Tour de OSL“.

 

 

Wer die 42 Kilometer lange, diesjährige Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geplant hat, hatte wohl eine Vorabsprache mit dem Wetter getroffen. Lediglich ein kleiner Schauer auf den letzten Metern war zu verzeichnen – aber auch der konnte die Freude nicht aus den Gesichtern wischen.

 

Das Teilnehmerfeld war wie jedes Jahr gut gemischt: von neun bis 90 Jahre alt und aus Nah und Fern waren die Teilnehmenden zur Tour de OSL angereist. Tour-Organisator Jens Bergmann ist glücklich über die vielen wetterresistenten und begeisterten Radlerinnen und Radler, schließlich steckt in der Tour de OSL jedes Jahr viel Vorbereitung. Die Streckenplanung ist nur eine davon. Drumherum müssen noch Haltepunkte mit einem kleinen Programm, die Tombola, Werbung, Begleitung durch Rettungsdienst und Polizei, Beschilderung, Logistik und einiges mehr organisiert werden: „Ich habe mich gefreut, viele bekannte Gesichter wiederzusehen, aber auch zahlreiche Neulinge willkommen zu heißen. Mich hat sehr positives Feedback zur Tour erreicht.“

 

Für gute Laune sorgten bereits am frühen Morgen die neuen Caps der Tour de OSL, welche alle TeilnehmerInnen vor dem Start der Tour an den Biotürmen erhielten. Das kleine Geschenk ist mit dem neuen Logo der Tour de OSL versehen und wurde vom langjährigen Partner der Tour, der Sparkasse Niederlausitz, zur Verfügung gestellt.

Nach dem Start der Radler ging es durch Lauchhammer zum Themencamping Grünewalder Lauch. Hier gab es eine erste Pause mit Speis und Trank und bei einer Führung über den Campingplatz mit dem angrenzenden See zahlreiche Anekdoten vom Geschäftsführer Jens Bohge zum Camping und dem Grünewalder Lauch.

Zum zweiten Tourenstopp führte die Strecke durch die schöne Natur südlich von Grünewalde und über Lauchhammer weiter nach Tettau. Unterwegs grüßten die Radler eine Herde Schafe, die glücklicherweise nicht mehr auf dem Radweg unterwegs war und auf einer angrenzenden Wiese zum Scheren zusammengetrieben wurde.

Angekommen am zweiten Haltepunkt, dem Wasserwerk des Wasserverbandes Lausitz in Tettau, war der Hunger groß und der gesittete Ansturm auf Bratwurst, Eis, Kuchen und Getränke eröffnet. Verbandsvorsteher Christoph Maschek lud an diesem Tag nicht nur die Radler der Tour de OSL zur Rast, sondern auch alle Interessierten zum Tag der offenen Tür im Wasserwerk ein. Dafür hat der Wasserverband kurzweilige, informative und bestens organisierte Führungen angeboten, bei denen auch die Tourteilnehmer einen Blick in das Wasserwerk werfen und viel Wissenswertes rund um die Trinkwasseraufbereitung erfahren konnten. Geboten wurde neben musikalischem Programm und Hüpfburg auch frisch gezapftes Tettauer Trinkwasser aus dem Wasserwerk zur Erfrischung.

Beim dritten Haltepunkt im Lauchhammer Ortsteil Bärhaus begrüßte Herr Richter die Radler und informierte zu dem Namen des Ortsteils und dessen Geschichte. Entgegen des Namens trifft man in Bärhaus keine Bären an. Lediglich die Bärenstatue am Rastplatz für Radfahrer schafft einen Kontext. Tatsächlich kommt der Name Bär vom ersten Einwohner der Siedlung. Weitere interessante Fakten über Bärhaus und die Umgebung erheiterten die Radler bei einer kleinen Verschnaufpause.

 

Zurück an den Biotürmen Lauchhammer waren die Hosen dann auch wieder getrocknet, nachdem es auf den letzten Metern einen kleinen Schauer gegeben hatte. Passend zur Tombola ließ sich auch die Sonne wieder blicken. Doch nicht nur sie, sondern auch die wertigen Gewinne zauberten ein Lächeln auf die Gesichter der glücklichen Gewinner. Gesondert wurden der jüngste und der älteste Teilnehmer, beides Herren im Alter von neun und 90 Jahren, geehrt. Anschließend bildeten die „kleineren“ Gewinne der Tombola, wie ein Gutschein vom Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg oder ein Spreewelten-Gutschein, den Countdown für die drei Hauptgewinne. Über das Fahrrad vom Landkreis OSL freut sich eine Gewinnerin aus Cottbus, die beiden E-Bikes, gesponsert von der Sparkasse Niederlausitz erfreuten einen Gewinner aus Schwarzheide und eine glückliche Gewinnerin aus Altdöbern.

 

Und zum Abschluss gab es eine eindeutige Antwort von den Radlerinnen und Radlern auf die Frage, ob es auch 2024 eine Tour de OSL geben soll: „Ja“

2024 führt uns die Tour de OSL wieder in den Norden des Landkreises. Jens Bergmann: „Wir informieren zu dem Termin sobald feststeht, wann und wo es 2024 wieder heißt: Auf den Sattel, fertig, los!“.

 

Gleichzeitig bedankte er sich bei allen Mitwirkenden: „Vielen Dank an alle Radler für die erneut gelungene und tolle Tour de OSL 2023. Ein großes Dankeschön geht auch an alle Unterstützer und Mithelfer, wie die Polizeiinspektion Oberspreewald Lausitz, der DRK Kreisverband Lausitz e.V., die Sparkasse Niederlausitz, das Themencamping Grünewalde, der Wasserverband Lausitz, die Biotürme Lauchhammer gGmbH, der Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e.V., der Mobile Fahrradservice & Notruf Heinz Trasper und in diesem Jahr ganz besonders an die Stadt Lauchhammer und Bürgermeister Mirko Buhr.“

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Neues Angebot für Schülerinnen und Schüler: Die „Praktikumswoche“/Ziel: Berufsorientierung in den Sommerferien / Interessierte und Unternehmen können sich jetzt anmelden!

(21. 06. 2023)

Berufsorientierung ist für nicht wenige jungen Menschen herausfordernd. Noch vor der Frage, was sie denn später arbeiten möchten, stehen die viel wichtigeren Fragen: „Was mache ich eigentlich gerne, was macht mir Spaß, wofür interessiere ich mich wirklich und worin bin ich gut?“. Das neue Angebot „Praktikumswoche“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hilft dabei! Schülerinnen und Schüler in OSL bekommen hier die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen fünf verschiedene Unternehmen und Berufe kennenzulernen. Reinschnuppern, kennenlernen, Eindrücke sammeln und dabei die eigene Leidenschaft finden. Jetzt anmelden unter www.praktikumswoche.de/osl!

 

Das Erfolgskonzept der Praktikumswoche steht unter dem Motto: “5 Tage, 5 Berufe und 5 Unternehmen”. Schülerinnen und Schüler können sich in einer Woche während der Sommerferien vielseitig beruflich orientieren. Die Woche wird individuell für die einzelnen Teilnehmenden geplant. So besteht die Möglichkeit, sich in Berufen aus über 20 Berufsfeldern aktiv auszuprobieren.

 

Zusätzlich gibt die Praktikumswoche allen Teilnehmenden viel Flexibilität, was vor allem in den Sommerferien von Vorteil ist. Die Schülerinnen und Schüler können die Tage, an denen sie Praktika absolvieren möchten, selbst festlegen. So bleibt immer noch genügend Ferienzeit, um zu entspannen oder zu verreisen.

 

Teilnehmen an der kostenlosen Aktion können alle Jugendlichen in Cottbus und den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald ab einem Alter von 15 Jahren. Dabei ist es egal, ob bereits Praktika absolviert wurden. 

 

Unternehmen bietet die Praktikumswoche die Möglichkeit motivierte junge Menschen kennenzulernen und von sich zu überzeugen. Die Anmeldung ist auch hier völlig kostenlos und immer noch möglich. Die Tagespraktika können selbstständig gestaltet werden, sodass Unternehmen beispielsweise die eigenen Azubi-Werkstätten nutzen und die Jugendlichen in den Arbeitsalltag mit einbinden können.

 

Die „Praktikumswoche“ ist ein Angebot, dessen Umsetzung in Kooperation mit verschiedenen Akteuren in der Region erfolgt. Hierzu zählen neben dem Landkreis OSL die Agentur für Arbeit Cottbus, die Industrie- und Handelskammer Cottbus, die Handwerkskammer Cottbus, die EGC Entwicklungsgesellschaft mbH Cottbus, die ASG Spremberg, die Centrum für Innovation und Technologie GmbH (CIT) und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH. Initiator ist das Start-up „stafftastic“.

 

Alle Informationen zu Ablauf und Registrierungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und Unternehmen sowie Erklärvideos gibt’s auf:

www.praktikumswoche.de/osl

www.praktikumswoche.de/cottbus-spn 

www.praktikumswoche.de/lds

 

Bei Fragen steht die Wirtschaftsförderung OSL für Schüler und Unternehmen zur Verfügung:

Tel.: 03573 / 870 – 5141

Mail:

 

Schüler und Unternehmen im Landkreis OSL können sich jetzt zur „Praktikumswoche“ anmelden unter www.praktikumswoche.de/osl (Bild: Agentur für Arbeit)

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„Rauchen? Ohne uns!“ 28 Klassen in OSL sagen aktiv „Nein“ zum blauen Dunst

(20. 06. 2023)

Anti-Rauch-Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ erfolgreich beendet

 

 

 

Es ist das älteste Suchtpräventionsprojekt in Deutschland: der Nichtraucherwettbewerb „Be Smart - Don’t Start“. In diesem Jahr haben sich an der nun bereits 26. Auflage bundesweit über 6.000 Schulklassen beteiligt - 31 davon aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Von diesen wiederum schafften es 28, den Wettbewerb erfolgreich zu beenden. Das Engagement der Jungen und Mädchen würdigten Stadt Senftenberg als auch die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Schülerinnen und Schüler erhielten Teilnahmeurkunden sowie pro Klasse einen Beitrag zur Klassenkasse. Nachdem die zentrale Auszeichnungsveranstaltung Senftenbergs für die erfolgreichen 20 Kreisstadt-Klassen bereits am 9. Juni im Rathaus stattgefunden hatte, folgte am Montag, 19. Juni, nun auch die Prämierung der restlichen Preisträgerklassen im Landkreis. Deren Auszeichnung übernimmt traditionell die Kreisverwaltung OSL.

 

Pascal Noack von der Überregionalen Suchtpräventionsfachstelle Südbrandenburg des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V., die den Wettbewerb fachlich begleiten, überreichte die Teilnahmeurkunden am Montag direkt vor Ort in den jeweiligen Schulen. Begleitet wurde er von Maren Reichelt, zuständig für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz im Sachgebiet Besonderer Sozialer Dienst des Jugendamtes OSL. Sie hatte neben Glückwünschen zur erfolgreichen Teilnahme auch jeweils eine kleine Aufmerksamkeit in Form eines 50-Euro-Scheins pro Klasse im Gepäck.

 

Durch den Landkreis ausgezeichnet wurden Klassen der Traugott-Hirschberger-Grundschule Lübbenau (Klasse 6a), des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau (Klasse 8.1 und 10.1), der Grundschule Waldschule Lauchhammer-Ost (Klassen 5 und 6) und Grundschule Gartenschule Lauchhammer-West (Klasse 5), der Geschwister-Scholl-Oberschule Ruhland (Klasse 7 b) sowie der Grundschule Blauer Planet in Annahütte (Klasse 6a).

 

Be Smart: Was Rauchfrei sein bedeutet

„Be Smart - Don’t Start“ ist ein Klassenwettbewerb zur Prävention des Rauchens. Das Programm wird seit über 20 Jahren erfolgreich an Schulen durchgeführt und motiviert Schülerinnen und Schüler zu einem rauchfreien Leben. Es richtet sich vor allem an die Klassenstufen 6 bis 8, da in diesem Alter die meisten Jugendlichen mit dem Rauchen beginnen. Aber auch andere Klassenstufen können teilnehmen, wenn die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler rauchfrei ist. Rauchfrei sein heißt: Die Klasse sagt Nein zu Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas, Tabak und Nikotin in jeder Form.

 

Der aktuelle Wettbewerb „Be Smart - Don’t start“ startete am 14. November 2022 und endete am 28.04.2023. Insgesamt haben 689 Schülerinnen und Schüler aus OSL teilgenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 haben sich insgesamt sechs Klassen mehr aus dem Landkreis angemeldet.

 

Und jetzt: Noch mehr Klassen zur Teilnahme motivieren

Pascal Noack ist mit der anhaltenden Resonanz auf den Wettbewerb zufrieden, wünscht sich perspektivisch aber auch eine noch höhere Beteiligung: „Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Schuljahr wieder viele Klassen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz präventiv mit dem Thema Nikotinkonsum auseinandergesetzt haben - und das teilweise schon in der 5. Klasse. Der Fokus in der präventiven Arbeit liegt häufig auf Crystal und Cannabis. Aber auch die legalen Substanzen richten massiven Schaden an und deshalb ist es immens wichtig, schon früh in der Schule über die Gefahren des Rauchens aufzuklären. Meine Vision ist, dass wir im neuen Schuljahr noch mehr Klassen in Südbrandenburg mit dem Projekt erreichen.“

 

Dieses Anliegen unterstützt auch Maren Reichelt vom Jugendamt des Landkreises: „Das Projekt steht auf der 'Grünen Liste Prävention' und hat damit einen wissenschaftlich nachgewiesenen Effekt für die Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu fördern, ist immanenter Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Nicht zu rauchen ist eine hervorragende Entscheidung für die Gesundheit und die gesamte weitere Entwicklung. Die Gleichaltrigengruppe, in diesem Fall die Klasse, kann dabei eine entscheidende Unterstützung sein. Hier setzt auch der Wettbewerb an.“

 

Hier finden Eltern und Interessierte Informationen zum Thema

Statistisch gesehen steigt der Anteil rauchender Jugendlicher seit der Corona-Pandemie wieder an. Dies bestätigt auch die im Dezember 2022 veröffentlichte „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“-Studie. Demnach gaben 2022 15,9 Prozent der Jugendlichen (14- bis 17-Jährige) an, täglich Tabak zu konsumieren. 2021 waren es noch 8,7 Prozent.

 

Pascal Noack: „Die Entwicklung wird insbesondere durch E-Zigaretten und Tabakerhitzer begünstigt, da diese gern suggerieren nicht so gefährlich wie herkömmliche Zigaretten zu sein.“ Aber auch weitere Gründe können hineinspielen.

 

Printinformationen in Form von kostenlosen Broschüren finden Eltern und Betroffene unter anderem auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. unter www.dhs.de

 

Ein wichtiger Ansprechpartner vor Ort ist auch die ambulante Suchtberatung des Landkreises OSL. Das Beratungsangebot wird kreisweit angeboten, ist kostenfrei und kann auch von Angehörigen von Betroffenen in Anspruch genommen werden. Alle Informationen hierzu sowie die jeweiligen Ansprechpartner gibt es unter www.osl-online.de 

 

Nähre Informationen zum Rauchfrei-Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“: https://www.besmart.info/

 

 

 

 

Fotos: Eine der Schulen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die bereits mehrfach erfolgreich beim Anti-Rauch-Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ teilgenommen hat, ist die Grundschule „Blauer Planet“ in Annahütte. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6a freuten sich über die Urkunde und den Beitrag zur Klassenkasse. Überreicht wurde dies von Pascal Noack von der Überregionalen Suchtpräventionsfachstelle Südbrandenburg des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. sowie von Maren Reichelt vom Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz des Jugendamtes OSL. (Foto: Landkreis OSL/Werner)

 

 

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Quer durchs Gelände – Fahrsicherheitstraining für die OSL Feuerwehren

(16. 06. 2023)

Blaulicht und Martinshorn stellen bei einem Einsatz der Feuerwehr ein schnelles Vorankommen im Straßenverkehr sicher. Die Fahrsicherheitstrainings „Gelände“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz machen die Kameradinnen und Kameraden wiederum fit, um mit den großen Fahrzeugen auch schnell und sicher zwischen engstehenden Bäumen, auf steilen Hängen oder auch in Schräglage unterwegs zu sein. Mehrmals im Jahr unterbreitet die Kreisverwaltung den Feuerwehren in OSL dieses besondere Angebot. Ein actionreiches Erlebnis, bei dem das Gelernte bei einem Geländeeinsatz wichtige Sekunden verschafft.

 

Im Brandfall muss es schnell gehen, ganz gleich, ob das Feuer in der Stadt, auf dem Land oder im Wald ausgebrochen ist. Bei einem Wald- oder Flächenbrand gilt es mitunter auch, sich schnell zurückziehen zu können. Keine so leichte Aufgabe, wenn das Gefährt circa 7,1 Meter lang, 2,5 Meter hoch und 3,1 Meter breit ist und mit der Mannschaft und der gesamten Technik an Bord mehr als 12 Tonnen wiegt. Mit 380 PS und Allradantrieb sind die Tanklöschfahrzeuge (Tatra genannt) für das waldreiche Gelände in unserer Region jedoch bestens geeignet. Davon überzeugten die Fahrzeuge am 10. Juni, beim ersten von drei Fahrtrainings in diesem Jahr, auf dem Motorsportgelände Nordring in Lauchhammer.

 

Auf dem Gelände des 4 x 4 Adventure Clubs Lauchhammer e. V. im ADAC erhielten 18 Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren Großräschen-Nord, Frauendorf, Ruhland, Klettwitz, Annahütte, Boblitz, Lauchhammer-West, Grünewalde und Senftenberg von den drei Instruktoren des Vereins eine theoretische Unterweisung mit anschließendem praktischen Fahrtraining. Mit insgesamt neun Fahrzeugen sind die Kameraden aus ganz OSL nach Lauchhammer angereist. Darunter mehrere Tanklöschfahrzeuge vom tschechischen Hersteller Tatra und ein Gerätewagen.

 

Auf dem Plan standen für die Fahrzeuge und die Kameraden Bergauf- und Bergabfahrten, Schrägfahrten, Bergen/Abschleppen, Sicherung von Fahrzeugen in extremen Situationen und das Befahren von Hindernissen und Gräben. Das Motorsportgelände Nordring ist mit seinem Aufbau optimal für die Fahrtrainings der Feuerwehren des Landkreises zugeschnitten. Am Samstag konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fachkenntnisse und den Umgang mit den Fahrzeugen im unbefestigten Gelände erwerben und festigen. Das actionreiche Erlebnis verbessert den bewussten und sicheren Umgang mit den Tanklöschfahrzeugen, sodass im Ernstfall bedachtes, sicheres und vor allem schnelles Handeln bei Einsätzen in Wald und Wiese möglich ist.

 

Neben den Fahrtrainings „Gelände“ bietet der Landkreis regelmäßig auch Trainings für das versierte Führen der Fahrzeuge auf der Straße an. Beide Angebote werden stets gut angenommen. Die Kosten für die Veranstaltungen teilen sich die Kreisverwaltung und die Kommunen als Träger der Feuerwehren. 

 

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Schwelbrand in Förderschule geistige Entwicklung in Lübbenau am 15. Juni – keine offene Flamme, kein Personenschaden – Brandursache voraussichtlich Herdplatte – Unterricht ab Montag wieder regulär

(16. 06. 2023)
  • Am Donnerstag, 15. Juni, kam es gegen 16.30 Uhr in einem Raum im Anbau der Förderschule geistige Entwicklung in Lübbenau/Spreewald zu einem Schwelbrand. Es gab keine offene Flamme.

  • Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei waren umgehend vor Ort

  • Zu dem Zeitpunkt befanden sich keine Schülerinnen und Schüler im Gebäude, es kamen keine Personen zu Schaden

  • Brandursache: Bei Eintreffen der Feuerwehr hat eine Herdplatte geglüht

  • Nach Einsatz Feuerwehr konnte Gebäude zur Nutzung freigegeben werden

  • Betroffener Klassenraum aktuell nicht nutzbar. Raum Bleibt für weitere Ermittlungen vorübergehend gesperrt

  • weitere Räume im Anbau unbeschädigt, jedoch momentan noch starke Geruchsbelästigung in Teilen des Gebäudes

  • Eltern der Schülerinnen und Schüler der Förderschule geistige Entwicklung wurden noch am Donnerstagabend zum Vorfall informiert

  • Wegen Geruchsbelastung und weil nicht genügend Ausweichmöglichkeiten sind, haben die Lehrerinnen mit den Eltern der Schüler/innen, welche im Anbau unterrichtet werden, Kontakt aufgenommen, um nachzufragen, ob die Schüler/innen am 16.06.2023 zu Hause bleiben können. Einige Eltern haben zugestimmt, für die Kinder, welche die Schule besuchen, wurde eine Betreuung eingerichtet.

  • aktuell laufen Reinigungsarbeiten, Lüftung des Gebäudes

  • Schulträger und Schulleitung stehen im engen Austausch

  • Ab Montag, 19.06.2023 wird der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder regulär aufgenommen

  • Erreichbarkeit der Schule ist gegeben. Kontakt Schule bei Rückfragen: 03573/8702720

     

     

Brandereignis "Solarkatamaran Aqua Phönix" auf dem Senftenberger See - Hafencamp Großkoschen - Brandbekämpfung abgeschlossen - keine Gefahr für Mensch und Umwelt

(15. 06. 2023)

15. Juni - 10:00 Uhr

  • es sind keine Fahrten mit der Aqua Phönix möglich
    • Die Reederei steht und setzt sich mit Personen, die eine Fahrt mit der Aqua Phönix gebucht haben in Kontakt
    • es gibt noch keine feste Regelung, ob die Fahrten storniert oder alternativ mit dem Schiff "Santa Barbara" angeboten werden
  • das andere Schiff der Reederei M. Löwa, die Santa Barbara, liegt im Hafen Großkoschen und fährt regulär entsprechend des Fahrplans

 

15. Juni - 09:00 Uhr

  • die Brandbekämpfung ist abgeschlossen
  • es erfolgen noch Aufräumarbeiten
  • es mussten keine schwimmfähigen Ölsperren ausgebracht werden
  • es besteht KEINE Gefahr für Mensch und Umwelt
    • es sind keine Gefahrenstoffe aus der Batterie ausgetreten
    • das Löschwasser ist im Schiff geblieben
  • es bestehen keine Einschränkungen für den Schiffsverkehr in dem Bereich des Hafencamps Großkoschen

 

15. Juni 2023 - 08:40 Uhr

  • nach aktuellen Informationsstand ist die Aqua Phönix, der Solarkatamaran der Reederei M. Löwa, im Hafencamp Großkoschen in Brand geraten
  • das Brandereignis ist auf dem Wasser
  • das Feuer ist gelöscht, es gibt keine weitere Rauchentwicklung
  • ca. 20 Feuerwehrkameraden/innen aus Senftenberg sind vor Ort im Einsatz
  • es gibt keinen Personenschaden
  • Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass schädliche Stoffe in den See gelangt sind
  • die Feuerwehr wird die Batterie des Schiffs prüfen, sobald diese zugänglich ist
  • das Umweltamt des Landkreises ist ebenfalls informiert und prüft den Vorfall
  • Es ist derzeit nicht erforderlich weitere Maßnahmen im Bereich Großkoschen zu ergreifen
    • es besteht derzeit keine Gefahr für Menschen

 


Hintergrundinformation

Seit dem 2. Juli 2016 steht die "Aqua Phönix" der Reederei M. Löwa für Fahrten über den Senftenberger See zur Verfügung. Es ist ein Solarkatamaran mit einer Kapazität von 110 Plätzen. Mit diesem Schiff wird die neue Strecke von Senftenberg nach Geierswalde gefahren.

Reederei M. Löwa

Sport Frei für Alle! Kreissportbund OSL lud zum Spiel- und Sportfest für Menschen mit Behinderungen in Groß Beuchow

(15. 06. 2023)

Am Mittwoch, 14. Juni, konnte der Kreissportbund OSL e.V. nach dreijähriger Pause wieder zum Spiel- und Sportfest für Menschen mit Behinderungen auf das Gelände des SV Grün-Weiß nach Groß Beuchow einladen. Ein besonderer Tag, dem die Teilnehmenden lange entgegenfieberten.

 

370 Teilnehmende mit ihren 120 Begleitpersonen aus den Einrichtungen im Landkreis waren angereist, um bei verschiedenen Disziplinen gegeneinander anzutreten und sich miteinander zu messen.

 

Die Eröffnung erfolgte durch den Schirmherrn der Veranstaltung, den Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, Helmut Wenzel. „Gerade in der Woche, in der die Special Olympics World Games in Berlin eröffnet werden, hat diese Veranstaltung eine besondere Bedeutung für den Landkreis OSL. So viele Menschen in Bewegung zu bringen, ist eine tolle Leistung“, stimmte er die Anwesenden auf den Wettbewerb ein.

 

Nach der Eröffnung trug der Teilnehmende Andreas Schulz von den AWO Spreewaldwerkstätten Lübbenau ein selbst geschriebenes Gedicht vor und hob darin die Stärke von Menschen mit Behinderungen im Alltag hervor, welches alle Anwesenden beeindruckte. Die Erwärmung der Sportbegeisterten übernahmen anschließend Schülerinnen und Schüler des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau.

 

Bei den Wertungsstationen Zielwurf, dem Sprung aus dem Stand, dem Medizinballstoßen und dem Slalomlauf gab es kurz darauf bereits großen Andrang. Auch die drei Stationen in der Halle für Rollstuhlfahrende waren Ziel der Teilnehmenden. Diese konnten sich beim Basketballzielwurf, dem Slalomfahren und dem Medizinballstoßen ausprobieren. Hoch frequentiert waren auch die große Hüpfburg des Stadtsportbundes Cottbus e.V. und das Angebot der Feuerwehr von Groß Beuchow. Bevor die Teilnehmenden mit dem Wasserschlauch auf Büchsen und ein brennendes Papphaus zielen konnten, wurde zunächst das neue Feuerwehrauto in Augenschein genommen. Viel Spaß hatten die Teilnehmenden auch an der Spielestation des Präventionsvereins Schlupfwinkel Großräschen e.V.. Hier konnte sich, wer wollte, sogar verkleiden und Erinnerungsfotos schießen.


Für eine kleine Auszeit sorgten die beiden Pferdekutschen, die die Teilnehmenden durch den Park fuhren. Parallel fand hier auch der begehrte 300-Meter-Parklauf statt, bei dem es Preise wie CD´s, Trinkbecher, Capi´s oder T-Shirts zu gewinnen gab.


Natürlich standen vor Ort auch Getränke und ein Essen zur Verfügung. Viele Teilnehmenden nutzten in der Mittagspause die Zeit zum Tanzen bei flotter Musik, für die Guido Lerch, ebenfalls verantwortlich für die Beschallung und die Moderation der Veranstaltung, sorgte.

 

Bei der Siegerehrung erhielten alle Teilnehmenden eine Medaille. Zudem wurden - unterteilt nach Geschlecht und den vier Altersklassen – die besten der jeweiligen Wettkampfstationen mit Urkunden ausgezeichnet. Überreicht wurden diese vom Landtagsabgeordneten Wolfgang Roick, der Vorsitzenden des Kreissportbundes OSL e.V., Heidrun Lukas, und dem Lübbenauer Stadtverordneten Peter Großmann. Mit viel Applaus und auch manchmal unter Tränen, weil die Freude so groß war, nahmen die Geehrten ihre Urkunden entgegen.

 

Am Ende der Veranstaltungen zeigten sich nicht nur die Teilnehmenden, sondern auch die Gäste, zu denen Landtagsabgeordnete, Kreistagsabgeordnete und Vertreter der Kreisverwaltung OSL zählten, begeistert von der gut vorbereiteten Veranstaltung.

 

Das Spiel- und Sportfest für Menschen mit Behinderungen im Landkreis OSL richtet sich traditionell an alle Menschen mit Behinderungen. Die Teilnahme steht Interessierten in jedem Alter offen. Das Fest wurde in diesem Jahr bereits zum 29. Mal durchgeführt. An der Organisation sind neben dem Kreissportbund Oberspreewald-Lausitz e.V. stets viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer beteiligt. Allen voran Hauptorganisator und Erfinder des Festes Jürgen Bahro aus Groß Beuchow vom Verein SV Grün-Weiß Groß Beuchow, die fleißigen Helfer des Parkteams Groß Beuchow und die Feuerwehr Groß Beuchow.

 

Unterstützt wurden die Veranstalter durch den Präventionsverein Schlupfwinkel Großräschen e.V., den Stadtsportbund Cottbus e.V. und von Helfern an den Stationen des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau und der AWO Fachschule Lübbenau.

 

Holger Mudrick, Geschäftsführer des Kreissportbundes Oberspreewald-Lausitz e.V.: „Es war wieder eine tolle Veranstaltung und alle freuen sich schon jetzt auf das nächste Jahr. Hier werden wir uns als Veranstalter etwas Besonderes ausdenken, da das 30-Jährige Jubiläum des Spiel- und Sportfestes für Menschen mit Behinderungen ansteht. Ein Dankeschön an dieser Stelle an die Sponsoren der Region, die neben dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz dieses Spiel- und Sportfest für Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützen“.

 

Weitere Informationen zu den Angeboten und der Arbeit des Kreissportbund OSL e.V. unter: https://www.ksb-osl.de/

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Sechs offene Höfe – darunter zwei neue Angebote – begeisterten zur Brandenburger Landpartie zahlreiche Gäste aus Nah und Fern

(15. 06. 2023)

Am 10. und 11. Juni standen die Tore der landwirtschaftlichen Höfe im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder weit offen. Das schöne Wetter und vielversprechende regionale Erlebnisse lockten viele Gäste aufs Land. Die sechs Gastgeber hatten vieles vorbereitet für ein herzliches Willkommen und einen angenehmen Aufenthalt der Besucher zwischen Erdbeerfeld, Stall und Hofladen.

 

 

Mit großem Einsatz, Herzblut und vielen fleißigen Helfern haben sich der Angerhof Bischdorf, der Landwirtschaftsbetrieb Domin, die Senftenberger Weinfreunde e.V., der Weingarten & Hofkellerei Arlt und erstmalig in diesem Jahr auch der Bauernhof Laden Lindchen und das Erdbeerland Missen auf dieses Wochenende vorbereitet.

So reiften die Erdbeeren auf dem Feld im Erdbeerland Missen exakt zum Termin und waren bereit zur Ernte. Diese Form der Direkt-Versorgung mit den leckeren Früchten hatte die Chefin Christin Panzner als erstmalige Teilnehmerin hervorragend organisiert. Nach der Ernte gab es unterschiedlichste Angebote für Gäste jeden Alters in Missen. Neben der Verkostung des Erdbeerkuchens und der Bowle war für jeden etwas dabei: Reiten, Bogenschießen, ein ländlicher Geschicklichkeitswettbewerb, arbeiten und Dekoartikel. Also ein gelungener Auftakt für den Betrieb.

Bild: Landkreis OSL/Bärbel Hertam

Mit großer Erfahrung stand der Angerhof Bischdorf für alle parat, die zur Musik der Musikschule Fröhlich die Produkte des Betriebes verkosten wollten. Auf die Kinder warteten Kaninchen zum Streicheln, Traktor und Mähdrescher und die Spielwiese mit Bauerndreikampf in drei Altersstufen. Bei der Eröffnung wurde der Landwirt Helmut Richter durch die jüngste Enkeltochter tatkräftig unterstützt.

Der Angerhofexpress brachte Interessierte zur Milchviehanlage Saßleben, wo nach den Grundsätzen der ökologischen Produktion Milchkühe unter einem Dach gehalten, gefüttert und gemolken werden sowie jederzeit Zugang zur Weide haben.

Der Blick auf die traditionelle Korbflechterei war möglich und beeindruckte die Besucher, benötigt man dafür doch neben Material und Geschick jede Menge Geduld und Erfahrung, ehe ein Weidenkorb fertig ist.

Bild: Landkreis OSL/Bärbel Hertam

 

Auch Landrat Siegurd Heinze schaute am Sonntag vorbei. Von Landwirt Helmut Richter wurde er herzlich in Empfang genommen und beteiligte sich anschließend beim Mähen mit der Sense. Den Wettkampf im Mähen mit der Sense gegen einen Teilnehmer mit Motorsense und einen Traktor mit Seitenmähwerk überließ er dann den angereisten Profis aus Oschatz.

Bild: Landkreis OSL/Siegurd Heinze Bild: Landkreis OSL/Siegurd Heinze

 

Ein weiterer Erstteilnehmer war der Hofladen in Lindchen des landwirtschaftlichen Agrarbetriebes Ressen-Lindchen. Das Interesse der Besucher war auch hier sehr groß. Es gab die Möglichkeit, Erdbeeren in eigner Regie auf dem naheliegenden Erdbeerfeld zu ernten, zum Erkunden und Staunen lud das Waldmobil des Jagdverbands Senftenberg, ein Bastelstand bot Unterstützung bei der Gestaltung kleiner Geschenke an und für das leibliche Wohl sorgte u.a. eine Gulaschkanone mit Kartoffelsuppe. Bei der Versorgung mit Getränken konnten die Besucher Weine des nahegelegenen Weinanbaus der Wolkenberg GmbH verkosten.

Natürlich standen die Türen des Hoflandens offen und luden zum Erwerb regionaler Produkte und Pflanzen ein. Auch in Lindchen zeigten sich Frau Gabi Kloas und Herr Dr. Martin Schultze am Sonntag zufrieden mit der Resonanz des Publikums.

Bild: Landkreis OSL/Bärbel Hertam

 

Ein weiterer langjähriger Mitgestalter der Landpartie ist der Landwirtschaftsbetrieb Thomas Domin in Peickwitz. Entsprechend viele Gäste fanden sich an beiden Tagen auf dem Hof ein. Hier lockten der Fanfarenzug Großräschen und das Traktorentreffen am Samstag sowie der Frühschoppen am Sonntag ebenso wie die Technikvorführungen und der Blick auf die Agroforstflächen. Auf die kleinen Gäste warteten u.a. eine Bastelecke und die Familie Lips mit den lustigen Kakadus. Ein umfangreiches Angebot regionaler Produkte, wie z.B. Schwein am Spieß, Schlachteplatte oder Bratwurst gehörten ebenso zum umfangreichen Angebot wie Kaffee, Kuchen und Buchweizenplinse.

 

Die Freunde des Weines waren am Wochenende im Senftenberger Weinberg und in der Hofkellerei Thomas Arlt in Grünewalde unterwegs. Beide Teilnehmer öffnen seit mehreren Jahren ihre Weingärten zur Landpartie. Sie setzten dabei auf Stammgäste und neue Besucher mit Freude an einem guten Tropfen im Glas, angenehmen Gesprächen rund um das Thema Weinanbau in entspannter Atmosphäre.

 

Insgesamt fand die 28. Brandenburger Landpartei im Landkreis Oberspreewald-Lausitz dank der fleißigen Vorbereitungen der Teilnehmer und des angenehmen Wetters viel Zuspruch. Die Besucher nutzten die Zeit in den Betrieben auch, um sich über die regionalen Produkte und deren Entstehung zu informieren. So kamen Produzenten und Verbraucher ins Gespräch, wobei der eine oder andere aha-Effekt entstand. Ein gutes Fazit für die Anstrengungen der Gastgeber in den Vorbereitungen auf das zurückliegende Wochenende auf dem Land.

Foto zu Meldung: Sechs offene Höfe – darunter zwei neue Angebote – begeisterten zur Brandenburger Landpartie zahlreiche Gäste aus Nah und Fern

25 Jahre Verkehrssicherheit, Wettbewerb und Fahrspaß mit dem Fahrrad für die Grundschulkinder in OSL mit „Siggi Sicher“

(15. 06. 2023)

Herzlichen Glückwunsch Siggi Sicher zum Jubiläum! Auch im 25. Kreisausscheid waren die Grundschulkinder des Landkreises mit voller Konzentration und Begeisterung auf ihren Fahrrädern unterwegs. Der Kreisausscheid und die kleine Jubiläumsfeier fand in diesem Jahr in Annahütte statt. Der Pokal ging dieses Jahr nach Großkmehlen an die Grundschule "Am Schloss". Die Kreisverkehrswacht OSL leistet mit den Kreisausscheiden „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“ einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit der Kinder in OSL, der auch zukünftig Bestand haben muss.

 

Seit dem ersten Fahrradparcours, den die Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz 1993 veranstaltet hat, wurden 25 Kreisausscheide, mit dem Ziel den Schulweg sicher zu gestalten, durchgeführt. Damals wurde der Verkehrswacht ein Kleintransporter zur Verfügung gestellt, mit welchem der damals noch unter dem Namen Verkehrswacht Senftenberg e.V. tätige Verein die Möglichkeit erhielt, eine mobile Verkehrsschule durchzuführen. Im selben Zuge wurde auch mit der Durchführung eines Fahrradparcours begonnen, welcher seitdem für alle 4. Klassen der Grundschulen im Kreisgebiet ausgerichtet wurde.

 

Zum Jubiläum des Kreisausscheides machten sich auch Verkehrsminister Guido Beermann, der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., Jörg Vogelsänger und der Schirmherr des Kreisausscheides OSL-Landrat Siegurd Heinze ein Bild von der Verkehrssicherheit der Grundschulkinder und feuerten die jungen Radlerinnen und Radler kräftig an. Auch der Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG), Tobias Dorn, und das KWG-Maskottchen Karlchen gratulierten Siggi Sicher zum Jubiläum. Die KWG unterstützt den Kreisausscheid in diesem Jahr.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Schirmherr des Kreisausscheides gratuliert Siggi Sicher und der Kreisverkehrswacht OSL zum Jubiläum: „Der 25. Kreisausscheid 'Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher' ist ein bemerkenswertes Jubiläum, das die Bedeutung der Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr hervorhebt. Sicher unterwegs sein, mit dem Fahrrad und den Freunden Spaß haben und sogar im kreisweiten oder landesweiten Vergleich erfolgreich sein – das ist unser Kreisausscheid und die verdienstvolle Arbeit der Kreisverkehrswacht, die wir gern unterstützen. Ein tolles Angebot mit kompetentem Theorie- und Praxisunterricht in unseren Grundschulen und für die Kinder. Herzlichen Glückwunsch Siggi Sicher und natürlich auch den erfolgreichen jungen Radfahrerinnen und Radfahrer, die allesamt nun mit besten Fähigkeiten für eine sichere Radtour auf und entlang der Straßen ausgestattet sind!"

 

Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich freue mich, dass es die Aktion Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher bereits zum 25. Mal gibt. Denn Radfahrausbildung ist eine dauerhafte Aufgabe. Nur kontinuierliche Aus- und Fortbildung sorgen dafür, dass sich unsere Kinder sicher im Straßenverkehr bewegen können. Schon für Grundschulkinder ist das Fahrrad ein wichtiges Verkehrsmittel. Deshalb dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und müssen weiter daran arbeiten, dass das Fahrradfahren noch sicherer wird. Ich danke daher der Landesverkehrswacht und der Kreisverkehrswacht für ihre ehrenamtliche Arbeit.  Durch die Landeskampagne Lieber sicher. Lieber leben. leistet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung darüber hinaus einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheitsarbeit. Die Kampagne Lieber sicher. Lieber leben. und die Aktion Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher ergänzen sich hervorragend.“

 

Traditionsgemäß nehmen immer die zwölf Grundschulen des Landkreises am Kreisausscheid teil, die in der jeweils an der Schule veranstalteten theoretischen Prüfung insgesamt am besten abgeschnitten haben.

Leider ist das Interesse der Grundschulen zur Teilnahme am Kreisausscheid in den letzten Jahren stark gesunken.

In diesem Schuljahr 2022/2023 haben nur neun Grundschulen am Kreisausscheid teilgenommen, die mit jeweils den besten vier Kindern nun am 14. Juni nach Annahütte angereist waren. Insgesamt 36 Kinder haben unter den anfeuernden Rufen von Maskottchen Siggi Sicher ihr bestes bei den fünf verschiedenen Disziplinen gegeben.

 

Die Grundschule „Blauer Planet“ in Annahütte war in diesem Jahr Austragungsort für den Jubiläumskreisausscheid, nachdem die vier SchülerInnen der Grundschule sich im vergangenen Jahr den Wanderpokal und damit den Sieg sichern konnten und im Anschluss den Landkreis beim Landeswettbewerb „Bester Radfahrer / Beste Radfahrerin des Landes Brandenburg“ vertreten haben.

 

Begleitet von zwei Mitgliedern der Kreisverkehrswacht ging es für die Gewinnermannschaft am 03. September letztes Jahr nach Potsdam Bornstedt.

Am Start waren 55 Teilnehmer in 14 Mannschaften aus zwölf Kreisen und Kreisfreien Städten des Landes Brandenburg. In vier Disziplinen (in OSL sind es mit dem zusätzlichen Ja / Nein Quiz fünf Disziplinen) – Fahrradparcours, Langsam-Fahren, Fahren im öffentlichen Straßenverkehr und Wissenstest - wetteiferten die Jungen und Mädchen um den Sieg.

Die Grundschule aus Annahütte konnte sich in der Mannschaftswertung den 4. Platz sichern. In der Einzelwertung hatte es für die Plätze 13, 16 und 41 gereicht.

 

Den Wanderpokal erkämpften sich im Jubiläums-Kreisausscheid 2023 die vier Schüler*innen der Grundschule „Am Schloss“ und damit ging der Sieg nach Großkmehlen. Den zweiten Platz sicherte sich die Grundschule „Blauer Planet“ aus Annahütte und der dritte Platz ging an die Grundschule „Gartenschule“ aus Lauchhammer-West. Glückwunsch an diese tollen Erfolge und viel Erfolg wünschen wir insbesondere der Grundschule „Am Schloss“ bei der Teilnahme am Landeswettbewerb Brandenburg.

 

Hans-Joachim Dupski, Vorsitzender der Kreisverkehrswacht OSL, freut sich, dass der Ausscheid in diesem Jahr erneut stattfinden konnte, denn mangels Interesse der Grundschulen und ehrenamtlich Engagierten in der Kreisverkehrswacht sei es nicht sicher, ob im kommenden Jahr erneut ein Wettbewerb stattfinden kann: „Das mittlerweile geringe Interesse der Grundschulen an der Fahrrad- und Verkehrsbildung und dem Kreisausscheid ist wirklich sehr schade. Vor allem im sportlichen Wettbewerb wachsen die Kinder über sich hinaus und verinnerlichen die Grundlagen mit viel Freude und Begeisterung. In vielen Grundschulen gibt es mittlerweile jedoch keinen richtigen Ansprechpartner mehr für die Fahrradausbildung. Auch das hohe Durchschnittsalter unserer 38 Mitglieder macht uns zu schaffen. Neue Mitglieder konnten wir seit Jahren schon nicht mehr für die Verkehrswacht gewinnen. Dabei liegt die Relevanz unserer Arbeit auf der Hand. Es würde mich freuen, wenn dieses Thema wieder mehr Beachtung findet, Grundschulen sich engagieren und auch Freiwillige sich finden, die mit uns gemeinsam die Themen Radfahren und Verkehr kinderleicht vermitteln. Den Kindern hat der Kreisausscheid auch in diesem Jahr wieder viel Freude bereitet und ich bin mir sicher, dass alle nun bewusst auf unseren Straßen unterwegs sind und das ist doch ein tolles Ergebnis unserer Arbeit.“

 

Zum Jubiläum des Kreisausscheides machten sich auch Jörg Vogelsänger (l), Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel (2. vr) und der Schirmherr des Kreisausscheides OSL-Landrat Siegurd Heinze (r) ein Bild von der Verkehrssicherheit der Grundschulkinder und feuerten die jungen Radlerinnen und Radler kräftig an. Auch der Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG), Tobias Dorn (4. vl), und das KWG-Maskottchen Karlchen gratulierten Siggi Sicher und auch dem Vorsitzenden der Kreisverkehrswacht OSL, Hans-Joachim Dupski (3. vl), zum Jubiläum. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild: Zum Jubiläum des Kreisausscheides machten sich auch Jörg Vogelsänger (l), Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel (2. vr) und der Schirmherr des Kreisausscheides OSL-Landrat Siegurd Heinze (r) ein Bild von der Verkehrssicherheit der Grundschulkinder und feuerten die jungen Radlerinnen und Radler kräftig an. Auch der Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG), Tobias Dorn (4. vl), und das KWG-Maskottchen Karlchen gratulierten Siggi Sicher und auch dem Vorsitzenden der Kreisverkehrswacht OSL, Hans-Joachim Dupski (3. vl), zum Jubiläum. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

: Zum 25. Jubiläums-Kreisausscheid „Siggi Sicher“ der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz gratulierten auch der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., Jörg Vogelsänger, Verkehrsminister Guido Beermann, und Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel (hinten - vlnr.). Maskottchen Siggi und Hans-Joachim Dupski, Vorsitzender der Kreisverkehrswacht OSL nahmen die Glückwünsche entgegen. Den Wanderpokal erkämpften sich im Jubiläumsausscheid 2023 die vier Schüler*innen der Grundschule „Am Schloss“ und damit ging der Sieg nach Großkmehlen. (Bild: Ralf Jußen)Bild: Zum 25. Jubiläums-Kreisausscheid „Siggi Sicher“ der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz gratulierten auch der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., Jörg Vogelsänger, Verkehrsminister Guido Beermann, und Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel (hinten - vlnr.). Maskottchen Siggi und Hans-Joachim Dupski, Vorsitzender der Kreisverkehrswacht OSL nahmen die Glückwünsche entgegen. Den Wanderpokal erkämpften sich im Jubiläumsausscheid 2023 die vier Schüler*innen der Grundschule „Am Schloss“ und damit ging der Sieg nach Großkmehlen. (Bild: Ralf Jußen)

 

Der 25. Kreisausscheid 'Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher' fand am 14. Juni 2023 an der Grundschule „Blauer Planet“ in Annahütte statt. Neun Grundschulen aus dem Landkreis haben mit jeweils vier SchülerInnen an den fünf verschiedenen Wettbewerbs-Disziplinen teilgenommen. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild: Der 25. Kreisausscheid 'Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher' fand am 14. Juni 2023 an der Grundschule „Blauer Planet“ in Annahütte statt. Neun Grundschulen aus dem Landkreis haben mit jeweils vier SchülerInnen an den fünf verschiedenen Wettbewerbs-Disziplinen teilgenommen. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: 25 Jahre Verkehrssicherheit, Wettbewerb und Fahrspaß mit dem Fahrrad für die Grundschulkinder in OSL mit „Siggi Sicher“

Ein Bürgermeister für jeden Gast: „Tag des Ehrenamtes“ im Landkreis startete im neuen Format

(14. 06. 2023)

Welches Ehrenamt üben Sie aus? Laut Statistik engagieren sich rund 40 Prozent der Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind Menschen auf hohem Niveau und zum Teil über lange Zeiträume ehrenamtlich aktiv. Am diesjährigen „Tag des Ehrenamtes“ wurden am Dienstagabend (13. Juni) 17 von ihnen auf besondere Weise geehrt.

 

 

Bei ihnen handelt es sich um Detlef Gelfort (Amt Altdöbern), Karl-Heinz Blomberg (Amt Altdöbern), Christian Grogorick (Calau), Hans Fischer (Calau), Margitta Heidrun Jonscher (Großräschen), Silvia Labsch (Großräschen), Ines Scholz (Lauchhammer), Karl Heinz Treitschke (Lauchhammer), Kerstin König (Lübbenau/Spreewald), Andrea Pursche (Lübbenau/Spreewald), Judith Liebe (Vetschau/Spreewald), Egon Turkowski (Vetschau/Spreewald), Petra Pysall (Schwarzheide), Frank Priemer (Gemeinde Schipkau), Sonja Ulbricht (Amt Ortrand), Annegret Mattusch (Amt Ruhland) sowie Steffen Baumann (Senftenberg).

 

Die Frauen und Männer kommen aus allen elf Kommunen des Landkreises Oberspreewald – und zeichnen sich durch ihre uneigennützige Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft aus. Sie sind Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Sanitätsdienst, engagieren sich für den Karneval und bei der Organisation weiterer Veranstaltungen, stricken, kümmern sich um herrenlose Tiere, setzen sich für die Belange der Senioren ein, widmen sich der Pflege und dem Erhalt sorbischer/wendischer Traditionen, sind als Übungsleiter aktiv, arbeiten in Kommunalparlamenten, singen im Chor und übernehmen zahlreiche weitere Aufgaben. So unterschiedlich die einzelnen Ausrichtungen auch sein mögen: Gemeinsam stehen sie beispielhaft für ein vielfältiges und erfolgreiches Ehrenamt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Für ihr uneigennütziges Engagement wurden sie stellvertretend für alle ehrenamtlich Tätigen in OSL am Dienstagabend in der Gaststätte „Haus 4“ in Großräschen ausgezeichnet. Im Rahmen der Festveranstaltung erhielten die Frauen und Männer Dankesurkunden, Blumen und die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg. Zu den Anwesenden und Gratulanten zählten neben Landrat Siegurd Heinze und Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, auch die Bürgermeister und Amtsdirektoren der OSL-Kommunen sowie weitere Vertreter der Verwaltungen.

 

Die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Kreises sind es auch, die der Kreisverwaltung alljährlich die jeweiligen Vorschläge für die zu Ehrenden unterbreiten. Traditionell kann jede Gemeinde bis zu zwei Personen für die Ehrung vorschlagen. Ergänzend liefern diese gerne und engagiert wertschätzend formulierte Einschätzungen über die Ehrenamtlichen.

 

Mit dem „Tag des Ehrenamtes“ sagt die Kreisverwaltung seit dem Jahr 2000 „Danke“ an Menschen, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Die Veranstaltung wurde in der Vergangenheit gemeinsam mit der Sparkasse Niederlausitz in deren Räumlichkeiten in der Hauptstelle Senftenberg durchgeführt. Nachdem die Ehrung aufgrund der Pandemie in den letzten drei Jahren nicht vor Ort stattfinden konnte, wurde sie in diesem Jahr in Absprache mit den Kommunen gemeinsam in einem neuen Format durchgeführt. Neben dem Veranstaltungsort - dem Haus 4 in Großräschen - wurde auch der Teilnehmerkreis neu definiert. So begleiteten in diesem Jahr erstmals die Bürgermeister und Amtsdirektoren die Ehrenamtlichen zur Veranstaltung. Erstmals hielten sie auch selbst die jeweilige Laudatio für „ihren“ Ehrenamtler. Eine zusätzliche Würdigung, die bei den anwesenden Geehrten gut ankam.

 

Übersicht: Gewürdigte Personen vom „Tag des Ehrenamtes 2023“

Detlef Gelfort (Amt Altdöbern)

Herr Gelfort ist langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Altdöbern und aktives Mitglied im Förderverein. Er engagierte sich in den letzten Jahren bei verschiedenen Projekten in der Gemeinde Altdöbern. So unterstützt er sehr aktiv den Schwimmbadverein und den Heimatverein mit Rat und Tat.

 

Karl-Heinz Blomberg (Amt Altdöbern)

Herr Blomberg ist ein Mann für alle Fälle. Seit früher Jugend ist er in der Feuerwehr aktiv, war viele Jahre Wehrführer. Stets ist er pünktlich und zuverlässig und auch sehr umsichtig, wenn es um die Pflege und Erhaltung der Sachwerte in Rutzkau geht. Herr Blomberg war über viele Jahre ehrenamtlich für den Winterdienst im Einsatz und ist bei allen Arbeitseinsätzen in Rutzkau die treibende Kraft.

 

Christian Grogorick (Calau)

Herr Grogorick ist ehrenamtlich im Brand-und Katastrophenschutz tätig. Seit 2007 ist er Mitglied in der Sanitätseinheit und stets einsatzbereit, wenn die Absicherung mit Sanitätsdiensten bei Großveranstaltungen auf dem Plan steht. Er ist weiterhin treuer Helfer beim Aufstellen des Maibaums, bei der Beteiligung am Karnevalsumzug und hilft beim interkulturellen Stundenschwimmen als Bahnzähler.

 

Margitta Heidrun Jonscher (Großräschen)

Frau Jonscher gehört zum Kreativzirkel der Strickfrauen in der „guten Stube“. Sie strickt für die Großräschener Babys bereits seit Jahren die Begrüßungsgeschenke, welche im Einwohnermeldeamt überreicht werden. Die Wolle wird ihr durch die Stadt Großräschen zur Verfügung gestellt, ihr Können und ihre Zeit stellt sie kostenlos zur Verfügung.

 

Ines Scholz (Lauchhammer)

Frau Scholz ist langjähriges aktives Mitglied des Vereins Senftenberger Tierhilfe. Selbstlos, unter Aufwendung eigener finanzieller Mittel und unter Aufbringung eines großen Teils ihrer Freizeit sorgte sie sich jahrelang um ausgesetzte Tiere, vorrangig Katzen.  Sie hat einen wesentlichen Anteil daran, dass es im Raum Lauchhammer nicht noch mehr herrenlose Katzen gibt.

 

Kerstin König (Lübbenau/Spreewald)

Frau König ist ein sehr engagiertes Mitglied des ehrenamtlichen Seniorenbeirates der Stadt Lübbenau. Seit 2019 leitet sie den Beirat als Vorsitzende. Neben diesem Engagement setzt sie sich auch im Rahmen der Seniorenarbeit der Lübbenauer Wohnungsbaugesellschaften unermüdlich für die Bedürfnisse und Interessen der Senioren ein.  So organisiert sie eigenständig Mieterfeste und ist Ansprechpartner für die Anwohner.

 

Andrea Pursche (Lübbenau/Spreewald)

Frau Pursche hat sich ganz der Pflege und dem Erhalt von sorbisch/wendischen Traditionen und Bräuchen verschrieben. Sie ist in Lübbenau eine der engagiertesten Ehrenamtlichen im Bereich der Heimat-und Traditionspflege. Sie war Gründungsmitglied des wiedergegründeten Museumsvereins, der später umbenannt wurde in „Rubi¹ko- Verein zur Pflege wendischer Trachten und Bräuche“. Seit 2008 ist Frau Pursche die Vorsitzende des Vereins.

 

Judith Liebe (Vetschau/Spreewald)

Frau Liebe engagiert sich im Sportverein Blau Weiß 90 e.V. Vetschau. Sie ist seit 1983 Vereinsmitglied. Als Übungsleiterin der Gymnastikgruppe motiviert sie wöchentlich die Sportfreundinnen zu gezielter Bewegung. Seit vielen Jahren ist Frau Liebe Vorstandsmitglied des Vereins und organisiert eine ganze Reihe von Höhepunkten, die das soziale Miteinander fördern.

 

Egon Turkowski (Vetschau/Spreewald)

Herr Turkowski ist Ehrenmitglied im 1. Kegelsportverein Vetschau. Bei der Vereinsgründung 1993 war er verantwortlich für die Erstellung der Satzung des Vereins und die Eintragung ins Vereinsregister. Er führte jahrelang die Vereinschronik und war Schriftführer. 2010 - im Alter von 75 Jahren- übergab er die Schriftführung in jüngere Hände. 2013 wurde er zum Ehrenmitglied ernannt.

 

Petra Pysall (Schwarzheide)

Frau Pysall arbeitet als Gründungsmitglied seit nunmehr 28 Jahren aktiv im Förderverein der Grundschule Schwarzheide Wandelhof und ist mit ihrer Erfahrung und ihrem großen Engagement im aktiven Vereinsleben nicht mehr wegzudenken. Der Förderverein hat zum Ziel, mit seinen Aktivitäten den Kindern in den ersten Schuljahren eine schöne und angenehme Zeit an der Schule zu bereiten. Das besondere an der Arbeit von Frau Pysall ist die extrem lange Mitgliedschaft im Verein, in dem viele Mitglieder in der Regel nur bleiben, solange die eigenen Kinder die Schule besuchen. Weiterhin ist Frau Pysall noch im Vorstand der Kita aktiv und für die Schiedsstelle der Stadt Schwarzheide tätig.

 

Frank Priemer (Gemeinde Schipkau)

Herr Priemer wurde 2008 zum Ortsvorsteher des Ortsteils Meuro gewählt. Diese Funktion hat er bis heute inne. Seit vielen Jahren ist er im „Meuroer Bürgerbündnis“ politisch aktiv und versteht sich mit viel persönlichem Engagement als Interessenvertreter seiner Bürgerinnen und Bürger. Neben dieser Funktion ist Herr Priemer auch im Meuroer Sportverein und im örtlichen Dorfclub tätig.

 

Sonja Ulbricht (Amt Ortrand)

Frau Ulbricht kümmert sich um das kulturelle Leben in Groß- und Kleinkmehlen. So ist sie seit 1988 Vorsitzende des Seniorenvereins Kleinkmehlen. Dort setzt sie sich ehrenamtlich für die Senioren ein. In der Gemeindevertretung Großkmehlen arbeitet sie im Ausschuss Jugend, Kultur und Sport mit.  Frau Ulbricht wurde 2009 als Kameradin in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen. Da ist sie im Handdruckspritzenverein Kleinkmehlen besonders aktiv.

 

Annegret Mattusch (Amt Ruhland)

Frau Mattusch gehört dem Volkschor Hohenbocka e.V. bereits seit 1979 als Sängerin an. Sie arbeitet seit 1990 im neuformierten Vorstand mit und übernahm im Jahr 2001 den 1. Vorsitz des Volkschores. Diese Funktion erfüllte sie bis 2021 mit beispiellosem Engagement aus, welches oft über die normale Vorstandtätigkeit hinausging. Noch nie gab es ein Mitglied, dass mit so viel Herzblut die Chorgemeinschaft über die wöchentlichen Proben hinaus am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt.

 

Verhinderte Gäste - (sie konnten nicht persönlich teilnehmen)

 

Hans Fischer (Calau)

Herr Fischer ist seit einigen Jahren Vorsitzender des Dorf- und Feuerwehrvereins Gollmitz e.V., bei dem viele Fäden des dörflichen Gemeindelebens zusammenlaufen. Sein Interesse an regionaler Kirchengeschichte ist groß, folglich ist er Mitglied im Verein für Berlin- Brandenburgische Kirchengeschichte. In diesen Funktionen wirkt Herr Fischer bei der Organisation verschiedenster dörflicher Veranstaltungen sowie bei Konzerten und Ausstellungen in der Gollmitzer Dorfkirche mit.

 

Silvia Labsch (Großräschen)

Frau Labsch ist dem Arbeitslosenverband Brandenburg seit mehr als 15 Jahren verbunden. Für das Mehrgenerationenhaus, insbesondere die Textilwerkstatt, ist sie ein Glücksgriff. Frau Labsch hat ehrenamtlich - fast täglich - für mehrere Stunden das Team unterstützt. Mittlerweile ist sie im Ruhestand- aber in Notsituationen hilft sie immer noch gern.

 

Karl Heinz Treitschke (Lauchhammer)

Herr Treitschke ist ein „Mann für alle Fälle“. Sobald in der Stadt Hilfe benötigt wird ist er zur Stelle, um zu helfen. Er ist in mehreren Vereinen ehrenamtlich aktiv, so u.a. im Freundeskreis technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE e.V., wo er auch regelmäßig Führungen für interessierte Gäste durchführt, im NABU, im Lions-Club Senftenberg sowie im Verein Pro Lauchhammer.

 

Steffen Baumann (Senftenberg)

Herr Baumann war viele Jahre Vorsitzender des mitgliederstarken Vereins SSV Senftenberg e.V. und hat den Verein mit viel Engagement bestmöglich durch die Pandemiezeit gebracht. Zuletzt engagierte er sich für eine Übergangslösung, um das Training der Schwimmer weiterhin gewährleisten zu können, da das städtische Erlebnisbad auf Grund des Umbaus geschlossen ist. Er bewirkte vor dem Vorstandswechsel eine Vereinbarung über einen finanziellen Zuschuss für die Fahrten zu den nicht städtischen Schwimmhallen sowie die Nutzung der Bahnen.

 

 

Ehrenamt in OSL hat eine feste Anlaufstelle

Einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, anderen Menschen helfen, Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, neue Menschen kennen lernen, wertvolle Kontakte knüpfen, ein Gefühl der Erfüllung erleben oder Erfahrungen für die berufliche Laufbahn sammeln: Es gibt viele Gründe, sich ehrenamtlich zu engagieren.

 

Wie wichtig das Ehrenamt als zentrale Säule für die Gesellschaft ist, weiß auch Roswitha Ullrich von der Kreisverwaltung OSL. Sie koordiniert seit 2020 das Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ im Landkreis OSL - und ist damit Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Ehrenamt und Vereinsarbeit. Am Dienstag dankte ihr Landrat Siegurd Heinze im Rahmen der Veranstaltung für die geleistete Arbeit und verabschiedete sie in den Ruhestand.

 

Heinze: „Im Januar 2020 startete das bundesweite Modellprojekt Hauptamt stärkt Ehrenamt" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag. Der Landkreis OSL war einer von bundesweit 18 ausgewählten teilnehmenden Landkreisen. Nach dem Ende der Projektlaufzeit Mitte 2023 wird das Projekt in OSL über das Projektende hinaus weitergeführt. Damit wollen wir an die erfolgreiche und wichtige Arbeit im Bereich Vereinsarbeit und Ehrenamt anknüpfen und diese fortsetzen.

 

Als Nachfolgerin wurde Theresa Pusch vorgestellt. Interessierte Frauen und Männer, die sich engagieren möchten oder Fragen rund um das Thema Vereine haben, haben somit auch weiterhin eine kompetente Ansprechpartnerin im Landkreis OSL. Informationen zum Thema „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ sowie Kontakte zu den Ansprechpartnern gibt es unter www.ehrenamt-osl.de

Foto zu Meldung: Ein Bürgermeister für jeden Gast: „Tag des Ehrenamtes“ im Landkreis startete im neuen Format

Vor dem Urlaub Blutspenden nicht vergessen!

(13. 06. 2023)

Am 14. Juni ist Weltblutspendetag. Damit die Versorgung mit lebensrettenden Blutpräparaten auch in den Sommermonaten aufrechterhalten werden kann, werben die Blutspendedienste derzeit wieder für eine rege Teilnahme an den angebotenen Spendeterminen. Im Landkreis OSL kann unter anderem an 22 verschiedenen Standorten des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost gemeinnützige GmbH regelmäßig Blut gespendet werden. Dazu gehört auch das Landratsamt Oberspreewald-Lausitz.

 

Blutspenden bilden die Grundlage für eine gesicherte Versorgung von Patientinnen und Patienten jeden Alters mit überlebenswichtigen Blutpräparaten. Der Sommer gilt dabei bundesweit als kritische Zeit, da aufgrund von Urlaubsreisen und warmen Temperaturen in der Regel weniger Menschen den Weg in die Spendezentren finden. Den knappen Blutkonserven steht ein erhöhter Bedarf in den Kliniken gegenüber. „Ein Mangel an Blutkonserven wie in der Sommerferien-Saison 2022 sollte sich nicht wiederholen. Wir appellieren an alle spendefähigen Menschen in Deutschland die angebotenen Blutspendetermine in den kommenden Monaten kontinuierlich hoch auszulasten“, sagt daher auch Dr. Franz Weinauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Blutspendedienste des DRK, in der aktuellen Pressemitteilung des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost anlässlich des Weltblutspendetages.

 

Anlässlich des Weltblutspendetages betonen auch die Sana Kliniken Niederlausitz die hohe Relevanz von Blutkonserven: „Allein der Gesundheitsdienstleister im Süden Brandenburgs benötigt an den Krankenhausstandorten in Senftenberg und Lauchhammer rund 2400 Konserven pro Jahr, um Menschen nach schweren Unfällen, bei Operationen oder bei bestimmten Krankheiten helfen zu können.“, heißt es in der Pressemitteilung vom 12. Juni. Eine künstlich-herstellbare Alternative zu menschlichem Blut gebe es bislang noch nicht, daher sei die Medizin zwingend auf Spendende angewiesen, äußert sich darin Dr. Juliane Becker vom Institut für Klinische Chemie, Labordiagnostik und Mikrobiologie, das seinen Sitz im Untergeschoss des Senftenberger Krankenhauses hat: „Wir benötigen ständig Nachschub, denn Blutkonserven sind nur 5 bis 6 Wochen haltbar. Dann sterben die Zellen ab.“

 

Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost im gesamten Bereich Senftenberg an allen Spendeorten insgesamt 2.887 Konserven an 58 Terminen entnommen. Im Bereich Calau waren es 1.894 Konserven an 39 Terminen.

Im Jahr 2023 waren es bisher bis einschließlich Anfang Juni im Bereich Senftenberg 1.246 Konserven bei 23 Terminen. Im Bereich Calau konnten bei 14 Terminen 756 Konserven gewonnen werden.

 

Zum Vergleich: Ausgehend von einer 5 Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspendende benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten versorgen zu können.

 

Mit gutem Beispiel vorangehen

Um einen Beitrag zur regionalen Blutversorgung zu leisten, stellt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz dem DRK-Blutspendedienst Nord-Ost seit 2005 regelmäßig und kostenfrei geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von Blutspendeterminen zur Verfügung.

 

Inzwischen finden mehrmals im Jahr Blutspendetermine in der Hauptverwaltung im Dubinaweg 1 in Senftenberg statt. Seit diesem Jahr werden zusätzlich Termine in der Außenstelle in Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) angeboten. Bis zu acht Mal soll es in diesem Jahr die Möglichkeit geben, an diesen Standorten zu spenden. Die Termine finden zu unterschiedlichen Zeiten statt, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Der nächste Termin in Calau ist bereits am 26. Juni (08.30 - 12 Uhr). Der nächste Termin im Landratsamt in Senftenberg ist am 27. Juli (9-12 Uhr). Neben den Gebäuden in Senftenberg und Calau stellt die Kreisverwaltung als Schulträger auch die Räumlichkeiten der Förderschule in Lübbenau/Spreewald zur Verfügung.

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Standorte der Kreisverwaltung gilt die Teilnahme an einem Blutspendetermin als Arbeitszeit. Damit möchte die Kreisverwaltung das gesellschaftlich wichtige Engagement der „stillen Lebensretter“ zusätzlich unterstützen. Die Blutspendetermine werden regelmäßig durch Aushänge an den Standorten, im Internet und auf den Social Media-Kanälen des Landkreises bekannt gegeben. Durchschnittlich werden bei einem Termin im Landratsamt 55 Blutspenden entnommen. Mit den aus einer Blutspende gewonnenen Präparaten können bis zu 3 Leben gerettet werden. Damit können 165 Leben gerettet bzw. Patienten mit Blut versorgt werden.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Blutspenden ist eine wichtige Angelegenheit. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in die Situation kommen, auf eine Blutspende angewiesen zu sein. Besonders im Sommer ist der Bedarf hoch. Gleichzeitig stehen immer mehr ältere Patienten immer weniger potentiellen Spendenden gegenüber. Engagierte Spenderinnen und Spender werden daher dringend gesucht. Wir als Arbeitgeber möchten unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch alle anderen Menschen in der Region motivieren, die angebotenen Blutspendetermine wahrzunehmen, um der Herausforderung des demografischen Wandels in diesem Bereich aktiv zu begegnen.

 

Weitergehende Informationen

Eine Übersicht aller aktuellen DRK-Blutspendetermine in Brandenburg gibt es unter https://blutspende-nordost.de/blutspendetermine/

Eine Übersicht von Anbietern für Blut- und Plasmaspenden sowie einige relevante Informationen zum Thema gibt es zudem auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.blutspenden.de

 

Pressemitteilungen zum Welt-Blutspendetag:

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost:

https://www.blutspende-nordost.de/presse/pressemitteilungen/jede-generation-braucht-ihre-blutspender-drk-blutspendedienste-rufen-mit-bundesweiter-kampagne

 

Sana Kliniken Niederlausitz:

https://www.sana.de/niederlausitz/gut-zu-wissen/presse/weltblutspendetag-am-14-juni

Foto zu Meldung: Vor dem Urlaub Blutspenden nicht vergessen!

Auf den Sattel, jetzt geht’s los! Am 17. Juni startet die Tour de OSL ab Lauchhammer auf eine erlebnisreiche Route

(12. 06. 2023)

Die Vorfreude auf die diesjährige Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist groß. Diesen Samstag geht es an den Biotürmen Lauchhammer um 9 Uhr auf eine spannende 42 km lange Radtour durch den Süden des Landkreises. Jung & Alt sind eingeladen mitzuradeln. Nicht nur die Strecke ist für alle Bürgerinnen und Bürger geeignet. Auch die Tourenstopps und Tombolagewinne sorgen bei OSL-Landrat Siegurd Heinze und dem Vorsitzenden des Sparkassenvorstandes Niederlausitz Lothar Piotrowski bereits für Begeisterung.

 

Logo Tour de OSL (Landkreis OSL)

Die Tour de OSL, eine der beliebtesten Radveranstaltungen der Region, steht vor der Tür. Am Samstag werden die Radfahrer um 9 Uhr an den Biotürmen in Lauchhammer starten – dieses Jahr mit einem neuen Erscheinungsbild der Tour de OSL. In den Blau- und Grüntönen des Landkreises gehalten erstrahlt die Radveranstaltung in diesem Jahr mit einem neuen Logo. Davon können sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Samstag live überzeugen. Passend zum neuen Gewand der Tour de OSL gibt es ein solches auch für die Radler – so viel sei verraten.

 

Etwa 250 bis 300 Bürgerinnen und Bürger aus der Region und den umliegenden Landkreisen nehmen jedes Jahr an der geselligen Radtour durch den Landkreis teil. In diesem Jahr geht es durch den Süden des Landkreises, von den Biotürmen, über den Grünewalder Lauch, das Wasserwerk Tettau, den Ortsteil Bärhaus und zurück nach Lauchhammer.

Landrat Siegurd Heinze radelt auf der 42 Kilometer langen Strecke gemeinsam mit Jens Bergmann, Tour de OSL-Organisator, vornweg und zeigt zur 26. Tour de OSL weitere Highlights aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Rundtour endet am Startpunkt, den Biotürmen in Lauchhammer, wo am Nachmittag die beliebte Radler-Tombola auf die großen und kleinen Radler wartet. Unter anderem werden drei Zwei-Räder, davon zwei E-Bikes, gesponsert von der Sparkasse Niederlausitz, verlost, die das Herz aller Radsportbegeisterten höherschlagen lassen.

 

Die Tombola ist immer ein besonderes Ereignis und trägt zur Freude und Spannung des Tages bei. Die Teilnehmer haben somit die Chance, nicht nur Ausflugsziele der Umgebung, kleine Geheimtipps und neue Abschnitte des mehr als 600 Kilometer umfassenden Radwegenetzes in OSL kennenzulernen, sondern auch attraktive Preise mit nach Hause zu nehmen.

 

Davon haben sich jetzt auch Landrat Heinze, Lothar Piotrowski, Vorstandvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz und Jens Bergmann überzeugt. Die Sparkasse Niederlausitz unterstützt die Tour de OSL auch in diesem Jahr, unter anderem mit zwei Hauptgewinnen in Form von modernen E-Bikes. Bei einem gemeinsamen Treffen in der Sparkassen-Filiale in Senftenberg haben die drei die Fahrräder begutachtet und auf dem Sattel Platz genommen. Die drei Hauptgewinne, davon zwei Fahrräder der Marke Kettler, ausgestattet mit einem Elektromotor, können sich durchaus sehen lassen, da sind sich alle drei einig. Angesichts der flotten Bikes steigt nun auch die Vorfreude, denn die Tour de OSL 2023 verspricht wieder ein unvergessliches Rad-Event zu werden, das Sport, Natur und Kultur verbindet. Bei gemäßigtem Tempo und bewusst einfach gehaltener Streckenführung ist die Tour für Radfahrer jeder Könnensstufe geeignet, für Gelegenheitsradler wie auch ambitionierte Profis, für Jung und Alt. Die drei Fahrräder können sich noch bis Freitag, den 16.06. in der Filiale der Sparkasse Niederlausitz in Senftenberg bestaunt werden. Anschließend heißt es dann Daumen drücken für Samstag. Nach der gemeinsamen Radtour zieht Landrat Siegurd Heinze die Lose aus der Tombola und die Gewinnerinnen und Gewinner werden unter den Radlern bekannt gegeben.

 

Die Tombola hält zudem noch weitere Preise bereit. Erstmalig in diesem Jahr gibt es auch einen Social Media Preis, der unter allen Radfahrern verlost wird, die ihr „schönstes Tour de OSL Erlebnis“ bei Instagram oder Facebook während der Veranstaltung in einer Story oder einem Beitrag teilen. Das kann das schönste Bike, das schönste Radlerlächeln oder auch eine schöne Aufnahme entlang der Strecke sein. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über einen öffentlichen Account verfügen und den Landkreis in dem Beitrag markieren oder in der Story verlinken (Instagram @lkoberspreewaldlausitz oder Facebook @Landkreis Oberspreewald-Lausitz).

 

Weitere Informationen zur 26. Tour de OSL, den Stopps entlang der Tour, der Tombola, und der Streckenführung finden Sie auf der Website der Veranstaltung unter www.osl-online.de/tourdeosl.

 

Auch in diesem Jahr mit dabei – die Sparkasse Niederlausitz unterstützt die 26. Tour de OSL. Landrat Siegurd Heinze, Lothar Piotrowski, Vorstandvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz und Jens Bergmann, Tour de OSL Organisator sind überzeug - von den drei Hauptgewinnen der Radler-Tombola, dem neuen Logo der beliebten (Rad)Tour de OSL und davon, dass die Radveranstaltung diesen Samstag erneut ein schönes Erlebnis wird. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen mitzuradeln. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild: Auch in diesem Jahr mit dabei – die Sparkasse Niederlausitz unterstützt die 26. Tour de OSL. Landrat Siegurd Heinze, Lothar Piotrowski, Vorstandvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz und Jens Bergmann, Tour de OSL Organisator sind überzeug - von den drei Hauptgewinnen der Radler-Tombola, dem neuen Logo der beliebten (Rad)Tour de OSL und davon, dass die Radveranstaltung diesen Samstag erneut ein schönes Erlebnis wird. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen mitzuradeln. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Plakat zur 26. Tour de OSL (Plakat: Landkreis OSL)Plakat zur 26. Tour de OSL (Plakat: Landkreis OSL)

 

Über die Tour de OSL:

 

Die Tour de OSL ist eine jährlich stattfindende Radsportveranstaltung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Teilnehmenden aus der Region. Das Event bietet die Möglichkeit, die landschaftliche Schönheit der Region zu erkunden und sich sportlich zu betätigen. Die Tour de OSL trägt dazu bei, den Radsport und die aktive Freizeitgestaltung in der Region zu fördern und das Bewusstsein für die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit zu stärken.

 

Die Tour de OSL veranstaltet der Landkreis mit Unterstützung der Sparkasse Niederlausitz.

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Regionalität stärken – 2. Regionalwerkstatt des Landkreises lädt am 20. Juni 2023 zum Netzwerken und Austauschen ein

(12. 06. 2023)

In der zweiten Regionalwerkstatt des Landkreises sollen die Potentiale von Regionalität entdeckt und Ideen sowie Strategien entwickelt werden, wie Regionalität gestaltet werden kann. Alle Interessierten sind eingeladen mitzumachen, zu diskutieren, Ideen einzubringen, die eigenen Angebote vorzustellen und sich untereinander mit anderen Akteuren zu vernetzen, die ähnliche Ziele, Aufgaben und Herausforderungen haben.

 

Hiermit laden wir die regionalen Anbieter, Landwirte, Gastronomie, Hotellerie und Tourismusverbände herzlich zu unserer zweiten Regionalwerkstatt innerhalb unseres Förderprojektes „Aktive Regionalentwicklung – Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“ ein.

Kerninhalt des Projektes ist die Erarbeitung eines Strategisch Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK), dass sich mit den touristischen Potentialen von Regionalität und deren Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigt.

Nach der ersten Veranstaltung am 15. Februar soll diesmal verstärkt die Vernetzung regionaler Anbieter untereinander und mit der Tourismuswirtschaft im Fokus stehen.

Dazu möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihnen die Möglichkeit zum aktiven Netzwerken geben.

 

Die Zweite Regionalwerkstatt findet am Dienstag, den 20. Juni 2023, von 14.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus der Wendischen Kirche in Senftenberg, Baderstraße 10 statt.

 

Programm

14:00 Uhr: Erarbeitung eines Strategisch Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK)

  • Vorstellung und Erläuterung der finalen Projektergebnisse
  • Referent: Matthias Wedepohl, PROJECT M GmbH

 

14:45 Uhr: Etablierung eines Regionalmarktes Ausführungen zur Veranstaltung am 16. September

  • Referentin: Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung, Landkreis OSL

 

15:00 Uhr: Vermarktung regionaler Produkte und regionale Vernetzung

  • Unterstützung regionaler Anbieter durch pro agro
  • Referentin: Kristin Mäurer, pro agro – Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V.

 

15:45 Uhr: Pause

 

16:00 Uhr: Wie schaffen wir einen bestehenden Austausch zwischen regionalen Anbietern?

  • Diskussion über zukünftige und nachhaltige Umsetzungsmöglichkeiten eines Dialogs
  • Moderation durch Bärbel Weihmann und Matthias Wedepohl, PROJECT M

 

16:45 Uhr: Möglichkeit zum Austausch mit regionalen Anbietern und Vertretern der Tourismuswirtschaft

 

18:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Das Programm für die Veranstaltung finden Sie auch online unter www.osl-online.de.

 

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung am 20. Juni und begrüßen es sehr, wenn sich viele regionale Anbieter und Akteure beim gemeinsamen Austausch einbringen.

Gerne können diese Information über die jeweiligen Netzwerke auch an befreundete Anbieter, Gastronomen, Landwirte und Hoteliers weitergeleitet werden.

 

Es wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 16.06., bei der Projektleitung Aktive Regionalentwicklung des Landkreises OSL, gebeten:

Telefonisch: 03573 870-5143

oder per Mail an:

 

Die1. Regionalwerkstatt des Landkreises fand am 15. Februar 2023 statt. In der 2. Regionalwerkstatt sollen die Gespräche du Diskussionen nun weitergeführt und strategisch die ersten Projekte miteinander entwickelt werden. (Bild: Landkreis OSL/Stephan Hornak)Bild: Die1. Regionalwerkstatt des Landkreises fand am 15. Februar 2023 statt. In der 2. Regionalwerkstatt sollen die Gespräche du Diskussionen nun weitergeführt und strategisch die ersten Projekte miteinander entwickelt werden. (Bild: Landkreis OSL/Stephan Hornak)

 

SharePic: 2. Regionalwerkstatt am 20. Juni lädt Akteure der Region zum Austausch und zum Vernetzen ein. (Bild: Landkreis OSL)

SharePic: 2. Regionalwerkstatt am 20. Juni lädt Akteure der Region zum Austausch und zum Vernetzen ein. (Bild: Landkreis OSL)

[Programm 2. Regionalwerkstatt am 20. Juni 2023]

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Elterngeldstelle am 13.06.2023 nicht besetzt

(12. 06. 2023)

Die Elterngeldstelle ist am morgigen Dienstag, den 13.06.2023, nicht besetzt. Antragsformulare sind im Internet unter: https://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=297258 oder beim Bürgerbüro erhältlich.

 

Das Sekretariat des Jugendamtes ist erreichbar unter Tel. 03573/8704201. 

Success in a foreign language - das ist den OSL Sprachtalenten zum Fremdsprachenwettbewerb erneut gelungen

(08. 06. 2023)

Auch in diesem Jahr nahmen die Schülerinnen und Schüler des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide mit verschiedenen Projekten am „Bundeswettbewerb Fremdsprachen“ in der Wettbewerbskategorie Englisch teil. Well done and congratulations on the great results!

 

Mit der Preisverleihung am Max-Steenbeck Gymnasium in Cottbus ging für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen das Wettbewerbsjahr 2022/23 des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen am vergangenen Mittwoch, den 31. Mai, sehr erfolgreich zu Ende.

 

Traditionell nahmen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8b und 9b des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide am Bundeswettbewerb Fremdsprachen (BWFS) teil. Dazu hatten sie bereits im Januar ein zweiminütiges Video zum Thema "Unterwegs in der verrückten Zeitmaschine" erstellt und für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb eingereicht. Zwei Schülerinnen der 8d nahmen ebenfalls am Wettbewerb teil. Jeder Schüler musste im Solo-Wettbewerb ein eigenes Video erstellen und anschließend beim Wettbewerbstag Ende Januar sein Können in den Bereichen Hören, Lesen, Landeskunde, Wortschatz und kreatives Schreiben und die Kenntnisse zum Thema "Canada" unter Beweis stellen. Kurz vor den Osterferien folgte mit dem Einladungsschreiben zum Bundeswettbewerb die Belohnung für die Mühen.

 

Dies galt ebenso für das Team der Klasse 6, das als Gruppenarbeit ihren Film "A robot's adventure through centuries" eingereicht hatte. Für den Film waren die Kinder in Roboterkostümen und mit iPads im Schulhaus unterwegs und ließen einen zehnminütigen Film entstehen, dessen Handlung sich die Kinder selbst ausgedacht, gedreht und am iPad geschnitten hatten.

 

Das Team der Klasse 6 und vier Schülerinnen der Klasse 9b wurden nach Cottbus zur Preisverleihung eingeladen, an welchem in diesem Jahr bundesweit 1.832 Schülerinnen und Schüler in der Einzelwertung und 694 Teams teilgenommen haben. In Brandenburg waren es 187 Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Solowettbewerb und 473 Kinder in 96 Teams. Vor allem der Teamwettbewerb erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Begleitet wurden die Schülerinnen und Schüler zur Preisverleihung nach Cottbus vom Schulleiter des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide, Steffen Exler, ihrer Lehrerin, Susann Pattoka und von Lydia Wohlsdorf, Sachgebietsleiterin des Bereiches Schulverwaltung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Frau Fandrich, die Landesbeauftragte des BWFS Brandenburg überreichte zur Preisverleihung die Landespreise an die Schülerinnen und Schüler.

Das Team der Klasse 6, mit den jüngsten Teilnehmern und Teilnehmerinnen bei der Preisverleihung in Cottbus, wurde mit einem dritten Landespreis ausgezeichnet und freut sich sehr über diesen Erfolg: „Als wir den Film eingereicht hatten, haben wir gedacht, dass wir keine Chance haben würden. Der Dreh war ziemlich chaotisch verlaufen, aber mit unserer Erfahrung vom letzten Jahr kam ein ganz plausibler Film heraus. Und so stellte es sich heraus, dass wir ein weiteres Mal gewonnen hatten. Letztes Jahr durften wir uns ja schon über den Sieg beim Wettbewerb des Ministerpräsidenten zum Kindertag freuen.“

 

Im Solowettbewerb erhielten Aileen Schäfer und Emely Herrmann dritte Landespreise, Alina Katterwe und Lora Federl sogar zweite Landespreise. „Zu Beginn des Wettbewerbs hätten wir niemals gedacht, dass wir mal auf dem Siegerpodest landen. Dank Frau Pattoka konnten wir uns auch schon während des Unterrichts gut auf den Wettbewerb vorbereiten. Wir sind stolz auf uns, dass wir es auf den 3. bzw. 2. Platz geschafft haben und freuen uns sehr über unsere Preise“, sagen Emely, Aileen, Lora und Alina aus der Klasse 9b zu ihrer Meisterleistung.

 

Für alle weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab es Teilnahmeurkunden, denn auch Sie haben erfolgreich am Bundeswettbewerb teilgenommen.

 

Susann Pattoka, Lehrerin am Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, gratuliert den Schülerinnen und Schülern und ermutigt für weitere Teilnahmen: „Ich kann alle sprachinteressierten Schüler und Schülerinnen nur ermutigen, sich diesen Aufgaben im nächsten Schuljahr zu stellen. Man lernt nicht nur sprachlich dazu, sondern kann seine Kreativität anwenden und neue Kulturen kennen- und verstehen lernen. Es ist ein tolles Gefühl, wenn man sein selbst produziertes Video einreichen kann und mit dieser Arbeit auch Erfolge erzielt.“

 

Weitere Informationen erhalten interessierte Schulen und Klassen unter https://www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de/

 

Die Klasse 6 und vier Schülerinnen der Klasse 9b des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheidenahmen mit Ihrer Lehrerin Susann Pattoka (r.) erfolgreich am Bundeswettbewerb Fremdsprachen teil und bekamen im Anschluss von Lydia Wohlsdorf (l.), Schulverwaltung OSL, Präsente vom Landkreis überreicht. (Bild: Landkreis OSL/Lydia Wohlsdorf)Bild: Die Klasse 6 und vier Schülerinnen der Klasse 9b des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide nahmen mit Ihrer Lehrerin Susann Pattoka (r.) erfolgreich am Bundeswettbewerb Fremdsprachen teil und bekamen im Anschluss von Lydia Wohlsdorf (l.), Schulverwaltung OSL, Präsente vom Landkreis überreicht. (Bild: Landkreis OSL/Lydia Wohlsdorf)

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Eingeschränkte Sprechzeiten im Bereich der unteren Jagdbehörde vom 08.06.2023 bis zum 23.06.2023

(08. 06. 2023)

Im Bereich der unteren Jagdbehörde sind die Sprechzeiten für den Zeitraum vom 08.06.2023 bis zum 23.06.2023 eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist jeweils am Dienstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, sowie am Donnerstag in der Zeit von 09:00 – 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr möglich.

Kein Niederschlag und erneut extreme Niedrigwassersituation an Schwarzer Elster: Ad hoc-AG Extremsituation wieder einberufen

(08. 06. 2023)

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

07.06.2023

 

Cottbus – Seit etwa vier Wochen sind im Süden Brandenburgs keine nennenswerten Niederschläge gefallen. Die Abflüsse im Oberlauf der Schwarzen Elster gingen seit Ende April drastisch zurück. Die Ad hoc-AG „Extremsituation“ wurde zu Wochenbeginn wieder neu einberufen, um erste Maßnahmen zur Stabilisierung der Abflüsse in der Schwarzen Elster zu ergreifen. 

 

Die Niederschläge in Brandenburg waren zu Jahresbeginn zum Teil sehr ergiebig. In den Monaten Januar bis einschließlich April wurde an der Station Cottbus 207 Millimeter Regen gemessen. Das sind circa 175 Prozent des Niederschlages, der in diesem Zeitraum zu erwarten gewesen wäre (Bezugsreihe 1981 bis 2010). Seit Anfang Mai blieben die Niederschläge allerdings aus. Seit dem 06.05. bis zum 05.06.2023 wurden an der Station Cottbus nur 3,7 Millimeter Regen gemessen. Die Temperaturen im Süden Brandenburgs sind parallel dazu gestiegen, liegen aber unter den Temperaturen der Vorjahre und des langjährigen Mittels (1981 bis 2010). 

 

Aufgrund der überdurchschnittlich nassen Monate Anfang 2023 konnten die maximal möglichen Wasserstände des Speicherbeckens Niemtsch (Senftenberger See) und der Seen der Restlochkette (Geierswalder See, Partwitzer See, Sedlitzer See) sowie des Großräschener Sees angefahren werden. Trotz intensiver Speicherung von Wasser lag der Abfluss der Schwarzen Elster am Pegel Biehlen zum Teil deutlich über dem mittleren Abfluss von 2,63 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugszeit: 11/1983 bis 10/2020). Seit dem 10.05.2023 brach der Abfluss aufgrund der ausbleibenden Niederschläge am Pegel Biehlen ein. Aktuell liegt der Abfluss am Pegel Biehlen bei 0,76 Kubikmeter pro Sekunde (Stand 06.06.2023). Auch in Sachsen sind die Abflüsse der Schwarzen Elster nach Brandenburg stark zurückgegangen. Am Pegel Neuwiese (Sachsen) werden zurzeit noch 0,505 Kubikmeter pro Sekunde gemessen (Stand 06.06.2023). Am Verteilerwehr Kleinkoschen ist seit dem 04.06.2023 bereits kein Abfluss mehr messbar.

 

Der Abfluss der Schwarzen Elster wird bereits seit der 19. Kalenderwoche aktiv durch Ausleitungen aus dem Speicherbecken Niemtsch gestützt. Der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch sank seit dem 10.05.2023 um sieben Zentimeter und liegt bei 98,93 Meter NHN (über Normalhöhennull, Stand 05.06.2023). Zusätzlich erfolgt die Abflussstützung der Schwarzen Elster über Ausleitungen aus der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza. 

 

Die Wetterprognosen für die nächsten zehn Tage sagen keine nennenswerten Niederschläge für den Süden Brandenburgs voraus. Laut Vorhersagen werden die Tagestemperaturen voraussichtlich über 20 Grad Celsius, möglicherweise auch über 25 Grad Celsius liegen. Aufgrund dieser Prognosen kann aktuell eingeschätzt werden, dass die bereits angespannte hydrologische Situation im Schwarzen-Elster-Gebiet anhält.

 

Aus diesen Gründen hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg die Ad hoc-AG „Extremsituation“ für das Schwarze-Elster-Gebiet einberufen. In dieser mit Sachsen länderübergreifend arbeitenden Gruppe werden zielorientierte Maßnahmen zur Sicherung des Abflusses der Schwarzen Elster und gleichzeitig zum schonendem Umgang mit den verfügbaren Wasserreserven abgestimmt und umgesetzt. Ein fester Sitzungsturnus der Arbeitsgruppe ist bislang nicht geplant; es wird operativ entschieden, ob weitere Maßnahmen nötig sind oder gegebenenfalls Maßnahmen wieder aufgehoben werden können. Auch in diesem Jahr appelliert das Landesamt für Umwelt, nachhaltig mit der knappen Ressource Wasser umzugehen.  
 

Junge Musiker in alten Kirchen: Musikschulen öffnen Kirchen - noch 3 Mal in OSL!

(07. 06. 2023)

Ausflugstipp für die nächsten zwei Wochenenden: Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist wieder Austragungsort von „Musikschulen öffnen Kirchen“. Bei der Benefiz-Konzertreihe treten junge Künstler in alten Gemäuern auf. In den kommenden Tagen besteht noch dreimal die Gelegenheit, den Konzerten der Musikschule des Landkreises vor außergewöhnlicher Kulisse zu lauschen. Bis zu 80 Musikerinnen und Musiker sind dabei mit von der Partie.  

 

Folgende Veranstaltungen in OSL stehen noch auf dem Programm:

 

11. Juni, 16 Uhr

Evangelische Heilandskirche Hörlitz

„Bigband-Klänge“

 

Am 11. Juni 2023 um 16:00 Uhr gibt die Bigband „Jazzica“ der Musikschule Oberspreewald-Lausitz ein Konzert in der evangelischen Heilandskirche Hörlitz.

 

Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die Restaurierung der Kirchenfenster wird gebeten.

Leitung: Lutz Schulz
Rahmenprogramm: Musikalische Eröffnung und Vortrag über den Maler Günther Wendt um 14 Uhr, Kaffeetafel, Grillen nach dem Konzert.

 

17. Juni, 17 Uhr

Gutskapelle Reuden

„Musik zum Strahlen bringen“

Am 17. Juni 2023 um 17:00 Uhr geben Kammermusikensemble der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz ein Konzert in der Gutskapelle Reuden.

Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die Restaurierung des Strahlenkranzes am Altar wird gebeten.

Leitung: Anna Gonda
Rahmenprogramm: Kaffeetafel

 

18. Juni, 16 Uhr

Evangelische Kirche Hermsdorf

„Gemeinsam sind wir stark“

Am 18. Juni 2023 um 16:00 Uhr findet ein Konzert mit einem Zusammenschluss von Chor, Orchester, Bigband und Rockband der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz in der Evangelische Kirche Hermsdorf statt. An dem Konzert nehmen knapp 80 Musikerinnen und Musiker der Kreismusikschule OSL teil. Das Konzert dient als große Generalprobe für die Auftritte bei „Sound City“, dem Festival der Musik- und Kunstschulen Brandenburgs in Schwedt vom 14.-16. Juli.

Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die Restaurierung der Orgel wird gebeten. Leitung: Ulrich Stein
Rahmenprogramm: Kaffeetafel

Musikschulen öffnen Kirchen – seit 2007 und immer mit OSL

Seit 2007 rückt die Benefizkonzertreihe „Musikschulen öffnen Kirchen“ bedeutende Zeugnisse der Kulturgeschichte in den Fokus des öffentlichen Interesses.  Die Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz war damals als eine der ersten Musikschulen vertreten und ist seitdem in jedem Jahr Ausrichter von vier Veranstaltungen.

 

Mit der Benefizkonzertreihe belebt der Verband der Musik- und Kunstschulen alte Kirchen im Land Brandenburg. Junge Musiker treten ohne Honorar in den vielerorts vom Verfall bedrohten Kirchgebäuden auf. Die eingeworbenen Spenden tragen dazu bei, Orgeln zu restaurieren oder andere Sanierungen vorzunehmen.

 

Fördervereine der Kirchen und regionale Musikschulen zeichnen sich gemeinsam für das Konzertprojekt verantwortlich. Die Konzerte aller Musikrichtungen werden oftmals ergänzt durch Tanzdarbietungen, Kunstaktionen und Ausstellungen, Unterhaltsame Erzählungen über die Geschichte der Kirche.

 

Schirmherrin der Konzertreihe ist Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

 

2022 lockten landesweit von April bis Dezember 65 Benefizkonzerte 6.000 Besucher an. 1.400 Künstlerinnen und Künstler wirkten mit. Der Erlös betrug 23.500 Euro.

 

Weitere Informationen:

musikschulen-oeffnen-kirchen.de

vdmk-brandenburg.de

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29. Brandenburgische Seniorenwoche lädt zu gemeinsamen Veranstaltungen

(06. 06. 2023)

 

Seniorinnen und Senioren feiern die brandenburgische Seniorenwoche – auch im OSL-Kreis. Zur Eröffnungsveranstaltung hatte am 5. Juni der Kreisseniorenrat eingeladen. Volle Frauenpower gab es bei der Auszeichnungsrunde im Rahmen der Veranstaltung. Vier besonders engagierte Seniorinnen haben eine Ehrung erhalten. In den kommenden Tagen können sich die älteren Menschen auf weitere Veranstaltungen in den Kommunen freuen.

 

Am Montag, dem 5. Juni 2023 wurde die Brandenburgische Seniorenwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der neuen Begegnungsstätte Seebriese in Senftenberg eröffnet. Mit Musik, Tanz, Kaffee, Kuchen und Kultur laden in den kommenden Tagen weitere Veranstaltungen im OSL-Kreis zu gemeinsamen Aktivitäten ein.

 

„Sozial gesichert, selbstbestimmt, aktiv und solidarisch leben – heute und morgen für alle Generationen“ – das ist das Motto der 29. Brandenburgischen Seniorenwoche vom 4. bis 11. Juni 2023.

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises OSL, eröffnete die Seniorenwoche in OSL und machte auf die Bedeutung dieser aufmerksam: „Ganz klar soll die Seniorenwoche Möglichkeiten zum Zusammenkommen, Kennenlernen und Vernetzen schaffen, aber Sie soll auch Danke sagen an unsere engagierten Seniorinnen und Senioren und auf deren Engagement sowie Forderungen aufmerksam machen. Die ehrenamtlichen Aktivitäten unserer älteren Mitbürger leisten für das Zusammenleben aller Generationen einen wichtigen Beitrag. Und so muss die Gesellschaft auch immer ein offenes Ohr für die Wünsche der Senioren haben, Handlungsbedarfe erkennen und sich gleichermaßen für diese Bevölkerungsgruppe engagieren. Die Bühne der Brandenburgischen Seniorenwoche wird auch stets für Verbesserungsvorschläge genutzt, mit deren Umsetzung durch die verschiedensten Akteure Alt und Jung künftig noch besser in OSL leben können.“

 

Ähnlich äußerte sich auch Norman Asmus, Brandenburgs Landesseniorenbeauftragter, in seinem Grußwort, und hob zudem mit Blick auf die im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung traditionelle Auszeichnung ehrenamtlich engagierter Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis hervor: „Ehrenamtliches Engagement ist es, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Das ist was wir brauchen, und wir auch besonders in der heutigen Zeit gar nicht oft genug anerkennen können.“

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz engagieren sich sehr viele Seniorinnen und Senioren ehrenamtlich. Oftmals wird der ehrenamtliche Beitrag von ihnen im Stillen geleistet, doch er ist keine Selbstverständlichkeit. Zu den verschiedenen Anlaufstellen, bei denen sich die Senioren engagieren können, zählen zum Beispiel Seniorenbeiräte, Ortsgruppen, politische Gremien, Wohlfahrtsverbände, Vereine und auch die Nachbarschaftshilfe.

 

Um die 40 ehrenamtlich engagierten Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis sind der Einladung zur Eröffnung der Brandenburgischen Seniorenwochen gefolgt und haben am Montag, den 5. Juni nicht nur über Seniorenthemen gesprochen und sich vernetzt, sondern auch vier besonders engagierte Seniorinnen ausgezeichnet.

 

„Volle Frauenpower!“ beschreibt die Beauftragte für Seniorenarbeit des Landkreises, Eva-Maria Dinter, die diesjährige Auszeichnungsrunde anlässlich der Brandenburgischen Seniorenwoche und führt aus: „Bei der weiterhin steigenden Tendenz des Anteils der älteren Generationen im Landkreis ist es umso wichtiger, dass darunter engagierte und ambitionierte Seelen sind, die sich für die Interessen eines großen Teils der Gesellschaft einsetzen. Aus diesem Grund ehren und zeichnen wir auch in diesem Jahr zur Eröffnungsveranstaltung vier Seniorinnen aus, die sich im besonderen Maße engagieren.“

 

In diesem Jahr wurden Renate Kenne aus Schwarzheide, Jutta Hannemann ebenfalls aus Schwarzheide, Bärbel Jentzsch aus Lauchhammer und Angelika Kublick-Astfalk aus Großräschen mit den Auszeichnungen vom Kreisseniorenrat für ihr außerordentliches Engagement ausgezeichnet.

 

Frau Renate Kenne engagiert sich seit 2003 als Mitglied der Schwarzheider Ortsgruppe der Volkssolidarität. Sie ist eine zuverlässige Unterstützung im Vorstand und kümmert sich stets mit einem offenen Ohr und viel Hilfsbereitschaft liebevoll um die Mitglieder ihres Einzugsgebiets.

 

Frau Jutta Hannemann ist seit 2010 Mitglied des Seniorenbeirates Schwarzheide und bringt immer wertvolle Vorschläge zur Seniorenarbeit ein. Sie engagiert sich nicht nur aktiv bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, sondern motiviert auch andere Senioren zur Teilnahme und ist mit der Weiterführung der "Chronik des Seniorenbeirates" betraut.

 

Frau Bärbel Jentzsch ist eine bekannte Persönlichkeit in Lauchhammer, die durch ihre Aktivität, Organisationstalent und gute Ideen auffällt. Sie organisiert verschiedene Veranstaltungen wie Sportnachmittage, Busfahrten mit Einkehr oder Rommé-Runden im Mehrgenerationenhaus. Ihre jüngste Idee war die Organisation einer Senioren-Disco. Als ehrliche und hilfsbereite Allroundkraft ist sie ein inspirierendes Beispiel für kreative und moderne Seniorenarbeit.

 

Frau Angelika Kublick-Astfalk ist seit 2014 Mitglied im Seniorenbeirat der Stadt Großräschen, leitet und betreut seit mehreren Jahren eine Sportgruppe für Bewohner altersgerechter Wohnungen und arbeitet als Kassiererin für eine Diabetikergruppe. Zusätzlich unterstützt sie mit viel Engagement wöchentlich die Sportgruppe der Sonnenapotheke in der Schule II in Großräschen.

 

Seit 1994 setzt sich der ehrenamtliche Kreisseniorenrat des Landkreises für die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Landkreises ein und vertritt damit eine große Interessensgemeinschaft. Circa 30 Prozent der Einwohner des Landkreises sind über 65 Jahre alt – knapp 31.000 Menschen.

 

Weitere Veranstaltungen zur 29. Brandenburgischen Seniorenwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Kommune

Datum

Uhrzeit

Ort

Name der Veranstaltung

Stadt

Calau

09.06.2023

ab 15:00 Uhr

Calau

Gaststätte During

Kulturveranstaltung zur Seniorenwoche

Stadt

Lauchhammer

08.06.2023

15:00 bis 18:00 Uhr

MGH Lauchhammer, Alte Garten Str. 24

Am Grünewalder Lauch; Biergarten

Tanzveranstaltung

Festveranstaltung mit Bürgermeister

Stadt

Lübbenau

06.06.2023

15:00 bis 18:00 Uhr

Lübbenau, Spreewaldwerkstätten

Festveranstaltung mit Kaffeetafel

Stadt

Schwarzheide

06.06.2023

ab 14:00 Uhr

Schwarzheide, Achat-Hotel

Eröffnungsveranstaltung

09.06.2023

ab 10:00 Uhr

Schwarzheide

Fahrradtour nach Kostebrau

10.06.2023

10:00 Uhr

Schwarzheide, AWO Haus der Begegnung

 

Treffen mit Bürgermeister und Abgeordneten

15.06.2023

16:00 Uhr

Schwarzheide, Bürgerhaus

Theatervorstellung, neue Bühne SFB

Stadt

Senftenberg

07.06.2023

14:00 Uhr

SFB „Club 66“, Jüttendorfer Anger

Bürgermeisterforum

08.06.2023

14:00 Uhr

SFB Haus der Begegnung „Seebrise“

Bürgermeisterforum

15.06.2023

15:30 Uhr

SFB Theater neue Bühne

Seniorentheater

Stadt

Vetschau

06.06.2023

ab 15:00 Uhr

Vetschau, Bauer Ricken

Veranstaltung „Gemeinsam in jedem Alter in Vetschau mobil und aktiv bleiben“ und Fragestunde mit dem Bürgermeister

Amt

Ortrand

13.06.2023

14:00 bis 20:00 Uhr

Pulsnitzhalle Ortrand

15. Amtsseniorentag

 

Foto zu Meldung: 29. Brandenburgische Seniorenwoche lädt zu gemeinsamen Veranstaltungen

30 Jahre AEV: Tag der offenen Tür am 10.06. in Freienhufen

(06. 06. 2023)

Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums lädt der AEV interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 10. Juni 2023, zum Tag der offenen Tür ins Bio-Energie-Zentrum nach Freienhufen ein.


Vor Ort erwarten die Gäste von 10 bis 16 Uhr einen spannenden Tag mit Führungen durch die Entsorgungsanlagen, Infoständen zur Abfallentsorgung, Vorführungen von Entsorgungstechnik sowie Abfalltrennspiele für Groß und Klein. Darüber hinaus wird es Kinderattraktionen wie Hüpfburgen sowie abwechslungsreiche Mitmach-Aktionen geben. Der AEV freut sich auf viele interessierte Bürger aus dem Verbandsgebiet.


Weitere Informationen zum Tag der offenen Tür: www.schwarze-elster.de/30-jahre-aev.

Foto zu Meldung: 30 Jahre AEV: Tag der offenen Tür am 10.06. in Freienhufen

Lärmbelästigungen und längere Wartezeiten im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau aufgrund von Bauarbeiten

(05. 06. 2023)

Derzeit erfolgen Bauarbeiten am Schalter der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau.

 

In dem Zusammenhang kommt es im Wartebereich des Schalters zu Lärmbelästigungen.

 

Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können dennoch ganz regulär erledigt werden.

 

Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

Informationen der Fahrerlaubnisbehörde

 

Informationen der Fahrzeugzulassungsbehörde

Foto zu Meldung: Lärmbelästigungen und längere Wartezeiten im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau aufgrund von Bauarbeiten

Raus auf’s Land zur 28. Brandenburger Landpartie am 10. und 11. Juni

(02. 06. 2023)

Am 10. und 11. Juni 2023 ist es wieder soweit: „Entdecken – Erleben – Genießen“ auf dem Land. Sechs Akteure im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind mit dabei und öffnen für große und kleine Besucher ihre Betriebe und Höfe. Abwechslungsreiche landwirtschaftliche, kulinarische, erlebnisreiche, musikalische und wissenswerte Angebote begeistern jedes Jahr die Besucher.

 

An diesem Wochenende der offenen Tore laden u.a. Landwirtschaftsbetriebe, Hofläden, Fischerei- und Forstunternehmen, Gärtnereien und Unternehmen des Ernährungshandwerks in ganz Brandenburg die Besucher ein, aufs Land zu kommen und hinter die Kulissen ihrer Produktion zu schauen. Verbraucher und Erzeuger von Lebensmitteln können sich kennen, begreifen und verstehen lernen. Die „Grünen Berufe“ stehen ebenso im Fokus wie die nachhaltige, umweltschonende und tierschutzgerechte Erzeugung hochwertiger Lebensmittel wie z.B. Getreide, Milch, Fleisch sowie Obst und Gemüse.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz laden in diesem Jahr sechs Betriebe zur Landpartie ein:

 

Angerhof Bischdorf

in 03222 Lübbenau OT Bischdorf, Bischdorfer Hauptstraße 14A

Sa, 10. Juni, 11 – 24 Uhr / So, 11. Juni, 10 – 18 Uhr

Blasmusik mit Einlagen von Solo-Interpreten, Abendprogramm mit Live Band, Fahrten mit modernen Landmaschinen, Tombola (Hauptpreise: Schlachtefest + Spanferkel), Sensen-Schau und Wettmähen, Kinderunterhaltung mit Hüpfburgen und reiten, Kooperationspartner aus der Region, Hofverkauf, Stallrundgang, Tierschau, Kutsche u. Kremser, ländliches Handwerk/ Brauchtum

Die Landpartie im Landkreis OSL wird auf dem Angerhof Bischdorf am Samstag, 10.6., um 14.30 Uhr, durch die Leiterin des Sachgebietes Landwirtschaft der Kreisverwaltung, Frau Hertam, offiziell eröffnet.

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin

in 01945 Senftenberg OT Peickwitz, Feldstraße 20

Sa, 10. Juni, 10.30 – 23 Uhr / So, 11. Juni, 10.30 -  18 Uhr

Informationen über Agroforstwirtschaft, Kremserfahrten, großes Festzelt mit Live-Musik, Schwein am Spieß, Schlachteplatte, Gulaschkanone, Bratwurst, Kaffee & selbstgebackener Kuchen, Buchweizenplinse, kühle Getränke, Traktortreffen, Stallrundgang, Kinderecke mit Malen und Basteln, Spielplatz, Livemusik und Frühschoppen mit den Grünewalder Hausmusikanten, Hofverkauf, Stallrundgang/Tierschau

 

Erdbeerland Missen

in 03226 Vetschau OT Missen, Missener Hauptstraße 1

So, 11. Juni, 10 – 17 Uhr

Erdbeeren – Selbstpflücke oder fertig gepflückt zu kaufen, Informationen über Erdbeeranbau, Strohburg, Glücksrad, gastronomisches Angebot

 

Bauernhof Laden Lindchen – Erdbeerfeld Lindchen

an der B169 in 03103 Neu-Seeland OT Lindchen, Senftenberger Straße 8

Sa, 10. Juni, 10 – 16 Uhr, So, 11. Juni, 10 – 16 Uhr

Informationen zum Anbau von Getreide, Verkauf aus eigener Produktion wie Kartoffeln und Getreide, viele andere Produkte im Hofladen, Besichtigung Landtechnik, Informationen zum Weinbau und Verkostung/Verkauf, regionale Partner vor Ort, Kinderprogramm, gastronomisches Angebot

 

Senftenberger Weinfreunde e.V.

in 01968 Senftenberg, Calauer Straße 50

So, 11. Juni, 11 – 18 Uhr

Vorstellung der alten heimischen Rebsorten, Führung durch den Weinberg, Ausschank regionaler Weine

 

Weingarten & Hofkellerei Arlt

in 01979 Lauchhammer OT Grünewalde, Staupitzer Straße 5

Sa, 10. Juni, 11 – 17 Uhr / So, 11. Juni, 11 – 16 Uhr

Besichtigung des Weingartens und der Hofkellerei/ Weinmanufaktur, Informationen zum Weinanbau, zur Weinverarbeitung und –herstellung, Verkostung von Rotwein und Verkauf

 

Nähere Informationen zur 28. Brandenburger Landpartie können unter www.brandenburger-landpartie.de/ausflugstipps/brandenburger-landpartie/gastgeber-2023 abgerufen werden.

 

Die Brandenburger Landpartie ist eine Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg und wird vom Landesbauernverband und dem Brandenburger Landfrauenverband unterstützt. Die Organisation erfolgt durch pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. 

 

Teilnehmende Höfe in OSL zur Brandenburger Landpartie am 10. und 11. Juni 2023 (Quelle: www.brandenburger-landpartie.de/ausflugstipps/brandenburger-landpartie/gastgeber-2023)

Bild: Teilnehmende Höfe in OSL zur Brandenburger Landpartie am 10. und 11. Juni 2023 (Quelle: www.brandenburger-landpartie.de/ausflugstipps/brandenburger-landpartie/gastgeber-2023)

 

 Brandenburger Landpartie 2022 beim Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz (Bilder: Landkreis OSL/Bärbel Hertam)

Brandenburger Landpartie 2022 beim Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz (Bilder: Landkreis OSL/Bärbel Hertam)

Bilder: Brandenburger Landpartie 2022 beim Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz (Bilder: Landkreis OSL/Bärbel Hertam)

 

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Bereich Personenverkehr/ÖPNV nicht besetzt, ab 05.06. wieder erreichbar

(01. 06. 2023)

Das Büro Personenverkehr/ÖPNV (Zimmer 1.21 im Kreishaus CA) ist vom 01.06. bis 04.06. ganztägig nicht besetzt. Anträge für Taxi/Mietwagen sowie die Landesschifffahrt könnenim Zimmer 2.17/2.18 abgegeben werden.
Ab 05.06.2023 ist der Bereich wieder wie gewohnt erreichbar.

Erfolgreiches Finale für OSL im Bundeswettbewerb Jugend Musiziert

(31. 05. 2023)

Ab dem 25. Mai fand der Bundeswettbewerb Jugend Musiziert in Zwickau statt und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie die Kreismusikschule OSL waren mit Falk Arian Stahmann super vertreten. Er zeigte in der Kategorie Schlagzeug-Solo (Pop) musikalische Spitzenleistung. Und diese wurde von der Jury auch anerkannt. Am 30. Mai wurden nun die Ergebnisse des Bundeswettbewerbs bekanntgegeben: Unser Starter Falk Arian Stahmann aus Annahütte hat sich in der Kategorie Schlagzeug-Solo (Pop) mit 19 Punkten das Prädikat „mit sehr guten Erfolg teilgenommen“ erspielt.

 

Musikschulleiter Ulrich Stein ist mächtig stolz und glücklich: „Das ist ein wirklich sehr gutes Ergebnis vor dem Hintergrund der Leistungsdichte auf Bundesebene. Herzlichen Glückwunsch an Falk, seinen Lehrer Christoph Böhm und seinen Begleiter an der Gitarre, Hanno Nusche. Schon allein die enorme Arbeit mit unzähligen Sonderproben und das Erreichen des Bundeswettbewerb sind herausragende Leistungen.“

 

Falk Arian Stahmann: „Auch möchte ich nochmal für die Chance danken. Es war eine schöne Erfahrung.“

 

Im Januar nahmen 37 Kinder und Jugendliche der Kreismusikschule OSL in Senftenberg am Regionalwettbewerb Süd von Jugend musiziert teil. Für einen Teil von ihnen ging der Wettbewerb anschließend im März auf Landesebene weiter. Bei der Reise nach Potsdam war auch Falk-Arian Stahmann als vielversprechender Nachwuchs-Drummer aus OSL mit dabei. Im Regionalwettbewerb hatte er sich mit 24 Punkten den 1. Preis erspielt und konnte sich im Landeswettbewerb ebenfalls eine 1. Platz mit 23 Punkten sichern. Seine überzeugende Performance wurde mit der Einladung zum Bundeswettbewerb gekrönt.

 

Nach Jugend Musiziert ist bekanntlich vor Jugend Musiziert. Vielleicht sehen und hören wir einige der diesjährigen Teilnehmenden 2024 im Regional-, Landes- oder sogar Bundeswettbewerb wieder. Wir wünschen den jungen Musiktalenten viel Freude und Gelingen bei den Vorbereitungen für Jugend Musiziert 2024.

Der kommende Regionalwettbewerb JUMU wird vom 25.-27. Januar 2024 in Lübben (Spreewald) im Landkreis Dahme-Spreewald ausgetragen.

 

Die musikalische Spitzen-Performance der Schüler und Schülerinnen der Kreismusikschule und insbesondere auch die großartige Musik von Falk Arian Stahmann können bereits im Juli wieder live erlebt und genossen werden. Am 2. Juli ab 16 Uhr findet das Große Sommerkonzert der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im AmphiTheater in Großkoschen statt: „Die Kreismusikschule OSL reiht sich in die Schar der Gratulanten anlässlich der Eröffnung des Senftenberger Sees vor 50 Jahren ein. Es erklingt eine bunte Mischung feierlich-festlicher sowie auch maritimer Melodien.“ Weitere Informationen und Tickets gibt es bei der neuen Bühne Senftenberg online https://www.theater-senftenberg.de/inszenierung/das-grosse-sommerkonzert-50-jahre-senftenberger-see und an der Theaterkasse, Rathenaustraße 9 in 01968 Senftenberg (Tel.: 03573. 801 286).

 

alk Arian Stahmann aus Annahütte hat sich in der Kategorie Schlagzeug-Solo (Pop) des Bundeswettbewerbs Jugend Musiziert mit 19 Punkten das Prädikat „mit sehr guten Erfolg teilgenommen“ erspielt. (Bilder: Fam. Stahmann)

Bilder: Falk Arian Stahmann aus Annahütte hat sich in der Kategorie Schlagzeug-Solo (Pop) des Bundeswettbewerbs Jugend Musiziert mit 19 Punkten das Prädikat „mit sehr guten Erfolg teilgenommen“ erspielt. (Bilder: Fam. Stahmann)

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Neuer Name markiert wichtigen Meilenstein zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes

(26. 05. 2023)

Der Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nimmt eine weitere Hürde hin zur Kommunalisierung. Am 24. Mai 2023 wurde notariell die Umfirmierung und Umbenennung der FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH in die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH vollzogen. Dieser Termin symbolisiert einen entscheidenden Fortschritt in dem Prozess, der das Ziel hat, die notfallmedizinische Versorgung im Landkreis aus einer Hand abzusichern und dadurch langfristig zu verbessern.

 

Die Kommunalisierung des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist eines der großen Projekte des Landkreises im Jahr 2023. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen wurden in diesem Prozess bisher zielstrebig Vorbereitungen getroffen, die Aufgabe des Rettungsdienstes an die neue Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH zu übertragen. Hierbei stand die Vorbereitung des Betriebsübergangs, die Schaffung geeigneter Strukturen und die Ausarbeitung des Vertragswesens im Fokus.

 

Tom Lehnert, der seit dem 1. April neuer Geschäftsführer des FamilienCampus Lausitz und der nun umfirmierten Rettungsdienst-Gesellschaft ist, äußert sich zuversichtlich über den aktuellen Arbeitsstand der Kommunalisierung: "Es ist uns wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Landkreis OSL transparent in diesem Prozess mitzunehmen. Wir haben bereits gute und viele Gespräche geführt und werden auch weiterhin eng mit ihnen zusammenarbeiten. Jetzt unter neuem Namen. Mit der Umbenennung in die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH rücken wir den Zielen dieses Vorhabens nun ein Stück näher. Ein besonderer Dank gilt dabei allen, die daran bislang tatkräftig mitwirkten, insbesondere den Teams in den acht Rettungswachen sowie den aktuellen Betreibern. Diese durchleben gerade viel Veränderung und dem gilt es, Respekt zu zollen – vor allem, weil alle dies neben ihrer für alle Menschen im Landkreis so wichtigen Aufgabe tun, der Rettung von Leben.“

 

Die Umfirmierung der FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH in die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH ist mit der Beurkundung bei Notar Ronald Schultz in Senftenberg am 24.05. rechtskräftig geworden, sodass auch die Änderung der Firmenbezeichnung erfolgen konnte. Dieses formelle Ereignis ist eine notwendige Voraussetzung für den weiteren Prozess zur Kommunalisierung.

 

Grit Klug, die 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, betont: "Wir haben große Fortschritte erzielt und sind auf einem guten Weg zur Umsetzung der Kommunalisierung des Rettungsdienstes. Jetzt ist es offiziell. Wir haben eine kommunale gGmbH für den Rettungsdienst in OSL. Dadurch werden wir den Rettungsdienst stärken. Durch die Zusammenführung der Betreibung der 8 Rettungswachen aus einer Hand können die Synergieeffekte noch stärker genutzt werden und der Landkreis kann als Träger die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung dadurch noch effizienter und bedarfsgerechter absichern.“

 

Für die kommenden Schritte wird erneut der Kreistag des Landkreises eingebunden. Im Juni finden weitere Beratungen in den Ausschüssen statt, gefolgt von einer Beschlussfassung im Kreistag. Die Beauftragung, genannt Betrauung, sowie finanzielle Ausstattung der neuen gGmbH durch den Kreistag sind nun entscheidend, um neben der Leitung weitere Verwaltungsstrukturen erfolgreich aufbauen zu können.

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Wettbewerb „machen!2023“ gestartet

(26. 05. 2023)

Pressemitteilung 90
Donnerstag, 4. Mai 2023
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

 

Engagement in Ostdeutschland lohnt sich! Wettbewerb „machen!2023“ gestartet

 

Bis zum 30. Juni 2023 können Engagierte und Ehrenamtliche aus den ostdeutschen Bundesländern ihre Ideen beim Wettbewerb „machen!2023“ einreichen.

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wollen mit der Auszeichnung das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten und Gemeinden Ostdeutschlands würdigen und unterstützen. Eine Jury wird in vier Kategorien insgesamt 100 Projekte mit Preisgeldern zwischen 5.000 und 10.000 Euro auszeichnen:

 

  1. Kategorie: „Engagement für mehr Lebensqualität und ein gutes Miteinander“
  2. Kategorie: „Engagement für innerdeutschen und europäischen Austausch“
  3. Kategorie: „Engagement der jungen Generation“
  4. Kategorie: „Engagement für die Zukunft“


Die Preisverleihung findet am 26. September 2023 im Stadion An der Alten Försterei in Berlin statt.

 

Der Ideenwettbewerb “machen!” des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland findet 2023 zum vierten Mal statt. Erstmals wird er in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt umgesetzt.

 

Staatsminister Carsten Schneider, Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland:
„Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Menschen in Ostdeutschland setzen sich mit Tatendrang und Ideenreichtum für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihr Lebensumfeld ein. Ich möchte diese Kreativität sichtbar machen und Geschichten vom Anpacken erzählen, die zum Nachahmen anregen. Die Preisgelder sollen dazu beitragen, dass gute Ideen nicht in Schubladen verstauben, sondern in die Tat umgesetzt werden können.“

 

Jan Holze, Co-Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt:
„Viel zu selten erfährt das vielfältige und erfolgreiche Engagement in Ostdeutschland die Aufmerksamkeit und Würdigung, die es verdient. Hier setzt der Preis „machen!“ an und richtet den Scheinwerfer auf Menschen und Strukturen, die vor Ort für ein lebendiges gesellschaftliches Zusammenleben sorgen. Ich kann nur alle ermutigen, sich zu bewerben, um die Kraft und Vielfalt des Engagements sichtbar(er) zu machen.”

 

Alle Informationen zum Wettbewerb sowie die Gelegenheit zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite des Wettbewerbs: www.machen-wettbewerb.de.

Foto zu Meldung: Wettbewerb „machen!2023“ gestartet

Die SeeCampus-Bibliothek präsentiert: Felicity Whitmore liest aus ihrem neuesten Roman „Der wilde Garten am Helford River“

(25. 05. 2023)

Felicity Whitmore liest aus ihrem neuesten Roman „Der wilde Garten am Helford River“ (dtv, erschienen im April 2023). Erleben Sie die Autorin in der Aula des SeeCampus in Schwarzheide am Freitag, d. 09.06.2023 ab 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr).


Die Eintrittskarten zum Preis von 10,- € können vorab in der SeeCampus-Bibliothek während der Öffnungszeiten erworben werden oder alternativ an der Abendkasse.


Am Abend besteht die Möglichkeit, die Bücher der Autorin zu kaufen und signieren zu lassen.

 

Das Buch:

Buchcover F Whitmore _Der_ wilde Garten am Helford River
Drehbuchautorin Emily soll das Skript für die Verfilmung des Bestsellers von Ryan Scott verfassen. Doch schon das erste Treffen in London verläuft angespannt, keiner von beiden ist kompromissbereit, und immer wieder eskaliert die Situation. Was Emily nicht weiß: Ryans kleine Tochter Kelly hat Leukämie, und nur eine kostspielige Behandlung in den USA verspricht Rettung. Was Ryan nicht weiß: Emilys langjähriger Freund Luca ist depressiv, und auch Emily ist dringend auf ihr Honorar angewiesen ... Am Ende des gemeinsamen Projekts sind Emily und Ryan rettungslos ineinander verliebt. Doch sie können nicht zusammensein. Jahre später führt sie das Schicksal in einem verwilderten Garten am Helford River wieder zusammen.

 

Die Autorin:
Von vielen Leserinnern und Lesern wird sie als die deutsche Lucinda Riley bezeichnet:
Felicity Whitmore, Jahrgang 1977, leitet mit ihrem Mann ein freies Theater in Hagen, wo sie als Dramaturgin, Regisseurin und Schauspielerin arbeitet. 

 

Felicity Whitmore hat vier große Leidenschaften: das viktorianische England, ihre Hunde, das Theater und das Schreiben. Daher eröffnete sie 2011, nach dem Studium der Germanistik und Religionswissenschaft an der Ruhr-Universität in Bochum, das Theater an der Volme in Hagen, das sie gemeinsam mit ihrem Mann betreibt. Sie lebt in Hagen/Westfalen, hat vier Hunde, reist regelmäßig nach England und schreibt, wann immer sie Zeit dafür findet. In ihren Romanen beschäftigt sie sich am liebsten mit den Geheimnissen alter Häuser und den Auswirkungen der Vergangenheit auf die Gegenwart. Ihren ersten Roman veröffentlichte sie im November 2017 bei dtv. Seitdem kommen in regelmäßigen Abständen neue Bestsellerromane hinzu. 

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der SeeCampus-Bibliothek: https://bibliothek.seecampus-niederlausitz.de/veranstaltungen/.

 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie das Team der SeeCampus-Bibliothek per Telefon: 035752 / 949430 oder E-Mail: .

 

Öffnunszeiten der SeeCampus-Bibliothek:
Montag 10:00 - 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
 

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Petri heil in OSL: mehr als 31 Gewässer laden zum Angeln ein

(25. 05. 2023)

Anglerinnen und Angler in Oberspreewald-Lausitz starten in die Angelsaison 2023. Mit mehr als 31 Gewässer, darunter Teiche, Seen und Fließgewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg, bietet der Landkreis eine attraktive Auswahl an Angelmöglichkeiten. Was es beim Angeln zu beachten gilt und welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss, dazu informieren die untere Fischereibehörde des Landkreises und der Angelverein Braunkohle Senftenberg e.V..

 

 

Zu den zahlreichen Angelgewässern in Oberspreewald-Lausitz zählen neben denen des Landesangerverbandes auch der Senftenberger See, die Spreewaldgewässer (Fließe) und die der Teichwirtschaft Stradow. Die Gewässer im Landkreis beherbergen eine Vielzahl von Fischarten, darunter Karpfen, Hecht, Zander, Aal und Barsch. Erwähnenswert ist auch das laufende Wiederansiedlungsprogramm für den Lachs. Bekannte invasive Arten, die das Ökosystem der Gewässer beeinträchtigen, gibt es keine.

 

Den angel‘ ich mir: Fischereischein als wichtige Voraussetzung

Um angeln zu dürfen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Darauf weist André Haack, Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde des Landkreises hin: „Ein Mindestalter von 8 Jahren, die Zahlung einer Fischereiabgabe sowie der Besitz eines Fischereischeins und einer Angelkarte bzw. eines Mitgliedsdokuments des Landesanglerverbandes Brandenburg sind erforderlich. Das Angeln ist in den Gewässern des Landesanglerverbandes für Mitglieder sowie in allgemein zugänglichen Gewässern mit einer gültigen Angelkarte gestattet. Ohne eine Angelkarte ist das Angeln nicht gestattet.“

 

Um einen Fischereischein zu erhalten, muss zunächst die Anglerprüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Fischereibehörde bietet regelmäßig Termine für die Prüfung an. Erst kürzlich im April machten dabei zahlreiche Angelbegeisterte ihren Fischereischein. Die Prüfungsgebiete umfassen unter anderem Fragen zur Fischkunde, zur Pflege der Fischgewässer, zu Fanggeräten und deren Gebrauch, zur Behandlung der gefangenen Fische und zu einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

Der Fischereischein wird benötigt, um mit der Raubfischangel zu angeln und um in anderen Bundesländern angeln zu können. Zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung, darunter Bücher, Online-Tests auf der Website www.mluk.brandenburg.de, der Online-Vorbereitungskurs auf www.fishing-king.de sowie Unterstützung durch örtliche Angelvereine.

 

Regeln und Engagement sichern den Naturschutz

Das Interesse am Angeln hat in den letzten Jahren insgesamt zugenommen, auch seit der Einführung des Angelns ohne Fischereischein in Brandenburg. Während der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend noch verstärkt, da das Angeln als eine Aktivität im Freien mit ausreichend Abstand besonders attraktiv ist.

 

Es gibt bestimmte Zeiten und Umstände, zu denen das Angeln verboten ist. Dies umfasst Schonzeiten für bestimmte Fischarten sowie besondere Regelungen im Biosphärenreservat Spreewald, wie abweichende Schonzeiten und Mindestmaße, Sperrbereiche und ein Nachtangelverbot in den Schutzzonen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fischer immer Vorrang vor den Anglern haben und ein Abstand von 50 Metern zu Fischfanggeräten einzuhalten ist.

 

Die Einhaltung der angelrechtlichen Bestimmungen und Wildereibekämpfung wird durch ehrenamtlich berufene Fischereiaufseher, die Wasserschutzpolizei und die Polizei kontrolliert. Diese Maßnahmen gewährleisten den Schutz der Gewässer und ihrer Tier- und Pflanzenwelt.

 

Das Angeln im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist nicht nur eine beliebte Freizeitaktivität, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz und zur regionalen Wirtschaft. Mit seinen vielfältigen Angelgewässern, dem Engagement der Anglervereine und den behördlichen Regelungen wird das Angeln als nachhaltige und verantwortungsvolle Freizeitbeschäftigung gefördert.

 

Angelvereine

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es insgesamt 33 Anglervereine, bei denen Interessierte eintreten können. „Die Mitgliedschaft in einem Anglerverein bietet nicht nur Zugang zu den Gewässern des Landesanglerverbandes, sondern auch die Möglichkeit, an Gemeinschaftsveranstaltungen und weiteren Aktivitäten rund um das Angeln teilzunehmen. Bei Fragen oder Interesse am Angeln können sich interessierte Personen jederzeit und auf kurzem Wege an örtliche Anglervereine wenden“, berichtet Frank Haufe, Vorsitzender des Angelvereins Braunkohle Senftenberg e.V. und betont die Vorteile des Vereinsangelns: „Hier hat man stets die Möglichkeit sich an erfahrene Angler zu wenden, von ihnen zu lernen und sich an ihnen zu orientieren. Dies erleichtert den Einstieg. Die gesellige und individuell ausgestaltbare Gemeinschaft ist natürlich ein toller Pluspunkt. Hier findet man Gleichgesinnte und neue Kontakte.“ Der erfahrene Angler betont außerdem, dass Angler nicht vordergründig invasiv in die Natur eingreifen: „Ganz im Gegenteil geht es beim Angeln vielmehr um die Zeit am Wasser, in der Natur und mit Freunden. Darüber hinaus engagieren wir Angler uns rund um die Gewässer in OSL. So halten wir gemeinsam unter anderem die Uferzonen sauber, beseitigen Schilf und Unkraut, setzen in verschiedenen Besatz-Programmen Jungfische und Brut in die Gewässer ein und wahren ein gesundes Verhältnis zwischen Raub- und Friedfischen.“ Zu diesen Maßnahmen informiert der Verein auch auf seiner Internetseite unter www.av-braunkohle-senftenberg.de

 

 

Bei Fragen zum Fischereischein, den Gewässern in OSL oder rund um das Angeln kann man sich an die untere Fischereibehörde wenden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

untere Fischereibehörde

(Amt für Straßenverkehr und Ordnung)

Kreishaus Calau

Joachim-Gottschalk-Straße 36

03205 Calau

 

Telefon 03541 / 870-3492 (Fischereischeine/Fischereiabgabe)

Telefon 03541 / 870-3493 (Fischereiwesen)

 

Weitere Informationen unter https://www.osl-online.de/seite/101131/untere-jagd-fischereibeh%C3%B6rde.html

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Auf den Sattel, fertig, los! Tour de OSL lädt am 17.06. zur Radtour für Jung & Alt nach Lauchhammer ein

(23. 05. 2023)

Im Kalender vormerken: Die 26. Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am 17. Juni 2023 statt und verspricht wieder eine erlebnisreiche und gesellige Fahrt durch den Landkreis. Um 9 Uhr startet OSL-Landrat Siegurd Heinze an den Biotürmen in Lauchhammer mit den Teilnehmenden auf eine etwa 42 Kilometer lange Rundfahrt mit zahlreichen Highlights. Alle sind herzlich zum Mitradeln eingeladen. Die Radler-Tombola am Nachmittag darf natürlich auch nicht fehlen.

 

Die Tour de OSL, eine der beliebtesten Radveranstaltungen der Region, kehrt zum dritten Mal als Start- und Zielort nach Lauchhammer zurück. In diesem Jahr wird die Veranstaltung zudem das 70-jährige Stadtrecht von Lauchhammer würdigen.

 

Die Tour de OSL startet und endet bei den markanten Biotürmen in Lauchhammer. Dieses bedeutende Industriedenkmal bietet eine beeindruckende Kulisse für den Startschuss des Radausfluges und den Zieleinlauf der teilnehmenden Freizeit-, Gelegenheits- und Sportradler aller Altersklassen.

 

Die Strecke der diesjährigen Tour de OSL erstreckt sich über etwa 42 Kilometer und führt die Teilnehmer auch durch die traditionsreiche Kunstguss-Stadt Lauchhammer. Landrat Siegurd Heinze radelt gemeinsam mit Jens Bergmann, Tour de OSL-Organisator, wieder vornweg und zeigt zur 26. Tour de OSL weitere Highlights aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Landrat Siegurd Heinze freut sich auf die Radtour mit familiärem Charakter: „Die Teilnehmer erwartet eine entspannte Radtour durch den attraktiven Süden unseres Landkreises. Radeln Sie mit. Ich freue mich auf Sie und den gemeinsamen Radausflug durch unser schönes OSL.“

 

Tour de OSL-Organisator Jens Bergmann war bereits mit dem Bike unterwegs und ist die diesjährige Strecke Probe gefahren: „Unter anderem werden die malerische Umgebung des Grünewalder Lauch und der Ortsteil Bärhaus für abwechslungsreiche und spannende Passagen entlang der Strecke sorgen. Ein kleines Detail kann ich außerdem bereits verraten, denn zur Mittagsrast kehren wir beim Wasserwerk des Wasserverbandes Lausitz in Tettau ein. Der Tag der offenen Tür des Wasserwerkes bietet ein tolles Rahmenprogramm und die Möglichkeit dieses mit kleinen Führungen zu besichtigen.“

 

Ein Höhepunkt der Veranstaltung ist auch die traditionelle Tombola am Nachmittag, bei der es wieder zahlreiche tolle Preise zu gewinnen gibt. Unter anderem werden drei Zwei-Räder, davon zwei E-Bikes, gesponsert von der Sparkasse Niederlausitz, verlost, die das Herz aller Radsportbegeisterten höherschlagen lassen. Die Tombola ist immer ein besonderes Ereignis und trägt zur Freude und Spannung des Tages bei. Die Teilnehmer haben somit die Chance, nicht nur Ausflugsziele der Umgebung, kleine Geheimtipps und neue Abschnitte des mehr als 600 Kilometer umfassenden Radwegenetzes in OSL kennenzulernen, sondern auch attraktive Preise mit nach Hause zu nehmen.

 

Die Tour de OSL 2023 verspricht wieder ein unvergessliches Rad-Event zu werden, das Sport, Natur und Kultur verbindet. Bei gemäßigtem Tempo und bewusst einfach gehaltener Streckenführung ist die Tour für Radfahrer jeder Könnensstufe geeignet, für Gelegenheitsradler wie auch ambitionierte Profis, für Jung und Alt. Damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, wird die Tour von Teamfahrzeugen, Sanitätern und einem Pannendienst begleitet.

Für das leibliche Wohl aller Teilnehmer ist bestens gesorgt.

 

Weitere Informationen zur 26. Tour de OSL finden Sie auf der Website der Veranstaltung unter www.osl-online.de/tourdeosl.

 

Über die Tour de OSL:

Die Tour de OSL ist eine jährlich stattfindende Radsportveranstaltung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Teilnehmenden aus der Region. Das Event bietet die Möglichkeit, die landschaftliche Schönheit der Region zu erkunden und sich sportlich zu betätigen. Die Tour de OSL trägt dazu bei, den Radsport und die aktive Freizeitgestaltung in der Region zu fördern und das Bewusstsein für die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit zu stärken.

Die Tour de OSL veranstaltet der Landkreis mit Unterstützung der Sparkasse Niederlausitz.

 

Die Tour de OSL 2022 lockte mehr als 350 Radler*innen auf eine erlebnisreiche Rundtour durch den Landkreis. Auch 2023 werden wieder Teilnehmer aller Altersklassen erwartet, unter ihnen sowohl neue Gesichter als auch die jährliche Fangemeinde der beliebten RadTour de OSL. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild: Die Tour de OSL 2022 lockte mehr als 350 Radler*innen auf eine erlebnisreiche Rundtour durch den Landkreis. Auch 2023 werden wieder Teilnehmer aller Altersklassen erwartet, unter ihnen sowohl neue Gesichter als auch die jährliche Fangemeinde der beliebten RadTour de OSL. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Die 26. Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lädt zum Mitradeln ein. Los geht’s am 17. Juni 2023, 09:00 Uhr an den Bio-Türmen in Lauchhammer auf eine ca. 42 km lange abwechslungsreiche Rundfahrt mit dem Fahrrad. Zu den Zwischenstopps zählt auch das Wasserwerk in Tettau, welches zur Mittagsrast Besichtigungen ermöglicht. (Bilder: Landkreis OSL/Jens Bergmann)Die 26. Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lädt zum Mitradeln ein. Los geht’s am 17. Juni 2023, 09:00 Uhr an den Bio-Türmen in Lauchhammer auf eine ca. 42 km lange abwechslungsreiche Rundfahrt mit dem Fahrrad. Zu den Zwischenstopps zählt auch das Wasserwerk in Tettau, welches zur Mittagsrast Besichtigungen ermöglicht. (Bilder: Landkreis OSL/Jens Bergmann)Bilder: Die 26. Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lädt zum Mitradeln ein. Los geht’s am 17. Juni 2023, 09:00 Uhr an den Bio-Türmen in Lauchhammer auf eine ca. 42 km lange abwechslungsreiche Rundfahrt mit dem Fahrrad. Zu den Zwischenstopps zählt auch das Wasserwerk in Tettau, welches zur Mittagsrast Besichtigungen ermöglicht. (Bilder: Landkreis OSL/Jens Bergmann)

Foto zu Meldung: Auf den Sattel, fertig, los! Tour de OSL lädt am 17.06. zur Radtour für Jung & Alt nach Lauchhammer ein

Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ startet in die 2. Runde

(17. 05. 2023)

Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, 17.05.2023

 

Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ startet in die 2. Runde

 

Die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ wurde 2020 ins Leben gerufen, um die Brandenburger Städte fit für die Zukunft zu machen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Durchgangs mit insgesamt acht Modellvorhaben im letzten Jahr wird „Meine Stadt der Zukunft“ nun mit neuen Modellvorhaben fortgesetzt. Bei der Auslobungsveranstaltung in Cottbus rief Infrastrukturminister Guido Beermann die Kommunen auf, sich zu bewerben. 

 

Minister Guido Beermann: „Mit unserer 2020 gestarteten Landesinitiative haben wir einen völlig neuen Weg eingeschlagen, um die Brandenburger Städte dabei zu unterstützen, sich mit wichtigen Zukunftsthemen wie dem Klimawandel oder der Digitalisierung auseinanderzusetzen. ‚Meine Stadt der Zukunft‘ investiert in Köpfe – es geht um kreative Ideen, um konstruktive Zusammenarbeit, um Erfahrungsaustausch und vor allem um die Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben. In der ersten Runde haben uns acht Modellvorhaben gezeigt, welche beispielgebenden Projekte für ganz Brandenburg daraus entstehen und wie eine moderne und zeitgemäße Stadtentwicklung aussehen kann. Auf diesem Erfolg wollen wir aufbauen und die Landesinitiative fortsetzen. Mit zwei Auslobungsveranstaltungen parallel in Cottbus und in Eberswalde rufen wir heute ein Auswahlverfahren für neue Modellvorhaben aus. Die Brandenburger Kommunen kann ich nur ermutigen, die Chance zu nutzen, sich zu bewerben und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort ihre ‚Stadt der Zukunft‘ zu gestalten.“

 

Die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ basiert auf zwei Säulen: Zum einen unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die ausgewählten Kommunen beratend und finanziell bei der Durchführung ihrer Modellvorhaben. Zum anderen entfaltet die Landesinitiative ihre Wirksamkeit über die Modellstädte hinaus. Mit einem kontinuierlichen Austausch zwischen den Städten wird Expertenwissen besser in der Breite und für alle zugänglich gemacht.

 

Für den zweiten Durchgang der Landesinitiative werden Modellvorhaben gesucht, die neue Ansätze der Stadtentwicklung unter aktiver Einbeziehung ihrer Stadtgesellschaft sowie ihrer Stadtpolitik erproben und Weichen für die Zukunft stellen wollen. Im Fokus stehen bau- und raumrelevante Zukunftsthemen wie der Klimawandel (z. B. Klimaschutz und Klimaanpassung, lokale Energie-/Wärmeplanung oder umweltgerechte innerörtliche Mobilität), die Digitalisierung (z. B. Smart Living, Smart Mobility, Smart Energy, Datenplattformen und digitale Planungsportale oder Sensorik) oder das Gemeinwohl (z. B. demografischer Wandel, lokale Netzwerke, Beförderung demokratischer Prozesse, gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Stadtentwicklung oder soziale Infrastrukturen). 

 

Für ihre Modellvorhaben erhalten die teilnehmenden Kommunen durch das MIL einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Mittel sind zweckgebunden und können für die Beauftragung Dritter und für Sachkosten eingesetzt werden. Der kommunale Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beträgt 20 Prozent. Der Umsetzungszeitraum ist von Januar 2024 bis Oktober 2025 angedacht. 

 

Bewerben können sich Städte und städtisch geprägte Gemeinden des Landes Brandenburg ab sofort bis zum 31. August 2023 mittels einer aussagekräftigen Projektskizze und eines Bewerbungsbogens. Auch gemeinsame Bewerbungen von Kommunen sind möglich. Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury. Das Ergebnis der Auswahl wird im September 2023 bekanntgegeben.

 

Weitere Informationen zur Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://msdz.brandenburg.de/msdz/de/landesinitiative/fortsetzung/
 

Jugendamt OSL: Elterngeldstelle, Bereich Kita-Finanzierung und Wirtschaftliche Jugendhilfe ziehen um / Neue Adresse ab 30. Mai: Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße

(16. 05. 2023)

Die Elterngeldstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der Bereich Kita-Finanzierung und Wirtschaftliche Jugendhilfe (kurz: Sachgebiet Finanzen) sind ab dem 30. Mai 2023 an einer neuen Adresse in der Kreisstadt zu finden. Hierbei handelt es sich um das Behörden- und Dienstleistungszentrum Knappenstraße 1 in Senftenberg.

 

Für die Dauer des Umzuges vom 22. bis 26. Mai 2023 sind die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter nicht persönlich erreichbar.

 

Ab dem 30. Mai 2023 werden alle Anliegen wieder uneingeschränkt, dann vom neuen Standort aus, bearbeitet.

 

Gut zu wissen: Trotz der eingeschränkten Erreichbarkeit in der Umzugswoche können Anträge und wichtige Schreiben unter der bisherigen Adresse im Jugendamt, Dubinaweg 1 in Senftenberg, abgegeben werden. In dringenden Angelegenheiten steht zudem das Sekretariat des Jugendamtes für Auskünfte bereit: Tel. 03573/870 42 01 oder per E-Mail: .

 

Der neue Standort ist an den ÖPNV angeschlossen. Trotz der neuen Adresse behalten alle Telefonnummern, E-Mailadressen sowie die Postanschrift ihre Gültigkeit.

 

Alle Informationen zum Thema Elterngeld inklusive der Formulare finden Interessierte auf www.osl-online.de/Elterngeld

 

Das Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße in Senftenberg ist eine Außenstelle der Kreisverwaltung. Hier sind unter anderem das Schulverwaltungs- und Kulturamt, das Personalamt, das Jugendamt (Sachgebiet Besonderer Sozialer Dienst) sowie das Büro Landrat (Sachgebiet Wirtschaft und Förderung) und die Betreuungsbehörde untergebracht.

 

 Ab dem 30. Mai mit neuer Adresse in der Knappenstraße 1 in Senftenberg: Das Sachgebiet Finanzen des Jugendamtes, zu dem unter anderem die Elterngeldstelle gehört. (Collage: Landkreis)

Bild: Ab dem 30. Mai mit neuer Adresse in der Knappenstraße 1 in Senftenberg: Das Sachgebiet Finanzen des Jugendamtes, zu dem unter anderem die Elterngeldstelle gehört. (Collage: Landkreis)

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Aufhebung von Sperrbezirk und Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen in Lübbenau/Spreewald

(16. 05. 2023)

Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen vom 30.11.2022

 

Da die gemäß Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) geforderten Untersuchungen aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker negativ verliefen, wird durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertreten durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Folgendes verfügt: 

 

1. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen vom 30.11.2022 wird hiermit aufgehoben.

 

2. Damit werden der festgelegte Sperrbezirk sowie die in diesem Zusammenhang angeordneten Maßnahmen wieder aufgehoben.

 

Aufgehoben: Sperrbezirk aus der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen vom 30.11.2022

 

 

Die Informationen zu der ursprünglich erlassenen Tierseuchenallgemeinverfügung und den nun aufgehobenen Maßnahmen und Sperrbezirk zum Nachlesen unter: www.osl-online.de/bekanntmachung

19. Mai: Brückentag der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(15. 05. 2023)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und alle nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, aufgrund des Brückentages nach Christi Himmelfahrt am Freitag, den 19. Mai 2023 geschlossen sind. Sprechzeiten werden an diesen Tagen nicht angeboten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit ihrem Anliegen auf einen anderen Tag auszuweichen.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle Standorte sind sowohl an Christi Himmelfahrt (Donnerstag, den 18. Mai 2023) als auch am darauffolgenden Brückentag für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

 

Freilandmuseum Lehde                         10 bis 18 Uhr

Spreewald-Museum Lübbenau              10:30 bis 18 Uhr

Schloss und Festung Senftenberg

sowie Kunstsammlung Lausitz               10:30 bis 17:30 Uhr

 

Gesondert weisen wir darauf hin, dass am Freitag, den 19. Mai 2023 somit keine Proben beim Veterinäramt des Landkreises im Dubinaweg 1 in Senftenberg abgegeben werden können. Die Rufbereitschaft des Veterinäramtes hinsichtlich der Afrikanischen Schweinpest ist abgesichert. Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400.

Umzug Bereich Personenverkehr/Landesschifffahrt - neue Adresse ist das Kreishaus Calau

(15. 05. 2023)

Der Bereich Personenverkehr/Landesschifffahrt zieht um und befindet sich ab dem 16.05.2023 im Kreishaus Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau, Zimmer 1.21.

 

Der Bereich war zuvor im Gebäude der Sparkasse Niederlausitz in der Cottbuser Straße 26 in Calau untergebracht.

 

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert:

Dienstag           08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag       08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 

 

Die Ansprechpartnerinnen im Bereich sind und bleiben:

 

Frau Mieth

T. 03573 870-3271

 

und

 

Frau Pöschke

T. 03573 870-3270

 

Informationen zur Bootszulassung und alle dafür notwendigen Formulare finden Sie außerdem online unter: https://www.osl-online.de/seite/352159/Bootszulassung.html 

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Kreisstadt Senftenberg macht Bundespolitik – Bundespräsident Steinmeier auf 3-tägiger Ortszeitreise in der Lausitz

(12. 05. 2023)

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Senftenberg

 

Eine Reise mit Zeit in Deutschlands Regionen: Das ist die „Ortszeit“ von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Zur siebenten Ortszeit verlegte das Staatsoberhaupt vom 9. bis 11. Mai seinen Amtssitz nach Senftenberg. Das Ziel, die Region und ihre Menschen kennenzulernen, wurde mit einem vielfältigen spontanen und geplanten Programm aus Kultur, Diskurs, Begegnung und Politik erfüllt. Der Bundespräsident gewann einen Eindruck von aktuellen Herausforderungen, Krisen, vom gesellschaftlichen Wandel, den Wünschen, Hoffnungen und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger und von den Vorstellungen einer gemeinsamen Zukunft. Wertschätzend stellte er den gelungenen Strukturwandel heraus und zeigte sich beeindruckt von dem, was sich in den vergangenen 30 Jahren in Senftenberg vollzogen hat und weiterhin vollziehen wird. Die Lausitz stand damit im Fokus der Bundespolitik und transportierte mit ihren Fragen, Herausforderungen, Ansichten, Diskurse und auch Lösungen nach Berlin.

 

Andreas Pfeiffer, Bürgermeister der Stadt Senftenberg, empfing Bundespräsident Steinmeier in Senftenberg und zeigte ihm in den drei Tagen Stadt, Landkreis und Leute: „Wir haben uns sehr über den Besuch des Bundespräsidenten in Senftenberg gefreut und sind dankbar, dass er sich Zeit genommen hat, um mit den Menschen vor Ort zu sprechen und zuzuhören. Er vermittelte mir, dass er hier in Senftenberg eine starke Stadt vorgefunden hat, die es mitten im Strukturwandel schafft, Kontroversen als Lösungspotential zu betrachten und aus Diskursen Zusammenhalt und Gemeinschaft zu entwickeln. Ich denke, dass der Bundespräsident uns und die Leistungen aller Bürgerinnen und Bürger und den damit verbundenen Wandel und Fortschritt in dieser Stadt wertgeschätzt hat und die Eindrücke als positives Beispiel für lösungsorientierte Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt mit nach Berlin nehmen wird. Der gelungene Strukturwandel ist ihm positiv aufgefallen und ist auch ein Grund dafür, warum er sich für einen Ortszeit-Besuch in Senftenberg entschieden hat. Das Antlitz der Stadt und der Region hat sich innerhalb einer Generation komplett verändert und gewandelt. Dies konnte ich ihm bei den verschiedensten Aktivitäten und Gelegenheiten vermitteln und ihm meine Stadt Senftenberg mit all ihren Ecken und Kanten und all den Menschen, die zu dieser gehören, zeigen. Ich bin dankbar für und zufrieden mit den zahlreichen Begegnungen und Gesprächen. Sie haben auch uns viel gebracht. Die Kommunikation, seine Präsenz vor Ort und das Zuhören kamen bei den Begegnungen mit den Menschen in Senftenberg sehr gut an. Er hat zugehört und sich die Zeit genommen, um Gesprächen zu folgen, selbst nachzufragen und auch Fragen ließ er nicht unbeantwortet.“

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hieß Bundespräsident Steinmeier im Landkreis Oberspreewald-Lausitz willkommen: „Der Besuch des Bundespräsidenten war sehr wertschätzend für Senftenberg und die Region. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass der Bundespräsident den Besuch intensiv genutzt hat, ein gutes Gespür für die Themen der Bürgerinnen und Bürger mitgebracht hat und die Themen nach Berlin und in die Bundespolitik mitnehmen wird. Als wir ihn am zweiten Tag seiner Ortszeit am Nachmittag im Landratsamt zur Stadtverordnetenversammlung empfangen haben, sprachen wir auch über seine bereits erfolgten Begegnungen. Sogar in Berlin bemerkt man also, was sich hier in Senftenberg vollzogen hat und welche Chancen sich daraus entwickelt haben. Davon hat sich der Bundespräsident nun vor Ort überzeugen können. Ich habe ihn dabei als Staatsmann erlebt, der klug und empathisch die Probleme aufgenommen und verstanden hat. Dazu zählte auch der Umgang mit verschiedenen Formen der Meinungsäußerung, die aber in ihrer Gesamtheit die Meinungsfreiheit bilden und Demokratie prägen. Das ist bei den Menschen gut angekommen. Als erster Mann im Staat schafft er es auch durch diese Begegnungen volksnah zu sein. Von den Menschen wurde er vielfach mit Stolz für ihre Heimatstadt und Region empfangen. Der Besuch und die Gespräche haben den Bürgerinnen und Bürgern gutgetan und Anerkennung für die Entwicklungen und gemeinsamen Bemühungen der vergangenen 30 Jahre vermittelt. Diese intensiven „Ortszeit“-Besuche von Bundespräsident Steinmeier gelten zwar immer einer konkreten Stadt, doch stehen diese, so auch Senftenberg, exemplarisch auch immer für die jeweilige Region. Senftenberg verkörpert beispielhaft eine der vielen Lausitzer Städte und Gemeinden im Strukturwandel – aus unserem Landkreis und auch aus den Nachbarlandkreisen. Ich ziehe ein sehr positives Fazit und bin froh und dankbar für den Besuch. Ich wünsche unserem Bundespräsidenten Steinmeier weiterhin viel Erfolg.“

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde auf seiner dreitägigen „Ortszeit“-Reise in Senftenberg vom Bürgermeister Andreas Pfeiffer und Landrat Siegurd Heinze empfangen und unter anderem zu einer Stadtverordnetenversammlung in das Landratsamt in Senftenberg eingeladen. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner)Bild: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde auf seiner dreitägigen „Ortszeit“-Reise in Senftenberg vom Bürgermeister Andreas Pfeiffer und Landrat Siegurd Heinze empfangen und unter anderem zu einer Stadtverordnetenversammlung in das Landratsamt in Senftenberg eingeladen. (Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner)

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Neu an Bord des Katastrophenschutzes: Die Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren / Team nimmt modernes Einsatzfahrzeug entgegen

(12. 05. 2023)

Der Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist ab sofort noch breiter aufgestellt: Künftig wird die „Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren" (SEG Wassergefahren) bei möglichen Einsätzen rund um die Gewässer im Landkreis unterstützen. Am Donnerstag (11. Mai) unterzeichneten Vertreter der Kreisverwaltung OSL und des DRK-Kreisverband Lausitz e.V. eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Außerdem wurde das neue Einsatzboot übergeben und Felix Lange zum neuen Einheitsführer ernannt.

 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verfügt über zahlreiche kleinere und größere Gewässer und hat insbesondere durch die Entwicklung des Lausitzer Seenlandes ein hohes touristisches Potenzial. Gleichzeitig bergen die Flüsse Spree, Schwarze Elster und Pulsnitz Gefahrenpotenziale bei Hochwasser. „Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat sich der Landkreis auf der Grundlage der Katastrophenschutzverordnung des Landes Brandenburg zum Ziel gesetzt, eine `Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren´ aufzustellen“, erklärte die Erste Beigeordnete des Landkreises und zuständige Dezernentin für den Bereich Katastrophenschutz, Grit Klug, am Rande der Vertragsunterzeichnung vor dem Kreishaus in Calau.

 

Bianka Sebischka-Klaus, Vorstandsvorsitzende des DRK-Kreisverband Lausitz e.V: „Wir sind bereits seit langem mit verschiedenen Einsatzeinheiten im Katastrophenschutz des Landkreises stark engagiert. Mit der neuen ‚SEG Wassergefahren‘ kommt nun ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich hinzu. Diese Aufgabe nehmen wir gerne an. Ich freue mich, dass wir wieder motivierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnten.“

 

Aufgabe in kompetenten Händen

Für die Arbeit der SEG Wassergefahren gibt die Katastrophenschutzverordnung des Landes Brandenburg eine Stärke von mindestens zehn Helferinnen und Helfer vor, die mit einem Gerätewagen Wassergefahren, einem Rettungsboot sowie einem Gerätewagen Taucher mit einem weiteren Rettungsboot ausgestattet sind.

 

Die komplette Mannschaft wird die Teileinheit der DRK Wasserwacht Ortsgruppe Senftenberg an ihrem Stützpunkt im Senftenberger Ortsteil Großkoschen stellen.

 

Einheitsführer der neuen SEG ist der Ortsgruppenleiter der DRK-Wasserwacht Senftenberg, Felix Lange. Dieser konnte vor Ort die Ernennungsurkunde aus den Händen von Kreisbrandmeister Tobias Pelzer entgegennehmen.

 

Wenig später hatten er, Aron Trippner (Kreisleiter DRK-Wasserwacht) und Jörn-Torsten Kusch (stellvertretender Ortsgruppenleiter, stellv. Kreisleiter) die Gelegenheit, sich ein Bild von ihrem neuen Einsatzfahrzeug zu machen.

 

Erstes „Einsatzfahrzeug“ übergeben

Als ersten Meilenstein für die bevorstehende Arbeit der neuen Einsatzeinheit übergab Grit Klug das Boot, zu dem auch ein Trailer gehört, symbolisch an das Team der DRK-Wasserwacht Senftenberg zur Nutzung. 

 

Das Boot ist rund 10 Meter lang, 2,5 Meter breit und verfügt über zwei 80 PS starke Außenbordmotoren. Bei Bedarf finden bis zu 11 Einsatzkräfte, eine Tragkraftspritze zur Brandbekämpfung oder auch Krankentragen Platz. Die Bugklappe kann abgesenkt werden, um Taucher ins Wasser zu lassen oder Personen aus dem Wasser zu bergen.

 

Das Boot inklusive Trailer wurde von der Kreisverwaltung beschafft. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 87.000 Euro. 70 Prozent der Kosten werden vom Land Brandenburg gefördert.

 

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. So kann es je nach Lage und Bedarf zu verschiedenen Anlässen eingesetzt werden. Tobias Pelzer: „Dazu gehören unter anderem die Rettung von Menschen und Tieren oder die Bergung von Sachwerten aus Überschwemmungsgebieten. Aber auch die Rettung von Personen aus Fahrzeugen im Wasser einschließlich der sanitätsdienstlichen Versorgung, Versorgungsmaßnahmen für noch nicht evakuierte Personen, die allgemeine Unterstützung der Hochwasserabwehr, der Transport von Einsatzkräften und Material sowie die Mitwirkung bei der Suche nach Vermissten sind mögliche Einsatzgebiete.“

 

Der finale Standort des Bootes ist noch nicht festgelegt. Für die Stationierung des Bootes kommt zum Beispiel der Stützpunkt der DRK-Wasserwacht Senftenberg in Großkoschen infrage. Tobias Pelzer: „Die weiteren erforderlichen Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände werden nach und nach bedarfsgerecht durch den Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg beschafft“.

 

Einheitsführer Felix Lange: Mit der Übergabe und der bevorstehenden Abnahme des Bootes können wir es zeitnah erstmals zu Wasser lassen. Es wird zukünftig unter anderem regelmäßig im Rahmen von Übungen zum Einsatz kommen, um für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein.“

 

Wer Interesse hat, Felix Lange und das Team der DRK-Wasserwacht bei ihrer Arbeit zu unterstützen, ist übrigens jederzeit herzlich willkommen. Das Einsatzspektrum ist groß: Gesucht werden unter anderem Rettungsschwimmer, Taucher, Sanitäter oder Bootsführer. Felix Lange: „Wir freuen uns immer über neue Mitglieder an Bord, die wir bei Bedarf auch entsprechend ausbilden können.“ Interessierte können sich unter 03573 809410 oder melden.

 

Der Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Gleiches gilt für die weiteren Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis. Derzeit engagieren sich rund 190 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in verschiedenen Einheiten, um bei Naturkatastrophen oder Großschadenslagen Menschen aus Gefahrensituationen zu befreien. Hinzu kommen rund 2.600 aktive Einsatzkräfte der Feuerwehren. Die Aufgaben der einzelnen Einheiten des Katastrophenschutzes sind vielfältig. Sie stellen beispielsweise mit moderner Technik die Kommunikationsverbindungen sicher, richten zentrale Auskunftsstellen und Notunterkünfte ein und betreuen Betroffene, unterstützen als Sanitäter den Rettungsdienst, bereiten Verpflegung für eine große Zahl von Hilfsbedürftigen und Einsatzkräften zu, sind als Notfallseelsorger aktiv oder betreiben mit Drohnen Aufklärung aus der Luft und unter Wasser. 

 

Interessierte, die sich ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz engagieren möchten, können sich jederzeit melden. Eine Kurzvorstellung aller möglichen Katastrophenschutzeinheiten, ein Video zum Thema sowie viele weitere relevante Informationen zum Thema Ehrenamt, Brand- und Katastrophenschutz gibt es unter: www.osl-online.de/katastrophenschutz.

 

Name wird gesucht

Einen Namen hat das neue Boot übrigens noch nicht. Wer Ideen für die Namenstaufe hat, kann sich gerne über die Kanäle der DRK-Wasserwacht Senftenberg via Instagram oder Facebook an Felix Lange und sein Team wenden.

 

Der Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist jetzt noch breiter aufgestellt: Ab sofort unterstützt die „Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren“ bei etwaigen Einsätzen im Zusammenhang mit den Gewässern im Landkreis OSL. Am Donnerstag (11. Mai) unterzeichneten Kreisverwaltung und Vertreter des DRK-Kreisverbandes Lausitz e.V. als Aufgabenträger die entsprechende Vereinbarung.   Auf dem Foto zu sehen sind Aron Trippner, Einheitsführer Felix Lange und Jörn-Torsten Kusch (alle drei: DRK-Wasserwacht), Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, Grit Klug (Erste Beigeordnete Landkreis OSL), Anett Heyne (Teamleiterin Ehrenamt DRK-Kreisverband Lausitz e.V.), Bianka Sebischka-Klaus (Vorstandsvorsitzende DRK-Kreisverband Lausitz e.V) sowie Nadine Wegner (Amtsleiterin Straßenverkehr und Ordnung Landkreis OSL). (Foto: Landkreis/Werner)Foto:

Der Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist jetzt noch breiter aufgestellt: Ab sofort unterstützt die „Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren“ bei etwaigen Einsätzen im Zusammenhang mit den Gewässern im Landkreis OSL. Am Donnerstag (11. Mai) unterzeichneten Kreisverwaltung und Vertreter des DRK-Kreisverbandes Lausitz e.V. als Aufgabenträger die entsprechende Vereinbarung.

 

Auf dem Foto zu sehen sind Aron Trippner, Einheitsführer Felix Lange und Jörn-Torsten Kusch (alle drei: DRK-Wasserwacht), Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, Grit Klug (Erste Beigeordnete Landkreis OSL), Anett Heyne (Teamleiterin Ehrenamt DRK-Kreisverband Lausitz e.V.), Bianka Sebischka-Klaus (Vorstandsvorsitzende DRK-Kreisverband Lausitz e.V) sowie Nadine Wegner (Amtsleiterin Straßenverkehr und Ordnung Landkreis OSL). (Foto: Landkreis/Werner)

Foto zu Meldung: Neu an Bord des Katastrophenschutzes: Die Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren / Team nimmt modernes Einsatzfahrzeug entgegen

Erhöhte Aufmerksamkeit bei Zeckenbissen: Babesiose des Hundes (Hundemalaria)

(12. 05. 2023)

Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert über eine für Hunde gefährliche Krankheit, die zunehmend auch in Deutschland vorkommt: die Babesiose. Diese Krankheit wird von Zecken übertragen und kann schwerwiegende Folgen für den Hund haben, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird.

 

Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird derzeit von Tierärzten aus der Region vermehrt zu Fällen von Babesiose (umgangssprachlich Hundemalaria) informiert. Auch wenn diese Erkrankung weder melde- noch anzeigepflichtig ist, bittet das Veterinäramt um besondere Aufmerksamkeit bei dieser von Zecken übertragbaren und in unserer Region derzeit verstärkt auftretenden Erkrankung der Hunde.

 

Babesien sind einzellige Parasiten, die von Zecken auf den Hund übertragen werden. Besonders die in Deutschland weit verbreitete Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wenn der Parasit in den Körper des Hundes gelangt, befällt er die roten Blutkörperchen und vermehrt sich in ihnen, wodurch diese platzen. In der Folge kommt es zu einer Blutarmut (Anämie), die zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen kann.

 

Die Babesiose wurde lange als Importkrankheit verstanden. Meist infizierten sich Hunde bei Reisen in den Mittelmeerraum. Durch Reiseverkehr, den Import infizierter Hunde sowie den fortschreitenden Klimawandel und die damit verbundene Ausbreitung neuer Zeckenarten steigt mittlerweile auch in Deutschland das Risiko der Ansteckung mit Babesien.

 

Die ersten Symptome treten etwa ein bis drei Wochen nach Ansteckung auf und äußern sich in hohem Fieber bis über 40°C, Mattigkeit, Teilnahmslosigkeit und Appetitlosigkeit des Hundes. Auch blutig gefärbter Urin und Gelbfärbung der Schleimhäute können Anzeichen für eine Babesiose sein. In schweren Fällen kann auch das Zentralnervensystem betroffen sein, was sich in Bewegungsstörungen, Lähmungserscheinungen und epileptischen Anfällen äußert. Ohne Behandlung verenden die Tiere meist wenige Tage nach Auftreten der Symptome an Atemnot, Anämie und akutem Nierenversagen.

Hunde mit chronischer Babesiose fallen oft nur durch Veränderungen im Blut auf oder zeigen immer wieder Fieberschübe, sind schwach und abgemagert.

 

Um das Risiko einer Ansteckung mit Babesien zu minimieren, ist ein konsequenter Zeckenschutz besonders in den Hochzeiten im Frühling und Herbst essentiell. Es gibt verschiedene Präparate (u.a. Spot-On, Tabletten) beim Tierarzt, die zur Zeckenprophylaxe eingesetzt werden können. Der Hund sollte außerdem nach dem Spaziergang nach Zecken abgesucht und diese abgesammelt werden.

 

Wenn man Symptome bei seinem Hund bemerkt, sollte man umgehend einen Tierarzt aufsuchen. Die Babesiose verläuft unbehandelt meist tödlich, daher ist eine schnelle Diagnose und Therapie zwingend erforderlich. Es ist wichtig, dass Hunde, die aus Risikogebieten stammen oder häufig reisen, regelmäßig auf Babesiose untersucht werden.

 

Für den Menschen besteht nach dem heutigen Kenntnisstand keine Gefahr der Ansteckung mit den Erregern der Babesiose des Hundes.

 

Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz rät allen Hundehaltern, aufmerksam zu sein und bei Auftreten von Symptomen umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nur so können eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung gewährleistet werden, um schwere gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod des Hundes zu vermeiden.

 

Bei Fragen, Unsicherheiten oder vorbeugenden Maßnahmen wenden Sie sich an den praktizierenden Tierarzt/die Tierärztin Ihres Vertrauens.

 

Zecken können auch auf Menschen Krankheiten übertragen

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nimmt diese Mitteilung auch zum Anlass, um Bürgerinnen und Bürger erneut darauf aufmerksam zu machen, dass auch sie selbst sich nach einem Wald- und Wiesenbesuch absuchen und Symptome nach einem Zeckenbiss bei ihrem Hausarzt abklären lassen sollten.

Oberspreewald-Lausitz zählt zusammen mit den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße seit 2022 zu den FSME-Risikogebieten in Deutschland. FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine durch Zecken übertragene Infektionskrankheit, die das zentrale Nervensystem betrifft. Die Symptome können von Fieber und grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren neurologischen Problemen wie Meningitis und Enzephalitis reichen. Eine Impfung ist die beste Möglichkeit, um sich vor FSME zu schützen. Informieren Sie sich zur Impfung bei Ihrem Hausarzt. Informationen zum Schutz vor Zecken und der FSME-Impfung sind online beim Robert Koch Institut abrufbar: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/FSME/Zecken/Zecken.html#FAQId3447360

„Spoken Word“ meets SeeCampus-Bibliothek Niederlausitz – Jetzt Plätze sichern!

(10. 05. 2023)

Kennen Sie bereits „Spoken Word meets Lausitz“? Die SeeCampus Bibliothek Niederlausitz gibt am Mittwoch, den 24. Mai 2023, die Gelegenheit, diese einmalige Kunstform zu erleben. 

 

Das Projekt „Spoken Word meets Lausitz“ bringt Künstlerinnen und Künstler zusammen, die sich auf die Kraft des gesprochen Wortes konzentrieren. Es bezieht sich auf eine Kunstformn, bei der Gedichte, Geschichten oder andere literarische Texte vorgetragen werden, welche sich inhaltlich mit der Region befassen.

 

Ob Lacher, Gänsehaut, Kichern oder Bauchgrummeln, das ganzjährige Tourprojekt bietet jede Facette der Poesie und besucht an mehreren Tagen die südbrandenburgische und sächsische Lausitz, um Poeten und Poetinnen aus ganz Europa eine Ecke von Deutschland zu zeigen, die leider nicht immer im besten Licht dar steht.

 

„SPOKEN WORD - oder auch performte Bühnenpoesie - steht für die wohl lebendigste und aktivistischste Form der Literatur, die in der verstaubten Welt der Gedichte wie ein kleiner Rebelle auf die Bühne springt, um am Mikro wie eine Wundertüte zu explodieren und dabei für jeden Geschmack etwas parat hält. Dafür braucht es weder Kostümierung noch Requisiten, aber viele echte Emotionen.“ Heißt es in der Ankündigung seitens der Veranstalter.

 

Künstler der „Spoken Word Meets Lausitz“-Tour sind Martin Weyrauch (Frankfurt a.M.), Helen Seidenfeder (Schleswig-Holstein), Jenny Ly-Rieck (Jesteburg) und Mirko Gilster (Oldenburg). Moderiert wird die Veranstaltung von Moderatorin Jessy James LaFleur.

Die gebürtige Ostbelgierin Jessy James LaFleur hat mit ihrer aufrüttelnden dreisprachigen Poesie die Bühnen in mehr als 30 Ländern erobert und ist die Gründerin der europaweiten Literaturintiative „Angeprangert! Spoken Word“, die 2020 die Auszeichnung „Kultur und Kreativpiloten Deutschland” erhielt. Ihre Projekte fokussieren sich vor allem auf den ostdeutschen ländlichen Raum, wo sie junge Menschen zu reflektierten Nachwuchspoeten und Poetinnen ausbildet, und auf Strafgefangene in deutschen JVAs, die durch das gesprochene Wort eine neue Form der Resozialisierung erfahren.

Das Projekt findet unter der Trägerschaft von Wertewandel e.V. statt und wird finanziert durch die Bundeszentrale für Politische Bildung. im Rahmen des Programms „Miteinander Reden“.

 

Start der Veranstaltung in der Aula des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide ist 19 Uhr.

Der Eintritt ist frei, um Voranmeldung wir gebeten (per Telefon 035752 / 94 94 30, E-Mail: oder vor Ort in der Bibliothek).

 

Das Team der SeeCampus-Bibliothek freut sich über Ihren Besuch!

 

 

Nähere Informationen zu Spoken Word Meets Lausitz:  https://angeprangert.com/swol.

Foto zu Meldung: „Spoken Word“ meets SeeCampus-Bibliothek Niederlausitz – Jetzt Plätze sichern!

Auf Elsterwerdaer Straße rollt’s wieder: Kreisstraße nach umfangreicher Sanierung freigegeben

(08. 05. 2023)

Die Ortrander können sich über die Fertigstellung „ihrer“ Elsterwerdaer Straße, einer der Hauptverkehrsadern der Stadt, freuen. Seit Oktober 2021 hatten der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Ortrand die innerörtliche Straße und ihre Nebenanlagen in mehreren Teilabschnitten unter Vollsperrung komplett erneuert. Nun konnte sie planmäßig für den Verkehr freigegeben werden.

 

In den vergangenen rund achtzehn Monaten wurde die Elsterwerdaer Straße, die im Bereich der Stadt Ortrand den Abschnitt vom Ortseingang aus Richtung Kleinkmehlend kommend bis zum Markt in Ortrand umfasst, einmal komplett zurückgebaut und anschließend grundhaft erneuert.

 

Am Montag, dem 8. Mai, durchschnitten Vertreter des Landkreises, des Amtes, der Stadt Ortrand sowie der bauausführenden Firmen im Beisein der Öffentlichkeit symbolisch das Band und gaben damit die Straße zur Nutzung frei. 

 

Auf einer Länge von 735 Metern und einer Breite von 6 Metern präsentiert sich die Elsterwerdaer Straße mit einem neuen Erscheinungsbild. Neben dem reinen Straßenbau wurden unter anderem 565 Meter Regenwasserkanäle verlegt. Ein Durchlass durch die Kreisstraße auf einer Länge von 12 Metern sowie kleinere Durchlässe im Bereich von Grundstückszufahrten über den Hofwiesengraben wurden hergestellt. „Hinzu kamen eine Vielzahl von Neu- und Umverlegungen von Stromkabeln, Trinkwasserleitungen, Gasleitungen, Breitbandanschlüssen, Straßenbeleuchtung und anderen Anlagen. Auch eine archäologische Begleitung sowie Renaturierungsarbeiten waren erforderlich“, skizzierte Grit Klug, Erste Kreisbeigeordnete, den Anwesenden den Projektumfang.

 

Um die Baumaßnahme durchführen zu können, mussten die Bäume der alten Allee entlang der Straße gefällt werden. Neu gepflanzt wurden 78 Linden, davon 43 in der Ortslage Ortrand und 35 an einer Gemeindestraße in der Nachbargemeinde Frauendorf. Ergänzend wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde 40 Nistkästen in und um Ortrand angebracht. 

 

Für die notwendige Sicherheit entlang der nun den heutigen Anforderungen entsprechenden Straße sorgt der neu gebaute Gehweg aus Betonsteinpflaster. Dieser umfasst eine Gesamtlänge von 840 Metern und verläuft beidseitig von der Straße Haag bis zum Discounter Penny sowie einseitig vom Discounter Penny bis zur Tankstelle und von der Tankstelle bis nach Kleinkmehlen. Im Zusammenhang mit dem Gehwegbau wurden auch zwei vorhandene Bushaltestellen erneuert und Grundstückszufahrten angepasst.

 

Ortrands Bürgermeister Maik Bethke: „Wir können den Ortranderinnen und Ortrandern heute nicht nur eine allen Anforderungen entsprechende, moderne, sondern auch sichere Straße übergeben. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Landkreis diese umfangreiche Baumaßnahme realisieren konnten. Allen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und Unternehmern danke ich für ihr Verständnis und Entgegenkommen während der Bauzeit.“

 

Um die Erreichbarkeit der ansässigen Discounter trotz der notwendigen Straßensperrungen zu ermöglichen, wurde die Baumaßnahme in vier Teilabschnitte unterteilt. Der 4. und letzte Bauabschnitt begann im November 2022 und wurde nun am Montag (8. Mai 2023) - und damit wenige Tage vor dem damals geplanten Fertigstellungstermin - fertiggestellt.

 

Verantwortlich für die Planung des Straßenbaus war das Ingenieurbüro CoPI aus Cottbus, Nachunternehmer für die Begrünung die Bürogemeinschaft Subatzus & Partner aus Dörrwalde. Die Bauausführung erfolgte durch die Firma Matthäi Bauunternehmen Freienhufen. Weitere Beteiligte waren unter anderem die der Wasserverband Lausitz, die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (Gas), die Firma MITNETZ (Stromnetz), die Firma Buchan (Straßenbeleuchtung) und die Telekom (Breitbandausbau).

 

Für Planung und Bau der Kreisstraße in Ortrand wurden insgesamt 1,7 Millionen Euro investiert. Die Stadt Ortrand und der Landkreis waren sich einig, die Ortsdurchfahrt Ortrand als Gemeinschaftsbaumaßnahme auszubauen und dabei insbesondere Gehwege zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu errichten. Zur gemeinsamen Durchführung des Vorhabens wurde zwischen der Stadt, die für die Gehwege, Zufahrten, Bushaltestellen und Entwässerungsanlagen zuständig ist, und dem Landkreis als Stra0enbaulastträger eine Ausbauvereinbarung geschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte im Kreisausschuss am 04.06.2020. Baulastträger der Gesamtmaßnahme ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Gemeinschaftsbaumaßnahme wurde mit Fördermitteln des Landes Brandenburg (1 Mio. Euro) finanziert. Hinzu kamen Eigenmittel des Landkreises sowie der Stadt Ortrand (in Summe 0,7 Mio. Euro),

 

Die gesamte Elsterwerdaer Straße („K 6635“) verbindet die L55 mit der L59 und führt von Ortrand nach Kleinkmehlen. Die Elsterwerdaer Straße in Kleinkmehlen wurde bereits von Mai 2020 bis Mai 2021 innerorts auf einer Länge von rund 712 Metern grundhaft ausgebaut. 1,4 Millionen Euro flossen in das Projekt. Mit der jetzigen Freigabe des innerörtlichen Bereiches der Stadt Ortrand ist die Kreisstraße somit vollständig erneuert. 

 

Rückblick: Die alte" Elsterwerdaer Straße

Unter anderem aufgrund der hohen Verkehrsbelastung, der in den 70er Jahren zugrunde gelegten Bemessungskriterien und des verwendeten Materials war die Verformung der Fahrbahn der „alten“ Elsterwerdaer Straße so weit fortgeschritten, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Die vorhandene Fahrbahnbefestigung aus Asphalt bzw. Granitkleinpflaster war durch den zunehmenden Schwerlastverkehr an ihre Grenzen gestoßen. Die Straßenentwässerung war teilweise nicht mehr funktionsfähig, Regenwasser konnte nicht mehr abfließen. Trotz der vorhandenen Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern waren auf dem größten Teil der Strecke keine befestigten Gehwege vorhanden.

 

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Ortrand

 

 

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Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

(08. 05. 2023)

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

 

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920 Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/ Weitere Informationen: - MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen - ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (08.05.2023)

Lernen mit Gartenkralle statt Stift: Arbeitsgruppe „Casa Isadora“ am SeeCampus in Schwarzheide bringt Gelände rund um den Kunstpavillon zum Blühen

(05. 05. 2023)

Das Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide ist in diesem Schuljahr um eine Arbeitsgruppe reicher: Interessierte Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit, statt zu Stift und Papier nun regelmäßig auch zu Gartenschere und Rindenmulch zu greifen. Am vergangenen Samstagvormittag (29. April) trafen sich die Jugendlichen der Arbeitsgruppe „Casa Isadora“ gemeinsam mit Kursleisterin Petra Friebe vom NABU Regionalverband Senftenberg e.V.  zum ersten Arbeitseinsatz.

 

Gemeinsam legten sie auf der Süd -und Westseite des Kunstpavillons Beete an, bepflanzten diese mit ersten Blumen und Kräutern, brachten Samen in die Erde ein und füllten Wege mit Rindenmulch auf.   

 

Unter dem Projekttitel „Wir machen uns die Welt, so wie sie uns gefällt“ haben die Schülerinnen und Schüler seit Beginn des Schuljahres einmal wöchentlich Konzepte und Gestaltungsideen rund um das Außengelände des Emil-Fischer-Gymnasiums entworfen, die nun umgesetzt wurden.

 

Die ersten Planungen für das Gelände rund um den Kunstpavillon Casa Isadora wurden bereits in den vergangenen Wochen erarbeitet und mit der Schulleitung abgestimmt. So sollen schrittweise unter anderem ein Heilkräutergarten entstehen, große Lichtkugelobjekte aus Weide hergestellt und installiert sowie eine Wildobsthecke und Obstbäume bepflanzt werden. Die Kräuter und Früchte welche irgendwann geerntet werden können, sollen auch in der Cafeteria Verwendung finden und bei Veranstaltungen zubereitet und verkauft werden.

 

Die Arbeit der Arbeitsgruppe wird auf lange Sicht darin bestehen, die entstandenen Anlagen zu pflegen, Veranstaltungen rund um die Casa Isadora zu organisieren und diese in Ordnung zu halten.

 

Bislang sind sechs Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 10 angemeldet. Als Werkstatt und Begegnungsstätte steht den Schülerinnen und Schülern ein Bauwagen auf dem Gelände der Schule zur Verfügung.

 

Für das Engagement der Arbeitsgruppe stellt der Förderverein SeeCampus Schwarzheide-Lauchhammer e.V. rund 1.500 Euro Eigenmittel zur Verfügung. Zudem unterstützt die Stiftung „Vom Haben zum Sein“ aus Senftenberg die Tätigkeit mit einer Geldspende über 500 Euro. Die Mittel decken die Ausgaben für Arbeitsmaterialien sowie Pflanzen und Samen.

 

Die Idee zur Arbeitsgruppe entstammt einem 2022 stattgefundenen Workshop mit Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Umsetzung des langjähigen Projektes „Kunst am Bau“ und  ist eine Kooperation mit  dem NABU Regionalverband Senftenberg e.V. und dem Projektbüro  „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung. Dieses unterstützt das Engagement von Vereinen, sich in schulischen Einrichtungen zu engagieren und damit verbunden auch Gelegenheit für Nachwuchs und Mitgliedergewinnung zu haben. Die Arbeitsgruppe soll am Schwarzheider Gymnasium das Angebot am Ganztagsbetrieb ergänzen.

 

„Die Jugendlichen lernen grundhafte Fähigkeiten mit Blick auf das Thema Natur, ökologische Bodenbearbeitung und Gartengestaltung. Die entstandenen Anlagen kommen allen Schülerinnen und Schülern zu Gute. Sie können bei Bedarf auch in den Schulunterricht einbezogen werden. So kann vermittelt werden, wie Obst und Gemüse zur Ernährungssicherheit beitragen und wirtschaftlich genutzt werden kann“, erklärt Kursleisterin Petra Friebe vom NABU Regionalverband Senftenberg e.V. 

 

Ingo Senftleben, Vorsitzender des Fördervereins SeeCampus Schwarzheide-Lauchhammer e.V. „Wir begrüßen als Förderverein das Engagement der Arbeitsgruppe und freuen uns, dass der Kunstpavillon „Casa Isadora“ bereits heute einen so hohen Zuspruch findet. Wir haben den Schülerinnen und Schülern bereits unsere weitere Unterstützung bei der Gestaltung des Pavillons zugesichert. Noch in diesem Jahr wird der Kunstpavillon durch den Förderverein ein mit Wegen gestaltetes Außengelände sowie einen dringend erforderlichen Elektroanschluss bekommen.“

 

Die Geschichte von „Kunst am Bau“ und dem Kunstpavillon „Casa Isadora“

„Die Bildung braucht ein Bild“ – mit diesem Ansatz startete der Förderverein des SeeCampus vor zehn Jahren gemeinsam mit dem Schulträger, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, das Projekt „Kunst am Bau“ für den SeeCampus. Die künstlerische Ausstattung und Weiterentwicklung des Bildungszentrums sollte mit diesem Projekt möglich werden. Eine Zielstellung des Fördervereins war es, den SeeCampus mit seinen Besonderheiten in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zusammen mit vielen Partnern hat der Förderverein in den letzten Jahren aktiv daran gearbeitet, das Projekt „Kunst am Bau“ zu einem Ergebnis und Erfolg zu führen.

 

Am 24. Mai 2022 konnte dann am SeeCampus Niederlausitz ein außergewöhnliches Modellprojekt der Öffentlichkeit vorgestellt und durch den Förderverein SeeCampus an die Schülerinnen und Schüler des Emil-Fischer-Gymnasiums und des Oberstufenzentrum Lausitz übergeben werden. Von da an gehörte dieses außergewöhnliche begehbare Kunstwerk mit dem Titel „Casa Isadora“ den Schülerinnen und Schülern. Nach ihren Wünschen können sie den Kunstpavillon als einen neuen Aufenthalts- und Rückzugsraum sowie für verschiedene Veranstaltungen nutzen.

 

Ein besonderer Höhepunkt folgte im September vergangenen Jahres. Gemeinsam mit der aus Venezuela stammenden Künstlerin Sol Calero haben Schülerinnen und Schülern des Emil-Fischer-Gymnasiums das Projekt „Kunst am Bau“ am SeeCampus in einem mehrtägigen Workshop mit ihren Ideen mit Leben erfüllt. Der Fußboden und die Wände des Pavillons bekamen ein neues farbliches Aussehen und verschiedene kleinere Skulpturen wurden angebracht - der Kunstpavillon wurde dabei ganz nach den Wünschen der jungen Leute gestaltet.

 

Erfreulich im Ergebnis des Workshops war die Idee zur Gründung der neuen Arbeitsgemeinschaft „Casa Isadora“. Diese möchte sich für den Pavillon engagieren und in Absprache und Unterstützung mit dem Förderverein um die fortlaufende Instandhaltung kümmern.

 

Neben den Arbeiten der Arbeitsgruppe sind weitere Maßnahmen am und rund um den Pavillon geplant. So erhielt der Förderverein SeeCampus Schwarzheide-Lauchhammer e.V. kürzlich vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vom Land Brandenburg eine Zusage über Fördermittel in Höhe von 8.000 Euro. Diese dienen der Wegegestaltung rund um den Pavillon und das Verlegen des Elektroanschlusses. Realisiert werden sollen diese Maßnahmen nach Angaben des Fördervereins voraussichtlich bis Ende 2023.

 

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„Superwahljahr 2024“: Landeswahlleiter und Amt für Statistik im Austausch mit den OSL-Wahlleitern

(04. 05. 2023)

Seit Januar und noch bis Mitte Juni tourt der Landeswahlleiter des Landes Brandenburg, Dr. Herbert Trimbach, gemeinsam mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durch das Land, um mit den jeweiligen Kreiswahlleitern und den örtlichen Wahlleitern der Städte, Ämter und Gemeinden im Hinblick auf das bevorstehende Superwahljahr 2024 persönlich ins Gespräch zu kommen. In dieser Woche führte die Tour in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg trafen sich am Mittwochvormittag (3. Mai) Dr. Trimbach, Angelika Behrend vom Landeswahlbüro sowie Eliza McGownd und Tobias Müller vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit 19 Wahlleiterinnen und Wahlleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern und Kreiswahlleiterin Petra Borchel.

 

Neben dem persönlichen Kennenlernen und einem Rückblick auf die durch die Corona-Pandemie beeinflussten Wahljahre 2021/22 stand insbesondere der Austausch über die bevorstehenden Wahlen 2024 und deren Vorbereitung im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sprachen die Gäste unter anderem über relevante rechtliche Änderungen in den Wahlordnungen, die Einführung der neuen Wahlsoftware „Elect“ bei den verbundenen Kommunal- und Europawahlen sowie die anstehenden organisatorischen Schritte zur Vorbereitung, wie beispielsweise die nächste Durchführung einer Probewahl mit allen beteiligten Wahlleitungen im Oktober 2023.

 

„Mit Blick auf das Superwahljahr 2024 und die Besonderheiten, die bei den verbundenen Wahlen im kommenden Frühjahr zu beachten sind, ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens vorbereitet sind und die Wahlen ein Erfolg werden. Wir besuchen alle Landkreise, um mit der jeweiligen Kreiswahlleitung und den zum Landkreis gehörenden örtlichen Wahlleitungen die Abläufe zu besprechen und fachliche Fragen zu erörtern“, erläuterte Dr. Trimbach, der das Amt des Landeswahlleiters seit Januar 2022 ausübt, den Hintergrund der Besuche.

 

Er wies darauf hin, dass in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden viele Wahlleiterinnen und Wahlleiter neu in ihr Amt berufen worden seien. Gleichzeitig gebe es aber auch einige, die dieses Ehrenamt bereits seit längerer Zeit ausüben. Das kann auch Petra Borchel bestätigen. Seit nunmehr 30 Jahren sorgt die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz als Kreiswahlleiterin für einen reibungslosen Ablauf der Kommunal- und Europawahlen und steht dabei in engem Kontakt mit den Verantwortlichen in den Kommunen.

 

Sie bewertet das Format der Rundreisen als gewinnbringend für alle Seiten: „Das Angebot des persönlichen Austausches, welches in ähnlicher Form zum ersten Mal im Jahr 2013 stattfand, kam bei allen Anwesenden gut an. Einige kannten die Verantwortlichen des Landes bisher nur von Gesprächen per Telefon oder Kontakten via E-Mail - jetzt lernte man sich auch persönlich kennen. Neben allerlei Informationen gab es auch genügend Raum für Fragen oder Anregungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die anstehenden wichtigen Neuerungen und gesetzlichen Änderungen auszutauschen, um gut vorbereitet in die Organisation der Wahlen gehen zu können“.

 

Dass dies in der Vergangenheit immer gut funktioniert hat, unterstrich Landrat Siegurd Heinze in seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung: „Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen. Die Wahlen konnten in der Vergangenheit immer reibungslos durchgeführt werden. Ich danke allen Beteiligten, die sich dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Aufgabe stellen und würde mich freuen, wenn sich auch zukünftig Interessierte bereit erklären, bei der Absicherung der Wahlen zu helfen.“ - Denn: Auch wenn es noch eine Weile hin ist, gilt schon jetzt: Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Kommunen immer gesucht. Wer also Interesse hat, sollte frühzeitig die Termine im Auge behalten und sich bei der Verwaltung seines Wohnortes melden.

 

Hintergrund „Superwahljahr“

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können die Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr mehrfach zur Wahlurne gehen oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben: Im Frühjahr stehen zunächst die Europa- und Kommunalwahlen an. Hier werden das Europäische Parlament bzw. auf Landkreisebene der Kreistag, die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen, die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die Ortsbeiräte gewählt. Im Herbst 2024 folgt der Landtag. Alle Gremien werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die Wahltermine werden unter anderem hier veröffentlicht: https://wahlen.brandenburg.de

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Perspektiven öffnen mit dem Inklusionspreis 2023 - Jetzt bewerben oder jemanden vorschlagen!

(03. 05. 2023)

Die Bewerbungsfrist zum Inklusionspreis 2023 startet. Bis zum 30. September können sich Akteure mit Ihren Projekten und Aktivitäten zum Thema Inklusion bewerben oder jemanden vorschlagen, der sich für Inklusion engagiert.

 

Unter dem Motto „Perspektiven öffnen für alle – durch Aufgaben wachsen“ unterstützt und ermutigt der Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Akteure, die sich um Inklusion im Landkreis bemühen.

 

Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, ruft alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf, am Inklusionspreis 2023 teilzunehmen: „Gemeinsam setzen wir uns für Inklusion ein, damit wir alle leben und lernen können, ohne ausgegrenzt zu werden. Inklusion zu ermöglichen ist eine Aufgabe, der wir uns bereitwillig annehmen. Aber nur zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis können wir tatsächlich ein Zusammenleben ohne Ausgrenzung ermöglichen. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung. Es müssen nicht zwangsläufig große und langfristige Projekte sein, auch kleine Aktionen sind von großer Wirkung und können sich um den Inklusionspreis bewerben.“

 

Jetzt bewerben oder jemanden vorschlagen

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich bis zum 30. September 2023 um den Inklusionspreis 2023 bewerben.

 

Bewerbungsformulare für die Einreichung eines Projektes oder für die Nominierung einer anderen Person sind online verfügbar unter www.osl-online.de/inklusionspreis

 

Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile achten Mal aus.

 

Bei der Themenwahl erhalten die Teilnehmenden weitestgehend freie Hand soweit sich die Projekte für Inklusion engagieren. Ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend, Seniorenarbeit, Vereinsengagement oder Tourismus – der inklusive Charakter ist das entscheidende Kriterium des Bewerbungsprojektes.

 

Vorgeschlagen werden können auch bereits abgeschlossene Projekte. Mit der Umsetzung der eingereichten Projekte muss bis zum 30.09.2023 begonnen werden. Eine Doppelprämierung des gleichen Projektes bzw. der gleichen Initiative sind ausgeschlossen.

 

Fragen beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises:

Delia Schäfer

03573/ 870-1537

 

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Projekte, Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Fischer (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).  

 

Die Preisverleihung erfolgt am 29. November 2023.

 

Weitere Informationen unter www.osl-online.de/inklusionspreis

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ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen

(28. 04. 2023)

Am Donnerstag (27.04.) erreichte das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Information über ein mit ASP infiziertes Wildschwein, welches im sächsischen Landkreis Bautzen in unmittelbarer Nähe zur OSL-Kreisgrenze erlegt worden ist. Der Nachweis befindet sich zwar auf sächsischem Gebiet, jedoch innerhalb des durch OSL errichteten und per Zäunen gesicherten Wildschwein-Schutzkorridors. Der Schutzkorridor erstreckt sich über sächsische und brandenburgische Gebiete. Dadurch werden seitens OSL Akutmaßnahmen erforderlich zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Gebietes.

 

Durch OSL wurde in 2022 zum Schutz vor der Tierseuche ASP eine Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes unter anderem entlang der sächsischen Grenze errichtet. Um einen Schutzkorridor zu errichten, wurde in Abstimmung mit den sächsichen Nachbarlandkreisen parallel entlang des Schutzzaunes eine zweite Zaunreihe zum Teil auf sächsischem Gebiet errichtet.

 

Der Erlegungsort des Tieres befindet sich innerhalb dieses Schutzkorridors, etwa 100 Meter entfernt von der Kreisgrenze zum Landkreis OSL, nördlich von Hosena, auf sächsischem Gebiet.

 

Um eine Wanderung des Schwarzwildes in dem betroffenen Gebiet und damit eine etwaige Ausbreitung der Tierseuche auf das Kreisgebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu verhindern, bereitet das Veterinäramt aktuell bereits erste Akutmaßnahmen vor.

 

So werden mit sofortiger Wirkung die Tore entlang des OSL-Schutzzaunes im Bereich der Kreisgrenze zwischen Hosena und Großkoschen per Zahlenschloss verschlossen. Gleiches gilt für die Tore entlang des zweiten Zaunes im Sächsischen. Die Tore können normalerweise benutzt – geöffnet und geschlossen – werden. Oftmals wird das Wiederverschließen der Tore jedoch vergessen. Um ein Wandern des Schwarzwildes aus dem Schutzkorridor hinaus und weitere Wanderungen von Schwarzwild aus dem sächsischen Gebiet in den Schutzkorridor hinein zu verhindern und die Schutzmaßnahme Zaun akut und schnell zu verstärken werden die Tore nun vorerst verschlossen. So soll der Zutritt für und das Passieren von Personen verhindert werden. Betroffen sind in Summe rund 10-15 Tore, in der Regel entlang von Wald- und Feldwegen.

 

In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, kann das Veterinäramt des Landkreises telefonisch kontaktiert werden: 03573 870 4400. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, betont die Relevanz des schnellen Handels mittels der aufgeführten Maßnahmen: „Wenn wir die ASP nicht aufhalten, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Tierhaltung von Landwirten im Haupt- und Nebenerwerb“.

 

Der Amtsleiter des Veterinäramtes, Jörg Wachtel, begründet das Vorgehen: „Um eine Ausbreitung der Tierseuche und damit drohende wirtschaftliche Schäden für unsere Land- und Forstwirte in OSL zu verhindern, bitten wir alle Personen, das Gebiet nicht zu betreten. Zurückliegend gab es immer wieder Vandalismus oder offen gelassene Tore, sodass uns die Arbeit im Bereich des Tierseuchenschutzes erschwert wird und das Risiko für einen Eintrag auch in den Landkreis OSL hinein steigt.“ Parallel sei allgemein das Betreten von Waldgebieten zur aktuellen Jahreszeit nicht ratsam, da die Bachen derzeit Junge haben und mit aggressivem Verhalten reagieren könnten. Um eine Beschädigung der Tore zu verhindern werden die Tore inzwischen videoüberwacht. 

 

Durch die sofortige Schließung der Tore wird ein rund 8 Quadratkilometer großes Gebiet eingeschlossen. In diesem werden in den nächsten Tagen in Absprache mit den Jägern mehrere Futterstellen, sogenannte Kirrstellen, eingerichtet, an denen die innerhalb des Bereiches verorteten Tiere angefüttert, per Lebendfalle gefangen und anschließend geschossen werden. Ziel ist die komplette Entnahme des Schwarzwildes innerhalb des benannten Bereiches im Schutzkorridor und damit die Verhinderung von großem Tierleid.

 

„Die Maßnahmen werden einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen, sodass die Einschränkungen eine Zeit lang aufrecht erhalten werden müssen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis“, resümiert Jörg Wachtel mit Blick auf die kommende Zeit und das weitere Vorgehen.

 

Ob es über die Schließung der Tore hinaus weitere Maßnahmen oder ggf. eine Anpassung der aktuell bereits vorhandenen Restriktionszonen im Landkreis OSL geben wird, soll nach vorliegender Prüfung und Rückmeldung durch das Land Brandenburg und die EU-Kommission voraussichtlich ab der kommenden Woche feststehen.

 

Neuigkeiten rund um das Thema ASP kommuniziert das Veterinäramt des Landkreises auf seiner Internetseite www.osl-online.de/ASP. Hier kann auch eine interaktive Karte des Schutzzaunes eingesehen werden: https://geoportal.osl-online.de/WebOffice_GDI/synserver?project=OSL_GDI&client=core&view=ASPZoneZaun&user=gast

 

So können Bürgerinnen und Bürger unterstützen:

  • Halten Sie Tore entlang der ASP-Schutzzäune unbedingt geschlossen
  • Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400 (täglich erreichbar von 7 bis 22 Uhr).
  • Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden: 

 

Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert), ASP-Zaunverlauf (lila-markiert) und farbig-markiert die derzeit bereits und weiterhin geltenden ASP-Restriktionszonen im Landkreis OSL.

Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert), ASP-Zaunverlauf (lila-markiert) und farbig-markiert die derzeit bereits und weiterhin geltenden ASP-Restriktionszonen im Landkreis OSL.

 

Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.

Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.

 

Hinweisschild an einem mit Zahlenschloss verschlossenen Zauntor eines ASP-Wildabwehrzaunes zwischen Hosena und Großkoschen (Bild: Landkreis OSL)

Bild: Hinweisschild an einem mit Zahlenschloss verschlossenen Zauntor eines ASP-Wildabwehrzaunes zwischen Hosena und Großkoschen (Bild: Landkreis OSL)

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Lausitzer Landräte warnen vor überstürztem Kohle-Aus

(28. 04. 2023)

Statement von Harald Altekrüger und Siegurd Heinze zum Ausstiegsszenario vor 2030


Laut einer Studie, die von der Klimaschutzorganisation Fridays for Future in Auftrag gegeben und am gestrigen Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, müsse zur Einhaltung der Klimaziele, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen definiert wurden, ein Ende der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2030 realisiert werden. Als eine Maßnahme nannte Prof. Dr. Pao-Yu Oei von der Fossil-Exit-Forschungsgruppe an der Europa-Universität Flensburg, der die Analyse wissenschaftlich begleitet hat, die sofortige Begrenzung der Auslastung für Kohlekraftwerke um 25 Prozent oder das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2026. 


Weil das Ende der Energiegewinnung aus der Braunkohle die Menschen in der Lausitzer Energieregion besonders bewegt und direkt betrifft und die regionale Wirtschaft stark von den Auswirkungen eines vorzeitigen Kohleausstiegs betroffen wäre, melden sich nun Landräte der südbrandenburgischen Landkreise zu Wort und bekräftigen ihren Standpunkt des von der Kohlekommission festgehaltenen Ausstiegs im Jahr 2038. 

 


Harald Altekrüger, Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa: 


„Klima- und Umweltschutz sind in der Tat wichtige Themen, dennoch möchte ich betonen, dass das Erreichen der 1,5-Grad-Grenze bei der Erderwärmung eine Aufgabe ist, die nur weltweit erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umstellung auf eine nachhaltiger arbeitende Wirtschaft finden bereits im Rahmen des Strukturwandels bei uns in der Lausitz statt. Neben finanziellen Ressourcen bedarf es auch kluger Köpfe und ausreichend Zeit für diese fundamentale Entwicklung. Die Kohlekommission hat hierfür einen wesentlichen Zeithorizont mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung für das Jahr 2038 definiert. Daran möchte ich als Landrat festhalten, denn das Ende der Braunkohleverstromung muss verantwortungsvoll gestaltet werden. Für die Menschen in unserer Region ist es schwer nachvollziehbar, wie ein Strukturwandel bis 2030 möglich sein soll, ohne dass es zu einem Bruch für die hiesige Wirtschaft kommt.  


Die Politik steht vor der Herausforderung alle Menschen mitzunehmen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Energieerzeugung, insbesondere in der Energieregion Lausitz. Erste Fortschritte durch wasserstoffbasierte Antriebe und großflächig genutzte Solarenergie sind gemacht. Doch eine sichere und bezahlbare Energieversorgung stellt die wichtigste Grundlage dar, bevor der Kohleausstieg final vollzogen werden kann.“ 

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
„Unsere Positionierung ist klar: Wir unterstützen den Ausstieg aus der Braunkohle im Jahr 2038 gemäß den Aussagen der Kohlekommission und den darauf basierenden Gesetzen. Jedoch sollte dieser Ausstieg in einem strukturierten Prozess erfolgen. 


Der Braunkohleausstieg kann nicht losgelöst von den Gesetzen der Physik, insbesondere der Elektrotechnik vonstattengehen. Wir appellieren an eine vernünftige und realistische Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Die schrittweise Umsetzung muss sich auch auf Investitionen in alternative Energien und den Strukturwandel in der Region konzentrieren. 


Nachhaltigkeit, Natur und Umwelt sind für uns keine fremden Themen. Ganz im Gegenteil: Sie bilden eine essentielle Basis für einen erfolgreichen und nachhaltigen Strukturwandel. Die Bürgerinnen und Bürger – die Menschen, die in dieser Region leben und arbeiten – müssen diesen Braunkohleausstieg mittragen und bewältigen. Gesteckte Ziele und ein fester Zeitrahmen bis 2038 geben eine Perspektive vor. Der Zeitrahmen ermöglicht Ideen, Innovationen und Fortschritt. Die Frage, ob der eilige Vorschlag der gestern herausgegebenen Studie tatsächlich genauso eilig praktisch umsetzbar wäre, beantworte ich mit einem klaren Nein. Darüber hinaus stelle ich bei den ständigen Debatten zum Vorziehen des Kohleausstiegs die Frage in den Raum, ob mit einer Verkürzung des Zeitrahmens für den Kohleausstieg dieser auch stabil, tragbar, verantwortungsbewusst, nachhaltig und auf Dauer umgesetzt wäre. Zeit, Kraft und Fortschritt sind die essentiellsten Kriterien für ein Gelingen des Ausstieges. Wenn man das eine Fundament verwirft, könnten auch die anderen schwinden.“
 

Hallo Nachbar! Zum Nachbarschaftsfest trifft man sich am 05. Mai auf dem Altmarkt Senftenberg

(28. 04. 2023)

Der Integrationsbeirat, die KWG Senftenberg und der Verein „Unsere Welt – eine Welt“ e.V. laden herzlich zum Nachbarschaftsfest „Hallo Nachbar“ ein. Bei Kaffee und Kuchen und buntem sowie kulturellem Programm kommt die Nachbarschaft auf dem Senftenberger Altmarkt zusammen. Der Eintritt ist frei.

 

Kennen Sie Ihre Nachbarn? Meist begegnet man Ihnen nur auf dem Hausflur und oftmals läuft man sich in der Stadt über den Weg, ohne zu wissen, dass man der Nachbar/die Nachbarin ist. Die Nachbarschaft ist Teil unseres sozialen Umfelds, unseres Zusammenlebens und unserer Gemeinschaft.

 

Der Verein Unsere Welt, Eine Welt e.V. aus Senftenberg hatte in den letzten drei Jahren ein Bundesprojekt mit dem Titel „Gute Nachbarschaft“ bewilligt bekommen und erfolgreich durchgeführt. Daraus ist dann gemeinsam mit den Mitgliedern des Integrationsbeirates und der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) die Idee zu einem Nachbarschaftsfest entstanden. Dieses sollte eigentlich 2022 zum 25-jährigen Bestehen des Vereins stattfinden.

Da eine Feier 2022 nicht möglich war, wird diese in diesem Jahr zum 25 + 1-jährigen Bestehen des Vereins mit dem Nachbarschaftsfest nachgeholt.

 

Unter dem Motto „Hallo Nachbar“ wird ein gemeinsames Kaffeetrinken auf dem Altmarkt in Senftenberg am Freitag, den 05. Mai von 14 Uhr bis 17 Uhr stattfinden.

Die Veranstaltung ist offen für jeden, der Lust hat, daran teilzunehmen. Die unmittelbaren Nachbarn vom Verein „Unsere Welt, Eine Welt“ e.V. wurden zudem mit persönlichen Einladungen angesprochen.

Neben Kaffee, Kuchen, Herzhaftem, Waffeln und Zuckerwatte, wird es auch eine Hüpfburg, Kinderschminken und ein kleines Programm geben, unter anderem mit einer Lesung vom Theater neue Bühne Senftenberg.

 

„Wir wollen offen zeigen, dass ein friedliches nachbarschaftliches Zusammenleben der unterschiedlichsten Nationen möglich ist. Auch wollen wir ein Zeichen setzen, dass der Nachbar uns wichtig ist. Wir wollen uns gegenseitig kennenlernen und gemeinsam einige Stunden verbringen. Vielleicht entstehen auch neue Freundschaften“, fasst Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Idee zum Nachbarschaftsfest zusammen. Der Landkreis ist durch den Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte auch beim Nachbarschaftsfest engagiert.

 

„Mein Norden ist einem Nachbarn sein Süden.“ (*1959, Künstler)

Vorab hatten die Mitglieder des Integrationsbeirates Oberspreewald-Lausitz 45 Zitate zum Thema Nachbarschaft aus verschiedenen Kulturen und Ländern gesammelt. Diese Zitatsammlung wird zum Nachbarschaftsfest ebenfalls präsentiert.

Die Zitate und das Nachbarschaftsfest bringen zum Ausdruck, dass jeder Nachbar wertvoll für ein friedliches Miteinander ist.

Foto zu Meldung: Hallo Nachbar! Zum Nachbarschaftsfest trifft man sich am 05. Mai auf dem Altmarkt Senftenberg

174 Millionen Euro für Theater und Orchester bis 2026

(28. 04. 2023)

Kulturministerin Schüle unterzeichnet mit Partnern einen vierjährigen Theater- und Orchesterrahmenvertrag

 

Das Kulturministerium unterstützt die Theater und Orchester des Landes Brandenburg in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 174 Millionen Euro. Dazu hat Kulturministerin Manja Schüle heute in Potsdam mit Partnern die Theater- und Orchesterrahmenverträge (TORV) unterzeichnet. Der TORV wird ab 2023 für weitere vier Jahre fortgeschrieben und gibt den überwiegend kommunalen und kommunal getragenen Theatern und Orchestern in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel sowie in den Städten Schwedt/Oder und Senftenberg Planungssicherheit. Mit der Landeshauptstadt Potsdam wurde ein neuer Vertrag aufgelegt.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Geschafft! In Zeiten, in denen bundesweit leider wieder viel zu oft an Kultur gespart wird, gehen wir bewusst einen anderen Weg: Wir erhöhen unsere Förderung für die festen Theaterensembles und Orchester beim Sockelbetrag um 1 Million Euro, wir schaffen mit dem vierjährigen Vertrag Planungssicherheit und wir behalten das erfolgreiche Finanzierungsmodell 50:30:20 bei – 50 Prozent kommen direkt vom Land, 30 Prozent aus dem Finanzausgleichsgesetz und 20 Prozent von den Kommunen. In Summe gibt es 174 Millionen Euro vom Land bis 2026. Damit sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Mitarbeitenden künftig weitgehend nach Flächentarif bezahlt werden können – unser Beitrag für mehr Lohngerechtigkeit im Kultursektor und ein Herzensanliegen für mich. Ich freue mich besonders, dass es uns gelungen ist, den TORV Potsdam wiederzubeleben: Damit sichern wir das Hans Otto Theater, die Kammerakademie, die Musikfestspiele und erstmals auch das Deutsche Filmorchester. Ich danke allen Kommunen für ihr großartiges Engagement und das gemeinsam an einem Strang ziehen! In Zeiten multipler Krisen setzen wir ein damit ein wichtiges Signal: Kultur ist eben nicht nice-to-have, sondern must-have. Sie gehört so selbstverständlich zur Daseinsvorsoge wie Kitas, Schulen und Hochschulen – und gestaltet wie sie unsere Gesellschaft, unsere Demokratie, unsere Zukunft.“

 

Mike Schubert, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam: „Die Potsdamer Kulturlandschaft hat eine unvergleichlich hohe Bedeutung für das gesellschaftliche Leben in der Landeshauptstadt Potsdam und darüber hinaus. Unsere Kultureinrichtungen erfüllen zudem einen wichtigen Bildungsauftrag. Daher freue ich mich umso mehr, dass die Landeshauptstadt Potsdam gerade in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam mit dem Land Brandenburg ein Zeichen setzen und für mehr Sicherheit sowie einer Erhöhung der Förderung in Form eines Sockelbetrags für die Hans Otto Theater GmbH, die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH und die Kammerakademie Potsdam gGmbH sorgen wird. Als UNESCO Creative City of Film möchten wir zudem das künstlerische Erbe des Potsdamer Filmstandortes in eine erfolgreiche Zukunft führen. Das Filmorchester ist ein Leuchtturm am und für den Standort Babelsberg und wird im Rahmen des Theater- und Orchesterrahmenvertrags erstmalig gefördert. Ich danke der Ministerin Frau Dr. Schüle für den gemeinsam erarbeiteten Theater- und Orchesterrahmenvertrag zur strukturellen und finanziellen Absicherung, aber auch zur Würdigung der Kultureinrichtungen.“

 

René Wilke, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder): „Der heute für die Dauer von vier Jahren unterzeichnete Theater- und Orchesterrahmenvertrag ist eine wichtige Unterstützung und schafft für unsere Stadt eine berechenbare Förderungsstruktur, um wichtige Institutionen wie das Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt und das Kleist Forum mittelfristig abzusichern. Das kulturelle Angebot und die damit verbundene Attraktivität, Ausstrahlung und Anziehungskraft der Stadt sind durch die gemeinsame Finanzierung zukunftsfähig aufgestellt. Darüber freue ich mich außerordentlich.“

 

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz: „Mit dem neuen Vertrag erhalten die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), aber auch das Kinder- und Jugendtheater Piccolo eine solide und stabile Grundlage für die Arbeit in den kommenden Jahren. Kunst und Kultur sind Eckpfeiler des mit dem Strukturwandel einhergehenden gesellschaftlichen Wandels und dem Einsatz für eine offene und tolerante Stadtgesellschaft. Da ist in unseren Häusern jeder Cent gut angelegt und bringt geistige und herausfordernde Rendite, aber auch Spaß und Ermutigung in aufgewühlten Zeiten.“

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Als Vorsitzender des Zweckverbandes Neue Bühne – Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg fiel mir die Unterschrift unter den Theater- und Orchesterrahmenvertrag für unser Theater Neue Bühne in Senftenberg leicht. Der Abschluss ist eine gute Nachricht für die Kulturlandschaft im Süden Brandenburgs. Wir gehen mit der Gewissheit nach Hause, dass die Finanzierung unseres Theaters auch in den kommenden Jahren auf einem soliden Fundament steht. Theater bedarf Leidenschaft, Engagement und Kreativität, aber auch der notwendigen finanziellen Grundlage. Mit der nach mehrmonatigen Gesprächen und Verhandlungen vertraglich gesicherten Fortführung der Rahmenbedingungen bekennt sich das Land Brandenburg zum Erhalt der hohen Qualität und Vielfalt unseres Theaterangebots. Gleichzeitig würdigt es das Engagement des Hauses, auch in seiner Funktion als Landesbühne, die Menschen in der Region immer wieder aufs Neue und an immer neuen spannenden Spielstätten für diese wertvolle Kunstform zu begeistern. Dieses wichtige Ziel kann mit dem neuen Vertrag nun auch in den kommenden Jahren weiterverfolgt werden.“

 

Steffen Scheller, Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel: Die Stadt Brandenburg an der Havel ist Träger des Brandenburger Theaters, der Brandenburger Symphoniker und von weiteren Kultureinrichtungen. Ich freue mich über die Fortschreibung des Theater- und Orchesterrahmenvertrages für weitere vier Jahre. Damit haben wir auch für die Zukunft eine solide finanzielle Basis in einem nachhaltigen kulturellen Netzwerk.“

 

Annekathrin Hoppe, Bürgermeisterin der Stadt Schwedt (Oder): „Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt sind der kulturelle Leuchtturm im Nordosten des Landes Brandenburg. Als Landestheater entfalten die ubs eine Strahlkraft weit über die Stadtgrenzen hinaus. Der Theater- und Orchesterrahmenvertrag gibt Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre und stellt damit den künstlerischen Spielbetrieb sicher.“

 

Daniel Ris, Vorsteher des Zweckverbandes Neue Bühne – Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg: „Die Fortschreibung des TORV sichert die Existenz des Senftenberger Theaters bis Ende 2026. Das ist großartig. Das im Vertrag vorgesehene Memorandum zur Evaluation in 2024 ist angesichts der aktuellen Lage ebenso sehr zu begrüßen.“

 

Der Theater- und Orchesterrahmenvertrag (TORV) wird ab 2023 bis zum 31. Dezember 2026 fortgeschrieben und ist die Basis für eine vergleichbare Förderung nach einheitlichen Parametern der überwiegend kommunalen und kommunal getragenen Theater und Orchester. Mit der Landeshauptstadt Potsdam ist der TORV – für das Hans Otto Theater, die Kammerakademie Potsdam, die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH sowie erstmals auch für das Deutsche Filmorchester Babelsberg – neu aufgelegt worden.

 

Mit den TORV-Verträgen unterstützt das Land die Einrichtungen in diesem Jahr mit 42 Millionen Euro, 2024 mit 43 Millionen Euro, 2025 mit 44 Millionen Euro sowie 2026 mit 45 Millionen Euro. Über vier Jahre sind das insgesamt 174 Millionen Euro. Auf diese Weise wird die langfristige Sicherung der Theater- und Orchesterlandschaft, insbesondere nach Corona-bedingten Schließungen und aktuellen Herausforderungen aufgrund steigender Energiekosten, gewährleistet. Das bestehende Kulturangebot wird stabilisiert und kann im gegenwärtigen Umfang aufrechterhalten werden.

 

Quelle:

 

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kultur des Landes Brandenburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dortustraße 36

14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 866 4560

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Härtefallhilfen für Heizöl und Co: Antragsverfahren startet am 8. Mai

(27. 04. 2023)

Ende letzten Jahres beschloss die Bundesregierung, auch die Nutzer:innen nicht leitungsgebundener Energien – wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas oder Pellets – zu entlasten. Nun sind erste Einzelheiten zum Verfahren bekannt. Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), beantwortet die wichtigsten Fragen.

 

Wer kann die Härtefallhilfen beantragen?
Dulinski: Verbraucher:innen, die ihre Wohnräume mit Heizöl, Pellets oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen. Die Hilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Wie hoch fällt die Entlastung aus?

Dulinski: Das hängt davon ab, wie viel ein Haushalt im Jahr 2022 für Energie bezahlt hat. Ob eine Antragsstellung in Frage kommt und wie hoch der Entlastungsbetrag voraussichtlich ausfällt, können Betroffene mit Hilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentralen ermitteln. Die Entlastung wird ausgezahlt, wenn sie mindestens 100 Euro beträgt. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro. Für diejenigen, die es genau wissen möchten: Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Wie können Betroffene die Hilfen beantragen?
Dulinski: Brandenburger Verbraucher:innen können die Hilfen über das Online-Portal der Finanzkasse Hamburg beantragen, und zwar ab 8. Mai 2023. Im nächsten Schritt bearbeitet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Anträge. Die ILB ist auch Ansprechpartnerin für Antragstellende und beantwortet eventuelle Fragen. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf der Website der ILB. Nach Auskunft der ILB kann ein Antrag auch analog erfolgen, wenn keine Möglichkeit besteht, den Online-Weg zu nutzen. Dazu können Betroffene bei der Servicehotline anrufen.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

 

Den Pressetext finden Sie auch online unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/83630

 

Pressekontakt

Rico Dulinski, Rechtsreferent, (0331) 29871 38,

Annalena Marx, Pressesprecherin, (0331) 29871 12,

 

Aufnahme in den Presseverteiler der Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/14503

Aufnahme in den Newsletter unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/newsletter-brandenburg

 

Verbraucherzentrale Brandenburg
Landesgeschäftsstelle
Babelsberger Straße 12
14473 Potsdam
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

 

Vorsorgevollmacht & Trickbetrug: 3 Themennachmittage bieten kostenlose Beratung in Ihrer Nähe

(27. 04. 2023)

„Achtung Trickbetrug“ ist das Motto eines Themennachmittages am 09. Mai beim Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg. Die Polizeiinspektion OSL klärt dabei rund um das Thema Sicherheit auf. Darüber hinaus lädt der Pflegestützpunkt zu zwei Themennachmittagen zum Thema "Vorsorgevollmacht" am 17. Mai in Senftenberg und am 24. Mai in Lübbenau ein. Bei diesen beiden Angeboten liegt der Fokus darauf mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig vorzusorgen.

 

 

„Achtung Trickbetrug – Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen“

Die Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz klärt am 09. Mai ab 14:30 Uhr bei einem Themennachmittag im Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg zu Betrugsmaschen auf, sensibilisiert für möglicherweise verdächtige Aktionen und thematisiert Möglichkeiten für ein richtiges und überlegtes Verhalten in der Situation und beim Verdacht eines Trickbetruges.

Anmeldung per Mail oder Telefon:

 

 

03573-870 41 80

03573-870 41 81

 

„Vorsorgevollmacht“

Der erste Themennachmittag „Vorsorgevollmacht“ findet am 17.05.2023 von 14:30 bis 16:30 Uhr im Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg statt. Frau Hollnick vom Betreuungsverein Lebenshilfe wird als Fachexperte anwesend sein. Anmeldungen für diesen Termin sind bis zum 12.05. möglich.

 

Der zweite Themennachmittag „Vorsorgevollmacht“ findet am 24.05.2023 von 14:30 bis 16:30 Uhr im Haus der Harmonie in Lübbenau statt. Dieser Termin wird durch Frau K. Martschink, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises, geleitet. Anmeldungen für diesen Termin sind bis zum 19.05. möglich.

 

Anmeldung per Mail oder Telefon:

 

 

03573-870 41 80

03573-870 41 81

 

Bei den Themennachmittagen wird über die Relevanz und Bedeutung der Vorsorgevollmacht gesprochen. Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das festlegt, wer im Falle von Krankheit oder Unfall Entscheidungen für die betroffene Person trifft, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine solche Vollmacht ist von großer Bedeutung und sollte von jedem rechtzeitig erstellt werden. Es wird unter anderem erläutert, wer als Bevollmächtigter ernannt werden kann und wie man diesen bestimmt, welche Befugnisse und Aufgaben der Bevollmächtigte hat, wie eine Vorsorgevollmacht ausgestaltet sein sollte, damit sie im Ernstfall wirksam ist und wann diese in Kraft tritt oder auch endet.

 

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, insbesondere wenn Personen keine engen Angehörigen oder Partner haben, eine chronische oder schwere Erkrankung haben oder eine Pflegebedürftigkeit im Alter befürchten. Letztlich kann jedoch jeder Mensch von einer Vorsorgevollmacht profitieren, da ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit jeden treffen kann. Um im Ernstfall abgesichert zu sein ist eine rechtzeitige Vorsorge mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht der richtige Weg.

 

Bürgerinnen und Bürger können zu den Themennachmittagen vorbeikommen, sich informieren lassen und Fragen stellen.

 

Weitere Informationen und der Kontakt zum Pflegestützpunkt unter https://www.osl-online.de/pflegestützpunkt

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Neuerungen zum Saisonstart im Lausitzer Seenland - Zwei Projekte im digitalen Tourismus erfolgreich umgesetzt

(26. 04. 2023)

Die Saison im Lausitzer Seenland ist gestartet. Zwei Neuerungen werten den Service und zukünftig die Besucherlenkung im Seenland auf. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat gemeinsam mit den Kooperationspartnern gleich zwei Fördermittelprojekte zur Digitalisierung im Tourismus umgesetzt. An sieben Standorten rund um den Senftenberger See wurden digitale Informationspunkte in Betrieb genommen und parallel dazu wird das Besucheraufkommen an ausgewählten touristischen Hotspots gemessen.

 

 

Das mit dem Deutschen Tourismuspreis ausgezeichnete „ContentNetzwerk Brandenburg“ ist eine gemeinsame touristische Datenbank, die von touristischen Organisationen und Verbänden im Land Brandenburg unter der Koordination der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) aufgebaut wurde. Die umfangreiche Datenbank enthält alle Orte von touristischem Interesse (z.B. Museen, Sehenswürdigkeiten, gastgewerbliche Unternehmen) sowie Veranstaltungen mit allen detaillierten Informationen zu Angebot, Anfahrt und Kontakt.

 

EFRE-Förderung

Um das ContentNetzwerk flächendeckend in den Regionen des Landes Brandenburg zu verankern und für den Gast regionsspezifisch nutzbar zu gestalten, fördert das Land Brandenburg im öffentlichen Bereich die notwendige Hardware, insbesondere großflächige Displays (Touch-Monitore oder Stelen) im Innen- und Außenbereich sowie Anlagen zum Besuchermanagement über die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg zur Förderung der digitalen Gästeinformation und touristischen Besucherlenkung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Digi-Tour-Invest) vom 9. September 2021.

 

Displays und Stelen als Informationspunkte

An sieben Standorten im Lausitzer Seenland wurden digitale Displays/Stelen als Informationspunkte installiert und in Betrieb genommen. Als Standorte wurden ausgewählt: das Rathaus am Senftenberger Markt, der Bahnhofsvorplatz Senftenberg, der Marktplatz in Brieske, der Komfortcampingplatz in Niemtsch, das Schleusenhaus zwischen Senftenberger See und Geierswalder See, das Hafenmeisterbüro und die Touristinformation am Stadthafen in Senftenberg. Die Gäste können mit den Displays/Stelen über das Software-Projekt „MeinBrandenburg“ auf zahlreiche standortbezogene, tagesaktuelle und touristische Angebote zugreifen. Hier in der Region spielt die Software auch alle Sehenswürdigkeiten aus dem sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes aus.

 

Mit einem symbolischen Termin an dem digitalen Display in der Tourist-Information am Senftenberg Stadthafen wurden die Displays und Stelen offiziell am 26. April durch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Franziska Wölkerling, Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg und Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. in Betrieb genommen.

 

Landrat Siegurd Heinze freut sich über den Projektabschluss: „Die Digitalisierung ist eine Chance, um den Tourismus im Lausitzer Seenland auf ein neues Level zu bringen. Für die Umsetzung danke ich auch den mitwirkenden Akteuren aus der Stadt Senftenberg, dem Tourismusverband und dem Zweckverband. Mit den neuen digitalen Informationspunkten bieten wir unseren Gästen ein zeitgemäßes Angebot, das den Ansprüchen einer immer stärker digitalisierten Welt gerecht wird. Besonders freut es mich, dass die Informationspunkte für alle Altersgruppen und Bevölkerungsgruppen, so auch für Menschen mit Einschränkungen, zugänglich sind.“

 

Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, erläuterte zu dem Anlass die Funktionalität dieser neuen touristischen Angebote: „Über die digitalen Displays und Stelen lassen sich schnell und übersichtlich passende, individuelle Angebote aus den unzähligen Freizeitmöglichkeiten in dieser Region und angrenzenden Reisegebieten finden. Mithilfe der Software kann ein Ausflug unkompliziert geplant werden. Insbesondere sind auch Fahrradrouten abgebildet. Das ca. 700 km umfassende Radwegenetz im Landkreis wird so unmittelbar einsehbar und eine Fahrradtour mit individuellen Ansprüchen unkompliziert planbar.“

 

Andreas Pfeiffer, Bürgermeister der Stadt Senftenberg, Franziska Wölkerling Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg, Detlev Wurzler vom Zweckverband und Kathrin Winkler vom Tourismusverband sind sich einig: „Besonders wichtig ist uns, dass wir damit auch den Servicegedanken im Tourismus stärken. Die Displays und Stelen stellen schnell, übersichtlich und individuell tagesaktuelle und hochwertige Informationen bereit, die sich am jeweiligen Standort orientieren und so die Angebote der Umgebung sichtbar machen. Die Informationspunkte und die Software sind ein weiterer Baustein, um das Lausitzer Seenland als attraktives Reiseziel zu etablieren und unsere Gäste nachhaltig zu begeistern. Informationen werden dort geboten, wo und wann sie gebraucht werden. Die Displays und Stelen sind ein ebenso nützliches Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger, um die Vielfalt der Angebote, Ausflüge und Erlebnisse in ihrer eigenen Region zu erfahren. Sie werden überrascht sein, wie viel es in unserer Region zu entdecken gibt.“

 

Die Stelen und Displays wurden unter dem Aspekt der „Nachhaltigen Entwicklung“ installiert und richten sich mit Ihrer Funktionalität an der Maßgabe der „Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung“ aus.

 

Die individuelle Zusammenstellung der touristischen Informationen und die abgerufenen Daten können sie sich auch auf das eigene Smartphone oder Tablet übertragen lassen und die Informationen weiterhin mobil abrufen und mitnehmen.

 

2.800 sogenannte Points of Interest wurden bisher für das Lausitzer Seenland in der Software eingepflegt. Das Einstellen und die Pflege der Daten funktioniert nur über tatkräftige Mithilfe. 30 Personen im Lausitzer Seenland betreuen diese Daten als Redakteure. Touristiker können sich unter anderem an den Tourismusverband wenden, wenn sie eine Überarbeitung, Aktualisierung oder die Aufnahme von Daten wünschen. Darüber hinaus haben auch weitere Akteure die Möglichkeit, selbst die Daten aus der Software auszuspielen, zum Beispiel indem Sie diese auf ihrer Internetseite integrieren. Auch können die Daten mit eigener Hardware z.B. einem Bildschirm in einem Geschäft den Besuchern und Kunden als Service-Angebot zur Verfügung gestellt werden. Damit wird das Netzwerk gestärkt und das Angebot in der Region verbreitet.

 

Mit einem symbolischen Termin an dem digitalen Display in der Tourist-Information am Senftenberg Stadthafen wurden die Displays und Stelen offiziell am 26. April durch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Franziska Wölkerling, Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg und Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. in Betrieb genommen. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Mit einem symbolischen Termin an dem digitalen Display in der Tourist-Information am Senftenberg Stadthafen wurden die Displays und Stelen offiziell am 26. April durch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Franziska Wölkerling, Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg und Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. in Betrieb genommen. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Mit einem symbolischen Termin an dem digitalen Display in der Tourist-Information am Senftenberg Stadthafen wurden die Displays und Stelen offiziell am 26. April durch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Franziska Wölkerling, Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg und Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. in Betrieb genommen. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)
Bilder: Mit einem symbolischen Termin an dem digitalen Display in der Tourist-Information am Senftenberg Stadthafen wurden die Displays und Stelen offiziell am 26. April durch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Daniela Lehmann, Projektkoordinatorin aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Detlev Wurzler, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Franziska Wölkerling, Wirtschaftsförderung der Stadt Senftenberg und Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. in Betrieb genommen. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

 

Digitale Besuchermessung

Um das touristische Angebot weiter verbessern und die regionale Wirtschaftskraft stärken zu können, werden Besucher des Lausitzer Seenlandes seit Januar 2023 an verschiedenen Sehenswürdigkeiten mittels einer ständigen, digitalen Besuchermessung gezählt. So wird das Besucheraufkommen an den touristischen Hotspots gemessen. Diese Ergebnisse machen das Besucheraufkommen sichtbar und ermöglichen Maßnahmen zur Optimierung der Besucherlenkung und -verteilung zu generieren. Dazu wurden an den touristischen Hotspots Schleifen in den Asphalt eingebracht, die das Besucheraufkommen auf der Straße registrieren. Unterschieden wird bei den Messsystemen zwischen einer Personenmessung und der Radfahrermessung. Erste erfasst gehende und letztere die mit dem Rad fahrenden Personen.

 

Am Tor des Familienparks Großkoschen, zweimal am Rostigen Nagel, am Aussichtsturm Südsee bei Peickwitz und an der Reppister Höhe am Großräschener See wurden Induktionsschleifen in den Asphalt eingebracht bzw. Lichtschranken montiert, die das Besucheraufkommen auf der Straße und auf den Aussichtstürmen registrieren.

 

Seit Januar 2023 wurden am Rostigen Nagel bisher 8.000 Personen, am Aussichtsturm Südsee bei Peickwitz 6.000 Personen und auf der Repister Höhe 5.000 Radfahrer gemessen.

 

Installation einer Induktionsschleife zur digitalen Radfahrermessung auf der Reppister Höhe (Bilder: Landkreis OSL / Jens Bergmann)Installation einer Induktionsschleife zur digitalen Radfahrermessung auf der Reppister Höhe (Bilder: Landkreis OSL / Jens Bergmann)
Bilder: Installation einer Induktionsschleife zur digitalen Radfahrermessung auf der Reppister Höhe (Bilder: Landkreis OSL / Jens Bergmann)

 

Hinweisschild zur digitalen Besuchermessung des Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (Bild: Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg)
Bild: Hinweisschild zur digitalen Besuchermessung des Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (Bild: Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg)

Foto zu Meldung: Neuerungen zum Saisonstart im Lausitzer Seenland - Zwei Projekte im digitalen Tourismus erfolgreich umgesetzt

Online-Umfrage zum „Digitalen Marktplatz Spreewald”: Ihre Wünsche und Ihre Meinung sind gefragt!

(25. 04. 2023)

Für den „Digitalen Marktplatz Spreewald" startet eine Befragung – Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sich an einer Online-Umfrage zur Bedarfsermittlung zu beteiligen. Machen Sie mit! Jede Idee und jede Anregung sind willkommen.

 

Damit der künftige Digitale Marktplatz für den Spreewald und das damit einhergehende Lieferangebot wirklich einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger aus der Region darstellen, startet nun eine Online-Umfrage für Bürgerinnen und Bürger. Sie haben in der Umfrage die Möglichkeit, Ihre Meinung zum täglichen Einkaufen in der Region zu schildern, Ihre Erfahrungen zu Online-Shopping zu teilen und Ihre Wünsche an den neuen Digitalen Marktplatz anzubringen. Wie erledigen Sie derzeit Ihre Wocheneinkäufe? Wie wichtig sind Ihnen regionale Produkte? Und kaufen Sie bereits online ein oder können Sie sich das für die Zukunft vorstellen? Die Ergebnisse der Umfrage werden für die ab 2024 geplante Umsetzung des neuen Webportals und seines regionalen Lieferangebots aufbereitet.

 

Damit die Wünsche und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Region vollumfänglich in die Konzeptentwicklung des digitalen Marktplatzes einfließen können, sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an der Umfrage zum „Digitalen Marktplatz Spreewald” zu beteiligen. Der Link zur Umfrage kann dabei gern an Familie, Freunde und Bekannte in der Region weitergeleitet werden. Die Teilnahme an der Umfrage nimmt etwa 10-15 Minuten in Anspruch. Die Auswertung erfolgt anonymisiert.

 

Die Umfrage ist online unter https://neuland21ev.limesurvey.net/649548?lang=de verfügbar und kann bis zum 31.05.2023 ausgefüllt werden.

 

Wir freuen uns über eine rege Beteiligung und bedanken uns im Voraus für das wertvolle Feedback und die Unterstützung bei der Konzeptentwicklung des „Digitalen Marktplatzes Spreewald”.

 

Kontakt

 

Jana Carouge

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH

 +49 (0) 3375 5238 50

 

 

Janine Hoelzmann

neuland21 e.V.

+49 (0)157 3387 8093

 

 

Hintergrundinformationen zum Projekt

Im Rahmen des bundesweiten Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte der Landkreis Dahme-Spreewald einen digitalen Marktplatz für den Wirtschaftsraum Spreewald entwickeln und arbeitet hierfür eng mit den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sowie der kreisfreien Stadt Cottbus, dem Spreewaldverein e.V. sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH und neuland21 e.V. als operativen Partnern zusammen.

Der „Digitale Marktplatz Spreewald“ soll als digitale Handelsplattform getreu dem Motto „Versorgung aus der Region, in der Region, für die Region!“ ein neues Nahversorgungsangebot im Spreewald schaffen. Der Marktplatz soll neue Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten für Erzeuger:innen und Händler:innen in der Region erschließen und regionale Wertschöpfungsketten stärken. Darüber hinaus soll er durch die Reduzierung von Lieferverkehren einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hauptziel ist letztlich die Erhöhung der Lebensqualität in der Region.

 

 

Foto zu Meldung: Online-Umfrage zum „Digitalen Marktplatz Spreewald”: Ihre Wünsche und Ihre Meinung sind gefragt!

Einschränkungen des Sprechtages 25.04.2023 des Sozialamtes - SG III - Eingliederungshilfe

(25. 04. 2023)

Auf Grund der Einführung einer Fachanwendung im Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes III/ Eingliederungshilfe am Dienstag, den 25.04.2023, den Bürgern des Landkreises für Beratungsgespräche nicht zur Verfügung.
 
In dringenden Notfällen können sich die Bürger an das Sekretariat des Kreissozialamtes unter der Telefonnummer 03573 870-4101 bzw. an das Bürgerbüro 03573 870-0 wenden.
 
Am 27.04.2023 stehen den Bürgern dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Eingliederungshilfe wieder vollumfänglich zur Verfügung.

Ausbildungsmesse „Finde deine Leidenschaft“ am 06.05.2023 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Senftenberg, Niederlausitzhalle

(25. 04. 2023)

Am Samstag, 06.05.2023, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, findet in der Niederlausitzhalle in Senftenberg eine Ausbildungsmesse statt.

 

Unter dem Motto "Finde deine Leidenschaft" präsentieren mehr als 70 Unternehmen aus unserer Region ihre Ausbildungs- und Studienplätze für 2023. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können sich ausführlich informieren. Außerdem ist es eine gute Gelegenheit, geeignete Praktikumsplätze ausfindig zu machen, um in die Berufe schon mal reinzuschnuppern.

 

Veranstaltet wird die Ausbildungsmesse gemeinsam von der Agentur für Arbeit Cottbus, dem Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der IHK Cottbus.

 

Quelle:

 

Liane Kretschmer-Erbe

Pressesprecherin

Presse und Marketing

 

Telefon:   0355 619-1516

Telefax:   0355 619-1519

E-Mail:    

                

Internet:   www.arbeitsagentur.de

 

Agentur für Arbeit Cottbus
Bahnhofstr. 10
03046 Cottbus

 

* Postanschrift

Agentur für Arbeit Cottbus

03039 Cottbus

 

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/cottbus/ausbildungsmesse-senftenberg-mai-2023

 

 

 

 

[Link zur Seite der Bundesagentur für Arbeit]

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OSL öffnet seine Ateliers – Und bietet spannende Einblicke für Groß und Klein

(24. 04. 2023)

Am Wochenende des 6. und 7. Mai öffnen brandenburgweit Ateliers ihre Türen für Besucherinnen und Besucher. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wartet an einigen Stationen das Erlebnis Bildende Kunst darauf, entdeckt zu werden.

 

Ausstellungen, Workshops, oder einfach nur Entspannen bei guten Gesprächen im Hofcafé: Bei den „Offenen Ateliers Brandenburg 2023“ kommt jeder auf seine Kosten. Besucherinnen und Besucher können an beiden Tagen die Gelegenheit ergreifen, Künstlerinnen und Künstlern bei der Arbeit über die Schulter zu schauen, begleitet von verschiedenen Aktionen und Attraktionen in einem ganz besonderen Ambiente. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich selbst künstlerisch auszuprobieren sowie Arbeiten der Künstlerinnen und Künstler zu erwerben und mit nach Hause zu nehmen.

 

Oberspreewald-Lausitz ist mit 17 Ateliers und Künstlerinnen und Künstlern von Süd bis Nord vertreten. Zu sehen gibt es Malereien, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Metallobjekte, Linol- und Stempelschnitte, Installationen, Kalligrafie, Fotografien, Mangas, Handwerke wie Filzen, Spinnen und Weben und zahlreiche weitere Kunstformen und -Techniken. 

 

Verschiedene Aktionen laden zudem zum Mitmachen ein. Wer möchte, kann an einem literarischen Spaziergang teilnehmen oder sich selbst ausprobieren und beispielsweise Feder und Tusche in die Hand nehmen.  Auch für Gespräche und Austausch mit den Künstlerinnen und Künstlern bleibt ausreichend Zeit – Gern auch bei einer Tasse Tee oder Kaffee und Kuchen, die einige der Teilnehmenden den Besucherinnen und Besuchern anbieten.

 

Folgende Ateliers laden ein: 

 

  • Bernd Gork/Peter Wällnitz/Bernd Winkler, Malerei – Grafik - Collagen/Druckgrafik/Metallobjekte, Markt 11, Senftenberg
  • Christine Przybilski Schmuck und Galerie, Installationen und Collagen, Bahnhofstr. 12, Senftenberg
  • Yana Arlt, Wolfgang Wache, Galerie Marga, Platz des Friedens 2, Senftenberg/Brieske
  • Susanne Kruse, Stempelwerk – Grafik – Malerei, Saal des alten Gasthauses Reuden, Lindenallee 13, Reuden bei Calau
  • Katrin Meißner, ROOTS – Kunst ist Natur ist Kunst, Gutskapelle Reuden, Lindenallee 21, Reuden bei Calau & Atelierhaus Katrin Meißner Mühlenstraße 92, Calau
  • Mario Gnüchtel, Hof der Möglichkeiten, Annahütterstr. 11, Schipkau Ortsteil Klettwitz
  • eastFOTOgallery, Fotografie aus dem Osten, Hohenbockaer Str. 2, Grünewald
  • Frank Reisgies – Frei-Art, Öl – Aquarell – Pastell, Elsterwerdaer Str. 31, Ortrand
  • GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau, Aquarell – Acryl - Skulpturen, Güterbahnhofstr. 58, Lübbenau/Spreewald
  • Ingo Schiege, Schreibstube und Atelier, Kalligrafie, Kunstschrift, Kalligrafie für Kinder und Erwachsene, Hauptstr. 41a, Lübbenau/Spreewald Ortsteil Zerkwitz
  • Bernhard Glück, Olga Wälder, Farbwelten, Aquarelle – Kalligraphie - Naturfarben, Haus der Vereine Meuro, Klettwitzer Str. 1, Meuro
  • Petra Münch-Kubale, Farbe – Form – Lifedesign, Ressen Dorfstr. 8, Neu-Seeland
  • Malzirkel „Die Heubodenmaler“, Gisela Heidemüller, Malerei, Grafik, Alte Gartenstr. 24, Lauchhammer
  • Museumsgalerie Rolf-Rainer Kolitz und Fritz-Olaf Gedat, Foto, Kunst, Kultur, Freiherr-vom-Stein-Platz 6, Lauchhammer
  • Kunstgussmuseum Lauchhammer, Freifrau-von-Löwendal-Str. 3, Lauchhammer  

 

Die genauen Uhrzeiten und Programme der einzelnen Ateliers können dem Flyer zu den „Offenen Ateliers 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ entnommen werden. Dieser steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de zum Download bereit und liegt ab sofort im Bürgerbüro des Landkreises (Dubinaweg 1 in Senftenberg), den Stadt- und Amtsverwaltungen sowie in den Tourisinformationen in Senftenberg und Lübbenau aus.

 

Die Offenen Ateliers

Die Tage der Offenen Ateliers im Land Brandenburg sind seit 1999 ein fester Bestandteil des Kulturkalenders und heißen jährlich am ersten Maiwochenende Tausende Besucherinnen und Besucher zu einer Entdeckungsreise in die Brandenburger Kunstlandschaft willkommen. 2023 übernimmt der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Brandenburgs erstmalig die Trägerschaft des Projektes Tage der Offenen Ateliers und lädt gemeinsam mit den Kulturverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte und den rund 1000 teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern ein, die vielfältigen künstlerischen Positionen in den Ateliers und Schaffensumfeldern in den urbanen Zentren und im ländlichen Raum Brandenburgs zu erleben.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz koordiniert die Tage der Offenen Ateliers im Landkreis und unterstützt deren Durchführung auch finanziell mit einem Beitrag in Höhe von 2.400 Euro.

[TdoA2023_Flyer_web]

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Behindert? Ich spreche darüber. - Bildungsmaßnahme zur Inklusion sucht engagierte Referierende

(21. 04. 2023)

Die Bildungsmaßnahme "Toleranz durch Dialog" sucht engagierte Menschen mit Behinderungen, die Grundschulkinder im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit dem Leben mit einer Behinderung und Inklusion vertraut machen möchten. Gemeinsam schaffen wir Verständnis und Toleranz.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können alle Menschen leben und lernen, ohne ausgegrenzt zu werden. Nur gemeinsam können wir dieses Ziel erreichen. Die Maßnahme „Toleranz durch Dialog“ ist dafür ein wichtiger Schritt.

 

Gesucht werden Menschen mit Behinderungen als Referent oder Referentin. Sie werden vorab geschult und vorbereitet. Damit Sie Schülerinnen und Schülern in der Grundschule von Ihrem Leben erzählen. Sie können Wissen und Erfahrungen austauschen und praktische Übungen gehören auch dazu. Mit diesem Austausch können Vorurteile und Ängste abgebaut und Toleranz gestärkt werden.

 

Die Referentinnen und Referenten unterstützen die Bildungsmaßnahme ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandspauschale und die Fahrtkosten werden übernommen.

 

Werden Sie jetzt/Werde jetzt Referent/in!

Für mehr Informationen und Anmeldungen steht Johanna Fischer, Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Verfügung:

 

Johanna Fischer

Behindertenbeauftragte

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

03573 / 870 41 04

 

Informationen gibt es außerdem unter: www.osl-online.de/toleranzdurchdialog

 

Bildungsmaßnahme: Ablauf und Ziele

Mit der Bildungsmaßnahme "Toleranz durch Dialog" wird nicht nur theoretisches Wissen zum Thema "Leben mit Behinderung" vermittelt, sondern die Kinder erhalten die Möglichkeit zum praktischen Handeln, Erleben, Kommunizieren und Auseinandersetzen mit einer Behinderung. Dazu besucht ein Referierender/eine Referierende, der oder die eine Behinderung hat, für jeweils einen Tag die Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse. Im Fokus der Bildungsmaßnahme stehen die Grundschulklassen der Jahrgänge fünf und sechs. Die Lehrkräfte der Schulklassen bereiten diesen Tag pädagogisch vor und unterstützen und begleiten während der Maßnahme die Referierenden und Schülerinnen und Schüler.

 

Die Kinder sollen bewusst mit Menschen mit einer Behinderung (Referenten*innen) in den direkten Kontakt treten. Die Referierenden werden den Grundschulkindern über ihre alltäglichen Herausforderungen und Erfahrungen im Alltag berichten. Durch das Austesten von Hilfsmitteln (Bsp.: Rollstuhl, Verdunklungsbrillen, usw.) sollen die Kinder in einem praktischen Teil der Bildungsmaßnahme selbst erfahren, was es heißt aufgrund einer Behinderung Einschränkungen im Leben zu haben und auf verschiedene Formen von Unterstützung angewiesen zu sein.

 

Das Ziel von Toleranz durch Dialog ist, dazu beizutragen, die Kompetenzen der Kinder im Hinblick auf Inklusion zu stärken und so das gemeinschaftliche Miteinander nachhaltig für alle zu gestalten sowie eine offene Gesellschaft im Landkreis Oberspreewal-Lausitz zu etablieren. Kinder lernen dabei, dass Menschen individuell sind und dass alle gemeinsam zur Gesellschaft gehören und es wichtig ist, sich als ein angenommener Teil dieser zu fühlen. Die Schülerinnen und Schüler lernen auch aufmerksam und verständnisvoll durch den Alltag zu gehen und einander zu unterstützen und zu helfen.

 

Über die Bildungsmaßnahme

Von 2001 bis 2022 gab es die Bildungsmaßnahme „Toleranz durch Dialog“ bereits. Diese wurde im Rahmen einer geförderten Maßnahme durch das Land Brandenburg im Landkreis Oberspreewald-Lausitz realisiert. Es zeigte sich, dass die Bildungsmaßnahme bei den Schulen, bei den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Referierenden viel Anklang und Zuspruch erhalten hat und in der Grundschulbildung einen wichtigen Eckpfeiler für die Kompetenzerweiterung und -stärkung darstellte.

Es wurde beschlossen, dass die Bildungsmaßnahme ab 2023 in eine dauerhafte Bildungsmaßnahme – getragen durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und das Staatliche Schulamt Cottbus – überführt wird. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Staatlichen Schulamt Cottbus geschlossen.

 

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Vorlesewettbewerb der SeeCampus-Bibliothek

(21. 04. 2023)

Pressemitteilung der Stadt Lauchhammer vom 20.04.2023:

 

Jette Papke aus Lauchhammmer gewann Vorlesewettbewerb der SeeCampus-Bibliothek

 

Am 19. April fand in der SeeCampus-Bibliothek erneut der traditionelle Vorlesewettbewerb der 6. Klassen aus den Städten Lauchhammer und Schwarzheide statt. Anlass war wieder der Welttag des Buches am kommenden Sonntag.

Insgesamt stellten sich 10 Schülerinnen und Schüler einer fünfköpfigen Jury, im Publikum saßen unterstützend Lehrer und Eltern. Der Wettbewerb wurde in zwei Runden durchgeführt. In der ersten Runde stellten die Kinder ihre selbst gewählten Bücher vor. Zu hören waren spannende und lustige Geschichten. In der zweiten Runde lasen die Teilnehmer wieder einen unbekannten Text ("Ringolf Rüsselkäfer rockt die Wiese" von Amanda Fliegenbein und Stefanie Jeschke) und konnten hier besonders ihre Vorlesequalitäten zeigen.

 

Gewonnen hat in diesem Jahr Jette Papke aus Lauchhammer, der stolzen Siegerin wurden ein Pokal sowie ein Büchergutschein überreicht.

 

Das Team der SeeCampus-Bibliothek bedankt sich bei allen Teilnehmern und Unterstützern für einen gelungenen Wettbewerb!

 

Vorlesewettbewerb der SeeCampus-Bibliothek (Bild: Peter Noack)

 


 

In redaktioneller Ergänzung:

 

In der Jury des Vorlesewettbewerbes ist auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus dem Bereich des Schulverwaltungs- und Kulturamtes vertreten. In diesem Jahr nahm der OSL-Kulturbeauftragte Jens-Peter Meyer diese Aufgabe wahr. Er freute sich über die gute Beteiligung und die eifrige Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Wettbewerb.

 

Vorlesewettbewerb der SeeCampus-Bibliothek (Bild: Peter Noack)

 

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Pflegestrukturplanung Phase zwei – Bürgerforum lädt zur Diskussion

(20. 04. 2023)

Zur Pflegestrukturplanung OSL werden verschiedene Beteiligungsformate für diverse Altersgruppen miteinander kombiniert, um ein zuverlässiges und aussagekräftiges Bild über die Bedürfnisse, Wünsche und Probleme im Bereich der Pflege zu bekommen. Mit dem Bürgerforum am 09. Mai bekommen nun alle Interessierten die Möglichkeit, sich an der Pflegestrukturplanung zu beteiligen.

 

Im Rahmen des Bürgerforums soll offen über die Themen Pflege und Gesundheit, Wohnen im Alter sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote diskutiert werden. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie für den Landkreis und die Kommunen, um den absehbaren Herausforderungen begegnen zu können?

 

Um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und auf Zwischenergebnisse schauen zu können, lädt das Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Interessierte zu einem Bürgerforum ein. Es soll einen offenen Austausch geben, der Probleme aufzeigt, aber auch Ideen und Lösungsvorschläge hervorbringt.

 

Bürgerforum Pflegestrukturplanung

Wie wollen Sie im Alter wohnen? Bei welchen Tätigkeiten brauchen Sie Unterstützung? Kennen und nutzen Sie die vorhandenen Beratungsangebote? Was macht Ihnen Sorgen und wo sehen Sie Handlungsbedarfe? Ist der Landkreis OSL aus Sicht heutiger und zukünftiger Seniorinnen und Senioren gut aufgestellt? Werden der Landkreis sowie die Ämter, Städte und Gemeinden den Anforderungen ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger gerecht?

am 09.05.2023

um 13:30 Uhr

Großer Sitzungssaal des Landratsamtes, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg

 

Vorherige Anmeldung erforderlich:

Per Telefon unter 03573 8704163 oder per E-Mail:

 

Das Bürgerforum führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg durch.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das ALP Institut mit der Erstellung der Pflegestrukturplanung beauftragt. So erfolgten in diesem Jahr bereits Befragungen der Pflegeeinrichtungen, der Pflegedienste, der Bürgermeister und Amtsdirektoren und es fand eine Bürgerbefragung statt.

Ziel der Pflegestrukturplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vorzuhalten.

 

Die Alterung der Bevölkerung ist zu einem zentralen Thema der Gegenwart geworden, denn wir altern – und zwar alle. In der Konsequenz nimmt der Unterstützungsbedarf älterer Menschen stetig zu. Um einen Überblick über die Sorgen und Wünsche der älteren Menschen zu bekommen, wurden im Rahmen der Pflegestrukturplanung 5.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre mit einem Wohnort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angeschrieben und befragt. Da über 1.100 Bürgerinnen und Bürger an der Befragung teilgenommen haben, können im weiteren Prozess belastbare Planungen und strukturelle Handlungsempfehlungen für die Pflege in OSL gegeben werden.

Hauptamt stärkt Ehrenamt – Modellprojekt wird in OSL langfristig weitergeführt

(20. 04. 2023)

Als einer von deutschlandweit 18 Landkreisen durfte Oberspreewald-Lausitz an dem Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ mitwirken. Mit dem Ende der Projektlaufzeit zur Mitte des Jahres 2023 ist nun eine Broschüre mit Ergebnissen aus dem Modellprojekt erschienen. Das Projekt bleibt über das Ende der Laufzeit hinaus in OSL bestehen. Der daraus bisher generierte Mehrwert für die Region und die bereits erfolgte Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis soll nicht mit der Modelllaufzeit enden. Das Projekt wird in Eigenregie der Kreisverwaltung weiter fortgeführt.

 

Im Januar 2020 ist das bundesweite Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag gestartet. OSL ist einer der deutschlandweit 18 ausgewählten teilnehmenden Landkreise. Für das Projekt wurden über die vergangenen drei Jahre unter anderem zwei Personalstellen in der Kreisverwaltung OSL geschaffen, die sich ausschließlich mit der Umsetzung des Modellprojektes befassten.

 

Der Landkreis führt das Projekt nun über diesen begrenzten Zeitraum zukünftig in Eigeninitiative und ausschließlich mit eigenen Mitteln fort. Von dem Projektteam „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ wurden viele Maßnahmen realisiert, die beispielsweise konkrete Bedarfe in verschiedenen Bereichen des Ehrenamtes aufzeigen und definiert haben oder der Nachwuchsgewinnung und stärkeren Vernetzung der Akteure dienten. Und auch langfristig betrachtet wurde mit den Aktivitäten des Projektteams Mehrwert für das Ehrenamt im Landkreis geschaffen.

 

Die bisherige und derzeitige Projektkoordinatorin „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ im Landkreis OSL und damit Hauptansprechpartner ist Roswitha Ullrich. Frau Ullrich wird das Projekt bis zum Abschluss der Modelllaufzeit und bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand Mitte des Jahres 2023 weiterhin begleiten. Anschließend wird Theresa Pusch neue Ansprechpartnerin in diesem Bereich. Sie wirkt derzeit bereits im Projektteam der Kreisverwaltung mit und wird die Aufgaben von Frau Ullrich in diesem Jahr übernehmen.

 

Roswitha Ullrich, Projektkoordinatorin „Hauptamt stärkt Ehrenamt in OSL“, konnte gemeinsam im Team mit und für die Ehrenamtlichen im Landkreis viele tolle Projekte realisieren: „Ich kann mit einem zufriedenen Blick auf die letzten drei Jahre und die Ergebnisse des Projektteams zurückblicken. Im ersten Projektjahr haben wir mit der Homepage für das Ehrenamt einen wesentlichen Beitrag für die Vernetzung der gemeinnützigen Akteure geschaffen, www.ehrenamt-osl.de. Der Informationsaustausch auf digitaler Ebene ist auch im Ehrenamtsbereich nahezu unverzichtbar geworden. Dieses Thema haben wir auch noch einmal gesondert mit der Initiative „Hey Alter – Alte Rechner für junge Leute“ aufgegriffen, um ehrenamtliche Organisationen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Bei der Arbeit in den ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis zeigte sich, dass es zur Bewältigung gemeinnütziger Aktivitäten nicht genügt, Zeit und Engagement einzubringen, Ehrenamt braucht auch gutes Management und gut qualifizierte Vorstände. Deswegen haben wir mit zahlreichen Angeboten an Weiterbildungsseminaren den Vereinsverantwortlichen die Möglichkeit gegeben, kostenfrei ihr Wissen zum Vereinsrecht aufzufrischen oder zu erweitern. Auch die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit hat in unserer Projektarbeit einen wichtigen Stellenwert eingenommen. Unter anderem haben wir mit Aktionen wie dem Dreh eines Imagefilmes oder der Gestaltung eines Wandkalenders das Ehrenamt im Landkreis OSL sichtbarer gemacht, die Vielfalt von ehrenamtlicher Tätigkeit aufgezeigt und die Würdigung ihrer Arbeit in Veranstaltungen bekräftigt.“

 

Im Ergebnis der Tätigkeiten von Frau Ullrich als Projektkoordinatorin und des Projektteams und in Zusammenarbeit mit den anderen 17 Modelllandkreisen in Deutschland ist auch die nun erschienene Broschüre entstanden (https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-151.pdf). Die Beiträge in der Handreiche basieren auf den gewonnenen Erfahrungen der Modelllandkreise, die diese bei der Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen gemacht haben, nennen Ansatzpunkte, Ideen und gute Beispiele, die auch anderen Landkreisen und Kommunen als wertvolle Impulse dienen können.

 

Aus dem Landkreis OSL wird in der Broschüre das im vergangenen Jahr 2022 realisierte Modellprojekt zur Stärkung des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz thematisiert.

„Der Virtual Reality Film „Ohne Helfer keine Hilfe“ ist ein modernes digitales Medium, das zeigt, dass Bevölkerungsschutz ohne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer nicht leistbar ist und dass insbesondere der Gewinnung von jungen Engagierten eine bedeutende Rolle zukommt“, erklärt Roswitha Ullrich, „denn Nachwuchsmangel ist eines der drängendsten Probleme in allen Bereichen des Ehrenamtes.“

 

Landrat Siegurd Heinze dankt dem Projektteam für die bisher geleistete Arbeit und erklärt die Notwendigkeit, das Projekt nach dem Förderzeitraum ab Mitte 2023 in Eigenregie weiterzuführen so: „Wir haben dieses Modellprojekt schätzen gelernt und haben erkannt, wie wichtig die Arbeit unseres Projektteams als zentral koordinierenden Ehrenamtsstelle ist. Die Entscheidung, nun eine dauerhafte Stelle in der Kreisverwaltung zu generieren, unterstreicht unser Bestreben, auch über den Projektzeitraum hinaus dem Ehrenamt in Oberspreewald-Lausitz wichtige Stärke und Wertschätzung zu geben.“

 

Neben den allseits bekannten Themen, wie dem Strukturwandel, der Digitalisierung, der Fachkräftesicherung und der Nahversorgung muss auch dem ehrenamtlichen Engagement, insbesondere im ländlichen Raum, mehr Beachtung geschenkt werden, denn es ist ebenfalls von großer Bedeutung. Ehrenamt ist extrem wichtig für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein gut funktionierendes Vereinsleben und ehrenamtliche Angebote sind zudem ein wichtiger Standort- und Bleibefaktor. Aber das Ehrenamt steht bedingt durch aktuelle Krisen und beim Stichwort allgemeiner Fachkräfte- und Nachwuchsmangel vor großen Herausforderungen. Bei der Minderung dieser Probleme und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die ehrenamtlichen Strukturen wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiterhin anknüpfen.

 

 

 Handreichung Hauptamt stärkt Ehrenamt - Ansatzpunkte, Ideen, gute Beispiele des Deutschen Landkreistages (Quelle: Deutscher Landkreistag, www.landkreistag.de/themen/hauptamt-staerkt-ehrenamt)

Handreichung Hauptamt stärkt Ehrenamt - Übersichtskarte zu den Modelllandkreisen (Quelle: Deutscher Landkreistag, www.landkreistag.de/themen/hauptamt-staerkt-ehrenamt)Grafiken: Handreichung Hauptamt stärkt Ehrenamt - Ansatzpunkte, Ideen, gute Beispiele des Deutschen Landkreistages und Übersichtskarte zu den Modelllandkreisen (Quelle: Deutscher Landkreistag, www.landkreistag.de/themen/hauptamt-staerkt-ehrenamt)

 

Mit Roswitha Ullrich und Christian Gröbe ist das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ 2020 im Landkreis OSL gestartet. Ab Mitte des Jahres 2023 wird es eine neue Besetzung im Team „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ geben. (Foto: Landkreis OSL / Sarah Werner)Foto: Mit Roswitha Ullrich und Christian Gröbe ist das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ 2020 im Landkreis OSL gestartet. Ab Mitte des Jahres 2023 wird es eine neue Besetzung im Team „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ geben. (Foto: Landkreis OSL / Sarah Werner)

 

: Im Januar 2020 ist das bundesweite Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag gestartet. OSL ist einer der deutschlandweit 18 ausgewählten teilnehmenden Landkreise. (Foto: BMEL / Photothek)Foto: Im Januar 2020 ist das bundesweite Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag gestartet. OSL ist einer der deutschlandweit 18 ausgewählten teilnehmenden Landkreise. (Foto: BMEL / Photothek)

[Handreichung Hauptamt stärkt Ehrenamt - Ansatzpunkte, Ideen, gute Beispiele des Deutschen Landkreistages]

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Sirenenmodernisierung mit 1. Ausbaustufe gestartet – den leisen Auftakt bildet die Installation technischer Steuergeräte

(17. 04. 2023)

Startschuss für die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Umsetzung des Projektes ist am 27. März mit der ersten Sirene gestartet, welche in der 1. Ausbaustufe neue technische Steuergeräte erhalten hat. 156 weitere Sirenenstandorte und anschließend jeweils eine 2. Ausbaustufe werden nun schrittweise folgen. Für die Aussendung der Warnsignale entsprechend der Vorgaben des Bundes werden damit die ersten technischen Voraussetzungen geschaffen. Für das Abspielen neuer Warnsignale ist diese erste Umrüstungsstufe ein wichtiger Grundstein.

 

Der Landkreis hatte 2022 ein neues Sirenenkonzept zur Umrüstung bzw. Modernisierung der Sirenen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel auf den Weg gebracht. Der Landkreis übernimmt die Erneuerung der Sirenen für alle Kommunen, damit Einheitlichkeit gewährleistet werden kann und die Erneuerung ohne große zeitliche Staffelung erfolgt.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind derzeit 157 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil der Sirenen den Katastrophenwarnton (Warnung, Entwarnung, Sprachdurchsagen) nicht abspielen kann. Damit entsprechen diese nicht den neuesten Vorgaben des Bundes.

 

Der Umbauprozess zur Modernisierung der Sirenen hat nun im Jahr 2023 begonnen. Am 27. März wurde der erste Sirenenstandort in OSL mit einer TETRA-Ansteuerung aufgerüstet. Den Auftakt bildete die Sirene am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord. Martin Kolacki, Sachbearbeiter im Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz des Landkreises, und zwei Mitarbeiter von der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH waren am Montag in der Feuerwache vor Ort, um die neuen Steuergeräte anzubringen. Die Stromversorgung sowie die Anknüpfung an das im Gebäude bereits vorhandene Sirenennetz mussten unter anderem bei der Installation beachtet werden. „Jede Sirene und jeder Sirenenstandort im Landkreis bringen so ihre Besonderheiten und baulichen Spezifikationen mit sich und so wird die Umrüstung auf die 1. Ausbaustufe kein Routinetermin werden. Vor Ort müssen wir immer verschiedene Gegebenheiten beachten bzw. vorausschauend mit Blick auf die 2. Ausbaustufe sowie die weitere Installation, Wartung und Sicherung der Geräte nach dem bestmöglichen Standort für die Steuergeräte schauen“, berichtet Martin Kolacki. Und so dauerte das Anbringen und Anschließen des kleinen, grauen Kastens mit dem neuen Steuergerät etwa zwei Stunden. Im weiteren Verlauf dieser Woche wurden weitere Sirenen mit den neuen Steuergeräten bestückt. Insgesamt 12 Standorte wurden mit dieser ersten Neuerung fertiggestellt, darunter alle Sirenen in Großräschen und einige erste Sirenen in Schipkau.

 

Gabriele Prillwitz, Amtsleiterin des Ordnungs- und Sozialamtes der Stadt Großräschen machte sich selbst ein Bild von dem Auftakt zur Sirenenmodernisierung. Das kleine Gerät wird spätestens mit Fertigstellung der 2. Ausbaustufe im Jahr 2024 eine wichtige Verbesserung im Zivil- und Katastrophenschutz im Landkreis und so auch in der Stadt Großräschen bewirken. Bereits 2023 wird damit eine flächendeckende und zeitgleiche Auslösung der Sirenen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich werden.

 

Mit der 1. Ausbaustufe werden die technischen Voraussetzungen für die 2. Ausbaustufe geschaffen, welche 2024 nachfolgend umgesetzt wird, sodass ein großer Teil der Sirenen voraussichtlich Ende des nächsten Jahres mit ihrem gesamten Funktionsumfang den Vorgaben des Bundes entsprechen. In dem zweiten Schritt der Sirenenmodernisierung und -instandsetzung sollen alle Sirenen mit modernen elektronischen Sirenenhörnern (inklusive Akkupufferung) ausgestattet werden, um eine Ausfallsicherheit im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sowie eine Sprachdurchsagefähigkeit zu gewährleisten. Zielstellung des Bundes ist es, dass alle Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen (Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung) sowie Sprachdurchsagen auszusenden.

Konkret bedeutet dies in der 2. Ausbaustufe eine sichtbare optische Veränderung, indem die alten Tellersirenen den modernen Trichtersirenen weichen werden.

 

Der Bund sieht auch vor, dass die Sirenen die Ruftöne Warnung und Entwarnung auslösen können. Dies und eine Verkürzung der Alarmierungszeit auf eine Minute kann mit dem neuen TETRA-Steuergerät bereits im Verlauf des Jahres 2023 mit der Installation der neuen Steuergeräte für die OSL-Sirenen realisiert werden.

 

„Der Beginn der 1. Ausbaustufe stellt derzeit nur die technischen Weichen für die weitere Umsetzung aber bringt defacto derzeit noch keine Neuerungen für die Bevölkerung mit sich. Nach dem Termin in Großräschen-Nord stehen nun noch 156 weitere Sirenen in OSL auf unserer To-Do-Liste für die erste Ausbaustufe“, beschreibt Martin Kolacki diesen Auftakt und erklärt dies so: „Praktisch funktionsfähig wird die Sirene die beiden Ruftöne Warnung und Entwarnung erst ausspielen können sobald die entsprechenden Funkgeräte an die Steuerelemente angeschlossen wurden, die Software programmiert und mit der Leitstelle Lausitz verbunden wurde. Dies wird voraussichtlich im Juni erfolgen, sodass die bis dahin und dann nachfolgend umgerüsteten Sirenen zum in einem Test diese Ruftöne ausspielen werden und auch zum diesjährigen bundesweiten Warntag am 14. September 2023 erstmals mit den Tönen der Warnung und Entwarnung teilnehmen können. Bis dahin sichert weiterhin das alte Steuergerät die Einsatzbereitschaft und den Betrieb der Tellersirenen ab, wie in diesem Fall die Sirene vom Typ DS 977 auf dem Dach der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord.“

 

Martin Kolacki ist Ansprechpartner für die Kommunen und führt die gut abgestimmte und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen, um gleichzeitig zum Ausbau eine Standortdokumentation aller 157 Sirenen durchzuführen. Den Umbau koordiniert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz für alle seine Kommunen.

 

Die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat mit einem Auftakt bei der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord zur Umsetzung der 1. Ausbaustufe begonnen, bei welcher die technischen Voraussetzungen für eine moderne Alarmierung geschaffen, werden. Martin Kolacki, Sachbearbeiter Katastrophenschutz des Landkreises koordiniert das Projekt. Gabriele Prillwitz, Amtsleiterin der Stadt Großräschen machte sich ein Bild vom Auftakt zur Sirenenmodernisierung. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat mit einem Auftakt bei der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord zur Umsetzung der 1. Ausbaustufe begonnen, bei welcher die technischen Voraussetzungen für eine moderne Alarmierung geschaffen, werden. Martin Kolacki, Sachbearbeiter Katastrophenschutz des Landkreises koordiniert das Projekt. Gabriele Prillwitz, Amtsleiterin der Stadt Großräschen machte sich ein Bild vom Auftakt zur Sirenenmodernisierung. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat mit einem Auftakt bei der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord zur Umsetzung der 1. Ausbaustufe begonnen, bei welcher die technischen Voraussetzungen für eine moderne Alarmierung geschaffen, werden. Martin Kolacki, Sachbearbeiter Katastrophenschutz des Landkreises koordiniert das Projekt. Gabriele Prillwitz, Amtsleiterin der Stadt Großräschen machte sich ein Bild vom Auftakt zur Sirenenmodernisierung. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bilder: Die Sirenenmodernisierung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat mit einem Auftakt bei der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Nord zur Umsetzung der 1. Ausbaustufe begonnen, bei welcher die technischen Voraussetzungen für eine moderne Alarmierung geschaffen, werden. Martin Kolacki, Sachbearbeiter Katastrophenschutz des Landkreises koordiniert das Projekt. Gabriele Prillwitz, Amtsleiterin der Stadt Großräschen machte sich ein Bild vom Auftakt zur Sirenenmodernisierung. (Bilder: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Foto zu Meldung: Sirenenmodernisierung mit 1. Ausbaustufe gestartet – den leisen Auftakt bildet die Installation technischer Steuergeräte

Spiel-Cup OSL 2023: Jugendliche aus OSL spielen um Wanderpokal im „Push“

(13. 04. 2023)

Kennen Sie das Geschicklichkeitsspiel „Push“? Wie es gespielt wird, wissen die Mädchen und Jungen aus den Jugendclubs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Am Freitag, 21. April 2023, messen sich die Besten im Kreisfinale des „Spiel-Cup OSL 2023“ in genau diesem Spiel. Zuschauerinnen und Zuschauer sind gern willkommen.

 

Rund 50 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren aus 8 Jugendclubs im Landkreis hatten sich im März und April an den kreisweiten Vorentscheiden beteiligt. Die zwei besten Spielerinnen und Spieler jeder Einrichtung qualifizierten sich im Ergebnis für das kreisweite Finale. Sie treten nunmehr, mit Unterstützung eines erwachsenen Betreuers jeder Einrichtung, im Push-Spielen gegeneinander an. 

 

Das beste Team kann sich den Wanderpokal „Spiel-Cup OSL“ der Jugendsozialarbeit OSL für die eigene Einrichtung erspielen. Zudem besteht in der Einzelwertung die Möglichkeit, Kreissieger zu werden. Für die Erstplatzierten winken Gutscheine für Freizeitaktivitäten in der Region im Gesamtwert von 100 €.

 

Das Finale zum Spiel-Cup 2023 findet im „Quartiertreff“ in der Chransdorfer Straße 2a in Großräschen statt. Los geht es um 15.30 Uhr, Ende ist voraussichtlich gegen 17.30 Uhr.

 

Auf der Internetseite www.spiel-cup-osl.blogspot.de können die Ergebnisse der Vorrunden eingesehen werden. Hier werden im Anschluss an das Finale auch die Gesamtergebnisse veröffentlicht.

 

Der Spiel-Cup OSL als Spiele-Wettbewerb zwischen den Jugendeinrichtungen wurde erstmalig im Jahr 2013 ausgetragen. Er wird durch das Spielearchiv des Schlupfwinkel e.V. in Freienhufen realisiert und durch den Bereich Jugendförderung des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz finanziell ermöglicht. Nachdem der Wettbewerb in 2020 und 2021 pandemiebedingt ausgefallen war, findet er seit 2022 wieder regulär statt. Das Angebot richtet sich an Jugendclubs aus dem gesamten Landkreis. Im letzten Jahr ging der Pokal an das Kinder- und Jugendbegegnungszentrum Arche in Lauchhammer.

 

Steffen Lachmann vom Bereich Jugendförderung des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Der Spielecup als kreisweiter Wettbewerb zwischen den Jugendeinrichtungen zielt darauf ab, die Interaktion und den Austausch unter den Jugendlichen zu fördern. Das Spielen fördert zum einen technische und kommunikative Fähigkeiten, unterstützt aber vor allem auch den Teamgedanken und das Gemeinschaftsgefühl. Dies zu fördern ist die Absicht, welche die Sozialarbeiter der Einrichtungen und wir als Jugendamt mit dem Ausrichten des Wettbewerbes verfolgen.“  

 

Die Spiele des Spiel-Cups OSL wechseln regelmäßig. Nachdem in 2022 die Teilnehmer beim Spiel „Passe Trappe“ um die Medaillen kämpften, wird in diesem Jahr der Sieger im „Push“ ermittelt. Die Wahl auf das Geschicklichkeitsspiel fiel im Ergebnis der Klausurtagung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit des Landkreises im Oktober 2022.

 

Bei „Push“ handelt es sich um ein traditionelles Geschicklichkeitsspiel für 2 bis 4 Spieler ab 8 Jahren. Die Wurzeln des Spiels reichen vermutlich bis ins Indien des achtzehnten Jahrhunderts. Gespielt wird mit Holzscheiben auf einem großen Spielbrett aus Holz. Bei dem Spiel schießen die Spieler ihre Holzscheiben vom Rand des Brettes aufs Feld. Ziel ist es, die Scheiben in die Löcher zu befördern und dabei möglichst viele Punkte zu erzielen. Geschick und Strategie sind gefragt, denn jeder Treffer macht ein Loch dicht und die Ziele werden immer weniger. „Um die meisten Punkte zu sammeln braucht es eine ruhige Hand, einen kühlen Kopf und manchmal eine kleine Portion Gemeinheit“, heißt es auf der Seite des Anbieters, Steffen Spiele.

Foto zu Meldung: Spiel-Cup OSL 2023: Jugendliche aus OSL spielen um Wanderpokal im „Push“

Schülerinnen und Schüler: Jetzt anmelden für den Zukunftstag Brandenburg am 27. April

(12. 04. 2023)

 

Über 780 Veranstaltungen können Mädchen und Jungen im Rahmen des diesjährigen Zukunftstages am 27. April im Land Brandenburg besuchen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz warten 39 Angebote darauf, entdeckt zu werden. Drei davon bietet die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz an. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

 

Jungen und Mädchen ab der Klassenstufe sieben können an diesem Tag die Standorte der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau erkunden oder einen Blick in das Feuerwehr und Katastrophenschutztechnische Zentrum des Landkreises in Großräschen werfen.

 

Auf dem Plan stehen Entdeckungstouren mit den Auszubildenden und dualen Studenten der Kreisverwaltung. Diese stellen die Ausbildung und das Studium sowie die Karrieremöglichkeiten in der Verwaltung vor und nehmen die Teilnehmenden mit auf eine kurzweilige Entdeckungstour durch die Standorte.

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 8, Ende gegen 12 Uhr.

 

Weitere Infos unter www.zukunftstagbrandenburg.de

Anmeldungen sind jetzt noch direkt bei Martin Höntsch vom Bereich Aus- und Fortbildung möglich: (03573) 870 1328 sowie .

 

Viele Schulen unterstützen die Teilnahme ihrer Schülerinnen und Schüler am Zukunftstag in Form von Projekttagen.

Falls die Teilnahme seitens der Schule nicht angeboten wird, können interessierte Jungen und Mädchen auf Antrag vom Unterricht freigestellt werden. Den Freistellungsantrag findet man ebenfalls auf der Internetseite zum Zukunftstag 2023.

 

Zum Zukunftstag:

Der Zukunftstag dient als wichtiges Instrument der beruflichen Orientierung. Am 27. April öffnen Unternehmen, Handwerksbetriebe, Hochschulen und andere Einrichtungen ihre Türen, um Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 die Vielfalt der Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten in Brandenburg aufzuzeigen und um Nachwuchs zu werben. Für Unternehmen bietet der Zukunftstag zudem eine gute Gelegenheit, ihre Karrieremöglichkeiten aufzuzeigen, erste Kontakte zu knüpfen und Fachkräftenachwuchs zu gewinnen. 2023 jährt sich der Brandenburger Zukunftstag bereits zum 21. Mal. Alle Informationen unter www.zukunftstagbrandenburg.de.

 

Hier geht es direkt zu den Angeboten der Kreisverwaltung OSL:

 

Senftenberg

Calau

Großräschen

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Alles Neu macht der April – personeller Neustart im Katastrophenschutz des Landkreises OSL

(12. 04. 2023)

 

Pünktlich zum 01.04.2023 startete die neu besetzte SEG Führungsunterstützung mit einem personellen Erstauftakt ihren Dienst.

 

Mit 12 Führungskräften aus den freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geht der Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) somit wieder einsatzbereit an den Start.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer beruft zum 01.04.2023 Kamerad Ronny Dreier (Freiwillige Feuerwehr Lauchhammer-Mitte) zum Einheitsführer der SEG Führungsunterstützung, Kamerad Lukas Greve (Freiwillige Feuerwehr Zerkwitz) und Kamerad Ronny Fuchs (Freiwillige Feuerwehr Großräschen-Nord) werden als seine stellvertretenden Einheitsführer berufen.

 

Insgesamt haben sich fast 40 Kameradinnen und Kameraden aus unseren Feuerwehren bereit erklärt, zusätzlich in der SEG Führungsunterstützung mitzuwirken.

Je nach Spezifikation werden diese nun perspektivisch funktions- und interessenbezogen für den Dienst in der SEG Führungsunterstützung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ausgebildet und eingesetzt.

 

Somit handelte es sich nicht um einen Aprilscherz, als Kreisbrandmeister Tobias Pelzer pünktlich zum 01.04.2023 der Leitstelle Lausitz die Einsatzbereitschaft der SEG Führungsunterstützung und damit auch des Einsatzleitwagens 2 meldete.

 

Hintergrund:

Zum 01.01.2023 sind die neuen Verwaltungsvorschriften des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung – KatSV), hier insbesondere die Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Führung, in Kraft getreten sind. Die neu gefasste Verwaltungsvorschrift definiert explizit die Ausbildungsvoraussetzungen und erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige im Bereich des Katastrophenschutzes. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz war daher gehalten Neustrukturierung seiner Katastrophenschutzeinheiten vorzunehmen.

 

Unser größtmöglicher Dank gilt den ehemaligen Einsatzkräften der SEG Führungsunterstützung (Fernmelde/Logistik) für Ihre jahrzehntelange Unterstützung im Katastrophenschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Ebenso dankbar sind wir allen neuen mitwirkenden Kameradinnen und Kameraden, die zum 01.04.2023 mit ihrem Fachwissen und Engagement die SEG Führungsunterstützung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bilden.

 

Die Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung (SEG Fü) unterstützt den Führungsstab bei seinen Aufgaben und arbeitet eng mit den Kommunikationsbeauftragten des Führungsstabes zusammen, dies je nach Lage der Katastrophe und dem damit verbundenen Bedarf. Einmal im Monat finden Ausbildungen am Standort des Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums in Großräschen statt. Hierbei wird der Schwerpunkt hauptsächlich auf fahrzeug- und sprechfunktechnische Ausbildungsinhalte gelegt. Die Aufgaben der SEG Führungsunterstützung umfassen insbesondere die Sicherstellung von Kommunikationsverbindungen und -anlagen (BOS Funk, Telefon, Fax) in Großschadenslagen, bei Katastrophen und Unglücken, die Unterstützung bei der Planung, dem Aufbau und Betrieb des Informationsaustausches mit den Einsatzabschnitten, die Übergabe von Arbeitsmitteln und Räumlichkeiten sowie die Unterstützung des Führungsstabes nach dessen Weisung.

 

Sie wollen sich ebenfalls ehrenamtlich beim Brand- und Katastrophenschutz engagieren? Dann melden Sie sich gern bei uns:

 

Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technisches Zentrum

Ansprechpartner/in: Claudia Noack, SB Katastrophenschutz  oder Tobias Pelzer, Kreisbrandmeister

 

Mail:

Webseite: www.osl-online.de/katastrophenschutz

Adresse: Seestraße 28, 01983 Großräschen

 

Text und Bildmaterial: Claudia Noack

 

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Interessierte für die Mitgestaltung des Digitalen Marktplatz Spreewald gesucht!

(12. 04. 2023)

Drei Workshops finden ab Ende April bis Anfang Juni statt – die Anmeldungsphase hat begonnen!

 

Das Ziel, eine digitale Bestell- und Handelsplattform für regionale Nahrungsgüter mit gekoppelten Lieferdiensten für den Wirtschaftsraum Spreewald aufzubauen, rückt näher: Im Rahmen der Konzeptentwicklung für den „Digitalen Marktplatz Spreewald” sind von Ende April bis Anfang Juni 2023 drei Nutzerworkshops mit verschiedenen Zielgruppen geplant, zu denen interessierte Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Sind Sie Erzeuger:in, Verarbeiter:in, Händler:in oder Gastgeber:in in der Spreewaldregion oder engagieren Sie sich als Privatkund:in für regionale Wertschöpfungsketten von Lebensmitteln? Interessieren Sie sich für die Möglichkeiten digitaler Vermarktungs- und Vertriebswege von Lebensmittel und daran gekoppelter Lieferdienste?   

Dann melden Sie sich für einen oder mehrere Workshops an – Ihre Expertise, Ihre Meinungen und Ideen sind gefragt! Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen oder Netzwerk auch noch weitere Personen, die sich einbringen können? Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Workshop wird geplant und durchgeführt von neuland21 e.V. und die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landkreises Dahme - Spreewald (WFG) unterstützt bei der Organisation. Die Workshops werden von Vertreterinnen aus den beteiligten Landkreisen und einer Zeichnerin begleitet. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und sind gespannt auf die Anregungen und Diskussionen.

 

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

 

Workshop 1 | Aufbau und Gestaltung des Digitalen Marktplatz Spreewald

Wie soll der Webauftritt des Digitalen Marktplatz Spreewald aussehen und welche Funktionen soll er aus Sicht der künftigen Nutzer:innen abdecken?

Dienstag, 25.04.2023, 14:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr, Mehrgenerationenhaus Golßen (Friedensstraße 5, 15938 Golßen)

 

Workshop 2 | Aufbau und Gestaltung der Lieferlogistik für den Digitalen Marktplatz Spreewald

Wie kommen die auf dem Digitalen Marktplatz Spreewald bestellten Produkte vom Anbieter zum Kunden?

Dienstag, 16.05.2023, 14:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr, Ort wird später bekannt gegeben

 

Workshop 3 | Gestaltung und Umsetzung des Digitalen Marktplatz Spreewald

Mit den Hauptelementen der geplanten Plattform und Lieferlogistik im Blick - was gilt es bei der Umsetzung zu beachten?

Dienstag, 06.06.2023, 14:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr, Kreistagssaal in Lübben (Raum 110, Reutergasse 12, 15907 Lübben)

 

 

Anmeldungen

Bitte melden Sie sich gern bis zum 18.4.2023 bei Frau Carouge für die Teilnahme an (WFG Dahme-Spreewald, Projektsteuerung, , 03375 523850). 

Für weitere inhaltliche Fragen zu den Workshops steht Ihnen Janine Hoelzmann (neuland21 e.V., , 0157 3387 8093) zur Verfügung.

Hintergrundinformationen  zum Projekt

Der „Digitale Marktplatz Spreewald“ soll als digitale Handelsplattform getreu dem Motto  „Versorgung aus der Region, in der Region, für die Region!“ ein neues Nahversorgungsangebot im Spreewald schaffen. Der Marktplatz soll neue Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten für Erzeuger:innen und Händler:innen in der Region erschließen und regionale Wertschöpfungsketten stärken. Darüber hinaus soll er durch die Reduzierung von Lieferverkehren einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hauptziel ist letztlich die Erhöhung der Lebensqualität in der Region.

 

Um den Marktplatz und das damit einhergehende Lieferangebot gezielt auf die Bedürfnisse der Einkaufenden und Anbietenden abzustimmen, wurden diese von Anfang an in die Konzeptentwicklung und Ausgestaltung der Online-Plattform eingebunden. Im ersten Schritt wurde eine umfassende Analyse der bestehenden regionalen Versorgungsstrukturen sowie eine Bedarfsanalyse der zukünftigen Anbieter- und Nachfrageseite durchgeführt. Darauf aufbauend wurden mögliche Nutzer:innen in Interviews und Umfragen zu ihren Bedürfnissen und Erfahrungen zur digitalen Vermarktung von Lebensmitteln befragt.  Nun können sich regionale Anbieter:innen, gewerbliche und private Kund:innen sowie weitere regionale Akteure und interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der geplanten Nutzerworkshops mit ihren Ideen einbringen.

 

Details zu den Workshops

Der Projekterfolg vom Digitalen Marktplatz Spreewald hängt stark von einer breiten Beteiligung der regionalen Erzeuger:innen, Verarbeiter:innen, Händler:innen und Kund:innen der künftigen Plattform ab. Dabei soll ein möglichst heterogenes Spektrum auf Anbieter- und Nachfrageseite für das Projekt gewonnen werden, um die zu entwickelnde Plattform mit möglichst vielen Nutzungsszenarien kompatibel zu machen. Die nutzerzentrierten Workshop mit methodischen Ansätzen aus dem Design Thinking spielen eine wichtige Rolle als Beteiligungsinstrumente.

 

Ob die online bestellten regionalen Lebensmittel am Ende über verschiedene Abholorte in der Region verteilt oder in entlegenen Regionen bis zur Haustür geliefert werden, etwa durch eigene oder externe Lieferdienste, ob die Produktinformationen und -bestände von den Anbieter:innen selbstständig oder durch entsprechende Software aktualisiert werden und welche weiteren Funktionen zur Unterstützung für regionale Anbietende und Einkaufende auf der Plattform eingebunden werden - all diese Fragen sollen im Rahmen eines ko-kreativen Entwicklungsprozesses gemeinsam gestaltet werden.

 

Die Ergebnisse der Nutzerworkshops stellen das inhaltliche Fundament für die im nächsten Schritt zu erarbeitenden Teilkonzepte des Digitalen Marktplatzes Spreewald dar, einschließlich des Versorgungs- und Logistikkonzepts, des Softwarekonzepts sowie des Konzepts für die Trägerstruktur mit Businessplan.

[Workshop-Übersicht]

[Anmeldebogen Nutzerworkshops Digitaler Marktplatz Spreewald]

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35 Mal „Herzlich Willkommen“ in Oberspreewald-Lausitz

(06. 04. 2023)

9 Kreisstraßen, 21 Landesstraßen und 5 Bundesstraßen führen in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Genau an diesen Kreisgrenzen werden Gäste und Einheimische ab sofort mit Begrüßungsschildern willkommen geheißen. Dafür hat der Landkreis 35 Schilder anfertigen lassen.

 

Das erste Schild wurde am Donnerstagnachmittag, 6. April 2023, an der Kreisstraße 6601 von Großkoschen kommend in Richtung Tätzschwitz - und damit zum Nachbarlandkreis Bautzen - aufgestellt. Dafür ließ es sich Landrat Siegurd Heinze nicht nehmen, selbst zum Schraubenschlüssel zu greifen.

 

„Vor einiger Zeit ist ein Bürger mit der Idee der Willkommensschilder an mich herangetreten. Umso schöner ist es, dass das Projekt nun realisiert werden konnte und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz künftig alle Menschen an seinen Kreisgrenzen mit eigenen Schildern begrüßt. Die Schilder weisen den Weg in unseren Landkreis, helfen bei der Orientierung und Identifikation und zeigen den Menschen, dass sie willkommen sind. Wir schaffen eine freundliche Atmosphäre, die dazu beitragen kann, dass sich Besucher und Gäste wohlfühlen und werben damit indirekt auch für uns als Region“, erläutert Siegurd Heinze das Ansinnen hinter dem Aufstellen der Begrüßungsschilder.

 

Die rechteckigen Schilder haben eine Größe von 90 x 60 Zentimetern, sind 2 Millimeter stark, doppelseitig und tragen jeweils den Schriftzug „Herzlich Willkommen“ und „Auf Wiedersehen“. Die Schilder sind in den Hauptfarben des neuen Corporate Designs des Landkreises - Blau, Grün und Sand - gehalten und zeigen auf weißem Grund neben den typischen geschwungenen Elementen die neue Wort-Bild-Marke des Landkreises. Auch der Claim „Hier bewegt sich was.“ findet seinen Platz. 

 

Dafür dass die Schilder auch bei Dämmerung und Dunkelheit wahrgenommen werden, sorgt die Reflexionsklasse „RA2“. Diese Folienklasse hat sich als Standard für Verkehrszeichen in normaler Umgebung etabliert. Sowohl innerorts als auch außerorts wird ein Großteil der Schilder aus RA2-Folien hergestellt, die im Vergleich zu RA1-Folien eine höhere Rückstrahlung und bessere Erkennbarkeit aus größerer Entfernung gewährleisten.

 

In den nächsten Wochen werden entlang der Kreisgrenzen auch die restlichen 34 Schilder aufgestellt. Die Montage an den Kreisstraßen übernimmt die Kreisstraßenmeisterei, für die Arbeiten an den Bundes- und Landesstraßen ist ein Dienstleister im Einsatz. Insgesamt 140 Sicherungsschrauben werden dafür sorgen, dass die Schilder sicher und fest im Rahmen sitzen.

 

Von den ersten Überlegungen bis zur Aufstellung des ersten Schildes vergingen mehrere Monate, denn „bis ein Schild aufgestellt werden kann, sind umfangreiche Abstimmungsprozesse notwendig“, erklärt Kerstin Bielitz, Leiterin des Bau- und Hauptamtes.

 

Neben den grundsätzlichen Festlegungen zu Design, Farbmuster, Größe und Reflexionsgrad der Mustertafeln und der Beauftragung der Lieferleistungen musste zunächst die Genehmigung zur Aufstellung der Ortsbegrüßungstafeln beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg eingeholt werden. Anschließend wurden die einzelnen Schilderstandorte durch die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises gemeinsam mit den jeweils zuständigen Straßenmeistereien des Landesbetriebes Straßenwesen - Calau, Schwarzheide, Cottbus, Elsterwerda - festgelegt, begangen und dokumentiert. Mit dem Landesbetrieb Straßenwesen wurden Nutzungsvereinbarungen für die Nutzung der Flächen an den Bundes- und Landesstraßen abgeschlossen. Auch die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zur Bewertung der Unfallschwerpunkte im Bereich der Begrüßungsschilder des Landkreises war einzuholen. Darüber hinaus waren die Lieferung und Montage der Landkreisbegrüßungstafeln zu vergeben.

 

Planungsbüro für die Vorplanungen war das Ingenieurbüro Niegel aus Senftenberg. Dieses holte Genehmigungen und Leitungsauskünfte für die einzelnen Standorte ein und erstellte die sogenannten Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Schilderpfosten-Installation an einen externen Dienstleister. Hersteller und Lieferant der Schilder ist die Bremicker Verkehrstechnik GmbH. Mit der Aufstellung der Landkreisbegrüßungsschilder an den Landes- und Bundesstraßen konnte die Firma Lauer Verkehrstechnik GmbH aus Luckau beauftragt werden.

 

Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf ca. 22.600 Euro.

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Ostereier sind ein traditioneller Feiertagsbrauch und auch Teil der Arbeit des Veterinäramtes OSL

(06. 04. 2023)

120 Einzelbetriebe nach Handelsklassenrecht verkaufen im Landkreisgebiet Eier. Hinzu kommen weitere Direktvermarkter. Zu Ostern sind alle Verkäufer gefragt - egal ob zum Backen, zum Färben, zum Verzieren oder bereits gefärbte zum Verzehren am Ostertag - Eier gehören zum Osterfest. Während eifrige Eiersuche nur eine saisonale Erscheinung ist, sind fleißige Lebensmittelkontrolleure im dauerhaften Prüfeinsatz. Auch Eier stehen dabei regelmäßig auf dem Prüfstand.

 

Etwa 2.000 Kontrollen führen die sechs Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz pro Jahr durch. Die Überprüfung von Lebensmitteln, tierischen Produkten und Bedarfsgegenständen sowie Kosmetik gehören zur täglichen Arbeit des Fachbereiches, der dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft angehört. Die Arbeit der sechs Lebensmittelkontrolleure richtet sich unter anderem nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie nach zahlreichen europäischen und deutschen Regelungen. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Lebensmittel und Gegenstände, die wir im Alltag verwenden, sicher sind. „Es gibt zum Beispiel Vorschriften, welche Stoffe in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen enthalten sein dürfen und welche nicht. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln, um den Verbrauchern wichtige Informationen über die Inhaltsstoffe zu geben, wird geregelt“, erklärt Jörg Wachtel, Amtsleiter des Veterinäramtes und beschreibt, warum die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure zwar Routine für sein Amt darstellt, aber keineswegs zu unterschätzen ist: „Die Arbeit in der Lebensmittelkontrolle und -überwachung dient dazu, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und dafür zu sorgen, dass keine schädlichen Stoffe in unsere Nahrung oder in die Gegenstände gelangen, die wir benutzen. So können wir uns darauf verlassen, dass die Produkte, die wir kaufen, sicher sind und uns nicht schaden.“

 

Auch Eier aus den verschiedenen Haltungsformen sowie Ostereier, also bereits bunt gefärbte Eier, werden regelmäßig im Rahmen der geplanten und außerplanmäßigen Kontrollen überprüft. In der Abstimmung mit dem Bundesland Brandenburg erfolgen zudem auch mehrmals jährlich Sonderprogramme. Eier stehen dabei seltener im direkten Fokus, sondern werden meist bei den Kontrollen mitüberprüft. „Die Eier und bunten Ostereier in Oberspreewald-Lausitz sind im Allgemeinen in einem guten und unbedenklichen Zustand. Ganz selten gibt es leichte Verstöße, wenn zum Beispiel Eier weniger als sieben Tage vor Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums noch im Verkauf angeboten werden. Das Aussehen der Eier stellt ein zweites wichtiges Kriterium für eine Prüfung dar. Auch da stellen wir nur ganz selten Probleme fest. Der Verbraucher kann über diese beiden Kriterien auch stets selbst die Qualität der Eier überprüfen“, führt Jörg Wachtel zur Arbeit bei den Kontrollen aus.

 

Für das Verkaufen von Eiern durch Erzeuger oder gewerbliche Einrichtungen gelten jeweils verschiedene Bestimmungen, die von den Lebensmittelkontrolleuren überprüft werden. Dazu zählt zum Beispiel, dass gewerbliche Einrichtungen Eier in stoßfesten, sauberen und unbeschädigten Verpackungen abzugeben haben und die Eier auf dem Weg zwischen Huhn und Verbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gehalten werden müssen. Der Erzeugercode ist für Eier der Güteklasse A eine wichtige Kennzeichnung und gibt an, aus welchem Land, Bundesland und Betrieb das Ei stammt. Er dient zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung des Erzeugers. In Deutschland besteht der Erzeugercode aus einem "DE-"-Präfix, gefolgt von der zweistelligen Nummer des Bundeslandes und einer Betriebsnummer. Zum Beispiel steht "DE-12-0123456" mit der Zahl "12" für das Bundesland Brandenburg und "0123456" für die individuelle Betriebsnummer des Erzeugers. Zudem gibt es vor oder hinter dem Code einen weiteren Buchstaben (0, 1, 2, 3), der dafürsteht, ob die Hühner in Bio-Qualität, in Freilandhaltung, in Bodenhaltung oder in Käfighaltung leben.

Eier ohne Erzeugercode dürfen seit 2005 nur noch ab Hof vom Erzeuger abgegeben werden.

 

600 geplante Proben und zahlreiche weitere Zufallsproben nehmen die Oberspreewald-Lausitz-Lebensmittelkontrolleure pro Jahr von Produkten aus dem „gesamten Warenkorb“ und senden diese an das Landeslabor. Wie das Landeslabor Berlin-Brandenburg in einer Pressemitteilung vom 03. April 2023 mitteilt, wurden „im Jahr 2022 […] im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden.“

 

Mit diesen Ergebnissen aus dem vergangenen Jahr und den stets selten zu beanstandenden Eiern in Oberspreewald-Lausitz sind die Lebensmittelkontrolleure des Landkreises rund um Ostern nicht explizit zur Kontrolle der Eier im Einsatz. „Zu dieser Saison schauen wir bei unseren regulären Kontrollen aber ein, zwei Mal mehr bei den Eiern hin. Weder möchte der Osterhase in seinem Körbchen, noch die Verbraucher in ihrem Rüblikuchen schlechte Eier. Wer allerdings die bunten Eier im Garten erst einige Tage oder Wochen später findet sollte im eigenen Interesse Vorsicht walten lassen“, resümiert Jörg Wachtel mit Blick auf das Oster(eier)fest.

Foto zu Meldung: Ostereier sind ein traditioneller Feiertagsbrauch und auch Teil der Arbeit des Veterinäramtes OSL

L 55: Sanierung der Brücke über die Klemptna und der Fahrbahn in Mlode

(06. 04. 2023)

Pressemitteilung

 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

 

06. April 2023

 

L 55: Sanierung der Brücke über die Klemptna und der Fahrbahn in Mlode

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen lässt die Brücke über die Klemptna in Mlode (Oberspreewald-Lausitz) im Zuge des Landesstraße L 55 erneuern. Derzeit setzt die beauftragte Baufirma STRABAG AG Senftenberg Rahmenfertigteile und die Brückenabdichtung instand und stellt Entwässerungs- und Versickerungsmulden her.

 

Im Zuge der Arbeiten an der Brücke wird auch die Fahrbahn der L 55 im Brückenbereich auf einer Länge von 200 Metern saniert. Die Arbeiten starten am Dienstag, 11.04.2023, und enden voraussichtlich am Freitag, 14.04.2023 unter Vollsperrung.

 

In diesem Zeitraum wird der Verkehr über die L 54 nach Vetschau, von dort auf die L 49 nach Boblitz und dann zurück auf die L 55 Richtung Bischdorf geleitet bzw. in umgekehrter Reihenfolge.

 

Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich am 28.04.2023 fertig sein.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bittet alle Verkehrsteilnehmer:innen um Verständnis für die Einschränkungen.

Agrarförderung 2023 – Informationsveranstaltungen stoßen auf reges Interesse – Antragstellung jetzt möglich

(05. 04. 2023)

In der vergangenen Woche haben sich mehr als 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben in Oberspreewald-Lausitz zur neuen Agrarförderung des Landes beim Sachgebiet Landwirtschaft der Kreisverwaltung informiert. Die Infoveranstaltungen bekamen viel Zuspruch von den Landwirten. Nach dem informativen Teil folgt nun die Antragstellung, welche ab sofort möglich ist.

 

In mehreren Veranstaltungen informierte in der vergangenen Woche die Kreisverwaltung alle interessierten Personen zu den Regelungen und Fördermöglichkeiten sowie der Antragstellung der neuen Agrarförderung 2023 des Landes Brandenburg. Diese Förderung richtet sich mit einer Einkommensstützung an landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter. Die Vortragsdokumente sowie alle weiteren wichtigen Links und Informationen sind jetzt zum Nachlesen und für weitere interessierte Landwirte unter www.osl-online.de/agrarförderung veröffentlicht.

 

Über 120 Personen aus landwirtschaftlichen Betrieben und weitere Personen, die nebenberuflich landwirtschaftlich oder mit einer Nutztierhaltung aktiv sind, nutzten die Infoveranstaltungen am 30. und 31. März im Kreishaus Calau, um sich mit starker fachlicher Kompetenz vom Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises zur Agrarförderung 2023 informieren zu lassen.

 

„Es ist wichtig, dass der Antragsteller sorgfältig prüft, welche Dokumente erforderlich und welche Fristen einzuhalten sind, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt und vollständig ist“, meint Bärbel Hertam, Leiterin des Sachgebietes Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und erläutert: „Es bekommt nicht jeder einfach so eine Förderung. Die Landwirte müssen sich mit ihrem eigenen Betrieb sowie den Vorgaben des Landes fachlich auskennen und auseinandersetzen sowie diese auf ihren Feldern und in ihren Ställen umsetzen. Die digitale Antragstellung über das Programm PROFIL INET BB nimmt auch Zeit in Anspruch und bedarf einer sorgfältigen Vorgehensweise. Das Antragsprogramm hat einige Kniffe, die wir in den Infoveranstaltungen erläutert haben. Zudem schätzen unsere langjährigen Antragsteller und auch Neu-Antragsteller die Möglichkeit, sich kompakt in einem festgesetzten Zeitrahmen mit der Agrarförderung zu beschäftigen, eine gute Übersicht über Neuerungen zu bekommen und Fragen zu individuellen Problemen stellen zu können oder sich zu diesen mit uns oder den anderen Landwirten im Rahmen der Veranstaltungen austauschen zu können. Ich denke, die rege Teilnahme spricht für ein erfolgreiches Format.“

 

Bis zum 15. Mai müssen nun die Anträge gestellt werden. Neu-Antragsteller erhalten den Zugang zum Programm nur nach einer rechtzeitigen Anmeldung beim Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sachgebiet Landwirtschaft

03541 870 – 5622

 

Der Antrag muss fristgerecht über das dafür eigens vorgesehene digitale Portal „PROFIL INET BB“ eingereicht werden (www.agrarantrag-bb.de).

Bei Fragen oder Problemen können sich Antragsteller stets an die Ansprechpartner/innen aus dem Sachgebiet Landwirtschaft wenden. Zu verschiedenen Problemstellungen sind die jeweiligen Kontaktpersonen unter www.osl-online.de/agrarförderung aufgelistet.

 

Ergänzende Info zur Agrarförderung 2023:

Die aktuelle Förderperiode der Agrarförderung ist am 01.01.2023 gestartet. Die Agrarförderung umfasst eine Einkommensstützung für landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter, die Flächen bewirtschaften und/oder Mutterkühe, Mutterschafe, Mutterziegen halten. Die Förderung beginnt bei 3 Mutterkühen bzw. 6 Mutterschafen bzw. -Ziegen.

Die Antragsstellung ist oft ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Allgemeinen hängt der Agrarförderantrag von der Art der Unterstützung ab, die der Antragsteller benötigt.

In der Regel müssen bei der Antragstellung verschiedene Dokumente und Informationen vorgelegt werden, wie zum Beispiel der Nachweis der Nutzungsberechtigung bei neuen Flächen.

Foto zu Meldung: Agrarförderung 2023 – Informationsveranstaltungen stoßen auf reges Interesse – Antragstellung jetzt möglich

BARKASSE am DONNERSTAG (06.04.2023) GESCHLOSSEN

(03. 04. 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,


am Donnerstag, den 06.04.2023, ist die Hauptkasse im Haus 1, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg geschlossen.

Bargeldzahlungen und Überweisungen sind an diesem Tag nicht möglich.


Am Dienstag, 11.04.2023, ist die Barkasse wieder wie üblich geöffnet. 

 

Ihre Kreiskasse
 

Auf ein Neues – Spreewaldsaison ist mit traditioneller Rudelübergabe in Lübbenau gestartet

(03. 04. 2023)

 

Am 01. April fand am Großen Hafen in Lübbenau/Spreewald die traditionelle Paddel- und Rudelübergabe zum Start in den Frühling und in die Paddel- und Kahnsaison statt. Vom Ostermarkt und dem Saisonstart ließen sich am Wochenende viele Touristen und Einheimische in die Lübbenauer Altstadt locken. In Anbetracht der allgemeinen Frühlingsvorfreude entschloss sich dann sogar das Wetter zu ein paar kleinen Sonnenstrahlen.

 

Ein jährlicher Termin, ein traditioneller Ablauf und doch gab es dieses Jahr eine Premiere bei der Rudelübergabe in der Stadt Lübbenau/Spreewald. Für die Spreewaldkähne ist in diesem Jahr ihre erste Saison als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO gestartet. Noch vor der Spreewaldsaison 2023 hatte die Kulturministerkonferenz der Länder am 15. März 2023 auf Empfehlung des unabhängigen Fachkomitees für Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission den Bau und die Nutzung des Spreewaldkahns neu in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

 

Zeitgleich zur Saisoneröffnung hat in Lübbenau/Spreewald der Ostermarkt des Vereins Interessengemeinschaft Altstadt e.V. (IGEA e.V.) stattgefunden. Und auch das Freilandmuseum Lehde ist am 01. April nach der Winterpause in die Saison gestartet und hat nun wieder täglich von 10 bis 18 Uhr für Besucher geöffnet. Das Freilandmuseum ist eines von drei Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und gibt mit seinen Ausstellungen Einblicke in das Leben der sorbischen/wendischen und deutschen Spreewaldbewohner vor über 100 Jahren. Den typischen Spreewald konnte man am Wochenende aber nicht nur im Freilandmuseum erleben, sondern auch zur traditionellen Rudelübergabe am Großen Hafen.

 

Zahlreiche Lübbenauer und Spreewälder, aber auch Touristen erfreuten sich der Festivitäten am Hafen und in der Lübbenauer Altstadt. Siegurd Heinze, Landrat Oberspreewald-Lausitz und Helmut Wenzel, Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, begleiteten die Paddel- und Rudelübergabe, bei welcher die traditionell eingekleideten Spreewaldfrauen die geschmückten Paddel und Rudel an die Verleiher und Kahnfährleute aus Lübbenau/Spreewald übergeben haben.

 

Landrat Siegurd Heinze ist sich sicher, dass auch die Saison 2023 ein voller Erfolg für die Tourismusregion Spreewald wird: „Wichtig für eine erfolgreiche Saison ist natürlich das Wetter und damit einhergehend auch das Wasser als eine unserer wichtigsten Ressourcen, sowohl für die Natur, als auch für den Tourismus als einen wichtigen Arbeits- und Einkommenszweig der Region. Nach dem Regen der vergangenen Wochen –der Monat März war im Übrigen wahrscheinlich der Nasseste seit mehr als 20 Jahren in Brandenburg – sind die Fließe und Speicherbecken gut gefüllt. Die Vorfreude auf die Saison 2023 ist groß und die Angebote sind vielfältig, regional und typisch spreewäldisch. Wer einmal den Weg hierher gefunden hat, wird sich auch immer wieder für einen Besuch, einen Kurztrip oder einen längeren Urlaub im Spreewald begeistern. Wir freuen uns auf die Gäste aus Nah und Fern und einen schönen Frühling, Sommer und Herbst mit erlebnisreichen Paddeltouren und Kahnfahrten durch die malerischen Fließe.“

Foto zu Meldung: Auf ein Neues – Spreewaldsaison ist mit traditioneller Rudelübergabe in Lübbenau gestartet

Neue Fahrpreise im VBB zum 1. April

(31. 03. 2023)

Pressemitteilung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB)
Berlin, 31. März 2023

 

Neue Fahrpreise im VBB zum 1. April

 

Nach mehr als zwei Jahren stabiler Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) machen die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiekosten eine Tarifanpassung notwendig. Insgesamt erhöhen sich die Preise um durchschnittlich 5,62 Prozent. Alle neuen Fahrpreise sind unter vbb.de/tickets/ abrufbar Fahrausweise zur Entwertung, die im Voraus erworben wurden und deren Preis sich zum 1. April 2023 ändert (z.B. Einzelfahrausweise oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte), können bis zum 30. September 2023 abgefahren oder zur Erstattung beim ausstellenden Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preis sich nicht ändert, behalten ihre Gültigkeit. 

 

Ab 1. April 2023 kostet zum Beispiel der Einzelfahrausweis Berlin AB 3,20 Euro (+ 20 Cent). Als günstige Alternative für Gelegenheitsfahrer*innen gilt weiterhin die 4-Fahrten-Karte Berlin AB mit 2,50 pro Fahrt. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC erhöht sich um 20 Cent auf 4,00 Euro. Ebenso steigen die Fahrpreise für Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten im Lokaltarif (bis 25 km), im Regionaltarif (ab 25 km) und in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus. Auch die meisten Zeitkarten- und Abonnement-Preise werden zum 1. April 2023 angepasst. Ausgenommen sind die Abonnements für den Tarifbereich Berlin AB, die bis 30. April 2023 zum Preis von 29 Euro angeboten und erst zum 1. Mai 2023 entsprechend preislich erhöht werden. Bei den Abonnements erfolgt die Umstellung auf die neuen Preise automatisch.


Das Berlin Ticket S wird nach aktuellem Beschluss des rot-grün-roten Senats mindestens bis zum Jahresende 9 Euro kosten.


Darüber hinaus wird zum 1. Mai 2023 das bundesweit im Nahverkehr gültige Deutschlandticket für monatlich 49 Euro eingeführt. Der Vorverkauf für Neukunden startet ab dem 3. April 2023, Bestands- und Neukunden erhalten alle Informationen zum Deutschlandticket von ihren Verkehrsunternehmen.
 

25 Blicke aufs Land – Ausstellung mit Bildern aus dem Fotowettbewerb des 1. Kreiserntefestes in Calau

(30. 03. 2023)

Ein Blick aufs Land ist jetzt in der Ausstellung zum Fotowettbewerb Kreiserntefest 2022 im Kreishaus in Calau möglich. Die 25 Siegerbilder haben einen würdigen Platz im Bereich Landwirtschaft erhalten und geben Besuchern einen Eindruck von der Natur und Landwirtschaft in OSL. Die Ausstellung und die kürzlich erfolgte, erste Auftaktbesprechung steigern die Vorfreude auf das nächste Kreiserntefest 2024.

 

Das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 17.09.2022 war ein voller Erfolg. Im letztjährigen Austragungsort Muckwar wurden das dörfliche Leben, die ländliche Region und die Landwirtschaft gefeiert. Das 1. Kreis-Erntefest war ein erlebnisreicher, interessanter und gut besuchter erster Aufschlag, die Tradition der Kreis-Erntefeste wiederaufleben zu lassen. Neben dem vielfältigen Bühnenprogramm und den zahlreichen Ausstellern, Mitmach- und Erlebnisaktionen, dem Wettbewerb der Erntekronen, der Verpflegungsmeile und den offenen Höfen in Muckwar zeigte sich den Besuchern und Besucherinnen in einer alten Scheune auf dem Festgelände ein künstlerischer und authentischer „Blick aufs Land“. Selbiges Motto hatte der vom Landkreis zuvor ausgelobte Fotowettbewerb anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes.

 

Die Teilnehmer waren dazu aufgerufen, das Dorfleben mit allem, was dazu gehört, im Foto festzuhalten. So konnten Bürgerinnen und Bürger Bilder vom Leben im und mit dem Dorf einreichen, die besten Erträge aus Garten, Wald und Feld, die schönsten Früchte und das liebste Tier auf dem Hof oder von der Weide zeigen. Die Bilder sollen den Betrachter am Leben in den Dörfern und der Natur des Landkreises Oberspreewald-Lausitz teilhaben lassen. Alle Bilder mit Blick aufs Land waren willkommen und wurden nach der Einsendefrist einer kompetenten Jury vorgestellt. Über 100 Bilder waren zum Wettbewerb eingereicht worden.

 

Zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden sie dann ausgestellt – die 25 schönsten Bilder aus dem Landkreis mit dem Blick auf die ländliche Region.

In der alten Scheune konnten die Besucher des Kreis-Erntefestes den „Blick aufs Land“ auf sich wirken lassen und für den Sonderpreis Publikumsliebling ihre Stimme abgeben. Am Nachmittag erfolgte die Ehrung der Sieger des Fotowettbewerbs.

Nun sind die Fotos im Kreishaus in Calau im Bereich Landwirtschaft als Ausstellung zu sehen. Im Flur vor den Zimmern 1.14 – 1.17 sind 25 Blicke aufs Land möglich. Jeder und jede kann zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen und die Bilder besichtigen.

 

 

Die Fotoausstellung mit den 25 schönsten Bildern aus dem Fotowettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises lädt zu zahlreichen schönen Blicken aufs Land in das Kreishaus in Calau ein. (Bild: Landkreis OSL/Stephan Hornak)

Die Fotoausstellung mit den 25 schönsten Bildern aus dem Fotowettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises lädt zu zahlreichen schönen Blicken aufs Land in das Kreishaus in Calau ein. (Bild: Landkreis OSL/Stephan Hornak)

Bilder: Die Fotoausstellung mit den 25 schönsten Bildern aus dem Fotowettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises lädt zu zahlreichen schönen Blicken aufs Land in das Kreishaus in Calau ein. (Bild: Landkreis OSL/Stephan Hornak)

 

 

Bei den Bildern steigt die Vorfreude auf das nächste, 2. Kreis-Erntefest des Landkreises, welches 2024 stattfinden wird. Auch in der kürzlich erfolgten ersten Auftaktbesprechung war die Vorfreude deutlich spürbar. Bis 2024 ist es zwar noch einen Moment hin, doch gut geplant ist halb gelungen. So kamen Landrat Siegurd Heinze und die Kreiserntefest-Planer und -Planerinnen aus den Bereichen Wirtschaft und Förderung und Landwirtschaft des Landkreises OSL mit den wichtigen Akteuren des neuen Austragungsortes Peickwitz an einem Tisch zusammen, um erste Gedanken und Ideen sowie einen Zeitplan zu besprechen. Mit dabei waren unter anderem Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer, Ingo Amsel, Peickwitz‘ Ortsvorsteher und der Peickwitzer Landwirt Thomas Domin. Erste Aufgaben wurden verteilt und nun geht es tatkräftig an die Planungen für das 2. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am Austragungsort Peickwitz. Nach dem Auftakt im Norden wird im nächsten Jahr eine vielversprechende Fortsetzung im Süden des Landkreises folgen.

 

Auftaktbesprechung zum 2. Kreis-Erntefest 2024 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Senftenberg Ortsteil Peickwitz. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild: Auftaktbesprechung zum 2. Kreis-Erntefest 2024 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Senftenberg Ortsteil Peickwitz. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: 25 Blicke aufs Land – Ausstellung mit Bildern aus dem Fotowettbewerb des 1. Kreiserntefestes in Calau

Hilfe für eine ökologisch wertvolle Reinigungskraft: Umweltminister Axel Vogel zum Auftakt des EU-Gewässerprojekts Bachmuschel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg

(29. 03. 2023)

Presseinformation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg  – 29. März 2023

 

Hilfe für eine ökologisch wertvolle Reinigungskraft:

Umweltminister Axel Vogel zum Auftakt des EU-Gewässerprojekts Bachmuschel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg

 

Potsdam – Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg hat 2023 ihr Projekt „LIFE Bachmuschel“ gestartet. In elf Fließgewässern in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oder-Spree und Oberspreewald-Lausitz sollen die Vorkommen der Muschel erhalten sowie deutlich vergrößert und damit die Gewässer sauberer werden. Hierfür fließen in den kommenden zehn Jahren mehr als acht Millionen Euro aus dem LIFE-Programm der Europäischen Union für Natur-, Arten- und Gewässerschutz nach Brandenburg. Dieses Großvorhaben der Stiftung NaturSchutzFonds ist das einzige deutsche LIFE-Projekt, das im vergangenen Jahr den Zuschlag für die Förderung durch die EU erhielt.

Zur Auftaktveranstaltung für das Projekt begrüßte Umweltminister Axel Vogel heute kommunale Akteurinnen und Akteure sowie Projektpartnerinnen und -partner im historischen Waisenhaus in Potsdam.

 

Umweltminister Axel Vogel: „Die Bachmuschel ist von enormer ökologischer Bedeutung. Jedes einzelne Exemplar filtert pro Tag etwa 85 Liter Wasser und reinigt so Flüsse und Bäche. Wo sie vorkommt, sind unsere Fließgewässer weitgehend gesund. Etwas für die Bachmuschel zu tun, heißt also vor allem, etwas für unsere Gewässer zu tun.“ Die Bachmuschel sei damit zugleich Indikator und ein wichtiger Helfer für saubere Gewässer, so Minister Vogel, der auch Vorsitzender des Stiftungsrates ist. „In Zeiten von Hitze und Trockenheit müssen wir alles daransetzen, unsere Flüsse und Bäche für diese Perioden fit zu machen und jeden Tropfen Wasser, der auf märkischen Boden fällt, so lange wie möglich in unserer Landschaft zu halten. Dazu leistet das neue Projekt des NaturSchutzFonds einen wichtigen Beitrag.“

 

Noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts war die Bachmuschel oder Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) eine der häufigsten Muschelarten in Brandenburg und kam in nahezu allen Fließgewässern vor. Ihre Bestände waren in einigen Regionen so groß, dass sogar Hühner und Schweine damit gefüttert wurden. Heute ist die Bachmuschel deutschlandweit – auch in Brandenburg – vom Aussterben bedroht. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig: So haben vor allem der Ausbau und die Begradigung von Gewässern mit der Beseitigung von Totholz, Wasserpflanzen und Ufergehölzen die Lebensräume und -bedingungen der Bachmuschel deutlich verändert. Weil Gewässerrandstreifen und Gehölze an vielen Flüssen und Bächen fehlen, gelangen nicht nur Sedimente, sondern auch Nährstoffe und Reste von Pflanzenschutzmitteln von den Feldern direkt in die Gewässer. Auch das Fehlen geeigneter Wirtsfische setzt den Muschelbeständen zu: Vor allem die Elritze und die Groppe spielen im komplexen Fortpflanzungszyklus der Mollusken eine lebenswichtige Rolle, da sich deren Larven als Parasiten an den Kiemen der Fische anheften und sich nur dort zur Muschel entwickeln können. Die in der Vergangenheit gebauten Wehre stellen vielerorts bis heute unüberwindbare Barrieren für die Fische und weitere Fließgewässerarten dar.

 

Projekt für den Gewässerschutz

Mit „LIFE Bachmuschel“ möchte die Stiftung NaturSchutzFonds die Populationen der Bachmuschel in elf Fließgewässern im Land Brandenburg erhalten und vergrößern. Schwerpunktgewässer des Projekts sind die Stepenitz, die Dosse und der Rhin, die Dahme und der Spreewald. Hier sollen geeignete Lebensräume sowohl für die Muscheln als auch für ihre Wirtsfische geschaffen werden. Dazu werden vor allem Kies und Totholz für mehr Strukturen und Dynamik in die Gewässer eingebaut sowie bei der Begradigung der Gewässer stillgelegte Altläufe wieder angeschlossen. In vielen Einzugsgebieten sollen zudem nicht mehr benötigte Entwässerungsgräben verschlossen werden. Die Pflanzung von Hecken und weiteren Ufergehölzen und die Anlage von Gewässerrandstreifen sollen zukünftig Sediment- und Nährstoffeinträge minimieren. Der Schatten der Gehölze verhindert überdies, dass sich das Wasser zu stark erwärmt.

Außerdem werden an einigen Stellen sogenannte Sandfänge in den Gewässern angelegt, um den Überschuss an Feinsedimenten wieder zu entnehmen zu können. Die jungen Bachmuscheln sind darauf angewiesen, dass die Gewässersohle gut durchströmt und dadurch mit Sauerstoff versorgt werden kann. Mächtige Sedimentablagerungen verhindern dies, wodurch der Bachmuschelnachwuchs und das Fortbestehen der Populationen gefährdet werden.

 

Brandenburg betritt Neuland

Stiftungs-Geschäftsführer Dr. Holger Rößling macht auf eine weitere Besonderheit von „LIFE Bachmuschel“ aufmerksam: „In Fließgewässern, wo die Bachmuschel heute ausgestorben ist, werden wir sie wieder ansiedeln. Damit betreten wir in Brandenburg Neuland und wenden dafür bereits in Schweden bewährte Methoden an. Dabei werden wir auch den Wirtsfischen Groppe und Elritze helfen. Unser besonderer Dank gilt hierbei dem Landesanglerverband, der uns bereits bei der Antragstellung beraten hat und auch im Projekt unterstützen wird.“ Neben der Expertise der Angler hat sich die Stiftung zwei fachkundige Projektpartner mit ins Boot geholt, deren Wissen und Erfahrungen sehr wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes sein werden. Mitarbeitende des Instituts für Binnenfischerei aus Potsdam-Sacrow sowie Muschel-Expertinnen vom Staatlichen Museum für Naturkunde in Stuttgart werden den NaturSchutzFonds Brandenburg über die gesamte Projektlaufzeit unterstützen. Zudem sind zahlreiche Gewässerunterhaltungs- und Fischereiverbände für das „LIFE Bachmuschel“-Team wichtige Partner vor Ort.

Millionenförderung von der EU

„LIFE Bachmuschel“ ist das mittlerweile fünfte Großprojekt, für das die Stiftung NaturSchutzFonds erfolgreich Fördermittel bei der Europäischen Union einwerben konnte und das einzige deutsche LIFE-Projekt, das im vergangenen Jahr den Zuschlag für die Förderung durch die EU erhalten hat.

 

Umweltminister Axel Vogel: „Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren mehr als 20 Millionen Euro EU-Gelder für den Natur- und Artenschutz nach Brandenburg geholt. Damit konnten unter anderem landesweit auf rund 1.300 Hektar Feuchtlebensräume wiederhergestellt werden. Hier schließt LIFE Bachmuschel nun an.“

 

Mit 8,7 Millionen Euro fördert die EU das aktuelle Artenschutzvorhaben der Stiftung, die ihrerseits bis zu vier Millionen Euro beisteuert. Die Projektmittel der Landesstiftung stammen aus den Ersatzzahlungen. Diese Zahlungen werden von den Verursachern von Eingriffen wie etwa bei der Versiegelung von Böden oder dem Bau einer Windenergieanlage geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Stiftung verwaltet die Gelder treuhänderisch und sorgt durch ihre Arbeit dafür, dass die Mittel wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden.

Foto zu Meldung: Hilfe für eine ökologisch wertvolle Reinigungskraft:  Umweltminister Axel Vogel zum Auftakt des EU-Gewässerprojekts Bachmuschel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg

Einbürgerungen in OSL als Zeichen gelungener Integration

(29. 03. 2023)

Über 6.300 Menschen aus 109 Ländern leben aktuell im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen bleiben nicht alle von ihnen dauerhaft in der Region. Andere wiederum werden hier heimisch, ergreifen Berufe und gründen Familien. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann nach einiger Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Diese überreicht OSL-Landrat Siegurd Heinze in jedem Fall persönlich.

 

Die Hürden an die Beantragung einer deutschen Staatsbürgerschaft sind anspruchsvoll. Sie kann beantragt werden, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland acht Jahre. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen oder im Familienverband für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger oder bei der Miteinbürgerung der Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Aber auch weitere Kriterien müssen erfüllt sein. „Hierzu zählen zum Beispiel der Nachweis der Staatsangehörigkeit, ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, Kenntnisse über die Geschichte und Kultur des Landes, die in einem Einbürgerungstest nachzuweisen sind, ein geregeltes Einkommen, die Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“, erläutert Kerstin Robel, Kreisoberinspektorin im Asyl- und Ausländeramt des Landkreises. Sprach- und Einbürgerungstest können unter anderem an der Kreisvolkshochschule des Landkreises absolviert werden. Ein Angebot, das von den Antragstellern gern angenommen wird.

 

Sind die Hürden genommen, kann der Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Einbürgerungsbehörde als Teil des Asyl- und Ausländeramtes ist, auch im landesweiten Vergleich, gut aufgestellt: Die Bearbeitungszeit beträgt - je nach Vorlage aller notwendigen Dokumente – im Durchschnitt vier bis sechs Monate.

 

Ist der Antrag positiv beschieden, steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.

In OSL finden diese seit 2022 nahezu monatlich statt. Stets im Landratsamt in Senftenberg, und immer im Beisein von Landrat Siegurd Heinze, der sich die Termine im Kalender gern freihält.

 

Begrüßung, Ablegen des „feierlichen Bekenntnisses“, Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, der Verfassung des Landes Brandenburg und des Grundgesetzes, anschließender Austausch mit den nunmehr deutschen Staatsangehörigen: Der Ablauf der Einbürgerung ist stets gleich. Drei dieser Termine waren es bislang in diesem Jahr. 27 Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche konnten sich im Ergebnis über die deutsche Staatsbürgerschaft freuen.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Die Menschen, die wir einbürgern, stehen mit beiden Beinen im Leben, leben gern in OSL und leisten oft sogar einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft – als Kindergärtner, als Ärzte oder Lehrer. Unsere Kreisverwaltung begleitet Menschen ab dem ersten Tag ihrer Ankunft mit verschiedenen Angeboten. Die Einbürgerungen bilden sinnbildlich das letzte Glied der Kette und stehen beispielhaft für eine gelungene Integration. Mir ist es wichtig auf dieses Thema hinzuweisen, insbesondere in der Zeit von Krisen, in der es auf einen Zusammenhalt in der Gesellschaft ankommt.“ 

 

Tendenziell verzeichnet der Landkreis eine gestiegene Nachfrage nach Einbürgerungen. Eine direkte Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg ist pandemiebedingt jedoch nur eingeschränkt möglich. Fest steht: Nachdem ab Mitte März 2020 landesweit vergleichsweise weniger Einbürgerungen stattfanden – 2020 waren es 14, 2021 dann 22 – stieg die Zahl ab 2022 deutlich an.

 

In Summe 54 Frauen, Männer und Kinder nahmen ihre Urkunden im vergangenen Jahr entgegen. Zum Vergleich: 2015 waren es noch 12. Die eingebürgerten Personen sind im Kindes- bis zum Rentenalter und haben zuvor bereits oft über zehn Jahre in Deutschland gelebt. Die häufigsten Herkunftsländer waren in 2022 Syrien, gefolgt von Polen, Jemen, der Ukraine und der Türkei.

 

Einer der Gründe für das seit dem letzten Jahr erhöhte Interesse an einer Einbürgerung kann in der 2015 eingesetzten Flüchtlingsbewegung gesehen werden. „Wer damals kam und aufgrund seines Status bleiben durfte, kann heute bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen“, erläutert Kerstin Robel und ergänzt. „Aber auch Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie, als weniger Termine vergeben werden konnten, Verfahren länger dauerten sowie Antragsteller schwer an benötigte Nachweise wie Sprach- und Integrationstests oder Dokumente von Botschaften kamen, spielen hinein.“ 

 

Die Gründe, warum die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt wird, sind dabei vielfältig – genau wie die Geschichten der Personen, die sich zur Einbürgerung im Sitzungssaal des Landratsamtes einfinden. Politische Rechte, wie das Wahlrecht und die Möglichkeit, sich politisch zu engagieren, zählen dazu. Aber auch verbesserte Reisefreiheiten und das Gleichgestellt sein können benannt werden. Oftmals geht es schlichtweg auch um die Frage der Identifikation und Zugehörigkeit, denn: Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft zeigt auch offen und nach außen, dass sich die Personen als Teil der deutschen Gesellschaft fühlen und sich mit dem Land und seinen Werten als neue Heimat für sich und deren Kinder identifizieren.“  

 

Mit der Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde sind die Frauen, Männer und Kinder per Gesetz deutsche Staatsbürger – und damit mit allen Rechten und Pflichten gleichgestellt. „Das ist für viele ein sehr bewegender Moment“, weiß der Landrat aus eigenem Erleben.

 

Der Einbürgerungstest ist auf der Internetseite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einsehbar. Wer sich für das Thema interessiert, findet den 310 Fragen umfassenden Test hier:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html

 

Regelmäßig werden auch im Landkreis OSL Menschen mit ausländischer Herkunft eingebürgert. Die Urkunde überreicht Landrat Siegurd Heinze – so auch beim 3. Termin in diesem Jahr am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt in Senftenberg. Hier war auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Dieter Graßhoff, dabei. (Foto Landkreis / Nora Bielitz)

Regelmäßig werden auch im Landkreis OSL Menschen mit ausländischer Herkunft eingebürgert. Die Urkunde überreicht Landrat Siegurd Heinze – so auch beim 3. Termin in diesem Jahr am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt in Senftenberg. Hier war auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Dieter Graßhoff, dabei. (Foto Landkreis / Nora Bielitz)

Regelmäßig werden auch im Landkreis OSL Menschen mit ausländischer Herkunft eingebürgert. Die Urkunde überreicht Landrat Siegurd Heinze – so auch beim 3. Termin in diesem Jahr am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt in Senftenberg. Hier war auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Dieter Graßhoff, dabei. (Foto Landkreis / Nora Bielitz)

Regelmäßig werden auch im Landkreis OSL Menschen mit ausländischer Herkunft eingebürgert. Die Urkunde überreicht Landrat Siegurd Heinze – so auch beim 3. Termin in diesem Jahr am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt in Senftenberg. Hier war auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Dieter Graßhoff, dabei. (Foto Landkreis / Nora Bielitz)

Fotos: Regelmäßig werden auch im Landkreis OSL Menschen mit ausländischer Herkunft eingebürgert. Die Urkunde überreicht Landrat Siegurd Heinze – so auch beim 3. Termin in diesem Jahr am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt in Senftenberg. Hier war auch der stellvertretende Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Jürgen Graßhoff, dabei. (Foto Landkreis / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Einbürgerungen in OSL als Zeichen gelungener Integration

Erstes Treffen der Verwaltungschefs in 2023 fand in Senftenberg statt

(28. 03. 2023)

Welche wichtigen Entwicklungen und Projekte beschäftigen den Landkreis Oberspreewald-Lausitz aktuell und in Zukunft? Zu Fragen wie diesen tauscht sich Landrat Siegurd Heinze regelmäßig mit den elf OSL-Bürgermeistern und Amtsdirektoren aus. Am Freitagvormittag, 24. März, fand das erste von vier geplanten Treffen in diesem Jahr statt. Ort der Zusammenkunft war der Ratssaal im Senftenberger Rathaus.

Zu Beginn wurde Andreas Pfeiffer, seit Februar 2023 Bürgermeister der Kreisstadt Senftenberg, als neues Mitglied in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten willkommen geheißen. Gleich im Anschluss konnte ein weiteres neues Gesicht begrüßt werden, wenn auch mit einem anderen Aufgabenbereich: Annett Urban leitet seit Februar die Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz - und ist damit für 160 Polizistinnen und Polizisten im Landkreis verantwortlich. Sie stellte sich und ihre Aufgaben den Anwesenden vor und stellte eine Präsentation der dann vorliegenden Kriminalstatistik bei einer der nächsten Beratungen in Aussicht.

Schwerpunktthemen der Beratung waren die Krisenvorsorge und der Katastrophenschutz im Landkreis. Dazu referierten Nadine Wegner, Leiterin des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung, Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, Martin Kolacki, Mitarbeiter des Katastrophenschutzes beim Landkreis und Ingolf Zellmann von der Regionalleitstelle Lausitz in Cottbus.

Um den Katastrophenschutz für zukünftige Anforderungen gut aufzustellen, werden derzeit verschiedene Projekte umgesetzt. Unter anderem hat es sich der Landkreis gemeinsam mit den Städten, Ämtern und Gemeinden zur Aufgabe gemacht, die vorhandenen 157 Altsirenen im Landkreis zu modernisieren. Die Arbeiten der ersten Ausbaustufe beginnen derzeit - und sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Ein großes Projekt bilden auch die sogenannten „Katastrophenschutz-Leuchttürme“, die in ganz Brandenburg - in OSL in jeder der elf Kommunen - errichtet werden sollen. In diesen Einrichtungen sollen die Bürgerinnen und Bürger im Notfall, z.B. bei einem Blackout-Szenario, eine Anlaufstelle finden und Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten erhalten. Das Projekt wird mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ des Landes realisiert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den Landkreisen, Kommunen und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes. Erste Beschaffungen werden voraussichtlich ab dem Ende des zweiten Quartals 2023 erfolgen. Parallel finden weitere Abstimmungen mit den Ordnungsämtern und Wehrführern in den entsprechenden Gremien statt.

Nach dem Thema Katastrophenschutz standen die Dörfer des Landkreises im Mittelpunkt. Im dritten Tagesordnungspunkt stellten Bärbel Hertam, Fachbereichsleiterin Landwirtschaft bei der Kreisverwaltung, und Juliane Bronk, Sachbearbeiterin Ländlicher Raum, den anstehenden Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2024" vor und warben für eine rege Teilnahme der Gemeinden. Bis zum 30. April 2024 können Bewerbungen eingereicht werden. Die Bereisung der Dörfer durch eine Jury erfolgt anschließend im Juni 2024. Beim letzten Wettbewerb in Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2017 hatten sich zehn Dörfer am Kreiswettbewerb beteiligt. Der erste Preis ging an den Vetschauer Ortsteil Raddusch. Nähere Informationen und der Aufruf werden zu gegebener Zeit im Jahr 2024 auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht. Die OSL-Dörfer können gerne den zeitlichen Vorlauf nutzen, um eine Wettbewerbsteilnahme abzuwägen, bzw. sich vorzubereiten.

Wie gewohnt hatten auch Landrat Siegurd Heinze und die Dezernenten der Kreisverwaltung einige relevante Informationen für die Anwesenden im Gepäck:

So warf Landrat Siegurd Heinze einen Rückblick auf wichtige Ereignisse und Entwicklungen der vergangenen Wochen und gab einen Ausblick auf anstehende Termine und Themen.

Hierauf Bezug nehmend erläuterte die Erste Kreisbeigeordnete, Grit Klug, die nächsten Schritte auf dem Weg hin zu einem alternativ betriebenen öffentlichen Busverkehr im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des OSL-Nahverkehrsplans. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge im Juni 2021 muss auch ein Teil der neu zu beschaffenden Busse im ÖPNV künftig emissionsarm oder emissionsfrei fahren. Aktuell liegen hierzu bereits die Ergebnisse einer beauftragten Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Gesetzes vor. Im nächsten Schritt wird eine Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Kreistages sowie einem Mitglied der Kreisarbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes, einen konkreten Umsetzungsvorschlag erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird die Kreisverwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der den Kreistagsabgeordneten idealerweise im Juni zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Grit Klug berichtete zudem über die neuesten Entwicklungen bei der geplanten Rekommunalisierung des bodengebundenen Rettungsdienstes, welche zu Januar 2024 erfolgreich abgeschlossen sein soll. Mit der erfolgten Zustimmung des Kreistages steht nun die Umfirmierung der bisherigen „FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH" in „Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH" bevor. Zum 1. April wird mit Tom Lehnert ein neuer Geschäftsführer die Leitung des FamilienCampus LAUSITZ und der künftigen „Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH“ am Standort in Klettwitz übernehmen. Bislang wurde die Geschäftsführung kommissarisch von Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, wahrgenommen. 

Auch dieser war bei der Beratung anwesend. Er zeichnete ein Bild der aktuellen Entwicklungen im Bereich Flüchtlinge und Asyl und machte deutlich, dass die Landkreise weiterhin Flüchtlinge aufnehmen, die Situation aber landesweit in Bezug auf Unterbringung, medizinische Versorgung und Kita- und Schulversorgung äußerst angespannt ist. Die Landkreise fordern daher weiterhin eine nachhaltige Unterstützung durch Bund und Land. Eine Forderung, die auch Landrat Heinze in seiner Position als Vorsitzender des Landkreistages in der bevorstehenden Landrätekonferenz in Potsdam mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales am Mittwoch mit klarer Stimme erneut vertreten wird.

Die Treffen der Hauptverwaltungsbeamten der Kreisverwaltung und der Gemeinden dienen dem Informationsaustausch und finden vierteljährlich auf Einladung des Landrates an wechselnden Orten im Landkreis statt. Austragungsort für das nächste Treffen im Juni wird voraussichtlich Calau sein.

Regelmäßig lädt Landrat Siegurd Heinze die OSL-Bürgermeister zum Austausch ein. Am Freitagvormittag, 24. März, fand die erste Beratung in diesem Jahr statt, dieses Mal im Senftenberger Ratssaal. Hier stellte sich Andreas Pfeiffer als neues Mitglied in der Runde den Kollegen der Städte, Ämter und Gemeinde vor und wurde von diesen herzlich begrüßt. (Foto: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Regelmäßig lädt Landrat Siegurd Heinze die OSL-Bürgermeister zum Austausch ein. Am Freitagvormittag, 24. März, fand die erste Beratung in diesem Jahr statt, dieses Mal im Senftenberger Ratssaal. Hier stellte sich Andreas Pfeiffer als neues Mitglied in der Runde den Kollegen der Städte, Ämter und Gemeinde vor und wurde von diesen herzlich begrüßt. (Foto: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Fotos: Regelmäßig lädt Landrat Siegurd Heinze die OSL-Bürgermeister zum Austausch ein. Am Freitagvormittag, 24. März, fand die erste Beratung in diesem Jahr statt, dieses Mal im Senftenberger Ratssaal. Hier stellte sich Andreas Pfeiffer als neues Mitglied in der Runde den Kollegen der Städte, Ämter und Gemeinde vor und wurde von diesen herzlich begrüßt. (Foto: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Erstes Treffen der Verwaltungschefs in 2023 fand in Senftenberg statt

Am 1. Mai startet das Deutschlandticket für 49€ pro Monat – Jetzt schon bei der VG OSL vorbestellen

(27. 03. 2023)

Mit einem Ticket für 49€ pro Monat mit allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln nicht nur in gesamt OSL sondern auch in ganz Deutschland unterwegs sein – ab dem 1. Mai wird dies mit dem Deutschlandticket möglich. Der deutschlandweite Verkaufsstart ist am 3. April 2023, vorbestellen kann man das Deutschlandticket schon jetzt bei der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VG OSL).

 

Das Ticket für 49 Euro im Monat ist eine persönliche Zeitkarte ohne Übertragbarkeit, welches im Abonnement erhältlich ist. Es ist bundesweit im Nahverkehr gültig und ermöglicht das Fahren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in der 2. Wagenklasse des Eisenbahn-Regionalverkehrs aller Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie in verbundfreien Räumen.

 

 

Das Deutschlandticket kann als Abonnement erworben werden. Der Vorverkauf beginnt am 3. April 2023.

In Oberspreewald-Lausitz kann das Deutschlandticket bereits jetzt bei der Verkehrsgesellschaft OSL vorbestellt werden.

 

Das Formular zur Abonnementbeantragung ist auf der Internetseite der VG OSL abrufbar und kann ausgefüllt in der Geschäftsstelle der VG OSL mbH abgegeben, oder per Post oder E-Mail an diese versendet werden. Wichtig ist der Eingang des Antrags bis zum 10. des Vormonats. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Formular direkt bei der VG OSL abzuholen oder sich zu dem Ticket in der Geschäftsstelle in Senftenberg beraten zu lassen. Gern klären die Mitarbeitenden der VG OSL individuelle und offene Fragen zum Deutschlandticket mit den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Adresse für den Postversand oder den direkten Kontakt zur Verkehrsgesellschaft:

Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH

Roßkaupe 10

01968 Senftenberg

Anträge per E-Mail können ausgefüllt und unterschrieben als Anlage an gesendet werden.

 

Außerdem steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit bestehendem Abo bei der VG OSL online zum Ausdrucken sowie in der Geschäftsstelle ein Wechselformular zur Verfügung. Mit diesem ist ein Wechsel des bestehenden Abonnements zum Deutschlandticket möglich.

 

Informationen und die Formulare der VG OSL sind verfügbar unter https://www.vgosl.de/tarif-vertrieb

 

Geschäftsstelle der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH in der Roßkaupe 10 in 01968 Senftenberg (Bild: VG OSL/Michael Schütze)Bild: Geschäftsstelle der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH in der Roßkaupe 10 in 01968 Senftenberg (Bild: VG OSL/Michael Schütze)

Foto zu Meldung: Am 1. Mai startet das Deutschlandticket für 49€ pro Monat – Jetzt schon bei der VG OSL vorbestellen

Arbeitskreistreffen der Wirtschaftsförderung beim TÜV

(24. 03. 2023)

Am Mittwoch (22. März) lud die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz zum ersten Treffen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung in diesem Jahr. Rund 20 Personen nahmen teil. Treffpunkt bildete die Niederlassung der TÜV Rheinland-Akademie GmbH im Senftenberger Ortsteil Brieske.
 
Auf der Tagesordnung standen erneut Themen mit Relevanz für die Wirtschaft im Landkreis. Zu Beginn stellten Rainer Erbisch, Regionalleiter bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH und Simone Mitzschke, Leiterin der Niederlassung Lausitzer Seenland, das geplante Projekt „Leistungszentrum Lausitz“ vor. Das Großprojekt soll in Schwarzheide umgesetzt werden und voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/27 etwa 80 Betrieben die Möglichkeit bieten, ihre jeweiligen Berufsbilder in den Angeboten Berufsorientierung, Erstausbildung, Fort-/Weiterbildung, Seminare und Projekte schulen zu lassen. Betreiber wird der TÜV, der entsprechende Vertrag mit der Stadt Schwarzheide wurde kürzlich unterzeichnet. Wie Rainer Erbisch informierte, sollen zeitnah die Ausschreibungsunterlagen zum Bau erstellt und die Ausschreibung für das 3. bis 4. Quartal 2023 vorbereitet werden. Das Projekt wird mit ca. 70 Millionen Euro Fördermitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg gefördert.   
 
Rainer Erbisch zeichnete zudem ein Kurzporträt der Aufgaben der TÜV Rheinland GmbH als einen der weltweit führenden Prüfdienstleister. Die Expertinnen und Experten prüfen technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Im weiteren Verlauf der Beratung stellte Simone Mitzschke bei einem Rundgang den Standort in Brieske vor. 
 
Wie lassen sich Fachkräfte erfolgreich im Ausland akquirieren, um die individuelle strategische Personalplanung zu unterstützen? Auch mit dieser Frage beschäftigt sich die TÜV Rheinland GmbH und ist seit mehreren Jahren als Dienstleister zur strategischen Planung und Gewinnung ausländischer Fachkräfte und Auszubildende für Unternehmen aktiv. In seinem Vortrag führte Rainer Erbisch über das Recruitment direkt vor Ort im Zielland aus und ging dabei unter anderem auf das Kennenlernen der potenziellen Arbeitskräfte via Online-Meetings, mögliche Qualifizierungsmöglichkeiten noch im Heimatland sowie das Integrationsmanagement ein. Dabei machte er auch darauf aufmerksam, dass heute rund 35% der Ausbildungsplätze im Osten Deutschlands nicht mehr besetzt werden können, und zeigte auch vor diesem Hintergrund das Anwerben junger Bewerberinnen und Bewerber im europäischen und nichteuropäischen Ausland als einen möglichen Lösungsansätze auf. Interessierte Unternehmen können sich gern beim TÜV melden.
 
Unter der Überschrift „Fachkräfte bilden, halten und gewinnen“ stellte anschließend Claudia Krüger von der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Team Arbeit-Fachkräfte & Qualifizierung, verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für brandenburgische Unternehmen, u.a. mit Blick auf die Förderung von Sach- und Personalausgaben für Fachkräfte, vor. Kernthema bildeten die Inhalte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg. Diese ermöglicht die Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlicher Träger. 
 
Die Beratung endete nach knapp fünf Stunden mit einem Austausch der Teilnehmenden, die bereits während der Vorträge ausgiebig die Gelegenheit genutzt hatten, Fragen zu stellen.
 
Zum Arbeitskreis der Wirtschaftsförderung
Die Beratungen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz finden seit dem Jahr 2005 statt. In den in der Regel vierteljährlichen Beratungen informieren sich die Mitglieder zu aktuellen Themen in den Bereichen Wirtschaft und Förderung im Landkreis und besuchen Unternehmen der Region. Neben der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung sind Wirtschaftsförderer der Kommunen sowie Kooperationspartner aus der Wirtschaft dabei. 
 
Das nächste Treffen findet voraussichtlich im Juni statt. Der Ort steht noch nicht fest. Wer Interesse hat, selbst Themen einzubringen oder bei einer der Beratungen dabei zu sein, kann sich telefonisch unter (03573) 870-5141 melden oder per E-Mail an die Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung, Bärbel Weihmann () wenden.  
 
 
Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz lud zum ersten Treffen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung in diesem Jahr. Rund 20 Personen waren gekommen. Treffpunkt bildete die Niederlassung der TÜV Rheinland-Akademie GmbH im Senftenberger Ortsteil Brieske. (Fotos: Landkreis/Hornak)Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz lud zum ersten Treffen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung in diesem Jahr. Rund 20 Personen waren gekommen. Treffpunkt bildete die Niederlassung der TÜV Rheinland-Akademie GmbH im Senftenberger Ortsteil Brieske. (Fotos: Landkreis/Hornak)

 
Fotos: Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz lud zum ersten Treffen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung in diesem Jahr. Rund 20 Personen waren gekommen. Treffpunkt bildete die Niederlassung der TÜV Rheinland-Akademie GmbH im Senftenberger Ortsteil Brieske. (Fotos: Landkreis/Hornak)

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Kinder- und Jugendsportspiele des Landkreises OSL 2023

(23. 03. 2023)

Die Kinder- und Jugendsportspiele OSL 2023 starten am 25.03.2023 und bieten zahlreiche Wettkämpfe über die nächsten Wochen und Monate.

 

Den Auftakt zu den diesjährigen Sportspielen macht am Samstag, 25.03.2023, die Sportart Judo. Los geht's um 10:00 Uhr in Senftenberg in der Turnhalle Grundschule Am See, Steigerstraße 23. Ca. 180 Kinder- und Jugendliche werden in dieser Sportart erwartet, die um Medaillen und Urkunden kämpfen werden.

 

Weitere Sportarten wie Fußball, Gerätturnen, Leichtathletik-Dreikampf uvm. werden in den nächsten Wochen und Monaten folgen. So werden über das Jahr hinweg um die 1.000 Kinder und Jugendliche als Einzelkämpfer oder in einer Mannschaft sportliche Wettkämpfe bestreiten.

 

Weitere Infos beim Kreissportbund OSL e.V.: https://www.ksb-osl.de/

 

Anbei das Programm zum Download.

[Programm Kinder und Jugendsportspiele 2023 im Landkreis OSL]

Foto zu Meldung: Kinder- und Jugendsportspiele des Landkreises OSL 2023

Kennen Sie Ihren Grundstückswert? Der Bodenrichtwert gibt Aufschluss!

(23. 03. 2023)

Wie viel kostet aktuell der Quadratmeter Boden in meinem Heimatort? Aufschluss geben die Bodenrichtwerte. Die aktuellen Werte für 2023 für Bauland sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke hat kürzlich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz beschlossen.

 

Die Bodenrichtwerte geben Aufschluss darüber, wie hoch die Grundstückspreise in den einzelnen Regionen Brandenburgs sind. Die Werte werden über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“ veröffentlicht. Das Portal ist unter dem Link www.boris-brandenburg.de zu erreichen.

 

Auf der Internetseite können die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2010 eingesehen und ausgedruckt werden. Zu jedem Bodenrichtwert sind die grundstücksbezogenen Eigenschaften und die wertbeeinflussenden Merkmale hinterlegt.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa. Hausanschrift: Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 22 47 zu erreichen.

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.

 

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg www.gutachterausschuss-bb.de.

 

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für ein normiertes Grundstück innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, der Bodenrichtwertzone. Die Ableitung und Ermittlung der zonalen Bodenrichtwerte für Bauland erfolgt vorrangig aus der Auswertung von Kauffällen von unbebauten Baulandflächen des aktuellen Jahres und / oder aus konjunkturell angepassten Kauffällen der Vorjahre. In kaufpreisarmen Lagen kommen auch weitere Wertermittlungsverfahren zur Anwendung, wie etwa die Ableitung aus vergleichbaren Lagen. Ebenso wird bei der Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerten verfahren.

 

Der Gutachterausschuss ist ein Gremium ehrenamtlicher, erfahrener und sachkundiger Sachverständiger. Er ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg eingerichtet. Die Gutachter sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie beraten und beschließen demokratisch als Kollegialgremium interessenneutral in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, in die Daten aus allen abgeschlossenen Kaufverträgen über Immobilien eingehen. Die Auswertung dieser Daten ist Grundlage aller Dienstleistungen und Produkte der Gutachterausschüsse. (Quelle: www.gutachterausschuss-bb.de)

 

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Frau und Herr Uhl: Ehepaar mit Herz für die Natur in OSL

(22. 03. 2023)

Seit 2019 trägt Klaus Uhl aus Lauchhammer den Titel „Ehrenbeirat Naturschutz“. Nun kann sich auch seine Ehefrau über diese Ehrung der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz freuen. Im Kreistag am 16. März 2023 zeichnete Landrat Siegurd Heinze Gisela Uhl zur achten Person im Landkreis aus, der diese Ehre zu Teil wird.

 

Mit Gisela Uhl fiel die Wahl dieses Jahr auf eine Frau, die bereits seit mehr als 50 Jahren im Naturschutz aktiv ist und sich im Fledermausschutz, im Gebietsschutz, sowie außerdem an der Seite ihres Mannes im Kranichschutz engagierte.

 

Gisela Uhl wurde 1941 in Lauchhammer geboren. Nach ihrer Ausbildung in Dresden kam Gisela Uhl zurück in ihre Heimat nach Grünewalde. Bei einem Ausflug ins Vogtland lernte sie ihre große Liebe und heutigen Mann – Klaus Uhl - kennen, der nicht nur ihr Herz eroberte, sondern auch ihre Begeisterung für den Naturschutz entflammte.

 

Als schließlich das Naturschutzaktiv in Lauchhammer unter der Leitung Werner Blaschkes einen Betreuer für die Fledermausfauna suchte, erklärte sie sich sofort bereit und qualifizierte sich durch Lehrgänge und Tagungen auf dem Gebiet der Fledermauskunde.

Zu den herausragenden Leistungen des Ehepaars Uhl zählt u.a. die Mitwirkung zur Unterschutzstellung der Naturschutzgebiete „Welkteich“ und „Seewald“ im Jahr 1981. Diese für ihre Artenvielfalt und den gleichzeitig auch sehr wertvollen Artenbestand bekannten Gebiete sind mittlerweile Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura2000.

 

Nach ihrem Renteneintritt 1993 setzten sich Gisela und Klaus Uhl neben dem Fledermaus- und Kranichschutz für zahlreiche Naturschutzprojekte ein. So unterstützten Sie den Regionalverband des NABU Senftenberg beim Kauf von Flächen für den Naturschutz, u.a. in den Wuppen bei Lipsa und die Neuteiche an der ehemaligen Kokerei in Lauchhammer. Diese stellen bis heute seltene und sehr wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna dar.

 

Als Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Fledermausschutz des NABU-Regionalverbandes Senftenberg gehörte u.a. die Arterfassung im Kreisgebiet, die Erfassung und Betreuung von Fledermaussommer- und Winterquartieren,  Kontrollen und die Betreuung von Wochenstubenquartieren und die Betreuung von Fledermauskastenrevieren zu ihren Aufgaben. Da Quartiere für Fledermäuse immer rarer werden und moderne Gebäude kaum noch Einflug- und Unterschlupfmöglichkeiten bieten, war Gisela Uhl über viele Jahre im Rahmen der Aktion „Fledermausfreundliches Haus“ aktiv. Ziel war es, Hausbesitzer auszuzeichnen, die mit gezielten Maßnahmen dafür Sorge trugen, dass Fledermäuse bei ihnen ein zu Hause fanden.

 

Darüber hinaus schrieb sie zahlreiche Fachartikel, u.a. auch in der internationalen Fledermaus-Fachzeitschrift „Nyctalus“, wirkte bei fledermauskundlichen Veröffentlichungen mit, engagierte sich in der Naturschutz-Jugendarbeit, dokumentierte fotografisch und beriet Interessierte zu Fledermäusen.

 

Für ihre großartigen Leistungen im ehrenamtlichen Naturschutz wurde das Ehepaar Uhl schon mehrfach ausgezeichnet: So erhielten Gisela und Klaus Uhl im Frühjahr 2008 für ihr langjähriges Naturschutzengagement bereits die Ehrennadel des NABU in Silber. In Würdigung ihrer lebenslangen ehrenamtlichen Arbeit wurde das Ehepaar Uhl 2009 durch den damaligen Brandenburgischen Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke mit dem Umweltpreis ausgezeichnet. 2016 erhielt das Ehepaar Uhl für ihr jahrzehntelanges Wirken im ehrenamtlichen Naturschutz die Ehrennadel des NABU in Gold. Ihrem Mann Klaus Uhl wurde im Jahr 2019 die Auszeichnung zum Ehrenbeirat bereits zuteil.

 

Siegurd Heinze, Landrat, in seiner Laudatio: „Heute möchten wir in Anerkennung Ihrer großartigen Leistungen im ehrenamtlichen Naturschutz auch Ihnen, liebe Gisela Uhl, diese Ehrung zuteilwerden lassen. Mögen Sie dem Fledermaus- und Kranichschutz im Landkreis und darüber hinaus, bei bester Gesundheit noch sehr lang erhalten bleiben. Vielen Dank für Ihre herausragenden Lebensleistungen im ehrenamtlichen Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.“

 

Der „Ehrenbeirat Naturschutz“ wird von der Kreisverwaltung seit 2015 jährlich an herausragende Persönlichkeiten vergeben, die sich für den Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verdient gemacht haben. Zu den Geehrten zählen bislang: 2015: Reiner Sowa / Senftenberg und Siegfried Berndt / Calau, 2016: Helmut Jentsch / Zinnitz, 2017: Werner Blaschke / Lauchhammer, 2018: Winfried Böhmer / Vetschau, 2019: Klaus Uhl / Grünewalde (Lauchhammer), 2020: Michael Stein / Kittlitz OT Lichtenau, 2021: nicht vergeben (Corona), 2022: Gisela Uhl / Grünewalde.

 

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Der Spreewaldkahn gehört zum Kulturerbe

(22. 03. 2023)

Pressemitteilung des Spreewaldverein e.V. (15.03.2023):

 

Der Spreewaldkahn gehört zum Kulturerbe


Die Kulturministerkonferenz der Länder hat heute am 15. März 2023 auf Empfehlung des unabhängigen Fachkomitees für Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCOKommission den Bau und die Nutzung des Spreewaldkahns neu in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Darüber wurden wir, der Spreewaldverein e.V., heute schriftlich informiert.


„Wir freuen uns außerordentlich für die Region und konnten bereits erste Glückwünsche entgegennehmen. Ein Anfang ist gemacht, doch kulturelles Erbe muss aktiv gelebt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Dazu wollen wir bewusst das Bewährte erhalten, aber auch den Wandel der Kulturform mitgestalten – alle Blickwinkel und Herausforderungen zum Spreewaldkahn sind einzubeziehen.“, meint Melanie Kossatz, Geschäftsführerin des Spreewaldverein e.V. Dazu wird der Verein weiterhin gemeinsam mit Engagierten und Unterstützer*innen Projekte und Initiativen in der Region anstoßen und in den Austausch gehen. „Es liegt nun bei uns allen! Mitmachen und Beteiligen ist ausdrücklich erwünscht!“, meint Melanie Kossatz.


Die Bewerbung für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wurde vom Spreewaldverein e.V. im Frühjahr 2022 eingereicht. Im Erarbeitungsprozess der Bewerbung gab es mehrere Treffen mit Kahnakteur*innen im Wirtschaftsraum Spreewald. So wurden Fotos, Dokumente oder andere Nachweise zum Spreewaldkahn zusammengetragen. Dieses Netzwerk will der Spreewaldverein e.V. etablieren und ausbauen. Schließlich haben sich bereits vielversprechende Anknüpfungspunkte zwischen den Akteur*innen und dem Spreewaldverein e.V. ergeben. „Wir danken allen engagierten Akteur*innen, die uns tatkräftig bei der Bewerbung unterstützt haben. Vielen Dank auch für die eindrucksvollen und authentischen Einblicke in ihren Lebensalltag mit dem Spreewaldkahn.“

 

Regional ansässige Handwerksbetriebe fertigen Holz- und Metallkähne und noch heute wird auf den Spreewaldfließen "Koahn gefoahrn", auch wenn sich durch den Straßenbau die Nutzungsweise des Kahns verändert hat. Der Kahn steht daher im Spiegel der Geschichte vom reinen Nutzfahrzeug in der Kulturlandschaft des Spreewalds hin zum Erlebnis einer naturnahen Erholung für viele Besucher*innen. Auch für unterschiedlichste Nutzergruppen, von Fischern, Jägern über die Feuerwehr oder die Naturwacht im UNESCO Biosphärenreservat Spreewald, ist der Kahn als Nutzfahrzeug in der Gegenwart vertreten. Der Spreewaldkahn wird dabei im Heck stehend mit einem etwa 4 m langen Rudel gestakt. Der für die Spreewald-Region identitätsstiftende Spreewaldkahn ist eng mit dem Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft und mit dem Leben der sorbischen/wendischen Minderheit in der Niederlausitz verbunden.


Wirtschaftsraum Spreewald mit vier EU-weit geschützten Produkten
1999 gelang es dem Spreewaldverein e.V., als Schutzgemeinschaft für die Produkte „Spreewälder Gurken“ und „Spreewälder Meerrettich“, die EU-weite Anerkennung als geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) zu erreichen. Seit 2022 ist zudem die „Spreewälder Gurkensülze“ als g.g.A. registriert, was ebenfalls auf die Bemühungen des Spreewaldvereins zurückgeht. Und übrigens ist im Wirtschaftsraum Spreewald seit dem letzten Jahr ein weiteres Produkt EU-weit geschützt: Die g.g.A.-Registrierung des „Peitzer Karpfens“ hat der Lausitzer Fischereiverein 1874 e.V. vorangetrieben.


Dachmarke Spreewald
Seit 1995 ist der Spreewaldverein e.V. Inhaber der regionalen Dachmarke „Spreewald“, die zunächst nur für frisches und verarbeitetes Gemüse mit einer entsprechenden Richtlinie angewandt wurde. Im Wirtschaftsraum Spreewald bzw. der LEADER-Region Spreewald-PLUS hat der Spreewaldverein seitdem den Fokus auf die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung in der Landwirtschaft, im Ernährungsgewerbe, in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich sowie im Tourismus gelegt. Die Zertifizierungsrichtlinie umfasst aktuell 20 Warenkategorien, unter denen ca. 1.600 Produkte von etwa 130 Unternehmen zertifiziert sind.

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Starke Leistung! Landesfinale „Jugend Musiziert“ in Potsdam mit Platzierungen für OSL

(21. 03. 2023)

Starke Leistung! Landesfinale „Jugend Musiziert“ in Potsdam mit Platzierungen für OSL

Starke Leistung! Vom 16. bis 18. März ging es in Potsdam musikalisch zu. Die Stadt bildete den Austragungsort des diesjährigen Landeswettbewerbes von Jugend Musiziert. Auch Musikschülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zeigten, was sie können – und freuten sich am Ende über beachtenswerte Ergebnisse. Ein Musiker löste sogar das Ticket zum Bundeswettbewerb Ende Mai in Zwickau. 

 

Bei ihm handelt es sich um den 17-jährigen Schlagzeuger Falk-Arian Stahmann aus Annahütte, der von Musikschullehrer Christoph Böhm unterrichtet wird. Nachdem er im Januar bereits im Regionalwettbewerb von sich überzeugte (1. Preis/24 Punkte), konnte er nun auch der Jury im Landeswettbewerb zeigen, was in ihm steckt. Am Ende gab es für ihn neben lobenden und anerkennenden Worten im Ergebnis beachtenswerte 23 Punkte – und damit den 1. Platz in seiner Kategorie Drum-Set (Pop).  

 

Ebenfalls sehr gute Ergebnisse in Form eines beeindruckenden zweiten Platzes erzielten Nico Wosnitza am Schlagwerk, Max Schwarzenau und Tom Nguyen am Klavier sowie das Holzbläserensemble bestehend aus Emil Zacharias Gläser, Marvin Waldmann und Tabea Schröder. Für die jeweiligen Darbietungen vergaben die Juroren im Ergebnis jeweils 20 Punkte.

 

Zu den Regionalwettbewerben hatten sich im Januar und Februar landesweit 694 Musikerinnen und Musiker von 7 bis 21 Jahren, im Bereich Gesang bis 27 Jahre, angemeldet. 329 von ihnen ab der Altersgruppe zwei qualifizierten sich im Ergebnis für das Landesfinale. Da die Kategorie Band (Rock/Pop) in Brandenburg und Berlin, jedoch noch nicht bundesweit ausgelobt wird, messen sich die Platzierten dieser Kategorie nicht beim Landeswettbewerb, sondern treten vom 14.-16. Juli 2023 in Schwedt/Oder auf großer Bühne im Rahmen der „Sound City“, dem Festival der Musik- und Kunstschulen Brandenburgs, gegeneinander an.

 

Insgesamt gingen am Wochenende in Potsdam für die Musikschule OSL 7 Schülerinnen und Schüler an den Start. Beim Landeswettbewerb gab es 93 Erste Preisträgerinnen und Preisträger, für die es nunmehr weiter zum Bundeswettbewerb geht.  

 

 

Musikschulleiter Ulrich Stein: „Ich gratuliere allen Schülerinnen und Schülern sowie den beteiligten Lehrkräften herzlich zu den erreichten Ergebnissen beim Landeswettbewerb. Dieser hat auf einem sehr hohen musikalischen Niveau und bei einer großen Leistungsdichte stattgefunden. Allen Beteiligten gebührt Respekt und Anerkennung für das, was hier geleistet worden ist. Die Delegierung von Falk-Arian Stahmann zum Bundeswettbewerb ist ein großer Erfolg, über den wir uns als Musikschule OSL natürlich sehr freuen. Insgesamt stehen alle Ergebnisse für die Qualität des Unterrichts an unserer Musikschule und die hohe Motivation unserer Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.“  

 

Der Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Jugend musiziert ist deutschlandweit die bedeutendste Fördermaßnahme für junge Musik-Talente und feiert in diesem Jahr 60. Geburtstag. Weitere Informationen: www.jumu-brandenburg.de

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Kreistag im Kurzüberblick: Erste Sitzung in diesem Jahr fand am Donnerstag statt

(17. 03. 2023)

Am Donnerstag, den 16. März 2023, kam der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Kulturhaus in Lauchhammer zu seiner 21. Sitzung in dieser Legislaturperiode und gleichzeitig zur ersten Sitzung im Jahr 2023 zusammen.

Beginn war um 16 Uhr, Ende um ca. 20 Uhr.

Im öffentlichen Teil standen 27 Tagesordnungspunkte mit 19 Beschlussvorlagen an, im nichtöffentlichen wurde über drei Beschlussvorlagen abgestimmt. Die Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link: https://osl-online.more-rubin1.de/meeting.php?id=2023-KT-119)

 

Hier Kurzabrisse einige der relevantesten Themen der Tagesordnung:

 

Top 2: Verpflichtung eines Abgeordneten

Andreas Pfeiffer wechselte zu Februar als Bürgermeister in das Senftenberger Rathaus und schied damit aus dem Kreistag aus. Für die Fraktion CDU/Freie Wählergruppe Bauern/FDP rückt Ingo Amsel, selbstständiger Vermögensberater und Ortsvorsteher von Peickwitz, als Kreistagsmitglied nach. Er wird zudem Mitglied der Vergabekommission sowie für Dietmar Schmidt stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Bau des Kreistages.

 

Da Pfeiffer auch Mitglied des Kreisausschusses war, geht der Sitz nun ebenfalls auf einen anderen Abgeordneten bzw. Abgeordnete über. Hier wählte der Kreistag Petra Quittel (Top 26).

Als Mitglied in der Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster folgt auf Andreas Pfeiffer Silvia Häfner-Richter. (Top 27)

 

Top 3: Auszeichnung des Ehrenbeirates Naturschutz

Der „Ehrenbeirat“ wird seit 2015 jährlich an herausragende Persönlichkeiten vergeben, die sich für den Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verdient gemacht haben. Die Wahl fiel dieses Jahr auf Gisela Uhl aus Grünewalde (Lauchhammer), die bereits seit mehr als 50 Jahren im Naturschutz aktiv ist und sich im Fledermausschutz, im Gebietsschutz, aber auch an der Seite ihres Mannes im Kranichschutz engagiert. In der Laudatio würdigte Landrat Heinze die großartigen Leistungen Frau Uhls im ehrenamtlichen Naturschutz. (Hierzu folgt eine separate PM)

 

Top 4: Ernennung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters

Silvio Spiegel ist bereits seit 2017 einer der stellvertretenden Kreisbrandmeister im Landkreis. Da sein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu April 2023 enden würde, wurde er im Kreistag nunmehr neu berufen. Landrat Heinze: „Kamerad Spiegel ist ein allseitig hervorragender ausgebildeter Feuerwehrführer und bestens geeignet, die Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters weiterhin zu übernehmen. Unser Wunsch ist es, auch fortan mit Kamerad Spiegel in der gewohnt vertrauensvollen und konstruktiven Art zusammen zu arbeiten.“

 

Neben Silvio Spiegel sind weitere Stellvertreter von Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: André Dreßler (Stadtwehrführer Freiwillige Feuerwehr Calau) und Matthias Kunze (Freiwillige Feuerwehr Großräschen). 

 

Top 5: Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

Mit dem Inkrafttreten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes im Juni 2021 (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) muss fortan ein Teil der neu angeschafften Busse im ÖPNV emissionsarm bzw. -frei unterwegs sein. Ziel ist es, den ÖPNV als leistungsstarke und umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu entwickeln.

Mindestens 45 % neu angeschaffter Busse im ÖPNV müssen laut CVD bereits jetzt emissionsarm und -frei sein. Ab 2026 gilt dies gar für 65 % der Fahrzeuge. Mindestens die Hälfte dieser Mindestziele für Busse im ÖPNV muss durch emissionsfreie Fahrzeuge erfüllt werden.

 

Auch für den ÖPNV im Landkreis OSL bedeutet dies eine Umstellung des Fuhrparks und der dazugehörigen Infrastruktur. Welche saubere Antriebsform kommt im Rahmen der Neuvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Jahr 2027 mit Blick auf die Gegebenheiten in OSL in Frage? Und welche Betriebs- und Betreiberstrukturen sind zur Umsetzung geeignet? Diese Fragen bildeten Inhalt einer Machbarkeitsstudie, welche die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz GmbH in Auftrag gegeben hat. 

 

Die Ergebnisse präsentierten Michael Schütze, Geschäftsführer von der VGOSL und Reinhard Schmidt von der VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH im Kreistag in einem Kurzvortrag und benannten im Ergebnis eine klare Empfehlung, hin zum Einsatz von Batteriebussen. Hierzu folgten mehrere Wortbeiträge von den Abgeordneten.

Damit ist die Entscheidung jedoch noch nicht gefallen. Die Entscheidung zu einem künftigen neuen Antriebssystem sowie einer neuen Betreiberstruktur des ÖPNV im Landkreis OSL obliegt dem Kreistag. Zunächst wird sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Verwaltung sowie der jeweiligen Fraktionen mit dem Thema befassen.  Diese soll nunmehr gegründet werden und zeitnah nach Ostern ihre Arbeit aufnehmen.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird die Kreisverwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der den Abgeordneten idealerweise im Juni zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

 

Top 7: Informationen des Landrates

Hier informierte zunächst Dezernent Alexander Erbert mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis. Er stellte heraus, dass die Landkreise weiter in Größenordnung Flüchtlinge aufnehmen, die Situation jedoch landesweit mit Blick auf Unterbringung, ärztliche Versorgung und Kita sowie Schule mittlerweile äußerst angespannt ist. Aus diesem Grund fordern die Landkreise weiterhin nachhaltige Unterstützung vom Bund und Land, unter anderem mit Blick auf eine Verringerung der Zuweisungen. Im Landkreis OSL leben derzeit 6.300 Ausländer aus 110 Ländern, davon 4.001 aus Nicht-EU-Staaten. Am 01.01.2022 waren es noch 4.404 Ausländer im Landkreis. Die Top 5 Staaten sind: Ukraine (1.480), Polen (1.468), Syrien (556), Rumänien (296) und Afghanistan (295). Im Jahr 2022 wurden 1.540 Kriegsflüchtlinge sowie 167 nicht-ukrainische Asylbewerber oder afghanische Ortskräfte aufgenommen.

 

Im Anschluss informierte Landrat Siegurd Heinze allgemein zum Start der Imagekampagne „Die Lausitz. Krasse Gegend“, dem jüngsten für die Strukturentwicklung bewilligten Projekt Zentrum für regionale Erzeugnisse („Gurkenwelt“) in Lübbenau/Spreewald, der Brand- und Katastrophenschutzbroschüre „Ohne Helfer keine Hilfe – was kann ich tun?“, dem in OSL stattgefundenen Regionalwettbewerb von „Jugend Musiziert“, dem Leitungswechsel am OSZ Lausitz, dem Besuch einer polnischen Delegation im Rahmen eines landesübergreifenden Denkmalschutz-Projektes, dem Antrittsbesuch der neuen Leiterin der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz Annett Urban, den 33. Brandenburgischen Frauenwochen, der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes sowie der Gedenkfeier am Theater neue Bühne Senftenberg für den verstorbenen ehemaligen Intendanten Manuel Soubeyrand. (Zu den öffentlichen Ausführungen des Landrats siehe auch Powerpointpräsentation bei Downloads).

 

Als Informationsvorlage erhielten die Abgeordneten eine Übersicht über die gestiegene Bausumme des geplanten Neubaus der Hand-in Hand-Förderschule in Senftenberg. Hier führen anzupassende und größere Flächenansätze, veränderte Bedarfe in der Ausstattung und höhere Kostenkennwerte für das Objekt zu erheblichen Kostensteigerungen. Die geschätzten Baukosten betragen rund 18 Mio. Euro. Die erste Planung ging noch von 8,4 Mio. Euro aus. Trotz der Kostensteigerung hält der Landkreis mit Blick auf weiter steigende Schülerzahlen und dem mangelnden Ausstattungsgrad am Bestandsgebäude an seinem Vorhaben fest.

 

Top 9: Auflösung der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Lübbenau

Gegenteilig zeigt sich die Entwicklung bei den Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“. Hier sind die Schülerzahlen im Landkreis seit Jahren rückläufig. Am Standort Lübbenau sanken die Schülerzahlen seit 2010 um mehr als 58 Prozent. Die Tendenz wurde durch das seit 2017/18 wirksame Konzept "Gemeinsames Lernen in der Schule" verschärft.

 

In der Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ in Lübbenau werden derzeit 29 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 8 bis 10 unterrichtet. Zum Schuljahresende verlassen sieben Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 die Schule. Damit verbleiben noch 22 Mädchen und Jungen in den Klassenstufen 9 und 10. In diesem Jahr konnte keine siebente Klasse eingeschult werden. Das Anwahlverhalten hat sich über die Jahre hinweg nachweislich drastisch reduziert. Die Schülerinnen und Schüler im Norden des Landkreises besuchen entweder bereits seit der Primarstufe die Schule mit dem Sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in Lübben oder den gemeinsamen Unterricht an den Oberschulen in Lübbenau, Vetschau und Calau.

 

Gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz darf eine Schule mit dem Sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ abweichend von der erforderlichen Anzahl von Parallelklassen bestehen, wenn mindestens vier aufsteigende Klassen gebildet werden können. Bereits diese Voraussetzung erfüllte die Schule seit Jahren nicht. Eine Sondergenehmigung für das Fortbestehen im Norden, sofern regelmäßig die Klassenstufe sieben gefüllt werden würde, bestand bis zuletzt zwischen dem Landkreis Oberspreewald- Lausitz und dem staatlichen Schulamt.

 

Die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen macht einen geordneten Schulbetrieb, wie er in den letzten Jahren in enger Absprache zwischen Staatlichem Schulamt und dem Landkreis als Schulträger trotz bereits angespannter Lage noch aufrechterhalten werden konnte, nunmehr mit Blick auf das Brandenburgische Schulgesetz unmöglich.

Zu dieser rechtlichen Regelung informierte das Schulverwaltungsamt des Landkreises im November 2022 die Schulleitung, Lehrer und Eltern im Rahmen einer Schulkonferenz. Der Landkreis als Schulträger kam zudem seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und brachte eine entsprechende Beschlussvorlage zur Auflösung der Schule in den Kreistag ein.

 

Auf die Ausführungen im Kreistag von Helga Schüler, Leiterin des Schulverwaltungsamtes, folgten Wortmeldungen von Elternvertretern und Abgeordneten, die für den Erhalt der Schule plädierten und sich unter anderem um das Thema Inklusion allgemein drehten. Auch Landrat Heinze ergriff das Wort und verdeutlichte den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhang zwischen der Umsetzung der Inklusion an den Schulen und der Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen Lernen. Unter anderem zog er aktuelle Zahlen über Einzelfallhelfer an den Schulen heran, die immer stärker zum Einsatz kommen.  

 

Letztendlich stimmten die Abgeordneten gegen die Stimme des Landrates gegen die Auflösung der Schule. Zuvor wurde die Beschlussvorlage auch in den Ausschüssen mehrheitlich abgelehnt.

Die Ablehnung der Vorlage setzt ein Zeichen, ändert aktuell jedoch nichts an der Perspektive der Schule und der allgemeinen Entwicklung an den Förderschulen Lernen. Aufgrund der mangelnden Anzahl an Schülerinnen und Schülern kann ein geordneter Schulbetrieb perspektivisch nicht abgedeckt werden. Mit dieser Aussicht wird die Schule mit dem Ausscheiden der verbleibenden zwei Klassen im Schuljahr 2024/25 auslaufen. Bis dahin wird der Unterricht auf der Grundlage des Rahmenlehrplanes am Schulstandort abgesichert.

 

Mit dem Auslaufen der Schule werden perspektivisch die Schülerinnen und Schüler der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung ins Hauptgebäude ziehen.

 

Top 11&12: Ab- und Neuberufung der Beauftragten für den Datenschutz

Daniela Fröschke ist der Name der neuen Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung OSL. Sie folgt auf Petra Borchel, die als bisherige Beauftragte abberufen wurde.

 

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Verantwortlicher seiner Datenverarbeitung eine/einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Die Neuberufung erfolgte aufgrund von Änderungen in der Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltung und mit dem ausdrücklichen Einverständnis der bisherigen Beauftragten. Landrat Heinze würdigte das langjährige Engagement von Petra Borchel und gratulierte der neuen Ansprechpartnerin.

 

Ab- und Neuberufung Mitglied des Integrationsbeirates

Oksana Kolinska ist neues Mitglied im Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Frau Kolinska kommt ursprünglich aus der Ukraine. Seit 2001 wohnt sie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ihren Beruf als Verwaltungsfachangestellte übt sie in einem Nachbarlandkreis aus. Ehrenamtlich engagiert sie sich in einem Karnevalsverein, in einem Judoclub und als Sprachmittlerin. Weiterhin leitet sie einen Basissprachkurs Deutsch an der Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Oksana Kolinska folgt auf Abdul Rhaman Kailani, der zuletzt nicht mehr aktiv an den Sitzungen teilnahm. 

 

Sie wurde zuvor bereits in der Sitzung des Integrationsbeirates am 20. Januar 2023 bestätigt.

Die in Summe sieben Mitglieder des Integrationsbeirates vertreten die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis. Die Mitglieder setzen sich aktiv für ein gutes Klima gegenseitigen Respekts und Akzeptanz ein, engagieren sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, setzen Zeichen gegen Diskriminierung und Rassismus, unterstützen die Arbeit der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung und beraten sie in wichtigen Angelegenheiten. Die jetzigen Mitglieder wurden im Märzkreistag 2020 für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

 

Top 18: Stellenausschreibung Beigeordnete/r auf Zeit im Dezernat für Gesundheit, Jugend und Soziales

Die Führungsspitze der Kreisverwaltung soll breiter aufgestellt werden. Hierzu beschloss der Kreistag die Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten auf Zeit im Dezernat für Gesundheit, Jugend und Soziales. Diese kann nun im Rahmen eines regulären Stellenausschreibungsverfahrens besetzt werden.

Der/Die Beigeordnete vertritt den Landrat gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Er nimmt innerhalb seines Dezernates zentrale Leitungs- und Führungsaufgaben wahr, berät die Verwaltungsleitung hinsichtlich des zuständigen Bereiches und entscheidet bei der Personal- und Organisationsentwicklung mit.

Mit der Besetzung der Stelle wird es dann zwei Beigeordnete geben, so wie es in anderen Landkreisen bereits länger der Fall ist. Bereits seit 2010 ist Grit Klug Erste Beigeordnete und gleichzeitig stellvertretenden Landrätin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Mit dem mehrheitlichen Ja der Abgeordneten begann ihre zweite achtjährige Amtszeit am 1. Juli 2018.

 

Top 19: Petition des Herrn Thomas Richter, Ortrand, zur Hauptsatzung sowie zur Veröffentlichungspraxis nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Kreistag nahm zur eingereichten Petition des Herrn Thomas Richter aus Ortrand in der Weise Stellung, dass zum Einen die geforderte Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz nicht vorgenommen wird, zum Anderen die angeregte Änderung der Veröffentlichungspraxis nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse geprüft und eine geänderte Vorgehensweise für denjeweiligen Einzelfall nach Prüfung empfohlen wird. Die Vorsitzende des Kreistags wird beauftragt, zu diesem Zweck das anliegende Schreiben an den Petenten zu richten.

 

Top 24: Umfirmierung der FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH in die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH und Neufassung des Gesellschaftsvertrages

Der Landkreis ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Er hält insgesamt acht Rettungswachen in Lübbenau, Vetschau, Calau, Großräschen, Senftenberg, Klettwitz, Lauchhammer und Jannowitz vor.

Mit Beschluss vom 30.06.2022 hat der Kreistag die Eingliederung des bodengebundenen Rettungsdienstes unter Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Form einer kommunalen gemeinnützigen GmbH auf dem Campusareal in Klettwitz beschlossen und die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt. Ziel ist es, die Aufgaben des Rettungsdienstes im Landkreis mit Beginn des Jahres 2024 in Eigenregie in der „Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH“ durch den Landkreis zu realisieren.

 

Mit der Umfirmierung der „Familien-Campus Betriebs-GmbH“ in die „Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH“ ist im Kreistag hierfür einer der nächsten erforderlichen Schritte eingeleitet worden.

Die Umfirmierung und Neuausrichtung des Unternehmensgegenstandes per Eintrag ins Handelsregister soll im zweiten Quartal des Jahres 2023 erfolgen. Anschließend kann eine Überleitung der Aufgaben der derzeitigen Leistungserbringer vorbereitet werden, um einen fließenden Übergang zum 1. Januar 2024 zu gewährleisten.

 

Nach Zustimmung des Kreistages zur Umfirmierung und der damit verbundenen Neuausrichtung des Unternehmensgegenstandes wird im nächsten Schritt die Gesellschafterversammlung die erforderlichen Beschlüsse fassen, um die notarielle Beglaubigung der Verträge und die entsprechenden Einträge ins Handelsregister zu veranlassen. Der Abschluss dieser notwendigen Regularien versetzt die Geschäftsführung in die Lage, die Rekommunalisierung nunmehr ohne weiteren Zeitverzug voranzutreiben.

 

Die FamilienCampus Lausitz gGmbH und die Rettungsdienst gGmbH werden von einem Geschäftsführer geleitet. Ab dem 1. April übernimmt Tom Lehnert die Leitung der beiden Gesellschaften.  

 

Im nichtöffentlichen Teil standen unter anderem zwei Personalien auf der Tagesordnung.

So bestätigte der Kreistag Matthias Weinreich als neuen Amtsleiter der Bauaufsicht und des Denkmalschutzes. Herr Weinreich hat an der Universität Leipzig Bauingenieurwesen studiert und weist 17 Jahre Tätigkeiten in der Bauaufsicht nach. Zurzeit ist er bereits als Sachgebietsleiter der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz tätig. Grund zur Freude hatte auch Cornelia Bewersdorff. Dieser gelang es, sich gegenüber den Mitbewerberinnen und -Bewerbern durchzusetzen. Mit der erfolgten Zustimmung des Kreistages wird sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Amtsleitung des Umweltamtes übernehmen. Frau Bewersdorff ist derzeit als Sachbearbeiterin Industrie/Gewerbe in der unteren Wasserbehörde des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht tätig.

 

Foto zu Meldung: Kreistag im Kurzüberblick:  Erste Sitzung in diesem Jahr fand am Donnerstag statt

Vier neue Projekte zur Strukturstärkung erhalten grünes Licht: Gesamtinvestitionen von rund 131 Millionen Euro

(16. 03. 2023)

Geplante Investitionen in Höhe von rund 131 Millionen Euro: Auf ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr hat die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz der Landesregierung vier weiteren Projekten die Förderwürdigkeit im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes bescheinigt. Damit können die Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.

 

Im Einzelnen geht es um die Trinkwasserversorgung rund um den Industriepark Schwarze Pumpe in Spremberg (Landkreis Spree-Neiße), die Aufbereitung von Klärschlamm in der Lausitz, das „Zentrum für regionale Erzeugnisse“ im Spreewaldort Lübbenau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und die „Fabric Lausitz“, ein Zentrum für Leichtbau-Anwendungen in Forst (Landkreis Spree-Neiße).

 

Friederike Haase, die für die Lausitz-Strukturentwicklung zuständige Staatssekretärin in der Staatskanzlei, betonte: „Mit diesen Projekten richten wir den Fokus auf wichtige Themen wie Wasser, Umwelt und Wertschöpfungsketten. Eine sichere Wasserversorgung ist nicht nur für die Bevölkerung enorm wichtig, sondern auch für die etablierten und neu anzusiedelnden Unternehmen. Zugleich schieben wir mit Vorhaben wie dem Klärschlamm-Recycling ökologisch und ökonomisch nachhaltige Prozesse an. Unser großes Ziel, stabile Wertschöpfungsketten in der Lausitz zu schaffen, erreichen wir unter anderem, in dem wir Forschung und Wirtschaft verknüpfen. Genau das passiert mit ‚SpreeTec neXt‘ und ‚Fabric Lausitz.“

 

Der Vorsitzende der IMAG und Lausitz-Beauftragte des Ministerpräsidenten, Klaus Freytag, fügte hinzu: „Die Arbeit unserer WRL, der Wirtschaftsregion Lausitz als Landesstrukturentwicklungsgesellschaft für die brandenburgische Lausitz wird zunehmend herausfordernder. Mit den bislang qualifizierten Strukturwandelprojekten haben wir wichtige Anker gesetzt, die es nun sinnvoll zu ergänzen gilt. Die vier heute mit grünem Licht versehenen Projekte sind gute Beispiele, wie das gelingen kann.“

 

In Spremberg wird infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung das Wasserwerk Schwarze Pumpe außer Betrieb gehen. Daher sind Investitionen zur künftigen Wasserversorgung in der Region notwendig. Der Wasserverband Lausitz (WAL) plant ein Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier. Vorgesehen ist unter anderem, Fernleitung und Druckerhöhungsstationen neu zu bauen, Leitungsabschnitte zu modernisieren und Aufbereitungskapazitäten zu erhöhen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 15 Millionen Euro.

 

In eine Lausitzer Recyclinganlage für kommunalen Klärschlamm sollen rund 62 Millionen Euro investiert werden. Für das Projekt werden derzeit noch mehrere Standorte betrachtet. Mit dem Projekt wird die Aufbereitung von Klärschlamm erstmals modellhaft angegangen. Ziel ist eine neuartige Wertstoff-Rückgewinnung als Kreislaufwirtschaft.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald will mit einem Aufwand von rund 30 Millionen Euro den alten Lokschuppen – ein Industriedenkmal am Bahnhof – umbauen. Im künftigen Zentrum für regionale Erzeugnisse (ZFRE) sollen typische Spreewald-Produkte vermarktet sowie mit einem Gewächshaus der Zukunft die nachhaltige Landwirtschaft thematisiert werden.

 

Die „Fabric Lausitz“ soll als Technologiezentrum für Leichtbau-Anwendungen das Projekt „SpreeTec neXt“ in Cottbus ergänzen. Mit einem Aufwand von rund 24 Millionen Euro soll in Forst eine Infrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden, die Produkte und Prozesse im Bereich Fasern und Leichtbau entwickeln. Im Rahmen von „SpreeTec neXt“ erforschen die BTU und die Fraunhofer-Gesellschaft mit mehr als 70 Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft klimafreundliche Prozesse zur Energieerzeugung.

 

Hintergrund:

 

Der Bund stellt dem Land Brandenburg bis 2038 insgesamt 3,612 Milliarden Euro Finanzhilfen zur Förderung kommunaler und regionaler Projekte für die Strukturentwicklung in den vier Lausitzer Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald sowie der kreisfreien Stadt Cottbus zur Verfügung. Die erste Förderperiode läuft bis zum 31.12.2026. Brandenburg hat innerhalb dieser ersten Förderperiode rund 1,42 Mrd. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Finanzhilfen sind Teil der insgesamt vom Bund bereit gestellten rund 10,32 Milliarden Euro zur Strukturstärkung in der brandenburgischen Lausitz. Den Rahmen für die gesamte Strukturentwicklung in der Region bildet das Lausitzprogramm 2038, das das Brandenburger Kabinett im August 2020 beschlossen hat.

 

Die IMAG Lausitz steuert den Strukturentwicklungsprozess auf Landesebene. Sie bestätigt die Förderwürdigkeit der Projekte. Nach einer positiven Entscheidung können die Projektträger Förderanträge bei der ILB als Bewilligungsbehörde einreichen. Weitere Infos: wirtschaftsregion-lausitz.de und lausitz-brandenburg.de.

 

Quelle: PM Staatskanzlei Brandenburg vom 15.03.2023
 

 

 

Angelsaison voraus: Jetzt bereits anmelden zur nächsten Anglerprüfung!

(14. 03. 2023)

 

Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung. Im Landkreis OSL findet die nächste Prüfung am Samstag, den 22. April 2023, im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36 statt.

 

Die Anglerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde Landkreises durchgeführt und erfolgt als schriftliche Multiple-Choice-Prüfung. Diese beginnt um 9 Uhr und endet um 11 Uhr. Anmeldungen sind noch bis zum 14. April möglich. 

 

Insgesamt sind 60 Fragen aus verschiedenen Prüfungsgebieten zu beantworten. Diese umfassen die Fischkunde, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro einschließlich der Zeugniserteilung. Dem Antrag ist der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen.

 

Alle Informationen zur Anmeldung zur Anglerprüfung und entsprechende Antragsvordrucke stehen zudem auf der Internetseite der unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz  bereit. Fragen beantworten auch Frau Howel und Herr Haack unter (03541) 870-3492 / -3493 oder per E-Mail an .

 

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Mit dem Landkreis Denkmäler im Grenzgebiet entdecken: Einladung zur Konferenz nach Polen am 30. März

(13. 03. 2023)

Das deutsch-polnische Grenzgebiet ist reich an Denkmälern. Auch in Oberspreewald-Lausitz und seinem polnischen Partnerlandkreis Żagań gibt es mehrere hundert davon. Klassische Baudenkmäler, technische Denkmäler, Garten- oder auch Bodendenkmäler finden sich vielerorts. Sie stehen jetzt zudem im Mittelpunkt eines aktuellen gemeinsamen Projektes der beiden Kreisverwaltungen. Dieses umfasst eine Konferenz in Polen und zwei Studienfahrten. Interessierte OSL‘er können sich zur Teilnahme anmelden.    

 

Das vom Landkreis Żagań initiierte und von der EU unterstützte Projekt „Denkmäler und Sehenswürdigkeiten – ein Zeugnis des gemeinsamen historischen Erbes des deutsch-polnischen Grenzgebiets“ hat zum Ziel, das Wissen über das gemeinsame Kulturerbe zu vertiefen, Ansätze von Schutz und Pflege der Objekte zu betrachten und den Austausch zwischen den beteiligten Kommunen zu intensivieren. Das Projekt umfasst eine Fachkonferenz und zwei eintägige Studienreisen, jeweils auf polnischer und deutscher Seite.

 

Konferenz widmet sich Denkmälern – Interessierte können dabei sein 

Den Auftakt bildet am 30. März die Konferenz im denkmalgeschützten Schlosshotel Wichelsdorf in Polen. Hier werden deutsche und polnische Experten und Wissenschaftler in kunstgeschichtlichen Vorträgen verschiedene Sehenswürdigkeiten und Projekte vorstellen. In anschließenden Podiumsgesprächen beantworten die Teilnehmenden Fragen zur gemeinsamen Geschichte sowie bedrohten Sehenswürdigkeiten und betrachten Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung für kommende Generationen.

 

Beispielhaft für eine gelungene Nachnutzung und Pflege werden hierbei unter anderem die Museen des Landkreises OSL – Schloss und Festung Senftenberg, das Spreewald-Museum Lübbenau als auch das Freilandmuseum Lehde –betrachtet. Alle drei sind jeweils in historischen Objekten untergebracht und werden durch ihre Nutzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Engagement des Landkreises für seine Museen führen Heike Scharkowski, Sachgebietsleiterin der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises, und Museumsdirektor Stefan Heinz aus.

 

An der Konferenz nehmen jeweils 25 Vertreter aus OSL und dem Partnerlandkreis Żagań teil. Wer beruflich oder privat fachlich im Thema steckt und Interesse hat, an der Konferenz teilzunehmen, kann sich an die Kreisverwaltung wenden. Die Fahrt erfolgt ab Senftenberg via Reisebus. Einzelplätze sind noch frei. Start ist gegen 7.30 Uhr, voraussichtliche Rückkehr gegen 18 Uhr. Die Konferenz findet statt von 10-16 Uhr. Eintritt und Fahrt ist frei. Anmeldungen bis zum 26. März unter: Büro Landrat, Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, ; 03573 870-5141.

 

Auf die Konferenz folgen im April und Mai zwei ganztägige Studienfahrten. Diese führen die Teilnehmenden zu Sehenswürdigkeiten jeweils auf deutscher sowie polnischer Seite. Aus den Besuchen werden Fotoberichte erstellt. Diese werden später auf den Webseiten der Landkreise zu finden sein.

   

Interessant zu wissen: In der Denkmalliste des Landes Brandenburg sind allein für OSL 432 Denkmäler und 354 Bodendenkmäler verfasst. Auf polnischer Seite sind es ebenfalls weit über 300 Denkmäler. Neben den klassischen Baudenkmälern wie Wohn-, Geschäftshäuser, Schulen, Ackerbürgerhäuser sind im Landkreis unter anderem 10 Schlossanlagen, 18 Gutsanlagen mit Herrenhäusern und 72 Kirchen geschützt. Hinzu kommen 17 technische Denkmäler, 22 Gartendenkmäler und 14 Denkmalbereiche wie Altstädte, Marktplätze und Siedlungen.

 

Die Landkreise Żagań und OSL trennen etwa zwei Stunden Autofahrt. Im Landkreis Żagań leben etwa 80.000 Menschen, in OSL aktuell rund 108.000.  Mit dem Schloss und Park Żagań sowie dem Schlosspark Altdöbern befinden sich in beiden Landkreisen Anlagen, die dem Europäischen Parkverbund Lausitz angehören.

 


Das Projekt mit dem Titel "Denkmäler als Zeugnisse des gemeinsamen historischen Erbes im deutsch-polnischen Grenzgebiet" wird in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlandkreis Żagań  durchgeführt und aus dem Fonds für Kleinprojekte in der Euroregion "Spree-Neiße-Bober" für das INTERRG V A Brandenburg-Polen Kooperationsprogramm 2014-2020 im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit kofinanziert.

 

 

Logos

 

https://www.powiatzaganski.pl/PL/1000/1041/Konferencja_pt____Zabytki_swiadectwem_wspolnego_dziedzictwa_historycznego_pogranicza_polsko-_niemieckiego/k/

 

https://www.powiatzaganski.pl/PL/1000/1081/Zabytki_Powiatu_Zaganskiego_-_partnerska_wizyta/k/

 

https://www.powiatzaganski.pl/PL/1000/1085/Zabytki_Powiatu_Oberspreewald-Lausitz-_wizyta_studyjna/k/

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Grundschullehrkräfte kommen künftig aus der Lausitz

(13. 03. 2023)

Wissenschaftsministerin Schüle, Bildungsministerin Ernst und BTU-Vizepräsident Schmidt präsentieren Pläne zur Einrichtung eines Lehramtsstudiums am Hochschulstandort Senftenberg

 

Das Land Brandenburg weitet die Kapazitäten der Ausbildung von Lehrkräften aus: Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle, Bildungsministerin Britta Ernst und der Vizepräsident für Studium und Lehre der BTU Cottbus-Senftenberg, Prof. Dr. Peer Schmidt, haben heute in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) die Pläne zur Einrichtung eines Lehramtsstudiums am Hochschulstandort Senftenberg vorgestellt. Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) hat dazu in Abstimmung mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) der Universität Potsdam ein Konzept für ein Grundschulstudium in Senftenberg entwickelt.

 

Die ersten Lehramtsstudierenden für die Fächerkombination Deutsch und Mathematik beginnen bereits im Wintersemester 2023/24 in Senftenberg ihr Studium. Derzeit laufen die Planungen zum Start der ersten Jahrgangsgruppe auf Hochtouren. In den kommenden Jahren sollen das Studienangebot und die Zahl der Studienplätze deutlich ausgeweitet werden. Die Studien- und Prüfungsordnung liegen bereits vor, die Ausschreibungen für die ersten Professoren- und Mitarbeiter-Stellen laufen. Für die Ausweitung der Kapazitäten der Lehrkräfteausbildung stehen in diesem Jahr zusätzlich rund 5,21 Millionen Euro und im kommenden Jahr rund 7,1 Millionen Euro bereit. Ein erheblicher Teil der Mittel wird für den Aufbau des Lehrkräftestudiums am Standort Senftenberg eingesetzt.

 

Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle: Bildung spielt für die Zukunftsfähigkeit und Resilienz unseres Landes eine herausragende Rolle. Deswegen ist der bundesweite Lehrermangel einer der größten bildungs- und wissenschaftspolitischen Herausforderungen, auch für uns in Brandenburg. Das hat die jüngste Lehrermodellrechnung im vergangenen Jahr eindrücklich belegt. Der Auftrag ist klar: Wir müssen massiv neue Kapazitäten aufbauen. Und genau das tun wir: Vom Beschluss des Landtags Ende November, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, bis zur Immatrikulation der ersten Studierenden in Senftenberg wird dann weniger als ein Jahr vergangen sein. Das ist bundesweiter Rekord“, so Ministerin Schüle. „Und wir haben Senftenberg bewusst ausgewählt: Die Entscheidung ist ein explizites Bekenntnis des Landes zu diesem Standort. Senftenberg war ein attraktiver Hochschulstandort, er wird es auch in Zukunft sein. Nicht nur, weil die Stadt genug geeignete Räumlichkeiten hat. Und nicht nur, weil viele junge Leute, die hier studieren, später auch eher eine Schule in der Lausitz wählen werden. Sondern weil dieser Beschluss von einer breiten Unterstützung und großer Begeisterung getragen wird: in der BTU, in der Politik, von vielen Partnern und vor allem von den Menschen in Senftenberg und der Lausitz. Ab sofort kann die Werbung beginnen – mein Vorschlag: ‘Krasse Lausitz, krass gut ausgebildete Lehrkräfte – erfolgreich Studieren in Senftenberg‘.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst:Die Schulen in Brandenburg freuen sich sehr auf die neuen Lehramtsstudierenden. Wir unternehmen sehr viel, um genügend Lehrkräfte einstellen zu können. Höhere Ausbildungskapazitäten an den Universitäten tragen maßgeblich dazu bei, im eigenen Bundesland gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für unsere Grundschulen zu gewinnen. Und gute Lehrkräfte führen zu gutem Unterricht – darauf kommt es uns an. Ich danke allen Beteiligten, die sich für diese kluge Entscheidung eingesetzt haben und eine schnelle Umsetzung ermöglichen. Gute Schulen machen Brandenburg einmal mehr zu einem hochattraktiven Standort und sind eine Investition in die Zukunft.“

 

Prof. Dr. Peer Schmidt, Vizepräsident für Studium und Lehre der BTU Cottbus-Senftenberg: „Ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, in einem unglaublich kurzen Zeitrahmen von nur drei Monaten die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um im Wintersemester dieses Jahres mit dem Lehramtsstudium zu starten. Das war nur mit dem unglaublichen Engagement meines Teams an der BTU und der tollen Unterstützung der Gremien unserer Universität möglich. Wir haben dabei besonders von den Erfahrungen und der Unterstützung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) der Universität Potsdam profitiert. Im neu gegründeten Institut für Erziehungswissenschaft sind an der BTU insgesamt zehn Professuren geplant, fünf davon werden wir in Kürze ausschreiben. Unser neuer Bachelor of Education (B.Ed.) startet mit der Fächerkombination Mathematik/Deutsch. In den kommenden Jahren werden wir den Studiengang sukzessive auf die Fächer Englisch, Kunst, Musik, Sachunterricht und Sport erweitern. Ein besonderer Fokus im neuen Lehramtsstudiengang für die Grundschulen liegt auf erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen. Darüber hinaus sollen die Studierenden zu fachübergreifendem und interdisziplinärem Arbeiten befähigt werden – Kompetenzen, die sie später als Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln werden. Bereits am 20. April 2023 öffnen unsere Studienportale für das kommende Wintersemester. Dann können sich junge Menschen auch an der BTU für das Lehramt an Grundschulen bewerben. Das neue Studienangebot ist ein positives Signal für die Lausitz und gegen den Lehrermangel wie auch für die Stärkung des Hochschulstandorts in Senftenberg.“

 

Der Lehrkräftebedarf wird auf der Grundlage der Lehrermodellrechnung des Landes berechnet. Auf dieser Grundlage hat das Land Brandenburg die Zahl der Studienanfängerplätze im Lehramt an der Universität Potsdam seit 2019 von 650 auf mittlerweile knapp 1.100 Bachelor-Studienanfängerplätze signifikant erhöht. Dies ist die höchste Zahl von Studienplätzen seit Bestehen des Landes.

 

Weitere Informationen:

www.b-tu.de/lehramt-primarstufe-bed.

 

 

(Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)

 

Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(10. 03. 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

dem Aufruf zur Jugendschöffenwahl 2023 sind – auch dank Ihrer Unterstützung – bereits viele Personen gefolgt. Die Sichtung der Bewerberinnen und Bewerber hat jedoch ergeben, dass für die Stadt Lübbenau und ihre Ortsteile als Einzugsgebiet des Amtsgerichts Lübben noch mindestens zwei weitere Personen benötigt werden. Für das Amtsgericht Senftenberg hingegen werden keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber benötigt.

 

Wir bitten Sie daher, diesen Aufruf innerhalb Ihrer Institution und gern auch innerhalb Ihres privaten Umfelds weiterzuleiten sowie gern auch geeignete Personen gezielt anzusprechen. Da die Aufstellung der Vorschlagsliste am 04.05.2023 im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgt, müssten die Bewerbungen bitte spätestens bis 21.03.2023 im Jugendamt (Kontaktdaten s. unten) eingehen. Für weitere Informationen sehen Sie sich gern den ursprünglichen Aufruf und das Bewerbungsformular an.

 

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Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Das Volk vor Gericht vertreten und soziale Verantwortung im Rahmen von Rechtsprechungen in Strafverfahren übernehmen - Eine spannende, ehrenamtliche Tätigkeit erwartet interessierte Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Landkreis Personen, die an den Amtsgerichten Lübben und Senftenberg sowie dem Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

 

Zum Verfahren: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den entsprechenden Gerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Gesucht werden: Personen, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Das Amt als Jugendschöffen

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen jedoch über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Jugendamt

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

E-Mail:

Fax: 03573/8704210

 

Zum Bewerbungsformular: Bewerbungsformular Jugendschöffen

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.schoeffenwahl.de.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

  • inhaltliche Fragen zum Schöffenamt – Frau Bilik (Sachgebietsleiterin Besonderer Sozialer Dienst), Tel. 03573/8704203

 

  • allgemeine Fragen zur Bewerbung – Frau Pelzer (Sekretariat), Tel. 03573/8704201

Foto zu Meldung: Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Informationsveranstaltungen – Agrarförderung 2023 mit zahlreichen Neuerungen und Fördermöglichkeiten nicht nur für die klassischen Landwirte

(10. 03. 2023)

Die neue Agrarförderung des Landes Brandenburg richtet sich mit einer Einkommensstützung an landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter. Bis zum 15. Mai müssen die Anträge gestellt werden. Wie das funktioniert, welche neuen Regelungen und Fördermöglichkeiten es gibt und wer eine Förderung beantragen kann – dazu informiert die Kreisverwaltung in mehreren Info-Veranstaltungen am 30. und 31.03.2023.

 

Die aktuelle Förderperiode der Agrarförderung ist am 01.01.2023 gestartet. Die Agrarförderung umfasst eine Einkommensstützung für landwirtschaftliche Betriebe und Nutztierhalter, die Flächen bewirtschaften und/oder Mutterkühe, Mutterschafe, Mutterziegen halten. Die Förderung beginnt bei 3 Mutterkühen bzw. 6 Mutterschafen bzw. -Ziegen.

 

Im Rahmen der neuen Förderperiode gibt es viele Änderungen. Dazu zählen Fördermöglichkeiten, veränderte Voraussetzungen und vieles mehr. So kommen unter anderem zu den Anforderungen aus dem Fachrecht, beispielsweise zur Düngung, weitere grüne Komponenten hinzu. Diese sind verbindlich einzuhalten (u.a. Fruchtwechsel auf Ackerland). Weiterhin gibt es die Junglandwirteförderung.

 

Der Antrag muss fristgerecht über das dafür eigens vorgesehene digitale Portal „PROFIL INET BB“ eingereicht werden (www.agrarantrag-bb.de).

 

Zum Verfahren finden mehrere Informationsveranstaltungen in der Kreisverwaltung statt. Hier werden aktuelle Themen zur Landwirtschaft (z.B. ASP-Maßnahmen), die Vorgaben der Agrarförderung 2023 und das Programm PROFIL INET BB für die Antragstellung 2023 besprochen.

 

Infoveranstaltungen – Agrarförderantrag 2023

30. und 31.03.2023

Kreishaus in Calau, J.-Gottschalk-Str. 36, 03205 Calau

Teilnahme nach telefonischer Anmeldung unter 03541 870 - 5622

 

Auskunft erteilen mehrere fachkundige Ansprechpartner aus dem Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Nach den Veranstaltungen werden die Vortragsdokumente unter www.osl-online.de >Landwirtschaft veröffentlicht.

 

Wichtig

  • Neu-Antragsteller erhalten Zugang zum Programm über Betriebsnummer und Passwort nur nach rechtzeitiger Anmeldung beim Sachgebiet Landwirtschaft (Zeit zwischen Anmeldung und Erhalt der Zugangsdaten einplanen).

 

Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sachgebiet Landwirtschaft

03541 870 – 5622

 

  • Antragsschluss: 15.05.2023 für die Einreichung des Antrags mit Abgabe des unterschriebenen Datenbegleitscheins

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Die Antragstellung zur Agrarförderung 2023 ist demnächst über das Portal PROFIL INET BB möglich: www.agrarantrag-bb.de (Bild: Symbolbild PROFIL INET BB)​​​​​​​

Bild: Die Antragstellung zur Agrarförderung 2023 ist demnächst über das Portal PROFIL INET BB möglich: www.agrarantrag-bb.de (Bild: Symbolbild PROFIL INET BB)

Foto zu Meldung: Informationsveranstaltungen – Agrarförderung 2023 mit zahlreichen Neuerungen und Fördermöglichkeiten nicht nur für die klassischen Landwirte

Pflegestrukturplanung im Landkreis OSL – Ihre Meinung ist gefragt! / Seniorinnen und Senioren erhalten Befragung per Post

(08. 03. 2023)

Rund 5.000 zufällig ausgewählte Seniorinnen und Senioren im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten dieser Tage Post von der Kreisverwaltung. Unter der Überschrift „Pflegestrukturplanung im Landkreis OSL – Ihre Meinung ist gefragt!“ werden sie in dem Schreiben gebeten, an einer anonymen Umfrage teilzunehmen.

 

Ist der Landkreis OSL aus Sicht heutiger und künftiger Seniorinnen und Senioren gut aufgestellt? Werden der Landkreis OSL sowie die Ämter, Städte und Gemeinden den Anforderungen und Erwartungen ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger beispielsweise hinsichtlich des Wohnungsangebotes und der Lebenssituation im Alter gerecht? Was ist bereits gut und was könnte verbessert werden? – Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der Landkreis OSL aktuell im Zuge der Erstellung einer Pflegestrukturplanung.

 

Die Erstellung einer Pflegestrukturplanung der Kreisverwaltung wird umgesetzt und finanziert durch Mittel des Paktes für Pflege des Landes Brandenburg. Das Ergebnis der Betrachtungen soll Aufschluss über den Status Quo liefern, mögliche Ansätze und Handlungsfelder zur Stärkung der Pflegepolitik vor Ort aufzeigen und somit die Kreisverwaltung und andere beteiligte Akteure mittel- und langfristig in der Ableitung geeigneter Maßnahmen unterstützen.  

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Wir wollen nicht nur die Statistik bemühen oder Theorien umsetzen, sondern auch die Menschen einbeziehen, die es wissen müssen, die es beurteilen können und aus eigener Erfahrung oder mit eigenen Wünschen für ihr Leben gute Anstöße geben können. Um ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Situation sowie die Wünsche der älteren Menschen in OSL zu erhalten, ist es wichtig, dass möglichst alle angeschriebenen Haushalte an der Befragung teilnehmen und den ausgefüllten Fragebogen möglichst zeitnah zurücksenden.“

 

Der Fragebogen sowie ein adressierter Freiumschlag liegen dem Brief bei. Für Fragen zum Thema stehen das mit der Projektumsetzung beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung in Hamburg (Telefonnummer 040 33 46 47 6-24) sowie Eva-Maria Dinter vom Sozialamt des Landkreises OSL (Telefonnummer 03573 870 41 63) gern zur Verfügung.

 

Die postalische Umfrage bildet einen Teil der Maßnahmen und Vorarbeiten im Rahmen der Erstellung der Pflegestrukturplanung ab. Zurückliegend wurden bereits die Bürgermeister und Amtsdirektoren der elf OSL-Kommunen sowie die Pflegeeinrichtungen und –dienste in OSL befragt. Im Mai folgt dann ein Bürgerforum mit Seniorinnen und Senioren. Die Kreisverwaltung wird hierzu an die Seniorenbeiräte der Kommunen herantreten. Die Einladungen und nähere Informationen folgen zu gegebener Zeit. Die Ergebnisse der Umfrage, der Gespräche und des Bürgerforums fließen in die weitere Arbeit der Experten ein.

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Premiere und „abrocken“ mit der Kreismusikschule am 10. und 19. März

(08. 03. 2023)

Lust auf einen schönen Abend mit ausgezeichneter Musik? In den kommenden Tagen bietet unsere Kreismusikschule gleich zwei Mal die Gelegenheit dazu.

 

Am Freitag, 10. März, zeigt unser musikalischer Nachwuchs, was er drauf hat. Dann findet in Schwarzheide das Konzert der Preisträger vom Regionalentscheid Süd von Jugend Musiziert 2023 statt. Die Kinder und Jugendlichen bieten uns mit ihrem musikalischen Programm die Premiere zum Landeswettbewerb – und damit echtes Hörvergnügen.

Am Sonntag, 19. März legt der Fachbereich Jazz-Rock-pop im Theater „Neue Bühne“ in Senftenberg Zeugnis ab vom hohen Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler und ihres Pädagogenteams.

 

 

Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“

Am Freitag, den 10. März 2023, um 19:00 Uhr findet das Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“ in der Aula des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide statt.

Es musizieren Preisträger der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz, die sich mit diesem Konzert auf ihre Teilnahme beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ vorbereiten, der vom 16. bis 18. März in der Landeshauptstadt in Potsdam ausgetragen wird.

Die Veranstaltung wird gefördert vom Förderverein SeeCampus Schwarzheide-Lauchhammer e.V., in Zusammenarbeit mit der Musikschule des Landkreises Oberspreewals-Lausitz. Der Eintritt ist frei.

Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“

 

„rock-pop-action“ 2023

Am Sonntag, den 19. März, um 17:00 Uhr findet die „rock-pop-action 2023“ der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Theater neue Bühne“ in Senftenberg statt.

Die Präsentation des Fachbereiches „Jazz-Rock-Pop“ umfasst neben zahlreichen Solistinnen auch Percussions- und Bläserensemble, die Bigbands, drei Rockbands ebenso wie eine hochkarätig besetzte Begleitband- die „Teachers All Star Band“.

Eintrittskarten sind noch an der Theaterkasse für einen Preis von 7,00€ / erm. 5,00 € erhältlich. Telefonnummer: 03573/801286

„rock-pop-action“ 2023

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Zum Frauentag wünschen wir weiterhin einen guten Weg hin zur Gleichstellung

(08. 03. 2023)

Wir wünschen den Frauen in OSL zum Internationalen Frauentag am 08. März alles Gute. Wir nutzen den Anlass auch, um uns in Erinnerung zu rufen, dass ob Frau, ob Mann, ob divers wir alle gleich sind – und niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. An diesem Gleichheitsgrundsatz unserer Grundrechte richtet sich auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises aus.

 

Zum 08. März, dem Internationalen Frauentag, wird vielerorts auch auf die Defizite im Bereich der Gleichstellung von Frauen in der Region, in Deutschland und auf der ganzen Welt hingewiesen. An diesem Tag werden Frauen auch deswegen besonders hervorgehoben, weil sie noch immer in vielen Bereichen Männern nicht gleichgestellt sind. Dieser Weg zur Gleichstellung geht in der OSL-Region weiter, auch dank der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Mit dem Auftrag: Gleichstellung

Die jährlichen Brandenburgischen Frauenwochen und der Internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ sind nur einige Anlässe, zu denen sich die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit wichtigen Themen, Informationen, Beratungen, Aktionen oder Veranstaltungen rund um das Thema Gleichstellung beteiligt.

 

Dass der Landkreis eine Gleichstellungsbeauftragte hat, ist in seiner Hauptsatzung festgehalten. Die Gleichstellungsbeauftragte hat als Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte eine Doppelbeauftragung. Der Grundsatz für ihre Tätigkeiten ist in Artikel 3 unserer Grundrechte in Deutschland niedergeschrieben. Entsprechend des Gleichstellungsgrundsatzes übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte in OSL vielfältige Querschnittsaufgaben. Seit 2020 ist Johanna Fischer in dieser Position tätig und für die Mitarbeitenden innerhalb der Verwaltung sowie bei vielen Belangen außerhalb der Verwaltung – der Bevölkerung und Unternehmen – eine wichtige Ansprechpartnerin.

 

Für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen in OSL

Im gesamten Landkreis OSL kann man sich an Johanna Fischer wenden, wenn man als Frau oder Mann eine individuelle, diskrete und vertrauensvolle Beratung oder Hilfestellung benötigt. Johanna Fischer steht bei allen Angelegenheiten bereit, die thematisch etwas mit dem Bereich der Gleichstellung oder einer Diskriminierungsproblematik aufgrund des Geschlechts zu tun haben. Dabei ist das Büro der Gleichstellungsbeauftragten auch ein guter erster Anlaufpunkt, wenn man einen Kontakt sucht und nicht weiß, welches Amt, welche Einrichtung, Institution oder Beratungsstelle im Einzelfall weiterhelfen kann.

 

Mit der Sicherstellung des Informationsflusses zwischen den verschiedenen Akteurs-, Kommunal- und Politikebenen trägt die Gleichstellungsbeauftrage dazu bei, dass Einrichtungen vor Ort und Politik in einem Austausch stehen und einander bei dem Ziel der Gleichstellung unterstützen.

So bietet die Gleichstellungsbeauftragte Beratung und Unterstützung bei der Realisierung des Grundgedankens der Gleichstellung von Frau und Mann für die Einrichtungen, Institutionen und freien Träger in der Region an. Unternehmen, Vereine und weitere Interessierte können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn sie diesbezüglich eine Frage haben, sich neu aufstellen wollen, Lösungen bei Problemen mit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts suchen oder dahingehend eine Aktion planen, bei der sie Unterstützung benötigen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte steht zudem in engem Kontakt mit Frauengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften, Weiterbildungseinrichtungen, Behörden und Schulen und unterstützt diese. Gemeinsam mit diesen Akteuren konnten bereits zahlreiche Projekte initiiert werden.

Auch bei Beratungsbedarf zur Verhütung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen können sich die Akteure an Johanna Fischer wenden.

 

Für die Kreisverwaltung OSL

Die Gleichstellungsbeauftragte ist sowohl für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung in Sachen Gleichstellung tätig, als auch im Rahmen aller Entscheidungen, Maßnahmen und Beschlüsse involviert, die getroffen oder gefasst werden, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben. Im Rahmen dieser Tätigkeit gibt sie Stellungnahmen ab, berät die verwaltungsinternen und politischen Beteiligten und ist in Entscheidungsverfahren einbezogen.

 

Schwerpunkte bilden die Begleitung von Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen sowie die Beratung bei baulichen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen, welche weibliche Beschäftigte der Kreisverwaltung OSL in besonderem Maße oder anders als männliche Beschäftigte betreffen. Der Gleichstellungsbeauftragten kommt somit eine wichtige Rolle für den Arbeitgeber Landkreis zu. Mitarbeitende können sich bei Gleichstellungsfragen im dienstlichen Umfeld vertrauensvoll an sie wenden. Nicht nur als Arbeitgeber, aber auch als dieser, ist dem Landkreis Gleichstellung wichtig. Die Gleichstellungsbeauftragte analysiert in der Zusammenarbeit mit der Personalabteilung auch die Beschäftigungsstruktur der Verwaltung und entwickelt Pläne, wie sich die Gleichstellung von Mann und Frau auch in dieser widerspiegelt.

 

Ergänzend zu der Netzwerkarbeit, der Vorbereitung und Durchführung von und Mitwirkung bei thematischen Veranstaltungen in der Region ist der Landkreis mit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem bei den folgenden Themen und Projekten stark aufgestellt:

 

  • Stärkung der Mädchenarbeit, z.B. Mädchennetzwerk OSL
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen, z.B. Zusammenarbeit mit Frauenhaus OSL, Beteiligung an Internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“
  • Geschlechtergerechtigkeit im Strukturwandel, z.B. Bündnis Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Lausitz im Strukturwandel (Positionspapier, Konferenz, Jour-fixe mit Lausitzbeauftragten, Unterstützung von Projekten wie FwieKraft uvm.)
  • Alleinerziehende (nachweislich mehr Frauen), z.B. Zusammenarbeit mit SHIA e.V. und örtlichen Ansprechpersonen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. Zusammenarbeit mit Beauftragten für Chancengleichheit Arbeitsagentur und Jobcenter
  • Gleichstellung aller Geschlechter unterstützen, z.B. Zusammenarbeit CSD Cottbus

 

Kontakt:

Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Frau Johanna Fischer

Dubinaweg 1, Haus 2

01968 Senftenberg

Tel.: 03573 / 870 – 4104

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Bezahlung von Vorgängen in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

(07. 03. 2023)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Vorgänge im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde müssen ab sofort direkt vor Ort bezahlt werden. Die Bezahlung ist nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand von der Behörde erhält, diese nicht vor Ort abholt und damit ebenfalls einen Gebührenbescheid postalisch zugesendet bekommt.

 

Öffnungszeiten der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,

Cottbuser Straße 26

03205 Calau:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

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Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

(02. 03. 2023)

Pressemitteilung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, 28.02.2023:

 

Corona-Update: Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Knapp drei Jahre nach ersten Corona-Fällen enden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März – Ab Mittwoch keine Testpflicht mehr in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Knapp drei Jahre nach den ersten Corona-Fällen läuft die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg zum 1. März 2023 aus. Damit entfallen die letzten landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch der Bund setzt dann fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten aus. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Die Antwort auf eine aktuell häufig gestellte Frage: Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Das Coronavirus wird uns zwar weiter erhalten bleiben, aber es hat seinen Schrecken verloren. Wir haben Impfstoffe, Medikamente und wirksame Verhaltensregeln, um mit dem Coronavirus fertig zu werden. Die meisten Corona-Infektionen verlaufen mittlerweile vergleichsweise milde und ohne schwere Komplikationen. Ich bitte aber alle, vor allem im Umgang mit vulnerablen Gruppen weiter vorsichtig zu sein. Ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen haben ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig. Wer krank ist, bleibt Zuhause. Und es wird weiterhin empfohlen, den Impfschutz aktuell zu halten.“

Erster positiver Fall in Brandenburg im März 2020

Der erste positive Corona-Fall in Brandenburg wurde am 2. März 2020 offiziell bestätigt – bei einem 51-Jährigen Mann aus Oberhavel, der sich zuvor in Südtirol im Urlaub war. Damit war das Virus in Brandenburg angekommen.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Der SARS-Erreger war ein bis dahin unbekanntes Virus aus der Familie der Coronaviren. Es verbreitete sich auf der ganzen Welt sehr schnell von Mensch zu Mensch. Die Ungewissheit war zu Beginn der Pandemie groß. Es gab keine Blaupause dafür, wie man so eine Lage angeht. Wir haben schnell und entschlossen gehandelt, und mit unseren Maßnahmen viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und auch vielen Menschen das Leben gerettet. Kontaktreduzierungen waren notwendig, um das Virus auszubremsen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen, um die Übertragung von SARS-CoV-2-Infektionen zu verhindern. Insgesamt betrachtet sind wir gut durch diese Krise gekommen.“

Keine Absonderungspflicht

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfiel bereits zum 6. Mai 2022.

Tägliche Corona-Zahlen: Planungshinweis für Medien

Das Brandenburger Gesundheitsministerium wird ab dem 1. März 2023 keine aktuellen Zahlen zur Corona-Lage mehr per Pressemitteilungen veröffentlichen.

Weiterhin werden die wichtigsten Corona-Zahlen auf dem Dashboard „COVID-19 Lage im Land Brandenburg“ veröffentlicht: https://experience.arcgis.com/experience/b035b6f447724f6fb5be2d62a18184e3

Aktuelle Verordnungen

 

 

Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree festgesetzt

(01. 03. 2023)

Pressemitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg vom 28.02.2023:

 

Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree festgesetzt

Potsdam – Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfskarten das Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal festgesetzt. Die Bekanntmachung dafür ist im Februar im Amtsblatt für Brandenburg erschienen. Damit ist die Festsetzung in Kraft.

 

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt im Gebiet der Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree sowie Spree-Neiße und erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete wie den Spreewald und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete. Bebaute Flächen sind teilweise in Lübben, weniger in Lübbenau, Lehde und Spremberg betroffen. In anderen Ortslagen liegen kleine Flächenanteile bebauter Gebiete im Überschwemmungsgebiet. Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets wurden in den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie bei den unteren Wasserbehörden ausgelegt. Es gingen insgesamt 89 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich geprüft und soweit erforderlich schriftlich beantwortet wurden.

 

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort gelten Schutzbestimmungen, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und die unteren Bauaufsichtsbehörden.

 

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient sowohl dem Schutz der in diesen Gebieten lebenden Menschen vor Hochwassergefahren als auch dem Erhalt von Gebieten, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann. Damit sind Überschwemmungsgebiete ein wichtiges Instrument zur Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen.

 

Einschließlich des Überschwemmungsgebiets der Mittleren Spree wurden im Land Brandenburg bisher neun Überschwemmungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 605 Quadratkilometer auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgesetzt – eines davon vorläufig. Weitere Festsetzungen sind in der fachlichen Vorbereitung.

 

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums zu erhalten: mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete
 

Sagenhafte Gestalten verabschiedeten beim Zampern des Rubiško e.V. den Winter und vermittelten die ursprüngliche Tradition der Sorben/Wenden

(27. 02. 2023)

Das Zampern (oder zempern) mehr als nur eine Dorfparty ist, zeigte der sorbische/wendische Traditionsverein Rubiško, der am 25. Februar mit den geschichtlich überlieferten Gestalten und in Begleitung vieler Wurstbrüder traditionell durch die Lübbenauer Altstadt zamperte und so die bösen Geister und den unwirtlichen Winter vertreiben will.

 

Seit 25 Jahren hat sich der Verein Rubiško (=“Halstuch“) der sorbischen/wendischen Traditionspflege verschrieben. Sitten und Bräuche sollen gezielt gelebt und gefördert und alte Traditionen originalgetreu wiederbelebt werden. Dazu gehören auch verschiedene Veranstaltungen, wie zum Beispiel das Zampern, welches am vergangenen Wochenende bereits zum 24. Mal stattfand. Die Sorben/Wenden-Beauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Hanka Rjelka, begleitete ebenfalls diese Veranstaltung und nutzte die Möglichkeit, um sich mit dem Verein auszutauschen.

 

Statt auf Party und moderne Kostüme setzt der Verein auf die Bewahrung der ursprünglichen Tradition des Zamperns. Während in den Dörfern der Region das Zampern meist von der Dorfjugend organisiert wird, bringt der Verein als Organisator diese Tradition auch in die Stadt Lübbenau/Lubnjow. Beim Zamperzug stellen die Vereinsmitglieder die überlieferten Gestalten des Zampern dar, die symbolisch für die Vertreibung des Winters stehen.

Um die 25 Personen zogen am Samstag durch die Lübbenauer Altstadt und gingen von Haus zu Haus. Unter Ihnen der Pobratsch als Zeremonienmeister, Erbsstrohbär, der aus dem Winterschlaf vertrieben wird, die Doppelte Person: vorn alt und faltig steht sie für den grauen und abweisenden Winter und hinten mit einer Maske und frischem Gewand symbolisiert sie den kommenden Frühling, der Schimmelreiter als Brautwerbungssymbol, der Storch symbolisiert den Frühling, der Bär, der sich mit dem Ende des Winters in die Wälder zurückziehen muss und die Wurstbrüder.

 

Der Zug startete um 10 Uhr am Haus für Mensch und Natur und schlängelte sich von dort über das Spreewald-Museum und den Bahnhof durch die Altstadt und wieder zurück zum Haus für Mensch und Natur, wo das Zampern endete und es für alle Beteiligten die Möglichkeit gab, sich aufzuwärmen.

Die Wurstbrüder machten auch beim Zampern durch die Lübbenauer Altstadt ihrem Namen alle Ehre. Neben Eiern und Geld wurden auch Würste und Speck angenommen und auf einer Gabel aufgespießt. Dabei gilt: Je mehr Wurstbrüder (= Gabeln), desto mehr kann beim traditionellen Eierkuchenessen verzehrt werden. Der Eierkuchenball des Traditionsvereins Rubiško wird am kommenden Wochenende stattfinden. Das gesammelte Geld kommt neben dem Verein auch der Kapelle zu Gute, die das Zampern begleitet und traditionell mit Lärm und Musik für eine Vertreibung der bösen Wintergeister gesorgt hat.

 

Traditionen aufleben lassen und diese weiterzugeben – das sind die Ziele des Rubiško-Vereins. In der Vereins-Gemeinschaft werden Jung und Alt zusammengebracht. Veranstaltungen, wie das Zampern, stoßen zumeist bei allen Altersgruppen auf viel Interesse und Anklang. Unter den diesjährigen Teilnehmern des Zamperns spiegelte sich die generationsübergreifende Arbeit wieder. Der jüngste Teilnehmer war drei Jahre alt.

 

Zur Tradition des Zamperns

Hanka Rjelka, Sorben/Wenden-Beauftragte in OSL, erklärt: „Zampern ist eine alte sorbische Tradition in der Lausitz, die auch heute noch in vielen Dörfern im OSL-Kreisgebiet gelebt wird. Das Wort „Zampern“ ist von dem sorbischen „camprowajne“ abgeleitet und steht für „Heischen, Einfordern“. Zum Zampern versammelte sich damals die verkleidete Dorfgemeinschaft zur Fastnachtszeit. Mit Verkleidung, Lärm und Musik wurde durch das Dorf gezogen. So glaubte man damals, dass man böse Geister vertreiben, den Winter schneller verabschieden und den Frühling empfangen konnte. Die Menschen, damals wie heute, erwarteten es sehnlichst, dass die graue und nicht so lebensfreundliche Jahreszeit ein baldiges Ende hat und glaubten dies mit dem Zampern zu beschleunigen. Beim Zug durch das Dorf wird auch heute noch an jede Tür geklopft und es werden bei den Dorfbewohnern Zutaten für das traditionelle Zampernessen eingefordert, welches anschließend stattfindet.“

 

 

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Mit OSL nach Island: Frauenwoche startet mit gratis Literatur-Standup, Kino und vielem mehr / alle Geschlechter willkommen!

(24. 02. 2023)

Mit der Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nach Island? Das geht! Das Gleichstellungsbüro der Kreisverwaltung greift das Motto der 33. Brandenburgischen Frauenwochen „Bei uns doch nicht!“ auf – und wirft in seinen zwei zentralen Veranstaltungen einen Blick über Ländergrenzen hinweg auf ein Land, welches im Bereich der Gleichstellung Maßstäbe setzt. Die Veranstaltungen am 7. März in Senftenberg und am 10. März in Schwarzheide richten sich an alle Geschlechter. Der Eintritt ist frei. 

 

Die Auftaktveranstaltung der Kreisveranstaltung findet am 7. März um 17 Uhr in der Wendischen Kirche, Baderstraße 10, in Senftenberg statt. Zu Gast ist die bekannte Autorin Anne Siegel, welche auf kurzweilige Art aus ihrem im März 2020 erschienenen Bestseller-Buch „Wo die wilden Frauen wohnen – Islands starke Frauen und ihr Leben mit der Natur“ vortragen wird. Anne Siegel nimmt die Gäste mit auf eine Reise zu diesen einmaligen Frauen. Die Gäste erwartet eine Mischung aus freiem Vortrag und Lese-Einschüben mit anschließendem Gespräch. Die Veranstaltung bildet den offiziellen Startschuss zu den Brandenburgischen Frauenwochen im Landkreis OSL. An der Eröffnung nehmen unter anderem Landrat Siegurd Heinze und die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Johanna Fischer, teil. Eine Übersetzung in Gebärdensprache wird ermöglicht.

 

Interessierte können sich zudem den 10. März im Kalender vormerken. Um 17 Uhr startet in der „Extra Kinowelt“ in Schwarzheide, Ruhlander Straße 37, ein spannender Abend unter dem Titel „Starke Leistung! – wie Frauen in Island und in der Lausitz zum Vorbild werden“. Geplant ist ein Podiumsgespräch mit anschließender Filmvorführung. Der Abend wird eröffnet mit einem Grußwort von Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Erwartet werden mehrere Vertreterinnen und Vertreter aus Island, darunter Kristín Jóhannsdóttir, der auch in dem Buch von Anne Siegel ein Kapitel gewidmet ist, und Dr. Sverrir Schopka als Vorsitzender der Deutsch-Isländischen Gesellschaft e.V. (DIG).

 

Johanna Fischer: „Gemeinsam mit Frauen aus OSL tauschen wir uns über das Thema Gleichstellung unter den jeweiligen Rahmenbedingungen ihres Landes aus. Am Ende geht es bei dem Gespräch auch um die Frage: Was können wir in Deutschland, in Brandenburg und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz von den Isländerinnen lernen? Wir laden alle Interessierten herzlich ein, dieser spannenden Frage gemeinsam mit uns nachzugehen.“

 

Im zweiten Teil der Veranstaltung in Schwarzheide wird im Anschluss an das Podiumsgespräch der isländische Film "Tryggð – The Deposit" in isländischer Originalfassung mit deutschen Untertiteln gezeigt.

 

Die Veranstaltungen werden gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, die Landesgleichstellungsbeauftragte.

 

Warum wir von Island lernen können

Der Grund, warum die Wahl auf genau dieses Land fiel, liegt auf der Hand:

Island liegt seit Jahren an der Spitze des Global Gender Gap Reports, welcher jährlich die Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Gesundheit und Politik in über 150 Ländern untersucht. Deutschland rangiert im aktuellen Bericht auf Platz 10. Islands regierende Premierministerin Katrín Jakobsdóttir gilt als glühende Feministin und auch die Gesetzeslage ist in Island vorbildlich. Im Jahr 1976 wurde in Island das erste Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen verabschiedet. Das isländische Elternzeitgesetz von 2003 sieht vor, dass Väter ihren Anspruch auf Elternzeit nicht mehr auf die Mütter übertragen dürfen. Nehmen Väter nicht selbst Elternzeit, haben sie keinen Anspruch mehr auf den Anteil des Elterngeldes. Das weltweit erste „Gesetz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern“ ist in Island im Jahr 2018 in Kraft getreten.

 

Weitere Veranstaltungen im gesamten Landkreis

Anlässlich der 33. Brandenburgischen Frauenwochen finden im Landkreis vom 3. bis zum 29. März an verschiedenen Orten Veranstaltungen statt.

 

Inhaltlich lehnen sich diese an das zentrale brandenburgweite Motto „Bei uns doch nicht!“ der Aktionswochen an. Dieses zielt darauf ab, Missstände in verschiedenen Alltagsbereichen klar zu benennen und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. Eine Übersicht über das Programm in den Kommunen kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/Frauenwoche eingesehen werden.

 

Die Brandenburgischen Frauenwochen sind ein deutschlandweit einzigartiges Format. Jahr für Jahr füllen es engagierte Frauen mit Leben. Im Land Brandenburg finden erneut über 200 Veranstaltungen statt. Die Veranstaltungen sind öffentlich und richten sich ausdrücklich an alle Geschlechter.

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Haushalt freigegeben: 268,6 Millionen Euro für unser OSL

(23. 02. 2023)

Der Landkreis OSL nimmt auch in diesem Jahr viel Geld in die Hand, um Leistungen für seine Bürgerinnen und Bürger sowie Investitionen in verschiedenen Bereichen zu realisieren. Rund 268,6 Millionen Euro fließen in die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.

Nachdem im November 2022 der Kreistag grünes Licht erteilte, stimmte mit Schreiben vom 10. Februar nun auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg als Genehmigungsbehörde nach entsprechender Prüfung dem über 900 Seiten starken Haushaltsplan zu. Damit können alle geplanten Vorhaben in die planmäßige Umsetzung gehen.

 

Der Haushalt 2023 sieht Ausgaben von 268,6 Millionen Euro vor. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 265,8 Mio. Euro. Die Differenz wird aus vorhandenen Rücklagen gedeckt. Der Haushalt 2023 gilt somit als gesetzlich ausgeglichen. 

 

Wo wird in 2023 investiert?

Mit 148,3 Mio. Euro nehmen die sogenannten Transferaufwendungen den größten Posten auf der Ausgabenseite ein. Diese bezeichnen Zahlungen der Kreisverwaltung für Leistungen, die den Bürgern in verschiedenen Bereichen des Lebens zu Gute kommen, ohne dass dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen ist, etwa im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. 

 

Für reine Investitionen gibt die Planung ein Volumen von 29,6 Millionen Euro vor. Investitionsschwerpunkte bilden die Fortsetzung des seit 2020 laufenden flächendeckenden Breitbandausbaus und die weitere Modernisierung von Radwegen, ebenso wie der kreisweite Austausch der Sirenenanlagen, die Fortsetzung der Komplettsanierung des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg und der Schulneubau der sonderpädagogischen Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Senftenberg. Finanzielle Mittel fließen ebenfalls in die weitere Umsetzung des Digitalpaktes Schule, die Modernisierung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrums der Kreisverwaltung in Großräschen, die Sanierung und den Ausbau der Kreisstraße zwischen Schwarzbach und Guteborn und den Bau einer Rettungswache in Lauchhammer.

 

Weitere wesentliche Investitionen im Jahr 2023 und den Folgejahren umfassen den Umbau und die Sanierung des Zechenhauses im Senftenberger Ortsteil Brieske, den Neubau eines Ausstellungsgebäudes für das Museum Schloss und Festung Senftenberg sowie die Sanierung und Umnutzung des Hauses Oppott im Freilandmuseum Lehde. Für die Realisierung einiger Projekte, so auch die letztbenannten, erhält der Landkreis anteilige Förderungen.    

 

Interessant zu wissen: Um seine erbrachten öffentlichen Leistungen zu finanzieren, erhält der Landkreis Zuwendungen, allgemeine Umlagen sowie Kostenerstattungen von anderen Stellen. So zahlt beispielsweise das Land „allgemeine Schlüsselzuweisungen“ an den Landkreis. Städte, Ämter und Gemeinden führen eine sogenannte „Kreisumlage“ an den Landkreis ab. Die Höhe dieser Umlage wird mit der Haushaltssatzung 2023 im Landkreis OSL erneut um 0,5 % abgesenkt. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft und den Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune und beträgt jetzt 44 %.

 

Archivfoto: Der Landkreis nimmt auch in diesem Jahr viel Geld in die Hand, um die Sanierung seines Senftenberger Friedrich-Engels-Gymnasiums für die knapp 700 Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Aber auch in viele weitere Projekte kreisweit und zahlreiche Leistungen für die Menschen in OSL fließen Mittel. Wie viel und wo genau, regelt die 900-seitige Haushaltssatzung der Kreisverwaltung, welche dieser Tage vom Land bestätigt wurde.  (Fotos: Landkreis/Bielitz)

Archivfoto: Der Landkreis nimmt auch in diesem Jahr viel Geld in die Hand, um die Sanierung seines Senftenberger Friedrich-Engels-Gymnasiums für die knapp 700 Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Aber auch in viele weitere Projekte kreisweit und zahlreiche Leistungen für die Menschen in OSL fließen Mittel. Wie viel und wo genau, regelt die 900-seitige Haushaltssatzung der Kreisverwaltung, welche dieser Tage vom Land bestätigt wurde.  (Fotos: Landkreis/Bielitz)Archivfoto: Der Landkreis nimmt auch in diesem Jahr viel Geld in die Hand, um die Sanierung seines Senftenberger Friedrich-Engels-Gymnasiums für die knapp 700 Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Aber auch in viele weitere Projekte kreisweit und zahlreiche Leistungen für die Menschen in OSL fließen Mittel. Wie viel und wo genau, regelt die 900-seitige Haushaltssatzung der Kreisverwaltung, welche dieser Tage vom Land bestätigt wurde.  (Fotos: Landkreis/Bielitz)

 

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Landkreise in der Lausitz bitten um Unterstützung auf dem Weg zur Energieregion

(23. 02. 2023)

Die Landräte der sächsischen und brandenburgischen Landkreise Görlitz, Bautzen, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz bitten den Bundesminister Dr. Robert Habeck eindringlich um Unterstützung auf dem Weg zur Energieregion. Dem Osten Deutschlands fällt im Umbau des Energiesystems der Bundesrepublik Deutschland eine ganz besondere Rolle zu. In einem Schreiben, das der Landrat des Landkreises Görlitz, Dr. Stephan Meyer, heute persönlich an den Bundesminister übergibt, geht es um die Errichtung einer Wasserstoff-Pipeline von der Ostsee bis zur tschechischen Grenze und von Görlitz über Dresden und Chemnitz bis nach Leipzig. Die unterzeichnenden Landräte Dr. Stephan Meyer, Udo Witschas, Harald Altekrüger und Siegurd Heinze wissen um ihre Verantwortung und möchten sich nicht nur konstruktiv an einer Lösung beteiligen, sondern vielmehr vorangehen und aktiv mitgestalten. 

 

Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands der vergangenen Jahrzehnte wurde durch preiswerte Energie, z.B. aus Russland, ermöglicht. Die wegfallenden Erdgas- und Rohöllieferungen, wie auch die deutlich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels, machen ein Umdenken und vor allem schnelles Handeln aller Akteure notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, aber auch die soziale Stabilität in unserem Land zu gewährleisten.

 

In der Lausitz soll mit der GigawattFactory das größte Zentrum erneuerbarer Energien in Deutschland mit perspektivisch 7.000 Megawatt grüner Energie entstehen. Dies zeigt eindrucksvoll die Potenziale der Region. Die regionale Wasserstofferzeugung wird jedoch selbst bei maximalem Ausbau von Photovoltaik und Wind nicht ausreichen, um die ambitionierten Ziele der Dekarbonisierung zu erreichen.

 

Die bisherige Berücksichtigung Ostdeutschlands und vor allem der Lausitz und des mitteldeutschen Reviers auf der zukünftigen deutschen und europäischen Wasserstoffkarte ist unzureichend. Die nationale Wasserstoffstrategie muss daher ergänzt werden, um geeignete H2-Transport­infrastrukturen für eine dekarbonisierte Industrie und neue klimaneutrale Kraftwerke in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier zu schaffen. Die Geschwindigkeit des Infrastrukturausbaus ist maßgebend für das Tempo der Transformation in der Region, die sich ihrer historischen Verantwortung als Energielieferant für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und als starker Partner im europäischen Verbundnetz bewusst ist.

 

Foto:

Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Harald Altekrüger, und der Landrat des Landkreises Görlitz, Dr. Stephan Meyer, überreichen das Schreiben an Bundesminister Dr. Robert Habeck am Rande der Übergabe des Fördermittelbescheides für das Referenzkraftwerk Lausitz GmbH in Spreetal

 

Quelle: Landratsamt Görlitz

[Schreiben an BM Habeck.]

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Jeder ist gefragt: Gemeinsam für unseren Katastrophenschutz in OSL

(21. 02. 2023)

Haben Sie bereits über eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Katastrophenschutz nachgedacht? Welche spannenden Einsatzbereiche es gibt, wie diese zusammenspielen – und was jeder Einzelne darüber hinaus persönlich tun kann, um bestmöglich auf Katastrophenfälle vorbereitet zu sein, erklärt der Landkreis OSL in seiner neuesten Broschüre.

 

Das 31-seitige Heft „Ohne Helfer keine Hilfe. Was kann ich tun? – Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ erscheint in dieser Woche (Kalenderwoche 08). Es wird in gedruckter Form über den Wochenkurier an über 62.000 Haushalte verteilt. Zudem kann es auf der Internetseite der Kreisverwaltung in digitaler Ausgabe heruntergeladen werden.

 

Die Broschüre zielt darauf ab, die Menschen in OSL für die Relevanz des Brand- und Katastrophenschutzes zu sensibilisieren und ermutigt sie dazu, selbst aktiv zu werden. Das Heft beleuchtet zum einen die vielfältigen Funktionen und Aufgaben im Katastrophenschutz und wirbt zum anderen für die ehrenamtliche Mitarbeit in den Einheiten. Hierfür werden Ansprechpartner benannt, an die sich Interessierte wenden können. Darüber hinaus werden anhand einer enthaltenen Notfallvorsorge-Checkliste Hinweise zum Handeln in und vor einem Ernstfall an die Hand gegeben. Denn: Die beste Sorge ist Vorsorge. Außerdem erfährt man in der Broschüre wie der Katastrophenschutz im Landkreis aufgebaut ist und inwiefern wir als Landkreis auf Katastrophen vorbereitet sind.

 

Auch wenn es in unserer Region aktuell (glücklicherweise) keinen Katastrophenfall und auch keine vergleichbaren Lagen gibt, ist es wichtig, für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein, unterstreicht OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Aus Fiktion kann schnell Realität werden. Wir als Landkreis halten alle Einsatzeinheiten vor und verbessern stetig unsere Strukturen, um im Ernstfall möglichst vielen Menschen bestmöglich Hilfe leisten zu können. Ebenso wichtig ist es jedoch, dass jeder selbst informiert und auf mögliche Szenarien vorbereitet ist. Zur Notfallvorsorge gehört dazu, dass jeder und jede weiß, worauf im Ernstfall Zuhause zu achten ist. Ich bin überzeugt: Ein gut aufgestellter Katastrophenschutz gelingt am besten gemeinsam mit den Menschen in OSL. Aus diesem Grund werben wir auch dafür, sich ehrenamtlich in den Helfereinheiten zu engagieren. Beide Themen deckt die Broschüre ab und damit ist sie unerlässlich für Grundwissen und kurze, wichtige Informationen zum Katastrophenschutz.“

 

Ehrenamt im Katastrophenschutz: Werden Sie Teil des Teams

Das Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz kümmert sich mit derzeit rund 190 ehrenamtlichen Helfern in unterschiedlichen Katastrophenschutzeinheiten im Ernstfall darum, Menschen aus Gefahrensituationen zu befreien. Hinzu kommen rund 2.600 aktive Einsatzkräfte der Feuerwehren. Ob bei Naturkatastrophen, größeren Schadenslagen oder Großveranstaltungen: Die Helferinnen und Helfer der Brand- und Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis OSL unterstützen auf unterschiedliche Art und Weise, und längst nicht nur im Katastrophenfall.

 

Ebenso vielfältig sind auch die Aufgaben der einzelnen Katastrophenschutzeinheiten. Diese sichern beispielweise mit moderner Technik Kommunikationsverbindungen, richten zentrale Auskunftsstellen und Notunterkünfte ein und betreuen Betroffene, unterstützen als Sanitäter den Rettungsdienst, bereiten Verpflegung für eine große Anzahl an  hilfsbedürftigen Personen und Einsatzkräften zu, sind als Notfallseelsorger aktiv oder betreiben via Drohnen Aufklärung aus der Luft und unter Wasser.  Interessant zu wissen: Für die Dauer der Einsätze werden Helfer von ihren Arbeitgebern freigestellt. Zusätzlich erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

 

Claudia Noack, amtierende Sachgebietsleiterin Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz: „Ob jung oder alt – jeder, der helfen möchte, ist willkommen. Wir bieten kostenfrei qualifizierte Aus- und Fortbildungen, spannende Einsätze und stark motivierte Teams. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, LKW- oder Bootsführerscheine sowie Tauch- oder Kettensägenführerscheine zu absolvieren. Auch eine Feldkochausbildung ist möglich, sowie Fachausbildungen im Bereich Sanitätshilfe und weitere. Wir würden uns freuen, mit unserem Engagement möglichst viele Personen in OSL für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes begeistern zu können.“

Die Broschüre „Ohne Helfer keine Hilfe. Was kann ich tun? – Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“, die in dieser Woche mit der Verteilung des Wochenkuriers flächendeckend allen Haushalten in unserem Landkreis zugehen wird, soll einen Teil dazu beitragen.

 

Übrigens: Wer darüber hinaus gern virtuell in einen fiktiven Einsatz eintauchen und den Katastrophenschutz in Aktion erleben will, hat dazu ebenfalls die Gelegenheit. Im vergangenen Jahr entstand in Kooperation zwischen dem Sachgebiet Brand- und Rettungsdienst, Katstrophenschutz, Zivilschutz und der Projektgruppe „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren ein – mittlerweile prämierter - Virtual-Reality-Filmclip.

 

Die Broschüre, das Video, sowie alle relevanten Informationen zum Thema Ehrenamt, Brand- und Katastrophenschutz: www.osl-online.de/katastrophenschutz.   

[Broschüre OHNE HELFER KEINE HILFE - WAS KANN ICH TUN?]

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Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen sowie im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und in Vereinen

(20. 02. 2023)

HORIZONTE ERWEITERN – FACHKRÄFTE BILDEN!

In Zeiten des umfassenden Strukturwandels ist berufliche Weiterbildung der Schlüssel für die individuelle berufliche Entwicklung sowie für wirtschaftlichen Erfolg und Innovationskraft.

Mit der Weiterbildungsrichtlinie will das Land Brandenburg Ihr persönliches und Ihr betriebliches Weiterbildungsengagement unterstützen.

 

WAS FÖRDERT DAS LAND BRANDEBURG?

Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen sowie im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und in Vereinen

 

• Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.

• Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €.

• Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.

• Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.

• Anträge können gestellt werden durch Unternehmen, Vereine und Träger der KJH sowie Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen im Land Brandenburg.

 

Beim Brandenburger Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung sind gesonderte Konditionen möglich. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH – WFBB.

 

Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen beruflichen Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck)

• Gefördert werden bis zu 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.

• Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 500 €. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 €.

• Je Antrag kann eine Qualifizierung beantragt werden.

• Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.

• Anträge können gestellt werden durch Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.

 

WIE STELLEN SIE DEN ANTRAG?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nach der elektronischen Antragseingangsbestätigung der ILB können die Anmeldung, der Abschluss des Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen stehen mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids fest.

 

Hinweis: Die Richtlinie tritt am 30.06.2024 außer Kraft.

 

Kontakt und Ansprechpartner:

Antragstellung bei der Investitionsbank Land Brandenburg (ILB)

(        0331 660-2200           (Infotelefon)

:        https://ilb.de

 

Ansprechpartnerinnen bei der WFBB (Region Süd):

(        0355 78422-16           (Frau Katja Bolz)

(        0331 78422-17           (Frau Claudia Krüger)

:        https://arbeit.wfbb.de

 

Informationen zum Thema Weiterbildung im Land Brandenburg:

:        https://www.wdb-brandenburg.de    (Infoportal)

:        https://www.wdb-suchportal.de        (Suchportal mit Überblick Kursangebote)

[Flyer Weiterbildungsrichtlinie]

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Valentinstag – aber nicht für jede Frau in OSL

(13. 02. 2023)

Kerzen, Rosen, Herzen: Was gehört für Sie zum Valentinstag dazu? Einige Frauen beantworten diese Frage ganz anders: Sie erleben in ihrer Partnerschaft physische und/oder sexualisierte Gewalt. Zum Valentinstag ruft das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” dazu auf, nicht wegzuschauen, wenn Gewalt geschieht. Johanna Fischer, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises OSL, unterstützt diese Aktion.

 

Hilfetelefon: Aktion in den sozialen Medien

Unter dem Slogan „Nicht für alle Frauen ist der Valentinstag ein Tag der Liebe“ initiiert das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ am 14. Februar eine Kampagne in den sozialen Medien, um auf das noch immer hohe Ausmaß von Gewalt an Frauen und Mädchen in Deutschland aufmerksam zu machen. Die Grafik kann online (hier) heruntergeladen oder direkt von der Facebook-Seite des Hilfetelefons geteilt werden.

„Frauen sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Gewalt in ihrer Partnerschaft erleben. Jede und Jeder kann mithelfen, das Schweigen zu brechen und Betroffenen Mut zu machen, sich an das Hilfetelefon und andere Beratungseinrichtungen zu wenden.“ heißt es auf der Internetseite www.hilfetelefon.de.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät unter der Rufnummer 08000 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Bekannte, Angehörige und Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden.

Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Johanna Fischer: „Es wäre schön, wenn möglichst viele Menschen die Aktion unterstützen, indem sie zum Valentinstag das zentrale Motiv der Kampagne über Ihre sozialen Netzwerke teilen.“

 

Hilfsangebote im Landkreis

Neben dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stehen Betroffenen und Angehörigen in OSL weitere Anlaufstellen bereit. Hierzu zählen das Frauenhaus Lauchhammer (bieten auch telefonische und mobile Beratung), die Opferhilfe Land Brandenburg e.V. – Opferberatung Senftenberg, der Weiße Ring Außenstelle Oberspreewald-Lausitz sowie der Deutsche Kinderschutzbund e.V. - Ortsverband Senftenberg.

Johanna Fischer: „Betroffen von Gewalt sind Frauen in allen räumlichen Strukturen und aller sozialer Schichten. Da ist auch unser Landkreis keine Ausnahme. In unserem Landkreis existieren mehrere Anlaufstellen im Bereich Gewaltprävention und Opferschutz. Ich möchte die Frauen und Mädchen dazu ermutigen, die verschiedenen Hilfsangebote zu nutzen. Sie sind nicht allein. Jeder Mensch hat das Recht auf Sicherheit und ein gewaltfreies Leben. Wichtig ist auch: Schauen Sie nicht weg, wenn Gewalt passiert und bieten Sie Unterstützung an.“

 

Um für das Thema zu sensibilisieren, ließ das Frauenhaus OSL in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Videoclip „Gewalt ist keine Liebe“ produzieren. Dieser wurde im Rahmen des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen im November 2022 erstmalig präsentiert. Er kann unter anderem auf dem Youtube-Kanal der Kreisverwaltung angeschaut werden.

 

Zahlen, die betroffen machen

Laut Statistik wird in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau erlebt körperliche oder sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft. Frauen mit Behinderung sind je nach Gewaltform zwei bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt.

 

Laut Statistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2021 waren bundesweit gesehen 80,3 % der Opfer in Fällen von Gewalt in Partnerschaften weiblich. 18,3 % aller erfasster Opfer waren Opfer von Gewalt in Partnerschaften (143.604).

 

Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeidirektion Süd weist für das Jahr 2021 insgesamt 1.182 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aus.  Damit bewegten sich die Fallzahlen auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Vor allem die Zahl der erfassten Körperverletzungen stieg noch einmal um 43 Fälle auf 857 (2020: 814). 

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen weist darauf hin, dass Frauen im eigenen Heim am gefährlichsten leben: „Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen. Mehr als Verkehrsunfälle und Krebs zusammengenommen“, heißt es.  

 

Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt im Landkreis OSL:

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

www.hilfetelefon.de

08000 116 016

Frauenhaus OSL in Lauchhammer

https://frauenhaus-osl.de/

03574 2693

0162 601 28 28

Opferhilfe Land Brandenburg e.V. –

Opferberatung Senftenberg

 

https://www.opferhilfe-brandenburg.de/hier-finden-sie-uns/#anker_senftenberg

 

0 35 73 – 14 03 34

 

Weißer Ring Außenstelle Oberspreewald-Lausitz

 

https://oberspreewald-lausitz-brandenburg.weisser-ring.de/

 

035752/949898

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V. - Ortsverband Senftenberg

 

https://www.senftenberg.de/B%C3%BCrger/Senftenberg-f%C3%BCr-Kinder-und-Jugendliche/Jugendklubs/index.php?ModID=9&object=tx%7C2779.1&FID=882.810.1&NavID=2779.74&La=1

 

03573 663066

Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte Landkreis OSL

www.osl-online.de

03573 870 4104

 

 

Video 1: Johanna Fischer, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises OSL, anlässlich der diesjährigen Valentinstags-Aktion. (Quelle: Landkreis OSL/Seenluft 24)

 

Video 2: Video des Frauenhauses Lauchhammer in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, welches in 2022 entstand und für das Thema häusliche Gewalt sensibilisieren soll. (Quelle: Landkreis OSL/ Pixa Factory) 

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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023

(13. 02. 2023)

Aktuell führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Dabei handelt es sich um die größte freiwillige Haushaltserhebung im gesamten Bundesgebiet, welche alle 5 Jahre stattfindet.
 
Zuletzt fand die EVS 2018 statt, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Damals betrug der Anteil für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in Berlin und Brandenburg rund ein Drittel der gesamten privaten Konsumausgaben. Wie wird die Verteilung 2023 aussehen?
 
Um diese und weitere Fragen beantworten zu können, sind private Haushalte aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Um die Lebensverhältnisse realistisch darstellen zu können, müssen alle Bevölkerungsschichten vertreten sein. Für Berlin werden etwa 4 800 und für Brandenburg etwa 3 200 Haushalte benötigt.
 
Getreu dem Motto der vorangegangenen Erhebungen „Wo bleibt mein Geld“ sucht das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg teilnahmebereite Privathaushalte in Berlin und Brandenburg, die ein Haushaltsbuch über ihre Einnahmen und Ausgaben führen und Auskunft über Geräte und Werte im Haushalt geben. Teilnehmende Haushalte werden mit einer Prämie von mindestens 100 EUR belohnt.
 

 
Was erwartet Sie?
 
Sie können per App oder „klassisch“ mit Papierfragebogen an der freiwilligen Erhebung teilnehmen. Hauptbestandteil ist die Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben Ihres Haushaltes über einen Zeitraum von drei Monaten. Informationen hierzu und zu den weiteren Bestandteilen finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/einkommen-und-konsum.
 
Mindestens 100,00 EUR Prämie
 
Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 100,00 EUR. Sollte Ihr Haushalt für eine zweiwöchige detaillierte Dokumentation ausgewählt werden oder zu einer bestimmten Merkmalsschicht gehören, kann sich diese Prämie auf bis zu 175,00 EUR erhöhen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich ab sofort unter www.evs2023.de/teilnahme anmelden.
 
Weitere Informationen
 
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
 
 
Teilen Sie diesen Aufruf auch gern in Ihrem Umfeld.
 
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Standort Cottbus

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Aufhebung der 8. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV- 2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverf

(13. 02. 2023)

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hebt die 8. Allgemeinverfügung über die Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) vom 05.05.2022 - auch im Zusammenhang mit den Änderungen - zum 13.02.2023 auf.

 

Die Aufhebung erfolgt auf Grund einer Allgemeinen Weisung gemäß § 28 Absatz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 121 Absatz 2 Nummer 2 BbgkVerf an die Landkreise und kreisfreien Städte vom Ministerium für Soziales und Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 1. Februar 2023.

 

Die Allgemeinverfügung selbst war ebenfalls auf Grund einer Allgemeinen Weisung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg erlassen worden.

 

Aus der Begründung der Allgemeinen Weisung zur Aufhebung:

 

Das SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen ist in den letzten Monaten deutlich gesunken. Voraussetzung für eine Isolationspflicht ist der Nachweis durch einen zertifizierten Antigentest oder einen PCR-Bestätigungstest. Gegenwärtig lassen sich jedoch viele Menschen, die sich krank fühlen, entweder gar nicht testen oder sie machen lediglich einen Antigenselbsttest. Insofern besteht die Situation, dass nur noch ein Bruchteil der Infizierten überhaupt erkannt wird. Daher ist es infektionsbiologisch–medizinisch vertretbar, wenn, wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, sich jede infizierte bzw. positiv getestete Person in Eigenverantwortung selbst isoliert. Weiterhin gilt, wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben. Medizinische und pflegerische Einrichtungen halten ein Hygienekonzept bzw. Hygienepläne vor, welche auch bei SARS-CoV-2 Anwendung finden. Somit können diese Einrichtungen infektions-präventive Maßnahmen selbst festlegen.

 

Dadurch ist eine Aufhebung sämtlicher Absonderungs-und Isolationsmaßnahmen und damit eine Aufhebung der jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit bis zum 31.03.2023 geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen gerechtfertigt.

 

Die gesamte Allgemeinverfügung ist verfügbar unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/2/2/0/8/20230208_Aufhebung_der_8_Allgemeinverf_gung_Covid.pdf

Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster

(10. 02. 2023)

Mit der Bekanntmachung des Widerrufs im Amtsblatt Nr. 01/2023 am 10.02.2023 bestehen ab dem 11.02.2023 keine Einschränkungen mehr bezüglich der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster. Die wasserwirtschaftliche Situation für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster hat sich normalisiert. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer-und Anliegergebrauch) ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.

 

Der Widerruf ist einsehbar im aktuellen Amtsblatt, Ausgabe 01/2023 sowie unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen & Richtlinien und unter Natur & Umwelt > Untere Wasserbehörde.

 

Seit Mitte Juni 2022 galten die beiden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster. Für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree wurde die Allgemeinverfügung am 14.09.2022 widerrufen.

Trauerbeflaggung anlässlich der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion

(09. 02. 2023)

Anlässlich der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat für den 10.02.23 die Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn angeordnet.

 

Aus diesem Anlass werden heute auch an den Dienststellen des Landes Brandenburg sowie den Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Land gebildet wurden, die Fahnen wehen.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz mit ihren Standorten in Senftenberg und Calau und die Kommunen im Landkreis beteiligen sich ebenfalls und hissen am heutigen Freitag die Fahnen.

 

Wir gedenken damit der Opfer und Angehörigen in den Erdbebengebieten in der Türkei und Syrien. Allen Betroffenen gilt unsere tiefe Anteilnahme. 

 

Hintergrund:

Die Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion waren die schwersten seit mehr als 20 Jahren. Sowohl auf türkischer als auch auf syrischer Seite wird bislang von tausenden Toten und zehntausenden Verletzten berichtet. Wie Deutschland den Menschen vor Ort hilft erfahren Sie hier.

 

Das Auswärtige Amt stellt auf seiner Internetseite Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben vom 6. Februar 2023 in der Türkei und Syrien bereit. Die Seite kann unter folgendem Link abgerufen werden: Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

Darüber hinaus werden Spendenorganisationen benannt. Verschiedene etablierte Hilfsorganisationen rufen zu Spenden auf. Z.B. ‚Aktion Deutschland hilft' , Ärzte der Welt e.V., , DRK e.V. , Franziskaner Helfen , Humedica , Save the Children e.V.  , UNICEF , UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

(Quelle: Auswärtiges Amt) 

 

Auf kreislicher Ebene stehen als Ansprechpartner zum Thema auch Kathrin Tupaj als Integrationsbeauftragte sowie der Integrationsbeirat bereit.

Kontakt zum Integrationsbeirat vermittelt Kathrin Tupaj: : 03573 870 1060.

 

 

 

 

 

 

Foto zu Meldung: Trauerbeflaggung anlässlich der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion

Neue Führungskräfte in der Kreisverwaltung

(08. 02. 2023)

Das Führungskräfteteam der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz wird auch im Jahr 2023 um neue Namen ergänzt. Mit Kerstin Bielitz und Jeannette Stoll nahmen zwei neue Amtsleiterinnen die Arbeit auf. Zur Mitte des Jahres hin wird Robert Weidner seine neue Position als Dezernent des Dezernats „Bildung, Finanzen und innere Verwaltung“ antreten.

 

Neue Leiterin des Bau- und Hauptamtes ist Kerstin Bielitz. Die Lübbenauerin ist seit 2017 in der Kreisverwaltung tätig und somit nicht unbekannt. Zuletzt verantwortete sie seit Oktober 2019 die Leitung des Sachgebietes Bau und technisches Gebäudemanagement und hatte während dieser Zeit bereits die stellvertretende Amtsleitung inne. Am 25. November 2022 übernahm sie die Aufgabe von Vorgänger Harald Schulz. Das Bau- und Hauptamt gliedert sich in die Bereiche Bau und technisches Gebäudemanagement, Bewirtschaftung und Beschaffung sowie Kreisstraßenbau und -unterhaltung und zählt knapp 70 Mitarbeitende. 

Chefin des Kreissozialamtes ist Jeannette Stoll. Frau Stoll ist seit 1998 Mitarbeiterin der Kreisverwaltung. Seit 2002 ist sie im Sozialamt tätig. Zuletzt leitete sie seit November 2020 das Sachgebiet Sozialverwaltung und sonstige soziale Leistungen. Zum Amt gehören aktuell 71 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier Sachgebieten. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern sowie Einrichtungen unter anderem in Fragen rund um die Themen Sozialleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Bildung und Teilhabe sowie zu den sonstigen Sozialleistungen wie Wohngeld und BAföG zur Seite. Auch der Pflegestützpunkt OSL als kostenfreie Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und der Bereich Seniorenarbeit gehören zum Aufgabenfeld.

Das Dezernat für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung der Kreisverwaltung („Dezernat I“) erhält mit Robert Weidner voraussichtlich zum 1. Juni 2023 eine neue Leitung. Der 38-Jährige verfügt über umfassende Verwaltungserfahrung. Seit Februar 2013 ist er Kämmerer und Amtsleiter der Finanzverwaltung der Stadt Großräschen, seit Oktober 2017 auch allgemeiner Stellvertreter von Bürgermeister Thomas Zenker. Robert Weidner wird neben Grit Klug (Dezernat Bau, Ordnung und Umwelt; Erste Beigeordnete), Dr. Susanne Ziegler (Dezernat Digitalisierung, Personal und Recht) und Alexander Erbert (Dezernat Gesundheit, Jugend und Soziales) einer von vier Dezernenten an der Seite von Landrat Siegurd Heinze sein.

In seiner neuen Position als Führungskraft in der Kreisverwaltung wird er die Arbeit der Finanzverwaltung, des Bau- und Hauptamtes sowie des Schulverwaltungs- und Kulturamtes mit den nachgeordneten Einrichtungen Schulen, Volkshochschule, Musikschule, der SeeCampus-Bibliothek und den Museen des Landkreises koordinieren und lenken und in Summe für 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig sein.

 

Weidner folgt auf Wilfried Brödno, der sich zum Ende des Jahres 2022 auf eigenen Wunsch hin in den Ruhestand verabschiedete. Brödno war von Juli 2007 bis Dezember 2022 beim Landkreis beschäftigt. Zunächst bis Juni 2010 als Dezernent für Finanzen und Bau. Im Anschluss seit Juli 2010 als Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung.

 

Die Kreisverwaltung hat mit Robert Weidner (2.v.l.), Kerstin Bielitz (Mitte) und Jeannette Stoll (2.v.r.) drei neue Führungskräfte gewinnen können. Im letzten Kreistag 2022 gratulierten Landrat Siegurd Heinze (li.) und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness (re.). (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild1: Die Kreisverwaltung hat mit Robert Weidner (2.v.l.), Kerstin Bielitz (Mitte) und Jeannette Stoll (2.v.r.) drei neue Führungskräfte gewinnen können. Im letzten Kreistag 2022 gratulierten Landrat Siegurd Heinze (li.) und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness (re.). (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Wurde von der Vorsitzenden des Kreistages, Martina Gregor-Ness (li.), der Ersten Beigeordneten Grit Klug und Landrat Siegurd Heinze (re.) bereits zu Ende 2022 in den Ruhestand verabschiedet: Dezernent Wilfried Brödno, bis dato zuständig für die Bereiche Bildung, Finanzen und innere Verwaltung der Kreisverwaltung. Nachfolger wird Robert Weidner. (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)Bild 2: Wurde von der Vorsitzenden des Kreistages, Martina Gregor-Ness (li.), der Ersten Beigeordneten Grit Klug und Landrat Siegurd Heinze (re.) bereits zu Ende 2022 in den Ruhestand verabschiedet: Dezernent Wilfried Brödno, bis dato zuständig für die Bereiche Bildung, Finanzen und innere Verwaltung der Kreisverwaltung. Nachfolger wird Robert Weidner. (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

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Pflegestützpunkt mit erweitertem Beratungsangebot in Lübbenau/Spreewald

(07. 02. 2023)

Der Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz bietet kostenlose Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Seit Anfang Januar hat der Pflegestützpunkt sein Angebot in Lübbenau/Spreewald erweitert. Dieses macht die Beratungen und Hilfsangebote für Menschen aus dem nördlichen Teil des Landkreises besser verfügbar.

 

Seit Januar können sich Bürgerinnen und Bürger nun im Rahmen des wöchentlichen Beratungsangebotes jeden Mittwoch von 9 bis 12 Uhr an das Team des Pflegestützpunktes im Haus der Harmonie (Straße der Jugend 34 in Lübbenau/Spreewald) wenden, wenn sie Informationen oder Hilfe benötigen.

 

Der Pflegestützpunkt ermittelt im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf der Person, koordiniert alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Bedarfsfall, hilft bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informiert über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Was bedeutet das, wenn ich irgendwann einen Familienangehörigen pflegen müsste? Was kommt dabei auf mich zu? Wie verhalte ich mich, wenn ich jemanden pflege? Wer hilft mir dabei? Wer trägt die Kosten? Wo stelle ich bestimmte Anträge? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Pflegemaßnahmen habe? Welche Hilfsmittel gibt es für Pflegebedürftige?

 

Viele BürgerInnen sind bei dem Thema verunsichert und trauen sich nicht, sich mit dem Thema bereits im Voraus zu beschäftigen oder nach Hilfe und Unterstützung bei dieser Aufgabe zu fragen. Doch meist unverhofft und nur selten im Voraus planbar kommen Menschen in die Situation, dass sie jemand anderen pflegen müssen oder wollen. Eine gute Beratung rund um die Pflegemöglichkeiten, die Hilfe und Unterstützung bei dieser Tätigkeit, sowie die finanziellen Entlastungsmöglichkeiten liegt dem Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz am Herzen.

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich - aber möglich. Termine können unter den folgenden Telefonnummern vereinbart werden: 03573 870 - 4180 ( - 4181)
 

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Härtefallzuschuss für Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen vom Bund

(07. 02. 2023)

Aktuell sind die Beantragung und Auszahlung des Härtefallzuschusses im Land Brandenburg noch nicht möglich.
 
Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Die Beantragung der Entlastung soll im jeweiligen Bundesland erfolgen.
Jedoch fehlt es aktuell noch an einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg, so dass hiesige Anspruchsberechtigte ihre Anträge noch nicht stellen können. 
 
Die Verwaltungsvereinbarung, die zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet wird, regelt schließlich, wo und wie der Zuschuss beantragt werden kann. Denn: Im Gegensatz zur Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden, für die der Staat eine Abschlagszahlung in 2022 übernahm, ist der Zuschuss für Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen vom Privateigentümer zu beantragen.
Voraussetzungen für den Zuschuss werden sein, dass Verbraucher:innen Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen können, deren Mehrkosten sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt haben. Als Referenzwert ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Erstattung beläuft sich dann auf 80 % der Rechnungssumme, den Verbraucher:innen über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben. Dieser Betrag muss die Bagatellgrenze von 100 € überschreiten. Außerdem ist eine Obergrenze von 2.000 € für den Zuschuss festgelegt.
 
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) informiert:
"Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich."

 
Weitere Informationen des MWAE: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.742265.de
 
Sobald es konkrete Informationen zur Antragstellung gibt, werden wir diese auf unserer Internetseite für Sie bereitstellen.

Landrat anlässlich der Verabschiedung von Bürgermeister Andreas Fredrich und der Amtsübergabe an Andreas Pfeiffer

(31. 01. 2023)

Am heutigen Dienstag, 31. Januar 2023, übergibt Andreas Fredrich nach 16 Jahren als Bürgermeister der Stadt Senftenberg im Rahmen einer Festveranstaltung im Theater neue Bühne in Senftenberg sein Amt an Andreas Pfeiffer, der zum 1. Februar zum neuen Bürgermeister der Stadt gewählt wurde.  

Landrat Siegurd Heinze, der heute Abend Herrn Fredrich in den Ruhestand verabschieden und sich mit einem Grußwort von seinem langjährigen Arbeitskollegen verabschieden wird, äußert sich zu diesem Anlass wie folgt:

 

„30 Jahre in der Region, davon zwei Jahre in der Kreisverwaltung und 28 Jahre in der Stadtverwaltung, 16 Jahre davon Bürgermeister, zuvor Beigeordneter – eine Vita, die sich sehen lassen kann. Bürgermeister Fredrich hat die Stadtentwicklung vorangebracht, hat ihr Entwicklung und Schub gegeben, hat die Kreisstadt Senftenberg zu einer Hafen-, Universitäts- und Weinstadt entwickelt. Der Stadtumbau wurde vorangebracht, das Theater gestärkt, das Amphitheater eingeweiht, der Koschener Kanal als wasserseitige schiffbare Verbindung nach Sachsen von der LMBV gebaut und vom Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg übernommen.

Senftenberg als zweitgrößte Stadt im Süden Brandenburgs genießt einen hohen Grad der Anerkennung. Es ist eine Stadt, in die man gern fährt, in der man gern wohnt, Urlaub macht, lebt und auch arbeitet. Hieran hat Herr Fredrich einen maßgeblichen Anteil.

Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis war dabei stets konstruktiv und durchaus vertrauensvoll - auch, wenn man sich nicht immer einig war. Der Diskurs war dennoch immer zielführend. Berührungspunkte gab es zahlreiche: Die gemeinsame Zusammenarbeit mit unserem Theater neue Bühne in Senftenberg, im Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, im Hinblick auf die Unterbringung von geflüchteten Menschen oder die Initiative für das Innovationszentrum am Campus der BTU Cottbus-Senftenberg und auch die Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen im Landkreis. Es gäbe auch darüber hinaus noch viel zu berichten.

 

Fredrich hinterlässt eine solide und zukunftsfähig aufgestellte Kreisstadt. Für den neu gewählten Bürgermeister Andreas Pfeiffer sind das beste Voraussetzungen, die Stadt weiter voranzubringen, jedoch auch eigene Akzente zu setzen. Wir wünschen Andreas Pfeiffer für seine erste Amtszeit alles Gute und blicken voll Tatendrang auf die weitere Zusammenarbeit in einer sich weiter wandelnden Region.“

Bereits von 1995 bis 2007 war Andreas Fredrich Erster Beigeordneter der Stadt Senftenberg, nachdem er zuvor im Rechtsamt vom Landkreis tätig war. Das Amt des Bürgermeisters in Senftenberg trat er im Februar 2007 an. In der Stichwahl vom 12. November 2006 wählten ihn die Senftenberger mit 74 Prozent der Stimmen. Am 1. Februar 2015 begann seine zweite Amtszeit. In der Wahl am 14. September 2014 erhielt er 76,6 Prozent der abgegebenen Stimmen. Damit war er von den Bürgern nach acht Jahren erneut im Amt bestätigt worden. Ende Januar endet seine Amtszeit, nachdem sich Fredrich nicht erneut zur Wahl stellte. Nachfolger wird Andreas Pfeiffer. Pfeiffer wurde im Ergebnis einer Bürgermeister-Stichwahl am 9. Oktober 2022 mit 54,4 % der Stimmen zum neuen Bürgermeister der Kreisstadt gewählt. Er tritt das Amt des Bürgermeisters zum 1. Februar 2023 an.

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OSZ Lausitz: Dr. Margit Lieback tritt in den Ruhestand ein

(30. 01. 2023)

Sie begleitete die Entstehung des Oberstufenzentrums Lausitz und verantwortete fast drei Jahrzehnte lang dessen Leitung. Zu Februar tritt Dr. Margit Lieback in den Ruhestand ein.

 

Am Mittwoch, 25. Januar 2023, verabschiedeten Kolleginnen und Kollegen der drei OSZ-Abteilungen, Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, des Staatlichen Schulamtes sowie des Landkreises als Schulträger die langjährige Einrichtungsleiterin im Rahmen einer Gesamtlehrerkonferenz in der Abteilung 1 im SeeCampus in Schwarzheide und bedankten sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren.

 

Bereits in der Woche zuvor verabschiedete sich Dr. Margit Lieback im Kreishaus in Senftenberg persönlich von Landrat Siegurd Heinze. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit, Georg Held – bislang stellvertretender Schulleiter des Oberstufenzentrums 1 in Spree-Neiße – als ihren Nachfolger vorzustellen.

 

An beiden Terminen nahm auch Helga Schüler, Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes der Kreisverwaltung, teil. Beide Frauen blicken auf eine langjährige enge Zusammenarbeit: „In den 30 Jahren unserer Zusammenarbeit habe ich Frau Dr. Lieback als Frau der leisen Töne, die zielstrebig und beharrlich an der Weiterentwicklung des OSZ gearbeitet hat, schätzen gelernt. Ihre Verlässlichkeit und die stets lösungsorientierte Herangehensweise haben das OSZ maßgeblich vorangebracht.“ würdigt Schüler die Verdienste ihrer Kollegin rund um die Entwicklung des OSZ Lausitz.

 

Wertschätzende Worte über die scheidende Schulleiterin findet auch Michael Weigel, stellvertretender Schulleiter des OSZ Lausitz: „Frau Dr. Lieback hat sich Themen stets intensiv gewidmet und es immer wieder verstanden, passende Lösungsansätze zu entwickeln. Bei Ihrer akribischen und gewissenhaften Arbeit verlor sie nie den Fokus für ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Mit dieser Fähigkeit gelang es ihr, die Einrichtung erfolgreich zu organisieren, zu strukturieren und zu entwickeln. Sie war zudem für alle Seiten eine geschätzte und geachtete Ansprechpartnerin – nicht zuletzt für uns Lehrkräfte.“

 

Dr. Margit Lieback wirkte zurückblickend aktiv an der Gestaltung der beruflichen Bildung in der Lausitz mit: Zuerst 1989 als Abteilungsleiterin der Abteilung Theorie der Betriebsberufsschule des Synthesewerks Schwarzheide, später als Direktorin der Berufsschule Schwarzheide. Mit der Gründung des Oberstufenzentrums Senftenberg 1991 wurden die fünf ehemaligen Berufsschulen des Landkreises in Senftenberg, Brieske, Großräschen, Lauchhammer sowie Schwarzheide als Abteilungen im OSZ Senftenberg vereint. Die Frauendorferin wurde zunächst Abteilungsleiterin und ab dem Schuljahr 1992/1993 übernahm sie die kommissarische Leitung der Einrichtung. Die eigentliche Geburtsstunde des OSZ Lausitz schlug dann im Zuge der Kreisgebietsreform von 1993/94. Die Genehmigung für das OSZ Lausitz erfolgte am 1. August 1994. Dr. Margit Lieback übernahm die kommissarische Leitung, im Juli 1995 erfolgte die Berufung zur Schulleiterin.

 

Das Oberstufenzentrum Lausitz mit seinen drei Abteilungen an den Standorten Sedlitz, Schwarzheide und Lauchhammer bietet heute vielfältige Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Bildungsgängen an. Das Angebot umfasst das berufliche Gymnasium (ohne berufsorientierten Schwerpunkt als auch mit den berufsorientierten Schwerpunkten Wirtschaft und Technik), die Berufsschule in den Berufsfeldern Chemie/Physik/Biologie, Metalltechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsfachschule Soziales. Darüber hinaus bietet das OSZ Lausitz Fachschul-Qualifizierungen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinentechnik sowie Sozialpädagogik. Derzeit lernen rund 850 Schülerinnen und Schüler an der Einrichtung.

 

Detaillierte Informationen zum Angebot: www.oszlausitz.de

 

 

 

 

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Gedenken an die Opfer des Holocaust am 27. Januar

(27. 01. 2023)

Am Freitag, 27. Januar, lud die Kreisverwaltung zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer des Holocaust. Die kreisliche Gedenkveranstaltung fand auf dem Gedenkplatz für die Opfer des faschistischen Terrorismus in der Schipkauer Straße in Schwarzheide statt.

 

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist seit 1996 deutschlandweit ein gesetzlicher Gedenktag. Im Jahr 2005 wurde der 27. Januar durch die Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erhoben.  Der Gedenktag bezieht sich auf den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkrieges, am 27. Januar 1945. In den nationalsozialistischen Vernichtungslagern wurden Kinder, Frauen und Männer planmäßig und im Geiste einer menschenverachtenden Ideologie ermordet.

 

Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gedachten Mitarbeitende der Kreisverwaltung auch in diesem Jahr der Opfer des nationalsozialistischen Regimes und erinnerten an die Unmenschlichkeit des Dritten Reiches.

 

Anne Kawetzki, Auszubildende der Kreisverwaltung, trug das Gedicht „Der Kamin“ der Holocaust-Überlebenden Ruth Klüger vor. Dieses verfasste das damals 13-jährige Mädchen im Jahr 1944 im Konzentrationslager Auschwitz. Für die musikalische Umrahmung sorgen die Schwarzheider Blasmusikanten.

 

Die Erste Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Grit Klug: „Auch hier in Schwarzheide, unweit der Autobahn, befand sich von Juli 1944 bis April 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Von den ehemals 1.000 Häftlingen des Außenlagers in Schwarzheide überlebten nur etwa zweihundert. Mehr als zwei Drittel der Häftlinge sind vor Erschöpfung gestorben, umgekommen bei weiteren Bombenangriffen auf das Werk, wurden willkürlich und erbarmungslos von der SS niedergeschossen oder kamen bei den Todesmärschen ums Leben.  Es ist wichtig, das Wissen um die damaligen Gräueltaten am Leben zu erhalten. Die Geschichte muss als Mahnung für nachkommende Generationen in Erinnerung bleiben.“

 

 

 

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Nächste Station: Landeswettbewerb Jugend musiziert

(23. 01. 2023)

OSL ist stolz auf seinen Musikschul-Nachwuchs

 

Nach Jugend musiziert ist vor Jugend musiziert: 217 Kinder und Jugendliche sind am Wochenende (19. bis 21. Januar) in Senftenberg beim Regionalwettbewerb Süd von Jugend musiziert angetreten. Auch 37 Mädchen und Jungen der Kreismusikschule OSL waren dabei – und haben mit zahlreichen ersten und zweiten Plätzen beste Ergebnisse erzielt. Für einen Teil von ihnen bleibt es spannend – für sie steht nunmehr die Teilnahme am Landeswettbewerb bevor.

 

Für OSL gingen Musikerinnen und Musiker in den Wertungen „Klavier“ und „Drum-Set (Pop)“ sowie in den Ensemblebewertungen „Kammermusik für Blasinstrumente“ und „Kammermusik für Streichinstrumente“ an den Start. In der Kategorie „Band/Pop“ waren zudem zwei Bands vertreten.

Die erzielten Ergebnisse können sich allemal sehen lassen. So haben die Schülerinnen und Schüler aus OSL auch in diesem Jahr mehrere Preise für sich verbuchen können. Eine Übersicht der Bewertungen steht unter www.jumu-brandenburg.de bereit.

 

Daumendrücken für die nächste Runde

Für die Bestplatzierten steht - ab der Altersgruppe zwei - nunmehr die Teilnahme am Landeswettbewerb in Potsdam vom 16. bis 18. März bevor.

 

In der Kategorie Holzbläser im Bläser-Ensemble überzeugten Emil Zacharias Gläser, Marvin Waldmann und Tabea Schröder (1. Preis, 23 Punkte) die Juroren von ihrem Können und sicherten sich das Ticket in Richtung Landeshauptstadt. Mit ihnen reisen werden mit Falk-Arian Stahmann (1.Preis, 24 Punkte) und Nico Wosnitza (1. Preis, 23 Punkte) zwei vielversprechende Nachwuchs-Drummer aus OSL. Beide beeindruckten mit ihren jeweiligen Darbietungen am Schlagwerk. Und auch die Kategorie Klavier wird besetzt sein: antreten werden Tom Nguyen (1. Preis, 24 Punkte) sowie Max Schwarzenau (1. Preis, 23 Punkte).

 

Freude über den jeweils 1. Preis und 23 Punkte gab es auch bei den beiden Bands, die seitens OSL ins Rennen gegangen waren. Zu deren Mitgliedern zählen Zoe Scholz-Rost, Albert Dzialek, Liam Rauhut und Josephine Liebner (1. Preis, 23 Punkte), sowie Anna Arakelyan, Michelle Werban, Macy Hahn, Klara Böhme und Michael Schultz (1. Preis, 23 Punkte). Da die Kategorie Band (Rock/Pop) in Brandenburg und Berlin, jedoch noch nicht bundesweit ausgelobt wird, messen sich die Platzierten nicht beim Landeswettbewerb, sondern treten vom 14.-16. Juli 2023 in Schwedt/Oder auf großer Bühne im Rahmen der „Sound City“, dem Festival der Musik- und Kunstschulen Brandenburgs, gegeneinander an.

 

Auch in der Kategorie Band war die Konkurrenz stark: „In diesem Jahr gelang erstmals allen angetretenen Bands der Einzug in die nächste Runde – das gab es beim Regionalwettbewerb Süd so noch nicht“, ordnet Ulrich Stein, Leiter der Kreismusikschule, ein.

 

Weitere tolle Ergebnisse für OSL

Über gute Ergebnisse in der Gesamtwertung freuten sich zudem Jonas Klatt (1. Preis, 24 Punkte), Mathilda Kotte (1. Preis, 21 Punkte), Levi Jablonka (2. Preis, 20 Punkte), Hugo Stahn (2. Preis, 20 Punkte) und Jule Poensgen (2. Preis, 19 Punkte) in der Kategorie Drum-Set.

 

Erste und zweite Preise gab es auch in der Kategorie Klavier für Fritz Jasper Matern (1. Preis, 23 Punkte), Annabell Starke (1. Preis, 22 Punkte), Rieke Maleen Petersen (1. Preis, 21 Punkte), Fiona Misera (1. Preis, 21 Punkte), Johanna Hauptenbuchner (2. Preis, 20 Punkte) und Eduard Isenov (2. Preis, 20 Punkte) sowie in der Kategorie Streicher-Ensemble für Greta Wirth, Gretje Bachmann und Leonard Badura (1. Preis, 22 Punkte), Alexander Patrzek und Freja Bachmann (2. Preis, 20 Punkte) sowie Erika Weidelt, Philippa Schwartz und Adelina Friedrich (2. Preis, 19 Punkte).

 

Darüber hinaus ging auch der Sonderpreis für einen besonders verdienten Musikpädagogen nach OSL: Der Landesausschuss Jugend musiziert zeichnete Musikschullehrer Arne Rudiger für sein langjähriges Engagement rund um Jugend musiziert aus.

 

Beeindruckt von den erzielten Ergebnissen seiner Schützlinge zeigt sich nicht zuletzt Kreismusikschulleiter Stein selbst: „Alle Beteiligten haben über Wochen und teils Monate hinweg viel Zeit und Arbeit in die Vorbereitung der Vorspiele gesteckt. Allein dem gebührt Beachtung und Respekt. Die Teilnehmenden haben an diesem Wochenende für ihre persönliche musikalische Weiterentwicklung viel mitnehmen können, und das ist was zählt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und auch wir Pädagogen der Musikschule können darüber hinaus sehr stolz auf die erzielten Ergebnisse sein. Die Beiträge insgesamt waren auf einem sehr hohen Niveau und auch die Konkurrenz entsprechend stark.“

 

OSL als vorbildlicher Gastgeber

Auch mit Blick auf die Organisation der Veranstaltung – OSL war in diesem Jahr erstmals seit 2017 wieder Gastgeber des Regionalwettbewerbes – zeigt sich Stein zufrieden: „Die Wertungsvorspiele fanden von Donnerstag bis Samstag und parallel an sieben verschiedenen Orten in Senftenberg statt. Dies neben der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu organisieren, war eine Herausforderung für uns alle. Dank der Unterstützung vieler Beteiligter, allen voran der Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus, aber auch vieler weiterer Helfer, ist uns dies aber gut gelungen. Wir konnten als Gastgeber beste Bedingungen schaffen und uns als Landkreis bestmöglich präsentieren. Hierfür gab es viel Lob und große Zufriedenheit von allen Seiten.“

 

Jugend musiziert als bundesweit größter musikalische Nachwuchswettbewerb findet in diesem Jahr bereits zum 60. Mal statt. Seit 1992, nachdem der Wettbewerb auch in den neuen Bundesländern ankam, nimmt die Musikschule OSL daran teil.

 

Wer die Preisträger aus OSL, die zum Landeswettbewerb fahren dürfen, gern live erleben möchte, sollte sich den 10. März vormerken. Dann findet um 19 Uhr in der Aula des SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammerstr. 33, in Schwarzheide das Preisträgerkonzert der Delegierten zum Landeswettbewerb statt.

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Spreewälder Genusserlebnis auf der Internationalen Grünen Woche 2023

(20. 01. 2023)

Pressemitteilung des Spreewaldverein e.V.

 

Spreewälder Genusserlebnis auf der Internationalen Grünen Woche 2023

 

Lübben, 19. Januar 2023. Die Internationale Grüne Woche zählt zu den traditionsreichsten Messen in Deutschland. Bereits zum 87. Mal findet die mitunter bekannteste Verbrauchermesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau statt. Vom 20.01. bis zum 29.01.2023 präsentiert sich der Spreewaldverein e.V. mit vielfältigen Köstlichkeiten, welche unter der Dachmarke Spreewald vorgestellt, verkostet und verkauft werden.
Die Produktpalette besteht aus neuen und bewährten Erzeugnissen, die die Dachmarke Spreewald tragen. Diese erstrecken sich von einer Sortimentsvielfalt von Spreewälder Gurken und Spreewälder Meerrettich g.g.A., Spreewälder Leinöle, Senf-, Honig-, Käse- und Mostereiprodukte. Neu im Sortiment sind Eiskreationen des Café Schauwerk aus Altdöbern. Für die Eisherstellung wird Spreewälder Bio-Milch verarbeitet. Angeboten werden außerdem Tee- und Kräutermischungen der Spreewald Kräuterey, Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand gGmbh aus Burg/ Spreewald, Mitglied im Anbauverband Naturland e.V.
Selbst Hochprozentiges haben wir in diesem Jahr im Gepäck: Neben dem Gurkengeist der Spreewood Distillers aus Schlepzig, steht der bewährte Bukowina der Brennerei Sellendorf im Verkaufsregal. Die Stulle gibt es im Angebot klassisch mit Schmalz von der Vetschauer Wurstwaren GmbH aus Vetschau. Vom Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch, bekannt als Bauer Muckwar, liegen frischer Schinken und Salami als Aufschnitt für die Stulle bereit. An unserem Stand informieren wir darüber hinaus gern über touristische Angebote und Genießertouren im Spreewald.

Am 22. Januar präsentieren wir unsere Region auf der Bühne der Brandenburg-Halle 21a. Mit dabei ist das jazzige Duo LeDazzo. Sängerin Lena Hauptmann und Gitarrist Dan Baron präsentieren Songs auch in sorbischer Sprache. Ergänzt wird das Programm mit einer kleinen Reise durch die Trachtenlandschaft unserer Region. Unsere Trachtenträger:innen zeigen die Vielfalt von Arbeitstracht über Festtagstracht bis zur historischen Kirchgangstracht. Außerdem stehen regionale Unternehmen und Akteure für Interviews zu Produktneuheiten und aktuell laufenden Projekten zur Verfügung.


Weitere Aussteller auf der IGW aus dem Wirtschaftsraum Spreewald:

  • Spreewald-Feldmann GmbH & Co.KG, Lübben (Spreewald)
  • Golßener Lebensmittel GmbH & Co. Produktions KG (mit der Vorstellung der Spreewälder Gurkensülze g.g.A.)
  • Kunella Feinkost GmbH, Cottbus

 

Wirtschaftsraum Spreewald mit vier EU-weit geschützten Produkten
1999 gelang es dem Spreewaldverein e.V., als Schutzgemeinschaft für die Produkte „Spreewälder Gurken“ und „Spreewälder Meerrettich“, die EU-weite Anerkennung als geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) zu erreichen. Seit 2022 ist zudem die „Spreewälder Gurkensülze“ als g.g.A. registriert, was ebenfalls auf die Bemühungen des Spreewaldvereins zurückgeht. Und übrigens ist im Wirtschaftsraum Spreewald seit dem letzten Jahr ein weiteres Produkt EU-weit geschützt: Die g.g.A.-Registrierung des „Peitzer Karpfens“ hat der Lausitzer Fischereiverein 1874 e.V. vorangetrieben.


Spreewaldverein e.V. und Dachmarke Spreewald
Seit 1995 ist der Spreewaldverein e.V. Inhaber der regionalen Dachmarke „Spreewald“, die zunächst nur für frisches und verarbeitetes Gemüse mit einer entsprechenden Richtlinie angewandt wurde. Im Wirtschaftsraum Spreewald bzw. der LEADER-Region Spreewald-PLUS hat der Spreewaldverein seitdem den Fokus auf die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung in der Landwirtschaft, im Ernährungsgewerbe, in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich sowie im Tourismus gelegt. Die Zertifizierungsrichtlinie umfasst aktuell 20 Warenkategorien, unter denen ca. 1.600 Produkte von etwa 130 Unternehmen zertifiziert sind.


Dachmarke Spreewald - Herkunfts- und Gütesiegel für regionale Produkte und Dienstleistungen. Was unterscheidet Erzeugnisse, die mit der Dachmarke Spreewald ausgezeichnet sind, von anderen Produkten? Vergeben wird das Gütesiegel nur an Hersteller, die im Spreewald unter Verwendung überwiegend regionaler Zutaten produzieren, kurz gesagt, die dem Verbraucher Frische, Natürlichkeit und Regionalität garantieren. Für den Verbraucher ist die Dachmarke somit eine nützliche Orientierungshilfe.


Mehr erfahren auf www.gutes-spreewald.de

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Kinder stärken, Kinder schützen: Sternsinger segnen das Landratsamt in Senftenberg

(17. 01. 2023)

Es ist eine schöne Tradition: Rund um den Tag der Heiligen Drei Könige am 6. Januar gehen deutschlandweit Sternsinger von Haus zu Haus, um zu singen, zu segnen und Spenden zu sammeln. Diese fließen in Hilfsprojekte für Kinder in rund 100 Ländern weltweit. Auch die Sternsinger der Katholischen Pfarrgemeinde „Sankt Peter und Paul“ sammeln dieser Tage Spenden für das Kindermissionswerk. Das Landratsamt in Senftenberg bildet dabei traditionell eine der Stationen.

 

Am Nachmittag des 17. Januar war es soweit: 16 Mädchen und Jungen der 1. bis 8. Klasse versammelten sich - unter Begleitung von Pfarrer Udo Jäkel, Gemeindereferent Thomas Lamm und ihrem tierischen Begleiter, dem Kamel – im Foyer des Jugendamtes, um zusammen Lieder zu singen und Segenssprüche aufzusagen.

 

Landrat Siegurd Heinze und Vertreter seines Büros, aber auch die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, einige Mitarbeiter des Jugendamtes und anderer Fachbereiche hatten sich Zeit genommen, um die Botschaft der Sternsinger zu empfangen.

 

Unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit“ steht der Kinderschutz im Fokus der Aktion Dreikönigssingen 2023.

 

Sternsinger der Katholischen Pfarrgemeinde „Sankt Peter und Paul“

 

Bereits zum Ende des letzten Jahres hin begannen für die in Summe 18 Sternsinger der Pfarrgemeinde die Vorbereitungen für das Sternsingen. So befassten sich die Kinder und Jugendlichen unter anderem im Religionsunterricht mit dem jeweiligen Motto des Sternsingens und sahen sich gemeinsam den Begleitfilm des Kinderhilfswerkes an. Aber auch das Basteln von Kronen und den Heftchen, Sternen und natürlich das Einstudieren der Lieder standen auf dem Programm.

 

Am 7. Januar waren die Sternsinger dann erstmalig in der Pfarrgemeinde unterwegs. Nach einer gemeinsamen Andacht in der Kirche segneten die Sternsinger zunächst das Sana Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg. Anschließend führte der Weg die Kinder und Jugendlichen – aufgeteilt in mehrere Gruppen - in die Orte der Pfarrgemeinde Senftenberg mit den Kirchorten Klettwitz, Ruhland und Schwarzheide. Hier besuchten sie Einrichtungen und Personen, die zuvor den Wunsch an die jeweilige Gemeinde herangetragen hatten.

Die Kinder und ihr Zubehör, wie Gitarre, Keyboard und Cajon, Stern, Weihrauchfässer, Lied- und Segenshefte, Kreide und Co., finden im Gemeindebus Platz. Nicht zuletzt auch die Eltern der Kinder unterstützen die Aktion und fahren die Kinder zu den jeweiligen Auftritten.

 

Im Anschluss an den Besuch im Landratsamt am Dienstagnachmittag stand das Rathaus der Stadt Senftenberg auf dem Programm.

 

Den Abschluss der diesjährigen Sternsingertour der Katholischen Pfarrgemeinde „Sankt Peter und Paul“ bildet am 24. Januar der Besuch im Rathaus in Schwarzheide.

 

Weiterführende Informationen

Alle Informationen und Begleitmaterial zur Aktion Dreikönigssingen unter: ww.sternsinger.de

 

Wer die Sternsingeraktion gern unterstützen möchte, kann dies auch auf dem digitalen Weg tun: Auf der Internetseite des Kindermissionswerks findet sich eine „Digitale Spendendose“: https://www.sternsinger.de/spendendose/

 

Sternsinger im Landratsamt: Im Anschluss an das gemeinsame Singen wurde über der Eingangstür des Landratsamtes mit Kreide der Schriftzug „20*C+M+B+22 – Christus mansionem benedicat, Christus segne dieses Haus im Jahr 2023“ angebracht. (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

Foto: Sternsinger im Landratsamt: Im Anschluss an das gemeinsame Singen wurde über der Eingangstür des Landratsamtes mit Kreide der Schriftzug „20*C+M+B+22 – Christus mansionem benedicat, Christus segne dieses Haus im Jahr 2023“ angebracht. (Foto: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

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FamilienCampus LAUSITZ: Tom Lehnert wird Geschäftsführer

(13. 01. 2023)

Weiterentwicklung des Standortes steht im Fokus

 

Tom Lehnert wird künftiger Geschäftsführer des FamilienCampus LAUSITZ in Klettwitz. Der 35-jährige übernimmt ab dem 1. April 2023 die Leitung der beiden Campus-Gesellschaften „FamilienCampus Lausitz gGmbH“ und „FamilienCampus Lausitz Betriebs-GmbH“. Zusammen mit dem Aufbau der geplanten Rettungsdienst-Gesellschaft am Standort und der beabsichtigten Weiterentwicklung des Campus wird er eines der aktuellsten und umfangreichsten Projekte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz verantworten. 

 

Seit 2016 übernimmt Tom Lehnert Führungsverantwortung in unterschiedlichen Positionen und blickt auf umfangreiche Erfahrungen in einer Bundesbehörde mit zahlreichen in seiner Zeit verantworteten Strukturveränderungen. Er bringt zudem vorherige, wertvolle Erfahrungen aus unterschiedlichen Projekten in Wirtschaft und Gesellschaft mit. In seiner bisherigen Tätigkeit als Leiter der Außenstelle Schleife und Referatsleiter für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist er verantwortlich für über 80 Kolleginnen und Kollegen in zehn Fach- und Arbeitsbereichen. Darüber hinaus verantwortete er bislang die Umsetzung eines Förderprogramms mit einem Volumen von 185,5 Millionen Euro.

 

Seine Erfahrung und Kompetenz wird der derzeit noch in Bad Muskau wohnhafte Lehnert ab April nunmehr bei der Weiterentwicklung des FamilienCampus LAUSITZ im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einsetzen. Tom Lehnert dazu: „Den FamilienCampus LAUSITZ mit seinen vielfältigen Ausrichtungen finde ich hoch spannend. Ich freue mich darauf, mit dem Team und dem Landratsamt gemeinsam die gesellschaftlich wertvollen Aufgaben anzugehen und auszubauen und damit den FamilienCampus LAUSITZ sowohl fachlich als auch wirtschaftlich erfolgreich mit allen Beteiligten zu gestalten.“ 

 

Zu Beginn seiner Tätigkeit wird der neue Geschäftsführer sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem persönlichen Gespräch vorstellen. Bereits jetzt steht er in engem Austausch mit Interims-Geschäftsführer Alexander Erbert, der die Gesellschaften im Auftrag der Kreisverwaltung seit Oktober 2022 führt und die Leitung dann an Tom Lehnert übergeben wird.

 

Der FamilienCampus LAUSITZ befindet sich seit dem 1. Oktober 2022 in Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dieser hat den Standort sowie die zugehörigen Gesellschaften von den SANA Kliniken Niederlausitz übernommen.

 

Die derzeitigen Hauptgeschäftsfelder bilden die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Angeboten im „FamilienRing“, die Jugendhilfeeinrichtung „ProKids“, die „CampusKita“ und das „PferdeGut“ sowie das Veranstaltungs- und Objektmanagement inklusive technischer Dienstleistungen. Ergänzt wird das Angebot durch Jugendhilfeangebote an den Standorten Lauchhammer und Elsterwerda u.a. mit Wohngruppen, sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Einzelfallhelfern und Schulbegleitung. Mehr als 80 Mitarbeitende sind in den verschiedenen Bereichen tätig. Zudem betreiben die Sana Kliniken Niederlausitz eine Pflegefachschule sowie der ASB Mittel-Brandenburg eine stationäre Pflegeeinrichtung auf dem Campusgelände in Klettwitz.

 

Auch der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der mit Beginn des Jahres 2024 in Form einer kommunalen Gesellschaft in die Trägerschaft des Landkreises überführt werden soll, wird künftig von Klettwitz aus organisiert. Die Vorbereitung zur Übernahme des Rettungsdienstes zum 1. Januar 2024 und die Angliederung der Gesellschaft an den FamilienCampus wird eine der Kernaufgaben Lehnerts werden. „Den Rettungsdienst in die Struktur des FamilienCampus zu integrieren und zukunftsfest im Landkreis OSL zu machen ist eine sinnstiftende und zugleich herausfordernde Aufgabe. Auch hier wird es auf die strukturierte Organisation, Steuerung und vor allem auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und allen Beteiligten ankommen, damit dies gut gelingt. Dafür stehe ich und werde mich mit ganzer Kraft und Erfahrung dafür einsetzen.“, so der zukünftige Geschäftsführer, Tom Lehnert.

 

Der Landkreis beabsichtigt darüber hinaus, den Standort Klettwitz mit klarer Perspektive weiterzuentwickeln. „Der Campus soll aufgewertet werden. Mittelfristig soll der FamilienCampus zu einem Zentrum im Bereich der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens entwickelt werden“, hebt Alexander Erbert hervor. „Erste vielversprechende Ideen gibt es bereits, die jedoch aktuell noch ergebnisoffen diskutiert werden“, skizziert er den aktuellen Stand. Mit Blick auf mögliche gesellschaftlich relevante Projekte werde die Verwaltung nicht zuletzt den Austausch mit der Landesregierung suchen. Denkbar wäre es beispielsweise, dass der Standort im Rahmen der Fachkräfteausbildung und Qualifizierung im Bereich der Pflege sowie Medizin eine überregionale Strahlkraft entwickeln könnte.

 

 

 

 

 

[(PM Nr. 5) 20230112_Neuer GF am FamilienCampus LAUSITZ]

Foto zu Meldung: FamilienCampus LAUSITZ: Tom Lehnert wird Geschäftsführer

Aus „alter Post“ wird neues Verwaltungsgebäude in Calau

(11. 01. 2023)

Mit dem Ankauf des Gebäudes der „Alten Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau im Dezember 2022 will der Landkreis weitere Arbeitsplätze schaffen und in dem neuen Verwaltungsgebäude zukünftig neue Arbeitsmodelle etablieren.

 

Im Dezember hat der Landkreis die Verträge für den Ankauf der „Alten Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau unterzeichnet. Ziel des Gebäudeankaufs ist die Erweiterung von Arbeitsplätzen und auch die mit einer Neugestaltung des Gebäudes verbundene Umsetzung moderner Arbeitsmodelle.

 

Das zwischen 1899 bis 1902 errichtete Bauwerk befindet sich direkt gegenüber dem Kreishaus Calau und in unmittelbarer Nähe zum Gebäude der Sparkasse, in welchem die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung untergebracht ist. Das Gebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen, ein Haupt- und ein Nebengebäude, mit mehreren Geschossen sowie Eingangsbereichen. Büroräume sind bereits vorhanden bzw. können diese durch weitere Trennwände in den großen Räumen geschaffen werden. Der Klinkerbau wurde auch durch den Vorbesitzer, die ComPlus Generaldistribution GmbH, als Verwaltungsgebäude genutzt. Durch die Gestaltung des Gebäudeinneren und die technischen Anlagen gibt es gute Voraussetzungen für eine neue Nutzung durch den Landkreis.

 

Einige bauliche Neurungen sind an dem Gebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 erforderlich, um Brandschutzsicherheit zu gewährleisten und die Büroräume für eine Belegung durch Mitarbeitende der Kreisverwaltung möglich zu machen. Zudem soll das Gebäude als Pilotprojekt des Landkreises eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und beim Test neuer Arbeitsmodelle spielen.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beschäftigt aktuell 722 Mitarbeiter inklusive Auszubildende und Studenten, die auf verschiedene Gebäude der Kreisverwaltung sowie in angemieteten Objekten in Senftenberg und Calau verteilt sind.

 

Die neuen Thematiken, Krisen und Aufgaben der vergangenen Jahre haben zahlreiche personelle Zuwächse erforderlich gemacht. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind essentiell, um den weiterhin wachsenden Anforderungen nachzukommen und eine leistungsstarke und bürgernahe Verwaltung zu bilden.

Auch aufgrund struktureller Veränderungen und weiterer Personalzuführung - speziell am Standort Calau - müssen zusätzliche Raumkapazitäten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Varianten betrachtet, die eine Kapazität von etwa 20 neuen Arbeitsplätzen abbilden können.

 

Die Themen Arbeitsplatzteilung (Desksharing) und flexibles Arbeiten (Coworking) werden bei der baulichen Herrichtung des Gebäudes für die Nutzung durch die Kreisverwaltung eine wichtige Rolle spielen.

 

Vertreter der Kreisverwaltung waren im vergangenen Jahr bereits in der Region und darüber hinaus unterwegs, um sich andere Gebäude anzuschauen und bei anderen Unternehmen und Verwaltungen den Erfahrungsaustausch zur Umsetzung sogenannter New-Work-Modelle zu suchen. Dabei wurde zum Beispiel das ehemalige Bahnhofsgebäude in Bautzen besichtigt, welches nach Anforderungen durch den Landkreis Bautzen durch einen Bauträger saniert und modernisiert wurde. In dem neuen Verwaltungsgebäude setzt der Landkreis Bautzen Desksharing um, bei dem sich die Mitarbeitenden die betrieblichen Arbeitsplätze durch mobiles Arbeiten und Teleheimarbeit teilen. So weist das Gebäude weniger Arbeitsplätze auf als die Fachbereiche Mitarbeiter zählen. Unter anderem aus dem Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Bautzen kann der Landkreis OSL viele wichtige Hinweise und Informationen für den eigenen Umsetzungsprozess mitnehmen.

 

Die Fragen „Wie wollen wir in Zukunft als Landkreis und als Verwaltung arbeiten und wie wollen wir innerhalb der Verwaltung miteinander arbeiten?“ beschäftigen die Verwaltung aktuell mehr denn je. Der Wandel der Gesellschaft und der Arbeitswelt betreffen jeden und damit auch die Kreisverwaltung. Mit dem Angebot zur Teleheimarbeit und zukünftig auch dem mobilen Arbeiten ist die Kreisverwaltung bereits erste Schritte gegangen und wird diesen Weg weiter fortführen, um nicht nur ein starker und regionaler, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber für die derzeitigen Mitarbeiter und die nächsten Generationen zu sein.

 

In diesem Jahr 2023 werden 32 Stellen in der Kreisverwaltung neu geschaffen. Neben dem Personalmehrbedarf ist auch die Neubesetzung von bereits vorhandenen Stellen wichtig. Somit bietet die Kreisverwaltung im Jahr 2023 zahlreiche interessante Arbeitsmöglichkeiten, für deren Ausschreibungen Bewerbungen gern willkommen sind. Die aktuellen Stellenausschreibungen sind verfügbar unter www.osl-online.de/karriere

 

 „Alte Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau wird neues Verwaltungsgebäude des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Bilder: Landkreis OSL / Nora Bielitz)„Alte Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau wird neues Verwaltungsgebäude des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Bilder: Landkreis OSL / Nora Bielitz)„Alte Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau wird neues Verwaltungsgebäude des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Bilder: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bilder: „Alte Post“ in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau wird neues Verwaltungsgebäude des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Bilder: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Schlüsselübergabe für das neue Verwaltungsgebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau vom Geschäftsführer der ComPlus Generaldistribution GmbH, Michael Andrée, an Grit Klug, 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Schlüsselübergabe für das neue Verwaltungsgebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau vom Geschäftsführer der ComPlus Generaldistribution GmbH, Michael Andrée, an Grit Klug, 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Vis-à-vis dem neuen Verwaltungsgebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau befindet sich das Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Vis-à-vis dem neuen Verwaltungsgebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 1 in Calau befindet sich das Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Ein erster Blick in den Eingangsbereich und die zukünftigen Büroräume der Kreisverwaltung in der „Alten Post“ in Calau. Michael Andrée, Geschäftsführer der ComPlus Generaldistribution GmbH, zeigt Grit Klug, 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, ein Bild, auf welchem zu sehen ist, wie die Gebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße in Calau früher ausgesehen haben. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Ein erster Blick in den Eingangsbereich und die zukünftigen Büroräume der Kreisverwaltung in der „Alten Post“ in Calau. Michael Andrée, Geschäftsführer der ComPlus Generaldistribution GmbH, zeigt Grit Klug, 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, ein Bild, auf welchem zu sehen ist, wie die Gebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße in Calau früher ausgesehen haben. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Aus „alter Post“ wird neues Verwaltungsgebäude in Calau

Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar aufgehoben – Geänderte Corona-Infektionsschutzverordnung gilt bis 7. März

(10. 01. 2023)

Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg

 

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird bis einschließlich 7. März 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird dabei, wie bereits angekündigt, zum 2. Februar aufgehoben. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

 

Dem Beschluss war eine Verständigung der Brandenburger Staatskanzlei mit der Berliner Senatskanzlei vorausgegangen. Demnach wird auch der Berliner Senat die Maskenpflicht für den ÖPNV zum 2. Februar aufheben. Vorgespräche hatte es zudem mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen gegeben, da länderübergreifend möglichst einheitliche Regelungen festgelegt werden sollten.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für mich war besonders wichtig, dass wir uns mit Berlin auf einen gemeinsamen Termin für das Auslaufen der Maskenpflicht verständigen. Das ist nun mit dem 2. Februar gelungen. Für alles andere hätten die ÖPNV-Fahrgäste in unserer eng vernetzten Metropolenregion auch zu recht kein Verständnis gehabt. Und gegebenenfalls schließen sich weitere Länder diesem Termin an. Das würde ich begrüßen.“

 

Bis einschließlich 1. Februar müssen in Brandenburg weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist wie bisher eine OP-Maske ausreichend. Nach dem Ende dieser Maskenpflicht wird empfohlen, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV freiwillig eine Maske zu tragen. Masken schützen nachweislich und effektiv vor Infektionen.

 

Bis einschließlich 7. März gilt nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Brandenburg weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten; Beschäftigte müssen hier bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen. Im Übrigen haben sie mindestens eine OP-Maske zu tragen, wenn der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Weiterhin gelten nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (§ 28b Absatz 1 IfSG) bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. FFP2-Masken- und Testnachweispflichten gelten nach Bundesrecht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden.

 

Mehr Informationen auf dem Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:

Internet: www.brandenburg.de

 

Musikalischer Nachwuchs zu Gast in OSL: „Jugend musiziert“ für Südbrandenburg startet in Senftenberg / Daumendrücken für 38 Nachwuchskünstler der Kreismusikschule

(10. 01. 2023)

Bühne frei für den musikalischen Nachwuchs der Region: Wenn sich vom 19. bis 21. Januar Musikschülerinnen und Musikschüler der Region beim Regionalwettbewerb Süd von „Jugend musiziert“ messen, ist auch die Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erneut vertreten. Wer als Zuschauer dabei sein möchte, braucht nicht weit fahren: Die Kreisstadt Senftenberg ist in diesem Jahr Gastgeber des renommierten Nachwuchswettbewerbs.

 

 

Die Wertungsvorspiele finden an drei aufeinander folgenden Tagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr und parallel an bis zu sieben verschiedenen Orten statt. Die Musikschule des Landkreises und die Wendische Kirche, aber auch die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, das Rathaus der Stadt Senftenberg, die Begegnungsstätte in der Kormoranstraße, das Theater neue Bühne sowie die Kaiserkrone in Brieske stellen hierfür Räumlichkeiten bereit.

 

Nachdem es pandemiebedingt noch im Vorjahr nicht möglich war, sind nunmehr wieder zu allen Veranstaltungen Zuschauerinnen und Zuschauer herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Eine Übersicht über die jeweiligen Termine findet sich auf der Internetseite von Jugend musiziert unter www.jumu-brandenburg.de.

 

Von den gemeldeten 220 Nachwuchskünstlern aus den Landkreisen  Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus stellt die Musikschule des Landkreises OSL 38 – davon 19 Jungen und 19 Mädchen, im Alter von sieben bis 19 Jahren.

 

Diese treten als Solisten in den Wertungen „Klavier“ und „Drum-Set (Pop)“ sowie in den Ensemblebewertungen „Kammermusik für Blasinstrumente“ und „Kammermusik für Streichinstrumente“ an. In der Ausschreibung wird unter anderem auch die Kategorie „Band/Pop“ ausgelobt. Hier ist OSL mit zwei Bands vertreten. Zwischen sechs bis zehn Minuten in den jüngsten Altersklassen bis hin zu 20 Minuten bei den älteren Teilnehmenden können die jeweiligen Darbietungen vor der hochkarätig besetzten Jury dauern.

 

Der bundesweit größte musikalische Nachwuchswettbewerb findet in diesem Jahr bereits zum 60. Mal statt. Seit 1992, nachdem der Wettbewerb auch in den neuen Bundesländern ankam, nimmt die Musikschule OSL daran teil. In den Jahren 2006, 2013 und zuletzt 2017 durfte der Landkreis als Gastgeber agieren.

 

Für Ulrich Stein, Leiter der Kreismusikschule, ist „Jugend musiziert“ einer der Höhepunkte des Jahres: „Für unsere Musikschülerinnen und -schüler als auch die Pädagogen nimmt Jugend musiziert einen sehr hohen Stellenwert ein. In die Vorbereitungen zur Teilnahme stecken alle Beteiligten viel Ideen, Energie und Zeit. Insbesondere auch in diesem Jahr, in dem unser Landkreis als Gastgeber fungieren darf.“ Die Mühen lohnten sich aber in jedem Fall: „Der Wettbewerb bietet den Kindern und Jugendlichen die einmalige Gelegenheit, sich mit anderen Musikerinnen und Musikern zu vergleichen und voneinander zu lernen. Denn am Ende zählen nicht nur Punktzahl und Ergebnis, sondern vor allem das persönliche Vorankommen. Jeder der Musiker erhält auf Wunsch eine individuelle und hochprofessionelle Einschätzung seiner Leistungen von den Juroren. Dieser Beratungsaspekt ist wertvoll und ebenso hoch zu schätzen.“

 

Durchschnittlich zwischen 40 und 60 junge Musikerinnen und Musiker vertreten den Landkreis in jedem Jahr – und erzielen oft gute bis sehr gute Ergebnisse. So konnte die Musikschule OSL zurückliegend bereits zahlreiche Erfolge bei Jugend musiziert für sich verbuchen.  Erst im vergangenen Jahr gelang es mit Josephine Liebner und Anna Arakelyan gleich zwei Künstlerinnen, den Bundeswettbewerb zu erreichen. Josephine Liebner kehrte gar mit einem 1. Preis im Gepäck vom Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ aus Oldenburg zurück. Die Ergebnisse des diesjährigen Regionalwettbewerbes werden den Musikerinnen und Musikern noch am 21. Januar im Rahmen einer nichtöffentlichen Abschlussveranstaltung in der Kaiserkrone bekannt gegeben. Hier erhalten die Teilnehmenden außerdem ihre Urkunden. Die Ergebnisse werden ab dem späteren Abend des 21. Januars zudem auf der Internetseite von „Jugend musiziert“ abrufbar sein.

 

Für die Preisträger führt der nächste Schritt im März (16.-18.3.) zum Landeswettbewerb nach Potsdam. Für die Besten der Besten steht anschließend die Teilnahme am Bundeswettbewerb in Zwickau vom 25. Mai bis 1. Juni bevor.

 

Wer die Preisträger aus OSL, die zum Landeswettbewerb fahren dürfen, gern live erleben möchte, sollte sich den 10. März vormerken. Dann findet um 19 Uhr in der Aula des SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammerstr. 33, in Schwarzheide das Preisträgerkonzert der Delegierten zum Landeswettbewerb statt.

Foto zu Meldung: Musikalischer Nachwuchs zu Gast in OSL: „Jugend musiziert“ für Südbrandenburg startet in Senftenberg / Daumendrücken für 38 Nachwuchskünstler der Kreismusikschule

Landräte und Oberbürgermeister aus dem Lausitzer Revier positionieren sich gegen Kohleausstiegs-Debatte zur Unzeit

(04. 01. 2023)

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Cottbus

 

Geschlossene Reaktion auf Aussagen des Bundesministers Habeck zum vorzeitigen Kohleausstieg

 

„Nicht mit uns“, betont Harald Altekrüger, Landrat des im Südosten von Brandenburg gelegenen Spree-Neiße-Kreises auf die Frage nach einem vorzeitigen Kohleausstieg im Osten Deutschlands:

„Die Nutzung von Braunkohle aus Tagebauen in der Bundesrepublik ist zeitlich bis zum Ende des Jahres 2038 befristet worden, dies wurde im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ klar geregelt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sich kürzlich und für mich sehr überraschend für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ausgesprochen. Er befürwortet im Osten Deutschlands eine Stilllegung der Braunkohletagebaue und -kraftwerke bis zum Jahr 2030. Für unsere regionale Wirtschaft und die Einwohnerinnen und Einwohner unserer schönen Lausitz würde dieses Ausstiegsszenario erhebliche Einschnitte mit sich bringen und sogar die erfolgreiche Umsetzung des Strukturwandels in den brandenburgischen als auch in den sächsischen Braunkohlerevieren massiv gefährden. Die von den Strukturstärkungsmitteln getragenen Projekte laufen erfolgreich an, doch bis wir die komplexen Ansätze und neue Technologien, wie auf Wasserstoff basierende Kraftwerke und Antriebe, vollumfänglich nutzen können, benötigen wir insbesondere Zeit als aktuell wertvollste Ressource.

2038 als Zeitpunkt des Kohleausstiegs bedeutet für die Menschen in der Lausitz vor allem Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um sich als Region wirtschaftlich insgesamt neu auszurichten. Es bedarf des großen Engagements einer Vielzahl von Akteuren, um die Strukturentwicklung flächendeckend zu gestalten. Auch die Neuansiedlung von Unternehmen in unseren Breiten und die Bewerbung des vorhandenen Potenzials sind eng an den Zeitplan gebunden, den das 2020 gefasste Kohleausstiegsgesetz beinhaltet. Schon das Ausstiegsjahr 2038 ist das Resultat eines hart erkämpften Kompromisses, welches den Empfehlungen der Kohlekommissionen folgte. 

Mir als Landrat ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Lausitz sowie ihre Familien keineswegs vergessen, sondern aktiv mitgenommen werden auf dem Weg hin zu einer erneuerbaren Energiewirtschaft.

Gerade in Zeiten, wie diesen, in der wir uns ernsthaft der Frage nach einer allzeit sicheren Energieversorgung stellen müssen, bedarf es politischer Entscheidungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes langfristig Sicherheit geben können.

Das Leben der Lausitzerinnen und Lausitzer ist seit je her eng mit der Braunkohle verbunden, noch heute gehört die Lausitzer Energie Bergbau AG bzw. die Lausitzer Energie Kraftwerke AG zum größten Arbeitgeber in der Region. Der Betrieb in den Tagebauen und Kraftwerken sichert vielen Familien ihren Lebensunterhalt und zahlreichen Unternehmen ihre Existenz.

Veränderungen sind immer Teil des Fortschritts. Doch als Landrat des Spree-Neiße-Kreises möchte ich unbedingt daran erinnern, dass sich der Strukturwandel nur schrittweise vollziehen lässt und ausschließlich eine erfolgreiche Umsetzung die dringend benötigte wirtschaftliche Stabilität bringt. Hierfür wurde der zeitliche Rahmen bereits gesteckt, an diesem muss unbedingt festgehalten werden. Ich möchte mich klar positionieren und fordere verlässliche Aussagen der Politik. Die Menschen in der Lausitz erwarten ganz klar die Einhaltung des zugesicherten Ausstiegsdatums zum Jahresende 2038.“

 

Auch der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Tobias Schick, nimmt Stellung:

„So geht man nicht mit Menschen um. So macht man keine Wirtschafts- und Energiepolitik. So gefährdet man als Bundesminister die Glaubwürdigkeit von Politik, von Kompromissen und vor allem gefährdet man so die Zeitpläne und Aktivitäten aller Lausitzer Akteure mitten im Strukturwandel.“

 

Landrat Siegurd Heinze vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz zum Ausstieg aus der Kohle:

„Nach wie vor gelten die Aussagen der Kohlekommission zum Ausstieg aus der Braunkohle im Jahr 2038 mit darauf basierenden Gesetzen, die es einzuhalten gilt – auch für einen Bundesminister.

Erst muss die Energiewende gelingen, muss ausreichend genug Erneuerbare Energie mit Speicherkapazitäten vorhanden sein, bevor man sich von der Grundlastversorgung mit Braunkohlekraftwerken in einem strukturierten Prozess verabschieden kann. Es ergibt wenig Sinn, sich Hals über Kopf von einer heimischen Energieversorgung zu verabschieden, um dann zugleich auf teuer importierte Atomenergie aus Frankreich, Fracking-Gas aus den USA, Gas aus der Monarchie Katar und Braunkohlenstrom aus Polen zu setzen. Das wäre volkswirtschaftlicher Unsinn. Wer soll das bezahlen? Am Ende immer der Endverbraucher, die Bürgerinnen und Bürger dieser Republik!

Gute Vorsätze zum neuen Jahr, wie der Vorstoß des Herrn Bundeswirtschaftsministers wohl verstanden werden darf, machen durchaus Sinn, wenn sie eine Chance auf Realisierung haben.

Rein politisches Wunschdenken unter Ausblendung der Gesetze der Physik ist wenig angebracht, insbesondere, wenn wir derzeitig erst einmal gut ‚durch den Winter‘ kommen müssen.

Was die Menschen brauchen, ist eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und eine verlässliche Politik, die belastbare und nachvollziehbare Entscheidungen trifft und selbige dann auch umsetzt und einhält.“

Jahresrückblick in der Tourismusdestination Spreewald

(04. 01. 2023)

Pressemitteilung des Tourismusverband Spreewald:

 

Spreewald übertrifft 2022 das touristische Rekordjahr 2019 bei Übernachtungen
Jahresrückblick in der Tourismusdestination Spreewald


Vetschau, 14. Dezember 2022 – 2,1 Mio. Übernachtungen erwartet der Tourismusverband Spreewald bis Ende Dezember 2022, das wären 100.000 Übernachtungen mehr als 2019. Bis Ende September 2022 hatte der Spreewald bereits 1,7 Mio. Übernachtungen (in Betrieben ab 10 Betten inklusive Camping). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste liegt bei ca. 3 Tagen und ist verglichen mit den Vorjahren leicht gestiegen. In den Monaten Mai bis Oktober kommen die meisten Gäste den Spreewald. Verglichen mit den anderen Reisegebieten in Brandenburg nimmt der Spreewald 2022 bei den Übernachtungen und Ankünften einen Spitzenplatz ein.


Tagesgäste im Spreewald
2022 konnte die Tourismusdestination Spreewald 9,2 Mio. Tagesgäste begrüßen. Kurz zum Vergleich: Im gesamten Reisegebiet leben 200.000 Menschen, 100.000 davon in Cottbus. Die meisten Tagesgäste kommen aus Berlin, Sachsen und Brandenburg. „Die hohe Anzahl der Tagestouristen stellt uns definitiv vor Herausforderungen“, sagt Silvia Jonas, Pressesprecherin des Tourismusverband Spreewald. „Aber wir sind bereits intensiv dabei, uns um Besucherlenkung zu kümmern und an der Einwohnerakzeptanz zu arbeiten.“
„Die Tagesgäste besuchen am häufigsten die größeren Spreewald-Städte, wo sie von den Häfen ausgehend entweder eine Kahnfahrt machen oder Paddelboote ausleihen“, so Silvia Jonas weiter. „Zu einem Tag im Spreewald gehört natürlich auch ein Besuch im Restaurant um spreewaldtypische Spezialitäten wie Hefeplinse oder Kartoffeln mit Leinöl und Quark auszuprobieren.“


Internationale Gästezahlen
Nach Corona hat sich die Anzahl der ausländischen Gäste wieder erhöht. Bis Ende September 2022 hatte der Spreewald über 78.000 Übernachtungen aus der ganzen Welt – die meisten Gäste kamen aus Dänemark, aus Polen und der Schweiz. 2019 waren es mehr als 95.000 Übernachtungen aus dem Ausland. „Verstärkt sehen wir nun auch viele Tagesgäste aus den asiatischen Ländern, wie China oder Indien“, erklärt Silvia Jonas. „Wir haben auch viele Tagesgäste, die aus dem Ausland kommen, aber in Berlin leben und arbeiten.“


Tourismuswirtschaft / Umsatz
Der Tourismus ist eine wichtige Wirtschaftskraft und ein starker Arbeitgeber im Reisegebiet. „Wir haben 2022 im Spreewald knapp 500 Mio. Euro Umsatz mit dem Tourismus erwirtschaftet“, informiert Annette Ernst, Leiterin des Tourismusverband Spreewald. „2019 gab es damit ein Steueraufkommen von ca. 46 Mio. Euro aus dem Tourismus, das als Gemeinschaftssteuer Bund, Ländern und Kommunen zukommt. Schaut man nochmal auf die Einwohner im Spreewald – also auf die verbleibenden 100.000, die außerhalb von Cottbus im direkten Spreewald beheimatet sind, leben über 10% vom Tourismus.“

 

GLC bleibt Geschäftsbesorger
Die GLC Glücksburg Consulting AG hat Ende 2021 den Vertrag des Geschäftsbesorgers für den Tourismusverband Spreewald für weitere fünf Jahre übernommen. Damit ist die GLC AG für die gesamte touristische Vermarktung der Destination Spreewald verantwortlich und ist zentraler Ansprechpartner für touristische Leistungsanbieter und Gäste des Reisegebietes. „Ich freue mich, dass der alte auch der neue Geschäftsbesorger GLC ist. Die bisherige Zusammenarbeit mit der GLC Glücksburg Consulting AG hat in der Vergangenheit sehr gut funktioniert, sodass ich mit Vorfreude auf alle kommenden Projekte und Herausforderungen in der Zukunft blicke“, so Harald Altekrüger, Vorstandsvorsitzender des Tourismusverband Spreewald.


Neues Corporate Design – Softlaunch aller Printprodukte
„Wir haben das Jahr 2022 genutzt um unser Corporate Design umzustellen, damit wir unsere Zielgruppe der LOHAS (Lifestyle of Health and Sustainability) perfekt ansprechen können“, sagt Annette Ernst. Diese Zielgruppe prägt ein nachhaltiger Lebensstil und ein Umweltbewusstsein, soziale Verantwortung und ein Interesse an Gesundheit. Sie ist überdurchschnittlich gebildet, verfügt über ein überdurchschnittliches Einkommen und ist bereit, Geld für nachhaltige, qualitative Produkte und Dienstleistungen auszugeben. Dabei spielt das Alter keine essentielle Rolle.


„Viele unserer Leistungsträger sehen das ähnlich und richten ihre Angebote jetzt nach und nach auf diese Zielgruppe aus“, so Annette Ernst weiter. „Deswegen haben wir neue Imagefilme im Spreewald gedreht und eine Reihe neuer Fotos an vielen Orten im Spreewald produziert. Damit konnten wir 2022 zum Beispiel all unsere Printprodukte neu gestalten.“


Schauen Sie doch mal in unser Spreewald Journal.


Der Spreewald ist auf Platz 46 der beliebtesten Sehenswürdigkeiten
Das UNESCO-Biosphärenreservat wurde von ausländischen Urlaubsgästen zu einer der beliebtesten Sehenswürdigkeiten Deutschlands gekürt. Auf der Webseite der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) ermittelten die ausländischen Besucher die TOP 100 der beliebtesten Reiseziele. Im Vorjahr erlangte der Spreewald Platz 50 – ist damit 2022 also vier Plätze weiter nach vorne geklettert.
Hier finden Sie das Top 100 Ranking: www.germany.travel/top100


Nachhaltigkeit als zentrales Thema
Die TVS-Geschäftsstelle hat dieses Jahr am Rezertifizierungsprozess der ServiceQualität Stufe I gearbeitet. Dies beinhaltete auch, dass sich der Tourismusverband Spreewald für das TourCert mit wichtigen Fragen zur strategisch, nachhaltigen Ausrichtung beschäftigt hat. Wichtige Parameter sind dabei die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, Kunden-Orientierung, schonender Umgang mit Ressourcen, Barrierefreiheit und Angebote im Bereich der nachhaltigen Mobilität. „Genauer gesagt haben wir uns im Verband selbst die Frage gestellt, wie wir nachhaltiger arbeiten können und Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt. Wir wollen natürlich mit gutem Beispiel vorangehen, vor allem, wenn wir unsere Leistungsträger im kommenden Jahr zum Thema Nachhaltigkeit schulen wollen“, sagt Annette Ernst.

Der Tourismusverband Spreewald organisiert seit November 2016 die „Qualitätsoffensive“, ein Workshop- und Seminarangebot, um die Fach- und Führungskräfte zu unterstützen und deren berufliche Entwicklung zu fördern. „Die Servicequalität in Deutschland stetig zu verbessern ist seit Jahren eines unserer höchsten Ziele“, so Anette Ernst weiter. Zusätzlich ist der Tourismusverband Spreewald zur zweiten Bewerbungsphase im Bundeswettbewerb 2022/23 für nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland zugelassen wurde. „Wir wollen Einheimischen und Gästen die Landschaft und Kultur des Spreewaldes mit ihren regionalen Besonderheiten und Spezialitäten näherbringen und gleichzeitig das Bewusstsein für den Erhalt dieser existentiellen Werte schärfen. Der Bundeswettbewerb hilft uns dabei, dieses Ziel fokussiert zu verwirklichen.“


Zusammenarbeit mit Hochschulen
Der Tourismusverband hat 2022 auch wieder mit Hochschulen zusammengearbeitet um z.B. einen allgemeinen Leitfaden zur Besucherlenkung für den Spreewald auszuarbeiten. Dies geschieht in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin und der Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. Ein wichtiger Teil der Untersuchung beschäftigt sich damit, wie Gäste zu einem bewussteren, ressourcenschonenderen Umgang mit der Natur im Spreewald bewegt werden können. „Dazu gehören zum Beispiel Paddelregeln, die keine Verbote enthalten, sondern die auf nette Art erklären, warum das UNESCO Biosphärenreservat Spreewald nicht überall zu betreten ist oder warum hinterlassener Müll den Tieren in unserer Kulturlandschaft nicht gut tut“, erklärt Silvia Jonas.


Förderung des sorbischen/wendischen Volkes
Der Tourismusverband Spreewald hat es sich zur Aufgabe gemacht, das vielfältige Kulturerbe der Sorben/Wenden mit deren Tradition und Sprache als Ausdruck der Identität des sorbischen/wendischen Volkes zu erhalten und weiter zu entwickeln. „2022 haben wir Kaffeebecher aus Graspapier als naturverträgliche Alternative zu herkömmlichen Plastikbechern in der Außengastronomie und Freizeiteinrichtungen mit sorbisch/wendischen Motiven künstlerisch gestalten lassen. Diese werden nun vor allem auf Kähnen genutzt. Das ist nur ein kleiner Anstoß für eine nachhaltige Entwicklung der Region“, sagt Annette Ernst.
Das zweite Projekt ist eine sorbische/wendische Familienbox, die Gäste in Restaurants im Spreewald ausprobieren können, wenn sie Wartezeiten überbrücken müssen. Die Familienbox wird ein sorbisches/wendisches Memoryspiel beinhalten, eine Puppe zum Ausschneiden mit drei verschiedenen Trachten, ein Ausmalheft, Buntstifte, eine Postkarte, ein sorbisches Booklet und die Familien-Freizeitkarte. Das Design wurde von der Lübbener Künstlerin Karen Ascher entworfen. Der Tourismusverband Spreewald konnte die beiden Projekte mithilfe des Landkreises Dahme Spreewald planen und umsetzen.


Weitere Informationen zum Spreewald erhalten Sie hier: www.spreewald.de

Foto zu Meldung: Jahresrückblick in der Tourismusdestination Spreewald

Ehemaliger Intendant Manuel Soubeyrand verstorben

(28. 12. 2022)

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

der neuen Bühne Senftenberg, der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Manuel Soubeyrand ist am zweiten Weihnachtsfeiertag im Alter von 65 Jahren verstorben. Der vormalige Intendant der neuen Bühne Senftenberg leitete das Theater in den Jahren von 2014 bis 2022. Seine Spektakel avancierten zu beliebten Höhepunkten jeder Spielzeit. Unter seiner Intendanz wurde die neue Bühne Senftenberg 2017 zur Landesbühne, mit Geldern der Förderrichtlinie „Strukturentwicklung Lausitz“ gelang die Bewilligung des Werkstattneubaus/-sanierung.

„Wir wollen nicht ins Guinnessbuch der Rekorde, sondern in die Herzen der Zuschauer“, beschrieb Manuel Soubeyrand das Credo seiner neuen Bühne Senftenberg.

 

Am zweiten Weihnachtsfeiertag verstarb der vormalige Intendant der neuen Bühne Senftenberg Manuel Soubeyrand im Alter von 65 Jahren.

 

Manuel Soubeyrand wurde zwar 1957 in Köln geboren, doch übersiedelte seine Mutter schon ein Jahr später mit ihm in die DDR, nach Berlin (Ost). Nach einer Berufsausbildung mit Abitur als Zootechniker / Mechanisator (Melker) arbeitete er zwei Jahre als Bühnenarbeiter an der Volksbühne Berlin. Dem Schauspielstudium an der Staatlichen Schauspielschule Berlin (Ost) von 1979-1982 folgte 1982-1993 ein erstes Engagement als Schauspieler am Berliner Ensemble. Danach arbeitete er als freiberuflicher Regisseur und Schauspieler. Ab 1988 war Manuel Soubeyrand regelmäßiger Gastdozent im Fach Schauspiel an der Hochschule für Schauspielkunst “Ernst Busch” in Berlin und ab 1994 Gastdozent für Schauspiel an der Hochschule für Schauspielkunst "Mendelssohn Bartholdy" in Leipzig. Im Jahr 2000 wurde er als Schauspieldirektor und Chefregisseur an das Schauspiel in Chemnitz engagiert. In den Jahren 2004 bis 2014 war Intendant der Württembergischen Landesbühne Esslingen, von 2014 bis 2022 war er Intendant der neuen Bühne Senftenberg. In dieser Zeit gelang ihm die Umstrukturierung des Senftenberger Theaters hin zur Landesbühne Süd. Seit 2017 bespielt das Theater so das Senftenberger Umland und die Region. Möglich wurde unter seiner Intendanz auch die Bewilligung der Förderung eines Werkstattneubaus. Rund 6,5 Millionen Euro erhält die neue Bühne Senftenberg dafür als erstes Projekt aus der Förderrichtlinie „Strukturentwicklung Lausitz“.

 

Unvergessen bleiben seine Spektakel, die in der Tradition der Glück-Auf-Feste zu beliebten Höhepunkten einer jeden Spielzeit avancierten, aber auch seine Inszenierungen wie „Die Dreigroschenoper“ im Amphitheater, das Brecht gewidmete Spektakel „Brecht Auf. Das Fest“, seine vielbeachtete Inszenierung von Heiner Müllers „Germania III“.

 

„Wir wollen nicht ins Guinnessbuch der Rekorde, sondern in die Herzen der Zuschauer“, beschrieb Manuel Soubeyrand immer das Credo seiner neuen Bühne Senftenberg.


Anekdoten über die Vorwendezeit am BE im bewegten und politischen Berlin oder ein schier unerschöpfliches Repertoire an Brecht-Zitaten prägten die Zusammenarbeit ebenso sehr wie sein unerschütterlicher Glaube an das Gute im Menschen. Eine gute Zukunft für die Gesellschaft, das war immer der Wunsch dieses hoffnungsvollen Idealisten, der mit den Mitteln des Theaters seinen Teil dazu beitragen wollte und dem dies auch gelang.

 

„Meine Zusammenarbeit mit ihm war bei Weitem nicht so intensiv, wie für sehr viele der Mitarbeitenden am Haus, doch auch ich bin bestürzt. Meine Gedanken und mein Mitgefühl sind bei seiner Familie, insbesondere bei seiner Frau und seinen beiden Töchtern“, so Intendant Daniel Ris über den plötzlichen Tod seines Vorgängers.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Vorsitzender der Verbandsversammlung Zweckverband Neue Bühne:

„Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer haben wir vom Tod unseres ehemaligen Intendanten Manuel Soubeyrand erfahren. Erst vor wenigen Monaten verabschiedete er sich als Intendant und Verbandsvorsteher von der neuen Bühne Senftenberg. Der Nachfolger von Sewan Latchinian war ein leidenschaftlicher und kreativer Theatermensch, der es verstand, das Theaterflaggschiff der Lausitz in den 8 Jahren seines Wirkens erfolgreich zu steuern. Und obgleich die Ereignisse der vergangenen zwei Jahre keine leichten waren für Kunst und Kultur, so hat es Manuel Soubeyrand doch immer wieder aufs Neue geschafft – und die Herzen der Zuschauer erreicht.

‚Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt‘, sagte Bertolt Brecht und so werden wir Manuel Soubeyrand und seine großen Verdienste in ehrenvoller Erinnerung behalten. Seiner Ehefrau und seinen Töchtern gilt unser tiefes Mitgefühl.“

 

Andreas Fredrich, Bürgermeister der Stadt Senftenberg: „Meine Gedanken sind bei seiner Frau und seinen Kindern. Wir alle werden seine Intendanz, sein Engagement aber vor allem ihn als Menschen in guter Erinnerung behalten.

 

 

Eine Auswahl an Portraits stehen im Pressebereich zur Verfügung. Das Copyright entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Dateinamen.

[Theater neue Bühne Senftenberg]

Foto zu Meldung: Ehemaliger Intendant Manuel Soubeyrand verstorben

Landkreis erlässt neue ASP-Allgemeinverfügung

(23. 12. 2022)

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis am 22.12.2022 Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.11.2022 wird aufgehoben.

 

>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022

 

Welche Gebiete welcher Zone zugeordnet werden, können Bürgerinnen und Bürger dem Kartenausschnitt (auch einsehbar unter www.osl-online.de/asp) oder der vollständigen Auflistung in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022 entnehmen: www.osl-online.de/bekanntmachungen

 

Darüber hinaus umfasst die Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen und Regelungen, denen insbesondere auch Jäger, Landwirte u.a. nachkommen müssen. 

 

Erklärungen, Begründungen zu den auferlegten Maßnahmen und zu der Festlegung der Sperrzonen sind ebenfalls in der TSAV nachzulesen.

 

 

Fallwildmeldungen

Totes Schwarzwild bitte nicht anfassen! Melden Sie diese Funde umgehend telefonisch (03573 870 4400) dem Veterinäramt.

Fallwildmeldungen können auch per Mail an gemacht werden. Bitte die folgenden Angaben per Mail machen:

  • Name und Vorname der meldenden Person
  • Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
  • Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand (relativ frisch verendet, Skelettfund … )
  • soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
  • Foto (wenn möglich)

 

 

Wir danken den zahlreichen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die uns bereits beschädigte ASP-Zäune und -Tore sowie totes Schwarzwild gemeldet haben und stets auch einen Blick darauf haben, dass die Tore geschlossen werden!

[Weitere Informationen]

Foto zu Meldung: Landkreis erlässt neue ASP-Allgemeinverfügung

Inklusionspreis 2022 – Preise für Inklusionsprojekte gehen nach Missen und Lübbenau

(22. 12. 2022)

Zum 7. Mal hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Inklusionspreis ausgelobt und jetzt stehen die Gewinner fest: Ausgezeichnet wurde ein Kooperationsprojekt der Lindengrundschule Missen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Lübbenau sowie der Podcast „Anders ist normal“ der AWO RV Brandenburg Süd e.V. 

 

Bestrebungen im Bereich Inklusion gehören belohnt – aus diesem Grund lobt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz seit sieben Jahren einen Preis aus, der eben dieses Engagement würdigt. Der Inklusionspreis ist mit 1.500 Euro dotiert und wird einmal im Jahr vergeben. Im Dezember war es dann soweit und im Rahmen einer festlichen Veranstaltung in den neuen Räumlichkeiten der Volkshochschule in Senftenberg konnten die Gewinner gekürt werden.

 

Das Kooperationsprojekt „MILÜ“ Miteinander Lernen Üben der Lindengrundschule Missen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Lübbenau wurde mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro prämiert. Im Rahmen der Kooperation werden gegenseitige Besuche durchgeführt und gemeinsame Aktivitäten unternommen, zum Beispiel Sportvergleiche, Sportspiele, Adventssingen, Töpferwerkstatt und vieles mehr. Toleranz für Vielfalt soll für die SchülerInnen beider Schulen vermittelt und selbstverständlich werden.

 

Ebenfalls für das Leben des Inklusionsgedanken geehrt wurde die Eingliederungshilfe des AWO RV Brandenburg Süd e.V.

Mit dem Podcast – Anders (ist) normal hat der AWO Regionalverband Süd aus Lübbenau einen Podcast zum Thema Inklusion initiiert. Menschen mit Behinderungen sprechen über ihre Lebenssituation, über alltägliche Dinge des Lebens, ihre Arbeitswelt, ihre Wohnsituation und formulieren Anforderungen an die Gesellschaft. Mit dem Medium Podcast und der Veröffentlichung auf der Plattform Spotify wird die breite Öffentlichkeit angesprochen und eine Verbindung der Gesellschaft ermöglicht. Für das Projekt gab es ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro.

 

Siegurd Heinze, Landrat und Mitglied der Fachjury würdigt das Engagement aller eingereichten Bewerbungen zum Inklusionspreis und betont: „Egal ob Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine oder Privatpersonen – der Inklusionspreis des Landkreises soll alle Akteure, die sich alltäglich um das Thema Inklusion im Landkreis bemühen, unterstützen und ermutigen, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Die beiden Siegerprojekte zeigen in besonderer Art und Weise, wie Toleranz, Vielfalt und der inklusive Gedanke in unserer Gesellschaft gelebt werden kann.“

 

Hintergrund zum Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

 

Dem Aufruf zur Teilnahme am Inklusionspreis von Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, sind in diesem Jahr sieben Bewerber gefolgt. Der Landkreis dankt den Bewerbern für ihr Engagement für mehr Inklusion im Landkreis.

 

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen – alle Akteure – im Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnten sich bis zum 30. September um den Inklusionspreis 2022 bewerben. Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile siebenten Mal aus.

Bei der Themenwahl haben die Teilnehmer weitestgehend freie Hand erhalten. Bedingung ist, dass die eingereichten Projekte den Inklusionsgedanken verfolgen.

 

Über die Preisträger entscheidet eine Fachjury, zu denen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Johanna Fischer, Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises und Melitta Marko von der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle zählen.

 

Preisträger aus den Vorjahren:

 

2021 - der Kindergarten Zinnitz „Haus der Elemente“ mit der Miladeus Integrationshilfe aus Calau

2020 - Fröbel-Kita „Musikus“ aus Senftenberg

2019 - Hauptpreisträger „Seelsorger der Ohren e.V“ Calau, Sonderpreis an das „Hotel zur Post“ Calau

2018 - Integrationskita „Bunte Bande“ in Lauchhammer

2017 - 1. Preis: Integrations-Kita „Zwergenhand“ i.V.m. des DRK-Seniorenwohnparks in Großräschen, 2. Preis: Evangelische Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen, 3. Preis: Kita Musikus in Senftenberg

2016 - 1. Preis: Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg, 2. Preis: Grundschule Guteborn, 3. Preis: Waldgrundschule in Lauchhammer

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Offizieller Baustart des weltweit höchsten Windmessmastes

(21. 12. 2022)

Windmessmast soll erstmals das Windangebot in einer Höhe von 300 Metern ermitteln
Mit mehreren sogenannten Maulschlüsseln, als symbolisches Werkzeug, haben Dr. Martin Chaumet, Geschäftsführer der auftraggebenden Höhenwind-radgesellschaft beventum GmbH, der Landrat des Landkreises Ober-spreewald-Lausitz, Siegurd Heinze und Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel zusammen mit Prof. Jochen Großmann vom ausführenden Unternehmen GICON® aus Dresden am 20. Dezember den offiziellen Startschuss für den weltweit höchsten Windmessmast auf der Hochfläche Klettwitz gegeben.


Die GICON®-Großmann Ingenieur Consult GmbH, als federführendes Unternehmen innerhalb der Gruppe, hat den Zuschlag für das Windmess-programm durch die beventum GmbH einer Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovationen – SPRIND GmbH mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,8 Mio. Euro erhalten. Die GICON®-Consult führt für die beventum GmbH eine Messkampagne für eine Beurteilung der Höhenwindpotenziale durch, gleichzeitig soll eine zukünftige Verkürzung der Mastmessdauern für dieses Höhenniveau erreicht werden.


Dr. Martin Chaumet, Geschäftsführer beventum GmbH: “Heute ist der Start einer sehr spannenden Reise hin zu mehr Windenergie, die bald stabiler, günstiger und umweltschonender als bisher verfügbar sein wird. Gerade Schipkau ist prädestiniert, um das hervorragende regionale regenerative Energieangebot im Höhenwind als Grundlage für die Industrien der Zukunft zu nutzen.” Der Unternehmensverbund GICON® bearbeitet das Vorhaben zur Errichtung des Windmessmastes von der Planung bis zur Inbetriebnahme aus einer Hand. GICON® hat nicht nur die umfangreichen Planungen übernommen, sondern verantwortet das gesamte Genehmigungsverfahren, die umweltfachlichen Baubegleitungen sowie die bauausführende Aufsicht. Prof. Jochen Großmann, Gründer der Gruppe, erklärte im Rahmen des Baustarts: „Erstmals werden wir das Windangebot in einer Höhe von 300 Metern mit einem Windmessmast systematisch ermitteln können. Das ist weltweit einmalig und zeigt, wie dieser Standort in der Lausitz bereits heute als Vorreiter bei der Energiewende aktiv ist. Der Standort Schipkau ist für die Forschung aufgrund des angrenzenden Windparks ideal. Ich möchte mich ausdrücklich bei den regionalen Entscheidern bedanken, die uns bei der Suche nach einem geeigneten Installationsort tatkräftig unterstützt haben.“ Die Erkenntnisse aus diesem Projekt sollen die Grundlage für künftige Höhenwindtürme sein. Diese werden bestehende Windparks in einer zweiten Ebene ergänzen.


Das Ziel ist klar: mehr erneuerbare Energie ohne weiteren Flächenverbrauch. „Es ist die Chance für den Strukturwandel in der Region. Beim Thema grüner Energie sind Schipkau und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereits heute führend und damit für viele Projektvorhaben interessant“, so GICON®-Gründer Prof. Großmann.


Im Fokus des GICON®-Auftrags stehen nicht nur die Windmessungen bis zu einer Höhe von 300 Metern, sondern auch zwei LiDAR Systeme, welche die Messungen vom Boden aus durchführen und mit dem Messmast kalibriert werden. Das LIDAR-System verwendet dafür Laserstrahlen, um optisch Abstandsund Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.


Zitat Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Der Landkreis war mit der Kohle und bleibt mit den erneuerbaren Energien eine Energieregion. Mit der Menge an erneuerbaren Energien, die bei uns im Landkreis erzeugt wird, nehmen wir auch deutschlandweit betrachtet eine Vorreiterrolle ein. Diese Entwicklungen müssen aber auch im Einklang mit der weiteren Infrastruktur, der Wirtschaft und dem Tourismus unserer Region stehen und letztendlich ist im kleinsten Landkreis Brandenburgs die verfügbare Fläche für Solarparks und Windkraftanlagen endlich. Innovative Ideen und nachhaltige Entwicklungen sind gefragt. Mit dem Höhenwindturm startet ein neues, spannendes Projekt, welches vielleicht eine zukunftsfähige Lösung für uns darstellen kann und Relevanz bei der zukünftigen Planung der Energieerzeugung im Landkreis haben wird.“


Zitat Klaus Prietzel, Bürgermeister Gemeinde Schipkau: „In der Gemeinde Schipkau arbeiten wir schon seit vielen Jahren mit einem Strommodell, dass jedem einzelnen Einwohner zugutekommen kann. Der nächste logische Schritt ist, in dem schon vorhandenen Windpark neue Technologien einzusetzen. Deshalb machen wir uns mit unseren Partnern seit Monaten Gedanken, wie das entstehende Gewerbegebiet, aber auch die Gemeinde davon profitieren kann. Der Höhenwindmessmast ist nun der erste Schritt für die Pilotanlage eines Höhenwindturmes, der dazu beitragen soll, dass regional erzeugte grüne Energie auch regional genutzt werden kann. Wir wollen damit als Gemeinde Schipkau zumindest in Brandenburg wieder eine Vorreiterrolle einnehmen”.


Zur beventum:
Die beventum GmbH ist eine Tochter der SprinD, mit dem Ziel der Erforschung innovativer Windanlagen. Die Gesellschaft verfolgt als primären Gesellschafts- und Unternehmenszweck, neuartige Windenergieanlagen zu erforschen, die Effizienz der Windenergieanlagen zu steigern und dadurch die tatsächlichen Stromgestehungskosten von nachhaltigen und erneuerbaren Energien merkbar zu reduzieren. Insbesondere sollen in Deutschland neue Standorte ermöglicht und existierende stärker nutzbar gemacht werden. Zu diesem Zweck hat die beventum GmbH mehrere Konzepte für eine Turmkonstruktion erstellen lassen, mit denen Nabenhöhen einer Windkraftanlage von bis zu 300 m erreichbar werden. Nun soll ein entsprechendes Forschungssystem mit einer Nabenhöhe von bis zu 300 m gebaut werden.


Zur GICON®-Gruppe:
Die GICON®-Gruppe ist ein Unternehmensverbund international, unabhängig agierender Ingenieurdienstleister. Mit über 500 Beschäftigten an 20 Standorten in Deutschland und international zählt die Gruppe zu den größten privatgeführten Ingenieurdienstleistern in Deutschland. Nachhaltigkeit beim Umgang mit Ressourcen, beim Einsatz von Energie und bei der Gewinnung von Rohstoffen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken zu Gunsten einer sauberen Umwelt und einer lebenswerten Gesellschaft – sowohl heute als auch in Zukunft – an diesen Leitlinien orientiert sich die tägliche Arbeit der GICON®-Gruppe. Innovation durch Forschung ist ein Markenzeichen von GICON®. Sowohl als Dienstleister für die Kunden als auch für die Weiterentwicklung der Firmen erforschen und entwickelt der Verbund neue Verfahren, Produkte und Dienstleistungen. Dafür besteht ein umfassendes Netzwerk von Kooperationsbeziehungen mit führenden Forschungseinrichtungen.

Foto zu Meldung: Offizieller Baustart des weltweit höchsten Windmessmastes

Ein Rückblick auf das Jahr 2022 im Flüchtlings- und Integrationsbereich

(16. 12. 2022)

Im Vergleich zum Jahresbeginn leben aktuell 1.900 Ausländer mehr im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dabei war und ist vor allem die Aufnahme einer großen Anzahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge eine besondere Herausforderung. Insbesondere im Hinblick auf das große Engagement und die Hilfsbereitschaft zur Unterstützung der kurzfristigen und schnellen Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge bedankt sich der Landkreis bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leben derzeit 6.283 Ausländer. Über das Jahr 2022 wurden im Landkreis 1.900 Ausländer aufgenommen.

Insgesamt kommen die Personen aus 110 Staaten. 3.896 Personen sind aus Nicht-EU Staaten. Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten der Ausländer in OSL sind: 1.504 Polen; 1.381 Ukraine, 556 Syrien; 328 Rumänien; 307 Afghanistan; 264 russische Föderation; 167 Türkei; 129 Vietnam und 117 Ungarn.

 

Zur Unterbringung von Geflüchteten hat der Landkreis im Jahr 2022 über 400 Wohnungen angemietet, in denen über 1.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht sind

 

In den Wohnverbünden in Lauchhammer, Vetschau, Calau und Großräschen verfügt der Landkreis überdies über eine Kapazität von 428 Plätzen, in der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz sind es 131 Plätze. Die hier bestehenden Aufnahmekapazitäten sind weitgehend erschöpft. Zudem wohnen 143 Asylbewerber bereits in Einzelwohnungen.

 

Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt im Landkreis weniger in der Gemeinschaftsunterkunft, sondern hauptsächlich in den Wohnverbünden und kreiseigenen Wohnungen. Damit stehen einem Großteil der Ausländer, die auch in den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetz fallen, eine wohnungsmäßige Unterbringung zur Verfügung. Durch die bevölkerungsnahe Wohnsituation liegen gute Voraussetzungen für eine Integration vor.

 

Am 24. Februar 2022 begann die Invasion russischer Truppen in die Ukraine. Seitdem dauert der Angriffskrieg Russlands an und kommen Kriegsflüchtlinge nach Deutschland. Mehr als 1.470 ukrainische Kriegsflüchtlinge sind in diesem Jahr im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angekommen. Davon wohnen fast alle ukrainischen Geflüchteten derzeit in kreiseigenen Wohnungen. Einige wenige sind privat untergekommen bzw. haben sich bereits selbst Wohnungen angemietet

 

Der Prozess ist sehr dynamisch. Es kommen weiterhin ukrainische Flüchtlinge in der Region an. Wiederum haben einige zwischenzeitlich den Landkreis in Richtung Heimat verlassen und kommen auch wieder erneut nach Deutschland und in den Landkreis.

 

Die Aufnahme dieser großen Anzahl an Flüchtlingen ist für die Kreisverwaltung und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises keine leichte Aufgabe gewesen und auch weiterhin stellt dies besondere Erfordernisse an alle. Dennoch blickt der Landkreis OSL zufrieden auf die insgesamt komplikationsfreie und engagierte Aufnahme der Geflüchteten.

 

Insbesondere im Hinblick auf das große Engagement und auch die Hilfs- und Spendenbereitschaft zur Unterstützung der kurzfristigen und schnellen Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge bedankt sich der Landkreis bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises: „Danke für Ihre Unterstützung und Hilfe bei der Integration von Geflüchteten. Die Ukraine-Russland-Krise hat besondere Anforderungen an uns alle gestellt und vor allem schnelles und engagiertes Handeln erforderlich gemacht. Gemeinsam mit Ihnen werte Bürgerinnen und Bürger und den vielen ehrenamtlich engagierten Vereinen haben wir diese Herausforderungen gut bewältigen können und werden dies auch im Jahr 2023 schaffen. Bedanken möchte ich mich für die unkomplizierte Aufnahmebereitschaft, die netten und freundlichen Worte den Geflüchteten gegenüber, aber auch für jedes Lächeln, welches den Menschen entgegengebracht wurde und wird.“

 

Viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine und Unternehmen haben Geldspenden zur Unterstützung der Aufnahme der Geflüchteten und der Integrationsarbeit gegeben. „Mit diesen Geldspenden konnten wir im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Kleiderkammer unterstützen, von der die Erstankommenden mit warmen Essen und der ersten Kleidung versorgt werden. Wir konnten unkompliziert mit der Integration verbundene Fahrkosten an Ehrenamtliche erstatten und erforderliche Übersetzungen finanzieren. Es war sogar möglich, einen Sprachkurs, der in zwei Gruppen durchgeführt wird, zu organisieren und einen Begegnungstreffpunkt bei einem Verein für Ukrainer auszustatten“, beschreibt Kathrin Tupaj einige der bereits umgesetzten und durch Spenden finanzierten Projekte im Landkreis OSL.

 

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ankommen aus einem Kriegsgebiet und Zurechtfinden in einer neuen Umgebung und Gesellschaft für diese Menschen einfacher ist. Dank der Hilfe aller Bürgerinnen und Bürger konnte dies gelingen.

 

Auch jetzt zur Weihnachtszeit und in den Wintermonaten kommen aufgrund des weiterhin andauernden Krieges in der Ukraine geflüchtete Menschen in den Landkreis OSL. „Weiterhin sollten wir mit Menschen, die zu uns in den Landkreis kommen oder unsere Hilfe suchen, unsere Geborgenheit teilen. Auch wenn für einige von uns die Zukunft ungewiss ist oder wir nicht wissen, wie wir den Weltfrieden in Zukunft leben und erleben werden, werden wir dennoch nicht die Hoffnung verlieren und Kontakte pflegen, ausbauen und ein friedliches Miteinander gestalten“, wünscht die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, für die Integrationsarbeit im Jahr 2023.

Sperrkreis und Betretungsverbot nach erfolgreicher, kontrollierter Munitionssprengung am 14.12.2022 im Schlosspark Senftenberg aufgehoben

(14. 12. 2022)

Seit 11:15 Uhr sind der Sperrkreis und der Schlosspark Senftenberg wieder freigegeben.

Die Munitionssprengung war nach Einschätzung durch den KMBD erfolgreich und komplikationslos.

 

Am Mittwoch, 14.12.2022, wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) eine kontrollierte Sprengung von nicht-transportfähiger Munition am Museum Schloss und Festung Senftenberg durchgeführt. Um den Sprengort wurde ein 100 Meter Sperrkreis errichtet. Ab 09:00 wurde der Sperrkreis geräumt. Ab 10:00 galt ein Betretungsverbot. 11:00 erfolgt die Sprengung durch Fachkräfte des KMBD.

 

Es wurden Handgranaten und Gewehrgranaten aus dem Zweiten Weltkrieg durch mehrere Fachkräfte des Kampfmittelbeseitigungsdienstes kontrolliert gesprengt.

 

Auch bei der Errichtung und Räumung des Sperrkreises durch 16 Kräfte des Ordnungsamtes Senftenberg, 20 Kameraden der Feuerwehr und 2 Revierpolizisten gab es keine Probleme und es verlief alles innerhalb des zuvor gesetzten Zeitrahmens.

 

Die Tiere des nahegelegenen Tierparks Senftenberg haben die geringe Geräuschkulisse der Munitionssprengung gut überstanden. Ab 13:00 Uhr sind das Museum Schloss und Festung Senftenberg sowie der Tierpark Senftenberg wieder für den Besucherverkehr geöffnet.

 

Damit sind nun die Sondierungsarbeiten am Museum Schloss und Festung Senftenberg abgeschlossen. Es erfolgen noch die letzten Aufräumarbeiten. In Kürze werden die Absperrzäune entfernt.

 

Die Stadt Senftenberg und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz danken allen Beteiligten für die tatkräftige und einwandfreie Arbeit im Rahmen des heutigen Einsatzes zur Sicherung des Sperrkreises und der Durchführung der Sprengung.

 

Kontrollierte Munitionssprengung am Schloss Senftenberg mit Sperrkreis am 14.12.2022 (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Kontrollierte Munitionssprengung am Schloss Senftenberg mit Sperrkreis am 14.12.2022 (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Kontrollierte Munitionssprengung am Schloss Senftenberg mit Sperrkreis am 14.12.2022 (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Kontrollierte Munitionssprengung am Schloss Senftenberg mit Sperrkreis am 14.12.2022 (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Kontrollierte Munitionssprengung am Schloss Senftenberg mit Sperrkreis am 14.12.2022 (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Sperrkreis und Betretungsverbot nach erfolgreicher, kontrollierter Munitionssprengung am 14.12.2022 im Schlosspark Senftenberg aufgehoben

Einrichtung eines Sperrkreises mit Betretungsverbot anlässlich einer kontrollierten Munitionssprengung am 14.12.2022 ab 09:00 Uhr im Schlosspark Senftenberg

(13. 12. 2022)

News-Ticker am 14.12.2022

 

11:15

Sperrkreis und Schlosspark sind jetzt wieder freigegeben 
 

11:05

der KMBD kontrolliert ob Entwarnung gegeben werden kann

11:00

kontrollierte Sprengung


10:30

Die kontrollierte Munitionssprengung ist für 11:00 Uhr angesetzt.

Vor der Sprengung gibt es eine Tonfolge: 1 langer Ton, kurze Pause und 2 kurze Töne. Dann wird der Knopf gedrückt. Nach der Sprengung wird eine Tonfolge aus 3 kurzen Tönen zu hören sein, die nach der Kontrolle des Sprengungsortes durch den KMBD das Signal für „Entwarnung“ gibt.

Die Tonfolgen sind nur ein Signal.

Das Areal bleibt gesperrt bis der KMBD das freigibt und somit Feuerwehr und Ordnungsamt die Absperrungen räumen.

 

10:00

Sperrkreis ist geräumt 

Ab jetzt beginnen die Vorbereitungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes

 

 

09:00 die Absperrarbeiten am Schlosspark Senftenberg laufen bereits
Jetzt wird mit der aktiven Räumung begonnen 

 


Am Mittwoch, 14.12.2022, wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) eine kontrollierte Sprengung von nicht-transportfähiger Munition am Museum Schloss und Festung Senftenberg erfolgen. Um den Sprengort wird ein 100 Meter Sperrkreis errichtet. Ab 09:00 wird der Sperrkreis geräumt. Ab 10:00 gilt ein Betretungsverbot. Gegen voraussichtlich 11:00 erfolgt die Sprengung durch Fachkräfte des KMBD. Gegen 11:30 wird mit einer Freigabe des Sperrkreises gerechnet.

 

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, den Sperrkreis ab 09:00 nicht mehr zu betreten, um so den Fachkräften eine reibungslose Arbeit und eine komplikationslose kontrollierte Sprengung zu ermöglichen.

 

Im April 2022 gab es im Zuge von Sondierungsgrabungen in der südlichen Wallanlage im Schloss Senftenberg einen Waffen- und Munitionsfund. Archäologen waren mit den Grabungsarbeiten beauftragt worden, um die Grundmauern eines ehemals dort befindlichen Gebäudes festzustellen. Ein bevorstehender Neubau zur Erweiterung der musealen Ausstellungsfläche hatte die Arbeiten erfordert, da dieser denkmalschutzrechtlich ausschließlich in den Abmaßen des ehemaligen Gebäudes entstehen darf.

Nach den ersten Waffenfunden wurde der gesamte Festungswall durch den KMBD sondiert. Es gab einzelne weitere Waffenfunde. Eine Freigabe des Areals erfolge durch den KMBD nur nach einer kompletten Überprüfung aller Wälle. Die Sondierungsarbeiten werden derzeit abgeschlossen.

 

Beim Abschluss der Sondierungsarbeiten am Festungswall wurde Munition gefunden, die nicht abtransportiert werden kann. Aus diesem Grund ist nach Aussagen durch den KMBD eine Sprengung der Munition vor Ort notwendig.

 

Dazu wird das Gebiet in einem Radius von 100 Metern rund um das Schloss Senftenberg abgesperrt und geräumt.

Von der Sperrung ist der gesamte Senftenberger Schlosspark betroffen. Ab 09:00 wird dieser am 14.12.2022 vom Ordnungsamt der Stadt Senftenberg und weiteren Hilfskräften von Polizei und Feuerwehr geräumt und für jeglichen Verkehr gesperrt.

Von dem Sperrkreis ist auch das Museum Schloss Senftenberg betroffen. Die Mitarbeiter des Museums sind informiert und werden ihre Arbeitsplätze räumen. Das Museum bleibt am 14.12.2022 zunächst geschlossen und wird voraussichtlich ab 13:00 den regulären Betrieb wieder aufnehmen und für den Besucherverkehr öffnen.

Von dem Sperrkreis ist auch der Tierpark Senftenberg betroffen. Der Tierpark Senftenberg bleibt am 14.12.022 zunächst geschlossen und wird voraussichtlich ab 13:00 den regulären Betrieb wieder aufnehmen und für den Besucherverkehr öffnen.

 

Für Fragen der Anwohner steht die Stadt Senftenberg unter der Telefonnummer 03573 701 101 bereit.

 

Für Fragen der Presse und Medienvertreter steht die Pressestelle des Landkreises unter der Mail oder per Telefon unter 03573 870 1003 bereit.

 

Aktuelle Informationen zum Sperrkreis, Verlauf der kontrollierten Sprengung usw. unter www.osl-online.de und auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises.

Foto zu Meldung: Einrichtung eines Sperrkreises mit Betretungsverbot anlässlich einer kontrollierten Munitionssprengung am 14.12.2022 ab 09:00 Uhr im Schlosspark Senftenberg

Eine Küche für die Welt – Einweihung der neuen Küche für den Verein „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg

(13. 12. 2022)

Gemeinsam kochen, backen und genießen – und sich dabei auszutauschen und kennenzulernen. Das ist im Verein „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg nun mit einer neuen Kücheneinrichtung noch besser möglich. An der Einweihung am Montag, 12. Dezember 2022 nahmen auch Landrat Siegurd Heinze und Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg teil, denn die neue Küchenausstattung wurde möglich durch eine Spende der ILB.

 

Seit 1997 ist der Verein „Unsere Welt, Eine Welt e.V.“ in der Integrationsarbeit mit ausländischen Mitbürgern und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Geflüchteten tätig. Die derzeit 46 Mitglieder, die die Vereinsarbeit aktiv unterstützen, kommen aus Deutschland, Tschechen, Ungarn, Bulgarien, Russland, Syrien und auch aus Mosambik.

 

Im April 2022 besuchten Landrat Siegurd Heinze und Bundestagsabgeordneter Hannes Walter den Verein „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg. Beim Rundgang durch das Vereinshaus in Senftenberg konnte Landrat Heinze einen Blick auf die Küche werfen und es entstand die Idee, Akteure zu suchen, die mit dem Landkreis gemeinsam eine notwendige Erneuerung der Küche möglich machen.

 

Mit einer Finanzierung durch die Investitionsbank Land Brandenburg und weitere tatkräftige und finanzielle Unterstützung durch die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) und Maler Wilde GmbH wurde die Erneuerung der Küche auf den Weg gebracht. Am 12. Dezember konnte die Küche feierlich eingeweiht werden. Einer Kücheneinweihung angemessen haben die Mitglieder des Vereins Spezialitäten aus verschiedenen Ländern zubereitet. Das Fazit nach dem großen Test fällt äußerst positiv aus. Alle Anwesenden sind begeistert von der modernen und geräumigen Ausstattung.

 

Etwas wehmütig blickte Maria Stauber, Vorstandsvorsitzende des Vereins, dann aber doch auf die über 20 Jahre alte Kücheneinrichtung zurück. Viele Geschichten und schöne Zeiten hat die Küche gesehen und erlebt. Aber nun freut sie sich darauf neue Erlebnisse zu machen und mit diesen den zentralen Ort der Gemeinschaft mit Leben zu füllen. Vielfach dankte sie und dankten auch die weiteren Vereinsmitglieder den Akteuren für dieses tolle Projekt. Mit der Fertigstellung so kurz vor Weihnachten seien mehr als alle Weihnachtswünsche wahrgeworden.

 

„Die neue Küche wird die Arbeit im Verein erheblich erleichtern“, freut sich Maria Stauber, Vorstandsvorsitzende des Vereins, „sei es die Planung der Feierlichkeiten zu unserem 25-jährigen Bestehen, ein Nachbarschaftsfest und die Mitorganisation des Festes der Kulturen im nächsten Jahr“.

 

Zum Netzwerk um den Verein gehören die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg, die Stadtverwaltung Senftenberg, der Pfarrer der evangelischen Kirche, der Sportbund, die Migrationsberatungsstelle für Erwachsene, der Kinderschutzbund, Schulen und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Möglich wird diese Arbeit durch das große Netzwerk und die Unterstützung konzeptioneller Projekte durch die Kreisverwaltung oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

„Den Mitgliedern im Verein gelingt es immer wieder, die unterschiedlichsten Menschen aus den unterschiedlichsten Nationen und unterschiedlichsten Gesellschaftsformen aufzunehmen, auf einem Weg zu begleiten, um hier in der Gesellschaft in Deutschland ihren neuen Weg zu finden, ohne dass sie ihre eigene Identität aufgeben. Und genau das zeichnet diesen Verein aus“, beschreibt Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Unter dem Aspekt „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden die Zuziehenden von Sprachmittlern begleitet, gibt der Verein Hinweise und Hilfestellungen zur Integration in das Gesellschaftsleben bei Antragstellungen und Korrespondenz und organisiert Ausflüge in die Umgebung, damit die Migranten ihre „neue“ Heimat und das Leben in dieser Gesellschaft kennenlernen. Höhepunkte sind kleine Veranstaltungen im Vereinshaus und die Begegnung mit hier lebenden Deutschen und Interessierten. Ziel ist es, dass alle Bewohner der Stadt Senftenberg, unabhängig von Herkunft und Nationalität, friedlich mit gegenseitiger Akzeptanz und gegenseitigem Respekt zusammenleben. Hierzu ist es wichtig, dass man sich untereinander kennenlernt.

 

Einweihung der neuen Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im Dezember 2022 mit Landrat Siegurd Heinze (3.v.l.), Vereinsvorsitzende Maria Stauber (3.v.r.), Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg (2.v.r.), Tobias Dorn, Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (r.), Andreas Pfeiffer, künftiger Bürgermeister der Stadt Senftenberg (l.) und Malermeister Herr Wilde (2.v.l.) (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Einweihung der neuen Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im Dezember 2022 mit Landrat Siegurd Heinze (3.v.l.), Vereinsvorsitzende Maria Stauber (3.v.r.), Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg (2.v.r.), Tobias Dorn, Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (r.), Andreas Pfeiffer, künftiger Bürgermeister der Stadt Senftenberg (l.) und Malermeister Herr Wilde (2.v.l.) (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Die Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im April 2022 vor der Modernisierung (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Die Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im April 2022 vor der Modernisierung (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Die Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im Dezember 2022 nach erfolgreicher Modernisierung durch eine Spende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Die Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg im Dezember 2022 nach erfolgreicher Modernisierung durch eine Spende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Feierliche Einweihung der neuen Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg mit Landrat Siegurd Heinze und Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Bild: Feierliche Einweihung der neuen Küche des Vereins „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg mit Landrat Siegurd Heinze und Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Eine Küche für die Welt – Einweihung der neuen Küche für den Verein „Unsere Welt, eine Welt e.V.“ in Senftenberg

Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(12. 12. 2022)

Bis zum 31.01.2023 als Jugendschöffen bewerben: Das Volk vor Gericht vertreten und soziale Verantwortung im Rahmen von Rechtsprechungen in Strafverfahren übernehmen - Eine spannende, ehrenamtliche Tätigkeit erwartet interessierte Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Landkreis Personen, die an den Amtsgerichten Lübben und Senftenberg sowie dem Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugend-strafsachen teilnehmen.

 

Zum Verfahren: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den entsprechenden Gerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. 

 

Gesucht werden: Personen, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Das Amt als Jugendschöffen
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen jedoch über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. 

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.01.2023 an

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg 


E-Mail: 
Fax: 03573/8704210

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

•    inhaltliche Fragen zum Schöffenamt – Frau Bilik (Sachgebietsleiterin Besonderer Sozialer Dienst), Tel. 03573/8704203

•    allgemeine Fragen zur Bewerbung – Frau Pelzer (Sekretariat), Tel. 03573/8704201

Foto zu Meldung: Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Warntag 2022: Bundesweiter Test der Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle

(08. 12. 2022)

Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (redaktionell auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz angepasst):

 

Heute, am 8. Dezember 2022, testen Bund, Länder und Kommunen gegen 11 Uhr ihre vorhandenen Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle.
 
Mit dem Warntag werden die technischen Systeme unter Realbedingungen getestet, um Schwachstellen für den Ernstfall beheben zu können. Er ist aber auch wichtig, um die Bevölkerung über verschiedene Formen der Warnung zu informieren und zu sensibilisieren. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Selbsthilfefähigkeit der Menschen in Deutschland in einem Krisenfall.
 
 
Erprobung verschiedener Warnmittel 
Um 11 Uhr wird über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Probewarnung versendet. Diese geht an alle Warnmultiplikatoren wie zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehsender und Medienunternehmen, die diese Probewarnung an die Bevölkerung weitergeben. Außerdem werden über das MoWaS auch direkt angeschlossene Warnmittel wie die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Warn-App NINA oder digitale Stadtinformationstafeln ausgelöst. Zudem wird in den Zügen der Deutschen Bahn und auf Bahnsteigen gewarnt.
 
Welche Warnmittel es in Deutschland gibt und wie das aussieht, wenn diese im Katastrophenfall über das MoWaS ausgelöst werden, können Sie im folgenden Video sehen:

 

(Quelle: BBK)
 
 
Neuer Warnkanal Cell Broadcast

Erstmals wird in diesem Jahr auch eine Probewarnung über den neuen Warnkanal Cell Broadcast getestet. Damit können Warnnachrichten direkt auf viele Handys geschickt werden.
 
Wichtig ist zu wissen: Nicht alle Handys können technisch Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Ältere Geräte können dies oft nicht. Sie finden auf der Website (www.bbk.bund.de) eine Liste mit den empfangsfähigen Geräten. Auch bei neueren Handys, die technisch Cell Broadcast-Nachrichten empfangen können, müssen aktuelle Updates installiert und die Einstellungen für Warnmeldungen aktiviert sein.
 
Damit Sie die Nachricht erhalten können, muss Ihr Handy am 8. Dezember 2022 eingeschaltet und darf nicht im Flugmodus sein.
 
 
Gegen 11.45 Uhr wird eine Entwarnung versendet.
 
 
Optimierung des bundesweiten Warnsystems
Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren umfangreich in die Warnung investiert. Mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes in Höhe von 88 Millionen Euro wird der Ausbau des Sirenennetzes bundesweit gestärkt. Das Instrumentarium der verschiedenen Warnmittel wurde mit der Einführung des neuen Warnsystems Cell Broadcast signifikant erweitert. Der Bund und die beteiligten Telekommunikationsunternehmen haben nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen und sind nun in der Erprobungsphase.
 
 
Online-Umfrage startet ab 8.12. 11 Uhr

Über eine Online-Umfrage können Bürgerinnen und Bürger ab dem 8. Dezember bis einschließlich 15. Dezember 2022 ihre Erfahrungen mit den verschiedenen Warnkanälen am bundesweiten Warntag mitteilen. Die Möglichkeit für Feedback steht online unter www.warntag-umfrage.de zur Verfügung. Die Umfrage wird ergänzt durch eine repräsentative Feldstudie. Die Umfrageergebnisse und die technische Analyse werden ausgewertet und in einem Bericht zusammengestellt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 erwartet. Die Auswertung ist Basis für die Vorbereitungen zum nächsten Warntag am 13. September 2023.
 
 
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz...
...  werden heute im Rahmen des bundesweiten Warntages keine Sirenen ausgelöst.
Es wird auch kein Probealarm wie in 2020 geben. Eine Probealarmierung über die Sirenen würde nur die scharfen Alarmierungswege für eine nicht hinnehmbare Zeit blockieren. Ein Testlauf der Sirenen ist nach dem letzten Testlauf zum Warntag 2020 derzeit nicht notwendig. Das Sirenenkonzept zur Modernisierung unserer Sirenen haben wir bereits auf den Weg gebracht.  Es konnte bereits ein erfolgreiches Auftragsvergabeverfahren mit entsprechend einzuhaltenden Fristen durchgeführt werden. Der Umbauprozess zur Modernisierung der Sirenen wird im Jahr 2023 erfolgen.
 
  
Mehr Informationen zum BBK und zur Warnung der Bevölkerung finden Sie unter folgenden Links:
 
www.bbk.bund.de/cellbroadcast
 https://warnung-der-bevoelkerung.de/

Foto zu Meldung: Warntag 2022: Bundesweiter Test der Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle

Warntag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07. 12. 2022)

Zum bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022 werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz keine Sirenen ausgelöst. Dennoch findet der Warntag auch hier statt. Ausgelöst wird die Warnung um 11:00 Uhr, die Entwarnung erfolgt um 11:45 Uhr.

 

Der Landkreis hat in Absprache mit der Regionalleitstelle Lausitz die Entscheidung getroffen, dass in OSL KEINE Sirenen ausgelöst werden. Es wird auch kein Probealarm wie in 2020 geben. Eine Probealarmierung über die Sirenen würde nur die scharfen Alarmierungswege für eine nicht hinnehmbare Zeit blockieren. Ein Testlauf der Sirenen ist nach dem letzten Testlauf zum Warntag 2020 derzeit nicht notwendig. Dies begründet sich nachfolgend.

 

Warum werden zum Warntag keine Sirenen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ertönen?

Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 zeigte große Probleme und Lücken in der Sireneninfrastruktur im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem gesamten Leitstellenbereich Lausitz auf. Da die Sirenen in einigen Kommunen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden, sind am 10. September 2020 mancherorts keinerlei Sirenensignale zu hören gewesen. Zudem kam es aufgrund technischer Probleme zu einer zeitlich verzögerten Aussendung der Warnmeldung über das Modulare Warnsystem (MoWaS).

 

Der Landkreis hat bereits ein neues Sirenenkonzept zur Umrüstung bzw. Modernisierung der Sirenen auf den Weg gebracht. Der Landkreis übernimmt die Erneuerung der Sirenen für alle Kommunen, damit Einheitlichkeit gewährleistet werden kann und die Erneuerung ohne große zeitliche Staffelung erfolgt.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind aktuell 159 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil der Sirenen den Katastrophenwarnton (Warnung, Entwarnung, Sprachdurchsagen) nicht abspielen können. Damit entspricht der Großteil der Sirenen nicht den neuesten Vorgaben des Bundes. An der Ausrüstung der Sirenen hat sich seit 2020 nichts geändert. Aus diesem Grund ist ein Testlauf für die Sirenen am 08. Dezember nicht notwendig.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 30.06.2022 werden finanzielle Mittel für die Erneuerung der Sirenen zur Verfügung gestellt. Es konnte bereits ein erfolgreiches Auftragsvergabeverfahren mit entsprechend einzuhaltenden Fristen durchgeführt werden. Der Umbauprozess zur Modernisierung der Sirenen wird im Jahr 2023 erfolgen.


Wie wird im Landkreis zum Warntag gewarnt?

Im Landkreis OSL wird über die Medien, sei es Rundfunk oder Fernsehen, unter Zuhilfenahme der Regionalleitstelle Lausitz gewarnt. Diese informiert alle entsprechenden Stellen und Behörden. Zusätzlich werden regionale Warnungen über die Warnapps gesendet.

 

Beim Warntag 2022 wird der sogenannte Cell Broadcast zum ersten Mal getestet.

Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Hierbei muss besonders bedacht werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Mobilfunkgeräte unter Umständen so konfigurieren müssen, dass die Warnung auch empfangen werden kann. Weitere Informationen unter: www.bbk.bund.de

 

Ausgelöst wird die Warnung am 08. Dezember 2022 von der Regionalleitstelle Lausitz in Cottbus. Zudem nutzt die Leitstelle ihren Twitter-Account für umfangreiche Informationen.

 

Weitere Information zum Warntag sind im Internet unter www.warnung-der-bevölkerung.de abrufbar.

Informationen zum Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen sind verfügbar unterwww.osl-online.de/katastrophenschutz.

 

Foto zu Meldung: Warntag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Deeskalation durch Kommunikation - Niederlausitzer Studieninstitut veranstaltete Fachtagung für Kommunalbedienstete

(06. 12. 2022)

Unter dem Motto „Deeskalation durch Kommunikation“ veranstaltete das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NLSI) am Montag (5.12.) im Best Western Hotel in Lübbenau eine Fachtagung für Kommunalbedienstete.

 

Der Einladung des NLSI, welches für die Aus- und Fortbildung von Verwaltungsbediensteten im Süden Brandenburgs zuständig ist, waren rund vierzig Fach- und Führungskräfte gefolgt, darunter auch mehrere Führungskräfte aus der OSL-Verwaltung.

 

Ziel der Tagung war es, über den aktuell immer rauer werdenden Umgangston zwischen Bürgern und Verwaltung sowie innerhalb der Kommunalpolitik zu diskutieren und über Lösungsmöglichkeiten mit Fachleuten zu sprechen, die sich auf das Thema „Deeskalation“ spezialisiert haben.

 

Die Veranstaltung ist Teil eines Fortbildungsprogramms, welches das NLSI vor dem Hintergrund der von Seiten des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vorgelegten Studie „Präventive Strategien zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatspersonen vor Einschüchterung, Hetze und Gewalt“ speziell aufgelegt hat.

 

Nach einem Grußwort der Ersten Beigeordneten Susanne Rieckhof, Landkreis Dahme-Spreewald, zu einem respektvolleren Umgang in Politik und Gesellschaft stellte Michael Hüllen vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg die zentralen Ergebnisse der Studie „Präventive Strategien zum Schutz vor kommunalen Amts- und Mandatspersonen vor Einschüchterung, Hetze und Gewalt“ vor. Demnach gab von den über 1.500 an der Studie beteiligten Amts- und Mandatspersonen deutlich mehr als ein Drittel an, selbst mindestens einen Angriff gegen sich selbst erlebt zu haben. Dabei zählten Beleidigungen und Bedrohungen zu der häufigsten Angriffsform. Die Studie zeigt aber auch, dass die Häufigkeit von Angriffen in Städten über 20.000 Einwohner dreimal höher ist als auf dem Land. Fast 44 Prozent der Täter kommen zudem aus dem kommunalpolitischen Raum.

 

Anschließend sprachen zwei renommierte Referenten, die das NLSI für die Fachtagung gewinnen konnte. Den Einstieg übernahm Trainer und Coach für Kommunikation und Führung, Ingo Gewalt, mit seinem Beitrag „Soziale Kompetenz im Konflikt“. Hierbei ging er auf verschiedene Methoden ein, mit denen Konflikten begegnet werden kann. Auch sensibilisierte er für den Umgang mit Sprache, indem er darstellte, dass allein manche Worte eine eher gereizte Atmosphäre schaffen würden (zum Beispiel „Sie müssen mal“), andere wiederum dem Gesprächspartner gegenüber deeskalierend wirkten (zum Beispiel „könnten Sie mir vielleicht“).

 

Da sich das Spektrum der althergebrachten verbalen und körperlichen Arten von Gewalt auch um die virtuelle Form erweitert hat, befasste sich der zweite Redner mit dem Thema „Krisenkommunikation – auch in sozialen Netzwerken“. Das NLSI konnte hierfür den Dozenten und Berater sowie Autor des Handbuches „Social Media im Einsatz“, Jan Müller-Tischer, gewinnen. Im Rahmen seines Vortrags stellte Müller-Tischer anschaulich dar, wie es einzelnen Personen immer wieder gelänge, Soziale Medien für die Verbreitung ihrer Hassbotschaften ausnutzen.

Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

(01. 12. 2022)

Aufgrund des Auftretens von Fällen der Geflügelpest im Zusammenhang mit der Durchführung einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern im November 2022 sowie des andauernden Geflügelpestgeschehens in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden auch in Oberspreewald-Lausitz Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

 

Hierfür hat das dafür zuständige Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

 

Zu den erlassenen Maßnahmen zählt u.a. die Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Geflügel (Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art). Die Veranstaltungen sind dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Für den Geflügelhandel wurden ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen angeordnet: Bei Enten und Gänsen sind mindestens 60 Tiere des Bestandes (kombinierter Rachen- und Kloakentupfer) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Wenn weniger als 60 Tiere im Bestand sind, so sind alle Enten und Gänse zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

 

„Die erlassene Allgemeinverfügung soll das Risiko des Eintrages des gefährlichen Tierseuchenerreger minimieren. Zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest in Bestände zählen aber auch andere Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders wichtig hierbei ist die konsequente Einhaltung von hygienischen Maßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und der hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes“, so Laura Schuster, stellvertretene Amtstierärztin.

 

Weiterhin weist das Veterinäramt darauf hin, dass generell jegliche Haltung von Geflügel dem Veterinäramt des Landkreises anzuzeigen ist.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt vorerst befristet bis zum 01.05.2023. Der komplette Wortlaut der Verfügung ist auf der Website des Landkreises unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Bekanntmachungen (osl-online.de) abrufbar.

 

Hintergrund der Allgemeinverfügung:

 

Nach Beendigung einer Geflügelausstellung in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) im November 2022 kam es zum Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) in verschiedenen Geflügelbeständen, die an der Ausstellung teilgenommen hatten. Auch Geflügelhalter aus brandenburgischen Landkreisen stellten Geflügel aus bzw. haben Geflügel auf der Ausstellung erworben.

Die Nachverfolgung gestaltete sich zum Teil sehr schwierig, da erworbene Tiere nicht in den eigenen Geflügelbestand des Käufers verbracht wurden, sondern sofort an andere Geflügelhalter abgegeben wurden.

 

Außerdem gibt es seit Monaten viele Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Teilweise sind diese Ausbrüche auch auf Verkäufe im Rahmen des Geflügelhandels zurückzuführen.

 

In vergangenen Jahren trat der Geflügelpest-Virus oftmals nur in den Herbst- und Wintermonaten auf. Jetzt ist der Geflügelpest-Virus ständiger Begleiter in allen Jahreszeiten und hat bereits hohe Verluste in der Wildvogelpopulation in den Küstenregionen verursacht, aber auch zu vielen Ausbrüchen der Geflügelpest in Groß- und Kleinbeständen von gehaltenem Geflügel geführt.

[Download]

Aktuelle Informationen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Amerikanische Faulbrut in Lübbenau/ Spreewald

(01. 12. 2022)

In Lübbenau/ Spreewald, Ortsteil Boblitz ist am 08.11.2022 ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden.

 

Aufgrund der amtlichen Feststellung ist um den Ausbruchsbetrieb herum ein Sperrbezirk festgelegt worden. Der Sperrbezirk schließt die Gemarkung Boblitz, ein Teil der Gemarkung Groß Klessow sowie einen Teil der Gemarkung der Stadt Lübbenau/ Spreewald mit ein.

 

Für den Sperrbezirk wurden folgende Maßnahmen erlassen:

 

  1. Jeder, der im festgelegten Sperrbezirk Bienenvölker hält, hat dies unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2022, unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes, beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreis Oberspreewald-Lausitz anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Die Übermittlung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt des Landkreises kann via E-Mail über oder telefonisch über 03573 870 4401 erfolgen.
  2. Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen innerhalb des Sperrbezirks sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.
  3. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  4. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  5. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs” abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
  6. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

 

Der komplette Wortlaut der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen kann auf der Website des Landkreises unter Kreistag & Verwaltung - Bekanntmachungen abgerufen werden.

[Allgemeinverfügung]

Foto zu Meldung: Aktuelle Informationen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Amerikanische Faulbrut in Lübbenau/ Spreewald

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau: Veränderte Öffnungszeiten ab Dezember 2022

(29. 11. 2022)

Ab dem 01. Dezember 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau.

 

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Im Rahmen der stufenweisen Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde wird mit dieser erneuten Anpassung bzw. Erweiterung der Öffnungszeiten eine bessere Erreichbarkeit der Behörde ermöglicht.

 

 

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

 

Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge per Onlineantrag (i-Kfz) durchzuführen (https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/osl-oberspreewald-lausitz/).

 

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:

  • Montag und Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Standorte der Einwurfboxen:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,

Amt für Straßenverkehr und Ordnung,

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,

Postfach 100064,

01956 Senftenberg

Foto zu Meldung: Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau: Veränderte Öffnungszeiten ab Dezember 2022

Inklusionspreis 2022 – diese Projekte sind nominiert

(23. 11. 2022)

Anfang Dezember ist es soweit: Der Inklusionspreis 2022 des Landkreises OSL wird unter den Bewerbern vergeben. Nun hat vorab die Jury getagt und sich zu den Projekten beraten. Sieben Projekte nehmen in diesem Jahr am Inklusionspreis teil. Die Konzepte sind abwechslungsreich und verdeutlichen das große Engagement der Akteure für Inklusion im Landkreis OSL.

 

Der Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unterstützt und ermutigt Akteure, die sich um Inklusion im Landkreis bemühen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen.

Dem Aufruf zur Teilnahme am Inklusionspreis von Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, sind in diesem Jahr sieben Bewerber gefolgt. Der Landkreis dankt den Bewerbern für ihr Engagement für mehr Inklusion im Landkreis.

 

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnten sich bis zum 30. September um den Inklusionspreis 2022 bewerben. Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile siebenten Mal aus.

Bei der Themenwahl haben die Teilnehmer weitestgehend freie Hand erhalten. Bedingung ist, dass die eingereichten Projekte den Inklusionsgedanken verfolgen.

 

Am 01. Dezember wird es für die eingereichten Projekte spannend. In einem festlichen Rahmen wird die Preisverleihung erfolgen und der Sieger/die Sieger des Inklusionspreises 2022 des Landkreises werden bekanntgegeben und gewürdigt.

Dazu hat sich am 17. November die Jury des Inklusionspreises vorab beraten und zu den eingereichten Projekten ausgetauscht. Die Jury begrüßt die Vielfalt der eingereichten Projekte bzw. der darin fokussierten Themen. Im Rahmen der Beratung konnte der Sieger/konnten die Sieger ermittelt werden.

 

Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Johanna Fischer, Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises und Melitta Marko von der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle.

 

Die Jury des Inklusionspreises 2022 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat getagt und sich zu dem Gewinner/den Gewinnern abgestimmt. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Die Jury des Inklusionspreises 2022 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat getagt und sich zu dem Gewinner/den Gewinnern abgestimmt. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Nachfolgend werden die zum Inklusionspreis 2022 eingereichten Projekte auf Basis ihrer Bewerbungsschreiben kurz vorgestellt:

 

Projekt 1: Hort „ART-Kids“ – Seit 2014 gibt es in Trägerschaft der Stiftung SPI, NL Brandenburg Süd-Ost den Hort „ART-Kids“, welcher in das Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ in Senftenberg integriert ist. In dem Hort werden Schulkinder der 1. bis 6. Klasse der Lindengrundschule Senftenberg betreut. Das Angebot steht allen Kindern unabhängig von Religion, Herkunft, Kultur, sozialem Status oder ähnlichem zur Verfügung. Unter anderem das Patensystem und die Essens- und Freizeitangebote sollen allen Kindern gleichermaßen eine Teilhabe am Hortalltag ermöglichen.

 

Projekt 2: „MILÜ“ Miteinander Lernen Üben – Das Projekt ist eine Kooperation der Lindengrundschule Missen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Lübbenau. Im Rahmen der Kooperation werden gegenseitige Besuche durchgeführt und gemeinsame Aktivitäten unternommen, zum Beispiel Sportvergleiche, Sportspiele, Adventssingen, Töpferwerkstatt uvm. Toleranz für Vielfalt soll für die SchülerInnen beider Schulen vermittelt und selbstverständlich werden.

 

Projekt 3: Unsere Kita ist bunt – In der Kita Regenbogen aus Ortrand werden Kinder aus verschiedenen Altersgruppen (Krippe bis Hort), darunter auch Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit Behinderung, betreut. Die Angebote und Aktivitäten, wie zur Vermittlung von Sprache und Schrift und Patenkinder tragen dazu bei, dass alle Kinder am Hortalltag teilhaben können.

 

Projekt 4: Umsetzung Inklusion Kita Kunterbunt – Die „Kita Kunterbunt“ aus Calau ist eine Regelkita mit 230 Kapazitätsflächen und in Trägerschaft der Stadt Calau. Neben den Aktivitäten der Kita zur Gestaltung des Alltags für alle Kinder liegt der Fokus auch auf der Weiterbildung und Personalqualifizierung für spezifische Themenbereiche. Zum Team gehören auch Integrations-, Inklusions- und Sprachfachkräfte, die mit ihren Zusatzausbildungen und Erfahrungen unterstützende Angebote für Kinder und Eltern ermöglichen.

 

Projekt 5: Baumlehrpfad im Schlosspark – Der NABU RV Senftenberg hat einen Baumlehrpfad im Schlosspark Senftenberg erstellt. Dieser Lehrpfad stellt den interessanten Baumbestand des Schlossparks vor und macht gleichzeitig auf die Rolle der Bäume für Mensch und Natur aufmerksam. Die Informationen werden den Besuchern vor Ort und darüber hinaus durch zwei große Informationstafeln, einem Flyer und einem digitalen Baumlehrpfad auf der Internetseite des NABU Senftenberg zur Verfügung gestellt.

 

Projekt 6: Partnerschaft generationsübergreifendes Miteinander „Jung & Alt gemeinsam“ – Der Kindergarten „Haus der Elemente“ im Calauer Ortsteil Zinnitz hat eine Partnerschaft mit der Seniorenresidenz Calau. In gemeinsamen Treffen und Aktivitäten, wie Basteln oder Projektpräsentationen, erlernen die Kinder der Kita Zinnitz im Umgang mit alten Menschen wichtige soziale Kompetenzen und profitieren von der Lebenserfahrung der Senioren. Für die Senioren wiederum bedeutet dies Abwechslung im Alltag und sie profitieren von der Lebendigkeit und Freude der Kinder.

 

Projekt 7: Podcast – Anders (ist) normal – Der Fachbereich Eingliederungshilfe des AWO RV Brandenburg Süd e.V.  initiiert den Podcast zum Thema Inklusion. Menschen mit Behinderungen sprechen über ihre Lebenssituation, über alltägliche Dinge des Lebens, ihre Arbeitswelt, ihre Wohnsituation und formulieren Anforderungen an die Gesellschaft. Mit dem Medium Podcast und der Veröffentlichung auf der Plattform Spotify wird die breite Öffentlichkeit angesprochen und eine Verbindung der Gesellschaft ermöglicht.

Foto zu Meldung: Inklusionspreis 2022 – diese Projekte sind nominiert

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.22 - Veranstaltung des Landkreises in Senftenberg

(22. 11. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich auch in diesem Jahr mit einer Veranstaltung am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.2022). Anlässlich des Aktionstages lädt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises, Johanna Fischer, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie PressevertreterInnen dazu ein, an der Veranstaltung des Landkreises teilzunehmen.

 

 

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Datum: 25.11.2022

Uhrzeit: 09:00 bis 10:00 Uhr

Ort: Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

Inhalte:

vor dem Haus 1, Eingang auf Seeseite, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

9:00 Uhr          Begrüßung

                        Information zum Tag

Hissen der Fahne „Nein zu Gewalt an Frauen“ vor der Kreisverwaltung

 

Großer Sitzungssaal, Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

09:10 Uhr        Premiere des Videos des Frauen- und Kinderschutzhauses Lauchhammer in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz

           

09:15 Uhr        kurzer Impuls über die Arbeit des Frauen- und Kinderschutzhauses Lauchhammer

 

ab 09:25 Uhr    Gelegenheit zum Austausch über weitere Angebote aus dem Bereich Gewaltprävention und Opferschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

  • PowerPoint-Präsentation der Ausstellung „Spuren häuslicher Gewalt“ (aktuell im Lausitzpark Cottbus ausgestellt)

 

Ansprechpartner*innen:

  • Johanna Fischer, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
  • Opferhilfe Land Brandenburg e.V. – Opferberatung Senftenberg
  • Weißer Ring Außenstelle Oberspreewald-Lausitz
  • Deutscher Kinderschutzbund e.V. - Ortsverband Senftenberg
  • (angefragt) Opferschutzbeauftragte Polizei OSL

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Ausschreibung des Kehrbezirks OL 042

(18. 11. 2022)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 042

 

für eine Bestellung zum 01.03.2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 07.12.2022 unter Angabe der Kennziffer 02 OSL 2022 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Bitte kennzeichnen Sie die Bewerbungsunterlagen mit einem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist bezüglich der Übersendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangstempels bei der Behörde gemäß § 3 Absatz 3 Satz 4 BbgBAAV.

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 042, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an:

 

            Frau Ann-Kristin Franke

            Telefon: 03541/870-3181

            E-Mail:

            Fax: 03541/870-3110

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion. >>>Link zur Ausschreibung

Mit Knobelei zum Sieg bei der Mathematikolympiade des Landkreises

(17. 11. 2022)

Bei der Mathematikolympiade des Landkreises haben SchülerInnen über den schwierigsten Matheaufgaben geknobelt. Zur Abkühlung der Köpfe gab es am Nachmittag ein Freizeitprogramm in Senftenberg und am Ende des Tages dann die Siegerehrung. Zahlreiche Urkunden und Preise konnten verteilt werden und 26 Sieger wurden geehrt.

 

Am 09. November 2022 fand die Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am Senftenberger Campus der BTU Cottbus-Senftenberg statt. Im Rahmen der mittlerweile 62. Olympiade lösten 148 SchülerInnen aus den Klassen drei bis zwölf ihre Aufgaben im großen Hörsaal der Universität.

 

Die SchülerInnen kamen aus 14 Schulen des Landkreises, darunter Grundschulen und die Gymnasien in Schwarzheide, Lübbenau und Senftenberg. Als die Besten, der in den Schulen ausgetragenen ersten Runde des bundesweiten Stufenwettbewerbes, hatten sie sich für die Kreisolympiade qualifiziert.

Garanten für den Erfolg der Olympiade waren ein Betreuerteam aus 35 aktiven oder bereits im Ruhestand befindlichen Pädagogen/Innen sowie aus Eltern und Betreuern, die unter Federführung von Ron Geißler, stellvertretender Schulleiter am Emil-Fischer- Gymnasium Schwarzheide, an diesem Tag tatkräftige Unterstützung leisteten. So lösten die Mathe-Olympioniken nicht nur ihre Aufgaben, sondern nahmen auch an einem Nachmittagsprogramm teil, so dass am gleichen Tag die Aufgaben korrigiert und die Sieger ausgezeichnet werden konnten.

 

Im Nachmittagsprogramm der Mathematikolympiade besuchten die jüngeren SchülerInnen Freizeitreinrichtungen in der Stadt Senftenberg. So waren die TeilnehmerInnen der Klasse 3 im Vital-Club an der Kletterwand tätig, in Klasse 4 bis 6 im Museum im Schloss, SchülerInnen der Klasse 7 bis 9 bowlen und die älteren Schüler freuten sich über eine interaktive Campustour an der Universität.

 

Alle haben an diesem Tag großartige Leistungen vollbracht und Aufgaben von höchstem Schwierigkeitsgrad in ihrer jeweiligen Altersstufe gelöst. Neben Urkunden konnten sich die Bestplatzierten über attraktive, von den Sponsoren bereitgestellte Preise freuen. In den verschiedenen Altersgruppen wurden insgesamt 26 Sieger geehrt.

 

Ein herzliches Dankeschön den Eltern und Betreuern/Innen für die Unterstützung und den Sponsoren für die Bereitstellung der Gewinne:

  • Sparkasse Niederlausitz
  • Wasserverband Lausitz
  • Emis Electrics GmbH
  • Heideapotheke Schwarzheide
  • Stadt Calau
  • PolymerTechnik Ortrand GmbH
  • Fränkische Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH& Co KG
  • Amt Ruhland
  • Amt Ortrand
  • Stadt Senftenberg
  • Stadt Schwarzheide
  • BASF Schwarzheide

 

SchülerInnen zur 62. Mathematikolympiade des Landkreises im großen Hörsaal der BTU Cottbus-Senftenberg am Campusstandort Senftenberg. (Bild: Sylke Kuhla)

Bild: SchülerInnen zur 62. Mathematikolympiade des Landkreises im großen Hörsaal der BTU Cottbus-Senftenberg am Campusstandort Senftenberg. (Bild: Sylke Kuhla)

Foto zu Meldung: Mit Knobelei zum Sieg bei der Mathematikolympiade des Landkreises

Pflegestützpunkt lädt zur Austauschrunde für pflegende Angehörige ein – Angehörigenkaffee am 17.11. in Senftenberg

(16. 11. 2022)

Beratung aber vor allem auch der Austausch unter Betroffenen hilft pflegenden Angehörigen, die herausfordernde Situation bestmöglich zu gestalten und dem Pflegebedarf der Angehörigen unter Bewahrung der eigenen Gesundheit gerecht zu werden.

 

Der Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz lädt herzlich zu einer Austauschrunde für pflegende Angehörige ein:

Angehörigenkaffee

17.11.2022 um 14:30 Uhr

Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz

Ernst-Thälmann-Straße 129

01968 Senftenberg

 

Der Pflegestützpunkt bietet kostenlose Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Bürgerinnen und Bürger können sich an das Team des Pflegestützpunktes wenden, wenn sie Informationen oder Hilfe benötigen. Der Pflegestützpunkt ermittelt im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf der Person, koordiniert alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Rahmen des Bedarfsfalls, hilft bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informiert über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Im Rahmen der Beratungstätigkeiten und der regelmäßig stattfindenden Themennachmittagen hat sich herausgestellt, dass der Austausch zwischen den pflegenden Angehörigen sehr wertvoll ist und gern von den Beteiligten angenommen wird. Aus diesem Grund etabliert der Pflegestützpunkt nun das Angehörigenkaffee, bei welchem eine Möglichkeit zum Zusammenkommen, Kennenlernen und zum Austausch zwischen den Betroffenen gegeben wird. Das Angehörigenkaffee soll bei entsprechender Nachfrage einmal pro Monat stattfinden.

 

Begleitet wird dieses Format von den Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes, welche vor allem bei fachlichen Fragen rund um Pflegegradeinstufungen, finanzielle Unterstützung, Vorsorgevollmacht, Hilfsmittel zur Pflege und vieles mehr den Erfahrungsaustausch beratend unterstützen können.

 

Die Veranstaltung ist für die TeilnehmerInnen kostenlos.

Der Pflegestützpunkt bittet um Anmeldung unter folgender Telefonnummer: 03573 870 - 4180 ( - 4181)

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Würdevolles Gedenken und Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages

(16. 11. 2022)

Am Sonntag, 13.11.2022 hat die alljährliche Gedenkveranstaltung des Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz stattgefunden. Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter aus Kreisverwaltung, Kreistag, Stadt Senftenberg, Bundeswehr und Kirche haben im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg und bei der anschließenden Kranzniederlegung am Gefallenendenkmal der weltweiten Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht.

 

Der Volkstrauertag ist ein Tag der Empathie und des Innehaltens, aber auch der Verständigung und der Versöhnung. Der Tradition seit 1991 folgend hat auch in diesem Jahr eine Volkstrauertagsveranstaltung des Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz stattgefunden. Nachdem der langjährige Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes, Bernd Leubner, Mitte des Jahres in den Ruhestand verabschiedet wurde, haben Helga Schüler und Jens Peter-Meyer seine Aufgaben übernommen und empfingen am Sonntag die Bürgerinnen und Bürger zur Gedenkveranstaltung.

 

Helga Schüler, Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes, blickt auf die gelungene Veranstaltung zurück: „Mit der Veranstaltung haben wir das Ziel, ein würdevolles und nachdenklich stimmendes Gedenken an die Menschen, die im Krieg gefallen sind, zu realisieren. Aufgrund des Ukraine-Russland-Konfliktes ist das Thema Krieg für viele Bürgerinnen und Bürgern in diesem Jahr präsenter geworden. Seit langer Zeit hat uns dieses Thema nicht mehr so unmittelbar beeinflusst und das führt auch dazu, dass wir alle uns erneut der schrecklichen Auswirkungen bewusst geworden sind oder bewusst werden. Die Gedanken aller Anwesenden waren heute bei den im Krieg Gefallenen und den Menschen, die auch aktuell durch Kriege oder Gewaltherrschaften Leid erfahren.“

 

Neben Helga Schüler gestalteten auch Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich und Manfred Schwarz, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Senftenberg die Gedenkveranstaltung mit bewegenden Reden. Umrahmt wurden die Beiträge musikalisch vom Kammerchor und Orchester der Musikschule Oberspreewald-Lausitz, unter der Leitung von Ulrich Stein.

 

Der Gedenkveranstaltung schloss sich traditionell die Kranzniederlegung an. Am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges neben der Wendischen Kirche legten die Beteiligten unter Trommelwirbel und dem Ehrenspalier durch Bundeswehrsoldaten Blumengebinde nieder.

 

Mit der Gedenkveranstaltung erinnert der Kreisverband des Volksbundes an die enormen Opfer beider Weltkriege und die Opfer von Gewalt und Verbrechen und schafft das Bewusstsein dafür, dass wir uns für eine friedliche Welt und ein gerechtes Miteinander einsetzen.

Der Volksbund, gegründet am 16. Dezember 1919, ist eine humanitäre Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Aktuell betreut der Volksbund 832 Kriegsgräberstätten mit über 2,8 Millionen Kriegstoten in 46 Staaten. Die Mitglieder dienen Angehörigen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge als Ansprechpartner, beraten öffentliche und private Stellen, unterstützen die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördern die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten.

 

Helga Schüler, Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes, begrüßt die Anwesenden zur Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertages im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg. (Bild: Landkreis OSL / Stephan Hornak)

Bild: Helga Schüler, Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes, begrüßt die Anwesenden zur Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertages im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg. (Bild: Landkreis OSL / Stephan Hornak)

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Helga Schüler, Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes legen einen Kranz am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges nieder. (Bild: Landkreis OSL / Stephan Hornak)

Bild: Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Helga Schüler, Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes legen einen Kranz am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges nieder. (Bild: Landkreis OSL / Stephan Hornak)

Foto zu Meldung: Würdevolles Gedenken und Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages

Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

(15. 11. 2022)

In Kürze läuft die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Interessierte BürgerInnen sind aufgerufen, sich als ehrenamtliche/r Richter/in für eine fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung zu stellen.

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken in vielen Bereichen der Rechtsprechung mit, beispielsweise in der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundsätzlich repräsentieren ehrenamtliche Richterinnen und Richter "die Stimme des Volkes" oder eine bestimmte Gruppe von Verfahrensbeteiligten. (Quelle: Ministerium der Justiz)

 

Gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstellung der Vorschlagsliste, aus der der Wahlausschuss nach § 29 Abs. 1 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern beim Verwaltungsgericht Cottbus bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wählt.

 

Aus diesem Grunde rufen wir interessierte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf, sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche/r Richter/in für das

 

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Verwaltungsgericht Cottbus

 

zur Verfügung zu stellen. Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit,

§ 19 VwGO.

 

Folgende Voraussetzungen zur Berufung sind zu erfüllen (nach § 20 der VwGO):

 

Der ehrenamtliche Richter

  • muss Deutscher sein;
  • soll das 25. Lebensjahr vollendet und
  • seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

 

 

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

 

Nicht berufen werden können:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

 

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u.a. das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind verfügbar unter: www.osl-online.de/ehrenamtliche-richter

 

Interessierte BürgerInnen richten ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 13. Januar 2023 an den

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Geschäftsstelle des Kreistages

Dubinaweg 01

01968 Senftenberg

 

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: oder per Telefon: 03573/8701051 - 1052 an die Geschäftsstelle Kreistag wenden.

 

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Kreisreise – Umweltminister Axel Vogel und Landrat Siegurd Heinze besuchen Bio-Energie-Zentrum und Landwirtschaftsbetrieb

(11. 11. 2022)

Öko, Energie, Landwirtschaft und natürlich die Themen Umwelt und Klima standen heute bei der Kreisreise von Umweltminister Axel Vogel und OSL Landrat Siegurd Heinze auf der Themenagenda. In den zwei besuchten Betrieben gab es interessante Einblicke in die ökologische Landwirtschaft und Energiegewinnung.
 
Landrat Heinze und der Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ (AEV), Dr. Bernd Dutschmann begrüßten Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, zunächst im Bio-Energie-Zentrum (BEZ) in Freienhufen. Das BEZ ist die erste Anlage seiner Art im Land Brandenburg, in der nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die geforderte hochwertige Verwertung von Bioabfällen umgesetzt wird.
Im Rahmen der Begehung der Anlage konnten Umweltminister Vogel und Landrat Heinze einen Einblick in die Verarbeitung der Bioabfälle gewinnen.
 
Umweltminister Axel Vogel: „Mit der hochwertigen Verwertung von Bioabfällen und der damit verbundenen energetischen und anschließenden stofflichen Nutzung trägt die Anlage wesentlich dazu bei, die CO2-Bilanz der Verwertung von Bioabfällen weiter zu verbessern. Der Abfallentsorgungsverband setzt dabei auf die interkommunale Zusammenarbeit, die künftig sogar ausgebaut werden soll. Damit gibt er den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine Möglichkeit die Bioabfälle aus den jeweiligen Gebieten in der Anlage nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwerten zu lassen.“
 
Im Rahmen der Begehung der Anlage ist die neue Vergärungsanlage des BEZ Freienhufen in den Probebetrieb gestartet. Diese erzeugt durch Vergärung Biogas, welches im standorteigenen Blockheizkraftwerk verstromt wird. Im zweiten Schritt wird anschließend in der Kompostierungsanlage aus den Gärprodukten hochwertiger Kompost – die „Lausitzer Krafterde“ - hergestellt.
In den Gesprächen berichtete Verbandsvorsteher Dutschmann, von den weiteren Plänen für das BEZ Freienhufen. Neben der Optimierung des gesamten Verwertungsprozesses wird geprüft, ob das erzeugte Biogas wirtschaftlich in Biomethan umgewandelt und damit ein hocheffizienter grüner Energieträger hergestellt werden kann. Durch Einspeisung in das Gasnetz könnte damit fossiles Methan in allen Bereichen ersetzt werden.
 
Knopfdruck von Umweltminister Axel Vogel und Landrat Siegurd Heinze zum Start des Probebetriebs der neuen Vergärungsanlage des Bio-Energie-Zentrums Freienhufen (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Knopfdruck von Umweltminister Axel Vogel und Landrat Siegurd Heinze zum Start des Probebetriebs der neuen Vergärungsanlage des Bio-Energie-Zentrums Freienhufen (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)
 
Nach dem Austausch im BEZ Freienhufen besuchten Landrat und Umweltminister die Zinnitz-Groß Jehser (ZGJ) Landwirtschafts GmbH bei Calau. Bei einer Kremserfahrt und Besichtigung des Betriebes haben die Geschäftsführer Marrin Arfsten-Häußler und Robert Häußler gemeinsam mit Pflanzenbau-Chef Torben Voss und dem Bauernverband Südbrandenburg e.V. einen Einblick in aktuelle Themen und die Arbeit des Betriebes gegeben.
Die ZGJ Landwirtschafts GmbH ist einer der insgesamt 197 landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis und trägt mit einer teilweise ökologischen Bewirtschaftung der insgesamt 1150 ha Anbaufläche zu dem weiterhin steigenden Anteil des ökologischen Landbaus im Landkreis bei. 2021 wurden 19,7% der Flächen ökologisch bewirtschaftet. 2022 sind es nun bereits 20,4 %. Insgesamt werden 40 Unternehmen im Landkreis im Rahmen des Förderprogramms ökologischer Landbau gefördert.
 
Minister Vogel: „Die Landwirtschaft im Landkreis steht – wie auch andere Branchen in der Lausitz – durch den Kohleausstieg und die Auswirkungen der Klimakrise vor der großen Aufgabe, die Wasserversorgung und damit die Produktion von regionalen Lebensmitteln nachhaltig zu sichern.“
 
Landrat Siegurd Heinze: „Mit der Nutzung ehemaliger und rekultivierter Kippenflächen hat der Landwirtschaftsbetrieb eine gute Möglichkeit gefunden solche Flächen nachhaltig zu nutzen beziehungsweise diesen einer neuen Nutzung zuzuführen. Mich beeindruckt zudem die breite Aufstellung des Betriebes im Feldbau und der Milchproduktion. Hier wird zum Beispiel auch mit dem Direktsaatverfahren versucht neue Wege zu gehen, um die Landwirtschaft zukunftsfähig, nachhaltig und ertragreich zu betreiben. Damit ermöglicht der Betrieb bereits attraktive Arbeitsmöglichkeiten im Berufsfeld Landwirtschaft. Auch durch innovative technologische Entwicklungen und zum Beispiel die Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg bei Anbauversuchen wird ein spannendes Aufgabenfeld geboten. Ganz klar können diese Entwicklungen nicht nur durch die Betriebe allein angegangen werden. Hierbei braucht es Unterstützung durch die Politik, aber auch die regionalen Strukturen müssen stimmen, um Landwirtschaftsbetriebe zu halten.“
 
Davon, dass Unterstützung bereits angekommen ist, konnten sich die Beteiligten vor Ort überzeugen. Umweltminister Vogel konnte bei dem Termin einen Blick auf die zwei Hühnermobile werfen, welche vom MLUK und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitfinanziert wurden. In den Gesprächen mit den Landwirten wurde sich auch zum Agrarstrukturgesetz ausgetauscht. Herr Häußler stellte zudem das Direktsaatverfahren vor, welches er auf einigen Flächen umsetzt, um langfristig ein funktionierendes Ökosystem auf den Flächen entstehen zu lassen. Bei einer Befahrung der Flächen konnten sich Landrat Heinze und Umweltminister Vogel zu diesem Verfahren informieren und einen Eindruck zu den Erfordernissen und den Erträgen der Direktsaat erlangen.
  Umweltminister Vogel und Landrat Heinze besichtigen die Direktsaatflächen der ZGJ Landwirtschafts GmbH (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Umweltminister Vogel und Landrat Heinze besichtigen die Direktsaatflächen der ZGJ Landwirtschafts GmbH (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)
 
Im Anschluss an die beiden Besichtigungen haben Landrat Heinze und Umweltminister Vogel sich zu weiteren Themen in einem Vier-Augen-Gespräch ausgetauscht. Dabei wurde auch über die Erreichung der Klimaziele und den Beitrag zu diesen auf Kreisebene gesprochen. Durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist beabsichtigt, mit dem Haushaltsjahr 2023 eine Vollzeitstelle „Klimaschutzbeauftragte/r“ bzw. „Klimaschutzmanager“ zu schaffen. Dieser soll die Aufgaben zur Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie begleiten. Diese Strategie wird ein Leitbild zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises unter Beachtung der klimapolitischen Ziele des Landes Brandenburg umfassen und damit Ziele für den Landkreis definieren.
 
 
Weitergehende Informationen zum BEZ Freienhufen:
Das jetzige BEZ Freienhufen wurde 2006 als Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage errichtet. Mit dem Bau der Kompostierungsanlage im Jahr 2019 und des Umbaus der Altanlage im Jahr 2022 ist ein modernes Zentrum zur hochwertigen Verwertung von Bioabfällen entstanden.
 
Im BEZ werden in zwei separaten Linien die Abfallfraktionen Sperrmüll und Bioabfälle verarbeitet. Der Fokus liegt auf den Bioabfällen, die den Namen der Anlage maßgeblich prägen. Die zu verarbeitenden Bioabfälle stammen dabei nicht nur aus dem Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV). Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit verwertet der AEV schon jetzt Bioabfälle aus dem Landkreis Spree-Neiße, der Stadt Cottbus und ab 2023 auch vom Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“. 
 
Im BEZ können bei voller Auslastung ca. 25.000 t Bioabfälle pro Jahr verarbeitet werden. Daraus entstehen rund 2 Millionen m³ Biogas mit einem Methangehalt von ca. 65 Prozent. Über das Blockheizkraftwerk werden vier Millionen kWh Strom und etwa dieselbe Menge an Wärme erzeugt. Die Wärme wird im Wesentlichen für betriebsinterne Prozesse verwendet. Nach Abzug des Eigenbedarfs verbleiben ca. zwei Millionen kWh Strom zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.
 
Eine Besonderheit der Anlage stellt die Entfernung von Störstoffen aus den Bioabfällen dar. Zum Einsatz kommt eine sogenannte Separationsmühle. In dieser findet eine schonende Zerkleinerung der Bioabfälle statt, wobei Folien und Plastetüten erhalten bleiben. Sie werden durch ein integriertes Sieb abgeschieden. Anschließend werden die sauberen, zerkleinerten Bioabfälle mit Prozesswasser angemischt und dem Sandfang zugeführt. In diesem trennen sich die Schwerstoffe wie Glas- und Keramikscherben sowie Steine ab, sodass der folgenden Vergärung ein sehr reines Produkt zugeführt werden kann. 
 
 
Weitergehende Informationen zur ZGJ Landwirtschafts GmbH
Der Betrieb unterteilt sich in zwei verschiedene Betriebsbereiche. Die eine Hälfte der Flächen wird ökologisch bewirtschaftet und die andere Hälfte konventionell. Auf einem Teil der „konventionellen“ Flächen wird das Direktsaatverfahren umgesetzt. Bei der Direktsaat werden alte Pflanzenreste auf dem Feld belassen und es erfolgt keine Bodenbearbeitung. Dadurch entsteht eine Bodenbedeckung mit einer Mulchschicht. Das Verfahren kann zu verschiedenen Vorteilen führen, wie eine höhere Nährstoffdynamik im Boden, der Verbesserung der Resilienz des Bodens gegen äußere Einflüsse und der geringere Einsatz von Bioziden zur Schädlingsbekämpfung. Ziel des Verfahrens ist es, auf den Flächen und im Boden ein funktionierendes Ökosystem entstehen zu lassen. Dadurch wird davon ausgegangen, dass diese Flächen einen ebenso hohen ökologischen Wert aufbauen können, wie die eigentlichen ökologisch bewirtschafteten Flächen.

Foto zu Meldung: Kreisreise – Umweltminister Axel Vogel und Landrat Siegurd Heinze besuchen Bio-Energie-Zentrum und Landwirtschaftsbetrieb

Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest – Allgemeinverfügung mit Restriktionszonen und Verhaltensanweisungen erlassen

(11. 11. 2022)

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis bestimmte Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Regelungen und festgelegten Restriktionszonen treten am 12.11.2022 in Kraft.

 

Rückblick

Wie der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Montag, 07.11.2022, berichtet hat, ist im Kreisgebiet zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht am 04.11.2022 bestätigt. Es handelt sich um eine Bache, die nördlich von Neupetershain (Nowe Wiki) erlegt wurde.

 

Nach der sofortigen Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen, wie risikoorientierte Fallwildsuche und dem Bau von bisher circa 23 Kilometern mobilen Zauns im näheren Umfeld des Fundes, wird nun eine Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) erlassen, welche Zonen im Landkreis ausweist, in denen bestimmte Verhaltensmaßnahmen gelten, die eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern sollen.

Das ASP-Virus kann durch den direkten Kontakt zwischen Tieren übertragen werden. Blut (beim Wildschwein „Schweiß“ genannt) ist der effizienteste Übertragungsweg, denn kleinste Blutmengen reichen für eine Infektion aus.

 

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung (tritt am 12.11.2022 in Kraft)

Die neue TSAV hebt die zuvor erlassenen Verfügungen vom 01.07. und vom 12.07.2022 auf. Diese sind mit dem nun erfolgten Ausbruch der ASP auf dem Kreisgebiet hinfällig.

 

Restriktionszonen

Die neue Tierseuchenallgemeinverfügung legt Restriktionsgebiete fest, welche beinahe das gesamte Kreisgebiet umfassen. Um die Abschussstelle bei Neupetershain werden als Restriktionsgebiete vier verschiedene Zonen ausgewiesen, welche auch in der nachfolgenden Karte farbig markiert sind:

  • Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet): umfasst auch das unmittelbar nahe der Abschussstelle liegende Gebiet (Kerngebiet) und den unmittelbar an das Kerngebiet grenzenden Bereich (Weiße Zone)
    • Weiße Zone“ (wird durch geeignete Mittel zeitnah schwarzwildfrei gehalten)
      • umfasst auch das Kerngebiet
    • Kerngebiet (Teil der weißen Zone)
  • Sperrzone I“ (Pufferzone): wird außen um die Sperrzone II eingerichtet

 

Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022Bild: Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022

 

Welche Gebiete welcher Zone zugeordnet werden, können Bürgerinnen und Bürger dem Kartenausschnitt (auch einsehbar unter www.osl-online.de/asp) oder der vollständigen Auflistung in der TSAV vom 11.11.2022 entnehmen: www.osl-online.de/bekanntmachungen

 

Angeordnete Maßnahmen

Für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird unter anderem angeordnet:

 

  • Die Absperrung der benannten Restriktionszonen mit einer wildschweinsicheren Umzäunung sowie Segmentzäunen innerhalb der Restriktionszonen sind zu dulden. Tore der ASP-Abwehrzäune sind zu schließen!
  • Jagdausübungsberechtigte haben eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild durchzuführen (gilt aktuell nicht in Sperrzone II) und sind zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen verpflichtet.

 

Folgende Verhaltensregeln sind in den weiteren Zonen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern zu beachten:

 

  • Sperrzone II (umfasst auch Kernzone und weiße Zone)
    • Hunde dürfen in der Sperrzone II nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, mit Ausnahme der für die Kadaversuche eingesetzten Hundestaffeln.
    • Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind in einen Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
    • Das Verbringen von Schweinen und Wildschweinen aus der Sperrzone II ist verboten. In begründeten Einzelfällen können für Schweine auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von diesem Verbot durch das Veterinäramt erteilt werden.

 

  • Kerngebiet und weiße Zone
    • Es gilt grundsätzlich ein Jagdverbot.

Ausnahme bilden hierbei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie die Tötung/Entnahme mit jagdlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung unter Anordnung des Amtstierarztes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde.

 

  • Kerngebiet
    • Das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft (Felder, Wiesen, Ackerflächen, Bereiche außerhalb von Ortschaften) des Kerngebietes ist ohne triftigen Grund verboten.

 

Darüber hinaus umfasst die Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen und Regelungen, denen insbesondere auch Jäger, Landwirte u.a. nachkommen müssen. Diese sind in der TSAV vom 11.11.2022 online einsehbar unter www.osl-online.de/bekanntmachungen

 

Erklärungen, Begründungen zu den auferlegten Maßnahmen und zu der Festlegung der Sperrzonen sind ebenfalls in der TSAV nachzulesen.

 

 

Fallwildmeldungen

Totes Schwarzwild bitte nicht anfassen! Melden Sie diese Funde umgehend telefonisch (03573 870 4400) dem Veterinäramt.

Fallwildmeldungen können jetzt auch per Mail an gemacht werden. Bitte die folgenden Angaben per Mail machen:

  • Name und Vorname der meldenden Person
  • Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
  • Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand (relativ frisch verendet, Skelettfund … )
  • soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
  • Foto (wenn möglich)

 

 

In eigener Sache: Wir danken den zahlreichen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die uns bereits beschädigte ASP-Zäune und -Tore sowie totes Schwarzwild gemeldet haben und stets auch einen Blick darauf haben, dass die Tore geschlossen werden. Nur gemeinsam können wir diese Maßnahmen erfolgreich umsetzen und so setzen wir auch auf Ihre Mithilfe!

Foto zu Meldung: Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest – Allgemeinverfügung mit Restriktionszonen und Verhaltensanweisungen erlassen

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt

(07. 11. 2022)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Der Erlegungsort liegt in unmittelbarer Nähe zum Seuchengeschehen im Landkreis Spree-Neiße und Sachsen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht am Freitagabend bestätigt. Es handelt sich um eine Bache, die nördlich von Neupetershain (Nowe Wiki) erlegt wurde.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bereits am Wochenende wurde eine erste risikoorientierte Fallwildsuche durchgeführt. Um das genaue Ausmaß des Ausbruchs zu bestimmen erfolgt zudem eine großflächige Fallwildsuche rund um den Erlegungsort. Darüber hinaus wurde bereits mit der Errichtung eines mobilen Wildschweinzauns begonnen.

 

Die konkreten Angaben, einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen werden in einer Allgemeinverfügung erfasst, die zurzeit erarbeitet wird.

 

Das Veterinäramt des Landkreises nimmt den Ausbruch der ASP in OSL zum Anlass, auf die allgemeinen Handlungshinweise hinzuweisen:

 

Zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest sind wir auf die Hilfe, Unterstützung und auch das Verständnis unserer Bevölkerung angewiesen. Sei es die Meldung von Totfunden von Schwarzwild an das Veterinäramt oder das Schließen der Zauntore entlang der bisher errichteten Zaunreihen. Fassen sie Schwarzwild nicht an und melden sie Totfunde umgehend dem Veterinäramt.

 

Totfunde von Schwarzwild sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400 (täglich erreichbar von 7 bis 22 Uhr) zu melden. Das Auffinden und Melden von toten Wildschweinen unter Benennung von Koordinaten wird je nach Sperrzone mit bis zu 150 Euro prämiert.

 

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist amtlich vom Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 festgestellt worden.

Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.

 

Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

 

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger unter www.osl-online.de/asp


 

Fundort des nachweislich mit ASP infizierten Wildschweines an der Kreisgrenze zu Spree-NeißeBild: Fundort des nachweislich mit ASP infizierten Wildschweines an der Kreisgrenze zu Spree-Neiße

Foto zu Meldung: Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt

Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren: 15. Informations- und Beratertag in Senftenberg

(04. 11. 2022)

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren möchten, Fachkräfte suchen oder qualifizieren wollen, sollten sich den 24. November 2022 vormerken. In der Zeit von 9 bis 15 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1 (nähe Stadthafen) bereits zum 15. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investoren und alle darüber hinaus Interessierte.

 

Vor Ort erteilen Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen.

 

Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich. Sollte bereits vorab Interesse an bestimmten Angeboten/Gesprächen mit Anbietern bestehen, ist eine Terminabsprache empfehlenswert. Für diese Terminabsprachen und weitere Rückfragen steht Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin für Wirtschaft und Förderung bei der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, unter Telefon 03573 870-5141 oder per E-Mail () zur Verfügung.

Beratertage

 

Plakat: 15. Informations- und Beratertag in Senftenberg

 

Foto zu Meldung: Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren: 15. Informations- und Beratertag in Senftenberg

Erntekronen in den Kreishäusern Senftenberg und Calau aufgestellt

(02. 11. 2022)

Der Duft von Getreide bringt einen Hauch von Herbst und Erntezeit in die Kreishäuser in Calau und Senftenberg. Die zwei Erntekronen aus Muckwar und Lindenau wurden beim 1. Kreis-Erntefest des Landkreises von der Jury und dem Publikum auf den ersten und zweiten Platz gewählt und haben nun vorübergehend einen Ehrenplatz in den Kreishäusern erhalten.

 

Anlässlich des 1. Kreis-Erntefestes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 17.09. in Muckwar hatte das Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises einen Erntekronenwettbewerb ausgelobt.

Vereine und Dorfgemeinschaften sind diesem Aufruf gefolgt und so wurden acht prachtvolle Erntekronen zum Wettbewerb eingereicht und zum Kreis-Erntefest ausgestellt.

In einem Zelt auf der Festwiese konnten die Besucher des Kreis-Erntefestes die in ausdauernder Handarbeit gefertigten Erntekronen bestaunen. Zum Erntekronenwettbewerb wurden von Muckwar, Lindenau, Boblitz, Żagań, Schöllnitz, Saalhausen, vom Landfrauenverband Niederlausitz e.V. und eine gemeinsame Erntekrone vom Förderverein für das Haus der Landwirtschaft und den Großräschener Weinbau e.V. eingereicht.

Im Wettbewerb belegte die Erntekrone aus Boblitz den dritten Platz und die Erntekrone aus Lindenau konnte sich den zweiten Platz sichern. Beim ersten Platz waren Jury und Publikum sich einig: Die Auszeichnung ging an die Erntekrone aus Muckwar.

 

Die Erntekrone aus Muckwar hat nun im Kreishaus in Senftenberg einen Ehrenplatz erhalten. Die Erntekrone aus Lindenau wurde ebenso aufgestellt und verschönert das Kreishaus in Calau. Die fleißigen Hände und künstlerischen FlechterInnen aus Muckwar und Lindenau waren in den Kreishäusern und haben die Erntekronen and Landrat Siegurd Heinze und die 1. Beigeordnete Grit Klug übergeben.

Vor den Sitzungssälen im Dubinaweg 1 in Senftenberg und der Joachim-Gottschalk-Straße 36 in Calau können Bürgerinnen und Bürger die Erntekronen für mehrere Wochen bewundern.

 

Aufstellen der Erntekrone aus Muckwar im Kreishaus Senftenberg und Übergabe des Kunstwerkes von der Dorfgemeinschaft Muckwar an Landrat Siegurd Heinze. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)Bild: Aufstellen der Erntekrone aus Muckwar im Kreishaus Senftenberg und Übergabe des Kunstwerkes von der Dorfgemeinschaft Muckwar an Landrat Siegurd Heinze. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

 

 

 

Aufstellen der Erntekrone aus Lindenau im Kreishaus Calau und Übergabe des Kunstwerkes von den Landfrauen aus Lindenau an die 1. Beigeordnete des Landkreises, Grit Klug. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)Bild: Aufstellen der Erntekrone aus Lindenau im Kreishaus Calau und Übergabe des Kunstwerkes von den Landfrauen aus Lindenau an die 1. Beigeordnete des Landkreises, Grit Klug. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

 

Pro Erntekrone wurden zwischen 150 und 200 Arbeitsstunden aufgewendet, um die Ähren zu schneiden, sie auf die richtige Länge zu bringen und zu lagern, sie zusammenzubinden und an das Gestell der Erntekrone anzubringen. Dabei galt von Anfang bis Ende: Handarbeit und Kleben verboten. Um diesen enormen Arbeitsaufwand für die beiden erstplatzierten Kronen zu würdigen, wurden diese nun vorübergehend in den Kreishäusern in Calau und Senftenberg aufgestellt.

 

Vielen Dank an die Landfrauen aus Lindenau und die ErntekronenflechterInnen aus Muckwar, dass die beiden Erntekronen derzeit die Kreishäuser des Landkreises schmücken können. Mitarbeitende der Kreisverwaltung und Besucher freuen sich über den Anblick und gratulieren zu dem wohlverdienten ersten und zweiten Platz im Erntekronenwettbewerb.

 

Die beiden Erntekronen suchen nach ihrer Zeit in den Kreishäusern eine neue Bleibe. Wenn Restaurants, Sammler, Liebhaber, Unternehmen oder Privatpersonen daran Interesse haben, einem der Kunstwerke ein neues Zuhause zu geben, dann wenden sie sich für die Vermittlung der Kontakte an:

 

Frau Juliane Bronk

Sachbearbeiterin für den ländlichen Raum

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Telefon 03541-870 5643

Foto zu Meldung: Erntekronen in den Kreishäusern Senftenberg und Calau aufgestellt

Gedenkveranstaltung des Landkreises anlässlich des Volkstrauertages am 13. November 2022

(01. 11. 2022)

Der Volkstrauertag ist ein Tag der Empathie und des Innehaltens, aber auch der Verständigung und der Versöhnung. Der Tradition seit 1991 folgend findet auch in diesem Jahr eine Volkstrauertagsveranstaltung des Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz statt.

 

Die enormen Opfer beider Weltkriege und die Opfer von Gewalt und Verbrechen in unseren Tagen aber auch und vor allen die seit Februar 2022 ausgebrochenen Kriegshandlungen in Europa sollen daran erinnern, dass wir uns für eine friedliche Welt und ein gerechtes Miteinander einsetzen.

 

Die Vorsitzende des Kreisverbandes des Volksbundes, Frau Helga Schüler und der Landrat des Landkreises, Herr Siegurd Heinze laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur kreislichen Gedenkveranstaltung ein, die am

 

Sonntag, dem 13. November 2022 um 11.00 Uhr im

Bürgerhaus Wendische Kirche,

Baderstraße 10 in Senftenberg

 

stattfindet und hoffen viele bekannte aber auch neue Gesichter begrüßen zu können. Mit ihrer Anwesenheit unterstreichen sie die Bedeutung dieser Veranstaltung und tragen dazu bei, dass der Volkstrauertag auch in diesem Jahr würdig begangen wird.

 

Die Veranstaltung wird traditionell musikalisch von Kammerchor und Orchester der Musikschule Oberspreewald-Lausitz, unter der Leitung von Ulrich Stein, umrahmt.

 

Bild wendische Kirche


Bild: Volkstrauertagsveranstaltung des Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz 2021 in der Evangelischen Peter-Paul-Kirche in Senftenberg (Bild: LK OSL / Stephan Hornak)

 

 

Foto zu Meldung: Gedenkveranstaltung des Landkreises anlässlich des Volkstrauertages am 13. November 2022

„Ich pflege – was nun?“: Themennachmittage des Pflegestützpunktes bieten Beratung und Hilfe

(28. 10. 2022)

Der Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz lädt herzlich zu seinen Themennachmittagen „Ich pflege – was nun?“ ein. Diese kostenlose Beratungsmöglichkeit kann am 09.11. in Senftenberg und am 16.11. in Lübbenau wahrgenommen werden.

 

Was bedeutet das, wenn ich irgendwann einen Familienangehörigen pflegen müsste? Was kommt dabei auf mich zu? Wie verhalte ich mich, wenn ich jemanden pflege? Wer hilft mir dabei? Wer trägt die Kosten? Wo stelle ich bestimmte Anträge? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Pflegemaßnahmen habe?

 

Meist unverhofft und nur selten im Voraus planbar kommen Menschen in die Situation, dass sie jemand anderen pflegen müssen oder wollen. Eine gute Beratung rund um die Pflegemöglichkeiten, die Hilfe und Unterstützung bei dieser Tätigkeit, sowie die finanziellen Entlastungsmöglichkeiten liegt dem Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz am Herzen.

 

Termine Themennachmittage „Ich pflege – was nun?“

 

Senftenberg

09.11.2022 um 14:30 Uhr

in der VS Begegnungsstätte, Kormoranstr. 1

01968 Senftenberg

 

Lübbenau

16.11.2022 um 14:30 Uhr

im Regine-Hildebrandt-Haus, Thomas-Müntzer-Str. 11

03222 Lübbenau

 

Viele BürgerInnen sind bei dem Thema verunsichert und trauen sich nicht mit dem Thema bereits im Voraus zu beschäftigen oder nach Hilfe und Unterstützung bei dieser Aufgabe zu fragen. Der Pflegestützpunkt bietet im Rahmen dieser Themennachmittage eine unkomplizierte, unverbindliche und kompetente Möglichkeit für BürgerInnen, sich zu diesem Thema zu informieren und miteinander auszutauschen – unabhängig davon, ob sie bereits jemanden pflegen, demnächst jemanden pflegen oder sich im Allgemeinen mit dem Thema befassen wollen.

 

Die Veranstaltung ist für die TeilnehmerInnen kostenlos.

Der Pflegestützpunkt bittet um Anmeldung unter folgender Telefonnummer: 03573 870 - 4180 ( - 4181)

 

Informationen zum Pflegestützpunkt unter www.osl-online.de/pflegestützpunkt

Foto zu Meldung: „Ich pflege – was nun?“: Themennachmittage des Pflegestützpunktes bieten Beratung und Hilfe

Landkreis heißt 3 angehende Mediziner willkommen – Bewerbung für Medizinstipendium weiterhin möglich

(27. 10. 2022)

Drei angehende Mediziner freuen sich seit dem Wintersemester 2022/2023 über ein Stipendium vom Landkreis. Bei einem Treffen im Landratsamt wurden Erfahrungen ausgetauscht, über das Studium, Ziele der Studierenden und das Gesundheitswesen im Landkreis gesprochen und das Gesundheitsamt vorgestellt. Für das Sommersemester 2023 sind erneut Stipendien verfügbar.

 

Seit 2021 können angehende Mediziner von einem Stipendium des Landkreises profitieren. Um auch in Zukunft die medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen, hat der Landkreis ein Medizinstipendium eingeführt. Damit werden Studierende der Fachrichtungen Human- oder Zahnmedizin während und für die Dauer ihres Studiums finanziell unterstützt. Im Gegenzug erklären diese sich dazu bereit, anschließend als Arzt/Ärztin im Landkreis zu arbeiten und damit die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern.

 

Nun profitieren die ersten drei Medizinstudierende von dieser Unterstützung. Landrat Siegurd Heinze und Gesundheitsdezernent Alexander Erbert haben die Stipendiaten zu einem Kennenlernen und Austauschen in die Kreisverwaltung eingeladen. In regelmäßigen Treffen werden die Studierenden so durch das Studium begleitet und erhalten die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen, die anderen Stipendiaten und Personen sowie Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen kennenzulernen und zu fachsimpeln.

 

Bei einem ersten Treffen freuten sich Marvin Maibaum und Danny Treitschke über diese Möglichkeit. Herr Maibaum ist 22 Jahre alt und studiert Humanmedizin in Jena und Herr Treitschke, 25 Jahre alt, studiert Humanmedizin in Potsdam. Beide kommen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und wollen nach dem Studium hier im Landkreis arbeiten. Der dritte Stipendiat konnte den Termin leider nicht wahrnehmen. Er kommt aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und studiert ebenfalls Humanmedizin an der Universität Potsdam.

Im Austausch berichteten die beiden jungen Männer von ihrem anspruchsvollen Studium und den aktuellen Kursinhalten. Das Stipendium ermögliche ihnen, sich auf das anspruchsvolle und intensive Studium konzentrieren zu können und dieses gleichzeitig zu finanzieren.

Für beide hatte schon immer der Wunsch bestanden im Medizinbereich zu arbeiten. Während Herr Treitschke bereits eine Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten im Klinikum Niederlausitz (jetzt Sana Kliniken Niederlausitz) gemacht hat und nun nach einigen Jahren praktischer Arbeit sein Wissen und seine Fähigkeiten mit dem Studium ausbauen und einen Schritt weiter gehen will, hat Herr Maibaum direkt nach dem Abitur mit dem Medizinstudium begonnen.

 

 

Medizinstipendiaten

 

Bild: Landrat Siegurd Heinze (r.) und Gesundheitsdezernent Alexander Erbert (l.) begrüßen die Medizinstipendiaten Danny Treitschke (2.v.l.) und Marvin Maibaum (2.v.r.). (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

 

„Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Leben das Studium begonnen wird oder ob der oder die Studierende bereits in einem fortgeschrittenen Semester ist, für ein Medizinstipendium vom Landkreis kann man sich jederzeit bewerben, wenn man an einer deutschen Universität im Bereich Human- oder Zahnmedizin studiert oder auch an einer Universität innerhalb der EU, bei welcher der Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Die Hürden für ein Stipendium sind somit relativ gering. Bei dem äußerst lern- und zeitintensiven Studium und dem hohen Bedarf an medizinischem Nachwuchs, freuen wir uns, wenn sich jungen Menschen für diese Richtung und die Arbeit als Arzt und Ärztin entscheiden“, berichtet Alexander Erbert, Gesundheitsdezernent des Landkreises OSL.

Die beiden Stipendiaten haben für ihre zukünftige Arbeit im Landkreis verschiedene Vorstellungen und Wünsche. Während für den einen der Wunsch bzw. die Vorstellung einer eigenen Praxis besteht, zieht es den anderen zurück zur Arbeit im Krankenhaus und in den OP-Bereich. Im Landkreis bestehen nach dem Studium verschiedenste Möglichkeiten als Arzt zu arbeiten. Die vier medizinischen Versorgungszentren, die Krankenhausstandorte der Sana Kliniken Niederlausitz, zahlreiche Facharztpraxen und auch das Gesundheitsamt bilden ein interessantes Spektrum an möglichen Arbeitsbereichen für Ärzte.

 

Landrat Siegurd Heinze freute sich über das rege Interesse der Stipendiaten an den aktuellen Gesundheitsthemen im Landkreis und dass sie sich dazu entschlossen haben, nach dem Studium im Landkreis zu arbeiten: „Ich wünsche allen drei Stipendiaten viel Erfolg für das Studium. Neben den finanziellen Zuschüssen wollen wir die Stipendiaten über die nächsten Jahre begleiten, ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Anknüpfungsmöglichkeiten für ihre spätere Arbeit im Landkreis vermitteln, sodass nach einem erfolgreichen Studium der Start in das Arbeitsleben und in das Netzwerk der Mediziner bei uns im Landkreis ganz leicht erfolgen kann.“

 

Nach dem Austausch im Landratsamt zeigte Gesundheitsdezernent Alexander Erbert den beiden Stipendiaten das Gesundheitsamt. Bei einem Kennenlernen mit der Amtsärztin, Frau Dr. Rosenthal, wurde die Arbeit des Gesundheitsamtes vorgestellt und über medizinische Themen gesprochen.

 

Für jedes Semester können vom Landkreis fünf Stipendien vergeben werden. Fortlaufend das ganze Jahr über können sich Studierende für ein solches bewerben. Für das Sommersemester 2023 sind erneut fünf Stipendien verfügbar. Bewerbungen sind gern willkommen. Informationen zum Stipendium und zur Bewerbung unter: www.osl-online.de/medizinstipendium

Foto zu Meldung: Landkreis heißt 3 angehende Mediziner willkommen – Bewerbung für Medizinstipendium weiterhin möglich

Familien als Teilnehmer*innen für Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2023 gesucht

(27. 10. 2022)

Information des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

 

Liebe Familien,
alle fünf Jahre fragt das Statistische Bundesamt ausgewählte Haushalte, wofür sie ihr Geld ausgeben. Von diesen Daten hängen wichtige Leistungen für Familien und Kinder ab. Sie beeinflussen, wie hoch die Unterstützung für Kinder im neuen Bürgergeld und wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt. Auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss hängen von diesen Daten ab.
 
Deshalb bittet das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend um eine rege Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
 
Bitte unterstützen Sie die Einkommens- und Verbraucherstichprobe und leiten Sie diese Information an möglichst viele Familien weiter, hängen Sie es aus oder sprechen Sie Familien auf die Erhebung an. Ihre Angaben helfen, ein verlässliches Bild davon zu bekommen, was Familien tatsächlich brauchen.
Daher es gerade Familien schwerfällt, solche Befragungen in ihren Alltag einzubauen, erhalten Familien eine höhere Aufwandsentschädigung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für die Teilnahme an der Befragung eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Familienhaushalte von 100 Euro auf 150 Euro festgesetzt (pro Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind als Anerkennung für den damit verbundenen Aufwand und als Dank für die Unterstützung).
 
Sie können sich unter folgendem Link für eine Teilnahme melden: www.evs2023.de/teilnahme.

 

Mehr Informationen finden Sie im angefügten Faltblatt.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für alle Familien in Deutschland.

[Faltblatt zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023]

[Schreiben vom Bundesministerium an Familien]

Foto zu Meldung: Familien als Teilnehmer*innen für Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2023 gesucht

Sozialarbeiter der Jugendarbeit des Landkreises OSL treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch

(25. 10. 2022)

Zum 15. Mal trafen sich die Sozialarbeiter*innen der Kinder-/ Jugend- und Schulsozialarbeit vom 05.10. bis zum 07.10.2022 im “Don-Bosco Haus” in Neuhausen, um Erfahrungen auszutauschen und an feldrelevanten Themen zu arbeiten.

 

Diese 3-tätige Klausur ist schon zu einer Tradition im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geworden und wird organisiert vom Sachgebiet Jugendförderung des Landkreises. Auch in diesem Jahr sind viele Sozialarbeiter*innen der Einladung zum Treffen gefolgt. Im gemeinsamen Austausch der Beteiligten gab es verschiedene spannende Themen und Erkenntnisse. 


Den Auftakt der Veranstaltung unterstützte Klaus Winzer von der Freien Jugendhilfe Niederlausitz Calau e. V. mit Ausführungen zur Flucht und Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen in Calau. Von der Flucht bis zum Ankommen in der Stadt Calau und den Schwierigkeiten, die bei der Aufnahme und Integration zu bewältigen waren - Herr Winzer gab Einblicke, welche Maßnahmen und Abläufe vollzogen wurden und welche Möglichkeiten geholfen haben. Mit diesem Thema haben seit Kriegsbeginn alle Sozialarbeiter*innen Berührungspunkte.

 

Zu den weiteren Themen zählten die Planung der jährlichen Projektbörse und die Vorstellung der Angebote der überregionalen Präventionsfachstelle. Pascal Noack vom Tannenhof e.V. regte eine Diskussionsrunde über mögliche Projekte an Schulen an. Dabei ging es auch um ein kostenfreies Ausbildungs- bzw. Schulungsangebot für Lehrkräfte als Multiplikatoren für präventive Arbeit an den Schulen. Für interessierte Lehrkräfte können Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Zu den weiterhin in der Diskussionsrunde besprochenen Projekten zählten unter anderem das Jugendfilmtage-Set, welches in Großräschen bei dem Präventionsverein Schlupfwinkel e.V. vorhanden ist, das Projekt „Net-Piloten“ oder „Der grüne Koffer“, die für die Präventionsarbeit in Schulen und den Einrichtungen genutzt werden können. 

 

An den weiteren Kurstagen erwartete die Teilnehmenden ein lehrreiches Programm. Von einer Schulung zum Thema „Rechtsextremismus und die Merkmale extremer Rechten“, über Informationen zur Umsetzung des §8a zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung bis hin zu einem Seminar zum Thema Antimobbing.

Alle Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Plenum vorgestellt und so erfolgte auch ein angeregter Austausch zu aktuellen Entwicklungen in den Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen des Landkreises.


Auch das gemeinsame Projekt „WasserMarsch“, welches am 09. und 10.09. in Raddusch stattgefunden hat, wurde in der Runde ausgewertet. Für eine erneute Durchführung im Jahr 2023 haben alle Teilnehmenden ihre Unterstützung zugesagt. Startpunkt des WasserMarschs wird 2023 in Calau sein.


Der Landespräventionsrat stellte im Rahmen der Tagung das Projekt „Communities that care“ vor, welches mit einer Schülerbefragung den Ist-Zustand der Lebensweise von Jugendlichen aufzeigen soll. Das Ziel ist, Ansätze zu finden, um Jugendliche in ein kriminalitätsarmes Leben zu begleiten. Im anschließenden Austausch wurden Hinweise gegeben und Handlungsmöglichkeiten erläutert.

 

Die nächste Zusammenkunft der Sozialarbeiter der Jugendarbeit des Landkreises OSL wird im März 2023 stattfinden. Die nächste Klausurtagung ist für Oktober 2023 geplant.
 

Bildungsbüro veröffentlicht „Faktencheck Schulische Bildung 2022“

(24. 10. 2022)

Wo steht der Landkreis mit Blick auf die schulische Bildung? Dieser Frage widmete sich das Bildungsbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Auf Grundlage umfangreicher Datenbestände und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg erarbeiteten die Mitarbeiterinnen den „Faktencheck Schulische Bildung 2022 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“.

 

Den Kommunen und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz obliegt die Schulträgerschaft für die Schulen. Um den schulischen Lebensabschnitt bestmöglich gestalten zu können, braucht es neben dem pädagogischen Konzept eine Lehr- und Lernumgebung, die den Kindern und Jugendlichen und den aktuellen Herausforderungen gerecht wird.


Dieser Faktencheck spiegelt die Situation der Schulen im Landkreis wider. Auf 48 Seiten betrachtet der Bericht die schulische Bildungssituation, unterteilt nach den Bereichen Allgemeines, Schülerschaft, Schulpersonal, schulische Übergänge, Schulabgänger*innen und Abschlüsse, Sozialarbeit an den Schulen und Schulabsentismus. Relevante Entwicklungen der letzten Jahre werden aufgezeigt, mögliche Handlungsfelder für Schulen, Lehrkräfte, Verwaltung und Verantwortungsträger benannt.

 

Der Faktencheck bildet die Arbeitsgrundlage für weiterführende Gespräche innerhalb der Fachämter und Schulen, vermittelt Handlungsempfehlungen und eine Grundlage für schulische Planungen und Veränderungen.

 

Der Bericht kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/bildungsbuero (Faktencheck - Publikationen) heruntergeladen werden.

 

Grundlage für die Erarbeitung bildeten kreiseigene Daten und externe Datenlieferanten, wie etwa das Bildungsministerium Brandenburg (MBJS) oder das Landesamt für Statistik Brandenburg.

Der Bericht zeigt verschiedene Entwicklungen auf. Zu den zentralen Ergebnissen des Faktenchecks zählen unter anderem folgende:

 

  • Trotz der sinkenden Bevölkerungszahl im Landkreis wird die Größe der Altersgruppe der unter 18-Jährigen bis 2030 wahrscheinlich stabil bleiben. Bislang ist auch die Schülerschaft bei fast allen Schulformen konstant. Lediglich an den Förderschulen Lernen geht die Anzahl der Kinder und Jugendlichen zurück, während an den Förderschulen für geistige Entwicklung die Zahl der Schüler*innen ansteigt.
  • Die Anzahl der Lehrkräfte ist in den letzten zehn Jahren um sechs Prozent gestiegen. Von allen Lehrkräften sind ca. ein Fünftel Seiteneinsteiger*innen
  • Die Schüler-Lehrer-Relation liegt mit 13,2 Lernenden je Vollzeitlehrkraft trotz der gestiegenen Anzahl an Lehrkräften über dem brandenburgischen Landeswert (12,9).

LK OSL S-L-Relation

  • Die Oberschulen des Landkreises haben guten Zulauf: 2021/2022 wechselten 63 % der Sechstklässler*innen an diese Schulform und 36 % an ein Gymnasium. Ab Großräschen südwärts wählen sogar mehr als 65 % die Oberschulen an, wohingegen Sechstklässler*innen der Kommunen ab Altdöbern nordwärts mit fast 42 % häufiger ans Gymnasium wechseln.
  • Im Schuljahr 2020/2021 haben 854 Schüler*innen die allgemeinbildenden Schulen des Landkreises verlassen. 24 % der Abgänger*innen erwarben die allgemeine Hochschulreife. Damit ist die Abiturquote im Vergleich zum Schuljahr 2009/2010, in welchem die Anzahl der Abgänger*innen vergleichbar hoch war, um knapp die Hälfte zurückgegangen.

LK OSL Bildungsabschlüsse

  • Der Umfang der Schulsozialarbeit wurde seit 2019 an allen Schulformen im Landkreis ausgeweitet. Der steigende Bedarf nach Angeboten mit sozialpädagogischen Zielen, Methoden und Arbeitsprinzipien und einer Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext ist vor allem auch an den Grundschulen gestiegen.
  • Bis zum Schuljahr 2018/2019 gab es im Vergleich zu den vorherigen Schuljahren einen Anstieg beim Schulabsentismus. Durch die pandemiebedingte Aufhebung der Präsenzpflicht ist in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 ein Rückgang des Fernbleibens vom Unterricht und der Schulpflichtverletzungen zu verzeichnen. 

 

Weitere Informationen, Darstellungen und Ergebnisse sind im Faktencheck „Schulische Bildung“ 2022 einsehbar unter: www.osl-online.de/bildungsbuero (Faktencheck - Publikationen)
 

Foto zu Meldung: Bildungsbüro veröffentlicht „Faktencheck Schulische Bildung 2022“

„Pflege-Vor-Ort-Tour“: Sozialministerin Nonnemacher besucht Oberspreewald-Lausitz

(24. 10. 2022)

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Auf ihrer „Pflege-Vor-Ort-Tour“ war Sozialministerin Ursula Nonnemacher heute zu Besuch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. In Senftenberg informierte sie sich gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze zunächst über die Arbeit des Pflegestützpunktes, anschließend besuchte sie das Institut für Gesundheit an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und sprach dort mit BTU-Präsidentin Prof. Dr. Gesine Grande sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.


Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen zu allen Fragen rund um die Pflege. Der Pflegestützpunkt in Senftenberg ist bereits seit über zwölf Jahren Anlaufpunkt für Hilfesuchende im Landkreis.


Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Mit konkreten Projekten aus dem Pakt für Pflege unterstützen und entlasten wir gemeinsam mit allen Partnerinnen und Partnern gezielt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Pflegestützpunkte sind dabei wichtige Anker in der Fläche des Landes. Sie bieten unabhängige Beratung zu Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern. Das Sozialministerium unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte dabei, dieses Beratungsangebot für Pflegebedürftige weiter auszubauen. Pro Jahr stehen rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.“


Landrat Siegurd Heinze: „Pflege ist eine wichtige und oft auch notwendige Möglichkeit der Hilfeleistung, zum Beispiel für Angehörige. Viele beschäftigen sich erst dann mit dem Thema, wenn Pflege für sie selbst oder andere notwendig wird. Die vielfältigen Möglichkeiten, finanziellen und rechtlichen Fragen können schnell verunsichern. Es freut mich, dass sich der Pflegestützpunkt als kompetente Beratungsstelle etabliert hat und in diesem Jahr das Angebot mit mobilen Beratungen noch weiter verbessert und regional verfügbar gemacht werden konnte.“

 

Sozialministerin Nonnemacher besucht den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

Sozialministerin Nonnemacher besucht den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)Sozialministerin Nonnemacher besucht den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

Bilder: Sozialministerin Nonnemacher besucht den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)


Beim Besuch der BTU standen der Studiengang Pflegewissenschaft sowie Projekte zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Vordergrund. Der Studiengang Pflegewissenschaft in Senftenberg wurde mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 eingeführt, nachdem er bereits seit 2013 im Rahmen eines Modellstudiengangs erprobt worden war.


Sozialministerin Nonnemacher: „Pflege braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Der Bedarf an Pflegefachkräften ist hoch. Nach aktuellen Prognosen werden allein in Brandenburg bis zum Jahr 2030 mehr als 10.000 Pflegekräfte fehlen, wenn man die derzeitigen Bedingungen unverändert fortschreiben würde. Ich bin froh, dass wir uns mit der BTU Cottbus-Senftenberg dieser Herausforderung stellen. Durch das Studium der Pflegewissenschaft werden die wissenschaftlichen Kompetenzen von professionell Pflegenden gestärkt, um eine zukunftsfähige Pflege sicherzustellen.“


BTU-Präsidentin Prof. Dr. Gesine Grande: „Die Gesundheitswissenschaften und die Biotechnologie bilden die Säulen des Gesundheitscampus in Senftenberg. Mit unseren innovativen Studiengängen tragen wir zur Akademisierung der Gesundheitsberufe vom Bachelor über den Master bis zur Promotion bei und stärken die Gesundheitsversorgung in der Region. In enger Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickelt der Standort sein Profil als Zentrum biotechnologischer, gesundheitswissenschaftlicher und medizinnaher Forschung weiter.“

 

Sozialministerin Nonnemacher besucht die BTU in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)Sozialministerin Nonnemacher besucht die BTU in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)Bilder: Sozialministerin Nonnemacher besucht den Pflegestützpunkt Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)


Der Brandenburger Pakt für Pflege hat zum Ziel, insbesondere die häusliche Pflege vor Ort zu stärken und nachhaltig zu stabilisieren. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor allem im ländlichen Raum sollen entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Ende 2020 hat Sozialministerin Nonnemacher mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses den Pakt für Pflege unterschrieben.
 

Foto zu Meldung: „Pflege-Vor-Ort-Tour“: Sozialministerin Nonnemacher besucht Oberspreewald-Lausitz

Öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

(20. 10. 2022)

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Öffentliche Bekanntmachung
 
Gemäß § 10 Absatz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) geändert worden ist, gibt der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Herrn Andreas Rößler für den Kehrbezirk OL 045 öffentlich bekannt. 


 

Bestellungszeitraum Kehrbezirk Kontaktdaten Orte und Ortsteiles
01.11.2022 - 31.10.2029 OL 045 Andreas Rößler
Zeesen
Blumenstraße 96
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0355/4309668
Mobil: 0176/10305882
E-Mail:
Bathow, Belten, Bischdorf, Buckow, Cabel, Calau, Craupe, Dubrau, Egsdorf, Erpitz, Garrenchen, 
Groß Jehser, Groß Mehßow, Kalkwitz, Kemmen, Klein Mehßow, Koßwig, Lübbenau*, Mallenchen, Mlode, Plieskendorf, Radensdorf, Säritz, Saßleben, Schlabendorf, Schrakau, Schwarzheide*, Werchow, Zinnitz, Frankendorf, Freesdorf, Settinchen

*Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit in den gekennzeichneten Ortschaften aufgrund der Kehrbezirkseinteilung nach Straßenzügen auch einem anderen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger obliegen kann.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ann-Kristin Franke unter der Telefonnummer 03541/ 870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: , zur Verfügung.
 

Starker Wirtschaftsstandort Landkreis OSL - Landrat zu Besuch in den Unternehmen

(19. 10. 2022)

Wie geht es den kleinen und mittleren Betrieben in OSL? Was treibt sie um, vor welchen Herausforderungen stehen sie? Jeweils im Herbst eines jeden Jahres macht sich Landrat Siegurd Heinze ein entsprechendes Bild in einigen Unternehmen. Der Auftakt ist in der vergangenen Woche erfolgt.

 

Begleitet vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung OSL und dem jeweiligen Bürgermeister bzw. Amtsdirektor besucht Landrat Siegurd Heinze derzeit einige der kleineren und mittleren Unternehmen im Landkreis. Vor Ort erfolgt dabei ein reger Austausch über wirtschaftliche, politische, regionale und andere Themen. Insgesamt elf Unternehmensbesuche stehen im Oktober und November auf dem Programm.

 

Der Auftakt ist am 12.10.2022 bei der H-F-G Transport-Technik GmbH in Lauchhammer erfolgt. Früher wurden auf dem Gelände Schubkarren produziert, heute ist das Unternehmen einer der führenden Spezialisten für und Instandhalter von Radsatzlagersystemen für Schienenfahrzeuge. H F G steht für Handflurfördergerät (Schubkarre). Der Unternehmensname ist als ein Relikt vergangener Zeit geblieben.

 

Landrat Siegurd Heinze informiert sich bei der H-F-G Transport Technik GmbH, Geschäftsführer York Lindenschmidt und Betriebsleiter Marko Noack über die Fertigung von Radsatzlagersystemen. (Bild: LK OSL / Stephan Hornak)Bild: Landrat Siegurd Heinze informiert sich bei der H-F-G Transport Technik GmbH, Geschäftsführer York Lindenschmidt und Betriebsleiter Marko Noack über die Fertigung von Radsatzlagersystemen. (Bild: LK OSL / Stephan Hornak)

 

Anschließend ging es für Landrat Heinze am 12.10. auch zur SGL Spezial- und Bergbau Servicegesellschaft Lauchhammer mbH. Das 1992 gegründete Unternehmen ist spezialisiert auf dem Gebiet der umweltgerechten und innovativen Spezialleistungen im Bau- und Umweltsektor. Dazu gehören auch analytische Untersuchungen unterschiedlicher Medien und Böden in den eigenen, unabhängigen chemisch-analytischen Prüflaboren, von denen sich eines am Standort Lübbenau OT Kittlitz befindet.

 

Den Abschluss bildete am ersten Tag der Unternehmensbesuche das Dentallabor Martin Buchholz in Senftenberg, dass sich auf den Bereich des hochästhetischen und funktionellen Zahnersatzes spezialisiert hat. Mit einer ähnlichen Geräuschkulisse, wie beim Zahnarzt, werden dort zum Beispiel Implantatprothesen und Zahnersatz gefertigt sowie Zahnfehlstellungen kieferorthopädisch behandelt.

 

Weiterhin folgten in der vergangenen Woche Besuche beim Fraunhofer Institut für Angewandte Polymerforschung AP Verarbeitungstechnikum Biopolymere am 13.10. in Schwarzheide und bei der Matter GbR am 14.10. in Calau.

 

Der kleine Standort des Fraunhofer Instituts befasst sich auf 800 m² Laborfläche am Standort Schwarzheide mit und forscht seit 2014 an Biopolymeren (Biokunststoff). Nachhaltigkeitsthemen stehen bei der Optimierung und Weiterentwicklung von Kunststoffen im Mittelpunkt. Neue Kunststoffe aus den Rohstoffen Cellulose, Maisstärke und Pflanzenöl weisen eine ähnliche Abbaubarkeit wie Holz auf und sollen Co2- und Kunststoff-Mengen in der Umwelt reduzieren. In den Forschungsbereichen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg.

 

Landrat Siegurd Heinze informiert sich beim Fraunhofer IAP in Schwarzheide über die Forschung zu Biokunststoff. (Bild: LK OSL /Stephan Hornak)Bild: Landrat Siegurd Heinze informiert sich beim Fraunhofer IAP in Schwarzheide über die Forschung zu Biokunststoff. (Bild: LK OSL /Stephan Hornak)

 

Ein Hauptstandbein der Matter GbR in Calau ist die typenoffene Kfz-Meisterwerkstatt. Neben Reifenservice, Pannenhilfe und Pkw-Vermietung bietet die Matter GbR auch Gerätevermietung, Umzugsdienste, Räumungen, Winterstellplätze und Lagermöglichkeiten. Insbesondere für die Landwirte der Umgebung ist die Matter GbR ein zuverlässiger Ansprechpartner bei Reparatur- und Service-Leistungen für Landwirtschaftstechnik und -fahrzeuge.

 

Am 17.10. und 18.10.2022 war Landrat Siegurd Heinze bei weiteren Unternehmen zu Besuch. Diese Woche starteten die Unternehmensbesuche bei der MICRO-MEDICAL Instrumente GmbH in Senftenberg. Das Unternehmen entwickelt innovative Produkte und Technik für Medizin und Pflege. Aktuell laufen die Entwicklungen vor allem in den Bereichen Wundmanagement und Prävention, Pflegeunterstützungssysteme und Biosensorik und Risikodiagnostik. Das Unternehmen wurde in diesem Jahr als Top-Innovator 2022 im Rahmen des Wettbewerbs „TOP 100“ ausgezeichnet.

 

Der daran anschließende Besuch führte Landrat Heinze nach Bronkow zum Ofenbau- und Fliesenlegermeister Torsten Dix. Der Meisterbetrieb bietet kompetente Leistungen unter anderem beim Bau von Kachelöfen, Kaminen, Ganzhausheizungen, bei Fliesenarbeiten im Innen- und Außenbereich und dem Bau von Komplettbädern inklusive Sanitär und Badmöbeln. In einem Wirkungskreis rund um Cottbus, Senftenberg, Finsterwalde und Umgebung ist Ofenbau-Meister Torsten Dix mit seinen sieben Mitarbeitenden im Einsatz.

 

Ofenbau-Meister Torsten Dix zeigt Landrat Siegurd Heinze die Arbeit seines Unternehmens bei einem Rundgang durch die Ausstellung mit verschiedenen Kamin- und Ofenmodellen. (Bild: LK OSL / Stephan Hornak)Bild: Ofenbau-Meister Torsten Dix zeigt Landrat Siegurd Heinze die Arbeit seines Unternehmens bei einem Rundgang durch die Ausstellung mit verschiedenen Kamin- und Ofenmodellen. (Bild: LK OSL / Stephan Hornak)

 

Am Dienstag bildeten die Besuche bei der WPSystems GmbH in Ruhland und PS Bau Peter Sähring in Ortrand vorläufig den Abschluss der Unternehmensbesuche. Im November werden weitere Termine folgen.

 

Die WPSystems GmbH in Ruhland ist als klassisches Start-Up Unternehmen gestartet und hat sich in kürzester Zeit zu einem weltweit agierenden Unternehmen in der Windenergiebranche entwickelt. Mit einem interdisziplinären Team befasst sich das Maschinenbauunternehmen unter anderem mit innovativen Demontagekonzepten für Turm- und Rotorblattrückbau und der Entwicklung, Fertigung und Wartung von Windkraftanlagen. 2017 entwickelten sie den Prototyp der weltweit ersten mobilen Werkstatt für Rotorblätter von Windkraftanlagen.

 

PS Bau Peter Sähring ist ein 2009 gegründeter Baubetrieb. In diesem Jahr hat das Unternehmen bereits 25 Einfamilienhäuser gebaut. Das Leistungsportfolio umfasst neben Neubau, Komplettsanierung, Stahlbetonarbeiten, Innen- und Außenputz und Tiefbau noch viele weitere Aufgabenbereiche, die das Unternehmen auch zu einem interessanten Ausbildungsbetrieb mit vielfältigen Möglichkeiten machen. Ein Auszubildender des Betriebs wurde in diesem Jahr von der Handwerkskammer Cottbus als „Lehrling des Monats“ ausgezeichnet.

 

In den Gesprächen mit den Unternehmensleitungen und den Mitarbeitenden zeigte sich für Landrat Siegurd Heinze eine allgemeine angespannte Stimmung: „Aus mehreren Unternehmen nehme ich mit, dass der Landkreis ein guter Standort für sie ist und es viele Möglichkeiten und auch erfolgsversprechende Voraussetzungen gibt, hier etwas zu unternehmen. Nach der Corona-Krise, die auch weiterhin Probleme verursacht, blicken die Unternehmer und Unternehmerinnen mit angespannter Stimmung und auch Sorge auf die Ukraine-Russland-Situation, die Politik und Maßnahmen Deutschlands und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Entwicklungen. Erneut müssen die Unternehmen tagesaktuelle Entscheidungen abwarten und können aufgrund der Ungewissheit bei Preisen, Steuern und Kaufkraft kaum vorausschauend planen. Die Lust neue Unternehmungen zu machen, zu investieren und Weiterentwicklungen voranzutreiben sinkt. Wenn auch die besuchten Unternehmen sich mir grundsätzlich gut und sehr gut aufgestellt präsentierten und ich den Eindruck gewonnen habe, dass wirtschaftliche Schwankungen unter anderem auch über die Leistungsportfolio abgefedert werden können, so drückt die erneute Krise die Stimmung und hindert Innovationen. Klare Forderungen wurden an die Bundespolitik gestellt, die ich in politische Gespräche und Beratungen mitnehmen werde. Für unsere Verwaltung nehme ich vor allem mit, dass Bearbeitungszeiten verkürzt und bürokratische Hürden in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Unternehmen gesenkt werden müssen. Auch im Interesse der Bürger und Bürgerinnen werde ich Rücksprache mit den Fachämtern halten, wie wir Verbesserungen realisieren können.“
 

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Gute Angebote in Oberspreewald-Lausitz: Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete

(19. 10. 2022)

Integrations- und Sprachkurse ermöglichen Geflüchteten wichtige Sprachkenntnisse zu erlangen. Mit dem Beginn der Ukraine-Russland-Krise und dem Eintreffen zahlreicher Geflüchteter wurden und werden die bereits vorhandenen Angebote im Landkreis entsprechen der damit erneut gestiegenen Nachfrage angepasst und erweitert.

 

Entgegen der kürzlich in den Medien erfolgten Berichterstattung gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehrere Angebote für Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete. Freiwillige Helfer, Initiativen und Vereine engagieren sich seit Jahren und in diesem Jahr auch mit großen Bemühungen für die Realisierung, Gestaltung und Finanzierung dieser Kurse. Ihrer Arbeit und ihrem sozialen Engagement ist es zu verdanken, dass gemeinsam ein gut aufgestelltes Angebot im Landkreis besteht.
Auch wenn die Integrationskurse Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind, so ist es das Bestreben der Akteure und der Integrationsarbeit des Landkreises zeitnah und regional erreichbare Angebote zu schaffen. Auch derzeit gibt es ein gutes und überdurchschnittlich ausgebautes Angebot. Die Schaffung weiterer Kurse wird nur mit der Gewinnung weiterer Lehrkräfte möglich, die als Sprachlehrer*innen Deutsch oder Ukrainisch unterrichten können. Durch den allgemeinen Lehrkräftemangel und die hohen Qualifizierungskriterien, die das BAMF für die Lehrkräfte voraussetzt, die Integrationskurse durchführen, wird die Gewinnung entsprechend qualifizierter Sprachlehrer*innen erschwert. 

 

Die Kreisvolkshochschule sucht nach wie vor Sprachlehrer*innen. Infos unter www.osl-online.de/karriere und www.vhs-osl.de/ueber-uns/stellengesuche

 

Aufgrund fehlender Lehrkräfte für die weiter Ausweitung der Angebote und der konstant hohen Nachfrage gibt es für die bestehenden Angebote Wartelisten bei den jeweiligen Anbietern. Bisher konnten Interessierte innerhalb eines kurzen Zeitraums mit einem Integrationskurs beginnen. Abgesehen davon gibt es für jeden/jede Geflüchtete Sprach- und Integrationskurse im Landkreis, die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut innerhalb der Kreisgrenzen erreicht werden können.

 

Geflüchtete, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ankommen und unterkommen, haben die Möglichkeit in den regionalen Sprach- und Integrationskursen Deutsch zu lernen und wichtige Informationen zum Leben in Deutschland zu erhalten. Die Teilnehmenden der Kurse können ein Abschlusszertifikat erhalten, welches ihnen in einigen Bereichen eine Teilhabe am normalen Leben ermöglicht. So ist dieses Zertifikat für viele Arbeitgeber Grundvoraussetzung für das Abschließen eines Arbeitsverhältnisses.

 

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, und weitere Akteure und Vereine aus der Region engagieren sich seit Beginn der Ukraine-Russland-Krise für eine Ausweitung dieser Angebote entsprechend des großen und weiterhin steigenden Bedarfes. An diesen Standorten und bei den folgenden Akteuren werden Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete angeboten und für 2023 geplant:

 

  • Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.vhs-osl.de/ueber-uns/integrationskurse)
    • BAMF-Integrationskurse
      • 2 Alphabetisierungskurse am Standort Senftenberg
      • 1 Integrationskurs am Standort Senftenberg
    • MBJS-geförderte Basiskurse
      • 6 Kurse in Senftenberg
      • Je 1 weiterer Kurs in Ortrand und in Calau in Planung

 

  • Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Senftenberg
    • BAMF-Integrationskurse
    • 1 Integrationskurs am Standort Senftenberg
    • Integrationskurse in Lübbenau und Vetschau, die im weiteren Verlauf in durchgeführte Kurse in Lübben und Cottbus integriert werden

 

 

Wichtig ist, dass sich Interessierte und Betroffene zeitnah bei den entsprechenden Anbietern für einen Sprach- oder Integrationskurs anmelden. Dabei können auch die örtlichen Vereine und Ansprechpartner oder die Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL, Kathrin Tupaj, unterstützen.

 

Integrationsbeauftragte Frau Kathrin Tupaj
Mail:
Telefon: 03573 8701060

 

Weitere wichtige Informationen und die Träger/Ansprechpartner aktueller Sprach- und Integrationskurse im Landkreis sind online verfügbar unter „Punkt 4.5.3 Sprache“: https://www.osl-online.de/seite/386342/konzept-zur-integration-von-menschen-mit-migrationshintergrund-im-landkreis-osl.html 
 

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L 60: Deckenerneuerung zwischen der Brücke über die ehemalige Werkbahn bei Hörlitz und der Kreuzstraße Hörlitz

(18. 10. 2022)

Pressemitteilung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 17.10.2022:

 

L 60: Deckenerneuerung zwischen der Brücke über die ehemalige Werkbahn bei Hörlitz und der Kreuzstraße Hörlitz

 

Im Zuge des Brückenneubaus über die ehemalige Werkbahn bei Hörlitz wird in den Herbstferien (24.10. bis 04.11.2022) die Fahrbahndecke zwischen der neu gebauten Brücke und der Kreuzstraße in Hörlitz erneuert.
Dazu ist die Vollsperrung der L 60 in diesem Bereich erforderlich. Die alte Fahrbahndecke wird gefräst, die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen angepasst, eine neue Asphaltdecke aufgetragen sowie die Bankette angepasst und die Markierung erneuert.


Der Fahrradverkehr wird  auf seiner derzeitigen Trasse weiterhin geführt.  
Auf Grund der Sperrung, können in der Ferienzeit die Bushaltestellen in Hörlitz nicht angefahren und der ÖPNV nicht gewährleistet werden. 

 

Nach den Herbstferien ist die Verkehrsführung halbseitig über die neue Brücke mit Ampelregelung vorgesehen. Der Fahrradverkehr wird voraussichtlich für zwei Wochen auf der Fahrbahn, abgetrennt von der Fahrspur, geführt. In diesem Zeitraum erfolgt die Anbindung des Fahrradweges an die neue Brücke. Ab Mitte Dezember soll der Verkehr dann ungehindert über die neue Brücke führen.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bittet die Verkehrsteilnehmer:innen und Anlieger:innen um Verständnis für die Einschränkungen im Baubereich. 
 

Barrieren checken in Lübbenau und Senftenberg – Wie barrierefrei sind Altstadt und Stadthafen?

(14. 10. 2022)

Die Barrieren-Checker*innen-Touren in Lübbenau und Senftenberg machten deutlich, dass sich schon vieles verbessert hat, aber auch welche Gegebenheiten Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch besonders einschränken. Die Ansichten verschiedener Positionen wurden bei den Vor-Ort-Begehungen ausgetauscht, Fragen gestellt und Antworten gefunden, sodass Erkenntnisse und Verständnis zu Lösungen führen können.

 

Es gibt viele verschieden Formen von Behinderungen und so sind auch die Bedürfnisse beim Thema Barrierefreiheit sehr unterschiedlich. Blindenleitsystem, Orientierungspunkte, Bordsteinabsenkungen, Straßen- und Wegbeschaffenheit, Parkplätze, Toiletten, Öffnungszeiten, Straßenschilder, Straßennamen und vieles mehr wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern nur am Rande wahrgenommen. Doch für Menschen mit Behinderung ist die Art und Weise, in der diese Sachen ausgestaltet sind, entscheidend dafür, wie und ob Sie sich in der Öffentlichkeit zurechtfinden und selbstständig am öffentlichen Leben teilhaben können.

 

Ausgestattet mit den Materialien der „Aktion Mensch“ und inspiriert durch das diesjährige Motto für den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel“ werden im Rahmen der Barrierenchecker*innen-Touren bestimmte Bereiche in einer Stadt auf ihre barrierefreie Ausgestaltung hin überprüft. Organisiert werden diese Touren von der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Frau Johanna Fischer. Ziel der Barrierenchecker*innen-Tour ist es, bei den Vor-Ort-Terminen gemeinsam mit Menschen mit Behinderung und örtlichen Ansprechpersonen die Gegebenheiten an spezifischen Knotenpunkten in einer Stadt zu überprüfen. Für die Teilnehmenden sind dabei stets kleinere und größere Aha-Momente dabei.

 

Zwei dieser Touren fanden kürzlich in der Lübbenauer Altstadt und am Stadthafen in Senftenberg statt. In Lübbenau ging es am 07.09. vom Rathaus zum Großen Hafen. Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Lübbenau, des Tourismusverbandes, der AWO Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung, Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, der AG Behindertenhilfe und des Behindertenbeirates aus Senftenberg, einer Touristenführerin, die Touren für Menschen mit Hörbehinderung durchführt, und aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden diverse Baustellen aufgezeigt, aber auch positives hervorgehoben. So ist es Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung auf dem Rathausplatz nicht möglich ohne fremde Hilfe den Hafen zu finden. Hier fehlen Orientierungspunkte. An zahlreichen Stellen erschweren Kopfsteinpflaster und Bordsteinkanten das Vorankommen, vor allem für Menschen im Rollstuhl. Positiv zeigte sich das Vorhandensein einer barrierefreien Toilette am Hafen und dass auch für Rollstuhlnutzer Kahnfahrten ermöglicht werden können.

 

Barrierenchecker*innen-Tour am 07.09.2022 in der Altstadt und am Großen Hafen in Lübbenau. (Bild: LK OSL / Ramona Metag)Barrierenchecker*innen-Tour am 07.09.2022 in der Altstadt und am Großen Hafen in Lübbenau. (Bild: LK OSL / Ramona Metag)Barrierenchecker*innen-Tour am 07.09.2022 in der Altstadt und am Großen Hafen in Lübbenau. (Bild: Stadtverwaltung Lübbenau / Peter Brandt)Bilder: Barrierenchecker*innen-Tour am 07.09.2022 in der Altstadt und am Großen Hafen in Lübbenau. (Bild 3: Stadtverwaltung Lübbenau / Peter Brandt); (Bild 1 und 2: LK OSL / Ramona Metag)

 

In Senftenberg fand am 12.10. eine Barrierenchecker*innen-Tour am Stadthafen statt. Auch hier waren Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Behindertenbeirates aus Senftenberg, der Tourismusverbände, des Zweckverbandes, der Stadt und des Landkreises dabei. Gemeinsam wurde am Steindamm gestartet. Der Weg führte bis zum Hafen und an der Promenade entlang. Positiv zeigte sich das Vorhandensein eines Blindenleitsystems, welches jedoch im näheren Hafenumfeld nur lückenhaft vorhanden ist bzw. an der Promenade gar nicht vorhanden ist. Im Rahmen von Festen oder anderen Anlässen sind die Blindenleitsysteme auf dem Boden auch zeitweise von Imbissbuden, Tischen oder ähnlichem verdeckt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Beschriftung am Geländer, ohne die Menschen mit einer Sehbehinderung nicht erkennen können, dass sie sich nach unten in Richtung Hafen und aufwärts in Richtung Stadt bewegen. Die zwei unmittelbar neben den Treppen befindlichen Rampen konnten positiv hervorgehoben werden, weil sie den DIN-Anforderungen entsprechen. Insgesamt zeigte sich, dass es für Menschen mit Gehbehinderung kaum Einschränkungen gibt, während vor allem auf der Promenade Orientierungspunkte und Leitsysteme für seheingeschränkte Menschen fehlen.

 

Barrierenchecker*innen-Tour am 12.10.2022 am Stadthafen Senftenberg. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Barrierenchecker*innen-Tour am 12.10.2022 am Stadthafen Senftenberg. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Barrierenchecker*innen-Tour am 12.10.2022 am Stadthafen Senftenberg. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Bilder: Barrierenchecker*innen-Tour am 12.10.2022 am Stadthafen Senftenberg. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)

 

Mit den Eindrücken und dem Austausch im Rahmen der beiden Touren können die Beteiligten nun Lösungsvorschläge erarbeiten und so in der Abwägung aller Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die die entsprechenden Bereiche nutzen, eine optimale Ausgestaltung finden. Das, was schon als gut bewertet wurde, kann Vorbild für neue Projekte sein. Unterstützung erhalten Privatpersonen, Städte, Kommunen und Unternehmen bei Fragen und Problemen rund um das Thema barrierefreies Bauen von der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Johanna Fischer. Auch die Mitglieder der AG Behindertenhilfe, des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Behindertenbeirates unterstützen stets bei diesen Prozessen. Die Mischung aus Theorie und Praxis und die Sicht von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung ermöglichen durch das barrierefreie Bauen ein gleichberechtigtes Miteinander in der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist der Austausch sehr wichtig, der mit den Barrierenchecker*innen-Touren ermöglicht wird. Wir werden verfolgen, welche Anregungen verfestigt und welche Ideen und Lösungen gefunden und umgesetzt werden.
 

Foto zu Meldung: Barrieren checken in Lübbenau und Senftenberg – Wie barrierefrei sind Altstadt und Stadthafen?

Führerschein-Pflichtumtausch – Bei Inhabern von Papierführerscheinen endet die Frist für die Geburtsjahrgänge 59 bis 64 in Kürze

(13. 10. 2022)

Ein rechtzeitiger Umtausch von Führerscheinen alten Rechts garantiert die Zustellung des neuen Führerscheins vor der Umtauschfrist. Die nächste Frist steht bevor: Inhaber von Papierführerscheinen, deren Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Betroffene sollten bereits jetzt an den Umtausch denken.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. So ist ein unkomplizierter Umtausch möglich.

 

Der Führerschein ist nicht das gleiche, wie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis befähigt und legalisiert das Führen und Fahren bestimmter Fahrzeugklassen. Der Führerschein ist das Dokument, welches bezeugt, dass derjenige/diejenige über eine Fahrerlaubnis verfügt. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnischer Natur. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Zuge der Antragstellung fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen bekannt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen von Kraftfahrzeugen der gültige Führerschein mitzuführen ist. Nach Ablauf einer Frist wird das Dokument ungültig. Keinen gültigen Führerschein mit sich zu führen, ist eine Ordnungswidrigkeit.

 

Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.
Die Dauer der Bearbeitung eines Antrages hängt nicht nur von der Fahrerlaubnisbehörde eines Landkreises ab, sondern auch von der Bundesdruckerei GmbH, welche die Führerscheine herstellt.

 

Welche Fristen gilt es einzuhalten?

 

Umtauschfristen: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Führerschein gültig bis

1953 - 1958

19.01 2022 (verlängert bis 19.07.2022)

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

vor 1953

19.01.2033


Umtauschfristen: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Führerschein gültig bis

1999 - 2001

19.01.2026     

2002 - 2004

19.01.2027 

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

 

Inhaber von „alten“ Führerscheinen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig von Art und Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Weitere Informationen zum Umtausch, der Antragstellung, den Gebühren und die erforderlichen Formulare sind online verfügbar unter https://www.osl-online.de/f%C3%BChrerschein-pflichtumtausch
 

[Infos zum Führerschein Pflichtumtausch]

Foto zu Meldung: Führerschein-Pflichtumtausch – Bei Inhabern von Papierführerscheinen endet die Frist für die Geburtsjahrgänge 59 bis 64 in Kürze

Wissen für den Alltag – Bildungstruck der Sparkasse am OSZ Lauchhammer

(11. 10. 2022)

„Money on my mind“ hieß es am 11.10. und 12.10.2022 mit dem Bildungstruck der Sparkasse am OSZ Lausitz in Lauchhammer. In einem Workshop wird Schülerinnen und Schülern Wissenswertes zum Umgang mit Geld und Finanzen vermittelt.

 

Schulsozialarbeiterin Marie Langer vom Schlupfwinkel & Lausitzer Bildungsgesellschaft e.V. hat dieses Angebot für die Schülerinnen und Schüler des OSZ Lausitz in Lauchhammer organisiert. „Viele wissen heutzutage nicht, wie man mit Finanzfragen umgeht. Einige Schüler:innen lernen erst in den Workshops wichtige Hinweise zu den alltäglichen Fragen zum Thema Geld kennen und können gezielt Fragen stellen“, erläutert Frau Langer die Vorteile des Bildungstrucks. Der Umgang mit Finanzen, die Erklärung einer Debit- und Kreditkarte, die Evolution der Karte als Zahlungsmittel, sinnvolles haushalten mit Geld und rechtliches Grundwissen zu Finanzanliegen sind Bestandteile des Workshops, der im Inneren des Sparkassen-Bildungstrucks stattfindet.

 

„Finanzielle Bildung ist wichtig für junge Menschen. Wissenslücken drohen und deswegen hat der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) einen Bildungstruck auf Tour geschickt. Beim Sparkassen-Truck (kurz S-Truck) handelt es sich um einen fahrenden Seminarraum, der die finanzielle Bildung und das Wissen direkt zu den Menschen in die Region bringt.“ (https://osv-online.de/sparkassen-bildungstruck/) 

Der Truck war am 11.10. vor Ort und am 12.10. wird ein weiterer „Fairpayer“-Workshop in den Klassenräumen des OSZ Lauchhammer stattfinden Der Workshop wird von zwei fachkundigen Bildungsreferenten der Deutschen Soccer Liga e. V. durchgeführt und von der Schulsozialarbeiterin Frau Langer begleitet.


David Hauschild, Projektkoordinator und Bildungsreferent Deutsche Soccer Liga e. V.: „Das Themengebiet „Umgang mit eigenen Finanzen“ fehlt im Lehrplan der Bildungssysteme, daher ist der Workshop eine sinnvolle Ergänzung zum normalen Berufsschulunterricht.“

 

„Besonders für unsere jungen Azubis ist das Thema Finanzen ein aktuelles lebenspraktisches Thema. Mit den Workshops des Bildungstrucks konnten unsere Schüler gezielt dazu geschult werden. Und der Truck an sich ist natürlich ein absoluter Hingucker“, resümiert Marie Langer den erfolgreichen ersten Einsatztag des Bildungstrucks und blickt auch dem zweiten Workshop – wenn auch ohne den Truck – zuversichtlich entgegen.

 

Finanziert wurde der Sparkassen Bildungstruck mithilfe der GSD Gesellschaft für Sparkassendienstleistungen mbH und der Sparkasse Niederlausitz (Geschäftsstelle Schwarzheide).

 

Der Bildungstruck des Ostdeutschen Sparkassenverbands ist am 10.10.2022 am OSZ Lauchhammer gewesen. In einem Workshop wurde den Schülerinnen und Schülern wichtiges Wissen rund um den persönlichen Finanzhaushalt und den Umgang mit Geld vermittelt. (Bilder: LK OSL / René Nowitzki)Bilder: Der Bildungstruck des Ostdeutschen Sparkassenverbands ist am 10.10.2022 am OSZ Lauchhammer gewesen. In einem Workshop wurde den Schülerinnen und Schülern wichtiges Wissen rund um den persönlichen Finanzhaushalt und den Umgang mit Geld vermittelt. (Bilder: LK OSL / René Nowitzki)

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Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau: Termine dienstags und donnerstags auch ohne vorherige Reservierung möglich

(11. 10. 2022)

Seit September 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau. Jeden Dienstag und Donnerstag können u.a. Zulassungsvorgänge auch ohne Terminreservierung vorgenommen werden.

 

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

 

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge per Onlineantrag (i-Kfz) durchzuführen (https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/osl-oberspreewald-lausitz/).

 

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

 

Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:

  • Montag und Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Standorte der Einwurfboxen:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

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Qualitätsoffensive Spreewald – jetzt für Seminare und Workshops anmelden

(07. 10. 2022)

Pressemitteilung vom Tourismusverband Spreewald:

 

Weiterbildungs-Angebote für TouristikerInnen, GastgeberInnen und GastronomiebetreiberInnen

 

Vetschau, 28. September 2022 – Der Tourismusverband Spreewald startet die Qualitätsoffensive 2022ein Work-shop- und Seminarangebot für Fachkräfte aus Hotellerie und Gastronomie, Touristikinformationen, Tourismusver-einen, der Freizeitwirtschaft sowie Auszubildende, regionale Produzenten und Lieferanten. Seit November 2016 organisiert der Tourismusverband Spreewald bereits dieses Weiterbildungsangebot um die Fach- und Führungs-kräfte zu unterstützen und deren berufliche Entwicklung zu fördern.


„Qualität in der Reiseregion Spreewald ist unser höchstes Ziel“, sagt Annette Ernst, Leiterin des Tourismusverban-des Spreewald. „Die Gäste sollen in ihrem Urlaub immer bestens betreut und kompetent beraten werden. Wir schulen TouristikerInnen, GastgeberInnen und GastronomiebetreiberInnen in Servicequalität und wollen ein star-kes Netzwerk aufbauen. Durch ausgewählte Seminare aus den verschiedensten Themenbereichen bieten wir einen spannenden und beständigen Anlaufpunkt, um die Entwicklung unseres Qualitätstourismus positiv mitzugestal-ten.“

 

Der Anmeldeschluss ist der 17. Oktober 2022. Unter folgendem Link können sich die Fach- und Führungskräfte anmelden:

Qualitätsoffensive im Spreewald

 

 

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OSL mit dabei: Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz für besonderes Engagement verliehen

(04. 10. 2022)

Im Rahmen eines Festaktes in Klaistow sind am Freitag, 30. September, 57 Brandenburgerinnen und Brandenburger für besondere Leistungen und mutiges Handeln ausgezeichnet worden. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Michael Stübgen überreichten gemeinsam das Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz und die Rettungsmedaille des Landes Brandenburg. Geehrt wurden auch drei engagierte Bürger aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Für das Jahr 2022 wurde René Hadlich (Feuerwehr Lauchhammer-West), Robert Abt (Feuerwehr Altdöbern) sowie Joachim Liedke (Notfallseelsorger aus Lübbenau/ Spreewald) ausgezeichnet.

 

Die Vorschläge für die Auszeichnungen reichte Kreisbrandmeister Tobias Pelzer nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Trägern beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein.

Die Auszuzeichnenden wurden dem Anlass entsprechend vom stellvertretenden Kreisbrandmeister Silvio Spiegel sowie dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes OSL e.V., Sebastian Lehmann, zur Auszeichnung gefahren. Unter den ersten Gratulanten zählte auch Grit Klug, stellvertretende Landrätin und 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die vollständige Mitteilung des Landes Brandenburg ist unter folgenden Link abrufbar: Ehrenzeichen und Rettungsmedaille verliehen | Ministerium des Innern und für Kommunales (brandenburg.de)

[Ehrenzeichen und Rettungsmedaille verliehen | Ministerium des Innern und für Kommunales (brandenburg.de)]

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Ohne Helfer keine Hilfe – Virtual Reality Clip für Förderpreis nominiert

(29. 09. 2022)

Der Virtual Reality Clip des Landkreises Oberspreewald-Lausitz „Ehrenamt in Brand- und Katastrophenschutz – Ohne Helfer keine Hilfe“ ist für den Förderpreis „Helfende Hand“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat nominiert. Es handelt sich dabei um die höchste Auszeichnung im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz.

Noch bis zum 5. Dezember kann über den Publikumspreis im Internet abgestimmt werden.

 

Seit Juli 2022 ist er online und zwei Monate später bereits für den Förderpreis „Helfende Hand“ nominiert: der in Virtual-Reality 360° 3D gedrehte Clip „Ohne Helfer keine Hilfe! – Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz". Bis zum 5. Dezember kann auf der Website unter folgenden Link für das Projekt des Landkreises abgestimmt werden: https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/die-projekte/2022/virtual-reality-film-zur-staerkung-des-ehrenamtes

 

Die Stärkung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ist ein wichtiges Thema. Das Projektteam Hauptamt stärkt Ehrenamt und das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zeigen in diesem Virtual-Reality-Film in 360° 3D, wie eine Vielzahl von Rettungskräften im Ernstfall eng zusammenarbeitet, um Verletzten schnell und bestmöglich zu helfen.

In Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma WHITESTAG hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nach 6-monatiger Vorbereitung, 5 Drehtagen und mit 157 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diesen Imagefilm für das Ehrenamt im Sommer dieses Jahrs fertigstellen können.

 

Hier geht es zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=OsBRhTj-nQc

 

Die "Helfende Hand" ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vergeben.

Der Förderpreis würdigt über 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die rund um die Uhr flächendeckend für den Bevölkerungsschutz in unserem Land sorgen.

 

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 6. Dezember um 15 Uhr in einem interaktiven Livestream verkündet.

 

Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschut" am Zechenhaus im Senftenberger Ortsteil Brieske. (Foto Landkreis/Hornak)

Foto: Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz" am Zechenhaus im Senftenberger Ortsteil Brieske. (Foto Landkreis/Hornak)

[Video]

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Laufen für den guten Zweck: 68 Kinder und Jugendliche nahmen am Spendenlauf „WasserMarsch“ in Raddusch teil

(28. 09. 2022)

Seit sechs Jahren unterstützt der von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendförderung des Jugendamtes OSL initiierte Spendenlauf „WasserMarsch“ Kinder in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt. Ende September haben 68 Kinder und Jugendliche aus OSL und Umgebung erneut die Wanderschuhe geschnürt und in kleinen Teams die „Wildnis“ Brandenburgs erlaufen. Insgesamt wurden in 10 Gruppen 1.732 Kilometer zurückgelegt und somit Spenden in Höhe von 3.556,10 Euro gesammelt werden. Dieses kommt dem Aufbau einer Schule in der Region Milakar zu Gute.

 

Das Konzept von WasserMarsch

 

Der 24-Stunden-Lauf findet jährlich statt. In diesem starteten die Kinder und Jugendlichen an der Kulturscheune in Raddusch/Spreewald. Eröffnet wurde die Spendenaktion durch Jugenddezernent Alexander Erbert.

„Mit 1.732 zurückgelegten Kilometern und den Spendenzusagen von knapp 3.500 Euro können im kommenden Jahr zwei weitere Klassenräume für den weiterführenden Teil der Schule im Tschad gebaut werden. Ich bin stolz auf die Leistung unserer teilnehmenden Kinder und Jugendlichen“, berichtet Steffen Lachmann aus dem Jugendamt.

In der Regel suchen sich die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde ihren oder ihre Sponsoren selbstständig aus und gehen mit einer Spendenvereinbarung auf diese zu.

Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten. In den vergangenen 6 Jahren nahmen insgesamt 469 Teilnehmer an den Spendenläufen teil. Zusammen wurde eine Wegstrecke von 11.729,3 Kilometer zurückgelegt und damit 23.057,60 EUR für das Projekt gesammelt.

 

Jugendliche laufen für einen guten Zweck

Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt dem Aufbau der Schule in Region Milakar in der Republik Tschad, etwa 100 Kilometer östlich von Moundou, zu Gute. In der Region gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In der Trockenzeit sind das bis zu 20 Kilometer am Tag.

 

Mit dem „WasserMarsch“ sollen Jugendliche die Gelegenheit bekommen, den Alltag der Jugendlichen im Tschad nachzuempfinden. Parallel sammeln sie Geld, damit die Kinder im eigenen Dorf regelmäßig die Schule besuchen können.

Von dem Erlös der zurückliegenden Jahre konnten unter anderem erste Klassenräume und ein Sanitärtrakt gebaut werden. Ebenso erhielten die etwa 260 Kinder dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte.

Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter vor Ort ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguna e.V. aus Haiger. Hocker lebt und arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad und begleitet dort als Techniker den Aufbau von Radiostationen. 

 

Die Republik Tschad

Die Republik Tschad ist ein Binnenstaat in Zentralafrika. Sie ist das fünftgrößte Land in Afrika und etwa 3,5 Mal so groß wie Deutschland. Das Land gilt als eines der ärmsten der Welt. Die Lebenserwartung der etwa 12,1 Millionen Einwohner liegt bei etwas über 50 Jahren. Die Alphabetisierungsrate beträgt 22,3 Prozent. Auf 1000 Einwohner kommen 0,04 Ärzte, die Kindersterblichkeitsrate beträgt 8,54 Prozent. Über 80 Prozent der Einwohner haben weniger als 2 Dollar pro Tag zur Verfügung. Nur 51 Prozent der Einwohner haben einen Zugang zu Trinkwasser. Die durchschnittliche Schulzeit beträgt 2,3 Jahre.

 

 

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Kinder und Jugendliche vor der Sport- und Kulturscheune in Raddusch- Startpunkt des diesjährigen 24-h-Laufes „WasserMarsch“ (Foto Fred Hocker)

 

 

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Kinder und Jugendliche unterwegs im Spreewald für den guten Zweck (Fotos Marc Räder)

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Der erste Anlauf und ein voller Erfolg – das war das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises

(27. 09. 2022)

Am Samstag, 17.09.2022 wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz das Land, die ländliche Region und die Landwirtschaft gefeiert. Das 1. Kreis-Erntefest war ein erlebnisreicher, interessanter und gut besuchter erster Aufschlag, die Tradition der Kreis-Erntefeste wiederaufleben zu lassen.

 

Eine Woche Aufbau und eine Woche Abbau – dazwischen fand am Samstag, 17. September das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises in Muckwar (Gemeinde Luckaitztal) statt. Das Wetter war genauso abwechslungsreich wie das Programm, aber immerhin perfekt für die Landwirtschaft. Für die über 4.000 Besucher des Kreis-Erntefestes gab es auf dem weitläufigen Festgelände und im gesamten Dorf Muckwar viel zu entdecken.

 

Zur Eröffnung des Kreis-Erntefestes begrüßte Landrat Siegurd Heinze die Gäste um 10 Uhr im großen Festzelt und wünschte allen einen schönen erlebnisreichen Tag: „Ich denke, Sie erkennen heute noch mehr, als es bisher der Fall war, dass die Landwirtschaft für uns alle in unserem Landkreis und darüber hinaus wichtig ist. Wir leben von den Produkten, die in der Landwirtschaft hergestellt werden. Hier haben Sie heute die Möglichkeit, die Herkunft und den Weg der Produkte kennenzulernen und zu verstehen, die zuhause in ihrem Kühlschrank liegen und die Sie jeden Tag konsumieren. Wir nehmen die Landwirtschaft, ihre Arbeit und die damit einhergehende Versorgung von uns Menschen als vollkommen selbstverständlich hin – aber das ist es nicht und deshalb soll das Kreis-Erntefest auch eine Verneigung vor unseren Landwirten und ihrer Arbeit sein.“

 

Bei einer anschließenden Erkundungstour über die Festwiese und den Regionalmarkt konnten die Besucher zum Beispiel Produkte aus der Bäuerlichen Produktionsgemeinschaft Saßleben GmbH & Co. KG oder der Landboden Bronkow Agrar GmbH entdecken. Beim Verband Brandenburgischer Imker e.V. konnten Bienen in einem Schaukasten begutachtet, Fakten über die moderne Imkerei erfahren und regional produzierte Honigprodukte erworben werden. Einer der bunteren Marktstände gehörte zur Göritzer Agrar GmbH. Das frische und regional angebaute Gemüse lockte mit leckeren Farben und ausgefallenen Züchtungen.

 

Kreiserntefest

 

Auch die Jüngsten kamen auf der Bastelstraße, beim Kürbisschnitzen und Ponyreiten und auf den Hüpfburgen des Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz e.V. und der Sparkasse Niederlausitz auf ihre Kosten.

 

Kreiserntefest 2

 

In der alten Scheune konnten die Besucher die 25 schönsten Bilder aus dem Fotowettbewerb „Blick auf’s Land“ auf sich wirken lassen und für den Sonderpreis Publikumsliebling ihre Stimme abgeben. Am Nachmittag erfolgte die Ehrung der Sieger des Fotowettbewerbs. Die drei Siegerbilder wurden von Lasse Sandig („Spiegel“), Laura Rebohle („Fruchtzwerg“) und Nadin Buzinski („Ähre und Wicke im Abendlicht“) eingereicht. Als Publikumsliebling wurde ebenfalls Lasse Sandigs Bild ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch an die drei Sieger. Der Landkreis dankt allen Teilnehmenden für die über 100 Bilder, die zum Wettbewerb eingereicht wurden und neue, interessante und wunderschöne Blickwinkel vom Land zeigen.

 

Kreiserntefest 3


In einem weiteren Zelt konnten die Besucher die acht prachtvollen und in ausdauernder Handarbeit gefertigten Erntekronen bestaunen. Zum Erntekronenwettbewerb des Kreis-Erntefestes wurden aus Muckwar, Lindenau, Boblitz, Żagań, Schöllnitz, Saalhausen, vom Landfrauenverband Niederlausitz e.V. und eine gemeinsame Erntekrone vom Förderverein für das Haus der Landwirtschaft und dem Großräschener Weinbau e.V. eingereicht. Frauen aus Luckaitztal zeigten den Besucher vor Ort, wie eine Erntekrone in Handarbeit geflochten wird. Auch bei den Erntekronen konnte der Publikumsliebling ausgewählt werden. Die Fachjury wählte die Erntekrone aus Boblitz auf den dritten Platz und die Erntekrone aus Lindenau konnte sich den zweiten Platz sichern. Beim ersten Platz waren Jury und Publikum sich einig: Die Auszeichnung ging an die Erntekrone aus Muckwar. Der Landkreis dankt den vielen engagierten und handwerklich talentierten Händen, die zum Entstehen und Gelingen der acht Kunstwerke beigetragen haben. Pro Erntekrone wurden zwischen 150 und 200 Arbeitsstunden aufgewendet, um die Ähren zu schneiden, sie auf die richtige Länge zu bringen und zu lagern, sie zusammenzubinden und an das Gestell der Erntekrone anzubringen. Dabei galt von Anfang bis Ende: Handarbeit und Kleben verboten. Um diesen enormen Arbeitsaufwand für die beiden erstplatzierten Kronen zu würdigen, werden diese im Oktober in den Kreishäusern in Calau und Senftenberg aufgestellt und dort für einige Zeit vor den Sitzungssälen zu sehen sein.

Kreiserntefest 4

 

Ein weiteres Highlight des Kreis-Erntefestes war die Rinderschau. Die RBB Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH und der Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg präsentierte unweit des Regionalmarktes verschiedenste Rinderrassen. Hier konnten die Besucher außerdem einen Viehtransporter von innen und außen entdecken, die Geschichte der Rinderzucht im Landkreis kennenlernen, einen Melkvorgang erleben, Kühe und Kälbchen streicheln, den Sieger aus dem Malwettbewerb „Kuhlste Kuh“ wählen und bei den Präsentationen des Rinderverbandes alles rund um die Rinderzucht und -haltung erfahren.

 

 

Weiterhin fand in der Umgebung des Kreis-Erntefestes als ein Testlauf für die Deutsche Meisterschaft ein regionales Leistungspflügen statt. Diesem Testlauf folgte am Sonntag, 18. September 2022 die Deutsche Meisterschaft im Gespannpflügen. Zur Deutschen Meisterschaft waren 20 Teilnehmer aus 12 Bundesländern angereist. In einem kameradschaftlichen Wettkampf konnte sich am Ende Marcel Gnerlich aus Schöllnitz mit seinem Gespann auf dem Pflügefeld durchsetzen und wurde Deutscher Meister 2022 im Gespannpflügen.

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Um das Festgelände herum hatten außerdem sechs Höfe in Muckwar ihre Tore geöffnet. Nicht nur während der kurzen Regenschauer bot es sich zudem an, einen Blick in das Festzelt zu werfen. Hier gab es auf der Bühne zum Beispiel mit den Antonius-Musikanten, der polnischen Folklore-Gruppe und Linda Feller ein vielfältiges Rahmenprogramm. Um 19 Uhr erfolgte die Staffelstabübergabe des Kreis-Erntefestes: Ortsvorsteher Friedhelm Bronk und Landwirt Frank Trogisch haben den neuen Staffelstab und das Begleitschreiben an den Bürgermeister der Stadt Senftenberg, Andreas Fredrich und den Ortvorsteher von Peickwitz, Ingo Amsel feierlich übergeben. Damit ist es nun offiziell: das zweite Kreis-Erntefest des Landkreises wird in Peickwitz im Jahr 2024 stattfinden.

 

Ein kurzes Resümee zum 1. Kreis-Erntefest: den Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben durchweg positive Rückmeldungen zum Fest erreicht. Das Fest habe nicht den Eindruck vermittelt, zum ersten Mal ausgerichtet geworden zu sein. Das Programm und die Aussteller haben die Besucher für die regionale Landwirtschaft begeistert und damit ist die Zielstellung definitiv erreicht, wenn nicht sogar übertroffen worden.

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(Fotos Landkreis/Bielitz/Weser)

 

Mitgewirkt hat zum Keis-Erntefest auch das Projektteam des Projektes "Hauptamt stärkt Ehrenamt" der Kreisverwaltung OSL. Bei dieser gemeinsamen ortsübergreifenden Veranstaltung im Amt wurde den gemeinnützigen Organisationen und Vereinen die Möglichkeit gegeben , die Breite ihres ehrenamtlichen Engagements sichtbar zu machen, sich untereinander besser kennen zu lernen und auch ihre Rolle bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und ihrem Mitwirken in der landwirtschaftlichen Arbeit hervorzuheben.

Ehrenamtliche haben Programmpunkte gestaltet, konnten im Dialog potentielle Mitglieder werben, offene Höfe und ein regionaler Markt haben darüber hinaus ein unterstützendes Forum geboten, um die Bedeutung des Ehrenamts für das gesellschaftliche Miteinander zu unterstreichen.
Das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ war ebenfalls vor Ort und hat sich als Anlaufstelle für Ehrenamtliche, zukünftige Helfer und Vereine präsentiert. 
 

Foto zu Meldung: Der erste Anlauf und ein voller Erfolg – das war das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises

Kultur trifft Kultur: Fest der Kulturen lockte zahlreiche Besucher in die Niederlausitzhalle

(24. 09. 2022)

Der Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte des Landkreises haben erstmalig am heutigen Samstag (24.09.2022) zum Fest der Kulturen in der Niederlausitzhalle in Senftenberg eingeladen. Unter dem Motto – Kultur trifft Kultur – folgten zahlreiche Besucher der Einladung zum Fest.

 

Der musikalische Auftakt zum Kulturfest erfolgte durch den Fanfarenbezug Brieske, bevor die Gäste von Mitgliedern des Integrationsbeirates in sieben Sprachen – Deutsch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Persisch, Ukrainisch und Russisch begrüßt wurden.

 

Über den ganzen Nachmittag wurden kulturelle Beiträge unterschiedlichster Art geboten. Von Musik und Tanz, über Zirkusvorstellungen, informative Präsentationen, Kinderspaß mit Hüpfburg und Clown Husch, bis hin zur Ausstellung „Ich mag OSL“ war auf dem Fest der Kulturen ein vielfältiges kulturelles Programm geboten. Auf der Verkostungsmeile konnte man bei einem leckeren Gericht oder Getränk besonders gut ins Gespräch kommen.

 

„Das Fest der Kulturen bot eine Möglichkeit, um mit den hier im Landkreis gelebten Kulturen in Kontakt zu kommen. Kultur ist Bestandteil der eigenen Identität. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden unter anderem auch aufgrund der unterschiedlichen Herkunft der Bürgerinnen und Bürger verschiedene Kulturen ausgelebt. Deb Besuchern war es zum Fest der Kulturen möglich, in einem kulturellen Austausch neue Eindrücke und Einblicke zu bekommen, seine eigene Kultur erlebbar zu machen, sich untereinander auszutauschen und miteinander in ein Gespräch zu kommen“, berichtet Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises.

 

Hintergrund zum Integrationsbeirat:

 

Der Integrationsbeirat macht es sich zur Aufgabe, die Interessen der im Landkreis ansässigen Menschen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen bzw. einen Migrationshintergrund aufweisen, im Hinblick auf politische, kulturelle und soziale Belange zu fördern und zu vertreten.

Der Integrationsbeirat im Landkreis OSL existiert seit 2012. Die sieben Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren, der Wahlperiode des Kreistages, durch die Kreistagsabgeordneten berufen. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, parteipolitisch-, konfessionell- und verbandsunabhängig. Vorsitzender des Integrationsbeirates ist Omar Kassab.

 

Hintergrund zu Menschen mit Migrationshintergrund in Oberspreewald-Lausitz:

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leben mit Stand September 2022 insgesamt 5.955 Ausländer (männlich: 3.340; weiblich: 2.615; divers: 0), davon 3.499 Personen aus Nicht-EU-Staaten. Das entspricht einen Anteil von 5,5 % an der Gesamtbevölkerung in Oberspreewald-Lausitz.

 

Staaten (Top 10 aus 106 Staaten): 1.444 Polen; 1.237 Ukraine, 544 Syrien; 312 Rumänien; 304 Afghanistan; 265 russische Föderation; 153 Türkei, 129 Vietnam, 121 Ungarn und 81 ungeklärt (zumeist staatenlose Palästinenser aus Syrien oder den Autonomiegebieten Gazastreifen / Westjordanland)

Fanfaren

 

FDK_Niederlausitzhalle 1

Violine

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Fotos: Eine gut gefüllte Niederlausitzhalle zum Fest der Kulturen, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, René Nowitzki

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Vorinformation: L 52 Deckenerneuerung Ortsdurchfahrt Ogrosen

(23. 09. 2022)

Eine Mitteilung vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg:

 

L 52 Deckenerneuerung Ortsdurchfahrt Ogrosen
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert über den geplanten Baubeginn der Landesstraße 52 von der Anbindung L 53 (Straße aus Richtung Altdöbern kommend) bis zum Ortsausgang Ogrosen Richtung Drebkau. Das Bauvorhaben beinhaltet den Austausch von zwei Asphaltschichten sowie partielle Reparaturen an den Entwässerungsrinnen und soll in folgenden 3 Bauabschnitten unter Vollsperrung realisiert werden.


1. Bauabschnitt
Dieser beginnt an der L 53 und endet vor der Einmündung der Landesstraße 525 nach Missen. Der Abzweig nach Missen wird zu diesem Zeitpunkt in beiden Fahrtrichtungen vom Ortskern und vom Ranzower Weg aus befahrbar sein. Die Bauzeit für diesen Abschnitt ist vom 10.10.2022 bis 22.10.2022 geplant.


2. Bauabschnitt
Er schließt am 1. Bauabschnitt an und endet am Ortsausgang Ogrosen in Richtung Laasow. Dieser Streckenabschnitt ist für den Schulbusverkehr von großer Bedeutung und kann daher nur in den Herbstferien vom 24.10.2022 bis 05.11.2022 realisiert werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird mit Ausnahme der Tage des Asphalteinbaus aus Richtung Missen überwiegend gewährleistet sein. Im Falle von unvermeidbarer Behinderungen, die eine Zufahrt zu den Grundstücken nicht zulassen, bekommen die Anlieger per Briefkastenpost im Voraus eine Information der Bauleitung. Es ist zu beachten, dass während der baulichen Durchführung des zweiten Bauabschnittes kein Rufbus des Öffentlichen Personennahverkehrs geordert werden kann.


3. Bauabschnitt
Er umfasst den Einmündungsbereich der L 525. Die Erneuerung der Asphaltschichten wird unter Berücksichtigung des Schulbusverkehrs Freitag beginnend für ein ganzes Wochenende andauern. Der genaue Termin ist witterungsabhängig und wird in einer erneuten Information nochmals bekannt gegeben.
Die Umleitung erfolgt großräumig in Richtung Vetschau über Laasow, Briesen, Tornitz und Lobendorf (Landesstraße 524 und Kreisstraße 6623) sowie in die entgegengesetzte
Fahrtrichtung. Der Verkehr aus Richtung Calau wird über die L 53 und K 6633 (Muckwar, Peitzendorf und Reddern) geführt.


Für die Einschränkungen bittet der Landesbetrieb Straßenwesen um Verständnis.

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Reminder: Teilnahme am Inklusionspreis 2022 des Landkreises OSL noch bis zum 30.09. möglich

(21. 09. 2022)

Die Bewerbungsfrist zum Inklusionspreis endet in Kürze. Bis zum 30. September können sich Akteure mit Ihren Projekten und Aktivitäten zum Thema Inklusion bewerben oder jemanden vorschlagen, der sich für Inklusion engagiert.

 

Der Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unterstützt und ermutigt Akteure, die sich um Inklusion im Landkreis bemühen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen. Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, ruft alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf, am Inklusionspreis 2022 teilzunehmen. Videoaufruf abrufbar unter: https://youtu.be/yUq4aQoncOs

 

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich ab sofort um den Inklusionspreis 2022 bewerben. Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile siebenten Mal aus.

 

Bei der Themenwahl erhalten die Teilnehmer weitestgehend freie Hand. Thematisch gibt es keine Einschränkungen. Bedingung ist, dass die eingereichten Projekte den Inklusionsgedanken verfolgen. Ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeitbereich, Jugend, Seniorenarbeit, Vereinsengagement oder Tourismus – der inklusive Charakter ist das einzige Kriterium des Bewerbungsprojektes. „Wir wollen, dass alle Menschen im Landkreis miteinander – ohne Ausgrenzung – leben können! Menschen mit Behinderungen stehen im Fokus des Inklusionsgedanken, da eine Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben bestimmte Gegebenheiten und Voraussetzungen braucht. Demnach ist das Themenspektrum dennoch sehr offen. Trauen Sie sich mit Ihrem Projekt oder Ihrer Aktivität teilzunehmen“, wirbt Delia Schäfer vom Bildungsbüro.

 

Bewerbungen können bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.

Für eine Bewerbung können die Teilnehmenden ein kurzes Bewerbungsvideo per Mail an einreichen oder das Bewerbungsformular nutzen.

Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen stehen ab sofort unter www.osl-online.de/inklusionspreis-2022 bereit.

 

Vorgeschlagen werden können auch bereits abgeschlossene Projekte. Mit der Umsetzung der eingereichten Projekte muss bis zum 30.09.2022 begonnen werden. Eine Doppelprämierung des gleichen Projektes bzw. der gleichen Initiative sind ausgeschlossen.

 

Fragen beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises (Ansprechpartnerin: Frau Delia Schäfer) per Telefon: 03573/ 870-1537 oder per E-Mail:

 

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Projekte, Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Fischer (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).

 

Die Preisverleihung erfolgt am 01. Dezember 2022.

 

Weitere Informationen unter: www.osl-online.de/inklusionspreis-2022

Foto zu Meldung: Reminder: Teilnahme am Inklusionspreis 2022 des Landkreises OSL noch bis zum 30.09. möglich

Eine kleine Reise durch die Kulturen: Fest der Kulturen am 24.09. in der Niederlausitzhalle

(20. 09. 2022)

Der Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte des Landkreises laden zum Fest der Kulturen ein. Unter dem Motto – Kultur trifft Kultur – wird dieses am 24.09.2022 von 14 bis 18 Uhr in der Niederlausitzhalle in Senftenberg stattfinden.

 

Beim Fest der Kulturen werden kulturelle Beiträge unterschiedlichster Art geboten. Von Musik und Tanz, über Zirkusvorstellungen, informative Präsentationen, Kinderspaß mit Hüpfburg und Clown Husch, bis hin zur Ausstellung „Ich mag OSL“ ist auf dem Fest der Kulturen ein vielfältiges kulturelles Programm geboten. Auf der Verkostungsmeile wird man bei einem leckeren Gericht oder Getränk besonders gut ins Gespräch kommen können. Nicht nur Liebe, sondern auch Kultur kann durch den Magen gehen.

 

Das Programm ist verfügbar unter: www.osl-online.de/festderkulturen

 

Das Fest der Kulturen bietet eine Möglichkeit, um mit den hier im Landkreis gelebten Kulturen in Kontakt zu kommen. Kultur ist Bestandteil der eigenen Identität. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden unter anderem auch aufgrund der unterschiedlichen Herkunft der Bürgerinnen und Bürger verschiedene Kulturen ausgelebt. Zum Fest der Kulturen ist es möglich, in einem kulturellen Austausch neue Eindrücke und Einblicke zu bekommen, seine eigene Kultur erlebbar zu machen, sich untereinander auszutauschen und miteinander in ein Gespräch zu kommen. An den Beratungsstellen wird es möglich sein, sich zu informieren und Unterstützungsangebote kennenzulernen, die sich vor allem darauf fokussieren, Menschen aus anderen Ländern und mit anderen Kulturen im Landkreis zu unterstützen.

 

Zum 24.09.2022 sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eingeladen, das Fest der Kulturen von 14 bis 18 Uhr in der Niederlausitzhalle Senftenberg zu besuchen.
 

Foto zu Meldung: Eine kleine Reise durch die Kulturen: Fest der Kulturen am 24.09. in der Niederlausitzhalle

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die Vorfreude steigt – morgen findet das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises in Muckwar statt

(16. 09. 2022)

Die Festzelte stehen, die Markthütten sind aufgebaut und die ersten tierischen Mitwirkenden sind eingetroffen. Morgen, am 17.09.2022 findet das 1. Kreis-Erntefest ab 10:00 Uhr in Muckwar statt. Ein vielfältiges Programm bietet erlebnisreiche Einblicke in die Landwirtschaft.

 

Noch einige Handgriffe sind zu erledigen, bevor am 17.09.2022 das Festgelände in Muckwar um 10:00 Uhr geöffnet wird. Fleißige Helfer und Helferinnen haben in den vergangenen Tagen die Festzelte aufgebaut. Auch die Markthütten für den Regionalmarkt stehen bereit. Im heutigen Tagesverlauf wird das Festgelände weiter mit Leben gefüllt. Morgen in der Früh werden die weiteren Aussteller und Mitwirkende der Programmpunkte in Muckwar anreisen.

 

Die ersten Tiere sind per Hühnermobil auf dem Festgelände eingetroffen. Die Hühner begutachten die Aufbauarbeiten und fühlen sich dabei so wohl, dass am Donnerstag die ersten Eier gesammelt werden konnten. Auch die Anlieferung der Kürbisse für das Herbstbasteln ist erfolgt.

 

Ein geheimer Blick konnte am Donnerstag zudem in die Erde des Kartoffelfeldes geworfen werden. So viel sei verraten: die Kartoffelernte kann am Samstag gegen 15:00 Uhr stattfinden. Diese wird auf einem Abschnitt mit den Pferden und im Kontrast dazu auf dem zweiten Abschnitt mit moderner Landwirtschaftstechnik erfolgen.

 

Weitere Informationen zum 1. Kreis-Erntefest und dem Programm: www.kreiserntefest-osl.de 

  

Die Vorbereitungen für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar laufen auf Hochtouren und das Festgelände nimmt Gestalt an. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Die Vorbereitungen für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar laufen auf Hochtouren und das Festgelände nimmt Gestalt an. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Die Vorbereitungen für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar laufen auf Hochtouren und das Festgelände nimmt Gestalt an. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)Die Vorbereitungen für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar laufen auf Hochtouren und das Festgelände nimmt Gestalt an. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)
Bilder: Die Vorbereitungen für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar laufen auf Hochtouren und das Festgelände nimmt Gestalt an. (Bilder: LK OSL / Nora Bielitz)


Landwirtschaft nimmt in der ländlich geprägten Region des Landkreises einen wichtigen Stellenwert ein. Immerhin sind fast 1/3 der Fläche des Landkreises landwirtschaftliche Nutzfläche.
Dem Landkreis ist es deswegen ein wichtiges Anliegen, die Landwirtschaft der Region zu präsentieren, erlebbar zu machen und zu würdigen. Ein Ausflug auf’s Land, ein Erlebnis für die ganze Familie und ein großes Dankeschön an unsere Natur und Landwirtschaft – zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises am 17.09.2022 in Muckwar gibt es viel zu entdecken, erleben und genießen.

Welchen Stellenwert die Landwirtschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einnimmt, verdeutlicht die nachfolgende Übersicht. Diese Übersicht ist abrufbar unter: https://www.osl-online.de/seite/319299/agrarstatistik.html 
 

Übersicht (Zahlen-Daten-Fakten) 2021 Landwirtschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Übersicht (Zahlen-Daten-Fakten) 2021 Landwirtschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

[Übersicht (Zahlen-Daten-Fakten) 2021 Landwirtschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz]

Foto zu Meldung: Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die Vorfreude steigt – morgen findet das 1. Kreis-Erntefest des Landkreises in Muckwar statt

Kreistag am 22.09.2022 in Lauchhammer

(16. 09. 2022)

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes und weitere Themen stehen für den Kreistag am 22.09.2022 auf der Agenda.

 

Am 22.09.2022 findet der dritte Kreistag des Jahres 2022 ab 16:00 Uhr im Kulturhaus Lauchhammer in der Kleinleipischer Straße 10 in 01979 Lauchhammer statt.

 

Zu den Themen der öffentlichen Sitzung können sich Bürgerinnen und Bürger vorab im Kreistagsinformationssystem des Landkreises informieren: https://osl-online.more-rubin1.de/

 

Wie üblich startet die Kreistagssitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Daran anschließend wird es dieses Mal ausführliche Informationen zum aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus im Landkreis OSL geben. Dazu sind Vertreter der Telekom Deutschland GmbH vor Ort und werden die bisherigen Ergebnisse und den weiteren Prozess vorstellen.

 

Im ersten/öffentlichen Teil der Kreistagssitzung sind wie immer alle interessierten Bürgerinnen und Bürger willkommen. Im Kreistag werden wichtige Entscheidungen zu aktuellen Themen oder geplanten Vorhaben im Landkreis getroffen. Damit bietet der Kreistag eine geeignete Plattform, sich als Bürger und Bürgerin zu diesen regionalen Angelegenheiten zu informieren und in der Einwohnerfragestunde die eigenen Fragen mit einbringen zu können.

 

Erstmalig zum Kreistag am 30.06.2022 gab es außerdem die Möglichkeit den Kreistag, die besprochenen Themen und gefassten Beschlüsse (der öffentlichen Sitzung) über einen Live-Nachrichtenticker in den sozialen Netzwerken zu verfolgen. Auch der Kreistag am 22.09.2022 wird in den Stories auf dem Instagram- und Facebook-Profil des Landkreises mit einem solchen Ticker übertragen. Unabhängig davon, wo der Kreistag im Landkreis tagt, haben Bürgerinnen und Bürger damit die Möglichkeit, sich über die Themen der Tagesordnung zu informieren. Wir laden Sie ein, diese Möglichkeit wahrzunehmen:

Facebook: www.facebook.com/landkreis.osl

Instagram: www.instagram.com/lkoberspreewaldlausitz

Elterngeldstelle voraussichtlich bis Freitag, dem 16.09.2022 nicht besetzt

(14. 09. 2022)

Die Elterngeldstelle bleibt voraussichtlich bis zum 16.09.2022 geschlossen.

In dringenden Notfällen wenden Sie bitte an 03573 870 - 4201

Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten.

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Widerruf der Allgemeinverfügung des LK OSL zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree

(14. 09. 2022)

Mit der Bekanntmachung des Widerrufs im Amtsblatt Nr. 21/2022 am 13.09.2022 bestehen ab dem 14.09.2022 keine Einschränkungen mehr bezüglich der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem 14.09.2022 wieder uneingeschränkt zulässig.

 

Seit dem 18.06.2022 gelten die beiden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster. Für das Teileinzugsbeite Mittlere Spree wird nun die Allgemeinverfügung vom 13.06.2022 widerrufen. Damit wird auch die 1. Änderung dieser Allgemeinverfügung hinfällig, welche die Uhrzeiten des Entnahmeverbotes auf 0-24 Uhr erweitert hatte. 

 

Der Widerruf ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/9/2/0/4/Widerruf_der_Allgemeinverf_gung_des_Landkreises_Oberspreewald-Lausitz_zur_Wasserentnahme_Teilgebiet_Mittlere_Spree_.pdf 

 

Mit dem Widerruf der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf die weniger angespannte Wassersituation im Mittleren Spreegebiet. Die Regenfälle der vergangenen Tage und Wochen haben zu einer sichtlichen Verbesserung beigetragen.

Im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ist die Wassersituation nach wie vor angespannt. Demnach ist in diesem Gebiet nach wie vor die Allgemeinverfügung gültig, welche die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt. 

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Toller FrauenSPORTtag am 10.09.2022 in Hosena – Erwartungen wurden übertroffen

(14. 09. 2022)

Drei Anläufe musste der Kreissportbund OSL e.V. nehmen, um den FrauenSPORTtag im Landkreis OSL durchführen zu können. Umso schöner war es jetzt für die Organisatoren, den Kreissportbund OSL e.V. und den SV Blau-Gelb Hosena e.V., dass die Erwartungen übertroffen wurden und für Veranstalter und Teilnehmer*Innen viele positive Eindrücke von dem tollem FrauenSPORTtag bleiben.

 

Nachdem der Spielmannszug Ortrand mit zwei musikalischen Einlagen auf den Sportplatz marschierte und die Tanzgruppe Seven Up vom SV Meuro e.V. ihren ersten Auftritt hatte, begrüßte die Vorsitzende des Kreissportbundes OSL e.V., Frau Heidrun Lukas, die Teilnehmer*Innen. Als Gäste und spätere aktive Teilnehmer konnten wir die Referentin Breitensport im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Frau Nadine Haase und den Amtsleiter für Bildung, Soziales und Kultur der Stadt Senftenberg Herrn Falk Peschel begrüßen. Die Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises OSL, Frau Schüler, eröffnete im Namen des Landrates, der die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen hatte, den FrauenSPORTtag.

 

Mit 174 Aktiven, die von 10:00 bis 16:00 Uhr ständig in Bewegung waren, ob bei den Mitmachangeboten oder den Vorführungen, wurden die Erwartungen des Kreissportbundes übertroffen.
Es war beeindruckend zu beobachten, dass sich viele Teilnehmer*Innen nicht einmal eine längere Pause gönnten, weil sie keines der favorisierten Angebote verpassen wollten. So waren die Angebote in der Schule, mit eigentlich begrenzter Platzkapazität so gefragt, dass teilweise auf den Sportplatz ausgewichen werden musste. Das gute Wetter unterstützte die Veranstaltung und ermöglichte den Übungsleitern die Kurse auch nach draußen zu verlegen. 

 

Man konnte das Gemeinschaftsgefühl beinahe greifbar spüren, als die 20 Teilnehmer*Innen, auf dem Sportplatz gemeinsam QI-Gong oder Faszien Yoga machten. 
Die Angebote AROHA mit Jacqueline oder STEP Aerobic und Dance Sensation mit Kevin oder Zumba mit Simone vom Sakura, oder auch Spezial Latin Dance mit Anne vom Bewegungsstudio Dolce Vita waren so gut besucht, dass z.B. die Übungsleiterin Jacqueline sagte „Ich hatte eine Gänsehaut, wo ich den Kurs begonnen habe“. Der Kreissportbund OSL e.V. bedankt sich bei allen Übungsleiter*Innen, die mit Freude und großer Leidenschaft die Mitmachangebote leiteten und so viele Mädchen und Frauen begeisterten und bewegten. Ein großes Dankeschön auch an die Lauchhammer Miners e.V., die mit ihrem Team die Sportart American Football vorstellten. Und danke an die Vereinsvorsitzende Mandy Marx vom Verein Voltigieren RT Fancy e.V. mit Ihrer Sportgruppe. Die Mädchen zeigten eine tolle Darbietung auf dem Movie (galoppierendes Holzpferd). Die Minigolfanlage mit 9 Bahnen von der Brandenburgischen Sportjugend konnte als Ausgleich genutzt werden. Das Angebot des Gesundheitschecks unter Leitung von Gisela Gebauer wurde von den Teilnehmer*Innen rege genutzt. Hier gab es eine Auswertung der Ergebnisse und Beratung, welche Sportarten für den Einzelnen empfehlenswert sind.


Für das leibliche Wohl sorgte die Vereinsgaststätte des SV Blau-Gelb Hosena e.V. - danke dafür und auch für die super Dekoration im Zelt, damit fühlten sich alle Teilnehmer*Innen herzlich willkommen. Lieben Dank an das Team des Vereins SV Blau-Gelb Hosena e.V. unter Leitung von Petra Förster. Diese Unterstützung war für uns sehr angenehm und unkompliziert. Eine weitere Auflage des FrauenSPORTtages in Hosena könnten wir uns als Kreissportbund OSL e.V. vorstellen, weil die Bedingungen, ob in der Grundschule oder die Sportanlagen, mit den Versorgungsmöglichkeiten des Vereins einfach beste Voraussetzungen für diese Veranstaltung sind. Ein Dankeschön für die tolle Unterstützung des Hausmeisters der Lindengrundschule Hosena, Herrn Martini. 

 

In der Nachbetrachtung der Veranstaltung wird der Tag durch das Veranstaltungsteam ausgewertet und kleine Verbesserungsmöglichkeiten werden für die nächste Veranstaltung berücksichtigt. 
Danke an die zahlreichen Teilnehmer*Innen für das Kommen und Mitmachen.
Danke an den Landessportbund Brandenburg e.V. und dem Landkreis OSL für die finanzielle Unterstützung.
 

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Programm zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises diesen Samstag ab 10 Uhr in Muckwar

(13. 09. 2022)

Ein Ausflug auf’s Land, ein Erlebnis für die ganze Familie und ein großes Dankeschön an unsere Natur und Landwirtschaft – zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises am 17.09.2022 in Muckwar gibt es viel zu entdecken, erleben und genießen.

 

Am 17.09.2022 wird in Muckwar beim 1. Kreis-Erntefest des Landkreises die Landwirtschaft, das Erntejahr 2022 und die ländliche Region gefeiert.

Ab 10:00 Uhr geht es los!

Die Bürgerinnen und Bürger erwartet auf der Festwiese in Muckwar ein buntes Programm rund um das Thema Landwirtschaft. Neben einem Regionalmarkt mit landwirtschaftlichen Produkten aus der Region, gibt es zum Beispiel auch einen Erntekronenwettbewerb und einen Fotowettbewerb. Von Kälbchen streicheln bis Pony reiten ist auch für die jüngeren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein vielfältiges Programm geboten.

 

Mit den musikalischen Auftritten von Linda Feller und Peter Leon & Ecki Lipske, den Vorführungen des Reiterverbandes, dem Herbstbasteln, der Herstellung von Butter und der Kartoffelernte sind nur einige der Bühnen- und Programm-Highlights des 1. Kreis-Erntefestes in Muckwar genannt.

 

Programm zum 1. Kreiserntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

Programm Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar

Programm Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar

 

Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Familien, Jung und Alt sind herzlich zum Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar eingeladen. Auf der Festwiese in Muckwar gibt es viel zu entdecken und auch bei einigen der umliegenden Höfe stehen die Hoftore für einen Blick hinter die Kulissen der Landwirtschaft offen.

 

In Muckwar stehen ausreichend Parkplätze für die Anreise per Pkw zur Verfügung. Auch für einen Radausflug „auf`s Land“ gibt es mit der Anbindung an das Radwanderwegenetz die besten Voraussetzungen. Die Kombination aus Bahn und Rad oder Bahn und Spaziergang sind ebenfalls möglich, um Muckwar zu erreichen. Dafür empfiehlt sich der Bahnhof Luckaitztal, der vom RB24 angefahren wird.

 

Landwirtschaft nimmt in der ländlich geprägten Region des Landkreises einen wichtigen Stellenwert ein. Dem Landkreis ist es deswegen ein wichtiges Anliegen, die Landwirtschaft der Region zu präsentieren, erlebbar zu machen und zu würdigen.

Organisiert wird das Kreis-Erntefest vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung und dem Sachgebiet Landwirtschaft der Kreisverwaltung. In diesem Jahr erfolgt die Organisation außerdem in Kooperation mit dem Amt Altdöbern.

 

Einen Einblick in die Auftaktveranstaltung zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises gibt es hier: https://youtu.be/q7-mwgrJ9fA

 

Weitere Informationen und das Programm sind abrufbar unter: www.kreiserntefest-osl.de

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Drei Lausitzer Jungunternehmer mit LEX 2022 ausgezeichnet

(12. 09. 2022)

Mitteilung der Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.      

 

Im Dock³ in Spreetal sind am gestrigen Abend die Preisträger des Lausitzer Existenzgründer Wettbewerbes (LEX) 2022 ausgezeichnet worden. Die Wirtschaftsinitiative Lausitz hat drei Preise für das „Beste Unternehmenskonzept“ vergeben: Insgesamt wurden Preisgelder in Höhe von 10.500 Euro vergeben. Die Preisträger des Lausitzer Existenzgründer Wettbewerbes 2022 sind:

 

1. Preis – 5.000 Euro – gestiftet von der ILB

Wildverarbeitungsbetrieb & Wildhandel Ralf Buder (Schenkendöbern)

Im Gewerbegebiet in Grano entsteht derzeit eine maßgeschneiderte Fertigungsstrecke, in der regionales Wildfleisch zu hochklassigen Wildspezialitäten mit zunächst 3, später 5 Mitarbeitern verarbeitet werden wird. Die Vermarktung erfolgt im direkten Vertrieb an Gewerbekunden, im wöchentlichen Werksverkauf, über den stationärem Handel (z.B. im Bioladen Schömmel in Cottbus) und den mobilem Handel auf Wochenmärkten und Messen (z.B. Wildoase Wünsch).

 

2. Preis - 2.500 Euro - gestiftet von der Sparkasse Spree-Neiße

 

 

Morty´s Mysteries (Görlitz)
Bei den kooperativen Krimispielen löst eine Gruppe einen fiktiven Mordfall, in dem jede Person eine Rolle mit eigener Biografie und Geheimnissen einnimmt und die Person innerhalb der Gruppe entlarvt, die den Mord begangen hat. Die Spiele sind über jedes internetfähige Gerät von überall via klick & play und ohne Vorwissen spielbar. Detektiv Morty führt die Gruppe mit Echtzeithinweisen durch den Fall und lässt sie so in eine spannende Geschichte eintauchen.

 

3. Preis – 1.500 Euro – gestiftet von der LEAG

Vemobi (Cottbus)

Vemobi steht für die Entwicklung eines Velomobils, das die Vorteile eines E-Bikes mit dem Komfort eines PKW kombiniert. Vorne hat das Vemobi zwei Räder, hinten eins. Die Fahrerin ist von einer schützenden Hülle mit einer elektrisch einfahrbaren Kuppel umgeben. Das Vemobi verfügt sogar über einen Stauraum. Wahlweise kann auch ein Kindersitz installiert werden. So ermöglicht das Vemobi bis zu zwei Passagieren bei jedem Wetter ökologischen Fahrspaß.

 

Dr. Markus Binder, Vorsitzender der WiL und LEX-Juryvorsitzender: „Die Jury stand auch in diesem Jahr vor der Herausforderung, aus den sehr guten Geschäftsplänen die besten auszuwählen. Die Preisträger des heutigen Abends sind erneut eindrucksvolle Beispiele dafür, welche vielseitigen Chancen die Lausitz für Gründerinnen und Gründer bietet. Mit ihren Geschäftsideen gestalten sie die Zukunft der Region mit und schaffen neue Geschäftsfelder und Arbeitsplätze. Ich danke allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihren Mut und ihre Kreativität, ihre Unternehmenskonzepte am Markt umzusetzen und wünsche allen einen guten Start und nachhaltigen Erfolg.“

 

Tim Berndt, Geschäftsführer der WiL: „Ich freue mich sehr, dass ich bereits in meiner ersten Woche als neuer Geschäftsführer der WiL den LEX verleihen durfte. Ich kenne die WiL und den Lausitzer Existenzgründerpreis bereits seit vielen Jahren. Er gehört für mich untrennbar zur DNA der WiL und richtet ein tolles Spotlight auf die sehr lebendige und erfolgreiche Lausitzer Gründerszene.“

 

Auch in diesem Jahr hat die Wirtschaftsinitiative Lausitz mit zusätzlichen Sonderpreisen wieder die besten Schülerfirmenkonzepte der Lausitz ausgezeichnet.

 

Platz 1:

thinkSERBSKI, Niedersorbisches Gymnasium Cottbus

Produkte wie Federmäppchen, Kissenbezüge und Zopfhalter werden von den Schülern handgefertigt und verkauft. Die Besonderheit der Lausitz, der Blaudruck, vermitteln hierbei die Geschichte, Kultur und Tradition der sorbischen Heimat.

 

Platz 2:

Saftladen, Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg

Eine gesunde, umweltfreundliche Getränkebar mit selbst gepressten Säften soll den Schülern ihren Schulalltag versüßen und sie außerdem an das tägliche Trinken erinnern, welches die Konzentration in den Unterrichtsstunden erleichtert.

 

Platz 3:

PestaSchülerfirma, Heinrich-Pestalozzi-Oberschule Löbau

Die Schülerfirma stellt durch „Upcycling“ nachhaltige Produkte her. Beim Upcycling werden Rohstoffe aufwertend wiederverwertet, so werden z.B. aus Stoffresten Hausaufgabenheftumschläge genäht. Es werden auch Auftragsarbeiten für gewerbliche Kunden erbracht, z.B. die Produktion von Werbegeschenken.

 

Ihr Gesprächspartner für weitere Informationen ist:

 

Tim Berndt, Geschäftsführer Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Telefon (03 55) 28 91 30 90

 

Foto zu Meldung: Drei Lausitzer Jungunternehmer mit LEX 2022 ausgezeichnet

Zwei Jahre Afrikanische Schweinepest in Brandenburg: Ausbreitung nach Westen gestoppt – Infektionszahlen stark rückläufig

(08. 09. 2022)

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz & Informationen zur Abwehr der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Vor zwei Jahren, am 10. September 2020, wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße – erstmals in Deutschland – die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Seitdem bildet vor allem das Land Brandenburg mit den getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ein Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa.

Durch intensive Fallwildsuche, das Aufstellen von Wildschwein-Zäunen und die Entnahme des Schwarzwilds aus den Restriktionszonen ist es den betroffenen Landkreisen unter Koordination des Landeskrisenzentrums in den vergangenen 24 Monaten gelungen, die ASP im Osten des Landes zu halten – unter Mithilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes, des Landeslabors Berlin-Brandenburg, Jägerinnen und Jägern, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, Landwirten, Zaunbaufirmen und unzähligen Freiwilligen vor Ort.

 

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mein Dank gilt all denen, die in einem enormen Kraftakt und mit viel Ausdauer ermöglicht haben, was viele zunächst für unmöglich hielten: die Ausbreitung der hoch gefährlichen Tierseuche in Richtung Westen konnte gestoppt werden. Von diesem unermüdlichen Einsatz profitiert ganz Westeuropa. Wir konnten in Brandenburg sogar schon Restriktionszonen wieder aufheben, weil dort über einen langen Zeitraum keine positiven Fälle mehr gefunden wurden. Dank der Bekämpfungsmaßnahmen sind in den Kerngebieten die Fallzahlen in den vergangenen Monaten stark rückläufig: Während es in den ersten zwölf Monaten seit Auftreten der ASP rund 1.600 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg gab, waren es in 2022 von Januar bis Anfang September insgesamt nur rund 300. Dieser deutliche Rückgang ist eine sehr gute Entwicklung, die hoffungsvoll stimmt. Wir sind auf einem guten Weg.“

 

In den vergangenen zwei Jahren hat Brandenburg rund 73 Millionen Euro an Landesmitteln für die Bekämpfungsmaßnahmen bereitgestellt und dafür unter anderem etwa 1.800 Kilometer an Festzäunen errichtet. „Die festen Wildschweinbarrieren sind dringend notwendig und haben sich als wirksam erwiesen, da sie der Eingrenzung der Population dienen. Da die Zäunungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sind, liegt der Fokus in den Kerngebieten und Weißen Zonen auf der Fallwildsuche und der Entnahme des Schwarzwildes“, so Nonnemacher.

 

Agrarminister Axel Vogel: „Die Afrikanische Schweinepest hat die schweinehaltenden Betriebe stark getroffen – und für unsere Landwirtschaftsbetriebe in Ostbrandenburg ist die ASP noch nicht ausgestanden. Wir haben mit einer Förderrichtlinie die anfallenden Mehrkosten bei der Vermarktung im Bereich der Veterinär- und Transportkosten abmildern können. Darüber hinaus haben wir die Jägerinnen und Jäger in den vergangenen drei Jagdjahren mit 3,3 Millionen Euro für die verstärkte Erlegung von Wildschweinen unterstützt. Nicht zuletzt konnte unser Landesbetriebs Forst Brandenburg seit dem Ausbruch der ASP selbst mit großem personellen Einsatz in der Seuchenbekämpfung bei der Fallwildsuche, der Schwarzwildbejagung und beim Zaunbau unterstützen.“

 

Weitere Restriktionsgebiete vor Auflösung

 

Zur Bekämpfung der ASP wurden bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Entlang der Grenze zu Polen entstand ein rund 255 Kilometer langer, doppelt eingezäunter Schutzkorridor, der ein Eindringen infizierter Tiere aus Westpolen verhindern soll. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle festgestellt wurden. Die betroffenen Landkreise konnten Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten.

 

Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Restriktionszonen aufgehoben werden können. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, das zeigen auch neue Funde im Landkreis Spree-Neiße und in Westpolen in unmittelbarer Nähe der deutsch-polnischen Grenze.“

Damit Deutschland nach EU-Recht als ASP-frei gilt, dürfte ein Jahr lang kein Seuchenfall auf deutschem Boden gefunden werden, was die Errichtung eines Schutzkorridors an der Grenze zu Polen erforderlich machte. Brandenburg drängt deshalb auf Gespräche mit Brüssel zum Konzept eines Schutzkorridors entlang der Grenze. ASP-Funde östlich der Schutzzone sollen dann nicht mehr Deutschland zugerechnet werden.

 

Aufruf zur Wachsamkeit bei Bürgerinnen und Bürgern

 

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich.

Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote zum Beispiel an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf den Kompost geworfen werden. Solche Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.

Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Elektro- oder Festzäune stets geschlossen sein und es dürfen natürlich auch die Zäune nicht beschädigt werden. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden.

 

Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 2.605 entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.

 

Chronologie und Maßnahmen

  • November 2019: Nachdem sich die ASP seit gut zehn Jahren in Osteuropa ausbreitet, gibt es die ersten ASP-Fälle auch in Westpolen.
  • Dezember 2019: Brandenburg baut präventiv 120 Kilometer Elektrozaun entlang der Grenze zu Polen.
  • Juli 2020: Einbringung einer Bundesratsinitiative (Drucksache 386/20) unter anderem durch Brandenburg zur Errichtung präventiver fester ASP-Schutzzäune, die von der Bundesregierung nicht umgesetzt wird.
  • 10. September 2020: Erster nachgewiesener ASP-Fall im Landkreis Spree-Neiße. Weitere ASP-Fälle im Landkreis Oder-Spree. Einrichtung von Restriktionszonen, Beginn intensiver Fallwildsuchen unter anderem mit Unterstützung der Bundeswehr und die Polizeihubschrauberstaffel Brandenburg.
  • 24. September 2020: Baubeginn des festen Zauns entlang der Grenze zu Polen im Landkreis Spree-Neiße.
  • 11. November 2020: Die ersten Kadaversuchhunde aus Brandenburg legen erfolgreich ihre Prüfung ab.
  • 2. Dezember 2020: Fester Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Sachsen geschlossen.
  • 24. Juni 2021: Der Landeskrisenstab beschließt die Errichtung eines zweiten festen Zauns (Schutzkorridor) entlang der Grenze zu Polen.
  • 1. Juli 2021: letztes Teilstück in der Uckermark im Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen. Damit gibt es eine feste Wildschweinbarriere von der Ostsee bis Sachsen.
  • 16./17. Juli 2021: Erstmals wird die ASP in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Betroffen sind ein Betrieb in Spree-Neiße und zwei Kleinsthaltungen in Märkisch-Oderland.
  • 12. August 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Uckermark östlich des Schutzzauns. Erweiterung der Restriktionszonen, intensive Fallwildsuche und Entnahme.
  • 20. Mai 2022: Fertigstellung des zweiten festen Zauns entlang der Grenze zu Polen. Aufhebung der Kerngebiete 1 und 3.
  •  2. Juli 2022: erneuter ASP-Eintrag in Hausschweinbestand. Betroffen ist ein Schweinemastbestand in der Uckermark mit rund 1100 Masttieren; die Aufhebung der um den Betrieb eingerichteten Sperrzone III für Oktober ist bei der EU-Kommission beantragt.

 

Informationen zur Abwehr der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Bisher gibt es auch aufgrund einer Reihe von Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Oberspreewald-Lausitz keinen bestätigten ASP-Fall. Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 15.10.2021 mit der Einrichtung von Restriktionszonen von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Seitdem wurden in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg zur Abwehr der ASP in OSL 70 Kilometer fester Wildzaun verbaut, weitere 46 Kilometer befinden sich aktuell im Bau, um eine 2. Wildschweinbarriere im Süden des Landkreises aufzubauen. Neben dem Zaunbau werden in Oberspreewald-Lausitz eine verstärkte Fallwildsuche in den Restriktionszonen sowie eine stärkere Bejagung des Wildschweinbestandes durchgeführt. Mit Stand 30.06.2022 sind dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz Aufwendungen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro entstanden, die durch das Land Brandenburg erstattet wurden. Neben den Kosten für die Errichtung der Wildzäune zählen deren Wartung und Unterhaltung, die Fallwildsuche mit Personen, Suchhunden und Drohnen zu den Hauptkostenblöcken. Zusätzlich zu den durch das Land Brandenburg finanzierten Maßnahmen hat der Landkreis unter anderem Fallwildsuchen mit kreiseigenem Personal durchgeführt, 3 Personalstellen im Veterinäramt geschaffen und ein spezielles Bergungsfahrzeug angeschafft.

 

 

Foto zu Meldung: Zwei Jahre Afrikanische Schweinepest in Brandenburg: Ausbreitung nach Westen gestoppt – Infektionszahlen stark rückläufig

B 169: Freigabe zwischen Sedlitz und Senftenberg – Informationsbesuch Minister Beermann am 13.09.22

(08. 09. 2022)

Pressemitteilung vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

 

B 169: Freigabe zwischen Sedlitz und Senftenberg

Informationsbesuch Minister Beermann am 13.09.22

 

Die Erneuerung der Fahrbahn auf der Bundesstraße B 169 zwischen dem Ortsausgang Sedlitz und der Ortsumgehung Senftenberg ist beendet. Die Fahrbahn wird heute Nachmittag zwischen 16:00 und 17:00 Uhr für den Verkehr freigegeben, so wie es der Landesbetrieb zu Baubeginn am 25.05.2022 angekündigt hatte.

 

Am kommenden Dienstag, 13.09.2022, 9:00 Uhr informiert sich Verkehrsminister Guido Beermann an der B 169 über das Bauvorhaben. Mit dabei sind Vertreter der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, des Landesamtes für Bergbau Geologie und Rohstoffe und des Landesbetriebs Straßenwesen. Der Treffpunkt ist kurz hinter dem Ortsausgang Sedlitz

Fahrtrichtung Senftenberg.

 

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Foto zu Meldung: B 169: Freigabe zwischen Sedlitz und Senftenberg –  Informationsbesuch Minister Beermann am 13.09.22

Kreissportbund OSL und SV Blau-Gelb 1899 Hosena e.V. laden zum Frauensporttag ein

(07. 09. 2022)

„Auf die Plätze, fertig, los!“ heißt es am Samstag, 10. September 2022 auf dem Gelände der Lindengrundschule Hosena, wenn der Kreissportbund Oberspreewald-Lausitz und der SV Blau-Gelb 1899 Hosena e.V. zum Frauensporttag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einladen. Vor Ort erwartet nicht nur Frauen und Mädchen ein abwechslungsreiches Sportprogramm.

 

„Bereits seit zwei Jahren versuchen wir, diese sportliche Aktivität im Landkreis zu organisieren und nun ist es endlich soweit, dass wir einen Frauensporttag im Landkreis durchführen können“, sagt Holger Mudrick, Geschäftsführer des Kreissportbundes Oberspreewald-Lausitz. Los geht es am Samstag, 10. September um 10 Uhr mit der feierlichen Eröffnung durch Heidrun Lukas, Vorsitzende des Kreissportbundes und Dezernent Wilfried Brödno aus der Kreisverwaltung. Neben verschiedenen Kursangeboten wie z.B. Yoga, Seniorengymnastik und Zumba werden auch Fitness-Screenings und Schauvorführungen der Lauchhammer Miners im American Football sowie der Tanzgruppe „Seven Up“ aus Meuro zu sehen sein.

 

„Wir wünschen uns, dass wir viele Frauen und Mädchen aus unserem Landkreis mit den Mitmach-Angeboten begeistern können. Auch wenn die angebotenen Kurse nur für Frauen und Mädchen sind, dürfen natürlich auch die Männer mit den Kindern gern vorbeischauen“, ergänzt Holger Mudrick.

 

Das komplette Programm steht auf der Website des Kreissportbundes bereit.

 

Frauensporttag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

10. September 2022

10 bis 16 Uhr

Lindengrundschule Hosena

Turnhalle & Sportgelände

August-Bebel-Straße 4

01996 Senftenberg

Foto zu Meldung: Kreissportbund OSL und SV Blau-Gelb 1899 Hosena e.V. laden zum Frauensporttag ein

„WasserMarsch“ Spendenlauf am 9. und 10. September 2022 in Raddusch

(06. 09. 2022)

Seit sechs Jahren unterstützt der von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendförderung des Jugendamtes OSL initiierte Spendenlauf „WasserMarsch“ Kinder in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt. Am 9. und 10. September können Kinder und Jugendliche aus OSL und Umgebung erneut die Wanderschuhe schnüren und in kleinen Teams die „Wildnis“ Brandenburgs erlaufen. Start ist in diesem Jahr an der Kulturscheune in Raddusch. Jeder zurückgelegte Kilometer bringt Geld ein. Dieses kommt erneut dem Aufbau einer Schule in der Region Milakar zu Gute.

 

Das Konzept von WasserMarsch

Der 24-Stunden-Lauf startet am Freitag, dem 9. September, um 17 Uhr an der Kulturscheune in Raddusch/ Spreewald und wird durch Jugenddezernent Alexander Erbert eröffnet. Die „abgespeckte“ Variante, der 6-Stunden-Lauf, beginnt am darauffolgenden Samstag um 11 Uhr.

Die Kinder und Jugendlichen starten in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen. Ziel ist es, innerhalb der verfügbaren Zeit zu Fuß gemeinsam möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Die Strecke wählen die Teilnehmer selbst, die Betreuung der Läufe erfolgt durch Sozialarbeiter aus dem Landkreis.

„Mitmachen können alle interessierten Kinder und Jugendlichen, egal ob aus Schule, Jugendtreff oder Verein“, erklärt Steffen Lachmann von der Jugendförderung des Landkreises OSL. „Die bislang jüngsten Läufer waren zehn Jahre alt und kamen in Begleitung ihrer Hortnerin. Nach oben hin gibt es keine Grenzen.“ Kurzfristig Entschlossene können sich gern noch bei Steffen Lachmann zur Registrierung anmelden: ; 03573 870 4264.

 

In der Regel suchen sich die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde ihren oder ihre Sponsoren selbstständig aus und gehen mit einer Spendenvereinbarung auf diese zu.

Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten. „Bei einem etwaigen Spendenbeitrag von einem Euro pro Kilometer ergäbe sich bei zurückgelegten 50 Kilometern eine maximale Spende in Höhe von 50 Euro – je nachdem, wie viele Kilometer die Jugendlichen in ihrer Gruppe erlaufen“, rechnet Lachmann vor. Auch ein Pauschalbetrag kann vorab vereinbart werden. In den vergangenen 5 Jahren nahmen insgesamt 401 Teilnehmer an den Spendenläufen teil. Zusammen wurde eine Wegstrecke von 9.997,3 Kilometer zurückgelegt und damit 19.501,50 EUR für das Projekt gesammelt.

 

Jugendliche laufen für einen guten Zweck

Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt dem Aufbau der Schule in Region Milakar in der Republik Tschad, etwa 100 Kilometer östlich von Moundou, zu Gute. In der Region gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In der Trockenzeit sind das bis zu 20 Kilometer am Tag.

Mit dem „WasserMarsch“ sollen Jugendliche die Gelegenheit bekommen, den Alltag der Jugendlichen im Tschad nachzuempfinden. Parallel sammeln sie Geld, damit die Kinder im eigenen Dorf regelmäßig die Schule besuchen können. Knapp 90 Kinder, Jugendliche und Sozialarbeiter aus OSL und Umgebung liefen im vergangenen Jahr beim 5. „WasserMarsch“ in 13 Teams. Beachtliche 3.200 Euro kamen dabei zusammen. Von dem Erlös der zurückliegenden Jahre konnten unter anderem erste Klassenräume und ein Sanitärtrakt gebaut werden. Ebenso erhielten die etwa 260 Kinder dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte. In diesem Jahr soll von dem Geld ein weiterer Klassenraum sowie der Erweiterung des Sanitärtraktes für die Kinder im Dorf entstehen. Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter vor Ort ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguna e.V. aus Haiger. Hocker lebt und arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad und begleitet dort als Techniker den Aufbau von Radiostationen. 

 

Die Republik Tschad

Die Republik Tschad ist ein Binnenstaat in Zentralafrika. Sie ist das fünftgrößte Land in Afrika und etwa 3,5 Mal so groß wie Deutschland. Das Land gilt als eines der ärmsten der Welt. Die Lebenserwartung der etwa 12,1 Millionen Einwohner liegt bei etwas über 50 Jahren. Die Alphabetisierungsrate beträgt 22,3 Prozent. Auf 1000 Einwohner kommen 0,04 Ärzte, die Kindersterblichkeitsrate beträgt 8,54 %. Über 80 % der Einwohner haben weniger als 2 Dollar pro Tag zur Verfügung. Nur 51% der Einwohner haben einen Zugang zu Trinkwasser. Die durchschnittliche Schulzeit beträgt 2,3 Jahre.

 

 

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Am 10. und 11. September können Kinder und Jugendliche aus OSL und Umgebung erneut die Wanderschuhe schnüren und in kleinen Teams die „Wildnis“ Brandenburgs erlaufen. Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt dem Aufbau der Schule in der Region Milakar in der Republik Tschad, etwa 100 Kilometer östlich von Moundou, zu Gute. In der Region gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. (Fotos Simon Hocker)

Foto zu Meldung: „WasserMarsch“ Spendenlauf am 9. und 10. September 2022 in Raddusch

Naturdetektive im Einsatz für die biologische Vielfalt: Umweltminister Vogel überreicht Nachwuchsnaturschutzpreis des Landes

(02. 09. 2022)

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg :

 

Vetschau – Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel hat heute die „Naturdetektive“ aus Vetschau mit dem Nachwuchsnaturschutzpreis des Landes Brandenburg ausgezeichnet. Die Arbeitsgemeinschaft des Hortes der Möglichkeiten im Schulzentrum „Dr. Albert Schweitzer“ setzt seit Jahren kreative Projekte zum Schutz der Tiere und Pflanzen in ihrer Umgebung um.  


Umweltminister Axel Vogel: „Die Naturdetektive aus Vetschau machen vor, wie auch kleine Maßnahmen eine große Wirkung entfalten und zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt beitragen. In kreativen Projekten eignen sich die Kinder umfangreiches Wissen über die Bedürfnisse von Tieren und Pflanzen an und lernen, verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Ihre Begeisterung und Faszination geben sie weiter und inspirieren damit Jung und Alt für Natur- und Umweltschutz.“


Seit 2017 bietet der Hort der Möglichkeiten des Schulzentrums Vetschau für interessierte Hortkinder der Klassenstufen 1 bis 4 die Arbeitsgemeinschaft „Die Naturdetektive“ an. Wöchentlich widmen sich die Kinder mit Bastel- oder Bauprojekten, Experimenten, Spielen und Rätseln verschiedenen Jahresthemen und erarbeiten dabei selbständig das notwendige Wissen. „Wir achten besonders darauf, dass die Theorie auch gleich praktisch umgesetzt wird und die Kinder eigene Ideen verwirklichen können“, so AG-Leiter Peter Hofstaedt, „denn wer selbst mitmacht, entwickelt eine intensive Wertschätzung für Natur und Umwelt und lernt, die komplexen Zusammenhänge zu verstehen.“


Im vergangenen Schuljahr widmete sich die AG dem Thema „Wohnungsbau mal anders“. Die Kinder beschäftigten sich mit heimischen Tieren, ihren Lebensräumen und –bedingungen und wurden dann zu Handwerkern: Sie planten und bauten das Insektenhotel „Karlchen“, stellten Igelburgen und Futterstationen für Vögel her und zimmerten mit Unterstützung des NABU-Regionalverbandes Calau Nistkästen, die sie auf dem städtischen Friedhof aufhängten. Darüber hinaus pflegten und reinigten die Kinder die vorhandenen Nistkästen. Auch Fledermäuse wurden beim Bau neuer Behausungen bedacht: Die Naturdetektive gingen rund um das Schloss Vetschau auf spannende Fledermaussuche und erforschten deren Lebensweise, um anschließend Quartiere für die Nachtschwärmer zu planen und geeignete Stellen auszukundschaften. 
„Aber auch die Pflanzenwelt lassen wir nicht außer Acht“, erklärt AG-Leiterin Tina Schmidt, „Auf diese Weise verstehen die Kinder, dass Fauna und Flora zusammen gehören.“ Um eine bessere Nahrungsgrundlage für Insekten zu schaffen, starteten die Kinder zum Beispiel die Aktion „Blumeninseln für die Zukunft“. Sie stellten „Samenbomben“ her und verteilten diese auf dem Schulgelände. Damit schufen sie spielerisch neue Lebensräume. Darüber hinaus wurde die Idee in der Region verbreitet: An öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten oder das Jugendamt schickte die AG ein Rezept für Samenkugeln und den Aufruf, Brachflächen oder Grundstücke zu verschönern. Danach wuchsen in der Region tatsächlich zahlreiche Wildblumeninseln.


Ihre Erlebnisse, Beobachtungen und Fragen teilen die Kinder regelmäßig mit ihren Erziehern. „Davon profitieren beide Seiten enorm, denn dieser wertvolle Perspektivwechsel macht sichtbar, welche Aspekte für die jungen Menschen und welche für die Erwachsenen wichtig sind“, findet die Hortleiterin Anke Gräfe. Die Kinder tragen ihre Begeisterung aber auch nach außen und inspirieren so nicht nur die folgenden Generationen von Naturdetektiven, sondern auch ihre Familien, Freunde und Bekannte zu einem nachhaltigen Handeln. „Die Teilnehmer unserer AG entdecken ihre natürliche Umgebung und verstehen, welche Bedeutung ihr eigenes Handeln hat“, erklären die beiden AG-Leiter. „Wir sind davon überzeugt, dass aus interessierten jungen Menschen engagierte Erwachsene werden, die sich auch später noch um den Natur- und Artenschutz kümmern.“  

 

Nachwuchsnaturschutzpreis des Landes geht an die Naturdetektive aus Vetschau. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

Die kleinen und großen Projekte der Naturdetektive aus Vetschau. (Bild: LK OSL / Nora Bielitz)

 


Der Naturschutzpreis des Landes 
Seit 1998 zeichnet die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg richtungsweisende Leistungen im Bereich des praktischen Naturschutzes, der nachhaltigen Landnutzung oder auch in der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung mit dem Landesnaturschutzpreis aus. Darüber hinaus können auch wissenschaftliche, planerische oder wirtschaftliche Leistungen mit dem Preis geehrt werden. Der Nachwuchsnaturschutzpreis ist in diesem Jahr mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro dotiert.

 

Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Seit 1995 betreut die Stiftung die Ersatzzahlung im Land Brandenburg. 1.000 Naturschutzprojekte hat die Stiftung in diesen Jahren gemeinsam mit Landkreisen und Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaftsbetrieben oder Privatpersonen möglich gemacht oder in eigener Trägerschaft verwirklicht. Bei Gesamtkosten von mehr als 166 Millionen Euro konnte die Stiftung in den 27 Jahren ihres Bestehens rund 75 Millionen Euro zur Finanzierung beisteuern. www.naturschutzfonds.de
 

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Von erfolgreichen Abschlüssen und Neubeginnen – Ausbildung beim Landkreis OSL

(02. 09. 2022)

Fünf Auszubildende haben am 31.08.2022 erfolgreich Ihre Ausbildung beim Landkreis abgeschlossen. Einen Tag darauf, am 01.09.2022, starteten zehn Auszubildende und dual Studierende in die Einführungswochen im Landkreis OSL.

 

Herzliche Glückwünsche zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung richtet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz an fünf Auszubildende, die 2019 ihre Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der Kreisverwaltung begonnen haben. Drei Jahre später halten Dennis Lehmann, Celina Gegner, Jolina Hutsch, Celina Schulz und Christopher Bokovics ihre Abschlusszeugnisse in der Hand. Mit der Zeugnisübergabe am 31.08.2022 ist es offiziell: sie haben die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich absolviert. Die Fünf konnten während der Ausbildung von sich überzeugen. Nun winkt ihnen ein Arbeitsvertrag beim Landkreis OSL. Alle fünf Auszubildende werden übernommen und unbefristet beim Landkreis eingestellt. Auf viele weitere Jahre, viel Freude an den neuen Arbeitsplätzen und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit, wünscht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

 

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Bild: Die vier Auszubildenden Dennis Lehmann, Celina Gegner, Jolina Hutsch und Christopher Bokovics (v.l.n.r.) haben mit der Zeugnisübergabe erfolgreich ihre Ausbildung beim Landkreis OSL abgeschlossen (Celina Schulz fehlt auf dem Bild; sie hat die Ausbildung ebenfalls erfolgreich abgeschlossen). (Bild: LK OSL / Martin Höntsch)

 

Einen Tag später, am 01.09.2022, begann für zehn Auszubildende und dual Studierende der neue Berufsweg und Bildungsabschnitt in der Kreisverwaltung. Im Juni übergab Landrat Siegurd Heinze ihnen bereits die Arbeitsverträge. Nun beginnen für sie die Einführungswochen in der Kreisverwaltung. Ein vielfältiges Programm wird die Azubis und Studis in ihre neuen Tätigkeiten einführen. Von Führungen durch die Verwaltungsgebäude, über Schulungen in den IT-Anwendungen, bis hin zu Teamaktivitäten ist alles dabei, um ihnen einen guten Start zu ermöglichen. Am ersten Tag begrüßte der Ausbildungsbeauftragte Martin Höntsch die neuen Auszubildenden und dual Studierende und stellte zunächst das Programm für die Einführungswochen vor. Anschließend lernten die jungen Frauen und Männer mit kurzen Präsentationen und einem Rundgang den Hauptsitz der Kreisverwaltung am Standort Dubinaweg 1, die darin untergebrachten Sachgebiete und die Kolleginnen und Kollegen kennen.

 

Zum 01.09.2022 beginnen Mercedes Charlize Götze, Yannic Jost, Richard Frenzel, Oliver Wendlandt und Nico Schicho die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Sophie Weber und Lisa Karrasch starten in das duale Studium „öffentliche Verwaltung Brandenburg“. Larissa Mahlo beginnt mit dem dualen Studium im Studiengang „Soziale Arbeit“ und Anton Waßner im Studiengang „Bauingenieurwesen“.

 

neue Azubis

Bild: Für sechs Auszubildende und vier dual Studierende begann am 01.09.2022 der Berufsweg und Bildungsabschnitt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Foto: LK OSL / Nora Bielitz)

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Chor der Musikschule OSL beim Zentralen Einbürgerungsfest 2022

(01. 09. 2022)

Das Vocalensemble der Kreismusikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz war am 28.08.2022 zu Gast im Potsdamer Hans-Otto-Theater. Unter der Leitung von Frau Christin Muschter und mit Klavierbegleitung durch Herrn Ulrich Stein, Leiter der Musikschule OSL, hat der Chor das Zentrale Brandenburger Einbürgerungsfest von Landtag und Landesregierung mit musikalischen Höhepunkten begleitet.

 

Das Zentrale Einbürgerungsfest wird seit 2007 von Landtag und Landesregierung veranstaltet. Neubürgerinnen und Neubürger Brandenburgs werden dabei willkommen geheißen. Am 28.08.202 wurden mehr als 100 neue Brandenburgerinnen und Brandenburger im Rahmen der Festveranstaltung begrüßt.

 

Ulrich Stein, Leiter der Musikschule OSL, freute sich über diese besondere Möglichkeit für die Musikschule: „Wir hatten im Jahr 2012 schon einmal die Ehre, diese Veranstaltung musikalisch ausrichten zu dürfen und nach meiner Einschätzung ist es uns auch in diesem Jahr sehr ordentlich gelungen, so dass wir den Landkreis würdig vertreten und repräsentiert haben.“

 

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Bild: Musikalischer Einklang in die Veranstaltung durch das Vocalensemble OSL von der Musikschule Oberspreewald-Lausitz (Bild: © Landtag Brandenburg / Konstantin Gastmann)

 

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Bild: Musikalisches Zwischenspiel durch das Vocalensemble OSL von der Musikschule Oberspreewald-Lausitz (Bild: © Landtag Brandenburg / Konstantin Gastmann)

Foto zu Meldung: Chor der Musikschule OSL beim Zentralen Einbürgerungsfest 2022

Verlängerung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 30.09.2022

(01. 09. 2022)

Die 8. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Absonderung von Verdachts-sowie von positiv auf das Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) wird bis zum 30.09.2022 verlängert.

 

Diese Änderung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am 30.08.2022 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2022 außer Kraft.

 

Verlängerung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 30.09.2022

>> 8. Allgemeinverfügung Quarantäne (in Kraft getreten 06.05.2022)

Foto zu Meldung: Verlängerung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 30.09.2022

Die Niederschläge am vergangenen Wochenende entspannen Ab-flusssituation im Spreegebiet – Maßnahmen wurden aufgehoben

(01. 09. 2022)

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

 

Cottbus – Zum Teil extreme Niederschläge fielen am vergangenen Wochenende im mittleren Spreegebiet. Vereinzelt wurden bis zu 170 Millimeter Regen gemessen, wodurch eine Stabilisierung der Abflüsse im mittleren und unteren Spreegebiet erreicht wurde. Dementsprechend wurden die Niedrigwasserphasen gemäß des Nied-rigwasserkonzeptes für das mittlere Spreegebiet am 29. August aufgehoben. Für das Spreegebiet stellt die Ad hoc-AG „Extremsituation“ deshalb zunächst ihre Ar-beit ein. Im Schwarze Elster-Gebiet hat sich die Abflusssituation hingegen nicht ent-spannt. Es muss hier weiterhin von einer extremen Niedrigwassersituation gespro-chen werden.
Der Wetterumschwung am vergangenen Wochenende brachte zum Teil extreme Nieder-schläge im mittleren und unteren Spreegebiet. Im Zeitraum vom 26.08. bis 28.08. wurden an der Station Cottbus 45,2 Millimeter gemessen. Zum Teil fielen im Oberspreewald und der Lieberoser Heide deutlich höhere Niederschlagssummen. Im sächsischen Spreegebiet wurden zwar ebenfalls Niederschläge gemessen, allerdings blieben diese deutlich hin-sichtlich der Ergiebigkeit zurück.
Laut Prognosen werden vorerst zwar keine weiteren Niederschläge erwartet, aber dafür deutlich mildere Temperaturen. Statt hochsommerlicher Temperaturen um 30 Grad Cel-sius, werden voraussichtlich zwischen 20 und 25 Grad Celsius erreicht, wodurch die Ver-dunstungsverluste deutlich zurückgehen werden.


Spree:
Die Niedrigwasseraufhöhung der Spree aus den sächsischen Speichern ist in diesem Sommer planmäßig erfolgt. Aufgrund der intensiven Stützung und geringen Zuflüsse zu den sächsischen Speichern infolge der ausbleibenden Niederschläge wurden die Wasser-reserven stark beansprucht. Die Niederschläge im mittleren und unteren Spreegebiet er-möglichen eine weitere Abgabenreduzierung der Talsperre Spremberg. Das noch gering zur Verfügung stehende Kontingent der sächsischen Speicher kann somit weiter geschont werden.
Die Abgabe der Talsperre Spremberg wurde auf 7,85 Kubikmeter pro Sekunde reduziert. Dadurch, aber auch aufgrund der Niederschläge, stieg der Wasserstand der Talsperre Spremberg in der vergangenen Woche um 17 Zentimeter an und liegt aktuell bei 90,79 Me-ter NHN (Normalhöhennull).
Die in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen zur Abflussstabilisierung sowie die Niederschläge führten im brandenburgischen Spreegebiet zu einer deutlichen Entspan-nung der Abflussverhältnisse. Der Abfluss am Unterpegel Leibsch lag am Montag bei 10,3 Kubikmeter pro Sekunde (Terminwert, 29.08.2022) und überstieg damit den mittleren Abfluss für den Monat August von 7,56 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1991 – 2020).
Bereits Anfang der 34. Kalenderwoche wurden die Maßnahmen der Phase 3 des Niedrig-wasserkonzeptes für das Mittlere Spreegebiet (https://mluk.brandenburg.de/sixcms/me-dia.php/9/Niedrigwasserkonzept-Mittlere-Spree.pdf) zurückgenommen und am 29.08. wur-den durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg die Phasen 2 und 1 des Niedrigwasser-konzeptes für das mittlere Spreegebiet aufgehoben. Seitens der jeweils zuständigen Ge-wässerunterhaltungsverbände werden alle ergriffenen Maßnahmen rückgängig gemacht. So werden zum Beispiel Ausleitungen in Nebengewässer der Spree wieder auf das reguläre Niveau erhöht.
Aufgrund der Entspannung der Abflusssituation beschloss die Ad hoc-AG „Extremsituation“ zu Beginn dieser Woche ihre Arbeit für das Spreegebiet vorerst zu beenden. Sollte sich die Situation erneut zuspitzen, wird die Ad hoc-AG erneut anlassbezogen zusammentreten und die Arbeit aufnehmen.


Schwarze Elster:
Im Schwarze Elster-Gebiet führten die Niederschläge hingegen nur zu einer geringen und kurzfristigen Abflusserhöhung. Im Oberlauf der Schwarzen Elster wurden seit Monaten wie-der Abflüsse von der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg bis nach Kleinkoschen gemes-sen. Allerdings war eine Wiederauffüllung des Abschnittes zwischen dem Verteilerwehr Kleinkoschen und der Mündung der Rainitza mit den geringen Abflüssen noch nicht wieder möglich.
Aufgrund des Regens war am Pegel Biehlen eine kurzfristige Abflussspitze von 0,83 Kubik-metern pro Sekunde am 28.08. messbar. Aber bereits am 29.08. wurden nur noch 0,53 Ku-bikmeter pro Sekunde registriert. Der mittlere Abfluss am Pegel Biehlen liegt im August bei 1,80 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1983 – 2021). Der Pegel Biehlen wird weiterhin durch Abgaben des Speicherbeckens Niemtsch (Senftenberger See) gestützt. Zusätzlich erfolgt die Stützung der Schwarzen Elster im Stadtgebiet Senftenberg durch die von der LMBV betriebene Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) Rainitza. Der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch stieg aufgrund der Niederschläge um fünf Zentimeter auf 98,52 Meter NHN an.
Flussabwärts in Bad Liebenwerda lagen die Abflüsse mit 1,04 Kubikmeter pro Sekunde (Terminwert, 29.08.2022) weiterhin unterhalb des niedrigsten Abflusses von 1,14 Kubikme-tern pro Sekunde (Bezugsreihe 1973 – 2021). Auch in Herzberg konnte mit 0,94 Kubikmeter pro Sekunde am 29.08.2022 der niedrigste Abfluss von 1,44 Kubikmetern pro Sekunde (Be-zugsreihe 1997 – 2021) nicht überschritten werden. Im gesamten Verlauf der Schwarzen Elster ist weiterhin von einer extremen Niedrigwassersituation zu sprechen.
Die Ad hoc-AG „Extremsituation“ wird ihre Arbeit für das Schwarze Elster-Gebiet fortsetzen und regelmäßig über weitere Maßnahmen entscheiden.

Hier schlägt das Herz zwei Takte schneller - 5. Simson Tagestreffen in Kittlitz

(31. 08. 2022)

Eine nette Gelegenheit die „Simme“ auszuführen, in Erinnerung zu schwelgen und Tipps und Kniffe für die kleinen und großen Macken des Kultgefährtes auszutauschen. Das alljährliche Simson-Tagestreffen fand am 28. August 2022 in Kittlitz auf dem Sportplatz statt. Die Wettervorhersage verhieß nur wenig Gutes und trotz des angekündigten Regens lockte das Tagestreffen erneut zahlreiche Liebhaber des manchmal eigensinnigen Mopeds nach Kittlitz. Hier wurde gefachsimpelt, vorgeführt und Probe gefahren. Dem kultigen Treffen rund um das DDR-Moped schloss sich auch Landrat Siegurd Heinze mit seiner SR2 an. „Ich habe mich sehr über die Einladung zum Simson-Treffen gefreut. Die Gelegenheit nutze ich doch gern, um mit meinem SR2 einen Ausflug über das Land und bis nach Kittlitz zu machen. Es war wie in jedem Jahr ein schönes Treffen und es freut mich, dass das DDR-Moped auch bei den jungen Generationen so einen guten Anklang findet“, berichtet Landrat Heinze.

 

Landrat beim Simson Treffen

Bild: Landrat Siegurd Heinze (l.) ist der Einladung des Kittlitzer Ortsvorstehers, Volkmar Schloßhauer (2.v.r.), zum 5. Simson-Tagestreffen gefolgt (Bild: LK OSL / Siegurd Heinze)

 

Landrat auf einer SR 2

Bild: Landrat Siegurd Heinze mit seinem SR2 auf dem Weg zum Simson-Tagestreffen (Bild: KFV OSL / Holger Neumann)

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Aktionstag „Kommunikation verbindet“ 31.08.2022

(30. 08. 2022)

Die AWO Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung lädt zum zweiten Aktionstag in Senftenberg ein.

 

Mit einem vielfältigen Programm und zahlreichen Partnern wird die Aufmerksamkeit auf die Prävention und Versorgung von Hörminderungen und auf die Bedeutung des Gehörs gelenkt. Hörschädigung ist auch heute noch ein großes Tabuthema, obwohl immer mehr Menschen jeden Alters und aller Bevölkerungsschichten davon betroffen sind.

„Auf unsere Gäste warten kostenlose Hörtests, verschiedene Hörakustiker sowie Expert*innen.“ erzählt Jeannette Sidneb, Leiterin der Beratungsstelle. Ergänzt wird das Angebot durch zahlreiche Infostände. „Aufgrund der Corona-Pandemie war es uns in den letzten zwei Jahren nicht möglich, geplante Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern, in diesem Jahr wieder persönlich mit Betroffenen, Angehörigen und Interessierten in den direkten Austausch gehen können.“, so Jeannette Sidneb. „Die Erkenntnis, dass eine Hörschädigung zu Störungen der Kommunikation und damit zu einem Verlust an sozialen Beziehungen führt, ist hinlänglich bekannt. Zögern Sie also nicht, frühzeitig etwas zu unternehmen und zu handeln!“ so Sidneb weiter. 

Bereits am 8. Juni fand zum Thema „Kommunikation verbindet“ ein erster Aktionstag in Lübbenau/Spreewald statt, welcher sehr gut angenommen wurde. Über 60 Hörtests wurden an diesem Tag durchgeführt. Betroffene und ihre Angehörigen hatten darüber hinaus die Möglichkeit, regionale Selbsthilfegruppen kennenzulernen und Kontakte zu Gleichgesinnten zu knüpfen.

Eckdaten zum Aktionstag „Kommunikation verbindet“:

  • Mittwoch, 31. August 2022 | 10.00 – 16.00 Uhr
  • Marktplatz | 01968 Senftenberg
  • Jeannette Sidneb 03542 88714-15 | 01525 4503502

 

Beide Aktionstage werden gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. 

Ausführliche Informationen zu den Angeboten und Leistungen sowie alle Kontaktdaten erhalten Interessierte auf der Unternehmensseite www.awo-bb-sued.de
 

Wie viele Erstklässler*innen sind 2022 im Landkreis in das neue Schuljahr gestartet?

(30. 08. 2022)

Mit 930 neuen Erstklässler*innen für das Schuljahr 2022/2023 bildet dieses Jahr ein weiteres Spitzenjahr bei den Einschulungen. Wie sieht der Trend bei den Einschulungszahlen im Landkreis aus?

 

Die letzte Woche ist für 930 Schulkinder im Landkreis eine besonders spannende Woche gewesen. Für sie begann nun mit der Einschulung ein neuer Lebensabschnitt.

Mit dem vergangenen Schuljahr 2021/2022 ist dies nun das zweite Schuljahr in Folge gewesen, bei welchem die Einschulungszahlen seit 2017/2018 über 900 liegen.

 

Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einer Pressemitteilung am 18.08.2022 mitteilte, sind in ganz Brandenburg rund 24.000 Erstklässler*innen am 22. August 2022 in das Schuljahr 2022/2023 gestartet.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hofft, dass alle 930 Erstklässler*innen einen guten Start in ihr Schulleben und eine schöne erste Schulwoche hatten. Für den weiteren Weg wünscht der Landkreis stets Wissbegierde und viel Erfolg.

 

Schulaanfänger und Schulanfängerinnen

Grafik: Statistik der Anzahl der Erstklässler*innen im Landkreis OSL in den Schuljahren 2017/18 bis 2022/23

Foto zu Meldung: Wie viele Erstklässler*innen sind 2022 im Landkreis in das neue Schuljahr gestartet?

Asphalterneuerung zwischen Allmosen und Großräschen

(30. 08. 2022)

Mitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg:

 

Im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen wird die Asphaltdecke der Bundesstraße B 96 zwischen dem Abzweig B 96 / B 169 bei Allmosen bis einschließlich dem Knotenpunkt vor dem Möbelmarkt bei Großräschen erneuert. Hier beginnen die Bauarbeiten auf der B 96, die Weiterfahrt in Richtung Senftenberg ist nicht eingeschränkt.

 

Die Fahrbahndeckschicht weist sehr starke Ausmagerungen, Netzrisse und Längsrisse im Verlauf von Fugen und Nähten auf, so dass in weiten Teilen der Fläche bereits Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt wurden. Nach einer Nutzungsdauer von 20 Jahren seit der letzten Erneuerung der Straße mit drei Asphaltschichten, ist nun der nächste Erhaltungszyklus fällig. Die Asphaltdeckschicht muss bis in eine Tiefe von 9,0 cm erneuert werden.

 

Neben der Erneuerung des besonders geschädigten Knotenpunktes am Möbelmarkt Großräschen, werden auf einer Länge von 3.300 m zwei Asphaltschichten – gleichzeitig die Binder- und die Deckschicht heiß auf heiß im sogenannten Kompaktasphaltverfahren eingebaut. Damit wird die Bauzeit verkürzt und eine hohe Qualität erzielt.

 

Für den Durchgangsverkehr wird von Montag, 12.09.2022 bis Anfang November 2022 eine Umleitungsstrecke über die B 169 (bei Senftenberg) und die L 55 eingerichtet. Die Umleitung gilt für beide Fahrtrichtungen. Das Gewerbegebiet mit dem Möbelmarkt und der Tankstelle ist von Großräschen kommend immer erreichbar.

 

Für die Einschränkungen bittet der Landesbetrieb Straßenwesen um Verständnis.

Erfolgreiche 1. Senftenberger Senioren- und AnbieterWerkstatt

(30. 08. 2022)

PRESSEMITTEILUNG des Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbunds Oberspreewald-Lausitz e.V. (GPGV OSL e.V.)

 

Senftenberg Am 22. August 2022 fand in den Räumlichkeiten der Begegnungsstätte „Lausitzer Seenland“ in der Kormoranstraße 1 von 10 bis 12 Uhr eine SeniorenWerkstatt und von 14 bis 16 Uhr eine AnbieterWerkstatt im Rahmen des GPGV OSL-Projektes „Seniorenkompass(e) für OSL“ statt. Ziel war das Kennenlernen des Projektes sowie das Erstellen von Bedarfsanalysen. Diesen Veranstaltungen vorausgegangen war die öffentlichkeitswirksame Übergabe von 20 kostenfreien Senftenberger Seniorenkompassen in Ringordnerform mit allen nützlichen Kontakten von A wie Apotheke über P wie Pflegedienst sowie R wie Reha-Sport bis Z wie Zahnarzt.

 

15 Senioren und 21 Anbieter nutzen die Einladung des Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbundes Oberspreewald-Lausitz e.V., kurz GPGV OSL e. V., um sich einerseits über das Konzept sowie den bisherigen Erfolg des kreisweiten Projektes zu informieren und andererseits ihre Wünsche und Anregungen in die erstellte Bedarfsanalyse einfließen zu lassen. „Hauptziel ist der stete Ausbau eines kooperativen Netzwerkes im Landkreis, um ab heute und für die Zukunft ein würdevolles Altern in jeder Kommune abzusichern“, beschreibt Ringo Jünigk, Projektleiter seit 2018, das Ansinnen der Veranstaltungen.

So notierte die neue Projektmitarbeiterin, Sabine Beck, in der SeniorenWerkstatt beispielsweise, dass es derzeit keinen einzigen freien Pflegplatz im Landkreis OSL gibt und die hausärztliche bzw. fachärztliche Betreuung unzureichend gesichert ist. Daraus resultierend haben die Bürger teilweise mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.  Zudem ist ein „Tante-Emma-Laden“ in den strukturschwachen Ortsteilen wünschenswert, um auch für Senioren ohne in der Nähe wohnende Angehörige, Freunde und Bekannte, die Lebensmittelversorgung abzusichern.

Die Anbieter wünschen sich mehr kooperative Netzwerkarbeit - mehr thematische Schulungen, Austausch und Informationen, ähnlich dem des Netzwerkes Gesunde Kinder. Besorgniserregend empfinden sie den Fachkräftemangel in der Pflege und plädieren für eine unbürokratischere Lösung im Bereich der Alltagsbegleitung und Nachbarschaftspflege. Darüber hinaus bat ein engagierter Zahnarzt die Teilnehmenden um mehr Aufmerksamkeit im Bereich der Seniorenzahnpflege – auch und insbesondere dann, wenn eine demenzielle Erkrankung vorliegt. Ebenso wünscht sich eine Vertreterin eines regional bekannten Optikers mehr Kooperation und Austausch mit Pflegeeinrichtungen. Ein positives Praxisbeispiel lieferte ein Vertreter einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, der neben der Bereitstellung von altersgerechtem, barrierefreiem Wohnen auch die Beratungs- und Unterstützungskomponente mit Partner für Bewohner absichert. 

Sowohl Senioren als auch Anbieter waren am Ende der Werkstätten sichtlich vom Seniorenkompasskonzept und der bisherigen Umsetzung beeindruckt und hoffen auf einen öffentlichkeitswirksameren wie ausfinanzierten Fortbestand des in dieser Form bislang einzigartigen Projektes – sowohl offline als Ringordner oder zum Ausdrucken auf www.gpgv-osl.de/seniorenkompasse als auch online als im Aufbau befindliches Internetangebot unter www.seniorenkompass-osl.de.

 

Bildmaterial >>>

Seniorenwerkstatt

Bild: In der Begegnungsstätte „Lausitzer Seenland“ fand die 1. Senftenberger SeniorenWerkstatt des GPGV OSL e. V. im Rahmen des Projektes „Seniorenkompass(e) für OSL“ mit Projektleiter Ringo Jünigk (l.) und Projektleiterin Sabine Beck (r.) statt

 

Seniorenwerkstatt2

Bild: Intensiver Austausch der Teilnehmenden an der 1. Senftenberger AnbieterWerkstatt des GPGV OSL e. V. im Rahmen des Projektes „Seniorenkompass(e) für OSL“ in der Begegnungsstätte „Lausitzer Seenland“

 

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Hauptverwaltungsbeamte verabschieden Amtsdirektor Sickert

(26. 08. 2022)

Regelmäßig tauschen sich die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises mit Landrat Siegurd Heinze zu aktuellen Themen aus. Am Freitag, den 26.08.2022 fand diese Beratung auch in Verbindung mit der Verabschiedung des Amtsdirektors des Amtes Ortrand, Kersten Sickert, in Ortrand statt.

 

Die Tagesordnung am 26.08.2022 ist umfangreich gewesen. Diverse Angelegenheiten beschäftigen derzeit den Landkreis und die Kommunen. In jedem Quartal kommen die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises zusammen, um sich zu diesen Themen auszutauschen und zu beraten. Landrat Heinze und die Fachbereiche der Kreisverwaltung führten unter anderem zu der Katastrophenübung des Verwaltungsstabes des Landkreises mit den Bereichen Krisenvorsorge, neues Sirenenkonzept und Zivilschutz, der aktuellen Lage in Sachen Afrikanische Schweinepest, dem Haushaltsplan 2023, dem neuen Corporate Design der Kreisverwaltung, dem 1. Kreis-Erntefest des Landkreises und dem Inklusionspreis aus.

 

Auch Anfragen aus den Städten werden in der Beratung aufgegriffen. So erkundigte sich der Bürgermeister der Stadt Lübbenau, Helmut Wenzel, zum aktuellen Sachstand in der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege.
Der Bürgermeister der Stadt Calau, Werner Suchner, brachte zudem die finanziellen und personellen Herausforderungen der Tafel im Landkreis OSL in die Gesprächsrunde mit ein.

 

Die Infoberatung ermöglichte einen konstruktiven Austausch. Landrat Siegurd Heinze, die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises nehmen aus der Beratung neue Themen, Blickwinkel, Aufgaben und einen aktuellen Kenntnisstand über die Belange des Landkreises und seiner Kommunen mit.

 

Abgeschlossen wurde diese Runde mit der Verabschiedung von Herrn Kersten Sickert, Amtsdirektor Ortrand. Herr Sickert übergibt zum 01. September 2022 seine Tätigkeit an den gewählten, neuen Amtsdirektor des Amtes Ortrand, Niko Gebel. Herr Sickert blickt positiv auf seine Amtszeit zurück. Besonders den Erhalt der Kita „Regenbogen“ und der beiden Schulen, Karl Eduard von Lingenthal Oberschule mit integrierter Grundschule – Europaschule und Grundschule "Am Schloss" Großkmehlen, betont Kersten Sickert als „unschätzbares Gut für das Amt Ortrand und seine aktuellen und zukünftigen Bewohner“. Damit einhergehend gibt er seinem Nachfolger, Niko Gebel, das Thema der Sicherstellung der Infrastruktur für den Nachwuchs mit auf den Weg: „Wir müssen den Nachwuchs in der Stadt halten und fördern und für die Stadt Ortrand auch neue Bewohner begeistern. Die Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten für unsere jüngsten Bürgerinnen und Bürger haben sich dabei für die Stadt Ortrand als ein ganz wichtiger Aspekt herausgestellt.“

 

Landrat Siegurd Heinze und die Bürgermeister und Amtsdirektoren dankten Herrn Sickert für seine Arbeit in den zwei Amtszeiten als Amtsdirektor, die allzeit gute Zusammenarbeit und seine Leistungen für das Amt Ortrand.


Ganz aus der Kommunalpolitik wird sich Herr Sickert nach eigener Aussage nicht zurückziehen: „Natürlich stehe ich jederzeit für das Amt Ortrand und für Niko Gebel mit Rat und Tat zur Seite. Herr Gebel und ich haben bisher sehr gut zusammengearbeitet und das werden wir auch weiterhin so handhaben.“

 

Mit der Verabschiedung von Herrn Sickert begrüßten die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Niko Gebel als neuen Amtsdirektor für das Amt Ortrand. Niko Gebel wird ab dem 01. September 2022 den Amtssitz antreten und blickt dieser Verantwortung positiv entgegen: „Als Bürgermeister der Stadt Ortrand brauche ich wohl kaum zu meiner Verbindung zu dieser Stadt und der Region und meinem Anliegen, Bemühen und Wirken diese innerhalb der Kommunalpolitik weiterzuentwickeln ausführen. Ich freue mich auf diese neue Tätigkeit und über das mir und meiner Tätigkeiten bisher entgegengebrachte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der anderen Bürgermeister und Amtsdirektoren.“
 

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Actionreiche Wettkämpfe zum Kreisfeuerwehrtag am 27.08.2022

(25. 08. 2022)

Am Samstag, den 27. August 2022 gilt es die Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr kräftig anzufeuern. Ab 10:00 Uhr findet auf dem Sportplatz in Altdöbern der Kreisfeuerwehrtag 2022 statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auf spannende Wettkämpfe und ein schönes Rahmenprogramm freuen.

 

In den folgenden Disziplinen wird zum Kreisfeuerwehrtag um den Sieg gekämpft:

  • Löschangriff nass Frauen und Männer
  • Gruppenstafette Frauen
  • 100m Hindernisbahn Frauen und Männer
  • stärkster Feuerwehrmann / -frau
  • Feuerwehr-Schützenkönig

 

Ausrichter des Kreisfeuerwehrtages am 27.08.2022 ist die Feuerwehr Altdöbern. Veranstalter ist der Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz.
Als Gäste werden OSL Landrat Siegurd Heinze, der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rolf Fünning und Kreisbrandmeister Tobias Pelzer die Kameraden und Kameradinnen bei den Wettkämpfen anfeuern.


6. Kinderbrandschutztag am 29.08.2022
Am 29. August 2022 ab 09:00 Uhr wird ebenfalls auf dem Sportplatz in Altdöbern der 6. Kinderbrandschutztag stattfindet. Hier werden wie im vergangenen Jahr ca. 400 Kinder aus dem gesamten Landkreis erwartet. Ziel der Veranstaltung ist es, den Jüngsten spielerisch den korrekten Umgang mit Feuer und das richtige Verhalten in Notsituationen, aber auch die Arbeit der Feuerwehr, zu vermitteln.

Weitere Informationen unter www.kfv-osl.de 
 

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Die Kreisvolkshochschule OSL bezieht kommende Woche neue Räume in der Ritterstraße 5

(25. 08. 2022)

Die Geschäftsstelle der Volkshochschule OSL bleibt in der Woche vom 29.08.2022 - 04.09.2022

aufgrund eines Umzuges geschlossen.

Die Volkshochschule ist natürlich weiterhin unter der E-Mail

oder telefonisch unter 03573-8701571 für erreichbar.

 

Die VHS freut sich Bürgerinnen und Bürger wieder ab dem 05.09.2022 an dem neuen Bildungsstandort in der Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg begrüßen zu dürfen!

 

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"Junge Filmuni" kommt nach Schwarzheide.

(24. 08. 2022)

Mitteilung von  "Junge Kinderfilmuni on Tour"  & Präsenzstelle Westlausitz | Finsterwalde

 

Am Freitag, den 16. September 2022 ist die Junge Filmuni zu Gast am Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide. Hier können die Schüler*innen einen Blick hinter die Kulissen des Filmemachens werfen und mehr darüber erfahren, wie Filmszenen mithilfe von Visuellen Effekten entstehen. Der kostenlose Vortrag findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Junge Filmuni on Tour“ statt.
Potsdam-Babelsberg und Schwarzheide, den 12.08.2022
Wenn Superheld*innen sich verwandeln, Drachen durch finstere Höhlen kriechen oder ein Drehort so aussehen soll wie vor 100 Jahren, dann ist das Spezialwissen von Michael Lankes und seinen Kolleg*innen gefragt! In seiner Vorlesung gibt der Visual Effects Artist und Professor an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Schüler*innen der 10. bis 12. Klassen des Emil-Fischer-Gymnasiums einen Einblick in die vielen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von visuellen Effekten und zeigt den Vergleich vor und nach der digitalen Bearbeitung von Szenen. Mal ist den Zuschauer*innen sofort klar, dass sie es mit Filmtricks zu tun haben – mal sind die Effekte so gut gelungen, dass man es gar nicht mehr merkt. Auch auf die Frage, was eigentlich genau der Unterschied zwischen visuellen Effekten und Spezialeffekten ist, hat er eine Antwort. Michael Lankes erzählt außerdem, wie man eigentlich Spezialist für Visuelle Effekte wird, was dabei besonders viel Spaß macht und warum es auch mal herausfordernd sein kann.
Seit 2006 arbeitet der Professor für Visual Effects Compositing im Bereich Visuelle Effekte an nationalen wie internationalen Filmproduktionen mit. So gehörte er beispielsweise zum Team, das die Geschichte des fliegenden Elefanten DUMBO neu auf die Leinwand gebracht hat, war an der deutschen Erfolgsserie BABYLON BERLIN und am Familienfilm JIM KNOPF UND LUKAS DER LOKOMOTIVFÜHRER beteiligt, wirkte am Science-Fiction-Actionfilm ANT-MAN AND THE WASP ebenso mit wie an den Kinderkrimis über DIE DREI ???. Besonders gern erinnert er sich an seine Arbeit für Martin Scorseses Film HUGO CABRET zurück, der für seine visuellen Effekte mit dem Oscar ausgezeichnet wurde.
Die kostenlose Veranstaltung findet am 16. September 2022 im Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, Lauchhammerstraße 33, 01987 Schwarzheide statt und richtet sich an die Schüler*innen vor Ort. Einen Besuch im Klassenzimmer bei der nächsten Tour durch Brandenburg 2023 können Lehrkräfte und andere Interessierte bereits jetzt bei der Präsenzstelle Westlausitz | Finsterwalde anfragen. Die Durchführung der Vorlesungsreihen „Kinderfilmuni on Tour“ (für Filmfans ab 8 Jahren) und „Junge Filmuni on Tour“ (für Filminteressierte ab 14 Jahren) erfolgt in Zusammenarbeit mit den Präsenzstellen der Hochschulen des Landes Brandenburg und wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gefördert. Weitere Informationen zu den Tätigkeiten der Präsenzstelle Westlausitz | Finsterwalde finden Interessierte unter dem folgenden Link: https://www.praesenzstelle-finsterwalde.de/

Nächste Schritte zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes

(19. 08. 2022)

Am Donnerstag, den 11.08.2022 kam die Arbeitsgruppe zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes erstmals nach dem Kreistagsbeschluss zusammen. Die nächsten Schritte und ein Zeitplan für das weitere Vorgehen wurden erarbeitet.

 

Im Rahmen der Vorbereitung zum Kreistagsbeschluss zur Eingliederung des bodengebundenen Rettungsdienstes unter Trägerschaft des LK OSL in Form einer kommunalen GmbH hatte es bereits diverse Gespräche mit allen Beteiligten (u.a. Vertreter aus der Belegschaft der Rettungswachen) gegeben. Es wurden die angebrachten Bedenken und Vorschläge und Ideen ausgewertet. Außerdem wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu drei verschiedenen Varianten der Kommunalisierung des Rettungsdienstes aufgestellt. All diese Vorbereitungen bildeten die Grundlage und die Entscheidungsbasis für den Kreistag am 30.06.2022, der im Ergebnis die Kommunalisierung in Form einer kommunalen GmbH beschlossen hat.

 

Im Nachgang des Kreistages wurden und werden diverse Thematiken fokussiert. Dazu zählen die Ausarbeitung von Organigrammen zur Strukturierung der neuen kommunalen GmbH, die Erarbeitung von Vertragsentwürfen, die Ausschreibung für die Stelle als Geschäftsführer des FamilienCampus LAUSITZ, welcher ab dem 1. Januar 2023 auch den Prozess der Kommunalisierung des Rettungsdienstes begleiten soll und die weiteren Gespräche mit den Hilfsorganisationen zum Bevölkerungsschutz und den aktuellen Leistungserbringern des bodengebundenen Rettungsdienstes.

 

Aktuell wird die Gründung der kommunalen GmbH vorbereitet und eine Strategie zum Betriebsübergang entwickelt. Für diese und weitere Schritte hat sich nun erstmals nach dem Kreistagsbeschluss die Arbeitsgruppe zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes getroffen.

 

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören Frau Grit Klug, 1. Beigeordnete und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt, Mitarbeitende aus dem Sachgebiet Rettungsdienst und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, einem Personalvertreter des Landkreises, der ärztlichen Leiterin des Rettungsdienste, Berater bzw. Rechtsanwälte von SKW Schwarz, wirtschaftliche Berater der ORGAKOM Unternehmensgruppe, Vertretung aus der Belegschaft der Rettungswachen und je ein Vertreter/eine Vertreterin aus den Fraktionen des Kreistages des Landkreises.

 

 

Konkrete Punkte auf der Arbeitsliste sind im weiteren Zeitverlauf die Anpassung des Gesellschaftsvertrages und die Entscheidung, ob die kommunale GmbH neugegründet oder durch die Übernahme einer bestehenden GmbH zustande kommen soll. Die geplante Bestandsaufnahme der vorhandenen Ressourcen, wie Rettungsmittel uvm., soll eine Strukturierung der Übernahme ermöglichen. Ebenfalls wird dadurch herausgestellt, welche Mittel zwecks Bevölkerungsschutz noch beschafft werden müssen, die bisher von den Leistungserbringern des bodengebundenen Rettungsdienstes gestellt wurden.

Mit den Sana Kliniken Niederlausitz sind diesbezüglich Verhandlungsgespräche zwecks Kooperationen auf den Gebieten der Ausbildung, der Luftrettung und dem Bevölkerungsschutz geplant.

 

 

Für die Belegschaft werden Informationen erarbeitet, die sie über den Prozess und die Zwischenstände unterrichten. Im Hinblick auf die Mitarbeitenden ist ein weiterer wichtiger Punkt, dass ein Austausch mit den Gewerkschaften erfolgen wird.

 

Die zeitliche Planung für diese und weitere anstehende Aufgaben im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes sieht vor, dass bis Ende 2023 die Vorbereitungen soweit abgeschlossen sind, dass ab 2024 mit der Umsetzung der Kommunalisierung begonnen werden kann.

Verabschiedung und Ehrung von Bernd Leubner, langjähriger Kreisvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge

(18. 08. 2022)

Am Donnerstag, den 18.08.2022 wurde Bernd Leubner, langjähriger Kreisvorsitzender des Volksbundes im Landkreis, das Goldene Ehrenkreuz des Volksbundes verliehen und er wurde mit der Bekanntgabe seiner Nachfolge als Kreisvorsitzender verabschiedet.

 

Auch wenn der zweite Weltkrieg seit fast 80 Jahren vorüber ist, so hat die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge nach wie vor nicht an Relevanz verloren. Mit der Wende und dem neuen sogenannten Gräbergesetz von 1991 hat sich der Volksbund in Brandenburg gegründet. Die Nachwendegeneration begann sich nun auch mit der Kultur der Erinnerung und dem Gedenken an die Kriege und die durch diese Gefallenen zu beschäftigen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erlaubte nun das, was bis heute den Tätigkeitsschwerpunkt des Volksbundes bildet: allen Kriegstoten eine Identität zu verleihen und ihnen eine würdige Ruhestätte einzurichten.

 

Bernd Leubner, 1942 in Senftenberg geboren, ist als Lehrer für die Sprachen Deutsch, Französisch und Russisch tätig gewesen. Am 01. August 1991 trat er dem Volksbund bei und organisierte noch im gleichen Jahr den ersten Kreisverband und die erste Volkstrauertagsveranstaltung in Senftenberg, nach über 40 Jahren, mit.


„Herr Leubner wird für das Engagement in den 30 Jahren seiner Tätigkeit beim Volksbund mit seiner verlässlichen, kompetenten und humorvollen Art als Multiplikator für den Volksbund im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sehr geschätzt“, berichtet Frau Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende des Volksbundes im Land Brandenburg und Landtagspräsidentin, bei der Verleihung und Überreichung des Goldenen Ehrenkreuzes. Diese hohe Auszeichnung wurde Bernd Leubner vom Präsidenten des Volksbundes, Herrn Wolfgang Schneiderhan, als Würdigung seines Engagements und seiner Loyalität verliehen.

Neben Frau Dr. Liedtke sind auch Oliver Breithaupt, Vorstand/Geschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Andreas Fredrich, Bürgermeister der Stadt Senftenberg und weitere Mitglieder der Kreisverwaltung des Landkreises am Donnerstag, den 18. August 2022 im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung versammelt gewesen, um Bernd Leubner für seine Verdienste zu danken und ihn aus seinem Amt zu verabschieden.

 

Nach über 30 Jahren, die Herr Leubner Kreisvorsitzender gewesen ist, hat er nun dieses Amt niedergelegt. Er bleibt weiterhin Mitglied im Volksbund. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bleibt dank seiner Tätigkeit der Gedanke des Volksbundes erhalten und wird weiterhin in die Zukunft getragen. Zahlreiche neue Mitglieder hat Herr Leubner für die wichtigen Aufgaben des Volksbundes sensibilisieren können. In Sammlungen, Mitgliederversammlungen und Benefizkonzerten hat er über die Aufgaben informiert. Auch die heute etablierte und bekannte Volkstrauertagsveranstaltung in der Peter und Paul Kirche in Senftenberg ist auf die Idee, Initiative und Umsetzung Leubners zurückzuführen. Herr Leubner zeigte insbesondere großes Engagement dabei, den Kontakt zur jungen Generation und zu den Verbänden und Vereinen auf- und auszubauen. Diesem Wirken ist es zu verdanken, dass das Wissen über das Wirken und die Aufgaben des Volksbundes im Landkreis etabliert und institutionalisiert wurde.

 

Auch Landrat Siegurd Heinze dankt Bernd Leubner für sein Wirken und das enge und gute Zusammenarbeiten mit dem Landkreis: „Nach Ihrer Arbeit als Lehrer haben Sie in der Verwaltung gearbeitet. Zuletzt als 1. Beigeordneter für das Dezernat Hauptamtverwaltung, Bildung und Kultur haben Sie in der Nachwendezeit wichtige Aufgaben in der Verwaltung zur Umsetzung und Gestaltung der neuen, vereinten Bundesrepublik wahrgenommen. Bei den Mitarbeitenden sind Sie noch heute als zuverlässiger, kompetenter und wertschätzender Kollege und Chef in Erinnerung geblieben. Aus dieser Position heraus ergab sich auch die wichtige Verflechtung mit Ihren Tätigkeiten im Volksbund, die dafür gesorgt hat, dass Sie kompetent auf diesem Gebiet agieren und ohne Zweifel die Kultur der Erinnerung und des Gedenkens im Landkreis etabliert haben. Wenn auch der Erste und Zweite Weltkrieg nun Jahrzehnte bzw. ein Jahrhundert hinter uns liegen, so beschäftigen sie uns vor allem im Bereich der Kriegstoten, der Umbettungen und der Kriegsgräber noch heute. Eine würdevolle Bestattung der Kriegstoten geht immer mit gedenken, aber auch mit erinnern einher. Und das Erinnern an den Krieg, die Verwüstung, die Opfer und das Leiden darf nie verloren gehen. Sehr geehrter Herr Leubner, auch dafür haben Sie Sorge getragen. Dafür möchte ich Ihnen danken.“

 

Im Rahmen der Verabschiedung Bernd Leubners wurde anschließend die Nachfolge für den Kreisvorsitz vorgestellt. Frau Helga Schüler, Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes und Jens-Peter Meyer, Sachbearbeiter im Schulverwaltungs- und Kulturamt, werden diese Nachfolge nun antreten und die Tätigkeiten des Verbands im Kreisgebiet fortführen. Beide sind langjährige Mitarbeitende der Kreisverwaltung und Mitglieder im Volksbund.


Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Volksbundes zählen neben der Instandsetzung und Pflege der Kriegsgräberstätten im In- und Ausland, der Erfassung deutscher Kriegstoter und ihrer Gräber, der Betreuung und Beratung rund um den Verbleib von Angehörigen und Vermissten auch die Bildungsarbeit in den Schulen und den Vereinen.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dankt Bernd Leubner für sein Wirken und wünscht ihm viele Jahre in Freude, Zufriedenheit und Erfüllung.

 

Bernd Leubner (2.v.r.) wird das Goldene Ehrenkreuz des Volksbundes von Frau Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende des Volksbundes im Land Brandenburg und Landtagspräsidentin (r.) verliehen. Landrat Siegurd Heinze (2.v.l.) und Oliver Breithaupt, Vorstand/Geschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dankten Herrn Leubner ebenfalls für seine Verdienste. (Bild: OSL / Nora Bielitz)

Bild: Bernd Leubner (2.v.r.) wird das Goldene Ehrenkreuz des Volksbundes von Frau Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende des Volksbundes im Land Brandenburg und Landtagspräsidentin (r.) verliehen. Landrat Siegurd Heinze (2.v.l.) und Oliver Breithaupt, Vorstand/Geschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dankten Herrn Leubner ebenfalls für seine Verdienste. (Bild: OSL / Nora Bielitz)

 

Verabschiedung und Ehrung von Bernd Leubner (vorn, 2.v.r.) als Kreisvorsitzender des Volksbundes und Bekanntgabe der Nachfolge für seine bisherigen Tätigkeiten als Kreisvorsitzender des Volksbundes durch Frau Helga Schüler (2. Reihe, 2.v.r.) und Jens-Peter Meyer (2. Reihe, r.). (Bild: OSL / Nora Bielitz)

Bild: Verabschiedung und Ehrung von Bernd Leubner (vorn, 2.v.r.) als Kreisvorsitzender des Volksbundes und Bekanntgabe der Nachfolge für seine bisherigen Tätigkeiten als Kreisvorsitzender des Volksbundes durch Frau Helga Schüler (2. Reihe, 2.v.r.) und Jens-Peter Meyer (2. Reihe, r.). (Bild: OSL / Nora Bielitz)

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Sehr hohe Temperaturen und kaum Niederschläge – Die hydrologische Situation an Spree und Schwarzer Elster bleibt extrem

(17. 08. 2022)

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg:

 

Sehr hohe Temperaturen und kaum Niederschläge – Die hydrologische Situation an Spree und Schwarzer Elster bleibt extrem

 

Cottbus – Seit Mai sind die Durchschnittstemperaturen in der Lausitz deutlich über den Normalwerten und die Niederschlagsmengen viel zu gering. Die Folge ist extremes Niedrigwasser in den Flussgebieten der Spree und Schwarzen Elster. Am 16.08.2022 fand die 4. Sitzung der Ad-hoc-AG „Extremsituation“ statt, um weitere erforderliche Schritte in beiden Flussgebieten länderübergreifend abzustimmen. Zusätzlich werden im mittleren Spreegebiet Maßnahmen der Phase 3 des Niedrigwasserkonzeptes Mittlere Spree umgesetzt.

 

Waren bereits der Mai, Juni und Juli deutlich zu warm und zu trocken, so knüpft der August bisher nahtlos an die Vormonate an. Bislang war der Monat August mit im Mittel 21,9 Grad Celsius im Vergleich zum langjährigen Monatsmittelwert (18,7 Grad Celsius für Bezugsreihe 1981 – 2010) überaus warm und ebenfalls extrem trocken. Lediglich 13 Prozent der Monatsniederschläge (Bezugsreihe 1981 – 2010) wurden an der Station Cottbus gemessen. Diese Messstation ist repräsentativ sowohl für das gesamte Einzugsgebiet der Spree sowie der Schwarzen Elster. Die einzelnen, regional sehr begrenzten Starkregenereignisse der letzten Tage brachten keine großflächige und langanhaltende Entspannung der Abflusssituation in beiden Flüssen.

 

Spree:
Die Niedrigwasserstützung der Spree aus den sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg läuft planmäßig. Allerdings ist auch in den sächsischen Talsperren der fehlende Niederschlag massiv spürbar. Aufgrund der hohen Abgabe und den extrem geringen Zuflüssen fallen die Wasserstände der sächsischen Talsperren schnell. Sollte sich keine grundlegende Änderung der Wetterlage einstellen, müssen ab Ende August die Abgaben der sächsischen Speicher entsprechend reduziert werden. 

 

Die Abgabe der Talsperre Spremberg beträgt weiterhin 9,7 Kubikmeter pro Sekunde zur Stützung des mittleren Spreegebietes. Der Wasserstand fällt etwa 1 Zentimeter pro Tag und lag am 16.08.2022 bei 90,63 Meter NHN (Normalhöhennull). In den vergangenen 2 Wochen konnte trotz der umfangreichen Stützung der Abfluss am Unterpegel Leibsch nicht gehalten werden und fiel teilweise unter 1,0 Kubikmeter pro Sekunde. Auch die Anfang August ergriffenen Maßnahmen zur Optimierung der Stauhaltung im Spreewald konnten aufgrund der extremen Witterung nicht die erhoffte Abflusserhöhung und –stabilisierung am Unterpegel Leibsch bewirken. Aufgrund dieser extrem hohen Verluste wurde zum 15.08.2022 die Phase 3 des Niedrigwasserkonzeptes Mittlere Spree ausgerufen und die entsprechenden Maßnahmen werden aktuell durch die zuständigen Wasser- und Bodenverbände umgesetzt (Konzept zur Wasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet in Niedrigwasserverhältnissen (brandenburg.de)). Ziel der Maßnahmen ist es, dass Wasser in der Hauptspree und den großen Hauptgewässern (Großes Fließ und Puhlstrom) zu konzentrieren. Hierfür werden viele Ausleitungen aus der Spree stark eingeschränkt oder komplett geschlossen. Auch Teile des Nordumfluters werden abgesenkt und das Wasser bevorzugt in die Hauptspree geleitet. Um Wasserverluste in das Flussgebiet der Dahme zu verhindern, wurden des Weiteren die Schleusen Krausnicker Strom, Groß Wasserburg und Leibsch/Dahme-Umflut-Kanal geschlossen. 
Die Maßnahmen zeigen bereits heute, zusammen mit den vereinzelten Niederschlägen der letzten Tage, eine deutliche Stabilisierung des Abflusses unterhalb des Spreewaldes. 

 

Schwarze Elster
Die hydrologische Situation in der Schwarzen Elster ist nach wie vor extrem kritisch. Aufgrund der Dürre führt der Fluss von der Landesgrenze Sachsen nach Brandenburg bis zur Mündung der Rainitza weiterhin kein Wasser. 

 

Die Schwarze Elster im Stadtgebiet Senftenberg wird weiter ausschließlich über die Abgabe der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza gestützt. Das Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) leitet zusätzlich geringfüge Wassermengen aus. Am Pegel Biehlen werden trotz Stützungsmaßnahmen lediglich 0,49 Kubikmeter pro Sekunde (16.08.2022) erreicht. Der mittlere Niedrigwasserabfluss beträgt am Pegel Biehlen 1,05 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1983 bis 2021). Aufgrund der Stützung der Schwarzen Elster sinkt der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch ca. 1 bis 2 Zentimeter pro Woche und liegt aktuell bei 98,50 Meter NHN.
Flussabwärts in Bad Liebenwerda sind die gemessenen Abflusswerte mit 0,82 Kubikmeter pro Sekunde auf einem historischen Tiefststand. 

 

Hoffnung geben die für Ende der 33. Kalenderwoche vorhergesagten, großflächigen und zum Teil sehr ergiebigen Niederschläge. Nur eine grundlegende Änderung der meteorologischen Verhältnisse in der Lausitz kann die extrem angespannte Niedrigwassersituation in der Spree und der Schwarzen Elster beenden. 
 

Teilnahme noch bis Freitag möglich - Fotowettbewerb - Welchen „Blick auf´s Land!“ haben Sie?

(17. 08. 2022)

Sei es der Bauer beim Kühe füttern, der Mähdrescher auf dem Feld, die schönste Sonnenblume in Ihrem Garten, der Ausblick über den See, das große Dorffest oder die Katze beim Mäusefangen auf der Wiese...
 
SIE haben bestimmt ein schönes Bild von Ihrem "Blick auf's Land"


Für den Fotowettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz werden die besten Fotos gesucht!
 
Nehmen Sie bis zum 19.08. 2022 mit Ihren drei schönsten Bildern am Fotowettbewerb teil.


Zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 17.09.2022 werden Sie ausgestellt – die 25. schönsten Bilder aus dem Landkreis mit dem Blick auf die ländliche Region.
 
Halten Sie das Dorfleben mit allem, was dazu gehört, im Foto fest! Der Titel des Wettbewerbes „Blick auf´s Land!“ lässt Platz für Ihre fotografische Fantasie!
 
Reichen Sie Bilder vom Leben im und mit dem Dorf ein. Zeigen Sie die besten Erträge aus Garten, Wald und Feld, die schönsten Früchte und das liebste Tier auf dem Hof oder von der Weide. Lassen Sie den Betrachter teilhaben am Leben in den Dörfern und der Natur des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Ob Arbeitseinsatz im Frühjahr oder Dorffest im Sommer, ob Ernte im Herbst oder Zampern im Winter, Ihre Bilder sind willkommen und werden einer kompetenten Jury vorgestellt.
 
Laden Sie Ihre Bilder vom Blick auf das Land bis zum 19. August 2022 hier hoch: https://kreiserntefest-osl.de/fotowettbewerb/
 
Weitere Informationen zum Fotowettbewerb: www.kreiserntefest-osl.de

 

Fotowettbewerb FlyerFotowettbewerb Flyer2

Foto zu Meldung: Teilnahme noch bis Freitag möglich - Fotowettbewerb - Welchen „Blick auf´s Land!“ haben Sie?

VG OSL informiert: Fahrplanwechsel am 21. August

(16. 08. 2022)

Ab Sonntag, 21.08.2022, tritt im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau ein neuer Fahrplan in Kraft. Das bringt einige Änderungen bei den Haltestellen, den Fahrtzeiten und der Linienführung mit sich.

 

Mit dem neuen Fahrplan der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL) gibt es Anpassungen auf verschiedenen Strecken. So werden Fahrwege von Buslinien in den Bereichen Vetschau, Senftenberg, Guteborn und Großkmehlen für die Schulwegsicherung optimiert und Fahrtverläufe im Raum Senftenberg harmonisiert. Infrastrukturelle Anpassungen werden in Großräschen, Lübbenau, Altdöbern und Schipkau vorgenommen.

 

Damit Fahrgäste nach dem Fahrplanwechsel ihren Ausstieg nicht verpassen, sollten sie bei vier Haltestellen auf den Namen achten: Die Haltestellen „Altdöbern Markt“ und „Marktstraße“ sind nun unter dem Namen „Altdöbern Am Markt“ zusammengeführt, die Haltestelle „Schwarzheide Ost Senftenberger Straße/Kita“ begrüßt die Fahrgäste ab sofort mit dem Namen „Schwarzheide Ost Victoria“ und aus „Hosena Bahnhof Hohenbocka“ wurde kurzum „Hosena Bahnhof“.

 

Jedem Fahrgast wird empfohlen, sich rechtzeitig im Vorfeld über die ab dem 21.08.2022 zutreffenden Fahrplan-Neuerungen zu informieren. Alle Fahrplan- und Haltestellenänderungen können Sie auf der Homepage der VG OSL unter www.vgosl.de/Aktuelles einsehen bzw. telefonisch unter 03573 6652-22 erfragen.

 

„Zum Fahrplanwechsel werden die geänderten Gegebenheiten auf der Straße, in der Verkehrslenkung bzw. bei den über die Haltestellen angeschlossenen Örtlichkeiten, Unternehmen, Schulen usw. beachtet. Gleichzeitig fließen zur Festlegung des neuen Fahrplans Erfahrungen und Beobachtungen aus den täglichen Fahrten mit ein. Auch das Feedback unserer Fahrgäste gibt Anlass für Streckenoptimierungen oder Zeitenanpassungen, sodass insbesondere Anschlüsse besser erreicht werden können. Schlussendlich wird durch diese Evaluation in jedem Jahr ein Fahrplan entwickelt, der Neuerungen gerecht werden und damit Fahrtabläufe optimieren sowie die Anbindungen im Landkreis, auch zu anderen Fortbewegungsmitteln und über die Landkreisgrenzen hinaus, verbessern soll“, berichtet Michael Schütze, Geschäftsführer der VG OSL.

 

Auch für die RufBus-Fahrten gab es mit dem neuen Fahrplan eine Änderung. Die telefonische Anmeldung für den RufBus unter 03531 6500-10 muss nun erst 60 Minuten vor Fahrtantritt an der gewünschten Haltestelle laut Fahrplan erfolgen. Bisher musste die RufBus-Fahrt bereits 90 Minuten vorher angemeldet werden. Mit dieser Änderung wird der RufBus nun noch flexibler bzw. kurzfristiger für die Anfragenden verfügbar sein.

 

Fahrplanhefte können seit der 31. KW in den neuen Geschäftsräumen der VG OSL, bei den Verkehrsunternehmen sowie in den bekannten Agenturen für eine Schutzgebühr von 1,00 € erworben werden:

  • Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg
  • KVG Dreiländereck, Betriebsteil Senftenberg, Spremberger Str. 29, 01968 Senftenberg
  • Touristinformation Senftenberg, Markt 1, 01968 Senftenberg
  • Lotto- und Postfiliale Senftenberg, Bahnhofstraße 33a, 01968 Senftenberg
  • Lotto-Presse Nitsche, Am Neumarkt 2 – 4, 01968 Senftenberg
  • Dies & Das - Partnerfiliale Deutsche Post AG, Rosa-Luxemburg-Str. 13, 01996 Hosena
  • Spreewelten GmbH Spreewelten Bahnhof Lübbenau, Bahnhofstraße 3d, 03222 Lübbenau
  • Tabakbörse Kloss - DHL Paketshop, Otto-Grotewohl-Str. 4a, 03222 Lübbenau
  • Bülow Schreibwaren, Bahnhofstraße 5, 03226 Vetschau
  • Buchhandlung Calau, Cottbuser Str. 14, 03205 Calau
  • Lausitzer Gartenwelt, Freienhufener Straße 1, 01983 Großräschen
  • Partner-Filiale DPAG Schwarzheide, Schillerplatz 6, 01987 Schwarzheide
  • Kurzwaren Nähservice Birkigt, Dietrich-Heßmer-Platz 2, 01979 Lauchhammer
  • Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer
  • Der kleine Laden & Postfiliale, Dresdener Str. 48, 01945 Ruhland

 

Über den neuen Fahrplan und die damit bevorstehenden Änderungen können sich Interessierte auch online informieren: www.vgosl.de/Aktuelles

 

Neues Fahrplanheft

Bild: Neuer Fahrplan der VG OSL für 2022/2023 (Bild: VG OSL / Birgit Laurisch)

 

Haltestelle VGOSL

Bild: Neubeschilderung an einer Haltestelle anlässlich des Fahrplanwechsel der VG OSL am 21. August 2022 (Bild: VG OSL / Birgit Laurisch)

Foto zu Meldung: VG OSL informiert: Fahrplanwechsel am 21. August

Christopher Street Day: Kreisverwaltung in Regenbogenfarben

(15. 08. 2022)

„Wir für Akzeptanz“ symbolisieren die Regenbogen-Fahnen, die seit dem 15.08.2022, anlässlich des 14. Christopher Street Days (CSD) Cottbus & Niederlausitz, vor dem Landratsamt in Senftenberg und dem Kreishaus in Calau wehen.

 

Unter dem Motto "Vielfalt – bunt, offen, frei?!!“ findet vom 15.08. bis zum 27.08.2022 der #CSDCB2022 statt. Wie insgesamt 301 Einrichtungen, Organisationen, Firmen und andere Mitwirkende in der Region (Stand 15.08.20222) setzt auch die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Zeichen und beteiligt sich an der jährlichen Fahnenhiss-Aktion.

 

Im vergangenen Jahr haben 291 Organisationen Flagge gezeigt. Die Regenbogenfahne ist das Zeichen der Lesben- und Schwulenbewegung. Sie steht für Akzeptanz von Vielfalt. Entwickelt wurde sie 1978 vom amerikanischen Künstler Gilbert Baker. 1996 wurde erstmals die Regenbogenfahne an einem öffentlichen Gebäude gehisst. An der Regenbogenfahnenaktion des CSD Cottbus beteiligen sich jedes Jahr mehr Einrichtungen, sodass die Anzahl der Flaggen in der Region während des Veranstaltungszeitraumes stetig steigt.

 

Die typische Regenbogenfahne wird aus diesem Anlass ab dem 15.08. für mehrere Tage vor dem Landratsamt in Senftenberg (Dubinaweg 1) sowie dem Außenstandort in Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) wehen.

 

Johanna Fischer, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der des Landkreises OSL: „Hier in der Kreisverwaltung sind alle Menschen willkommen und das sollte überall selbstverständlich sein. Nicht nur wir als Arbeitsstelle, sondern auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind bunt und vielfältig - so ist es auch unser Landkreis. Wir beteiligen uns gern an der Regenbohnenfahnenaktion und setzen damit ein Zeichen für mehr Akzeptanz.“

 

Regenbogen-Fahne vor dem Gebäude der Kreisverwaltung am Standort Dubinaweg 1 in Senftenberg anlässlich des 14. Christopher Street Days (CSD) Cottbus & Niederlausitz (Bilder: OSL / Nora Bielitz)

Regenbogen-Fahne vor dem Gebäude der Kreisverwaltung am Standort Dubinaweg 1 in Senftenberg anlässlich des 14. Christopher Street Days (CSD) Cottbus & Niederlausitz (Bilder: OSL / Nora Bielitz)Bilder: Regenbogen-Fahne vor dem Gebäude der Kreisverwaltung am Standort Dubinaweg 1 in Senftenberg anlässlich des 14. Christopher Street Days (CSD) Cottbus & Niederlausitz (Bilder: OSL / Nora Bielitz)

 

Der 14. Christopher Street Day Cottbus & Niederlausitz:

 

Neben der Fahnenaktion wird es rund um den CSD Cottbus & Niederlausitz wieder verschiedene Aktionen für Vielfalt und Toleranz geben. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen gibt es auf der Seite des CSD Cottbus e.V., unter www.csd-cottbus.info

 

Hier finden sich auch weitere Informationen zum Thema LSBTIQ* sowie zum Regenbogenkombinat Cottbus. Dieses bildet seit 2014 eine Anlaufstelle für Menschen, die Kontakt, Austausch oder Beratung suchen z.B. zu Themen rund um das Coming-Out, sexuelle Gesundheit, vielfältige Lebensweisen und/oder Identität. Es bildet Treffpunkt für verschiedene Gruppen, Schulklassen und Fachkräfte für Netzwerktreffen, Workshops, Seminare oder Fortbildungen. In Zusammenarbeit mit dem AIDS-Hilfe Lausitz e.V., Landesverband AndersARTiG e.V. und weiteren Akteur*innen werden hier zudem regelmäßig Veranstaltungen umgesetzt.

 

Foto zu Meldung: Christopher Street Day: Kreisverwaltung in Regenbogenfarben

Erfahrungsaustausch beim Ausbildungswochenende der Katastrophenschutzeinheiten

(15. 08. 2022)

An diesem Wochenende führte die SEG Fernmelde/Logistik ihr jährliches Ausbildungslager im Ferienzentrum Friedrichsfelde bei Calau durch.

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, hat das Ausbildungswochenende ebenfalls genutzt und sich mit den Mitgliedern der Einsatzgruppen unter anderem zu den Themen Digitalfunk und Ausfallsicherheit bzw. reibungslose Kommunikation im Falle eines Netzausfalls ausgetauscht. Auf dieses Themengebiet ist die Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik spezialisiert und so konnten verschiedene Alternativen zur Kommunikation im Katastrophenfall erläutert und die Technik präsentiert werden.

 

Auch weitere Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises und darüber hinaus nutzten das Ausbildungslager zum gemeinsamen Üben mit der modernen Technik und zum Erfahrungsaustausch. Unter anderem erfolgte ein Austausch mit dem stellvertretenden Kreisbrandmeister André Dreßler, dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Calau e.V., der SEG Führungsunterstützung (SEG-Fü) aus den Landkreisen Elbe-Elster und Oder-Spree, dem THW Ortsverband Senftenberg und Amateurfunkern, die beim Ausbildungswochenende dabei gewesen.

 

Austauschrunde mit den SEG-Fü aus den Landkreisen Elbe-Elster, Oder Spree und Oberspreewald-Lausitz und Landrat Siegurd Heinze (Bild: Toni Werner)Bild: Austauschrunde mit den SEG-Fü aus den Landkreisen Elbe-Elster, Oder Spree und Oberspreewald-Lausitz und Landrat Siegurd Heinze (Bild: Toni Werner)

 

Amateurfunk (Bild: Toni Werner)Bild: Amateurfunk (Bild: Toni Werner)

Foto zu Meldung: Erfahrungsaustausch beim Ausbildungswochenende der Katastrophenschutzeinheiten

Baumaßnahme Deckensanierung Kreisverkehr Groß Klessow abgeschlossen

(12. 08. 2022)

Das Bau- und Hauptamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, dass die Baumaßnahme zur Deckensanierung am Kreisverkehr Groß Klessow abgeschlossen ist. Am Vormittag des 12.08.2022 erfolgte die Bauabnahme durch den Landkreis. Die Baustellenabsicherung wird heute, am 12.08.2022, gegen Mittag durch die Baufirma abgeräumt. Damit erfolgt dann auch die Freigabe des Kreisverkehrs für die Verkehrsteilnehmer. Die Umleitungsstrecke bleibt heute noch bis zur Freigabe des Kreisverkehrs eingerichtet.

Foto zu Meldung: Baumaßnahme Deckensanierung Kreisverkehr Groß Klessow abgeschlossen

Ausbildungswochenende der Katastrophenschutzeinheiten – offen für interessierte Bürgerinnen und Bürger

(12. 08. 2022)

An diesem Wochenende führt die SEG Fernmelde/Logistik ihr jährliches Ausbildungslager durch. Auch weitere Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises nutzen das Ausbildungslager zum gemeinsamen Üben mit der modernen Technik und zum Erfahrungsaustausch.

 

Am Samstag, den 13.08.2022 stehen von 12 bis 17 Uhr im Ferienzentrum Friedrichsfelde bei Calau die Kameraden der unterschiedlichen Einheiten interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort und präsentieren Technik und Fahrzeuge.

 

Schlauchboote_Katastrophenschutz

Bild: Ausbildungswochenende der SEG Fernmelde/Logistik im Ferienzentrum Friedrichsfelde bei Calau (Bild: Toni Werner)

 

Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der SEG Fernmelde/Logistik kennenlernen können sind unter anderem die Einsatzleitwagen 2 aus den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster vor Ort. Unter dem Motto „reinschauen & fragen“ stehen die Mitglieder der Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik für Fragen rund um Themen, wie Digitalfunknetz im Landkreis, Katastrophenschutz und ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung.

 

Die SEG Fernmelde/Logistik ist hauptsächlich für die fernmeldetechnische Absicherung im Katastrophenschutzfall verantwortlich. Die SEG Fernmelde/Logistik kann aber auch eine eigene Verpflegungseinheit stellen, um im Einsatzfall die eingesetzten Kräfte mit Essen aus der Feldküche zu versorgen. Ebenso kann sie die Absicherung der Beleuchtung von Einsatzstellen abbilden, Transporte auf dem Wasser übernehmen und Zelte und Liegen zur Unterbringung von Einsatzkräften stellen.

 

Auch bei Konzerten oder Festen sichert die Einheit wichtige Anforderungen ab.

So ist die SEG erst kürzlich für die Konzertabsicherung bei „Rock in Wotschofska“ zuständig gewesen. Hier zählten zu den Aufgaben unter anderem die Sicherstellung der Kommunikation der Einsatzkräfte vor Ort sowie zwischen dem Veranstaltungsgelände und der Regionalleitstelle Lausitz und die Ausleuchtung einiger Bereiche des Wanderweges anlässlich der Heimkehr der Besucher des Konzertes.

Einheit bei Tag

Einheit bei Nacht

 

 

 

Bilder: SEG Fernmelde/Logistik im Einsatz zur Konzertabsicherung bei „Rock in Wotschofska“ am 06.08.2022 (Bild: Toni Werner)

 

Informationen zur SEG Fernmelde/Logistik online unter: www.seg-fm-osl.info

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Wie viele Geburten gab es 2021 im Landkreis?

(09. 08. 2022)

Kein Aufwärtstrend im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu erkennen: Mit 655 Geburten im Jahr 2021 ist die Geburtenanzahl im Verlauf der letzten drei Jahre relativ konstant geblieben.

 

Im Jahr 2021 setzt sich mit 655 Geburten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nicht der deutschlandweite Anstieg der Geburtenzahlen durch. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die zusammengefasste und deutschlandweite Geburtenziffer mit 795.492 Neugeborenen im Jahr 2021 erstmals seit 2017 wieder gestiegen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html).

Im Landkreis OSL ist die Zahl der Geburten im Vergleich zum Jahr 2020 leicht gesunken. Im Jahr 2021 lag die Geburtenzahl bei 655, im Jahr 2020 bei 686, im Jahr 2017 waren es hingegen noch 810.

 

2021 wurden mehr Jungen (345) als Mädchen (310) im Landkreis geboren. Die geburtenstärksten Städte sind, wie anhand der Einwohnerzahlen zu erwarten, Senftenberg (148), Lübbenau (105) und Lauchhammer (77).

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz hofft, dass alle 655 neuen Mitbürger und Mitbürgerinnen 2021 einen guten Start in ihr Leben hatten und wünscht Ihnen weiterhin ein schönes Aufwachsen hier in der Region.

 

Statistik der Anzahl der Geburten im Zeitraum 2012 bis 2021 im Landkreis Oberspreewald-LausitzGrafik: Statistik der Anzahl der Geburten im Zeitraum 2012 bis 2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Statistik der Anzahl der Geburten von Mädchen und Jungen je Kommune im Jahr 2021 im Landkreis Oberspreewald-LausitzGrafik: Statistik der Anzahl der Geburten von Mädchen und Jungen je Kommune im Jahr 2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Foto zu Meldung: Wie viele Geburten gab es 2021 im Landkreis?

Baumaßnahme Deckensanierung Kreisverkehr Groß Klessow bis zum 12.08.2022 verlängert

(04. 08. 2022)

Das Bau- und Hauptamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, dass die Baumaßnahme zur Deckensanierung am Kreisverkehr Groß Klessow bis zum 12.08.22 verlängert werden muss. Die damit einhergehende Umleitungsstrecke bleibt für den Zeitraum ebenfalls erhalten. Der Kreisverkehr wird spätestens am Samstagmorgen (13.08.2022) freigegeben.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz saniert derzeit unter Vollsperrung den Kreisverkehr Groß Klessow auf der Kreisstraße K 6636. Diese Maßnahme sollte im Zeitraum zwischen dem 25.07. und 05.08.2022 abgeschlossen sein. Aufgrund von Verzögerungen können die Markierungsarbeiten erst in der 32. Kalenderwoche erfolgen. Die Baumaßnahme verlängert sich damit um eine Woche und dies macht auch eine Verlängerung der Sperrung und der Umleitung erforderlich. Der Kreisverkehr wird für den Verkehr spätestens am Samstagmorgen (13.08.2022) wieder freigegeben.

 

Dadurch wird es im Zeitraum bis zum Samstag, 13.08.2022 zu Verkehrseinschränkungen auf der K 6636 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 13 Kittlitz und dem Industrie- und Gewerbegebiet „Am Spreewalddreieck“ kommen.

 

Die Umleitungsstrecke für den LKW Verkehr zum Industrie- und Gewerbegebiet „Am Spreewalddreieck“ führt über die Autobahnanschlussstelle A 15 Boblitz. Die Umleitung ist auch auf der Autobahn ausgeschildert.

 

Die LNG Tankstelle und das Lager der DPD sind weiter über die Autobahnanschlussstelle A 13 Kittlitz erreichbar.

 

Die Umleitungsstrecke für den PKW Verkehr erfolgt über Klein Klessow.

 

Übersichtskarte der Sanierung und der Umleitungen für PKW und LKW: https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1UwGRwtKWk67utsmIxaZib_VlzCP6cHE&usp=sharing 
 

Foto zu Meldung: Baumaßnahme Deckensanierung Kreisverkehr Groß Klessow bis zum 12.08.2022 verlängert

Ausschreibung des Kehrbezirks OL 045

(04. 08. 2022)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 045

 

für eine Bestellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.

 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 26.08.2022 unter Angabe der Kennziffer 1 OSL 2022 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.
 
Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 045, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: , zur Verfügung. 

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion.
 

Kommissarische Verwaltung des unbesetzten Kehrbezirkes OL 045

(04. 08. 2022)

Die kommissarische Verwaltung des unbesetzten Kehrbezirkes OL 045 wurde mit Wirkung zum 28.07.2022 für den Zeitraum des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens auf Herrn Tino Winkler (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger OL 048) übertragen.

 

Der Kehrbezirk OL 045 umfasst folgende Orte bzw. Ortsteile:

 

Bathow, Belten, Bischdorf, Buckow, Cabel, Calau, Craupe, Dubrau, Frankendorf, Freesdorf, Egsdorf, Erpitz, Garrenchen, Groß Jehser, Groß Mehßow, Kalkwitz, Kemmen, Klein Mehßow, Koßwig, Lübbenau*, Mallenchen, Mlode, Plieskendorf, Radensdorf, Säritz, Saßleben, Settinchen, Schlabendorf, Schrakau, Schwarzheide*, Werchow, Zinnitz
(*aufgrund der Kehrbezirkseinteilung nach Straßenzügen gibt es innerhalb von Ortschaften mehrere Zuständigkeiten)

 

Kontaktdaten:

Herr Tino Winkler
Lange Straße 5
03222 Lübbenau/Spreewald

Tel.: 03542/4844334

Mobil: 0173685392

 

Im Anschluss an das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung mit den entsprechenden Kontaktdaten der/des neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/
Bezirksschornsteinfegers.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: , zur Verfügung.  


Siegurd Heinze
Landrat
 

Pflegestützpunkt OSL organisiert wieder einen Kurs für pflegende Angehörige ab dem 24. August in Senftenberg

(03. 08. 2022)

Am 24. August startet um 15.30 Uhr in Senftenberg im DRK Bildungszentrum, in der Schillerstraße 30 der nächste Kurs für pflegende Angehörige. Über einen Zeitraum von neun Wochen geht es dabei jeden Mittwoch um Themen wie Pflegeversicherung, Körperpflege, Ernährung, Bewegung, vorbeugende Maßnahmen, Hilfsmittel, Begleitung am Lebensende und Selbstsorge. Der Kurs ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos.
Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten: 03573 – 870 4180.
 

Foto zu Meldung: Pflegestützpunkt OSL organisiert wieder einen Kurs für pflegende Angehörige ab dem 24. August in Senftenberg

Vor-Ort-Prüfung der Radroute im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Radfernweg Berlin-Dresden

(02. 08. 2022)

Zu Beginn des Jahres wurde eine Machbarkeitsstudie zum Radfernweg Berlin-Dresden durch das Lausitzer Seenland und den Spreewald vom Landkreis in Auftrag gegeben. Derzeit erfolgt die Überprüfung der Radroute und der alternativen Routenoptionen vor Ort.

 

Eine Grundlage für die Machbarkeitsstudie bildet der Routenvorschlag für den Radweg Berlin-Dresden vom ADFC Sachsen e.V.: https://www.adfc-sachsen.de/freizeit/radweg-berlin-dresden


Bei der aktuellen Bestandsaufnahme und Überprüfung der Route auf der Routenführung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch das beauftragte Unternehmen IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH Neuss, Bürostandort Berlin – Niederlassung Büro Radschlag, werden verschiedenste Gegebenheiten beachtet und kartographiert. Wichtige Elemente sind dabei die Breite, die Beschaffenheit und der Pflegezustand des Radweges, die Führung entlang, auf oder abseits von Straßen, die Beschilderung und Ausweisung von Knotenpunkten, der Ausblick entlang des Radweges und natürlich auch touristische Highlights, die in der aktuellen Routenführung bedacht werden oder zukünftig beachtet werden könnten.
Weitere Einblicke in die Vor-Ort-Überprüfung der Streckenführung im Landkreis OSL: 

 

 

Ziel des Projektes ist es, die Radroute zwischen Berlin und Dresden so zu entwickeln, dass diese durch den Spreewald und das Lausitzer Seenland entlang der schönsten Radstrecken und Sehenswürdigkeiten führt. Dazu wird anhand der Ergebnisse ein Routenvorschlag erarbeitet, welcher nachfolgend weiter abgestimmt und verfeinert wird. Die Festlegung der Route erfolgt in Abstimmung mit den Touristikern, die entlang dieser angesiedelt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine touristische und somit auch wirtschaftliche Wertschöpfung erfolgt.

 

Ein weiteres Ziel wäre die Chance auf eine Listung des Radfernweges für zukünftige Förderungen in der GRW Richtlinie Infrastruktur des Landes Brandenburg.

 

Um die hohen Qualitätsanforderungen der Radwegeinfrastruktur, der Verbindung der zwei Hauptstadtregionen Berlin-Dresden über das Lausitzer Seenland und den Spreewald zu sichern und den Komfortanforderungen gerecht zu werden, soll mit der Machbarkeitsstudie eine Handlungsgrundlage für zukünftige Investitionen geschaffen werden.

  • Notwendige Modernisierungsmaßnahmen und Ausschilderungen (unter Beachtung der vorhandenen Ausschilderung, insbesondere Knotenpunktwegweisung) am Radfernweg sind herauszuarbeiten. 
  • Es ist zu prüfen, inwieweit mehrere Routen sich überlagern. Wo es notwendig ist, ist eine Entzerrung herauszuarbeiten.
  • Die Barrierefreiheit und die Zielgruppenausrichtung (z. B. Familientauglichkeit, Lademöglichkeit von E-Bikes entlang der Strecke) sind bei der Bewertung zu beachten.
  • Die Erhebungsdaten zum Ist-Zustand der Radroute sollen mit den gängigen Ansprüchen an touristische Radwegeinfrastrukturen abgeglichen werden. 
  • Die Abstimmung mit den Ländern Brandenburg, Sachsen und Berlin, den Landkreisen, Kommunen, den Tourismusverbänden, den ADFC-Landesverbänden Sachsen, Brandenburg und Berlin ist herzustellen.
  • Ein Vorschlag für die zukünftige kartografische Hinterlegung ist zu erarbeiten.
  • Eine Empfehlung für die zukünftige gemeinsame Vermarktung mit Kostenangaben und Koordinierung kreis- und länderübergreifend ist zu erarbeiten.

 

Ein erster Workshop mit den beteiligten Akteuren findet Ende August statt. Es werden die Ergebnisse der Befahrung der Strecke dargestellt.

 

Die Machbarkeitsstudie zum „Radfernweg Berlin-Dresden durch das Lausitzer Seenland und den Spreewald“ ist ein Teilprojekt des strategischen regionalen Entwicklungskonzeptes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Grundlage dafür bildet im Rahmen der Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“ der Förderaufruf für Modellvorhaben als Fördermaßnahme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Bekanntmachung vom 10.09.2020 als Folge des Beschlusses der Bundesregierung vom 10.07.2019, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands zu fördern.

 

Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“

Foto zu Meldung: Vor-Ort-Prüfung der Radroute im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Radfernweg Berlin-Dresden

12. Projektauswahlverfahren der LAG

(02. 08. 2022)

Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.:

 

Der Vorstand des Fördervereins Lokale Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. führt im November 2022 das inzwischen 12. Projektauswahlverfahren durch – dafür steht diesmal ein Budget von 1,5 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung – er richtet sich ausschließlich an Maßnahmeträger, die maximal 200.000 € Fördermittel zur Umsetzung ihrer Projektidee benötigen. Die letzte Auswahlrunde der aktuellen Förderperiode richtet sich an Projektträger, die mit der Umsetzung ihrer Projekte im Jahr 2023 starten können und fähig sind, formgebundene Anträge bis Ende Februar 2023 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden.

 

Am Projektaufruf können sich bis zum Fristtermin am 30. September 2022 sowohl private Antragsteller, Kommunen, Vereine und Verbände beteiligten.

 

Die bestätigten Projektträger werden direkt nach der Entscheidung mittels einer Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge bis zum 28.02.2023 bei der Bewilligungsbehörde in Luckau einzureichen.

 

Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite.

1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree

(01. 08. 2022)

1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 13/2022 vom 17.06.2022

 

Der Landkreis Oberspreewald–Lausitz als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, erlässt folgende

 

1. Änderung der Allgemeinverfügung

 

1.    Punkt 1 der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22) wird wie folgt neu gefasst: 
„1. Ab dem 29.07.2022 ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) von 00:00Uhr bis 24:00 Uhr untersagt.“

2.    Alle anderen Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22) bleiben unberührt.

3.    Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. 

4.    Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform wird auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an gewahrt. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein – die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die bearbeitbaren Dateitypen und weitere Details können unter www.osl-online.de eingesehen werden.


Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/8/5/7/6/1._nd.Bescheid_AVSpree_21072022.pdf

Stufenweise Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde für den Besucherverkehr ab August 2022

(28. 07. 2022)

Ab August 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau.

 

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrzeugzulassungsbehörde: www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

Weitere Informationen und die Online-Terminvergabe im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html


Es besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge per Onlineantrag (i-Kfz) durchzuführen (https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/osl-oberspreewald-lausitz/).

 

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.
Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:

  • Montag und Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Standorte der Einwurfboxen:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:


Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
 

Foto zu Meldung: Stufenweise Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde für den Besucherverkehr ab August 2022

Der FamilienCampus LAUSITZ und seine Zukunft in Trägerschaft des Landkreises

(28. 07. 2022)

Was ist der FamilienCampus LAUSITZ? Welche Pläne hat der Landkreis als neuer Träger für die Gesellschaften?

 


Aufwertung und Weiterentwicklung am FamilienCampus Lausitz

Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird neuer Träger und hat große Pläne

Die Weiterentwicklung für den FamilienCampus Lausitz gesichert. Neuer Eigentümer und Betreiber wird der LK OSL.
Der Landkreis erwirbt die beiden Gesellschaften Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH. Damit bleibt der FamilienCampus Lausitz als wichtiger Ort für Begegnung und die soziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Gesamtkomplex erhalten und wird weiter ausgebaut.

 

Sie wollen uns dabei unterstützen? Wir suchen möglichst zum 1. Januar 2023 eine offene, verlässliche und erfahrene Persönlichkeit, die im Zuge einer strukturierten Neuausrichtung die Gesellschaften bei der strategischen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Neugestaltung des Rettungsdienstes unter kommunaler Trägerschaft unterstützt.

Bewerbungsfrist: 31.08.2022
Bewerbung: www.osl-online.de/GFCampus

Foto zu Meldung: Der FamilienCampus LAUSITZ und seine Zukunft in Trägerschaft des Landkreises

Ohne Helfer keine Hilfe – Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz und Projekt Virtual-Reality

(27. 07. 2022)

Katastrophen passieren leider nicht nur im Film. Das zeigen auch die Waldbrände, die derzeit in der Region, aber auch weltweit, die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes fordern. Zahlreiche Ehrenamtler sind im Einsatz, um Bürgerinnen und Bürgern zu helfen und um die Brände einzudämmen.

 

Aber was ist, wenn keiner hilft? Die Feuerwehren und der Katastrophenschutz bestehen hauptsächlich aus ehrenamtlich Engagierten.
Ob beim Hausbrand, Sturm, Hochwasser oder Verkehrsunfall – freiwillige Helferinnen und Helfer unterschiedlichster Hilfsorganisationen sind zur Stelle, um Menschen aus Gefahrensituationen zu befreien, zu retten oder danach zu versorgen.

 

… Nichts wäre schlimmer, als wenn es aus Mangel an Helfern keine Rettung geben würde!

 

Jetzt können Interessierte einen Einsatz des Brand- und Katastrophenschutzes hautnah in Virtual-Reality 360° 3D erleben: Welche Aufgaben nehmen die Ehrenamtler wahr, wie läuft der Einsatz ab und wie erfolgt die Zusammenarbeit der verschiedenen Einheiten?

 

>> Zum Video „Ohne Helfer keine Hilfe! - Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“: https://www.youtube.com/watch?v=OsBRhTj-nQc 

 

"Stell dir vor, du bist auf einer Party, tanzt zur Musik, feierst das Beisammensein und plötzlich passiert etwas Unvorhergesehenes, es entsteht Panik, es gibt Verletzte. Ohne, dass du dich selbst in Gefahr begeben musst, kannst du dieses Szenario miterleben, kannst verfolgen wie die Einheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in deinem Landkreis die Gefahrensituation nachfolgend betreuen.“

Weitere Infos zum Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis OSL: www.osl-online.de/katastrophenschutz

 

Der Virtual-Reality-Film wurde erstmals am 02. Juli anlässlich der Projektwoche am Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau präsentiert. Schülerinnen und Schüler unter anderem vom Paul-Fahlisch-Gymnasium haben an dem Projekt mitgewirkt und konnten diesen zur Premiere mit Virtual-Reality-Brillen erleben. Aber auch ohne VR-Brille können sich Interessierten den Film am PC oder am Smartphone ansehen.

 

Die Stärkung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ist ein wichtiges Thema. Das Projektteam Hauptamt stärkt Ehrenamt und das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zeigen in diesem Virtual-Reality-Film in 360° 3D, wie eine Vielzahl von Rettungskräften im Ernstfall eng zusammenarbeitet, um Verletzten schnell und bestmöglich zu helfen.

 

Leider ist der Nachwuchsmangel, bedingt durch den demografischen Wandel, auch im Ehrenamtsbereich zu einem schwierigen Thema geworden. Vereinsvorsitzende ringen um Nachfolger, Zeitmangel oder zunehmende bürokratische Anforderungen senken die Bereitschaft, sich gemeinnützig zu engagieren.

 

VR-Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ (Bild: OSL / Stephan Hornak)VR-Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ (Bild: OSL / Stephan Hornak)Bilder: VR-Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ (Bilder: OSL / Stephan Hornak)

Foto zu Meldung: Ohne Helfer keine Hilfe – Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz und Projekt Virtual-Reality

Hitze und Waldbrandgefahr – Wie ist die aktuelle Situation im Landkreis OSL?

(26. 07. 2022)

Die Temperaturen sind konstant heiß und auch der Regen vom Wochenende und der vergangenen Nacht haben kaum eine Erleichterung für die Natur gebracht. Wie ist die aktuelle Waldbrandgefahren-Situation im Landkreis OSL und was gilt es in den Wäldern zu beachten?

 

Das bisherige Jahr war bereits sehr ereignisreich für die Feuerwehren des Landkreises. Neben kleineren Wald- und Flächenbränden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz waren die Feuerwehren auch bei den Großbränden im Raum Mühlberg/Elbe (Elbe-Elster), Treuenbrietzen (Potsdam-Mittelmark) sowie in der Lieberoser Heide (Dahme-Spreewald) im Einsatz.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer schätzt die Situation im Landkreis und bei den Kameraden der Feuerwehr ein: „Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich nach meiner Einschätzung fort. Durch den Klimawandel werden die damit verbundenen trockenen und sehr heißen Perioden häufiger. Damit steigt auch die Häufigkeit von Waldbränden.“

 

Mit Stand vom 26.07.2022 gilt im Landkreis OSL derzeit die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr). Vor dem nächtlichen Regen, galt am gestrigen Tag (25.07.2022) die Waldbrandgefahrenstufe 5.
Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Waldbrandgefahrenstufen stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.


Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen durch Schilder gekennzeichnet. Das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes (§ 16 Landeswaldgesetz).

 

Laut Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist der Mensch Hauptverursacher von Bränden. Für 2020 konnte bei den Waldbränden in Brandenburg folgendes festgestellt werden: „Brandstiftung nimmt mit 81 Fällen die Spitzenposition bei den Ursachen ein. Durch Fahrlässigkeit entstanden 63 Brände. Davon wurden bei 50 Bränden Campende, Waldbesucherinnen und -besucher sowie Kinder als Verursacher festgestellt. Natürliche Ursachen wie Blitzeinschlag machen nur einen geringen Teil der Brandursachen aus. Durch Blitzeinschläge wurden 18 Brände und durch Selbstentzündung alter Munition neun Brände ausgelöst.“ (Quelle: MLUK, Waldbrandstatistik 2020)

 

Mit Stand vom 12.07. gab es bereits ca. 70 Einsätze mit Anlass eines Waldbrandes, zu denen die Feuerwehren im Landkreis OSL ausrücken mussten. Diese Einsätze waren von unterschiedlicher Größe und Einsatzdauer.

 

Die Feuerwehren im Landkreis OSL sind gut auf die Waldbrandsaison vorbereitet. Das Land Brandenburg hat im großen Rahmen Wasserfördersysteme sowie geländegängige Tanklöschfahrzeuge beschafft. Drei dieser Fahrzeuge haben auch die Feuerwehren im Landkreis erhalten (Amt Ortrand, Amt Altdöbern, Stadt Lauchhammer), wovon sich zwei Fahrzeuge bereits im Einsatzdienst befinden.


In diesem Jahr erstreckt sich die Waldbrandsaison vom 01.03. bis zum 31.10.2022. Normalerweise geht diese nur von April bis September. Die Erfahrungen der letzten Jahre und die zunehmend trockenen und heißen Sommer haben zu einer Ausweitung der Saison geführt. Dabei wird innerhalb und außerhalb der Waldbrandsaison nach einer anderen örtlichen Alam- und Ausrückeordnung verfahren. Während außerhalb der Saison die Einsatzkräfte mit mindestens 5.000 Liter Wasser und 18 Einsatzkräften zu einem Waldbrand ausrücken müssen, sind es innerhalb der Saison Minimum 15.000 Liter und 30 Einsatzkräfte. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 5 wird zudem bei jedem Waldbrand direkt die Alarmstufe 2 ausgerufen. Das heißt, dass von vornherein mindestens 50 Einsatzkräfte und 25.000 Liter Wasser ausrücken. Die Menge an Wasser wird hierbei jeweils durch die Anzahl der dafür erforderlichen Tanklöschfahrzeuge abgebildet. Die Aufzählung der Ausstattung bei den einzelnen Alarmstufen ist an der Stelle nicht vollständig.

 

Wenn also das Fire Watch-System in den Wachtürmen der Feuerwehren per Bildüberwachung eine Rauchentwicklung feststellt und die Waldbrandzentrale Süd des Landesbetriebs Forst diesen Waldbrand anhand der Bilder bestätigen kann, wird die Zentrale Leitstelle informiert, welche eine Alarmstufe ausruft und die Einsatzkräfte alarmiert. Insofern die Waldbrandgefahrenstufe 5 für das betroffene Gebiet gilt, wird die Alarmstufe 2 ausgerufen. So wird dem Waldbrand bei besonders hohem Waldbrandrisiko direkt mit einem sehr hohen Mitteleinsatz begegnet. Dieses Vorgehen und die stufenweise Erhöhung der direkt eingesetzten Mittel zeigten sich bisher als zuverlässiges und erfolgreiches Vorgehen. Das Fire Watch-System deckt rund 97% der Landkreisfläche in OSL ab. So können Brände frühzeitig erkannt und genau lokalisiert werden. 
Tobias Pelzer, Kreisbrandmeister, berichtet: „Besonders jetzt in der Erntesaison kann es vorkommen, dass Staubwolken von den Feldern einer Rauchentwicklung täuschend ähnlichsehen. Hierbei muss die Waldbrandzentrale dann doch genauer hinschauen. Im Zweifelsfall fahren wir natürlich hin und überzeugen uns vor Ort vom Geschehen.“

 

Für die Kameraden der Feuerwehr ist dies in vielerlei Hinsicht eine Ausnahmesituation. „Ich habe die Befürchtung, dass wir neben unseren lokalen Waldbränden weiterhin im Land Brandenburg zu Großschadenslagen aufgrund von großflächigen Waldbränden alarmiert werden. Dadurch steigt die Belastung für die Kameradinnen und Kameraden zusätzlich, da Sie die Familie und ihre Arbeitsstätten auch über einen längeren Zeitraum zurücklassen müssen. Wichtig ist, dass die Kameradinnen und Kameraden stets gesund aus den Einsätzen zurückkommen“, erläutert Kreisbrandmeister Pelzer die Situation der Feuerwehr-Kameraden.


„Unabhängig davon, wo es gerade brennt, ist der Einsatz immer eine erhebliche körperliche Belastung für die Kameraden“, stellt Tobias Pelzer klar. „Neben der persönlichen Schutzausrüstung müssen die schweren Schläuche durch den Wald gezogen werden. Drehende Winde können das Feuer neu entfachen oder seine Richtung ändern lassen. Dann kommt es auch zu Sichtbehinderungen und Reizungen der Augen und der Atemwege aufgrund des Rauches. Hinzu kommen bei Waldbränden auf ehemaligen Truppenübungsplätzen die Gefahren durch die Detonation von Munition, die sich noch im Boden befindet. In unserem Landkreis haben wir jedoch nur wenige dieser munitionsbelasteten Gebiete.“

 

Unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe, aber insbesondere aufgrund der aktuellen Situation ist zu beachten:
•    Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
•    Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entzünden!
•    Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
•    Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110). Teilen Sie mit, wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.
•    Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

 

Einsatz anlässlich eines Brandes in der Nähe von Neuburxdorf im Juni 2022 (Bild: Landkreis OSL / Claudia Noack)Einsatz anlässlich eines Brandes in der Nähe von Neuburxdorf im Juni 2022 (Bild: Landkreis OSL / Claudia Noack)Bilder: Einsatz anlässlich eines Brandes in der Nähe von Neuburxdorf im Juni 2022 (Bilder: Landkreis OSL / Claudia Noack)

 

Ergänzendes Update aufgrund des Waldbrandes im Landkreis Elbe-Elster:
Wie der Landkreis Elbe-Elster mitteilt, kam es am gestrigen Tag gegen 13:30 Uhr zu einem Brandausbruch in einem Waldgebiet bei Kölsa-Rehfeld. Das Einsatzgebiet umfasst mittlerweile rund 850 Hektar. Derzeit sind etwa 350 Kräfte mit der Brandbekämpfung beschäftigt (www.lkee.de). Dazu zählen auch Einsatzmittel und -kräfte aus dem Landkreis OSL, die seit gestern, 25.07.2022, 14:00 Uhr, im Landkreis Elbe-Elster vor Ort sind, um den Großbrand unter Kontrolle zu bringen.
 

Foto zu Meldung: Hitze und Waldbrandgefahr – Wie ist die aktuelle Situation im Landkreis OSL?

mFUND-Förderaufruf für Kurzläuferprojekte / Dateninnovationen in Braunkohlerevieren

(25. 07. 2022)

Mitteilung der Innovationsinitiative mFUND vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für den Strukturwandel,
 
gerne möchten wir Sie auf den neuen mFUND-Förderaufruf für Kurzläuferprojekte zur Unterstützung des Strukturwandels in den ehemaligen Braunkohleregionen aufmerksam machen. 
 
Gesucht werden innovative Projektverschläge für Dateninnovationen in der Mobilität, die einen unmittelbaren Beitrag zum Strukturwandel im Lausitzer, Rheinischen und Mitteldeutschen Revier leisten. 
Die Einreichung kann ab sofort im Rahmen des 10. Förderaufrufs (Kategorie D) der Innovationsinitiative mFUND erfolgen. Genaueres zum Förderaufruf finden Sie unter http://www.mfund.de bzw. direkt im Dokument.
 
Rahmendaten: 

  • Einreichungen ab sofort, die Einreichfrist endet am 31. August 2022
  • Projektbeginn frühestens 01.02.2023,  Projektende spätestens bis zum 30.11.2024 (Kurzläuferprojekte) 
  • Fördervolumen bis zu 3.000.000 EUR.

 
Projektbeschreibungen von gestarteten Projekten finden Sie hier!
 
Wir freuen uns auf ihre Ideen, bei Fragen können Sie gerne auch telefonisch unter 0221/806 2664 von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr auf uns zukommen!
  
Ein ergänzender Hinweis mit Blick auf die Startup-Community: in diesem Jahr findet der Ideenwettbewerb des BMDV, der 4. BMDV Startup Pitch, als abendliches Highlight im Rahmen der mFUND-Konferenz am 13.09.2022 statt. Hierzu startete kürzlich der Aufruf zur Einreichung von Projektideen (Frist 15.08.2022). In diesem Jahr suchen wir innovative Vorschläge im Kontext des Programmmoduls für mFUND-Projekte in Braunkohlerevieren, mit dem wir einen Beitrag zum Strukturwandel leisten möchten. Wir möchten Innovatorinnen und Innovatoren die Möglichkeit geben, ihre Projektideen einer hochkarätigen Jury und dem Bundesminister Dr. Wissing vorzustellen.
 
Dies kann ein Service für intermodale Mobilität auf dem Land sein, eine Anwendung zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur oder ein nachhaltiges Tourismuskonzept mit E-Bussen – Ideen, mit denen die Kohleregionen zu innovativen Pilotregionen gemacht werden und die von ihnen gebotene Lebensqualität erhalten wird. Die drei überzeugendsten Pitches erhalten die Chance auf je 10.000 Euro mFUND-Förderung, der Publikumsliebling wird mit einer Möglichkeit auf Förderung in selbiger Höhe belohnt.
 
Ausführliche Informationen zum 4. BMDV Startup Pitch finden Sie außerdem unter www.bmdv-startup-pitch.de.
 

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Bau eines parallel verlaufenden Wildabwehrzaunes

(21. 07. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Errichtung eines weiteren, parallel verlaufenden Wildabwehrzaunes wird eine Sicherheitszone gebildet.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit der Errichtung eines Wildabwehrzaunes ist am 15.07.2022 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter www.osl-online.de/asp.

 

Zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet wird in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter anderem die folgende Maßnahme bekanntgegeben und verfügt:

 

Vom südlichen Teil des Kreisgebietes, beginnend in der Gemarkung Großkmehlen über Kleinkmehlen, Kroppen,  Jannowitz, Hermsdorf, Guteborn, Grünewald weiterführend in Richtung östlichen Teil des Kreisgebietes durch die Gemarkung Hohenbocka, Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen, Senftenberg, Sedlitz, Dörrwalde, Allmosen, Bahnsdorf bis Lieske wird in nachfolgend dargestelltem Gebiet eine weitere Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun - rote Linie), ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen, errichtet. 
 

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Bau eines parallel verlaufenden Wildabwehrzaunes


Die Karte ist online einsehbar unter: https://geoportal.osl-online.de/WebOffice_GDI/synserver?user=gast&project=OSL_GDI&view=ASPSchutzzaun

 

Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 der Tierseuchenallgemeinverfügung benannt. Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.


Erläuterung zur Schutzmaßnahme „parallel verlaufender Zaun“
Mit einem weiteren, parallel verlaufenden Wildabwehrzaun wird eine Redundanz und somit die Erhöhung der Sicherheit gewährleistet.

 

Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, berichtet: „Der doppelte Zaun soll sich bei den Wildschweinen als absolut unüberwindbare Grenze etablieren und so auch im Falle von Beschädigungen am ersten Zaun oder versehentlich offen gelassenen Toren ein Durchdringen der Wildschweine verhindern. Durch diese redundante Schutzmaßnahme kann die Sicherheit in der Abwehr der ASP auch im Dauerbetrieb über mehrere Jahre hinweg gewährleistet werden. Das Modell mit mehreren Zäunen hintereinander konnte bereits vielerorts erfolgsversprechend erprobt werden, so zum Beispiel in Sachsen oder mit einem doppelten Schutzzaun an der Grenze zu Polen. Ein doppelter Zaun ermöglicht eine wildschweinefreie Zone innerhalb der beiden Zäune zu schaffen. Dies verhindert insbesondere die Übertragung des Erregers durch direkte Kontakte zwischen den Schweinen.“

 

Die Erfahrung anderer Landkreise im Umgang mit der ASP zeigt, dass lediglich eine Zaunreihe keine ausreichende Schutzwirkung entfaltet. Die Bildung einer Sicherheitszone zur Verhinderung der Einschleppung der ASP in die freien Bestände des Landkreises ist unbedingt erforderlich, um die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung des Erregers durch ggf. Überwinden der bereits gesetzten Wildschweinbarriere in den Landkreis so gering wie möglich zu halten.
 

Foto zu Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Bau eines parallel verlaufenden Wildabwehrzaunes

Fest der Kulturen – Kultur trifft Kultur – Aufruf zum Mitgestalten

(21. 07. 2022)

Der Integrationsbeirat und die Integrationsbeauftragte des Landkreises planen das Fest der Kulturen. Unter dem Motto – Kultur trifft Kultur – wird dieses am 24.09.2022 von 14 bis 18 Uhr in der Niederlausitzhalle in Senftenberg stattfinden.

 

Zum Motto „Kultur trifft Kultur“ haben Sie direkt eine Idee im Kopf? Sie wollen das Fest der Kulturen mitgestalten oder sich mit einem Programmpunkt einbringen? Egal ob Sie ein Verein, eine Beratungsstelle oder eine privat engagierte Person sind, wir freuen uns über Ihre Mithilfe und auf Ihre Ideen und Aktionen! Melden Sie sich mit diesen Ideen bis zum 30.08.2022 per Mail () bei Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leben viele Menschen, die alle eine unterschiedliche Kultur aufgrund ihrer Herkunft und Nationalität mitbringen und verschiedene Kulturen ausleben. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird gemeinsam mit diversen Kulturen gelebt.
Kultur beschränkt sich nicht nur auf die eigene Herkunft. Sie umfasst neben Regeln des Zusammenlebens auch Sitten, Gebräuche und viele unterschiedliche Formen der Kunst. Kultur ist Bestandteil der eigenen Identität.


Das Fest der Kulturen bietet einen Raum, um die eigene Kultur mit hier im Landkreis gelebten Kulturen zusammenzubringen, diese kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen oder auch mitzumachen.

Wir wollen an diesem Tag zeigen, dass viele Menschen aus unterschiedlichsten Ländern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leben. Es wird die Möglichkeit geben, dass man miteinander ins Gespräch kommt, sich austauschen und kennenlernen kann. An den Beratungsstellen wird es möglich sein, sich zu informieren und Unterstützungsangebote kennenzulernen, die sich vor allem darauf fokussieren, Menschen aus anderen Ländern und Kulturen im Landkreis zu helfen. Es werden beim Fest kulturelle Beiträge unterschiedlichster Art gezeigt, die zum Mitmachen animieren. Auf der Verkostungsmeile wird man bei einem leckeren Gericht oder Getränk besonders gut ins Gespräch kommen können. Nicht nur Liebe, sondern auch Kultur kann durch den Magen gehen. (Für die Beiträge zur Verkostungsmeile bitte beachten: ohne Sahne, Buttercreme und ohne Hackfleisch)

 

„Dies ist aber nur möglich, wenn es uns gelingt, Akteure zu gewinnen, die und bei dem Fest unterstützen und mit uns einen schönen Tag und ein kulturelles Erlebnis gestalten wollen. Beratungsstellen, Vereine, ehrenamtliche Akteure, privat Engagierte, Bürgerinnen und Bürger jeder Nationalität können sich an diesem Tag mit ihren Ideen, Aktionen und Beiträgen einbringen und ihre Kulturen präsentieren. Kinderschminken, Basteln, Glücksrad, kulinarische Angebote, Tanzkurse, traditionelle Spiele, Sprachkurse uvm. können möglich Angebote für das Festprogramm sein. Wir freuen uns auf die Ideen und Akteure, die uns dabei unterstützen möchten“, berichtet Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Am 24.09.2022, im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr, können Engagierte mit ihren Ideen das Festprogramm mitgestalten.

 

Wer Interesse daran hat, diesen Tag mitzugestalten, kann sich bis zum 30.08.2022 per Mail () bei der Integrationsbeauftragten Kathrin Tupaj melden, um Programmideen abzustimmen und Aktionen anzumelden. 

 

Am 18.07.2022 und am 15.08.2022 jeweils um 18 Uhr können Interessierte auch gern an der Sitzung des Integrationsbeirates teilnehmen und ihre Ideen für das Fest der Kulturen präsentieren. Der Integrationsbeirat tagt zu beiden Terminen am Kirchplatz 18 in 01968 Senftenberg.

 

Zum 24.09.2022 sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eingeladen, das Fest der Kulturen von 14 bis 18 Uhr in der Niederlausitzhalle Senftenberg zu besuchen. Ganz ohne Anmeldung sind Sie herzlich willkommen.
 

Foto zu Meldung: Fest der Kulturen – Kultur trifft Kultur – Aufruf zum Mitgestalten

"Großer Preis des Mittelstandes" 2022 – Landkreis OSL erreicht Jurystufe

(14. 07. 2022)

4.546 Unternehmen und Kommunen haben sich um ihn beworben – 542 erreichten die Jurystufe. Der „Große Preis des Mittelstandes“ 2022 geht in die entscheidende Phase und OSL ist dabei.

 

Landrat Siegurd Heinze und Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann nahmen gestern persönlich die Urkunde der Oskar-Patzelt-Stiftung aus den Händen von Angela Falk entgegen. Der von der Oskar-Patzelt-Stiftung vergebene 'Große Preis des Mittelstandes' ist deutschlandweit einer der renommiertesten Wirtschaftsauszeichnungen. Schwerpunkt des Preises sind natürlich die mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe. Darüber hinaus werden für die „Kommune des Jahres“ und „Bank des Jahres“ Preise vergeben und OSL ist sehr nah dran, den begehrten Preis „Kommune des Jahres“ zu gewinnen. „Die Servicestelle Berlin/Brandenburg der Oskar-Patzelt-Stiftung beeindruckte die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises und insbesondere auch das außerordentlich gute Zusammenspiel zwischen Landkreis, kreisangehörigen Kommunen, den Kammern und Unternehmen im Landkreis.“, so Angela Falk bei der Urkundenübergabe.

OSL wäre nach Senftenberg (2014) und dem Regionalen Wachstumskern Westlausitz (2016) die dritte Kommune aus der Region, die zu den Preisträgern zählen würde. Bekanntgegeben werden die Preisträger im September 2022. Wir dürfen gespannt sein.

 

Urkundenübergabe: Großer Preis des Mittelstandes

Bild: Bärbel Weihmann (l.), Angela Falk (m.) Siegurd Heinze (r.) (Foto Landkreis/Bielitz)

Foto zu Meldung:

Musik auf hohem Niveau, großer Dank und Abschiede – das Jahresabschlusskonzert der Kreismusikschule OSL

(12. 07. 2022)

Musikalische Darbietungen auf hohem Niveau gab es für die eingeladenen Gäste am Abend des 5. Juli 2022 im Konzertraum der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg. Landrat Siegurd Heinze und Musikschulleiter Ulrich Stein würdigten gemeinsam mit den Mitgliedern des Fördervereins der Musikschule die hervorragenden Leistungen der Absolventinnen und Absolventen der Musikschule und der Preisträgerinnen des Bundeswettbewerbes „Jugend musiziert“.

 

Mit dem Stück „Fantasie“ von Jules Demersseman gab Anna Arakelyan am Saxophon, begleitet von Ihrer Mutter Narine Mardoyan am Klavier einen fulminanten Auftakt. Als eine der beiden Preisträgerinnen des diesjährigen Bundeswettbewerbes „Jugend musiziert“ wurde Anna an diesem Abend allerdings nicht nur ausgezeichnet. Musikschulleiter Ulrich Stein musste sie, wie auch weitere Absolventen, verabschieden, denn das musikalische Multitalent wechselt an das Sächsische Landesgymnasium nach Dresden. Eine vergleichbare Einrichtung existiert in Brandenburg nicht, und so ist es eine besondere Leistung, betont Stein, als Schülerin oder Schüler der hiesigen Musikschule dort aufgenommen zu werden.

 

Auch die erst 13-jährige Josephine Liebner, die in der Kategorie Pop-Gesang-Solo mit der Traumnote von 25 Punkten und damit dem 1. Preis vom Bundeswettbewerb aus Oldenburg zurückgekehrt war, stellte erneut ihr Können unter Beweis und sorgte mit ihrer Interpretation von „Control“ von Zoe Wees, begleitet von ihrer Gesangspädagogin Christin Muschter, bei den Zuhörenden für Gänsehautfeeling.      

 

Eine Auszeichnung für herausragende Leistungen erhielt Michelle Werban am E-Bass, die zugleich ihren Oberstufenabschluss im Fach auf Landesebene entgegennahm. Weitere Auszeichnungen gingen an Paula Reschke (Klavier) und Seraphien Böhme (Gesang) sowie Marvin Waldmann, Hanna Marie Kokot und Emil Gläser (alle Klarinette).

 

Landrat Siegurd Heinze gratulierte den Musikschülerinnen und -schülern herzlich und unterstrich die Bedeutung der Musikschule für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Schulverwaltungs- und Kulturamtsleiterin Helga Schüler sprach den Pädagoginnen und -pädagogen besonderen Dank für ihr großes Engagement aus.

 

Mit dem Stück „Maple Leaf Rag“ von Scott Joplin, gespielt vom Klarinettenquartett unter der Leitung von Bettina Kühne und Tabea Schröder, wurde an diesem Abend auch die dienstälteste Musikschülerin der Musikschule verabschiedet: Ingrid Christgen. Ulrich Stein würdigte das langjährige Engagement der Saxophonistin und gleichzeitig Mitbegründerin des Jazz-Ensembles Jazzika, die 1994 an der Musikschule in Senftenberg mit dem Saxophonunterricht begann.

 

 

Bild innen

 

Bild: Die ausgezeichneten Musikschülerinnen und -schüler mit Anne Bachmann, stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins der Musikschule (vorn Mitte), Ulrich Stein, Leiter der Musikschule (3.v.l.) und Landrat Siegurd Heinze (r.). (Foto Landkreis/Nowitzki)

 

 

Bild außen

 

Bild: Die ausgezeichneten Musikschülerinnen und -schüler mit ihren Musikpädagoginnen, Landrat Siegurd Heinze (l.), Helga Schüler, Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (3.v.l.), Anne Bachmann, stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins der Musikschule (3.v.r.) und Ulrich Stein, Leiter der Musikschule (4.v.r.). (Foto Landkreis/Nowitzki)

Foto zu Meldung: Musik auf hohem Niveau, großer Dank und Abschiede – das Jahresabschlusskonzert der Kreismusikschule OSL

B 96: Radwegsanierung zwischen der Landesgrenze Sachsen und Senftenberg

(11. 07. 2022)

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert:

 

Wurzelaufbrüche und der Verschleiß der Asphaltdeckschicht haben dazu geführt, dass der Radweg entlang der Bundesstraße B 96 zwischen der Landesgrenze Sachsen und Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) saniert werden muss.

 

Die Deckenerneuerung des ca. 6,6 Kilometer langen Radwegs hat letzten Mittwoch (06.07.2022) begonnen und wird voraussichtlich Mitte August 2022 beendet sein. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat dafür die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH aus Schwarzheide beauftragt.

 

Während der Sanierungsarbeiten ist der Radweg voll gesperrt. Der Radverkehr wird von Senftenberg kommend ab der Buchwalder Straße am Senftenberger See entlanggeführt. Ab dem Überleiter geht es durch Großkoschen bis zum Abzweig Koschenberg und von hier auf die B 96. An der Landesgrenze geht es wieder zurück auf den Radweg bzw. in umgekehrter Reihenfolge.

 

Für alle entstehenden Einschränkungen während der gesamten Bauzeit bitten der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie das Bauunternehmen die Verkehrsteilnehmer:innen und Anwohner:innen um Verständnis.

Der Kreistag beschließt – Zusammenfassung und Einblick in die 18. Sitzung am 30.06.2022

(06. 07. 2022)

Drei der zentralen Themen bei der 18. Sitzung des Kreistages OSL am 30. Juni in Großräschen waren die Sirenenkonzeption, die Organisation des Rettungsdienstes sowie die Erweiterung und Sanierung des Wohnverbundes II in Lauchhammer. Welche Beschlüsse wurden im öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil gefasst?

 

Im Kreistag wurde das neue Sirenenkonzept und damit die Erneuerung der Sirenen im Landkreis beschlossen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind mit Stand Mai 2022 159 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil nicht den neuesten Vorgaben des Bundes entsprechen. Aus diesem Grund erfolgt nun die schrittweise Erneuerung der Sirenen. Die alten Sirenen werden auf das BOS-System aufgerüstet und mit modernen elektronischen Sirenenhörnern mit Akkupufferung ausgestattet, um eine Ausfallsicherheit im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sowie eine Sprachdurchsagefähigkeit zu gewährleisten. Zielstellung des Bundes ist es, dass alle Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen (Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung) sowie Sprachdurchsagen auszusenden. Die Herangehensweise ist im Land Brandenburg einmalig: Der Landkreis übernimmt federführend für alle Kommunen die Erneuerung (inklusive Finanzierung und Bau) mit einem großen Vorteil: Einheitlichkeit im gesamten Landkreis.

 

Weiterhin beschloss der Kreistag die Eingliederung des bodengebundenen Rettungsdienstes unter Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Form einer kommunalen gGmbH auf dem Campusareal in Klettwitz. Bereits im März wurde im Kreistag dazu beraten und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beschlossen, die nun als Grundlage für den Beschluss zur Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz diente. Entschieden wurde sich dabei für die Gründung einer kommunalen GmbH ohne Integration des Sachgebietes Rettungsdienst der Kreisverwaltung. Drei verschiedene Varianten sind zuvor geprüft worden und es zeigte sich, dass mit dieser die Umsetzbarkeit, die Zukunftsfähigkeit und die Nutzung von Synergieeffekten gewährleistet werden kann. Die Verwaltung wird unter Begleitung durch die kreisliche Arbeitsgruppe mit der Umsetzung einer kommunalen gGmbH beauftragt.

 

Ein wichtiger Beschluss mit finanziellen Auswirkungen befasste sich mit der umfassenden Sanierung des Wohnverbundes II in Lauchhammer. Der Landkreis hatte Anfang des Jahres auch das 2. Gebäude in der Lindenstraße zur Umnutzung als Wohnunterkunft für Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende erworben. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich werden nun auf den Weg gebracht. Hierfür wurde die außerplanmäßige Auszahlung des Planungshonorars und damit der Beginn der weiteren Planung beschlossen. Aufgrund der aktuellen Ukraine-Thematik sollen die ersten beiden Etagen schon vorzeitig genutzt werden können.

 

Nach dem öffentlichen Teil des Kreistages folgt meist auch ein nicht-öffentlicher, in welchem Beschlüsse gefasst werden, zu denen die Entscheidungsfindung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt und damit auch die Ergebnisse nicht für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises einsehbar sind. Dies war auch am 30.06.2022 der Fall. Ein Thema, zu welchem im Kreistag nicht-öffentlich beschlossen wurde, war der Verkauf eines Grundstückes des Landkreises. Im konkreten Fall ging es um das Grundstück in der Dorfstraße 1 im Ortsteil Kittlitz des Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 war in dem Gebäude die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ untergebracht, bevor diese in das Gebäude der Allgemeinen Förderschule „Pestalozzi“ in Lübbenau umgezogen ist. Mit der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 und der damit verbundenen Notwendigkeit, Unterkünfte zu schaffen, wurde das Gebäude zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut. Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung wurde eine befristete Nutzungsänderung genehmigt. Die Gemeinschaftsunterkunft in Kittlitz wurde zum 31.12.2017 wieder aufgelöst. Seitdem steht die Immobilie leer. Aufgrund ihrer Lage, Größe und Beschaffenheit ist sie für eine Nachnutzung durch die Verwaltung nicht geeignet. Objektbesichtigungen und Gespräche mit verschiedenen möglichen Investoren zeigten auf, dass sich die Immobilie aufgrund ihrer Art und Größe schlecht auf dem Markt veräußern lässt. Zudem hat sich seit dem Leerstand der bauliche Zustand des Objektes zusehends verschlechtert. Das vorhandene Therapiebad kann aufgrund des Defektes ebenfalls nicht mehr genutzt werden.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Kittlitz, Flur 4, bestehend aus den Flurstücken 14/19 mit 22.063 m² und 124 mit 22.512 m². Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 44.575 m² und ist mit einem Schulgebäude und einem Anbau, welcher die ehemalige Turnhalle und das Therapiebad beinhaltet, bebaut. Das viergeschossige Schulgebäude hat eine Bruttogrundfläche (BGF) von 2.452,60 m², die BGF des Anbaus (2 Geschosse) beträgt 882,51 m².

Bild: Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz.

 

Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz.

 

Im Oktober 2019 unterbreitete die Stadt Lübbenau/Spreewald dem Landkreis ein Kaufangebot für das Grundstück. Im Ergebnis nochmaliger Kaufpreisverhandlungen zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lübbenau/Spreewald liegt inzwischen ein aktuelles Kaufpreisgebot vor.
Landrat Siegurd Heinze erläutert: „Wir haben verschiedene Möglichkeiten in den letzten Jahren abgewogen. Das Interesse der Stadt Lübbenau/Spreewald hat uns gefreut und letztlich überzeugt, weil das Gelände und die weitere Nutzung in kommunaler und regionaler Hand bleiben würde. Es wurden bereits viele spannende Projekte in Lübbenau erfolgreich umgesetzt und ich bin mir sicher, dass dies auch für das Gelände der ehemaligen Förderschule in Kittlitz gelten wird.“

 

Mit dem Grundstücksnachbarn (AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.) wird eine abgestimmte Entwicklung des Standortes durch die Stadt Lübbenau/Spreewald angestrebt.

Nach dem grünen Licht durch den Kreistag des Landkreises gilt es nun im dritten Quartal die Verträge zu schließen und in einem Notartermin den Verkauf rechtskräftig zu machen.
 

Foto zu Meldung: Der Kreistag beschließt – Zusammenfassung und Einblick in die 18. Sitzung am 30.06.2022

Bauvorhaben - Deckensanierung Kreisverkehr Groß Klessow (25.07. – 05.08.2022)

(05. 07. 2022)

Das Bau- und Hauptamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 25.07. bis 05.08.2022 den Kreisverkehr Groß Klessow auf der Kreisstraße K 6636 unter Vollsperrung saniert. 

 

Dadurch wird es in diesem Zeitraum zu Verkehrseinschränkungen auf der K 6636 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 13 Kittlitz und dem Industrie- und Gewerbegebiet „Am Spreewalddreieck“ kommen.

Die Umleitungsstrecke für den LKW Verkehr zum Industrie- und Gewerbegebiet „Am Spreewalddreieck“ wird über die Autobahnanschlussstelle A 15 Boblitz führen. Die Umleitung wird auch auf der Autobahn ausgeschildert.

Die LNG Tankstelle und das Lager der DPD sind weiter über die Autobahnanschlussstelle A 13 Kittlitz erreichbar.

Die Umleitungsstrecke für den PKW Verkehr erfolgt über Klein Klessow.

Übersichtskarte der Sanierung und der Umleitungen für PKW und LKW: https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1UwGRwtKWk67utsmIxaZib_VlzCP6cHE&usp=sharing 

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr ist der Kreisverkehr vor Groß Klessow, bei Lübbenau in den vergangenen Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Der vergangene Winter hatte ebenfalls dazu beigetragen, dass sich Schlaglöcher gebildet haben. Daher der Straßenabschnitt sich in keinem guten Zustand befindet, bedarf es regelmäßiger Reparaturen durch die Straßenmeisterei. Die Schäden wurden vorrübergehend mittels Kaltmischgut ausgebessert. Eine solche Reparatur besteht bei der hohen Verkehrsbelastung nur für eine relativ kurze Dauer.

Im Rahmen der Kreisstraßenunterhaltung wurde aus diesem Grund für das Jahr 2022 die Sanierung des Kreisverkehres vorgesehen. Diese Deckensanierung wird nun im Juli und August 2022 umgesetzt.


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Umweltfreundlich, flexibel und barrierefrei - VG OSL testet den LEVC TX5

(04. 07. 2022)

Vom 01.07. bis zum 07.07.2022 testet die VG OSL im RufBus Verkehr ein Fahrzeug mit Elektro-Antrieb, Reichweitenverlängerung und London-Design. Es wird sich zeigen, ob der elektrische Londoner Reisestil hinsichtlich Reichweite, Komfort uvm. im RufBus-Verkehr überzeugen kann.

 

Nach den bereits erfolgten Tests der drei E-Busse im Senftenberger Stadtverkehr startete am Freitag, 01.07.2022, der vierte E-Test. Das besondere dieses Mal ist, dass es sich bei dem Testfahrzeug um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug der Firma LEVC handelt, welches im RufBus-Verkehr der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VG OSL) eingesetzt wird. Die Fahrgäste des Rufbus erwartet im Testzeitraum ein Shuttle im klassischen London-Taxi-Design mit moderner technischer Ausstattung.

 

„Die Umstellung der Antriebstechnologie hat natürlich bei den Bussen den größten Effekt. Trotzdem ist für uns auch der Test von kleineren Fahrzeugen mit Elektroantrieb wichtig, denn unser Rufbusangebot wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Mobilität der Einwohner unseres Landkreises spielen. Dabei setzen wir Fahrzeuge mit bis zu sieben Sitzplätzen ein - unser Testfahrzeug hat dafür genau die richtige Größe. Als Range Extender bietet es außerdem eine größere Flexibilität, die wir im Rufbusbetrieb gegenüber dem Linienverkehr benötigen“, so Michael Schütze, Geschäftsführer der VG OSL.

 

Das Fahrzeug wird voraussichtlich bis zum 07. Juli im RufBus-Verkehr getestet. Unterstützt wird dieser Test durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - Dienststelle Senftenberg.

 

Kurz zum Testfahrzeug: Der LEVC TX5 ist ein besonderes Shuttle-Fahrzeug. Er verbindet das klassische Design des London-Taxi mit moderner Technik. Im reinen Elektro-Betrieb besitzt der TX eine Reichweite von 101 km. Der 6-Sitzer ist dank einer Auffahrrampe, die vollständig in den Unterboden einfahrbar ist, komplett barrierefrei. Darüber hinaus verfügt der TX über einen Range- Extender (Reichweitenverlängerer)- einen kleinen Benzingenerator, der zum Aufladen der Batterie genutzt wird und die Reichweite des Elektroantriebs erweitert.

 

Vom 01.07. bis zum 07.07.2022 testet die VG OSL im RufBus Verkehr ein Fahrzeug mit Elektro-Antrieb, Reichweitenverlängerung und London-Design. (Bilder: VG OSL / Michael Schütze)

 

Vom 01.07. bis zum 07.07.2022 testet die VG OSL im RufBus Verkehr ein Fahrzeug mit Elektro-Antrieb, Reichweitenverlängerung und London-Design. (Bilder: VG OSL / Michael Schütze)

 

Vom 01.07. bis zum 07.07.2022 testet die VG OSL im RufBus Verkehr ein Fahrzeug mit Elektro-Antrieb, Reichweitenverlängerung und London-Design. (Bilder: VG OSL / Michael Schütze)

 

Vom 01.07. bis zum 07.07.2022 testet die VG OSL im RufBus Verkehr ein Fahrzeug mit Elektro-Antrieb, Reichweitenverlängerung und London-Design. (Bilder: VG OSL / Michael Schütze)

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Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet

(01. 07. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 02.07.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 01.06.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 02.07.2022 in Kraft.

 

Aufgrund von weiteren ASP-Fällen in Sachsen ist es notwendig geworden, die Sperrzone I im Landkreis OSL zu erweitern.

Die Gemeinde Neupetershain, die Gemarkungen Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen werden nun auch von der Sperrzone I umfasst.

 

Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete die

„Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet) und eine „Sperrzone I“ (Pufferzone) zur Abgrenzung nach außen hin eingerichtet.

 

  1. Es wird eine Sperrzone II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone II werden die Gemarkung Peickwitz der Gemeinde Senftenberg sowie Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen, Lindenau, Frauendorf, Ruhland, Guteborn und Schwarzbach mit Ausnahme der Gemarkung Biehlen festgelegt.

 

Die Sperrzone II ist im nachfolgenden Kartenausschnitt rot dargestellt.

 

2. Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone I werden die Gemeinden Neupetershain, Lauchhammer, Tettau, Schwarzheide, Schipkau und Senftenberg mit Ausnahme der Gemarkung Peickwitz, die Gemarkung Biehlen der Gemeinde Schwarzbach, die Gemarkungen Lieske, Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen festgelegt.

 

Die Sperrzone I ist im Kartenausschnitt blau dargestellt.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 02.07.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.

 

 

Für die Sperrzonen I und II werden bestimmte Verhaltensregeln und Maßnahmen angeordnet.

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.07.2022: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/8/1/1/7/20220702_TSAV_ASP_Sperrzone_I_und_II_durchsuchbar.pdf

 

Anlass der neuen TSAV und der Ausweitung der Sperrzonen:

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 28. Juni 2022 bestätigt, dass ein im Landkreis Bautzen im Bereich Königswartha geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war. Der Erlegungsort befindet sich im Gebiet zwischen den beiden in Sachsen bestehenden Sperrzonen II und führt zur Zusammenlegung zu einer großen Sperrzone II, die damit bis an die östliche Grenze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz heran reicht. Auf-grund dieser Ausweitung ist die bisher im Landkreis ausgewiesenen Sperrzone I nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung zu entfalten und muss vergrößert werden.

 

 

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinpest und den Schutzmaßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: www.osl-online.de/asp

 

 

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Aufwertung und Weiterentwicklung am FamilienCampus Lausitz

(01. 07. 2022)

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Sana Kliniken Niederlausitz

 

Aufwertung und Weiterentwicklung am FamilienCampus Lausitz

Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird neuer Träger und hat große Pläne

 

Senftenberg, 1. Juli 2022. Die Weiterentwicklung für den FamilienCampus Lausitz ist gesichert. Neuer Eigentümer und Betreiber wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Nachdem der Kreistag im März grünes Licht für den Erwerb der beiden Gesellschaften Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH gegeben hatte, konnten die entsprechenden Verträge in dieser Woche geeint und notariell beurkundet werden. Damit bleibt der FamilienCampus Lausitz als wichtiger Ort für Begegnung und die soziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Gesamtkomplex erhalten und wird weiter ausgebaut. Die CampusSchule wird ihre tragende Rolle in der Ausbildung von angehenden medizinischen Fachkräften für die Lausitz unter der Flagge der Sana Kliniken Niederlausitz in Klettwitz sogar noch weiter ausbauen.

 

Er ist ein Standort mit langer Tradition. Seit der Grundsteinlegung im Jahr 1898 ist der heutige FamilienCampus Lausitz ein Ort, an dem sich Menschen aus unterschiedlichen Generationen begegnen. Jetzt ist klar: Das wird auch so bleiben. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird neuer Eigentümer und Betreiber der Einrichtungen auf dem FamilienCampus in Klettwitz. Damit gehen die Verhandlungen über die Weiterentwicklung und Aufwertung des ehemaligen Bergmannskrankenhauses nach mehr als zwei Jahren zu Ende. Mit der notariellen Beurkundung der Verträge, die den Übergang vom bisherigen auf den neuen Betreiber regeln, stehen die Vorzeichen jetzt auf Zukunft. Für den Familienring mit der Jugendhilfeeinrichtung ProKids in Lauchhammer, die CampusKita, die Lernbar, den Sport- und Therapiebereich mit Internat und Therapiekletterpark hat der Landkreis große Pläne. Landrat Siegurd Heinze gibt einen Einblick in die Zukunft der Einrichtungen: „Wir wollen den FamilienCampus aufwerten und mittelfristig zu einem Leuchtturmprojekt der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität und zu einem Zentrum im Bereich der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens entwickeln. Dazu zählt auch, dass der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Form einer kommunalen Gesellschaft in die Trägerschaft des Landkreises überführt wird. Der Sitz soll dann auf dem Gelände des FamilienCampus in Klettwitz entstehen. Dadurch werden auch neue Aufgaben an die Standorte herangetragen und es erfolgt eine Weiterentwicklung in der Nutzung der Standorte.“

 

Die CampusSchule, in der junge Nachwuchsmediziner zu Pflegefachleuten, Operationstechnischen- oder Anästhesietechnischen Assistenten ausgebildet werden und erfahrene Fachkräfte auf ein breites Weiterbildungsangebot treffen, bleibt in der Verantwortung der Sana Kliniken Niederlausitz und auch weiter wichtiger Ankermieter in Klettwitz. Unter der Flagge der Sana Kliniken Niederlausitz soll das Angebot sogar noch erweitert werden. Ein wichtiges Element dabei ist die bereits erfolgte Zertifizierung des Ausbildungsgangs für Operationstechnische- und Anästhesietechnische-Assistenten. „Der Weg für die Entwicklung des Campus, den wir gemeinsam mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz vereinbart haben, ist ein großes Ereignis für die gesamte Region. Ich freue mich über den Abschluss und insbesondere auch über die Aussicht sehr eng mit dem Landkreis auf dem Campus zusammenzuarbeiten“, sagt Sadık Taştan, Geschäftsführer der Sana Kliniken Niederlausitz. Bereits zu Beginn der Gespräche über eine Partnerschaft mit den Sana Klinken AG über die Zukunftskonzepte für die heutigen Sana Klinken Niederlausitz hatten Dr. Jens Schick, Mitglied des Vorstands der Sana Kliniken AG und Regionalgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing betont, dass die wichtigen Einrichtungen am FamilienCampus nicht im klassischen Umfeld des Krankenhausbetriebs verbleiben sollten. „Bei der Sanierung und der Gestaltung der Zukunft der Sana Kliniken Niederlausitz müssen wir uns den großen Herausforderungen der Gesundheitsbranche stellen und gleichzeitig eine wirtschaftlich solide Basis schaffen. Gesundheitsvorsorge muss sowohl heute als auch morgen vor Ort bei den Menschen sein, und dafür stehen wir als Sana“, so Regionalgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, der die Verhandlungen eng begleitet hat.

 

Mit der Übertragung der Tochtergesellschaften sowie der Immobilien an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und den großen Plänen, die der Landkreis für die Zukunft des FamilienCampus hat, ist auch für die mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Campus eine sichere Perspektive geschaffen. Während die Lehrkräfte und Schulmitarbeiter Teil der Sana Kliniken Niederlausitz werden, verbleiben die Mitarbeiter der Jugendhilfe und der Serviceeinheiten in den Gesellschaften des FamilienCampus. „Wir freuen uns darauf, die Zukunft für das ehemalige Bergmannskrankenhaus jetzt maßgeblich mitgestalten zu können. Wie schon zu seiner Gründung im Jahr 1889 wird der FamilienCampus Lausitz immer ein Ort der Begegnung und des Zusammentreffens bleiben und Gesundheit das bestimmende Leitthema sein. Und ganz in alter Bergmannsmanier ‘packen wir jetzt an und füllen den FamilienCampus Lausitz mit neuen Perspektiven. Glück auf!“, so Landrat Siegurd Heinze.

 

       

Notartermin zur Beurkundung der Verträge zum Erwerb des FamilienCampus Lausitz mit Landrat Siegurd Heinze, Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt im Landkreis OSL, Sadık Taştan, Geschäftsführer Sana Kliniken Niederlausitz und Ronald Schultz, Notar. (Bild: Landkreis OSL / Dr. Susanne Ziegler)Bild: Notartermin zur Beurkundung der Verträge zum Erwerb des FamilienCampus Lausitz mit Landrat Siegurd Heinze, Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt im Landkreis OSL, Sadık Taştan, Geschäftsführer Sana Kliniken Niederlausitz und Ronald Schultz, Notar. (Bild: Landkreis OSL / Dr. Susanne Ziegler)

 

 

Luftaufnahme FamilienCampus Lausitz in Klettwitz. (Bild: Sana Kliniken Niederlausitz)Bild: Luftaufnahme FamilienCampus Lausitz in Klettwitz. (Bild: Sana Kliniken Niederlausitz)

 

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Hier haben Natur und Landwirtschaft die Krone auf - Erntekronenwettbewerb

(30. 06. 2022)

Sie passt auf keinen Kopf, sie krönt auch keinen Anführer, sie ist das Symbol für den Erntedank. Zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz werden die schönsten Erntekronen gesucht! Die Getreide-Kunstwerke können bis zum 19.08.2022 angemeldet werden.

 

Jeder kann beim Erntekronenwettbewerb mitmachen - egal ob Verein, Verband, Landwirtschaftsbetrieb, Einzelperson, Gärtnerei oder Schule. Das Binden der Erntekronen ist in der Regel Teamarbeit und kostet viel Zeit und Mühe. Nun sollen die Erntekronen am 17.09.2022 in Muckwar eine Bühne bekommen.

 

Die Größe der Erntekronen darf 1 Meter X 1 Meter nicht überschreiten. Sie müssen jedoch mindestens 90 Prozent Getreideähren enthalten. Die drei besten Erntekronen werden mit Urkunden und einer Geldprämie ausgezeichnet. Die Besucher des Kreis-Erntefestes bekommen zudem die Möglichkeit am 17.09.2022 ihren Publikumsliebling aus den ausgestellten Erntekronen zu wählen.

 

Die Anmeldung der Erntekronen ist bis zum 19.08.2022 bei Frau Bronk, Sachbearbeiterin im Sachgebiet Landwirtschaft im Landkreis OSL, unter Telefon 03541 870 5643 oder per Mail an möglich.

 

 

 

Erntekrone

Bild: Beispiel einer Erntekrone von der Gemeinde Lindenau im Jahr 2011 vor dem Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. (Bild: Landkreis OSL / Dunja Petermann)

 

Weitere Informationen und Teilnahmevoraussetzungen zum Erntekronenwettbewerb können Interessierte der Homepage (www.kreiserntefest-osl.de) oder dem nachfolgenden Informationsblatt entnehmen:

 

Aufruf ERntekronenwettbewerb

 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es in vielen Dörfern eine lange Tradition für das Binden einer Erntekrone. Mit dem Wettbewerb gelingt es einmal mehr, die ländlichen Traditionen zu bewahren und in das Hier und Heute zu holen. Der Landkreis will damit auch ein Zeichen für die heimische Landwirtschaft setzen und sich für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln stark machen.

 

Geschichte der Erntekrone

Die Erntekrone ist ein bekanntes Symbol zum Erntedankfest. Sie steht symbolisch für die Verflechtung von Menschen und Natur und die damit einhergehenden Synergien. Die Erntekrone symbolisiert die Abhängigkeit des Menschen von der Natur als Quelle für Nahrung und Leben. Mit dem Erntedank und der Erntekrone bringen die Menschen ihre Wertschätzung der Natur gegenüber und den Dank für eine erfolgreiche Ernte zum Ausdruck. Eine reiche Ernte war in früheren Zeiten essentiell, um das Überleben über den Winter zu sichern. So haben die aus Getreideähren gebundenen Erntekronen, der Erntedank und die damit einhergehenden Festivitäten eine lange Tradition.

 

Losgelöst vom kirchlichen Fest des Erntedanks, das traditionell am ersten Oktobersonntag gefeiert wird, feiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 17.09.2022 das 1. Kreis-Erntefest in Muckwar und rückt damit die traditionelle und moderne Landwirtschaft in das Rampenlicht. Mit dem Kreis-Erntefest sollen Natur, Tiere und die Arbeit in der Landwirtschaft erlebbar gemacht werden und Achtsamkeit und Wertschätzung für eben diese transportiert werden.

 

 

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Great achievements beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen 2022

(30. 06. 2022)

Congratulations an drei Schülerinnen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die auf Englisch von sich und ihren Fremdsprachenkenntnissen überzeugen konnten und sich jeweils einen dritten Landesplatz beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen erkämpft haben.

 

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein bundesweiter Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 13 sowie für Auszubildende. Schüler und Schülerinnen, die sich für Fremdsprachen begeistern und eben diese gerne lernen können in verschiedenen Sprach-Kategorien solo oder im Team am Wettbewerb teilnehmen.

Insgesamt nahmen deutschlandweit in diesem Jahr 1839 Schülerinnen und Schüler in den Solo-Kategorien und 1364 Teams am Wettbewerb teil.

 

Innerhalb von Brandenburg sind die drei prämierten Schülerinnen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gegen 99 weitere Schüler und Schülerinnen in der Solo-Kategorie Englisch angetreten. Johanna Ziegler und Annika Höhne vom Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau und Alina Katterwe vom Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide konnten bei diesem Wettstreit sehr gut abschneiden und jeweils einen dritten Landesplatz erzielen. Die Preisverleihung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, vertreten durch Klaus-Dieter Pohl und der Landesbeauftragten für den Bundeswettbewerb Silke Fandrich erfolgte am Max-Steenbeck-Gymnasium in Cottbus. Ein besonderer Dank gebührt neben den Glückwünschen an die Schülerinnen auch den beiden betreuenden Englisch-Lehrern. Die beiden Schülerinnen vom Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau wurden von Florian Schöning und die Schülerin vom Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide von Susann Pattoka auf den Wettbewerb vorbereitet.

 

Die drei platzierten Schülerinnen konnten sich zudem über einen Überraschungsbeutel des Bildungsbüros freuen, den Lydia Wohlsdorf, Sachgebietsleiterin Schulverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz überreichte.

 

 

 

Fremdsprachenwettbewerb 2022

Bild: Im Rahmen der Preisverleihung beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen am Max-Steenbeck-Gymnasium Cottbus gingen drei Platzierungen an Schülerinnen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. (Bild: Lydia Wohlsdorf)

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Landrat begrüßt neun Azubis/Studenten zum Start ihrer Karriere in der Verwaltung

(29. 06. 2022)

Im Herbst geht es los -  bereits jetzt wurden sie vom Chef persönlich in der Verwaltung begrüßt: Neun junge Frauen und Männer starten in diesem Jahr mit ihrer Ausbildung/ihrem dualen Studium in der Kreisverwaltung. Landrat Heinze übergab ihnen am 29.06. ihre Verträge.

 

Mercedes Charlize Götze (19) aus Frauwalde, Yannic Jost (17) aus Senftenberg, Richard Frenzel (18) aus Grünewald, Oliver Wendlandt (19) aus Senftenberg, Nico Schicho (25) aus Calau und Viktoria Dzumylo (21) aus Cottbus konnten in den Vorstellungsgesprächen von sich überzeugen und stellten sich als geeignete und vielversprechende Bewerber*innen für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten heraus. Im September beginnt für die sechs Frauen und Männer die dreijährige Ausbildung in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

In das duale Studium starten drei junge Frauen. Sophie Weber (22) aus Saßleben und Lisa Karrasch (18) aus Schwarzheide beginnen ein duales Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ und Larissa Mahlo (22) aus Doberlug-Kirchhain beginnt mit dem dualen Studium im Studiengang „Soziale Arbeit“.

Am 29.06.2022 begrüßte Landrat Heinze die zukünftigen Fachkräfte der Kreisverwaltung und übergab ihnen zusammen mit dem stellvertretenden Personalamtsleiter Ronny Hoffmann und dem Ausbildungsbeauftragten Martin Höntsch die Verträge. In einem feierlichen Rahmen bildete dies nun den offiziellen Startschuss in eine aufregende, spannende und lehrreiche Zeit, die den Azubis ab September bevorsteht. Landrat Siegurd Heinze freute sich über die neuen Gesichter: „Das rege Interesse an einer Ausbildung in der Verwaltung freut mich sehr und ich bin jedes Mal sehr gespannt, die jungen Frauen und Männer kennenzulernen bevor wir uns dann ab September im Arbeitsrahmen begegnen werden.“ 
Das Wetter machte leider einen Strich durch die Rechnung und so wurde aus der traditionellen Eiseinladung des Landrates an die Azubis eine lockere Kaffee- und Kuchen-Runde im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung.

 

Vertragsübergabe an die neun Auszubildenden und dual Studierende, die ab September ihre Karriere in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beginnen. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)Bild: Vertragsübergabe an die neun Auszubildenden und dual Studierende, die ab September ihre Karriere in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beginnen. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

„Zum 01.09.2022 durchlaufen dann insgesamt 27 Azubis und Studenten ihre berufliche Ausbildung innerhalb der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Im vergangenen Jahr gab es erstmals neben dem Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ die Möglichkeit „Bauingenieurwesen“ dual zu studieren. In diesem Jahr gab es nun auch die Möglichkeit dual im Studiengang „Soziale Arbeit“ zu studieren. Demnächst wird auch der duale Studiengang „Verwaltungsinformatik“ in der Kreisverwaltung angeboten werden“, berichtet Martin Höntsch, Ausbildungsbeauftragter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Als Ausbildungsbeauftragter des Landkreises betreut Martin Höntsch die Azubis vom Einreichen ihrer Bewerbung an und steht ihnen in einem direkten und persönlichen Kontakt mit Rat und Tat zur Seite. So begleitet er die Azubis und Studenten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Auch vorab können Interessierte sich bei ihm zu den Ausbildungsangeboten der Kreisverwaltung informieren. Bei Fragen steht Martin Höntsch gern persönlich ; 03573 870 1328.

 

Ausbildung in der Kreisverwaltung verspricht abwechslungsreiche Inhalte und attraktive Perspektiven

Während der dreijährigen Ausbildung durchlaufen die Azubis verschiedene Stationen innerhalb der Verwaltungsstandorte. So besteht die Gelegenheit, die Aufgabengebiete im Schulverwaltungs- und Kulturamt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, Personalamt sowie weiteren Bereichen kennenzulernen.

 

Darüber hinaus stehen gemeinsame Projektwochen auf dem Plan. Die Theorie absolvieren die Azubis am Oberstufenzentrum Elbe-Elster, hinzu kommt dienstbegleitender Unterricht durch das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung Beeskow.

 

Die Auszubildenden profitieren von Anfang an von einer attraktiven Vergütung, Gleitzeitregelung, 30 Tagen Urlaub und weiteren Vorteilen. Bei guten Leistungen winkt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, zudem bestehen vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zum Studium.

Gleiches gilt für die dual Studierenden in der Kreisverwaltung. Das Studium Bachelor of Laws verbindet die Rechtswissenschaft mit der Betriebswirtschaft und bereitet in 3,5 Jahren Studienzeit auf die Arbeit im gehobenen Dienst vor. Fünf Semester davon entfallen auf das Studium an der Technischen Hochschule Wildau, zwei Semester verbringen die Studierenden im Rahmen von Praktika innerhalb der Verwaltung und erhalten hierbei ebenfalls umfangreiche Einblicke in die unterschiedlichen Bereiche.
 

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ACHTUNG: Elterngeldstelle bleibt am 30.06.2022 geschlossen

(29. 06. 2022)

Am 30.06.2022 ist die Elterngeldstelle des Jugendamtes Oberspreewald-Lausitz geschlossen. Anträge können im Bürgerbüro abgegeben und auch Formulare abgeholt werden.

Sitzmöglichkeit mit Message – Hier ist kein Platz für Rassismus

(28. 06. 2022)

Diese Bänke laden nicht nur zum Sitzen, sondern vor allem zum Nachdenken ein. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden in der vergangenen Woche sechs Bänke gegen Rassismus aufgestellt – denn weder auf den Bänken noch im Landkreis ist Platz für Rassismus.

 

Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfasst eine Gemeinschaft, die vielfältig, weltoffen und tolerant ist. Dies spiegelt sich nicht nur in der Verwaltung des Landkreises, sondern auch in der Bürgerschaft wieder und so setzt der Landkreis als Verwaltung aber auch repräsentativ für seine Einwohner ein Zeichen.

 

Die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/ Bündnis für Brandenburg“ hat die Aktion „Bank gegen Rassismus“ gestartet. Die Landkreise und Kommunen haben die Möglichkeit sich an dieser zu beteiligen und mit der Platzierung von „Antirassismus-Bänken“ Stellung zu beziehen. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj, berichtet: „Im Rahmen dieser Aktion haben wir zunächst sechs Bänke für verschiedene Einrichtungen des Landkreises bestellt. Weitere Bänke könnten noch folgen, denn das Interesse ist groß. Mit dieser zunächst unauffällig erscheinenden Bank, die aber sehr eindrucksvoll durch Text und funktionelle Abänderungen ein Statement setzt, kann das Thema Antirassismus in unserer Gesellschaft platziert werden. Denn wir sollten stets auf unseren Umgang miteinander achten und dazu angeregt werden Diskriminierungsmuster und -tendenzen abzulegen. Wir als Gemeinschaft, egal welcher Herkunft oder Abstammung, gestalten das tägliche Zusammenleben und den Landkreis.“

 

Landrat Siegurd Heinze platzierte zusammen mit Martina Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, eine „Antirassismus-Bank“ vor dem Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung im Dubinaweg 1 in Senftenberg. Die Standortauswahl fiel schwer, aber die letztendlich getroffene Wahl ist begründet. Im Sitzungssaal finden Ausschüsse, Kreistage, Beratungen, Workshops, Weiterbildungen, Meetings uvm. statt und bei all diesen mehr oder weniger politischen Aktivitäten zur Gestaltung und Entwicklung des Landkreises sollten die Werte der Menschen stets geachtet werden. Für Diskriminierungsmuster oder gesellschaftliche Machtverhältnisse aufgrund von kulturellen Unterschieden ist hier kein Platz.

 

Die fünf weiteren „Bänke gegen Rassismus“ wurden an der Musikschule und der Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und den OSZ Abteilungen 1, 2 und 3 des Oberstufenzentrums in Schwarzheide, Senftenberg und Lauchhammer platziert.

 

 

 

 

Bänke gegen Rassismus

Bild: Weder im Landkreis noch im Kreistag ist Platz für Rassismus: Landrat Siegurd Heinze und Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness auf der „Antirassismus-Bank“ vor dem Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

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Welchen „Blick auf´s Land!“ haben Sie? - Fotowettbewerb

(27. 06. 2022)

Für den Fotowettbewerb zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz werden die besten Fotos gesucht! Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mit ihren drei schönsten Bildern am Fotowettbewerb teilzunehmen.

 

Zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 17.09.2022 werden Sie ausgestellt – die 25. schönsten Bilder aus dem Landkreis mit dem Blick auf die ländliche Region.

Halten Sie das Dorfleben mit allem, was dazu gehört, im Foto fest! Der Titel des Wettbewerbes „Blick auf´s Land!“ lässt Platz für Ihre fotografische Fantasie!

 

Reichen Sie Bilder vom Leben im und mit dem Dorf ein. Zeigen Sie die besten Erträge aus Garten, Wald und Feld, die schönsten Früchte und das liebste Tier auf dem Hof oder von der Weide. Lassen Sie den Betrachter teilhaben am Leben in den Dörfern und der Natur des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Ob Arbeitseinsatz im Frühjahr oder Dorffest im Sommer, ob Ernte im Herbst oder Zampern im Winter, Ihre Bilder sind willkommen und werden einer kompetenten Jury vorgestellt.

 

 

Beispielbilder

 

Bildbanner mit Beispielbildern: Fotowettbewerb „Blick auf’s Land!“ zum 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Bilder: Nora Bielitz)

 

Laden Sie Ihre Bilder vom Blick auf das Land bis zum 19. August 2022 hier hoch: https://kreiserntefest-osl.de/fotowettbewerb/

 

Weitere Informationen zum Fotowettbewerb können Interessierte der Homepage (www.kreiserntefest-osl.de) oder dem nachfolgenden Informationsblatt entnehmen:

Fotowettbewerb Infoblatt

 

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Wirtschaftsstandort Schwedt sichern

(27. 06. 2022)

Der Landkreistag Brandenburg informiert:

 

Wirtschaftsstandort Schwedt sichern


Die Landkreise Brandenburgs sehen mit großer Sorge auf die Entwicklungen des zu verurteilenden
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine mit bereits derzeitig erheblichen Auswirkungen
auf die Menschen in Brandenburg. Es ist zu befürchten, dass die Auseinandersetzungen
anhalten, mit einhergehend weiteren Belastungen in seit der politischen Wende nie gekannter
Weise.
Der im Rahmen des europäischen Ölembargos zum Jahresende verhängte Importstopp für russisches
Öl wird sich massiv auf die PCK-Raffinerie in Schwedt auswirken. “Dies ist nicht nur
für die Uckermark, sondern auch für alle anderen brandenburgischen Landkreise von erheblicher
Bedeutung“ sagt der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze
(Oberspreewald-Lausitz).
Heinze weiter: “Die Raffinerie in Schwedt ist ein strukturpolitisch äußerst wichtiges Ankerunternehmen
für die Uckermark und weit darüber hinaus – mit Ausstrahlungswirkung in die gesamte
Region. Insgesamt geht es um rund 3.700 gut bezahlte Industriearbeitsplätze in der Raffinerie
selbst sowie bei Dienstleistern und Zulieferunternehmen. Jede Entscheidung zur Umstrukturierung
muss daher so ausgestaltet werden, dass die Zukunft des Unternehmens und der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfänglich abgesichert ist. Die anstehende Transformation
kann nicht in wenigen Monaten umgesetzt werden und bedarf erheblicher Investitionen. Daher
bedarf es belastbarer Zusagen durch die Bundesregierung, um sicher durch den anstehenden
Transformationsprozess zu kommen. Ungedeckte Schecks und bisher ausschließlich verbale in
Aussichtstellungen helfen hier nicht weiter, sondern schüren existenzielle Ängste bei den unmittelbar
Betroffenen. Dies darf nicht sein, da man damit jedwede Akzeptanz vor Ort und in der
Region verliert.“
Darüber hinaus verwies Heinze darauf, dass die Raffinerie nicht nur Brandenburg und Berlin,
sondern große Teile Ostdeutschlands mit Benzin und Diesel versorgt. Weitere wichtige Produkte
sind Kerosin und Bitumen. “Betrachtet man den aktuellen Diskussionsstand, so ergibt sich große Skepsis zum Thema Versorgungssicherheit in der Region. Wir sehen hier große Probleme
auf uns zukommen. Dabei steht vor allem die Bundesregierung im Wort, auch bei der Umsetzung
des Importstopps die Versorgungssicherheit und Preisstabilität in Ostdeutschland zu
gewährleisten, da weitere finanzielle Belastungen von einem Großteil der Menschen nicht darstellbar
und hinnehmbar sein werden“, so Heinze abschließend.

700 Räder, 350 Teilnehmer, 50 Kilometer, 28 Grad, 5 Hauptgewinne und der Landrat vorneweg – das war die 25. Tour de OSL

(22. 06. 2022)

Am 11. Juni 2022 hieß es wieder „Auf den Sattel, fertig, los“ zur 25. Tour de OSL. Bei bestem Wetter und mit sehenswerten Tourenstopps stellte die Tour de OSL einen neuen Teilnehmerrekord auf: 350 Radlerinnen und Radler zwischen 7 und 89 Jahren erlebten eine ereignisreiche Tour durch den Landkreis.

 

7:30 Uhr am Samstagmorgen des 11. Juni. Das erste Auto mit Fahrradträger rollte durch Peickwitz. Das abgemähte Feld bei Domin’s Landwirtschaftsbetrieb, das zum Parkplatz wurde, war noch leer. Die silberne 25 glänzte von weitem und begrüßte die Eintreffenden zur Jubiläums-Radtour durch den Landkreis. Die fünf Hauptgewinne für die Tombola am Nachmittag glänzten vor der Bühne regelrecht um die Wette. Gegen 9 Uhr eröffnete Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, gemeinsam mit Jens Bergmann, Organisator der Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die 25. Tour de OSL durch den Landkreis. Auch Thomas Domin begrüßte die Teilnehmenden der Tour de OSL. Landrat Heinze beglückwünschte ihn zum 25-jährigen Bestehen seines Betriebes. Jens Bergmann und der Landrat kämpften sich gegen 9:15 Uhr mit ihren Fahrrädern an die Spitze des Trosses und es hieß zum 25. Mal in der Geschichte der Tour de OSL: „Auf die Sättel, fertig, los“. Angeführt von Landrat Heinze und Jens Bergmann radelten die Teilnehmenden los.

 Start der 25. Tour de OSL durch den Landkreis mit Landrat Siegurd Heinze und Jens Bergmann, Organisator der Tour de OSL. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)
Bild: Start der 25. Tour de OSL durch den Landkreis mit Landrat Siegurd Heinze und Jens Bergmann, Organisator der Tour de OSL. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

 

Vorbei am Senftenberger See, der bei den bereits steigenden Temperaturen verlockend blau glitzerte, ging es für die Radfahrer in den Senftenberger Stadtverkehr und zum ersten Stopp beim Scharfen Gelb. Das Thermometer war bereits auf über 25 °C geklettert und so gab es neben den kleinen alkoholisierten Erfrischungen auch Wasser und Schatten. In Senftenberg waren noch einige Personen hinzugestoßen und so konnte verkündet werden, dass der Teilnehmerrekord aus 2019 mit den über 350 Teilnehmenden der 25. Tour de OSL getoppt wurde.

 

Beim zweiten Tourenstopp erwartete die Radler das Wettkampfprogramm des Kreisjugendfeuerwehrtages. Landrat Siegurd Heinze und Thomas Zenker, Bürgermeister der Stadt Großräschen, empfingen die Radfahrer auf dem Sportplatz des SV Großräschen und vermittelten interessante Informationen zur aktuellen Entwicklung des Lausitzer Seenlandes am Beispiel des Großräschener Sees. Kreisjugendfeuerwehrwart und Hauptbrandmeister Fred-Hagen Karzenburg begrüßte die Teilnehmenden zum Programm des Kreisjugendfeuerwehrtages.

 

Der dritte Stopp wurde auf der Reppister Höhe eingelegt. Hier hatten die Radfahrer die beste Aussicht über die beeindruckende und das Landschaftsbild prägende Seenlandschaft. So langsam erobert sich die Natur das Land zurück und man kann einen Eindruck der hier entstehenden Wasserlandschaft gewinnen. Bei einem kühlen Wasser, bereitgestellt vom Wasserverband Lausitz, lauschten alle den Erklärungen von Martin Wolf, Leiter Infrastruktur des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg.

 

Mit einer steilen Abfahrt nach dem Aussichtspunkt Reppister Höhe ging es auf zur vorletzten Etappe zum Zechenhaus nach Brieske. Stefan Heinz, Direktor der Museen des Landkreises OSL, empfing die Radfahrer auf den Eingangsstufen zum Zechenhaus. Neben Schatten und einem kühlen Wind in dem alten Backsteinbauwerk erwartete die Teilnehmenden nun eine Reise in die Bergbauvergangenheit der Lausitz und in das Leben der im Bergbau arbeitenden Bevölkerung.

 

Landrat Siegurd Heinze berichtete den Besuchern, dass er das Zechenhaus noch in Aktion erlebt habe. Das Gebäude hatte ihn in einem kurzen Abschnitt seiner Lebensgeschichte begleitet. Auch für eine Person aus der Besuchermenge ist dieser Ort nicht nur ein historischer, sondern ein Ort mit persönlicher Geschichte. Neben Landrat Heinze berichtete der Tourenteilnehmer lebhaft und vom Besuch der Waschkaue berührt von seinem ehemaligen Arbeitsplatz. Jeden Tag führte ihn sein Weg in die Kohlegrube durch das Zechenhaus und die Waschkaue. In Erinnerungen schwelgend tauschten die beiden Männer sich über das Leben der im Bergbau arbeitenden Bevölkerung aus.

 

Als die Tour de OSL-Teilnehmer gegen 15:30 Uhr wieder bei Domin’s Landwirtschaftsbetrieb eingetroffen waren, erwartete sie neben Kaffee, Kuchen und Erfrischungsgetränken auch das Schalmeienorchester Tettau/Frauendorf e.V. sowie das weitere Rahmenprogramm der Brandenburger Landpartie, an der sich Domin’s Hof mit einem vielfältigen Angebot beteiligte. 

 

Und nun hieß es Daumen drücken. Die Tombola begann mit wertigen Gewinnen, zum Beispiel für die ältesten und jüngsten Teilnehmer, die die Tour de OSL mitgeradelt waren. Passend zum silbernen Jubiläum war auch eine Teilnehmerin vor Ort, die bereits jede dieser Touren durch den Landkreis mitgeradelt ist. Die „kleineren“ Gewinne der Tombola, wie ein Tagesbesuch für die ganze Familie im Spreewelten Bad in Lübbenau oder ein Wertgutschein für das Hafencamp am Senftenberger See, steigerten die Spannung, bis es an das Auslosen der fünf Hauptgewinne ging. Überreicht wurden die Gewinne jeweils von den Sponsoren. Martina Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, überreichte das Damen-Citybike des Landkreises. Martin Jungnickel, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement der Sparkasse Niederlausitz, überreichte die beiden E-Bikes der Sparkasse Niederlausitz an die Gewinner. Das vierte Los sorgte nochmals für etwas Spannung. Auch nach mehrmaligen Ausrufen der Losnummer meldete sich kein Gewinner. Und so gab es eine weitere Möglichkeit für alle Teilnehmenden in der Tombola gezogen zu werden. Nach diesem weiteren Spannungsbogen konnten auch das Fahrrad der Sana Kliniken Niederlausitz durch den Geschäftsführer Sadık Taştan und das Fahrrad des Ostdeutschen Sparkassenverbandes durch Landrat Siegurd Heinze, Mitglied des Verbandsvorstandes, an die Besitzer der Gewinner-Lose übergeben werden.


Und damit war das Ende der diesjährigen Tour de OSL erreicht. Nun steigt die Neugier auf die 26. Tour de OSL. Denn auch 2023 heißt es wieder: „Auf den Sattel, fertig, los“.

 

Übergabe der fünf Tombola-Fahrräder durch Martina Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende im Landkreis OSL (l.), Landrat Siegurd Heinze (m.), Sadık Taştan, Geschäftsführer der Sana Kliniken Niederlausitz (3.v.r.) und Martin Jungnickel, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement der Sparkasse Niederlausitz (2.v.r.) an die Gewinner. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)


Bild: Übergabe der fünf Tombola-Fahrräder durch Martina Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende im Landkreis OSL (l.), Landrat Siegurd Heinze (m.), Sadık Taştan, Geschäftsführer der Sana Kliniken Niederlausitz (3.v.r.) und Martin Jungnickel, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement der Sparkasse Niederlausitz (2.v.r.) an die Gewinner. (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)


Einen ausführlichen Erlebnisbericht zur 25. Tour de OSL finden Sie unter http://www.osl-online.de/tourdeosl

 

 

Videobeitrag zur 25. Tour de OSL


 

Foto zu Meldung: 700 Räder, 350 Teilnehmer, 50 Kilometer, 28 Grad, 5 Hauptgewinne und der Landrat vorneweg – das war die 25. Tour de OSL

Die Sieger des 24. Kreisausscheides „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“

(21. 06. 2022)

Am 15.06.2022 übergab Siggi Sicher den Pokal an die Siegerschule des 24. Kreisausscheides. Den Wanderpokal erkämpften die vier Schüler*innen der Grundschule Blauer Planet und damit ging der Sieg nach Annahütte. Den zweiten Platz sicherte sich die Gartenschule Lauchhammer und der dritte Platz ging an die Grundschule Am Schloss aus Großkmehlen.

 

Die vier Schüler*innen der Siegerschule werden den Landkreis Oberspreewald-Lausitz beim Landeswettbewerb „Bester Radfahrer / Beste Radfahrerin des Landes Brandenburg“ vertreten.

 

Preisträger und Preisträgerinnen

Bild: Die drei platzierten Mannschaften der Grundschule Blauer Planet aus Annahütte, Gartenschule Lauchhammer und Grundschule Am Schloss aus Großkmehlen beim 24. Kreisausscheid „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“. (Bild: Stadt Calau / Jan Hornhauer)

 

 

Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Kreisausscheides, hat gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., Herrn Jörg Vogelsänger den 24. Kreisausscheid in Calau eröffnet.

 

 

Landrat Siegurd Heinze

Bild: Werner Suchner, Bürgermeister der Stadt Calau, Christiane Zeiger, Schulleiterin der Grundschule Carl Anwandter, Jörg Vogelsänger, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. und Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz haben den 24. Kreisausscheid „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“ in Calau eröffnet (v.l.n.r.). (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

 

Ausgerichtet wurde der Kreisausscheid „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“ vom Sieger des "Vorjahres" (2018/2019), der Grundschule Carl Anwandter in Calau.

Die besten 12 Schulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz haben sich durch das gute Abschneiden in den theoretischen Fahrradprüfungen für die Teilnahme am Kreisausscheid qualifiziert und sind mit jeweils vier Schüler*innen zum Wettstreit in Calau angetreten.

 

In insgesamt fünf Disziplinen - einem Ja-/ Nein- Quiz, einem Verkehrsquiz, dem Fahrradparcours, dem langsamen Fahren und beim Fahren im öffentlichen Verkehrsraum - mussten die Kinder ihr erworbenes Wissen unter Beweis stellen.

 

Organisiert wird der Ausscheid von der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V.

 

 

Kinder mit Fahrrädern

Bild: Disziplin „Langsames Fahren“ beim 24. Kreisausscheid der Verkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

 

Videobericht zum 24. Kreisausscheid: https://youtu.be/uQSjKVCeIss

Foto zu Meldung: Die Sieger des 24. Kreisausscheides „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“

Digitaler Austausch für ehrenamtlich Aktive, die die Integration von Menschen anderer Herkunft unterstützen

(20. 06. 2022)

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, lädt zu einer digitalen Austausch- und Diskussionsrunde zur aktuellen Situation im ehrenamtlichen Engagement für Geflüchtete im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein.

 

Am Montag den 27.06.2022 haben Interessierte die Möglichkeit, dem Online-Meeting beizutreten. Das Meeting bildet eine Möglichkeit und Plattform über Themen, Probleme und Ideen in der Integrationsarbeit zu sprechen und sich zu vernetzen.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie ehrenamtlich engagierte Personen wenden sich per Mail an Frau Kathrin Tupaj (), um eine Anmeldung zum Online-Meeting zu erhalten. Bei Bedarf, Nachfrage und Zustimmung wird dieses digitale Austauschformat nach dem ersten Termin am 27. Juni in einem monatlichen Turnus beibehalten.

 

Online-Meeting: Digitaler Austausch für ehrenamtlich Aktive, die die Integration von Menschen anderer Herkunft unterstützen

Datum: 27.06.2022

Beginn: 18:30 Uhr (Dauer bis ca. 21:00 Uhr)

Ort: Online-Meeting (Zugang nach Anmeldung)

Organisatorin: Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Anmeldung per Mail an:

 

Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, bedankt sich bei allen Helfern für die Unterstützung bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis: „Das Engagement der Einwohner in unserem Landkreis zeichnet unseren Landkreis besonders aus. Auf die Bürgerinnen und Bürger ist Verlass, wenn persönliche Hilfe, eine Spende oder auch ein Lächeln oder ein nettes Wort benötigt werden. All diese Dinge helfen, Menschen anderer Herkunft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen guten Start zu ermöglichen.“

Die Integrationsbeauftragte resümiert im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingsthematik: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass es möglich sein kann, ruhig, sachlich, und menschenwürdig zwischen Politik, Verwaltung und Einwohnern zusammenzuarbeiten. Dank der Unterstützung der Einwohner, Initiativen und Vereine im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz, haben die Geflüchteten aus der Ukraine schnell die ersten Integrationsschritte vollzogen. Dies war und ist nur möglich, da in unserem Landkreis die Integration von Menschen anderer Herkunft als Gesamtaufgabe verstanden wird und einen besonders wichtigen Stellenwert hierbei haben Sie, die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.“

Zwei Zuwendungsbescheide sind beim Landkreis über die Richtlinie zur „Digitalisierung Tourismus“ eingegangen

(20. 06. 2022)

Im Rahmen des Infrastruktur-Förderprogrammes „Digitalisierung Tourismus“ werden zwei neue Projekte im Landkreis umgesetzt. Noch im Jahr 2022 werden Systeme zur Besuchermessung umgesetzt und digitale Displays als Informationspunkte etabliert.

 

Logo fonds für Regionale Entwicklung

 

Projekt: „Digitale Besuchermessung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg“ ZWB vom 17.05.2022

 

Projekt: „Digitale Displays und Stelen zur touristischen Infrastruktur im Landkreis Oberspreewald Lausitz“ ZWB vom 06.04.2022

 

Laufzeit: Beide Projekte sind bis zum 31.12.2022 umzusetzen und abzuschließen

 

Kooperationspartner:

  • Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
  • Stadt Senftenberg
  • Stadt Vetschau/Spreewald mit REG Vetschau mbH

 

Projekt: „Digitale Besuchermessung“

 

Der Tourismus hat sich in den letzten Jahren im Landkreis Oberspreewald Lausitz (auch unter den Bedingungen der Corona-Krise) sehr erfolgreich entwickelt. Um diese Entwicklung noch weiter erfolgreich auszubauen, ist eine Grundvoraussetzung, die Gäste ganz einfach – digital – mit einer ständigen Besuchermessung zu zählen, zu erfassen sowie im Rahmen einer Besucherlenkung, optimal den Bedürfnissen der Gäste Rechnung zu tragen.

Hauptziele sind die Steigerung des touristischen Angebots und der regionalen Wirtschaftskraft.

 

Mit zunehmenden Gästezahlen (Steigerung seit 2012 bereits über 30 %) werden auch die „touristischen Hotspots“ stärker frequentiert. Ziel ist es mit der digitalen Besuchermessung das Besucheraufkommen an den touristischen Hotspots zu messen, extern sichtbar zu machen und somit eine Besucherlenkung und -verteilung zu generieren. Dazu werden an den touristischen Hotspots Schliefen in den Asphalt eingebracht, die das Besucheraufkommen auf der Straße registrieren. Eine zweite Schleife wird unmittelbar am Eingang einer Sehenswürdigkeit angebracht. So kann zum Beispiel überprüft werden, wie viele der vorbeifahrenden/vorbeigehenden Touristen das touristische Highlight tatsächlich nutzen. Unterschieden wird bei den Messsystemen zwischen einer Personenmessung und der Radfahrermessung. Erste erfasst gehende und letztere die mit dem Rad fahrenden Personen.

 

Die dabei verwendete Software liefert tagesaktuelle und hochwertige Informationen. Die Daten sollen intern aber vor allem auch extern sichtbar gemacht werden. Hier sollen vor allem die verschiedenen digitalen Kanäle bespielt werden, z. B. Webseiten. Auch das Einspielen der Daten in die Google-Besuchermessung wird noch geprüft.

 

Standorte Besuchermessung (Schleifen im Asphalt)

Dazu sind an fünf verschiedenen Standorten in der Gebietskulisse des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg digitale Besuchermessungen für den Tourismus in der Region vorgesehen und geplant.

 

Art der digitalen Besuchermessung

Ort

Personenmessung

Familienpark Großkoschen, Eingangsbereich Tor

Personenmessung

Turm Südsee Peickwitz, Turmzugang

Personenmessung

Landmarke Rostiger Nagel, Turmzugang

Radfahrermessung

Landmarke Rostiger Nagel, Brücke ÜL 10

Radfahrermessung

Großräschener See, Reppister Höhe

 

 

Projekt: „Digitale Displays und Stelen“

 

Das mit dem Deutschen Tourismuspreis ausgezeichnete „ContentNetzwerk Brandenburg“ ist eine gemeinsame touristische Datenbank, die von touristischen Organisationen und Verbänden im Land Brandenburg unter der Koordination der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) aufgebaut wurde. Die umfangreiche Datenbank enthält georeferenzierter Punkte (z.B. Museen, Sehenswürdigkeiten, gastgewerbliche Unternehmen), Veranstaltungen/Jahr sowie buchbare Angebote im Land Brandenburg. Die Daten sind u.a. auf Webseiten abrufbar. Die TMB wird die Software „Mein Brandenburg“ kostenfrei zur Verfügung stellen.

 

Die Displays und Stelen werden über das Software-Projekt „Mein Brandenburg“ mit Inhalten bespielt. Auf diese Software können Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen bereits über das Smartphone zugreifen. Die Anwendung ist über die gängigen App-Stores unter dem Titel „Brandenburg App“ abrufbar. Zukünftig sollen diese Informationen zusätzlich über eine Hardware abrufbar sein, die für die Allgemeinheit im Landkreis zugänglich gemacht wird und auch für die Personen touristische Informationen bereithält, die selbst kein mobiles Endgerät haben oder die mobile Software-Anwendung noch nicht kennen. Die „Digitalen Displays und Stelen zur touristischen Information“ sind ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung im Tourismus und der damit verbundenen Steigerung der Servicequalität.

 

Um das ContentNetzwerk flächendeckend in den Regionen des Landes Brandenburg zu verankern und für den Gast regionsspezifisch nutzbar zu gestalten, fördert das Land Brandenburg die notwendige Hardware, insbesondere großflächige Displays (Touch- Monitore oder Stelen im Innen- und Außenbereich, über die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg zur Förderung der digitalen Gästeinformation und touristischen Besucherlenkung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Digi-Tour-Invest) vom 9. September 2021.

 

Mit Hilfe der Software kann ein Ausflug an den digitalen Stelen und Displays (bzw. in der mobilen App) kinderleicht geplant werden. Die Bedienung erfolgt über ein Touchdisplay. Die Software identifiziert den Standort der Stele/des Displays und stellt für den Nutzer eine Angebotspalette zusammen. Diese kann zudem individuell nach den Ansprüchen des Nutzers gefiltert oder sortiert werden. Auch Merklisten, Reisepläne oder Routen können erstellt werden. Die Software bietet die Möglichkeit, nach touristischen Highlights, Veranstaltungen in der Region und Ausflugszielen in der Umgebung zu suchen. Selbstverständlich enthalten die Empfehlungen auch Daten zu Öffnungszeiten, Preisen, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit und vieles mehr. Die individuelle Zusammenstellung der touristischen Informationen und die abgerufenen Daten können die Nutzer auf das eigene Smartphone oder Tablet übertragen lassen und die Informationen weiterhin mobil abrufen und mitnehmen. Der persönlich zusammengestellte Tourenplan kann zudem über einen Ausdruck im Papierformat mitgenommen werden.

Weitere Informationen zur Software und der mobilen Anwendung: https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/meinbrandenburg/

 

Mithilfe der digitalen Displays und Stelen können Gäste, aber auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, schnell und übersichtlich aus den unzähligen Freizeitmöglichkeiten Brandenburgs das passende Angebot finden.

 

Frau an einer digitalen Stele

Foto: Digitale Stele (Foto: TMB- Fotoarchiv/Steffen Lehmann; https://presse.reiseland-brandenburg.de/images/digitale-stele-1902749)

 

Standorte Digitale Displays und Stelen

An neun Standorten in drei Kommunen/kommunalen Zweckverbänden sind digitale Displays und Stelen zur touristischen Information vorgesehen:

  • Tourist-Information, Markt 1, Senftenberg
  • Bahnhofsvorplatz/ Busbahnhof Senftenberg
  • Gartenstadt Marga Platz des Friedens, Brieske
  • Schleusenhaus am Koschener Kanal, Kleinkoschen
  • Komfortcamping, Senftenberger See, Niemtsch
  • Stadthafen Senftenberg, Hafenmeisterei
  • Stadthafen Senftenberg, Tourist-Information
  • Tourist-Info Schlossremise, Vetschau
  • Slawenburg Raddusch

 

EFRE gefördertes Projekt_GRafik

 

 

Bild: Förderung des Projektes „Digitale Displays und Stelen zur touristischen Infrastruktur im Landkreis OSL“ (Bild: Investitionsbank des Landes Brandenburg)

 

Foto zu Meldung: Zwei Zuwendungsbescheide sind beim Landkreis über die Richtlinie zur „Digitalisierung Tourismus“ eingegangen

Doppelte Freude bei der Gemeinde Neupetershain (Nowe Wiki)

(20. 06. 2022)

Die Gemeinde Neupetershain (Nowe Wiki) freut sich über den Erhalt der Plakette „Deutsch-sorbische/ wendische Gemeinde“ und eines sorbischen Medienpaketes. Erst vor einigen Jahren wurde die Gemeinde dem Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zugeordnet.

 

Am Mittwoch, 15.06.2022 überreichte der Referent des Landesbeauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Měto Nowak, die Plakette „Deutsch-sorbische/wendische Gemeinde“ an die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Neupetershain (Nowe Wiki), Marita Theile. Die Plakette erhält jede Gemeinde im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden.

 

Weiterhin konnte sich die Lesestube in Neupetershain (Nowe Wiki) über ein sorbisches Medienpaket freuen.

Gemeinsam mit Stephan Hornak, Büroleiter des Landrates, und zuständig für sorbisch/ wendische Angelegenheiten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den Vorsitzenden der Niederlausitzer Sektion der sorbischen wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska, Dr. Peter Schurmann sowie der Domowina-Regionalsprecherin für die Niederlausitz, Heike Apelt, konnte die Lesestube Neupetershain (Nowe Wiki) ein sorbisches Medienpaket in Empfang nehmen.

Neben Büchern und Drucksachen in deutscher und sorbischer/wendischer Sprache beinhaltet es auch CDs, DVDs sowie Spiele für Kinder. Die Maßnahme wird vom Land Brandenburg gefördert und soll vor allem die sorbische/wendische Sprache und Kultur in der Brandenburgischen Lausitz fördern.

 

Jürgen Pufe, der die Lesestube ehrenamtlich betreut, betont: „Ich freue mich über den Zuwachs sorbischer Literatur in unserer Lesestube, vor allem über die Bücher, Drucksachen und Spiele für Kinder. Denn so können auch unsere Hortkinder, die im selben Haus wie unsere Lesestube untergebracht sind und ab und zu bei uns vorbeischauen, die sorbische/ wendische Kultur spielend einfach kennenlernen.“

Marita Theile, ehrenamtliche Bürgermeisterin von Neupetershain (Nowe Wiki), hat sich über den Besuch gefreut und ergänzt: „Als eine der Gemeinden, deren offizielle Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet erst vor einigen Jahren wieder festgestellt wurde, habe ich mich sehr über die persönliche Übergabe des Medienpaketes und der Plakette gefreut. Der Termin hat gezeigt, wie wichtig auch ein lockerer Austausch über sorbische/ wendische Themen mit verschiedenen Akteuren der Region ist, um vor allem die Sprache und Kultur in unserer Region zu fördern.“

 

Zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Landkreis OSL zählen Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota), Vetschau/Spreewald (Wětošow/Błota), Calau (Kalawa), Senftenberg (Zły Komorow) und die Gemeinden Neu-Seeland (Nowa Jazorina) und Neupetershain (Nowe Wiki) im Amt Altdöbern.

 

Vor Nowe Wiki (Neupetershain) haben bereits die Stadtbibliotheken in Senftenberg (Zły Komorow), Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota), Vetschau/Spreewald (Wětošow/Błota), sowie Calau (Kalawa) sorbische Medienpakete erhalten.

 

Übergabe des sorbischen Medienpaketes

Foto: Übergabe des sorbischen Medienpaketes vor der Gemeindebibliothek Neupetershain (Nowe Wiki) Von links nach rechts: Günter Paulisch, aus Neu-Seeland (Nowa Jazorina) und Vorsitzender der Domowina-Ortsgruppe Senftenberg; Heike Apelt , Domowina-Regionalsprecherin für die Niederlausitz; Dr. Peter Schurmann, Vorsitzender der Niederlausitzer Sektion der sorbischen wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska; Měto Nowak, Referent des Landesbeauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden; Marita Theile, ehrenamtliche Bürgermeisterin Nowe Wiki (Neupetershain); Jürgen Pufe, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Lesestube (Foto Landkreis OSL/ Stephan Hornak)

 

Übergabe der Plakette "Deutsch-sorbische/ wendische Gemeinde"

Foto: Übergabe der Plakette „Deutsch-sorbische/ wendische Gemeinde“

Marita Theile, ehrenamtliche Bürgermeisterin Neupetershain (Nowe Wiki) und Měto Nowak, Referent des Landesbeauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (Foto Landkreis OSL/ Stephan Hornak)

 

Lockerer Austausch bei der Übergabe

Foto: Lockerer Austausch bei der Übergabe in der Lesestube (Foto Landkreis OSL/ Stephan Hornak)

Foto zu Meldung: Doppelte Freude bei der Gemeinde Neupetershain (Nowe Wiki)

Aufruf zum Inklusionspreis 2022 des Landkreises OSL

(17. 06. 2022)

Die Bewerbungsfrist zum Inklusionspreis 2022 startet. Bis zum 30. September können sich Akteure mit Ihren Projekten und Aktivitäten zum Thema Inklusion bewerben oder jemanden vorschlagen, der sich für Inklusion engagiert.

 

Der Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unterstützt und ermutigt Akteure, die sich um Inklusion im Landkreis bemühen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen. Landrat Siegurd Heinze, Schirmherr des Inklusionspreises, ruft alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf, am Inklusionspreis 2022 teilzunehmen (Videoaufruf: https://youtu.be/yUq4aQoncOs).

 

Kindertageseinrichtungen, Schulen, freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, Vereine, Privatpersonen - alle Akteure - im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich ab sofort um den Inklusionspreis 2022 bewerben. Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander zum mittlerweile siebenten Mal aus.

 

Bei der Themenwahl erhalten die Teilnehmer weitestgehend freie Hand. Thematisch gibt es keine Einschränkungen. Bedingung ist, dass die eingereichten Projekte den Inklusionsgedanken verfolgen. Ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeitbereich, Jugend, Seniorenarbeit, Vereinsengagement oder Tourismus – der inklusive Charakter ist das einzige Kriterium des Bewerbungsprojektes. „Wir wollen, dass alle Menschen im Landkreis miteinander – ohne Ausgrenzung – leben können! Menschen mit Behinderungen stehen im Fokus des Inklusionsgedanken, da eine Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben bestimmte Gegebenheiten und Voraussetzungen braucht. Demnach ist das Themenspektrum dennoch sehr offen. Trauen Sie sich mit Ihrem Projekt oder Ihrer Aktivität teilzunehmen“, wirbt Delia Schäfer vom Bildungsbüro.

 

Bewerbungen können bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.

Für eine Bewerbung können die Teilnehmenden ein kurzes Bewerbungsvideo per Mail an inklusionspreis@osl-online.de einreichen oder das Bewerbungsformular nutzen.

Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen stehen ab sofort unter www.osl-online.de bereit.

 

Vorgeschlagen werden können auch bereits abgeschlossene Projekte. Mit der Umsetzung der eingereichten Projekte muss bis zum 30.09.2022 begonnen werden. Eine Doppelprämierung des gleichen Projektes bzw. der gleichen Initiative sind ausgeschlossen.

 

Fragen beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises (Ansprechpartnerin: Frau Delia Schäfer) per Telefon: 03573/ 870-1537 oder per E-Mail: inklusionspreis@osl-online.de

 

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Projekte, Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Fischer (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).   

 

Die Preisverleihung erfolgt am 01. Dezember 2022.

 

Weitere Informationen unter: www.osl-online.de/inklusionspreis-2022

Inklusionspreis 2022

 

 

 

Foto zu Meldung: Aufruf zum Inklusionspreis 2022 des Landkreises OSL

Erste Hitzewelle am Wochenende (Amtliche Warnung vor Hitze) - Verhaltensempfehlungen

(17. 06. 2022)

Der Deutsche Wetterdienst warnt:

 

Amtliche WARNUNG vor HITZE

für Kreis Oberspreewald-Lausitz

gültig Samstag, 18.06.2022 11:00 Uhr
bis: Samstag, 18.06.2022 19:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst
am: Freitag, 17.06.2022 um 09:17 Uhr


Am Samstag wird eine starke Wärmebelastung erwartet.

 

Eine starke/ extreme Wärmebelastung kann besonders für ältere, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen eine Gefahr bedeuten.

Verhaltensempfehlungen:

-  Eine Flüssigkeitszufuhr und den Wetterbedingungen angepasstes Trinkverhalten von mindestens 1,5 l ist unerlässlich. 
-  Bei langem Aufenthalt in der Sonne kann es zu hitzebedingten Erkrankungen wie Sonnenbrand und Hitzschlag kommen. Kopf und Nackenpartien sind besonders empfindlich. 
-  Körperliche Aktivitäten tun gut, aber bitte in Maßen und den Tagestemperaturen angepasst. Aktivitäten in den Morgen- oder Abendstunden sind für den Organismus weniger
   anstrengend.
-  Bei angenehmer Raumtemperatur kann sich Ihr Körper vom Hitzestress erholen. Verschattete Räume und ein vorzugsweises Lüften in den Morgen- und Abendstunden tragen zu einem angenehmen Raumklima bei. 
-  Achten Sie auch auf Ihre Mitmenschen.

 

Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen für Hitzetage finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Integration, Gesundheit und Verbraucherschutz unter:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/umweltbezogener-gesundheitsschutz/hitze-sonne-und-uv-strahlung/

sowie beim Deutschen Wetterdienst unter

https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html?nn=18496
 


 

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (16.06.2022):

 

Vor der ersten Hitzewelle: Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Geben Sie auf Ihre Mitmenschen acht!“
111 Hitzetote in Brandenburg im vergangenen Jahr

 

Zum Wochenende soll eine Hitzewelle Deutschland erreichen. Es wird mit einer starken Wärmebelastung gerechnet. Sonnenschein und Badewetter, so schön diese Wetterlage für viele sein mag, so gefährlich ist sie andererseits aber auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Vor allem ältere, chronisch kranke oder pflegebedürftige Menschen, Kleinkinder und Schwangere sind durch Hitzebelastung gefährdet. Daher mein Appell an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Geben Sie an heißen Tagen besonders auf Ihre Mitmenschen acht und helfen Sie, wo immer es nötig erscheint!“


Die durch den Klimawandel hervorgerufenen langen Hitzeperioden der vergangenen Jahre haben auch in Brandenburg gravierende Auswirkungen. So registrierte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr 111 Hitzetote für Brandenburg. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Durchschnitt der Jahre seit 1985 (54). Zum Vergleich: 2020 waren 143 Hitzetote erfasst worden, 2019 waren es 126. Der bisherige traurige Rekord wurde 2018 mit 331 Hitzetoten erreicht.


Hitze kann den menschlichen Organismus gesundheitlich stark belasten. Deshalb ist es gerade im Sommer wichtig, den Flüssigkeitsverlust über die Haut auszugleichen und ausreichend viel zu trinken – mindestens zwei Liter pro Tag.


Eine ausführliche Übersicht über Maßnahmen, die man bei Hitze beachten und mit der man ihr entgegenwirken kann, bietet das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite „Informationen zu Hitze, Sonne und UV-Strahlung“ unter dem Link: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/umweltbezogener-gesundheitsschutz/hitze-sonne-und-uv-strahlung/. Dort steht unter anderem ein Trink-Protokoll zum Download bereit, mit dem man das Trinkverhalten kontrollieren kann. Es erleichtert die Kontrolle und hilft, gesundheitliche Folgen durch mangelnde Flüssigkeitszufuhr vorzubeugen. Besonders ältere Menschen sollten davon Gebrauch machen, denn sie vergessen oft das Trinken.


Der Deutsche Wetterdienst spricht Hitzewarnungen in zwei Stufen heraus und gibt entsprechende Hinweise. Hitzewarnungen werden eine „starke Wärmebelastung“ bei einer gefühlten Temperatur an zwei Tagen in Folge über etwa 32°C, zusätzlich nur geringe nächtliche Abkühlung, und für eine „extreme Wärmebelastung“ ab einer gefühlten Temperatur von über 38°C ausgegeben. Betroffene, Interessierte und bestimmte Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste oder Kindereinrichtungen) sollten über den „Newsletter Hitzewarnungen“ des Deutschen Wetterdienstes zum Empfang der Warnmeldungen vor hoher Wärmebelastung oder auch UV-Strahlung anmelden (Anmeldung Newsletter Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes).
 

 

Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~16-06-2022-hitze

Zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster

(17. 06. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (Entnahmeverbot von 08:00 bis 20:00 Uhr) und Schwarze Elster (komplettes Entnahmeverbot). Diese Verfügungen gelten ab dem 18.06.2022.

 

Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree)

 

Der Landrat des Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg informiert, dass eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (60.7.15-70.18-0803/22) mit folgendem verfügendem Teil erlassen wurde:

 

  1. Ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe (Tag der Veröffentlichung des Amtsblattes) ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
  3. Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/8/6/4/2022_06_17_1_AV_Unterschriftsexemplar_Spree.pdf abrufbar.

 

 

Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster)

 

Der Landrat des Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg informiert, dass eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (60.7.15-70.18-0791/22) mit folgendem verfügendem Teil erlassen wurde:

 

  1. Ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe (Tag der Veröffentlichung des Amtsblattes) ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
  3. Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/8/6/5/2022_06_17_1_AV_Unterschriftsexemplar_Schwarze_Elster.pdf abrufbar.

Eröffnung der 28. Brandenburgischen Seniorenwoche im LK OSL

(16. 06. 2022)

Am Montag, dem 13. Juni 2022 wurde die Brandenburgische Seniorenwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Haus der Begegnung in Senftenberg eröffnet. Bei Musik, Kaffee und Kuchen galt es über wichtige Themen aller Generationen im Landkreis zu sprechen.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz engagieren sich sehr viele Seniorinnen und Senioren ehrenamtlich. Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit, doch für die Seniorenbeiräte, Ortsgruppen, politische Gremien, bei Wohlfahrtsverbänden, in Vereinen und auch in der Nachbarschaftshilfe unverzichtbar. Und so nutzten zahlreiche ehrenamtlich engagierte Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis die Gelegenheit und sind der Einladung zur Eröffnung der Brandenburgischen Seniorenwochen nachgekommen. Wichtig im und für das Ehrenamt ist neben engagierten Mitgliedern auch das Zusammenkommen, Vernetzen und Austauschen.

 

Nach 2 Jahren coronabedingter Pause gibt es im Jahr 2022 wieder eine Brandenburgische Seniorenwoche. Unter dem Motto „Für ein lebenswertes Brandenburg – solidarisch, aktiv, mitbestimmend, für alle Generationen“ gibt es im Zeitraum vom 12. bis zum 19. Juni vielfältige Veranstaltungen in Brandenburg, im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und in den Kommunen.

 

Seit 1994 setzt sich der ehrenamtliche Kreisseniorenrat des Landkreises für die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Landkreises ein und vertritt damit eine große Interessensgemeinschaft. Circa 30 Prozent der Einwohner des Landkreises sind über 65 Jahre alt – knapp 31.000 Menschen.

 

Bei der weiterhin steigenden Tendenz des Anteils der älteren Generationen im Landkreis ist es umso wichtiger, dass darunter engagierte und ambitionierte Seelen sind, die sich für die Interessen eines großen Teils der Gesellschaft einsetzen. Aus diesem Grund werden zur Eröffnungsveranstaltungen auch immer die Seniorinnen und Senioren geehrt und ausgezeichnet, die sich im besonderen Maße engagieren. In diesem Jahr erhielten Frau Rosina Trapp aus Schwarzheide und Frau Charlotte Noack aus Meuro die Auszeichnung. Frau Trapp engagiert sich unter anderem bei der Errichtung einer Tagespflege in Schwarzheide und bei Konzepten zum altersgerechten Wohnen, zu deren Umsetzung Sie Wohnungsunternehmen anregte. Frau Noack engagiert sich seit vielen Jahren unter anderem in der Ortsgruppe der Volkssolidarität der Gemeinde Schipkau und ist bis heute die „Finanzministerin“ im Seniorenbeirat.

 

Landrat Siegurd Heinze mit Ehrenamtlern

Bild: Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (l.), Bärbel Kratzer, ehrenamtliche Seniorenbeauftragte (r.) und Eva-Maria Dinter, Sozialplanerin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (2.v.r.) dankten Frau Noack (m.) und Frau Trapp (2.v.l.) für ihr ehrenamtliches Engagement. (Bild: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

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Voller Erfolg beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ für zwei Künstlerinnen der Kreismusikschule

(15. 06. 2022)

Mit der Traumnote von 25 Punkten und dem damit verliehenen 1.Preis kehrte die erst 13-jährige Sängerin Josephine Liebner vom diesjährigen Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ aus Oldenburg zurück. In der Kategorie Pop-Gesang-Solo sang sich die junge Sängerin nicht nur in die Ohren, sondern auch in die Herzen des Publikums und der Jury.
Begleitet von ihrer Lehrerin, der Gesangspädagogin Christin Muschter, konnte Josephine Liebner ihr Potential sowohl in technischer als auch künstlerischer Hinsicht voll abrufen und so die hochkarätig besetzte Jury überzeugen, ihr die Maximalpunktzahl zuzuerkennen.

 

Auch die zweite Starterin aus der Kreismusikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Anna Arakelyan aus Ruhland, erreichte mit 19 Punkten ein sehr gutes Ergebnis. Alleine das Erreichen der Endrunde im Bundesmaßstab ist schon ein riesiger Erfolg für die beiden jungen Frauen.
Die nächste Möglichkeit, die beiden jungen Künstlerinnen live zu erleben, besteht am Sonntag, den 19.Juni 2022 um 16.00 Uhr beim diesjährigen großen Musikschulkonzert im Amphitheater in Großkoschen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“. Karten zum Preis von 7€ /erm. 5€ sind an allen Vorverkaufsstellen der neuen Bühne Senftenberg erhältlich.
 

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Projekt „Virtual Reality“ geht in die heiße Phase

(14. 06. 2022)

„And Action“ hieß es Ende Mai beim Filmdreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“. Die letzten Takes sind im Kasten. Noch vor den Sommerferien soll der VR-Film fertiggestellt und präsentiert werden.

 

Ob beim Hausbrand, Sturm, Hochwasser oder Verkehrsunfall – freiwillige Helferinnen und Helfer unterschiedlichster Hilfsorganisationen sind zur Stelle, um Menschen aus Gefahrensituationen zu befreien, zu retten oder danach zu versorgen.

 

… Nichts wäre schlimmer, als wenn es aus Mangel an Helfern keine Rettung geben würde!

 

Leider ist der Nachwuchsmangel, bedingt durch den demografischen Wandel, auch im Ehrenamtsbereich zu einem schwierigen Thema geworden. Vereinsvorsitzende ringen um Nachfolger, Zeitmangel oder zunehmende bürokratische Anforderungen senken die Bereitschaft, sich gemeinnützig zu engagieren.

 

Mit dem Virtual-Reality (VR) Filmprojekt „Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ wird dieses Problem aufgegriffen. Bei der Vorbereitung und Durchführung dieses bisher deutschlandweit einzigartigen Vorhabens haben zahlreiche Akteure beigetragen und aktiv vor der Kamera oder dahinter bei den Dreharbeiten unterstützt. Allen Akteuren ein großes Dankeschön!

 

Ein Blick hinter die Kulissen des Filmdrehs zeigt erste Eindrücke aus dem „Videofilm 360° in 3D mit Auflösung in 10K“ und verdeutlicht die Dimensionen des Projektes „Virtual Reality – Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“: https://youtu.be/9raXOS1wUmg

 

 

Für die Ausführung zur Produktion des Virtual-Reality-Filmes in 360° 3D mit Auflösung in 10K wurde Herr Walter Schönenbröcher, Inhaber des Unternehmens WHITESTAG Filmproduktion beauftragt. Gefördert wird dieses Projekt vom Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Der VR-Film soll in Kürze fertiggestellt und noch vor den Sommerferien erstmals am Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau präsentiert werden.

 

 

BildVR

Bild: Gruppenbild der Mitwirkenden beim Virtual-Reality-Filmprojekt des Landkreises OSL (Bild: Landkreis OSL / Marlen Weser)

 

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Landrat und Bundestagsabgeordneter besichtigen das Zechenhaus

(13. 06. 2022)

Am 09.06.2022 haben sich Landrat Siegurd Heinze und Bundestagsabgeordneter Knut Abraham zu einem Arbeitsgespräch und der anschließenden Besichtigung des Zechenhauses getroffen. Nach einer angeregten Diskussions- und Austauschrunde im Büro des Landrates ging es zur Besichtigung des neuesten Projektes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nach Brieske.

Stefan Heinz, Museumsdirektor des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, empfing Landrat Heinze und Bundestagsabgeordneten Abraham im Zechenhaus und hat anhand der alten Pläne des Zechenhauses einen Einblick in die neuen Pläne für das Zechenhaus und somit in die Zukunft des Gebäudes gegeben. Auch Niko Gebel, Bürgermeister der Stadt Ortrand und Andreas Pfeiffer, Mitglied des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, haben sich vor Ort zum Projekt Zechenhaus erkundigt.

Bei der anschließenden Erkundungstour durch die Waschkaue betonte Herr Abraham die beeindruckende Wirkung des historischen Gebäudes: „Kreismuseen gibt es sicherlich viele, aber hier ist das Gebäude selbst schon lebendige Geschichte. Das Haus wird durch die Neugestaltung und die Nutzung durch die Museen des Landkreises als Exponat erlebbar gemacht. Das ist wirklich einzigartig.“

 

Zechenhaus1

 

Zechenhaus2

 

Zechenhaus 2

Zechenhaus 3​​​​​

 

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24. Kreisausscheid „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“ am 15.06.2022 in Calau

(10. 06. 2022)

Am 15.06.2022 ist es soweit - Nach zwei Jahren "Corona-Pause" wird endlich wieder ein Kreisausscheid im Landkreis Oberspreewald-Lausitz durchgeführt.

 

Derzeit gehen in den Grundschulen des OSL-Kreises die diesjährigen Radfahrprüfungen in den 4. Klassen dem Ende entgegen. Nun ist es Zeit für den Kreisausscheid „Sicherer Schulweg mit Siggi Sicher“. Ausrichter des Wettstreites ist der Sieger des "Vorjahres" (2018/2019), die Grundschule "Carl Anwandter" in Calau.

Die besten 12 Schulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz haben sich durch das gute Abschneiden in den theoretischen Fahrradprüfungen für die Teilnahme am Kreisausscheid qualifiziert und treten nun mit jeweils vier Schülern zum Wettstreit in Calau an.

 

In insgesamt fünf Disziplinen - einem Ja-/ Nein- Quiz, einem Verkehrsquiz, dem Fahrradparcours, dem langsamen Fahren und beim Fahren im öffentlichen Verkehrsraum - müssen die Kinder ihr erworbenes Wissen unter Beweis stellen.

 

Der Landkreis OSL übernimmt traditionsgemäß die Schirmherrschaft des Kreisausscheides. Um 09.00 Uhr wird Landrat Siegurd Heinze gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., Herrn Jörg Vogelsänger den Kreisausscheid eröffnen. Organisiert wird der Ausscheid von der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V.

Die Vorfreude steigt – Jetzt heißt es nur noch „Luft aufpumpen und Kette ölen“ zur 25. Tour de OSL

(03. 06. 2022)

Am Samstag, 11. Juni, startet in Peickwitz die mittlerweile 25. „Tour de OSL“ für interessierte fahrradbegeisterte Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. OSL-Landrat Siegurd Heinze radelt als Schirmherr der Veranstaltung auch in diesem Jahr wieder vornweg.

 

Die Route führt in diesem Jahr über 50 Kilometer durch das Lausitzer Seenland. Start und Ziel der Rundfahrt ist in Peickwitz beim landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Domin. Um 9 Uhr starten die Radler an dem Tag auf die Strecke der 25. Tour de OSL.

 

Entlang der Route wird es interessante Stopps und nach der Rückkehr in Peickwitz ein Bühnenprogramm geben. Im folgenden Video präsentiert Herr Jens Bergmann, Tour de OSL-Organisator des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die diesjährige Streckenführung. Erfahren Sie mehr über die bevorstehenden Highlights der 25. Tour de OSL: https://youtu.be/d895Qe6sNGY

 

Passend zum silbernen Jubiläum der Tour de OSL funkeln auch die Preise der „Radler-Tombola“, die am Nachmittag des 11. Juni stattfinden wird, in diesem Jahr besonders.

Vier E-Bikes und ein Damen-Citybike erwarten die Teilnehmenden der Tour de OSL, die ihr Glück bei der Tombola wagen wollen. Landrat Siegurd Heinze und Marcus Starick, Vorstandsmitglied der Sparkasse Niederlausitz, haben die Gewinne bereits in Augenschein genommen und zeigten sich sichtlich begeistert von der Qualität, der Ausstattung und der Motorleistung.

 

Übergabe der zwei E-Bikes von der Sparkasse durch Marcus Starick an Landrat Heinze und Präsentation der fünf Hauptgewinne der 25. Tour de OSL (Foto: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Fotos: Übergabe der zwei E-Bikes von der Sparkasse durch Marcus Starick an Landrat Heinze und Präsentation der fünf Hauptgewinne der 25. Tour de OSL (Foto: Landkreis OSL / Nora Bielitz)

 

Die Preise stellt der Landkreis in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, der Sparkasse Niederlausitz, den Sana Kliniken Niederlausitz und dem Ostdeutschen Sparkassenverband zur Verfügung.

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Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet, eine neue Sperrzone II wird festgelegt

(03. 06. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 03.06.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 03.02.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 03.06.2022 in Kraft und wird auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Bautzen verfügt.

 

Die neue TSAV umfasst unter anderem die Festlegung neuer/weiterer Restriktionsgebiete:

 

Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete die

„Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet) und eine „Sperrzone I“ (Pufferzone) zur Abgrenzung nach außen hin eingerichtet.

 

1. Es wird eine Sperrzone II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone II werden dei Gemarkung Peickwitz der Gemeinde Senftenberg sowie Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppenm Ortrand, Großkmehlen, Lindenau, Frauendorf, Ruhland, Guteborn und Schwarzbach mit Ausnahme Gemarkung Biehlen festgelegt

 

Die Sperrzone II ist im nachfolgenden Kartenausschnitt rot dargestellt.

 

2. Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt   festgelegt:

 

Als Sperrzone I werden die Gemeinden Lauchhammer, Tettau, Schwarzheide,Schipkau und Senftenberg mit Ausnahme der Gemaerkung Peickwitz sowie die Gemarkung biehlen der Gemeinde Schwarzbach und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland festgelegt.

 

Die Sperrzone I ist im Kartenausschnitt blau dargestellt.

 

Sperrzone I und II

 

Für die Sperrzonen I und II werden bestimmte Verhaltensregeln und Maßnahmen angeordnet.

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 02.06.2022: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/6/3/0/20220601_TSAV_ASP_Sperrzone_I_und_II.pdf

 

 

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinpest und den Schutzmaßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: https://www.osl-online.de/news/1/712446/nachrichten/afrikanische-schweinepest-(asp)-%E2%80%93-zaunbau-im-landkreis-oberspreewald-lausitz.html

Foto zu Meldung: Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet, eine neue Sperrzone II wird festgelegt

Ausflugstipps im Landkreis OSL zur Brandenburger Landpartie 2022

(02. 06. 2022)

Am 11. und 12. Juni 2022 heißt es wieder „Entdecken – Erleben – Genießen“.

 

Am zweiten Juniwochenende öffnen zahlreiche Höfe im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und in ganz Brandenburg ihre Tore für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zur Brandenburger Landpartie laden u.a. Landwirtschaftsbetriebe, Hofläden, Fischerei- und Forstunternehmen, Gärtnereien und Unternehmen des Ernährungshandwerks in ganz Brandenburg die Besucher ein, aufs Land zu kommen und hinter die Kulissen ihrer Produktion zu schauen. Verbraucher und Erzeuger von Lebensmitteln bekommen die Gelegenheit, einander kennenzulernen und ein größeres Verständnis füreinander zu einwickeln. Die „Grünen Berufe“ stehen ebenso im Fokus wie die nachhaltige, umweltschonende und tierschutzgerechte Erzeugung hochwertiger Lebensmittel wie z.B. Getreide, Milch, Fleisch sowie Obst und Gemüse.

 

Die Brandenburger Landpartie erfreut sich großer Beliebtheit. Besucherinnen und Besucher nutzen diese Gelegenheit gern, um Höfe, Orte, Anbieter und Unternehmen sowie neue Lieblingsplätze in Brandenburg zu entdecken.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz laden am Samstag, 11. Juni, und Sonntag, 12. Juni 2022, zur Landpartie ein:

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin in 01945 Senftenberg OT Peickwitz

Sa 10 – 22 Uhr / So 10:30 - 18 Uhr

7. Traktortreffen, großes Festzelt mit Live-Musik, Kremserfahrten, Stallrundgang, Tierschau, Informationen über Agroforstwirtschaft, Kinderecke mit Malen und Basteln, Spielplatz; Schwein am Spieß, Schlachteplatte, Bratwurst, Kaffee & selbst gebackener Kuchen, Buchweizenplinse, kühle Getränke, Hofladen geöffnet

 

Am Samstag ist Domins Hof Start und Ziel der 25. Tour de OSL des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Abfahrt ist um 9 Uhr.

 

Angerhof Bischdorf in 03222 Lübbenau OT Bischdorf

Sa 12 – 24 Uhr / So 10 – 18 Uhr

Blasmusik mit Einlagen von Solo-Interpreten, Abendprogramm mit Tanzmusik und Bischdorfer Männerballett, Oldtimer & Traktortreffen, Fahrten mit modernen Landmaschinen, Tombola, Kooperationspartner aus der Region, Hofverkauf, Kinderprogramm, Stallrundgang, Tierschau, Kutsche u. Kremser, ländliches Handwerk/ Brauchtum

 

Schauwerk in 03229 Altdöbern

Sa & So 10 – 17 Uhr

Schauvorführungen und Mitmachangebote (z.B. Eisproduktion, Baumkuchenbacken, Tortendekorieren, kleine Backkurse für Kinder, eigenes Brot backen), gläserner Bienenstock mit Informationen zur Hausimkerei, Hofverkauf, Café geöffnet

 

Weingarten & Hofkellerei Arlt in 01979 Lauchhammer OT Grünewalde

Sa 12 – 18 Uhr / So 12 – 17 Uhr

Besichtigung des Weingartens und der Hofkellerei/ Weinmanufaktur, Infos zum Weinanbau und Weinbauberatung, Rotwein und Weißwein – Verkostung/ Verkauf

 

 

Nähere Informationen zur 27. Brandenburger Landpartie können unter https://www.brandenburger-landpartie.de/ausflugstipps/brandenburger-landpartie/gastgeber-2022/ abgerufen werden.

 

Die Brandenburger Landpartie ist eine Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg und wird vom Landesbauernverband und dem Brandenburger Landfrauenverband unterstützt. Die Organisation erfolgt durch pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. 

27. brandenburger Landpartie

Bild: Plakat Brandenburger Landpartie 2022 (Quelle: pro agro – Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V.)

 

Foto zu Meldung: Ausflugstipps im Landkreis OSL zur Brandenburger Landpartie 2022

Strukturentwicklung Lausitz: IMAG gibt auf siebenter Sitzung grünes Licht für drei weitere Förderprojekte

(02. 06. 2022)

Die Staatskanzlei Brandenburg informiert:

 

Carbon Lab Factory Lausitz, Schloss und Festung Senftenberg, Haus des Sports Cottbus: Für weitere drei Projekte im Rahmen der Lausitzer Strukturentwicklung können jetzt die Fördermittel bei der Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden. Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz der Landesregierung hat die Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 47,5 Millionen Euro heute zur Förderung empfohlen. Die drei Vorhaben waren zuvor erfolgreich im Werkstattprozess der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifiziert worden.

 

Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Drei Vorhaben, drei Handlungsfelder: Wirtschaft und Wissenschaft, Infrastruktur und Sport, Kultur und Tourismus. Es ist wichtig, dass bei der Strukturentwicklung neben den harten auch die weichen Standortfaktoren gestärkt werden. Wir wollen eine Lausitz mit modernen, nachhaltigen Arbeitsplätzen und lebenswerten Orten. Daher empfehlen wir heute den Bau der Carbon Lab Factory Lausitz ebenso wie die Erweiterung der Festung Senftenberg um einen Neubau für Ausstellungen und den barrierefreien Ausbau des Hauses des Sports im Sportzentrum Cottbus.“

 

Der Lausitz-Beauftrage Klaus Freytag ergänzte: „Die Mischung macht´s: Wir verknüpfen Projekte zur Wirtschaftsentwicklung mit Vorhaben, die den Lebensraum Lausitz noch attraktiver machen. Mit dem barrierefreien Haus des Sports wird Cottbus bundesweites Vorbild bei der Gleichstellung des paralympischen mit dem olympischen Sport werden. Zudem unterstützen wir die Tourismusregion Lausitzer Seenland, indem wir den Museumsstandort Senftenberg qualitativ aufwerten. Mit dem Erweiterungsbau für Schloss und Festung Senftenberg entstehen auch neue Arbeitsplätze.“

 

Die geplante Maßnahme „zum Haus des Sports in Cottbus“ steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den im Strukturstärkungsgesetz verankerten Initiativen des Bundes für die Förderung von Standorten des Spitzensports. Insbesondere im paralympischen Leistungssport sind die Athletinnen und Athleten aus Cottbus an der Spitze. Dies zeigen die 56 in Cottbus auf dem „Weg des Ruhmes“ verewigten Sportlerinnen und Sportler. Das Projekt unterstützt neben dem Spitzensport aber auch die regionale Strukturentwicklung durch die Attraktivitätsstärkung des Wirtschafts- und Lebensraums der Stadt Cottbus als Oberzentrum nachhaltig. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten als Teil der Daseinsvorsorge sind unerlässlich und damit ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Menschen in der Lausitz mit und ohne Einschränkungen können so für sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen im Sportzentrum Cottbus erreicht werden.

 

Die Carbon Lab Factory Lausitz wird nach den Worten von Schneider „ein herausragendes, innovatives Projekt für Cottbus, die Lausitz, Deutschland und Europa“. Es geht dabei um den Aufbau einer Forschungs- und Pilotanlage zur nachhaltigen Produktion von biobasierten Carbonfasern, also leichten Materialien, die in der Industrie gebraucht werden. Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung (IAP) und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) entwickeln im Rahmen des länderübergreifenden Verbundprojektes mit Sachsen „InnoCarbEnergy“ eine Forschungsinfrastruktur vom Labor- bis zum Pilotmaßstab und wollen die gesamte Wertschöpfungskette zur Carbonfaser-Produktion abbilden. Die Lausitz soll Dreh- und Angelpunkt der Carbonfaser-Entwicklung in Europa werden.

 

Profitieren sollen Unternehmen der Zellstoff- oder Leichtbau-Branche ebenso wie andere Forschungseinrichtungen. Schneider: „Die Carbon Lab Factory Lausitz passt zur bestehenden Wissenschaftslandschaft in der Lausitz und sie passt zu den Unternehmen, die schon dort und in Brandenburg ansässig sind, von Deutscher Bahn, Rolls-Royce über Tesla bis BASF. Leichtbau-Technologien sind in diesen Unternehmen zunehmend gefragt.“

 

Die IMAG traf sich heute zu ihrer siebenten Sitzung. Insgesamt hat sie jetzt 57 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,25 Milliarden Euro zur Förderung mit Strukturstärkungsmitteln empfohlen. Die Investitionssummen für die drei heute als förderwürdig eingestuften Vorhaben belaufen sich auf:

 

  • Carbon Lab Factory Lausitz: 21 Millionen Euro
  • Erweiterungsbau Schloss und Festung Senftenberg: 3,5 Millionen Euro
  • Ausbau des Sportzentrums Cottbus 23 Millionen Euro

 

Hintergrund:

 

Der Bund stellt dem Land Brandenburg bis 2038 insgesamt 3,612 Milliarden Euro Finanzhilfen zur Förderung kommunaler und regionaler Projekte für die Strukturentwicklung in der Lausitz zur Verfügung. Die erste Förderperiode läuft bis zum 31.12.2026, Brandenburg hat innerhalb dieses Zeitraums rund 1,42 Mrd. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Mittel sind Teil der insgesamt vom Bund bereitgestellten rund 10,32 Milliarden Euro zur Strukturstärkung in der Lausitz. Den Rahmen für die gesamte Strukturentwicklung der Lausitz bildet das Lausitzprogramm 2038, das das Brandenburger Kabinett im August 2020 beschlossen hatte.

 

Die IMAG Lausitz steuert den Strukturentwicklungsprozess auf der Landesebene. Sie bestätigt die Förderwürdigkeit der Projekte. Nach einer positiven Entscheidung können die Projektträger dann Förderanträge bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg, einreichen.

 

Weitere Informationen: wirtschaftsregion-lausitz.de und lausitz-brandenburg.de.

27. Mai: Brückentag der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(23. 05. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und alle nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, aufgrund des Brückentages nach Christi Himmelfahrt am Freitag, den 27. Mai 2022 geschlossen sind. Sprechzeiten werden an diesen Tagen nicht angeboten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit ihrem Anliegen auf einen anderen Tag auszuweichen.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle Standorte sind sowohl an Christi Himmelfahrt (Donnerstag, den 26. Mai 2022) als auch am darauffolgenden Brückentag für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

 

Freilandmuseum Lehde:                           10 bis 18 Uhr

Spreewald-Museum Lübbenau:               10.30 bis 18 Uhr

Schloss und Festung Senftenberg

sowie Kunstsammlung Lausitz:                10.30 bis 17.30 Uhr

 

Das 9-Euro-Ticket – jetzt erhältlich bei der VG OSL

(23. 05. 2022)

Angekündigt, heiß diskutiert, ungeduldig erwartet und jetzt ist es erhältlich bei der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VG OSL) – das 9-Euro-Ticket.
 
Der Vorverkauf des 9-Euro-Tickets hat nun begonnen. Interessierte erhalten dieses seit dem 21.05.2022 in allen Buslinien sowie in den bekannten Vorverkaufsstellen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:
 
•    Spreewelten GmbH, Bahnhofstraße 3d, 03222 Lübbenau
•    DPAG Schwarzheide, Schillerplatz 6, 01987 Schwarzheide
•    Lotto-Presse Nitsche, Neumarkt 2 – 4, 01968 Senftenberg
 
Heute, am 23.05.2022, begann der Vorverkauf des Tickets auch in den Geschäftsräumen der VG OSL:
 
VG OSL mbH · Roßkaupe 10 · 01968 Senftenberg · Telefon 03573 66520 · mail@vgosl.de
Mo - Do: 8:00 - 15:30 Uhr · Fr: 8:00 - 14:00 Uhr
 
Nach der Ankündigung des 9-Euro-Tickets der Bundesregierung als Teil ihres zweiten Energieentlastungspakets und der am 20. Mai 2022 erfolgten Zustimmung durch den Bundesrat ist die Maßnahme nun in Kraft gesetzt. In der Zwischenzeit haben die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg die dafür erforderlichen Vorbereitungen getroffen und die Tickets sind nun im Ticketverkauf erhältlich. Weitere Informationen zum 9-Euro-Ticket erhalten Bürgerinnen und Bürger außerdem unter https://www.vbb.de/tickets/sondertickets/9-euro-ticket/.

 

9 Euro Ticket

Bild: Muster 9-Euro-Ticket. (Bild: VG OSL / Carolin Schummer)

 

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Neues Sirenenkonzept für den Landkreis erarbeitet

(20. 05. 2022)

Am 17.03.2022 hatte der Landrat während des Kreistages über die Erarbeitung eines neuen Sirenenkonzeptes für den Landkreis berichtet. Nun liegt ein Sirenenkonzept vor. Bis Ende Juni werden dazu weitere Abstimmungen und die finale Entscheidung im Kreistag erfolgen.

 

Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 zeigte große Probleme und Lücken in der Sireneninfrastruktur auf. Daher die Sirenen in einigen Kommunen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden, sind am 10. September 2020 mancherorts keinerlei Sirenensignale zu hören gewesen.

Zudem kam es aufgrund technischer Probleme zu einer zeitlich verzögerten Aussendung der Warnmeldung über das Modulare Warnsystem (MoWaS).

 

Das MoWaS wurde zum Zweck des Bevölkerungsschutzes und der Warnung vor Katastrophen als bundeseigenes Warnsystem entwickelt. Mit einem Tastendruck können alle verfügbaren Warnmittel und Warnmultiplikatoren des erforderlichen Bereiches ausgelöst werden. Die Warnung kann so über verschiedenste Endgeräte gleichzeitig und systemübergreifend ausgespielt werden. Zu den Endgeräten zählen auch sogenannte Warnmittel mit Weckeffekt (z.B. Sirenen).

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind mit Stand Mai 2022 159 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil der Sirenen den Katastrophenwarnton (Warnung, Entwarnung, Sprachdurchsagen) nicht abspielen können. Die vorhandenen Sirenen sind Modelle vom Typ E57 oder DS 977.

Damit entspricht der Großteil der Sirenen nicht den neuesten Vorgaben des Bundes.

 

Sirene

Bild: Sirene Typ E57 auf Kita „Saalhausener Kinderparadies“ in Großräschen, OT Saalhausen (Bild: OSL / Nora Bielitz)

 

Innerhalb der Kreisverwaltung wurde eine Arbeitsgruppe mit der Bestandsanalyse und der Konzeptentwicklung in Sachen Sirenen betraut. In einem ersten Schritt zur Entwicklung eines neuen Sirenenkonzeptes für den Landkreis wurden alle Bestandssirenen erfasst und bewertet. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die Empfangsgeräte der Sirenen größtenteils auf dem technischen Stand des Jahres 1990 befinden und somit nicht in der Lage sind, die gemäß Festlegung des Bundes vorgegebenen Tonfolgen zur Warnung sowie Entwarnung auszusenden. Weiterhin beträgt die bisherige Alarmierungszeit bei zeitgleicher Auslösung aller Sirenen im Landkreis nicht verantwortbare 26 Minuten.

Daher ist eine technische Aufrüstung der Bestandssirenen vom bisherigen System POCSAG (bezeichnet ein Protokoll für Funkrufdienste) auf das TETRA BOS System (Funknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) notwendig.

 

Das BOS-Digitalfunknetz basiert auf dem internationalen TETRA-Standard und ermöglicht so die organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung im Katastrophenfall und damit eine verlässliche Information und Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Aufrüstung der alten Sirenen im Landkreis auf das BOS-System soll bereits im Jahr 2022 erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die Sirenen die Ruftöne Warnung sowie Entwarnung auslösen können und die Alarmierungszeit auf eine Minute verkürzt wird.

 

In einem zweiten Schritt der Sirenenmodernisierung und -instandsetzung sollen alle Sirenen mit modernen elektronischen Sirenenhörnern (inklusive Akkupufferung) ausgestattet werden, um eine Ausfallsicherheit im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sowie eine Sprachdurchsagefähigkeit zu gewährleisten.

Zielstellung des Bundes ist es, dass alle Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen (Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung) sowie Sprachdurchsagen auszusenden.

 

Die Modernisierungsmaßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sollen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Kommunen, aus Haushaltsmitteln des Landkreises sowie über die vorhandenen Fördermittelmöglichkeiten des Landes Brandenburg sowie des Bundes erfolgen. Das neue Sirenenkonzept wurde den Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises bereits vorgestellt und stieß auf große Zustimmung.

 

Das Sirenenkonzept entspricht der Zielstellung, eine einheitliche und flächendeckende Alarmierung im Katastrophenfall im Landkreis technisch zu ermöglichen.

Durch die umfassende und vereinheitlichte technische Aufwertung der Sirenen wird die Warnungsmöglichkeit für die Bevölkerung im Flächenlandkreis massiv aufgewertet und durch die Möglichkeiten der Warnung mittels Rundfunk, Fernsehen sowie mobiler Endgeräte (Warn-Apps) sinnvoll ergänzt.

 

Die Ausführung der Aufrüstung der Sirenen soll spätestens im Dezember 2022 beginnen.

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Antrittsbesuch und Arbeitstreffen mit HWK-Präsidentin und Landrat

(18. 05. 2022)

Am 17.05.2022 war die Präsidentin der Handwerkskammer Cottbus (HWK), Frau Corina Reifenstein, in Senftenberg und hat gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze zwei Handwerksunternehmen besucht. In den intensiven und interessanten Gesprächen in der Senftenberger Figaro Friseur & Kosmetik GmbH und der Gebäudeservice Dietrich GmbH standen insbesondere die Themen Fachkräftemangel, Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die aktuellen Verteuerung in allen Lebensbereichen, aber vor allem bei Strom, Gas, Öl und Benzin im Vordergrund

 

Im Rahmen des Formats "Das bewegt. Handwerker im Gespräch" besucht die Präsidentin der HWK Cottbus, in regelmäßigen Abständen Betriebe in der Kammerregion. Frau Reifenstein wurde im Dezember 2021 zur neuen Präsidentin der HWK Cottbus gewählt. Landrat Siegurd Heinze nutzte die Gelegenheit am Dienstag, Frau Reifenstein zu ihrer neuen Position zu beglückwünschen. Dem Format Betriebe vor Ort zu besuchen, schloss sich Landrat Siegurd Heinze gern an und nutzte die Gelegenheit, zusammen mit Frau Reifenstein vor Ort mit Unternehmensinhabern und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Im Anschluss an die Unternehmensbesuche tauschten sich die HWK-Präsidentin Corina Reifenstein, der Hauptgeschäftsführer der HWK, Herr Knut Deutscher und Landrat Siegurd Heinze in einem Arbeitstreffen zu den aktuellen Themen des Handwerks in der Lausitz und Umgebung aus.

 

 

Landrat Siegurd Heinze beim Arbeitstreffen mit HWK

Bild: Antrittsbesuch und Arbeitstreffen der HWK-Präsidentin Corina Reifenstein mit HWK-Hauptgeschäftsführer Knut Deutscher und Landrat Siegurd Heinze. (Bild: OSL / Nora Bielitz)

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Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“

(18. 05. 2022)

Katastrophen passieren leider nicht nur im Film und so gilt es das Ehrenamt in Feuerwehr- und Katastrophenschutz zu stärken und neue Mitglieder zu gewinnen. Interessierte können zukünftig virtuell in einen Einsatz eintauchen und den Katastrophenschutz in Aktion erleben.

 

Mit dem Virtual-Reality Filmprojekt „Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ will der Landkreis zeigen, wie wichtig es vor allem im Kataststrophenschutz ist, kontinuierlich neue Mitglieder in den Organisationen zu gewinnen.

 

Um die Menschen für das Thema Katastrophenschutz zu sensibilisieren, um ihnen die Wichtigkeit und gesellschaftliche Relevanz zur Stärkung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nahe zu bringen, haben das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz und die Projektgruppe „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Landkreises die Idee eines Virtual-Reality-Filmes zu diesem Thema entwickelt. Mit diesem digitalen Medium soll zukünftig insbesondere die Zielgruppe der Jugendlichen erfolgreich zur Mitgliedergewinnung erreicht werden.

Neben dem besonderen Erlebnis für die Sinne und dem bleiben Eindruck, den der Film hinterlässt, lernen die Betrachter aber auch die verschiedenen Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises kennen.

 

Für den Dreh werden zahlreiche Akteure eingebunden - Eine Party, ein unerwartetes Ereignis und die darauffolgende Panik erfordern aktives Handeln der Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises.

 

Die ersten Drehtermine haben in den vergangenen Tagen und Wochen bereits stattgefunden und verliefen mit viel Engagement und Begeisterung für das Projekt reibungslos. Weitere Drehtermine werden folgen bevor das Projekt in den Schnitt und die Fertigstellung gehen kann.

 

Bild Feuerwehr

FilmdrehBilder: VR-Videodreh zum Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“ (Bilder: OSL / Roswitha Ullrich)

 

Für die Ausführung zur Produktion des Virtual-Reality-Filmes wurde das Unternehmen WHITESTAG Filmproduktion beauftragt. Gefördert wird dieses Projekt vom Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Foto zu Meldung: Projekt „Virtual Reality - Hauptamt stärkt Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“

Wichtige Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts

(18. 05. 2022)

Ein rechtzeitiger Umtausch von Führerscheinen alten Rechts garantiert die Zustellung des neuen Führerscheins vor der Umtauschfrist. Die erste Umtauschfrist wurde verlängert – die nächste steht in 2023 bevor. Betroffene sollten bereits jetzt an den Umtausch denken.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. Auch jetzt ist bereits die Antragstellung für Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 möglich.

 

Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt jedoch, sich an den gestaffelten Umtauschplan zu halten, sofern nicht andere Gründe, wie z. B. ein geplanter Auslandsaufenthalt dagegensprechen.

 

Des Weiteren empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, mit der Antragstellung nicht bis kurz vor dem Stichtag zu warten. Eine Antragstellung kann durchaus bereits 6 - 8 Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen.

 

Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.

 

Welche Fristen gilt es einzuhalten?

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig von Art und Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Umtauschfristen: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat)

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Führerschein gültig bis

1953 - 1958

19.01 2022 (verlängert bis 19.07.2022)

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

vor 1953

19.01.2033

 

 

 

Umtauschfristen: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)

 

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Führerschein gültig bis

1999 - 2001

19.01.2026     

2002 - 2004

19.01.2027 

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

 

 

Weitere Informationen unter https://www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

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„Wir lieben die Lausitz, weil…“ – Wie Frauen die Lausitz erleben und gestalten

(17. 05. 2022)

Was gibt es hier? Was muss verändert werden? Wie wirst du aktiv? Wirst du gehen, bleiben oder wiederkehren? Diese und viele weitere Fragen wurden in den Gesprächsrunden bei der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07. Mai in Altdöbern thematisiert.

 

„Es war eine tolle Veranstaltung mit wirklich vielen engagierten Teilnehmenden, die hier in der Region etwas bewegen und die Lausitz zu einem Ort des Wiederkommens und des Bleibens gestalten wollen. Wir haben Herausforderungen, aber auch spannende Ideen und Projekte diskutiert und haben einen weiteren Beitrag dafür geleistet, ein Netzwerk für Frauen in der Lausitz entstehen zu lassen. Ich bin mir sicher - wir alle haben aus den Erkenntnissen der Veranstaltung viel für uns selbst aber vor allem auch viel für die Lausitz mitgenommen. Die Veranstaltung hat mir Vorfreude darauf bereitet, wie sich die Lausitz in den nächsten Jahren auch im Bereich Gleichstellung entwickeln kann“, berichtet Frau Johanna Fischer, die als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ initiiert und gemeinsam mit F wie Kraft organisiert hat.

Das Netzwerk F wie Kraft ist aus einem Forschungsprojekt der Hochschule Zittau/ Görlitz entstanden und widmet sich mit Aktionen, Projekten und einer Internetplattform der Aktivierung und Vernetzung von Frauen in der Lausitz. (https://www.fwiekraft.de/index.php) 

    

Eindrücke der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Tine Jurtz Fotografie)Eindrücke der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Tine Jurtz Fotografie)Eindrücke der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Tine Jurtz Fotografie)Eindrücke der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Tine Jurtz Fotografie)Bilder: Eindrücke der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bilder: Tine Jurtz Fotografie)

 

Im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 hat am Samstag, den 07. Mai die lokale Veranstaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stattgefunden. Unter dem Motto FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ wurden zu der Veranstaltung zahlreiche Personen aus der Region eingeladen. Im Alter von 17 bis 86 Jahre sind am Samstag 71 Frauen und Männer aus der Lausitz in Altdöbern vertreten gewesen und haben ihre Sicht auf die Lausitz diskutiert.
Das Interesse an der Veranstaltung war groß. Bereits einige Zeit vor Beginn der Veranstaltung waren mehr als die Hälfte der Teilnehmenden anwesend und haben die Möglichkeit genutzt, sich gegenseitig kennenzulernen und miteinander zu vernetzen. Hauptsächlich kamen die Teilnehmenden aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, aber auch aus anderen Orten Südbrandenburgs sowie Köln, Berlin, Potsdam, Görlitz und Bautzen.

 

Der Veranstaltungstitel hatte zuvor nicht zu viel verraten und so waren die Teilnehmenden gespannt, was sie erwarten würde. Durch das Programm führte Frau Monika Auer, die als ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Senftenberg für viele der Teilnehmenden bereits ein bekanntes Gesicht ist. Die Veranstaltung startete nach einer eingehenden Moderation durch Frau Monika Auer, der Vorstellung des Organisationsteams und der Begrüßung durch Frau Manuela Dörnenburg, Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg, mit einem Speed-Dating. In den ersten Gesprächen und Diskussionen zeigte sich, dass die Lausitz durchaus lebens- und liebenswert, aber auch verbesserungswürdig sei. Alle Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie in der Lausitz bleiben, diese verlassen oder in diese wiederkommen wollen, waren sich einig: In der Lausitz bewegt sich viel und es gilt jetzt aktiv zu werden.

 

In den anschließenden Gesprächsrunden wurde an fünf Thementischen die Lausitz unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Ein Thementisch widmete sich der Frage, warum viele Frauen gern in der Lausitz leben. An einem anderen Tisch wurde der Strukturwandel als Chance für Frauen betrachtet. Und neben dem Tisch für offene Themen und Diskussionen wurde sich an den beiden weiteren Tischen zur Kultur in der Lausitz und zu Initiativen von und für Frauen in der Lausitz ausgetauscht.

 

Begleitet wurden die Veranstaltung und die Gesprächsrunden von Frau Sophia Paeslack, einer Grafic Recorderin. Diese fasste die Ergebnisse und Erkenntnisse des Tages in Grafiken zusammen. Die Grafiken geben auch im Nachgang der Veranstaltung einen Eindruck über die Themen des Tages und lassen Raum für eigene Gedanken und Interpretationen zu den Inhalten.

 

Bild: Grafic Recording - Ergebnisse der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Sophia Paeslack)Bild: Grafic Recording - Ergebnisse der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bild: Sophia Paeslack)Bilder: Grafic Recording - Ergebnisse der Veranstaltung FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ am 07.05.2022 in Altdöbern (Bilder: Sophia Paeslack)

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Beginn der Badesaison 2022 im Landkreis

(17. 05. 2022)

Die Sonne lockt, die Temperaturen steigen und ebenso wächst die Vorfreude auf Sommer, Strand und Baden. Der Landkreis weist für das Jahr 2022 sieben offizielle Badestellen aus, die für den Sprung ins kühle Nass freigegeben sind.

 

Die Brandenburgische Badegewässerverordnung (BbgBadV) regelt die Überwachung der Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg. Die Gesundheitsämter der Landkreise sind als zuständige Behörde unter anderem für die Ausweisung der Badegewässer und für die Überwachung der Qualität dieser verantwortlich. Die Badesaison umfasst in Brandenburg den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September. Dieser Zeitraum ist für jedes Jahr einheitlich in der BbgBadV festgelegt, insofern die oberste Landesbehörde nicht auf Grund der örtlichen oder meteorologischen Verhältnisse etwas anderes bestimmt.

 

Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer vor, während und zum Ende jeder Badesaison. Grundlage für die Qualitätsbewertung der Badegewässer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bilden die Ergebnisse der vom Landkreis durchgeführten Untersuchungen. Während der Badesaison wird die Qualität der Badegewässer durch regelmäßige Kontrollen vor Ort und mikrobiologische Untersuchungen vom Landkreis überwacht. Neben der direkten Kontrolle des Wassers werden unter anderem auch die Hygiene des Badestrandes und in den umliegenden Einrichtungen kontrolliert. Bei der Kontrolle und Beurteilung der Wasserqualität werden zudem die Parameter Wetter, Bewuchs und Sichttiefe beachtet.

 

In eine aktuelle Bewertung fließen hierbei jeweils die Datensätze aus der betreffenden Badesaison und den drei vorangegangenen Badesaisons ein. Die Bewertung der Badegewässer erfolgt durch die Landesbehörde. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht die ausgewiesenen Badegewässer, die Testergebnisse, sowie die Bewertung dieser unter https://badestellen.brandenburg.de/.

 

Für das Jahr 2022 weist das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sieben offizielle Badestellen aus. Die Badegewässerqualität dieser sieben Badestellen ist im Jahr 2021 mikrobiologisch nicht zu beanstanden gewesen.

 

Die vor Kurzem erfolgte Überprüfung der Badegewässer für die Saison 2022 hat ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung gegeben und so steht dem Start der Badesaison an den ausgewiesenen Badestellen nichts mehr im Wege.

 

Damit die Badegewässerqualität in diesem Jahr und auch in den nächsten nicht zu beanstanden ist, sind die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises zur Mithilfe aufgefordert. Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden sind an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu richten:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Gesundheitsamt

Großenhainer Str. 62

01968 Senftenberg

Tel.: 035 73/ 870 -4301

 

Insbesondere sind dem Landkreis Beobachtungen zu möglichen Verschmutzungen der Gewässer zu melden. In diesem Zusammenhang appelliert der Landkreis an alle Bürger auf den Schutz der Umwelt und der Gewässer zu achten. Entsorgungen jeglicher Art sind auf den dafür vorgesehenen Wegen zu vollbringen. Die Natur ist keine Müllhalde.

 

Badegewässer

Badestelle

Senftenberger See

Großkoschen

Senftenberger See

Niemtsch

Senftenberger See

Senftenberg - Stadt

Senftenberger See

Senftenberg/Buchwalde

Grünewalder Lauch

Grünewalde

Gräbendorfer See

Laasow/Wüstenhain

Gräbendorfer See

Reddern

 

Die interaktive Karte mit allen Badestellen im Land Brandenburg sowie den aktuellsten Ergebnissen aus den Untersuchungen zur Badegewässerqualität finden Bürger und Bürgerinnen unter https://badestellen.brandenburg.de/.

 

Foto zu Meldung: Beginn der Badesaison 2022 im Landkreis

Auftaktveranstaltung – 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(16. 05. 2022)

Am 17.09.2022 wird in Muckwar beim 1. Kreis-Erntefest des Landkreises die Landwirtschaft, das Erntejahr 2022 und die ländliche Region gefeiert. Nun hat die Auftaktveranstaltung mit dem Vorbereiten und Bepflanzen der Felder stattgefunden.

 

Die Idee, die Tradition der Erntefeste durch den Landkreis wiederaufleben zu lassen, gibt es bereits seit einiger Zeit in der Kreisverwaltung. Zunächst war das 1. Kreis-Erntefest für das Jahr 2020 angesetzt. Durch die pandemiebedingten Umstände hat sich dieses leider von Jahr zu Jahr verschoben. Nun ist es endlich soweit, und der Landkreis kann den Termin für das 1. Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar verkünden.
Organisiert wird das Kreis-Erntefest vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung und dem Sachgebiet Landwirtschaft der Kreisverwaltung. In diesem Jahr erfolgt die Organisation außerdem in Kooperation mit dem Amt Altdöbern.

 

Am 17.09.2022 erwartet die Bürgerinnen und Bürger auf der Festwiese in Muckwar ein buntes Programm rund um das Thema Landwirtschaft. Neben einem Regionalmarkt mit landwirtschaftlichen Produkten aus der Region, gibt es zum Beispiel auch einen Erntekronenwettbewerb, einen Fotowettbewerb und Landwirtschaftstechnik, die im Einsatz erlebt werden kann. Weitere Programmpunkte des Kreis-Erntefestes wird der Landkreis in den kommenden Wochen bekanntgeben.

 

Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Familien, Jung und Alt sind herzlich zum Kreis-Erntefest am 17.09.2022 in Muckwar eingeladen. Landwirtschaft nimmt in der ländlich geprägten Region des Landkreises einen wichtigen Stellenwert ein. Dem Landkreis ist es deswegen ein wichtiges Anliegen, die Landwirtschaft der Region zu präsentieren, erlebbar zu machen und zu würdigen.

 

Für das Kreis-Erntefest musste nun die Ernte vorbereitet werden. Dazu wurden am 13.05.2022 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung in Muckwar die Felder vorbereitet. Zwei Kartoffelbeete und ein Rübenbeet wurden auf der Festwiese angelegt. Dabei kamen zwei verschiedene Anbauverfahren zum Einsatz. Die damit verbundenen Arbeiten und im Einsatz gezeigten Landmaschinen haben einen kleinen Einblick und Vorgeschmack auf das Kreis-Erntefest gegeben.


Im modernen Verfahren wurden vom Landwirtschaftsbetrieb Jens Kullick aus Groß Lübbenau die Kartoffeln mit Traktor und einer Kartoffellegemaschine in die Erde gebracht. Im Vergleich dazu zeigte das historische Anbauverfahren, wie die Arbeit früher mit Menschen- und Pferdekraft erledigt wurde. Im historischen Verfahren wurden mit dem Lochsterngerät die Pflanzlöcher für die Kartoffeln vorbereitet. Die Kartoffeln selbst wurden von der Kindergartengruppe aus dem „Lüttchenhaus“ Muckwar und deren Eltern in die Erde gelegt. Zum Schluss häufelte Herr Frank Trogisch aus Muckwar mit seinen Pferden und einem Häufelpflug die Kartoffelreihen zu, sodass die Dämme auf der Erde entstehen.
Außerdem erfolgte die Aussaat von Rüben und Mohrrüben durch Herrn Marcel Mich aus Klein Radden mit moderner Technik.

 

Nun gilt es abzuwarten – Der Landkreis hofft auf ein gutes Erntejahr 2022.

 

Landwirt Frank Trogisch mit seinen Pferden im Gespannpflügen (Foto: OSL / Nora Bielitz)

Landwirt Marcel Mnich beim Aussähen der Rüben und Mohrrüben (Foto: OSL / Nora Bielitz)

Kartoffellegen mit der Kindergartengruppe aus dem "Lüttchenhaus" Muckwar (Foto: OSL / Nora Bielitz)

Kartoffellegen mit der Kindergartengruppe aus dem "Lüttchenhaus" Muckwar (Foto: OSL / Nora Bielitz)

Landwirtschaftsbetrieb Jens Kullick mit Traktor und maschineller Kartoffellegemaschine (Foto: OSL / Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Auftaktveranstaltung – 1. Kreis-Erntefest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Auf den Sattel, fertig, los! – auf zur 25. Tour de OSL

(06. 05. 2022)

In die Pedale treten, die Landschaft genießen und mit dem Landrat den Landkreis Oberspreewald-Lausitz erkunden. Dies erwartet die Teilnehmenden auf der alljährlichen Tour de OSL auch im Jahr 2022.

 

Die beliebte Radtour für Jung und Alt geht in diesem Jahr mit ihrem 25-jährigen Bestehen auf eine silberne Jubiläumsrunde durch den Landkreis.

 

Landrat Siegurd Heinze und das Tour-de-OSL-Team der Kreisverwaltung laden herzlichst alle Bürgerinnen und Bürger am 11. Juni 2022 dazu ein, sich der Radtour anzuschließen. Die Route führt in diesem Jahr über 50 Kilometer durch das Lausitzer Seenland. Start und Ziel der Rundfahrt ist in Peickwitz beim landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Domin. Um 9 Uhr starten die Radler an dem Tag auf die Strecke der 25. Tour de OSL.

 

Von Peickwitz aus geht es über Senftenberg, mit Stopp beim Scharfen Gelb hin zur Mittagsrast in Großräschen auf dem Gelände des SV Großräschen. Hier wird mit einer leckeren Versorgung für das leibliche Wohl gesorgt. Zeitgleich findet auf dem Gelände der Kreisjugendfeuerwehrtag statt und bietet spannende Einblicke in die Feuerwehrarbeit. Am Nachmittag sind die Zwischenstopps am Aussichtspunkt Reppister Höhe und dem Zechenhaus in Brieske weitere Highlights bevor es zurück nach Peickwitz geht.

 

Um die Kräfte nach dem Zieleinlauf in Peickwitz wieder aufzuladen, können sich die Teilnehmenden bei einem begleitenden Bühnenprogramm zu Kaffee und Kuchen auf dem Landwirtschaftsbetrieb Domin niederlassen. Hier gilt es dann auch bei der allseits beliebten Tombola auf das große Glück zu hoffen.

 

Passend zum silbernen Jubiläum der Tour de OSL funkeln auch die Preise der Tombola in diesem Jahr besonders. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums begeistert die Tombola mit besonders hochwertigen Preisen – Elektro ist das Motto.

 

Vier E-Bikes und ein normales Damenfahrrad erwarten die Teilnehmenden der Tour de OSL, die ihr Glück bei der Tombola wagen wollen.

Die Preise stellt der Landkreis in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, der Sparkasse Niederlausitz, den Sana Kliniken Niederlausitz und dem Ostdeutschen Sparkassenverband zur Verfügung.

 

Bei gemäßigtem Tempo und bewusst einfach gehaltener Streckenführung ist die Tour für Radfahrer jeder Könnensstufe geeignet, für Gelegenheitsradler wie auch ambitionierte Profis, für Jung und Alt. Damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, wird die Tour von Teamfahrzeugen, Sanitätern und einem Pannendienst begleitet.

 

 

Tourverlauf-Karte/-Bild und GPS-Strecke: https://drive.google.com/drive/folders/1mJMihxo4-3qtCv_680AGn2SdYc8CeeYa?usp=sharing

 

Streckenverlauf im Geoportal ansehen: https://geoportal.osl-online.de/25.TourdeOSL

 

 

Termin:

 

25. Tour de OSL

 

Samstag, 11. Juni 2022

 

Abfahrt 9 Uhr

 

Start/Ziel: Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz (Feldstraße 20, 01945 Senftenberg)

 

Länge: 50km

 

Zwischenstopps:

 

1. Scharfes Gelb Senftenberg

 

2. SV Großräschen – Mittagsrast und Programm des Kreisjugendfeuerwehrtages

 

3. Aussichtspunkt Reppister Höhe

 

4. Zechenhaus Brieske

 

 

Anmeldung ist nicht erforderlich!

 

StreckenverlaufBild: Streckenverlauf – 25. Tour de OSL am 11.06.2022

 

 

 

 

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Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2022 und Tempo machen für Inklusion

(06. 05. 2022)

Am Donnerstag, den 05. Mai 2022 hat der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung stattgefunden. Die Behindertenbeauftrage des Landkreises, Frau Johanna Fischer, begleitete an dem Tag den Aktionstag der Aktion Mensch auf dem Bahnhof in Lauchhammer. Weitere Aktionstage in anderen Städten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz werden in den nächsten Monaten in Senftenberg, Lübbenau und Calau folgen.

 

Frau Johanna Fischer (ehemals Johanna Zabka), Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, berichtet dazu: „Bürgerinnen und Bürger sind oft erstaunt mit welchen Problemen Menschen mit Behinderung im Alltag konfrontiert werden. Da führt bereits der aus dem Winter liegengebliebene Split auf den taktilen Gehwegplatten zu einem großen Problem, indem die Bodenindikatoren mit einem Langstock nicht mehr ertastet werden können. Der Aspekt der barrierefreien Gestaltung darf jedoch nicht erst im Alltag beginnen, sondern muss bereits mit Beginn eines Bauvorhabens bedacht und eingeplant werden. In den nächsten Testterminen wird sich zeigen, wie gut die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Einrichtungen im Landkreis bereits ausgestaltet ist.“
 

Auf dem Bahnhof Lauchhammer wurde die Barrierefreiheit, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung überprüft. Organisiert wurde dieser Termin von der Behindertenbeauftragten der Stadt Lauchhammer, Frau Krengel.
Herr Williger vom Blinden- und Sehbehindertenverband aus Senftenberg hat auf dem Bahnhof getestet, ob und wie gut er den Weg vom Parkplatz bis zum Bahnsteig anhand der barrierefreien Gestaltung des Bahnhofes Lauchhammer erreichen konnte. Neben einigen „Daumen hoch“ für das gute Erreichen des Bahnsteiges, musste Herr Williger auch „Daumen runter“ vergeben, weil die barrierefreie Ausgestaltung ihn nicht immer eindeutig zu seinem Ziel leiten konnte. Unterstützung beim Testen des Bahnhofes erhielt er von Herrn Große, der Mitglied der AG Behindertenhilfe des Landkreises ist und als Rollstuhlnutzer auch mit vielen Barrieren im Alltag konfrontiert ist.
Herr Mirko Buhr, Bürgermeister der Stadt Lauchhammer und Herr Ingo Senftleben, Landtagsabgeordneter begleiteten den Termin.

 

„Oft gilt es einen Mittelweg in der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Plätzen für verschiedene Formen der körperlichen Einschränkungen zu finden. Dies bedarf einer manchmal verzwickten Abwägung zwischen den Interessensgruppen. Aus diesem Grund sollte sich dennoch niemand vor der Umsetzung scheuen. Gern können sich Städte, Kommunen oder Unternehmen an mich wenden, wenn Sie eine Beratung oder Auskunft beim Thema barrierefreies Bauen benötigen. So können auch kleinere Problempunkte, die zunächst übersehen werden, schnell aufgezeigt werden“, erklärt Johanna Fischer.

 

Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Frau Johanna Fischer (ehemals Johanna Zabka)
Dubinaweg 1, Haus 2
01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 870 – 4104

Foto zu Meldung: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2022 und Tempo machen für Inklusion

8. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(05. 05. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz passt in Folge der verkürzten Isolationszeiten und den geänderten Absonderungsregelungen seitens des Landes Brandenburg die Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises an. Die neue und damit 8. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises tritt am 06.05.2022 in Kraft.

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hatte mit diesen Anpassungen der Quarantäneregelungen auf die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts reagiert:
„[…] Brandenburg [verkürzt] die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage.

 

Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit.

 

Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen.

 

Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage.

 

Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.

 

Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.“
(https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~03-05-2022-isolationsdauer-verkuerzt)


Das Gesundheitsministerium hatte ein entsprechendes Weisungsschreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt, um ein landeseinheitliches Vorgehen umzusetzen. Dem kommt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nun mit der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne nach.

 

Die ab dem 06. Mai 2022 geltende 8. Allgemeinverfügung des Landkreises ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/2022_05_06_8._Allgverf._Quarantäne.pdf 

Foto zu Meldung: 8. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Ab sofort mobil unterwegs – der Pflegestützpunkt des Landkreises OSL

(05. 05. 2022)

Am Montag, den 02.05.2022, hat der Pflegestützpunkt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz PS-starke Unterstützung bekommen. Gesundheitsdezernent Alexander Erbert übergab ein neues Dienstmobil an die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes: „Nun können die Kolleginnen auch vermehrt persönliche Vor-Ort-Beratungstermine wahrnehmen. Mit dem neuen Dienstwagen sind sie mobil im gesamten Landkreis unterwegs. Ich hoffe, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Viele sind bei dem Thema Pflege verunsichert. Scheuen Sie sich bitte nicht den Pflegestützpunkt zu kontaktieren.“

 

Der Pflegestützpunkt bietet kostenlose Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Bürgerinnen und Bürger können sich an das Team des Pflegestützpunktes wenden, wenn sie Informationen oder Hilfe benötigen. Der Pflegestützpunkt ermittelt im Beratungsprozess den individuellen Hilfebedarf der Person, koordiniert alle pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote im Rahmen des Bedarfsfalls, hilft bei der Kontaktaufnahme zu Pflegeangeboten, bei der Klärung der Kostenübernahme und bei der Antragstellung und informiert über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen.

 

Frau Sabine Sammet, Sozialberaterin im Pflegestützpunkt OSL, erläutert: „Pflege ist eine wichtige und oft auch notwendige Möglichkeit der Hilfe. Doch meist bringt das Thema Pflege an und für sich so viele offene Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern mit sich, dass auch für diese ein Hilfsangebot bestehen muss, um schlussendlich die Pflege und somit die Hilfe tatsächlich dem Bedürftigen zukommen zu lassen.“

 

 

Ergänzende Hintergrundinformationen:

 

 

Der Pflegestützpunkt OSL bietet seit 2010 Beratungsleistungen rund um alle relevanten Fragen in konkreten Pflegesituationen an. Er ist eine Kooperation des Landkreises OSL mit den Pflegekassen AOK und Knappschaft.
Im Zuge des Landesprogramms „Pakt für Pflege“ sollen die Pflegestützpunkte weiter ausgebaut werden. Der Landkreis hat in dessen Umsetzung neben dem neuen Dienstfahrzeug eine weitere Sozialberaterin zum 01.05.2022 im Pflegestützpunkt OSL willkommen geheißen.
Damit beraten künftig zwei Mitarbeiterinnen des Landkreises OSL und zwei Mitarbeiterinnen der Pflegekassen in Senftenberg, Lübbenau und weiteren Orten alle interessierten Einwohner zu Fragen wie Hilfsmitteln, Wohnraumgestaltung oder zu passenden Pflegeleistungen.
Auch Thementage und Vorträge werden durch die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes angeboten.

 

Weitere Informationen unter: www.osl-online.de/pflegestützpunkt 
 

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Weitere sterbliche Überreste bei Grabungsarbeiten am Schloss Senftenberg gefunden

(03. 05. 2022)

Bei den Grabungs- und Sondierungsarbeiten auf dem Senftenberger Schlossgelände wurden am Dienstag (3. Mai 2022) gegen 12.30 Uhr weitere sterbliche Überreste gefunden. Die Fundstelle befindet sich auf dem Wall in unmittelbarer Nähe der Stelle, an der am Montag (2. Mai) sterbliche Überreste entdeckt worden waren. Die genaue Zahl der gefundenen Toten ist noch unklar. Aktuell gehen die Fachleute vor Ort davon aus, dass bislang Gebeine von drei Menschen sichergestellt wurden. Die Sondierungs- und Grabungsarbeiten werden fortgesetzt.

 

Wie zuvor bereits berichtet, wurden seit der vergangenen Woche auf dem Gelände der Senftenberger Festung Sondierungsarbeiten in Vorbereitung einer Baumaßnahme für ein neues Museumsgebäude des Landkreises vorgenommen. Bei diesen Sondierungsarbeiten waren zunächst Waffen und Munition in ungewöhnlicher Menge entdeckt worden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist weiterhin im Einsatz. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist für den Fall eingebunden, dass sich die Annahme weiter verdichtet, dass es sich um Kriegstote handle.

Offene Ateliers an diesem Wochenende im Landkreis OSL

(03. 05. 2022)

Am 7. und 8. Mai 2022 öffnen zahlreiche Künstler und Künstlerinnen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ihre Ateliers. Interessierte Besucher sind herzlich eingeladen, die Ateliers zu besuchen und einen Einblick in die Arbeit der Künstler zu erhalten.

 

In dreizehn Landkreisen und den Städten Potsdam und Brandenburg werden am Wochenende Künstler ihre Ateliers für Besucher öffnen. Interessierte haben die Möglichkeit, Kreativen bei der Arbeit über die Schulter zu schauen, die Entstehung von Kunstwerken zu beobachten oder Gespräche mit Künstlern zu führen. Selbstverständlich können auch Werke erworben werden.

Gezeigt wird Sehenswertes aus verschiedenen Gebieten künstlerischer Arbeit: Malerei, Fotografie, Grafik und Plastik.

 

Wenn nicht anders vermerkt, öffnen die Ateliers am Samstag von 14 - 19 Uhr und am Sonntag von 11 - 18 Uhr.

Teilnehmerliste

ÜbersichtskarteBilder: Teilnehmer im Landkreis OSL - Offene Ateliers am 07. und 08.05.2022

Foto zu Meldung: Offene Ateliers an diesem Wochenende im Landkreis OSL

Mehrere Tote bei Grabungen in Senftenberger Festung gefunden

(02. 05. 2022)

Gemeinsame Pressemitteilung – Stadt Senftenberg und Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

 

Bei Grabungen auf dem Wall der Senftenberger Festung wurden am Montag (2. Mai 2022) mehrere Tote gefunden. Ob es sich um Tote aus dem Zweiten Weltkrieg handelt, müssen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergeben. 

 

Seit Anfang vergangener Woche wurden auf dem Schlossgelände und auf dem historischen Wall Waffen und Munition in ungewöhnlicher Menge entdeckt. Dabei handelte es sich um Waffen und Munition aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, aber auch um Fundstücke vor 1900. Am Montag (2. Mai) wurden die sterblichen Überreste von Menschen entdeckt.

 

Sollte sich die Annahme bestätigen, dass es sich bei den Toten um Kriegstote handelt, wird die Bergung durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge erfolgen, der am Montag bereits verständigt wurde. Die Sondierungsarbeiten auf dem Gelände werden weiterhin fortgesetzt.

 

Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich zeigte sich am Montag vor Ort tief betroffen. „Hier liegen Menschen, die nie ihren Familien zurückgegeben werden konnten. Wenn man bedenkt, wie lange sie mitten unter uns lagen, ist das sehr schmerzlich. Jetzt geht Sicherheit vor Schnelligkeit, und es geht vor allem um einen würdevollen Umgang mit den Toten.“

 

In Vorbereitung auf die Baumaßnahmen für einen Neubau in der Festungsanlage Senftenberg hatten vergangene Woche Sondierungsarbeiten am Wall begonnen. In deren Verlauf waren Archäologen auf Waffen und Munition gestoßen. Es handelt sich dabei um Maschinengewehre, Panzerfäuste, Granaten, Säbel, Dolche und Munition, aber auch um Hausrat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist auch im Verlauf der weiteren Sondierungsarbeiten im Einsatz.

 

„Die Funde der vergangenen Woche waren bereits unerwartet und überraschend. Das Auffinden der Toten hat uns alle hier im Museum sehr getroffen und wir hoffen nicht nur aus musealer Sicht, dass die Geschichten der Toten rekonstruiert werden kann“, erklärt Museumsdirektor Stefan Heinz.

 

Am Montag (2. Mai) fand eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen bezüglich der Sondierungs- und archäologischen Arbeiten statt. Hierbei galt es zu klären, ob die Sondierungsarbeiten für das Bauvorhaben weiterhin durchgeführt werden können und in welchem Ausmaß weitere Bodensondierungen und auch kampfmittelbezogene Untersuchungen des Geländes erfolgen müssen.
 

Waffen- und Munitionsfund im Museum Schloss und Festung Senftenberg

(28. 04. 2022)

Am Dienstag, 26.04.2022, gab es im Zuge von Sondierungsgrabungen in der südlichen Wallanlage im Schloss Senftenberg einen Waffen- und Munitionsfund. Archäologen waren mit den Grabungsarbeiten beauftragt worden, um die Grundmauern eines ehemals dort befindlichen Gebäudes festzustellen. Ein bevorstehender Neubau zur Erweiterung der musealen Ausstellungsfläche hatte die Arbeiten erfordert, da dieser denkmalschutzrechtlich ausschließlich in den Abmaßen des ehemaligen Gebäudes entstehen darf.

 

Nach dem Fund einer Panzerfaust aus dem Zweiten Weltkrieg wurden die Arbeiten eingestellt und der Kampfmittelbeseitigungsdienst informiert. Dieser war am Dienstag mit 3 Fachkräften vor Ort und konnte diverse Waffen und Munition bergen. Neben dem typischen Kriegsgerät des Zweiten Weltkrieges waren auch Waffen aus dem Ersten Weltkrieg und vor 1900 unter den Funden. Neben Schusswaffen konnte der KMBD auch historische Dolche und Säbel bergen. Am Mittwoch brachten die Arbeiten noch einmal etwa 100 Gewehre, teils wieder vor 1900 datiert, zum Vorschein. Aufgrund der Fülle und Art der Ablagestelle gehen die Historiker davon aus, dass das Kriegsgerät schnell entsorgt und nicht zur weiteren Verwendung versteckt wurde.

 

Das Schloss Senftenberg diente während des Zweiten Weltkrieges als Militärunterkunft. Vermutlich handelte es sich um die ehemalige Flakzentrale aus Ruhland, die nach Senftenberg verlegt wurde. Das Schloss, welches zum Ende des Krieges nur noch durch einzelne Kämpfer der Hitlerjugend und des Volksturms besetzt war, wurde kampflos der sowjetischen Armee übergeben. Ob sich die deutschen Kämpfer aus Angst vor Sanktionen der Waffen entledigten oder die rote Armee diese entsorgte, kann noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

Neben den militärischen Funden waren auch einige weiteren Schätze im Boden verborgen. So konnten die Archäologen neben Keramiken, Töpfen, Uniformteilen und einem Steigbügel auch einen kunstvollen, dreiarmigen Kronenleuchter bergen. Die zivilen Stücke wurden dem musealen Depot des Landkreises Oberspreewald-Lausitz übergeben. Alle Fundstücke, welche der Kampfmittelverordnung unterliegen, wurden durch den KMBD in Verwahrung genommen und abtransportiert. Die Sicherung der Baugrube erfolgt durch einen externen Wachdienst.

Die Grabungsarbeiten durch den KMBD werden in den nächsten Tagen noch einmal fortgesetzt. Erst nach Freigabe durch den KMBD können die archäologischen Arbeiten für die Voruntersuchung weiter durchgeführt und beendet werden. Aufgrund der Waffenfunde ist bei der weiteren Sondierung und Sicherung besondere Vorsicht geboten. Die Sondierungsarbeiten wurden zunächst für die Dauer von 2 Wochen gestoppt. Ob es zu Verzögerungen in der Realisierung des musealen Neubaus kommen wird, ist noch offen.

 

Der Fund ist unerwartet und überraschend groß. Die Spekulationen zur Herkunft des Fundes und seiner ursprünglichen Bestimmung sind nun vielfältig. Auch in verschiedenen Medien wurde bereits dazu berichtet, wobei die Darstellung der Ereignisse und die Einordnung des Fundes nicht immer sachgemäß erfolgte.

 

Das Museum Schloss und Festung Senftenberg ist trotz der Grabungsarbeiten für Besucher geöffnet. Besucher werden gebeten, die Absperrungen weitläufig zu umgehen. Für die Eröffnung der neuen Sonderausstellung „Es gab ja nüscht…“ – Shopping in der DDR am 07. Mai 2022 werden keinerlei Verzögerung erwartet.

 

 

Ergänzende Information – Verhalten beim Auffinden von Schusswaffen oder Munition (Quelle: https://polizei.brandenburg.de/seite/richtiges-verhalten-bei-fundmunition/59768)

Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko verletzt, geschädigt oder sogar getötet zu werden. Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln: 

 

  • Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich!
  • Von Kampfmitteln können Explosionsgefahr, Vergiftungs- und gesundheitsschädigende Gefährdungen, Brandgefahr und umweltschädigende Gefahren ausgehen!
  • Je länger die Kampfmittel in der Erde liegen, desto gefährlicher werden sie!
  • Die Größe und Form der Kampfmittel sagt nichts über die Gefahr aus!
  • Oft sind Kampfmittel schwer erkennbar, also Vorsicht bei Verdacht!

 

 

Wichtige Hinweise:

 

Bei Auffinden von Kampfmitteln - nicht berühren und an der Fundstelle belassen! Kampfmittel sind äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder einer Veränderung in ihrer Lage!

Bei allen Kampfmittelfunden ist unverzüglich die nächste Ordnungsbehörde bzw. Polizeidienststelle zu benachrichtigen!

 

Waffenfund Wallanalge Senftenberger Schloss

Foto: Grabungsfunde im Museum Schloss und Festung Senftenberg - der KMBD bei der Sicherung der Funde. (Fotos: OSL \ Helga Schüler)

Foto zu Meldung: Waffen- und Munitionsfund im Museum Schloss und Festung Senftenberg

Aufstellen der Raumcontaineranlage am Friedrich-Engels-Gymnasium

(28. 04. 2022)

Am 26. April begann der Aufbau der Raumcontaineranlage im Zuge der Sanierungsarbeiten am Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg.

 

Neben dem 2011 erbauten SeeCampus Niederlausitz mit den Schulen „Emil-Fischer“ Gymnasium, Oberstufenzentrum Lausitz Leitung und Oberstufenzentrum Abteilung eins in Schwarzheide (Einzugsgebiet Süd) und dem 2014-2016 komplett sanierten Paul-Fahlisch Gymnasium in Lübbenau (Einzugsgebiet Nord) verfügt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz über das Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg (Einzugsgebiet Mitte). Hier werden derzeit ca. 700 Schüler der Klassenstufen fünf bis zwölf unterrichtet. Außerdem wird es für viele außerschulische Veranstaltungen genutzt. Das aktuelle Schulentwicklungskonzept sieht einen langfristigen Erhalt dieses Standortes vor.

 

Das Schulgebäude stellt sich von außen als solides und gut erhaltenes Bauwerk dar. Erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind jedoch bereits an der Gebäudehülle erkennbar. Die intensive Nutzung der Schule führte aber besonders innerhalb des Gebäudes zu einem Modernisierungs- und Sanierungsstau. So sind aktuell insbesondere brandschutztechnische, sicherheitsrelevante, schallschutz- und haustechnische Standards teilweise nicht erfüllt. Es besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung eines aktuellen Brandschutzkonzeptes und nachfolgend die Umsetzung der Forderungen aus dem Brandschutznachweis.

 

Unter Einbindung von Fachplanern soll das Gebäude nach den gültigen Normen ertüchtigt und umfassend saniert werden. Es besteht an diversen Bauteilen erheblicher Erneuerungsbedarf, wie z.B. die Reparatur oder der Austausch von defekten Fenstern und Türen, die Erneuerung von Innenraumoberflächen, die Durchführung einer Dachsanierung, sowie die Ertüchtigung und Erweiterung der Sonnenschutzanlagen. Durch den Neubau eines innenliegenden Personenaufzuges wird das Gebäude barrierefrei nutzbar. Im Zuge der Komplettsanierung erfolgt die Umsetzung des Förderprogrammes „DigitalPakt Schule“, das Gymnasium wird somit den aktuellen Anforderungen an einen modernen, digital ausgerichteten Unterricht gerecht.

 

Das Ziel der Maßnahmen ist es, die Schule fit zu machen für die Unterrichtsanforderungen der kommenden Jahre, die Gebäudetechnik soll auf den aktuellen Stand gebracht und der Komfort für die Nutzer erhöht werden.

 

Die Sanierung erfolgt in drei (bzw. vier) Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt sieht für den Zeitraum vom Juni 2022 bis Juni 2023 eine Komplettsanierung des ersten Drittels der Schulgebäude vor. Hierbei steht der südwestliche Teil des Gebäudes, bugseitig bis zum ersten Trepenhaus im Fokus. Im zweiten Bauabschnitt beginnen die Arbeiten im Juli 2023 und werden voraussichtlich bis Juli 2024 abgeschlossen sein. Hierbei wird das zweite Drittel des Schulgebäudes komplett saniert, wozu der mittige Teil des Gebäudes mit dem Verwaltungsbereich zählt. Der dritte Bauabschnitt schließt sich diesen Maßnahmen nahtlos an und sieht voraussichtlich beginnend ab dem August 2024 bis zum August 2025 die Komplettsanierung des nordöstlichen Teils der Schule, des Verbindungsanbaus und der Aula vor. Daran anknüpfend ist voraussichtlich ab 2026 in einem vierten Bauabschnitt die Sanierung der Sporthalle geplant.

 

Diese Umbauarbeiten bringen einen Einschnittt in den Schulalltag des Friedrich-Engels-Gymnasiums mit sich. Räume und ganze Gebäudeteile werden aufgrund der Arbeiten vorrübergehend nicht nutzbar sein. Die Prüfung von Auslagerungsmöglichkeiten von Teilen der Schule hat ergeben, dass im Stadtgebiet Senftenberg keine geeigneten Immobilien zur Verfügung stehen. Die ehemals dem Landkreis OSL in Brieske gehörende Schule ist verkauft worden und wegen des langen Leerstandes zwischenzeitlich auch nicht mehr ohne umfangreiche Baumaßnahmen nutzbar. Das ehemalige Schulgebäude in Altdöbern wurde ebenfalls verkauft.

 

Als optimale Variante wurde die Aufstellung einer Containeranlage auf der Parkplatzfläche des Schulgeländes herausgearbeitet, die vollständig neu errichtet und für die Dauer der Bauarbeiten im Schulgebäude gemietet wird. Es wird eine zweigeschossiges Modul-Gebäude mit neun Klassenräumen, WC-Anlagen, einem Lehrerzimmer und zwei Treppenanlagen errichtet. Somit wird immer entsprechend des Bauabschnittes im Gebäude ca. ein Drittel der Schüler/innen in der Raumcontaineranlage unterrichtet.

 

Der Aufbau der Raumcontaineranlage hat am 26. April begonnen und soll in der 25. Kalenderwoche 2022 abgeschlossen werden.

Die Raumcontaineranlage befindet sich auf dem Grundstück in fußläufiger Nachbarschaft zum Haupt-Schulgebäude. Für die Schüler/innen und Lehrer/innen entfallen zeit- und kostenintensive Beförderungen. Die Vertretungsregelung kann beibehalten werden. Die Schüler/innen bleiben zudem in Ihrem gewohnten Umfeld und die vorhandenen Anlagen – Sporthalle und Außensportanlagen können weiterhin genutzt werden.

 

Raumcontainer mit Kran

Raumcontainer

Raumcontainer

Foto zu Meldung: Aufstellen der Raumcontaineranlage am Friedrich-Engels-Gymnasium

SeenlandCup 2022

(27. 04. 2022)

 

Vom 23. bis zum 24. April richtete der SV Glückauf Kleinleipisch e.V. zusammen mit dem Brandenburger Bogensportverband (BBSV) den SeenlandCup 2022 in der Niederlausitzhalle in Senftenberg aus.

 

Während am Samstag die Qualifikationsrunde stattfand, ging es am Sonntag für die jeweils 16 besten Schützen der Bogenklassen in das Finalschießen.

 

Die Möglichkeiten bei 70 bzw. 50 Meter Abstand zu den Zielscheiben ihr Können und ihre Ausrüstung zu testen und unter Beweis zu stellen, ließen sich zahlreiche Schützen an dem Wochenende nicht entgehen. Und so wurde es mucksmäuschenstill in der Niederlausitzhalle, sobald die Wettkämpfer ihre Bögen angehoben und gespannt haben. „Der Sportgeist der Bogenschützen ist beachtenswert. Absolute Ruhe und Konzentration wechselten sich beim SeenlandCup mit lautstarkem Applaus zum gegenseitigen Anfeuern und Unterstützen ab“, berichtet Landrat Siegurd Heinze, der am Sonntag die Sieger des SeenlandCups beglückwünschen und ihnen die hart erkämpften Preise überreichen konnte.

 

Die Ergebnisse des SeenlandCups 2022 sind online einsehbar untr: https://www.bbsv-bogensportweb.de/seenlandcup-2022/ergebnisse/

 

Seenlandcup Siegerfoto

 

Seenlandcup Siegerehrung

Foto zu Meldung: SeenlandCup 2022

BAföG-Stelle des Landkreises OSL vom 25.04. - 29.04.2022 geschlossen

(25. 04. 2022)

++Achtung+++

 

Die Bafögstelle des Landkreis Oberspreewald- Lausitz muss leider  vom 25.04. - 29.04.2022 geschlossen bleiben.

 

 

Neue Adresse für die VG OSL: Umzug verbessert die persönliche Betreuung und Kundennähe

(22. 04. 2022)

Ein Plus an Komfort erhalten ab sofort alle Fahrgäste der VG OSL. Der Umzug der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz in den SFB-Treff in der Roßkaupe 10 optimiert die Arbeitsumgebung und ermöglicht so einen noch besseren Service für die Fahrgäste.

 

Seit dem 7. März sind der Geschäftsführer, Michael Schütze, und seine Mitarbeitenden unter der neuen Adresse (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg) erreichbar. Das gesamte Team der VG OSL arbeitet nun gemeinsam im zweiten Obergeschoss des Gebäudes und ist barrierefrei erreichbar. Durch den Umzug an den neuen Standort erhalten Kunden einen noch besseren Service und eine intensivere Beratung zu den Themen Fahrplan und Tarif. Dies ermöglicht zum Beispiel die Gestaltung des Empfangs-/Kundenbereiches.

 

Neuer Standort der VG OSL in der Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg. (Fotos: VGOSL  Carolin Schummer, Michael Schütze)

Neuer Standort der VG OSL in der Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg. (Fotos: VGOSL  Carolin Schummer, Michael Schütze)

 

Sie möchten einen Fahrschein zum VBB-Tarif? 
Diesen erhalten die Fahrgäste direkt in Bahnhofsnähe ausschließlich bei der VG OSL in der Roßkaupe 10 in Senftenberg. Dabei ist nun auch eine bequeme Kartenzahlung möglich.

 

Liegt Ihr Ziel außerhalb des VBB-Tarifgebietes? 
Auch Fahrausweise für den Verkehrsverbund Oberelbe können Bürger und Bürgerinnen bei der VG OSL kaufen.
Außerdem können sich Interessierte in einer der Fahrausweisvorverkaufsstellen der VG OSL vor Ort zum VBB-Tarif beraten lassen:

  • Lotto-Presse Nitsche: Am Neumarkt 2 - 4, 01968 Senftenberg)
  • Tankstelle Access Station: Usedomer Straße 1, 01968 Senftenberg)
  • Partner-Filiale DPAG Schwarzheide: Schillerplatz 6, 01987 Schwarzheide)
  • Busverkehr Gerd Schmidt GmbH: Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer 
  • Spreewelten GmbH - Spreewelten Bahnhof Lübbenau: Bahnhofstraße 3d, 03222 Lübbenau 

 

Foto zu Meldung: Neue Adresse für die VG OSL: Umzug verbessert die persönliche Betreuung und Kundennähe

Themennachmittage des Pflegestützpunktes OSL

(20. 04. 2022)

„Rollatoren und Co“
Ihr Recht auf gute Beratung und Hilfsmittelversorgung

 

Ihr Pflegestützpunkt lädt Sie herzlich zu seinen Themennachmittagen „Rollatoren und Co“ ein.
Eine gute Beratung rund um das Thema Hilfsmittel und Co. liegt uns sehr am Herzen. Viele BürgerInnen sind bei dem Thema verunsichert und trauen sich nicht nach den geeigneten Hilfsmitteln zu fragen. Wir wollen gemeinsam mit einem Sanitätshaus das Thema aufgreifen und Ihre Fragen dazu beantworten und einiges praktisch ausprobieren. 


Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.
Wir bitten um Anmeldung unter folgender Telefonnummer: 03573 870 4180


Termine:

Lübbenau
04.05.2022 von 14.30 bis ca. 16.30 Uhr 

im Haus der Harmonie, Str. der Jugend 24


Senftenberg
11.05.2022 von 15.00 bis ca. 17.00 Uhr

in der Begegnungsstätte VS, Kormoranstr. 1

 

Themennachmittag des PSP in Senftenberg „Rollatoren und Co“ Themennachmittag des PSP in Lübbenau „Rollatoren und Co“

Foto zu Meldung: Themennachmittage des Pflegestützpunktes OSL

Landrat und Bundestagsabgeordneter besuchen Verein „Unsere Welt, eine Welt“ e.V. in Senftenberg

(14. 04. 2022)

Am 14.04.2022 war der Bundestagsabgeordnete Hannes Walter zum Arbeitstreffen im Landratsamt. Zunächst begrüßte ihn Siegurd Heinze, Landrat Oberspreewald-Lausitz, zu einer angeregten Diskussions- und Austauschrunde in seinem Büro. Wichtige Themen waren hierbei unter anderem die Ukraineflüchtlinge und die Energiepolitik in der Lausitz.

 

Bei schönstem Sonnenschein ging es anschließend zusammen mit der Integrationsbeauftragen des Landkreises, Frau Kathrin Tupaj, zum Verein „Unsere Welt, eine Welt“ e.V. in der Senftenberger Innenstadt. Der Verein besteht seit 1997 und engagiert sich in der Integration ausländischer Mitbürger und Migranten im Landkreis.

 

Empfangen wurden Landrat Heinze und Bundestagsabgeordneter Walter von Maria Stauber, Vorstandsvorsitzende des Vereins. Frau Stauber zeigte in einem Rundgang die Räumlichkeiten des Vereins und stellte ihre Arbeit vor. Der Verein bietet verschiedene Veranstaltungen an, bei welchen Mitbürger und Migranten zusammenkommen können. Ziel ist es, die Willkommenskultur und die Integration ausländischer Mitbürger und Migranten zu verbessern. Damit setzt sich der Verein nicht nur für die verschiedenen Kulturen, sondern auch für ein gutes gesamtgesellschaftliches Zusammenleben ein.

 

Landrat Heinze und Bundestagsabgeordneter Walter wurden im Anschluss des Rundgangs herzlichst mit Kaffee, selbstgebackenem russischen Kuchen und Keksen, sowie künstlerischen Geschenken begrüßt. „Essen kann Menschen vereinen und Kulturen zusammenführen. Mit einer kulinarischen Reise und einem leckeren Stück Kuchen haben schon so manche freundschaftlichen Gespräche begonnen“, betont Landrat Heinze. Bundestagsabgeordneter Walter und Landrat Heinze resümierten das Treffen mit dem Verein als einen gelungenen Austausch und freuen sich diese engagierte Anlaufstelle für ausländische Mitbürger und Migranten in der Region zu haben.

 

OSL Landrat Siegurd Heinze und Bundestagsabgeordneter Hannes Walter besuchen den Verein „Unsere Welt, eine Welt“ e.V. und werden von Maria Stauber empfangen. (Foto: OSL  Nora Bielitz)

Verein „Unsere Welt, eine Welt“ e.V. in Senftenberg. (Foto: OSL  Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Landrat und Bundestagsabgeordneter besuchen Verein „Unsere Welt, eine Welt“ e.V. in Senftenberg

Öffnung der Kreisverwaltung für Besucherverkehr

(13. 04. 2022)

Aufgrund der weiterhin sinkenden Fallzahlen und der damit verbundenen positiven Entwicklungen im Hinblick auf das Corona-Infektionsgeschehen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird die Kreisverwaltung nach Ostern (ab dem 19.04.2022) wieder für den Bürgerverkehr öffnen.

 

Besucher der Kreisverwaltung müssen sich genauso, wie die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, an die in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltungsstandorte geltenden Hygieneregeln halten. Dies bedeutet nach wie vor: Abstand – Hygiene – und eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen.

 

Eine Vorsprache der Bürger, sowie das Betreten der Kreisverwaltungsgebäude hat generell nur mit Nutzung einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske aller im Raum befindlichen Personen zu erfolgen.

 

Die Sprechzeiten der Kreisverwaltung nach Ostern sind:

Di. 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Do. 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

sowie nach Vereinbarung
 

Beachten Sie zudem bitte die abweichenden Öffnungszeiten einiger Ämter: https://www.osl-online.de/seite/79374/%C3%B6ffnungszeiten.html

 

Hinweise zur KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde

Das Straßenverkehrsamt wird weiterhin für Zulassungsvorgänge eine Online-Terminvergabe anbieten. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort ist jedoch ausschließlich eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Zum Termin ist die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitzubringen.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in den Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen.

Krieg in der Ukraine – Wohnungssituation und Ausstattung der Wohnungen im Landkreis

(13. 04. 2022)

Die Anzahl der Ukraineflüchtlinge steigt weiter. Dies stellt neue Anforderungen an den Landkreis und die Kreisverwaltung. Wie erfolgt die Unterbringung der Flüchtlinge und wer stattet die Wohnungen aus?

 

Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Landkreis
Mit Beginn der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine ist es gelungen, neben den anfänglichen Zwischenunterkünften bisher mehr als 60 Wohnungen herzurichten, auszustatten und direkt an ukrainische Flüchtlinge zur Nutzung zu übergeben.

 

Derzeitig werden weitere Wohnungen hergerichtet und ausgestattet, so dass noch im Monat April in bis zu 50 weiteren Wohnungen ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden können.
Dieses Vorhaben wird im Monat Mai weiter forciert, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. 

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgte bisher an den Standorten Senftenberg, Schipkau, Lübbenau und Altdöbern. Bis Ende Mai werden Kapazitäten in Großräschen, Schwarzheide, Calau und Vetschau zur Verfügung stehen.

 

Eine bedarfsgerechte Erweiterung der Kapazitäten ist in Vorbereitung, um auf einen weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein.

 

Flüchtlingszahlen im Landkreis
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind in den vergangenen Wochen immer mehr Menschen angekommen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Am Freitag, 08.04.2022 waren 614 Flüchtlinge im Landkreis gemeldet.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind 1311 Personen mit polnischer Staatszugehörigkeit gemeldet. Die zweithäufigste vertretene Gruppe ist die der Ukrainer mit insgesamt 660 Personen. Mit syrischer Nationalität sind 558 Personen im Landkreis gemeldet. Insgesamt leben im Landkreis ca. 5.100 Personen, die nicht die deutsche Staatszugehörigkeit besitzen, aus insgesamt 104 verschiedenen Staaten.

 

Ausstattung der Wohnungen
Im laufenden Prozess der Wohnungsmeldungen und -belegungen sind mehr Wohnungen verfügbar, als zunächst belegt werden können. Die Differenz ergibt sich dadurch, dass Wohnungen erst ausgestattet werden müssen. Sobald die Ausstattung abgeschlossen ist, wird die Wohnung aufgrund des akuten Bedarfs sofort belegt.

 

Die Ausstattung der Wohnungen wird vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz koordiniert. Die Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter unterstützen diesen Prozess.


Die weitere Ausstattung der Wohnungen erfolgt über die Schnittstelle zwischen mehreren Dezernaten und Ämtern des Landkreises.
Entsprechende Beschaffungen werden gemäß dem ermittelten Bedarf sowie orientiert an den Vorgaben des Landes Brandenburg (Mindestbedingungen) durch den Landkreis vorgenommen.

 

Vom Bau- und Hauptamt des Landkreises werden sogenannte Erstausstattungspakete zusammengestellt. Die bestellten Sachen werden dafür von den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung bei der Anlieferung aus den Lkws entladen, sortiert, beschriftet und zu Paketen gebündelt und anschließend in einen Lkw geladen, welcher die Sachen zu den Wohnungen bringt. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Kommunen und den Wohnungsbaugesellschaften, um die Anzahl der freien Wohnungen zu ermitteln und bedarfsgerecht die Ausstattung vorzubereiten.

 

Derzeit erfolgt die Wohnungsvergabe an ukrainische Kriegsflüchtlinge primär an die Personen, die sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Ausländerbehörde melden und ukrainische Kriegsflüchtlinge, die zunächst in privaten Wohnungsangeboten untergekommen waren.

 

Ausstattung der Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge durch das Bau- und Hauptamt des Landkreises. (Fotos: OSL  Katja Stahn)

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Machbarkeitsstudie zum Radfernweg Berlin-Dresden durch das Lausitzer Seenland und den Spreewald

(12. 04. 2022)

Frühstück in Berlin, dann radeln entlang der Spreewaldfließe und Lausitzer Seen und zum Abendessen in Dresden? Einen Routenvorschlag für den Radweg Berlin-Dresden gibt es bereits – nun soll eine attraktive Streckenführung durch den Landkreis OSL entwickelt werden.

 

Das Modellvorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“ verfolgt drei übergeordnete Ziele:

  • Steigerung des touristischen Potenzials
  • Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft
  • Stärkung der regionalen Identität

 

Gefördert wird dieses Vorhaben im Rahmen des Programms „Region gestalten – Aktive Regionalentwicklung“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit Unterstützung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für den Durchführungszeitraum vom 1. November 2021 bis zum 30. April 2024. Das Fördervorhaben basiert auf dem Beschluss der Bundesregierung vom 10.07.2019, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands zu schaffen. (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/region-gestalten/initiativen/2020/aktive-regionalentwicklung/01-start.html)

 

Modellvorhaben „Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“

Im Rahmen des Vorhabens soll ein strategisches regionales Entwicklungskonzept (SREK) erstellt werden. Tourismus und Regionalität sind im Lausitzer Seenland und Spreewald bedeutende identitätsstiftende Themen, die es gilt strategisch weiterzuentwickeln. Die Gebietskulisse des Lausitzer Seenlandes bildet hierbei sowohl die brandenburgische als auch die sächsische Seite. 
Der entsprechende Kreistagsbeschluss zur Erarbeitung des SREK wurde im September 2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gefasst. Inhaltlich umgesetzt wird das Projekt im Landkreis OSL vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung.

 

Das Leuchtturmprojekt des Entwicklungskonzeptes sind zwei thematische Tourismusrouten (SchlossKulturRoute, Route der Genusshandwerker), welche im Landkreis etabliert werden sollen. Vorrangig sollen diese als Fahrradrouten ausgewiesen werden.

 

Zu Beginn des Jahres wurde eine der drei Machbarkeitsstudien vor der Erstellung des regionalen Entwicklungskonzeptes in Auftrag geben: „Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Radfernweg Berlin-Dresden durch das Lausitzer Seenland und den Spreewald“. Eine Grundlage für die Machbarkeitsstudie bildet der Routenvorschlag für den Radweg Berlin-Dresden vom ADFC Sachsen e.V.: https://www.adfc-sachsen.de/freizeit/radweg-berlin-dresden

 

Ziel des Projektes ist es, die Radroute zwischen Berlin und Dresden so zu entwickeln, dass diese durch den Spreewald und das Lausitzer Seenland entlang der schönsten Radstrecken und Sehenswürdigkeiten führt. In dem Zusammenhang wird die Radstrecke durch eine gelungene und sehenswerte Routenführung aufgewertet. Ebenso stellt die Route und die damit verbundene Rad-Anbindung des Spreewaldes und des Lausitzer Seenlands an die Hauptstädte Berlin und Dresden eine weitere touristische Erschließung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz dar.

 

In die Machbarkeitsstudie werden das vorhandene Kartenmaterial für die empfohlenen Routen und die Alternativrouten mit den ergänzenden Ausführungen zu den Routen des ADFC Sachsen e. V. miteinbezogen.
Vorliegende und in Erstellung befindliche kommunale Radkonzepte werden ebenfalls bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Der Routenvorschlag für den Berlin-Dresden-Radweg beginnt in Berlin am Brandenburger Tor und endet in Dresden an der Frauenkirche. (https://www.adfc-sachsen.de/freizeit/radweg-berlin-dresden)

 

Den Zuschlag für die Erstellung der Machbarkeitsstudie hat das Unternehmen IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH Neuss, Bürostandort Berlin – Niederlassung Büro Radschlag erhalten.
Am 31.03.2022 fand eine erste Auftaktberatung mit der Ingenieurgesellschaft und dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises OSL statt. Im Rahmen des Projektes sind zwei Workshops geplant. Im April 2022 beginnt die Befahrung des Radfernweges durch das Büro Radschlag. 


Betrachtet werden soll bei der Machbarkeitsstudie unter anderem:

  • Die Radroutenführung soll auf Qualität der einzelnen Abschnitte, Anbindung an den ÖPNV/Bahn, der Unterkünfte (Bett und Bike-Übernachtungsmöglichkeiten), gastronomischen Einrichtungen Rastmöglichkeiten sowie kulturellen Highlights an der Strecke geprüft werden. 
  • Die Barrierefreiheit und die Zielgruppenausrichtung (z. B. Familientauglichkeit, Lademöglichkeit von E-Bikes entlang der Strecke) sind bei der Bewertung zu beachten.
  • Ein Vorschlag für die zukünftige kartografische Hinterlegung ist zu erarbeiten.
  • Eine Empfehlung für die zukünftige gemeinsame Vermarktung und Koordinierung kreis- und länderübergreifend ist zu erarbeiten.
  • Die Kosten für ein zukünftiges Marketing und Qualitätsmanagement sind auch zu betrachten. 

 

Offizielle Freigabe des Radweges am Senftenberger See im Bereich des ehemaligen Schullandheimes „Am alten Wehr“ am 24.11.2021 (Foto: OSL  Marlen Weser)
Foto: Offizielle Freigabe des Radweges am Senftenberger See im Bereich des ehemaligen Schullandheimes „Am alten Wehr“ am 24.11.2021 (Foto: OSL \ Marlen Weser)

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Start in die Saison mit traditioneller Paddel- und Rudelübergabe im Spreewald

(11. 04. 2022)

Am 09.04.22 fand am Großen Hafen in Lübbenau die traditionelle Paddel- und Rudelübergabe zum Start in den Frühling und in die Paddel- und Kahnsaison statt. Das Aprilwetter machte in den Sonnenphasen Vorfreude auf die Outdoor- und Tourismus-Saison im Spreewald.

 

Zeitgleich zur Saisoneröffnung hat in Lübbenau der Ostermarkt der Verein Interessengemeinschaft Altstadt e.V. (IGEA e.V.) stattgefunden. Zahlreiche Lübbenauer und Spreewälder, aber auch Touristen, erfreuten sich der Festivitäten. Siegurd Heinze, Landrat Oberspreewald-Lausitz und Helmut Wenzel, Bürgermeister der Stadt Lübbenau, begleiteten die Paddel- und Rudelübergabe, bei welcher die traditionell eingekleideten Spreewaldfrauen die geschmückten Paddel und Rudel an die Verleiher und Kahnfährleute aus Lübbenau übergeben haben.

 

Landrat Siegurd Heinze wünscht allen Touristikern im Spreewald ein schönes und erfolgreiches Jahr: „Mit den gelockerten Maßnahmen und diesem schönen Sonnenschein kann es doch gern weitergehen in der Saison 2022. Nach dem erneut von der Pandemie getrübten Winter kann nun wieder der Aufschwung und die Outdoor-Saison im Spreewald beginnen.“
 

 

 

Start in die Saison mit traditioneller Paddel- und Rudelübergabe im Spreewald am 09.04.2022 (Foto: OSL  Nora Bielitz)Start in die Saison mit traditioneller Paddel- und Rudelübergabe im Spreewald am 09.04.2022 (Foto: OSL  Nora Bielitz)Start in die Saison mit traditioneller Paddel- und Rudelübergabe im Spreewald am 09.04.2022 (Foto: OSL  Nora Bielitz)

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Geflügelpest - Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.01.2022 Aufstallungsanordnung

(08. 04. 2022)

Die am 07.01.2022 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekanntmachung der Aufstallungsanordnung im Stadtgebiet Vetschau, sowie den Ortsteilen Lobendorf und Tornitz wird aufgehoben.


Diese Verfügung tritt am 09.04.2022 in Kraft. Die Aufstallungsanordnung ist damit ab dem 09.04.2022 aufgehoben.

 

Die am 07.01.2022 erlassene TSAV ist nachzulesen unter: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/20220107_tsav_risikogebiet.pdf

 

Die am 09.04. in Kraft tretende Aufhebung der TSAV vom 07.01. ist nachzulesen unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/20220408_Aufhebung_TSAV_nach_Risikobewertung.pdf

Bekanntmachung zum Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten“

(07. 04. 2022)

Am 12. April 2022 findet um 14.00 Uhr beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 01968 Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus I, großer Sitzungssaal die Sitzung des Kreisabstimmungsausschusses des Stimmkreises 38 über die Feststellung des Ergebnisses des Volksbegehrens statt.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Volksbegehrensverordnung Brandenburg i. V. m. § 4 Abs. 1 Brandenburgische Landeswahlverordnung ergeht der Hinweis, dass jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.

 

 

 

Übergabe des Zechenhauses von der LMBV an den Landkreis

(06. 04. 2022)

Mit der Übergabe des Zechenhauses im Senftenberger Ortsteil Brieske am Mittwoch, 06.04.2022 geht das historische Gebäude aus dem Besitz der LMBV zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz über. Nun stehen für das Gebäude Umbau und Sanierung bevor, damit es zu einem Kultur- und Veranstaltungsort werden kann.

 

Das Zechenhaus, oder auch Waschkaue genannt, wurde ehemals für den Tagebau und die Brikettfabriken der Grube Marga der Ilse Bergbau AG 1909/1910 im Rahmen der Errichtung des Industriekomplexes Marga und des Kraftwerks errichtet. Heute steht das Gebäude unter Denkmalschutz und erinnert an die Braunkohleindustrie und -vergangenheit der Lausitz. 
Das Gebäude befand sich zuletzt im Besitz der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) und ist aktuell leerstehend. 

 

Im Kreistag am 10. Juni 2021 wurde die Aufnahme von Kaufverhandlungen zum Erwerb der Liegenschaft Zechenhaus/Waschkaue beschlossen. Diese Kaufintention entstand aufgrund dem bereits langfristig bestehenden Bedarf, ein Depot- und Archivkonzept für den Landkreis und die Museen des Landkreises zu entwickeln. Mit Hilfe einer Förderung des Lausitz-Beauftragten zur Unterstützung von regionalen Vorhaben in der brandenburgischen Lausitz zur Strukturentwicklung und der LMBV wurde eine Bauzustandsanalyse durchgeführt und eine Machbarkeitsstudie zur denkmalverträglichen Sanierung und nachhaltigen Belebung des Zechenhauses/Waschkaue erarbeitet.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat zum April 2022 das Zechenhaus und die zugehörigen Grundstücksflächen mit einer Gesamtgröße von 13.561 m² von der LMBV erworben. Am 6. April hat nun die offizielle Übergabe des Gebäudes von der LMBV an den Landkreis stattgefunden.

 

 

Landrat Siegurd Heinze berichtet: „Es freut mich, dass wir die Übergabe des Zechenhause direkt in dem Gebäude vollziehen konnten. Das Gebäude birgt nicht nur für die Region Geschichte, sondern auch für mich persönlich. 1977 hatte ich mit meiner Ausbildung als Elektromonteur begonnen und bin auch für 4 Wochen hier im Zechenhaus gewesen. Ich habe das Zechenhaus also noch in Aktion erlebt. Mein Berufsleben hatte mich dann weg von der Kohle und in die Verwaltung geführt, aber immer wieder merke ich, dass die Geschichte der Braunkohle zu mir zurückfindet - so auch an Tagen wie heute. Das Zechenhaus in Brieske war und ist ein beeindruckendes Gebäude. Und nun gilt es in der Hand des Landkreises die Geschichte des Hauses zu wahren und ihr eine Bühne zu geben, auf welcher ebenso die Geschichte der Region und die des Landkreises eine Rolle spielen wird. Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung und die Umsetzung des Projektes Zechenhaus.“

 

Welche Pläne und Ziele hat der Landkreis für das Gebäude?
Inhalt der durchgeführten Machbarkeitsstudie war die Prüfung der Umsetzung der angestrebten Nutzungsszenarien in Kombination mit den baulichen Gegebenheiten.
Kernaspekte der Machbarkeitsstudie waren:

  • die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes, 
  • die Nutzung für ein zentrales Museumsdepot und Archiv für den Landkreis OSL, einschließlich zugehöriger Verwaltungsarbeitsplätze, 
  • die Entstehung eines Kultur- und Veranstaltungsortes, 
  • die Erweiterung des touristischen Angebotes mit musealer Öffnung des Zechen-hauses/Waschkaue und 
  • ein Entwicklungsschub für den Industriepark Marga (Ansiedlung von Unternehmen) und deren denkmalgeschützte Wohnsiedlung Marga.

 

Die Machbarkeitsstudie ermittelte für den Umbau des Zechenhauses im Kontext der angestrebten Nutzung eine Gesamt-Bausumme von ca. 20 Millionen Euro.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beabsichtigt nun nach Erwerb des Gebäudes und der Grundstücke die umfangreiche Sanierung und den Umbau des Zechenhauses in Brieske.

 

Das Zechenhaus soll mit der Sanierung und dem Umbau öffentlich, kulturell und touristisch genutzt werden. Ein Kultur- und Veranstaltungsort mit multifunktionaler Nutzung, von Galerien, Theateraufführungen, Konzerten bis hin zur Nutzung als Sitzungsort für eigene Ausschusssitzungen oder Vermietung soll geschaffen werden. Als Zentralarchiv für die Verwaltung des Landkreises soll zudem ein Standort zur fach- und normgerechten Archivierung der Verwaltungsakten eingerichtet werden.

 

Mit der Umsetzung des Projektes bekommt das Museum des Landkreises Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, in welchen die Geschichte des Landkreises, neben den bestehenden Museumsstandorten präsentiert werden kann. Die Geschichte des Landkreises spiegelt sich in der Geschichte des Zechenhauses wider und so wird in der Kombination aus Industrie, Kultur und Geschichte am Standort Zechenhaus ein lebendiges Kulturangebot entstehen. 

 

Stefan Heinz, Museumsdirektor Landkreis OSL, erläutert das Projekt Zechenhaus: „Das Zechenhaus wird zukünftig als historisches Gedächtnis eindrucksvoll für die starke Industrieprägung von Landschaft, Menschen und Alltag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stehen. Ein Großteil der historischen Substanz wollen wir als Zeitzeugnis der Industriekultur und der Sozialgeschichte der Menschen erhalten. Wir werden versuchen unsere neuen Funktionen in diesen historischen Bestand zu integrieren.“

 

Ebenso erhält das Museum des Landkreises die Möglichkeit die Räumlichkeiten zur Wahrung, Archivierung, Dokumentation und Pflege kulturhistorischer Schätze und Güter zu nutzen. Das Gebäude mit der teilweise geplanten musealen und touristischen Nutzung soll sich in die Museumskonzeption des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einfügen und die anderen Standorte in Senftenberg und Lübbenau ergänzen.

 

Die Sanierung und der Umbau des Gebäudes haben unter den Aspekten des Denkmalschutzes zu erfolgen. Für das Projekt Zechenhaus-Umbau ist der Durchführungszeitraum von 2021 bis 2025 vorgesehen. Die Planungstätigkeit soll zu Beginn des Jahres 2023 starten. Mit einer abgeschlossenen Entwurfsplanung wird das Projekt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Förderung eingereicht. Eine Nutzung des Gebäudes wird voraussichtlich gegen Ende 2026 möglich sein.

 


Zechenhaus Brieske, Übergabe von der LMBV an den Landkreis mit Herrn Gunnar John, Kaufmännischer Geschäftsführer LMBV und Landrat Siegurd Heinze am 06.04.2022 (Foto: OSL \ Nora Bielitz)

Foto: Zechenhaus Brieske, Übergabe von der LMBV an den Landkreis mit Herrn Gunnar John, Kaufmännischer Geschäftsführer LMBV und Landrat Siegurd Heinze am 06.04.2022 

 

Zechenhaus/Waschkaue Senftenberg OT Brieske (Foto: OSL \ Nora Bielitz)

 

Zechenhaus Senftenberg OT Brieske (Foto: OSL \ Nora Bielitz)

Foto zu Meldung: Übergabe des Zechenhauses von der LMBV an den Landkreis

ILB-Antragsportal für das Programm "Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden" steht bereit

(05. 04. 2022)

Pressemitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg:

 

Erster Call zur Antragstellung


Potsdam – Für das im Januar von der Landesregierung angekündigte Förderprogramm "Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden" hat die ILB jetzt ihr Antragsportal geöffnet. Bereits zum Programmstart steht fest, dass mit diesem Programm der Nerv der märkischen Kommunen getroffen wurde, das Interesse erweist sich als groß.

Die für Regionalentwicklung zuständige Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, sagte zum Start des Förderprogramms (PM vom 19.01.2022): „Mit dem neuen Förderprogramm investieren wir in Zusammenhalt und Gemeinsinn. Das ist gerade in der jetzigen Zeit wichtig. In unseren kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es viele gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen. Wir wollen die Umsetzung solcher Ideen und Projekte unterstützen und damit auch einen Beitrag leisten zur Umsetzung unserer neuen Regionalentwicklungsstrategie „Stärken verbinden“  

Mit fünf Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs. Mit bis zu 150.000 Euro können einzelne investive Maßnahmen auf Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert werden. Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
 
Die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren“), die gesondert u.a. auf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens ist nunmehr gestartet. Das Antragsportal finden Interessierte auf der Internetseite der ILB (www.ilb.de). Die ILB-Förderberater*innen beraten unter der Telefon-Nummer 0331-660 2211.
 

Foto zu Meldung: ILB-Antragsportal für das Programm

Ein erstes Fazit nach dem dritten E-Bus-Test im Stadtlinienverkehr Senftenberg

(04. 04. 2022)

Vom 23.03. bis zum 30.03. erfolgte der dritte E-Bus-Testlauf in Senftenberg mit dem TEMSA/SKODA Avenue Electron. Nach dem dritten Test gibt es ein erstes Fazit der VGOSL zu den drei bisher durchgeführten Testläufen.

 

Nach Ikarus und MAN reiht sich nun der TEMSA/SKODA Avenue Electron in die Reihe der Elektrobusse ein, die im Stadtlinienverkehr Senftenberg von der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH getestet wurden. Unterstützt wurde der dritte Testlauf erneut von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH Zittau (KVG) und der MAN Werkstatt in Senftenberg.

 

Der TEMSA/SKODA Avenue Electron hat zwar einen langen Namen aber unterscheidet sich in der Länge und der inneren Ausstattung kaum vom zuletzt getesteten MAN Lion’s City 12 E. Auch der TEMSA/SKODA Avenue Electron ist ein 12 Meter langer Bus und hat mit 35 Sitzplätzen nur zwei weniger im Vergleich zu dem im Januar getesteten Elektrobus von MAN. Außerdem verfügt der TEMSA/SKODA Elektrobus über eine Sondernutzungsfläche sowie eine Klapprampe für Rollstühle. „Klein aber oho“ gilt für die Batterie des Avenue Electron. Der SKODA Bus hat die kleinste Batterie unter den bislang getesteten Fahrzeugen (260 kWh). Bei den momentan für Elektrofahrzeuge wieder zuträglicheren Temperaturen hat die Praxis gezeigt, dass auch mit dieser kleinen Batterie Reichweiten bis 250 km realisierbar sind. Bei Minusgraden müsste man freilich mit etwas kürzeren Reichweiten planen.

 

Der Elektrobus der Marke Ikarus, welcher im vergangenen Jahr als erstes im Stadtverkehr Senftenberg getestet wurde, hat bei ähnlichen Wetter- und Temperaturverhältnissen bis zu 300 Kilometer mit einer Batterieladung (314 kWh) geschafft. Hinsichtlich der zu bewältigenden Entfernungen verlief auch der Test des Elektrobusses von MAN im Januar vor allem dank der sehr großen Batterie (480 kWh) bei tieferen Temperaturen problemlos.

 

Herr Michael Schütze, Geschäftsführer der VGOSL, zieht ein erstes Fazit nach den drei Testrunden: „Im täglichen Einsatz stellen wir an die Reichweite der Busse ganz unterschiedliche Anforderungen. Die erforderliche Laufleistung unterscheidet sich je nach Route. Für eine Flotte Elektrobusse würde es daher Sinn machen, auf verschiedene Batteriegrößen zu setzen, denn die Batterie ist auch ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Beschaffung. Wenn also ein Bus bspw. auf einer Route 150 km am Tag zurücklegt, wäre es unwirtschaftlich, für diese Route einen Bus mit einer vergleichsweise teuren 400 kWh-Batterie auszustatten und einzusetzen. Andererseits sind solche Energieinhalte für doppelt so lange Umläufe betriebsnotwendig.“

 

Positiv wurde der Testlauf mit dem TEMSA/SKODA Bus auch von den Fahrgästen aufgenommen. Das geringe Geräuschniveau und der hohe Fahrkomfort wurden regelmäßig gelobt.

 

Der Skoda Transportation Konzern teilt sich mit der bekannten Automarke übrigens „nur“ den Namen und das Logo – ansonsten gibt es keine Zusammengehörigkeit. Skoda Transportation konzentriert sich auf Nutzfahrzeuge (u.a. Straßenbahnen, Elektrobusse). Von Temsa übernimmt man die Fahrzeugbasis für die geplante Serienfertigung und den Vertrieb in Westeuropa. Veränderungen wird es dabei u.a. an der Batterie und dem Fahrerarbeitsplatz geben.

 

E-Bus am Busbahnhof Senftenberg

Foto zu Meldung: Ein erstes Fazit nach dem dritten E-Bus-Test im Stadtlinienverkehr Senftenberg

Corona-Update OSL: Die aktuelle Lage, Änderungen in der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt und Verlängerung der 7. Allgemeinverfügung Quarantäne

(01. 04. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 01. April 2022 bei 873,6.

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 35.053 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.769 Personen. Als genesen gelten 32.907 Bürgerinnen und Bürger. 377 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 31.03.2022 befinden sich 1.978 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Änderungen in der Umsetzung der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt +++

Die nachfolgenden Maßnahmen werden beginnend ab dem 04.04.2022 im Gesundheitsamt umgesetzt.

 

Das Gesundheitsamt stellt keine Quarantänebescheide oder Genesenennachweise mehr aus.

 

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen mit Symptomen wenden sich bitte grundsätzlich zur Behandlung und entsprechender Krankschreibung an den Hausarzt ihres Vertrauens.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen, die wegen einer Krankschreibung arbeitsunfähig sind, benötigen kein Quarantäneschreiben für das entschuldigte Fehlen gegenüber dem Arbeitgeber.

Positiv getestete Personen ohne Symptome begeben sich in eine häusliche Isolierung und müssen dies mit ihrem Arbeitgeber absprechen, diese können sich bei Bedarf an das Gesundheitsamt zur Ausstellung eines Bescheides wenden.

 

Positiv getestete Personen und deren enge ungeimpfte Kontaktpersonen haben weiterhin eine 10-tägige Quarantäne gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises OSL einzuhalten.

Seit einigen Wochen erhalten enge Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt kein Quarantäneschreiben mehr.

 

Das Gesundheitsamt versendet zur Straffung der Arbeitsabläufe ab sofort keine Quarantäneschreiben mehr an positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen.

 

Bei Fragen zur Quarantäne (Zeiten, Freitestung, ggf. in Ausnahmen Ausstellung eines Schreibens etc.) nutzen Bürgerinnen und Bürger bitte die E-Mail-Adresse Covid@osl-online.de oder die Hotline 03573/870-1100 zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt.

 

Ab dem 7. Tag der Quarantäne (gezählt nach dem Tag des PCR-Test) ist eine Freitestung mittels Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum möglich

 

Einen Genesenennachweis erhalten Bürgerinnen und Bürger bei Vorlage ihres positiven PCR-Tests in der Apotheke ihres Vertrauens

 

+++ Verlängerung der 7. Allgemeinverfügung Quarantäne +++

Die 7. Allgemeinverfügung Quarantäne wird verlängert. Sie gilt ab dem 01.04.2022 bis zum 30.06.2022. Die Inhalte der Allgemeinverfügung sind unverändert. In der Allgemeinverfügung wird unter anderem geregelt wann Maßnahmen zur Absonderung zu ergreifen sind und wann und unter welchen Bedingungen die Quarantäne endet.

 

Die verlängerte 7. Allgemeinverfügung Quarantäne ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/6/5/7/8/220119_7._AV_Quarant_ne_LK_OSL_Website.pdf

Foto zu Meldung: Corona-Update OSL: Die aktuelle Lage, Änderungen in der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt und Verlängerung der 7. Allgemeinverfügung Quarantäne

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes

(31. 03. 2022)

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Errichtung eines weiteren Wildabwehrzaunes an der sächsischen Grenze wird der bestehende verlängert.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit der Errichtung eines Wildabwehrzaunes ist am 26.03.2022 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/6/4/1/3/20220322_TSAV_Zaun_1.pdf.

 

Zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet wird in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter anderem die folgende Maßnahme bekanntgegeben und verfügt:

 

Entlang der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen im östlichen Teil des Kreisgebietes zwischen Grünewald und Lieske wird in nachfolgend dargestelltem Gebiet eine Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun) – rote Linie - ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen errichtet.

 

Kartenausschnitt_Zaun

Bild: Kartenausschnitt mit Verlauf des neuen ASP-Schutzzaunes (rote Linie)

 

Die Karte ist online einsehbar unter: https://geoportal.osl-online.de/WebOffice_GDI/synserver?user=gast&project=OSL_GDI&view=ASPSchutzzaun

 

Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 der Tierseuchenallgemeinverfügung benannt.

Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgefordert, die Tore nach dem Benutzen immer zu schließen. Nur so kann verhindert werden, dass die ASP durch infizierte Wildschweine in den Landkreis gelangt und somit auf Hausschweine oder in die landwirtschaftlichen Betriebe übertragen werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahme „Schutzzaun“ eine erfolgreiche Maßnahme ist.

 

Zauntor

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FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ - am 07. Mai

(29. 03. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz lädt die Lausitzer Frauen zu einem Treffen ein. Die Veranstaltung gibt Frauen die Möglichkeit die Region aus ihrer Sicht zu diskutieren, wertzuschätzen, zu hinterfragen und vor allem weiterzuentwickeln und zu verbessern.

 

Im Rahmen der jährlichen Brandenburger Frauenwochen organisiert auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Veranstaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Johanna Zabka, richtet sich mit einer persönlichen Einladung an alle Frauen in der Lausitz:

 

Du lebst in der Lausitz?

Du liebst die Lausitz?

Du haderst vielleicht auch manchmal mit der Lausitz?

 

Dann musst du am 7. Mai dabei sein!

Weil es wichtig ist, was dich bewegt.

Weil Vernetzung und Freundschaften das Leben bereichern.

 

Hiermit laden wir alle Interessierten herzlich zu unserem Lausitzerinnen-Treffen ein:

 

  • Termin: 07. Mai 2022 / 14:30 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) bis 18:00 Uhr (anschließend Ausklang mit Musik)
  • Ort: KULTBERG Kulturhaus am Weinberg, Weinbergsweg 11 in 03229 Altdöbern (Zufahrt über die Heinrich-Heine-Straße)

 

Wir schaffen für euch tolle Frauen einen sicheren Raum zum Informieren, Austauschen, Plaudern und Lernen. Lasst die Sorgen einmal zu Hause oder bringt sie alle mit, wenn euch was unter den Nägeln brennt. Holt euch Inspiration, Mut oder einfach nur Zustimmung von Gleichgesinnten oder Andersdenkenden. Hört euch Geschichten an oder erzählt sie selbst.

Das wird EURE Veranstaltung.

 

Die Anmeldung ist bis zum 22.04.2022 per Mail (gleichstellung@osl-online.de) oder telefonisch (03573-870 1032) möglich. Bitte gebt bei der Anmeldung an: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum, und ob ihr eine*n Gebärdendolmetscher*in benötigt.

 

Falls ihr eine Mitfahrgelegenheit sucht oder ein spezielles Thema einbringen möchtet, gebt uns gern Bescheid!

 

Es gelten die dann aktuellen Corona-Maßnahmen. Wir informieren darüber zeitnah nach der Anmeldung.

 

Wir freuen uns darauf, euch kennenzulernen!“

 

FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ ist eine Veranstaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und des Netzwerkes F wie Kraft und Teil der Brandenburgischen Frauenwochen 2022. Die Veranstaltung wird gefördert vom Land Brandenburg.

 

 

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Das vierte Dezernat - Dezernat für Digitalisierung, Personal und Recht

(23. 03. 2022)

Künftig gehören das Personalamt, das Rechts- und Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und Digitalisierung dem Dezernat IV des Landkreises unter der Leitung der neuen Dezernentin an.

 

Neben den Dezernaten I, II und III gibt es in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auch das Büro Landrat, das Personalamt, das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und Digitalisierung sowie das Rechts- und Rechnungsprüfungsamt. Für die drei letzten Ämter dieser Aufzählung steht seit einiger Zeit fest, dass diese in einem vierten Dezernat gebündelt werden sollen.

Mit der Bildung des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik und Digitalisierung wurden in einem ersten Schritt die Voraussetzungen geschaffen, um den Landkreis perspektivisch in puncto digitale Verwaltung voranzubringen. Darüber hinaus wurden in einem weiteren Schritt vielfältige Synergieeffekte durch die Bündelung der Aufgabenbereiche des Rechts- und Rechnungsprüfungsamtes, des Personalamtes und des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik und Digitalisierung zu einem Dezernat gesehen.

 

Ein entscheidender Schritt die Ämter in einem Dezernat zusammenzuführen ist vor allem auch die Besetzung der Stelle der Dezernent/in für das neu geschaffene Dezernat IV. Die neugeschaffene Position wurde öffentlich ausgeschrieben, wobei sich Dr. Susanne Ziegler durchsetzen konnte. Mit Beschluss des Kreistages vom 17.03.2022 ist nun auch die formelle Hürde zur Besetzung der Stelle genommen.

 

Landrat Siegurd Heinze und die gesamte Kreisverwaltung begrüßen Frau Dr. Susanne Ziegler als Dezernentin für das Dezernat IV – Digitalisierung, Personal und Recht. Frau Dr. Ziegler ist in der Kreisverwaltung selbst und darüber hinaus keine unbekannte Person. Seit zehn Jahren ist sie die stellvertretende Amtsleiterin des Rechts- und Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises OSL gewesen. Bereits seit 2009 ist sie in der Kreisverwaltung des Landkreises tätig. Sie hat in ihrer Zeit beim Landkreis zahlreiche große und kleine Projekte aus juristischer Sicht begleitet und zu deren Erfolg beigetragen. Zu diesen Projekten zählten zum Beispiel die Eigenrealisierung des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide durch den Landkreis oder erst kürzlich den Vertrag mit der Sana Kliniken AG zur Übernahme der Mehrheitsanteile am Klinikum Niederlausitz. 

 

Frau Dr. Susanne Ziegler komplettiert mit dem Beschluss des Kreistages die Dezernatsleitungen. Grit Klug, 1. Beigeordnete und stellvertretene Landrätin, führt das Dezernat III – Bau, Ordnung und Umwelt. Das Dezernat I, zuständig für die Bereiche Bildung, Finanzen und innere Verwaltung wird von Wilfried Brödno geführt. Für das Dezernat II – Gesundheit, Jugend und Soziales zeichnet sich Alexander Erbert verantwortlich.

 

Frau Dr. Ziegler

Bild: Frau Gregor-Ness, Kreistagsvorsitzende, Frau Dr. Ziegler, Dezernentin des Dezernat IV – Digitalisierung, Personal und Recht und Landrat Siegurd Heinze nach der Zustimmung des Kreistages zur Übertragung der Tätigkeit als Dezernentin an Frau Dr. Ziegler. (Foto: OSL \ Bielitz)

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Impfstelle Senftenberg und Impfbus gehen in den Stand-by-Modus

(16. 03. 2022)

Seit Dezember 2020 bzw. April 2021 wurden hier zahlreiche Menschen gepiekst - nun wechseln das kommunale Impfangebot in Senftenberg und der Impfbus Ende März in den Stand-by-Modus.

 

In der Impfstelle Senftenberg haben die Mitarbeitenden der Sana Kliniken Niederlausitz (ehemals Klinikum Niederlausitz) Tag für Tag einen großen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet. Im Dezember 2020 startete die Impfstelle in Senftenberg als ein internes Angebot für das Personal des Klinikums.

 

In der Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Niederlausitz und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde aus diesem internen Angebot im März 2021 ein kommunales entwickelt. Nun konnten auch Impfberechtigte, welche nicht im Klinikum arbeiten, eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Dazu konnten Impfwillige einen Termin in der Impfstelle vereinbaren.

Mit der Ausweitung der Priorisierungsgruppen und der Verfügbarkeit des Impfstoffes für die gesamte Bevölkerung schwankte die Nachfrage nach einer Corona-Schutzimpfung unentwegt. Seit Juni 2021 konnten sich alle Menschen in der Impfstelle Senftenberg die Schutzimpfung verabreichen lassen. Im September sank die Nachfrage nach Impfungen so stark, dass eine Impfung auch ohne Terminvereinbarung möglich gemacht wurde. Zum Oktober ging die Impfstelle in der Calauer Straße 3 in Senftenberg bereits einmal in den Stand-by-Modus. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen stieg im November erneut die Nachfrage nach den Schutzimpfungen, sodass die Impfstelle in Senftenberg am 22.11.2021 wiedereröffnet wurde. Seit der Wiedereröffnung konnten in der Impfstelle bis zum Ende des Jahres 2021 7.454 Impfungen verabreicht werden. Im Jahr 2022 sind es bisher 4.531 gewesen (Stand 15.03.2022).

 

„Mit dem Klinikum Niederlausitz und nun den Sana Kliniken Niederlausitz haben wir einen zuverlässigen Partner an unserer Seite, der mit uns das kommunale Impfangebot in Senftenberg umgesetzt hat. Für den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeitenden in der Impfstelle möchte ich diesen danken. Auch die zusätzlich eingesetzten Kollegen des Rettungsdienstes, Kräfte des DRK Kreisverbandes Lausitz sowie die ehrenamtlichen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen waren eine große Stütze.

Nun zeigt die gesunkene Nachfrage aber an, dass das kommunale Impfangebot vorerst nicht mehr benötigt wird. Ich bin mir aber sicher, dass wir uns auch zukünftig auf die Sana Kliniken Niederlausitz verlassen können, wenn es um die Wiedereröffnung der Impfstelle gehen sollte“, berichtet Alexander Erbert, Gesundheitsdezernent des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Trotz steigender Infektionszahlen und der Verfügbarkeit des Proteinimpfstoffs von Novavax ist die Nachfrage nach Impfungen aktuell so gering, dass die kommunalen Impfangebote des Landkreises zum Ende des ersten Quartals 2022 in den Stand-by-Modus gehen. Die Impfstelle Senftenberg ist am 24. März den vorerst letzten Tag geöffnet. Impfwillige können bis inklusive dem 24.03. zu den gewohnten Öffnungszeiten eine Corona-Schutzimpfung in der Impfstelle erhalten.

 

Impfstelle Senftenberg

Calauer Straße 3 | 01968 Senftenberg

 

Öffnungszeiten:

montags und donnerstags 12 - 18 Uhr

dienstags und mittwochs 9 - 15 Uhr

freitags 7 - 12 Uhr

 

 

Auch der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird bis zum Ende März seine vorerst letzten Touren fahren. Während vor allem im November lange Schlangen von wartenden Bürgern das Bild vor dem Impfbus bestimmten, so ist die Arbeitsbelastung für die Mitarbeitenden im Impfbus mittlerweile entspannter geworden. Jedoch ist die Nachfrage auch hier aktuell so gering, dass das Impfangebot zum Ende März in den Stand-by-Modus wechselt.

Wie der Impfbus ab April genutzt werden wird, ist noch offen. Ersten Überlegungen zufolge könnte der Impfbus zum Beispiel ein Impfangebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine anbieten und somit gezielt zu den Wohnverbunden und Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises fahren.

 

Der Impfbus des Landkreises fährt noch die folgenden Termine im März an:

Donnerstag,

17.03.2022

9 - 16 Uhr

Ortrand

Lingenthal Platz 2

(Kultur-Güter-Schuppen)

Dienstag,

22.03.2022

9 - 15 Uhr

Calau

Lindenstraße 18

(Stadthalle)

Donnerstag,

24.03.2022

9 - 16 Uhr

Großräschen

Wettigs Hof

(Bürgerhaus)

 

 

Ab April 2022 stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis die Impfangebote der Arztpraxen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle aktuellen Möglichkeiten zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis ist verfügbar unter: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Meldeplattform für Einrichtungen und Unternehmen

(14. 03. 2022)

Meldepflichtige Einrichtungen nach §20a IfSG nutzen bitte ab 21.03.2022 die digitale Meldeplattform des Landkreises.

 

Im Zuge der Umsetzung der einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß §20a IfSG steht für die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen ab dem 21.03.2022 eine Meldeplattform online zur Verfügung.

 

Meldepflichtige Einrichtungen nach §20a IfSG nutzen bitte die folgende Meldeplattform ab 21.03.2022.

 

Webseite:
https://impfnachweis.osl-online.de

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Link nicht funktioniert. In diesem Fall verständigen Sie Ihre IT-Abteilung und gehen wie folgt vor: 

- Löschen Sie alle Cookies und den  Browserverlauf

- Benutzen Sie einen anderen Browser (Empfehlung: Chrome, Firefox und Edge)

- Versuchen Sie, den Link von einem anderen Arbeitsplatz aus zu öffnen

 

Es wird darum gebeten nach abgeschlossener Meldung von An- und Rückfragen an das Gesundheitsamt Abstand zu nehmen. Sollten im Zuge des Prüfverfahrens Maßnahmen durch die Behörde erforderlich sein, kommt diese auf den jeweiligen Mitarbeitenden sowie die Einrichtung zu.
Sollte die Meldung zum Meldezeitpunkt aus technischen Gründen nicht möglich sein, wiederholen Sie den Meldevorgang bitte innerhalb der vierzehntägigen Meldefrist.

 

Dringende oder unabwendbare Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

 

Hintergrund
Im §20a Absatz 5 des IfSG steht zur einrichtungsbezogenen Impflicht geschrieben: „Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“

Der Landkreis ist als ausführende Behörde für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuständig. Die Umsetzung dieser beruht laut §20a Absatz 5 IfSG auf einer Kann-Vorschrift. Um ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu ermöglichen wurden durch das MSGIV bereits Handlungsanweisungen entwickelt. Ein weiterer Schritt ist die Einführung der Meldeplattform, welche den Gesundheitsämtern einen Überblick über die Impfquote in den Einrichtungen ermöglicht. Auf dieser Basis kann das Gesundheitsamt eine Einschätzung zur Versorgungslage in den einzelnen Einrichtungen vornehmen.

Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März ist die Aufrechterhaltung der Versorgung in allen Bereichen ein wichtiges Ziel, welches sowohl kurzfristig, mittelfristig aber auch langfristig sicherzustellen ist.
 

Rock-Pop-Action der Kreismusikschule in der „neuen Bühne“

(14. 03. 2022)

Nach zweijähriger, coronabedingter Pause startet die Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz am 20.03.2022 um 16:00 Uhr mit der traditionellen Rock-Pop-Action im Theater „neue Bühne“ in Senftenberg.

 

Und auch dieses Jahr gibt es ein volles Programm mit vielen verschiedenen Musikern, die heitere Stücke mitgebracht haben. So spielt im ersten Teil ein Percussion-Ensemble, genannt „Die Lauchhämmer-Crew“, welche das Konzert eröffnen. Auch die „Jablonka Family“ und die Schüler-Bigband „JENGELS“ des örtlichen Gymnasiums nehmen mit viel Energie und Freude am Musizieren teil. Verschiedenste Vokalsolistinnen treten zusammen mit der „Teacher All Star Band“ auf. Die neugegründete Nachwuchs-Rockband fiebert ihrem ersten Auftritt entgegen, gefolgt vom Senior-Ensemble „JAZZIKA“. Im zweiten Teil erwartet die Zuschauer das Blechbläser-Ensemble und zum Abschluss tritt das Jazz, Funk ´n‘ Latin-Ensemble „DIVA“ auf, welches fünf Stücke für das Konzert vorbereitet hat.

Wenn Sie also Lust auf zwei Stunden Musikgenuss haben, können Sie jetzt bereits Tickets im Preis von 6,50 Euro oder ermäßigt für 5 Euro unter der Nummer 03573 870-1561 in der Musikschule vorbestellen. Ebenso besteht am Veranstaltungstag die Möglichkeit ab 14:30 Uhr an der Theaterkasse der „neuen Bühne Senftenberg“ Tickets zu kaufen.

Die Veranstaltung findet unter den Bestimmungen der 3G-Regelung statt.

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Krieg in der Ukraine – Meldemöglichkeiten für Geflüchtete

(11. 03. 2022)

Für bis zu 90 Tage ist der Aufenthalt in Deutschland für Ukrainer ohne Visum und Anmeldung möglich. Der Landkreis empfiehlt den bei Verwandten und Bekannten untergekommenen Geflüchteten sich in den Meldeämtern der Städte/Kommunen anzumelden.

 

Seit der vergangenen Woche treffen Personen, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, im Landkreis ein. Sehr viele kamen bereits bei Verwandten, Bekannten oder über private Kontakte im Landkreis unter. Ukrainer können zunächst bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland bleiben. Dies gilt auch unabhängig vom aktuellen Ukraine-Konflikt. Spätestens nach 90 Tagen müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und im Asyl- und Ausländeramt des Landkreises ihren weiteren Aufenthalt regeln.

 

Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Anschrift:         Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

Telefon:           (03573) 870-4601

Telefax:           (03573) 870-4610

E-Mail:           

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz empfiehlt, dass die Geflüchteten sich bereits innerhalb der 90 Tage und am Besten unmittelbar nach ihrer Ankunft im Landkreis freiwillig bei den Meldebehörden anmelden.

 

Bis zum 10.03.2022 wurden seit Beginn des Kriegs in der Ukraine 52 Ukrainer sowie ein Drittstaatler melderechtlich im Landkreis erfasst. Am 11.03.2022 liegen 46 weitere Anmeldungen vor. Insgesamt sind insoweit 98 Personen von den Meldebehörden erfasst, welche eine freiwillige Anmeldung vorgenommen haben. Bereits ein Vielfaches der melderechtlich erfassten Personen dürfte im Landkreis untergekommen sein.

 

Aktuell sind ausreichend Unterkünfte über den Landkreis, die Kommunen und Städte verfügbar, sodass vom Landkreis keine Angebote von Bürgern zu privaten Unterbringungsmöglichkeiten angenommen werden müssen. Sollten diese Kapazitäten belegt sein, wird der Landkreis sich zu gegebener Zeit an die Bürger wenden.

 

Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .

Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Aus diesem Grund werden die Bürger gebeten ihre Angebote über die E-Mail-Adresse des MSGIV einzureichen.

 

Weitere Informationen finden Bürger und Geflüchtete unter: Ukraine-Hilfe & Informationen

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Der Seniorenkompass OSL ist online

(11. 03. 2022)

Der Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund Oberspreewald-Lausitz e.V. informiert in einer Pressemitteilung:

 

Der Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund Oberspreewald-Lausitz e.V., kurz GPGV OSL e. V., freut sich, nun den dritten Schritt beim Projekt „Seniorenkompass(e) für OSL“ erfolgreich umgesetzt zu haben und den Seniorinnen, Angehörigen, Mitarbeiterinnen von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen wie dem Pflegestützpunkt OSL ein innovatives, nützliches und digitales Werkzeug präsentieren zu können: Die Service-Plattform www.seniorenkompass-osl.de.

„Von A wie Apotheke über P wie Pflegedienst bis Z wie Zahnärztin sollen sie nahezu alle Anbieter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der unmittelbaren Nachbarschaft finden, die mit ihrem Angebot dazu beitragen, dass ein Altern in Würde vor der eigenen Haustür möglich ist“, beschreibt Ringo Jünigk das nachhaltig entwickelte Konzept „Seniorenkompass(e) für OSL“, dessen erfolgreiche Realisierung er als Projektleiter seit 2018 verantwortet.

Sechs von elf OSL-Kommunen erhielten bereits je 20 Seniorenkompasse in Ringordner-Format zur freien Verfügung und geeigneten Platzierung. Die Übergabe der Senftenberger und Calauer Seniorenkompasse erfolgt nach finaler Datenkontrolle noch im ersten Quartal 2022. „Die nächsten Projektvorstellungen bei den Ämtern Altdöbern und Ruhland sind auch bereits terminiert und unsere neue Projektmitarbeiterin, Theresa Dix, hat mit der Anbieterrecherche für die Ämter Altdöbern und Ruhland begonnen“, so Jünigk weiter. Der GPGV OSL e. V. wartet nun nur noch auf das Interesse des Amtes Ortrand an der kostenfreien Erarbeitung und zur Bereitstellung des Ortrander Seniorenkompasses, um das vollständige Seniorenangebot in den acht Rubriken Medizin, Pflege, Service, Mobilität, Wohnen, Essen, Freizeit und Kontakte des gesamten OSL-Kreises bis Ende 2022 geprüft auch online auf www.seniorenkompass-osl.de abbilden zu können. „Bei der kniffeligen digitalen Umsetzung des Projektes steht uns seit 2021 die Senftenberger Webentwicklungsagentur „time for innovation“ hilfreich zur Seite“, lobt Karl-Heinz Kaiser, Vorstandsvorsitzender des GPGV OSL e. V., die Einsatzbereitschaft und die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Marc Richter und seinem Team.

„Finales Ziel soll es dabei sein, ein dichtes wie hilfreiches analoges und digitales Netz vom Landkreis über die elf OSL-Kommunen mit ihren Seniorenbeiräten bis zu den Seniorinnen in ihren Ortsteilen zu spannen und den Austausch stetig auszubauen“, ergänzt Verbundkoordinatorin Cornelia Wagner das konzeptionelle Ansinnen. „Mit einmal im Jahr geplanten Senioren- und Anbieterwerkstätten einerseits und durch regelmäßige Datenkontrolle mit Unterstützung der Kommunen und Seniorenbeiräte andererseits kann die Aktualität dieses bis dato einmaligen Nachschlagewerkes garantiert werden“, beschreibt Wagner das Konzept in Bezug zu Netzwerkfunktion, Informationsaustausch und Nachhaltigkeit für die zukünftigen demografischen Herausforderungen im Landkreis. „Darüber hinaus arbeiten wir an zusätzlichen Funktionen auf dieser Service-Plattform, wie z. B. an einem Meldesystem für freie Pflegeplätze, um 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche ein aktuelles Pflegeplatzangebot regionaler Einrichtungen abrufen zu können.“ 

Hintergrund

Der demografische Wandel wird laut Prognose ab dem Jahr 2030 eine große Herausforderung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz darstellen, um die öffentliche Daseinsvorsorge für Menschen ab dem 65. Lebensjahr sicherzustellen.  Dank des novellierten Pflegestärkungsgesetzes ist es nach § 45c Abs. 9 SGB XI möglich, finanzielle Unterstützung beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung von selbst organisierten regionalen Netzwerken zu erhalten, die an der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind.  

Diese finanzielle Unterstützung hat der GPGV OSL e. V. mit Unterstützung des Landkreises beantragt und seit 2018 von Pflege- und Krankenkassen genehmigt bekommen. Ziel des Projektteams ist es, die Versorgungsstrukturen für Seniorinnen in den Kommunen auf einem hohen Niveau landkreisweit zu analysieren, entsprechende Daten zu sammeln, aufzubereiten und letztlich die bestehenden Akteure nachhaltig und erfolgreich zu vernetzen und ggf. Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen.

 

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Hochdruckgebiet „Martin“ bringt viel Sonne – und eine hohe Waldbrandgefahr in Brandenburger Wäldern

(10. 03. 2022)

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg informiert in einer Pressemitteilung:

 

Potsdam – Mit der anhaltenden Trockenheit steigt jetzt im März die Waldbrandgefahr erheblich an. Die niedrige Luftfeuchtigkeit, die Sonneneinstrahlung und leichter Wind lassen den Oberboden im Wald schnell austrocknen. Für das Wochenende wird im ganzen Land Brandenburg schon mit der zweithöchsten Waldbrandgefahrenstufe 4 – hohe Waldbrandgefahr – gerechnet. Die Feuerwehren mussten schon zu ersten kleineren Wald- und Flächenbränden ausrücken.

 

Bereits seit einer Woche steigt kontinuierlich die Waldbrandgefahr. Mit zunehmender Sonnenscheindauer können sich am Waldboden liegendes Reisig sowie trockenes Gras und Laub entzünden. Auch wenn es noch Nachtfröste gibt, so täuscht dies über die aktuelle Gefahrenlage hinweg. Der Deutsche Wetterdienst sagt für das bevorstehende Wochenende anhaltenden Hochdruckeinfluss mit viel Sonne und steigenden Temperaturen im ganzen Land Brandenburg voraus. In den meisten Landkreisen wird bereits auf der Skala von 1 (sehr geringe -) bis 5 (sehr hohe Waldbrandgefahr) die zweithöchste Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen.

 

Hier reicht schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe aus, um einen Waldbrand zu entfachen. Das Forstministerium weist die Bürger darauf hin, dass ganzjährig im Wald ein Rauchverbot besteht. Auch ist Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldbrand nicht erlaubt. Wer die Regeln nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld und gegebenenfalls auch die Kosten für einen Fehleinsatz der Feuerwehr.

 

Außerdem ist das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig; die Zufahrten zu den Wäldern dürfen nicht zugeparkt werden. Hier kann es im Brandfall auf Minuten ankommen. Wer einen Waldbrand feststellt soll sich nicht in Gefahr begeben, sondern sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr informieren.

 

Sensoren scannen den Brandenburger Wald nach aufsteigenden Rauchwolken

Bei mittlerer Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 3) geht die landesweite Waldbrandüberwachung in Betrieb. Wird eine Rauchsäule über den Baumwipfeln von den Sensoren der Waldbrandfrüherkennung entdeckt, so wird durch die Forstbehörde die Leitstelle der Feuerwehr informiert, die dann sofort die Einsatzkräfte alarmieren. Forstverwaltung und Feuerwehr sind gut vorbereitet auf die anstehende Waldbrandsaison.

 

Feuerwehren rücken zu ersten Waldbränden aus

Bereits in der vergangenen Woche kam es zu den ersten kleineren Waldbränden in Brandenburg. So mussten die Wehren bei Groß Köris im Dahme-Spreewald zu einem Brand ausrücken. Hier standen rund 200 Quadratmeter Waldboden in Flammen. In Welzow, Landkreis Spree-Neiße, wurden sogar 600 Quadratmeter durch die Flammen geschädigt.

 

Im Landkreis Teltow-Fläming konnte dank aufmerksamer Bürger ein Waldbrand in der Entstehungsphase sofort durch die Feuerwehr abgelöscht werden. Auch gab es bereits eine Reihe von kleineren Flächenbränden außerhalb des Waldes.

 

Waldbrandgefahrenstufen täglich im Internet

Das Brandenburger Forstministerium sowie der Landesbetrieb Forst Brandenburg informieren während der gesamten Waldbrandsaison auf ihren Internetseiten über die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen.

Jeden Morgen um 8.00 Uhr werden die Gefahrenstufen für die jeweiligen Landkreise aktualisiert und gelten dann für 24 Stunden.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/

 

Weitere Informationen rund um das Thema Waldbrandgefahr: https://www.bussgeld-info.de/waldbrandgefahr/ 

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

(10. 03. 2022)

Unabhängig von der aktuellen Relevanz der Katastrophenthematik sollte jeder Bürger auch in anderen Notsituationen, wie Umweltkatastrophen oder Stromausfällen, über grundlegendes Wissen zum richtigen Verhalten und Handeln sowie zur Vorsorge verfügen.

 

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Kriegsgeschehen in der Ukraine zeigt sich neben dem großen Engagement der Bürger in den Hilfsaktionen auch, dass in der Bevölkerung Themen wie das richtige Verhalten im Katastrophenfall und die Notfallvorsorge auf die Agenda gerufen werden. Diese Themen und Fragen rund um Katastrophen und Notsituationen sind für zahlreiche Bürger bisher wenig präsent bzw. relevant gewesen.

 

Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge?

 

Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt? Sind Ihre wichtigsten Dokumente griffbereit, wenn ein Feuer Sie aus dem Haus zwingt?

 

Extreme Wetterlagen, ein Chemieunfall, ein großflächiger Stromausfall oder ein Brand - es gibt verschiedene Notsituationen, die unerwartet eintreten können. Wer in diesen Situationen richtig handelt, kann sich und andere Menschen schützen und Schäden reduzieren.

(https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html)

 

Diese und weitere Fragen werden kompakt, gebündelt und verständlich im „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beantwortet: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=19

 

Der Ratgeber umfasst zudem eine Checkliste. In dieser sind zum Beispiel die benötigten Mengen an Lebensmitteln, eine Grundausstattung für die Hausapotheke und Möglichkeiten zur Energieversorgung dargestellt.

 

Nicht erst und nicht nur der aktuelle Konflikt in der Ukraine sollte die Relevanz dieser Thematik verdeutlichen. Die Broschüre des BBK liegt als Druck-Exemplar in den Kommunen des Landkreises und im Bürgerbüro, Dubinaweg 1 in Senftenberg, aus.

 

[Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen]

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Frauenpower im Landkreis und die Frage nach der Gleichstellung

(09. 03. 2022)

Wie sieht die Arbeit des Landkreises zum Thema Gleichberechtigung aus? Welche Aufgaben hat die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises? Und was hat es mit FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ. auf sich?

 

Vieles hat sich bereits getan, geändert und verbessert – aber auch im Jahr 2022 ist der Prozess zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht abgeschlossen.


Um diesen Prozess weiter voran zu bringen ist im Landkreis die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Johanna Zabka tätig. Aber nicht nur Belange innerhalb der Verwaltung fallen in ihren Aufgabenbereich, sondern ebenso auch Anfragen von Unternehmen und aus der Bevölkerung.

 

Im Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten erhalten Betroffene und Interessierte Informationen zu Beratungsangeboten, Hinweise zu behördlichen Zuständigkeiten und, Antragsmöglichkeiten, hilfreiche Praxistipps sowie Kontakte zu Verbänden, Selbsthilfegruppen und Organisationen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 693 Beratungsanfragen an Frau Zabka gestellt. Darunter waren direkte Anfragen von Bürger*innen, Einrichtungen/ Vereinen/ Verbänden/ Trägern/ Fachkräften sowie Anfragen, die auf dem Verwaltungsweg bzw. verwaltungsintern eingebracht wurden. Im Ergebnis von Anfragen mehrerer Beteiligter fanden auch Fallgespräche statt.

 

Teilweise ist ein einmaliger Kontakt zur Beantwortung einer Anfrage ausreichend. In vielen Fällen sind jedoch mehrere Kontakte zur Unterstützung notwendig. So sind aus den 693 Anfragen insgesamt 1081 Beratungskontakte entstanden. In 791 Beratungskontakten wurde dabei das Themenfeld „Behinderung“ behandelt und die „Gleichstellung der Geschlechter“ wurde in 290 Beratungen thematisiert. In 73 Fällen wurden in einem Beratungskontakt beide Themenbereiche besprochen.

 

Beratungen können telefonisch, persönlich im Büro, schriftlich, als Hausbesuche oder in sonstiger Form z.B. als Gespräche in örtlichen Beratungsstellen durchgeführt werden. Dazu wenden sich Interessierte/Betroffene an:

 

Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Frau Johanna Zabka
Dubinaweg 1, Haus 2
01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 870 – 4104

 

Zu den Aufgaben von Frau Zabka gehören neben der Unterstützung bei internen Vorstellungsgesprächen der Kreisverwaltung und der Beratung zum barrierefreien Bauen unter anderem auch Tätigkeiten im Bereich Öffentlichkeits- und Projektarbeit. Die Beauftragte bringt durch verschiedene Aktionen und Veranstaltungen im öffentlichen und kulturellen Bereich Menschen zueinander und zielt darauf ab, Hemmschwellen im gemeinsamen Umgang miteinander abzubauen. In den Themenfeldern „Menschen mit Behinderungen“ und „Gleichstellung der Geschlechter“ wurde auch im Jahr 2021 die bestehende Netzwerk- und Projektarbeit fortgesetzt. Durch Mitarbeit in und Leitung von Arbeitsgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen, fachlichen Austausch u.v.m. konnten Bedarfe ermittelt, neue Projekte angeregt und Themenschwerpunkte gesetzt werden, um die Arbeits- und Lebensbedingungen im Landkreis OSL barrierefrei und geschlechtergerecht zu gestalten.

 

Im Zusammenhang mit dem Thema Gleichstellung wurde im Jahr 2021 unter anderem das folgende Projekt vom Landkreis unterstützt:
Durch eine Kooperation der Mädchenbude in Lauchhammer, des Kinder- und Jugendfreizeithauses in Vetschau und der Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen entstand mit Unterstützung der Jugendförderung des Landkreises und mit der Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit (KuKMA) ein Mädchenprojekt zur ganzjährig erweiterten Frauenwoche. In verschiedenen Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten konnten junge OSL’er*innen im Sommer 2021 echtes Superheldinnen-Potential in sich erkennen.

 


Video: Grußwort der Mädchenbude Lauchhammer anlässlich der Auftaktveranstaltung der 32. Brandenburgischen Frauenwochen am 03.03.2022 (Video: Mädchenbude Lauchhammer\Bärbel Nier)

 

 

Auch die jährlich stattfindenden Brandenburgischen Frauenwochen werden vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützt und über Frau Zabka koordiniert. In diesem Jahr fand die landesweite Auftaktveranstaltung der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 am 03. März im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in der neuen Bühne Senftenberg, statt. „Gehen oder Bleiben“ ist die zentrale Fragestellung, der sich die 32. Brandenburgischen Frauenwochen 2022 widmen.
Unter dem Motto „Gehen oder Bleiben“ orientierten sich die Programmpunkte der Auftaktveranstaltung auch an den regionalen Gegebenheiten in Brandenburg und in der Lausitz. So gab es unter anderem einen Beitrag über Projekte für Mädchen im Landkreis OSL. Die Diskussionen um die Chancen und Möglichkeiten von Frauen in der Lausitz brachte in der Auftaktveranstaltung zahlreiche Themen hervor, die unter dem Gesichtspunkt des Strukturwandels eine gesamtgesellschaftliche Fragestellung bilden.



Video: Auftaktveranstaltung der 32. Brandenburgischen Frauenwochen im Landkreis OSL am 03.03.2022 in der neuen Bühne Senftenberg (Video: Seenluft24 im Auftrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz)

 

 

Im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 wird am 07. Mai 2022 eine Veranstaltung des Landkreises stattfinden: FRAUEN.MACHEN.LAUSITZ.
In dieser Veranstaltung werden Frauen aus der Region zusammenkommen können, um sich kennenzulernen und über die Fragen „Was macht die Lausitz so besonders? Warum wollen viele junge Menschen weg? Warum lohnt es sich hier zu bleiben“ auszutauschen. Ziel ist es zudem die Ansichten von Frauen unterschiedlicher Generationen zu verbinden. Weitere Informationen zu der Veranstaltung werden folgen.

Sorbische/wendische Ortsnamen zum Nachhören

(09. 03. 2022)

Förderung der richtigen Aussprache der zweisprachigen Ortsnamen

Im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in der Niederlausitz tragen die Gemeinden gemäß § 9 Absatz 4 BbgKVerf Namen in deutscher und niedersorbischer Sprache.

 

Auch der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beschloss die Zweisprachigkeit seines Kreisnamens.

 

Inzwischen werden diese amtlichen Bezeichnungen in den Verwaltungen zunehmend verwendet, beispielsweise in Satzungen, Reden, Anschriften, Kopfbögen, Formularen und Stempeln. Während im Schriftverkehr die Ergänzung der sorbischen/wendischen Bezeichnungen oft ohne Komplikationen gelingt, stellt die korrekte Aussprache viele Nicht-Sorbisch-/Wendisch-Sprechende vor größere Herausforderungen.

 

Daher haben die Beauftragten für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Hanka Rjelka, und des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Kerstin Kossack, eine erste Übersicht zusammengestellt, die mit entsprechenden Tonaufnahmen gekoppelt wurde.

 

Über die Internetseite der beiden Landkreise sind diese ab sofort abrufbar. Die Intention für dieses besondere Projekt war es, Aufnahmen zum Nachhören und Mitsprechen zu erstellen, um das Erlernen der richtigen Aussprache von sorbischen/wendischen Ortsnamen zu erleichtern. Die Beauftragten danken vor allem den Verantwortlichen für die Webseiten der Landkreise für ihre Bemühungen um die technische Umsetzung und Herrn Marek Rjelka für die Erstellung der Aufnahmen.

Die Liste mit den ins Sorbische/Wendische übersetzten Gemeindenamen zum Nachhören ist zu finden für Spree-Neiße unter www.lkspn.de sowie für Oberspreewald-Lausitz unter www.osl-online.de.

 

Landrat Siegurd Heinze

Landrat Harald Altekrüger

 

Fotos: Landrat Siegurd Heinze (OSL) und Landrat Harald Altekrüger (SPN) hören sich die Audios der sorbischen/wendischen Ortsnamen an (Foto: OSL\ Nora Bielitz und SPN\ Constanze Kuba)

Jetzt ohne Priorisierung verfügbar - Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Novavax in der Impfstelle Senftenberg

(08. 03. 2022)

Die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ist ab sofort für alle Bürger und Bürgerinnen in der Impfstelle in Senftenberg möglich.

 

Das Robert-Koch-Institut informiert zum Proteinimpfstoff von Novavax:

Bei dem derzeit zugelassenen Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax handelt es sich um einen Proteinimpfstoff für Personen ab 18 Jahren. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren („Totimpfstoff“), sondern einen künstlich hergestellten Eiweiß-Bestandteil aus der Hülle des Virus, das sogenannte Spikeprotein. Dieses wird durch ein modernes Verfahren unter Verwendung von biologischen Zellkulturen gewonnen und anschließend über verschiedene Herstellungsschritte gereinigt. Um eine ausreichend gute Schutzwirkung nach der Impfung zu erreichen, enthält der Impfstoff außerdem ein Adjuvans („Wirkverstärker“) auf pflanzlicher Basis. Das Spikeprotein im Impfstoff aktiviert das Immunsystem der geimpften Person, da es als Fremdeiweiß erkannt wird. In der Folge werden Antikörper und Abwehrzellen gegen das Spikeprotein des Virus gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

 

Alle weiteren Informationen zu einer Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff sind im Aufklärungsmerkblatt einsehbar: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Impfstoff Novavax vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg verimpft.

Weitere Informationen zum Ablauf der Corona-Schutzimpfung in der Impfstelle Senftenberg sind auf der Seite der Sana Kliniken Niederlausitz zu finden: https://www.sana.de/niederlausitz/gut-zu-wissen/corona/corona-impfung#c83110

 

Impfstelle Senftenberg

Calauer Straße 3 | 01968 Senftenberg

 

montags und donnerstags 12 - 18 Uhr

dienstags und mittwochs 9 - 15 Uhr

freitags 7 - 12 Uhr

 

- Terminvereinbarung nicht notwendig -

 

Impfwillige, die eine Corona-Schutzimpfung mit Nuvaxovid® haben möchten, sollten die folgenden Dokumente zur Impfung mitbringen. Die Dokumente liegen auch zum Mitnehmen/Ausfüllen im Eingangsbereich der Impfstelle Senftenberg aus:

 

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz finden Sie unter: http://www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

 

Krieg in der Ukraine – Eine erste Bilanz zu den Unterbringungskapazitäten im Landkreis für Geflüchtete

(04. 03. 2022)

Die Meldungen aus den Städten, Kommunen und von anderen Akteuren liegen vor. Eine erste Aufstellung zu den Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete aus der Ukraine zeigt: Die Mithilfe im Landkreis ist groß und es sind zahlreiche freie Kapazitäten vorhanden.

 

Seit Ende der vergangenen Woche steht die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in intensivem Kontakt mit den Städten und Kommunen im Landkreis. Ziel ist es einen Überblick über freie Unterbringungskapazitäten für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu erhalten. Neben den etwa 50 freien Plätzen in der Gemeinschaftsunterkunft und den Wohnverbunden des Landkreises, die den Geflüchteten zur Verfügung stehen können, liegt nun ein erster Überblick über die weiteren Kapazitäten im Landkreis vor.

 

Verschiedenste Akteure, wie zum Beispiel die Städte und Gemeinden, die Wohnungsunternehmen und die Hotelbetreiber haben dem Landkreis ihre freien Kapazitäten zur Unterbringung der Geflüchteten gemeldet. 350 Menschen, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, können im Landkreis aktuell untergebracht werden. Je nach Auslastung der Angebote (z.B. der Wohnungen) kann die Bilanz in unterschiedlichen Größenordnungen gezogen werden. Vereinzelt stehen noch Rückmeldungen einiger Akteure aus.

 

„Ich bin mit dieser ersten Bilanz zufrieden - und gleichzeitig dankbar. Dieses Resultat zeigt auch, wie groß die Bereitschaft im Landkreis ist, den Geflüchteten zu helfen und ihnen in der Not eine sichere Zuflucht und Wohnmöglichkeit zu bieten“, sagt Landrat Siegurd Heinze. Er ergänzt außerdem: „Wir werden weiterhin alle Möglichkeiten zur Unterbringung überprüfen und unsere Übersicht über die verfügbaren Kapazitäten aktualisieren. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass sich unsere erste Bilanz auch weiter nach oben entwickeln und um weitere Unterbringungsmöglichkeiten ergänzt werden kann.“

 

Wohin können sich Bürger wenden, die ein privates Wohnungsangebot zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen könnten?

Das MSGIV informiert zu dieser Thematik:

„Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

 

Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .

 

Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/)

 

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, eine Impfbilanz aus Ortrand und Lübbenau, Novavax und neue Corona-Regeln

(04. 03. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 04. März 2022 bei 1.303,6.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 28.176 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.616 Personen. Als genesen gelten 25.189 Bürgerinnen und Bürger. 371 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 6 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 04.03.2022 befinden sich 2.780 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Eine Impfbilanz aus Ortrand und Lübbenau +++

 

Seit dem 30. November 2021 stand die Impfstelle im Medizinischen Zentrum Lübbenau (MZL) allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, welche sich mit einer Schutzimpfung gegen eine Erkrankung mit dem Coronavirus schützen wollen. Zur Eröffnung, Einrichtung und Betreuung der Impfstrecke (zeitweise auch zwei Impfstrecken) haben die Stadt Lübbenau/Spreewald, das Medizinische Zentrum Lübbenau, die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Gesundheitsamt des Landkreises zusammengearbeitet. Zunächst wurde die Impfstelle mit der Zielstellung eröffnet, dass diese bis zum 22. Dezember 2021 im Betrieb bleiben sollte. Aufgrund der hohen Nachfrage, als auch der vorhandenen personellen Kapazitäten, wurde und konnte der Betrieb der Impfstelle verlängert werden. So blieb die Impfstelle in Lübbenau bis zum 28. Februar 2022 geöffnet.

 

In der Impfstelle MZL sind insgesamt 28 Einsatzkräfte der Johanniter-Unfall-Hilfe Südbrandenburg an 62 Tagen und zu 1.272 Stunden abwechselnd im Einsatz gewesen, um die Impfwilligen vor, während und nach der Impfung zu betreuen. Herr Dr. Uhlich ist in der Impfstelle in Lübbenau als impfender Arzt tätig gewesen und wurde zwischenzeitlich beim Betrieb zweier Impfstrecken durch weitere Ärzte unterstützt. Die Terminvergabe wurde durch die Stadt Lübbenau organisiert und die Räume vom MZL zur Verfügung gestellt.

 

In der Impfstelle Lübbenau wurden in dem Zeitraum vom 30.11.2021 bis zur Schließung der Impfstelle am 28.02.2022 insgesamt 3.561 Corona-Schutzimpfungen vorgenommen. Davon wurden 372 Erst-, 471 Zweit-, 2.686 Dritt- und 32 Viertimpfungen durchgeführt.

 

Die Impfstelle in Ortrand ging am 16.12.2021 in den Betrieb. Hier konnte der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Stadt Ortrand eine Impfstrecke im Vereinshaus realisieren. Diese Impfstelle konnte im Süden des Landkreises als ein festes Angebot die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung absichern. Zunächst wurde der Betrieb der Impfstelle in Ortrand bis zum 31.01.2022 geplant. Die Nachfrage nach Impfungen zeigte auch hier den Bedarf, weswegen die Impfstelle ebenfalls verlängert im Betrieb gehalten wurde. Die Terminvergabe erfolgte über die Stadt Ortrand. Am 28.02.2022 wurde auch die Impfstelle in Ortrand geschlossen.

 

In der Impfstelle Ortrand wurden in dem Zeitraum vom 16.12.2021 bis zur Schließung der Impfstelle am 28.02.2022 insgesamt 1.433 Corona-Schutzimpfungen vorgenommen. Davon wurden 126 Erst-, 224 Zweit-, 1.078 Dritt- und 2 Viertimpfungen durchgeführt.

 

Die Impfstellen in Lübbenau und Ortrand wurden aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Impfungen geschlossen. Als Angebote vom Landkreis stehen für Corona-Schutzimpfungen aktuell die Impfstelle in Senftenberg und der Impfbus des Landkreises zur Verfügung.

 

Der Landkreis dankt allen Beteiligten, Ärzten und Helfern für ihr Engagement, ihre Arbeit und Mithilfe. Dank allen Mitwirkenden konnten in den beiden Impfstellen zahlreiche Corona-Schutzimpfungen und somit ein Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Gesundheit der Impfwilligen geleistet werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Gemeinschaft.

 

+++ Novavax-Impfungen seit 02.03. in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg +++ 

 

Im Landkreis ist am 01.03.2022 die erste Lieferung des Proteinimpfstoffs Novavax eingetroffen. Der Impfstoff wurde direkt an die Impfstelle in Senftenberg verteilt. Dort konnte am 02.03.2022 mit der Verimpfung des Proteinimpfstoffs begonnen werden. Seitens des MSGIV ist zunächst ein für medizinisches und pflegerisches Personal priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Impfstoff Novavax vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg, Calauer Straße, verimpft.

 

Wichtig für alle Novavax-Impfwilligen: Als Nachweis wird bei der Impfstelle die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitgeberbescheinigung notwendig. Diese ist vorab auszufüllen. Die Bescheinigung ist u.a. im Downloadbereich auf der Website des Landkreises oder unter www.brandenburg-impft.de abrufbar. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung mit dem Impfstoff Novavax zugesichert werden.

 

In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen werden in der Folge dann auch weitere Impfangebote im Landkreis mit Novavax angeboten werden.

 

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

 

+++ Neue Corona-Regeln ab dem 04.03. +++

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz informiert dazu in einer Pressemitteilung vom 03.03.2022:

 

Bereits seit dem 23. Februar gilt in Brandenburg die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Mit ihr werden die Corona-Maßnahmen schrittweise gelockert. Am 4. März 2022 tritt der nächste Öffnungsschritt in Kraft. Dann gilt in Brandenburg neu:

  • 3G-Regel in der Gastronomie: Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Kinder unter 14 brauchen keinen Nachweis vorzeigen, bei Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).
  • 3G-Regel für sämtliche Beherbergungsstätten
  • Sportanlagen einschließlich Schwimmbäder: 3G-Regel für die Sportausübung in geschlossenen Räumen, kein Nachweis für die Sportausübung unter freiem Himmel
  • Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren: Zutritt nach der 3G-Regel
  • 3G-Regel für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (drinnen und draußen), FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz). Dies gilt auch für Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz).
  • Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen
  • Diskotheken, Clubs, Festivals: 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt für Genesene und Geimpfte mit aktuellem negativen Test oder mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung).
  • Künstlerische Amateurensembles: 3G-Regel
  • Innen-Spielplätze: 3G-Regel
  • Neue Personenobergrenze für Großveranstaltungen (Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen):

In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.

Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.

Für Großveranstaltungen gilt weiterhin: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen.

 

Die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022. Mehr Informationen: corona.brandenburg.de

Krieg in der Ukraine – Spenden- und Hilfsmöglichkeiten im Landkreis

(03. 03. 2022)

Es gibt immer einen Weg zu helfen, auch wenn man selbst von einem Problem nicht direkt betroffen ist. So erreichten den Landkreis in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung mit Hilfsangeboten für die Menschen in der Ukraine und die Geflüchteten.

 

Die Möglichkeit zur Geldspende über ein Spendenkonto des Landkreises

Die Spendenbereitschaft im Landkreis OSL ist seit jeher groß. Dies zeigt sich auch in der aktuellen Krise und der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger mit Sach- und Geldspenden den geflüchteten als auch den in der Ukraine gebliebenen Menschen zu helfen. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann Spenden annehmen – jedoch keine Sachspenden, sondern ausschließlich Geldspenden.

 

Frau Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises, berichtet: „Die Hilfs- und Spendenbereitschaft bringt zum Ausdruck, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen solidarisieren und ihr bestmögliches dafür geben die Situation mit ihren Möglichkeiten zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dass insbesondere Sachspendensammlungen und deren Transporte koordiniert erfolgen. Private Initiativen sollten nicht ausschließlich in Eigeninitiative diese Organisation übernehmen, sondern sich mit Hilfsorganisationen abstimmen. So kann sichergestellt werden, dass wirklich nur der benötigte Umfang an Sachspenden eingesammelt wird und weder an der Sammelstelle noch am Transportziel die Sachgüter in zu großer Menge zusammenlaufen. Bedenken Sie bei etwaigen Transporten an die Grenze auch, dass bereits aus Polen signalisiert wurde, dass dort der Kraftstoff knapp wird. Wichtig ist überdies hinaus, dass nach der ersten Welle der Hilfsbereitschaft diese nicht abebbt. Erstrecht dann, wenn die Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis eintreffen, brauchen wir viele Akteure, die ihre Kräfte, Möglichkeiten und Fähigkeiten gebündelt und organisiert hier vor Ort im Landkreis einsetzen.“

 

Um Anschluss an eine Initiative zu finden, können Bürgerinnen und Bürger die Integrationsbeauftragte des Landkreises kontaktieren. Auch Einzelhelfer können bei Frau Tupaj registriert werden. Ansprechpartner von Initiativen oder auch Einzelpersonen werden von der Integrationsbeauftragten in das bestehende Netzwerk aufgenommen, über welches alle Registrierten aktuelle Informationen erhalten.

 

Integrationsbeauftragte Frau Kathrin Tupaj

Mail:

Telefon: 03573 8701060

 

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) informiert, dass Geldspenden in der aktuellen Situation sinnvoller sind. Sachspenden können im Vergleich zu finanziellen Spenden weniger flexibel eingesetzt werden und gehen mit Lager- und Transportkosten einher.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat ein Spendenkonto eingerichtet. Insofern die Spende für die aktuelle Thematik Ukraine/Krieg/Kriegsgeflüchtete verwendet werden soll, sollte dies unbedingt im Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben werden. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Frau Kathrin Tupaj, koordiniert die eingegangenen Spenden und sorgt dafür, dass das Geld entsprechend des angegebenen Verwendungszweckes bei einer dafür zuständigen Initiative oder Hilfsorganisation ankommt.

 

Bei Zahlung bitte angeben:

Verwendungszweck: Spende (Ukraine….o.ä.)……….. /PK 0200034.7/

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

BIC: WELADED1OSL

Sparkasse Niederlausitz

 

Spendenquittungen werden erst ab einem Betrag von mindestens 300 € ausgestellt. In diesen Fällen werden jedoch auch Angaben zum Spender benötigt (Name und Anschrift).

 

Wo finden Bürger Informationen zu Hilfsinitiativen im Landkreis OSL und wo finden Initiativen eine Möglichkeit Bürger auf ihre Aktionen aufmerksam zu machen?

Hilfsorganisationen und Initiativen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich zum Beispiel auf der Internetseite www.helpto.de mit ihren Aufrufen und Angeboten registrieren. Die Internetseite HelpTo bietet eine standortbezogene Zuordnung der Angebote an, sodass sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis über die standortbezogene Suche zu lokalen und regionalen Hilfsmöglichkeiten informieren können.

 

Wohin können sich Bürger wenden, die ein privates Wohnungsangebot zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen könnten?

In den vergangenen Tagen wurden bereits vor allem in den Sozialen Netzwerken auf Plattformen aufmerksam gemacht, über die ein jeder seine Wohnraumangebote registrieren lassen kann, die er privat den Geflüchteten zur Verfügung stellen könnte.

 

Das MSGIV informiert zu dieser Thematik:

„Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

 

Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .

 

Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/)

Allgemeinverfügung – Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a IfSG an das Gesundheitsamt

(03. 03. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a IfSG an das Gesundheitsamt. Diese Verfügung tritt am 04.03.2022 in Kraft.

 

Die Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a IfSG an das Gesundheitsamt ist ausschließlich für die vom § 20a IfSG betroffenen Unternehmen und Einrichtungen relevant. Die Allgemeinverfügung stellt einen Teil des koordinierten und einheitlichen Vorgehens der Gesundheitsämter zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dar. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG ist eine im Land Brandenburg flächendeckend und abgestimmte Vorgehensweise zur Bewältigung der Corona-Pandemie entscheidend, damit eine einheitliche Umsetzung im Land gewährleistet ist.

 

Ein wichtiges Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Einschätzung der Versorgungslage in den einzelnen Einrichtungen zu ermöglichen. Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März ist die Aufrechterhaltung der Versorgung in allen Bereichen ein wichtiges Ziel, welches sowohl kurzfristig, mittelfristig aber auch langfristig sicherzustellen ist.

 

 

Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a IfSG) ergeht folgende Regelung:

 

  1. Die Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG sind verpflichtet, an das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

a.  eine Benachrichtigung über Personen nach § 20a Absatz 2 Satz 2 IfSG in digitaler Form über ein zu   diesem Zweck direkt beim Gesundheitsamt eingerichtetes Internetportal - „Meldeportal § 20a IfSG“- zu übermitteln. Die Meldung kann nach Anmeldung im Meldeportal oder mittels einer im Meldeportal zum Download bereitgestellten, standardisierten Meldeliste erfolgen. Eine Meldung per E-Mail ist nicht möglich.

 

b.  eine Einschätzung zu den Auswirkungen eines möglichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbotes gegenüber den nach a. genannten Personen auf die Versorgungsleistungen der Einrichtung oder des Unternehmens zu geben. Die Einschätzung hat in der nach Nummer 1a angegebenen Form zu erfolgen.

 

      2. Die Meldungen nach Nummer 1 haben nach § 20a Absatz 2 Satz IfSG unverzüglich zu erfolgen.    Unverzüglich wird mit einer Frist von zwei Wochen bemessen. Die Frist endet am 30. März 2022.

      3. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.

 

 

Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/5/5/1/2/20220301_AV_einrichtungsbezogene_Impfpflicht_LK_OSL.pdf

 

Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde

(02. 03. 2022)

Aktuell kommt es in der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge aufgrund von zahlreichen krankheitsbedingten Personalausfällen.


Sollte sich die Situation in den nächsten Tagen durch weitere Krankheitsausfälle verschärfen, kann es gegebenenfalls zur vorübergehenden Schließung der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde kommen.
Dazu würde dann eine gesonderte Information erfolgen.
 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht Freiwillige für die Fallwildsuche zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

(01. 03. 2022)

was wir bieten:

  • fußläufige Absuche des Geländes
  • Fachkundige Einweisung und Begleitung
  • Trupps werden durch Angehörige der Kreisverwaltung geführt
  • kostenfreie Verpflegung
  • Versicherungsschutz während Ihrer Unterstützung für den Landkreis Oberspreewald-
  • Lausitz
  • Aufwandspauschale in Höhe von 60,00 Euro pro Einsatz

 

was wir erwarten:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche Eignung- es handelt sich nicht um einen Spaziergang auf Waldwegen
  • Kleidung und Schuhwerk entsprechend der Waldumgebung und Witterung
  • ein der natürlichen Umgebung „Wald“ angepasstes Verhalten wird vorausgesetzt- keine
  • lauten Unterhaltungen, kein Abspielen von Tonträgern und Ähnlichem

 

Wer bei der Bekämpfung der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützen
möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden:

und folgende Daten anzugeben:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Verfügbarkeit
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!


Sicherlich steht dieser vorerst grobe Entwurf des Einsatzes von Freiwilligen im Anfang der ständigen
Nachbesserung offen gegenüber, wir sehen der Sammlung von diesbezüglichen Erfahrungen
gespannt entgegen und planen die ersten Einsätze für den Monat März in der flächenmäßigen
Suche bzw. für einzelne Suchen in Hotspots schon auch eher nach Bedarf


weitere Informationen:

  • Die Fallwildsuche ist zum einen wichtig, um die tatsächliche Ausbreitung der ASP genau erfassen zu können. Zum anderen können nur auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der verschiedenen Restriktionen für Landwirte, Tierhalter, Jäger und Forstwirte erteilt werden. Für viele Betroffene haben das Seuchengeschehen und die damit verknüpften Nutzungsverbote existenzbedrohende Auswirkungen.
  • Was passiert, wenn Fallwild oder Kadaverteile gefunden werden? Ihr Suchtrupp wird von fachkundigem Personal geführt, dieses ist dann auch für die Markierung und die Einleitung der Bergung verantwortlich. Sie kommen nicht in Kontakt mit möglicherweise infiziertem Wild.
  • Kann ich meinen Hund mitbringen? Nein, die einzigen Hunde, die an der Suche teilnehmen, sind die speziell ausgebildeten Suchhunde. Um deren Tätigkeit nicht zu stören, ist die Mitnahme eigener Hunde nicht gestattet.
  • Wie verhält es sich mit Schutz- und Pflegeprodukten? Sie erhalten von uns sowohl Sonnencreme als auch Zeckenschutzspray.
  • Wofür dient die Aufwandspauschale, wird sie ggf. auf staatliche Unterstützungsleistung angerechnet? Die Aufwandspauschale ist eine Ehrenamtspauschale, die Ihre Fahrtkosten, die Abnutzung Ihrer Kleidung während des Einsatzes und ggf. entstehende Reinigungskosten abdeckt. Sie wird bis zu einem Betrag von 250,00 EUR pro Monat nicht auf staatliche Leistungen, z. B. das Arbeitslosengeld oder das BAföG angerechnet. Sie ist daher auch nicht melde- oder zustimmungspflichtig.
  • Wann und wie wird die Aufwandspauschale ausgezahlt? Die Aufwandspauschale wird zum Ende des Monats für Einsätze durch Überweisung auf das Girokonto ausgezahlt. Die Auszahlung kann nur auf ein deutsches Girokonto erfolgen!
  • Sind mehrere Einsätze möglich? Kann ich auch teilnehmen, wenn ich nur vormit-tags oder nur nachmittags zum Einsatz kann? Sie können sich zu so vielen Einsätzen melden, wie Sie sich zutrauen. Die Aufwandspauschale wird für jeden einzelnen Einsatz gezahlt. Aufgrund der Jahreszeit und den damit verbundenen Lichtverhältnissen kann mo-mentan kein Einsatz in Schichten angeboten werden. Bisher erfolgte die Fallwildsuche von ca. 8.00 Uhr – 15.30/16.00 Uhr. Die Einsatzleitung wird Sie dann einteilen und Sie über Ihren Einsatz informieren. Gleiches gilt, wenn Ihnen der Wochentag egal ist, Sie aber nur an einem der beiden Tage eingesetzt werden wollen oder können.
  • Kann ich auch spontan zum Einsatzort kommen, um die Suche zu unterstützen? Bitte nicht! Die erfolgreiche Suche erfordert eine intensive Vorbereitung, die Zuführung ausreichender Ausrüstung und Ausstattung, die Bestellung von ausreichend Verpflegung, die Zusammenstellung der Suchtrupps mit Zuweisung des Suchtruppführers etc. Sehen Sie daher bitte davon ab, spontan bei der Einsatzleitung zu erscheinen und Ihre Hilfe an-zubieten.
     

 

 

 

Foto zu Meldung: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht Freiwillige für die Fallwildsuche zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Krieg in der Ukraine – Welche Möglichkeiten zur Aufnahme von Geflüchteten gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(01. 03. 2022)

Aktuell werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Städten Wohnmöglichkeiten für die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen organisiert. Auch der Landkreis selbst hat Kapazitäten zur Unterbringung.

 

Die Nachrichten aus der Ukraine wurden auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zunächst mit Ungläubigkeit aufgenommen. Die erste Ungläubigkeit wich schnell dem Erschrecken, Bedauern und vor allem dem Bestreben helfen zu wollen. Die Erkenntnis, dass in dem seit über 70 Jahren friedlichen Europa tatsächlich wieder Krieg herrscht, hat auch die Bürgerinnen und Bürger in OSL schwer getroffen. „Die Auslöschung von Menschenleben ist niemals eine Lösung. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen in der Ukraine. In diesen Tagen trafen bereits die ersten Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis ein, welche von Familienmitgliedern aufgenommen wurden. Aber auch unabhängig von familiären Beziehungen sind die asylsuchenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei uns im Landkreis willkommen. Wir werden unser Bestes geben ihnen hier im Landkreis eine sichere Zuflucht zu bieten“, so Landrat Siegurd Heinze.

 

Bereits am Freitagmorgen der vergangenen Woche fand eine Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und den Landkreisen statt, in welcher sich zur Unterbringung von Geflüchteten beraten wurde. Im Anschluss daran stand der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Freitagnachmittag in Kontakt mit allen Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises, welche großes Engagement zur Mithilfe bekundeten. Derzeit prüfen die Städte und Kommunen welche Möglichkeiten es in ihren Bereichen gibt, Wohnraum für die Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse aus dieser Prüfung sollen in den nächsten Tagen über den Landkreis zentral gesammelt werden. Von der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt können die Geflüchteten über diese zentrale Informationsstelle beim Landkreis auf die Wohnungsangebote verteilt werden.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann und wird zudem auf eigene vorhandene Ressourcen zurückgreifen. Dazu zählen freie Kapazitäten in der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz und den Wohnverbunden in Lauchhammer, Vetschau, Calau und Großräschen. Derzeit sind in diesen Einrichtungen um die 50 Plätze frei, welche zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt werden können. Derzeit ist es nicht geplant und noch nicht erforderlich Sporthallen oder ähnliche Räumlichkeiten zur Unterbringung dieser zu nutzen.

 

Aktuell ist keine Anzahl der Menschen abschätzbar, die nach ihrer Flucht aus der Ukraine im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eintreffen werden. Diese Zahl ist vor allem von den Entwicklungen in der Ukraine abhängig. Landrat Siegurd Heinze betont: „Wir hoffen, dass die Anzahl der Geflüchteten gering ist. Wir werden alle Kräfte mobilisieren, um auch einer gegeben falls großen Anzahl von Geflüchteten eine sichere Zuflucht und eine Wohnmöglichkeit zu geben. Eine geringe Anzahl würde jedoch bedeuten, dass positive Entwicklungen in der Ukraine und damit ein schnelles Ende des Krieges erzielt werden und ich denke das hoffen wir alle in diesen Tagen.“

 

Zu aller erst stellt die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine eine Hilfe in der Not dar. Aus der Not können sich aber auch neue Perspektiven und eine neue Zukunft entwickeln. Im Landkreis OSL leben derzeit 4.418 Ausländer (männlich: 2.687; weiblich: 1.731; divers: 0), davon 2.387 Personen aus Nicht-EU-Staaten (Stand 07.02.2022). Zu den zehn am häufigsten vertretenen Nationalitäten zählt dabei auch die ukrainische mit 114 Personen.

 

Das Bundeministerium des Inneren und für Heimat berichtet:

 

  • Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
  • Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Situation und eine Zusammenstellung von Informationen zu den aktuell besonders häufig gestellten Fragen finden Geflüchtete und ebenso auch Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

 

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wenden sich die Betroffenen an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Personen mit Aufenthaltsort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wenden sich hierfür an das Asyl- und Ausländeramt des Landkreises:

 

Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Anschrift:       Dubinaweg 1

                             01968 Senftenberg

Telefon:           (03573) 870-4601

Telefax:            (03573) 870-4610

E-Mail:           

Ausbildungsmesse 05.03.2022 - jetzt letzte Plätze sichern!

(01. 03. 2022)

Am 05.03.2022 findet in der Niederlausitzhalle Senftenberg die Ausbildungsmesse statt.
Unter dem Motto "Finde deine Leidenschaft" können junge Menschen von 09:00 - 15:00 Uhr mit potentiellen Ausbildungsbetrieben in Kontakt treten. Interessenten haben die Möglichkeit, z.B. Tätigkeitsfelder und Inhalte der jeweiligen Berufe kennenzulernen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten hat man diverse Zeitfenster eingerichtet. Die meisten davon sind Schulklassen von Schülern und Schülerinnen aus dem Landkreis Oberspreewald Lausitz vorenthalten.

Natürlich kann man auch unabhängig von Schulzugehörigkeit und Wohnort mit potentiellen Ausbildungsbetrieben in Kontakt treten.

Dafür wurde extra ein Zeitfenster zwischen 11:15 und 12:45 Uhr geschaffen.

 

Weitere Infos und teilnehmende Ausbildungsbetriebe können Sie dem Flyer entnehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach vorheriger  telefonischer Anmeldung unter 03573 / 808 141 möglich ist.

 

Melden Sie sich schnell an, da nur noch wenige Plätze im Zeitfenster vorhanden sind!

 

 

Bitte zum Messebesuch beachten:


Halten Sie sich an das vorgegebene Zeitfenster; planen Sie ein rechtzeitiges, pünktliches Erscheinen -  es sind nur begrenzte Besucherzahlen zugelassen.

 

Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund Nasen Schutz in der
Niederlausitzhalle Senftenberg

 

Pro Schüler NUR 1 Begleitperson
Zutritt nach 3G Regel; Testzentrum vor Ort bitte vorab Termin buchen:
https://anny.co/b/book/schnelltest-testzentrum-ausbildungsmesse-block-4
Link ist ab SOFORT geschaltet

 

Zur Einlasskontrolle: Bitte halten Sie Ihre Test-, Impfnachweise sowie Ihren Personalausweis bereit; gern können Sie vorab die Corona Warn App für die Registrierung vor Ort herunterladen dies beschleunigt den Einlassprozess.

 

Bereiten Sie den Messebesuch vor; bringen Sie gern Ihre Bewerbungsunterlagen mit

[Ausbildungsmesse 05.03.22]

Foto zu Meldung: Ausbildungsmesse 05.03.2022 - jetzt letzte Plätze sichern!

Radweg am Sedlitzer See wird modernisiert

(28. 02. 2022)

Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg informiert:

Teilabschnitte zwischen Kleinkoschen und Lieske voll gesperrt

Im Zeitraum vom 15.03.2022 bis voraussichtlich 14.04.2022 wird der Radweg im nordöstlichen Bereich des Sedlitzer See modernisiert. Neben baulichen Maßnahmen an der Asphaltdecke wird zum großen Teil auch parallel zum Radweg ein Wurzelschutz eingebaut.
Die gelb markierten Bereiche sind in diesem Zeitraum voll gesperrt. Umleitungen sind nicht ausgeschildert. Der Bereich muss weiträumig umfahren werden.

 

 

 

 

 

Foto zu Meldung: Radweg am Sedlitzer See wird modernisiert

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, Impfstoff Novavax, einrichtungsbezogene Impfpflicht

(23. 02. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Dienstag, 22. Februar 2022 bei 1.287,9.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 25.667 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.170 Personen. Als genesen gelten 23.130 Bürgerinnen und Bürger. 367 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 9 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 22. Februar 2022 befinden sich 2.261 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Novavax-Impfungen ab März in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg +++ 

 

Der Landkreis rechnet mit einer ersten Lieferung des Proteinimpfstoffs Novavax gegen Ende der 8. Kalenderwoche. Seitens des MSGIV ist zunächst ein für medizinisches und pflegerisches Personal priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Impfstoff Novavax vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg, Calauer Straße, verimpft.

 

Wichtig für alle Novavax-Impfwilligen: Als Nachweis wird bei der Impfstelle die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitgeberbescheinigung notwendig. Diese ist vorab auszufüllen. Die Bescheinigung ist u.a. im Downloadbereich auf  www.osl-online.de/corona-schutzimpfung (PDF-Direktlink) oder unter www.brandenburg-impft.de abrufbar. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung mit dem Impfstoff Novavax zugesichert werden.

 

In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen werden in der Folge dann auch weitere Impfangebote im Landkreis mit Novavax angeboten werden.

Der Impfstoff wird direkt an die Landkreise verteilt, von wo aus dann die die Krankenhäuser beliefert werden. Für die erste Lieferung wurden zunächst 42.000 Dosen für Brandenburg bestätigt. Hierbei ist zu beachten, dass die Hälfte der Dosen vorerst für die Zweitimpfungen zurückgelegt werden. In nachfolgenden Lieferzyklen sollen die Landkreise in Brandenburg weitere Dosen erhalten.

 

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

Hinweis zur Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg: Vom 25. bis 28. Februar ist die Impfstelle geschlossen.

Übersicht Impfangebote im Landkreis OSL

 

Bilddownload unter http://pressestelle.osl-online.de/2022/Impfen in OSL QR

 

+++ Einrichtungsbezogene Impfpflicht +++

 

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

 

Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

 

Grundsätzlich haben die Einrichtungen die Pflicht, diejenigen Beschäftigten, die zum Stichtag 15.03.2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis haben gegenüber dem Gesundheitsamt zu melden. Beschäftigte, die ab dem 16.03.2022 neu in den betroffenen Einrichtungen tätig werden sollen, müssen im Vorab die entsprechenden Nachweise erbringen.

 

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass das Gesundheitsamt die Beschäftigung in / den Zutritt zu den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen kann.

 

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst eine „Kann-Vorschrift“.

Zur Gewährleistung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG und zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen, pflegerischen sowie sozialen Grundversorgung im Land Brandenburg hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg eine Weisung an alle Gesundheitsämter erstellt, um eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.

 

Die Weisung durch das MSGIV gibt ein stufenweises Prüfschema für die Gesundheitsämter vor.

 

Verfahrensablauf zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht

 

Bild: Verfahrensablauf zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Quelle: MSGIV https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~18-02-2022-brandenburg-setzt-einrichtungsbezogene-corona-impfpflicht-um)

 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bundesgesetz, welches der Landkreis umzusetzen hat. Beim Agieren des Gesundheitsamtes OSL ab Mitte März werden Faktoren wie der Gesundheitsschutz für Patienten und betreute Menschen, aber auch Gesamtauswirkungen auf die betroffenen Einrichtungen mit Augenmaß bewertet werden. Oberste Prämisse hat für das Gesundheitsamt des Landkreises die regionale Versorgungssicherheit und die personelle Stabilität in den Einrichtungen.

 

Prioritäres Bewertungskriterium im Zuge der Umsetzung des §20a des Infektionsschutzgesetzes ist die Bewertung der Versorgungssituation im Einzelfall. Es ist insofern durch die Einrichtung selbst und das Gesundheitsamt einzuschätzen, welche Auswirkungen ein eventuelles Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Beschäftigte auf die Gesamtaufgabe der Einrichtung hat. Weitere Kriterien wie die regionale Verortung der Einrichtung oder die demografische Entwicklung können herangezogen werden. Dem Gesundheitsamt wird insofern eine Ermessensentscheidung eingeräumt.

 

Die aktuelle – sehr vage - erste Schätzung des Landkreises lautet, dass 1.000 bis 2.000 Personen im Landkreis von einer Entscheidung des GA auf Basis der Kann-Vorschrift ab dem 15.03.2022 betroffen sein könnten.

Diese zahlenmäßige Schätzung kann sich bis zum 15./16. März selbstverständlich noch ändern. So könnte zum Beispiel der neue, für Anfang März avisierte Impfstoff von Novavax zur Erhöhung des Impfstatus einiger Personen führen.

Eine konkrete zahlenmäßige Einschätzung würde durch die vom MSGIV angekündigte zentrale Meldeplattform möglich werden, welche im optimalen Fall eine Aufschlüsselung der von der Kann-Vorschrift betroffenen Personen für jeden Landkreis ermöglicht.

 

Die Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt (GA) ist nach wie vor hoch. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bringt neue Aufgaben mit sich, die das Gesundheitsamt ab März zu bewältigen hat. Mitten in der Pandemie stellt dies eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Gesundheitsämter dar.

Um die Arbeitsbelastung für das Gesundheitsamt abschätzen zu können, müsste eine Anzahl der Personen bekannt sein, die von der Impfplicht in den Einrichtungen im Landkreis betroffen sind und denen somit vom Gesundheitsamt die Beschäftigung in – oder der Zutritt zu - den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagt werden kann.

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(22. 02. 2022)

Mit dem Zweck der Gefahrenabwehr wird aktuell im südlichen und östlichen Teil des Landkreises an der Grenze zu Sachsen ein fester, schwarzwildsicherer Wildschutzzaun gebaut. Neben der Fallwild- und Kadaversuche sowie der Populationsminderung durch Jagden ist der Zaunbau eine Maßnahme der Biosicherheit, wodurch eine weitere Ausbreitung der ASP verhindert werden soll. Zunächst wurde dafür ein elektrischer Zaun errichtet, welcher aktuell durch einen festen Zaun ersetzt wird.

 

Die Zauntrasse führt entlang befestigter und unbefestigter Flächen, Waldwegen sowie Ackerflächen. Es wird ein 1,20 Meter hoher Wildschutzzaun mit Durchlässen und Toren errichtet, welcher das Eindringen bzw. den Durchzug von Wildschweinen nach Norden bzw. Westen verhindert. Die ausgeschriebene bauliche Gesamtleistung wurde auf mehrere Lose aufgeteilt. Die Aufteilung der Bauleistung ermöglicht, dass die Trassenabschnitte je Los gleichzeitig gebaut werden können und die Bauzeit für die Gesamtstrecke minimiert wird.

 

Mit 1,20 Meter Höhe verhindert der Zaun, dass Wildschweine diesen überwinden und so in den Landkreis eindringen können. Gleichzeitig kann ein Zaun mit dieser Höhe von Reh- und Rotwild überwunden werden. Der feste Zaun wird nach seiner Fertigstellung zudem mit Durchlässen für kleinere Tiere versehen, welche somit unter dem Zaun durchschlüpfen können. In Zusammenarbeit mit den Jägern wird der Landkreis außerdem evaluieren, an welchen Stellen intensiver Reh- und Rotwildwechsel herrscht und daraufhin an den entsprechenden Zaunstellen schmale, abgesenkte Durchlässe integrieren, welche dem Reh- und Rotwild zusätzlich die Überwindung des Zaunes ermöglichen.

 

Die Schutzwirkung des Zauns soll so schnell wie möglich hergestellt werden. Aus diesem Grund hat das Veterinäramt des Landkreises seine Arbeitsleistungen intensiviert und befasst sich zu großen Teilen mit der Planung, Errichtung und Überwachung des ASP-Schutzzaunes sowie den anderen Schutzmaßnahmen. Unterstützt wird das Veterinäramt in den baulichen Angelegenheiten vom Bau- und Hauptamt des Landkreises.

 

Der ASP-Zaun ist hinsichtlich der Drahtstärke und der Knotenknüpfung stabiler als ein herkömmlicher Wildzaun. Anders als bei einem herkömmlichen Wildzaun lassen sich bei diesem die Knoten der Drähte nicht verschieben. Indem die Knoten fest und unbeweglich verknüpft sind, kann sichergestellt werden, dass selbst bei großer Krafteinwirkung auf den Zaun keine Lücken oder Löcher in diesem entstehen können. Bei der Auswahl der Materialien und in der Bauweise des Zaunes wird zudem darauf geachtet, dass der Zaun nicht durchhängen wird.

 

ASP-Abwehrzaun

Foto: ASP-Abwehrzaun im Landkreis OSL (Foto: Landkreis/Bekurts)

 

Aktuell befinden sich an Waldwegen o.ä. noch vereinzelt „Löcher“ im ASP-Abwehrzaun. Diese sind für Tore vorgesehen. Die Tore ermöglichen Menschen ein Durchqueren des Zaunes, ohne diesen zu beschädigen. Der ASP-Abwehrzaun ist eine laufende Baumaßnahme. Die Tore sind aufgrund ihrer Funktionalität eine Sonderanfertigung. Deswegen konnte deren Montage nicht zeitgleich mit dem Bau des jeweiligen Zaunabschnittes erfolgen.

 

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgefordert, die Tore nach dem Benutzen immer zu schließen. Nur so kann verhindert werden, dass die ASP durch infizierte Wildschweine in den Landkreis gelangt und somit auf Hausschweine oder in die landwirtschaftlichen Betriebe übertragen werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahme „Schutzzaun“ eine erfolgreiche Maßnahme ist.

 

Mit Stand vom 21. Februar sind 34,5 km des Zaunes weitgehend fertiggestellt, 23,5 km sind geplant und werden aktuell umgesetzt und 10-15 km Zaun befinden sich in der Vorplanung bzw. erfolgt hierbei aktuell die Trassensuche.

 

Verlauf des ASP Schutzzaunes

Karte: Verlauf des ASP Schutzzaunes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Stand vom 16.02.2022

 

Ein Teil des Zaunes, der sich momentan in der Vorplanung befindet, wird parallel zum ersten Zaun verlaufen. Mit dieser Maßnahme wird eine Redundanz und somit die Erhöhung der Sicherheit gewährleistet.

 

Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, berichtet: „Der doppelte Zaun soll sich bei den Wildschweinen als absolut unüberwindbare Grenze etablieren und so auch im Falle von Beschädigungen am ersten Zaun oder versehentlich offen gelassenen Toren ein Durchdringen der Wildschweine verhindern. Durch diese redundante Schutzmaßnahme kann die Sicherheit in der Abwehr der ASP auch im Dauerbetrieb über mehrere Jahre hinweg gewährleistet werden. Das Modell mit mehreren Zäunen hintereinander konnte bereits vielerorts erfolgsversprechend erprobt werden, so zum Beispiel in Sachsen oder mit einem doppelten Schutzzaun an der Grenze zu Polen. Ein doppelter Zaun ermöglicht eine wildschweinefreie Zone innerhalb der beiden Zäune zu schaffen. Dies verhindert insbesondere die Übertragung des Erregers durch direkte Kontakte zwischen den Schweinen. Der parallel verlaufende Zaun wird an dieser Stelle errichtet, da insbesondere aus dem Gebiet der Königsbrücker Heide ein hoher Erregerdruck zu erwarten ist. Durch die große Anzahl der dort lebenden Schweine ist eine schnelle und weitläufige Ausbreitung des Virus zu erwarten.“

 

Um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ASP-Zaun an den notwendigen Öffnungen für Straßen o.ä. sicherzustellen, werden an diesen Stellen zusätzlich Duftstoffe am Zaun angebracht, welche Wildschweine von diesen Öffnungen fernhalten sollen.

 

Um den Schutzzaun langfristig in Betrieb halten zu können, stellt der Landkreis in den nächsten Monaten eine Person ein, welche hauptsächlich mit dem Abgehen/Abfahren und der Kontrolle des Zaunes beauftragt ist. So können Schäden schnell registriert und kleinere Beschädigungen auch unmittelbar durch den/die Mitarbeitenden behoben werden.

 

Bekämpfungsmaßnahme: Fallwildsuche

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, deren Bekämpfung neue und umfangreiche Aufgaben für die Landkreise und Behörden mit sich bringt. Eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung/Eindämmung der ASP stellt nach wie vor die Fallwildsuche dar. Die Fallwildsuche ist zum einen wichtig, um die tatsächliche Ausbreitung der ASP genau erfassen zu können. Zum anderen können nur auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der verschiedenen Restriktionen für Landwirte, Tierhalter, Jäger und Forstwirte erteilt werden. Für viele Betroffene haben das Seuchengeschehen und die damit verknüpften Nutzungsverbote existenzbedrohende Auswirkungen.

 

Fallwildsuche

Fotos: Fallwildsuche im Landkreis OSL (Bild: Landkreis/Kühn)

 

Aktuell sucht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Freiwillige zur Unterstützung der Fallwildsuche zur Bekämpfung der ASP.

Bürger und Bürgerinnen können die Bekämpfung der ASP im Landkreis OSL aktiv unterstützen. Nach einer fachkundigen Einweisung erfolgt durch die Freiwilligen die fußläufige Absuche des Geländes. Die Trupps werden dabei immer von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung geführt. Dabei erhalten die Helfer eine kostenfreie Verpflegung und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro pro Einsatz. Zusätzlich besteht für die Helfer Versicherungsschutz während ihrer Unterstützung des Landkreises.

Weitere Informationen erhalten interessierte Helfer unter: www.osl-online.de/asp (https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/134db837347f16f4f89010c09e9e13138398/sa_aufruf_ehrenamtler.pdf)

 

Wer bei der Bekämpfung der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: und folgende Daten anzugeben:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Verfügbarkeit

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

 

Hintergrund

 

Was ist ASP?

Die Afrikanische Schweinepest (kurz ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Die ersten Ausbrüche, der ursprünglich fast ausschließlich in Afrika und auf Sardinien vorkommenden ASP, in der europäischen Union wurden 2014 in Litauen, Polen, Lettland und Estland festgestellt. Der erste Fall in unmittelbarer Nähe zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz war ein ASP-Fallwild in Spree-Neiße im Jahr 2020.

 

ASP führt bei den infizierten Tieren zu Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen). Die meisten infizierten Tiere versterben an dieser Viruserkrankung innerhalb kürzester Zeit.

 

Aus welchen Gründen muss die ASP bekämpft werden?

Die ASP ist eine nach gültigem Tierseuchenrecht bekämpfungspflichtige Tierseuche. In Deutschland zählt sie zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Staatliche Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von gehaltenen und wildlebenden Tieren sind vorgeschrieben.

Die Viruserkrankung muss bekämpft werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und so Wildtiere ebenso wie gehaltene Schweine vor dem Tod zu bewahren. Da die Viruserkrankung sehr schnell von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände oder Futter übertragen werden kann, gilt es nicht nur eine epidemische Ausbreitung der ASP unter den Wildtieren zu verhindern, sondern auch die Hausschweine zu schützen. Der Virus wird auch über kleinste Bluttröpfchen übertragen. Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinpopulation stellt auch eine erhebliche Gefahr für die Hausschweinpopulation dar, da sie mit erheblichen Einschränkungen und existenzgefährden Verlusten für die schweinehaltenden Betriebe im Landkreis und über die Grenzen des Landkreises hinaus verbunden ist.

 

Für den Menschen besteht durch das Virus keine gesundheitliche Gefahr. Andere Säugetiere sind für das Virus nicht empfänglich.

 

Wie kann die ASP bekämpft werden?

Das Virus kann ausschließlich durch Maßnahmen der Biosicherheit, Hygiene und Populationsregulation bekämpft werden, da es weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten gibt.

Aus diesem Grund ist die frühzeitige Erkennung eines ASP-Falls und -Ausbruchs besonders

wichtig. Auch wenn dem betroffenen Tier nicht mehr geholfen werden kann, so können dennoch rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um andere Schweine zu schützen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Hierbei spielt die Errichtung von Schutzzonen (Kernzone, gefährdeter Bezirk, Pufferzone) eine wichtige Rolle. In diesen Zonen gelten bestimmte Regelungen für die Öffentlichkeit, Schweinehalter und Jäger. Insofern sich alle Beteiligten an diese Verhaltensregelungen halten, kann der Ausbruch der ASP in diesem Gebiet eingedämmt werden. Die Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere die Bestandsreduktion durch Jagd bzw. die Entnahme von Tieren, werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Zur Evaluierung der notwendigen Maßnahmen werden unter anderem folgende Sachverhalte in den Gebieten beachtet: die Ergebnisse epidemiologischer Ermittlungen, die Strukturen des Handels, die örtlichen Schweinehaltungen, das Vorhandensein von Schlachtstätten sowie natürliche Grenzen und Überwachungsmöglichkeiten. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt auf Bundesebene die Schweinepestverordnung vor.

 

Bekämpfungsmaßnahme: Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Sperrzone

In dieser Verordnung ist geregelt, dass bei einem amtlich bestätigten Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein durch die zuständige Behörde (in diesem Fall: durch das Veterinäramt des Landkreises) ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelle als gefährdetes Gebiet (nach EU-Recht: Sperrzone II) und ein Gebiet um das gefährdete Gebiet als Pufferzone (nach EU-Recht: Sperrzone I) festgelegt wird. Zusätzlich kann ein Teil des gefährdeten Gebietes, unter Berücksichtigung der möglichen Weiterverbreitung des Erregers, der Wildschweinepopulation, der Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, der natürlichen Grenzen sowie der Überwachungsmöglichkeiten, als Kerngebiet festgelegt werden.

 

Aktuell sind Teile des Landkreises OSL als Pufferzone festgelegt. Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Meißen, Gemeinde Radeburg, wurde im südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Sperrzone I (früher Pufferzone) eingerichtet. Die örtliche Festlegung dieser Sperrzone I wurde in Folge des am 17.01.2022 gemeldeten ASP-Falls in der Königsbrücker Heide auf weitere Gebiete im Landkreis ausgeweitet.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es bisher keinen bestätigten ASP-Fall (Stand 21.02.2022).

Foto zu Meldung: Afrikanische Schweinepest (ASP) – Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landkreistag Brandenburg: Verbandsspitze neu gewählt

(22. 02. 2022)

Die Landkreisversammlung des Landkreistages Brandenburg hat heute in Potsdam die Verbandsspitze
neu gewählt.


Neuer Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg ist mit Wirkung zum 1. April 2022 Landrat
Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz). Landrat Heinze hat seit 2014 das Amt als Stellvertretender
Vorsitzender des Landkreistages bekleidet.


Die Wahl wurde notwendig, da der bisherige Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg,
Landrat Wolfgang Blasig (Potsdam-Mittelmark), mit Ablauf des 31. März 2022 in den Ruhestand
tritt und damit auch sein Amt als Vorsitzender des Landkreistages aufgibt.


Darüber hinaus wurde Landrat Daniel Kurth (Barnim) als neuer Stellvertretender Vorsitzender
des Landkreistages gewählt.


Weiterhin im Amt als Stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg ist seit
2019 Landrätin Karina Dörk (Uckermark).

 

Potsdam, 22. Februar 2022

UPDATE Amtliche Unwetterwarnung vor orkanartigen Böen Fr, 18. Feb, 20:00 – Sa, 19. Feb 04:00 Uhr

(16. 02. 2022)

+++ UPDATE 18.02. +++

Der Deutsche Wetterdienst warnt:

 

Amtliche UNWETTERWARNUNG vor ORKANARTIGEN BÖEN
Fr, 18. Feb, 20:00 – Sa, 19. Feb 04:00 Uhr

Es treten orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten zwischen 85 km/h (24m/s, 47kn, Bft 9) und 105 km/h (29m/s, 56kn, Bft 11) aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit orkanartigen Böen bis 115 km/h (32m/s, 63kn, Bft 11) gerechnet werden.

 

 

+++16.02. - 15:30 Uhr+++

Wetter- und Warnlage für Brandenburg und Berlin ausgegeben von der Regionalen Wetterberatung Potsdam am Mittwoch, 16.02.2022, 15:30 Uhr

 

In der Nacht zum Donnerstag und am Donnerstag schwere Sturmböen, vereinzelt Orkanböen (Unwetter!). Lokal kurze Gewitter.

 

Wetter- und Warnlage:
Bei südwestlicher Strömung wird sehr milde Meeresluft herangeführt. In der kommenden Nacht und am Donnerstag gerät Brandenburg und Berlin in den Einflussbereich eines kräftigen Sturmtiefs.


ORKAN(UNWETTER!)/STURM:
Bis heute Abend zunehmend Wind- und einzelne Sturmböen zwischen 50 und 70 km/h (Bft 7-8) aus Südwest.
In der Nacht zum Donnerstag aufkommende schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10), vereinzelt orkanartige Böen um 110 km/h (Bft 11) aus Südwest bis West. In Schauernähe einzelne Orkanböen bis 120 km/h (Bft 12) nicht ausgeschlossen. Am Donnerstag anhaltend schwere Sturmlage und erst ab Freitagabend deutliche Windabnahme.

 

GEWITTER:
In der Nacht zum Donnerstag sowie am Donnerstag einzelne kurze Gewitter mit Graupel. In Verbindung mit der Gewittertätigkeit sind Orkanböen bis 120 km/h (Bft 12) nicht ausgeschlossen!

 

 

Detaillierter Wetterablauf:
Heute Nachmittag zunächst stark bewölkt und Regen, nach Polen abziehend. Nachfolgend wolkig bis stark bewölkt, einzelne Schauer. Höchstwerte 9 bis 11 Grad. Mäßiger bis frischer Südwestwind mit Wind- und einzelnen stürmischen Böen zwischen 50 und 70 km/h (Bft 7-8).


In der Nacht zum Donnerstag beginnende schwere Sturmlage! Zunehmend starker Südwest- bis Westwind mit aufkommenden schweren Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10). In Verbindung mit Schauern oder kurzen Gewitter vereinzelt orkanartige Böen oder Orkanböen bis 120 km/h (Bft 11-12) nicht ausgeschlossen. Dazu stark bewölkt, im Verlaufe der Nacht teils kräftiger, schauerartiger Regen, in der zweiten Nachthälfte kurze Gewitter mit Graupel. Tiefstwerte 10 bis 7 Grad.

 

Am Donnerstag anhaltend schwerer Sturm! Starker Südwest- bis Westwind mit schweren Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10), vereinzelt orkanartige Böen oder Orkanböen bis 120 km/h (Bft 11-12). Dazu wechselnd bis stark bewölkt, zeitweise schauerartiger Regen, vereinzelt kurze Gewitter mit Graupel. Höchstwerte 10 bis 13 Grad. Am Abend zögernd Windabnahme.


In der Nacht zum Freitag wolkig bis stark bewölkt, örtlich Regen- und Graupelschauer. Abkühlung auf Werte zwischen 5 und 2 Grad. Anfangs frischer bis starker Westwind mit Sturmböen (Bft 8-9). Im Verlauf Windabnahme, zum Morgen einzelne Windböen (Bft 7).

 

Am Freitag erst wechselnd, dann stark bewölkt bis bedeckt. Zunächst nur örtlich, am Nachmittag von Sachsen-Anhalt aufkommender Regen. Höchsttemperatur zwischen 9 und 11 Grad. Mäßiger Süd- bis
Südwestwind. Am Abend Windzunahme und aufkommende Wind- und stürmische Böen (Bft 7-8).


In der Nacht zum Sonnabend neue Sturmlage möglich! Viele Wolken und zeitweise Regen. Temperaturrückgang auf Werte um 4 Grad. Frischer bis starker Südwest- bis Westwind. Sturmböen, teils schwere Sturmböen (Bft 9-10).

 

Am Sonnabend wechselnd bewölkt mit einzelnen Regen- und Graupelschauern. Höchstwerte 7 bis 9 Grad. Frischer bis starker Südwest- bis Westwind. Verbreitet Sturmböen (Bft 9), am Abend allmählich Windabnahme.

 

In der Nacht zum Sonntag überwiegend bedeckt und zeitweise Regen. Tiefstwerte zwischen 4 und 2 Grad. Mäßiger bis frischer Südwestwind mit Wind- und stürmischen Böen (Bft 7-8).
 

 

++++ 16.02.++++

 Amtliche UNWETTERWARNUNG vor ORKANARTIGEN BÖEN Mi, 16. Feb, 22:00 – Do, 17. Feb 18:00 Uhr

 

Der Deutsche Wetterdienst warnt:

Es treten orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten zwischen 80 km/h (22m/s, 44kn, Bft 9) und 110 km/h (31m/s, 60kn, Bft 11) aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Orkanböen bis 120 km/h (33m/s, 64kn, Bft 12) gerechnet werden. In der Nacht zum Donnerstag Böen zwischen 80 und 100 km/h zunächst aus Südwest, später West. Mit Kaltfrontdurchgang vorübergehend Böen bis 120 km/h. Am Donnerstagvormittag vorübergehende Abschwächung des Windes, aber im Tagesverlauf wieder verbreitet Böen zwischen 90 und 110 km/h, in Schauernähe auch um 120 km/h aus West.

 

 

++++ 15.02. ++++

VORABINFORMATION UNWETTER vor ORKANBÖEN
Fr, 18. Feb, 21:00 – Sa, 19. Feb 06:00 Uhr

 

Der Deutsche Wetterdienst warnt: 

In der NACHT zum DONNERSTAG von Westen rasche Windzunahme. Dann teils schwere Sturmböen (Bft 10), während der Kaltfrontpassage strichweise auch orkanartige Böen (Bft 11) aus Südwest. Ausgangs der Nacht vorübergehende Windabschwächung. Im Verlauf des DONNERSTAGVORMITTAG erneut verbreitet schwere Sturmböen bis orkanartige Böen (Bft 10-11) aus West. Im Verlauf der NACHT zum FREITAG Windabschwächung.

Ein zusätzlicher, erster HINWEIS: Von FREITAG auf SAMSTAG droht erneut eine schwere Sturm - oder Orkanlage. Die Unsicherheiten sind jedoch noch groß.

 

Bitte verfolgen Sie die weitere Wetterentwicklung in den kommenden Tagen sehr aufmerksam!

„Gehen oder Bleiben“ – Auftaktveranstaltung der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 am 03. März

(16. 02. 2022)

Am 03. März 2022 starten die Brandenburgischen Frauenwochen mit einer hybriden Auftaktveranstaltung in der neuen Bühne Senftenberg zum diesjährigen Thema - „Gehen oder Bleiben“.

 

„Gehen oder Bleiben“ – Fortschritt oder Stillstand – Neue Entwicklungen oder Alte Strukturen – Abwanderung aus oder Bleiben in Brandenburg?

 

„Gehen oder Bleiben“ ist die zentrale Fragestellung, der sich die 32. Brandenburgischen Frauenwochen 2022 widmen. Am 03. März 2022 findet die landesweite Auftaktveranstaltung in einem hybriden Format in der neuen Bühne Senftenberg statt. Vor Ort sind Zuschauerkapazitäten unter 2G+ Bedingungen gegeben. Zusätzlich wird die Veranstaltung im Live-Stream im Internet übertragen.

 

Jessy James LaFleur, eine Spoken-Word-Künstlerin, wird durch das Programm moderieren.
Neben einer Impulsrede, einem Expertinnen-Talk und einem Spoken-Word-Beitrag gehört auch ein Polit-Talk zum Tagesprogramm. Im Rahmen des Polit-Talks werden Ursula Nonnemacher, Frauenministerin vom Land Brandenburg, Anne Seyfferth, Leiterin vom Landesbüro Brandenburg der Friedrich-Ebert-Stiftung und Landrat Siegurd Heinze gesellschaftsrelevante Fragestellungen und Problematiken von Frauen im Rahmen von politischen Strukturen erörtern und diskutieren.

 

Unter dem Motto „Gehen oder Bleiben“ orientieren sich die Programmpunkte der Auftaktveranstaltung vor allem auch den regionalen Gegebenheiten in Brandenburg. So wird es auch einen Beitrag über Projekte für Mädchen im Landkreis OSL geben. Der Strukturwandel als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung in der Lausitz macht das Thema der diesjährigen Brandenburger Frauenwochen für alle Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz interessant und relevant.

 

Anmeldung
Sowohl für die Teilnahme in Präsenz als auch digital ist eine Anmeldung über den Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. bis zum 25.02.2022 erforderlich unter: https://www.frauenpolitischer-rat.de/anmeldung/
 

Weitere Informationen sind der nachfolgend angefügten Einladung zu entnehmen.

[Einladung zur]

Foto zu Meldung: „Gehen oder Bleiben“ – Auftaktveranstaltung der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 am 03. März

Elterngeldstelle vom 14. bis zum 18. Februar nicht besetzt

(14. 02. 2022)

Die Elterngeldstelle des Landkreises OSL bleibt vom 14.02. bis voraussichtlich zum 18.02.2022 geschlossen.

 

Die allgemeine Erreichbarkeit ist über das Sekretariat des Jugendamtes (Tel. 03573/8704201) gegeben.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

 

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, neue Regelungen, PCR-Tests und die Impfangebote ab März (11.02.2022, 11 Uhr)

(11. 02. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 11. Februar 2022 bei 1.306,3.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 23.648 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.712 Personen. Als genesen gelten 20.571 Bürgerinnen und Bürger. 365 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 10.02.2022 befinden sich 2.708 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Brandenburg passt Corona-Verordnung an +++

Die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde zu Beginn der Woche überarbeitet. Seit Mittwoch, 09.02.2022, gelten neue Regelungen.

 

Die Brandenburger Landesregierung informierte dazu wie folgt:

 

  • Die wesentlichen Änderungen sind: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien, Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).

 

  • Unverändert gilt weiterhin insbesondere: 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen.

 

(https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=bb1.c.731543.de)

 

 

Seit dem 24. November 2021 ist der Landkreis eine sogenannte Hotspot-Region gewesen. Somit sind im Landkreis die weiteren Maßnahmen auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November wirksam gewesen. Diese Maßnahmen haben im Landkreis auf Basis der Sieben-Tage-Inzidenz und des vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteils der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bestanden.

Die damit einhergehenden Maßnahmen umfassten insbesondere nächtliche Ausgangsbeschränkungen

 

Mit der neuen Anpassung der Eindämmungsverordnung entfällt diese „Hotspot-Regelung". Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte ist damit nicht mehr gültig.

 

 

+++ PCR-Test infolge eines positiven Selbsttests ist kostenlos+++

Die Coronavirus-Testverordnung regelt, dass eine Person nach einem positiven Selbsttest einen Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung hat, unabhängig davon in welcher Einrichtung der anschließende PCR-Test stattfindet (Teststelle, Hausarzt o.ä.).

Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, wird der daraufhin notwendige PCR-Test für die Bürger kostenlos durchgeführt.

Der PCR-Test bleibt weiterhin kostenpflichtig, wenn dieser freiwillig oder im eigenen Interesse, zum Beispiel vor einer Urlaubsreise, durchgeführt wird.

 

Weitere Informationen sind in der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) einsehbar (https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html).

 

 

+++ Corona-Impfangebote im Landkreis +++

Der Landkreis rechnet mit einer Verfügbarkeit des Proteinimpfstoffs Novavax gegen Ende Februar/Anfang März. Seitens des MSGIV ist zunächst ein für medizinisches und pflegerisches Personal priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen wird in der Folge dann auch eine öffentliche Impfung mit Novavax angeboten.

 

 

Bis zum 28. Februar sind weiterhin alle vier Impfangebote des Landkreises verfügbar:

 

Impfstelle Senftenberg

Calauer Straße 3 | 01968 Senftenberg

 

montags und donnerstags 12 - 18 Uhr

dienstags und mittwochs 9 - 15 Uhr

freitags 7 - 12 Uhr

- Terminvereinbarung nicht notwendig –

 

Medizinisches Zentrum Lübbenau

Robert-Koch-Straße 42 | 03222 Lübbenau/Spreewald

 

montags bis donnerstags 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

freitags von 9 - 12 Uhr

- vorherige Terminvereinbarung unter 03542 85 177 möglich -

- Kurzentschlossene können auch ohne einen Termin die Corona-Impfung erhalten -

 

Impfzentrum Ortrand

Kirchplatz 6 | 01990 Ortrand

 

montags/mittwochs/freitags 11-17 Uhr

dienstags/donnerstags 8-16 Uhr

samstags 9-15 Uhr

- ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung -

Terminvergabe per Telefon unter 035755 559962.

 

Impfbus des Landkreises

- Terminvereinbarung nicht notwendig –

Terminübersicht abrufbar unter www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

 

Die Impfstellen in Ortrand und Lübbenau werden zum 28.02.2022 geschlossen.

Ab dem 01.03.2022 gibt es weiterhin zwei kommunale Impfangebote: Die Impfstelle Senftenberg und der Impfbus.

 

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

Foto zu Meldung: Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, neue Regelungen, PCR-Tests und die Impfangebote ab März (11.02.2022, 11 Uhr)

Schwerpunkt-Kontrolltag im Landkreis zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im ÖPNV

(11. 02. 2022)

Am 10.02.2022 hat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein Schwerpunkt-Kontrolltag im ÖPNV stattgefunden. Polizisten und Kontrolleure des Landkreises haben die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert. Diese Maßnahme ergänzte die regulär stattfindenden Kontrollen.

 

Gemäß dem aktuellen Infektionsschutzgesetz sind die Beförderer im ÖPNV dazu verpflichtet die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig anhand der entsprechenden Nachweise bei den Fahrgästen zu kontrollieren.
Am 10.02.2022 haben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen stattgefunden. Die Kontrollen wurden von Kontrolleuren aus der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz durchgeführt. Unterstützung erhielten die Mitarbeitenden des Landkreises von der Polizei.
Die Kontrollen wurden am 10.02.2022 im Zeitraum zwischen 14 und 17 Uhr durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Busbahnhof Senftenberg. Außerdem wurden die Busbahnhöfe bzw. Haltestellen in Großräschen, Schipkau und Ruhland kontrolliert. Um den Fahrplan der Busse nicht zu beeinträchtigen und den Ablauf im Bus nicht zu behindern wurden die Kontrollen vor den jeweiligen Bussen im Bahnhofsbereich durchgeführt.

 

24 Busse wurden durch die Kontrollteams im Rahmen dieser Schwerpunktkontrollen kontrolliert. Bei den 46 Personen, die kontrolliert wurden, wurde in zehn Fällen ein Verstoß gegen die FFP-2-Maskenpflicht festgestellt. Lediglich eine Person wurde festgestellt, die keinen 3G-Nachweis vorzeigen konnte. Die Kontrollen konnten ohne Zwischenfälle durchgeführt werden.

 

Eintägige Straßensperrung nahe Kleinleipisch

(09. 02. 2022)

Voraussichtlich in der 7. Kalenderwoche wird in der Nähe von Kleinleipisch ein Belastungsversuch mit einer Sprengung mit geringer Lademenge durchgeführt. Dafür wird die Lichterfelder Straße aus Sicherheitsgründen voll gesperrt.

 

Der Belastungsversuch ist notwendig, um die künftige Sanierung dieses Straßenabschnitts vorzubereiten. Im Bereich der ehemaligen Tagebaufelder nördlich von Lauchhammer wurden in den vergangenen Jahren mehrere Abschnitte der über Kippengelände verlaufenden Straßen (L60) saniert. Im weiteren Verlauf der Sanierungsarbeiten soll auch die Lichterfelder Straße zwischen Kleinleipisch und der Einmündung in die L60 gesichert werden. Der Straßenabschnitt befindet sich nördlich von Kleinleipisch größtenteils auf dem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Kleinleipisch. Der von der Ortslage ausgehende, in nordöstliche Richtung verlaufende Teilabschnitt grenzt dabei an eine Hochkippenböschung an.

 

Der Belastungsversuch erfolgt mit einer Sprengung von ca. 5,5 Kilogramm und wird von der Firma "BUG-Dienstleistungen GmbH" ausgeführt. Die Straßensperrung wird mit Sicherheitsposten abgesichert.

DIGIMOBIL: Beratungstermine 2022 im Landkreis OSL

(07. 02. 2022)

Ein zweites Digimobil der Verbraucherzentrale fährt seit Anfang 2022 durch den Süden Brandenburgs und hält auf seiner Route unter anderem in verschiedenen Städten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Tourenplan für 2022 ist nun abrufbar.

 

Mit dem vom Verbraucherschutzministerium geförderten Projekt „Digimobil“ bietet die Verbraucherzentrale in ausgewählten Kommunen in Brandenburg regelmäßige Vor-Ort-Beratungen an. Der nächste Termin des Digimobils im Landkreis OSL ist am 18.02.2022 in Lauchhammer.

 

Im Digimobil erfolgt die unabhängige Rechtsberatung per Videochat. Dazu wird der Bürger von einem Servicemitarbeiter in die Technik eingewiesen und mit der Beratungskraft der Verbraucherzentrale, die für das jeweilige Thema zuständig ist, verbunden.

Themen, zu denen sich die Verbraucher und Verbraucherinnen beraten lassen können sind unter anderem „Verträge & Reklamation, Digitales & Telekommunikation, Finanzen & Versicherungen, Reise & Freizeit oder Energie“ (https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/digimobil).

Die Beratung im Digimobil ist für Verbraucher:innen derzeit kostenlos.

 

− Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

 

Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/digimobil.

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Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet

(04. 02. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 05.02.2022 geltende Verfügung umfasst unter anderem die Ausweitung der Sperrzone I auf weitere Gebiete.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 04.01.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 05.02.2022 in Kraft und umfasst die gleichen Inhalte, wie auch bereits die letzte Verfügung. Jedoch weitet die aktuelle TSAV die Sperrzone I und die damit geltenden Regelungen auf weitere Gebiet aus.


Bisher umfasste die Sperrzone I nur die Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau, sowie die Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen und Sedlitz der Gemeinde Senftenberg und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland.


Diese Gebiete sind weiterhin in der Sperrzone I verortet. Die für diese Gemeinden und Gemarkungen geltenden Regelungen sind unverändert und gelten somit auf Basis der aktuellen TSAV auch weiterhin.

 

Die aktuelle TSAV weitet die Sperrzone I und die damit einhergehenden Maßnahmen auf die Gemeinden Tettau, Frauendorf, Ruhland und Guteborn aus.

 

Die nun geltende Sperrzone I ist in dem nebenstehend abgebildeten Kartenausschnitt mit ihren Grenzen dargestellt.
 

Im Rahmen der Allgemeinverfügung sind unter anderem die Halter von Schweinen in der Sperrzone I zu bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen verpflichtet. Dazu zählt auch, dass Halter von Schweinen dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine anzuzeigen haben.

 

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 03.02.2022: https://daten2.verwaltungsportal.de/20220203_tsav_sperrzone_i_ausgeweitet.pdf

 

 

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Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, eine Erinnerung an die geltenden Ausgangsbeschränkungen und die schnellste Route zur Corona-Schutzimpfung (01.02.2022, 17 Uhr)

(02. 02. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Dienstag, 01. Februar 2022 bei 993,6.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 21.196 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.842 Personen. Als genesen gelten 18.995 Bürgerinnen und Bürger. 359 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 01.02.2022 befinden sich 1.946 Personen in häuslicher Quarantäne.


+++ Erinnerung an die geltenden Ausgangsbeschränkungen +++
Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelten weiterhin die weiteren Maßnahmen auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November. Diese Maßnahmen bestehen im Landkreis auf Basis der Sieben-Tage-Inzidenz und des vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteils der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten.
Die geltenden Regelungen umfassen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte/nicht genesene Personen:


1.    In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:

a.    der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
b.    die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
c.    die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
d.    die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
e.    die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
f.    die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
g.    die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
h.    das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
i.    die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
j.    die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
k.    die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

 

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung nach Satz 3 Nummer 1 gilt nicht für

1.    geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
2.    genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
3.    Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 bis 7 gelten entsprechend.

 

Die geltenden Maßnahmen sind einsehbar unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv (siehe § 27).


+++ Sie befinden sich auf der schnellsten Route zur Corona-Schutzimpfung +++

Ihnen fällt heute beim Blick in den analogen oder digitalen Impfnachweis auf, dass es nun Zeit für die Zweit- oder Boosterimpfung ist?
Sie entschließen sich jetzt für die Erstimpfung?
Nichts trennt Sie von Ihrer Erst-, Zweit- oder Drittimpfung, außer der Weg, der zwischen Ihnen und dem Impfangebot liegt.

 

Die am nächsten gelegene Impfmöglichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist nun ganz einfach über die Google-Karte zu finden: https://www.google.com/maps/Impfangebote im Landkreis OSL.
Bürgerinnen und Bürger können über diese Google-Anwendung herausfinden, welches Impfangebote heute in ihrer Stadt oder der Umgebung verfügbar ist und welches die schnellste Route ist, um zum Impfangebot zu gelangen.

 

 

Auf der schnellsten Route zu den Impfangeboten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. My Maps – eine Anwendung von Google (Abrufbar unter: https://www.google.com/maps/Impfangebote im Landkreis OSL).


Für eine optimale Erreichbarkeit stellt die Karte die Impfangebote im Landkreis OSL dar. Dazu zählen die festen Impfangebote des Landkreises und der Arztpraxen, sowie das Impfangebot des Impfbus, welcher täglich an anderen Orten stationiert ist.

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: https://www.osl-online.de/seite/564036/angebote-zur-corona-schutzimpfung-im-landkreis.html.

 

Einladung: Strategie-Workshop LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.“

(01. 02. 2022)

Einladung
Strategie-Workshop LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.“

 

07.02. & 10.02. jeweils 16 – ca. 18:30 Uhr – Online-Durchführung


Am kommenden 07.02.2022 laden wir Sie ab 16 Uhr bis ca. 18:30 Uhr zum 1.Teil des Strategie-Workshops zur Fortschreibung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) per Online-Konferenz ein. Der Workshop wird  fortgesetzt mit Teil 2 am 10.02.2022, wieder online ab 16 Uhr bis ca. 18 Uhr. Sie können sich für beide Termine anmelden oder aber nur für einen der beiden Termine. Egal, wann sie teilnehmen: In jedem Fall leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Fortschreibung der RES!

 

Wir werden in einem spannenden Mix aus Vortrag und Workshop gemeinsam Ideen entwickeln wie es weitergehen kann. Es rückt sowohl das große Ganze in den Fokus, wie aber auch einzelne Ideen individueller Natur. Dieser Input ist wichtig für die weitere Redaktion der Entwicklungsstrategie, denn nur durch eine breite Beteiligung schaffen wir regionale Innovation für die kommenden Jahre.


In Teil 1 erarbeiten wir v.a. die Schwerpunkte und Handlungsfelder der RES für die kommenden Jahre. In Teil 2 wird dann der Blick auf die Umsetzung, u.a. auch per Kooperationen und Vernetzung gelegt.


Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen notwendig.

 
Anmeldung nur 07.02. oder beide Tage: Meeting-Registrierung - Zoom
Anmeldung nur für den 10.02.: Meeting-Registrierung - Zoom


WICHTIG: Nur nach der Anmeldung erhalten Sie alle Infos zur Einwahl per E-Mail. Wenn Sie sich für beide Termine anmelden, erhalten Sie automatisch zeitnah eine zweite E-Mail mit den Zugangsinfos zum 10.02.2022.

 

Foto zu Meldung: Einladung: Strategie-Workshop  LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.“

Straßensperrung ab 07.02.2022 in der Ortsdurchfahrt Ortrand auf einem Abschnitt der Elsterwerdaer Straße

(31. 01. 2022)

Ab dem 07.02.2022 beginnt der Bau des Teilabschnittes zwei der Ortsdurchfahrt Ortrand. Dafür wird dieser Bauabschnitt und somit ein Teil der Elsterwerdaer Straße bis voraussichtlich August 2022 für den Verkehr gesperrt. Der zweite Teilabschnitt und somit die Straßensperrung beginnt aus Richtung Kleinkmehlen kommend an der zweiten Zufahrt zur Tankstelle in Ortrand und endet am Pennymarkt.

 

Foto zu Meldung: Straßensperrung ab 07.02.2022 in der Ortsdurchfahrt Ortrand auf einem Abschnitt der Elsterwerdaer Straße

Zwei erste Plätze im Wettbewerb „Zukunft durch Vielfalt“ und ein erfolgreicher dritter Platz im „pro agro – Marketingpreis 2022“ gehen an Betriebe aus dem Landkreis Oberspreewald-

(28. 01. 2022)

Am 27.01.2022 erfolgte die Preisverleihung im Wettbewerb „Zukunft durch Vielfalt“. Die Siegerpreise in den Kategorien „Klimaanpasser“ und „Vermarktungskünstler“ erhielten zwei Betriebe aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Außerdem erfolgte am 28.01. im Rahmen der Grünen Woche die Preisverleihung des „pro agro – Marketingpreis 2022“, bei welcher der dritte Platz in der Kategorie Direktvermarktung von einem Betrieb aus dem Landkreis OSL erzielt werden konnte.

 

Im vergangenen Jahr hatte der Landesverband Brandenburg und der Agrarmarketingverband pro agro Brandenburg zu der Teilnahme am Wettbewerb um die besten Zukunftsprojekte in agrarwirtschaftlichen Betrieben aufgerufen. Bis zum 01.09.2021 konnten sich landwirtschaftliche Betriebe in den Kategorien Ausbildungsvielfalter, Klimaanpasser, Vermarktungskünstler oder Innovationsmotor bewerben. Der Wettbewerb zeichnet Betriebe aus, welche ein Konzept für ihre betriebliche Ausrichtung entwickelt haben, mit dem die Betriebe die aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft Brandenburgs bewältigen können. Zu diesen Herausforderungen zählen neben den zunächst offensichtlichen Problemen, wie dem Klimawandel und der Nachwuchskräftesicherung, auch die regionale Vermarktung und die Digitalisierung der Betriebe und Arbeitsprozesse.

 

Fünf Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe wurden am 27.01.2022 auf dem Jacobs-Hof Beelitz für ihre Zukunftskonzepte geehrt. In zwei Kategorien gingen die Siegerpreise an zwei Betriebe aus dem Landkreis OSL. Der Sieger in der Kategorie „Klimaanpasser“ ist der Landwirtschaftsbetrieb Domin aus Senftenberg. Sieger in der Kategorie „Vermarktungskünstler“ ist der Weinbau Dr. Wobar aus Großräschen. Der Landkreis gratuliert den Siegern zu Ihren Auszeichnungen und den großartigen Zukunftskonzepten.

 

In einem weiteren Wettbewerb konnte sich ebenfalls ein Betrieb aus dem Landkreis OSL einen Platz auf dem Siegertreppchen sichern. Am 28.01.2022 wurde der „pro agro – Marketingpreis 2022“ im Rahmen der Grünen Woche verliehen. Der dritte Platz in der Kategorie Direktvermarktung ging an den Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch aus Muckwar. Zu dieser Platzierung gratuliert der Landkreis und wünscht Herrn Trogisch weiterhin viel Erfolg und zukunftsweisende Ideen für seinen Landwirtschaftsbetrieb.

Foto zu Meldung: Zwei erste Plätze im Wettbewerb „Zukunft durch Vielfalt“ und ein erfolgreicher dritter Platz im „pro agro – Marketingpreis 2022“ gehen an Betriebe aus dem Landkreis Oberspreewald-

Amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes für das Wochenende 29./30. Januar

(28. 01. 2022)

Wetter- und Warnlage:

Nach kurzem Zwischenhocheinfluss wird Brandenburg und Berlin am Wochenende von einem Orkantief über Nordeuropa erfasst.

 

Heute Mittag im Norden nachlassende Windböen, nachmittags auch im Süden nachlassende Windböen bis 60 km/h (Bft 7) aus Nordwest. Am Sonnabend aufziehendes Sturmfeld mit Orkantief, dabei ab Mittag mit Windböen aus West, am Nachmittag und Abend erste Sturmböen bis 70 km/h (Bft 8). In der Nacht zum Sonntag weitere Windzunahme und bis weit in den Sonntag anhaltend, dann zeitweise Sturmböen, sowie einzelne schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10).

 

Detaillierter Wetterablauf:

Heute heiter. Im Süden anfangs wolkig, im Tagesverlauf auch hier größere Aufheiterungen, trocken. Höchstwerte um 7 Grad. Mäßiger, anfangs teils frischer Nordwestwind, nachlassende Windböen (60 km/h,Bft 7). In der Nacht zum Sonnabend bedeckt und in der zweiten Nachthälfte von der Elbe her ausbreitender Regen. Temperaturrückgang um 1 Grad. Schwacher bis mäßiger, von West auf Südwest drehender Wind.

 

Am Sonnabend bedeckt und bis zum Mittag nach Polen abziehender Regen, nachfolgend nur noch gelegentlicher Sprühregen. Höchsttemperatur 7 bis 10 Grad. Zunehmend mäßiger bis frischer Südwest- bis Westwind mit Windböen, am Nachmittag und Abend erste stürmische Böen bis 70 km/h (Bft 8).

 

In der Nacht zum Sonntag wechselnd bis stark bewölkt mit örtlichen Regen- und Graupelschauern. Tiefstwerte um 4 Grad. Frischer, teils starker Wind aus West bis Nordwest. Verbreitet Sturmböen bis 90 km/h, vereinzelt schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10).

 

Am Sonntag weiterhin frischer bis starker Nordwestwind und verbreitet stürmische Böen oder Sturmböen und schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10). Erst am späten Nachmittag deutlich nachlassend. Dazu wechselnd bewölkt und nur vereinzelte Schauer. Höchsttemperatur um 7 Grad.

 

In der Nacht zum Montag wolkig bis stark bewölkt, örtlich Schnee- oder Schneeregenschauer mit Glättegefahr. Tiefsttemperatur um 1 Grad. Anfangs mäßiger Westwind und noch vereinzelt Windböen, unter Drehung auf Südwest weiter abschwächend.

Deutscher Wetterdienst, RWB Potsdam, Ka/ET

Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

(27. 01. 2022)

Jährlich am 27. Januar wird bundesweit den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird in einer Gedenkveranstaltung daran erinnert. Die jährliche Kranzniederlegung des Landkreises fand am 27. Januar 2022 am Ehrenmal in Schwarzheide statt.

 

Der internationale Gedenktag für die Opfer des Holocaust am 27. Januar ist in Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz ins Leben gerufen worden.

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erinnert der getöteten Frauen, Männer und Kinder jährlich in einer zentralen Veranstaltung. In diesem Jahr erfolgte diese pandemiebedingt erneut in einer kleinen Runde.

 

Am Gedenkplatz für die Opfer des KZ-Außenlagers an der Schipkauer Straße in Schwarzheide erfolgte die Kranzniederlegung. Zu den Anwesenden zählte neben Landrat Siegurd Heinze und der Kreistagsvorsitzenden Martina Gregor-Ness auch Jürgen Fuchs, Vorsitzender der Geschäftsführung der BASF Schwarzheide GmbH.

 

In der jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltung wird an das durch das nationalsozialistische Regime verursachte Leid erinnert und der zahllosen Opfer des Holocaust gedacht.

 

Das Chemie-Werk in Schwarzheide wurde 1935 von der Braunkohle-Benzin Aktiengesellschaft (Brabag) errichtet. In Schwarzheide wurde bis 1945 synthetisches Benzin produziert, das als Treibstoff im Krieg genutzt wurde. Ab 1944 wurden dort Insassen der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück als Zwangsarbeiter eingesetzt, welche zu dem Zweck im KZ-Außenlager Schwarzheide untergebracht wurden. Mehrere Hundert von ihnen wurden dort und bei einem Transport in das KZ Theresienstadt ermordet.

 

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Aus „Klinikum Niederlausitz“ wird „Sana Kliniken Niederlausitz“

(27. 01. 2022)

Am 27.01.2022 erfolgte die Übertragung der Mehrheitsanteile am Klinikum Niederlausitz vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz an die Sana Kliniken AG. Mit der Unterzeichnung verfolgt Sana nun als Mehrheitsgesellschafter den Weg der Veränderung und der wirtschaftlichen Stabilisation des Klinikums.

 

Knapp 13 Monate nach dem wegweisenden Kreistagsvotum im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden aus dem Klinikum Niederlausitz die Sana Kliniken Niederlausitz. Damit endet der Übertragungszeitraum der Mehrheitsanteile von 51 Prozent der bisherigen Klinikum Niederlausitz GmbH an die Sana Kliniken AG. „Wir haben mit Sana einen sehr guten Partner gefunden und wollen damit die stationäre medizinische Versorgung in Verbindung mit ambulanten Maßnahmen im Landkreis sichern. Dies hat Sana bereits in der strategischen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit der vergangenen Monate bei Themen, wie zum Beispiel der Fortführung des Sanierungskurses des Klinikums, der Weiterentwicklung der beiden Standorte Lauchhammer und Senftenberg, der Personalgewinnung und auch im Kostenmanagement, unter Beweis gestellt. Positive Entwicklungen im Klinikum sind somit auch in Zukunft zu erwarten“, sagt Landrat Siegurd Heinze.

 

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Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage +++ neue Allgemeinverfügung +++ Regelungen für die Quarantäne und Covid-19-Genesenenbescheide +++ neue Impfangebote / Impftermine (21.01.2022, 12 Uh

(21. 01. 2022)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 21. Januar 2022 bei 475,1.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 19.570 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.290 Personen. Als genesen gelten 17.931 Bürgerinnen und Bürger. 349 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 4 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 21.01.2022 befinden sich 1.078 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Geänderte Corona-Verordnung des Landes am 17.01.2022 in Kraft getreten +++

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen vom 7. Januar hat die Brandenburger Landesregierung weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung ist am Montag (17. Januar) in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022.

Zu den darin geregelten Maßnahmen zählen unter anderem:

  • 2G-Plus-Regel in der Gastronomie
  • 2G-Plus optional für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr
  • Ausweitung der Maskenpflicht
  • Ab 07.02.22 geltende Testpflichten in Kitas und Schulen

Alle Reglungen sind in der aktualisierten Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nachzulesen: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv.

 

+++ Impfstatus von Geimpften mit Johnson & Johnson hat sich geändert +++

Der Bund hat in der vergangenen Woche die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst. Die Änderungen traten am Samstag (15. Januar 2022) in Kraft. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden.

 

Damit reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Nötig ist eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna), damit ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Die Brandenburger Corona-Verordnung verweist bei der Definition, wer als vollständig geimpft gilt, auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Damit gilt die Neuregelung des Bundes auch sofort in Brandenburg.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt (zum Beispiel Gastronomie), für den Zutritt einen aktuellen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten sich nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus.

 

+++ Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate +++

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung vom 15.01.2022 neue Kriterien für den Genesenennachweis veröffentlicht (https://www.rki.de/Genesenennachweis.html). Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, liegt ein gültiger Genesenennachweis nach der SchAusnahmV des Bundes vor.

 

Bisher hatte der Status der Genesung in Folge einer Infektion mit dem Coronavirus sechs Monate lang Bestand. Jetzt läuft er schon nach drei Monaten ab dem Datum des positiven PCR-Tests aus. Laut der neuen Verordnung ist der Genesenennachweis von nun an frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig zudem darf das Datum der Abnahme des positiven Tests höchstens 90 Tage zurückliegen. Der Genesenenstatus gilt also insgesamt nur noch drei Monate nach Infektion. Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden.

 

Diese Änderung gilt für alle Genesenenzertifikate. Zertifikate, die älter als drei Monate sind, verlieren ihre Gültigkeit für den Nachweis des Genesenenstatus.

 

 

+++ 7. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit neuen Regelungen zu Quarantäne- und Isolationszeiten +++

Am 19.01.2021 hat der Landkreis eine neue (7.) Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) erlassen. Diese basiert auf dem Bund-Länder-Beschluss und tritt am 22.01.2022 in Kraft.

 

Auf Basis dieser geänderten Verordnung gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die in der 7. Allgemeinverfügung beschriebenen Maßnahmen und Regeln. Dies betrifft im Speziellen die aktualisierten Vorschriften zur Absonderung (umgangssprachlich: Quarantänepflicht).

 

Bisher konnten Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus in Deutschland für bis zu 14 Tage dauern.

Nunmehr gelten im Landkreis folgende Quarantäne- und Isolationsregelungen:

Keine Quarantäne für Geboosterte

  • Geboosterten gleichgestellt sind im Hinblick auf die Quarantäne danach:
    • „Geimpfte Genesene“ (etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
    • „frisch“ doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
    • Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

 

Für die Isolation (nach Infektion) bzw. Quarantäne (von Kontaktpersonen) sollen folgende Regeln Anwendung finden:

Allgemein gilt bei Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen:

  • Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen, wenn zuvor mind. 48 Stunden symptomfrei.
  • „Freitestung“ frühestens nach 7 Tagen mit zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit entsprechendem Zertifikat über negatives Testergebnis, nachzuweisen gegenüber dem Gesundheitsamt.

 

Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt:

  • Isolation (nach Infektion): Entlassung nach 7 Tagen mit obligatorischer PCR-Testung und wenn zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei.
  • Quarantäne (von Kontaktpersonen): Mit Testung (PCR- oder Antigen-Schnelltest): Entlassung nach 7 Tagen. Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen.

 

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort) gilt:

  • Isolation (nach Infektion): Mit Testung (PCR- oder Schnelltest): Entlassung nach 7 Tagen. Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen.
  • Quarantäne (von Kontaktpersonen): 5 Tage bei anschließender Testung mit zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.

 

Alle Regelungen der Allgemeinverfügung Quarantäne sind nachzulesen unter: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/220119_7._av_quarantaene_lk_osl_1.pdf.

 

Auf der Grundlage der geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Robert Koch-Institut (RKI) neue Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement veröffentlicht: www.rki.de/kontaktpersonenmanagement.

 

+++ Impfbustermine +++

Als Ergänzung zu den bisher festgesetzten Terminen des Impfbusses, wird dessen Impfangebot auch zu den folgenden vier Terminen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen:

 

  • Montag, 07.02.2022 von 11 - 15 Uhr in der Str. des Friedens 26a, Lübbenau/Spreewald (Paul-Fahlisch-Gymnasium)
  • Dienstag, 08.02.2022 von 11 - 15 Uhr in der Fischreiherstraße 14, Senftenberg  (Friedrich-Engels-Gymnasium)
  • Mittwoch, 09.02.2022 von 11 - 15 Uhr in der Lauchhammer Str. 33, Schwarzheide (Emil-Fischer-Gymnasium, SeeCampus)
  • Donnerstag, 10.02.2022 von 11 - 15 Uhr in der Bockwitzer Str. 50, Lauchhammer (Oberstufenzentrum Lausitz, Abt. 3)

 

Alle Menschen ab 12 Jahren können sich ohne vorherige Terminvergabe im Impfbus impfen lassen. Impfwillige können dabei sowohl Erst-, als auch Zweit- und Booster-Impfungen erhalten. Von 09:00 bis 11:00 Uhr sind die vier Impfangebote (07., 08., 09. und 10.02.) ausschließlich für die Schüler der Schulen reserviert. Alle Impftermine des Impfbusses und die weiteren Impfmöglichkeiten im Landkreis finden Sie unter https://www.osl-online.de/seite/447426/informationen-zum-coronavirus.html.

 

+++ Senftenberger Impfstelle bietet jetzt auch Impfungen für 12- bis 17-Jährige an +++

Die Senftenberger Impfstelle ist bereits seit mehr als einem Jahr einer der wichtigsten Anlaufpunkte rund um die Corona-Schutzimpfung. Mehr als 10.000 Impfdosen sind seit der Wiedereröffnung der Impfstelle am 22. November 2021 bereits verabreicht worden. Ab Montag, den 24. Januar 2022 erweitert das Team das Angebot nun um die wichtigen Schutzimpfungen für 12- bis 17-Jährige.

Eine Terminvereinbarung ist nach wie vor nicht notwendig. Um das Angebot noch niedrigschwelliger zu gestalten gelten ab Montag auch neue Öffnungszeiten der Senftenberger Impfstelle. Beginnend ab dem 24. Januar 2022 hat die Impfstelle montags und donnerstags von 12 Uhr bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 9 Uhr bis 15 Uhr, sowie freitags von 7 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.

 

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Der E-Bus-Test im Stadtlinienverkehr Senftenberg geht in die zweite Runde

(21. 01. 2022)

Im Jahr 2021 wurde bereits ein Elektro-Bus der Firma Ikarus testweise in Senftenberg eingesetzt. Im zweiten Test ist ab Freitag, dem 21.01.2021, ein Elektrobus der Firma MAN im Stadtlinienverkehr Senftenberg unterwegs.

 

Ein 12 Meter langer Bus fährt seit dem Nachmittag flüsterleise und umweltfreundlich durch Senftenberg - das ist der MAN Lion’s City 12 E. Der zweitürige Bus hat 37 Sitzplätze und einem großzügigen Rollstuhl/-Kinderwagenplatz und wird batterie-elektrisch betrieben.


Gegenüber dem im vergangenen Jahr getesteten Elektrobus der Marke Ikarus wartet der MAN mit 50 % mehr Batteriekapazität auf (insgesamt 480 kWh). „24 Stunden auf der Linie, kein Zwischenladen, 550,8 Kilometer Reichweite“ berichtete das Unternehmen MAN zu der Bilanz einer MAN eBus-Fahrt, die am 18. Mai in München unter realen Bedingungen erfolgte (https://press.mantruckandbus.com/elektrobus-knackt-550-kilometer-marke/).
Die Nennleistung des Motors des MAN eBus ist annähernd gleich zum zuvor getesteten Bus der Firma Ikarus.

 

Der ÖPNV steht auch in OSL vor großen Herausforderungen: Ab dem Jahr 2027 sollen 65 Prozent der neu zugelassenen Busse im ÖPNV in Oberspreewald-Lausitz emissionsarm oder emissionsfrei auf den Straßen unterwegs sein. Bereits jetzt laufen intensive Vorbereitungen in OSL. „Um uns einen Erfahrungsschatz aufzubauen und herauszufinden, welche Systeme für uns in der Praxis sinnvoll sind, testen wir verschiedene Busmodelle und Hersteller. So können wir anhand verschiedener Busse und deren Einsatz unter diversen Rahmenbedingungen, wie Verkehr, Temperatur und Witterung, auswerten, welches System langfristig im Landkreis zum Einsatz kommen kann“ sagt Michael Schütze, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH.

 

Herr Schütze erläutert weiter: „Während beim letzten Test der Fokus auf der prinzipiellen Anwendbarkeit eines Elektroantriebes auf die Einsatzbedingungen im Stadtlinienverkehr im Fokus stand, sind es diesmal die tiefen Temperaturen. Allgemein ist die Effizienz gängiger Fahrzeugbatterien im Winter geringer, nicht zuletzt wegen der notwendigen Heizung, die im Winter im Dauerbetrieb laufen muss. Spannend wird sein, ob gegenüber dem letzten Test ähnliche oder vielleicht sogar längere Fahrzeugumläufe realisiert werden können.“

 

Das Fahrzeug des Herstellers MAN wird ab dem 21. und bis zum 25. Januar getestet. Das Einsatzgebiet wird wieder den Senftenberger Stadtverkehr und ggf. von dort startende Regionalbusfahrten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfassen. Unterstützt wird dieser Test von der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH Zittau (KVG) und der MAN-Werkstatt in Senftenberg.

 

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Weltoffene Gastfamilien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz für internationale Austauschschüler*innen gesucht

(20. 01. 2022)

Rund 70 internationale Jugendliche reisen Ende Februar 2022 mit AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. für ein ganzes oder halbes Schuljahr nach Deutschland. Die Schüler*innen leben in einer Gastfamilie, verbessern ihre Sprachkenntnisse und tauchen durch den Alltag in ihrer neuen Familie und Schule tief in eine andere Kultur ein.

 

Geborgenheit und Sicherheit schenken während des Schüleraustauschs und dabei selbst eine bereichernde Erfahrung machen: Ab Februar oder September 2022 haben Familien in der Region Oberspreewald-Lausitz die Möglichkeit, ein internationales Gastkind für ein halbes oder ganzes Schuljahr bei sich zu Hause aufzunehmen.

 

Rund 70 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren reisen diesen Winter mit der gemeinnützigen Jugendaustauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland, um hier in einer Gastfamilie die Kultur und Sprache des Landes kennenzulernen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Viele Gastfamilien entwickeln lebenslange Freundschaften zu ihren Gastkindern.

 

Gemeinsam mit AFS sucht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Familien, die Jugendliche von einigen Wochen bis zu einem Jahr bei sich aufnehmen möchten. „Die Corona-Pandemie hat viele Reisen, Auslandssemester, Austauschprogramme und andere Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch verhindert. Gerade jetzt nach zwei Jahren Corona-Pandemie muss dieser Austausch über Regions- und Landesgrenzen hinweg weiter stattfinden und wiederaufleben“, erklärt Landrat Heinze und betont weiter: „Durch die Aufnahme eines Gastkindes erleben Familien eine andere Kultur in den eigenen vier Wänden und lernen gleichzeitig ihren Familienalltag aus einer neuen Perspektive kennen. Jede Familie aus der Region, die diese Erfahrung machen möchte, bereichert nicht nur das eigene Leben, sondern leistet darüber hinaus auch einen großen Beitrag für die interkulturelle Verständigung.“

 

Dieses Ereignis prägt die jungen Erwachsenen für ihr ganzes Leben und beeinflusst ihre Persönlichkeitsentwicklung für die Zukunft positiv. Um diese einzigartige Erfahrung selbst in herausfordernden Zeiten wie diesen zu ermöglichen, sucht AFS aktuell Gastfamilien in ganz Deutschland – auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Gastfamilien sind so vielseitig wie die Welt: Groß- oder Kleinfamilien, Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Senioren können Jugendlichen aus aller Welt ein liebevolles Zuhause auf Zeit bieten – wichtig sind ein großes Herz, ein freies Bett, Gastfreundschaft und Neugierde auf eine andere Kultur.

 

Eine Aufnahme ist für einen Zeitraum ab sechs Wochen bis zu einem Jahr möglich. Die Gastfamilien werden vor und während der Zeit des Austausches von AFS vorbereitet, begleitet und betreut. Dafür gibt es zum einen ehrenamtliche Ansprechpartner vor Ort aber auch das AFS-Büro. Außerdem steht eine telefonische Hotline rund um die Uhr zur Verfügung. Die Anreisetermine in diesem Jahr sind im Februar und September. Online-Info-Veranstaltungen zum Thema „Gastfamilie werden“ finden unter anderem am 24. Februar, 07. April und 02. Mai statt (https://www.afs.de/veranstaltung/kopie-gastfamilie-werden-2/).

 

Interessierte, die ein Gastkind ab September aufnehmen möchten, können sich direkt an die Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail an . Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.afs.de/gastfamilienprogramm/.

Abschied nach fast 19 Jahren als Vorsteher des Finanzamtes Calau

(20. 01. 2022)

Am 18.01.2022 haben Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Werner Suchner den langjährigen Finanzamtsvorsteher Wolfgang Lehnert aus seinem Dienst verabschiedet. Nach fast 19 Jahren Amtszeit von Herrn Lehnert steht dem Finanzamt Calau ein Wechsel bevor.

 

„Ich werde die Arbeit als Vorsteher des Finanzamtes Calau vermissen - das ist ganz klar“ sagt Wolfgang Lehnert. Er ist von Anfang an dabei gewesen. Als erster Brandenburger ist er im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion im damaligen Bezirk Cottbus an der Bildung der Finanzämter im Bezirk Cottbus und in Brandenburg beteiligt gewesen. Am 01. Juli 1990 trat die Union in Kraft und brachte nicht nur die D-Mark als eine Veränderung in die neuen Bundesländer. Mit der Bildung der Finanzämter (21 in Brandenburg und davon 5 im ehemaligen Bezirk Cottbus) konnte innerhalb kürzester Zeit eine funktionierende Steuerverwaltung aufgebaut werden. Wolfgang Lehnert hat in Brandenburg von der ersten Minute der Finanzämter, wie wir sie heute kennen, deren Entstehung und Strukturen mitgestaltet.

 

13 Jahre nach diesem historischen Datum gab es für Herrn Lehnert wiederum den Beginn eines neuen Abschnittes. Am 01. Juli 2003 trat er seine Tätigkeit als Vorsteher des Finanzamtes Calau an. Auf seine Zeit als Vorsteher blickt Herr Lehnert zufrieden zurück: „Natürlich gibt es immer die eine oder andere Hürde zu überwinden und die Zusammenlegung der Finanzämter Finsterwalde und Calau am Standort Calau im Jahr 2013 ist sicherlich keine kleine Hürde in meiner Amtszeit gewesen. Auch die Pilotierung von Projekten zur Festsetzung neuer Strukturen für das Finanzamt Calau im Rahmen des Veränderungsmanagements ist eine große Aufgabe gewesen und wird es sicherlich auch zukünftig bleiben. Besonders stolz blicke ich überdies auf die Ausbildungsangebote des Finanzamtes Calau. Aktuell werden hier 35 Auszubildende betreut. Zudem bilden wir auch schon immer Auszubildende für das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn aus. Damit können wir uns auch als Lehrstätte durchaus sehen lassen.“.

 

Im Rahmen der Zusammenlegung der Finanzämter erfolgte die Vermietung des Gebäudes in der Georg-Schumann-Straße 2 in Calau vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz an das Finanzamt Calau. Durch die Zusammenlegung der Finanzämter wurden weitere Raumkapazitäten benötigt.  Aufgrund der Nähe zum Finanzamt hat sich das Gebäude des Landkreises in der Georg-Schumann-Straße 2 angeboten, für welches der Landkreis zu dem Zeitpunkt keine Nachnutzung vorgesehen hatte. Durch den Landkreis erfolgte die bauliche Herrichtung des Gebäudes für den Mieter „Finanzamt Calau“.

 

Nicht nur 1990 im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion ist Wolfgang Lehnert ab der „Stunde Null“ dabei und aktiv beteiligt gewesen. Auch ab der ersten Sitzung der „Lenkungsgruppe zukunftsfähige Steuerverwaltung“, eine Arbeitsgruppe im Ministerium, ist Herr Lehnert fester Bestandteil in den bisher 14 erfolgten Sitzungen gewesen. Das aktuell abgeschlossene Projekt im Finanzamt Calau kann auch unter das Thema der Zukunftsfähigkeit gezählt werden. „In den nächsten Tagen schließen wir ein Projekt ab, in welchem wir uns insbesondere den technischen Herausforderungen zur Zeit der Corona-Pandemie gewidmet haben. Mit Abschluss des Projektes wird das Finanzamt Calau zu 100 % Home-Office-flexibel sein. Jeder Mitarbeiter verfügt dann über die notwendige Technik zukünftig von Zuhause aus arbeiten zu können.“.

 

Stephan Tober wird am 01. März 2021 die Tätigkeit des Vorstehers des Finanzamtes Calau von Herrn Lehnert übernehmen. Bis zum 01. April wird Wolfgang Lehnert seinen Nachfolger in der Übergangszeit begleiten und unterstützen. Danach steht für Herrn Lehnert der Ruhestand an. Die Frage, ob ab April Langeweile aufkommen wird, verneint dieser amüsiert. Er freue sich bereits auf die freie Zeit, die er nun vermehrt seinen Hobbys, den Freunden und vor allem seiner Familie widmen wird. Und wenn es die Pandemie zulässt hat Herr Lehnert einige Reiseträume im Kopf, die er gern in diesem und in den nächsten Jahren realisieren möchte.

 

Für die langjährigen Dienste von Herrn Lehnert und die gute Zusammenarbeit danken ihm Werner Suchner, Bürgermeister der Stadt Calau und Landrat Siegurd Heinze. In einem kleinen Zusammentreffen verabschiedeten sie Herrn Lehnert am 18.01.2022 und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft und vor allem eine gesunde und glückliche Zeit im verdienten Ruhestand.

 

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Eine zusätzliche Verbesserung der Notfallstrukturen im Landkreis: Eröffnung der Rettungswache Klettwitz

(19. 01. 2022)

Am 18.01.2022 fuhr gegen 13:30 Uhr der Rettungstransportwagen aus dem Gebäude der neuen Rettungswache in Klettwitz. Zur Einweihung der neuen Rettungswache ist dies nur eine symbolische Fahrt gewesen. Kurz zuvor ist der Wagen bereits bei einem Einsatz gewesen. Ab sofort übernimmt der RTW am Standort Klettwitz die Einsatzfahrten im umliegenden Gebiet, so auch für den Lausitzring, und über die unmittelbare Autobahnanbindung auch im weiteren Einsatzgebiet im Kreis OSL.

 

Nachdem der Kreistag im März 2017 den Beschluss gefasst hatte einen Standort im Umfeld der Autobahnauffahrt Klettwitz vorbereiten zu lassen, um dort einen Rettungstransportwagen (RTW) zu stationieren, konnte nun am 18.01.2022 dieser Standort eröffnet werden.

In der Zwischenzeit erfolgten die Bauantragsstellung im April 2020 und die Baugenehmigung im September 2020. Das für die Errichtung der Rettungswache beabsichtigte Grundstück unterlag dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). Mit der Baugenehmigung wurde die Genehmigung zur dauernden Umwandlung von Wald in Bauland für die Fläche erteilt. Zum Ausgleich der nachteiligen Wirkung der Umwandlung war eine Ersatzaufforstung erforderlich. Diese erfolgte in der Gemarkung Sallgast.

Im Zuge der Vergabe der Planungsleistungen für das Gebäude erhielt das Ingenieurbüro Bartsch aus Guteborn den Zuschlag. Herr und Frau Bartsch freuten sich bei der Eröffnung der Rettungswache Klettwitz nun ihr geplantes Projekt fertiggestellt zu sehen.

 

Im vergangenen Jahr konnte am 17.03.2021 die offizielle Grundsteinlegung erfolgen. Nun kann die Rettungswache Klettwitz in den Betrieb gehen. Nach der Vergabe der Bauleistungen ergaben sich Baukosten in Höhe von ca. 940.000 €. Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Auf dem ca. 1.200 m² großen Grundstück befinden sich nun ein Stellplatz für einen Rettungstransportwagen in der Fahrzeughalle und ein Reservestellplatz im Außenbereich. In der Rettungswache werden 10 Mitarbeiter des rettungsdienstlichen Personals des Klinikums Niederlausitz im Schichtdienst arbeiten. Dafür stehen ihnen unter anderem Aufenthalts-, Ruhe- und Diensträumen sowie Umkleiden, Wasch- und Duschräume zur Verfügung. Die Rettungswache ist damit für einen 24/7 Dienst ausgestattet. Der RTW konnte mit der Fertigstellung der Rettungswache in Klettwitz seinen finalen Einsatzstandort beziehen. Bisher ist er in Senftenberg „zwischenstationiert“ gewesen und hat auf die Fertigstellung der Gebäude in Klettwitz gewartet.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verfügt derzeit über 17 aktive Rettungstransportwagen, die nunmehr auf acht Rettungswachen-Standorte verteilt sind. Bei der Wahl eines Standortes für eine Rettungswache ist die strategische Lage mit Bezug zum vorgesehenen Einsatzgebiet das wichtigste Kriterium. Dies begründet sich durch die im Einzugsgebiet zu beachtende Hilfsfrist von maximal 15 Minuten, welche zwischen der Zeit der Alarmierung des Rettungsmittels durch die Regionalleitstelle bis zum Eintreffen der Sanitäter am Notfallort vergehen darf. In 95% der Einsätze muss die Einhaltung der Hilfsfrist gewährleistet werden. Dies konnte vor der Errichtung und Inbetriebnahme der Rettungswache Klettwitz nicht immer sichergestellt werden. Die Dauer der Hilfsfrist hat unabhängig von Laienreanimationsmaßnahmen einen statistisch nachgewiesenen Einfluss auf die Überlebensraten. Demnach ist auch unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift der maximalen 15 Minuten ein Bestreben diese Hilfsfristen zu verkürzen sinnvoll. Durch einen weiteren Standort für Rettungsteams und RTWs in der Region kann die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsteams am Notfallort somit verkürzt werden und so Leben gerettet werden.

 

Wenn es gilt Leben zu retten, dann müssen die im Rahmen der Hilfsfrist relevanten Einsatzgebiete so schnell wie möglich erreicht werden können. Die Rettungswache Klettwitz befindet sich in einer besonders wichtigen Lage für die Einsatzorte des Zuständigkeitsbereiches. Die beiden Autobahnanschlussstellen Schwarzheide und Großräschen sind durch die Rettungswache schnell zu bedienen und so können Einsatzfahrten in Richtung Berlin und Dresden ohne Umwege erfolgen. Der Standort des RTW in Klettwitz deckt insbesondere das westlich der Bundesautobahn 13 liegende Einzugsgebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis hin zur Kreisgrenze des Landkreises Elbe-Elster noch besser ab. Im Weiteren werden die Gemeinden Schipkau (und Ortsteile), die im Nahbereich liegenden anderen Ortschaften und damit auch der Lausitzring schneller erreicht. So werden die Rettungswachen in Großräschen, Senftenberg und Lauchhammer entlastet. Die Rettungswache Klettwitz wird im Jahr ca. 1800 Notfalleinsätze bedienen.

 

Zur Eröffnung der Rettungswache Klettwitz sind Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Klaus Prietzel, Sadık Taştan, Geschäftsführer Klinikum Niederlausitz, Martina Gregor-Ness, Vorsitzende des Kreistages, Ingo Senftleben und Roswitha Schier als Mitglieder des Kreistages, Herr Wilfried Brödno, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung des Landkreises, Frau und Herr Bartsch als Vertreter des Ingenieurbüros Bartsch aus Guteborn und Ansprechpartner des Rettungsdienstes und des Bau- und Hauptamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz anwesend gewesen. Die Eröffnung der Rettungswache wurde zudem von Seenluft24 videografisch begleitet. Am Freitag wird über Seenluft24 TV ein Beitrag zu dem Thema auf Sendung gehen.

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"Jugend musiziert" – Im Regionalwettbewerb Süd wird der Landkreis durch 25 junge Musiker*innen vertreten

(14. 01. 2022)

Der größte Jugend-Musikwettbewerb des Landes, "Jugend musiziert" geht in seine 59. Auflage! Vom 20.-22.01.2022 wird der Regionalwettbewerb der Region Süd in Finsterwalde ausgetragen.

 

172 junge Musiker und Musikerinnen aus den Landkreisen OSL, EE, SPN, LDS und der kreisfreien Stadt Cottbus zeigen im Regionalwettbewerb ihr Talent in den ausgeschriebenen Solo- und Gruppenkategorien.

 

25 Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule vertreten gemeinsam mit ihren Pädagoginnen und Pädagogen den Landkreis OSL in den Kategorien Streicher-Solo, Schlagzeug, Duo Klavier und ein Blasinstrument sowie beim Pop-Gesang.
An fünf Wertungsorten in Finsterwalde kann der Wettbewerb in diesem Jahr unter 3-G Bedingungen in Präsenz stattfinden. Aufgrund der aktuellen Lage dürfen leider nur Angehörige und Lehrer dem jeweiligen Wertungsvorspiel beiwohnen.

Bei den Vorspielen vor den Juroren werden aus den 160 jungen Künstlerinnen und Künstlern die Delegierungen für den Landeswettbewerb im März in Frankfurt/Oder ermittelt. Der diesjährige Bundeswettbewerb findet dann traditionell über Pfingsten in Oldenburg statt.


Zum Jubiläum im kommenden Jahr- der Wettbewerb Jugend musiziert wird 60 Jahre alt- werden im Januar 2023 der Landkreis OSL und die Stadt Senftenberg Ausrichter des Regionalwettbewerbes Süd sein.

 

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Sammeln für den guten Zweck: Sternsinger besuchen das Landratsamt in Senftenberg

(14. 01. 2022)

Zu Beginn des Jahres 2022 stand im Landratsamt ein schöner Termin an. Wie in jedem Jahr besuchten die Sternsinger die Kreisverwaltung in Senftenberg und brachten den Segen „20*C+M+B+22 – Christus mansionem benedicat, Christus segne dieses Haus im Jahr 2022“ an der Tür zum Landratsamt an.

 

Die Sternsinger der Pfarrei St. Peter und Paul erwärmten in den eisigen Temperaturen am Dienstagnachmittag (11.01.2022) mit ihren Liedern und Botschaften die Herzen von Landrat Siegurd Heinze, der Vorsitzenden des Kreistages Frau Gregor-Ness, Gesundheitsdezernent Alexander Erbert und den weiteren Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, welche Corona-konform an der frischen Luft zusammengekommen waren. Die Kinder erfreuten mit Ihren Liedern die Zuschauer und sammelten Spenden. Die Sternsingeraktion steht in jedem Jahr unter einem bestimmten Motto. In diesem Jahr ist das Thema „Gesund werden-gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit“. Zusammen mit den Sternsingern in ganz Deutschland sammelten auch die Sternsinger der Pfarrei St. Peter und Paul Spenden für das Kindermissionswerk. Das Kindermissionswerk fördert mit den Geldern Projekte zum Thema Kinderarbeit in den Ländern der Dritten Welt.

 

In jedem Jahr machen die Sternsinger auf ein anderes wichtiges Thema/Problem aufmerksam. „Trotz der aktuellen Coronalage ist es uns deswegen ein wichtiges Anliegen gewesen, den Besuch der Sternsinger möglich zu machen und ihnen eine Plattform für ihre Botschaften und das diesjährige Thema Gesundheit von Kindern zu geben.“, sagt Landrat Siegurd Heinze. Herr Erbert, Gesundheitsdezernent des Landkreises, ergänzt: „Das Thema Gesundheit beschäftigt uns sicherlich alle spätestens seit dem Beginn der Coronapandemie intensiver. Die Gesundheit von Kindern ist natürlich nicht nur im Rahmen der Pandemie als wichtig zu erachten. Umso mehr freut es mich, dass in der diesjährigen Sternsingeraktion diese Thematik aufgegriffen wird − denn auch die Kleinsten in unserer Bevölkerung haben ein Recht auf Gesundheit.“.

 

 

Foto zu Meldung: Sammeln für den guten Zweck: Sternsinger besuchen das Landratsamt in Senftenberg

Änderung der Rufnummer des Bürgertelefons

(11. 01. 2022)

Aus technischen Gründen musste die Vorwahl der Telefonnummer des Bürgertelefons des LK OSL dauerhaft umgestellt werden.

 

Ab sofort ist das Bürgertelefon des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter der 03573 870-1100 erreichbar.

 

Das Bürgertelefon des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist ab dem 11.01.2022 - 16:00 Uhr nicht mehr unter der Telefonnummer 0800 870-1100 erreichbar.

 

Das Bürgertelefon ist weiterhin zu folgenden Zeiten besetzt:

 

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Staatskanzlei ruft zur Beteiligung am Digitalprogramm 2025 auf

(11. 01. 2022)

Die Staatkanzlei in Potsdam ruft die Bürgerinnen und Bürger des Landes auf, sich aktiv an der Entwicklung der Digitalstrategie für Brandenburg zu beteiligen. Am 14. Dezember 2021 hatte die Landesregierung den Konsultationsentwurf für das neue Digitalprogramm 2025 der Öffentlichkeit präsentiert und zur Diskussion gestellt. Der Digitalbeauftragte Benjamin Grimm bekräftigt seinen Aufruf: „Unsere Digitalpolitik ist an den Interessen der Menschen ausgerichtet. Deshalb wollen wir Ihre Meinung hören. Machen Sie mit, bringen Sie sich ein! Ich freue mich über Ihre Anregungen und Ideen für die Digitalisierung im Land.“ Interessierte finden den Konsultationsentwurf und die diesbezügliche Umfrage unter digitalesbb.de.

 

Das Online-Beteiligungsverfahren zum Digitalprogramm 2025 (#dp25) ist noch bis zum 31. Januar 2022 geöffnet. Anschließend werden die gesammelten Eingaben ausgewertet. Das Programm wird auf Grundlage der Anregungen inhaltlich weiterentwickelt, bevor es voraussichtlich im Frühjahr 2022 im Rahmen des nächsten Digitalkabinetts verabschiedet wird.

 

Das #dp25 beinhaltet Vorhaben, die eine große Relevanz für den Digitalisierungsfortschritt des Landes haben, und fasst sie in ressortübergreifenden Maßnahmenbündeln zusammen: vom Ausbau digitaler Infrastrukturen bis zum Aufbau digitaler Kompetenzen, von der digitalen Ertüchtigung der Verwaltung bis zur Unterstützung einer lokalen digitalen Wirtschaft.

 

Im Konsultationsverfahren sind weitere Beteiligungsformate geplant. Grimm: „Der direkte Dialog mit allen interessierten Akteuren ist mir wichtig. Deshalb werden wir neben einer Verbändeanhörung zwei weitere Dialogveranstaltungen zum Digitalprogramm 2025 durchführen.“ Verbände sind eingeladen, schriftliche Stellungnahmen bis zum 15. Februar 2022 per Mail einzureichen () oder Anregungen auf Twitter unter dem Hashtag #dp25 zu posten.

 

Hintergrund:

Das Digitalprogramm 2025 ist eine Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg, die im Jahr 2018 veröffentlicht wurde. Das Digitalprogramm baut auf den Digitalisierungsstrategien der Ressorts auf, die im September 2021 im Digitalkabinett verabschiedet worden waren.

Geflügelpest: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Aufstallungsanordnung

(07. 01. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertr. durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Diese ab dem 08.01.2022 geltende Verfügung umfasst unter anderem die Festlegung einer Aufstallungsanordnung für bestimmte Risikogebiete.

 

 

Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 26.10.2021 wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf gehaltene Vögel in Deutschland als hoch eingestuft.

 

Seit Mitte Oktober 2021 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Die lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt die Dynamik des Ausbruchsgeschehens. Meldungen über infizierte Wildvögel aus Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in mehreren Bundesländern festgestellt.

 

Bei der aktuellen Festlegung der Risikogebiete wurden unter Berücksichtigung über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, das sonstige Vorkommen und Verhalten von Wildvögeln und der Geflügeldichte berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Risikobewertung nach § 13 Abs. 1, Abs. 2 GeflPestSchV über die örtlichen Gegebenheiten wird auf der Grundlage der Artikel 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Artikel 11 – 67 der Delegierten VO (EU) 2020/687 i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der derzeit gültigen Fassung unter anderem die nachstehende Maßnahme bekannt gegeben und verfügt:

 

Folgende Gebiete werden zu Risikogebieten erklärt:
-    das gesamte Stadtgebiet Vetschau
-    der Ortsteil Tornitz
-    der Ortsteil Lobendorf

 
Im Risikogebiet darf Geflügel nur entweder

A:    in geschlossenen Ställen oder

B:    unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

 

Jeder Tierhalter ist verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte umgehend nach. Bitte nutzen Sie hierfür das weiter unten auf dieser Seite bereitgestellte Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung. Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter der Rufnummer 03573 870-4401 gern zur Verfügung.

 

Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden.


Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.01.2022: https://20220107_tsav_risikogebiet.pdf

 

Foto zu Meldung: Geflügelpest: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Aufstallungsanordnung

Virtuelle Tage der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz am 18. & 19. & 20. Januar 2022

(06. 01. 2022)

Virtuelle Tage der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz am 18. & 19. & 20. Januar 2022

 

- Informationen über Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten -

 

Das Oberstufenzentrum Lausitz lädt zu den zweiten virtuellen Tagen der offenen Tür ein. Wie auch im vergangenen Jahr muss das Oberstufenzentrum diese Präsenzveranstaltung durch ein virtuelles Format ersetzen.

 

Gern informiert das OSZ im Rahmen der virtuellen Tage der offenen Tür künftige Schülerinnen und Schüler sowie Interessierte über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den verschiedenen Bildungsgängen der drei Abteilungen des Oberstufenzentrums.

 

Dazu zählen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Berufliches Gymnasium
    • berufsorientierter Schwerpunkt Wirtschaft
    • berufsorientierter Schwerpunkt Technik
    • ohne berufsorientierten Schwerpunkt
  • Berufsschule in den Berufsfeldern Chemie/Physik/Biologie, Metalltechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung
  • Berufsfachschule Soziales

 

Darüberhinaus bietet das OSZ Lausitz folgende Qualifizierungen:

  • Fachschule Technik in den Fachrictungen Elektrotechnik und Maschinentechnik - Staatlich geprüfte/r Techniker/in
  • Fachschule Sozialwesen in der Fachrichtug Sozialpädagogik - Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

 

Die virtuellen Tage der offenen Tür finden statt am:

  • Dienstag (18.01.2022) von 17:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch (19.01.2022) von 16:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag (20.01.2022) von 17:00 bis 18:00 Uhr

 

Der Zugang zu den virtuellen Veranstaltungen erfolgt über www.oszlausitz.de

Foto zu Meldung: Virtuelle Tage der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz am 18. & 19. & 20. Januar 2022

Afrikanische Schweinepest: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz legt eine Sperrzone fest

(05. 01. 2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertr. durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 06.01.2022 geltende Verfügung umfasst unter anderem die Festlegung der Sperrzone I.
 
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen in den Landkreisen Meißen und Bautzen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung unter anderem nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 

1.    Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 15.10.2021 wird aufgehoben.

 

2.    Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone I werden die Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau, sowie die Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen und Sedlitz der Gemeinde Senftenberg und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland festgelegt.
 
Die Sperrzone I ist in dem folgenden Kartenausschnitt gemäß Legende mit folgenden Grenzen dargestellt:

Bild zur Meldung: Afrikanische Schweinepest - Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (tritt am 06.01.2022 in Kraft)

 

Es werden darüber hinaus Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten und andere Jäger und an die Allgemeinheit in der Sperrzone I festgelegt.

 

Im Rahmen der Allgemeinverfügung sind zudem Halter von Schweinen in der Sperrzone I zu bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen verpflichtet. Dazu zählt unter anderem, dass Halter von Schweinen dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine anzuzeigen haben.

 

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 04.01.2022: https://20220104_ts_av_asp_sperrzone_i.pdf

 

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, eine Impfbilanz und ein sicheres Silvester (30.12.2021, 9 Uhr)

(30. 12. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 30. Dezember 2021 bei 313,7.

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 18.218 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.344 Personen. Als genesen gelten 16.545 Bürgerinnen und Bürger. 329 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 23 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 11 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 1.369 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Jahresbilanz im Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz +++
Der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 19.04.2021 mit dem mobilen Impfangebot im Landkreis unterwegs gewesen und hat an fünf bis sechs Tagen pro Woche im Landkreis Corona-Schutzimpfungen angeboten. Das mobile Angebot ergänzt die stationären Impfstellen des Landkreises und der Hausärzte in der Region.
Bis zum letzten Termin des Impfbusses am 22.12.2021 wurden in diesem Jahr 9.241 Impfungen im Impfbus durchgeführt. Davon waren 3.961 Erstimpfungen, 2.090 Zweit- und 3.190 Drittimpfungen.
Im Jahr 2022 startet der Impfbus nach einer wohlverdienten Pause am 03.01.2022 mit seiner Tour durch OSL in Neupetershain im Kultur- und Freizeitzentrum.

Weitere Informationen zu den Impfangeboten des Landkreises und der Öffnungszeiten der Impfstellen im neue Jahr sind abrufbar unter www.osl-online.de

 

+++ Silvester im Landkreis Oberspreewald-Lausitz +++
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk an Verbraucherinnen und Verbraucher ist auch in diesem Jahr bundesweit generell verboten. Durch diese Regelung sollen Unfälle vermieden und Krankenhauskapazitäten geschont werden. Aufgrund der hohen Zahl von COVID-19-Patientinnen und -patienten sind die Krankenhäuser und Rettungsdienste bereits enorm belastet.

 

Das Zünden von Silvesterfeuerwerk, beispielsweise aus Altbeständen, ist zum Jahreswechsel 2021/2022 grundsätzlich nicht verboten.

 

Für private Silvester-Feiern gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind drinnen und draußen nur mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind hiervon ausgenommen). Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelten darüber hinaus weiterhin die weiteren Maßnahmen auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November. Diese Maßnahmen bestehen im Landkreis auf Basis der Sieben-Tage-Inzidenz und des vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten.
Die geltenden Regelungen umfassen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte/nicht genesene Personen. Diese Ausgangsbeschränkungen sind auch und insbesondere am Silvesterabend zu beachten. Die geltenden Maßnahmen sind einsehbar unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv (siehe § 27).

 

Landrat Siegurd Heinze appelliert an die Bürgerinnen und Bürger für ein sicheres und gesundes Silvester: „Bitte verzichten Sie aus Solidarität freiwillig auf private Feuerwerke. Dies reduziert das Verletzungs- und Unfallrisiko und erspart den ohnehin stark belasteten Kliniken, Ärzten und Mitarbeitern zusätzliche Einsätze. Bitte verbringen Sie Silvester so, dass Sie und auch Ihre Liebsten und Mitmenschen gesund in das Jahr 2022 starten können. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches und schönes Jahr 2022.“

 

Touristische Unterrichtungstafeln „Museum Schloss und Festung Senftenberg“ an der BAB 13 aufgestellt

(23. 12. 2021)

An der Bundesautobahn 13 wurden in dieser Woche durch die Schilderwerk Beutha GmbH zwei touristische Unterrichtungstafeln „Museum Schloss und Festung Senftenberg“ aufgestellt.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte die Errichtung der Unterrichtungstafeln beantragt und in Auftrag gegeben. Die Schilder weisen nun Autofahrer auf das Museum des Landkreises in der alten Senftenberger Festung hin.


Die beeindruckende Schloss- und Festungsanlage, in welcher sich heute das „Museum Schloss und Festung Senftenberg“ befindet, wurde im 16. Jahrhundert zur Sicherung der sächsischen Grenze auf den Fundamenten einer mittelalterlichen Burg errichtet. Heute ist sie Deutschlands einzige erhaltene Festungsanlage, die mit einem solchen mächtigen Erdwall umgeben ist. Im Museum können Besucher nicht nur Geschichten über das mittelalterliche Leben im Schloss, sondern auch die Geschichte der „Beute-Sachsen“, das Leben verschiedener Bevölkerungsgruppen in historischen Epochen, die Bergbaugeschichte der Region sowie ein Schaubergwerk „unter Tage“ entdecken.

 

Die touristischen Unterrichtungstafeln an der BAB 13 sollen auf diese historische, bildende und touristische Sehenswürdigkeit aufmerksam machen. Gefördert werden die Unterrichtungstafeln zum Teil durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen des EU-Programms LEADER (Auf Deutsch: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).

 

Foto zu Meldung: Touristische Unterrichtungstafeln „Museum Schloss und Festung Senftenberg“ an der BAB 13 aufgestellt

Corona-Maßnahmen: Ab 27. Dezember strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

(23. 12. 2021)

Pressemitteilung vom 22.12.2022 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

 

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Pressesprecher: Gabriel Hesse
Telefon: +49 331 866-5040
Mobil: +49 170 45 38 688
Internet: https://msgiv.brandenburg.de
Twitter: https://twitter.com/MSGIV_BB
Mail:

 

Nach dem gestrigen Bund-Länder-Beschluss hat die Brandenburger Landesregierung heute in einer Schaltkonferenz die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am morgigen Donnerstag (23. Dezember 2021) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 19. Januar 2022. Wie bereits gestern durch die Staatskanzlei mitgeteilt, betrifft die Änderung Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, da die Landesregierung die wesentlichen Schritte bereits Mitte Dezember beschlossen hatte (z. B. Schließung von Diskotheken).


Konkret bedeutet die Änderung für Geimpfte und Genesene: Ab dem 27. Dezember 2021 sind für sie private Zusammenkünfte drinnen und draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Dies ist angesichts der rasanten Verbreitung der neuen Omikron-Variante des Coronavirus notwendig. Bereits seit längerem gilt: Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden bei diesen Personenobergrenzen nicht mitgezählt.


Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind im Land Brandenburg bereits seit dem 15. Dezember 2021 verboten.


Schnelltests können zusätzliche Sicherheit im Alltag geben und helfen, Mitmen-schen zu schützen. Das gilt besonders für größere Treffen an Weihnachten. Des-halb sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgerufen, sich vor priva-ten Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes vorsorglich zu testen (entweder mit einem Antigen-Schnelltest zur Selbstanwendung oder per kostenfreiem Bürgertest zum Beispiel in einer Teststelle).


Mit den bisherigen Corona-Maßnahmen ist es zwar gelungen, die vierte Welle (Delta-Variante) zu bremsen. So ist die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen drei Wochen von 722,4 auf aktuell 552,3 gesunken. Allerdings über-schreitet dieser Indikator weiterhin den gültigen Alarmwert (200) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich. Zudem ist Brandenburgs Sieben-Tage-Inzi-denz nahezu doppelt so hoch wie im Bund (289). Die Lage in den Krankenhäusern und der Rettungsdienste ist weiterhin sehr ernst. Da sich die Virusvariante Omikron sehr viel schneller und einfacher überträgt, ist damit zu rechnen, dass bereits in Kürze die Infektionszahlen extrem steigen werden.


Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

Diese Corona-Regeln sind an Weihnachten und Silvester wichtig. Welche Kontaktbeschränkungen gelten an Weihnachten?


Noch bis einschließlich 26. Dezember 2021 gelten in Brandenburg diese Kontakt-beschränkungen für private Treffen:
Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit den Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Hin-weis: Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemein-samen Wohnsitz haben.


Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind unter freiem Himmel mit bis zu 200 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 gleichzeitig Anwesenden zulässig.


Die Begrenzung der Anzahl der Haushalte und Personen gilt nicht für:
• Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
• die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
• die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen,
• begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Außenaktivitäten mit Jugendlichen, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertages-pflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungs-hilfe oder im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit oder einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
• die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.,


Private Zusammenkünfte sind insbesondere private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen stattfinden.


Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten. Bei Zusammenkünften außerhalb des privaten Raums ist auch das Abstandsgebot zu beachten.


Bußgeldkatalog: Jeder Person, die an einer Zusammenkunft im privaten oder öffentlichen Raum teilnimmt, bei denen gegen die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen verstoßen wird, droht ein Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro.


Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Hotspot-Regionen beachten: In Hotspot-Regionen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte.


Was gilt in Hotspot-Regionen?
Hotspot-Regionen sind alle Landkreise und kreisfreien Städte, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet. Zusätzlich muss der landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht haben, was in Brandenburg aktuell erfüllt ist (24,7%).


Ab dem Tag nach der Bekanntgabe durch die zuständige kommunale Behörde gilt in Hotspot-Regionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:


• der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
• die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
• die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
• die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
• die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
• die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
• das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
• die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
• die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
• die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen

Wichtig: Geimpfte und Genesene müssen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Raum jederzeit ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorzeigen können.


Welche Kontaktbeschränkungen gelten nach Weihnachten und an Silvester?

 

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten in Brandenburg diese Kontaktbeschränkungen für private Treffen:
Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind wei-ter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit den Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig.


Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind drinnen und draußen mit bis zu 10 gleichzeitig Anwesenden zulässig.


Weiterhin sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr hiervon ausgenommen.


Wichtig: In Hotspot-Regionen gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte auch in der Silvesternacht. Das bedeutet: Ungeimpfte dürfen sich dort in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten.


Was gilt für Silvester-Feiern?
Wie bereits im vergangenen Jahr wird an Silvester und am Neujahrstag ein Ansammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt erneut ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.


So sollen die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen die Ansammlung von Personen an Silvester und am Neujahrstag und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2021/2022 auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.


Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist auch in diesem Jahr deutschlandweit generell verboten.


Für private Silvester-Feiern gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind drinnen und draußen nur mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind hiervon ausgenommen). Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.


Welche Regeln gelten in Gaststätten?
Für den Bereich Gaststätten gibt es keine Änderungen bei den Corona-Regeln. Damit gilt weiterhin im Land Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten.

 

Zutritt haben also ausschließlich:
• geimpfte Personen
• genesene Personen
• Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
• Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Bedingung: negativer Testnachweis)
• Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (Bedingungen: negativer Testnachweis und Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen)


Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. In geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden. Und alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten.


Was gilt für private Feiern in Gaststätten?
Wenn die Dienstleistung der Gaststättenbetreiber (Bewirtung) in Anspruch genommen wird, gilt auch für private Feiern in Gaststätten: 2G, Kontakterfassung, Lüften und Maskenpflicht.
Wenn nur ein Raum gemietet wird, aber keine Dienstleistung der Gaststättenbetreiber in Anspruch genommen wird, gelten die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte.


Was gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter?
Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:


• die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
• die Zutrittsgewährung ausschließlich nach der 2G-Regel,
• die Erfassung der Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
• in geschlossenen Räumen
o den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft,
o das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt nicht für Personen, die sich auf ei-nem festen Sitzplatz aufhalten, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter haben die Möglichkeit, sich für die 2G-Plus-Regel zu entscheiden. Dann müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.


Wichtig: Tanzveranstaltungen sind landesweit verboten! Tanzveranstaltungen dürfen auch nicht an Silvester in Gaststätten oder Hotels stattfinden.


Wichtig: Großveranstaltungen sind landesweit verboten! Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. Das betrifft insbesondere Sport- und Kulturveranstaltungen wie zum Bei-spiel Bundesligaspiele oder Konzerte (Ausnahme: Autokinos, Autokonzerte).


Was gilt für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern?
Pflegebedürftige und ältere Menschen sind besonders gefährdet, schwer an COVID-19 zu erkranken und womöglich daran zu sterben. Sie müssen deshalb besonders geschützt werden. Deswegen gelten in Pflegeheimen und Kranken-häusern strengere Schutzmaßnahmen.


Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dürfen täglich von höchstens zwei Personen besucht werden – entweder zeitlich getrennt von jeweils einer Person oder von zwei Personen gleichzeitig. Wichtig: Diese Perso-nengrenze gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, für Betreuerinnen und Betreuer in Betreuungsangelegenheiten sowie für Seelsorgerinnen und Seelsorger.


Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Besuche nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten.


Die Einrichtungen haben weiterhin den Auftrag, die Besucherströme in der Einrichtung zu steuern und die Kontaktdaten zu erfassen.


Zudem müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufent-halts eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.


Wichtig: Personen, bei denen typische Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, wenn in der jeweiligen Einrichtung aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt und noch keine wirksamen Maßnahmen zur Isolierung der betroffenen Bewohnerinnen oder Bewohner getroffen werden konnten.

Besuche bei den Angehörigen zu Hause – etwa an den Weihnachtsfeiertagen – sind möglich, sofern keine Quarantänemaßnahmen angeordnet wurden. Die Be-wohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen werden gebeten, Kontakte auf den engsten Familien- und Freundeskreis zu beschränken, sich umsichtig zu verhalten (dazu gehören Schnelltests bei allen Beteiligten) und die geltenden Kon-taktbeschränkungen zu beachten. Die Einrichtungen sollen vorab mit den Bewohnerinnen und Bewohnern die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Rückkehr in die Einrichtung verabreden: Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht vollständig geimpft sind oder die bei ihrem Familienbesuch Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven Personen hatten, sollen den Kontakt zu den Mitbewohnerinnen und -bewohnern angemessen einschränken. Darüber hinaus sollen alle rückkehrenden Bewohne-rinnen und Bewohner im Zeitraum von sieben Tagen nach Rückkehr engmaschig getestet werden.


Was gilt für Gottesdienste?
Für religiöse Veranstaltungen hat sich in der Corona-Verordnung nichts geändert.

 

Weiterhin gilt:
Für religiöse Veranstaltungen außerhalb und innerhalb von Kirchen, Moscheen, Synagogen und sakralen Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften gilt auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts: Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden, Erfassung der Personendaten in einem Kontaktnachweis, Einhaltung des Abstandsgebots (der Abstand zwischen festen Sitzplätzen kann auf bis zu einen Meter verringert werden; auf die Einhaltung des Abstandsgebots kann verzichtet werden, wenn alle durchgehend eine FFP2-Maske tragen).


In geschlossenen Räumen gilt außerdem: beim Gemeindegesang Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern, Maskenpflicht (gilt nicht für Teilnehmende, die sich auf einem festen Sitzplatz aufhalten, sofern zwischen den Sitzplät-zen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird), regelmäßiges Lüften.

[Pressemitteilung vom 22.12.2022]

Stand in den gerichtlichen Verfahren: Entscheidung über das Vorliegen eines Betriebsübergangs von der SBN auf die KVG / OSL Bus GmbH

(22. 12. 2021)

Mit den Beschlüssen des BAG vom 24. November 2021 liegt eine rechtskräftige Entscheidung zum Vorliegen eines Betriebsübergangs vor. Der Landkreis informiert darüber, dass diesbezüglich der Rechtsweg in anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht weiter ausgeschöpft wird.

 

Zwischen dem Landkreis OSL (Verkehrsgesellschaft OSL) und der Verkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) besteht ein Vertragsverhältnis über die entgeltliche Erbringung von Busverkehrsleistungen auf den Linien der Linienbündel OSL Bus/Regional, Stadtverkehr Senftenberg und Stadtverkehr Lübbenau im Zeitraum vom 01. August 2017 bis zum 31. Juli 2027. Die OSL Bus GmbH ist eine Tochtergesellschaft der KVG und als Subunternehmer tätig. Der Vertrag ist nach einem EU-weiten Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung auf das von der KVG am 04.10.2016 eingereichte Angebot zustande gekommen. Die Ausschreibungsbedingungen ordneten ausdrücklich keinen Betriebsübergang und damit anstelle des Haustarifvertrages des bisherigen Auftragnehmers die Anwendung des für die Branche maßgeblichen Tarifvertrages an. Das Vorgehen des Landkreises stützte sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB bzw. der dahinterstehenden EU-Richtlinie RL 2001/23/EG, wonach die Auftragsnachfolge bei betriebsmittelgeprägten Betrieben, zu denen Busgesellschaften zählen, ohne Übernahme nennenswerter Betriebsmittel nicht die Annahme eines Betriebsübergangs zulassen.

 

Nachdem diverse Mitarbeitende des vorherigen Auftragnehmers Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH in arbeitsgerichtlichen Verfahren das Vorliegen eines Betriebsübergangs geltend gemacht haben, hat das Arbeitsgericht Cottbus – Kammern Senftenberg – ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Der EuGH urteilte daraufhin in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung, dass u.a. die Nichtübernahme von Betriebsmitteln einem Betriebsübergang nicht entgegenstehen müsse, wenn diese Entscheidung aus rechtlichen, umweltrelevanten oder technischen Gründen getroffen wurde, was vom nationalen Gericht zu prüfen sei (EuGH vom 27.02.2020) – C-298/18). Das Arbeitsgericht Cottbus hat daraufhin in seinen Entscheidungen das Vorliegen eines Betriebsübergangs festgestellt.

 

Angesichts der Reichweite dieser Entscheidungen für künftige Vergabeverfahren des Landkreises und der Auswirkungen auf das bestehende Vertragsverhältnis mit der KVG haben die Vertragsparteien, gestützt auf einen Kreistagsbeschluss vom 10. Juni 2021, eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen, nach welcher die KVG verpflichtet wurde, den Rechtsweg in Abstimmung mit dem Landkreis bis hin zur höchstrichterlichen Entscheidung auszuschöpfen. Die Entscheidung zugunsten einer weiteren Rechtsverfolgung haben die beiden Parteien getroffen, da unter der Anwendung der neuen Leitlinien des EuGH der konkrete Sachverhalt der Auftragsnachfolge gerade nicht den Schluss zulässt, dass ein Betriebsübergang vorliegt. Bereits die Vorlagefrage des Arbeitsgerichts entsprach nach beidseitiger Auffassung nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat in den bereits entschiedenen Berufungsverfahren im Wesentlichen die Auffassung des ArbG Cottbus – Kammern Senftenberg bestätigt, allerdings die Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesarbeitsgericht blieben in bislang drei Fällen erfolglos. In zwei Fällen, in denen das Landesarbeitsgericht sich zuvor zur Frage des Betriebsübergangs positioniert hatte, wurden die Nichtzulassungsbeschwerden mit Beschlüssen vom 24. November 2021 als unstatthaft verworfen. Das BAG begründet dies mit der vom LAG vorgenommenen einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung und daraus folgend einer fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der höchstrichterlichen Klärung einer Rechtsfrage im Revisionsverfahren.

 

Mit diesen beiden Beschlüssen des BAG vom 24. November 2021 ist der Rechtsweg in zwei Verfahren, die ihren Schwerpunkt in der Entscheidung zum Betriebsübergang hatten, insoweit ausgeschöpft. Der Landkreis hat daraufhin über den Stand der gerichtlichen Auseinandersetzung in der nichtöffentlichen 13. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages am 21. Dezember 2021 informiert und ausgeführt, dass diesbezüglich eine Verfolgung des Rechtsweges in den weiteren arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mehr zielführend ist. Die Verkehrsgesellschaft OSL und KVG vereinbaren daher die Beendigung der von der Ergänzungsvereinbarung erfassten arbeitsgerichtlichen Verfahren. Über die Folgen im Einzelnen ist der Landkreis und die Verkehrsgesellschaft OSL in Abstimmung mit dem Auftragnehmer KVG.

Weihnachten und Silvester in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(21. 12. 2021)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und die dazugehörigen Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, an den Freitagen, 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen sind.

 

Zwischen Weihnachten und Silvester ist die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau erreichbar. Anliegen werden telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erledigt. Das Straßenverkehrsamt wird weiterhin für Zulassungsvorgänge eine Online-Terminvergabe anbieten unter www.osl-online.de/kfz-zulassung. Zum Termin ist die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitzubringen. Zwischen Weihnachten und Silvester sind noch wenige Termine verfügbar.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in den Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau sind außer am 24. und 31. Dezember unter den bekannten Kontaktdaten (siehe www.osl-online.de) erreichbar

Telefon:          03541 870-3236

E-Mail:           

Postanschrift:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg

 

Die Museen des Landkreises haben über die Feiertage ebenfalls geänderte Öffnungszeiten. Das Museum Schloss und Festung Senftenberg / Kunstsammlung Lausitz ist täglich, auch feiertags - außer am 24. und 31. Dezember - zwischen 10:30 Uhr und 17:30 Uhr geöffnet. Das Spreewald-Museum Lübbenau ist immer dienstags bis sonntags zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr, auch an den Feiertagen - außer am 24. Dezember - geöffnet. Am 31.12.2021 ist das Spreewald-Museum Lübbenau von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Besucher geöffnet. Das Freilandmuseum Lehde öffnet erst ab dem 01. April 2022.

Vollsperrung der L 55 bei Schwarzheide am 22. Dezember 2021

(20. 12. 2021)

Im Bereich der BASF Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) wird am Mittwoch, den 22.12.2021, eine Bombe entschärft. Deshalb wird die Landesstraße L 55 zwischen der Anschlussstelle Schwarzheide (Autobahn A 13) und dem Kreisverkehr Schwarzheide in beiden Richtungen ab ca. 7:15 Uhr bis voraussichtlich 14:15 Uhr voll gesperrt.

 

Der Verkehr in Richtung Schwarzheide wird ab Abzweig Schipkau weiträumig über die L 60 bis zum Anschluss Hörlitz zur Bundesstraße B 169 umgeleitet. Der Verkehr von Schwarzheide in Richtung Schipkau folgt der Umleitung über die B 169 in Richtung Senftenberg bis zur Abfahrt Hörlitz und weiter über die L 60 zum Abzweig Schipkau. Die Umleitungen sind ausgeschildert.

 

Die Verkehrsgesellschaft OSL informiert, dass die Linienfahrten der Linien 616 und 617 in beiden Richtungen über die A13 umgeleitet werden und die Haltestelle „Schwarzheide, BASF“ entfällt.

 

Die Haltestelle „Schwarzheide, Ärztehaus“ wird durch die Linie 616 weiterhin bedient. Es wird in beiden Richtungen am Kreisverkehr Schipkauer Straße/Ruhlander Straße gewendet.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die Einschränkungen.

Foto zu Meldung: Vollsperrung der L 55 bei Schwarzheide am 22. Dezember 2021

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Weitere Impf- und Testangebote im Landkreis (17.12.2021, 15 Uhr)

(17. 12. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 17. Dezember 2021 bei 596,9.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 16.652 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.050 Personen. Als genesen gelten 14.301 Bürgerinnen und Bürger. 304 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 35 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 7 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 2.150 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Quarantäne-Reglungen +++

Das Bürgertelefon des Landkreises erhält derzeit zahlreiche Anfragen bezüglich der Quarantäneregelungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, dass Bürgerinnen und Bürger sich u.a. im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses sofort und selbständig – auch ohne die Mitteilung einer Anordnung durch das Gesundheitsamt – in eine häusliche Quarantäne zu begeben haben.

 

Sofern ein positives PCR-Testergebnis vorliegt, beginnt die mindestens für 14 Tage andauernde Quarantäne an dem Tag des PCR-Testabstriches. Dies entspricht auch der Verfahrensweise unseres Gesundheitsamtes.

 

Bei einem positiven Selbsttest oder positiven Schnelltestergebnis müssen sich die Bürgerinnen und Bürger sofort einem PCR-Test unterziehen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben. Ist das PCR-Test-Ergebnis positiv, so beginnt die Quarantäne von 14 Tagen am Tag des Abstriches.

 

Liegt nach den 14 Tagen Symptomfreiheit vor und hat sich die Person idealerweise mit einem Selbsttest oder in einer Teststelle frei getestet, so endet die Quarantäne nach 14 Tagen ab dem Tag des PCR-Abstriches. Eine Testung am Ende der Quarantäne ist bei Symptomfreiheit freiwillig durchzuführen. Das Gesundheitsamt des Landkreises empfiehlt eine abschließende Testung. So kann nach der 14-Tage-Quarantäne überprüft werden, ob die zuvor an COVID-19 erkrankte Person genesen und darüber hinaus auch nicht mehr ansteckend ist.

 

Zur Verdeutlichung des Vorgehens nachfolgend ein Beispiel:

 

17.12.2021 – Der durchgeführte Selbsttest ist positiv. Ab sofort begibt sich die Person in häusliche Quarantäne. Diese häusliche Quarantäne kann für die Vornahme eines PCR-Testes verlassen werden.

 

19.12.2021 – Es erfolgt der PCR-Test bei der Person.

 

21.12.2021 – Der Person wird das positive Ergebnis des PCR-Testes mitgeteilt.

 

19.12.2021 – Die vorgeschriebenen 14 Tage der Quarantäne zählen ab dem Tag des erfolgten PCR-Tests.

 

02.01.2022 – Mit Ablauf des vierzehnten Tages (00:00 Uhr) endet die Quarantäne.

 

03.01.2022 – Das Ende der Quarantäne, sofern eine Symptomfreiheit vorliegt. Idealerweise wird freiwillig ein Selbsttest (besser Antigen-Schnelltest) durchgeführt. Ist der freiwillige Test positiv, muss die Person Rücksprache mit dem Hausarzt halten und weiterhin in Quarantäne bleiben.

 

+++ Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz +++

Zwei der mittlerweile vier Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen auch zwischen Weihnachten und Neujahr für Impfwillige bereit. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und was in diesem Jahr noch erledigt werden kann, das sollte man nicht mit in das nächste nehmen. In den Impfstellen in Lübbenau und Ortrand stehen auch in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr die zumeist freiwillig und ehrenamtlich Tätigen bereit. Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Die Teams der Impfstellen freuen sich auf jeden/jede Einzelne/n, der auch in der weihnachtlichen Stimmung an einen gesunden Start in das neue Jahr denkt und sich zu einer Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung entschließt.

 

Das Impfangebot über Weihnachten wird unter anderem in der jüngsten Impfstelle des Landkreises realisiert. Am 16.12.2021 startete in Ortrand im Vereinshaus am Kirchplatz 6 eine Impfstrecke, die in Zusammenarbeit mit der Stadt Ortrand realisiert werden konnte. Diese Impfstelle kann nun im Süden des Landkreises als ein festes Angebot die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung absichern. Die Impfung ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035755 605217 möglich. Die Impfstelle ist Montag, Mittwoch und Freitag von 11 bis 17 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Samstag von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Impfstelle vom 27.-30.12.2021 erreichbar und im neuen Jahr ab dem 03.01.2022. Das Impfangebot in Ortrand bleibt bis vorerst zum 31.01.2022 bestehen.

 

Auch im Medizinischen Zentrum Lübbenau sind zwischen den Feiertagen Impfungen möglich. Die Impfstrecken des Medizinischen Zentrums Lübbenau bieten weiterhin Impfungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung an. Die Vergabe der Termine erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr per Telefon unter 03542 85 177. Die Impfstelle im Medizinischen Zentrum Lübbenau ist bis zum 23.12.2021, ab dem 27.12.-30.12.2021 und im neuen Jahr ab dem 03.01.2022 geöffnet. Impftermine im Zeitraum vom 27. bis 30. Dezember 2021 sowie für Montag, 3. Januar 2022, können nur bis Freitag, 17. Dezember 2021 bis 12 Uhr vereinbart und vergeben werden.

 

Für die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Klinikum Niederlausitz gelten in der Weihnachtswoche vom 20.12. bis zum 23.12. geänderte Öffnungszeiten:

 

Montag und Mittwoch 9 bis 15 Uhr

Dienstag von 12 bis 18 Uhr

Donnerstag von 7 bis 12 Uhr

 

Ab dem 24.12.2021 bleibt die Impfstelle im Klinikum über den Jahreswechsel geschlossen. Am Dienstag, den 04.01.2022 hat die Impfstelle wieder geöffnet.

 

Der Impfbus wird in diesem Jahr bis zum 21.12.2021 im Landkreis unterwegs sein. Im Jahr 2022 startet der Impfbus mit seiner Tour durch OSL am 03.01.2022 in Neupetershain im Kultur- und Freizeitzentrum.

 

Weitere Informationen zu den Impfangeboten sind abrufbar unter www.osl-online.de

 

+++ Aktuelle Impfzahlen +++

In dieser Woche konnten bis zum Donnerstag durch die Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 2153 Impfungen verabreicht werden. Der Hauptanteil mit 1412 Impfungen entfällt auf die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg.

 

Der Anteil an Erstimpfungen beträgt ca. 13 Prozent.

 

+++ Testmöglichkeiten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz +++

Neben Impfungen können im Vereinshaus in Ortrand auch PCR Tests, die vom Gesundheitsamt oder vom Hausarzt in Auftrag gegeben wurden, zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Weiter Informationen gibt es auf der Seite des Amtes Ortrand: https://www.amt-ortrand.de/.

 

Ein weiteres Testangebot wird es ab dem 20.12.2021 geben. Die Firma ECOLOG eröffnet im Auftrag des Gesundheitsamtes Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein öffentliches Bürger-Testzentrum im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH. Nach erfolgreicher Online-Registrierung bei der Firma ECOLOG können die Bürgerinnen und Bürger der Umgebung einen Test-Termin vereinbaren. Das Testzentrum ist täglich von 4:30 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Zum Abgleich der Personalien ist es erforderlich, einen Lichtbildausweis und den persönlichen QR-Code der Registrierung via App oder als Ausdruck mitzubringen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Betreibers unter: https://buergertest.ecocare.center/.

Programme iKFZ und Geoportal stehen aufgrund von Netzarbeiten momentan nicht in vollem Umfang zur Verfügung

(14. 12. 2021)

Aufgrund von Arbeiten im Netz stehen aktuell die Programm "iKfz" und "Geoportal" nicht oder nur eingeschränkt auf der Homepage zur Verfügung.

 

Die Software für die Terminvergabe im Straßenverkehrsamt sowie für die Reservierung von Wunschkennzeichen ist davon nicht betroffen.

 

Die entsprechenden Anbieter arbeiten aktuell an einer Lösung, damit wir Ihnen die Programme schnellstmöglich wieder vollumfänglich zur Verfügung stellen können.

 

Danke für Ihr Verständnis.

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die Lage ist angespannt aber händelbar (09.12.2021, 17 Uhr)

(09. 12. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 09. Dezember 2021 bei 167,9.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 14.395 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.691 Personen. Als genesen gelten 11.955 Bürgerinnen und Bürger. 289 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 31 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 11 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 2.736 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Probleme bei der Übermittlung der aktuellen Daten an das RKI +++

Beim Robert Koch Institut hatte es am 09.12.2021 Probleme bei der Veröffentlichung der neuen Infektionszahlen gegeben. Das Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg schreibt dazu (Stand 09.12.2021, 14:30 Uhr): „Aktuell wird die tägliche Datenmeldung der COVID-19-Fallzahlen und 7-Tage-Inzidenzen überprüft. Die heutigen Fallzahlen und Inzidenz-Werte sind daher im Augenblick unter Vorbehalt zu betrachten. Wir bitten um Verständnis.“.

 

Die beim RKI am 09.12.2021 (Stand 08:39 Uhr) einsehbaren Infektionszahlen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz entsprechen nicht der Realität. Am 08.12.2021 hat der Landkreis 382 Meldungen an das RKI übermittelt. Das RKI hat den Eingang der Daten bestätigt, jedoch erfolgte keine korrekte Übertragung dieser in die Meldungen des RKI.

 

Zwischenzeitlich ist eine Nachübermittlung der Daten an das RKI erfolgt (Stand 16:50 Uhr). Das Problem in der Datenübermittlung wurde behoben. Die Zahlen des RKI werden nachkorrigiert.

 

In den vergangenen Tagen erschienen bereits auf verschiedenen Informationsplattformen Meldungen dazu, dass Experten zurzeit von einer deutlichen Untererfassung der Zahlen ausgehen. In diesem Zusammenhang wird über diverse Ursachen für dieses Problem berichtet. Zu den aufgeführten Ursachen zählt auch, dass Gesundheitsämter und Kliniken in einigen Regionen aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr mit der Meldung dieser hinterherkommen würden. Dies ist im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nicht der Fall. Die Meldung der Infektionsfälle und die Übermittlung der Daten an das RKI erfolgt in den Ämtern ordnungsgemäß und ohne Versäumnis.

 

Die Übertragung der Daten an das RKI ist zurzeit von Störungen betroffen. Der Landkreis hatte deswegen Kontakt zum RKI aufgenommen, um die beim RKI veröffentlichten Zahlen schnellstmöglich zu korrigieren. Aufgrund des Übertragungsproblems sind die aktuellen Infektionszahlen und die der vergangenen Tage mit Vorsicht zu betrachten. Die dadurch zum Ausdruck kommende rasante positive Entwicklung im Landkreis aufgrund stark sinkender Infektionszahlen und einer sehr geringen Sieben-Tage-Inzidenz entspricht nicht der aktuellen Lage im Landkreis.

 

+++ Maßnahmen werden beibehalten +++

Die auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 im Landkreis geltenden Maßnahmen bleiben bestehen. Diese Maßnahmen sind nicht nur an die Sieben-Tage-Inzidenz gebunden, sondern auch von dem vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Solang dieser Anteil den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent überschreitet bleiben die Maßnahmen weiterhin bestehen. Der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten beträgt aktuell 25,6 % (Stand 09.12.2021, 13:30 Uhr).

 

+++ Aktuelle Impfzahlen +++

In dieser Woche konnten bis zum Mittwoch durch die Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 1.441 Impfungen verabreicht werden. Der Hauptanteil mit 717 Impfungen entfällt auf die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg.

Der Anteil an Erstimpfungen beträgt ca. 18 %. Der Anteil der Dritt-Impfungen liegt bei ca. 74 %.

 

+++ Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz +++

Für die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Klinikum Niederlausitz gelten in der Weihnachtswoche vom 20.12. bis zum 23.12. geänderte Öffnungszeiten:

 

Montag und Mittwoch 09.00-15.00 Uhr

Dienstag von 12.00-18.00 Uhr

Donnerstag von 07.00-12.00 Uhr

 

Ab dem 24.12.2021 bleibt die Impfstelle im Klinikum über den Jahreswechsel geschlossen, damit das Team neue Kraft tanken kann. Am Dienstag, den 04.01.2022 hat die Impfstelle wieder geöffnet. Hintergrund für die Öffnung ab Dienstag ist, dass die Impfstofflieferung erst am Montag erfolgen wird und deshalb am Montag die Impfungen nicht verlässlich sichergestellt werden könnten.

 

Die Impfstrecken des Medizinischen Zentrums Lübbenau bieten weiterhin Impfungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung an. Die Vergabe der Termine erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 03542 85 177.

 

Der Impfbus wird in diesem Jahr bis zum 21.12.2021 im Landkreis unterwegs sein.

 

Weitere Informationen zu den Impfangeboten sind abrufbar unter www.osl-online.de

„Alt gegen neu“: Die erste Frist des EU-weiten Führerschein-Tausches rückt immer näher

(09. 12. 2021)

Pflichtumtausch findet gestaffelt bis 2033 statt / Frist für die ersten Geburtsjahrgänge endet bereits im Januar 2022

 

Am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist für den Pflichtumtausch einiger Führerscheine ab. Kurz vor Ende der Frist bemerken viele der davon betroffenen Führerscheininhaber ihr bisheriges Versäumnis. Laut der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist aktuell noch immer eine hohe Anzahl „alter“ Führerscheine gelistet, welche von der Frist betroffen sind und bis zum 19.01.2022 umgetauscht werden müssen.

 

Alt gegen neu: Bis Januar 2033 sieht die EU einen schrittweisen Austausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vor. Die Umtauschenden erhalten im Gegenzug einen aktuellen EU-Kartenführerschein. Erste Bürgerinnen und Bürger sind von dem Pflichtumtausch bereits betroffen: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 liegt und deren Führerschein bis einschließlich 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 eigenständig umtauschen. Geschieht dies nicht, wird der alte Führerschein mit Ablauf dieser Frist ungültig.

 

„Mit dem schrittweisen Umtausch der Führerscheine soll erreicht werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das unter anderem aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, erklärt Kai-Uwe Christiansen, Hauptsachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In diesem Jahr hat die Fahrerlaubnisbehörde bereits circa 2.500 Umstellungsanträge bearbeitet. Dennoch äußert sich Christiansen kritisch beim Blick auf die Datenbank der Fachsoftware: „Knapp einen Monat vor Ablauf der ersten Frist ist noch immer eine vierstellige Anzahl von Führerscheinen gelistet, für welche bisher kein Tauschantrag gestellt wurde und deren Gültigkeit nach dem 19.01.2022 verfällt.“

 

Auch für die kommenden Umtauschfristen rät Kai-Uwe Christiansen den Bürgerinnen und Bürgern deswegen ihren Antrag zeitnah einzureichen. So kann vermieden werden, dass es kurz vor Ablauf der Fristen zu einer Antragsflut kommt und die Bearbeitungsdauer sich dementsprechend verlängert. Die Dauer der Bearbeitung eines Antrages hängt nicht nur von der Fahrerlaubnisbehörde eines Landkreises ab, sondern auch von der Bundesdruckerei GmbH, welche die Führerscheine herstellt. Aufgrund der zeitweisen Fülle an Anträgen musste diese ihre Bearbeitungszeiten bereits verlängern.

 

Der neu ausgestellte Führerschein wird − unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis − auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Der Umtausch ist dabei rein verwaltungstechnischer Natur. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Zuge der Antragstellung fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen bekannt werden.

 

Welche Umtauschfrist für welche Geburtsjahrgänge gilt, wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt: www.bmvi.de/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen. Der Umtausch muss von den Bürgerinnen und Bürgern eigenverantwortlich durchgeführt werden. Zuständig für die Umstellung alter Fahrerlaubnisse und damit die Bearbeitung der eingehenden Anträge ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des zuständigen Landkreises, in dem der Antragsteller seinen aktuellen Wohnsitz hat. Wurde der umzutauschende Führerschein nicht im Wohnort-Landkreis ausgestellt, können sich die Bürgerinnen und Bürger vor Antragstellung an die ausstellende Behörde wenden und die Zusendung einer sogenannten Karteikartenabschrift veranlassen.

 

Weitere Informationen zur Antragstellung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

 

Aufgrund des stark steigenden Antragsaufkommens kann die Fahrerlaubnisbehörde zeitweise keine telefonische Erreichbarkeit zusichern. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich zunächst über die Internetseite des Landkreises zu informieren. Insofern dann noch Fragen bestehen, können diese per E-Mail an gerichtet werden (mit Angabe des Anliegens und einer Telefonnummer).

 

Pflichtumtausch Führerscheine

Anträge für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL bearbeitet:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

 

Auch einzelne Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) nehmen Anträge auf Umstellung entgegen.

 

Antragsformular und Informationen zum Thema: www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

 

Videobeitrag

Kai-Uwe Christiansen beantwortet im Video-Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Führerschein-Pflichtumtausch. Das Video ist unter www.osl-online.de/videos zu finden.

Mobile Verbraucherberatung für 15 Kommunen im Süden Brandenburgs

(08. 12. 2021)

Bewerbungsphase abgeschlossen – Zweites Digimobil der Verbraucherzentrale fährt ab Anfang 2022 / Verbraucherschutzministerium fördert das Vorhaben


Ab 2022 wird die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mit einem weiteren Digimo-bil unterwegs sein und mobile Verbraucherberatung auch im Brandenburger Süden anbieten. Die Kommunen Bad Liebenwerda, Beeskow, Eisenhüttenstadt, Finsterwalde, Forst, Guben, Lauchhammer, Lübben, Lübbenau, Luckau, Luckenwalde, Senftenberg, Spremberg, Treuenbrietzen und Wildau haben sich erfolgreich als Standort beworben. Das Verbraucherschutzministerium fördert das Vorhaben in diesem Jahr mit einer An-schubfinanzierung von gut 200.000 Euro. Auch der laufende Betrieb des zweiten Digimobils wird mit Fördermitteln des Verbraucherschutzministeriums unterstützt.


„Mit dem Digimobil erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch in ländlichen Regionen einen einfachen Zugang zur Beratung der Verbraucherzentrale. So sind sie bei Problemen mit Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen oder Reiseanbietern nicht auf sich ge-stellt. Daher unterstützen wir den zweiten Beratungsbus in Brandenburg“, so Verbraucher-schutzministerin Ursula Nonnemacher.


Ab Anfang 2022 wird das Digimobil jeden Monat in 15 Städten im Süden Brandenburgs Sta-tion machen und dort Rechtsberatung per Videochat anbieten. Bereits 2019 war im Rahmen eines Pilotprojektes das bundesweit erste Digimobil im Norden Brandenburgs gestartet.


„Das positive Feedback hat uns bestärkt, den Ansatz der mobilen Beratung in ländlichen Re-gionen auszuweiten und ein zweites Fahrzeug bauen zu lassen. Wir freuen uns über das große Interesse der Kommunen im Süden Brandenburgs sowie über die Förderung des Lan-desverbraucherschutzministeriums“, so VZB-Chef Christian A. Rumpke.


Im Digimobil können VerbraucherInnen das breite Beratungsspektrum der Verbraucherzent-rale von Verträgen & Reklamation, Digitalem & Telekommunikation, Finanz- & Versiche-rungsrecht, Reise & Freizeit, Lebensmittel & Ernährung und Energie bis zu deutsch-polni-schen Verbraucherfragen in Anspruch nehmen. Eine Servicekraft weist in die Technik ein und steht vor Ort für Fragen zur Verfügung.


Über Neuigkeiten zum Digimobil informiert die Verbraucherzentrale fortlaufend unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/digimobil. Dort wird in Kürze auch der Tourplan für 2022 abrufbar sein.


Für eine Videochat-Beratung im Digimobil ist aufgrund der Corona-Pandemie aktuell eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Im Fahrzeug gilt die 2G-Regel.


- Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung


Beide Digimobile Nord und Süd werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, In-tegration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gefördert.


Zum Download unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/33425
BU: Im Digimobil gibt es einen Wartebereich so-wie einen abgetrennten Beratungsraum, in dem die Beratung per Videochat stattfindet.
© Berger Karosserie und Fahrzeugbau GmbH / VZB Zum Download unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/60505


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherbera-tung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Woh-nen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.


Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen gel-tendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.


Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de


Den Pressetext finden Sie auch online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/67789


Pressekontakt Verbraucherzentrale
Lisa Högden, Pressesprecherin, (0331) 29871 12,


Pressekontakt Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Gabriel Hesse, Pressesprecher, (0331) 866 5041,


Aufnahme in den Presseverteiler der Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale-bran-denburg.de/node/14503
Aufnahme in den Newsletter unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/newsletter-brandenburg


Verbraucherzentrale Brandenburg Landesgeschäftsstelle Babelsberger Straße 12 14473 Potsdam www.verbraucherzentrale-brandenburg.de


Gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

[PM des MSGIV]

Tag des Ehrenamtes: Preisträger erhalten Auszeichnung per Post

(08. 12. 2021)

Wie im vergangenen Jahr musste auch 2021 auf eine feierliche Auszeichnungsveranstaltung zum „Tag des Ehrenamtes“ am 05.12.2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzichtet werden. Per Post erhielten die 17 Ausgezeichneten ihre Preise und eine kleine Anerkennung zur Würdigung ihres Engagements. Auch in diesem Jahr wurde zudem ein Vereinsprojekt aus dem Landkreis gewürdigt.

 

Die 17 Frauen und Männer aus den elf OSL-Kommunen wurden durch ihren Bürgermeister bzw. Amtsdirektor in diesem Jahr für eine Auszeichnung zum Tag des Ehrenamtes vorgeschlagen. Eine Auszeichnungsveranstaltung konnte erneut nicht stattfinden, sodass sie ihre Dankesurkunden von Landrat Siegurd Heinze und Sparkassen-Vorstandsvorsitzendem Lothar Piotrowski und die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg per Post zugestellt bekamen. „Leider ist es erneut nicht möglich gewesen, die Frauen und Männer, welche sich im Landkreis freiwillig und uneigennützig für das Wohle der Gemeinschaft engagieren, persönlich auszuzeichnen. Wir freuen uns immer auf das persönliche Kennenlernen und den Austausch mit den Ehrenamtlern. Hoffentlich wird es im nächsten Jahr wieder möglich sein die Auszeichnungen in einem würdigen, persönlichen Rahmen zu übergeben“, sagt Landrat Siegurd Heinze.

 

Die in diesem Jahr geehrten Privatpersonen engagieren sich zum Beispiel für die Organisation von lokalen Veranstaltungen für Senioren, das Verfassen einer Dorfchronik, den Umbau eines Gemeindehauses und ein Amateurtheater. Die Personen sind seit Jahren im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeiten aktiv, ohne eine Gegenleistung zu fordern. Die Auszeichnung des Ehrenamtes stellt für die Kommunen eine Möglichkeit dar, diesen Personen ihre Anerkennung zu zeigen. Oftmals bestehen bestimmte Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen nur dank des Engagements von ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern. Dies ist keine Selbstverständlichkeit.

 

„Kultur trotz(t) Corona“

Neben den Privatpersonen wird in 2021 auch ein beispielhaftes Vereinsprojekt aus dem Landkreis gewürdigt. Dessen Vertretende erhalten traditionell neben Glückwünschen und Dankesworten einen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro pro Initiative überreicht. Über den Preis kann sich in diesem Jahr das Projekt „Kultur trotz(t) Corona – Gutskapelle Reuden“ freuen. Die Vertretenden nahmen die Glückwünsche und den Scheck dieser Tage in kleiner Runde entgegen.  Die Gutskapelle Reuden hat sich seit Jahren zu einem kulturellen Anlaufpunkt in der Stadt Calau und der Region entwickelt. Die Veranstaltungen und Ausstellungen werden gemeinnützig und ohne Eintrittsgeld durchgeführt. Über eine kleine Spende freut sich die Gutskapelle dennoch. Die Kollekten werden für weitere Gebäudesanierungen verwendet. Neben den Sanierungen hatten die Vereinsmitglieder im Jahr 2021 allerhand mit Veranstaltungen zu tun. Was aufgrund der Corona-Lage zunächst kontrovers erscheint, ist ein gezielter Kampf des Fördervereins Gutskapelle Reuden e.V. gegen die vorherrschende „Veranstaltungsflaute“. Das Ziel ist es, den Menschen in der Region vor allem in dieser Zeit kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen. Im Rahmen der Eindämmungsverordnungen und Allgemeinverfügungen tüftelten die Vereinsmitglieder an einem sicheren Veranstaltungskonzept und einer optimalen Nutzung der Räumlichkeiten. Eine weitere Herausforderung, der sich die Veranstaltenden stellen mussten, ist die Auswahl der Künstler. Die Verordnungen erlaubten zeitweise keine Auftritte zum Beispiel von Bläsern oder Chören. Aller Widrigkeiten zum Trotz konnten in den Jahren 2020 und 2021 bis zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 1.000 Menschen die zahlreichen Konzerte, Ausstellungen und Veranstaltungen besuchen und begeistert werden. Nachdem die Gutskapelle Reuden Anfang der 90er Jahre knapp dem drohenden Abriss durch den Braunkohlebergbau entgangen ist, hat sie sich nun als Kulturveranstalter in der Stadt Calau etabliert.

 

Ehrenamt ist wichtig für das Gemeinwesen

Als eine Modellregion des bundesweiten Modellprojektes „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag setzt sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit 2019 für das Ehrenamt in der Region ein. Im Rahmen des gleichnamigen Projektes des Landkreises werden Strukturen und Angebote geschaffen, die ehrenamtlich tätige Personen gezielt in ihrer Arbeit unterstützen. Die Ergebnisse und Erfahrungen der einzelnen Teilprojekte fließen in ein bundesweites Gesamtkonzept ein. Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in OSL stehen Projektleiterin Roswitha Ulrich und Assistent Christian Gröbe mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Projektes: www.ehrenamt-osl.de

Foto zu Meldung: Tag des Ehrenamtes: Preisträger erhalten Auszeichnung per Post

Geflügelpest: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung am 02.12.2021

(04. 12. 2021)

Die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geltenden Restriktionsmaßnahmen auf Grundlage der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) sind ab dem 02.12.2021 aufgehoben.

 

Die im Rahmen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 1. November 2021 getroffenen Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrzonen und Stallpflicht, sind seit dem 2. Dezember 2021 nicht mehr wirksam. Diese Maßnahmen wurden erlassen, daher der Erreger H5N1 in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis hatte auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Norden von OSL. Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung kam dem europaweit gültigen Tiergesundheitsrecht mit einer am 3. November 2021 in Kraft getretenen Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.

 

Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen in den Restriktionszonen und Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in den Ausbruchsbetrieben hebt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 2. Dezember 2021 die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza vom 1. November 2021 auf.

 

Die entsprechend des europaweit gültigen Tiergesundheitsrechts eingerichteten Restriktionszonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten, entfallen ab dem 2. Dezember 2021. Die für die Gemarkungen Raddusch, Göritz, Stradow, Naundorf, Fleißdorf und Suschow der Gemeinde Vetschau/Spreewald, sowie für die Gemarkung Leipe der Gemeinde Lübbenau/Spreewald eingerichteten Schutzzonen sind nicht mehr erforderlich. Ebenso entfallen die Überwachungszonen, welche die Gemarkungen Vetschau/Spreewald, Koßwig, Kahnsdorf, Repten und Tornitz der Gemeinde Vetschau/Spreewald, die Gemarkungen Missen, Bolschwitz, Reuden, Saßleben, Kalkwitz, Mlode der Gemeinde Calau, sowie die Gemarkungen Bischdorf, Kittlitz, Groß Lübbenau, Groß Klessow, Boblitz, Lehde, Lübbenau/Spreewald, Zerkwitz und Krimnitz der Gemeinde Lübbenau/Spreewald umfassten. Die eventuell noch angebrachten Beschilderungen in den Gebieten sind nicht mehr gültig und werden in den nächsten Tagen abgenommen.

 

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest und Tierseuchenallgemeinverfügung erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Informationen zur Geflügelpest (osl-online.de).

 

Auch wenn der Erlass der Maßnahmen durch das Amt für Veterinärwesen positiv zu werten ist, möchten wir darauf hinweisen, dass Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten sind, Funde von toten Vögeln in der freien Natur beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu melden (außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus). Ebenso besteht weiterhin die Gefahr der Übertragung der Geflügelpest durch Wildgeflügel auf Hausgeflügel. Geflügelhalter sollten eigenständig Maßnahmen zur Biosicherheit ergreifen.

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Landkreis stellt Großschadensereignis fest (03.12.2021, 11 Uhr)

(03. 12. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 03. Dezember 2021 bei 1.013,9.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 13.700 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.962 Personen. Als genesen gelten 10.459 Bürgerinnen und Bürger. 279 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 32 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 10 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 2.944 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Landkreis stellt Großschadensereignis fest +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als zuständige Katastrophenschutzbehörde, stellt am Freitag, 03.12.2021, das Vorliegen eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fest.

 

Alexander Erbert, Leiter des Verwaltungsstabes: „Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben nicht zu einem spürbaren Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen. Für den 3. Dezember wurden dem RKI 719 Neuinfektionen aus unserem Landkreis gemeldet.

Die pandemische Lage führt in den Klinikbereichen des Klinikums Niederlausitz zu Personalengpässen im Ärzte- und Pflegebereich und infolgedessen zu überbelegten Stationen. Nach Mitteilung des Klinikums Niederlausitz sind die derzeit betreibbaren 16 Intensivbetten dauerhaft belegt und damit ist in der Folgewirkung die Notfallversorgung im Landkreis massiv beeinträchtigt.

 

Um den Regelrettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu entlasten und diesen für die akute Notfallversorgung der im Landkreis befindlichen Patienten verfügbar zu halten, werden für zwischenzeitlich bereits notwendige Patientenverlegungen die Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz angefordert. Durch Verlegungen von COVID-19-Patienten in andere Krankenhäuser mittels Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten des Landes Brandenburg ist es bisher noch gelungen, die akute Notfallversorgung der Bevölkerung im Landkreis aufrechtzuerhalten.

 

Es besteht jedoch die Gefahr, dass die akute Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rettungsdienst könnte perspektivisch in den Notaufnahmen mit den Patienten gebunden sein und seine Aufgaben nur eingeschränkt bzw. nicht mehr wahrnehmen können. Daraus ergäbe sich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der unteren Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Weitergehende Maßnahmen werden je nach Lage einzuleiten sein.“

 

Das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) definiert unter dem Begriff „Großschadensereignis“ Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sodass überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind.

 

Auf den Bürger hat das Feststellen des Großschadensereignisses keine direkte Auswirkung. Die untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte) erlangt damit jedoch bei Bedarf weitreichendere Kompetenzen in ihrem Handeln.

 

Die Entscheidung über das Vorliegen eines Großschadensereignisses trifft die jeweils zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. Das Feststellen eines Großschadensereignisses bildet die Vorstufe zum Ausrufen des Katastrophenfalls.

 

Das Schreiben zur Feststellung des Vorliegens eines Großschadensereignisses in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann unter www.osl-online.de eingesehen werden und wird am Freitag, 3. Dezember, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.

 

Letztmalig im Dezember 2020 hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der angespannten Corona-Entwicklung eine Großschadenslage in Form eines Massenanfalls von Erkrankten festgestellt. Mit der rückläufigen 7-Tages-Inzidenz im Landkreis und der Entspannung im Bereich der stationären Versorgung des Klinikums Niederlausitz wurde die Großschadenslage damalig im Februar 2021 aufgehoben.

 

+++ Aktuelle Impfzahlen +++

 

In dieser Woche konnten bis zum Donnerstag durch die Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 1.912 Impfungen verabreicht werden. Der Hauptanteil mit 1.330 Impfungen entfällt auf die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg.

 

Der Anteil an Erstimpfungen beträgt ca. 30 %.

Neben der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg und dem mobilen Impfangebot des Impfbusses ist es in Zusammenarbeit mit der Stadt Lübbenau/Spreewald und der Johanniter-Unfall-Hilfe gelungen, am Medizinischen Zentrum Lübbenau ein weiteres Impfangebot unterbreiten zu können. Hier konnten seit Eröffnung am Dienstag 141 Impfungen durchgeführt werden. Während eine Impfung am Impfbus und der Impfstelle in Senftenberg ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist, erfolgt eine Impfung in Lübbenau ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Weitere Informationen zu den Impfangeboten sind abrufbar unter www.osl-online.de

Hinweis: Verzögerung in der Auszahlung der Unterhaltsvorschuss-Leistungen

(01. 12. 2021)

+++ Update: Das technische Problem konnte behoben werden, Sparkassen-Kunden können noch am heutigen Tag mit dem Geldeingang rechnen. Für Kunden anderer Banken kann sich dies voraussichtlich noch um einen Tag verzögern. Vielen Dank für Ihre Geduld! +++

 

Wie das Jugendamt mitteilt, erfolgt die Auszahlung der Unterhaltsvorschuss-Leistungen für den Monat Dezember verzögert. Grund ist ein bisher ungeklärtes kassentechnisches Problem.

 

Es wird mit Hochdruck an einer Lösung und schnellstmöglichen Auszahlung gearbeitet. Für Sparkassen-Kunden ist der Leistungseingang eventuell morgen (Donnerstag, 2. Dezember 2021) möglich, Kunden anderer Banken müssen wahrscheinlich mit weiterem Verzug rechnen.

 

Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Gesundheitsamt OSL, Stadt und die Johanniter-Unfall-Hilfe organisieren Impfstrecken am MZL in Lübbenau/Spreewald

(29. 11. 2021)

Pressemitteilung der Stadt Lübbenau/Spreewald

 

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der Stadt Lübbenau/Spreewald mit dem MZL und der Johanniter-Unfall-Hilfe ist es gelungen, Impfstrecken für den Zeitraum vom 30. November bis 22. Dezember 2021 am Medizinischen Zentrum Lübbenau auf den Weg zu bringen. Um hierbei aber vor allem einen reibungslosen Ablauf und geringe Wartezeiten zu gewährleisten, erfolgt die Impfung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Vergabe der Termine koordiniert eine Beschäftigte im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 03542 85 177.

 

Impfwillige können sich somit ab Montag, dem 29. November 2021 ab 9:00 Uhr sowohl für die Erst-, als auch Zweit- und Booster-Impfungen telefonisch anmelden und ihren Termin vereinbaren.

 

Ziel des Landkreises und der Stadt ist es, in der ersten Woche bis zu 120 Impfungen täglich (Wochenende ausgenommen) durchzuführen und damit das bestehende Angebot der Hausarztpraxen zu erweitern. Geimpft werden soll von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr. Für die Koordinierung und organisatorische Abwicklung stellt das Medizinische Zentrum Lübbenau die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung. In den Wartebereichen gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen. Die Impfstoffbereitstellung erfolgt durch das Land. Laut Kreisverwaltung kommt gegenwärtig der MODERNA und der BioNTech/Pfizer-Impfstoff zum Einsatz. Die Impfung wird durch Ärzte/Ärztinnen durchgeführt, die über Honorarverträge bei der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschäftigt sind.

 

Unbedingt mitzubringen sind die Krankenversicherungskarte, der Personalausweis, der Impfausweis und im Idealfall die bereits im Vorfeld ausgefüllten Aufklärungs- und Einwilligungsdokumente.

Die notwendigen Unterlagen sind unter www.luebbenau-spreewald.de/mzl-impfstrecke abrufbar.

 

Die Stadt bittet alle Impfwilligen um Verständnis, dass es gerade am Anfang der telefonischen Terminvereinbarungen zu Wartezeiten und häufigen Besetztzeichen kommen kann. Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Helmut Wenzel appellieren in diesem Zusammenhang an alle: „Seien Sie sich gewiss, die Mitarbeiterin ist durchgängig im Einsatz und arbeitet fortlaufend an den Terminvereinbarungen. Oberstes Ziel des Landkreises und der Stadt ist es, ein weiteres und ergänzendes Angebot zum Impfbus und der Impfangebote der Hausärzte zu schaffen. Das Interesse vor allem an einer Booster-Impfung ist so groß, dass man der Nachfrage gegenwärtig mit dem mobilen Impfbus und den Praxisärzten nicht gerecht werden kann. Mit der Installation der Impfstrecke wollen wir gezielt die Unzufriedenheit auf Seiten der Bürgerschaft minimieren, die natürlich wächst, wenn man sich am Impfbus für Stunden anstellt und dann auf Grund der Kapazitätsauslastung keine Impfung erhält. In diesem Sinne melden Sie sich an und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Gemeinsam müssen wir solidarisch handeln und einen Beitrag in dieser schweren Zeit leisten.“  

 

Bei der landesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus liegt der Fokus aktuell auf der dritten Impfung - auch Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung genannt. Sie soll den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beziehungsweise vor einem schweren Covid-19-Verlauf nochmals erhöhen. Erst- und Zweitimpfungen werden nach wie vor angeboten und Ungeimpfte aufgerufen, das Angebot wahrzunehmen.

 

Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht und Sie vorher einen Termin vereinbart haben.

 

Die Informationen zur Impfstrecke, dem Impfvorgang sowie eine Auflistung der mitzubringenden Dokumente können auf der Internetseite der Stadt unter www.luebbenau-spreewald.de/mzl-impfstrecke abgerufen werden.

Foto zu Meldung: Gesundheitsamt OSL, Stadt und die Johanniter-Unfall-Hilfe organisieren Impfstrecken am MZL in Lübbenau/Spreewald

Patientensicherheit im Fokus: Klinikum Niederlausitz erlässt zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern einen Besuchsstop

(26. 11. 2021)

Senftenberg/Lauchammer, 25. November 2021: Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland steigt weiter. Tagesaktuell behandelt das Klinikum Niederlausitz insgesamt 41 Patienten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion, 14 von ihnen intensivmedizinisch. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beträgt die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Mittwoch 1.149,5. Trotz aller Bemühungen möglichst lange Besuche für Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, müssen wir im Klinikum Niederlausitz ab dem kommenden Samstag einen Besuchsstopp für unsere Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer erlassen. Das allgemeine Risiko der Ausbreitung des Corona-Virus ist höher denn je. Besonders schutzbedürftig sind jetzt unsere Patientinnen und Patienten, von denen viele zu den vulnerablen Personen gehören sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus, die für die Versorgung von Kranken dringend weiter benötigt werden.

Deshalb gilt für das Klinikum Niederlausitz ab Samstag, den 27. November 2021 ein Patienten-Besucherstopp für alle Stationen und Einrichtungen. „Besuch im Krankenhaus ist Balsam für die Seele und unterstützt den Genesungsprozess enorm. Dass wir, wann immer es möglich ist, den Kontakt zu den Liebsten unbeschwert ermöglichen, gehört zu unserer Philosophie. In der aktuellen Situation müssen wir jedoch Entscheidungen mit Augenmaß treffen und dürfen nichts unversucht lassen, die uns anvertrauen Patienten bestmöglich zu schützen. Am wichtigsten ist jetzt, dass besonders die Risikogruppen vor einer Infektion geschützt werden und jeder einzelne von uns seinen Beitrag dazu leistet, dass sich das Virus nicht noch schneller ausbreitet“, sagt Geschäftsführer Sadık Taştan.

Bitte nutzen Sie deshalb alternative Wege, Ihre Angehörigen zu kontaktieren (Telefon, E-Mail). Um Angehörigen dennoch einen uneingeschränkten Kontakt zu Ihren Liebsten zu ermöglichen, haben wir uns entschieden, die Patiententelefone ab sofort kostenfrei bei der Aufnahme zur Verfügung zu stellen. Patienten hinterlegen bei der Aufnahme einen Kartenpfand, den sie bei der Entlassung zurück erhalten. Die Nummer des Patiententelefons finden unsere Patienten direkt am Patientenbett. Sollte Angehörigen die Telefonnummer noch nicht bekannt sein, erreichen Sie unser freundliches Empfangsteam unter 035753 75-0. Darüber hinaus erhalten unsere Patienten auf Wunsch kostenfreie WLAN-Zugänge direkt auf der Station, um sich auch über Videotelefonie mit ihren Angehörigen auszutauschen.

Über Ausnahmen vom Besuchsverbot werden unsere Ärzte- und Pflegeteams im Rahmen der täglichen Visiten individuell entscheiden. „Wir wissen, dass insbesondere Patienten, die besonders lange im Krankenhaus behandelt werden müssen, in regelmäßigen Abständen auch Besuch erhalten sollten. Und auch in speziellen Versorgungsbereichen, wie der Kinderklinik, werden wir weiterhin Begleitpersonen zulassen. Das gilt auch für Entbindungen im Kreißsaal“, so Geschäftsführer Sadık Taştan. Medizinisch notwendige Begleit- bzw. Betreuungspersonen für stationäre Patienten sind vom Besuchsverbot wie bisher auch ausgenommen. Diese Begleitpersonen benötigen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) – dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet.


Kleidung und andere Dinge, die Angehörige für Patientinnen und Patienten übergeben möchten, können am Empfang des jeweiligen Krankenhausstandortes beschriftet abgegeben werden.

>> Pressemitteilung als PDF-Download


Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).


An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

Internationaler Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“

(25. 11. 2021)

Hilfe und Unterstützung für schutzsuchende Frauen und Kinder in OSL

 

Zum Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ zeigt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Flagge. Ab Donnerstag, 25. November bis zum 2. Dezember werden an den Standorten der Kreisverwaltung in Senftenberg (Dubinaweg) und in Calau die Fahnen mit der Aufschrift „Wir sagen NEIN! zu Gewalt gegen Frauen!“ wehen. Der Internationale Gedenk- und Aktionstag fordert die Öffentlichkeit dazu auf, hinzusehen und zu handeln und diesen Tag zum Anlass zu nehmen, häusliche Gewalt in den Fokus zu rücken, das Schweigen zu brechen und Betroffenen, Opfern, Tätern, Angehörigen, Freund*innen und anderen, Lösungen anzubieten.

 

Seit 1999 ist der 25. November offiziell als internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen in den Vereinten Nationen anerkannt. Weltweit wehen um den 25. November die Fahnen im öffentlichen Raum und setzen somit ein Zeichen gegen jegliche Art von Gewalt. Auch die Kreisverwaltung des Landkreises beteiligt sich seit 21 Jahren an der Fahnenaktion.

 

Gewalt gegen Frauen findet in unterschiedlichen Formen täglich und mitten unter uns statt. Häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Frauenhandel, Gewalt auf der Flucht oder Prostitution. Die häufigste Ursache von Verletzung bei Frauen ist insbesondere die häusliche Gewalt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2020 im Land Brandenburg insgesamt 5.235 Straftaten in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. 864 Fälle bzw. 19,8 Prozent mehr als im Jahr 2019. Wie in den vergangenen Jahren auch, waren weibliche Opfer am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen (70,9 Prozent). Die Gefährdung bei weiblichen Personen ist besonders hoch im Alter zwischen 21 und 40 Jahren. In Deutschland ist oder war schon jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Das eigene Zuhause ist dabei der gefährlichste Ort für eine Frau.

 

Frauen- und Kinderschutzhaus in Lauchhammer

In Oberspreewald-Lausitz bietet das Frauen- und Kinderschutzhaus in Lauchhammer Hilfe, Beratung und Zuflucht. Betroffene können sich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03574 2693 auch mit den Mitarbeiterinnen in den mobilen Beratungsstellen im Landkreis treffen. Diese gibt es in Lauchhammer (Mehrgenerationenhaus), Senftenberg (Erziehungs- und Beratungsstelle des Fröbel e.V.), Großräschen (Mehrgenerationshaus), Calau (Kontakt- und Beratungsstelle „Die Brücke“ e.V., Lübbenau/Spreewald (Kulturzentrum), Ortrand (Seniorenclub), Vetschau/Spreewald (Arbeitslosentreff im Haus der Musik), Schwarzheide (Kindertagesstätte) und Ruhland (Stadtbibliothek).

 

Telefon Frauenhaus: 03574 2693 (Mo-Fr 8-17 Uhr) und 03574 7650 (wochentags ab 18 Uhr) oder über die Polizei (110).

 

Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen des Landkreises

Auch Johanna Zabka, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises OSL, steht als Ansprechpartnerin bereit und vermittelt Kontakte und Unterstützungsangebote: Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen, Telefon 03573 870-4104, E-Mail: .

 

Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen

Zudem berät das Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen (08000 116 016) an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag deutschlandweit betroffene Frauen, informiert zu Möglichkeiten und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Auch der Weiße Ring hilft Opfern von Kriminalität und Gewalt. Ratsuchende können sich täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenfrei und anonym telefonisch Hilfe und Unterstützung einholen.

Foto zu Meldung: Internationaler Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“

Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 750

(24. 11. 2021)

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts  (https://www.rki.de/inzidenzen) liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (sog. 7-Tages-Inzidenz) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Dienstag, 16. November 2021, und somit gemäß § 27 Absatz 1 der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 seit Montag, 22. November 2021, an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 750. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit mit Stand 23. November 2021 bei 16 Prozent.


Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten gemäß § 27 Absatz 1, Satz 3 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-EindV im Landkreis
Oberspreewald-Lausitz die Schutzmaßnahmen siehe Bekanntmachung (PDF zum Download weiter unten).

[Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 750]

Schnelles Internet im Landkreis OSL: Projekt Glasfaseranschluss kommt gut voran

(24. 11. 2021)

Im August vergangenen Jahres begannen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Tiefbauarbeiten zum kreisweiten Breitbandausbau in bislang unterversorgten Gebieten. Bis Ende 2023 erhalten rund 4.500 Haushalte, 240 Unternehmen und 34 Schulen kostenfreie Glasfaseranschlüsse. In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2021 informierten der Breitbandverantwortliche des Landkreises Jörg Cronauge sowie Sven Nitze von der Deutschen Telekom über den aktuellen Stand der Ausbauarbeiten.

 

„Die Tiefbauarbeiten als auch der Anschluss der einzelnen Häuser liegen im Zeitplan. Die Realisierung des Projektes befindet sich weiter in vollen Zügen“, lautet das Fazit von Cronauge, der das Thema Breitbandausbau im Landkreis OSL von Beginn an – seit der Fördermittelbeantragung im Rahmen des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 2016 – federführend begleitet. Einzelne pandemiebedingte Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren habe es in den vergangenen Monaten gegeben, diese konnten jedoch schnell gelöst werden und führten in Summe nicht zu nennenswerten Verzögerungen.

 

80,3 Kilometer haben sich die Bagger seit dem Start der Tiefbauarbeiten im Vetschauer Ortsteil Missen vor einem Jahr bereits durch den Landkreis gegraben. 287 Kilometer Glasfaserkabel wurden hierbei in die Erde und die teilweise bereits bestehenden Leerrohrsysteme gebracht. 39 Netzverteiler befinden sich derzeit in der Produktion, 66 sind fertig montiert und im Einsatz. 1.407 Hausanschlüsse werden bis Ende 2021 vorgerichtet, 366 sind bereits fertiggestellt.

 

Der Ausbaustand für das Jahr 2021 liegt im Zeitplan. „Die für das Jahr 2021 geplanten Tiefbauarbeiten werden im Jahr 2021 vollständig realisiert sein. Leichte Verzögerungen gibt es bei der Montage von Netzverteilern und der Hausanschlüsse durch die hierfür beauftragten Firmen. Zielsetzung ist es, die für 2021 geplanten Netzverteiler und Hausanschlüsse bis Februar 2022 realisiert zu haben“, erklärt Sven Nitze, Regiomanager Brandenburg der Deutschen Telekom Technik GmbH für Brandenburg. Im Jahr 2022 sollen ca. 1.400 Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden, die Fertigstellung der gesamten Ausbauarbeiten im Landkreis Ende 2023 abgeschlossen sein.

 

Drei Firmen sind derzeit im Auftrag der Deutschen Telekom mit der Umsetzung des Breitbandausbaus im Landkreis betraut. Aktuell laufen umfangreiche Tiefbauarbeiten in den Ortschaften Kalkwitz, Sassleben, Cabel, Plieskendorf, Pritzen, Lubochow, Ressen, Neu-Seeland, Sorner-Buden, Dörrwolf, Calau, Kleinkoschen, Großkoschen, Schipkau, Senftenberg, Ruhland, Guteborn, Schwarzbach und Lübbenau/Spreewald. Das Verlegen des Hauptkabels bis vor die jeweilige Haustür soll hier bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und anschließend in die finale Phase – den jeweiligen Hausanschluss in das Gebäude hinein – übergehen. 

 

Im Anschluss werden die umfangreichen Ausbauarbeiten kreisweit auch in den weiteren Kommunen fortgesetzt.

 

Rund 1.100 Kilometer Glasfaser und 184 Verteiler werden bis zum Abschluss des Projektes in knapp zwei Jahren verbaut – und werden ca. 4.900 Haushalte inklusive Gewerbe- und Schulstandorte mit höheren Bandbreiten versorgen.

 

Interesse am kreisweiten Glasfaserausbau war und ist groß

Alle betreffenden, bislang als unterversorgt geltenden Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis wurden in mehreren Tranchen bis September 2020 durch den Landkreis angeschrieben. 76 Prozent erteilten im Ergebnis ihr schriftliches Einverständnis für den kostenfreien Anschluss ihres Gebäudes an das Glasfasernetz.

 

„Die Rücklaufquote ist derzeit laut Aussage der Telekom einer der höchsten Werte im ganzen Land Brandenburg. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer blicken ihren Anschlüssen mit Vorfreude entgegen. Es gibt regelmäßige Anfragen, ob das eigene Haus beim Ausblauplan dabei ist und wann man endlich buchen könnte. Das Interesse am Glasfaserausbau war und ist groß“, fasst Cronauge zusammen.

 

23,5 Millionen Euro für schnelleres Internet im Landkreis

23,5 Millionen Euro nimmt der Landkreis in die Hand, um das Projekt zu realisieren. Das Geld stammt aus Bundes- und Landesmitteln zur Umsetzung des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

 

Profitieren sollen Immobilien, in denen bislang mit Übertragungsraten von weniger als 30 Mbit/s gesurft wird und die somit als unterversorgt gelten. Cronauge: „Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 1 Gigabit pro Sekunde.“

 

Das neue Glasfasernetz wird im Auftrag des Landkreises durch die Deutsche Telekom ausgebaut. Ein entsprechender Ausbauvertrag wurde im Oktober 2019 abgeschlossen. Dem vorausgegangen war ein umfassendes europaweites Ausschreibungsverfahren.

 

Nähere Informationen zum Breitbandausbau

Wer wissen möchte, wie ein Hausanschluss realisiert wird, kann sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/breitbandausbau informieren. Hier ist zum Thema ein entsprechendes Video verlinkt. Ebenso befindet sich dort neben weiterführenden Informationen eine Übersichtskarte zum Breitbandausbau im Landkreis.

 

Bei Fragen steht Projektleiter Jörg Cronauge von der Kreisverwaltung bereit unter: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Büro Landrat, Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg, Telefon 03573 870-5123; E-Mail: .

Foto zu Meldung: Schnelles Internet im Landkreis OSL: Projekt Glasfaseranschluss kommt gut voran

Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen

(24. 11. 2021)

Die Belastung durch die Corona-Pandemie verschärft sich weiter: Landesweit über 15.000 neue bestätigte COVID-19-Fälle innerhalb der letzten Woche. Erstmals liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 600, in den drei südlichen Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße sogar über dem Schwellenwert von 1.000. Krankenhäuser, Arztpraxen und Gesundheitsämter kommen an ihre Belastungsgrenzen. Vier der fünf Krankenhaus-Versorgungsgebiete liegen bei der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über dem bundeseinheitlichen Schwellenwert von 3, eines davon bereits über dem Wert von 6. Um die rasante Ausbreitung der wesentlich infektiöseren Delta-Variante von SARS-CoV-2 zu bremsen, verschärft Brandenburg die Corona-Maßnahmen nochmal deutlich. Das Kabinett hat dazu heute die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits am morgigen Mittwoch (24. November 2021) – gleichzeitig mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes – in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.

 

Die Kernpunkte der neuen Corona-Verordnung sind: · 2G-Regel wird landesweit deutlich ausgeweitet · Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft · In Hotspot-Regionen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte · Weihnachtsferien beginnen drei Tage früher · Bildungsministerium kann Präsenzpflicht aufheben · Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Lage verschärft sich deutlich. Krankenhäuser, Arztpraxen und Gesundheitsämter kommen an ihre Belastungsgrenzen. Deshalb musste das Kabinett heute die Eindämmungsverordnung nochmals deutlich nachschärfen. Bereits gestern haben wir über einige Punkte vorab informiert, um Betroffenen zumindest eine gewisse Vorlaufzeit zu geben. Es geht jetzt darum, Kontakte deutlich zu reduzieren. Kernpunkt der neuen Verordnung ist deshalb, dass die 2G-Regel deutlich ausgeweitet ist. Für Ungeimpfte bedeutet das empfindliche Einschränkungen. Zugleich bleibt unser Ziel, die Schulen und Kitas offen zu halten. Wir wollen das Recht auf Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen gewährleisten.

 

Es ist gut, dass sich immer mehr entscheiden, sich doch impfen zu lassen. Es ist gut, dass sich jetzt viele eine Booster-Impfung holen. Und mir ist bewusst, dass es dabei Engpässe gibt. Auf dem Impfgipfel am Freitag mit allen Beteiligten wurde deshalb vereinbart, die Impflogistik deutlich hochzufahren. Wir wollen wöchentlich bis zu 160.000 Impfungen erreichen. Das zu schaffen, ist jetzt wichtiger als kräfteraubend über eine Impfpflicht zu streiten.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die extrem hohe Infektionsdynamik führt auch in Brandenburg zu einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens. Die Lage ist wirklich ernst. Diese Situation lässt uns leider keine andere Wahl, als die Kontakte für Ungeimpfte jetzt deutlich einzuschränken. Wir müssen die Ausbreitung des Coronavirus unbedingt bremsen, sonst können wir schon bald die Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht mehr in allen Bereichen gewährleisten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt Verantwortung übernehmen.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Zahl der Corona-Infektionen steigt weiter an, die Krankenhäuser stehen vor dem Kollaps, die Pandemie fordert unerbittlich ihren Tribut: Angesichts dieser dramatischen Entwicklung müssen wir das öffentliche Leben in Brandenburg weiter einschränken. Die Polizei wird dabei den zuständigen Verantwortlichen in Amts- und Vollzugshilfe unterstützend zur Seite stehen, wenn die Einhaltung der geltenden Regeln kontrolliert wird. Das galt in den vergangenen Wochen und Monaten – und das gilt selbstverständlich auch mit den neuen Einschränkungen. Wir wissen, dass die meisten Menschen in unserem Land sich an die Regeln halten. Doch die Pandemie kennt kein Pardon: Brandenburg steht ein harter Winter bevor, der besonders für ungeimpfte Menschen sehr gefährlich werden kann. Deshalb gilt weiterhin: Im Kampf gegen die Pandemie hilft nur impfen, impfen, impfen!"

 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum für Ungeimpfte: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, mit den Angehörigen des eigenen und solchen eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu fünf Personen zulässig. Die gleichen Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen stattfinden.

 

Wichtig: Geimpfte und Genesene sind von diesen Kontaktbeschränkungen nicht betroffen und werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt. Es können sich also weiterhin beliebig viele Geimpfte und Genesene treffen. Auch Kinder unter 12 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.

 

Weitere Ausnahmen von diesen Kontaktbeschränkungen sind: Die Begrenzung der Zahl der Haushalte und Personen gilt nicht für die Wahrnehmung des Sorge- oder eines Umgangsrechts sowie die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen. Im öffentlichen Raum gibt es zudem Ausnahmen für begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Grundschulen, Kitas, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit oder einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung, die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammentreffen mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

 

Die 2G-Regel wird ausgeweitet. Sie gilt landesweit zwingend in diesen Bereichen:

  • Verkaufsstellen des Einzelhandels (das gilt nicht für: Großhandel, Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen, Tabakwarenhandel, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste – Wichtig: dort gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln)
  • Sonstige öffentliche oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr (das gilt nicht für: Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken, Gerichte und Behörden, die Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen in Wahllokalen, die Unterschriftsleistung für Volksbegehren und Sitzungen der Wahlorgane aus Anlass von Wahlen, Abstimmungen sowie Volks- und Bürgerbegehren. Wichtig: auch hier gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln)
  • Körpernahe Dienstleistungen, darunter auch Friseurdienstleistungen (das gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen, darunter auch die Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient)
  • Sexuelle Dienstleistungen
  • Innen- und Außenbereiche von Gaststätten (das gilt nicht für: Gaststätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen, Gaststätten im Reisegewerbe, Mensen und Cafeterien, Betriebskantinen, Rastanlagen und Autohöfe)
  • Beherbergungsstätten wie Hotels und Jugendherbergen (Hinweis: Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit gilt die 3G-Regel).

 

Hinweis zur Beherbergung: Für nichtimmunisierte Personen genügt als Ausnahme von der verpflichtenden 2G-Regelung zum Beispiel in Hotels ein negativer Testnachweis bei Beherbergungen

  • zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken,
  • zur Inanspruchnahme zwingend erforderlicher medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen
  • zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts oder
  • zum Besuch von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter
  • Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder (das gilt nicht für: Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird, den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern)
  • Innen-Spielplätze
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive
  • Freizeitparks, Tierparks, Wildgehegen, Zoologischen und Botanischen Gärten
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos (Ausnahme: Autokinos, Autotheater und Autokonzerte)
  • Messen, Ausstellungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren
  • Künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte in geschlossenen Räumen)

 

Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).

 

Klarstellung: In der Corona-Verordnung des Landes gibt es bei der 2G-Regel keine speziellen Vorgaben mehr für Beschäftigte zum Beispiel in Gaststätten oder Hotels. Denn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt ab dem 24. November 2021 bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Beschäftigte müssen immer die Testpflicht erfüllen bzw. den vollen Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. In Bereichen, in denen für Gäste sowie Kundinnen und Kunden die 2G-Pflicht besteht, müssen Beschäftigte mindestens 3G erfüllen. Sofern Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) tätig sind, gilt aufgrund der besonderen Vulnerabilität der behandelten, betreuten oder gepflegten Personen eine prinzipielle Testpflicht für alle Beschäftigten – und damit auch für geimpfte und genesene Beschäftigte.

 

Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals gilt neu die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen können.

 

Die Durchführung von Volksfesten, Spezialmärkten und Jahrmärkten einschließlich Weihnachtsmärkten ist in der Zeit vom 24. November 2021 bis zunächst einschließlich 15. Dezember 2021 im gesamten Land Brandenburg untersagt.

 

Die 3G-Regel wird verschärft: Die Testpflicht gilt nun unabhängig von der Anzahl der Personen immer (es gibt also keine Ausnahmen mehr von der Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit weniger als 1.000 Gästen). Und es gibt nun Personenobergrenzen: Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter sind unter freiem Himmel nur mit bis zu 250 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern erlaubt (das zuständige Gesundheitsamt kann auf Antrag in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von dieser Begrenzung auf bis zu 500 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besucher zulassen).

 

In Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel Hochschulen oder Fahrschulen gilt für Teilnehmende eine tägliche Testpflicht (vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit oder Lehrveranstaltung in Präsenz).

 

Schülerinnen und Schüler, die nachweislich nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich mindestens an drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen lassen. Dafür reicht wie bisher ein zuhause durchgeführter Selbsttest aus. Weiterhin müssen alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Das Bildungsministerium kann unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für bestimmte Jahrgangsstufen bestimmen, dass Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht fernbleiben können.

 

Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der

  • die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich
  • landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht,

 

hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe* gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt, längstens bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021, folgende Schutzmaßnahmen:

 

1.) Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:

  • der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
  • die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  • die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
  • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen

 

2.) Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen.

 

3.) Festivals sind untersagt.

 

Ausnahmen: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für

  • geimpfte Personen,
  • genesene Personen,
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

 

Wichtig: Geimpfte und Genesene müssen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Raum jederzeit ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorzeigen können.

 

*Hotspot-Regionen: Die verschärften Maßnahmen gelten am Tag nach der Bekanntgabe. Das bedeutet konkret: Bereits ab diesen Donnerstag (25. November) wird die Hotspot-Regelung in den ersten Landkreisen zur Anwendung kommen.

 

Die Maskenpflicht wird nachgeschärft: Eine medizinische Maske bzw. FFP-2-Maske ist immer zu tragen, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist (bisher war das nur eine Soll-Vorschrift).

 

Klarstellung in der Verordnung bei Kontaktnachweisen: Die Kontaktnachverfolgung kann auch durch die Bereitstellung der QR-Code-Registrierung durch die bekannte Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts erfolgen.

 

Vorbeugen von gefälschten Impfnachweisen: In der neuen Corona-Verordnung wird klargestellt, dass der Nachweis von Geimpften und Genesenen als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden muss. Der gelbe Impfpass allein reicht nicht mehr aus! Und: Beim Zutritt muss der Nachweis von den Verantwortlichen kontrolliert und digital verifiziert werden.

 

Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage

 

Beurteilungsmaßstab für die Corona-Schutzmaßnahmen der Landesregierung sind insbesondere folgende Indikatoren:

 

  • Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner),
  • Anzahl der landesweit tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und deren Auslastung,
  • Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner),
  • Landesweite Impfquote (Anzahl der gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpften Personen)

 

Mit dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 18. November 2021 haben sich die bundeseinheitlichen Schwellenwerte bei der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz geändert. Jetzt gelten hier die Schwellenwerte 3, 6 und 9.

 

Indikator

 

 

 

 

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz

bis 3

über 3

über 6

über 9

Aktueller Wert (Stand: 23.11.)

 

3,63

 

 

 

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Hotspot-Region

Sieben-Tage-Inzidenz

kleiner 100

100 bis 200

über 200

über 750

 

Dieser bekannte Indikator ist wie bisher auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

 

Die höchsten Sieben-Tage-Inzidenzen in Brandenburg haben aktuell die Landkreise im Süden: Oberspreewald-Lausitz (1.358,9), Elbe-Elster (1.324,6) und Spree-Neiße (1.018,5).

 

Die niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenzen in Brandenburg haben aktuell Potsdam (342,1), sowie der Landkreis Märkisch-Oderland (359,5) und der Landkreis Barnim (381,1).

 

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Anteil COVID-19 an tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS-Betten)

bis 10%

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

10 bis 20 %

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

mehr als 20 %

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

Aktueller Wert (Stand: 22.11.)

 

15,0 %

 

Datenquelle für die Berechnung der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen. Bei diesem Indikator ist eine landesweite Betrachtung zu Grunde zu legen, um einen einheitlichen räumlichen Bezug herzustellen. Neu: Mit der neuen Verordnung wird der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten berücksichtigt, und nicht mehr länger an der Zahl der theoretisch maximal verfügbaren ITS-Betten.

 

Aktuell sind landesweit 744 ITS-Betten in Betrieb, davon sind 118 mit COVID-19-Patienten belegt (Stand 23.11.2021, Quelle: IVENA).

 

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes regelt ab Mittwoch (24. November) außerdem bundesweit

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätten eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
  • Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
  • 3G-Regel und Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Zügen des Regional- und Fernverkehrs sowie im Luftverkehr
  • Tägliche Testpflicht in sensiblen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen und Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen für alle Beschäftigten sowie für alle Besucherinnen und Besucher (auch Geimpfte und Genesene). Auch geimpfte und genesene Beschäftigte müssen regelmäßig negative Testergebnisse vorweisen. Diese Tests können auch als Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung (unter Aufsicht) durchgeführt werden. Geimpfte und genesene Beschäftigte dürfen zudem Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Aufsicht durchführen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

FamilienCampus Lausitz – Aktuelle Entwicklungen zum beabsichtigten Verkauf

(22. 11. 2021)

Nachdem der DRK Kreisverband Lausitz e.V. durch den Landkreis angesprochen wurde und Interesse an der Übernahme des Campus und der zugehörigen Liegenschaften und Einrichtungen zeigte, wurden die Verhandlungen durch den Landkreis OSL nunmehr beendet. Darüber informierte Landrat Siegurd Heinze am Donnerstagabend (18. November 2021) im nichtöffentlichen Teil des Kreisausschusses.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Im Rahmen des erfolgten fachlichen Austausches und der vertraglichen Abstimmungen konnte in einzelnen Punkten keine Übereinkunft erzielt werden, eine Beendigung der Vertragsverhandlungen ist daher folgerichtig. Für das entgegengebrachte Engagement des DRK Lausitz während der Verhandlungen gilt mein Dank. Weitere potentielle Interessenten, die sich eine Übernahme des Campus und der zugehörigen Liegenschaften und Einrichtungen vorstellen können, gibt es nicht. Uns ist in den Gesprächen noch einmal klar geworden, wie wichtig es ist, den wertvollen Standort des Familiencampus in Klettwitz und der Jugendhilfeeinrichtung „Pro Kids“ in Lauchhammer als Gesamtensemble in kommunaler Hand zu erhalten. Daher beabsichtigt der Landkreis, den FamilienCampus Lausitz mit den dazugehörigen Liegenschaften und Einrichtungen in die eigene Zuständigkeit und damit in die eigene Verantwortung zu übernehmen.“

 

An der Verkaufsabsicht der am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz ansässigen Tochterunternehmen des Klinikums Niederlausitz – der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH mit den zugehörigen Immobilien an den Standorten in Klettwitz und Lauchhammer – halten der Landkreis OSL und Sana als Gesellschafter des Klinikums mit Blick auf die erfolgreich angelaufene Sanierungsstrategie des Klinikums weiter fest. Diese sieht eine Konzentration auf die Kernkompetenzen in der stationären und ambulanten Krankenversorgung vor. Die Pflegeschule CampusSchule soll, wie bislang bereits vorgesehen, weiter im Eigentum des Klinikums verbleiben. Die Einzelheiten des Übergangs von Aufgaben an den Landkreis oder des Verbleibs von Aufgaben bei Sana bleibt den bald anstehenden Vertragsverhandlungen vorbehalten.

 

Für eine kommunale Lösung sprechen weitere Vorteile, so Landrat Heinze: „Die Rahmenbedingungen sind vor dem Hintergrund des Strukturstärkungsgesetzes ideal, um den Standort des ehemaligen Bergmannkrankenhauses aufzuwerten und mittelfristig zu einem Leuchtturmprojekt der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und zu einem Zentrum im Bereich der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens zu entwickeln.  Weiterhin können wir die bestehenden Strukturen der Gesellschaften nutzen, um weitere Aufgaben zu konzentrieren. In den Überlegungen ist u.a. die Neustrukturierung des Rettungsdienstes im Landkreis mit eingeflossen, mit dem Ziel, den Rettungsdienst im Landkreis zu rekommunalisieren.“

 

Ziel ist es, zügig in die Vertragsverhandlungen mit dem Klinikum Niederlausitz und Sana als Mehrheitsgesellschafter des Klinikums einzutreten, um den Kreistag spätestens bis zur ersten Kreistagssitzung im März 2022 eine beschlussfähige Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Für die Rekommunalisierung des Rettungsdienstes ist ebenfalls ein Grundsatzbeschluss des Kreistages notwendig. Auch hier soll bis spätestens März 2022 durch den Kreistag eine Entscheidung getroffen werden.

 

Zum FamilienCampus Lausitz:

Nach dem Beschluss der Landesregierung im Jahr 1995, den Klinikstandort in Klettwitz zu schließen, zog 2009 die letzte Fachabteilung des Klinikums Niederlausitz aus. Ab 2010 begann die Nachnutzung des Standortes mit ersten Einrichtungen. Der FamilienCampus LAUSITZ ging dann als Marke in die am 5. September 2012 gegründete Klinikum Campus GmbH als 100 %ige Tochter der Klinikum NL GmbH ein.

 

Zum FamilienCampus Lausitz gehören die Bereiche CampusBildung mit der dazugehörigen Pflegeschule CampusSchule und dem SeminarManagement, der FamilienRing mit der Jugendhilfeeinrichtung ProKids in Lauchhammer und der CampusKita. Hinzu kommen Service-Angebote wie die LernBar, ein Sport- und Therapiebereich mit Internat und Therapiekletterpark, Computerräume, die Bildungsbereiche ElternAkademie und MedizinTraining sowie Praxis- und Seminarräume. Knapp 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten heute in der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH auf dem Gelände des ehemaligen Bergmannskrankenhauses.

 

Zur möglichen Rekommunalisierung des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Gemäß § 6, Abs.1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) ist der

Landkreis Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und erfüllt diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Für die Organisation des Rettungsdienstes stehen grundsätzlich 3 Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  1. Durchführung des Rettungsdienstes durch den Landkreis in Eigenregie
  2. Übertragung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf kommunale Gesellschaften
  3. Übertragung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf die im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen oder öffentlichen Feuerwehren
  4. Übertragung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf private Dritte.

 

Mit Bezug auf § 10 (BbgRettG) hat der Landkreis (Träger) die Betreibung des Rettungsdienstes bisher auf anerkannte Hilfsorganisatoren sowie die Klinikum Niederlausitz GmbH übertragen. Strukturell verfügt der Landkreis derzeit über 7 Rettungswachen. Die Rettungswachen Lauchhammer und Jannowitz werden vom DRK Kreisverband Lausitz e.V., die Rettungswachen Großräschen, Calau und Lübbenau/ Spreewald vom DRK Kreisverband Calau e.V. sowie die Rettungswache in Vetschau/ Spreewald durch den ASB Ortsverband Lübbenau/ Vetschau e.V. betrieben. Die Rettungswache in Senftenberg wird durch die Klinikum Niederlausitz GmbH betrieben.

 

Mit der Novellierung des BbgRettG vom 14.07.2008 wurden für solche Aufgabenübertragungen Fristen festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt war mit Bezug auf § 10, Abs. 4 die Laufzeit derartiger Verträge auf 5 Jahre zu befristen mit der Option, diese Verträge einmalig um weitere 5 Jahre zu verlängern. Formell hätten die Betreiberverträge der beiden DRK Kreisverbände sowie des ASB bereits 2018 enden müssen, sodass für die Neustrukturierung des bodengebundenen Rettungsdienst Handlungsbedarf besteht. Der Landkreis beabsichtigt, im Rahmen der Neustrukturierung den bodengebundenen Rettungsdienst zu rekommunalisieren.

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Weihnachtsmärkte werden abgesagt/ Verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung (22.11.2021, 10 Uhr)

(22. 11. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Montag, 22. November bei 1.247,3.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 10.633 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.283 Personen. Als genesen gelten 8.085 Bürgerinnen und Bürger. 265 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 34 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 11 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 2.302 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Weihnachtsmärkte in OSL werden abgesagt +++

Aufgrund der angespannten Pandemielage in OSL hat sich der Landkreis gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Kommunen auf die Absage der Weihnachtsmärkte verständigt.

Landrat Siegurd Heinze: „Eine Inzidenz von mehr als 1.000 und eine voll ausgelastete Intensivstation in unserem Klinikum passen mit einem geselligen Zusammensein bei Glühwein auf den Weihnachtsmärkten nicht zusammen. Von daher haben wir uns gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren darauf verständigt, die Weihnachtsmärkte abzusagen.“ Von der Absage betroffen ist auch die Spreewaldweihnacht in Lehde. Bereits für die Spreewaldweihnacht erworbene Tickets werden zurückerstattet. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.spreewaldweihnacht.de.

 

+++ Verstärkte Kontrolltätigkeiten durch Landkreis, Kommunen und Polizei +++

Neben der Absage der Weihnachtsmärkte wurde sich gemeinsam mit den Kommunen vereinbart, die behördlichen Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu verstärken. Damit werden Landkreis, kommunale Ordnungsämter und Polizei insbesondere Vorgaben wie Zugangsbeschränkungen und die Einhaltung von 2G in den relevanten Bereichen kontrollieren.

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (18.11.2021, 10 Uhr)

(18. 11. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 18. November bei 848,7.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 9.590 Fälle (+202 im Vergleich zum Vortag) registriert. Infiziert sind aktuell 1.445 Personen. Als genesen gelten 7.880 Bürgerinnen und Bürger. 265 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 35 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 8 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 1.580 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Verwaltung reaktiviert Krisenstab +++

Der Pandemie-Verwaltungsstab unter Regie der Kreisverwaltung OSL hat aufgrund der aktuellen Corona-Lage im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder seine Tätigkeit aufgenommen und in seiner ersten Sitzung am heutigen Tage (Donnerstag, 18. November) wichtige Entscheidungen getroffen. So wurde u.a. die aktuelle Lage im Klinikum Niederlausitz besprochen und die Ausweitung der Impfangebote im Landkreis OSL abgestimmt.

 

Der Verwaltungsstab als administrativ-organisatorisches Organ wurde seitens des Landkreises zum 17. März 2020 erstmals einberufen. Seit dem 22. Juni 2021 befand sich der Stab im Standby-Modus.

 

Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Leitungsspitze der Kreisverwaltung (Landrat und Dezernenten) und unterschiedlicher Fachbereiche, wie etwa dem Gesundheitsamt, dem Schulverwaltungs- und dem Jugendamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch Vertreter des Klinikums und der Polizei nehmen an den regelmäßigen Lagebesprechungen teil. Bei Bedarf arbeiten weitere Fachbereiche und Vertreter der Schulen, Kitas, Ordnungsangelegenheiten und ÖPNV mit. Entscheidungen und relevante Themen in Bezug auf Corona im Landkreis OSL werden seitens der Verwaltungsleitung in regelmäßigen Abstimmungen mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises besprochen und erörtert. Diese erhalten über den Verwaltungsstab regelmäßig Lageberichte mit aktuellen Fallzahlen, den betroffenen Einrichtungen sowie den wichtigsten gesetzlichen Regelungen.

 

+++ Impfstelle ab Montag, 22. November, wieder in Betrieb +++

Ab dem kommenden Montag nimmt die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wieder ihren Betrieb auf. Ab dann wird in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikum Niederlausitz montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr geimpft. Impfwillige können dabei sowohl Erst-, als auch Zweit- und Booster-Impfungen erhalten. Um einen schnellen Ablauf sicherzustellen, wird dringend empfohlen, die Aufklärungsdokumente vorab auszufüllen und zum Impfen mitzubringen.

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig – wir bereits im Spätsommer bleibt der Modus: Vorbeikommen. Registrieren. Impfung erhalten.

 

Öffnungszeiten Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

 

Ab 22. November 2021: Mo – Mi 9-15 Uhr; Do 12-18 Uhr; Fr 7-12 Uhr

 

Terminvereinbarung nicht notwendig

unbedingt mitbringen: Chipkarte, Personalausweis, bereits ausgefüllte Aufklärungsdokumente, Impfausweis

Notwendige Dokumente und weitere Informationen in Kürze unter: www.klinikum-niederlausitz.de/coronaimpfung

 

Hintergrund Impfstelle Oberspreewald-Lausitz:

Im Oktober 2021 wechselte die vom Klinikum Niederlausitz betriebene Impfstelle in der Calauer Straße 3 in Senftenberg in den Stand-by-Modus. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen wurde gemeinsam mit dem Klinikum entschieden, die Impfstelle wieder in Betrieb zu nehmen. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Landkreises durch das Klinikum Niederlausitz.

 

+++ Impfbus verstärkt in Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie im Norden des Landkreises unterwegs +++

Der Impfbus als mobiles Impfangebot des Landkreises bleibt weiterhin bestehen und wird nun wieder verstärkt für das gezielte Impfen in Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen eingesetzt. Darüber hinaus sollen mit dem Einsatz des Impfbusses im Norden des Landkreises verstärkt mobile Impfangebote unterbreitet werden.

 

Der aktuelle Tourenplan ist unter www.osl-online.de/corona >> „Corona-Schutzimpfung/ Impfbus“ abrufbar.

 

+++ Kreisverwaltung schließt für den Bürgerverkehr/ Zulassungsvorgänge weiterhin mit Online Terminreservierung möglich +++

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz mit allen Standorten bleibt ab Montag, 22. November aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Anliegen werden telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erledigt. Termine, die persönliche Vorsprachen notwendig machen, sind nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder E-Mail möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Kontaktdaten (siehe www.osl-online.de) erreichbar.

 

Die Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung und die Beprobung von Schwarzwild auf ASP ist weiterhin wie gewohnt möglich.

 

Hinweise zur KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde

Das Straßenverkehrsamt wird weiterhin für Zulassungsvorgänge eine Online-Terminvergabe anbieten. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort ist jedoch ausschließlich eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Zum Termin ist die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitzubringen.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in den Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen.

 

+++ Fragen rund um Krankenhaus-Behandlungen +++

Tagesaktuell behandelt das Klinikum Niederlausitz 35 Patienten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Das Klinikum verfolgt dabei wie bisher auch eine Ein-Haus-Strategie. Das bedeutet, dass Patienten, die sich aufgrund einer Corona-Infektion ins Krankenhaus begeben werden müssen, in eigens dafür geschaffenen Pandemie-Bereichen in Senftenberg behandelt werden. Der Zutritt zum Klinikum Niederlausitz ist aktuell mit einem Negativtest und unter FFP-2-Maske für täglich eine Stunde und eine Person je Patient möglich. Ein kostenfreies Testangebot können Besucher direkt in den Testcontainern vor den Eingängen der Klinikstandorte in Lauchhammer und Senftenberg nutzen. 

 

Nach wie vor ist das Klinikum Niederlausitz aufnahmebereit und versorgt mit allen Fachbereichen Menschen, die die Hilfe der Ärzte- & Pflegeteams benötigen. Ambulante Operationen finden aktuell konzentriert am Standort Lauchhammer statt. Sofern Sie Fragen zu bereits vereinbarten Behandlungsterminen haben, können Sie sich jederzeit an die Terminservicestelle des Klinikum Niederlausitz unter 03573 753333 wenden.  

 

+++ Mit positivem Corona-Test zu Hause bleiben +++

Wenn Sie sich positiv auf das Corona-Virus getestet haben, isolieren Sie sich bitte zu Hause. Bitte wenden Sie sich für die Absprachen der weiteren Behandlung an Ihren Hausarzt/Hausärztin oder wählen Sie 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Bitte suchen Sie Ihren Hausarzt/Hausärztin oder das Krankenhaus NICHT ohne vorherige Absprache persönlich auf. Sofern es Ihnen akut schlechter geht und Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen neben dem ärztlichen Bereitschaftsdienst auch das Team unserer Notaufnahme zur Verfügung. Wählen Sie gern für Rücksprachen:

Zentrale Notaufnahme Senftenberg Telefon 03573 75-3787

Zentrale Notaufnahme Lauchhammer Telefon 03573 75-3784

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz intensiviert Fallwildsuche in Restriktionszonen / noch kein ASP-Fall in OSL

(17. 11. 2021)

Aufgrund der bestätigten ASP-Fälle im sächsischen Nachbarlandkreis Meißen galt es für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, innerhalb der festgelegten Pufferzone verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem auch die verstärkte Fallwildsuche.

 

Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Uns ist es gelungen, die Fallwildsuche unter Einbeziehung von ehrenamtlichen Helfern, Mitarbeitern der Kreisverwaltung, Jägern und Vertretern aus den betroffenen Kommunen zu intensivieren. Das Absuchen auf das Vorhandensein von Schwarzwildkadavern oder Teilen davon erfolgt klassisch mit Suchtruppen, mit dem Einsatz von Drohnen und mit Hundestaffeln, die speziell für die Fallwildsuche ausgebildet sind.“ 

 

Auftakt der Suche bildete ein Waldgebiet von knapp 150 Hektar südlich und südwestlich von Kroppen in der vergangenen Woche. Etwa 18 Personen und zwei Suchhundgespanne waren beteiligt. Eine weitere Suche per Drohne in der Gemarkung Kroppen ergab gestern (16.11.) keine Auffälligkeiten. Bisher gesichtet wurde lebendes Rehwild und Schwarzwild. Am kommenden Samstag (20.11.) setzt der Landkreis die Fallwildsuche mit lokalen Hundeführern im Waldgebiet Kroppen in Richtung Jannowitz nahe der Stromtrasse fort, weitere Einsätze sind für die nächste Woche geplant. 

 

Hintergrund

Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im sächsischen Landkreis Meißen wurde am 15. Oktober im südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Sperrzone I (früher Pufferzone) eingerichtet. Konkret betroffen sind die Gemeinden Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau. Die Pufferzone ist ca. 9.414 ha groß.

 

Innerhalb der seuchenfreien Pufferzone gelten besondere Maßnahmen. Unter anderem sind Schweinehalter verpflichtet, den Veterinärämtern unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine anzuzeigen und die Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierhaltungen zu verstärken. Weiterhin ist eine verstärkte Fallwildsuche in der Pufferzone durchzuführen. Das Gebiet besteht vorwiegend aus Nadelwald, teilweise auch Mischwald und umfasst neben Hochwaldflächen auch Niederwaldteile und Dickungen. Eingeschlossen sind in diesem Gebiet auch sumpfige Flächen, Gräben, Teiche, ebenso wie landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Info-Telefone zur Afrikanischen Schweinepest

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Diese ist täglich unter der Rufnummer 03573 870-4400 erreichbar.

Land Brandenburg: 0331 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr)

Foto zu Meldung: Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz intensiviert Fallwildsuche in Restriktionszonen / noch kein ASP-Fall in OSL

Unternehmensbesuche: Landrat zu Gast bei der Pressnitztalbahn in Lübbenau/ Spreewald

(16. 11. 2021)

Am 25. Oktober 2021 besuchte Landrat Siegurd Heinze in Begleitung von Helmut Wenzel, Bürger-meister der Stadt Lübbenau/Spreewald, das Eisenbahnunternehmen der Pressnitztalbahn im In-dustrie- und Gewerbegebiet „Am Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald. Der Prokurist Claudio Fischer stellte den Gästen das Unternehmen mit Standorten von der Ostseeküste bis ins Erzgebirge vor. Die Pressnitztalbahn mbH, kurz PRESS genannt, ist ein etabliertes mittelständisches Eisenbahnverkehrsunternehmen, das umfangreiche Erfahrungen in der Güter- und Personenbeförderung vorweisen kann. In Deutschland gibt es über 360 Eisenbahnverkehrsunternehmen.


Im gesamten Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde und ursprünglich aus einem Verein hervorging, sind etwa 250 Mitarbeiter, davon 15 Mitarbeiter am Standort in Lübbenau/Spreewald in der Sigmund-Bergmann-Straße 15, beschäftigt. Bei einem umfassenden und vielfältigen Arbeits-spektrum, unter anderem der Beförderung von Wagengruppen und Ganzzügen, internationalen Transporten in Kooperation mit ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und wagentechni-sche Untersuchungen, liegt ein Schwerpunkt der Lübbenauer Niederlassung in der Absicherung des Güterverkehrs auf der sogenannten „letzten Meile“ mit Diesellokomotiven mit Schwerpunkt in der Lausitz und an allen Ostseehäfen.


In Rahmen des Unternehmensbesuches wurden in einem anschließenden Arbeitsgespräch eben-falls die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des IGG „Am Spreewalddreieck“ in Bezug auf den Strukturwandel im Lausitzer Revier erläutert. Claudio Fischer lobte die gute Zusammenarbeit am Lübbenauer Standort mit den Unternehmen Heicon GmbH, Reinert Logistics GmbH, Kaufland Lo-gistik GmbH sowie der EMIS GmbH und die Absicht, den Industrie- und Gewerbestandort „Am Spreewalddreieck“ gemeinsam mit der Stadt Lübbenau/Spreewald erfolgreich weiterzuentwickeln.

 

Besuch Landrat

Arbeitsgespräch zur weiteren Entwicklung des IGG „AM Spreewalddreieck“ mit Claudio Fischer (ste-hend), Bürgermeister Helmut Wenzel, Landrat Siegurd Heinze, Wirtschaftsförderer der Stadt Lüb-benau/Spreewald Hartmut Klauschk und der Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Bärbel Weihmann (v.r.n.l.) (Foto: Landkreis OSL, Stephan Hornak)

[Pressemitteilung der Stadt Lübbenau]

Foto zu Meldung: Unternehmensbesuche: Landrat zu Gast bei der Pressnitztalbahn in Lübbenau/ Spreewald

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (12.11.2021, 13 Uhr)

(12. 11. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 12. November bei 510,2.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 8.751 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 483 Personen. Als genesen gelten 8.004 Bürgerinnen und Bürger. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 19 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 5 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 809 Personen in häuslicher Quarantäne. Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind 5 Kitas, 13 Schulen sowie 7 Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

 

Ein Blick zu den Zahlen mit Vorjahreszeitraum:

 

Kennzahlen

Stand 18.11.2020

Stand 12.11.2021

7-Tage-Inzidenz

175,55

510,2

Infizierte Personen

372

483

In Quarantäne befindliche Personen

1.217

809

Im Klinikum Niederlausitz betreute COVID-19 Patienten

36

19

  • davon intensivmedizinisch betreut

6

5

 

+++ geänderte Hotlinezeiten ab 15. November +++

 

Die Kreisverwaltung reagiert auf das Anrufaufkommen und erweitert die Erreichbarkeit der Bürgerhotline. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 15. November unter der bekannten Telefonnummer 0800 870 1100 wie folgt zu erreichen:

 

Montag – Donnerstag:       08 -16 Uhr

Freitag:                                         08 -13 Uhr

 

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren. Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

 

Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/corona bereit. Es wird gebeten, sich möglichst zunächst hier zu informieren. Damit unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Bemühen, schneller auf Anliegen reagieren zu können.

 

Auch das Corona-Bürgertelefon im Land Brandenburg, Telefonnummer: 0331 866-5050 bzw. die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Telefonnummer: 030 346465100 können bei Fragen zum Thema angewählt werden.

 

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskünfte im Hinblick auf Testungen und vermittelt Anlaufstellen. 

 

+++ Hohe Nachfrage des mobilen Impfangebotes/ Appell an die niedergelassenen Ärzte im Landkreis +++

 

Aktuell ist die Inanspruchnahme des Impfbusses sehr hoch, der Bedarf kann allein durch das mobile Impfangebot des Landkreises OSL nicht gedeckt werden. Als ergänzende Impfoption ist das Angebot des Impfbusses vielmehr für das gezielte Impfen in Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen geplant. Allerdings hat sich der Impfbedarf in den vergangenen Wochen insbesondere durch die empfohlenen Auffrischimpfungen deutlich erhöht. Darauf hat der Landkreis mit festen Impfterminen in Senftenberg reagiert. Die Kolleginnen und Kollegen ermöglichen derzeit mit teils mehr als 200 Impfungen pro Impftag eine bemerkenswerte Größenordnung. In dieser Woche wurden 391 Personen geimpft (Montag 222 Personen, Mittwoch 169 Personen).

 

Eine weitere zeitliche Ausweitung der Impfungen in der Senftenberger Impfstelle auf 3-4 Tage pro Woche ist geplant. Für die kommende Woche besteht das Impfangebot von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 09:00 – 15:00. Der Tourenplan und aktuelle Informationen zum mobilen Impfangebot werden unter www.osl-online.de/corona bereitgestellt.

 

Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Grundsätzlich hat das Land Brandenburg zu Ende September einen Übergang der Corona-Impfungen aus den damaligen Impfzentren heraus hin zu den niedergelassenen Haus- und Fachärzten vollzogen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat erklärt, ab diesem Zeitpunkt alle Impfbedarfe in den Arztpraxen befriedigen zu können. In vielen Praxen wird dies auch mit hohem Engagement umgesetzt. Uns erreichen jedoch täglich teils verzweifelte Anrufe, dass Bürgerinnen und Bürger keinen niedergelassenen Arzt finden, der Corona-Schutzimpfungen vornimmt. Das entspricht nicht den getroffenen Vereinbarungen. Mit dem Impfbus allein können wir die Nachfrage nicht abdecken. Daher meine eindringliche Bitte: wir können die Bedarfe an Corona-Schutzimpfungen nur gemeinsam mit unseren niedergelassenen Ärzten im Landkreis decken. Der Aufbau eines bestmöglichen Impfschutzes für alle impfwilligen Einwohnerinnen und Einwohner muss derzeit Priorität haben.“

 

+++ Aktuelle Quarantäne-Regeln in OSL +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat am Freitag, 12. November 2021, eine Allgemeinverfügung Quarantäne erlassen. Mit der Allgemeinverfügung werden Regelungen über die Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen festgelegt.

 

Konkret gelten folgende Verhaltensmaßgaben:

 

Verhalten bei relevantem Kontakt zu einer positiv getesteten Person

 

Nicht jeder Kontakt zu einer infizierten Person ist relevant. Hinweise, ob Sie als relevante Kontaktperson gelten, werden bereitgestellt unter www.osl-online.de/corona.

Wurden Sie von einer positiv getesteten Person über ein Infektionsrisiko informiert, ist damit keine Quarantäneanordnung verbunden. Reduzieren Sie möglichst Ihre Kontakte. Treten Symptome auf, sondern Sie sich bitte umgehend ab und kontaktieren ihren Hausarzt/-ärztin.

 

Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich bis zum Ablauf des 10. Tages nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall absondern und den Landkreis mittels Kontaktformular Corona der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bzw. telefonisch unter 03573-870-1100 zu informieren.

 

Weist eine enge Kontaktperson keine Symptome auf und besitzt sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, so ist sie von der Quarantänemaßnahme ausgenommen, muss aber für die Dauer von 14 Tagen ein Selbstmonitoring durchführen. Entwickeln sich Symptome, wird die Person zur Verdachtsperson.

 

Bei engen Kontaktpersonen, bei denen kein positives Testergebnis auf das Vorhandensein des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, endet die Absonderung, wenn der enge Kontakt 10 Tage zurückliegt und während der Absonderung keine Symptome aufgetreten sind. Bei Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests ist die sogenannte Freitestung mit einem PCR-Test bei Probeentnahme frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer positiv infizierten Person möglich. Wird ein Antigen-Schnelltest verwendet, so ist eine Freitestung frühestens am 7. Tag nach letztem Kontakt möglich und die Quarantäne vorzeitig beendet. Das Testergebnis muss dem Landkreis zuvor elektronisch oder postalisch von der betroffenen Person zugesandt werden.

 

Verhalten bei Symptomen (Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten)

 

Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern, telefonischen Kontakt zu der Hausärztin / dem Hausarzt aufnehmen und einen PCR-Test vornehmen lassen. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor vorgenommener Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist.  Der Landkreis oder die Ärztin bzw. der Arzt, der die Beratung vor der Testung vornimmt, informieren die Verdachtsperson in geeigneter Weise über die Verpflichtung zur Absonderung. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, gelten die Regelungen für positiv getestete Personen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, so endet die Quarantäne.

 

Verhalten bei einem positiven Testergebnis mittels PCR-Test

 

Sondern Sie sich bitte umgehend für die Dauer von mindestens 14 Tagen häuslich ab. Die Absonderung endet nur, wenn Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Sofern Betroffene die Mitteilung über das positive Testergebnis nicht durch den Landkreis erhalten haben, sind sie verpflichtet, sich mittels Kontaktformular Corona auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beim Landkreis zu melden bzw. telefonisch unter 03573 870 1100 zu informieren.

 

Verhalten bei einem positiven Testergebnis mittels PoC-Antigen-Schnelltest/Laientest

 

Beruht das positive Testergebnis auf einem PoC-Antigen-Schnelltest/Laientest, sind Betroffene verpflichtet, zeitnah einen PCR-Test durch den behandelnden Arzt durchführen zu lassen und sich bis zum PCR-Testergebnis häuslich abzusondern.

 

Die vollständigen Verhaltensmaßgaben der Allgemeinverfügung und weitergehende Informationen unter folgenden Link abrufbar: Allgemeinverfügung Quarantäne

Stark steigende Zahl der Erkrankungen - Kabinett beschließt neue Corona-Eindämmungsverordnung – Einführung 2G-Regel – Masken an Grundschulen

(12. 11. 2021)

Das Brandenburger Kabinett hat heute eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.

 

Auf die wesentlichen Punkte für die neue Verordnung hatte sich die Landesregierung bereits am Dienstag verständigt. Wie angekündigt erfolgte heute der notwendige Kabinettsbeschluss. Die zusätzlichen Maßnahmen sind aufgrund der stark steigenden Zahl an Erkrankungen und zur Vermeidung einer Überlastung der Krankenhäuser „zwingend erforderlich“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz gemeinsam mit seinen Stellvertretern Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.779 erhöht. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7 (Vorwoche: 159,2). In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,3 Prozent), 1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote der vollständig Geimpften: 61,1 Prozent).

 

Für die meisten Brandenburgerinnen und Brandenburger – die vollständig Geimpften und Genesenen – gibt es durch die neue Verordnung keine relevanten zusätzlichen Einschränkungen. Zu den wesentlichen Punkten gehört die Einführung der 2G-Regelung, die den Zutritt z. B. in Gaststätten, Hotels oder Kinos nur noch Geimpften oder Genesenen erlaubt sowie die Wiedereinführung der Maskenpflicht ab der ersten Schulklasse.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben ein dynamisches Pandemiegeschehen, das uns große Sorgen bereitet. Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts wieder verschoben werden. Wir müssen handeln! Deshalb hat das Kabinett heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Und wir müssen die Impfquote weiter steigern. Jede weitere Impfung macht Brandenburg sicherer! Vor allem ist es ein Schutz für unsere Kinder, die noch nicht geimpft werden können. Die Pandemiebekämpfung darf nicht auf dem Rücken der Kinder erfolgen. Für sie müssen wir alle Verantwortung übernehmen.

 

Bereits heute Morgen hat sich die Landesregierung mit den Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten zur neuen Eindämmungsverordnung ausgetauscht. Es ist gut, dass Land und kommunale Ebene an einem Strang ziehen. Ich begrüße die heutige Einberufung einer Bund-Länder-Runde ausdrücklich. Die Menschen erwarten zurecht, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen. Wir brauchen jetzt dringend die schnelle Widereinführung der kostenlosen Tests, Finanzierungszusagen für die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser und ein abgestimmtes Vorgehen bei den Impfungen. Der Bundeswehr danke ich, dass sie unsere Gesundheitsämter wieder stärker unterstützt. Das ist eine starke und wichtige Hilfe.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Grundrechtseinschränkungen müssen immer sorgfältig abgewogen werden und immer verhältnismäßig sein. Das ist ein schwieriger Abwägungsprozess. Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens, angesichts der explodierenden Infektionszahlen und der schnell steigenden COVID-19-Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind schärfere Maßnahmen jetzt dringend notwendig. Anders können wir die rasante Verbreitung der infektiöseren Delta-Variante und damit eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems nicht verhindern. Wir sind in einer Phase der Pandemie, in der sich entscheidet, wie wir durch diesen Winter kommen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, Verantwortung zu übernehmen, Rücksicht zu nehmen und besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Die Lage ist wirklich ernst.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Im Kampf gegen Corona werden nun auch in Brandenburg in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens deutliche Einschränkungen eingeführt. Die pandemische Entwicklung lässt uns keine andere Möglichkeit: Wir müssen die vierte Welle brechen. Viele Menschen in Brandenburg sind bereits geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Wir müssen aber auch die Lage in den Krankenhäusern im Blick behalten – und genau deshalb schauen wir nicht auf die Zahl der Neuinfektionen, sondern auch auf die Zahl der Covid-Patienten und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Kliniken. Dort kämpfen vor allem Ungeimpfte um ihr Leben. Es bleibt dabei: Der schnellste Weg aus der Pandemie führt über eine Impfung. Sie bietet den besten Schutz - und Schutz sichert Freiheit.“

 

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

 

Neu ist außerdem, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen.

 

Mit der neuen Eindämmungsverordnung gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich auch häufiger pro Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus.

 

Neu ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.

 

Mehr Tests gibt es in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.

[Anlage zur Pressemitteilung]

Training bei 250 Grad: Feuerwehrschulung in der Brandsimulationsanlage

(09. 11. 2021)

Auf dem Gelände des Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums (FKTZ) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Großräschen fand kürzlich eine Schulung der Atemschutzgeräteträger in einer mobilen Brandsimulationsanlage statt. Insgesamt 141 Kameraden aus dem gesamten Kreisgebiet nahmen teil.

 

Um den Einsatz unter realen Bedingungen (Qualm, Hitze und Rauch) zu erproben, wurden in der Simulationsanlage gasbefeuerte Brandstellen entfacht, welche durch die vorgehenden Feuerwehr-Trupps gelöscht werden mussten. Vier Einsatzsituationen waren dargestellt. Zum einen ein Kellerbrand, bei dem eine Treppe in Brand geraten war. Anschließend wurde ein Brand von Gasflaschen simuliert. Der vorgehende Feuerwehr-Trupp musste unter dem Schutz des Strahlrohres die entzündete Gasflasche zudrehen und anschließend die Kühlung der Gasflasche realisieren, um ein erneutes Entflammen der Gasflasche zu verhindern. Wurde dieses Einsatzszenario erfolgreich abgeschlossen, folgte eine Türöffnung zu einem Brandraum. Dabei wurde die richtige Vorgehensweise, etwa die Kontrolle der Türtemperatur und die Türöffnung sowie das Verhalten bei einer möglichen Rauchgasdurchzündung geprobt. Hinter der Tür befand sich der klassische Wohnungsbrand mit einer Innenraumtemperatur von ca. 250 Grad Celsius. In der betroffenen Brandwohnung war ein Übungsdummy versteckt, sodass unter diesen Bedingungen eine Menschenrettung durchzuführen war.

 

Etwa 20 Minuten unter schwerem Atemschutz dauerte es, die 4 Einsatzszenarien zu durchlaufen. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. So konnten die Kameradinnen und Kameraden viele Eindrücke, wie etwa unterschiedliche Temperaturen im Brandraum, das Arbeiten unter schlechter Sicht und geringem Bewegungsfreiraum sowie Teamwork mitnehmen, um im Ernstfall die Erfahrungen anwenden zu können.

 

16 ehrenamtliche Kreisausbilder waren an diesem Wochenende vor Ort, pro Tag ein Maschinist mit einem Löschfahrzeug, ein ehrenamtlicher Sanitäter, zwei stellvertretende Kreisbrandmeister als Fachaufsicht und der technische Bereich des FKTZ, der für die Wartung und Wiederinstandsetzung der eingesetzten Atemschutzgeräte sorgte.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: „Meinen herzlichen Dank für die Einsatzbereitschaft der Kameraden im Brandcontainer, aber auch vor allem meinem Team, die neben dem regulären Dienstbetrieb und den Schwierigkeiten durch die laufenden Baumaßnahmen dennoch diese Ausbildungsmaßnahme organisiert und umgesetzt haben.“

 

Hintergrund

Die sogenannte Heißausbildung in einer mobilen Brandsimulationsanlage ist eine notwendige Ausbildungsmaßnahme zur Fortbildung der Atemschutzgeräteträger in den Freiwilligen Feuerwehren und alle 2 Jahre vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf 12.000 Euro und werden vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz und den Trägern des örtlichen Brandschutzes übernommen. 

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Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022

(05. 11. 2021)

Im Jahr 2022 findet ab Mai bundesweit die stichprobenbasierten Haushaltsbefragungen der Bevölkerung für den Zensus 2022 statt.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht ab sofort ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte zur Durchführung der Befragungen. Insgesamt benötigt die Kreisverwaltung hierfür circa 180 Interviewerinnen und Interviewer.

 

Informationen zur Befragung und Bewerbung

 

Erhebungsstellenbeauftragte führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Zum angekündigten Termin stellen sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern und übergeben anschließend die Zugangsdaten für den Onlinefragebogen.

 

Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 und lassen sich flexibel auch als Nebentätigkeit einteilen. Für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter bzw. Erhebungsbeauftragte gibt es eine steuerfreie  Aufwandsentschädigung. Diese setzt sich u.a. aus einem Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 Euro und einen Festbetrag in Höhe von 5,00 Euro je befragte Person zusammen.

Erhebungsbeauftragte erhalten eine ausführliche Schulung und aktive Betreuung.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten unter anderem volljährig sein und können sich ab sofort bei der Erhebungsstelle des Zensus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bewerben.

 

Bewerbungen sind online auf der Website des Landkreises unter der Rubrik Verwaltung & Kreistag Zensus möglich. Dort sind ebenfalls alle Informationen zur Ausschreibung verfügbar.

Bewerbungen sind auch per Post an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Erhebungsstelle Zensus 2022, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg möglich. Für Fragen ist die Erhebungsstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz per E- Mail unter oder telefonisch unter 03573/870-1491 oder -1492 erreichbar.

 

Über den Zensus

 

Der Zensus wird umgangssprachlich auch als Volkszählung bezeichnet und ist eine Art Inventur der Bevölkerung, welche in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchgeführt werden muss. Bei dieser stichprobenbasierten Erhebung ermittelt der Staat verschiedene statistische Daten über seine Bevölkerung wie den Wohnort oder den Beruf. Der Zensus ist wichtig, da viele Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Kommunen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren, beispielsweise für die Frage, wie viele Kindergärten, Schulen oder Altenheime benötigt werden. Er ist das Fundament der amtlichen Statistik. Weitere Informationen gibt es unter www.zensus2022.de.

Geänderter Tourenplan des Impfbusses +++ Mehr Tests in Pflegeeinrichtungen in OSL

(04. 11. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 4. November bei 197,4. Vor einem Monat betrug diese 41,5. Aufgrund der anhaltenden 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über dem Schwellenwert von 35 gelten weiterhin Testnachweispflichten in verschiedenen zusätzlichen Bereichen.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 8.058 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 318 Personen. Als genesen gelten 7.462 Bürgerinnen und Bürger. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 6 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Derzeit befinden sich 709 Personen (+504 im Vergleich zur Vorwoche) in häuslicher Quarantäne. Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind 5 Kitas, 11 Schulen sowie 2 Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

 

 

+++ Geänderter Tourenplan des Impfbusses: mobiles Impfen ab sofort jeden Montag und Mittwoch auf dem Gelände der ehemaligen Impfstelle in Senftenberg +++

Beginnend ab Montag, 8. November, wird der Impfbus des Landkreises zweimal in der Woche auf dem Gelände der ehemaligen Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in der Calauer Straße in Senftenberg Halt machen. Impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, sich jeweils am Montag und am Mittwoch im Zeitraum von 9 bis 15 Uhr ohne Voranmeldung impfen zu lassen.

 

Ausgenommen davon ist Mittwoch, der 24.11., hierfür wird ein Ersatztermin am Freitag, 26.11. von 8 bis 13 Uhr in Senftenberg angeboten.

 

Gesundheitsdezernent Alexander Erbert zum Standortwechsel: „Die Impfungen im Impfbus sind stark nachgefragt, Wartezeiten leider nicht zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der kalten Jahreszeit ist der bisherige Standort am Gesundheitsamt in Senftenberg nicht ideal, impfwillige Bürgerinnen und Bürger mussten bisher vor dem Impfbus warten. Wir sind sehr dankbar, zukünftig den Standort der ehemaligen Impf- und Teststelle des Klinikums Niederlausitz und deren vorhandene Räumlichkeiten als Wartebereich nutzen zu können. Darüber hinaus ist der Standort sehr gut erreichbar und vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits bekannt. Aufgrund der hohen Nachfrage bemühen wir uns, den Tourenplan kurzfristig um weitere Termine zu erweitern.“

 

Alle aktuellen Details zu den bevorstehenden Stopps des Impfbusses in den Kommunen und in Senftenberg unter www.osl-online.de/Corona, Punkt „Corona-Schutzimpfung/Impfbus“.

 

Verimpft wird der mRNA-Impfstoff BioNTech, sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen werden angeboten. Sogenannte Auffrischimpfungen (auch Boosterimpfung genannt) sind ebenfalls möglich, diese werden jedoch vor allem durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und -ärzte vorgenommen. 

 

 

+++ Mehr Tests in Pflegeeinrichtungen in OSL +++

Bisher mussten sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an zwei Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen.

 

Da laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (7-Tages-Inzidenz) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Freitag, 29. Oktober 2021, ununterbrochen über 100 liegt, gelten verschärfte Testpflichten u.a. in Pflegeeinrichtungen.

 

Konkret gilt ab Donnerstag, 4. November 2021 in OSL: Gemäß der aktuell gültigen und Anfang dieser Woche beschlossenen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg müssen sich nicht immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen, an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterziehen.

 

Die hierfür erforderliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landkreises am 3. November 2021 veröffentlicht worden und unter folgendem Link abrufbar: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100 in OSL (osl-online.de)

 

 

+++ Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem positiven Testergebnis oder einem Kontakt zu einer positiv getesteten Person +++

 

Verhalten bei positiven Testergebnis

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass positiv getestete Personen (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest/-Selbsttest) sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren müssen – das gilt unabhängig vom Impfstatus.

 

Bei einem positiven Testergebnis bittet das Gesundheitsamt zur Kontaktaufnahme entweder das auf der Webseite bereitgestellte Kontaktformular oder die Hotline des Bürgertelefons mit der Rufnummer 0800 870-1100 zu nutzen.

 

Beruht das positive Testergebnis auf einem Antigen-Schnelltest/Laientest, so ist zeitnah ein PCR-Test durch den behandelnden Arzt oder eine Teststelle durchzuführen.

 

Verhalten nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person

Nicht jeder Kontakt zu einer infizierten Person (Quellfall) ist relevant. Enge Kontaktpersonen sind Hausstandsangehörige oder Personen, bei denen folgende Kriterien erfüllt sein müssen:

  • Aufenthalt im Nahfeld (weniger als 1,5 Meter Abstand zur Person) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz
  • Gespräch (< 1,5m Abstand) ohne adäquaten Schutz unabhängig von Dauer oder direkter Kontakt mit respiratorischem Sekret
  • Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für >10 min

 

Sind diese Kriterien erfüllt, ist ebenfalls Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen. Auch hier gilt: zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist entweder das auf der Internetseite bereitgestellte Kontaktformular oder die Hotline des Bürgertelefons mit der Rufnummer 0800 870-1100 zu nutzen.

 

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund des hohen Anrufaufkommens derzeit telefonisch zu Wartezeiten kommen kann. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das Online-Kontaktformular.

Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100 in OSL

(03. 11. 2021)

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts  (https://www.rki.de/inzidenzen) liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (sog. 7-Tages-Inzidenz) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Freitag, 29. Oktober 2021, und somit gemäß § 23 Absatz 5a Satz 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 3. SARS-CoV-2-UmgV) vom 2. November 2021 seit Montag, 1. November 2021, an drei
aufeinanderfolgenden Tagen über 100.


Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Absatz 1 (Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht abweichend von § 23 Absatz 5 an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.


Senftenberg, den 03.11.2021


Siegurd Heinze

Landrat

[Öffentliche Bekanntmachung Überschreitung Inzidenz 100]

Landkreis Oberspreewald-Lausitz und sorbischer/wendischer Dachverband Domowina wollen künftig enger zusammenarbeiten

(03. 11. 2021)

Der sorbische/wendische Dachverband Domowina und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, um die sorbische Sprache und Kultur als besonderes Merkmal der Region zu stärken. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Landrat Siegurd Heinze (parteilos), der Sorben/Wenden-Beauftragten des Kreises, Hanka Rjelka, Domowina-Vorsitzendem Dawid Statnik und der Domowina-Regionalsprecherin für die Niederlausitz, Heike Apelt, am Montag, 01.11. im Landratsamt in Senftenberg/Zły Komorow. Zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Landkreis OSL zählen Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota), Vetschau/Spreewald (Wětošow/Błota), Calau (Kalawa), Senftenberg (Zły Komorow) und die Gemeinden Neu-Seeland (Nowa Jazorina) und Neupetershain (Nowe Wiki) im Amt Altdöbern.

 

Landrat Heinze hob die Bedeutung der Beauftragtenstelle für den Landkreis hervor und würdigte das „sachliche, unaufgeregte Engagement” der Sorben/Wenden-Beauftragten, das dem Kreis insgesamt zugutekomme. Domowina-Vorsitzender Statnik betonte den Beitrag des Dachverbandes zur Heimatverbundenheit der Bevölkerung, da die Herkunft aus der in der Region tief verwurzelten Kultur als dauerhafter Wert vermittelt werde. Diesem komme nicht zuletzt durch den Tourismus auch wachsende wirtschaftliche Bedeutung zu. Rjelka sieht die ständige Kommunikation insbesondere mit den kommunalen Verantwortlichen als wichtige Aufgabe im Dienst der Herausforderung, der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache zu größerer Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu verhelfen. Domowina-Regionalsprecherin Apelt wünscht sich eine Vertiefung der Zusammenarbeit der Landkreise mit Gemeinden des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes auch auf dem Gebiet der Jugendarbeit.

 

In dem Gespräch spielten auch aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel eine Rolle. Dabei bestand Einigkeit, dass die Region wirtschaftlich verlässliche Rahmenbedingungen brauche, damit auf dem Weg des Kohleausstiegs Bevölkerung und mittelständische Unternehmen nicht unnötig verunsichert würden.

 

Das weitere Programm, das die Sorben/Wenden-Beauftragte für die Gäste organisiert hatte, stand ganz im Zeichen des Gedankenaustausches mit kulturellen Akteuren vor Ort. Der Weg führte sie zunächst zu Cornelia Schnippa in Lieske/Lěska, Mitglied des Vorstands im Verein „Sorbischer Kulturtourismus e.V.”. Sie begrüßte die Gruppe auf traditionelle sorbische Weise mit Brot und Salz und erläuterte den Stand der Sanierung eines mehrere Jahrhunderte alten Schrotholzhauses sowie ihre vielfältigen Aktivitäten, nicht zuletzt auch Stadtführungen in sorbischer Tracht in Hoyerswerda.

 

Anschließend wurden sie von Museumsdirektor Stefan Heinz und der Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Jenny Linke, durch das Museum Schloss und Festung Senftenberg geführt. Besonders beeindruckt zeigte sich der Domowina-Vorsitzende von der beispielhaften Kooperation der Museums-Standorte des Kreises in Lübbenau/Lubnjow, Lehde/Lědy und Senftenberg/Zły Komorow mit zurzeit insgesamt jährlich 170.000 Besuchern. Den Abschluss des Tages bildete das Gespräch mit Günter Paulisch, Vorsitzender der Domowina-Gruppe Senftenberg, der sich besonders auch für die Belebung der niedersorbischen Sprache in der Stadt und den umliegenden Dörfern engagiert.

 

Statnik resümierte: „Man sieht und spürt hier vor Ort, wie sich die Einführung hauptamtlicher Sorben/Wenden-Beauftragter in Brandenburg positiv auswirkt. Dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit seinen Schwerpunkten Spreewald und Seenland kommt mit seiner Lage im Herzen der sorbisch geprägten Lausitz eine wichtige Rolle zu.“

 

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Wokrejs Górne Błota-Łužyca a serbski kšywowy zwězk Domowina cotej w pśichoźe wusčej gromaźe źěłaś

 

Serbski kšywowy zwězk Domowina a wokrejs Górne Błota-Łužyca (OSL) cotej w pśichodnosći hyšći wusčej gromaźe źěłaś, aby se serbska rěc a kultura ako wósebne pśiznamje regiona mócniło. To jo wuslědk rozgrona mjazy krajnym raźcom Siegurdom Heinze (stroński njewězany), zagroniteju za serbske nastupnosći Hanku Rjelcyneju, pśedsedarjom Domowiny Dawidom Statnikom a regionalneju powědaŕku Domowiny za Dolnu Łužycu, Heike Apeltoweju, ako jo se wótměło pónjeźele w krajnej raźcowni w Złem Komorowje. K starodawnemu sedleńskemu rumoju Serbow we wokrejsu słušaju Lubnjow/Błota, Wětošow/Błota, Kalawa, Zły Komorow a gmejny Nowa Jazorina a Nowe Wiki w amśe Stara Darbnja.

 

Krajny raźc Heinze jo gódnośił „wěcowny, njepjeršaty angažement“ zagroniteje za serbske nastupnosći, kótaryž jo k lěpšemu cełego wokrejsa a jo wuzwignuł, kaki wuznam to městno zagroniteje za wokrejs ma.

Pśedsedaŕ Domowiny Statnik jo pódšmarnuł pśinosk kšywowego zwězka glědajucy na zwězanosć wobydlaŕstwa z domownju, pśeto póchadanje z kultury, ako jo w regionje dłymoko zakórjenjona pósrědnja se ako trajna gódnota. Jeje góspodaŕski wuznam pśiběra – nic na slědku pśez turizm. Rjelcyna ma stawnu komunikaciju wósebnje z komunalnymi zastupjarjami za wažny nadawk glědajucy na wupominanje, dojśpiś, až serbska kultura a rěc buźotej lěpjej wiźeś. Regionalna powědaŕka Domowiny Apeltowa se žycy teke na pólu młoźinskego źěła intensiwnjejše zgromadne źěło z wokrejsami, kenž maju gmejny w serbskem sedleńskem rumje.

 

W rozgronje jo teke šło wó pšašanja, kótarež zwisuju ze strukturneju změnu. Pśi tom su se byli wobjadne, až trjeba region spušćobne góspodaŕske ramikowe wuměnjenja, až njeby se z kóńcom wótbagrowanja wugla wobydlarje a srjejźne pśedewześa mimo nuze njewěste wucynili.

 

Dalšny program, ako jo zagronita za nastupnosći Serbow gósćam organizěrowała, jo stojał pód znamjenim wuměny myslow z kulturelnymi akterami na městnje. Droga jo wjadła nejpjerwjej ku Corneliji Schnippa w Lěskej, cłonce pśedsedaŕstwa Serbskego kulturnego turizma z.t. Wóna jo kupku wuwitała pó serbskej tradiciji z klěbom a solu, jo rozkładowała staw saněrowanja wěcej stow lět starego historiskego doma z  wobstśasanego drjewa a jo wulicowała wó swójich młogorakich aktiwitach, ku kótaremž słušaju nic na slědku teke měsćańske wjeźenja pó Wórjejcach w serbskej drastwje.

 

Na to stej wjadłej direktor muzeuma Stefan Heinz a sobuźěłaśeŕka za zjawnostne źěło Jenny Linke wobźělnikow pśez Muzeum, grod a twardnica Zły Komorow. Wósebny zaśišć pla pśedsedarja Domowiny jo zawóstajiła pśikładna kooperacija muzeumowych stojnišćow wokrejsa w Lubnjowje, na Lědach a w Złem Komorowje, kótarež maju nagromadu tuchylu lětnje 170.000 woglědarjow. Na kóńcu dnja su se rozgranjali z Günterom Pawlišom, pśedsedarjom Domowinskeje kupki Zły Komorow, ako se wósebnje angažěrujo teke za wótžywjenje dolnoserbšćiny w měsće a wokolnych jsach.

 

Statnik jo śěgnuł rezimej: „How na městnje jo wiźeś a cuś, kak pozitiwnje se etablěrowanje głownoamtskich zagronitych za nastupnosći Serbow w Bramborskej wustatkujo. Wokrejs Górne Błota-Łužyca zaběra ze swójima śěžyšćoma w Błotach a Jazorinje ze swójim połoženim w srjejźi serbski pregowaneje Łužyce wažnu rolu.“

 

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Geflügelpest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Restriktionszonen betroffen

(02. 11. 2021)

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde der Geflügelpesterreger H5N1 (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) festgestellt. Die Infektion in einer Haltung mit knapp 200 Enten, Gänsen und Hühnern wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch bestätigt. Dieser Nachweis hat nun auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Norden von OSL.

 

Entsprechend des europaweit gültigen Tiergesundheitsrechts ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verpflichtet, die ausgewiesenen Restriktionszonen einzurichten, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten. Dem kommt die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mit einer am Mittwoch (3. November 2021) in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.

 

In dieser wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) sowie eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) festgelegt. Die Schutzzone betrifft die Gemarkungen Raddusch, Göritz, Stradow, Naundorf, Fleißdorf und Suschow der Gemeinde Vetschau/Spreewald, sowie die Gemarkung Leipe der Gemeinde Lübbenau/Spreewald. Die Überwachungszone umfasst in Oberspreewald-Lausitz die Gemarkungen Vetschau/Spreewald, Koßwig, Kahnsdorf, Repten und Tornitz der Gemeinde Vetschau/Spreewald, die Gemarkungen Missen, Bolschwitz, Reuden, Saßleben, Kalkwitz, Mlode der Gemeinde Calau, sowie die Gemarkungen Bischdorf, Kittlitz, Groß Lübbenau, Groß Klessow, Boblitz, Lehde, Lübbenau/Spreewald, Zerkwitz und Krimnitz der Gemeinde Lübbenau/Spreewald. Das Gebiet wird in den nächsten Tagen beschildert.

 

Von der Schutz- und Überwachungszone sind in OSL sind ca. 330 Tierhalter betroffen, darunter eine gewerbliche Geflügelhaltung. 

 

In der Schutzzone und in der Überwachungszone gilt für Tierhalter:

 

  • Tierhalter haben entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.11.2021 sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
  • Tierhalter haben dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unverzüglich die aktualisierte Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen.
  • Verendetes Geflügel ist der Veterinärbehörde unverzüglich zu melden.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. (Der Verzehr ist nicht eingeschränkt.)
  • Der Tierhalter hat unabhängig von der Größe seines Bestandes oder sonstigen Vogelhaltung sicher zu stellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen, Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der Veterinärbehörde zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) - Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen - des Landkreises vom 01.11.2021 kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Informationen zur Geflügelpest (osl-online.de)

 

Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Natur tote Vögel entdecken, können Funde beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft melden, außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus.

[Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest (HPAI) - Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen]

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Jetzt bewerben – Landkreis Oberspreewald-Lausitz startet Stipendiumprogramm für angehende Mediziner

(27. 10. 2021)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sucht angehende Mediziner, die sich nach dem Studium zu einer Tätigkeit im Kreisgebiet verpflichten. Dafür gibt es im Rahmen eines Stipendiums eine Förderung von monatlich 500 Euro. Bewerbungen sind ab sofort möglich.

 

Um auch in Zukunft die medizinische Versorgung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sicherzustellen, hat der Kreistag mit seinem Beschluss am 16. September 2021 die Einführung eines Medizinstipendiums im Landkreis beschlossen.

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit: „Wir wollen mit dem Medizinstipendium angehende Mediziner unterstützen und Ihnen für die Zukunft eine tolle Perspektive in unserem Landkreis als Lebensmittelpunkt und Arbeitsort aufzeigen. Egal ob später als niedergelassener Arzt, in einem der beiden Klinikstandorte im Landkreis oder im öffentlichen Gesundheitsdienst – die beruflichen Perspektiven als Arzt im Landkreis sind besonders gut.“

 

Mit dem neu aufgelegten Programm sollen langfristig sowohl Human- als auch Zahnmediziner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gewonnen werden.

Dafür werden ab dem Wintersemester 2021/22 pro Semester bis zu fünf Studierende der Human- oder Zahnmedizin mit einem Stipendium unterstützt. Als Gegenleistung verpflichten sich die angehenden Mediziner, nach Abschluss des Studiums für mindestens 5 Jahre einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis nachzugehen. Das Stipendium wird für maximal sechs Jahre gewährt und beträgt 500 Euro monatlich.

 

Interessierte Studenten können Ihre Bewerbung direkt an das Gesundheitsamt schicken. Im Gegensatz zu anderen Programmen gibt es keinen Bewerbungsschluss.

Bewerben können sich sowohl Studenten aus dem Landkreis, aber auch ohne regionalen Bezug zum Landkreis OSL.

 

Wer sein Studium abbricht, vom Studium ausgeschlossen wird oder die endgültige Prüfung nicht besteht, ist zur Rückzahlung des Stipendiums verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn der Empfänger die Facharztausbildung oder zahnärztliche Vorbereitungszeit abbricht oder die dazugehörige Abschlussprüfung endgültig nicht besteht.

 

Alle Informationen stehen auch auf der Website des Landkreises unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - STIPENDIUM FÜR MEDIZINSTUDIERENDE (osl-online.de) zur Verfügung.

 

Hintergrund des Programms ist der absehbar höhere Bedarf an Ärzten im Landkreis. Mit dem Programm soll sowohl die prognostizierte medizinische und zahnärztliche Unterversorgung im Landkreis abgebaut, aber auch die medizinische Versorgung im stationären Bereich sowie im öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt werden.

Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz für besonderes Engagement in OSL

(26. 10. 2021)

Im Rahmen eines Festaktes in Beelitz sind am Samstag, 22. Oktober, mehr als 90 Brandenburgerinnen und Brandenburger für besondere Leistungen und mutiges Handeln ausgezeichnet worden. Innenstaatssekretär Uwe Schüler überreichte das Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz und die Rettungsmedaille des Landes Brandenburg. Geehrt wurden auch vier Kameradinnen und Kameraden aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Für das Jahr 2020 wurde Oliver Jacobasch (FF Lauchhammer) mit dem Ehrenzeichen im Brandschutz in Silber am Bande und Martina Grobba (DRK Kreisverband Lausitz) mit dem Ehrenzeichen im Katastrophenschutz in Silber am Bande ausgezeichnet. Durch die pandemiebedingt ausgefallene Veranstaltung im vergangenen Jahr wurden diese Ehrungen ebenfalls vorgenommen. Über Ehrenzeichen im Katastrophenschutz in Silber am Bande für das Jahr 2021 freuten sich Bernd Gamrath (Schnelleinsatzgruppe Führung) und Martin Höntsch (DRK Kreisverband Lausitz).

 

Die Vorschläge für die Auszeichnungen reichte Kreisbrandmeister Tobias Pelzer nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Trägern beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein. Die Auszuzeichnenden wurden dem Anlass entsprechend vom Kreisbrandmeister sowie dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes OSL e.V., Sebastian Lehmann, zur Auszeichnung gefahren.

 

Vor Ort zählte Landrat Siegurd Heinze zu den ersten Gratulanten: „Im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landkreises meinen herzlichen Dank an die Kameradinnen und Kameraden in den Wehren, den Hilfsorganisationen sowie im Katastrophenschutz. Sie sind diejenigen, die den Grundstein dafür legen, dass wir als Landkreis nach wie vor auf verlässliche Partner und Helfer in Notsituationen bauen können, und das in allen 11 kreisangehörigen Gebietskörperschaften. Ihr Dienst ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis von unmessbarem Wert.“

 

Auch in den vergangenen Jahren gingen Ehrenzeichen nach OSL: sechs im Jahr 2019, eines im Jahr 2018 und drei im Jahr 2017.

 

 

Zur Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Foto zu Meldung: Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz für besonderes Engagement in OSL

Die Zukunft Lauchhammers im Blick: Antrittsbesuch beim Landrat

(14. 10. 2021)

Einer Vorstellung hat es nicht bedurft, als der neue Bürgermeister von Lauchhammer, Mirko Buhr, am Mittwoch, dem 20. Oktober 2021 den Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Siegurd Heinze zum Antrittsbesuch im Landratsamt in Senftenberg traf. Buhr war bereits als Stadtverordneter in Lauchhammer aktiv und 2018 schon einmal zur Wahl angetreten. Am 26. September wurde er nun zum Nachfolger von Roland Pohlenz gewählt, der nach 11 Jahren in den Ruhestand getreten ist.

 

Ganz oben auf der Agenda des neuen Bürgermeisters steht die Stadtentwicklung vor dem Hintergrund des Strukturwandels, weshalb das kürzlich vorgestellte „Gesamtkonzept für die Stadt Lauchhammer im Schnittbereich von Bergbausanierung, Grundwasserwiederanstieg und Stadtentwicklung“ auch im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem Landrat stand. Beide sehen in den Herausforderungen gleichzeitig große Potenziale für Lauchhammer, die es sichtbar zu machen und zu entwickeln gilt. Landrat Heinze gratulierte zum Wahlerfolg und sicherte dem neuen Gemeindeoberhaupt die Unterstützung des Landkreises für die vor ihm liegenden Aufgaben zu.

Foto zu Meldung: Die Zukunft Lauchhammers im Blick: Antrittsbesuch beim Landrat

Projekt zum Weltmädchentag: zukünftige „Superheldinnen in OSL“ im Fokus

(13. 10. 2021)

Die Brandenburgische Frauenwoche, die in diesem Jahr zum Frauenjahr ernannt wurde, steht 2021 unter dem Motto „Superheldinnen am Limit“. Nachdem in dem Interviewprojekt des Landkreises im März 2021 Frauen aus OSL im Mittelpunkt standen, wurden nun mit einem Projekt die zukünftigen Heldinnen näher in den Fokus gerückt. Zum heutigen Internationalen Mädchentag fand zum erfolgreichen Abschluss des Projektes ein gemeinsamer Ausflug statt. „In den Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten konnten junge OSL’erinnen echtes Superheldinnen-Potential in sich erkennen“, so Johanna Zabka, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises.

 

Zielgruppe des Projektes – einer Kooperation der Mädchenbude in Lauchhammer, des Kinder- und Jugendfreizeithauses in Vetschau und der Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen – sind Mädchen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Zu den Workshops und Aktionen der drei Jugendfreizeiteinrichtungen gehörte beispielsweise ein „Empowerment-Workshop“ im Freizeithaus in Vetschau. Die Mädchen setzten sich dabei eigenständig und kritisch mit Geschlechterstereotypen auseinander. Es entstand ein reger Austausch zu teils sehr unterschiedlichen Rollenbildern. In einem weiteren Workshop in Großräschen erprobten die Mädchen, mit „WenDo“ mehr Selbstsicherheit durch Selbstbehauptung und -verteidigung zu erlangen. Im Ergebnis lernten die jungen Frauen, durchaus „Nein“ sagen zu dürfen und absolvierten mit Stolz die Übung, ein Holzbrett mit der bloßen Handkante zu durchschlagen.

 

„Aus den verschiedenen Aktionen des Projektes ist sehr viel Kreatives, aber auch Freundschaften sind entstanden. Die Mädchen waren sehr aufgeschlossen und engagiert dabei“, weiß Maren Reichelt aus dem Sachgebiet Jugendförderung des Landkreises zu berichten. Zukünftig sind regelmäßige Treffen und eine gemeinsame Ferienreise im nächsten Sommer geplant.

 

Hintergrund

Die Projektidee entstand in Zusammenarbeit mit der Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit (KuKMA), der Mädchenbude aus Lauchhammer, der Jugendförderung und der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. 

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Einfach und modern – neues Logo für die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH

(12. 10. 2021)

Seit dieser Woche präsentiert sich das Logo der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz im neuen Gewand. „Das Ergebnis unserer Vorbereitungen kann sich sehen lassen“, freut sich Michael Schütze, seit 1. April 2021 Geschäftsführer der VG OSL. Das bisherige Logo war von Beginn an das Merkmal mit Wiedererkennungswert, ist aber inzwischen nicht mehr zeitgemäß. Im Rahmen des 25-jährigen Bestehens der VG OSL erfolgt ein Wechsel hin zu einem neuen modernen Logo.

 

„Nach 25 Jahren ist es an der Zeit, dass wir unserem Auftritt einen einladenden und modernen Anstrich verleihen. Das Logo ist hierfür ein wichtiger Baustein“, erklärt Schütze. Die Kernelemente des bisherigen Logos bleiben mit dem neuen Erscheinungsbild übrigens erhalten: sowohl die Firmenfarben dunkelgrün und gelb als auch der stilisierte Kreis als Ausdruck für Bewegung und Mobilität.

 

„Wie viele andere Branchen stehen wir als Verkehrsunternehmen in den kommenden Jahren vor sehr komplexen Herausforderungen. Unseren Fahrgästen wollen wir dennoch ein verständliches und attraktives Angebot machen – der neue Auftritt soll dies zum Ausdruck bringen“, so Schütze. Das neue Logo wird nun Schritt für Schritt das alte ablösen und in den kommenden Monaten häufiger in Erscheinung treten. Den Anfang macht der Internetauftritt der VG OSL, während die Haltestellenaushänge im Rahmen der ohnehin stattfindenden Wartungsarbeiten umgestellt werden. Auch das jährliche Fahrplanbuch, Beschilderungen und Abokarten werden zukünftig das neue Logo tragen. Im Sommer kommenden Jahres soll der Prozess dann abgeschlossen sein.

 

Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH

Die VGOSL ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in der Roßkaupe 6 in Senftenberg.

 

Auf Grundlage des Nahverkehrsplanes plant und realisiert die VGOSL den öffentlichen Busverkehr, erstellt und überarbeitet flächendeckend und bedarfsgerecht Fahrpläne und wirkt auf ein koordiniertes Verkehrsangebot mit den übrigen Angeboten des ÖPNV hin.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im engen Austausch mit der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, die als Verkehrsdienstleisterin den Regionalbus- und Stadtverkehr im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises erbringt.

Nähere Informationen: www.vgosl.de

 

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Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (08.10.2021, 12 Uhr)

(08. 10. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 8. Oktober bei 44,3. Vor einer Woche betrug diese 35,1.

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin anhaltend über dem Schwellenwert von 35. Damit gelten auch in Oberspreewald-Lausitz Testnachweispflichten in verschiedenen zusätzlichen Bereichen.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.523 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 102 Personen. Als genesen gelten 7.160 Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin unverändert sind 261 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 6 COVID-19-Patienten (+ 5 im Vergleich Vorwoche) stationär behandelt.

Derzeit befinden sich 327 Personen (+ 104 im Vergleich Vorwoche) in häuslicher Quarantäne.

Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind fünf Kitas, vier Grundschulen, eine weiterführende Schule sowie eine Pflegeeinrichtung im Kreisgebiet.

 

+++ Ende der Bürgertestungen – welche Teststellen bleiben in OSL weiterhin geöffnet? +++

 

Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich. Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger endet daher am 11. Oktober 2021. Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in den §§ 2 – 4 TestV genannten Gründen haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen.

 

Teststellen im Landkreis OSL, die auch nach dem Ende der kostenfreien Bürgertestungen ab dem 11. Oktober weiterhin Antigen-Schnelltests anbieten werden, sind auf der Website des Landkreises unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (osl-online.de) zu finden.

 

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

 

Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

 

Personengruppen, die nicht unter den Anspruchsvoraussetzungen für eine kostenfreie Testung fallen, können sich kostenpflichtig testen lassen.

 

+++ Immer montags: Impfbus macht Halt am Gesundheitsamt+++

 

Erstmalig ab Montag, 11. Oktober, wird der Impfbus des Landkreises einmal in der Woche am Gesundheitsamt in der Großenhainer Straße in Senftenberg Station machen. Impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, sich jeweils am Montag im Zeitraum von 9 - 15 Uhr ohne Voranmeldung impfen zu lassen. Es steht der Impfstoff BioNTech zur Verfügung.

Alle weiteren Details zu allen bevorstehenden Stopps des Impfbusses in den Kommunen und am Gesundheitsamt in Senftenberg unter www.osl-online.de/Corona, Punkt „Corona-Schutzimpfung/Impfbus“.

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 21.06.2021

(08. 10. 2021)

Den Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 21.06.2021 finden Sie hier unter den amtlichen Bekanntmachungen.

Bundestagswahl 2021 - Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 65 bestätigt Ergebnisse

(05. 10. 2021)

Die Ergebnisse der zurückliegenden Bundestagswahl konnten endgültig bestätigt werden. Darüber befand der Kreiswahlausschuss in seiner Zusammenkunft am Freitag, den 1. Oktober 2021.

 

Die endgültigen Ergebnisse der Bundestagswahl im Wahlkreis 65 (Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ohne Lübbenau) werden im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben. Alle Bewerber und ihre jeweiligen Stimmenanteile können auf der Internetseite unter www.osl-online.de/Wahlergebnisse und auf der Seite des Landeswahlleiters, Ergebnisse (brandenburg.de) eingesehen werden.

 

Kreiswahlleiter Thomas Höntsch: „Sowohl die Wahl als auch die Auszählung der Ergebnisse lief reibungslos und ohne Zwischenfälle ab, sodass wir in Brandenburg als erster Wahlkreis die Schnellmeldung an den Landeswahlleiter abgeben konnten. Der heutige Kreiswahlausschuss hat die Ergebnisse bestätigt. Ein großer Dank gilt den mehr als 2.500 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahlkreis 65, die am Wahlsonntag ihre Freizeit für die Durchführung der Wahl aufgebracht haben.“

 

Der Wahlkreis 65 zählte zur Bundestagswahl am 26. September 2021 insgesamt 162.410 Wahlberechtigte (Stand 26. September 2021), darunter 4.957 Erstwähler.

Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 % und dabei geringfügig höher als zur Bundestagswahl im September 2017 (73,2%). Die Wahl selbst fand in 269 Wahllokalen statt. Die Briefwahlunterlagen wurden in 63 Briefwahlbezirken ausgezählt. Unter den 120.351 Wählerinnen und Wähler waren 34.323 Brief- sowie 86.028 Urnenwähler.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Bau

(05. 10. 2021)

- am Donnerstag, 14.10.2021 um 17 Uhr -

 

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Haushaltssatzung 2022 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Sitzungsort:

Aula des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg

Fischreiherstraße 14

01968 Senftenberg

 

 

Zur Tagesordnung gelangen Sie hier.

Neu ab Oktober: wöchentliches Impfangebot am Gesundheitsamt in Senftenberg

(30. 09. 2021)

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(30.09.2021, 16 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 30. September, bei 34,1. Vor einer Woche betrug diese 32,2.

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin anhaltend über dem Schwellenwert von 20. Damit gelten auch in Oberspreewald-Lausitz Testnachweispflichten in verschiedenen zusätzlichen Bereichen. Die Überschreitung des Schwellenwertes an fünf aufeinander folgenden Tagen hatte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 9. September, formell bekanntgeben. Diese kann auf der Internetseite unter www.osl-online.de/Corona nachgelesen werden.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.459 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 89 Personen. Als genesen gelten 7.109 Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin unverändert sind 261 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell 1 COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

Derzeit befinden sich 223 Personen in häuslicher Quarantäne.

Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind drei Kitas, drei Grundschulen, eine weiterführende Schule sowie 2 Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

 

+++ Neu ab Oktober: wöchentliches Impfangebot am Gesundheitsamt in Senftenberg +++

Am 30.09.21 konnten sich kurzfristig entschlossene zum vorerst letzten Mal in der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg impfen lassen.

 

Beginnend ab Montag, 11. Oktober, wird der Impfbus des Landkreises einmal in der Woche am Gesundheitsamt in der Großenhainer Straße in Senftenberg Station machen. Impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, sich jeweils am Montag im Zeitraum von 9 - 15 Uhr ohne Voranmeldung impfen zu lassen. Es steht der Impfstoff BioNTech zur Verfügung.

Alle weiteren Details zu allen bevorstehenden Stopps des Impfbusses in den Kommunen und am Gesundheitsamt in Senftenberg unter www.osl-online.de/Corona, Punkt „Corona-Schutzimpfung/Impfbus“.

 

Neben dem mobilen Impfangebot des Landkreises liegt der Fokus der Corona-Impfungen auf Arztpraxen. In Oberspreewald-Lausitz bieten nach Angabe der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg 57 Hausarzt- sowie 3 Kinderarztpraxen Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus an.

 

+++ Geringe Inanspruchnahme des 2G-Modells in OSL +++

Mit der Einführung des „2G“ Modells durch die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg besteht auch in OSL seit dem 25. September 2021 für Veranstalterinnen oder Veranstalter sowie Betreiberinnen oder Betreiber die Möglichkeit, das 2G-Modell zu nutzen. Die Nutzung ist dem Gesundheitsamt gegenüber anzeigepflichtig. Bisher gingen beim Gesundheitsamt OSL 2 Anmeldungen ein. Die Anzeigen zur Nutzung der 2G-Option entfielen bisher auf den Veranstaltungsbereich.

 

Hintergrund zum 2G Modell:

Die sogenannte 2G-Regel wurde als Option für zahlreiche Lebensbereiche eingeführt (2G-Optionsmodell). Das 2G-Optionsmodell für Geimpfte und Genesene ist eine Ergänzung des bestehenden 3G-Modells für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Unterschied: Beim 2G-Modell gelten für Veranstalter und Gäste kaum noch Corona-Einschränkungen. Schutzmaßnahmen wie Abstand, Maske, Personengrenzen und Quadratmetervorgaben entfallen. Die Ermöglichung von Kontaktnachverfolgung und Hygienekonzepte bleiben jedoch weiterhin überall dort erforderlich, wo sie auch bislang vorgesehen sind.

 

Bereiche, in denen nach der neuen Corona-Verordnung das 2G-Optionsmodell genutzt werden kann, sind: Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung von Gästen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote, Indoor-Sportanlagen, Innen-Spielplätze, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, künstlerische Amateurensembles, Diskotheken, Clubs und Festivals.

Gemeinsame Baumaßnahme: Ortsdurchfahrt Ortrand wird erneuert

(29. 09. 2021)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Ortrand haben sich im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme zum grundhaften Ausbau der K6635 Ortsdurchfahrt Ortrand sowie der entsprechenden Nebenanlagen entschlossen. Die Kreisstraße in Ortrand (Elsterwerdaer Straße) ist den heutigen Anforderungen an den Straßenverkehr nicht mehr gewachsen, u.a. die Entwässerung der Straße teilweise nicht mehr funktionsfähig.

 

Der Ausbau der Fahrbahn erstreckt sich dabei über eine Länge von ca.735 Metern.

Der Ausbau beginnt am Ortseingangsschild Ortrand aus Richtung Kleinkmehlen und endet am Markt an der Anbindung an die L 55. Der Bauzeitraum ist vom 11. Oktober 2021 bis 15. Mai 2023 vorgesehen.

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung in vier Schritten realisiert.

 

Mit dem Ausbau der Straße und Nebenanlagen werden Trinkwasserleitungen, Beleuchtungskabel und Gasanschlüsse neu verlegt sowie die straßenbegleitende Begrünung neu strukturiert.

 

„Die Realisierung des ersten Bauabschnittes ist noch für das Jahr 2021 geplant. Der 1. Teilabschnitt wird am Ortseingangsschild Ortrand aus Richtung Kleinkmehlen beginnen und an der zweiten Einfahrt der Tankstelle enden. Für die Einschränkungen während der Baumaßnahmen bitten wir die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis“, so Chris von Rein, zuständig für die Kreisstraßen in OSL.

 

Eine überörtliche Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.

 

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme in Höhe von voraussichtlich 1,4 Millionen Euro erfolgt zu einem großen Teil aus Fördermitteln des Landes Brandenburg. Die Eigenmittel entfallen auf die Stadt Ortrand, den Wasserverband Lausitz (WAL) und den Landkreis OSL.

Sprachtalente aus OSL überzeugen beim „Bundeswettbewerb Fremdsprachen“

(27. 09. 2021)

Die Preisträger*innen des „Bundeswettbewerbes Fremdsprachen“ stehen fest: darunter in diesem Jahr erneut Schüler*innen des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide, die mit ihren Projekten in der Wettbewerbssprache Englisch die Expertenjury für den Regionalbereich Brandenburg-Süd überzeugen konnten.

 

Von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster und Cottbus wurden fünf Schülerinnen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Rahmen der Prämierung für ihre hervorragenden Ergebnisse ausgezeichnet. Tabea Schröder, Daliah Jolyn Becker, Lisa Wohlrabe, Leni Pohlenz konnten im Teamwettbewerb den 3. Landespreis erringen. Im Solo-Wettbewerb erhielt Paula Hofmann den 3. Landespreis sowie Tabea Schröder den 2. Landespreis. Alle fünf Preisträgerinnen besuchen das Emil- Fischer-Gymnasium Schwarzheide.  

 

Lydia Wohlsdorf, Leiterin der Schulverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, zur Auszeichnungsveranstaltung: „Zum wiederholten Male konnten Schüler*innen des Emil-Fischer-Gymnasiums mit ihren Beiträgen die Expertenjury überzeugen. Das erfüllt uns als Schulträger mit großem Stolz. Einen großen Anteil daran hat Susann Pattoka, Lehrerin am Gymnasium, die schon viele Jahre engagiert die Wettbewerbsprojekte begleitet, wertvolle Tipps gibt und immer wieder motivierend zur Seite steht.“

 

Der „Bundeswettbewerb Fremdsprachen“ richtet sich alljährlich an Schüler*innen der Klassen 6 bis 13, die gerne und darüber hinaus sicher und kreativ mit Sprachen umgehen. In der Kategorie „Solo“ gilt es für die Teilnehmer*innen, eine bundesweit zentrale Klausur zu absolvieren und als Hausaufgabe kleine Videobeiträge zu erstellen. In der Wettbewerbskategorie „Team Schule“ für die Jahrgangsstufen 6 bis 10 drehen die Teilnehmer*innen ebenfalls Videos oder führen Theaterstücke auf.

 

Besonders an diesem Wettbewerbsjahr war die ausschließlich digitale Durchführung des Wettbewerbes: ein digitaler Wettbewerbstag für die Solo-Teilnehmer*innen und ein digitales Sprachenfest für die Teams auf Bundesebene sowie digitale Jurysitzungen. Die eingereichten Arbeitsergebnisse wurden von der fleißigen Jury begutachtet, die Landessieger*innen bestimmt und Teilnehmer*innen für die Bundesebene nominiert.

 

Insgesamt nahmen deutschlandweit 2.348 Schüler*innen am Solo Wettbewerb und 784 Teams teil. In Brandenburg waren dies für den Bereich Solo-Sprachen 180 Teilnehmer*innen gesamt – darunter 167 Beiträge in Englisch, 9 in Französisch, 4 in Spanisch. Im Rahmen des Teamwettbewerbes nahmen insgesamt 52 Teams mit insgesamt 227 Teilnehmer*innen teil. Hier wurden 31 Beiträge in Englisch, 5 in Französisch und 16 in Spanisch eingereicht.

 

Alle weiteren Informationen sind auf der Website unter www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de abrufbar.

10. Projektaufruf LEADER-Förderung bis zum 31.01.2022 / Abschluss 9. Projektauswahlverfahren der LAG

(24. 09. 2021)

10. Projektaufruf LEADER-Förderung - Fristtermin 31.01.2022


Die EU und das Land Brandenburg fördern mit dem Programm LEADER weiterhin die Entwicklung des ländlichen Raums. 2014 wurde die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Energieregion im Lausitzer Seenland“ auf Basis ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) als LEADER-Förder-Region im Land Brandenburg bestätigt. Damit können Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben der ländlichen Entwicklung zur Umsetzung der RES in die Region fließen.


Für das Jahr 2022 werden den LEADER-Aktionsgruppen im Land Brandenburg weitere Mittel zur Unterstützung von Vorhaben bereitgestellt. Die Projektauswahlverfahren sind entsprechend dem bisherigen Vorgehen durch die LAG durchzuführen. Für den aktuellen Aufruf der Förderperiode steht daher ein Budget von 1,9 Mio. € zur Verfügung – er richtet sich ausschließlich an Maßnahmeträger, die maximal 200.000 € Fördermittel zur Umsetzung ihrer Projektidee benötigen. Die Auswahlrunde richtet sich an Projektträger, die mit der Umsetzung ihrer Projekte im Jahr 2022 starten können.


Der Vereinsvorstand führt Anfang März 2022 das Projektauswahlverfahren durch. Vorrangig sollen Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Interessenten können bis zum Fristtermin am 31.01.2022 ihre prüf- und bewertbaren Projektideen (inklusive Anlagen wie Genehmigungen oder Eigenmittelnachweise) unter Verwendung des LEADER-Maßnahmeblattes beim Regionalmanagement einreichen:


Kontakt:

Geschäftsstelle der LAG / Regionalmanagement LEADER
Dipl.Ing. Michael Franke
01979 Lauchhammer, Am Werk 8, Zimmer 214
Tel. 03574 4676 2256 / e-Mail:


Alle dafür erforderlichen Informationen und Dokumente stehen auf der Webseite des Vereins www.energieregion-seenland.de zur Einsichtnahme und Nutzung zur Verfügung (die Regionale Entwicklungsstrategie (RES), das LEADER-Maßnahmeblatt, die aktuelle Förderrichtlinie und das formgebundene Antragsformular).


Das Ergebnis der Projektauswahl wird den Antragstellern nach der Beschlussfassung durch den Vorstand mitgeteilt. Die bestätigten Projektträger werden in der Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge innerhalb einer festgesetzten Frist beim LELF in Finsterwalde einzureichen. Nicht berücksichtigte Projekte können auf Antrag in das nächste Auswahlverfahren der neuen Förderperiode aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass sie die Mindestpunktzahl erreicht haben. Das Projektauswahlverfahren und die Bewertungskriterien werden im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie RES auf den Seiten 50 - 56 erläutert.

 


 

Abschluss 9. Projektauswahlverfahren der LAG


Der Vorstand des Fördervereins LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. schloss am gestrigen 21. September das inzwischen 9. Projektauswahlverfahren ab – dafür stand ein Budget von 1,6 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.


Am Projektaufruf beteiligten sich bis zum Fristtermin am 31. Juli 2021 private Antragsteller, Kommunen, Vereine und Verbände – insgesamt nahmen 16 Projektideen am Auswahlverfahren teil.

 

Im Ergebnis der Projektauswahl konnten 12 Vorhaben berücksichtigt werden – innerhalb des verfügbaren Budgets.
Die bestätigten Projektträger haben nunmehr bis Ende März 2022 Zeit, ihre formgebundenen Anträge bei der Bewilligungsbehörde in Finsterwalde einzureichen. Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite.


Zur Förderung empfohlene Projekte:


1. Mühle Dörrwalde GmbH
Parkplatzerweiterung mit Wendeschleife für Bus- und Lieferverkehr


2. Lausitzer Bildungsträger gGmbH
Austausch von verwitterten, schadhaften Holzfenstern in für den Schulbetrieb genutzten Räumen im Objekt „Kaiserkrone“ in Brieske


3. K&K Lauchhammer
Errichtung einer Waschanlage am neuen Unternehmenssitz


4. Stadt Schwarzheide
Neugestaltung der Außenanlagen in der KITA „Villa am Wald“ in Schwarzheide (Wege, Spielgeräte und Fallschutzbereiche + Grüngestaltung)


5. Sandra Sattler / Logopädie Schipkau
Gartengestaltung mit Bebauung eines Naturholzspielplatzes sowie ein Holzhaus


6. Amt Altdöbern
Neubau Dorfgemeinschaftshaus Bahnsdorf inklusive Sozialräume, Versammlungsraum für 80 Personen, Teeküche, Lager und Terrasse


7. Kunstlandschaft Pritzen e.V.
Sanierung der Kunstscheune in Pritzen (Instandsetzung Scheune, Abbruch Stallungen und Sicherung Werkstatt, Gestaltung Freigelände + Bepflanzung)


8. Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Errichtung eines Sanitärgebäudes/-container auf dem Tagesparkplatz Seestrand Großkoschen; modulare Containerbauweise


9. Gemeinde Schipkau
Ausbau der Herrenmühlestraße in den Ortsteilen Klettwitz und Annahütte; bedarfsgerechte Instandsetzung auf ca. 400 m Länge
10. Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg


Errichtung Sanitärcontainer am Parkplatz Südsee Niemtsch; modulare Containerbauweise und Medienerschließung (Wasser, Abwasser, Strom)


11. Hockeyclub Lauchhammer
Sanierung des Sanitärgebäudes (Malerarbeiten, Fußboden und Beleuchtung)


12. Stadt Senftenberg
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage "Elsterkampfbahn" Brieske (Neu-errichtung eines dritten wettkampffähigen Sportplatzes als Kunstrasenplatz)

Zeitgleich wurde ein neuer, 10. Projektaufruf gestartet - dafür steht diesmal ein Budget von 1,9 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden.
Der letzte Aufruf der aktuellen Förderperiode richtet sich vorrangig an „kleinere“ Maßnahmeträger mit einem Fördermittelbedarf bis zu 200.000 Euro.


Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. ist der 31.01.2022. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.
Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite.

[10. Projektaufruf LEADER-Förderung bis zum 31.01.2022]

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (23.09.2021, 10 Uhr)

(23. 09. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Donnerstag, 23. September, bei 32,3. Vor einer Woche betrug diese 39,7.

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin anhaltend über dem Schwellenwert von 20. Damit gelten auch in Oberspreewald-Lausitz Testnachweispflichten in verschiedenen zusätzlichen Bereichen. Die Überschreitung des Schwellenwertes an fünf aufeinander folgenden Tagen hatte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 9. September, formell bekanntgeben. Diese kann auf der Internetseite unter www.osl-online.de/Corona nachgelesen werden.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.410 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 97 Personen. Als genesen gelten 7.065 Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin unverändert sind 261 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell 1 COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

Derzeit befinden sich 175 Personen in häuslicher Quarantäne.

Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind zwei Kitas, zwei Grundschulen sowie eine weiterführende Schule.

 

+++ Impfstelle in Senftenberg wechselt in Stand-by-Modus +++

Zu Oktober 2021 wechselt die vom Klinikum Niederlausitz betriebene Impfstelle in der Calauer Straße 3 in Senftenberg in den Stand-by-Modus.

 

Kurzfristig entschlossene können sich noch am Mittwoch und Donnerstag, 29. und 30. September 2021, in der Zeit von 7 bis 15 Uhr ohne Termin mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer impfen lassen.

 

Die Impfstelle als öffentliche Anlaufstelle für Impfwillige nahm im März 2021 den Betrieb auf und bildete ein wichtiges Angebot, als das mittlerweile flächendeckende Impfen in niedergelassenen Arztpraxen noch nicht absehbar war. Zuvor konnten sich beginnend ab Jahresende 2020 bereits die Mitarbeitenden des KNL impfen lassen.

 

In über einem halben Jahr Impfbetrieb konnten 30.000 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der regulären Öffnungszeiten und dank Sonderimpfaktionen erreicht werden. Galt zu Beginn noch die Priorisierung nach Anspruchsgruppen, so konnten seit Juni alle Impfwilligen Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot mit den jeweils zugelassenen Impfstoffen in Anspruch nehmen. Zuletzt entfiel im September auch die Terminvereinbarung und der Zugang zur Impfstelle stand allen Interessierten frei.

 

Das nunmehr freiwerdende Personal aus der Impfstelle kann nach der mehrmonatigen zusätzlichen Tätigkeit nunmehr wieder in die Sicherung der regulären Abläufe innerhalb des KNL eingebunden werden.

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Die Impfstelle, betrieben durch das Klinikum Niederlausitz, hat insbesondere in Zeiten mangelnder anderweitiger Anlaufstellen viele impfbereite Menschen in OSL erreicht.

 

Zwischenzeitlich existieren ausreichend Impfangebote. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen in ihren Praxen. Der Landkreis hat als eigenes mobiles Angebot im April als einer von wenigen im Land einen Impfbus installiert, der die Menschen vor Ort aufsucht und auch weiterhin im Landkreis präsent sein wird. Gleichzeitig hat die Nachfrage nach Erstimpfungen bundesweit abgenommen.

Mit dem Wechsel der Impfstelle in Senftenberg in den Stand-by-Modus folgt auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dem bekannten Ansatz von Bund und Ländern, den Schwerpunkt der Impfungen weiter zu den niedergelassenen Ärzten zu verlagern.

Die Impfstelle als voll leistungsfähiges Zusatzangebot verbleibt in gemeinsamer Absprache zwischen Landkreis und Klinikum dennoch bewusst im Stand-by-Modus, um bei einer eventuell erneut hohen Nachfrage – etwa mit Blick auf Virusmutationsformen oder Auffrischungsimpfungen – den Betrieb bei Bedarf wieder aufnehmen zu können.“

 

Details zu allen bevorstehenden Stopps des Impfbusses in den Kommunen: siehe www.osl-online.de/Corona, Punkt „Corona-Schutzimpfung/Impfbus“. Anmeldungen sind nicht erforderlich.

 

Fokus liegt bundesweit auf Arztpraxen

Impfzentren und Impfstellen wurden zurückblickend zu Hochzeiten der Pandemie zur Unterstützung der Impfkampagne des Landes Brandenburg eröffnet. Ein Teil der Impfzentren war zwischenzeitlich in kommunale Verantwortung übergegangen. Nicht übernommen wurde beispielsweise das Impfzentrum in Elsterwerda.

 

Mittlerweile wurden und werden Impfzentren sukzessive zurückgefahren, auch mit Blick auf die auslaufende Finanzierung der Zentren durch den Bund und das Land Brandenburg zu Ende September. Bei der digitalen Gesundheitsministerkonferenz im Juni verständigten sich Bund und Länder darauf, bis spätestens 30. September die bisherigen staatlichen oder kommunalen Impfangebote zu reduzieren und Impfzentren zu schließen. Die Länder setzen verstärkt auf Impfungen beim Arzt und je nach regionalem Bedarf auf mobile Impfteams. Stillgelegte Impfzentren sollen jedoch möglichst im Stand-by-Modus erhalten bleiben, um diese bei Bedarf wieder in Betrieb nehmen zu können. Auch Brandenburg hatte angekündigt, den Schwerpunkt angesichts rückläufiger Impfnachfragen grundsätzlich von den Impfzentren zu den niedergelassenen Ärzten zu verlagern.

 

Zuletzt schlossen beispielsweise auch die Impfzentren in der Landeshauptstadt Potsdam. Ab Oktober müssen auch hier alle Personen, die sich impfen lassen wollen, für eine Impfung eine der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aufsuchen.

Neue Führungskraft in der Kreisverwaltung des Landkreises: Nadine Wegner übernimmt die Leitung des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung

(22. 09. 2021)

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz ist ab dem 1. Oktober der neue Arbeitgeber von Nadine Wegner. Hier übernimmt die Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin, die derzeit noch als Amtsleiterin und Stellvertreterin des Bürgermeisters der Stadt Vetschau/Spreewald tätig ist, die Leitung des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung. 

 

Das viertgrößte Amt innerhalb der Kreisverwaltung zählt knapp 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und ist mit einem breit gefächerten Aufgabenfeld versehen. Es umfasst an den Standorten in Calau den Amtsleiterbereich, das Aufgabengebiet ÖPNV, Taxi/Mietwagen und Landesschifffahrt, den Bereich Verkehrswesen, die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, die Zentrale Bußgeldstelle mit der Vollstreckung sowie den Bereich Ordnungsangelegenheiten/Gewerbe/Jagd- und Fischerei. Aber auch das Sachgebiet Rettungsdienst und der Brand- und Katastrophenschutz, angesiedelt im Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrum des Landkreises in Großräschen, zählen hinzu.

 

Für die neue Aufgabe bringt Wegner die passenden Voraussetzungen mit: So arbeitete sie nach ihrem Studium mehrere Jahre in der Ministerialverwaltung des Landes Brandenburg in Potsdam. Im Anschluss führte sie der berufliche Weg in die Stadtverwaltung nach Vetschau/Spreewald. Hier übernahm sie vor acht Jahren die Leitung des Ordnungs- sowie des Sozialamtes und war seitdem zuständig für knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Mit der Arbeit und Struktur der Kreisverwaltung ist Wegner in vielen Punkten bereits vertraut: Durch die Aufgaben auf gemeindlicher Ebene gab es regelmäßig Kontakte und Berührungspunkte hin zu verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes – etwa in der Zuständigkeit als Kita- oder Schulträger, in Belangen der Sorben/Wenden, mit Blick auf die Flüchtlingsarbeit, die Gestaltung von Satzungen, den kreisweiten Breitbandausbau oder die Bewältigung der Corona-Pandemie.

 

Auch im Amt für Straßenverkehr und Ordnung dürfte ihr Name einigen Kolleginnen und Kollegen bereits bekannt sein. So war sie in ihrer Zeit im Vetschauer Rathaus zusätzlich Katastrophenschutzverantwortliche und leitete den Krisenstab. Dabei arbeitete sie unter anderem mit dem Kreisbrandmeister und dem Krisenstab des Landkreises als auch der Ersten Beigeordneten Grit Klug zusammen, etwa bei der Bewältigung einer brandbedingten Großschadenslage in Vetschau/Spreewald im Jahr 2016.

 

Wegner ist Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin mit Hochschulabschluss der Universität Potsdam. Sie qualifizierte sich als Führungskraft und absolvierte diverse Fortbildungen zum Thema Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz. Die neue Amtsleiterin weist zudem Berufsabschlüsse im kaufmännischen als auch Fremdsprachenbereich vor. Während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit begann sie ihre Promotion. Im Ergebnis ihrer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlichte sie Studien zum Thema Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr sowie mit Schwerpunkt im Bereich Bevölkerungsschutz. 

 

Der beruflichen Veränderung blickt sie, auch wenn der Abschied vom Rathaus und ihrem dortigen Team nach all den Jahren schwerfällt, mit Vorfreude entgegen: „Ich freue mich über die Möglichkeit, mich beruflich weiterzuentwickeln und auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen, die mit der neuen Tätigkeit verbunden sind. Die neue Position passt perfekt zu meinem bisherigen Profil. Zudem brenne ich für die Themen Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz – aus Überzeugung.“ 

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Interkulturelle Woche 2021 im Landkreis OSL

(21. 09. 2021)

Vom 26. September bis 3. Oktober 2021 findet bundesweit die Interkulturelle Woche unter dem Thema „#offen geht“ statt. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es aus diesem Anlass ab sofort und bis zum 17. Oktober verschiedene Angebote für Interessierte.

 

Das Programmheft kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/interkulturelle-woche eingesehen werden und liegt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie im Vereinshaus des Vereins Unsere Welt, Eine Welt e.V., Kirchplatz 18, in Senftenberg aus.

 

Dank der Beteiligung verschiedener Akteure – Einrichtungen, Unternehmen, Vereine und Kommunen – ist es erneut gelungen, ein ansprechendes Angebot auf die Beine zu stellen. Diese umfasst unter anderem Filmvorführungen, Lesungen, ein Konzert oder auch ein gemeinsames Kochen. Aber auch ein Workshop, Ausstellungseröffnungen sowie Informations- und Diskussionsrunden rund um das diesjährige Thema der Interkulturellen Woche finden sich wieder.

 

Die Besonderheit in diesem Jahr ist die Ausstellung „Weltethos – Weltreligionen – Weltfrieden“. Mit der wissenschaftlich aufbereiteten Ausstellung wird der Frage nachgegangen, ob es zwischen Menschen aller Religionen und darüber hinaus auch nichtreligiöser humanistischer Weltanschauung eine gemeinsame ethische Basis für ein friedliches und kreatives Zusammenleben gibt. Die acht großen Weltreligionen, Philosophische Traditionen, die „Goldene Regel“ und die ethischen Prinzipien können die Teilnehmenden kennenlernen.

 

Ziel der jährlichen Aktionswoche ist es, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Die Veranstaltungen, die im Rahmen der Interkulturellen Woche stattfinden, geben die Möglichkeit, andere Kulturen und Lebensweisen kennen zu lernen, sich zu informieren oder miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

„In diesem Jahr 2021 wollen wir im Rahmen der Interkulturellen Woche auch unter den derzeitigen besonderen Bedingungen versuchen, durch unterschiedliche kleine Veranstaltungen kreativ und mutig zeigen, wie Verständigung trotzdem möglich ist“, erklärt Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, die sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Integrationsbeirates um die Koordinierung der Angebote kümmert.

 

Die Interkulturelle Woche wird in diesem Jahr am Tag der Bundestagswahl eröffnet. “Das Motto „#offen geht“ ist die Ermutigung, für die Grundwerte unserer Gesellschaft einzutreten. Die Vielfaltsgesellschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Deutschland hat sich als Zuwanderungsland positiv verändert und entwickelt“, heißt es in einer Meldung des Vorbereitungsausschusses zur bundesweiten Interkulturellen Woche 2021.  

   

Tupaj: „Das friedliche Miteinander möchten wir auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ganz offen mit unterschiedlichsten Veranstaltungen zeigen. Das Zusammenleben in der Gesellschaft betrifft viele unterschiedliche Themen. Als Einwohner in unserem Landkreis sind wir immer wieder neu gefordert, uns für unsere Grundrechte und Demokratie einzusetzen, damit ein friedliches Leben gestaltet werden kann. Gefordert sind wir alle – in der Politik, in der Nachbarschaft, in Kirchen, in der Arbeitswelt und in der Freizeit.“   

 

Anmeldungen und Fragen zu den jeweiligen Hygienebestimmungen nehmen die Organisatoren entgegen.

 

Weitergehende Informationen:

www.interkulturellewoche.de

www.osl-online.de/interkulturelle-woche

 

Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL:

Kathrin Tupaj

Telefon 03573 870-1060

[Interkulturelle Woche im Landkreis OSL 2021]

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Die Entwicklung der Schulen im Blick: Bildungskonferenz des Landkreises informierte zu Schulbau und -Sanierung

(17. 09. 2021)

Die Themen Schulbau und Schulsanierung standen kürzlich im Mittelpunkt der zweiten Bildungskonferenz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Unter der Federführung des Bildungsbüros der Kreisverwaltung trafen sich am Mittwochnachmittag, 8. September, im Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau/Spreewald interessierte Vertreterinnen und Vertreter der kreisangehörigen Kommunen.

 

Landrat Siegurd Heinze begrüßte die Gäste der diesjährigen Bildungskonferenz und stellte heraus, dass das Thema Schulbau nach wie vor aktuell ist und den Landkreis sowie die Kommunen auch in Zukunft vor große Herausforderungen stellen wird. Der Landkreis verfügt über ein ausgewogenes und modernes Schulnetz. Die Schulträger passen ihre Schulen regelmäßig an neue Anforderungen und Rahmenbedingungen an und sichern so eine qualitativ hohe Bildung der Kinder und Jugendlichen in den Schulen. Über die Jahre hinweg hat der Schulbau in Planung und Ausführung an Komplexität zugenommen. Dies, sowie knappe finanzielle und personelle Ressourcen, stellen die Schulträger vor immer höherwerdende Herausforderungen.

 

In die Ausführungen der Referentinnen und Referenten flossen verschiedene zukunftsorientierte Themen, wie zum Bsp. Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ein. Dass Schulbaumaßnahmen längst nicht mehr nur eine reine Ertüchtigung des jeweiligen Schulgebäudes, sondern auch die zukunftsfähige Gestaltung der Schule beinhalten, wurde im Ergebnis der Veranstaltung deutlich.

 

Schule vom Lernort zum Lebensraum zu begreifen und dahingehend umzugestalten legte Fred Jasinski vom Architekturstudio Jasinski in seinem Vortrag „Regionale Praxisbeispiele“ den Anwesenden nahe. Um diesen Wandlungsprozess herbeizuführen, brauche es im Vorfeld eine gute Standortanalyse in Verbindung mit weitreichender Partizipation und Zusammenarbeit aller Beteiligter. Darauf legte Thomas Gröbe von der Bauhoys Planungsgesellschaft in seinem Impulsreferat „Planungsphase 0“ den Schwerpunkt. Schulen im Bestand zu sanieren und weiterzuentwickeln ist dabei die große Herausforderung, der sich die Schulträger in der Region bisher erfolgreich gestellt haben und die es jetzt wieder neu zu denken gilt.

 

Im Anschluss an die Pause, in der die Gäste durch das Catering „Genuss Küche“ aus Missen versorgt wurden, bot die Bildungskonferenz die Möglichkeit zu vertiefenden Inputs in Klassenräumen. Unter anderem konnten sich die Teilnehmenden über gesetzliche und technische Bauanforderungen und die Themen Finanzen und Vergabe von Leistungen informieren. Die modulare Schulbauweise stellte die Firma Algeco im Klassenraum 3 unter dem Motto „flexible zeitnahe Raumlösungen“ vor. Hierbei entstaubte Sven Körbs das veraltete Image der Container richtete den Fokus auf die stilvollen, modernen und vor allem langlebigen Modulbauten. 

 

Einen weiteren großen Themenblock der Bildungskonferenz bildeten die beide Vorträge zu den Fördermöglichkeiten im Schulbau. Ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) stellte hierzu die finanziellen Unterstützungsleistungen aus dem Bereich des MBJS vor. Es wurde deutlich, dass die derzeitigen verfügbaren Fördermittelprogramme des MBJS den finanziellen Bedarf der Schulträger nicht decken können und schon jetzt überzeichnet sind.

 

Oliver Reif-Dietzel vom Service & Kompetenz Zentrum / Kommunaler Klimaschutz des Bundes konnte hingegen mit der Förderrichtlinie „BMU Kommunalrichtlinie“ des Bundes positive Signale zu finanziellen Unterstützungen unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes geben, denn die Kommunalrichtlinie fördert viele bautechnische Maßnahmen. Diese Fördermittelrichtlinie ist langfristig angesetzt und umfasst ein ausreichendes Fördervolumen.

 

Am Ende der Veranstaltung zog die Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes und Leiterin des Bildungsbüros der Kreisverwaltung, Helga Schüler, ein positives Resümee: „Die Schulbaustrategie ist ein umfassender, interdisziplinärer Prozess, der von verschiedensten Ansätzen, Ausrichtungen und Professionen getragen wird. Ziel der Bildungskonferenz war es, zu diesem Thema punktuelle Impulse zu setzen, mit den Akteuren in den Austausch zu gehen und die Vernetzung untereinander zu stärken. Diesem Ziel sind wir mit der heutigen Veranstaltung einen großen Schritt nähergekommen.“

 

Weiterführend

Nähere Informationen zur Arbeit des Bildungsbüro sowie Informationen zu den Bildungskonferenzen: Siehe www.osl-online.de/bildungsbuero

Hier werden in den nächsten Tagen auch die Präsentationen der 2. Bildungskonferenz veröffentlicht.

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Kreisausschuss und Kreistag im Landkreis OSL: Das sind die wichtigsten Beschlüsse

(17. 09. 2021)

Am Donnerstag, 16. September, kam in der Ortrander Pulsnitzhalle im Süden des Kreisgebietes der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu seiner mittlerweile 14. Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. Eine Woche zuvor beriet im Kulturhaus in Hörlitz der Kreisausschuss. Alle öffentlichen Beschlussvorlagen und Dokumente können im Kreistagsinformationssystem auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, eingesehen werden. Hier eine Auswahl der gefassten Beschlüsse:

 

 

Kreisausschuss am 09.09.2021:

 

Kreisverwaltung spendet für Hochwasseropfer

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich mit 25.000 Euro an den Spendenaufrufen für die Hochwasseropfer in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Der Betrag verteilt sich anteilig auf die Spendenkonten der Aktion Deutschland hilft, der Fluthilfen-Spendenaktion der Sparkassen sowie des Landkreises Märkisch-Oderland mit Unterstützung der Lausitzer Rundschau. 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen. 

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden des Kreistages, Martina-Gregor-Ness, in der Kreistagssitzung am 16.09. wird der Spendenbetrag zusätzlich aufgestockt. Einige der anwesenden Kreistagsabgeordneten erklärten sich bereit, auf ihr Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro verzichten. Zuvor hatte auch die AfD-Fraktion einen entsprechenden Vorschlag auf Verzicht auf das Sitzungsgeld der aktuellen Kreistagssitzung unterbreitet.

 

Unabhängig von dem Beschluss zur finanziellen Unterstützung im Kreisausschuss hat die Kreisverwaltung in Absprache mit dem Kreisjugendamt in der vergangenen Woche zusätzlich ein direktes Unterstützungsangebot in Richtung der Kreisverwaltung Ahrweiler im betroffenen Hochwassergebiet auf den Weg gebracht: So würde das Jugendamt in Absprache mit mehreren Jugendhilfeträgern im Herbst dieses Jahres bis zu 25 Kinder und Jugendliche und deren Begleitpersonen in den Landkreis OSL einladen, um hier eine zehntägige Freizeit zu verbringen. Die Kosten für Transfer, Unterbringung, Verpflegung und Tagesgestaltung würde das Jugendamt übernehmen.

   

Kreisvolkshochschule zieht um

Die Kreisvolkshochschule des Landkreises nutzt in der Kreisstadt Senftenberg derzeit Standorte in der Marianne-Seidel-Förderschule in der Joachim-Gottschalk-Straße (mit Sitz der Verwaltung), in der Außenstelle Jahnstraße und der Außenstelle Roßkaupe.

 

Dies soll sich künftig ändern: Der Kreisausschuss beschloss die Anmietung von Büro-und Schulungsräumen in der Ritterstraße 5 – und damit in zentraler Lage in der Senftenberger Innenstadt, unweit des Marktes und des Hauptstandortes der Kreisverwaltung. Ein entsprechender Mietvertrag über die Dauer von zunächst 10 Jahren wurde zwischenzeitlich bereits unterzeichnet. Der schrittweise Umzug soll beginnend ab Oktober 2021 starten.

 

Die derzeitigen Kreisvolkshochschulstandorte in Senftenberg werden schrittweise aufgelöst. Die Liegenschaft in der Jahnstraße Senftenberg, die sich im Eigentum der Kreisverwaltung befindet, soll perspektivisch veräußert werden.

 

Mit der Unterbringung der Kreisvolkshochschule an einem zentralen Standort im Zentrum der Stadt Senftenberg wird die Einrichtung zum kommunalen Weiterbildungszentrum entwickelt, welches Bildung für Jedermann anbietet.

 

Aufgrund der aktuellen Räumlichkeiten aktuell bestehende logistische und organisatorische Herausforderungen für Lernende als auch Mitarbeitende sollen kompensiert werden.

 

Die Volkshochschule OSL bietet neben ihren Standorten in Senftenberg auch in Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald, Altdöbern und Calau regelmäßig Kurse an. Die Präsenz der Volkshochschule im Kreisgebiet wird von dem Beschluss nicht berührt. 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

Kreistag am 16.09.2021:

 

Lausitzer Tagebaufolgelandschaft als UNESCO Welterbe

Der Kreistag OSL beschloss die Unterstützung der Welterbeinitiative „Lausitzer Tagebaufolgelandschaft als UNESCO Welterbe“.

 

Eine entsprechende Welterbestudie verfolgt das Ziel, die Welterbefähigkeit der Kulturlandschaft Lausitzer Tagebaufolgelandschaft abzuwägen. Hauptziel der Verbundpartner ist die Erarbeitung eines Antrages für die Aufnahme auf die deutsche Tentativliste des UNESCO Welterbes. Der Antrag soll 2021 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung eingereicht und abschließend bis 2024 seitens des Bundes geprüft werden. Im Fall eines positiven Verlaufs der Initiative könnte die langfristige Nutzung des UNESCO-Labels für kommunale sowie regionale Marketingaktivitäten die internationale Wahrnehmung der Region erhöhen.

 

Das Vorhaben basiert auf der Zusammenarbeit der drei Partnerinstitutionen Sorbisches Institut e.V., der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und dem Institut for Heritage Management GmbH Cottbus.

 

Das Welterbevorschlagsgebiet illustriert 120 Jahre der Entwicklung von Strategien der großflächigen Gestaltung von ehemaligen Tagebauen und deren Umfeld, zeigt u. a. die vielfältigen Veränderungen, die sorbischen Traditionslinien und die Industriekultur. Zum Welterbevorschlagsgebiet gehören noch die Landkreise Spree-Neiße, Elbe-Elster, Bautzen und Görlitz. Auch hier sollen Beschlüsse in den Gremien zur Unterstützung der Initiative folgen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

Entwicklungskonzept für den Landkreis OSL

Der Landkreis OSL möchte, vorbehaltlich der Bewilligung von Mitteln aus der Bundesfördermaßnahme „Aktive Regionalentwicklung“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und aufbauend auf die vorhandenen Entwicklungskonzepte ein strategisches Entwicklungskonzept erstellen. Insgesamt sollen durch den Bund 18 Modellregionen in strukturschwachen ländlichen Regionen gefördert werden.

 

Das zugeschnittene Konzept soll regional bedeutsame Entwicklungsvorhaben betrachten und Ziele definieren, Handlungsprämissen und Lösungsansätze aufzeigen sowie Leitprojekte benennen. Die Konzentration bei der Umsetzung soll auf einzelnen Projekten liegen, die sich nach der Förderungsphase wirtschaftlich selbständig tragen können. Kernthemen sollen die Entwicklung neuer Produkte und Angebote im Tourismus, wie Routen mit neuen Themen – besonders hinsichtlich der Einbindung regionaler Produkte – sowie die Vernetzung bestehender Angebote auch über Landkreis- und Ländergrenzen hinweg sein.

 

Die Projektsteuerung soll durch die Kreisverwaltung unter Einbeziehung von Netzwerkpartnern und Kreistagsabgeordneten erfolgen. Hier haben unter anderem die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, die Tourismusverbände Lausitzer Seenland und Spreewald, die lokalen Aktionsgruppen Spreewald und Energieregion im Lausitzer Seenland, die BTU Cottbus-Senftenberg sowie die Zweckverbände Lausitzer Seenland Brandenburg und Sachsen ihre Zustimmung zum Mitwirken signalisiert.

 

Die Laufzeit des Projektes wäre voraussichtlich bis April 2024 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

Land Brandenburg steigt in Wirtschaftsregion Lausitz ein

Das Land Brandenburg beabsichtigt, mit einer Beteiligung von 54,55%, als Mehrheitsgesellschafter in die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) einzusteigen.

 

Der OSL-Kreistag ist das erste Gremium, das per Beschluss den Weg für den Einstieg des Landes in die WRL ebnete. Die Kreistagsabgeordneten stimmten der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Neufassung der Finanzierungsvereinbarung zu den jährlichen Ausgleichszahlungen zu und beauftragten Landrat Heinze mit der entsprechenden Zustimmung in der Gesellschafterversammlung der WRL. Diese soll, nachdem die Gremienbeschlüsse aller Gesellschafter vorliegen, voraussichtlich im Monat November stattfinden.

 

Derzeit besteht die WRL aus den Gesellschaftern Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz.

 

Aufgabe der WRL ist es, die Strukturentwicklung in der Lausitz zu befördern und aktiv zu begleiten. Die WRL bildet eine wichtige Koordinierungsstelle im brandenburgischen Strukturwandelprozess. Sie dient als Trägerstruktur, um die vom Bund sowie dem Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel zur Strukturentwicklung in der Lausitz dauerhaft erfolgreich generieren, koordinieren und einsetzen zu können.

 

Mit dem im Sommer 2020 durch das Land Brandenburg erteilten Auftrag an die WRL, die kommunalen und regionalen Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes zu koordinieren und zu begleiten, wurde durch die Gesellschafter der WRL und mehrere politische Vertreter der Region schriftlich und in der Öffentlichkeit ein Engagement des Landes in Form der Beteiligung an der Wirtschaftsregion Lausitz nachdrücklich gewünscht. Daraufhin wurde in den letzten Monaten in enger Zusammenarbeit der bisherigen Gesellschafter mit dem Land Brandenburg der Beitritt vorbereitet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

Besetzung des Aufsichtsrates der Sana Kliniken Niederlausitz GmbH

Mit Blick auf den bevorstehenden Einstieg der Sana Kliniken AG als Mehrheitsgesellschafter in die bisherige Klinikum Niederlausitz GmbH wird mit Wirksamwerden der Übertragung der Gesellschaftsanteile auch ein neuer Gesellschaftsvertrag in Kraft treten. Mit diesem ändert sich auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Konkret reduziert sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von zuletzt 12 auf nunmehr 9 Mitglieder.

 

Waren vormals vier Aufsichtsratsmitglieder durch den Kreistag zu entsenden, sind nach der Neufassung des Gesellschaftsvertrags neben dem Landrat oder einem von ihm betrauten Beschäftigten weitere zwei Mitglieder vom Gesellschafter Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch den Kreistag zu entsenden.

 

Der Kreistag kam dem nach, indem er die bisherig entsandten Mitglieder von ihren Aufgaben entpflichtete (Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen; 1 Nein) und Harald Podczeck (auf Vorschlag der Fraktion CDU/FWB/FDP) und Martina Gregor-Ness (auf Vorschlag der Fraktion SPD – hier entschied aufgrund der identischen Stimmverhältnisse der beiden Fraktionen AfD und SPD das Los, wer das Vorschlagsrecht hat) als neue Mitglieder in den künftigen Aufsichtsrat wählte.

 

Abstimmungsergebnis: 33 Ja, 8 Nein, 2 Enthaltungen.

 

Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Im Auftrag des Landrats wird auch künftig weiterhin Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, im Aufsichtsrat mitwirken.

 

Zusammenarbeit im Bereich Kfz-Zulassung

Bürgerinnen und Bürgern aus OSL, Spree-Neiße und Cottbus könnten künftig von kürzeren Fahrwegen im Zusammenhang mit einem Kfz-Zulassungsvorgang profitieren.  Dies sieht eine Kooperationsvereinbarung zur Zuständigkeit im Fahrzeug-Zulassungswesen vor, die zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz erarbeitet wurde.

 

Stimmen im nächsten Schritt auch der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus dem Vereinbarungsentwurf zu, könnte die Vereinbarung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 

Die drei Kooperationspartner wären fortan berechtigt, Anträge zu Fahrzeug-Zulassungen, die in die örtliche Zuständigkeit eines anderen Kooperationspartners fallen, entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu bescheiden.

 

Dadurch erhalten die Bürgerinnen bzw. Bürger eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Wahlmöglichkeit in der Wahrnehmung des behördlichen Vorganges. Gleiches gilt für die wirtschaftlichen Unternehmen, wie etwa gewerblich registrierte Zulassungsdienste und Autohäuser.

 

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hatte bereits in 2019 per Beschluss diese Form der Zusammenarbeit grundsätzlich befürwortet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

Stipendium für Studierende der Human- oder Zahnmedizin

Studierende der Human- oder Zahnmedizin können sich künftig um ein Stipendium der Kreisverwaltung OSL bewerben. Dies sieht eine entsprechende Richtlinie vor, welcher der Kreistag am Donnerstag ebenfalls seine Zustimmung erteilte.

 

Die Richtlinie beinhaltet die Förderung von bis zu fünf Studierenden der Human- oder Zahnmedizin pro Semester für die Dauer von jeweils längstens 72 Monaten (6 Jahre).

Die Studienbeihilfe wird in Höhe von 500 Euro monatlich als grundsätzlich nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Richtlinie enthält zudem Regelungen zu Zugangsvoraussetzungen, Nachweispflichten der Stipendiaten sowie möglichen Rückzahlungstatbeständen. Die Umsetzung soll ab dem Wintersemester 2021/2022 erfolgen.

 

Zielstellung ist es, einen Sicherstellungsbeitrag zur medizinischen Versorgung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu leisten.

 

Die Kreisverwaltung wurde in der Kreistagssitzung im September 2020 beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zur Förderung von Studierenden der Human-und Zahnmedizin zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Initial hierfür stammte von der Fraktion CDU/Freie Wählergruppe Bauern/FDP.

 

Abstimmungsergebnis: 41 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen.

 

Sonstige Informationen aus dem Kreistag

Zur Kreistagssitzung wurden zudem der Verwaltungsbericht 2020 des Jugendamtes, das Berichtswesen zum kommunalen Haushalt zum Stand 31. Mai 2021, der Bericht zum Sachstand der aktuellen und geplanten Baumaßnahmen des Landkreises sowie die Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung der Migrationssozialarbeit veröffentlicht.

 

Landrat Siegurd Heinze führte zu Beginn der Kreistagssitzung zu verschiedenen Themen und Anlässen der vergangenen Monate aus, so etwa zum Hilfseinsatz von Helferinnen und Helfern aus der Lausitz in den Hochwassergebieten, dem 5. Kinderbrandschutztag in Altdöbern, der diesjährigen Auszeichnungsveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes OSL e.V., der Festveranstaltung anlässlich 30 Jahren Kreisverkehrswacht OSL e.V., der 24. Landkreis-Fahrradtour „Tour de OSL“, der 2. Bildungskonferenz der Kreisverwaltung und der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Nutzung der Ehrenamtskarte in den Museen des Landkreises.

 

Zudem informierte er zum aktuellen Sachstand in Sachen Vorbereitung der Bundestagswahl und gab bekannt, dass die Erhebungsstelle zur Umsetzung des Zensus 2022 zu Anfang September seine Arbeit aufgenommen hat. Auch das Thema Afrikanische Schweinepest – die bislang noch nicht in OSL angekommen ist –, der Sachstand zur Absiedlung in Sachen Pappelweg/Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer und die Sperrung der B169 flossen in die Ausführungen ein.

 

Zum Thema neuartiges Coronavirus – speziell dem aktuellen Infektionsgeschehen, der neuen 3. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg und den Impfangeboten –  informierte Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, die Abgeordneten.

 

Den aktuellen Sachstand in Sachen Strukturentwicklung in der Lausitz präsentierte Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH.

 

Die Präsentationen von Landrat Siegurd Heinze und WRL-Geschäftsführer Heiko Jahn können Sie hier einsehen:

http://pressestelle.osl-online.de/2021/Kreistag_September

Einmal zu Fuß bis in den Tschad: Spendenwanderung „WasserMarsch“ für junge OSL’er auch im 5. Jahr ein Erfolg

(17. 09. 2021)

Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben am letzten Augustwochenende beim mittlerweile 5. Spendenlauf „WasserMarsch“ erneut gezeigt, was in ihnen steckt: 86 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter ab 7 Jahren legten während ihrer 24- und 6-Stunden-Wanderungen in Summe 1.553 Kilometer Fußmarsch zurück. Damit sammelten sie 3.700 Euro Spenden ein. Das Geld kommt einer Schule in dem Dorf Saar-Goyen in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt, zu Gute.

 

Start und Ziel des diesjährigen „WasserMarsch“ bildete am 27. und 28. August die Stadt Lauchhammer im Süden des Kreisgebietes. Am Samstagabend erwartete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Anschluss an ihre Touren, die teilweise auch von Regenschauern geprägt waren, im Garten des Pfarrhauses der evangelischen Kirchengemeinde in Lauchhammer-Mitte eine kleine Abschlussveranstaltung.

 

„Die Teams konnten trotz des teilweise schlechten Wetters einige Kilometer zu Fuß zurücklegen und dadurch erneut eine beachtliche Summe an Spenden einlaufen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen – alle Teams können sehr stolz auf sich sein“, fasst Steffen Lachmann vom Bereich Jugendförderung der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz stellvertretend für alle Organisatoren der Aktion zusammen.

 

5-Jahres-Bilanz: Einmal zu Fuß bis in den Tschad

Der Spendenlauf „WasserMarsch“ findet seit 2017 jeweils einmal im Jahr statt. Über die letzten fünf Jahre hinweg haben sich 401 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Spendenlauf beteiligt. Die dabei von ihnen zurückgelegte Strecke beträgt 9.997,3 Kilometer – und ist damit länger als die Entfernung zwischen der Kreisstadt Senftenberg im Süden von OSL und der Stadt Moundou im Süden des Tschad, in deren Nähe das Dorf Saar-Goyen liegt.

 

20.001 Euro konnten im Ergebnis der Benefizmärsche zusammengetragen werden.

 

Von den Spendenerlösen entstand eine Grundschule mit mittlerweile vier Klassenräumen sowie einem Sanitärtrakt. Die ca. 60 Kinder erhielten dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte. Auch ein Brunnen konnte gebohrt werden, um in der Trockenzeit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser zu gewährleisten. So entfallen die täglichen Wege zum Wasserholen. Zudem konnte auch das Schulgeld für Mädchen verringert werden. Mittlerweile kommen Schülerinnen und Schüler auch aus weiter entfernten Dörfern, um zu lernen.

 

Das in diesem Jahr erlaufene Geld fließt in den weiteren Aufbau der Schule und den Betrieb der Einrichtung. „Von dem Erlös soll ein weiterer Klassenraum für die Kinder im Dorf entstehen. Ebenso sind der Kauf neuer Unterrichts- und Schulmaterialien sowie die Finanzierung einer Weiterbildung für die Lehrkräfte angedacht“, stellt Lachmann in Aussicht. 

 

Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguana e.V. aus Haiger. Hocker lebt und arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad und begleitet dort als Techniker den Aufbau von Radiostationen. 

 

Projekt der Jugendarbeit

Der „WasserMarsch“ ist ein Projekt der in der Jugendarbeit tätigen Frauen und Männer im Landkreis, in Zusammenarbeit mit dem Bereich Jugendförderung der Kreisverwaltung OSL. Die Aktion richtet sich an interessierte Kinder und Jugendliche im Landkreis und zielt darauf ab, den Lebensalltag von Kindern in einem der ärmsten Länder der Welt nachzuempfinden. Produktives für die Ärmsten der Armen zu leisten, Hilfe direkt vor Ort zu „erarbeiten“, Solidarität zu üben, Beziehungen herzustellen und Zusammenhänge zu erkennen sind nur einige der Werte, die den Jugendlichen vermittelt werden sollen. Nicht zuletzt geht es auch darum, den Teamgeist zu stärken und Durchhaltevermögen zu zeigen.

 

Die Aufgabe besteht darin, innerhalb der verfügbaren Zeit – je nach Wahl 24 oder 6 Stunden – zu Fuß gemeinsam möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Die jeweilige Strecke durch den Landkreis wählen die Teams eigenständig aus. Vor dem Lauf gehen die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde mit einer Spendenvereinbarung auf potenzielle Sponsoren zu. Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten.

 

Auch im kommenden Jahr soll es wieder einen „WasserMarsch“ geben. Interessierte können sich an ihren örtlichen Jugendtreff oder den Bereich Schulsozialarbeit ihrer Schule wenden. Gruppen oder interessierte Unterstützer melden sich bei Steffen Lachmann vom Jugendamt: , 03573-870 4264.

Foto zu Meldung: Einmal zu Fuß bis in den Tschad:  Spendenwanderung „WasserMarsch“ für junge OSL’er auch im 5. Jahr ein Erfolg

Corona-Pandemie: Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

(15. 09. 2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhalten Sie eine Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg.

 

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

 

Corona-Pandemie: Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

 

Neue Corona-Verordnung für das Land Brandenburg: Das Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Donnerstag (16. September 2021) in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober 2021.

 

Mit der neuen Corona-Verordnung wird die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage. Außerdem wird in Brandenburg die 2G-Regel als Option für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung eingeführt (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12, dafür kein Abstand, keine Maske und keine Beschränkung der Personenzahl) Zudem setzt Brandenburg den einheitlichen Rahmen zu den Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas um, die die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September 2021 beschlossen hatte. So soll das zuständige Gesundheitsamt beim Auftreten eines Infektionsfalles in einer Schulklasse Quarantäneanordnungen auf möglichst wenige Personen beschränken. Bei asymptomatischen engen Kontaktpersonen soll die Quarantäneanordnung frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Tests aufgehoben werden.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Mit der neuen Verordnung wird die Belastung des Gesundheitssystems – die Zahl der schweren Covid-Erkrankungen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen – der entscheidende Maßstab für unsere Entscheidungen. Bisher steht Brandenburg im Bundesvergleich gut da und wir wollen, dass das so bleibt. Deswegen tarieren wir die Regelungen gut aus und behalten auch die bewährte Sieben-Tages-Inzidenz als Frühindikator im Blick.

Mit der Aufnahme des 2-G-Modells können Veranstalter und Unternehmen ihre Kapazitäten besser nutzen und Besuchern geben wir damit die Chance, mit weniger Abstand und ohne Maske Kultur und Geselligkeit zu genießen. Die Kinderbetreuung und die Schulbildung wollen wir weiterhin möglichst gut und in vollem Umfang sichern. Da Kinder unter 12 Jahren nicht geimpft werden können und der Impfstatus bei den 12- bis 18-Jährigen noch gering ist, sind Infektionen aber nicht zu vermeiden. Wichtig ist daher der mit der Verordnung festgelegte einheitliche Rahmen für die Quarantäneregelungen.

 

Trotz der vergleichsweise guten Gesamtlage, steigen auch in Brandenburg die Infektionszahlen. Die Berichte aus den Krankenhäusern bestätigen: Die schweren Erkrankungen betreffen vor allem die Ungeimpften. Es bleibt daher dabei, schwere Erkrankungen und   weitere Todesfälle können wir nur vermeiden, wenn sich mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger impfen lassen. Deshalb meine dringende Bitte: Gehen Sie den kleinen Schritt, der uns alle weit nach vorne bringt und lassen Sie sich impfen. Dies sichert die eigene Gesundheit und schützt Familie, Nachbarn und Freunde.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Wir haben die Pandemie zwar noch nicht überstanden, aber ein großer Teil der Bevölkerung ist mittlerweile durch Impfungen geschützt. Unser Dank gilt allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich verantwortungsbewusst an der Bekämpfung der Pandemie beteiligt haben. Wer ausreichend geschützt ist und auch keine Gefahr für andere darstellt, muss auch wieder weitestgehend normal und frei leben können. Die 2G-Regelung ermöglicht vielen, die unter massiven Einnahmeverlusten gelitten haben, ihre Geschäfte, Restaurants oder Kulturstätten wieder in Schwung zu bringen. Es ist bedauerlich, dass es immer noch so viele Menschen gibt, die Verschwörungserzählungen und Angstmachern Glauben schenken. Dabei sind weltweit bereits viele Millionen Menschen erfolgreich und ohne negative Folgen geimpft worden. Alle nicht geimpften Personen gehen im kommenden Winter ohne jede Not, ein erhebliches Risiko für sich selbst, ihre Freunde und ihre Familien ein. Es ist eine freie Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, aber es sollte jedem eine moralische Verpflichtung sein, sich selbst und damit alle anderen durch eine Impfung zu schützen.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir erleben jetzt eine Pandemie der Ungeimpften. Ungeimpfte haben ein deutlich höheres Risiko, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren und schwer an COVID-19 zu erkranken. Angesichts wieder deutlich steigender Fallzahlen müssen sie deshalb auch stärker geschützt werden als Geimpfte und Genesene. Das rechtfertigt auch die Einführung des 2G-Optionsmodells aus infektionsepidemiologischer Sicht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir mit der neuen Corona-Verordnung in Brandenburg den GMK-Beschluss zu Quarantäne in Schulen und Kitas umsetzen. Bei einem Corona-Fall sollen nicht mehr pauschal ganze Klassenverbände für 14 Tage in Quarantäne geschickt werden. Hier ist eine Regelung mit Augenmaß geboten, da Kinder ein Recht auf zuverlässigen Präsenzunterricht und auf Betreuung haben.“

 

Aktuelle Corona-Lage: Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt aktuell bei 0,75. Aktuell befinden sich 16 Personen in intensivmedizinischer Behandlung. Damit sind 1,5 Prozent der verfügbaren Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute landesweit bei 42,6, vor drei Wochen waren es 24,2. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Personen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung in einem Krankhaus behandelt werden, von 28 auf 57.

Zudem ist die Brandenburger Bevölkerung noch nicht in ausreichendem Maße durch eine Corona-Schutzimpfung immunisiert: 56,3 Prozent haben einen vollständigen Impfschutz, obwohl genügend Impfstoff bereitsteht, so dass alle im Alter über zwölf Jahren ihr Impfangebot wahrnehmen könnten.

Die wichtigsten neuen Regelungen in der Corona-Verordnung im Überblick:

Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage: Mit einem neuen Paragraphen 1 werden jetzt direkt in der Verordnung die Indikatoren genannt, die für die Landesregierung Beurteilungsmaßstab für die angeordneten Schutzmaßnahmen sind. Bislang sind sie in der Begründung aufgeführt. Die Indikatoren sind:

  • landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner),
  • Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner)
  • Anzahl der landesweit verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und deren Auslastung,
  • Anzahl der gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpften Personen (landesweite Impfquote).

Neuer Leitindikator: Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wird neuer Leitindikator. Das bedeutet: Die Auslastung des Gesundheitswesens hat bei der Gesamtbetrachtung der pandemischen Lage besonderes Gewicht. Damit setzt Brandenburg die in der vergangenen Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in der Landesverordnung entsprechend um. Wichtig: Eine wachsende Grundimmunität in der Bevölkerung bedeutet aber nicht, dass die Sieben-Tage-Inzidenz komplett vernachlässigt werden kann. Sie bleibt ein unverzichtbarer Frühindikator.

Angemessene Maßnahmen bei steigenden Werten: Die Landeregierung wird sich bei signifikanten Veränderungen der Indikatoren über angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens intensiv beraten, um insbesondere eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Vorrangig kommen dabei Maßnahmen auf Grundlage der sogenannten 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) sowie eine Ausweitung der 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) auf weitere Lebensbereiche in Betracht.

Werte für signifikante Veränderungen der Indikatoren:

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz

kleiner 7

7 bis 12

größer 12

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Personen mit COVID-19 innerhalb der letzten sieben Tage stationär aufgenommen wurden.

Zum Vergleich: In der abnehmenden Hochphase der Zweiten Corona-Welle (Anfang Januar 2021) betrug die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 21,0. In der Hochphase der Dritten Welle (ab Ende März 2021) lag dieser Wert bei 9,3 und zu Beginn der Vierten Welle (Mitte August 2021) bei 1,3. Dieser Wert liegt aktuell bei 0,75.

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Sieben-Tage-Inzidenz

kleiner 100

100 bis 200

größer 200

 

Dieser bekannte Indikator ist wie bisher auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Die höchsten Sieben-Tage-Inzidenzen haben heute in Brandenburg die kreisfreien Städte Cottbus (110,4) und Brandenburg an der Havel (109,7), den niedrigsten Wert verzeichnet die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) (3,5).

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Verfügbare

Intensivbetten (ITS)

bis 10%

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

10 bis 20 %

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

mehr als 20 %

mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten

Datenquelle für die Berechnung der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen. In Brandenburg gibt es theoretisch maximal 1.032 verfügbare intensivmedizinische Beatmungsbetten. Bei diesem Indikator ist eine landesweite Betrachtung zu Grunde zu legen, um einen einheitlichen räumlichen Bezug herzustellen.

Zum Vergleich: Den bisherigen Spitzenwert der Auslastung der ITS-Betten mit COVID-19-Patienten gab es Mitte Januar 2021 mit 255 Belegungen, das entspricht 24,7 Prozent. Der aktuelle Wert beträgt 1,5 Prozent (Anteil COVID-19 an Intensivbettenkapazität).

Hinweis zum Indikator Anzahl der geimpften Personen (Impfquote): Da die Sieben-Tage-Inzidenz die Impfquote widerspiegelt, erfolgt keine eigene Schwellenwertsetzung für diesen Indikator.

3G-Regel: Die sogenannte 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) bleibt mit der neuen Corona-Umgangsverordnung bestehen und gilt ab dem bisherigen Schwellenwert von 20 bezogen auf kreisfreie Städte und Landkreise (Sieben-Tage-Inzidenz Neuinfektionen). Die 3G-Regel betrifft zum Beispiel Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen und Innen-Spielplätze, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Art der Dienstleistung das Tragen einer Maske nicht zulässt (Ausnahme: medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen im Gesundheitssektor).

Großveranstaltungen: Mit der neuen Corona-Verordnung gibt es eine Personenobergrenze für Großveranstaltungen. Zu Veranstaltungen und Festivals sowie in Diskotheken und Clubs dürfen nicht mehr als 5.000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher. Bisher galt diese Obergrenze (und für Festivals eine Obergrenze von 7.000 Gästen) nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35. Dieser Schwellenwert wird aus der Verordnung gestrichen. Ausnahmen sind auf Antrag weiter möglich.

2G-Regel als Option: Die sogenannte 2G-Regel wird als Option für zahlreiche Lebensbereiche eingeführt (2G-Optionsmodell). Das 2G-Optionsmodell für Geimpfte und Genesene ist eine Ergänzung des bestehenden 3G-Modells für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Unterschied: Beim 2G-Modell gelten für Veranstalter und Gäste kaum noch Corona-Einschränkungen. Schutzmaßnahmen wie Abstand, Maske, Personengrenzen und Quadratmetervorgaben entfallen. Die Ermöglichung von Kontaktnachverfolgung und Hygienekonzepte bleiben jedoch weiterhin überall dort erforderlich, wo sie auch bislang vorgesehen sind.

Bereiche, in denen nach der neuen Corona-Verordnung das 2G-Optionsmodell genutzt werden kann, sind: Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung von Gästen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote, Indoor-Sportanlagen, Innen-Spielplätze, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, künstlerische Amateurensembles, Diskotheken, Clubs und Festivals.

Wichtig: Für einige Bereiche der Daseinsvorsorge sowie für bestimmte öffentliche Einrichtungen ist die Inanspruchnahme des 2G-Modells ausgeschlossen. Das betrifft Kitas und Schulen ebenso wie zum Beispiel Ämter und Verwaltungen, den öffentlichen Personennahverkehr, Einzel- und Großhandel, Einrichtungen der Grundversorgung oder lebenswichtige Dienstleistungen. Ausgenommen von dem 2G-Modell sind nach der Verordnung auch Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, Schwimmbäder und Freibäder. Hier sollen weiterhin Geimpfte, Genesene und Getestete sowie alle Personen, die von der Testpflicht befreit sind, Zutritt haben können.

Wenn Veranstalterinnen oder Veranstalter sowie Betreiberinnen oder Betreiber das 2G-Modell nutzen wollen, entfallen einzelne Vorgaben zum Infektionsschutz, wenn die Verantwortlichen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  • die Zutrittsgewährung ausschließlich für
    • geimpfte Personen,
    • genesene Personen,
    • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr,
  • den Einsatz ausschließlich von geimpftem oder genesenem Personal; dies gilt nicht für Personal, das dauerhaft keinen direkten Gäste- oder Kundenkontakt hat,
  • die Anbringung eines deutlich erkennbaren Hinweises im Zutrittsbereich, dass der Zutritt nur für geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern unter 12 Jahren gewährt wird,
  • die vorherige schriftliche Anzeige der Inanspruchnahme des 2G-Modells gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.

Einheitlicher Rahmen für Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas: Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 6. September 2021 einen einheitlichen Rahmen für Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas beschlossen. Diesen GMK-Beschluss setzt Brandenburg mit der neuen Corona-Verordnung um. Beim Auftreten eines Infektionsfalls in der Schule soll das zuständige Gesundheitsamt bei der Anordnung von Absonderungsmaßnahmen folgende Maßgaben berücksichtigen:

        • Die Anordnung einer Absonderung von Kontaktpersonen wird auf möglichst wenige Personen beschränkt; sie wird insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler eingegrenzt, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten.
        • Bei asymptomatischen engen Kontaktpersonen endet die Absonderung frühestens nach fünf Tagen mit dem Vorliegen eines Testnachweises.
        • Gegenüber geimpften und genesenen Personen werden keine Absonderungsmaßnahmen angeordnet.

Das gilt bei Auftreten eines Infektionsfalls in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle entsprechend.

Grundlage für die Anordnung der Quarantäne ist das Infektionsschutzgesetz. Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich mit SARS-CoV-2 angesteckt hat und dadurch zu einer Verbreitung des Krankheitserregers beitragen könnte. Wichtig: Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.

Ausnahmen von der Testpflicht: Hier gibt es eine wichtige Klarstellung in der Corona-Verordnung. Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie – neu – für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder. Hier gab es viele Nachfragen von Eltern. Denn mit der bisherigen Regelung waren Kita-Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind, nicht von der Ausnahmeregelung eingeschlossen. Von der Testpflicht ausgenommen sind außerdem wie bisher Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Das gilt auch für den Zeitraum der Ferien. Und natürlich müssen alle Personen, die einen Impf- oder Genesenennachweis haben, keinen Testnachweis vorlegen.

Verzicht auf Abstandsgebot, wenn FFP2-Maske: Bei religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen, bei sonstigen Veranstaltungen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen kann auf die Einhaltung des Abstandsgebots verzichtet werden, wenn alle Personen durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.

Weitere wichtige Regelungen in der Corona-Verordnung:

Abstandsgebot und Hygieneregeln: Jede Person ist weiterhin verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten, einschließlich des regelmäßigen Austauschs der Raumluft durch Frischluft in geschlossenen Räumen. Bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus soll grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen verzichtet werden. Jede Person soll außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Mund-Nasen-Bedeckung: Sofern außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, soll eine medizinische Maske getragen werden. Diese Regelung gilt generell zum Beispiel in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur, Fußpflege, Massage), es sei denn, die Art der Dienstleistung lässt das Tragen einer Maske nicht zu (z.B. Bartrasur oder Gesichtskosmetik).

Private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind wie bisher unter freiem Himmel mit bis zu 100 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Gästen erlaubt. Geimpfte und Genesene zählen hier nicht mit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle: PM der Staatskanzlei vom 14.09.2021)

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Grundstücksmarktbericht 2020 ist erschienen

(14. 09. 2021)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat den Grundstücksmarktbericht 2020 veröffentlicht. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2020 beider Landkreise detailliert dargelegt.

 

Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2020 kann als PDF-Dokument direkt von der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg, www.gutachterausschuss-bb.de, kostenfrei heruntergeladen werden. Dort finden Interessierte auch die Grundstücksmarktberichte der Jahre 2017 bis 2019.

 

Als Druckexemplar ist er in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gebührenpflichtig erhältlich.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit Sitz beim Fachbereich Kataster und Vermessung, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus in telefonischer und schriftlicher Form eingeholt werden. Die Telefonnummer lautet (0355) 49 91 – 22 47.

 

Sprechzeiten:

Dienstag        8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag   8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Foto zu Meldung: Grundstücksmarktbericht 2020 ist erschienen

OSL überschreitet 20er-Schwellenwert: Testnachweise in verschiedenen Bereichen wieder erforderlich

(09. 09. 2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

OSL überschreitet 20er-Schwellenwert: Testnachweise in verschiedenen Bereichen wieder erforderlich

(09.09.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist zurückblickend, dem brandenburgischen Trend folgend, gestiegen. Sie liegt am Donnerstag, 9. September 2021 bei 23,1. Vor einer Woche betrug diese 16,6.

 

Am heutigen Donnerstag, 09.09.2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis den 5. aufeinanderfolgenden Tag über dem Schwellenwert von 20. Damit treten ab Freitag, 10.09., gemäß der aktuellen 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 24. August auch in Oberspreewald-Lausitz in verschiedenen Bereichen wieder Testnachweispflichten entsprechend der 3G-Regelung in Kraft. Diese gelten aufgrund des hohen Infektionsgeschehens bereits auch in den Nachbarlandkreisen. Näheres hierzu im Verlauf dieser Corona-Meldung.   

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.307 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 71 Personen.  Als genesen gelten 6.975 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 5 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

 

Befanden sich vor einem Monat noch rund 20 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne, so waren es vor zwei Wochen bereits knapp 50. Auch in den vergangenen Tagen musste das Team des Gesundheitsamtes aufgrund enger Kontakte zu Infizierten erneut vermehrt Quarantänen aussprechen. Aktuell sind 297 Personen verpflichtet, sich für die Höchstdauer der möglichen Inkubationszeit häuslich abzusondern.

 

Die Quarantänen gehen aktuell maßgeblich auf Fälle in Kindertagesstätten und Schulen zurück. Infektionen sind derzeit in vier Kitas, drei Grundschulen, zwei Oberschulen und einem Gymnasium nachgewiesen worden.

 

Das RKI meldet am Donnerstag (09.09.) bundesweit 15.431 Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz ist erneut gestiegen und liegt mittlerweile im Bundesdurchschnitt bei 83,5. Brandenburg verzeichnet eine erneut gestiegene 7-Tages-Inzidenz von mittlerweile 40,1 und damit im Ländervergleich weiterhin den viertniedrigsten Wert.

 

Nahezu alle Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg haben mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz von 20 oder gar 35 überschritten. 7 weisen zum heutigen Stand eine 7-Tage-Inzidenz von über 20 auf, 10 liegen über dem Schwellenwert von 35. Die höchste Zahl weist aktuell Elbe-Elster aus (70,2).

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 70,1; Spree-Neiße: 25,6; Dahme-Spreewald: 34,8. Im sächsischen Landkreis Meißen: 40,7 und Bautzen: 18,4.

 

+++ OSL überschreitet 20er-Schwellenwert: Testnachweise erforderlich +++

Seit Sonntag, dem 5. September 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis OSL über dem Schwellenwert von 20.

 

Damit gilt entsprechend der 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der aktuellen Fassung vom 24. August erneut die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entsprechend der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) in verschiedenen Bereichen. 

 

Die Überschreitung des Schwellenwertes an fünf aufeinander folgenden Tagen hat die Kreisverwaltung am heutigen Donnerstag, 9. September, formell bekanntgeben. Diese kann auf der Internetseite unter www.osl-online.de/Corona nachgelesen werden. Damit treten die verschärften Regelungen zum Testnachweis am Freitag, 10. September 2021, in Kraft.

 

Zu den Folgen der Überschreitung dieses Schwellenwertes teilt das Land Brandenburg auf seiner Internetseite corona.brandenburg.de mit:

 

„Wo besteht aktuell eine Testpflicht?“

Steigt die Inzidenz hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, greift die Testpflicht wieder. Dies gilt für alle Personen ab 6 Jahren in jeweils in folgenden Bereichen:

  • in der Innengastronomie
  • bei touristischen Übernachtungen (der Test muss vor dem Einchecken erfolgen).
  • bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten
  • in Indoor-Sportanlagen (Ausnahme: Kontaktsport, hier ist auch bei Inzidenzen unter 20 ein negativer Test bzw. die Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises nötig)
  • in Innen-Spielplätzen
  • bei Veranstaltungen, (Ausnahme: die Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (Ausnahme: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern)
  • in Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren (Ausnahme: Angebote, die im Zusammenhang mit gebuchten Übernachtungen stehen, hier besteht die Testpflicht bei Inzidenzen über 20 bereits beim Einchecken in der Beherbergungsstätte)
  • Künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte in geschlossenen Räumen): Testpflicht für alle Künstlerinnen und Künstler (Ausnahme: dies gilt nicht für Ensembles, bei denen nicht gesungen wird und keine Blasinstrumente gespielt werden).
  • bei Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen (Ausnahmen: Veranstaltungen unter freiem Himmel, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts, in beiden Fällen ist auch bei Inzidenzen von über 20 kein Test nötig)
  • bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen die Art der Dienstleistung das Tragen einer Maske nicht zulässt, z.B. Bartrasur oder kosmetische Gesichtspflege (Ausnahme: medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen im Gesundheitssektor, hier ist auch bei Inzidenzen über 20 kein Test nötig)

 

Unabhängig davon, ob die 7-Tage-Inzidenz unter oder über 20 liegt, gilt die Testpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in folgenden Fällen immer:

  • bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
  • bei der Ausübung von Kontaktsport in Indoor-Sportanlagen
  • beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Festivals und anderen Tanzveranstaltungen
  • beim Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
  • in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

 

Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg folgendes:

 

Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden und die zugrunde liegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein, zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (etwa ein kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).“

 

(Quelle: www.corona.brandenburg.de)

 

+++Teststellen im Landkreis / Ende der kostenfreien Bürgertests ab 11. Oktober +++

Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der sogenannten Bürgertests mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Grundlage für dieses Angebot bildete die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

 

Diese soll nunmehr angepasst werden. Der vorliegende Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht das Ende der kostenfreien Tests zum 11. Oktober 2021 vor. Ausnahmen gelten nur für enge Personenkreise, sogenannte „vulnerablen Gruppen“. Allgemein weiterhin sollen Gratis-Tests denjenigen zustehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (etwa Kinder unter 12 Jahren – bislang kein zugelassener Impfstoff) sowie beispielsweise für Schwangere. Eine Übergangsphase soll demnach bis zum 30. November gelten für Kinder von 12-17 Jahren.

 

Bislang werden kostenfreie Corona-Schnelltests zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten. Eine Übersicht des Landes zu den derzeit noch bestehenden Angeboten gibt es unter www.brandenburg-testet.de. Der Landkreis OSL hält eine Übersicht der Angebote auf seiner Internetseite www.osl-online.de/corona vor. Es ist damit zu rechnen, dass mit der neuen Regelung perspektivisch einige der Teststellen den Betrieb einstellen werden.

 

+++ Neue Umgangsverordnung kommt / neue Leitindikatoren sind vorgesehen +++

Das Brandenburger Kabinett wird bereits in der kommenden Woche, voraussichtlich am 14. September, eine neue Corona-Umgangsverordnung beschließen. Darin sollen unter anderem neue Leitindikatoren aufgenommen werden, die für die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie maßgeblich sind. Zu diesen Leitindikatoren hat sich das Kabinett am 7. September vor dem Hintergrund der geplanten Änderung im Infektionsschutzgesetz, die in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden sollen, bereits verständigt. 

 

In der Pressemitteilung „Kabinett verständigt sich auf neue Leitindikatoren für Corona-Verordnung“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 7. September heißt es dazu:

„[…] So soll die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Leitindikator ablösen. Außerdem soll der gestrige Beschluss der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister zu Quarantäne in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen berücksichtigt werden.

 

Geplant ist, dass sich die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zukünftig an folgenden Indikatoren ausrichten:

  • Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der täglich neu zur stationären Behandlung aufgenommenen Patienten, die SARS-CoV-2 positiv sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen)
  • Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der an das RKI übermittelten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen)
  • Verfügbare intensivmedizinische Behandlungskapazitäten und deren Auslastung (landesweite Betrachtung)
  • Anzahl geimpfter Personen

 

Anhand dieser Indikatoren erfolgt durch die Landesregierung eine Gesamtbetrachtung zur Einschätzung der pandemischen Lage, woraus wiederum Regelungen abgeleitet werden.“

 

+++ Quarantäne-Regelungen in Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen +++

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich am 6. September auf Empfehlungen für bundesweit einheitliche Quarantäneregeln bei Infektionsfällen an Schulen verständigt.

Demnach soll es künftig für direkte Kontaktpersonen möglich sein, die Quarantänezeit nach einem PCR-Test nach 5 Tagen zu beenden. Zudem sollen keine kompletten Klassen mehr in Quarantäne versetzt werden. Voraussetzung soll weiterhin die Einhaltung der Lüftungs-, Masken- und Testkonzepte in den Schulen sein. Die finale Bewertung der Lage obliege weiterhin den Gesundheitsämtern, die fallgenau alle weiteren relevanten Faktoren in die Bewertung einbeziehen müssen. Das Land Brandenburg hat angekündigt, die Empfehlungen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister zur Quarantäne in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in der neuen Umgangsverordnung zu berücksichtigen, die voraussichtlich am kommenden Dienstag (14. September) verabschiedet werden soll.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nutzt bereits eine Risikobewertung, welche die aktuellsten Empfehlungen der AWMF-S3-Leitlinien zur Prävention von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen und dem RKI enthält. Diese ist nach dem neuesten Stand der Forschungen gestaltet. Darin wird unter Kenntnis des Lüftungsprozederes in der Einrichtung, der Einhaltung der Vorgaben der Umgangsverordnung (Maske, Abstand), der Dauer der gemeinsam verbrachten Zeit und der Kenntnis, ob die positiv getestete Person symptomatisch war oder nicht, sowie weiterer Faktoren das Risiko für eine Infektion der Kontaktpersonen (z. B. Klassenverband, Kitagruppe) bewertet.

 

Ist dieses sehr hoch bzw. hoch, erfolgt die Quarantäneverhängung für mehrere Kontaktpersonen, im Extremfall für die ganze Klasse/Gruppe. Wird dies niedrig bewertet, werden lediglich für die positiv getestete Person und ggf. 2-3 weitere engste Kontaktpersonen (z. B. Banknachbar in der Schule) Quarantänen ausgesprochen.

 

+++ digitales Symptom-Tagebuch Climedo +++

Das Gesundheitsamt des Landkreises nutzt seit August das bundesweit einheitliche digitale Symptom-Tagebuch „Climedo“. Dieses unterstützt die Gesundheitsämter bei der der obligatorischen täglichen Aufnahme des Symptomstatus im Laufe der Isolation oder Quarantäne, erleichtert damit Prozesse und spart Zeit.

 

Das digitale Symptom-Tagebuch wurde von der Climedo Health GmbH in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie unter Einbezug des Robert-Koch-Institut (RKI), des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen entwickelt.

Die Webanwendung ermöglicht es den Gesundheitsämtern, mit Personen, die sich aufgrund eines COVID-19 Verdachtsfalls in Quarantäne befinden, in einen digitalen Austausch bezüglich ihres Gesundheitszustandes zu treten. Die tägliche telefonische Abfrage durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Gesundheitsämter entfällt durch die Nutzung bei einem großen Teil der Fälle.

 

Mittels E-Mail oder SMS erhalten die betroffenen Kontaktpersonen täglich automatisch einen Link, der sie zu einem Online-Formular zur Abfrage ihres Gesundheitszustandes leitet. Der Link kann auf jedem Endgerät – Rechner, Laptop, Tablet oder Smartphone – geöffnet und der Online-Fragebogen von den betroffenen Kontaktpersonen selbstständig beantwortet und rückgesendet werden.

 

Sofern bei einer Kontaktperson eine Probe entnommen worden ist, werden die Kontaktpersonen hierzu zu einem weiteren Online-Formular geleitet. Die Zuordnung und Erfassung im betreffenden Symptom-Tagebuch erfolgen automatisch, sodass an diesem Punkt die tägliche Beteiligung durch die Gesundheitsämter entfällt.

 

Verfügt eine betroffene Kontaktperson über keinen Internetzugang, können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt das Symptom-Tagebuch bei der telefonischen Erfassung der Symptome nutzen und eigenständig die telefonisch abgefragten Symptome online in das Symptom-Tagebuch eintragen.

 

Nähere Informationen hierzu stellt das Bundesgesundheitsministerium hier bereit.

 

+++ Der Impfbus hält auch an den Gymnasien des Landkreises  +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bietet über seinen Impfbus freiwillige Impfangebote an den Schulen an. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren.

 

Den Auftakt machte das Oberstufenzentrum Lausitz. Hier wurden in der Zeit vom 31.08.2021 bis 02.09.2021 insgesamt 47 Personen geimpft. Die Schülerinnen und Schüler wurden über die Impftermine für die Zweitimpfung informiert.

 

Nun sollen zeitnah Impfangebote auch an den drei Gymnasien des Landkreises folgen. Der Impfbus hält hierfür jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr am 27.09.2021 im Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau/Spreewald, am 28.09.2021 im Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide und am 29.09.2021 im Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird das Vakzin von BioNTech/Pfizer. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler werden zeitnah über die jeweiligen Schulen über das Impfangebot an ihrer Schule informiert.

Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche in der Regel selbst über ihre Impfung entscheiden und die Formulare allein unterschreiben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist hingegen auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten als Zustimmung zur Impfung notwendig.

Der Landkreis hat die Kommunen im Landkreis in ihrer Funktion als Schulträger der Oberschulen über die Möglichkeit des Impfbus-Einsatzes informiert, sodass im Anschluss gegebenenfalls auch hier einzelne Schulen angesteuert werden könnten.

 

Auch in der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße in Senftenberg oder bei niedergelassenen Ärzten werden Impfungen für Personen ab 12 Jahren durchgeführt.

 

Wichtiger Hinweis: Auch Impfwillige, die nicht die Schule besuchen, können das Angebot des Impfbusses an den Schulen in Anspruch nehmen. Hierfür sollten Interessierte sich direkt vor Ort nach freien Kapazitäten erkundigen und die entsprechenden Unterlagen – Anamneseformular, Aufklärungsmerkblatt, Einwilligung zur Datenverarbeitung, Ausweis und Chipkarte – bereithalten. Die benötigten Formulare können unter www.osl-online.de/Corona (Corona-Schutzimpfung | Impfbus) heruntergeladen werden und liegen auch vor Ort aus.

 

+++ 21.169.768 Euro Corona-Hilfen im Landkreis ausgezahlt +++

Im Rahmen der Corona-Sonderprogramme Überbrückungshilfe 1 bis 3, der Novemberhilfe, der Dezemberhilfe sowie der Neustarthilfe wurden an Unternehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bislang 21.169.768 Euro ausgezahlt. Darüber informierte ein Vertreter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) jüngst in einem Treffen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderer im Landkreis unter Leitung der Kreisverwaltung.

 

Mit den Corona-Sonderprogrammen erhielten Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen staatliche Corona-Hilfen des Bundes und Landes.

Insgesamt wurden 1.551 Anträge mit einem Antragsvolumen von 28.581.685,88 Euro bei der ILB eingereicht. 1.442 Anträge wurden bereits beschieden und ausgezahlt. 

Aktuell: Bekanntmachung Überschreitung Schwellenwert von 20 in OSL (Stand: 09.09.2021)

(09. 09. 2021)

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachung zur Überschreitung des Schwellenwertes von 20 in OSL (Stand: 09.09.2021)

[Aktuell: Bekanntmachung Überschreitung Schwellenwert von 20 in OSL (Stand: 09.09.2021)]

Treffen der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e. V. mit kommunalen Behindertenbeauftragten in Luckenwalde

(06. 09. 2021)

Presseinformation der Kreisverwaltung Teltow-Fläming

 

Zu einem ersten gemeinsamen Arbeitsgespräch trafen sich am 26. August 2021 die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e. V., Monika Paulat, und Mitglieder des Sprecher*innenrats der kommunalen Behindertenbeauftragten im Land Brandenburg. Der Kontakt war durch die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe des Landesbehindertenbeirates entstanden.

 

Das Treffen in Luckenwalde diente vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und Ausloten gemeinsamer Ziele. Es wurden Vorgaben der UN-Behindertenkonvention und deren Durchsetzung auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene angesprochen. Ergebnis des Treffens ist die Bereitschaft einer Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Sozialgerichtstag e. V. und dem Sprecher*innenrat der kommunalen Behindertenbeauftragten. Ziel ist der gegenseitige Informationsaustausch und ggf. die gemeinsame Erarbeitung von Empfehlungen zu den Themen Inklusion und soziale Gerechtigkeit vor dem Hintergrund der Sozialgesetzgebung.

Landrätin Kornelia Wehlan begrüßte die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming und nutzte die Gelegenheit zum kurzen Austausch mit ihr und den kommunalen Behindertenbeauftragten.

 

Auf dem Foto (Bildautor: Landkreis TF) v. l. n. r.:

  • Kornelia Wehlan, Landrätin Teltow-Fläming
  • Dr. Normen Franzke, Mitglied Sprecher*innenrat, Behindertenbeauftragter Stadt Cottbus
  • Monika Paulat, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e. V.
  • Antje Bauroth, Mitglied Sprecher*innenrat, Behindertenbeauftragte Landkreis Teltow-Fläming,
  • Johanna Zabka, Mitglied Sprecher*innenrat, Behindertenbeauftragte Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Foto zu Meldung: Treffen der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e. V. mit kommunalen Behindertenbeauftragten in Luckenwalde

Pflegestützpunkt OSL organisiert wieder einen Kurs für pflegende Angehörige ab dem 8. September in Senftenberg

(06. 09. 2021)

Am 8. September startet um 15.30 Uhr in Senftenberg im DRK Bildungszentrum, in der Schillerstr. 30 der nächste Kurs für pflegende Angehörige.

 

An neun Mittwochabenden geht es um Themen wie Recht und Versicherung, Körperpflege, Ernährung, Bewegung, Schmerzen, Hilfsmittel, Begleitung am Lebensende und Selbstsorge.

 

Der Kurs ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Weitere Informationen finden Sie im Flyer im Anhang.

 

Um Anmeldung wird gebeten: 03573 – 8704180.

[Flyer Pflegekurs]

Erfolgreicher Abschluss des Brandenburger Lesesommers: Kinderbuchautor Jens Reinländer las für 7-12-Jährige

(01. 09. 2021)

Erstmalig beteiligte sich in diesem Jahr auch die öffentliche Bibliothek im SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide am Brandenburger Lesesommer. Das kostenfreie Angebot richtete sich an Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen. Mittlerweile ist der Lesesommer beendet. Auf die fleißigen Leserinnen und Leser wartete nun eine tolle Überraschung.

 

„Bei der Anmeldung erhielt jedes teilnehmende Kind einen Club-Ausweis sowie ein Logbuch, in dem alle gelesenen Bücher eingetragen werden konnten. Wer in den Sommerferien mindestens drei Bücher aus der Auswahl des Lesesommers gelesen hat, wurde auf unserer Abschlussparty am 27. August mit einem kleinen Preis belohnt.“, so Janin Winter, kommissarische Leiterin der SeeCampus-Bibliothek.  

 

Zur Preisverleihung gelang es dem Team der Bibliothek zudem, den bekannten Kinderbuchautor Jens Reinländer einzuladen. Dieser las seinen jungen Gästen aus einem seiner aktuellen Bücher „Rabatz im langen Lulatsch" vor. Darüber hinaus gab es eine Bastelstraße und auch ein kleiner Imbiss durfte nicht fehlen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter blickten am Ende der Veranstaltung auf einen gelungenen Abschluss des Brandenburger Lesesommers. Winter: „Die Resonanz auf unsere erste Teilnahme an der Aktion war sehr gut, wir freuen uns über das Interesse der lesebegeisterten Jungen und Mädchen an der Veranstaltungsreihe. Die Abschlusslesung mit Jens Reinländer war ein schönes Highlight für die Kinder.“

 

Insgesamt 8 Jungs und 20 Mädchen hatten sich für den Brandenburger Lesesommer in der SeeCampus-Bibliothek angemeldet. Die Mädchen und Jungen im Alter von 7 bis 12 Jahren kamen aus Lauchhammer, Schwarzheide, Lindenau, Senftenberg, Guteborn, Lipsa, Ruhland und Frauendorf. Gewinnerin mit 9 gelesenen Büchern ist Hanna Jergler aus Ruhland. „Aufgrund des Zuspruchs wird die Bibliothek auch im kommenden Jahr erneut am Brandenburger Lesesommer teilnehmen.“, stellt Winter bereits jetzt in Aussicht.

 

Der Brandenburger Lesesommer ist ein Leseförderprojekt, in dem Lesefreude und Spaß außerhalb der Schulzeit im Vordergrund stehen. Ursprünglich von der Bertelsmann Stiftung ins Leben gerufen, fand der erste Brandenburger Lesesommer 2019 statt.

 

Anlässlich der Teilnahme an der Aktion warteten in der Seecampus-Bibliothek zahlreiche neue Bücher auf die Schulkinder. Winter: „Ein großer Dank geht an die Unternehmen, die den Kauf neuer Kinderbücher mit Spenden unterstützt haben.“

 

Konkret unterstützte die BASF Schwarzheide GmbH den Lesesommer in der Bibliothek im SeeCampus Niederlausitz mit einer Spende in Höhe von 150 Euro, die Gärtnerei Konzag aus Schwarzheide stellte 100 Euro bereit. Die Sparkasse Niederlausitz überreichte im Juni einen Scheck über 500 Euro zum Kauf neuer Kinderbücher für den Lesesommer.

 

Zur SeeCampus-Bibliothek

Die Seecampus-Bibliothek ist eine öffentliche Bibliothek für die Städte Lauchhammer, Schwarzheide und der angrenzenden Gemeinden. Sie fungiert mit ihrem Sach- und Fachbuchbestand zudem als Schulbibliothek. Sie beinhaltet außerdem die Kreisbildstelle zur Versorgung der Lehrer/-innen und Erzieher/-innen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Filmen und ergänzenden Unterrichtsmitteln.

 

Die Einrichtung zählt rund 700 angemeldete Benutzerinnen und Benutzer. Monatlich leihen sich ca. 1.000 Besucherinnen und Besucher im Durchschnitt in Summe bis zu 4.000 Medien aus. Insgesamt kann auf einen Bestand von 27.000 Medien zurückgegriffen werden.   

 

Kontakt:

SeeCampus-Bibliothek, Lauchhammerstraße 33, 01987 Schwarzheide

www.bibliothek.seecampus-niederlausitz.de

Öffnungszeiten:

Montag und Freitag 10-12 und 13-16 Uhr

Dienstag und Donnerstag 10-12 und 13-18 Uhr

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166 Teilnehmer bei der 24. „Tour de OSL“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz / Start und Ziel in Lübbenau/Spreewald

(30. 08. 2021)

Radfahrerinnen und Radfahrer jeden Alters ließen sich nicht von der ein oder anderen Regenwolke abhalten, um am Samstag (28. August 2021) gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze durch den Norden des Landkreises zu radeln. Über 45 Kilometer führte die „Tour de OSL“ ausgehend von Lübbenau/Spreewald über Calau nach Raddusch und von dort aus wieder zurück.

 

Um 9 Uhr am Morgen eröffnete der Verwaltungschef der Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Bürgermeister der Spreewaldstadt Helmut Wenzel die 24. Tour de OSL am Kulturzentrum GLEIS 3. Über 45 Kilometer führte die Strecke die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch und entlang attraktiver Ortschaften, Wälder, Wiesen und Felder. Ein erster Halt am Spreewelten Bad in Lübbenau/Spreewald bot die Gelegenheit, eine Fütterung der Pinguine mit interessanten Informationen zu den Tieren zu erleben. Am nächsten Stopp, dem Schönfelder See, wurden die Radler bereits von Vertretern der LMBV erwartet, die Wissenswertes über den Bergbaufolgesee vermittelten. Danach ging es weiter nach Calau zu einer entspannten Mittagspause auf dem Marktplatz. Bürgermeister Werner Suchner hieß die Radfahrerinnen und Radfahrer willkommen und machte auf viele weitere sehenswerte Ziele der Region aufmerksam. Abwechslungsreich ging es weiter, denn nächster Halt war die Milchviehanlage Saßleben. Hier gab es neben interessanten Details zur Kuhtierhaltung sowie frischer Milch und Joghurt die Möglichkeit, eine Führung durch die Anlage zu gewinnen, bevor sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestärkt zum letzten Zwischenziel der Tour, der Slawenburg Raddusch, aufmachten. Begrüßt wurden sie dort von Bürgermeister Bengt Kanzler. Viele nutzten die Möglichkeit für einen kleinen Einblick in die Ausstellung oder genossen den weiten Ausblick vom Burgwall.

 

Wieder angekommen am Kulturzentrum GLEIS 3 in Lübbenau/Spreewald, wurden bei der traditionellen Tombola am Ende der Tour wieder auch die jüngsten und ältesten Teilnehmer ermittelt. Mit gebührendem Applaus wurde der 88-jährige Klaus Beyer aus Calau bedacht. Die jüngste Teilnehmerin war die neunjährige Enya aus Kittlitz. Beide konnten sich über eine kleine Aufmerksamkeit, überreicht durch Tour-Organisator Jens Bergmann, freuen.

 

Traditionsgemäß wurden unter allen Radlerinnen und Radlern attraktive Gewinne verlost. Über die zwei Hauptpreise, je ein modernes E-Bike, zur Verfügung gestellt von der Sparkasse Niederlausitz, freuten sich Andrea Hentschke aus Lübbenau/Spreewald und Manfred Lehmann aus Koßwig. Ein weiteres Fahrrad ging an Otto-Karl Hecker aus Lübbenau/Spreewald.   

 

Die Durchführung der Tour als auch die Tombola wurden erneut von verschiedensten Seiten unterstützt. Großen Dank sprach Landrat Siegurd Heinze allen aus, die zum reibungslosen Verlauf der Veranstaltung beitrugen, allen voran dem Team der Sanitäter des DRK Kreisverband Calau, dem Fahrrad-Pannenservice Heinz Trasper und der Polizeiinspektion Senftenberg sowie dem Organisationsteam der Kreisverwaltung.

 

Zu weiteren Fotos > hier.

 

Das Video zur Tour de OSL 2021:

 

[Streckenverlauf der Tour de OSL 2021]

Foto zu Meldung: 166 Teilnehmer bei der 24. „Tour de OSL“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz / Start und Ziel in Lübbenau/Spreewald

1 Jahr Tiefbauarbeiten für schnelles Internet im Landkreis OSL: Projekt Glasfaseranschluss kommt gut voran

(28. 08. 2021)

Am 27. August vor einem Jahr begannen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Tiefbauarbeiten zum kreisweiten Breitbandausbau in bislang unterversorgten Gebieten. Bis Ende 2023 erhalten rund 4.500 Haushalte, 240 Unternehmen und 34 Schulen kostenfreie Glasfaseranschlüsse. Projektleiter Jörg Cronauge von der Kreisverwaltung erklärt, wie die Arbeiten vorankommen und wo zeitnah schneller gesurft werden kann.

 

„Die Tiefbauarbeiten als auch der Anschluss der einzelnen Häuser liegen im Zeitplan. Die Realisierung des Projektes befindet sich weiter in vollen Zügen.“ lautet das Fazit von Cronauge, der das Thema Breitbandausbau im Landkreis OSL von Beginn an - seit der Fördermittelbeantragung im Rahmen des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 2016 - federführend begleitet. Einzelne pandemiebedingte Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren habe es in den vergangenen Monaten gegeben, diese konnten jedoch schnell gelöst werden und führten in Summe nicht zu nennenswerten Verzögerungen.

 

28,4 Kilometer haben sich die Bagger seit dem Start der Tiefbauarbeiten im Vetschauer Ortsteil Missen vor einem Jahr bereits durch den Landkreis gegraben. 53,9 Kilometer Glasfaserkabel wurden hierbei in die Erde und die teilweise bereits bestehenden Leerrohrsysteme gebracht. 50 Netzverteiler befinden sich derzeit in der Produktion, 6 sind fertig montiert und im Einsatz. 605 Hausanschlüsse werden aktuell vorgerichtet, 21 sind bereits fertiggestellt.

 

Den eigentlichen Bauarbeiten vorausgegangen war eine mehrmonatige, intensive Planungsphase. „Diese umfasste zahlreiche Vorarbeiten, wie etwa das Einholen von Genehmigungen für die Bauarbeiten bei den zuständigen Baulastträgern, Eigentümern und Behörden. Das Anschreiben der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und die sich anschließende Anmeldephase konnte final Ende November 2020 abgeschlossen werden.“, erklärt Winnie Böttcher, Projektassistent der Deutschen Telekom Technik GmbH. 

 

Die Lindengrundschule im Vetschauer Ortsteil Missen war im August 2020 eines der ersten Objekte, das vom Glasfaserausbau profitierte. Seit November 2020 wird hier bereits schneller gesurft. Neben der Schule in Missen folgten weitere erste Ausbauarbeiten in Teilen von Senftenberg, Calau und dem Amt Altdöbern. Im Senftenberger Ortsteil Großkoschen sind die Bauarbeiten mittlerweile abgeschlossen. Cronauge: „Die Buchbarkeit der gewünschten Bandbreite wird nach der Einpflege aller Unterlagen bis Ende September gegeben sein.“  

 

Drei Firmen sind derzeit im Auftrag der Deutschen Telekom mit der Umsetzung des Breitbandausbaus im Landkreis betraut. Aktuell laufen umfangreiche Tiefbauarbeiten in den Ortschaften Kalkwitz, Sassleben, Cabel, Plieskendorf, Pritzen, Lubochow, Ressen, Neu-Seeland, Sorner-Buden, Dörrwolf, Calau, Kleinkoschen, Großkoschen, Schipkau, Senftenberg, Ruhland, Guteborn, Schwarzbach und Lübbenau/Spreewald. Das Verlegen des Hauptkabels bis vor die jeweilige Haustür soll hier bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und anschließend in die finale Phase – den jeweiligen Hausanschluss in das Gebäude hinein - übergehen. 

 

Im Anschluss werden die umfangreichen Ausbauarbeiten kreisweit auch in den weiteren Kommunen fortgesetzt.

 

Rund 1.100 Kilometer Glasfaser und 184 Verteiler werden bis zum Abschluss des Projektes in knapp zwei Jahren verbaut – und werden über die dann 2.727 vorgerichteten Hausanschlüsse für höhere Bandbreiten sorgen. Der letzte Glasfaseranschluss in OSL soll bis Ende 2023 installiert sein.

 

Interesse am kreisweiten Glasfaserausbau war und ist groß

Alle betreffenden, bislang als unterversorgt geltenden, 3.279 Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis wurden in mehreren Tranchen bis September 2020 durch den Landkreis angeschrieben. 76 % erteilten im Ergebnis ihr schriftliches Einverständnis für den kostenfreien Anschluss ihres Gebäudes an das Glasfasernetz.

 

„Die Rücklaufqoute ist derzeit laut Aussage der Telekom der höchste Wert im ganzen Land Brandenburg. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer blicken ihren Anschlüssen mit Vorfreude entgegen. Es gibt regelmäßige Anfragen, ob das eigene Haus beim Ausblauplan dabei ist und wann man endlich buchen könnte. Das Interesse am Glasfaserausbau war und ist groß“, fasst Cronauge ein Jahr nach dem Start der Tiefbauarbeiten zusammen.

 

Auch Winnie Böttcher zeigt sich zufrieden: „Die Bauarbeiten gehen gut vorwärts, besonders möchte ich die gute Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren und Genehmigungsbehörden loben. Hier wird enorm viel im Hintergrund geleistet. Auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger kommen uns entgegen, indem sie den Leitungsweg vorbereiten, uns Probleme aufzeigen oder einfach gemeinsam mit uns an einem Strang ziehen. Hierfür gilt allen ein herzliches Dankeschön!“

 

23,5 Millionen Euro für schnelleres Internet im Landkreis

23,5 Millionen Euro nimmt der Landkreis in die Hand, um das Projekt zu realisieren. Das Geld stammt aus Bundes- und Landesmitteln zur Umsetzung des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

 

Profitieren sollen Immobilien, in denen bislang mit Übertragungsraten von weniger als 30 Mbit/s gesurft wird und die somit als unterversorgt gelten. Cronauge: „Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 1 Gigabit pro Sekunde.“

 

Das neue Glasfasernetz wird im Auftrag des Landkreises durch die Deutsche Telekom ausgebaut. Ein entsprechender Ausbauvertrag wurde im Oktober 2019 abgeschlossen. Dem vorausgegangen war ein umfassendes europaweites Ausschreibungsverfahren.

 

Nähere Informationen zum Breitbandausbau

Wer wissen möchte, wie ein Hausanschluss realisiert wird, kann sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/breitbandausbau, informieren. Hier ist zum Thema ein entsprechendes Video verlinkt. Ebenso befindet sich dort neben weiterführenden Informationen eine Übersichtskarte zum Breitbandausbau im Landkreis.

 

Bei Fragen steht Projektleiter Jörg Cronauge von der Kreisverwaltung bereit unter: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Büro Landrat, SG Wirtschaft und Förderung, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg, Telefon: 03573 / 870 – 5123; E-Mail:

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Schnell anmelden: Kinder-Erlebnis-Theaterführung im Spreewald-Museum Lübbenau

(27. 08. 2021)

Die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz laden zu einer ganz besonderen Erlebnis-Theaterführung für Kinder ins Spreewald-Museum Lübbenau ein: Die beiden Schauspieler des Dresdener Wandertheaters Schwalbe, die in den letzten Jahren die Kinder als „Hexe Henriette und Köchin Suppengrün“ verzaubert haben, bringen in diesem Jahr ein neues Pärchen auf die „Bühne“.

 

„Die freche Hedwig glaubt sich alles erlauben zu dürfen, weil ihr Vater Bürgermeister der Stadt Lübbenau ist. Doch da hat sie die Rechnung ohne den ordnungsliebenden Stadtpolizisten Wilhelm Obacht gemacht. Gemeinsam nehmen sie die Kinder mit durch das Museum auf einen historischen Einkaufsbummel der ganz besonderen Art.“, verspricht Museumspädagoge Dirk Ehrhardt.

 

Die Geschichte richtet sich an Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren. Die Führung dauert 1,5 Stunden. Die Kosten betragen 4 Euro pro Kind. Die maximale Teilnehmerzahl beläuft sich auf 25 Kinder.

 

Folgende Termine sind noch frei:

 

  • Dienstag, 14.09.2021, 9 Uhr, 11 Uhr und 14 Uhr
  • Mittwoch, 15.09.2021, 14 Uhr
  • Donnerstag, 16.09.2021, 9 Uhr, 11 Uhr und 14 Uhr

 

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und wird unter oder telefonisch (03573 870 2422) entgegengenommen.

 

Nähere Informationen zu den Museen des Landkreises und ihren Angeboten unter: www.museums-entdecker.de

 

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Theater Neue Bühne Senftenberg: Verträge mit künftigem Intendanten Daniel Ris unterzeichnet

(26. 08. 2021)

Daniel Ris wird zum Spielzeitwechsel 2022/23 Intendant des Theaters Neue Bühne in Senftenberg. Nachdem die Entscheidung für ihn bereits im Frühling fiel, folgte nun der nächste Schritt: In der vergangenen Woche unterzeichneten er und die beiden Verbandsräte des Zweckverbandes Niederlausitzer Theaterstädtebund – Neue Bühne Senftenberg, OSL-Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, in Senftenberg den 7-seitigen Intendantenvertrag.

 

Damit wird Ris zum 1. September 2022 für die Dauer von 5 Jahren die künstlerische Leitung des Hauses vom jetzigen Intendanten Manuel Soubeyrand übernehmen. Mit Auslaufen seines Vertrages erfolgt auf dessen Wunsch hin zu diesem Zeitpunkt eine Neubesetzung der Stelle.

 

Um die notwendigen Vorbereitungen für die ab dem nächsten Sommer bevorstehende neue Spielzeit 2022/2023 mit ausreichend Vorlauf und Befugnis treffen zu können, erhält Ris neben seinem Intendantenvertrag einen weiteren - zusätzlichen - Vorvertrag. Dieser greift bereits ab dem 1. September dieses Jahres und erlaubt es dem aktuell noch in Berlin wohnhaften Ris, bereits jetzt entsprechend tätig zu werden.

 

Der Vorvertrag bildet eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen und erfolgreichen Start in die neue Spielzeit. Mit ihm erhält Ris die Kompetenz, den neuen Spielplan nach seinen Vorstellungen zu gestalten, die Zusammenstellung des Ensembles zu treffen, Vorsprechen und Neuanstellungen vorzunehmen und die notwendigen Vorproben durchzuführen. Hierfür steht ihm im Theater bereits ein eigenes Büro bereit. Der Vorvertrag wurde unter anderem von Manuel Soubeyrand als jetzigem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes unterzeichnet.

 

Mit den notwendigen Unterschriften unter Intendanten- und Vorvertrag sind nunmehr alle Voraussetzungen für den beruflichen Neustart des 56-jährigen in Senftenberg geschaffen.

 

Bereits in den vergangenen Monaten führte Ris der Weg mehrfach nach Senftenberg. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Theaters stellte er sich hierbei persönlich vor – pandemiebedingt zunächst per selbstaufgezeichneter Videobotschaft, später im Rahmen einer Vollversammlung auch vor Ort.

  

Daniel Ris: „Mit der Unterzeichnung der Verträge ist es nun besiegelt und ich freue mich sehr auf diese wunderbare Aufgabe. Der bisherige Kontakt zum Theater war überaus zugewandt und freundlich. Nach dem Ende meiner Tätigkeit in der Eifel kann ich mich ab September nun voll und ganz der Vorbereitung in Senftenberg widmen.“

 

Zur Person

Daniel Ris ist seit 2016 Intendant der Burgfestspiele im rheinland-pfälzischen Mayen. Unter seiner Leitung erfuhr die Veranstaltung mit einem künstlerisch anspruchsvollen Programm stetig wachsende Besucherrekorde. Seit 2012 ist Ris zudem bundesweit als Berater für verschiedene namhafte Kulturbetriebe tätig.

 

Nach Abschluss des Schauspielstudiums in Bochum und Engagements in Dortmund, Bielefeld und Frankfurt am Main war er von 1993 bis 1998 als Schauspieler im Ensemble am Theater Konstanz tätig und begann dort, auch zu inszenieren. Es folgten neunzehn freiberufliche Jahre als Regisseur, Darsteller und Autor. Ris absolvierte zudem ein Masterstudium Kulturmanagement an der Universität Zürich, welches er 2011 mit Auszeichnung abschloss. Seit 2015 ist er systemischer Coach mit Zertifikat der Fachhochschule Potsdam. Er ist Gründungsmitglied und im Vorstand der Initiative „art but fair Deutschland e.V“.

 

Im April 2021 empfahl eine fachkundige Findungskommission mit namhaften Vertretern aus der Theaterszene im Ergebnis des umfassenden Auswahlprozesses Ris zur Neubesetzung der Intendanz. Der Zweckverband Niederlausitzer Theaterstädtebund stimmte in seiner Sitzung im Mai 2021 zu. Ris setzte sich mit seiner Vita und seinem künstlerischen Konzept gegen über 30 Bewerberinnen und Bewerber aus dem In- und Ausland durch.

 

Videobeitrag zu Daniel Ris

Wer einen ersten Eindruck von Daniel Ris erhalten möchte, kann sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung OSL das Videointerview ansehen, welches im Frühjahr 2021 in Zusammenarbeit mit der Medienagentur Seenluft24 aufgezeichnet wurde: www.osl-online.de/Videos.

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Impfen in der Impfstelle in Senftenberg: ab sofort ohne Terminvergabe

(25. 08. 2021)

Die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikums Niederlausitz stellt zu Donnerstag, den 26. August 2021, den Impfbetrieb vollumfänglich auf das Impfen ohne Terminvergabe um.

 

Damit können Impfwillige fortan ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Impfstelle erscheinen und sich vor Ort impfen lassen.

 

Geimpft wird im Rahmen der regulären Öffnungszeit, immer mittwochs und donnerstags, in der Zeit von 7 bis 15 Uhr.

 

Der Termin für die Zweitimpfung wird automatisch beim Erstimpfungstermin vergeben. Bereits vereinbarte Impftermine bleiben bestehen.

 

Mit dem Impfen ohne Terminvergabe soll das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger noch niedrigschwelliger gestaltet werden.

 

Neben dem Impfausweis, dem Personalausweis und der Chipkarte sind die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt vollständig ausgefüllt mitzubringen. Die notwendigen Formulare können auf der Internetseite des Klinikums Niederlausitz heruntergeladen werden und liegen während der Öffnungszeiten zur Mitnahme aus. Ebenso stehen die Formulare sowie allgemeine Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung unter www.brandenburg-impft.de bereit.

 

Vor der Impfung finden eine Anamnese und ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt. Für den gesamten Prozess der Impfung sollten rund 30 Minuten Zeit eingeplant werden. Bei hohem Besucheraufkommen kann es in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen.

 

Die Impfhotline wird in den kommenden Tagen aufgrund der neuen Regelung entsprechend außer Betrieb genommen.

 

Die jüngsten Empfehlungen der STIKO zum Impfen ab 12 Jahren werden auch in der Impfstelle des Landkreises umgesetzt. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche in der Regel selbst über ihre Impfung entscheiden und die Formulare allein unterschreiben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist hingegen auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten als Zustimmung zur Impfung notwendig.

 

Öffnungszeiten Impfstelle des LK OSL:

Immer Mi + Do von 7 bis 15:00 Uhr

Keine Terminvereinbarung erforderlich

Nähere Informationen: www.klinikum-niederlausitz.de  

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(25. 08. 2021)

(25.08.2021, 15 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 25. August 2021 bei 10,1. Vor einer Woche betrug diese 14,6. Der höchste Wert innerhalb der zurückliegenden Tage lag bei 18,3, ausgewiesen für den 15.08. und 16.08.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.248 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 32 Personen. Als genesen gelten 6.955 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 47 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Vor einer Woche waren es noch 78 Personen.

 

Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell kein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

Das RKI meldet am Mittwoch (25.08.) bundesweit 11.561 Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz ist erneut gestiegen und liegt mittlerweile im Bundesdurchschnitt bei 61,3.

 

Brandenburg verzeichnet eine 7-Tages-Inzidenz von 23,4 und damit im Ländervergleich weiterhin den viertniedrigsten Wert.

 

Nahezu alle Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg haben die 7-Tages-Inzidenz von 10 überschritten. 11 weisen zum heutigen Stand eine 7-Tage-Inzidenz von über 20 auf. Die höchste Zahl weist aktuell Cottbus aus (47,2). In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 23,6; Spree-Neiße: 14,1; Dahme-Spreewald: 24,6. Im sächsischen Landkreis Meißen: 8,7 und Bautzen: 7,7.

 

+++ Impfen in der Impfstelle in Senftenberg: ab sofort ohne Terminvergabe ++

Die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikums Niederlausitz stellt zu Donnerstag, den 26. August 2021, den Impfbetrieb vollumfänglich auf das Impfen ohne Terminvergabe um.

 

Damit können Impfwillige fortan ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung in der Impfstelle erscheinen und sich vor Ort impfen lassen.

 

Geimpft wird im Rahmen der regulären Öffnungszeit, immer mittwochs und donnerstags, in der Zeit von 7 bis 15 Uhr.

 

Der Termin für die Zweitimpfung wird automatisch beim Erstimpfungstermin vergeben. Bereits vereinbarte Impftermine bleiben bestehen.

 

Mit dem Impfen ohne Terminvergabe soll das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger noch niedrigschwelliger gestaltet werden.

 

Neben dem Impfausweis, dem Personalausweis und der Chipkarte sind die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt vollständig ausgefüllt mitzubringen. Die notwendigen Formulare können auf der Internetseite des Klinikums Niederlausitz heruntergeladen werden und liegen während der Öffnungszeiten zur Mitnahme aus. Ebenso stehen die Formulare sowie allgemeine Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung unter www.brandenburg-impft.de bereit.

 

Vor der Impfung finden eine Anamnese und ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt. Für den gesamten Prozess der Impfung sollten rund 30 Minuten Zeit eingeplant werden. Bei hohem Besucheraufkommen kann es in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen.

 

Die Impfhotline wird in den kommenden Tagen aufgrund der neuen Regelung entsprechend außer Betrieb genommen.

 

Die jüngsten Empfehlungen der STIKO zum Impfen ab 12 Jahren werden auch in der Impfstelle des Landkreises umgesetzt. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche in der Regel selbst über ihre Impfung entscheiden und die Formulare allein unterschreiben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist hingegen auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten als Zustimmung zur Impfung notwendig.

 

Öffnungszeiten Impfstelle des LK OSL:

Immer Mi + Do von 7 bis 15:00 Uhr

Keine Terminvereinbarung erforderlich

Nähere Informationen: www.klinikum-niederlausitz.de  

 

+++ Land Brandenburg veröffentlicht neue Corona-Umgangsverordnung +++

Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag, 24. August 2021, mit wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert und damit auch deren Verlängerung um vier Wochen beschlossen. Sie tritt an diesem Samstag, 28. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021.

 

Die neue Umgangsverordnung wird nach Veröffentlichung auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/Corona veröffentlicht.

 

Nähere Informationen hierzu in der nachfolgenden Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 24.08.2021:

 

„Kabinett beschließt aktualisierte Corona-Umgangsverordnung – Nur geringfügige Änderungen"

 

Das Brandenburger Kabinett hat heute mit nur wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert sowie deren Verlängerung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt an diesem Samstag (28. August 2021) in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute landesweit bei 24,2. Letzten Dienstag waren es 20,7. Brandenburg liegt damit weiterhin bundesweit bei den niedrigsten Infektionszahlen.

 

Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zur Testpflicht: So sind von der Testpflicht neben Geimpften und Genesenen ab dem 28. August 2021 generell auch Kinder unter sechs Jahren und alle Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden.

 

Außerdem werden bei Veranstaltungen die Personenobergrenzen, ab denen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben, dem Infektionsgeschehen angepasst: Ab dem 13. September gilt bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 20 die Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel (z.B. Freiluft-Theater, Open-Air-Kino, Volksfeste, Jahrmärkte, Zuschauer bei Fußballspielen) mit mehr als 500 gleichzeitig Teilnehmenden (in einer Übergangszeit bis zum 12. September bleibt die bisherige Personenobergrenze von 750 noch gültig). Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Vereinssitzungen) wird ebenfalls ab dem 13. September die Personenobergrenze, aber der die sogenannte 3G-Regel (Geimpfte, Genesene oder Getestete) gilt, auf 100 Teilnehmende halbiert (bisher 200).

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg ist mit seinem Kurs bisher gut gefahren. Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau. Deshalb bleiben wir bei unserem Weg der Behutsamkeit und Kontinuität. Diese Verlässlichkeit ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir treffen Vorsorge, um die zurück gewonnenen Freiheiten zu erhalten, insbesondere mit der verstärkten Anwendung von Testkonzepten. Es bleibt aber dabei: Der Weg aus der Pandemie führt über eine hohe Impfquote. Hier müssen wir dringend noch weiter vorankommen. Ich bin den Landkreisen und kreisfreien Städten dankbar, dass sie immer mehr lokale Impfaktionen starten, so dass sich viele Menschen spontan ihre Impfung abholen können. Das ist der Weg aus der Pandemie: Sich selbst und andere schützen.“

 

Die 3G-Regel setzt in Brandenburg weiterhin grundsätzlich bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz von über 20 ein. Das bedeutet: In Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt in vielen Bereichen: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Unsere Corona-Umgangsverordnung hat sich im Grundsatz bewährt. Deshalb sind jetzt nur wenige Änderungen notwendig. Entscheidend ist: Jede und jeder kann weiter dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, indem wir uns alle konsequent an die AHA+L-Formel halten. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Den besten Schutz bietet die Corona-Impfung. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum eigenen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss häufiger zum Corona-Test. Nur so können wir die vierte Corona-Welle abmildern.“

 

Die heute vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung im Detail:

 

  • Abstandsgebot (§ 2 Absatz 1): Das Abstandsgebot wird als Soll-Vorschrift definiert. Jede Person soll weiterhin außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

 

  • Testnachweis (§ 5 Absatz 2): Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testpflicht jetzt generell Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bisher bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr) sowie auch Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Für Schülerinnen und Schüler gilt wie bisher: Als Testnachweis ist auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines sogenannten Selbsttests ausreichend. Wenn noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino, zum Sportverein oder in eine Gaststätte gehen möchten, reicht ihr schulischer Testnachweis aus. Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.

 

  • Veranstaltungen (§ 8 Absatz 1 Nummer 3 und § 18 Absatz 2 Nummer 3): In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 20 haben grundsätzlich nur Besucherinnen und Besucher Zutritt zu Veranstaltungen, die einen auf sie aufgestellten Testnachweis vorlegen (Ausnahmen: Geimpfte, Genesene, Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die bereits regelmäßig für den Schulbesuch getestet werden). Entsprechend dem Infektionsgeschehen werden die Personenobergrenzen gesenkt. Neu ist ab dem 13. September 2021: Diese Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden (bis zum 12. September liegt diese Personenobergrenze weiter bei 750) sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig Teilnehmenden (bisher: 200; die Personengrenze wird an dieser Stelle in der Verordnung halbiert).

 

  • Ausnahmen in besonderen Einzelfällen: Nach der Umgangsverordnung ist in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 die Personenzahl für Veranstaltungen, Festivals und öffentliche Feste (z.B. Jahrmärkte, Volksfeste) auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8, § 18, §20). Neu ist ab dem 28. August 2021: Abweichend hiervon kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von dieser Personenobergrenze zulassen, sofern keine zwingenden infektiologischen Gründe entgegenstehen. Dem Antrag ist ein individuelles Hygienekonzept beizufügen, in dem insbesondere dargestellt ist, wie die erhöhten Anforderungen des Infektionsschutzes im konkreten Einzelfall sichergestellt werden.

 

Neben der Sieben-Tage-Inzidenz bezieht Brandenburg bei der Lagebewertung weitere Faktoren ein. Dazu zählen die Auslastung des Gesundheitswesens, insbesondere die Inanspruchnahme der verfügbaren intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten, der Immunisierungsgrad der Bevölkerung auf Grundlage der Impfquote sowie die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten. Aktuell werden in Brandenburg 30 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich fünf in intensivmedizinischer Behandlung. Die Zahl der Infizierten und Erkrankten liegt aktuell bei geschätzt rund 1.100.

 

Nonnemacher: „Im Augenblick müssen in Brandenburg nur sehr wenige COVID-19-Patientinnen und -Patienten stationär versorgt werden. Die Lage in den Krankenhäusern ist noch entspannt. Aber selbstverständlich behalten wir die Situation dort fest im Blick. Mit der Corona-Verordnung ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles erlaubt. Ganz entscheidend dafür ist eine hohe Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Ungeimpfte Menschen haben ein deutlich höheres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden und auch andere Menschen anzustecken. Die Rechnung ist einfach: Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer, desto weniger wird unser Gesundheitswesen belastet, desto weniger Einschränkungen sind langfristig notwendig.“

 

Wichtige Corona-Regeln im Überblick:

 

Inzidenzwerte

Es gibt in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung zwei Inzidenzwerte, die strengere Maßnahmen auslösen: 20 und 35.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 20 liegt, gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) in diesen Bereichen:

  • in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (Ausnahme: Kinder in der vorschulischen Kindertagesbetreuung),
  • für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und diesen gleichgestellten Wohnformen,
  • Kontakt-Sport in Indoor-Sportanlagen,
  • Diskotheken, Clubs und Festivals (drinnen und draußen),
  • Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) darüber hinaus auch in diesen Bereichen:

  • Innengastronomie,
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (Ausnahmen: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 100 gleichzeitig Teilnehmenden),
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (zum Beispiel Bartrasur oder Gesichtskosmetik; Ausnahme: Testpflicht gilt generell nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen),
  • Beherbergungen (Test bei Anreise),
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote,
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Indoor-Sport),
  • Innen-Spielplätze,
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (Ausnahmen: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden),
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren (Ausnahme: Angebote, die im Zusammenhang mit gebuchten Übernachtungen stehen; hier besteht die Testpflicht bereits beim Einchecken in der Beherbergungsstätte),
  • Künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte in geschlossenen Räumen; Ausnahme: Testpflicht gilt nicht für Ensembles, bei denen nicht gesungen wird und keine Blasinstrumente gespielt werden),
  • Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen (Ausnahmen gelten für Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts – in beiden Fällen ist auch bei Inzidenzwerten von über 20 kein Test notwendig).

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschreitet, gelten schärfere Personenbegrenzungen für Veranstaltungen und Feste: Dann ist die Personenzahl auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt.

 

Ausnahmen von der Testpflicht (ab 28. August 2021)

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend,
  • geimpfte Personen,
  • genesene Personen.

 

Test-Nachweis

Testnachweise müssen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen (§ 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).

 

Das bedeutet: Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg folgendes:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein, zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (etwa ein kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle), im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sogenannter Laientest).“

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 24.08.2021: „Kabinett beschließt aktualisierte Corona-Umgangsverordnung – Nur geringfügige Änderungen“)

 

+++ Maskenpflicht seit Montag nur noch an weiterführenden Schulen +++

Die ersten zwei Wochen des neuen Schuljahrs wurden seitens der Landesregierung als sogenannte Schutz-Wochen definiert, insbesondere wegen rückkehrender Familien aus Risikogebieten. Am Montag, den 23. August, entfiel nunmehr die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6.

 

Die Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs. Sowie im Innenbereich der weiterführenden Schulen. 

In welchen Fällen Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske für Schülerinnen und Schüler gelten, erklärt das MBJS auf seiner Internetseite: https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html

 

Siehe hierzu auch Pressemitteilung „Offene und sichere Schulen – Maskenpflicht ab Montag nur noch an weiterführenden Schulen“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 23. August 2021.

Kabinett beschließt aktualisierte Corona-Umgangsverordnung – Nur geringfügige Änderungen

(25. 08. 2021)

Das Brandenburger Kabinett hat heute mit nur wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert sowie deren Verlängerung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt an diesem Samstag (28. August 2021) in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute landesweit bei 24,2. Letzten Dienstag waren es 20,7. Brandenburg liegt damit weiterhin bundesweit bei den niedrigsten Infektionszahlen.

 

Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zur Testpflicht: So sind von der Testpflicht neben Geimpften und Genesenen ab dem 28. August 2021 generell auch Kinder unter sechs Jahren und alle Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden.

 

Außerdem werden bei Veranstaltungen die Personenobergrenzen, ab denen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben, dem Infektionsgeschehen angepasst: Ab dem 13. September gilt bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 20 die Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel (z.B. Freiluft-Theater, Open-Air-Kino, Volksfeste, Jahrmärkte, Zuschauer bei Fußballspielen) mit mehr als 500 gleichzeitig Teilnehmenden (in einer Übergangszeit bis zum 12. September bleibt die bisherige Personenobergrenze von 750 noch gültig). Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Vereinssitzungen) wird ebenfalls ab dem 13. September die Personenobergrenze, aber der die sogenannte 3G-Regel (Geimpfte, Genesene oder Getestete) gilt, auf 100 Teilnehmende halbiert (bisher 200).

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg ist mit seinem Kurs bisher gut gefahren. Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau. Deshalb bleiben wir bei unserem Weg der Behutsamkeit und Kontinuität. Diese Verlässlichkeit ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir treffen Vorsorge, um die zurück gewonnenen Freiheiten zu erhalten, insbesondere mit der verstärkten Anwendung von Testkonzepten. Es bleibt aber dabei: Der Weg aus der Pandemie führt über eine hohe Impfquote. Hier müssen wir dringend noch weiter vorankommen. Ich bin den Landkreisen und kreisfreien Städten dankbar, dass sie immer mehr lokale Impfaktionen starten, so dass sich viele Menschen spontan ihre Impfung abholen können. Das ist der Weg aus der Pandemie: Sich selbst und andere schützen.“

 

Die 3G-Regel setzt in Brandenburg weiterhin grundsätzlich bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz von über 20 ein. Das bedeutet: In Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt in vielen Bereichen: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Unsere Corona-Umgangsverordnung hat sich im Grundsatz bewährt. Deshalb sind jetzt nur wenige Änderungen notwendig. Entscheidend ist: Jede und jeder kann weiter dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, indem wir uns alle konsequent an die AHA+L-Formel halten. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Den besten Schutz bietet die Corona-Impfung. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum eigenen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss häufiger zum Corona-Test. Nur so können wir die vierte Corona-Welle abmildern.

 

Die heute vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung im Detail:

 

  • Abstandsgebot (§ 2 Absatz 1): Das Abstandsgebot wird als Soll-Vorschrift definiert. Jede Person soll weiterhin außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
  • Testnachweis (§ 5 Absatz 2): Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testpflicht jetzt generell Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bisher bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr) sowie auch Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Für Schülerinnen und Schüler gilt wie bisher: Als Testnachweis ist auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines sogenannten Selbsttests ausreichend. Wenn noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino, zum Sportverein oder in eine Gaststätte gehen möchten, reicht ihr schulischer Testnachweis aus. Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.
  • Veranstaltungen (§ 8 Absatz 1 Nummer 3 und § 18 Absatz 2 Nummer 3): In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 20 haben grundsätzlich nur Besucherinnen und Besucher Zutritt zu Veranstaltungen, die einen auf sie aufgestellten Testnachweis vorlegen (Ausnahmen: Geimpfte, Genesene, Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die bereits regelmäßig für den Schulbesuch getestet werden). Entsprechend dem Infektionsgeschehen werden die Personenobergrenzen gesenkt. Neu ist ab dem 13. September 2021: Diese Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden (bis zum 12. September liegt diese Personenobergrenze weiter bei 750) sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig Teilnehmenden (bisher: 200; die Personengrenze wird an dieser Stelle in der Verordnung halbiert).
  • Ausnahmen in besonderen Einzelfällen: Nach der Umgangsverordnung ist in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 die Personenzahl für Veranstaltungen, Festivals und öffentliche Feste (z.B. Jahrmärkte, Volksfeste) auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8, § 18, §20). Neu ist ab dem 28. August 2021: Abweichend hiervon kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von dieser Personenobergrenze zulassen, sofern keine zwingenden infektiologischen Gründe entgegenstehen. Dem Antrag ist ein individuelles Hygienekonzept beizufügen, in dem insbesondere dargestellt ist, wie die erhöhten Anforderungen des Infektionsschutzes im konkreten Einzelfall sichergestellt werden.

 

Neben der Sieben-Tage-Inzidenz bezieht Brandenburg bei der Lagebewertung weitere Faktoren ein. Dazu zählen die Auslastung des Gesundheitswesens, insbesondere die Inanspruchnahme der verfügbaren intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten, der Immunisierungsgrad der Bevölkerung auf Grundlage der Impfquote sowie die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten. Aktuell werden in Brandenburg 30 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich fünf in intensivmedizinischer Behandlung. Die Zahl der Infizierten und Erkrankten liegt aktuell bei geschätzt rund 1.100.

 

Nonnemacher: „Im Augenblick müssen in Brandenburg nur sehr wenige COVID-19-Patientinnen und -Patienten stationär versorgt werden. Die Lage in den Krankenhäusern ist noch entspannt. Aber selbstverständlich behalten wir die Situation dort fest im Blick. Mit der Corona-Verordnung ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles erlaubt. Ganz entscheidend dafür ist eine hohe Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Ungeimpfte Menschen haben ein deutlich höheres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden und auch andere Menschen anzustecken. Die Rechnung ist einfach: Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer, desto weniger wird unser Gesundheitswesen belastet, desto weniger Einschränkungen sind langfristig notwendig.“

 

Wichtige Corona-Regeln im Überblick:

 

Inzidenzwerte

 

Es gibt in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung zwei Inzidenzwerte, die strengere Maßnahmen auslösen: 20 und 35.

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 20 liegt, gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) in diesen Bereichen:

  • in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (Ausnahme: Kinder in der vorschulischen Kindertagesbetreuung),
  • für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und diesen gleichgestellten Wohnformen,
  • Kontakt-Sport in Indoor-Sportanlagen,
  • Diskotheken, Clubs und Festivals (drinnen und draußen),
  • Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) darüber hinaus auch in diesen Bereichen:

  • Innengastronomie,
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (Ausnahmen: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 100 gleichzeitig Teilnehmenden),
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (zum Beispiel Bartrasur oder Gesichtskosmetik; Ausnahme: Testpflicht gilt generell nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen),
  • Beherbergungen (Test bei Anreise),
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote,
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Indoor-Sport),
  • Innen-Spielplätze,
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (Ausnahmen: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden),
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren (Ausnahme: Angebote, die im Zusammenhang mit gebuchten Übernachtungen stehen; hier besteht die Testpflicht bereits beim Einchecken in der Beherbergungsstätte),
  • Künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte in geschlossenen Räumen; Ausnahme: Testpflicht gilt nicht für Ensembles, bei denen nicht gesungen wird und keine Blasinstrumente gespielt werden),
  • Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen (Ausnahmen gelten für Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts – in beiden Fällen ist auch bei Inzidenzwerten von über 20 kein Test notwendig).

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 überschreitet, gelten schärfere Personenbegrenzungen für Veranstaltungen und Feste: Dann ist die Personenzahl auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt.

 

Ausnahmen von der Testpflicht (ab 28. August 2021)

 

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend,
  • geimpfte Personen,
  • genesene Personen.

 

Test-Nachweis

 

Testnachweise müssen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen (§ 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).

Das bedeutet: Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg folgendes:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein, zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (etwa ein kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle), im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sogenannter Laientest).

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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Christopher Street Day: Kreisverwaltung setzt Zeichen

(23. 08. 2021)

In diesem Jahr findet vom 23. August bis 4. September der 13. Christopher Street Day (CSD) Cottbus & Niederlausitz unter dem Motto "Große Hürde Menschenwürde“ statt. Wie viele andere Einrichtungen in der Region setzt auch die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Zeichen und beteiligt sich an der Fahnenhiss-Aktion.

 

Die typische Regenbogenfahne wird aus diesem Anlass mehrere Tage vor dem Landratsamt in Senftenberg (Dubinaweg 1) sowie dem Außenstandort in Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) wehen.

 

Die Regenbogenfahne ist das Zeichen der Lesben- und Schwulenbewegung. Sie steht für Akzeptanz von Vielfalt. Entwickelt wurde sie 1978 vom amerikanischen Künstler Gilbert Baker. 1996 wurde erstmals die Regenbogenfahne an einem öffentlichen Gebäude gehisst.

 

Johanna Zabka, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung OSL: „Auch unser Landkreis ist bunt, daher beteiligen wir uns erneut gern an der Aktion. Es ist wichtig, öffentlich wahrnehmbar ein Zeichen für unsere Haltung zu LSBTIQ-Menschen und zu Homo- und Transfeindlichkeit zu setzen. Wir alle sollten uns weiter engagieren und entschieden gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Intergeschlechtlichen, sowie anderen queeren Menschen aussprechen.“

 

Im vorigen Jahr haben sich laut dem Organisator des CSD Cottbus & Niederlausitz, dem CSD Cottbus e.V., 285 Schulen, Jugendclubs, Vereine, Kitas, Betriebe, Verwaltungen und Firmen solidarisch gezeigt und symbolisch Regenbogenfahnen zu den CSD-Aktionswochen aufgehängt. Die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen ist über die Jahre hinweg permanent gestiegen.

 

Christian Müller, Mitglied des Vorstandes des CSD Cottbus e.V.: „Voller Freude sehen wir, wie sich von Jahr zu Jahr mehr Organisationen beteiligen und in der CSD-Saison die Regenbogenfahne aufhängen. Damit wird unsere Region nicht nur bunt. Mit diesem öffentlichen Zeichen zeigen wir, wie unsere Haltung zu LSBTIQ*-Menschen und zu Homo- und Trans*feindlichkeit ist.“

 

Wie wichtig es ist, sich weiterhin aktiv einzusetzen und über Homo- und Trans*feindlichkeit nachzudenken und zu sprechen, zeige nicht zuletzt der Blick auf die Lage in anderen Ländern: In über 70 Ländern seien homosexuelle Handlungen illegal. In acht Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werde die Todesstrafe für Homosexualität verhängt. Ein Drittel Polens habe sich zu "LGBT-freien" Zone erklärt. Städte und Gemeinden zeigten sich offen homo- und trans*feindlich.

 

Der 13. Christopher Street Day Cottbus & Niederlausitz:

Neben der Fahnenaktion wird es rund um den CSD Cottbus & Niederlausitz wieder verschiedene Aktionen für Vielfalt und Toleranz geben. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen gibt es auf der Seite des CSD Cottbus e.V., unter www.csd-cottbus.info

 

Hier finden sich auch weitere Informationen zum Thema LSBTIQ sowie zum Regenbogenkombinat Cottbus. Dieses bildet seit 2014 eine Anlaufstelle für Menschen, die Kontakt, Austausch oder Beratung suchen z.B. zu Themen rund um das Coming-Out, sexuelle Gesundheit, vielfältige Lebensweisen und/oder Identität. Es bildet Treffpunkt für verschiedene Gruppen, Schulklassen und Fachkräfte für Netzwerktreffen, Workshops, Seminare oder Fortbildungen. In Zusammenarbeit mit dem AIDS-Hilfe Lausitz e.V., Landesverband AndersARTiG e.V. und weiteren Akteur*innen werden hier zudem regelmäßig Veranstaltungen umgesetzt.

 

 

 

Foto zu Meldung: Christopher Street Day: Kreisverwaltung setzt Zeichen

Offene und sichere Schulen – Maskenpflicht ab Montag nur noch an weiterführenden Schulen

(23. 08. 2021)

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

 

Ab Montag, den 23. August, entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Das sieht die aktuelle Umgangsverordnung vor. Die ersten zwei Wochen des neuen Schuljahrs galten als Schutz-Wochen, insbesondere wegen rückkehrender Familien aus Risikogebieten.

 

Der Regelbetrieb an den Schulen mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese Bedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dazu gehören auch die Testpflicht und Einhaltung der Hygieneregeln. 

 

Die Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs. Sowie im Innenbereich der weiterführenden Schulen. 

 

Schülerinnen und Schüler, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, soll nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben werden, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.

 

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für alle Schülerinnen und Schülerinnen

  • an Grundschulen,
    • im Außenbereich der Schule,
    • während des Sportunterrichts,
    • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
    • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte,
    • bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten wird.   

 

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine weitergehende Befreiung von der Tragepflicht zulassen.

 

Ausnahmen gelten zudem:

  • für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und die stattdessen eine Allgemeinmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen haben; die Feststellung, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, treffen die Erziehungsberechtigten;
  • für Gehörlose und schwerhörige sowie Menschen mit einer auditiven Wahrnehmungsstörung, die sie begleitenden bzw. mit ihnen kommunizierenden Personen; hierzu zählen auch regelmäßig Menschen mit auditiven Verarbeitungs- bzw. Wahrnehmungsstörungen, da diese in gleichem Maße wie Gehörlose und schwerhörige Menschen durch die Tragepflicht unverhältnismäßig in ihrer allgemeinen Lebensführung beeinträchtigt werden können (vgl. Abschnitt II. Nr. 1 Allgemeine Begründung der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

 

Weitere Informationen:

Corona Aktuell – Schule und Unterricht

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand 19.08.2021, 17 Uhr)

(20. 08. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 19. August 2021 bei 9,1. Vor einer Woche betrug diese 8,2. Der höchste Wert innerhalb der zurückliegenden Tage lag bei 18,3, ausgewiesen für den 15.08. und 16.08.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 7.238 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 26 Personen. Als genesen gelten 6.951 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 93 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Vor einer Woche waren es noch 44 Personen.

 

Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell kein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

+++ Corona-Fallzahlen steigen / verschärfte Regeln bei Inzidenz über 20 +++

Das RKI meldet am Donnerstagmorgen (19.08.) bundesweit 8.400 Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz ist erneut gestiegen und liegt mittlerweile im bundesdurchschnitt bei 44,2.

 

Auch in Brandenburg stieg die 7-Tages-Inzidenz zurückblickend an. Aktuell liegt der landesweite Durchschnitt bei 24,7. Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg dennoch weiterhin den viertniedrigsten Wert.

 

Mittlerweile haben nahezu alle Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg die 7-Tages-Inzidenz von 10 überschritten. 8 verzeichnen zum heutigen Stand eine 7-Tage-Inzidenz von über 20. Die höchste Zahl weist am Donnerstag Cottbus aus (63,2). In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 12,8; Spree-Neiße: 9,7; Dahme-Spreewald: 17,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 7,9 und Bautzen: 6,7.

 

In der kreisfreien Stadt Cottbus gelten in Folge des Anstieges der Neuinfektionen bereits seit dem 17. August 2021 wieder verschärfte Corona-Regelungen. Hier wurden jeweils die 7-Tage-Inzidenz-Schwellenwerte von 20 und 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem SARS-CoV-2 Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Brandenburg gilt entsprechend der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes vom 29. Juli 2021: Steigt die Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, greift in verschiedenen Bereichen für Personen ab zwölf Jahren wieder die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, etwa in Innengastronomie, Beherbergungsstätten, Veranstaltungen in Innenräumen, bei Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen etc. Geimpfte und genesene Personen bleiben ausgenommen. Ab einer anhaltenden Inzidenz ab 35 gilt eine Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher.

 

+++ STIKO-Empfehlung aktualisiert: Impfen ab 12 Jahren++

Mit Stand vom 16. August 2021 aktualisierte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung. Sie spricht sich nunmehr eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus. Nach sorgfältiger Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten komme das unabhängig arbeitende Gremium zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

 

Die STIKO hatte sich bislang für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren für eine COVID-19-Impfung nur bei bestimmten Voraussetzungen (Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schweren COVID-19-Verlauf; vulnerable Personen ohne ausreichenden Immunschutz im persönlichen Umfeld; berufliche Exposition gegenüber SARS-CoV-2) ausgesprochen und ansonsten auf die Möglichkeit der Impfung nach individueller Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung hingewiesen.

 

Die Gesundheitsminister der Länder hatten in Absprache mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits Anfang August beschlossen, dass in den Bundesländern gezielte Angebote auch für 12- bis 17-jährige unterbreitet werden sollen. 

 

+++ Ergänzende Impfaktionen der Kreisverwaltung +++

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die bestehenden Impfangebote in Impfzentren, bei (Haus-)Ärzten und in der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße 3 in Senftenberg mit einzelnen Impf-Aktionen zu ergänzen. Ziel ist es, mit Blick auf den Herbst zusätzliche niedrigschwellige Impfangebote für Bürgerinnen und Bürger zu installieren.

 

Konkret werden zeitnah Impfungen auch an verschiedenen Schulen angeboten. Hierbei wird vordergründig der Impfbus des Landkreises zum Einsatz kommen.

 

Als erstes startet das Angebot des Impfens ab Ende August an den drei Standorten des Oberstufenzentrums Lausitz in Schwarzheide, Lauchhammer und Sedlitz. Hierzu wurden die Eltern per Schreiben vom 13. August vom Landkreis Oberspreewald- Lausitz als Schulträger und der Schulleitung des OSZ informiert. Das Angebot an den drei Standorten des Oberstufenzentrums wird in der Woche vom 30.08. bis 03.09.2021 stattfinden. Die Impfung wird ohne Terminvergabe über das medizinische Team des Impfbusses des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorgenommen. Nach ärztlicher Aufklärung und Vorlage der benötigten Unterlagen wird eine COVID-19- Impfung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer angeboten.

OSL-Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Unter anderem um erneute Schulschließungen zu vermeiden ist es sinnvoll, ergänzend auch gezielte Angebote gegenüber der jüngeren Bevölkerung zu unterbreiten. Ziel bleibt es, mit einer insgesamt hohen Impfquote in Brandenburg weiterhin für die Minimierung schwerer Erkrankungen durch das SARS-CoV-2 zu sorgen.“ 

 

Nach dem Impfen an den Standorten des OSZ Lausitz sollen Impfangebote auch an den drei Gymnasien des Landkreises in Senftenberg, Schwarzheide und Lübbenau/Spreewald und bei Bedarf und in Absprache mit den Kommunen auch an weiteren Schulformen, etwa Oberschulen, folgen. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien bzw. deren Eltern werden hierzu ebenfalls entsprechende Informationsschreiben erhalten.

 

Die jüngsten Empfehlungen der STIKO zum Impfen ab 12 Jahren sind auch für die Angebote der Kreisverwaltung maßgeblich und sollen im Rahmen der vorhandenen und weiter geplanten Angebote installiert werden.

Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche in der Regel selbst über ihre Impfung entscheiden und die Formulare allein unterschreiben. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist hingegen auch die Unterschrift eines Sorgeberechtigten als Zustimmung zur Impfung notwendig.

Die Impfstelle des Landkreises unter Regie des Klinikums Niederlausitz hat nach einer kurzen Sommerpause in der vergangenen Woche wieder den Betrieb aufgenommen. Alexander Erbert: „Impfen bleibt der beste Weg, um der Pandemie zu entkommen. Die Kreisverwaltung und das Klinikum werden das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, aktuell mit bedarfsgerecht angepassten Servicezeiten, weiter aufrechterhalten. Entsprechend des Infektionsgeschehens, der Impfvorgaben und der Nachfrage kann der Betrieb bei Bedarf wieder ausgeweitet werden.“ Insgesamt ist auch im Landkreis OSL, dem Bundestrend folgend, über die Sommerwochen hinweg ein Rückgang der Nachfrage nach Erstimpfungen zu verzeichnen gewesen. Klinikum und Landkreis gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Erstimpfungen zum Ende der Sommermonate mit Blick auf erneut steigende Infektionszahlen wieder steigen dürfte. Ein weiterer Bedarf könnte sich im Fall erforderlicher Auffrischimpfungen für Erstimpfungen ergeben.   

 

Zurückliegend erfolgten in der Impfstelle zusätzlich zum regulären Betrieb vereinzelt auch Impfaktionen ohne Terminvergabe für alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Diese Angebote fanden eine gute Resonanz und könnten bei Bedarf eine Wiederholung erfahren. Auch in der Impfstelle sollen zeitnah Impfungen für Interessierte ab 12 Jahren ermöglicht werden.

 

Die Kreisverwaltung hat in der letzten Telefon-Beratung mit den elf Kommunen in der vergangenen Woche zudem das Angebot unterbreitet, über den Impfbus aufsuchende Angebote vor Ort in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Hierzu bleibt der Landkreis mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren im Kontakt.

 

Seit Mitte April 2021 ist der Impfbus des Landkreises in den elf Kommunen des Landkreises unterwegs, um nach entsprechender Anmeldung das Impfen vor Ort zu ermöglichen. Zudem hielt der Bus zurückblickend während freier Tourenzeiträume, auch in Absprache mit der IHK Cottbus, in einzelnen Unternehmen. Im Impfbus konnten bislang bereits 4.100 Personen ihre Erst- und Zweitimpfungen erhalten. 

 

+++ Bund-Länder-Konferenz: Beschlüsse vom 10. August +++

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder verständigten sich am Dienstag, 10. August, gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu weiteren grundlegenden Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Auch die weitere Unterstützung der von den Unwettern betroffenen Bundesländer war Thema der Beratung. 

 

Auf der Internetseite der Bundesregierung können die einzelnen Beschlüsse von Bund und Ländern im Wortlaut nachgelesen werden. Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

 

„ [….[ 3G – geimpft, genesen, getestet

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar mehr testen lassen. Die neue Testpflicht soll spätestens ab dem 23. August gelten.* Ungeimpfte müssen dann für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, sagte Merkel.

 

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

 

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regelung ganz oder teilweise aussetzen.

 

Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Corona-Bürgertests für Ungeimpfte ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“

 

Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene

Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor dem Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten erhalten hat. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für symptomlose enge Kontaktpersonen geben. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

 

AHA+L-Regel

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.“

(Quelle: Meldung „Impfen – ein Schutz für uns alle“ der Bundesregierung vom 10. August 2021)

Im Anschluss an die Beratung von Bund und Ländern tauschte sich Brandenburgs Ministerpräsident Woidke per Telefonkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern aus.

 

Die Inhalte der Beratung mit der Kanzlerin und seinen Amtskollegen und Kolleginnen fasst Ministerpräsident Dietmar Woidke in der Pressemitteilung „MPK-Beschluss zu Covid-19: Impfkampagne verstärken – Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Hilfe für Hochwasserregionen“ vom 10. August zusammen.

 

Darin machte Woidke deutlich: Die aktuelle 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ist bis einschließlich 28. August gültig. Durch den MPK-Beschluss vom 10. August ergäbe sich laut Woidke keine Notwendigkeit zu Änderungen.

 

Die Umgangsverordnung mit allen Regelungen für das Land Brandenburg sowie aktuelle Informationen zum Thema: siehe www.corona.brandenburg.de

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze informierte die Bürgermeister und Amtsdirektoren im Rahmen einer Telefonkonferenz zu den Bund-Länder-Beschlüssen. Darüber hinaus führte Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, zum aktuellen Sachstand mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das Thema Impfen aus. Zudem wurden mögliche Impfaktionen vor Ort in den Kommunen und an Schulen thematisiert.

Geschäftsführungswechsel im Klinikum Niederlausitz und dem Sana-Herzzentrum Cottbus Sadık Taştan folgt auf Dr. Christian von Klitzing – Jean Franke wechselt von Berlin nach Cottbus

(19. 08. 2021)

PRESSEMITTEILUNG

Klinikum Niederlausitz GmbH

19. August 2021

 

Senftenberg/Cottbus. Wechsel in der Geschäftsführung des Sana-Herzzentrum Cottbus und des Klinikums Niederlausitz (KNL): Sadık Taştan, der aktuell noch die Geschicke des Cottbuser Sana Hauses leitet, übernimmt zum 1. Oktober 2021 den Staffelstab von Interimsgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, der der Region auch weiterhin als Regionalgeschäftsführer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit zwölf Krankenhäusern in übergeordneter Funktion erhalten bleibt. Den Posten der Geschäftsführung im Sana-Herzzentrum Cottbus wird künftig Jean Franke bekleiden, die vom Sana Klinikum Lichtenberg in die bundesweit renommierte Spezialklinik in die Lausitz wechseln wird.

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Sadık Taştan wechselt vom Sana-Herzzentrum Cottbus als Geschäftsführer an das Klinikum Niederlausitz.

© Sana / Steffen Rasche 

Jean Franke wechselt vom Sana Klinikum Berlin-Lichtenberg nach Cottbus.

© Sana / Kai Abresch 

Intenimsgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing übergibt den Staffelstab in Senftenberg an Sadık Taştan.

© Sana / Kai Abresch

 

„Mit Herrn Taştan haben wir eine hervorragende Führungskraft für die Leitung des Klinikums Niederlausitz gewinnen können. Er ist ein überaus erfahrener Klinikmanager und versierter Kenner der brandenburgischen Krankenhauslandschaft sowie des deutschen Gesundheitswesens, der darüber hinaus auch bereits seit über sechs Jahren für Sana in der Lausitz tätig ist“, sagt KNL-Interimsgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing.
 
Sadık Taştan studierte an der Technischen Universität Berlin und an der University of Oslo Betriebswirtschaftslehre mit dem Studienschwerpunkt Management im Gesundheitswesen. Der 39-Jährige trägt seit 2011 Managementverantwortung im Gesundheitswesen, ist bereits seit 2015 als Klinik-Manager für Sana tätig und hat erheblichen Anteil an der guten Entwicklung des Sana-Herzzentrum Cottbus.
 
„Ich freue mich auf meine Aufgabe in Senftenberg und Lauchhammer. Das Klinikum Niederlausitz verfügt bereits über ein ausgezeichnetes medizinisches Leistungsspektrum und unser Ziel ist es, dieses, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nun noch weiter voranzutreiben, um der Bevölkerung auch künftig eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung anbieten zu können“, so Sadık Taştan, der ergänzt: „Gemeinsam wollen wir unter anderem in Senftenberg  eine Akut- und Notfallversorgung mit zentralisiertem High-Care-Bereich, die Zentralisierung der Inneren Medizin sowie eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft des Herzkatheterlabors realisieren und etablieren.“
 
„Ich heiße Herrn Taştan herzlich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und insbesondere auch an den Klinikstandorten in Senftenberg und Lauchhammer willkommen und wünsche ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg. Ich konnte ihn bereits kennenlernen und freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit auf Gesellschafterebene“, sagt Landrat Siegurd Heinze.
 
Auf Beständigkeit, Vertrauen und Fachkompetenz setzt Sana auch bei der Nachbesetzung der Geschäftsführungsposition im Sana-Herzzentrum Cottbus: Jean Franke ist bereits seit 15 Jahren bei Sana beschäftigt. Nach verschiedenen Tätigkeiten bei der Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH und in der Region Ost übernahm die studierte Gesundheitsökonomin von 2014 bis 2018 die Position der Direktorin der Sana Kliniken Sommerfeld und ab 2016 die der Geschäftsführerin der Sana Rehabilitationsklinik Sommerfeld. Anschließend wechselte sie als Direktorin an das Sana Klinikum Lichtenberg und wurde später als Geschäftsführerin der Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH bestellt.
 
„Ich arbeite seit über zehn Jahren mit Jean Franke zusammen. Sie ist ein absoluter Vollprofi und hat in den vergangenen drei Jahren in unserem Lichtenberger Klinikum der Schwerpunktversorgung, das zu den größten Häusern im Sana Klinikenverbund zählt, einen hervorragenden Job gemacht. Unter Ihrer Führung wird das Sana-Herzzentrum Cottbus auch künftig in sehr guten Händen sein“, so Dr. Christian von Klitzing.
 
Die 43-Jährige, die am Sana Klinikum Berlin-Lichtenberg erfolgreich diverse Prozess-, Bau- und Sanierungsprojekte umgesetzt hat, freut sich auf die neue Herausforderung in Brandenburg: „Das Sana-Herzzentrum Cottbus ist ein wahnsinnig spannendes Projekt für mich. Es steht seit jeher für eine moderne, leistungsfähige Herzmedizin auf allerhöchstem Niveau und zählt zu den Top-Einrichtungen in Deutschland. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern will ich den bisherigen erfolgreichen Weg dieser Spezialklinik weiterführen und ihre medizinische Spitzenleistung, zum Wohle der Patienten und der Region, weiter ausbauen.“

Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 

Foto zu Meldung: Geschäftsführungswechsel im Klinikum Niederlausitz und dem Sana-Herzzentrum Cottbus Sadık Taştan folgt auf Dr. Christian von Klitzing – Jean Franke wechselt von Berlin nach Cottbus

Medienpädagogisches Filmkunst-Projekt startet in der Lausitz

(19. 08. 2021)

Junge Filmkünstlerinnen und -künstler zum Mitmachen gesucht:

für Regie, Kamera, Ton, Produktion, Drehbuch oder Moderation!

 

Am 2. und 3. Oktober 2021 startet das medienpädagogische Filmkunst-Projekt „Film-Crew unterwegs in der Lausitz“. Es werden noch junge Menschen zwischen 12 und 16 Jahren zum Mitmachen gesucht. Bewerbungen sind bis 25. August möglich.

Als Teil eines jungen Film-Teams drehen die 12- bis 16-Jährigen eine Dokumentation darüber, was Kultur in der Lausitz alles kann – auch und gerade in besonderen Zeiten. Sie begleiten junge Musiker:innen und Künstler:innen bei ihren Proben und – mit etwas Glück – auch auf ihrem Weg auf die Bühne. Im Rahmen eines Workshops mit professionellen Filmmacherinnen lernen sie die Grundlagen der Filmproduktion kennen, wie Regie, Kamera, Ton, Produktion, Drehbuch und Moderation. Im Anschluss daran wird gedreht. Der fertige Film wird öffentlich präsentiert.

 

Das Projekt wird vom Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg, mit Unterstützung der Kreismusikschule Dahme-Spreewald und der Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ Spree-Neiße, umgesetzt und ist Bestandteil des Förderprogramms „Ideenwettbewerb kulturelle Heimat Lausitz“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und wird gefördert mit Mitteln der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

 

Teilnahme und Ablauf

 

Mitmachen können junge Menschen zwischen 12 und 16 Jahren.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bewerbungsschluss ist der 25. August 2021.


Informationen und Anmeldung: https://www.vdmk-brandenburg.de/page/unterwegs-der-lausitz

Die Durchführung des Projekts findet in Präsenz unter den geltenden Hygieneauflagen und nach der gültigen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg statt.

 

Projektstart und Film-Workshop: 2./3. Oktober 2021


Der Workshop vermittelt filmische Grundkenntnisse in den Bereichen Regie, Kamera, Ton, Produktion, Drehbuch und Moderation.


Ort: Jugendbildungszentrum Blossin e.V. (15754 Heidesee)

Dreharbeiten in der Lausitz: Oktober und November 2021
Die Dreharbeiten finden an einzelnen Tagen statt. Die Termine und Rahmenbedingungen werden nach individueller Rücksprache festgelegt.

 

Öffentliche Filmpräsentation und Projektabschluss: Ende 2021
Nach der professionellen Bearbeitung des gedrehten Materials wird der Film vor Publikum gezeigt.

 

Veranstalter: Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.

 

Ansprechpartnerin: Maike Schönfeld
0331/201647-26

 

Partner:
Kreismusikschule Landkreis Dahme-Spreewald (Standort Lübben)
Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße (Standort Spremberg)

Feuerwehr „hautnah“: 5. Kinder-Brandschutztag des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz e.V. am 18. August

(18. 08. 2021)

Über 460 Vorschulkinder nahmen teil / Auszeichnung der Sparkasse als Partner der Feuerwehr / Übergabe der neuen 17,5-Meter Feuerwehr-Hüpfburg

 

Brandschutzerziehung beginnt bei den Jüngsten: Getreu diesem Motto veranstaltete der Fachausschuss Brandschutzerziehung des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz e.V. (KFV OSL) am 18. August in Altdöbern seinen mittlerweile 5. Kinder-Brandschutztag. Etwa 460 Vorschulkinder aus 30 Kitas in OSL nahmen an den insgesamt elf Mitmach-Stationen teil. Als Höhepunkt übergab die Sparkasse Niederlausitz einen neuen, 17,5 Meter langen Feuerwehr-Hüpfparcours an den Verband. Für ihr langjähriges Engagement zeichnete der Landesfeuerwehrverband das Finanzinstitut im Beisein von Landrat Siegurd Heinze vor Ort mit dem Titel „Partner der Feuerwehr“ aus.

 

Der Kinder-Brandschutztag auf dem Gelände des Sportplatzes begann um 9 Uhr. Nach einer kurzen Begrüßung der Jungen und Mädchen durch den Sprecher des Fachausschusses Brandschutzerziehung, Olaf Schulz, und den Amtsdirektor des Amtes Altdöbern, Frank Neubert, starteten die Kinder in Gruppen unterteilt ihren Rundgang über das Gelände.

 

Ziel der Veranstaltung ist es, den Jüngsten spielerisch den korrekten Umgang mit Feuer und das richtige Verhalten in Notsituationen, aber auch die Arbeit der Feuerwehr, zu vermitteln. Hierfür luden elf altersgerecht gestaltete Stationen die Jungen und Mädchen im Alter von 5-6 Jahren und ihre Erzieherinnen und Erzieher zum Erleben, Erfahren, Ausprobieren – und Nassmachen – ein. „Es gab ein breitgefächertes Angebot. So stellten wir beispielsweise gemeinsam ein Telefonat mit der Notrufleitstelle nach oder probierten am sogenannten „Firetrainer“ aus, wie ein Feuerlöscher funktioniert“, beschreibt Schulz.

 

Viele Angebote animierten zum Mitmachen und selbst Aktivwerden, wie etwa das Zielen auf Bälle mit dem Strahlrohr oder der Parcours der Traditionsfeuerwehr Lausitzer Braunkohle Brieske e.V., der in diesem Jahr unterstützend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schlupfwinkel e.V.  begleitet wurde.

„Und natürlich standen auch Feuerwehrfahrzeuge zum Besichtigen und Probesitzen und erstmalig unsere neue Hüpfburg bereit“, ergänzt Schulz. Im Anschluss konnten die jungen Gäste bei Nudeln mit Tomatensoße und einer Fassbrause ihre Akkus aufladen, bereitgestellt von den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Altdöbern.

 

Organisiert und durchgeführt wurde der Kinder-Brandschutztag, der für die teilnehmenden Einrichtungen komplett kostenfrei ist, durch die aktuell 7 Mitglieder des Fachausschusses Brandschutzerziehung. Im Vorfeld, als auch am Tag selbst, unterstützten zusätzlich ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Landkreis an den einzelnen Stationen. In Summe etwa 25 Vereinsmitglieder, die für die Begleitung der Veranstaltung teilweise Urlaub nehmen, waren beim 5. Kinder-Brandschutztag vor Ort. Hinzu kamen weitere freiwillige Helferinnen und Helfer.  

 

Das anhaltend hohe ehrenamtliche Engagement rund um den Kinder-Brandschutztag würdigte auch Sebastian Lehmann, Vorsitzender des KFV OSL: „Allen Helferinnen und Helfern, die an der Vorbereitung, dem Aufbau und der Durchführung der Veranstaltung beteiligt waren, insbesondere den Vertretern aus den Freiwilligen Feuerwehren aus dem Landkreis sowie der Gemeinde Altdöbern mit Bürgermeister Peter Winzer, gilt unser Dank“, äußerte er sich im Rückblick auf die Veranstaltung.

 

Auszeichnung der Sparkasse Niederlausitz durch den Landesfeuerwehrverband

Zu den Gästen des Kinder-Brandschutztages zählte in diesem Jahr erstmals Lothar Piotrowski, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz. Dieser nahm um 10 Uhr die Auszeichnung mit dem Titel „Partner der Feuerwehr“ vom Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg, Werner-Siegwart Schippel, entgegen.

 

Mit der Ehrung würdigte der Landesfeuerwehrverband Institutionen, Personen und Firmen, welche die Arbeit der Feuerwehr in besonderer Art und Weise unterstützen. „Für den Kreisfeuerwehrverband OSL stellt die Sparkasse Niederlausitz mit ihrem langjährigen Engagement zweifelsohne einen solchen Partner da“, hob Schippel hervor. An der Würdigung nahmen unter anderem OSL-Landrat Siegurd Heinze und Kreisbrandmeister Tobias Pelzer teil.

 

Im Anschluss erfolgte im Beisein der Anwesenden die feierliche Inbetriebnahme der neuen Feuerwehr-Hüpfburg des KFV OSL. Die Attraktion in Gestalt einer Feuerwehr misst 17,5 Meter in der Länge und wirbt mit Aufdrucken für den Verband. Ermöglicht wurde der Kauf des rund 5.000 Euro teuren Riesen durch die Sparkasse Niederlausitz. Die Hüpfburg wird unter anderem den Mitgliedsfeuerwehren im Landkreis zur Ausleihe zur Verfügung gestellt und kommt somit fortan bei verschiedensten öffentlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Erstmals öffentlich genutzt werden soll die Hüpfburg beim Fest anlässlich des 120-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Lauchhammer-West am 28. August.   

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Dem Brand- und Katastrophenschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu, dies verdeutlichen nicht zuletzt die aktuellen Hilfeleistungseinsätze in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westphalen. Das Ehrenamt lebt von freiwilligen Helferinnen und Helfern. Diese zu werben, ist mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen eine wichtige Aufgabe. Auch Aktionstage wie der Kinder-Brandschutztag des Kreisfeuerwehrverbandes OSL leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Ich bin froh und stolz, dass wir als Landkreis einen so gut aufgestellten Verband haben, der noch dazu besonders aktiv in der Brandschutzerziehung und dem Werben um Nachwuchs für die Jugendfeuerwehren ist. Dies nicht zuletzt mit der Unterstützung langjähriger, verlässlicher Partner, wie der Sparkasse Niederlausitz.“   

 

Zum Kinder-Brandschutztag

Der Kinder-Brandschutztag des KFV OSL findet aufgrund der zentralen Lage im Landkreis in jedem Jahr in der Gemeinde Altdöbern statt. Die Veranstaltung ist in dieser Form in Brandenburg einzigartig. Das Initial zur Durchführung eines Kinder-Brandschutztages stammt vom Ehepaar Bareinz aus Calau, beide Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Diese brachten die Idee im Jahr 2016 in den Fachausschuss Brandschutzerziehung des KFV OSL ein. Nahmen am 1. Kinder-Brandschutztag im Jahr 2017 noch 164 Kinder teil, so stieg die Nachfrage über die Jahre hinweg kontinuierlich.

 

Für viele Einrichtungen, die aus dem gesamten Landkreis in das zentral gelegene Altdöbern anreisen, ist die Veranstaltung mittlerweile eine feste Größe im Kalender. „Mit mittlerweile nahezu 500 angemeldeten Vorschulkindern ist die mögliche maximale Teilnehmeranzahl erreicht. Auch wenn die Nachfrage teilweise noch größer ist“, erklärt Olaf Schulz vom Fachausschuss Brandschutzerziehung des KFV OSL, der sich auch um die Einladung an die Kitas kümmert. 

 

Der Fachausschuss gründete sich im Jahr 2013. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen, vor allem Kindergarten- und Grundschulkindern, den Umgang mit offenem Feuer und das richtige Verhalten bei Bränden nahe zu bringen.

 

Kontakt und weitere Informationen zum Kreisfeuerwehrverband unter www.kfv-osl.de.

Foto zu Meldung: Feuerwehr „hautnah“:  5. Kinder-Brandschutztag des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz e.V. am 18. August

„Herzlich willkommen daheim“: Lausitzer Einsatzkräfte aus Hochwassergebieten wurden in der Heimat begrüßt

(17. 08. 2021)

Am Donnerstag, 5. August, starteten vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus knapp 100 Helferinnen und Helfer aus dem Leitstellenbereich der Leitstelle Lausitz in die Hochwasserregion in Rheinland-Pfalz. Der Hilfseinsatz endete regulär am 15. August. Am Montag kehrten die zuletzt noch verbliebenen Einsatzkräfte in einem geschlossenen Marschverband aus rund 15 Einsatzfahrzeugen zurück nach Hause. Dabei wurden sie noch während ihrer Rückfahrt auf besondere Weise begrüßt.

 

So hatten sich einzelne Angehörige der Einsatzkräfte aus OSL am Nachmittag auf der Autobahnbrücke zwischen Ortrand und Frauendorf im Süden des Landkreises versammelt, um die verbliebenen Helferinnen und Helfer von dort aus mit einem selbst gestalteten Banner mit der Aufschrift „Herzlich willkommen daheim“ zu begrüßen.  

 

„Ein kleines Zeichen als Dank für die Einsatz- und Hilfsbereitschaft, die bei den Betreffenden sehr gut ankam“, fasste OSL-Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, der bei der Aktion am Montag selbst mit zugegen war und den im Nachgang per Telefon einige erfreute Reaktionen von den zurückkehrenden Frauen und Männern erreichte, zusammen. Auch im Internet kursierte das Bild schnell.

 

Bei den Helferinnen und Helfern aus der Lausitz handelte es sich u.a. um Mitglieder der Berufsfeuerwehr Cottbus und Freiwilliger Feuerwehren aus den Landkreisen, aus dem Bereich Katastrophenschutz sowie Notfallseelsorger. Die Einsatzkräfte stammten aus den Landkreisen Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und der kreisfreien Stadt Cottbus.

 

Die Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort bestanden unter anderem im Abpumpen von verschmutztem bzw. ölhaltigem Wasser, dem Materialtransport, Räumarbeiten bzw. der einfachen Technischen Hilfeleistung und Logistik.  Innerhalb des Einsatzes erfolgten teilweise Wechsel der Einsatzkräfte.

 

Unter den Einsatzkräften befanden sich in Summe ca. 30 Frauen und Männer aus dem Landkreis OSL, darunter ehrenamtliche Notfallseelsorger und Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Städte Vetschau/Spreewald, Lauchhammer und Senftenberg.

 

Vergleichbare größere Hilfseinsätze im Hochwassergebiet seien zunächst nicht vorgesehen.

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Wie schön ist Brandenburg? Umweltministerium hofft auf rege Beteiligung an Umfrage – Ergebnisse werden Basis behördlicher Entscheidungen

(16. 08. 2021)

Potsdam – Das Umweltministerium startet heute (9. August) unter den Bewohnerinnen und Bewohnern von Brandenburg und Berlin eine anonyme Umfrage zum Landschaftsbild. Sechs Wochen lang ist die 10 bis 15 Minuten in Anspruch nehmende Befragung online unter https://www.soscisurvey.de/Labi_BB/

 

Anhand von 10 verschiedenen Fotos mit Brandenburger Motiven wird jeweils danach gefragt, wie schön, abwechslungsreich und eigenartig der oder die Betrachtende die abgebildete Landschaft findet. Die Antworten spiegeln nicht nur ein Meinungsbild wider, sondern werden Bestandteil der Bewertung des Landschaftsbilds im Landschaftsprogramm Brandenburg.

 

Ein Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes ist es, das Landschaftsbild in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und zu entwickeln. Beispielsweise bauliche Anlagen können das Landschaftsbild verändern und die Schönheit dauerhaft beeinträchtigen. Bei solchen Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist deren Erheblichkeit und Schwere zu bewerten. Diese Bewertung ist sowohl für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen als auch für die Bemessung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bedeutsam.

 

Um die Schwere des Eingriffs zu bestimmen, sind qualifizierte Angaben über das Landschaftsbild erforderlich, das aus den Elementen Vielfalt, Eigenart und Schönheit besteht. Die Kriterien „Eigenart“ und „Vielfalt“ der Landschaft lassen sich bereits anhand objektiver Merkmale ermitteln. Die „Schönheit“ jedoch, der dritte Faktor, entsteht im Auge der Betrachtenden. Die Befragung soll ermitteln, wie die Schönheit des Landschaftsbilds von vielen Menschen im Durchschnitt beurteilt wird. Mit der Teilnahme an der Umfrage tragen Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass das Landschaftsbild in Planungsprojekten besser berücksichtigt werden kann.

 

Die nach der Auswertung zu erstellende Karte zur Qualität der Landschaftsbilder Brandenburgs im Maßstab 1:300.000, auf der verschiedenen Teilgebieten des Landes dann sogenannte Wertstufen zugewiesen werden, wird Bestandteil des Landschaftsprogramms Brandenburg. Sie ist dann von Behörden und öffentlichen Stellen bei ihren Planungen und Verfahren zu berücksichtigen und wird somit für Entscheidungen der Verwaltung relevant.

 

Eine Teilnahme lohnt sich also! Auch, weil es etwas zu gewinnen gibt: Der erste auszulosende Preis ist eine exklusive Ranger-Tour für eine bis zehn Personen, der zweite Preis ein Präsentkorb mit Brandenburgischen Produkten und der dritte der Dumont Bildatlas 217 „Brandenburg Potsdam“.

 

Prof. Dr. Michael Roth und Caroline Fischer von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Institut für Landschaft und Umwelt, haben die Umfrage im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg entwickelt und werden die Resultate auswerten. Das Ergebnis wird auf den Seiten des Ministeriums veröffentlicht.

 

Weitere Informationen auch unter: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/landschaftsplanung/umfrage-landschaftsbild/

 

Termin vormerken: Tag der offenen Tür im Emil Fischer-Gymnasium in Schwarzheide

(13. 08. 2021)

Nachdem im März 2021 zum 10-jährigen Jubiläum des Seecampus die Führung durch das Emil-Fischer-Gymnasium nur virtuell stattfinden konnte, wird dies am 21. August 2021 wieder an Ort und Stelle möglich sein.

 

Interessierte Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sind  herzlich eingeladen!

 

Tag der offenen Tür im Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide

 

Der Tag der offenen Tür ist eingebunden in die vielfältigen Aktivitäten des Familien-Open Airs der Stadt Schwarzheide.

[Einladung zum Tag der offenen Tür im Emil-Fischer-Gymnasium 2021]

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Bundestagswahl 2021: Versand der Wahlbenachrichtigungen startet ab Mitte August / Start für die Briefwahl

(12. 08. 2021)

Nur noch wenige Wochen verbleiben bis zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021. Beginnend ab dem 16. August erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungskarte, die am Wahltag im Wahllokal vorzulegen ist. Es muss jedoch nicht bis zum Wahltag gewartet werden: Auch die Möglichkeit zur Briefwahl startet zeitnah. Anträge auf Zustellung der Unterlagen können bereits jetzt gestellt werden. 

 

Der Kreiswahlausschuss für den gemeinsamen Wahlkreis 65 (Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ohne Lübbenau) unter Leitung von Thomas Höntsch hat Ende Juli (30.07.) alle elf vorgeschlagenen Direktkandidaten bestätigt; auch die Landeslisten der Parteien stehen fest: „Damit konnten in der vergangenen Woche die Stimmzettel zur Bundestagswahl finalisiert und die Freigabe für den Druck erteilt werden“, erklärt Höntsch. Bis zum 13. August werden die Wahlunterlagen – bestehend aus roten und blauen Umschlägen, Merkblättern, Versandtaschen, Stimmzetteln und repräsentativen Stimmzetteln — im nächsten Schritt von dem mit der Herstellung der Wahlunterlagen beauftragten Unternehmen an die kommunalen Wahlbehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden übermittelt.  

 

Diese versenden wiederum vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl, beginnend ab dem 16. August, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Höntsch: „Diese ist unbedingt gut aufzubewahren. Die Wahlbenachrichtigung muss am Wahltag, dem 26. September, beim Wählen im Urnenwahllokal mitgebracht und vorgezeigt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, muss am Wahltag zwingend seinen Ausweis im zuständigen Wahllokal vorlegen.“

 

Alle Wahlberechtigten sollen ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 5. September 2021, erhalten. Bei wem dies nicht der Fall ist, der sollte sich an die Wahlbehörde seiner zuständigen Wohnortkommune wenden,“ erklärt der Kreiswahlleiter.

 

Briefwahlen starten

Wer nicht bis zum Wahltag warten möchte oder am Tag selbst verhindert ist, kann seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben.

 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. „Anschließend werden die Briefwahlunterlagen unkompliziert per Post zugestellt“, so Höntsch.

 

Der Antrag auf Briefwahl kann aber auch bereits jetzt, noch bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wird, gestellt werden: „Hierfür ist die Zusendung der Briefwahlunterlagen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Wahlbehörde zu beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.“

 

Die Briefwahlunterlagen können ausgefüllt per Post zurückgesandt oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Höntsch: „Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.“

 

Weitere Informationen zum Thema

Der Wahlkreis 65 zählt zur Bundestagswahl am 26. September 2021 164.000 Wahlberechtigte. Die Wahl selbst findet in 285 Wahllokalen statt. Die Briefwahlunterlagen werden in 63 Briefwahlbezirken ausgezählt. Interessierte können sich für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Urnenwahllokal oder Briefwahllokal weiterhin bei ihrer Gemeinde oder Stadt erkundigen, ob Unterstützungsbedarf besteht. 

  

Wer als Direktkandidat zur Wahl im Wahlkreis 65 antritt und weitere Informationen rund um die bevorstehende Bundestagswahl 2021 erläutert Kreiswahlleiter Thomas Höntsch in einem kurzen Interview. Das Video und weitere spannende Informationen: siehe www.osl-online.de/bundestagswahl.

 

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MPK-Beschluss zu Covid-19: Impfkampagne verstärken – Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Hilfe für Hochwasserregionen

(10. 08. 2021)

Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Unterstützung der von den Unwettern betroffenen Bundesländer und zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie. Woidke: „Die Sitzung war geprägt vom Willen, zwei für Deutschland herausragende Aufgaben gemeinsam zu lösen: Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe stehen Bund und Länder solidarisch zusammen und helfen den betroffenen Menschen. Um die 4. Corona-Welle flach halten zu können, müssen wir insbesondere die Impfkampagne verstärken. Wir wollen keinen neuen Lockdown und so viel Normalität wie möglich. Geimpfte und Genesene werden hier Vorteile haben. Für Nicht-Geimpfte werden verstärkt Testauflagen gelten."

 

Insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz führten Unwetter und Hochwasser Mitte Juli zu katastrophalen Folgen. In der MPK wurde heute vom Bund mitgeteilt, dass mit etwa 30 Mrd. Euro für den Wiederaufbau nach den schweren Überflutungen in Westdeutschland zu rechnen ist. Die Länder beteiligen sich dazu am Fonds „Aufbauhilfe 2021". Brandenburg wird dazu - nach bisherigen Berechnungen - über einen Zeitraum von 30 Jahren jährlich etwa 14 Millionen Euro beisteuern.

 

Woidke: „Es ist großes menschliches Leid entstanden. Hier ist nationale Solidarität gefragt, so wie auch uns Brandenburgern in Notlagen geholfen wurde. In Brandenburg wurden Hundertausende Euro privat gesammelt. Wir entsandten Feuerwehren und THW und waren mit einem Polizeihubschrauber im Einsatz. Mein Dank allen, die in der Notlage unterstützt haben und es weiterhin tun. Dieses ´Miteinander´ ist heute wichtiger denn je."

 

Direkt im Anschluss an die MPK hat Woidke die Ergebnisse insbesondere zur Corona-Pandemie mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen.

 

Das Impfen könne, so Woidke, entscheidend dazu beitragen, die notwendige so genannte Herdenimmunität zu erreichen. Das ist auch Ziel des MPK-Beschlusses. Darin wird „eindringlich an die Bevölkerung (appelliert), jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen."

 

Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit, dass präventive Maßnahmen weiter erforderlich sind, wie Masken im Öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel, Abstand und die Nutzung der Testmöglichkeiten.

 

Geimpfte und Genesene benötigen keine Tests. Für Nichtgeimpfte werden insbesondere in Innenräumen Testpflichten gelten. Ab dem 11. Oktober werden die Tests kostenpflichtig. Ausgenommen sind Personen, die sich z. B. aufgrund von Vorerkrankungen nicht impfen lassen können oder für die bisher keine Impfempfehlung vorliegt (Unter 18-Jährige).

 

Woidke: „Dafür bin ich seit längerem eingetreten. Ich halte das für konsequent und notwendig, denn es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler die Corona-Tests generell weiterbezahlen müssen. Inzwischen hatten wohl alle ab 18 Jahren die Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen - ob nun im Impfzentrum oder beim Arzt. Aber nicht alle haben es gemacht und verlassen sich bisher lieber auf den für sie kostenfreien Bürgertest. Wir haben in Brandenburg noch relativ niedrige Werte. Deshalb bleiben wir vorerst bei der Regel, dass diese Testpflicht erst dann greift, wenn in einer Region der 20-er Wert bei der Inzidenz für fünf Tage überschritten wird."

 

Die MPK hat sich darauf verständigt, dass die Inzidenz aufgrund von Impfquote und Testmöglichkeiten nicht mehr allein entscheidend sein soll, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems anzuzeigen. Bund und Länder werden weitere Faktoren berücksichtigen, wie die Hospitalisierung, d.h., die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und die Belegung von Intensivbetten. Diese Faktoren müssen weiter erfasst und im Zusammenhang betrachtet werden, um die Pandemie-Situation zu bewerten.

 

Die aktuelle Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ist bis einschließlich 28. August gültig. Durch den heutige MPK-Beschluss ergibt sich keine Notwendigkeit zu Änderungen.

 

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 10.08.2021

[Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 10.08.2021]

Offene Ateliers 2021 im Landkreis OSL

(09. 08. 2021)

Am Wochenende des 21. und 22. August laden Kunstschaffende im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder herzlich in ihre Ateliers ein. Pandemiebedingt wurden die Tage der Offenen Ateliers, die in ganz Brandenburg traditionell am ersten Maiwochenende stattfinden, auf das vorletzte Augustwochenende verschoben.

 

Mit entsprechend Abstand und Hygienemaßnahmen besteht an diesen beiden Tagen die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstlern bei der Arbeit über die Schulter zu schauen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, Arbeiten zu erwerben oder auch sich selbst künstlerisch auszuprobieren. Verschiedenste Kunstbereiche gilt es zu entdecken – ob Malerei, Fotografie, Grafik oder Plastik und weitere mehr. „Interessierte Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen. Für Kinder und Erwachsene ist es eine besondere Gelegenheit, Kunst zu erleben und dabei auch die Akteurinnen und Akteure selbst kennenzulernen“, kündigt Jens-Peter Meyer vom Bereich Kultur der Kreisverwaltung an.

 

Wenn nicht anders angegeben, öffnen die Ateliers am Samstag von 14-19 Uhr und Sonntag von 11-18 Uhr.

 


 

Aktuelle Übersicht der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern im Landkreis OSL:

 

Wolfgang Wache

MARGA-Atelier

Platz des Friedens 2

01968 Senftenberg OT Brieske-Marga

 

Katrin Meißner

Atelierhaus und Gartenatelier

Mühlenstraße 92

03205 Calau

 

eastFOTOgallery

Dr. Jürgen Roloff

Hohenbockaer Str. 2

01945 Grünewald

 

Künstlerateliers Dürrschmidt & Fellmann

Im Gärtchen 10

01945 Hohenbocka

 

Mario Gnüchtel – Kunsthof

Annahütterstraße 12

01998 Schipkau OT Klettwitz

 

Willi Selmer

Laasower Dorfstr. 30

03226 Vetschau/Spreewald

OT Laasow

 

Kunstgussmuseum Lauchhammer

Freifrau-von-Löwendal-Str. 3

01979 Lauchhammer

 

MUSEUMSGALERIE

Rolf-Rainer Kolitz und Fritz-Olaf Gedat

Freiherr-vom-Stein-Platz 6

01979 Lauchhammer

 

Ingo Schiege

Hauptstraße 41a

03222 Lübbenau/Spreewald

OT Zerkwitz

 

Liuba Galerie

Ehm-Welk-Straße 45

03222 Lübbenau

 

Frank Reisgies

Elsterwerdaer Straße 31

01990 Ortrand

 

Barbara Seidl-Lampa

Atelier Ruhland

Heinrich-Heine-Str.13a

01945 Ruhland

 

Bernd Blase Art

Atelier Wasserwerk Buchwalde

Kleinkoschener Str. 24

01968 Senftenberg

 

Peter Wällnitz

Bernd Winkler

Bernd Gork

Markt 11

01968 Senftenberg

 

Susanne Kruse

Laasower Dorfstraße 29 

03226 Vetschau /OT Laasow

 


 

Weitere Details zu den Ateliers, Aktionen und Öffnungszeiten finden Sie unter osl-online.de > Veranstaltungen.

 

 

Hintergrund

Die Tage der Offenen Ateliers sind ein regionales Kooperationsprojekt, entwickelt vom Arbeitskreis der Kulturverwaltungen im Land Brandenburg (AKK). Für den 21. und 22. August 2021 werden der Tag des Offenen Ateliers von den im jeweiligen Landkreis aufgeführten Veranstaltern in Kooperation mit der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH, Kulturland Brandenburg, organisiert.

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Neuer Fahrplan tritt in Kraft / Verteilung Schülerfahrausweise am 1. Schultag

(06. 08. 2021)

Am Sonntag, 8. August 2021, tritt im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau/Spreewald ein neuer Busfahrplan in Kraft. Damit wird es zum kommenden Schuljahresbeginn am 9. August 2021 auch auf Fahrten, die insbesondere der Schülerbeförderung dienen, zu einzelnen Fahrplanänderungen kommen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) empfehlen allen Fahrgästen, sich rechtzeitig im Vorfeld über die zutreffenden Neuerungen zu informieren.

 

Bereits seit dem 26. Juli werden die entsprechenden Aushangfahrpläne an den Haltestellen im Kreisgebiet aktualisiert. „Alle Fahrplan- und Haltestellenänderungen können zudem auf der Internetseite www.vgosl.de eingesehen werden. Alternativ werden telefonisch unter 03573 6652 37 Auskünfte erteilt.“, erklärt Birgit Laurisch, Leiterin Verkehrsplanung. 

 

Fahrplanhefte können vor Ort bei der VGOSL, Roßkaupe 6 in Senftenberg, sowie in einzelnen Verkaufsstellen im Landkreis gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € erworben werden. Eine Übersicht der einzelnen Anlaufstellen ist ebenfalls online zu finden.

 

Die Fahrpläne des ÖPNV im Landkreis OSL werden jährlich an die entsprechenden Erfordernisse und Bedarfe angepasst. Die Änderungen im Fahrplan werden im Vorfeld umfassend zwischen dem Landkreis OSL als Träger der Schülerbeförderung und der VGOSL abgestimmt und treten jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. 

 

Schülerfahrausweise werden am ersten Schultag ausgegeben

Auch für das Schuljahr 2021/2022, welches am Montag, dem 9. August 2021 beginnt, wurden auf Bestellung des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises durch die VGOSL ca. 3.200 elektronische Schülerfahrausweise auf Chipkarten erstellt.

 

Die Ausgabe dieser VBBfahrCard erfolgt in der Regel für alle fahrberechtigten Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in Zuständigkeit der jeweiligen Schule.

Schülerinnen und Schüler, die keine VBBfahrCard erhalten, sollten sich umgehend an das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises OSL bzw. an die VGOSL wenden.

 

Birgit Laurisch: „Am ersten Schultag nach den Sommerferien dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf der Hinfahrt zur Schule ohne gültigen Fahrausweis den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Auf der Rückfahrt ist der neue Fahrausweis vorzuzeigen. Alternativ ist ein Fahrticket zu erwerben.“

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(05. 08. 2021)

(05.08.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 5. August 2021 bei 2,7. Vor einer Woche lag der Wert bei 3,7, zwischenzeitlich bei 0,0 (30./31.07.).

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.213. Infiziert sind aktuell 5 Personen. Als genesen gelten 6.947 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 16 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz wird aktuell kein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

11 Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg haben mittlerweile den Wert von 10 überschritten. Potsdam verzeichnet eine 7-Tage-Inzidenz von 17,7.

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut leicht gestiegen und liegt aktuell bei 10,5. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 7,9; Spree-Neiße: 6,2; Dahme-Spreewald: 11,7. Stadt Cottbus: 12,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 3,7 und Bautzen: 4,3.

 

Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg den viertniedrigsten Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 19,4.

 

+++ Wiedereröffnung der Impfstelle OSL mit neuer Servicezeit +++

Die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikums Niederlausitz nimmt ab der kommenden Woche nach einer kurzen zweiwöchigen Sommerpause mit neuen Servicezeiten wieder den Betrieb auf.

 

Geimpft wird, beginnend ab dem 11. August, immer mittwochs und donnerstags in der Zeit von 7 bis 15:30 Uhr. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bleibt Voraussetzung. 

 

Die Hotline ist ab dem 9. August unter der bekannten Nummer 03573 870 9299 montags bis freitags für die Terminvergabe erreichbar.

 

Termine für Erstimpfungen werden ab dem 9. August wieder vergeben.

 

Die angepassten Servicezeiten gelten zunächst bis Ende August 2021.

 

Öffnungszeiten Impfstelle des LK OSL:

Ab 11. August: Mi + Do von 7 bis 15:30 Uhr

Terminvereinbarung unter 03573 870 9299

Nähere Informationen: www.klinikum-niederlausitz.de  

 

 

+++ Schulstart im Präsenzunterricht +++

Am Montag, 9. August 2021, beginnt für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr, darunter sind rund 23.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Darüber informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Über die wichtigsten Punkte mit Blick auf den Schuljahresbeginn informiert das Ministerium in seiner Pressemitteilung „Schule im Normalbetrieb – gut vorbereitet ins neue Schuljahr“ vom 5. August 2021. 

 

Kernaussagen:

 

  • Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht.

 

  • Seit 19. April 2021 gilt die Testpflicht: Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Selbsttests) vorlegen, sonst dürfen sie die Schule nicht betreten. Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt. Aus dem Rettungsschirm des Landes werden ausreichende Testkits für die verpflichtenden Tests an den Schulen beschafft und bereitgestellt. Das gilt auch für die Hortkinder.

 

  • Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen müssen im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Das sieht die neue Umgangsverordnung seit 1.8.2021 vor: „Sofern … in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, soll eine medizinische Maske getragen werden.“ Und weiter: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

 

  • Ab dem Schuljahresbeginn am 9. August soll es – insbesondere wegen der rückkehrenden Familien aus Risikogebieten – eine Schutz-Phase von zwei Wochen geben, in der auch an Grundschulen die Maskenpflicht besteht. Danach gilt sie an den weiterführenden Schulen.

 

  • Lüftung: Hinweis des Umweltbundesamtes: „Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Kern der Empfehlung ist, Klassenräume während des Unterrichts regelmäßig alle 20 Minuten weit geöffneten Fenstern kurz zu lüften“. Auch in den Pausen muss gelüftet werden. Nur in gut zu lüftenden Räumen soll Unterricht stattfinden. Die Schulen und das Bildungsministerium orientieren sich zudem an der „S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.;

 

  • In Arbeit: Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund als Grundlage zur Ausreichung der Bundesförderung für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas. Eine zusätzliche landesseitige Förderung von Luftreinigungsgeräten an Schulen, für die keine Förderung aus Bundesmitteln beantragt werden kann, wird derzeit geprüft, ebenfalls mit einer Umsetzungsfrist bis zum Jahresende 2021.

 

  • Impfen: Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind in Deutschland bereits Impfstoffe zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen oder Risiken in der Familie. Darüber hinaus ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 2. August 2021 beschlossen, dass die Bundesländer Impfungen für 12- bis 17-Jährige anbieten. Voraussetzung: Freiwilligkeit und ärztliche Aufklärung.

 

  • Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dient dem aktiven Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler und zugleich dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Die Regelungen zum Infektions-und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan) finden weiterhin Anwendung. Sie werden flankiert durch die Regelungen in SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sowie durch die schulischen Hygienekonzepte.

 

  • Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, für das in Brandenburg 68,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sollen in den nächsten zwei Jahren unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich mit 38,7 Millionen. Euro durch das Abtreten von Mitteln aus den Umsatzsteuereinnahmen. Diese umfassen im Wesentlichen ergänzende Lernangebote, individuelle Lernbegleitung und schulergänzende Förderangebote durch freie und öffentliche Träger, aber auch Angebote der Schulsozialarbeit, Bewegungsangebote und Schwimmkurse sowie zusätzliche Ferien- und Freizeitmöglichkeiten sowie Freiwilligendienste.

 

  • Erhebungen des Lernstands: Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 werden – als Basis für die Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen die im Schuljahr 2020/21 vermittelten Lerninhalte in den Kernfächern dokumentiert (Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften) und der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in den beruflichen Bildungsgängen erhoben.

Die beruflichen Schulen werden ebenfalls individuelle Lernausgangslagen in allen Jahrgangsstufen erheben, um festzustellen, welche Lerndefizite bei den Schülerinnen und Schülern bestehen. Dieser Prozess wird zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in allen beruflichen Bildungsgängen umgesetzt.

  • Dem Sportunterricht kommt im neuen Schuljahr eine wichtige Bedeutung zu, da die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen zu einem erheblichen Bewegungsmangel geführt haben kann. Im Musikunterricht sind Singen und Spielen von Blasinstrumenten – mit Abstand und bei guter Belüftung – wieder möglich.
  • Die Schulen überarbeiten ihre Konzepte zum Distanzunterricht auf der Grundlage der vom Bildungsministerium vorgegebenen Kriterien.

 

Die komplette Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.

Informationen zum Thema werden ebenfalls auf der Seite „Schule und Unterricht“ des MBJS bereitgestellt.

 

 

+++ Weiterhin kostenfreie Testkits in Kitas +++

Mit Blick auf das Urlaubsgeschehen in den Sommermonaten wird seitens der Landesregierung weiterhin eine regelmäßige Testung für Vorschulkinder durch ihre Eltern empfohlen (mindestens 1 x in der Woche). Die Tests sind weiterhin freiwillig.

 

Das Land stellt den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) die Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung. Die Tests werden den Eltern durch die Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen ausgereicht.

 

Die Testkits sind so konzipiert, dass auch die Eltern jüngerer Kinder sie bei diesen anwenden können.

 

Für den Zeitraum Juli bis September 2021 stellt das Jugendministerium den Kita-Trägern nach den bisher ausgegebenen Testkits eine zweite Tranche Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung, diesmal sogenannte Lollitests.

 

Der Test wird am besten gleich morgens nach dem Aufstehen durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Das Kind lutscht – vergleichbar einem Lolli – eine gewisse Zeit am Teststäbchen.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz hat seit Beginn der Finanzierung der freiwilligen Testungen in den Kitas und Kindertagespflegestellen seitens des Landes im Frühjahr 2021 eine erste Lieferung mit 44.500 Nasenstäbchentests erhalten. Ende Juni wurden weitere 44.500 Lollitests bereitgestellt. Die Kontingente wurden entsprechend an die Kommunen im Landkreis weitergereicht. Sie reichen diese bedarfsgerecht an die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen in ihrem Einziehungsbereich weiter.  

 

Bislang nicht eingesetzte Testkits der bereits zur Verfügung gestellten ersten Tranche sollen auch weiterhin zum bedarfsgerechten Einsatz genutzt und an die Eltern ausgegeben werden.

 

Weitere Informationen zum Thema: Siehe Internetseite „Testungen für Vorschulkinder“ des MBJS.

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Rund 100 Einsatzkräfte starten am Donnerstag von OSL aus in Hochwassergebiete

(04. 08. 2021)

Brandenburg entsendet auf eine Hilfsanfrage aus Rheinland-Pfalz vom Montag hin erneut ein Kontingent an Helferinnen und Helfern zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe in die Hochwassergebiete im Westen Deutschlands. 250 Einsatzkräfte aus dem Land sollen am Donnerstag ausrücken, darunter knapp 100 Helferinnen und Helfer aus dem Leitstellenbereich der Leitstelle Lausitz. Diese starten am frühen Donnerstagmorgen, 5. August, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus in die Hochwasserregion um Bad Neuenahr.

 

Startpunkt für den Teilverband Lausitz aus dem Süden des Landes ist ein zentraler Sammelpunkt in Schwarzheide (Parkplatz nahe der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH).

 

Von hier aus macht sich der Verband, der rund 30 Fahrzeuge umfasst, ab 7 Uhr in zwei bis drei Marschgruppen unterteilt auf den Weg in das Einsatzgebiet.

 

Eine kurze Verabschiedung der Einsatzkräfte ist für ca. 6.45 Uhr angesetzt. Hieran nehmen seitens des Landkreises OSL unter anderem Landrat Siegurd Heinze und Kreisbrandmeister Tobias Pelzer teil. Auch weitere offizielle Vertreter haben ihr Kommen angekündigt, darunter Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger und -Kreisbrandmeister Stefan Grothe und der Chef der Berufsfeuerwehr der kreisfreien Stadt Cottbus, Jörg Specht. Seitens Elbe-Elster werden der Kreisbrandmeister Steffen Ludewig und der Dezernent für Ordnung, Recht und Sicherheit, Dirk Gebhardt, erwartet.

 

Bei den Helferinnen und Helfern aus der Lausitz handelt es sich u.a. um Mitglieder der Berufsfeuerwehr Cottbus und Freiwilliger Feuerwehren aus den Landkreisen, aus dem Bereich Katastrophenschutz sowie Notfallseelsorger. Die Einsatzkräfte stammen aus den Landkreisen Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und der kreisfreien Stadt Cottbus. Einheitsführer des Teilverbandes Lausitz im Hochwassergebiet ist André Dreßler, Mitarbeiter der Regionalleitstelle Lausitz und der Berufsfeuerwehr Cottbus sowie stellv. Kreisbrandmeister im Landkreis OSL.

 

Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort bestehen unter anderem im Abpumpen von verschmutztem bzw. ölhaltigem Wasser, dem Materialtransport, Räumarbeiten bzw. der einfachen Technischen Hilfeleistung und Logistik. 

 

Das Ende des Hilfseinsatzes ist für den 15. August avisiert, die Rückfahrt erfolgt am 16. August. Bei Bedarf veranlasst die Einheitsführung innerhalb des Einsatzes einen Tausch der Einsatzkräfte.

 

Unter den Einsatzkräften befinden sich 14 Frauen und Männer aus dem Landkreis OSL, darunter 2 ehrenamtliche Notfallseelsorger und jeweils 4 Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Städte Vetschau/Spreewald, Lauchhammer und Senftenberg.

 

Die Marschpakete für die ausrückenden Einsatzkräfte bereitet die Katastrophenschutzeinheit „Schnelleinsatzgruppe Verpflegung“ unter Regie des ASB Ortsverband Spreewald e.V. vor und stellt diese am Donnerstagmorgen vor Ort bereit.

 

Abgestimmtes Hilfeleistungsangebot wurde erarbeitet

In Brandenburg erfolgt die Koordinierung der verfügbaren Hilfsleistungsangebote aus den Landkreisen und kreisfreien Städten zentral über das Land. Brandenburg hatte den vom den Hochwasser betroffenen Bundesländern zurückliegend umgehend Unterstützungsangebote unterbreitet und zwischenzeitlich bereits erste Helferinnen und Helfer entsendet. 

 

Das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg steht im engen Kontakt mit den Regionalleitstellen und Kreisbrandmeistern der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben innerhalb der Leitstellenbereiche entsprechende Hilfeleistungsangebote koordiniert und zusammengetragen und dem Koordinierungszentrum Krisenmanagement des Landes übermittelt.

 

OSL-Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: „Die Landkreise im Süden mit ihren Kommunen und die kreisfreie Stadt Cottbus standen von Anfang an bereit, um kurzfristig ein entsprechendes Kontingent an verfügbaren Einsatzkräften und –Mitteln für mögliche Hilfseinsätze zur Verfügung zu stellen. Auf diese hohe Hilfsbereitschaft aus dem Süden können wir sehr stolz sein.“

 

Spendenaktionen unterstützen

Im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung gehen derweil weiterhin Nachfragen von Privatpersonen ein, die gern helfen wollen. Pelzer: „Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitrag leisten wollen, können dies tun, indem sie die offiziellen Geldspendenaktionen für die Opfer der Fluthilfe unterstützen. Die Situation in den betroffenen Gebieten ist teils dramatisch. Menschen haben zum Teil alles persönliches Hab und Gut verloren. Wir können nur alle ermutigen, einen entsprechenden Beitrag zu leisten.“

 

Weiterführende Informationen zum bevorstehenden Helfereinsatz:

Siehe aktuelle Pressemitteilung „Brandenburg entsendet weitere Unterstützungskräfte nach Rheinland-Pfalz“ des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 04.08.2021.

Kreisverwaltung OSL: Das sind die „Neuen“

(03. 08. 2021)

Rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Im September kommen neun junge Kolleginnen und Kollegen neu hinzu.

 

Sechs junge Frauen und Männer starten am 1. September in ihre Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, zwei weitere Absolventen beginnen das duale Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“. Erstmalig bietet die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg eine Stelle im dualen Studiengang „Bauingenieurwesen“ an. Diese konnte ebenfalls mit einem geeigneten Kandidaten besetzt werden.

 

Ende Juli begrüßte Landrat Siegurd Heinze den neuen Ausbildungsjahrgang im Landratsamt in Senftenberg zusammen mit Personalamtsleiterin Lisa Katzschke und Ausbildungsleiter Martin Höntsch und überreichte ihm die Verträge. 

 

Im Hinblick auf den eintretenden Generationenwechsel der Belegschaft in der Kreisverwaltung stellte er bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gleichzeitig einen unbefristeten Arbeitsvertrag und attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten in Aussicht. Heinze: „Ein Berufseinstieg im öffentlichen Dienst eröffnet Ihnen vielseitige Zukunftschancen und bietet eine gute Gelegenheit zum Fußfassen in der Heimat. Ich freue mich, dass Sie sich für die Lausitz entschieden haben und wünsche Ihnen für Ihre Ausbildung und Ihr Studium alles Gute und stets beste Erfolge.“ 

 

Dem stimmte auch Personalamtschefin Lisa Katzschke zu, die gleichzeitig mit Blick auf die Bewerberzahlen einen Anstieg des Interesses an Ausbildung und Studium in der Kreisverwaltung feststellen konnte: „Die Nachfrage nach dem seit 2016 angebotenen dualen Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg der Kreisverwaltung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Auch für die Berufsausbildung des Verwaltungsfachangestellten gingen mehr Bewerbungen ein.“

 

Nachdem die Neuen im Team ihre Verträge entgegengenommen haben, steht der nächste wichtige Termin am 1. September bevor. Dann startet für alle eine achttägige Kennenlernphase. Überwiegend werden die Frauen und Männer später am Hauptstandort der Kreisverwaltung am Dubinaweg 1 in Senftenberg und in der Außenstelle in Calau eingesetzt. Die Verwaltungsfachangestellten absolvieren ihre theoretische Ausbildung am Oberstufenzentrum in Elbe-Elster. Ergänzt wird diese durch einen dienstbegleitenden Unterricht am Niederlausitzer Studieninstitut Beeskow. Die Studierenden verbringen ihre Theoriephasen an der Technischen Hochschule Wildau („Öffentliche Verwaltung Brandenburg“) bzw. der BTU Cottbus-Senftenberg (Studiengang „Bauingenieurwesen“).

 

Insgesamt durchlaufen derzeit 22 junge Menschen ihre Ausbildung bzw. ihr Studium innerhalb der Kreisverwaltung. Zeitnah lernen fünf von ihnen aus und erhalten bei erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfungen eine unbefristete Anstellung. Die Arbeitsverträge überreicht auch hier Landrat Siegurd Heinze.

 

Übersicht: Das sind die neuen Gesichter in der Kreisverwaltung OSL:

Ausbildung „Verwaltungsfachangestellte/r“:

Michelle Dehmel (Frauendorf), Charlene Gutsche (Lübbenau/Spreewald), Marius Heinen (Lauta), Anne Kawetzki (Lauchhammer), Jan Reyman (Lübbenau/Spreewald), Stephan Rietschel (Senftenberg).

 

Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“:

Niklas König (Vetschau/Spreewald) Lisa Linger (Lauchhammer).

 

Studium „Bauingenieurwesen“:

Moritz Balzer (Lübbenau/Spreewald).

 

Für Interessierte:

Informationen zu den Karrierechancen stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/Karriere bereit. Hier findet sich auch ein Imagefilm über die Ausbildungs- und Studienangebote, den die Auszubildenden und Studenten im Rahmen ihrer Projektwoche 2020 entwickelten.

 

Bewerbungen für den Ausbildungs- und Studienstart 2022 sind ab Herbst 2021 möglich. Erstmalig wird auch ein dualer Studiengang „Soziale Arbeit“ angeboten.

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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 62 „Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I“ der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

(03. 08. 2021)

Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 30.07.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 62 „Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I“ zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt.

 

Nr.

Kreiswahlvorschlag

- Bewerber/-in

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Schimke, Jana

Diplom-Politologin, Politikwissenschaftlerin

1979, Cottbus

15834 Rangsdorf

2

Alternative für Deutschland (AfD)

Kotré, Steffen

Berater

1971, Berlin

14624 Dallgow-Döberitz

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Lehmann, Sylvia

Mitglied des Bundestages

1954, Schorbus

15913 Märkische Heide

4

DIE LINKE (DIE LINKE)

Preuß, Carsten

Diplom-Agraringenieur

1962, Luckenwalde

15806 Zossen

5

Freie Demokratische Partei (FDP)

Hartfelder, Lars

Angestellter/Projektmanager

1977, Finsterwalde

15926 Luckau

6

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)

Kalinka, Gerhard

Ingenieur

1962, Berlin

15827 Blankenfelde-Mahlow

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Müller-Schmolt, Christiane Sabine

Sozialversicherungsfachangestellte

1960, Berlin

15732 Eichwalde

9

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Tanneberger, Uwe Frank

Elektroingenieur

1968, Luckau

15754 Heidesee

11

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Steinhardt, Susanne

Rentnerin

1955, Haldensleben

15711 Königs Wusterhausen

12

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Nobel, Ralf

IT-Koordinator

1967, Berlin

15834 Rangsdorf

14

Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)

Bartels, Torsten

IT-Systemadministrator

1967, Prenzlau

15827 Blankenfelde-Mahlow

16

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Körber, Guido

selbständig

1965, Berlin

12529 Schönefeld

20

Bobby

Gabler, Michael

Tierpfleger

1972, Treuenbrietzen

14913 Niederer Fläming OT Lichterfelde

21

Bürger bewirbt sich als freier Direktkandidat

Hitzer, Roald

Schmied, Stahlbauer

1967, Cottbus

15713 Königs Wusterhausen

22

Demokratie verteidigen

Commentz, Volker Matthias Uwe

Disponent

1967, Berlin

12529 Schönefeld

23

Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

Beer, Andreas

Notfallsanitäter

1984, Eisenhüttenstadt

15754 Heidesee

 

 

 

Lübben, den 02.08.2021

 

Alexander Nagel

Kreiswahlleiter

Bundestagswahl 2021: Kreiswahlausschuss bestätigt Kandidaten im Wahlkreis 65

(30. 07. 2021)

Am Freitagnachmittag, den 30. Juli 2021, tagte im Landratsamt der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Dubinaweg 1 in Senftenberg unter Vorsitz des Kreiswahlleiters Thomas Höntsch öffentlich der Kreiswahlausschuss für den gemeinsamen Wahlkreis 65 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ohne Lübbenau) und Elbe-Elster.

 

Im Ergebnis der Sitzung wurden alle der frist- und formgerecht eingereichten Wahlvorschläge einstimmig zugelassen und im Anschluss daran elektronisch an den Bundes- und Landeswahlleiter übermittelt.

 

Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt in der kommenden Woche im OSL-Kreisanzeiger im Wochenkurier, im Amtsblatt des Landkreises und auf der Homepage der Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. 

Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 sind im Wahlkreis 65 elf Wahlvorschläge eingegangen. Der Wahl um das Direktmandat im Deutschen Bundestag im Wahlkreis 65 stellen sich:

Knut Abraham (CDU), Silvio Wolf (AfD), Hannes Walter (SPD), Yvonne Mahlo (DIE LINKE), Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann (FDP), Paul-Philipp Neumann (GRÜNE/B90), Bianca Schröder (Die PARTEI), Roxana Trasper (FREIE WÄHLER), Kay-Uwe Blietz (dieBasis), Marcel Respa (UNABHÄNGIGE) und Ilona Janda (Internationalistisches Bündnis).

Neben der Sitzung der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge ergeht auch die Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten am 30. Juli in öffentlicher Sitzung.

 

Beschwerden zu den jeweiligen Ergebnissen können bis zum 55. Tag vor der Wahl, dem 2. August 2021, beim Landeswahlausschuss bzw. Bundeswahlausschuss eingereicht werden. Diese befinden bis zum 5. August im Falle eingehender Beschwerden darüber.

 

Wahlberechtigte können ihren gewünschten Bewerber im Wahlkreis bei der Bundestagswahl per Erststimme wählen. Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Hierbei wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden.

 

Die Zeitschiene zur Bundestagswahl 2021 kann auch unter osl-online.de/bundestagswahl eingesehen werden. Hier stellt Kreiswahlleiter Thomas Höntsch zudem relevante Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema bereit.

Foto zu Meldung: Bundestagswahl 2021:  Kreiswahlausschuss bestätigt Kandidaten im Wahlkreis 65

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (29.07.2021, 13 Uhr)

(29. 07. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 29. Juli 2021 bei 3,7. Vor einer Woche lag der Wert bei 1,8.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.210. Infiziert sind aktuell 9 Personen. Als genesen gelten 6.940 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 19 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz wir aktuell kein Covid-Patient stationär behandelt.

 

Aktuell liegen 16 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg unter dem Wert von 10 bzw. bei 10 (Cottbus); davon 8 unter 5. Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) verzeichnet eine 7-Tage-Inzidenz von 19,0.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut leicht gestiegen und liegt aktuell bei 6,2. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 5,9; Spree-Neiße: 4,4; Dahme-Spreewald: 7,0. Stadt Cottbus: 10,0 (Stand 29.07.) Im sächsischen Landkreis Meißen: 2,9 und Bautzen: 3,0 (Stand 28.07.)

 

Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg den drittniedrigsten Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 16,0.

 

+++ Brandenburg erlässt neue Umgangsverordnung +++

Das Brandenburger Kabinett hat am gestrigen Mittwoch, 28. Juli 2021, die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Sonntag, 1. August, in Kraft und gilt bis zum 28. August. Mit der neuen Verordnung treten einzelne Änderungen, teilweise Lockerungen, in Kraft.

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 28. Juli:

 

[…] Grundsätzlich gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. Eine inzidenzunabhängige Testpflicht soll gerade in den Schulen, aber auch bei Festivals, in Clubs und Diskotheken für mehr Sicherheit sorgen.

 

Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt die Testpflicht weiterhin erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20. In Brandenburg liegen derzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb dieses Wertes.

 

Die wichtigsten Änderungen in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung:

  • Wenn die Verordnung einen Testnachweis vorsieht, sind nun alle Kinder bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr davon ausgenommen. (Dies ist verantwortbar, da die Kinder für den Schulbesuch sowieso mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.)
  • Die Testpflicht in Schulen besteht fort. So sind der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird (Selbsttests ohne Aufsicht sind weiter zulässig).

 

Das neue Schuljahr beginnt mit zwei Schutzwochen. Das heißt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (09. bis 20.08.) alle Schülerinnen und Schüler, also auch diejenigen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Innenbereichen der Schule eine medizinische Maske tragen (außer im Sportunterricht). Ab dem 21.08. gilt diese Maskenpflicht – wie bisher – nur für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7. Die Maskenpflicht in den ersten zwei Schulwochen gilt in Abhängigkeit von der Raumnutzung auch in den Innenräumen von Horteinrichtungen.

  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Ab 1.000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt (Beispiel: bei einer Besucherkapazität von maximal 2.000 können dann bis zu 1.500 Gäste teilnehmen (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt. In Innenräumen gilt dabei ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 eine Testpflicht. Unter freiem Himmel gilt eine Testpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 750 gleichzeitig Teilnehmenden.
  • Festivals können unter Auflagen mit höchstens 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen stattfinden, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Sonst liegt die Grenze bei maximal 5.000 Gästen. Darüber hinaus ist die Personenzahl über einer Besucherzahl von 1.000 ebenfalls auf höchstens 50 Prozent der regulären Gästekapazität der jeweiligen Festivalfläche begrenzt. Es gilt eine Testpflicht für innen und außen.
  • Private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind unabhängig vom Anlass mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden unter freiem Himmel und bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen möglich (Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Treffen nicht mit).
  • In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Besucherinnen und Besucher nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier reicht künftig eine medizinische Maske.
  • Bei religiösen Veranstaltungen sowie in Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Planetarien, Bibliotheken) kann in geschlossenen Räumen der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu 1 Meter verringert werden.
  • In Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen) gilt das Abstandsgebot nicht mehr. In allen Einrichtungen sind nunmehr Selbsttest (ohne Aufsicht) zulässig (auch hier: Tests nur erforderlich, wenn regionale Inzidenz sieben Tage über 20 liegt). Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt, dass in den Innenbereichen die Maske abgenommen werden kann, wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

[…]

Sobald die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung veröffentlicht ist, wird diese auch auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona bereitgestellt.

 

+++ Land Brandenburg ruft weiter zum Impfen auf +++

Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter fordert Ministerpräsident Dietmar Woidke die Menschen in Brandenburg weiter auf, die vorhandenen Angebote zu nutzen und sich impfen zu lassen. Jeder könne dazu beitragen, dass im Alltag weiterhin so viel Normalität wie möglich beibehalten werden kann. Anders als noch zu Beginn des Jahres sei man inzwischen mit Impfstoff gut versorgt.

 

Woidke setzt sich für ein baldiges Zusammenkommen von Bund und Ländern ein und fordert Vereinbarungen zu Reiserückkehrern und zur Erhöhung des Impftempos mit einem klaren Bekenntnis zum Impfen von Jugendlichen ab 12 Jahren, insofern Eltern und Arzt zustimmen.

 

Wer geimpft werden könne, das Impfangebot aber ablehne, müsse persönlich die Konsequenzen tragen und sich testen lassen, um z. B. ins Kino zu gehen – auf zwar auf eigene Kosten, erklärte der Regierungschef.

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte in der Pressemittelung der Staatskanzlei vom 28. Juli: „Brandenburg hat im Augenblick vergleichsweise noch sehr niedrige Fallzahlen. Das Infektionsgeschehen wird durch die Delta-Variante des Coronavirus dominiert. Sie ist deutlich ansteckender. Deshalb ist es notwendig, dass alle weiter Abstand halten, Maske tragen und die richtige Hygiene beachten. Der beste Schutz ist die Corona-Impfung. Nur sie schützt Menschen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das ist in erster Linie ein individueller Schutz. Deshalb rufen wir alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Schützen Sie Ihre Gesundheit und lassen Sie sich jetzt impfen!“

 

Bildungsministerin Britta Ernst verwies mit Blick auf den bevorstehenden Schuljahresstart im Präsenzunterricht darauf, dass alle Lehrkräfte ein Impfangebot erhalten haben und in Kitas und Schulen eine funktionierende Teststrategie vorliege, die auch beibehalten werde. Die Maskenpflicht für alle im Bereich Schule in den ersten 14 Tagen und Hygienekonzepte schütze weiter vor einer Ansteckung. Der beste Schutz der Kitas und Schulen komme allerdings von außen: „Von Erwachsenen, die sich impfen lassen, sich diszipliniert verhalten und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.“

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.400.941 Menschen eine Erstimpfung erhalten (das entspricht 55,6 Prozent der Bevölkerung). 1.209.362 Menschen sind demnach vollständig geimpft (das entspricht 48,0 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden laut Impfquotenmonitoring des RKI zum Stand Mittwoch, 28. Juli, 2.536.761 Impfungen verabreicht.

 

+++ Neue Landes-Werbekampagne für die Corona-Impfung +++

Am Freitag, 30. Juli, wird das Land Brandenburg eine neue Werbekampagne für das Impfen starten und erste Plakatmotive und Filme hierzu vorstellen. Die zentrale Botschaft lautet: „Die Corona-Impfung ermöglicht uns ein weitgehend normales Leben. Lassen Sie sich impfen!“.

 

Mit Slogans wie „Grillfest statt Schnelltest“, „Lagerfeuer statt Infektionsherd“, „Tanzen statt Distanzen“, „Anstoß statt Abstand“ oder „Verwandte statt Mutante“ sollen die Bilder Brandenburgerinnen und Brandenburger motivieren, sich impfen zu lassen.

 

Die Werbekampagne soll die bundesweite Impfkampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“ ergänzen.

 

Die Werbematerialien und weitere Informationen werden durch das Land auf www.brandenburg-impft.de veröffentlicht und sollen bald an möglichst vielen Orten im Land Brandenburg zu sehen sein. 

 

+++ Wie berechnet sich die Impfquote eines Bundeslandes? +++

Grundlage für das Ausweisen der Impfquoten der Länder bildet das Digitale Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung des Robert Koch Instituts (RKI). Dieses wird von Montag bis Freitag für alle Bundesländer aktualisiert und auf der Internetseite „Digitales Impfquotenmonitoring zur Covid-19-Impfung des RKI“ (siehe hier) veröffentlicht.

 

Das RKI erklärt dort auch den Ablauf der Erhebung der publizierten Daten:

„Die Erhebung der Daten zur Impfung erfolgt in Impfzentren, Krankenhäusern und durch die Mobilen Impfteams. Seit kurzem sind Betriebsmediziner und Betriebsmedizinische Dienste hinzugekommen. Autorisiertes Personal aus den genannten Einrichtungen kann über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden. Es fließen außerdem die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte ein, die täglich an die KBV übermittelt werden und die aggregierten Daten der Privatärzte, die täglich an eine eigene Plattform übermittelt werden. Von beiden Portalen werden die Daten ebenfalls täglich vom RKI abgerufen.“

 

Die Statistik des RKI ermöglicht jedoch keine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Gesundheitsämter erhalten selbst keine vollständige Meldung der durchgeführten Impfungen in ihrer Gebietskulisse. Eine Aussage zur Impfquote, heruntergebrochen auf einen Landkreis, ist somit nicht möglich.

 

Neben dem Digitalen Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung weist das RKI in einem Dashboard Angaben zur Entwicklung der registrierten Infektionen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Die aktuellen COVID-19-Meldedaten werden täglich, auch am Wochenende, veröffentlicht. Das Dashboard ist hier zu finden: https://corona.rki.de.

 

Die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) bildet die Grundlage mit Blick auf die Überschreitung der Schwellenwerte, die das Land Brandenburg vorgibt.

 

+++ Kosten für Bürgertests übernimmt weiter der Bund / Anbindung an Corona-Warn-App ab 1.8. +++

Mit der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheits-ministeriums, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten für diese sogenannten Bürgertests übernimmt nach wie vor der Bund.

 

Allerdings gelten nun schärfere Regelungen für die Teststellen-Betreiber. So werden zum Beispiel ab dem 1. August durchgeführte Bürgertests nur noch vergütet, wenn die Teststelle das Testergebnis und das Testzertifikat über die Corona-Warn-App übermitteln kann. Die Anbindung an die Corona-Warn-App ist damit für Teststellen verpflichtend.

 

In Brandenburg gibt es aktuell rund 480 Teststellen, die auf dem Portal www.brandenburg-testet.de zu finden sind.

 

(Auszüge aus Pressemitteilung „Corona-Testverordnung: Ab August ist Anbindung an Corona-Warn-App für Teststellen verpflichtend“, MSGIV, vom 23.07.2021)

 

+++ Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung +++

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist am 28. Juli 2021 in Kraft getreten. Es gelten damit anderem einzelne Änderungen hinsichtlich der Einreisequarantäne.

 

Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite bereit.

Vierte Welle ausbremsen: Kabinett beschließt neue Corona-Umgangsverordnung

(28. 07. 2021)

Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei vom 28.07.2021

 

Das Kabinett hat heute die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Damit werden die aktuell bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg im Grundsatz fortgeführt. Neuerungen gibt es vor allem für Veranstaltungen. Außerdem sind Regelungen für den Schulbereich mit Beginn des neuen Schuljahres am 9. August festgelegt. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg hat seit Wochen eine bundesweit vergleichsweise niedrige Inzidenz. Das ist ein Erfolg und zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Deshalb kommen wir auch weiterhin mit wenigen Einschränkungen aus. Trotzdem müssen wir besonders mit Blick auf die Reiserückkehrer und die Delta-Variante weiter besonnen und achtsam bleiben.“ Die neue Umgangsverordnung tritt an diesem Sonntag (01.08.) in Kraft und mit Ablauf des 28.08.2021 außer Kraft.

 

Grundsätzlich gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. Eine inzidenzunabhängige Testpflicht soll gerade in den Schulen, aber auch bei Festivals, in Clubs und Diskotheken für mehr Sicherheit sorgen.

 

Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt die Testpflicht weiterhin erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20. In Brandenburg liegen derzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb dieses Wertes.

 

Die wichtigsten Änderungen in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung:

 

  • Wenn die Verordnung einen Testnachweis vorsieht, sind nun alle Kinder bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr davon ausgenommen. (Dies ist verantwortbar, da die Kinder für den Schulbesuch sowieso mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.)
  • Die Testpflicht in Schulen besteht fort. So sind der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird (Selbsttests ohne Aufsicht sind weiter zulässig).

 

Das neue Schuljahr beginnt mit zwei Schutzwochen. Das heißt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (09. bis 20.08.) alle Schülerinnen und Schüler, also auch diejenigen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Innenbereichen der Schule eine medizinische Maske tragen (außer im Sportunterricht). Ab dem 21.08. gilt diese Maskenpflicht – wie bisher – nur für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7. Die Maskenpflicht in den ersten zwei Schulwochen gilt in Abhängigkeit von der Raumnutzung auch in den Innenräumen von Horteinrichtungen.

 

  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Ab 1.000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt (Beispiel: bei einer Besucherkapazität von maximal 2.000 können dann bis zu 1.500 Gäste teilnehmen (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt. In Innenräumen gilt dabei ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 eine Testpflicht. Unter freiem Himmel gilt eine Testpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 750 gleichzeitig Teilnehmenden.
  • Festivals können unter Auflagen mit höchstens 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen stattfinden, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Sonst liegt die Grenze bei maximal 5.000 Gästen. Darüber hinaus ist die Personenzahl über einer Besucherzahl von 1.000 ebenfalls auf höchstens 50 Prozent der regulären Gästekapazität der jeweiligen Festivalfläche begrenzt. Es gilt eine Testpflicht für innen und außen.
  • Private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind unabhängig vom Anlass mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden unter freiem Himmel und bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen möglich (Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Treffen nicht mit).
  • In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Besucherinnen und Besucher nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier reicht künftig eine medizinische Maske.
  • Bei religiösen Veranstaltungen sowie in Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Planetarien, Bibliotheken) kann in geschlossenen Räumen der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu 1 Meter verringert werden.
  • In Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen) gilt das Abstandsgebot nicht mehr. In allen Einrichtungen sind nunmehr Selbsttest (ohne Aufsicht) zulässig (auch hier: Tests nur erforderlich, wenn regionale Inzidenz sieben Tage über 20 liegt). Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt, dass in den Innenbereichen die Maske abgenommen werden kann, wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Corona bleibt und wird uns weiterhin begleiten. Brandenburg und Deutschland insgesamt haben im Vergleich zu vielen europäischen Regionen noch relativ geringe Inzidenzwerte. Aber auch bei uns steigen sie und haben sich seit dem Tiefstand Anfang Juli mehr als verdoppelt. Die Nachrichten aus anderen Ländern mit Inzidenzwerten von mehreren Hundert zeigen, dass sich die Krankheit wieder blitzartig ausbreiten kann. Deshalb: Wir müssen weiter verdammt vorsichtig sein. Wir dürfen das gemeinsam Erreichte nicht in Gefahr bringen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern.

 

Unsere Kinder sollen Präsenzunterricht haben und Freunde treffen können. Die Geschäfte sollen offenbleiben und Dienstleitungen erbracht werden können. Kultur und Tourismus sollen für die Menschen zugänglich bleiben. Wir alle können dazu beitragen, dass wir auch im Herbst und Winter für unser Leben so viel Normalität wie möglich beibehalten können. Deshalb erneut mein Appell: Lassen Sie sich impfen. Die Angebote sind da, nutzen Sie sie für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Familien und Freunde.

 

Woidke betonte weiter: „Ich bin dafür eingetreten, dass Bund und Länder möglichst bald zusammenkommen. Wir brauchen Vereinbarungen zu Reiserückkehrern, zur Erhöhung des Impftempos mit einem klaren Bekenntnis zu Impfen von Jugendlichen ab zwölf Jahren, wenn Eltern und Arzt zustimmen. Das befürworte ich. Und die klare Aussage: Wer geimpft werden kann, das Impfangebot aber ablehnt, muss persönlich die Konsequenzen tragen und sich testen lassen, um z. B. ins Kino zu gehen – auf zwar auf eigene Kosten. Ab wann das gelten soll, ist zu diskutieren. Die Freiheitsrechte der Geimpften dürfen nicht eingeschränkt werden, weil sich manche nicht impfen lassen wollen.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schülerinnen und Schüler haben im vergangenen Schuljahr Enormes geleistet. Im neuen Schuljahr soll es so viel Normalität wie möglich an den Schulen geben. Wir werden nach den Sommerferien im Präsenzunterricht starten. Die Voraussetzungen dafür sind gut. Alle Lehrkräfte haben ein Impfangebot bekommen, wir haben eine funktionierende Teststrategie in Kita und Schule, die wir auch beibehalten. Die Maskenpflicht für alle im Bereich Schule in den ersten 14 Tagen und Hygienekonzepte schützen weiter vor einer Ansteckung. Der beste Schutz der Kitas und Schulen kommt allerdings von außen: Von Erwachsenen, die sich impfen lassen, sich diszipliniert verhalten und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.“

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Brandenburg hat im Augenblick vergleichsweise noch sehr niedrige Fallzahlen. Das Infektionsgeschehen wird durch die Delta-Variante des Coronavirus dominiert. Sie ist deutlich ansteckender. Deshalb ist es notwendig, dass alle weiter Abstand halten, Maske tragen und die richtige Hygiene beachten. Der beste Schutz ist die Corona-Impfung. Nur sie schützt Menschen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das ist in erster Linie ein individueller Schutz. Deshalb rufen wir alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Schützen Sie Ihre Gesundheit und lassen Sie sich jetzt impfen!“

 

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 5,7. Im Ländervergleich ist das der drittniedrigste Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 15,0. Aktuell liegen 17 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg unter dem Wert von 10; davon 8 unter 5. Nur die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt mit einer 7-Tage-Inzidenz von 17,3 über dem Wert von 10. Zum Vergleich: Als das Kabinett am 15. Juni 2021 die erste Corona-Umgangsverordnung beschloss, lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz bei 6,2. Anfang Juli (5. Juli) lag der Wert noch bei 2,3.

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Happy Birthday, 112! – Europäischer Lebensretter wird am 29. Juli 30 Jahre alt

(28. 07. 2021)

Wie wichtig eine lebensrettende Notrufnummer werden kann, mussten in diesen Tagen viele Menschen erleben. Der Kreisbrandmeister des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Tobias Pelzer, weist deshalb aus Anlass des morgigen 30. Geburtstags des Euronotrufes 112 darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten und vielen weiteren Ländern Europas über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr, die Rettung und die Polizei erreichen können.

 

„Es ist vielen Menschen nicht bekannt, dass in Deutschland die 112 schon 1948 in Nürnberg, 1952 in Hamburg und 1954 in Berlin und Stuttgart eingeführt und seit Mitte der 70er Jahren flächendeckend als Notruf verwendet wurde“, erklärt Pelzer.

 

Es war dann kein Zufall, dass die deutsche Notrufnummer 112 zum Euronotruf wurde, so Pelzer. Die dreistellige Notrufnummer 112 hatte technische Vorteile gegenüber kürzeren Notrufnummern. Und als die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen CEPT sich Mitte der 70er Jahre für eine Nummer entscheiden musste, war die 112 die Nummer mit der größten Bevölkerungszahl. Auf der Basis dieser Vorauswahl haben am 29. Juli 1991 die EG-Mitgliedstaaten beschlossen, die 112 als gemeinsame Notrufnummer einzuführen. Die Vorteile einer einheitlichen Nummer sind so groß, dass Großbritannien die 112 trotz des Brexits beibehalten hat. Für alle 112-Staaten gilt, dass Anrufende automatisch mit der nächstgelegenen 112-Notrufzentrale verbunden werden.

 

Hätten Sie es gewusst?

Die 112 im Sternenkranz der europäischen Flagge ist ein gutes Symbol für den Euronotruf. Und so ganz nebenbei, fügt Pelzer mit einem Zwinkern hinzu, sieht man, dass es bei der EU-Flagge ein „oben“ und „unten“ gibt: Jeder einzelne der zwölf Sterne in der Flagge zeigt mit einer Spitze nach oben und zwei Spitzen müssen nach unten zeigen.

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Johanniter unterstützen den Katastrophenschutz im Landkreis OSL

(27. 07. 2021)

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als untere Katastrophenschutzbehörden für die Aufstellung und den Betrieb der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zuständig. Erstmalig ist im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nun auch der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Südbrandenburg mit im Boot.

 

In der vergangenen Woche unterzeichneten im Kreishaus in Calau Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt und somit Verantwortliche für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis und Johanniter-Regionalvorstand Andreas Berger-Winkler im Beisein von Kreisbrandmeister Tobias Pelzer eine entsprechende Vereinbarung über die Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Das Team der Johanniter übernimmt damit bei Einsätzen die Verantwortung für den Bereich der „Schnelleinsatzgruppe Betreuung“.

 

Zu den Aufgaben zählen der Betrieb von Notunterkünften, die Mitwirkung bei der Registrierung von Personen, die Unterstützung der Schnelleinsatzgruppe Logistik bei der Versorgung betroffener Bevölkerung und Einsatzkräfte in Schadensgebieten sowie die Unterstützung der Notfallseelsorger und des Kriseninterventionsteams.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben steht der Mannschaft ein neuer Mannschaftstransportwagen Betreuung bereit. Das Fahrzeug ist in der Regel mit sechs Einsatzkräften besetzt.

 

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet sich der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Südbrandenburg zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Einheit. Dies geschieht durch Bereitstellung von qualifiziertem Personal sowie die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen und Schulungen.

 

„Personal und Technik sind jederzeit für die Übernahme von Einsatzaufträgen bereit zu halten. Die Alarmierung der Einheit erfolgt durch die Leitstelle Lausitz mit Sitz in Cottbus. Kommt es zu einer Alarmierung, muss der Mannschaftstransportwagen innerhalb einer Maximalzeit von 90 Minuten zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken können“, erläutert Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, der in der Kreisverwaltung das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz leitet.  

 

Grit Klug: „Die Hochwasserlagen in Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz zeigen, wie wichtig ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Ich freue mich, dass wir neben den Hilfsorganisationen, die uns seit Jahren verlässlich begleiten, nun einen weiteren starken Partner hinzugewinnen konnten. Mein Dank gilt auch dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V., der diese Aufgabe neben dem Bereich Verpflegung bislang innehatte.“

 

Andreas Berger-Winkler: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen und dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Johannitern mit der Vertragsunterzeichnung das Vertrauen schenkt. Auch in anderen Landkreisen Südbrandenburgs sind wir bereits im Katastrophenschutz eingebunden und konnten mehrfach unsere Leistungsfähigkeit sowie Kompetenz unter Beweis stellen. Zwölf Einsatzkräfte engagieren sich bereits in der Schnelleinsatzgruppe Betreuung, welche in Vetschau stationiert ist. Neue Interessenten sind jederzeit willkommen.“

 

Der Katastrophenschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als untere Katastrophenschutzbehörde bei Großschadensereignissen, Katastrophen oder vergleichbaren Einsätzen setzt die Kreisverwaltung neben den öffentlichen Feuerwehren Hilfsorganisationen ein und betreibt Einheiten in Eigenregie. Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Bedarf mit ihren Einheiten mit.

 

Gegenwärtig hält der Landkreis im Bereich des Katastrophenschutzes die Einheiten Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung (Landkreis), Schnelleinsatzgruppe Logistik (Landkreis), Schnelleinsatzeinheit Sanität (DRK Kreisverband Lausitz e.V.; DRK Kreisverband Calau e.V.), Schnelleinsatzgruppe Betreuung (neu: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Südbrandenburg), Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V.), Teams der psychosozialen Notfallversorgung (Landkreis) sowie eine Brandschutzeinheit und Gefahrstoffeinheit (jeweils ausgewählte Freiwillige Feuerwehren) vor.

 

Zudem stellt und koordiniert der Landkreis je nach Einsatzlage die Katstrophenschutzleitung, die Technische Einsatzleitung, die Personenauskunftstelle und das Katastrophenschutzlager. Der Aufstellung von Alarmplänen, der Einrichtung von Krisenstäben und der Schulung der Mitarbeiter für den Katastrophenfall kommt deswegen eine große Bedeutung zu.

 

Politisch Gesamtverantwortlicher für die Einsätze des Katastrophenschutzes ist Landrat Siegurd Heinze bzw. seine Stellvertreterin, die Erste Beigeordnete Grit Klug.

 

Termintipp: Wer sich näher zum Thema Katastrophenschutz oder die Möglichkeiten zum Mitwirken in den Einheiten informieren möchte, hat am 7. August Gelegenheit dazu. An diesem Wochenende führt die SEG Fernmelde/Logistik ihr jährliches Ausbildungslager im Ferienzentrum Friedrichsfelde bei Calau durch. Interessierte sind in der Zeit von 12-18 Uhr gern willkommen. Auch weitere Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises, darunter die Johanniter-Unfall-Hilfe, nutzen das Ausbildungslager zum gemeinsamen Üben und zum Erfahrungsaustausch.

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open art LAUSITZ

(20. 07. 2021)

open art Lausitz – neues Kulturformat in der Niederlausitz


An vier Wochenenden im August 2021 verbinden sich vier Landkreise im südlichen Brandenburg zu einem neuen Kunstformat.


Jeweils ein Projektort, ein Bahnhof sowie weitere kleine Mitmach-Orte, Scheunen und Wiesen werden zu temporären Kunstorten umfunktioniert und durch regionale und überregionale Akteure bespielt.


Kleine Touren machen neugierig, die Lausitz per Fahrrad oder Auto kulturell (neu) zu entdecken. Das Programm reicht von Licht- und Rauminstallationen, Klangkunst und Musik, Performance und Video, einem Wanderkino und mobilen Atelier bis hin zu Kunst in der Landschaft.


Vielfältige Workshops laden Besucher:innen ein, spielerisch und
kreativ mitzuwirken und ein Teil der open art Lausitz zu werden.
In Zeiten des Wandels tragen Kunst und Kreativität dazu bei, Vielfalt sichtbar zu machen, Gemeinsamkeiten zu entdecken und die Zukunft mitzugestalten. Ganz im Sinne der open art Lausitz: Wir sind open, wir sind eine Art, wir sind Lausitz.


Mehr unter: www.open-art-lausitz.de


Termine und Orte


Elbe-Elster
Atelierhof Werenzhain • Fr. 6. bis So. 8. August 2021


Dahme-Spreewald
Projektraum Drahnsdorf • Fr. 13. bis So. 15. August 2021


Oberspreewald-Lausitz
Musikbahnhof Annahütte • Fr. 20. bis So. 22. August 2021


Spree-Neiße
Steinitzhof Drebkau • Fr. 27. bis So. 29. August 2021

[Presseinfo]

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Save the Date: Radeln mit Landrat Siegurd Heinze bei der „Tour de OSL“ am 28. August 2021

(19. 07. 2021)

Auch im Jahr 2021 wird es aus aktueller Sicht erneut eine „Tour de OSL“ geben. Die Fahrradtour für jedermann unter Leitung von Landrat Siegurd Heinze soll am Samstag, den 28. August, stattfinden.

 

Ausgangspunkt für die mittlerweile 24. Tour liegt im Norden des Landkreises. Start und Ziel bildet die Stadt Lübbenau/Spreewald. Los geht es um 9 Uhr am Kulturzentrum GLEIS 3.

 

Über 45 Kilometer führt die Strecke die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch und entlang verschiedener attraktiver Ortschaften. Unterwegs sorgen mehrere Stopps für Abwechslung und bieten Gelegenheit, sich zu informieren und auszuruhen. So ist ein Halt bei den Pinguinen der Spreewelten GmbH, bei der Milchviehanlage Saßleben und der Slawenburg in Raddusch eingeplant. Auch Möglichkeiten zur Mittags- und Getränkeversorgung unterwegs sind gegeben. Die Mittagsrast findet auf dem Marktplatz in Calau statt.

 

Den Abschluss der Tour bildet traditionell eine Tombola mit attraktiven Gewinnen. Hierfür stellt die Sparkasse Niederlausitz als Hauptpreise zwei moderne E-Bikes zur Verfügung.

 

Die Tour richtet sich an Interessierte jeden Alters. Die Strecke führt bei gemäßigtem Tempo durch ebenes Gelände und ist somit für Fahranfänger als auch ältere Personen geeignet.

 

Ausreichend Parkplätze am Startpunkt sind vorhanden, interessierte Pedalritter aus dem südlichen Kreisgebiet erreichen die Stadt auch bequem per Zug. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch müssen vor Ort die Kontaktangaben hinterlegt werden.  Die Veranstaltung wird von einem Fahrrad-Pannenservice, Sanitätern des DRK Kreisverband Lausitz und der Polizei begleitet.

 

Nähere Informationen zur Route werden bis Ende Juli auf der Internetseite der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz bekanntgegeben.

Bei Fragen steht Jens Bergmann vom Bereich Tourismus bereit: 03573 870 5128, .

 

Die letzte Tour mit Start in der Spreewaldstadt Lübbenau fand in 2015 statt. Damals nahmen ca. 200 Personen teil, darunter auch Bürgermeister Helmut Wenzel. 

 

Weitere Informationen zur Tour de OSL und ein Video-Rückblick auf die Tour im Jahr 2020 mit Start und Ziel im Amt Ortrand: www.osl-online.de/tourdeosl

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LAG Elbe-Elster startet 13. Auswahlrunde zur LEADER-Förderung - Neue Auswahlrunde zur Leader-Förderung für Projekte gestartet

(16. 07. 2021)

Die neue Auswahlrunde für Projekte in der LEADER-Förderrichtlinie ist gestartet. Unterstützt werden besonders Vorhaben von kleineren Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie/Beherbergung sowie Kommunen und Vereine. Geplante Investitionen oder sonstige Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster unterstützen. Interessenten reichen dazu bis 29. Oktober ihre Projekte ein.

 

Die LAG Elbe-Elster ist seit dem Jahr 2014 ein im Land Brandenburg bestätigtes Fördergebiet im LEADER-Programm. Damit fließen Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region. In der aktuellen Auswahlrunde stehen dafür 2,0 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die für eine Förderung im Gebiet der LAG Elbe-Elster beabsichtigten investiven und nicht-investiven Vorhaben müssen hierzu ein Auswahlverfahren durchlaufen. Die Frist zum Einreichen von Projektvorschlägen läuft bis zum 29. Oktober 2021. Die Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Projektträger, die mit der Umsetzung im Jahr 2022 starten können.

 

Interessenten reichen bis zum Stichtag die ausgefüllten Projektblätter in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das Formular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.

 

Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden am 15. Dezember 2021 durch den LAG-Vorstand anhand von Wertungskriterien bewertet und eine Rangfolge festgelegt. Träger der ausgewählten Projekte werden dann aufgefordert bis spätestens zum 31. März 2022 einen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde einzureichen. Informationen finden Sie auf der LAG-Webseite (Förderung).

Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie im Internet unter https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/LEADER-Richtlinie17-12-2020.pdf

 

Hinweis: Mit diesem Förderaufruf sind die der LAG Elbe-Elster bereitgestellten Fördermittel aus dem ELER-Fonds ausgeschöpft. Ausgenommen sind geplante Förderaufrufe für kleine lokale Initiativen (KLI) im LAG-Gebiet für die Jahre 2022 und 2023. Weitere Förderaufrufe können nur nach Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel durch das Land Brandenburg oder bei Nichtinanspruchnahme von Fördermitteln durch bereits bestätigte Projekte veröffentlicht werden.

 

Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanagement zur Verfügung.

 

Kontakt

LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement / LAG-Geschäftsstelle

Sven Guntermann / Thomas Wude

03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33

Tel.  03531. 797089 / 0173. 6147540

[Anlage 1]

[Projektblatt]

[Anlage 2]

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (14.07.2021, 13 Uhr)

(14. 07. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 14. Juli 2021 bei 0,0.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.202. Infiziert sind aktuell 3 Personen. Als genesen gelten 6.939 Bürgerinnen und Bürger. 260 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 6 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Eine erkrankte Person wird im Klinikum Niederlausitz stationär behandelt.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist leicht gestiegen und liegt aktuell bei 4,8. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 8,8; Spree-Neiße: 7,9; Dahme-Spreewald: 2,9. Stadt Cottbus: 7,0 (Stand 14.07.) Im sächsischen Landkreis Meißen: 0,4 und Bautzen: 2,3 (Stand 13.07.)

 

Auszug auf Pressemitteilung Nr. 394/2021 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 14. Juli:

 

„In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 42 erhöht. So sind insgesamt 108.871 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 14.07.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 11 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 4 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 2 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 104.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 200.

 

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.366.518 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.008.622 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 54,2 % und 40,0 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impfstabes 2.305.898 Impfungen verabreicht (Stand 14.07.2021). Das sind 22.297 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet.“

 

+++ Brandenburgs Umgangsverordnung verlängert +++

Das Brandenburger Kabinett hat in der vergangenen Woche Freitag die geltende Verordnung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ohne Änderungen bis zum 31. Juli verlängert. Sie wäre sonst am 13. Juli ausgelaufen.

 

Alle bekannten Regelungen bleiben damit weiter unverändert bestehen.

 

Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung kann unter anderem auf der Internetseite der Kreisverwaltung OSL, www.osl-online.de/corona, eingesehen werden.

 

Das nächste reguläre Kabinett tagt am 20. Juli. Die Landesregierung wird sich dann mit den Eckwerten einer nächsten Umgangsverordnung auch mit Blick auf das kommende Schuljahr und die Umsetzung des bundeseinheitlichen Rahmens für Großveranstaltungen befassen. Die Entscheidung über die Neufassung fällt in der Woche darauf.

 

(Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung „Kabinett beschließt Verlängerung der Corona-Regeln: Geltende Schutzmaßnahmen bleiben weiter erforderlich. Delta-Variante und nachlassendes Impftempo mahnen zur Vorsicht“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 9. Juli 2021.)

 

+++ Impfen ohne Termin: Zusatzangebot in Impfstelle Senftenberg am 15.07. +++

Das Impfteam des Klinikums Niederlausitz bietet in der Impfstelle des Landkreises OSL in der Calauer Straße 3 in Senftenberg am Donnerstag, den 15.07.2021, als zusätzliches Angebot eine Wiederholung des Impfens ohne Termin an.

 

In der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit zur Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson von Janssen Pharmaceutical Companies. Dieser Impfstoff benötigt keine zweite Impfung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Für die Impfaktion stehen an diesem Tag ca. 100 Impfdosen zur Verfügung.

 

Voraussetzung zur Teilnahme ist das Mitbringen der ausgefüllten Dokumentation sowie des Impfausweises und der Chipkarte.

 

Alle Informationen und Unterlagen, Informationen zur bevorstehenden kurzen Sommerpause der Impfstelle und den Servicezeiten: www.klinikum-niederlausitz.de

 

Bereits am Montag, den 12. Juli, fand in der vom Klinikum Niederlausitz für den Landkreis betriebenen Impfstelle eine entsprechende Impfaktion ohne Terminvergabe mit guter Resonanz statt. Hierbei nahmen 136 Personen das Angebot wahr. Konkret ließen sich 90 männliche und 46 weibliche Personen impfen. Das Durchschnittsalter lag bei 53,9 Jahren.

 

+++ Veröffentlichung der Fallzahlen auf osl-online.de/corona +++

Bislang veröffentlichte die Kreisverwaltung OSL auf Grundlage der täglichen Meldungen des Robert Koch Instituts (https://corona.rki.de) und des Gesundheitsamtes OSL auf ihrer Internetseite ww.osl-online.de/corona an sieben Tagen pro Woche eine Übersicht zu den Fallzahlen im Landkreis OSL. Fortan werden die Daten montags bis freitags bereitgestellt.

 

Neben Informationen zu Neufällen im 24-Stunden-Vergleich, Gesamtfällen, aktuell Infizierten, Personen in stationärer Behandlung, Genesenen, Sterbefällen und in Quarantäne befindlichen Personen finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Seite der Kreisverwaltung auch die aktuelle 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die geltende Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg und weitere relevante Informationen rund um das neuartige Coronavirus. Bei steigendem Infektionsgeschehen werden die Zahlen erneut auch am Wochenende aktualisiert.

Impfen ohne Termin in der Impfstelle in Senftenberg am 15. Juli 2021

(13. 07. 2021)

Das Impfteam des Klinikums Niederlausitz bietet in der Impfstelle des Landkreises OSL in der Calauer Straße 3 in Senftenberg am Donnerstag, den 15.07.2021,kurzfristig eine Wiederholung des Impfens ohne Termin an.

 

In der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr besteht nochmalig die Möglichkeit zur Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson von Janssen Pharmaceutical Companies. Dieser Impfstoff benötigt keine zweite Impfung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Es stehen ca. 100 Impfdosen zur Verfügung.

 

Voraussetzung zur Teilnahme ist das Mitbringen der ausgefüllten Dokumentation sowie des Impfausweises und der Chipkarte.

 

Alle Informationen und Unterlagen, Informationen zur bevorstehenden kurzen Sommerpause der Impfstelle und den Servicezeiten: www.klinikum-niederlausitz.de

 

Grund für die kurzfristige Wiederholung der Impfaktion ist die sehr gute Resonanz auf die Impfkampagne ohne Termin am Montag, den 12. Juli. In der Zeit von 7-12 Uhr nahmen hierbei 136 Personen das Angebot wahr. Konkret ließen sich 90 männliche und 46 weibliche Personen impfen. Das Durchschnittsalter lag bei 53,9 Jahren.

VHS zurück mit spannenden Angeboten – vom Sprachkurs bis zum Nachholen des Schulabschlusses

(12. 07. 2021)

Nachdem auch in der Volkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über Monate hinweg der Betrieb nur eingeschränkt möglich war, können mittlerweile wieder alle geplanten Kurse realisiert und regulär belegt werden.

 

Interessierte haben derzeit unter anderem die Gelegenheit, ihre Sprachkenntnisse für den Sommerurlaub aufzufrischen oder zu erlernen, wie die Urlaubserinnerungen in ein Fotobuch verwandelt werden, das Eindruck hinterlässt. Das Sprachkursangebot reicht von Englisch bis hin zu Dänisch, Spanisch und Italienisch für Touristen und richtet sich vom Anfänger bis hin zum Fortgeschrittenen. „In einzelnen Kursen sind noch Plätze frei – nachfragen lohnt sich“, erklärt Antje Ignatz, zuständig für die Kursverwaltung.

 

Zeitnah startet an der VHS zudem erneut der Abendlehrgang zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses der 9. Klasse. Erwachsene und volljährige Jugendliche, die den Abschluss nachholen möchten, haben in Senftenberg ab dem 9. August wieder die Möglichkeit dazu. Der Kurs beinhaltet 17 Unterrichtsstunden und ist gebührenfrei.

 

Das Angebot der VHS umfasst die Bereiche Gesellschaft, Politik und Umwelt, Kultur und Gestalten, Gesundheit, Sprachen, Beruf und EDV, Grundbildung, Schulabschlüsse und Integration. Die meisten Kurse finden in kleinen Gruppe von durchschnittlich acht Teilnehmenden in den Räumlichkeiten in der Marianne-Seidel-Förderschule in der Joachim-Gottschalk-Straße 17 in Senftenberg, in verschiedenen Außenstellen in der Kreisstadt sowie in Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald, Altdöbern und Calau statt. Einige Kurse, wie beispielsweise der im August beginnende Kettensägenführerschein, weisen einen Theorie- und Praxisteil auf und werden jeweils in den Kursräumen als auch im Freien absolviert.

 

Einer Übersicht aller Kurse gibt es auf www.vhs-osl.de. Bei Fragen steht das Team der VHS OSL gern bereit: (03573) 870-1571 oder per E-Mail an .

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Kabinett beschließt Verlängerung der Corona-Regeln: Geltende Schutzmaßnahmen bleiben weiter erforderlich. Delta-Variante und nachlassendes Impftempo mahnen zur Vorsicht

(12. 07. 2021)

Das Kabinett hat heute im Umlaufverfahren die geltende Verordnung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ohne Änderungen bis zum 31. Juli verlängert. Sie wäre sonst am 13. Juli ausgelaufen. Zwar hat sich das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg mittlerweile nachhaltig entschärft. Nichtsdestotrotz kann eine vollständige Aufhebung aller ergriffenen Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Sie sind nach wie vor erforderlich, da das Infektionsgeschehen weitergeht und die Aufhebung von Gegenmaßnahmen aus epidemiologischer Sicht unbedingt schrittweise und nicht zu schnell erfolgen darf. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg liegt weiter unter Bundesdurchschnitt, ist aber leicht ansteigend (von rund 2 auf 2,9). Die Delta-Variante ist weiter auf dem Vormarsch.

 

Das Robert Koch Institut stuft aufgrund der Verbreitung der Delta-Variante sowie der noch nicht ausreichend hohen Impfquote die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt noch als hoch ein. Neue Varianten verbreiten sich leichter und führen zu schwereren Krankheitsverläufen. Dies gilt vor allem für die Variante Delta, die weiterhin stark zunimmt und auch in Brandenburg auf dem Vormarsch ist. Hinzu kommt, dass die Brandenburger Bevölkerung noch nicht ausreichend durch eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2-Virus immunisiert worden ist. 53,7 % der brandenburgischen Bevölkerung wurden bislang mindestens einmal gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft, 37,7 % genießen einen vollständigen Impfschutz. Daher müssen die Schutzmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Auch die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen sind weiterhin zu beachten.

 

Das nächste reguläre Kabinett tagt am 20. Juli. Die Landesregierung wird sich dann mit den Eckwerten einer nächsten Umgangsverordnung auch mit Blick auf das kommende Schuljahr und die Umsetzung des bundeseinheitlichen Rahmens für Großveranstaltungen befassen. Die Entscheidung über die Neufassung fällt in der Woche darauf.

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Wir erleben gerade eine Phase der Entspannung. Das macht Mut. Die Menschen brauchen auch mal eine Pause von der Pandemie. Aber die scheinbare Abwesenheit von Corona darf uns nicht dazu verleiten, leichtsinnig zu werden. Die Delta-Variante ist schneller auf dem Vormarsch als der Impfstoff. Zuletzt hat das Tempo beim Impfen leider deutlich nachgelassen. Deshalb richte ich meinen dringenden Appell noch einmal an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Lassen Sie sich bitte impfen! Es schützt Sie und andere. Noch hat Brandenburg nicht ausreichend Impfschutz, um die vierte Welle zu brechen. Nur mit Impfung wird aus einem ruhigen Sommer ein ruhiger Herbst. Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass das was wir jetzt erleben, wieder nur die trügerische Ruhe vor dem Sturm ist.“

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(09. 07. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

In den vergangenen 7 Tagen haben sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zwei Personen mit dem Coronavirus infiziert, was aktuell einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von 1,8 entspricht.

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.203. Infiziert sind aktuell 7 Personen. Als genesen gelten 6.936 Personen. 260 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 11 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 2,9. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 10,8; Spree-Neiße: 6,2; Dahme-Spreewald: 2,9. Stadt Cottbus: 6,0 (Stand 09.07.) Im sächsischen Landkreis Meißen: 0 und Bautzen: 2 (Stand 08.07.)

+++ Impfstelle mit Sommerpause und neuer Servicezeit +++

In der Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikums Niederlausitz wurden seit Eröffnung im März 2021 bislang 25.000 Personen per Erst- und Zweitimpfung geimpft.

 

In Absprache zwischen Kreisverwaltung und Klinikum bleibt das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger auch künftig weiterhin bestehen.

 

Momentan führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Impfstelle nach Bedarf nach entsprechender vorheriger Terminvereinbarung Impfungen durch.

 

Am Montag, den 12. Juli 2021, finden von 7 bis 12 Uhr Impfungen ohne Termin mit dem Impfstoff Johnson & Johnson von Janssen Pharmaceutical Companies statt. Bedingung ist, dass alle benötigten Dokumente ausgefüllt vorgelegt werden. Dieser Impfstoff benötigt keine Zweitimpfung.

 

Die Impfstelle sowie die Hotline für die Terminvergabe legen vom 26. Juli bis 9. August (Hotline) bzw. 10. August (Impfstelle) eine kurze Sommerpause ein.

 

Aufgrund der aktuell niedrigeren Nachfrage nach Erstimpfungen findet der Impfbetrieb anschließend zu angepassten Servicezeiten statt. Geimpft wird beginnend ab dem 11. August immer mittwochs und donnerstags in der Zeit von 7 bis 15:30 Uhr. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bleibt Voraussetzung. 

 

Die Hotline ist ab dem 9. August weiterhin unter der bekannten Nummer 03573 870 9299 von Montag bis Freitag für die Terminvergabe erreichbar. Termine für Erstimpfungen werden ab dem 9. August wieder vergeben.

 

Die angepassten Servicezeiten gelten zunächst bis Ende August 2021.

 

Öffnungszeiten Impfstelle des LK OSL:

Nach Terminvereinbarung

26. Juli bis 9/10. August Sommerpause

Ab 11. August: Mi + Do von 7 bis 15:30 Uhr

Nähere Informationen: www.klinikum-niederlausitz.de  

 

+++ Wahrnehmung von Zweitimpfungen im Impfbus +++

Derzeit mehren sich Anfragen von erstgeimpften Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf ihre bevorstehende Zweitimpfung im Impfbus des Landkreises OSL. Die Zeitimpfungen starten im Rahmen der 3. Tour des Impfbusses ab dem 12. Juli 2021 beginnend mit dem Amt Ortrand.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass mit Blick auf die Zweitimpfungen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gefolgt wird. Diese empfiehlt ein heterologes Impfschema, bei dem innerhalb einer Impfserie Impfstoffe verschiedener Technologien (Vektor- und mRNA-Impfstoff) zur Anwendung kommen.

 

Personen, die eine 1. Dosis AstraZeneca erhalten haben, soll anstelle der 2. Impfstoffdosis AstraZeneca (in diesem Fall Impfabstand 9-12 Wochen nach der Erstimpfung) eine Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs angeboten werden. Durch die 2. Impfstoffdosis wird die Impfserie vervollständigt. Mit Blick auf den Impfbus des Landkreises kommt für mit AstraZeneca erstgeimpfte Personen der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zum Einsatz.

 

In einem aktuellen Beschlussentwurf empfiehlt die STIKO in diesem Fall eines heterologen Impfschemas einen Impfabstand von mindestens 4 Wochen zur ersten Impstoffdosis. Die erfolgte Vergabe der Zweitimpftermine im Impfbus des Landkreises berücksichtigte für AstraZeneca den empfohlenen Impfabstand von 9-12 Wochen.

 

Personen, die nicht bis zum vereinbarten Zweitimpftermin im Bus warten möchten, sollten sich direkt an die Kommunen wenden, um eventuell vorhandene freie Kapazitäten im Rahmen der vorgesehenen Stopps des Impfbusses zu erfragen. Ggf. kann auch der Hausarzt zu einem früheren Zeitpunkt eine Zweitimpfung anbieten. In jedem Fall sollte bei Nichtwahrnehmen des vereinbarten Termins im Impfbus mit ausreichendem Vorlauf eine Absage bei der jeweiligen Kommune erfolgen, damit Impfstoffe nicht verfallen. 

 

Die bekannte Tourenplanung des Impfbusses bleibt unverändert. Die Termine können auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden: www.osl-online.de/Corona

Interkulturelle Woche 2021 im Landkreis OSL: Jetzt Ideen & Veranstaltungen einreichen / Aufruf an alle Interessierten

(08. 07. 2021)

Vom 26. September bis 3. Oktober findet deutschlandweit unter dem Thema „#offen geht“ die Interkulturelle Woche 2021 statt. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll aus diesem Anlass heraus mit unterschiedlichen kleineren Veranstaltungen kreativ gezeigt werden, wie Verständigung trotz der Herausforderungen der aktuellen Zeit möglich ist. Hierzu werden bis Mitte August Ideen gesammelt.  

 

OSL-Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj ruft alle Interessierten dazu auf, Vorschläge einzureichen: „Mein Aufruf richtet sich an alle Vereine, Initiativen, Kirchen, Politiker oder auch Privatpersonen, die Veranstaltungen im kleinen Rahmen organisieren oder mitgestalten wollen. Gefragt sind Ideen und Visionen sowie konkrete Veranstaltungsmeldungen.“

 

Ziel der jährlichen Aktionswoche ist es, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Die Veranstaltungen, die im Rahmen der Interkulturellen Woche stattfinden, geben die Möglichkeit, andere Kulturen und Lebensweisen kennen zu lernen, sich zu informieren oder miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

Vorschläge und Meldungen für interkulturelle Veranstaltungen im Aktionszeitraum nimmt die Integrationsbeauftragte bis 15. August per E-Mail an entgegen. Sie beantwortet zudem Fragen zur Aktionswoche im Landkreis OSL.

 

Veranstalter finden auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/interkulturelle-woche das Formblatt zur Veranstaltungsmeldung. Bei Bedarf kann zudem ein Antrag auf geringfügige finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Veranstaltung gestellt werden. In Summe stehen für alle Projekte insgesamt 1.500 Euro bereit.

 

Interessierte erhalten konkrete Tipps und Anregungen, beispielhafte Veranstaltungsformate und ein FAQ auf der Internetseite zur Interkulturellen Woche, www.interkulturellewoche.de. So bieten sich beispielsweise Diskussionsrunden, Lesungen, Ausstellungen, Konzerte, Filmvorstellungen, Theater- und Tanzaufführungen, Sportturniere, Fahrradtouren, Interkulturelle Feste, Stadtführungen oder Aktionstage an. Auch verschiedene Veranstaltungen und Aktionen, die insbesondere auch in Zeiten von Kontakteinschränkungen funktionieren können, werden benannt.

 

Veranstaltungen fließen in das Programmheft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein, welches über die lokalen Medien beworben wird. Das Programmheft der Kreisverwaltung soll ab Mitte August fertiggestellt werden und ist dann auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Es wird zudem in den Verwaltungen der Kommunen ausgelegt. Die Organisatoren können darüber hinaus selbst aktiv werden und über verschiedene Kanäle eigenständig auf ihre Veranstaltungen aufmerksam machen.

 

Eintreten für die Grundwerte der Gesellschaft

Die Interkulturelle Woche wird in diesem Jahr am Tag der Bundestagswahl eröffnet. “Das Motto „#offen geht“ ist die Ermutigung, für die Grundwerte unserer Gesellschaft einzutreten. Die Vielfaltsgesellschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Deutschland hat sich als Zuwanderungsland positiv verändert und entwickelt.“, heißt es in einer Meldung des Vorbereitungsausschusses zur bundesweiten Interkulturellen Woche 2021.     

 

Tupaj: „Das friedliche Miteinander möchten wir auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ganz offen mit unterschiedlichsten Veranstaltungen zeigen. Das Zusammenleben in der Gesellschaft betrifft viele unterschiedliche Themen. Als Einwohner in unserem Landkreis sind wir immer wieder neu gefordert, uns für unsere Grundrechte und Demokratie einzusetzen, damit ein friedliches Leben gestaltet werden kann. Gefordert sind wir alle – in der Politik, in der Nachbarschaft, in Kirchen, in der Arbeitswelt und in der Freizeit.“ 

  

Die Interkulturelle Woche

Es waren aktuelle gesellschaftliche Beobachtungen, die die großen christlichen Kirchen in Deutschland im Jahr 1975 veranlassten, den „Tag des ausländischen Mitbürgers“, aus dem sich später die heutige Interkulturelle Woche entwickelt hat, ins Leben zu rufen. Mittlerweile beteiligen sich jeweils Ende September bundesweit mehr als 500 Städte und Gemeinden mit rund 5.000 Veranstaltungen. Organisiert und getragen werden die Programme vor Ort zumeist von Bündnissen, in denen sich Vertreterinnen und Vertreter von Kirchengemeinden, Kommunen, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Vereinen, Initiativen sowie interessierte Einzelpersonen engagieren. Die Kreisverwaltung OSL beteiligt sich seit 2010 regelmäßig. In 2020 fanden pandemiebedingt keine Veranstaltungen im Landkreis statt.

 

Weitergehende Informationen:

www.interkulturellewoche.de

www.osl-online.de/interkulturelle-woche

 

Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL:

Kathrin Tupaj

Telefon 03573 870 1060

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Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Kreisverwaltung veröffentlicht Neuauflage der beliebten Broschüre

(05. 07. 2021)

Bereits seit 2011 veröffentlicht die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in regelmäßigen Abständen die kostenfreie Broschüre „Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz – ein Wegweiser nicht nur für Seniorinnen und Senioren“. Kürzlich ist die aktuelle 8. Auflage erschienen. Sie liegt ab sofort in zahlreichen Auslegestellen im Landkreis, wie Verwaltungen, sozialen Diensten, Einrichtungen und dem Pflegestützpunkt in Senftenberg aus. Das Heft kann zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/seniorenwegweiser eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Die Broschüre ist in einer Auflage von 3.500 Stück erschienen. Auf 49 Seiten widmet sie sich verschiedenen Aspekten und Fragen, die ältere Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige bewegen. So bildet die Broschüre einen Wegweiser durch die vielfältigen Unterstützungsangebote im Landkreis und bietet einen Überblick über das gut funktionierende Netz aus sozialen Diensten, Einrichtungen und Beratungsangeboten. Daneben erhalten die Leserinnen und Leser Informationen zur aktiven Freizeitgestaltung und zu weiteren relevanten Themen.

 

Behandelt werden Aspekte wie etwa die Ambulante Pflege, das Wohnen und Aktivsein im Alter, Rente und Steuern sowie Rat und Vorsorge. Auch wichtige Adressen und Telefonnummern haben im Heft erneut einen Platz gefunden, genau wie die beliebte Checkliste „Wohnen mit Betreuungsangeboten“, die eine Orientierung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung im Alter ermöglicht.

 

Laut jüngsten Erhebungen sind knapp 29,1 % der Menschen in OSL älter als 65 Jahre. „Die Seniorinnen und Senioren hier sind dabei besonders engagiert“, konstatiert Eva- Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit im Kreissozialamt des Landkreises und Projektverantwortliche für den Seniorenwegweiser. So arbeitet in fast jeder der elf OSL-Kommunen ein ehrenamtlicher Seniorenbeirat und bringt sich intensiv in die Thematik ein. Seit 1994 gibt es in OSL einen Kreisseniorenrat, der durch den Kreistag berufen wird. Dieser agiert gegenüber Behörden und weiteren Einrichtungen als Interessensvertreter und macht auf Probleme und Fragen älterer Menschen aufmerksam.

 

Auch einige der abgebildeten „Models“ in der Broschüre stammen aus OSL und haben sich für den neuen Seniorenwegweiser bereitwillig ablichten lassen. Dinter: „Die Bilder wurden vor einigen Wochen in Großräschen aufgenommen. Sie vermitteln ein authentisches Bild der heutigen selbstbestimmten, aktiven Senioren und machen die Broschüre in ihrer Bildsprache noch authentischer. Unser herzlicher Dank für ihr Mitwirken gilt Familie Lehmann aus Schwarzheide, Frau Uhse aus Großräschen und Familie Stolper aus Calau.“

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(01. 07. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

In den vergangenen 7 Tagen hat sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Person mit dem Coronavirus infiziert, was aktuell einer Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von 0,9 entspricht. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 5,5 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 2,8. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 5,2.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 9,8; Spree-Neiße: 3,5; Dahme-Spreewald: 1,8. Stadt Cottbus: 3,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 1,2 und Bautzen: 4,7. Auch hier sind im Wochenvergleich die Werte größtenteils weiter gesunken.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL somit bei 7.201. Infiziert sind aktuell 10 Personen. Als genesen gelten 6.931 Personen. 260 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 10 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

Weiterhin ist keine Kindertagesstätte, Schule oder Pflegeeinrichtung von Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Bürgerbus nutzt freies Zeitfenster für Impfung in Unternehmen +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die IHK Cottbus nutzen freie Zeitfenster des Bürgerimpfbusses OSL, um Unternehmen gezielt ein zusätzliches Impfangebot zu unterbreiten. Am 5., 6. und 7. Juli gibt es Stopps im Senftenberger Gewerbegebiet Laugkfeld, beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg in Großkoschen und beim Lausitzer Stahlbau in Ruhland.

 

Insgesamt haben sich über 100 Beschäftigte aus verschiedenen Unternehmen für die drei verfügbaren Termine angemeldet.

 

Impfbuskoordinator Martin Höntsch: „Der Impfbus des Landkreises startete im April als zusätzliches Impfangebot für die Bürgerinnen und Bürger in OSL und wurde seitdem sehr gut angenommen. Es ist nur sinnvoll, die vorhandenen Kapazitäten auch bei einer derzeit niedrigen 7-Tage-Inzidenz nicht ungenutzt zu lassen und die Zeit zwischen den Touren ebenso im Rahmen der Möglichkeiten interessierten Unternehmen in OSL bereitzustellen.“

(Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung Terminhinweis: Impfbus macht Stopp bei Unternehmen der IHK Cottbus vom 1. Juli 2021)

 

+++ Einsatz der Bundeswehrsoldaten im Gesundheitsamt beendet +++

Etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt des Landkreises waren über Monate hinweg dauerhaft in das Pandemiegeschehen eingebunden. Zusätzlich unterstützten weitere Fachbereiche der Kreisverwaltung. Beispielsweise in der Corona-Bürgerhotline, aber auch „draußen“ bei Kontrollen der Quarantänen und der Corona-Regelungen.

 

Zwischenzeitlich konnte Ende 2020, als die Fallzahlen in OSL sich auf negativem Höchstniveau bewegten, in Summe auf bis zu 50 externe Helfer der Bundeswehr, des RKI, der Bundesbehörden, freier Träger der Jugendhilfe und weitere Ehrenamtliche zurückgegriffen werden, welche rotierend in verschiedenen Bereichen Unterstützung leisteten.

 

Abwechselnd bis zu 15 Soldaten der Bundeswehr waren seit Mitte Oktober 2020 im Gesundheitsamt des Landkreises im Einsatz und unterstützten bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen und der telefonischen Betreuung von in Quarantäne befindlichen Personen. Am Mittwoch, 30. Juni, endete nunmehr der Einsatzbefehl der zuletzt fünf im Gesundheitsamt tätigen Soldaten.

 

Die Soldaten wurden nach entsprechender Bedarfsmeldung in Form eines Amtshilfeersuchens durch den Landkreis an den Corona-Krisenstab des Landes Brandenburg über das Landeskommando Brandenburg für den Einsatz in den Gesundheitsämtern abgestellt.

 

Soldaten unterstützten brandenburgweit zu Beginn des Jahres zudem zeitweilig als Testhelfer in einzelnen Pflegeeinrichtungen. Von Januar bis Mitte Februar waren Soldaten auch in fünf Einrichtungen im Landkreis OSL im Einsatz. Mit den Testhelfern sollte das Pflegepersonal, welches im Tagesgeschäft die Testungen von Bewohnern, Personal und Besuchern leistet, entlastet werden.

 

Amtsärztin Dr. Susanne Rosenthal: „Die Kameraden leisteten mit Blick auf die extreme Zahl an Corona-Neuinfektionen in OSL eine wertvolle Unterstützung. Ohne den Einsatz der Soldaten hätten wir die Kontaktpersonennachverfolgung zeitweise schlichtweg nicht mehr gewährleisten können. Zum Höhepunkt der Pandemie befanden sich etwa 2.000 Menschen in Quarantäne, die es galt, zu betreuen. Die Zusammenarbeit war dabei stets professionell und wertschätzend. Das Team des Gesundheitsamtes möchte sich für die nun endende wertvolle Unterstützung bei allen Soldaten, die für den Landkreis tätig waren, in aller Form bedanken.“ 

 

Weiterhin unterstützen nunmehr noch zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kreises und neun Containment-Scouts tatkräftig bei den anstehenden Aufgaben, wie etwa der Archivierung, dem Ausstellen von Genesenennachweisen, der Kontaktpersonennachverfolgung und der Beantwortung von Bürgeranfragen.

 

+++ Kreisverwaltung wieder geöffnet +++

Die Kreisverwaltung öffnete aufgrund der stark rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens am 1. Juli im Rahmen der bekannten Sprechtage wieder für den persönlichen Bürgerverkehr.

 

Auch das Gesundheitsamt des Landkreises in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg steht an den Sprechtagen Dienstag und Donnerstag somit wieder für Besuche von Bürgerinnen und Bürgern bereit. Auch hier wird möglichst um vorherige Terminreservierung gebeten. Aufgrund der weiteren Aufgaben rund um die Pandemiebewältigung wird in diesem Jahr durch den Bereich Hygiene keine Impfberatung für Reisende angeboten.

 

Auch Besuche im Straßenverkehrsamt in Calau sind mit der Öffnung der Kreisverwaltung wieder möglich. Hierfür ist aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort jedoch eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, möglichst weiterhin die kontaktfreien Wege der Bearbeitung zu nutzen. Alle Informationen hierzu: www.osl-online.de und www.osl-online.de/kfz-zulassung.

 

+++ Urlaubszeit, Reisezeit: Quarantäneregeln für Auslandsreisende +++

Nicht nur der Inlandstourismus erfreut sich aktuell großer Beliebtheit. Immer mehr Deutsche zieht es für einen Urlaub auch wieder ins Ausland. Die Bundesregierung rät seit dem 1. Juli mittlerweile nicht mehr pauschal von touristischen Reisen ins Ausland ab.

 

„Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli 2021 erleichtern Reisen. Daher werden auch die Reisewarnungen ab dem 1. Juli angepasst“, heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

 

Bestehen bleibt etwa die Reisewarnung für touristische Reisen für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet eingestuft sind. Für Risikogebiete wird von nicht notwendigen Reisen abgeraten.

 

Die aktuellen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete können  auf der Webseite des RKI nachgelesen werden.

 

Die angepassten Reisewarnungen sowie die für das jeweilige beabsichtigte  Reiseland geltenden Reise- und Sicherheitshinweise können auf der Seite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de nachgelesen werden. Hier finden sich auch nützliche Punkte, die Reisende während der Pandemie beachten sollten. Dazu gehören auch Informationen zu Einreise-Beschränkungen, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise.

Besuch in Kreisverwaltung wieder möglich / Straßenverkehrsamt: Antragsbearbeitung vor Ort nur mit Online-Termin

(30. 06. 2021)

Die Kreisverwaltung mit allen Standorten öffnet aufgrund der stark rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab dem 1. Juli im Rahmen der bekannten Sprechtage wieder für den persönlichen Bürgerverkehr.

 

Auch Besuche im Straßenverkehrsamt in Calau sind damit wieder möglich. Hierfür ist aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort jedoch eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist keine sofortige Antragsbearbeitung möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen. Diese haben zurückliegend einen guten Anklang erfahren. Alle Möglichkeiten im Überblick sowie der Link zum Online-Terminvergabesystem: www.osl-online.de/kfz-zulassung.

 

Für alle übrigen Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung mit Bürgerverkehr gilt: Persönliche Vorsprachen an den Sprechtagen sollten möglichst nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder E-Mail stattfinden, um den Besucherverkehr weitestgehend regulieren zu können und Menschenansammlungen in den Fluren und Warteräumen zu umgehen.   

 

Anliegen werden darüber hinaus auch weiterhin gern telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar. Diese sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung hinterlegt.

 

Für Besuche in der Kreisverwaltung gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt erhalten, ebenso wie die Erfassung der Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher für eine eventuelle Rückverfolgung von Infektionsketten.  

 

Im Überblick: Kfz-Zulassung im Landkreis OSL

Wie kann ich Anträge bei der KFfz-Zulassungsbehörde stellen und einreichen? Hierfür gibt es vier Möglichkeiten:

 

1. Antragstellung per Post:

Anträge können auf postalischem Weg eingereicht werden. Die Postadresse lautet: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 100064, 01956 Senftenberg.

 

Bei der Zusammenstellung der einzureichenden Zulassungsunterlagen ist der „Antrag für Zulassungsvorgänge“ zu nutzen. Dieser steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/kfz-zulassung, zum Herunterladen bereit.

 

Für den Rücklauf der bearbeiteten Unterlagen kann bereits im Antragsformular zwischen den zwei Möglichkeiten Versand per Post oder Abholung in der Zulassungsstelle in Calau gewählt werden. Hierfür sind die jeweils benötigten persönlichen Angaben im Antragsformular zu ergänzen.

 

2. Einwurf des Antrages in Briefkästen der Kreisverwaltung

Anträge können im Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude) oder im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde) in den dort bereitgestellten Briefkästen eingeworfen werden.

Dies ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 8 - 12 Uhr, Dienstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr, Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr, Freitag: 8 - 12 Uhr.

 

3. Online-Anträge über „i-kfz“:

Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können vom Computer oder einem mobilen Endgerät aus rund um die Uhr Online-Anträge im Bereich der Fahrzeugzulassung stellen. Die Bearbeitung erfolgt in Echtzeit im Portal. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises. Möglich sind folgende Angebote:  

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)

 

4. Besuch vor Ort im Straßenverkehrsamt in Calau nach Online-Terminvergabe:

Besuche im Straßenverkehrsamt in Calau (Cottbuser Straße 26) ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem. Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist keine sofortige Antragsbearbeitung möglich. Zum Termin sollte die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitgebracht werden.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort wird gebeten, möglichst weiterhin die oben benannten kontaktfreien Angebote der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde zu nutzen.

 

Alle Informationen zum Thema Kfz-Zulassung in OSL: www.osl-online.de/kfz-zulassung. Hinweise und Anträge zur Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/fahrerlaubnisbehörde

 

16 Projekte für LEADER-Förderung bestätigt

(30. 06. 2021)

Der Vorstand der LAG Elbe-Elster hat am 24. Juni weitere 16 Vorhaben bestätigt, die einen Förderantrag im LEADER-Programm einreichen können. Darunter sind acht wirtschaftliche Vorhaben, drei Projekte von Kommunen, drei Vereinsprojekte und zwei Vorhaben von Kirchgemeinden.

 

Bis zum Stichtag 07. Mai hatten sich 23 Interessenten mit ihren Projekten um eine Förderung beworben. Die LAG Elbe-Elster hatte in der 12. Auswahlrunde 1,9 Millionen Euro aus dem regionalen Förderbudget bereitgestellt. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz weitere 1,5 Millionen Euro für die Übergangszeit bis zum Start der neuen EU-Förderperiode bestätigt. Somit konnte diesmal bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben im Auswahlverfahren auch das erste, über das ursprünglich ausgelobte Regionalbudget reichende Vorhaben zur Förderung zugelassen werden. Das mit Beschluss des LAG-Vorstandes bestätigte Regionalbudget beläuft sich damit auf insgesamt 2.397.000 Euro.

Aktuell bereitet die LAG Elbe-Elster den Förderaufruf für die 13. Projektauswahlrunde im LEADER-Programm vor. Diese wird im Juli veröffentlicht. Die genaue Bewerbungsfrist im Herbst 2021 erfahren Sie auf der LAG-Website.

 

(27.06.2021, Foto zum Leader-Vorhaben „Fitness- und Gesundheitssport im demographischen Wandel“ des Fitness-Club Bad Liebenwerda 2003 e.V., 8. Auswahlrunde, Quelle: RM)

[Projektliste]

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Museumskaufhaus trifft Spreewaldbahn – das Spreewald-Museum Lübbenau öffnet wieder für Besucher

(25. 06. 2021)

An diesem Wochenende öffnet das Spreewald-Museum Lübbenau wieder für Besucher. Aufgrund von Renovierungsarbeiten war das Haus in den vergangenen Tagen noch geschlossen. Ab Samstag, 26. Juni 2021 können nun die Dauerausstellung mit dem begehbaren Museumskaufhaus und der Spreewaldbahn sowie die beiden Sonderausstellungen „Urlaub in der DDR“ und „Walter Großpietsch - Ein Lebenswerk in Miniatur“ wieder dienstags bis sonntags von 10.30 bis 18 Uhr besichtigt werden.

 

Bis zum Februar 2022 konnte die Ausstellung rund um die Urlaubswelt der DDR verlängert werden. Von Interflug, MS Völkerfreundschaft, TOUREX oder Jugendtourist bis zu FKK, Ferienlager und Neptunfest spannt die Ausstellung den Bogen von offiziellen Reiseplänen zu privaten Urlaubsmomenten. Dabei geht sie der Frage nach, wie der Staat damals die Urlaubsplanung lenkte, von welchen Zielen man träumte oder welche Hürden es vor und während einer Reise zu bewältigen galt.
Ebenfalls bis Februar 2022 präsentiert Walter Großpietsch seine faszinierende Miniaturwelt im Lübbenauer Spreewald-Museum. Der aus dem Eulengebirge im heutigen Polen stammende Schnitzkünstler befasste sich bereits in seiner Kindheit mit dem Kunsthandwerk. Sein ganzes Leben ist der heute über Neunzigjährige dem Werkstoff Holz treu geblieben und hat in dieser Zeit einzigartige kleine Kunstwerke geschaffen. Die Kabinettausstellung zeigt über 100 Arbeiten von denen die Kleinsten in einer Nussschale Platz finden. Angefangen mit traditionellen Themen, spiegeln seine aktuellen Werke den modernen Alltag wider.

 

Der Mittwochabend gehört im Spreewald-Museum den Erlebnisführungen. Ab Juli laden abwechselnd „Frau Bürgermeisterin“ zu einer unterhaltsamen „Shoppingtour“ durch die historischen Geschäfte und Werkstätten im Museum oder die „erfahrene DDR-Urlauberin“ Frau Krause zu einer Zeitreise in die Urlaubswelt vor über 40 Jahren ein. Die öffentlichen Erlebnisführungen starten an jedem Mittwoch um 19 Uhr. Den Auftakt macht das Programm „Frau Krause macht Urlaub“ am 07. Juli 2021, gefolgt von „Frau Bürgermeisterin geht shoppen“ am 14. Juli 2021. Karten gibt es im Vorverkauf über die Webseite des Museums unter www.museums-entdecker.de/Erlebnisführungen oder in der Tourist-Information Lübbenau.

 

Kontakt:

Spreewald-Museum Lübbenau
Topfmarkt 12, 03222 Lübbenau/Spreewald
Öffnungszeiten (ab 26. Juni 2021): Di bis So 10.30 bis 18 Uhr


Tel: 03573 – 870 2420
www.museums-entdecker.de

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Wasserentnahme aus Oberflächengewässern auch in OSL untersagt

(25. 06. 2021)

Ab Samstag, den 26. Juni 2021, ist aufgrund der einsetzenden Niedrigwassersituation in Folge der anhaltend warmen und niederschlagsarmen Witterung auch im kompletten Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern untersagt. Die Kreisverwaltung kommt damit unter anderem einer Empfehlung an die unteren Wasserbehörden aus der letzten Sitzung der regional arbeitenden Experten-Arbeitsgruppe „Niedrigwasserbewirtschaftung“ im mittleren Spreegebiet nach, in der sie selbst auch vertreten ist.

 

Die beiden Allgemeinverfügungen, die die Kreisverwaltung OSL für ihre beiden Teileinzugsgebiete Mittlere Spree sowie Schwarze Elster erlassen hat, wurden am Freitag, 25. Juni, im Amtsblatt für den Landkreis veröffentlicht.  Sie können im vollständigen Wortlaut inklusive Kartenmaterial auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/bekanntmachungen nachgelesen werden.

 

Mit dem Inkrafttreten darf im Landkreis mittels Pumpen oder ähnlichen Vorrichtungen aus Oberflächengewässern kein Wasser für den eigenen Gebrauch mehr entnommen werden. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf und greifen für alle natürlich und künstlich entstandenen Oberflächengewässer, wie etwa Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche. 

 

Die Einschränkungen im Landkreis OSL gelten von 0 bis 24 Uhr für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster im Süden. Im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree im Norden gelten die Regelungen zunächst in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

 

Die Mindestabflüsse der in den Teileinzugsgebieten maßgeblichen Pegel Leibsch UP und Biehlen 1 / Schwarze Elster sind bereits aufgrund der aktuellen hydrologischen Situation unterschritten. Die Allgemeinverfügungen dienen dem Ziel, den bereits jetzt beanspruchten Wasserhaushalt der Spree und Schwarzen Elster nicht zusätzlich zu belasten und weitere Schäden infolge einer langanhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten.

 

Entnahmeverbote gelten mittlerweile auch in anderen Landkreisen, wie etwa Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Cottbus. (Details hierzu siehe jeweilige Internetauftritte)   

 

Mit den steigenden Temperaturen und der damit zunehmenden Verdunstung wird sich der bereits jetzt in Teilen drastische Rückgang der Abflüsse in Spree und Schwarzer Elster weiter beschleunigen.

 

Zusätzlich sind im Hinblick auf die trockene und warme Jahreszeit verstärkt Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern, etwa zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gießen, zu erwarten. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind nunmehr gefragt, einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken.

 

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde stichprobenartig kontrolliert. Auch die Kommunen, die Wasserschutzpolizei sowie die Wasser- und Bodenverbände sind entsprechend informiert und melden Verstöße. Diese können als Ordnungswidrigkeit in Extremfällen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

 

Abstimmungen auch regional und länderübergreifend

Um der bereits angespannten Situation mit Blick auf den Wasserhaushalt zu begegnen, berief das brandenburgische Landesamt für Umwelt am 17. Juni 2021 erneut die länderübergreifende Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“ ein. In dieser erarbeiten Experten aus den betroffenen Regionen in regelmäßigen Treffen Strategien und Maßnahmen, um die Abflüsse in der Spree und Schwarzen Elster so weit wie möglich zu stabilisieren. Erste Maßnahmen wurden Anfang Juni bereits ergriffen, wie etwa die Reduzierung einzelner Ableitungen aus der Spree.

 

Aufgrund der Wetterprognosen ist mit einer weiteren Verschärfung der eingesetzten Niedrigwassersituation zu rechnen. Daher werden sowohl die länderübergreifende Ad-hoc-AG „Extremsituation“ als auch die regional arbeitende AG Niedrigwasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen fortführen. In beiden Arbeitsgruppen ist auch die untere Wasserbehörde des Landkreises OSL regelmäßig vertreten. 

 

[Allgemeinverfügung Untersagung Wasserentnahme Teileinzugsgebiet Schwarze Elster]

[Allgemeinverfügung Untersagung Wasserentnahme Teileinzugsgebiet Schwarze Elster]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(25. 06. 2021)

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.06.2021, 17:00

 

(Nr. 63/2021)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Für Brandenburg werden mit der heutigen Meldung der aktuellen COVID-19-Infektionen durch das MSGIV keine neuen Fälle verzeichnet.

 

Die zehn innerhalb der letzten 24 Stunden labordiagnostisch bestätigten neuen Infektionsfälle entfielen aufgrund der anhaltenden Datenkorrekturen einiger Gesundheitsämter, die derzeit zum Zwecke der Datenbereinigung durchgeführt wird.

 

Oberspreewald-Lausitz verzeichnet am heutigen Donnerstag eine 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 5,5. Seit Beginn der Erfassung der bestätigten Fälle in der Coronapandemie im März 2020 haben sich in OSL 7.208 Personen infiziert. Infiziert sind aktuell 13 Personen. Als genesen gelten 6.935 Personen. 260 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Aktuell befinden sich 20 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

Mit den Landkreisen Prignitz und Uckermark verzeichnen derzeit zwei brandenburgische Landkreise eine Inzidenz von Null. Der Durchschnitt im Land Brandenburg beträgt 2,3.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 2,9; Spree-Neiße: 5,3; Dahme-Spreewald: 1,8. Stadt Cottbus: 2,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 2,5 und Bautzen: 3,0.

 

+++ Krisenstab wechselt in Standby-Modus +++

 

Aufgrund des stabil niedrigen Inzidenzwertes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde die Tätigkeit des Pandemie-Verwaltungsstabes unter Regie der Kreisverwaltung OSL am 22. Juni 2021 bis auf weiteres ausgesetzt.

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Die Stabsleitung bedankt sich ausdrücklich bei allen internen und externen Beteiligten für ihre Einsatzbereitschaft und das hohe Engagement, über den doch sehr langen Zeitraum bei der Umsetzung der zahlreichen Aufgaben zu unterstützen und mitzuwirken.“

Der Verwaltungsstab als administrativ-organisatorisches Organ wurde seitens des Landkreises aufgrund der sich zuspitzenden Entwicklungen zum 17. März 2020 erstmals einberufen. Beginnend am 26. Oktober 2020 hatte der Verwaltungsstab des Landkreises seine Arbeit erneut wiederaufgenommen, nachdem er sich seit Juni 2020 im Standby-Modus befunden hatte. Im Bedarfsfall kann der Stabsbetrieb jederzeit erneut kurzfristig wiederaufgegriffen werden. 

Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Leitungsspitze der Kreisverwaltung (Landrat und Dezernenten) und unterschiedlicher Fachbereiche, wie etwa dem Gesundheitsamt, dem Schulverwaltungs- und dem Jugendamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch Vertreter des Klinikums und der Polizei nahmen an den regelmäßigen Lagebesprechungen teil. Bei Bedarf arbeiteten zudem weitere Fachbereiche und Vertreter aus Institutionen mit, etwa im Hinblick auf die Themen Schulen, Kitas, Ordnungsangelegenheiten und ÖPNV.

Entscheidungen und wichtige Themen, wie etwa mit Blick auf die Formulierung von Allgemeinverfügungen mit landkreisbezogen verschärften Corona-Regelungen, wurden seitens der Verwaltungsleitung zudem in regelmäßigen Abstimmungen mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises besprochen und erörtert. Diese erhielten über den Verwaltungsstab darüber hinaus regelmäßig Lageberichte mit aktuellen Fallzahlen, den betroffenen Einrichtungen sowie den wichtigsten gesetzlichen Regelungen.

 

+++ Angebot des Bürgertelefons bleibt mit geänderten Zeiten bestehen +++ 

 

Erstmals Mitte März 2020 richtete der Landkreis eine eigene Corona-Hotline ein, um Bürgerinnen und Bürgern Fragen rund um die aktuelle Entwicklung der Pandemie, die pandemiebedingten Einschränkungen und die richtigen Verhaltensweisen bei Infektion oder Verdacht oder Rückkehr aus Risikogebieten zu beantworten.

 

Ab 15. Juni 2020 wechselte die Hotline in den Standby-Modus, wurde jedoch am 2. November aufgrund des dramatischen Anstieges der Fallzahlen reaktiviert. 

 

Seit den Hochzeiten der Pandemie war das Team, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie externen Helfenden, an sieben Tagen pro Woche sowie den Feiertagen für die Menschen in OSL und darüber hinaus erreichbar.

 

Das Bürgertelefon bleibt als Serviceangebot für die Menschen in OSL und dessen Gäste unter der bekannten Nummer 0800 870 1100 auch künftig noch erreichbar.

 

Die neue Hotlinezeit lautet: Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr.

 

Die Wochenend-Erreichbarkeit entfällt aufgrund der zuletzt geringen Resonanz.

 

Die Besetzung der Hotline erfolgt fortan durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

 

Die Internetseitseite www.osl-online.de/corona wird weiterhin täglich aktualisiert. Dort sind unter anderem die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis und die geltende Umgangsverordnung des Landes zu finden. 

 

 

+++ Teststelle des Klinikums Niederlausitz stellt Betrieb ein +++

 

Seit dem 8. März 2021 haben asymptomatische Personen im Rahmen der Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgenommenen sogenannten „Bürgertestung“ mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests. 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bot als erstes das Klinikum Niederlausitz entsprechende Schnelltests an. Dazu wurde im März in der Calauer Straße 3 in Senftenberg eine Teststelle in einem eigens dazu aufgestellten Zelt installiert.

Zum Ende des laufenden Monats endet der Betrieb in der Abstrichstelle des Klinikums Niederlausitz. Der letztmalige Betrieb erfolgt am 30. Juni 2021 bis 17 Uhr.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden weiterhin an verschiedenen Standorten kostenlose Antigen-Schnelltests angeboten. Eine Übersicht aller Teststellen im Landkreis OSL ist auf www.osl-online.de/corona zu finden.

3. Brandenburger Lesesommer – die Seecampus-Bibliothek ist dabei!

(24. 06. 2021)

Erstmalig beteiligt sich auch die Bibliothek im Seecampus Niederlausitz am Brandenburger Lesesommer. Seit dieser Woche sind alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen zur kostenfreien Teilnahme in der Bibliothek in Schwarzheide aufgerufen. Für alle fleißigen Leserinnen und Leser gibt es auf der Abschlussparty am 27. August eine Belohnung.

 

Aus diesem Anlass warten in der Seecampus-Bibliothek zahlreiche neue Bücher auf die Schulkinder. „Von Abenteuergeschichten über Comics, Pferdebücher, Science-Fiction, Fantasy bis hin zu wunderschönen Freundschaftsgeschichten – die Auswahl ist riesig und für jeden etwas dabei“, verspricht Janin Winter, kommissarische Leiterin der Bibliothek. Sie freut sich auf viele lesebegeisterte Jungen und Mädchen.

 

Die Teilnahme ist ganz einfach: Bei der Anmeldung erhält jedes teilnehmende Kind einen Club-Ausweis sowie ein Logbuch, in dem alle gelesenen Bücher eingetragen werden. „Wer in den Sommerferien mindestens drei Bücher aus der Auswahl des Lesesommers liest, wird auf unserer Abschlussparty am 27. August belohnt“, kündigt das Team der Bibliothek an.

 

Hintergrund

Der Brandenburger Lesesommer (BLS) ist ein Leseförderprojekt, in dem Lesefreude und Spaß außerhalb der Schulzeit im Vordergrund stehen. Ursprünglich von der Bertelsmann Stiftung ins Leben gerufen, fand der erste Brandenburger Lesesommer 2019 statt.

 

Zur Bibliothek

Die SeeCampus-Bibliothek ist eine öffentliche Bibliothek für die Einwohner/-innen der Städte Lauchhammer, Schwarzheide und der angrenzenden Gemeinden. Sie fungiert mit ihrem Sach- und Fachbuchbestand auch als Schulbibliothek. Sie beinhaltet außerdem die Kreisbildstelle zur Versorgung der Lehrer/-innen und Erzieher/-innen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Filmen und ergänzenden Unterrichtsmitteln.

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Jahresabschlusskonzert der Musikschule Oberspreewald-Lausitz: Ausgezeichnete Leistungen trotz schwierigem Schuljahr

(24. 06. 2021)

Im Jahresabschlusskonzert der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg wurden am Dienstagabend (22. Juni 2021) die herausragenden Leistungen von Musikschülerinnen und -schülern durch Landrat Siegurd Heinze und den Förderverein der Musikschule gewürdigt.

 

Das Schuljahresabschlusskonzert der Kreismusikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz markiert nach Ulrich Stein, dem Leiter der Musikschule mit Hauptsitz in Senftenberg, in diesem Jahr den Abschluss des bisher schwierigsten Schuljahres in der Geschichte der Musikschule.

 

„Der digitale Unterricht half eine Zeit lang, kann den persönlichen Musikschulunterricht jedoch in keinem Fall ersetzen. Insbesondere der Ensemble-Bereich fand faktisch nicht statt, da ein gemeinsames Proben über Monate nicht möglich war. Umso stärker wiegt daher das dennoch außerordentlich hohe Leistungsniveau der Musikschülerinnen und -schüler“, betont der Musikschulleiter. Landrat Siegurd Heinze zeigt sich im Anschluss an das Konzert ebenso beeindruckt: „Ein besonderer Dank gilt dem hohen Engagement der Lehrkräfte, ohne die diese Leistungen nicht möglich wären“, fügt er hinzu.

 

Und auch in diesem Jahr verlassen Musikschülerinnen und -schüler die Musikschule in Richtung Studium bzw. Ausbildung oder auch, um ihr musikalisch-künstlerisches Können beispielsweise am Sächsischen Landesgymnasium in Dresden weiter auszubilden. „Im Land Brandenburg existiert leider keine vergleichbare Einrichtung“, bedauert Stein. Auch die an der Kreismusikschule 2013 gegründete Band „Starkstromkids“ verabschiedet sich von der Musikschulbühne. Drei der sechs Musikerinnen und Musiker haben ihr Abitur abgelegt und beginnen jetzt an unterschiedlichen Orten ihr Studium oder ihre Ausbildung.

 

An der Musikschule des Landkreises werden derzeit etwa 1.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 45 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet.

 

Das Abschlusskonzert fand wie üblich im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Musikschule statt, in deren Rahmen neue Mitglieder begrüßt werden konnten und die Neuwahl des Vorstandes turnusgemäß erfolgte. Der 1991 gegründete eingetragene Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden, Gönnern und Förderern der Musikschule Oberspreewald-Lausitz, von Absolventen dieser Einrichtung und von Eltern der Musikschülerinnen und -schüler. Die Aufgabe des Vereins besteht darin, die Bestrebungen und Ziele der Musikschule ideell und materiell zu unterstützen, um möglichst gute Bedingungen für die Ausbildung der Kinder zu schaffen. Der Verein beteiligt sich zudem finanziell an Aufgaben, die aus dem Haushalt der Musikschule nicht finanziert werden können. So verfügt der Konzertraum der Musikschule nunmehr über einen Hochleistungsluftreiniger TAC V+ mit Schallschutz, in Ergänzung zum regelmäßigen Lüften eine weitere Maßnahme zum Infektionsschutz für die Musikschülerinnen und -schüler.

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Neue Ausstellung „Ich mag OSL.“ im Foyer des Landtages eröffnet

(23. 06. 2021)

Pressemitteilung des Brandenburger Landtags

 

Samuel, 18 Jahre alt, aus Eritrea; Olga, 44 Jahre alt, aus Kasachstan; Hoa, 50 Jahre alt, aus Vietnam; Mohammed, 24 Jahre alt, aus Syrien: Vier Menschen, die ganz unterschiedliche Herkunftsgeschichten zu erzählen haben. Sie alle eint, dass ihr Weg nach Brandenburg führte. Hier haben sie sich ein neues Leben aufgebaut. Die Wanderausstellung „Ich mag OSL.“ zeigt den Lebensweg von knapp 20 Menschen mit Migrationshintergrund aus verschiedenen Teilen der Welt. In den kommenden drei Monaten macht sie Station im Foyer des Landtages Brandenburg. Heute wurde die Schau von Vizepräsidentin Barbara Richstein eröffnet. An der Ausstellungseröffnung nahmen der Minister des Innern und für Kommunales, Michael Stübgen; die Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj; der Abgeordnete Wolfgang Roick und Landrat Siegurd Heinze teil.

 

Vizepräsidentin Barbara Richstein: „Migration und Integration sind abstrakte Begriffe, die mit Leben gefüllt werden müssen. Vielfach mangelt es zwischen den Neuankommenden und den Einwohnerinnen und Einwohnern an einem Verständnis füreinander. Das löst Berührungsängste aus. Das Ergebnis ist immer wieder, dass die Menschen eher nebeneinander als miteinander leben. Die Ausstellung ‚Ich mag OSL.‘ richtet den Blick auf die Individuen, macht Einwanderungsgeschichten greif- und nachvollziehbar. Sie ist eine Einladung an alle Interessierten, sich mit ihren neuen Nachbarn auseinanderzusetzen und ihre eigenen Erfahrungen und Perspektiven zu reflektieren. Mit diesem Ansatz, die Menschen zum Dialog und Miteinander anzuregen, ist die Ausstellung im Landtag genau am richtigen Ort.“

 

Der Minister des Innern und für Kommunales, Michael Stübgen: „Lebenswege überschreiten Grenzen und können in eine neue Heimat führen. Die Ausstellung ‚Ich mag OSL.‘ gibt Menschen, deren Lebensweg aus verschiedenen Gründen in unser Land führt, nicht nur ein Gesicht, sondern erzählt deren Geschichten. Wir erfahren in spannenden Erzählungen von anderen Lebensentwürfen und anderen Traditionen. Ich freue mich sehr, wie viele verschiedene Menschen bei uns ihre Heimat gefunden haben.“

 

Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Altersgruppen, die verschiedenen Konfessionen angehören, laden durch ihre persönlichen Geschichten zum Nachdenken ein. Keine Geschichte gleicht der anderen; jede Geschichte ist für sich einzigartig und spannend. Besonders ist der Mut der Geschichtengeber hervorzuheben, dass Sie eine Botschaft für ein zukünftig friedliches Miteinander geben.“

Die Ausstellung „Ich mag OSL.“ ist vom 22. Juni 2021 bis zum 23. September 2021 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr ohne vorherige Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln im Foyer des Landtages Brandenburg zu sehen. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Ausstellung geschlossen.

 

Weitere Informationen zur Ausstellungseröffnung und Impressionen erhalten Sie hier:

 

 

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(17. 06. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 0,9. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 12,8 aus.

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 5,2. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 9,3.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 4,9; Spree-Neiße: 4,4; Dahme-Spreewald: 5,3. Stadt Cottbus: 15,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 6,6 und Bautzen: 7,7. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte weiter gesunken.

 

Aktuell werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfangreiche Datenbereinigungen im Meldesystem durchgeführt. Grund hierfür ist die Implementierung der Software für digitales Kontaktpersonenmanagement, SORMAS-eXchange (X). Die neue Version des SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management Analysis System) erlaubt einen landkreisübergreifenden synchronen digitalen Austausch von Daten zu Fall- und Kontaktpersonen zwischen den Gesundheitsämtern. Dadurch sollen Infektionsketten schneller und präziser ermittelt und unterbrochen werden. Die mit der Softwareumstellung verbundenen Korrekturen der Fallzahlen umfassen alle bisherigen Meldungen seit Pandemiebeginn und damit auch die Monate mit den höchsten Neuinfektionen 2020-2021 (November, Dezember und Januar). Hierbei werden u.a. wenige doppelt erfasste Fälle systemtechnisch zusammengeführt. Da es sich um länger zurückliegende Fälle handelt, wird die aktuelle 7-Tage-Inzidenz hiervon nicht beeinflusst.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL somit bei 7.224. Infiziert sind aktuell 19 Personen. Als genesen gelten 6.944 Personen. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 36 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne

 

Derzeit ist keine Kindertagesstätte, Schule oder Pflegeeinrichtung von Corona-Fällen betroffen.

 

+++ 7-Tage-Inzidenz in OSL erreicht bisher niedrigstes Niveau +++

Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sinkt weiter deutlich. Die 7-Tage-Inzidenz liegt den dritten Tag in Folge im einstelligen Bereich, Stand heute bei 0,9. Ähnlich niedrige Fallzahlen wurden zuletzt zu Beginn der Pandemie, mit dem Ausbruch des Virus im März 2020, registriert.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Die Infektionszahlen sind so niedrig wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Die mit der neuen Umgangsverordnung verbundenen Erleichterungen bedeuten ein wichtiges Signal für die Gastronomie, den Tourismus und die Kultur in unserem Landkreis. Die Sommerferien stehen vor der Tür und beenden ein Schuljahr, welches mit allen Einschränkungen erneut viel von den Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft und allen Eltern abverlangt hat. Die derzeitige Entwicklung verheißt jedoch einen unbeschwerten Sommer und so wünsche ich allen eine gleichsam erlebnisreiche und erholsame Ferienzeit. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante gilt jedoch weiterhin: Abstand, Hygiene und Maske. Um eine weitere Infektionswelle im Herbst zu verhindern, ist zudem ein vollständiger Impfschutz notwendig.“ 

 

+++ Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis OSL +++

Die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz verfügt derzeit über ausreichend freie Termine. Wer jetzt anruft, um eine Impftermin zu vereinbaren, muss nicht mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe oder in der Warteschleife rechnen. Aktuell werden Termine für Montag/Dienstag der kommenden Woche sowie für Montag bis Mittwoch der folgenden Woche vergeben. Verimpft werden der mRNA-COVID-19-Impfstoff von BioNTech/​Pfizer sowie die Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson. Insgesamt wurden bislang 22.000 Impfungen in der Impfstelle in Senftenberg durchgeführt. Aufgrund freier Terminkapazitäten wurde an den vergangenen zwei Tagen die Erstimpfung ohne Terminvergabe angeboten, welches sehr gut angenommen wurde: in drei Stunden haben sich 90 Personen impfen lassen.

 

Auch der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 25. Mai bereits auf seiner 2. Tour durch den Landkreis und macht hierbei in allen elf Kommunen im Landkreis Station. In der ersten Tour haben etwas über 1.000 Personen eine Erstimpfung im Bus erhalten, die Zwischenbilanz der zweiten Tour verzeichnet bislang bereits 2.400 Impfungen. Fast alle Impftermine sind ausgebucht. Bis 23. Juni folgen die 3 letzten Termine der 2. Tour in Vetschau/Spreewald und Lübbenau/Spreewald. Das Angebot des Impfbusses basiert auf der Bereitstellung von Impfstoffen durch das Land Brandenburg. Derzeit wird der Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson verimpft. Die erforderliche telefonische Terminvergabe erfolgt vorab über die jeweilige Kommune. Die Kommunen informieren rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und den Terminvergabeformalitäten.

 

Zahlreiche Hausärztinnen/-ärzte wie auch Fachärztinnen/-ärzte führen ebenfalls die Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen als Regelimpfung durch. Die Vergabe der Impftermine – telefonisch oder online – obliegt den Praxen.

 

Hintergrund: Seit der deutschlandweiten Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni können alle Menschen ab 16 Jahren einen Impftermin zum Schutz vor dem Coronavirus vereinbaren. Voraussetzung für eine Terminvereinbarung bleibt, dass ausreichend Impfstoff bereitsteht.

 

+++ Land Brandenburg beschließt weitere Lockerungen mit der neuen Corona-Umgangsverordnung / OSL gibt Inzidenz unter 20 bekannt +++

Früher als ursprünglich vorgesehen sind weitere Erleichterungen der Corona-Maßnahmen mit der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg am 16. Juni in Kraft getreten. Die vom Brandenburger Kabinett am Dienstag veröffentlichte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 13. Juli 2021. 

 

Die in der Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entfällt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Zuletzt wies der Landkreis am 4. Juni 2021 eine Inzidenz von über 20 auf. Die Fallzahlen der vergangenen 7 Tage stehen tagesaktuell online auf www.osl-online.de/corona zur Verfügung, die Unterschreitung der Inzidenz von 20 gab die Kreisverwaltung am 16. Juni 2021 öffentlich bekannt. Konkret bedeutet dies, dass im Landkreis OSL keine Testpflicht mehr für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung und Kultur besteht.

 

Die angepasste Umgangsverordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona veröffentlicht. Dort kann auch die zugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg mit allen Lockerungen im Detail nachgelesen werden.

 

+++ Digitaler Impfnachweis +++

Mit Blick auf die Urlaubs- und Reisezeit gehen hierzu derzeit auch beim Bürgertelefon des Landkreises vermehrt Anfragen ein. Bereits vollständig geimpfte Personen können sich seit Montag (14. Juni) in Apotheken im Landkreis den digitalen Impfnachweis nachträglich ausstellen lassen. „Außerdem wird Brandenburg allen Personen, die ihren vollständigen Impfschutz in einem Impfzentrum des Landes oder durch ein mobiles Impfteam schon erhalten haben, den digitalen Impfnachweis automatisch per Post zusenden.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des MSGIV Brandenburg vom 10. Juni 2021) Auch die Bürgerinnen und Bürger, die in der Impfstelle des Klinikums die Zweitimpfung erhalten haben, können sich für den digitalen Impfnachweis an eine Apotheke wenden. Die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de bietet eine Übersicht, welche Apotheken in der Nähe den Nachweis ausstellen.

 

Alle Personen, die in einem Impfzentrum im Land Brandenburg vollständig geimpft wurden, können direkt vor Ort ihren digitalen Impfnachweis erhalten. Zukünftig soll dies auch in den Arztpraxen möglich sein. Für den digitalen Nachweis der (einmaligen) Impfung bei COVID-19-Genesenen wird derzeit auf Bundesebene an einer Lösung gearbeitet.

 

Hinterlegt werden kann der Impfnachweis in der Corona-Warn-App und der eigens für den digitalen Impfnachweis entwickelten CovPass App. Auch der Anbieter von luca teilte mit, dass geimpfte Bürger ihren digitalen Impfnachweis ab Mitte Juni in der luca-App hinterlegen könnten. Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html. Der gelbe Impfpass kann selbstverständlich weiterhin verwendet werden, muss aber nicht mehr mitgeführt werden.

 

Auch eine durchgemachte Infektion (mittels PCR-Test-Ergebnis) wird sich zukünftig in der CovPass App und auch der Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. 

 

+++ Erleichterungen für Genesene: zulässige Nachweise +++

Weiterhin gehen beim Gesundheitsamt des Landkreises Anfragen von Genesenen zum Ausstellen eines Nachweises für Genesene bei vorliegendem positiven PCR-Test ein. Gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 17. Mai 2021 sind als Genesenennachweis zulässig:

  1. Der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Testes über die beauftragten Labore
  2. Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes mit Datum des positiven PCR-Testes
  3. Ein Formular, das den PCR Test durch Unterschrift bestätigt
  4. Der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests angegeben ist.

 

Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich. Hierfür sollte ausschließlich das Kontaktformular auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona (Menüpunkt „Geimpft oder genesen?“) genutzt werden.  

Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.

 

Bürgerinnen und Bürger sollten zudem für sich prüfen, ob auch andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.

 

Hintergrund: Durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete bundesweit einheitlich geregelt. In Situationen, bei denen ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie in dem Fall kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Zudem entfallen für Geimpfte und Genesene einzelne Corona-Regelungen. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (Eintrag ins gelbe Impfbuch, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat oder seit dem 14. Juni der digitale Impfnachweis.) Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. In der Vergangenheit erkrankte Personen benötigen einen entsprechenden Genesungsnachweis.

 

In OSL gelten mittlerweile bereits über 6.944 der 109.371 Einwohnerinnen und Einwohner als genesen.

Bekanntmachung Unterschreitung Schwellenwert "20" im Landkreis OSL

(16. 06. 2021)

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gem. § 5 Abs. 3 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARSCoV- 2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 (GVBl. II/21, Nr. 62)


Laut Veröffentlichung des Robert Koch Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) lagen im Landkreis  Oberspreewald-Lausitz innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für 5 Tage ununterbrochen vor.

 

Damit ist gem. § 5 Abs. 3 SARSCoV-2-UmgV nur in folgenden Fällen die Vorlage eines auf die jeweilige Person ausgestellten Testnachweises erforderlich:

 

  • Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (§ 11 Abs. 3 SARSCoV-2-UmgV);
  • Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (§ 16 Abs. 1 SARS-CoV-2-UmgV);
  • Besuch von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen, die Tanzlustbarkeiten abhalten (§ 20 SARS-CoV-2-UmGV);
  • Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und  Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches  Sozialgesetzbuch (§ 21 Abs. 2 SARS-CoV-2-UmgV) sowie Beschäftigung in den vorgenannten Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, in teilstationären  Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in  teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tages- oder Nachtpflege) einschließlich des für die Beförderung der  Leistungsempfangenden eingesetzten Personals (§ 21 Abs. 5 und 6 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Zutritt zu Schulen (§ 22 Abs. 1 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Zutritt zu Kindertagesstätten sowie während der Betreuungszeiten zu Kindertagespflegestätten mit Ausnahmen der Kinder in der vorschulischen Kindererziehung (§ 22 Abs. 3 SARS-CoV-2-UmgV).

 

Wenn im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, wird die Überschreitung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt dann wieder die in der SARS-CoV-2-UgV vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.


Senftenberg, den 16.06.2021


Siegurd Heinze
Landrat

Kabinett beschließt neue Corona-Umgangsverordnung – Viele Erleichterungen ab Mittwoch – Verringerte Testpflichten bei Inzidenzen unter 20

(16. 06. 2021)

Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Angesichts deutlich sinkender Infektionszahlen hat das Kabinett heute die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Damit ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles wieder erlaubt. Die Umgangsverordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch, 16. Juni 2021, in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie gilt zunächst bis zum 13. Juli 2021. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ich freue mich sehr, dass wir so beim Rückgang der Inzidenz zügig vorangekommen sind und die Umgangsverordnung früher beschließen konnten als ursprünglich geplant. Das ist eine sehr gute Botschaft für den Sommer. Das freut mich und mein Dank an alle, die solidarisch dazu beigetragen haben.“

Die wichtigsten Punkte der neuen Umgangsverordnung sind:

  • Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern außerhalb des privaten Raums gilt weiter
  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr im öffentlichen Raum
  • Keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20 (zum Beispiel: Innengastronomie, touristische Übernachtungen und Kultur-Veranstaltungen); Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von der Inzidenz immer in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen
  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien (zum Beispiel: Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Wochenmärkte, Außengastronomie)
  • Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel: Geschäfte, Veranstaltungen, Kirche, Öffentlicher Personennahverkehr, Reisebusse, Umkleideräume); bei Veranstaltungen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Spielhallen sowie in Hochschulen keine Maskenpflicht, wenn zwischen festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird
  • Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen
  • Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher
  • Veranstaltungen können grundsätzlich mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden (Abstandsgebot, Erfassen von Personendaten, in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Kontaktbeschränkungen private Feiern aus besonderen Anlass neu: Bis zu 100 Gästen draußen und bis zu 50 Gästen drinnen (besondere Anlässe sind zum Beispiel: Verlobungs- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Geburtstagsfeiern, Einweihungs-, Prüfungs- und Abschlussfeiern)
  • Kontaktbeschränkungen für alle anderen privaten Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es neu nur noch in geschlossenen Räumen: Bis zu zwei Haushalte oder insgesamt bis zu zehn Personen (insbesondere zählen Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mit)
  • Pflegeheime und Krankenhäuser: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner können beliebig viele Besucherinnen und Besucher empfangen (keine Personengrenze mehr, aber weiterhin grundsätzlich FFP2-Maske, Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Gaststätten: Keine Testpflicht für Gäste, die in den Außenbereichen bewirtet werden
  • Beherbergung: Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen
  • Versammlungen (Demonstrationen): Keine besonderen Einschränkungen oder Personengrenze mehr (allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssen immer eingehalten werden)
  • Gemeindegesang bei religiösen Veranstaltungen ist wieder erlaubt (Abstandsgebot, in geschlossenen Räumen: Abstand von mindestens zwei Metern)
  • Sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen sind wieder erlaubt (Erfassen von Personendaten, grundsätzliche Testpflicht, Maskenpflicht: solange sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird)
  • Diskotheken und Clubs können wieder öffnen (Erfassen von Personendaten, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen: grundsätzlich Testpflicht unabhängig regionaler Inzidenz, nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter begehbarer Fläche, Lüften)
  • Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung müssen im Einzelhandel nicht mehr erfasst werden

 

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 6,2. Dies ist bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern der zweitbeste Wert (Bundesschnitt: 15,5). Alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter dem Wert von 15, neun davon sogar unter bzw. genau bei 5. Der Landkreis Prignitz hat bereits vier Tage in Folge eine Inzidenz von 0,0. Zum Vergleich die landesweite Sieben-Tage-Inzidenzen der Dienstage davor: Am 18. Mai lag der Landesschnitt bei 60,4, am 25. Mai bei 44, am 1. Juni bei 18,4 und am 8. Juni bei 12,9. Der Höchstwert in der dritten Welle betrug am 15. April 155,3.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein guter Tag für gute Nachrichten und es kam, wie es kommen sollte: Die Inzidenzen sind weiter deutlich gesunken. Und in Brandenburg noch stärker als in fast allen anderen Bundesländern. Die Eindämmung der Pandemie gelingt weiter. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Das zeigt zum Beispiel die Entwicklung in Großbritannien mit der Delta-Variante. Am vergangenen Wochenende wurden weitere Öffnungsschritte erfolgreich gemeistert. So konnte endlich wieder die touristische Übernachtung starten. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut.

 

Unsere heutigen Schritte gehen wir mit klarem Blick, aber mit der notwendigen Vorsicht: Mit unserer 20-er Grenze bei den Testlockerungen gehen wir konsequent diesen Weg. Dies bringt erhebliche Erleichterungen zum Beispiel für Kultur, Gastronomie und Tourismus. Vor einem Jahr wurde erstmals eine Umgangsverordnung beschlossen. Es war damals und ist heute ein Paradigmenwechsel. Jetzt aber fühlt es sich besser an, denn durch Tests und Impfen stehen wir heute viel sicherer da wie im Juni 2020. Im Sommer 2021 ist vieles wieder möglich, wonach wir uns lange gesehnt haben. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir können uns im Moment über ein Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau freuen. Dank dieser guten Entwicklung stehen wir jetzt wieder vor einem Paradigmenwechsel. Mir war und ist besonders wichtig: Grundrechtseinschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wie jetzt in 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Wert von 10 liegt, dann müssen wir Einschränkungen lockern. Trotzdem müssen wir uns alle weiter umsichtig verhalten. Wir sind leider noch nicht an einem Punkt, an dem wir auf sämtliche Regeln verzichten könnten. Wir beobachten die Ausbreitung der Delta-Variante, die auch schon bei uns angekommen ist. In Brandenburg wurden bislang 22 Fälle der Delta-Variante nachgewiesen. Sie gilt als deutlich ansteckender. Deshalb bleiben Abstand, Hygiene und Masken weiterhin wichtig.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Nach vielen Monaten massiver Einschränkungen ist es endlich soweit: Der Lockdown wird beendet. Inzidenz und Impfquote machen das in Brandenburg möglich. Es bleiben vorerst ein paar Regeln, aber im Großen und Ganzen kehrt die Normalität zurück. Vor uns liegt nun ein besonderer Sommer. Wir können endlich durchatmen und viel gemeinsame Zeit unter Leuten genießen. Das haben wir uns verdient, und ein unbeschwerter Sommer sei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern vergönnt. Wir müssen den Sommer aber auch nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen. Dazu gehört zu allererst der vollständige Impfschutz für alle Impfberechtigten. Die Abläufe der Impfkampagne funktionieren und die Kapazitäten reichen, um bis zum Ende des Sommers alle vollständig impfen zu können. Weniger Einschränkung und mehr Freiheit führen aber bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. Ich kann davor nur warnen. Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt.“

 

Wichtiger Hinweis: Die vollständige Umgangsverordnung soll noch heute (15. Juni 2021) auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg“ veröffentlicht werden: https://www.landesrecht.brandenburg.de

Eine ausführliche PM zu den wesentlichen FAQ folgt.

 

 

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Calauer Kooperationsprojekt ist Preisträger des Inklusionspreises 2021

(11. 06. 2021)

Bestrebungen im Bereich Inklusion gehören belohnt – aus diesem Grund lobt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz seit sechs Jahren einen Preis aus, der eben dieses Engagement würdigt. Der Inklusionspreis ist mit 1.500 Euro dotiert und wird einmal im Jahr vergeben. In der Kreistagssitzung am Donnerstag (10.06.2021) in Ortrand zeichnete Landrat Siegurd Heinze den diesjährigen Gewinner aus: die Kooperation des Kindergarten Zinnitz „Haus der Elemente“ mit der Miladeus Integrationshilfe aus Calau.

 

Auf Holzsuche gehen, Feuer machen, Hütten bauen oder Tiere bestimmen – mit Vorschulkindern der Kita und von der Integrationshilfe unterstützten Kindern die Natur zu erforschen und ihnen dabei das Thema Inklusion näherzubringen, ist Ziel des gemeinsamen Waldprojektes der Kita im Calauer Ortsteil Zinnitz mit der Miladeus Integrationshilfe aus Calau. Das Projekt ist Teil einer neu initiierten Kooperation, welche nunmehr mit dem diesjährigen Inklusionspreis des Landkreises ausgezeichnet wurde.

 

In der Kita „Haus der Elemente“ mit 8 Krippen- und 20 Kindergartenkindern sind die Elemente „Feuer, Wasser, Erde und Luft“ Programm. Die Konzeption ist sehr naturverbunden und an die vier Elemente angelehnt. Die im Mai 2020 gegründete Miladeus Integrationshilfe ist ein Träger für Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen, körperlichen, seelischen und/ oder mehrfachen Behinderungen.

 

Insbesondere die zukunftsgerichtete und nachhaltig ausgerichtete Förderung des Inklusionsgedankens überzeugte die Jury bei der Auswahl des Preisträgers. So soll der geplante Waldtag in einer zukunftsorientierten, langfristigen Kooperation zwischen der Kita Zinnitz und Miladeus mit gemeinsamen Aktivitäten, wie Ausflügen, Aktionen und Projekten verstetigt werden. Die sozialen Kompetenzen für Menschen mit Beeinträchtigungen werden somit geschärft, gestärkt und gefördert und allen Kindern eine schöne und prägende Zeit ermöglicht.

 

„Das Erleben der Zusammenarbeit in einem Team, für das jeder Einzelne wichtig ist und seine besonderen Fähigkeiten einbringen kann, spielt hier eine zentrale Rolle. Das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl ist neben dem Bildungsauftrag der Wissensvermittlung ein prägendes Ereignis für alle teilnehmenden Kinder“, begründet die Jury ihre Entscheidung. Zu den Jurymitgliedern zählen die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Johanna Zabka, Melitta Marko vom Staatlichen Schulamt Cottbus und Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises.

 

Hintergrund Inklusionspreis:

Mit dem Inklusionspreis dankt der Landkreis OSL den Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe und gemeinnützigen Vereinen für ihren Beitrag zu einer inklusiven gemeinsamen Lehr- und Lernkultur und wertschätzt ihre Anstrengungen und Bemühungen in diesem Bereich. Zudem sollen die Bildungsakteure ermutigt werden, den Prozess eines gemeinschaftlichen Lernens und Zusammenlebens aller Menschen – mit und ohne Behinderung – weiterzugehen oder gezielt einzuschlagen. 

Foto zu Meldung: Calauer Kooperationsprojekt ist Preisträger des Inklusionspreises 2021

Digitaler Impfnachweis startet: Rollout in allen Impfzentren

(10. 06. 2021)

Ab heute (10. Juni 2021) können alle Personen, die in einem Impfzentrum im Land Brandenburg vollständig geimpft wurden, vor Ort ihren digitalen Impfnachweis erhalten. Nach erfolgreichem Feldtest, der deutschlandweit am 27. Mai in Potsdam begann, startet jetzt der sogenannte Rollout in allen Impfzentren des Landes. Auch die nachträgliche Ausstellung ist bald möglich: Personen, die bereits vollständig geimpft sind, können ab Montag (14. Juni) in vielen Apotheken ihren digitalen Impfnachweis nachträglich ausstellen lassen. Außerdem wird Brandenburg allen Personen, die ihren vollständigen Impfschutz in einem Impfzentrum des Landes oder durch ein mobiles Impfteam schon erhalten haben, den digitalen Impfnachweis automatisch per Post zusenden. Der Versand der Briefe soll Ende nächster Woche (24. KW) beginnen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute zum Start vor Ort im Impfzentrum Potsdam: „Ein digitaler Impfnachweis, der europaweit genutzt werden kann, ist ein weiterer Meilenstein in der Pandemiebewältigung. Das ermöglicht uns mehr Freiheiten. Selbstverständlich kann auch der gelbe Impfpass weiterhin als Impfnachweis verwendet werden. Klar ist: Impfungen ebnen den Weg heraus aus der Pandemie. Deshalb rufe ich alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Lassen Sie sich impfen! Noch ist der Impfstoff knapp, und deshalb können leider noch nicht alle Impfwünsche sofort erfüllt werden. Aber wir brauchen eine hohe Impfbereitschaft in der gesamten Bevölkerung, damit wir das Coronavirus gemeinsam besiegen können.“

 

Holger Rostek, stellvertretender KVBB-Vorsitzender: „Mit unserem erfolgreichen Feldtest haben wir maßgeblich dazu beigetragen, dass der digitale Impfnachweis nun landesweit in den Impfzentren ausgerollt werden kann. Die technische Lösung für die Arztpraxen wird in den nächsten ein bis zwei Wochen im Rahmen eines Quartalsupdates starten. Alle Beteiligten haben in den vergangenen Tagen häufig bis spät in die Nacht gearbeitet, um den Start zu ermöglichen. Dafür danke ich herzlich. Hätte der Bund früher die Initiative ergriffen und den digitalen Impfnachweis schneller vorangebracht, dann hätten wir jetzt in der Umsetzung deutlich weniger Stress gehabt.“

 

Dr. André Göbel, Geschäftsführer der DigitalAgentur Brandenburg GmbH: „Das Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung haben uns als Digi-talAgentur vor sechs Wochen um Unterstützung bei der Pilotierung des digitalen Impfnachweises gebeten – bereits heute geht er in den Impfzentren in den Regelbetrieb. Das ist für ein IT-Projekt im öffentlichen Sektor eine rasante Geschwindigkeit. Möglich war dies durch andere Formen der Zusammenarbeit als in der Verwaltungsarbeit üblich. Projekte dieser Art zeigen, zu welcher Flexibilität der öffentliche Sektor in der Lage ist, wenn er neue Wege geht. Den Vorteil haben vor allem die Bürgerinnen und Bürger – nicht nur in dieser Pandemie.“

 

Der digitale Impfnachweis besteht im Wesentlichen aus einem ausgedruckten QR-Code (Impfzertifikat), der EU-weit anerkannt und lesbar ist. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Der QR-Code vereinfacht alltägliche Prüfvorgänge überall dort, wo man in Europa einen Impfnachweis vorlegen muss, zum Beispiel in Geschäften, in Gaststätten oder am Flughafen. Das Sicherheitspersonal scannt den QR-Code, und eine Prüf-App zeigt sofort die Informationen zu dem Impfstatus an.

 

Geimpfte können den QR-Code in Form des Papierausdrucks vorlegen oder den QR-Code in ihr Smartphone einlesen, zum Beispiel in die speziell dafür vorgesehene und bald verfügbare CovPass-App. Der digitale Nachweis kann zudem auch in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes angezeigt werden. In diesem Fall zeigt man einfach das Smartphone vor, um sich bei notwendigen Prüfungen zu registrieren. Den gelben Impfpass muss man dann nicht mehr mit sich führen.

Selbstverständlich kann der gelbe Impfpass aber auch weiterhin verwendet werden.

 

Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis

 

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können.

 

Wird es trotzdem noch den gelben analogen Impfausweis geben?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

 

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.

Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sog. Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt.

Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone.

 

Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?

Ja, auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich in der CovPass-App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Eine durchgemachte Infektion wird mittels eines PCR-Test-Ergebnisses dokumentiert.

 

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen.

 

Wer entwickelt den digitalen Impfnachweis?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle mit der Entwicklung einer Impfpass-App beauftragt.

 

Stellen alle Apotheken den digitalen Impfnachweis aus?

Viele deutsche Apotheken werden ab Montag, 14. Juni 2021, einen digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Bürgerinnen und Bürger ausstellen können. Der Deutsche Apothekerverband bietet dann auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de eine Suchfunktion an, mit der man teilnehmende Apotheken finden kann.

 

Stellen auch (Haus-)Arztpraxen den digitalen Impfnachweis aus?

Auch Arztpraxen werden den digitalen Impfnachweis ausstellen können. Vermutlich bis Ende Juli werden entsprechende Funktionen in die Praxis-Software integriert sein. Bereits vorher soll es Übergangslösungen geben. Einen genauen Starttermin gibt es noch nicht.

 

Weitere Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

https://digitaler-impfnachweis-app.de/

 

Hinweis: Die DigitalAgentur Brandenburg ist ein Unternehmen der Investitionsbank des Landes Brandenburg, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg. https://digital-agentur.de

 

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg vom 10.06.2021)

 

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett verständigt sich auf Rahmen für Umgangsverordnung – Beschluss für nächste Woche angekündigt

(09. 06. 2021)

Aufgrund der landesweit weiter erfolgreichen Eindämmung der Corona-Pandemie will das Brandenburger Kabinett bereits am kommenden Dienstag (15. Juni) eine Umgangsverordnung beschließen. Ursprünglich war dies erst für den 22. Juni vorgesehen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Dank der guten Werte können wir diesen nächsten Schritt früher gehen. Wir haben bereits wichtige Beschlüsse zu Lockerungen und Öffnungsterminen gefasst. Ab Freitag, den 11. Juni, sind z.B. touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder möglich und auch die Thermen und Spaßbäder können wieder öffnen. Mit der Umgangsverordnung geht es jetzt vor allem um einen Paradigmenwechsel, um Hygienekonzepte und Testverpflichtungen. Auch, wenn die Infektionszahlen sich gut entwickeln, ist bei dieser Pandemie aber weiter Vorsicht geboten. Wir wollen, dass unsere Öffnungen von Dauer sind. Deswegen machen wir einen Schritt nach dem anderen und nicht alle auf einmal. Und es liegt an uns allen, ob es klappt.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „In den vergangenen Wochen haben wir bereits weitgehende Lockerungen umgesetzt. Die Infektionszahlen sinken weiter. So können wir weitere Schritte auf dem Weg zur Normalität gehen und jetzt den Paradigmenwechsel hin zur Umgangsverordnung vorbereiten. Wir alle wollen aber einen erneuten Anstieg verhindern. Deshalb bleiben Maskenpflicht, Hygieneregeln und Testpflichten in bestimmten Situationen auch weiterhin wichtig.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Inzidenzen sind stabil niedrig und die Hälfte aller volljährigen Brandenburger hat mittlerweile mindestens eine Impfung erhalten. Jetzt ist es Zeit, das Ende des Lockdowns zu wagen. Wir alle brauchen eine Zeit zum Durchatmen. Die neue Umgangsverordnung folgt dem Prinzip, so viel Infektionsschutz wie nötig, aber so wenig Einschränkung wie möglich. Wir dürfen nicht vergessen, dass uns Corona weiter begleiten wird, trotzdem können wir zur Normalität finden, wo es verantwortbar ist.“   

 

Die landesweite Inzidenz liegt heute bei 12,9. Dies ist bundesweit der drittbeste Wert (Bundesschnitt: 22,9). Alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter 30, neun sogar auf genau oder unter 10. Die Dienstage zuvor zum Vergleich: Am 18. Mai lag der Landesschnitt bei 60,4, am 25. Mai bei 44 und am 1. Juni bei 18,4.

 

Mit der Umgangsverordnung würde die bisherige Eindämmungsverordnung abgelöst werden. So wurde auch im vergangenen Sommer verfahren. Sie soll zeitnah nach dem 15. Juni in Kraft treten. Ein genauer Termin kann heute noch nicht benannt werden.

 

Vorbehaltlich der Kabinettsbefassung kommende Woche, sind unter anderem folgende Punkte vorgesehen:

 

Die Hygiene- und Abstandsregeln sollen grundsätzlich bestehen bleiben, die Maskenpflicht jedoch an Orten gelockert werden, wo Abstände eingehalten werden können. Die 10-Personen-Regelung zu privaten Treffen zu Hause soll zunächst auch z. B. im Tourismus und in der Gastronomie gelten.

 

Die Testpflicht für Veranstaltungen im Freien (z.B. Kultur, Sport) und für die Außengastronomie soll komplett entfallen. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Infektionen soll die Testpflicht auch für Veranstaltungen und Gastronomie in Innenbereichen unter der Voraussetzung sehr geringer Inzidenzen in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten entfallen.

 

Die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll sich zukünftig aus den Hygienekonzepten für den jeweiligen Veranstaltungsort ergeben.  Als Obergrenze soll – wie im Sommer 2020 – wieder bis zu 1.000 Gäste gelten.

 

Die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten soll vollständig entfallen, in weiterführenden Schulen soll die Maskenpflicht nur noch für Innenbereiche gelten.

 

Das Kabinett verständigte sich darauf, dass das zuständige Gesundheitsministerium jetzt die Details zur künftigen Umgangsverordnung mit den Ressorts abstimmen wird, damit diese in einer Woche beschlossen werden kann. Parallel finden Gespräche mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten sowie betroffenen Verbänden und Einrichtungen statt. Bereits gestern haben Ministerpräsident Dietmar Woidke und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit der Tourismusbranche in einer Videokonferenz nächste mögliche Schritte beraten.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 09.06.2021)

Geschlechtergerechtigkeit für die Lausitz im Wandel

(08. 06. 2021)

Positionspapier der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragen der Lausitz – Paradigmenwechsel bei Strukturwandel gefordert

Der Strukturwandel in der Lausitz muss auch die Geschlechtergerechtigkeit als Ziel haben. Das fordern die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Lausitz gemeinsam mit der Landesgleichstellungsbeauftragten in einem Positionspapier. Darin heißt es: „Wir begreifen den Strukturwandel als Chance, um Perspektiven für die Beschäftigten im Braunkohle-Sektor zu entwickeln und den Herausforderungen der Lausitz in den Lebens- und Arbeitswelten zu begegnen. Die schlechten Verbleibchancen von Frauen in der Lausitz haben sich in den letzten Jahrzehnten verfestigt und werden fortgeschrieben. Um diese Entwicklungen aufzubrechen, braucht es einen Paradigmenwechsel in der gegenwärtigen Strukturwandelpolitik. Die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes bietet die Chance dazu, diese ist aber aus unserer Sicht noch nicht umfassend ergriffen worden.“

Erstunterzeichnerinnen des Positionspapiers sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sabine Hiekel (Cottbus/Chóśebuz), Johanna Zabka (Landkreis Oberspreewald-Lausitz), Ina Körner (Landkreis Bautzen), Fränzi Straßberger (Stadt Bautzen) und Ines Fabisch (Landkreis Görlitz). Unterstützt werden sie unter anderem von Manuela Dörnenburg, Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg.

„Was wir wollen: Geschlechtergerechtigkeit für die Lausitz im Wandel“ ist der Titel des Positionspapiers. Das Bündnis der Lausitzer Gleichstellungsbeauftragten fordert damit geschlechtergerechte und gleichstellungssensible Maßnahmen. So sollen in die bestehende Strukturwandelarchitektur folgende Instrumente handlungsleitend verankert werden:

  1. Geschlechtergerechte Verteilung der Strukturwandelmittel
  2. Paritätische Besetzung aller Gremien
  3. Ein überregionales Gremium oder Fachbeirat, der die Einhaltung geschlechtergerechter und partizipatorischer Ansprüche begleitet, integriert und kontrolliert
  4. Methodische Vielfalt statt einfältiger Sitzungsmarathons

Das Positionspapier mit den gleichstellungspolitischen Positionen zum Strukturwandel der Lausitz wurde am Montagabend (07.06.2021) bei dem zweiten Bündnistreffen der Lausitzer Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt und beschlossen. An dem Treffen nahmen unter anderem auch die sächsische Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens, Landesgleichstellungsbeauftragte Dörnenburg und Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, teil.

Johanna Zabka, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Bei dem wichtigen Thema Strukturwandel dürfen nicht nur männerdominierte Berufsfelder im Fokus stehen. Den Fachkräftemangel in der Lausitz zu verhindern und Ersatz von Jobs zu schaffen, sind wichtige Ziele. Aber von der Abwanderung waren und sind vor allem Frauen betroffen. In der Region Lausitz leben deutlich weniger Frauen als Männer. Das wird in der aktuellen Entwicklung leider ausgeblendet, ist aber für die gesellschaftlichen Wirkungen jenseits wirtschaftsorientierter Effekte extrem wichtig. Die Mittel für den Strukturwandel müssen auch dafür eingesetzt werden, Frauen bessere Perspektiven in der Lausitz zu bieten. Dafür setzen wir uns ein.“

Fränzi Straßberger, Frauenbeauftragte der Stadt Bautzen: „Frauen haben in der Region Lausitz schlechtere Verbleibchancen, obwohl viele Frauen hierbleiben möchten. Dieser Wunsch lässt sich aber für viele Frauen unter den aktuellen Bedingungen nur schwer realisieren. Fragen zur Erwerbstätigkeit und zu individuellen Entwicklungschancen spielen dafür eine wichtige Rolle. Der Strukturwandel in der Lausitz bietet jetzt große Chancen. Dafür brauchen wir aber dringend geschlechterspezifische Kriterien. Es muss auch um Arbeitsplätze gehen, die nur sekundär vom Strukturwandel betroffen, aber mehrheitlich von Frauen besetzt sind.“

Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg: „In dem notwendigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wandel der Lausitz sind Frauen nicht nur mitzudenken, sondern auch zu beteiligen. Die Abwanderung von Frauen verändert das Sozialleben in den Gemeinden seit längerem mit allen Konsequenzen für die Region. Die paritätische Besetzung der Kohlekommission sollte ein erster Schritt hin zu einer systematischen Einbeziehung der weiblichen Sicht in die Priorisierung, Entwicklung und Begutachtung strukturrelevanter Arbeits- und Themenfelder sowie bei der Mittelvergabe sein. Dies ist unabdingbar für eine nachhaltig lebenswerte Lausitz.“

Das TRAWOS Institut der Hochschule Zittau Görlitz und der Landkreis Görlitz entwickelten die Plattform „F wie Kraft“, die zum Thema Frauen in der Lausitz vernetzt, unterstützt, initiiert und forscht. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das Bündnis der Gleichstellungsbeauftragten in der Region. Die Plattform F wie Kraft (www.fwiekraft.de) wurde durch Dr. Julia Gabler, Marie Melzer und Pauline Voigt vom TRAWOS Institut der Hochschule Zittau/Görlitz vertreten.

Ziel des Bündnisses der Lausitzer Gleichstellungsbeauftragten ist es, die grenzüberschreitende Bedeutung der Geschlechterperspektive im Strukturwandel deutlich zu machen. Die Idee zu diesem Bündnis kam von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der sächsischen und brandenburgischen Lausitz; Sabine Hiekel (Cottbus), Elke Voigt (Dahme-Spreewald), Ute Miething (Elbe-Elster), Lisa Temesvari-Alamer (Spree-Neiße), Fränzi Straßberger (Stadt Bautzen), Katja Knauthe (Stadt Görlitz), Petra Laksar-Modrok (Zittau), Ina Körner (Landkreis Bautzen), Ines Fabisch (Landkreis Görlitz) und Johanna Zabka (Oberspreewald-Lausitz).

 

Kontakte

Johanna Zabka, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: https://www.osl-online.de/verwaltung/einheiten/3508/b%C3%BCro-landrat-gleichstellungs-und-behindertenbeauftragte.html

Fränzi Straßberger, Frauenbeauftragte der Stadt Bautzen: https://www.bautzen.de/adressen/gleichstellungs-und-frauenbeauftragte-strassberger-819/

Manuela Dörnenburg, Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesgleichstellungsbeauftragte/

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg (08.06.2021)

[Positionspapier]

[Pressemitteilung MSGIV Brandenburg]

Foto zu Meldung: Geschlechtergerechtigkeit für die Lausitz im Wandel

Die Frauen in der Lausitz organisieren sich / Lausitzer Gleichstellungsbeauftragte und Landesgleichstellungsbeauftragte treffen sich in Senftenberg

(04. 06. 2021)

Zum zweiten Bündnistreffen der Lausitzer Gleichstellungsbeauftragten kommen am Montag, 7. Juni die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg Manuela Dörnenburg und die sächsische Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens nach Senftenberg. Dies unterstreicht die grenzüberschreitende Bedeutung der Geschlechterperspektive im Strukturwandel, welche das Bündnis herausstellen möchte. Frau Dörnenburg begleitet anschließend Johanna Zabka, Gleichstellungsbeauftragte von Oberspreewald-Lausitz, zu verschiedenen Frauen- und Mädchenprojekten im Landkreis.

 

In diesem zweiten Treffen der Lausitzer Beauftragten sollen gleichstellungspolitische Positionen zum Strukturwandel der Lausitz abgestimmt und eine Strategie für das gemeinsame Vorgehen entwickelt werden. Als Unterstützerinnen für einen geschlechtergerechten Strukturwandel auf landespolitischer Seite werden Manuela Dörnenburg, Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg, und Dr. Gesine Märtens, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung anwesend sein. Von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der sächsischen und brandenburgischen Lausitz Sabine Hiekel (Cottbus), Elke Voigt (Landkreis Dahme-Spreewald), Ute Miething (Landkreis Elbe-Elster), Lisa Temesvari-Alamer (Landkreis Spree-Neiße), Fränzi Straßberger (Stadt Bautzen), Katja Knauthe (Stadt Görlitz), Petra Laksar-Modrok (Zittau), Ina Körner (Landkreis Bautzen), Ines Fabisch (Landkreis Görlitz) und Johanna Zabka (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) kam die Idee zu diesem Bündnistreffen, an dem auch einige von ihnen teilnehmen.

 

In einem ersten Treffen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aus der Nieder- und der Oberlausitz am 3. März hat sich gezeigt, dass dieses Format für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellt und der Zeitpunkt sehr günstig ist, die gleichstellungspolitischen Positionen zu vereinen, um für die und mit den Frauen im Strukturwandel deutlich sichtbarer und strukturgestaltender zu werden. Im derzeitigen Prozess zeigt sich unmissverständlich eine mangelnde Relevanz zu geschlechterspezifischen Kriterien, wie beispielsweise Arbeitsplätze, die nur sekundär vom Strukturwandel betroffen, aber mehrheitlich von Frauen besetzt sind.

 

Das TRAWOS Institut der Hochschule Zittau Görlitz und der Landkreis Görlitz entwickelten die Plattform „F wie Kraft“, die vernetzt, unterstützt, initiiert und forscht zum Thema Frauen in der Lausitz. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das Bündnis der Gleichstellungsbeauftragten in der Region.

 

Die Plattform F wie Kraft (www.fwiekraft.de) wird durch Dr. Julia Gabler vom TRAWOS Institut der Hochschule Zittau/Görlitz vertreten.

 

Am Nachmittag unternimmt die Landesgleichstellungsbeauftragte ausgehend von Senftenberg eine gleichstellungspolitische Tour durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Das erste Projekt, das sie gemeinsam mit ihrer Kollegin, der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Johanna Zabka, besuchen wird, ist „Frau schafft das! Perspektive Wiedereinstieg“ der WEQUA GmbH in Lauchhammer. Das Projekt zielt darauf ab, den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen zu erleichtern, die aus Gründen der Kindererziehung oder Angehörigenpflege vorübergehend aus dem Beruf bzw. dem Erwerbsleben ausgestiegen sind.

 

Die zweite Station ist die „Mädchenbude“ der evangelischen Kirchengemeinde im Mehrgenerationenhaus Lauchhammer. Es handelt sich um einen offenen Treffpunkt, der bereits seit 25 Jahren Kommunikationszentrum und Unterstützungsstelle für Mädchen und junge Frauen ist.

 

Zuletzt besuchen die Landes- und kommunale Gleichstellungsbeauftragte das Kulturzentrum „GLEIS 3“ in Lübbenau/Spreewald. Dieser Ort bietet ein buntes Programm für alle Menschen, sowie viele Freiräume für die Verwirklichung von eigenen Ideen an und lädt ausdrücklich zum Mitmachen und Mitmischen ein.

Neue Perspektive für den FamilienCampus Lausitz

(04. 06. 2021)

Neue Perspektive im beabsichtigten Verkauf des FamilienCampus Lausitz in Klettwitz: Nachdem der ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. Interesse an der Übernahme des Campus und der zugehörigen Liegenschaften und Einrichtungen zeigte, beendeten der Landkreis OSL und der potenzielle Vertragspartner die Verhandlungen nunmehr einvernehmlich. Parallel steht die Kreisverwaltung bereits im Kontakt mit einem weiteren Interessenten, dem DRK Kreisverband Lausitz e.V. (DRK Lausitz).

 

An der Verkaufsabsicht der am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz ansässigen Tochterunternehmen des Klinikums Niederlausitz – der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH mit den zugehörigen Immobilien an den Standorten in Klettwitz und Lauchhammer – hält der Landkreis OSL als Gesellschafter mit Blick auf die erfolgreich angelaufene Sanierungsstrategie des Klinikums weiter fest. Diese sieht eine Konzentration auf die Kernkompetenzen in der stationären und ambulanten Krankenversorgung vor. Einzig die Pflegeschule CampusSchule soll, wie bislang bereits vorgesehen, weiter im Eigentum des Klinikums verbleiben.

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Mit dem DRK Lausitz handelt es sich um einen namhaften und gut aufgestellten Interessenten aus der Region. Ich freue mich, dass das Präsidium des DRK Lausitz sich in seiner Sitzung am 27. Mai 2021 bereit erklärt hat, in Verhandlungen mit dem Landkreis und dem Klinikum Niederlausitz einzutreten.

Ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bald konkrete Informationen bereitstellen können. Ziel bleibt es nicht zuletzt auch, mit dem geplanten Verkauf die positive Entwicklung des FamilienCampus weiterhin zu sichern und dabei den Beschäftigten am Standort eine attraktive Perspektive zu bieten.“

 

Erstmalig im März 2020 unterrichtete OSL-Landrat Heinze die Abgeordneten des Kreistages über das Kaufinteresse des ASB Mittel-Brandenburg e.V. und den daraus abgeleiteten möglichen Eigentümerwechsel. Für die Einleitung entsprechender Maßnahmen erteilten die Fraktionen die Zustimmung.

 

Michael Braukmann, Geschäftsführer des ASB Mittel-Brandenburg e.V. „Im Rahmen des fachlichen Austausches und der vertraglichen Abstimmungen konnte in einzelnen Punkten keine Übereinkunft erzielt werden. Ich hoffe, dass die Bemühungen um den Verkauf des Familiencampus Lausitz zum erfolgreichen Abschluss geführt werden, um den wertvollen Standort des Familiencampus in Klettwitz zu erhalten. Der ASB Mittel-Brandenburg e.V. wird mit seiner Einrichtung für dementiell erkrankte Menschen am Standort in Klettwitz auch künftig ein zuverlässiger Partner in der Region sein.“

 

Zum FamilienCampus Lausitz:

Nach dem Beschluss der Landesregierung im Jahr 1995, den Klinikstandort in Klettwitz zu schließen, zog 2009 die letzte Fachabteilung des Klinikums Niederlausitz aus. Ab 2010 begann die Nachnutzung des Standortes mit ersten Einrichtungen. Der FamilienCampus LAUSITZ ging dann als Marke in die am 5. September 2012 gegründete Klinikum Campus GmbH als 100 %ige Tochter der Klinikum NL GmbH ein.

Zum FamilienCampus Lausitz gehören die Bereiche CampusBildung mit der dazugehörigen Pflegeschule CampusSchule und dem SeminarManagement, der FamilienRing mit der Jugendhilfeeinrichtung ProKids in Lauchhammer und der CampusKita. Hinzu kommen Service-Angebote wie die LernBar, ein Sport- und Therapiebereich mit Internat und Therapiekletterpark, Computerräume, die Bildungsbereiche ElternAkademie und MedizinTraining sowie Praxis- und Seminarräume. Knapp 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten heute in der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH auf dem Gelände des ehemaligen Bergmannskrankenhauses.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(03. 06. 2021)

(03.06.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 25,6. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 32,0 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 19,1. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 27,1.

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 27,5; Spree-Neiße: 29,9; Dahme-Spreewald: 17,0. Stadt Cottbus: 15,0. Im sächsischen Landkreis Meißen: 33,9 und Bautzen: 40,4. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte weiter gesunken.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.373. Infiziert sind derzeit 76 Personen. Als genesen gelten 7.033 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 195 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne

 

Zwei Kindertagesstätten, eine Schule und 4 Pflegeeinrichtungen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Land Brandenburg lockert weitere Corona-Regeln +++

Das Brandenburger Kabinett lockert weitere Corona-Regelungen im Land. Die am Dienstag aktualisierte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am heutigen Donnerstag, 3. Juni, in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 24. Juni. Die Öffnungsschritte bedeuten stufenweise Erleichterungen für Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport ab dem 3./11. Juni 2021.

 

Die angepasste Eindämmungsverordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona veröffentlicht. Dort kann auch die zugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 1. Juni 2021 mit allen Lockerungen im Detail nachgelesen werden.

 

Ab Montag, 7. Juni kehren nun auch die weiterführenden Schulen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in den vollständigen Präsenzunterricht zurück. Mit der am 25. Mai 2021 von der Landesregierung beschlossenen Änderung der Eindämmungsverordnung gilt dies an den Schulen der Primarstufe bereits seit Montag, 31. Mai.

 

+++ Anmeldung möglich: Kurse und Veranstaltungen an der Kreisvolkshochschule beginnen wieder +++

Seit dieser Woche ist der Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Volkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter Einhaltung der geltenden Richtlinien der 7. Eindämmungsverordnung wieder gestartet. In den Innenbereichen ist eine medizinische Maske zu tragen. Für die Teilnahme an einem Kurs ist zudem einmal in der Woche die Vorlage eines Negativtests erforderlich:  

 

Die Testpflicht für Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen, wurde mit der aktuellen Anpassung der 7. Eindämmungsverordnung präzisiert: Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einmal in der Woche vor dem Beginn des ersten Unterrichtstags negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein und einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen (bzw. Impf- oder Genesenennachweis). Das gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts an Musikschulen. Bei Unterricht oder Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen besteht die Test- und Nachweispflicht zweimal in der Woche. (Auszug Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 1. Juni 2021)

 

Zum Kursangebot kann man sich auf der Internetseite der Volkshochschule www.vhs-osl.de informieren. Das Team der Volkshochschule steht für nähere Informationen und Anmeldungen gern telefonisch unter 03573 870-1571 und per Mail an  zur Verfügung.

 

+++ SeeCampus-Bibliothek wieder geöffnet +++

Ab Montag, 7. Juni ist die Bibliothek im SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide wieder regulär geöffnet. Zu den bekannten Öffnungszeiten (montags und freitags 10-12 und 13-16 Uhr, dienstags und donnerstags 10-12 und 13-18 Uhr) können alle Leseratten nun wieder selbst stöbern. Abstands- und Hygienemaßnahmen sind dennoch weiterhin zu beachten. Des Weiteren erfolgt nun keine automatische Verlängerung ausgeliehener Medien mehr. Es wird darum gebeten, wieder das Rückgabedatum zu beachten. Für Rückfragen steht das Team der Bibliothek gern unter Telefon 035752 949430 oder per Mail an zur Verfügung.

 

+++ Aktuelle Angebote für Corona-Schnelltests im Landkreis OSL +++

Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (Bürgertests). Aktuell wird verteilt über den Landkreis an 20 Standorten im Kreisgebiet für Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme eines kostenlosen Antigen-Schnelltest im Rahmen der Bürgertestung angeboten. Diese befinden sich über den Kreis verteilt: Altdöbern (2), Calau (1), Großräschen (2), Lauchhammer (2), Lübbenau/Spreewald (4), Ortrand (1), Schwarzheide (1), Senftenberg (5), Schipkau (1) und Vetschau/Spreewald (1). Weitere Teststellen im Amt Ruhland sowie in Großräschen sind geplant. Sie werden größtenteils unter Regie der jeweiligen Kommune bzw. durch hier ansässige Trägerverbände oder medizinische Einrichtungen betrieben.

 

Teststellen-Betreiber unterliegen der Anzeigepflicht. Unter der Voraussetzung, dass die Betreiber eine fachgerechte Durchführung sicherstellen und die notwendigen Voraussetzungen nachweisen, erfolgt daraufhin die Beauftragung gemäß Testverordnung durch das Gesundheitsamt. Die Leistungserbringer rechnen nach der Coronavirus-Testverordnung die von ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

 

Öffnungszeiten am Wochenende

Folgende Teststellen im Landkreis sind auch samstags geöffnet: in Lübbenau die Teststellen der Apotheke „Am Burjauer“ am Spreeweltenbad und am Gasthaus „Zum grünen Strand der Spree“ (hier auch sonntags), in Lauchhammer (BE.SAFE Test GmbH im Marktkauf) und in Senftenberg die Teststellen des dm-Drogeriemarktes sowie am Kaufland (Ecolog Deutschland GmbH).

 

Neben der Vorlage des Testergebnisses besteht darüber hinaus die Option, sich vor Ort unter Aufsicht testen zu lassen, insofern dies durch den jeweiligen Anbieter angeboten wird. Einzelne Anbieter, darunter auch Gastronomen, haben sich bereits darauf eingestellt. Der Test kann bis zu 24 Stunden zurückliegen. Gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung gilt zudem: „Wenn Gaststätten oder ähnliche Einrichtungen nur über Außenbereiche verfügen oder nur diese öffnen, dann besteht ab 3. Juni keine Testpflicht.“

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Der Landkreis ist dankbar, dass ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut werden konnte, welches somit auch einen Beitrag zur Senkung der Coronazahlen geleistet hat und leisten wird.“

 

Eine aktuelle Übersicht der angebotenen Teststellen auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de/corona unter „Angebote für Corona-Schnelltests“.

 

+++ Luca-App kann in OSL genutzt werden +++

Die App „luca“ als digitales Kontaktnachverfolgungssystem erleichtert die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und kann die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt beschleunigen.

 

Im Landkreis OSL ist die technische Anbindung der luca-App abgeschlossen. Damit wurden die Voraussetzungen für eine Kontaktverfolgung bei Nutzung der Anwendung von Unternehmen, Privatpersonen und Veranstaltern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geschaffen.

 

Nähere Informationen gibt es unter https://www.luca-app.de/. Gäste und Gastgeber können sich auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de/corona unter „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nutzt die luca-App“ über die App und alle Detailfragen zur Nutzung informieren.

Kabinett beschließt weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln – Erleichterungen für Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport

(01. 06. 2021)

Die Infektionszahlen gehen im Land Brandenburg deutlich zurück. Die Sieben-Tage-Inzidenzen der 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen heute zwischen 6,1 (Ostprignitz-Ruppin) und 40,2 (Brandenburg an der Havel). Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 18,4. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 104,5. Angesichts dieser positiven Entwicklung hat die Landesregierung wie vor einer Woche angekündigt heute weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen.

Ab dem 3. Juni 2021 können sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder mehr Menschen treffen: bis zu zwei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte). Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern können mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden. Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen können Innengastronomie sowie Freibäder öffnen, Kino-, Theater- und Konzertbesuche sind möglich. Für Veranstaltungen gilt: in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern. Soweit ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist, entfällt für die Gäste die Testpflicht. Demonstrationen können mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden.

 

Ab dem 11. Juni 2021 können auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder Touristen beherbergen (Testpflicht alle 72 Stunden). Alle Schwimmbäder, Thermen, Freizeit- und Spaßbäder sowie Messen, Spielhallen, Spielbanken und Jahrmärkte können unter Auflagen wieder öffnen.

 

Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 3. Juni in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 24. Juni 2021. Dann – so die Planung – soll wie bereits im vergangenen Sommer eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen die Eindämmungsverordnung ablösen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Den Rahmen der heute beschlossenen Lockerungen haben wir bereits vor einer Woche bekannt gegeben. Dadurch konnte die Landesregierung allen Beteiligten Planungssicherheit und mehr Vorbereitungszeit geben. Nach den zwei Öffnungsetappen am 3. und am 11. Juni wollen wir in der zweiten Junihälfte weitere Schritte gehen. Dies ist aber abhängig von der weiteren Entwicklung. Die Türe darf nicht zu weit aufgemacht werden, sonst fegt das Virus wieder hinein. Und das kann keiner brauchen. Das müssen wir im Blick haben, auch wenn uns derzeit positive Daten begleiten: Ganz klar, die Eindämmung der Pandemie gelingt. Die Inzidenz liegt heute bei 18,4. Das ist fast die Hälfte vom Bundesschnitt. Kurz: Die Zahlen sind runtergegangen, deshalb geht es aufwärts. Mein großer Dank an alle, die hier mit am Strang ziehen – in die richtige, die gemeinsame Richtung. Deshalb konnten am Montag die Grundschulen fast im ganzen Land wieder in Präsenz gehen. Der Start ist gelungen. Das freut mich sehr, denn an der Schule gibt es nur eine Nummer 1: Das sind die Schülerinnen und Schüler. Und am 7. Juni folgen die weiterführenden Schulen. Insbesondere für die Menschen, die dahinter stehen freut es mich besonders, dass Kultur, Sport und Tourismus wieder durchstarten können.“

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Die Infektionszahlen sinken kontinuierlich. Das zeigt, dass die verordneten Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Unser Grundsatz war und ist, dass Grundrechtseinschränkungen immer verhältnismäßig und an das aktuelle Pandemiegeschehen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund sind Lockerungen jetzt angebracht. Die heute vom Kabinett beschlossenen Änderungen sind ein großer Schritt auf dem Weg zur Normalisierung vieler Lebensbereiche. Trotz dieser guten Nachrichten betone ich aber auch, dass wir uns alle weiter umsichtig verhalten und die Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einhalten müssen. Die Pandemie ist leider immer noch nicht vorbei.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „„Unsere Schritte raus aus dem Lockdown sind spürbar. Die Entwicklung der Pandemie in den letzten Tagen und Wochen macht es möglich. Das normale Leben kehrt langsam zurück. Wir können alle zusammen auf einen Sommer der Entspannung hoffen. Trotzdem bleibt es wichtig, dass wir aufeinander achtgeben und uns schützen. Der Herbst soll keine neue Welle mit sich bringen. Der wichtigste Schutz ist und bleibt die Impfung. Und da kommen wir gut voran. Am Ende dieser Woche wird der millionste Brandenburger geimpft sein, fünfhunderttausend Brandenburger werden den vollständigen Impfschutz haben. Wir haben im Monat Mai ordentlich an Impfgeschwindigkeit zugelegt. Jede dritte Erstimpfung und mehr als die Hälfte aller Zweitimpfungen wurden alleine im Mai verabreicht. Unser Ziel ist es, bis zum Ende des Sommers allen den vollständigen Impfschutz zu ermöglichen und wir werden dieses Ziel erreichen.“

 

 

Die wichtigsten Änderungen in der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Überblick:

 

Ab dem 3. Juni:

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

 

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit

  • Angehörigen des eigenen Haushalts,
  • Angehörigen des eigenen und Angehörigen eines weiteren Haushalts (die Anzahl der Personen aus beiden Haushalten ist unbegrenzt) oder
  • insgesamt bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte)

zulässig. Bisher galt: maximal Angehörige aus zwei Haushalten.

 

Ausnahmen: Die Begrenzung der Anzahl der Haushalte gilt zum Beispiel nicht für

  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines Umgangsrechts,
  • die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen,
  • begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Außenaktivitäten mit Jugendlichen, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit oder einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
  • die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

 

Private Feiern und Zusammenkünfte

 

Gute Nachrichten für Geburtstagskinder und Hochzeitspaare: Private Feiern im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis aus besonderem Anlass sind im privaten Wohnraum und im zugehörigen Garten oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen

  • unter freiem Himmel mit bis zu 70 und
  • in geschlossenen Räumen mit bis zu 30

zeitgleich anwesenden Gästen zulässig. Dabei müssen aber die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

 

Besondere Anlässe sind zum Beispiel: Verlobung, Hochzeit, Jubiläum, Geburtstag, Prüfung und Abschlussfeier.

 

Für sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis im privaten Raum gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen wie im öffentlichen Raum. Also nur:

  • Angehörige des eigenen Haushalts,
  • Angehörige des eigenen und Angehörige eines weiteren Haushalts oder
  • insgesamt bis zu zehn Personen.

 

Veranstaltungen

 

Für Veranstaltungen mit und ohne Unterhaltungscharakter gibt es nun die gleichen Personenobergrenzen. So sind jetzt Veranstaltungen

  • unter freiem Himmel mit bis zu 500 und
  • in geschlossenen Räumen mit bis zu 200

 

zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig.

Unterschiede gibt es aber bei den Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.

 

Bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gilt auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts:

  • Terminvergabe an alle Besucherinnen und Besucher,
  • Zutritt nur für Personen ohne Symptome einer COVID-19-Infektion,
  • Testpflicht für alle ab 6 Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis),
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts,
  • Einhaltung des Abstandsgebots,
  • Maskenpflicht (medizinische Maske),
  • Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

 

Im Unterschied dazu ist für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (zum Beispiel Mitglieder- und Betriebsversammlungen oder Vereins- und Gremiensitzungen) keine Testpflicht und keine vorherige Terminvergabe vorgeschrieben; alle anderen Voraussetzungen müssen eingehalten werden.

 

Versammlungen

 

An Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel (ausschließlich ortsfest) können bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Damit ist die bisherige Personenobergrenze verdoppelt.

 

Voraussetzungen: Die Veranstalterinnen und Veranstalter müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts wie bisher durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  • Einhaltung des Abstandsgebots,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts,
  • verpflichtendes Tragen einer medizinischen Maske.

 

Einzelhandel

 

Alle Geschäfte des Einzelhandels können wieder ohne Terminvergabe öffnen. Kundinnen und Kunden müssen also nicht vorher einen Termin buchen, wenn sie zum Beispiel in einem Bekleidungsgeschäft einkaufen möchten.

 

Gastronomie

 

Es gibt keine Terminpflicht für Gaststätten wie Restaurants, Cafés, Kneipen oder Bars. Gäste können also ohne vorherige Terminvereinbarung einkehren.

 

Innengastronomie kann unter Auflagen, darunter Testpflicht, wieder öffnen. Wenn Gaststätten oder ähnliche Einrichtungen nur über Außenbereiche verfügen oder nur diese öffnen, dann besteht ab 3. Juni keine Testpflicht. Wird in Innenbereichen bewirtet, gilt Testpflicht auch im Außenbereich für alle ab 6 Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis).

 

Neben den Regeln zum Testen müssen die gastronomischen Betriebe auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts,
  • Zutritt nur für Gäste, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen,
  • die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden,
  • Maskenpflicht: alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen, wenn sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten (das Personal ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Gästekontakt hat),
  • an einem Tisch dürfen nur Gäste aus höchstens zwei Haushalten platziert werden; wenn Tische groß genug sind, dürfen an einem Tisch Gäste aus mehr als zwei Haushalten sitzen, sofern das Abstandsgebot zwischen allen Gästen eingehalten wird (Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit),
  • zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden,
  • in den Innenbereichen muss regelmäßig gelüftet werden.

 

Das bedeutet: Gastwirtinnen und Gastwirte haben nun die Möglichkeit, Personen aus mehr als zwei Haushalten an einem Tisch zu platzieren, sofern das Abstandsgebot zwischen allen Gästen eingehalten wird. Das Abstandsgebot muss aber selbstverständlich nicht zwischen Personen eingehalten werden, die im selben Haushalt leben.

 

Geschlossene Räume sind zum Beispiel auch geschlossene Zelte, Wintergärten, Gartenhäuser oder ähnlich umschlossene Aufbauten. Wenn eine Gaststätte nur ihren Außenbereich öffnet, können die Gäste aber selbstverständlich die Toiletten im Innenbereich aufsuchen.

 

Zum Zwecke der Abholung von Speisen und Getränken (im Rahmen des Außerhausverkaufs) können die Innenbereiche ebenfalls von Gästen betreten werden.

 

Beherbergung

 

Touristische Übernachtungen sind weiterhin in folgenden Unterkünften erlaubt:

  • in Ferienwohnungen und Ferienhäusern,
  • auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie
  • auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit.

 

Neu ist: Gemeinschaftlich genutzte Räume können ab 3. Juni wieder genutzt werden. Unterkünfte müssen nicht mehr zwingend über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. So dürfen sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen zum Beispiel auf Campingplätzen wieder genutzt werden. Voraussetzungen dafür sind:

  • Maskenpflicht (medizinische Maske)
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen allen Personen

 

Weiterhin gilt: Es dürfen nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen). Gäste müssen also nur einmal, und zwar beim Einchecken bzw. bei der Schlüsselübergabe, einen negativen Testnachweis vorlegen bzw. vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.

 

Außerdem dürfen pro Wohneinheit nur Personen aus höchstens zwei Haushalten beherbergt werden. Neue Ausnahme: Bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe können auch Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammen untergebracht werden.

 

Sport

 

Sport ist auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt.

In geschlossenen Räumen, dazu zählen zum Beispiel Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen und Bowlingcenter, gilt bereits seit dem 1. Juni 2021:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler, die einen Termin gebucht haben, keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind,
  • die Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden,
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen,
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern,
  • regelmäßiges Lüften.

 

Hinweis zur Testpflicht bei Indoor-Sport: Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. Das ist neu und gilt ab dem 3. Juni 2021. Damit gilt die gleiche Regelung wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.

 

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch: Zutritt für Sportlerinnen und Sportler, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. So ist also der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung wieder möglich.

Fußballmannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen.

 

Weiterhin gibt es – mit Ausnahme Symptomfreiheit – keine Einschränkungen (insbesondere keine Testpflicht) für:

  • Sportanlagen, soweit dort ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozial-therapeutischen Zwecken ausgeübt wird,
  • den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen,
  • den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet,
  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern durch anerkannte Hilfsorganisationen.

 

Der Schulsport und der Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler sind damit wieder uneingeschränkt möglich.

 

Freibäder

 

Freibäder können ab dem 3. Juni wieder öffnen.

 

Voraussetzungen: Zutritt nur für Besucherinnen und Besucher ohne Symptome, Einhaltung des Abstandsgebots, Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen, Erfassen der Personendaten in einem Kontaktnachweis. Badegäste müssen also keine Maske tragen. In Freibädern dürfen sich zeitglich höchsten 500 Besucherinnen und Besucher aufhalten. Das bedeutet: Bei Freibädern gibt es keine Testpflicht.

 

Spielplätze

 

Für den Sportbetrieb auf Spielplätzen und Spielflächen gelten die gleichen Regelungen wie für Sportanlagen. Damit können Indoor-Spielplätze wieder öffnen (Terminvergabe, keine Symptome, Testpflicht, Erfassung der Personendaten, Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften).

 

Jugendarbeit

 

Für die Jugendarbeit gibt es keine Beschränkungen mehr. Das bedeutet: Die Angebote dürfen ohne Altersbegrenzung stattfinden. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen müssen beachtet werden.

 

Gesangsunterricht und Blasinstrumente

 

Für den Musikunterricht in Schulen gilt neu: In geschlossenen Räumen darf nicht gesungen werden und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden. Im Außenbereich ist Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten erlaubt, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen allen Personen eingehalten wird.

 

In Musikschulen und ähnlichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gilt: Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist in geschlossenen Räumen nur als Einzelunterricht möglich oder im Außenbereich. In beiden Fällen muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen allen Personen eingehalten werden.

 

Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen

 

Für Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen, wurde die Testpflicht präzisiert: Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einmal in der Woche vor dem Beginn des ersten Unterrichtstags negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein und einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen (bzw. Impf- oder Genesenennachweis). Das gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts an Musikschulen. Bei Unterricht oder Lehrveranstaltungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen besteht die Test- und Nachweispflicht zweimal in der Woche.

 

Hinweis: Die Personengrenzen für Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen werden gänzlich aufgehoben.

 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

 

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Für sie gilt insbesondere:

  • In geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel bis zu 500 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher
  • Vorlage eines negativen Tests
  • Abstand zwischen den Sitzplätzen kann auf bis einen Meter verringert werden (also Ausnahme beim Mindestabstand, dann aber Maskenpflicht)
  • Maskenpflicht gilt nicht, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf einem festen Sitzplatz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen nicht unterschritten wird („Schachbrett“: jede Reihe wird versetzt besetzt)

 

Ansonsten gelten für Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, die bereits öffnen dürfen: keine Symptome, Mindestabstand, Maskenpflicht, Erfassen der Personendaten, Terminvergabe (gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen).

 

Künstlerische Ensembles

 

Dieser Abschnitt ist neu in der Eindämmungsverordnung: Zusammenkünfte künstlerischer Ensembles zum Zwecke des Probens sind

  • unter freiem Himmel mit bis zu 70 Künstlerinnen und Künstlern und
  • in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Künstlerinnen und Künstlern

zulässig.

 

Die Künstlerinnen und Künstler dürfen keine Symptome haben.

In geschlossenen Räumen darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

 

Beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten unter freiem Himmel muss die Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen allen Künstlerinnen und Künstlern gewährleistet sein.

 

Sofern im Innenbereich geprobt wird, haben alle Künstlerinnen und Künstler eine medizinische Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der künstlerischen Darbietung dies nicht zulässt.

 

Tourismus

 

Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind nun auch wieder Reisebusreisen möglich.

 

Anbieterinnen und Anbieter von Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts Folgendes sicherzustellen:

  • Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts,
  • Erfassen der Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • Aufenthalt der Fahrgäste während der Fahrt auf festen Sitzplätzen,
  • ausschließliche Beförderung von Fahrgästen, die keine Symptome haben und einen negativen Testnachweis (bzw. Impf- oder Genesenennachweis) vorlegen
  • Maskenpflicht.

 

Hinweis: Für geführte Stadtrundgänge gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum. Das bedeutet: Eine Stadtführerin bzw. ein Stadtführer kann bis zu neun Personen aus unterschiedlichen Haushalten und beliebig vielen vollständig Geimpften und Genesenen Sehenswürdigkeiten zeigen. Das gilt zum Beispiel auch für geführte Wanderungen oder Radtouren.

 

Vollständig Geimpfte und Genesene

 

Hier gibt es eine Klarstellung in der Eindämmungsverordnung: Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei Personenbeschränkungen nicht mitgezählt. Das gilt auch dann, wenn die Anzahl der Haushalte, aus denen Personen zusammenkommen dürfen, begrenzt ist.

 

Das bedeutet zum Beispiel: Dürfen sich nach der Verordnung bis zu zwei Haushalte treffen, können an diesem Treffen beliebig viele vollständig Geimpfte und Genesene teilnehmen. So können also tatsächlich deutlich mehr als zwei Haushalte zusammenkommen. Wer als vollständig geimpft oder genesen gilt, ist in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes geregelt.

 

Testnachweis

 

Hier gibt es eine Erleichterung für alle Einrichtungen, in denen Kundinnen und Kunden oder Gäste einen negativen Test vorlegen müssen: Sie müssen den Testnachweis nicht mehr für die Dauer von zwei Wochen aufbewahren oder speichern. Hier gab es in der Praxis sehr viele Nachfragen zum Beispiel von Gastwirten, Kultureinrichtungen oder Geschäften.

Das bedeutet: Wenn in der Eindämmungsverordnung die Vorlage eines negativen Testnachweises vorgeschrieben ist, muss die oder der Verantwortliche den Testnachweis sehen. Vollständig Geimpfte müssen einen Impfnachweis und Genesene einen Genesenennachweis vorzeigen.

 

Ab dem 11. Juni:

 

Beherbergung

 

Touristische Übernachtungen sind auch in Hotels und Pensionen wieder erlaubt. Vor Beginn der Beherbergung und jeweils nach Ablauf von 72 Stunden müssen Gäste von Hotels und Pensionen einen negativen Testnachweis vorlegen. Hinweis: Diese Testpflicht gilt nicht für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote.

 

Für die Unterbringung in Mehrbettzimmern gilt die Begrenzung auf zwei Haushalte nicht bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, sofern jeweils nach Ablauf von 72 Stunden eine weitere Testung erfolgt. Damit sind insbesondere die Ferienprogramme mit Übernachtungen möglich.

 

Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Jahrmärkte, Volksfeste

 

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen können wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die gleichen Maßnahmen wie für Theater und Kinos sicherstellen. Und es gilt folgende Personenbegrenzung: Veranstaltungen sind hier unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig.

 

Einzelhandel

 

Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts in Geschäften werden gelockert. Ab dem 11. Juni können sich unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln und der Maskenpflicht beliebig viele Kundinnen und Kunden in Geschäften aufhalten.

 

Die bisherige Einschränkung „bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten“ gilt nicht mehr.

 

Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen

 

Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren können öffnen, wenn die Betreiberinnen und Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen folgendes sicherstellen:

  • Zutritt nur für Besucherinnen und Besucher, die keine COVID-19-Symptome haben und einen negativen Testnachweis vorlegen (gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren),
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • Einhaltung des Abstandsgebots,
  • Maskenpflicht bei der Nutzung von Umkleideräumen,
  • Terminvergabe (gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen),
  • in geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden.

 

Für Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren gibt es keine Personenbegrenzung. Aber das Abstandsgebot muss eingehalten werden können.

 

Dampfsaunen und Dampfbäder

 

Dampfsaunen und Dampfbäder sind weiter für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Diskotheken, Clubs, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe

 

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind weiterhin

  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen, soweit in ihnen getanzt wird
  • Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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14473 Potsdam
Chef vom Dienst
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Übergabe der Elsterwerdaer Straße in Kleinkmehlen – K 6635 mit Gehwegbau und Ersatzneubau der Brücke über die Neue Pulsnitz

(01. 06. 2021)

Die Straßenbaumaßnahme der Ortsdurchfahrt Elsterwerdaer Straße in Kleinkmehlen, Amt Ortrand, wurde planmäßig am 28. Mai 2021 abgeschlossen und die Elsterwerdaer Straße nunmehr offiziell wieder für den Verkehr freigegeben. Die feierliche Einweihung fand am Montagnachmittag, 31. Mai 2021 unter dem Beisein von Landrat Siegurd Heinze, Amtsdirektor Kersten Sickert, Bürgermeister Dietmar Bruntsch und dem Landtagsabgeordneten Ingo Senftleben statt.

 

Die K 6635 stellt die Verbindung zwischen der L 59 und Ortrand dar und ist in der Ortslage beidseitig angebaut. Das Projekt ist eine gemeinschaftliche Baumaßnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständiger Baulastträger für den Straßenbau und der Gemeinde Großkmehlen, vertreten durch das Amt Ortrand, zuständig für den Gehwegbau; Bushaltestellen, Regenwasserkanal und Brückenbau. Der Planungsvertrag wurde im März 2018 abgeschlossen. Die Bauarbeiten begannen am 11. Mai 2020 und erstreckten sich vom Ortseingang Kleinkmehlen aus Richtung L 59 bis Ortsausgang Richtung Ortrand.

 

Ziel des vorgesehenen Ausbaus war es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, den Lärmpegel zu mindern sowie die bestimmungsgemäße Gebrauchsfähigkeit des vorhandenen Straßenzuges herzustellen. Unter der hohen Verkehrsbelastung, den in den 1970-er Jahren zugrundeliegenden Bemessungskriterien und dem zur Verfügung stehenden Material war die Verformung der Straßendecke inzwischen soweit fortgeschritten, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend war. Die vorhandene Befestigung der Fahrbahn aus Asphalt bzw. Granitkleinpflaster war durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs an ihre Grenzen gekommen. Die Entwässerung der Straße war teilweise nicht mehr funktionsfähig. Regenwasser lief nicht ab und dadurch wurden straßennah liegende Häuser durch das Spritzwasser beeinträchtigt. Die Nebenanlagen waren teilweise unbefestigt und bestanden aus alten Betongehwegplatten und Betonsteinpflaster bzw. Granitkleinpflaster.

 

Mit der Baumaßnahme wurden die baulichen Mängel beseitigt und die Straße innerorts auf ca. 712 Meter Länge und 6 Meter Breite grundhaft ausgebaut. Die Gehwege wurden einseitig auf einer Breite von ca. 2,50 Meter und aufgrund der Platzverhältnisse auf der anderen Seite teils als ein Meter breite Notgehbahn aus Betonpflaster hergestellt. In der Kreisstraße wurde auf ca. 372 Metern ein Regenwasserkanal verlegt. Mit dem Straßenbau wurden zwei Regenwasserkanäle der Kommune von der Dorfstraße und der Straße der Jugend bis zur Neuen Pulsnitz auf ca. 155 Meter in einer neuen Trasse verlegt. An der Feuerwehr, der Einleitstelle des Regenwasserkanals der Dorfstraße wurde die Brücke über die Neue Pulsnitz mittels Stahlbetonrahmen erneuert.

 

Die Gesamtinvestitionssumme für die Planung und den Bau der Kreisstraße mit Nebenanlagen und Regenwasserkanäle sowie der Brücke betragen 1,4 Mio. Euro. Davon werden 972.500 Euro über Fördermittel der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020) finanziert und 427.500 Euro von der Gemeinde Großkmehlen und dem Landkreis OSL getragen.

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Bildungsbüro veröffentlicht „Faktencheck Inklusion“

(01. 06. 2021)

Wo steht der Landkreis mit Blick auf das Thema Inklusion im Bildungsbereich? Dieser Frage widmete sich das Bildungsbüro des Schulverwaltungs- und Kulturamtes der Kreisverwaltung. Auf Grundlage umfangreicher Datenbestände und in Abstimmung mit regionalen Akteuren erarbeiteten die Mitarbeiterinnen den „Faktencheck Inklusion 2020 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“.

 

Auf 49 Seiten betrachtet der Bericht das Thema Inklusion, unterteilt nach den Bereichen frühkindliche Bildung, schulische sowie spätere berufliche Bildung. Relevante Entwicklungen der letzten Jahre werden aufgezeigt, mögliche Handlungsfelder für Politik, Verwaltung und Verantwortungsträger benannt.

 

Der „Faktencheck Inklusion 2020 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ wurde am 6. Mai 2021 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages öffentlich vorgestellt. Er bildet die Arbeitsgrundlage für weiterführende Gespräche innerhalb der Fachämter.

 

Der Bericht kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Menüpunkt www.osl-online.de/bildungsbuero heruntergeladen werden.

 

Grundlage für die Erarbeitung bildeten kreiseigene Daten und externe Datenlieferanten, wie etwa das Bildungsministerium Brandenburg (MBJS) oder das Landesamt für Statistik Brandenburg.

 

Mit Blick auf den Inhalt des Faktenchecks wird deutlich: Der Anteil der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen stieg von 2,8 Prozent im Schuljahr 2016/2017 auf 3,6 Prozent im vergangenen Schuljahr. Mit einem Anteil von 2 Prozent inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „Lernen“ wurden 2019/2020 im Landkreis 0,7 Prozent mehr Kinder als im brandenburgischen Durchschnitt im gemeinsamen Lernen unterrichtet.

 

Die Schülerzahlen an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sanken in den letzten zehn Jahren um zwei Drittel, auf 115 Kinder in 2019/2020. Die Schülerzahlen an den Förderschulen „geistige Entwicklung“ stiegen im gleichen Zeitraum um 57 Prozent, auf zuletzt 160 Kinder.

Der Aufwand für Einzelfallhilfen stieg von 2013/2014 bis 2018/2019 um 189 Prozent an.

 

Der Bericht benennt verschiedene Entwicklungen. So nehmen etwa im Vorschulalter Kompetenzauffälligkeiten, insbesondere mit Blick auf die Faktoren Sprache und Motorik, leicht zu. Die Zahl der sonderpädagogischen Feststellungsverfahren stieg in den letzten sechs Jahren an. Ebenso erhöhte sich die Zahl der Anträge im Bereich der Frühförderungen im Vorschulalter.

 

Inklusion: eine gemeinschaftliche Herausforderung

„Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sollen alle Menschen leben und lernen können, ohne ausgegrenzt zu werden. Dieses Ziel zu erreichen ist eine große gemeinschaftliche Herausforderung, der wir uns weiterhin stellen wollen“ erklärt Uta Paulick, Mitarbeiterin im Bildungsbüro und Autorin des Berichts.

 

Mit Blick auf die Inklusion im Bildungsbereich hat sich über die Jahre hinweg bereits einiges getan. Immer mehr Schulen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz widmen sich dem gemeinsamen Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung oder Förderbedarf.

 

Trotz aller Entwicklungen sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im gesellschaftlichen Zusammeneben und der Praxis für ein inklusives Miteinander noch nicht überall gegeben. Paulick: „Dies wird auch im Bildungssystem deutlich. Um die Chancengerechtigkeit in diesem Bereich zu erhöhen, müssen alle relevanten Akteure kontinuierlich weiterarbeiten. Der Ausbau und die Förderung des gemeinsamen Lernens an unseren Schulen sind ein wesentlicher Schritt in Richtung Inklusion.“

 

Um Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander im Bildungsbereich zu würdigen, lobt das Bildungsbüro des Landkreises seit 2016 einen mit 1.500 Euro dotierten „Inklusionspreis“ aus.

[Grafik: Der „Faktencheck Inklusion 2020 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ zeigt auf, wo der Landkreis mit Blick auf das Thema Inklusion im Bildungsbereich steht – wie etwa hier mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen mit Förderbedarf im „gemeinsamen“ Lernen. (Quelle: „Faktencheck Inklusion 2020 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“)]

2,8 Mio. Kilometer im Blick: Michael Schütze ist der neue Chef des regionalen ÖPNV

(28. 05. 2021)

Im Landkreis OSL sorgen 26 Regionalbuslinien, die darin integrierte Schülerbeförderung sowie vier Stadtverkehrslinien in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald dafür, dass Bürgerinnen und Bürger jeden Alters zuverlässig und sicher an ihr Ziel – und wieder zurück – kommen. Gemanagt werden diese Angebote, die 2,8 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr umfassen, von der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL) mit Sitz in Senftenberg. Diese hat seit kurzem einen neuen, jungen Geschäftsführer.

 

Seit dem 1. April ist Michael Schütze „an Bord“. Der 36-jährige Dresdner verfügt über ein umfangreiches Wissen rund um das wettbewerbliche Gefüge der Branche, kennt das Zusammenspiel zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen genauso gut, wie aktuelle betriebliche und technologische Herausforderungen der deutschen ÖPNV-Landschaft.

 

Die Wahl auf den Dresdner fiel im Ergebnis eines umfangreichen, überregional geführten Bewerberverfahrens. Schütze, der einen Masterabschluss im Studiengang Verkehrswirtschaft aufweist, war acht Jahre lang für ein auf Fragen des Verkehrswesens spezialisiertes, weltweit tätiges, Beratungsunternehmen tätig. Hier leitete er Projekte zur Verkehrsplanung und Verkehrswirtschaft, erstellte ÖPNV-Angebotskonzepte und arbeitete an zahlreichen Nahverkehrsplänen und Verkehrserhebungen in der gesamten Bundesrepublik mit. Später verantwortete er mit dem Themenfeld Verkehrstelematik einen Bereich, der durch die zahlreichen Automatisierungs- und Digitalisierungsbestrebungen an Aktualität gewonnen hat. Parallel wirkte er an Machbarkeitsstudien und Standortkonzepten für die Einführung von Elektro- und Wasserstoffbussen mit.

 

Nun bildet die VGOSL seinen beruflichen Lebensmittelpunkt. Das Ankommen im Landkreis verlief für ihn ohne Reibungsverluste. „Nach dem Kennenlernen der Strukturen und Ansprechpartner war ich schnell in das Tagesgeschäft involviert. Ich habe hier tolle Mitarbeiter, die mich ganz ausgezeichnet unterstützen und freue mich über meine neue Aufgabe“, erklärt er mit Blick auf sein zehnköpfiges Team.

 

Für die vor ihm liegende Zeit freut sich der dreifache Familienvater darauf, nun auch im ländlichen Bereich innovative Themen begleiten zu können: „Auch im Regionalverkehr kommen alternative Antriebe sowie weitere, innovative und technologiegetriebene Ansätze inzwischen an. Gerade hier in der Lausitz entsteht dabei ein hochdynamisches Umfeld – weil wichtige Aufgaben, wie eben die Anpassung der Antriebstechnologie, noch vor uns liegen, aber die verfügbaren Angebote am Markt nach wie vor sehr vielfältig sind. Ich finde das sehr spannend und habe jetzt die Möglichkeit, das Ganze direkt mitzugestalten.“

 

Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt der Kreisverwaltung: „Wir stehen als Landkreis und somit mit der VGOSL vor der Aufgabe, perspektivisch auch hier im ländlichen Raum alternative Antriebsformen der Busflotte zu realisieren sowie die erforderliche Infrastruktur hierfür herzustellen. Mit Herrn Schütze haben wir einen kompetenten und erfahrenen Verantwortungsträger und Ansprechpartner gewinnen können. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.“

 

Michael Schütze folgt auf Gregor Niessen, der in den Ruhestand wechselte. Dieser war seit Dezember 1995 der erste Geschäftsführer der VGOSL und baute das Unternehmen maßgeblich mit auf.

 

Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH

Die VGOSL ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in der Roßkaupe 6 in Senftenberg.

 

Auf Grundlage des Nahverkehrsplanes plant und realisiert die VGOSL den öffentlichen Busverkehr, erstellt und überarbeitet flächendeckend und bedarfsgerecht Fahrpläne und wirkt auf ein koordiniertes Verkehrsangebot mit den übrigen Angeboten des ÖPNV hin.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im engen Austausch mit der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, die als Verkehrsdienstleisterin den Regionalbus- und Stadtverkehr im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises erbringt.

 

Nähere Informationen: www.vgosl.de

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Bekanntmachung Unterschreitung Schwellenwert "50" im Landkreis OSL

(28. 05. 2021)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für drei Tage ununterbrochen vor. Mit der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 gemäß 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2021) startet ab kommendem Montag schrittweise der vollständige Präsenzunterricht in die Schulen. Die Bekanntmachung des Landkreises finden Sie unter www.osl-online.de/corona >> "Was gilt aktuell im Landkreis OSL".

 

Ab 31. Mai 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund- und Förderschulen in den Präsenzunterricht zurück. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet und kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Ein Anspruch auf Notbetreuung ist somit nicht mehr notwendig.

 

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Förderschulen sowie der Schulen des Zweiten Bildungswegs folgen ab 7. Juni 2021.

 

Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. In diesem Fall findet wieder der Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.


Die Testpflicht an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

 

Wandertage und Exkursionen können von Schulen und Kitas durchgeführt werden, mehrtägige Schulfahrten bleiben untersagt.

 

Die Pressemitteilung des Landes zur aktuellen Änderung der Eindämmungsverordnung finden Sie hier.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27. 05. 2021)

(27.05.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 32,0. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 51,2 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 27,1. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 51,4.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 43,2; Spree-Neiße: 49,2; Dahme-Spreewald: 25,2. Stadt Cottbus: 38,1. Im sächsischen Landkreis Meißen: 45,1 und Bautzen: 35,7. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte weiter gesunken.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.319. Infiziert sind derzeit 89 Personen. Als genesen gelten 6.966 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 208 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne

 

Zwei Kindertagesstätten, eine Schule und 4 Pflegeeinrichtungen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Entspannung der Lage im Klinikum Niederlausitz – Besuchsverbot wird gelockert / 14.000. Impfung in der Impfstelle Senftenberg +++

Die sinkenden Neuinfektionen machen sich auch im Klinikum Niederlausitz bemerkbar. Momentan wird ein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

Aufgrund der sinkenden 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der stabil niedrigen Zahl an COVID-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz können die Patienten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer nach rund acht Monaten Besuchsverbot ab Samstag, 29. Mai zwischen 15 und 17 Uhr wieder von einer Person pro Tag Besuch empfangen. Besucher müssen symptomfrei sein und entweder nachweislich vollständig geimpft (Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück), von COVID-19 genesen (Nachweis siehe „Erleichterungen für Geimpfte und Genesene: zulässige Nachweise“) oder in den letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV-2 getestet sein. Ein Corona-Schnelltest kann in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus in Senftenberg in der Calauer Straße 3, wochentags von 7 bis 17 Uhr, durchgeführt werden. Beim Betreten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer besteht weiterhin Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, zur Händedesinfektion und zum Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen zum Schutz vor Ansteckungen.

 

Stand heute wurde in der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz die 14.000. Corona-Schutzimpfung verabreicht. Ergänzend dazu vermeldet der Impfbus des Landkreises, der am 19. April seinen Betrieb aufnahm, bis zum Abschluss seiner 1. Tour am 20. Mai 1.050 Impfungen. Die 2. Tour ist zwischenzeitlich gestartet. Impfungen finden zudem bei Hausärzten sowie in den Impfzentren in Elsterwerda und Cottbus statt.

 

+++ 7-Tage-Inzidenz in OSL erreicht Niveau aus April 2020 +++

Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sinkt weiter. Die 7-Tages-Inzidenz liegt Stand heute bei 32,0. Ein ähnlich niedriger Wert wurde zuletzt am 10. April 2020 mit 32,6 erreicht.

Voraussichtlich kann durch die Kreisverwaltung am Freitag formell die anhaltende Unterschreitung des nächsten Schwellenwertes „50“ bekanntgegeben werden.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Wir haben allen Grund, optimistisch zu sein, denn die Zahlen sind so niedrig wie lange nicht mehr. Die Eindämmung des Coronapandemie schreitet voran und weitere Öffnungen in verschiedenen Lebensbereichen werden möglich – ob in der Gastronomie, im Tourismus, Kultur oder Sport. Insbesondere freue ich mich für die Schülerinnen und Schüler, die nach langen Monaten schrittweise endlich wieder zum vollständigen Präsenzunterricht und damit Richtung Normalität zurückkehren können.“

 

+++ Bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 50: Präsenzunterricht ab 31. Mai bzw. 7. Juni / Rückkehr zum Regelbetrieb im Hort / Land kündigt weitere Öffnungsschritte ab 3. Juni an +++

Die 7-Tage-Inzidenz laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) lag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz an den vergangenen zwei Tagen unter dem Schwellenwert von 50: 43,9 (26.05.) und 32,0 (27.05.). Liegt der Wert am Freitag, 28.05. weiterhin unter 50, gibt der Landkreis die entsprechende Unterschreitung auf seiner Internetseite bekannt.

 

Die am 25. Mai 2021 von der Landesregierung beschlossene Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ermöglicht den Wiedereinstieg in den vollständigen Präsenzunterricht in den Schulen der Primarstufe ab kommendem Montag, 31. Mai und ab dem 7. Juni für weiterführende Schulen. Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50.

 

Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet und kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Ein Anspruch auf Notbetreuung ist somit nicht mehr notwendig.

 

In den Ferien findet unabhängig vom nicht stattfindenden Präsenzunterricht der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Hort statt. Damit können grundsätzlich auch die Kinder eine Ferienbetreuung erhalten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben. Das Zutrittsverbot des § 17a Eindämmungsverordnung wurde an die Ferienzeiten angepasst. Alle Kinder in der Kindertagesbetreuung sind während der Ferien vom Zutrittsverbot und der Testpflicht ausgenommen.

 

Sollte die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten, findet ab dem übernächsten Tag der Unterricht und damit die Hortbetreuung wieder im Wechselbetrieb statt. Es gilt zudem weiterhin das Bundesrecht und die im Infektionsschutzgesetz verankerte Notbremse bei einem Schwellenwert von 165.

 

Erstattung von Elternbeiträgen

Laut Beschluss der Landesregierung wird ab 1. Juni 2021 nicht länger am Appell vom 13. Dezember 2020, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, festgehalten. Damit ist ab Juni keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der „2. Richtlinie Elternbeitrag Corona“ durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden.

 

Das Kabinett kündigte weiter an, am kommenden Dienstag weitere Öffnungsschritte in Hinblick auf Tourismus, Kultur und Sport zu beschließen (siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 25.05.2021).

 

+++ Neustart der Feuerwehr-Kreisausbildung ab dem Wochenende +++

Die in den vergangenen Monaten pandemiebedingt eingestellten Kreisausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 können im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab dem kommenden Wochenende unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten. Darüber informiert Kreisbrandmeister Tobias Pelzer.

 

Von der Aussetzung ausgenommen war bislang einzig die jährliche Belastungsübung für die Atemschutzgeräteträger, welche zwingend für die Aufrechterhaltung der Einsatztauglichkeit der Atemschutzgeräteträger erforderlich ist.

 

+++ Erleichterungen für Genesene: zulässige Nachweise +++

Das Gesundheitsamt des Landkreises erreichen weiterhin vermehrt Anfragen von Genesenen zum Ausstellen eines Genesungsnachweises bei einem positiven PCR-Test. Hierzu weist das Gesundheitsamt erneut auf Folgendes hin:

 

Gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 17. Mai 2021 sind als Genesenennachweis zulässig:

  1. Der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Testes über die beauftragten Labore
  2. Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes mit Datum des positiven PCR-Testes
  3. Ein Formular, das den PCR Test durch Unterschrift bestätigt
  4. Der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests angegeben ist.

 

Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierfür ausschließlich das Kontaktformular auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona zu nutzen (Menüpunkt „Geimpft oder genesen?“). Hier sind folgende Angaben zu tätigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.

Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.

 

Bürgerinnen und Bürger sollten zudem für sich prüfen, ob auch andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.

 

Hintergrund: Durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete bundesweit einheitlich geregelt. In Situationen, bei denen ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie in dem Fall kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Zudem entfallen für Geimpfte und Genesene einzelne Corona-Regelungen, wie etwa Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (Eintrag ins gelbe Impfbuch, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis.) Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. In der Vergangenheit erkrankte Personen benötigen einen entsprechenden Genesungsnachweis.

 

In OSL gelten mittlerweile bereits über 7.000 der 109.371 Einwohnerinnen und Einwohner als genesen.

Grundschulen: Vollständiger Präsenzunterricht startet am 31. Mai / Weitere Lockerungen zum 3. Juni vorgesehen – Öffnung von Hotels vom 11. Juni an geplant

(25. 05. 2021)

Wichtige Entscheidungen zu Kita und Schule: Ab 31. Mai gehen die Grundschulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wieder komplett in Präsenzunterricht. Am 7. Juni folgen die weiterführenden Schulen unter dieser Bedingung. Das hat das Brandenburger Kabinett heute mit einer weiteren Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bildungsministerin Britta Ernst auf einer anschließenden Pressekonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei bekannt gaben. Zugleich vereinbarte das Kabinett, am kommenden Dienstag weitere Öffnungsschritte zu beschließen. Diese sollen sukzessive ab 3.Juni gelten und beispielsweise Tourismus, Kultur und Sport betreffen. Zu den Details sind noch Gespräche mit Vertretern betroffener Bereiche sowie den Landrätinnen, Landräten und Oberbürgermeistern vorgesehen.

 

Voraussetzung für den vollständigen Präsenzunterricht ab 31. Mai beziehungsweise 7. Juni ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. Der Umstieg vom Wechsel- zum Präsenzunterricht erfolgt nach entsprechender Veröffentlichung durch die betreffenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte zum darauffolgenden Montag. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet (einschließlich Betreuung in den Sommerferien). Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Die Öffnung der Kitas ist an keine zusätzliche Inzidenzgrenze gebunden. (Details zu den Regelungen zu Kita, Hort und Schule werden in einer Pressemitteilung des MBJS kommuniziert).

 

Nach heutigem Stand würde die Regelung (50-er Grenze) für die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmerk sowie Prignitz und die kreisfreien Stadt Potsdam gelten. Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung ist davon auszugehen, dass in weiteren Kreisen / Städten der Präsenzunterricht möglich sein wird.

 

Seit mehreren Wochen (16. April) sinken die Inzidenzwerte. Damals lag die Zahl bei 145,4. Letzten Dienstag (18. Mai) waren es 60,4. Heute sind es 44. Brandenburg hat damit einen der niedrigsten Werte bundesweit (Durchschnitt: 58,4; Rang 5 nach SH, HH, MV und NI.)

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Gehen die Zahlen runter, geht es aufwärts. Deshalb ist heute ein guter Tag für gute Nachrichten, denn das Erhoffte ist eingetreten: Die Eindämmung der Pandemie gelingt. Die ersten Öffnungsschritte wurden gemeistert. So konnte am Pfingstwochenende z. B. die Außengastronomie starten. Touristische Übernachtungen waren zumindest in Ferienwohnungen und Campingplätzen wieder möglich. Und endlich wieder Kultur. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut. Jetzt wollen wir die nächsten Schritte gehen. Mit klarem Blick, aber auch mit der notwendigen Behutsamkeit. Im Vordergrund stehen für uns die Kinder und Jugendlichen, deshalb die Öffnungen ab 31. Mai.

 

Klare Perspektiven sind für uns alle notwendig. Deshalb haben wir heute den Rahmen für weitere Öffnungen unter anderem in Tourismus, Kultur und Sport festgelegt. Damit sich alle Betroffenen gut vorbereiten können, werden die vorgesehenen Inhalte schon heute kommuniziert.“ Die dazu notwendige aktualisierte Verordnung soll am kommenden Dienstag (1.Juni) vom Kabinett beschlossen werden und ab Donnerstag, den 3.Juni, Öffnungen ermöglichen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich sehr, wenn wir den Kindern und Jugendlichen noch vor den Sommerferien wieder Präsenzunterricht ermöglichen können. Besonders wichtig ist es für die Schülerinnen und Schüler die gesamte Klassengemeinschaft in der Schule erleben zu können. Selbstverständlich können alle Kinder an Tagen mit Präsenzunterricht den Hort besuchen.“

 

Alle Öffnungsschritte sind mit jeweiligen Hygienevorschriften verbunden. Eine Testpflicht soll weiterhin für einige Öffnungen im Innenbereich gelten. Das gilt auch für die weitere Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung. Details dazu werden noch festgelegt. Wie dargelegt, sollen die Öffnungen, abgesehen vom genannten Schulbereich mit der 50-er Grenze, grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten. Festgelegt werden sollen folgende Möglichkeiten zu Öffnungen unter Vorbehalt der Kabinettsentscheidung am kommenden Dienstag:

 

Ab Donnerstag, 3. Juni:

 

  •  Einzelhandel ist wieder ohne Terminbuchung möglich
  • Kontaktsport im Freien ist ohne Personenbeschränkung möglich (bisher Begrenzung auf 10); (Hinweis: kontaktfreier Sport innen – z. B. Fitnessstudios – ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni erlaubt)
  • Freibäder öffnen
  • Schulsport wird wieder uneingeschränkt möglich und Schulschwimmen kann wieder in vollen Zügen starten
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt
  • Kino, Theater, Konzerte unter noch festzulegenden Hygieneauflagen
  • Innengastronomie wieder möglich mit bis zu zwei Haushalten an einem Tisch
  • touristische Angebote wie Schiffstouren können Innengastronomie nutzen
  • Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden
  • Kontaktsport ist in Räumen bis 30 Personen möglich
  • Indoorspielplätze können öffnen
  • keine Personengrenzen bei sonstigen Bildungs-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen
  • private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze möglich

 

Ab Freitag, 11. Juni:

 

  • Hotels und Pensionen können öffnen (keine Auslastungseinschränkung); der Umfang der Nutzung von Wellnessbereichen, Dampfädern etc. ist noch im Einzelnen festzulegen
  • Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder können wieder Gäste empfangen; das gilt damit z. B. auch für Tropical Island
  • Messen, Jahrmärkte etc. können wieder durchgeführt werden

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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Corona-Regeln: Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Open-Air-Kultur bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab 21. Mai möglich

(20. 05. 2021)

Pfingsten: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die nächsten Lockerungen der Corona-Regeln im Land Brandenburg treten am 21. Mai 2021 in Kraft: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind ab diesem Freitag unter Auflagen Außengastronomie, Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in Unterkünften mit eigener Sanitärausstattung sowie touristische Angebote wie Schiffsausflüge wieder erlaubt. Auch kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist unter Auflagen wieder ohne Personenbegrenzung möglich.

Zu den Regeln und stufenweisen Lockerungen der aktuell geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürger gerade vor dem Pfingstwochenende viele Fragen an die Landesregierung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen:

Wo gelten die Lockerungen und was bedeutet stabile Sieben-Tage-Inzidenz?

Die neuen Lockerungen gelten ab dem 21. Mai 2021 für alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die sogenannte Bundes-Notbremse außer Kraft getreten ist. Die Bundes-Notbremse ist im Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Dort heißt es im Absatz 2: Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft. Entscheidend dafür sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen (https://www.rki.de/inzidenzen).

Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen in geeigneter Weise (zum Beispiel mit einer Veröffentlichung auf ihrer Internetseite) den Tag bekannt geben, ab dem die Bundes-Notbremse bei ihnen außer Kraft tritt. Welche Corona-Regelungen ab welchem Zeitpunkt gelten, erfahren die Bürgerinnen und Bürger also von dem jeweiligen Landkreis bzw. von der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Kontaktbeschränkungen

Wie viele Personen können sich privat treffen?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können sich ab dem 21. Mai zwei Haushalte treffen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen aus beiden Haushalten zusammenkommen. Die bisherige Obergrenze „maximal fünf Personen“ gilt also nicht mehr.

Diese Zwei-Haushalte-Regel gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sowie für private Feiern und Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum.

Gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene?

Nein. Mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes, die bereits am 9. Mai 2021 in Kraft getreten ist, gelten Kontaktbeschränkungen nicht mehr für Geimpfte und Genesene.

Das bedeutet: Bei einer privaten Zusammenkunft, an der ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen, gelten keine Kontaktbeschränkungen. Bei einer privaten Zusammenkunft, an der auch andere als geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, werden vollständig geimpfte und genesene Personen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Das gilt für private Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum.

Welchen Nachweis müssen Geimpfte und Genesene vorlegen, wenn ein negativer Test verlangt wird?

Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.

Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten. Sollten Genesene nicht über einen entsprechenden Nachweis verfügen, müssen sie einen Testnachweis erbringen.

Kann man über Pfingsten verschiedene Haushalte besuchen?

Ja. Man kann zu verschiedenen Zeiten verschiedene Haushalte besuchen. Wichtig ist immer: Gleichzeitig dürfen in der privaten Wohnung bzw. im Haus nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten sein (Ausnahme: Geimpfte und Genesene).

Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Deshalb ist es weiterhin geboten und sinnvoll, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Treffen und Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

Gastronomie

Können Gaststätten wieder öffnen?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt für die Gastronomie ab dem 21. Mai:

Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche öffnen, wenn sie auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts folgendes sicherstellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
  • Nur Gäste mit einem gebuchten Termin haben Zutritt (lebenspraktisch kann die Termin-Buchung auch direkt am Eingang erfolgen)
  • Gäste dürfen keine COVID-19-Symptome haben
  • Gäste müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen) oder müssen sich vor Ort unter Aufsicht des Gaststättenpersonals selbst negativ testen (Die Gültigkeit ist also nicht mehr tagesaktuell zu erbringen und gilt bei Eintritt in den Außenbereich der Gaststätte.)
  • Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden
  • Alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen, wenn sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten (das Personal ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Gästekontakt hat)
  • An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen (Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit)
  • Zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten

Können Gaststätten zum Beispiel Wintergärten oder Partyzelte nutzen?

Nein. Innenbereiche sind weiterhin für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen zu halten und dürfen von Gästen insbesondere nur zum Zwecke der Abholung von Speisen und Getränken (im Rahmen des Außerhausverkaufs) und für Toilettengänge von Gästen betreten werden.

Das bedeutet: In geschlossenen Räumen dürfen Gastwirte noch keine Gäste bewirten. Dazu zählen zum Beispiel geschlossene Zelte, Wintergärten, Gartenhäuser oder ähnlich umschlossene Aufbauten. Erlaubt im Außenbereich sind zum Beispiel Sonnenschirme, Markisen oder offene Pavillons.

Können Gäste im Biergarten im Rahmen einer Selbstbedienung ihre Getränke und Speisen an einer Ausgabestelle (z.B. Getränkestand, Essensausgabe) selbst bestellen und abholen?

Nach der Eindämmungsverordnung darf eine Bewirtung der Gäste ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz erfolgen. Das bedeutet: Eine Selbstbedienung an offenen Buffets ist nicht erlaubt, und Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden. Nicht ausgeschlossen ist die Selbstabholung von Speisen und Getränken, die dann ausschließlich am Tisch verzehrt werden.

Wenn zum Beispiel in einem Biergarten auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen allen Personen immer sichergestellt wird (besonders in Wartesituationen), können sich die Gäste auch an einem Getränke- oder Speisenstand ihre Getränke und Speisen kaufen und diese selbst zu ihrem Tisch – den sie zuvor vom Gastwirt zugewiesen bekommen haben – bringen.

Wichtig ist aber, dass alle Gäste ihre Getränke und Speisen ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz verzehren. Also alle Gäste brauchen zuerst einen Tisch mit festen Sitzplätzen. Anschließend können sie unter Einhaltung des Mindestabstands sich zum Beispiel an einem Getränkestand Getränke kaufen. Dabei müssen sie medizinische Masken tragen.

Wie müssen Gastwirte die Test-Nachweispflicht prüfen?

Alle Gäste im Alter ab 6 Jahren müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht des Gaststättenpersonals einen Test zur Eigenanwendung (sogenannter Selbsttest oder Laientest).

Die Gäste müssen vor dem Betreten der Außengastronomie den auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen. Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen.

Können Gäste vor Ort auch einen Selbsttest machen?

Grundsätzlich ja. Bei Selbsttests gilt aber: Dieser muss vor Ort in Anwesenheit einer von dem Gastwirt beauftragten Person von dem Gast durchgeführt werden (also unter Aufsicht). Das Ergebnis muss dokumentiert werden. Die benutzten Testkits müssen nicht aufbewahrt werden. Und: Gastwirte sind nicht verpflichtet, ihren Gästen Selbsttests zur Verfügung zu stellen bzw. die Durchführung von mitgebrachten Selbsttests unter Aufsicht zu ermöglichen.

Wichtig: Gastwirte dürfen Gäste nur im Fall eines negativen Testergebnisses Zutritt gewähren. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

Kann für die Kontaktnachverfolgung auch eine App verwendet werden?

Ja. Welche Methode für die Erfassung der Personendaten für die Kontaktnachverfolgung genutzt wird, entscheiden die Gewerbetreibenden. Möglich sind einfache Kontaktlisten oder auch digitale Angebote wie zum Beispiel die Luca-App. Das Land Brandenburg macht dazu keine Vorgaben, hat aber die Gesundheitsämter an die digitale Nutzung der Luca-App angeschlossen.

Hinweis: Die Corona-Warn-App verfügt nicht über eine Funktion zur Kontaktdatenerfassung. Eine Nutzung ist empfohlen, ersetzt aber nicht die Kontaktdatenangabe vor Ort.

Die Gäste haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Gaststättenbetreiber haben die Angaben auf Plausibilität zu kontrollieren sowie sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.

Wir möchten in einer Gaststätte in einem abgetrennten Bereich mit unserer Familie die Jugendweihe feiern. Ist das erlaubt?

Innenräume in Gaststätten dürfen noch nicht genutzt werden. Im Außenbereich von Gaststätten können sich an einem Tisch höchstens zwei Haushalte treffen (ausgenommen Geimpfte und Genesene). Die Gäste müssen dabei an ihren festen Sitzplätzen bleiben; sie dürfen also nicht von Tisch zu Tisch gehen, um sich zum Beispiel mit anderen zu unterhalten.

Darf man in einer Gaststätte Speisen bestellen und abholen?

Ja. Es ist ausdrücklich erlaubt, in Gaststätten im Rahmen des Außerhausverkaufs zubereitete Speisen oder Getränke zu bestellen (zum Beispiel telefonisch oder per Internet) und dann abzuholen.

Tourismus und Freizeit

Sind touristische Übernachtungen in Brandenburg wieder erlaubt?

Ja. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sind touristische Übernachtungen ab dem 21. Mai in folgenden Unterkünften mit jeweils eigener Sanitärausstattung wieder erlaubt:

  • in Ferienwohnungen und Ferienhäusern,
  • auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie
  • auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit.

Voraussetzungen dafür sind:

Es dürfen nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen). Gäste müssen also nur einmal, und zwar beim Einchecken bzw. der Schlüsselübergabe, einen negativen Testnachweis vorlegen.

Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Genesene und vollständig Geimpfte werden auch hier nicht mitgezählt.

Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, müssen geschlossen bleiben und dürfen nicht genutzt werden.

Wer darf in Hotels übernachten?

In Hotels und hotelähnlichen Unterkünften wie Pensionen dürfen Übernachtungsangebote gegen Entgelt nur

  • zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken,
  • zur Inanspruchnahme zwingend erforderlicher medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen,
  • zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • zum Zwecke des Besuchs von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen

zur Verfügung gestellt werden.

Sind Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge wieder erlaubt?

Ja. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sind ab dem 21. Mai Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge (auch Kahnfahrten mit Sitzplätzen unter freiem Himmel) und vergleichbare touristische Angebote mit Fahrzeugen, die über Sitzplätze unter freiem Himmel verfügen, wieder erlaubt. Voraussetzungen dafür sind:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
  • Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden
  • Die Fahrgäste müssen sich während der Fahrt ausschließlich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten
  • Die Fahrgäste dürfen keine COVID-19-Symptome haben
  • Die Fahrgäste müssen einen negativen Testnachweis vorlegen (ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen)
  • Fährgäste sowie das Fahrpersonal (bei direktem Gästekontakt) müssen eine medizinische Maske tragen

Sind Tierparks und Freizeitparks offen?

Ja. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt: Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten können in Brandenburg bereits öffnen, Freizeitparks dann ab dem 21. Mai.

Voraussetzungen: Das Abstandsgebot muss zwischen allen Personen eingehalten werden, der Zutritt und Aufenthalt der Gäste muss gesteuert und beschränkt werden, Besucherinnen und Besucher müssen vorher einen Termin buchen (das gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen), Kontakterfassung, verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen.

Veranstaltungen

Welche Kulturveranstaltungen sind wieder erlaubt?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt ab dem 21. Mai: Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 100 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besuchern erlaubt. Voraussetzung: die Veranstalterin oder der Veranstalter muss auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts sicherstellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
  • Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden
  • Alle Teilnehmenden müssen eine medizinische Maske tragen
  • Die Personendaten aller Teilnehmenden müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden
  • Besucherinnen und Besucher dürfen keine COVID-19-Symptome haben
  • Besucherinnen und Besucher müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen) oder müssen sich vor Ort unter Aufsicht des Veranstaltungspersonals selbst testen

Was bedeutet unter Veranstaltungen unter freiem Himmel? Darf die Bühne überdacht sein?

Das Publikum muss sich während der Veranstaltung unter freiem Himmel aufhalten. Ein Dach über der Bühne ist erlaubt. Ein Beispiel sind Waldbühnen.

Sport

Was gilt für Sport auf Sportanlagen?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt ab dem 21. Mai:

Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Bedingungen: Abstandsgebot einhalten (Ausnahme: gilt nicht für die Angehörigen des eigenen Haushalts), keine Symptome. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

Freibäder sind davon ausgenommen und geschlossen zu halten.

Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bedingungen: keine Symptome, negativer Test (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Auch hier gilt: Personen im Alter über 14 Jahren dürfen die Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nicht nutzen.

Eine Übersicht zu den Corona-Regeln im Bereich Sport ist auf der Internetseite des Sportministeriums veröffentlicht: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/uebersicht_regelungen_sport_15.pdf

Einzelhandel

Was ist beim Einkaufen zu beachten?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gilt im Bereich des Einzelhandels folgendes: Verkaufsstellen des Einzelhandels können unter Auflagen öffnen.

Für

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Baufachmärkte,
  • Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,
  • Banken und Sparkassen,
  • Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen,
  • Tabakwarenhandel,
  • Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  • Abhol- und Lieferdienste

gilt:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen (bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten)
  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen
  • das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze
  • in geschlossenen Räumen einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft

 

Für alle anderen Geschäfte gilt zusätzlich:

  • vorherige Terminvergabe an alle Kundinnen und Kunden („Click & Meet“)
  • das Erfassen von Personendaten aller Kundinnen und Kunden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung

Körpernahe Dienstleistungen

Was gilt beim Friseur oder bei der Fußpflege?

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für alle körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios):

  • Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung
  • Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
  • Das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen
  • Das Erfassen von Personendaten der Kundinnen und Kunden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung
  • In geschlossenen Räumen muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden

Wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (z. B. Gesichtskosmetik oder Bartrasur), müssen Kundinnen und Kunden in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen). Es kann vor Ort unter Aufsicht auch ein Selbsttest durchgeführt werden. Ausnahme: Die Testpflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

Abstand, Hygiene, Masken

Worauf sollte man weiter unbedingt achten?

Abstand halten, Hygiene beachten, überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, medizinische Gesichtsmasken tragen, und physische Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren – das sind weiterhin die wichtigsten Regeln, auf die wir alle weiter genau achten müssen. So können wir uns und andere am besten schützen, dafür sorgen, dass sich das Coronavirus nicht wieder so schnell ausbreiten kann und die Lockerungen nicht zurückgenommen werden müssen.

Wichtig: Diese Regeln gelten auch für geimpfte, genesene und getestete Personen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 20.05.2021

[FAQ Pfingsten - Pressemitteilung MSGIV 20.05.2021]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (20.05.2021, 14 Uhr)

(20. 05. 2021)

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 20.05.2021

 

(Nr. 48/2021)

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(20.05.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 51,2. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 105,1 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 51,4. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 76,3.

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 60,9; Spree-Neiße: 99,4; Dahme-Spreewald: 35,1. Stadt Cottbus: 61,2. Im sächsischen Landkreis Meißen: 84,4 und Bautzen: 75,4. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte gesunken.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.277. Infiziert sind derzeit 150 Personen. Als genesen gelten 6.863 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 281 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 7 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

 

Eine Kindertagesstätte, eine Schule und 4 Pflegeeinrichtungen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Aufhebung der Bundesnotbremse in OSL zum 21. Mai +++

Am 19. Mai 2021 hat der Landkreis OSL bekanntgegeben, dass seit dem 14. Mai 2021 und damit an fünf aufeinander folgenden Werktagen, die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschritten hat. Am Freitag, 21. Mai 2021, treten im Landkreis OSL somit aufgrund der anhaltenden Unterschreitung des Schwellenwertes „100“ die Regelungen der Bundesnotbremse (§ 28b Abs. 2 Satz 1 IfSG) außer Kraft.

 

Bei einer Inzidenz unter 100 gelten dann noch die jeweiligen Länderverordnungen. In Brandenburg regelt die aktuelle „Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2021“, was erlaubt ist, und was nicht.

 

Mit der Aufhebung der Maßnahmen aus der Bundesnotbremse treten pünktlich zum Pfingstwochenende verschiedene Lockerungen im Landkreis OSL in Kraft. Im Wortlaut können diese in der Eindämmungsverordnung nachgelesen werden.

 

Die letzte Pressemitteilung des Landes zur aktuellen Eindämmungsverordnung mit allen Lockerungen seit dem 12. Mai 2021 finden Sie hier.

 

Übersicht: wesentliche Lockerungen in OSL ab dem 21. Mai (Stand: 20.05.2021)

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

 

 

Treffen von Personen aus zwei Haushalten sind möglich.

Geimpfte und Genesene bleiben bei der Berechnung der Haushalte unberücksichtigt.

 

Ausgangssperre

 

Die für den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr bislang geltende Ausgangssperre fällt weg.

 

Veranstaltungen und Zusammenkünfte

 

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sowie private Feiern und Zusammenkünfte im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen (Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern etc.) sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushaltes gestattet.

Geimpfte und Genesene bleiben bei der Berechnung der Haushalte unberücksichtigt.

 

Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels; Einrichtungen mit Publikumsverkehr

 

Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzelhandels haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen in den Verkaufsstellen Folgendes sicherzustellen:

 

- die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthaltes

- bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 10 m² sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 m² zeitgleich

- die vorherige Terminvergabe an alle Kundinnen und Kunden

- das Erfassen von Personendaten aller Kundinnen und Kunden in einem Kontaktnachweis

- die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,

- das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen

- die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze,

- Frischluftaustausch

 

Die vorherige Terminvergabe  und das Erfassen von Personendaten  gelten nicht für den Großhandel sowie für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,  landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Banken und Sparkassen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen, Tabakwarenhandel, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste sowie für Mischsortimente mit mehr als 50% privilegiertem Angebot.

Grundsätzlich gilt, dass nunmehr kein negativer Testnachweis zum Betreten der Ladengeschäfte mehr benötigt wird.

Körpernahe Dienstleistungen

 

Alle körpernahen Dienstleistungen - zum Beispiel Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios - sind unter Auflagen erlaubt.

Betreiber haben Folgendes sicherzustellen:

Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung, Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen, das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen, das Erfassen von Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung, Frischluftaustausch in geschlossenen Räumen

 

Alle Personen (Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte) müssen eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.

 

Wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (z. B. Gesichtskosmetik oder Rasur), müssen Kundinnen und Kunden einen bestätigten negativen COVID-19-Test (Teststelle) vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest unter Aufsicht machen. Des Weiteren müssen die Kunden frei von Krankheitssymptomen sein.

 

Ausnahme: Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen und nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

 

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen

 

Ab dem 21. Mai 2021 ist nach § 10 Abs. 4 EindV die Öffnung der Außenbereiche von Gaststätten zulässig:

 

  • Steuerung und Beschränkung Zutritt und Aufenthalt aller Personen,
  • Maske außer am Platz bzw. bei Gästekontakt,
  • gebuchter Termin,
  • asymptomatisch plus Test (oder geimpft oder genesen),
  • Kontaktdatenerfassung,
  • Bewirtung nur am Tisch,
  • pro Tisch maximal zwei Haushalte
  • Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartebereichen
  • Test = Test durch Testlabor, Teststelle (digital oder in Papierform nachgewiesen) oder zugelassener Laientest vor Ort

 

Beherbergung

 

Ab dem 21. Mai 2021 ist nach § 11 Abs. 3 die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplatzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber oder die Vermieterin oder der Vermieter oder die Verpächterin oder der Verpächter auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts

  1. die Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 2 sicherstellt (Abstandsgebot, Steuerung und Beschränkung Zutritt und Aufenthalt aller Personen, Kontaktdatenerfassung, Tragen der medizinischen Maske durch alle Personen und durch Personal bei Gästekontakt, Frischluftaustausch)
  2. nur Gäste beherbergt, die
    1. asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und
    2. vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  3. sicherstellt, dass in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden; Personen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 und 2 bleiben bei der Berechnung der Anzahl der Haushalte unberücksichtigt,
  4. sicherstellt, dass die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und gemeinschaftliche Sanitäranlagen geschlossen bleiben.

 

Tourismus

 

Ab dem 21. Mai 2021 sind nach § 11 Abs. 4 EindV Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote mit Fahrzeugen zulässig, die über Sitzplätze unter freiem Himmel verfügen, wenn die Anbieterin oder der Anbieter auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts

  1. die Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 sicherstellt (Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen, das Erfassen von Personendaten aller Gäste in einem Kontaktnachweis nach § 1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung)

 

  1. sicherstellt, dass sich die Fahrgäste während der Fahrt ausschließlich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten,
  2. nur Fahrgäste befördern, die
    1. asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und
    2. negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  3. sicherstellt, dass die Fahrgäste sowie das Fahrpersonal bei direktem Gästekontakt eine medizinische Maske tragen.

 

Kahnfahrten im Landkreis OSL sind ebenfalls möglich. Weitere Informationen hierzu siehe osl-online.de/Corona. 

 

Sport

 

Auszug Pressmitteilung Staatskanzlei vom 11.05.2021:

 

Ab 21.05. 2021 Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bedingungen: Abstandsgebot einhalten, keine Symptome. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

 

Ab 21.05.2021 Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bedingungen: keine Symptome, negativer Test (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Auch hier gilt: Personen im Alter über 14 Jahren dürfen die Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nicht nutzen.

 

Weitere Lockerungen

 

Auszug Pressmitteilung Staatskanzlei vom 11.05.2021:

 

Ab 21.05.2021:

Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel werden erlaubt, bis zu 100 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher. Bedingungen: keine Symptome, negativer Testnachweis (gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre).

 

Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks, Wildgehege, (Ergänzung Landkreis: sowie Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien, Archiven, öffentliche Bibliotheken), Zoologische und Botanische Gärten: Das Abstandsgebot muss zwischen allen Personen eingehalten werden, der Zutritt und Aufenthalt der Gäste muss gesteuert und beschränkt werden, Besucherinnen und Besucher müssen vorher einen Termin buchen (das gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen), Kontakterfassung, verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Die aufgeführten wesentlichen Lockerungen bilden die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nicht vollumfänglich ab. Alle geltenden Corona-Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie der vollständige Gesetzestext: siehe Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2021

 

 

Die Landesregierung hat in der angepassten Eindämmungsverordnung insbesondere auch Öffnungsschritte für den Bereich des Tourismus und der Gastronomie vorgesehen, die ab dem 21. Mai 2021 greifen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Tourismusverbandes Spreewald e.V. (www.spreewald.de) und des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. (www.lausitzerseenland.de), unter www.reiseland-brandenburg.de sowie www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de.

 

+++ Testnachweis +++

Die Bedingungen für einen Testnachweis wurden mit der letzten Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung an die bundesrechtlichen Maßstäbe (§ 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) angepasst. Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg:

 

Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden. Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).

 

Das Testen Zuhause und Mitbringen des Testkits als Nachweis ist somit nicht mehr möglich.

 

Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ Getesteten gleichgestellt und benötigen daher keinen Testnachweis.

 

+++ Erleichterungen für Genesene: zulässige Nachweise +++

Das Gesundheitsamt des Landkreises erreichen derzeit vermehrt Anfragen von Genesenen zum Ausstellen eines Genesungsnachweises bei einem positiven PCR-Test. Hierzu weist das Gesundheitsamt auf Folgendes hin:

Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierfür ausschließlich das Kontaktformular auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona zu nutzen (Menüpunkt „geimpft oder genesen?“). Hier sind folgende Angaben zu tätigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.

 

Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.

 

Bürgerinnen und Bürger sollten zudem für sich prüfen, ob auch andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.

 

Hintergrund: Durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete jetzt bundesweit einheitlich geregelt. In Situationen, bei denen ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie in dem Fall kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Zudem entfallen für Geimpfte und Genesene einzelne Corona-Regelungen, wie etwa Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. 

Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (Eintrag ins gelbe Impfbuch, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis.) Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde.

 

In der Vergangenheit erkrankte Personen benötigen einen entsprechenden Genesungsnachweis.

 

Wichtig bleiben auch für Geimpfte, Genesene und Getestete: Abstand, Hygiene und Maske. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

 

In OSL gelten mittlerweile bereits fast 7.000 der 109.000 Einwohnerinnen und Einwohner als genesen.

 

+++ Medizinische Maske im ÖPNV +++

Mit der Aufhebung der Corona-Regelungen aus der Bundesnotbremse im Landkreis OSL zum 21. Mai aufgrund der anhaltenden 7-Tage-Inzidenz unter 100 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises. 

 

Entsprechend der Landesregelungen aus der aktuellen Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2021, gilt somit ab dem 21. Mai im Landkreis OSL:

 

Alle Personen haben bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs eine medizinische Maske zu tragen.

 

Die Tragepflicht gilt auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze).

 

Die Tragepflicht gilt nicht für das Fahrpersonal während der Fahrt.

 

+++ Drei der eigenen Museen des Landkreises OSL öffnen wieder +++

Zum kommenden Pfingstwochenende öffnen drei der Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wieder ihre Türen. Das Freilandmuseum Lehde, das Museum Schloss und Festung Senftenberg und die Kunstsammlung Lausitz können ab Samstag, den 22. Mai 2021 nach Anmeldung besucht werden. Das Lübbenauer Spreewald-Museum bleibt vorerst noch geschlossen.

 

Termine können über eine Onlinebuchung auf der Webseite www.museums-entdecker.de sowie unter der Telefonhotline 03573 – 870 2408 reserviert werden. Die Nummer ist ab Samstag täglich von 10 bis 17 Uhr erreichbar. Auch spontane Besucher können sich kurzfristig an der Museumskasse anmelden.

 

In allen Museen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Führungen, Kurse und pädagogische Programme werden voraussichtlich ab Juni wieder angeboten. Alle Informationen rund um den Museumsbesuch und die Anmeldung veröffentlicht das Museum aktuell auf seiner Internetseite.

 

+++ Impfbus +++

Seit dem 19. April hat der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz seinen Betrieb aufgenommen. Der Bus startet am 25. Mai bereits die 2. Tour durch den Landkreis und hält hierbei erneut in allen elf Kommunen im Landkreis.

 

In der ersten Tour haben etwas über 1.000 Personen eine Erstimpfung im Bus erhalten.

Das Angebot zur Wahrnehmung der Corona-Schutzimpfung richtet sich an impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger entsprechend der geltenden Coronavirus-Impfverordnung. Die erforderliche telefonische Terminvergabe erfolgt vorab über die jeweilige Kommune.  Die Kommunen informieren rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und den Terminvergabeformalitäten.

Das Angebot des Impfbusses basiert auf der Bereitstellung von Impfstoffen durch das Land Brandenburg.

Derzeit wird weiterhin der Impfstoff AstraZeneca verimpft. Ab dem 31. Mai steht voraussichtlich das Präparat von Johnson & Johnson zur Verfügung. 

 

Der Impfstoff von AstraZeneca ist ohne Berücksichtigung einer Priorisierung zur Verimpfung in Arztpraxen freigeben. Jede/r kann sich bei einem impfenden Arzt oder einer impfenden Ärztin auf eigenen Wunsch mit AstraZeneca impfen lassen.

Für Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson gilt: Seit 19. Mai 2021 können sich im Land Brandenburg Personen der drei Priorisierungsstufen „höchste, hohe und erhöhte Priorität“ im Alter ab 18 Jahren (Biontech ab 16 Jahren) impfen lassen.

 

Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die Impfpriorisierung zum 7. Juni deutschlandweit aufgehoben werden soll. Damit sollen künftig alle Menschen ab 16 Jahren einen Impftermin zum Schutz vor dem Coronavirus vereinbaren können. Voraussetzung für eine Terminvereinbarung bleibt, dass ausreichend Impfstoff bereitsteht.

 

Aktuelle Informationen zur in Brandenburg geltenden Impfpriorisierung: www.brandenburg-impft.de

 

+++ Neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt Anmelde-, Test-, Nachweis- und Absonderungspflichten für Reisende aus Risikogebieten +++

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt seit dem 13. Mai 2021 bundesweit einheitlich und umfassend die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Absonderungspflicht für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben.

 

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie der Pressemitteilung „Quarantäneverordnung wird aufgehoben – Neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt Anmelde-, Test-, Nachweis- und Absonderungspflichten für Reisende aus Risikogebieten“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 18. Mai.

Bekanntmachung Unterschreitung Schwellenwert "100" im Landkreis OSL / Bundesnotbremse in OSL ab 21. Mai außer Kraft

(19. 05. 2021)

Am Freitag, 21. Mai 2021, treten im Landkreis OSL aufgrund der anhaltenden Unterschreitung des Schwellenwertes "100" in der 7-Tage-Inzidenz die Regelungen der Bundesnotbremse außer Kraft. Die Bekanntmachung des Landkreises finden Sie unter www.osl-online.de/corona - "Was gilt aktuell im Landkreis OSL".

 

Bei einer Inzidenz unter 100 liegt die Entscheidung zu den Corona-Maßnahmen bei den Bundesländern. Es gelten dann noch die jeweiligen Länderverordnungen. In Brandenburg regelt die aktuelle „Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2021“, was erlaubt ist, und was nicht.

 

Mit der Aufhebung der Maßnahmen aus der Bundesnotbremse treten pünktlich zum Pfingstwochenende verschiedene Lockerungen im Landkreis OSL in Kraft. Die aktuelle Pressemitteilung des Landes zur aktuellen Eindämmungsverordnung finden Sie hier.

 

Die Corona-Internetseite des Landkreises wird entsprechend zum 21. Mai überarbeitet.

[Bekanntmachung 100 unterschritten]

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Jugendamtes vom 25.05. bis zum 28.05.2021

(19. 05. 2021)

Aufgrund eines hausinternen Umzugs sind einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts in der kommenden Woche vom 25. bis 28.05.2021 lediglich eingeschränkt erreichbar.

 

Betroffen sind folgende Bereiche:

  • Jugend- und Familiengerichtshilfe
  • Pflegekinderdienst
  • Kita-Praxisberatung und -Finanzierung
  • Jugendförderung
  • Amtsvormundschaften

 

Bitte richten Sie in diesem Zeitraum Ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail an den jeweiligen Mitarbeiter. Diese werden dann so schnell wie möglich beantwortet.

 

Außerdem können Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Sekretariat unter der Telefonnummer 03573 870-4201 oder per E-Mail an wenden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fast ein Drittel mehr für Sorben-Stiftung – Kabinett beschließt zusätzliche Mittel für wendische Kultur und Sprache – Ministerin Schüle: Höchster Aufwuchs seit Anfang der 1990er Jahre

(19. 05. 2021)

Brandenburg stellt den Sorben/Wenden ab sofort mehr Mittel zur Verfügung: Die Stiftung für das sorbische Volk erhält vom Land von 2021 bis 2025 jährlich insgesamt 3,986 Millionen Euro – knapp 900.000 Euro mehr als bisher. Das beschloss das Kabinett heute in Potsdam. Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Wendische Kultur, Sprache und Bräuche sind nicht nur Teil des immateriellen Kulturerbes unseres Landes. Sie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs, tragen zur Attraktivität der Region bei und sind wichtige Schwerpunkte beim Strukturwandel in der Lausitz. Diesen außergewöhnlichen Reichtum wollen wir bewahren und weiterentwickeln. Dafür erhöhen wir unsere Förderung der Stiftung für das sorbische Volk um fast ein Drittel – so viel wie seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr. Das ist ein wichtiges Signal, um die Arbeit der wendischen/sorbischen Einrichtungen zu stärken.“

 

Konkrete neue Vorhaben sind beispielsweise die Koordination sorbischer/wendischer Digitalisierungsprojekte bei der Stiftung, Tanz- und Gesangspädagogik bei der Domowina Niederlausitz, Mittel für Projekte zur Sprachrevitalisierung und zusätzliche Stellen für die Domowina, das Sorbische Institut sowie die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur. Ministerin Schüle: „Die sorbischen/wendischen Institutionen und Verbände tragen maßgeblich dazu bei, die Geschichte, Sprache und Kultur des in der Lausitz lebenden Volkes bekannt zu machen und ihren Anliegen im Land Gehör zu verschaffen – ich freue mich, künftig noch mehr von ihnen zu hören.“

 

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow: „Wjelgin se wuźekujom cełemu krajnemu kněžaŕstwoju, až glěda teke w śěžkich casach tak na zajmy Serbow. Wšyknym musy byś jasnje: How njejźo wó wołomužny. How njejźo wó folkloru. How źo wó pšawa serbskego luda, kótarež su zawěsćone w krajnej wustawje.“ *

 

Die Stiftung für das sorbische Volk fördert als gemeinsames Instrument der Länder Brandenburg und Sachsen mit Unterstützung des Bundes die Bewahrung, Entwicklung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen. Sie hilft mit ihren Mitteln Institutionen wie dem Sorbischen Nationalensemble, dem Sorbischen Institut, der Domowina mit dem WITAJ-Sprachzentrum, dem Domowina-Verlag, der Schule für niedersorbische Sprache und Kultur und dem Wendischen Museum Cottbus. Die Sorben-Stiftung wurde 1991 in Sachsen gegründet. Im Jahr 1998 unterzeichneten Sachsen und Brandenburg dazu einen Staatsvertrag. Die Stiftung wird vom Bund sowie von den beiden Ländern Sachsen und Brandenburg mit jährlich insgesamt 23,916 Millionen Euro finanziert.

 

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen.

 

* Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow: „Ich bin sehr dankbar dafür, dass die gesamte Landesregierung die Interessen der Sorben/Wenden auch in schwierigen Zeiten so ernst nimmt. Allen muss klar sein: Es geht nicht m Almosen. Es geht auch nicht um Folklore. Es geht um die in der brandenburgischen Verfassung abgesicherten Rechte des sorbischen/wendischen Volkes.“

 

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Quarantäneverordnung wird aufgehoben – Neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt Anmelde-, Test-, Nachweis- und Absonderungspflichten für Reisende aus Risikogebieten

(18. 05. 2021)

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt seit dem 13. Mai 2021 bundesweit einheitlich und umfassend die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Absonderungspflicht für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Die Bundesverordnung gilt abschließend, so dass es keiner Landesverordnung mehr bedarf. Aus diesem Grund wird die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg aufgehoben. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Vorlage des Gesundheitsministeriums zugestimmt.

 

Übergangsregelung: Für Personen, die vor dem 13. Mai 2021 nach Brandenburg eingereist sind, sind die Regelungen der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise weiter anzuwenden; Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes bleiben unberührt.

 

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und die Regelungen zur Absonderungspflicht in einer bundesrechtlichen Verordnung zusammen. Damit regelt nun diese eine Verordnung alle Bestimmungen, die während der Corona-Pandemie für die Einreise nach Deutschland zu beachten sind. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht worden: Coronavirus-Einreiseverordnung

 

Die wichtigsten Regelungen für Einreisende im Überblick

 

Anmeldepflicht:

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf der Internetseite www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

 

Von dieser Anmeldepflicht sind insbesondere Personen ausgenommen, die

  • lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
  • nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen,
  • sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen,
  • Grenzpendler oder Grenzgänger sind.

 

Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts.

 

Absonderungspflicht:

Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten zehn Tage grundsätzlich die Pflicht,

  • sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – zu begeben und
  • sich dort zehn Tage lang abzusondern (häusliche Quarantäne). Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen sich Einreisende für 14 Tage häuslich absondern.

 

Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

 

Ausnahmen von der Absonderungspflicht: Von dieser Quarantänepflicht sind – außer bei Virusvariantengebieten – insbesondere ausgenommen Personen, die

  • lediglich durch ein Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet (nicht Virusvariantengebiet) durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
  • nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oder
  • sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen,
  • Grenzpendler oder Grenzgänger sind.

 

Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts.

 

Nachweispflicht:

Reisende ab sechs Jahren müssen im Rahmen der Einreise nach Deutschland folgende Nachweise vorlegen können:

  • bei einem Voraufenthalt in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet: negatives Covid-19-Testergebnis. Der Nachweis ist vor der Einreise erforderlich und muss gegebenenfalls auch der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden.
  • bei einem Voraufenthalt in den letzten 10 Tagen in einem Hochinzidenzgebiet: negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Infektion. Der Nachweis ist vor der Einreise erforderlich und muss gegebenenfalls auch der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden. Ausnahmen bestehen insbesondere für Personen, die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Hochinzidenzgebiet durchgereist sind sowie zur Durchreise durch Deutschland auf dem schnellsten Weg.
  • bei Einreise auf dem Luftweg ohne Voraufenthalte in Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten: negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Infektion. Der Nachweis ist vor der Einreise erforderlich und muss der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden.
  • bei einem Voraufenthalt in einem Risikogebiet (also weder Virusvariantengebiet noch Hochinzidenzgebiet) und Einreise auf einem anderen als dem Luftweg; also auf dem Land- oder Seeweg (z.B. mit dem Auto oder Schiff): negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Infektion. Der Nachweis muss bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorliegen. Es gelten die gleichen Ausnahmen wie bei der digitalen Einreiseanmeldung, also insbesondere für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten, nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen („kleiner Grenzverkehr“), Grenzpendler oder Grenzgänger sind.

 

Wichtig: Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.

 

Getestete, Geimpfte und Genesene:

Genesene und Geimpfte werden grundsätzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Ausnahme: Die Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier ist weiterhin für alle ein Testnachweis notwendig.

 

Personen mit Impfnachweis oder Genesenennachweis sind von der Quarantänepflicht, nicht aber der Anmeldepflicht ausgenommen (mit Ausnahmen wie bei der digitalen Einreiseanmeldung). Das bedeutet: Bereits bevor sie einreisen, müssen sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben (www.einreiseanmeldung.de).

 

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

 

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test nach fünf Tagen nach Einreise bei entsprechend negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Das ist nicht möglich, wenn Reisende sich die letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, wird keine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit der Quarantäne vorgesehen.

 

Symptome:

Alle Personen, die nach Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Deutschland eingereist sind, sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu melden, falls bei ihnen innerhalb der zehn Tage nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten.

 

Dies gilt auch für Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Auch bei diesen Personengruppen ist ein gewisses Restrisiko vorhanden. Die Pflicht, sich bei Auftreten von Symptomen bei der zuständigen Behörde zu melden hilft insbesondere, neue Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 frühzeitig aufzudecken.

 

Polen:

Das brandenburgische Nachbarland Polen ist derzeit durch den Bund nur noch als Risikogebiet eingestuft. Damit ist nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ (Aufenthalte unter 24 Stunden) ohne Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflicht zulässig.

 

Hinweis: Reisende müssen jedoch bei der Einreise von Deutschland nach Polen die polnischen Regelungen hinsichtlich Test- und Absonderungspflichten beachten.

 

Übersicht Risikogebiete:

Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch Feststellung des Bundesgesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

 

Hinweis: Reisende müssen bei der Einreise von Deutschland ins Ausland die dortigen Regelungen hinsichtlich Test- und Absonderungspflichten beachten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes: „Kleiner Grenzverkehr“ wieder möglich

(14. 05. 2021)

Seit gestern ist die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes in Kraft, diese Regelung regelt auch bundesweit die Quarantäne-Bestimmungen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, greift auch in Brandenburg ab sofort die Bundesverordnung.

Für Besuche in Polen bedeutet das, dass der sogenannte Kleine Grenzverkehr wieder möglich ist. Wie das Bundesministerium für Gesundheit als auslegende Behörde bestätigte, entfällt bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden um Verwandte ersten Grades zu besuchen oder ein gemeinsames Sorgerecht wahrzunehmen die Test-Pflicht bei Wiedereinreise oder die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben auch für genesene oder nicht geimpfte Personen. Das Gleiche gilt bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden für Einkäufe, den Arztbesuch oder Kurzausflüge über die Grenze.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

 

 

[RS_2021671]

[Anlage]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(12. 05. 2021)

(12.05.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt am heutigen Mittwoch 122,5. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 147,2 aus.

 

Aktuell gelten in OSL die Regelungen aus der Bundesnotbremse aufgrund der Überschreitungen der Schwellenwerte 100 und 150. Eine Unterschreitung der 150 könnte bei weiterhin positiver Entwicklung der Inzidenz am Freitag bekanntgegeben werden, sodass die Lockerungen für den Einzelhandel am Sonntag in Kraft treten könnten.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut gesunken und liegt aktuell bei 81,7. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 101,5.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 145,3; Spree-Neiße: 129,3; Dahme-Spreewald: 66,2. Stadt Cottbus: 112,4. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte gesunken. Im sächsischen Landkreis Meißen: 158,0 und Bautzen: 125,1.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.213. Infiziert sind derzeit 263 Personen. Als genesen gelten 6.686 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 698 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 6 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

 

3 Kindertagesstätten, 8 Pflegeeinrichtungen und 1 Schule sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ bevorstehende Bekanntgabe: Unterschreitung Grenzwert 150 in OSL ?+++

Die 7-Tage-Inzidenz in OSL lag in den vergangenen vier Werktagen (08., 10.,11.,12.05.) unter dem Bundesinfektionsschutzgesetz-Schwellenwert von 150.

 

Wird ein Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonntage & Feiertage sind keine Werktage) unterschritten, so treten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen wieder außer Kraft. Dies hätte bei entsprechender Unterschreitung des Wertes von 150 zur Folge, dass der übrige Einzelhandel wieder vom derzeit geltenden „Click & Collect“ auf „Click & Meet“ umstellen könnte. Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs sind unabhängig von der Inzidenz geöffnet.

 

Die Zählung begann (nach einer erneuten Überschreitung der 150 am 07.05.) im Landkreis OSL am Samstag, 8. Mai neu und erreicht am Freitag, 14. Mai, den fünften Werktag, der dann zu einer Lockerung am übernächsten Tag (Sonntag, 16. Mai) führt: vorausgesetzt, die Inzidenzschwelle 150 ist bis zum 5. Tag ununterbrochen unterschritten.

 

Tritt dies ein, veröffentlicht die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite www.osl-online.de/Corona am 5. Tag der Unterschreitung (Freitag) eine entsprechende Bekanntmachung.

 

+++ Land Brandenburg lockert Corona-Regeln +++

Das Brandenburger Kabinett lockert schrittweise in einzelnen Punkten die Corona-Regelungen im Land. Die am Dienstag angepasste 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am heutigen Mittwoch, 12. Mai, in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 9. Juni.

Erste Lockerungen können sich ab dem 12. Mai ergeben, u.a. mit Blick auf den Zutritt zu Schulgebäuden außerhalb der Unterrichtszeit, auf die zulässige Gruppengröße in Bildungseinrichtungen oder mit Blick auf die Zulässigkeit von Modellprojekten im Bereich Sport, Kultur, Veranstaltungen. Das wichtigste Datum in der Verordnung ist jedoch Freitag, der 21. Mai. Dann treten entscheidende Lockerungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Kraft.

Konkret ermöglicht die angepasste Eindämmungsverordnung bei entsprechender Inzidenz Erleichterungen mit Blick auf die Themen Kontaktbeschränkungen, Außengastronomie, Zahl der erlaubten Kunden in Geschäften des Einzelhandels, kontaktfreier Individualsport unter freiem Himmel sowie Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel, Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen, touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sowie Freizeitparks.

 

Ab dem 1. Juni sieht die Verordnung weitere Lockerungen mit Blick auf den Indoorsport vor. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist dann kontaktfreier Individualsport in allen Sportanlagen erlaubt. Das bedeutet: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen könnten wieder öffnen.

Wichtiger Hinweis: Voraussetzungen für die meisten Lockerungen in Brandenburg ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt von unter 100. (Oberhalb tritt die Bundesnotbremse in Kraft.)

Dies liegt derzeit im Landkreis OSL noch nicht vor. Aktuell liegt die Inzidenz in OSL bei 122,5 (Stand 12.05.2021). Der Wert ist jedoch zurückblickend bereits gesunken. Auch hier gilt: Die Unterschreitung (Voraussetzung: 5 Werktage am Stück unter 100) gibt der Landkreis auf seiner Internetseite am 5. Tag einer Unterschreitung bekannt. Anschließend treten die Lockerungen am übernächsten Tag in Kraft.

Die angepasste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona veröffentlicht. Dort kann auch die zugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 11. Mai 2021 mit allen Lockerungen im Detail nachgelesen werden.

 

+++ Gleichstellung von Genesenen, Geimpften und Getesteten +++

Auch das Thema Erleichterungen für Genesene, Geimpfte und Getestete greift die Staatskanzlei des Landes Brandenburg in ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 11. Mai 2021 zur Anpassung der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf.

 

Da durch die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (kurz: SchAusnahmV) des Bundes, die am 9. Mai 2021 in Kraft getreten ist, Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete jetzt bundesweit einheitlich geregelt werden, enthält die am heutigen Mittwoch, 12. Mai, in Kraft tretende 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete mehr.

Das Land schreibt hierzu:

[…] „Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes gilt auch im Land Brandenburg seit dem 9. Mai 2021:

  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für Geimpfte und Genesene.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
  • Wichtig bleiben: Abstand, Hygiene und Masken. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt über die Impfdokumentation. Das kann entweder der Eintrag ins gelbe Impfbuch sein, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis. Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Hintergrund: Nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus SARS-CoV-2 noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ Getesteten. Derzeit ist bis zu sechs Monate nach der durchgemachten Erkrankung von einer ausreichenden Immunität auszugehen. Nach Ablauf der sechs Monate empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe. Wer die Infektion also vor mehr als sechs Monaten durchgemacht hat und danach einmal geimpft wurde, für den gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.“

 

Auch zum Thema „Testnachweis“ erfolgt laut der Staatskanzlei in der neuen Eindämmungsverordnung eine Anpassung:

„Die Bedingungen für einen Testnachweis wurden in der Brandenburger Eindämmungsverordnung an die bundesrechtlichen Maßstäbe (§ 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) angepasst. Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg nun folgendes:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest)."

 

(Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung „Kabinett beschließt schrittweise Lockerung der Corona-Regeln: Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Open-Air-Kultur bei stabiler Inzidenz unter 100 ab 21. Mai möglich“ vom 11.05.2021 von der Staatskanzlei Brandenburg)

 

+++ Impfbus OSL nimmt seine zweite Tour auf +++

Die Tourenplanung für die 2. Tour des Impfbusses des Landkreises OSL wurde am heutigen 12. Mai auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht.

Start für die 2. Tour ist der 25. Mai. Es sind erneut Stopps in allen elf OSL-Kommunen vorgesehen.

 

Die Vergabe der Termine erfolgt, wie bisher, ausschließlich über die Kommunen. Diese informieren ihre Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und geben die Formalitäten für die Terminvergabe bekannt. In der Regel erfolgt diese telefonisch und an vorgegebenen Tagen.

 

Im Impfbus wird derzeit AstraZeneca verimpft. Die erfolgte Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca für Arztpraxen gilt auch für den Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Somit kann sich jeder, der sich mit diesem Impfstoff impfen lassen möchte, um einen Termin bemühen.

 

Seit dem Start des Impfbusses am 19. April konnten bislang knapp 700 Personen geimpft werden.

 

Tourenplanung ab dem 25. Mai:

 

       

Datum

Amt/Stadt/Gemeinde

Ort

Erstimpfung

Zweitimpfung

25.05.2021

17.08.2021

Amt Ortrand

Ortrand

26.05.2021

18.08.2021

Amt Ortrand

Ortrand

27.05.2021

19.08.2021

Amt Ruhland

Ruhland

28.05.2021

20.08.2021

Amt Ruhland

Guteborn

31.05.2021

23.08.2021

Stadt Lauchhammer

Kostebrau

01.06.2021

24.08.2021

Stadt Lauchhammer

Kleinleipisch

02.06.2021

25.08.2021

Stadt Schwarzheide

Schwarzheide

03.06.2021

26.08.2021

Stadt Schwarzheide

Schwarzheide

04.06.2021

27.08.2021

Gemeinde Schipkau

Schipkau

07.06.2021

30.08.2021

Gemeinde Schipkau

Schipkau

08.06.2021

31.08.2021

Stadt Senftenberg

Hosena

09.06.2021

01.09.2021

Stadt Senftenberg

Sedlitz

10.06.2021

02.09.2021

Stadt Großräschen

Großräschen

11.06.2021

03.09.2021

Stadt Großräschen

Großräschen

14.06.2021

06.09.2021

Amt Altdöbern

Altdöbern

15.06.2021

07.09.2021

Amt Altdöbern

Neupetershain

16.06.2021

08.09.2021

Stadt Calau

Calau

17.06.2021

09.09.2021

Stadt Calau

Calau

18.06.2021

10.09.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

Vetschau

21.06.2021

13.09.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

Vetschau

22.06.2021

14.09.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

Lübbenau

23.06.2021

15.09.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

Lübbenau

 

+++ Luca-App kann in OSL genutzt werden +++

Digitale Kontaktnachverfolgungssysteme erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen.

 

Eine der Apps, mit denen dies möglich ist, ist „luca“. Das Land Brandenburg hat einen Landesvertrag zur Nutzung der luca-App abgeschlossen. Mit diesem sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte die Anwendung nutzen können.

 

Die technische Anbindung der luca-App für den Landkreis OSL ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Kontaktverfolgung bei Nutzung der Anwendung von Unternehmen, Privatpersonen und Veranstaltern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geschaffen.

 

Nähere Informationen zur App und den Anwendungsbereichen gibt es unter https://www.luca-app.de/. Die Kreisverwaltung stellt auf ihrer Internetseite www.osl-online.de/corona ebenfalls entsprechendes Informationsmaterial bereit.

 

Die Mehrzahl der Länder der Bundesrepublik Deutschland hat sich dafür entschieden, vertragliche Vereinbarungen mit dem Anbieter des Kontaktnachverfolgungssystems luca einzugehen. Gegenüber der App wurden zuletzt Bedenken mit Blick auf den Datenschutz laut. Der Anbieter, die culture4life GmbH, hat laut einer Mitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg vom 29. April inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung und einen Arbeitsplan vorgelegt, mit dem Nachbesserungen erreicht werden sollen.

 

+++ Erreichbarkeit Verwaltung an Feiertag und Brückentag +++

Aufgrund eines Brückentages am Freitag, 14. Mai 2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, nicht erreichbar. Dies gilt auch für die Volkshochschule und Musikschule.

 

Davon ausgenommen sind die Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie. So sind beispielsweise das Gesundheitsamt als auch die Corona-Hotline des Landkreises besetzt.

 

Am darauffolgenden Freitag, 21. Mai (Pfingst-Wochenende) folgt ein Tag mit ebenfalls eingeschränkter Erreichbarkeit. Die Verwaltungsstandorte sind lediglich in den Corona-Aufgabenbereichen besetzt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS und der Musikschule, die Unterricht geben, sind im Dienst. Die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau ist nicht geöffnet. Anliegen werden nach dem Pfingstwochenende regulär bearbeitet.

 

Die kostenfreie Corona-Hotline 0800 870 1100 ist während der Feiertage (13., 24. Mai) und am Brückentag 14. Mai von 10 bis 14 Uhr besetzt. Am Freitag, 21. Mai ist die Hotline wie gewohnt 8 bis 16 Uhr erreichbar.

 

Allgemein gilt weiterhin: Wie die meisten Verwaltungen bleibt auch die Kreisverwaltung mit ihren Standorten aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis für den persönlichen Bürgerverkehr weitestgehend geschlossen. Viele Anliegen können per E-Mail, Telefon und postalisch bearbeitet werden. Dies wurde von den Bürgerinnen und Bürgern zurückliegend gut angenommen.

14. Mai / 21. Mai: Brückentag und eingeschränkte Erreichbarkeit der Kreisverwaltung

(11. 05. 2021)

Aufgrund eines Brückentages am Freitag, 14. Mai 2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und aller nachgeordneter Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, nicht erreichbar. Dies gilt auch für die Volkshochschule und Musikschule.

 

Davon ausgenommen sind die Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie. So sind beispielsweise das Gesundheitsamt als auch die Corona-Hotline des Landkreises am 14. Mai regulär besetzt.

 

Am darauffolgenden Freitag, 21. Mai (Pfingst-Wochenende) folgt ein Tag mit ebenfalls eingeschränkter Erreichbarkeit. Auch hier sind die Verwaltungsstandorte lediglich in den Corona-Aufgabenbereichen besetzt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS und der Musikschule, die Unterricht geben, sind im Dienst. Die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau ist nicht geöffnet. Anliegen werden nach dem Pfingstwochenende regulär bearbeitet.

 

Allgemein gilt weiterhin: Wie die meisten Verwaltungen bleibt auch die Kreisverwaltung mit ihren Standorten aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis für den persönlichen Bürgerverkehr weitestgehend geschlossen. Viele Anliegen können per E-Mail, Telefon und postalisch bearbeitet werden. Dies wurde von den Bürgerinnen und Bürgern zurückliegend gut angenommen.

Kabinett beschließt schrittweise Lockerung der Corona-Regeln: Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Open-Air-Kultur bei stabiler Inzidenz unter 100 ab 21. Mai möglich

(11. 05. 2021)

Sinkende Infektionszahlen, mehr Geimpfte, mehr Testmöglichkeiten: Vor diesem Hintergrund hat das Brandenburger Kabinett heute Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen. Erste Erleichterungen treten bereits am morgigen 12. Mai in Kraft: So ist zum Beispiel in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 das Dauercamping in Brandenburg wieder erlaubt und es gibt eine Vereinfachung bei der Testpflicht. Vom 21. Mai an (Freitag vor Pfingsten) sind unter Auflagen Außengastronomie, Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in autarken Unterkünften, touristische Angebote wie Schiffsausflüge sowie kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt. Vom 1. Juni an ist wieder Indoor-Sport möglich. Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt morgen in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 9. Juni.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die gute Nachricht vorweg: Es gibt inzwischen wirklich guten Grund für Optimismus. Die Inzidenzwerte sinken. Die Zahl der Geimpften steigt deutlich. Vergangene Woche waren es insgesamt rund 130.000 Impfungen, so viele wie nie zuvor. 200.000 – und vielleicht mehr – sind unser Ziel. Dazu haben wir uns gestern auf dem Impfgipfel mit allen Beteiligten verständigt. Es gibt Grund zu Optimismus, weil es sichtbar gelingt, die Pandemie zurückzudrängen. Deshalb haben wir heute im Kabinett wichtige erste Öffnungsschritte beschlossen. Wir gehen dabei einen Weg der Vorsicht, Umsicht, aber auch Zuversicht.

Die Öffnungsschritte betreffen insbesondere Gastronomie und Kulturveranstaltungen im Freien, Tourismus und Sport Sie sind maßvoll und gut überlegt; sie folgen dem Prinzip außen vor innen. Und zwar in Kreisen und kreisfreien Städten, die stabil unter 100 liegen. Kurz gesagt: Es muss in den Städten und Kreisen abwärtsgehen, damit es aufwärtsgeht.

Innenminister Michael Stübgen: „Die Entwicklung der Infektionszahlen lässt uns Hoffnung schöpfen. Wir können uns auf den vorsichtigen Weg zur Normalität begeben. Schutzmaßnahmen und Schnelltests werden noch eine Weile zu unserem Alltag gehören, aber wir können endlich erste Lockerungen vornehmen. Der endgültige Ausweg aus der Pandemie bleibt das Impfen. Wir steigern unsere Leistung von Woche zu Woche. Heute wird die 1.000.000. Schutzimpfung in Brandenburg verabreicht. Damit haben wir das erste Viertel der Impfkampagne geschafft. Alle Beteiligten arbeiten mit großem Engagement daran, allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern bis zum Ende des Sommers den vollständigen Impfschutz zu ermöglichen. Das wird eine Kraftanstrengung, aber wir werden sie gemeinsam mit der kommunalen Familie und den impfenden Ärztinnen und Ärzten bewältigen.“

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Brandenburgs Corona-Schutzmaßnahmen wirken. Die Infektionszahlen gehen zurück. Gleichzeitig werden täglich immer mehr Menschen geimpft, und landesweit stehen ausreichend Testangebote zur Verfügung. Das ermöglicht es uns, die Einschränkungen jetzt schrittweise zu lockern. Aber es gibt noch keine Entwarnung. Die Pandemie ist leider noch nicht besiegt. Allen muss klar sein: Falls sich das Infektionsgeschehen wieder verschlimmert, müssen Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Deswegen müssen wir alle weiter umsichtig und vorsichtig bleiben, aufeinander achten und uns an die Schutzmaßnahmen halten. Abstand, Hygiene und Masken bleiben weiterhin sehr wichtig.“

Die wichtigsten Änderungen in der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Überblick:

 

Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse (§28b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz) gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten bei einer stabilen oder rückläufigen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 unter anderem:

Ab dem 12. Mai:

Testnachweis: Die Bedingungen für einen Testnachweis werden in der Brandenburger Eindämmungsverordnung an die bundesrechtlichen Maßstäbe (§ 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) angepasst. Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg nun folgendes:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).

Das ist für Brandenburgerinnen und Brandenburger eine Erleichterung. Denn bisher wurde ein tagesaktuelles Testergebnis verlangt. Das bedeutet: Beispielsweise für einen Friseurtermin kann man nun bereits am Vortag in einer Teststelle einen kostenfreien Bürgertest machen oder – wenn der Friseursalon das ermöglicht – direkt vor Ort einen Laientest durchführen.

Dauercamping ist in Brandenburg wieder erlaubt, sofern ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die ebenfalls nur mit Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr genutzt werden dürfen.  Touristische Übernachtungen sind nach der Eindämmungsverordnung weiterhin grundsätzlich untersagt. Zudem sind u.a. auf den Campingplätzen der Betrieb und die Nutzung von gemeinschaftlichen Sanitäranlagen untersagt. Achtung: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt nach der Bundes-Notbremse ohne Ausnahmen: „die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt“.

Weitere Gründe für Beherbergungen: Bisher ist eine Beherbergung zum Beispiel in Hotels oder Ferienwohnungen nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken erlaubt. Nun dürfen Übernachtungsangebote gegen Entgelt zusätzlich auch zur Inanspruchnahme zwingend erforderlicher medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen, zur Wahrnehmung eines Sorge- oder eines gesetzlich oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts sowie zum Zwecke des Besuchs von schwer erkrankten Kindern oder Eltern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen zur Verfügung gestellt werden.

Größere Gruppen in Bildungseinrichtungen: Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen können nun mit jeweils bis zu 15 Teilnehmenden stattfinden. Die bisherige Obergrenze lag bei fünf. Das betrifft insbesondere Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen sowie Fahr-, Flug- und Segelschulen.

Die Personengrenze gilt wie bisher nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen und für Lehrveranstaltungen an Hochschulen, die eine zwingende Präsenz erfordern (zum Beispiel Laborarbeiten). Neue Ausnahmen von der Personengrenze in Bildungseinrichtungen sind zudem: Lehrveranstaltungen in der beruflichen Ausbildung, die zu einer Berufs- oder Laufbahnbefähigung führen, Veranstaltungen in der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Einrichtungen und Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, insbesondere der Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen. Mehr als 50 zeitgleich Anwesende sind aber auch in diesen Fällen untersagt. Und: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Lehrkräfte dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen regelmäßig einen negativen Test vorlegen (Ausnahme von der Testpflicht: Kinder unter 6 Jahren sowie Minderjährige im Falle des Einzelunterrichts an Musikschulen).

Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer müssen regelmäßig trainieren können, damit sie in Notfällen sicher Leben retten können. Aus diesem Grund gibt es – wie bereits für Berufssportler/innen und Leistungssportler/innen – nun auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmer/innen durch anerkannte Hilfsorganisationen eine Ausnahme vom Nutzungsverbot für Sportanlagen.

Nutzung von Umkleiden und Sanitärräumen auf Sportanlagen: Jetzt heißt es in der Verordnung: „Für Personen über 14 Jahren ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, untersagt.“ Das bedeutet: Alle Kinder bis 14 Jahre können sich in den Umkleideräumen umziehen, und alle Personen dürfen die Toiletten der Sportanlage benutzen.

Ausnahmen für Zutritt von Schulgebäuden: Viele Vereine und Einrichtungen nutzen für ihre Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeit Räume in Schulen. Auch Blutspendedienste machen regelmäßig Halt auf einem Schulgelände. Sie alle waren durch die Zutrittsbeschränkungen von Schulen sehr stark eingeschränkt. Das wird nun gelockert. Das Zutrittsverbot zu Schulen gilt deshalb nun auch nicht für Personen, deren Zutritt zur Schule zeitlich außerhalb des regulären Schulbetriebs erfolgt, und deren Zutritt zur Schule zum Zwecke der Durchführung von Blut-, Blutplasma- und Knochenmark-Spendeterminen erforderlich ist.

Modellprojekte: Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können in Gemeinden oder Gemeindeteilen abweichende Regelungen für

  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter,
  • die Sportausübung,
  • Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen

zugelassen werden. Die Modellprojekte müssen mit dem fachlich zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium und in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt ausgewählt werden.

Ein Modellprojekt muss

  • der Erprobung von Testkonzepten zur Feststellung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus,
  • der Erprobung von digitalen Systemen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an die Gesundheitsämter zur kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung und
  • der Untersuchung der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter den Bedingungen der Öffnungen von Betrieben und Einrichtungen, vorrangig in den Innenbereichen der Einrichtungen, in einem Projektgebiet dienen.

Ein Modellprojekt ist nur zulässig, wenn es für einen konkreten Zeitraum befristet und wissenschaftlich begleitet wird sowie ein individuelles Monitoring-Konzept vorliegt und in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 beträgt.

Das Modellprojekt ist vom Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium unverzüglich zu beenden, sofern dies aus zwingenden infektiologischen Gründen geboten ist, insbesondere, wenn in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Ab dem 21. Mai:

Das wichtigste Datum in der Verordnung ist der 21. Mai, der Freitag vor dem Pfingstwochenende. Dann treten die entscheidenden Lockerungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Kraft. Nach heutigem Stand würden die Lockerungen in 7 Landkreisen und – ab morgen – mit Brandenburg an der Havel einer kreisfreien Stadt greifen.

Zusammenkünfte: Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können sich zwei Haushalte treffen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen aus beiden Haushalten zusammenkommen. Das ist neu: Die bisherige Obergrenze „maximal fünf Personen“ gilt nicht mehr. Diese Zwei-Haushalte-Regel gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Und wichtig: Mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes können bereits seit dem 9. Mai beliebig viele vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten teilnehmen.

Aber: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Bundes-Notbremse. Dann sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit einem Haushalt plus einer weiteren Person gestattet (Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).

Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Bedingungen: Gäste haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt (lebenspraktisch kann die Termin-Buchung auch direkt am Eingang erfolgen), dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Und zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Mehr Kunden in Geschäften des Einzelhandels: Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten. Damit sind in Geschäften, die nicht dem täglichen Bedarf zuzurechnen sind, zeitgleich deutlich mehr Kunden als bisher erlaubt. Das bedeutet zum Beispiel: In einem Bekleidungsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von 50 Quadratmetern dürfen sich Personen aus fünf verschiedenen Haushalten zeitgleich aufhalten. Damit gelten für alle Geschäfte und für den Großhandel die gleichen Zugangsbeschränkungen.

Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Bedingungen: Abstandsgebot einhalten, keine Symptome. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bedingungen: keine Symptome, negativer Test (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Auch hier gilt: Personen im Alter über 14 Jahren dürfen die Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nicht nutzen.

Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel werden erlaubt, bis zu 100 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher. Bedingungen: keine Symptome, negativer Testnachweis (gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre).

Touristische Übernachtungen sind wieder erlaubt: in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit. Es dürfen aber nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren).

Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen stattfinden. Voraussetzungen: Die Fahrgäste müssen sich während der Fahrt ausschließlich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten, dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen einen negativen Testnachweis vorlegen (ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren).

Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten: Das Abstandsgebot muss zwischen allen Personen eingehalten werden, der Zutritt und Aufenthalt der Gäste muss gesteuert und beschränkt werden, Besucherinnen und Besucher müssen vorher einen Termin buchen (das gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen), Kontakterfassung, verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen.

Ab dem 1. Juni:

Indoor-Sport: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist kontaktfreier Individual-Sport in allen Sportanlagen erlaubt. Das bedeutet: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios oder Tanzschulen können wieder öffnen.

Voraussetzungen: Betreiber müssen den Zutritt und Aufenthalt aller Sportler/innen steuern und beschränken, Sportausübende haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt und sie müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten aller Sportausübenden müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden, und die Einhaltung des Abstandsgebots muss eingehalten werden. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden. Und es muss sichergestellt werden, dass Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, nicht von Sportausübenden über 14 Jahren genutzt werden.

Die vollständige Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist dann im Internet unter https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv zu finden.

 

Gleichstellung von Genesenen, Geimpften und Getesteten:

 

Durch die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (kurz: SchAusnahmV) des Bundes, die am 9. Mai 2021 in Kraft getreten ist, werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete jetzt bundesweit einheitlich geregelt. Die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes enthält deshalb nun keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete mehr.

Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes gilt auch im Land Brandenburg seit dem 9. Mai 2021:

  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für Geimpfte und Genesene.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
  • Wichtig bleiben: Abstand, Hygiene und Masken. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt über die Impfdokumentation. Das kann entweder der Eintrag ins gelbe Impfbuch sein, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis. Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Hintergrund: Nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus SARS-CoV-2 noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ Getesteten. Derzeit ist bis zu sechs Monate nach der durchgemachten Erkrankung von einer ausreichenden Immunität auszugehen. Nach Ablauf der sechs Monate empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe. Wer die Infektion also vor mehr als sechs Monaten durchgemacht hat und danach einmal geimpft wurde, für den gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.

3. Brandenburger Impfgipfel: Mit vereinten Kräften mehr Tempo in die Impfkampagne bringen

(11. 05. 2021)

Das Impftempo wird in Brandenburg weiter beschleunigt. Dazu werden alle Kräfte gebündelt. Alle impfberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen so schnell wie möglich ein Impfangebot erhalten. Darauf haben sich heute die Landesregierung, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, die Kassenärztliche Vereinigung (KVBB), die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer und das Deutsche Rote Kreuz beim 3. Brandenburger Impfgipfel verständigt, zu dem Ministerpräsident Dietmar Woidke eingeladen hatte.

 

Dietmar Woidke im Anschluss heute Abend: „Wir brauchen jetzt einen kraftvollen Schulterschluss aller Akteure. Dafür war der heutige Impfgipfel ein wichtiger Schritt. Unser Ziel sind mindestens 200.000 Impfungen pro Woche. Das klappt nur gemeinsam. Um in kurzer Zeit schnell und flexibel noch mehr Impfungen als bisher in die märkischen Oberarme zu bekommen, brauchen wir alle verfügbaren Kapazitäten. Das Gros der Impfungen wird von den niedergelassenen Ärzten geleistet. Dafür mein Dank. Dringend brauchen wir aber auch Fachärzte. Hier setze ich auf die Kassenärztliche Vereinigung. Wir brauchen aber auch weiterhin die Impfzentren, die Krankenhäuser und die mobilen Impfangebote, beispielsweise den Impfbus. Denn nur mit Impfen kommen wir gut aus der Pandemie. Und mit schnellerem Impfen geht es noch viel besser. Voraussetzung bleibt, dass der Bund für verlässliche Impfstofflieferungen sorgt.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die vielen Gespräche der vergangenen Wochen haben sich gelohnt – der Impfgipfel war ein Erfolg. Alle eint das Ziel, bis September allen impfberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburgern einen vollständigen Impfschutz zu ermöglichen. Alles steht und fällt aber mit der Anzahl der impfenden Hände. Brandenburg braucht jede Ärztin und jeden Arzt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat versprochen, ihr Bestes zu geben, damit alle anpacken und ihren Beitrag leisten. Bei einem zentralen Punkt bestand sofort Einigkeit zwischen allen Gesprächspartnern: Impfen darf nicht zu einer Zweiklassengesellschaft führen, weil manche, aus welchem Grund auch immer, keinen Weg zu einer Schutzimpfung finden. Deshalb brauchen wir das soziale Impfen, das dort Angebote schafft, wo Hausarzt und Impfzentrum alleine nicht ausreichen. Das werden wir nur gemeinsam mit der kommunalen Familie schaffen, denn Landräte/in und Oberbürgermeister wissen am besten wo der Schuh drückt und wo geholfen werden muss. Es ist gut, dass wir die Kommunen stärker in die Impfkampagne einbinden können.“

 

 

Um das Impftempo zu erhöhen, haben die Teilnehmer des Impfgipfels deshalb folgende Vereinbarungen getroffen:

 

1.        Die KVBB versichert, bei Vorhandensein der notwendigen Impfstoffmengen über den Bundesstrang, für Mai wöchentlich mindestens 100.000 Impfungen und ab Juni aufsteigend mindestens 150.000 Impfungen in den Arztpraxen. Sie wird die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auffordern, dafür die Bestellmöglichkeiten für alle angebotenen Impfstoffe vollständig zu nutzen. Zur Erreichung des Ziels ist es zudem erforderlich, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch Personen impfen, die nicht Patientin oder Patient in der jeweiligen Praxis sind. Stärker einzubeziehen sind auch Fachärzte. Im Laufe des Junis sollen auch Betriebsärzte an der Impfkampagne beteiligt werden. Die KVBB wird dafür Sorge tragen, dass in den Arztpraxen vorhandene Lagerbestände des Impfstoffs AstraZeneca zügig aufgelöst und verimpft werden.

 

2.       Die Beteiligten sind sich einig, dass der Betrieb der insgesamt 13 Impfzentren mindestens bis zum 31.07.2021 fortgeführt wird. In den 11 durch die KVBB betriebenen Impfzentren werden wöchentlich mindestens 45.000 Impfungen durchgeführt, in den 2 kommunalen Impfzentren (Falkensee und Perleberg) wöchentlich mindestens 8.000. Der Einsatz des medizinischen Personals soll effizient erfolgen. Alle Möglichkeiten der Optimierung des Personaleinsatzes sollen genutzt werden.

 

3.         Impfzentren, die aktuell von der KVBB betrieben werden, können auch bereits vor dem 31.07.2021 in kommunale Trägerschaft überführt werden. Die KVBB unterstützt diese Überführung aktiv. Das Kontingent an Impfstoffen aus dem Länderbudget ist Bestandteil der Überführung. Die Finanzierung der Impfzentren sichert das Land in gleichem Maße ab, wie dies entsprechend der bisher gegenüber der KVBB und den anderen Partnern abgeschlossenen Verträgen und den dort vereinbarten Vergütungs- bzw. Kostenerstattungsätzen erfolgte. Das DRK und weitere Hilfsorganisationen unterstützen auch die Weiterführung von Impfzentren in kommunaler Verantwortung.

 

4.         Für die Landkreise ohne Impfzentren (Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Potsdam-Mittelmark) stellt das Land für kommunale Impfprojekte (z.B. Impfstellen in Krankenhäusern, Impftage, Impfbus) aus seinem Kontingent insgesamt wöchentlich mindestens ca. 18.000 Impfdosen zur Verfügung. Je nach verfügbaren bzw. umsetzbaren Impfkapazitäten ist ein Ausgleich zwischen den kommunalen Impfprojekten möglich.

 

5.         Die Landesärztekammer wird die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten aktiv und zielgerichtet unterstützen sowie bei ihren Mitgliedern für die Beteiligung an den kommunalen Impfkampagnen werben.

 

6.         Die Krankenhäuser haben trotz der Belastung durch die Pandemie erheblich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen und werden auch weiterhin die Verimpfung im Rahmen der kommunalen Kontingente unterstützen.

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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Chef vom Dienst
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Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 10.05.2021)

[210510_Impfgipfel]

SGB VIII-Reform des Bundes stärkt Kinder- und Jugendschutz - Umsetzung in Landesrecht soll zügig starten

(07. 05. 2021)

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt. Mit seiner heutigen Zustimmung hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform des Jugendhilferechts gegeben. Das Land Brandenburg begrüßt, dass die SGB VIII-Reform nun nach einem mehrjährigen Prozess verabschiedet ist. Die Änderungen, die u.a. den Kinder- und Jugendschutz stärken und die Partizipation für Kinder und Jugendlichen ausweiten, sind die größte Reform des Kinder- und Jugendrechts seit Inkrafttreten des SGB VIII im Jahr 1990.  Sie müssen jetzt im Land umgesetzt werden.

 

Ministerin Ernst: „Die gesetzlichen Neuerungen sind ein großer Schritt und bringen große Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen, für ihre Eltern und die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Wir werden uns jetzt zügig mit der Umsetzung der Reform im Land Brandenburg befassen; dies reicht von der Änderung unseres Landesrechts über die Unterstützung der Jugendämter bei der Sicherstellung neuer, bedarfsgerechter Unterstützungsangebote für Kinder und Familien sowie der Regelung der finanziellen Folgen.“

 

Damit die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem komplexen Handlungsauftrag gegenüber allen jungen Menschen und ihren Familien auch in Zukunft gerecht wird, bestand die Notwendigkeit der Weiterentwicklung ihrer rechtlichen Grundlagen. Die Sicherstellung von Rechten von Kindern und Jugendlichen sowie die gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen setzt voraus, dass dabei vor allem diejenigen jungen Menschen gestärkt werden, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:

 

1. Besserer Kinder- und Jugendschutz, z.B. in Einrichtungen der Jugendhilfe  

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen

 

3. Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen durch die Verankerung der Inklusion als Leitgedanken der Kinder- und Jugendhilfe

 

4. Mehr Prävention vor Ort, z.B. durch unbürokratisch Hilfe in Notsituationen von Familien

 

5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien, damit ihre Rechte und Perspektiven gestärkt werden

 

 

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 7.5.2021)

[54-21_SGB_8_Reform]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis OSL: Aufhebung Priorisierung für AstraZeneca | Impfbus startet zweite Tour | Christi Himmelfahrt | Impfaktion für Einsatzkräfte der Feuerwehr

(07. 05. 2021)

(07.05.2021, 12 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 150,9, wie bereits am Donnerstag vor einer Woche. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 157,3 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut gesunken und liegt aktuell bei 93,9. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 113,4.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 146,3; Spree-Neiße: 147,7; Dahme-Spreewald: 80,8. Stadt Cottbus: 130,4. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte gesunken.  Im sächsischen Landkreis Meißen: 195,7 und Bautzen: 212,2.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.145. Infiziert sind derzeit 310 Personen. Als genesen gelten 6.572 Personen. 263 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 814 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

 

5 Kindertagesstätten, 8 Pflegeeinrichtungen und 1 Schule sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca +++

Brandenburg hat zum 4. Mai die Freigabe von AstraZeneca für Personen, die jünger als 60 sind, zur Verimpfung in Arztpraxen freigegeben. Für diesen Impfstoff gilt dort seitdem keine Priorisierung mehr. In Arztpraxen darf frei entschieden werden, wer AstraZeneca bekommt. Wer unter sechzig ist, kann sich dort freiwillig mit AstraZeneca impfen lassen.

 

Am Donnerstag, 6. Mai, beschlossen Bund und Länder die Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen bundesweit. Zum anderen gibt es mehr Flexibilität beim Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung.

 

+++ Impfbus nimmt seine zweite Tour auf +++

Die Tourenplanung für die 2. Tour des Impfbusses des Landkreises OSL wird voraussichtlich am 12. Mai auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht. Start für die Tour ist der 25. Mai.

 

Die Vergabe der Termine erfolgt, wie bisher, ausschließlich über die Kommunen. Diese informieren rechtzeitig, beispielweise auf ihren Internetseiten, zu den geplanten Terminen und geben die Formalitäten für die Terminvergabe bekannt. In der Regel erfolgt diese telefonisch und an vorgegebenen Tagen.

 

Im Impfbus wird derzeit AstraZeneca verimpft. Die erfolgte Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca für Arztpraxen gilt auch für den Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Somit kann sich jeder, der sich mit diesem Impfstoff impfen lassen möchte, um einen Termin bemühen.

 

Die Personen, die ihre Erstimpfung im Bus erhalten haben, haben bereits einen Termin zur Zweitimpfung zu einem späteren Termin benannt bekommen.

 

Am 20. Mai wird der Impfbus des Landkreises seine erste Tour durch alle elf Kommunen im Landkreis beendet haben. Start war am 19. April im Amt Ortrand.

Am heutigen Freitag und kommenden Montag hält der Bus im Amt Altdöbern. Es folgen Stopps in der Stadt Calau, Vetschau/Spreewald sowie Lübbenau/Spreewald. Die Termine sind weitestgehend ausgebucht. Seit dem Start des Impfbusses am 19. April konnten bislang knapp 550 Personen geimpft werden.

 

Stand 6. Mai hat das Impfteam des Klinikums Niederlausitz in der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz innerhalb von zwei Monaten über 11.000 Dosen an Impfberechtigte aus der Region verimpft, davon waren über 2.700 Zweitimpfungen.

 

Weitere Impfmöglichkeiten bieten aktuell einzelne Hausarztpraxen an. Die nächsten Impfzentren befinden sich in Elsterwerda und Cottbus. 

 

+++ Christi Himmelfahrt +++

Mit Blick auf den bevorstehenden Feiertag Christi Himmelfahrt am 13. Mai als auch das Pfingstwochenende erreichen die Verwaltung derzeit Anfragen von Gastronomen.

 

Auch hierbei gilt: Gaststätten aller Art sind für den Publikumsverkehr geschlossen; erlaubt sind Abhol- und Lieferdienste. Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt in unserem Landkreis die Bundesnotbremse (§ 28b Abs. 1 Nr. 7 IfSG).

 

Danach dürfen erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Gaststätten und Imbissbetreiber dürfen also keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen, die zum Verweilen „einladen“.

 

Des Weiteren sind auch am Himmelfahrtstag die Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags zu beachten; der Abverkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist daher auch zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt.

Sport ist alleine bis 24 Uhr erlaubt.

 

Darüber hinaus sind die geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß der Bundesregelungen zur Notbremse zu beachten. Diese sehen aktuell vor: ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

 

Zeitnah könnten bundesweit Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene in Kraft treten. Für diese sollen laut der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung der Bundesregierung verschiedene Corona-Beschränkungen entfallen. Der Bundesrat stimmt am Freitag, 7. Mai, darüber ab.

In Brandenburg gilt bislang bereits: Soweit die Vorlage eines Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorgesehen ist, sind von der Vorlagepflicht Personen befreit, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und auf Verlangen eine diesbezügliche Impfdokumentation (nach § 22 Absatz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes) unverzüglich vorlegen und gleichzeitig keine Symptome auf eine Erkrankung mit COVID-19 vorweisen.

 

+++ Impfaktion für Einsatzkräfte der Feuerwehr +++

Zur Immunisierung der Einsatzkräfte in den Brandschutzeinheiten hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten Ende April ein Angebot zur Bereitstellung eines entsprechenden Impfstoffkontingentes unterbreitet.

 

Dieses wurde durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz angenommen. Entsprechend erhält der Landkreis 300 Impfdosen BionTech zur Verfügung. 

 

Die Impfung der Einsatzkräfte, die sich hierfür angemeldet haben, findet am Wochenende (8./9. Mai 2021) im Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrum des Landkreises in Großräschen statt.

 

Die Impfaktion wird durch vier Ärztinnen/Ärzte und mehrere Einsatzkräfte des DRK Kreisverband Lausitz e.V., die für die Organisation und Durchführung verantwortlich sind, begleitet. Geimpft wird in der Zeit von 8 bis 18 (Samstag) bzw. 16 Uhr (Sonntag).

 

Die Terminvergabe erfolgte über das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung. Bis zum Freitag konnten nahezu alle Termine vergeben werden.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer: „Die Feuerwehren bilden neben dem Rettungsdienst die Stütze der Gesellschaft bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Ein Impfschutz schützt den einzelnen Kameraden und sichert vor allem die Einsatzbereitschaft der Ortswehr um bei der Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung ausrücken zu können. Nichts wäre schlimmer, als würden ganze Feuerwachen aufgrund Erkrankung oder Quarantäne ausfallen. Wir sind dankbar, dass wir dieses Impfangebot unseren ehrenamtlichen Einsatzkräften machen können und hoffen auf weitere Impfangebote für Einsatzkräfte.“

Stallpflicht für Geflügel wird auch in OSL aufgehoben

(05. 05. 2021)

Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen der brandenburgischen Landkreise im Zusammenhang mit der Geflügelpest können aufgehoben werden. Grund für den Erlass des Verbraucherschutzministeriums vom 4. Mai ist das aktuell rückläufige Geflügelpestgeschehen. Dies bedeutet auch für Geflügelhalter im Landkreis OSL Lockerungen. Die Veterinärbehörde hebt die Aufstallungspflicht und alle übrigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest zum 7. Mai auf.

 

Seit mehr als zwei Wochen konnte laut Ministerium kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel nachgewiesen werden.

Auch im Landkreis OSL gab es seit dem Fund der letzten infizierten Tiere vor etwa vier Wochen keine weiteren Funde.

 

Die Aufhebung ihrer drei tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht veröffentlicht die Veterinärbehörde am Donnerstag, den 6. Mai, auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de und im Amtsblatt des Landkreises. Sie tritt am Freitag in Kraft.

 

Dies dürfte Geflügelhalter im Norden und Süden des Landkreises freuen. Um die Ausbreitung der Geflügelpest auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Geflügelnutztierbestände im Stadtgebiet Vetschau sowie den Ortsteilen Lobendorf und Tornitz an. Eine weitere Aufstallungspflicht galt im Ergebnis der Funde infizierter Tiere im März 2021 auch für Teile des südlichen Landkreises. Betroffen waren private Haltungen in Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Kroppen, Ortrand, Burkersdorf, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau und Frauendorf sowie seit Anfang April auch in Tettau.

 

Tierhalter in den betroffenen Gebieten hatten aufgrund der Verfügungen der Veterinärbehörde unter anderem sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

 

Kroppen, Ortrand und Burkersdorf galten aufgrund eines Geflügelpestfalles in einem benachbarten sächsischen Nutztierbestand zuletzt als amtlich definierter Sperrbezirk. Dieser konnte durch die Veterinäre nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung am 22. April aufgehoben werden, da die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im sächsischen Ausbruchsbestand abgeschlossen wurden. Mit der bevorstehenden Aufhebungsverfügung entfällt auch das Beobachtungsgebiet vollständig.

 

Unabhängig von der aufgehobenen Stallpflicht gilt auch im Landkreis OSL weiterhin: Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags des Virus in die Geflügelbestände müssen von allen Geflügelhaltern eingehalten werden.

 

Brandenburg führt derweil das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Bei weiteren Geflügelpestfällen bei Wildvögeln können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen erneut ergreifen.

Dank steigender Liefermengen: Brandenburg gibt AstraZeneca für unter Sechzigjährige frei

(04. 05. 2021)

Michael Stübgen: „In Arztpraxen darf jetzt frei entschieden werden, wer AstraZeneca bekommt.“

 

Potsdam – Brandenburgs Hausärzte erwarten in dieser und der kommenden Woche größere Lieferungen von AstraZeneca. Insgesamt könnte der Bestand bis zum Ende der nächsten Woche auf über 100.000 Impfstoffdosen ansteigen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat daher den Impflogistikstab gebeten, AstraZeneca für Personen, die jünger als 60 sind, zur Verimpfung in Arztpraxen freizugeben. Dem hat der Impflogisitikstab gestern Abend zugestimmt und das Impfkabinett hat die Entscheidung in seiner heutigen Sitzung gebilligt.

 

Innenminister Michael Stübgen: „Man kann nur Impfstoff freigeben, der auch vorhanden ist. Jetzt, wo AstraZeneca endlich wieder in größeren Mengen zur Verfügung stehen wird, können wir für unter Sechzigjährige die Priorisierung komplett aufheben. In Arztpraxen darf ab sofort frei entschieden werden, wer AstraZeneca bekommt. Das erhöht die Flexibilität bei der Impfentscheidung für alle impfenden Hausärzte ganz entscheidend. Wer unter sechzig ist, kann sich jetzt freiwillig mit AstraZeneca impfen lassen. Natürlich ist das mit einem ausführlichen Aufklärungsgespräch verbunden und die letzte Entscheidung liegt immer beim Arzt. Deswegen gilt die Freigabe auch ausschließlich für Arztpraxen. Wir kommen damit dem ausdrücklichen Wunsch der Kassenärztlichen Vereinigung nach und sind optimistisch, dass wir damit Impfzahlen weiter steigern können.“

 

Hintergrund
Eine Auswahl impfender Arztpraxen finden Sie hier: www.kvbb.de/pilotpraxen

 

(Quelle: PM Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) vom 04.05.2021)

Wettbewerbsstart2021: Innovationspreis Berlin Brandenburg geht in neue Runde

(03. 05. 2021)

Bis 21. Juni können sich Unternehmen und weitere Akteure aus Berlin und Brandenburg bewerben.

 

Potsdam/Berlin. Die Suche nach den besten Innovationen der Länder Berlin und Brandenburg hat begonnen. Vom 12. April an können sich Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Berlin oder Brandenburg sowie weitere Akteure aus den Clustern um den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis Berlin Brandenburg bewerben. Für den Wettbewerb können innovative Produkte, Konzepte und Dienstleistungen eingereicht werden – gern auch in Kooperation mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.


Der Innovationspreis ist eng verzahnt mit der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025), die in diesem Jahr bereits ihr zehnjähriges Bestehen begeht. Beide Länder loben den Preis gemeinsam aus. Das Ziel der Wirtschaftsverwaltungen: die preisgekrönten Innovationen aus den Clustern Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Optik und Photonik sowie Verkehr, Mobilität und Logistik sollen beispielhaft die Innovationsfähigkeit und Wirtschaftskraft der Hauptstadtregion abbilden.


Ramona Pop, Berliner Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Wir freuen uns auf einen neuen erfolgreichen Wettbewerb. Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass wir in einer Krise auf herausragende und wegweisende Innovationen angewiesen sind. Gemeinsam wollen wir diese sichtbar machen und fördern, um unsere Wirtschaft und Gesellschaft in der Hauptstadtregion nachhaltig zu stärken.“


„Der Innovationspreis Berlin Brandenburg hat im vergangenen Jahr Rekorde gebrochen. So viel Innovationskraft hat uns wirklich beeindruckt. Diesen Erfindergeist wollen wir auch in diesem Jahr wieder wecken. Denn Innovationen können einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und Antworten auf neue Herausforderungen liefern“, sagt Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

 

Videobotschaften der Länder
Wirtschaftsminister Brandenburg
Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe


Eine unabhängige Jury, bestehend aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, entscheidet über die bis zu fünf Preisträgerinnen und Preisträger.
Die Preisverleihung findet am 26. November 2021 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt.


Über den Innovationspreis Berlin Brandenburg


Mit dem Innovationspreis würdigen die Wirtschaftsverwaltungen der beiden Länder Berlin und Brandenburg jährlich innovatives und herausragendes Schaffen aus der Region. Mit der Einbindung von Wirtschaftsunternehmen und weiteren Institutionen als private Partner war und ist der Preis auch ein Preis der Wirtschaft für die Wirtschaft. Seit erstmaliger Auslobung im Jahr 1984 (seit 1992 gemeinsam mit Brandenburg) gab es mehr als 160 Preisträgerinnen und Preisträger und über 4.000 Bewerbungen. Trotz durch die Corona-Pandemie erschwerter Bedingungen konnte im Vorjahr mit 221 Bewerbungen ein neuer Bewerbungsrekord seit Einführung der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025) erzielt werden – ein erfreuliches Zeichen für das große Innovationspotenzial der beiden Länder.


Aktuelle Entwicklungen, spannende Innovationen und alle wichtigen Informationen zum Innovationspreis Berlin Brandenburg finden Sie auch auf den Facebook-, Twitter-, Instagram- und YouTube-Kanälen sowie unter www.innovationspreis.de.


Termine im Überblick

  • 12. April Wettbewerbsstart
  • 21. Juni Wettbewerbsende (12 Uhr)
  • 8. Oktober Veröffentlichung & Pitches der Nominierten im Rahmen einer Pressekonferenz
  • 26. November Preisverleihung mit Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

 

(Quelle: PM Ministerium für Witschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 12.04.2021)

 

[PM_Wettbewerbsstart InnoBB_2021]

Foto zu Meldung: Wettbewerbsstart2021: Innovationspreis Berlin Brandenburg geht in neue Runde

Verzicht auf Elternbeiträgen in der 3. Corona-Welle - Kitas erhalten jetzt 15 Millionen Euro

(03. 05. 2021)

Viele Kinder können aktuell nicht an der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege teilnehmen. Einerseits sind Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen geschlossen, weil dies nach der Eindämmungsverordnung des Landes oder dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (sog. Notbremse) vorgesehen ist oder weil ihre Eltern dem Appell gefolgt sind, Kinder im vorschulischen Alter nicht in die Kindertagesbetreuung zu geben. Um die Eltern von der Zahlung der Beiträge ganz oder teilweise zu entlasten, hat das Land eine Förderung der öffentlichen und freien Kita-Träger zugesagt. Die Träger erhalten jetzt für das I. Quartal 2021 rund 15 Mio. Euro. 

 

Dieses finanzielle Engagement trägt auch dazu bei, die Struktur der Kindertagesbetreuung zu sichern. Im I. Quartal 2021 wird eine Förderung für 197.705 Kinder in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.

 

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Das ist gut investiertes Geld. Die Eltern müssen nicht oder nicht die vollen Beiträge zahlen, wenn Kinder nicht in die Kita gehen und die so entstandenen Einkommensausfälle bei den öffentlichen und freien Trägern im Land Brandenburg können so zu einem großen Teil abgefangen werden. Damit wird der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungsträgern gesichert und die Angebote der Kindertagesbetreuung für die Zukunft gewährleistet.“

 

Die Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona ist mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/2_rl_kita_elternbeitrag_corona_2021

 

Bis zum 15. April 2021 haben alle Landkreisen und kreisfreien Städten Fördermittelanträge gestellt. Für drei Landkreise erfolgt noch eine letzte Plausibilisierung der Daten; diese erhalten ihre Bescheide voraussichtlich in der kommenden Kalenderwoche.

 

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 02.05.2021)

[50-21_Zweite_Richtlinie_Elternbeitraege]

Land unterstützt freie Kulturschaffende mit 2,5 Millionen Euro

(02. 05. 2021)

Halbzeit bei Mikrostipendien-Programm III / Ministerin Schüle: Flexibles und unbürokratisches Förderinstrument wird weiterhin gebraucht

 

Halbzeit beim Mikrostipendien-Programm III: Seit dem 31. März hat das Brandenburger Kulturministerium 631 freischaffende Künstler*innen mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro unterstützt. Die dritte Auflage des Mikrostipendien-Programms hat einen Umfang von 1.000 Stipendien à 4.000 Euro und läuft noch bis zum 31. Mai 2021. Im vergangenen Jahr hatte das Land bei den ersten beiden Runden insgesamt 1.726 im Stipendien in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an freie Künstler*innen vergeben.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Aller guten Dinge sind drei – auch die dritte Auflage unseres Mikrostipendien-Programms entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte. Zur Halbzeit haben wir bereits mehr als 600 Stipendien an freischaffende Künstler*innen ausgezahlt. Damit haben wir seit Frühjahr 2020 insgesamt mehr als 2.300 Stipendien vergeben und rund 5,4 Millionen Euro ausgezahlt. Das zeigt, dass unser flexibles, unbürokratisches Förderinstrument gebraucht wird – nach wie vor. Denn leider ist Corona noch nicht vorbei. Mit dem Programm können wir zwar nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen, einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben und erneut viele wunderbare Ideen fördern. Ich freue mich beispielsweise schon auf ein fahrendes Floß als Bühne für klassische Musik auf der Havel, ein Dokumentarfilmprojekt über Niederfinow und eine Ausstellung zu Transformationsprozessen in Potsdam. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für das Programm stellen wir 4 Millionen Euro bereit – genug, damit 1.000 Künstlerinnen und Künstler im Land ein Stipendium beantragen können.“

 

Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird fortgesetzt: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen: Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts, Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits 2020 Mikrostipendien erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden. 

 

Das Land setzt neben den Mikrostipendien auch seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen stehen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Das Programm richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Diese können sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, und abzüglich der Ausgabenersparnisse, ersetzen lassen. 2020 wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt.

 

Zudem können Kultureinrichtungen und -initiativen von den umfangreichen Corona-Sonderprogrammen des Bundes profitieren. Das Land stellt 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung bereit. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden.

 

Die entsprechenden Richtlinien, Antragsformulare sowie umfangreiche Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.

 

(Quelle: PM Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kultur des Landes Brandenburg vom 02.05.2021)

[PM 81 Corona & Kultur - Mikrostipendien für Kulturschaffende]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht | Testpflicht bei Friseurbesuch und Fußpflege | Atemschutzmaske im ÖPNV

(30. 04. 2021)

(30.04.2021, 12 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 145,4. Am Freitag vor einer Woche lag diese bei 172,8­­­­, eine Woche zuvor wies die Statistik denselben Wert aus (172,8).

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 113,9. Auch die Nachbarlandkreise Elbe-Elster (192,5) und Spree-Neiße (164,4) sowie die kreisfreie Stadt Cottbus (157,5) verzeichnen im Süden des Landes weiterhin hohe Fallzahlen.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 6.982. Infiziert sind derzeit 325 Personen. Als genesen gelten 6.394 Personen. 263 Personen sind an oder mit Covid-19 verstorben. Derzeit befinden sich 783 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 11 Covid-19-Patienten stationär behandelt.

 

4 Kindertagesstätten, 5 Pflegeeinrichtungen und 2 Schulen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

Seit dem 19. April fährt als zusätzliches Impfangebot neben den Impfzentren in Cottbus und Elsterwerda, der Impfstelle in der Calauer Straße in Senftenberg und den bereits impfenden Hausarztpraxen ein Impfbus durch OSL, um den impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auch in der Fläche Impfangebote zu unterbreiten. Bis zum Donnerstag konnten 335 Personen eine Impfung erhalten. Derzeit wird gemeinsam mit den Kommunen an der Planung für die 2. Tour des Impfbusses gearbeitet.

 

In der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße 3 in Senftenberg, die durch das Klinikum Niederlausitz betrieben wird, wird seit dem 4. März geimpft. Hier werden zum Ende der Woche hin über 10.000 Impfungen (Erst- sowie Zeitimpfungen) durchgeführt worden sein.

 

+++ Hinweis: Bekanntmachung und Rücknahme von Corona-Regeln in OSL +++

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz einen der jeweiligen Schwellenwerte (100; 150; 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

 

Unterschreiten sie dort an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert, so treten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen wieder außer Kraft.

 

Davon unberührt gelten weiterhin die Regelungen aus der aktuellen Brandenburger Eindämmungsverordnung. Das Land Brandenburg stellt auf seiner Internetseite https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/ eine passende Infografik „Corona-Regeln in Brandenburg ab 24. April 2021“ bereit.

 

Die Bekanntmachung der Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes von 100 und 150 im LK OSL mit den entsprechend resultierenden Maßnahmen laut §28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz wurden auf der Internetseite des Landkreises, www.osl-online.de/corona am 23. April veröffentlicht. Diese gelten seit dem 24. April.

 

Hier erfolgt bei gegebener Unterschreitung der Schwellenwerte entsprechend auch eine Information, dass die jeweiligen Maßnahmen zurückgenommen werden können.  Die Unterschreitung des Inzidenzwertes wird durch den Landkreis am 5. Tag der Unterschreitung bekannt gemacht.

 

+++ Wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht +++

Ab Montag, dem 3. Mai 2021, befinden sich im Landkreis OSL neben den bisherigen Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Abschlussklassen wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht.

 

Konkret kann der Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht stattfinden. Auch die künftigen Abschlussklassen, die also im nächsten Jahr ihre Prüfung ablegen, werden im Wechselunterricht die Schulen besuchen können.

 

Mit Blick auf die Schulen gilt:

Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells entscheiden die Länder bzw. Schulen.

 

Bei einer stabilen Inzidenz über 165 (an drei Tagen hintereinander) müssen alle Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas ab dem übernächsten Tag schließen, mit Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung.

 

Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.

 

Die diesjährigen Abschlussklassen 2020/2021 verlassen nach den Prüfungen die Schule. Die Abiturprüfungen in OSL finden in der Zeit vom 21. April bis zum 6. Mai statt. Nachschreibetermine, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit oder Quarantäne nicht am regulären Termin anwesend sein können, bis Ende Mai.

 

„Die Abiturprüfungen laufen sehr diszipliniert und gut organisiert ab. Insgesamt legen in diesem Jahr 301 Schülerinnen und Schüler in OSL an den jeweiligen Schulen in Trägerschaft des Landkreises - unseren drei Gymnasien und dem Beruflichen Gymnasium des OSZ - ihr Abitur ab“, erklärt Lydia Wohlsdorf, Sachgebietsleiterin Schulverwaltung im Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung.

 

Weitere Informationen zum Thema Schule und Unterricht:

https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html

 

+++ Testpflicht bei Friseurbesuch und Fußpflege +++

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist entsprechend der geltenden Gesetzeslage untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe (inkl. Barbier) und die Fußpflege.

 

Hierbei gilt es zu beachten, dass Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind. Als einer FFP2-Maske vergleichbar gelten auch Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2 oder eine KN95.

 

Ausgenommen hiervon sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmasken tragen können sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

 

Vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebes oder der Fußpflege ist durch den Kunden oder die Kundin ein negatives Test-Ergebnis vorzulegen. Dieses muss in dem Zeitraum von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführt worden sein.

 

Somit kann ein Test-Zentrum besucht werden, der Test kann jedoch nach Auslegung des Landkreises auch zu Hause oder direkt am Laden des Friseurbetriebes durchgeführt werden. Der Nachweis über die erfolgte Testung (z.B. bei Selbsttest durch Vorlage des Testkits) und die Personendaten sind vom Friseurbetrieb zu dokumentieren. Auch Kinder müssen eine erfolgte Testung nachweisen.

 

Im Land Brandenburg sind von der Vorlagepflicht Personen befreit, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und auf Verlangen eine diesbezügliche Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes unverzüglich vorlegen.  Der Nachweis erfolgt mittels Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung.

 

+++ Atemschutzmaske im ÖPNV +++

Die bereits bestehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde mit dem angepassten Bundesinfektionsschutzgesetz bekanntermaßen abermals verschärft. Seitdem müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und Umsteigeanlagen sofern die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 100 liegt, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.

Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und gehörlose und schwerhörige Menschen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

 

+++ neue Quarantäne-Verordnung des Landes Brandenburg +++

In Brandenburg gilt seit dem 28. April eine geänderte Coronavirus-Quarantäneverordnung. Wichtigster Punkt: Ein- und Rückreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten müssen sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben, wenn sie seit mindestens 14 Tagen den vollständigen Impfschutz mit einem der in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe erhalten haben. Diese Lockerung gilt nicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten.

(Quelle: Auszug aus PM: Neue Quarantäneverordnung mit Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen, PM Staatskanzlei Brandenburg vom 27.04.2021)

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Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz nur noch digital über ifsg-online

(30. 04. 2021)

Für die Bearbeitung ist jetzt das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig

 

Anträge auf Entschädigungen nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden ab dem 1. Mai 2021 in Brandenburg grundsätzlich nur noch digital über das Portal www.ifsg-online.de angenommen. Für die Bearbeitung dieser Anträge ist ab sofort das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig. Das LASV hat damit die Aufgabe vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) übernommen. Zuvor hatte das Kabinett am Dienstag (27.04.21) eine entsprechende Änderung der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung beschlossen.

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Die Bearbeitung dieser Entschädigungsanträge ist personal- und zeitaufwendig. Es handelt sich um komplexe Einzelfallentscheidungen. Um die Antragsbearbeitung spürbar und nachhaltig zu beschleunigen, wurden zusätzliche personelle Ressourcen freigestellt. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung der Anträge hat das LASV das Antragsverfahren auf ein Online-Verfahren umgestellt.“

 

Brandenburg ist bereits Ende Mai 2020 einem länderübergreifenden Online-Antragsverfahren beigetreten. Dennoch wurden weiterhin sehr viele Anträge in Papierform und oft auch unvollständig eingereicht. Auf dem Online-Portal www.ifsg-online.de finden Betroffene alle Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.

 

Bürgertelefon des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) für Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz: 0331 8683-888

 

 

 

Hintergrund

 

Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben:

  • Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die im Einzelfall von einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind (§56 Abs. 1 IfSG).
  • Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die als berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden bzw. eine Behörde die Quarantäne des Kindes angeordnet hat. Ein Anspruch besteht auch bei einer behördlichen Empfehlung, vom Besuch der Schule oder der Betreuungseinrichtung abzusehen (§56 Abs. 1a IfSG).
  • Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.

 

Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es besteht eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

 

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Antragstellung durch die Arbeitgeber, da diese den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmer für längstens sechs Wochen auszubezahlen haben. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt.

 

Nicht anspruchsberechtigt nach § 56 IfSG sind Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ihren Betrieb schließen mussten. Das gilt auch für deren Beschäftigte.

 

Entschädigungen bei einem Betreuungserfordernis

Nach § 56 Abs. 1a IfSG können Arbeitnehmer*innen und Selbstständige für maximal zehn Wochen, Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die ihr Kind allein beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, für maximal 20 Wochen eine Entschädigung aufgrund der Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder (z.B. Kita) bzw. für Menschen mit einer Behinderung erhalten. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt.

 

Dafür gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die Betreuungseinrichtung oder Schule des Kindes wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
  • Es ist ein Betreuungserfordernis entstanden, da eine Behörde die Absonderung (Quarantäne) des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung angeordnet hat.
  • Es fallen keine gesetzlichen Feiertage oder Ferien der Schule bzw. der Betreuungseinrichtung in den Betreuungszeitraum, während derer die Einrichtungen ohnehin geschlossen gewesen wären.
  • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder benötigt besondere Hilfe (zum Beispiel aufgrund einer Behinderung).
  • Es gab keine Möglichkeit, eine alternative, zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (zum Beispiel durch ältere Geschwister oder eine Notbetreuung in der Schule oder Betreuungseinrichtung).
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Schließung bzw. Untersagung des Betretens der Schule oder Betreuungseinrichtung gestellt werden.

 

Internet: https://www.ifsg-online.de

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 30.04.2021)

[PM MSGIV Online Antraege Entschaedigungszahlungen 56 IfSG]

L 60: Neubau der Brücke über die ehemalige Werkbahn bei Hörlitz - Bau von Querungshilfen

(30. 04. 2021)

Die Brücke über die ehemalige Werkbahn bei Hörlitz im Zuge der Landesstraße L 60 wird neu gebaut. Künftig werden zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen, sodass Begegnungsverkehr uneingeschränkt möglich ist. Bislang kann die Brücke nur einspurig befahren werden. Während der Bauarbeiten an der Brücke, ist geplant, Querungshilfen für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen an der Einmündung der Kreuzstraße auf die L 60 zu errichten.

 

Die Bauarbeiten beginnen Mai 2021 und dauern bis Juli kommenden Jahres. Zunächst wird das Baufeld vorbereitet. Das bedeutet, es wird Leitungsumverlegungen und  Stubbenrodungen geben. Außerdem wird eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Der Verkehr wird während der Bauzeit mit wenigen Ausnahmen ampelgeregelt über eine temporäre Behelfsbrücke und Behelfsfahrbahnen halbseitig vorbeigeleitet.

 

Die Einmündung zur Kreuzstraße wird für den Bau der Querungshilfe gesperrt. Der Fahrzeugverkehr und die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs werden über die L 60 und die Klettwitzer Straßen umgeleitet. Für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, werden Behelfswege eingerichtet.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bittet die Verkehrsteilnehmer:innen und Anlieger:innen um Verständnis für die Einschränkungen im Baubereich.

 

Informationen zu allen Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustellen-informationssystem des Landesbetriebs: https://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.278688.de

 

(Quelle: PM Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 30.04.2021)

[L 60 Brücke Werkbahn Hörlitz PM 30-04-21]

Ein Jahr Corona-Hilfe für Gemeinschaftsunterkünfte: Erfolgreiches Angebot des Krisenberatungsteams wird fortgesetzt

(30. 04. 2021)

Das Krisenberatungsteam für Geflüchtete feiert heute (30.04.) sein einjähriges Bestehen. Das Angebot war zu Beginn der Corona-Pandemie vom Gesundheitsministerium mit Unterstützung mehrerer Partner ins Leben gerufen worden, um in Gemeinschaftsunterkünften mit fachlicher Expertise präventiv tätig zu sein und in Krisensituationen zu vermitteln. Das Krisenberatungsteam war in dem ersten Jahr insgesamt 80 Mal im Einsatz. Gesundheits- und Sozialministerin Ursula Nonnemacher würdigte die Leistung des mobilen Teams: „Die Arbeit der Expertinnen und Experten in diesen sehr sensiblen Bereichen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Projekt ist auch für die Impfaufklärung wichtig und soll daher fortgesetzt werden.“

Das Zusammenleben von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften ist mit besonderen Herausforderungen verbunden, die sich aus der speziellen Wohnsituation ergeben. Im Gegensatz zum Leben in Wohnungen müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohner etwa Küchen und Bäder teilen. Sprachbarrieren beeinträchtigen darüber hinaus den Informationsfluss – vor allem mit Blick auf neue Erkenntnisse und Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus sowie das Verständnis für erforderliche Präventionsmaßnahmen und Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.

 

Ministerin Nonnemacher: „In solchen Situationen sind Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt, um Informationen erfolgreich zu vermitteln, für gebotene Verhaltensweisen zu sensibilisieren, eventuell auftretende Ursachen für Spannungen zu erkennen und zwischen Geflüchteten zu vermitteln. Den Expertinnen und Experten unserer Projektpartner ist das in hervorragender Weise gelungen. Darüber hinaus wurde in den letzten Monaten enorm wertvolle Präventionsarbeit geleistet, die dazu beigetragen hat, das Infektionsgeschehen in den Unterkünften unter Kontrolle zu halten.“

 

Seit dem Beginn der Pandemie wurden in Brandenburgs Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge knapp 930 Infektionen mit dem Coronavirus registriert.

 

Ein interdisziplinäres Krisenberatungsteam für Geflüchtete besteht in der Regel aus drei bis fünf Experten mit medizinischer, psychosozialer, sprachmittlerischer und interkultureller Kompetenz. Die psychosoziale Arbeit während der Einsätze wird von den Trägern Inter Homines e.V. und Albatros gGmbH geleistet. Letzterer stellt auch ab Mai einen Arzt mit Migrationshintergrund, nachdem die bisherige Teamärztin, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg (MDK) freigestellt war, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Projekt ausscheiden musste. Beide Träger setzen ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund ein. Ergänzend werden außerdem Sprachmittlerinnen und -mittler des Gemeindedolmetschdienstes Brandenburg hinzugezogen. So fanden in den Unterkünften Beratungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch (Farsi/Dari) und Paschto statt. Koordiniert werden die Einsätze vom Fachzentrum für Soziale Fachzentrum für Soziale Arbeit in den Bereichen Migration und Integration der Gesellschaft für Inklusion e.V.

 

„Ich danke den Projektträgern und ihren Fachleuten für ihren unermüdlichen Einsatz in den letzten zwölf Monaten. Gerade in der Anfangszeit wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft auch spät abends und am Wochenende gerufen und um Rat gebeten“, sagte Angela Bernasch, Referentin für Migrationssozialarbeit im Sozialministerium, die das Team aufgebaut hat.

 

Die Einsätze des Teams erfolgen auf Anfrage der kreisfreien Städte und der Landkreise oder den Gemeinschaftseinrichtungen direkt. Fast alle Städte und Kreise haben das Angebot in den letzten zwölf Monaten auch in Anspruch genommen. Stand anfangs noch die Krisenbewältigung, etwa bei der Verhängung von Quarantänemaßnahmen, im Mittelpunkt, dienten die Einsätze später vor allem der Prävention von Infektionsgeschehen. Inzwischen hat sich ein Großteil der Arbeit auf die Aufklärung über die Impfkampagne zur Bewältigung der Pandemie verlagert. Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete gehören nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“).

 

Ministerin Nonnemacher: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Krisenberatungsteam auch weiterhin über ein Angebot verfügen, mit dem wir bei auftretenden Herausforderungen in Gemeinschaftsunterkünften kompetent beraten und unterstützen können. Die dort lebenden Menschen haben häufig unfassbares Leid hinter sich und bedürfen in der Pandemie unserer besonderen Fürsorge. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams ganz herzlich für ihren Einsatz. Nur gemeinsam schaffen wir es aus der Krise.“

 

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 30.04.2021)

[253_21_MSGIV_1_Jahr_Krisenberatungsteam_20210430]

Klinikum Niederlausitz: Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender verabschieden Geschäftsführer Tobias Vaasen und Prof. Dr. Christian Wallwiener / Dr. Christian von Klitzing begleitet die Übergangsphase

(28. 04. 2021)

Mit dem planmäßigen Auslaufen des Managementvertrages zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem renommierten Beratungsunternehmen WMC Healthcare zum 30. April 2021 endet für Tobias Vaasen und Prof. Dr. Christian Wallwiener die Zeit der interimsmäßigen Geschäftsführung der Klinikum Niederlausitz GmbH. Am Mittwoch (28.04.) verabschiedeten OSL-Landrat Siegurd Heinze und Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Erbert die beiden am Standort in Senftenberg und dankten ihnen für ihr hohes Engagement rund um die Entwicklung des Hauses. Ab dem 1. Mai übernimmt Dr. Christian von Klitzing von der Sana Kliniken AG die Geschäftsführung.

 

Verlässliche Geschäftsführung in turbulenten Zeiten

Vaasen und Wallwiener führten die Geschäfte seit Januar 2020. Beide sind für das Beratungsunternehmen WMC Healthcare tätig, das Ende 2019 vom Gesellschafter Landkreis Oberspreewald-Lausitz zeitlich befristet mit der Umsetzung der wirtschaftlichen Sanierung der Häuser beauftragt wurde.

 

Unter dem Wirken von WMC konnte die wirtschaftliche Entwicklung des Hauses innerhalb kurzer Zeit deutlich verbessert werden. So präsentiert sich das Jahresergebnis in Folge der umgesetzten strategischen Maßnahmen des aufgestellten Sanierungskonzeptes nach zwei zuvor defizitären Jahren erstmals wieder ausgeglichen. Parallel meisterten Vaasen und Wallwiener in der Coronazeit seit März 2020 gemeinsam mit den knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Spagat zwischen laufendem Krankenhausgeschäft und Aufnahmebereitschaft für Coronapatienten und begleiteten nicht zuletzt den umfangreichen, mehrmonatigen Investorenprozess zur Suche nach einem strategischen Partner für eine Neuausrichtung des Klinikums. Durch ihr professionelles und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugewandtes Handeln fand die Geschäftsführung Vertrauen und Anerkennung innerhalb und außerhalb des Hauses.

 

„Sie blicken auf eine anstrengende und turbulente Zeit in der Geschäftsführung zurück. Allen Herausforderungen zum Trotz ist es Ihnen gelungen, das Klinikum zu stabilisieren, es neu auszurichten, die Potenziale und Stärken des Hauses fortwährend aufzuzeigen und dadurch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Selbstvertrauen in das Haus zurückzubringen. Sie haben das Klinikum gemeinsam, auf Augenhöhe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für eine weitere positive Entwicklung gerüstet. Hierfür gilt Ihnen unser Dank“, wandte sich Heinze an die scheidenden Geschäftsführer.

 

Mit dem bevorstehenden Einstieg von Sana in das Klinikum Niederlausitz soll an das Erreichte angeknüpft werden. Die Übertragung von 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Klinikum Niederlausitz GmbH an die Sana Kliniken AG und damit der Start von Sana als Mehrheitsgesellschafter des Klinikums Niederlausitz soll voraussichtlich bis Mitte des Jahres vollzogen sein.

 

Dr. Christian von Klitzing begleitet Übergangsphase

Ab dem 1. Mai geht die vorübergehende Geschäftsführung der Klinikum Niederlausitz GmbH derweil auf Dr. Christian von Klitzing, Regionalgeschäftsführer der Sana Kliniken AG für die Region Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, über. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Gesellschafterversammlung des Klinikums Niederlausitz am 19. April 2021 auf Vorschlag des Aufsichtsrats.

 

Von Klitzing ist seit 2005 in verschiedenen Leitungspositionen für die Sana Kliniken AG tätig. Er vertrat die Gesellschaft gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Jens Schick im Interessenbekundungsverfahren. Der studierte Wirtschaftsingenieur blickt seiner neuen Aufgabe im Klinikum Niederlausitz mit Vorfreude entgegen: „Mich hat im Klinikum Niederlausitz von der ersten Sekunde an begeistert, dass es bei den Mitarbeitern eine große Aufgeschlossenheit gibt, notwendige Veränderungen gemeinsam anzugehen. Mein Fokus liegt zunächst auf der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Pandemie und auf der Integration beider Standorte in die Sana Kliniken. Ich freue mich auf den Start in einem Haus, das gut aufgestellt ist und viel Potential für die Zukunft bietet.“

 

Dr. von Klitzing wird im Rahmen eines Managementvertrages zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Sana Kliniken AG mit der Geschäftsführung beauftragt. Er wird nach dem Abschluss des Verfahrens die Integration des Klinikums Niederlausitz in die Sana-Gruppe weiter als Interimsgeschäftsführer umsetzen. Die Geschäftsführung steht bereits seit einigen Wochen im engen Austausch, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz:  Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender verabschieden Geschäftsführer Tobias Vaasen und Prof. Dr. Christian Wallwiener / Dr. Christian von Klitzing begleitet die Übergangsphase

1. Virtueller BTU-Matching Day

(28. 04. 2021)

Sie suchen einen Job, einen Praktikumsplatz, eine Werkstudenten- oder Traineestelle bzw. Kooperationspartner für Ihre Abschlussarbeit?

 

Dann melden Sie sich jetzt für den ersten virtuellen Matching Day der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und der BTU Cottbus-Senftenberg an! So können Studierende, Alumni, Fachkräfte und Unternehmen trotz des aktuellen Infektionsgeschehens zueinanderfinden und sich gegenseitig kennenlernen.

 

Mehr als 70 regionale sowie überregionale Unternehmen aus verschiedenen Branchen präsentieren sich mit ihren Angeboten und stehen für 20-minütige Online-Kennenlerngespräche zur Verfügung. In unserem virtuellen Raum haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Berufsperspektiven auszuloten und sich auf aktuelle Stellenangebote zu bewerben.

Darüber hinaus erhalten Sie auf Wunsch einen Bewerbungsmappencheck und werden zu weiteren Jobmöglichkeiten auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt beraten.

 

Datum: 01.06.2021
Uhrzeit: 8:30 – 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Online

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://matchingday-btu-2021.b2match.io/

 

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Uferstraße 1
03046 Cottbus

 

T +49 355 - 784 22-17
F +49 355 - 784 22-11

 

(Quelle: Meldung Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) vom 28.04.2021)

[Virtueller BTU-Matching Day]

Neue Quarantäneverordnung mit Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen

(28. 04. 2021)

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 27.04.2021

 

Das Brandenburger Kabinett hat heute eine geänderte Coronavirus-Quarantäneverordnung beschlossen. Wichtigster Punkt: Ein- und Rückreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten müssen sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben, wenn sie seit mindestens 14 Tagen den vollständigen Impfschutz mit einem der in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe erhalten haben. Diese Lockerung gilt nicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten. Die Verordnung tritt am morgigen 28. April in Kraft und gilt bis einschließlich 22. Mai 2021.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke, der zugleich Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist: „Ich freue mich, dass wir diesen Schritt gehen konnten. Er schafft Entlastung und ist für viele Menschen im deutsch-polnischen Grenzgebiet ein Schritt in Richtung von mehr Normalität im Alltag."

 

Konkret gilt künftig: Wer aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet (beispielsweise Polen) nach Brandenburg ein- oder rückreist, muss sich nicht mehr in eine zehntägige häusliche Absonderung begeben, wenn er vollständig mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft ist (Hinweis: Der russische Impfstoff Sputnik V hat diese Zulassung bisher nicht erhalten).

 

In der Praxis bedeutet das nicht zuletzt Erleichterungen beim sogenannten „Kleinen Grenzverkehr", etwa nach Polen. Wer als vollständig Geimpfter beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch ins östliche Nachbarland ein- und wieder zurückreist, benötigt zwar weiterhin einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, muss aber nun nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne.

 

Voraussetzung ist, dass die letzte für einen vollständigen Schutz notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Der entsprechende Nachweis - entweder durch ein gesondertes Dokument in deutscher, französischer und englischer Sprache oder den Impfausweis - ist mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen. Zu beachten ist: Sollten vollständig Geimpfte bei der oder binnen zehn Tage nach der Einreise Covid-19-Symptome aufweisen, gelten auch für sie die bekannten Quarantäne- und Testvorschriften.

 

Für vollständig geimpfte Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten gelten die neuen Erleichterungen nicht, weil bestimmte Virusvarianten auch den Impfschutz mindern können und das Risiko einer Übertragung weiterhin besteht. Daher müssen sich diese Reisenden weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben, deren Dauer nicht verkürzt werden kann.

 

Alle anderen Vorschriften der Quarantäneverordnung bleiben von der Änderung unberührt. Die Regeln für Berufspendler, Grenzgänger und alle weiteren Personengruppen, die aus triftigen Gründen die Grenze überschreiten, bleiben unverändert bestehen."

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen bieten in Kürze aktualisiert die Faktenblätter auf der Homepage des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK).

 

(Quelle: PM Staatskanzlei vom 27.04.2021)

[210427 PM Kabinett QuarantäneVO Geimpfte]

startsocial-Wettbewerb: Die Bundesauswahl steht fest! Das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder gehört zu den 25 überzeugendsten Projekten

(27. 04. 2021)

Lauchhammer. Das Netzwerk Gesunde Kinder wurde bundesweit als eines der 25 besten Projekte beim aktuellen startsocial-Wettbewerb bewertet und wird am 10. Juni ausgezeichnet, pünktlich zum 15jährigen Jubiläum. Damit erfährt diese Idee dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und das ehrenamtliche Engagement von Familienpaten für Eltern und Kinder in der Region deutschlandweit Anerkennung.

 

 

Das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder hat im letzten Jahr beim Bundeswettbewerb startsocial eine Bewerbung eingereicht und wurde als eine von 100 Initiativen deutschlandweit ausgewählt, die ein Stipendium bekommen haben. Startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements und steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Ziel ist es, dem freiwilligen Engagement in Deutschland durch den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft neue Impulse zu verleihen.
Die ausgewählten Stipendiatenprojekte erhielten ein Beratungsstipendium und wurden vier Monate lang von erfahrenen Fach- und Führungskräften bei ihrer Weiterentwicklung unterstützt. Anhand des erzielten Fortschritts sowie der Kriterien Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit und Effizienz wählten unabhängige Jurorinnen und Juroren die 25 überzeugendsten Stipendiaten aus. Das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder gehört dazu.

„Wir unterstützen seit 20 Jahren ehrenamtliches Engagement in Deutschland. Dieser Jahrgang ist ein besonderer: Die Coronakrise stellt soziale Initiativen vor große Herausforderungen und gleichzeitig wird ihr Engagement dringender gebraucht denn je. Die Stipendiaten des Jahrgangs 2020/21 haben gezeigt, wie flexibel die Zivilgesellschaft in dieser Situation reagiert. Neue Projekte sind entstanden, viele bestehende Initiativen haben ihre Angebote digitalisiert. Das ist vorbildlich und verdient Anerkennung, Aufmerksamkeit und Unterstützung“, so Dr. Sunniva Engelbrecht, geschäftsführender Vorstand von startsocial e.V. 

 

„Wir sind sehr glücklich, dass unser Projekt und damit auch das ehrenamtliche Engagement der Familienpaten bundesweit diese Anerkennung erfährt – gerade auch jetzt in der Corona-Pandemie“, freut sich Daniela Graß, Koordinatorin des Niederlausitzer Netzwerks Gesunde Kinder über die Wahl zum Bundespreisträger. „Wir haben mit Unterstützung der Coaches das Thema Ehrenamtsgewinnung und -management in den Fokus der Arbeit gestellt, damit wir auch für die Zukunft weiterhin interessierte und engagierte Menschen für unsere Netzwerk-Idee begeistern können“, berichtet Daniela Graß. Barbara Goetze-Proske, Sozialpädagogin und Gesundheitswissenschaftlerin, und Dr. Philip Rothhardt, Vice President Globlas Operations bei CoachHub, haben das viermonatige Coaching ehrenamtlich durchgeführt.

 

„Für mich als Coach, ist es immer wieder beglückend zu sehen, wie sich eine Organisation im Coaching Prozess entwickelt und auch was für Energien und Innovationen freigesetzt werden. Eine sehr dankbare Aufgabe. Und es freut mich sehr, dass das Netzwerk Gesunde Kinder zu den Top 25 gehört“, freut sich Barbara Goetze-Proske über das erfolgreiche Coaching im startsocial Bundeswettbewerb. „Es war ein großes Glück, dass wir für das Beratungsstipendium ausgewählt und in dieser Zeit von den beiden erfahrenen Coaches unterstützt und begleitet wurden. Und obwohl wir uns nie persönlich begegnet sind, entstand schnell eine vertraute und für beide Seiten gewinnbringende Arbeitsatmosphäre. In diesem Jahr musste man sich von Anfang bereit erklären, das Coaching wegen den Corona-Einschränkungen auch online durchzuführen“, so Daniela Graß

 

Im Ergebnis der Arbeit ist die Zahl der am Netzwerk teilnehmenden Familien auch mit der Corona-Pandemie weitestgehend konstant geblieben, neue Ehrenamtliche wurden gewonnen, die aktiven Familienpaten fühlen sich wertgeschätzt und sind weiterhin ehrenamtlich im Netzwerk Gesunde Kinder tätig und zukünftig können noch weitere Familien begleitet werden.

 

Daniela Graß resumiert: „Wir sind dankbar für diese nachhaltige Chance der Weiterentwicklung unseres Projektes, damit wir auch in Zukunft Eltern eine Begleitung durch ehrenamtliche Familienpaten ermöglichen und damit einen Beitrag zur Kinder- und Familiengesundheit leisten können – insbesondere auch in dieser herausforderden Zeit, in der Familien immer wieder Ermutigung, und Zuspruch brauchen, jemanden, der ihnen zuhört und für sie da ist“.

 

Die 25 überzeugendsten sozialen Initiativen werden nun auf einer Preisverleihung geehrt. Sieben von ihnen erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 35.000 Euro, darunter ein Sonderpreis der Bundeskanzlerin. Die diesjährige Preisverleihung wird aufgrund der Coronakrise am 10. Juni 2021 virtuell und nicht wie bisher üblich im Bundeskanzleramt gefeiert. Eine Übersicht der 25 Initiativen samt einer kurzen inhaltlichen Beschreibung finden Sie hier. https://startsocial.de/downloads/kurzportraits-der-bundesauswahl-202021

 


 

Kindergesundheit durch Familienpaten fördern

Das Netzwerk Gesunde Kinder unterstützt Familien von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes bei vielen großen und kleinen Fragen des Alltags. Es vermittelt ehrenamtliche Familienpaten, die Eltern und ihre Kinder begleiten und in vertrauter Umgebung Erfahrungen und Wissen zu gesundheits- und entwicklungsför-dernden Themen weitergeben sowie über regionale Angebote informieren.

Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon (03573) 75-1037 oder im Internet auf www.ekib.info.

 

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz GmbH / Niederlausitzer
Netzwerk Gesunde Kinder vom 23.04.2021)

 

[2021-04-22_PM_NGK_Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder gewinnt Stipendium beim Bundeswettbewerb startsocial]

Foto zu Meldung: startsocial-Wettbewerb: Die Bundesauswahl steht fest! Das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder gehört zu den 25 überzeugendsten Projekten

Bundes-Notbremse: Kabinett passt SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung an – Schärfere Regelungen bei Versammlungen und Sport

(24. 04. 2021)

Zum heutigen Kabinettsbeschluss teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse ab morgigem 24. April greift, hat das Brandenburger Kabinett heute die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. So wurden in der Verordnung im Paragraph 26 alle Absätze zur Notbremse aufgehoben, da nun das Infektionsschutzgesetz die notwendigen Schutzmaßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt regelt. Die meisten Corona-Regeln der Bundes-Notbremse – wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen für einen Haushalt und eine zusätzliche Person – gelten in Brandenburg bereits. Schärfere Regeln gibt es in Brandenburg bei Versammlungen und Sport. Die geänderte Verordnung soll noch heute verkündet und bereits morgen (24.04.2021) in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 16.05.2021.

Die wichtigsten Änderungen für Brandenburgerinnen und Brandenburger sind:

  • Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100: Lockerung bei der von 22.00 und 05.00 Uhr geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkung: zwischen 22 und 24 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen (z.B. Joggen oder Spazierengehen). Diese Ausnahme gab es bislang in Brandenburg nicht.
  • Über 100: Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen im Freien betrieben werden. Wichtig: In Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen. Ausnahmen gibt es für alle Berufs- und Leistungssportler*innen. Ausgenommen sind auch Kinder bis 14, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.
  • Über 100: Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Friseur- und Fußpflegebesuche sind allerdings nur möglich, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich.
  • Zwischen 100 und 150: Einkaufen unter Auflagen nur mit negativem Test und Terminbuchung („Click & Meet“) in allen Geschäften erlaubt. Dies gilt aufgrund der Bundesregelung künftig auch für Baumärkte, die in Brandenburg bisher geöffnet waren.
  • Bis 165: Nach der Eindämmungsverordnung ist der Präsenzunterricht in Schulen weiterhin untersagt; ausgenommen davon ist der Präsenz- bzw. Wechselunterricht für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe, von Abschlussklassen und in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren. Neu: Ab dem 03.05.2021 wird Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht erlaubt. Ab dem 03.05. werden die künftigen Abschlussklassen, die also im nächsten Jahr ihre Prüfung ablegen, im Wechselunterricht die Schulen besuchen können. Die diesjährige Abschlussklassen 2020/2021 verlassen nach den Prüfungen die Schule.
  • Über 165: alle Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas müssen schließen, mit Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung.
  • Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten Zuhause auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Neu: Beschäftigte sind jetzt rechtlich verpflichtet, in ihrer Wohnung zu arbeiten, wenn ihr Arbeitgeber ihnen das anbietet und dies räumlich und technisch möglich ist.
  • Versammlungen (Demonstrationen): Die Bundes-Notbremse schränkt Versammlungen auch bei hohen Inzidenzen nicht ein. In Brandenburg gilt aber weiterhin: Versammlungen unter freiem Himmel sind ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig (Abstandsgebot, Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts, Maskenpflicht). Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über 100 liegt, sind Versammlungen nur noch mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 sind Demonstrationen in Brandenburg grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
  • Keine Testpflicht für vollständig Geimpfte: Hier gibt es eine Klarstellung in der Eindämmungsverordnung: das gilt nur für Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Hinweis: der russische Impfstoff Sputnik V ist noch nicht in der EU zugelassen).

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „„Die Bundes-Notbremse macht es erforderlich, dass die Bundesländer ihre landesspezifischen Verordnungen anpassen müssen. Das hat das Brandenburger Kabinett heute Nachmittag gemacht. Ich begrüße, dass es bundeseinheitliche Festlegungen gibt, die jeweils auf kommunaler Ebene umzusetzen sind. Es ist gut, dass der Bund in Verantwortung geht. Im Interesse der Einheitlichkeit übernehmen wir die Bundesregelungen, auch wenn sie weniger streng sind als in Brandenburg wie zum Beispiel bei der Ausgangsbeschränkung oder dem Einzelhandel. Dennoch bleiben wir insgesamt vorsichtig. Das ist mit Blick auf die Lage in unseren Intensivstationen geboten. Auch wenn es einzelne Tage gibt, an denen die Inzidenzen sinken, so ist die Infektionsdynamik immer noch zu hoch und wir müssen weiter gegen halten. Ich danke allen, die daran mitwirken. Und es bleibt dabei: Nur mit Impfen kommen wir aus der Pandemie. Dabei ist entscheidend, dass der Impfstoff für die märkischen Oberarme zuverlässig geliefert wird. Deshalb ist es gut, dass am Montagnachmittag der Impfgipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stattfindet, um den ich gebeten hatte.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Schutzmaßnahmen sind notwendig, und sie wirken. Seit einer Woche bewegen sich die landesweiten Sieben-Tage-Inzidenzen auf einem Plateau von Werten zwischen 134 bis 145. Diese Entwicklung ist ein Hoffnungsschimmer, aber wir können leider noch keine Entwarnung geben. Die Infektionszahlen sind dafür noch immer zu hoch. Es kann auch nicht nur um Notbremsen-Regelungen gehen. Die Infektionszahlen müssen wieder deutlich sinken. Testen und Impfen, Kontakte reduzieren, Maske tragen, Abstand halten und regelmäßig lüften tragen dazu entscheidend bei.“

Innenminister Michael Stübgen: „Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Wir wollen allen Menschen in Brandenburg so schnell wie möglich den vollständigen Impfschutz ermöglichen. Wir sind mittlerweile auf einem guten Weg und konnten bis jetzt jeden vierten Erwachsenen in Brandenburg mindestens einmal impfen. Der größte Teil der Wegstrecke liegt aber noch vor uns. Wir könnten noch viel schneller impfen, sind aber weiter von Liefermengen und Entscheidungen des Bundes abhängig. Wir konnten weitere Prioritätengruppen öffnen und bleiben dabei unserem Kurs treu. Vorrang haben in Brandenburg alle, die aufgrund ihres Alters oder individueller Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. Wir werden aber auch gewährleisten, dass der Unterricht an Brandenburgs Schulen sicher stattfinden kann und dass unsere Feuerwehrleute ausreichend geschützt sind.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir tun alles für sichere, offene Schulen und Kitas: Dazu gehören verpflichtende Schnelltests für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und das weitere Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Hortkinder. Ab kommenden Montag können sich – nach den Grund- und Förderschul-Lehrkräften – nun auch die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen impfen lassen. Das ist wichtig, denn ab 3. Mai wollen wir auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zurück in den Wechselunterricht holen. Unabhängig von der Inzidenz werden ­– unter Beachtung aller Hygieneregeln – die Prüfungen durchgeführt. Und sobald die jetzigen Abschlussklassen nicht mehr an den Schulen sind, holen wir – unabhängig von der Inzidenz – die künftigen Abschlussklassen zurück in die Schulen. Bei alldem geht es nicht ausschließlich um Wissens- und Kompetenzvermittlung, sondern auch um das soziale Miteinander. Die Beziehung zum Lehrer oder zur Lehrerin und zu den anderen Kindern und Jugendlichen sind für die Entwicklung von großer Bedeutung.“

Bundes- und Landesrecht

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden am 21.04.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Am 22.04. befasste sich der Bundesrat damit. Am heutigen 23.04. trat das Gesetz in Kraft.

Mit dem neuen Paragraphen 28b IfSG wurde eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse eingeführt: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag schärfere Schutzmaßnahmen.

Wichtig: Das erste Mal greifen die Maßnahmen der Bundes-Notbremse am 24. April 2021 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz vom 20. bis zum 22. April 2021 den jeweils maßgeblichen Schwellenwert (100, 150 bzw. 165) an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten hat. Das betrifft im Land Brandenburg mit heutigem Stand folgende Landkreise und kreisfreie Städte:

Schwellenwert 100:   Brandenburg an der Havel, Dahme-Spreewald, Frankfurt (Oder), Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming, Uckermark

Schwellenwert 150:   Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz

Schwellenwert 165:   Cottbus, Oder-Spree, Spree-Neiße

Die Bundes-Notbremse greift also erst ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Maßnahmen unter diesem Schwellenwert regeln nur die Länder per Verordnungen bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Wichtig: Sie können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes immer strengere Regeln beschließen, aber nicht die Bundes-Notbremse lockern.

Nach der Eindämmungsverordnung sollen die Landkreise und kreisfreien Städte schärfere Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist; dies gilt insbesondere bei einer kritischen Auslastung der intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten.

 

Staatskanzlei Brandenburg
Presseamt, Onlinekommunikation
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Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
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(Quelle: PM der Staatskanzlei vom 23.04.2021)

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Fallzahlen / Impfbus-Zwischenfazit / Erweiterung Testangebote Kita / Bundesnotbremse - Auswirkungen auf OSL

(23. 04. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 172,8.

 

Auch in dieser Kalenderwoche zählt OSL zu den stärksten vom Infektionsgeschehen betroffenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten im Land Brandenburg. Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 133,8. Am stärksten betroffen ist derzeit der Landkreis Spree-Neiße (219). Die verhältnismäßig geringsten Neuinfektionen und gleichzeitig den landesweit einzigen zweistelligen Wert verzeichnet der Landkreis Barnim (72,3).

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 6.821. Als genesen gelten 6.189 Personen. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 783 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt.

4 Kindertagesstätten, 3 Pflegeeinrichtungen und 2 Schulen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Zwischenfazit Einsatz mobiler Impfbus+++

Seit dem 19. April fährt der Impfbus durch OSL, um auch in der Fläche Impfangebote zu unterbreiten.

Zu einem ersten Zwischenfazit schätzt Martin Höntsch, Impfbus-Koordinator, ein: „Das Feedback ist durchweg positiv. Mit Ende der ersten Woche werden wir rund 200 Impfungen vorgenommen haben. Die Impflinge waren sehr dankbar über das zusätzliche Angebot, vor allem das direkte Impfangebot am Wohnort wurde sehr gut angenommen. Die DRK-Mitarbeiter und Ärzte sind sehr motiviert und engagiert.“

Nachdem der Bus in dieser Woche Halt in Tettau, Ruhland und Kostebrau gemacht hat, wird der Impfbus in der nächsten Woche in Kleinleipisch, Schwarzheide, Klettwitz und Meuro impfberechtigten Menschen die Gelegenheit bieten, sich direkt in ihrem Heimatort impfen zu lassen. Die Vergabe der Termine erfolgt telefonisch über die jeweilige Heimatkommune. Diese stellen auf ihren Internetseiten nähere Informationen bereit.

 

Weitere Informationen: www.osl-online.de/corona

 

+++ Erweiterung Testangebote für Kinder in Kitas +++

Beginnend ab nächster Woche werden Testangebote auch auf die Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen erweitert. Darauf verständigten sich die Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Landkreis in OSL. Eltern, deren Kind ein Angebot der Kindertagesbetreuung besucht und noch kein Schulkind ist, sollen die Möglichkeit erhalten, dieses einmal pro Woche kostenfrei selbst zu testen. Ziel ist es, durch das frühzeitige Erkennen von Verdachtsfällen das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen und damit Einrichtungen möglichst lange offen halten zu können. Wichtig: die Durchführung der Selbsttests ist freiwillig.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Die Testmöglichkeit ist neben den weiterhin strikt einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Es gilt, alles dafür zu tun, eine erneute Schließung der Kitas in OSL wie es bereits im Januar und Februar der Fall war, zu vermeiden. Dabei ist klar: nur bei breiter Akzeptanz und Mitwirkung kann die Teststrategie wirksam umgesetzt werden.“

 

In der Woche ab dem 26. April 2021 werden die ersten Selbsttests über die örtlichen Kommunen an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt.

Vorgesehen ist ein Selbsttest pro Kind und Woche. Die Verteilung der Tests an die Eltern wird durch die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen in eigener Verantwortung vorgenommen.

Die Eltern sollen ihre Kinder zu Hause mittels der zur Verfügung gestellten Selbsttests wöchentlich testen.

 

Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Kindertagesstätte bzw. die Kindertagespflegeperson über die tatsächliche Durchführung und das Ergebnis zu informieren. Aber: Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen.

Das positive Selbsttestergebnis löst eine Meldepflicht gegenüber dem Haus- bzw. Kinderarzt und dem Gesundheitsamt aus. Es ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen und bis zum Testtermin alle Kontakte zu vermeiden und sich in eine häusliche Quarantäne zu begeben.

 

+++ Bundesweite Notbremse beschlossen / Auswirkungen auf OSL +++

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine bundesweite Notbremse eingeführt. Diese bundesgesetzlichen Regelungen gelten ab dem 24.04.2021 unmittelbar auch in OSL. Das Land Brandenburg hatte in der überarbeiteten Eindämmungsverordnung bereits in der vergangenen Woche Schutzmaßnahmen beschlossen, die größtenteils mit den bundesweit einheitlichen Regelungen übereinstimmen.

Für Oberspreewald-Lausitz gilt nach wie vor:

 

  • Kontaktbeschränkung auf 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person, höchstens 5 Personen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht gezählt werden)
  • Ausgangsbeschränkung von 22:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages: Verlassen der Wohnung oder einer Unterkunft nur aus triftigen Gründen (z.B. zum Zweck der Berufsausbildung, medizinischer Notfälle); eine weitere Ausnahme gilt für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
  • Der Einzelhandel bleibt geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); davon ausgenommen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Ausübung von Sport nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten mit maximal 2 Personen bzw. mit Personen des eigenen Haushalts.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen (auch Tierparks).
  • Körpernahe Dienstleistungen (medizinische und ähnliche) sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure/Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken bleiben untersagt.

 

An den Schulen gilt weiterhin seit dem 19. April die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Personal in den Schulen zweimal pro Woche. Sobald (ab 23.04.2021) an drei aufeinander folgenden Tagen kumulativ über 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus vorliegen, so hat dies direkte Auswirkungen auf den Bildungs- und Kita-Bereich: allgemein- und berufsbildende Schulen müssen bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Abschlussklassen und Förderschulen) in den Distanzunterricht wechseln, Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung schließen.

 

Näher Informationen unter www.osl-online.de/corona.

Stephan Hermann: Der neue Leiter des Jugendamtes OSL stellt sich vor

(23. 04. 2021)

Das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Standorten in der Kreisstadt Senftenberg erhält ab dem 1. Mai 2021 einen neuen Leiter. Dessen Name dürfte vielen nicht unbekannt sein.

 

Bereits seit Juli 2013 arbeitet Stephan Hermann als Sachgebietsleiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Jugendamt der Kreisverwaltung OSL. Seit Oktober 2018 hat er die stellvertretende Amtsleiterposition inne, seit dem Wechsel seiner Vorgängerin Manina Miltz-Kulowatz an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg im November 2020 führt er das Amt kommissarisch.

 

Im März setzte sich Hermann im Ergebnis eines Auswahlverfahrens zur Neubesetzung der Stelle gegenüber mehreren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern durch. In der Kreistagssitzung am 18. März bestellte ihn der Kreistag auf Vorschlag der Kreisverwaltung einstimmig zum neuen Leiter des Jugendamtes.

 

Hermann übernimmt die Verantwortung für knapp 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit für eines der personell größten Ämter innerhalb der Kreisverwaltung. Dieses verwaltet eines der höchsten Budgets innerhalb des Kreishaushaltes. Allein für 2021 sieht dieser einen Zuschussbedarf von knapp 39 Millionen Euro zur Erfüllung aller Aufgaben vor. Die größten Posten ergeben sich in den sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ (16,1 Mio.€) und der Finanzierung der Kindertagesbetreuung (14 Mio.€).

 

Um die stetig steigenden haushalterischen Anforderungen und Entwicklungen abbilden zu können, soll voraussichtlich noch in 2021 innerhalb des Amtes durch Umstrukturierung ein neues – viertes – Sachgebiet entstehen. Dieses soll die Bereiche Vertragsgestaltung, Finanzen und Controlling vereinen.

 

Die Umstrukturierung wird eine der Aufgaben, welche Hermann in den kommenden Monaten intern begleiten wird. Auch Stellenbesetzungen und die Einführung einer neuen Fachsoftware stehen auf dem Programm. Parallel werden er und sein Team im Bereich der Jugendhilfe weiter in die Bewältigung des Pandemiegeschehens eingebunden sein. Darüber hinaus steht in der Jugendhilfe noch in diesem Jahr eine umfassende Gesetzesreform an, die es in die örtliche Praxis umzusetzen gilt.

 

Die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Amtes sind es auch, die ihn an der Stelle reizen. Mit Wirkung nach außen ist es vor allem die strukturelle Weiterentwicklung im Bereich des Kinderschutzes. Hermann: „Das Jugendamt ist hier nur ein Glied der Kette. Um Kinderschutzfälle früh erkennen und begleiten zu können, benötigen wir ein starkes Netz aus Kooperationspartnern. Diese Netzwerkarbeit mit externen Partnern, wie beispielsweise Kitas, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, medizinischen Eirichtungen und Polizei, möchte ich gemeinsam mit meinem Team weiter ausbauen. Beispielsweise, indem zusätzliche Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen und gezielt zusätzliche Qualifizierungsangebote entwickelt werden.“

 

Neben Vorstellungen und Zielen für seine neue Aufgabe bringt Hermann auch die nötige fachliche Qualifikation mit: Er absolvierte zwischen 2003 und 2009 ein Diplom-Studium der Erziehungswissenschaften in der Fachrichtung Sozialpädagogik und Sozialarbeit an der Technischen Universität Dresden. Von 2008 bis 2013 arbeitete er im Jugendamt der sächsischen Landeshauptstadt Dresden als Sozialarbeiter im ASD sowie als Amtsvormund. Im Juli 2013 wechselte er in die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Hermann ist 38 Jahre alt. Er lebt mit seiner Frau und den zwei gemeinsamen Kindern im Landkreis.

 

Seine neue Position tritt er offiziell zum 1. Mai 2021 an. Hermann: „Ich freue mich auf eine vielseitige und interessante Aufgabe mit immer neuen Herausforderungen sowie tolle Kolleginnen und Kollegen an meiner Seite, auf die man sich stets verlassen kann.“

 

Das Jugendamt des Landkreises OSL

Das Jugendamt des Landkreises OSL ist eines von deutschlandweit etwa 600. Es befindet sich am Hauptverwaltungsstandort der Kreisverwaltung im Dubinaweg 1 in Senftenberg. Ein Teilbereich befindet sich in der Außenstelle im Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie organisieren eine qualitätsvolle Kinderbetreuung im Landkreis, leisten Erziehungsberatung, sind zum Schutz des Kindeswohls aktiv und stärken hierbei insbesondere den Bereich Prävention, fördern Angebote für Jugendliche sowie zum Aufbau einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Das Jugendamt arbeitet eng mit verschiedenen Kooperationspartnern im Landkreis zusammen.

 

Das Amt gliedert sich in die Sachgebiete „Amtsvormundschaften/Unterhalt/Elterngeld“, „Jugendförderung/Besondere Soziale Dienste/Kita/Jugendhilfeplanung“, „Allgemeiner Sozialer Dienst“ sowie eine dem Amtsleiter zugeordnete Stabstelle mit den Bereichen Haushaltsplanung, Entgelte/Vertragsmanagement, Widersprüche und Sekretariat.

 

Kontakt:

Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(03573) 870-4201

www.osl-online.de

 

Weiterführende Informationen:

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Foto zu Meldung: Stephan Hermann: Der neue Leiter des Jugendamtes OSL stellt sich vor

Coronavirus: Schärfere Notbremse gilt in Brandenburg schon ab Montag – Kabinett beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

(18. 04. 2021)

Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat das Kabinett in einer Sondersitzung am heutigen Samstag Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So gilt ab Montag (19. April 2021) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Die geänderte Verordnung soll am Sonntag verkündet und am Montag in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 3. Mai 2021.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir sind in einer der schwierigsten Situationen der Pandemie. Auch wenn es einzelne Tage mit fallenden Werten gibt: Die Inzidenzen steigen deutlich. Heute sind es 141,3, vor 10 Tagen waren es 109,1. Was mich aber besonders besorgt: Die Situation auf den Intensivstationen wird immer dramatischer. Deshalb handelt Brandenburg jetzt. Jeder Tag zählt. Wir können und wollen nicht warten, bis es eine bundesgesetzliche Regelung gibt. Der Druck durch die Pandemie steigt, aber zugleich nähern wir uns dem rettenden Ufer. Es kann aber nur erreicht werden durch noch mehr Geschwindigkeit beim Impfen. Wir brauchen zuverlässige Lieferungen und mehr Impfstoff. Deshalb habe ich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut aufgefordert zu einem Bund-Länder Impfgipfel.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Lage ist ernst. Die Infektionszahlen sind zu hoch. Die dritte Welle ist geprägt von der rasanten Ausbreitung der Virus-Mutationen. Sie sind ansteckender. Mittlerweile weisen in Deutschland rund 90 Prozent der positiven PCR-Tests die britische Mutante B.1.1.7 auf. Die COVID-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, werden jünger. Und sie müssen länger intensivmedizinisch behandelt werden. Erste Krankenhäuser sehen sich an der Obergrenze des medizinisch Verantwortbaren. Jeder weitere Tag, den wir auf die angekündigte schärfere Bundes-Notbremse warten würden, kann zu einer Überlastung der Krankenhäuser führen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Wir brauchen jetzt konsequente Maßnahmen, um den Anstieg der Infektionszahlen zeitnah bremsen zu können. Wir dürfen nicht in eine kritische Situation geraten, in der die Krankenhausbeschäftigten ans Limit kommen. Entscheidend für einen schnellen Erfolg ist, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburg jetzt noch einmal entschlossen die Corona-Regeln einhalten. Abstand halten, Kontakte reduzieren, regelmäßig lüften, Hände waschen und Maske tragen. Darauf kommt es jetzt an.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die dritte Welle der Corona-Infektionen rollt mit großem Schwung durchs Land. Wir müssen deswegen erneut die Bremse stärker anziehen. Wir lassen uns dabei nicht nur von Inzidenzzahlen leiten, sondern betrachten besonders die Entwicklungen in den Krankenhäusern mit großer Sorge. Die Mediziner mahnen uns zu konsequenten Entscheidungen und das kann nicht ignoriert werden. Die Maßnahmen sind hart und wir müssen Tag für Tag bewerten, wie wirksam die schweren Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bevölkerung zum Schutz der Gesundheit beitragen. Mein Hauptaugenmerk gilt weiter dem Impfen. Nur mit Impfstoff kommen wir aus der Krise. Fast eine halbe Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger hat mittlerweile mindestens eine Erstimpfung bekommen. Wir könnten noch viel mehr und schneller impfen. Ich erwarte, dass der Bund dafür endlich verlässliche und ausreichende Impfstofflieferungen organisiert.“

 

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Verordnung sind:

Versammlungen unter freiem Himmel sind weiterhin ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig (Abstandsgebot, Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts, Maskenpflicht). Neu: Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt, sind Versammlungen nur noch mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Wie bisher gilt: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sind Demonstrationen grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall können weiterhin Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 

Landkreise und kreisfreien Städte sollen nach Paragraph 26 der Eindämmungsverordnung weitere Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ergreifen, wenn das aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Neu an dieser Stelle in der Verordnung: Dies kommt insbesondere bei einer kritischen Auslastung der intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten in Betracht.

 

Notbremse ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100: Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100 liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen folgende Maßnahmen:

  • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen (neu / ähnlich der Regelung über Ostern): In der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet (Hinweis: die geplante Bundes-Notbremse sieht hier den Zeitraum von 21 bis 5 Uhr vor). Triftige Gründe sind insbesondere:
    • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
    • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
    • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
    • die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen oder Pferde füttern),
    • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
    • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
    • die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
    • die Teilnahme an nicht untersagten Veranstaltungen, mit Ausnahme privater Feiern und sonstigen Zusammenkünften (Hinweis: dieser Punkt ist im Vergleich zur Oster-Regelung neu/schärfer). Das bedeutet: man muss von einem Verwandtenbesuch rechtzeitig aufbrechen, so dass man bis 22 Uhr das eigene Zuhause erreicht
    • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
  • Kontaktbeschränkungen (unverändert / geregelt wie bisher): der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Diese Personengrenze gilt auch für die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sowie von privaten Feiern und Zusammenkünften.
  • Einzelhandel (unverändert / geregelt wie bisher): Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Ausgenommen sind Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs. Dazu gehören unter anderem: Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Banken und Sparkassen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste.
  • Sport (unverändert / geregelt wie bisher): Die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Die Ausübung von Kontaktsport mit haushaltsfremden Personen ist untersagt.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen (geändert / verschärft): Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: das betrifft neben Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien, Archiven und öffentlichen Bibliotheken jetzt auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.

 

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 gilt: Sobald ab dem 18. April 2021 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 200 liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe ist dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen untersagt. In diesem Fall ist eine Notbetreuung einzurichten.

Wichtig – davon unberührt bleibt weiter: Der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen, im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs, in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren.

 

Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).

 

Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Kitas und Horte) haben:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
  • Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter (Hinweis: in bisheriger Verordnung stand „beide Personensorgeberechtigte“) in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  • Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Kritische Infrastrukturbereiche sind:

  • Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe sowie Versorgung psychisch Erkrankter, Personen im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich,
  • Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung und Lehrkräfte,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
  • Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die Grundversorgung,
  • Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  • freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
  • Bestattungsunternehmen.

 

Keinen Anspruch auf Notbetreuung haben präsenzpflichtige Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Vollständig Geimpfte brauchen keinen negativen Testnachweis: Personen, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben, eine entsprechende Impfdokumentation vorlegen können und keine Symptome einer COVID-19-Erkrankungen aufweisen, können Angebote, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden dürfen, ohne Vorlage eines Testergebnisses nutzen. Dies gilt auch für Berufsausübungen, für die negative Tests vorgeschrieben sind, z. B. in Schulen und Kitas.

 

Woidke dazu: „Es geht nicht um Privilegien, sondern schlicht um eine berechtigte rechtliche Gleichstellung. Dafür habe ich mich immer eingesetzt. Zugleich schaffen wir damit eine erhebliche Entlastung zum Beispiel an Kitas und Schulen, da das vollständig geimpfte Personal keine Tests mehr machen muss.“

 

Aktuelle Corona-Lage

Die zweite Welle endete in der ersten Märzhälfte auf einem hohen Niveau: Am 10. März 2021 betrug die landesweite 7-Tages-Inzidenz 60,6. Dieser Wert hat sich mehr als verdoppelt. Heute beträgt die die landesweite 7-Tages-Inzidenz 141,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 

In 14 Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die 7-Tages-Inzidenz über der 100er Marke, und in Spree-Neiße über der 200er Marke.

 

(Quelle: Presse,itteilung MSGIV 18.04.2021)

Theater neue Bühne Senftenberg: Findungskommission benennt Daniel Ris als Nachfolger für Manuel Soubeyrand

(16. 04. 2021)

Mit dem Auslaufen des Vertrages des derzeitigen Intendanten am Theater neue Bühne Senftenberg, Manuel Soubeyrand, erfolgt auf dessen Wunsch hin zum Spielzeitwechsel 2022 eine Neubesetzung der künstlerischen Leitung des Hauses. Am 15. April 2021 einigte sich eine fachkundige Findungskommission im Ergebnis eines umfassenden Auswahlprozesses einstimmig auf einen passenden Bewerber.

 

Bei diesem handelt es sich um den 56-jährigen Daniel Ris. Ris ist seit 2016 Intendant der Burgfestspiele im rheinland-pfälzischen Mayen. Unter seiner Leitung erfuhr die Veranstaltung mit einem künstlerisch anspruchsvollen Programm stetig wachsende Besucherrekorde. Seit 2012 ist Ris zudem bundesweit als Berater für verschiedene namhafte Kulturbetriebe tätig.

 

Nach Abschluss des Schauspielstudiums in Bochum und Engagements in Dortmund, Bielefeld und Frankfurt am Main war er von 1993 bis 1998 als Schauspieler im Ensemble am Theater Konstanz tätig und begann dort, auch zu inszenieren. Es folgten neunzehn freiberufliche Jahre als Regisseur, Darsteller und Autor. Ris absolvierte zudem ein Masterstudium Kulturmanagement an der Universität Zürich, welches er 2011 mit Auszeichnung abschloss. Seit 2015 ist er systemischer Coach mit Zertifikat der Fachhochschule Potsdam. Er ist Gründungsmitglied und im Vorstand der Initiative „art but fair Deutschland e.V“.

 

Ein entsprechender Vorschlag über die Neubesetzung der Intendanz mit Daniel Ris ab dem 1. September 2022 wurde den Verbandsräten des Zweckverbandes Niederlausitzer Theaterstädtebund – Neue Bühne Senftenberg durch die Findungskommission zur Beschlussfassung unterbreitet. Dies soll bereits im Mai erfolgen.

 

31 Bewerbungen aus dem In- und Ausland gingen im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ein. Der Entscheidung der fünfköpfigen Findungskommission für Ris vorausgegangen war eine intensive fachliche Auseinandersetzung mit den eingereichten Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber. Am 30. März erfolgte mit sieben im Ergebnis der Vorauswahl ermittelten Kandidatinnen und Kandidaten jeweils ein persönliches Vorstellungsgespräch. Hierbei führten die Eingeladenen unter anderem zu möglichen konzeptionellen Ansätzen und Akzenten für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Schauspielhauses unter ihrer künstlerischen Leitung aus und stellten sich den Fragen der Anwesenden. Die finale Entscheidung für Ris fiel innerhalb eines weiteren Gespräches im April.

 

Landrat Siegurd Heinze, Mitglied der Findungskommission und Vorsitzender der Verbandsversammlung: „Daniel Ris überzeugte die Findungskommission sowohl in Auftreten, Qualifikation und Erfahrung, als auch in seiner künstlerischen Konzeptskizze inklusive Spielplanentwurf zur erfolgreichen Leitung und Entwicklung des Hauses neue Bühne. Er hat genaue Vorstellungen davon, was das Haus ist, was es sein muss und werden will.“

 

Der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich fügt hinzu: „Er sieht in der Leitung des Hauses nicht nur eine künstlerische und unternehmerische Aufgabe und Verantwortung für die Region und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch eine ethische. Im Ergebnis des Auswahlverfahrens konnte Herr Ris vollumfänglich und mit bestem Gewissen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit empfohlen werden.“

 

Der Findungskommission gehörten neben den Verbandsräten des Zweckverbandes Niederlausitzer Theaterstädtebund – Neue Bühne Senftenberg, Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, die Leiterin des Referats Darstellende Kunst und Musik im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Cerstin Gerecht und die Intendantin des Landestheaters Schwaben, Kathrin Mädler, an. Für den im März verstorbenen ehemaligen Neue Bühne-Intendanten Heinz Klevenow, der auf Wunsch des Landkreises und der Stadt an dem Auswahlverfahren mitwirken sollte, konnte kurzfristig der Intendant der Uckermärkischen Bühnen Schwedt, André Nicke, gebunden werden.

Foto zu Meldung: Theater neue Bühne Senftenberg:  Findungskommission benennt Daniel Ris als Nachfolger für Manuel Soubeyrand

Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita

(15. 04. 2021)

Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

 

Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen; hierauf ist im Eingangsbereich der betreffenden Schule hinzuweisen. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal haben an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.

 

Die Selbsttests sollen, wie in der Arbeitsgruppe „Sichere und offene Schule“ vereinbart, ab der Woche des 19. April 2021 in der Regel zu Hause durchgeführt werden.  Wenn Schülerinnen und Schüler den Test vergessen haben, kann er an der Schule durchgeführt werden. Bei einem positiven Testergebnis ist die Schule unverzüglich zu verlassen.

 

Personen, die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht der Primarstufe in die Notbetreuung in Grundschulen oder in Förderschulen bringen oder sie von dort abholen, ist der kurzzeitige Zutritt von Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses gestattet.

 

Diese Zutrittsregelungen für die Schulen gelten für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (insbesondere Horte) entsprechend. Auch das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal muss sich ab dem 19. April 2021 testen lassen.  Kinder in der vorschulischen Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten und insoweit auch Kindertagespflege) sind von den Zutrittsregelungen ausgenommen.

 

Für Kindertagespflegestellen gilt das Zutrittsverbot und die beschriebene Testpflicht nur während der Betreuungszeiten. Kindertagespflegepersonen, die die verordnete Testung für die Kindertagespflegestelle ablehnen, dürfen keine Betreuungsleistung erbringen.

 

Das Zutrittsverbot für Schule, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen gilt nicht für Personen,

  • die unmittelbar nach dem Betreten der Schule eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen,
  • die Kinder zum Unterricht in der Primarstufe oder in Förderschulen, in die Kindertagesbetreuung oder zur Notbetreuung bringen oder sie von dort abholen,
  • deren Zutritt zur Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung zur Aufrechterhaltung dessen Betriebs zwingend erforderlich ist (insbesondere zur Durchführung notwendiger betriebs- oder einrichtungserhaltender Bau- oder Reparaturmaßnahmen),
  • deren Zutritt zur Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung eines Einsatzauftrages der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei oder des Katastrophenschutzes notwendig ist.

 

Mit der Einführung der Testpflicht ab dem 19. April 2021 nehmen die Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen teil, die im Wechselmodell unterrichtet werden (Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht).

 

Es sind dies

  • die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe
  • die Abschlussklassen,
  • die Klassen im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.

 

Schülerinnen und Schüler, die die Bestätigung eines negativen Tests nicht vorlegen, verbringen die Lernzeit zu Hause, nehmen am Distanzunterricht für die Lerngruppe teil und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.

 

Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ erhalten durchgängig Präsenzunterricht. Hier können die Eltern entscheiden, ob die Kinder teilnehmen. Mit der Einführung der Testpflicht entfällt die Aufhebung der Präsenzpflicht.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungs- und Begabungsklassen, der Jahrgangstufen 7 bis 11 und 12 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium) sowie der beruflichen Schulen und der Schulen des Zweiten Bildungswegs erhalten bis auf Weiteres Distanzunterricht. Für sie besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.

 

Weitere Informationen:

 

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 15.04.2021)

[43-21_Testpflicht in Schule und Kita]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Fallzahlen / Landrat zur Meldung des Klinikums / Impfbus / Anpassung Eindämmungsverordnung / Bürgerhotline

(15. 04. 2021)

 

(15.04.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 197,5. Letztmalig konnte am 19. Februar 2021 ein Wert von unter 100 verzeichnet werden (95,1). Damit gilt auch weiterhin die sogenannte „Notbremse“, die das Land Brandenburg in seiner aktuellen Fassung der 7. Eindämmungsverordnung vorsieht. Bei Überschreiten der 200 gibt diese nach Bekanntgabe durch die Behörde zusätzlich ein Versammlungsverbot vor.

 

Auch in dieser Kalenderwoche zählt OSL zu den stärksten vom Infektionsgeschehen betroffenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten im Land Brandenburg. Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 155,3. Am stärksten betroffen ist derzeit der Landkreis Spree-Neiße (282,3). Die verhältnismäßig geringsten Neuinfektionen und gleichzeitig den landesweit einzigen zweistelligen Wert verzeichnet die Landeshauptstadt Potsdam (88,7).

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 6.620. Als genesen gelten 6.026 Personen. 259 Personen sind an oder mit Covid-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 772 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 19 Covid-Patienten stationär behandelt.

Jeweils 3 Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Schulen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Landrat zur Meldung des Klinikums Niederlausitz +++

Das Klinikum Niederlausitz weist in seiner aktuellen Pressemitteilung „Corona-Lage im Klinikum Niederlausitz spitzt sich zu“ vom 14. April 2021 auf die prekären Auswirkungen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens im Landkreis auf die medizinische Versorgung hin.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Einen jeden, der sich einredet, die Situation sei nicht angespannt, bitte ich, diese Meldung des Klinikums zu lesen. Sie macht deutlich: Wir sind weit entfernt von einer Normalität. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klinikum und im Gesundheitsdienst, die sich seit Monaten aufopferungsvoll und unter höchstem psychischen und organisatorischen Druck für ihre Mitmenschen einsetzen.“

 

Mit Blick auf das Impfmanagement von Bund und Land äußert sich Landrat Heinze wie folgt: „Die Situation ist und bleibt höchst unbefriedigend. Die immer neuen Entwicklungen und Unsicherheiten sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vermittelbar. Wir benötigen endlich ein verlässliches, mit ausreichend Impfstoffen untersetztes und in der Fläche für alle verfügbares Impfmanagement. Nur im Zusammenspiel mit den geltenden Regelungen und einem funktionierenden Impfsystem können wir Erfolge erzielen. Es darf nicht weiterhin nur über den Impfstoffmangel debattiert, es muss endlich gehandelt werden. Deutschland krempelt die Ärmel hoch – bitte zuerst für eine gesicherte Impfstoffbeschaffung.“ 

 

+++ Erweiterung kommunaler Impfangebote durch Impfbus +++

Ab dem 19. April wird in OSL ein Impfbus in Betrieb gehen, der in den nächsten Wochen alle elf Kommunen im Landkreis für jeweils zwei Tage aufsucht. Impfberechtigte Menschen erhalten dadurch die Gelegenheit, sich direkt in ihrem Heimatort impfen zu lassen. Die Vergabe der Termine erfolgt telefonisch über die jeweilige Heimatkommune. Diese stellen auf ihren Internetseiten nähere Informationen bereit.

 

Der Impfbus wird durch den Landkreis betrieben. Die Einsatzkräfte stellt der DRK Kreisverband Lausitz e.V. Der Kreisverwaltung ist es gelungen, sechs Ärztinnen bzw. Ärzte über Honorarverträge für diese Tätigkeit zu gewinnen.

 

Der Einsatz des Impfbusses stellt eine Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten im Landkreis dar und soll das Impfangebot weiter in die Fläche tragen. Zur Verfügung steht aktuell der Impfstoff AstraZeneca.

 

Weitere Informationen: www.osl-online.de/corona

 

+++ Anpassung Eindämmungsverordnung: Testpflicht in Schule und für Kitapersonal; Verlängerung Quarantäne-Verordnung +++

Eine Änderung der Eindämmungsverordnung seitens des Landes Brandenburg gibt nunmehr die bereits bekanntgegebene Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Personal in den Schulen ab dem 19. April vor. Neu hinzu kommt eine Testpflicht für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Weitere Informationen zu den Anpassungen in der Eindämmungsverordnung stellt das MBJS in seiner heutigen Pressemitteilung „Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita“ bereit.  

 

Neben den beschlossenen Änderungen der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde seitens des Landes auch die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ohne inhaltliche Änderungen um zwei Wochen bis zum Ablauf des 30. April 2021 verlängert.

 

+++ Bürgerhotline beantwortet weiter Fragen +++

Der Landkreis bietet unter der Telefonnummer 0800 870 1100 auch weiterhin an sieben Tagen die Woche die Möglichkeit, sich mit Fragen rund um das neuartige Coronavirus an die Verwaltung zu wenden.

Allein von Januar bis Mitte April 2021 bearbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 3.000 eingehende Anrufe.

Erreichbar ist die Corona-Hotline von Montag bis Freitag von 8-16 und Sa/So von 10 bis 14 Uhr. 

B 169: Vollsperrung bei Sedlitz

(14. 04. 2021)

Die Bundesstraße B 169 zwischen Sedlitz (Oberspreewald-Lausitz) und Senftenberg wird morgen vollgesperrt. Im Rahmen von Erkundungen und technischen Bohrungen durch die Lausitzer– und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft (LMBV) wurden Hohlräume unterhalb und Schäden direkt an der Bundesstraße festgestellt. Daraufhin wurden durch die Sachverständigen umgehend Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen angeordnet.  Sie dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit des Verkehrs auf der Bundesstraße.

 

Noch ist offen, wann und in welcher Form der Schaden behoben kann. Für den überörtlichen Verkehr wird empfohlen von Cottbus kommend bei Allmosen über die B 96 nach Großräschen zu fahren. Von dort nach Freienhufen und auf der Landesstraße L 55 zur B 169 in Schwarzheide und weiter nach Senftenberg bzw. umgekehrt.

 

Informationen zu allen Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustellen-informationssystem des Landesbetriebs: https://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.278688.de

 

(Quelle: Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 14.04.2021)

Corona-Lage im Klinikum Niederlausitz spitzt sich zu

(14. 04. 2021)

Senftenberg/Lauchhammer. Im Klinikum Niederlausitz bleibt die Zahl der Corona-Patienten konstant hoch und steigt die der Notfallpatienten ohne Corona. Seit dem 12. April werden wieder mehr geplante Eingriffe verschoben, um die Notfallversorgung absichern zu können. Das Krankenhaus stößt bei endlichen personellen Ressourcen immer wieder an seine Kapazitätsgrenze. Ein Rückgang der Corona-Fallzahlen ist für die Gesundheitsversorgung in der Region dringend notwendig.

Am Mittwoch, dem 12. April, wurde im Klinikum Niederlausitz die Umsetzung der nächsten Eskalationsstufe des Maßnahmenplans für die Bewältigung der dritten Corona-Welle angestoßen: Um die Patientenversorgung in den Pandemiebereichen und auch bei Nicht-Covid-Notfällen zu sichern, werden Stationen zusammengelegt und Operationen wo möglich verschoben. Das so freiwerdende qualifizierte medizinische und pflegerische Fachpersonal wird für die Versorgung schwerkranker und beatmungspflichtiger Patienten in den High-Care-Bereichen benötigt.

 

Behandlung von Nicht-Covid-Patienten wird immer dringlicher

Das Klinikum Niederlausitz bleibt in der Pandemie stark belastet. Die Covid-19-Patientenzahlen lagen in den vergangenen Monaten auf einem stabil hohen Niveau. Heute Morgen sind 22 Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz in Behandlung, von denen fünf eine intensivmedizinische Versorgung benötigen. Am 12. April wurde mit 27 Covid-19-Patienten der höchste Wert seit Anfang März erreicht. Der Zustand auch vieler Nicht-Covid-Patienten ist mittlerweile so dramatisch, dass es kaum noch Behandlungen gibt, die medizinisch vertretbar verschoben werden können, um die Betten in den Pandemiebereichen aufzustocken.

 

„Wir mobilisieren jetzt unsere letzten Kräfte in der Pandemiebewältigung. Wir handeln an der Obergrenze des medizinisch Verantwortbaren. Die Fallzahlen müssen runter, sonst ist unser Versorgungsauftrag in Gefahr. Das Personal hat einen monatelangen Corona-Marathon in den Knochen und keine Reserven mehr. Die psychische Belastung u.a. auch durch viele Sterbefälle ist enorm. Den Aussagen von Christian Karagiannidis, Leiter des Divi-Bettenregisters, zur Belastung der Intensivstationen in Deutschland, können wir uns nur anschließen – die Überlastung steht uns nicht bevor, sondern ist längst da“, äußert sich Geschäftsführer Tobias Vaasen zur aktuellen Lage.

 

Besonders belastet sind die High-Care-Bereiche, in denen auf der Intensiv- und Überwachungsstation schwerkranke Patienten behandelt werden. „Die Versorgung von Covid und Non-Covid-Patienten ist aktuell ein Spagat, bei dem das Bein der High-Care-Bereiche schon überdehnt ist“, beschreibt Dr. Volkmar Hanisch, Leiter des Zentrums für Intensiv- und Notfallmedizin des Klinikums Niederlausitz, die Situation.

 

Weniger Kontakte, mehr Impfen – damit die Betten nicht ausgehen

Der einzige und alternativlose Weg zur Rückkehr zu einer ausgewogenen Gesundheitsversorgung und zur Beendigung des Pandemie-Notbetriebs im Krankenhaus besteht aus Sicht der Corona-Einsatzleitung des Klinikums Niederlausitz aus drei Säulen: Impfen, Kontaktbeschränkungen sowie das strikte Einhalten der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften).
Das Klinikum Niederlausitz betreibt in Senftenberg die Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und hat allein vergangene Woche hier 1.600 Menschen aus der Region gegen Corona geimpft. Ab der kommenden Woche ist die Versorgung mit Impfstoff für die Impfstelle ungewiss. „Es braucht weniger Kontakte und mehr Impfungen, damit uns die Betten nicht ausgehen!“, appelliert Tobias Vaasen.

 

Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz GmbH vom 14.04.2021)

 

[PM-2021-04-14-KNL_Corona-Lage]

Foto zu Meldung: Corona-Lage im Klinikum Niederlausitz spitzt sich zu

9. Projektauswahlverfahren des Fördervereins LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

(13. 04. 2021)

Der Förderverein LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. startete am 30. März das inzwischen 9. Projektauswahlverfahren – dafür steht diesmal ein Budget von 1,6 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden.

 

Der Aufruf richtet sich diesmal an Projektträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 200.000 Euro. Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. ist der 30.07.2021. Unterstützt werden Vorhaben kleinerer Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.

 

Die bestätigten Projektträger werden direkt nach der Auswahlentscheidung im September 2021 mittels einer Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite.

 

Alle weiteren Informationen, wie Richtlinie, Maßnahmeblatt und Kontaktdaten finden Sie hier:

Energieregion Seenland - LEADER-Förderung (energieregion-seenland.de)

 

Michael Franke
Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

Geschäftsstelle: Am Werk 8, 01979 Lauchhammer

Telefon: 03574 4676 2256

Fax:       03574 4676 2311

e-Mail:  

www.energieregion-seenland.de

 

(Quelle: Meldung LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. vom 13.04.2021)

[9. Projektaufruf LEADER-Förderung]

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz: LASV unterstützt LAVG bei Antragsbearbeitung

(13. 04. 2021)

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wird das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei der Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigung nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterstützen. „Trotz zusätzlichen Personals und einer eigenen Organisationseinheit ‚IfSG Entschädigung‘ im LAVG konnte der Bearbeitungsstau noch nicht abgebaut werden. Um die Antragserledigung jetzt spürbar und nachhaltig zu beschleunigen, wird ab Ende April das LASV mit seiner Erfahrung und Expertise in der Leistungsgewährung die Bearbeitung der Anträge übernehmen. Damit soll das durch die Pandemiebewältigung seit über einem Jahr äußerst beanspruchte LAVG entlastet werden. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung der Anträge wird das LASV das Antragsverfahren zudem auf ein ausschließliches Online-Verfahren umstellen“, erklärte Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft heute in Potsdam.

 

Mit Stand 9. April 2021 liegen dem LAVG insgesamt 36.219 Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem § 56 IfSG vor. Davon wurden bislang 3.910 Anträge abschließend bearbeitet, davon wurden 1.718 positiv und 2.192 negativ beschieden. Ausgezahlt wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 416.200 Euro und im Jahr 2021 rund 1.058.000 Euro. Damit wurden pro positiven Bescheid durchschnittlich rund 860 Euro ausgezahlt.

 

Gesundheitsstaatssekretär Ranft: „Klar ist, dass wir die hohe Zahl von offenen Anträgen so schnell wie möglich abtragen müssen. Klar ist aber auch, dass wir auch mit der Unterstützung des LASV dafür noch einige Zeit benötigen werden. Die Bearbeitung dieser Entschädigungsanträge ist personal- und zeitaufwendig. Es handelt sich um komplexe Einzelfallentscheidungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Einzelfall geprüft werden. Ein pauschaliertes Verfahren ist leider nicht vorgesehen. In vielen Fällen sind zeitaufwendige Rückfragen erforderlich. Zur Vereinfachung der Bearbeitungsprozesse ist das Land Brandenburg bereits Ende Mai 2020 einem länderübergreifenden Online-Antragsverfahren beigetreten. Dennoch werden weiterhin sehr viele Anträge in Papierform und oft auch unvollständig eingereicht. Und angesichts der unverändert bestehenden Pandemielage erhöht sich die Antragszahl stetig.“

 

Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben grundsätzlich Arbeitnehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen, die im Einzelfall von einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind (§ 56 Abs. 1 IfSG).

 

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Antragstellung durch die Arbeitgeber, da diese den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmer für längstens sechs Wochen auszubezahlen haben. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Nicht anspruchsberechtigt nach § 56 IfSG sind Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ihren Betrieb schließen mussten. Das gilt auch für deren Beschäftigte.

 

Nach § 56 Abs. 1a IfSG können Arbeitnehmer*innen und Selbstständige für maximal zehn Wochen, Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die ihr Kind allein beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, für maximal 20 Wochen eine Entschädigung aufgrund der Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder (z.B. Kita) bzw. für Menschen mit einer Behinderung erhalten. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt.

 

Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Die Betreuungseinrichtung oder Schule des Kindes wurde auf behördliche Anordnung geschlossen oder es ist ein Betreuungserfordernis entstanden, da eine Behörde die Absonderung (Quarantäne) des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung angeordnet hat. Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder benötigt besondere Hilfe (zum Beispiel aufgrund einer Behinderung). Es gab keine Möglichkeit, eine alternative, zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (zum Beispiel durch ältere Geschwister oder eine Notbetreuung in der Schule oder Betreuungseinrichtung).

 

Online-Portal

Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz können über ein ländergemeinsames Online-Portal eingereicht werden: https://ifsg-online.de/index.html. Betroffene finden dort alle Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

(Quelle PM MSGIV vom 13.04.2021)

[223_21_MSGIV_Entschaedigungszahlungen_nach_56_IfSG]

Corona-Schutzimpfung: Impfbus des Landkreises nimmt Betrieb auf / Terminvereinbarung erfolgt über die Kommunen

(13. 04. 2021)

Ab Montag, den 19. April, nimmt der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz seinen Betrieb auf. Der Bus verkehrt in den nächsten Wochen in allen elf Kommunen im Landkreis. Das Angebot zur Wahrnehmung der Corona-Schutzimpfung richtet sich an impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger entsprechend der geltenden Coronavirus-Impfverordnung. Die erforderliche telefonische Terminvergabe erfolgt vorab über die jeweilige Kommune.  

 

Die Tourenplanung des Impfbusses erfolgte durch die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Ämtern, Städten und Gemeinden. Die Stationen, an denen der Impfbus hält, legen die jeweiligen Kommunen fest. Den Auftakt machen in der kommenden Woche das Amt Ortrand, das Amt Ruhland und die Stadt Lauchhammer. Anschließend folgen bis zum 20. Mai Halte in Schwarzheide, Schipkau, Senftenberg, Großräschen, Altdöbern, Calau, Vetschau/Spreewald sowie Lübbenau/Spreewald. Geimpft wird in der Regel von 9-16 Uhr. Der Einsatz des Impfbusses erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung von Impfstoff durch das Land Brandenburg.

 

Kommunen vergeben telefonisch Termine

Wer Interesse an dem Angebot hat und impfberechtigt ist, wendet sich im ersten Schritt telefonisch an die zuständige Heimatkommune. Diese ist für die Terminvergabe und schriftliche Terminbestätigung zuständig und stellt die benötigten Dokumente bereit.

 

Bürgerinnen und Bürger, die im Impfbus geimpft werden, erhalten ihre Zweitimpfung ebenfalls über diesen Weg. Ein Termin zur Zweitimpfung wird bei der Erstimpfung mitgeteilt. Wer aktuell einen Anspruch auf Impfung hat, führt das Land Brandenburg unter www.brandenburg-impft.de auf.

 

Der komplette Impfvorgang im Bus, inklusive Registrierung, Impfung und anschließender Beobachtungsphase, umfasst etwa 30 Minuten. Der Bus ist barrierefrei. Hilfebedürftige Personen können in Begleitung erscheinen.

 

Der Impfvorgang im Impfbus beginnt mit der Erfassung der Daten. Im Anschluss findet ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt/einer Ärztin statt. Anschließend erfolgt die Impfung. Nach der Impfung halten sich die Personen für etwa 20 Minuten in einem angrenzenden Objekt auf, um bei unmittelbaren Impfreaktionen sofort reagieren zu können. Sollte es zu einer Wartezeit kommen, wird ein Sitzplatz zugewiesen. Im Impfbus sowie in den Wartebereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Der Impfbus wird durch den Landkreis betrieben. Die Einsatzkräfte stellt der DRK Kreisverband Lausitz e.V. Das ärztliche Personal ist über Honorarverträge über die Kreisverwaltung beschäftigt. Die Ausstattung und das Folieren des Busses erfolgte mit finanzieller Unterstützung der Sparkasse Niederlausitz.

 

Die Tourenplanung und eine Auflistung wichtiger Fragen und Antworten rund um den Impfbus kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de/corona eingesehen werden.

 

Mit der Inbetriebnahme des Impfbusses wird das derzeitige Impfangebot ergänzt. Corona-Schutzimpfungen sind nach entsprechender Terminvergabe aktuell möglich in der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße 3 in Senftenberg sowie in den Impfzentren in Cottbus und Elsterwerda. Auch einzelne Hausarztpraxen impfen bereits.

 

Tourenplan Impfbus für den Monat April und Mai:

 

Datum

Ort

19.04.2021

Amt Ortrand

20.04.2021

Amt Ortrand

21.04.2021

Amt Ruhland

22.04.2021

Amt Ruhland

23.04.2021

Stadt Lauchhammer

26.04.2021

Stadt Lauchhammer

27.04.2021

Stadt Schwarzheide

28.04.2021

Stadt Schwarzheide

29.04.2021

Gemeinde Schipkau

30.04.2021

Gemeinde Schipkau

03.05.2021

Stadt Senftenberg

04.05.2021

Stadt Senftenberg

05.05.2021

Stadt Großräschen

06.05.2021

Stadt Großräschen

07.05.2021

Amt Altdöbern

10.05.2021

Amt Altdöbern

11.05.2021

Stadt Calau

12.05.2021

Stadt Calau

17.05.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

18.05.2021

Stadt Vetschau/Spreewald

19.05.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

20.05.2021

Stadt Lübbenau/Spreewald

Foto zu Meldung: Corona-Schutzimpfung: Impfbus des Landkreises nimmt Betrieb auf / Terminvereinbarung erfolgt über die Kommunen

Gesucht: Helferinnen und Helfer für die Bundestagswahl 2021

(09. 04. 2021)

 

Mitmachen können Interessierte ab 18 Jahren

 

Noch knapp fünf Monate, bis sich am 26. September zur Bundestagswahl 2021 die Türen der Wahllokale öffnen. Hierbei mit von der Partie: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sorgen vor Ort für einen reibungslosen Ablauf, zählen später am Abend die Stimmen aus oder kommen beim Ermitteln des Briefwahlergebnisses zum Einsatz. Wahlkreis-65-Leiter Thomas Höntsch wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern in Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz bereits jetzt darum, sich zu melden –

und verspricht eine spannende Aufgabe.

 

6 bis 8 Freiwillige pro Urnenwahllokal, jeweils zwischen 5 und 7 Helferinnen und Helfer zur Auszählung der Briefwahlen in den Briefwahllokalen:Legt man die Anzahl der Wahllokale und der Briefwahlvorstände der letzten Bundestagswahl 2017 zu Grunde, ergibt dies für unseren Wahlkreis 65, der den gesamten Landkreis Elbe-Elster und den Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Ausnahme der Stadt Lübbenau/Spreewald umfasst, etwa 2.400 benötigte Helferinnen und Helfer. Pandemiebedingt könnte der Bedarf gar noch höher liegen“, schätzt der Kreiswahlleiter.

 

Vielseitige Aufgaben am Wahltag

Damit die Bundestagswahl reibungslos ablaufen kann, ist das Mitwirken ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Mitmachen können Wahlberechtigte ab 18 Jahren.

 

Helferinnen und Helfer in den Urnenwahllokalen treffen am Wahltag bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8 Uhr Vorbereitungen. Bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr fallen je nach Funktion im Wahlvorstand verschiedene Aufgaben an. Hierzu zählen neben der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl die Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, die Überprüfung der Wahlberechtigung und des Wahlscheines, die Ausgabe des Stimmzettels und der Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels und gegebenenfalls Hilfeleistungen bei der Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung sind denkbare Aufgaben.

 

Nach Wahlschluss folgt die Auszählung der Stimmen zur Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses. In Summe kann dies alles – je nach Umfang – einige Stunden dauern.

 

Neben der Tätigkeit in einem der Urnenwahllokale können Interessierte auch an der Auszählung der Briefwahl in den Briefwahlvorständen der jeweiligen Wahlbehörde mitwirken. Diese treten am 26. September etwa um 15 Uhr zusammen.

 

Unentgeltlich, aber nicht umsonst

Die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Für ihre Unterstützung erhalten die Teilnehmenden ein Erfrischungsgeld, welches zwischen 25 Euro für die Mitglieder der Wahlvorstände und 35 Euro für die Wahlvorsteher betragen kann. Gratis dazu gibt es spannende Einblicke in den Ablauf einer demokratischen Wahl.

 

Höntsch: „Einige Helferinnen und Helfer unterstützen die Durchführung der Wahlen seit vielen Jahren engagiert und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Insbesondere ältere Stammhelferinnen und –helfer stehen jedoch coronabedingt in diesem Jahr unter Umständen nicht wie gewohnt zur Verfügung. Daher ist es wichtig, dass auch jüngere Generationen ihrer Verantwortung nachkommen. Niemand braucht vor dem Einsatz Scheu zu haben“, ermutigt Höntsch.

 

Wahlhelferinnen und Wahlhlelfern steht entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung. Sie können sich bei Fragen zudem an die Wahlleiter der Kommune sowie während der Wahl jederzeit auch ratsuchend an erfahrene Kolleginnen und Kollegen vor Ort wenden. „Es wäre schön, wenn sich auch bei der Bundestagswahl 2021 erneut möglichst viele Freiwillige für diese wichtige und spannende Aufgabe bereiterklären.“

 

Anmeldungen von Interessierten nehmen die Wahlleiter der jeweiligen Kommune bereits jetzt entgegen. Diese beantworten zudem Fragen rund um den möglichen Einsatz und berufen die Wahlhelfer. Alle Ansprechpartner innerhalb des Wahlkreises 65 sind auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen Elbe-Elster (www.lkee.de) und Oberspreewald-Lausitz (www.osl-online.de/bundestagswahl) zu finden.

 

Bundestagswahl unter Pandemieeinfluss

Die Frage, ob die Coronapandemie Auswirkungen auf die Bundestagswahl 2021 haben wird, kann der Kreiswahlleiter bereits jetzt beantworten.

 

So ergeben sich für die Kommunen gesteigerte Anforderungen an die Organisation, etwa mit Blick auf die Hygiene- und Abstandsregeln in den Wahllokalen. Der Landeswahlleiter rechnet zudem mit einer erheblichen Zunahme der Briefwahlbeteiligung von bis zu über 60 Prozent. Entsprechend sind mehr Briefwahlvorstände zu bilden, die wiederum mit Freiwilligen zu besetzen sind.  

 

Auch mit Blick auf die Anzahl der Wahlbezirke wird es im Wahlkreis 65 coronabedingt Änderungen geben. Höntsch: „Durch eine Anpassung in der Bundeswahlordnung zur Sicherung des Wahlgeheimnisses ergeben sich hohe organisatorische Herausforderungen insbesondere für kleinere Wahllokale. In Folge der erhöhten Briefwahlbeteiligung ist mit einer geringeren Auslastung in den Urnenwahllokalen zu rechnen. Wir kommen daher im Wahlkreis 65 der Empfehlung des Landeswahlleiters nach, kleine Urnenwahlbezirke mit weniger als 250 Wahlberechtigten zusammenzulegen. Das bedeutet aber nicht, dass in den Orten automatisch kein Wahllokal vorhanden sein wird. Die Kommunen haben hierbei Gestaltungsmöglichkeiten, von denen sie Gebrauch machen können.“

 

Auf die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollten sich die pandemiebedingten Veränderungen nicht auswirken: Höntsch: „Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahlkreis 65 ergeben sich bei der Bundestagswahl 2021 keine maßgeblichen Veränderungen für ihre Tätigkeit. Ich freue mich, wenn sich möglichst viele Frauen und Männer in Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz zur Mitwirkung am Wahltag bereiterklären.“

 

Videoclip: „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht“

Welche Aufgaben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021 übernehmen und wohin sich Interessierte im Wahlkreis 65 wenden können, beantwortet Kreiswahlleiter Thomas Höntsch in einem kurzen Videobeitrag, der auf der Seite der Kreisverwaltung OSL zu finden ist. Unterstützung erhielt er dabei von Brigitte Gärtner, erfahrene langjährige Wahlhelferin.

 

Hier gelangen Sie zum Video (bitte klicken)

 

Links zum Thema:

 

Bundeswahlleiter

 

Landeswahlleiter

 

Kreiswahlleiter WK 65

www.osl-online.de/bundestagswahl

 

Ansprechpartner:

 

Kreiswahlleiter Thomas Höntsch

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

E-Mail: , Telefon: 03541 870 -3262

 

 

[Videobeitrag "Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahlkreis 65 gesucht"]

Foto zu Meldung: Gesucht: Helferinnen und Helfer für die Bundestagswahl 2021

DigitalPakt Schule: Rund 45,5 Millionen Euro bereits bewilligt – wichtiger Schritt bei Digitalisierung der Schulen

(09. 04. 2021)

Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen – lagen bis 31. März 2021 insgesamt 793 Anträge von Schulträgern zur besseren IT-Ausstattung der Schulen vor. Damit sind Investitionsvorhaben in Höhe von insgesamt rund 134 Millionen Euro beantragt, rund 135 Millionen Euro Fördermittel stehen von Bund und Land bereit. In diesem Jahr konnten bereits weitere 22,3 Millionen Euro Fördermittel durch die Investitionsbank Brandenburg (ILB) bewilligt werden.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das ist eine gute Nachricht. Die Digitalpakt-Mittel von Bund und Land helfen den Schulträgern bei der digitalen und damit zukunftsfesten Ausstattung unserer Schulen. Der Aufbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen ist unabdingbar. Er wird das digitale Lernen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte entscheidend verbessern, nicht nur in Pandemiezeiten, sondern weit darüber hinaus.“

 

DigitalPakt Schule 2019 – 2024

Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule können die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und freien Träger erhalten. Als Schulträger sind sie für die Ausstattung der Schulen verantwortlich, somit auch für die IT-Ausstattung. Im Vorfeld des Förderprogramms wurden Regionalveranstaltungen mit allen Schulleitungen (ca. 900) und allen Schulträgern (ca. 300) durchgeführt sowie ein für alle Akteure handbares Verfahren zur Erarbeitung und Prüfung der Medienentwicklungspläne erarbeitet und implementiert. In den Schulen werden diese Medienentwicklungspläne – bestehend aus einem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, einer Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung und einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte – in Zusammenarbeit mit dem Schulträger erstellt und an die staatlichen Schulämter zur Bestätigung übersandt. In den staatlichen Schulämtern stehen besonders geschulte Schulrätinnen und Schulräte zur Beratung der Schulen zur Verfügung. Anschließend konnte der Schulträger seinen Förderantrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

 

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Ausstattung mobile Endgeräte“

Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des ersten DigitalPakts Schule – ein zusätzliches Ausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Für Brandenburg stehen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei geht es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die Antragsfrist für das Ausstattungsprogramm schulgebundene mobile Endgeräte endete in Brandenburg am 4. September 2020. Insgesamt beantragten 258 Schulträger für 809 Schulen Zuwendungen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Von den insgesamt rund 16,8 Millionen Euro wurden bereits rund 16,4 Millionen Euro vom Bildungsministerium (MBJS) ausgezahlt. Zirka 400.000 Euro werden über das Gesundheitsministerium (MSGIV) an die Schulen für Gesundheitsberufe ausgezahlt. Die mobilen Endgeräte werden durch die kommunalen und freien Schulträger für die Schulen beschafft und bei Bedarf den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.

 

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Administration“

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der bereits durch den Bund angestoßenen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt der Bund weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfen für die Länder zur Verfügung. Um den gestiegenen Anforderungen an die digitale Bildungsinfrastruktur und deren Administration gerecht zu werden, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Aufbau professioneller Strukturen zur Administration. Konkret gefördert werden soll durch die Zusatzvereinbarung „Administration“ die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren, die an Schulen eingesetzt werden. Die im Rahmen dieses Förderprogramms zu fördernden Maßnahmen müssen in unmittelbarer Verbindung mit Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 – 2024 (inklusive weiterer Zusatzvereinbarungen) stehen. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 15,1 Millionen Euro vom Bund. Zur Umsetzung des Förderprogramms in Brandenburg ist eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Diese befindet sich derzeit in der Abstimmung.

 

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Endgeräte für Lehrkräfte“

Der Bund stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Die Bund-Ländervereinbarung trat am 28. Januar 2021 nach Unterzeichnung von allen Ländern und dem Bund in Kraft. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 15,1 Millionen Euro vom Bund. Die Förderrichtlinie zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird derzeit durch das MBJS erarbeitet.

 

Weitere Informationen: Digitalpakt Schule

 

 

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 09.04.2021)

[38-21_DigitalPakt Schule - weitere 22,3 Millionen Euro Fördermittel bewilligt]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Aktuelle Fallzahlen / Fragen zum Thema Reiserückkehrer / Impfen in Hausarztpraxen / Luca-App / Anpassung der EV zu Schulen

(09. 04. 2021)

(09.04.2021, 9 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 125,3. OSL liegt damit weiterhin über der Grenzschwelle, ab der die in der aktuellen Brandenburger Eindämmungsverordnung vorgesehene Notbremse mit schärferen Coronaregeln greift.

 

Zudem zählt OSL weiter zu den stärksten vom Infektionsgeschehen betroffenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten im Land Brandenburg. Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 103,7. Am stärksten betroffen ist derzeit der Landkreis Elbe-Elster (180,7). Die verhältnismäßig geringsten Neuinfektionen verzeichnet der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 63,3 Fällen.

 

Im Vergleich zum Vortag wurden zum heutigen Freitag 37 Neuinfektionen registriert. Am Vortag wies die Statistik 40 neue Fälle aus, am Tag zuvor waren es +9, davor +1.

 

Die zu Wochenbeginn niedrigeren Infektionszahlen sind auf über die Osterfeiertage geschlossene Hausarztpraxen und Teststellen, und somit auf eine geringere Zahl an durchgeführten Tests, zurückzuführen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahlen wieder steigen.

 

Seit den ersten Ausbrüchen des neuartigen Corona-Virus im Landkreis OSL im März 2020 wurden in Summe 6.444 Infektionen labordiagnostisch nachgewiesen. Demnach haben sich bislang 5,89 % aller Einwohnerinnen und Einwohner in OSL nachweislich infiziert.

 

Aktuell sind 341 Personen infiziert. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 782 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 21 Covid-19-Patienten stationär behandelt. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 254.

 

Derzeit sind in OSL 10 Kindertagesstätten und 5 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen. In der Zeit vom 29. März bis einschließlich 9. April sind in Brandenburg Schulferien. Zuletzt gab es Corona-Fälle an 8 Schulen.

 

+++ Fragen zum Thema Reiserückkehrer +++

 

Über die Feiertage mehrten sich die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die vom Besuch bei Verwandten aus dem Ausland zurückkehrten und sich nach den aktuell geltenden Verhaltensregeln erkundigten.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin: Bei der Einreise nach Brandenburg gilt gemäß der aktuellen Quarantäneverordnung des Landes: Vor der Einreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten gilt generell eine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung: www.einreiseanmeldung.de. Hinzu kommen Testpflicht und Quarantänepflichten, die durch die Einreisenden zu beachten sind.

 

Alle wichtigen Informationen hierzu werden auch auf der Internetseite www.osl-online.de/corona bereitgestellt.

 

+++ Impfen in Hausarztpraxen +++

Seit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung können nun auch Hausärztinnen und Hausärzte entsprechend der festgelegten Prioritäten-Reihenfolge die Corona-Schutzimpfungen in ihren Praxen anbieten. Landesweit beteiligen sich derzeit etwa 850 Praxen. Darunter befinden sich 16 Praxen im Landkreis OSL.

 

Seit März impfen zudem im Rahmen des Pilotprojektes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg vier Hausarztpraxen in OSL, die über das Land in einem begrenzten Kontingent Impfstoffe beziehen können. Die Terminvereinbarung obliegt den Praxen selbst.

 

Die Zahl der beteiligten Hausarztpraxen soll in den nächsten Wochen landesweit und kontinuierlich ausgebaut werden.

 

Das Impfteam des Klinikums Niederlausitz in der Impfstelle des Landkreises OSL in der Calauer Straße 3 in Senftenberg hat im Monat März insgesamt rund 4.500 Menschen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gegen Corona geimpft.

 

Noch im April wird in OSL zudem ein Impfbus in Betrieb gehen, der die  Kommunen im Landkreis aufsucht. Impfberechtigten Menschen erhalten dadurch die Gelegenheit, sich direkt in ihrem Heimatort impfen zu lassen.

 

+++ Luca-App +++ 

Das Land Brandenburg informierte Ende März zum Abschluss eines Landesvertrages zur Nutzung der Luca-App. Mit diesem sollen bis ca. Ende April alle Landkreise und kreisfreien Städte die Anwendung nutzen können.

 

Das Land hat zudem in seiner letzten Anpassung der Eindämmungsverordnung Ende März die Voraussetzung geschaffen, dass wenn Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden müssen, das nun auch in elektronischer Form per Smartphone-App möglich ist (z. B. Luca-App.).

 

Auch in OSL steht somit die Umsetzung bevor. Ein konkreter Termin für die Einführung steht jedoch noch aus. Nach dem erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life GmbH, werden die erforderlichen Datenbanken für die Gesundheitsämter eingerichtet. Hierfür erhalten die Gesundheitsämter jeweils ein Zertifikat der Bundesdruckerei. Liegen alle Voraussetzungen vor, steht die Kreisverwaltung für eine kurzfristige Umsetzung bereit und informiert entsprechend, sobald die Nutzung von Luca in OSL möglich ist.

 

Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie teilnehmende Einrichtungen und Betriebe kostenfrei.

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung zu Schulen und Teststrategie +++

Das Land Brandenburg plant mit Blick auf die beabsichtigten Neuregelungen für die Schulen nach den Osterferien eine Dritte Änderung der Siebten SARSCoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese liegt bereits im Entwurf vor und soll zeitnah verabschiedet werden.

 

Vorgesehen ist, dass weiterführende Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen - ab dem 12. April im Distanzunterricht unterrichtet werden. Der Unterricht für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 der Primarstufe erfolgt auch nach den Ferien im Wechselmodell.

 

Tritt die Änderung in Kraft, geht damit zudem eine Änderung der Teststrategie an Schulen einher. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssten dann ab dem 19. April an zwei Tagen pro Woche verpflichtend ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

 

(Weitere Informationen siehe Pressemitteilung „Brandenburg zieht Notbremse weiter an: Distanzunterricht in weiterführenden Schulen und Ausweitung der Teststrategie“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 06.04.2021)

Corona-Schutzimpfung: Regelhafte Impfungen in Hausarztpraxen starten

(07. 04. 2021)

Wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Nationalen COVID-19-Impfstrategie: Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 können nun endlich auch Hausärztinnen und -ärzte die Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen als Regelimpfung durchführen. In dieser Woche beteiligen sich landesweit rund 850 Hausarztpraxen an den Impfungen. Aufgrund der weiterhin begrenzten Impfstoffkapazitäten erhalten die Praxen vom Bund nur zwei Drittel der Dosen, die sie individuell für diese Woche bestellt hatten. Bei einer vorgegebenen maximalen Bestellmenge von 54 Impfdosen sind dies 36. Geimpft werden Patienten der beteiligten Praxen, die die Voraussetzungen der geltenden Impfverordnung zur Priorisierung erfüllen.

Mit dem Pilotprojekt „Impfungen in Arztpraxen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) starteten im Land Brandenburg bereits Anfang März die ersten Arztpraxen mit den Corona-Impfungen. Aktuell können 217 Praxen im Rahmen des Modellprojekts Impfstoff über das Land beziehen. Zum Start der Routine-Verimpfung waren Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender des KVBB-Vorstandes, heute in der Hausarztpraxis von Dipl. Med. Astrid und Kristin Tributh in Potsdam.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Corona-Impfstoff möglichst leicht zugänglich zu machen. Dafür haben wir zunächst ein Netz aus Impfzentren, Mobilen Impfteams und Kommunalen Impfstellen aufgebaut. Sie alle haben hervorragende Arbeit geleistet und leisten sie nach wie vor. Ich freue mich, dass wir mit den Regelimpfungen in den Haus- und Facharztpraxen nun eine weitere wichtige Säule haben. Nicht nur die kurzen Wege sind für eine hohe Impfbereitschaft von großem Vorteil. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten auch am besten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Arztpraxen schnell deutlich mehr Impfstoffdosen bestellen können."

 

KVBB-Vorsitzender MUDr./ČS Noack: „Wir haben uns bereits seit November intensiv dafür eingesetzt, dass die Corona-Impfungen in die Arztpraxen kommen. Die Kolleginnen und Kollegen wollen impfen. Das zeigt das große Engagement der Hausärzte, die in dieser kurzen Woche bereits mit den Impfungen starten und dafür ihre Praxisorganisation und -abläufe entsprechend anpassen. Ich bin überzeugt davon, dass die Zahl der Praxen deutlich steigen wird, wenn endlich mehr Impfstoff für uns Vertragsärzte zur Verfügung gestellt wird. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, den Übergang der Impfungen von den Impfzentren in die Arztpraxen geordnet zu gestalten.“

 

Auch für die Hausarztpraxen gilt generell die festgelegte Prioritäten-Reihenfolge. Eine zentrale Einladung für die Patienten gibt es nicht. Die Vergabe der Impftermine – telefonisch oder online - obliegt den Praxen. Viele Praxen sprechen ihre Patienten direkt an und vereinbaren Termine für die Sprechstunde oder auch bei Hausbesuchen.  

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 07.04.2021)

[213_21_MSGIV_KVBB_Start_Regelimpfungen_Arztpraxen_20210407]

Brandenburg zieht Notbremse weiter an: Distanzunterricht in weiterführenden Schulen und Ausweitung der Teststrategie

(07. 04. 2021)

Das Kabinett hat heute über das weitere Vorgehen in Schule und Kita nach den Osterferien und die dafür notwendigen Änderungen in der Eindämmungsverordnung beraten. Angesichts des Infektionsgeschehens starten die weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen - ab dem 12. April im Distanzunterricht. Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 der Primarstufe erfolgt auch nach den Ferien im Wechselmodell. Die Kitas bleiben geöffnet, und die Eltern werden weiterhin gebeten, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

 

Die Teststrategie wird angepasst: Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung, so dass zwei Mal wöchentlich getestet werden kann. Ab Montag, 19. April, soll das Testen dann zwei Mal wöchentlich verpflichtend sein, d.h., die Durchführung der Tests ist die Voraussetzung, um die Schulen betreten und am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen zu können.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: "Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der ansteckenderen Virusvarianten müssen wir weiter sehr vorsichtig sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser Gesundheitssystem überfordert wird. Wir müssen sehr sorgfältig abwägen zwischen dem Recht auf gute Bildung und dem Gesundheitsschutz. Im Ergebnis haben wir uns heute dazu entschieden, an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen nach den Osterferien zunächst im Distanzunterricht zu starten. Der Wechselunterricht an den Grundschulen wird mit einem breit angelegten Testkonzept begleitet. Ich bitte die Eltern und Lehrkräfte, die Umsetzung des Testkonzepts aktiv zu unterstützen. Das gibt uns allen mehr Sicherheit.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Unsere Kinder haben ein Recht auf gute Bildung. Damit wir die beste aller Varianten, einen Unterricht mit Präsenz, durchführen können, brauchen wir eine sichere Schule. Dazu gehört eine Ausweitung der Teststrategie, die am kommenden Montag beginnt. Ab dem19. April dürfen dann nur noch Personen die Schulen betreten, die sich entsprechend der Strategie testen lassen und ein negatives Ergebnis vorweisen können. Damit alle Beteiligten sich darauf einstellen können, haben wir jetzt die Eckpunkte festgelegt. Der vor den Osterferien begonnene Dialog mit Verbänden zu einem Konzept der sicheren und offenen Schule wird fortgesetzt.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Seit Anfang März nimmt das Infektionsgeschehen wieder deutlich zu. Treiber dieser dritten Welle ist vor allem die britische Mutante, die sich auch unter jüngeren Menschen sehr stark verbreitet. Wir müssen also weiterhin sehr vorsichtig sein. Der leichte Rückgang der Neuinfektionen nach Ostern bildet wegen geringerer Testungen während der Feiertage sicher kein vollständiges Bild ab. Grund zur Entwarnung gibt es daher nicht. Die dritte Welle rollt weiter durch Brandenburg. Auch wenn wir gute Fortschritte beim Impfen machen, müssen wir weiter konsequent und wirksam eindämmen und Kontakte reduzieren. Deshalb ist es jetzt angeraten, im Schulbereich vorsichtig zu sein. Wir werden nach den Osterferien mit konsequentem Testen beginnen und ab dem 19. April eine Testpflicht einführen. Gut ist auch, dass das Land die Kitaträger durch zentrale Beschaffung von geeigneten Tests auch für kleine Kinder in unseren Kitas unterstützt.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Feiertage sind weitgehend ruhig verlaufen. Die Brandenburger halten sich erneut und wiederholt sehr diszipliniert an die Einschränkungen, die Corona uns aufzwingt. Der dauerhafte Weg aus dem Lockdown führt aber durch die Spritze. Wir haben das Impftempo spürbar erhöht, müssen aber noch mehr Geschwindigkeit zulegen. Deshalb gestalten wir den Übergang zu flächendeckenden Impfangeboten in den Hausarztpraxen. In der vergangenen Woche konnten erstmals mehr als 10.000 Impfungen in den Praxen verabreicht werden. Brandenburg ist dabei dank der guten Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Vorreiter in Deutschland. Ab morgen starten wir zudem das bundesweite Hausarzt-Impfprogramm in vielen Brandenburger Praxen. Dafür stehen anfangs wöchentlich 30.000 Impfstoffdosen zur Verfügung, und diese Zahl wird stetig steigen. Wir werden noch eine Weile brauchen, bis ganz Brandenburg geimpft ist, aber wir bewegen uns immer schneller in Richtung Impfziel.“

 

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

 

Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs sowie die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Diese verbleiben im Wechselmodell.

 

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 in den Grundschulen erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.

 

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt zunächst aufgehoben.

 

Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

 

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

 

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

 

An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

 

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Kindertagesbetreuung

Die Kitas bleiben geöffnet. Er wird erneut an die Eltern appelliert, zur Reduzierung der Kontakte ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen. Die Teststrategie an Kitas wird durch den Einsatz von Selbsttests für Kinder ergänzt. Diese sind nicht verpflichtend. Für die Teststrategie der Kitas werden zur Unterstützung der Träger durch das Land Selbsttests bestellt und zur Verfügung gestellt.

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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Chef vom Dienst
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Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle PM Staatskanzlei Brandenburg vom 06.04.2021)

[210406 PM Kabinett Corona Schulen u. Kitas]

Kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen

(06. 04. 2021)

Ministerin Schüle ruft zu Bewerbungen für bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf / Anträge bis 30. November möglich

 

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle ruft zu Bewerbungen aus dem Land Brandenburg für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf. „Brandenburg ist reich an kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz, Theater und Musik, mündlichen Überlieferungen, Bräuchen, Festen und Handwerkskünsten. Mit dem Kaspertheater als Spielprinzip, den Festen und Bräuchen der Lausitzer Sorben, der Kunst des Glasmachens sowie der Herstellung von traditionellem Kalkmörtel wurden bereits vier Formen immateriellen Kulturerbes aus Brandenburg in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Und mit der Aufnahme des Orgelbaus und der Orgelmusik in die weltweite UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wurde auch ein herausragendes Brandenburger Kulturgut gewürdigt: Die Uckermark ist mit rund 200 Instrumenten aus der Zeit vom 17. bis 20. Jahrhundert eine der Orgel-reichsten Regionen. Das vielfältige immaterielle Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität und zeichnet die kulturelle Identität unseres Landes aus. Und – in diesen Zeiten wichtiger denn je: Es bringt Menschen zusammen und schafft Gemeinschaft.“

 

Träger*innen von Kulturformen in ganz Deutschland können sich bis zum 30. November 2021 für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Bundesländer, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen wird im Frühjahr 2022 entschieden. Die UNESCO fördert seit 2003 den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen. Weltweit sind bis heute 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten, darunter auch Deutschland seit 2013. Im bundesweiten Verzeichnis sind derzeit 126 Kulturformen verzeichnet, darunter unter anderem das Buchbinderhandwerk, die Weinkultur, das Bauhüttenwesen, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft und der Poetry Slam.

 

Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland abrufbar. Bewerbungen aus Brandenburg können im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingereicht werden.

 

 

 

Ministerium für Wissenschaft,

Forschung und Kultur

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dortustraße 36

14467 Potsdam

Tel.: 0331 866 – 456´6

mwfk.brandenburg.de

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(Quelle: PM MWFK vom 06.04.2021)

[PM 56 Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe]

Geflügelpest in OSL – aktueller Stand / nach Nachweis in sächsischem Hausgeflügelbestand Konsequenzen auch für südliches OSL

(01. 04. 2021)

In Folge der nachgewiesenen Geflügelpest bei Wildvögeln im Amt Ruhland im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgte am Freitag (26.03.) per Drohne eine erneute Suche nach infizierten Tieren. Die Aktion an den Gewässern Großer und Kleiner Dub verlief ohne Ergebnisse. Dennoch kann für OSL keine Entwarnung gegeben werden.

 

So wurde eine am Sonntag in Ortrand geborgene Graugans zur Analyse an das Landeslabor Berlin-Brandenburg übermittelt und dort positiv auf das aviäre Influenza-Virus getestet. Dies gilt auch für einen am Montag aufgefundenen Schwan, der im Ortsteil Saßleben der Stadt Calau geborgen wurde. Beide Befunde werden jetzt vom nationalen Referenzlabor bestätigt. Zugleich bestätigte sich am Mittwoch (31.03.) der Virus-Verdacht in einem Hausgeflügelbestand in der sächsischen Gemeinde Schönfeld im Landkreis Meißen. Dieser Nachweis in unmittelbarer Nähe der Kreisgrenze zu OSL hat nun auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Süden von OSL.

 

Entsprechend der bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verpflichtet, um den Ausbruchsort entsprechende Restriktionszonen einzurichten, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten. Dem kommt die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mit einer am heutigen Donnerstag in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.

 

In dieser werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet definiert. Der Sperrbezirk hat einen Radius von 3 Kilometer und betrifft die Gemarkungen Kroppen, Ortrand und Burkersdorf. Das Beobachtungsgebiet umfasst 10 Kilometer und deckt die Gemarkungen Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau, Frauendorf und Tettau ab. Das Gebiet wird in den nächsten Tagen beschildert.

 

Das betroffene Gesamtgebiet im brandenburgischen und sächsischen erstreckt sich über weitere Teile der Landkreise Bautzen, Meißen und Elbe-Elster. Von den Restriktionszonen in OSL sind 83 Tierhalter im Sperrbezirk sowie 331 Tierhalter im Beobachtungsgebiet betroffen. Gewerbliche Geflügelhaltungen befinden sich nicht darunter. 

 

Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gilt für Tierhalter:

 

  • Tierhalter haben entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.03.2021 weiterhin sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
  • Tierhalter haben dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unverzüglich die aktualisierte Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bis zum 11.04.2021 anzuzeigen.
  • Verendetes Geflügel ist der Veterinärbehörde unverzüglich zu melden.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. (Der Verzehr ist nicht eingeschränkt.)
  • Der Tierhalter hat unabhängig von der Größe seines Bestandes oder sonstigen Vogelhaltung sicher zu stellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen, Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist weiterhin verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der Veterinärbehörde zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Die Gemarkung Tettau gehörte bislang nicht zu den Gebieten, für die bereits mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.03.2021 als Konsequenz der Funde bei den infizierten Wildvögeln Mitte März eine Aufstallung des Hausgeflügels angeordnet wurde. Da das Risiko des Seucheneintrags aufgrund der aktuellen Entwicklungen, auch unter Berücksichtigung des fortwährenden Seuchengeschehens im Wildvogelbestand, jedoch auch in der Gemarkung Tettau als hoch zu bewerten ist, wird auch hier die Aufstallung angeordnet.

 

Um die Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zudem bereits am 12. Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Nutztierbestände im Bereich der Stadt Vetschau/Spreewald an.

 

Bei dem am Montag aufgefundenen Schwan im Ortsteil Saßleben der Stadt Calau handelt es sich um das erste geborgene Tier im betreffenden Gebiet. Auch hier wird die Entwicklung beobachtet. Vorerst werden jedoch noch keine Maßnahmen verfügt.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Bekanntmachung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“ des Landkreises vom 31.03.2021 kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden: https://www.osl-online.de/seite/501025/informationen-zur-geflügelpest.html

 

Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Natur tote Vögel entdecken, können Funde beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft melden, außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Regelungen an Ostern | Erreichbarkeit der Bürger-Hotline und Teststellen in OSL an den Ostertagen

(01. 04. 2021)

(01.04.2021, 10 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL verharrt auf hohem Niveau. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz 192. Damit zählt der OSL-Kreis weiter zu den Landkreisen mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 146,4.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 47 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 6.276 steigt. Aktuell sind 426 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 253 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.007 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 19 COVID-19-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 7 Kindertagesstätten, 5 Schulen und 2 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes / Regelungen an Ostern +++

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen hat das Land Brandenburg die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April und umfasst folgende Festlegungen in Bezug auf die Osterfeiertage:

 

Die Notbremse ab Überschreitung des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung an Ostern ergänzt, gültig ab Gründonnerstag (1. April) bis Ostermontag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages.

 

An den Ostertagen sind zudem, unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz, private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Nach Ostern gilt jedoch wieder, aufgrund der Inzidenz über 100: ein Haushalt und eine haushaltsfremde Person. 

 

Ob Osterfeuer oder Ausflüge an den Feiertagen erlaubt sind und was für Besuche von Freunden und Verwandten gilt, beantwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in seiner Pressemitteilung vom 31.03.2021: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ in Hinblick auf die Regelungen an Ostern, nachzulesen ebenfalls unter www.osl-online.de.

 

Weiterhin gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit der Bekanntgabe der erhöhten Inzidenz von über 100 seit Dienstag, 23. März 2021, die verschärften Schutzmaßnahmen der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zur Eindämmung des Corona-Virus. Diese umfassen neben der Begrenzung der Personenzahl, was private Zusammenkünfte etc. betrifft, folgende Punkte:

 

  • Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, bleibt geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

U.a. Baumärkte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen geöffnet bleiben. Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen.

 

Die Schutzmaßnahmen gelten bis einschließlich 5. April 2021 und verlängern sich automatisch bei anhaltender Überschreitung des 100er-Inzidenzwertes. Der Landkreis gibt öffentlich bekannt, wenn die Maßnahmen aufgehoben werden.

 

Zu den aktuellen Regelungen der angepassten Eindämmungsverordnung des Landes informiert der Landkreis auf www.osl-online.de.

 

+++ Erreichbarkeit der Bürger-Hotline an den Feiertagen +++

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons des Landkreises sind auch an den Osterfeiertagen von 10 bis 14 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0800 870-1100. Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen und Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nach Möglichkeit vordergründig hier zu informieren.

 

+++ Teststellen in OSL an den Ostertagen +++

 

Symptomfreie Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der sogenannten „Bürgertestungen“ der Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines kostenfreien PoC-Antigen-Tests.

 

In den Teststellen des Landkreises ist die Inanspruchnahme eines kostenfreien Schnelltests an Ostern bis einschließlich Donnerstag, 1. April möglich. Die Teststelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg (7 bis 15 Uhr) sowie das Testzentrum am Spreeweltenbad in Lübbenau (10 bis 13 Uhr, Online-Terminvereinbarung notwendig) sind auch am Samstag, 3. April geöffnet. An den Osterfeiertagen (Karfreitag, Ostersonntag und -montag) sind die Teststellen geschlossen.

 

Hinweise: Bis auf die Teststelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung (online bzw. telefonisch) notwendig. Testungen erfolgen nur bei symptomfreien Personen, die nicht in Kontakt zu Corona-Infizierten waren bzw. sind und sich nicht in Quarantäne befinden. Der Personalausweis und die Versichertenkarte sind zur Testung vorzulegen.

 

Nähere Informationen und Hinweise zu den Schnelltestangeboten sind auf der Webseite des Landkreises unter „Informationen zum Coronavirus“, Menüpunkt „Angebot für Antigen-Schnelltestungen“ zu finden. Die Seite wird fortlaufend um neu hinzukommende Angebote aktualisiert.

 

+++ Verhalten nach positivem Testergebnis des Schnell- oder Selbsttests / Allgemeinverfügung Quarantäne angepasst +++

 

Das Ergebnis des Schnelltests ist positiv: Wie verhalte ich mich richtig? Ab wann beginnt, wann endet der Quarantänezeitraum? Momentan erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons hierzu zahlreiche Fragen.

 

Antworten hierauf gibt die aktuelle 3. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Für den Fall des Kontakts zu einer positiv getesteten Person, typischer Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion oder eines positiven Testergebnisses, sind die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verpflichtend einzuhalten.

 

Die aktuell angepasste Allgemeinverfügung trat am 31. März in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April. Einzusehen ist sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung, hier steht zudem eine Infografik zur Verfügung. Das richtige Verhalten für Kontaktpersonen, Personen mit Krankheitssymptomen und positiv getestete Personen ist in dieser Übersicht dargestellt.

 

So sollten positiv getestete Personen sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt informieren. Dabei sind die Kontaktdaten, die Art der Testung (PCR- oder Antigen-Schnelltest/-Selbsttest) und das Test-Datum mitzuteilen. Beruht das positive Testergebnis auf einem Antigen-Schnelltest/-Selbsttest, ist zudem durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin ein PCR-Test zur Bestätigung vorzunehmen. Ausschließlich zur Durchführung der Testung oder in Notfallsituationen darf die Wohnung verlassen werden. Der Quarantänezeitraum endet 14 Tage nach Symptombeginn sowie Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden gemäß ärztlicher Beurteilung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines weiteren Tests zum Ende des Zeitraumes trifft das Gesundheitsamt.

 

Ab sofort besteht für Betroffene nun auch die Möglichkeit, über das Kontaktformular „Quarantäne“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de die Bescheinigung über das Testergebnis, welches von der Teststelle ausgehändigt wird, hochzuladen und somit dem Gesundheitsamt direkt zukommen lassen.

Afrikanische Schweinepest: Jagdbeschränkungen in bestimmten Restriktionsgebieten gelockert – Schwarzwildprämie mehr als verdoppelt

(01. 04. 2021)

Angesichts der Fortschritte bei den Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald ist die Einzeljagd auf Reh-, Rot- und Damwild in den dortigen fest eingezäunten Gebieten (sogenannte Kerngebiete und Weiße Zonen) ab dem 10. April 2021 wieder möglich. Voraussetzung für diese Lockerung ist der komplett geschlossene doppelte Zaun-Ring um die Seuchenherde um Friedland und Neuzelle. Diese Bedingung ist dort erfüllt, entsprechend kann die Jagd teilweise freigegeben werden.

 

Außerdem hat das Verbraucherschutzministerium per Erlass die Aufwandsentschädigung für Jagdberechtigte vereinfacht und deutlich erhöht: Gab es bislang für die Entnahme und Ablieferung eines Wildschweins im Kerngebiet und in der Weißen Zone 30 Euro für unter 30 Kilogramm Lebendgewicht und 50 Euro für über 30 Kilogramm Lebendgewicht, gibt es ab dem 1. April 2021 unabhängig vom Gewicht pro Wildschwein 100 Euro.

 

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des ASP-Krisenstabs, sagte: „Unsere Priorität ist jetzt die Entnahme der Wildschweine aus der Weißen Zone, damit sich die Seuche nicht mehr ausbreiten kann. Wir haben darum noch einmal die Aufwandsentschädigungen für die Wildschweinentnahme mehr als verdoppelt.“

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist in Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

(Quelle: PM MSGIV vom 31.03.2021)

[203_21_MSGIV_ASP_Jagd_in_Restriktionsgebieten_20210331]

Ostern: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

(31. 03. 2021)

Zu den Regeln der Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürger gerade vor Ostern viele Fragen an die Landesregierung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen:

Sind Osterfeuer erlaubt?

Jein. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das bedeutet: Traditionelle Osterfeuer im großen Kreis sind aus Infektionsschutzgründen nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt es, große Menschenansammlungen zu vermeiden.

Aber in dem genannten kleinen Kreis (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit) dürfen Osterfeiern und auch kleine eigene Osterfeuer stattfinden. Wichtig: Dies gilt für private Grundstücke. Im öffentlichen Raum muss unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung beachtet werden. Außerdem wichtig: Selbstverständlich müssen die Regeln zum Abbrennen von Stoffen im Freien beachtet werden.

 

Kann man über Ostern verschiedene Haushalte besuchen?

Ja. Man kann über die Osterfeiertage zu verschiedenen Zeiten verschiedene Haushalte besuchen. Wichtig ist immer: Gleichzeitig dürfen in der privaten Wohnung bzw. im Haus nur Angehörige des eigenen Haushalts und Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, sein. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Das bedeutet: Eine Familie kann nicht gleichzeitig von beiden Großeltern-Paaren besucht werden, aber zeitversetzt am gleichen Tag.

Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich unzählige Menschenleben und verhindert schwere Krankheitsverläufe. Deshalb ist es auch über Ostern geboten und sinnvoll, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Treffen und Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

 

Ich bekomme über Ostern Besuch. Darf dieser in einem Hotel übernachten?

Nein. Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dazu zählen auch Verwandtenbesuche.

 

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Was sind triftige Gründe, um die Wohnung zu verlassen?

In dem Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April) gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. In dieser Zeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Zu den triftigen Gründen, aus denen man dennoch die Wohnung verlassen darf, zählen insbesondere:

  • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
  • die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen oder Pferde füttern),
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  • die Teilnahme an privaten Zusammenkünften (z. B. Verwandtenbesuche),
  • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

 

Können wir trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkungen in die Osternachtsmesse?

Ja. Religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste gehören zu den triftigen Gründen, um sich trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkung im öffentlichen Raum aufhalten zu dürfen. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher*innen zum Beispiel in der Osternacht nach 22 Uhr zur Kirche gehen bzw. fahren dürfen und nach dem Gottesdienst selbstverständlich auch wieder den Heimweg antreten dürfen.

 

Wenn ich Freunde oder Verwandte an den Osterfeiertagen besuche: Muss ich wegen der nächtlichen Ausgangsbeschränkung vor 22 Uhr den Heimweg antreten?

Nein. Wer Familie, Freunde oder Bekannte besucht, kann auch nach 22 Uhr den Heimweg antreten. Wichtig ist aber: Die Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.

Können wir als Familie mit den Kindern im Park Ostereier suchen?

Ja. Hier müssen aber die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum beachtet werden: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

 

Sind Kremserfahrten zu Ostern erlaubt?

Nein. Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt. Dazu zählen auch Kremserfahrten. Es sei denn, die Kutsche gehört einem selbst.

 

Können wir Ausflüge unternehmen?

Grundsätzlich sollten alle auf nicht notwendige Reisen, aber auch auf Tagesfahrten zu beliebten Ausflugszielen, am besten verzichten. Aber Ausflüge sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

 

Sind Motorrad- und Fahrradfahren oder Wanderungen erlaubt?

Ja. Das ist weiterhin möglich. Jedoch nicht Ausflüge in großen Gruppen, denn dabei sind die Abstandsregeln – spätestens bei einem Zwischenstopp oder einer Rast – nicht mehr einzuhalten.

 

Sind Ostermärsche erlaubt?

Ostermärsche sind Demonstrationen. Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Ostermärsche sind in der Regel nicht ortsfest. Im Einzelfall können aber Ausnahmen erteilt werden.

 

Worauf sollte man weiter unbedingt achten?

Abstand halten, Hygiene beachten, überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, medizinische Gesichtsmasken tragen, und physische Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren – das sind die wichtigsten Regeln, auf die wir alle weiter genau achten müssen. So können wir uns und andere am besten schützen, und dafür sorgen, dass sich das Coronavirus nicht so schnell ausbreiten kann.

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 31.04.2021)

[201_21_MSGIV_FAQ_Ostern_EindaemmungsVO_20210331]

Kabinett passt Corona-Verordnung an: Steigende Werte erfordern zusätzliche Maßnahmen / Nächtliche Ausgangsbeschränkungen über Ostern / Vorerst keine Modellprojekte

(31. 03. 2021)

Steigende Werte erfordern zusätzliche Maßnahmen / Nächtliche Ausgangsbeschränkungen über Ostern / Vorerst keine Modellprojekte  

 

Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Brandenburg deutlich. Lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz vor zwei Wochen noch bei 79,9 wurde heute bereits ein Wert von 145,54 erreicht. Mit der Uckermark ist nur noch ein Kreis unter der entscheidenden 100er-Grenze. Deshalb hat die Landesregierung heute die angekündigte Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgenommen und aufgrund der dynamischen Infektionsentwicklung entschieden, vorerst nicht mit Modellprojekten zu starten. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April. Das Kabinett hat heute auch die Verlängerung der Quarantäneverordnung bis zum 18. April beschlossen. Hier gab es keine Änderungen.

 

Die wichtigsten Punkte der Eindämmungsverordnung sind:

 

  • Für Kreise und kreisfreie Städte gilt weiterhin eine klare Notbremse ab Überschreiten des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Diese wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ergänzt. Die Ausgangsbeschränkung gilt im Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. Ausnahmen gibt es – analog zur Regelung im Dezember – nur für triftige Gründe.

 

  • Vom 1. April bis Ostermontag 24.00 Uhr gilt: Unabhängig von den 7-Tage-Inzidenzen sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Hier wird die Notbremse also über die Osterfeiertage etwas gelockert.

 

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen, dass alle Beschäftigte mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest) absolvieren können.

 

  • Wenn Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden müssen, ist das nun auch in elektronischer Form per Smartphone-App möglich (z. B. Luca-App.)

 

  • In Pflegeeinrichtungen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen gilt künftig keine Personengrenze für Besuche sofern
  • mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben,
  • die Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung hatten und
  • in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben ein besorgniserregend stetig ansteigendes Infektionsgeschehen. Lag der landesweite Wert zur Ministerpräsidentenkonferenz vor einer Woche noch bei rund 113,0 ist er bis heute auf 145,5 gestiegen. Die gefährlicheren Mutanten werden zudem immer dominanter. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird. Deshalb ist nicht von Lockerung zu reden. Nein, wir müssen die Regeln zur Eindämmung sogar verschärfen. Experten sagen uns, dass das Infektionsgeschehen vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsumfeld seinen Ursprung hat. Dementsprechend haben wir die Eindämmungsverordnung aktualisiert. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen über die Ostertage. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Start der Modellprojekte vorerst zu verschieben. Auch in diesem Punkt gilt: Es ist jetzt nicht die Zeit für Lockerungen und damit auch nicht die Zeit für Modellprojekte. Verschoben heißt, dass wir uns auf der Grundlage der bereits vorliegenden Vorschläge mit dem Thema erneut befassen werden, wenn es die Infektionslage zulässt.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir sind mitten in der dritten Welle. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen und die Inzidenzen steigen rasant. Die SARS-CoV-2-Mutationen beschleunigen das exponentielle Wachstum deutlich. Immer mehr Patientinnen und Patienten müssen stationär in Krankenhäusern versorgt werden. Damit unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen stößt, ist es jetzt wichtig, dass alle ihre Kontakte zu anderen reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten. Mit häufigen Tests, Impfungen und der schnellen Unterbrechung von Infektionsketten können wir die Pandemie besiegen. Doch angesichts der aktuellen Dynamik bleiben im Augenblick harte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendig.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Geschwindigkeit mit der sich die dritte Welle ausbreitet, zwingt uns zu Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Osterfest unter Lockdown-Bedingungen ist für alle bitter, aber es führt kein Weg daran vorbei, weiter an harten Einschränkungen festzuhalten. Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren werden natürlich nicht ausreichen. Deswegen müssen wir mehr testen und impfen. Wir haben die Impfgeschwindigkeit deutlich intensiviert und konnten mittlerweile über 400.000 Impfungen verabreichen. Wir alle wissen aber auch, dass wir das noch deutlich steigern müssen. Für die kommenden Wochen sind viele Impfstofflieferungen für Deutschland angekündigt. Die müssen dringend in den Bundesländern ankommen.“

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
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(Quelle: PM Staatskanzlei 30.03.2021)

[PM Kabinett Änderungen 7. SARS-CoV-2-EindV]

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2021 gestartet

(30. 03. 2021)

Auch in diesem Jahr sucht das von der Bundesregierung gegründete „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ (BfDT) mit dem bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2021 erfolgreiche übertragbare zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft.

 

Den Preisträgerinnen und Preisträgern winken Geldpreise von bis zu 5.000 Euro, sie profitieren von einer verstärkten Präsenz in der Öffentlichkeit durch regionale Preisverleihungen und sind eingeladen, jährlich an einem Workshop-Angebot teilzunehmen, welches die Interessen und Bedarfe der Preisträgerprojekte aufgreift.

 

Zum 21. Mal in Folge sollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement gewürdigt werden. Gute Projekte sollen Schule machen und zum Nachahmen anregen!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Der Einsendeschluss ist der 27.06.2021 (Datum des Poststempels). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Kontakt:

Team Aktiv-Wettbewerb

Bundeszentrale für politische Bildung

Geschäftsstelle des Bündnisses für Demokratie und Toleranz Friedrichstraße 50

10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30-254504-466

Fax: +49 (0)30-254504-478

www.buendnis-toleranz.de

www.bpb.de

Hanka Rjelka blickt auf ihr erstes Jahr als hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte im Landkreis OSL

(29. 03. 2021)

Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden umfasst im brandenburgischen Teil die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie Gemeinden und Gemeindeteile in den Landkreisen Dahme-Spreewald/Dubja-Błota, Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa sowie Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca. Es beschreibt das Gebiet, in dem per Gesetz Regelungen zum Schutz und zur Förderung sorbisch/wendischer Sprache, Kultur und Identität anzuwenden sind. Seit Februar 2020 haben sorbisch/wendische Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL mit Hanka Rjelka erstmalig eine hauptamtliche Ansprechpartnerin. Auf die ersten 14 Monate im Amt blickt die gebürtige Obersorbin mit einem guten Gefühl. 

 

Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung, die Sorben/Wendenbeauftragten in den Kommunen, Bürgermeister, Amtsdirektoren, Ansprechpartner in Ministerien, Institutionen und Einrichtungen: Die Liste der Menschen, die Hanka Rjelka in den ersten Monaten ihrer neuen Tätigkeit kennenlernte, ist lang. „Dabei sind mir stets offene und herzliche Menschen begegnet, die sich engagiert für die Wahrung der Interessen der Sorben/Wenden einsetzen“, resümiert die Senftenbergerin, deren Büro sich am Hauptstandort der Kreisverwaltung in Senftenberg in unmittelbarer Nähe zum Stadthafen befindet. 

 

Mittlerweile steht Rjelka im regelmäßigen Austausch mit den anderen hauptamtlichen Beauftragten-Kolleginnen in Cottbus/Chóśebuz, Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa und Dahme-Spreewald/Dubja-Błota. An den digitalen Arbeitstreffen nimmt auch Měto Nowak, Referent des Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Land Brandenburg, teil. „Wir sprechen über gemeinsame Projekte und stecken mögliche Arbeitsbereiche ab“, erklärt sie. Aktuell gehe es beispielsweise darum, die zweisprachige Online-Präsenz der Sorben/Wendenbeauftragten weiterzuentwickeln. Auch Agenda-Setting für einen möglichen Besuch des Landesbeauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Tobias Dünow, stehe auf dem Programm. „Wir behandeln ein spannendes Querschnittsthema, das in unendlich viele Bereiche des Alltages hineinreicht – in wie viele genau, war selbst mir zu Beginn nicht bewusst.“

 

Auch mit den Beauftragten in den Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet im Landkreis OSL – zu dem Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota), Vetschau/Spreewald (Wětošow/Błota), Calau (Kalawa), Senftenberg (Zły Komorow) und die Gemeinden Neu-Seeland (Nowa Jazorina) und Neupetershain (Nowe Wiki) im Amt Altdöbern zählen – gab es neben den Antrittsbesuchen bereits erste Berührungspunkte. „Die Kollegen in den Kommunen leisten eine tolle und engagierte Arbeit“, zeigt sich Rjelka, die im sächsischen Panschwitz-Kuckau nahe Bautzen aufwuchs, beeindruckt. Zu einer der Aufgaben der ehrenamtlichen kommunalen Sorben/Wendenbeauftragten gehört die Umsetzung der im Sorben/Wenden-Gesetz vorgeschriebenen zweisprachigen Beschriftung. „Hier gab es zurückliegend bereits erste Zusammenarbeiten“.

 

Für ihre weitere Arbeit als hauptamtliche Sorben/Wendenbeauftragte hat sich Rjelka konkrete Ziele gesetzt: „Mir ist es wichtig, die sorbisch/wendische Sprache und Kultur innerhalb des Kreises weiter sichtbar und selbstverständlicher zu machen. Gleichzeitig möchte ich dafür sorgen, dass sorbisch/wendische Belange in politischen Entscheidungsprozessen selbstverständlich mitgedacht werden.“

 

Einer der Schwerpunkte ihrer weiteren Aufgaben liegt auch in der Begleitung der sorbisch/wendischen Bemühungen um den Strukturwandel in der Region. Auch der Ausbau digitaler Angebote und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden verstärkt eine Rolle spielen. „Genau, wie auf kreislicher Ebene eine enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Sorben/Wendenbeauftragten, den Vereinen und den einzelnen Akteuren in den Kitas und Schulen – ihre Arbeit und die Zusammenarbeit mit ihnen liegt mir am Herzen“, unterstreicht die 36-Jährige.

 

Bis die Pandemielage persönliche Treffen wieder zulässt, nutzt die ehemalige Schauspielerin der neuen Bühne zudem die Zeit, um ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Attraktive Sprachlern-Angebote gäbe es auch im Landkreis OSL. „In Brandenburg wird ausschließlich Niedersorbisch gesprochen, die Sprache unterscheidet sich jedoch vom Obersorbischen“, erklärt Rjelka, die auch im privaten Alltag mit Partner und der gemeinsamen Tochter Sorbisch spricht. 

 

In Brandenburg werden für die Niedersorben die Begriffe Sorben/Wenden gleichrangig verwendet. Sie bezeichnen dieselbe Volksgruppe. Während der Begriff Sorben vom sorbischen „Serby“ stammt, ist der ältere Begriff Wenden auf die römische Geschichtsschreibung zurück zu führen. Da sich, aus historischen Gründen, einige Niedersorben eher als Wenden bezeichnen, werden beide Begriffe verwendet. Wie viele Sorben/Wenden im Landkreis OSL leben, könne jedoch nicht beantwortet werden. „Sorbisch/Wendisch ist, wer sich dazu bekennt. Das Bekenntnis ist frei und wird nicht erfasst. Es gibt daher keine belastbare Zahl, wie viele Bürgerinnen und Bürger im angestammten sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet leben.“

 

Von Interessierten werde sie zudem öfter gefragt, wie Oberspreewald-Lausitz – „Górne Błota-Łužyca“ (gesprochen: ˈɔkrɛɪ̯s ˈgɛrnɛ ˈbwɔta ˈwuʐɨ͡tsa) – ausgesprochen wird. „Hier fehlt mir auch nach einem Jahr in meiner neuen Aufgabe noch eine passende Eselsbrücke, die sich die Menschen leicht merken können. Wer einen Vorschlag hat, kann sich gern melden“, scherzt Rjelka.

 

Und natürlich steht sie auch darüber hinaus jederzeit gern als Ansprechpartnerin bereit und beantwortet Fragen. Zu erreichen ist Hanka Rjelka wie folgt:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Beauftragte für Sorben/Wenden, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

Telefon: 03573 / 870 – 1012

E-Mail:

 

 

Wer sich zum Thema informieren möchte, findet relevante Informationen unter anderem hier:

 

https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/sorben-wenden/

www.osl-online.de (Menüpfad „Wirtschaft und Tourismus“ / „Sorben/Wenden“)

Foto zu Meldung: Hanka Rjelka blickt auf ihr erstes Jahr als hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte im Landkreis OSL

Corona-Pandemie: Einschränkungen bei steigenden Werten - App zur Kontaktnachverfolgung - Modellprojekte werden ermöglicht

(27. 03. 2021)

 

Die Brandenburger Landesregierung wird voraussichtlich am Dienstag eine Aktualisierung der Corona-Verordnung beschließen. Vorgesehen sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens. Dies gilt insbesondere für das private Umfeld sowie den Arbeitsbereich. Geplant sind aber auch Festlegungen, um im Rahmen regionaler

oder lokaler Modellprojekte zum Beispiel kulturelle Veranstaltungen durchführen zu können. Darauf hat sich das Kabinett heute Abend verständigt. Dieser Rahmen wurde heute auch bereits mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „In dieser schwierigen Situation geht Brandenburg einen ausgewogenen Weg: Zum einen steigen die Infektionszahlen. Da müssen wir gegenhalten. Zum Beispiel durch Ausgangsbeschränkungen in Gebieten mit hoher Inzidenz und die konsequente Einbeziehung der Unternehmen in die Testkampagne. Mit Modellprojekten wollen wir untersuchen, inwiefern mit klaren Hygienekonzepten, konsequentem Testen und digitaler Nachverfolgung vorsichtige Öffnungsschritte gegangen werden können.“

 

Vorbehaltlich der abschließenden Kabinettsbefassung soll unter anderem künftig gelten:

 

  • Die für Kreise und kreisfreien Städte ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestehende „Notbremse“ wird während der Osterzeit vom 1. bis einschließlich 6. April um eine Ausgangsbeschränkung ergänzt. Sie soll von 22.00 Uhr – 05.00 Uhr gelten. Wie bereits bei der gleichartigen Festlegung im Winter gibt es Ausnahmen aus triftigem Grund.

 

  • Die betreffenden Kreise und kreisfreien Städte werden auch verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, sofern eine fortdauernd erhebliche Überschreitung des 100er Wertes vorliegen sollte.

 

  • Zur Kontaktnachverfolgung wird möglichst kurzfristig eine Smartphone-App eingeführt. Die Beschaffung erfolgt über das Land, die konkrete Umsetzung über die 18 Kreise und kreisfreien Städte.

 

  • Regional begrenzt sollen Modellprojekte ermöglicht werden. Vorerst sollen voraussichtlich sechs Projekte beispielsweise aus Kultur und Tourismus ab Mitte April gestartet werden. Sie sollen wissenschaftlich begleitet werden.

 

Details zu den einzelnen Punkten sowie weitere konkrete Festlegungen werden im Anschluss an die Kabinettssitzung in der kommenden Woche bekannt gegeben.

 

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

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(Quelle: PM Staatskanzlei vom 26.03.2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Containment Scouts unterstützen im Gesundheitsamt | Landkreis warnt vor falschen Kontrolleuren | Testen in OSL ...

(26. 03. 2021)

(26.03.2021, 11 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL steigt weiterhin. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz 207,6. Damit zählt der OSL-Kreis weiter zu den Landkreisen mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 128,5.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 37 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 6.098 steigt. Aktuell sind 414 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 249 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.003 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 22 Covid-19-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 10 Kindertagesstätten, 9 Schulen und 4 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Containment Scouts unterstützen im Gesundheitsamt +++

Im Ergebnis der öffentlichen Stellenausschreibung um Unterstützungspersonal für das Gesundheitsamt des Landkreises beabsichtigt die Kreisverwaltung, insgesamt sieben geeignete Bewerberinnen und Bewerber befristet im Gesundheitsamt in der Großenhainer Straße in Senftenberg einzusetzen.

 

Diese sollen als sogenannte Containment Scouts beginnend ab dem Dienstag nach Ostern in den nächsten vier Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Die Einstellung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt.

 

Die Frauen und Männer verfügen durch eine Ausbildung bzw. ein Studium über medizinische bzw. gesundheitswissenschaftliche Grundkenntnisse. Ihre Aufgabe besteht in der telefonischen Befragung von Covid-19-Patienten zu möglichen Kontaktpersonen und dem Kontaktieren möglicher Kontaktpersonen. Sie übernehmen zudem sonstige Aufgaben im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung und des Kontaktpersonenmanagements, u.a. die Falleingabe in die entsprechende Software, und unterstützen bei der Auswertung der Fallzahlen.

 

Die Containment Scouts erweitern das Angebot an zur Verfügung stehenden externen Helferinnen und Helfern, auf die das Gesundheitsamt derzeit zugreifen kann, um sich der Pandemiebewältigung und den weiteren regulär zu erfüllenden Aufgaben widmen zu können. 

 

Etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt des Landkreises sind seit Monaten dauerhaft in das Pandemiegeschehen eingebunden. Zusätzlich unterstützen weitere Fachbereiche der Kreisverwaltung. Beispielsweise in der Corona-Bürgerhotline, aber auch „draußen“ bei Kontrollen der Quarantänen und der Corona-Regelungen.

 

Neben einem Containment Scout, der bereits seit letztem Jahr vor Ort unterstützt, und einer Mitarbeiterin einer Kommune sind derzeit abwechselnd 15 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz und unterstützen bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen und telefonischen Betreuung von in Quarantäne befindlichen Personen.

 

Zwischenzeitlich konnte Ende 2020, als die Fallzahlen in OSL sich auf negativem Höchstniveau bewegten, in Summe auf bis zu 50 externe Helfer der Bundeswehr, des RKI, der Bundesbehörden, freier Träger der Jugendhilfe und weitere Ehrenamtliche zurückgegriffen werden, welche rotierend in verschiedenen Bereichen Unterstützung leisteten.

 

+++ Landkreis warnt vor falschen Kontrolleuren im Amt Ortrand +++

Die Kreisverwaltung führt in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte, Ämter und Gemeinden aktuell in allen elf OSL-Kommunen verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durch. Anlass hierfür bilden die stetig steigenden Fallzahlen im Landkreis und die damit verbundenen Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die ambulante medizinische Versorgung.

Aktuell erhielt der Landkreis OSL einen Hinweis aus dem Amt Ortrand. Hier wurde eine Privatperson von zwei vermeintlichen Kontrolleuren angesprochen, weil diese den privaten Briefkasten ohne das Tragen einer medizinischen Maske aufgesucht hätte. Die falschen Kontrolleure forderten die direkte Zahlung eines Bußgeldes.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Sachverhalt keiner Regelung der aktuellen Eindämmungsverordnung unterliegt. Des Weiteren wird von den Kontrolleuren des Landkreises vor Ort kein Bargeld entgegengenommen. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden zunächst schriftlich aufgenommen. Später erhalten die Betroffenen Post von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung. 

Aus diesem aktuellen Anlass bittet die Kreisverwaltung Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit und sensibilisiert erneut für das Thema. Im Zweifel sollte die Polizei gerufen werden.

 

Die Kontrollen der Kreisverwaltung finden stets in 2er-Teams statt, bestehend aus jeweils einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“). Alle Kontrolleure verfügen über einen Dienstausweis und zusätzlich ein entsprechendes Legitimationsschreiben der Kreisverwaltung zur Durchführung der Kontrollen.

Ähnliche Vorfälle wurden im vergangenen November in der Stadt Großräschen gemeldet.

 

+++ Testen in OSL/neue Angebote für kostenfreie Antigen-Schnelltests in Lübbenau/Spreewald und Calau +++

In Lübbenau/Spreewald gibt es beginnend ab nächster Woche drei Angebote für Bürgerinnen und Bürger, sich durch geschultes Personal auf eine vorliegende Corona-Infektion testen zu lassen. Die „Apotheke am Burjauer“ bietet ab Montag, 29.03.2021, die Möglichkeit eines kostenfreien Schnelltests an. Aus Platzgründen finden die Tests jedoch nicht in der Apotheke, sondern im Verwaltungsgebäude des Spreewelten Bades, Alte Huttung 5-6 in Lübbenau/Spreewald statt.

 

Weitere Angebote werden durch den AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V. in der Geschäftsstelle der AWO in der Rudolf-Breitscheid-Straße 24 sowie in der Teststelle Regine-Hildebrandt-Haus in der Thomas-Müntzer-Straße 11 angeboten.

 

In Calau wird durch den DRK Kreisverband Calau e.V. seit Donnerstag, den 25.03.2021, ein Testzentrum in der Stadthalle Calau (Lindenstraße 18) betrieben.

 

Verschiedene Apotheken und Wohlfahrtsverbände im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben sich bisher bereiterklärt, kostenfreie Antigen-Schnelltests durchzuführen. Im Landkreis OSL konnten bisher sieben Leistungsanbieter für Teststellen gebunden werden. Neben Lübbenau/ Spreewald und Calau gibt es Testangebote in Altdöbern, Ortrand, Senftenberg, Schwarzheide und Vetschau/ Spreewald.

 

Nähere Informationen und Hinweise zu den Schnelltestangeboten sind auf der Webseite des Landkreises unter „Informationen zum Coronavirus“, Menüpunkt „Angebot für Antigen-Schnelltestungen“ zu finden. Die Seite wird fortlaufend um neu hinzukommende Angebote aktualisiert.

 

+++ Land berät zur Eindämmungsverordnung +++

Am heutigen Freitagabend, 26.03.2021, wird die Brandenburger Landesregierung die aktuelle Lage zur Pandemie beraten und sich mit einer Aktualisierung der Eindämmungsverordnung befassen. Da noch einige Fragen, darunter rechtliche Aspekte, mit Sorgfalt zu prüfen sind, werde heute nach Angabe des Landes jedoch noch kein neuer Beschluss gefasst. Dies werde voraussichtlich Anfang kommender Woche erfolgen.

 

Über eventuelle Anpassungen bzw. Verschärfungen in der Eindämmungsverordnung des Landes informiert der Landkreis nach Veröffentlichung auf www.osl-online.de.

 

+++ Teilnahme an Unser Dorf hat Zukunft 2021 entfällt +++

Nachdem der 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ im Jahr 2020 pandemiebedingt ausgefallen ist, plant der Landkreis OSL auch in diesem Jahr keinen Nachholtermin.

 

Die Entscheidung, die Durchführung des Kreiswettbewerbes und somit auch die Teilnahme am Landeswettbewerb 2022 und dem sich ggf. anschließenden Bundeswettbewerb 2023 auszusetzen, entspricht dem Wunsch der Bürgermeister und Amtsdirektoren. So sei eine Teilnahme unter Pandemiebedingungen unter anderem mit hohen organisatorischen Herausforderungen für die Menschen vor Ort verbunden. Auch die Teilnahmebereitschaft der Dörfer selbst werde als gering eingeschätzt.

 

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bundesweit eine der größten Bürgerinitiativen im ländlichen Raum. Bei dem Wettbewerb geht es darum, unter Mitwirken verschiedener Akteure aus der Gemeinde den gemeinsamen Einsatz der Menschen für ihren Wohnort aufzuzeigen und beispielhafte Beiträge zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer und ländlichen Orte herauszustellen. Grundlage der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ist eine komplexe Betrachtung des Dorfes durch eine zuletzt zehnköpfige fachkundige Jury. 

 

Der Kreiswettbewerb findet regulär alle drei Jahre statt. Der nächste Kreiswettbewerb startet somit voraussichtlich im Jahr 2024. Hieran wird OSL wieder regulär teilnehmen.

 

+++ Museum des Landkreises präsentiert Osterprogramm +++

Bereits zum zweiten Mal muss das Osterangebot aus dem Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf digitale Kanäle ausweichen. Da die Museen geschlossen bleiben müssen, kommt das Familienprogramm aus dem Senftenberger Schloss auf die heimischen Bildschirme.

 

Im großen Schlossaal hat das Wandertheater Schwalbe das Märchenstück „Der Frieder und das Katerlieschen“ vor der Kamera aufgeführt. Ab dem 1. April kann das kurzweilige Märchen direkt über die Homepage des Museums unter www.museums-entdecker.de angeschaut werden. Der Fernsehsender „Seenluft24“ überträgt das Theaterstück zudem in seinem Osterspezial über die Feiertage. Hier ist es vom 1. bis zum 6. April 2021 stündlich zu sehen.

 

Noch zwei weitere digitale Angebote macht das Museum seinen Gästen. Über die Webseite kann eine Anleitung zum Verzieren sorbischer Ostereier heruntergeladen werden. Zudem ist auf der Homepage ein filmischer Blick in die neue Senftenberger Dauerausstellung „Ackerbürger, Stadtbürger, Staatsbürger – Kosmos einer Kleinstadt“ zu finden. (Quelle: Auszug aus PM: „Ostern daheim mit einem Topf voller Gold – das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bringt sein Osterprogramm auf die Bildschirme“ vom Museum des Landkreises OSL vom 26.03.2021)

 

 

Bürgertests: Neue Internetseite bietet Übersicht zu kostenfreien Corona-Schnelltests in Brandenburg

(25. 03. 2021)

Internetseite: https://brandenburg-testet.de

 

Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (Bürgertests). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dafür wurden und werden im ganzen Land Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zahlreiche Schnellteststellen eingerichtet oder beauftragt. Viele Städte und Gemeinden haben dies vor Ort aktiv unterstützt. Die kostenfreien Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten. Eine Übersicht, wo in Brandenburg Bürgertests angeboten werden, bietet die neue Internetseite https://brandenburg-testet.de, die das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellt hat.

 

Die neue Internetseite bietet neben Informationen zu den Corona-Tests eine interaktive Brandenburg-Karte, mit der Bürgerinnen und Bürger schnell eine Teststelle für den kostenfreien Bürgertest in ihrer Nähe finden können. Enthalten sind Informationen wie z. B. Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Die Karte befindet sich im Aufbau: Rund 120 Teststellen sind bereits erfasst, weitere werden in den kommenden Tagen ergänzt.

 

Gesundheitsministerium Ursula Nonnemacher: „Ich danke allen Landkreisen und kreisfreien Städten dafür, dass sie in so kurzer Zeit so viele Teststellen für die Bürgertests geschaffen haben. Regelmäßige Tests sind neben den Impfungen die entscheidende Voraussetzung für den Weg heraus aus der Pandemie.“

 

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Innerhalb kurzer Zeit wurde an vielen Orten im Land mit kommunaler Unterstützung ein Netz von Bürgertestmöglichkeiten aufgebaut. Ich danke den vielen Hilfsorganisationen, Apotheken, Ärzten und anderen Aktiven, für ihre Anstrengungen, ohne die dies nicht möglich gewesen wäre. Ich hoffe, dass sich noch viele weitere Teststellen eintragen lassen und die Bürgerinnen und Bürger die für sie kostenfreien Bürgertestangebote annehmen. Dies erleichtert die neue Internetseite sehr. Zum Teil finden sich auch schon Verlinkungen auf die Buchungsportale der Einrichtungen. Ich begrüße es, dass der Vorschlag, eine solche zentrale Informationsseite einzurichten, vom Gesundheitsministerium aufgegriffen wurde.“

 

Dr. Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg: „Der Aufbau eines möglichst bedarfsgerechten Netzes an Teststellen ist von erheblicher Bedeutung und angesichts der knappen zeitlichen Vorgaben eine große Herausforderung, der sich die Landkreise mit großem Engagement gestellt haben. Gleichzeitig ist es für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, problemlos eine nahegelegene Teststelle finden zu können. Die jetzt im Internet freigeschaltete interaktive Brandenburg-Karte ist hierbei eine große Hilfe, die wir nur begrüßen können.“

 

Bürgertestung: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie darf sich jede Person ohne COVID-19-Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Grundlage für dieses Angebot ist Paragraph 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anspruch auf einen Corona-Test haben alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

 

Zur Erbringung der Leistungen sind laut Testverordnung berechtigt:

  • die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren,
  • die von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes als weitere Leistungserbringer oder als Testzentrum beauftragten Dritten und
  • Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.

 

Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere nach einer Schulung, garantieren, beauftragt werden.

 

Zur Durchführung von Bürgertestungen nach Paragraph 4a Coronavirus-Testverordnung hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg am 17.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch auf der Internetseite https://brandenburg-testet.de zum Download eingestellt ist.

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 25.03.2021)

[Bürgertests: Neue Internetseite bietet Übersicht zu kostenfreien Corona-Schnelltests in Brandenburg (Pressemitteilung vom 25.03.2021)]

Geflügelpest in OSL – 4 Verdachtsfälle bestätigen sich / / Aufstallungsanordnung im betroffenen Gebiet / Suche wird fortgeführt

(24. 03. 2021)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen.

Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.

 

Die labordiagnostische Bestätigung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg für den eingesandten Singschwan und die drei Graugänse erfolgte am 22. März, das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts liegt seit Dienstag, 23. März, vor.

 

In der Folge erlässt das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständige Behörde als Maßnahme zum Schutz vor der für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckenden Viruserkrankung in dem betroffenen Gebiet eine Aufstallungspflicht. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der unteren Naturschutzbehörde wurde am Dienstag die Gebietskulisse für die Aufstallungspflicht im Bereich Ruhland/Ortrand definiert und eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der geltenden Geflügelpest-Verordnung erstellt.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird am Donnerstag, 25. März, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am Freitag, 26. März, in Kraft. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de eingesehen werden.  Die betroffenen Amtsdirektoren sind informiert und realisieren die ortsübliche Bekanntmachung in eigener Zuständigkeit.

 

Mit Inkrafttreten der Tierseuchenallgemeinverfügung wird die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen) in den Gemarkungen Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Kroppen, Ortrand, Burkersdorf, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau und Frauendorf des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Tierhalter verpflichtend.

 

Geflügel darf nur entweder in geschlossenen Ställen oder    unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten werden.

 

Ebenso sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel in den benannten Gebieten bis auf Weiteres untersagt. Zusätzlich ist auch im übrigen Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt, sofern bei diesen Veranstaltungen Geflügel ausgestellt oder gehandelt werden soll, welches aus den genannten Gebieten stammt.

 

Unabhängig von der Tierseuchenallgemeinverfügung gilt: Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden. Ebenso besteht für Geflügelhalter die Pflicht zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim zuständigen Veterinäramt.

 

Parallel wird die Suche nach infizierten bzw. verendeten Tieren weiter fortgesetzt. Hierzu wird das betroffene Gebiet aufgrund des ausgeprägten Schilfgürtels von der Luft aus mit einer Drohne abgesucht.

 

Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 ist ein hochpathogenes Virus, welches zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Todeszahlen in Geflügelbeständen führt. Dieser Subtyp ist bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln im Amt Ruhland nachgewiesen worden. Das aktuelle Seuchengeschehen erstreckt sich über ganz Deutschland und führt zu einem massiven Anstieg der Nachweiszahlen. Die Viruslast der im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tot aufgefundenen Wildvögel ist als hoch zu bewerten und lässt auf ein aktuelles Geschehen schließen. Das Risiko des Erregereintrags in die umliegenden Hausgeflügelhaltungen ist daher als hoch zu bewerten. Es gilt nunmehr, eine Übertragung auf Hausgeflügelbestände zu vermeiden, indem der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.“

 

Seit Oktober 2020 tritt die hochansteckende Geflügelpest bzw. Vogelgrippe verstärkt bei Wildvögeln in Deutschland auf. In Brandenburg gab es zudem bereits mehrere Fälle bei Hausgeflügelbeständen. Das Auftreten der hochpathogenen Virusart H5N8 in der Wildvogelpopulation war Anlass für die Anordnung des Landes Brandenburg zur Ausweisung von Risikogebieten, in denen ein Aufstallungsgebot gilt. Um die Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 12. Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Nutztierbestände im Bereich der Stadt Vetschau/Spreewald an.

 

Zur Vogelgrippe:

Laut dem Friedrich-Löffler-Institut sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

 

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

 

Weitere Informationen:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

 

https://www.osl-online.de/seite/501025/informationen-zur-geflügelpest.html

MPK-Beschluss zu Covid-19: Einschränkungen bleiben bestehen

(24. 03. 2021)

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel von vergangener Nacht wird kurzfristig in Landesrecht umgesetzt. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sollen dabei im Grundsatz bis einschließlich 18. April verlängert werden.

 

Bereits heute Morgen hat Ministerpräsident Dietmar Woidke die Ergebnisse der MPK mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen. Am morgigen Mittwoch debattiert der Landtag über die Corona-Pandemie.

 

Woidke: „Die Lage hat sich seit der letzten MPK am 3. März leider nicht verbessert, sondern klar verschlechtert. Es gibt eine dynamische Entwicklung der Infektionslage. Deshalb mussten wir bereits vergangene Woche erste Öffnungsschritte im Rahmen der 100er Notbremse zurücknehmen. Gründonnerstag und Karsamstag sollen auf Vorschlag des Bundes Ruhetage werden, um die Zahl der Kontakte zu minimieren. An Erleichterungen über Ostern ist nicht zu denken. Das ist bitter, aber notwendig. Wir müssen unbedingt eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden.“

 

Nicht zwingend notwendige Reisen sollen weiterhin vermieden werden. Um die Verbreitung des Virus insbesondere nach Urlaubsreisen zu vermeiden, soll künftig bereits vor Rückflug getestet werden. Woidke: „Ich gönne jedem seinen Urlaub. Aber diese Festlegung, die ich bereits vergangene Woche gefordert hatte, begrüße ich ausdrücklich. Wir können nicht zulassen, dass das Virus – gegebenenfalls sogar mit der gefährlichen brasilianischen Mutation – aus Urlaubsgebieten nach Brandenburg importiert wird.“

 

Das Kabinett hat sich darauf verständigt, die Umsetzung von Modellprojekten in die neue Eindämmungsverordnung aufzunehmen. Ebenso sollen die zusätzlichen Ruhetage zu Ostern umgesetzt werden. Der Bund wird dazu gemäß des MPK-Beschlusses einen Vorschlag unterbreiten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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(Quelle: PM Staatskanzlei Brandenburg vom 23.03.2021)

[210323 PM Corona MPK Beschlüsse]

Tierseuchenallgemeinverfügung

(23. 03. 2021)

Verbot der Impfung gegen das bovine Virusdiarrhoe-Virus

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertreten durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Veterinärwesen ordnet Folgendes an:

 

1. Ab dem 01.04.2021 gilt ein grundsätzliches Impfverbot gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV).
 

2. Ausnahmen sind schriftlich beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu beantragen.
 

3. Ausnahmen können gewährt werden für

a. Exporttiere, wenn die Tiergesundheitsanforderungen des Bestimmungslandes eine Impfung gegen BVDV beinhalten,

b. Tiere des betroffenen Bestandes im Falle eines BVD-Ausbruchs, wenn diese dem Schutz des Fötus vor der BVD-Infektion gewährleistet und die Anforderungen nach Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitt2 Nummer 2 der VO (EU) 2020/689 eingehalten werden oder

c. Rinderhaltungen, bei denen aufgrund der betrieblichen epidemiologischen Situation eine Impfung gegen BVDV zwingend notwendig ist.
 

4. Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Begründung

 

1. Sachverhalt

 

Die Bekämpfung der BVDV-Infektion hat zu einem kontinuierlichen Rückgang der Zahl BVDV-infizierten Rinderbestände im Land Brandenburg geführt. Das letzte persistent infizierte Tier wurde im September 2019 aus dem betroffenen Rinderbestand entfernt.

Damit ist die Tilgung dieser Tierseuche im Land Brandenburg im März 2021 abgeschlossen. Die Anerkennung des gesamten Landes Brandenburg als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.März 2016 ist beantragt worden.

Eine Voraussetzung für die Gewährung des Status „Frei von Boviner Virusdiarrhoe“ ist das Verbot der Impfung gegen BVDV für gehaltene Rinder. Rinderhaltende Betriebe können Ihren Status „Frei von BVD“ nur aufrechterhalten, wenn in dem Betrieb kein Rind gegen BVDV geimpft wird.

 

BVD ist eine anzeigepflichtige Rinderkrankheit, die zu den verlustreichsten Virusinfektionen zählt, durch das sogenannte Pestivirus ausgelöst wird und deshalb mit staatlichen Mitteln bekämpft wird.

Meist breitet sich die Infektion unbemerkt im Bestand aus, weil anfänglich keine oder leichte Krankheitssymptome wie Nasenausfluss, Atemwegserkrankungen und Durchfall oder auch nur eine unspezifische Leistungsdepression zu beobachten sind.

 

Die Infektion während der Trächtigkeit verursacht allerdings hohe wirtschaftliche Schäden und wird meist erst nach Monaten in aller Deutlichkeit erkennbar. Hauptverbreiter dieses Virus sind die sogenannten Virämiker oder auch PI-Tiere, wobei PI für persistent, also dauerhaft, infiziert, steht. Das sind Tiere, die sich in der für das heranwachsende Immunsystem kritischen Phase der Trächtigkeit, d.h. etwa vom 26. bis 150. Trächtigkeitstag, im Mutterleib angesteckt haben, die Infektion überlebten und das Virus nun für eine körpereigene Struktur halten. Das Immunsystem dieser Tiere kann deshalb das BVD-Virus nicht bekämpfen. Es ist nicht in der Lage, das Virus beispielsweise durch Bildung von Antikörpern zu eliminieren. Diese persistent infizierten Kälber tragen also zeitlebens BVD-Virus in sich und scheiden es auch aus.

 

Das früher beschriebene typische Kümmern dieser Tiere, verbunden mit vorzeitigem Verenden an Erkrankungen wie Lungenentzündung oder Durchfall oder auch an der Sonderform der BVD, der Mucosal Disease (MD), einem blutigen Durchfall infolge irreversibler Auflösung der Schleimhaut des Magen-Darm-Traktes, ist mit den Jahren immer unspezifischer geworden.

 

Einmal ausgeschiedenes BVD-Virus kann übrigens sehr leicht durch belebte (Menschen, andere Tiere) und unbelebte Faktoren (Geräte, Transporter etc.) über den Kot verschleppt werden. Für die Bekämpfung von BVD und die Sanierung in den Rinderbständen ist es entscheidend, die Virämiker in der Rinderherde so früh wie möglich zu erkennen und dann zu entfernen, um Neuinfektionen durch die Virusstreuung des virämischen (persistent infizierten) Tieres zu verhindern. Aus diesem Grund besteht in Deutschland eine Untersuchungspflicht neugeborener Kälber auf das BVDV.

 

2. Rechtliche Würdigung

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes die sachlich und örtlich zuständige Behörde und nach § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes für den Erlass dieser Tierseuchenallgemeinverfügung zuständig.

 

Die angeordneten Maßnahmen ergeben sich aus § 2 Absatz 1 Nummer 2 der BVD-Verordnung in Verbindung mit § 13 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg.

 

Die sofortige Vollziehung gilt gemäß § 37 Satz 1 Nummer 4 Tiergesundheitsgesetz.

 

Die sofortige Vollziehung ist geboten, da durch die Einschleppung von Tierseuchen eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht. Das Einzelinteresse, durch einen Widerspruch die Wirkung der Anordnung vorübergehend auszusetzen, ist dagegen geringer zu bewerten. Vor diesem Hintergrund müssen private sowie wirtschaftliche Interessen der einzelnen Tierhalter oder Tierärzte und somit auch das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs vor dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen und unmittelbar greifenden Seuchenvorbeugung für alle Rinderbestände des Landes Brandenburg zurückstehen.

 

In Anbetracht des erreichten Standes der Tilgung der BVD (Bovine Virus Diarrhoe) im Land Brandenburg ist eine Fortführung der Impfung nicht mehr gerechtfertigt. Die mit einer Impfung verbundene Unsicherheit in Bezug auf den Nachweis der Virusfreiheit stellt bei der Vielzahl der Kontaktmöglichkeiten im Rinderhandel ein nicht vertretbares Risiko für die BVDV-freie Rinderpopulation des Landes dar.

 

Zur Vermeidung unbilliger Härte gibt es eng begrenzte Ausnahmemöglichkeiten unter Berücksichtigung von Belangen der Tierseuchenbekämpfung.

 

Auf der Grundlage von § 41 Abs. 4 Satz 4, § 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch hat gemäß § 37 Tiergesundheitsgesetz keine aufschiebende Wirkung. Daher sind die in der Allgemeinverfügung benannten Verpflichtungen unverzüglich zu befolgen, auch wenn der Widerspruch frist- und formgerecht eingelegt wurde.

 

Hinweise

Ein Verstoß gegen die Tierseuchenallgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 Euro geahndet werden, § 6 Nr. 1 iVm. § 2 Abs. 1 BVDV-Verordnung iVm. § 32 Abs. 3 TierGesG.

 

 

Senftenberg, den 09.03.2021

Im Auftrag

 

 

DVM Jörg Wachtel

Amtstierarzt

[20210309 TSAV Impfverbot]

Geflügelpest – zwei bestätigte Fälle bei Wildvogeltieren in Oberspreewald-Lausitz

(22. 03. 2021)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um die ersten bestätigten Fälle in Oberspreewald-Lausitz seit Februar 2017. Weitere vier Wildvögel wurden im Ergebnis einer Suchaktion zur Analyse an das Landeslabor Berlin-Brandenburg übersandt.

 

In der Gemeinde Hermsdorf im Ortsteil Jannowitz (Amt Ruhland) ist der erste Fall der Tierseuche, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, am 16. März bei einem Höckerschwan ermittelt worden. Die Infektion wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen. Eine labordiagnostische Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte am 17. März.

 

Der Höckerschwan wurde am 11. März am Großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz, aufgefunden. Das Veterinäramt des Landkreises veranlasste alle erforderlichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen: So erfolgte am Freitag (19.03.) zur Abklärung im Bereich des Dub gemeinsam mit der Feuerwehr Kroppen und Jannowitz eine Suchaktion von der Wasserseite im Schilfbereich. Dabei wurden nach dem Fund eines Singschwanes und einer Graugans am Vortag im Rahmen einer Begehung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zwei weitere tote Tiere (2 Graugänse) vorgefunden. Da der räumliche Zusammenhang mit der festgestellten Geflügelpest besteht, wurden alle vier Tierkörper umgehend an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zur Analyse übersandt. Die Ergebnisse stehen noch aus.

 

Der zweite nachweislich infizierte Höckerschwan wurde nahe der Schwarzen Elster zwischen Ruhland und Schwarzheide am 13. März tot aufgefunden. Auch hier wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Die Bestätigung des zweiten Falls durch das nationale Referenzlabor liegt seit Freitagabend (19.03.) vor.

 

Um die Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereits am 12. Dezember 2020 die Aufstallungspflicht für Nutztierbestände im Bereich der Stadt Vetschau/Spreewald angeordnet, um eine Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 in heimische Geflügelbestände zu unterbinden. Ob die Aufstallungspflicht mit Restriktionsgebieten im Landkreis aufgrund der bestätigten Fälle erweitert wird, entscheidet das Veterinäramt in Absprache mit dem Krisenzentrum des MSGIV sowie der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung in dieser Woche.

 

Zur Vogelgrippe:
Laut dem Friedrich-Löffler-Institut sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Auch in Brandenburg gab es bereits nachgewiesene Fälle des Virus. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

 

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

 

Weitere Informationen:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

 

https://www.osl-online.de/seite/501025/informationen-zur-gefl%C3%BCgelpest.html

 

Anhaltend hohe Inzidenz über 100 – Rücknahme von Lockerungen in Oberspreewald-Lausitz ab Dienstag, 23. März 2021

(22. 03. 2021)

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL steigt weiterhin. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Für Montag, 23. März 2021, beträgt die 7-Tage-Inzidenz 203,0 und liegt damit sogar erstmalig wieder über 200. Damit zählt der OSL-Kreis weiter zu den Landkreisen mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 112,0.

 

Gemäß der ab heute, 22.03., geltenden aktualisierten 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg stellt der Landkreis fest und gibt hiermit bekannt, dass im

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen.

 

Daher gelten ab Dienstag, 23. März 2021, verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in OSL. Diese umfassen:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Die Durchführung von privaten Zusammenkünften sowie sonstigen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
  • Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, wird wieder geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden bzw. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

U.a. Baumärkte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen geöffnet bleiben. Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen.

 

Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 5. April 2021.  

 

Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 200 sind zudem ab sofort Versammlungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz grundsätzlich untersagt.

 

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Für die Schulen hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Wochenende bekannt gegeben, dass die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt wird. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiterbestehen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung mit den damit verbundenen Einschränkungen für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird am heutigen Montag, 22. März 2021, auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

Polen offiziell Hochinzidenzgebiet - Woidke: Mit maßvollen Reaktionen Lebensadern der Grenzregion aufrechterhalten

(20. 03. 2021)

Nach der gestrigen Einstufung Polens als Hochinzidenzgebiet hat Ministerpräsident Dietmar Woidke eine maßvolle Einschränkung der Mobilität über die Grenze angekündigt. Der Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit betonte zugleich, es werde „alles getan, um grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Wichtig ist: Die Grenze bleibt geöffnet.“

 

Die Bundesregierung hat Polen gestern als Hochinzidenzgebiet eingestuft, wie das Robert-Koch-Institut bekanntgab. Dies sind Risikogebiete mit besonders hohem Infektionsgeschehen. In Polen gibt es seit einigen Wochen steigende Neuinfektionen, die anhaltend deutlich über dem 7-Tages-Inzidenz-Schwellenwert von 200 liegen und derzeit sogar bei über 300. Die Entscheidung hat zur Folge, dass bereits ab Sonntag, 21.03. 0.00 Uhr, strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland gelten. Im Vorfeld standen Vertreterinnen und Vertreter beider Regierungen in engem Austausch. Polen hat in Reaktion auf das Infektionsgeschehen einen landesweiten Lockdown ab dem 20.03. angekündigt.

 

Woidke: „Polen hat mit einer dritten Welle der Pandemie zu kämpfen. Die Werte sind bei unseren Nachbarn jetzt so hoch, dass das gesamte Land zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden musste. Ich bedaure das sehr und wünsche unseren polnischen Nachbarn, dass sich die Situation bald wieder entspannt. Ich will in Kürze die Situation mit meinem polnischen Partner beraten.

 

Da auch in Deutschland die Lage kritisch ist, ist es derzeit erforderlich, die Mobilität über die Grenze einzuschränken. Die Pandemie lässt uns leider keine andere Wahl. Wir tun aber alles, um grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, indem wir Ausnahmeregelungen für Grenzpendler vorsehen. Unser Ziel ist es, die Lebensadern der Grenzregion aufrechtzuerhalten. Einschränkungen an der Grenze gelten nur auf Zeit und müssen maßvoll sein. Es liegt an uns allen und unserem Verhalten, dass die Pandemie eingedämmt werden kann.“

 

Zentraler Punkt der strengeren Einreiseregeln ist, dass zusätzlich zu der bereits bestehenden Quarantänepflicht und der digitalen Einreiseanmeldung grundsätzlich ein aktueller negativer Corona-Test vorliegen muss.

 

Die Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet Polen nach Brandenburg ist deshalb abkommendem Sonntag grundsätzlich nur mit einem negativen Testnachweis möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Berufspendler und Personen, die Bildungsangebote wahrnehmen, müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Um einem möglicherweise erhöhten Bedarf an Testnachweisen begegnen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem zusätzlichen Aufbau von Teststationen in der unmittelbaren Nähe von stark frequentierten Grenzübergängen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat in Kooperation mit einem externen Dienstleister dafür vorerst drei Teststationen in Frankfurt (Oder), an der Bundesautobahn 12 und in Guben vorgesehen. Alle drei Teststationen werden am 22. März ab 07:00 Uhr ihren Betrieb aufnehmen. Es gilt zudem eine 10tägige Quarantänepflicht, die frühestens am fünften Tag mit einer weiteren negativen Testung beendet werden kann.

 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen weiter für Grenzpendler und Grenzgänger, die wegen Beruf, Schule, Studium, Weiterbildung oder aber zum Besuch enger Familienangehöriger oder Lebenspartner die Grenze überschreiten. Beschäftigte müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die Notwendigkeit ihrer Tätigkeit mit sich führen, das gilt ebenso für Personen, die (Aus-)Bildungsangebote grenzüberschreitend wahrnehmen. Die digitale Anmeldung müssen sie dennoch vornehmen. Für Durchreisende gilt die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht nicht. Sie sind aber grundsätzlich verpflichtet, das Land auf schnellstem Wege zu verlassen.

 

Sollte Polen künftig zum Virusvariantengebiet verklärt werden, gelten weitere verschärfte Maßnahmen.

 

Es gilt unabhängig davon weiterhin der eindringliche Appell der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Bundesländer, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten.

 

Zu den Detailregelungen siehe: 1. Quarantäne VO: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv 2. Faktenblätter Einreise nach Brandenburg des MIK)

 

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

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(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 20.03.2021)

[210319 PM Corona Polen]

[Fakten_Testpflicht_Quarantaenepflicht]

Brandenburg impft: Impfungen mit AstraZeneca gehen weiter

(19. 03. 2021)

Impftermine werden im Laufe des Freitags veröffentlicht

 

Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Impfstoff von AstraZeneca gestern als sicher eingestuft hat, gehen in Deutschland die Impfungen weiter. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte gestern Abend dieses gemeinsame Vorgehen bei Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca beschlossen. Die Impfungen mit AstraZeneca werden fortgesetzt, alle Impflinge werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca wurde überarbeitet.

 

Auch in Brandenburg finden wieder AstraZeneca-Impfungen statt. Auf dem Online-Buchungsportal www.impfterminservice.de werden im Laufe des heutigen Freitags freie Termine eingestellt. Wichtig: Alle bereits vergebenen Impftermine mit AstraZeneca in einem Impfzentrum in Brandenburg am morgigen Samstag (20. März) sowie für die kommende Woche finden wie vereinbart statt! Alle Personen werden gebeten, diese Impftermine wahrzunehmen.

 

Die Bundesregierung hatte die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca am Montagnachmittag (15. März) vorsorglich ausgesetzt. Nach neuen Meldungen von Thrombosen der Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hielt das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig. Nach der erfolgten Überprüfung der EMA werden die Impfungen mit AstraZeneca wieder fortgesetzt.

 

Was bedeutet der Impfstart konkret für Brandenburgerinnen und Brandenburger? Hier Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

Mein Impftermin in dieser Woche wurde abgesagt. Wie bekomme ich jetzt einen neuen Termin?

Alle Personen, die in dieser Woche (Kalenderwoche 11) eigentlich eine Erst-Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in einem Impfzentren erhalten sollten, der Termin aber kurzfristig abgesagt wurde, müssen selbst auf dem Online-Buchungsportal www.impfterminservice.de neue Termine für ihre Erst- und Zweitimpfung buchen. Abgesagte Termine müssen also selbstständig neu gebucht werden.

Alle, die bei der Buchung eine E-Mail angegeben hatten, werden per E-Mail zeitnah informiert, sobald neue Termine auf dem Online-Buchungsportal eingestellt sind.

 

Ich hatte schon meine Erstimpfung mit AstraZeneca. Was ist mit meinem Termin für die Zweitimpfung?

Alle Personen, die schon eine Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen hatten, behalten ihren bereits gebuchten Termin für ihre Zweitimpfung. Diese Termine bleiben bestehen.

 

Warum wurde das Impfen mit AstraZeneca ausgesetzt?

In mehreren Fällen wurde in Deutschland in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit AstraZeneca eine spezielle Form von schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen festgestellt. Deswegen hatte das Paul-Ehrlich-Institut am 15. März 2021 empfohlen, die Impfung mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen, um die Fälle weiter zu untersuchen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Europäische Arzneimittelbehörde hatte nach einer Überprüfung gestern darüber informiert, dass die Impfung mit AstraZeneca sicher und wirksam ist. Der Sicherheitsausschuss der EMA empfiehlt aber, ein höheres Bewusstsein für Risiken zu schaffen und dass diese im Beipackzettel der Impfung berücksichtigt werden.

 

Wann treten die Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit drei Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Sind Impfkomplikationen bei AstraZeneca möglich?

Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten. Seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine AstraZeneca sehr selten Blutgerinnsel (Thrombosen), verbunden mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), in einigen Fällen auch zusammen mit Blutungen, beobachtet. Darunter waren einige schwere Fälle mit Blutgerinnseln an unterschiedlichen oder ungewöhnlichen Stellen (z. B. im Gehirn als Sinusvenenthrombosen), zusammen mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder auch Blutungen im ganzen Körper. Die Mehrzahl dieser Fälle trat zwischen sieben bis 14 Tagen nach der Impfung und überwiegend bei Frauen unter 55 Jahren auf. Allerdings haben bisher auch insgesamt mehr Frauen unter 55 Jahren den Impfstoff erhalten als andere Personen.

 

Worauf müssen diejenigen achten, die mit AstraZeneca geimpft worden sind?

Wer 4 bis 14 Tage nach einer Impfung mit AstraZeneca anhaltende Kopfschmerzen entwickelt oder punktförmige Hautblutungen bei sich entdeckt, sollte sich dringend in ärztliche Behandlung begeben.

 

Ich soll mit dem Impfstoff von BioNTech bzw. Moderna geimpft werden. Was bedeutet das für mich?

Alle bereits gebuchten Impf-Termine mit Impfstoffen der Hersteller BioNTech oder Moderna sind nicht betroffen und finden wie vereinbart statt.

 

Weitere Informationen:

https://brandenburg-impft.de

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html?cms_tabcounter=3

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 19.03.2021)

[182_21_PM_Impfungen_mit_AstraZeneca_gehen_weiter_20210319]

Mit DIWA zur Digitalisierung – Land stellt 600.000 Euro bereit

(19. 03. 2021)

Kulturministerin Schüle startet Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen / Bewerbungen bis 15. April möglich

 

Das Land Brandenburg intensiviert seine Bemühungen zur Digitalisierung im Kulturbereich. Kulturministerin Manja Schüle hat heute das Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA) gestartet und stellt dafür in diesem Jahr 600.000 Euro zur Verfügung.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Corona ist ein Beschleuniger von Digitalisierung. Auch wenn wir uns danach sehen, dass sich nicht mehr ein Bildschirm zwischen uns und dem Erleben von Kultur schiebt – mit Hilfe der Digitalisierung trotzen wir der Krise. Mit den im vergangenen Jahr entwickelten digitalen Formaten konnten wir Kunst und Kultur erleben, als sonst nichts mehr möglich war. Zum Beispiel mit der von uns gestarteten Online-Plattform #kulturBB. Auch bei der Archivierung und Vermittlung des kulturellen Erbes hat die Digitalisierung zu einem Quantensprung geführt. Unsere Antwort: Wir haben das Förderprogramm ‘Digitalisierung des kulturellen Erbes‘ aufgestockt. Digitalisierung wird Kultur auch langfristig verändern. Dies muss auf solide Füße gestellt werden. Deshalb gibt es jetzt von uns auch Geld für die Förderung des digitalen Wandels von Kultureinrichtungen. Damit reagieren wir auf Corona – aber viel wichtiger: Wir helfen den Einrichtungen, sich zu modernen Kulturbetrieben zu entwickeln. Mit ‘DIWA‘ fördern wir ihre Strategiefähigkeit und Vernetzung im digitalen Bereich und unterstützen innovative digitale Konzepte. Das Ziel: Ein kompetenter, selbstbewusster und kreativer Umgang mit den digitalen Herausforderungen. Ich freue mich, dass wir dafür in diesem Jahr erstmals 600.000 Euro bereitstellen können: Wir fördern einzelne Projekte mit 10.000 bis 80.000 Euro. Das zeigt: Die Zukunft ist digital – und sie wird in Brandenburg gemacht.“

 

Das Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA Kultur) setzt drei Förderschwerpunkte: Strategien und Konzepte, innovative Projekte sowie Qualifikationsmaßnahmen. Das Programm unterstützt Kultureinrichtungen konkret dabei,

  • bestehende Betriebsprozesse, kulturelle Ausdrucksformen und die Außenkommunikation umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren,
  • dafür geeignete individuelle Lösungen, Handlungsempfehlungen und/oder Pilotprojekte zu entwickeln und diese dann umzusetzen bzw. zu implementieren sowie
  • die eigenen Mitarbeiter*innen zu qualifizieren.

Gefördert werden können unter anderem Beratungsleistungen, Personalkosten für zusätzliches befristetes Personal, Sachmittel für Workshops und digitale Pilotprojekte. Das Land übernimmt 90 Prozent der Kosten. Bewerben können sich ab sofort und bis zum 09. April 2021 gemeinnützige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung mit Sitz im Land Brandenburg sowie Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine externe Experten-Jury. Die Fördergrundsätze und Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/ abrufbar.

 

Im Rahmen des bereits etablierten Förderprogramms für die Digitalisierung des kulturellen Erbes stellt das Kulturministerium in diesem Jahr zusätzlich 250.000 Euro bereit. Damit werden neben der Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe auch die Vermittlung oder die künstlerische Nutzung von digitalisiertem Kulturgut gefördert. Das Bewerbungsverfahren für dieses Programm ist bereits abgeschlossen. Gefördert werden 20 Projekte von Archiven, Bibliotheken, Museen und Vereinen, die Objekte, Filme und Dokumente des brandenburgischen kulturellen Erbes digitalisieren und digital vermitteln.

 

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kultur des Landes Brandenburg

Dortustraße 36

14467 Potsdam

Tel.: 0331 866 – 4566

mwfk.brandenburg.de

www.facebook.com/Brandenburg.MWFK

https://twitter.com/mwfkbrb

 

(Quelle: PM MWFK vom 19.03.2021)

[PM 49 Förderprogramm Digitaler Wandel von Kultureinrichtungen]

Corona-Pandemie: Landesregierung reagiert auf dynamische Entwicklung der Infektionslage in Brandenburger Landkreisen

(18. 03. 2021)

Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Dies hat das Kabinett heute Nachmittag in einer informellen Sitzung vereinbart. Die Landräte und Oberbürgermeister wurden bereits informiert. Damit wird in betroffenen Kommunen der dritte Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März zurückgenommen.

 

 

Dietmar Woidke: „Seit etwa einer Woche steigen die Inzidenz-Werte. Das zeigt, dass die Pandemie erneut in eine dynamische Phase kommt. Das erfordert jetzt ein konsequentes Nachsteuern durch landesweite Festlegungen und - je nach Infektionsgeschehen - konsequente regionale Umsetzung. Die Situation auf den Intensivstationen ist im Moment zwar weiter gut beherrschbar, aber hier läuft die Entwicklung um 10 bis 14 Tage nach. Wir dürfen die Warnungen der Intensivmediziner nicht außer Acht lassen, ehe wir reagieren. Mit der Änderung berücksichtigen wir das unterschiedliche regionale Infektionsgeschehen in Brandenburg. Dabei geht es auch um die öffentliche Akzeptanz unserer Schritte."

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die dritte Welle ist leider da. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten steigt die 7-Tages-Inzidenz deutlich an. Besonders die Virusmutationen sind auf dem Vormarsch. Deshalb ist es jetzt das richtige Signal, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab einer Inzidenz von über 100 umgehend schärfere Maßnahmen umsetzen. Gemeinsam müssen wir die dritte Welle bremsen."

 

Innenminister Michael Stübgen: „Es war stets klar, dass jeder Öffnungsschritt nur solange vertretbar bleibt, wie es die Verbreitung von Corona zulässt. Die Entwicklung in Teilen Brandenburgs zwingt uns nun zu handeln. Die Infektionszahlen steigen landesweit und in manchen Regionen besonders schnell. Aus Vernunft und Verantwortung müssen wir deshalb jetzt einen Öffnungsschritt zurückgehen. Als Landesregierung ist es uns wichtig, eine solche Entscheidung gemeinsam abzuwägen und nicht einem Automatismus zu überlassen. In unserer Abwägung haben wir uns für den regionalen Weg entschieden, da es für ein Flächenland angebracht ist, Unterschiede einzelner Landesteile zu berücksichtigen. Die heutige Entscheidung ist sicherlich bitter, aber wir dürfen uns den Mut nicht nehmen lassen. Wir müssen stattdessen unsere Anstrengung weiter auf das Erreichen unserer Impfziele konzentrieren. Der Weg aus dem Lockdown führt durch die Spritze und wir werden diesen Weg erfolgreich gehen."

 

Die heutige Kabinettsbefassung hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke einberufen, da sich die landesweite Inzidenz beharrlich der 100-er Grenze nähert (heute: 90,6). Dieses Vorgehen hatte die Landesregierung vergangene Woche vereinbart, um kurzfristig Entscheidungen treffen zu können.

 

In den vergangenen Tagen gab es Gespräche zu notwendigen Maßnahmen im Falle einer dynamisch steigenden Infektionslage, darunter auch mit den Landräten und Oberbürgermeistern. Erörtert wurden dabei die Varianten „Landesweite Rücknahme von Öffnungsschritten" und „Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungsschritten".

 

In der Abwägung wird die Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungen als sachgerechter angesehen. Damit können die im Flächenland Brandenburg sehr unterschiedlichen Infektionslagen angemessen berücksichtigt werden.

 

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die morgen vom Kabinett beschlossen wird, gilt ab Montag, 22. März, 00.00 Uhr, bis 11. April, 24.00 Uhr. Grundlage ist auch die Kabinettsvereinbarung vom vergangenen Dienstag, wonach die Kreise und kreisfreien Städte „rechtzeitig und spätestens ab dem Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nur so lässt sich ein landeseinheitliches Vorgehen auch künftig aufrechterhalten."

 

Mit Stand von heute liegt der Inzidenzwert - bei steigender Tendenz -  in einem Kreis über 200 und in 5 Kreisen über 100. Die Infektionen mit Mutationen haben deutlich zugenommen. Zugleich bleibt der R-Wert (Ansteckungsquotient) beständig über 1. Belastend wirkt sich auch der noch immer nicht ausreichende Impffortschritt aus, der durch das Aussetzen der Impfung mit AstraZeneca erneut ausgebremst wurde.

 

Mit der Rücknahme des dritten Öffnungsschrittes gemäß MPK-Beschluss vom 3. März soll die Entwicklungsdynamik des Infektionsgeschehens in den besonders betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gebremst werden. Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen / kreisfreien Städten:


  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)

  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs

  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.

  • Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.

  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.


  •  

 

In Abhängigkeit der regionalen Entwicklung mit weiter steigenden werten sind die Landkreise / kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

Da der MPK-Beschluss im dritten Öffnungsschritt nur diese Punkte aufzählt, bleiben andere Öffnungen bestehen, dazu gehören u. a.:

 


  • Körpernahe Dienstleistungen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln

  • Baumärkte

  • Buchhandel, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel

  • Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte

  •  

 

Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt.

 

(Quelle: PM Landesregierung Brandenburg vom 18.03.2021)

[210318 PM Kabinett Corona]

Grundsteinlegung für Neubau der Rettungswache in Klettwitz

(18. 03. 2021)

Am Mittwoch, 17. März 2021 wurde der Grundstein für die neue Rettungswache an der Senftenberger Straße im Schipkauer Ortsteil Klettwitz gelegt. Der Bau schreitet zügig voran, die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist zum Jahresende 2021 geplant.

 

Auf 12 mal 24 Metern bietet das eingeschossige Gebäude mit der Fahrzeughalle Stellplatz für ein Fahrzeug und einen Sozialbereich, errichtet in Massivbauweise. Der künftig in rot und grau gehaltene Bau wurde gemeinsam mit dem Rettungsdienst und den Fachplanern entworfen und entspricht den neuesten Standards und Richtlinien. Die Wärmeerzeugung etwa erfolgt zum Teil auf Basis erneuerbarer Energien.

 

Schatulle mit besonderem Inhalt

Unter dem Beisein der beteiligten Firmen versenkten Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Klaus Prietzel eine Zeitkapsel mit der aktuellen Währung, einer regionalen Tageszeitung und Bauunterlagen.

 

Die neue Rettungswache im Umfeld der Autobahnauffahrt Klettwitz ergänzt die Standorte der weiteren sieben Rettungswachen im Landkreis optimal. „Zwar ist dieses Projekt ein vergleichsweise kleines Vorhaben, aber eines von großer Bedeutung. Wir stellen damit die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung im Landkreis sicher“, erklärt Landrat Siegurd Heinze. Die Rettungswache ist für ein ständiges Einsatzfahrzeug im 24-Stundendienst ausgelegt, das jeweils mit einem Notfallsanitäter und/oder Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten besetzt sein wird. Innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten können die Rettungswagen nun besser weitere Orte im Landkreis, konkret die Gemeinde Schipkau mit Ortsteilen erreichen. Auch der Lausitzring, die Pflegeeinrichtungen in Klettwitz und Annahütte und die verkehrsintensive Autobahn werden mit diesem Standort schneller innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht. Die Entscheidung für den Neubau geht zurück auf den Grundsatzbeschluss des Kreistages zur Weiterentwicklung der Rettungswache im Bereich Senftenberg im März 2017.

 

Fertigstellung für Ende 2021 geplant

Die Baumaßnahme läuft seit dem Baubeginn Ende Oktober 2020 auf Hochtouren: die Fundamente stehen, die Bodenplatte ist gegossen, derzeit werden die Wände gemauert. Ziel ist es, den Rohbau bis Ostern fertigzustellen. Trotz witterungsbedingter Verzögerungen sind die Arbeiten weitestgehend im Zeitplan, die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Ende 2021 geplant. „Unser besonderer Dank gilt allen am Bau Beteiligten, die bisher zahlreiche Stunden Arbeit investiert haben“, richtet sich Landrat Siegurd Heinze an die Anwesenden.

 

Der Landkreis investiert rund 990.000 Euro incl. Grundstückskauf in das Objekt.

 

Ausblick

Die Kreisverwaltung plant bereits die nächste Maßnahme in diesem Jahr: den Neubau der Rettungswache Lauchhammer. Die Baufertigstellung des Projektes, das auch einen Neubau für den Katastrophenschutz beinhaltet, ist für Juni 2023 anvisiert. Insgesamt werden etwa 5,2 Millionen Euro investiert.

Foto zu Meldung: Grundsteinlegung für Neubau der Rettungswache in Klettwitz

Der „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz“ gibt bekannt:

(17. 03. 2021)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 03. und 10.02.2020 insgesamt 727 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen.

 

Das sind 25 zonale Bodenrichtwerte mehr als zum vorherigen Stichtag.

 

Entgegen dem stagnierenden Markt der letzten Jahre ist für das Jahr 2020 in vielen Bereichen der beiden Landkreise etwas mehr Umsatz und Bautätigkeit zu verzeichnen, der sogar mit einem teilweise bemerkenswerten preislichen Aufwärtstrend verbunden war.

 

In Summe wurden 297 Bodenrichtwerte nach oben angepasst. Das sind 43 % aller Bauland-Bodenrichtwerte in den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa (32 %) und Oberspreewald-Lausitz (55 %).

 

Vor allem „Speckgürtel“-Ortschaften um die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz (CB) mit einer guten verkehrlichen Anbindung an dieses Oberzentrum profitierten von der stärkeren Nachfrage nach Baugrundstücken. Hier gab es besonders viele Bodenrichtwertsteigerungen im Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa.

 

Die Gemeinde Kolkwitz/Gmejna Gołkojce mit ihren CB-nahen Ortsteilen verzeichnete Steigerungen bis 10 €/m². Aber auch im Amt Peitz/Amt Picnjo wurden neben Steigerungen bis 3 €/m² einige Bodenrichtwerte um 4 €/m² bis 9 €/m² angehoben.

 

Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen in der Gemeinde Neuhausen/Spree/Gmejna Ko-pańce/Sprjewja wurden für den Ortsteil Haasow/Hažow (+ 6 €/m²) beschlossen. Bei den meisten Orts- bzw. Gemeindeteilen von Neuhausen/Spree/Kopańce/Sprjewja beliefen sich die Wertzuwächse auf 1 €/m² bis 3 €/m².

 

Durch die Erhöhung um 20 €/m² weist die Ortslage der Gemeinde Burg (Spreewald)/Gmejna Bórkowy (Błota) nun mit 120 €/m² den höchsten Bodenrichtwert für den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf, gefolgt von Burg-Streusiedlung mit einem Bodenrichtwert in Höhe von 90 €/m² (+ 10 €/m²).

 

Die 105 moderateren Steigerungen um 1 €/m² bis 4 €/m² betreffen rd. 28 % der Vorjahresbodenrichtwerte im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gab es 134 Bodenrichtwertanpassungen in der moderaten Spanne von + 1 €/m² bis + 4 €/m². Das betrifft rd. 42 % der Bodenrichtwerte in den Ortslagen vorwiegend um die Städte Caulau/Kalawa, Lübbenau/Spreewald/Lubnjow/Błota, Veschau/ Spreewald/Wětošow/Błota im Norden des Landkreises und im Süden die Städte Lauchhammer und Ruhland sowie die Gemeinde Schipkau.

 

Erhöhungen ab 5 €/m² bis 9 €/m² betrafen einige Bodenrichtwertzonen in den Städten Lübbe-nau/Spreewald/Město Lubnjow/Błota, Vetschau/Spreewald/Wětošow/Błota, Großräschen und Senftenberg/Zły Komorow. Es waren insgesamt 31 Zonen bzw. 10 % der Vorjahres-Bodenrichtwerte.

 

Bei mehreren Zonen in der Kreisstadt Senftenberg/Zły Komorow und ihren see-nahen Orts- bzw. Gemeindeteilen Niemtsch/Nimješk, Großkoschen/Kóšyna und Kleinkoschen/Kóšynka sowie bei einzelnen Zonen in Großräschen, Schipkau und Ortrand wurden die Bodenrichtwerte (12) um 10 €/m² bis 30 €/m² angehoben. Das sind rd. 4 % aller vorjährigen Baulandzonen.

 

Nur zwei Bodenrichtwerte (je Landkreis einer) wurden um jeweils 1 €/m² abgesenkt und eine Wohngebiets-Bodenrichtwertzone wurde in die Ortslage integriert.

 

In den übrigen vorwiegend ländlichen Bereichen der beiden Landkreise fand keine Marktentwicklung statt oder es sind seit längerer Zeit keine Marktaktivitäten registriert worden. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa 57 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 45 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.

 

Mit 18 neuen Bodenrichtwerten für Außenbereichslagen, 5 Bodenrichtwerten für neu erschlossene Wohngebiete und 3 neuen Bodenrichtwerten für bestehende Gewerbe- bzw. Sondergebiete wurde die zonale Flächendeckung wieder etwas erhöht.

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief sehr differenziert:

 

Beim Ackerland wurden 4 Zonen um 0,05 €/m² bis 0,10 €/m² angehoben, 2 Zonen um jeweils 0,05 €/m² abgesenkt und 4 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Beim Grünland wurden 4 Zonen um 0,03 €/m² bis 0,15 €/m² angehoben und 6 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Bei den Forstflächen wurden 4 Zonen um 0,05 €/m² bis 0,10 €/m² angehoben, 4 Zonen um jeweils 0,05 €/m² abgesenkt und nur 1 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Die Bodenrichtwerte liegen    für Ackerland   zwischen 0,50 €/m² und 0,80 €/m²,

                                               für Grünland    zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m²,

                                               für Forsten       zwischen 0,45 €/m² und 0,65 €/m² (mit Aufwuchs).

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa,

Hausanschrift:       Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz.

Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten:       

Dienstag         8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Erneute Lockdown-Maßnahmen nicht auszuschließen/ Appell zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen | Antigen-Schnelltests

(16. 03. 2021)

(16.03.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL steigt weiterhin. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz 148,1. Damit ist der OSL-Kreis einer der Landkreise mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 79,9.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 8 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.741 steigt. Aktuell sind 298 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 244 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 736 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 27 COVID-19-Patienten behandelt.

 

+++ Erneute Lockdown-Maßnahmen in OSL nicht auszuschließen/ Appell zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen +++

 

Durch eine nach wie vor anhaltende Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind verschärfte Coronaregeln in OSL nicht mehr auszuschließen.

Landrat Heinze: „Das Infektionsgeschehen in Oberspreewald-Lausitz verharrt weiter auf hohem Niveau. Die 7-Tages-Inzidenz lag letztmalig am 15. Februar 2021 mit 95,1 unter dem Wert 100 und ist seitdem wieder stark gestiegen. Bevor Impfungen flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises möglich sein werden, ist es umso wichtiger, sich an die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu halten. Die Entwicklung beobachten wir aufmerksam und mit Sorge. Sollte der Trend anhalten, bewegen wir uns unweigerlich in einen erneuten Lockdown in Oberspreewald-Lausitz mit großen Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Ich bitte und fordere alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die Bestimmungen der Eindämmungsverordnung sowie an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Schützen Sie sich und andere, bewahren Sie sich Ihre Gesundheit.“ 

 

Das Land Brandenburg sieht in der Eindämmungsverordnung vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, welche eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten, die Möglichkeit zum Erlass weiterer Maßnahmen vornehmen können, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Bereits vom 7. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 hatte der Landkreis mit eigenen Allgemeinverfügungen einen harten Lockdown u.a. mit der Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen vollzogen.

 

Der Landkreis wird die Kontrollen zur Einhaltung der Eindämmungsmaßnahmen ausweiten. Für das Wochenende sind u.a. verstärkte Kontrollen im Bereich des Stadthafens Senftenberg sowie des Großen Spreewaldhafens in Lübbenau/Spreewald angekündigt. 

 

+++ Kostenfreie Antigen-Schnelltests durch das Klinikum Niederlausitz in Senftenberg möglich/ Weitere Anbieter im Landkreis für Schnelltestungen gebunden+++

 

Seit dem 8. März 2021 haben asymptomatische Personen im Rahmen der neu in die Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgenommenen sogenannten „Bürgertestung“ mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests.

 

Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz bietet das Klinikum Niederlausitz ab sofort einen kostenlosen Schnelltest pro Woche an. Dazu wurde in der Calauer Straße 3 in 01968 Senftenberg eine Teststelle in einem eigens dazu aufgestellten Zelt installiert. Dieses ist montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 15 Uhr geöffnet (Änderungen und kurzfristige Anpassungen vorbehalten).


Der Test wird von Mitarbeitern des Klinikums Niederlausitz durchgeführt. Es sind die Krankenkassenkarte sowie der Personalausweis mitzubringen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, es kann ggf. zu Wartezeiten kommen.

 

Weiterhin arbeitet das Gesundheitsamt mit Hochdruck daran, Vereinbarungen mit weiteren Leistungsanbietern abzuschließen. Verschiedene Apotheken und Wohlfahrtsverbände im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben sich bisher bereiterklärt im Auftrag des Gesundheitsamtes kostenfreie Antigen-Schnelltests durchzuführen.

 

Näher Informationen und Hinweise zu den Schnelltestangeboten sind auf der Website des Landkreises unter „Informationen zum Coronavirus“, Menüpunkt Angebot für Antigen-Schnelltestungen zu finden. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

 

So sind dort neben dem Schnelltestangebot des Klinikums Niederlausitz bereits Testangebote der Heide-Apotheke in Schwarzheide, der Löwen-Apotheke in Ortrand sowie die in Aufbau befindliche Teststelle des DRK Kreisverbandes Calau e.V. in der Stadthalle Calau veröffentlicht.

Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca: Was bedeutet das für Brandenburg?

(16. 03. 2021)

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Bundesregierung hat die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Nach neuen Meldungen von Thrombosen der Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in ganz Deutschland ausgesetzt. Damit finden bis auf weiteres auch in Brandenburg keine Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca statt. Was bedeutet das konkret für Brandenburgerinnen und Brandenburger? Hier Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Welche Impf-Termine müssen jetzt abgesagt werden?

In dieser Woche (Kalenderwoche 11) waren landesweit rund 22.500 Erst-Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren geplant. In Brandenburg erhalten alle impfberechtigten Personen bei der Terminvergabe immer beide Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Von allen rund 22.500 Personen müssen leider beide Termine (Erst- und Zweitimpfung) abgesagt werden.

Außerdem waren in dieser Woche circa 1.200 Impfungen mit AstraZeneca von Lehrkräften in zehn Krankenhäusern geplant. Auch diese Impfungen können jetzt nicht stattfinden.

Ich habe einen Impf-Termin. Wie erfahre ich, dass er nicht stattfindet?

Alle AstraZeneca-Impftermine wurden online über die Buchungsplattform www.impfterminservice.de vergeben. Bei ca. 95 Prozent aller Terminbuchungen haben die Personen eine E-Mail angegeben. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) informiert alle Betroffenen, die in dieser Woche einen Termin für ihre Erstimpfung mit AstraZeneca hatten, wurden bereits per E-Mail über die Terminabsage informiert.

Hinweis: Alle Personen, die in dieser Woche einen Impftermin mit AstraZeneca in einem Impfzentrum im Land Brandenburg haben, sollten nicht zum Impfzentrum fahren! Die Impfung kann nicht durchgeführt werden. Wir bitten alle um ihr Verständnis.

Ich hatte schon meine Erstimpfung mit AstraZeneca. Was ist mit meinem Termin für die Zweitimpfung?

Alle Personen, die schon eine Erstimpfung mit AstraZeneca hatten, behalten ihren Termin für ihre Zweitimpfung. Diese Termine bleiben bestehen!

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt bei AstraZeneca zwischen neun und zwölf Wochen. Die ersten Impfungen mit AstraZeneca fanden in Brandenburg am 17. Februar 2021 statt. Das bedeutet, dass die ersten Zweitimpfungen Mitte April folgen.

Wie komme ich jetzt an neue Impftermine?

Solange die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt sind, können keine neuen Impftermine auf dem Buchungs-portal www.impfterminservice.de vergeben werden.

Sobald der Impfstoff wieder empfohlen wird, sollen die von der Terminabsage betroffenen Personen per E-Mail über die Möglichkeit der Terminbuchung informiert werden. Danach wird auf dem Portal www.brandenburg-impft.de und über die Presse über die Terminvergabe informiert.

Wichtig: Abgesagte Termine müssen selbstständig neu gebucht werden. Das gilt für die Erst- und Zweitimpfung.

Kann ich statt AstraZeneca nicht einfach den Impfstoff von BioNTech erhalten?

Brandenburg hat leider nicht genügend Impfstoffdosen von BioNTech und Moderna erhalten, um die AstraZeneca-Termine damit ersetzen zu können. Diese mRNA-Impfstoffe werden aktuell vor allem für Impfungen von über 80-Jährigen sowie für mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verwendet. Auch im heute eröffneten Impfzentrum in Perleberg (Landkreis Prignitz) wird aktuell nur der Impfstoff von BioNTech verwendet.

Ich soll mit dem Impfstoff von BioNTech bzw. Moderna geimpft werden. Was bedeutet das für mich?

Alle bereits gebuchten Impf-Termine mit Impfstoffen der Hersteller BioNTech oder Moderna sind nicht betroffen und finden wie vereinbart statt. Diese Impfungen werden also wie vereinbart in den Impfzentren durchgeführt.

Warum wurde das Impfen mit AstraZeneca ausgesetzt?

In mehreren Fällen wurde in Deutschland in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit AstraZeneca eine spezielle Form von schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen festgestellt. Deswegen hat das Paul-Ehrlich-Institut empfohlen, die Impfung mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen, um die Fälle weiter zu untersuchen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Impfung ist Vertrauenssache und kein Zwang. Jeder Impfling muss sicher sein, dass alle Informationen zum Impfstoff transparent und vollständig vermittelt werden und nichts zurückgehalten wird. Auch seltene, aber gegebenenfalls schwerwiegende Nebenwirkungen müssen sorgfältig geprüft werden.

Freitag wurde die Impfung mit AstraZeneca noch nicht ausgesetzt. Jetzt schon. Was hat sich seit Freitag geändert?

Seit Freitag (12. März) wurden drei neue Fälle von Hirnvenen-Thrombosen gemeldet, zwei davon am Montag. Insgesamt gibt es jetzt sieben Fälle im Zusammenhang mit AstraZeneca-Impfungen, drei davon sind tödlich verlaufen. Trotz der hohen Zahl an Impfungen mit AstraZeneca (insgesamt 1,6 Millionen) ist das überdurchschnittlich viel. Deshalb hat das PEI nach fachlicher Beratung entschieden, eine vorläufige Aussetzung der Impfungen zu empfehlen. Dem ist die Bundesregierung gefolgt.

Worauf müssen diejenigen achten, die mit AstraZeneca geimpft worden sind?

Wer 4 bis 14 Tage nach einer Impfung mit AstraZeneca anhaltende Kopfschmerzen entwickelt oder punktförmige Hautblutungen bei sich entdeckt, sollte sich dringend in ärztliche Behandlung begeben.

Wann treten die Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit drei Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wann wird entschieden, ob der Impfstoff weiter zugelassen bleibt?

Das ist noch nicht klar. Die EMA wird dazu alle Berichte der europäischen Arzneimittelbehörden auswerten.

Mehr Informationen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfung-astrazeneca.html

https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html;jsessionid=CD8013B15C13D882305EBD04E649E7EE.intranet212

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

[174_21_PM_Antworten_auf_Fragen_zum_Stop_Impfungen_AstraZeneca_20210316]

Corona: Keine Möglichkeit für Lockerungen

(16. 03. 2021)

Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen sind in Brandenburg vorerst keine weiteren Öffnungsschritte aus den bestehenden Einschränkungen möglich. Darauf hat sich heute die Landesregierung verständigt. Brandenburg wird damit den nach dem MPK-Beschluss vom 3. März für frühestens ab 22. März vorgesehenen weiteren Öffnungsschritt für die Außengastronomie und den Bereich Kultur nicht umsetzen. Der Wechselunterricht in den Schulen soll landesweit bis zum Beginn der Osterferien beibehalten werden. Das Testangebot für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler soll schrittweise auf zwei Tests pro Woche ausgeweitet werden.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Brandenburg ermöglicht trotz der sinkenden Fallzahlen in den Krankenhäusern und der positiven Entwicklung der Infektionslage in der Altersgruppe über 65 Jahre derzeit keine weiteren Öffnungsschritte. Wir werden die Lage weiter sehr genau beobachten, aber gegenwärtig geben die steigenden Zahlen in einigen Landkreisen Anlass zur Sorge. Ich werde – wie es in den letzten Wochen gute Praxis war - mit den Oberbürgermeistern und Landräten erforderliche Maßnahmen beraten.“

 

(Quelle: PM Staatskanzlei Brandenburg, 16.03.2021)

[210316 PM Kabinett Corona Einschränkungen]

Alle Impftermine mit Impfstoff von AstraZeneca gestoppt

(15. 03. 2021)

Vorsichtsmaßnahme: Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca

 

Bis auf weiteres finden in Brandenburg keine weiteren Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff vom Hersteller AstraZeneca statt. Das betrifft sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen. Nach dem das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) heute Nachmittag (15.03.) seine Empfehlung zur vorübergehenden Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca veröffentlicht hat, wurden alle Impfstellen im Land über diese aktuelle Entscheidung sofort informiert und die Impfungen gestoppt. Neue Termin-Buchungen sind aktuell unter www.impfterminservice.de nicht möglich.

 

In den elf Impfzentren im Land Brandenburg waren in dieser Woche insgesamt rund 22.500 Impftermine mit dem Impfstoff von AstraZeneca gebucht. Betroffene Personen, die bei der Terminbuchung eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden umgehend per E-Mail über die Terminabsage informiert.

Aktuell gibt es keine weiteren Terminkapazitäten. Über die Wiederaufnahme der Terminvergabe wird über die Presse und unter auf dem Portal www.brandenburg-impft.de informiert.

Alle bereits gebuchten Termine mit dem Impfstoff von BioNTech sind nicht betroffen und finden wie vereinbart statt. Die Eröffnung des neuen Impfzentrums in Perleberg (Landkreis Prignitz) am morgigen Dienstag (16.03.) ist nicht betroffen, da dort zunächst nur der Impfstoff von BioNTech verwendet wird.

 

Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca. Bei Analyse des neuen Datenstands sehen die Expertinnen und Experten des PEI jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Die Daten werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) weiter analysiert und bewertet. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in ganz Deutschland ausgesetzt.

 

Das PEI weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen (z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen), sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.

 

(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg, 15.03.2021)

[Pressemitteilung]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Schnelltests im Landkreis OSL | Landrat fordert inzidenzbasierte Impfstoffverteilung | Museen des Landkreises öffnen wieder...

(12. 03. 2021)

(12.03.2021, 15 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL steigt weiterhin. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz 160,9. Damit verzeichnet der OSL-Kreis die höchste 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg, gefolgt vom Nachbarlandkreis Elbe-Elster mit 135,5. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 70.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 45 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.693 steigt. Aktuell sind 312 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 241 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 757 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 19 Covid-19-Patienten behandelt.

 

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

 

Hier sind auch die Corona-Regelungen aus der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die im Landkreis OSL ausschließlich gilt.

 

Diese sieht für Landkreise und kreisfreie Städte, welche eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten, die Möglichkeit zum Erlass verschärfender Regeln vor. Ab einer Inzidenz von 200 treten diese automatisch in Kraft. Landrat Siegurd Heinze: „Wir beabsichtigen nach all den Wochen des scharfen Lockdowns in OSL und nunmehr wenigen Tagen erster Lockerungen aktuell noch nicht, eine Allgemeinverfügung mit schärferen Coronaregeln zu erlassen. Die Entwicklung beobachten wir jedoch aufmerksam und mit Sorge. Die Zahlen steigen wieder. Wir verzeichnen heute eine 7-Tage-Inzidenz von 160,9. Ab einer Inzidenz von 200 treten die schärferen Regelungen in OSL unweigerlich in Kraft.“

 

+++ Schnelltests im Landkreis OSL +++

Rückwirkend zum 8. März 2021 trat die veränderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Asymptomatische Personen haben im Rahmen der neu aufgenommenen sogenannten „Bürgertestungen“ mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit der Umsetzung beauftragt. Diese können hierfür Dritte vertraglich binden. Als Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, beauftragt werden.

In der Anfangsphase bietet im Landkreis OSL das Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg, Calauer Straße 3, entsprechende Tests an. Diese werden in einem eigens installierten Testzelt auf dem Außengelände durchgeführt und sind beginnend ab dem 16. März möglich. Den Anspruchsnachweis bildet die Vorlage eines Personalausweises (Darlegung Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland). Weitergehende Informationen veröffentlicht das Klinikum am Montag auf seiner Internetseite.

 

Zeitnah folgen zudem weitere Anlaufstellen im Landkreis, unter anderem in Apotheken. Hierzu werden derzeit Vereinbarungen geschlossen. Informationen werden ab der kommenden Woche auf der Corona-Seite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de veröffentlicht.

 

Wird im Rahmen eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests ein positives Ergebnis ermittelt, ist dieses in der Folge mittels eines labordiagnostischen PCR-Tests zu bestätigen. Idealerweise durch einen direkt angeschlossenen Test vor Ort.

 

Unabhängig von den kostenfreien Schnelltests gilt bei symptomatischen Personen weiterhin: Besteht der konkrete Verdacht auf Infektion, so bleibt der erste Ansprechpartner für eine zwingend zu erfolgende PCR-Testung der Hausarzt (telefonische Anmeldung!). Nach Anmeldung sind PCR-Tests zudem in den Praxen des Gesundheitszentrums Niederlausitz in Lauchhammer Mitte, Lauchhammer Ost und, Ortrand und Welzow (Spree-Neiße) möglich.

 

Außerhalb der Sprechzeiten des Arztes und bei Fragen zum Thema Testung und Impfung steht die Servicerufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung, 116 117, bereit.

 

Kontaktpersonen zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall wenden sich für weitere Informationen an das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

Landrat Siegurd Heinze zu den kostenfreien Bürgertests: „Herr Spahn hat in der vergangenen Woche ein sehr ambitioniertes Ziel benannt und hierfür kurzfristig den öffentlichen Gesundheitsdienst in die Pflicht genommen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr eine berechtigte Erwartungshaltung. Wir konnten in Reaktion auf die neue Verordnung in Absprache mit dem Klinikum Niederlausitz mit der Calauer Str. 3 in Senftenberg kurzfristig ab der kommenden Woche eine Lösung schaffen. Weitere Angebote im Landkreis werden zeitnah folgen. Mit dem Vorliegen der Verordnung haben Leistungserbringer Sicherheit u.a. über die Ausfinanzierung. Wir können nunmehr entsprechende Vereinbarungen, beispielsweise mit Apotheken oder Hilfsorganisationen, abschließen. Interesse ist vorhanden. Fest steht: Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden mit der kurzfristigen Zusage von Herrn Spahn überrumpelt. In Landkreisen müssen diese Schnelltest-Angebote möglichst in der Fläche installiert werden, damit diese für die Menschen vor Ort praktikabel und attraktiv sind. Dies gelingt nur mit der Unterstützung von verschiedenen Leistungserbringern.“

 

+++ Landrat Siegurd Heinze fordert inzidenzbasierte Impfstoffverteilung +++

Landrat Siegurd Heinze spricht sich für eine inzidenzbasierte Verteilung der Corona-Impfstoffe im Land Brandenburg aus. Seine Forderung hatte er zuletzt bereits gegenüber der Landesregierung vertreten.

 

Heinze: „Dort, wo vermehrt und dauerhaft ein hohes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist, müssen auch höhere Kapazitäten an Vakzinen zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf Landesebene sollte zudem dringend darüber nachgedacht werden, ob in Regionen, in denen sich das Virus besonders schnell ausbreitet, von der Impfreihenfolge nah Priorisierung abgewichen werden kann. Dies würde impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Schutzimpfung erleichtern und zur Entlastung der Situation beitragen. Die am Donnerstag veröffentlichte Corona-Impfverordnung eröffnet hierfür die Möglichkeit.

 

Auch das flächendeckende Impfen in den Arztpraxen, das derzeit in Brandenburg modellhaft in zunächst 50 Praxen erprobt wird, sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

Wir wollen, wir müssen in puncto Impfen weiter an Fahrt aufnehmen. Nach wie vor verzeichnen wir in OSL die höchste Inzidenz im Land Brandenburg und die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen unkomplizierten und zeitnahen Zugang zum Impfstoff.“

 

Sachstand zum Thema Impfen:

Impfberechtigte Personen aus dem Landkreis OSL erhalten ihre Impfungen nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin in den Impfzentren in Elsterwerda und Cottbus. Zusätzlich existieren die mobilen Impfangebote für Bewohner in Alten- und Pflegeheimen.

 

Seit einigen Tagen bietet in OSL die Impfstelle des Klinikums Niederlausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis nach erfolgter Terminvergabe auch Impfberechtigten, die nicht im Klinikum arbeiten, Corona-Impfungen an. Pro Tag können regulär rund 240 Personen vor Covid-19 geschützt werden. Insofern das Land die Impfstofflieferung erhöht, können die Kapazitäten auf bis zu vier Impfstraßen und 3.000 Impfungen pro Woche ausgeweitet werden. Aktuell reichen die bereitgestellten Vakzine jedoch hierfür nicht aus. In dieser Woche erhielt das Klinikum 1.000 Dosen zum Verimpfen. 

 

Personen, die entsprechend der Vorgaben des Landes Brandenburg Anspruch auf eine Impfung gegen Covid-19 haben und im Landkreis OSL leben oder arbeiten, können wochentags unter der Telefonnummer 03573 75-3880 zwischen 7:30 und 17:00 Uhr Termine für die Impfungen in Senftenberg vereinbaren. Mehr Informationen zum Ablauf der Impfung unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle.

 

In OSL sind derzeit zunächst vier Hausarztpraxen in das modellhafte Impfen unter Federführung der KVBB eingebunden.

 

Parallel hat die Kreisverwaltung die Nutzung eines Impfbusses weiterverfolgt, der künftig die Kommunen direkt ansteuert und den Menschen somit in den kleineren Orten „vor der Haustür“ den Zugang zur Schutzimpfung ermöglicht. Der Bus wurde bestellt und steht nach der Umrüstung und Ausstattung voraussichtlich noch im März  als ergänzendes Angebot bereit.

 

+++ Museen des Landkreises öffnen wieder +++

Nach mehr als vier Monaten Schließung werden die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Ende März ihre Türen wieder für Besucher öffnen. Den Anfang machen das Spreewald-Museum Lübbenau und das Museum Schloss und Festung Senftenberg mit der Kunstsammlung Lausitz am Samstag, 27. März. Das Freilandmuseum Lehde startet nach der regulären Winterpause am Donnerstag, 01. April in die Saison. Nach den Vorgaben des Landes Brandenburg ist der Besuch vorerst nur mit einer Anmeldung möglich. Termine vergibt das Museum für das Senftenberger Schloss, die Kunstsammlung und das Spreewald-Museum Lübbenau unter der Telefonhotline 03573 – 870 2408. Die Nummer ist täglich von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Weiterhin arbeitet das Museum daran eine Onlineanmeldung zu ermöglichen. Diese soll in Kürze unter www.museums-entdecker.de zur Verfügung stehen. Im Freilandmuseum Lehde werden zunächst nur die Außenanlagen zugänglich sein, hier ist daher keine Voranmeldung notwendig.

(Weitere Informationen siehe Pressemitteilung „Die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz öffnen ihre Ausstellungen wieder für den Besuch“ der Museen des Landkreises vom 11.03.)

 

+++ Fahrscheinverkauf in den Bussen des Regionalbusverkehrs ab Montag wieder möglich +++

Im Regionallinienverkehr sowie auf den Stadtlinien Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald wird es ab Montag, 15. März 2021, wieder möglich sein, Fahrscheine direkt beim Busfahrer zu erwerben und auch wieder den Einstieg der vorderen Türen nutzen zu können. Tickets sind weiterhin auch über die Handyticket-Apps des VBB, an den Fahrscheinautomaten, in den Geschäftsräumen der VGOSL sowie in weiteren Verkaufsstellen erhältlich. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Verkehrsgesellschaft unter www.vgosl.de abrufbar.

Neues Bundesprogramm für Radfernwege

(11. 03. 2021)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetzes Deutschland“. Bund und Länder haben hierzu eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Der Bund stellt bis 2023 45 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen den Radverkehr in Brandenburg weiter stärken, damit mehr Menschen umsteigen. Ob für den täglichen Weg zur Arbeit, den Einkauf oder für touristische Touren soll jeder Radfahrende gute Radwege vorfinden. Deshalb ist jede Investition in eine bessere Radinfrastruktur eine Investition für mehr umweltfreundlichen Verkehr. Ich freue mich, dass der Bund jetzt Fördermittel für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland bereitstellt. Eine gute Radverkehrsinfrastruktur erreichen wir mit einem Bündel verschiedener Förderprogramme. Bereits im vergangenen Jahr haben wir das Budget der Radverkehrsbeauftragten festgeschrieben sowie das Bewilligungsvolumen in den Förderprogrammen für kommunalen Radwegebau (KStB) und eine verbesserte Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV (ÖPNV Invest) aufgestockt. Über die verschiedenen Programme stehen uns in 2021 rund 30 Millionen Euro für den Radverkehr zur Verfügung. Auch die Förderung für Lastenfahrräder haben wir auf den Weg gebracht.“

 

Das neue Förderprogramm steht für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland zur Verfügung. Das Radnetz Deutschland besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron Curtain Trail (Radweg „Eiserner Vorhang“) und den zwölf D-Routen – ein breites Netz an Radfernwegen, die durch ganz Deutschland führen. Entlang der Strecken sollen Lückenschlüsse, die Verbreiterung von Radwegen und bessere Oberflächen, aber auch moderne Raststätten oder Fahrradabstellanlagen gefördert werden. Außerdem soll das Radnetz digital werden und die Grundlage für eine Radnetzdatenbank gelegt werden. App-Entwickler können die Daten künftig für innovative Angebote nutzen. So können sich Radfahrende unter anderem in Zukunft jederzeit über die für sie beste Route informieren.

 

Auf Brandenburger Gebiet verlaufen in Teilen der Radweg Deutsche Einheit sowie verschiedene D-Routen, wie der D 3 (Europaradweg R 1 und gleichzeitig in Teilen RW Deutsche Einheit), der D 10 (Elberadweg), der D 11 (Radweg Ostsee – Oberbayern) sowie der D 12 (Oder-Neiße-Radweg).

 

Was wird gefördert?

 

Ziel des Förderprogramms ist es, die Radinfrastruktur im D-Netz gezielt zu verbessern und die Sicherheit und Attraktivität des Netzes zu erhöhen.

 

Förderfähig sind:

  • die Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur,
  • das Marketing,
  • die Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite,
  • eine einheitliche Wegweisung,
  • erforderliche Streckenverlegungen,
  • die Beseitigung von Gefahrenstellen,
  • der Bau von Raststätten und
  • die Errichtung von Abstellanlagen.

 

Welche Förderhöhe gibt es?

 

  • bis 31.12.2021:                   80 % Grundförderung
    • 90 % für strukturschwache Regionen*
    • 100 % für finanzschwache Kommunen
  • ab 01.01.2022:                    75 % Grundförderung
    • 90 % für strukturschwache Regionen* und
    • finanzschwache Kommunen

 

* nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 13. August 2020

 

Wo und bis wann können die Anträge gestellt werden?

 

Anträge können bei der Bewilligungsbehörde des Bundes, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für nicht infrastrukturelle Vorhaben bis 31.05.2021 und für infrastrukturelle Vorhaben bis 02.08.2021 eingereicht werden.

 

Die Antragsunterlagen sind unter nachfolgendem Link abrufbar:

 

https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Radnetz_Deutschland/Radnetz_Deutschland_node.html

 

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Pressesprecherin: Katharina Burkardt

Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam

0331 866 8006

 

(Quelle: PM Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, 11.03.2021)

[33_PM_21-03-11 Radnetz Deutschland]

Ministerin Nonnemacher zieht Halbjahresbilanz zu Afrikanischer Schweinepest: „Keine Seuchenfreiheit ohne Weiße Zone zu Polen“

(11. 03. 2021)

Ein halbes Jahr nach dem ersten amtlichen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und damit auf deutschem Boden, zieht Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Zwischenbilanz und erneuert ihre Forderung nach einer seuchenfreien Weißen Zone zu Polen.

„Die wichtigste Nachricht nach einem halben Jahr ASP ist die, dass es bislang keinen Eintrag in Hausschweinbestände gibt. Darüber bin ich sehr froh. Wir sehen zudem, dass die getroffenen Maßnahmen wie Zaunbau und Fallwildsuche wirken. Allerdings lässt der Seuchendruck aus Polen nicht nach. So haben wir aktuell wieder Funde am festen ASP-Zaun an der Grenze zu Polen zu vermelden. So lange es diese Funde gibt, kann Deutschland nicht seuchenfrei werden, mit allen Auswirkung vor allem auf die schweinehaltenden Betriebe und die Landwirtschaft. Brandenburg präferiert daher nach wie vor die Einrichtung einer Weißen Zone mit festen Zäunen auf beiden Seiten von Oder und Neiße. Wir werden den Bund weiter bitten, das Gespräch mit Polen wegen einer gemeinsamen Weißen Zone entlang der Grenze wiederaufzunehmen“, so Ministerin Nonnemacher.

 

Brandenburg hat am 24. September 2020 im Süden des Landes, wo der Seuchendruck aus Polen am stärksten ist, mit dem Bau eines festen Zauns entlang der Grenze begonnen. Von insgesamt rund 255 Kilometern sind etwa 220 Kilometer fertig gestellt. Lücken bestehen noch in den Landkreisen Uckermark und Märkisch-Oderland. Beim Bau gab es immer wieder Verzögerungen durch Munitionsfunde oder durch aufgeweichten Untergrund.

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

 

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, 10.03.2021)

 

[160_21_MSGIV_ASP_HalbesJahr_20210310]

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett verlängert Quarantäneverordnung für Einreisende und Reiserückkehrer mit zusätzlichen Ausnahmen für Grenzpendler und Saisonarbeiter

(10. 03. 2021)

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 10.03.2021

 

 

Die Landesregierung hat in der gestrigen Kabinettssitzung eine Aktualisierung der Quarantäneverordnung beschlossen. Sie tritt am morgigen Donnerstag, 11. März, in Kraft und gilt bis einschließlich 2. April. Einreisende nach Brandenburg müssen demnach weiterhin geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten berücksichtigen.

 

Unterschieden wird dabei, ob sich Einreisende oder Rückkehrende vor der Einreise in einem (1) Risikogebiet, (2) Hochinzidenzgebiet oder (3) Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Ausnahmen bestehen je nach Risikoeinstufung unter anderem für Grenzpendler, Saisonarbeiter oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Verstöße gegen die Regeln können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Mit der angepassten Quarantäneverordnung trifft die Landesregierung die notwendigen Vorkehrungen, um zwingende Erfordernisse des Infektionsschutzes zu gewährleisten. So wurde die Quarantänepflicht bei Einreisen aus einem (3) Virusvariantengebiet von 10 auf 14 Tage verlängert. Gleichzeit wurden Regelungen getroffen, um betriebliche Abläufe sowie den beruflichen und familiären Austausch in der Grenzregion zu Polen aufrechtzuerhalten. Für Grenzpendler und Grenzgänger wurden Ausnahmen unter anderem für die Wahrnehmung von Angeboten der Kindertagesbetreuung geschaffen, Einreisemöglichkeiten für dringend benötigte Saisonarbeitskräfte geregelt und die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem (3) Virusvariantengebiet auf 14 Tage verlängert. 

 

Der „kleine Grenzverkehr" etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bleibt bestehen und richtet sich nach den Regelungen der Einreiseverordnung des Bundes.

 

Hintergrund

 

(1) Risikogebiet, (2) Hochinzidenzgebiet und (3) Virusvariantengebiet

 

Das Bundesgesundheitsministerium bewertet im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Infektionsrisiko.

 

(1) Risikogebiete sind Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion. Brandenburgs Nachbarland Polen gehört aktuell zu den Risikogebieten.

 

(2) Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen, z.B. in Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in Deutschland, mindestens jedoch mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200.

 

(3) Virusvariantengebiete können Gebiete sein, in denen sich eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht.

 

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste zu den Risikogebieten im Internet unter der Adresse www.rki.de/risikogebiete.

 

Testpflicht

 

Einreisende aus einem (1) Risikogebiet können ohne Test einreisen, müssen sich aber grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft testen lassen und den Nachweis auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Bei Einreise aus einem (2) Hochinzidenzgebiet oder (3) Virusvariantengebiet muss grundsätzlich bereits bei Einreise ein negativer Testnachweis vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 

 

Quarantänepflicht

 

Wer nach Brandenburg einreist, ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach der Einreise für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies gilt für alle Einreisende oder Rückkehrende, die sich in den letzten zehn Tagen in einer Region aufgehalten haben, die zum Zeitpunkt der Einreise als (1) Risikogebiet oder (2) Hochinzidenzgebiet eingestuft ist. Bei dementsprechenden Aufenthalten in einem (3) Virusvariantengebiet wird die Quarantänepflicht auf 14 Tage verlängert. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

 

Die Dauer der Quarantäne kann lediglich für Einreisende aus (1) Risikogebieten oder (2) Hochinzidenzgebieten mit einer weiteren negativen Testung frühestens am fünften Tag nach Einreise vorzeitig beendet werden. Einreisende aus (3) Virusvariantengebieten können die Dauer der Quarantäne nicht durch negative Testung vorzeitig beenden.

 

Beispiele für Ausnahmen nach Personengruppen

 

Durchreisende

 

Durchreisende sind verpflichtet, das Land Brandenburg auf schnellstem Weg zu verlassen.
 

  Risikogebiet Hochinzidenzgebiet Virusvariantengebiet
Anmeldepflicht Nein Nein Ja
Testnachweis Nein Nein Ja
Quarantänepflicht Nein Nein Nein

 

 

 

 

 

 

Gesundheitssektor und Güterverkehr

 

Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich und unabdingbar ist sowie für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Die Ausnahme ist zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Infrastrukturen für das Gemeinwesen wie die Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung, aber ebenso zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft erforderlich. Diese Ausnahme gilt nur, wenn sich die Person weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder für bis zu 72 Stunden in das Bundesgebiet einreist.

 

  Risikogebiet Hochinzidenzgebiet Virusvariantengebiet
Anmeldepflicht  

Ja (bei über 24 h)

 

Nein (Güterverkehr)

Ja (bei über 24 h) Ja
Testnachweis Nein  

Ja (Gesundheitssektor)

 

Nein (Güterverkehr)

Ja (bei Einreise)
Quarantänepflicht Nein Nein Nein

 

Familie

 

Personen, die Verwandte ersten Grades (insbesondere Eltern oder Kinder) besuchen oder den nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehepartner oder Lebensgefährten. Dabei werden auch Personen erfasst, die ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht wahrnehmen. Die Ausnahme gilt jedoch nur, wenn sich die Personen weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 72 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.
 

  Risikogebiet Hochinzidenzgebiet Virusvariantengebiet
Anmeldepflicht Ja (bei über 24 h) Ja (bei über 24 h) Ja
Testnachweis Nein Ja (bei Einreise) Ja (bei Einreise)
Quarantänepflicht Nein Nein Ja

 

Beruf, Schule, Studium, Weiterbildung

 

Für Grenzpendler (Wohnsitz im Land Brandenburg) und Grenzgänger (Wohnsitz im Ausland) gelten Ausnahmen, wenn sie zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums, ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte oder zur Wahrnehmung eines Angebotes der Kindertagesbetreuung die Grenze überschreiten und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.

 

Die zwingende Notwendigkeit der Tätigkeit bzw. Ausbildung ist durch den Arbeitgeber oder Auftraggeber bzw. die Schule oder Bildungseinrichtung zu prüfen und zu bescheinigen. Das Gleiche gilt für das Vorliegen und Einhalten angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Bescheinigungen sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle der Einreise aus einem Virusvariantengebiet besteht die Quarantänepflicht nur dann nicht, wenn die Tätigkeit des Betroffenen für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe unabdingbar ist und dies durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt wird.
 

  Risikogebiet Hochinzidenzgebiet Virusvariantengebiet
Anmeldepflicht Ja (bei über 24 h) Ja (bei über 24 h) Ja
Testnachweis Nein Ja (bei Einreise) Ja (bei Einreise)
Quarantänepflicht Nein Nein  

Ja, sofern Betroffener nicht für betriebliche Abläufe unabdingbar

 

Saisonarbeitskräfte

 

Saisonarbeitskräfte, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Land Brandenburg einreisen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten zehn Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Quarantäne vergleichbar sind. Das Verlassen der Unterbringung ist in dieser Zeit nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet.
 

  Risikogebiet Hochinzidenzgebiet Virusvariantengebiet
Anmeldepflicht Ja Ja Ja
Testnachweis Ja (48 h nach Einreise mgl.) Ja (bei Einreise) Ja (bei Einreise)
Quarantänepflicht Nein Nein Nein

 

Die komplette Übersicht der Regelungen zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/

 

(Quelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 10.03.2021)

[210310_PM_Kabinett_Neue_Quarantäneverordnung]

Impftermine im Klinikum stark nachgefragt

(10. 03. 2021)

Senftenberg/Lauchhammer. Die Hotline der vom Klinikum Niederlausitz betriebenen Impfstelle in Senftenberg läuft heiß. Zehn Stunden täglich werden hier Impftermine vergeben. Jede Impfung zählt: Die Zahl der Covid-Patienten im Klinikum bleibt konstant, die Inzidenz im Landkreis ist die höchste in Brandenburg. Pandemiebedingt steigt die Zahl anderer schwerkranker Patienten in den Kliniken. Akut- und Notfallversorgung agieren an der Belastungsgrenze. Nur ein schneller Impffortschritt kann die Gesundheitsversorgung sichern.


In den letzten Tagen mussten Notaufnahme und Intensivstation des Klinikums Niederlausitz mehrfach bei der Leitstelle des Rettungsdienstes von der Versorgung abgemeldet werden. Es waren zwischenzeitlich keine Kapazitäten mehr vorhanden, um neue Patienten aufzunehmen.


„Wir behandeln seit Monaten ununterbrochen Covid-Patienten in unseren High-Care-Bereichen, die zudem immer jünger werden. Hinzu kommen Patienten, die wegen Spätfolgen ihrer eigentlich überstandenen Covid-19-Erkrankung unsere Hilfe benötigen. Und wir sehen immer mehr Patienten, deren Behandlung pandemiebedingt verschoben wurde und deren Erkrankung nun zu bedrohlichen Zuständen führt“, schildert Dr. Volkmar Hanisch, Chefarzt des Zentrums für Intensiv- und Notfallmedizin des Klinikums Niederlausitz, die Lage. Auch andere Fachbereiche schlagen Alarm: Wenn notwendige Kontrollen oder Behandlungen zum Beispiel bei chronischen Gefäßerkrankungen aufgrund der Pandemie-Lage nicht rechtzeitig stattfinden, kann das schwerwiegende Folgen haben. Gefäßchirurgen aus ganz Deutschland und auch im Senftenberger Gefäßzentrum berichten über eine besorgniserregende Zunahme von Amputationen. „Der einzige und alternativlose Weg zur Rückkehr zu einer ausgewogenen Gesundheitsversorgung und zur Beendigung des Pandemie-Notbetriebs im Krankenhaus ist das Impfen“, so Dr. Volkmar Hanisch.


Impfungen im großen Stil im Klinikum möglich


Wenige hundert Meter von Notaufnahme und Intensivstation entfernt finden diese Impfungen seit Ende Dezember in einem separaten Gebäude des Klinikums koordiniert vom klinikeigenen Impfteam auf aktuell zwei Impfstraßen statt: Über die Hälfte aller Mitarbeiter ist geimpft, pro Tag können hier regulär rund 240 Personen vor Covid-19 werden. Es gibt kurzfristig umsetzbare Pläne, diese Kapazitäten auf bis zu vier Impfstraßen und 3.000 Impfungen pro Woche auszuweiten. Seit einigen Tagen bietet die Impfstelle in Zusammenarbeit mit dem Landkreis hier auch Impfberechtigten, die nicht im Klinikum arbeiten, Corona-Impfungen an.


Über 400 Personen mit Impfanspruch entsprechend der Priorisierung des Landes Brandenburg haben hier bereits ihre erste Impfdosis erhalten, weitere 500 Termine sind bereits vergeben. Zu wenig, findet Klinikums-Geschäftsführer Tobias Vaasen: „Wir sind in der Lage und willens im großen Stil zu impfen. Die Menschen in dieser Region benötigen das volle medizinische Spektrum unserer Kliniken. Wir müssen schwere Verläufe mit Covid-19 reduzieren, sonst bleibt die Gesundheitsversorgung in der Region dauerhaft gefährdet. Wir haben keinen Puffer für eine dritte Welle. Lockerungen bei gleichzeitig schleppenden Impfungen sind für die Gesundheitsversorgung aus unserer Sicht als hochriskant zu bewerten.“ Am 10. März liegt die 7-Tages-Insizidenz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei 139. Sie ist damit mit Abstand die höchste in ganz Brandenburg und mehr als doppelt so hoch als der Bundesdurchschnitt.


Land Brandenburg erhöht Impfstoff-Lieferungen nach OSL


Das Signal wird gesehen: Nachdem das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg zunächst nur kleine Impfstoffmengen zugesagt hatte, hat die Impfstelle in Senftenberg eine weitere Lieferung mit 1.000 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs erhalten. „Ein guter Anfang. Die Impfstellen in OSL benötigen jetzt unbürokratisch jede verfügbare Dosis, die dem Landkreis zusteht, und eine unkompliziertes Vorgehen beim Impfanspruch. Es ein Wettlauf mit der Zeit“, so Vaasen.


Die Impftermine werden den Mitarbeitern der kurzfristig eingerichteten Hotline der Impfstelle in Senftenberg förmlich aus den Händen gerissen: „Die Telefone klingeln pausenlos, nicht jeder kommt sofort durch. Anrufer mit Anspruch auf die Impfung erhalten aktuell innerhalb weniger Tage den Termin für die erste Dosis. Viele können es nicht fassen, sind perplex und unglaublich dankbar für den schnellen Impftermin“, berichtet Sven Irrgang, Bereichsleiter CampusService der Klinikum Campus Service GmbH. Die Tochtergesellschaft des Klinikums unterstützt bei der Terminhotline und ist dabei in engem Kontakt mit dem Impfteam, um jeden möglichen Termin schnell zu vergeben und verbindlich zu planen.


Keine Vorbehalte gegen Impfstoff


Bemerkenswert ist auch die Termintreue der Impflinge: „Die Termine werden eingehalten, wir stellen keine Vorbehalte gegen den verwendeten Impfstoff fest. Diese wären auch unbegründet: Die Schutzwirkung ist hervorragend. Impfreaktionen können vorkommen und sind ein gutes Zeichen dafür, dass das Immunsystem aktiviert wird. Alle Fragen können vor der Impfung im ärztlichen Aufklärungsgespräch gestellt werden“, informiert Dr. Thomas Buthut, Leiter des Impfteams.


Impfstelle nicht ohne Termin aufsuchen


Personen, die entsprechend der Vorgaben des Landes Brandenburg Anspruch auf eine Impfung gegen Covid-19 haben und im Landkreis OSL leben oder arbeiten, können wochentags unter der Telefonnummer 03573 75-3880 zwischen 7:30 und 17:00 Uhr Termine für die Impfungen in Senftenberg vereinbaren. Mehr Informationen zum Ablauf der Impfung unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Erreichbarkeit der Hotline. Eine Impfung ist nur nach telefonischer Terminvergabe möglich. Impfberechtigte sollen keinesfalls direkt zur Impfstelle kommen. Vor Ort werden keine Termine vergeben, das Betreten der Impfstelle ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Das Impfpersonal ist in vollem Umfang mit den Impfungen gebunden.

Foto zu Meldung: Impftermine im Klinikum stark nachgefragt

Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb 2021 startet wieder

(10. 03. 2021)

Nach „Corona-Pause“ in 2020 geht der Lausitzer Existenzgründerwettbewerb in seine 17. Auflage

 

Der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb LEX ist trotz anhaltender Corona-Pandemie in eine neue Runde gestartet. Erneut sind Lausitzer Gründer*innen und Jungunternehmer*innen aufgerufen, sich mit ihrem Geschäftskonzept um einen der Preise zu bewerben, die mit insgesamt 10.000 Euro dotiert sind: 1. Preis 5.000 Euro, 2. Preis 2.500 Euro, 3. Preis 1.500 Euro. Existenzgründer*innen und Unternehmen in der Lausitz, deren Gründung nicht länger als vier Jahre zurückliegt, können sich mit ihren Konzepten für eine Unternehmensgründung, eine Geschäftsfelderweiterung oder eine Unternehmensnachfolge um einen der drei Preise bewerben. Auch in diesem Jahr würdigt der Sonderpreis erneut die besten Schülerbusinesspläne der Lausitz. Er ist mit 1.000 Euro dotiert.

 

Der WiL-Vorstandsvorsitzende und LEX-Juryvorsitzende, Dr. Markus Binder, hat heute gemeinsam mit Heinrich Weißhaupt von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), welche auch in diesem Jahr den LEX unterstützt, den 17. Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb eröffnet.

 

„Wir sind davon überzeugt, dass es gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Einschränkungen einer weltweiten Pandemie wichtig ist, regionale Existenzgründer*innen und Nachfolger*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Angesichts der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation, ist gerade der Blick nach vorne ein wichtiger Schritt, aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen. Die vergangenen Wettbewerbsjahre haben gezeigt, dass die Lausitz voller guter erfindungsreicher Ideen steckt. Diese dynamische und engagierte Gründerszene gilt es - gerade jetzt - zu stabilisieren und auszubauen. Mit dem LEX 2021 wollen wir diese Gründerszene wieder sichtbarer machen und dabei helfen, ihren Weg mit den neuen Chancen für sich zu nutzen.“ erläutert Dr. Markus Binder die Hintergründe der WiL.

 

„Pandemie und Strukturwandel sind aktuell unsere größten Herausforderungen! Die WiL muss als länderübergreifendes Wirtschaftsnetzwerk der Lausitz mit den regionalen Bestandsunternehmen dazu beitragen, dass die Lausitz sich im Rahmen des Strukturwandels zu einer attraktiven Region mit innovativer Vielfalt weiterentwickelt. Erfolgreiche Existenzgründungen, innovative Geschäftsfelderweiterungen und zukunftsorientierte Unternehmensnachfolge können und werden ein Schlüssel für ein regionales Gelingen dieser Herausforderungen sein. Mein besonderer Dank gilt neben dem Engagement der Investitionsbank des Landes Brandenburg natürlich auch unseren regionalen Sponsoren und Partnern. Ihre, nicht selbstverständliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung ermöglicht es, dass wir den LEX bereits zum siebzehnten Mal und auch im Corona-Jahr 2021 durchführen können“, so Dr. Markus Binder weiter.

 

"Die gesamte Brandenburger Wirtschaft hat ein schwieriges Jahr hinter und ein vermutlich nicht minder anspruchsvolles 2021 vor sich. In diesen besonderen Zeiten freuen wir uns als Investitionsbank des Landes Brandenburg umso mehr über mutige Gründerinnen und Gründer, die trotz der aktuellen Widerstände den Weg in die Selbstständigkeit wagen wollen. Daher unterstützen wir erneut den LEX, denn jede Investition in die Lausitzer Gründerkultur ist eine gute Investition in die Zukunft der Wirtschaftsregion Lausitz. Damit aus ambitionierten Ideen auch langfristige Erfolgsgeschichten werden, braucht es neben Mut, Leidenschaft und Durchhaltevermögen auch starke Partner. Dafür haben Sie mit dem LEX und der ILB ein ausgezeichnetes Netzwerk an Ihrer Seite, das gerade in der schwierigen Anfangszeit einer Gründung mit Expertenwissen zur Seite steht", erklärte Heinrich Weißhaupt von der Brandenburger Förderbank ILB.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren, vergibt die Wirtschaftsinitiative Lausitz auch 2021 den LEX-Sonderpreis für Schüler*innen. In dem Wettbewerb sollen Schüler*innen eine Geschäftsidee konzeptionell entwickeln, wobei pädagogische und betriebswirtschaftliche Themen miteinander verbunden werden. Der Wettbewerb läuft über ein Schuljahr und kann sowohl im Unterricht integriert, als auch von den Schülern in der Freizeit durchgeführt werden. Bewerben können sich Schüler*innen der Lausitz der Sekundarstufen I & II ab der 8. Klasse. Sie können ihr Schülerfirmenkonzept bis zum 15. Juni 2021 bei der Wirtschaftsinitiative Lausitz einreichen.

 

 

 

Ablauf des LEX-Wettbewerbsjahres 2021:

Start                                               10. März          2021

Abgabe der Geschäftspläne       15. Juni           2021

Jurysitzung                                         August        2021                                                       

Vorstellung der Nominierten                     August           2021
Prämierungsveranstaltung            August           2021

 

Teilnahmebedingungen:

Der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Angestellte, Gründer*innen und Unternehmer*innen aller Branchen. Die Sonderpreise richten sich an Schüler*innen und Schulen der Lausitz. Eingereicht werden können Geschäftspläne zur Unternehmensgründung, zur Unternehmensnachfolge oder zur Geschäftsfelderweiterung. Die Gründung, Nachfolge oder Erweiterung muss in der Lausitz erfolgen und darf höchstens vier Jahre zurückliegen. Die kompletten Bewerbungsunterlagen stehen auf www.wil-ev.de als Download bereit. Abgabetermin für die Geschäftspläne ist der 15. Juni 2021.

 

Teilnehmer*innen für den LEX 2021 melden sich im LEX-Wettbewerbsbüro der WiL:

 

Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.                                          
Büro Brandenburg                                                                

Altmarkt 17                                                                           

03046 Cottbus                                                                      

 

Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Büro Sachsen

Straße des Friedens 13-19

02943 Weißwasser

 

Tel.:                 (03 55) 28 91 30 90

Fax:                (03 55) 28 91 30 99

E-Mail:           

Internet:          www.wil-ev.de

 

Ihr Gesprächspartner für weitere Informationen ist:

 

Michael Schulz, Geschäftsführer Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Telefon (03 55) 28 91 30 90, Fax (03 55) 28 91 30 99

 

(Quelle: PM Wirtschaftsinitiative Lausitz, 10.03.2021)

[2021-03-10 PM LEX-Start]

Corona-Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Personal: Brandenburg setzt MPK-Beschluss um

(09. 03. 2021)

Im Land Brandenburg soll so schnell wie möglich der Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 3. März 2021 zur Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Kita-Personal umgesetzt werden. Nach den Angeboten für Beschäftigte in den Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sich testen zu lassen, bekommen jetzt auch die Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nach Selbsttests auf Kosten des Landes. Für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ist vorgesehen, dass sich die dort Beschäftigten sowie alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn der nächsten Woche selbst testen können. Bei Positivtests müssen umgehend PCR-Testungen erfolgen. Diese Testmöglichkeit soll ab Verfügbarkeit der Selbsttests bis zu Beginn der Sommerferien gelten.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Damit erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und schulisches Personal größere Sicherheit. Gerade auch vor dem Hintergrund des Unterrichtsbetriebs im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen ab 15. März sind die Selbsttests neben den Masken, dem Abstand und dem Lüften eine wichtige weitere Maßnahme für einen sicheren Schulbetrieb und flankieren weitere Öffnungsschritte. Jetzt müssen die Selbsttests schnell in die Schulen gelangen.“

Mit der Beschaffung der Selbsttests für Schulen wurde der Zentraldienst der Polizei (ZDPol) bereits beauftragt. Heute wurde der erste Auftrag zur Beschaffung von Tests erteilt. Auf das Angebot der Firma Roche für ein schnell verfügbares Starterpaket wurde damit eingegangen.

 

Weitere Aufträge für Selbsttest können zeitnah nach der Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur Freigabe von notwendigen Mitteln aus dem Rettungsschirm erteilt werden. Damit wird die ausreichende Verfügbarkeit von Selbsttests sichergestellt.

 

Ergänzend wird die Richtlinie zur finanziellen Förderung von Corona-Antigen-Tests für Beschäftigte der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe so erweitert, dass auch hierüber Selbsttests für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler abgerechnet werden können. Die Kosten werden aus dem Rettungsschirm 2021 des Landes getragen.

 

Bereits seit dem Herbst 2020 können sich alle Beschäftigten an Schulen in Brandenburg auf Kosten des Landes Schnelltests bei Hausärzten unterziehen; dazu hat das Land eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden seit Anfang Februar 2021 zweimal wöchentlich Schnell- und Selbsttests, die die Träger ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, finanziell vom Land gefördert.

 

Seit dem 22. Januar sind die Grundschulen im Wechselunterricht, ab dem 15.3. werden auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Wechselunterricht wieder zur Schule gehen können.

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 09.03.2021)

[25_21_Corona-Selbsttest]

Brandenburg impft: Impfkapazitäten in Impfzentren werden um 80 Prozent erhöht

(08. 03. 2021)

Impftermine mit AstraZeneca online buchen – Impfangebot für über 70-Jährige – Pilotprojekt in den Arztpraxen erfolgreich angelaufen – Mobiles Impfen startet in der ambulanten Pflege

 

In den elf Brandenburger Impfzentren wird ab Mittwoch (10. März) von 8 bis 20 Uhr und auch samstags geimpft. Bisher waren die Impfzentren Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Die Ausweitung bedeutet eine Erhöhung der Impfkapazitäten um 80 Prozent. Darüber informierten Gesundheitsministerium, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. am Montag (8. März). Zusätzliche Dynamik gewinnt die landesweite Impfkampagne durch die positive Nachricht, dass der Impfstoff AstraZeneca von der STIKO nun auch für Personen über 65 Jahre empfohlen wird. Brandenburg hat das sofort umgesetzt: Seit Samstag (06.03.) können auch alle impfberechtigten Personen über 65 Impftermine online buchen. Dabei wird die nächste Personengruppe aus der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) einbezogen: alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können online unter www.impfterminservice.de ihre Impftermine buchen.

 

  • Ausbau Impfkapazitäten in Impfzentren: Ab 10 März werden die Öffnungszeiten der elf Impfzentren um 80 Prozent ausgebaut.
  • Mit AstraZeneca als empfohlenem Impfstoff auch für über 65-Jährige entsteht deutlich mehr Flexibilität bei der Terminvergabe.
  • Die Nachfrage nach Online-Terminen für Impfungen mit AstraZeneca variiert. In vielen Impfzentren sind die Termine ausgebucht. Freie Kapazitäten gibt es vor allem in den Impfzentren Prenzlau, Kyritz, Elsterwerda und Luckenwalde.
  • Eine Online-Buchung unter www.impfterminservice.de ist kurzfristig als Last-Minute-Buchung noch eine Stunde vor dem Termin möglich.
  • 52.000 über 85-Jährige wurden schon mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert.
  • In dieser Woche bereits über 41.000 Impftermine in elf Impfzentren gebucht.
  • Die Erstimpfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind abgeschlossen. Zweitimpfungen bis Ende März.
  • Mobiles Impfen tritt in die nächste Phase: Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege.
  • Erfolgreicher Start des KVBB-Modellprojekts „Impfen in Arztpraxen“.
  • Weitere Impftage in Krankenhäuser für Lehrerinnen und Lehrer.
  • Bereits 206.864 Erst- und Zweitimpfungen in Brandenburg

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Impfzentren bieten beste Voraussetzungen, viele Tausend Menschen in sehr kurzer Zeit zu impfen. Deshalb bauen wir die Kapazitäten unserer Impfzentren wie geplant deutlich aus. Diese Strukturen müssen wir voll auslasten. Alle Personen, die impfberechtigt sind, sind aufgerufen, das Impfangebot in den Impfzentren jetzt zu nutzen. Gleichzeitig begrüße ich die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Spahn, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schon ab Ende März im Rahmen der Regelversorgung Corona-Schutzimpfungen routinemäßig durchführen können. Je schneller, desto besser. Das ist unsere Forderung. Damit wir allen bis Ende des Sommers ein Impfangebot machen können, müssen wir alle vier Säulen der Impfkampagne – niedergelassenen Ärzteschaft, voll ausgelastete Impfzentren, mobile Impfteams besonders in Pflegeeinrichtungen sowie Impfangebote in Krankenhäusern – voll nutzen.“

 

Dr. Peter Noack, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Es ist eine Mär, dass im Land Impfstoff in größere Mengen im Kühlschrank lagert. Alles, was wir haben, ist verplant. Der Flaschenhals sind weiter die Impfstofflieferungen, die wir erhalten. Wir können nur so viele Termine vergeben, wie Impfstoff-Dosen wirklich da sind. Das ist das Rückgrat unserer Planungen. Deshalb können wir den Modellpraxen nur rund 100 Impfdosen pro Woche liefern, obwohl diese gern viel mehr impfen würden. Letztendlich muss der Bundesgesundheitsminister seine Impfverordnung ändern, um das Impfen in allen Arztpraxen zu ermöglichen und dafür kontinuierlich für ausreichend Impfstofflieferungen sorgen.“

 

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Wir starten in dieser Woche in die nächste Phase des mobilen Impfens. Die Erstimpfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind erfolgreich abgeschlossen, sodass wir uns jetzt auf ambulante Wohnformen der Pflege konzentrieren können. Allein in dieser Woche werden die mobilen Impfteams in allen Einrichtungen der Intensivpflege Erstimpftermine durchführen. Gleichzeitig beginnen die Impfteams im Rahmen einer Pilotphase mit Impfungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Ausweitung des mobilen Impfangebots jetzt noch mehr Menschen erreichen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Infektionsverlauf haben. Das aufsuchende Angebot des mobilen Impfens ist ein zentraler Baustein für den Schutz der besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft.“

 

Übersicht: Mehr Kapazität, mehr Flexibilität, mehr Tempo

 

Pilotprojekt „Impfungen in Arztpraxen“ erfolgreich gestartet: Die KVBB hat in Zusammenarbeit mit vier Arztpraxen in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge diese Woche ein viel beachtetes Projekt gestartet, um die Einbeziehung der Vertragsärzte in die Impfkampagne zu erproben. Der Start war verheißungsvoll und stieß auf breite Zustimmung sowohl bei den beteiligten Arztpraxen als auch bei den Impfberechtigten. Die Zahl der daran teilnehmenden Praxen soll noch im März auf rund 50 erweitert werden mit dem Ziel, die Impfkampagne flächendeckend auf ganz Brandenburg mit mehr als 1.000 bereitstehenden Praxisteams auszurollen. Dafür wird kontinuierlich ausreichend Impfstoff benötigt. Bund und Länder vereinbarten in der vergangenen Woche, dass Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen ab Monatswechsel regelhaft verabreicht werden können. In dem Modellprojekt geht es darum, die Abläufe in Logistik und Dokumentation im Praxis-Echtbetrieb zu erproben. Die Modellpraxen ersetzen keine Impfzentren.

 

AstraZeneca auch für über 65-Jährige: Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), den Impfstoff AstraZeneca nun auch für über 65-Jährige zu empfehlen, verhilft den Impfzentren, mobilen Impfteams und Vertragsärzten zu sehr viel mehr Flexibilität, da dieser Impfstoff im Kühlschrank aufbewahrt werden kann und nicht in einer Tiefkühlkette verbleiben muss. Er kann also leichter transportiert werden.

 

Erfolgreiche Briefaktion: 52.000 über 85-jährige Brandenburgerinnen und Brandenburger haben mittlerweile einen persönlichen Einladungstermin erhalten. Die nächsten Briefe werden in einem etwas größeren zeitlichen Abstand versandt, um das Anrufaufkommen im Call Center noch besser zu steuern.

 

Terminbuchungen: Bei hohem Anrufaufkommen oder übermäßigen Buchungsanfragen kann es im Einzelfall zu Verzögerungen oder zeitweise Ausschöpfung der Buchungskapazitäten an der Sonderrufnummer kommen. Es wird empfohlen, auch abends und vor allem am Wochenende Termine zu vereinbaren. Die Call Center sind sieben Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr besetzt.

 

Impfzentren länger geöffnet: Ab kommenden Mittwoch (10. März) sind die 11 Impfzentren von 8 bis 20 Uhr geöffnet, auch an Samstagen. Damit wird die Impfkapazität um 80 Prozent gesteigert und erlaubt eine flexiblere Termingestaltung.

 

Keine Warteschlangen mehr am IZ-Potsdam: Zunächst entstandene längere Wartezeiten am Impfzentrum Potsdam wurden durch weitere Registrierungsschalter und andere Sofortmaßnahmen abgebaut, sodass dort der Regelbetrieb wieder planmäßig verläuft.

 

Start der nächsten Phase mobiles Impfen: Nach Abschluss der Erstimpfungen in der vollstationären Pflege weiten die mobilen Impfteams ihr Angebot auf ambulante Wohnformen der Pflege aus. Seit dem 1. März können Einrichtungen über das Online-Buchungssystem des DRK ihre Impftermine buchen.

Impfungen von Lehrerinnen und Lehrer in Krankenhäusern: In Ergänzung des Impfangebots in den Impfzentren werden auf Anregung der Kommunen in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. In der vergangenen Woche wurden so am 4. und 5. März rund 1.000 Impfungen in sechs Krankenhäusern durchgeführt. In dieser Woche werden an acht Krankenhäusern am Donnerstag und Freitag Impftage angeboten, bis zu 1.500 Impfungen sind möglich. Die Impftermine werden über die Schulämter koordiniert.

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen über 70 Jahren

AstraZeneca

Online-Buchung unter
www.impfterminservice.de

Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna/

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer

Nach Abschluss der Erstimpfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen in der KW 9 starten ab der KW 10 Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege. Gleichzeitig wird der Impfstart für Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorbereitet. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über www.impfterminservice.de.

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus gibt es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern.

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZeneca

Seit dem 3. März läuft ein Modellprojekt der KVBB mit vier Praxen, in dieser Woche sollen weitere hinzukommen. Es ist geplant, die Zahl der impfenden Ärztinnen und Ärzte im Laufe des Monats auf gut 50 zu erhöhen und danach flächendeckend bis zu 1000 Praxen zu beteiligen, die sich zur Mithilfe bereit erklärt haben. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

Übersicht: Impfstoff-Lieferungen

 

BioNTech
Menge in Dosen

Moderna
Menge in Dosen

AstraZeneca
Menge in Dosen

Gelieferte Impfstoffmenge
(Stand: 07.03.2021)

234.000

21.600

62.400

Summe IST

318.000

Zugesagte Lieferungen bis 01.04.2021

128.700

13.200

110.400

Summe SOLL

252.300

Bis 01.04.2021 dann insgesamt erhalten

362.700

34.800

172.800

Summe IST+SOLL

570.300

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

[156_21_PM_Aktueller_Stand_Impfungen_BB_20210308]

Online-Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ jetzt auch in OSL möglich

(08. 03. 2021)

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz Stufe 3“ ist ab sofort auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich. Wunschkennzeichenreservierung, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung und Neuzulassung sind für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises damit auch online vom Computer oder einem mobilen Endgerät aus möglich. Startschuss für den neuen Service ist der heutige Montag, 8. März 2021. Darüber informiert das Amt für Straßenverkehr und Ordnung mit Sitz in Calau.

 

Mit der brandenburgischen internetbasierten Fahrzeugzulassung besteht die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung rund um die Uhr, allerorts und ohne Wartezeiten zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt in Echtzeit im Portal.

 

Um dies nutzen zu können, ist eine Identifizierung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers Voraussetzung. Hierfür wird neben einem neuen Personalausweis (Alternativ: elektronischer Aufenthaltstitel) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) ein Smartphone mit der kostenlosen "AusweisApp2" oder ein Kartenlesegerät benötigt.

 

Antragstellungen sind möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie den Kennzeichen müssen sich versiegelte Sicherheitscodes befinden. Je nach Zulassungsvorgang werden weitere Unterlagen bzw. Informationen benötigt.

 

Nach erfolgreicher Eingabe aller für den jeweiligen Vorgang zu erfassenden Daten wird der antragstellenden Person eine Auflistung der anfallenden Gebühren angezeigt und der online-Bezahlvorgang kann durchgeführt werden. Anschließend kann der Antrag abgeschlossen werden und die Dokumente bzw. der elektronische Bescheid sind per Download abrufbar.   

 

Der Zugang zur internetbasierten Fahrzeugzulassung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erfolgt über die  Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de (Menüpunkt „Leben & Wohnen“ – „Auto, Verkehr und Landesschifffahrt“.) oder alternativ auch direkt über die Verlinkung auf der Webseite des Landes Brandenburg  https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/.

 

Was genau zu tun ist und welche Unterlagen und Informationen zum jeweiligen Vorgang benötigt werden, zeigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in kurzen Erklärvideos. Diese sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung verlinkt.

 

i-Kfz erweitert das bestehende Angebot zur Kfz-Zulassung im Landkreis OSL. Parallel stehen Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die bereits bekannten kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung – Einwurf von Anträgen in den Briefkästen an den Kreisverwaltungsstandorten in Senftenberg und Calau und am Seiteneingang des Straßenverkehrsamtes in Calau oder Einreichung per Post – zur Verfügung.

 

Das Straßenverkehrsamt in Calau ist pandemiebedingt für den Besucherverkehr aktuell noch geschlossen. Die geschaffenen kontaktfreien Angebote wurden in den zurückliegenden Monaten gut angenommen.

 

Im Jahr 2020 wurden im Landkreis OSL 40.190 Vorgänge im Bereich Kfz-Zulassung realisiert.

 

Weitere Informationen zu i-Kfz:

 

Webportal der Zulassungsbehörde Oberspreewald-Lausitz:

https://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=97615

 

Land Brandenburg:

https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/kfz-zulassungsbehoerden/osl-oberspreewald-lausitz/

 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

[Portal Land Brandenburg]

[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]

[Webportal der Zulassungsbehörde Oberspreewald-Lausitz]

Foto zu Meldung: Online-Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ jetzt auch in OSL möglich

Brandenburg impft: AstraZeneca ab sofort auch für über 65-jährige

(06. 03. 2021)

Termine können online unter www.impfterminservice.de gebucht werden. Impfangebot für alle über 70 Jahre. Personen zwischen 18 und 69 benötigen Arbeitgebernachweis oder ärztliches Zeugnis.

 

Personen ab 18 Jahren erhalten im Land Brandenburg ab sofort ein Impfangebot mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Die Buchung erfolgt online unter www.impfterminservice.de. Impftermine sind in der kommenden Woche vor allem noch verfügbar in den Impfzentren Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Luckenwalde, Kyritz, Prenzlau und Elsterwerda. Im Impfzentrum Schönefeld gibt es wenige Resttermine. An den übrigen Standorten sind die Termine bereits ausgebucht. Neben einem gebuchten Termin benötigen Personen bis 70 Jahren einen Arbeitgebernachweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass sie an einer schweren Vorerkrankung gemäß der Impfverordnung des Bundes leiden. Personen ab 70 können direkt einen Termin buchen. Das Alter wird anhand des Ausweises in den Impfzentren geprüft und nur berechtigte Personen erhalten die Impfung. Die Online-Plattform www.impfterminservice.de befindet sich in der Zuständigkeit der Bundesebene. Leider gibt es hier eine technische Fehlermeldung, wenn man einen Termin bucht und ein Alter ab 65 Jahren eingibt. Die Betroffenen müssen daher bitte ein Alter zwischen 18 und 64 Jahren in der Abfragemaske eingeben, um erfolgreich einen Termin zu buchen.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es ist sehr positiv, dass der Impfstoff AstraZeneca von der STIKO nun auch für Personen über 65 Jahre empfohlen wird. Unsere landesweite Impfkampagne gewinnt dadurch an zusätzlicher Dynamik. AstraZeneca ist ein sicherer und hoch wirksamer Impfstoff, der gut vor schweren Krankheitsverläufen schützt. Die anfängliche Skepsis in Teilen der Bevölkerung ist verflogen. Das zeigen mir die vielen Rückmeldungen von Brandenburgerinnen und Brandenburger über 65 Jahren, die sich mit dem Vakzin impfen lassen wollen, es aber bisher nicht durften.“

 

Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Die Buchung für AstraZeneca über www.impfterminservice.de kann durch die Altersabfrage für den Einzelnen leider etwas verwirrend sein. Davon sollte sich aber niemand abhalten lassen und einen Impftermin buchen! Ich hoffe sehr, dass die Bundesebene hier ganz schnell technisch nachsteuert. Eine Online-Buchung ist schon jetzt kurzfristig als Last-Minute-Buchung bis eine Stunde vor dem Termin möglich.“

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen über 70 Jahren

AstraZeneca

Online-Buchung unter
www.impfterminservice.de

Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna/

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8. März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna/AstraZeneca

Nach Abschluss der Erstimpfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen in der KW 9 starten ab der KW 10 Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege. Gleichzeitig wird der Impfstart für Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorbereitet. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über www.impfterminservice.de.

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben.

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZeneca

Seit dem 3. März läuft ein Modellprojekt der KVBB mit vier Praxen, in dieser Woche sollen weitere hinzukommen. Es ist geplant, die Zahl der impfenden Ärztinnen und Ärzte im Laufe des Monats auf gut 50 zu erhöhen und danach flächendeckend bis zu 1000 Praxen zu beteiligen, die sich zur Mithilfe bereit erklärt haben. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[151_21_Brandenburg_impft_AstraZeneca_Ue65_20210306]

Einzelhandel, Museen, körpernahe Dienstleistungen: Öffnung ab 8. März mit Auflagen

(06. 03. 2021)

Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen – Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Ab Montag (8. März 2021) werden in Brandenburg die Kontaktbeschränkungen gelockert. Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport in Gruppen wieder möglich. Einzelhandel, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen können unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen auch Baufachmärkte und Babyfachmärkte für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Grundsätzlich wird aber der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 28. März verlängert. Das Kabinett hat dazu heute auf Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch um. Die neue Verordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis zum 28. März 2021.

Kontaktbeschränkungen

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Feiern, Treffen und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind ab dem 8. März 2021 mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Auch die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen zählt nicht mit zu den zwei Haushalten und fünf Personen. Das ist zum Beispiel eine persönliche Assistenz, die einen Menschen mit Behinderung unterstützt.

Eine weitere Ausnahme bei der Zwei-Haushalte-Regel gibt es für die Wahrnehmung des Sorge- und des Umgangsrechts. Wenn zum Beispiel zwei Familien, die jeweils in einem Haushalt leben, sich treffen, und ein Erwachsener aus dieser Runde ein Kind unter 14 mitbringt, für das er das Sorgerecht hat, das aber nicht bei ihm wohnt, wäre das erlaubt, obwohl sich dann in der Summe Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen.

Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels

Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels können unter Auflagen ab dem 8. März 2021 öffnen. Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen in den Verkaufsstellen sicherstellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen. In Verkaufsstellen dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten
  • Vorherige Terminvergabe an alle Kundinnen und Kunden
  • Erfassen von Personendaten aller Kundinnen und Kunden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung
  • Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen
  • Verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen
  • In geschlossenen Räumen regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft

Ausnahme bei der Verkaufsfläche: Für den Großhandel sowie für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, Tankstellen, Tabakwarenhandel, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel zugelassenen Sortimente), Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge sowie Abhol- und Lieferdienste gilt bei der Verkaufsfläche: bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüber hinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten.

Das Personal der Verkaufsstellen ist von der Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wir durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird.

Körpernahe Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen sind unter Auflagen ab dem 8. März 2021 wieder erlaubt (zum Beispiel Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, aber auch Sonnenstudios).

Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen muss sichergestellt werden. Die Personendaten der Kundinnen und Kunden müssen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Außerdem muss in geschlossenen Räumen die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

Alle Personen (Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte) müssen eine medizinische Maske tragen. Wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt (z. B. Gesichtskosmetik), müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen bestätigten negativen COVID-19-Test vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest machen. Ausnahme: Die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Testergebnisses gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

Sport

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist weiter untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen und vergleichbare Einrichtungen.

Lockerungen: Ab Montag, 8. März, ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel in dokumentierten Gruppen von bis zu 20 Kindern gestattet (Funktions- oder Aufsichtspersonal bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt).

Auf weitläufigen Außensportanlagen – wie zum Beispiel Golf-, Reit- und Modellflugsportplätze – dürfen mehrere Personengruppen (bis zu zehn Personen bzw. bis zu 20 Kindern im Alter bis 14 Jahren) Sport ausüben, sofern die Betreiberin oder der Betreiber gewährleistet, dass den einzelnen Personengruppen eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern zur Sportausübung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

Die bereits bestehenden Ausnahmen für Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozial-therapeutischen Zwecken ausgeübt wird, für den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung, für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen sowie für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und Berufssportler, der Bundesligateams und der Kaderathletinnen und Kaderathleten, gelten unverändert weiter.

Schule

Für die Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe begann der Unterricht bereits am 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab dem 15. März 2021 erfolgt der Unterricht dann auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, den Oberstufenzentren, den Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie an den Förderschulen „Lernen“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Kultur- und Freizeiteinrichtungen können unter Auflagen öffnen. Dazu gehören: Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.

Betreiberinnen und Betreiber haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • die vorherige Terminvergabe an alle Besucherinnen und Besucher (dies gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen),
  • das Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen,
  • in geschlossenen Räumen einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft.

Das Personal ist von der Masken-Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird.

Schließungsanordnung

Für den Publikumsverkehr bleiben in Brandenburg weiter geschlossen:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser (außer Autotheater und Autokonzerte),
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste,
  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen,
  • Kinos (außer Autokinos),
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren,
  • Freizeitparks.
  • Prostitutionsstätten und -fahrzeuge, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote; Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.

Gaststätten und Beherbergung

Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind weiter für den Publikumsverkehr zu schließen. Nur der Außerhausverkauf ist weiter erlaubt.

Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es weiterhin untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Das gilt nicht für Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.

Hotels und Pensionen dürfen also weiter keine Touristen beherbergen, sondern nur Reisende, die geschäftlich oder zu dienstlichen Zwecken unterwegs sind.

Notbremse

Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen auf regionaler Ebene angeordnet – für die Dauer von mindestens 14 Tagen.

Freundliche Grüße

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

(Quelle: PM Staatskanzlei vom 06.03.)

 

Anlässlich der Brandenburgischen Frauenwoche: Superheldinnen in OSL rücken in den Mittelpunkt

(05. 03. 2021)

Die Brandenburgische Frauenwoche wird in diesem Jahr zum Frauenjahr. Der Aktionszeitraum vom 4. März bis 10. Dezember 2021 steht unter dem Motto „Superheldinnen am Limit“. Johanna Zabka, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und ihre Mitarbeiterin Ramona Metag begaben sich anlässlich des Themas im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf die Suche nach eben diesen Frauen – und wurden schnell fündig.

 

Die beiden haben Frauen kennengelernt, die sich vielen schönen, aber auch herausfordernden Situationen in ihrem Alltag oder in ihrer beruflichen Tätigkeit stellen. Fünf von ihnen werden auf Grundlage von Kurzinterviews beispielhaft in Steckbriefen vorgestellt. Diese werden zum Internationalen Frauentag am Montag, dem 8. März 2021, auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de veröffentlicht (Menüpunkt Leben und Wohnen/Barrierefreies OSL/Gleichstellung).

 

Bei den Frauen handelt es sich um Sylvia Finsterbusch (Geschäftsführerin des Hospiz Friedensberg in Lauchhammer), Ulrike Garve (Evangelische Pfarrerin in Lübbenau/Spreewald und Umgebung), Grit Klug (Erste Beigeordnete/Stellvertreterin des Landrates), Bärbel Nier (Leiterin der MädchenBude in Lauchhammer) und Doris Zänker (aktiv im Regionalverband der Hörbehinderten Spreewald e. V. und Referentin im Projekt „Toleranz durch Dialog“).

 

Durchgeführt wurden die Kurzinterviews von Bernadette Rohlf, einer engagierten jungen Frau aus der Lausitz, die bereits mehrere Artikel für die Internetplattform „F wie Kraft“ (www.fwiekraft.de) geschrieben hat. Der Kontakt zu ihr ergab sich im vergangenen Herbst durch die Zusammenarbeit im Projekt und Netzwerk „F wie Kraft“.

 

Mit der Veröffentlichung der Steckbriefe sollen die Leistungen und Lebenswege der Frauen wertgeschätzt werden. Zugleich können diese Frauen jungen Mädchen als Vorbild dienen und ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten sich ihnen in ihrem späteren Leben bieten. „Die fünf Frauen stehen beispielhaft für die vielen weiteren Superheldinnen im Landkreis OSL. Wir haben gemerkt, wie viel Potenzial dieses spannende Thema bereithält. Den vielen Frauen, die mit ihren besonderen Fähigkeiten und möglicherweise sogar Superkräften bis an ihre Grenzen und manchmal vielleicht auch darüber hinaus gehen, wollen wir daher künftig noch weiter auf die Spur gehen“, kündigt Zabka an. Aus diesem Anlass soll in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren voraussichtlich ein über mehrere Monate hinweg laufendes Projekt initiiert werden, in dessen Rahmen weitere Superheldinnen aus der Mitte des Alltages in kurzen Porträts vorgestellt werden.

 

„Für jede Frau gibt es den Alltag und ganz menschliche Problemlagen sowie gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die erfüllt werden müssen und eine Frau manchmal vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Diese Erfahrung machen viele, nicht nur in der jetzigen Zeit. Umso schöner ist es, wenn diese vermeintlichen Grenzen überwunden werden können. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass in jeder Frau eine Superheldin steckt, manchmal muss man nur seine eigene besondere Fähigkeit oder Superkraft erkennen, um Limits und Grenzen überwinden zu können. Das geht nicht immer allein, aber, wenn wir uns gegenseitig unterstützen, können wir sehr viel erreichen“, verdeutlicht Zabka mit Blick auf das Thema der diesjährigen Brandenburgischen Frauenwoche.

 

In diesem Jahr wurde zudem von „Frauen aufs Podium e.V.“ ein Begleitfilm zur Frauenwoche mit Unterstützung des MSGIV produziert. Der Film „Ohne uns läuft nichts – Superheldinnen am Limit“ zeigt sechs Brandenburgerinnen, die stellvertretend für alle diejenigen zu Wort kommen, die in dieser aktuellen Krise alles am Laufen gehalten haben. Mit der Intensivkrankenschwester Petra Quittel aus Annahütte ist auch eine engagierte Frau aus dem Landkreis OSL dabei. (https://youtu.be/d7NsrT9NHD0)

Foto zu Meldung: Anlässlich der Brandenburgischen Frauenwoche: Superheldinnen in OSL rücken in den Mittelpunkt

Kabinett verständigt sich über Öffnungsschritte: Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung soll morgen beschlossen werden

(05. 03. 2021)

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es erfolgen aber zugleich erste Öffnungsschritte. Darüber hat heute das Kabinett beraten. Die notwendige neue Verordnung soll morgen vom Kabinett beschlossen werden, am Montag, 8. März 2021, in Kraft treten und bis zum 28. März 2021 gelten (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in Landesrecht um.

 

Die wichtigsten Punkte sind:

 

  • Private Zusammenkünfte sind mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.
  • Schule: Für die Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe begann der Unterricht bereits am 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab dem 15. März 2021 erfolgt der Unterricht dann auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, den Oberstufenzentren, den Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie an den Förderschulen „Lernen“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
  • Der bisher von der Schließungsanordnung betroffene Einzelhandel kann für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet“) öffnen. Dies wird jedoch auf eine Kundin / einen Kunden bzw. einen Hausstand pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Notwendig: Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
  • Baumärkte können öffnen.
  • Für Gartenmärkte und Floristikbetriebe entfällt die 50-Prozent-Regel zur Außenverkaufsfläche. Dies ist insbesondere für kleinere Blumenläden wichtig.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios können unter Auflagen öffnen. Sofern keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen bestätigten negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest machen.
  • Auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet.
  • Museen, Gedenkstätten, Galerien, Planetarien, öffentliche Bibliotheken können unter Auflagen (z.B. vorherige Terminvergabe) öffnen.
  • Notbremse: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen festgesetzt.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Es ist gut, dass wir heute erste Lockerungen beschließen konnten. Das haben viele Bürgerinnen und Bürger zu recht erwartet. Und nur durch Verlässlichkeit erreichen wir Akzeptanz. Das ist die Grundvoraussetzung, damit wir gemeinsam aus der Pandemie kommen. Wir befinden uns im Spagat zwischen konsequentem Gesundheitsschutz aufgrund der steten Gefahr steigender Infektionen und den nach meiner Ansicht notwendigen Lockerungen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer, die Gastronomen, die Künstler – sie alle brauchen eine Perspektive. Aber es wäre falsch, jetzt alles komplett aufzumachen und damit in eine große dritte Welle zu provozieren. Grundsätzlich bleibt es notwendig, dass sich alle an die bestehenden Hygieneregeln halten. Das ist in Verbindung mit der künftig stark steigenden Zahl an Impfungen entscheidend im Kampf gegen die Pandemie und für die ersehnten Öffnungsschritte. Das vom Bund angekündigte umfangreiche Testprogramm ist hilfreich, um Infektionsketten schnell brechen zu können. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen einhält und die erforderlichen Testkapazitäten verfügbar sind.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Uns ist bewusst, dass viele Menschen unter den Kontaktbeschränkungen und Eindämmungsmaßnahmen leiden. Dank dieser Maßnahmen sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Und ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie stehen uns mehr und bessere Instrumente zur Verfügung, mit denen wir die schrittweisen Lockerungen flankieren können. Ich verstehe die Ungeduld einiger beim Impfen. Ohne Frage, Brandenburg braucht mehr Impfungen. Wir bauen die Impfkapazitäten deutlich aus und vergeben schon jetzt mehr Impftermine. Sehr bald schon wird der Mangel an Impfstoff überwunden sein. Auf der Grundlage der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die den Ländern im Entwurf seit gestern vorliegt, werden noch mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Impfungen, Tests, Kontaktreduzierungen, Abstand, Hygiene und Masken sind zusammen der Weg heraus aus dieser Pandemie. Wir alle wünschen uns die Rückkehr zur Normalität. Und das gelingt uns, wenn wir gemeinsam weiter zusammenhalten und gegenseitig auf einander achten.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz geben uns Hoffnung auf eine langsame Rückkehr zu einem normalen Leben. Sie stellen uns aber auch vor große organisatorische Herausforderungen, die wir nur gemeinsam anpacken können. Der vor uns liegende Weg ist noch lang und wir müssen ihn umsichtig beschreiten. Wir müssen schnell und viel impfen können und wir müssen schnell und viel testen können. Beides zusammen schafft den Freiraum und die Sicherheit für weitere Lockerungen.

 

Unsere Aufmerksamkeit gilt weiterhin auch unserem Nachbarn. Sollte Polen zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um weiterhin einen reibungslosen beruflichen und familiären Austausch zu gewährleisten. Ein funktionierender Grenzverkehr ist wichtig für viele Menschen beiderseits der Oder. Eine allgemeine Testpflicht bei Einreise würde erst bei einer Einstufung Polens zum Virusvariantengebiet greifen. Dafür trifft das Testkonzept des Innenministeriums Vorkehrungen. Wir haben sechs geeignete Standorte für Teststationen an der Grenze erkundet. Alle notwendigen logistischen Aspekte klären wir in engem Austausch mit Bundespolizei, DRK und THW. Welche der erkundeten geeigneten Standorte gebraucht werden, wird Lageabhängig entschieden. Wenn wir gebraucht werden, sind wir vorbereitet, um schnell zu handeln.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich, dass wir weitere Öffnungsschritte in den weiterführenden Schulen im Wechselunterricht gehen. Jede Woche, die Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen können, ist mir wichtig. Auch das in der Jugendarbeit wieder Präsenzangebote für Jugendliche bis 18 Jahren angeboten werden können, ist eine sehr gute Nachricht. Nach wie vor appelliere ich an die Eltern von Kita-Kindern, ihre Kinder nicht in die Krippe und in den Kindergarten zu bringen. Es erleichtert die Bildung kleiner fester Gruppen. Die Eltern, die dem Appell nachkommen, müssen weiterhin keine Elternbeiträge zahlen.“

 

Corona-Lage in Brandenburg

Die Zahl der Neuinfektionen ist in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Heute liegt die landesweite 7-Tages-Inzidenz bei 62,8. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 97,3. Die höchste 7-Tages-Inzidenz hat aktuell der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (121,6), die niedrigste die Stad Brandenburg an der Havel (26,3). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle: PM Staatskanzlei vom 05.03.2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Mutationsscreening | Impfen in OSL | Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes ...

(05. 03. 2021)

(05.03.2021, 13 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Ein Blick auf die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis OSL macht deutlich, dass der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL seit Mitte Februar erneut, wenn auch moderat, angestiegen ist. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz vom 14.02. bis zum 19.02. noch unter 100 lag, liegt sie seitdem über 100. Aktuell beträgt sie 121,6.

 

OSL verzeichnet momentan erneut die höchste 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Einzig der Nachbarlandkreis Elbe-Elster (113,9) verzeichnet ebenfalls einen Wert von über 100. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 62,8.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 31 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.517 steigt. Aktuell sind 269 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 238 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 782 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 25 Covid-19-Patienten behandelt.

 

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

 

Hier sind auch die Corona-Regelungen aus der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die im Landkreis OSL ausschließlich gilt.

 

+++ Thema Mutationsscreening +++

Auf Mutationsformen wird per Mutationsscreening auch im Landkreis OSL intensiver beprobt.

 

Entsprechend der Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) testen die Labore bis zu 5% (bzw. 10% bei bundesweit weniger als 70.000 Neuinfektion in einer Woche) der Proben aus der Primärdiagnostik stichprobenartig.

 

Dazu ist das Gesundheitsamt des Landkreises aktiv und setzt auf die variantenspezifische PCR-Diagnostik (Mutationsscreening) von SARS-CoV-2-positiven Proben, die auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung vom 27.01.2021 möglich ist, um Virusmutationen früh erkennen zu können.

 

Das Gesundheitsamt lässt hierfür positive Proben (der durch das Gesundheitsamt getesteten Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne), unabhängig von den zufällig ausgewählten Proben, durch die kooperierenden Labore auf die Mutationsvarianten analysieren. Das Mutationsscreening wird vom Gesundheitsamt vermehrt seit dem 1. Februar in Auftrag gegeben.

 

Auch niedergelassene Hausärzte in OSL geben diese Untersuchungen häufig in Auftrag.

 

Bislang wurde bei allen untersuchten Proben im Landkreis fast ausschließlich die Variante B.1.1.7 nachgewiesen (87 Fälle). In Brandenburg ist zurückliegend auch die Variante B.1.3.5.1 nachgewiesen worden. In OSL war dies bislang zwei Mal der Fall (2 Fälle).

 

In dem durch das Gesundheitsamt beauftragten Mutationsscreening wurde bislang in 41 Fällen die Variante B.1.1.7 nachgewiesen. (Stand 03.03.2021)

 

Wie das Robert Koch Institut informiert, wird B.1.1.7 in über 40% der untersuchten positiven Proben in Deutschland gefunden, also in ca. 4 von 10 Proben.

 

+++ Stufenplan für Lockerungen – neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg voraussichtlich am Freitag +++

Das Land Brandenburg hat in Aussicht gestellt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit einer neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Landesrecht umzusetzen.

 

Eine Veröffentlichung der neuen Verordnung ist voraussichtlich für Freitag geplant. Die derzeitige Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis zum 7. März 2021.

 

+++ Impfen in OSL +++

Das Thema Impfen steht weiter im Fokus der Landesregierung und auch des Landkreises OSL.

 

Seit Mittwoch (3. März) gehört eine Gemeinschaftspraxis in einem Senftenberger Ortsteil zu einer von zunächst vier Praxen im Land Brandenburg, bei denen Impfungen im Rahmen eines Modellprojektes vorgenommen werden. Die Termine werden von der Praxis vergeben. Geimpft werden Personen, die laut Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind. Die Zahl der Modell-Praxen im Land Brandenburg soll in den kommenden Wochen auf 50 erweitert werden.

 

Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Ich begrüße das Pilotprojekt ausdrücklich, weil es perspektivisch dazu beiträgt, die bevorstehende Herausforderung von landesweiten Impfungen auf breite Schultern zu verteilen und bestehende Ressourcen effektiv zu nutzen. Als Landkreis stehen wir bereit, uns mit zwei Impfstellen in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald und einem mobilen Impfangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger mit einzubringen. Sobald der dafür benötigte Impfstoff durch das Land Brandenburg in ausreichender Menge und kontinuierlich bereitgestellt werden kann, können wir starten.“

Lehrer und weitere für das Land Brandenburg in der Primarstufe sowie in Förderschulen tätige Personen, die entsprechend der Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Anspruch auf eine Impfung gegen Covid-19 haben und im Landkreis OSL tätig sind, können sich seit gestern, 4. März, in der Calauer Str. 3 in Senftenberg nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfstelle wird vom Klinikum Niederlausitz betrieben. Nähere Informationen hierzu: www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle

 

+++ Überblick Impfangebote im Land Brandenburg +++

Einen allgemeinen Überblick über die derzeitigen Impfangebote im Land Brandenburg gibt folgende Übersicht:

 

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahre, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu 100 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahre

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8. März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in alternativen Wohnformen der Pflege. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z. B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer oder über
www.impfterminservice.de

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de
Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben (in OSL: siehe Punkt „Impfen in OSL“

Modellprojekt Impfungen in
Arztpraxen

AstraZenca

Ab 3. März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit vier Praxen starten und die Zahl dann im Laufe des Monats auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

Quelle: Pressemitteilung „Brandenburg impft: Arztpraxen unterstützen Impfkampagne“ der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg vom 03.03.2021

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

+++ Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes +++

Eltern wollen den Termin der Schuleingangsuntersuchung verschieben, es gibt Fragen zum „Gesundheitsausweis“ oder Bürgerinnen und Bürger möchten sich über verkehrsmedizinische Begutachtungen erkundigen – Alle allgemeinen Anliegen können wie gewohnt und vorzugsweise via E-Mail an geklärt werden.

 

Der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes steht für einen telefonischen Kontakt zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Gesundheitsamtes sind auf der Webseite des Landkreises abrufbar.

 

Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens kann nicht jeder Anruf sofort entgegengenommen werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Anrufbeantworterfunktion zu nutzen und die Kontaktdaten für einen Rückruf zu hinterlegen. 

 

In den vergangenen Wochen wurde eine erhöhte Inanspruchnahme der Corona-Hotline des Landkreises für allgemeine Fragen an das Gesundheitsamt verzeichnet.

 

+++ Anzeigenkampagne beendet +++

Es war mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie im Dezember vergangenen Jahres, als die Kreisverwaltung angesichts anhaltend steigender Infektionszahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Anzeigenkampagne „#FürmichfürOSL“ initiierte.

 

12 regionale Institutionen kamen in der Kampagne als Botschafter zu Wort und warben darum, weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln im Blick zu behalten und dadurch einen Beitrag zur Entlastung der zwischenzeitlich stark angespannten Situation zu leisten: Das Klinikum Niederlausitz, das Theater neue Bühne Senftenberg, die Museen sowie Schulen des Landkreises, der Tierpark Senftenberg, der Kreissportbund, die Städte Senftenberg und Lübbenau/Spreewald, der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, der Kreisfeuerwehrverband und die Tourismusverbände Lausitzer Seenland Brandenburg und Spreewald. Je eins der Motive wurde wöchentlich im Wochenkurier (Ausgaben Senftenberg und Spreewald) sowie online auf den Kanälen des regionalen TV-Senders seenluft24 veröffentlicht. 

MWFK: 5 Millionen Euro für Sicherung der Kulturvielfalt

(05. 03. 2021)

Land ersetzt auch 2021 bis zu 100 Prozent Einnahmeausfälle bei Kultur-Einrichtungen / Ministerin Schüle: Solidarisch in der Krise

 

Das Land setzt seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort. Kulturministerin Manja Schüle hat heute das Hilfsprogramm 2021 zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen vorgestellt. Für das Programm stehen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Im vergangenen Jahr wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt, darunter unter anderen auch das Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam e.V. und das Soziokulturzentrum Stechlin Institut gGmbH.

 

Kulturministerin Manja Schüle:Die Einschränkungen und Belastungen der Kultureinrichtungen im Land Brandenburg durch die Corona-Pandemie dauern noch immer an. Wir benötigen auch weiterhin verlässliche Unterstützungsinstrumente für die Kultur, für die in 30 Jahren gewachsene Kultur-Vielfalt in unserem Land. Deshalb setzen wir unsere 2020 eingeführte Corona-Kulturhilfe fort. Die Grundidee: Wenn Museen, Theater, Orchester oder Soziokultureinrichtungen in Existenznot geraten, weil ihnen die Einnahmen, etwa aus Kartenverkäufen wegbrechen, springen wir ein. Im vergangenen Jahr haben wir damit landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro unterstützt, darunter viele kleine Einrichtungen. Kultur ist kein Luxus. Kultur ist lebensnotwendig. Das merken wir gerade jetzt in der Krise, wo die Kultur so schmerzlich fehlt. Mit der Corona-Kulturhilfe und den Mikro-Stipendien sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Und zeigen: Wir sind solidarisch in der Krise“, so Ministerin Schüle. „Ich freue mich, dass wir in den kommenden Wochen schrittweise wieder Kultur live erleben können. Unsere Museen, Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bibliotheken, Konzert- und Opernhäuser haben im vergangenen Jahr eindrucksvoll bewiesen, dass sie Kultur ohne Ansteckung ermöglichen können. Und sie belegen mit dem gemeinsam im Januar verabredeten ‘Brandenburger Weg‘ eindrucksvoll, dass Kultur für Solidarität, Optimismus und Mut steht.“

 

Das Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam e.V. erhielt im vergangenen Jahr 16.150 Euro aus der Corona-Kulturhilfe. Knut Andreas, Dirigent des Sinfonieorchesters: „Im vergangenen Jahr lief das Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam aufgrund des Wegbrechens von Ticketeinnahmen Gefahr, den Konzertbetrieb und damit auch einen zielgerichteten Probenbetrieb einstellen zu müssen. Dank der Corona-Kulturhilfe des Landes Brandenburg ist es jedoch gelungen, dem entgegenzuwirken und unter den stark veränderten Voraussetzungen und eingegrenzten Möglichkeiten, die die Corona-Pandemie mit sich brachte, Konzerte in eingeschränkter Form für ein stark reduziertes Publikum zu ermöglichen. Die Kompensation von Einnahmeausfällen durch das Kulturministerium bildete dabei die Schlüsselvoraussetzung. Für das Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam als eine der traditionsreichsten Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam und eines der am umfangreichsten besetzten Orchester des Landes Brandenburg, das ehrenamtlich engagierte Amateur- und Profimusiker miteinander vereint, trug die Corona-Kulturhilfe dazu bei, weiterhin einen Beitrag zum kulturellen Leben leisten zu können und damit die Arbeit des Orchesters als soziales Gebilde sowie dessen Funktionieren als empfindlicher Organismus während der Pandemie und – so hoffen wir – über das Pandemie-Ende hinaus zu sichern. Daher begrüßen wir sehr die Fortsetzung dieses Hilfsprogramms für das Jahr 2021.“

 

Die Stechlin Institut gGmbH erhielt im vergangenen Jahr 52.000 Euro aus der Corona-Kulturhilfe. Romy und Stef Richter, Geschäftsführer der Soziokulturzentrums: „Das Stechlin-Institut wurde 2013 von Künstler*innen, Journalist*innen, Mediziner*innen mit dem Ziel gegründet, einen Ort im ländlichen Raum zu schaffen, an dem künstlerisches Denken und Handeln direkt auf ökologische Verantwortung und soziale Teilhabe bezogen werden. Seit sieben Jahren bereichern wir die Kulturlandschaft des Brandenburger Nordens mit einem sehr diversen Programm. Die Einschläge, die durch Corona verursacht wurden, sind in jeder Hinsicht existenzbedrohend. So kam die für uns so wichtige ehrenamtliche Arbeit fast ganz zum Erliegen und nur kurzfristig waren bescheidene Formate im Rahmen smarter Hygienekonzepte durchführbar. Dank der Neustart-Förderprogramme des Bundes können wir seit Oktober unsere Infrastruktur für zukünftige Herausforderungen ertüchtigen. Existenziell überstehen aber ließ uns die Corona-Kulturhilfe aus Landesmitteln. Durch weitere Programmausfälle sind wir auch 2021 auf die Unterstützung durch das Land angewiesen und sind erleichtert über die Fortsetzung der Corona-Kulturhilfe.“

 

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt zusätzlich 5 Millionen Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. Ab sofort können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg oder Einrichtungen, die ihr überwiegendes Tätigkeitsfeld im Land Brandenburg haben, bis zu 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, ersetzen lassen. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen für den Veranstaltungsbetrieb erforderlich werden, können berücksichtigt werden. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind über dieses Programm nicht förderfähig. Die Corona-Hilfen ergänzen die bestehenden Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de online abrufbar.

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kultur des Landes Brandenburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dortustraße 36

14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 866 4560

mwfk.brandenburg.de

www.facebook.com/Brandenburg.MWFK

 

[PM 32 Corona-Kulturhilfe]

Landrat Siegurd Heinze zum Tod von Heinz Klevenow

(05. 03. 2021)

Uns erreichte die traurige Nachricht vom Tod des ehemaligen Intendanten und Schauspielers Heinz Klevenow, der am 4. März im Alter von 80 Jahren verstarb. Seine jetzigen und früheren Kolleginnen und Kollegen des Theaters neue Bühne, zahlreiche Menschen aus der Stadt Senftenberg, aus der Region und weit darüber hinaus trauern um einen Mann, der in so vielerlei Hinsicht einzigartig war und die Kulturlandschaft in der Lausitz durch seine künstlerische Handschrift maßgeblich geprägt hat.

 

Heinz Klevenow und die neue Bühne sind miteinander tief verbunden. Eine Verbindung, die zurückreicht bis in das Jahr 1989, als er in einer für Kulturbetriebe existenziell herausfordernden Zeit des politischen Umbruchs als Intendant der ersten Stunde an das damalige „Theater der Bergarbeiter“ kam. Eine Verbindung, der er fortan und bis zuletzt all seine Energie und sein vielseitiges schauspielerisches Können widmete.

 

Vieles, was die neue Bühne heute ist und den Menschen bedeutet, wäre sie nicht ohne ihn. Mit Besonnenheit, Zielstrebigkeit und unermüdlichem Engagement gelang ihm in den Wendejahren, was an manch anderen Schauspielhäusern nicht gelang. Zu Recht gilt er als „Retter des Theaters“. Bis heute nimmt die neue Bühne eine beispielhafte Entwicklung, die er stets begleitete und für die er sich jederzeit einsetzte.

 

Als ein Mitglied der fünfköpfigen Findungskommission begleitete er zuletzt auch den Weg hin zur Neubesetzung der künstlerischen Leitung als Nachfolger von Manuel Soubeyrand am Theater „Neue Bühne Senftenberg“ ab dem Spielzeitwechsel 2022. Für ihn ein wichtiges Anliegen und Ehre zugleich. Eine Aufgabe, die es leider ohne ihn fortzusetzen gilt.

 

Wir nehmen nunmehr Abschied von einem geschätzten ehemaligen Intendanten, beliebten Schauspielerkollegen, Retter des Theaters, Träger des Verdienstkreuzes des Landes Brandenburg, Publikumsliebling, Wegbereiter und -begleiter, Bürger der Gemeinde Schipkau und Theatermann durch und durch.

 

Wir reihen uns ein in die Trauernden und gedenken seiner Verdienste in ehrenvoller Erinnerung. Seiner Ehefrau und den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.

 

Heinz Klevenow wird in der Kulturlandschaft der Lausitz für sein langjähriges und erfolgreiches Engagement für das Theater neue Bühne Senftenberg in Erinnerung bleiben.

 

 

Siegurd Heinze

 

Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Vorsitzender der Verbandsversammlung Zweckverband Neue Bühne

Landkreis verleiht Laptops an Schülerinnen und Schüler

(05. 03. 2021)

Schülerinnen und Schüler mit sozialen oder wirtschaftlichen Nachteilen, die an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule in Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lernen, können im Rahmen des „Ausstattungsprogramms für mobile Endgeräte“ Anträge zur Ausleihe eines Laptops stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung in ihrer Zuständigkeit für die Gymnasien, Förderschulen und das Oberstufenzentrum Lausitz hin.

 

Die aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes und des Landes Brandenburg finanzierten 170 Laptops stellt der Landkreis, der mit der Umsetzung des Programms an seinen Schulen betraut ist, kostenfrei jeweils für die Dauer eines Schuljahres zur Nutzung bereit. Es sollen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, welche auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse nicht über ein eigenes Endgerät zur Teilnahme am Distanzunterricht verfügen. 

 

Die Leihgeräte sind mit dem Microsoft Office-Paket ausgestattet und verfügen über einen Virenscanner mit erweiterten Schutzfunktionen. Für die Ausleihenden fallen keine Zusatzkosten an. Nach Abschluss eines Leihvertrages werden die Geräte ausgegeben.

 

Die Schülerinnen und Schüler wurden über ihre Schulen Anfang Februar zum Start der Antragstellung informiert. Anträge für den Geräteverleih für das laufende Schuljahr 2020/2021 können noch bis zum 12. März gestellt werden. Der unterschriebene Antrag inklusive Anlagen ist per Post beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Schulverwaltungs- und Kulturamt, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.osl-online.de, Menüpunkt „Leben und Wohnen“ – „Bildung und Schulen“ zu finden.

 

Vorrangig antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte mit einem besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte. Dies umfasst die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II/ SGB VIII/ SGB XII, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohngeldleistungen sowie Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es können auch Anträge gestellt werden, wenn keine Sozialleistungen bezogen werden. In diesem Fall ist kurz zu begründen, warum ein Leihgerät benötigt wird.

[Ausstattungsprogramm mobile Endgeräte]

Foto zu Meldung: Landkreis verleiht Laptops an Schülerinnen und Schüler

Corona-Impfung: Warnung vor falschen Informationen in sozialen Medien zur Online-Terminvergabe

(04. 03. 2021)

In sozialen Medien und über Messenger-Dienste kursieren derzeit falsche Informationen zur Vergabe von Online-Terminen für die Corona-Schutzimpfungen. Davor warnen das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und der DRK-Landesverband Brandenburg.

 

In Kettenbriefen, die unter anderem über WhatsApp, Signal, Telegram und Facebook verbreitet werden, wird kolportiert, dass ab sofort auch über 70-Jährige in Brandenburg einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung online buchen könnten. Das ist falsch. Derzeit können sich im Land Brandenburg 18- bis 64-Jährige der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) auf dem Portal www.impfterminservice.de einen AstraZeneca-Termin buchen.

 

Außerdem wird in den Kettenbriefen beschrieben, wie man mit falschen Angaben online einen Impftermin erhält. Achtung: Alle Angaben werden vor Ort im Impfzentrum überprüft. Nur wer laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundes eine Impfberechtigung hat, darf geimpft werden. In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder bei über 80-Jährigen zum Beispiel mit einem Personalausweis nachweisen können.

 

Wer mit falschen Angaben bei der Online-Buchung einen Termin gebucht hat, wird keine Impfung in einem Impfzentrum erhalten, sondern muss vom Personal des jeweiligen Impfzentrums abgewiesen werden. Dieses Verhalten stört den reibungslosen Ablauf in den Impfzentren, führt zu Verzögerungen und ist der Versuch, sich an impfberechtigten Personen vorbeizumogeln. Die Folge sind Wartezeiten für impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die ihren rechtmäßigen Termin wahrnehmen möchten.

 

Welche Personen erhalten Online-Impftermine mit AstraZeneca?

Derzeit können sich im Land Brandenburg alle 18- bis 64-Jährigen der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Dazu gehören:

  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung),
  • Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind.

 

Welche Personen mit Vorerkrankungen erhalten Impf-Termine?

In der Corona-Impfverordnung sind im Paragraph 3 „Schutzimpfung mit hoher Priorität“ Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Personen genannt, die aufgrund konkret beschriebener Erkrankungen oder Behinderungen Anspruch auf die Schutzimpfung mit hoher Priorität haben. Dazu zählen Personen

  • mit Trisomie 21,
  • nach Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • mit chronischer Nierenerkrankung,
  • mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

 

Diese Personen benötigen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein ärztliches Zeugnis, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Mit dem ärztlichen Zeugnis können sie, im Alter von 18 bis 64 Jahren, sofort einen Termin online über www.impfterminservice.de buchen.

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu 100 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer und über www.impfterminservice.de.

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben.

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab 3. März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit vier Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

[143_21_Warnung_falsche_Informationen_Online_Impftermine_20210304]

Brandenburg impft: Arztpraxen unterstützen Impfkampagne

(03. 03. 2021)

Modellprojekt ist vierte Säule im Kampf gegen Corona

 

Es ist ein großer und wichtiger Schritt: Heute wurden die ersten Impfungen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in den Arztpraxen verabreicht. Im Rahmen eines Modellvorhabens der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) bieten zunächst vier Pilotpraxen die Impfungen für ihre Patienten an. Die Impfungen sollen nicht nur in den Praxen, sondern auch bei Hausbesuchen durchgeführt werden. Die Zahl der Praxen soll in den kommenden Wochen auf 50 erweitert werden. Die Impfungen in den Arztpraxen ersetzen keine bestehenden Angebote, sondern sind neben den Impfzentren, dem mobilen Impfen und dem Impfen in den Krankenhäusern die vierte Säule der Impfkampagne im Land Brandenburg. Die Hintergründe erläuterten die beteiligten Partner heute bei einem Pressetermin in einer Modellpraxis in Senftenberg im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

  • Aufgrund der Impfverordnung des Bundes sind Impfungen in den Arztpraxen derzeit regelhaft nicht möglich. Darum müssen die Impfungen jetzt im Rahmen eines Modellprojekts vorgenommen werden.
  • Die Modellpraxen befinden sich in Bad Belzig, Pritzwalk, Wittenberge und Senftenberg.
  • Pro Woche erhalten die beteiligten Praxen rund 100 Impfdosen.
  • Geimpft wird in erster Linie in den Praxen, aber auch bei Hausbesuchen.
  • Genutzt wird vor allem der Impfstoff von AstraZeneca. In geringem Umfang kommen auch mRNA-Impfstoffe zum Einsatz.
  • Die Termine werden von den Praxen vergeben.
  • Geimpft werden Personen, die laut Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind.

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Gemeinsam bauen wir die Impfkapazitäten deutlich aus. Um schnell allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern ein Impfangebot machen zu können, brauchen wir die Impfungen in den Arztpraxen. Brandenburg geht hier mit dem Pilotprojekt voran. Jetzt ist entscheidend, dass das Bundesgesundheitsministerium seine Coronavirus-Impfverordnung schnell anpasst, sodass Haus- und Facharztpraxen die Corona-Schutzimpfungen routinemäßig als Teil der Regelversorgung anbieten können.“

 

Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Ich begrüße das Pilotprojekt ausdrücklich, weil es perspektivisch dazu beiträgt, die bevorstehende Herausforderung von landesweiten Impfungen auf breite Schultern zu verteilen und bestehende Ressourcen effektiv zu nutzen. Als Landkreis stehen wir bereit, uns mit zwei Impfstellen in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald und einem mobilen Impfangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger mit einzubringen.“

 

MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender KVBB: „Laut aktueller Medienberichte plant der Bundesgesundheitsminister, die Hausärzte schon viel früher als gedacht in die Impfkampagne einzubeziehen. Das ist für uns eine logische Konsequenz. Denn Impfungen in den Praxen sind dezentral, wohnortnah. Die Kolleginnen und Kollegen kennen ihre Patienten am besten. Vor allem die Hausärzte beweisen jedes Jahr mit der Grippeschutzimpfung, dass sie in kurzer Zeit viele Menschen impfen können. Dank unseres Modellprojekts sind wir gut vorbereitet, wenn der Bundesgesundheitsminister seine Pläne umsetzt.“

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

 

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahre, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu 100 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahre

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8. März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in alternativen Wohnformen der Pflege. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z. B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer oder über
www.impfterminservice.de

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de
Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben.

Modellprojekt Impfungen in
Arztpraxen

AstraZenca

Ab 3. März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit vier Praxen starten und die Zahl dann im Laufe des Monats auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

Ansprechpartner:

Gabriel Hesse, Pressesprecher Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Tel.: (0331) 866 5040

Christian Wehry, Pressesprecher Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Tel.: (0331) 23 09 196

 

 

[210303_PM_Start-Modellprojekt]

Aufruf zum Engagement-Wettbewerb „MACHEN!2021“

(03. 03. 2021)

Füreinander da sein, Ideen für ein gutes Zusammenleben entwickeln und gemeinsam vor Ort umsetzen, das ist gerade auch in der aktuellen Zeit besonders wichtig. Sie werden das bei Ihrer Arbeit, in Ihrem Alltag sicherlich täglich nachdrücklich erfahren.

 

Am 1.März 2021 hat der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, die dritte Runde des Wettbewerbs „MACHEN“ gestartet. Mit dem Wettbewerb sollen auch in diesem Jahr das Engagement und der Ideenreichtum vieler freiwilliger Helfer in kleineren Gemeinden der ostdeutschen Länder gewürdigt werden.

 

Bis zum 15. Mai 2021 sind ehrenamtlich tätige Bürger, Vereine und Initiativen aus Dörfern, Klein- und Mittelstädten der neuen Bundesländer mit einer Einwohnerzahl unter 50.000 aufgerufen, sich mit ihren Ideen zu gemeinwohlorientierten Projekten zu bewerben.

 

Die besten 50 Projektideen werden mit einem Preisgeld zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro ausgezeichnet. Das Geld soll als Starthilfe für die Umsetzung der prämierten Ideen dienen und zu weiterem Engagement motivieren. Die Preisverleihung ist für den 19. Juli 2021 in Berlin geplant.

 

Alle Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.machen2021.de.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin

Internet: http://www.bmwi.de

http://www.buero-ID3.bmwi.bund.de

[Ideenwettbewerb MACHEN2021_Flyer]

Foto zu Meldung: Aufruf zum Engagement-Wettbewerb „MACHEN!2021“

Corona-Hilfe 2021- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen fort

(02. 03. 2021)

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.

 

Britta Ernst: „Selbstverständlich unterstützen wir die Einrichtungen der Jugendarbeit, der Weiterbildung, der Kinder- und Jugenderholung und des Sports unseres Ressortbereichs. Das haben wir im Vorjahr getan und das leisten wir auch in diesem Jahr wieder. Wir wissen alle, wie wertvoll diese Arbeit für die Kinder und Jugendlichen unseres Landes, für ihre Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt ist.“

 

Mit der jetzt veröffentlichten Richtlinie MBJS-Corona-Hilfe 2021 verlängert das Ministerium die Hilfen, die seit Ende April 2020 zur Abwendung von Liquiditätsengpässen und wirtschaftlicher Existenznot den Trägern und Vereinen gewährt werden und gut angenommen wurden.

 

Bis zum 31. Dezember 2020 sind 85 Anträge auf Soforthilfen mit einem Antragsvolumen von rund 5,5 Millionen Euro eingegangen (Sportvereine zählen hier als ein Antrag des LSB). Von diesen sind nach abschließender Prüfung 66 bewilligt und Hilfen in Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro ausgezahlt worden. Die Anträge sind in erster Linie von den Jugendbildungsstätten, dem Jugendherbergswerk, den Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen und den Sportvereinen gestellt worden. Darüber hinaus haben anerkannte Weiterbildungsorganisationen, Heimbildungsstätten und außerschulische Lernorte Hilfen erhalten.

 

Die Hilfen werden als Festbetrag gewährt. Sie entsprechen der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle erforderlichen Kosten/Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Hilfe anzugeben.

 

Die Corona-Hilfe 2021 wird für drei Monate rückwirkend ab dem 1. Januar 2021, maximal bis zum 31. Dezember 2021, als eine nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Erneute Antragstellungen sind möglich. Als finanzieller Schaden gelten seit dem 1. Januar 2021 entstandene und voraussichtliche Liquiditätsengpässe.

 

Der Antragsteller muss mit dem Antrag versichern, dass er durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen (Liquiditätsengpass).

 

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die ihre Bildungs- oder Beherbergungseinrichtung im Land Brandenburg haben und gemäß § 85 Absatz 2 Ziffer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind,
  • die Jugendbildungsstätten nach Ziffer 5.4.5. der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 1. Januar 2020,
  • das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. für seine in Brandenburg gelegenen Jugendherbergen,
  • gemäß Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) zum 1. Januar 2020 anerkannte Heimbildungsstätten und Landesorganisationen der Weiterbildung,
  • freie Träger gemäß BbgWBG zum 1. Januar 2020 anerkannter Einrichtungen,
  • der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) für Sportvereine,
  • überregionale wirksame außerschulische Lernorte im Land Brandenburg in gemeinnütziger Trägerschaft, die schwerpunktmäßig mit spezifischem Angebot Schülerinnen und Schüler ansprechen,
  • andere Träger von Einrichtungen für Leistungen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII, wenn sie gemäß § 75 SGB VIII anerkannt sind, ihren Sitz im Land Brandenburg haben und ihre Einrichtungen im Land Brandenburg betrieben werden und die Liquiditätsengpässe nicht auf einer Kürzung öffentlicher Zuwendungen und Zuschüsse beruhen.

 

Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und einschließlich Anlagen entweder als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an oder per Post an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis einschließlich zum 30. November 2021 zu senden.

Sportvereine stellen ihren Antrag bis einschließlich 15. November 2021 direkt an den Landessportbund (LSB) per E-Mail an .

 

Der gültige Antrag für Sportvereine ist unter www.lsb-brandenburg.de abrufbar.

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3521

Mail:

Internet: mbjs.brandenburg.de

 

[23-2021_Coronahilfen_2021]

Kabinett verlängert Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten um vier Wochen

(02. 03. 2021)

Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung wird ohne inhaltliche Änderungen um vier Wochen bis zum Ablauf des 2. April 2021 verlängert. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit gelten die Quarantäne-Regeln für alle Personen, die aus ausländischen Risikogebieten in das Land Brandenburg einreisen grundsätzlich weiter. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem für berufsbedingte Grenzpendler, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Durchreisende sowie für den Besuch von engen Familienangehörigen. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin grundsätzlich zu einer Quarantänepflicht.

 

Mit der Quarantäneverordnung soll sichergestellt werden, dass durch Einreisen aus Risikogebieten nicht zusätzliche Impulse für das Infektionsgeschehen in Brandenburg geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Vor diesem Hintergrund ist eine zehntägige Absonderung durch häusliche Quarantäne für einen großen Teil der Einreisenden aus Risikogebieten, Virusvarianten-Gebieten und Hochinzidenzgebieten weiter erforderlich. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Die jeweilige Einstufung durch die Bundesregierung wird vom RKI veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Ab dem fünften Tag nach Einreise besteht die Möglichkeit der Freitestung durch ein negatives Testergebnis.

 

Neben der Quarantäneverordnung des Landes müssen Ein- und Rückreisende auch die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes beachten. Danach müssen zum Beispiel Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, bereits bei Einreise nach Deutschland einen Nachweis einer negativen Testung auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus mitführen und diesen den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggf. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem sonstigen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über den vorgenannten Testnachweis verfügen und diesen auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

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[210302 PM Kabinett Verlängerung QV]

Inklusionspreis 2021: Bewerbungsfrist verlängert

(02. 03. 2021)

Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Inklusionspreis der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Interessierte erhalten somit mehr Zeit, um ihre Unterlagen einzureichen.

 

„Inklusion ist ein wichtiges Thema, deshalb wurde der Preis Ende 2020 erneut ausgeschrieben. Mit der weiteren Verlängerung der Teilnahmefrist soll den aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Die Akteure, wie etwa Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie freie, anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe, sollen trotz pandemiebedingten Einschränkungen die Gelegenheit erhalten, teilzunehmen“, erklärt Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises. 

 

„Sollte der Preis in diesem Jahr erstmalig nicht an ein geeignetes Projekt vergeben werden können, so spendet die Kreisverwaltung das Preisgeld gemeinnützig“, stellt sie in Aussicht. 

 

Der Inklusionspreis 2021 wurde im Oktober 2020 ausgelobt. Der Preis würdigt Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander im Bildungsbereich. Er ist mit 1.500 Euro dotiert und wird zum mittlerweile sechsten Mal verliehen.

Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen stehen unter www.osl-online.de (Menüpunkt Leben und Wohnen/Bildungsbüro) bereit.

 

Brandenburg impft: Alle Personen, die in der Kindertagesbetreuung oder in Grund- und Förderschulen tätig sind

(01. 03. 2021)

Es ist soweit: Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege und in der Primarstufe sowie Förderschulen tätig sind, haben ab morgen, Dienstag (02. März 2021), die Möglichkeit, auf der Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die jetzt beginnende Impfung von Personen, die in der Kindertagesbetreuung und in den Grund- und Förderschulen tätig sind, ist ein weiterer, sehr wichtiger Baustein, die Infektionsrisiken für die Kinder, Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für in diesen Bereichen tätigen Personen weiter zu minimieren. Ich bin sehr dankbar, dass sich Brandenburg sehr dafür eingesetzt hat, dass die Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in den Grund- und Förderschulen tätig sind, in der Impfpriorität eine Stufe aufrücken. Jetzt gilt es, zügig die Impfungen zu ermöglichen, was angesichts der verhältnismäßig großen Zahl von betroffenen Personen und der teilweise recht komplexen Strukturen eine Herausforderung darstellt. Ich werde mit ganzer Kraft dafür werben, dass die jetzt berechtigten Personen die Impfmöglichkeit tatsächlich aufgreifen.“

 

Bereits am Freitag (26. Februar 2021) wurden alle öffentlichen und freien Träger von Kindertagesstätten und die Jugendämter angeschrieben, ab sofort Tätigkeits-bescheinigungen an die Personen für den Nachweis ihrer Impfberechtigung auszugeben, die in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Erfasst werden neben den Erzieherinnen und Erziehern in den Krippen, Kindergärten und Horten auch alle Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind oder in den Kitas regelmäßig Kontakt zu den Kindern oder Eltern haben (wie z.B. bei der Essensversorgung, der Kita-Beratung oder der Aufsicht). Die berechtigten Personen sind gebeten, eigenständig einen Termin zur Impfung in einem der brandenburgischen Impfzentren abzustimmen. Hierfür steht ab Dienstag auch die Online-Plattform zur Verfügung. Betroffen sind rund 2.000 Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte) von rund 750 öffentlichen und freien Trägern mit aktuell geschätzt rund 28.000 Personen. Darunter befinden sich auch die rund 1.000 Tagesmütter und -väter der Kindertagespflege. Es kommt nicht darauf an, wo die Personen wohnen.

 

Personen an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, die in der Primarstufte oder in den Förderschulen eingesetzt werden, wurden ebenfalls erfasst. Das Impfangebot richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal,
  • Lehramtskandidatinnen / Lehramtskandidaten
  • sonstige für das Land im schulischen Bereich eigenverantwortlich tätige Personen und
  • sonstige in der Verantwortung anderer Träger im schulischen Bereich tätige Personen.

 

Zu den sonstigen für das Land im schulischen Bereich tätigen Personen gehören insbesondere

  • im Ganztagsbereich Tätige,
  • Praktika Absolvierende, einschließlich der Lehramtsstudierenden im Pflichtpraktikum und Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr Schule und
  • Personen, die Arbeitsgelegenheiten (i. S. d. § 16d SGB ll) wahrnehmen.

 

Zu den sonstigen in der Verantwortung anderer Träger im schulischen Bereich tätigen Personen gehören insbesondere

  • Schulträgerpersonal (Schulsekretariat, Hausmeisterservice),
  • Personen, die für Träger der Eingliederungshilfe tätig sind,
  • Dienstleister der Schulträger (Catererin der Essensausgabe, Reinigungskräfte, sofern die Reinigung zeitnah vor Unterrichtsbeginn erfolgt) und ehrenamtlich Tätige.

 

Die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden gebeten, den Impfberechtigten den Anspruch auf Impfung zu bescheinigen. Für die Impfungen wird der Impfstoff von AstraZeneca verwendet. Vorzulegen ist beim Impftermin die Bescheinigung der Schule.

 

Ob in einer Einrichtung anwesende Personen unter die Impfberechtigung fallen, hängt demnach davon ab, ob diese Personen in den betroffenen Einrichtungen tätig werden. Dabei dürfte es erforderlich sein, dass die Personen regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) und nicht nur zeitlich ganz vorübergehend (nicht nur jeweils wenige Minuten), sondern über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Keiner Impfberechtigung unterliegen deshalb beispielsweise Lesepaten, die im Rahmen des Unterrichts nicht regelmäßig eingesetzt werden, Mediatoren und Tätigkeiten von Personen, die nicht im Rahmen schulischer Veranstaltungen erfolgen, z. B. solche eines Schulfördervereins.

 

Zum Verfahren: Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, den Impfberechtigten den Anspruch auf Impfung zu bescheinigen. Für die Impfungen wird der Impfstoff von AstraZeneca verwendet. Vorzulegen ist beim Impftermin die Bescheinigung der Schule.

 

Das Bildungsministerium hat einen Vordruck für die Tätigkeitsbescheinigung  für Personen, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, auf seiner Internetseite und für Personen, die in Grund- oder Förderschulen tätig sind, im Schulportal zum Download eingestellt. Außerdem haben alle Träger von Kindertagesstätten und die Jugendämter in dem zitierten Schreiben Informationen zum Impfangebot erhalten. Lehrkräfte werden ausführliche Informationen zur Schutzimpfung mit AstraZeneca per E-Mail erhalten.

 

Ende dieser Woche werden für Lehrkräfte – zusätzlich zu Impfungen in Impfzentren – Impfungen in Krankenhäusern angeboten.

 

Weitere Informationen:

Tätigkeitsbescheinigung

Information zu Erstimpfung Kindertagesbetreuung

Terminbuchung für Corona-Schutzimpfung

 


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3521

Internet: mbjs.brandenburg.de

[22-21_Impfangebot_Lehrer_Erzieher]

Brandenburg impft: Jetzt wird auch in Arztpraxen gegen Corona geimpft

(01. 03. 2021)

Pilotprojekt startet in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge

 

Kürzere Wege zur Corona-Schutzimpfung: Ab dieser Woche werden jetzt auch direkt in Arztpraxen Impfungen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten. Das Pilotprojekt startet in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge. Bis Ende März sollen landesweit 50 Arztpraxen mitmachen. Damit rollen das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. und die Landeskrankenhausgesellschaft gemeinsam mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen die Impfkampagne weiter aus.

  • KVBB-Pilotprojekt „Impfungen in Arztpraxen“ startet diese Woche
  • Bis Ende März entsteht ein Netz von 50 Arztpraxen die ihre Patientinnen und Patienten, die laut Priorisierung impfberechtigt sind, vor Ort impfen
  • Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert – 17.000 Briefe an über 85-Jährige bereits verschickt, 35.000 Briefe folgen diese Woche
  • Online-Terminvergabe für impfberechtigte Personen im Alter von 18 bis 64 erfolgreich gestartet. Buchungen bis eine Stunde vor Termin möglich
  • Impfkapazitäten der Impfzentren werden um 80 Prozent ausgebaut
  • Start von Impftagen für Lehrerinnen und Lehrer in ersten sechs Krankenhäusern starten in dieser Woche
  • Erstimpfungen in allen 341 vollstationären Pflegeheimen vor Abschluss
  • Bereits 179.020 Erst- und Zweitimpfungen in Brandenburg

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Nachdem wir in den letzten Wochen verstärkt Zweitimpfungen durchgeführt und damit den vollen Impfschutz abgesichert haben, können wir jetzt wieder deutlich mehr Erstimpfungen in Brandenburg durchführen. Entscheidend für die Geschwindigkeit ist, dass die Impfstoffe wie zugesagt in den kommenden Wochen auch ankommen. Mit dem Ausbau unserer Impfkapazitäten sind die gesamten Impfstoffmengen, die uns bis Ende März angekündigt sind, bereits voll verplant. Nichts bleibt ungenutzt im Kühlschrank liegen. Klar ist aber: Noch eine Vollbremsung aufgrund von Lieferschwierigkeiten darf es nicht mehr geben. Jetzt schalten wir in den Turbo-Gang.“

 

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wohnortnähe, dezentrale Strukturen, Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patienten kennen, und Impfungen statt Bescheinigungen – das Impfen in den Arztpraxen hat viele Vorteile für jeden Einzelnen und beschleunigt die gesamte Kampagne. Der Bundesgesundheitsminister muss endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit alle niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen impfen können.“

 

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Das mobile Impfen tritt in die nächste Phase ein. Am 5. März schließen die mobilen Impfteams die Erstimpfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab. Gleichzeitig bereiten wir den Impfstart in ambulanten Wohnformen der Pflege vor. Informationen zu Organisation und Ablauf der Impftermine haben die Einrichtungsträger bereits durch das Sozialministerium erhalten. Seit heute können die Einrichtungen über unser Onlinesystem ihre Impftermine buchen. Ab der zehnten Kalenderwoche werden die mobilen Impfteams dann in Einrichtungen der Intensivpflege, in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen und ambulant betreuten Wohnformen für Seniorinnen und Senioren unterwegs sein.“

 

Übersicht: Brandenburg weitet Impfangebot weiter aus

 

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird in dieser Woche zunächst mit vier Arztpraxen in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern. Die Impftermine werden diese Arztpraxen selbst an ihre Patientinnen und Patienten, die laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind, vergeben.

 

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die noch nicht geimpft wurden, werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert: Die ersten 17.000 Briefe an über 85-Jährige wurden verschickt, die nächsten 35.000 folgen in dieser Woche. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung für eine Impfung in einem Impfzentrum mitgeteilt. Die ersten Impftermine wurden bereits vereinbart. Diese Impfungen starten ab dem 8. März.

 

Online-Terminvergabe erfolgreich gestartet: Brandenburgerinnen und Brandenburger, die laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind, können über die Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Impftermin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in einem der elf Impfzentren im Land Brandenburg buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Bis eine Stunde vor dem Termin können die noch freien Termine online gebucht werden. Am Freitag (26.02.) wurden die ersten 11.280 Impftermine für Online-Buchungen freigeschalten, weitere 17.280 folgen am Dienstag (02.03.).

 

Termine über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de können im Land Brandenburg buchen: Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“). Dazu gehören aktuell:

  • Pflegepersonal in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung,
  • Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind

 

Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.

 

Ausbau Impfkapazitäten in Impfzentren: Ab dem 10 März werden die Öffnungszeiten der elf Impfzentren von 8 bis 20 Uhr (aktuell 8 bis 16 Uhr) erweitert. Außerdem wird zukünftig auch samstags geimpft. Damit wird die Kapazität der Impfzentren um 80 Prozent ausgebaut. Die Vorbereitungen dieser Ausweitung der Kapazitäten sind in vollem Gange: Die KVBB akquiriert Ärzte und medizinische Personal für die Impfteams und auch die Hilfsorganisationen stellen zusätzliches Personal ein und arbeiten dieses ein.

 

Impfungen von Lehrerinnen und Lehrer in Krankenhäusern: In Ergänzung des Impfangebots in Impfzentren sollen auf Anregung der Kommunen zunächst in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. Bereits Ende dieser Woche werden Impftage in sechs Kliniken starten.

 

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationären Senioren- und Altenpflegeheimen werden in dieser Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Intensivpflege, in teilstationären Einrichtungen, in Tagespflegen und ambulant betreuten Wohnformen für Seniorinnen und Senioren impfen. Gleichzeitig wird auch der Impfstart in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorbereitet. Das Sozialministerium hat dazu bereits Informationen an über 680 ambulanten Wohnformen verschickt.

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

 

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu 100 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer und über www.impfterminservice.de.

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben.

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab 3. März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit vier Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

Übersicht: Impfstoff-Lieferungen

 

BioNTech
Menge in Dosen

Moderna
Menge in Dosen

AstraZeneca
Menge in Dosen

Gelieferte Impfstoffmenge
(Stand: 01.03.2021)

204.750

21.600

43.200

Zugesagte Lieferungen bis 01.04.2021

148.590

13.200

127.200

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[135_21_MSGIV_Brandenburg_impft_aktueller_Stand_20210301]

Brandenburg impft: Online-Termine ab sofort auch für Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer

(28. 02. 2021)

Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind, haben mit einer Arbeitgeberbescheinigung ab sofort auch die Möglichkeit, auf der Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen. Damit setzt das Land Brandenburg die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 24. Februar 2021 unmittelbar um. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Am Freitag (26.02.) wurden die ersten 11.280 Impftermine für Online-Buchungen freigeschalten, weitere 17.280 folgen am Dienstag (02.03.).

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Kinder und ihre Eltern sind in der Corona-Krise mit am stärksten von den Einschränkungen belastet. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir Kitas und Grundschulen nach dieser langen Phase von Distanzunterricht und Notbetreuung wieder schrittweise öffnen. Da es insbesondere in Einrichtungen, die von kleineren Kindern und Kindern mit Behinderungen besucht werden, im Alltag schwierig sein kann, Abstandsregeln und andere Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, muss die Öffnung dieser Einrichtungen durch einen verstärkten Schutz der dort tätigen Personen vor einer Infektion mit dem Coronavirus begleitet werden. Brandenburg hat sich dafür eingesetzt, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte in der Impfpriorität eine Stufe aufrücken.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Impfungen ebnen den Weg heraus aus der Pandemie. Zusammen mit Schnelltests und Hygienemaßnahmen tragen Impfungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche endlich wieder in ihre Kita und Schule gehen können. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass wir in Brandenburg nun auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer so schnell ein Impfangebot machen. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Landeskrankenhausgesellschaft bauen wir unsere Impfkapazitäten deutlich aus.“

 

Bereits seit Freitag (26.02.) können zum Beispiel Pflegekräfte und Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht, online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung in einem Brandenburger Impfzentrum mit dem AstraZeneca-Vakzin buchen.

 

In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.

 

Das Bildungsministerium hat einen Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung für Personen, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, auf seiner Internetseite und für Personen, die in Grund- oder Förderschulen tätig sind, im Schulportal zum Download eingestellt. Außerdem haben alle Träger von Kindertagesstätten und die Jugendämter mit einem Schreiben Informationen zum Impfangebot erhalten. Die Schulen werden ausführliche Informationen zur Schutzimpfung mit AstraZeneca per E-Mail erhalten.

 

In Ergänzung des Angebots sollen auf Anregung der Kommunen zunächst in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. Bereits in der kommenden Woche werden die ersten Kliniken Impftage anbieten.

 

Hintergrund

Den Impfstoff von AstraZeneca zeichnet eine hohe Wirksamkeit und umfangreich geprüfte Sicherheit aus. Das geht aus einer aktuellen Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) hervor. Der Impfstoff verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung. Sollte ein Geimpfter doch erkranken, verhindert er schwere Verläufe einer COVID-Infektion und rettet damit Leben. Kein Teilnehmer der Zulassungsstudien musste stationär behandelt werden.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt, den AstraZeneca-Impfstoff nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren bisher noch keine ausreichenden Daten vorliegen. Aus diesem Grund können erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) ein Impfangebot erhalten.

 

Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna erhalten aktuell Personen im Alter von über 65 Jahren, die zu der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) gehören. Dazu gehören alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen.

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[133_20_MSGIV_MBJS_Impfangebot_Lehrer_Erzieher_20200228]

Brandenburg impft: Persönliche Impfeinladung für die Ältesten

(26. 02. 2021)

Die ersten 17.000 Briefe heute an über 85-Jährige verschickt – die nächsten 35.000 folgen in der kommenden Woche

 

Die ältesten und noch nicht geimpften Brandenburgerinnen und Brandenburger werden ab heute mit einem persönlichen Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie haben dann die Möglichkeit, über eine Sonderrufnummer ihren individuellen Impftermin zu vereinbaren.

  • Die ersten 17.000 Briefe wurden heute an über 85-Jährige verschickt.
  • Weitere 35.000 Briefe folgen in der kommenden Woche.
  • Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter über 80, die noch nicht geimpft wurden, werden in den kommenden Wochen gestaffelt angeschrieben.
  • Es wird hierzu auf Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen.
  • Der Brief enthält eine Sonder-Rufnummer für die persönliche Terminvereinbarung in einem Impfzentrum in Brandenburg.
  • Das Callcenter ist täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
  • Die Impfungen finden ab dem 8. März 2021 statt.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:Wir schützen die Ältesten. Die Impfbereitschaft ist gerade hier besonders groß. Ich freue mich sehr, dass wir wieder ausreichend mRNA-Impfstoffe haben, um den besonders gefährdeten Menschen über 80 Jahren nun ein persönliches Impfangebot unterbreiten zu können. Aus unseren Erfahrungen mit der Terminvergabe Anfang Januar haben wir gelernt. Deshalb erhalten nicht alle gleichzeitig einen Brief, sondern werden nach und nach angeschrieben, damit es zu keinen unnötigen Wartezeiten am Telefon kommt.“

 

MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Mit dem gestaffelten Anschreiben wollen wir eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Impfzentren sowie eine reibungslose telefonische Terminvergabe erreichen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund der hohen Impfbereitschaft dennoch zu Wartezeiten kommen sollte. Gleichzeitig halten wir die 116117 frei für ihren eigentlichen Zweck, den ärztlichen Bereitschaftsdienst für Menschen mit akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden. Denn neben Corona gibt es noch viele weitere Krankheiten – und für diese benötigen wir die 116117.“

 

Laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes gehören alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, zur Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“).

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu allen Betroffenen wurde ein neuer Impftermin vermittelt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten die Impfungen in alternativen Wohnformen der Pflege.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZenaca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis. Online-Buchung für diesen Personenkreis wird zeitnah freigeschaltet.

Beschäftigte unter 65 in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin) Details unter www.brandenburg-impft.de

AstraZenaca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer.

Ausblick

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab Anfang März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit 5 Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf rund 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen.

Impfungen von Lehrern und Erziehern, falls der Bund die Impfverordnung entsprechend erweitert

AstraZenca

Die Details befinden sich in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.

 

Weitere Informationen: https://brandenburg-impft.de.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[125_21_Brandenburg_impft_Brief_Ue80_20210226]

Klinikum Niederlausitz GmbH: Wieder mehr Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz

(26. 02. 2021)

Senftenberg. Am Morgen des 26. Februar 2021 wurden 26 Covid-19-Patienten im Krankenhaus in Senftenberg behandelt, davon fünf intensivmedizinisch beatmet. Die Zahl der behandelten Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz ist im Vergleich zu den Vorwochen gestiegen. Ein Zurück zur Krankenhaus-Normalität bleibt daher ausgesetzt.


In den vergangenen sieben Tagen wurden im Klinikum Niederlausitz im Durchschnitt pro Tag 25 Patienten mit Covid-19 behandelt, in der Vorwoche waren es durchschnittlich 20 Patienten täglich. Jeden Tag werden im Schnitt zwei neue Covid-19-Patienten aufgenommen.
Um die Versorgung der pflegeintensiven Covid-19-Patienten sowie anderer Notfälle und akut kranker Patienten entsprechend der medizinischen und pflegerischen Standards auf hohem qualitativen Niveau aufrecht halten zu können, bleibt das Leistungsspektrum bei planbaren Behandlungen eingeschränkt. Bis dato haben 59 Mitarbeiter aus dem Pflege- und Funktionsdienst vorübergehend über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten ihre Station oder sogar den Standort gewechselt, um die Bewältigung der Pandemie möglich zu machen. Diese Fachkräfte fehlen damit in ihren eigentlichen Fachbereichen, wie zum Beispiel in den chirurgischen Kliniken oder in der Gastroenterologie, was sich direkt auf die Aufnahmekapazitäten von nicht-akutkranken Menschen auswirkt. In der vergangenen Woche sind zwei Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH bei den routinemäßigen Tests positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
„Die Inzidenz im Landkreis steigt wieder, unsere Patientenzahlen bilden das ab. Wir bleiben im Pandemiemodus und müssen planbare Eingriffe oder Therapien vor allem in Bereichen, die Ressourcen bei internistischen Fachkräften oder Intensivkapazitäten voraussetzen, weiter auf das Nötigste beschränken. Erfreulich ist, dass wir das psychiatrische Angebot diese Woche weiter ausbauen konnten. Aufgrund der steigenden Covid-19-Patientenzahlen bleiben wir aber im Krisenmodus“, informiert Tobias Vaasen.

Psychiatrische Tageskliniken in Senftenberg und Lauchhammer nehmen wieder Patienten auf

Nachdem die Tagesklinik des Zentrums für Psychosoziale Gesundheit im Lauchhammer seit Anfang Februar wieder eingeschränkt Patienten aufnehmen kann, öffnete am 22. Februar auch die psychiatrische Tagesklink in Senftenberg. Hier haben in der Zwischenzeit Therapeuten der FAZIT-Station der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin während der Schul- und Kitaschließungen Mitarbeiterkinder betreut. Die Kinder haben in den Räumen viele schöne Momente erlebt – und diese guten Gefühle für das Team und die Patienten der Tagesklinik in den Bauch des selbstgebastelten Monsters Fröhli gepackt.
Behandelt werden in beiden Tageskliniken Menschen in aktuellen psychischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen, die einer intensiven psychotherapeutischen/psychiatrischen Behandlung bedürfen, z.B. akute Reaktionen auf Belastungen, depressive Erkrankungen, psychosomatische Störungen, Angst- und Zwangserkrankungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Aufgrund des Infektionsschutzes können derzeit nur etwa halb so viele Patienten wie sonst üblich in den Tageskliniken therapiert werden. Um das Ansteckungsrisiko für die Patienten so gering wie möglich zu halten, erfolgt ein täglicher Abstrich von Patienten und Mitarbeitern, das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend und die Kapazität von 20 Behandlungsplätzen wird nur zur Hälfte ausgenutzt, um die Abstandsregelung von 1,50 m einhalten zu können.
Mehr Informationen zur Aufnahme in der Tagesklinik Lauchhammer gibt es montags bis freitags von 07:00 bis 15:00 Uhr unter der 03573 75 3070. Die Tagesklinik Senftenberg ist zu denselben Zeiten zu erreichen unter 03573 75 3060.

Varizenoperationen in Lauchhammer

Das Gefäßzentrum Niederlausitz hält während der Pandemie Teile des Behandlungsangebotes für Patienten mit Gefäßerkrankungen vorübergehend im Krankenhaus Lauchhammer aufrecht. Zum Leistungsspektrum gehören dort nun auch Krampfaderoperationen. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bietet die Gefäßambulanz telefonisch unter der 03573 75 1818. Patienten mit akuten Beschwerden stellen sich weiterhin in der Rettungsstelle in Senftenberg vor oder können unter der gleichen Hotline weitere Informationen erhalten.

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Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 


Pressekontakt

Anne Herrmann
 
Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz GmbH: Wieder mehr Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz

Brandenburg impft: Online-Terminvergabe startet

(26. 02. 2021)

Impfberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren können ab heute online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Heute wurden 11.280 Impftermine für Onlinebuchungen freigeschalten. Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Lieferzusagen der Impfstoffhersteller können wir beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Die Impfbereitschaft und damit die Nachfrage an Impfterminen ist in Brandenburg sehr hoch. Die Möglichkeit, im Internet einen Impftermin zu buchen, entlastet die Situation an der Callcenter-Nummer. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass nur impfberechtigte Personen einen Termin buchen, und alle Angaben wahrheitsgemäß eingetragen werden. In den Impfzentren werden alle Angaben kontrolliert.“

 

Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wir freuen uns, dass aktuell so viel Impfstoff vorhanden ist, dass wir mit einer Online-Terminvergabe starten. Wir können online nur so viele Termine anbieten, wie gesichert Impfstoff für die Impfzentren zur Verfügung steht. Wir bitten daher um Verständnis, sollten keine Termine mehr buchbar sein.“

 

Derzeit können sich im Land Brandenburg alle 18- bis 64-Jährigen der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Dazu gehören aktuell:

  • Pflegepersonal in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung).

 

Hinweis: Neu in die Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) hinzugekommen sind in dieser Woche mit der geänderten Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Die Vergabe von Impfterminen für diese Personen wird vorbereitet.

 

Weitere Informationen: https://brandenburg-impft.de

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

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Friseure, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Öffnung am 1. März mit Auflagen

(26. 02. 2021)

Ab Montag (1. März 2021) können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Das Kabinett hatte gestern im Umlaufverfahren einer Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zugestimmt, die heute im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde und am 1. März in Kraft tritt. Friseurbetriebe können ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.

 

Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Sie dürfen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegt. Betreiberinnen und Betreiber müssen also gewährleisten, dass die Verkaufsflächen, die sich in geschlossenen Räumen befinden, weniger als 50 Prozent der Gesamtverkaufsfläche betragen. Baufachmärkte bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen, dürfen aber gärtnerische Waren auch an nicht gewerbliche Kundinnen und Kunden verkaufen, sofern dafür der überwiegende Anteil der Verkaufsfläche im Freien liegt. Das bedeutet, dass zu Baufachmärkte gehörende Gartencenter im Freien vollständig öffnen dürfen; die Innenbereiche, in denen gärtnerische Waren angeboten werden, hingegen nur in begrenztem Umfang (der Anteil der Innenbereiche an der Gesamtverkaufsfläche muss weniger als 50 Prozent betragen). Blumenläden können regulär öffnen, sofern mehr als 50 Prozent ihrer Verkaufsflächen sich unter freiem Himmel befinden.

 

Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Alle Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, alle weiteren Personen (insbesondere das Personal) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

Friseurbetriebe: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, Friseurinnen und Friseure eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Personendaten der Kundinnen und Kunden müssen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Aktuelle Fallzahlen | Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes

(25. 02. 2021)

(25.02.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die Infektionszahlen sind im Landkreis OSL über Wochen hinweg in Folge der eindämmenden Maßnahmen von Land - verschärfend geregelt durch die Allgemeinverfügung des Landkreises – gesunken. Dies war eine erfreuliche, aber insbesondere dringend notwendige, Entwicklung. Die Fallzahlen sind jedoch nach wie vor zu hoch.

 

Ein Blick auf die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis OSL macht deutlich, dass der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL seit Mitte Februar erneut, wenn auch moderat, angestiegen ist. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz vom 14.02. bis zum 19.02. noch unter 100 lag, ist sie seitdem wieder leicht gestiegen und liegt nunmehr seit sechs Tagen über 100. Aktuell beträgt sie 136,2.

 

OSL verzeichnet momentan erneut die höchste 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Werte über 100 verzeichnen auch die Nachbarlandkreise Elbe-Elster (108,0) und Spree-Neiße (103,8). Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 62,7.  

Im sächsischen Nachbarlandkreis Bautzen liegt die Zahl derzeit bei 64,7. Der Landkreis Meißen meldet eine Inzidenz von 73,2. Der sächsische Landesdurchschnitt weist den Wert 71,3 aus.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 14 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.360 steigt. Aktuell sind 250 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 229 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 608 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 25 COVID-19-Patienten behandelt. Derzeit sind in OSL 21 Pflegeobjekte von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

Auf Mutationsformen wird per Mutationsscreening auch im Landkreis OSL intensiver beprobt. In der Folge wurden und werden derzeit vermehrt Fälle nachgewiesen. Bei diesen handelte es sich bislang um die Virus-Mutation B.1.1.7.

 

Seit dem 15. Februar können im Landkreis OSL wieder alle Kinder die Angebote der Kindertagesbetreuung – Krippe, Kita, Tagespflege - wahrnehmen. Nach den Rückmeldungen gegenüber der Kreisverwaltung ist die Öffnung der Kindertagesbetreuung ohne größere Schwierigkeiten angelaufen. Bisher gab es seitdem lediglich vereinzelte Infektions- bzw. Quarantänefälle. Momentan sind Fälle in 2 der 87 Kitas bekannt.

 

Seit dem 18. Januar befinden sich die Abschlussklassen im Landkreis OSL im Präsenzunterricht. Seit dem 22. Februar wurde der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Derzeit sind SARS-CoV-2-Fälle an 3 Schulen nachgewiesen worden. Das Gesundheitsamt hat für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet.

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Sowohl der Start in den Angeboten der Kindertagesbetreuung als auch der Beginn des Wechselunterrichtes an den Grundschulen mit gleichzeitiger Notbetreuung in den Horten verliefen nach Rückmeldung der Einrichtungsträger ohne größere Probleme. Viele Eltern erfahren hierdurch eine Entlastung und sind froh und erleichtert, wieder ein Stück Alltag einkehren lassen zu können. Gleiches gilt für die Kinder, die sich nach langer Zeit über den Kontakt zu ihren Freunden freuen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen, den Kindertagespflegepersonen und dem Personal an den Schulen gebührt ein Dankeschön. Sie setzen die Vorgaben rund um Hygiene und Schutzmaßnahmen vorbildlich um, ermöglichen für die Kinder trotz Einschränkungen einen weitestgehend normalen Betrieb und stehen nicht zuletzt für zahlreiche Fragen der Eltern bereit.“

 

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

Hier sind auch die Corona-Regelungen aus der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die im Landkreis OSL ausschließlich gilt.

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes +++

Das Land Brandenburg hat eine Änderung der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Blick auf eine etwaige Öffnung von Baumschulen und Gartenfachmärkten angekündigt. Nach Maßgabe des Verordnungsentwurfs sollen diese mit Wirkung ab dem 1. März 2021 öffnen dürfen. Die Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung soll zeitnah erfolgen.

 

Momentan liegt die Anpassung im Entwurf vor. Es bleibt abzuwarten, was durch das Land im Detail geregelt wird, insbesondere mit Blick auf die Baumärkte, die ebenso über Verkaufsflächen für Pflanzen und gärtnerisches Zubehör verfügen. Der Landkreistag hatte zum Verordnungsentwurf am gestrigen Tag eine Stellungnahme mit Hinweisen eingebracht und um eine eindeutige Regelung hierzu gebeten.

 

Die derzeitige Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis zum 7. März 2021. Das Kabinett des Landes Brandenburg hatte sich in dieser Woche mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst und mögliche Szenarien für Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden. (Nähere Informationen hierzu siehe Pressemitteilung „Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 23.02.2021)

 

Klinikum Niederlausitz: Nächster Schritt zum Einstieg von Sana erfolgt

(24. 02. 2021)

Gemeinsame Pressemitteilung Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Sana Kliniken AG:

 

Kauf- und Abtretungsvertrag unterzeichnet / Neuausrichtung wird greifbar

 

Die Vision eines wirtschaftlich starken Klinikums Niederlausitz mit langfristig gesicherten Standorten in Senftenberg und Lauchhammer nimmt weiter Form an. Ende des vergangenen Jahres legte der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Abschluss eines mehrmonatigen umfassenden Verfahrens zur Partnersuche für das in den Vorjahren in finanzielle Schieflage geratene Klinikum per Beschluss den Grundstein für eine künftige Neuausrichtung des Klinikums mit der Sana Kliniken AG. Am gestrigen Dienstag (23.02.) folgte nun der nächste Schritt: In Berlin unterzeichneten Vertreter des Gesellschafters Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Sana Kliniken AG sowie der Klinikum Niederlausitz GmbH den Kauf- und Abtretungsvertrag.

 

Der Kreistag hatte den Landrat per Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember 2020 beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit Sana zu schließen. An dem Notartermin nahmen als Vertreter des bisher alleinigen Gesellschafters Landkreis Oberspreewald-Lausitz Landrat Siegurd Heinze und die Erste Beigeordnete, Grit Klug, teil. Für den künftigen Partner Sana unterzeichnete Dr. Jens Schick, Mitglied des Vorstands der Sana Kliniken AG.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist es jedoch noch nicht getan: Insbesondere steht noch die Prüfung der Anteilsübertragung durch das Bundeskartellamt und parallel durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg aus. Geben diese grünes Licht, erwirbt Sana als drittgrößter Krankenhausbetreiber Deutschlands entsprechend des Kreistagsbeschlusses 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Klinikum Niederlausitz GmbH vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Neben dem Verkauf der Anteile regelt der Vertrag unter anderem Details zur Ausgestaltung des Medizin- und Standortkonzeptes sowie den Investitionsverpflichtungen seitens Sana. Neben dem Kaufpreis sagt Sana Investitionen und die Übernahme bestehender Verbindlichkeiten des Klinikums zu. Diese bewegen sich jeweils im zweistelligen Millionenbereich.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Hinter allen Beteiligten liegt ein langer, arbeits- und abstimmungsintensiver Prozess in einem ohnehin bereits herausfordernden Jahr 2020/2021. Das Interessenbekundungsverfahren wurde gründlich, für die Interessenten transparent und im Sinne aller zu erfüllender Wettbewerbskriterien geführt. Das Ergebnis lohnt all die Mühen: Der gestrige Vertragsabschluss bedeutet den entscheidenden Schritt zur Zukunftssicherung unseres Klinikums Niederlausitz. Mit Sana erhält dieses einen starken und erfolgreichen Partner. Mit diesem wird es gelingen, die Häuser medizinisch und wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Häuser können umgesetzt werden. Das Klinikum wird eine neue Stärke und Strahlkraft entwickeln. Hiervon können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Patientinnen und Patienten und letztendlich die gesamte Region profitieren. Ich weiß, dass sich einige der Kolleginnen und Kollegen über den frischen Wind freuen. Andere stehen einer Neuausrichtung skeptisch gegenüber. Das ist in Ordnung und nachvollziehbar. Am Ende gilt es, alle mitzunehmen und zu überzeugen. Auch hierfür sehe ich das Klinikum und den neuen Partner gut aufgestellt.“

 

Sana präsentiert überzeugendes Konzept

Sana hatte im Rahmen des seit Februar 2020 seitens des Landkreises geführten Interessenbekundungsverfahrens ein stimmiges und auf Langfristigkeit angelegtes Konzept abgeliefert, welches die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten überzeugte. Die Entscheidung fiel im Ergebnis für die angestrebte Mehrheitsbeteiligung von Sana und gegen das Minderheitsgebot des CTK Cottbus. 

 

Das Sana-Konzept deckte sich mit dem vorhandenen Sanierungsplan des Klinikums. Durch die weitere klare Differenzierung des Leistungsspektrums sollen beide Klinikstandorte – Lauchhammer und Senftenberg – erhalten und gestärkt werden. Mit Blick auf das Standort- und Medizinkonzept zielt das Unternehmen auf eine Verbesserung der Patienten-, Mitarbeiter- und Einweiserzufriedenheit zur Sicherung stationärer Fälle ab. Auch umfangreiche Investitionen in das Klinikum Niederlausitz sagt Sana mit Vertragsunterzeichnung zu. Diese betreffen etwa die bauliche Umsetzung des Medizin- und Standortkonzeptes, die weiterreichende Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, die Ertüchtigung des Brandschutzes sowie IT-Investitionen.

 

Drei medizinische Leuchtturmprojekte am Standort Senftenberg sollen gemäß Vertrag innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden. Hierzu zählen die Akut- und Notfallversorgung mit zentralisiertem High-Care-Bereich, die Zentralisierung der Inneren Medizin mit stärkerem Fokus auf interventionelle Medizin sowie eine Bereitschaft des Herzkatheterlabors rund um die Uhr, so dass Herzinfarktpatienten auch nachts und am Wochenende nicht in umliegende Krankenhäuser verlegt werden müssen. Dafür sind teilweise Investitionen in bauliche Maßnahmen notwendig. Ebenso sind die Stärkung und Zentralisierung der Chirurgie und perspektivisch der Aufbau eines Gefäßzentrums geplant. 

 

Nicht zuletzt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen von der neuen Partnerschaft profitieren. Ziel ist es, die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu sichern.

 

Termin zur Übergabe der Geschäfte erst nach Genehmigung

Die neue Geschäftsführung wird von der Sana Kliniken AG benannt. Dies erfolgt nach den notwendigen Freigaben seitens des Bundeskartellamtes sowie des Innenministeriums. Erst dann tritt der Verkauf der Gesellschaftsanteile in Kraft und der konkrete Übertragungsstichtag kann definiert werden, ordnet Heinze den aktuellen Sachstand nach Vertragsunterzeichnung ein. 

 

Dr. Jens Schick sagte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen in Senftenberg und Lauchhammer. Er kündigte an, dass es zum Start der Partnerschaft entsprechende Informationsveranstaltungen geben werde. „Wie diese in Zeiten von Corona aussehen, müssen wir noch überlegen, aber klar ist: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Gelegenheit erhalten, Sana und die handelnden Personen so rasch wie möglich kennen zu lernen, ihre Fragen zu stellen und sich selbst ein Bild von uns zu machen.“

 

Mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundeskartellamtes sagte Dr. Schick: „Sana hat während des Interessensbekundungsverfahrens deutlich gemacht, dass wir großes Interesse an den Häusern und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Wir sind voller Tatendrang und wollen unsere Pläne für die beiden Häuser, die ja im Kreistag auf breite Zustimmung gestoßen waren, nach der Verantwortungsübernahme weiter präzisieren, um sie dann im engen Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen umzusetzen.“

 

Steht ein Datum für den Übertragungsstichtag fest, wird dieses kommuniziert, allen voran der Belegschaft selbst, stellt Heinze in Aussicht. Er trat in diesem Zusammenhang Gerüchten entgegen, eine neue Geschäftsführung habe bereits das Büro im Gesundheitsspeicher am Standort in Senftenberg bezogen. Ebenso sehe das Medizinkonzept außerhalb der Pandemiebewältigung keine kurzfristigen Schließungen oder Umzüge einzelner Stationen oder Kliniken vor. „Die aktuelle medizinische Leistungserbringung im Klinikum erfolgt unabhängig vom derzeitigen Prozess weiterhin wie gewohnt und auf hohem Niveau. Auch in unserem modernen Geburtenhotel in Lauchhammer kommen weiterhin Kinder zur Welt“.

 

 

 

[(PM Nr. 16) 20210224_Vertragsunterzeichnung LandkreisOSL_Sana]

Neues Angebot in OSL: Abgabe von KFZ-Zulassungsunterlagen ab 1. März auch in Senftenberg möglich

(24. 02. 2021)

Ab dem 1. März 2021 besteht auch am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz im Dubinaweg 1 in Senftenberg die Möglichkeit, Unterlagen für KFZ-Zulassungsvorgänge abzugeben. Hierfür steht im Bürgerbüro der Landkreisverwaltung (Glasgebäude) ein eigens dafür eingerichteter Briefkasten bereit.

 

„Mit dieser zusätzlichen Abgabemöglichkeit möchten wir das bestehende Angebot erweitern und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Teil des Landkreises erreichen. Mit der Abgabe der Unterlagen am Hauptstandort in Senftenberg entfällt für sie die Fahrt bis zum Standort nach Calau gegebenenfalls sogar vollständig. Die guten Erfahrungen mit dem Briefkasten im Kreishaus Calau, der im Zuge der coronabedingten Einschränkungen im April 2020 installiert wurde, haben uns gezeigt, dass diese Möglichkeit der KFZ-Zulassung gern genutzt wird“, erklärt Landkreis-Dezernentin Grit Klug.

 

KFZ-Zulassung findet ausschließlich kontaktfrei statt

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz mit ihren Standorten bleibt aufgrund des Infektionsgeschehens im Landkreis für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen. Dies gilt auch für das Straßenverkehrsamt in Calau. Die geschaffenen kontaktfreien Angebote wurden in den zurückliegenden Monaten gut angenommen.

 

Parallel zum Briefkasten in Senftenberg besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsunterlagen in den bereits bekannten Briefkasten im Kreishaus Calau einzuwerfen (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Zulassungsstelle).

Alternativ können Anträge weiterhin auch per Post eingereicht werden. Die Postadresse lautet: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 100064, 01956 Senftenberg.

 

Bei der Zusammenstellung der einzureichenden Zulassungsunterlagen ist der „Antrag für Zulassungsvorgänge“ zu nutzen. Dieser steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, zum Herunterladen zur Verfügung (Menüpunkt Leben und Wohnen / Auto, Verkehr und Landesschifffahrt). Ist der Antrag vollständig, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KFZ-Zulassungsstelle diese abschließend und zeitnah bearbeiten.

 

Rücklauf per Post oder kontaktfreier Abholung

Für den Rücklauf der bearbeiteten Unterlagen kann bereits im Antragsformular zwischen den zwei Möglichkeiten Versand per Post oder Abholung in der Zulassungsstelle in Calau gewählt werden. Hierfür sind die jeweils benötigten persönlichen Angaben im Antragsformular zu ergänzen.

 

Der Versand der Unterlagen erfolgt mit einem entsprechenden Gebührenbescheid und einer zusätzlichen Gebühr für die Postzustellung von 5,50 € (wenn ausschließlich Unterlagen an den Antragsteller geschickt werden) oder von 10,20 € (wenn Kennzeichen mitgeschickt werden).

 

Die Abholung erfolgt kontaktfrei. Der Abholtermin im Straßenverkehrsamt in Calau wird vorher telefonisch abgestimmt.

 

Der Briefkasten in Senftenberg wird vorerst für eine Testphase von drei Monaten, bis 31. Mai 2021, eingerichtet. „Wir prüfen anschließend, wie das Angebot angenommen wurde. Kommt es bei den Bürgerinnen und Bürgern an, führen wir diesen Service fort“, stellt Klug in Aussicht.

Foto zu Meldung: Neues Angebot in OSL:  Abgabe von KFZ-Zulassungsunterlagen ab 1. März auch in Senftenberg möglich

Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg

(23. 02. 2021)

Das Kabinett hat sich heute auf der Grundlage einer Besprechungsunterlage mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ausgehend von der Pandemielage und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems sowie unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen hat das Kabinett Szenarien für mögliche Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Menschen erwarten, dass am 3. März Öffnungsperspektiven für wichtige Wirtschafts- und Lebensbereiche vorgelegt werden. Brandenburg will sich in diese Debatte einbringen. Deswegen war die heutige Befassung im Kabinett dazu wichtig. Die Inzidenz kann nicht das einzige Kriterium für Öffnungen sein. Die Belastung des Gesundheitswesens, umfassende Testmöglichkeiten und der Impffortschritt sind in die Entscheidungen einzubeziehen. Natürlich müssen wir weiter vorsichtig sein und können nur langsam und schrittweise öffnen. Dennoch sollten wir uns gemeinsam darauf vorbereiten, die ersten Schritte zu gehen. So ist auch die Eröffnung im Bereich der Gartenfachmärkte und Baumschulen zum 1. März zu verstehen. Die Pflanzen stehen in den Gärtnereien. Wenn sie jetzt nicht verkauft werden können, müssten sie vernichtet werden.“ Die entsprechend notwendige Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung zu diesem Einzelaspekt erfolgt im Laufe der Woche.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Das ist ein Erfolg. Aus diesem Grund konnten wir beginnen, die Grundschulen schrittweise im Wechselunterricht wieder zu öffnen. Gerade Kinder leiden sehr unter den Kontaktbeschränkungen. Mir liegt am Herzen, dass diese vorsichtige Öffnung der Schulen gut gelingt. Dafür sind flankierende Maßnahmen sehr wichtig. Leider müssen wir feststellen, dass jetzt die deutlich ansteckenderen SARS-CoV-2-Mutationen auf dem Vormarsch sind. Vor drei Wochen hatten wir den ersten Mutanten-Fall in Brandenburg, bis heute wurden 249 nachgewiesen. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Wir haben weiterhin die Gefahr einer dritten Welle im Blick und nehmen das sehr ernst. Die gute Nachricht: Wir können beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Und wir haben große Erwartungen an die angekündigte Ausweitung der nationalen Teststrategie des Bundes.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Harte Pandemie-Monate liegen hinter uns. Die ersten Erfolge haben sich aber eingestellt, und es wird Zeit für eine Lockdown-Dividende. Mit vorsichtigen Lockerungsschritten können wir die ersten Früchte der harten Entbehrungen ernten. Dabei ist aber äußerste Vorsicht geboten. Deshalb tasten wir uns mit kleinen Schritte vor. Wir gehen lieber mehrfach etwas zu langsam, als ein einziges Mal zu schnell. Wichtig ist auch, die Entwicklung um uns herum im Auge zu behalten. Unsere Nachbarn in Polen müssen gerade wieder einen bedauerlichen Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Sollte diese Entwicklung anhalten und Polen zu einem Hochinzidenzgebiet werden, müssen wir mit einem Testregime an der Grenze reagieren. Zur Stunde sind Erkundungsteams unterwegs, die vor Ort prüfen, wie und wo wir Teststationen am besten aufbauen können. Wir wollen die Grenze offenhalten und den beruflichen und familiären Austausch zwischen Brandenburg und Polen weiter ermöglichen, aber wir müssen stets den notwendigen Schutz vor neuen Infektionswellen gewährleisten. Unser Testkonzept wird Anfang der kommenden Woche fertig auf dem Tisch liegen und kann dann jederzeit in die Tat umgesetzt werden.“

 

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Gartenbaubetriebe bieten in ihrem Sortiment einen großen Anteil an systemrelevanten Produkten wie Gemüsejungpflanzen und Sämereien an. Das einsetzende Frühlingswetter lockt die Menschen in die Gärten und weckt die Lust auf Garten- und Balkonarbeit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass sich das Kabinett für eine Öffnung der Betriebe ausgesprochen hat. Damit reagiert Brandenburg auch auf die Regelungen, wie sie bereits in anderen Bundesländern getroffen wurden. Die Gartenbaubetriebe sind sich ihrer Verantwortung, die mit der Öffnung einhergeht, sehr bewusst. Viele haben bereits im vergangenen Jahr Hygienekonzepte erarbeitet.“

 

Die Bildung von Stufen soll Orientierung bei der Zusammenstellung der Öffnungsschritte geben.

 

Stufe 1 (aktuell geltende Eindämmungsverordnung)

  • Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
  • Wechselunterricht Grundschulen; Präsenz Abschlussklassen
  • Kontaktbeschränkung 1 Haushalt/1 Person (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Elementare körpernahe Dienstleistungen (Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie Frisöre)

 

 

Stufe 2

  • Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
  • Wechselunterricht Grundschulen und weiterführende Schulen; Präsenz Abschlussklassen
  • Kontaktbeschränkung 2 Haushalte/5 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen
  • Einstieg in außerschulische Bildungsangebote
  • Einstieg in Jugendarbeit > 14 Jahre
  • Sport mit Abstand, feste Gruppen (außen vor innen)
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Bibliotheken
  • Einrichtungen unter freiem Himmel wie Gedenkstätten
  • Veranstaltungen im Freien (Begrenzung der Personenzahl)
  • Outdoor-Freizeitangebote

 

Stufe 3

  • Kita Regelbetrieb
  • Ausweitung Präsenzpflicht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Kontaktbeschränkung 3 Haushalte/10 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Theater, Konzerte, Kino
  • Einstieg Gastronomie
  • Beherbergung Einzelobjekte Ferienhäuser/Ferienwohnungen/Camping
  • Sport, Training und Wettkampf größere Gruppen ohne Abstand (außen vor innen)
  • Körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik
  • Freizeitangebote innen (Begrenzung Personenzahl)
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Begrenzung Personenzahl)
  • Versammlungen: unter freiem Himmel Ausweitung Teilnehmerzahl auf über 500; in geschlossenen Räumen weiterhin Begrenzung durch Hygieneregeln in Abhängigkeit von Raumgröße und Beschaffenheit

 

Stufe 4

  • Kita / Schule Regelbetrieb
  • Keine Kontaktbeschränkung
  • Beherbergung Hotel / Ferienwohnungen
  • Freizeitangebote innen ausweiten
  • Schwimmbäder/Thermen/ Wellness
  • Spielhallen

 

Ein verantwortlicher Umgang mit der Pandemie erfordert die ständige Überprüfung der vorgenommenen Einschränkungen. Die Abwägung und Entscheidung zu Öffnungsschritten soll anhand von klaren Grundsätzen vorgenommen werden.

 

Grundsatz 1: Berücksichtigung verschiedener Entscheidungsvariablen

Neben dem > Inzidenzwert sind dies die

> Belastung des Gesundheitswesens,

> die Entwicklung des R-Wertes,

> der Impffortschritt,

> die Umsetzung von Testkonzepten sowie

> die laufenden Abstimmungen mit den anderen Ländern und dem Bund.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Infektionszahlen und je höher die Impfquote und das Testangebot ausfallen, desto mehr Lockerungen können umgesetzt werden.

 

Grundsatz 2: Die AHA-Regeln gelten unverändert.

Bei sämtlichen Lockerungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die AHA-Regeln eingehalten werden (z. B. Abstand und Masken). Insbesondere spezifische und lageangepasste Hygienekonzepte stellen bei Lockerungen und einer Rückkehr zur Normalität sicher, dass die Neuinfektionen kontrollierbar bleiben.

 

Grundsatz 3: Differenzierte Öffnungsregelungen innerhalb einer Betrachtungsstufe sind möglich.

Differenzierte Regelungen für Einrichtungen oder Betriebe der gleichen Stufe sind möglich, bedürfen aber einer fundierten Begründung. In diesem Sinne sollen auch die von der Kulturministerkonferenz vorgelegten Schritte in die Öffnungsperspektiven eingeordnet werden.

 

Grundsatz 4: Bildung hat oberste Priorität

Um die langfristigen Folgen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen möglichst gering zu halten, ist dieser Altersgruppe besonderes Augenmerk zu widmen. Soziales Miteinander und gesicherte schulische oder vorschulische Bildung sind wesentlich für Entwicklung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Die Rückkehr in einen regulären Schulbetrieb ist von höchster Priorität. Da mit zunehmendem Alter die digitalen Kompetenzen und Souveränität steigen und Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler essentiell ist, werden die Schulen nach Jahrgängen „von unten“ nach „oben“ geöffnet.

 

Grundsatz 5: Verantwortungsvolle Öffnung des (Einzel-)handels sowie der Gastronomie/Hotellerie ist von strategischer Bedeutung

Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind hart und über einen langen Zeitraum vom Lockdown getroffen worden. Sie zu stabilisieren und ihnen einen schnellen Neustart zu ermöglichen, ist von hoher Wichtigkeit. Das gilt insbesondere für den innerstädtischen Handel. Nicht zuletzt um die über eine ganze Generation und auch in der Fläche aufgebaute Wirtschaftsstruktur zu stabilisieren und vor einer dauerhaften Schädigung zu bewahren, ist die „Wiederbelebung“ des Einzelhandels und der Gastronomie von strategischer Bedeutung.

 

Grundsatz 6: Vulnerable Gruppen genießen besonderen Schutz und werden bei allen Lockerungen individuell berücksichtigt.

Insbesondere Ältere und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen sind besonders gefährdet für schwere und schwerste Krankheitsverläufe. Sie brauchen einen besonderen Schutz. Insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen gilt besondere Aufmerksamkeit. Hier sind durchgehend höchste Hygienestandards und entsprechende Konzepte zu verfolgen sowie Kontaktbeschränkungen und besondere Testregime anzuwenden. Außerdem sind die Impfangebote für diese Gruppe prioritär.

Besondere Angebote in Form von „geschützten Zeitfenstern“ beim Einkauf können (z. B. bis zur Ausweitung der Impfangebote) eine weitere Schutzmöglichkeit darstellen. Die Umsetzungskompetenz liegt bei den Kommunen.

 

Grundsatz 7: Impfangebote sind mit höchster Priorität zu steigern und möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Vorrang für Ältere und medizinisches und pflegerisches Personal.

Der wissenschaftlich/medizinisch erfolgversprechende Weg aus der Pandemie ist durch eine maximal effektive und umfassende Impfung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger gegeben. Daher gilt diesem Ziel höchste Priorität und Vorrang vor allen pandemiebegleitenden bzw. eindämmenden Maßnahmen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl geimpfter Personen steigt, ist von Sonderregeln (Privilegien) zum jetzigen Zeitpunkt für diesen Personenkreis abzusehen, da sie nach bisheriger Kenntnis dennoch Virusüberträger sein können. Medizinisches Personal ist zum Rückgrat der gesamten Gesellschaft geworden und muss daher besonderen Schutz genießen. Es soll bei den Impfbemühungen neben vulnerablen Gruppen mit höchster Priorität mit entsprechenden Impfangeboten versorgt werden. Dies gilt auch für den Pflegebereich.

 

Grundsatz 8: Testkonzepte umsetzen und Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleisten

Entscheidend für die Bekämpfung der Pandemie ist die Unterbrechung der Infektionsketten. Dazu sind die mittlerweile deutlich ausgeweiteten Testmöglichkeiten zu nutzen. Der Bund hat angekündigt, ab dem 01.03.2021 flächendeckend umfassende Testmöglichkeiten zu unterstützen. Ebenfalls für den März ist die Zulassung von Selbsttests zur Anwendung durch Laien angekündigt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst muss personell und hinsichtlich der technischen Ausstattung in die Lage versetzt werden, Infektionsketten sehr schnell nachzuverfolgen und damit zu unterbrechen. Die hier vom Bund bereitgestellte Finanzierung für zusätzliche Stellen und Digitalisierung ist dafür wichtige Hilfe und muss genutzt werden.

 

 

 

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[210223_Corona_Perspektiven_Stufen 3]

Brandenburg impft: Impfangebot wird ausgeweitet

(22. 02. 2021)

Mehr Impfberechtigte im Alter bis 64 aus zweiter Priorität können Termine vereinbaren – Schreiben für Ältere

 

Brandenburg weitet die Impfkampagne aus. Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von Impfstoffen der Hersteller BioNTech, Moderna und AstraZeneca können ab dieser Woche mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger einen Impftermin vereinbaren. Darüber informierte das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Projektpartnern, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und dem DRK-Landesverband Brandenburg e.V., am heutigen Montag (22.01.). Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfdosen.

  • Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über Impfangebot informiert
  • Personen im Alter bis 64 mit sehr hohem oder hohem Risiko können Impftermine vereinbaren
  • Ersatztermine für rund 9.000 über 80-Jährigen vereinbart
  • Möglichkeit der Online-Terminvergabe wird vorbereitet
  • Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Lieferzusagen der Impfstoffhersteller können wir beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt Personen im Alter bis 64, die aufgrund von schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen ein besonders hohes Risiko haben und, ein Impfangebot machen können. Ich erwarte, dass die Corona-Schutzimpfungen schon bald in Arztpraxen und auch bei Hausbesuchen der Vertragsärzte regelhaft erfolgen können. Dazu muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona- Impfverordnung entsprechend anpassen. Das gilt auch für Impfungen von Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer. Sobald sie in der Priorisierung vorgezogen werden, können auch sie ein Impfangebot erhalten. Die Lage bei der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie ist sehr dynamisch. Die Impfkapazitäten mit den vier Säulen Impfzentren und Impfstellen, mobile Impfteams, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzteschaft bauen wir weiter aus, damit wir den Impfstoff, der uns zur Verfügung steht, schnellstmöglich auch verimpfen.“

 

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wir können ab dieser Woche mehr Menschen ein Impfangebot machen. Für die Terminvermittlung bedeutet dies, dass wir neben der 116 117 mehrgleisig fahren, mit Einladungsschreiben und Sonderrufnummern. Die bundesweite Online-Lösung zur Buchung muss auf die Ausweitung auf die zweite Stufe sowie auf aktuelle Änderungen der Impfverordnung schnell angepasst werden. Sollte es bei der Terminbuchung in den kommenden Tagen daher zwischenzeitlich zu Wartezeiten kommen, bitten wir dies zu entschuldigen und um etwas Geduld bis das Online Tool auf Bundesebene kurzfristig an die neue Impfverordnung angepasst wurde.“

 

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Tagespflegen und in ambulant betreuten Wohnformen leben, sind mit einem ebenso hohen Infektionsrisiko sowie dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe konfrontiert wie Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir mit den mobilen Impfteams jetzt auch Menschen aus dieser Priorisierungsstufe ein Impfangebot machen können und ihnen so den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung ermöglichen.“

 

Übersicht: Brandenburg weitet Impfangebot aus

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie werden jahrgangsweise in den nächsten Wochen persönlich angeschrieben und erhalten eine Sonderrufnummer, mit der sie ihre Termine individuell vereinbaren können. Die ersten Briefe an die ältesten noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger werden Ende dieser Woche versendet. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung mitgeteilt.

 

Alle Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), können über einer Sonderrufnummer ihren Impftermin in einem Impfzentrum vereinbaren. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein ärztliches Zeugnis von einem Arzt bzw. einer Ärztin. Die Details werden am heutigen Montagnachmittag auf dem Portal www.brandenburg-impft.de veröffentlicht.

 

Von den rund 9.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Mitte Januar bereits einen Impftermin in der 4. und 5. Kalenderwoche hatten, der aber aufgrund von unerwarteten Impfstoff-Lieferschwierigkeiten leider kurzfristig abgesagt werden musste, haben bereits rund 85 Prozent neue Impftermine. Allen, die telefonisch nicht erreicht werden konnten, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

 

Alle Beschäftigten, die unter 65 Jahre alt sind und zur ersten Stufe mit höchster Priorität gehören, können weiter über eine Sonderrufnummer ihre Termine für eine Impfung in einem Impfzentrum vereinbaren. Dazu gehören zum Beispiel Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dies benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.

 

Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung überarbeitet und die zentrale Online-Buchungs-Plattform www.impfterminservice.de entsprechend aktualisiert wurde, können auch im Land Brandenburg Impfberechtigte via Internet ihre Impftermine buchen. Das wird voraussichtlich ab Ende dieser Woche möglich sein. Die Plattform wird im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Bundesgesundheitsministeriums von der kv.digital GmbH entwickelt. Da es sich um eine bundesweite Online-Lösung handelt, ist eine passgenaue, spezifische Anpassung für das Land Brandenburg leider nicht möglich. Geplant ist, täglich ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Terminvergabe ergänzt.

 

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird Anfang März zunächst mit 5 Arztpraxen starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Von diesen Impfungen profitieren vor allem Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern.

 

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationäre Senioren- und Altenpflegeheime werden in der ersten März-Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in teilstationären Einrichtungen, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere impfen.

 

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

 

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, rund 85 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 90-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in alternativen Wohnformen der Pflege.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Ende der. 8. Kalenderwoche soll die Online-Buchung für diesen Personenkreis freigeschaltet werden. Buchungen sind telefonisch über eine Sonderrufnummer möglich, die auf dem Portal www.brandenburg-impft bekannt gegeben wird.

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer.

Ausblick

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab Anfang März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit 5 Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen.

Impfungen von Lehrern und Erziehern, falls der Bund die Impfverordnung entsprechend erweitert

AstraZenca

Abhängig von der Bundesentscheidung

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

[118_21_MSGIV_Brandenburg_Impfangebot_wird_ausgeweitet_20210222]

Startschuss für Brandenburgischen Denkmalpflegepreis 2021

(22. 02. 2021)

Kulturministerin Schüle: Privates Engagement ist beim Denkmalschutz unverzichtbar / Bewerbungen ab sofort möglich


Kulturministerin Manja Schüle gibt den Startschuss für die Ausschreibung des Brandenburgischen Denkmalpflegepreises 2021. „Brandenburg ist reich an Denkmalen: Es sind aber nicht nur die preußischen Schlösser und Gärten, die unsere Denkmallandschaft ausmachen – dazu gehören auch viele Kleinode in den Städten und Dörfern. Viele dieser Denkmal-Schätze wären ohne privates und vielfach ehrenamtliches Engagement nicht zu erhalten. Zahlreiche Vereine, Förderkreise und Freiwillige setzen sich überall in unserem Land mit Leidenschaft, Beharrlichkeit, Kreativität und Herzblut für den Erhalt historischer Bausubstanz ein. Mit dem seit 1992 verliehenen Denkmalpflegepreis würdigen wir dieses Engagement. Ab sofort können sich Denkmalbesitzer*innen und Denkmalschützer*innen mit ihren Projekten und Initiativen bewerben“, so Ministerin Schüle. „Der Denkmalschutz ist eine der größten Bürgerbewegungen in Brandenburg. Um dieses herausragende Engagement besser zu würdigen, haben wir unsere Denkmalhilfe zur Sicherung und Sanierung von bedrohten Gebäuden in diesem Jahr um 370.000 Euro auf 1,87 Millionen Euro aufgestockt. Das ist ein wichtiges Signal. Der Denkmalschutz trägt zur Belebung von Orten bei, schafft Gemeinschaft und steht für Nachhaltigkeit und regionale Identität.“


Vorschläge für den Preis können bis zum 15. Mai 2021 unter dem Stichwort ‘Denkmalpflegepreis 2021‘ beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Bewer-bungsmodalitäten finden sich unter https://mwfk.brandenburg.de/denkmalpflegepreis


Das Kulturministerium vergibt den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 Euro an Bürger*innen, bürgerschaftliche Initiativen oder Vereine für vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen und archäologischen Denkmalen sowie für vorbildliche Beispiele denkmalverträglicher Umnutzung von Denkmalen. Zudem können Anerkennungen für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege ausgesprochen werden. Eine Jury schlägt der Kulturministerin die Preisträger*innen vor. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung am 09. September 2021.


Im Jahr 2020 wurden drei Denkmalpflegepreise und drei Anerkennungspreise vergeben:

  • Peter Macky erhielt einen Preis in Höhe von 4.500 Euro für seine Restaurierung des jahrzehntelang leerstehenden Kaiserbahnhofs Halbe (Dahme-Spreewald). Er hat den Bahnhof in jahrelanger Arbeit vorbildlich restauriert und will ihn als Café für die Öffentlichkeit öffnen.
  • Der Förderverein Südwestkirchhof Stahnsdorf e.V. (Potsdam-Mittelmark) erhielt einen Preis in Höhe von 4.500 Euro für die Rettung des Areals. Der Verein setzt sich seit mehr als 20 Jahren mit großem ehrenamtlichen Engagement für den Erhalt des Denkmals ein.
  • Das Planungsbüro ALV und der Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen e.V. erhielten einen Preis in Höhe von 4.500 Euro für die Rettung des Gebäudes Burgstraße 21 in Greiffenberg (Uckermark). Beiden Preisträgern ist es gelungen, das stark verfallene Gebäude zu sichern und viel von der originalen Bausubstanz zu erhalten.
  • Mit jeweils 1.500 Euro dotierte Anerkennungspreise gab es für Frank Slawinski aus Lebus (Märkisch-Oderland), Sieghard Wolter aus Brandenburg an der Havel und Susanne Morgenstern-Dosdall aus Berlin für ihr 15-jähriges ehrenamtliches Engagement als Bodendenkmalpfleger, für die Kirchengemeinde und den Förderverein Kirche in Brüsenhagen e.V. für die denkmalgerechte Restaurierung des Kirchturms Brüsenhagen (Prignitz) sowie für die Jugendbauhütte Brandenburg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für ihre vorbildliche Jugendarbeit auf dem Gebiet der Bau- und Bodendenkmalpflege.

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dortustraße 36
14467 Potsdam
Sprecher: Stephan Breiding
Telefon: 0331 – 866 4566
Mobil: 0171 – 837 5592
E-Mail:
Internet: www.mwfk.brandenburg.de
Twitter: https://twitter.com/mwfkbrb

 

[PM 21 Denkmalpflegepreis]

[Denkmalpflegepreis]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Ergebnisse des Impfgipfels | Hinweise zu Elternbeiträgen | Notbetreuung in Hort und Schule | Aufhebung Großschadensereignis

(19. 02. 2021)

(19.02.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Das Niveau der Neuinfektionen mit Sars-Cov-2 ist zurückliegend seit Weihnachten in Folge der verschärften Corona-Regelungen stark gesunken. Momentan verbleibt die 7-Tages-Inzidenz auf hohem zweistelligen Niveau. Seit fünf Tagen liegt der Wert unter 100. Zuletzt war dies zuvor im Monat November der Fall. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt mit Blick auf das gesamte Land Brandenburg mit 95,1 weiterhin über dem Durchschnitt (Brandenburg: 66,5).

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 28 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.254 steigt. Aktuell sind 245 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 225 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 486 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 20 COVID-19-Patienten behandelt. Derzeit sind in OSL 18 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

 

Hier sind auch die neuen Corona-Regelungen aus der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die seit Montag auch im Landkreis OSL ausschließlich gilt. Die Allgemeinverfügung des Landkreises mit verschärfenden Corona-Regelungen lief am 14. Februar ab und wurde von der Kreisverwaltung nicht verlängert.

 

+++ Landrat zu Ergebnissen des Impfgipfels +++

Das Land Brandenburg rechnet ab Anfang des zweiten Quartals mit einem erheblichen Anstieg der Lieferung von Impfstoffen gegen das Coronavirus. Die Impfkapazitäten im Land sollen daher entsprechend angepasst werden. Dies war Kernaussage des Brandenburger Impfgipfels, an dem sich am Mittwochabend (17.02.) Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte austauschten. Teilnehmer der Beratung waren auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, das Deutsche Rote Kreuz – Landesverband Brandenburg, die Landesärztekammer, die Landeskrankenhausgesellschaft sowie Kienbaum als Projektleitung.

 

Vereinbart wurde, die Impfkapazitäten nun auch durch dezentrale Angebote weiter in die Fläche zu tragen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Impfen weiter zu erleichtern. So sollen neben den Impfzentren insbesondere auch kleinere Impfstellen, mobile Impfteams, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzteschaft in den Fokus rücken. Auch der Einsatz von Impfbussen oder örtlichen Impftagen sollen das System unterstützen. Corona-Impfungen sollen in geeigneten Arztpraxen modellhaft erprobt werden. Die niedergelassene Ärzteschaft soll perspektivisch auch in ihren Praxen bzw. im Rahmen von Hausbesuchen in die Impfkampagne eingebunden werden. Die Landesregierung will dazu Modellvorhaben mit Hausärzten starten.

 

Für OSL nahm Landrat Siegurd Heinze am Impfgipfel teil. Er ordnet das Ergebnis für den Landkreis wie folgt ein:

 

„Es ist ein gutes Zeichen, dass das Thema der Impfstoffversorgung offensichtlich verlässlich geklärt ist. Bund und Land verfolgen nunmehr die Neuausrichtung, das Impfangebot insbesondere durch dezentrale Angebote in die Fläche zu tragen, um den impfbereiten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Schutzimpfung zu erleichtern. Diese neue Strategie kann ich mit Blick auf unsere ländlich geprägte Region und die Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner nur befürworten.

 

Für den Landkreis OSL bedeuten die Festlegungen des Impfgipfels eine Anpassung der bisherigen Planung. Wenn durch dezentrale und mobile Angebote zeitnah möglichst direkt im Wohnort geimpft werden soll, steht das kostenintensive Einrichten und Betreiben eines großen Impfzentrums in keiner Relation. Es wäre in der Folge und zunehmend ggf. nur wenig ausgelastet. Hinzu käme, dass es problematischer wird, ausreichend Ärzte für die Arbeit vor Ort zu binden.

 

Wir greifen daher nach entsprechender fachlicher Bewertung zwei kurzfristig realisierbare Lösungen auf, die so bereits mit den jeweiligen Akteuren besprochen sind und in der Folge auch gegenüber dem Land kommuniziert und durch dieses als realisierbar eingeschätzt wurden. So stehen das Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg sowie das MVZ in Lübbenau/Spreewald kurzfristig mit Impfstraßen bereit. Wenn seitens des Landes die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden, etwa im Hinblick auf die Impfstoffe, digitale Anbindung an das RKI und auch Terminvergabe, kann der Impfbetrieb innerhalb der genannten Frist des Landes, spätestens bis Ende März, starten. Parallel haben wir kurzfristig Prüfaufträge zum Einrichten mobiler Impfangebote in Form eines Impfbusses verteilt. Auch eine etwaige Impfstraße im Gesundheitsamt in Senftenberg wird geprüft.“

 

Insofern mit den neuen Angeboten der Bedarf für ein zusätzliches zentrales Impfzentrum dann trotzdem bestehen sollte, reagieren wir entsprechend.“

 

Der Landkreis OSL wurde, obwohl er sich bereits Ende November beworben hatte, im Zuge der Planung für die ersten Impfzentren in den ersten Planungsphasen seitens des Landes nicht bedacht. Am 14. Januar wurde zugesagt, nunmehr auch in den bislang nicht vorgesehenen Landkreisen ein Impfzentrum zu errichten. Hierzu zählte auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das „Go“ für das Einrichten in Schwarzheide lag seit der letzten Woche mündlich vor.

 

Ziel des Landes ist es, die zusätzlichen weiteren Standorte der Impfzentren bzw. Impfstellen möglichst noch im ersten Quartal 2021 in Betrieb zu nehmen.

Bis Ende des Sommers 2021 soll allen impfbereiten Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Impfangebot unterbreitet werden. Dazu müssen laut Staatskanzlei im zweiten und dritten Quartal etwa 3 Mio. Impfdosen verimpft werden. Bisher wurden im Land Brandenburg insgesamt 142.953 Impfungen verabreicht, davon 81.989 Erstimpfungen und 60.964 Zweitimpfungen.

 

+++ Hinweise zu Elternbeiträgen +++

Das Land Brandenburg hat eine Richtlinie zu Elternbeiträgen erlassen (Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021).

Die Richtlinie regelt eine Geldleistung zur Abmilderung von Beitragsausfällen, die Einrichtungsträgern entstehen, wenn sie Kinder aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona für einen längeren Zeitraum nicht mehr betreuen dürfen.

Die Richtlinie soll auch einen finanziellen Anreiz dafür schaffen, dass Eltern vom Einrichtungsträger beitragsfrei gestellt werden, wenn sie der Aufforderung der Landesregierung folgend ihre Kinder nicht in die Kita bringen, sondern zu Hause selbst betreuen oder die Betreuung in der Kita nur auf den zwingenden Bedarf reduzieren.

 

Träger haben die Möglichkeit, bei Nichtinanspruchnahme oder Teilinanspruchnahme (max. 50 %) der Betreuungsleistung durch die jeweiligen Eltern die Elternbeiträge vollständig oder hälftig auszusetzen.

Ansprechpartner für die Eltern ist der jeweilige Einrichtungsträger bzw. die Einrichtungsleitung.

 

Hintergrund: Seit Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben. Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas wieder erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

 

+++ Antrag auf Notbetreuung in Hort und Schule auf www.osl-online.de +++

Ab dem 22. Februar 2021 wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen.

Der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes weiterhin untersagt, soweit in Schulen kein Präsenzunterricht stattfindet.

 

Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird weiterhin bei Erfüllung der Anspruchskriterien eine Notbetreuung angeboten. Ist eine personensorgeberechtigte Person im stationären, ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig, gilt die Ein-Eltern-Regelung und der Anspruch gilt auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, gibt das Land in seiner aktuellen 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor.

 

Mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL zum 14.02. hat die Kreisverwaltung das Formular auf Notbetreuung entsprechend um die geltenden Anspruchskriterien des Landes angepasst. Das Formular auf Notbetreuung in Horteinrichtungen und Schulen mit Primarstufe sowie der Antrag auf Notbetreuung für Alleinerziehende stehen unter www.osl-online.de zum Download bereit.

 

Bereits gestellte Anträge bzw. eine hierauf bereits ergangene Entscheidung behalten ihre Gültigkeit, sofern sich durch die in OSL nunmehr ausschließlich geltende 6. Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

Eltern sollten beachten, dass sich mit Blick auf die Berufe kritischer Infrastrukturen Änderungen ergeben haben. So sieht das Land Brandenburg bspw. die in OSL zuletzt für alle Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur geltende Ein-Eltern-Regelung lediglich bei medizinischer und pflegerischer Tätigkeit vor. Alleinerziehende wiederum haben nunmehr einen generellen Anspruch auf Notbetreuung im Hort.

 

+++ Angaben zu Impfungen in Pflegeheimen +++

Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten seit kurzem wöchentlich Angaben zu den erfolgten Impfungen in den Pflegeheimen zur Verfügung.

Für die Kalenderwoche 6 (8.-14.02.2021) wurden für OSL folgende Zahlen ausgewiesen: Demnach erfolgten Erstimpfungen in 17 der 19 Pflegeheime. In 11 Pflegeheimen fanden bereits die Zweitimpfungen statt. Erstimpfungen in den Pflegeheimen erhielten in Summe 1.645 Personen. Als vollständig geimpft galten 1.449 Personen in den Einrichtungen.

 

Pflegeheime bildeten auch in OSL zurückliegend öfters Orte für Ausbruchsgeschehen. In der Gesamtbetrachtung stellen die Fälle jedoch nur einen Teil der Gesamtzahl der Infizierten dar. Die Infektionen gehen auch auf verschiedene andere Bereiche zurück.

 

+++ Großschadensereignis aufgehoben +++

Mit Blick auf die rückläufige 7-Tages-Inzidenz im Landkreis und die entspannte Situation im Bereich der stationären Versorgung hebt Landrat Siegurd Heinze mit Wirkung vom 17. Februar 2021 das am 22.12.2020 formell festgestellte Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis OSL auf.

 

Heinze: „Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einem spürbaren Rückgang der Infektionszahlen geführt. Eine Gefährdung der Gewährleistung der akuten Notfallversorgung liegt aktuell nicht mehr vor. Insbesondere hat sich die Situation im Klinikum Niederlausitz hinsichtlich der Verfügbarkeit von Personal und Belegungskapazitäten entspannt. Verlegungen von Patienten unter Einsatz der Katastrophenschutzeinheiten waren seit geraumer Zeit nicht mehr erforderlich.“

 

Zum Zeitpunkt der Feststellung des Großschadensereignisses am 22.12.2020 lag die 7-Tages-Inzidenz bei 514.

 

Brandenburg impft: Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet

(18. 02. 2021)

Im Gesundheitsministerium ist in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Brandenburg eine Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet. Grundlage ist die aktualisierte Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 8. Februar 2021 in Kraft getreten ist. Danach gibt es nun die Möglichkeit für Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Einordnung höchstens in die zweite Prioritätsstufe. Personen mit einer Erkrankung oder Behinderung, welche nicht explizit in der Corona-Impfverordnung benannt wird, aber ebenfalls ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, haben Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis für die Impfberechtigung in der zweiten Stufe mit hoher Priorität oder in der dritten Stufe mit erhöhter Priorität. Solche ärztlichen Zeugnisse können nach der Impfverordnung ausschließlich von berechtigten Einrichtungen ausgestellt werden, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden hiermit beauftragt wurden.


Die Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen im Gesundheitsministerium wird von zwei Mitgliedern der Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg sowie von einer Kammerjuristin beratend unterstützt. Begründete Anträge auf eine Einzelfallentscheidung können per Post an das Gesundheitsministerium gesendet werden (Anschrift: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Postfach 60 11 63, 14411 Potsdam, Kennwort: Impfpriorität).
Gesundheitsministerium Ursula Nonnemacher: „Da anfangs nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, werden Corona-Schutzimpfungen zunächst an priorisierten Personengruppen durchgeführt, um die Anzahl schwerer Krank-heitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Mit der ersten Corona-Impfverordnung konnten aber Personen, die aufgrund von seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, nicht sofort geimpft werden. Brandenburg hat sich dafür eingesetzt, dass solche Einzelfälle zur Gruppe mit der höchsten Priorität gehören. Ich bedauere sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium hier anders entschieden hat. Da jetzt aber mit dem dritten zugelassenen Impfstoff von AstraZeneca deutlich mehr Menschen im Alter unter 65 Jahren geimpft werden können, können wir nun auch Personen der Kategorie 2 ein Impfangebot machen. Und dazu gehören auch diese Einzelfälle.“


Wichtig: Alle Personengruppen, die aufgrund einer in der Corona-Impfverordnung explizit genannten Erkrankung oder Behinderung bereits zur zweiten Stufe mit hoher Priorität oder zur dritten Stufe mit erhöhter Priorität gehören, gehören nicht zu der Zielgruppe der neuen Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen.


Zielgruppe für die neue Stelle sind:
Personen, die weder im Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i noch Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h der neuen Corona-Impfverord-nung explizit genannte Erkrankungen oder Behinderungen haben, aber bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzel-fall ebenfalls ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, können ihren begründeten Antrag für eine Einzelallentscheidung per Post an das Gesundheitsministerium schicken. Grundlage sind Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j sowie Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Corona-Impfverordnung.


Wenn die Stelle zur Klärung von Impfprioritäten einem Antrag im Einzelfall zustimmt, wird die jeweilige Person von dieser Stelle ein ärztliches Zeugnis für die Impfberechtigung mit hoher oder erhöhter Priorität erhalten. Die Stelle wird für die Terminvergabe das Callcenter über diese Einzelfälle direkt informieren. Das Call-center wird dann aktiv Kontakt mit diesen Personen aufnehmen und ihnen Impftermine anbieten.


Zielgruppe für die neue Stelle sind nicht:
In der neuen Corona-Impfverordnung sind im Paragraph 3 „Schutzimpfung mit hoher Priorität“ Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Personen genannt, die aufgrund konkret beschriebener Erkrankungen oder Behinderungen Anspruch auf die Schutzimpfung mit hoher Priorität haben. Dazu zählen Personen

  • mit Trisomie 21,
  • nach Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • mit chronischer Nierenerkrankung,
  • mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

 

Bei diesen Personen ist ein ärztliches Zeugnis der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes ausreichend, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Sie können einen Termin vereinbaren, sobald Personengruppen der zweiten Stufe mit hoher Priorität an der Reihe sind.


Im Paragraph 4 „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“ Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h sind Personen genannt, die aufgrund konkret beschriebener Erkrankungen oder Behinderungen Anspruch auf die Schutzimpfung mit hoher Priorität haben. Dazu zählen Personen

  • mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
  • mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  • mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
  • mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chroni-schen neurologischen Erkrankung,
  • mit Asthma bronchiale,
  • mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
  • mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
  • mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).

 

Bei diesen Personen ist ein ärztliches Zeugnis der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes ausreichend, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Sie können einen Termin vereinbaren, sobald Personengruppen der dritten Stufe mit erhöhter Priorität an der Reihe sind.


Hintergrund
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte am 29. Januar 2021 ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung veröffentlicht. Darin steht: „Bei der Priorisierung […] können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss. […] Diese Öffnungsklausel darf nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzuführen und somit stärker gefährdeten Personen die Impfung vorzuenthalten.“

 

Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam


Pressesprecher: Gabriel Hesse
Telefon: +49 331 866-5040
Mobil: +49 170 45 38 688


Internet: https://msgiv.brandenburg.de
Twitter: https://twitter.com/MSGIV_BB
Mail:

[PM_MSGIV_Stelle_zur_Klaerung_von_Impfprioritaeten_20210218]

Brandenburger Impfgipfel: Ab 2. Quartal deutliche Zunahme der Impfungen – Hausärzte werden einbezogen

(17. 02. 2021)

Ab Anfang des zweiten Quartals ist in Brandenburg mit einer erheblichen Zunahme der Lieferung von Impfstoff gegen das Coronavirus zu rechnen. Die Impfkapazitäten im gesamten Land werden entsprechend angepasst. Darauf verständigten sich heute Abend in einer Videokonferenz Ministerpräsident Dietmar Woidke und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. An der Beratung auf Einladung von Woidke nahmen auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) – Landesverband Brandenburg, die Landes-ärztekammer, die Landeskrankenhausgesellschaft sowie Kienbaum als Projektleitung teil.


Die erwarteten deutlich steigenden Lieferungen ergeben sich aus Daten des Bundesgesundheitsministeriums. Sie basieren auf dem nationalen Impfplan des Ministeriums, der Anfang Februar auf Initiative Brandenburgs von Bund und Ländern vereinbart worden war. Im Februar werden etwa 130.000 Dosen verimpft. Ziel sind im zweiten und dritten Quartal ansteigend mindestens 530.000 Impfungen monatlich. Vorgesehen ist, auch an Wochenenden zu impfen.


Dietmar Woidke: „Nach den bisherigen Engpässen bei den Impfstoffen wird bald deutlich mehr geliefert werden. Darauf müssen wir uns gemeinsam mit allen Partnern vorbereiten, damit sofort ein Rad ins andere greifen kann. Das bedeutet für alle Beteiligten noch viel Arbeit. Der heutige Impfgipfel hat ganz klar gezeigt, dass dazu alle bereit sind und mitziehen. Nach den bundesweiten Engpässen und Ärgernissen werden wir voraussichtlich ab Mitte März in eine deutlich bessere Situation kommen. Dafür brauchen wir erheblich mehr Impfkapazitäten. Es bleibt dabei: Ein schneller Fortschritt beim Impfen ist der Schlüssel für dauerhafte Lockerungen bei den Corona-Eindämmungsmaßnahmen.“


Vereinbart wurde auf dem Brandenburger Impfgipfel:

 

  1. Die Impfkapazitäten mit den Säulen Impfzentren und -stellen, Mobile Impfteams (derzeit 33), Krankenhäuser und niedergelassene Ärzteschaft werden ausgebaut. Dezentrale Konzepte wie beispielsweise Impfbusse oder örtliche Impftage sollen das System unterstützen. Nur dadurch ist es möglich, allen impfbereiten Brandenburgerinnen und Brandenburgern bis Ende Sommer 2021 ein Impfangebot zu unterbreiten. Dazu müssen im zweiten und dritten Quartal etwa 3 Mio. Impfdosen verimpft werden.
  2.  Ergänzend zu den bestehenden 11 Impfzentren werden – wie angekündigt - weitere Zentren oder regionale Impfstellen in 7 Kreisen eingerichtet (Prignitz, Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Oder-Spree, Oderspreewald Lausitz und Spree-Neiße). Daran wird bereits mit konkreten und auf die jeweilige Situation zugeschnittenen Konzepten gearbeitet. Das Land schafft die rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen. Sie sollen nach Möglichkeit noch im ersten Quartal 2021 starten.
  3. Die Partner des Impfgipfels begrüßen die Bereitschaft der KVBB, Corona-Impfungen in geeigneten Arztpraxen, z. B. Schwerpunktpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren Einrichtungen der ambulanten Versorgung modellhaft erproben zu lassen. Die Landesregierung wird hierfür die entsprechenden Voraussetzungen schaffen.
  4. Die niedergelassene Ärzteschaft soll auch in ihren Praxen bzw. im Rahmen von Hausbesuchen in die Impfkampagne eingebunden werden. Die Landesregierung will dazu Modellvorhaben mit Hausärzten starten.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss die Verordnung – wie von ihm angekündigt – schnell aktualisieren, denn wir kom-men nur breit in die Fläche, wenn die Hausärzte eingebunden werden. Ein Modellversuch ist dafür zu wenig. Aber damit können wir die Abstimmung und Abläufe bereits einüben und später auf das gesamte System übertragen.“


Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Es ist wichtig, dass wir die Impfkapazitäten jetzt gemeinsam wie geplant deutlich ausbauen, damit wir – sobald mehr Impfstoffe geliefert werden – die vielen Impfwünsche schnellstmöglich erfüllen können. Die Impfbereitschaft in der Brandenburger Bevölkerung ist weiterhin sehr groß.“


Bisher wurden im Land Brandenburg insgesamt 142.953 Impfungen verabreicht (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 16.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 81.989 Erstimpfungen (Impfquote: 3,3 Prozent) und 60.964 Zweitimpfungen (Impfquote: 2,4).


Infos unter: www.brandenburg-impft.de

 

 

Staatskanzlei des Landes Brandenburg,

Pressestelle,

Heinrich-Mann-Allee 107,

14473 Potsdam
V.i.S.d.P. Florian Engels, T

elefon 0331-866-1208;

Fax 0331-866-1415;

 

[210217_Corona Impfgipfel]

Landesbehindertenbeauftragte Armbruster begrüßt Initiative „Inklusionsgremium Südbrandenburg“

(16. 02. 2021)

Enge Zusammenarbeit für die Interessen von Menschen mit Behinderungen: Auf Initiative der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Landkreise Elbe-Elster, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sowie Cottbus/Chóśebuz startete Anfang des Jahres das „Inklusionsgremium Südbrandenburg“. Mitglieder des Inklusionsgremiums sind in Vereinen, Selbsthilfegruppen, Behindertenbeiräten, Organisationen und Institutionen der Behindertenhilfe und Behindertenpolitik im südbrandenburgischen Raum tätig. Gemeinsam sollen Veranstaltungen und Projekte initiiert und umgesetzt werden. Heute fand ein erster virtueller Austausch statt, an dem Janny Armbruster, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, teilnahm.

 

Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster begrüßt die neue Initiative: „Wenn wir eine wirklich inklusive Gesellschaft sein wollen, dann müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt und vor Ort an der Entwicklung der Gesellschaft mitwirken. Insofern begrüße ich die südbrandenburgische Initiative von Vereinen, Organisationen und Institutionen der Behindertenhilfe und Behindertenpolitik und werde sie aktiv unterstützen.“

 

Johanna Zabka, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Im Süden von Brandenburg ist im vergangenen Herbst der Wunsch gewachsen, noch enger zusammenzuarbeiten und sich in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen stärker flächendeckend zu vernetzen. Gemeinsam wollen wir uns hier, vor Ort, in Südbrandenburg, für eine Gesellschaft einsetzen, in der Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können. Daraus ist jetzt das ‚Inklusionsgremium Südbrandenburg‘, ein aktives Netzwerk vieler Partnerinnen und Partner, entstanden.“

 

Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, auf der Erfahrungen ausgetauscht, aktuelle Problemstellungen erörtert, Ideen erarbeitet und gemeinsame Aktionen umgesetzt werden können. Durch diesen fachlichen Austausch wird es möglich, landkreisübergreifend behindertenpolitische Handlungsfelder in Südbrandenburg zu identifizieren und entsprechende Strategien für eine barrierefreie Region zu entwickeln.

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[102_21_MSGIV_Inklusionsgremium_Suedbrandenburg_20210216]

„Mein Jahr 2020“: Woidke und Ernst loben Malwettbewerb zum Kindertag am 1. Juni aus – 21 Tablets zu gewinnen

(15. 02. 2021)

Ministerpräsident Dietmar Woidke lobt gemeinsam mit Bildungsministerin Britta Ernst einen Malwettbewerb zum Internationalen Kindertag am 1. Juni aus. Das traditionelle Kinderfest in der Potsdamer Staatskanzlei mit 100 Grundschulkindern muss aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auch für 2021 abgesagt werden.

 

In dem Aufruf, der auch als Videobotschaft von Woidke und Ernst unter https://kindertag.brandenburg.de/ verbreitet wird, heißt es: „Das Corona-Virus hat Brandenburg und die Welt weiterhin fest im Griff, sodass es uns leider auch in diesem Jahr nicht möglich ist, gemeinsam unbeschwert zu feiern. Darüber sind wir sehr traurig. Uns ist es wichtig, trotzdem mit euch in Kontakt zu bleiben. Wir wollen wissen, was euch im vergangenen Jahr bewegt hat. Deswegen rufen wir zum Malwettbewerb „Mein Jahr 2020“ auf. Malt, zeichnet oder klebt eure Gedanken zum Jahr 2020 auf. Es war sicherlich ein außergewöhnliches und nicht immer leichtes Jahr für viele von euch. Eurer Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Wir freuen uns auf Eure Arbeiten.“

 

Aufgerufen sind alle Brandenburger Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Unter dem Motto „Mein Jahr 2020“ können Bilder in A4 oder A3 Format gestaltet werden. Die fertigen Kunstwerke müssen bis spätestens 12. März – versehen mit Namen, Alter und Anschrift – in die Potsdamer Staatskanzlei gelangen. Eine Jury aus Mitarbeitenden der Staatskanzlei und des Bildungsministeriums sowie einem Kunstpädagogen wird die 21 schönsten Bilder (3 je Alterskategorie) auswählen. Zu gewinnen gibt es 21 Tablets. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten als Dankeschön fürs Mitmachen den Brandenburger Familienpass. Die Siegerkunstwerke werden in einer Ausstellung in der Potsdamer Staatskanzlei zu sehen sein, die pünktlich zum Internationalen Kindertag am 1. Juni eröffnet wird. Alle ausgestellten Bilder werden in einem Online-Album auf brandenburg.de ausgestellt.

 

Bewerbungen sind bis spätestens 12. März an folgende Adresse zu richten:

 

Staatskanzlei Brandenburg

Presseamt

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Alle Informationen rund um den Malwettbewerb unter:

https://kindertag.brandenburg.de/

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

[210215 PM Start Malwettbewerb Kindertag]

Stromspar-Check-Aktion am 5. März von 8 bis 18 Uhr

(15. 02. 2021)

Am Tag des Energiesparens klemmen sich die Stromspar-Teams in Senftenberg und Cottbus ans Telefon. Sie beraten in einer einmaligen Aktion den ganzen Tag Interessierte aus einkommensschwachen Haushalten zum Energiesparen.

 

Senftenberg/Cottbus, den 15.02.2021 - Die jüngste Stromrechnung fiel ungewöhnlich hoch aus? Der internationale Tag des Energiesparens am 5. März ist wichtiger denn je. Denn Lockdown und Homeschooling erhöhen den privaten Energieverbrauch und damit die Kosten – das belastet vor allem Haushalte mit geringen Einkommen.

An der kostenlosen Hotline bietet das Team vom Stromspar-Check am internationalen Tag des Energiesparens am 5. März den Extra-Service. „Wir freuen uns auf viele Anrufe und haben ein kompetentes Team am Start. Die Hotline 03573-709320 (Senftenberg)und 0355-8777332  (Cottbus) ist von 08.00 bis 18.00 Uhr besetzt. „Wir helfen Ihnen weiter – mit einer ersten Telefonberatung oder einem kurzfristigen Termin für einen weitergehenden Check, online oder vor Ort im Haushalt.“

Ansonsten sind wir natürlich auch weiter zu den bekannten Zeiten erreichbar!

Wer Sozialleistungen bezieht oder nur über eine geringe Rente verfügt, kann sich kostenlos und individuell beraten lassen. Wenn das zurzeit nicht in den Wohnungen möglich ist, beraten die Stromspar-Teams von der Diakonie Niederlausitz gGmbH grundsätzlich auch gerne am Telefon oder im Video-Chat. Ob vor Ort, online oder am Telefon – die umfassend geschulten Stromspar-Teams geben praktische Tipps zum energieeffizienteren Nutzungsverhalten. Mit Soforthilfen im Wert von bis zu 70 Euro wie LEDs, schaltbaren Steckerleisten und wassersparenden Duschköpfen, werden der Energieverbrauch und damit Kosten sofort reduziert.

Die persönliche Beratung im Haushalt findet unter strengen Hygieneauflagen statt, um alle Beteiligten gleichermaßen zu schützen. Der Hygieneplan umfasst unter anderem Abstandsregelungen, Desinfektion, die Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, Lüftungshinweise sowie die umfassende Vorbereitung der Vor-Ort-Termine.

Zum Hintergrund:

Seit 2008 gibt es den bundesweiten Stromspar-Check, in dem der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) die Bekämpfung von Energiearmut und die Erreichung von Klimaschutzzielen verknüpfen. Gefördert wird das erfolgreiche Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Unterstützer im  Landkreis OSL sind unter anderem die Stadtwerke Senftenberg, die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg, das Jobcenter OSL und der Landkreis.

 

Weitere Infos: www.stromspar-check.de

Verbleibt nur noch eins – passt auf euch auf und bleibt oder werdet gesund!!!

[PM Stromsparcheck]

Foto zu Meldung: Stromspar-Check-Aktion am 5. März von 8 bis 18 Uhr

Klinikum Niederlausitz GmbH: Sanierung, Teil-Verkauf, Corona: Bewegtes Jahr 2020 im Klinikum Niederlausitz

(15. 02. 2021)

Senftenberg/Lauchhammer. Die Geschäftsführer des Klinikums Niederlausitz ziehen nach einem Jahr im Dienst Bilanz: Die wirtschaftliche Entwicklung ist positiv und das Interessenbekundungsverfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Beide Häuser bleiben gut aufgestellt für die Gesundheitsversorgung in der Region.

 

Nach einem Jahr Sanierungsmodus hat sich im Klinikum Niederlausitz die wirtschaftliche Situation deutlich verbessert. Aller Voraussicht nach und vorbehaltlich des ausgewiesenen Jahresergebnisses wird die Klinikum Niederlausitz GmbH 2020 nach zwei defizitären Jahren ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreichen. „Wir kommen aus einer insolvenznahen Situation und konnten 2020 zeigen, welches Potential im Klinikum Niederlausitz steckt: Es ist medizinisch gut aufgestellt und bietet eine tragfähige Perspektive. Für die Zukunft sind aber hohe Investitionen unerlässlich“, informiert Tobias Vaasen, der gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Wallwiener seit Januar 2020 die Geschäfte der Klinikum Niederlausitz GmbH führt. Beide sind für das Beratungsunternehmen WMC Healthcare tätig, das Ende 2019 vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit der wirtschaftlichen Sanierung der Klinikum Niederlausitz GmbH beauftragt wurde.

 

Notwendige Investitionen will in den kommenden Jahren die Sana Kliniken AG stemmen: Der drittgrößte Krankenhausbetreiber Deutschlands wird entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 17. Dezember 2020 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Klinikum Niederlausitz GmbH vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz erwerben. Die Verträge befinden sich in der finalen Abstimmung. Die zeitnahe Übergabe der Geschäfte an die Sana Kliniken AG wird vorbereitet. „Von dieser Übergangsphase unberührt bleibt das aktuelle medizinische Angebot der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer. Die Kliniken erfüllen ihren Versorgungsauftrag auf hohem qualitativem Niveau für die Patienten in der Region. Einzig die Bewältigung der Corona-Pandemie limitiert aktuell unser Behandlungsspektrum bei geplanten und verschiebbaren Eingriffen“, schildert Tobias Vaasen die medizinische Situation.

 

Turbulentes Jahr im Klinikum
Der Geschäftsführer blickt auf ein bewegtes Jahr zurück: „Unser Auftrag als Geschäftsführer war es, das operative Ergebnis zu verbessern und das Interessenbekundungsverfahren zu begleiten. Corona kam dazu – plötzlich waren wir auch Krisenmanager.“ Die Sanierungsmaßnahmen wurden in einem Steuerkreis mit Vertretern aus allen Bereichen des Klinikums diskutiert und schließlich in transparenten Verfahren durch die Fachbereiche umgesetzt. „Allein die Motivation und das Engagement der Teams hatten einen spürbaren Effekt auf die Entwicklungen in diesem Jahr. Das ist eine tolle Klinik mit tollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! In dem bald neu aufgestellten Unternehmen wird noch viel zu erreichen sein“, hebt Tobias Vaasen hervor. Neun der zwölf Monate des Jahres 2020 waren geprägt von der Pandemie mit Krisenstabssitzungen und Belegungsplanungen. Aufgrund dieser hohen Zusatzbelastung konnten nicht alle geplanten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

 

Auch den Patienten des Klinikums Niederlausitz verlangte das Jahr 2020 viel ab: Behandlungstermine wurden abgesagt, Besuche von Angehörigen müssen nach wie vor entfallen, das Klinikpersonal ist unter der Schutzkleidung schwer zu erkennen und jeder Krankenhausaufenthalt ist mit einem Corona-Test verbunden. „Unter diesen Bedingungen ist eine warmherzige Zugewandtheit wichtiger, aber auch schwieriger als jemals zuvor. Unsere Pflegekräfte tun ihr Möglichstes, um trotz Infektionsschutz im einfühlsamen Kontakt mit Patienten und ihren Angehörigen zu bleiben“, schildert Pflegedirektorin Denise Hausdorf den Anspruch der rund 450 Mitarbeiter des Pflege- und Funktionsdienstes im Klinikum.

 

Verbesserte Erlössituation durch Einsparungen und Nachforderungen
Zu den Sanierungsmaßnahmen im medizinischen Bereich gehörten Anpassungen beim Kapazitätsmanagement für eine gleichmäßigere Auslastung der Operationssäle in den Krankenhäusern in Senftenberg und Lauchhammer, die Erweiterung der intensivmedizinischen Behandlungsplätze und die der Bereitschaftszeiten im Herzkatherlabor. Andere Stellschrauben waren eine schnellere Rechnungstellung und Einigungen zu offenen Forderungen mit den Krankenkassen. Im Bereich Personal wurden Kosten durch das Ablösen von Fremdpersonal mit Neueinstellungen, durch ein proaktives Personalmanagement und die geringere Inanspruchnahme von Personalvermittlungsagenturen gespart.

 

Das Sanierungskonzept von WMC sieht die Konzentration der Klinikum Niederlausitz GmbH auf die Kernkompetenzen in der stationären und ambulanten Krankenversorgung vor. Daraus resultiert auch die Trennung von den am FamilienCampus LAUSITZ in Klettwitz ansässigen Tochterunternehmen Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH. Hierzu befinden sich Klinikum und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in den finalen Verkaufsverhandlungen mit dem ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V.

 

Die Kostensteigerung im Klinikum Niederlausitz im vergangenen Jahr war einerseits durch ein restriktives Ausgabenverhalten, aber auch durch zusätzliche Ausgaben für Reorganisation und Pandemie geprägt. „2020 gab es durch die Tarifeinigungen mit verdienten Gehaltssteigerungen mit ver.di und dem Marburger Bund sowie durch die noch nicht refinanzierten Kosten, die uns durch Corona entstanden sind, außergewöhnliche finanzielle Belastungen. Vor diesen Hintergrund ist die Kostensteigerung bemerkenswert moderat“, findet Prof. Christian Wallwiener.

 

Erst Anfang 2021 wurde bestätigt, dass ein Großteil der aufgrund von Corona entfallenen Erlöse, wie schon im Frühjahr 2020, durch Ausgleichzahlungen der Bundesregierung erstattet werden. „Die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sowie die gleichzeitige wirtschaftliche Sicherung in der Corona-Pandemie waren und bleiben ein Spagat und ein permanentes Steuern auf Sicht. Die Hilfen der Bundesregierung für Krankenhäuser konnten im Klinikum Niederlausitz die hohe finanzielle Belastung auf ein moderates Maß reduzieren“, konstatiert Tobias Vaasen. 

 

Schwerpunkt 2021 liegt auf Neuausrichtung 
Auch Landrat Siegurd Heinze zieht nach diesen außergewöhnlichen Monaten ein positives Fazit: „Das Klinikum Niederlausitz blickt auf ein Jahr, das in Erinnerung bleiben wird. OSL war zeitweise der am stärksten vom neuartigen Coronavirus betroffene Landkreis Brandenburgs, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Betrieb in den Häusern in Senftenberg und Lauchhammer. Den Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebühren Anerkennung und Respekt. In der Pandemiebewältigung war und ist das Klinikum ein jederzeit verlässlicher Partner.
Trotz aller Herausforderungen im Klinikalltag im Zusammenhang mit der Pandemie ist es der Geschäftsführung und Belegschaft zudem gelungen, die Sanierung des Klinikums fokussiert weiter voranzutreiben. Letztendlich konnte ein respektables Jahresergebnis erzielt werden. Gleichzeitig konnte mit dem Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens Ende 2020 ein starker Partner für die weitere erfolgreiche und zukunftsfähige Ausrichtung des KNL präsentiert werden. Auch in diesem mehrmonatigen umfangreichen Prozess gab es eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten seitens des Klinikums. Die zukunftsfähige Neuausrichtung des Krankenhauses dürfte im Jahr 2021 ein wichtiges Thema bleiben.“

 


Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 


Pressekontakt

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Neue kostenfreie Seminare für ehrenamtlich Aktive in OSL

(15. 02. 2021)

Projektbüro Ehrenamt führt Angebot fort / Jetzt anmelden

 

Auch in diesem Jahr können interessierte ehrenamtlich aktive Frauen und Männer und Vereinsmitglieder aus dem Landkreis OSL an kostenfreien Online-Seminaren teilnehmen, um ihr Wissen themenspezifisch zu erweitern. Nachdem die ersten angebotenen Weiterbildungen im Herbst 2020 eine gute Resonanz erfuhren, führt das Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung OSL das kostenfreie Angebot in Zusammenarbeit mit dem Vereins- und Verband-Service Frankfurt fort. Auftakt ist der 8. März 2021.

 

Die Seminare befassen sich mit den Themen Haftungsrisiken und Versicherungsschutz für gemeinnützige Organisationen und deren Organe (08.03., Anmeldeschluss 01.03.), Steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt und Vereine (23.03., Anmeldeschluss 16.03.),  Grundlagen der Vereinsbuchführung und des Vereins-(Steuer)Rechts Teil 1 und 2 (Teil 1: 15.04., Anmeldeschluss 08.04., Teil 2: 29.04., Anmeldeschluss 22.04.), Kreative Beschäftigungs- und Vergütungspraxis im Verein (18.05., Anmeldeschluss 11.05.) sowie Kooperationen, Spielgemeinschaften, Fusionen, Förderverein & Co (08.06., Anmeldeschluss 01.06.).   

 

Die Online-Seminare finden jeweils in der Zeit von 18-20 Uhr statt.

 

Die Vortragstätigkeit wird von verschiedenen Vereinsexperten, wie Juristen und Fachanwälten mit Schwerpunkt Vereinssteuerrecht, ausgeführt. Die genauen Inhalte der einzelnen Seminare sowie das jeweilige Anmeldeformular sind auf der Internetseite www.ehrenamt-osl.de zu finden.

 

Anmeldungen nimmt das Projektbüro auch per E-Mail ( ), telefonisch (03573 870 -5125/ -5126) sowie auf dem Postweg entgegen (Landkreis OSL / Büro Landrat / SG Wirtschaft und Förderung, Projekt Hauptamt stärkt Ehrenamt, Postfach 10 00 64, 01956 Senftenberg).

 

Mitmachen kann, wer einen PC oder Laptop mit Internetzugang und Lautsprecher besitzt. Mikrofon und WebCam sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

 

Interessierte können sich auf Wunsch auch für mehrere Seminare anmelden.

 

Zur Bewältigung gemeinnütziger Aktivitäten genügt es nicht, Zeit und Engagement einzubringen. Ehrenamt braucht auch Management und dafür sind gut qualifizierte Menschen wichtig. Zur Umsetzung dieses Themas organisierte das Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung OSL, bestehend aus Roswitha Ullrich und Christian Gröbe, im vergangenen Jahr erstmalig Weiterbildungen für ehrenamtlich Aktive und Vereinsmitglieder. An den Online-Veranstaltungen nahmen durchschnittlich jeweils 30 Vertreter verschiedener ehrenamtlicher Organisationen teil.

 

Das Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ entstand im Mai 2020 im Ergebnis der Teilnahme des Landkreises OSL am bundesweiten Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“. Ziel ist es, Vereinen und ehrenamtlich Tätigen im Landkreis mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Weitere Informationen: www.ehrenamt-osl.de 

Foto zu Meldung: Neue kostenfreie Seminare für ehrenamtlich Aktive in OSL

Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

(12. 02. 2021)

Senftenberg/Lauchhammer. Am Morgen des 12. Februar 2021 wurden 15 Covid-19-Patienten im Krankenhaus in Senftenberg behandelt, davon drei intensivmedizinisch beatmet. Die Zahl der behandelten Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz ist somit gleichbleibend bis leicht fallend. Heute war zudem der letzte Tag in der Mitarbeiter-Kindernotbetreuung: Die Kinder werden schrittweise in ihren Schul- und Kitaalltag zurückkehren. 

In den vergangenen sieben Tagen wurden im Klinikum Niederlausitz im Durchschnitt pro Tag 20 Patienten mit Covid-19 behandelt und zwei Covid-19-Patienten täglich neu aufgenommen. In der Vorwoche wurden durchschnittlich 22 Patienten pro Tag behandelt. „Die Schutzmaßnahmen und die Corona-Impfungen scheinen zu greifen. Die nach wie vor langsam fallenden Zahlen der Covid-19-Patienten geben Hoffnung. Dennoch lassen wir bei unseren Entscheidungen zu einer Erweiterung des medizinischen Angebots um geplante Eingriffe mit Blick auf die Infektions- und Inzidenzzahlen größte Vorsicht walten. Wir müssen jederzeit in der Lage bleiben, sofort zurück zur Pandemie-Versorgung mit Fokus auf Akut- und Notfälle zu wechseln“, informiert Geschäftsführer Tobias Vaasen.

 

Kindernotbetreuung hat Mitarbeiter entlastet
Eine der geplanten Eröffnungen betrifft die Tagesklinik des Zentrums für Psychosoziale Gesundheit in Senftenberg. Deren Räumlichkeiten nutzte bis zum 12. Februar die Mitarbeiter-Kindernotbetreuung des Klinikums, die nun nach sieben Wochen endet. Ab kommender Woche werden die Kinder schrittweise in ihren Schul- und Kitaalltag zurückkehren. Die Betreuung wurde von der Personalabteilung initiiert und von den Mitarbeiterinnen der Familienzentrierten Interaktionstherapie (FAZIT) der Kinderklinik in Lauchhammer umgesetzt. Insgesamt haben hier 21 Mitarbeiterkinder zwischen vier und zwölf Jahren aus Brandenburg und Sachsen viele schöne Stunden verbracht und kreative Tagesangebote genutzt. Das FAZIT-Team hat mit seiner fachlichen Expertise hochqualifizierte Lerneinheiten für eine optimale Lernmotivation angeboten. Alle Eltern haben dankend zurückgemeldet, damit eine Entlastung vom Homeschooling erfahren zu haben. Auch mit flexiblen Betreuungszeiten von 5:45 Uhr bis 17:30 Uhr und einem Shuttleservice zwischen beiden Standorten konnte die Kindernotbetreuung Eltern im Lockdown spürbar unterstützen.

Hygienemaßnahmen: Weniger Infektionskrankheiten
Auffallend niedrige Zahlen an Influenza-, Rota- und Norovireninfektionen ermittelte das Institut für Krankenhaushygiene des Klinikums Niederlausitz für das Jahr 2020. Die Influenzaerkrankungen sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp acht Prozent gesunken. Waren es 2019 noch 70 gemeldete Rotavirusfälle im Klinikum, konnte im letzten Jahr nur bei acht Personen dieser Virus nachgewiesen werden. Der Norovirus ist um zwei Drittel zurückgegangen. Diese Ergebnisse lassen sich auf die strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zurückführen. Ein Grund mehr, besonders jetzt auf regelmäßiges Händedesinfizieren, Mund-Nasenschutz und frische Luft zu achten.

 


Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 


Pressekontakt

Anne Herrmann
Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung – Lockdown bis 7. März verlängert – Grundschulen starten ab 22. Februar mit Wechselunterricht – Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen – Häufigere Test

(12. 02. 2021)

Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens im Land Brandenburg geführt. Trotz dieses Erfolgs müssen die Kontaktbeschränkungen auch in den nächsten Wochen beibehalten werden, insbesondere da sich Corona-Mutationen wie die „britische“ Variante und die „südafrikanische“ Variante auch in Brandenburg verbreiten und die Werte insgesamt noch zu hoch sind.

 

Deshalb hat das Kabinett heute entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend um drei Wochen bis zum 7. März zu verlängern (z. B. Schließungen Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und Kultureinrichtungen).

 

Zugleich wurden erste vorsichtige Lockerungen beschlossen. Die aktualisierte Verordnung tritt am Montag (15.02.) in Kraft. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Mittwoch in Landesrecht um.

 

Auf Antrag von Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte der Landtag gestern über die Ergebnisse der MPK und deren Umsetzung in Brandenburg diskutiert. Ebenfalls bereits gestern hatte das Kabinett in einer Telefonkonferenz den Rahmen für die neue Verordnung mit den Kreisen und kreisfreien Städten beraten. Woidke: „Diese regelmäßigen Gespräche sind mir sehr wichtig, da politische Beschlüsse vor Ort ganz konkret umgesetzt werden müssen. Ich bin den Landräten und Oberbürgermeistern für den steten und intensiven und konstruktiven Austausch dankbar.“

 

Die dreiwöchige Verlängerung des Lockdown ist mit ersten Lockerungen verbunden: So wird ab 22. Februar wird der Unterricht in den Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen.

 

Mit den heutigen Daten ist die Zahl bestätigter Corona-Fälle innerhalb von 24 Stunden um 374 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 72.558 Brandenburgerinnen und Brandenburger nachweislich an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg mit heutiger Meldung um 11 auf 2.756. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt aktuell bei 76,7 Der bisherige Höchststand in diesem Jahr betrug am 11. Januar noch 299,3.

 

Woidke: „Damit sank der wichtige Inzidenzwert innerhalb eines Monats um mehr als zwei Drittel. Das ist eine eindrucksvolle Leistung der gesamten Gesellschaft. Dafür mein Dank. Mit unserem heutigen Beschluss gehen wir einen vernünftigen Weg, der die wichtigsten Aspekte berücksichtigt: Die Infektionszahlen sinken schrittweise. Zugleich wächst aber die Sorge vor den Mutationen des Virus. Die weitgehende Verlängerung des Lockdown bedeutet harte Einschnitte, die an den Nerven zehren und auch Unmut erzeugen. Dafür habe ich Verständnis. Aber nur, wenn wir uns alle daran halten und parallel die Impfkampagne an Fahrt aufnimmt, kommen wir sukzessive aus dem Lockdown. Im Rahmen dieser Leitplanken müssen wir weiter auf Sicht fahren. Wer ins Risiko geht und zu viel Gas gibt, fliegt aus der Spur. Das können wir uns nicht erlauben. Die insgesamt verbesserte Entwicklung zeigt aber: Der Nebel lichtet sich.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir dürfen die Gefahr einer dritten Welle nicht unterschätzen. Die Mutationen breiten sich auch im Land Brandenburg immer weiter aus. Bisher sind insgesamt 91 Fälle nachgewiesen. Darunter sind neben 80 Fälle der britischen, 7 Fälle der südafrikanischen und 2 Fälle der brasilianischen Mutante. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Heute hat Deutschland Slowakei, Tschechien und Tirol als Virusmutationsgebiete eingestuft. Diese Varianten sind deutlich ansteckender. Deshalb wäre es gefährlich, in dieser Situation zu schnell zu viel zu lockern. Wir dürfen trotz der großen Belastungen durch den langen Lockdown jetzt den sich langsam einstellenden Erfolg beim Eindämmen des Coronavirus nicht aufs Spiel setzen.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Ich habe großes Verständnis für die lauter werdenden Rufe nach einem Ende des Lockdowns. Die vergangenen Monate waren hart und wir alle wünschen uns unser normales Leben zurück. Viele Brandenburger fürchten um Ihre berufliche Existenz, sorgen sich um die Bildung Ihrer Kinder oder vermissen einfach das gesellige Zusammensein mit Freunden und Familie. Keiner von uns hat sich diese Pandemie gewünscht und doch müssen wir alle gemeinsam da durch. Wir haben die Infektionszahlen stark senken können. Das ist ein Erfolg der Einschränkungen, die von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern diszipliniert eingehalten wurden. Es ist aber leider noch nicht an der Zeit für eine Entwarnung. Noch ist die Gefahr eines Rückfalls zu groß. Wir dürfen unseren gemeinsamen Erfolg nicht auf der Zielgeraden verstolpern. Deshalb bitten wir alle Brandenburger noch eine Weile auszuhalten. Die ersten Lockerungen stehen unmittelbar bevor und wir können durchaus optimistisch in den März blicken.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir freuen uns, das Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach vielen Wochen wieder zur Schule gehen können. Wir werden das verantwortungsvoll gestalten mit Wechselunterricht und damit kleineren Gruppen und Abstandsregeln. Den Schulen werden Spielräume eingeräumt, um den Wechselunterricht zu organisieren. Wir wollen den Schutz der Beschäftigten an ihrem Arbeitsort verbessern: Daher wird die großzügige Teststrategie für Beschäftigte an Schulen bis Ende April fortgesetzt und flexibilisiert, weil sich die Berechtigten jetzt auch im Wochenrhythmus testen lassen können. Erzieherinnen und Erzieher sowie Beschäftigte in den Jugendhilfeeinrichtungen können sich ab sofort bis zu zweimal wöchentlich mit Antigen-Schnelltests testen lassen, die das Land finanziert.“

 

Um die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es weiterhin erforderlich, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Dazu ist jede Person in Brandenburg weiter verpflichtet. Auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Die Schließungen z. B. von Gastronomie, weiter Teile des Einzelhandels und von Kultureinrichtungen bleibt bestehen.

 

Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind weiter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

 

Das Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Masken) in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich. Sie haben eine höhere Schutzwirkung als Mund-Nasen-Bedeckungen (sogenannte Alltagsmasken). Es wird dringend empfohlen, in allen Situationen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen, medizinische Masken zu tragen. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken.

 

Nach der Eindämmungsverordnung müssen medizinische Masken unter anderem im ÖPNV und überregionalen Bahnverkehr sowie in Geschäften getragen werden

 

Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollten unterlassen werden. Das gilt auch für überregionale touristische Ausflüge.

 

Um Kontakte am Arbeitsplatz – und damit potentielle Ansteckungen – zu vermeiden, soll das Homeoffice weiterhin intensiv genutzt werden und das Präsenzpersonal stark reduziert werden (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung).

 

Überblick: Die neuen Regelungen in der Eindämmungsverordnung

 

Besonders wichtig ist Woidke, „dass wir in Brandenburg die Grundschulen wieder öffnen – sofern die Zahlen nicht wieder steil nach oben gehen. Es geht dabei selbstverständlich um Bildung, aber auch um noch viel mehr: Die Kinder brauchen soziale Kontakte, den Austausch in der Gruppe. Die Öffnung bedeutet auch eine Entlastung für die Eltern, die in den letzten Wochen sehr viel geleistet haben“.

 

Ab 22. Februar tritt das im Brandenburger Stufenplan für die Schulen angestrebte Wechselmodell an Grundschulen in Kraft. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen nach den Maßgaben des Bildungsministeriums.

 

Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben, mit den bekannten Ausnahmen Abschlussklassen der jeweiligen Schulform und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“, im Distanzunterricht.

 

In den Innen- und Außenbereichen von Schulen muss von allen Personen eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Nur Kinder unter 14 Jahren, für die keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, dürfen eine Alltagsmaske tragen. Die Durchführung von Schulfahrten bleibt bis zum 31. März 2021 untersagt.

 

Alle Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen können sich ab 15. Februar bis Ende April insgesamt bis zu fünfmal auf das Coronavirus per Antigen-Schnelltestes in einer Arztpraxis testen lassen. Damit wird die bisherige Teststrategie an Schulen fortgesetzt, allerdings mit einer erhöhten Flexibilität Das Land Brandenburg trägt hierfür die Kosten (bis zu 5,5 Mio. EUR) aus dem Corona-Rettungsschirm.

 

Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter sind grundsätzlich geöffnet: Krippe, Kindergarten, altersgemischte Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote – verbunden mit dem dringenden Appell an alle Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen.

 

Alle Beschäftigten in Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen, die unmittelbare Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten haben können regelmäßig getestet werden. Zwischen Februar bis Ende April werden vom Land pro Person bis zu zwei durchgeführte Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen gefördert.

 

Die Sportanlagen unter freiem Himmel können wieder von Kindergärten und Horten genutzt werden.

 

Friseure: Ab 1. März können Friseurbetriebe unter Auflagen (u.a. Steuerung und Beschränkung des Zutritts, das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Kunden sowie das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle weiteren Personen, Erfassen von Personendaten der Kunden, regelmäßige Austausch der Raumluft durch Frischluft) wieder öffnen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schließung ist es erforderlich, die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Friseuren zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind, so der Beschluss der MPK vom 10. Februar. Nur deshalb dürfen Friseurbetriebe öffnen, im Unterschied zu anderen körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios, die weiter geschlossen bleiben.

 

Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten fallen nicht mehr unter der Schließungsanordnung. Das bedeutet: Sie dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ausgenommen sind hier ihre Tierhäuser. In Tierhäuser darf weiter aus Infektionsschutzgründen kein Publikum hinein. Und: Die Betreiber müssen auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts und durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Abstandsgebot zwischen allen Personen, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts sowie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Besucherinnen und Besucher sicherstellen.

 

Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeheime und besondere Wohnformen: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dürfen weiterhin täglich von höchstens einer Person besucht werden. Besucherinnen und Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Neu ist hier: Besucherinnen und Besucher benötigen einen negativen Test (PoC-Antigentest oder PCR-Test, der die jeweils geltenden Anforderungen der Coronavirus-Testverordnung erfüllt) der nicht älter als 48 h sein darf. Dazu müssen die Einrichtungen Besucherinnen und Besuchern die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltest anbieten. Neu in diesem Bereich ist außerdem: Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich alle Beschäftigten sich nun mindestens an drei (statt wie bisher zwei) Tagen pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

 

Weitere Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen: In den Innenbereichen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen (statt wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung).

 

Medizinische Masken: Soweit für Kinder unter 14 Jahren keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen.

 

Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte: Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Solche Maßnahmen sollen sie insbesondere treffen, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 (bisher 300) erreicht.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Neu in der Verordnung ist: Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung nun auch ein Alkoholverbot auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, nachdem die allgemeine Festlegung des Landes hierzu durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2021 aufgehoben wurde.

 

Bund und Länder haben am Dienstag in der MPK vereinbart, bis zur ersten Märzwoche eine Perspektive für weitere Lockerungen abzustimmen. Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen Inzidenz von höchsten 35 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen) über mehrere Tage den Einzelhandel sowie Museen und Galerien umfassen.

 

Woidke: „Wir alle müssen dazu beitragen, dass das keine Hoffnung bleibt, sondern wir gemeinsam dieses Ziel erreichen – und dann noch weiter runtergehen, um im Frühjahr wieder Sport und Kultur und vieles mehr betreiben und erleben zu können.“

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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[210212 PM Kabinett Corona 6. EindämmungsVO]

Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturwandel in der Lausitz

(12. 02. 2021)

Werkstatt „Unternehmen, Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung“ diskutierte und votierte Projektideen am 11. Februar 2021, digital

 

Anne Francken als Sprecherin berufen

 

Das Land Brandenburg hat mit dem Lausitzprogramm 2038 entschieden, den Strukturwandel der Lausitz in Form von Werkstätten zu begleiten. Mit einem systematisch neu aufgebauten Verfahren wird somit sichergestellt, dass Projekte auf Basis endogener Entwicklungspotenziale etabliert werden. In fünf thematischen Werkstätten wird daher initiiert, bis zur Antragsreife qualifiziert und somit für den weiteren Förderprozess empfohlen. Die Werkstätten kommen jetzt in den Februarwochen mit ihren Sprecherinnen und Sprechern in den kontinuierlichen Arbeitsrhythmus. Für die Werkstatt „Unternehmen, Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung ist Frau Francken zukünftig die Sprecherin, sie ist kaufmännische Geschäftsführerin und Arbeitsdirektorin der BASF Schwarzheide GmbH und über Ihr Engagement in vielen Unternehmerorganisationen der Region bestens vernetzt.

 

In der Sitzung am 11. Februar wurden erste Projekte aus der Region wie: Nachhaltiger ÖPNV – Wasserstoffbusse (kreisübergreifendes Projekt); Leistungszentrum Westlausitz (Schwarzheide); Bahn DB Schaufenster Strukturentwicklung (Cottbus); Ladegleis im Güterverteilzentrum Schönefelder Kreuz; Gleisanbindung Gewerbegebiet Vetschau; Kombinierter Verkehr-Terminal / Süderweiterung Schwarze Pumpe; Innovatives Lernzentrum Großräschen; HR - Human Resources für Südbrandenburg für eine Förderung vorgestellt.

 

Das Land Brandenburg setzt bei der Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes ganz bewusst auf die enge Zusammenarbeit von Landes- und Regionalebene. Bekräftigt wurde dies auch von Wirtschaftsminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Arbeit): „Ich gehe davon aus, dass der fachliche Austausch zwischen Ministerien, Hochschulen, Wirtschaftsförderungen, Institutionen, Kommunen, Kammern, Forschungseinrichtungen und Netzwerken dazu führt, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Lausitz erhöht und neue nachhaltige Technologien eingeführt werden. Mein Dank gilt Anne Francken, der Arbeitsdirektorin und kaufmännischen Geschäftsführerin der BASF Schwarzheide GmbH, die als Sprecherin der Werkstatt viel Verantwortung übernommen hat."

 

Die Sitzungen der Werkstätten sind zukünftig öffentlich.

 

 

[02_2021 Pressemitteilung_Ergebnisse aus der Werkstatt Unternehmen Wirtschaftsentwicklung Fachkräftesicherung]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Allgemeinverfügung wird nicht verlängert / u.a. Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote in OSL ab dem 15.02. / ...

(11. 02. 2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(11.02.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis OSL verzeichnet am Donnerstag, 11. Februar 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 143,5. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt somit weiterhin über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg und verbleibt auf hohem Niveau.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 20 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.131 steigt. Aktuell sind 344 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 217 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.282 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 15 Covid-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 19 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

 

+++ Allgemeinverfügung des Landkreises wird nicht verlängert / zusätzliche Corona-Einschränkungen in OSL entfallen ab Montag +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird seine noch bis zum 14.02.2021 bestehende Allgemeinverfügung nicht verlängern. Darauf verständigte sich der Krisenstab des Landkreises in Abstimmung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren in einer Beratung am späten Donnerstagnachmittag.

 

Somit gelten ab dem 15.02.2021 im Landkreis OSL ausschließlich die Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

 

Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur notwendigen neuen bzw. angepassten Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist für Freitag (12.02.) vorgesehen. Die Verordnung ist nach Veröffentlichung durch das Land auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden.

 

+++ Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote in OSL ab dem 15.02.2021 +++

Ab kommenden Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben.

 

Maßgeblich hierfür ist die rückläufige 7-Tage-Inzidenz im Landkreis. Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas ab Montag erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

 

Die Kindertagesbetreuung in OSL (mit Ausnahme der Notbetreuung) war seit dem 17. Dezember 2020 untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises, die dies zuletzt regelte, läuft zum 14.02. aus und wird seitens der Kreisverwaltung nicht verlängert.

 

Es gelten somit für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuungsangebote die Regelungen aus der jeweils aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.  In dieser regelt das Land unter anderem auch die Untersagung bzw. den Betrieb von Horteinrichtungen. Ob und wann diese öffnen, gibt somit das Land vor.

 

+++ Aufenthalt im öffentlichen Raum / Bewegung an der frischen Luft +++

Die Inzidenz im Landkreis liegt momentan unter 200. Die 15-Kilometer-Regelung, die eingeschränkte Bewegungsradien für Sport und Bewegung an der frischen Luft ab kurz nach der Landkreisgrenze vorsieht, gilt derzeit nicht. Die Menschen sind somit wieder vermehrt unterwegs. So auch in anderen Landkreisen.  

 

Landrat Heinze: „Auch wenn der Anlass noch so verlockend ist: Die Pandemie in unserem Landkreis ist noch nicht besiegt. Wir sind in Brandenburg weiterhin einer der Landkreise mit dem höchsten Infektionsgeschehen. Ich kann nur jeden bitten und zugleich auffordern, weiterhin unnötige Kontakte oder Ausflüge zu vermeiden und Abstand zu wahren.“

 

Der anhaltende Frost der letzten Tage hat die Gewässer zunehmend mit einer Eisschicht überzogen. Insbesondere die zugefrorenen Fließe des Spreewaldes und die Gewässer im Lausitzer Seenland stellen traditionell ein beliebtes Ziel dar, auch für überregionale Gäste.

 

Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd warnt in diesem Zusammenhang in einer aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen, da oftmals von einer Lebensgefahr auszugehen ist.

 

+++ Virus-Mutation erstmalig im Landkreis OSL festgestellt +++

Bei einer im Landkreis wohnhaften Person wurde eine Infektion mit der Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen.

 

Alle notwendigen Maßnahmen, unter anderem Quarantäneanordnung sowie Kontaktnachverfolgung, wurden sofort eingeleitet.

 

+++ Fragen und Antworten +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.

 

Darüber hinaus steht die kostenlose Corona-Hotline 0800 870 1100 des Landkreises wie folgt zur Verfügung:

 

Montag-Freitag        8-16 Uhr

Sa, So                       10-14 Uhr

 

 

[Pressemitteilung_Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (11.02.2021)]

Von Südseeträumen und fernen Galaxien – 30 Jahre „Karneval für Menschen mit Behinderungen und deren Freund*innen"

(10. 02. 2021)

Ausstellung der Bilder des Mal- und Fotowettbewerbs unter www.osl-online.de

 

Reichlich Grund zum Feiern hätten die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Johanna Zabka und der Großräschener Carneval Club e.V. „Rot Weiß“ (GCC) in diesen Tagen – schließlich blicken sie im Jahr 2021 auf 30 Jahre „Karneval für Menschen mit Behinderung und deren Freund*innen“ zurück. Die Jubiläumsveranstaltung im Großräschener Kurmärker-Saal muss pandemiebedingt ausfallen. Stattdessen wurde ein Mal- und Fotowettbewerb veranstaltet. Die Bilder stehen für die Idee des Karnevals und erinnern an die bisherige reiche Veranstaltungsgeschichte. Die Ausstellung ist eröffnet auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de.

 

Gemeinsam mit dem GCC lädt die Kreisverwaltung seit mittlerweile 30 Jahren zum traditionellen „Karneval für Menschen mit Behinderungen und deren Freund*innen“ passend zum jeweiligen Motto der Seestadt-Narren in den Großräschener Kurmärker-Saal. Die Jubiläumsveranstaltung muss in diesem Jahr entfallen. Um an die zahlreichen schönen Momente der 30-jährigen Veranstaltungsgeschichte zu erinnern, rief der GCC und die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Behindertenhilfe zum Mal- und Fotowettbewerb auf: „Malt oder fotografiert uns Euer schönes Bild rund um das Motto 30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde“. Mit dem offiziellen Start der Karnevalssession am 11. November 2020 konnten Interessierte jeden Alters ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Ideen und Vorschläge zum Thema einreichen.

 

„Für viele ist der ‚Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freund*innen‘ eine feste Größe im Terminkalender. Wir wollten mit dem Wettbewerb zumindest eine kleine Alternative zur ausgefallen Feier ermöglichen und ihnen die Gelegenheit bieten, sich der vielen schönen Jahre zurückzuerinnern“, beschreibt Johanna Zabka die Idee. Wie alle Beteiligten ist sie guter Dinge, die Veranstaltung in der kommenden Session wieder in gewohnter Manier stattfinden lassen zu können. 

 

Eingereicht wurden gemalte Kunstwerke, Fotografien und Fotocollagen. Der älteste Teilnehmer ist 92 Jahre, die jüngste Teilnehmerin 4 Jahre alt. Alle Teilnehmenden erhalten einen Orden des Karnevalsvereins „Rot-Weiß“ Großräschen sowie eine Urkunde und können sich über jeweils eine Tageskarte vom Spreewelten Bad in Lübbenau/Spreewald freuen, bereitgestellt von der Spreewelten GmbH.

 

Die Bilder des Mal- und Fotowettbewerbs „30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freund*innen“ sind ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Leben und Wohnen – Barrierefreies OSL/Gleichstellung ausgestellt.  

 

Aus der Idee wird eine Tradition

Gegründet wurde der Karneval für Menschen mit Behinderungen 1991 von der ehemaligen Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke gemeinsam mit dem ehemaligen Präsidenten und heutigen Alterspräsidenten des GCC, Peter Weiser. Die Idee kam an – und entwickelte sich zu einer geliebten Tradition. Aus anfänglich 150 Gästen wurden im Laufe der Jahre bis zu 300 treue Karneval-Fans aus dem gesamten Kreisgebiet. Die Nachfrage überstieg bald die räumlichen Kapazitäten. Die umfangreichen Vorbereitungen auf die Veranstaltung starten stets Wochen zuvor, von der organisatorischen Vorarbeit bis etwa zum Einstudieren von Tanz- und Showeinlagen. Bei der Programmgestaltung der Veranstaltung und weit darüber hinaus brachten sich von Beginn an die Närrinnen und Narren des Großräschener Carneval Club e.V. Rot Weiß, ab 2009 unter der Leitung von Maik Rätzel, tatkräftig ein. Auch die Stadt Großräschen, allen voran Bürgermeister Thomas Zenker, unterstützt den Landkreis in jedem Jahr. Zu den Stammgästen zählten regelmäßig neben dem Bürgermeister auch OSL-Landrat Siegurd Heinze sowie weitere Vertreter aus Politik und Gesellschaft.

[Bilder des Mal- und Fotowettbewerbs „30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freund*innen“]

Foto zu Meldung: Von Südseeträumen und fernen Galaxien – 30 Jahre „Karneval für Menschen mit Behinderungen und deren Freund*innen"

Thomas Höntsch: Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 65 stellt sich vor

(05. 02. 2021)

Aufgabenkalender bis zur Bundestagswahl am 26. September ist gut gefüllt

 

Die Kreisverwaltungen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster halten große Stücke auf den Nachwuchs. Entsprechend fiel im vergangenen Herbst auch der Vorschlag der Landräte zur Besetzung der Stelle des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters im gemeinsamen Wahlkreis 65 für die Bundestagswahl 2021 an den Landeswahlleiter aus. Mit Thomas Höntsch (27) und Gerhard Liebsch (23) begleiten diese Positionen auf Landesebene nunmehr zwei der jüngsten Kollegen. Beide arbeiten beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Nach einer Ausbildung in der Kreisverwaltung OSL, anschließender beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Fachbereichen und einem erfolgreichen Abschluss im Studiengang Business Administration verantwortet Thomas Höntsch derzeit als Sachgebietsleiter den Bereich Verkehrswesen im Amt für Straßenverkehr und Ordnung in Calau. In das Angebot von Landrat Siegurd Heinze im März 2020, die Kreiswahlleitung für die Bundestagswahl 2021 zu übernehmen, willigte er ohne zu zögern ein. Für die kommenden Monate zählt neben seiner beruflichen Tätigkeit und der Arbeit als ehrenamtlicher Bürgermeister nun auch die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl am 26. September zur Hauptaufgabe des Ruhlanders.

 

Die Aufgabenliste eines Kreiswahlleiters ist lang: So gehören neben dem Austausch und Beratungen mit dem Landeswahlleiter und den Wahlbehörden der Kommunen beispielsweise auch die Wahlorganisation des Wahlkreises, die Bildung und Leitung eines Kreiswahlausschusses und die Prüfung der Kreiswahlvorschläge zu den Tätigkeiten. Auch das Beschaffen und Verteilen der Stimmzettel und Vordrucke an die Wahlbehörden, der Aufbau der Briefwahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses und natürlich die Organisation des Wahltages selbst und der Tage danach – inklusive dem Ermitteln der vorläufigen und später endgültigen Wahlergebnisse – sowie die Benachrichtigung der in den Wahlkreisen Gewählten, zählen dazu.

 

Aufgaben, denen sich Höntsch gern stellt. Entsprechenden Rückhalt gibt es von Familie und Kollegen. „Für mich ist insbesondere dieser Vorbereitungszeitraum bis zur Durchführung der Wahl am eigentlichen Wahltag interessant. Zudem reizt mich die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren“, erklärt Höntsch, der selbst seit mehreren Jahren kommunalpolitisch aktiv ist.

 

Das interessante an Wahlen für ihn sei, „dass sie immer eine Veränderung für alle bringen und jeder durch seine Stimmenabgabe auf diese Veränderung einwirken kann. Von daher kann ich nur alle Wahlberechtigten dazu auffordern, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen“, wirbt er bereits jetzt um rege Beteiligung an der Bundestagswahl 2021.

 

Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben erhält er von seinem Stellvertreter Gerhard Liebsch. Dieser absolvierte ein duales Bachelor-Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ beim Landkreis OSL und ist seit Frühjahr 2020 am Hauptstandort in Senftenberg im Rechtsamt tätig. Liebsch: „Da Wahlen in der Demokratie ein hohes Gut sind, war es für mich selbstverständlich, meine Bereitschaft zu erklären.“

 

Der Wahlkreis 65 umfasst den gesamten Landkreis Elbe-Elster sowie Oberspreewald-Lausitz, mit Ausnahme der Stadt Lübbenau/Spreewald. Er besteht aus 372 Wahlbezirken und zählt momentan ca. 164.000 Wahlberechtigte. Die Kreiswahlleiter sowie ihre Stellvertreter werden gemäß Bundeswahlgesetz von der Landesregierung oder der von ihr bestimmen Stelle ernannt. Der Vorschlag zur Kreiswahlleitung des Wahlbezirkes wird von den Landräten im Einvernehmen an den Landeswahlleiter nach dessen Aufforderung gemacht. Der Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl im Wahlkreis 65 wird in der Regel im Wechsel gestellt. Im Jahr 2017 oblag diese Aufgabe Dirk Gebhard, Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft der Kreisverwaltung Elbe-Elster.

 

Regelmäßige Informationen werden bereitgestellt

Ihre Ernennungsurkunden erhielten Höntsch und Liebsch vom Landeswahlleiter bereits im Oktober des letzten Jahres. Die ersten öffentlichkeitswirksamen Amtshandlungen folgten im Januar 2021. Die Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge – also der Kandidaten im Wahlkreis 65 – sowie zur Bildung des Kreiswahlausschusses wurden in der 3. Kalenderwoche in den Amtsblättern der beiden Landkreise sowie im amtlichen Mitteilungsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Wochenkurier veröffentlicht.

 

Am 30. Juli entscheidet der dann gebildete Kreiswahlausschuss unter Leitung von Thomas Höntsch in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Zuvor sei jedoch für Anfang März ein erster Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger zum Mitwirken als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Urnenwahllokalen in den Kommunen am Wahltag geplant. „Hierfür werden allerhand Helfer benötigt“, stellt der Kreiswahlleiter heraus.

 

Höntsch und Liebsch wollen ihre Arbeit transparent machen und Interessierte zu Fragen rund um die Bundestagswahl 2021 informieren. Hierfür veröffentlichen beide regelmäßig aktuelle Informationen unter anderem unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung und Kreistag“ - „Wahlen in OSL“. Auch der Landkreis Elbe-Elster wird die Informationen entsprechend auf seiner Internetseite bekanntgeben.

 

Bei Fragen steht die Kreiswahlleitung bereits jetzt bereit: Kreiswahlleiter Thomas Höntsch, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, E-Mail: , Telefon: Thomas Höntsch 03541 870 -3262; Gerhard Liebsch 03573 870 -3428.

 

Foto zu Meldung: Thomas Höntsch: Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 65 stellt sich vor

Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

(05. 02. 2021)

Senftenberg. Am Morgen des 5. Februar 2021 wurden 19 Covid-19-Patienten im Krankenhaus in Senftenberg behandelt, davon zwei intensivmedizinisch und einer beatmet. Die Zahl der behandelten Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz ist somit gleichbleibend bis leicht fallend. Mit dem 4. und 5. Februar sind alle zur Corona-Impfung angemeldeten Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz zum zweiten Mal geimpft worden.

 In den vergangenen sieben Tagen wurden im Klinikum Niederlausitz im Durchschnitt pro Tag 24 Patienten mit Covid-19 behandelt und drei Covid-19-Patienten täglich neu aufgenommen. In der Vorwoche wurden noch durchschnittlich 33 Patienten pro Tag behandelt. „Die anhaltend rückläufigen Zahlen der Covid-19-Patienten machen Mut. Momentan prüfen wir mögliche Teileröffnungen von derzeit inaktiven Stationen, müssen aber weiterhin auf hohe Zahlen von Covid-19-Patienten vorbereitet bleiben“, informiert Geschäftsführer Tobias Vaasen auch im Hinblick auf Mutationen sowie mögliche Lockerungen.

In der ersten Februarwoche konnten alle bisher rund 560 für die Impfung angemeldeten Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH ihre Zweit-Impfungen erhalten. Auf Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln wird dennoch weiterhin nicht verzichtet. Der medizinische Mund-Nasenschutz beziehungsweise die FFP2-Maske ist für alle Personen, welche die Krankenhäuser in Lauchhammer und Senftenberg betreten, Voraussetzung. Ebenso zählen regelmäßige Händedesinfektion, Abstand halten und Lüften zu den alltäglichen Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus. In den wöchentlichen Routinetestungen auf SARS-CoV-2 sind seit dem 1. Februar zwei Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz positiv getestet worden.

 

>> Pressemitteilung als PDF-Download

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(05. 02. 2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(04.02.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis OSL verzeichnet am Donnerstag, 04. Februar 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 166,4. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt somit weiterhin über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg und verbleibt auf hohem Niveau.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 35 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 4.967 steigt. Aktuell sind 458 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 209 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit ca. 1.329 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 16 Covid-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 16 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen. Gleichzeitig sind die Pflegeeinrichtungen nur ein Grund für die nach wie vor hohe 7-Tages-Inzidenz in OSL, wenngleich diese zurückliegend bereits merklich gesunken ist.

 

Fälle gibt es weiterhin auch im Privaten, in Unternehmen, in Kitas oder anderen Einrichtungen. Landrat Siegurd Heinze „Wir haben gemeinsam bereits ein gutes Ergebnis erzielt, die Inzidenz ist gesunken. Jetzt heißt es, weiter dran zu bleiben. Ein jeder kann weiter dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu senken, indem er sich an die geltenden Regelungen von Land und Landkreis hält. Hierfür gilt allen mein Dank.“

 

Die geltenden Regelungen von Land und Landkreis sind nachzulesen auf www.osl-online.de. Hier wird zudem täglich eine Statistik veröffentlicht.   

 

+++ 15-Kilometer-Regelung und Versammlungsverbot +++

Mit Stand Donnerstag, 4. Februar, finden für den Landkreis OSL gemäß Brandenburgischer Eindämmungsverordnung sowohl die 15-Kilometer-Regelung als auch das Versammlungsverbot weiter Anwendung.

 

Es gilt: Steigt die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über den Wert 200, so tritt am Tag nach der Bekanntgabe durch die zuständige Behörde (in OSL: per Internetauftritt www.osl-online.de) die sogenannte „15-Kilometer-Regelung“ in Kraft. Damit ist die Ausübung von Sport sowie die Bewegung an der frischen Luft lediglich bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der Landkreisgrenze gestattet. Triftige Anliegen dürfen weiterhin auch außerhalb dieser Grenzen realisiert werden.

 

Erst wenn die 7-Tages-Inzidenz über 5 aufeinander folgende Tage hinweg unter 200 liegt, gilt diese Regelung als aufgehoben.

  

Mit Blick auf Versammlungen sieht das Land Brandenburg ebenfalls bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 200 ein Verbot für diese vor. Ausnahmen können nur im Einzelfall erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Liegt der Wert der Neuinfektionen über drei Tage hinweg unter 200, so findet diese Regelung keine Anwendung mehr und es gelten die übrigen Regelungen für Versammlungen. 

 

Grundlage für diese Regelungen bildet die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. Januar 2021.

 

Die maßgebenden 7-Tages-Inzidenzen werden täglich durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) veröffentlicht. Der Landkreis gibt die 7-Tages-Inzidenz und weitere Informationen täglich auf seiner Corona-Seite auf www-osl-online.de unter dem Punkt „Corona-Statistik“ bekannt.

 

Bislang sank die 7-Tages-Inzidenz in OSL drei Mal unter 200: Am 31. Januar (194,7) sowie am 3. Februar (186,5) und 4. Februar (166,4).

 

+++ OSL: Neue Quarantäne-Allgemeinverfügung in Kraft getreten +++

Wie haben sich Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zu verhalten?

Wie lange dauert eine Quarantäne an und welche Pflichten habe ich als Betroffener?

 

Antworten hierauf gibt die 2. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Diese wurde zuletzt angepasst und trat zum 29. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 28. Februar 2021.

 

Sie kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden. Hier findet sich zudem ein Schaubild, das die wichtigsten Inhalte zusammenfasst.

 

Betroffene können ihre Angaben hier zudem direkt in ein Kontaktformular eintragen und dem Gesundheitsamt so direkt zukommen lassen.

 

Mit der 2. Allgemeinverfügung ergeben sich zudem einzelne Änderungen, etwa mit Blick auf den Beginn und die Dauer der Quarantäne.

 

So müssen sich Personen, die aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Corona-Fall nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten, unverzüglich in Quarantäne begeben (vorher: nach Information durch den Landkreis, auf Veranlassung des Landkreises oder nach ärztlicher Beratung) und den Landkreis informieren. Neu aufgenommen wurde zudem, dass der Quarantänezeitraum für Kontaktpersonen verkürzt werden kann, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Dieser darf frühestens am 10. Tag der Absonderung durchgeführt werden.

 

Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Verdachtspersonen) müssen sich sofort in Quarantäne begeben (vorher: nach Anordnung der PCR-Testung durch den Landkreis oder nach erfolgter PCR-Testung). Sie müssen zudem unverzüglich einen PCR-Test vornehmen lassen (vorher: nach Anordnung durch den Landkreis). Bei Verdachtspersonen endet die Quarantäne nach 10 Tagen gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einem bestätigten COVID-19-Fall (vorher: nach 14 Tagen). Der Quarantänezeitraum für Verdachtspersonen kann verkürzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, der frühestens am 5. Tag der Absonderung durchgeführt werden darf (vorher: frühestens am 10. Tag der Absonderung).

 

++++ Welche Regelungen folgen ab dem 14. Februar? +++

 

In der kommenden Woche (Mittwoch, 10. Februar) beraten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Kanzlerin über eine mögliche Verlängerung der Corona-Regelungen.

 

Anschließend wird das Land Brandenburg seine Eindämmungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse über Änderungen beraten und eine neue oder fortgeschriebene Eindämmungsverordnung veröffentlichen.

 

Die aktuelle Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. Januar 2021. gilt bis zum 14. Februar. Gleiches gilt für die 3. Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen der Kreisverwaltung, welche in einzelnen Punkten verschärfte Regelungen vorsieht.

 

Sobald die konkreten Regelungen des Landes per Gesetzestext veröffentlicht wurden, berät die Kreisverwaltung innerhalb des Verwaltungsstabes sowie im Anschluss auf Landkreisebene mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren darüber, ob eine Fortführung oder Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises weiterhin notwendig ist. Maßgebend ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Eine Beratung mit den Hauptverwaltungsbeamten ist vorab für Donnerstagabend, 11. Februar, anberaumt. Das Ergebnis soll am Freitag kurzfristig bekanntgegeben werden.

 

Heinze: „Sollte sich die Entwicklung bei der Inzidenz verstetigen und mit ausreichender Sicherheit unter 300 bleiben, so wird mit den Kommunen über eine Öffnung der Kitas ab dem 15. Februar in der kommenden Woche eine Abstimmung herbeigeführt.“

 

+++ COVID-19-Daten: Brandenburg gleicht Meldeverfahren an +++

Wie das Land Brandenburg am Montag informierte, wird das Meldeverfahren für die täglichen Zahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angeglichen.

Mit der Umstellung auf ein einheitliches Meldeverfahren sollen die in den vergangenen Wochen zum Teil starken Abweichungen zwischen den vom Land und durch das RKI täglich ausgewiesenen Inzidenzen und Fallzahlen behoben und künftig möglichst vermieden werden. Durch diese Umstellung ist in den kommenden Tagen in den Meldeübersichten mit „Sprüngen“ der Datenlage einzelner Landkreise und kreisfreien Städte zu rechnen. So wurden auch für OSL aufgrund der Angleichung am Montag (01.02.2021) -/+ 10 Neuinfektionen veröffentlicht. Die Umstellung hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der 7-Tages-Inzidenz.

Jagdscheinverlängerung 2021 ausschließlich auf dem Postweg

(04. 02. 2021)

Die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Jagdscheinverlängerung in diesem Jahr ausschließlich auf dem Postweg erfolgt.

 

Jagdscheininhaber, deren Jagdschein am 31. März 2021 ausläuft, haben ab dem 22. Februar 2021 die Möglichkeit, ihre Unterlagen auf dem Postweg an die Verwaltung zu senden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Jagd- und Fischereibehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg.

 

Alternativ können die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten der Kreisverwaltung (Standort Calau, Joachim-Gottschalk-Straße x) eingeworfen werden.

 

Folgende Unterlagen werden zur Verlängerung des Jagdscheines benötigt:

  • Aktuelles Jagdscheinheft mit noch mindestens einem freien Feld auf Seite 5, zur Verlängerung (sollte das Heft voll sein, ist ein Passbild dem Antrag beizufügen)
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherungsdauer
  • Antrag zur Jagdscheinverlängerung (vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben)

 

Der Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, www.osl-online.de, zu finden (Pfad: Umwelt, Veterinärwesen & Landwirtschaft / Natur & Umwelt / untere Jagd- und Fischereibehörde.)

Alternativ kann der Antrag telefonisch unter 03541 870-3491/-3492 oder per E-Mail: bei der unteren Jagdbehörde eingefordert werden. 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind derzeit 570 Jagdscheininhaber registriert. 25 von ihnen sind weiblich. Pro Jahr werden ca. 10-20 neue Jagdscheine erteilt. Jagdscheine können bis maximal 3 Jahre erteilt bzw. verlängert werden.

 

Brandenburg startet zweite Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit

(03. 02. 2021)

Projektstart ist im Frühjahr 2021, Projektlaufzeit sind zwei Jahre. Gleichzeitig mit der internationalen HBSC-Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit werden in der Brandenburger Studie die subjektive und psychosoziale Gesundheit, das Gesundheitsverhalten – darunter Rauchen, Medienkonsum und tägliche Bewegung – sowie Einflussfaktoren aus Familie, Schule und Freundesgruppe der Heranwachsenden erhoben.

 

Für dieses gemeinsame Projekt haben das Bildungsministerium (MBJS), das Gesundheitsministerium (MSGIV), die AOK Nordost und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) erneut eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem schulischen Kontext, dafür sollen ganze Schulklassen befragt werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2022 vorliegen.

 

Die erste Brandenburger Kinder- und Jugendgesundheits-Studie wurde Anfang 2018 am Institut für Gesundheit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) vom Team um Prof. Dr. Ludwig Bilz durchgeführt, mehr als 3.000 Schülerinnen und Schüler zwischen 11 und 15 Jahren aus 55 Schulen wurden dafür befragt. Die in 2020 veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass die große Mehrheit der Brandenburger Kinder und Jugendlichen ihre Gesundheit als gut oder ausgezeichnet einschätzt und über eine hohe Lebenszufriedenheit berichtet. Die Analyse der einzelnen Indikatoren ergab jedoch ein differenzierteres Bild, insbesondere mit Blick auf die hohe Verbreitung psychosomatischer Beschwerden. Beim Gesundheitsverhalten gibt es positive Entwicklungen im Bereich Ernährung, Tabak- und Alkoholkonsum, jedoch große Entwicklungsbedarfe beim Bewegungsverhalten.

 

Mit der zweiten Studie können erstmals Trendentwicklungen analysiert und Ansatzpunkte für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung identifiziert

werden. Die erhobenen Daten werden zudem in die Gesundheitsberichterstattung des Landes Brandenburg einfließen und für die gesundheitswissenschaftliche Forschung an der BTU zur Verfügung stehen. Diesmal beinhaltet der Auftrag u.a. die Untersuchung, inwiefern sich die gesundheitliche Situation der Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie verändert hat.

 

Die zufällig ausgewählten Befragungsschulen in Brandenburg erhalten – wie auch bei der ersten Studie – eine einzelschulbezogene Rückmeldung ihrer Daten in Form sogenannter „Schulgesundheitsprofile“. Das erlaubt der jeweiligen Schule die selbstbestimmte und am eigenen Bedarf orientierte Auswahl von Maßnahmen der schulischen Gesundheitsförderung.

 

Hintergrund:

Die internationale Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit „Health Behaviour in School-aged Children“ (HBSC) ist die weltweit größte Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit. Sie wird alle vier Jahre in mittlerweile 45 Ländern durchgeführt und seit fast 40 Jahren von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Sie ist eine der wichtigsten Datengrundlagen für die international vergleichende Gesundheitsberichterstattung.

 

Weitere Informationen:

Ergebnisbericht der ersten Studie „Kinder- und Jugendgesundheit in Brandenburg“ (2020)

 

Kontakt:

BTU Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Ludwig Bilz (Studienleitung), Tel. 03573-85 715,

Kathrin Schlüßler (Presseteam), Tel. 0355-69 2115,

 

AOK Nordost

Matthias Gabriel (Pressesprecher), Tel.: 0800-265080-22202,

[Brandenburg startet zweite Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit]

Aufruf zum Wettbewerb um die Naturparkgemeinde 2021

(03. 02. 2021)

Bad Liebenwerda - Die Großschutzgebietsverwaltung ruft die Kommunen im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft auf, sich am Wettbewerb um die Naturparkgemeinde 2021 zu beteiligen. Seit der Naturpark 1999 erstmals diese Aktion startete, haben 28 Orte mindestens einmal am Wettbewerb teilgenommen. Auch wenn nicht alle den Siegertitel errangen, so hat doch schon die Bewerbung in den Gemeinden viele Energien freigesetzt.

 

Eine Bewerbung lässt neue Initiativen entstehen, und es finden sich Partner, die bei der Entwicklung in ihrem Heimatort mitmachen wollen. Zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner bringen sich mit Ideen ein und arbeiten an deren Umsetzung mit. Aktuelle Naturpark-Gemeinde ist Plessa, die 2019 bei ihrer ersten Bewerbung den Sieg errang. Der Ortsteil Grünwalde hat bereits dreimal gewonnen.

 

Seit acht Jahren bekommt jede Siegergemeinde neben den 1.000 Euro, gestiftet von der Sparkasse Elbe-Elster, und einem eigenen Faltblatt die Möglichkeit, ein von der Naturparkverwaltung finanziell unterstütztes Naturparkprojekt, umzusetzen.

Die Bewerbung um die Naturparkgemeinde des Jahres muss bis zum 23. April 2021 in der Naturparkverwaltung; Markt 20 in 04924 Bad Liebenwerda abgegeben werden. Die Wettbewerbsbedingungen finden sich unter: https://www.niederlausitzer-heidelandschaft-naturpark.de/hier-leben/mitmachen/naturparkgemeindewettbewerb/

 

Fragen zur Bewerbung können gern an die Naturparkverwaltung gestellt werden:
Cordula Schladitz
Telefon: 035341 615-15
E-Mail:

[NLH Aufruf Wettbewerb Naturparkgemeinde 2021]

Schulen auch nach den Winterferien weiter im Distanzunterricht, mit wenige Ausnahmen

(28. 01. 2021)

Die Pandemie-Lage erlaubt derzeit nicht, das im Brandenburger Stufenplan angestrebte Wechselmodell für Grundschulen in Kraft zu setzen. Bis mindestens 14. Februar bleiben Brandenburgs Schülerinnen und Schüler, mit den bekannten Ausnahmen, daher im Distanzunterricht.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium werten wir regelmäßig die pandemische Lage aus, um – wenn möglich – unseren Stufenplan zur Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht umzusetzen. Die aktuelle Situation gebietet jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler auch nach dem Ende der Winterferien am 8. Februar weiterhin im Distanzunterricht lernen werden, mit wenigen Ausnahmen für die Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten. Wir werden die Schulen zeitnah informieren, wenn wir zu einer anderen Bewertung des Infektionsgeschehens kommen.“

 

Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit bis zum 14. Februar 2021

Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs werden bis mindestens 14. Februar 2021 im Distanzunterricht unterrichtet.

 

Ausnahmen:

Die Schüler/innen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Zweiter Bildungsweg)) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Schuleiter/innen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann. 

 

Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden und informieren die Schulleiter/innen formlos darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Verbunden mit einem Appell an die Sorgeberechtigten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu behalten.  

 

Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

 

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt; ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt.

 

Notbetreuung

Die Organisation der Notbetreuung für Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Verantwortung der Schulen mit Primarstufe wird mindestens bis 14. Februar 2021 weitergeführt. In den Winterferien entfällt die Notbetreuung in den Schulen.

 

Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 15. Februar 2021

Rechtzeitig vor dem 15. Februar 2021 wird – in Auswertung des Pandemiegeschehens – über mögliche Änderungen der Eindämmungsverordnung sowie die darin getroffenen Festlegungen informiert.

 

Weitere Informationen:

Corona Aktuell des MBJS

Stufenplan des Bildungsministeriums (MBJS)

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Corona-Schutzmaßnahmen in OSL werden bis 14. Februar verlängert/Übersicht Änderungen, u.a. im Bereich Notbetreuung

(27. 01. 2021)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27.01.2021, 16 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt weiterhin auf hohem Niveau. Der Landkreis OSL verzeichnet am Mittwoch, 27. Januar 2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 282,5.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 76 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 4.785 steigt. Aktuell sind 540 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 180 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit ca. 1.091 Frauen, Männer und Kinder.

 

Mit Blick auf die gesetzte Zielvorgabe seitens Bund und Land von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche kann weiterhin nicht von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Brandenburg verzeichnet am heutigen Tag eine 7-Tages-Inzidenz von 163,0.

 

+++ Corona-Schutzmaßnahmen in OSL werden bis 14. Februar verlängert +++

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz verlängert die aktuelle „3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2“ – mit kleineren Anpassungen – bis einschließlich zum 14. Februar 2021.

 

Die Entscheidung für die Verlängerung traf am Dienstagabend die Leitungsspitze der Kreisverwaltung nach erfolgter interner Bewertung des mittlerweile auf hohem Niveau verharrenden Infektionsgeschehens im Landkreis (7-Tages-Inzidenz: 282,5) in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren.

 

Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen, als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vorsieht.

 

Die geänderte 3. Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis am Donnerstag (28. Januar) auf seiner Internetseite. Sie tritt am 01. Februar in Kraft.

 

(Siehe www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“).

 

Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises erfolgt der zeitliche Gleichklang mit der aktuellen 5. Brandenburger Eindämmungsverordnung, die ebenfalls bis zum 14. Februar 2021 gilt.

 

 

+++ Coronaregeln in OSL: Was bleibt, was ändert sich ab dem 1. Februar / u.a. Kinderbetreuung weiter untersagt +++

 

Die bisherigen OSL-Regelungen werden bis zum 14. Februar weitestgehend übernommen. Gleichzeitig gibt es punktuelle Änderungen, die mit der angepassten Allgemeinverfügung ab dem 1. Februar in Kraft treten.

 

Unverändert gilt in OSL in Ergänzung zum Land bis zum 14. Februar:

 

  • Neben der ganztägigen Ausgangsbeschränkung des Landes gilt eine nächtliche verschärfte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22-5 Uhr.

 

  • Die Kindertagesbetreuung bleibt untersagt und findet nur als Notbetreuung statt. (Elternbeiträge ausgesetzt, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird.)

 

  • Der Präsenzunterricht an allen Schulen – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen, den Förderschulen (inkl. geistige Entwicklung) und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – bleibt untersagt. (Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen sowie für Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr).

 

  • Versammlungen und Veranstaltungen sind untersagt.

 

  • Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sind untersagt; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen und Hospize.

 

Folgende Änderungen ergeben sich in OSL ab dem 01. Februar bis zum 14. Februar:

 

  • Ausweitung der Ein-Eltern-Regelung für die Notbetreuung auf alle Berufe der kritischen Infrastrukturen. Dadurch wird mehr Eltern der Zugang zur Notbetreuung ermöglicht. Der Katalog der anspruchsberechtigten kritischen Infrastrukturberufe im Landkreis OSL wird unverändert beibehalten. Das angepasste Antragsformular auf Notbetreuung wird zeitnah auf www.osl-online.de eingestellt.

 

  • Die Anzahl der gestatteten beteiligten Familienangehörigen bei Hochzeiten und Bestattungen steigt von bislang 10 Personen auf max. 20 beteiligte Angehörige.

 

  • Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Für die Durchführung gelten entsprechend die Hygieneregelungen und Bestimmungen aus der 5. Eindämmungsverordnung des Landes (§6). 

 

Die angepasste 3. Allgemeinverfügung des Landkreises kann ab dem 28. Januar im Wortlaut unter www.osl-online.de unter Bekanntmachungen sowie unter „Informationen zum neuartigen Coronavirus“ nachgelesen werden. Hier wird auch eine Lesefassung veröffentlicht, die die derzeit geltenden Regelungen vom Land Brandenburg und die verschärfenden Regelungen des Landkreises OSL in einem Dokument übersichtlich zusammenfasst.

 

+++ Impfzentrum im Landkreis OSL +++

Am 14. Januar hatte die Landesregierung Brandenburg verkündet, nunmehr auch in den bislang nicht vorgesehenen Landkreisen ein Impfzentrum zu errichten. Hierzu zählt auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Bei der Einrichtung dieser Zentren soll den Landkreisen und kreisfreien Städten fortan eine größere Bedeutung zukommen. Voraussichtlich bis Anfang Februar sollen den Kreisverwaltungen erste konkretisierende Informationen bereitgestellt werden.

 

Am vergangenen Freitag besichtigte auf Initiative der Kreisverwaltung eine kleine Delegation, bestehend aus Gesundheitsdezernent Alexander Erbert und Vertretern des Bereiches Brand- und Katastrophenschutz, der BASF Schwarzheide GmbH sowie des Klinikums Niederlausitz das Impfzentrum in Cottbus, um sich vor Ort über Abläufe und Details zu informieren.

 

Bereits zu Beginn der Diskussion zu möglichen Corona-Impfungen hatte Landrat Siegurd Heinze nach Abstimmung mit der Geschäftsführung der BASF Schwarzheide GmbH im November 2020 u.a. das Kulturhaus in Schwarzheide ins Gespräch gebracht. Der Standort wurde unter anderem aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage, der Größe und der technischen Voraussetzungen priorisiert.

 

Heinze: „Wir sind bereit, uns der Umsetzung eines Impfzentrums im Landkreis Oberspreewald-Lausitz anzunehmen und dies für unsere Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Land verlässlich und ausreichend Impfstofflieferungen bereitstellen kann.“

 

+++ Fahrtkosten für Schülerbeförderung werden erstattet +++

Jeweils zum Halbjahr wird durch den Landkreis der Eigenanteil für die Schülerbeförderung im ÖPNV per Bescheid abgefordert. Die Eltern zahlen den Eigenanteil für insgesamt 10 Monate und erhalten dafür eine Jahreskarte mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten.

 

Analog der Vorgehensweise im Frühjahr 2020 wurde aktuell vereinbart, bei Schulschließungen Erstattungen der gezahlten Eigenanteile zu ermöglichen.

 

Eltern, die davon im Monat Januar betroffen sind und sich beim Schulverwaltungsamt des Landkreises vorzugsweise per E-Mail an melden, wird der Eigenanteil für diesen Monat zurückerstattet.

 

Über die Regelung ab dem Monat Februar wird etwa bis Mitte Februar entschieden und entsprechend informiert, abhängig davon, wann die Schulen wieder öffnen.

 

Ein generelles Aussetzen der Eigenanteile ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht umsetzbar.

 

+++ Land Brandenburg äußert sich zu Prüfungsbedingungen +++

In seiner Pressemitteilung „Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 27. Januar 2021 informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zu den beabsichtigten Maßnahmen mit Blick auf die Abiturprüfungen sowie die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10.

 

Um den Schülerinnen und Schülern faire Rahmenbedingungen für die Prüfungen zu gewährleisten, hat sich die Kultusministerkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Prüfungen verständigt.

 

Die Pressemitteilung kann unter www.corona.brandenburg.de sowie auf www.osl-online.de nachgelesen werden. 

 

 

 

Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

(27. 01. 2021)

Die Schulabschlüsse in den 10., 12. und 13. Klassen am Ende des aktuellen Schuljahrs sollen denen anderer Jahrgänge gleichwertig sein und werden von allen Bundesländern gegenseitig anerkannt, so ein Beschluss aller Kultusminister. Den Schülerinnen und Schülern soll aus der aktuellen Situation kein Nachteil entstehen. Deshalb hält Brandenburg – auch in Umsetzung des Beschlusses – an den Prüfungen fest und sorgt gleichzeitig für faire Rahmenbedingungen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ein Schulabschluss ist maßgeblich für den weiteren Bildungs- und Lebensweg. Wir sorgen mit fairen Rahmenbedingungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss – das Abitur oder den Mittleren Schulabschluss – erwerben wollen, über vergleichbar gute Voraussetzungen bei der Bewerbung um einen Studien-  oder Ausbildungsplatz verfügen wie frühere und künftige Jahrgänge. Diese Jugendlichen leisten im Moment etwas ganz Besonderes.“ 

 

Um den Schülerinnen und Schülern faire Rahmenbedingungen für die Prüfungen zu gewährleisten, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Prüfungen verständigt. Die Brandenburger Maßnahmen sind wie folgt:

 

für die Abiturprüfungen

  • Den Schulen wird eine höhere Anzahl an Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt, aus denen die Schule eine Vorauswahl für ihre Schülerinnen und Schüler trifft.
  • Eine Verlängerung der Prüfungsdauer der schriftlichen Prüfungen sowohl im Leistungs- als auch im Grundkurs von jeweils 30 Minuten, sodass den Schülerinnen und Schülern mehr Arbeitszeit zur Verfügung steht.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der Nutzung der Nachschreibetermine. Für die Schülerinnen und Schüler, die mehr als 20 Unterrichtstage im Schuljahr 2020/21 aufgrund von Quarantänemaßnahmen und Allgemeinverfügungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Distanz unterrichtet worden sind, sind die Nachschreibetermine pflichtig zu nutzen.
  • Im Falle der Wiederholung des Schuljahres wird die Wiederholung nicht auf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.

 

für die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10

  • Der Termin der schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik wird vom 25. März 2021 auf den 21. Mai 2021 verschoben (geplanter Nachschreibetermin). Als Nachschreibetermin im Fach Mathematik wird der 4. Juni 2021 gesetzt.
  • Für die Prüfung wird darüber hinaus ein neuer angepasster Bewertungsschlüssel umgesetzt. Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ggf. einzelne Kompetenzen oder Aufgabenformate aufgrund der geringeren Unterrichtszeit weniger geübt werden konnten.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben eine Verlängerung der Arbeitszeit von 30 Minuten.

 

Eine Reihe dieser beschlossenen Maßnahmen wurde in Vorbereitung des Schuljahres 2020/21 in Brandenburg bereits geplant und umgesetzt, wie bspw. die Bereitstellung einer höheren Anzahl an Prüfungsaufgaben, aus denen jede Schule eine Auswahl für die Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler trifft. Brandenburg wird in den zentralen Abiturprüfungsfächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik Aufgaben aus dem Abiturprüfungspool der Länder einsetzen.

 

Damit finden die Abiturprüfungen in den zentralen Fächern sowie die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 zu folgenden Terminen statt:

 

 

Prüfungstermine Abitur (Jahrgangsstufen 12 und 13)

Fach

Kursart

Haupttermin

Nachschreibe

termin

Deutsch

LK/GK*

30.04.2021

19.05.2021

Englisch

LK/GK*

23.04.2021

12.05.2021

Französisch

LK/GK*

28.04.2021

31.05.2021

Mathematik

LK/GK*

04.05.2021

21.05.2021

Biologie, Chemie, Physik

LK*

06.05.2021

26.05.2021

GK*

21.04.2021

28.05.2021

Geografie, PB, Geschichte

LK*

06.05.2021

26.05.2021

GK*

21.04.2021

28.05.2021

*LK=Leistungskurs  GK=Grundkurs

 

 

Prüfungstermine Jahrgangsstufe 10

Fach

Termin

Nachschreibetermin

Deutsch

15.04.2021

19.05.2021

Englisch

20.04.2021

12.05.2021

Mathematik

21.05.2021 (neu)

04.06.2021 (neu)

 

 

Für die Prüfungen in den beruflichen Bildungsgängen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • In den Bildungsgängen der Berufsfachschule und der Fachschule erfolgt die Zulassung zur Prüfung auch dann, wenn die fach-/praktischen Ausbildungsabschnitte wegen Schließung der Einrichtung nicht vollständig absolviert werden konnten.
  • Für die Prüfungen in der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht wird der Zeitraum für die integrierte Theorie-Praxis-Prüfung (Komplexprüfung) um eine Woche bis zum 21. Mai 2021 verlängert. Alle anderen Prüfungstermine bleiben bestehen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Bearbeitung der Aufgaben in den schriftlichen Prüfungen eine Verlängerung der Arbeitszeit.
  • Für die Fachhochschulreifeprüfung wird in diesem Schuljahr auf die Zweit- und Drittkorrektur verzichtet (abweichend von den Verwaltungsvorschriften zur „Verordnung über die Bildungsgänge der Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen Nr. 13 Absatz 2 und 3).

 

Die Prüfungen finden in den Abschlussjahrgängen als Präsenzveranstaltungen statt. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, hieran auch außerhalb des Ortes der Schule teilzunehmen. Die Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen obliegen den zuständigen Stellen (Kammern), die die Auszubildenden über die Verfahrensweisen gesondert informieren. 

Die Schulen wurden über diese Vorgaben gestern mit Briefen informiert.

 

Weitere Informationen:

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Stilles Gedenken an die Opfer des Holocaust

(26. 01. 2021)

Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird daran erinnert. So erneut in diesem Jahr, wenn pandemiebedingt auch in kleinstem Rahmen.

 

Austragungsort für das kreisliche Gedenken ist das Ehrenmal in der Schipkauer Straße in Schwarzheide, gegenüber der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH. Im Zweiten Weltkrieg befand sich unweit von dieser Stelle von Juli 1944 bis April 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen.

 

Die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness, OSL-Landrat Siegurd Heinze und BASF Schwarzheide GmbH-Geschäftsführer Jürgen Fuchs treffen sich hier am Mittwochmittag zum stillen Gedenken und legen Blumengebinde nieder.

 

Mit Blick auf die pandemiebedingten Einschränkungen wird es erstmals keine Gedenkveranstaltung mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern geben. Auch die traditionelle und würdige musikalisch-kulturelle Umrahmung durch Schülerinnen und Schüler des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide und die Schwarzheider Blasmusikanten muss entfallen.

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze: „In mahnender Erinnerung blicken wir noch heute auf diesen schrecklichen und traurigen Teil unserer Geschichte. Millionen von Menschen fielen damals dem beispiellosen Vernichtungswillen des Nationalsozialismus zum Opfer. Juden, aber auch Sinti und Roma, Homosexuelle, Behinderte, Kriegsgefangene und zahlreiche andere Menschen – Frauen, Männer wie auch Kinder.  Wir müssen die Erinnerung an dieses dunkle Kapitel aufrechterhalten, besonders auch mit Blick auf nachfolgende Generationen. Unsere Kinder, Enkel und Urenkel müssen verstehen, warum es heute so wichtig ist, entschlossen einzutreten gegen jegliche Form des Extremismus und Fanatismus in unserer Gesellschaft.“

  

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist seit 1996 deutschlandweit ein gesetzlicher Gedenktag. Er bezieht sich auf den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkrieges, am 27. Januar 1945. Mehr als eine Million Menschen wurden allein in Auschwitz zwischen März 1942 und November 1944 ermordet. Auschwitz steht heute als Begriff für den nationalsozialistischen Rassenwahn.

 

2005 erklärten die Vereinten Nationen den Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

 

In dem Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen in Schwarzheide waren ca. 1.000 jüdische Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz in einem Barackenlager dicht neben der Autobahn untergebracht, um als Zwangsarbeiter das von Luftangriffen stark zerstörte Braunkohlenbenzinwerk wieder aufzubauen.

 

Von den ehemals 1.000 Häftlingen des Außenlagers in Schwarzheide überlebten nur etwa zweihundert – mehr als 2/3 der Häftlinge sind vor Erschöpfung gestorben, umgekommen bei weiteren Bombenangriffen auf das Werk, wurden willkürlich und erbarmungslos von der SS niedergeschossen oder kamen bei den Todesmärschen ums Leben.

Foto zu Meldung: Stilles Gedenken an die Opfer des Holocaust

Sparkassen-Magazin: Jahresrückblick und Ausblick der Sparkasse Niederlausitz und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(25. 01. 2021)

Im aktuellen Sparkassen-Magazin geben Lothar Piotrowski, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Niederlausitz, und Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, einen Rückblick auf das vergangene Jahr und informieren über Vorhaben und Entwicklungen für das Jahr 2021.

 

Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

(22. 01. 2021)

Senftenberg. Am Morgen des 22. Januar 2021 wurden 28 Covid-19-Patienten im Krankenhaus in Senftenberg behandelt, davon sechs intensivmedizinisch und fünf beatmet. Die Zahl der neu aufgenommen Covid-19-Patienten sinkt. Die Auslastung der Intensivkapazitäten bleibt hoch. Corona-Patienten erhalten am Standort Senftenberg im Bedarfsfall eine geriatrische Komplexbehandlung.

 

In den vergangenen sieben Tagen wurden im Klinikum Niederlausitz im Durchschnitt pro Tag 36 Patienten mit Covid-19 behandelt und drei Covid-19-Patienten täglich neu aufgenommen. In der Vorwoche wurden noch durchschnittlich 40 Patienten pro Tag behandelt. Eine konkrete Prognose, ob sich diese fallende Tendenz fortsetzt und wann geplante Behandlungen wieder stattfinden können, ist aktuell nicht möglich. Nach wie vor stark gefordert bleibt die Intensivstation im Klinikum Niederlausitz, die neben Covid-19-Patienten auch schwerkranke Patienten mit anderen Erkrankungen behandelt und seit Tagen an ihrer Kapazitätsgrenze agiert.

 

Geriatrische Komplexbehandlung für Covid-19-Patienten in Senftenberg

 

Ältere Covid-19-Patienten leiden häufig an weiteren chronischen oder akuten Begleiterkrankungen. Um sie bestmöglich zu versorgen, ermöglicht seit Anfang des Jahres ein spezialisiertes Team von Ärzten, Pflegekräften, Psychologen und Therapeuten der Klinik für Geriatrie aus Lauchhammer zusammen mit dem Senftenberger Personal die sonst üblichen komplexen Behandlungsmaßnahmen auch bei Covid-19-Patienten am Klinikstandort Senftenberg.

 

Covid-19-Patienten werden ausschließlich im Krankenhaus Senftenberg behandelt. Mit dem Angebot der geriatrischen Komplexbehandlung in Senftenberg durch das Team aus Lauchhammer steigt die Versorgungsqualität älterer Patienten in den Pandemiebereichen. Die Klinik für Geriatrie in Lauchhammer nimmt keine Covid-19-Patienten auf. Das schützt die Geriatrie-Patienten in Lauchhammer vor dem Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2. Diese Patienten sind aufgrund ihres hohen Lebensalters und der Vorerkrankungen besonders anfällig für schwere Verläufe von Covid-19.

Die Konzentration von medizinischem Fachpersonal in den Pandemiebereichen in Senftenberg führt auch in der Klinik für Geriatrie in Lauchhammer zu einer Einschränkung der Behandlungskapazitäten: Aktuell kann nur eine von sonst zwei Stationen mit Notfall- und Akutpatienten belegt werden. Bei den weiteren in Lauchhammer ansässigen Kliniken (Wirbelsäulenchirurgie, Allgemein- und Viszeralchirugie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderklinik, Urologie) bleibt die Akut- und Notfallversorgung gewährleistet. Geplante Behandlungen finden wie auch in den Fachbereichen in Senftenberg weiterhin nicht statt.

 

Akut-und Notfallversorgung im Fokus

 

„Wir erhalten immer mehr Anfragen von Patienten, deren Leidensdruck aufgrund des pandemiebedingten Aufschubs ihrer Behandlung steigt. Wir versuchen, so flexibel wie möglich Eingriffe nach Dringlichkeit und angepasst an die Kapazitäten durchzuführen. Die Personalsituation stabilisiert sich, die Covid-19-Patientenzahlen sinken. Das ist eine erfreuliche Tendenz. Es ist aber zu früh, um von einer spürbaren Entspannung zu sprechen. Wir analysieren sehr genau, welche Pandemie-Kapazitäten wir weiterhin aufrechterhalten müssen und wie wir parallel unseren Versorgungsauftrag bei anderen Erkrankungen gerecht werden können. Es bleibt ein Balanceakt“, äußert sich Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, zur aktuellen Situation.

 

Planmäßiger Ablauf der Impftstrategie

 

Die ersten Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH haben planmäßig am 19. und 20. Januar 2021 die zweite Impfung gegen Covid-19 erhalten. In der dritten Kalenderwoche wurden im Rahmen der internen Testungen zwei Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz positiv auf SARS-CoV-2 getestet. In der Vorwoche wurde das Virus bei keinem Mitarbeiter nachgewiesen.

 

 

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg

 

Foto zu Meldung: Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

Neue Eindämmungsverordnung: Ab Samstag Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung

(22. 01. 2021)

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ab Samstag (23.01.2021): Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.

 

Wo muss man medizinische Masken in Brandenburg tragen?

 

Nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung müssen Kundinnen und Kunden in Verkaufsstellen des Einzelhandels ab Samstag (23.01.2021) eine medizinische Maske tragen. Diese Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätzen.

 

Bei allen erlaubten körpernahen Dienstleistungen, dazu zählen medizinisch, pflegerische oder therapeutisch notwendige Leistungen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient, müssen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger eine medizinische Maske tragen. Ausnahme: Die Tragepflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich, wenn medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen erbracht werden und deren besondere Eigenart das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt.

 

Alle Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs müssen eine medizinische Maske tragen. Das gilt zum Beispiel für Busse, Bahnen und Taxen. Die Tragepflicht gilt auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze). Die Tragepflicht gilt nicht für das Fahrpersonal während der Fahrt.

 

In Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn sie sich an einem festen Platz aufhalten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird. Bei der Nutzung von Personenaufzügen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen.

 

Welche Ausnahmen gibt es? Wer ist von der Tragepflicht befreit?

 

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske sind folgende Personen befreit:

 

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

 

Nachweis: Das ärztliche Zeugnis muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten; im Falle der Vorlage bei Behörden oder Gerichten muss es zusätzlich konkrete Angaben beinhalten, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist.

 

Müssen Kinder in Supermärkten und Bussen medizinische Masken tragen, auch wenn es keine Kindergrößen gibt?

 

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind in Brandenburg von der Tragepflicht ausgenommen. Alle Kinder, die sieben Jahre und älter sind, müssen in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske tragen.

 

Was sind medizinische Masken und worauf muss man achten?

 

Soweit nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgeschrieben ist, eine medizinische Maske zu tragen, muss diese entweder:

 

  • den Anforderungen an eine CE-gekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske mit der Norm DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) entsprechen oder
  • eine die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllende FFP2-Maske sein, die mit einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer der notifizierten Stelle gekennzeichnet ist.

 

Mit einer FFP2-Maske vergleichbar gelten auch Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2 oder eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA), insbesondere KN95, sofern der Abgabeeinheit eine Bestätigung einer Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicher- stellungsverordnung vom 25. Mai 2020 beiliegt. Eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske ist aber nur ohne Ausatemventil zulässig.

 

Bei medizinischen Gesichtsmasken, oft auch Operationsmasken – OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. In ihrem Erscheinungsbild sind sie sich sehr ähnlich: Rechteckige Form mit Faltenwurf, damit sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Sie haben klar definierte Filtereigenschaften. Die OP-Maske vom Typ II oder IIR mit CE-Kennzeichnung dienen vor allem dem Fremdschutz. Das bedeutet, Tragende schützen andere vor über Mund und Nase abgegebene (potentiell infektiöse) Tröpfchen. Die OP-Masken sind grundsätzlich zum einmaligen Tragen gedacht.

 

Partikelfiltrierende Halbmasken (z. B. FFP2-Masken) werden als Atemschutz sowohl gegen wasser- sowie auch ölbasierten Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikel eingesetzt. Sie müssen nach der europäischen Norm EN 149 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel“ hergestellt und geprüft sein und mit einer CE-Kennzeichnung mit zusätzlicher Angabe einer vierstelligen Nummer der beteiligten notifizierten Stelle versehen sein.

 

Je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters werden die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterschieden. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Das Ausatemventil verringert den Ausatemwiderstand, filtert in der Regel aber nicht die Ausatemluft. Masken mit Ausatemventil sind damit ausschließlich für den Eigenschutz geeignet. Davon zu unterscheiden sind „Halbmasken mit Partikelfilter“, welche eine oder mehrere Anschlussmöglichkeiten für auswechselbare Partikelfilter besitzen.

 

FFP-Masken dienen dem Selbstschutz, schützen aber auch andere. Wichtig ist, auf die CE-Kennzeichnung zu achten.

 

Eine Übersicht zu Arten, Unterschieden und Wirksamkeit von Masken ist auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums eingestellt:

 

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/arbeitsschutz-corona-information/wirksamkeit-masken/

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

Brandenburg impft: Für einzelne Impfzentren Terminvermittlung ab Sonntag wieder möglich

(22. 01. 2021)

Für die Impfzentren Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Brandenburg, Eberswalde, Prenzlau, Luckenwalde und Kyritz können ab Sonntag, 24. Januar, wieder Termine unter der 116117 vereinbart werden. Leider stehen weiterhin nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher werden vorläufig Erst-Impftermine in diesen Impfzentren nur bis zum 12. Februar vergeben. Bis zum 12. Februar können in den Impfzentren insgesamt rund 7.500 Impfungen durchgeführt werden. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten des Impfstoffes von Pfizer und BioNTech ab der 4. KW 2021 musste die Impfterminvermittlung vorübergehend eingestellt werden.

 

Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) erläutert: „Am Sonntag und zum Wochenanfang erwarten wir ein sehr hohes Anrufaufkommen und die wenigen Termine werden schnell ausgebucht sein. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um etwas Geduld. Sobald wieder ausreichend Impfstoff verfügbar ist, können wir die Kapazitäten in den Impfzentren schnell wieder hochfahren.“

 

Für die Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld werden bis auf weiteres keine neuen Impftermine vergeben. Termine für die Zweit-Impfung finden wie vereinbart statt. Die in der 4. und 5. KW vereinbarten Erst-Impftermine werden aktuell umgebucht und die Betroffenen persönlich über die Call Center sowie auch schriftlich per E-Mail und Brief informiert. Sobald wieder ausreichend Impfstoff im Impfzentrum verfügbar ist, werden diese Bürgerinnen und Bürger sofort unaufgefordert telefonisch kontaktiert, um mit ihnen neuen Termine zu vereinbaren. Die Call Center melden sich, die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts weiter veranlassen.

 

Aktuell wurden bereits über 3.100 von insgesamt rund 9.000 Betroffenen angerufen. Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass der mit Abstand größte Teil der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Vorinformation über Funk und Presse die Umbuchung akzeptiert und dankbar ist für den späteren Rückruf zur erneuten Terminvermittlung bei neuen Terminkapazitäten.

 

Dazu Holger Rostek: „Aus technischen Gründen erhalten leider einige Betroffene die Absage-E-Mail bereits vor dem Anruf aus dem Call Center. Das kann zu Irritationen führen und ist ein technisches Problem. Auf Landesebene können wir es leider nicht lösen, da diese E-Mails über die Bundesebene gesteuert werden. Deshalb ist uns eine Anpassung des Textes nicht möglich.“

 

Die Impfzentren Cottbus, Potsdam, Schönefeld, Elsterwerda, Frankfurt (Oder) und Oranienburg werden mit dem Impfstoff Pfizer/BioNTech beliefert. Die Impfzentren Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Prenzlau, Luckenwalde und Kyritz erhalten den Moderna-Impfstoff.

 

Priorisierung: Da zu Beginn nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, werden auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes folgende Personen zuerst geimpft:

  • Personen im Alter von 80 Jahren und älter
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
  • Personal in der ambulanten Altenpflege
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

 

Wir bitten darum, dass nur Personen aus diesen Gruppen sich an die 116117 wenden.

 

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung

 

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg sind auf dieser Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de.

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(22. 01. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Aktuell wurde in OSL bei 557 Personen im Landkreis OSL eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus labordiagnostisch bestätigt. Im Vergleich zum Vortag kamen 42 neue Fälle hinzu.

 

Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 234,1.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle bei 4.576. Als genesen gelten 3.849 Personen. 170 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 1.205 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

Im Klinikum Niederlausitz werden derzeit 28 Personen stationär behandelt.

 

+++ Landrat: Entwicklung positiv, Regeln jedoch weiterhin ernst nehmen +++

Der Landkreis OSL galt über mehrere Wochen hinweg als Hotspot im Land Brandenburg. Die Kreisverwaltung reagierte mit verschärften Coronaregeln in eigenen Allgemeinverfügungen. Am 15. Dezember erreichte die 7-Tages-Inzidenz ihren bisherigen Höchstwert von 575,11.

 

Seit Weihnachten (24. Dezember: 574,2) ist in der Gesamtbetrachtung eine kontinuierliche Abwärtsbewegung zu verzeichnen, wobei es jedoch immer wieder auch zu Anstiegen kam. So stieg die 7-Tages-Inzidenz bspw. vom 7. Januar (260,58) innerhalb kurzer Zeit bis zum 12. Januar erneut deutlich an (407,97).

 

Ab dem 13. Januar sank der Wert erneut. Seit dem 18. Januar verbleiben die Zahlen auf einem anhaltend gleichbleibenden Niveau. Mit aktuellem Stand liegt der Wert bei 234,1.

Die Neuinfektionen verteilen sich weiterhin über den gesamten Landkreis, es gibt keinen „Hotspot“. Die Fallzahlen, aufgeschlüsselt nach den Kommunen, werden täglich auf www.osl-online.de veröffentlicht.

 

Mit Blick auf die gesetzte Zielvorgabe seitens Bund und Land von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche kann weiterhin nicht von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Brandenburg verzeichnet am heutigen Freitag, 22. Januar, eine 7-Tages-Inzidenz von 201,0.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Ich freue mich, dass die einschneidenden Maßnahmen von Bund, Land und Landkreis, die uns allen viel abverlangt haben und weiterhin abverlangen, offensichtlich Wirkung zeigen. Die Zahlen für OSL sind gesunken, wenngleich das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem zu hohen Niveau verbleibt. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln gehalten haben und diese auch weiterhin befolgen. Mit Blick auf die nächsten Wochen ist es wichtig, kein voreiliges Sicherheitsgefühl einziehen zu lassen. Die Situation bleibt gefährlich, trotz angelaufener Schutzimpfungen und Rückgang der 7-Tages-Inzidenz. Es ist weiterhin notwendig, dass sich ausnahmslos alle umsichtig verhalten und beispielsweise an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten.“

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises OSL, die einzelne Regelungen des Landes punktuell verschärft, gilt weiterhin unverändert bis zum 31. Januar 2021 fort. Ob es anschließend eine weitere Verlängerung geben muss, wird in der kommenden Woche mit Blick auf das Infektionsgeschehen entsprechend unter Hinzunahme der fachlichen Expertise des Gesundheitsamtes des Landkreises und letztendlich auch in Rücksprache mit den jeweiligen Ministerien sowie auf kommunaler Ebene mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren entschieden.

 

+++ Kitas bleiben in OSL zunächst bis 31. Januar geschlossen +++

Das Land Brandenburg sieht in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung, die am 23. Januar 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich zum 14. Februar gilt, auch weiterhin keine flächendeckende Schließung der Kitas für das gesamte Land vor. Vorgesehen sind jedoch Schließungen bei entsprechendem regionalen Infektionsgeschehen. Zuständig für die Entscheidung sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

 

Aufgrund von vermehrten Nachfragen von Eltern über die Bürgerhotline des Landkreises weist die Kreisverwaltung darauf hin:

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises OSL gilt weiterhin und unverändert bis zum 31. Januar 2021. Die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) bleibt somit im Landkreis OSL bis zum 31. Januar 2021 untersagt.

 

Ob die Allgemeinverfügung anschließend verlängert wird und somit unter anderem die Angebote der Kindertagesbetreuung auch über den 31. Januar hinaus weiter geschlossen bleiben, wird in der kommenden Woche beschlossen. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens.

 

Informationen hierzu erfolgen über die Medien und können auf der Internetseite www.osl-online.de nachgelesen werden.

 

 

+++ Neue Eindämmungsverordnung des Landes tritt in Kraft +++

Das Land Brandenburg verlängert im Ergebnis der Beratung der Kanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder seine bestehenden Einschränkungen bis einschließlich 14. Februar und nimmt neue, zusätzliche Einschränkungen auf. Die neue „5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ tritt am 23. Januar 2021 in Kraft.

 

Unter anderem legt die neue Verordnung neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen folgende Punkte fest:

 

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
  • Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
  • Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
  • Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
  • Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
  • Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
  • Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

 

(Quelle: Auszug aus PM: Corona-Lockdown: Verlängerung bis einschließlich 14. Februar – Kontakte weiter reduzieren und Infektionen senken, Staatskanzlei des Landes Brandenburg, 22.01.2021)

 

Die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde am heutigen Freitag veröffentlicht und kann auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung nachgelesen werden.

 

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es aufgrund der im Landkreis OSL bis zum 31. Januar geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises weiterhin in einzelnen Punkten Abweichungen geben wird. Über eine etwaige Verlängerung der Allgemeinverfügung und damit verbunden der einzelnen Maßnahmen wird in der kommenden Woche entschieden.

 

Folgendes gilt in OSL bis zum 31. Januar 2021 abweichend vom Land:

Neben der ganztägigen Ausgangsbeschränkung des Landes gilt eine nächtliche verschärfte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22-5 Uhr.

 

Die Kindertagesbetreuung findet nur als Notbetreuung statt. (Elternbeiträge für Januar wurden ausgesetzt, wenn keine Leistung in Anspruch genommen)

 

Der Präsenzunterricht – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – ist untersagt. (Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen sowie für Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr).

 

Versammlungen und Veranstaltungen (inkl. Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen) sind untersagt.

 

Hochzeiten und Bestattungen nur im engsten Familienkreis (max. 10 beteiligte Angehörige).

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Corona-Lockdown: Verlängerung bis einschließlich 14. Februar – Kontakte weiter reduzieren und Infektionen senken

(21. 01. 2021)

Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft. Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstagabend umgesetzt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurde bereits am gestrigen Mittwoch darüber beraten. Ebenfalls gestern hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke den Landtag in einer Sondersitzung über die Ergebnisse der MPK informiert.

 

Woidke: „Die bestehenden Einschränkungen beginnen zu wirken. Die in einigen Staaten aufgetretenen Mutationen sind jedoch deutlich infektiöser als das bisher bekannte Virus. Deshalb müssen wir vorsichtig bleiben und den Lockdown verlängern. Mit einigen Konkretisierungen wollen wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen sinken. So sollen durch die Ausweitung von Homeoffice die Kontakte weiter reduziert werden. Wenn mehr Menschen zu Hause arbeiten, wird auch der ÖPNV weniger belastet. Gerade weil wir noch zu wenig über die Verbreitung der Mutationen wissen, sollten wir uns und andere noch besser durch die Nutzung von speziellen Masken schützen. Ich setze weiterhin insbesondere auf die Vernunft und Einsicht der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sich an die Regeln zu halten, ist die beste Währung im Kampf gegen die Pandemie.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es liegt jetzt in unseren Händen, die Ausbreitung der gefährlichen COVID-Mutationen im Keim zu ersticken. Dafür müssen wir den eingeschlagenen Weg der Kontaktvermeidung konsequent fortsetzen. Daher haben wir die Einschränkungen verlängert und teilweise konkretisiert. Je schneller wir die Infektionszahlen auf ein beherrschbares Maß herunterdrücken, desto eher kann schrittweise Normalität in unseren Alltag zurückkehren. Uns ist sehr bewusst, dass die Verlängerung ein weiterer Kraftakt für die Mitbürgerinnen und Mitbürger bedeutet. Viele sind jetzt schon durch die Belastungen der vergangenen Monate zermürbt. Aber nur, wenn wir alle gemeinsam noch etwas länger durchhalten, können wir das Virus beherrschen und nicht umgekehrt.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Viruspandemie ist und bleibt eine große Belastung für uns alle. Der Lockdown verlangt jedem von uns viel ab und wir werden diese Last noch für eine Weile tragen müssen. Wir sehen aber, dass die Fallzahlen langsam zurückgehen. Das bestätigt unseren Kurs – es zeigt sich, dass die Maßnahmen wirken. Wir können langsam wieder optimistisch in die Zukunft blicken. Trotzdem müssen wir weiter vorsorgen. Es ist jetzt wichtig, dass wir die Infektionszahlen weiter senken und eine neue Ausbruchswelle verhindern. Das gilt insbesondere für die nur schwer einschätzbaren Mutationsformen, die sich gerade verbreiten. Wenn wir alle weiter diszipliniert bleiben, wird uns das gelingen.“

 

Für heute wurde ein 7-Tage-Inzidenzwert von 224,7 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Er liegt damit zwar unter den 3 Höchstwerten im Januar (299,3 am 11.01; 290,8 am 10.01.; 286,1 am 12.01.), jedoch weit über dem Zielwert von 50. Dauerhafte Werte unter 50 sind notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln.

 

Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen über den 31. Januar hinaus bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:

 

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
  • Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
  • Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
  • Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
  • Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
  • Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
  • Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Für Gottesdienste sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Verzicht auf Gesang und Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht. (Im Landkreis OSL sind Gottesdienste weiterhin bis zum 31.01.2021 untersagt)

 

 

Schulen und Kitas waren in der MPK erneut zentraler Gegenstand der Debatte. In Brandenburg erfolgt Distanzunterricht. Ausnahmen mit Präsenzunterricht bestehen für Abschlussklassen und für Förderschulen GE („geistige Entwicklung“). (Im Landkreis OSL besteht nur für Abschlussklassen Präsenzunterricht; Förderschulen GE bleiben weiterhin geschlossen)

 

Eltern von Kita-Kindern werden nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.

 

In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Auch in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 können Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden, wenn es aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens notwendig ist. (Diese Regelung gilt derzeit im Landkreis OSL; siehe dazu "Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen")

 

Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig. 

 

Dafür wird das Land voraussichtlich monatlich bis zu 15 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm aufwenden. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.

 

Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.

 

Woidke: „Auch dies unterstützt Familien bei der Betreuung der Kinder. Ich freue mich, dass das so schnell möglich war und damit ein Versprechen der Politik eingehalten wurde. Die Bildung der Kinder, ihre sozialen Kontakte und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben für mich einen sehr hohen Stellenwert. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger wenden sich dazu an mich. Aufgrund der Infektionszahlen in Brandenburg ist aber gegenwärtig kein Präsenzunterricht möglich.“

 

Woidke weiter: „Im Rahmen der MPK habe ich mich klar gegen Betriebsschließungen ausgesprochen. Die Wirtschaft muss mit verstärktem Homeoffice und mit Hygienekonzepten ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Aber die Wirtschaft muss auch weiter funktionieren. Gut, dass es jetzt voran geht mit der Auszahlung der Wirtschaftshilfen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Überbrückungshilfe III nochmal verbessert wird. Für den Einzelhandel ist es überlebenswichtig, dass die Abschreibungen auf die nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden.“

 

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat vergangene Woche mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen“ für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg begonnen. Für die November- und Dezemberhilfen wurden die Antragsfristen für Antragstellungen über den prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u.a.) bis zum 30. April 2021 verlängert.

 

Mit Stand vom 20. Januar lagen der ILB 14.199 Anträge auf Unterstützung aus den November- und Dezemberhilfen vor. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller haben einen Abschlag erhalten. Beantragt wurden insgesamt 151,8 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung rund 60 Millionen Euro ausgezahlt

 

Das nationale Impfkonzept muss zügig umgesetzt werden. Dazu ist Klarheit und Sicherheit bei der Lieferung der Impfstoffe erforderlich. Der Bund hat zugesagt, auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten zu übermitteln.

 

Die Zahl der bisher in Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 50.671 (+4.477 im Vergleich zum Vortag; Stand: 20.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 49.548 Erstimpfungen und 1.123 Zweitimpfungen. In Altenpflegeheimen wurden 8.143 Bewohnerinnen und Bewohner geimpft.

 

Woidke: „Für mich hat das Impfangebot für Alten- und Pflegeheime weiter oberste Priorität. Mit der Errichtung der Impfzentren und Impfstellen bereiten wir uns auf die Ausweitung der Impfkapazitäten im gesamten Land Brandenburg vor. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen zu verlässlichen Lieferzeiten einhält.“

 

 

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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14473 Potsdam

 

Der Spielbetrieb der neuen Bühne Senftenberg steht voraussichtlich bis Ostern still

(21. 01. 2021)

Das Senftenberger Theater ist Mitunterzeichner des gemeinsamen Papiers der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Manja Schüle und den Theatern und Orchestern des Landes Brandenburg. Es enthält vier Grundprinzipien für Kultur in Zeiten von Corona, auf die sich Kulturpolitik und Kultureinrichtungen verständigt haben. Manuel Soubeyrand, Intendant der neuen Bühne Senftenberg: „Ich finde die vier formulierten Grundprinzipien beschreiben sehr genau unsere Arbeits- und Lebenssituation. Wir drücken mit ihnen aus, dass wir Teil unserer Gesellschaft sind und uns in ihr und auch für sie begreifen.“

 

Unter dem Titel „Corona und Kultur – Der Brandenburger Weg“ haben die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Manja Schüle und die Theater und Orchester des Landes Brandenburg ein gemeinsames Papier veröffentlicht. Die Unterzeichner*innen haben sich darin auf vier Grundprinzipien für Kultur in Zeiten von Corona verständigt. Die neue Bühne Senftenberg ist Mitunterzeichner. Der Spielbetrieb des Senftenberger Theaters steht bis voraussichtlich Ostern still.


Der Intendant der neuen Bühne Senftenberg Manuel Soubeyrand zum Papier: „Ich finde die vier formulierten Grundprinzipien beschreiben sehr genau unsere Arbeits- und Lebenssituation. Wir drücken mit ihnen aus, dass wir Teil unserer Gesellschaft sind und uns in ihr und auch für sie begreifen. Gerade dieser Punkt ist mir enorm wichtig: In Zeiten, in denen die Theater nicht spielen können, geben wir, in dem wir uns besonders für unser Gesundheitsamt und unsere Schulen engagieren, der Gesellschaft die Hilfe, die Unterstützung, die gerade besonders nötig ist. Auch das verstehe ich unter Kultur- es eine Kultur des miteinander Lebens.“

 

Die vier vereinbarten Grundprinzipien des Papiers lauten wie folgt:
1.  Wir lieben die Kultur, aber Gesundheit geht vor. Die Kultureinrichtungen in Brandenburg haben alles getan, um auch unter Pandemiebedingungen sichere Aufführungen zu ermöglichen. Weil wir sehen, dass kurzfristig nur eine radikale Kontaktbeschränkung hilft, stehen wir dennoch zur Verlängerung des Lockdowns. Wir gehen davon aus, dass es bis Ostern weder klassische Theateraufführungen noch herkömmliche Konzerte geben wird. Wenn sich das Pandemie-Geschehen wider Erwarten so entwickeln sollte, dass frühere Öffnungen möglich sind, wollen wir so schnell wie möglich den Spielbetrieb wiederaufnehmen – und sei es mit Einschränkungen.
2. Wir lassen uns Kultur nicht verbieten. Schauspielerinnen dürfen nicht wie gewohnt auftreten, Musiker nicht einfach konzertieren. Aber niemand kann Künstlerinnen und Künstlern verbieten, Kunst zu machen. Vor allem: Kultur ist nötiger denn je. Die Brandenburger Kultureinrichtungen bekennen sich zu ihrer Verantwortung Konzepte zu entwickeln, wie Kunst geschaffen und der Gesellschaft zugänglich gemacht werden kann. Analog genauso wie digital.
3. Wir geben auf einander Acht. Die aktuelle Situation ist für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und alle in der Kulturwirtschaft Beschäftigten nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine psychologische Katastrophe. Das gilt für die freiberuflich Tätigen in besonderem Maße. Wir alle tragen Verantwortung, uns gegenseitig zu unterstützen. Durch Gesprächsangebote wie durch erhöhte Achtsamkeit. Die institutionell geförderten Einrichtungen sagen zu, auch im Lockdown nach Möglichkeiten zu suchen, Freischaffende weiter einzubeziehen und ihnen Verdienstmöglichkeiten anzubieten.
4. Wir sind solidarisch. Wir erwarten mit großem Selbstbewusstsein von der Gesellschaft, dass Kultur ungeschmälert weiter finanziert wird, obwohl Kultur gegenwärtig nur sehr eingeschränkt stattfindet. Da, wo wir unsere eigentliche kulturelle Arbeit nicht erbringen können, unterstützen wir die Gesellschaft auf andere Weise. Etwa, indem wir in Gesundheitsämtern oder Schulen helfen. Nicht weil wir dazu gezwungen würden. Sondern weil wir das wollen.

 

Neben Manuel Soubeyrand, Intendant der neuen Bühne Senftenberg, unterzeichneten das Papier außerdem Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur; Frank Martin Widmaier, Künstlerischer Leiter Brandenburger Theater; Roland Ott, Intendant Brandenburgisches Staatsorchester Frankfurt; Klaus-Peter Beyer, Intendant Deutsches Filmorchester Babelsberg; Bettina Jahnke, Intendantin Hans Otto Theater Potsdam; Alexander Hollensteiner, Geschäftsführer Kammerakademie Potsdam gGmbH; Florian Vogel, Künstlerischer Leiter Kleist Forum Frankfurt (Oder); Heike Bohmann, Geschäftsführerin Musikfestfestspiele Potsdam Sanssouci & Nikolaisaal Potsdam gGmbH; Georg Quander, Künstlerischer Direktor Musikkultur Rheinsberg gGmbH; Reinhard Drogla, Geschäftsführer und Leiter Piccolo Theater Cottbus; Stephan Märki, Intendant und Operndirektor Staatstheater Cottbus; André Nicke, Intendant Uckermärkische Bühnen Schwedt.

 

 

neue Bühne Senftenberg

Theaterpassage 1

01968 Senftenberg

Tel: 03573.  801 280

Fax: 03573. 792 334

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Tag der offenen Tür am Emil-Fischer Gymnasium – In diesem Jahr einmal ganz anders

(20. 01. 2021)

Zu einem virtuellen Tag der offenen Tür lädt das Emil-Fischer-Gymnasium vom 25. Januar bis 7. Februar alle interessierten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Großeltern herzlich ein.

 

Vor genau 10 Jahren wurde der SeeCampus in Schwarzheide im Rahmen einer Festveranstaltung offiziell eröffnet. Jährlich haben wir im Januar einen Tag der offenen Tür zur Präsentation unserer Schule durchgeführt, was in diesem Jahr leider nicht möglich ist. Deshalb haben wir uns für einen virtuellen Rundgang entschieden.

 

Seien Sie bei der Vorstellung von Fachräumen, Sporthalle, SeeCampus-Bibliothek und vielem mehr über http://www.emil-fischer-gymnasium-schwarzheide.de mit dabei. Sie erhalten viele interessante Informationen, Daten und Fakten zum Unterricht und zum Aufnahmeverfahren. Lassen Sie sich von Bildern und Videos beeindrucken.

 

Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch an unserer Schule im SeeCampus Schwarzheide.

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Kreishaushalt bestätigt / Landkreis strebt Haushaltsausgleich auch in 2021 an

(20. 01. 2021)

Der 806-Seiten starke Haushaltsplan der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz für das Jahr 2021 ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Zuvor hatten im November der Kreistag und im Nachgang im Dezember das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg als Genehmigungsbehörde nach entsprechender Prüfung die benötigte Zustimmung erteilt. Mit der Freigabe wird der Weg geebnet für die frühzeitige Vorbereitung geplanter Projekte im Jahr 2021.

 

Haushaltsausgleich in 2021 erneut geplant

Rund 241 Mio. Euro gibt der Landkreis im Jahr 2021 zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aus. Mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 560.000 Euro im ordentlichen Ergebnis sieht der Haushaltsansatz 2021 dabei erneut den gesetzlichen Haushaltsausgleich vor. Dennoch ist die Haushaltssituation als grundsätzlich angespannt zu bewerten.

 

Die größten Aufwandspositionen stellen neben den Personalkosten die sogenannten Transferaufwendungen dar. Diese bezeichnen Zahlungen der Kreisverwaltung für Leistungen, die den Bürgern in verschiedenen Bereichen des Lebens zu Gute kommen, ohne dass dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen ist. Mit Blick auf den Haushalt 2021 ist hier eine enorme Steigerung um 15,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf nun 125,2 Mio. Euro zu verzeichnen. Grund sind insbesondere steigende Bedarfe zur Finanzierung von Leistungen in der Jugend- und Sozialhilfe. 

 

Die größten Zuschussbedarfe ergeben sich für die Kreisverwaltung in den Bereichen Hilfe zur Erziehung (16,1 Mio.€) und Kita (14 Mio.€), SGB II (10,1 Mio.€), Hilfen junger Volljähriger/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe (6,2 Mio.€) sowie der Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (3,9 Mio.€). Mittel in größerem Umfang fließen auch in die Pflege und Unterhaltung der Kreisstraßen (3,7 Mio.€) sowie die Schülerbeförderung und den ÖPNV (Summe: 6,3 Mio.€). Positionen in Verbindung mit der direkten Erbringung der Verwaltungsleistung, wie beispielsweise die Vorhaltung und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude, der IT-Technik, des Fuhrparks und der allgemeine Bürobedarf schlagen mit 7,5 Mio.€ zu Buche.

 

Die Aufwendungen des Kreishaushaltes werden überwiegend durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie Kostenerstattungen der jeweils unterschiedlichen Behörden und Aufgabenträger gedeckt. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen vom Land und die Kreisumlage der Kommunen nehmen hierbei den größten Umfang ein.

 

Die Kreisumlage wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf der Basis der Umlagegrundlagen der jeweiligen Kommune erhoben. Im Jahr 2021 kann der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage weiter abgesenkt werden und beträgt für 2021 45,5 % (2020: 46 %). Im Finanzplanzeitraum bis 2024 ist trotz rückläufig kalkulierter Umlagegrundlagen ein weiteres Absenken des Hebesatzes von je 0,5 % pro Jahr auf dann 44 % in 2024 berücksichtigt.

 

Um den nicht klar zu beziffernden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hatte die Verwaltungsleitung die Entscheidung getroffen, für den Planungszeitraum ab 2021 keinen Doppelhaushalt aufzustellen.

 

Im Doppelhaushalt 2019/2020 erreichte OSL erstmals seit seinem Bestehen den unterjährigen und auch gesetzlichen Haushaltsausgleich. Gelingen konnte dies unter anderem durch die positive wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises in den letzten Jahren, als auch durch konsequente Konsolidierungsmaßnahmen.

 

Der bisherige positive Kurs wird durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest beeinflusst. Deutliche Zusatzaufwendungen sind in den Haushaltsplänen aller Ebenen zu erwarten. So ist im Landkreis auf Grund der umfangreichen Steuerausfälle mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen und der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage zu rechnen. In der Folge weist der Haushalt im Finanzplanzeitraum bis 2024 im ordentlichen Ergebnis keinen Ausgleich mehr aus. Durch Entnahmen aus den Rücklagen der positiven Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre kann diese Lücke allerdings geschlossen werden.

 

Wilfried Brödno, Finanzdezernent der Kreisverwaltung: „Der Haushaltsplan 2021 ist eine gute und solide Grundlage für den Start in das neue Jahr, die Zukunft allerdings wird eine Herausforderung. Zur Stabilisierung ist die Fortführung der Maßnahmen des Rettungsschirmes von Bund und Land dringend erforderlich. Davon unberührt wird die Kreisverwaltung ihren Kurs auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen und verantwortungsvoll und weitsichtig haushalten.“

 

Folgende Projekte plant der Landkreis in 2021

Auch in 2021 realisiert die Verwaltung mit eigenen Mitteln oder Fördermitteln von Bund und Land verschiedene Projekte im Landkreis bzw. setzt diese fort. Die größten Projekte betreffen in 2021 u.a.:

 

  • Fortsetzung des im August 2020 begonnenen Breitbandausbaus im Landkreis (17,9 Mio.€ in 2021, Gesamtsumme Projekt: 23,5 Mio.€, Ziel: 2023)
  • weitere Umsetzung der in 2019 begonnenen Modernisierung des Fernradwegenetzes (3,8 Mio.€ in 2021, Gesamtsumme Projekt: ca. 10,8 Mio.€, Ziel: 2022).
  • Auftakt zur Umsetzung des Projektes „DigitalPakt Schule“ von Bund und Land (1,4 Mio.€ in 2021, Gesamtsumme Projekt: ca. 2,8 Mio.€, Ziel: 2023)
  • weitere Sanierung und Ausbau des Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrums des Landkreises in Großräschen (Start in 2020; 1 Mio.€ in 2021, Gesamtsumme Projekt 3,74 Mio.€, Ziel: 2022)
  • Auftakt Komplettsanierung Gymnasium Senftenberg (ca. 1 Mio.€ in 2021, Gesamtprojekt: 12,5 Mio.€, Ziel: 2025)
  • Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Ausbau der K6635 Ortsdurchfahrt Kleinkmehlen (950 T€ in 2021, Ziel: Fertigstellung 06/2021)
  • Neubau mit Ausstattung der Rettungswache Lauchhammer, Beginn in 2021 mit den Planungsleistungen (294 T€), Gesamtsumme Projekt 5,2 Mio.€
  • Anschaffungen im Bereich Fuhrpark Kreisstraßenmeisterei, Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz.

 

Der Haushaltsplan des Landkreises OSL für das Jahr 2021 kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden: www.osl-online.de („Verwaltung und Kreistag“ – „Amtliches und Ausschreibungen“ – „Haushaltspläne und Jahresabschlüsse“).

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Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

(20. 01. 2021)

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

 

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet. Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

 

Das Jugendministerium hat dazu die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden. 

 

Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.

 
Die Höhen der Pauschalen sollen sich nach den im Frühjahr 2020 gewährten Pauschalen (Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 30.03.2020) richten. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Eltern von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung sind jetzt schon von Beiträgen befreit.
 
Die Träger werden gebeten, mit Blick auf die beabsichtigte Rückwirkung der Förderrichtlinie ab 1. Januar 2021, die konkreten Absprachen mit den betroffenen Eltern für den Januar 2021 schriftlich vorzuhalten.
 
Der Entwurf der „Zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS CoV-2 und COVVID-19 in Brandenburg“ (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) liegt vor, das Mitzeichnungsverfahren innerhalb der Landesregierung sowie die Beteiligung der Verbändebeteiligung wurden gestartet, der Landtags-Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird um Einwilligung in die Ausgaben gebeten.

 

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Corona-Schutzimpfung: Brandenburg bekommt nächste Woche 25 Prozent weniger Impfstoff von BioNTech/Pfizer

(20. 01. 2021)

Unsichere Lieferzusagen erschweren Planungen – Alle Zweitimpfungen sind gesichert – Nächsten Impfzentren starten wie angekündigt

 

Die am Freitagnachmittag (15.01.) völlig unerwartet bekanntgewordenen Lieferschwierigkeiten beim Impfstoffhersteller Pfizer betreffen auch Brandenburg in erheblichen Maße. So wird Brandenburg in der nächsten Woche 25 Prozent weniger Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhalten, als bisher angekündigt. Diese Reduzierung wird bis Mitte Februar nicht kompensiert. So können in den kommenden Wochen weniger Erstimpfungen durchgeführt werden. Über Mitte Februar hinaus gibt es noch keine belastbaren Lieferzusagen der Hersteller. Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium die Länder heute Nachmittag über einen aktualisierten Lieferplan des Herstellers Moderna informiert.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute in Potsdam: „Diese extrem kurzfristig bekannt gewordene Lieferreduzierung war ein schwerer Schock. Bis Montagabend mussten wir unsere gesamte Planung anhalten. Die jetzt vorliegenden Informationen zum weiteren Lieferzeitplan und Lieferumfang des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs sind nicht zufriedenstellend. Es gibt noch viele Unklarheiten. Gerade das Umstellen der Berechnungen von fünf auf sechs Dosen je Impffläschchen erweckt den Anschein, wir würden in der Summe mehr bekommen. Das ist aber falsch. Von Anfang an haben wir in Brandenburg jede einzelne zur Verfügung stehende Impfdose genutzt. Es wurden keine Reste dieses wertvollen Impfstoffes weggeworfen. Auch die heute übermittelte angepasste Lieferübersicht von Moderna beeinträchtigt das Vertrauen in die Zuverlässigkeit bei der Impfstofflieferungen. Wir wollen möglichst schnell möglichst viele Menschen sicher impfen. Wir können das System aber nicht beliebig schnell hoch- und runterfahren. Das sind komplexe Abläufe, für deren gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung wir absolut verlässliche Lieferzusagen benötigen.“

 

Auswirkungen/Konsequenzen

 

Alle notwendigen Zweitimpfungen zur Erlangungen des vollständigen Impfschutzes sind gesichert. Das bedeutet: alle Personen, die schon die erste Impfung erhalten haben, bekommen auch die zweite Impfung.

 

In Pflegeheimen wird weiter geimpft. Die Impfungen von Bewohnerinnen und Bewohner in stationäre Pflegeeinrichtungen haben weiterhin die höchste Priorität, da diese Personen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben. Die mit den Pflegeeinrichtungen bisher vereinbarten Termine mit den mobilen Impfteams zur Durchführung der Erst- bzw. Zweitimpfung sollen unverändert stattfinden.

 

Für die Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld werden bis auf weiteres keine neuen Impftermine vergeben. Für die vereinbarten Erst-Impftermine in der nächsten und übernächsten Woche (Kalenderwochen 4 und 5) wird es zu notwendigen Umbuchungen kommen. Die betroffenen Personen werden über das Callcenter hierüber persönlich informiert. Die für diese drei Standorte vorgesehenen Zweit-Impftermine werden wie vereinbart durchgeführt.

 

Die für die in dieser Woche startenden Impfzentren Elsterwerda, Frankfurt (Oder) und Oranienburg vereinbarten Impftermine in dieser und der nächsten Woche (Kalenderwoche 3 und 4) bleiben bestehen. Außerdem werden ab der 5. Kalenderwoche für diese Standorte nur reduziert neue Terminangebote gemacht.

 

Die geplanten Impfzentren in Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Prenzlau, Luckenwalde und Kyritz will das Land Brandenburg fristgerecht an den Start bringen. Für sie ist der Impfstoff vom Hersteller Moderna vorgesehen.

 

„Die heute vom Bundesgesundheitsministerium den Ländern angekündigten Veränderungen bei der Auslieferung bei Moderna beunruhigen mich. Das ist innerhalb weniger Tage der zweite Fall, dass sich die Länder auf gemachte Zusagen nicht voll verlassen können. Für die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie ist das eine weitere Belastung. Das Tempo der Impfungen wird durch die Impfstofflieferungen bestimmt“, sagte Gesundheitsministerin Nonnemacher.

 

Hintergrund

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweite Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von 21 (BioNTech) bzw. 28 (Moderna) Tagen und nicht später als 42 Tage nach der ersten Impfstoffdosis zu verabreichen.

 

Mehr Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg auf der Webseite: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

LMBV: Radweg am Sedlitzer See wird durch Überleitertunnel umgeleitet

(19. 01. 2021)

Senftenberg/Sedlitz. Ende Januar beginnt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbausanierungsgesellschaft mbH (LMBV) mit den langfristig vorbereiteten und genehmigten Sanierungsarbeiten an der Brückenfeldkippe Sedlitz am Westufer des Sedlitzer Sees.

 

Damit einhergehend wird es notwendig, den uferbegleitenden Radweg für den Zeitraum der geplanten Sanierungsarbeiten zu sperren. Die Umleitungsstrecke wird ab dem Abzweig Überleiter 11 durch dessen Tunnel nach Sedlitz erfolgen. Die Strecke ist damit zudem etwas kürzer. Für die entsprechende Beschilderung wird rechtzeitig vor Baubeginn gesorgt.

 

Die Brückenfeldkippe nahe Sedlitz ist eine ungesicherte Tagebaukippe. Zwischen 1921 und 1980 förderte der Tagebau Ilse-Ost/Sedlitz dort Braunkohle. Diese Kippe besteht aus locker gelagertem Boden und ist nicht sicher, denn mit ansteigendem Grundwasser kann es zu spontanen Verflüssigungen bzw. zu Rutschungen kommen.

 

Um künftig Sicherheit zu gewährleisten, muss dieses Gebiet durch die LMBV saniert werden. Dabei kommen verschiedene Technologien zum Einsatz. Unter anderem wird die Bodenoberfläche mit einer Polygonwalze bearbeitet, aber auch das Verfahren des schonenden Sprengens wird in den nächsten Jahren durchgeführt.

 

Ausführlichere Informationen zu dieser Maßnahme finden sich demnächst auch auf der Webseite der LMBV.

Foto zu Meldung: LMBV: Radweg am Sedlitzer See wird durch Überleitertunnel umgeleitet

Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

(18. 01. 2021)

Senftenberg. Mit dem 15. Januar 2021 werden 38 Covid-19-Patienten im Krankenhaus in Senftenberg behandelt, davon sieben intensivmedizinisch und fünf beatmet. Die Zahl der neu aufgenommenen Covid-19-Patienten bewegt sich auf stabilem Niveau. Verlegungen in andere Häuser sind seit Jahresbeginn nicht notwendig gewesen. Die Situation im Klinikum bleibt weiterhin angespannt. Helferaufruf erfolgreich beendet.

In der vergangenen Woche wurden im Klinikum Niederlausitz im Durchschnitt pro Tag 40 Patienten mit Covid-19 behandelt und fünf Covid-19-Patienten täglich neu aufgenommen. Die Patientenzahl lässt sich somit als stabil mit leichtem Aufwärtstrend einordnen. Auffallend ist, dass vergleichsweise jüngeren Patienten der 1950er bis 1970er Geburtsjahre mit schweren Covid-19-Verläufen im Krankenhaus behandelt werden müssen. Das Klinikum appelliert daher wiederholt zum strikten Einhalten der Maßnahmen, wie Einschränken der Kontakte, Abstand halten und Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Gleichzeitig wird aufgrund der Witterungsbedingungen und damit einhergehender erhöhter Unfallgefahr zu Vorsicht bei Glatteis und Schneematsch aufgerufen. Damit ausreichend Personal für die Akut- und Notfallversorgung zur Verfügung steht, finden weiterhin keine verschiebbaren Behandlungen am Klinikum Niederlausitz statt.

Helferaufruf beendet

Trotz der anhaltenden angespannten Situation im Klinikum sind die Mitarbeiter dank der Erfahrungen aus den letzten Monaten sowie des Einsatzes des Hilfspersonals routinierter in ihren Abläufen und vertrauter mit zum Teil neuen Aufgabenbereichen. „Wir können noch nicht von Entspannung reden, spüren aber eine Stabilisierung der Personalsituation. Einige der im Dezember erkrankten Mitarbeiter sind wieder genesen und Einsatzbereit. Die zahlreichen Unterstützungskräfte aus dem Helferaufruf im Dezember haben mit großer Initiative und Engagement beim alltäglichen Ablauf auf den Stationen und in der Notaufnahme geholfen und somit zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung im Landkreis beigetragen. Wir sind nach wie vor absolut überwältigt und können nur unseren herzlichsten Dank ausrichten: an diejenigen, die derzeit vor Ort sind, als auch an jene, die sich bisher gemeldet haben“, fasst Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, die Lage zusammen. Auf den Helferaufruf haben sich insgesamt 211 Menschen gemeldet. Daraus resultieren 40 Einstellungen von pflegerischen Hilfskräften und Assistenzärzten. Zwei davon sind Annette Jäpel und Viola Weinert. Frau Jäpel selbst ist Mitglied der Rettungshundestaffel Finsterwalde, hat vom Aufruf über den DRK-Landesverband gehört und nicht lange gezögert in ihrer freien Zeit zu helfen. Beide wurden freundlich aufgenommen. Viola Weinert war überrascht über die Herzlichkeit des Personals auf der Pandemiestation und besonders von den Auszubildenden zum Pflegefachmann angetan: „Die Schülerinnen und Schüler waren aufgeschlossen und sehr fleißig. Sie haben täglich ihr Bestes gegeben“, betont Frau Weinert. Zunächst sind keine weiteren freiwilligen Helfer notwendig. Das Klinikum Niederlausitz dankt allen weiteren Interessierten für Ihre Bereitschaft.

Mitarbeiter geimpft

Mit einem weiteren zusätzlichen Impftag im Klinikum Niederlausitz haben an insgesamt fünf Impftagen rüber 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Impfschutz vor Covid-19 erhalten. Dafür wurden aus eigenen Kräften zwei ausgeklügelte Impfstraßen eingerichtet, die einen reibungslosen und komplikationsfreien Ablauf der Mitarbeiterimpfung gewährleisteten. Seit Anfang des Jahres ist kein weiterer Mitarbeiter positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet worden.

Migrationsberatungsstelle OSL in neuen Räumlichkeiten

(15. 01. 2021)

Die Migrationsberatungsstelle für Erwachsene im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat über die Feiertage 2020 die neuen Räumlichkeiten in der Hörlitzer Straße 34 in Senftenberg bezogen.

 

Sylvia Leisner, als studierte Sozialpädagogin, die schon über 13 Jahre in dieser Beratung tätig ist, freut sich über ihre neuen Räumlichkeiten. Mit Unterstützung der KWG Senftenberg und der Integrationsbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, ist es gelungen, einen passenden Standort für diese wichtige Beratungsstelle zu finden.  Zuvor war sie in der Otto-Nuschke-Straße 4 in Senftenberg anzutreffen.

 

Erwachsene Zuwanderer, Spätaussiedler, Ausländer, Asylbewerber, EU-Bürger, ausländische Studierende aber auch Familienzuzüge zu den zuvor genannten Personenkreisen finden in Sylvia Leisner eine fachkompetente Ansprechpartnerin, die nach dem CASE-Management arbeitet. Sie erstellt für jeden Einzelfall einen Förderplan mit einer nachhaltigen Evaluation.

 

Jede Klientenbiographie und Fluchthistorie wird individuell betrachtet. Das Selbsthilfepotential der Klienten wird in der Beratung und Begleitung durch Fordern gefördert. Ziel ist es, Migranten in das hiesige Gesellschaftsleben zu integrieren. Damit dies gelingt, werden Regelangebote, Multiplikatoren und Netzwerke hinzugezogen.

 

Aufgrund der Pandemie finden Präsenzberatungen in sehr dringenden und unaufschiebbaren Fällen durch individuelle Termine statt. Ansonsten erfolgen Beratungen via Telefon, Email und Chat. Leisner: „Entsprechende Dokumente und Formulare lasse ich mir per Post oder per E-Mail zukommen, die ich mit den Klienten bespreche. In Ausnahmefällen kann ich auch eine Beratung in meinem Büro durchführen. Durch die neuen Räumlichkeiten kann ein entsprechender Abstand gewährleistet werden. Die Klienten begegnen sich nicht unmittelbar. Außerdem ist am neuen Standort eine bessere Möglichkeit gegeben, Multiplikatoren fallbezogen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Normen einzusetzen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Unterstützer.“

 

Die Migrationsberatungsstelle für Erwachsene im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0162 8183762 oder per E-Mail an 

 

Derzeit leben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4.200 Ausländer. Davon sind 2.244 Personen aus Nicht-EU-Staaten. Die fünf Hauptherkunftsländer der Ausländer, die in OSL leben, sind Polen, Syrien, Rumänien, Russische Föderation und Afghanistan.

 

Neben Sylvia Leisner stehen auch die Beratungsstellen des Jugendmigrationsdienstes, des Fachberatungsdienstes und die Flüchtlingsberatung zur Verfügung. Ansprechpartner und Kontakte finden Interessierte unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Verwaltung & Kreistag – Integration von Migranten, Ausländern und Asylbewerbern.

Foto zu Meldung: Migrationsberatungsstelle OSL in neuen Räumlichkeiten

Covid-19: Klare Festlegungen zur Nachsteuerung der Impfstrategie – Engere Einbeziehung der Landkreise und kreisfreien Städte

(15. 01. 2021)

Die Impfkapazitäten werden in der gesamten Fläche Brandenburgs ausgebreitet, um alle Brandenburgerinnen und Brandenburger mit einem Impfangebot zu erreichen. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgreich umgesetzt werden – und unter der Voraussetzung, dass die vom Bund angekündigten Lieferungen der Impfdosen tatsächlich erfolgen und nach Möglichkeit erhöht werden. Darauf haben sich in der gestrigen Videokonferenz zur Impfkampagne Ministerpräsident Dietmar Woidke und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher mit den Landkreisen und kreisfreien Städten verständigt. An der Konferenz nahmen auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) – Landesverband Brandenburg, die Landesärztekammer und die Landeskrankenhausgesellschaft teil.

 

Ministerpräsident Woidke: „Die Abstimmung mit allen Beteiligten war sehr konstruktiv und hilfreich. Alle Bundesländer stehen vor ähnlichen Problemen wie Brandenburg, die man nur in den Griff bekommt, wenn wir sie mit Realitätssinn angehen. Mit den gestern besprochenen Schritten kann das Brandenburg gelingen. Dafür ist ein enger Schulterschluss von Land, kommunaler Ebene und den anderen Partnern notwendig. Das haben wir gestern vereinbart.“

 

Konkret wurde vereinbart:

 

Die Zahl der Impfzentren soll erhöht werden. Zusätzlich zu den bisher 11 eingerichteten bzw. noch bis 3. Februar geplanten Impfzentren sind weitere 7 Impfzentren bzw. Impfstationen vorgesehen. In jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt soll damit möglichst bis Ende Februar eine entsprechende Einrichtung errichtet sein. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Land und den Landkreisen/kreisfreien Städten. Freie Kapazitäten in Krankenhäusern und Rehakliniken werden für Impfungen einbezogen.

 

Priorität haben die Impfangebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheime. Bis Mitte Februar sollen alle ein Impfangebot erhalten haben. Auch das Pflegepersonal in diesen Einrichtungen kann sich impfen lassen. Um dies zu erreichen, wird die Anzahl der mobilen Impfteams – auch unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der Impfzentren – erhöht. Zusätzlich zu den durch das DRK bereits aufgestellten Kapazitäten werden die Krankenhäuser, sowie mobile Impfteams mit Einsatzkräften des Katastrophenschutzes der Kreise und kreisfreien Städte Unterstützung leisten. Das DRK wird dazu unverzüglich eine konkrete Planung vorlegen.

 

Ebenfalls prioritär sind die Impfangebote für über 80-jährige, die nicht in Einrichtungen, sondern z. B. zu Hause oder in Wohngemeinschaften, leben. Für sie soll ein möglichst wohnortnahes Angebot zur Verfügung stehen. Neben den Impfzentren sollen dafür auch freie Kapazitäten in den Krankenhäusern genutzt werden. Für Personen in häuslicher Pflege sollen ebenfalls die mobilen Impfteams eingesetzt werden.

 

Bisher wurden im Land Brandenburg (Stand RKI 13.01.2021) insgesamt 27.102 Erst-Impfungen verabreicht, darunter sind 2.545 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Ziel ist, im Laufe des Sommers allen Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Impfangebot gemacht zu haben.

 

Woidke: „Wir rechnen mit einer Beteiligung von etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung. Es wäre aber gut, wenn sich noch mehr impfen lassen. Ich bin dabei, sobald ich an der Reihe bin. Wichtig ist vor allem, dass Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen teilnehmen. Von einer Impfpflicht halte ich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nichts – zumal der Impfstoff dafür im Moment gar nicht da wäre“.

 

Nonnemacher: „In der Anfangsphase stehen nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Deshalb können nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das wünschen, sofort geimpft werden. Der geplante deutliche Ausbau der Impfkapazitäten im Land Brandenburg müssen durch entsprechende Impfstofflieferungen des Bundes abgesichert sein. Dafür brauchen wir vor allem Verlässlichkeit. Wir setzen darauf, dass der Bund seine Zusagen einhält.“

 

Impfzentren sind bisher in Potsdam, Cottbus und Schönefeld (BER) in Betrieb. Bis Anfang Februar sollen Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Eberswalde, Brandenburg an der Havel, Prenzlau, Kyritz und Luckenwalde ans Netz gehen. Weitere folgen voraussichtlich bis Ende Februar, so dass bis dahin alle Kreise und kreisfreien Städte entsprechend ausgestattet sein werden.

 

Infos unter: www.brandenburg-impft.de

 

 



Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Mit dem ÖPNV zum nächsten Impfzentrum

(14. 01. 2021)

Presseinformation des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) vom 13. Januar 2021

 

  • neue Funktion der VBB-Fahrinfo bringt Fahrgäste direkt zu den Corona-Impfzentren in Berlin und Brandenburg
  • Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice weitet sein Angebot aus und begleitet auch zum Impftermin

 
Der Weg aus der Pandemie kann durch die Corona-Schutzimpfung gelingen. Neue Funktionen in der VBB-Fahrinfo zeigen Fahrgästen nun den direkten Weg zum nächsten Impfzentrum in Berlin und Brandenburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der VBB setzt sich seit Beginn der Beschränkungen dafür ein, dass der ÖPNV auch im Lockdown weiterhin zuverlässig für die Fahrgäste unterwegs ist. Auch jetzt, in der neuen Impfsituation, setzt der VBB mit zwei neuen Angeboten Maßstäbe und bietet digital, aber auch ganz analog und menschlich, optimalen Service und Hilfe. 

 

VBB-Fahrinfo kennt den Weg zum Impfzentrum

 

Damit Berliner*innen und Brandenburger*innen schnell und unkompliziert den Weg zu ihrem Impfzentrum finden, wurden die entsprechenden Standorte in Berlin und Brandenburg in die VBB-Fahrinfo eingearbeitet. Mit einem Sonder-Update sind nun alle sechs Impfzentren in Berlin und alle elf Impfzentren in Brandenburg aktualisiert abrufbar.

In der VBB-Fahrinfo werden der Standort, umliegende Haltestellen und der etwaige Fußweg bis zur Haustür des jeweiligen Impfzentrums angezeigt.
Mit den neuen Funktionen kann gezielt nach guten Verbindungen zu einem bestimmten Impfzentrum gesucht werden und unterstützen so bei der Abstimmung des individuellen Impftermins auf den ÖPNV-Fahrplan. Mit der allgemeinen Eingabe „Impfzentrum“ ist es außerdem möglich, sich eine Liste mit allen Impfzentren anzeigen zu lassen. So ist die VBB-Fahrinfo auf der VBB-Webseite sowie in der VBB-App Bus & Bahn ganz unkompliziert und komfortabel als Routenplaner auf dem Weg zum jeweiligen Impfzentrum nutzbar.

 

VBB 2

 

> zur VBB-Fahrinfo

> weitere Infos auf brandenburg-impft.de

> weitere Infos auf berlin.de

 

> www.bvg.de/de/Fahrinfo/jederzeit-mobil

 

> https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanauskunft/

 

 

VBB erweitert sein Service-Angebot im ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Personen

 

Schon seit Beginn der Pandemie erweiterte der VBB Bus & Bahn-Begleitservice seinen kostenlosen Service. Mit dem neuen Angebot des Erledigungsservice hilft der VBB mobilitätseingeschränkten Fahrgästen durch den Alltag. Nun kommt ein weiterer Service dazu: ältere, bewegungs- oder auch seheingeschränkte Menschen können den Service nun auch für die Begleitung zum Impftermin nutzen. Die Inanspruchnahme ist unabhängig davon, ob die zu Begleitenden einen Taxigutschein besitzen und mit dem Taxi begleitet werden möchten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Personen, die einen Impftermin haben, können sich ab sofort beim VBB Bus und Bahn-Begleitservice melden und werden auf dem Weg in die Impfzentren und vor Ort unterstützt.

Der kostenlose VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an alle Fahrgäste, die mobilitätseingeschränkt sind, sich unsicher fühlen, Bus und Bahn alleine zu nutzen oder Hilfe an Umsteigepunkten benötigen. Die Unterstützung beim Impfen und für Erledigungen runden den Service ab. Der Begleitservice kommt bei Kund*innen sehr gut an: Diese bewerten den aktuell mit der Note 1,3 bewertet.

 

Wie kann ich die Services in Anspruch nehmen?

 

Die VBB-Servicenummer 030-34 64 99 40 ist von Montag bis Freitag (9:00 bis 16:00) besetzt. Ein Anruf genügt und Fahrgäste werden bei ihren Fahrten unterstützt, wichtige Erledigungen werden organisiert, zuverlässig und unter Einhaltung des notwendigen Abstands.

Weitere Informationen: www.vbb.de/begleitservice

 

 

 

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Strategie & Kommunikation / Presse

Stralauer Platz 29
10243 Berlin

 

Foto zu Meldung: Mit dem ÖPNV zum nächsten Impfzentrum

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(13. 01. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt weiterhin auf hohem Niveau. Der Landkreis OSL verzeichnet am Mittwoch, 13. Januar 2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 396,8. Innerhalb der letzten 24 Stunden wurden 48 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 4.230 steigt. Aktuell sind 681 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 142 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit ca. 1.400 Frauen, Männer und Kinder.

 

 

+++ Allgemeinverfügung: OSL verlängert Schutzmaßnahmen bis 31. Januar +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine zusätzlichen Schutzmaßnahmen – mit geringen Anpassungen - über den 15. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021.

 

Darauf verständigte sich die Kreisverwaltung nach erfolgter Abstimmung im Krisenstab des Landkreises und mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen. Hauptgrund für die erneute Verlängerung der Maßnahmen liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis.

 

Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht.

 

Die angepasste Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis am Mittwoch (13. Januar) auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie unter dem Punkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“. Sie tritt am 14. Januar in Kraft.

 

Mit der Allgemeinverfügung wird u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung der bisherigen Eindämmungsverordnung des Landes fortgeführt.

Die Kindertagesbetreuung findet weiterhin nur als Notbetreuung statt. Der Präsenzunterricht bleibt – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote - weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr.

 

Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises aus der Allgemeinverfügung gelten die übrigen Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes fort.

 

Auf der Internetseite können stets alle geltenden Corona-Regelungen aus der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes sowie die Verschärfungen aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises nachgelesen werden.

 

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kostenfreien Corona-Hotline als Ansprechpartner bereit: 0800 870 1100, Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa-So 10-14 Uhr. 

 

 

+++ Übersicht: Wichtigste abweichende Corona-Regelungen in OSL bis 31. Januar 2021 +++

 

Kindertagesbetreuung 

Die Kindertagesbetreuung in OSL bleibt (bis auf die Notbetreuung) bis 31. Januar weiter untersagt.

 

Notbetreuung / Berufsgruppen kritischer Infrastruktur

Für den Anspruch auf Notbetreuung in Schulen (Horten) und Kindertageseinrichtungen gelten weiterhin die in der bisherigen Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten Berufsgruppen der kritischen Infrastrukturbereiche. Neu hinzu kommt die Steuerrechtspflege.

 

Die anspruchsberechtigten Berufsgruppen sind auf dem Antragsformular für Notbetreuung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ersichtlich (Formular siehe www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.)

 

Die Regelung aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für die Alleinerziehenden ab 18. Januar findet im Landkreis keine Anwendung.  

 

Präsenzunterricht weiter untersagt / neu in OSL: Ausnahme für Abschlussklassen

Der Präsenzunterricht ist mittlerweile auch durch das Land Brandenburg weitestgehend untersagt. Ausgenommen hiervon sind u.a. Abschlussklassen (Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, OSZ sowie Schulen des 2. Bildungsweges.)

 

Abschlussklassen können mit der aktuellen Allgemeinverfügung auch im Landkreis OSL ab Montag, dem 18. Januar, in reduzierter Klassenstärke am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Unterrichtsausgestaltung für die Abschlussklassen regeln die Einrichtungen in ihrer eigenen Zuständigkeit.

 

In OSL bleibt abweichend vom Land zusätzlich auch der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie an der Volkshochschule und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft weiterhin untersagt. Entsprechendes gilt für Angebote der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote. Die Untersagung gilt nicht für die Prüfungsvorbereitung und Abnahme der Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsganges.

 

Fortführung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Der Landkreis OSL führt die mit der aktuellen Eindämmungsverordnung abgeschaffte nächtliche Ausgangsbeschränkung des Landes fort.

In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 12 der 4. Eindämmungsverordnung des Landes sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Somit gelten in OSL in dieser Zeit unter anderen das Ausüben von Sport und die Bewegung an der frischen Luft nicht als triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.

 

Versammlungen und Veranstaltungen

Versammlungen bleiben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt.

Hochzeiten und Bestattungen dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.

Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt weiterhin auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.

 

 

+++ Busse verkehren ab 18. Januar wieder regulär +++

Ab Montag, 18. Januar 2021, verkehren die Busse im Landkreis OSL auf den Regionallinien wieder nach dem regulären Schulfahrplan. Der Wochenendverkehr, der zuletzt ausgesetzt war, wird ab dem 23. Januar wieder angeboten.

 

Hintergrund ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für Abschlussklassen.

 

In den Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Dies gilt sowohl in allen Linienbussen, an allen Bushaltestellen und bei der Nutzung gebuchter RufBus-Fahrten. (03531 650010)

 

Der Einstieg der Fahrgäste in die Busse erfolgt über die Tür im hinteren Fahrzeugbereich. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist weiterhin nicht möglich. Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL) weist darauf hin, dass für die Fahrten dennoch ein gültiger Fahrschein benötigt wird.

 

Tickets können über die Handyticket-Apps des VBB, bei der VGOSL (Roßkaupe 6, 01968 Senftenberg; ab 18. Januar) und über Fahrscheinautomaten bezogen werden. Fahrgäste sollten beachten, dass an den Automaten keine 4-Fahrten-Karten sowie die Sondertarife der Stadt Senftenberg erworben werden können.

 

Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich:

Montag bis Donnerstag 8 - 15 Uhr sowie Freitag 8 - 14 Uhr, Telefon: 03573 6652-0.

 

Fahrscheinautomaten befinden sich in OSL in Lübbenau/Spreewald (Bahnsteig 1 -mittig vor dem Bahnhofsgebäude), Vetschau/Spreewald (Automat direkt an der Bushaltestelle - Bahnsteig 1), Calau (Bahnsteig 1 - links unter der Überdachung), Neupetershain (links am Bahnhofsgebäude - unter der Überdachung), Senftenberg (in der Bahnhofshalle links), Ruhland (2 Automaten befinden sich auf den Bahnsteigen), Lauchhammer (Automat auf Bahnsteig 1 - unter der Fahrgastüberdachung) und Ortrand (auf dem Weg zum Bahnsteig 1, rechts).

 

Diese und weitere Informationen können auf der Homepage www.vgosl.de/Aktuelles eingesehen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragt werden.

 

 

+++ Regelung zur Zahlung von Elternbeiträgen +++

Der Landkreis OSL reagiert auf die anhaltende kritische Fallzahlentwicklung und verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar 2021. Somit bleibt die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) im Landkreis weiterhin untersagt.

 

Eltern, die aufgrund des Verbotes des Betriebes der Kindertagesbetreuung im Monat Januar den gesamten Monat über keine Leistung in Anspruch nehmen können, müssen für diesen Monat keinen Elternbeitrag zahlen.  

 

Die öffentlichen und freien Träger der Einrichtungen setzen die Beitragszahlung für den Monat Januar entsprechend aus. Hierauf verständigte sich die Kreisverwaltung in einer Beratung mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Landkreises. Bei Fragen stehen die Kommunen als Ansprechpartner bereit.

 

Regulär besuchen im Landkreis OSL ca. 7.000 Kinder Krippe, Kita, Hort oder Kindertagespflege. Die Auslastung der Kita-Notbetreuung beträgt aktuell ca. 30 %.

 

 

+++ Corona-Schutzimpfung: Antworten auf Fragen unter 116 117 +++

Aktuell erreichen die Kreisverwaltung als auch die Verwaltungen der Kommunen vermehrt Anfragen rund um das Thema Vergabe von Impfterminen.

Hierfür sind die Verwaltungen jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Termine für eine COVID-19 Impfung in einem Impfzentrum werden in Brandenburg ausschließlich unter der Rufnummer 116 117 vergeben – und aktuell nur für die priorisierten Personengruppen.

 

Eine Terminvergabe ist derzeit für die Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld möglich. In der zweiten Stufe sollen in Brandenburg zeitnah neun weitere Impfzentren errichtet werden.

Impfungen werden in Brandenburg auf drei Wegen angeboten: In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft. Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal. In Impfzentren werden über 80-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft.

 

Aktuell stehen laut dem Land Brandenburg nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das wünschen, sofort geimpft werden. Vorrang haben zunächst besonders gefährdete Menschen.

 

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser Internetseite veröffentlicht: www.brandenburg-impft.de.

 

 

+++ Hinweise zu Bestattungen+++

Hierbei gilt: Personen, welche im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung verstorben sind, sind nicht anders zu behandeln als Verstorbene in Assoziation mit dem Influenzavirus. Das Robert-Koch-Institut hat für den Umgang mit Verstorbenen seit dem Frühjahr Informationen bereitgestellt, welche unter dem Link  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html

eingesehen werden können. Darüber hinaus gelten im Land Brandenburg und dem Landkreis Oberspreewald Lausitz keine weiteren Maßnahmen, so dass auch weiter Erdbestattungen vorgenommen werden können.

 

Derzeit mehren sich Anfragen von Bestattern, zumeist mit Blick auf eventuell erforderliche besondere Maßnahmen bei Erdbeisetzungen von an COVID-19 verstorbenen Personen.

 

 

+++ Land erlässt neue Quarantäneverordnung +++

Siehe hierzu die Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom Dienstag, 12. Januar 2021:

 

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Quarantäneverordnung mit Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer

 

Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung, die das Kabinett heute beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt am morgigen Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Monats. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben. Ausnahmen bestehen jedoch z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen.

 

Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Das Testergebnis muss dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntägigen Quarantänepflicht aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es ist wichtig, die Verbreitung des Corona-Virus und vor allem der neuartigen Mutationen zu bremsen. Deshalb ist ab morgen die Einreise aus Risikogebieten nur mit frischem Negativ-Test in der Tasche möglich. Diese Regelung gilt bundesweit. Mit der generellen Testpflicht vor Einreise und der Pflicht zur Registrierung hoffen wir, die unkontrollierte Einschleppung aus dem Ausland stoppen zu können. Die bisherigen Ausnahmen, z.B. für Durchreisende, gelten aber weiterhin.“ 

 

Keine Änderungen gab es bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Diese gelten weiter zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Ebenso bleibt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bestehen. 

 

Der vollständige Verordnungstext wird zeitnah unter diesem Link verfügbar sein: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/verordnungen/

[Infografik wichtige Coronaregeln bis 31. Januar 2021]

[EindV_AV Lesefassung.pdf]

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Quarantäneverordnung mit Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer

(13. 01. 2021)

Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung, die das Kabinett heute beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt am morgigen Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Monats. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben. Ausnahmen bestehen jedoch z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen.

 

Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden nach oder unmittelbar vor ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Das Testergebnis muss dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntägigen Quarantänepflicht aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es ist wichtig, die Verbreitung des Corona-Virus und vor allem der neuartigen Mutationen zu bremsen. Deshalb ist ab morgen die Einreise aus Risikogebieten nur mit frischem Negativ-Test in der Tasche möglich. Diese Regelung gilt bundesweit. Mit der generellen Testpflicht vor Einreise und der Pflicht zur Registrierung hoffen wir, die unkontrollierte Einschleppung aus dem Ausland stoppen zu können. Die bisherigen Ausnahmen, z.B. für Durchreisende, gelten aber weiterhin.“ 

 

Keine Änderungen gab es bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Diese gelten weiter zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Ebenso bleibt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bestehen. 

 

Der vollständige Verordnungstext wird zeitnah unter diesem Link verfügbar sein: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/verordnungen/

 

 

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Neue Eindämmungsverordnung: 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung

(12. 01. 2021)

Nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg (am 9. Januar 2021 in Kraft getreten) gilt für Corona-Hotspots eine neue 15-Kilometer-Regel. Hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem eingeschränkten Bewegungsradius:

 

In welchen Landkreisen oder kreisfreien Städten gilt die 15-Kilometer-Regel?

 

Sobald auf dem Corona-Dashboard des Landes Brandenburg (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der sogenannte 7-Tages-Inzidenzwert über die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen steigt und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur Bewegung an der frischen Luft (einschließlich tagestouristische Ausflüge) nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet.

 

Die zuständige Behörde ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt. Sie muss die Überschreitung öffentlich bekanntgeben, zum Beispiel durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises / der kreisfreien Stadt.

 

Der Bewegungsradius gilt dann für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben.

 

Wie lange gilt die 15-Kilometer-Regel dann?

 

Die 15-Kilometer-Regel gilt ab dem Tag, an dem die zuständige Behörde die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes über die Marke von 200 öffentlich bekanntgegeben hat. Ab diesem Tag gilt sie dann mindestens für fünf Tage.

 

Zum Beispiel: Hat die zuständige Behörde an einem Montag die Überschreitung auf ihrer Internetseite bekanntgegeben, gilt die 15-Kilometer-Regel zunächst bis einschließlich Freitag (Montag bis Freitag = 5 Tage). Dabei spielt es keine Rolle, ob in diesem Gesamtzeitraum von fünf Tagen der 7-Tages-Inzidenzwert für einen oder mehrere Tage unter den Wert von 200 rutscht. Sollte – in diesem Beispiel – am Freitag der 7-Tages-Inzidenzwert immer noch über der Marke von 200 liegen, dann gilt die 15-Kilometer-Regel solange weiter, wie die 7-Tages-Inzidenzwert über 200 liegt. Fällt der Wert unter 200, endet die Maßnahme.

 

Was sind triftiger Gründe, um den eingeschränkten Bewegungsradius zu verlassen?

 

Die Fahrt zum Arbeitsplatz, Arztbesuche, Einkäufe oder der Besuch von Verwandten und Partner/innen sind triftige Gründe, aus denen man weiter als 15 Kilometer fahren darf. Das alles ist selbstverständlich weiterhin erlaubt.

 

Dürfen Außenstehende in Hotspot-Regionen einreisen?

 

Es gibt kein Einreiseverbot in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen haben.

 

Aber es gibt den dringenden Appell an alle, auf Besuche oder touristische Tagesausflüge in solchen Corona-Hotspots zu verzichten. Für alle gilt jetzt: Bitte bleiben Sie, wenn immer möglich, zu Hause.

 

Darf man Verwandte und Freunde, die in Corona-Hotspots leben, besuchen?

 

Grundsätzlich ja. Aber aktuell gilt in ganz Brandenburg: Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

 

Es ist momentan besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden.

 

Kann ich mir den 15-Kilometer-Radius irgendwo anzeigen lassen?

 

Ja. Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) hat eine interaktive Karte erstellt: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ (rechts im Menü „Kartenebenen“ auf den untersten Menüpunkt „Corona: 15-Kilometer-Grenze“ klicken).

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

Corona-Impfung: Aktuell können nur noch wenige Impftermine vergeben werden, da vorhandene Impfstoffmenge begrenzt und schon fest gebunden ist

(11. 01. 2021)

Aktuell können im Land Brandenburg über die Rufnummer 116117 täglich nur noch wenige neue Termine für eine Corona-Schutzimpfung in einem Impfzentrum vergeben werden. Grund ist die geringe Menge der zu Verfügung stehenden Impfstoffdosen. Gleichzeitig finden immer mehr Impfungen durch mobile Teams in stationären Pflegeeinrichtungen statt. Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar sollen bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden. Zugleich werden in Krankenhäusern Beschäftigte geimpft.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Ich kann den Ärger vieler älterer Brandenburgerinnen und Brandenburger gut verstehen, die in der ersten Woche bei der Rufnummer 116117 kaum oder gar nicht durchkamen und stundenlang vergeblich versucht haben, den ersehnten Impftermin zu bekommen. Wir arbeiten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg mit Hochdruck daran, die Erreichbarkeit zu verbessern. Und es wird immer besser. Wir bauen die Impfkapazitäten im Land Brandenburg Schritt für Schritt aus. Das Tempo geben aber die Impfstofflieferungen vor. In dieser Anfangsphase ist es sehr wichtig, dass die Impfstoff-Lieferungen mit dem Ausbau der Impf-Kapazitäten Schritt halten. Die Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen haben Priorität. Allen rund 25.000 Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Altenpflegeheimen bis Mitte Februar ein Impfangebot zu machen, ist ein wichtiges und zugleich ehrgeiziges Ziel. Für diese Personengruppe müssen wir jetzt Impfstoffe sicher einplanen.“

 

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), sagte: „Grundsätzlich können derzeit Termine nur für die jeweils nächsten 21 Tage vergeben werden. Die ersten drei Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld sind für die kommenden drei Wochen nahezu ausgebucht. So können jetzt täglich jeweils nur eine begrenzte Anzahl neuer Termine für die nächsten Impfzentren in Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Brandenburg an der Havel, Eberswald und Prenzlau vergeben werden. In der vergangenen Woche haben über unsere Call Center 16.146 Bürgerinnen und Bürger ihre Erst- und Zweittermine erhalten, insgesamt wurden somit über 32.000 Termine vereinbart.“

 

Das Land Brandenburg hat bisher insgesamt 58.500 Impfstoffdosen von BioNTech und Pfizer tatsächlich erhalten. Bis zum 16. Februar 2021 sollen es laut Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) insgesamt 156.000 Impfstoffdosen von BioNTech und Pfizer sein. Die ersten 2.400 Impfstoffdosen von Moderna soll Brandenburg am 12.01.2021 bekommen. Laut BMG-Ankündigung sollen es bis Mitte Februar insgesamt 12.000 Moderna-Dosen sein. Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen notwendig. So können in Brandenburg bis Mitte Februar voraussichtlich 84.000 Personen geimpft werden.

Da in dieser Anfangsphase nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das wünschen, sofort geimpft werden.

 

Vorrang haben zunächst besonders gefährdete Menschen. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegt. Danach werden zuerst die über 80-Jährigen sowie Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort tätig sind, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. In Brandenburg zählen zu diesen Personengruppen der höchsten Priorität insgesamt rund 280.000 Personen.

 

Impfungen werden in Brandenburg auf drei Wegen angeboten: In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft. Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal. In Impfzentren werden über 80-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft. Impfzentren sind bereits in Potsdam und Cottbus in Betrieb, heute startet das Impfzentrum in Schönefeld.

 

Impfzentren: Termine für eine COVID-19 Impfung in einem Impfzentrum werden in Brandenburg unter der Rufnummer 116117 vergeben – und aktuell nur für die priorisierten Personengruppen. Seit dem Start der telefonischen Terminvergabe am Montag (04.01.) wurden bereits an über 16.000 Personen Erst- und Zweittermine für Impfungen in einem der drei Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld vergeben.

 

Krankenhäuser: Corona-Schutzimpfungen werden mittlerweile in 74 Krankenhäusern und Rehakliniken durchgeführt. Nach aktuellem Planungsstand sollen bis Ende Februar in diesem Bereich rund 30.000 Beschäftigte die erste und zweite Schutzimpfung erhalten.

 

Mobile Impfteams: Ab Montag (11.01.) werden 23 mobile Impf-Teams im Land Brandenburg im Einsatz sein, Anfang Februar werden es 33 sein. Von den insgesamt 345 stationären Pflegeeinrichtungen haben bis heute schon 228 Einrichtungen Termine für die erste und zweite Impfung gebucht. Bis zum 28.01. sind so 42.500 Impfungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte (bei zwei Impfungen pro Person insgesamt also 21.250 Impflinge) verplant. Bis Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot erhalten haben.

 

Impfungen zu Hause: Pflegebedürftige Menschen über 80 können aufgrund der Eigenschaften der bisher zugelassenen Impfstoffe noch nicht zu Hause geimpft werden. Die Projektbeteiligten arbeiten gemeinsam an einem Konzept, um dies zu ermöglichen.

 

Priorisierung: Da zu Beginn nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, werden auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes folgende Personen zuerst geimpft:

  • Personen im Alter von 80 Jahren und älter
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
  • Personal in der ambulanten Altenpflege
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

 

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

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Covid-19: Fortsetzung Lockdown mit weiteren Einschränkungen notwendig - Landesregierung beschließt neue Verordnung

(08. 01. 2021)

Woidke: „Wir müssen weiter zusammenhalten und dafür kämpfen, die Infektionszahlen zu senken"

 

Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss heute die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Sie gilt ab morgigem Samstag. Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.

 

Der Präsenzunterricht bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst. Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet.

 

Damit setzt das Brandenburger Kabinett wesentliche Punkte der Vereinbarungen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstag in Landesrecht um. Dabei werden jedoch Brandenburger Spezifika berücksichtigt. Die neue Verordnung wurde heute im Landtag vorgestellt und bereits gestern Abend mit den Landräten und Oberbürgermeistern beraten.

 

Mit den heute gemeldeten Daten ist die Zahl bestätigter Infektionen innerhalb von 24 Stunden um 1.595 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 53.052 Brandenburgerinnen und Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg um 60 auf 1.409. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt heute bei 254,5. Am Tag der letzten MPK (13. Dezember) lag sie bei 206,8. Die Zahl der Sterbefälle hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Sie lag vor gut drei Wochen – der letzten MPK – bei insgesamt 567.

 

Dietmar Woidke: „Die Abstimmung mit Landräten und Oberbürgermeistern ist mir sehr wichtig. Sie sind für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und haben gestern Abend wichtige Hinweise gegeben. Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Jeder einzelne Fall steht für Menschen, die um ihre Liebsten bangen. Jeden Tag sterben bundesweit so viele Menschen, wie in einem mittleren brandenburgischen Dorf wohnen. Deshalb macht mich der Egoismus und die Ignoranz einiger wütend und fassungslos. Zugleich gilt mein Dank dem unermüdlichen Einsatz der Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und allen anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern, auch über die Feiertage, ihren Dienst geleistet haben. Mein dringender Appell: Es liegt nur an uns, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wer Abstand hält und Maske trägt, hilft damit wir rauskommen aus der Pandemie - und damit Bildung, Kultur, Gastronomie und Beisammensein wieder möglich werden."

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gerade anlaufenden Impfungen wecken Hoffnung für das neue Jahr. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Disziplin und Solidarität sind also weiter dringend nötig. Denn wir erleben gerade das Gegenteil von Entwarnung. Trotz Teil-Lockdown gelingt es nicht, die hohen Zahlen an Neuinfektionen in Brandenburg runterzudrücken. Das besorgt mich zutiefst. Wenn wir die Überlastung der Krankenhäuser nicht abwenden, sterben mehr Menschen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Einschränkungen bis Ende Januar unausweichlich. Uns ist klar, was wir Mitbürgerinnen und Mitbürgern damit abverlangen. Aber wir müssen weiter zusammenhalten, dann kommen wir umso schneller auf den von uns allen ersehnten Pfad zu mehr Normalität."  

 

Innenminister Michael Stübgen: „Jeder Corona-Tote ist einer zu viel. Und jeder Tod den wir verhindern können, ist unsere gemeinsame Anstrengung zur Bekämpfung dieser Pandemie wert. Auch nach drei Monaten Lockdown sterben in Brandenburg noch immer jeden Tag Menschen an der Pandemie.  Das ist die bittere Realität, vor der niemand die Augen verschließen darf. Corona bestimmt immer noch unseren Alltag und zwingt uns daher auch weiterhin zu schwerwiegenden Entscheidungen.  Verzicht bleibt weiter Pflicht. Nur, wenn wir Kontakte zu anderen auf ein Minimum verringern, verhindern wir weitere Ansteckungen. Im Zusammenhalt lag immer Brandenburgs Stärke und mit Zusammenhalt werden wir auch diese Viruskatastrophe beenden."

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir haben unsere Entscheidungen verantwortungsvoll abgewogen. Wir wünschen uns natürlich, so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Das Infektionsgeschehen lässt derzeit leider keine komplette Öffnung der Schulen zu. Deshalb haben wir den Distanzunterricht mit den bekannten Ausnahmen für zwei Wochen verlängert. Sofern sich die Infektionslage bis dahin deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe unseres Stufenplans in Kraft und die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten Unterricht im Wechselmodell."

 

Um die Infektionszahlen schnell zu senken, sind weitere Einschränkungen notwendig. Entscheidend ist, Kontakte zu vermeiden, damit der Reproduktionswert (R-Wert) gesenkt werden kann. Er gibt an, wie viele Personen durch einen Infizierten angesteckt werden. Er liegt jetzt nach den heute gemeldeten Daten bundesweit bei 0,92. Notwendig ist ein Wert von höchstens 0,7, um innerhalb von 4 Wochen die 7-Tages-Inzidenz auf etwa 50 zu bringen.

 

Woidke: „Die Senkung der Infektionen auf unter 50 je 100.000 Einwohner bleibt unser klares Ziel. Nach dem bisherigen exponentiellen Wachstum brauchen wir jetzt einen exponentiellen Rückgang. Dies insbesondere auch, um die Kinder wieder in die Schulen zu bringen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist gerade für die Grundschulen von großer Bedeutung.

 

Auch, wenn die aktuellen Daten aufgrund der Feiertage, dem Jahreswechsel und einigen fehlenden Meldungen nicht vollständig aussagefähig sind, bestätigen sie eine bedrohliche Entwicklung: Trotz des bestehenden Lockdown wird die Situation bisher nicht besser. Deshalb muss jetzt nochmal konsequent nachgezogen werden."

 

Im Einzelnen hat das Kabinett mit der neuen Verordnung heute beschlossen:


  • Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert

  • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

  • Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

  • Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

  • In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.

  • Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.

  • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.

  • Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.

  • Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.

  • Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.

  • Neu ist auch, dass Kantinen - von Ausnahmen abgesehen - zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.

  • Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.


  •  

 

Woidke ergänzte zur laufenden Impfkampagne: „Das Impfen ist entscheidend, um aus der Pandemie zu kommen. Wir müssen die Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfstrategie schnell überwinden und auch nachsteuern. Wichtig ist, gerade die stark gefährdeten Gruppen schnell zu impfen. Dazu brauchen wir mehr Impfmöglichkeiten in der Fläche des Landes Brandenburg. Für die Lieferung des Impfstoffes brauchen wir vor allem Verlässlichkeit. Wir setzen hier darauf, dass der Bund seine Zusagen einhält."

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07. 01. 2021)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand Donnerstag, 07. Januar 2021 weiterhin eine hohe 7-Tage-Inzidenz innerhalb einer Woche. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner liegt bei 260,58.

Seit Jahresbeginn ist ein verstärkter Anstieg der gemeldeten Neuinfektionen im Gesundheitsamt zu verzeichnen.

Lag die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen am 5. Januar bei 5 Personen, so wurden bereits am 6. Januar 60 Neuinfektionen gemeldet.

Innerhalb der letzten 24 Stunden lag die Anzahl der Neuinfektionen bei 112, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 3.908 steigt. Aktuell sind 729 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 127 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.154 Frauen, Männer und Kinder.

 

 

+++ Lockdown in OSL - Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz um eine Woche verlängert +++

 

In der heutigen Sitzung des Krisenstabes des Landkreises und nach erfolgter Abstimmung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren hat der Landkreis entschieden, die bestehende Allgemeinverfügung um eine Woche bis zum 15. Januar 2021 zu verlängern.

 

Ein Hauptgrund für die Verlängerung der Verfügung des Landkreises liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis. Zwar ist die Inzidenz über die Feiertage gesunken; dies ist allerdings maßgeblich darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Schließzeiten von medizinischen Einrichtungen deutlich weniger Testungen auf SARS-CoV-2 stattfinden konnten. Die Lage im Klinikum Niederlausitz ist mit 37 zu behandelnden Covid-19 Patienten, darunter 5 in intensivmedizinischer Behandlung, weiterhin äußerst angespannt.

Die Entwicklung der Fallzahlen in OSL wird parallel weiter im Gesamtkontext bewertet. Mit Vorliegen der geänderten Eindämmungsverordnung des Landes wird in der nächsten Woche eine erneute Bewertung der Schutzmaßnahmen im Landkreis OSL vorgenommen.

 

Die Allgemeinverfügung ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/bekanntmachungen.

 

Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises gelten die Bestimmungen der Landesregelungen fort.

 

+++ Kitas, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen +++

 

Die Regelungen der bestehenden Allgemeinverfügung gelten fort. Für den Kita- und Bildungsbereich gilt in OSL unabhängig von den zu erwartenden Landesregelungen für die kommende Woche:

 

Die Kindertagesbetreuung bleibt untersagt.

 

Der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bleibt in OSL ohne Ausnahme untersagt. Dies betrifft somit den Präsenzunterricht:

 

  • an Grund- und Förderschulen, einschließlich der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und der berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen,
  • an der Volkshochschule und der Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft
  • für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.
     

Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

+++ Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen bleibt gewährleistet – Formular des Landkreises nutzen +++

 

Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe vier – in Ausnahmen bis Klassenstufe sechs angeboten.

 

Darüber hinaus gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche. Die aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche sind ebenfalls auf dem Antragsformular für Notbetreuung ersichtlich.

 

Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kita- bzw. Grundschulkinder haben, müssen weiterhin wie bisher den „Antrag auf Notbetreuung“ des Landkreises ausfüllen und bei den Einrichtungen bzw. Schulen abgeben.

 

Das Antragsformular auf Notbetreuung ist auf der Website des Landkreises sowie bei den Einrichtungen abrufbar.

 

+++ Eingeschränkter Fahrplan für Regionalbuslinien in OSL hat weiter Bestand +++

 

Bis vorerst 15.01.2021 gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein eingeschränkter Fahrplan für die Regionalbuslinien.

 

Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, https://www.vgosl.de/Aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.

 

+++ Versammlungen und Veranstaltungen weiterhin untersagt +++

 

Versammlungen gemäß § 5 der 3.SARS-CoV-2-EindV sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt.

 

Hochzeiten und Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.

Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 der 2.SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.

 

+++ Fragen und Antworten +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.

 

Darüber hinaus steht Ihnen die kostenlose Corona-Hotline 0800 870 1100 des Landkreises wie folgt zur Verfügung:

 

Montag-Freitag        8-16 Uhr

Sa, So                       10-14 Uhr

Oskar und Frieda sind die beliebtesten Babynamen der Entbindungsstation in Lauchhammer

(07. 01. 2021)

Lauchhammer. Oskar, Paul und Leon führen die Hitliste der im Jahr 2020 vergebenen Jungsnamen in der Geburtsklinik in Lauchhammer an. Bei den Mädchen entschieden sich die meisten Eltern für Frieda, Mia, Lotta und Emilia. Am 2. Januar 2021 begrüßte das Kreißsaalteam in Lauchhammer mit dem kleinen Lennard das erste Baby im neuen Jahr.

Lennard, das Neujahrsbaby 2021 der Geburtsklinik in Lauchhammer, wurde am 2.1.2021 mit 54 Zentimetern und 3.958 g geboren. Eigentlich hatten Monique und Kevin erst um den 10. Januar mit der Geburt ihres ersten Kindes gerechnet. Neujahr konnten sie noch zu Hause verbringen, am Morgen des 2. Januar ging es dann eher als geplant in die Geburtsklinik nach Lauchhammer. Hier erblickte Lennard um 22:18 Uhr das Licht der Welt. Mama Monique ist glücklich, ihren Lennard zu diesem Datum gesund in den Armen halten zu können: „Wir freuen uns sehr über den besonderen Geburtstermin. Das Zahlenspiel 2.1.21 gefällt uns sehr.“

2020 kamen in Lauchhammer 266 Mädchen und 305 Jungen zur Welt, davon sechs Zwillingspärchen. Corona hatte zumindest im Kreißsaal in Lauchhammer keine Auswirkungen auf die Geburtenzahlen: Diese blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus verändert aber wie überall sonst auch die Abläufe in der Geburtsklinik. So können Besuche zwar nicht stattfinden, die Begleitung der Schwangeren unter der Geburt von einer Bezugsperson ist weiterhin möglich und besonders vor dem Hintergrund des bindungsorientierten Ansatzes der Klinik gern gesehen.
In Lauchhammer können Frauen ab 32 Schwangerschaftswochen entbinden. Frühgeborene können in Begleitung eines Elternteils direkt nebenan in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin versorgt werden. Das Neujahrsbaby Lennard war nach seiner Geburt in der 39. Schwangerschaftswoche wohlauf und konnte drei Tage später das Krankenhaus mit seiner Mama verlassen.

Für einen reibungslosen Start ins Familienleben bietet das Team der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Geburtsvorbereitungskurse, Handlings-Kurse, Rückbildungskurse und den Kreissaal-Infoabend an. Die Kurse finden aufgrund der aktuellen Corona-Lage online statt. Der nächste Online-Geburtsvorbereitungskurs startet am 10. Februar. Der Kreißsaalinfoabend wird an zwei Dienstagen pro Monat um 18:00 Uhr angeboten, der nächste am 12. Januar ebenfalls online. Alle Termine sind unter www.klinikum-niederlausitz.de/kreisssaalinfoabend zu finden. Um vorherige Anmeldung unter (03573) 75 2622 wird gebeten.

Die Aufnahme zur Geburt erfolgt jeden Dienstag telefonisch. Zwischen 8.00 bis 11.30 Uhr erreichen die werdenden Eltern unter der (03573) 75 2627 eine Hebamme und können bei Bedarf auch mit einem Arzt sprechen. Die Schwangeren-Risiko-Sprechstunde wird ebenfalls telefonisch organisiert, Anmeldung unter (03573) 75 2621.

Terminvermittlung zur COVID-19-Impfung im Land Brandenburg startet am 4. Januar - Antworten auf die wichtigsten Fragen

(30. 12. 2020)

Am 4. Januar 2021 startet die telefonische Terminvereinbarung für COVID-19 Impfungen im Land Brandenburg. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Rufnummer 116117.

 

Zu Beginn stehen nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen direkt Termine vereinbaren und geimpft werden. In der Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, wer zuerst geimpft wird.

 

Höchste Priorität haben demnach folgende Personen:

  • Personen im Alter von 80 Jahren und älter
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
  • Personal in der ambulanten Altenpflege
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

 

Nur diese Personengruppen können aktuell telefonisch einen Termin vereinbaren. Sobald weitere Personengruppen Impftermine vereinbaren können, wird darüber auf www.brandenburg-impft.de und in der Presse informiert.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Terminvergabe

 

Wie erfahre ich, dass ich einen Termin vereinbaren kann?

Über die berechtigten Personengruppen wird auf www.brandenburg-impft.de sowie in der regionalen Presse informiert.

 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie einfach die kostenfreie Rufnummer 116117 an. Dort werden Sie an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg vermittelt.

 

Wie ist der Ablauf, wenn ich die 116117 anrufe?

Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren wollen, geben Sie Ihr Bundesland oder die PLZ Ihres Wohnortes in Brandenburg an. Sie werden dann an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg weitergeleitet.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu allgemeinen Fragen zum Impfen oder auch Fragen zum Datenschutz zu informieren oder sich direkt mit einem Mitarbeiter zur Buchung eines Termins verbinden zu lassen.

 

Der Mitarbeiter nimmt Ihre Daten, wie z.B. Name, Wohnort, E-Mail und Telefonnummer, auf und bespricht mit Ihnen, an welchen beiden Tagen Sie zur Impfung im nächsterreichbaren geöffneten Impfzentrum kommen können. Auch erhalten Sie weitere Informationen zum Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen sowie zu den zum Impftermin unbedingt mitzubringenden Unterlagen.

 

Wird mir der Termin schriftlich bestätigt?

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über Ihre beiden Impftermine per E-Mail oder Post.

 

Wenn Terminbestätigungen per Post kommen, ist dann eine Terminvermittlung von heute auf morgen nicht möglich?

Auch kurzfristig kann eine Terminvergabe stattfinden. In diesem Fall müssen Sie sich Ihren Buchungscode notieren und im Impfzentrum vorlegen. Die Mitarbeiter des Callcenters geben Ihnen bei der Terminvereinbarung hierzu konkrete Informationen.

 

Ist das Callcenter rund um die Uhr besetzt?

Sie erreichen das Callcenter täglich von 8 – 20 Uhr.

 

Kann ich online Termine buchen?

Momentan können Termine nur über das Callcenter gebucht werden.

 

Wie viele Callcenter-Agents sind im Einsatz?

Insgesamt können nach jetziger Planung bis zu 150 Mitarbeiter in der Hotline eingesetzt werden. Die Besetzung richtet sich nach der Anrufverteilung über die Wochentage und Tageszeiten.

 

Mit wie vielen Anrufen rechnen Sie?

Wenn alle Impfzentren ihren Betrieb aufgenommen haben und ausreichend Impfstoff im Land Brandenburg vorhanden ist, gehen wir derzeit von bis zu 40.000 Anrufen pro Woche aus. Diese umfassen Terminvereinbarungen, -umbuchungen und -stornierungen sowie auch Infoanfragen.

 

Was passiert bei besonders hohem Anrufaufkommen?

Bei einem sehr hohen Anrufaufkommen gelangt der Anrufer in eine Warteschleife, in der um etwas Geduld gebeten wird. Jeder Anruf wird beantwortet. Wer nicht warten möchte, sollte versuchen, zu Randzeiten oder auch am Wochenende anzurufen.

 

Wie stellen Sie sicher, dass Termine nicht doppelt vergeben werden?

Über das eingesetzte Terminbuchungstool kann jeder Termin nur einmal gebucht werden. Doppelbuchungen sind somit ausgeschlossen.

 

Warum erhalte ich gleich zwei Termine?

Sie benötigen für den einzigen derzeit zugelassenen Impfstoff der Firma Biontech zwei Impfungen, deren Termine immer zusammen gebucht werden. Nur so können wir sicherstellen, dass der korrekte Zeitabstand zwischen den beiden Impfterminen eingehalten wird und der Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Kann ich für meinen Partner einen Termin mitbuchen?

Sollte Ihr Partner den Termin nicht selbst buchen können, besteht auch für nahe Angehörige die Möglichkeit, die Termine zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorgeschlagenen Termine auch tatsächlich gegenüber dem Callcenter verbindlich vereinbaren können und halten Sie die personenbezogenen Daten wie z.B. Name, Adresse, E-Mail bereit.

 

Was kostet der Anruf?

Der Anruf ist kostenlos.

 

Die 116117 ist eine bundesweite Rufnummer. Wie wird sichergestellt, dass ich im Brandenburger Callcenter lande?

Über die Angabe Ihres Bundeslandes oder der PLZ Ihres Wohnortes werden Sie automatisch in das Callcenter des Impfterminservice Brandenburg weitergeleitet.

 

Werden auch Termine für Pflegeheime vereinbart?

Pflegeheimbewohner sollen in ihren Pflegeeinrichtungen geimpft werden, um den Aufwand für die älteren Personen so gering wie möglich zu halten. Hierzu werden mobile Impfteams die Einrichtungen aufsuchen. Eine Impfung in einem Impfzentrum ist daher nicht notwendig.

 

Was muss ich ins Impfzentrum mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung, Ihren Impfpass sowie das Aufklärungsblatt und die Impfeinwilligung, beide unterschrieben, mit. Darüber hinaus ist Ihre Krankenversichertenkarte sehr hilfreich, um ihre persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht.

 

Internetseite brandenburg-impft.de

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht:

https://brandenburg-impft.de

Corona-Impfungen starten am Klinikum Niederlausitz

(29. 12. 2020)

Senftenberg. Am 29. Dezember 2020 starten die Corona-Impfungen am Klinikum Niederlausitz. Noch in diesem Jahr erhalten über 240 Mitarbeiter die erste Impfung, weitere Impfungen sind im Januar geplant. Zu den ersten geimpften Mitarbeitern gehören Pfleger, Ärzte, Mitarbeiter des Krankenhausservice und des Funktionsdienstes.

Innerhalb kürzester Zeit wurde im Klinikum Niederlausitz eigens für die Corona-Impfung der Mitarbeiter ein internes Impfzentrum in Senftenberg eingerichtet. Hier werden am 29. und 30. Dezember auf zwei Impfstraßen an zehn Stunden pro Tag insgesamt über 240 Mitarbeiter mit dem mRNA-basierten Impfstoff gegen SARS-CoV-2 von Biontech/Pfizer geimpft, um sie vor Covid-19 zu schützen und so die Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern. An der Impfstrecke sind fünf Ärzte zeitgleich im Einsatz, fünf weitere Mitarbeiter unterstützen bei Assistenz und Administration, neun Zimmer stehen für Aufnahme, Aufklärung, Impfung, Beobachtung und bei Bedarf zur medizinischen Notfallversorgung zur Verfügung. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer traf pünktlich am frühen Nachmittag des 28. Dezember in Senftenberg ein, der Impftstart ist reibungslos gelungen. Die Impfung ist freiwillig und kann von Klinikums-Mitarbeitern aller Bereiche in Anspruch genommen werden. Alle Termine der ersten beiden Impftage waren innerhalb kürzester Zeit vergeben. Anfang Januar sind weitere Impftage für Klinikums-Mitarbeiter geplant. Ein Großteil der impfwilligen Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz wird so bis Ende Januar beide Impfungen erhalten haben.

Lage im Klinikum bleibt angespannt
„Mit den Impfungen können wir unsere Mitarbeiter endlich über die Hygienemaßnahmen hinaus vor einer Covid-19-Erkrankung schützen. Wir erhoffen uns davon weniger Ausfälle beim Personal, das für die Sicherung der Krankenversorgung in der Region so dringend benötigt wird“, freut sich Tobias Vaasen, Geschäftsführer des Klinikums Niederlausitz, über den Impfstart. Im Klinikum Niederlausitz wurden im Dezember 123 Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet, 51 davon in den vergangenen beiden Wochen. „Aufgrund des hohen Personalausfalls auch – aber nicht nur – wegen SARS-CoV-2-Infektionen und Quarantäneanordnungen befinden wir uns seit Anfang Dezember permanent an der Grenze unserer Aufnahmekapazität. Die Akut- und Notfallversorgung können wir weiterhin nur durch Verlegungen von Patienten in weit entfernte Krankenhäuser sichern. Allein gestern waren es fünf Patienten. In den kommenden Wochen rechne ich nicht mit einer Entspannung dieser Lage“, prognostiziert Tobias Vaasen.

Trotz Impfung: Schutzmaßnahmen weiter einhalten
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz war zeitweilig der Landkreis in Brandenburg mit der höchsten Inzidenz an SARS-CoV-2-Neuinfektionen. Hier wurden landesweit die ersten Impfdosen gegen Covid-19 in einem Pflegeheim verabreicht. „Der über 90prozentige Schutz vor einer Erkrankung mit Covid-19 ist nach der zweiten Impfung gegeben, die etwa drei Wochen nach der ersten erfolgt. Da noch nicht bekannt ist, ob die Impfung auch vor Ansteckung und Weitergabe des Virus schützt, gelten auch für die geimpften Klinikums-Mitarbeiter weiterhin alle Maßnahmen zum Infektionsschutz“, informiert Dr. Thomas Buthut, der als Leiter des Instituts für Krankenhaushygiene im Klinikum Niederlausitz die Impfungen koordiniert und das Team der impfenden Ärzte leitet.

Die Corona-Lage im Klinikum bleibt angespannt: Am 29. Dezember waren 16 Intensivplätze belegt, davon 14 mit Covid-19-Patienten. Insgesamt sind zum aktuellen Zeitpunkt 38 Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz in Behandlung. Regulär hält die Intensivstation des Krankenhauses in Senftenberg acht Betten vor. Seit Oktober wurden insgesamt 369 Männer und Frauen mit SARS-CoV-2 im Klinikum Niederlausitz behandelt. Aufgrund der unverändert angespannten Personalsituation sowohl im Pflegedienst als auch im Ärztlichen Dienst können aktuell nicht alle zur Verfügung stehenden Pandemiebetten und Beatmungsplätze mit Patienten belegt werden. Noch immer gilt eine bedingte Urlaubssperre, um Dienste besetzen und die Notfallversorgung sicherstellen zu können.        

Foto zu Meldung: Corona-Impfungen starten am Klinikum Niederlausitz

Appell: Auf private Feuerwerke ganz verzichten / Verkauf von Silvesterfeuerwerk wegen Corona in diesem Jahr verboten

(29. 12. 2020)

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz kurzfristig geändert, um Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern zu vermeiden und so die infolge der ansteigenden schweren COVID-19-Verläufe ohnehin schon stark belasteten Krankenhäuser etwas zu entlasten. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings werden die Landkreise und kreisfreien Städte auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg anordnen, auf welchen öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/2021 untersagt ist. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Innenminister Michael Stübgen appellieren an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, aus Solidarität freiwillig auf private Feuerwerke am besten ganz zu verzichten.

 

Innenminister Stübgen: „Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Keine Silvesterrakete ist es wert, dass die Zahl der Patienten in Krankenhäusern und Notaufnahmen steigt. Gerade jetzt nicht, wo die Kliniken wegen der Corona-Pandemie am Limit sind. Wir wünschen uns, dass alle gesund ins neue Jahr rutschen. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie das Jahr ruhig, friedlich und leise ausklingen. Bringen Sie sich selbst und andere nicht durch Böller und Raketen in Gefahr.“

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Schon eine gewöhnliche Silvesternacht ist ein Ausnahmezustand für jede Rettungsstelle und Notfallambulanz. Sie müssen zahlreiche Patientinnen und Patienten mit oft schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern versorgen. Dieses Jahr ist nicht gewöhnlich. Unsere Krankenhäuser sind aufgrund der Versorgung sehr vieler COVID-19-Patienten bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb müssen wir als Gesellschaft alles tun, um absehbare und vermeidbare Steigerungen des medizinischen Behandlungsbedarfs so gut es geht zu verhindern. Alle können in dieser Silvesternacht dazu beitragen, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht noch stärker belastet werden. Auch wenn es vielen schwerfallen mag, auf das Feuerwerk im privaten Freundes- und Familienkreis zu verzichten, ist das in dieser Zeit für alle die beste Option.“

 

Nach § 22 der der aktuell auf Bundesebene geänderten Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist im gesamten Bundesgebiet der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in diesem Jahr untersagt. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg nicht verkauft werden. Die Einhaltung dieses Verkaufsverbotes in den einschlägigen Verkaufsstellen wird von den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit kontrolliert.

 

Eindämmungsverordnung

 

Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Wege einer Allgemeinverfügung die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Und alle Personen müssen die Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum beachten und am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein (Ausnahmen davon gibt es zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, für die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen).

 

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen (Demonstrationen) in Brandenburg untersagt.

 

Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern

 

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

 

Hinweise zur Verwendung von Schallerzeugern

 

Das Design von Schallerzeugern, sogenannten Sound Emittern der Kategorie P 1, und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P 1 dienen jedoch nicht zu Vergnügungszwecken, sondern werden beispielsweise zur Abwehr von Tieren oder als akustische Notsignale verwendet. Das Abbrennen von Schallerzeugern mit einem Impuls-Schalldruckpegel von mehr als 120 dB und einem Blitzknallsatz sind nur für Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis unter engen gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt.

Zuwiderhandlungen sind strafbar.

 

Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern

 

Feuerwerkskörper müssen grundsätzlich sicher aufbewahrt werden. Bewahren Sie niemals Ihren gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf. Und lagern Sie auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen. Bewahren Sie das Feuerwerk so auf, dass es vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt ist. Bitte beachten Sie außerdem:

 

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser noch ein Feuerlöscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(28. 12. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand 28. Dezember eine 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 417,84.

 

Mit Stand heute haben sich bereits 3.381 der rund 109.400 Einwohnerinnen und Einwohnern nachweislich mit dem Virus infiziert. 2.136 Personen gelten als genesen. Derzeit sind 1.146 Personen infiziert. Etwa 1.721 Frauen, Männer und Kinder befinden sich als enge Kontaktpersonen zu einem labordiagnostisch bestätigen Fall in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Todesfälle ist auf 99 angestiegen.

 

Im Klinikum Niederlausitz bleibt die Situation angespannt. Hier werden aktuell 37 COVID-19-Patienten behandelt.

 

+++ Landkreis passt Allgemeinverfügung an +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat seine Allgemeinverfügung angepasst.

Es wurde durch die Anpassung klargestellt, dass in Oberspreewald-Lausitz die Ausgangsbeschränkungen des Landes Brandenburg gelten.

 

Darüber hinaus hat die 3.SARS-CoV-2-EindV eine Notbetreuung in Schulen eingeführt, die erst in der Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 konkretisiert wurde. Hierzu waren in der Allgemeinverfügung Anpassungen der Regelungen zur Notbetreuung erforderlich, um Widersprüche zur 3.SARS-CoV-2-EindV aufzulösen.

 

Eine Lesefassung der Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

 

+++ Notbetreuung in den Grund- und Förderschulen ab 4. Januar +++

 

Neben der Notbetreuung in den Angeboten der Kindertagesbetreuung findet ab Montag, 4. Januar 2021, die Notbetreuung für Kinder der ersten bis vierten bzw. sechsten Jahrgangsstufe entsprechend der Vorgabe des Landes Brandenburg während der Schulzeit in der Zuständigkeit der Grund- bzw. Förderschulen statt.

 

Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages.

 

Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten bzw. sechsten Jahrgangsstufe außerhalb der Unterrichtszeit (z. B. Früh- und Nachmittagshort) eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

 

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben lediglich einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter bzw. ein sonstiger Erziehungsberechtigter, sofern das Kind bei diesem lebt, im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder im Auftrag des Landkreises als Gesundheitsbehörde zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung tätig ist.

Vorrang hat die häusliche Betreuung.

 

Zuständig für die Prüfung und Bescheidung der Notbetreuung in Kita und Schule sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis OSL hat diese Aufgabe den kreisangehörigen Kommunen übertragen.

 

Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kita- bzw. Grundschulkinder haben, müssen weiterhin wie bisher den „Antrag auf Notbetreuung“ ausfüllen und bei den Einrichtungen bzw. Schulen abgeben.

 

Eltern sollten beachten, dass seit Donnerstag, 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz außerplanmäßig der Ferienfahrplan in Kraft getreten ist. Alle relevanten Informationen stellt die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH auf ihrer Internetseite http://www.vgosl.de/aktuelles bereit.

 

+++ Überarbeitetes Antragsformular für Notbetreuung +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das Antragsformular zur Notbetreuung für Kinder im Kita/ Grundschulbereich überarbeitet.

 

Es ist ab sofort auf der Website des Landkreises unter über www.osl-online.de/bekanntmachungen  sowie über den Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ abrufbar. Auch die zuständige Kommune bzw. die Einrichtung kann diesen bei Bedarf zur Verfügung stellen.

 

In dem Antrag ist aufgeführt, in welchen Fällen ein Anspruch auf Notbetreuung besteht (Zwei-Eltern-/Ein-Elternregelung bei Systemrelevanz; Kindeswohlgefährdung).

Mit dem Antrag kann sowohl der Betreuungsbedarf während der Schulzeit innerhalb der Schule sowie der Betreuungsbedarf im Rahmen der Kindertages- bzw. Hortbetreuung angegeben werden.

 

Bereits eingereichte Anträge auf Notbetreuung behalten Ihre Gültigkeit, sofern sich keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

 

+++ Weitere abweichende Regelungen in OSL zu Schulen und Kindertagesbetreuung haben Bestand +++

 

In seiner aktuell geltenden Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 (Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen) vom 10.12.2020, die bis zum 08.01.2020 gilt, regelt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch mit Blick auf die Themen Kita und Schule strenge Maßnahmen, die über die Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hinausgehen. Grund ist die nach wie vor hohe 7-Tage-Inzidenz im Landkreis.

 

Im Landkreis OSL gilt abweichend vom Land Brandenburg:

Der Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen, sowie den Volkshochschulen und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft ist im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 08.01.2021 untersagt. Seit dem 17.12. sind zudem alle Grund- und Förderschulen für den Präsenzunterricht geschlossen.

 

Bis zum 8. Januar findet kein Präsenzunterricht statt, jedoch erfolgt die Unterrichtserteilung in dieser Zeit mittels Konzepten zum Distanzlernen. An den Angeboten des Distanzunterrichtes haben die Schülerrinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen. Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

Die Kindertagesbetreuung in OSL ist seit dem 17.12. untersagt. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird angeboten.

 

Darüber hinaus gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche. Die aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche sind ebenfalls auf dem Antragsformular für Notbetreuung ersichtlich.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises OSL gilt bis zum 8. Januar 2020, die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bis zum 10. Januar 2020.

 

+++ Regeln zum Jahreswechsel +++

 

Welche Regelungen gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf den Jahreswechsel? Welche Kontakte sind gestattet? Die Kreisverwaltung hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema auf ihrer Internetseite www.osl-online.de zusammengetragen.

 

Zudem finden sich auf dieser Seite stets aktuell und übersichtlich alle geltenden Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie den Allgemeinverfügungen des Landkreises.  

Bürger, die sich unsicher sind, welche Regelung gilt, können sich hier entsprechend informieren oder die kostenfreie Corona-Hotline kontaktieren.

 

+++ Erreichbarkeit der Corona-Hotline +++

 

Die kostenfreie Corona-Hotline des Landkreises 0800 870 1100 ist auch während des Jahreswechsels erreichbar.

An Silvester und Neujahr beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit von 10 - 14 Uhr Fragen.

 

Darüber hinaus gilt die reguläre Erreichbarkeit:

Montag-Freitag        8-16 Uhr

Sa, So                       10-14 Uhr

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.

Wirtschaftsregion Lausitz: 4. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

(28. 12. 2020)

Mit dem 4. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ hat die Wirtschaftsregion Lausitz zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Wirtschaftsregion Lausitz einen neuen Aufruf gestartet.

 

Mit diesem Wettbewerbsaufruf sollen alle Zielerreichungsbausteine der regionalen Umsetzung des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ in ihren Wirkungen angesprochen werden wie u. a.:

-  Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfung von KKMU,

-  Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Region,

-  Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Generierung von Wettbewerbsvorteilen,

-  Zukunftsfähige Unternehmensentwicklungen und

-  Stärkung der Gründerszene, Beförderung von jungen dynamischen Unternehmen.

 

Dieser Wettbewerb ist aufgrund der angedachten Richtlinienanpassung ab November 2021 zeitlich hinsichtlich des Zuwendungsprozesses unterteilt:

- 4. Ideen- und Projektwettbewerb (Schnellläufer):

-  Aufruf vom 18.12.20 – 31.01.21

-  geplante Zuwendung ab 08/2021 nach alter Richtline

 

- 4. Ideen- und Projektwettbewerb (Langläufer):

-  Aufruf vom 18.12.20 – 31.05.21

-  geplante Zuwendung ab 01/2022 nach neuer Richtlinie

 

Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000 Euro. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.

Weitere Informationen und Formulare zur Skizzeneinreichung finden Sie unter der Rubrik Zukunftsdialog Lausitz „RIK Regionales Investitionskonzept“ auf der Internetseite: www.wirtschaftsregion-lausitz.de.

Direkter Link:  https://wirtschaftsregion-lausitz.de/de/kompetenzfelder/zukunftsdialog/regionales-investitionskonzept.html .

 

Unter dem Aufklappmenü „Informationsmaterial“ finden Sie die inhaltlichen Unterlagen zum 4. Ideen- und Projektwettbewerb sowie ein Informationsblatt mit weiteren Hinweisen zur Skizzeneinreichung. Das Aufklappmenü „Antragsunterlagen“ enthält die für die Einreichung wesentlichen Formulare für die Projektskizze „Formular zur Einreichung der Projektskizze/-antrag (0,64 MB)“ und die Datenschutzerklärung „Anlage 2-5_Erklärungen (377,88 KB)“ in digitaler Form.

 

[4. Ideen- und Projektwettbewerb]

Gemeinsam gegen Corona: Brandenburg impft

(28. 12. 2020)

Landesweit erste Schutzimpfungen in stationärer Pflegeeinrichtung in Großräschen

Brandenburg impft! Heute startete im Land Brandenburg die Corona-Schutzimpfung. Die ersten Impfungen haben Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtung DRK-Seniorenwohnpark in Großräschen (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) erhalten. „Das ist ein großartiger und bedeutender Tag für uns alle. Seit Wochen bereiten wir uns mit Hochdruck vor, jetzt geht es endlich los. Impfungen bereiten den Weg heraus aus dieser Pandemie“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor Ort. Gemeinsam mit MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes DRK-Landesverband Brandenburg e.V., und OSL-Gesundheitsdezernent Alexander Erbert dankte sie allen Helferinnen und Helfern, die den erfolgreichen Impfstart mit vorbereitet haben.

Ministerin Nonnemacher: „Wir spüren eine große Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Die Impfung ist freiwillig. Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich impfen lassen möchten, werden im Laufe des Jahres 2021 ein Impfangebot erhalten. Viele wollen sich so schnell wie möglich impfen lassen. Zu Beginn stehen aber nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen sofort geimpft werden. Um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren, sollen zunächst Personen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig soll medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege ein Impfangebot erhalten. Ich rufe alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Beschäftigen Sie sich schon jetzt mit dem Thema Schutzimpfung. Sie werden rechtzeitig informiert, wann Sie impfberechtigt sind und sich für eine Impfung anmelden können. Ich lasse mich impfen, wenn ich an der Reihe bin!“

Das Gesundheitsministerium bereitet die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen vor.

MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender der KVBB: „Der Beginn der Impfungen ist hoffentlich ein Wendepunkt in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie. Aus ärztlicher Sicht unterstütze ich es sehr, dass zunächst die besonders gefährdeten Gruppen geimpft werden. Dazu gehören aus meiner Sicht aber auch die vielen Kolleginnen und Kollegen sowie deren Praxisteams. Sie sind es, die seit Beginn der Pandemie für die Patientinnen und Patienten da sind und dabei ein hohes gesundheitliches Risiko tragen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Gesetzgeber das in seiner Impfempfehlung auch so gesehen hätte. Nichtsdestotrotz haben sich bereits über 1.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte landesweit freiwillig gemeldet und werden die nun beginnende riesige Impfaktion unterstützen. Gemeinsam wollen und werden wir das Virus besiegen.“

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Die Corona-Pandemie hat uns alle vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Vor allem Pflegeeinrichtungen – die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner, die Angehörigen, aber natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – haben in den letzten Monaten enorme Anstrengungen auf sich nehmen und viele schmerzhafte Einschränkungen verkraften müssen. Der heutige Impfstart ist ein deutliches Hoffnungszeichen im Kampf gegen Corona. Doch man muss auch deutlich sagen: Wir stehen vor einer Mammutaufgabe. Eine Impfaktion dieses Ausmaßes hat es bislang noch nie gegeben. Die vor uns liegenden Aufgaben können wir nur gemeinsam und mit der Bündelung der gemeinsamen Kräfte alle Brandenburger Hilfsorganisationen erfolgreich meistern. Ich bin daher sehr dankbar, dass wir im Bereich der Hilfsorganisationen diesen starken Zusammenhalt haben, um gemeinsam das Land Brandenburg zu unterstützen.“

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Der Start der Corona-Schutzimpfung ist ein gutes Signal für Brandenburg und insbesondere für die seit mehreren Wochen stärker betroffenen Kreise, wie etwa der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Endlich besteht die Möglichkeit, aktiv gegen das Virus vorzugehen und besonders gefährdeten Menschen, aber in der Folge auch dem Personal im medizinischen Bereich und in der Pflege, eine Perspektive aufzuzeigen. Dennoch wird es noch eine Weile dauern, bis sich in der Fläche ein merkbarer Erfolg einstellt. Es kommt somit auch weiterhin darauf an, dass sich alle an die Regeln halten.“

Weitere Corona-Schutzimpfungen im Land Brandenburg folgen in stationären Pflegeeinrichtungen am 28. Dezember im Landkreis Havelland und am 29. Dezember in Cottbus. Ab dem 29. Dezember beginnen Impfungen von Beschäftigten in folgenden Krankenhäusern: ASKLEPIOS Klinikum Uckermark, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, Klinikum Frankfurt (Oder), Klinikum Niederlausitz (Standort Senftenberg), Ruppiner Kliniken in Neuruppin, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH.

Der Start des Call-Centers für die Vergabe von Impfterminen ist für den 4. Januar 2021 geplant. Und als erste Impfzentren starten die Standorte in Potsdam und Cottbus am 5. Januar. Bis Anfang Februar werden neun weitere Impfzentren starten in: Eberswalde, Brandenburg an der Havel, Schönefeld, Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Kyritz, Luckenwalde und Prenzlau.

Anzahl der Impfdosen: Nach aktuellem Stand wird das Land Brandenburg bis Ende Dezember 2020 in mehreren Lieferungen insgesamt 39.000 Impfdosen angeliefert bekommen. Von diesen ersten Impfdosen muss die Hälfte als Reserve für die notwendige Zweitimpfung aufbewahrt werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung:

Wie sicher ist ein neuer COVID-19-Impfstoff?

Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung). Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral – und Hersteller-unabhängig - vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.

Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt z.B. 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität. Es finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Lässt das beschleunigte Zulassungsverfahren wichtige Prüfschritte aus?

Nein. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Genehmigung der klinischen Prüfungen in Deutschland und ist an der europaweiten Zulassung durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA beteiligt. Das PEI und die EMA beschleunigen alle Prozesse rund um einen Impfstoff gegen COVID-19 und bewältigen diese mit erhöhtem Personaleinsatz. So können die Beteiligten oft vor Beginn des Zulassungsverfahrens erste Daten der Impfstoff-Entwickler sichten und bewerten. Die Unternehmen wiederum hatten bereits mit der Produktion begonnen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass der entsprechende Impfstoff in der Erprobung scheitern und nach der unabhängigen Prüfung der Behörden nicht zugelassen werden könnte. Dieses Risiko nehmen die Hersteller in Kauf.

Grundsätzlich beschleunigen die Beteiligten die Testverfahren also nicht, indem sie Überprüfungen auslassen. Stattdessen führen sie die in der Regel nacheinander stattfindenden Studien teilweise parallel durch und bereiten die Zulassungsverfahren frühzeitig vor. Laut EMA sollen dabei die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit unverändert hoch bleiben. Über die Zulassung entscheidet im letzten Schritt die EU-Kommission.

Das beschleunigte Zulassungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Notfall-Zulassungsverfahren, das in einigen anderen Staaten durchgeführt worden ist.

Lassen sich Nebenwirkungen ausschließen? 

Nein, auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar zu beschreiben – und auch zu benennen, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach der Zulassung eines Impfstoffs zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch das Zusammenfassen von nationalen und internationalen Beobachtungen stellen die Beteiligten sicher, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Die STIKO hat zunächst nur die Evidenz für den BioNTech/Pfizer Impfstoff bewertet. Dabei wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.

 

Was lokale Reaktionen anbetrifft, so berichteten in der Altersgruppe 16-55 Jahre 83% der Geimpften und 14% der Teilnehmer/innen der Placebo-Gruppe über Schmerzen an der Einstichstelle nach der ersten Dosis. 6% der Geimpften und 1% der Placebo-Gruppe dieser Altersgruppe berichteten über Rötung an der Einstichstelle, während 6% vs. 0% über Schwellung klagten. Insgesamt traten in der Altersgruppe der >55-Jährigen weniger Lokalreaktionen auf.

Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (fatigue; Impfung: 47%; Placebo: 33%), Kopfschmerzen (42% vs. 34%) sowie Muskelschmerzen (21% vs. 11%) die häufigsten Ereignisse nach der 1. Dosis in der Altersgruppe 16-55 Jahre. Nach der zweiten Impfstoffdosis traten systemische Reaktionen ähnlich häufig auf.

 

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Vier schwere unerwünschte Ereignisse wurden als impfstoffbezogen klassifiziert (Schulterverletzung; axilläre Lymphadenopathie; paroxysmale ventrikuläre Arrhythmie; Parästhesie des rechten Beins).

Weder in der Verum- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.

Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Eine Impfserie muss nicht neu begonnen werden, wenn zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis mehr als 21 Tage liegen sollten. Wird nach der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen (positive PCR), soll die 2. Impfung zunächst nicht gegeben werden.

Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden, auch wenn zwischenzeitlich weitere Impfstoffe zugelassen worden sind. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden Impfstoffdosen erhalten haben, hat in der Phase limitierter Impfstoffkapazität Priorität gegenüber dem Beginn der Impfung weiterer Personen.

Die Impfstoffe müssen ausschließlich intramuskulär verabreicht werden. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen jedoch sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden.

Zu anderen Impfungen sollte - nach Möglichkeit - ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden. Notfallimpfungen sind hiervon ausgenommen.

Wird der Impfstoff mit -70 Grad in den Körper gespritzt?

Nein. Der Impfstoff wird zwar bei ca. - 70 Grad aufbewahrt, kurz vor der Impfung wird er aber aufgetaut und in Kochsalzlösung, die bei normaler Kühlschrank- oder Raumtemperatur gelagert wird, aufgenommen.

Muss ich vor der Impfung einen COVID-19-Test machen lassen?

Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.

Warum bekomme ich den COVID-19-Impfstoff erstmal nicht bei meinem Hausarzt?

Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen einige Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden Initialimpfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen z. B. in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

Gibt es eine Impfpflicht?

Nein. Eine Impfpflicht gibt es nicht.

Wie viel Prozent der Bevölkerung in Deutschland sollten sich impfen lassen?

Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz.

Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).

Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zudem fehlen noch detaillierte Daten dazu, wie wirksam die einzelnen COVID-19-Impfstoffe sind und wie lange der Impfschutz anhält – auch dies beeinflusst, wie viel Prozent der Bevölkerung sich impfen lassen müssten, um bei 70% der Bevölkerung eine Immunität entstehen zu lassen und damit die Pandemie einzudämmen.

Ab wann sind Geimpfte wirklich geschützt? 

Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen – im Abstand von drei bis vier Wochen. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen.

Wer bezahlt die Impfung?

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Impfung wenden?

Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann dazu über die Rufnummer 116 117 angewählt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung?

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de

Weitere Informationen zum Impfen:

Zusammen gegen Corona: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/

 

Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

 

Paul-Ehrlich-Institut: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(22. 12. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand 22. Dezember eine 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 513,8. OSL bleibt Corona-Hotspot im Land Brandenburg. Jedoch verzeichnen mittlerweile auch weitere Landkreise einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen.

 

Genau vor zwei Monaten stieg die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis erstmalig über den kritischen Schwellenwert von 50 (50,3). Am 22. Oktober lag die Zahl der bestätigten Fälle kumuliert bei 167.

Seitdem hat das Infektionsgeschehen im Landkreis OSL eine hohe Dynamik entwickelt.

 

Mit Stand heute haben sich bereits 2.980 der rund 109.400 Einwohnerinnen und Einwohnern nachweislich mit dem Virus infiziert. 1.569 Personen gelten als genesen. Derzeit sind 1.328 Personen infiziert. Etwa 1.750 Frauen, Männer und Kinder befinden sich als enge Kontaktpersonen zu einem labordiagnostisch bestätigen Fall in häuslicher Quarantäne. Seit Anfang Dezember haben sich innerhalb von drei Wochen die Gesamt-Todesfälle auf nunmehr 83 annähernd vervierfacht.

 

Im Klinikum Niederlausitz bleibt die Situation angespannt. Hier werden aktuell 42 COVID-19-Patienten behandelt. Die pandemische Lage führt in den Kliniken zu Personalengpässen im Ärzte- und Pflegebereich. Durch eine Vielzahl von Verlegungen von Patienten in andere Krankenhäuser mittels Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten des Landes Brandenburg ist es bisher noch gelungen, die akute Notfallversorgung der Bevölkerung im Landkreis aufrechtzuerhalten. Allerdings schränken sich die Möglichkeiten der Verlegung von Patienten zunehmend ein. Die medizinische Versorgung gerät in Gefahr.

 

+++ Landkreis stellt Großschadensereignis fest +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als zuständige Katastrophenschutzbehörde stellt am Dienstag, 22.12.2020, das Vorliegen eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fest.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Die Möglichkeit zur Anordnung von allgemeinen Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung wurde seitens des Landkreises weitestgehend ausgeschöpft. Gleichzeitig entwickelt sich das Infektionsgeschehen weiter dynamisch.  Aus der hohen Auslastung der Kliniken, den steigenden Neuinfektionen, den täglichen Patientenzuströmen sowie den begrenzten Personalkapazitäten der Kliniken ergibt sich eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung im gesamten Gebiet des Landkreises. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die akute Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rettungsdienst könnte perspektivisch in den Notaufnahmen mit den Patienten gebunden sein und seine Aufgaben nur eingeschränkt bzw. nicht mehr wahrnehmen können. Daraus ergäbe sich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der unteren Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Des Weiteren muss der Bereich der ambulanten Versorgung gestärkt werden, um zu verhindern, dass medizinisch nicht zwingend notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen. Hierzu sind gemeinsam mit der KVBB geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Weitergehende Maßnahmen werden je nach Lage einzuleiten sein.“

 

Das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) definiert unter dem Begriff „Großschadensereignis“ Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sodass überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind.

 

Auf den Bürger hat das Feststellen des Großschadensereignisses keine direkte Auswirkung. Die untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte) erlangt damit jedoch bei Bedarf weitreichendere Kompetenzen in ihrem Handeln.

 

Beispiele von Kompetenzen bei Feststellung eines Großschadensereignisses im Rahmen eines Pandemie-Szenarios wären etwa die Beschlagnahmung von Unterkünften/Hotels/Pensionen zur Nutzung als Hilfskrankenhäuser oder zur Unterbringung von externem Personal oder das Heranziehen von geeigneten Personen, z.B. niedergelassene Ärzte nebst ihrem Personal oder medizinisches Personal im Ruhestand.

 

Die Entscheidung über das Vorliegen eines Großschadensereignisses trifft die jeweils zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. Das Feststellen eines Großschadensereignisses bildet die Vorstufe zum Ausrufen des Katastrophenfalls.

 

Das Schreiben zur Feststellung des Vorliegens eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann unter www.osl-online.de (unter dem Punkt "Allgemeinverfügungen, Verordnungen und Formulare") eingesehen werden und wird am Mittwoch, 23. Dezember, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.

 

+++ Regeln für Weihnachten und Silvester +++

Welche Regelungen gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf das Weihnachtsfest und Silvester? Welche Kontakte sind gestattet? Die Kreisverwaltung hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema auf ihrer Internetseite www.osl-online.de zusammengetragen.

 

Zudem finden sich auf dieser Seite stets aktuell und übersichtlich alle geltenden Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie den Allgemeinverfügungen des Landkreises.  

Bürger, die sich unsicher sind, welche Regelung gilt, können sich hier entsprechend informieren oder die kostenfreie Corona-Hotline kontaktieren.

 

+++ Erreichbarkeit der Corona-Hotline +++

Die kostenfreie Corona-Hotline des Landkreises 0800 870 1100 ist auch während der Feiertage erreichbar.

In der Zeit vom 24.12. bis 26.12. sowie an Silvester und Neujahr beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit von 10 - 14 Uhr Fragen.

 

Darüber hinaus gilt die reguläre Erreichbarkeit:

Montag-Freitag        8-16 Uhr

Sa, So                       10-14 Uhr

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Bürger unter www.osl-online.de.

 

+++ Landrat Siegurd Heinze zu Weihnachten +++

„2020 nähert sich dem Ende. Ein Jahr, das uns allen lange in Erinnerung bleiben wird, uns viel abverlangte und – mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die Lage in den Kliniken – weiterhin abverlangen wird. Auch wenn nunmehr schrittweise erste Impfungen für einzelne Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen und damit für 2021 eine Perspektive aufgezeigt wird, dem Virus Herr zu werden – kurzfristig ist von einer Entspannung der Situation nicht auszugehen.

 

Das Personal im Klinikum arbeitet unter enormen Druck und weit über der Belastungsgrenze. Personal fällt krankheitsbedingt aus. Patienten müssen verlegt werden, insofern es noch freie Kapazitäten in Häusern gibt. Die medizinische Versorgung ist und bleibt in Gefahr.

 

Auch wenn es mit der Aussicht auf Weihnachten und Silvester Lockerungen mit Blick auf die sozialen Kontakte und die Ausgangsbeschränkungen gibt, so bitte ich alle Menschen in OSL eindringlich, diese nicht in vollem Maße auszureizen und weiterhin so verantwortungsbewusst mit dem Thema umzugehen wie bisher. Ein jeder kann in seinem Verhalten zur Entspannung der Situation beitragen. Jeder trägt für sich allein ein hohes Maß an Selbstverantwortung, die auch wahrgenommen werden muss.

 

Ich wünsche allen Menschen in OSL ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues und vor allem besseres Jahr 2021!“ 

 

+++ Kirchengemeinden übertragen ökumenische Christvesper online +++ 

Die Kirchengemeinden in Senftenberg laden zu einer ökumenischen Christvesper bei Seenluft24-TV ein. „Weil in diesem Jahr alles so anders ist und die Menschen nicht zu uns kommen können, kommen wir zu ihnen. Wir freuen uns, auf diese Weise mit den Menschen verbunden zu sein", sagt Pfarrerin Dorothee Michler von der evangelischen Kirchengemeinde in Senftenberg. Die Christvesper wird am 24. Dezember um 17 Uhr auf dem TV-Kanal von Seenluft24 sowie in den sozialen Netzwerken des Senders und auf der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde Senftenberg zu sehen sein. Der Film ist mit Unterstützung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz produziert worden.

 

Unter folgendem Link gelangen Sie zur Christvesper:

Ökumenische Christvesper aus der Evangelischen Peter-Paul-Kirche Senftenberg

 

+++ Weihnachtsmärchen online +++

Freunde der Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg, Lübbenau/Spreewald und Lehde sollen an Weihnachten nicht zu kurz kommen.

Normalerweise verfolgen Kinder und Erwachsene das Märchentheaterstück in jedem Jahr zum Weihnachtsmarkt in der historischen Festungsanlage in Senftenberg. Der Markt und der Besuch der Weihnachtsausstellung müssen, wie so vieles, in diesem Jahr entfallen. Das Team um Museumsdirektor Stefan Heinz ermöglicht es dennoch, dass sich die Menschen in OSL trotz der derzeitigen Einschränkungen ein wenig Museums-Weihnacht nach Hause holen können.

 

Dafür hat das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Schauspieler des Wandertheaters Schwalbe in diesem Jahr vor die Kamera geholt. Gespielt wurde ohne Publikum an verschiedenen Drehorten in den Ausstellungen von der historischen Bauernstube bis zum Festungswall.

 

Das Märchenstück „Hänsel und Gretel“ ist in der Weihnachtszeit vom 22. bis 29. Dezember 2020 täglich auf allen Kanälen von Seenluft24 zu sehen. Außerdem ist das Video über die Internetseite des Museums www.museums-entdecker.de sowie der Kreisverwaltung (hier unter "Corona in OSL: aktuelle Situation (Videos)" zu finden.

 

+++ Impfstart in OSL +++

Der 27. Dezember ist der Tag des offiziellen Impfstartes für die Corona-Schutzimpfung. Seit Wochen arbeitet das Gesundheitsministerium Brandenburg gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung an der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19.

 

Im Land Brandenburg sollen gleich am 27. Dezember in einer stationären Pflegeeinrichtung im besonders vom Coronavirus betroffenen Landkreis Oberspreewald-Lausitz die ersten Menschen aus der Risikogruppe geimpft werden. Weitere Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen folgen am 28. Dezember im Landkreis Havelland und am 29. Dezember in Cottbus.

 

Ab dem Ende Dezember sollen zudem Impfungen für Beschäftigte in mehreren Krankenhäusern beginnen. Den Auftakt macht unter anderem das Klinikum Niederlausitz (Senftenberg).

 

In Brandenburg sollen zunächst elf Impfzentren entstehen. Die ersten werden am 5. Januar 2021 in Potsdam (Metropolis-Halle) und Cottbus (Messe Cottbus) eröffnet. In der zweiten Stufe sollen bis Anfang Februar 2021 neun weitere Impfzentren errichtet werden. Die Standorte stehen nun fest: Barnim (Eberswalde, Sportzentrum Westend,) Brandenburg an der Havel (An der Regattastrecke), Dahme-Spreewald (Altflughafen Schönefeld, Terminal M), Elbe-Elster (Elsterwerda, Mehrzweckhalle), Frankfurt (Oder) (Messegelände), Oberhavel (voraussichtlich Oranienburg, genauer Standort noch in Abstimmung), Ostprignitz-Ruppin (Kyritz, Sport- und Kulturzentrum), Teltow-Fläming (Luckenwalde, Fläminghalle) und Uckermark (Prenzlau, genauer Standort noch in Abstimmung). Zusätzlich wird derzeit die Möglichkeit der Errichtung weiterer Impfzentren in den Landkreisen Prignitz, Havelland und Spree-Neiße im Rahmen einer dritten Aufbau-Stufe geprüft.

 

Neben den Impfzentren soll es zudem mobile Impfteams geben, die zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen vor Ort impfen. Diese mobilen Impfteams sind immer an die jeweiligen Impfzentren angedockt.

 

Der Start des Call-Centers für die Vergabe von Impfterminen ist für den 4. Januar 2021 geplant.

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 18.12.)

 

Die Kreisverwaltung wird sich weiterhin für die Errichtung eines Impfzentrums auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einsetzen und stark machen. 

[Feststellung Großschadenslage Landkreis OSL]

Hänsel, Gretel und die Hexe erobern das Schloss - Das Weihnachtsmärchen aus dem Museum des Landkreises OSL kommt in die Wohnzimmer

(21. 12. 2020)

Ein Geschwisterpaar alleine im Wald, ein Pfefferkuchenhaus und natürlich eine listige Hexe. Grimms Klassiker „Hänsel und Gretel“ gehört auch im Museum Schloss und Festung Senftenberg untrennbar zur Weihnachtszeit dazu. Normalerweise verfolgen Kinder und Erwachsene das Märchentheaterstück in jedem Jahr zum Weihnachtsmarkt in der historischen Festungsanlage. „Der Markt und der Besuch der Weihnachtsausstellung im Schloss sind für viele Menschen der Region eine liebe Tradition, um sich gemeinsam mit der Familie auf die Festtage einzustimmen“, so Museumdirektor Stefan Heinz. Beides musste, wie so vieles, in diesem Jahr entfallen. Dennoch sollen Märchenfans und Museumsfreunde nicht komplett auf den Weihnachtszauber im Senftenberger Schloss verzichten müssen. Dafür hat das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in diesem Jahr gemeinsam mit dem Regionalfernsehsender Seenluft24 die Schauspieler des Wandertheaters Schwalbe vor die Kamera geholt. Gespielt wurde ohne Publikum an verschiedenen Drehorten in den Ausstellungen von der historischen Bauernstube bis zum Festungswall.

 

Mit dem Weihnachtsmärchen im Kreismuseum sendet auch Landrat Siegurd Heinze Weihnachtsgrüße. „Weihnachten in unserem Museum ist etwas ganz Besonderes. Wer die einmalige Atmosphäre einmal erlebt hat, weiß, wovon ich spreche. Das Museum ermöglicht es, dass wir alle uns trotz der derzeitigen Einschränkungen ein wenig Museums-Weihnacht nach Hause holen können. Vielen Dank Herrn Heinz und seinem Team für ihr Engagement!“

 

Das Märchenstück ist in der Weihnachtszeit vom 22. bis 29. Dezember 2020 täglich auf allen Kanälen von Seenluft24 zu sehen. Außerdem findet man das Video über die Internetseite des Museums unter www.museums-entdecker.de

 

 

Foto zu Meldung: Hänsel, Gretel und die Hexe erobern das Schloss - Das Weihnachtsmärchen aus dem Museum des Landkreises OSL kommt in die Wohnzimmer

Gemeinsam gegen Corona: Brandenburg auf geplanten Impfstart am 27. Dezember gut vorbereitet

(18. 12. 2020)

Impfungen beginnen in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern – Call-Center für Terminvergabe startet am 4. Januar – Impfzentren öffnen ab dem 5. Januar

In einer guten Woche könnten die ersten Menschen in Deutschland die Corona-Schutzimpfung erhalten. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer höchstwahrscheinlich bis zum 21. Dezember abschließen. Anschließend muss noch die EU-Kommission zustimmen. Dann ist der Weg frei für die Impfung gegen Sars-CoV-2 in Deutschland. Nach aktuellem Stand ist der Impf-Start am 27. Dezember möglich. Brandenburg ist darauf vorbereitet. Seit Wochen arbeitet das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung an der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19.

Im Land Brandenburg sollen gleich am 27. Dezember in einer stationären Pflegeeinrichtung im besonders vom Coronavirus betroffenen Landkreis Oberspreewald-Lausitz (7-Tages-Inzidenz: 446,2) die ersten Menschen aus der Risikogruppe geimpft werden. Weitere Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen folgen am 28. Dezember im Landkreis Havelland und am 29. Dezember in Cottbus. Am 29./30. Dezember sollen Impfungen in mehreren Krankenhäusern beginnen. Der Start des Call-Centers für die Vergabe von Impfterminen ist für den 4. Januar 2021 geplant. Und als erste Impfzentren sollen die Standorte in Potsdam und Cottbus am 5. Januar starten.

Über den Start der Impfungen in Brandenburg informierten heute in Potsdam Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, Michael Ranft, Gesundheitsstaatsekretär und Leiter des Interministeriellen Koordinierungsstabs „Corona“, MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg, Michael Jacob, Geschäftsführer Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, Siegurd Heinze, stellv. Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg und Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „In Brandenburg haben sich seit Beginn der Pandemie bereits über 33.700 Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert und 710 Menschen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krankheit verstorben. Besonders ältere und chronisch kranke Menschen sind von schweren Krankheitsverläufen mit Todesfolge betroffen. Die täglichen Neuinfektionen steigen dramatisch. Unsere Krankenhäuser laufen voll. Intensivbetten werden knapp, Patientinnen und Patienten besonders aus dem Süden müssen verlegt werden. Die Lage ist sehr, sehr besorgniserregend. Deshalb ist der lang ersehnte Impfstoff, der schon in wenigen Tagen auch in Deutschland endlich ausgeliefert werden soll, weit mehr als nur ein Hoffnungsschimmer. Impfungen bereiten den Weg heraus aus dieser schlimmen Pandemie.

Die Impfungen werden sehr viele Menschenleben retten und sehr viel Leid verhindern. Als langjährig tätige Ärztin bin persönlich zutiefst davon überzeugt, dass die zugelassenen Impfstoffe sicher und wirksam sind. Wir spüren an den vielen Anrufen und Zuschriften, dass ein großer Teil der Brandenburger Bevölkerung sich schnell impfen lassen möchte. Ich bitte aber alle noch um etwas Geduld. Wir werden in den ersten Tagen und Wochen nur kleine Stückzahlen der Impfdosen von den Herstellern erhalten. Dieser Impfstoff ist aktuell die mit Abstand am meist begehrteste Ware auf der ganzen Welt. Deshalb ist es notwendig und richtig, dass wir am Anfang die besonders betroffenen Risikogruppen vorrangig impfen lassen. Unsere freie, gerechte und solidarische Gesellschaft muss zusammenhalten und gemeinsam schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle verhindern. Auch die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben bei der Impfung hohe Priorität. Denn sie sind das Rückgrat unserer Versorgung. Sie sind unermüdlich für andere im Einsatz, und setzen sich so einem erhöhten Risiko aus. Bei der Priorisierung werden wir auch die Hotspot-Regionen im Fokus haben. Und allen muss auch klar sein: Solange wir die Herdenimmunität noch nicht erreicht haben, müssen wir alle weiter auf Abstand und Hygiene achten und überall dort, wo viele Menschen sich begegnen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Aber ein Ende der Krise ist jetzt endlich in Sicht, wenn auch erst im Laufe des Jahres 2021.“

MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender der KVBB: „Wir laufen gerade im Sprint einen ersten Marathon, auf den noch weitere nahtlos folgen werden. Dabei geht es nicht nur um den Aufbau der Impfzentren und der notwendigen Infrastrukturen zur Terminvergabe, sondern wir benötigen ärztliches und medizinisches Personal, das die Impfung durchführt. Mehr als 1.000 Kolleginnen und Kollegen haben sich schon freiwillig bei uns gemeldet. Viele haben angekündigt, dass sie auch medizinisches Fachpersonal zur Unterstützung aus ihren Praxen mitbringen. Das ist eine sehr gute Resonanz, über die ich mich sehr freue. Herzlichen Dank dafür! Unter dem Impfengagement darf die Regelversorgung nicht leiden. 9 von 10 COVID-19-Patienten werden im ambulanten Bereich betreut und auch alle anderen Patienten benötigen eine gute Versorgung in den Arztpraxen. Deshalb gilt es nun, eine kluge Dienstplanung vorzunehmen. Wir haben daher eine Software aus dem Bereitschaftsdienst weiterentwickelt, über die die Kollegen schnell und einfach ihre Impfdienste eintragen können.“

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., dem Arbeiter-Samariter-Bund e.V., der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., dem Malteser Hilfsdienst e. V. und unseren DRK-Kreisverbänden unterstützen wir das Land und insbesondere die KVBB beim Betrieb der Impfzentren. Auch im Bereich des mobilen Impfens haben wir im Auftrag des Landes Brandenburg die konzeptionelle Federführung übernommen. Neben der Ausarbeitung des Impfkonzepts sind wir für die Koordination der Impftermine, die Unterstützung bei der Dokumentation der Impfungen sowie den Transport des Impfstoffes in die Pflegeeinrichtungen verantwortlich. In dieser Woche haben wir unser Konzept für den Einsatz mobiler Impfteams bereits erfolgreich in einer vollstationären Seniorenbetreuungseinrichtung geprobt. Dennoch stehen wir so kurz vor dem Impfstart vor einer großen logistischen und organisatorischen Herausforderung. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzepts sind wir daher auf breite Unterstützung aus den Einrichtungen und den die Einrichtungen betreuenden Hausärzten angewiesen.“

Michael Jacob, Geschäftsführer Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg: „Die Zulassung des Impfstoffes macht Hoffnung, dass wir Schritt für Schritt die sehr dynamische Entwicklung aus Infektionsgeschehen und Belastung der Krankenhäuser durchbrechen können. Dazu ist es dringend notwendig, auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus die Impfung anzubieten. Damit kann im weiteren Verlauf der Pandemie abgesichert werden, dass die zentrale Säule bei der Versorgung der von der COVID-Infektion besonders schwer betroffenen Patientinnen und Patienten stabil gehalten werden kann. Denn wir müssen leider davon ausgehen, dass in den nächsten Tagen und Wochen – bis die Impfung in der Bevölkerung in Kombination mit den Maßnahmen des Lockdowns Wirkung entfalten - die bereits kritische Belastung in den Krankenhäusern noch weiter zunehmen wird. Wichtig ist, dass die Impfung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus erreicht. Nur so können die dringend notwendige Stabilität und Flexibilität im personellen Einsatz in der stationären Versorgung erreicht und damit weiter Leben gerettet werden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die von Frau Ministerin Nonnenmacher für Brandenburg festgelegte Impfstrategie. Trotz großer organisatorischer und logistischer Herausforderungen stehen die Krankenhäuser zu ihrer Verantwortung und sind bereit und in der Lage, noch in diesem Jahr mit der Impfung ihres Personals zu beginnen.“

Siegurd Heinze, stellv. Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg und Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Als stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages begrüße ich ausdrücklich die mit den kommunalen Spitzenverbänden nunmehr beginnende Umsetzung der Impfstrategie des Landes Brandenburg. Zugleich erwarten die Landkreise nach dem Beginn der Impfungen eine Umsetzung in der Fläche, da gerade in den Gebietskörperschaften mit einer hohen 7-Tages-Inzidenz die Erwartungshaltung vieler Bürgerinnen und Bürger, sich impfen lassen zu können, groß ist.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Im Flächenland Brandenburg alle Schutzbedürftigen zu impfen, stellt eine große Herausforderung dar. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt es deshalb, wenn in Seniorenheimen die Impfung mit mobilen Impfteams gestartet und die Beschäftigten von wichtigen Krankenhäusern noch in diesem Jahr ihre erste Impfung erhalten können. Ein Stufenplan, das ganze Land zu erreichen, wurde jetzt vorgelegt. Die Umsetzung hängt insbesondere davon ab, dass genügend Impfstoffe rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.“

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung gestern (17.12.) veröffentlicht. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.

Die STIKO empfiehlt ein stufenweises Vorgehen (Priorisierungsempfehlung). In der 1. Stufe sollen folgende Personengruppen geimpft werden:

  • Bewohner/innen von Senioren- und Altenpflegeheimen,
  • Personen im Alter von 80 Jahren und älter,
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Not aufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-PatientInnen),
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z. B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin),
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege,
  • andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohner/innen

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Wir werden uns an die Empfehlung zur COVID-19-Impfung der Ständigen Impfkommission selbstverständlich halten. Uns allen ist bewusst, dass diese Verteilungsfrage, diese notwendige Priorisierung die Akzeptanz der Bevölkerung benötigt. Viele Menschen haben vor einer Erkrankung Angst und wollen sich so schnell wie möglich impfen lassen. Der zunächst verfügbare Impfstoff wird nicht für alle Impfinteressierten ausreichen. Wir werden alle Impfberechtigten rechtzeitig Schritt für Schritt informieren, sobald die nächsten Impfdosen zur Verfügung stehen. Die Hoffnung ist, dass wir bis zum Sommer einen Großteil der Brandenburger Bevölkerung ein Impfangebot ermöglichen können.“


Aufklärung über Impfungen

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Wir brauchen eine gute Aufklärung über den jeweiligen Impfstoff für die Ärztinnen und Ärzte und für die Bürgerinnen und Bürger. Notwendig ist auch eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich in Ruhe und ausführlich mit dem Impfstoff auseinandersetzen können. Nur so schaffen wir das nötige Vertrauen, damit sich möglichst viele impfen lassen. An dieser Stelle erwarte ich von der Bundesregierung schnelleres Agieren. Der Bundesgesundheitsminister mahnt uns Länder seit Wochen, dass wir im Dezember alle startklar sein müssen. Dringend benötigen wir jetzt Fachinformationen für Ärztinnen und Ärzte, Aufklärungsmaterialien für Impfende. Je besser Information und Aufklärung im Vorfeld der nun beginnenden Impfungen sind, desto kürzer ist die Beratung in den Impfzentren. Das Aufklärungsgespräch muss ein Arzt durchführen, und mit seiner beruflichen Erfahrung entscheiden, ob auf Grund von Vorerkrankungen ein Impfstoff besser geeignet ist als ein anderer. Darauf müssen sich die Mediziner gut vorbereiten können. Aber auch alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf umfassende und eindeutige Informationen über die Nationale Impfstrategie durch die Bundesregierung.“

Begleitend zu der bundesweiten allgemeinen Informationskampagne wird das Gesundheitsministerium landesspezifische Informationen für Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Verfügung stellen. Das wird vor allem immer dann der Fall sein, wenn die nächsten Personengruppen sich impfen lassen können.

Telefonische Terminvereinbarungen ab Januar

Ab dem 4. Januar 2021 sollen telefonische Terminvereinbarungen möglich sein. Dann startet im Auftrag der KVBB ein Callcenter. Die Telefonnummer und die Personen, die zuerst anrufen können, werden dann bekannt gegeben. Am Telefon wird die Impfberechtigung abgefragt und neben einem Termin auch das Impfzentrum, in dem die Impfung stattfinden soll, vereinbart.

Zunächst sind im Land Brandenburg auch nur telefonische Terminbuchungen vorgesehen, um einen Missbrauch zu vermeiden. Erst im Laufe des Jahres 2021 soll man Impftermine auch online vereinbaren können.

Ein aktives Einladungsverfahren per Brief über die Einwohnermeldeämter ist im Flächenland Brandenburg nicht geplant.

Standorte der ersten elf Impfzentren stehen fest

In Brandenburg sollen zunächst elf Impfzentren entstehen. Die ersten werden am 5. Januar 2021 in Potsdam (Metropolis-Halle) und Cottbus (Messe Cottbus) eröffnet.

In der zweiten Stufe sollen bis Anfang Februar 2021 neun weitere Impfzentren errichtet werden. Die Standorte stehen nun fest: Barnim (Eberswalde, Sportzentrum Westend,) Brandenburg an der Havel (An der Regattastrecke), Dahme-Spreewald (Altflughafen Schönefeld, Terminal M), Elbe-Elster (Elsterwerda, Mehrzweckhalle), Frankfurt (Oder) (Messegelände), Oberhavel (voraussichtlich Oranienburg, genauer Standort noch in Abstimmung), Ostprignitz-Ruppin (Kyritz, Sport- und Kulturzentrum), Teltow-Fläming (Luckenwalde, Fläminghalle) und Uckermark (Prenzlau, genauer Standort noch in Abstimmung).

Zusätzlich wird derzeit die Möglichkeit der Errichtung weiterer Impfzentren in den Landkreisen Prignitz, Havelland und Spree-Neiße im Rahmen einer dritten Aufbau-Stufe geprüft.

MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender der KVBB: „Der Zeitplan für den Aufbau der Impfzentren steht. Messebauer sind beauftragt, es gibt Kühlschränke, IT wird beschafft und eingerichtet. Wir planen jedes Impfzentrum zunächst mit sechs Impfteams zu besetzen. Sollten sich größere Liefermengen Impfstoff ankündigen, wollen wir die Zahl erweitern. Ein Impfteam besteht jeweils aus einer Ärztin, einem Arzt sowie zwei Medizinischen Fachangestellten. Idealerweise bringen die Kollegen medizinisches Personal aus ihren eigenen Praxen mit, denn dann sind die Arbeitsabläufe eingespielt. In den Impfzentren soll jedes Team pro Stunden 10 Bürger impfen.“

Mobile Impfteams

Neben den Impfzentren soll es zudem mobile Impfteams geben, die zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen vor Ort impfen. Diese mobilen Impfteams sind immer an die jeweiligen Impfzentren angedockt. Anfangs sind je drei mobile Impfteams in Potsdam und Cottbus geplant. In einer zweiten Stufe werden die mobilen Impfteams auch stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aufsuchen, vor allem die Einrichtungen, deren Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst die Impfzentren aufsuchen können.

Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich unterstützt das Deutsche Rote Kreuz das Land Brandenburg und die Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) bei der Umsetzung der Corona-Impfstrategie in diesem Bereich.

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Der Einsatz mobiler Impfteams ist ein zentraler Baustein der Impfstrategie. Damit dieses Projekt erfolgreich gelingen kann, ist vor allem die Mitwirkung der Einrichtungen und der dort tätigen Hausärzte wichtig. Diese kennen die Einrichtungen und die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner und können somit Vertrauen in die Impfung vermitteln. Sie sollten daher auch diejenigen sein, die die Impfungen durchführen. Die Einrichtungen werden die Möglichkeit haben, sich nach Abstimmung mit den Hausärzten Termine für die Erst- und Zweitimpfung in einem Online-Buchungssystem zu reservieren. An den Impftagen wird ein Mitarbeiter der Hilfsorganisationen mit dem Impfstoff und der notwendigen Dokumentation in die jeweilige Einrichtung kommen und dort auf das Hausärzteteam, bestehend aus mindestens einem Arzt und einer Medizinischen Fachkraft, treffen. Gemeinsam führt dieses Team die Impfungen an den Bewohnenden und Mitarbeitenden durch, die hierfür ihre Einwilligung gegeben haben. Für die Umsetzung dieses Projekts wird eine eigene Koordinationsstelle eingerichtet. Die Vorbereitungen hierfür sind fast abgeschlossen.“

Impfungen in Krankenhäusern

Die Krankenhäuser sind ein wichtiger Anker der Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Sie sind für die Versorgung bei schweren Krankheitsverläufen unersetzlich. Durch den engen Kontakt zu Infizierten sind Ärztinnen und Ärzte sowie das gesamte Pflegepersonal einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, selbst zu erkranken. Aus diesem Grund sollen Beschäftigte in den Krankenhäusern von Beginn mit geimpft werden.

Ab dem 29./30. Dezember soll in folgenden Krankenhäusern im Land Brandenburg schrittweise Beschäftigte geimpft werden:

  • Klinikum Niederlausitz (Senftenberg)
  • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
  • Klinikum Frankfurt (Oder)
  • Städtisches Klinikum Brandenburg
  • Herzzentrum Bernau
  • Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
  • Ruppiner Kliniken Neuruppin
  • Havelland Kliniken GmbH (Nauen)
  • Asklepios Klinikum Uckermark (Schwedt/Oder)

Anzahl der Impfdosen

Wie viele Impfdosen das Land Brandenburg in den ersten Tagen und Wochen erhaltenen wird, ist noch nicht bekannt. Bundesgesundheitsminister Spahn hat den Ländern in dieser Woche mitgeteilt, dass zu Beginn der Impfungen in diesem Jahr rund 400.000 Dosen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer an die 16 Bundesländer ausgeliefert werden könnten. Nach dem Königsteiner Schlüssel würde Brandenburg also zu Beginn circa 12.000 Impfdosen erhalten. Da bei diesem Impfstoff eine Person zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft werden muss, könnten also von dieser ersten Lieferung circa 6.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger geimpft werden.

Internetseite brandenburg-impft.de

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht:

https://brandenburg-impft.de

Weitere Informationen zum Impfen

Zusammen gegen Corona: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/

Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Paul-Ehrlich-Institut: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3

 

Anlage: Muster-Vordrucke für Durchführung der Impfungen

  • Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
  • Hinweise zur Impfaufklärung zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
  • Anamnese-Einwilligung

 

 

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

 

des Landes Brandenburg

 

[Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ]

[Anamnese-Einwilligung]

[Hinweise zur Impfaufklärung zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff]

Klinikum Niederlausitz startet 2021 in eine Partnerschaft / Sana wird Mitgesellschafter des kommunalen Unternehmens

(18. 12. 2020)

Die kommunale Klinikum Niederlausitz GmbH in Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird seinen erfolgreich eingeschlagenen Kurs auch im Jahr 2021 weiter fortsetzen. Bei der Neuausrichtung und Umsetzung des erfolgreich angelaufenen Sanierungskonzeptes steht dem Haus künftig ein strategischer Partner zur Seite. Am Donnerstag, 17. Dezember, sprachen sich die Kreistagsabgeordneten im Ergebnis einer mehrstündigen und gründlich geführten Debatte mit 28 Ja-Stimmen von 48 Gesamtstimmen mehrheitlich für die Sana Kliniken AG aus.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Heute ist ein guter Tag für unser Klinikum Niederlausitz. Die künftige Partnerschaft zeigt Chancen und Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft auf. Sana wird das Klinikum in seiner Neuausrichtung aktiv unterstützen und ihm Sicherheit geben. Die Notfallversorgung sowie die stationäre medizinische Versorgung werden auch in Zukunft gesichert sein. Es war eine wichtige und sorgfältig getroffene Entscheidung, das Klinikum in seiner positiven Entwicklung, die es seit dem Geschäftsführerwechsel Anfang 2020 verzeichnet, zu stärken. Ich freue mich, dass wir das Verfahren nunmehr abschließen und die rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums mit Gewissheit in das neue Jahr gehen können.“

 

Geschäftsführer Tobias Vaasen:

„Die Klinikum Niederlausitz GmbH konnte ihr Ergebnis im Jahr 2020 gegenüber den beiden Vorjahren deutlich verbessern. Damit haben wir wesentlich dazu beitragen können, dass Sana im Klinikum Niederlausitz einen starken Partner sieht, die Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer zukunftssicher aufstellt und dringend notwendige Investitionen umgesetzt werden können.“

 

Attraktiver Arbeitgeber und verlässlicher Partner

Sana ist der drittgrößte private Klinikbetreiber Deutschlands. 25 Unternehmen der privaten Krankenversicherungen (PKV) bilden als Aktionäre der Sana Kliniken AG den Kreis der Eigner. Der Anteil der gesetzlich versicherten Sana-Patienten liegt bei durchschnittlich 89 Prozent‚ der an Privatpatienten bei elf Prozent.

 

Neben der akutstationären Versorgung ist Sana in verschiedenen komplementären Geschäftsfeldern – etwa der ambulanten Versorgung, den Krankenhausdienstleistungen, der Hilfsmittelversorgung und im Bereich Sana Digital – aktiv. Allein zum Bereich der stationären Versorgung zählen 40 Akutkrankenhäuser, 8 Orthopädische Fachkliniken, 3 Herzzentren, 3 Rehabilitationskliniken und 4 Pflegeheime. In der ambulanten Versorgung weist Sana 28 medizinische Versorgungszentren und eine Kooperation mit dem größten deutschen ambulanten Netzwerk aus.

 

Als nicht börsennotiertes Unternehmen setzt Sana auf eine langfristige Entwicklung seiner Krankenhäuser. Mit seinen Häusern aller Versorgungsstufen übernimmt das Unternehmen die Gesundheitsversorgung in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum. In der Region hat Sana bereits erfolgreiche Partnerschaften mit anderen Krankenhausträgern geschlossen, u.a. dem Lausitzer Seenland Klinikum in Hoyerswerda und dem Klinikum Dahme-Spreewald in Lübben.

 

Das Unternehmen setzt auf kompetente, zufriedene und wertgeschätzte Mitarbeiter als Grundlage für eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Mitarbeiter profitieren unter anderem von Mitgestaltungsmöglichkeiten und Personalentwicklungsangeboten, wie etwa Arzt-, Pflege-, Management- und Traineeprogrammen. Das Unternehmen ist als familienorientierter Arbeitgeber zertifiziert; interne Mitarbeiterumfragen belegen eine hohe Arbeitnehmerzufriedenheit. Sana ist Mitglied in kommunalen Arbeitgeberverbänden und arbeitet tarifgebunden.

 

Klinikstandorte bleiben erhalten, Potenziale werden ausgebaut

Künftig wird das Unternehmen nun auch eine Beteiligung am Klinikum Niederlausitz in Höhe von 51 % innehaben. In den vergangenen Monaten hat Sana Gespräche mit Vertretern des Landkreises, des Klinikums und Kreistagsmitgliedern geführt, die Ist-Situation analysiert und Konzepte entwickelt, um das Haus gemeinsam mit dem Landkreis künftig medizinisch und wirtschaftlich erfolgreich zu führen.

 

„Wir freuen uns, dass der Kreistag sich für eine Partnerschaft mit den Sana Kliniken entschieden hat. Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Landkreis dem Krankenhaus und seinen Mitarbeitern eine langfristige Perspektive bieten können und wir die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen und ausbauen werden. Sana hat ein stimmiges und auf Langfristigkeit angelegtes Konzept abgeliefert. Das hat die Abgeordneten offensichtlich überzeugt. Uns ist wichtig: Zur Frage der richtigen Perspektive gehört auch eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten. Hier sehen wir das Klinikum gut aufgestellt, aber natürlich wartet nun auf alle Beteiligten eine Menge Arbeit, denn es gilt, vielfältige Herausforderungen anzugehen, um das Haus zukunftsfit zu machen.

Wir werden nun das weitere Vorgehen zum Vertragsabschluss begleiten und parallel dazu die vorhandenen Analysen und Konzepte fortführen. Nach der Vertragsunterzeichnung und der Freigabe des Bundeskartellamtes werden wir die konkreten Maßnahmen und Pläne erörtern. Ansonsten möchten wir wiederholen: Sana ist als drittgrößter privater Klinikbetreiber in Deutschland ein verlässlicher Partner, ein hervorragender Arbeitgeber und ein verantwortungsbewusster Gesundheitsdienstleister. Die jüngst gegen uns geschürten politischen Vorbehalte treffen aus unserer Sicht nicht zu und gehen am Kern unserer Tätigkeit vorbei. Denn anders als behauptet sehen wir unsere Verantwortung in der umfassenden Versorgung der Bevölkerung und es ist uns an unseren Standorten stets gelungen, diesen Anspruch mit einem nachhaltigen Konzept und einem verantwortungsbewussten wirtschaftlichen Handeln zu verbinden“, so Dr. Jens Schick, Mitglied des Vorstands der Sana Kliniken AG.

 

Das Konzept deckt sich mit dem vorhandenen Sanierungsplan des Klinikums. Viele Maßnahmen zur Stabilisierung der Klinikum Niederlausitz GmbH sind in den vergangenen Monaten bereits angelaufen und erste Erfolge zu verbuchen, trotz aller Herausforderungen in Verbindung mit dem neuartigen Coronavirus. Zu den zentralen Maßnahmen gehört zum Beispiel der Ausbau der Akut- und Notfallversorgung: Dank der erweiterten Herzkatheterbereitschaft können die Kardiologen am Standort Senftenberg Herzinfarktpatienten im Notfall nun wochentags zwischen 8 und 22 Uhr versorgen. Vorbereitet ist zudem der Umbau der Notaufnahme im Krankenhaus Senftenberg. Schlankere Prozesse, Einsparungen beim medizinischen und nicht-medizinischen Sachbedarf und eine bessere Steuerung der Betten- und OP-Kapazitäten haben wesentlich zur Gesundung der Klinikum Niederlausitz GmbH beigetragen.

 

Durch die weitere klare Differenzierung des Leistungsspektrums sollen beide Klinikstandorte – Lauchhammer und Senftenberg – auch nach Auffassung von Sana erhalten werden. Mit Blick auf das Standort- und Medizinkonzept zielt das Unternehmen auf eine Verbesserung der Patienten-, Mitarbeiter- und Einweiserzufriedenheit zur Sicherung stationärer Fälle ab. Das bisherige Spektrum laut Versorgungsauftrag soll erhalten, das erarbeitete Zielkonzept für die Fachabteilungen übernommen werden. Lauchhammer könnte als gerontopsychiatrischer Schwerpunkt für Südbrandenburg und Nordsachen profiliert, die Akut- und Notfallmedizin am Standort Senftenberg konzentriert werden. Fremdpersonal solle zunehmend durch eigene Kräfte ersetzt, die Aus- und Weiterbildung weiter gestärkt werden.

 

Zur Stärkung der Standorte beitragen sollen regionale und überregionale Kompetenznetzwerke, welche sich durch das gezielte Teilen von Knowhow gegenseitig stärken. Auch umfangreiche Investitionen in das Klinikum Niederlausitz sagt Sana zu. Diese betreffen etwa die bauliche Umsetzung des Medizin- und Standortkonzeptes, die weitereichende Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, die Ertüchtigung des Brandschutzes sowie IT-Investitionen im zweistelligen Millionenbereich. Drei medizinische Leuchtturmprojekte am Standort Senftenberg sollen gemäß Vertragsentwurf innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden. Hierzu zählen die Akut- und Notfallversorgung mit zentralisiertem High-Care-Bereich, die Zentralisierung der Inneren Medizin mit stärkerem Fokus auf interventionelle Medizin sowie eine Bereitschaft des Herzkatheterlabors rund um die Uhr, so dass Herzinfarktpatienten auch nachts und am Wochenende nicht in umliegende Krankenhäuser verlegt werden müssen. Ebenso sind die Stärkung und Zentralisierung der Chirurgie und perspektivisch der Aufbau eines Gefäßzentrums geplant. 

 

Auch die Mitarbeiter sollen von der neuen Partnerschaft profitieren. Ziel ist es, die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu sichern. Der aktuelle Vertragsentwurf von Sana sieht zudem einen Kündigungsschutz für ein Jahr vor.

 

Der jetzige Sanierungsplan für das Klinikum beinhaltet bekanntermaßen unter anderem Anpassungen bei Stellenplänen. Das kann in beide Richtungen gehen: In einigen medizinischen Bereichen, zum Beispiel auf der Intensivstation, soll nach oben nachgesteuert werden. Um neues medizinisches Personal zu binden und der Personalfluktuation entgegenzuwirken, setzt die Klinikum Niederlausitz GmbH unter anderem auf ein attraktives Ausbildungskonzept. In anderen Bereichen wird es demgegenüber Reduzierungen geben müssen. Die Details hierfür sind nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens und der Verträge zwischen den Gesellschaftern zu definieren.

 

Mehrmonatiges Verfahren nähert sich dem Ende

Mit der Entscheidung der Kreistagsabgeordneten für Sana als strategischen Partner endet ein umfangreiches und zeitintensives mehrmonatiges Interessenbekundungsverfahren, welches der Kreistag im Februar 2020 als Reaktion auf zwei aufeinander folgende herbe Verlustjahre des Klinikums und mit Blick auf den enormen Investitionsbedarf des Hauses, den dieses selbst bei einem positiven operativen Ergebnis nicht stemmen könnte, beschlossen hatte.

 

Fachlich begleitet wurde die Kreisverwaltung bei der Durchführung von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und den mit der wirtschaftlichen Sanierung der Klinikum Niederlausitz GmbH beauftragten Krankenhausspezialisten des Beratungsunternehmens WMCF GmbH.

 

In den letzten Monaten hatten die Beteiligten die Partnersuche gemeinsam mit der Geschäftsführung des Klinikums intensiv vorangetrieben und die Abgeordneten hierbei stetig einbezogen.

 

In der finalen Phase des Interessenbekundungsverfahrens einigten sich die Abgeordneten des Kreisausschusses im November darauf, die Verwaltung mit den zwei aussichtsreichsten Bietern die Gespräche und Verhandlungen fortsetzen zu lassen und am 17.12. in einem Sonderkreistag möglichst abschließend eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Bei den beiden Bietern handelte es sich um den deutschlandweit vertretenen privaten Krankenhausbetreiber Sana Kliniken AG sowie das kommunal geführte Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus, dessen Angebot für eine strategische Partnerschaft nunmehr nicht zum Tragen kommen wird.

 

Nachdem im Kreistag die Entscheidung für Sana gefallen ist, geht es im nächsten Schritt darum, den Kauf- und Abtretungsvertrag notariell zu beurkunden. Ein Termin hierfür kann vereinbart werden, sobald die notwendige Abstimmung in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat erfolgt ist. Für den Freitag ist eine gemeinsame Sitzung mit entsprechender Beschlussfassung geplant. „Wir werden weiterhin gründlich, aber schnell arbeiten und zeitnahe Vertragsabschlüsse anstreben“, versichert Heinze.

   

Die Mitarbeiter des Klinikums wurden im Anschluss an die Kreistagssitzung per SMS-Service und über ein Video im Intranet über das Ergebnis informiert. Zudem wurde die Gelegenheit geboten, Fragen zu stellen. Zurückliegend wurden auch das Ärztliche Direktorium und der Betriebsrat des Klinikums in das Verfahren involviert.

 

Zum Klinikum Niederlausitz

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und 3 Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB). An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein breites Leistungsspektrum. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter*innen für die Menschen in der Region da.

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz startet 2021 in eine Partnerschaft / Sana wird Mitgesellschafter des kommunalen Unternehmens

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(17. 12. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand Mittwoch, 16. Dezember 2020 weiter die höchste 7-Tage-Inzidenz der Landkreise Brandenburgs innerhalb einer Woche. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner liegt bei 570,54. Innerhalb der letzten 24 Stunden wurden 58 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 2.476 steigt. Aktuell sind 1.141 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 65 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.885 Frauen, Männer und Kinder.

 

+++ Was gilt in OSL? +++

 Mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3.SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 hat das Land Brandenburg unter anderem eine umfassende ganztägige Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 16.12.2020 in Kraft gesetzt. Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.12.2020 geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr des jeweiligen Folgetages, die ab Montag, 14.12.2020 galt, ist damit überholt und wird nicht mehr angewendet. Der Landkreis wird diese Regelung zeitnah förmlich aufheben.

 

Versammlungen gemäß § 5 der 3.SARS-CoV-2-EindV sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen untersagt. Dies gilt nicht für kommunale Vertretungskörperschaften (z.B. Gemeindevertretersitzungen, Kreistagssitzungen).

 

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung bleiben von der 3.SARS-CoV-2-EindV unberührt und gelten fort. Der Landkreis ist weiterhin berechtigt, zusätzlich zum Landesrecht weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die aktuellen Regelungen sowie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit.

 

Angesichts des erheblichen Infektionsgeschehens im Landkreis und der Tatsache, dass bei der Ansammlung von Menschen ein deutlich erhöhtes Risiko der Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 insbesondere von asymptomatischen Beteiligten und in der Folge die Gefahr eines Ausbruchsgeschehens mit vielen betroffenen Personen besteht, waren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 der 2.SARS-CoV-2-EindV zu untersagen. Dies gilt ausdrücklich auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, die in und um Weihnachten aufgrund des Bedürfnisses zur inneren Einkehr besonders zahlreich Besucher anziehen. Hiermit verbunden ist die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis kann das Risiko einer weiteren Verbreitung des SARS-CoV-2 unter den Besuchern von Gottesdiensten, die vielfach selbst zu Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauft zählen, nicht hingenommen werden.

 

Die Untersagung von religiösen Veranstaltungen stellt zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, dieser ist jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im Grundgesetz verbriefte Religionsausübung nur teilweise und zudem nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt wird. Die Regelung führt daher nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Religionsfreiheit. Der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften ist weiterhin zur individuellen stillen Einkehr unter Beachtung der Schutz- und Hygienevorschriften erlaubt.

 

+++ Landkreis hat gemeinsame Anzeigenkampagne gestartet +++

 Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich an alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und hat dazu eine gemeinsame Anzeigenkampagne gestartet. Mehrere Partner der Region kommen darin als Botschafter zu Wort, neben dem Klinikum Niederlausitz auch das Theater neue Bühne, der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, der Kreisfeuerwehrverband, Tourismusverbände und weitere.

 

„Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen in unserem Landkreis müssen wir gemeinsam dringend noch mehr Anstrengungen unternehmen, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert ausbreitet“, macht Landrat Siegurd Heinze deutlich.

 

Zu sehen sind die wöchentlich wechselnden Motive im Wochenkurier sowie online auf Seenluft24.de und in den sozialen Medien. Den Auftakt stellte das Klinikum Niederlausitz dar. Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, die Anzeigen über ihre Kanäle zu teilen – nach dem Motto #FürMichFürOSL.

 

+++ Ferienfahrplan für Regionalbuslinien in OSL +++

 Ab Donnerstag, 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 tritt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz außerplanmäßig der Ferienfahrplan in Kraft.

 

Zum weiteren Schutz der Fahrgäste und Fahrpersonale vor dem Coronavirus wird es ab Donnerstag, 17.12.2020, zu folgenden weiteren Änderungen bzw. Einschränkungen kommen:

 

Ab Donnerstag, 17.12.2020 bleibt die vordere Bustür für Fahrgäste geschlossen. Die Nutzung des ÖPNV ist auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein gestattet.

 

Ab Samstag, 19.12.2020 entfällt der komplette Wochenendverkehr im festen Linienverkehr sowie im RufBus-Verkehr und auch im Stadtverkehr Senftenberg bis Sonntag, 10.01.2021. Ab Montag, 21.12.2020 entfallen die in der Anlage dargestellten Fahrten im Regionalverkehr sowie im Stadtverkehr Senftenberg.

 

Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, http://www.vgosl.de/aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.

Information zum Beprobungsstop für gesunderlegtes Schwarzwild außerhalb der Restriktionszonen

(16. 12. 2020)

Aufgrund eines weltweit bestehenden Herstellungs- und infolgedessen Lieferengpasses bei essentiellen Labormaterialien für die ASP-Diagnostik müssen die Untersuchungen von gesunderlegten Wildschweinen, die außerhalb von Restriktionszonen geschossen wurden, eingestellt werden. D.h. ab sofort sollen keine Schweißproben von gesunderlegtem Schwarzwild mehr abgegeben werden.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises vom 05.10.2020 wird in diesem Punkt vorübergehend ausgesetzt.

 

Corona-bedingt sind zwingend erforderliche Pipettenspitzen nicht mehr auf dem Markt verfügbar. Bei einem konstanten Probenaufkommen sind die bestehenden Reserven im ungünstigsten Fall im Januar 2021 aufgebraucht – mit dann weitreichenden Konsequenzen für die Tilgungsbemühungen.

 

Zur Sicherstellung des ASP-Freiheitsstatus der bisher nicht betroffenen Gebiete soll Fall- und Unfallwild als Indikator weiterhin beprobt werden! Auch die Aufwandsentschädigung wird weiterhin gezahlt.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für Fragen gern zur Verfügung.

 

Im Auftrag

 

Jörg Wachtel

Amtstierarzt

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz / aktuelle Fallzahlen / Schulen und Kita / Ferienfahrplan für Regionalbuslinien

(14. 12. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Weiterhin liegt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Stand Montag, 14. Dezember 2020 an der Spitze der Landkreise Brandenburgs mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, hat einen neuen Negativrekord erreicht und liegt mittlerweile bei 550,4. Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 2.362. Aktuell sind 1.130 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 60 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.998 Frauen, Männer und Kinder.

 

+++ Schulen in OSL +++

Mit Blick auf das Thema Schule und die getroffenen Beschlüsse der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder stellt das Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung klar:

 

Durch die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Landkreises OSL vom 11.12.2020 wurden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf die Themen Kita und Schule bereits verschärfte Maßnahmen getroffen. Diese haben unabhängig von den zu erwartenden angekündigten Regelungen der Landesverwaltung Brandenburg Bestand.

 

In OSL gilt somit weiterhin: Die weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen, sowie die Volkshochschulen und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft werden im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 08.01.2021 für den Schulbetrieb geschlossen. Ab dem 17.12.2020 werden (dann ebenfalls bis zum 08.01.2021) Grund- und Förderschulen für den Präsenzunterricht geschlossen.

 

In dieser Zeit findet kein Präsenzunterricht statt, jedoch erfolgt die Unterrichtserteilung in dieser Zeit mittels Konzepten zum Distanzlernen. An den Angeboten des Distanzunterrichtes haben die Schülerrinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen.

 

Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

Durch das MBJS wird den Eltern der Grund- und Förderschüler freigestellt, ob sie ihr Kind bis zum 16.12.2020 in die Schule schicken.

 

Kitas: Die Kindertagesbetreuung in OSL ist ab dem 17.12. untersagt. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe sechs angeboten. Informationen zum Thema Notbetreuung und das Antragsformular für die Notbetreuung von Kindern bis zur Klassenstufe sechs gibt es unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Bekanntmachungen und unter dem Punkt „Informationen zum neuartigen Coronavirus“.

 

+++ Ferienfahrplan für Regionalbuslinien in OSL +++

Infolge der durch den Landkreis ab dem 17. Dezember 2020 (tlw. ab 14.12.2020) beschlossenen Untersagung des Präsenzunterrichtes werden die Regionalbuslinien im Landkreis OSL ab Donnerstag, 17.12.2020, bis vorerst 08.01.2021 nach dem Ferienfahrplan realisiert.

 

Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen auf der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, www.vgosl.de, nachlesen. Hier finden sich auch Informationen über die Verkehrsdurchführung über die Feiertage.

 

Tierseuchenallgemeinverfügung - Aufstallungsanordnunggem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

(14. 12. 2020)

1.  In den folgend benannten Risikogebieten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird ab 12.12.2020 die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänsen) gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der aktuellen Fassung angeordnet. Geflügel darf nur entweder

A:        in geschlossenen Ställen oder

 

B:        unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen

            Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen

            von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss

(Schutzvorrichtung), gehalten werden.

 

Ebenso sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel in den benannten Gebieten auf Grundlage des § 4 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung bis auf weiteres untersagt.

 

Zusätzlich ist auch im übrigen Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt, sofern bei diesen Veranstaltungen Geflügel ausgestellt oder gehandelt werden soll, welches aus den nachfolgend genannten Gebieten oder aus Risikogebieten anderer Landkreise stammt.

 

Risikogebiete:

  • das gesamte Stadtgebiet Vetschau
  • der Ortsteil Tornitz
  • der Ortsteil Lobendorf

 

2. Die Genehmigung von Ausnahmen von der in Nr. 1 benannten Aufstallungspflicht ist schriftlich beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu beantragen.

 

3. Für die in Nr. 1 und 2 benannten Anordnungen wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

4. Die Allgemeinverfügung tritt am 12.12.2020 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

 

 

Sachverhalt und Begründung

Das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 ist ein hochpathogenes Virus, welches zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Todeszahlen in Geflügelbeständen führt. Dieser Subtyp ist bei tot aufgefundenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Sachsen sowie weiteren Staaten der Europäischen Union nachgewiesen worden. Damit ist der Nachweis erbracht, dass dieses Virus aktuell in der Wildpopulation weit verbreitet ist.

 

Die Anordnung der Aufstallungspflicht für Hausgeflügel stellt eine angemessene, erforderliche und geeignete Maßnahme dar, um eine Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 in heimische Geflügelbestände zu unterbinden.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes die sachlich und örtlich zuständige Behörde und nach § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 des Tiergesundheitsgesetzes sowie § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes für den Erlass dieser Tierseuchenallgemeinverfügung zuständig.

 

 

Zu 1. Für sämtliche Geflügelhaltungen in den oben bezeichneten Gebieten ist die Aufstallung des Geflügels auf der Grundlage der Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich.

Nähere Informationen sind im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter der Telefonnummer 03573/870-4421 zu erhalten.

 

 

Zu 2. Gemäß § 13 Abs. 3 der Geflügelpest-Verordnung kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Aufstallungsanordnung genehmigen, soweit

 

  1. eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist,
  2. sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und
  3. sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

 

Auf die Vorschriften des § 13 Abs. 4 – 7 Geflügelpest-Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

§ 13 Abs. 4 Geflügelpest-Verordnung

Ist eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 3 erteilt worden, sind Enten und Gänse räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. In diesem Fall hat der Halter von Enten und Gänsen sicherzustellen, dass die Tiere in dreiwöchigem Abstand virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht werden. Anstelle der Untersuchung nach Satz 2 kann der Tierhalter Enten und Gänse abweichend von Satz 1 nach Maßgabe der Sätze 4 und 5 zusammen mit Hühnern oder Puten halten, soweit die Hühner oder Puten dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall muss die in der Anlage 2 in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von Hühnern oder Puten gehalten werden.

 

Anlage 2

Anzahl der gehaltenen Enten oder Gänse

je Bestand

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten

1

2

weniger als 10

mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten und Gänse

11 – 100

10 – 50

101 – 1.000

20 – 60

mehr als 1.000

30 – 70

 

Ferner hat der Tierhalter in den Fällen des Satzes 3

1. jedes verendete Stück Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus virologisch untersuchen zu lassen,

2. abweichend von § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 und § 6 die dort genannten Maßregeln unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes durchzuführen.

 

§ 13 Abs. 5 Geflügelpest-Verordnung

Die Untersuchungen nach Absatz 4 Satz 2 sind jeweils an Proben von 60 Tieren je Bestand in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen. Die Proben sind mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers zu entnehmen. Werden weniger als 60 Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu untersuchen.

 

§ 13 Abs. 6 Geflügelpest-Verordnung

Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde das Ergebnis einer virologischen Untersuchung nach Absatz 4 Satz 2 oder 5 Nummer 1 unverzüglich mitzuteilen. Ferner hat er das Ergebnis der Untersuchung mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem ihm das Ergebnis der Untersuchung schriftlich mitgeteilt worden ist.

 

§ 13 Abs. 7 Geflügelpest-Verordnung

Für die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten nach Absatz 4 Satz 3 gilt § 7 Absatz 3 entsprechend.

 

Zu 3. Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 37 Tiergesundheitsgesetz angeordnet.

Der aktuell nachgewiesene Erreger der Geflügelpest stellt eine große Gefahr für heimische Geflügelbestände dar und die ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, den Eintrag in selbige zu verhindern.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, da durch die Verschleppung von Tierseuchen eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht. Des Weiteren führen die strengen Handelsbeschränkungen, die aufgrund des Auftretens der Geflügelpest auch für noch nicht von der Krankheit betroffenen Betriebe verhängt werden, zu enormen wirtschaftlichen Verlusten für die gesamte Region.

Das Einzelinteresse, durch einen Widerspruch die Wirkung der Anordnung vorübergehend auszusetzen, ist dagegen geringer zu bewerten. Der Tierseuchenschutz muss sofort sichergestellt werden, so dass der Ausgang eines etwaigen Widerspruchs- und Klageverfahrens nicht abgewartet werden kann.

 

Hinweise

Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden.

Kranke Tiere zeigen folgende Symptome:

  • hohes Fieber
  • Appetitlosigkeit
  • drastischer Rückgang der Legeleistung
  • ausgeprägtes Kropffördern
  • Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
  • wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall

Jeder Tierhalter ist nach § 26 der Viehverkehrsverordnung verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierarzt, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte umgehend nach. Bitte nutzen Sie hierfür das auf der Homepage des Landkreises bereitgestellte Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung. Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter der Rufnummer 03573 / 870 4422 gern zur Verfügung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Daher sind die in der Allgemeinverfügung benannten Verpflichtungen unverzüglich zu befolgen, auch wenn der Widerspruch frist- und formgerecht eingelegt wurde.

 

Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht in 03050 Cottbus, Vom Stein-Straße 27, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen.

 

Im Auftrag

 

DVM Jörg Wachtel

Amtstierarzt                                                                                      

 

 

Foto zu Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung - Aufstallungsanordnunggem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch (PM Staatskanzlei)

(14. 12. 2020)

 

 

Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch

 

Landesweit schärfere Kontaktbeschränkungen – Viele Geschäfte für Publikumsverkehr geschlossen – Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt – Örtliche Böllerverbote

 

Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen muss das öffentliche Leben auch in Brandenburg weitgehend heruntergefahren werden. Da die aktuell geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die Corona-Pandemie nachhaltig einzudämmen, hat das Kabinett heute weitere Einschränkungen beschlossen. Diese gelten ab Mittwoch, 16. Dezember.

 

Alle sind verpflichtet, die physischen Kontakte untereinander auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Böllern zum Jahreswechsel wird an örtlich jeweils festgelegten Orten untersagt. Bereits seit heute (14. Dezember) ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt. Dies erfolgte unabhängig von der neuen Verordnung durch schulorganisatorische Festlegungen des Bildungsministeriums. Kitas bleiben geöffnet.

 

Mit der heute beschlossenen dritten befristeten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Sonntag um. Auch die Quarantäneverordnung wurde in einem wichtigen Punkt verschärft: Der sogenannte kleine Grenzverkehr zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. Mit der neuen Festlegung sollen durch die Unterbindung des Tank- und Einkaufstourismus auch grenzüberschreitende Kontakte vermieden werden. Beide Verordnungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Sie sind eng mit dem Nachbarland Berlin abgestimmt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss und den neuen Verordnungen befasst sich diese Woche der Landtag Brandenburg im Rahmen seiner Sitzung.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Situation ist dramatisch. Die Zahl der Infizierten sowie die der Toten ist trotz der bisherigen Maßnahmen drastisch gestiegen. Das macht uns große Sorgen. Mit der neuen Verordnung gehen wir jetzt den notwendigen Schritt noch vor Weihnachten. Ich weiß, welche große Bedeutung Weihnachten für ganz viele Menschen hat und dass sie sich das Fest anders vorgestellt haben. Aber es ist unabdingbar, dass wir jetzt diese Maßnahmen ergreifen. Viele Zuschriften aus der Bevölkerung in den vergangenen Tagen zeigen mir, dass die allermeisten Brandenburgerinnen und Brandenburger diesen Weg mitgehen, denn sie wissen: Solange wir keine umfassende Impfung der Bevölkerung erreicht haben, müssen schlicht die physischen Kontakte radikal verringert werden. Ich bitte alle: Halten Sie sich daran. Und, seien wir ehrlich: Wir werden auch in den ersten Monaten des kommenden Jahres mit Einschränkungen leben müssen.“

 

Im Rahmen der MPK am Sonntag sei es gelungen, ein weitgehend bundeseinheitliches Vorgehen zu vereinbaren. Bereits auf der letzten MPK hatte Woidke an die anderen Ministerpräsidenten appelliert, in ihren Ländern keine Ladenöffnung an den Adventssonntagen zuzulassen. Woidke: „Die Realität hat uns überholt.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „So bedauerlich ein Lockdown gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist, müssen wir alle zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Maßnahmen in keinster Weise zu einer Stabilisierung der Situation beigetragen haben. Die Infektionszahlen steigen weiterhin rasant an. Brandenburg ist im Ländervergleich der 7-Tages-Inzidenz nach Sachsen und Thüringen mittlerweile mit an der Spitze. Besonders im Süden Brandenburgs werden schon jetzt Krankenhausbetten knapp. Auch die Lage in Pflegeeinrichtungen spitzt sich immer weiter zu, weil Pflegekräfte selbst erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden. Deswegen müssen wir jetzt dringend harte Gegenmaßnahmen ergreifen. Jetzt gilt es wirklich: Wir bleiben zuhause, um uns und andere zu schützen.

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Maßnahmen des teilweisen Lockdowns waren nicht weitreichend, nicht umfangreich und nicht hart genug. Um die Bevölkerung zu schützen, sind wir gezwungen zu reagieren – schnell und umfangreich. Ab jetzt gilt: Verzicht ist Pflicht. Brandenburg wird über den Jahreswechsel in den Pausenmodus schalten müssen. Das betrifft auch das Versammlungsrecht. Für Demonstrationen gilt eine Obergrenze von 500 Teilnehmern. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 sind Demonstrationen gänzlich untersagt. Und an Silvester und Neujahr gilt ein komplettes Versammlungsverbot im ganzen Land. Wir sind uns der Tragweite der Einschränkungen bewusst. Aber es gibt keinen anderen Weg, wir müssen schnell wieder Herr der Infektionslage werden.“

 

Die bisherigen Beschränkungen des Lockdown light, die seit dem 2. November gelten, haben zu keiner Trendwende geführt. Am 2. November lag die landesweite 7-Tages-Inzidenz bei 79,8 neu gemeldeten COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner, heute – sechs Wochen später – liegt dieser Wert bei 215,6.

 

Die Zahl der aktuell an COVID-19 Erkrankten im Land Brandenburg ist am gestrigen Sonntag erstmals über die 10.000er Marke gestiegen. Heute sind es 10.315 Personen, die laborbestätigt aktuell an COVID-19 erkrankt sind.

 

Auch die Zahl der stationären Behandlungen von COVID-19-Patienten steigt deutlich: Mussten am 2. November 224 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, sind es heute 799.

 

Die Gesamtzahl der Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 liegt für Brandenburg heute bei insgesamt 581, das sind 118 mehr als vor einer Woche und 374 mehr als am 2. November. Bundesweit sind insgesamt 21.975 Todesfälle zu beklagen.

 

Die wichtigsten Eindämmungsmaßnahmen ab 16. Dezember im Überblick:

Abstands- und Hygieneregeln

 

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, ist es erforderlich, Kontakte zu beschränken und wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte AHA+C+L-Formel. Das heißt:

  • Abstand halten,
  • Hygiene beachten,
  • Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen
  • Corona-APP nutzen und regelmäßiges
  • Lüften.

 

Nach der Eindämmungsverordnung ist jede Person verpflichtet:

  • die physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten,
  • die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) zu beachten, einschließlich des regelmäßigen Austauschs der Raumluft durch Frischluft in geschlossenen Räumen,
  • außerhalb des privaten Raums grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (Abstandsgebot); sofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

Ausnahmen von dem Abstandsgebot gibt es zum Beispiel für Ehe- oder Lebenspartner*innen, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht.

 

Mund-Nasen-Bedeckung

 

Grundsätzlich haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im öffentlichen Raum überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen nicht möglich ist.

 

Ausnahmen: Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind weiterhin unter anderem Personen ausgenommen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

 

Dazu wird in der neuen Eindämmungsverordnung klargestellt: Das ärztliche Zeugnis muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum, die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angabe beinhalten, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt. Das Vorlegen einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses reicht nicht aus.

 

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

 

Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Kommen Personen aus einem weiteren Haushalt zu Besuch, ist das Treffen auf insgesamt höchstens fünf Personen zu beschränken (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

 

Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember (Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) sind mehr Kontakte im engsten Familienkreis möglich. In diesem Zeitraum sind private Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte erlaubt (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen Haushalten). Zum engsten Familienkreis gehören Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

 

Das bedeutet zum Beispiel: Eltern können an den Weihnachtsfeiertagen von ihren vier erwachsenen Kindern, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, besucht werden. Enkelkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr könnten mitkommen. Oder eine Familie kann sowohl die Großeltern väterlicherseits als auch die Großeltern mütterlicherseits zur Bescherung einladen.

 

Appell: Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens appelliert die Landesregierung eindrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte in den sieben Tagen vor geplanten Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren („Schutzwoche“).

 

Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter sind weiterhin unter freiem Himmel mit höchstens 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 zeitgleich Anwesenden möglich. Veranstalter*innen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

 

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden; auf Wochenmärkten gilt die Tragepflicht auch auf den Wegen und Flächen zwischen den einzelnen Marktständen,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung (außer auf Wochenmärkten); die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Ausgangsbeschränkungen: Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Triftige Gründe sind insbesondere:

  1. der Besuch von Ehe- und Lebenspartner*innen sowie Lebensgefährt*innen,
  2. die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  3. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  4. die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  5. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
  6. die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
  7. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  8. das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  9. die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nichtreligiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  10. die Teilnahme an nach der Eindämmungsverordnung nicht untersagten Veranstaltungen und Zusammenkünften,
  11. die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen,
  12. das Aufsuchen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes, Horteinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie sonstigen Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen,
  13. das Aufsuchen der nach dieser Verordnung nicht geschlossenen Einrichtungen und Betriebe sowie die Inanspruchnahme der zulässigen Dienstleistungen,
  14. die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft,
  15. die Ausübung begleiteter Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe und im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
  16. die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollzieher*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen,
  17. die Abgabe von Blut-, Blutplasma- und Knochenmarkspenden,
  18. die Bewirtschaftung von gärtnerischen und land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

 

Nächtliche Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen: In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages sind Betretungen des öffentlichen Raumes nur in den Fällen der aufgelisteten triftigen Gründe Nummer 1 bis 11 sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Das bedeutet zum Beispiel: Nach 22:00 Uhr darf man nicht mehr draußen joggen oder spazieren gehen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Ab 05:00 Uhr morgens kann man also wieder joggen.

 

Lockerungen dieser nächtlichen Ausgangsbeschränkungen an Heiligabend und Silvester: Am Heiligabend (24. Dezember) gelten die Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum erst ab dem 25. Dezember, 02:00 Uhr. Das bedeutet, dass Verwandte und Freunde zum Weihnachtsfest eingeladen werden können, diese dann aber ihren Heimweg rechtzeitig antreten müssen, so dass sie bis 02:00 Uhr am 25. Dezember ihr eigenes Zuhause erreicht haben. In der Silvesternacht (also vom 31.12.2020 zum 01.01.2021) dürfen Brandenburgerinnen und Brandenburger durchgehend bis 02:00 Uhr früh draußen unterwegs sein.

 

Alkoholverbot

 

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt. Das gilt landesweit. Das bedeutet speziell in der Weihnachtszeit, dass auch der „Glühwein to go“ nicht mehr erlaubt ist.

Silvester

 

Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg gar nicht verkauft werden. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Wege einer Allgemeinverfügung die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Und alle Personen müssen am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein – dann gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung.

 

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen (Demonstrationen) untersagt.

 

Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie

 

Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Ausnahmen: Diese Schließungsanordnung gilt nicht für

 

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Bau- und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kund*innen mit Gewerbenachweis,
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Tankstellen,
  • Tabakwarenhandel,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
  • Weihnachtsbaumverkaufsstellen,
  • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  • Abhol- und Lieferdienste.

 

Klarstellung: Der Großhandel bleibt offen.

 

Wenn durch Verkaufsstellen des Einzelhandels Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der zugelassene Sortimentsteil überwiegt. Die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle.

 

Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

 

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen; in Verkaufsstellen dürfen sich bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nur eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt dazugehörigen Parkplätze,
  • einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.

 

Erläuterung zu den Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen: In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Bei größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt gilt: auf einer Fläche von 800 Quadratmetern ein Richtwert von höchstens einer Kundin oder Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche und auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche von höchstens einer Kundin oder Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche. Die Beschäftigten der Verkaufsstellen werden bei diesen Richtwerten nicht mitgezählt.

 

Rechenbeispiele: In einem kleinen Geschäft mit einer Verkaufsfläche von 30 Quadratmetern dürfen zeitgleich drei Kundinnen und Kunden im Raum sein. Unterschreiten die Verkaufsfläche oder der Geschäftsraum eine Größe von 20 Quadratmetern, darf jeweils höchstens eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden. In einem großen Elektrofachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 2.000 Quadratmetern dürfen sich zeitgleich 140 Kundinnen und Kunden aufhalten (80 für eine Fläche bis 800 Quadratmetern plus 60 für die restlichen 1.200 Quadratmetern).

 

Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgeblich. Hier gilt: Betreiberinnen und Betreiber von Kaufhäusern, Outlet-Centern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen haben die Abstands- und Hygieneregeln außerhalb der einzelnen Verkaufsstellen auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen der Einrichtungen einschließlich der Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Einrichtungen und der direkt dazugehörigen Parkplätze und Parkhäuser sicherzustellen. Darüber hinaus haben sie Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Für die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts ist die Gesamtverkaufsfläche der Einrichtung maßgeblich.

 

Körpernahe Dienstleistungen

 

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen Leistungserbringenden und Leistungsempfängern nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Neben Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben müssen ab 16. Dezember auch Friseursalons schließen.

 

Ausgenommen davon sind Dienstleistungen im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen. Dazu zählen insbesondere Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient.

 

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen

 

Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt bereits seit dem 2. November 2020.

 

Nur der Außerhausverkauf ist nach wie vor erlaubt. Aber: Der Verzehr vor Ort ist untersagt! Das gilt auch für alkoholische Getränke wie Glühwein. Das bedeutet: Imbissbuden können also weiter an ihrem Stand Speisen oder Getränke verkaufen, die Kunden dürfen diese aber nicht direkt dort verzehren, da Menschenansammlungen nicht gestattet sind. Kantinen sind für Gäste, die nicht zum Betrieb gehören, gesperrt.

 

Beherbergungen und Tourismus

 

Es wird eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auch in der Feiertagszeit von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen.

 

Im Bereich Beherbergungen und Tourismus bleiben die bisherigen Regelungen vom 2. November 2020 bestehen – also auch über die Feiertage.

 

Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen gegen Entgelt zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

 

Das bedeutet: Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind. Deshalb dürfen Personen, die aufgrund von Verwandtenbesuchen nach Brandenburg reisen, nicht in Hotels und Pensionen übernachten.

 

Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden.

 

Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote bleiben untersagt.

 

Versammlungen

 

Für das Demonstrationsrecht gibt es schärfere Einschränkungen. Neu ist zum Beispiel eine Obergrenze: Versammlungen unter freiem Himmel sind ab dem 16. Dezember ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig, wenn die Veranstalter*innen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes durch geeignete organisatorische Maßnahmen folgendes sicherstellen:

 

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden, einschließlich Versammlungsleitung sowie Ordner*innen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Teilnehmenden, einschließlich Versammlungsleitung sowie Ordner*innen.

 

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 sind Versammlungen grundsätzlich untersagt.

 

Im Einzelfall können davon abweichend und abhängig von der jeweiligen Situation jedoch Genehmigungen erteilt werden, wenn dies aus infektionsrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr: In dem Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen untersagt.

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Versammlungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, haben zusätzlich sicherzustellen, dass ein regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Fischluft stattfindet (insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster). Die Höchstzahl der Teilnehmenden ist durch Erteilung von Auflagen in Abhängigkeit von der Raumgröße so zu beschränken, dass eine Beachtung der Hygieneregeln sichergestellt ist.

 

Religiöse Veranstaltungen und Weihnachtsgottesdienste, nicht-religiöse Hochzeiten und Bestattungen

 

Veranstalter*innen von religiösen Veranstaltungen außerhalb und innerhalb von Kirchen, Moscheen, Synagogen und sakralen Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sowie von nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

 

  • die Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 m) zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Teilnehmenden auch am Platz,
  • das Erfassen von Personendaten aller Teilnehmenden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  • der Gemeindegesang ist untersagt,
  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.

 

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften regeln ihre Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung in eigener Verantwortung mit verpflichtender Wirkung. Für Zusammenkünfte in Kirchen und von Religionsgemeinschaften zum Zweck der Religionsausübung sind die Hygienekonzepte der besonderen Infektionslage anzupassen. Dies kann durch Reduzierung der Teilnehmerzahl und der Dauer der Zusammenkünfte erreicht werden. Dazu kann auch ein Anmeldemanagement gehören.

 

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen

 

Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sind bezüglich der Anzahl und des Zeitfensters der Besucher*innen stärker eingeschränkt: Jede/r Patient/in oder Bewohner/in darf höchstens eine/n Besucher/in pro Tag empfangen. Diese Personengrenze gilt aber nicht für die Begleitung Sterbender.

 

Besucher*innen haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den dazugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt nicht für Besucher*innen, die unmittelbar vor dem Besuch in der Einrichtung mittels eines Antigen-Schnelltests nach den RKI-Anforderungen negativ getestet wurden.

 

Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sind nach wie vor vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

 

Das Personal in solchen Einrichtungen hat grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Beschäftigte müssen sich mindestens an zwei Tagen pro Woche, an denen sie zum Dienst eingeteilt sind, einem Corona-Test zu unterziehen. Die jeweiligen Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisieren.

Schulen und Kitas

 

Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020:

 

Vom 14. Dezember bis zum Wochenende vor den Ferien wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen ausgesetzt. Das bedeutet: Es findet Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen Schulformen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen und beruflichen Schulen und ZBW), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Darüber hinaus bleiben die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr in ihrem jeweiligen Bildungsgang in Präsenz. Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet. Die Sorgeberechtigte dieser Schülerinnen und Schüler können aber ebenfalls entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Wechselunterricht, der bereits eingeführt wurde, bleibt bis zum Ferienbeginn bestehen. Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist untersagt.

 

Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote.

 

Regelungen ab dem 4. Januar

 

Ab 4. Januar ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Es findet nur noch Distanzunterricht statt. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen Schulformen, 12 an Gymnasien und 13 Gesamtschulen und beruflichen Schulen und ZBW) sowie für Schülerinnen und Schüler in dem letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.

 

Für Schülerinnen und Schüler für die kein Präsenzunterricht stattfindet, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.

 

Die Durchführung von in dieser Zeit vorgesehenen Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren bleibt zugelassen. Für die Abschlussklassen sollen vor allem ab Januar alle örtlich verfügbaren Räume für den Präsenzunterricht genutzt werden, um den Abstand von 1,50 m einzuhalten.

 

Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich.

 

Ab dem 4. Januar 2021 ist die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt.  Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

 

Das gilt für:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  • Kinder, deren Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
     

Wer zu diesem Personenkreis zählt, wird noch festgelegt. Darüber wird zeitnah informiert.

 

Ab dem 4. Januar 2021 liegt die Notbetreuung der ersten bis vierten Jahrgangsstufe während der Schulzeit in der Zuständigkeit der Grundschule und wird analog zum Hort organisiert.

 

Der praktische Schulsport in Hallen einschließlich Schwimmunterricht ist für alle Jahrgangsstufen bis zum 13.1.2021 untersagt, mit Ausnahme der Spezialschulen Sport sowie Spezialklassen Sport.

 

Mit Inkrafttreten der Änderungen zur Eindämmungsverordnung ab 16. Dezember müssen Schülerinnen und Schüler ab der 1. Jahrgangsstufe sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung, außer im Sportunterricht tragen. Im Außenbereich sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 davon allerdings befreit. Ferner besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Klausuren ab einer Dauer von 240 Minuten. Den Schülerinnen und Schüler ist es zudem gestattet, während des Stoßlüftens in den Klassenräumen die Mund-Nasen-Bedeckung vorrübergehend abzunehmen.

 

In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden, also keine Maskenpflicht im Gruppenraum.

 

Weitere Bildungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen

 

Hier gibt es ebenfalls Verschärfungen. Präsenzangebote in Bildungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen insbesondere in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug- und Segelschulen sind nur mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig.

 

Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist untersagt.

 

In den Innenbereichen der Einrichtungen haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Bildungs- oder Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme dies nicht zulässt.

 

Das bedeutet: Alle weiteren Bildungseinrichtungen wie Fahrschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen für Jugendliche, Familien und Erwachsene können weiter Kurse und Unterricht anbieten. Aber es gilt aber jetzt eine Obergrenze von bis zu 5 Schüler*innen, und die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen selbstverständlich weiter sichergestellt werden.

 

Schließungsanordnung

Hier gibt es keine Änderungen. Für den Publikumsverkehr bleiben weiterhin zu geschlossen:

 

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser (außer Autokino, -theater und Autokonzerte),
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien,
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste,
  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen,
  • Kinos (außer Autokinos),
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten,
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren, Solarien,
  • Fitnessstudios,
  • Freizeitparks,
  • Prostitutionsstätten und -fahrzeuge, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote; Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.

Hotspots: Stärkere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte

 

Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnern vorliegen, haben die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:

Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle: PM Staatskanzlei vom 14.12.2020)

[Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg]

Mal- und Fotowettbewerb - „30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde“ / Abgabefrist endet am 29.12.2020

(13. 12. 2020)

„Malt oder fotografiert uns euer schönes Bild rund um das Motto 30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde“ – so lautet der Aufruf zum Mal- und Fotowettbewerb, den der Großräschener Carneval Club e. V. „Rot-Weiß“, die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz und die Arbeitsgruppe Behindertenhilfe ins Leben gerufen haben.

 

Mit dem offiziellen Beginn der Karnevalssaison am 11. November können Interessierte jeden Alters ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Ideen und Vorschläge zum Thema einreichen.

 

„Man kann zu Stiften oder Wasserfarben greifen und ein Bild malen oder ein schönes Foto mit der eigenen Kamera knipsen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Jede*r kann mitmachen. Wir freuen uns auf viele bunte Kunstwerke“, erklärt Johanna Zabka, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis.

 

Die Teilnehmenden sollten in zwei bis fünf Sätzen kurz beschreiben, was ihr Bild oder die Fotografie zeigt und was das gewählte Motiv aus ihrer Sicht mit dem Karneval verbindet. Die eingereichten Bilder sollten nicht kleiner als A5 und nicht größer als A3 sein.

 

Die mit Namen und Adresse versehenen Werke können zusammen mit der Einverständniserklärung zur Veröffentlichung im Bürgerbüro des Landkreises OSL am Hauptstandort in Senftenberg (Jugendamtsgebäude, Dubinaweg 1, Senftenberg) abgegeben oder per Post eingereicht werden (Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg). Auch per E-Mail ( ) im Format PDF oder JPEG ist die Teilnahme möglich.

 

Einsendeschluss ist der 29. Dezember 2020.

 

Alle Teilnehmenden erhalten einen selbstgebastelten Orden Karnevalsverein „Rot-Weiß“ Großräschen und eine Urkunde. Eine Jury wird zudem unter allen eingesendeten Bildern und Fotografien Anfang Januar 2021 20 Gewinner*innen per Zufall auslosen. Diese werden per Post benachrichtigt.

 

Die Ausgelosten können sich über jeweils eine Tageskarte vom Spreewelten Bad in Lübbenau/Spreewald freuen, welche von der Spreewelten GmbH bereitgestellt wurden. Außerdem werden die 20 Kunstwerke ab Ende Januar bis Aschermittwoch öffentlichkeitswirksam im Museum Schloss und Festung Senftenberg des Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgestellt.

Alle Bilder und Fotografien werden zudem auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

 

Der Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde hat in OSL eine lange Tradition und erfreut sich seitens der Teilnehmer*innen einer großen Beliebtheit. Bereits seit 30 Jahren initiieren die Kreisverwaltung und der Großräschener Carnevals Club e. V. (GCC) in Großräschen diese Veranstaltung gemeinsam. Bis zu 270 Frauen, Männer und Kinder mit und ohne Behinderung nehmen in jedem Jahr teil. Auch Landrat Siegurd Heinze gehört zu den Stammgästen. Aufgrund der Corona-Pandemie muss die geplante Jubiläums-Veranstaltung im nächsten Jahr ausfallen.

 

„Für viele ist der Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde eine feste Größe im Terminkalender. Wir wollen mit dem Wettbewerb den Teilnehmenden zumindest eine kleine Alternative zur ausgefallen Feier ermöglichen und ihnen die Gelegenheit bieten, sich der vielen schönen Jahre zurückzuerinnern“, beschreibt Johanna Zabka, die wie alle Beteiligten guter Dinge ist, die Veranstaltung in der kommenden Saison wieder wie gewohnt stattfinden lassen zu können. 

 

Alle Informationen zum Mal- und Fotowettbewerb „30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde“ können unter www.osl-online.de, Menüpunkt Leben und Wohnen – Barrierefreies OSL/Gleichstellung nachgelesen werden. Hier findet sich auch das Formular für die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Kunstwerke.

Foto zu Meldung: Mal- und Fotowettbewerb - „30 Jahre Karneval für Menschen mit Behinderungen und Freunde“ / Abgabefrist endet am 29.12.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(10. 12. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz führt mit Stand Donnerstag, 10. Dezember 2020, brandenburgweit weiter die Liste der Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche an. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt bei 394,1. Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 1.950. Derzeit sind 885 Personen infiziert. Seit Wochenbeginn sind 18 weitere Personen aus dem Landkreis an den Folgen einer Coronainfektion verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 50 an. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.874 Frauen, Männer und Kinder.

 

+++ Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 online verfügbar +++

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 11. Dezember 2020, 12 Uhr und ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de/bekanntmachungen. An dieser Stelle steht auch das Antragsformular für die Notbetreuung von Kindern bis zur Klassenstufe sechs zur Verfügung.

  

Der sehr dynamische Anstieg der Infektionszahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz innerhalb kurzer Zeit hat gezeigt, dass sich SARS-CoV-2 trotz der bereits erlassenen Regelungen unkontrolliert ausbreitet und flächendeckend im Landkreis auftritt. In den letzten 7 Tagen sind allein knapp 400 Menschen in Oberspreewald-Lausitz nachweislich an Corona erkrankt. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis OSL ist trotz der in der zweiten Eindämmungsverordnung (2.SARS-CoV-2-EindV) erlassenen Maßnahmen weiter dramatisch gestiegen, sodass der Landkreis weitere Schutzmaßnahmen zu treffen hatte, die über die bisherigen Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 03.12. hinausgehen und diese ersetzen. Die bereits über die brandenburgische Eindämmungsverordnung hinausgehenden Regelungen wurden somit erneut verschärft.

 

Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 m Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr ab 14.12., die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis 08.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen einschließlich Leistungs- und Begabungsklassen ab 14.12., Grund- und Förderschulen ab 17.12.), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17.12., Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 beteiligte Angehörige, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), eine Beschränkung des Warensortiments/der Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen in OSL wird parallel weiter im Gesamtkontext bewertet. Bei weiter steigenden Zahlen seien ggf. noch vor Weihnachten erneute Maßnahmen in Betracht zu ziehen, stellte OSL-Landrat Heinze am Mittwoch in einer Pressekonferenz klar. 

 

+++ Wichtige Neuerung mit Blick auf das Thema Quarantäneregeln in OSL +++

Pflichten und Aufgaben von Kontaktpersonen der Kategorie 1, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen sind ab sofort gebündelt in einer Verfügung geregelt. Diese gilt für alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und sind verpflichtend zu beachten.

 

Geregelt sind sie in der  „Allgemeinverfügung Quarantäne“, welche am Mittwoch, 9. Dezember in Kraft getreten ist und inklusive Begründung unter www.osl-online.de/bekanntmachungen bereitsteht. Hier findet sich auch eine entsprechende Infografik.

 

Bislang hat das Gesundheitsamt des Landkreises für jeden Einzelfall Quarantäneanordnungen erlassen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens und der damit zahlreich zu treffenden Anordnungen war es im Sinne eines schnellen und zielgerichteten Verwaltungshandeln notwendig, die Anordnungen in einer Allgemeinverfügung zusammenzufassen. So kann jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der erfährt, dass sie/er Kontaktperson der Kategorie I oder Verdachtsperson ist oder ein positives Testergebnis erhalten hat, unmittelbar der Allgemeinverfügung entnehmen, welche Regelungen zur Absonderung (so wird die Quarantäne im Infektionsschutzgesetz genannt) und welche weiteren Verpflichtungen, insbesondere zur Information des Gesundheitsamtes, zu beachten sind. Das Gesundheitsamt kann sich in der Folge auf die Anordnungen in Sonderfällen (z.B. bei Wiederinfektion nach bereits überstandener Erkrankung) und die weiterhin erforderliche begleitende Beratung konzentrieren.  

 

Gerade angesichts schwerer und lebensbedrohender Krankheitsverläufe muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen wie eine Absonderung von Kontaktpersonen mit engem Kontakt zu Infizierten, von Verdachtspersonen, die aufgrund einschlägiger Symptomatik auf SARS-CoV-2 getestet werden und von Personen, die positiv getestet wurden, eine Ausbreitung der Infektion mit dem Virus soweit wie möglich zu verlangsamen. Die Allgemeinverfügung hilft, schnell und effizient in das Infektionsgeschehen einzugreifen.

 

Darüber hinaus werden positiv getestete Personen gebeten, dem Gesundheitsamt unaufgefordert ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 zu melden.

 

+++ Anpassung der Bürgerhotline ab 12. Dezember +++

Um auf das Anrufaufkommen optimal zu reagieren, passt die Kreisverwaltung seine Hotline-Zeiten am Wochenende an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Samstag, 12. Dezember unter der bekannten Telefonnummer 0800 870 1100 von samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr zu erreichen. Wochentags bleibt es bei der gewohnten Erreichbarkeit von 8 bis 16 Uhr.

 

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren oder eine E-Mail zu senden ( ). Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

 

Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit. Es wird gebeten, sich möglichst zunächst hier zu informieren. Damit unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Bemühen, schneller auf Anliegen reagieren zu können.

 

Auch das Corona-Bürgertelefon im Land Brandenburg, Telefonnummer: 0331 866-5050 bzw. die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Telefonnummer: 030 346465100 können bei Fragen zum Thema angewählt werden.

 

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskünfte im Hinblick auf Testungen und vermittelt Anlaufstellen. 

OSL-Kreis erlässt weitere Schutzmaßnahmen / Landrat Heinze: „Die medizinische Versorgung gerät in Gefahr“

(09. 12. 2020)

 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird die bereits über die brandenburgische Eindämmungsverordnung hinausgehenden Regelungen aus seiner Allgemeinverfügung vom 3. Dezember erneut verschärfen und somit das öffentliche Leben weiter einschränken. Die neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung wird im Wortlaut am Donnerstag (10.12.) im Amtsblatt für den Landkreis auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht und tritt am Freitag, 11. Dezember, um 12 Uhr in Kraft.

 

Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 m Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20-5 Uhr ab 14.12., die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis 08.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen ab 14.12., Grund- und Förderschulen ab 17.12.), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17.12., Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 Personen, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), erlaubte Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten.

Die Entwicklung der Fallzahlen in OSL wird parallel weiter analysiert und im Gesamtkontext bewertet. Bei weiter steigenden Zahlen seien ggf. noch vor Weihnachten erneute Maßnahmen in Betracht zu ziehen, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert ausbreitet, stellte OSL-Landrat Heinze am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Aussicht. 

 

Heinze findet angesichts der nach wie vor zu hohen Corona-Fallzahlen und einer zunehmend gefährdeten Gesundheitsversorgung von akut kranken Personen im Landkreis klare Worte: „Wir befinden uns in einer Situation, die wir so noch nie hatten. Die Kliniken stoßen mit der Behandlung von erkrankten Menschen an ihre Grenzen, mit drohenden fatalen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen jetzt alles auf den Prüfstand stellen, was dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen zeitnah abzusenken. Die medizinische Versorgung gerät in Gefahr!“

 

Am vergangenen Freitag stieg in OSL die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 331,9 auf 381,27. Dienstag (8.12.) stieg der Wert bedingt durch die Nachmeldung von Fallzahlen durch das Gesundheitsamt zwischenzeitlich auf über 400 (450,76). Nach entsprechender Datenkorrektur in der Statistik des Landes weist diese für OSL am Mittwoch eine 7-Tage-Inzidenz von 374 aus. OSL bleibt mit Abstand der Landkreis mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz in ganz Brandenburg. Der Durchschnitt für Brandenburg beträgt aktuell 155,9. Allein von Dienstag zu Mittwoch kamen in OSL erneut 63 nachgewiesene Fälle hinzu. Weitere 5 Personen sind verstorben (In Summe 46). Etwa 1.500 der 109.000 OSL-Bürger befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne, 859 Personen sind nachweislich infiziert. Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist diffus. Hinzu kommen Ausbruchsgeschehen in mehreren Pflegeheimen.

 

Die Lage im Klinikum Niederlausitz spitzt sich, trotz umfangreich eingeleiteter Maßnahmen in den vergangenen Wochen und Monaten, weiter zu. Die Versorgung der vielen COVID-19-Patienten, Stand heute 46, bindet erhebliche Ressourcen. Aufgrund vieler Ausfälle fehlt es an Personal, um alle zur Verfügung stehenden Betten zu betreiben. Derzeit sucht das Klinikum öffentlich nach Helfern, um handlungsfähig zu bleiben. Zum Ende der vergangenen Woche hin hatte das Klinikum zehn Patienten verlegen müssen, um die Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region weiter gewährleisten zu können. Am Montag, dem 7. Dezember, wurden weitere zehn Patienten verlegt. Diese Maßnahme führt jedoch nur kurzfristig zu einer Entspannung der Lage. Es ist bekannt, dass sich die jeweils aktuellen Fallzahlen erst zeitversetzt auf die Kliniken auswirken. Mit Blick auf den aktuellen Fallzahlzuwachs ist somit mit einem weiteren Anstieg der COVID-19-Patienten zu rechnen. Die Versorgung bleibt weiter stark gefährdet. 

 

Landrat Siegurd Heinze: „Wer Corona als Pandemie noch immer leugnet, hat offensichtlich nicht nur ein Problem mit der Wahrheit, sondern bringt sich und vor allem andere in Gefahr, im Einzelfall in Lebensgefahr. Die vielen Erkrankten und mittlerweile leider auch Verstorbenen sind der Beweis dafür, dass die Lage bitterernst, sogar lebensbedrohlich ist. Wir sind gezwungen, weitere Maßnahmen einzuleiten und werden sie auch durchsetzen. Die Lage wird fortlaufend analysiert. Es ist nicht auszuschließen, dass noch vor Weihnachten härtere Einschnitte drohen, um das Infektionsgeschehen zeitnah merkbar abzusenken. Wir werden das Klinikum während dieser Lage und Situation unterstützen wo wir nur können“.

 

Ergänzender Hinweis:

Derzeit kursiert ein Entwurfsstand der Allgemeinverfügung unter dem Dateinamen "201209c_final AV". Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um die Endfassung der Verfügung handelt. Diese wird am Donnerstag gegen Mittag auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht, sobald das Land das Benehmen hierzu hergestellt hat.

 

 

 

 

Testmöglichkeit für die Beschäftigten von Schule und Kita startet am Montag

(07. 12. 2020)

Brandenburg verlängert die Corona-Testmöglichkeiten für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Das Interesse der Beschäftigten, sich auch anlassunabhängig auf eine Infektion mit COVID-19 testen zu lassen, belegen zahlreiche Nachfragen. Der Start ist am Montag, 7. Dezember 2020.

 

Damit können sich alle bereits bisher berechtigten Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember 2020 und Januar 2021 jeweils einmal auch anlassunabhängig auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Zusätzlich werden auch Lehrkräfte an Pflegeschulen in diese Teststrategie einbezogen. Neu ist, dass grundsätzlich eine Antigen-Testung mittels sogenannter Schnelltests durchgeführt wird. Das hat den Vorteil, dass das Ergebnis unmittelbar vorliegt.

 

Die entsprechenden Vereinbarungen sind für die Lehrkräfte und das Personal an Schulen vom Bildungsministerium (MBJS) und für das Kita-Personal vom Gesundheitsministerium (MSGIV) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) geschlossen worden. Das Verfahren, um einen Test durchführen zu können ist wie bisher. Es werden Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt, die bei den entsprechenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg abgeben werden müssen. Die Kosten werden aus dem Rettungsschirm des Landes getragen.

 

Die (vorausgefüllten) Berechtigungsscheine für die Lehrkräfte können aus weBBschule ausgedruckt werden. Die Berechtigungsscheine für die Kita-Beschäftigten sind im MBJS-Internet abrufbar unter: Berechtigungsscheine für die Beschäftigten in Kitas. Bei der Suche nach einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt hilft die Internetseite der KVBB unter: www.kvbb.de/startseite/coronavirus.

 

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3521

Mail:

Internet: mbjs.brandenburg.de

Medizinische Versorgung gefährdet / Helfer gesucht!

(05. 12. 2020)

 

Senftenberg. Am späten Nachmittag des 4. Dezember 2020 wurden zehn Covid-19-Patienten des Krankenhauses Senftenberg in einer kurzfristig organisierten, koordinierten Aktion von verschiedenen Rettungsdiensten weitläufig in andere Brandenburger Krankenhäuser verlegt, damit das Krankenhaus in Senftenberg weiter handlungsfähig bleiben kann. Die Lage bleibt kritisch. 

 

Damit sind Stand heute 8:00 Uhr 36 Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz in Behandlung, davon fünf intensivmedizinisch beatmet. Diese Abverlegung hat zu einer kurzfristigen Entspannung der Lage geführt. Die aktuellen Infektionszahlen im Landkreis geben aber keinen Anlass zur Entwarnung. Beim dem zu erwartenden Fallzahlzuwachs bleibt die Versorgung weiter stark gefährdet. Aufgrund vieler Ausfälle fehlt es an Personal, um alle zur Verfügung stehenden Betten zu betreiben.

 

"Die Gesundheitsversorgung von akut kranken Patienten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist gefährdet bis kritisch. Wir brauchen jetzt jede Unterstützung, die wir bekommen können. Wer helfen will, medizinische Vorerfahrungen oder Vorerfahrungen im Servicebereich hat, gesundheitlich dazu in der Lage ist und sich unter allen zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen und unter Anleitung von qualifziertem Fachpersonal einen Einsatz in unserem Krankenhaus vorstellen kann, kann sich über ein Online-Formular und ab kommender Woche auch telefonisch bei uns melden. Danke bereits an dieser Stelle an alle, die uns und damit allen, die unsere Hilfe benötigen, zur Seite stehen", ruft Klinikums-Geschäftsführer Tobias Vaasen auf.

 

"Wir werden das Klinikum während dieser Lage und Situation unterstützen wo wir nur können", so Landrat Siegurd Heinze und kündigt zeitnah Hilfsmaßnahmen an. Darüber hinaus stehe man in ständiger Abstimmung mit der Landesregierung, die ihrerseits ‎die Hotspot-Strategie des Landes für die nächste Woche angekündigt hat.

 

In der kommenden Woche werden Klinikum und Landkreis in einer gemeinsamen Pressekonferenz zur aktuellen Lage und weiteren Schritten informieren. Die Termininformation erfolgt am Wochenbeginn.

 

>> Online-Formular - Unterstützung für das Klinikum Niederlausitz


Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).


An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 


Pressekontakt

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz vom 05.12.2020)

Foto zu Meldung: Medizinische Versorgung gefährdet / Helfer gesucht!

Pressemitteilung der neuen Bühne Senftenberg

(04. 12. 2020)

Manja Schüle an der neuen Bühne Senftenberg zu Gast: Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg will sich über die Auswirkungen der Corona-Pandemie informieren. Am Freitag, 4. Dezember, war sie dafür u.a. an der neuen Bühne Senftenberg zu Gast.

 

Am Freitag, 4. Dezember, war Manja Schüle an der neuen Bühne Senftenberg zu Gast. Mit ihrem Besuch informierte sich die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg an der BTU und am Senftenberger Theater über die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Die neue Bühne Senftenberg hat mit ihren attraktiven Kulturangeboten vor Ort, ihren zahlreichen Gastspielen als Landesbühne Süd und ihren Kinder- und Jugendprojekten längst überregionale Strahlkraft. Und sie ist eine unserer wichtigsten Kultur-Partnerinnen bei der erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels“, so Ministerin Schüle nach dem Besuch. „Ich weiß: Für die neue Bühne Senftenberg wie für die gesamte Kultur ist der derzeitige Teil-Lockdown eine Katastrophe. Deswegen gilt: Sobald möglich, werden wir die Kultur-Orte als erste wieder öffnen. Nicht um ihrer selbst willen. Sondern um unserer selbst willen. Kultur ist lebensnotwendig. Sie bringt Menschen zusammen, öffnet neue Diskursräume und gibt Inspiration. Kunst und Kultur produzieren nicht einfach schöne Dinge – sie stehen zugleich für elementare Überlebenskriterien in einer sich global und digital verändernden Welt: Für Bildung und Motivation, Kreativität und Flexibilität, Experimentier- und Risikofreude.“

 

Intendant der neuen Bühne Senftenberg Manuel Soubeyrand: „Wir freuen uns über den Besuch und über eine sehr anregende und aufgeschlossene Rederunde. Ich als Intendant konnte alle Facetten unserer Theaterarbeit erläutern. Wir konnten Ideen vorbringen, die mit großem Interesse aufgenommen wurden.


Es war schön zu spüren, wie die Politik auch in diesen Zeiten dem Theater, der Kunst und der Kultur zugewandt ist. Ich gehe mit dem guten Gefühl aus dieser Begegnung, vom Ministerium unterstützt zu werden. Seitens des Theaters haben auch unsere Rechtsträger, der Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung des Landkreises OSL, Herr Brödno, und für die Stadt der Bürgermeister, Herr Fredrich, an dem Treffen teilgenommen.“

 

 

 

neue Bühne Senftenberg

Theaterpassage 1

01968 Senftenberg

Tel: 03573.  801 280

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„Bleiben Sie zu Hause, reduzieren Sie Kontakte, schützen Sie sich und andere!“

(04. 12. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Die wachsende 7-Tages-Inzidenz von Corona-Neuinfektionen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verschärft die Lage im Klinikum Niederlausitz weiter. Am 3. Dezember 2020 waren hier 47 Covid-19-Patienten in Behandlung, sechs von ihnen auf der Intensivstation. Die Zahl der schweren Verläufe und Sterbefälle steigt. Die Situation ist für Ärzte und Pflegekräfte schwer auszuhalten.   

 

„Alles hat sich verändert. Wir haben jetzt knapp 50 Patienten, und jeden Tag kommen neue dazu. Die Patienten sind schwer krank. Sie sind stark pflegebedürftig. Die Belastung für die Ärzte, Pflegepersonal, Servicepersonal, Reinigungskräfte, Physiotherapeuten ist immens. Uns fehlt das Verständnis für Menschen, die das Krankheitsbild kleinreden oder gar leugnen. Covid-19 ist eine Multisystemerkrankung. Die Lunge ist nur eines der Systeme, das betroffen ist. Das Gehirn ist betroffen. Wir sehen Patienten, die Schlaganfälle aufgrund einer Corona-Infektion haben, wir sehen Nierenerkrankungen, wir sehen Leberversagen, wir sehen Darmversagen, wir sehen Schäden des zentralen Nervensystems. Das Spektrum reicht von leichten Verläufen bis zu schweren Verläufen und geht quer durch die Bevölkerung, ob jung oder alt – das macht keinen Unterschied. Das wirkt für viele vielleicht sehr abstrakt. Für den Einzelnen scheint gerade alles in Ordnung zu sein. Hinter den Mauern im Krankenhaus in Senftenberg liegen aber rund 50 Covid-Patienten. Wir müssen viele Patienten verabschieden, die das Krankheitsbild nicht überstehen, trotz maximaler Intensivtherapie. Lange, schwere Verläufe sind nicht die Seltenheit“, fasst Thomas Schneider, Leitender Oberarzt auf der Intensivstation des Klinikums Niederlausitz, seine Erfahrungen mit der Erkrankung zusammen.

 

Fachkrankenschwester Petra Quittel ist vom Operationssaal auf die Intensivstation gewechselt und arbeitet Seite an Seite mit Thomas Schneider für die Patienten. Sie verarbeitet ihre bisherigen Erfahrungen in einem Text, in dem sie sowohl ihr Erlebnisse und Empfindungen, als auch die ihrer Kollegen auf der Station schildert. Ein Auszug daraus: „Meine Patienten haben Corona, keinen Schnupfen. Einer kämpft um sein Leben, er lässt sich nur sehr schwer beatmen, seine Werte werden immer schlechter. Versteht das jemand draußen, wenn ich sage, der bekommt sein CO2 nicht aus seinem Körper abgeatmet? Wohl nur wenige. Der andere Patient schaut mich bei der Morgenhygiene ängstlich an, er sieht seinen sterbenskranken Nachbarpatienten. Er benötigt Unterstützung beim Atmen, aber noch schafft er es selbständig, fragt sich nur wie lange. Bei jeder Anstrengung wird es knapp mit seiner Luft. Er schafft es heute nicht vor dem Bett ein paar Schritte zu gehen, zum Essen hat er keine Kraft.“ Der Text ist in voller Länge auf der Webseite des Klinikums Niederlausitz nachzulesen.

 

„Wir haben lange überlegt, wie schonungslos wir über die Corona-Situation bei uns informieren wollen. Wir sind jetzt ganz kurz vor einem Aufnahmestopp. Unsere Mitarbeiter benötigen zum Teil psychologische Unterstützung, um mit der Situation fertig zu werden. Wenn die Zahl der Corona-Patienten bei uns im Haus sinkt, liegt das auch an den bedrückenden Sterbezahlen. Wenn die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten sinkt, liegt das auch daran, dass Personal selbst erkrankt und dass Patienten so schwer krank sind, dass wir mehr Pflegekräfte für sie brauchen als eigentlich vorgesehen. Unsere personellen Ressourcen sind endlich. Unterstützen Sie uns: Bleiben Sie zu Hause, reduzieren Sie Kontakte, schützen Sie sich und andere vor der Bedrohung durch diese Krankheit“, appelliert Geschäftsführer Tobias Vaasen.

 

Alle Möglichkeiten der Personal-Beschaffung werden ausgeschöpft
Um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, werden Mitarbeiter darum gebeten, geplanten Urlaub auf freiwilliger Basis zu verschieben. Medizinisch ausgebildetes Personal, das bislang vorrangig in administrativen Bereichen tätig war, soll nach Möglichkeit für die Patientenversorgung eingesetzt werden. Zudem konkretisieren sich Planungen eines klinikeigenen Betreuungsangebots für Mitarbeiterkinder, wenn Kita- oder Schule coronabedingt schließen.
Über neue Sauerstoffleitungen auf einer der drei Corona-Stationen im Krankenhaus Senftenberg können seit Dienstag 18 weitere Patienten zentral mit Sauerstoff und Druckluft versorgt werden. Rund 100 Meter Kupferrohr wurden dafür innerhalb kürzester Zeit installiert. Damit entfällt die für die Pflegekräfte beschwerlichere Sauerstoffversorgung über Sauerstoffflaschen.

 

Die Corona-Einsatzleitung des Klinikums hat eine Ausweitung der Teststrategie beschlossen, um Ansteckungsketten zu unterbrechen. Tests der Mitarbeiter finden nun mindestens wöchentlich statt, bei Bedarf auch unmittelbar mit mobilen Teams auf den Stationen. Patienten werden bereits sowohl bei der Aufnahme, als auch bei der Verlegung und in bestimmten Fällen auch bei der Entlassung auf das SARS-CoV-2-Virus getestet.

 

Fanden in dieser Woche noch einige wenige geplante Eingriffe statt, werden solche Behandlungen, soweit medizinisch vertretbar, ab kommender Woche komplett verschoben. Das so frei werdende Personal sichert somit  die Akut- und Notfallversorgung. Patienten, die einen Behandlungstermin benötigen, können sich bei der Terminservicestelle des Klinikums melden (Tel. 03573 75-3333) und sich für einen späteren Zeitpunkt vormerken lassen. Wer bereits einen Behandlungstermin vereinbart hat, wird von der entsprechenden Klinik kontaktiert.

 


Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 32.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.

 

Pressekontakt

 

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:

Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

 

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz vom 04.12.2020)

Foto zu Meldung: „Bleiben Sie zu Hause, reduzieren Sie Kontakte, schützen Sie sich und andere!“

OSL erlässt Allgemeinverfügung über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens

(03. 12. 2020)

Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt weiter auf hohem Niveau. Die Gefahr einer möglichen Überforderung des Gesundheitssystems ist präsenter als je zuvor. Seit 1. Dezember gelten mit der neuen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg im gesamten Land bereits erneut verschärfte Coronaregeln. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt nunmehr aufgrund seiner hohen 7-Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen, um eine zeitnahe und deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die Regelungen umfassen Maßnahmen im Schulbetrieb, im Bereich Besuchsrecht in Pflegeheimen, Bestattungen sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

 

Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 4. Dezember 2020, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht und tritt zu Montag, dem 7. Dezember 2020 bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut inklusive der Begründung kann online unter www.osl-online.de eingesehen werden. 

 

Die Kreisverwaltung kommt mit der Allgemeinverfügung ihrer Pflicht aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg nach, wonach Landkreise mit Inzidenzwerten über 200 weitere gezielte Schutzmaßnahmen zur deutlichen Absenkung des Infektionsgeschehens treffen müssen. Die Verordnung schreibt zudem bei hoher Inzidenz das Festlegen weitergehender schulorganisatorischer Regelungen, die dem Infektionsschutz dienen, vor.

 

Das Infektionsgeschehen im Landkreis OSL ist in den letzten Wochen stark gestiegen. Allein seit Mittwoch wurden 76 neue Infektionen registriert. Mit Stand heute liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 331,9. OSL bleibt damit weiterhin der Landkreis Brandenburgs mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Aktuell sind in OSL 661 Personen nachweislich infiziert. Im Klinikum Niederlausitz werden momentan ca. 50 COVID-19-Patienten behandelt. Die Lage bleibt trotz getroffener umfangreicher Maßnahmen angespannt. Zwischenzeitlich sind 26 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 zu verzeichnen.

 

Die Inhalte der Allgemeinverfügung wurden mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg abgestimmt. Gespräche erfolgten darüber hinaus mit dem Staatlichen Schulamt, den Kommunen und den Nachbarlandkreisen.

 

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 20. Dezember. Eine Verlängerung oder gar Verschärfung der Maßnahmen ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenz in den kommenden zwei Wochen. Das Land hat derweil eine einheitliche Hot-Spot-Strategie des Landes für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 in Aussicht gestellt, die konkrete Empfehlungen für Zusatzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zum Inhalt haben soll.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Oberspreewald-Lausitz bleibt der Landkreis im Land Brandenburg mit den meisten Neuinfektionen, die Lage in der Gesundheitsversorgung ist äußerst angespannt, unser Krankenhaus kommt trotz Aufstockung der Intensivbetten an seine Kapazitätsgrenze. Wir müssen handeln, sonst kollabiert das Gesundheitswesen und damit gegebenenfalls das öffentliche Leben. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Bestimmungen der Allgemeinverfügung sowie an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten und danke Ihnen für ihr Verständnis. Schützen Sie sich und andere, bewahren Sie sich Ihre Gesundheit.“ 

 

 

Das sind die einzelnen Inhalte der Allgemeinverfügung:

 

 

  1. Maßnahmen im Schulbetrieb:
    Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1, Lehrkräfte, sonstiges Personal sowie Besucher von Schulen jeden Bildungsganges, d.h. allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, sind verpflichtet, in Schulgebäuden und in Horteinrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 2 2.SARS-CoV-2-EindV zu tragen. Dies gilt nicht im Außenbereich (insbesondere auf dem Schulhof), soweit der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird. 
    Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen und Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sind in kleinere Lerngruppen aufzuteilen und in einem rollierenden Unterrichtssystem, d.h. im Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzunterricht, zu unterrichten. Der Sportunterricht ist untersagt. Das rollierende Unterrichtssystem ist so zu gestalten, dass eine effiziente Unterbrechung von Infektionsketten sichergestellt ist, insbesondere durch Halbierung der Klassenstärken bei gleichbleibenden Personenkreisen. 
     Der Präsenzunterricht der Volkshochschule und der Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft ist untersagt. Die Unterrichtserteilung mittels Distanzunterricht, soweit möglich, ist erlaubt. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote. 
    Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderungen beschult werden, bleibt unberührt.
  2. Einschränkung des Besuchsrechtes in Pflegeheimen:
    In stationären Einrichtungen zur Pflege ist vorbehaltlich weitergehender Beschränkungen im Einzelfall höchstens ein Besucher je Patient oder Bewohner täglich für maximal eine Stunde zulässig.
  3. Bestattungen:
    Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei Bestattungen unter freiem Himmel die Anzahl der Beteiligten 25 Personen nicht überschreiten darf.
  4. Alkoholverbot in der Öffentlichkeit:
    Die Abgabe und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist ganztägig außerhalb von Läden und Geschäften im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.
  5. Geltung weiterer Vorschriften:
    Im Übrigen gelten die Regelungen der 2.SARS-CoV-2-EindV, soweit die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen keine darüberhinausgehenden Einschränkungen enthalten.
  6. Ordnungswidrigkeit:
    Verstöße gegen die in Ziff. 1 bis 4 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 73 Abs. 1 a Nr. 6 IfSG dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.  
  7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
    Diese Allgemeinverfügung tritt am 07.12.2020 in Kraft und mit Ablauf des 20.12.2020 außer Kraft.

[Allgemeinverfügung über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens]

10. RWK-Ausbildungsmesse – Absage der Veranstaltung am 13.02.2021

(03. 12. 2020)

Die 10. Ausbildungsmesse des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz (RWK), die am 13. Februar 2021 in der Niederlausitzhalle Senftenberg stattfinden sollte, wird jetzt aufgrund der aktuellen Lage CORONA-bedingt abgesagt. Bürgermeister Thomas Zenker „Noch im Sommer hatten die Akteure im Regionalen Wachstumskern Westlausitz mit der Verschiebung des Messetermins in den Februar die Hoffnung verbunden, die wichtige regionale Ausbildungsmesse doch noch als Präsenzveranstaltung „von Gesicht zu Gesicht“ durchführen zu können. Jedoch gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein geeignetes Konzept, um die Ansteckungsrisiken bei großen Veranstaltungen ausreichend zu reduzieren. Deshalb ist in Abstimmung mit dem Premiumpartner Agentur für Arbeit Cottbus die Entscheidung gefallen, die Ausbildungsmesse des RWK Westlausitz, die für den 13. Februar 2021 geplant war, abzusagen. Die Gesundheit unserer Schüler und der Mitarbeiter der ausstellenden Unternehmen und Institutionen haben für uns absolute Priorität. Die aktuelle Entwicklung ist besorgniserregend, wir müssen alle nicht zwingend notwendigen Kontakte unterlassen.“

 

Die RWK-Ausbildungsmesse war in den vergangenen neun Jahren überregional eine der wichtigsten Veranstaltungen zur Berufsorientierung und konnte sich stetig vergrößern. Schüler von Oberschulen und Gymnasien im Wirtschaftsraum Westlausitz nutzen diese Kontaktmöglichkeiten, um in den Dialog mit Ausbildern und Auszubildenden verschiedenster Branchen zu treten.

 

Das Thema Ausbildung bleibt weiter auf der Agenda der klein- und mittelständischen Firmen in den fünf Städten Finsterwalde, Großräschen, Lauchhammer, Schwarzheide und Senftenberg. Schüler müssen nun ermutigt werden, die unterschiedlichen digitalen Angebote zur Berufsorientierung zu nutzen. Der RWK Westlausitz bleibt in engen Kontakt mit Bildungsnetzwerken in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, mit den Kammern sowie mit der Agentur für Arbeit und wird auch 2021 über aktuelle Ausbildungschancen informieren.

[Pressemitteilung zur Absage der Ausbildungsmesse]

Fahrgäste tragen Mund-Nase-Schutz - Polizei und Verkehrsunternehmen ziehen positive Bilanz nach Aktionstagen im November

(01. 12. 2020)

Während des gesamten Novembers fanden in Berlin und Brandenburg Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr statt. Gemeinsam mit den VBB-Verkehrsunternehmen kontrollierten die Landes- und die Bundespolizei in den letzten Wochen die ÖPNV-Fahrgäste im gesamten VBB-Land. Die Bilanz ist durchweg positiv, nur noch sehr wenige halten sich nicht an die sogenannte Maskenpflicht. Die Verkehrsunternehmen und Landespolizeien Berlins und Brandenburgs werden sich auch am 7. Dezember am bundesweiten Aktionstag zur Überprüfung der Regeln im ÖPNV beteiligen.

 

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat zusammen mit den Verkehrsunternehmen sowie der Landes- und Bundespolizei an regionalen Aktionstagen im November verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in den letzten Monaten kontinuierlich gesteigert werden konnte und Uneinsichtige kaum mehr vorhanden sind.

 

Die Landes- und Bundespolizei und die Verkehrsunternehmen ziehen für den November eine überaus positive Bilanz: Die beteiligten Polizeidirektionen trafen bei ihren Kontrollen überwiegend auf Fahrgäste, die sich vorbildlich an das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hielten. Nur wenige mussten auf die korrekte Trageweise hingewiesen werden. Die Kontrollen wurden von den allermeisten ÖPNV-Nutzer*innen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

 

Eine weitere gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, den Verkehrsunternehmen sowie den Gesundheits- und Ordnungsämtern wird dann auch am 7. Dezember, bundesweit, noch einmal für eine weitere Sensibilisierung und Einhaltung der AHA-Regeln im ÖPNV werben und sorgen.

 

Seit Ende Oktober gilt in Brandenburg eine neue Coronaschutzverordnung. Demnach gilt die sogenannte Maskenpflicht nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern nun auch an allen Haltestellen. In Berlin gilt die Verordnung für Fahrzeuge und Bahnhöfe sowie an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg:

 „Die Schwerpunktkontrollen haben gezeigt, dass wir uns auch in schwierigen Zeiten auf unsere Fahrgäste verlassen können. Ihre Bereitschaft, in Bus und Bahn sowie an Haltestellen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, trägt dazu bei, dass sich alle im ÖPNV sicher fühlen können. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Zusammenarbeit können wir die Verbreitung des Virus eindämmen. Ich möchte mich deshalb bei allen Fahrgästen bedanken, die sich und vor allem andere durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes schützen. Mein Dank geht auch an die Polizei und Behörden, den mitwirkenden Verkehrsunternehmen und besonders auch an die Landkreise. Sie haben hier optimale Zusammenarbeit bewiesen.“

 

 

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Strategie & Kommunikation / Presse

Hardenbergplatz 2
10623 Berlin

Tel.:        +49-(0)30-25 41 41 25
Mobil:     +49-(0)151-72 78 01 86
Fax:        +49-(0)30-25 41 41 11
vbb.de

[Pressemitteilung des VBB]

Öffentliche Bekanntmachung - Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

(30. 11. 2020)

Gemäß § 10 Absatz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187), gibt der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Herrn Tino Winkler für den Kehrbezirk OL 048 öffentlich bekannt.

 

Bestellungszeitraum

Kehrbezirk

Kontaktdaten

Orte und Ortsteile

01.01.2021-31.12.2027

OL 048

Tino Winkler

Lange Str. 5

03222 Lübbenau

Mobil: 01736858392

 

Alteno, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow, Lehde, Lichtenau, Lübbenau*, Schönfeld, Stöbritz, Willmersdorf

*Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit in den gekennzeichneten Ortschaften aufgrund der Kehrbezirkseinteilung nach Straßenzügen auch einem anderen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger obliegen kann.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ann-Kristin Franke unter der Telefonnummer 03541/ 870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: , zur Verfügung.

 

 

 

Siegurd Heinze

Landrat

[Bekanntmachung der Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ]

Gemeinsam gegen Corona: Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember verlängert (PM Staatskanzlei vom 27.11.2020)

(27. 11. 2020)

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

 

Gemeinsam gegen Corona: Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember verlängert - Nicht die Zeit für Lockerungen – Maßnahmen werden angepasst – Kontakte weiter deutlich reduzieren

 

Brandenburg verlängert wegen der Pandemie den Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember und passt die Corona-Maßnahmen in wichtigen Punkten an das aktuell hohe Infektionsgeschehen an. Das Kabinett hat dazu heute die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So wird die Masken-Pflicht ausgeweitet, und die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen anordnen, auf welchen belebten Straßen und Plätzen zum Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk verboten ist. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft. Brandenburg setzt damit den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 25. November um.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Mit unserer heutigen Entscheidung machen wir deutlich: Es ist keine Zeit für Lockerungen. Im Gegenteil: Die physischen Kontakte müssen weiter verringert werden. Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen erhöht sich deutlich. Die Zahl der Todesfälle steigt ebenfalls. Zur Zeit sind es täglich bundesweit rund 400. Das ist die Passagierzahl eines großen Urlaubsfliegers. Das macht mich betroffen und macht mir große Sorgen. Diese „Abstürze“ darf es nicht mehr geben.

 

Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern für die letzten Wochen des Jahres eine gewisse Planungssicherheit geben. Sofern sich die Lage nicht dramatisch zuspitzt, soll es zu den Weihnachtstagen eine kleine Entlastung geben, damit sich Familien treffen können. Umso wichtiger ist, dass wir jetzt weiter handeln. Und wir müssen uns ehrlich machen: Ich gehe davon aus, dass es auch in den ersten Monaten des kommenden Jahres Einschränkungen geben wird. Wie sich das konkret darstellen wird, ist natürlich abhängig von der Infektionsentwicklung. Erst wenn stufenweise geimpft werden kann, ist eine deutliche Entlastung möglich. Das Gesundheitsministerium bereitet alles vor, damit die Impfkampagne zügig starten kann, sobald der Impfstoff einsatzfähig ist.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Maßnahmen des Teil-Lockdowns, die seit vier Wochen gelten, wirken. Den exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen konnten wir abbremsen. Aber eine Trendwende ist noch nicht in Sicht. Es stecken sich weiter immer mehr Menschen mit dem Coronavirus an. Die Zunahme der schweren Krankheitsverläufe, der stationären Behandlungen und der Sterbefälle ist wirklich besorgniserregend. Aus diesem Grund müssen wir die Einschränkungen fortsetzen und besonders im privaten Bereich Kontakte noch viel deutlicher reduzieren. Uns ist bewusst, dass die Maßnahmen sehr hart sind. Aber sie sind notwendig. Sie dienen dazu, Menschenleben zu retten.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „„Wir haben den rasanten Anstieg zwar gebremst, aber wir bewegen uns auf einem gefährlichen Hochplateau der Infektionen. Davon müssen wir dringend runter. Jeden Tag füllen sich unsere Intensivstationen weiter und jeden Tag sterben Menschen nach schweren Krankheitsverläufen. Das trifft vor allem die Schwachen in unserer Gesellschaft - die Alten und die Vorerkrankten. Es ist unsere Aufgabe, gerade diese verletzlichen Bevölkerungsgruppen zu schützen. Jeder achte Deutsche ist oder war mittlerweile mit Corona infiziert. Und allein ein Blick in eines unserer Nachbarländer verdeutlich das Ausmaß der Gefahr: Österreich erlebte gerade eine der tödlichsten Wochen. Nur zweimal zuvor seit der Jahrtausendwende sind in der Alpenrepublik so viele Menschen innerhalb von sieben Tagen verstorben wie jetzt. Wir wollen alles dafür tun, eine solche Übersterblichkeit zu verhindern. Aber es braucht halt Zeit, bis die Maßnahmen wirken, und diese Zeit müssen wir uns jetzt nehmen.“

 

Ziel der Corona-Maßnahmen ist, dass die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner wieder unterschreitet. Nur so kann eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter gewährleistet und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Die Situation in Brandenburg: Die landesweite 7-Tags-Inzidenz pro 100.000 Einwohner stieg deutlich an: Am 1. Oktober lag der Wert bei 6,3, am 15. Oktober bei 23,9, am 1. November bei 77,6, am 15. November bei 98,8 und heute sind es 129,4.

 

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Auch die Zahl der stationären Behandlungen von COVID-19-Patienten steigt: Mussten Anfang Oktober 13 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, sind es heute 490.

 

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Zweite Eindämmungsverordnung – Das Wichtigste im Überblick:

 

Abstands- und Hygieneregeln

Es ist dringend erforderlich, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Und dort, wo Begegnungen außerhalb des privaten Raums stattfinden, müssen grundsätzlich die AHA+L Regeln unbedingt eingehalten werden: Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen und in geschlossenen Räumen regelmäßig Lüften.

 

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.

 

Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann.

 

Bei der Nutzung von Aufzügen haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Die Maskenpflicht gilt nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen.

 

Neu in der Verordnung: Bei Gerichtsverhandlungen kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung verringert wird.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiter:

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Hierzu gibt es neu eine wichtige Ergänzung in der Verordnung: Da immer öfter gefälschte Atteste vorgezeigt werden, gilt nun: dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (bislang reichte auch eine einfache Kopie). Dies soll der Polizei bei Versammlungen eine Kontrolle erleichtern und Missbrauchsfälle verhindern.

 

Kontakte reduzieren

Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

 

Strengere Kontaktbeschränkungen: Für private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gelten folgende Einschränkungen: Sie sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu. Ein Hausstand allein kann selbstverständlich ohne Personenbegrenzung in der eigenen Wohnung zusammenkommen. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Jugendlichen, die alle älter als 14 Jahren sind, dürfen aber keinen weiteren Besuch in ihrer Wohnung empfangen, wenn alle anwesend sind.

 

Diese Beschränkung gilt für alle Feiern und Zusammenkünfte im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum (z.B. Garten) oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

 

Das gleiche gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum: auch hier dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten und höchstens fünf Personen treffen; Kinder bis 14 Jahre sind auch hier davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu.

 

Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf das Weihnachtsfest: Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste zu reduzieren.

 

Gelockerte Kontaktbeschränkungen an Weihnachten

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten sind: „Deshalb können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 wie folgt erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen“ – heißt es im Beschluss.

 

Da die Zweite Corona-Eindämmungsverordnung zunächst nur bis zum 21. Dezember gilt, enthält sie noch keine Regelung zu diesem Beschluss-Punkt.

 

Aus Gründen der Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung sich heute bereits auf folgende Umsetzung verständigt, sofern dies angesichts der aktuellen Situation möglich ist: In Brandenburg können sich im Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember 2020 maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zu privaten Zusammenkünften treffen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Ausdrücklich ist dies nicht für den Jahreswechsel vorgesehen.

 

Hinweis: Aktuell gilt: Hotels und Pensionen dürfen in Brandenburg Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen nicht beherbergen. Dazu zählen ausdrücklich auch Personen, die aufgrund von Verwandtenbesuchen nach Brandenburg reisen. Wegen der Planungssicherheit weist die Landesregierung bereits darauf hin, dass diese Regelung im Land Brandenburg auch für den Zeitraum bis 01. Januar 2021 so gelten wird. Wenn Personen Verwandte über die Feiertage besuchen möchten, müssen sie privat untergebracht werden.

Religiöse Veranstaltungen

Im Bereich der Religionsfreiheit gibt es keine neuen Einschränkungen. Aber einen Appell zur Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften: Religiöse Großveranstaltungen müssen angesichts des Infektionsgeschehens vermieden werden.

 

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter

Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, an denen Personen aus mehr als zwei Haushalten oder mehr als fünf Personen aus mehr als einem Haushalt teilnehmen, sind untersagt; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten bleiben unberücksichtigt.

 

Das bedeutet in der Weihnachtszeit: Betriebliche Weihnachtsfeiern mit mehr als fünf Personen aus mehr als zwei Haushalten sind nicht erlaubt. Empfehlung: auf Weihnachtsfeiern sollte am besten ganz verzichtet werden.

 

Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter

  • unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und
  • in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden

sind untersagt.

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Ausnahme: Die Personenobergrenzen gelten nicht für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege (zum Beispiel Gerichtsverhandlungen), der Daseinsfür- und -vorsorge oder der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienen.

 

Außerdem kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag in besonderen Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen Wahlgesetzen für bevorstehende Wahlen.

 

Einkaufen und Geschäfte

Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels bleiben unter Hygieneauflagen weiter geöffnet. Die Einzelhändler müssen den Zutritt so steuern, dass Warteschlagen vermieden werden.

 

Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätze.

Verkaufsoffene Adventssonntage

Entsprechend der neuen Verordnung sind in der Adventszeit keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Voraussetzung wäre dafür nach dem § 5 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes ein so genannter besonderer Anlass in den jeweiligen Kommunen. Da diese – wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte – nicht gegeben sind, entfallen auch die verkaufsoffenen Adventssonntage.

 

Strengere Zugangsbeschränkungen: In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Bei größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt gilt: auf einer Fläche von 800 Quadratmetern ein Richtwert von höchstens einer Kundin oder Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche und auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche von höchstens einer Kundin oder Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche. Klarstellung: Die Beschäftigten der Verkaufsstellen werden bei diesen Richtwerten nicht mitgezählt!

 

Rechenbeispiele: In einem kleinen Geschäft mit einer Verkaufsfläche von 30 Quadratmetern dürfen zeitgleich drei Kundinnen und Kunden im Raum sein. Unterschreiten die Verkaufsfläche oder der Geschäftsraum eine Größe von 20 Quadratmetern, darf jeweils höchstens eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden. In einem großen Elektrofachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 2.000 Quadratmetern dürfen sich zeitgleich 140 Kundinnen und Kunden aufhalten (80 für eine Fläche bis 800 Quadratmetern plus 60 für die restlichen 1.200 Quadratmetern).

 

Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgeblich. Hier gilt: Betreiberinnen und Betreiber von Kaufhäusern, Outlet-Centern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen haben die Abstands- und Hygieneregeln außerhalb der einzelnen Verkaufsstellen auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen der Einrichtungen einschließlich der Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Einrichtungen und der direkt dazugehörigen Parkplätze und Parkhäuser sicherzustellen. Darüber hinaus haben sie Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Für die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts ist die Gesamtverkaufsfläche der Einrichtung maßgeblich.

 

Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst frühzeitig und auch unter der Woche vorzunehmen.

 

Silvester-Feuerwerk

Empfehlung: auf privates Silvesterfeuerwerk am besten verzichten.

 

Auf belebten Straßen und Plätzen ist Silvesterfeuerwerk untersagt: Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mit entsprechenden Allgemeinverfügungen die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Klarstellung: Das private Silvester-Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück oder in Anwohnerstraßen ist grundsätzlich erlaubt. Man darf also Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien und sonstiges Feuerwerk kaufen und vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr abfeuern. Aber: Alle sind aufgerufen, in diesem Jahr Silvester ruhiger zu feiern und deutlich weniger oder am besten gar kein Feuerwerk zu zünden. Denn es gilt auch, die Rettungsstellen der Krankenhäuser in dieser schwierigen Zeit nicht unnötig zu belasten.

 

Kampfmittelbeseitigung

Das planmäßige Sondieren, Freilegen und Bergen von Kampfmitteln in bewohnten Gebieten, in denen in der Folge mit Evakuierungen einer großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist oder die sich im unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde im Benehmen mit dem Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg mit seinem Kampfmittelbeseitigungsdienst zugelassen werden.

 

Hotspots: Stärkere Maßnahmen bei 7-Tage-Inzidenzwert von mehr als 200

Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnern vorliegen, haben die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. In diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt treffen die zuständigen Schulbehörden in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt weitere schulorganisatorische Regelungen, die dem Infektionsschutz dienen.

 

Mögliche Maßnahmen, die für solche Hotsport-Regionen dann umgesetzt werden, können zum Beispiel sein: Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen, ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, Dienstleistungsbetriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffen, können weiter eingeschränkt werden.

Körpernahe Dienstleistungen

Hier gibt es keine Veränderungen. Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen Beschäftigten und Kunden nicht eingehalten werden kann, ist weiter untersagt. Das betrifft zum Beispiel Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe. Sie müssen weiter geschlossen bleiben.

 

Das Verbot gilt nicht für:

  • Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio-, Ergo- oder Logotherapie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient,
  • Friseurinnen und Friseure.

 

Klarstellung: Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel medizinisch notwendige Massagen und notwendige Fußpflegen sind erlaubt.

 

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen

Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind weiter für den Publikumsverkehr zu schließen. Nur der Außerhausverkauf ist nach wie vor erlaubt. Imbissbuden können weiter an ihrem Stand Speisen oder Getränke verkaufen, die Kunden dürfen diese aber nicht dort verzehren. Es darf dort zu keinen Menschenansammlungen kommen. In Kantinen dürfen Gäste, die nicht zum Betrieb gehören, nicht essen gehen.

 

Beherbergung und Tourismus

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf alle nicht notwendigen privaten Reisen und Besuche – auch von Verwandten – ganz zu verzichten.

 

Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

 

Hotels und Pensionen dürfen also weiter keine Touristen beherbergen, sondern nur Reisende, die geschäftlich oder zu dienstlichen Zwecken unterwegs sind. Hier gibt es eine Klarstellung in der Verordnung: Die Verpflegung im Zusammenhang mit zulässigen Übernachtungsangeboten ist erlaubt. Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung sollen vermieden werden.

 

Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Verkehrsflughäfen

Alle Personen haben bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Hier gibt es in der Verordnung Ergänzungen: Die Tragepflicht gilt nicht nur in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Verkehrsflughäfen, sondern jetzt auch von Bahnhöfen sowie in den dazugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze).

 

Kitas und Schulen

Kitas und Schulen bleiben weiter offen.

 

Erweiterte Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, außer im Sportunterricht ausgeweitet. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal müssen nunmehr im gesamten Schulgebäude und im Außenbereich (Schulhof) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Ausnahme der Maskenpflicht bei langen Abitur-Prüfungen: Schülerinnen und Schüler sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Abiturrelevanten Klausuren und in der Qualifikationsphase mit einer Dauer ab 240 Minuten befreit, wenn das Abstandsgebot (zum Beispiel in großen Räumen wie Aula oder Sporthalle) eingehalten wird.

Ausnahmen können auch aus pädagogischen Gründen gemacht werden bei Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“

 

Im Musikunterricht im Hort wird das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten verboten. Sportunterricht findet nur im Freien oder in halbierten Lerngruppen statt.

 

In Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen (Inzidenzwert 200 – Hotspots) treffen die Schulbehörde in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern weitere schulorganisatorischen Maßnahmen.  Dabei wird zunächst ein Wechsel von Präsenz-und Distanzunterricht in allen Oberstufen sowie in den beruflichen Schulen vorgesehen. Davon sind allerdings grundsätzlich Abschlussklassen ausgenommen. Ausgenommen vom Wechselunterricht werden alle Schulen, die in den letzten 7 Tagen keine Infektionsfälle an der Schule hatten.

 

Schließungsanordnung

Hier gibt es keine Änderungen. Für den Publikumsverkehr sind weiter zu schließen:

  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser,
  • Kinos (außer Autokinos, Autotheater und Autokonzerte),
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien,
  • Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten,
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren,
  • Freizeitparks.
  • Prostitutionsstätten und -fahrzeuge, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote; Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.

 

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
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Internet: www.brandenburg.de

[Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg]

Foto zu Meldung: Gemeinsam gegen Corona: Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember verlängert (PM Staatskanzlei vom 27.11.2020)

„Die Lage ist ernst“ – Landrat und Geschäftsführer finden klare Worte

(27. 11. 2020)

Die Corona-Pandemie greift im Landkreis OSL seit Wochen immer weiter um sich. Angesichts der starken Fallzahlentwicklung im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus und der zwischenzeitlich besorgniserregenden Zahl an COVID-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz und damit verbundenen Herausforderungen für die medizinische Versorgung der Menschen in der Region wenden sich Landrat Siegurd Heinze und Klinikum Niederlausitz-Geschäftsführer Tobias Vaasen mit deutlichen Worten an die Menschen im Landkreis.

 

In einem gemeinsamen Schreiben, welches am Freitag (27.11.) im Kreisanzeiger im Wochenkurier und auf den Internetseiten von Landkreis und Klinikum veröffentlicht wurde, appellieren sie, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Gleichlautend äußern sich beide in einem aktuellen Videobeitrag zum Coronageschehen im Landkreis, der in Zusammenarbeit mit der Medienagentur seenluft24 entstanden ist, ab Freitag ausgestrahlt wird und ebenfalls unter dem unter www.osl-online.de zu finden ist.

 

Steigen die Zahlen weiterhin so stark wie derzeit, gerate die medizinische Versorgung in den Pandemiebereichen des Klinikums Niederlausitz perspektivisch in Gefahr. „Das Klinikum hat mit herausragendem Einsatz der Beschäftigten die Behandlungsmöglichkeiten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit massiv aufgebaut. Doch auch diese Kapazitäten drohen inzwischen an ihre Grenzen zu stoßen“, zeichnen Heinze und Vaasen ein aktuelles Bild der Lage.

 

Derzeit verzeichnet das Klinikum 39 Corona-Patienten. Allein im Oktober und November 2020 wurden insgesamt rund 100 Männer und Frauen mit Corona-Virus im Klinikum Niederlausitz behandelt. Immer wieder müssen Personen beatmet werden. Viele Klinikum-Mitarbeiter arbeiten am Limit. Rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden benötigt, um die Pandemiebereiche und Notaufnahme in Senftenberg 24 Stunden zu besetzen. Das Personal arbeitet an der Grenze der Belastbarkeit, um die Menschen in OSL weiter versorgen zu können. Gleichzeitig ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.

 

„Wir erleben derzeit eine so noch nie dagewesene Prüfung für unser Gesundheits- und Pflegesystem. Trotz maximalem Versorgungsengagement haben wir im Landkreis Todesfälle durch Coronainfektionen zu beklagen. Die Situation ist sowohl für das Fachpersonal als auch viele Patienten ernst.“, machen sie deutlich.

 

„Nur, wenn es gelingt, durch gegenseitige Rücksichtnahme und die weitere Einhaltung der fordernden, aber notwendigen Einschränkungen für uns alle die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren, dann werden wir Entspannung erfahren. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Gesundheitsversorgung in der Region sichern zu können.“ Jeder könne dabei unterstützen, dass auch er selbst oder seine Angehörigen zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Versorgung erhalten.

 

OSL als Hotspot-Region in Brandenburg

 

Die Fallzahlen steigen in OSL seit Mitte Oktober kontinuierlich und deutlich an. OSL zählt zwischenzeitlich brandenburgweit zu den drei Landkreisen mit den meisten nachgewiesenen Infektionen innerhalb einer Woche. Mehrfach führte OSL die Liste gar an, so erneut auch am heutigen Freitag. Die 7-Tage-Inzidenz, d.h. die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern, liegt heute bei 336 und stellt damit die höchste seit Beginn der Erfassung der 7-Tage-Inzidenz dar.

 

Aufgrund der hohen Inzidenz muss die Verwaltung im Landkreis vermutlich weitere, über die am Mittwoch zwischen Bund und Ländern vereinbarte Maßnahmen hinausgehende, Regelungen zur Eindämmung des Virus per Allgemeinverfügung umzusetzen. Dies sehen die Beschlüsse vor. Die Inhalte der zu erlassenden Allgemeinverfügung werden in der kommenden Woche besprochen und voraussichtlich ab der übernächsten Woche auf den Weg gebracht. Zunächst muss jedoch die aktualisierte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft treten, in der hierzu ggf. weitere Details geregelt werden.

Foto zu Meldung: „Die Lage ist ernst“ – Landrat und Geschäftsführer finden klare Worte

Die Lage ist ernst – Helfen Sie mit!

(27. 11. 2020)

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Oberspreewald-Lausitz,

 

die Corona-Pandemie greift seit Wochen auch in unserem Landkreis immer weiter um sich. Derzeit sind mehr als 500 Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Virus infiziert – mit inzwischen immer größeren Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die ambulante medizinische Versorgung und im besonderem Maß für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz.

 

Das Klinikum hat mit herausragendem Einsatz der Beschäftigten die Behandlungsmöglichkeiten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit massiv aufgebaut. Doch auch diese Kapazitäten drohen inzwischen an ihre Grenzen zu stoßen. Zu Wochenbeginn wurden im Klinikum 39 Corona-Patienten behandelt. Allein im Oktober und November 2020 wurden insgesamt rund 100 Männer und Frauen mit Corona-Virus im Klinikum Niederlausitz behandelt. Immer wieder müssen Personen beatmet werden. Viele Klinikum-Mitarbeiter arbeiten am Limit. Gleichzeitig ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.

 

Wir erleben derzeit eine so noch nie dagewesene Prüfung für unser Gesundheits- und Pflegesystem. Trotz maximalem Versorgungsengagement haben wir im Landkreis Todesfälle durch Coronainfektionen zu beklagen. Die Situation ist sowohl für das Fachpersonal als auch viele Patienten ernst.

 

Nur wenn es gelingt, durch gegenseitige Rücksichtnahme und die weitere Einhaltung der fordernden, aber notwendigen Einschränkungen für uns alle die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren, dann werden wir Entspannung erfahren. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Gesundheitsversorgung in der Region sichern zu können.

 

Danke, dass Sie die geltenden Beschränkungen auf sich nehmen, um sich und andere zu schützen. Bitte denken Sie im Alltag auch weiter an die Krankenschwestern und -pfleger, an die Pflegeschülerinnen und Schüler, an die Ärztinnen und Ärzte, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Funktionsdienstes, des Labors, der Krankenhaushygiene, der Reinigung oder in den Abstrichstellen im Klinikum und das Personal im Gesundheitsamt, welche allesamt seit Wochen Höchstleistungen erbringen. Denken Sie an die Patienten, die all diese Menschen dringend brauchen, um wieder gesund zu werden. Denken Sie aber auch an sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit. Jeder kann dabei unterstützen, dass auch er selbst oder seine Angehörigen bei uns zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Versorgung erhalten.

Helfen Sie mit, reduzieren Sie Ihre Kontakte mit anderen auf ein Mindestmaß, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und achten Sie auf den notwendigen Abstand. Danke für Ihre Unterstützung!

 

 

Siegurd Heinze  

Landrat

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Tobias Vaasen

Geschäftsführer

Klinikum Niederlausitz GmbH

                                                                                                                            

Foto zu Meldung: Die Lage ist ernst – Helfen Sie mit!

Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(26. 11. 2020)

zum Beitrag „Ewiges Warten auf Baugenehmigung“ in der Lausitzer Rundschau vom 25.11.2020

(https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/hotel-projekt-in-senftenberg-investor-wartet-seit-20-monaten-auf-baugenehmigung-53189662.html)

 

Der in der Lausitzer Rundschau am 25.11.2020 erschienene Artikel „Ewiges Warten auf Baugenehmigung“ (Seite 9) erweckt u.a. aufgrund der eingangs aufgeworfenen Frage „Liegt es an der Bauaufsicht des Landkreises?“ den Anschein, hier läge ein Versäumnis seitens der Kreisbehörde vor.

 

Dies ist jedoch nicht der Fall. Es liegt kein Versäumnis vor.

 

Der Bauherr hatte sich für einen externen Prüfingenieur für das durch ihn beauftragte Brandschutzgutachten entschieden. Die Kreisverwaltung war somit in Brandschutzfragen zu keinem Zeitpunkt involviert.

 

Zur Verzögerung führte wohl, dass dem beauftragten Prüfer ein nicht genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept vorgelegt wurde, welches dieser somit nicht bestätigen konnte. Die Verzögerung im Verfahren ist somit nicht durch den Prüfer oder den Landkreis verschuldet.

 

Mittlerweile ist bei uns, wie im Beitrag richtig berichtet wird, das positive Prüf-Ergebnis für das Brandschutzgutachten eingegangen und die Genehmigung konnte durch unsere Mitarbeiter weiter bearbeitet werden. Die Baugenehmigung kann in dieser Woche ausgefertigt werden.

 

Generell bleibt hervorzuheben:

Es ist stets Ziel der Bauaufsicht des Landkreises, Genehmigungsverfahren unverzüglich abzuschließen. Vergleichbare und aufgrund der Vielzahl der gegeneinander abzuwägenden Belange (z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Arbeitsschutz) und Beteiligung der betreffenden Stellen entsprechend komplexe Vorhaben, werden im Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Mindestabflüsse an Spree und Schwarzer Elster erreicht - Bewirtschaftungsprozesse normalisieren sich

(26. 11. 2020)

Cottbus – In ihrer vorerst letzten Sitzung stellten die Experten der Ad-hoc-AG „Extremsituation“ zu Wochenbeginn fest, dass seit Mitte Oktober die Mindestabflüsse in der Spree eingehalten werden und die Talsperren in Sachsen und Brandenburg aufgrund der seitdem gefallenen Niederschläge über 50 Prozent gefüllt sind. In der Schwarzen Elster führt der trockengefallene Abschnitt zwischen Kleinkoschen und der Mündung der Rainitza wieder Wasser. Der Stauraum des Speicherbeckens Niemtsch konnte ebenfalls zu fast 50 Prozent wieder aufgefüllt werden. Im Ergebnis der Beratung der Ad-hoc-AG wurde festgelegt, dass die reguläre Wasserbewirtschaftung in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster prinzipiell wieder aufgenommen werden kann.

 

Spree

Im Oktober lagen die Niederschläge sowohl im sächsischen als auch im brandenburgischen Einzugsgebiet der Spree deutlich über den durchschnittlichen, mittleren Monatsniederschlägen. Die Zuflüsse zu den Talsperren Bautzen und Quitzdorf stiegen entsprechend. Die Talsperre Bautzen ist aktuell zu knapp 60 Prozent gefüllt (Stand 18.11.2020). Der Betriebsraum der Talsperre Quitzdorf steht zurzeit mit rund 31 Prozent zur Verfügung.

 

Der Wasserstand der Talsperre Spremberg stieg aufgrund der weiterhin relativ hohen Zuflüsse von bis zu 11,5 Kubikmeter pro Sekunde auf aktuell 91,28 Meter Normalhöhennull (NHN, Stand 23.11.2020). Die Talsperre Spremberg ist damit zu knapp 60 Prozent gefüllt. Die Abgabe der Talsperre Spremberg verbleibt weiterhin auf 7,2 Kubikmeter pro Sekunde, da aufgrund von Baumaßnahmen an der Talsperre Spremberg bis Ende Dezember ein Stauziel von 91,50 Meter NHN nicht überschritten werden soll. Des Weiteren wurde im November begonnen im Spreewald den Winterstau anzusteuern.

 

Zurzeit werden am Unterpegel Leibsch 10,4 Kubikmeter pro Sekunde und am Pegel Große Tränke (Berlin) 11,7 Kubikmeter pro Sekunde gemessen, damit werden die erforderlichen Mindestabflüsse in der Spree überschritten. Sollten sich die Abflüsse in der Spree weiterhin stabil verhalten, wird voraussichtlich auch bald wieder die Flutung des Cottbusser Ostsees fortgesetzt werden können. Die einleitbaren Mengen legt das Landesamt für Umwelt fest und passt diese je nach Wetter und Abfluss an die Situation täglich an.

 

Schwarze Elster

Im Schwarze-Elster-Gebiet bewirkten die Niederschläge im Oktober, dass zum einen der gesamte Verlauf der Schwarzen Elster wieder Wasser führt und dass zum anderen in das Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) Wasser eingeleitet werden konnte. Der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch stieg auf 98,69 Meter NHN, das entspricht einem Füllstand von 48 Prozent.

 

Durch die geringen Niederschläge im November sind die Abflüsse in der Schwarzen Elster wieder gesunken. Zur Schonung des Wasserdargebotes im Speicherbecken Niemtsch stützt zurzeit die Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza die Schwarze Elster.

 

Aufgrund der Entspannung der Niedrigwassersituation in den Einzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster beendete die Ad-hoc-AG „Extremsituation“ nun die Extrembewirtschaftung und formulierte weitere Empfehlungen zur Wasserbewirtschaftung der Winterperiode. Vorsorglich ist bereits eine Sitzung der Ad-hoc AG für Ende März 2021 zur abschließenden Bewertung der Entwicklungen im Spree- und Schwarze Elstergebiet anberaumt. Alle Akteure der Wasserbewirtschaftung Sachsens, Berlins, Brandenburgs sowie der Flutungszentrale Lausitz arbeiten weiterhin gemäß den länderübergreifend abgestimmten Bewirtschaftungsgrundsätzen eng zusammen. Diese Grundsätze geben Rang- und Reihenfolge der Wasserbevorteilung im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet vor. Die Mindestabflüsse und die Wiederauffüllung der Speicher zu sichern, hat dabei die höchste Priorität.

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam

 

Telefon: +49(0)331/ 866 -7011

Mobil:     +49 172 3252013

Brandenburg verlängert Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen

(26. 11. 2020)

Brandenburg verlängert die Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Damit können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember und Januar jeweils einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Zusätzlich werden jetzt auch Lehrkräfte an Pflegeschulen in diese Teststrategie miteinbezogen. Darüber haben Bildungsministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute das Kabinett informiert. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.

 

Bildungsministerin Ernst: „Mit der Verlängerung der Teststrategie unterstützen wir maßgeblich einen sicheren Arbeitsplatz in Schule und Kita. Diese Rückmeldungen zum Angebot nach den Sommerferien haben uns erreicht. Schnelltests helfen, schneller zu Ergebnissen zu kommen und die Zeit der Quarantäne möglicherweise zu verkürzen.“

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Nach den Sommerferien war es wichtig, allen Lehrkräften und Kita-Beschäftigten ein Testangebot anzubieten. Die Rückmeldungen zeigten, dass die Möglichkeit der freiwilligen Testung zur Beruhigung und Motivation der Beschäftigten in dieser besonderen Situation beigetragen hat, auch wenn dann deutlich weniger als erwartet die Tests tatsächlich in Anspruch genommen haben. Es besteht Konsens darüber, dass Kitas und Schulen weiter offenbleiben sollen. Die Verlängerung der Teststrategie ist ein Beitrag dafür.“

 

Da derzeit die Laborkapazitäten für PCR-Testungen stark ausgelastet sind, sollen für das Testangebot im Dezember und Januar Antigen-Schnelltests verwendet werden. PCR-Tests sollen möglich bleiben, sofern in Arztpraxen keine Antigentests verfügbar sind. Das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium haben entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) abgeschlossen. Die zusätzlichen Testungen sollen in den Zeiträumen 7. bis 18. Dezember 2020 und 11. bis 23. Januar 2021 erfolgen.

 

Die Brandenburger Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen hatte zunächst vorgesehen, dass sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten im Zeitraum vom 1. August bis zum 30. November 2020 bis zu sechs Mal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR testen lassen können. Außerdem sollten im Rahmen einer Stichprobe bis zu ein Prozent der Kita-Kinder sowie der Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden. Dieses Angebot ist freiwillig.

 

Die Daten für das dritte Quartal (bis zu drei Testungen für die Beschäftigten und die einmalige Testung von Schülerinnen und Schüler bzw. Kita-Kinder im August und September 2020) zeigen folgendes Zwischen-Ergebnis:

 

Berechtigte - Schule

mögliche Tests

durchgeführte Tests

Inanspruchnahme

Testquote in %

27.343 Beschäftigte

82.029

15.032

18,3 %

2.944 Schüler/innen

2.944

1.234

41,9 %

 

Berechtigte - Kita

mögliche Tests

durchgeführte Tests

Inanspruchnahme

27.700 Beschäftigte

83.100

9.994

12,0 %

1.074 Kita-Kinder

1.074

63

5,9 %

 

Wie viele Testungen einzelne Beschäftigte in Anspruch genommen haben, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfasst worden.

 

Die Inanspruchnahme der restlichen Testmöglichkeiten im IV. Quartal (Oktober und November) ist derzeit noch nicht bekannt.

 

 

 

Staatskanzlei Brandenburg
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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(25. 11. 2020)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Am Mittwoch, 25.11.2020, führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz brandenburgweit erneut die Liste der Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche an. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt bei 234,07. Ebenfalls hohe Werte verzeichnen Spree-Neiße (223,4) und Cottbus (208,7).

 

Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 983. Derzeit sind 457 Personen infiziert.

 

Seit Wochenbeginn sind drei weitere Personen aus dem Landkreis an den Folgen einer Coronainfektion verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 13 an.

 

In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.436 Frauen, Männer und Kinder.

 

Das Klinikum Niederlausitz hat die Behandlungsmöglichkeiten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit massiv aufgebaut. Doch auch diese Kapazitäten drohen inzwischen an ihre Grenzen zu stoßen. Aktuell werden im Klinikum 39 Corona-Patienten behandelt. Allein im Oktober und November 2020 waren es in Summe bereits ca. 100 Männer und Frauen. Immer wieder müssen Patienten beatmet werden. Viele Klinikum-Mitarbeiter arbeiten am Limit. Gleichzeitig ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.

 

+++ Angaben zu Einrichtungen +++

Immer wieder werden auch an Schulen Infektionen nachgewiesen. Das MBJS veröffentlicht mittlerweile unter anderem auf Grundlage des Schuldatenerhebungsportals ZENSOS regelmäßig Angaben zur aktuellen Corona-Lage an den Schulen im Land.

 

Mit Stand heute befinden sich in OSL an 16 Schulen einzelne Schüler, Klassen oder Gruppen aufgrund von Kontakten zu Corona-Infizierten in 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Mit Blick auf die Kitas sind derzeit Fälle in 6 Einrichtungen bekannt.

 

Wie die Staatskanzlei des Landes Brandenburg am Dienstag mitteilte, verlängert sich die Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Damit können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember und Januar jeweils einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

 

Im Ergebnis der Umsetzung ihrer Testkonzepte melden immer wieder auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mögliche Corona-Infektionen. Derzeit betrifft dies 5 Einrichtungen im Landkreis. In den betroffenen Einrichtungen werden in Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt verschiedene organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine Verbreitung des Virus innerhalb der Einrichtungen zu verhindern. Dies betrifft unter anderem schärfere Hygiene- und Infektionsmaßnahmen, räumliche und personelle Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung, zusätzliche Personalschutzmaßnahmen und ein strenges Besuchsmanagement. Grundlage bilden die Empfehlungen des RKI zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

 

+++ Vorschläge für Impfzentren +++

Die Kreisverwaltung wird sich aktiv in die Entscheidungsfindung für mögliche Standorte künftiger Impfzentren im Land Brandenburg einbringen. In einem in dieser Woche ergangenen Schreiben an das Land Brandenburg schlägt Landrat Siegurd Heinze zwei aus seiner Sicht geeignete Standorte im Landkreis vor. Auf die beiden Vorschläge wird er in der kommenden Kreistagssitzung am 26.11. eingehen.

 

+++ Landkreis warnt vor falschen Kontrolleuren +++

Die Kreisverwaltung führt in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte, Ämter und Gemeinde aktuell in allen elf OSL-Kommunen verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durch. Anlass hierfür bilden die besorgniserregende Fallzahlentwicklung im Landkreis und die damit verbundenen Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die ambulante medizinische Versorgung.

 

Aufgrund von Meldungen aus einzelnen Verkaufseinrichtungen in der Stadt Großräschen zu Personen, die sich als vermeintliche Kontrolleure ausgeben und Geld verlangen, bittet die Verwaltung Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit und sensibilisiert für das Thema. Im Zweifel sollte die Polizei gerufen werden.

 

Die Kontrollen durch die Kreisverwaltung, u.a. in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, finden stets in 2er-Teams statt, bestehend aus jeweils einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“). Gaststätten, Imbisse, Bäcker und Fleischer werden durch die Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit kontrolliert.

 

Alle Kontrolleure verfügen über einen Dienstausweis und ein entsprechendes Legitimationsschreiben der Kreisverwaltung zur Durchführung der Kontrollen.

 

Die Kontrolleure des Landkreises weisen auf festgestellte Verstöße hin, verbunden mit der Aufforderung, die „Mängel“ abzustellen. Vorsätzliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Tragen bspw. Kunden in einem Laden vorsätzlich und trotz Ansprache keine Mund-Nasen-Bedeckung, so müssen sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

 

Wichtiger Hinweis: Verwarnungsgelder werden in keinem Fall vor Ort erhoben. Die Ordnungswidrigkeit wird immer zunächst schriftlich aufgenommen. Später erhalten die Betroffenen Post von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung. 

 

+++ Verdienstausfall im Fall von Quarantäne beim Kind +++

Erwerbstätige Eltern, welche aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben gemäß Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Weniger eindeutig verhielt es sich bislang in dem Fall, wenn ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreut werden muss.

 

Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am 19. November in Kraft trat, wurde nunmehr seitens des Gesetzgebers präzisiert.

 

Das Gesetz sieht neben anderen Regelungen u.a. entsprechende Unterstützung für erwerbstätige Eltern zu. Es gilt: Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt. Zudem besteht nunmehr ein Entschädigungsanspruch auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.

 

Aktuelle Links zum Thema stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de unter dem Punkt Corona bereit.

 

+++ Nützliche Antworten auf www.osl-online.de +++

Weiterhin erreichen die Corona-Hotline des Landkreises zahlreiche Anfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen darauf hin, das Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ zu finden sind. Um die Beantwortung dringender Anliegen zeitnah zu ermöglichen, sollten sich Bürgerinnen und Bürger möglichst zunächst hier informieren. Ebenso werden hier verschiedene weitere Beratungsangebote benannt.

Internationaler Gedenktag gegen Gewalt an Frauen - Hilfe und Unterstützung für schutzsuchende Frauen und Kinder auch in OSL

(25. 11. 2020)

1999 wurde der 25. November von den Vereinten Nationen offiziell als internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen anerkannt. Weltweit engagieren sich rund um dieses Datum Menschen gegen die Verletzung von Frauenrechten. Sie setzen ein Zeichen mit Aktionen und Veranstaltungen und hissen Aktionsfahnen vor öffentlichen Gebäuden. Auch die Kreisverwaltung des Landkreises OSL beteiligt sich seit 20 Jahren an den Fahnenaktionen anlässlich des Gedenktages.

 

Die neue Fahne „Wir sagen NEIN zu Gewalt gegen FRAUEN!“ wurde am Mittwoch (25.11.) an den Standorten der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau gehisst und wird dort bis zum 1. Dezember wehen. Gemeinsam mit UN-Women hat Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. die Fahne in Anlehnung an die UN-Women-Kampagne „Orange the World – Färb die Welt orange“ konzipiert. Mit der Fahne können Kommunen und Organisationen auf den Anti-Gewalt-Tag und die weltweiten und lokalen Aktivitäten an diesem Tag aufmerksam machen.

 

Gewalt gegen Frauen stellt nach wie vor weltweit ein hochrelevantes Problem da. Laut den Vereinten Nationen wird jede dritte Frau einmal in ihrem Leben geschlagen, vergewaltigt oder anderweitig missbraucht.

 

Beratungsangebote für Betroffene

Johanna Zabka, Behinderten –und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises: „Betroffen von Gewalt sind Frauen in allen räumlichen Strukturen und aller sozialer Schichten. Da ist auch unser Landkreis keine Ausnahme. Ich möchte die Frauen dazu ermutigen, die verschiedenen Hilfsangebote zu nutzen. Gemeinsam kann es gelingen, eine Lösung zu finden, die den Betroffenen realisierbar erscheint.“

 

Unter anderem berät das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ (08000 116 016) an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag deutschlandweit betroffene Frauen. Das Hilfetelefon informiert zu Möglichkeiten und vermittelt bei Bedarf an geeignete Einrichtungen vor Ort. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Auch der Weiße Ring hilft Opfern von Kriminalität und Gewalt. Ratsuchende können sich täglich von 7-22 Uhr unter der Nummer 116 006 kostenfrei und anonym Hilfe und Unterstützung einholen.

 

In OSL bietet das Frauen- und Kinderschutzhaus in Lauchhammer als Antigewaltprojekt seit nunmehr 28 Jahren zu jeder Tages- und Nachtzeit Beratung und Hilfe für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder an. Die 18 Plätze sind auf acht Zimmer verteilt. Jede Frau erhält nach Möglichkeit ein eigenes Zimmer, in das sie sich zurückziehen kann. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. 

 

Die fünf Mitarbeiterinnen leisten eine umfangreiche und fachlich-qualifizierte Betreuungs- und Unterstützungsarbeit. Im Jahr 2019 kamen 22 schutzsuchende Frauen mit 28 Kindern im Frauen- und Kinderschutzhaus unter. Zudem führte das Team insgesamt 274 persönliche Beratungsgespräche mit hilfesuchenden Frauen. Telefonisch waren es weitere 137. Neben der Beratung der Frauen spielt auch die fachkundige Begleitung der Kinder, die nicht selten die Gewalterfahrungen der Mutter miterlebt haben und sich ebenfalls in einer krisenhaften Situation befinden, eine große Rolle in der täglichen Arbeit des Frauen- und Kinderschutzhauses. Das Frauenhaus arbeitet außerdem mit der Präventionsstelle und der Opferschutzbeauftragten der Polizei zusammen.

 

Betroffene können sich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03574 2693 mit den Mitarbeiterinnen auch in mobilen Beratungsstellen im Landkreis treffen. Diese gibt es in Lauchhammer (Mehrgenerationenhaus), Senftenberg (Erziehungs- und Beratungsstelle des Fröbel e.V.), Großräschen (Mehrgenerationshaus), Calau (Kontakt- und Beratungsstelle „Die Brücke“ e.V.), Lübbenau/Spreewald (Kulturzentrum), Ortrand (Seniorenclub), Vetschau/Spreewald (Arbeitslosentreff im Haus der Musik), Schwarzheide (Stadtverwaltung) und Ruhland (Stadtbibliothek).

 

Telefon Frauenhaus: 03574 2693 (rund um die Uhr erreichbar) oder über die Polizei.

 

Auch Johanna Zabka steht Opfern von Gewalt als Ansprechpartnerin bereit und vermittelt Kontakte und Unterstützungsangebote: Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen, Telefon 03573 870 4104. E-Mail: .

 

Zahlen der Betroffenen steigen

Die aktuelle kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes zeigt, dass die Zahlen von Betroffenen jährlich steigen. Von insgesamt 141.792 Menschen, die im Jahr 2019 Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden, waren 114.903 Personen weiblich.

 

Opfer von partnerschaftlichen Gewaltdelikten wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Übergriffen sind zu 98,1 % Frauen, bei Stalking, Bedrohung und Nötigungen in der Partnerschaft sind es 89 %. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung waren 79,5 % der Opfer weiblich und bei Mord und Todschlag in Paarbeziehungen waren es 76,4 %. Diese Zahlen belegen, dass der Schutz von Frauen vor partnerschaftlicher oder häuslicher Gewalt nicht an Notwendigkeit verliert.

 

In der Statistik des Bundeskriminalamtes sind zudem nur bekannte Fälle von versuchten oder vollendeten Delikten erfasst. Es ist daher stark anzunehmen, dass es außerdem eine hohe Dunkelziffer gibt, die besonders in Zeiten der Corona-Pandemie und des sozialen Rückzugs vermutlich weiter gestiegen ist.

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10. Sitzung des Kreistages OSL

(25. 11. 2020)

Am Donnerstag, den 26. November, kommt der Kreistag des Landkreises OSL in der Pulsnitzhalle in Ortrand, Schulstraße, zu seiner zehnten Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. Beginn ist um 16 Uhr.

 

Kurzüberblick zur Kreistagssitzung:

Unter anderem befassen sich die Abgeordneten mit folgenden Themen:

 

  • Vorstellung des künftigen neuen Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz
  •  „Entwicklungsstrategie Lausitz 2050“: Vorstellung der Werkstattarbeit der Zukunftswerkstatt Lausitz. Gast: Wirtschaftsregion Lausitz, Heiko Jahn
  • Beschluss der Haushaltssatzung 2021 des Landkreises
  • Beschluss des Jugendförderplans des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das Jahr 2021
  • Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Selbsthilfegruppen und Kontakt- und Beratungsstellen im Bereich der komplementären psychiatrischen Grundversorgung (einschließlich Sucht)
  • Änderung der Gesellschafterstruktur der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
  • Honorarordnung für die Musikschule Oberspreewald-Lausitz
  • Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
  • Verschmelzung der Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH und der Gesundheitszentrum Calau GmbH
  • Gemeinsame Entwicklung eines neuen Verwaltungsstandortes (Senftenberg, Bahnhof und Bahnhofsumfeld) mit der Stadt Senftenberg
  • Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Entschädigungssatzung)
  • Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung an den Landrat und die 1. Beigeordnete des Landrates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 
Zudem berichtet Siegurd Heinze zu aktuellen Entwicklungen, etwa mit Blick auf das neuartige Coronavirus in OSL, resümiert Entwicklungen der vergangenen Wochen und benennt in der Vorausschau wichtige bevorstehende Ereignisse.
 
Die vollständige Tagesordnung sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link: https://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=91469)
 
 

Digitaler Treffpunkt für Vereine – Neue Internetseite informiert ehrenamtlich Aktive & Interessierte in OSL

(24. 11. 2020)

Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger und Interessierte in und um den Landkreis OSL können ab sofort auf einer neuen Internetseite gezielt und gebündelt wichtige Informationen rund um ihre Tätigkeit einholen. Das Projektteam „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung hat hierfür kürzlich die Internetseite www.ehrenamt-osl.de freigeschaltet. 

 

Roswitha Ullrich und Christian Gröbe vom Projektteam stellen auf dieser Plattform fortan nützliche Informationen rund um das Thema Ehrenamt bereit. „Wir informieren unter anderem zu aktuellen kostenfreien Schulungsangeboten, stellen Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene vor und verlinken zu zahlreichen relevanten Seiten“, erklärt Projektbüro-Leiterin Ullrich.

 

Die Homepage bietet zudem die Chance, insbesondere den Bedürfnissen junger und digitalaffiner Menschen den Zugang zum Ehrenamt attraktiver zu machen.

 

Im Bereich FAQ finden sich Antworten auf oft gestellte Fragen aus der Vereinspraxis, wie zum Beispiel „Was muss ich bei der Buchführung des Vereins beachten? Welche steuerlichen Vergünstigungen habe ich? Bin ich als Ehrenamtlicher unfallversichert?“. Angeboten wird zudem eine Pinnwand, auf der Vereine die Möglichkeit haben, Gesuche einzustellen, Mitglieder zu gewinnen und ihre Angebote darzustellen.

 

Auch am Ehrenamt Interessierte können sich auf der Internetseite einen guten Überblick verschaffen, sich über die Vereine in ihrem Heimatort informieren oder herausfinden, welcher Helfertyp sie sind. Gern vermittelt das Projektteam auch Wege in das Ehrenamt.

 

Der neue Internetauftritt wird nun schrittweise mit Leben gefüllt. „Wir werden die Inhalte permanent aktualisieren und ergänzen und freuen uns im Gegenzug natürlich auch über entsprechende Zuarbeiten aus den Vereinen und Kommunen“, erklären Ullrich und Gröbe, die sich als Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Ehrenamt in OSL verstehen. Kontakt aufnehmen können Interessierte direkt über die Internetseite. Ansonsten stehen die beiden telefonisch oder per E-Mail bereit: Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“: , Telefon: 03573 870 5125/5126.

 

Die Arbeit der Vereine und Ehrenamtlichen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz leistet einen wichtigen Baustein im sozialen Miteinander, trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Menschen in der Region und zur Vielfalt sportlicher und kultureller Angebote bei. „Die Akteure übernehmen eine wichtige Funktion der Freizeitgestaltung, indem sie Anlaufpunkte für aktive Betätigungsmöglichkeiten oder für Menschen eine zweite Heimat in ihrem Hobby bieten“, weiß Ullrich.

 

Mit der Homepage für das Ehrenamt sei ein wesentlicher Beitrag für die Vernetzung der gemeinnützigen Akteure geschaffen worden. „Gerade in der jetzigen so schwierigen Zeit der Kontaktbeschränkungen ist die Kommunikation und der Informationsaustausch auf digitaler Ebene nahezu unverzichtbar geworden, auch für das Ehrenamt.“

 

Entstanden ist die Internetseite in Zusammenarbeit mit den Azubiprojekten des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V., www.azubi-projekte.de, aus Potsdam. Die vor mehr als elf Jahren ins Leben gerufenen Azubi-Projekte ermöglichen es jungen Auszubildenden, unter professioneller Anleitung ihr theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Projektpartner profitieren parallel von einer kostenfreien Webseitenerstellung.    

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Tag des Ehrenamtes: Preisträger erhalten Auszeichnung in diesem Jahr per Post / Vertreter von zwei Vereinen nehmen Schecks entgegen

(23. 11. 2020)

Das Thema Corona führte auch bei der Kreisverwaltung OSL zur Absage verschiedener Termine und Veranstaltungen. So konnte unter anderem die traditionelle gemeinsame Auszeichnungsveranstaltung „Tag des Ehrenamtes“ von Landkreis und Sparkasse Niederlausitz im November nicht wie gewohnt stattfinden.

 

Die 20 Frauen und Männer aus den elf OSL-Kommunen, welche durch ihren Bürgermeister bzw. Amtsdirektor in diesem Jahr für eine Auszeichnung vorgeschlagen wurden, gehen dennoch nicht leer aus. Sie erhielten die Dankesurkunden von Landrat Siegurd Heinze und Sparkassen-Vorstandsvorsitzendem Lothar Piotrowski und die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg per Post zugestellt.

 

Dass in 2020 eine persönliche Übergabe im feierlichen Rahmen mit Laudationen und musikalischer Umrahmung durch die Kreismusikschule nicht wie in den vergangenen 20 Jahren stattfinden kann, bedauert Landrat Siegurd Heinze. „Die Frauen und Männer sind oftmals seit vielen Jahren aktiv, ohne eine Gegenleistung einzufordern. Dies ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich. Dafür, dass sie sich selbstlos für ihre Mitmenschen einsetzen und engagieren, gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank und unsere Anerkennung. Leider können wir die 20 Frauen und Männer aufgrund der derzeitigen Entwicklungen nicht persönlich auszeichnen.“

 

Neben den Privatpersonen werden in 2020 zudem zwei beispielhafte Vereinsprojekte aus dem Landkreis gewürdigt. Dessen Vertreter erhalten traditionell neben Glückwünschen und Dankesworten einen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro pro Initiative überreicht. Über den Preis freuen können sich die Wassersportgemeinschaft Niederlausitz e.V. aus Ortrand sowie der Kinderschutzbund Ortsverband Senftenberg e.V. Die Vertreter nahmen die Glückwünsche und Schecks dieser Tage in kleiner Runde im Foyer der Hauptstelle der Sparkasse in Senftenberg entgegen. 

 

Zwei Projekte ausgezeichnet

Der Verein Wassersportgemeinschaft Niederlausitz e.V. gründete sich im Dezember 2017 mit dem Ziel, das alte Freibad in Ortrand wieder zum Leben zu erwecken. Im Jahr 2018 wurde geprüft, wie die Renovierung und Betreibung durch einen Verein gelingen könnte. Im Jahr 2019 begannen die ehrenamtlichen Helfer damit, aus eigener Kraft das Außengelände zu beräumen, Schwimmbecken von Schmutz zu befreien, Wasser abzulassen, Fliesen zu reparieren, Becken neu zu befüllen, Pumpen und Chloranlagen zu reparieren und viele weitere aufwendige und umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. 2.500 Arbeitsstunden leistete der Verein, der mittlerweile rund 200 Mitglieder zählt. Im April 2019 fand die Eröffnung des Freibades statt. Im Sommer 2019 besuchten 17.000 Badegäste das wiedereröffnete Bad. Im Sommer 2020 kamen 16.000 Badegäste. 25 junge Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer – die meisten unter Regie der Wassersportgemeinschaft selbst ausgebildet – sichern den Betrieb des Bades ab. Rund 160 Kinder erhielten seit der Wiedereröffnung ihr Schwimmabzeichen.

 

Der Kinderschutzbund Ortsverband Senftenberg e.V. feiert im April nächsten Jahres sein 30-jähriges Bestehen. Heute ist er neben Cottbus der einzige Ortsverband im Land Brandenburg. Dem Verein gehören mittlerweile 52 Mitglieder an. Sechs von ihnen sind im Vorstand tätig. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ 116 111. Zehn ehrenamtliche Beraterinnen sind montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr tätig und beraten Jungen und Mädchen anonym und kostenlos in ihren Sorgen und Problemen. Es ist das einzige Kinder- und Jugendtelefon in Brandenburg. Im Jahr 2018 wurde das Angebot mit dem Ehrenamtspreis „Ein Ohr für Kinder“ ausgezeichnet. Aber auch bei vielen anderen Anlässen ist der Kinderschutzbund präsent, etwa beim Tag der offenen Tür im Theater neue Bühne Senftenberg oder bei der Kindertagsveranstaltung der Stadt Senftenberg. Anlässlich des Weltkindertages wird jedes Jahr eine große Feier für alle Kinder der Stadt ausgerichtet. Auch die Weihnachtsfeier für 100 Kinder unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters wird seit vielen Jahren durch den Verein organisiert. Darüber hinaus betreuen derzeit drei hauptamtliche Mitarbeiterinnen nachmittags Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in ihren Räumen.

 

Ehrenamt ist wichtig für das Gemeinwesen

Mit Blick auf das ehrenamtliche Engagement im Landkreis OSL ergänzt Lothar Piotrowski: „Das Ehrenamt ist ein wichtiger Faktor in unserem Gemeinwesen. Ich freue mich in jedem Jahr, dass wir nicht nur am Tag des Ehrenamtes Bürgerinnen und Bürgern für ihr tolles Engagement Danke sagen können. Unabhängig davon hat die Sparkasse Niederlausitz auch in diesem November an Vereine und Einrichtungen Geldmittel aus dem PS-Zweckertrag ausgeschüttet. Gemeinsam mit den Mitteln, die im April geflossen sind, handelt es sich um gut 100.000 Euro, die gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen dabei helfen, ihre ehrenamtliche Arbeit erfolgreich zu gestalten.“

 

Um die Arbeit im Ehrenamt zu stärken und zu unterstützen, bewarb sich der Landkreis 2019 für das bundesweite Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag. Als einer von 18 Modellregionen wurde OSL im Ergebnis als Modellregion ausgewählt. Ziel des Projektes ist es, Strukturen und Angebote zu schaffen, die ehrenamtlich tätige Personen gezielt in ihrer Arbeit unterstützen. Die Ergebnisse und Erfahrungen der einzelnen Teilprojekte fließen in ein bundesweites Gesamtkonzept ein. Die Umsetzung in OSL koordiniert ein zweiköpfiges Projektteam, das im Mai dieses Jahres seine Arbeit aufnahm. Projektleiterin Roswitha Ulrich und Assistent Christian Gröbe haben es sich auf die Fahne geschrieben, Vereinen und ehrenamtlich Tätigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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Klinikum Niederlausitz: „Die Lage ist ernst.“

(20. 11. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Das Klinikum Niederlausitz nimmt eine weitere Pandemiestation in Betrieb. Aktuell werden im Krankenhaus Senftenberg 35 Covid-19-Patienten versorgt. Mit der anhaltend hohen Patientenzahl wachsen der Personalbedarf in den Pandemiebereichen sowie die Belastung für Pflegekräfte und Ärzte weiter. Medizinische Fachkräfte werden aus anderen Bereichen umgesetzt, um die Versorgungssicherheit in der Akut- und Notfallversorgung gewährleisten zu können. Auch Schüler und Lehrer der CampusSchule unterstützen bei der Patientenversorgung im Klinikum.

 

„Unsere Leute, gerade in den High-Care-Bereichen, arbeiten am und über dem Limit. Teilweise werden acht Tage und mehr hintereinander durchgearbeitet, bei Personalausfall wird ohne Zögern eingesprungen. Aber auch sie haben Familien und auch sie haben Angst vor Ansteckung. Dieser Dienst an der Gesellschaft verdient breite Anerkennung und muss bei den aktuellen Debatten in den Vordergrund gerückt werden“, schildert Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, die Situation.

 

Versorgung konzentriert sich auf die Bewältigung der Corona-Pandemie
Aufgrund der steigenden Zahl von Covid-19-Patienten wurde am 18. November eine weitere Station im Krankenhaus Senftenberg für die Corona-Versorgung in Betrieb genommen. Nach zurzeit stattfindenden Umbaumaßnahmen für eine zusätzliche Sauerstoffversorgung wird die Station vollumfänglich als Pandemiestation zur Verfügung stehen. Ärzte und Pflegekräfte des Klinikums Niederlausitz versorgen die Covid-19-Patienten nun je nach Schwere der Erkrankung auf insgesamt drei Stationen. Um dafür ausreichend Personal zu Verfügung zu haben, muss das Leistungsspektrum in anderen Bereichen erheblich reduziert werden.
Das OP-Programm wurde um rund ein Drittel eingeschränkt, nahezu alle geplanten Behandlungen und Eingriffe abgesagt. Am Standort Lauchhammer wurden die Kliniken für Gynäkologie, für Urologie sowie für Allgemein- und Viszeralchirurgie zusammengelegt und die Bettenkapazitäten der Klinik für Geriatrie von 60 auf 30 Betten reduziert. Das so freiwerdende Personal unterstützt am Standort Senftenberg. Die Medizinische Klinik 1 ist bereits vor zwei Wochen von Lauchhammer nach Senftenberg umgezogen, um hier das internistische Personal und die entsprechende Medizintechnik zu bündeln. Die CampusSchule, in der die theoretische Ausbildung für verschiedene Gesundheitsberufe stattfindet, verschiebt aufgrund des hohen Personalbedarfs im Klinikum kurzfristig ihren Schulturnus. Lehrer und Schüler der Einrichtungen können so bei der Patientenversorgung oder administrativen Tätigkeiten unterstützen.

 

Infektionsgeschehen spiegelt sich in den Patientenzahlen wider
Deutschlandweit müssen durchschnittlich 11 Prozent der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Menschen wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz bedeutet das bei 328 aktiven Infektionen (Stand: 19. November 2020), dass statistisch gesehen rund 36 Männer und Frauen so schwer erkranken, dass sie stationär behandelt werden müssen. Rein rechnerisch werden nach den Erhebungen des Robert-Koch-Instituts sechs von ihnen beatmet werden müssen, darunter drei auf der Intensivstation.
Die aktuellen Fallzahlen bei Covid-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz decken sich in etwa mit diesen bundesweiten Durchschnittswerten. Am 20. November werden hier 35 Covid-19-Patienten behandelt, davon sechs auf der Intensivstation und fünf beatmet. Ein weiterer Anstieg der Patienten wird erwartet. „In den vergangenen Tagen war unsere Intensivstation jederzeit aufnahmefähig. In welchem Bereich wir Bettenkapazitäten ausweiten, orientiert sich am Gesundheitszustand der Patienten. Wir stellen fest, dass ein Großteil unserer Covid-19-Patienten eine Versorgung auf der Überwachungs- oder Normalstation benötigt. Wir konzentrieren deshalb aktuell hier unsere personellen Ressourcen und bleiben damit parallel handlungsfähig, wenn der Bedarf an Intensivbetten steigt“, informiert Dr. Hartmut Husstedt, Ärztlicher Direktor der Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Kontaktbeschränkungen können lebensnotwendig werden
„Die Lage ist ernst. Unsere Mitarbeiter sind stark belastet, die Zahl der krankheitsbedingten Ausfälle steigt. Wenn die Covid-19-Fälle in OSL und die Zahl der schwer Erkrankten weiter so anwachsen wie in den vergangenen Tagen, kommen wir an unsere Kapazitätsgrenze. Es kann lebensnotwendig werden, dass jeder im Landkreis und darüber hinaus die Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen konsequent einhält. Die Infektionszahlen müssen zurückgehen, damit wir auch weiterhin jedem, der Hilfe benötigt, entsprechend unserer medizinischen und pflegerischen Standards helfen können“, appelliert Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, eindringlich.

 

Finanzieller Ausgleich für Corona-Maßnahmen offen
Die Einschränkung des Leistungsspektrums zu Gunsten der Erhöhung der Bettenzahlen in den Pandemiebereichen ist für die Klinikum Niederlausitz GmbH mit erheblichen Einnahmeausfällen verbunden. Ob diese mit den am 18. November beschlossenen Ausgleichszahlen für Krankenhäuser erstattet werden, ist bislang unklar. Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden: Ein Krankenhaus muss über Notfallstufe 2 oder 3 verfügen -  das Klinikum Niederlausitz hält die Notfallstufe 1 vor. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis muss für die Ausgleichszahlungen über 70 liegen, was im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der Fall ist. Zudem muss die Auslastung der bei DIVI gemeldeten Intensivkapazitäten über 85 Prozent betragen.
„In den vergangenen Wochen haben wir diese Auslastung fast immer erreicht. Dieses Kriterium bestraft aber unserer Meinung nach Kliniken dafür, wenn sie Patienten in deren Sinne so früh wie möglich von der ITS verlegen, oder wenn freie ITS-Betten für den zu erwarteten Bedarf vorgehalten werden. Schon ein Bett mehr, das wir auf der Intensivstation verfügbar machen, kann uns unter die Marke von 85 Prozent Auslastung bringen. Wir wünschen uns mehr Flexibilität für die Inanspruchnahme dieser Ausgleichszahlungen. Wir sind darauf angewiesen, um ausreichend Pandemie-Betten vorzuhalten“, ordnet Tobias Vaasen die Regelung für das Klinikum Niederlausitz ein. 

 

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz vom 20.11.2020)

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - aktuelle Fallzahlen / Umzüge / Hotline-Zeiten

(18. 11. 2020)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(18.11.2020, 15 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Über zwei Wochen, nachdem mit der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg verschärfte Corona-Regelungen in Kraft getreten sind, bleibt die Situation angespannt. Dies gilt auch für den Landkreis OSL. Der kumulierte Wert der seit Anfang März bei Bürgerinnen und Bürgern in OSL laborbestätigten Infektionen liegt zum Stand heute bei 727 (+ 40). Am 2. November waren es 315, einen Monat zuvor noch 79.

 

372 Personen in OSL, und damit ein neuer Höchstwert, sind aktuell nachweislich infiziert. Auch die Zahl der engen Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall, die sich für die Dauer von 14 Tagen in einer häuslichen Quarantäne befinden, erreicht mit 1.217 Frauen, Männern und Kindern einen neuen negativen Rekord.

 

Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, liegt bei 175,55. OSL gehört damit mit Spree-Neiße (189,1) und Cottbus (191,6) zu den Landkreisen mit den meisten Neuinfektionen in ganz Brandenburg. Die niedrigste 7-Tage-Inzidenz registriert landesweit derzeit der Landkreis Prignitz mit 32,8 Fällen.

 

Allein seit Dienstag kamen in OSL 40 neue Fälle hinzu – darunter viele Einzelpersonen, aber auch einzelne Fälle bei Kindern und Personal in Schulen und Kitas. In Quarantäne befinden sich aktuell einzelne Kinder, Klassen bzw. Gruppen, Lehrkräfte bzw. Erzieher in einem OSZ in Schwarzheide, einem Gymnasium in Senftenberg, einer Oberschule in Großräschen und Grundschulen in Senftenberg (Brieske), Vetschau/Spreewald und Großräschen sowie in Kitas in Vetschau/Spreewald inkl. Ortsteil Raddusch, im Amt Ortrand (Lindenau) und in Senftenberg. Auch Fälle bei Personal bzw. Bewohnern in Pflegeeinrichtungen sind bekannt. Hotspots gibt es nach Auskunft von Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes, jedoch bislang glücklicherweise nicht.

 

Angesichts der derzeitigen Entwicklung ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Patienten im Klinikum Niederlausitz in den nächsten Wochen perspektivisch weiter steigt und sich die Situation zunehmend verschärft. Die Mediziner im Klinikum Niederlausitz erwarten in der Region Ende November die Hochphase von Covid-19-Patienten mit schweren Verläufen, auch bei jüngeren Menschen.

 

Momentan werden im Klinikum 36 Covid-19-Patienten behandelt, davon sechs auf der Intensivstation. Alle sechs werden beatmet. Um auf die wachsende Zahl der intensiv- und überwachungspflichtigen Covid-19-Patienten zu reagieren, wurden zuletzt Umstrukturierungen in den Krankenhäusern Senftenberg und Lauchhammer umgesetzt, ein Teil der geplanten Behandlungen verschoben und teilstationäre Bereiche vorübergehendend geschlossen. Mit diesen Maßnahmen steht mehr Personal für die High-Care-Bereiche und für die Bereiche mit infektiösen Patienten zur Verfügung. Patienten und Mitarbeiter der Krankenhäuser Senftenberg und Lauchhammer werden engmaschig auf Corona getestet.

 

„Das Klinikum Niederlausitz erreicht bei der laufenden Entwicklung bald seine Kapazitätsgrenze der Behandlung von Covid-19-Patienten“, mahnt Landrat Siegurd Heinze. “Wenn es keine Trendwende bei den Neuinfektionen geben sollte, werden zudem weitere Verschärfungen bei der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und gegebenenfalls auch Allgemeinverfügungen des Landkreises zu erwarten sein. Die Lage ist nicht nur angespannt, sondern ernst.“ 

 

Am 17. und 18.11. wurden für den Landkreis OSL zudem weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Verstorbenen auf 8 Personen seit März 2020 an.

 

 

+++ Umzüge Sachgebiet Wirtschaft und Förderung und Betreuungsbehörde +++

Um auf den gestiegenen Raumbedarf im Gesundheitsamt zu reagieren, ziehen das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung und die Betreuungsbehörde zeitweise aus dem Gebäude in der Großenhainer Straße aus. Die neuen Büros befinden sich ab der kommenden Woche im Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße in Senftenberg. An den Umzugstagen 19.11. (Betreuungsbehörde) und 24.11. (Wirtschaft und Förderung) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. An den darauffolgenden Tagen können sich Bürgerinnen und Bürger an den bekannten Sprechtagen und unter den gewohnten Kontaktdaten gern wieder an die Bereiche wenden.

 

Mit dem Auszug der Bereiche stehen für das Gesundheitsamt zehn zusätzliche Arbeitsplätze bereit. Diese sollen genutzt werden, um weiteres Personal insbesondere in der extrem aufwendigen Kontaktpersonenermittlung und -nachverfolgung einzusetzen. Derzeit unterstützen bereits zehn Soldaten der Bundeswehr sowie zwei Containment Scouts des Robert Koch-Instituts die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dieser Aufgabe. „Wir schaffen es derzeit noch, die Kontaktpersonen zu ermitteln und zu betreuen, dies gelingt aber nur noch unter größten Anstrengungen und dank externer Hilfe“, erklärt Rosenthal.

 

Ab dem 19.11. erhält das Team erneut weitere Unterstützung. Vorgesehen sind täglich jeweils zwei freiwillige Helfer des Kreisauskunftsbüros des DRK Kreisverband Lausitz e.V., sowie ab dem 25.11. zusätzlich drei Beschäftigte aus unterschiedlichen Bundesbehörden, die sich bei ihren Dienstherren bzw. Arbeitgebern freiwillig hierfür meldeten. Auch die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden sicherten im Ergebnis eines Amtshilfeersuchens der Kreisverwaltung bei Bedarf personelle Unterstützung zu. 

   

+++ geänderte Hotlinezeiten ab 21. November +++

Die Kreisverwaltung reagiert auf das Anrufaufkommen und passt seine Hotline-Zeiten an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 21. November unter der bekannten Telefonnummer 0800 870 1100 wie folgt zu erreichen:

 

Montag – Freitag                 8-16 Uhr

Samstag & Sonntag           9-13 Uhr

 

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren oder eine E-Mail zu senden (). Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

 

Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit. Es wird gebeten, sich möglichst zunächst hier zu informieren. Damit unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Bemühen, schneller auf Anliegen reagieren zu können.

 

Auch das Corona-Bürgertelefon im Land Brandenburg, Telefonnummer: 0331 866-5050 bzw. die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Telefonnummer: 030 346465100 können bei Fragen zum Thema angewählt werden.

 

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskünfte im Hinblick auf Testungen und vermittelt Anlaufstellen. 

 

Corona-Pandemie: Novemberhilfe soll schnell ausgezahlt werden

(18. 11. 2020)

Brandenburg hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die außerordentliche Corona-Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 ausgezahlt werden kann. Das Kabinett hat heute die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gebilligt.

 

Das Unterstützungsprogramm zur Bewältigung wirtschaftlicher Folgen aufgrund des aktuellen teilweisen Lockdowns soll so unkompliziert wie möglich umgesetzt werden. Zwischen Bund und Ländern sind dazu alle wichtigen Fragen geklärt.

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Wir sind froh, dass die Novemberhilfe nun endlich in Sack und Tüten ist. Sofern die Technik mit der notwendigen Software beim Bund läuft, sollten erste Auszahlungen ab Ende November möglich sein. Es ist wichtig, dass wir das Programm schnell umsetzen und das Geld rasch bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommt. Denn wir wissen, wie dringend die vom neuen Teil-Lockdown Betroffenen diese Unterstützung benötigen. Es ist gut, dass mit dem Programm auch Soloselbstständige erfasst werden. Diese können ihre Anträge direkt stellen und müssen nicht zwingend über einen Steuerberater gehen. Gut ist auch, dass eine rasche Abschlagszahlung vorgesehen ist“.

 

Am 28. Oktober hatten Bund und Länder beschlossen, Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen direkt oder indirekt besonders betroffen sind, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats.

 

Umgesetzt wird das Zuschussprogramm von den Ländern. Anträge auf die Novemberhilfe können in Kürze über die bundeseinheitliche IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Das brandenburgische Wirtschaftsministerium wird auf seiner Homepage https://mwae.brandenburg.de informieren, ab wann dies möglich sein wird.

 

Die Anträge müssen elektronisch über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Diese können den Antrag direkt über das Portal stellen. Die Anträge werden von der Investitionsbank des Landes Brandenburg bearbeitet.

 

Wer ist antragsberechtigt?

 

Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).

 

Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o. g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen). 

 

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungen infolge des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden. 

 

Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.

 

Was wird gezahlt? 

 

Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. 

 

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

 

Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. 

 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang!

[Pressemitteilung]

[Anhang - Therm-Sheet Novemberhilfe]

Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages / Landrat: 75 Jahre nach Kriegsende sind Austausch und Erinnerung wichtiger denn je

(16. 11. 2020)

Stilles Gedenken anlässlich des diesjährigen Volkstrauertages am 15. November 2020: Am Sonntagvormittag kamen in Senftenberg einzelne Vertreter von Kreisverwaltung, Kreistag, Stadt Senftenberg, Bundeswehr und Kirche in kleinem Rahmen zusammen, um gemeinsam der weltweiten Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern. Am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges neben der Wendischen Kirche legten sie unter Trommelwirbel und dem Ehrenspalier durch Bundeswehrsoldaten Blumengebinde nieder.

 

Zu den Anwesenden zählten neben OSL-Landrat Siegurd Heinze und dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bernd Leubner auch die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, der Pfarrer der katholischen Pfarrgemeinde Senftenberg Matthias Grzelka und Oberstleutnant Karsten Rost vom Kreisverbindungskommando der Bundeswehr.

 

Die diesjährigen Veranstaltungen anlässlich des Volkstrauertages standen im Zeichen des Kriegsendes vor 75 Jahren. Heinze: „Heute wächst der Nationalismus erneut, inmitten unserer Gesellschaft. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir öffentlich gemeinsam der Opfer der Kriege gedenken und uns über Grenzen hinweg über vergangenes Leid, dessen Ursachen und die Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander austauschen. Wir müssen unser Bewusstsein dafür schärfen, dass der Frieden ein Gut ist, den es zu bewahren gilt.“ Jeder Einzelne könne einen Beitrag hierfür leisten, machte er deutlich. Dies sei heutzutage, angesichts all der Krisen in der Welt und auch der Entwicklungen in Deutschland und Europa, „vielleicht sogar wichtiger denn je“.

 

Einen besonderen Dank sprach Heinze in Richtung von Bernd Leubner für die Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. aus. Der Volksbund, gegründet am 16. Dezember 1919, ist eine humanitäre Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Aktuell betreut der Volksbund 832 Kriegsgräberstätten mit über 2,8 Millionen Kriegstoten in 46 Staaten. Die Mitglieder dienen Angehörigen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge als Ansprechpartner, beraten öffentliche und private Stellen, unterstützen die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördern die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Heinze: „17 Millionen Tote des Ersten Weltkrieges und 55 Millionen Tote des Zweiten Weltkrieges sind das furchtbare Ergebnis von Nationalismus, Diktatur und Völkermord. Die Kriegsgräber und die Gedenkstätten für die Toten und Vermissten sind Orte der Trauer und der Erinnerung: Sie mahnen uns zu Verständigung, Versöhnung und Frieden. Die Arbeit des Volksbundes war und ist wichtig. Für das geleistete Engagement gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank und unsere Anerkennung“.

 

Um die Arbeit weiter zu unterstützen, helfen aktuell erneut zehntausende Menschen im ganzen Bundesgebiet bei der diesjährigen Haus- und Straßensammlung des Volksbundes. Auch die Kreisverwaltung ruft dazu auf, sich zu beteiligen. 

 

Spenden können an das Konto des Volksbundes Brandenburg gerichtet werden. Spendenkonto: Deutsche Bank Potsdam, BIC DEUTDEDB160, IBAN DE94 1207 0024 0325 2236 00

 

Zum Volkstrauertag

Der Volkstrauertag wurde auf Vorschlag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Während der NS-Zeit wurde aus dem Volkstrauertag ein „Heldengedenktag“. Seit 1945 wird am Volkstrauertag auch der zivilen Opfer des Krieges gedacht. So treten neben die toten Soldaten auch Frauen, Kinder und Männer, die in den besetzten Ländern und in Deutschland zu Opfern von Krieg, Gewalt und NS-Verfolgung wurden. Heute wird am Volkstrauertag an die Opfer von Krieg und Gewalt erinnert und gleichzeitig zu Versöhnung, Verständigung und Frieden gemahnt.

 

Auch den gefallenen Soldaten der Bundeswehr soll am Volkstrauertag gedacht werden, dies sind mehr als 3.200 Bundeswehrangehörige seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955, die in Ausübung ihres Dienstes ums Leben gekommen sind. 114 von ihnen starben im Auslandseinsatz oder in anerkannten Missionen. Neun Soldaten allein im Jahr 2019.

 

Die Kreisverwaltung führt jedes Jahr anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkveranstaltung in der evangelischen Peter und Paul Kirche in Senftenberg mit anschließender Kranzniederlegung am Gefallenendenkmal für die Opfer des Ersten Weltkrieges neben der Wendischen Kirche durch. Die Veranstaltung wird traditionell durch den Kammerchor und -Orchester der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz unter Leitung von Musikschulleiter Ulrich Stein musikalisch umrahmt. Die diesjährige Veranstaltung in der Kirche wurde aufgrund der derzeitigen Entwicklungen rund um das neuartige Coronavirus abgesagt.

Foto zu Meldung: Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages / Landrat: 75 Jahre nach Kriegsende sind Austausch und Erinnerung wichtiger denn je

Nachmittagsbetreuung für ältere Kinder und Jugendliche mit Behinderung wird weiter gefördert

(16. 11. 2020)

Das Bildungs- und Jugendministerium führt die im August 2019 als Modellprojekt eingeführte Absicherung der Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ab Sekundarstufe I unverändert fort. Entsprechende Angebote von Vereinen, Verbänden und Initiativen, Gemeinden, Ämtern oder Landkreisen können mit monatlich 300 Euro je betreutem Kind oder Jugendlichen gefördert werden.

 

Berufstätige Eltern insbesondere von Schülerinnen und Schülern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sind unter Umständen ganz oder teilweise an ihrer Berufsausübung gehindert, wenn ihr Kind außerhalb der Schulzeit einen Betreuungsbedarf hat und ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht gegeben ist. Die Betreuungszeiten der Förderschulen und „Schulen für gemeinsames Lernen“ reichen oft nicht aus, um eine volle Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen. Und ab Klasse 7 haben die Schülerinnen und Schüler altersbedingt keinen Rechtsanspruch mehr auf Kita- bzw. Hortbetreuung.

 

Jugendministerin Britta Ernst: „Die Erziehung eines Kindes mit einer schweren Behinderung bringt für die betroffenen Familien große Belastungen mit sich. Die Sicherstellung der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen am Nachmittag macht das Leben für die Familien leichter und schafft die Voraussetzung für eine bessere Teilnahme am Berufsleben und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Teilhabe.“

 

Dank der Förderung konnten im vorigen Schuljahr 2019/20 177 Kinder und Jugendliche mit Behinderung am Nachmittag ein Betreuungsangebot von Trägern der freien Jugendhilfe oder Vereinen, Verbänden und Initiativen wahrnehmen. Dafür hat das Bildungs- und Jugendministerium insgesamt 241.200 Euro bereitgestellt. Mit der Fortführung des Förderprogramms ist das Ziel verbunden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung weiter zu verbessern und verlässlicher zu machen. Die Mittel in Höhe von monatlich 300 Euro je betreutem Kind oder Jugendlichen werden den Landkreisen und kreisfreien Städten vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellt. Interessierte Träger wenden sich an den für sie zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3522

Mail:

Internet: mbjs.brandenburg.de

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020

(16. 11. 2020)

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, informiert, dass im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 16.11.2020 (Nr. 26/2020) der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020 mit folgendem verfügendem Teil veröffentlicht wurde:

 

  1.   Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020 (GZ: 60.7.15-70.18-0725/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 15/2020 vom 19.06.2020, wird widerrufen.
  2. Der Widerruf tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Der Widerruf einschließlich Begründung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ -> „Amtliches & Ausschreibungen“ -> „Bekanntmachungen und Richtlinien“ abrufbar sowie im Amtsblatt Nr. 26/2020 vom 16.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgedruckt.

Klinikum Niederlausitz: Entscheidung zur Partnersuche rückt in greifbare Nähe - Positive Entwicklung des Klinikums soll künftig gemeinsam fortgesetzt werden

(12. 11. 2020)

Mit Blick auf das nahende Jahresende rückt das Thema Partnersuche für das Klinikum Niederlausitz erneut stark in den Fokus der Sitzungstermine von Kreisausschuss und Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Basierend auf einem Kreistagsbeschluss hatte die Kreisverwaltung im Februar mit der Suche nach einem Mitgesellschafter für das kommunale Unternehmen begonnen. Gemeinsam mit einem solchen soll der positive Kurs des Klinikums künftig weiter fortgesetzt werden. Das Verfahren befindet sich zwischenzeitlich in der finalen Phase. Noch in diesem Jahr könnte der Kreistag eine Entscheidung herbeiführen.

 

„Wir sind zuversichtlich, im Ergebnis eine langfristige und zukunftsweisende Partnerschaft, im Sinne der Menschen vor Ort, aber insbesondere auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums, eingehen zu können“, macht Landrat Siegurd Heinze, gleichzeitig Vorsitzender der Gesellschafterversammlung, mit Blick auf den Fortschritt im Interessenbekundungsverfahren deutlich.

 

In den letzten Monaten hatte die Kreisverwaltung die Partnersuche gemeinsam mit der Geschäftsführung des Klinikums sowie den mit der wirtschaftlichen Sanierung der Klinikum Niederlausitz GmbH beauftragten Krankenhausspezialisten des Beratungsunternehmens WMCF und der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther intensiv vorangetrieben.

 

Zurückblickend gab es unzählige Gespräche mit potenziellen Interessenten, interne Beratungen, Analysen und Abstimmungen. Im Mai fand das Verfahren mit der ausführlichen Präsentation der konkretisierenden Angebote von vier aussichtsreichen Bietern im Kreisausschuss seinen Zwischenstand. Im Ergebnis des weiteren Prozesses überzeugten zwei Interessenten mit ihren abgegebenen Konzepten und Angeboten. Hierbei handelt es sich um den deutschlandweit vertretenen privaten Krankenhausbetreiber SANA Kliniken AG sowie das kommunal geführte Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus.

 

Interessenten stellen Ansätze für Zusammenarbeit vor

In einer Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages im Kulturhaus in Hörlitz in der vergangenen Woche stellten Vertreter in Form des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung und des Gesellschafters ihre Unternehmen, ihre konzeptionellen Ansätze für eine an den Bedürfnissen der Region orientierte zukünftige Ausrichtung des Klinikums Niederlausitz und ihre Vorstellungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit den Abgeordneten vor. Im Ergebnis stimmte das Gremium einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Vertragsverhandlungen mit beiden Bietern weiter fortzusetzen.

 

An dem Termin nahmen auch die Geschäftsführung des Klinikum Niederlausitz, das Ärztliche Direktorat sowie der Betriebsrat teil. Am Freitagnachmittag (6.11.) informierte Heinze gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Alexander Erbert und der Geschäftsführung in einem Gesprächstermin im Klinikum die Chefärzte, das Direktorium und den Betriebsrat zum aktuellen Stand und wandte sich parallel auch mit einem Schreiben im Intranet an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

 

„Die Präsentationen beider Angebote waren sehr überzeugend. Jedes für sich bietet hervorragende Chancen und Perspektiven für die Klinikum Niederlausitz GmbH. Wir haben in 2020 gut gewirtschaftet und sind damit ein attraktiver Partner für andere Häuser. Diese Ausgangsposition führt zu der glücklichen Situation, dass der Kreistag die Wahl zwischen zwei vielversprechenden Partnern hat, mit denen wir notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kliniken umsetzen können“, ordnet Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, den Zwischenstand des Verfahrens aus Klinikums-Sicht ein. 

 

Entscheidung könnte noch im Dezember fallen

Die abschließende Entscheidung darüber, mit welchem Bieter und unter welchen Konditionen künftig eine Partnerschaft angestrebt wird, trifft der Kreistag voraussichtlich am 17. Dezember, spätestens in einem Sonderkreistag im Januar 2021. Heinze: „Die Abgeordneten des Kreistages haben nunmehr die Gelegenheit und Aufgabe, sich intensiv mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen und den Ansätzen der Bieter zu beschäftigen. Die Interessenten werden im Kreistag im Dezember abermals anwesend sein, zu ihren Konzepten ausführen und Fragen der Abgeordneten beantworten.“

 

Dem bevorstehenden Abschluss des Verfahrens zur Partnersuche für das Klinikum blickt er positiv entgegen: „Der Mitgesellschafter wird das Klinikum in seiner weiteren Entwicklung aktiv fördern und unterstützen. Das Klinikum bleibt der Anker der medizinischen Versorgung in der Region – und gewinnt an Stärke und Strahlkraft. Die Notfallversorgung sowie die stationäre medizinische Versorgung bleiben auch in Zukunft gesichert, die Klinikstandorte Senftenberg und Lauchhammer erhalten. Die finale Entscheidung für einen der beiden Bieter fällt unter Einbeziehung der Geschäftsführung, des Ärztlichen Direktorates sowie auch des Betriebsrates des Klinikums.“

 

Hintergrund:                                                     

Die seit Anfang Januar 2020 eingesetzten Geschäftsführer Tobias Vaasen und Prof. Dr. Christian Wallwiener haben gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums unter anderem mit Umstrukturierungen, Sachkosteneinsparungen, der Stärkung der Akut- und Notfallversorgung und der Rekrutierung von medizinischem Fachpersonal die wirtschaftliche Situation des Hauses parallel zur Bewältigung der Corona-Pandemie verbessert. Bis 2021 rechnet die Geschäftsführung mit einem ausgeglichenen operativen Ergebnis.

 

Dennoch bleibt die Suche nach einem strategischen Partner aus betriebswirtschaftlichen Aspekten, insbesondere mit Blick auf die aufgewachsenen Verbindlichkeiten und auf künftige Investitionen, unabdingbar, um den positiven Kurs des Klinikums weiter fortzusetzen. Im Kreistag am 27. Februar beschlossen die Abgeordneten daher die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Suche nach einem Mitgesellschafter.

[Pressemitteilung des LK OSL zum Klinikum Niederlausitz]

Klinikum Niederlausitz bündelt Personal am Standort Senftenberg

(10. 11. 2020)

In den High-Care-Bereichen im Krankenhaus Senftenberg werden Patienten versorgt, die eine Beatmung oder eine permanente Überwachung der Vitalfunktionen benötigen. Mit den steigenden SARS-CoV-2-Neuinfektionen in der Region wächst der Bedarf an dieser Versorgungsstufe. Das Klinikum Niederlausitz reagiert darauf mit temporären Umstrukturierungen und der Bündelung von unter anderem internistischem und anästhesiologischem Fachpersonal am Standort Senftenberg. Am Morgen des 6. November sind im Klinikum Niederlausitz zwölf Covid-19-Patienten in stationärer Behandlung, davon fünf beatmet auf der Intensivstation.

An den Krankenhausstandorten in Senftenberg und Lauchhammer finden seit Tagen umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen statt, um die Versorgung weiter zu gewährleisten. Durch die Bündelung von qualifiziertem Personal am Standort Senftenberg kann hier flexibler auf eine steigende Zahl von schwerkranken Patienten reagiert werden. Einzelne Stationen werden zudem in infektiöse und nicht-infektiöse Bereiche getrennt, um den Aufwand in der Versorgung infektiöser Patienten für Pflegepersonal und Ärzte zu reduzieren und um gleichzeitig Patienten, die nicht an Covid-19 erkrankt sind, keinem Ansteckungsrisiko auszusetzen.

Am Standort Lauchhammer befindet sich unter anderem die Klinik für Geriatrie mit 60 Betten. Hier werden ältere und häufig chronisch erkrankte Menschen behandelt. Für sie ist das Risiko eines schweren Verlaufs im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion besonders hoch. Auch um das Infektionsrisiko für diese Risikopatienten so gering wie möglich zu halten, konzentriert sich die Behandlung akutkranker und überwachungspflichtiger Patienten aktuell in Senftenberg.
„Die zweite COVID-19-Welle schwappt ins Klinikum. Wir versorgen jetzt mehr Covid-19-Patienten gleichzeitig als im gesamten Frühjahr 2020. Damit tritt unser Notfallplan wieder in Kraft. Wir schalten zurück in den Krisenmodus, um die medizinische Versorgung in der Region aufrechtzuerhalten“, äußert sich Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, zu den ergriffenen Maßnahmen. In einigen Fällen werden geplante Behandlungen in Rücksprache mit den Patienten verschoben. So kann die Belegung von Intensiv- und Überwachungsbetten aktiv gesteuert werden. „Entscheidungen zur Verschiebung von geplanten Behandlungen werden immer sorgfältig medizinisch abgewogen, Gesundheitsrisiken nehmen wir nicht Kauf. Wenn wir Behandlungen absagen, wirkt sich das auch auf unsere wirtschaftliche Situation aus. Es braucht jetzt parallel zu den Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen von der Politik Maßnahmen, um Krankenhäuser in dieser Situation zu unterstützen“, beschreibt Tobias Vaasen die Herausforderungen beim Freihalten von Betten.

Das Klinikum Niederlausitz baut zudem seine Teststrategie bei Mitarbeitern und Patienten aus. Bei Patienten wird unmittelbar vor der stationären Aufnahme ein Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 durchgeführt. Das Ergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten vor, so dass sich der Patient im Falle eines positiven Ergebnisses umgehend isolieren kann. Auch die Teststrategie für Mitarbeiter wird in der kommenden Woche großteils auf diese Antigen-Schnelltests umgestellt. Positive Ergebnisse werden sowohl bei Patienten als auch bei Mitarbeitern mit einem PCR-Test validiert. Aktuell sind fünf Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert und befinden sich in Quarantäne.

 

 

Landwirtschaftsministerium startet Abgabeprämie für Schwarzwild

(10. 11. 2020)

Potsdam – Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen, müssen die Wildschweinbestände weiter reduziert werden. Ab heute (9. November 2020) wird erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete angenommen. Das Landwirtschaftsministerium zahlt eine Abgabeprämie. Die Landkreise haben dafür Abgabestellen eingerichtet.

 

Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 Kilogramm 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt.

 

Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet. Eine detaillierte Übersicht der Sammelstellen finden sich auf der Internetseite des Agrarumweltministeriums

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/jagd/afrikanische-schweinepest/

oder dem Geoportal Forst Brandenburg/Themenbereich ASP: http://www.brandenburg-forst.de/LFB/client/. Für den Landkreis Märkisch Oderland werden die Orte der Sammelstellen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

In den ASP-Restriktionszonen, in denen die Jagd weiterhin erlaubt und erforderlich ist, ist es aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig, Wildschweinfleisch zu vermarkten. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinkt, finanziert das Landwirtschaftsministerium die Abgabeprämie. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben wird, können auch Wildschweine aus diesen Bereichen (außer weiße Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet jedoch noch untersagt.

 

Die Jagdausübungsberechtigten erhalten die Abgabeprämie von den Landkreisen. Diese wird zum Jagdjahresende bei den unteren Jagdbehörden mit dem im Internet verfügbaren Formular beantragt und anschließend ausgezahlt. Die bereits bestehende Erlegungsprämie für Schwarzwild mit 50 Euro pro erlegtes Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 wird auch für die abgegebenen Stücke weiter angerechnet.

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam

 

Telefon: +49(0)331/ 866 -7011

Mobil:     +49 172 3252013

 

E-Mail:

Neu auf Twitter: https://twitter.com/MLUKBrandenburg

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - aktuelle Fallzahlen / abgesagte Veranstaltungen / Grippeschutzimpfung

(06. 11. 2020)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(06.11.2020, 15 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen steigt weiter an.

Zum Stand 06.11. sind 221 Personen nachweislich mit dem Virus infiziert. Kumuliert wurde seit März dieses Jahres bei 408 Personen in OSL eine Infektion festgestellt. 4 in OSL wohnhafte Personen sind bislang im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt bei 128,00.

 

Im Klinikum Niederlausitz werden derzeit 12 Patienten mit Covid-19 behandelt, davon 5 Personen beatmet auf der Intensivstation. Derzeit werden im Krankenhaus in Senftenberg Maßnahmen zur Ausweitung der Bettenzahl zur Behandlung von Patienten mit Covid-19 umgesetzt. An den Krankenhausstandorten in Senftenberg und Lauchhammer finden hierfür seit Tagen umfangreiche Umstrukturierungen statt

 

Insbesondere die Zahl der Personen, für die das Gesundheitsamt aufgrund eines längeren und engeren Kontaktes zu einem bestätigten Corona-Fall eine 14-tägige häusliche Quarantäne anordnet, ist über die vergangenen Tage hinweg weiter deutlich gestiegen. Aktuell betrifft dies über 800 Personen.

 

Dem Gesundheitsamt wurden unter anderem mehrere in OSL wohnhafte Kontaktpersonen zu nachgewiesenen Fällen außerhalb des Landkreises gemeldet, etwa resultierend aus einer Beschäftigung in Betrieben außerhalb von OSL.

Mit den steigenden Fallzahlen gibt es immer wieder auch nachgewiesene Infektionen im Zusammenhang mit Kitas, Schulen, Pflege- oder anderen Einrichtungen. Insbesondere hieraus ergibt sich schnell eine größere Zahl an engen Kontaktpersonen.

Derzeit sind in OSL unter anderem in fünf Kindertagesstätten und 2 Schulen Corona-Fälle nachgewiesen. Hierbei handelt das Gesundheitsamt nach dem Grundsatz, für nichtbetroffene Personen in den Einrichtungen den Betrieb weiter zu ermöglichen.

Aufgrund von Nachfragen von Eltern, deren Kinder sich in häuslicher Quarantäne befinden, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass Kontaktpersonen zu Kontaktpersonen gemäß Richtlinien des RKI nicht in häusliche Quarantäne müssen. Bedeutet: Hatten die Eltern keinen längeren und engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall in der Einrichtung, ist für diese keine häusliche Quarantäne erforderlich.

 

+++ Veranstaltungen werden abgesagt +++

Mehrere Veranstaltungen müssen aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens ausfallen.

 

Unter anderem wurde die für den 21.11. geplante gemeinsame traditionelle Auszeichnungsveranstaltung des Landkreises und des Kreisfeuerwehrverbandes Oberspreewald-Lausitz abgesagt. Die Ehrungen für 40, 50, 60 und 70 Jahre treue Dienste bei der Feuerwehr sollen bei den jeweiligen Trägern im kleinen Rahmen durchgeführt werden.

 

Auch die zentrale Gedenkveranstaltung des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und des Landkreises anlässlich des Volkstrauertages 2020 am Sonntag, 15. November, wird nicht wie gewohnt stattfinden. Die traditionelle Veranstaltung mit Redebeiträgen und musikalischer Begleitung durch den Kammerchor und -orchester der Kreismusikschule unter Leitung von Ulrich Stein in der Peter-Paul-Kirche wird abgesagt. Um 11:30 Uhr soll es unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln eine Kranzniederlegung am Ehrendenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs (hinter der Wendischen Kirche) in Senftenberg geben. Hieran werden unter anderen Landrat Siegurd Heinze, die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich und der Vorsitzende des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bernd Leubner, teilnehmen.

 

Wie Landkreis und Sparkasse Niederlausitz mitteilen, fällt auch der für den 18. November angedachte gemeinsame Tag des Ehrenamtes aus. Hierbei werden in jedem Jahr ehrenamtlich besonders engagierte Frauen und Männer aus OSL ausgezeichnet und für ihre Verdienste geehrt. Die Vorschläge für die Nominierungen ergehen direkt aus den elf Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Um die Arbeit der jeweils bis zu zwei Personen aus jeder der elf OSL-Kommunen dennoch angemessen zu würdigen, erhalten diese in diesem Jahr per Post ein Auszeichnungsschreiben, gemeinsam mit einer Dankesurkunde und der Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg.

 

Ebenfalls abgesagt wird der gemeinsame Neujahrsempfang der Sparkasse Niederlausitz und der Kreisverwaltung im Januar 2021. „Die Entwicklungen rund um Covid-19 lassen eine solche Veranstaltung leider nicht zu. Die Entscheidung zur Absage ist bedauerlich, aber die einzig richtige Entscheidung“, erklären Landrat Siegurd Heinze und Lothar Piotrowski, Vorsitzender des Vorstandes.

 

+++ Grippeschutzimpfungen +++

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bieten aufgrund der anhaltenden Arbeitsverdichtung im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus bis auf Weiteres weiterhin keine Grippeschutzimpfungen und Impfberatungen an. Bei Verlust des Impfausweises können diese als Duplikat auch von den Hausärzten ausgestellt werden.

Klinikum Niederlausitz weiterhin aufnahmefähig

(05. 11. 2020)

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist entgegen anders lautender Meldungen nach wie vor aufnahmebereit auch für Intensivpatienten. "Die Anzahl der belegten Betten ändert sich dynamisch, Stand jetzt sind zwei Intensivbetten frei. Wir verzeichnen ein hohes Aufkommen an akutkranken Patienten in der Notaufnahme und in den High-Care-Bereichen. Wir haben noch niemanden verlegt und planen das auch nicht. Wir haben ein hochqualifiziertes Team an Ärzten und an Pflegekräften, die unsere Patienten entsprechend aktueller medizinischer Standards und den neuesten Erkenntnissen in der Covid-19-Therapie behandeln. In den nächsten Tagen werden weitere Bettenkapazitäten zur Verfügung stehen, mit denen wir die Versorgung weiter sicherstellen. Wir passen die Bettenzahl entsprechend des Bedarfs und des Anstieges der Fallzahlen an. Richtig ist, dass aufgrund des hohen Patientendurchlaufs zur Zeit eine sehr hohe Belastung des medizinischen Personals in den Notaufnahmen und in den High-Care-Bereichen herrscht", äußert sich Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, die aktuelle Lage am 4. November 2020 um 13:00 Uhr betreffend.        

SeeCampus-Bibliothek geschlossen

(04. 11. 2020)

Die Bibliothek im SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide bleibt bis auf weiteres geschlossen.

 

Nähere Information finden Sie auf der Seite der SeeCampus-Bibliothek.

Wohngebiet Pappelweg in Lauchhammer: Eigentümer und Anwohner über Zeitraum der Absiedlung informiert

(04. 11. 2020)

Zu den Ergebnissen eines neuerlichen Gutachtens für das Gebiet Pappelweg in Lauchhammer hat am 3. November auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer, Roland Pohlenz, eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer und Anwohner im Bereich des Pappelwegs in Lauchhammer stattgefunden. Hierbei informierten das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und dem Bergbausanierer LMBV zu den geotechnischen Untersuchungsergebnissen für den Bereich des Wohngebietes Pappelweg in Lauchhammer.

 

Wie bereits auf der Einwohnerveranstaltung am 25. Juni 2020 angekündigt, haben das Landesbergamt und der Landkreis im Zuge des Verfahrens ein weiteres, speziell geohydrologisches Gutachten beauftragt. Widerlegt wurde damit die zwischenzeitlich bestehende Befürchtung, die sofortige Beendigung aller Nutzungen müsse angeordnet werden.

 

Die gutachterliche Einschätzung lautet ungeachtet dessen, dass die Absiedlung der Grundstücke im Hinblick auf die Gefahr der Bodenverflüssigung des Untergrundes nach wie vor geboten ist. Nach Ausschöpfung aller denkbaren Ermittlungen und Prüfungen mit entsprechenden Sachverständigengutachten besteht demnach Einigkeit bei den zuständigen Ordnungsbehörden, dass der Standsicherheitsgefahr nicht anders als nur durch eine Absiedlung zu begegnen ist. Eine Sanierung und damit Stabilisierung des Baugrunds unter den Gebäuden ist nicht möglich.

 

Wie lange das bestehende und nicht weiter verminderbare Restrisiko noch tragbar ist, war Gegenstand ausgiebiger fachlicher Erörterungen des Landkreises und des Landesbergamts mit verschiedenen Gutachtern und Vertretern der LMBV. Im Ergebnis empfehlen das Landesbergamt und der Landkreis als zuständige Ordnungsbehörden den Anwohnern und Gartennutzern, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit möglichst schnell – jedoch spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 – umzuziehen.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Auch das neuerliche Gutachten ändert nichts an der Tatsache, dass es, wie schon bei der Grubenteichsiedlung und der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer keine Alternative dazu gibt, den Standort Pappelweg dauerhaft aufzugeben. Ich bedaure diesen Umstand zutiefst und habe Verständnis für die Sorgen der betroffenen Anwohner. Der Landkreis wird gemeinsam mit dem Landesbergamt als zuständige Ordnungsbehörden weiterhin alles dafür tun, Lösungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu finden. Ich appelliere vor dem Hintergrund der latent bestehenden Gefährdung an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit möglichst zeitnah zu handeln.“

 

Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz: „Die LMBV wird sich im Auftrag von Bund und Land Brandenburg um die weitere Umsetzung der Entschädigungsfragen kümmern. Dazu gab es im Anschluss an die Bürgerversammlung persönliche Gespräche mit den Eigentümern, die zu weiteren vorabgestimmten Gesprächsterminen führen werden. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Pappelweg-Anwohnern bei voller Unterstützung aller am Prozess Beteiligter.“

 

Roland Pohlenz, Bürgermeister der Stadt Lauchhammer: „Die von allen Anwohnern bzw. Grundstückseigentümern lang erwartete weitere gutachterliche Bewertung der Situation am Pappelweg hat nicht nur die unumgängliche Notwendigkeit der Absiedlung bekräftigt, sondern zugleich den zuständigen Behörden ermöglicht, eine klare Aussage zum noch verfügbaren Zeitrahmen bis zur endgültigen Aufgabe des Wohnstandortes zu definieren. Gleichzeitig bin ich jedoch froh, dass die von mir mehrfach geäußerte Bitte, die Betroffenen nicht länger im Unklaren zu lassen, erfüllt worden ist. Ich werde weiterhin alles dafür tun, dass der noch verfügbare Zeithorizont genutzt wird, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Betroffenen und den Entscheidern des Landes und des Bundes zu finden.“

 

Jan Drews, Abteilungsleiter Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) im Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg (MIL): „Das Land Brandenburg hat ein großes Interesse daran, dass alle Beteiligten gemeinsam Lösungen für die betroffenen Anwohner finden. Wir sind uns bewusst, mit welchen Härten die notwendige Absiedlung für sie verbunden ist. Die gestrige Informationsrunde der zuständigen Behörden mit den Betroffenen hat hierfür eine gute Arbeitsgrundlage geschaffen.“

 

Hintergrund:

Das heutige Stadtgebiet von Lauchhammer ist durch intensiven, lange währenden Braunkohlenbergbau geprägt. In und um die ehemaligen Ortschaften der heutigen Stadt Lauchhammer wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts kleinere Tiefbaugruben betrieben. Ab Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten kleineren Tagebaue. Aufgrund der sich weiter entwickelnden umliegenden Großtagebaue und der damit nahezu dauerhaften Absenkung des Grundwassers wurden Siedlungen für die Bergleute unter anderem auf gekippten Flächen im heutigen Stadtgebiet errichtet. Seit Beendigung des Bergbaus Anfang der 1990er Jahre steigt das Grundwasser wieder an. Damit verbunden sein können Vernässungen von Gebäuden, aber auch Gefährdungen im Zusammenhang mit möglichen Verflüssigungen im Untergrund, die bis hin zum Geländeeinbruch eine Gefahr für die darauf befindlichen Gebäude darstellen.

Aktionstage im November zur Einhaltung des Mund-Nase-Schutzes im ÖPNV: Verstärkte Kontrollen durch Polizei und Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg

(04. 11. 2020)

Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf häufigere Kontrollen der Maskenpflicht einstellen. Darauf haben sich im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg Vertreter von Ländern und Kommunen sowie von Polizeibehörden und Verkehrsunternehmen verständigt.
Die Behörden und Verkehrsunternehmen kontrollieren im November gemeinsam die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in beiden Ländern. Zudem wird es vier regionale Aktionstage mit Schwerpunktkontrollen geben, die durch die jeweilige Polizei der Länder bzw. des Bundes begleitet werden, um die Durchsetzung sicherzustellen. Der erste Aktionstag startet in Brandenburg, wo die Polizeidirektion Ost am Donnerstag, den 5. November, mit den Verkehrsunternehmen kontrollieren wird.

 

Seit dieser Woche gelten deutschlandweit strengere Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus. Neben vielen Einschränkungen im öffentlichen Leben wird auch weiterhin verstärkt auf die Präventionsmaßnahmen gesetzt. Die AHA-Regeln: Abstand – Händewaschen (Hygiene) – Alltagsmaske stehen dabei nach wie vor im Mittelpunkt.
Gerade im ÖPNV kann der gebotene Abstand nicht immer eingehalten werden, der Maskenschutz ist hier besonders wichtig. Bereits seit 27. April 2020 schreiben deshalb die jeweiligen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen in Berlin und Brandenburg vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die allermeisten Fahrgäste halten sich an die Regeln, die dadurch vor allem andere schützen und vorbeugend dazu beitragen, das Virus nicht weiterzuverbreiten.


Der kleine Prozentsatz bislang Uneinsichtiger soll jetzt noch einmal verstärkt von Sinn und Zweck der Mund-Nase-Bedeckung überzeugt werden –nachdrücklich und mit Konsequenz. Unterstützt wird diese Aktion von den zuständigen Polizeidirektionen der Länder bzw. der Bundespolizei.
 
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht nur in Bussen und Bahnen Pflicht, sondern meist ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.


Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV können mit Bußgeldern bis zu 500 Euro sanktioniert werden.

Die regionalen Aktionstage mit strengeren Kontrollen und die damit einhergehende konsequentere Durchsetzung der sogenannten Maskenpflicht dienen insbesondere dazu, auf Basis der bestehenden Hygienekonzepte den ÖPNV auch weiterhin sicher zu halten. Die große Mehrheit der Fahrgäste hält sich bereits zuverlässig an die Regeln, ist solidarisch und bedeckt Mund und Nase in Bus und Bahn. Angesichts steigender Infektionszahlen müssen Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis an erster Stelle stehen. Die Aktionstage nehmen dies noch einmal besonders in den Fokus.

 

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg:

 

„Der weit überwiegende Teil unserer Fahrgäste hält sich an die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die Schwerpunktkontrollen sind eine gute und bereits bewährte Maßnahme. Expert*innen aus Politik und Gesundheit sind überzeugt, dass das Bedecken von Mund und Nase größere Übertragungen des Virus in Bussen und Bahnen bisher verhindert hat. Das sollten wir unbedingt und alle gemeinsam auch weiterhin so halten. Wo diese Einsicht fehlt, muss dann auch konsequent nachgeholfen werden. Eben auch zum Schutz derjenigen, die sich an die Regeln halten. Ich danke vor allem den Frauen und Männern der Länder- und der Bundespolizeibehörden, die uns nun bei der Umsetzung unterstützen." 

 

 

 

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Strategie & Kommunikation / Presse

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10623 Berlin

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[Pressemitteilung des VBB]

Foto zu Meldung: Aktionstage im November zur Einhaltung des Mund-Nase-Schutzes im ÖPNV: Verstärkte Kontrollen durch Polizei und Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Quarantäneverordnung – Allgemeine Quarantäne-Dauer auf 10 Tage verkürzt

(03. 11. 2020)

Neue Quarantäne-Regeln für Ein- und Reiserückkehrende aus ausländischen Corona-Risikogebieten: Das Kabinett hat heute in einer Videokonferenz der neuen SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung zugestimmt. Sie tritt am 9. November in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2020. Damit setzt Brandenburg die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes vom 14. Oktober um.

 

Im Vergleich zur bisherigen Regelung ist vor allem neu: Die allgemeine Quarantäne-Dauer wird von 14 auf 10 Tage verkürzt. Und: Die Quarantäne endet frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung ist, dass die Person ein negatives Testergebnis vorlegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss die Person einen weiteren Test machen lassen.

 

Neu ist außerdem eine digitale Einreiseanmeldung.

 

Es gibt weiter zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, für den „kleinen Grenzverkehr“ (Aufenthalte bis zu 24 Stunden) sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte nach dem Kabinett: „Es ist wichtig, dass die Länder bei den Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus ausländische Risikogebieten einheitlich vorgehen. Deswegen setzen wir in Brandenburg die Muster-Verordnung des Bundesinnenministeriums eins zu eins um. Angesichts der zweiten Corona-Welle ist aber entscheidend, dass man jetzt am besten auf alle nicht unbedingt erforderlichen Reisen ganz verzichtet. Das gilt besonders für Reisen in Risikogebiete.“

 

Die neue Quarantäneverordnung ist ein weiterer Baustein in der Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht.

 

SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ab dem 9. November

 

Wer muss in Quarantäne?

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 aufgehalten haben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

 

Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Welches Gesundheitsamt örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach dem Ort der Absonderung.

 

Was bedeutet die Quarantäne?

Die Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.

 

Wie kann die Quarantäne-Pflicht verkürzt werden?

Die häusliche Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2-Virus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegt. Die zu Grunde liegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein und die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests) erfüllen. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufzubewahren.

 

Wichtig: Personen mit verkürzter Absonderungsdauer haben zur Durchführung eines Tests eine Ärztin oder einen Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen, wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

 

Von wem werden Risikogebiete ausgewiesen?

Über die Einstufung als Risikogebiet entscheiden das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium. Sie wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

 

Wie und wo meldet man sich bei der Einreise aus einem Risikogebiet?

Sobald die Digitale Einreiseanmeldung zur Verfügung steht, müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland unter https://www.einreiseanmeldung.de elektronisch registrieren, wenn sie aus einem Corona-Risikogebiet kommen. Ein- und Rückreisende müssen die gespeicherte und/oder ausgedruckte Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung mit sich führen, um sie dem Beförderer oder der Grenzbehörde auf Aufforderung vorlegen zu können.

 

Mit der Digitalen Einreiseanmeldung verfügen die für den Zielort zuständigen Gesundheitsämter über die notwendigen Informationen zur Überwachung der gesetzlichen Quarantänepflicht.

 

Falls die digitale Anmeldung nicht möglich ist, muss man in Ausnahmefällen eine schriftliche Ersatzanmeldung (Aussteigekarte) ausfüllen und diese an den Beförderer oder die Grenzbehörde abgeben oder nach der Einreise unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

 

Was ist bei Symptomen?

Ein- und Rückreisende sind verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

 

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Quarantäne-Verordnung sieht Ausnahmeregelungen vor. Diese beziehen sich u.a. auf Durchreisen, Grenzverkehr, private Besuche, berufliche Tätigkeit / Ausbildung / Studium, Grenzgänger / Grenzpendler und besondere Berufsgruppen.

 

Ausnahmen bei Durchreise:

Personen, die nur zur Durchreise einreisen, haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf direktem Weg und ohne jede Verzögerung zu verlassen. Das bedeutet, dass keine Zwischenaufenthalte, Übernachtungen oder Besuche zulässig sind. Eine kurzzeitige Rast (z.B. zum Essen oder Tanken) ist erlaubt.

 

Ausnahmen bei Grenzverkehr:

Wie bereits seit 24. Oktober geregelt: Personen, die sich im Rahmen des „kleinen Grenzverkehrs“ mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Land Brandenburg einreisen.

 

Ausnahmen bei privaten Besuchen:

Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten Grades, der oder des nicht dem gleichen Haushalt angehörigen Ehegattin oder Ehegatten oder Lebensgefährtin oder Lebensgefährten oder des eingetragenen Lebenspartners oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts für bis zu 72 Stunden in das Land Brandenburg einreisen oder sich zu diesem Zweck weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

 

Ausnahmen bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte:

  • Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich und unabdingbar ist; die dringende Erforderlichkeit und Unabdingbarkeit ist durch den Arbeitgeber zu bescheinigen;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und
  • hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen.

 

Ausnahmen für berufliche Tätigkeit, Ausbildung, Studium

und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte:

Personen,

  • die sich zwingend notwendig beruflich veranlasst,
  • zum Zwecke ihres Studiums, ihrer Schul- oder Berufsausbildung oder
  • zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken

von ihrem Wohnsitz im Land Brandenburg in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler) oder von ihrem Wohnsitz in einem Risikogebiet in das Land Brandenburg begeben und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger).

 

Die zwingende Notwendigkeit sowie die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sind durch den Dienstherrn, Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen.

 

Das gilt auch für alle Grenzpendler und Grenzgänger, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar in einem Risikogebiet aufgehalten haben und in das Land Brandenburg einreisen oder aus einem Risikogebiet einreisend im Land Brandenburg aufhalten.

 

Ausnahmen für Personen, die über ein negatives Testergebnis verfügen:

Es gibt weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht, die aber nur gelten, wenn die Personen über ein negatives Testergebnis auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen und dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Die zu Grunde liegende Testung darf entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests). Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufzubewahren.

 

Erfasst von dieser Ausnahme sind insbesondere: Personen, deren Tätigkeit unabdingbar ist für die Aufrechterhaltung

  • der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
  • der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
  • der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
  • der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen;

 

Die Unabdingbarkeit ist durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen.

 

Darüber hinaus gilt die Ausnahme für Personen, die in das Land Brandenburg einreisen

  • zum Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades, der oder des nicht dem gleichen Haushalt angehörigen Ehegattin oder Ehegatten oder Lebensgefährtin oder Lebensgefährten oder des eingetragenen Lebenspartners oder zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,
  • zum Zwecke einer dringenden medizinischen Behandlung oder
  • zur Erfüllung der Aufgaben eines Beistands oder zur Pflege schutz- oder hilfebedürftiger Personen,

 

sowie für folgende Personen:

  • Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz oder aus einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren,
  • Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- oder Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind, oder
  • Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchgeführt haben, sofern auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen nationalen Regierung vor Ort besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen wurden, die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der Quarantäne-Verpflichtung nicht entgegensteht und das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine Reisewarnung unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-reise-und-sicherheitshinweise für die betroffene Region ausgesprochen hat.

 

Weitere Ausnahmen:

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2020 in der Gestalt der 1. Änder

(03. 11. 2020)

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, informiert, dass im Amtsblatt Nr. 24/2020 vom 03.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2020 in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 10.08.2020 mit folgendem verfügendem Teil veröffentlicht wurde:

  1. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2020 (GZ: 60.7.15-70.18-0677/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 15/2020 vom 19.06.2020, in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.08.2020 (60.7.15-70.18-0677/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18/2020 vom 17.08.2020 wird widerrufen.
  2. Der Widerruf tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Der Widerruf einschließlich Begründung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ -> „Amtliches & Ausschreibungen“ -> „Bekanntmachungen und Richtlinien“ abrufbar sowie im aktuellen Amtsblatt Nr. 24/2020 vom 03.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgedruckt.

Neue Lage bei Afrikanischer Schweinepest: 11 weitere Fälle bestätigt; davon ein positiver Fall außerhalb bestehender Kerngebiete

(02. 11. 2020)

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei elf weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Zehn stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree um Neuzelle, eines wurde bei Friedland/Klein Briesen (LOS) gefunden. Damit gibt es bislang insgesamt 114 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg:

 

Fundort

Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei
Wildschweinen (Stand: 30. Oktober 2020)

Landkreis Spree-Neiße

13

Landkreis Oder-Spree

94

Landkreis Märkisch-Oderland

7

Land Brandenburg gesamt

114

 

Bei dem Fund außerhalb des bisher bestehenden Kerngebietes in LOS handelt es sich um Fallwild, das am 26. Oktober 2020 gefunden wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut, hat den Verdacht auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest jetzt bestätigt. Der Fundort liegt innerhalb des bereits bestehenden gefährdeten Gebiets im Landkreis Oder-Spree.

 

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Mit diesem Fund ergibt sich eine neue Lage, auf die wir nun sofort reagieren. Die Restriktionszonen werden entsprechend angepasst und erweitert. Bei der schnellen und gezielten Fallwildsuche in der Umgebung des Fundortes unterstützt die Bundeswehr. Um den Fundort wird ein neues Kerngebiet ausgewiesen und zunächst mit einem Elektrozaun eingezäunt, der später durch einen festen Zaun ersetzt wird. Auch wenn bislang sämtliche Ausbrüche in Brandenburg glücklicherweise aus den beiden bisherigen Kerngebieten nahe der polnischen Grenze stammen, war nicht auszuschließen, dass es durch die intensive Fallwildsuche weitere Funde auch außerhalb dieser Gebiete geben kann. Nun kommt es darauf an, mit den bewährten Maßnahmen auch hier dafür zu sorgen, die Verbreitung der Tierseuche schnell einzugrenzen“.

 

Ebenfalls wird das bisherige gefährdete Gebiet entsprechend der neuen Sachlage erweitert. Der Landkreis Oder-Spree wird die bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung anpassen, in der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt sind. Im gefährdeten Gebiet sind insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Vorläufige Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

 

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen – Kontakte reduzieren

(30. 10. 2020)

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

  

Ab Montag (2. November) tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen. Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht um.

 

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

 

Schulen und Kitas bleiben offen. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Brandenburg ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Vor dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung in einer Sondersitzung des Landtages Brandenburg die Abgeordneten über den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie und die sich daraus für Brandenburg ergebenden Konsequenzen informiert.

 

Mit der neuen „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ (kurz: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)“ tritt die bisher geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung außer Kraft.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Uns droht eine akute nationale Gesundheitsnotlage. Um das zu vermeiden, muss dringend gehandelt werden. Deshalb wird es bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Besonders wichtig ist mir aber, dass Kitas und Schulen und auch der Einzelhandel offen bleiben. Die anderen Einschnitte sind bedauerlich, aber notwendig um die auch in Brandenburg stark zunehmende Infektionsrate nach Möglichkeit anzuhalten und dann zu verringern. Die Lawine beginnt zu rollen. Wir müssen sie stoppen. Das gelingt uns nur gemeinsam. Jeder Tag zählt. Und jeder ist gefordert. Im Eigeninteresse und für die Gemeinschaft. Denn wir alle wollen das Virus besiegen und zu einem normalen Leben zurückkehren.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Der exponentielle Anstieg infizierter Personen ist wirklich besorgniserregend. Wir können als politisch Verantwortliche in diesem Land nicht tatenlos zusehen, wie diese Erkrankungslawine unsere Gesellschaft und unser Gesundheitssystem erfasst. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit sind überragende Verfassungsgüter. Deshalb müssen wir jetzt entschlossen handeln und mit eingreifenden konsequenten Maßnahmen das Infektionsgeschehen schnell auf ein Maß zurückführen, dass es wieder beherrschbar macht und eine sinnvolle Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter überhaupt wieder ermöglicht. Dazu müssen Kontakte um 75 Prozent reduziert werden. Da ein breiter gesellschaftlicher Konsens darin besteht, dass Schulen und Kitas weiter geöffnet bleiben sollen und die Wirtschaft keinen Total-Lock-down erleiden soll, müssen deshalb im Bereich der privaten Kontakte und des Freizeitverhaltens sehr erhebliche Einschränkungen geleistet werden. Das ist sehr schmerzlich, aber nach Ansicht der Landesregierung und vieler wissenschaftlicher und medizinischer Fachgesellschaften sinnvoll, angemessen und verhältnismäßig. Gemeinsam werden wir Corona überstehen.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Entwicklung der vergangenen Wochen zwingt uns zu drastischen Maßnahmen. Uns allen ist bewusst, welche Belastung ein weiterer Lockdown für viele Menschen in unserem Land bedeutet. Wir müssen erneut Opfer bringen, wir müssen uns weiter in Verzicht üben und für manche Brandenburgerinnen und Brandenburger verbinden sich mit dem Lockdown ernstzunehmende wirtschaftliche Sorgen und Ängste. Trotzdem führt an dieser Entscheidung kein Weg vorbei. Wir sind jetzt als Gesellschaft gefordert mit Geduld und Disziplin den November durchzustehen. Brandenburg hat es erfolgreich durch die erste Corona-Welle geschafft und wir werden es gemeinsam auch schaffen die zweite Welle zu brechen. Unsere Polizei wird wie gewohnt Amtshilfe leisten und bei der Kontrolle der Maßnahmen unterstützen. Dabei gehen die Kolleginnen und Kollegen stets mit dem nötigen Augenmaß vor. Oberstes Ziel der Polizei ist es, die Bürger auf Verstöße hinzuweisen, um diese abzustellen. Wir wissen, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Bürger dem auch folgt und sich an die Regeln hält. Diejenigen, die sich jedoch renitent weigern, die Regeln einzuhalten, müssen auch mit Bußgeldern rechnen, die teilweise sehr teuer werden können.“

 

Mitten in der zweiten Welle: In Brandenburg erhöht sich die Zahl der erfassten Corona-Infektionen seit Anfang Oktober exponentiell: Am 1. Oktober gab es 274 COVID-19-Erkrankte, am 10. Oktober waren es 591, am 18. Oktober 1.178 und am heutigen Freitag sind es 2.642.

 

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner verzehnfachte sich innerhalb der letzten vier Wochen von 6,3 auf 67,5. Im Sommer lag der Wert teilweise bei 1. Damit ist ganz Brandenburg Risikogebiet.

 

Auch die Zahl der stationären Behandlungen von COVID-19-Patienten steigt: Mussten Anfang Oktober 13 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, sind es heute 204.

 

 

 

 

Zu den konkreten Maßnahmen der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zählen:

 

Abstands- und Hygieneregeln

Jede Person ist verpflichtet,

  • die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten,
  • grundsätzlich einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot); sofern die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

Ausnahmen: Das Abstandsgebot gilt nicht

  • für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht,
  • im Bereich der Kindertagesbetreuung,
  • zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen diesen und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen; die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt,
  • zwischen Schülerinnen und Schülern bei der Wahrnehmung von Schulsport,
  • zwischen Studierenden bei der Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen,
  • im Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlerinn/en, Bundesligateams sowie Kaderathletinn/en der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet,
  • bei der Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken, sofern die Angebote in festen Gruppen wahrgenommen werden,
  • wenn für die Wahrnehmung beruflicher, dienstlicher oder der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten die Unterschreitung des Mindestabstands zwingend erforderlich ist.

 

 

Mund-Nasen-Bedeckung

Grundsätzlich haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im öffentlichen Raum überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen nicht möglich ist.

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss verpflichtend getragen werden von:

  • allen Teilnehmenden bei Versammlungen und Demonstrationen,
  • allen Teilnehmenden bei religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sowie anderer Glaubensgemeinschaften,
  • allen Personen in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels (ausgenommen ist das Personal, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn dort die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird),
  • allen Personen bei körpernahen Dienstleistungen,
  • allen Personen in Gaststätten (die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben), Kantinen, Mensen, Cafeterien, Rastanlagen und Autohöfen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten,
  • Besucherinnen und Besuchern in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheimen,
  • allen Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (einschließlich Taxen und vergleichbare Angebote, Schülerbeförderung); dies gilt auch für den Aufenthalt in den dazugehörigen Wartebereichen und Haltestellen; Ausnahme: gilt nicht für das Fahrpersonal während der Fahrt,
  • in den Innenbereichen von Schulen nur von allen Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren (also auch im Unterricht, aber nicht im Sportunterricht); für alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten fünften Lebensjahr sowie das pädagogische und sonstige Personal gilt dies nur außerhalb des Unterrichts, der Ganztagsangebote sowie der sonstigen pädagogischen Angebote,
  • allen Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr in den Innenbereichen von Horteinrichtungen (außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden)
  • Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besuchern in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • allen Personen bei der Nutzung von Personenaufzügen.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (dies muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden).

 

Wichtig: Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt. Dieser muss enganliegend über Mund und Nase getragen werden und bei Durchfeuchtung gewechselt werden.

 

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, jedoch in jedem Fall nur mit maximal zehn Personen.

 

Zum öffentlichen Raum zählen alle Flächen in einem Gemeindegebiet, die für die Allgemeinheit zugänglich sind und keinen besonderen Nutzungseinschränkungen unterliegen. Also zum Beispiel öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Straßen, Gehwege und Plätze, alle öffentlichen Gebäude wie Bibliotheken und Bahnhöfe.

 

Ausnahmen: Diese Beschränkung gilt nicht für

  • die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts oder eines familiengerichtlich angeordneten begleiteten Umgangs,
  • die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen,
  • begleitete Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
  • die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

 

Das bedeutet: Erzieherinnen und Erzieher können sich weiter mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum bewegen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können sich draußen zum Spielen auf dem Spielplatz verabreden – wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Außerhalb von Spielplätzen, Schulen, Horten und Kitas gelten aber auch für alle Kinder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Alle Personen, die beruflich bedingt in größeren Gruppen zusammenarbeiten müssen, dürfen das wie gewohnt auch weiterhin tun, wenn es zwingend erforderlich ist.

 

 

Versammlungen

Für das Demonstrationsrecht gibt es keine neuen Einschränkungen.

Weiterhin gilt:

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (Demonstrationen), die unter freiem Himmel stattfinden, haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden.

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Versammlungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, haben zusätzlich sicherzustellen, dass ein regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Fischluft stattfindet (insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster).

 

 

Religiöse Veranstaltungen,
nicht-religiöse Hochzeiten und Bestattungen

Auch im Bereich der Religionsfreiheit gibt es keine neuen Einschränkungen. Weiterhin gilt:

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von religiösen Veranstaltungen außerhalb und innerhalb von Kirchen, Moscheen oder Synagogen und anderer Glaubensgemeinschaften sowie von nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Das bedeutet: Trauungen, Taufen und Beerdigungen können unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln mit Gästen weiter stattfinden. Einschränkungen gibt es aber für anschließende Feiern im privaten Rahmen (siehe dazu Abschnitt „Veranstaltungen“).

 

 

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter

Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt.

 

Veranstaltungen sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nicht ausschließlich wissenschaftlichen, unterrichtenden, geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Charakter haben, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben.

 

Das bedeutet: Alle privaten Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden, wie zum Beispiel Partys, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Taufen und Beerdigungskaffee im Anschluss einer Beerdigung, Einweihungsfeiern und Richtfeste, sind im November auf höchstens 10 zeitgleich anwesende Personen, die aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten kommen, erlaubt. Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich aufgefordert, auf Besuche am besten ganz zu verzichten.

 

Das bedeutet auch, dass Zuschauer bei Sportveranstaltungen praktisch nicht mehr zugelassen sind.

 

Wichtig für den Jagdbereich: Gesellschaftsjagden, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Tierseuchenbekämpfung und -prävention erforderlich sind, sind erlaubt.

 

 

Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter

  • unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und
  • in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden

sind untersagt. Das gilt aber nicht für Gerichtsverhandlungen.

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Ausnahme: Das gilt nicht für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsfür- und -vorsorge oder der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienen.

 

Außerdem kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag in besonderen Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen Wahlgesetzen für bevorstehende Wahlen.

 

Klarstellung: Mitgliederversammlungen sowie Vereins- und andere Gremiensitzungen können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen also stattfinden. Aber: Alle nicht zwingend notwendigen Zusammenkünfte sollten im November am besten abgesagt und verschoben oder digital durchgeführt werden.

 

Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels

Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen; es ist sicherzustellen, dass sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen,
  • einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.

 

Ausnahme von der Maskenpflicht: Das Personal der Verkaufsstellen ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn dort die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.

 

Das bedeutet: Die Geschäfte bleiben weiter geöffnet. Von „Hamsterkäufen“ wird abgeraten. Sie sind nicht notwendig. Die Versorgung ist sichergestellt.

 

Klarstellung: Wochenmärkte bzw. Grüne Märkte, auf denen vorwiegend frische Nahrungsmittel verkauft werden, dürfen weiter stattfinden, wenn die Regeln zu Abstand, Hygiene und Maskenpflicht eingehalten werden. Spezial- und Jahrmärkte sind aber für den Publikumsverkehr zu schließen. Dazu gehören zum Beispiel Töpfermärkte, Briefmarkenbörsen, Antik-, Trödel- und Flohmärkte.

 

 

Körpernahe Dienstleistungen

Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot zwischen Beschäftigten und Kunden nicht eingehalten werden kann, ist untersagt.

 

Das betrifft zum Beispiel Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe. Sie müssen im November geschlossen werden.

 

Das Verbot gilt nicht für:

  • Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio-, Ergo- oder Logotherapie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient,
  • Friseurinnen und Friseure.

 

Klarstellung: Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel medizinisch notwendige Massagen und notwendige Fußpflegen sind also erlaubt.

 

Für alle körpernahen Dienstleistungsbereiche, die weiter öffnen und arbeiten dürfen, gilt: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen,
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Die Tragepflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich, wenn medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen erbracht werden und die besondere Eigenart der Leistung dies nicht zulässt.

 

 

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen

Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Ausnahmen: Das gilt nicht für

  • Gaststätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen,
  • Gaststätten im Reisegewerbe im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes,
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr, Polizei und Zoll,
  • Verpflegungseinrichtungen (Mensen und Cafeterien) an Hochschulstandorten sowie an betrieblichen und beruflichen Fortbildungseinrichtungen,
  • Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen.

 

Das bedeutet: Gaststätten und gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Imbissbuden können an ihrem Stand Speisen oder Getränke verkaufen, die Kunden dürfen diese aber nicht dort verzehren. Es darf dort zu keinen Menschenansammlungen kommen. Kantinen dürfen von Gästen, die nicht zum Betrieb gehören, nicht betreten werden.

 

Die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  • die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten.

 

 

Beherbergung und Tourismus

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf alle nicht notwendigen privaten Reisen und Besuche – auch von Verwandten – ganz zu verzichten.

 

Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

 

Das bedeutet: Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.

 

Wichtig: Alle Touristen, die bereits vor dem 2. November in Brandenburg eine Beherbergungsstätte bezogen haben, müssen spätestens am 4. November abreisen.

 

Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden.

 

Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt.

 

 

Sport

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für

  • Gymnastik-, Turn- und Sporthallen,
  • Fitnessstudios,
  • Tanzstudios, Tanzschulen,
  • Bolzplätze, Skateranlagen und
  • vergleichbare Einrichtungen.

 

Dieses Verbot gilt nicht für

  • den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport ist untersagt, sofern dies mit der Person eines anderen Haushalts erfolgt,
  • den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen und in Schwimmbädern,
  • den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und ‑sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Dies gilt auch für die Nutzung von Schwimmbädern

 

Das bedeutet: Der organisierte sowie der gemeinschaftliche Freizeit- und Amateursport müssen einen Monat pausieren. Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand sind weiter erlaubt. Also: Joggen, Fahrradfahren, Tischtennis, Angeln – so etwas ist weiter möglich. Aber: Kicken in größerer Gruppe auf dem Bolzplatz ist im November nicht erlaubt.

 

 

Spielplätze

Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel ist nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.

 

Auch auf Spielplätzen ist Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Tischtennisplatten können also genutzt werden. Aber nur in Anwesenheit eines Erwachsenen.

 

Der Besuch und die Nutzung von Spielplätzen und -flächen in geschlossenen Räumen ist untersagt. Indoorspielplätze bleiben geschlossen.

 

 

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime

Betreiberinnen und Betreiber von Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und besonderen Wohnformen haben bei Besuchen von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern sicherzustellen, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden,
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird,
  • Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden; die Besucherinnen und Besucher haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Besucherinnen und Besucher sowie Personal mit Besucherkontakt haben während des Besuchs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel während des Besuchs durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.

 

Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

 

Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, sofern in der jeweiligen Einrichtung aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt und noch keine wirksamen Maßnahmen zur Isolierung der betroffenen Bewohnerinnen oder Bewohner getroffen werden konnten.

 

Empfehlung: Alle sollten sich vor ihrem Besuch zum Beispiel telefonisch oder über die Internetseite bei der jeweiligen Einrichtung informieren, unter welchen Bedingungen ein Besuch möglich ist.

 

 

Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Verkehrsflughäfen

Alle Personen haben bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Dies gilt auch für den Aufenthalt in den dazugehörigen Einrichtungen (insbesondere Wartebereiche und Haltestellen). Die Tragepflicht gilt auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Verkehrsflughäfen.

 

Von der Maskenpflicht ausgenommen ist das Fahrpersonal während der Fahrt.

 

 

Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt.

 

Jugendarbeit umfasst zum Beispiel Jugendklubs oder Angebote der Kinder- und Jugenderholung. Angebote der Jugendsozialarbeit, der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung und der Familienunterstützung und -beratung sind nicht betroffen. Kinder- und Jugendheime sowie Schulinternate bleiben geöffnet.

 

 

Schulen

In den Innenbereichen von Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft besteht für folgende Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

  • für alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an Oberstufenzentren, außer im Sportunterricht,
  • für alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten fünften Lebensjahr sowie das pädagogische und sonstige Personal einschließlich der Schulleitung nur außerhalb des Unterrichts, der Ganztagsangebote sowie der sonstigen pädagogischen Angebote.

 

Das gilt nicht für pädagogisches und sonstiges Personal einschließlich der Schulleitung in den Lehrerzimmern, Vorbereitungsräumen und Büros.

 

Der Schul-Schwimmunterricht ist grundsätzlich weiterhin möglich. In der Oberstufe besteht auch keine Maskenpflicht für den Sportunterricht.

 

Hinweis: Die Schulen werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die aktuellen Schutzmaßnahmen ausführlich informieren. Fragen, ob und wie zum Beispiel Schulschwimmen oder Elternversammlungen stattfinden, beantworten die Schulen.

 

 

Horteinrichtungen

In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden.

 

Das gilt nicht für das Personal einschließlich der Leitung in den Personalaufenthaltsräumen und Büros.

 

In Horteinrichtungen und vergleichbaren Angeboten für Kinder im Grundschulalter dürfen Kinder nur in festen Gruppen betreut werden. Die Zusammensetzung der Gruppen soll so weit wie möglich die Schulklassenzusammensetzung berücksichtigen. Dies war bereits schon vorgesehen, ist jetzt aber noch konsequenter zu beachten.

 

 

Weitere Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen

In den Innenbereichen von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere in

  • Hochschulen,
  • Musikschulen,
  • Kunstschulen
  • Volkshochschulen,
  • Fahr-, Flug- und Segelschulen
  • Bibliotheken

haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Bildungs- oder Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme dies nicht zulässt (insbesondere Gesangsunterricht in Musikschulen).

 

Das bedeutet: Alle weiteren Bildungseinrichtungen wie Fahrschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen für Jugendliche, Familien und Erwachsene können auch im November Kurse und Unterricht anbieten. Aber es müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sichergestellt werden.

 

 

Büro- und Verwaltungsgebäude, Personenaufzüge

In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Alle Personen haben bei der Nutzung von Personenaufzügen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

 

Landtag und kommunale Vertretungskörperschaften

Das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleibt von den Maßgaben der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unberührt.

 

 

Schließungsanordnung

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten und -fahrzeuge, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote; Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden,
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser,
  • Kinos (außer Autokinos, Autotheater und Autokonzerte),
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien,
  • Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten,
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren, Solarien,
  • Freizeitparks.

 

Klarstellungen: Alle wissenschaftlichen und öffentliche Bibliotheken sind von der Schließungsanordnung im Land Brandenburg nicht betroffen. Sie können weiter öffnen. Das gilt auch für alle Gedenkstätten. Lotto-Annahmestellen sind keine Wettannahmestellen und dürfen ebenfalls weiter geöffnet bleiben. Schwimmbäder können für das Schulschwimmen, den Hochschulsport und für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufs- und Profisportlern sowie Kaderathletinnen und -athleten grundsätzlich weiter genutzt werden.

  

Bußgeldtatbestände

Wer gegen Maßnahmen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorsätzlich verstößt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Zum Beispiel liegt der Regelsatz bei Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum für jede Person zwischen 50 und 250 Euro. Wer in Listen für die Kontaktnachverfolgung Angaben unvollständig oder wahrheitswidrig einträgt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Wer an einer Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter teilnimmt, muss laut Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro zahlen.

  

Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium über die Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Dies gilt insbesondere im Falle von kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf die jeweilige Gebietskörperschaft.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen im Wege einer Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ergänzend getroffenen Schutzmaßnahmen bleiben in ihrer Wirksamkeit unberührt.

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 – 1416
Mail:

Internet: www.brandenburg.de

 

Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei vom 30.10.2020

[Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg]

[Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit dieser Verordnung]

[Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis OSL - aktuelle Fallzahlen / Verwaltungsstab reaktiviert / Verschärfte Corona-Maßnahmen ab Montag / Bürgerhotline erreichbar / Auf Halloween verzichte

(30. 10. 2020)

Nachdem im Landkreis OSL bereits am vergangenen Donnerstag, 22. Oktober, die 7-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten wurde und somit bis mindestens 1. November verschärfte Corona-Regeln in Kraft getreten sind (siehe PM vom 22.10.2020), ist auch eine Woche später keine Kehrtwende erkennbar. Täglich verzeichnet das Gesundheitsamt in der Großenhainer Straße in Senftenberg bis zu 20 neue Fälle. Aktuell (29. Oktober) liegt die 7-Tage-Inzidenz gemäß Zahlen des Brandenburger Gesundheitsministeriums bei 75,0.

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Aktiv infiziert sind zum Stand 29. Oktober 128 Personen. Im Klinikum werden derzeit sechs Patienten behandelt, fünf davon intensivmedizinisch. Seit Ausbruch des Virus im Landkreis OSL wurden bislang 249 Personen positiv getestet. 118 gelten zwischenzeitlich als genesen, zwei Personen sind zu Beginn der Pandemie verstorben. Eine weitere Person, die unter Vorerkrankungen litt, wurde heute gemeldet. Damit sind bisher ingesamt drei Einwohner des Landkreises im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben.

 

Die derzeit registrierten aktiven Fälle verteilen sich über den gesamten Landkreis, sogenannte „Hotspots“ gibt es nicht. Die meisten Infektionen gehen auf Zusammenkünfte und Feierlichkeiten im privaten Bereich zurück.

 

In amtlich verordneter 14-tägiger häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit über 400 als sogenannte Kategorie-1-Kontaktperson zu einem bestätigten COVID-19-Fall ermittelte Frauen, Männer und Kinder. Bei der Nachverfolgung etwaiger Kontaktpersonen mit einem höheren Infektionsrisiko handelt das Gesundheitsamt entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts.

 

Bei der zeitlich intensiven Kontaktpersonennachverfolgung und der Beratung der Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten unterstützen das Team des Gesundheitsamtes unter anderem zwei sogenannte Containment-Scouts und seit letztem Donnerstag zusätzlich fünf Soldaten der Bundeswehr. Am Dienstag zeigte der Landkreis über das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg gegenüber dem Landeskommando Brandenburg im Rahmen eines Amtshilfeersuchens weiteren Bedarf nach zusätzlicher Unterstützung seitens der Bundeswehr an. Angestrebt wird, das Team kurzfristig möglichst um weitere fünf Personen aufzustocken. Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Die Soldaten sind fachlich geschult und stellen eine große Hilfe dar. Wir sind für diese Unterstützung sehr dankbar“.

 

+++ Verwaltungsstab reaktiviert +++

Beginnend ab Montag, 26. Oktober, hat der Verwaltungsstab des Landkreises, zunächst in Form regelmäßiger Telefonkonferenzen, seine Arbeit wiederaufgenommen. Dieser hatte sich seit Juni im Standby-Modus befunden.

 

In dem administrativ-organisatorischen Organ laufen alle Informationen in Sachen Corona, den Landkreis betreffend, zusammen. Es werden aktuelle Entwicklungen überwacht, notwendige Maßnahmen auf Landkreisebene auf den Weg gebracht, deren Umsetzung organisatorisch begleitet und kontrolliert. Gleichzeitig erfolgt die Kommunikation und Zusammenarbeit in Richtung der Kommunen und Öffentlichkeit.

 

Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Leitungsspitze der Verwaltung und unterschiedlicher Fachbereiche, wie etwa dem Gesundheitsamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch Vertreter des Klinikums und der Polizei nehmen an den Lagebesprechungen teil. Bei Bedarf arbeiten weitere Fachbereiche mit, etwa im Hinblick auf die Themen Schulen, Kitas, Ordnungsangelegenheiten und ÖPNV.

                                                                                                                                       

Leiter des Verwaltungsstabes ist Gesundheitsdezernent Alexander Erbert.

 

+++ Erneut verschärfte Corona-Maßnahmen ab Montag auch in OSL +++

Die derzeit aufgrund der Überschreitung des Inzidenz-Schwellenwertes von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen geltenden verschärften Corona-Regeln im Landkreis gelten unverändert für die Dauer von mindestens 10 Tagen, d.h. bis mindestens zum 1. November (siehe osl-online.de).

 

Im Ergebnis der gestrigen Konferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden weitere umfassendere Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus vereinbart. Um die Beschlüsse in Landesrecht umzusetzen, kommt die Landesregierung Brandenburgs am Freitagnachmittag in einer Sondersitzung zusammen. Die dann aktualisierte Corona-Umgangsverordnung ersetzt die bisherige Verordnung und soll ab Montag, dem 2. November in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten.

 

Die aktualisierte Umgangsverordnung, welche die Corona-Regeln vorgibt, wird nach Veröffentlichung auch unter www.osl-online.de nachzulesen sein.

 

Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen: Siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 28.10.2020

 

+++ Bürgerhotline wieder erreichbar +++

Bürgerinnen und Bürgern stehen bei Fragen verschiedene telefonische Beratungshotlines zur Verfügung.

 

Das Bürgertelefon des Landes Brandenburg ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0331 866 5050 erreichbar. Auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere nützliche Kontaktdaten sowie täglich die aktuellen Fallzahlen.

 

Die Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 beantwortet Fragen von Patienten rund um das Thema Corona-Testmöglichkeiten und gibt Auskunft, wo Tests in der Nähe möglich sind.

 

Ab dem kommenden Montag (2. November) wird die Bürgerhotline des Landkreises wieder freigeschaltet. Unter der zentralen Telefonnummer 0800 870 1100 erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann wieder von Montag bis Freitag Auskunft zu landkreisspezifischen Fragen.

 

Erreichbarkeit der Bürgerhotline des Landkreises OSL ab 2. November:

Montag, Mittwoch, Freitag: 8-14 Uhr

Dienstag:       8-18 Uhr

Donnerstag: 8-17 Uhr.

 

+++ Auf Halloweenumzüge verzichten +++

Generell gilt: Organisierten Veranstaltungen muss ein entsprechendes Hygienekonzept zu Grunde liegen, für die Einhaltung sind die Veranstalter per Gesetz verpflichtet.

 

Auch privat organisierte Halloween-Feiern haben sich in OSL über die vergangenen Jahre hinweg verbreitet. Das Land Brandenburg rät angesichts der derzeitigen Situation dazu, in diesem Jahr am besten ganz auf Halloween-Umzüge zu verzichten.

Die Kreisverwaltung teilt aufgrund der rasanten Fallzahlenentwicklung in OSL die Auffassung der Landesregierung und rät dringend dazu, unnötige soziale Kontakte zu reduzieren, auch an Halloween.

 

In OSL gelten unter anderem verschärfte Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum und eine Anzeigepflicht privater Feiern. Bürgerinnen und Bürger sollten sich über die derzeitigen Regeln aus der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 20. Oktober informieren und diese einhalten.

 

+++ Ausweitung der Kontrolltätigkeiten +++

Aufgrund des rasanten Anstieges der Fallzahlen weitet die Verwaltung ihre Kontrolltätigkeiten zur Einhaltung der Regelungen aus der jeweils aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes aus.

 

Zeitnah führen Kontrollteams der Kreisverwaltung verstärkt Kontrollen im gesamten Landkreis durch. Die Verwaltung steht diesbezüglich zudem im Kontakt mit den Kommunen und der Polizei. Hier gab es bereits in den zurückliegenden Monaten eine sehr gute Zusammenarbeit.

 

Die meisten Fälle, denen der Bereich Bußgeldstelle derzeit nachgeht, beziehen sich auf Verstöße gegen die Regelungen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, etwa im ÖPNV oder in den Geschäften. 

 

Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Umgangsverordnung sieht empfindliche Geldbußen vor. So kann das Nichttragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Ernstfall bis zu 250 Euro Bußgeld mit sich bringen, Veranstalter nicht zulässiger privater Feierlichkeiten müssen mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen.

 

Die jeweils aktuellen Corona-Regeln sowie die zusätzlichen aktuellen verschärften Regelungen für den Landkreis OSL (Inzidenz >50 seit 22.10.) können in der aktuellen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg nachgelesen werden. Ab dem 2. November gilt die aktualisierte Verordnung mit den aufgenommenen Beschlüssen aus der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin. 

Manina Miltz-Kulowatz wechselt in das LASV

(30. 10. 2020)

Sie stand seit August 2009 als Amtsleiterin an der Spitze des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz – mit Beginn des Monats November wechselt sie in das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg nach Cottbus. Am Donnerstag (29. Oktober) beging Manina Miltz-Kulowatz ihren letzten Tag in der Kreisverwaltung.

 

Es war eine schöne Zeit, an die sie sich gern zurückerinnern werde, versicherte sie während der Verabschiedung in kleiner Runde durch Landrat Siegurd Heinze und den zuständigen Dezernenten Alexander Erbert.

 

„Als Amtsleiterin eines Jugendamtes braucht man die richtigen Menschen hinter sich – und die hatte ich. Ich lasse ein tolles Team zurück“, machte sie deutlich.  

 

Zum Team zählten zuletzt 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sachgebieten Amtsvormundschaften/Unterhalt/Elterngeld, Jugendförderung/Besondere Soziale Dienste/Kita/Jugendhilfeplanung und Allgemeiner Sozialer Dienst sowie in den Bereichen Haushaltsplanung, Entgelte/Vertragsmanagement, Widersprüche und dem Sekretariat.

Das Aufgabenspektrum des Jugendamtes reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen und Notsituationen als Ansprechpartner bereit.

Über die Jahre hinweg wuchsen die Aufgaben und der Leistungsumfang im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiter an. Mittlerweile verwaltet das Jugendamt eines der größten Budgets innerhalb des Kreishaushaltes. Allein für das kommende Jahr weist der Haushaltsentwurf einen Zuschussbedarf von knapp 39 Millionen Euro zur Erfüllung aller Aufgaben aus.

 

Den vielen Aufgaben und oft sensiblen Themen habe sie sich gern gestellt – „Nicht zuletzt, weil ich mir der Unterstützung innerhalb des Hauses stets sicher sein konnte“, blickte Miltz-Kulowatz auf die vergangenen elf Jahre zurück.

 

An umfangreiche und herausfordernde organisatorische Umstrukturierungen innerhalb ihres Bereiches oder die Bewältigung des Zustroms an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2015/2016 wird die scheidende Amtsleiterin noch lange zurückdenken. Ebenso wie an die fordernden Trägerdialoge zur Erarbeitung einer „Regionalen Rahmenvereinbarung für Leistungs-, Qualitätsentwicklung und Entgelte“ im Jahr 2018/2019. Diese fassen in einem Dokument alle ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen der Jugendhilfe zusammen. Auch eine allgemeine Leistungsbeschreibung für die Sozialpädagogische Familienhilfe wurde damals mit den Trägern erarbeitet. „Aus diesen gemeinsamen Arbeitsprozessen ist eine neue Qualität in der Kooperation zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe hervorgegangen“, würdigt der Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, das Engagement von Miltz-Kulowatz.

 

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ihre Chefin in guter Erinnerung behalten: „Verlässlich, genau und sorgfältig, eindringlich hinterfragend, stets vorbereitet, zielstrebig und pflichtbewusst, mit einer hohen Loyalität gegenüber ihren Mitarbeitern und stets einem offenen Ohr.“ – so beschreibt das Team die 50-Jährige, die zudem „stets für eine Überraschung gut und in der Lage war, auch herzlich über sich selbst zu lachen“.

 

Landrat Siegurd Heinze schätzte insbesondere die Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit der langjährigen Jugendamtsleiterin: „Wir bedauern es sehr, dass Sie gehen, wünschen Ihnen für die neue berufliche Herausforderung aber selbstverständlich alles Gute. Sie sind als Gast jederzeit gern gesehen“, brachte er es zum Abschied auf den Punkt. 

 

Die zuvor als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht tätige Juristin trat die Stelle als Amtsleiterin im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 6. August 2009 an. Im Januar 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung des Dezernates II. Zum 1. November wechselt sie in das LASV nach Cottbus.

 

Die vorübergehende Leitung des Jugendamtes übernimmt ihr bisheriger Stellvertreter Stephan Hermann, Sachgebietsleiter des Bereiches Allgemeiner Sozialer Dienst.

 

Die Ausschreibung für die Nachbesetzung der Stelle wird zeitnah unter www.osl-online.de veröffentlicht.

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Pressemitteilung der neuen Bühne Senftenberg - Neue Bühne Senftenberg stellt Spielbetrieb ein

(30. 10. 2020)

Vom 2. bis zum 30. November finden am Senftenberger Theater gemäß des Beschlusses des Bundes und der Länder keine Vorstellungen statt. Alle drei Novemberpremieren werden aller Voraussicht nach in den Dezember verschoben.

 

Die neue Bühne Senftenberg stellt ihren Spielbetrieb ein. Vom 2. bis zum 30. November finden am Senftenberger Theater gemäß des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober keine Vorstellungen statt.

Der Probenbetrieb läuft weiter. Die drei für den November geplanten Premieren „Wichtelweihnacht im Winterwald“, „Rosa bockt oder wie das mit dem Dornröschen wirklich war“ und „Das Wirr-Wahr-Weihnachtsmärchen“ werden in den Dezember verschoben. Die Termine wird die neue Bühne Senftenberg zeitnah veröffentlichen.

 

Manuel Soubeyrand, Intendant der neuen Bühne Senftenberg zur aktuellen Lage: "Die Theater zu schließen ist eine tiefgreifende und weitreichende Entscheidung des Bundes und der Länder. Sie trifft uns alle hart. Wir werden trotz ausgesetztem Spielbetrieb weiterhin unsere drei Weihnachtstücke proben, um mit unseren Zuschauer*innen ein gemeinsames Weihnachtsfest verbringen zu können. An diese habe ich noch folgende Bitte: Bleiben Sie zu Hause, damit wir uns im Dezember wiedersehen."

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Woidke zu Corona-Pandemie: Einschränkungen jetzt notwendig, um starke Ausbreitung zu verhindern

(28. 10. 2020)

Woidke zu Corona-Pandemie: Einschränkungen jetzt notwendig, um starke Ausbreitung zu verhindern

 

Die Landesregierung wird am Freitagnachmittag die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung aktualisieren. Damit sollen die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts in Landesrecht umgesetzt werden. Die neue Verordnung soll – wie auch in den anderen 15 Bundesländern – ab Montag, 02. November, und bis Ende des Monats gelten. Nach 14 Tagen ist erneut eine Konferenz vorgesehen, um die Entwicklung zu bewerten. Dies gab Ministerpräsident Dietmar Woidke heute nach der Telefonkonferenz bekannt. Er zeigte sich zufrieden, dass die 16 Länder mit der Bundesregierung zu einvernehmlichen Lösungen kamen.

 

Woidke: „Es wird bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Das ist notwendig, um die in der gesamten Bundesrepublik und auch in Brandenburg stark zunehmende Infektionsrate zu stoppen und zu verringern. Wir müssen runter von der Welle und wieder in ruhigeres Fahrwasser. Wenn wir jetzt nicht stoppen, wird es stürmisch. Dann kommt auch unser Gesundheitssystem an Grenzen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Jeder Tag zählt.“ Zugleich tritt er dafür ein, dass Bundestag und Landtage in die Entscheidungen eingebunden werden, „auch weil eine akute nationale Gesundheitsnotlage droht“. Gegenüber Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hat er deshalb bereits heute eine Befassung des Plenums angeregt.

 

Mit der Umsetzung des 16 Punkte umfassenden heutigen Beschlusses sollen insbesondere soziale Kontakte deutlich verringert werden. Woidke: „Das ist entscheidend, um erfolgreich zu sein. Das muss in die Breite wirken, da laut Robert-Koch-Institut etwa 75 Prozent der Infektionen keinem speziellen Ansteckungsort zugeordnet werden können.“ Betroffen sind viele gesellschaftliche Bereiche von Gastronomie über Kultur bis Sport. Es gibt jedoch auch entscheidende Ausnahmen.

 

Für Woidke ist dabei besonders wichtig, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben sollen. Dafür ist er stets eingetreten: „Das ist für unsere Kinder und Jugendlichen, aber natürlich auch die Eltern von größter Bedeutung. Der Neustart nach den Sommerferien ist gut gelungen. Das wollen wir fortsetzen. Mein Dank deshalb an alle Beteiligten – in den Familien ebenso wie an Kitas und Schulen.“

 

Auch das normale Wirtschaftsleben kann – abgesehen von zum Beispiel gastronomischen Einrichtungen und touristischer Beherbergung – unter Einhaltung klarer Hygienebedingungen bestehen bleiben. Das gilt auch für den gesamten Groß- und Einzelhandel. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Auch für das Demonstrationsrecht oder die Ausübung von Gottesdiensten gibt es – unter dieser Bedingung – keine neuen Einschränkungen.

 

Zu den konkreten Maßnahmen:

 

  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, müssen ab 2. November geschlossen bleiben. Dazu gehören Kultureinrichtungen wie Kino und Theater, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.
  • Dies gilt auch für Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Veranstaltungen mit Zuschauern, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  • Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.
  • Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Von der Schließung ausgenommen sind Kantinen.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios werden untersagt.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen, bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.

 

In der Schaltkonferenz haben für den Bund Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zugesichert, dass von den Einschränkungen wirtschaftlich direkt betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze des Vorjahresmonats erstattet bekommen. Dazu sollen auch z.B. Soloselbständige gehören. Laut Scholz sind dafür im Bundeshaushalt bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen. Gegengerechnet werden andere öffentliche Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld.

 

Bundesweit wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Damit wurde ein neuer Höchstwert festgestellt. Das ist fast eine Verdoppelung innerhalb einer Woche. Die Zahl der Ansteckungen pro 100 000 Einwohner – die Inzidenzzahl – lag in den vergangenen sieben Tagen bundesweit bei 93,6. In Brandenburg liegt der Wert bei 54,2. Zur letzten MPK vor 14 Tagen lag er bei 23,9. Anfang Oktober waren es 5,3 – im Sommer lag der Wert an manchen Tagen nur bei 1.

 

(Quelle: PM Staatskanzlei vom 28.10.2020)

Aktuelle Corona-Situation im Klinikum Niederlausitz

(28. 10. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Am Klinikum Niederlausitz fielen weitere SARS-CoV-2-Tests positiv aus. Stand 28. Oktober 2020 sind sieben Corona-Infektionen bei Mitarbeitern nachgewiesen. Im Krankenhaus in Senftenberg werden aktuell fünf Patienten mit Covid-19 behandelt. Es werden Vorbereitungen zur Erweiterung von Intensivkapazitäten getroffen. In den nicht-medizinischen Bereichen sollen Maßnahmen wie verstärktes Homeoffice das Infektionsrisiko senken.

 

Das Zentrum für Intensiv- und Notfallmedizin des Klinikums Niederlausitz bereitet die bedarfsgerechte Erhöhung von Bettenkapazitäten für beatmungspflichtige Patienten vor. Im Frühjahr konnten bis zu 35 solcher Betten bereitgestellt werden. Alle technischen Voraussetzungen für die Reaktivierung dieser Betten sind als Ergebnis des Krisenmanagements im Frühjahr vorhanden, der Einsatz von entsprechend geschultem Personal wird aktuell koordiniert.

 

„Wir haben den Ernstfall im Frühjahr geprobt und fühlen uns gut vorbereitet. Alle packen mit an, um sowohl für unsere Covid-Patienten, aber auch für alle anderen da zu sein. Wir tun alles dafür, dass wir weiterhin ein sicherer Ort für Patienten und Mitarbeiter sind und die Versorgung wie gewohnt aufrechterhalten können“, äußert sich Dr. Hartmut Husstedt, Ärztlicher Direktor der Klinikum Niederlausitz GmbH, zur aktuellen Corona-Situation im Klinikum.

 

Um die Ansteckungsgefahr mit dem Virus unter den Mitarbeitern zu minimieren, wird die Arbeit der Verwaltungsabteilungen wo immer möglich ins Homeoffice verlegt, werden geplante Dienstreisen nicht angetreten und Präsenzveranstaltungen mit über zehn Teilnehmern abgesagt. Für den Klinikbetrieb notwendige Ausnahmen prüft das Institut für Krankenhaushygiene im Einzelfall. Der Einsatz des Antigen-Schnelltestes in bestimmten Bereichen wird derzeit erprobt.

 

„Wir bereiten uns mit Hochdruck auf einen steigenden Bedarf an Intensivkapazitäten vor. Um das Ansteckungsrisiko unter Mitarbeitern zu verringern setzen wir auf die Vermeidung von Präsenztreffen, auf engmaschige Tests bei Mitarbeitern und weiterhin auf konsequente Hygienemaßnahmen“, fasst Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, zusammen.

Anpassungen der Quarantäne-Verordnung: Kleiner Grenzverkehr ohne Verpflichtung zu Quarantäne möglich

(27. 10. 2020)

Die Landesregierung hat heute per Umlauf Änderungen der Quarantäne-Verordnung beschlossen. Die Anpassungen dienen einerseits einer möglichst wirksamen Pandemieprävention angesichts steigender Fallzahlen in zahlreichen europäischen Ländern, andererseits sollen unnötige negative Auswirkungen insbesondere auf die brandenburgisch-polnische Grenzregion und den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ vermieden werden. Daher sieht die neue Verordnung Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Quarantäne-Bestimmungen für klar bestimmte Personen- und Berufsgruppen vor.

 

Das betrifft etwa Berufspendler, Schüler oder auch Studierende. Auch enge Verwandte sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die neuen Bestimmungen treten am 24. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft. Nähere Informationen zu den Bestimmungen sind verfügbar über die zentrale Corona-Website des Landes www.corona.brandenburg.de. Die wesentlichen Informationen werden zeitnah auch in polnischer Sprache verfügbar sein.

 

In der heute vom Kabinett per Umlauf beschlossenen Änderung der Quarantäne-Verordnung sind Anpassungen beschlossen worden, die dem Leben in der grenzüberschreitenden Region Rechnung tragen. So ist der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ für Aufenthalte bis zu 24 Stunden möglich. Ebenso wurde klargestellt, dass Personen, die für ihr Studium oder zur Wahrnehmung von Bildungsangeboten die Grenze überqueren, nicht der Verpflichtung zur Quarantäne unterliegen. Besuche von Verwandten ersten Grades, Ehe- oder Lebenspartnern sowie aufgrund eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts sind künftig bis zu 72 Stunden ohne Quarantäneauflagen erlaubt.

 

Europaweit erreichen die Zahlen der neu mit dem Coronavirus Infizierten neue Höchststände. Daher gilt es einerseits, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Eindämmung zu erreichen. Andererseits sollen die Verflechtungen in den Grenzregionen und der für das alltägliche Leben der Menschen erforderliche Austausch erhalten bleiben. Dazu dient die Quarantäneverordnung, die in Brandenburg seit dem 12. Juni in Kraft ist. Die nun erfolgte Änderung nimmt Bezug auf die aktuelle Entwicklung in der deutsch-polnischen Grenzregion und setzt die zwischen dem Bund und den Ländern bereits abgestimmte Muster-Quarantäneverordnung weiter um.

 

Unverändert besteht für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig dort abzusondern.

 

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Diesen Personen ist es in diesem Zeitraum zudem untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Darüber hinaus sind die betreffenden Personen verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.

 

Ausnahmen von diesen Regelungen gelten für Personen, die nur zur Durchreise in das Land Brandenburg einreisen. Diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf direktem Weg zu verlassen. Ausnahmen gelten ebenso für Personen, die beruflich bedingt andere Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, sowie für Beschäftigte im Bereich diplomatischer und konsularischer Beziehungen, von Volksvertretungen, Regierungen und Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen oder der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen.

 

Des Weiteren sind Pendelnde, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen, von den Regelungen ausgenommen. Neu hinzu gekommen sind die Befreiungen im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden und für Besuche bei nahen Verwandten und Partnern, die bis zu 72 Stunden ohne Quarantäneverpflichtung stattfinden können.

 

Die Änderungen der Quarantäneverordnung treten ab 24.Oktober, 00:00 Uhr in Kraft und gelten bis einschließlich 8. November.

 

 

 

Die vollständige Quarantäneverordnung finden Sie auf der Homepage des Landkreises OSL unter Informationen zum Coronavirus.

[Pressemitteilung der Staatskanzlei]

„Miteinander, voneinander lernen“ – Landkreis lobt Inklusionspreis aus

(27. 10. 2020)

Bewerbungsfrist startet / Kitas, Schulen, Vereine und Co. sind gefragt

 

Kindertageseinrichtungen, Schulen und freie Träger der Jugend- und Behindertenhilfe sowie Vereine im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich ab sofort um den Inklusionspreis 2021 bewerben. Die Kreisverwaltung lobt den mit 1.500 Euro dotierten Preis für Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander im Bildungsbereich zum mittlerweile sechsten Mal aus.

 

Bei der Themenwahl erhalten die Teilnehmer weitestgehend freie Hand. Ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater, eine sportliche Aktivität oder eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zur Bildung im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes. „Die eingereichten Vorschläge sollen inhaltlich das Zusammenbringen von behinderten und nicht behinderten Menschen thematisieren, wir machen jedoch bewusst keine zu engen Vorgaben. Nur Mut!“, wirbt Delia Schäfer vom Bildungsbüro um rege Beteiligung.

 

Bewerbungen können bis zum 31. Januar 2021 per E-Mail und über den Postweg im Bildungsbüro der Kreisverwaltung eingereicht werden. Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen stehen ab sofort unter www.osl-online.de (Menüpunkt Leben und Wohnen/Bildungsbüro) bereit. Vorgeschlagen werden können auch bereits abgeschlossene Projekte, hierfür gilt die maximale Frist September 2018. Privatpersonen oder -initiativen können leider nicht berücksichtigt werden. Fragen beantwortet das Bildungsbüro des Landkreises unter Telefon: 03573/ 870-1537 oder per E-Mail: .

 

Der Inklusionspreis wird seit 2016 für inklusive Projekte, Maßnahmen und Bildungsaktionen im klassischen Bildungsbereich oder im Freizeitbereich (Bsp. Vereine, Jugendclubs usw.) vergeben. Zu den Jurymitgliedern zählen unter anderen Landrat Siegurd Heinze, die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Johanna Zabka (Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises) und Melitta Marko (Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle).   

 

Der Preisträger wird im Rahmen des Kreistages im März 2021 ausgezeichnet.

 

In diesem Jahr gelang es der Fröbel-Kita „Musikus“ aus Senftenberg, mit ihrem eingereichten Videoprojekt mit dem Titel „Regenbogenfarben“ zu punkten. Hierbei erstellten Kinder mit und ohne Förderbedarfe gemeinsam mit den Erziehern passend zum Thema Gleichberechtigung und Toleranz ein Video, das im vergangenen Jahr in der Arbeit mit der Vorschulgruppe „Rasselbande“ entstanden war. Grundlage bildet das bekannte gleichnamige Lied der Künstlerin Kerstin Ott. Dem vorausgegangen war eine entsprechende inhaltliche und musikalische Aufarbeitung des Themas.

Foto zu Meldung: „Miteinander, voneinander lernen“ – Landkreis lobt Inklusionspreis aus

Gemeinsam gegen Corona: Auf Halloween-Umzüge in diesem Jahr am besten ganz verzichten

(27. 10. 2020)

Corona-Umgangsverordnung: Was ist in Brandenburg bei privaten Feiern erlaubt – und was nicht?

 

In diesem Jahr sollten Brandenburger*innen auf Halloween-Umzüge am besten ganz verzichten. Angesichts der deutlich steigenden Corona-Zahlen stellen die beliebten Klingeltouren von Haustür zu Haustür ein zu hohes Infektionsrisiko dar. Das erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Halloween wird traditionell am 31. Oktober gefeiert. Am Vorabend von Allerheiligen ziehen alljährlich verkleidete Kinder und Jugendliche in Gruppen auf der Jagd nach Süßigkeiten durch die Straßen. „Mit diesem Brauch können Infektionen schnell weiterverbreitet werden. In Brandenburg gibt es mehrere Risikogebiete, die bei der 7-Tages-Inzidenz die Werte von 35 oder 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten haben. Deshalb müssen wir auf unnötige Kontakte verzichten“, so Nonnemacher.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher appellierte: „Soziale Kontakte deutlich zu reduzieren, das fällt nicht leicht, ist aber in dieser Pandemiephase das Gebot der Stunde. Es kommt jetzt auf das Verhalten jeder und jedes Einzelnen an. Je besser wir aufeinander aufpassen und uns gegenseitig schützen, je besser wir alle die Corona-Regeln beherzigen, umso schneller werden wir diese schwierige Zeit überstehen. Was jetzt hilft ist Abstand halten, Kontakte reduzieren, Gedränge mit vielen Menschen an einem Ort vermeiden, Maske tragen und in Räumen regelmäßig lüften. So können wir es gemeinsam schaffen, eine zweite flächendeckende Schließung von Kitas, Schulen und Wirtschaftsbereichen zu verhindern.“

 

Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tages-Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, gelten ab dem Tag Bekanntgabe für die Dauer von mindestens zehn Tagen verschärfte Kontaktbeschränkungen: Dann ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Ist das Infektionsgeschehen lokal begrenzt, können Kommunen diese Beschränkung eingrenzen.

 

Hinweise für private Feiern

 

Verantwortlich für die starke und diffuse Ausbreitung des Coronavirus waren zuletzt vor allem private Feiern im Familien- und Freundeskreis. Aus diesem Grund gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die sogenannte 7-Tages-Inzidenz Werte von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigen, schärfere Regeln für private Feierlichkeiten. Am Corona-Bürgertelefon des Landes werden dieser Tage dazu vermehrt Fragen gestellt.

 

Zu den privaten Feierlichkeiten zählen zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Taufen und Beerdigungskaffee im Anschluss einer Beerdigung, Einweihungsfeiern und Richtfeste. Also alle Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden. Bei privaten Feierlichkeiten können Situationen entstehen, in denen Menschen Abstand und Hygiene nicht mehr so diszipliniert einhalten wie es erforderlich ist.

 

Bei privaten Feiern müssen wie bei allen anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Und in geschlossenen Räumen müssen die Veranstalter*innen außerdem die Personendaten der Gäste in einem Anwesenheitsnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen. Außerdem gilt in geschlossenen Räumen: Die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

7-Tage-Inzidenz unter 35

 

Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert innerhalb von sieben Tagen unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, gilt:

 

Private Feierlichkeiten dürfen im privaten Wohnraum oder im dazugehörigen befriedeten Besitztum (z.B. Garten) mit maximal 75 zeitgleich Anwesenden durchgeführt werden.

 

7-Tage-Inzidenz über 35

 

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tages-Inzidenzwert über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, gilt ab dem Tag der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens zehn Tagen für private Feiern:

 

  • max. 15 zeitgleich Anwesende im privaten Wohnraum und Garten,
  • max. 25 zeitgleich Anwesende in öffentlichen oder angemieteten Räumen,

 

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 müssen Veranstalter*innen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn diese dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet, man muss nicht auf eine Erlaubnis warten.

 

7-Tage-Inzidenz über 50

 

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tages-Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, gilt ab dem Tag der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens zehn Tagen für private Feiern:

 

  • max. 10 zeitgleich Anwesende aus höchstens zwei Haushalten im privaten Wohnraum und Garten
  • max. 10 zeitgleich Anwesende in öffentlichen oder angemieteten Räumen,

 

Ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sich in dem 10-Tages-Zeitraum, in dem verschärfte Maßnahmen gelten, befindet, teilen die kommunalen Behörden mit.

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

[Pressemitteilung des MSGIV]

Bombenentschärfung: Vollsperrung am kommenden Sonntag

(22. 10. 2020)

Die Autobahn A 13 und die parallel verlaufende Landesstraße L 55 werden am kommenden Sonntag (25.10. 2020) im Bereich der BASF Schwarzheide für den Verkehr vollgesperrt.  Grund dafür ist eine Bombenentschärfung.

 

Die A 13 wird zwischen den Anschlussstellen Klettwitz und Ruhland gesperrt. Der Verkehr in Richtung Berlin wird an der Anschlussstelle Ruhland abgeleitet und über die Bundesstraße B 169 Richtung Senftenberg und weiter über Hörlitz und die L 60 bis zur Anschlussstelle Klettwitz geführt. In Richtung Dresden führt die Umleitung von der Anschlussstelle Klettwitz über die L 60, die B 169 und die L 63 Richtung Lauchhammer bis zur Anschlussstelle Ortrand. Die Umleitungen sind ausgeschildert.

 

Die Sperrstrecke auf der L 55 reicht vom Kreisverkehr Schwarzheide, Schipkauer Straße und dem Abzweig Schipkau.  

 

Eingerichtet werden die Sperrungen ab 7:15 Uhr und können bis zu sechs Stunden dauern.

 

Informationen zu allen Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustellen-informationssystem des Landesbetriebs: https://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.278688.de

 

 

 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

 

Steffen Streu

Pressesprecher

 

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

 

03342 249 1098

0171 566 31 28

https://www.ls.brandenburg.de

 

 

[Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen]

Instandsetzung der Bankette an der L 525

(22. 10. 2020)

Der Landesbetrieb Straßenwesen setzt die Bankettstreifen beiderseits der Landesstraße L 525 zwischen Vetschau und Missen (Oberspreewald-Lausitz) instand. Start des Vorhabens ist Montag (26.10.2020). Bis Freitag (13.11.2020) sollen die Arbeiten beendet sein.

 

Das hohe Verkehrsaufkommen während der Bauzeit des Kreisverkehrs in Vetschau hat auf der Umleitungsstrecke zwischen Vetschau und Missen zu erheblichen Beschädigungen des Straßenbanketts geführt.

 

Da die L 525 eine geringe Straßenbreite aufweist, können die Arbeiten aus Sicherheitsgründen nur unter Umleitung des Verkehrs mit mehr als 7,5 t durchgeführt werden. Die Umleitung der LKW aus Richtung Vetschau führt über die L 54 nach Calau weiter über die L 52 nach Ogrosen/Missen. Umgekehrt gilt dieselbe Umleitungsstrecke. Der sonstige Verkehr mit weniger als 7,5 t wird mit Hilfe einer Ampel an der Baustelle vorbei geführt. Mit längeren Wartezeiten im Baustellenbereich ist zu rechnen.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bittet alle Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis und um Benutzung der Umleitungsstrecke damit die Arbeiten reibungslos ausgeführt werden können.

 

Informationen zu allen Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustellen-informationssystem des Landesbetriebs: https://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.278688.de

 

 

 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

 

Steffen Streu

Pressesprecher

 

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

 

03342 249 1098

0171 566 31 28

https://www.ls.brandenburg.de

 

 

[Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen]

Klare Corona-Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen

(20. 10. 2020)

Die Corona-Neuinfektionen steigen in ganz Deutschland drastisch an. In Brandenburg liegen die aktuellen Corona-Zahlen bereits auf dem Niveau der ersten Welle im Frühjahr. Um die Infektionsdynamik unter Kontrolle behalten und eine zweite flächendeckende Schließung von Kitas, Schulen und Wirtschaftsbereichen verhindern zu können, sind jetzt weitere Infektionsschutzmaßnahmen notwendig. Das Kabinett hat deshalb heute – unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober – die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.

 

Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wenn der Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. Die neuen Regeln sollen bereits am Mittwoch, den 21. Oktober, in Kraft treten und bis zum 30. November 2020 gelten.

 

Mit dieser Änderungsverordnung schafft Brandenburg auch das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten ab. Damit wird der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober entsprochen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Der Austausch mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten letzte Woche war wichtig. Wir brauchen einen einheitlichen Rahmen für die Bekämpfung der Pandemie und möglichst einheitliche Maßnahmen bei gleichen oder ähnlichen Werten des Infektionsgeschehens. Und wir brauchen den Austausch.  Das heißt aber auch, dass die Maßnahmen und die Intensität der Beschränkungen unterschiedlich sein können, wenn die Lage unterschiedlich ist. Das ist kein Flickenteppich, sondern Handeln nach Infektionslage und mit Augenmaß. Das föderale System in Deutschland hat sich hier bewährt. Und ich setze auf die kommunale Familie. Wir brauchen immer einen engen Schulterschluss mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Und wir brauchen vor allem das Mittun und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen die Infektionsketten durchbrechen, Nachverfolgung sichern und die Kurve abflachen. Wir müssen das exponentielle Wachstum stoppen. Dem dienen heutige Kabinettsbeschlüsse.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die rasant steigenden Infektionszahlen stellen besonders die Gesundheitsämter vor enorme Herausforderungen. Die Nachverfolgung aller Kontakte von Infizierten wird immer schwieriger. Deshalb ist bei der 7-Tages-Inzidenz die Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern so entscheidend. Liegen die Zahlen in einer Region über einen längeren Zeitraum darüber, können Kontakte kaum noch verfolgt werden, und das Infektionsgeschehen wäre nicht mehr in den Griff zu bekommen. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass es dazu nicht kommt und möglichst wenig Menschen gesundheitlichen Schaden nehmen. Das kann uns gelingen, wenn sich alle diszipliniert an die notwendigen Corona-Regeln halten. Jetzt, wo sich unser Leben wegen des kalten Wetters wieder mehr in die Innenräume verlagert, steigt das Infektionsrisiko. Gleichzeitig hat die Grippesaison begonnen. Wir sind jetzt in einer Zeit, in der wir unsere sozialen Kontakte deshalb wieder deutlich reduzieren müssen.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Es stellt sich längst nicht mehr die Frage, ob es eine zweite Corona-Welle gibt. Die Frage lautet nur noch, welches Ausmaß diese zweite Welle haben wird und ob wir das Schlimmste abwenden können. Unser gemeinsames Ziel muss es jetzt sein, die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser aufrechtzuerhalten und einen zweiten Lockdown mit allen Mitteln zu verhindern. Das wird nur gelingen, wenn sich alle diszipliniert an die Regeln halten – Abstand und Maske sind dabei das A und O. Wir appellieren an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, mit Vernunft und Disziplin gegen die zweite Welle anzukämpfen. Wir wissen, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger dem auch folgt. Wir wissen aber auch, dass es noch immer Unbelehrbare gibt. Es sind Wenige, aber sie sind eine Infektionsgefahr für sich selbst und alle anderen. Deswegen werden wir die Kontrolle der Maßnahmen verstärken. Unsere Polizei unterstützt die Gesundheitsämter und Ordnungsämter dabei, wann immer es geht. Darüber hinaus haben wir vereinbart, dass die Landkreise zusammen mit der Polizei in den kommenden Wochen Aktionstage durchführen, an denen es besonders intensive Kontrollen geben wird. Auch die Bundespolizei wird jetzt vermehrt bei der Kontrolle der Maskenpflicht unterstützen. Brandenburg ist gut durch die erste Infektionswelle gekommen. Mit Vernunft und Disziplin schaffen wir das auch ein zweites Mal.“

 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten sieben Tage um 790 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt landesweit aktuell bei 31,3, vor einer Woche lag dieser Wert noch bei 17,8, vor zwei Wochen bei 9,7. Die Zahl der aktuell an COVID-19 Erkrankten hat sich innerhalb von einer Woche auf über 1.220 mehr als verdoppelt.

 

Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) auf der Internetseite https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ und die Veröffentlichungen der zuständigen kommunalen Behörden. Das ist mit dieser Änderung in der Umgangsverordnung neu; bislang wurde immer auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts verwiesen. Aufgrund des Meldeweges werden dort die Daten aber verzögert dargestellt.

 

Wichtig: Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke (35 bzw. 50) in dieser Zeit durchgängig überschritten wird.

 

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 gilt außerdem: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, muss der betroffene Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung weitergehende Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum anordnen.

 

Grundsätzlich gilt: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, richtig Lüften

 

Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Bedeckung korrekt tragen, richtig Lüften – diese Schutzmaßnahmen gelten wie bisher im ganzen Land Brandenburg.

 

Einfache Hygieneregeln tragen im Alltag dazu bei, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Deshalb ist jede Person aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/hygiene-beachten.html).

 

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige des eigenen Haushalts und in den Bereichen der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit. Auch zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrkräften gelten Ausnahmen.

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr unter anderem in Verkaufsstellen, bei körpernahen Dienstleistungen zum Beispiel beim Friseur, bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich, in Flughäfen, in den Innenbereichen von Schulen außerhalb des Unterrichts und sonstigen pädagogischen Angeboten sowie von Horteinrichtungen außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden, sowie im Kino, in Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen zu tragen.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind zum Beispiel Gehörlose und schwerhörige Menschen, Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (dies muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden) sowie Personal in Verkaufsstellen, wenn es keinen direkten Kundenkontakt gibt oder wenn dort die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.

 

Versammlungen und Veranstaltungen: Veranstalterinnen und Veranstalter müssen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen. So muss bei allen öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen der Zutritt und der Aufenthalt von Personen gesteuert und beschränkt werden, damit das Abstandsgebot entsprechend der vorhandenen Fläche eingehalten werden kann.

 

In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich: Die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden (insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil; bei einem aus technischen oder technologischen Gründen nicht vermeidbaren Umluftbetrieb raumlufttechnischer Anlagen sollen diese über eine geeignete Filtration zur Abscheidung luftgetragener Viren verfügen). Außerdem müssen die Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Wer seine Personendaten in Corona-Kontaktlisten nicht vollständig und wahrheitsgemäß einträgt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro.

 

Private Feiern: maximal 75 zeitgleich anwesende Gäste im privaten Wohnraum. Wichtig: auch hier müssen – wie bei allen anderen Veranstaltungen auch – die besonderen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 

Zu den privaten Feierlichkeiten zählen zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Beerdigungsfeiern und Taufen. Also alle Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden. Wichtig: Der Begriff der privaten Feierlichkeiten ist weit auszulegen, da hier Situationen entstehen können, in denen Menschen Abstand und Hygiene nicht mehr so diszipliniert einhalten wie es erforderlich ist. Also: Eine Vereins-Sitzung ist keine private Feier; das anschließende gesellige Beisammensein nach getaner „Arbeit“ aber schon. Eine betriebliche Weihnachtsfeier ist in der Regel keine private Feier. Wenn sich aber nur ein kleiner Kreis von Kolleginnen und Kollegen außerhalb der Arbeitszeit trifft, dann ist das privat.

 

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen: Bis zu sechs Personen dürfen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern an einem Tisch sitzen.

 

Kinos, Theater, Konzerthäuser und vergleichbare Kultureinrichtungen: Der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen kann von 1,5 Metern auf bis zu 1,0 Meter reduziert werden, soweit dies in einem entsprechenden Hygienerahmenkonzept ausnahmsweise zugelassen ist und die darin bestimmten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden (https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hygienerahmenkonzept_f%C3%BCr_Kinos_und_Kultureinrichtungen.pdf).

 

Großveranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Messen oder Volksfeste: maximal 1.000 zeitgleich anwesende Gäste. Bedingung: Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen und auf dieser Grundlage die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen (dies wird über die Großveranstaltungsverbotsverordnung geregelt).

 

Sportgroßveranstaltungen: Oberhalb einer absoluten Zahl von 1.000 Gästen sind 20 Prozent der regulären Besucher-Gesamtkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung zulässig. Dies wird bei einer Kapazität ab 5.000 Plätzen relevant. Bedingung: Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen und auf dieser Grundlage die Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen (wird über die Großveranstaltungsverbotsverordnung geregelt und gilt bis zum 15. November 2020).

 

Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin zu schließen.

 

Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Nur Erotik-Massagen ohne Geschlechtsverkehr sind erlaubt, da sie ähnlich wie andere körpernahe Dienstleistungen ein geringeres Infektionsrisiko aufweisen.

 

Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen. Erlaubt sind aber Trockensaunen über 80 °C ohne Aufgüsse.

 

Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen möglich: Feststehende Gruppen im Mannschaftssport von höchstens 30 Personen und im Individualsport von höchstens 5 Personen dürfen in der Sporthalle und anderen geschlossenen Räumen trainieren. Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.

 

Das gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35

 

Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, gilt dort nach der geänderten Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:

 

Veranstaltungen: maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.

 

Wichtig: „In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!

 

Private Feiern: maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen

 

Wichtig: Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

 

Alkohol-Ausschankverbot: Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

 

Mund-Nasen-Bedeckung gilt:

  • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen,
  • NEU: überall dort, wo Menschen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen) – das muss vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden

 

 

Das gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50

 

Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten, gilt dort nach der Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:

 

Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen

 

Private Feiern sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt.

 

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen oder ein Haushalt;

 

Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten: maximal 5 Personen oder ein Haushalt – muss vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden

 

 

 

Staatskanzlei Brandenburg
Presseamt, Onlinekommunikation
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
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Internet: www.brandenburg.de

 

[Pressemitteilung der Staatskanzlei]

Foto zu Meldung: Klare Corona-Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen

Übernachtungsplus im August - Das Lausitzer Seenland profitiert in den Sommerferien von Gästen aus dem Inland

(20. 10. 2020)

Die Übernachtungszahlen des Statistischen Bundesamtes für den August 2020 liegen vor. Das Lausitzer Seenland konnte die Übernachtungszahlen des Vorjahresmonats übertreffen. So konnten im brandenburgischen Teil des Lausitzer Seenlandes im August 19,5 Prozent mehr Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahr realisiert werden. Die Übernachtungsrückgänge belaufen sich von Januar bis August auf 8,3 Prozent. Das ist der geringste Rückgang aller brandenburgischen Reisegebiete. In der amtlichen Statistik werden Betriebe mit mehr als neun Schlafgelegenheiten abgebildet. „Somit können zwar nicht alle coronabedingten Verluste im ersten Halbjahr aufgeholt werden, dennoch sind die Folgen des Lockdowns in unserer Urlaubsregion im Allgemeinen relativ gut kompensiert worden“, bilanziert Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. Das in den Sommerferien ohnehin stark frequentierte Lausitzer Seenland konnte sich über noch mehr Nachfrage von inländischen Gästen freuen. Insbesondere die Campingplätze gelangten an ihre Kapazitätsgrenzen.

 

„Wir begrüßen die Aufhebung der Beherbergungsverbote in Brandenburg und Sachsen. Denn die Situation für die Unternehmen ist nach wie vor kritisch. Unsere Beherbergungsbetriebe und touristischen Anbieter haben sich auf die aktuelle Situation eingestellt und folgen strengen Hygieneschutzkonzepten. Wir freuen uns, dass wir insbesondere jetzt in den Herbstferien weiterhin Gäste begrüßen können, um die Verluste weiter aufholen zu können.“

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus für Gäste gibt es auf der Regionswebsite unter https://www.lausitzerseenland.de/de/service/aktuelles/artikel-aktuelle-informationen-zum-coronavirus.html sowie für Gastgeber und touristische Anbieter unter https://www.lausitzerseenland.de/de/service-fuer-touristiker/artikel-aktuelle-informationen-zum-coronavirus.html.

 

 

 

 

Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

Am Stadthafen 2

01968 Senftenberg

Tel. +49 (0)3573 725300-10

Fax +49 (0)3573 725300-9

Mobil +49 (0)172 6643593

www.lausitzerseenland.de 

 

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instagram.com/lausitzerseenland

Modernisierung der Fernradwege in OSL ist auf einem guten Weg - Attraktivität der Radfahrregion OSL steigt weiter

(16. 10. 2020)

Gut ein Jahr ist es her, dass im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der Startschuss für das Projekt Fernradwegemodernisierung fiel – Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Insgesamt rund 70 Kilometer werden neu hergerichtet oder verbessert, einzelne Strecken neu gebaut, Schutzhütten errichtet und Maßnahmen zum Wurzelschutz getroffen. Etwa 20 Kilometer wurden bereits fertiggestellt, im nächsten Jahr folgen weitere 30 Kilometer. Bis Mai 2022 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

 

OSL verfügt über ein weit verzweigtes Radwegenetz, das zu großen Teilen vor etwa 20 Jahren ausgebaut wurde. Der Zustand einiger Radwege entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. „Ziel der Maßnahme ist daher die nachhaltige Modernisierung und Aufwertung der Fernradwege angesichts der steigenden Bedeutung des Radtourismus und dessen erheblichem Beitrag zur Wertschöpfung in der Region“, erläutert Projektleiter Roland Helbig.

 

Die Arbeiten begannen im September des vergangenen Jahres an den Radwegen von Meuro in Richtung Freienhufen und zwischen Schwarzheide und Lauchhammer. Beide sind Teil der Niederlausitzer Bergbautour. Auch alle weiteren Wegeabschnitte sind Teile ausgewiesener Fernradwanderwege, wie dem Fürst-Pückler-Radweg, der Tour Brandenburg, dem Gurkenradweg oder der Seenlandroute. Ebenfalls noch in 2019 realisiert wurde ein Radwegeabschnitt samt Beleuchtung an der Hafenstraße in Großräschen. Weitere Streckenabschnitte in Schipkau, Calau, Koßwig und Sassleben sind fertiggestellt. Momentan finden Bauarbeiten an den Fernradwegen im Amt Ruhland, in Vetschau/Spreewald, am Gräbendorfer See, Senftenberger See sowie am Sedlitzer See statt. Zahlreiche weitere Streckenabschnitte im gesamten Kreisgebiet folgen. Hinzu kommen der Bau einer Brücke, mehrerer Schutzhütten und Ruhepunkte im Bereich Calau sowie Streckenabschnitten zur Lückenschließung am Großräschener See. Fünf Baufirmen waren bisher an den Maßnahmen beteiligt.

 

Die Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgt durch den Landkreis, der als Dienstleister für die Kommunen agiert. Er ist Auftraggeber und Bauherr für die Planungs- und Bauleistungen. Mit den Kommunen als Eigentümer und somit Baulastträger der Wege, Brücken und Schutzhütten sowie dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg wurden Kooperationsverträge geschlossen. Knapp elf Millionen Euro fließen letztendlich in die umfangreichen Modernisierungsarbeiten. Insgesamt 9,5 Millionen Euro mit einer Förderquote von 90 Prozent stellt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Realisierung der Maßnahme bereit. Der Rest entfällt auf die Kommunen.

 

Voraussichtlich ab 2023 folgen darüber hinaus weitere Modernisierungen. Der Grund: die Kommunen haben weiteren Bedarf entlang von Strecken angemeldet und mit einer Vereinbarung zur Ergänzung des Kooperationsvertrages bestätigt. Hierfür starten zeitnah die Ausschreibungen für die Planungsleistungen, welche die Grundlage für eine Bewilligung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bilden. Weitere rund 5,5 Mio. sollen somit in die Fernradwege des Oberspreewald-Lausitz-Kreises fließen. 

 

Informationen zu den jeweiligen Baumaßnahmen und Umleitungsstrecken werden auf den Internetseiten der Kommunen, des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. sowie des Tourismusverbandes Spreewald e.V. kommuniziert. Auch der Landkreis informiert unter www.osl-online.de.

 

„Radeln nach Zahlen“

Über ein weiteres Plus können sich die Radfahrer in OSL bereits freuen, denn ebenfalls in 2019 startete die Kreisverwaltung mit einem weiteren Projekt: der sogenannten Knotenpunktwegweisung. Das neue Orientierungssystem wurde pünktlich zu Beginn der Fahrradsaison 2020 fertiggestellt.

 

„Das Prinzip ist simpel: Die Radfahrer fahren 'nach Zahlen' von Knoten zu Knoten. Am oberen Ende eines Wegweisers verrät eine gut sichtbare Zahl auf rotem Untergrund dem Radfahrer, an welchem Knotenpunkt er sich befindet. Unter den Zielangaben befinden sich Verweise zu den umliegenden Knoten. Alle Punkte sind zudem auf einer Übersichtskarte eingezeichnet, die sich ebenfalls am Schild befindet“, erklärt Jens Bergmann aus dem Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung und zuständig für die Vermarktung des Radwegenetzes. Insgesamt gibt es in OSL 120 Knotenpunkte. Diese sind zudem mit den Nachbarlandkreisen vernetzt und eröffnen somit eine Vielzahl individuell planbarerer Touren.

 

Etwa 110.000 Euro Investitionssumme umfasste das Projekt. 90 Prozent davon stammen vom Land Brandenburg, der Rest entfällt auf die Kommunen und den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg. Der Landkreis als Fördermittelempfänger koordinierte die Umsetzung des Projektes. Die Kommunen haben sich zur Unterhaltung der Sachanlagen für 15 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes im Jahr 2037 erklärt.  

 

Die Radwanderkarte sowie der Radwegeübersichtsplan für den Landkreis OSL wurden entsprechend überarbeitet. Diese liegen ebenfalls in den Touristinformationen bereit und können auf der Landkreisseite www.osl-online.de eingesehen werden.

 

Tipp: Die Kreisverwaltung informiert zum Thema in einem Videobeitrag. Dieser ist online abzurufen.

[Geplante Modernisierungsabschnitte des Fernradwegenetzes im LK OSL. (Quelle: Landkreis)]

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Kosmos einer Kleinstadt - Die neue Dauerausstellung im Senftenberger Schloss erzählt von Ackerbürgern, Stadtbürgern und Staatsbürgern

(16. 10. 2020)

In diesem Jahr feiert der Museumsverbund des Landkreises Oberspreewald-Lausitz seinen 20. Geburtstag. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind die vier Standorte – das Freilandmuseum Lehde, das Spreewald-Museum Lübbenau, das Museum Schloss und Festung Senftenberg und die Kunstsammlung Lausitz – zu einem erfolgreichen Verbund zusammengewachsen. Gemeinsam gehören sie zu den besucherstärksten Museen in Brandenburg. Zum Jubiläum macht der Museumsverbund sich und seinen Besuchern ein besonderes Geburtstagsgeschenk und lädt mit einer neuen Dauerausstellung im Museum Schloss und Festung Senftenberg zu einer außergewöhnlichen Zeitreise ein. „Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer 1756 Ihre Nachbarn gewesen wären? Welchen Beruf Sie 1831 ergriffen hätten oder wie es sich 1978 in einer Stadt wie Senftenberg lebte?“ macht Museumsdirektor Stefan Heinz neugierig. „Unser Ziel war es, dass die Besucher das Gefühl bekommen sich durch die Jahrhunderte zu „beamen“. Die Ausstellung stellt den „Kosmos einer Kleinstadt“ in den Fokus und präsentiert besondere Objekte aus der Stadtgeschichte Senftenbergs neu. Dabei steht in jedem Raum exemplarisch ein besonderes Jahr im Fokus, vom Jahr 1631, als vier Bürgermeister die Geschicke der Stadt lenkten bis zum Start des ersten Deutschen in den Weltraum im Jahr 1978.

 

Zu den ersten Besuchern der Ausstellung zählte am Mittwoch, den 15. Oktober neben dem Bürgermeister der Stadt Senftenberg Andreas Fredrich auch der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Siegurd Heinze.

 

Landrat Siegurd Heinze: „20 Jahre Museumsverbund – rückblickend war der Zusammenschluss unserer vier Museen eine durchweg gute Entscheidung. Wie bekannt und beliebt die Museen des Landkreises sind, beweisen nicht zuletzt die stetig steigenden Besucherzahlen. Gemeinsam mit den beiden Städten Senftenberg und Lübbenau wird der Verbund auch in der Zukunft weiter erfolgreich bestehen bleiben. Dafür wünsche ich weiterhin viel Erfolg. Mein ausdrücklicher Dank gilt Stefan Heinz und seinem Team, die sich und uns mit dieser Ausstellung das beste Geburtstagsgeschenk bereitet haben. Erneut ist es ihnen gelungen, alle Generationen – ob Jung oder Alt – anzusprechen und auf eine spannende Reise mitzunehmen, von der man immer ein wenig klüger als zuvor zurückkehrt.“

 

Ackerbürger, Stadtbürger, Staatsbürger – aus der Perspektive der historischen Stadtbewohner wird die Geschichte und das Leben in einer brandenburgisch-sächsischen Kleinstadt lebendig. „Die Erzählung holt die Besucher über persönliche Geschichten ab. Unser Ziel war es, dass man immer auch einen Bezug zum Hier und Jetzt herstellen kann“, erläutert Museumsdirektor Heinz. „Die Sehgewohnheiten der Gäste ändern sich, das ist auch in die neue Ausstellung eingeflossen.“ Neben den gezeichneten Figurinen der Stadtbewohner lassen Kulissen, Soundinstallationen und interaktive Medienstationen die Besucher in die jeweilige Epoche eintauchen. Für Familien hat das Museum eine eigene Kinderebene entwickelt. „Von Epidemien, die die Menschen auch im 17. Jahrhundert beschäftigten, erzählt zum Beispiel ein Pestfloh, der sich durch unser Mikroskop betrachten lässt,“ erläutert Museumspädagogin Christiane Meister. Von Sütterlinschrift bis zu sorbischem Brauchtum lassen Mitmachstationen, Rätsel und Spiele die Themen kindgerecht erfahren. Für Gruppen bietet das Museum Erlebnisführungen und Kreativprogramme in der Ausstellung an.

 

 

 

Kontakt:

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Museum Schloss und Festung Senftenberg,
Schloss Straße, 01968 Senftenberg,
Tel: 03573-870 2400
E-Mail:
www.museums-entdecker.de

Öffnungszeiten:
Herbstferien (bis 01.11.2020) täglich 10.30 bis 17.30 Uhr
Winter (01.11. bis 04.12.2020) Di bis Fr 13 bis 17 Uhr, Sa und So 10.30 bis 17.30 Uhr
Weihnachten (05.12. bis 03.01.2021) täglich 10.30 bis 17.30 Uhr,
feiertags geöffnet, 24.12. und 31.12. geschlossen

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-870 2403

Foto zu Meldung: Kosmos einer Kleinstadt - Die neue Dauerausstellung im Senftenberger Schloss erzählt von Ackerbürgern, Stadtbürgern und Staatsbürgern

Woidke: Klarheit und gemeinsame Linie ist Grundvoraussetzung zur Corona-Eindämmung und zur Akzeptanz in der Bevölkerung

(15. 10. 2020)

Ministerpräsident Dietmar Woidke sieht durch den gestrigen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Brandenburger Linie im Grundsatz bestätigt. Bis in die Abendstunden hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und die Vertreter der Bundesländer im Kanzleramt beraten.

 

Woidke: „Alle Beteiligten haben sich für einheitliche Rahmenbedingungen bei der Bekämpfung der Pandemie ausgesprochen.  Das ist schwierig, da gleichzeitig regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel ein relativ geringes oder auch auffallend hohes Infektionsgeschehen. Es ist gut, dass wir uns bei wichtigen Punkten auf einen Konsens verständigt haben. Angesichts der stark steigenden Zahlen müssen wir eng beieinanderbleiben. Wir brauchen Klarheit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Sonst schwindet in der Bevölkerung die Akzeptanz für unsere Beschlüsse."

 

Angesichts der nach den Sommermonaten seit einigen Wochen wieder deutlich ansteigenden Corona-Infektionszahlen hatte Brandenburg seine Corona-Regeln bereits am 11. Oktober mit der aktualisierten Umgangsverordnung verschärft. Damit hat die Landesregierung einige Aspekte des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses bereits umgesetzt.

 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb eines Tages um 144 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt heute bei 23,9. Am 6. Oktober, dem Tag des letzten Kabinettsbeschlusses, waren es 9,7 und eine Woche zuvor 5,3 - im Sommer lag der Wert in manchen Wochen unter 1. Mit Cottbus hat nun auch in Brandenburg erstmals eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten und gilt damit als Risikogebiet. Auch die Landkreise Prignitz und Oder-Spree liegen bereits über dem Wert 40.

 

Woidke: „Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich, dass wir uns in Deutschland und auch Brandenburg in einer dramatischen Situation befinden. Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern. Wir setzen alles daran, damit Kitas und Schulen offenbleiben können und in den Betrieben gearbeitet werden kann. Das klappt nur, wenn sich ausnahmslos alle am Riemen reißen und die Regeln befolgen. Dann laufen wir den Entwicklungen nicht hinterher. Für mich zählen die Fakten, auch wenn es für manche zu schmerzhaften Einschnitten führt."

 

Zu den Festlegungen vom 11. Oktober gehören die strengeren Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten. Ab 50 Neuinfektionen gibt es noch stärkere Begrenzungen.

 

Mit dem gestrigen Beschluss werden die bisherigen Brandenburger Festlegungen weiter konkretisiert und auf einige Bereiche ausgeweitet. Das Kabinett wird sich damit voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung am Dienstag befassen und weitere Schritte beschließen. Die bestehende Verordnung soll entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:

 

Ab Inzidenz 35:


  • Einführung einer ergänzenden Maskenpflicht in Räumen, aber auch im Freien, wo eine höhere Übertragungsgefahr besteht bzw. Abstände nicht eingehalten werden können (dies ist in Brandenburg bereits größtenteils festgelegt)

  • Prüfung der Einführung einer Sperrstunde

  • Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen reduzieren

  • Private Feiern: 25 Teilnehmer öffentlicher Raum, 15 im privaten Raum (in Brandenburg bisher 50 bzw. 25)

  •  

 

Ab Inzidenz 50:


  • Einführung Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen

  • Einführung einer Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomie, Bar und ähnliche Einrichtungen

  • Begrenzung von Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer

  • Private Feiern bis maximal 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie maximal 10 Personen aus maximal 2 Hausständen im privaten Raum


  •  

Sofern der regionale Anstieg bis 10 Tage nach erstmaligen Überschreiten der Grenzwerte nicht gebremst werden kann, werden weitere Einschränkungen festgelegt (z. B. Kontaktbeschränkungen auf 5 Personen oder 2 Hausstände)

 

Kontrovers diskutiert wurde die Einschränkung der touristischen Beherbergung für Reisende aus Risikogebieten (Beherbergungsverbot). Hier gibt es weiter keine bundesweit einheitliche Regelung. Bund und Länder werden die Entwicklungen nach den Herbstferien auswerten und auf dieser Grundlage weiter nach einem einheitlichen Verfahren suchen. Brandenburg wird an der geltenden Einschränkung festhalten, die die Landesregierung bereits Ende Juni beschlossen hatte und der sich weitere Länder nach Beratung mit der Bundesregierung am 7. Oktober angeschlossen hatten.

 

Woidke: „Die Regel zur Einschränkung der touristischen Beherbergung gilt in Brandenburg seit Juni 2020. Sie ist daher nichts Neues. Aber erst jetzt, mit den stark steigenden Zahlen im Herbst wird sie relevant. Ich bedaure sehr im Sinne vieler Familien und auch Gastronomen und Hoteliers, dass das zeitgleich mit den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfällt. Aber wir müssen so viele physische Kontakte wie möglich vermeiden und auf nicht zwingend erforderliche Reisen verzichten. Das Beherbergungsverbot soll dazu beitragen."

 

 

Absage Spreewaldweihnacht 2020

(15. 10. 2020)

Keine Weihnachtsmärkte in den Kreismuseen

 

Schweren Herzens haben die Macher der "Spreewaldweihnacht, Zwei Märkte - eine Kahnfahrt" nun entschieden, die Veranstaltung in diesem Jahr abzusagen. "Die 12. Spreewaldweihnacht müssen wir auf das Jahr 2021 verschieben. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste auf den Märkten in Lübbenau und Lehde sowie auf den verbindenden Shuttle-Kahnfahrten zwischen Großem Spreewaldhafen und Freilandmuseum Lehde geht vor", teilt Steffen Franke von der mitveranstaltenden Kahnfährgenossenschaft mit. "Es scheint nun, sechs Wochen vor der Veranstaltung und damit zu Beginn der heißen Phase der Vorbereitungen unwahrscheinlich, die Spreewaldweihnacht mit all ihren schönen Momenten stattfinden zu lassen."

 

Die Spreewaldweihnacht lockt in der Adventszeit viele Gäste aus ganz Brandenburg, Sachsen und Berlin in die Region. Die aktuell steigenden Fallzahlen von Corona-Infektionen in Deutschland und insbesondere in den umliegenden Großstädten haben den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Kahnfährgenossenschaft Großer Spreewaldhafen Lübbenau zu der Absage bewogen. „Wir haben in den letzten Wochen intensiv an Möglichkeiten gearbeitet, die Weihnachtsmärkte durchführen zu können. Verbunden mit einem weiterhin niedrigen Infektionsgeschehen, wie es sich alle erhofft haben, hätten wir dies gern getan“, so Museumsdirektor Stefan Heinz. Bereits im Vorverkauf erworbene Tickets für die Spreewaldweihnacht werden erstattet. Die Ticketkäufer werden direkt informiert.

 

Die Entscheidung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz keine Weihnachtsmärkte in seinen Museen durchzuführen, betrifft auch das Senftenberger Schloss. Der hier für den dritten Adventssonntag geplante Weihnachtsmarkt wird ebenfalls entfallen.

 

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-870 2403

Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

(15. 10. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Zwei Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH wurden in dieser Woche positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Beide zeigten keine Symptome. Es wurden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Alle zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden SARS-CoV-2-Testergebnisse von Mitarbeitern und Patienten, die im Klinikumsumfeld Kontakt mit den Infizierten hatten, sind negativ. 

Das positive Testergebnis eines Mitarbeiters aus einem nicht-stationären Bereich ist seit dem 12. Oktober 2020 bekannt und resultiert aus dem Probelauf der internen Mitarbeiterabstrichstelle. Die Corona-Einsatzleitung des Klinikums Niederlausitz hat die Einrichtung solcher Abstrichstellen an beiden Standorten beschlossen, um Infektionen auch bei symptomfreien Mitarbeitern frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten unterbrechen zu können. In einem akutmedizinischen Bereich wurde am 14. Oktober 2020 ein weiterer symptomfreier Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet. Mitarbeiter und Patienten, die im Kontakt mit den Infizierten standen, wurden in beiden Fällen umgehend recherchiert und nach Möglichkeit direkt getestet. Nach aktuellem Kenntnisstand haben die infizierten Mitarbeiter weder Patienten noch Mitarbeiter angesteckt. Die Klinikum Niederlausitz GmbH informiert umgehend, sobald die noch ausstehenden Testergebnisse vorliegen.

Klinikbetrieb kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden

Nachdem alle notwendigen Schutz- und Meldemaßnahmen getroffen wurden gibt es derzeit weder Einschränkungen im akutmedizinischen stationären Betrieb des Klinikums Niederlausitz, noch müssen geplante Eingriffe verschoben werden. „Dass bereits beim Probelauf unserer internen Abstrichstelle ein SARS-CoV-2-Test positiv war, zeigt, dass das die richtige Strategie ist. Wir werden sie konsequent weiterverfolgen um Mitarbeiter und Patienten zu schützen. Ich wünsche den infizierten Mitarbeitern, dass sie weiter beschwerdefrei bleiben“, äußert sich Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, zur Teststrategie des Hauses.

Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten

Seit dem 7. Oktober 2020 gilt in den Krankenhäusern in Lauchhammer und Senftenberg ein genereller Besucherstopp, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ausgenommen sind nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachbereichen Schwangere unter der Geburt, lebensbedrohlich Erkrankte und Kinder. Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich.

Am 7. September wurde die Abstrichstelle des Gesundheitszentrums Niederlausitz in der Calauer Str. 3 in Senftenberg mit Unterstützung des Klinikums Niederlausitz reaktiviert. Hier können sich ambulante Patienten an zwei Vormittagen pro Woche auf Corona testen lassen. Die Abstrichstelle minimiert das Aufkommen von Patienten in den Notaufnahmen in Senftenberg und Lauchhammer, die potentiell infektiös sein könnten und dient so der Sicherheit im stationären Klinikbetrieb.  Wer einen Abstrich benötigt, wird um vorherige Anmeldung unter 03574-461258 gebeten.

Das Klinikum Niederlausitz ergreift auch mit der Erweiterung der Testkapazitäten für SARS-CoV-2, der im Verdachtsfall standardmäßigen Doppeldiagnostik für den Grippe- und Coronavirus oder der Grippeschutzimpfung für Mitarbeiter verschiedene Maßnahmen für den Infektionsschutz.

 

 

Pressekontakt

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Foto zu Meldung: Aktuelle Corona-Lage am Klinikum Niederlausitz

Corona-Fälle steigen auch im Landkreis OSL weiter an

(15. 10. 2020)

Die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 erkrankten Personen steigt auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit einigen Tagen wieder an. Am vergangenen Wochenende wurde der 100. Fall seit Beginn der Pandemie in OSL vor etwa sieben Monaten verzeichnet. Mit Stand 14. Oktober liegt der Wert bei 112.      

 

Mit derzeit 36 aktiv erkrankten Personen wurde die bislang höchste Zahl zeitgleich infizierter Personen registriert. Auch die Zahl der unter amtlich verordneter häuslicher Quarantäne stehenden Personen ist daraus resultierend gestiegen – aktuell sind es 281 Frauen, Männer und Kinder, die nachweislich engen Kontakt zu Infizierten hatten und nunmehr für die Dauer der festgelegten Quarantänezeit, in der Regel 14 Tage, die Öffentlichkeit meiden müssen. In ganz Brandenburg sind derzeit 763 Personen aktiv am neuartigen Coronavirus erkrankt (Stand 14. Oktober).

 

Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt in OSL aktuell bei 25,6 und erreicht damit noch keinen kritischen Schwellenwert, ab dem das Land in seiner aktuellen brandenburgischen Umgangsverordnung vom 11. Oktober verschärfte Corona-Regeln vorgibt. Konkret beträfe dies ab einem Wert von 35 unter anderem strengere Regeln zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Büro- und Verwaltungsgebäuden und Gaststätten sowie niedrigere Obergrenzen für private Feierlichkeiten.

 

Nachzulesen sind die Regelungen in der am Sonntag, dem 11. Oktober in Kraft getretenen und bis zum 8. November 2020 geltenden angepassten brandenburgischen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung.

 

Um dem hohen Arbeitsaufkommen in Folge der umfangreichen Kontaktnachverfolgungen, der Betreuung der Reiserückkehrer aus Risikogebieten, der Personen in Quarantäne, der Prüfung von Hygienekonzepten sowie den zahlreichen Anfragen seitens Unternehmen, Einrichtungen und Bürgern weiter nachkommen zu können, sind derzeit wieder alle Sachgebiete des Gesundheitsamtes in die Arbeit involviert. Beginnend ab Donnerstag (15.10.) dieser Woche unterstützen zusätzlich zu den beiden bereits seit Mai im Einsatz befindlichen Containment-Scouts fünf Soldaten der Bundeswehr das Team des Gesundheitsamtes bei der Kontaktpersonenermittlung und Dokumentation. Diese nehmen ihre Arbeit direkt im Gesundheitsamt in der Großenhainer Straße in Senftenberg auf. Ab der kommenden Woche sind zusätzliche Mitarbeiter aus weiteren Fachbereichen der Kreisverwaltung für die Mitarbeit im Gesundheitsamt vorgesehen.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Wir registrieren derzeit eine steigende Zahl an Fällen. Daher meine Bitte: Denken Sie an Ihre Gesundheit und an die Ihrer Mitmenschen. Setzen Sie die bekannten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen weiter konsequent um, ob beim Einkauf, in der Gaststätte oder bei privaten Feiern mit Familie und Freunden. Jeder kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen möglichst gering bleibt. Niemand von uns möchte wiederkehrende Einschränkungen in unserem Alltag riskieren, die unweigerlich in Kraft gesetzt werden müssen, sollte die Zahl der infizierten weiter steigen.“

 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hatte Brandenburg zuletzt seine Corona-Regeln erneut verschärft. In vielen Bundesländern, darunter Brandenburg, gilt zudem ein sogenanntes Beherbergungsverbot für Gäste aus Gebieten mit vielen Corona-Neuinfektionen. Auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de finden Interessierte alle wichtigen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Infektionskrankheit.

 

Viele der Fragen, die derzeit das Gesundheitsamt des Landkreises erreichen, drehen sich um das Thema Reiserückkehrer. Generell gilt der Grundsatz der Quarantäne für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten. Betroffene müssen sich (möglichst per E-Mail: ) beim zuständigen Gesundheitsamt melden und dort entsprechende Angaben tätigen. Dies umfasst: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Einreisedatum, Land aus dem die Einreise erfolgt ist (mit Angabe der Region/des Gebiets/des Bundesstaats, der Provinz o.ä.). Des Weiteren wird gebeten, Angaben zum Gesundheitszustand zu machen (liegen Symptome vor?). Wenn bereits ein negatives Testergebnis vorliegt, sollte dieses zusätzlich umgehend an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

 

Auch Fragen rund um das Durchführen von Tests im Verdachtsfall gehen häufig ein. Hierbei gilt: Die erste Maßnahme sollte immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskunft, wo ein Corona-Test gemacht werden kann.

 

Unter anderem auch in der Abstrichstelle des Gesundheitszentrums Niederlausitz in der Calauer Straße 3 in Senftenberg sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung montags 9 bis 10 Uhr und donnerstags 8 bis 9 Uhr Corona-Tests möglich. Wer nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts COVID-19 typische Symptome zeigt, eine Warnung der Corona-Warn-App erhalten hat, in einer Schule oder Kita in Brandenburg beschäftigt ist oder zum Beispiel als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet entsprechend der geltenden Rechtsverordnung Anspruch auf einen Corona-Test hat, kann sich hier testen lassen.

 

Weitere Informationen zum Thema und telefonische Kontaktdaten stehen unter www.osl-online.de zur Verfügung.

Tage der Offenen Ateliers 2020 im Landkreis OSL

(13. 10. 2020)

Spannende Einblicke in die Arbeit von Kunstschaffenden im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es am Wochenende des 24. und 25. Oktober. Nach der Corona-bedingten Absage der Tage der Offenen Ateliers im Land Brandenburg, die jedes Jahr am ersten Maiwochenende stattfinden, öffnen am vorletzten Oktoberwochenende nun in ganz Brandenburg Ateliers ihre Türen für Interessierte.

 

Mit entsprechend Abstand haben Neugierige die Möglichkeit, KünstlerInnen bei der Arbeit über die Schulter zu schauen und die Entstehung von Kunst zu beobachten. Gezeigt wird Interessantes aus verschiedenen Bereichen künstlerischen Schaffens: Malerei, Fotografie, Grafik und Plastik und weitere mehr. „Ob Galerieführungen, Lesungen oder Workshops – die KünstlerInnen haben sich auch in diesem Jahr einiges für ihre Gäste einfallen lassen. Kinder und Erwachsene können sich auf vielfältige Einblicke und kunstvolle Erlebnisse freuen“, macht Jens-Peter Meyer vom Bereich Kultur der Kreisverwaltung neugierig.

 

Erstmalig teilnehmen wird das Kunstgussmuseum in Lauchhammer. Gezeigt wird die Kunst des Modellierens und des Metallgusses. Hier wird um Anmeldung gebeten.

 

Wenn nicht anders vermerkt, öffnen die Ateliers am Samstag von 14-18 Uhr und am Sonntag von 11-18 Uhr.

 

Teilnehmer im Landkreis OSL:

Begegnungsstätte & Galerie MARGA

Platz des Friedens 2, 01968 Senftenberg OT Brieske-Marga

 

Henry Krzysch – Atelier & Druckwerkstatt

Cottbuser Straße 41, 03205 Calau

 

Katrin Meissner – MeissnerArt                              

Mühlenstr. 92, 03205 Calau

 

Malschule Schloss Großkmehlen                                           

Dr.-Z.-von Lingenthal-Str. 1, 01990 Großkmehlen/ Ortrand

nur Sonntag

 

Katja Sophia Wolf

Seestr. 76 (Innenhof), 01983 Großräschen

nur Samstag

 

eastFOTOgallery

Dr. Jürgen Roloff

Hohenbockaer Str. 2, 01945 Grünewald

 

Mario Gnüchtel – Kunsthof

Annahütterstraße 12, 01998 Schipkau OT Klettwitz

 

Antje Kühne

Wischgrundstraße 2, 01979 Lauchhammer OT Kostebrau

nur Sonntag

 

Bunte Bude – Susanne Kruse

Laasower Dorfstraße 29, 03226 Vetschau/Spreewald OT Laasow

 

KUNSTHAUS „ALTER GASTHOF“ - Willi Selmer

Laasower Dorfstr. 30, 03226 Vetschau/Spreewald OT Laasow

 

Kunstgussmuseum Lauchhammer

Freifrau-von-Löwendal-Str. 3, 01979 Lauchhammer

 

Malzirkel „Die Heubodenmaler“ - Gisela Heidemüller

Freiherr-vom-Stein-Platz 6, 01979 Lauchhammer

 

MUSEUMSGALERIE - Rolf-Rainer Kolitz und Fritz-Olaf Gedat

Freiherr–vom–Stein–Platz 6, 01979 Lauchhammer

 

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau

Gemeinschaftsausstellung: Gudrun Hennig, Antje Koßmagk und Hildegard Lubig 
Güterbahnhofstraße 58, 03222 Lübbenau/Spreewald

 

Ingo Schiege – Schreibstube und Atelier

Hauptstraße 41a, 03222 Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz

 

Frank Reisgies „Frei – Art“

Elsterwerdaerstraße 31, 01990 Ortrand

nur Sonntag

 

Bernd Gork

Markt 11, 01968 Senftenberg

 

Peter Wällnitz

Markt 11, 01968 Senftenberg

 

Bernd Winkler

Markt 11, 01968 Senftenberg

[Tage der Offenen Ateliers 2020 im Landkreis OSL]

Corona-Regeln: Beherbergungsverbot für Berliner*innen im Land Brandenburg

(09. 10. 2020)

Berufspendler, Tagesausflüge und Besuche sind nicht eingeschränkt

Laut dem Robert Koch-Institut hat ganz Berlin mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Damit gilt nach der Corona-Umgangsverordnung ab heute ein Beherbergungsverbot für alle Berlinerinnen und Berliner im Land Brandenburg. Betreiber*innen von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen solange keine Gäste aus Berlin aufnehmen, wie die 7-Tage-Inzidenz des gesamten Landes Berlin über dieser 50er Marke liegt. Das gleiche gilt derzeit auch für Gäste aus der Freien Hansestadt Bremen, den Landkreisen Cloppenburg, Esslingen, Vechta und Wesermarsch sowie den kreisfreien Städten Hamm, Herne, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Remscheid und Rosenheim.

Das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten besteht in Brandenburg bereits seit Ende Juni. Dieses Vorgehen wurde damals zwischen den Bundesländern so vereinbart.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Infektionszahlen steigen in ganz Deutschland beunruhigend schnell an. Wir befinden uns mitten in einer neuen Welle und damit in einer Zeit, in der man auf unnötige Reisen verzichten und soziale Kontakte reduzieren sollte. Die steigende Zahl innerdeutscher Risikogebiete ist gerade zu Beginn der Ferienzeit für viele eine enorme Belastung. Umso wichtiger ist es, dass alle sich an die notwendigen Corona-Regeln diszipliniert halten. Die Eindämmung des Virus muss vor allem in den Hotspots erfolgen, damit sich das Virus nicht so rasant im ganzen Land ausbreiten kann.“

Alle innerdeutschen Risikogebiete, aus denen nach der Umgangsverordnung keine Gäste im Land Brandenburg beherbergt werden dürfen, sind auf dem sogenannten Corona-Dashboard täglich aktualisiert aufgelistet: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b (dort die Felder rechts oben „Landkreise/kreisfr. Städte in Deutschland mit 7-Tages-Inzidenz ≥ 50 pro 100.000 Einw.“ und „Stadtstaaten mit 7-Tages-Inzidenz ≥ 50 pro 100.000 Einw.“).

Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind Gäste, die über einen negativen ärztlich attestierten Covid19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist, sowie Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Aber: Diese Ausnahmen gelten nur, soweit diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Berliner*innen, die bereits bis gestern (08.10.2020) im Land Brandenburg in einer Beherbergungsstätte eingecheckt haben, dürfen ihren Aufenthalt bis zur geplanten Abreise fortsetzen und müssen nicht vorzeitig abreisen.

Das Beherbergungsverbot ist aber kein Einreiseverbot, betont Ministerin Nonnemacher. „Berlinerinnen und Berliner dürfen selbstverständlich weiter sehr gerne nach Brandenburg zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Besuch und zur Erholung kommen. Sie sind bei uns immer herzlich willkommen. Aber wir alle müssen gegenseitig Rücksicht nehmen und dazu beitragen, die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen“, so Nonnemacher.

Regelung für Reisende aus ausländischen Risikogebieten

Für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten im Ausland gelten die Regeln der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.

Danach sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Diese Quarantäne kann beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden. Die Quarantäne darf ebenfalls unterbrochen werden, um einer behördlich angeordneten ärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachkommen zu können.

Außerdem gilt, dass die häusliche Quarantäne nicht für Personen gilt, die nur durch das Gebiet des Landes Brandenburg durchreisen, oder die über ein ärztliches Zeugnis (Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein) in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht gibt es auch für LKW-Fahrer, Lokführer und Piloten sowie für Berufspendler: Also für alle, die beruflich bedingt Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, oder die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen.

Die Einstufung als internationales Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg vom 09.10.2020)

Brandenburg präzisiert Corona-Regeln für Kinos und Kultureinrichtungen sowie Beherbergungsverbot – Obergrenze für Feiern

(06. 10. 2020)

Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen verschärft Brandenburg seine Corona-Regeln. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Neu sind strengere Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten.

 

Wer seine Personendaten in Corona-Kontaktlisten nicht vollständig und wahrheitsgemäß einträgt, dem droht in Brandenburg künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Die Abstandsregeln in Kinos, Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen werden präzisiert: Bei Einhaltung strenger Hygieneregeln, die in einem entsprechenden Hygienerahmenkonzept bestimmt sind, kann der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 1,5 Metern auf bis zu einen Meter reduziert werden.

 

Außerdem gibt es eine Klarstellung beim Beherbergungsverbot von Gästen aus innerdeutschen Risikogebieten: Stadtstaaten wie Berlin werden als Einheitsgemeinde betrachtet. Das bedeutet: Erst, wenn die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im gesamten Stadtstaat überschritten wird, greift das Beherbergungsverbot in Brandenburg. Die Änderungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung treten am Sonntag, dem 11. Oktober, in Kraft, und gelten bis zum 8. November 2020. Die Quarantäneverordnung, die Regeln für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten enthält, wird ohne Änderungen bis zum 8. November verlängert.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Zunächst mein Dank all jenen, die seit Monaten ganz konkret zur Eindämmung des Virus beitragen. Ob in Krankenhäusern, Verwaltungen oder am Bürgertelefon. Und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten – und das ist die allergrößte Mehrheit. Dieses Stück Gemeinsinn ist ein wesentlicher Grund, weshalb Brandenburg bisher relativ gut durch die Pandemie gekommen ist. Ein Blick in Nachbarländer oder gar andere Staaten zeigt: Auch, wenn wir manchmal ‚auf Sicht fahren‘ – der Kurs war bisher richtig. Dieser Blick zeigt aber auch, dass jetzt nicht die Zeit für Lockerungen ist. Im Gegenteil: Mit dem heutigen Beschluss reagieren wir auf die steigenden Zahlen. Wir müssen uns wappnen, weil es uns verdammt wichtig ist, damit Schulen und Kitas offenbleiben können, damit in den Betrieben gearbeitet werden kann, damit Freizeit gemeinsam – aber mit Abstand und Hygieneregeln – genossen werden kann.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Abstand, Hygiene, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben und regelmäßiges Lüften – das sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das müssen wir alle verinnerlichen und beherzigen. So können wir gemeinsam die Ansteckungsgefahr verringern und Menschen vor schweren Krankheitsverläufen bewahren. Das ist gerade in der kalten Jahreszeit wichtig. Menschen halten sich jetzt mehr in geschlossenen Räumen auf, wo in der Regel der Kontakt enger und Frischluftzufuhr geringer ist. Die Gefahr des Virus darf von Niemandem unterschätzt werden. Die Gefahr ist real, das Virus ist unter uns. Wir können die Gesundheit unserer Liebsten nur schützen, wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen und uns weiter solidarisch verhalten. Besonders Alltagsmasken tragen dazu bei, die Verbreitung der virushaltigen Tröpfchen zu reduzieren. Sie sollten deshalb überall im öffentlichen Raum, wo man den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten kann, getragen werden.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Die Menschen in Brandenburg haben in den vergangenen Monaten in übergroßer Mehrheit bewiesen, dass sie die beschlossenen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie unterstützen und auch umsetzen. Nun steigen die Infektionszahlen wieder. Daraus müssen wir gemeinsam die entsprechenden Schlüsse ziehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Menschen in Brandenburg auch in Zukunft umsichtig und verantwortungsvoll miteinander umgehen. Denn nur zusammen können wir die Pandemie in Schach halten – nur gemeinsam können wir uns vor Corona schützen.“

 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten sieben Tage um 243 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt jetzt bei 9,7 vor einer Woche lag der Wert noch bei 5,3.

 

Neue Obergrenzen sowie Anzeigenpflicht für private Feiern

 

Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten, sind dort private Feierlichkeiten


  • im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und

  • in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden

 

untersagt.

 

Sollte in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt sogar die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten werden, sind dort private Feierlichkeiten


  • im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden und

  • in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden

 

untersagt.

 

Sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt lokal begrenzt ist und dies durch die zuständige Behörde öffentlich bekanntgegeben wurde, beschränkt sich diese Untersagung auf die bekanntgegebenen Gebiete.

 

Anzeigepflicht: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes.

 

Mit dieser Verschärfung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung setzt Brandenburg einen entsprechenden Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Dienstag (29.09.) um.

 

Grundsätzlich gilt in ganz Brandenburg weiter folgende Obergrenze für private Feiern: Private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 1.000 Euro.

 

Wichtig: Für alle Veranstaltungen gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch bei privaten Feiern mit weniger als 75 zeitgleich Anwesenden muss zwischen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden (das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushaltes sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht).

 

Diese Obergrenze gilt nicht für private Feiern, die zum Beispiel in einer Gaststätte oder in einem Gemeindesaal stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden wird hier ausschließlich über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt.

 

Zu den privaten Feierlichkeiten und sonstigen Zusammenkünften zählen zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Beerdigungsfeiern und Taufen. Auch wenn ein Unternehmer sein Betriebsgelände für eine Veranstaltung mit Gästen nutzt, zählt das als private Feier. Wichtig: Der Begriff der privaten Feierlichkeiten ist weit auszulegen, da hier Situationen entstehen können, in denen Menschen Abstand und Hygiene nicht mehr so diszipliniert einhalten, wie es erforderlich ist.

 

Verschärfung der Maskenpflicht

 

Die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert: für Landkreise oder kreisfreie Städte, in denen es innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner gibt. Ab dieser Inzidenzzahl haben dort folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

 

·         in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,

 

·         in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,

 

·         Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

 

Bußgeld für falsche Angaben auf Corona-Kontaktlisten

 

Wer zum Beispiel in Gaststätten seine Personendaten in Corona-Kontaktlisten nicht vollständig und wahrheitsgemäß einträgt, dem droht in Brandenburg künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro.

 

Gleichzeitig hat die oder der Verantwortliche die Kontaktangaben auf Plausibilität zu kontrollieren.

 

Neuer Mindestabstand in Kinos, Theatern und Konzerthäusern

 

Das Wirtschaftsministerium und das Kulturministerium haben in einem Hygienerahmenkonzept besondere Abstands- und Hygieneregeln für Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und vergleichbare Kultureinrichtungen vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Kinos und Kultureinrichtungen der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 1,5 Metern auf bis zu einen Meter reduziert werden soweit dies im Hygienerahmenkonzept ausnahmsweise zugelassen ist und die darin bestimmten bereichsspezifischen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Eine Bedingung dafür ist, dass die Gäste während der gesamten Vorstellung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Das Hygienerahmenkonzept wird auf den Internetseiten des Wirtschafts- und des Kulturministeriums veröffentlicht.

 

Präzisierung der Vorschrift zum sachgerechten Lüften

 

In den Herbst- und Wintermonaten, wenn Menschen sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. Deshalb wird die Corona-Umgangsverordnung bei den Hygieneregeln in diesem Bereich präzisiert.

 

Bislang galt zum Beispiel für Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossen Räumen, dass Veranstalterinnen und Veranstalter den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sicherstellen müssen und raumlufttechnische Anlagen ohne Umluft zu betreiben sind.

 

Diese Regelung wird nun konkreter. Jetzt heißt es dazu, dass die Verantwortlichen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil sicherstellen müssen. Bei einem aus technischen oder technologischen Gründen nicht vermeidbaren Umluftbetrieb raumlufttechnischer Anlagen sollen diese über eine geeignete Filtration zur Abscheidung luftgetragener Viren verfügen.

 

Klarstellung beim Beherbergungsverbot für Gäste aus Stadtstaaten

 

Seitdem in Berlin einzelne Bezirke die 50er Marke bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten haben, gibt es bei der Anwendung des Brandenburger Beherbergungsverbotes in der Praxis Unklarheiten im Umgang mit Berlinerinnen und Berlinern.

 

Deshalb wird in der Corona-Verordnung klargestellt: Das Brandenburger Beherbergungsverbot gilt nicht für einzelne Bezirke, sondern einheitlich für die gesamte Stadt. Erst, wenn für diese die kritische 50er Marke im gesamten Stadtgebiet überschritten wird, greift das Beherbergungsverbot.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg, veröffentlicht am 06.10.2020)

Chefs der Kommunen und Landrat zu Gast im Schützenhaus

(01. 10. 2020)

ASP, Coronavirus und weitere Themen standen auf der Tagesordnung

 

Bis zu vier Mal im Jahr treffen sich die OSL-Bürgermeister und Amtsdirektoren mit Landrat Siegurd Heinze und weiteren Führungskräften der Kreisverwaltung an wechselnden Orten, um sich zu relevanten Themen auszutauschen. Die jüngste Zusammenkunft führte die Hauptverwaltungsbeamten dieser Tage in das Schützenhaus nach Ruhland in den Süden des Landkreises.

 

Bei der Beratung fand sich erneut auch das Thema Afrikanische Schweinepest auf der Tagesordnung. Zurückliegend hatten Vertreter des Veterinäramtes bereits mehrfach in dieser Runde hierzu ausgeführt, zuletzt im Juni dieses Jahres. Grit Klug, zuständige Dezernentin, informierte zu den aktuellen Entwicklungen in den Nachbarlandkreisen und bat die Kommunen um Unterstützung im Fall eines Eintrages der Tierseuche in den Landkreis OSL. Diese seien im Ernstfall gefordert, innerhalb ihrer Gemarkung eine entsprechende Kadaver-Sammelstelle einzurichten und zu betreiben. An diese wiederum würden Wildschweinkadaver zur Sammlung und Beprobung verbracht, bevor sie anschließend einer Entsorgung zugeführt werden. „Auch eine personelle Unterstützung, etwa im Fall notwendiger Suchaktionen innerhalb eines möglichen Restriktionsgebietes ist denkbar und erwünscht“, wandte sie sich an die Anwesenden und bat um entsprechend aktualisierte Zuarbeit von Ansprechpartnern und Erreichbarkeiten.  

 

Mit Funden von mit der Tierseuche infizierten Wildschweinen in Nachbarlandkreisen hat auch das Veterinäramt OSL seine Arbeit rund um die ASP weiter intensiviert. Grit Klug: „Auch aktuell ist die ASP weiter Gegenstand verschiedenster Beratungen und Informationsrunden mit unterschiedlichsten Akteuren auf Kreisebene. Intern hält sich der Tierseuchenstab bereit, um bei Bedarf umgehend die Arbeit aufzunehmen. Parallel werden weitere Beschaffungen, wie etwa zusätzliche Kühlzellen und Elektrozäune, getätigt.“

 

In der Verwaltung ist das Thema bereits seit 2014 – damals kam es zu den ersten Ausbrüchen im Ausland – präsent. Seither wurden eine Reihe von Maßnahmen und Abstimmungen getätigt. Um den Bestand an Schwarzwild zu reduzieren, führte der Landkreis bereits 2018 eine Abschussprämie für das Erlegen von Schwarzwild ein. Zudem wird ebenfalls seit 2018 eine Aufwandsentschädigung für die Beprobung von Fall- und Unfallwild gezahlt, um das Auftreten der Seuche möglichst frühzeitig zu erkennen.

 

Mit Blick auf das neuartige Coronavirus hob Gesundheitsdezernent Alexander Erbert die bisherige gute Zusammenarbeit mit den Kommunen hervor und dankte den Hauptverwaltungsbeamten, auch im Namen des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung, für die andauernde Unterstützung bei der Umsetzung und Kontrolle der Corona-Verordnungen des Landes.

 

Alle elf Städte, Ämter und Gemeinden kamen einem im März gestellten entsprechenden Amtshilfeersuchen nach. So war neben den Mitarbeitern der Kreisverwaltung auch Personal aus den Ordnungsämtern der Kommunen im Einsatz und registrierte Verstöße. Auch weiterhin zielt die Kreisverwaltung auf eine Zusammenarbeit ab, etwa im Hinblick auf stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der vom Land vorgegebenen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach den Bestimmungen der Umgangsverordnung. Hier besteht nunmehr seit Anfang September die Gelegenheit, Verweigerern ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro aufzuerlegen. „Die meisten Menschen in OSL tragen einen MNS um und nehmen somit entsprechend Rücksicht auf ihre Mitmenschen. Es ist jedoch auch eine gewisse Nachlässigkeit in Form einer Tendenz zum Nichttragen des MNS erkennbar, insbesondere im Einzelhandel. Hierzu werden auch entsprechende Hinweise an uns weitergeleitet. Anfang September hat das Land nunmehr reagiert und die Möglichkeit geschaffen, ordnungsrechtlich aktiv werden zu können.

 

 

Weitere Themen der Beratung waren der Mobilfunkausbau in OSL und die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes 2021 durch Astrid Grötsch, Leiterin Finanzverwaltung. Der Haushalt 2021, der im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 560.000 Euro vorsieht und somit erneut ausgeglichen ist, soll in der nächsten Sitzung des Kreistages im November beschlossen werden. Darin vorgesehen ist eine weitere Absenkung der Kreisumlage auf 45,5 %. 

 

Zudem berichtete Hanka Rjelka, seit Februar 2020 erste hauptamtliche Sorben/Wendenbeauftragte der Kreisverwaltung, zu ihrer bisherigen Arbeit. So habe es zwischenzeitlich Kontakte zu allen Verwaltungen und damit zusammenhängend Austausch mit den Sorben/Wendenbeauftragten der Kommunen gegeben. Rjelka: „Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit, um die sorbische/wendische Kultur und Sprache sichtbarer machen. Für die Unterstützung in allen praktischen Fragen des Minderheitenschutzes bin ich Ihre Ansprechpartnerin.“

Foto zu Meldung: Chefs der Kommunen und Landrat zu Gast im Schützenhaus

Integrationsbeirat trifft auf „Interkulturelle Woche“ – Mitglieder stellen sich und ihre Arbeit im Video vor

(30. 09. 2020)

Sie stammen von den unterschiedlichsten Kontinenten der Erde: Die Mitglieder des „Integrationsbeirates“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Aber wer genau steckt eigentlich hinter dem siebenköpfigen Gremium und was sind seine Aufgaben? Diese Fragen beantwortet ein Video, das die Kreisverwaltung dieser Tage anlässlich der derzeitigen bundesweiten Interkulturellen Woche auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

In dem etwa siebenminütigen Video geben Omar Kassab (Syrien), Olga Hoffmann (Kasachstan), Irina Scheunert, (Russland), Mariana Kunipatz (Malaysia), Abdul Rahman Kailani (Syrien), Amilcar Antonio Cubillo-Medrano (Nicaragua) und Ahmed Gamal Mohammed Hunaiber (Jemen) einen Einblick in ihr ehrenamtliches Wirken und stellen sich und ihren Werdegang vor. Entstanden ist das Video in Zusammenarbeit mit der Medienagentur Seenluft24 aus Senftenberg.

 

Alle sieben Mitglieder wurden im Märzkreistag 2020 neu bestellt und vertreten für die nächsten fünf Jahre die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis. Die Frauen und Männer engagieren sich neben ihrer Tätigkeit im Integrationsbeirat oft seit vielen Jahren in örtlichen und überörtlichen Netzwerken, um Unterstützung zu geben und ein friedliches Miteinander zu gestalten. Einige sind bereits seit mehreren Jahren im Integrationsbeirat aktiv.

 

Die Mitglieder setzen sich aktiv für ein gutes Klima gegenseitigen Respekts und Akzeptanz ein, engagieren sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, setzen Zeichen gegen Diskriminierung und Rassismus, unterstützen die Arbeit der Integrationsbeauftragten und beraten sie in wichtigen Angelegenheiten.

 

Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung: „Ziel des Videos ist es, die vielseitige Arbeit des Beirates, der in OSL bereits seit 2012 existiert, bekannter zu machen und Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu ermutigen, sich mit Ideen und Hinweisen für ein gelungenes Zusammenleben einzubringen.“

 

In der Vergangenheit wurden unter Mitarbeit des Integrationsbeirates verschiedenste Projekte und Veranstaltungen realisiert. So konnte unter anderem mit Unterstützung des Integrationsbeirates in 2019 eine Wanderausstellung unter dem Titel „Ich mag OSL“ mit Geschichten von 18 im Landkreis lebenden Protagonisten aus verschiedenen Herkunftsländern, Altersklassen und Berufsgruppen eröffnet werden. Diese war seitdem bereits an verschiedenen Stationen im Landkreis, unter anderem im Klinikum Niederlausitz, zu sehen. In 2022 wird sie im Brandenburger Landtag gezeigt.

 

Die Idee, die Arbeit des Beirates in einem Video vorzustellen, entstand im Rahmen der Planungen zur diesjährigen Interkulturellen Woche. Die ursprüngliche Idee einer öffentlichen Veranstaltung in der Wendischen Kirche in Senftenberg, bei der die Mitglieder ihre Arbeit und Informationen zu ihren Heimatländern in kurzen Bildern und Videos vorstellen, musste coronabedingt auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Dem Vorschlag Tupajs, diesen Ansatz aufzugreifen und einen Videobeitrag zu erstellen, standen die Beteiligten von Anfang an offen gegenüber. 

 

Kontakt zum Integrationsbeirat:

; 03573 870 1060.

 

 

Der Film ist auf der Internetseite des Landkreises zu sehen unter https://www.osl-online.de/seite/272987/integrationsbeirat.html

Landesintegrationspreis: Integrationsbeauftragte ruft zu Teilnahme auf, Bewerbungsfrist verlängert

(23. 09. 2020)

Die Bewerbungsfrist für den Brandenburger Integrationspreis 2020 wurde um zwei Wochen verlängert: bis zum 23. Oktober können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen für den Integrationspreis bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. „Ich rufe alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung und bin gespannt auf Ihr Projekt“, so Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes.

 

Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung wird Anfang des Jahres 2021 stattfinden.

 

Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen.

 

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.

 

Bewerbungen sind zu richten an: Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam

 

Weitere Informationen unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/integrationspreis/

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

Keine weiteren Fälle an Gymnasium im Landkreis: Testergebnisse negativ

(21. 09. 2020)

Nach den zwei nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen an einem Gymnasium im Landkreis OSL liegen dem Gesundheitsamt zwischenzeitlich (Montag, 21.09.) die letzten noch ausstehenden Testergebnisse von weiteren 15 Mitschülerinnen und Schülern sowie 8 Lehrkräften vor. Sie sind allesamt negativ, das heißt, es kam nach aktuellem Stand zu keiner weiteren Übertragung des Virus innerhalb der Schule.

 

Damit können die bislang getesteten Schülerinnen und Schüler, die sich im Betretungsverbot befinden, bereits ab morgen (Dienstag, 22.09.) wieder am Unterricht teilnehmen. Die Klasse, welche die beiden erkrankten Personen besuchten, verbleibt aufgrund der gegebenen Kontaktnähe noch bis einschließlich 25. September in amtlicher Quarantäne. Insofern die jungen Frauen und Männer symptomfrei bleiben, können auch sie anschließend in die Schule zurückkehren.

 

Dr. Susanne Rosenthal, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes: „Das Gesundheitsamt hat umgehend die erforderlichen Schritte eingeleitet. Wir danken allen Eltern sowie der Schulleitung für die gute und kooperative Zusammenarbeit.“

 

Beide positiv getesteten Personen besuchten zuletzt vor knapp zwei Wochen die Schule. Nach Bekanntwerden des ersten positiven Falls am Mittwochvormittag (16.09.2020) nahmen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sofort innerhalb der betroffenen Klassenstufe sowie in einem Teil des Lehrerkollegiums entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Testungen vor. Getestet wurden bis zum Freitag letzter Woche insgesamt 83 Personen.

 

Nachdem aus personellen Gründen vereinzelte Schulklassen kurzzeitig per Distanzlernen unterrichtet wurden, konnte am Gymnasium zwischenzeitlich der reguläre Schulbetrieb wiederaufgenommen werden.

 

Grundschule am See und „Mausini“ begehen den Tag der Zahngesundheit

(21. 09. 2020)

Auch in 2020 zeichnet der Jugendzahnärztliche Dienst der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz anlässlich des bundesweiten Tages der Zahngesundheit am 25. September erneut eine Schule für ihr Engagement in Sachen Zahngesundheit aus. Die Wahl fiel in diesem Jahr auf die „Grundschule am See“ in Senftenberg. Am Freitagvormittag, den 18. September, konnten sich die Kinder der ersten bis dritten Klasse über ein unterhaltsames Gesundheitsprogramm mit dem Künstler „Mausini“   freuen.

 

In Summe rund 80 Kinder aus vier Klassen, aufgeteilt auf zwei Durchgänge, verfolgten das Programm in der Aula der Schule. In dem interaktiven Mitspieltheater lernten die Jungen und Mädchen wichtige Botschaften zu den Themen Mundhygiene, gesunde Ernährung und Toleranz. „Alles, was ein Mensch mit Freude lernt, wird im Langzeitgedächtnis gespeichert“, erklärt „Mausini“, hinter dem im echten Leben der Künstler, Autor und Klangtherapeut Karl-Heinz Paul steckt.

 

Gemeinsam mit seinem Team kreiert er seit 1988 Kulturangebote im Kontext von Bildung und Gesundheitsförderung. Seine Programme gestaltet er nach den aktuellen Richtlinien des Bildungsministeriums. So entstehen neben interaktiven Kindertheaterstücken zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention auch Medien zur Sprachförderung, Leseförderung und Bewegungsförderung.

 

Auch das Team vom Jugendzahnärztlichen Dienst rund um Zahnarzt Dr. Michael Elstermann hatte sich erneut etwas einfallen lassen, um den Tag der Zahngesundheit aktiv mitzugestalten. An bunten Informationsständen übten die Mitarbeiter gemeinsam mit den Kindern an einem großen Gebissmodell das richtige Zähneputzen und luden dazu ein, beim Zuckerrätsel herauszufinden, wie viel Süßes sich in den Lieblingsspeisen versteckt. Auch ein gesunder Obst- und Gemüsesnack, vom Wasserverband Lausitz (WAL) bereitgestelltes Wasser und kleine Präsente in Form von Zahnpasta und Zahnbürsten reichten sie an die Kinder aus.

 

Auch Eltern sind gefordert

Einmal pro Schuljahr führt der Jugendzahnärztliche Dienst in allen Kitas und Schulen im Landkreis für alle Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren Prophylaxe-Termine durch. Neben der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erhalten die Kinder theoretische und praktische Anleitungen zur Zahnpflege sowie Tipps zu einer gesunden Ernährung.

 

Insgesamt stehen in OSL viele Kitas und Schulen dem Thema Mundhygiene aufgeschlossen gegenüber und integrieren dieses regelmäßig in ihre Arbeit. Auch bei den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen in den Einrichtungen werden er und sein Team freundlich empfangen und nach Kräften unterstützt. So auch erneut während der jüngsten Untersuchungen, die am Dienstag und Mittwoch in der Grundschule am See stattfanden.

 

Im Bereich der Zahngesundheit im frühkindlichen Alter (Kitabereich) konnten in OSL in den vergangenen Jahren bereits positive Entwicklungen erzielt werden. Im brandenburgweiten Vergleich liegt OSL im Hinblick auf die Mundgesundheit seiner Kinder jedoch nach wie vor im Mittelfeld.

 

„Insbesondere auch in der sogenannten Wechselgebissphase im Alter vom 6. bis etwa 15. Lebensjahr sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig und gründlich putzen und sich gut ernähren“, erklärt Dr. Elstermann. „Unser Essen und Trinken nimmt direkten Einfluss auf unserer Mundgesundheit. Zu viel Zucker, aber auch eine vitamin- und mineralstoffarme Ernährung schaden Zahnfleisch und Zähnen. Das Entstehen von Krankheiten innerhalb der Mundhöhle wird begünstigt.“

Was Eltern für die Zahngesundheit ihres Kindes tun können, erfahren sie unter anderem auf www.brandenburger-kinderzaehne.de. Bei Fragen und Problemen können sich Eltern und andere Interessierte auch darüber hinaus telefonisch unter (03573) 870-4381 an den Jugendzahnärztlichen Dienst wenden.

 

Aktionstag seit 1991

Der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises OSL führt den Tag der Zahngesundheit in der jetzigen Form seit 2007 durch. Ziel ist es, sich bei den Schulen und auch Kitas für deren Engagement zu bedanken und gleichzeitig die Öffentlichkeit stärker für die Themen Zahn- und Mundgesundheit sowie gesunde Ernährung zu sensibilisieren. In jedem Jahr wird eine Einrichtung ausgewählt, in er ein Künstler/eine Künstlerin mit pädagogischem Programm auftritt und die Kinder für ihr Engagement belohnt.

 

Neben dem Tag der Zahngesundheit als kleines Dankeschön an die Schulen lässt der Landkreis seit 2015 mit dem Zertifikat „Kita mit Biss“ auch den besonders engagierten Kitas eine entsprechende Wertschätzung zukommen. Insgesamt wurde diese Auszeichnung bislang 31 Mal vorgenommen.

 

Der bundesweite Tag der Zahngesundheit findet seit 1991 statt. Ziel des Aktionstages ist es, möglichst viele Menschen über das Thema Mundgesundheit zu informieren und so Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen zu verhindern. Jedes Jahr stehen andere Bevölkerungsgruppen oder Themen im Fokus.  In diesem Jahr lautet das Motto „Gesund beginnt im Mund – Mahlzeit!“. Bundesweit klären Veranstaltungen am und um den 25. September über die Mundgesundheit junger Menschen und über Mundgesundheit allgemein auf. Weitere Informationen zum Thema: www.tagderzahngesundheit.de.

Foto zu Meldung: Grundschule am See und „Mausini“ begehen den Tag der Zahngesundheit

Im Zusammenhang mit Gymnasium: Weiteres positives Testergebnis

(18. 09. 2020)

 Die Ergebnisse der noch offenen rund zehn Tests im Zusammenhang mit einem bekanntgewordenen positiven Fall auf das neuartige Corona-Virus an einem Gymnasium im Landkreis OSL liegen dem Gesundheitsamt zwischenzeitlich (Freitag, 18.09.) vor. Demnach ist eine zweite Person nachweislich infiziert. Diese stand im engeren Kontakt zu der anderen erkrankten Person und befand sich ebenfalls zuletzt in der vergangenen Woche in der Schule.

 

Nunmehr wird untersucht, ob es in der Schule zu einer weiteren Übertragung des Virus gekommen ist. Das Gesundheitsamt führte heute (Freitag, 18.09.) in der Folge weitere Tests bei 15 Mitschülern und 8 Lehrkräften durch.

 

Das Gesundheitsamt rechnet bis zum Wochenbeginn mit dem Vorliegen der Ergebnisse der heutigen Tests und wird anschließend über eventuell notwendige weitere Maßnahmen entscheiden.

 

Alle anderen am Mittwoch und Donnerstag durchgeführten Tests sind im Ergebnis negativ (d.h. es liegt keine Ansteckung vor). Getestet wurden mit Stand heute in Summe 83 Personen.

 

Für alle bislang getesteten Schüler und Schülerinnen hat dies zur Folge, dass diese die Schule bis auf Widerruf weiter nicht besuchen können. Es gilt für sie weiterhin ein sogenanntes „Betretungsverbot“ für die Einrichtung. Die Klasse, die beide erkrankte Personen besuchen, befindet sich aufgrund der gegebenen Kontaktnähe bereits seit Mittwoch in amtlicher Quarantäne.

 

„Wir bitten alle Eltern, weiter Ruhe zu bewahren. Sobald auch die noch ausstehenden Testergebnisse von heute vorliegen, können wir zu Wochenbeginn genaue Auskunft erteilen“, heißt es von Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: Im Herbst gegen Grippe impfen lassen

(17. 09. 2020)

In diesem Jahr ist die Grippeschutz-Impfung besonders wichtig. Das betont Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Angesichts des Coronavirus ist es diesmal besonders wichtig, dass sich viele Menschen gegen die Grippe impfen lassen, damit sich die Atemwegserkrankungen Influenza und COVID-19 möglichst wenig überlagern. Der beste Schutz gegen eine Grippeinfektion ist die rechtzeitige Impfung. Der Herbst ist dafür die beste Zeit.“ Rechtzeitig vor Beginn der Grippesaison wurde mit der Auslieferung des Grippeimpfstoffs begonnen. Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise im Oktober oder November, durchgeführt werden.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Influenza-Impfung insbesondere für alle Personen ab 60 Jahre, Schwangere, für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten) sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Denn bei ihnen besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Erkrankung schwerwiegende Folgen hat. Auch für Personen, die beruflich täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, ist eine Impfung ratsam, da sie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben.

 

Nach der Impfung dauert es circa zwei Wochen, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Erfahrungsgemäß verursacht die Influenza im Januar oder Februar eine Erkrankungswelle, vor der man sich am besten durch eine rechtzeitige Impfung im Herbst schützen kann. Auch eine spätere Impfung zu Beginn des Jahres ist meist noch sinnvoll. Insbesondere, wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat.

 

Die Grippeschutzimpfung schützt vor der Infektion bzw. kann den Krankheitsverlauf entscheidend mildern. Die Impfstoffe sind gut verträglich.

 

Eine „Grippesaison“ läuft von Ende September (40. Kalenderwoche) bis Mitte April (15. Kalenderwoche des folgenden Jahres). Weitere Informationen zum Thema: https://www.impfen-info.de/grippeimpfung/fragen-und-antworten.html

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

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Fax: 0331 866-5049

Nach positivem Coronatest an Gymnasium: Bisherige Testergebnisse aus Klassenstufe und Lehrerkollegium negativ

(17. 09. 2020)

Am Mittwochvormittag (16.09.2020) wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein positiv getesteter Fall auf das neuartige Corona-Virus an einem Gymnasium des Landkreises gemeldet. Sofort nach Bekanntwerden nahm das Gesundheitsamt seine Arbeit auf. Seit Donnerstag (17.09.) liegen die Ergebnisse der gestern getesteten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor. Alle sind negativ (d.h. es liegt keine Infektion vor).

 

Rund zehn Tests sind aktuell noch offen. Mit den Ergebnissen wird bis zum Freitag gerechnet. Sobald auch diese Ergebnisse vorliegen, kann das Gesundheitsamt abschließende Auskunft zum weiteren Vorgehen geben. Nach aktueller Einschätzung ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es zu einer Verbreitung des Virus innerhalb der Schule gekommen ist.

 

Die positiv getestete Person besuchte zuletzt in der vergangenen Woche die Schule. Vor Ort erfolgten am Mittwoch innerhalb der betroffenen Klassenstufe sowie in einem Teil des Lehrerkollegiums entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Testungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Getestet wurden zunächst etwa 60 Personen, die als letzte Kontaktpersonen ermittelt wurden.

 

Für eine Klasse wurde eine häusliche Quarantäne ausgesprochen. Der Unterricht wurde für alle anderen der getesteten Personen zunächst bis auf Widerruf ausgesetzt. Es ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass diese Personen zeitnah wieder in die Schule zurückkehren können, insofern sich auch aus den noch offenen Testergebnissen kein weiterer Handlungsbedarf ergibt. Die angeordnete häusliche Quarantäne für die eine Schulklasse bleibt derweil bestehen.

 

Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler wurden am Mittwoch in einem ersten Informationsschreiben durch die Schulleitung und werden im Weiteren durch das Gesundheitsamt informiert.

 

Die Kreisverwaltung bedankt sich bei den Eltern für ihr besonnenes Verhalten. Dr. Susanne Rosenthal, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes: „Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es jederzeit passieren, dass das Coronavirus durch Personen unverschuldet in Bildungseinrichtungen gelangt. Das Gesundheitsamt ist auf Situationen wie diese vorbereitet und kann rasch und effektiv reagieren. Wir bedanken und für das entgegengebrachte Verständnis für die einzuleitenden Schritte und die kooperative Zusammenarbeit mit der Schulleitung.“

 

Bei den zwei am Mittwoch neu gemeldeten Corona-Fällen im Oberspreewald-Lausitz-Kreis handelt es sich derweil um Reiserückkehrer aus einem europäischen Risikogebiet.

Kreispokallauf 2020 in Grünewald

(16. 09. 2020)

Am Freitag den 18. September 2020 findet ab 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Grünewald (Amt Ruhland) der Kreispokallauf 2020 statt.

 

Die Veranstaltung ist eine Ersatzveranstaltung für die in diesem Jahr wegen der Coranapandemie ausgefallenen Kreisfeuerwehrtage der Jugend sowie der Erwachsenen. Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehren und Jugendfeuerwehren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Ausrichter ist die Ortsfeuerwehr Grünewald-Sella (Amt Ruhland). Veranstalter ist der Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz.

 

Als Gäste haben sich angemeldet Landrat OSL Siegurd Heinze, der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Werner Siegwart Schippel, Kreisbrandmeister Tobias Pelzer, Amtsdirektor Amt Ruhland Christian Konzack.

 

 

 


Holger Neumann

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Foto zu Meldung: Kreispokallauf 2020 in Grünewald

Vier Ideenwerkstätten für junge Lausitzerinnen und Lausitzer am 19.09.2020

(11. 09. 2020)

Was motiviert junge Menschen, in der Lausitz zu bleiben? Was brauchen sie dazu? Und wie stellen Sie sich ihre Zukunft in der Lausitz vor?
Mit #MISSION2038 möchte die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt den Fokus auf die Ideen, Wünsche und Vorstellungen der jungen Lausitzerinnen und Lausitzer richten und konkrete Projekte mit Ihnen umsetzen.

Um diese Projektideen zu identifizieren, finden am 19. September 2020 zeitgleich vier Ideenwerkstätten in Hoyerswerda, Senftenberg, Löbau und Görlitz statt. Digital sind diese miteinander vernetzt und so können sich die jungen Menschen zu den Ideen und Wünschen für ihre Zukunft auch über den jeweiligen Standort hinaus austauschen.

Was:               #MISSION2038 – Wir suchen deine Ideen für die Lausitz
Wann:             19. September 2020, 10:00 - 16:00 Uhr
Wer:                Junge Lausitzerinnen und Lausitzer zwischen 14-24 Jahre

Wo:                  Kulturfabrik Hoyerswerda (Braugasse 1, 02977 Hoyerswerda)
                         Anmeldung: https://eveeno.com/MISSION2038-HY

                        Kultur.Werkstatt B26, LÖBAULEBT (Bahnhofstraße 26, 02708 Löbau)
                        Anmeldung: https://eveeno.com/MISSION2038-LOEB

                        Rabryka Görlitz (Bautzener Str. 32, 02826 Görlitz)
                        Anmeldung: https://eveeno.com/MISSION2038-GR

                        Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus (Rudolf-Breitscheid-Straße 17, 01968 Senftenberg)
                        Anmeldung: https://eveeno.com/MISSION2038-SFB

Die Teilnahme ist kostenlos, Verpflegung steht bereit und Fahrtkosten werden erstattet. 
Aufgrund der aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln können jeweils 30 junge Menschen teilnehmen.

Unser Ziel: Junge Lausitzerinnen und Lausitzer entwickeln konkrete Projektideen und einige davon werden wir noch in diesem Jahr gemeinsam umsetzen. Die Umsetzung begleiten wir dabei sowohl mit finanziellen Mitteln als auch mit unserer Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung.

Für Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an:
Anikó Popella, Tel.: 0351 - 320 156 50, E-Mail:
Julian Schmidt, Tel.: 0351 – 320156 54, E-Mail:
  

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Die Ideenwerkstätten der #MISSION2038 sind Veranstaltungen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit:
• dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
• Bildungschancen gGmbH
• der Zukunftswerkstatt Lausitz
• der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
• der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen

Foto zu Meldung: Vier Ideenwerkstätten für junge Lausitzerinnen und Lausitzer am 19.09.2020

Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung

(09. 09. 2020)

Tierseuchenallgemeinverfügung

 

zur Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.04.2020 und zur Festlegung eines geänderten Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 08.09.2020

 

In Senftenberg, Gemeindeteil Großkoschen sind am 24. und 26.08.2020 zwei Verdachtsfälle auf Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Die Aufhebungsuntersuchungen in den übrigen Bienenständen im Sperrbezirk vom 22.04.2020 verliefen mit negativem Ergebnis.

Auf Grund dieser epidemiologischen Erkenntnisse treffe ich folgende Anordnungen:

 

1.

Der am 22.04.2020 festgelegte Sperrbezirk wird auf die Gemarkung Großkoschen, Senftenberg, verkleinert. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in der folgenden Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet:

 

Sperrbezirk

 

 

2.

Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben, soweit nicht bereits geschehen, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittel-überwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Tel.: 03573/870-4401, (Fax.: 03573/870-4410), spätestens bis zum 21.09.2020 folgende Angaben zu machen:

 

Name, Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

 

3.

Diese Tierseuchenverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Begründung sowie die Karte des Sperrbezirks können im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet 39.1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

 

4.

Die sofortige Vollziehung meiner Anordnungen zu Nr. 1 – 2 wird hiermit im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 

Innerhalb des Sperrbezirks gilt nach Bienenseuchenverordnung Folgendes:

 

  1. alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens 2 Monate, spätestens 9 Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen,
  2. bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden,
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden und
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

 

 

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 5b, 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung
  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG),
  • § 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)
  • § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

Begründung:

Die Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung zu Nr. 1 sowie die Anordnung der Anzeige von Bienenvölkern im Sperrbezirk nach Nr. 2 ist geeignet aber auch erforderlich, um die nach § 11 der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln in Kraft treten zu lassen und eine Weiterverbreitung der amerikanischen Faulbrut der Bienen damit möglichst zu verhindern.

Andere geeignete Maßnahmen als die angeordneten sind nicht ersichtlich bzw. können nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht gefordert werden.

 

 

Begründung der sofortigen Vollziehung:

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass die Festlegung des Sperrbezirks nach Nr. 1 sowie die Anzeigepflicht zu Nr. 2 schnellstmöglich wirksam wird.

Aus Gründen einer effektiven Tierseuchenbekämpfung ist es unbedingt erforderlich, dass schnellstmöglich ein Sperrbezirk nach § 10 Bienenseuchenverordnung festgelegt wird und damit die in § 11 der Bienenseuchen-Verordnung bezeichneten und mit in Kraft treten dieser Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk unmittelbar geltenden Schutzmaßregeln wie z. B. Verbringungsverbote wirksam werden. Käme es hierbei zu einer zeitlichen Verzögerung, würde durch das entsprechend spätere Wirksamwerden der vorgeschriebenen Schutz-maßregeln die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen begünstigt oder könnte eine bereits stattgefundene Verschleppung erst verspätet erkannt werden.

Im Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung überwiegt das besondere öffentliche Interesse daran, dass auch während eines eventuellen Klageverfahrens erforderliche Tier-seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Das Interesse der Bienenhalter muss hinter diesem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht in 03050 Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen.

 

 

Hinweis

Zum Schutz vor einer weiteren Seuchenverbreitung und im Interesse der Allgemeinheit bitten wir Sie, dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, Ihnen eventuell nicht bekannte bzw. nicht ortsansässige Imker bzw. nicht gekennzeichnete Bienenbeuten zu melden.

 

 

Hochachtungsvoll

Im Auftrag

 

 

Jörg Wachtel

Ein voller Erfolg – der „WasserMarsch“-Spendenlauf 2020

(08. 09. 2020)

Das Fazit der Initiatoren – Sozialarbeiter und Mitarbeiter der Jugendförderung des Jugendamtes OSL – ist durchweg positiv: 90 Kinder und Jugendliche beteiligten sich an der 4. Auflage von „WasserMarsch“ und sorgten damit für einen neuen Teilnehmerrekord. Am 28. und 29. August liefen sie gemeinsam in 15 Teams mit Sozialarbeitern aus OSL und Umgebung über 6 bzw. 24 Stunden insgesamt 3.191 Kilometer und sammelten damit beachtliche 5.200 Euro an Spenden. Dank der Unterstützung zahlreicher Sponsoren ein neuer Spendenrekord, der Kindern in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt, beim Aufbau einer Schule zugutekommt.

 

Der 24-Stunden-Lauf startete am Freitag, 28. August auf dem Marktplatz in Großräschen, der 6-Stunden-Lauf am darauffolgenden Samstag in Schipkau. „Die Kinder und Jugendlichen liefen im Durchschnitt zwischen 20 und 45 Kilometer“, so Steffen Lachmann von der Jugendförderung des Landkreises OSL. Beim Zieleinlauf am IBA-Studierhaus in Großräschen wurden die Läuferinnen und Läufer bereits von Simon und Deborah Hocker aus Lauchhammer erwartet, Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und Spendenverwalter. Das Ehepaar lebt und arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad und berichtete in Großräschen zum bisher Erreichten und den Vorhaben für das kommende Jahr. Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ wird für den Aufbau der Schule in dem Dorf Saar-Goyen in der Republik Tschad, etwa 100 Kilometer östlich von Moundou, verwendet. In der Region, in der das Dorf liegt, gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In dem Dorf Saar-Goyen sind das in der Trockenzeit bis zu 20 Kilometer am Tag. Von dem Spendenerlös soll ein weiterer Klassenraum für die Kinder im Dorf entstehen. Dringend benötigte Unterrichts- und Schulmaterialien können gekauft und Lehrer geschult werden.

 

Die Republik Tschad

Die Republik Tschad ist ein Binnenstaat in Zentralafrika. Sie ist das fünftgrößte Land in Afrika und etwa 3,5 Mal so groß wie Deutschland. Das Land gilt als eines der ärmsten der Welt. Die Lebenserwartung der etwa 12,1 Millionen Einwohner liegt bei etwas über 50 Jahren. Die Alphabetisierungsrate beträgt 22,3 Prozent. Auf 1000 Einwohner kommen 0,04 Ärzte, die Kindersterblichkeitsrate beträgt 8,54 %. Über 80 % der Einwohner haben weniger als 2 Dollar pro Tag zur Verfügung. Nur 51% der Einwohner haben einen Zugang zu Trinkwasser. Die durchschnittliche Schulzeit beträgt 2,3 Jahre.

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Anerkennung als Chance: Mobile Beratung für Migranten

(08. 09. 2020)

Eine gesicherte Arbeitsstelle ist ein wichtiger Faktor bei der Integration. Da in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Qualifizierungen und Arbeitsrecht immer wieder Fragen auftreten, bietet das IQ-Projekt „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Südbrandenburg“ der Handwerkskammer Cottbus (HWK) gemeinsam mit dem IQ-Projekt „Faire Integration“ des Caritasverbands, Beratungstage in den Landkreisen in Südbrandenburg an. Eingeladen sind sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch interessierte Betriebe. Die HWK-Tour ist eine von bundesweit rund 2.000 Aktionen zum 8. Deutschen Diversity-Tag, der für Vielfalt am Arbeitsplatz wirbt. „Ausbildung oder Beschäftigung ist der beste Weg für Integration", sagt Lukasz Kocur, Leiter des Projektes bei der Handwerkskammer. Wir wollen Interessierten die Möglichkeiten im Handwerk, aber auch in anderen Berufsfeldern aufzeigen. Die Perspektiven sind gut: Wer die Voraussetzungen erfüllt, dem stehen viele Türen offen. Bei uns zählt nicht, wo man her kommt, sondern wo man hin will“. Die Berater des Projektes „Faire Integration“ bieten die Unterstützung in der außengerichtlichen Durchsetzung der Arbeitsrechte an.

 

Tourenplan des Handwerkermobils:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Wann: 09.09.2020, 13 bis 16 Uhr

 

Wo: Asyl- und Ausländeramt Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg.

 

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus, Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. und Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

 

Landkreis Spree-Neiße:

 

Wann: 10.09.2020, 13 bis 16 Uhr

 

Wo: Stadtverwaltung Guben, Gasstraße 4, 03172 Guben

 

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus, Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Jobcenter Spree-Neiße, Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Guben.

 

 

Landkreis Dahme-Spreewald:

 

Wann: 15.09.2020, 13 bis 16 Uhr

 

Wo: Bahnhof Königs Wusterhausen, Bahnhofsvorplatz 5, 15711 Königs Wusterhausen.

 

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus, Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Königs Wusterhausen.

 

 

Hintergrund:

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Mehr Infos: www.netzwerk-iq.de

 

Am 26. Mai 2020 fand der 8. Deutsche Diversity-Tag statt. Der Aktionstag wurde von dem Verein „Charta der Vielfalt“ veranstaltet, einer Unternehmensinitiative zur Förderung von

Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Unternehmen und Institutionen zeigen am Diversity-Tag unter dem Motto „Vielfalt unternehmen“ die positiven Effekte von Zuwanderung und Vielfalt. Unterstützt wurde der Tag vom Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“.

Azubis und Studenten der Kreisverwaltung als Schauspiel-Talente / Ergebnis der Projektwoche kann sich sehen lassen

(07. 09. 2020)

Sie machen nicht nur in Ausbildung und Studium eine gute Figur, sondern auch vor der Kamera: Die Auszubildenden und Studenten der Kreisverwaltung OSL. In ihrer diesjährigen Projektwoche Anfang Juli stellten sie sich der Aufgabe, einen neuen Imagefilm über die Ausbildungs- und Studienangebote der Kreisverwaltung zu entwickeln. Dieser sollte die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten für Absolventen darstellen und einen kurzen Einblick in eine Beschäftigung beim Arbeitgeber Landkreis geben.

 

Während der Projektwoche entwickelten die jungen Frauen und Männer nicht nur Drehbuch und Texte und trafen intern alle Absprachen zu den dargestellten Drehorten, sondern standen letztendlich auch selbst vor der Kamera. Das Ergebnis kann sich sehen lassen – und ist unter anderem unter www.osl-online.de zu finden.

 

Etwas über vier Minuten lang ist der Film, welcher in Zusammenarbeit mit der regionalen Medienagentur seenluft24 aus Senftenberg entstanden ist. Dessen Mitarbeiter hatten die 18 Auszubildenden und Studenten während der Ideenentwicklung fachlich und praktisch unterstützt, ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite gestanden und letztendlich den Dreh realisiert.

 

Im Video vorgestellt werden die Ausbildungsrichtung „Verwaltungsfachangestellte/r“ sowie der duale Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“. Auch die ab dem kommenden Jahr neu hinzukommenden Angebote – die dualen Studiengänge in der Fachrichtung „Soziale Arbeit“ sowie „Bauingenieurwesen“ – wurden bereits aufgegriffen.

  

Bei der Gestaltung des Storyboards ließ die Verwaltungsleitung freie Hand: „Wir haben bewusst keine engen Vorgaben gemacht. Es war klar, dass in einem einzigen kurzen Imagefilm nicht alle Ausbildungsstationen dargestellt werden können. Am Ende ging es darum, ansprechende Bilder für junge Menschen zu entwickeln. Und das kann aus unserer Sicht am besten die Zielgruppe selbst“, erklärt Ausbildungsbeauftragter Martin Höntsch, der die Umsetzung intern begleitet hatte.

 

Schnell waren auch die jungen Frauen und Männer begeistert von der Aufgabe und brachten sich mit vielen Ideen in die Umsetzung ein. Entstanden ist ein Video, das aufzeigt, was es bedeutet, eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Landkreis OSL zu absolvieren.

 

Jetzt bewerben für 2021

Insgesamt durchlaufen derzeit 24 junge Menschen ihre Ausbildung bzw. ihr Studium innerhalb der Kreisverwaltung. Neben einer attraktiven Vergütung profitieren sie unter anderem von einer Gleitzeitregelung, einem betrieblichen Gesundheitsmanagement und weiteren Vorteilen. Bei entsprechenden Leistungen werden alle Auszubildenden und Studenten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Der Bedarf an gut qualifiziertem Nachwuchs innerhalb der Verwaltung ist da, denn in den kommenden Jahren scheidet eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitern altersbedingt aus.

 

Interessierte Schüler und Absolventen finden alle Informationen zu Ausbildung und Studium über den Karrierebereich auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

 

Bewerbungen für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und das duale Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ mit Beginn im Jahr 2021 sind ab sofort und noch bis Mitte November 2020 möglich. Zeitnah folgen auch die Ausschreibungen für die neuen dualen Studienangebote.

 

Bei Fragen steht Martin Höntsch bereit: ; 03573 870 1328.

 

 

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Drive-In-Corona-Tests in Senftenberg/Calauer Str. 3 wieder möglich

(04. 09. 2020)

Senftenberg. Ab Montag, dem 7. September, sind an zwei Vormittagen pro Woche wieder Tests auf SARS-CoV-2 in der Calauer Str. 3 in Senftenberg möglich. Die Abstrichstelle wurde eigeninitiativ vom Gesundheitszentrum Niederlausitz in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Niederlausitz reaktiviert, um den steigenden Bedarf nach Corona-Tests nachzukommen.

Wer nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts Covid-19 typische Symptome zeigt, eine Warnung der Corona-Warn-App erhalten hat, in einer Brandenburger Schule oder Kita beschäftigt ist oder zum Beispiel als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet entsprechend der geltenden Rechtsverordnung Anspruch auf einen Corona-Test hat, kann sich nun in Senftenberg in der Calauer Str. 3 immer montags von 9:00 bis 10:00 Uhr und donnerstags von 8:00 bis 9:00 Uhr auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Die Patienten werden darum gebeten, durch die geöffnete Schranke bis vor das Gebäude zu fahren und im Auto warten. Das medizinische Fachpersonal nimmt nach Möglichkeit direkt im Auto einen Abstrich der Schleimhäute in Nase und Rachen. Damit soll vermieden werden, dass ein Träger des Virus gesunde Personen im Wartebereich ansteckt. Umfangreichere Untersuchungen können im Gebäude durchgeführt werden.

Der Befund liegt in der Regel nach 24 bis 48 Stunden vor. Bis dahin sollten die Betroffenen häusliche Quarantäne einhalten. Das medizinische Fachpersonal der Abstrichstelle informiert die getesteten Personen ausführlich über Verhaltensregeln, die im Verdachtsfall angezeigt sind. In der Abstrichstelle stehen ehrenamtliche Helfer des DRK den Mitarbeitern des Gesundheitszentrums Niederlausitz zur Seite.

Die Klinikum Niederlausitz GmbH unterstützt die Abstrichstelle neben der Bereitstellung des Gebäudes zum Beispiel auch mit Material und Kommunikationstechnik. Mit der Reaktivierung der Abstrichstelle soll verhindert werden, dass die Abläufe in den Notaufnahmen in Senftenberg und Lauchhammer durch ein vermehrtes Aufkommen von Patienten, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, belastet werden. Die Außenstelle dient so zusätzlich dem Infektionsschutz der Patienten und Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH.
Die Außenstelle wurde bereits Mitte März 2020 eigeninitiativ vom Klinikum Niederlausitz eingerichtet, um Corona-Tests außerhalb der Klinikgebäude zu ermöglichen. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen wurde die Teststelle zwischenzeitlich deaktiviert und nur im Bedarfsfall genutzt.

 

Patienten, die sich in der Abstrichstelle testen lassen wollen (Privat, Lehrer, Erzieher, Reiserückkehrer), können sich telefonisch unter 03574 - 461258 im Gesundheitszentrum anmelden.

 

Hier finden Sie weitere GHZ-Praxen, welche nach telefonischer Anmeldung Abstriche vornehmen.

 

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Mediziner warnen: Behandlungen aus Angst vor Corona nicht aufschieben

(04. 09. 2020)

Senftenberg. Bereits im April warnte die Fachgesellschaft für Gefäßmedizin (DGA) vor einer Zunahme von Amputationen, wenn als Folge der Corona-Pandemie notwendige Behandlungen aufgeschoben werden. Im Gefäßzentrum Niederlausitz am Krankenhausstandort Senftenberg des Klinikums Niederlausitz bestätigt Chefarzt Tom Hammermüller nun diese Befürchtung. Er appelliert: Patienten sollten keinesfalls aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 gefäßmedizinische Untersuchungen aufschieben.

„Erst kürzlich haben sich mir mehrere Patienten mit akuten Beschwerden vorgestellt, bei denen wir eher heute als morgen eine Gefäßerweiterung durchführen müssten. Sie haben den Krankenhausaufenthalt aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus abgelehnt. Ich befürchte nun Gefäßverschlüsse mit gravierenden Folgen – obwohl wir ihnen helfen könnten“, zeigt sich Gefäßmediziner Tom Hammermüller betroffen. Diese Besorgnis teilt der Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Gefäßchirurgie mit vielen Kollegen, die ihm auf der Jahrestagung der Berliner Chirurgischen Gesellschaft am 3. und 4. September 2020 in Berlin ähnliche Erfahrungen berichteten.

Gefäßerkrankungen müssen engmaschig kontrolliert werden

Viele Patienten mit Gefäßerkrankungen wie Arteriosklerose, also Gefäßverkalkung, oder der peripher-artiellen Verschlusskrankheit, einer Durchblutungsstörung der Beine, gehören zu der sogenannten Risikogruppe. Eine Infektion mit dem Corona-Virus verläuft bei ihnen statistisch gesehen schwerer als bei jüngeren und gesünderen Menschen – die Angst vor Ansteckung ist dementsprechend groß.

Allerdings müssen Gefäßerkrankungen engmaschig kontrolliert werden, denn Durchblutungsstörungen können zum Absterben von Gewebe und im schlimmsten Fall zur Amputation führen. Ablagerungen in Herzkranzgefäßen können einen Herzinfarkt auslösen. Wandert der Gefäßverschluss ins Gehirn, droht ein Schlaganfall. „Eine verkalkte Hauptschlagader wieder durchlässig zu machen, ist ein risikoarmer Routineeingriff. Doch viele Patienten kommen nun erst, wenn sie ihre Beschwerden gar nicht mehr aushalten – und damit zu spät. Es ist tragisch ein Bein abnehmen zu müssen, das wir hätten rettten können“, schildert Tom Hammermüller den Ernst der Lage.

Im Notfall nicht zögern

Die Erfahrungen des Gefäßmediziners decken sich mit denen von Kollegen aus anderen Fachbereichen des Klinikums Niederlausitz. „Bei kardiologischen Beschwerden – also z.B. Symptomen wie Brustschmerz oder Luftnot – muss schnellstmöglich die Notaufnahme aufgesucht werden. Bei Nicht-Behandlung ist das Risiko einer Herzinsuffizienz weit größer als das Risiko, sich mit Corona anzustecken“, appelliert auch Priv.-Doz. Dr. Torsten K. Röpke, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin/Kardiologie in Senftenberg. Bei Notfallvorstellungen sind Patienten mittlerweile häufiger in schlechterer Verfassung als noch Anfang des Jahres.

 „Die Infektionsgefahr im Klinikum Niederlausitz ist geringer als in jedem Supermarkt: Wir treffen neben den üblichen Hygieneregeln viele weitere Schutzmaßnahmen wie Isolierstationen, getrennte Patientenströme, konsequente Mundschutzplicht oder strikte Besuchsregeln. Beim leisesten Verdacht testen wir Patienten in unserem hauseigenen Labor auf SARS-CoV-2. Das Ergebnis liegt dann innerhalb weniger Stunden vor“, entkräftet Hammermüller die Angst vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im Krankenhaus.  

Besuchsregelungen im Klinikum Niederlausitz schützen vor Infektionen

Besuche sind im Klinikum Niederlausitz unter Auflagen möglich, um die Patienten effektiv vor Ansteckungen mit SARS-CoV-2 zu schützen. Jeder Patient kann zwei Besuchspersonen angeben und von einem der beiden einmal pro Tag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr für 30 Minuten Besuch empfangen. In Ausnahmefällen – zum Beispiel bei schwerstkranken Patienten auf der Intensivstation – werden diese Regeln auf ärztliche Empfehlung angepasst.

Besuchskoordinatoren begrüßen die Besucher im Haus und informieren zu den geltenden Hygieneregeln. In den Krankenhäusern in Senftenberg und Lauchhammer besteht Mundschutzpflicht, beim Betreten müssen die Hände desinfiziert werden und beim Aufenthalt im Haus ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Betreten mit Erkältungsanzeichen, akutem Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Durchfall ist nicht gestattet.

 

 

 

Pressekontakt

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg

E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Regenbogenfahne weht vor dem Landratsamt

(04. 09. 2020)

Dieser Tage wird unter dem Motto „Mit uns müssen Sie rechnen.“ der 12. Christopher Street Day (CSD) Cottbus & Niederlausitz veranstaltet. Ehrenamtliche organisieren bereits seit dem 31. August verschiedenen Aktionen für Vielfalt und Toleranz. In Cottbus und darüber hinaus wehen über 285 Regenbogenfahnen. Auch der Landkreis OSL setzt im Rahmen dieser Aktion ein Zeichen und hisst die Fahne. Diese weht noch bis zum Sonntagvormittag, den 6. September, vor dem Landratsamt in Senftenberg.

 

Johanna Zabka, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung OSL: „Unsere Gesellschaft ist bunt und vielfältig. Die Regenbogenfahne steht als Zeichen für Akzeptanz, Toleranz und für ein friedliches Miteinander, das wir alltäglich in unserem Landkreis leben.“

 

An der Regenbogenfahnenaktion anlässlich des 12. CSD Cottbus & Niederlausitz beteiligen sich laut Organisatoren Schulen, Jugendclubs, Verwaltungen, Betriebe, Firmen, Vereine, Parteien, Ärzte, Krankenkassen, Clubs und viele weitere Akteure.

 

Die Regenbogenfahne steht als Symbol für die Schwulen- und Lesbenbewegung. Diese tritt ein für Akzeptanz und Respekt gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*).

 

Der Christopher Street Day ist eine queere Demonstration, die auf den Aufstand von Schwulen, Lesben und Trans*-Menschen in den USA im Jahre 1969 zurückgeht. Seitdem gibt es die Veranstaltungen weltweit.

 

Infos rund um den CSD finden Interessierte hier: http://2020.csd-cottbus.info

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Leichte Entspannung im Wasserhaushalt –Niederschläge verbessern die Situation an Spree und Schwarzer Elster

(03. 09. 2020)

Cottbus – Zum zweijährigen Bestehen der Arbeitsgruppe und ihrem 24 Treffen seit August 2018 verhalfen flächendeckende Niederschläge zu einer leichten Verbesserung der angespannten Lage und haben in den Einzugsgebieten von Spree, Schwarzer Elster und Lausitzer Neiße für kurzfristige Entspannung der Niedrigwassersituation geführt. Die hohen Niederschlagsmengen, von lokal bis zu 60 Liter pro Quadratmeter, ermöglichen es, erste Maßnahmen wieder schrittweise einzustellen. Die generell prekäre Speichersituation hat sich jedoch kaum verbessert. Bei einem erneuten Ausbleiben von Niederschlägen ist von einer zügigen Rückkehr zu den extremen Niedrigwasserverhältnissen auszugehen.

 

Spree

Im Oberlauf der Spree und den sächsischen Zuflüssen hat sich die Niedrigwassersituation durch die ergiebigen Niederschläge des 30. und 31. August zumindest kurzfristig entspannt. Die Talsperren Bautzen und Quitzdorf erhalten aktuell erhöhte Zuflüsse aus ihren Einzugsgebieten. Die Talsperre Bautzen ist momentan zu 40 Prozent gefüllt und stützt den Abfluss der Spree. In der Talsperre Quitzdorf steht weiterhin nicht genügend Wasser für die aktive Bewirtschaftung zur Verfügung. Auch die gefallenen Niederschläge werden nicht für eine ausreichende Wiederauffüllung genügen. Im Speicherbecken Bärwalde stehen noch 20 Prozent des Speichervolumens zur Verfügung. 

 

Die Talsperre Spremberg erhielt in den vergangenen Wochen nur einen sehr niedrigen Zufluss von etwa 6 Kubikmetern pro Sekunde. Durch schrittweise Reduzierung der Abgabe auf zuletzt 5,9 Kubikmetern pro Sekunde konnte das schnelle Sinken des Beckenwasserstandes deutlich verlangsamt werden. Die jüngst gefallenen Niederschläge haben den Abwärtstrend zunächst gestoppt. Aktuell beträgt der Beckenwasserstand 90,28 Meter NHN (Normalhöhennull, Stand 02.09.2020).

 

Der Abfluss am Unterpegel Leibsch hat sich aufgrund der flächendeckenden Niederschläge auch etwas entspannt. Der mittlere Abfluss für diesen Pegel liegt im August normalerweise bei 8,19 Kubikmetern pro Sekunde. Er betrug am Morgen des 31. August 3,96 Kubikmeter pro Sekunde. Ein solcher Wert wurde zuletzt Mitte Mai erreicht. In den nächsten Tagen wird sich der Abfluss am Unterpegel Leibsch wieder verringern, jedoch ist in den kommenden Wochen keine erneute Unterschreitung des Mindestabflusses von 1,5 Kubikmetern pro Sekunde zu erwarten.

 

Die mit den Abgabereduzierungen und der warmen Witterung notwendig gewordenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines Mindestabflusses am Ausgang des Spreewaldes, können aufgrund der verbesserten Ausgangssituation teilweise abgeschwächt werden. So werden einige Spreeausleitungen, die in den vergangenen Wochen zum Teil komplett eingestellt wurden, wieder mit Wasser beschickt.

 

Die Niederschläge haben zu einer leichten Entlastung der zuletzt extrem kritischen Situation beigetragen. In den tieferen Bodenschichten besteht jedoch nach wie vor ein außergewöhnliches Wasserdefizit, sodass den Gewässern kaum Grundwasser zufließt. Die weiterhin sehr geringe Speicherfüllung erlaubt nur im begrenzten Maße ein Gegensteuern. Der sparsame Umgang mit Wasser bleibt oberstes Gebot für alle Bürger und Nutzer.

 

Schwarze Elster

An der Schwarzen Elster haben die ausgiebigen Niederschläge ebenfalls zu einer Verbesserung der extremen Niedrigwassersituation beigetragen. Der etwa 12 Kilometer lange Abschnitt der Schwarzen Elster, welcher zwischen Hoyerswerda und Senftenberg über viele Wochen trockengefallen war, führt aktuell wieder Wasser. Der hierdurch wieder verfügbare Abfluss wird genutzt, um den Senftenberger See (Speicherbecken Niemtsch) und den Geierswalder See (Restloch Koschen) mit Wasser zu versorgen.

 

Im Stadtgebiet von Senftenberg erfolgt weiterhin die Stützung des Abflusses der Schwarzen Elster durch die Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza. Durch das zufließende Niederschlagswasser betrug der Abfluss am Pegel Biehlen am 31.08.2020 1,12 Kubikmeter pro Sekunde. Der mittlere Abfluss für diesen Pegel liegt im August normalerweise bei rund 1,91 Kubikmetern pro Sekunde.

 

Die Bewirtschaftung des Senftenberger Sees (Speicherbecken Niemtsch) zur Niedrigwasseraufhöhung ist aktuell eingestellt. Der aktuelle Wasserstand liegt bei 98,51 Meter NHN (Stand 02.09.2020). Bleiben weitere Niederschläge aus, ist in den kommenden Wochen von einem erneuten Trockenfallen der Schwarzen Elster zwischen dem Pegel Neuwiese und Senftenberg auszugehen. Durch die nun kurzzeitig mögliche Einspeicherung von Wasser in den Seen ist im September nicht mit Nutzungseinschränkungen für den Senftenberger See zu rechnen.

 

 

 

Frauke Zelt

Pressesprecherin

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Ministerium für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam

 

Telefon: +49(0)331/ 866 -7011

Mobil:     +49 172 3252013

 

E-Mail:

Neu auf Twitter: https://twitter.com/MLUKBrandenburg

Kostenfreie Schulungsangebote für Vereine und ehrenamtlich Aktive in OSL / Anmeldungen ab sofort möglich

(03. 09. 2020)

Das Team vom Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ der Kreisverwaltung OSL bietet ab sofort kostenfreie, hochwertige Schulungen für alle Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen in und um den Landkreis OSL an.

 

Angeboten werden zunächst drei Onlinekurse sowie eine Präsenzveranstaltung. Der erste (online-)Kurs findet am 29. September 2020 in der Zeit von 18-20 Uhr statt, weitere Termine folgen im Oktober und November.

 

In den Online-Schulungen werden Informationen rund um die Themen Anforderungen an moderne und aktuelle Vereinssatzungen („Die Satzung unter der Lupe“, 29.09., 18-20 Uhr; Anmeldeschluss: 21.09.), Rechtsfragen rund um die Haftung des Vereinsvorstands („Unvorbereitet und blauäugig ins Vorstandsamt – Rechtsfragen rund um die Haftung des Vereinsvorstandes“, 28.10., 18-20 Uhr; Anmeldeschluss: 20.10.) und Fallstricke in der täglichen Vereinspraxis („Fallstricke in der täglichen Vereinspraxis: Datenschutz – Internet – Fotos – GEMA – Veranstaltungen uvm.“, 25.11., 18-20 Uhr, Anmeldeschluss: 17.11.) vermittelt.

 

Eine weiterer, als Präsenzveranstaltung ausgerichteter Vortrag, findet unter dem Titel „Unfallversicherung im Ehrenamt“ am 14.10. im Kreishaus in Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) und am 22.10. im Landratsamt in Senftenberg (Dubinaweg 1) statt. Beginn ist jeweils um 17 Uhr. Anmeldungen hierfür sind bis zum 25.09. möglich.

 

Die Onlinekurse werden in Kooperation mit dem Vereins- und Verband-Service Frankfurt realisiert. Der Dozent Stefan Wagner aus Dresden ist Jurist und Vereinspraktiker und unterrichtet seit Jahren als Dozent an der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes in Köln. Die Präsenzveranstaltung wird durch einen Vertreter der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Dresden angeboten.

 

Alle Schulungsangebote sind für die Teilnehmer kostenfrei. Weitere Informationen zu den Seminarinhalten sind online auf der Seite der Kreisverwaltung OSL, unter www.osl-online.de, Menüpunkt Wirtschaft & Tourismus – Kultur und Freizeit, zu finden.

 

Anmeldungen und Fragen zu den Kursen nehmen Roswitha Ullrich und Christian Gröbe vom Projektbüro „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ entgegen: Schriftlich (Projektbüro Landkreis OSL / Büro Landrat / SG Wirtschaft und Förderung, Projekt Hauptamt stärkt Ehrenamt, Postfach 10 00 64, 01956 Senftenberg), per E-Mail ( ) oder auch telefonisch 03573 870 51 25 bzw. -51 26.

 

Künftig sollen auch weitere Workshops und Vorträge zu relevanten und aktuellen Themen aus dem Vereinsleben angeboten werden. Diese würden dann, insofern es die Situation zulässt, vorrangig in Form von Präsenzseminaren stattfinden. Entsprechendes Interesse für Weiterbildungen wurde den Mitarbeitern des Projektbüros bereits bekundet. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingestellt.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(02. 09. 2020)

Der Erkrankungsstand in OSL befindet sich weiter auf einem niedrigen Niveau, auch wenn über die letzten Tage neue Fälle hinzugekommen sind. Insgesamt haben sich seit Ausbruch des Coronavirus in OSL 69 Personen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert, 2 Personen sind zu Anbeginn der Pandemie verstorben.

 

Aktuell ist das Virus im Landkreis OSL bei 1 Personen nachgewiesen. Die betroffene Person befinden sich, gemeinsam mit den in den jeweiligen Haushalten lebenden Kontaktpersonen, in häuslicher Quarantäne. Derzeit stehen in OSL 6 Kontaktpersonen Kategorie 1 unter Quarantäne (Stand 02.09.2020).

Gutachterausschuss für Grundstückswerte informiert: Grundstücksmarktbericht 2019 ist erschienen

(02. 09. 2020)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße hat den Grundstücksmarktbericht 2019 veröffentlicht. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2019 beider Landkreise detailliert dargelegt. Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2019 kann ab sofort als PDF-Dokument direkt von der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg kostenfrei heruntergeladen werden. (https://www.gutachterausschuss-bb.de/

 

Als Druckexemplar ist er in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gebührenpflichtig erhältlich.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit Sitz beim Fachbereich Kataster und Vermessung, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus in mündlicher und schriftlicher Form eingeholt werden. Die Mitarbeiter sind telefonisch zu erreichen: Tel.: (0355) 49 91 – 22 47.

 

Sprechzeiten:          

Dienstag 8 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr

Donnerstag 8 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 16 Uhr

Anpassung der Corona-Regeln: Indoor-Kontaktsport möglich / Lockerung der Abstandsregeln in Restaurants / Bußgeld für Maskenverweigerer / Keine Großveranstaltungen bis Neujahr

(02. 09. 2020)

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

 

veröffentlicht am 01.09.2020

 

Das Brandenburger Kabinett hat heute weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen verabredet. Zu den wesentlichen Punkten gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, und in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Erotische Massagen sind wieder erlaubt. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

 

Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung werden bis zum 11. Oktober verlängert, die Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt bis zum 1. Januar 2021. Die beschlossenen Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft - spätestens mit Ablauf des 4. September 2020.

 

Die heute beschlossenen Änderungen zu Bußgeld, Quarantäne-Verordnung und Großveranstaltungsverbots-Verordnung entsprechen den Vereinbarungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom vergangenen Donnerstag.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Pandemie ist über den Sommer leider nicht verschwunden, sondern wir stecken mittendrin. Die Zahlen steigen bundesweit - in Brandenburg auch, aber auf niedrigerem Niveau. Das ist auch dem zumeist besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken.  Wir kommen jetzt aber in schwierigere Monate und müssen vorsichtig sein. Deshalb: Wir müssen vorsorgen, damit wir nicht nachsorgen müssen. Dafür unsere heutigen Aktualisierungen der Verordnungen.

 

Unser Brandenburg-Monitor hat gezeigt: Rund zwei Drittel der Bevölkerung (63%) halten unsere Maßnahmen für gerechtfertigt; für 7% sind sie sogar „nicht weitgehend genug". Und einige demonstrieren dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Aber das ist an Auflagen gebunden, um andere zu schützen. Das muss eingehalten werden."

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Seit Anfang Juli steigen die Infektionszahlen auch in Brandenburg wieder an. Dennoch haben wir im Ländervergleich weiterhin ein niedriges Infektionsgeschehen. Bei unseren Maßnahmen gehen wir weiter behutsam Schritt für Schritt vor. Die Corona-Verordnungen geben dabei weiter den Rahmen vor. Falls es lokal zu größeren Ausbruchsgeschehen kommen sollte, können die Landkreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium weitere notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen. Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sind wie bisher aufgerufen, sich verantwortungsvoll und solidarisch zu verhalten. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten fort und müssen von allen diszipliniert eingehalten werden. Unnötige Reisen besonders in Risikogebiete sowie größere Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine sehr wichtige und wirksame Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Es kommt aber darauf an, dass sie richtig getragen wird. Die Alltagsmasken helfen nur dann, wenn sie neben dem Mund auch die Nase bedecken."

 

Innenminister Michael Stübgen: „Brandenburg ist weiter auf einem guten Kurs. Das Infektionsgeschehen bleibt bisher überschaubar. Unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind angemessen. Es kann jedoch nicht oft genug wiederholt werden: Corona ist noch nicht vorbei. Wir können uns nicht leisten, nachlässig zu werden. Dann wären alle Entbehrungen umsonst gewesen. Wir müssen weiter diszipliniert bleiben, also möglichst Abstand halten und Maske tragen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Mit der Maske schützen wir die anderen vor uns selbst. Eine Maske zu tragen, ist ein Akt der Mitmenschlichkeit und Rücksichtnahme. Da es leider eine kleine Gruppe von Unbelehrbaren gibt, denen der Schutz ihrer Mitmenschen nicht ausreichend bedeutsam ist, werden Verstöße künftig mit einem Bußgeld belegt. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung aller Bundesländer um. Die Zuständigkeit für diese Bußgelder liegt auch weiterhin bei den Gesundheitsämtern. Selbstverständlich wird die Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten wie gewohnt Amtshilfe leisten."

 

Das ist neu in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

 

Die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) bleibt bis einschließlich 11. Oktober 2020 in Kraft. Die Maßnahmen werden damit um fünf Wochen verlängert.

 

Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht: In Brandenburg müssen Personen, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Wiederholungstätern und notorischen Maskenverweigerern drohen Bußgelder bis zu 250 Euro. Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, der Maskenpflicht dann auf Aufforderung aber umgehend nachkommt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. Wichtig ist aber: die Mund-Nasen-Bedeckung muss immer richtig getragen werden! Die Pflicht bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Viele tragen ihren Mund-Nasen-Schutz leider falsch - nämlich unter der Nase. Das bietet keinen Schutz! Denn Viren werden auch durch die Nase ausgeschieden, und zwar schon beim normalen Ausatmen.

 

Ärztliches Zeugnis als Nachweis für Ausnahme von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen: Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind im Land Brandenburg von der Maskenpflicht befreit. Bislang stand dazu in der Verordnung: „Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen." Das stellt aber viele Betroffene in der Praxis vor Schwierigkeiten, wenn ihnen das nicht geglaubt wird. Viele Menschen mit Behinderungen klagen hier über Probleme im Alltag. Auch gibt es immer häufiger Fälle, in denen Personen einen gesundheitlichen Grund nur vortäuschen, um der Pflicht zu entgehen. Deshalb gibt es in der Umgangsverordnung an dieser Stelle eine Erleichterung für alle, die tatsächlich eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen können: Nun muss die Ausnahme von der Maskenpflicht im Fall einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Atteste werden durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ausgestellt. Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden hierbei rein nach medizinischen Aspekten. Wer ein ärztliches Attest vorlegen kann, darf ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen und den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Das schafft auch für die Betreiberinnen und Betreiber Sicherheit, die bei Verstößen ebenfalls Geldbußen befürchten müssen.

 

Obergrenze für private Feiern: Private Feiern sind neben Reiserückkehrenden derzeit die größten Gefahrenquellen für größere Ausbruchsgeschehen. Aus diesem Grund führt auch das Land Brandenburg eine Obergrenze ein: Private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 1.000 Euro. Wichtig: für alle Veranstaltungen gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch bei privaten Feiern mit weniger als 75 zeitgleich Anwesenden muss zwischen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden (das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushaltes sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht).

 

Diese Obergrenze gilt nicht für private Feiern, die zum Beispiel in einer Gaststätte oder in einem Gemeindesaal stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden wird hier ausschließlich über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt.

 

In geschlossenen Räumen gilt für alle Veranstaltungen: die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden und die Personendaten der Gäste müssen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden.

 

Lockerung der Abstandsregel in Gaststätten: Bis zu sechs Personen dürfen künftig in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern an einem Tisch sitzen. Bislang mussten in Brandenburger Gaststätten Sitzgelegenheiten so positioniert werden, dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden konnte. Nur für Ehe- und Lebenspartner sowie Angehörige des eigenen Haushalts wurden Ausnahmen gestattet.

 

Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen ohne Altersbeschränkung wieder möglich: Feststehende Gruppen im Mannschaftssport (zum Beispiel Fußball, Volleyball, Handball, Basketball) von höchstens 30 Personen und im Individualsport (zum Beispiel Ringen, Judo, Taekwondo) von höchstens fünf Personen dürfen in der Sporthalle und anderen geschlossenen Räumen trainieren. Das Alter der Sportlerinnen und Sportler spielt ab 5. September keine Rolle mehr. Bisher war dies nur Personen im Alter bis zu 27 Jahren gestattet. Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.

 

Keine Einschränkungen mehr für Sportpraxis an Hochschulen: Die bereits für den Sportunterricht an Schulen geltenden Regeln werden auch auf Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen übertragen. Das bedeutet, dass es hier ebenfalls keine Einschränkungen beim Sport mehr gibt.

 

Erotische Massagen: Für das Prostitutionsgewerbe gibt es in Brandenburg eine erste Lockerung. Erotik-Massagen ohne Geschlechtsverkehr sind wieder erlaubt, da sie ähnlich wie andere körpernahe Dienstleistungen ein geringeres Infektionsrisiko aufweisen. Die Dienstleistung darf nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich für einzelne Personen angeboten werden. Betreiberinnen und Betreiber müssen die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts von Personen, den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Erfassen von Personendaten sicherstellen.

 

Das ist neu in der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

 

Die Quarantäneverordnung wird ebenfalls bis zum 11. Oktober 2020 verlängert.

 

Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht auch für LKW-Fahrer, Lokführer und Piloten sowie für Berufspendler: Bislang gab es in der Verordnung eine Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht für Personen, die nur zur Durchreise in das Land Brandenburg einreisen. Nun gibt es diese Ausnahme auch für Personen, die beruflich bedingt Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, oder die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen.

 

Nach der Quarantäneverordnung sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Eine laufende Quarantäne kann beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden. Außerdem darf die Quarantäne unterbrochen werden, um einer behördlich angeordneten ärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachkommen zu können.

 

Hinweis: In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder am 27. August 2020 wurde zum Bereich „Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer" unter anderem vereinbart, dass möglichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation für Reisende aus Risikogebieten eingeführt wird. Dann soll eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr möglich sein. Das Bundesinnenministerium soll bis dahin eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorlegen.

 

Verlängerung der Großveranstaltungsverbotsverordnung

 

Die Großveranstaltungsverbotsverordnung wird bis zum 1. Januar 2021 verlängert.

 

Damit sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art bis Neujahr 2021 untersagt. Nur für Autokinos, Autotheater, Autokonzerte und vergleichbare Veranstaltungen kann auf Antrag im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen.

 

 

 

 

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23. „Tour de OSL“ zog 270 Radfahrer in den Süden / Start und Ziel in Tettau im Amt Ortrand

(01. 09. 2020)

270 Radfahrerinnen und Radfahrer jeden Alters schwangen sich am Samstag (29. August) bei bestem Fahrradwetter gemeinsam mit OSL-Landrat Siegurd Heinze auf die Sattel, um den Süden des Landkreises zu erkunden. Über 45 Kilometer führte die „Tour de OSL“ vom Sportplatz in Tettau ausgehend nach Lauchhammer, Ortrand, Großkmehlen und von dort aus wieder zurück zum Ausgangsort.

 

Die Tettauer blicken in diesem Jahr auf 800 Jahre ihres Bestehens zurück. Gefeiert wird dies im kommenden Jahr. Für Tettaus Bürgermeister Joachim Nitzsche und den Ortrander Amtsdirektor Kersten Sickert war es eine Selbstverständlichkeit, die diesjährige nunmehr bereits 23. „Tour de OSL“ gemeinsam mit dem Verwaltungschef der Kreisverwaltung zu eröffnen. Neben ihnen stiegen anschließend unter anderem auch die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, OSL-Gesundheitsdezernent Alexander Erbert, Bildungs- und Finanzdezernent Wilfried Brödno, Lauchhammers Bürgermeister Roland Pohlenz und Landtagsabgeordneter Ingo Senftleben auf das Zweirad, um die Tour zu begleiten.

 

Unterwegs warteten interessante kulturelle Höhepunkte auf die Teilnehmer. So besuchten die Radler zu Beginn das Kunstgussmuseum in Lauchhammer. Dort konnte, noch vor der offiziellen Eröffnung am selben Tag, ein Blick in den neuen touristischen Informationspunkt der Stadt geworfen werden. Dieser ist in einem Nebengebäude des heutigen Museums nach entsprechend denkmalgerechter Sanierung entstanden und dient fortan als Anlaufstelle für Gäste und Besucher Lauchhammers.  

 

Im Freibad Ortrand, das am selben Tag sein 2. Badfest seit der Wiedereröffnung im Mai 2019 feierte, begrüßten die Mitglieder des Fördervereins die Gäste. Neben der Mittagsversorgung sorgte der Ortrander Spielmannzug für Kurzweil. Mit durch den Ortrander Bürgermeister Nico Gebel überreichten Souvenirbeuteln im Gepäck ging es anschließend weiter zum 3. Haltepunkt, dem Ortrander Kulturbahnhof. Hier empfing Eigentümer Frank Weser die Tourteilnehmer und informierte über die heutige Funktion der mit viel Liebe fürs Detail sanierten Gebäude als beliebter Anlaufpunkt für Kulturfreunde, Eisenbahnfans und für Feierlichkeiten aller Art. Am Renaissance-Schloss in Großkmehlen lud Bürgermeister Dietmar Bruntsch zum letzten Halt der Tour und gab den Gästen einen Abriss zur Historie des Gebäudes. Die kurzen Rundgänge im Schloss sowie in der angrenzenden Kirche mit Antwerpener Schnitzaltar und Silbermannorgel wurden gern genutzt und machten Lust, wieder zu kommen.

 

Zurück am Tettauer Sportplatz folgte – bei bester Versorgung durch die Mitglieder des Tettauer Sportvereins TSG Tettau e.V. – die traditionelle Tombola, in deren Rahmen auch die jüngsten und ältesten Teilnehmer ermittelt wurden. Hierbei meldeten sich die beiden 90-jährigen Werner Zeiske aus Ortrand und Herbert Gebhard aus Tettau. Beide wurden durch mit einem entsprechend gebührenden Applaus bedacht. Landrat Siegurd Heinze sprach den Männern seinen Respekt aus und lud kurzerhand zu einem zeitnahen Termin zu Kaffee und Kuchen in das Landratsamt nach Senftenberg.

 

Die jüngste Teilnehmerin war die sechsjährige Greta aus Lindenau. Auch sie konnte sich über eine kleine Aufmerksamkeit, überreicht durch Tour-Organisator Jens Bergmann, freuen.

 

Darüber hinaus wurden unter allen Teilnehmern attraktive Gewinne verlost. Über die zwei Hauptpreise, je ein modernes E-Bike, zur Verfügung gestellt von der Sparkasse Niederlausitz, freuten sich Kurt Schöne aus Lindenau und Dietmar Reichel aus Großkmehlen. Ein weiteres Fahrrad ging an Günter Semsch aus Wormlage.   

 

Die Durchführung der Tour als auch die Tombola wurden erneut von verschiedensten Seiten unterstützt. Großen Dank sprach Landrat Siegurd Heinze allen aus, die zum reibungslosen Verlauf der Veranstaltung beitrugen, allen voran der TSG Tettau e.V. für die logistische Unterstützung der Veranstaltung, den Kradfahrern der Polizeiinspektion Senftenberg, dem Team der Sanitäter des DRK Lausitz, dem Pannendienst Heinz Trasper sowie dem Organisationsteam der Kreisverwaltung.

 

Auch das Klinikum Niederlausitz zählt zu den Unterstützern. Entgegen der ursprünglichen Tourplanung vom Jahresanfang konnte dieses aufgrund der anhaltenden coronabedingten Einschränkungen nicht als Haltepunkt fungieren, trug jedoch dennoch einen Teil zum Gelingen der Veranstaltung bei. So wurde eigens für die Tour ein Flyer mit Expertentipps rund um das Thema "Gesund Radfahren" erarbeitet, den die Teilnehmer der „Tour de OSL“ vor Ort an die Hand bekamen. Zudem wurde allen eine kleine Aufmerksamkeit in Form eines bedruckten Stoffbeutels mit einer Trinkflasche und einem kleinen Snack zur Verfügung gestellt. Der Flyer ist online auf der Seite zur Tour de OSL unter www.osl-online.de zu finden und kann dort heruntergeladen werden.

[Bilderstrecke der 23. Tour de OSL]

Foto zu Meldung: 23. „Tour de OSL“ zog 270 Radfahrer in den Süden / Start und Ziel in Tettau im Amt Ortrand

Verbesserte Versorgung von Herzinfarktpatienten in Südbrandenburg

(28. 08. 2020)

Senftenberg. Die Klinik für Innere Medizin/Kardiologie am Standort Senftenberg des Klinikums Niederlausitz hat die Notfallbereitschaft für Herzinfarktpatienten erweitert. Gefäßverschlüsse am Herzen können nun wochentags zwischen 7:00 und 22:00 Uhr im Herzkatheterlabor behandelt werden. Damit kann die Zeitspanne vom Notruf bis zur Behandlung verkürzt werden, was die Heilungschancen verbessert.

„Zeit ist Muskel! Beim Herzinfarkt wird der Herzmuskel nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Je schneller wir das verstopfte Herzkranzgefäß wieder durchlässig machen, desto besser ist die Prognose für den Patienten“, erläutert Chefarzt Priv.-Doz. Dr. Torsten K. Röpke den Stellenwert der erweiterten Herzkatheterbereitschaft des Klinikums Niederlausitz für die Versorgung von Herzinfarktpatienten im Süden Brandenburgs. Verlegungen und die damit verbundenen Wegzeiten nach Cottbus, Hoyerswerda oder Dresden können so reduziert werden.

Wertvolle Zeit gewinnen mit Telemedizin
Um weitere kostbare Zeit zu gewinnen, verfügen die Notarzteinsatzfahrzeuge in Senftenberg und Lauchhammer und der in Senftenberg stationierte Rettungshubschrauber zudem neuerdings über Technik für eine telemedizinische Übermittlung präklinischer Daten. Die Kardiologen im Klinikum können bei Verdacht auf Herzinfarkt direkt vom Notarzt anonymisierte EKG-Kurven sowie Informationen zu Symptomen und Vorerkrankungen des Patienten erhalten, noch bevor dieser in der Notaufnahme ankommt. „Anhand dieser Daten können wir entscheiden, ob der Patient umgehend im Herzkatheterlabor behandelt werden muss oder ob vorher eine Diagnostik in der Notfallambulanz angezeigt ist“, informiert PD Dr. Röpke.

Herzkatheter erfordert Erfahrung und High-Tech-Medizin
Um ein verstopftes Herzkranzgefäß wieder durchlässig zu machen, führen Kardiologen bei einem Herzinfarkt unter Röntgenkontrolle einen Katheter von der Arterie am Unterarm oder der Leiste bis zum Herzen. Hier erweitern sie das verschlossene Gefäß mit einem Ballon und setzen eine Gefäßstütze, einen sogenannten Koronarstent, in das Herzkranzgefäß ein und stellen so die Sauerstoffversorgung wieder her.
Dieser hochkomplexe Eingriff erfordert spezielle Qualifikationen und viel Erfahrung. „Wir konnten in den vergangenen Monaten neue Mediziner und Pflegekräfte für unsere Klinik gewinnen, von denen wir nun einige strukturiert in interventioneller Kardiologie qualifizieren, um unser Team im Herzkatheter zu vergrößern. Ziel ist es, unsere beiden hochmodernen Labore zunächst am Wochenende und später rund um die Uhr für Notfälle besetzen zu können“, gibt PD Dr. Röpke einen Ausblick. Die Kardiologen der Klinik für Innere Medizin/Kardiologie am Krankenhausstandort Senftenberg führen pro Jahr rund 1.000 Katheteruntersuchungen durch und verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Notfallbehandlung.

Klinikum stellt sich auf mehr Notfälle ein
Herz-Kreislauferkrankungen, zu denen der Herzinfarkt gehört, sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Mit steigendem Lebensalter steigt auch das Risiko für einen Herzinfarkt. Zudem machen ältere Menschen einen Großteil der Notfallpatienten insgesamt aus. Im bundesweiten Vergleich liegt Brandburg beim Durchschnittsalter auf dem drittletzten Platz vor Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das Klinikum Niederlausitz stellt sich konsequent auf die mit dem demografischen Wandel einhergehende steigende Anzahl von Notfällen ein. Dazu gehört neben dem Ausbau der Herzkatheterbereitschaft und der Intensivmedizin auch die Modernisierung der Notaufnahmen in Senftenberg und Lauchhammer. Anfang 2021 soll der Umbau der Notaufnahme in Senftenberg starten. Deren Konzept sieht u.a. den Wegfall von Wartezeiten und mehr Zeit für die Patientenbetreuung vor.

 

 

Pressekontakt

 

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail:
Telefon: 03573 75-1040
www.klinikum-niederlausitz.de

Corona-Pflegebonus: 85 Prozent der Pflegeanbieter haben bereits Antrag für Beschäftigte gestellt

(28. 08. 2020)

Landesanteil wird Mitte Dezember ausgezahlt

 

Anerkennung für die Beschäftigten in der Altenpflege: 85 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste im Land Brandenburg haben bereits den Antrag für die Auszahlung des Pflegebonus für ihre Beschäftigten gestellt. Von insgesamt 1.500 Antragsberechtigten (Einrichtungen) haben 1.275 den Antrag an die Pflegekassen gestellt. Die Pflegekassen haben den Bundesanteil des Pflegebonus von bis zu 1.000 Euro pro Beschäftigten zum ersten Stichtag am 15. Juli an die Arbeitgeber ausgezahlt, so dass die meisten Beschäftigten das Geld je nach Termin ihrer Gehaltszahlung bis Ende August auf ihrem Konto haben. Die zweite Antragsfrist endet am 15. November. Bis dahin müssen Träger von Pflegeeinrichtungen und Diensten den Antrag gestellt haben, damit ihre Beschäftigten die steuerfreie Prämie im Dezember erhalten können. Die Anträge für den Bundesanteil gelten automatisch auch für den Landesanteil von bis zu 500 Euro pro Beschäftigten, der am 15. Dezember 2020 an die Arbeitgeber ausgezahlt wird. Das teilte das Sozialministerium heute mit.

 

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Alle Beschäftigte in der Altenpflege leisten tagtäglich einen wertvollen Dienst für die gesamte Gesellschaft. Sie verdienen mehr Anerkennung. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, gute Arbeitsbedingungen und bessere Verdienstmöglichkeiten für die Beschäftigten in der Pflege zu schaffen. Pflegekräfte müssen endlich dauerhaft von besserer Bezahlung profitieren.“

 

Bundestag und Bundesrat hatten am 14./15. Mai 2020 mit Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die steuerfreie Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege auf den Weg gebracht. Alle Beschäftigten in zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben im Jahr 2020 einen je nach Tätigkeit gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie, auch Pflegebonus genannt) in Höhe von bis zu 1.000 Euro, die aus der Pflegeversicherung finanziert wird. Die volle Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Gesetzliche Grundlage dafür ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) der neue Paragraph 150a „Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie“.

 

Diese Corona-Prämie kann durch die Länder oder die zugelassenen Pflegeeinrichtungen um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Das Land Brandenburg hat sich sofort dafür entschieden und wird den Pflegebonus des Bundes mit einem Anteil von 50 Prozent aufstocken. Die Landesregierung wird dafür circa vierzehn Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes bereitstellen.

 

Damit können Beschäftigte in der Altenpflege im Land Brandenburg – gestaffelt nach Einsatzbereich und Arbeitszeit – bis zu 1.500 Euro erhalten.

 

Wer hat Anspruch auf die Corona-Prämie? Und wie hoch ist die Prämie?

 

Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ regelt, dass Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte in der Altenpflege Anspruch auf die Corona-Prämie haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschäftigten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate in einer oder für eine Pflegeeinrichtung gearbeitet haben. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeiter sowie Mitarbeitende in Servicegesellschaften haben Anspruch auf die Prämie.

 

Die Höhe der Prämie wird anhand von zwei Kriterien bemessen:

 

  1. der wöchentlich geleisteten Arbeitszeit der oder des Beschäftigten sowie
  2. dem Anteil, den die oder der Beschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung tätig waren.

 

Die Höhe der Prämie beträgt im Land Brandenburg insgesamt (Bundes- und Landesanteil):

 

  1. in Höhe von 1.500 Euro für Vollzeit-Beschäftigte, die Leistungen in stationären Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten durch die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen,
  2. in Höhe von 1.000 Euro für andere Beschäftigte, die in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind,
  3. in Höhe von 500 Euro für alle übrigen Vollzeit-, Teilzeit- oder in Kurzarbeit Beschäftigten einer zugelassenen Pflegeeinrichtung,

 

Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes im freiwilligen sozialen Jahr erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 150 Euro.

 

Auszubildende, die mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben oder im Bemessungszeitraum mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung zur Durchführung der praktischen Ausbildung tätig waren, erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 900 Euro. Dazu zählen Auszubildende

 

  • zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger,
  • zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

 

Das gilt auch für Auszubildende in landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildungen in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer.

 

Wer zahlt den Pflegebonus aus? Wer muss Anträge stellen?

 

Der Pflegebonus des Bundes wird von den Pflegekassen als Vorauszahlung an die Pflegeeinrichtungen gezahlt und an Arbeitgeber/innen für deren Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden. Erster Stichtag für eine Auszahlung war der 15. Juli 2020 für die Beschäftigten, die zum 1. Juni die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (mindestens 3-monatige Tätigkeit in/für eine Pflegeeinrichtung ab 1. März 2020).

 

Für alle Angestellten, die die Voraussetzungen zum Stichtag noch nicht erfüllen gilt als zweiter Stichtag der 15. Dezember 2020. Mit dieser Zahlung wird auch der Landesanteil der Corona-Prämie ausgezahlt.

 

Die Einrichtungen stellen entsprechende Anträge an die Pflegekassen. Das hat für alle Pflegebeschäftigten den Vorteil, dass sie selbst nicht aktiv werden müssen.

 

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen müssen einen Antrag an die für Sie zuständige Pflegekasse richten. Gleiches gilt für die Arbeitgeber/innen, deren Arbeitnehmer/innen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden. Näheres dazu regelt der GKV-Spitzenverband. Antragsvordrucke und weitere wichtige Informationen finden sich auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.

 

Die Vorauszahlung des Landesanteils an die Einrichtungen erfolgt automatisch, und muss nicht zusätzlich beantragt werden (weder von den Einrichtungen noch von den Beschäftigten).

 

Müssen Beschäftigte auch einen Antrag stellen?

 

Nein. Sofern Sie Anspruch auf die Prämie haben, zahlt der Arbeitgeber die Corona-Prämie aus. Die Auszahlungen erfolgen, nachdem Ihr Arbeitgeber die Vorauszahlung durch die Pflegekasse erhalten hat. Beschäftigte erhalten die Auszahlung mit Ihrem regelmäßigen Arbeitslohn. Die Vorauszahlung durch die Pflegekassen an die Einrichtungen erfolgt zu den genannten Stichtagen. Das bedeutet für die Arbeitnehmer, dass die Auszahlung ggf. erst mit der nächsten Gehaltszahlung erfolgt. Fragen hierzu sind zunächst an den Arbeitgeber zu richten.

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

[Pressemitteilung des MSGIV]

Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 24. Oktober 2020 statt

(28. 08. 2020)

Bekanntmachung

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 24. Oktober 2020 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

  1. Die Prüfungsgebiete umfassen:
     
  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

    • II. Anmeldung und Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 16. Oktober 2020 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

  1. Inhalt des Antrages:
  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

    1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

      Sparkasse Niederlausitz

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

      BIC: WELADED1OSL

            Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
       
       
       

 

  1. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.
     
    Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind
    zu richten an:
     
    Landkreis Oberspreewald- Lausitz
    Untere Fischereibehörde
    Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg
     
    Ansprechpartner:          Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493
    Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492
    E-Mail: 

     
     
     
    Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter
     
    www.osl-online.de à Umwelt, Veterinärwesen&Landwirtschaft        Natur&Umwelt  untere Jagd- und Fischereibehörde
     
     
    Prüfungsfragen und Onlinetest unter
     
     www.mluk.brandenburg.de    Fischerei        Fischereischein- Anglerprüfung Fischereischein TEST
     

Start für den Glasfaser-Ausbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27. 08. 2020)

 

Über 1.100 Kilometer Glasfaser und 184 Verteiler für schnelleres Internet / maximales Tempo: 1 GBit/s / Schulen haben oberste Priorität

 

Das Internet in OSL wird vielerorts schneller. Im Oktober 2019 hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit der Telekom einen Ausbauvertrag für rund 23,5 Millionen Euro abgeschlossen, durch den ein neues Glasfasernetz für schnellsten Internetzugang errichtet werden soll. Rund 4.500 Haushalte, 240 Unternehmen und 34 Schulen erhalten hierbei kostenfreie Glasfaseranschlüsse. Am Donnerstag (27.08.) startete OSL als zweiter Landkreis in Brandenburg mit den Tiefbauarbeiten.

 

Begangen wurde dies mit einem öffentlichkeitswirksamen Termin in der Nähe der Lindengrundschule im Vetschauer Ortsteil Missen. Die Schule ist eines der ersten Objekte, das vom Glasfaserausbau profitieren wird. „Der Anschluss der Schulen hat beim Breitbandausbau oberste Priorität“, erklärte Steffen Hilbrich – Leiter Technikbereich 11 der Deutschen Telekom.

 

Rund 1.100 Kilometer Glasfaser und 184 Verteiler sorgen in OSL künftig für höhere Bandbreiten. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s). Damit haben die Nutzer den schnellsten Anschluss für gleichzeitiges Streaming, Gaming und Homeoffice. Neben der Schule in Missen folgen weitere erste Ausbauarbeiten in Teilen von Senftenberg, Calau und dem Amt Altdöbern. Der letzte Glasfaseranschluss in OSL soll bis Ende 2023 installiert sein. Der Anschluss ist für die Gebäudeeigentümer kostenfrei. Betroffen sind Immobilien, in denen bislang mit Übertragungsraten von weniger als 30 Mbit/s gesurft wird.

 

23,5 Millionen Euro nimmt der Landkreis in die Hand, um das Projekt zu realisieren. Das Geld stammt aus Bundes- und Landesmitteln zur Umsetzung des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

 

„Wir freuen uns, dass wir die Digitalisierung im Landkreis OSL mit dem Glasfaser-Ausbau auf ein neues Niveau heben. Mit den damit verbundenen möglichen Übertragungsraten leisten wir einen wichtigen Beitrag, den Anforderungen an eine zunehmend digitale Gesellschaft nachzukommen. Eine gute Internetanbindung ist eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung und technologischen Fortschritt. Davon wiederum profitiert die gesamte Region“, sagte Landrat Siegurd Heinze während des Termins.

 

Bei dem offiziellen Startschuss zu den Tiefbauarbeiten wurde am Donnerstag neben dem „Spleißen“ – dem Verbinden zweier Glasfasern – durch die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness auch ein sogenanntes Messfahrzeug Geotechnik gezeigt und dessen Funktionsweise erläutert. Das weiße Fahrzeug nimmt die Umgebung im Auftrag der Telekom mit einer 360-Grad-Kamera, ähnlich dem bekannten „Google-Auto“, für die interne Verwendung messtechnisch auf und speichert alle Daten zentimetergenau ab, so dass später während der Planungs- und Bauphase jederzeit darauf zugegriffen werden kann. Gesichter, Nummernschilder und Co. werden dabei nicht gespeichert.

 

Auch die Schülersprecherinnen und Schülersprecher der Lindengrundschule ließen es sich nicht nehmen und begleiteten den Termin gemeinsam mit Schulleiterin Petra Pietrus und einer weiteren Lehrkraft.

 

Glasfaser gibt es nur gemeinsam

Damit die Telekom zügig ausbauen kann, benötigt sie die Unterstützung der Eigentümer der Immobilien. „Glasfaser gibt es nur gemeinsam“, sagte Regionalmanager Sven Nitze. „Für den Anschluss an das schnelle Netz brauchen wir das schriftliche Einverständnis der 3.279 Eigentümer. Sonst dürfen wir das Gebäude nicht mit Glasfaser anschließen.“

 

Diese Eigentümer werden noch bis September 2020 weiter direkt vom Landkreis angeschrieben. Neben dem Anschreiben vom Landkreis finden die Kunden darin ein Formular, welches durch den Grundstückseigentümer mit wenigen Daten wie der Adresse des Grundstücks, Angaben zu Stockwerken u.a. auszufüllen ist. Dieses Formular sollte dann in dem portofreien Rückumschlag (keine Briefmarke nötig) innerhalb der angegeben Zeit an die aufgedruckte Adresse zurückgeschickt werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Haushalte kostenfrei an das neue Glasfasernetz angeschlossen werden. Für später eingehende Rücksendungen wird eine einmalige Anschlusspauschale, wie bei einem Erstanschluss, von zurzeit rund 800€ berechnet.

 

Die Anschreiben erfolgen durch die Kreisverwaltung in insgesamt fünf Tranchen. Bisher wurden bereits etwa 2.500 der auszubauenden Adressen angeschrieben. Das Interesse ist groß – alleine der Rücklauf der ersten Tranche lag bei rund 83%.

 

Für Fragen zum Formular und dem Breitbandausbau allgemein hat der Landkreis auf seiner Internetseite ein ausgefülltes Musterformular, eine interaktive Karte sowie ein Video zur Erklärung:“ Wie kommt der Glasfaseranschluss direkt in mein Haus“ eingefügt. Auch telefonische Anfragen hierzu sind möglich.

 

Foto zu Meldung: Start für den Glasfaser-Ausbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Testergebnisse liegen vor: Corona-Tests an Grundschule erneut negativ / Getestete SchülerInnen können ab Montag die Schule besuchen

(26. 08. 2020)

Seit Mittwoch (26. August) liegen auch die Ergebnisse des zweiten Corona-Tests der 68 getesteten Schülerinnen und Schüler einer Lübbenauer Grundschule vor. Wie beim ersten Test am vergangenen Mittwoch sind auch die Ergebnisse vom Test in dieser Woche (Dienstag, 25. August) erneut negativ.

 

„Die Kinder sind zum jetzigen Zeitpunkt nachweislich nicht erkrankt“, fasst Amtsärztin Dr. Susanne Rosenthal vom Gesundheitsamt des Landkreises OSL zusammen und bedankt sich bei Eltern, Kindern, Lehrkräften sowie der Schulleitung für die kooperative Zusammenarbeit und das Verständnis gegenüber den getroffenen Maßnahmen.

 

Die Eltern der Kinder wurden am Mittwoch zunächst telefonisch durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes über das Testergebnis informiert.

 

Mit Blick auf mögliche Inkubationszeiten hatte das Gesundheitsamt in Absprache mit dem MSGIV festgelegt, dass die Kinder bei erneut durchweg negativen Testergebnissen ab Montag, den 31. August, wieder ohne Einschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen und somit auch die Schule besuchen können. Dies ist mit den Ergebnissen der zweiten Tests gegeben. 

 

„Jeder kann jederzeit unverschuldet an dem neuartigen Coronavirus erkranken“, macht die Amtsärztin im Zusammenhang mit den jüngsten zurückliegenden Fällen in OSL erneut deutlich und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin einzuhalten. „Wir alle können dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet und niemand aufgrund einer Erkrankung in eine unangenehme Situation gelangen muss, der sich die Betroffenen nach Bekanntwerden einer Infektion teilweise ausgesetzt sehen.“ 

 

Insgesamt haben sich seit Ausbruch des neuartigen Coronavirus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 69 Personen infiziert, 2 Personen sind zu Anbeginn der Pandemie verstorben. Aktuell ist das Virus bei 7 Personen nachgewiesen. Alle befinden sich, gemeinsam mit den in den jeweiligen Haushalten lebenden Kontaktpersonen, in häuslicher Quarantäne. Derzeit stehen im Landkreis OSL 37 Personen unter häuslicher Quarantäne, unter ihnen auch Personen mit Kontakt zu Infizierten in anderen Landkreisen.

Tour de OSL 2020 startet am 29. August

(25. 08. 2020)

 

Nur noch wenige Tage, dann heißt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder: „Auf die Sattel, fertig, los!“. Die beliebte Radtour unter Leitung von Landrat Siegurd Heinze führt in diesem Jahr durch den Süden des Landkreises, mit Start und Ziel am Sportplatz in Tettau (Amt Ortrand). Los geht es um 9 Uhr am Samstagmorgen, den 29. August.

 

An den Zwischenstopps entlang der etwa 45 Kilometer langen Strecke erwarten die Radler Kultur, Kurzweil und ausreichend Gelegenheit für Ruhepausen. Erster Halt ist das Kunstgussmuseum in Lauchhammer, von dort geht es weiter zum Freibad in Ortrand, mit der dortigen Möglichkeit zum Mittagessen. Im Anschluss macht die Tour Station im Kulturbahnhof Ortrand. Letzter Stopp ist das Renaissanceschloss in Großkmehlen.

 

Zum Ausklang können sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine Tombola mit attraktiven Preisen freuen. Zwei Elektrofahrräder, zur Verfügung gestellt durch die Sparkasse Niederlausitz, sind die Hauptgewinne. Landrat Siegurd Heinze, der auch in diesem Jahr vorneweg radelt, und Lothar Piotrowski, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz, fuhren die neuen Räder dieser Tage vor dem Landratsamt in Senftenberg bereits Probe.

 

Auf der Internetseite www.osl-online.de können aktuelle Hinweise zur diesjährigen Tour nachgelesen werden. Die Tour findet unter Einhaltung der „AHA“-Formel – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – statt. Letztere wird an den Haltepunkten der Strecke benötigt, wo ein ausreichender Abstand nicht immer möglich ist. Über coronabedingte Regelungen zur Durchführung der diesjährigen Tour de OSL informieren die Veranstalter nochmals vor Ort. Fragen beantwortet Organisator Jens Bergmann gern auch unter Telefon (03573) 870 5128, .

 

Das Klinikum Niederlausitz hat einen Flyer mit Expertentipps rund um das Thema "Gesund Radfahren" erarbeitet, diesen finden Sie weiter unten als Download.  

 

 

[Flyer gesund Radfahren (Klinikum Niederlausitz)]

Foto zu Meldung: Tour de OSL 2020 startet am 29. August

Testergebnisse liegen vor: Corona-Tests an Grundschule negativ

(21. 08. 2020)

Nachdem am Mittwochmorgen (19.08.2020) die Corona-Infektion einer Lehrkraft an einer Grundschule in Lübbenau/Spreewald bekannt wurde, liegen seit dem späten Donnerstagabend nunmehr die Testergebnisse aller Lehrkräfte und der drei betroffenen Schulklassen vor: alle getesteten Kontaktpersonen sind negativ. Für eine Lehrkraft, die zuletzt im engen Kontakt zu der infizierten Person stand, jedoch ebenfalls negativ getestet wurde, wurde eine häusliche Quarantäne ausgesprochen.  

 

Ab Montag (24.08.2020) kann der Schulbetrieb regulär wiederaufgenommen werden. Eine Ausnahme besteht für die drei Klassen, in denen die betroffene Lehrkraft unterrichtet hatte. Das Gesundheitsamt hat verfügt, dass die Kinder dieser drei Schulklassen sich zunächst weiterhin zu Hause aufhalten. Diese Schülerinnen und Schüler werden am Dienstag (25.08.2020) ein zweites Mal auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, damit eine eventuell erst später eingetretene Infektion ausgeschlossen werden kann. Sobald auch diese Testergebnisse vorliegen und alle negativ sind, wovon nach derzeitigem Kenntnisstand auszugehen ist, können auch diese Kinder voraussichtlich ab Montag (31.08.2020) wieder die Schule besuchen.

 

Die Eltern der betroffenen Schüler wurden am Freitagmorgen telefonisch durch das Gesundheitsamt informiert. „Wir danken den Eltern sehr für ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und die gute Zusammenarbeit“, sagt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Susanne Rosenthal und erklärt: „Die erneuten Tests sind notwendig, um mögliche Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und ein weiteres Ausbruchsgeschehen entsprechend zu verhindern.“

 

Aktuelle Informationen werden weiterhin über die Schulcloud der Schule und die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald kommuniziert. Eltern werden gebeten, sich vordergründig über diesen Weg zu informieren.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(20. 08. 2020)

Insgesamt haben sich seit Ausbruch des Coronavirus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 69 Personen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert, 2 Personen sind zu Anbeginn der Pandemie verstorben. Aktuell ist das Virus bei 8 Personen nachgewiesen. Alle befinden sich, gemeinsam mit den in den jeweiligen Haushalten lebenden Kontaktpersonen, in häuslicher Quarantäne. Derzeit stehen im Landkreis OSL 36 Kontaktpersonen Kategorie 1 unter Quarantäne, unter ihnen auch Personen mit Kontakt zu Infizierten in anderen Landkreisen.

 

Bei dem heute neu hinzugekommenen Fall handelt es sich um eine Lehrkraft an einer Lübbenauer Grundschule, wir haben gestern dazu informiert. Die Testergebnisse werden voraussichtlich für den morgigen Freitag erwartet. Hierzu folgen umgehend weitere Informationen.

 

(Stand 20.08.2020)

Lehrkraft an Grundschule mit Coronavirus infiziert / Kollegium und drei Klassen werden vorsorglich getestet

(19. 08. 2020)

Im Ergebnis eines freiwilligen routinemäßigen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde eine Lehrkraft einer Lübbenauer Grundschule positiv getestet. Nachdem das Ergebnis am Mittwochmorgen (19.08.2020) dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorlag, wurde dieses umgehend aktiv.

 

Die Lehrkraft, die bislang keinerlei Symptome einer Infektion aufweist, befindet sich in häuslicher Quarantäne. Für den heutigen Mittwoch, den morgigen Donnerstag und den Freitag wurde nach Rücksprache mit der Schulleitung vorsorglich die vorübergehende Schließung der Schule angeordnet.

 

Alle Eltern wurden über das Sekretariat telefonisch gebeten, ihre Kinder abzuholen. Dies ist zwischenzeitlich bereits geschehen.

 

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes prüfen derweil im Rahmen der routinemäßigen Kontaktnachverfolgung etwaige Infektionsketten. Als eine weitere sofortige Sicherheitsmaßnahme wurden präventiv alle übrigen Lehrkräfte sowie 68 Kinder aus drei Schulklassen, in denen die betroffene Person unterrichtet hatte, vor Ort einem mobilen Schnelltest unterzogen. Die getesteten Personen sollen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu Hause aufhalten.

 

Sollten alle Testergebnisse negativ sein (d.h. es liegt keine Infektion vor), kann der Schulbetrieb voraussichtlich ab Montag wieder regulär aufgenommen werden.

 

Sollten dem Gesundheitsamt positive Laborergebnisse vorliegen (d.h. es liegt eine Infektion vor), werden umgehend weitere eventuell notwendige Maßnahmen geplant und festgelegt. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Schulleitung und der Stadt Lübbenau/Spreewald. Aktuelle Informationen werden anschließend über die Schulcloud der Schule und die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald kommuniziert. Eltern werden gebeten, sich vordergründig über diesen Weg zu informieren.

 

Die Kreisverwaltung fordert derweil die Eltern zum besonnenen Verhalten auf. Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Das Gesundheitsamt ist auf Situationen wie diese vorbereitet und kann rasch und effektiv reagieren. Die Tests der Lehrer und der drei Schulklassen sind eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme, die für die Kinder als auch Eltern ungewohnt, aber dennoch wichtig sind.“

 

Die Schule in OSL ist nicht die erste Schule, die vom Coronavirus SARS-CoV-2 betroffen ist. Erst am Dienstag hatten in Brandenburg coronabedingt ein Gymnasium in Frankfurt (Oder) und eine Grundschule sowie eine Kita in Wittenberge schließen müssen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es jederzeit passieren, dass das Coronavirus unverschuldet in Bildungseinrichtungen gelangt. In Brandenburg können sich seit dem Ende der Sommerferien alle Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten alle zwei Wochen bis zu sechs Mal innerhalb von drei Monaten auf SARS-CoV-2 testen lassen. Außerdem sollen im Rahmen einer Stichprobe bis zu ein Prozent der Kita-Kinder sowie der Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden. Das Angebot ist freiwillig und basiert auf einer Vereinbarung des Landes Brandenburg mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). Durchgeführt werden die Tests von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg. Die Testung der Lehrkräfte in Lübbenau verlief zuletzt auch auf Initiative der Stadt Lübbenau/Spreewald hin.

Niedrigwassersituation: Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus Flüssen und Seen für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf 24-Stunden-Verbot ausgeweitet

(19. 08. 2020)

Seit Dienstag, 18. August 2020, ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree komplett untersagt. Das 24-Stunden-Verbot der Wasserentnahme betrifft nun das Gebiet des gesamten Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Teileinzugsgebiete Mittlere Spree und Schwarze Elster) und gilt bis auf Widerruf. 

 

Die Wasserhaushaltsituation hat sich insgesamt weiter verschärft. Sowohl die Spree als auch die Schwarze Elster führen derzeit ein extremes Niedrigwasser. Das Volumendefizit in den Speichern (Speicherbecken/Talsperren), welche kontinuierlich Wasser in das Spreegebiet abgeben, ist in letzten 2 Monaten weitergewachsen. Aktuell kann die Spree, im Zulauf zur Talsperre Spremberg, nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher gestützt werden. In der Talsperre Spremberg stehen zudem nur noch 8 % (< 1 Mio. m³) des Betriebsraums zur Verfügung. Auch flächendeckender Niederschlag wäre nicht ausreichend, um das aufgelaufene Niederschlagsdefizit von fast 400 Millimeter (circa 75 Prozent des Jahresniederschlages) im gesamten Einzugsgebiet kurzfristig auszugleichen.

 

Alle Eigentümer oberirdischer Gewässer sowie Eigentümer- und Anlieger der an oberirdische Gewässer grenzenden Grundstücke müssen das Mögliche tun, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. Der Landkreis OSL appelliert dringend an die Bürger und Bürgerinnen, das Entnahmeverbot einzuhalten sowie in der aktuellen Situation auch mit Wasserentnahmen aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.

 

Aktuelle Durchflüsse für die mit Pegeln ausgestatteten Fließgewässern (z.B. Pegel Leibsch UP, Pegel Biehlen 1, Pegel Ortrand) können auf der Internetseite des Landes Brandenburg abgefragt werden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496) erfolgt. Der vollständige Text mit Begründung und Kartenmaterial ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Kreistag“ > „Bekanntmachungen und Richtlinien“.

 

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Extremes Niedrigwasser an Spree und Schwarzer Elster: Aktuelle Informationen der Ministerien von Sachsen und Brandenburg sowie der Berliner Senatsumweltverwaltung

(19. 08. 2020)

Dresden, Cottbus und Berlin – Zu Wochenbeginn beriet bereits zum 23. Mal seit August 2018 in Cottbus die länderübergreifende Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen reichen nicht mehr aus, um den extrem angespannten Abflussverhältnissen in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster zu begegnen. Die geringen Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen haben nicht zur Verbesserung der extremen, bereits seit 2018 andauernden Niedrigwassersituation geführt. Sollte sich die Niederschlagssituation nicht verbessern, werden voraussichtlich spätestens ab Ende September mit Aufbrauchen der Speicherkapazitäten die Abflüsse im Spreegebiet teilweise zum Erliegen kommen.

 

Spree

 

Im Oberlauf der Spree und in den Zuflüssen auf sächsischem Gebiet hat sich die Niedrigwassersituation durch ausbleibende Niederschläge zugespitzt. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Flussabschnitte im Einzugsgebiet der Spree trockenfallen. Die Talsperre (TS) Bautzen ist aktuell noch zu 48 Prozent gefüllt und kann die Niedrigwasseraufhöhung der Spree noch fortführen. Ihre derzeitigen Zuflüsse sind auf einem historischen Tiefstand und betragen lediglich ein Fünftel vom Normalwert für den Monat August. Die Talsperre Quitzdorf kann nach wie vor kein Wasser bereitstellen. Im Speicherbecken Bärwalde stehen nur noch 13 Prozent des Speichervolumens zur Verfügung. Im Rahmen der operativen Bewirtschaftung ist es der Ad-hoc-AG „Extremsituation“ gelungen, weitere Kapazitäten aus dem Speicherbecken Lohsa I zu erschließen. Das noch verfügbare Speichervolumen der sächsischen Speicher kann voraussichtlich noch bis Ende September in geringem Maße zur Stützung der Abflüsse in der Spree verwendet werden.

 

Bereits seit 2018 führt die Landestalsperrenverwaltung Gespräche mit Fischereibetrieben als größten sächsischen Wassernutzern, um den notwendigen Wasserbedarf zur Bewirtschaftung der Teiche auf ein Minimum zu reduzieren, ohne dabei größeren Schaden zu verursachen.

 

Gisela Reetz, Staatssekretärin im sächsischen Umweltministerium: „Wir haben in den sächsischen Speichern deutlich weniger Wasser und die Situation spitzt sich zu. Deshalb gilt es kurzfristig, Wasser zu sparen. Zugleich zeigt die Lage, wie wichtig die gute und enge Zusammenarbeit mit Brandenburg und Berlin ist. Darüber hinaus ist das Wasserproblem in der Lausitz auch eine Folge des Braunkohlebergbaus. Klar ist, dass die Lösung dieses Problems nicht nur in der Verantwortung der betroffenen Länder liegen kann. Außerdem wird mehr als deutlich, wie dringlich wir den Klimawandel begrenzen müssen.“

Die aktuellen Abflüsse in der Spree waren schon lange nicht mehr so gering. Dabei machen die Sümpfungswässer des Bergbaubetreibers aktuell circa 60 Prozent des Gesamtabflusses der Spree in Spremberg kurz nach der Landesgrenze Sachsen/ Brandenburg aus. Einerseits sind die Sümpfungswässer langfristig betrachtet ein Teil des aktuellen Wassermengenproblems in der Lausitz. Aktuell wirken sie jedoch stabilisierend für den Abfluss der Spree und sind bei der zukünftigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen.

 

Die Talsperre Spremberg erhielt in den vergangenen Wochen einen sehr niedrigen Zufluss von etwa sechs Kubikmeter pro Sekunde. Der Wasserstand der Talsperre Spremberg beträgt 90,19 Meter NHN (Normalhöhennull). Damit wurde das Absenkziel für Anfang September bereits jetzt unterschritten. Zur Schonung der Wasserreserve der Talsperre Spremberg wurde die Abgabe auf 6,6 Kubikmeter pro Sekunde reduziert. Die schnelle Abnahme des Wasserstandes konnte somit von vier Zentimeter pro Tag auf ein bis zwei Zentimeter pro Tag verringert werden. Zur Stützung des Unterpegels Leibsch am Ausgang des Spreewaldes waren im Gegenzug einschneidende Maßnahmen erforderlich. Im Spreewald wurden der Abfluss vorrangig auf die Hauptspree und im weiteren Verlauf auf den Puhlstrom verlagert und erste Schleusen in Richtung des Dahmeeinzugsgebiets geschlossen. Zahlreiche Ableiter im Spreewald mussten nach Abwägung aller Belange ebenfalls geschlossen werden. Dort ist für Anlieger ein einschneidender Wassermangel eingetreten.

 

Brandenburgs Umweltstaatssekretärin Silvia Bender: „Die über mehrere Jahre andauernde Trockenheit zwingt uns nun zu den zum Teil einschneidenden Maßnahmen im Spreewaldgebiet. Die gute Zusammenarbeit in der länderübergreifenden Ad-hoc Expertengruppe bietet die fachliche Grundlage, angemessen auf die Extremsituation reagieren zu können. Die Anpassung an den Klimawandel – auch vor dem Hintergrund des Braunkohlenausstiegs- wird uns länderübergreifend auch in den nächsten Jahren besonders fordern. Für Brandenburg arbeiten wir zurzeit an einem Niedrigwasserkonzept – den Entwurf wollen wir dieses Jahr vorlegen.“

 

Zur Sicherung der Wasserstände und der Wasserbeschaffenheit in Berlin ist ein ausreichender Zufluss über Spree und Dahme erforderlich. Dieser ist aktuell mit circa drei bis vier Kubikmeter pro Sekunde bereits sehr niedrig. Die Berliner Wasserwerke fördern Rohwasser für die Trinkwasserversorgung der wachsenden Mehrmillionenmetropole überwiegend über Uferfiltrat aus Spree und Havel im Stadtgebiet.

 

Zur Stützung des Berliner Wasserhaushaltes wurden neben der Einführung von Sammelschleusungen zur Verringerung der Wasserverluste aus den Stauhaltungen auch sämtliche Wehre der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Landes Berlin geschlossen oder stark gedrosselt.

 

Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz: „Die drei Bundesländer nehmen die Lage sehr ernst und arbeiten seit mehr als drei Jahren an der Bewältigung aktueller Herausforderungen eng zusammen. Für die Berliner Trinkwasserversorgung ist die Spree die wichtigste Versorgungsader. Auch wenn die Versorgung durch die jetzige Situation nicht gefährdet ist, wirft sie ein Schlaglicht auf die Herausforderung vor der wir stehen. Berlin bereitet sich darauf vor und arbeitet an einem Masterplan, um in den kommenden Jahrzehnten gewappnet zu sein. Dazu gehören auch Investitionen in die Wasserinfrastruktur zur Bewältigung extremer Wetterlagen, etwa in Wasser- und Pumpwerke sowie die Regenwasserbewirtschaftung. Die Auswirkungen des Klimawandels werden für unsere Metropole spürbar und mahnen zu engagiertem Handeln."

 

Die Abflüsse im Spreegebiet gehen aktuell signifikant zurück. Bewirtschaftungstechnische Gegenmaßnahmen sind nahezu ausgeschöpft. Dennoch prüfen alle Beteiligten der Ad-hoc-AG weitere Möglichkeiten. Der sparsamste Umgang mit Wasser ist oberstes Gebot für alle Bürger/Innen und Nutzer.

 

Schwarze Elster

An der Schwarzen Elster ist die Situation bereits seit Anfang Juli zugespitzt. Ab Pegel Neuwiese (zwischen Hoyerswerda und Senftenberg) ist die Schwarze Elster trockengefallen.

 

Im Stadtgebiet von Senftenberg erfolgt die Stützung des Abflusses der Schwarzen Elster ausschließlich aus der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza. Die Bewirtschaftung des Senftenberger Sees (Speicherbecken Niemtsch) zur Niedrigwasseraufhöhung in der Schwarzen Elster ist nahezu eingestellt. Der aktuelle Wasserstand liegt bei 98,52 Meter NHN. Bei anhaltender Witterung fällt der Wasserstand um circa zwei bis drei Zentimeter pro Woche. Damit ist am See voraussichtlich vor Ende September nicht mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen.

 

Aktuell beträgt der Abfluss am Pegel Biehlen etwa 0,4 Kubikmeter pro Sekunde und entspricht damit lediglich rund 20 Prozent des mittleren Abflusses im August.

 

Fazit

Die Trinkwasserversorgung in der Lausitz und in Berlin als wichtigste Daseinsvorsorge ist gesichert und funktioniert aktuell ohne Einschränkungen, wobei die Förderreserven zum Teil bereits stark in Anspruch genommen werden. Dabei liegt der aktuelle Wasserbedarf deutlich über dem langjährigen Mittel seit 2010. Einschränkungen für Teichwirtschaft, Tourismus, Gewässerökologie und Bürger sind bereits jetzt spürbar. Weitere einschneidende Auswirkungen in der Lausitz werden voraussichtlich spätestens im Oktober unausweichlich sein.

 

Die länderübergreifende Abstimmung in der Ad-hoc-AG „Extremsituation“ hat sich bewährt und bleibt auch künftig wichtigste Grundlage dafür, dass zu wenige Wasser zielorientiert und operativ zu bewirtschaften. Die anhaltende Situation macht, auch unter Berücksichtigung des vorzeitigen Kohleausstiegs und des Klimawandels, deutlich, wie wichtig ein nachhaltiges Wassermanagement als länderübergreifende Aufgabe ist. Die betroffenen Bundesländer und der Bund müssen hier zukünftig verstärkt zusammenarbeiten!

 

Gleichzeitig ist für Alle ein schonender und nachhaltiger Umgang mit der sehr knappen Ressource Wasser dringend geboten. Hier wird auf die in allen Landkreisen Sachsens und Brandenburgs im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet geltenden strikten Verbote zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) hingewiesen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

(Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 18.08.2020)

 

Zwei Schulen in Brandenburg wegen Coronavirus geschlossen

(19. 08. 2020)

Ministerinnen Nonnemacher und Ernst bitten um Verständnis für notwendige Maßnahmen der Gesundheitsämter

Auch im Land Brandenburg sind eine Woche nach Schulstart erste Kitas und Schulen direkt oder indirekt von Corona-Fällen und damit verbundenen Quarantäne-Maßnahmen betroffen. Am heutigen Dienstag (18.08.) wurde zum ersten Mal seit Beginn des neuen Schuljahres an Schulen der Präsenzunterrichtet wegen Corona komplett unterbrochen: Auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt (Oder) das dortige Karl-Liebknecht-Gymnasium sowie auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Landkreises Prignitz die Elblandgrundschule und die AWO-Kita in Wittenberge. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Bildungsministerin Britta Ernst bitten alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Beschäftigten um Verständnis für die vor Ort beschlossenen Maßnahmen und um genaue Einhaltung von angeordneten Quarantänen. Das sei notwendig, um Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen, und damit lokale Corona-Hotspots mit noch größeren Auswirkungen zu verhindern.

Gesundheitsministerin Nonnemacher sagte: „Unsere Strategie im Land Brandenburg ist es, den Betrieb von Kitas und Schulen möglichst wenig einzuschränken. Es sollen so wenig Menschen in Quarantäne wie möglich, aber so viele wie notwendig. In Brandenburg entscheiden die kommunalen Gesundheitsämter vor Ort, welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes notwendig sind. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Solange man Kontakte klar eingrenzen kann, werden nur einzelne Personengruppen, zum Beispiel eine Schulklasse, in die häusliche Quarantäne geschickt. Wenn aber das Infektionsgeschehen diffus ist, kann auch die vorübergehende Schließung einer ganzen Einrichtung erforderlich sein.“

Bildungsministerin Britta Ernst erklärte: „Kinder haben ein Recht auf Bildung. Deshalb war und ist unsere Entscheidung, nach den Sommerferien mit dem regulären Schulbetrieb zu starten, richtig. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es aber jederzeit passieren, dass das Coronavirus unverschuldet in Bildungseinrichtungen gelangt. Wir müssen vorübergehende Einschränkungen akzeptieren.“

Fragen und Antworten zur Quarantäne

Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne bzw. eine häusliche Absonderung?

Das Ziel ist es, eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so weit wie möglich zu verlangsamen und Krankheitsfälle möglichst zu verhindern.

Wenn eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, ist es dafür notwendig, die Menschen zu identifizieren, die Kontakt zu dieser Person hatten. Der Gesundheitszustand dieser Menschen wird dann auf Grundlage des individuellen Risikos einer Ansteckung für die maximale Zeitspanne, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen liegt (14 Tage), beobachtet.

Menschen, die engen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, müssen dabei in häusliche Quarantäne.

Wer ordnet eine häusliche Quarantäne an?

Die Ermittlung und Beobachtung dieser sogenannten Kontaktpersonen ist Aufgabe des zuständigen kommunalen Gesundheitsamts. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall auch das konkrete Vorgehen fest.

Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.

Kontaktpersonen der Kategorie I (Höheres Infektionsrisiko):

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts-Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen).
  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug:
    • Passagiere, die direkter Sitznachbar des bestätigten COVID-19-Falls waren, unabhängig von der Flugzeit. Saß der COVID-19-Fall am Gang, so zählt der Passagier in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I, sondern als Kontaktperson der Kategorie II.
    • Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere, sofern auf Hinweis des bestätigten COVID-19-Falls eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).

Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko): zum Beispiel

  • Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts-Kontakt mit dem COVID-19-Fall hatten.
  • Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten.
  • Medizinisches Personal, welches sich ohne Verwendung adäquater Schutzausrüstung im selben Raum wie der bestätigte COVID-19-Fall aufhielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschritten hat.
  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug:
    • Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit, jedoch nicht unter Kategorie I fallen.

Wer muss in behördlich angeordnete Quarantäne?

In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall,

  • wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte.
  • wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.
    Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson und hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch.
    Das bedeutet für Schulkinder und Eltern: Wenn Kinder Kontaktpersonen der Kategorie I sind, da sie in der Klasse Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, stehen nur sie unter häuslicher Quarantäne. Ihre Eltern und Geschwister aber nicht, da sie nur Kontaktpersonen einer Kontaktperson sind.
    Wann kann man eine häusliche Quarantäne wieder verlassen?

Wann eine häusliche Quarantäne beendet werden darf, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

Bei Menschen, die wegen eines Verdachts auf eine Ansteckung in Quarantäne sind, wird diese in der Regel nach 14 Tagen wieder aufgehoben, wenn sie keine Krankheitsanzeichen zeigen.

Bei Personen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung in häuslicher Quarantäne sind, wird frühestens zehn Tage nach Krankheitsbeginn die Quarantäne aufgehoben, wenn sie seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr haben.

Bei Personen, bei denen zu Beginn der häuslichen Quarantäne der Erreger nachgewiesen wurde, die aber keine Krankheitszeichen entwickeln (asymptomatische Infektion), ist eine Entlassung frühestens nach zehn Tagen möglich.

Die Entscheidung, ob eine Person die häusliche Quarantäne verlassen kann, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der ärztlichen Betreuung.

Ist man nach 14 Tagen Quarantäne sicher nicht mehr ansteckend?

Die genannten 14 Tage Quarantäne sind eine Mindestdauer. Die Entscheidung, ob eine Person genesen und nicht mehr ansteckend ist, trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt.

Quelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

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(18.08.2020)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(19. 08. 2020)

Der Erkrankungsstand in OSL befindet sich weiter auf einem niedrigen Niveau, auch wenn über die letzten Tage neue Fälle hinzugekommen sind. Insgesamt haben sich seit Ausbruch des Coronavirus in OSL 67 Personen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert, 2 Personen sind zu Anbeginn der Pandemie verstorben.

 

Aktuell ist das Virus im Landkreis OSL bei 6 Personen nachgewiesen. Alle befinden sich, gemeinsam mit den in den jeweiligen Haushalten lebenden Kontaktpersonen, in häuslicher Quarantäne. Derzeit stehen in OSL 15 Kontaktpersonen Kategorie 1 unter Quarantäne. Hinzu kommen 6 Reiserückkehrer aus Risikogebieten (Stand 18.08.2020).

 

Gemeinsames Statement der DEKRA Automobil GmbH und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Jubiläum 20 Jahre Lausitzring

(14. 08. 2020)

Der Lausitzring feiert 20. Geburtstag und blickt dabei auf eine wechselvolle Geschichte, aber auch auf viele Höhepunkte zurück. Viele emotionale Motorsporterlebnisse prägten seinen Weg in der Vergangenheit.

 

Heute steht der DEKRA Lausitzring beispielhaft für den Strukturwandel einer ganzen Region. Mit der neuen Ausrichtung zu einem der größten und modernsten Testgelände in Europa für die Automobilindustrie erhielt die Anlage eine neue, wirtschaftlich tragfähige Perspektive. Hochautomatisierte und vernetzte Fahrzeuge werden getestet, Investitionen in modernste Prüftechnologien werden getätigt, neue Arbeitsplätze entstehen.

 

Die Wochenenden stehen nach wie vor im Zeichen des Motorsports. Eine Reihe hochkarätiger Serien führen ihre Veranstaltungen auf dieser tollen Anlage durch. Bei professionellen Fahrsicherheits- bzw. Rennstreckentrainings dürfen auch Nicht-Rennfahrer ihre Fähigkeiten verbessern und erlebnisreiche Stunden auf dem DEKRA Lausitzring verbringen. Leider gibt es jedoch gerade im Jubiläumsjahr wegen der COVID-19-Situation in diesen Bereichen erhebliche Einschränkungen.

 

Grundsätzlich jedoch schlägt das Herz des Lausitzrings nach 20 Jahren kräftiger denn je – für die Sicherheit auf unseren Straßen, für die Mobilität von morgen und natürlich auch weiterhin für den Motorsport!
 
Landrat Siegurd Heinze übermittelt seine Glückwünsche und würdigt das 20-jährige Jubiläum: „Mit der Übernahme des Lausitzrings durch die DEKRA hat sich die Anlage binnen kürzester Zeit von einer Renn- und Teststrecke zu einer Test- und Rennstrecke entwickelt, die für Innovationen und technischen Fortschritt steht. Alternative Energien versorgen die gigantische Anlage ebenso wie alternative Antriebe geprüft, getestet und zertifiziert werden. Für die Region und unseren Landkreis ist das Engagement von DEKRA ein wichtiger Bestandteil und ein nachhaltiger Beitrag für den Strukturwandel in der Lausitz.“

Janny Armbruster ist Brandenburgs neue Landesbehindertenbeauftragte

(13. 08. 2020)

Janny Armbruster vertritt als neue Landesbehindertenbeauftragte die Interessen der Menschen mit Behinderung in Brandenburg. Mit der Benennung folgt das Kabinett dem Vorschlag von Sozialministerin Ursula Nonnemacher. Die 57-jährige Armbruster war zuvor gewählte ehrenamtliche Schwerbehindertenvertrauensfrau der Universität Potsdam. „Ich freue mich außerordentlich, dass wir für diese wichtige Position eine so erfahrene und engagierte Fachfrau gewinnen konnten“, sagte Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Armbruster wird ihr Amt zum 15. August antreten.

Ministerin Nonnemacher: „Wer Janny Armbruster kennt, weiß, wie couragiert und engagiert sie für ihre Themen eintritt und wie offen sie auf Menschen zugeht. Genau das brauchen wir in der Politik für Menschen mit Behinderungen, denn es betrifft alle Lebensbereiche, ob es um die praktische Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder Barrierefreiheit im Alltag geht. Unser Anspruch als Landesregierung ist, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an selbstbestimmt leben können. Ich bin überzeugt, dass Janny Armbruster mit ihrer Erfahrung aus der Kommunalpolitik und als Vertrauensfrau an der Universität Potsdam die besten Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe mitbringt“.

Janny Armbruster: „Ich bin vom Kabinett beauftragt worden, mich stark zu machen für rund 500.000 Menschen mit Behinderungen, die in Brandenburg leben. Es sind Menschen, denen spätestens seit der UN-Behindertenkonvention von 2006 ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft eingeräumt werden muss. Als Landesbehindertenbeauftragte nehme ich daher drei Schwerpunkte in den Fokus meiner Arbeit: Erstens möchte ich für diese Menschen mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Zweitens werde ich mich für bessere Voraussetzungen einer aktiven Teilhabe am Leben in der Gesellschaft engagieren. Und drittens müssen insbesondere für behinderte Menschen die Leistungen zur Gesundheit, Pflege oder medizinischen Rehabilitation bestmöglich zur Verfügung stehen“.

Marianne Seibert, Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats: „Ich bin sicher, dass die Menschen mit Behinderung in Brandenburg mit Janny Armbruster eine nicht zu überhörende Stimme bekommen und dass wir gemeinsam mit den Betroffenenverbänden von Menschen mit Behinderungen den Veränderungsprozess, hin zu einer inklusiven Gesellschaft weiter beschreiten werden. Darauf freue ich mich. Unser Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wollen wir durch eine gute und intensive Zusammenarbeit der Landesbehindertenbeauftragten mit dem Landesbehindertenbeirat gemeinsam weiter beschreiten“.

Janny Armbruster stammt aus Ost-Berlin und studierte an der Humboldt Universität Germanistik und Geschichte auf Lehramt. Nach ihrem Studium arbeitete sie in der Presseabteilung der Humboldt-Universität und wechselte später ins Pressereferat der Technischen Universität Berlin. 1998 wurde sie Leiterin des Referats für Presse-, und Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam. Zuletzt arbeitete sie als Referentin für Fundraising und Alumni an der Uni. 2017 wurde sie zur ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertrauensfrau der Universität Potsdam gewählt. Seit sechs Jahren ist sie Stadtverordnete für Bündnis 90/Die Grünen in Potsdam. Janny Armbruster ist selbst schwerbehindert, mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent.

Die Landesbehindertenbeauftragte arbeitet unabhängig und ist keinen Weisungen unterworfen. Aufgabe der Beauftragten ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Sie achtet darauf, dass das Land seine Verantwortung, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Dafür wird sie bei allen Gesetzen und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt. Die Stelle wird immer für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(11. 08. 2020)

Aktuell ist im Landkreis Oberspreewald-Lausitz keine Person aktiv erkrankt. Insgesamt 13 Kontaktpersonen bzw. Reiserückkehrer befinden sich in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn Corona im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  haben sich 61 Personen infiziert. 59 sind zwischenzeitlich genesen, 2 Personen sind verstorben. (Stand 11.08.2020)

 

> Weitere Informationen rund um das Coronavirus und zur derzeitigen Situation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kabinett verlängert Corona-Verordnungen

(11. 08. 2020)

Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten wie angekündigt in die Umgangsverordnung aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Unterrichtsräume.

 

Neu sind zudem Ausnahmen vom Abstandsgebot im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung dafür sind feste Lerngruppen sowie die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der Großveranstaltungsverbotsverordnung, die noch bis zum 31. Oktober gilt, wird eine Ausnahmemöglichkeit für Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden aufgenommen. Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreter Ursula Nonnemacher und Michael Stübgen stellten die Änderungen im Anschluss in der Staatskanzlei vor.

 

Woidke: „Die aktuelle Entwicklung zeigt: Das Virus ist noch da. Wir sind noch in der Pandemie. Und sie wird uns weiter begleiten. Deshalb bleiben unsere Festlegungen der Umgangsverordnung weitgehend bestehen – auch, wenn die Infektionszahlen in Brandenburg moderat sind. Mein Dank an die Brandenburgerinnen und Brandenburger für die Disziplin.

 

Vorrangig ist jetzt, dass der reguläre Schulunterricht wieder starten konnte. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig. Aus pädagogischen Gründen haben wir uns klar gegen Masken im Unterricht entschieden.

 

Die Tests zum Beispiel bei Rückkehrern aus Risikogebieten zeigen: Jederzeit kann es zu neuen Ausbrüchen kommen. Und ganz klar: Diese Tests sollten von den Reisenden selbst bezahlt werden. Wer ein Risiko eingeht, muss für dieses Risiko auch selbst einstehen.“

 

Nonnemacher: „Die Ansteckungsgefahr wird wieder größer. Nach der Reisezeit und dem Schulstart befinden wir uns aus infektiologischer Sicht in einer schwierigen Phase. Mit unseren bisherigen Maßnahmen ist es uns gelungen, die erste Corona-Infektionswelle gut zu überstehen. Die Infektionszahlen sind bis Anfang Juli deutlich gesunken, sodass wir unsere Corona-Regeln entsprechend lockern konnten. Aber nun steigen die täglichen Fallzahlen in Deutschland und Europa wieder an. Es kommt zunehmend zu lokalen Ausbrüchen, die erhebliche Ausmaße erreichen können. Sie stehen oft im Zusammenhang mit größeren Feiern oder Freizeitaktivitäten, an Arbeitsplätzen und in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Entwicklung wird nicht nur vom Robert Koch-Institut als sehr beunruhigend angesehen.

 

Wir befinden uns mitten in der Pandemie. Mittlerweile wissen wir auch, dass eine COVID-19-Erkrankung gravierende Langzeitfolgen verursachen kann. Deshalb müssen wir jetzt vorsichtig und besonnen handeln, um die bisher zurückgewonnenen Freiheiten nicht zu verspielen. Wir müssen alles dafür tun, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Deshalb sind größere Lockerungen zu diesem Zeitpunkt nicht verantwortbar, auch wenn alle sich nach Normalität sehnen. Klar ist: So lange kein wirksamer Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar ist, werden wir alle die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen weiter konsequent einhalten müssen.“

 

Stübgen: „Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist aktuell überschaubar. Unsere Strategie – so viel Gesundheitsschutz wie nötig und so viel Freiheit wie möglich – funktioniert. Sie funktioniert dank der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich in großer Masse mit Verständnis und Disziplin unserem Weg angeschlossen haben. An diesem Weg werden wir festhalten. Wir dürfen uns von Verschwörungsanhängern nicht beirren lassen und wir dürfen nicht leichtsinnig werden. Der Blick in die Welt mit mittlerweile 20 Millionen Infizierten und 750.000 Toten lehrt uns, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Corona ist und bleibt eine große Gefahr.

 

Es ist unsere gemeinsame Verantwortung diese Gefahr im Blick zu behalten. Priorität hat jetzt, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt, damit niemand finanziell auf der Strecke bleibt und dass unsere Kinder wieder regelmäßig in Schule und Kindergarten gehen können. Das wird nur gehen, wenn wir weiter diszipliniert bleiben, uns weiter an die Hygieneregeln halten und weiter auf Dinge verzichten, die der eine oder andere verständlicher Weise vermisst. Ich bin überzeugt, dass uns das gelingen wird. Als Personen halten wir Abstand, aber als Gesellschaft sind wir zusammengerückt. Die letzten Monate haben gezeigt, dass unser sozialer Zusammenhalt, im Kleinen wie im Großen, viel stärker ist, als wir manchmal selbst dachten. Wir werden gestärkt aus dieser Krise hervorgehen, aber es wird noch einige Zeit dauern.“

 

SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

 

Die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) bleibt bis einschließlich 4. September 2020 in Kraft. Die Maßnahmen werden damit um drei Wochen verlängert.

Neu: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf Schulen und Horte ausgeweitet. Nun müssen auch alle Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsenen in den Innenbereichen von Schulen, außer im Unterricht oder sonstiger pädagogischer Angebote, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch in den Innenbereichen von Horteinrichtungen außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Diese Pflicht gilt also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa. Alle pädagogischen Räume und Außenanlagen sind ausgenommen. Da in Brandenburg schon fünfjährige Kinder eingeschult werden können, gilt die Maskenpflicht in Schulen und Horten daher für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr.

 

Ansonsten gilt bei Mund-Nasen-Bedeckungen weiterhin: Im Land Brandenburg müssen alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr

 

  • in Verkaufsstellen des Einzelhandels,
  • in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen, Dienstleistungseinrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet,
  • als Besucherin oder Besucher in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen,
  • bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (insbesondere ÖPNV, Taxen, Schülerbeförderung),
  • bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich des Fahrzeugs,
  • in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Verkehrsflughäfen

 

eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Neu: Ebenfalls neu in der Corona-Umgangsverordnung sind Erleichterungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu beruflichen Zwecken. Hier wurde eine Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot beschlossen, soweit die Angebote in festen wiederkehrenden Gruppen wahrgenommen werden und zugleich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.

 

Neu: Eine weitere Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot wird für die für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Flughäfen geschaffen, wenn und soweit diese andernfalls den ordnungsgemäßen Betrieb nicht aufrechterhalten können. Grundsätzlich gilt: alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Verkehrsflughäfen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Weiterhin gilt: Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen bleiben aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.

 

Zentraler Kern aller Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektionen bleiben die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. So ist jede Person weiter aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten. Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume.

 

Abstand halten gehört zu den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Deshalb ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich weiter grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

 

Dieses Abstandsgebot gilt nicht

 

  • für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht,
  • im Bereich der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes sowie in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung,
  • zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen. Aber: Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt.

 

SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

 

Die Quarantäneverordnung wird ebenfalls bis zum 4. September 2020 verlängert.

 

So sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich weiter verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

 

Neu: Mit einer Änderung wird in der Quarantäneverordnung nun klargestellt, dass eine laufende Quarantäne beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden darf. Das ging eindeutig bislang nur aus der Begründung zur Quarantäneverordnung hervor. Zudem wurde klargestellt, dass die Quarantäne ebenfalls unterbrochen werden darf, um einer behördlich angeordneten ärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachkommen zu können. Die Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne wurden also präzisiert.

 

Außerdem gilt weiter, dass die häusliche Quarantäne nicht für Personen gilt, die nur durch das Gebiet des Landes Brandenburg durchreisen, oder die über ein ärztliches Zeugnis (Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein) in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

 

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

 

Großveranstaltungsverbotsverordnung

 

Das Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfeste, Konzerte oder Sportevents mit mehr als 1.000 Personen gilt unverändert vorerst bis zum 31. Oktober 2020.

 

Neu: In die Brandenburger Großveranstaltungsverbotsverordnung wird jetzt eine Ausnahmemöglichkeit zugunsten von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden aufgenommen. Damit wird ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2020 umgesetzt. So kann das zuständige Gesundheitsamt nun auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen für Autokinos, Autotheater, Autokonzerte und vergleichbare Veranstaltungen zulassen.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

Gesucht: Jugendliche für die „WasserMarsch“- Challenge 2020 / Spendenlauf startet am 28. August / Anmeldung bis 21. August möglich

(10. 08. 2020)

Seit vier Jahren unterstützt der von Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendförderung des Jugendamtes OSL initiierte Spendenlauf „WasserMarsch“ Kinder in der Republik Tschad, einem der ärmsten Länder der Welt. Am 28. und 29. August können Kinder und Jugendliche aus OSL und Umgebung erneut die Wanderschuhe schnüren und in kleinen Teams die „Wildnis“ Brandenburgs erlaufen. Jeder zurückgelegte Kilometer bringt Geld ein. Dieses kommt erneut dem Aufbau einer Schule in dem Dorf Saar-Goyen zugute.

 

Das Konzept von WasserMarsch

Der 24-Stunden-Lauf startet am Freitag, dem 28. August, um 17 Uhr auf dem Marktplatz in Großräschen. Die „abgespeckte“ Variante, der 6-Stunden-Lauf, beginnt am darauffolgenden Samstag um 11 Uhr.

 

Die Kinder und Jugendlichen starten in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen. Ziel ist es, innerhalb der verfügbaren Zeit zu Fuß gemeinsam möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Die Strecke wählen die Teilnehmer selbst, die Betreuung der Läufe erfolgt durch Sozialarbeiter aus dem Landkreis. Alle Teilnehmer erhalten einen Proviantbeutel, für die Teilnehmer der 24-Stunden-Challenge wartet zudem auf Wunsch ein Basislager für die Nacht, inklusive Abendessen und Frühstück, im Projekthaus in Schipkau. Das IBA-Studierhaus in Großräschen bildet Samstagabend das Ziel für alle Läufer. Hier wartet eine kleine Abschluss-Veranstaltung auf die Teilnehmer.

 

„Mitmachen können alle interessierten Kinder und Jugendlichen, egal ob aus Schule, Jugendtreff oder Verein“, erklärt Steffen Lachmann von der Jugendförderung des Landkreises OSL. „Die bislang jüngsten Läufer waren zehn Jahre alt und kamen in Begleitung ihrer Hortnerin. Nach oben hin gibt es keine Grenzen.“

 

In der Regel suchen sich die Jugendlichen einer Stadt oder Gemeinde ihren oder ihre Sponsoren selbstständig aus und gehen mit einer Spendenvereinbarung auf diese zu.

Diese können dann frei entscheiden, mit welchem Betrag sie das Projekt unterstützen möchten. „Bei einem etwaigen Spendenbeitrag von einem Euro pro Kilometer ergäbe sich bei zurückgelegten 50 Kilometern eine maximale Spende in Höhe von 50 Euro – je nachdem, wie viele Kilometer die Jugendlichen in ihrer Gruppe erlaufen“, rechnet Lachmann vor. Auch ein Pauschalbetrag kann vorab vereinbart werden. In 2019 liefen die Jugendlichen in 24 Stunden im Durchschnitt zwischen 25 und 50 Kilometern. 

 

Anmeldungen für den vierten „WasserMarsch“ nehmen die örtlichen Jugendtreffs oder die Schulsozialarbeiter noch bis zum 21. August entgegen. Ebenso steht Steffen Lachmann zur Registrierung bereit und beantwortet Fragen: ; 03573 870 4264. An ihn können sich auch Unternehmen und Privatpersonen wenden, die den Lauf mit einer Spende unterstützen wollen.

 

Jugendliche laufen für einen guten Zweck

Das Spendengeld aus „WasserMarsch“ kommt dem Aufbau der Schule in dem Dorf Saar-Goyen in der Republik Tschad, etwa 100 Kilometer östlich von Moundou, zu Gute. In der Region, in der das Dorf liegt, gibt es kein funktionierendes staatliches Schulwesen. Die Mädchen müssen weit laufen, um Wasser für ihre Familien zu beschaffen. In dem Dorf Saar-Goyen sind das in der Trockenzeit bis zu 20 Kilometer am Tag.

 

Mit dem „WasserMarsch“ sollen Jugendliche die Gelegenheit bekommen, den Alltag der Jugendlichen im Tschad nachzuempfinden. Parallel sammeln sie Geld, damit die Kinder im eigenen Dorf regelmäßig die Schule besuchen können.

 

Knapp 90 Kinder, Jugendliche und Sozialarbeiter aus OSL und Umgebung liefen im vergangenen Jahr beim 3. „WasserMarsch“ in 13 Teams. Beachtliche 4.800 Euro - und damit ein neuer Rekord an Spendenmitteln – kamen dabei zusammen.

 

Von dem Erlös der zurückliegenden Jahre konnten unter anderem erste Klassenräume und ein Sanitärtrakt gebaut werden. Ebenso erhielten die etwa 60 Kinder dringend benötigtes Schulmaterial, wie Tafeln und Schulhefte.

 

In diesem Jahr soll von dem Geld ein weiterer Klassenraum für die Kinder im Dorf entstehen. Es werden neue Unterrichts- und Schulmaterialien gebraucht, ebenso sollen die Lehrer geschult werden.

 

Partner für den Aufbau der Schule im Tschad und gleichzeitig Spendenverwalter vor Ort ist Simon Hocker aus Lauchhammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Christlichen Vereins Diguana e.V. aus Haiger. Hocker lebt und arbeitet seit mehreren Jahren im Tschad und begleitet dort als Techniker den Aufbau von Radiostationen.  

 

Die Republik Tschad

Die Republik Tschad ist ein Binnenstaat in Zentralafrika.Sie ist das fünftgrößte Land in Afrika und etwa 3,5 Mal so groß wie Deutschland. Das Land gilt als eines der ärmsten der Welt. Die Lebenserwartung der etwa 12,1 Millionen Einwohner liegt bei etwas über 50 Jahren. Die Alphabetisierungsrate beträgt 22,3 Prozent. Auf 1000 Einwohner kommen 0,04 Ärzte, die Kindersterblichkeitsrate beträgt 8,54 %. Über 80 % der Einwohner haben weniger als 2 Dollar pro Tag zur Verfügung. Nur 51% der Einwohner haben einen Zugang zu Trinkwasser. Die durchschnittliche Schulzeit beträgt 2,3 Jahre.

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50.000 Schleusungen und ein neuer Bootsanleger: Woidke sieht Koschener Kanal als gutes Beispiel für die erfolgreiche Entwicklung des Lausitzer Seenlandes

(07. 08. 2020)

An der Schleuse im Koschener Kanal ging heute im Beisein von Ministerpräsident Dietmar Woidke ein neuer Bootsanleger in Betrieb. Zugleich begrüßte Woidke eine Senftenberger Familie, die kürzlich mit ihrem Motorboot den Kanal passierte und der Schleuse die 50.000 Schleusung seit ihrer Eröffnung im Jahr 2013 „bescherte“.

 

 

 

Der Koschener Kanal verbindet den Senftenberger See in Brandenburg mit dem Geierswalder See in Sachsen und war bei seiner Inbetriebnahme der erste schiffbare Überleiter zwischen zwei Tagebaurestlöchern im Lausitzer Braunkohlerevier.

 

Woidke betonte: „Der Kanal ist ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Entwicklung des Lausitzer Seenlandes zwischen Brandenburg und Sachsen. Mit der neuen Anlegestelle für sechs Boote wird ein weiterer Baustein gesetzt. Das Land Brandenburg hat das Projekt mit 64.000 Euro gefördert. Und wir werden weitere Bausteine setzen. Unter anderem entstehen hier im Revier zehn Seen aus Tagebaurestlöchern, die durch Kanäle miteinander verbunden werden. Insgesamt entsteht hier die europaweit größte von Menschenhand geschaffene Wasserlandschaft.

 

Die Entwicklung der Lausitz für die Zeit nach der Braunkohle geht voran. Neben der Energiewirtschaft und der Industrie spielt der Tourismus eine große Rolle. Das Lausitzer Seenland ist schon jetzt ein Modellbeispiel für die Rekultivierung und Renaturierung ehemaliger Tagebaue. Das erfolgreiche Großprojekt zeigt zugleich, wie gut länderübergreifende Regionalentwicklung funktionieren kann.“

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

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Ministerpräsident startet Arbeitsbesuche in Landkreisen und kreisfreien Städten / Besuch am Freitag im Landratsamt in Senftenberg

(07. 08. 2020)

Der Ministerpräsident Brandenburgs zu Gast in Senftenberg: Um sich über aktuelle Themen und den Umgang mit der Pandemie vor Ort zu informieren, besucht Dietmar Woidke beginnend ab dieser Woche alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land. In den ganztägigen Terminen nimmt er sich Zeit für bilaterale Gespräche mit den Landrätinnen und Landräten bzw. Oberbürgermeistern und besucht Unternehmen, Krankenhäuser oder soziale Einrichtungen. Am Freitag (7. August) führte ihn die zweite Station seiner Arbeitsbesuche in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL).

 

Zum Auftakt empfing ihn Landrat Siegurd Heinze um 10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes zu einem knapp einstündigen Gespräch. Hierbei sprachen beide über die Entwicklungen rund um das neuartige Coronavirus mit Blick auf den Landkreis. Aber auch der Strukturwandel in der Region, aktuelle Entwicklungen rund um das Tochterunternehmen Klinikum Niederlausitz und der Tourismus waren Gegenstand des Austauschs.  

 

Dank an die kommunale Ebene

„Es geht mir um den Dank und Anerkennung der Landesregierung an die kommunale Ebene für besonnenes und verantwortungsvolles Handeln in den vergangenen Monaten, das gilt insbesondere natürlich auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz", machte Woidke zu Beginn den Hintergrund seines Besuches deutlich.

 

OSL zählt zu einem der Landkreise Brandenburgs, die bislang vergleichsweise wenig Erkrankte verzeichnen. Seit Beginn der Pandemie steckten sich rund 60 Personen mit dem neuartigen Virus an. Die Zahlen der aktiv Infizierten bewegen sich seit mehreren Wochen auf einem durchweg niedrigen Niveau. Derzeit ist eine Person nachweislich infiziert, weitere 7 Frauen und Männer gelten als Verdachtsfälle und befinden sich, im engen Kontakt mit dem Gesundheitsamt stehend, in der häuslichen Quarantäne. 

 

Auch jüngste Entwicklungen zum Thema, wie etwa die Wiederaufnahme des Regelbetriebes an Brandenburger Schulen ab dem kommenden Montag, wurden angeschnitten. In OSL betrifft dies in Summe rund 9.917 Schülerinnen und Schüler an 24 Grundschulen, neun Oberschulen, drei Gymnasien, vier Förderschulen, dem Oberstufenzentrum Lausitz sowie dem 2.Bildungsweg der Volkshochschule. Heinze: „Unser Schulverwaltungs- und Kulturamt stand und steht mit allen Schulleitern der Schulen in unserer Trägerschaft – Gymnasien, Förderschulen und OSZ, sowie der Volkshochschule, in engem Kontakt. Alle Schulen haben entsprechend den Vorgaben des MBJS die Voraussetzungen geschaffen, damit flächendeckend ein regulärer Schulbetrieb aufgenommen werden kann.“

 

Vorschlagsrecht erwünscht

Der Fokus der weiteren Unterhaltung lag auf dem beginnenden Strukturwandel in der Region. „Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Grundlagen für den Kohleausstieg und den Strukturwandel beschlossen. Nunmehr geht es um die Umsetzung mit notwendig klaren Strukturen und Zuständigkeiten. Hinsichtlich einer Priorisierung der Projekte ist ein Vorschlagsrecht der kommunalen Ebene durch die Wirtschaftsregion Lausitz unter Einbindung der Lausitzrunde zwingend erforderlich. Hier gilt es, zügig zu verbindlichen Absprachen bzw. Vereinbarungen zu kommen. Die Zeit drängt, denn die Menschen in der Lausitz erwarten konkrete Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen“, wandte sich Heinze an den Ministerpräsidenten.   

 

 

Weitere Stationen am Freitag, 7. August 2020

 

11.00 Uhr Klinikum Niederlausitz, Krankenhausstr. 10, 01968 Senftenberg

 

15.00 Uhr Einweihung neue Bootsanlegestelle und Jubiläum 50.000 Schleusung: Senftenberger See - Geierswalder See. Schleuse Koschener Kanal, 01968 Senftenberg OT Kleinkoschen

Foto zu Meldung: Ministerpräsident startet Arbeitsbesuche in Landkreisen und kreisfreien Städten / Besuch am Freitag im Landratsamt in Senftenberg

Kita und Schule: Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten

(06. 08. 2020)

Für Kita und Schule brauchen Kinder und Jugendliche kein ärztliches Attest, wenn sie einen leichten Schnupfen oder Husten ohne Fieber haben. Das Gesundheitsministerium hat klarstellende und erklärende Hinweise für Einrichtungen ergänzend zu den Kita- und Schul-Hygieneplänen erarbeitet. Das Bildungsministerium hat diese mit einem Informationsschreiben an Kitas und Schulen verschickt.

 

Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben. Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (u.a. Trockener Husten, Fieber ≥ 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen) müssen betroffene Personen der Kita bzw. der Schule fernbleiben. Die Eltern sollten einen Arzt konsultieren, der über die Indikation zu einem COVID-19 Test entscheidet.

 

Von den COVID-19 verdächtigen Infektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen kann das Kind die Kita bzw. die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen.

 

Darüber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte (z. B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat).

 

Bei nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und leichtem Verlauf ist eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich.

 

Ist innerhalb einer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte. Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg)

Weiterhin extremes Niedrigwasser an Spree und Schwarzer Elster – Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser

(06. 08. 2020)

Potsdam – In dieser Woche tagte bereits zum 22. Mal in Cottbus die länderübergreifende Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“. Hierbei werden Maßnahmen abgestimmt, um den extrem angespannten Abflussverhältnissen in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster zu begegnen. Die geringen Niederschläge des vergangenen Wochenendes haben nicht zur Verbesserung des bereits seit 2018 andauernden extremen Niedrigwassers geführt.

 

Spree

Im Oberlauf der Spree und den sächsischen Zuflüssen hat sich die Niedrigwassersituation durch ausbleibende Niederschläge weiter zugespitzt. Die Talsperre Bautzen ist aktuell noch zu 60 Prozent gefüllt und führt die Niedrigwasseraufhöhung der Spree fort. Die Talsperre Quitzdorf kann mangels Zufluss kein Wasser bereitstellen. Im Speicherbecken Bärwalde stehen noch 13 Prozent des Speichervolumens zur Verfügung. Das nutzbare Volumen kann vorrausichtlich noch bis September in geringem Maße zur Stützung der Abflüsse in der Spree verwendet werden.

 

Die Talsperre Spremberg erhielt in den vergangenen Wochen einen sehr niedrigen Zufluss von unter 6 Kubikmeter pro Sekunde. Zur Stützung des unteren Spreegebietes müssen jedoch weiter über 7 Kubikmeter pro Sekunde abgegeben werden. Der Wasserstand fällt daher täglich um 4 Zentimeter und beträgt aktuell 90,43 Meter NHN (Normalhöhennull, Stand 03.08.2020).

 

Damit schränkt sich der Gesamtzufluss zum Spreewald und nach Berlin signifikant ein. Die in den nächsten Tagen prognostizierten hohen Temperaturen werden zu einer erhöhten Verdunstung führen. Auch flächendeckender Niederschlag wäre nicht ausreichend, um das aufgelaufene Niederschlagsdefizit von fast 400 Millimeter (circa 75 Prozent des Jahresniederschlages) im gesamten Einzugsgebiet kurzfristig auszugleichen.

 

Auch bei der Nutzung der verbleibenden Reserven in den Talsperren und Speichern wird es Mitte/ Ende September zu einem extremen Abflussrückgang mit Auswirkungen auf die hiervon abhängigen Nutzungen im gesamten Spreeverlauf in Sachsen und Brandenburg kommen.

 

Die Teilnehmer der Ad-hoc-AG prüfen daher alle weiteren Möglichkeiten zur sparsamen Wasserbewirtschaftung in und an der Spree. Bis zur nächsten Sitzung in 14 Tagen sollen die Mitglieder eine Prioritätenliste mit potenziell machbaren Maßnahmen zur Abflussstabilisierung erarbeiten, die den verschärften Bedingungen Rechnung tragen.

 

Schwarze Elster

An der Schwarzen Elster hat sich die negative Entwicklung von Anfang Juli erneut verschärft. Ab Pegel Neuwiese (Sachsen, zwischen Hoyerswerda und Senftenberg) fällt die Schwarze Elster trocken.

 

Im Stadtgebiet von Senftenberg erfolgt die Stützung des Abflusses der Schwarzen Elster ausschließlich aus der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza. Aktuell beträgt der Abfluss am Pegel Biehlen 0,544 Kubikmeter pro Sekunde (Stand 03.08.2020). Der mittlere Abfluss für diesen Pegel liegt im Juli normalerweise bei rund 1,91 Kubikmetern pro Sekunde.

 

Die Bewirtschaftung des Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) ist nahezu eingestellt. Der aktuelle Wasserstand liegt bei 98,56 Meter NHN. Abgegeben wird eine absolute Mindestmenge für das Ableitergerinne. Unter den bisherigen meteorologischen Bedingungen fiel der Wasserstand um circa drei Zentimeter pro Woche. Damit wäre vor Ende September nicht mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen.

 

Aufruf

Der sparsamste Umgang mit Wasser ist oberstes Gebot auch für alle Bürgerinnen, Bürger, Nutzerinnen und Nutzer. Die durch die Landratsämter erlassenen Allgemeinverfügungen zu Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sind dringendst einzuhalten.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg)

Landleben in fünf Jahrzehnten

(06. 08. 2020)

Der Fotograf Thomas Kläber stellt sein Werk in der Kunstsammlung Lausitz vor

 

„Land.Leben – Na jsy“ heißt der in diesem Jahr erschienene Bildband, der die Arbeit des renommierten Lausitzer Fotografen Thomas Kläber über fünf Jahrzehnte dokumentiert. Eigentlich war eine Buchvorstellung bereits zur Eröffnung der aktuellen Ausstellung „Heimspiel“ des Fotografen in der Kunstsammlung Lausitz im März geplant. Nun kann der Termin wenige Wochen vor Ausstellungsende nachgeholt werden. Gemeinsam mit dem Domowina-Verlag lädt das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am Donnerstag, 20. August 2020 um 19 Uhr dazu ins Senftenberger Schloss ein. Im Kunstgespräch stellen Fotograf Thomas Kläber und Herausgeber Jürgen Matschie das Buchprojekt persönlich vor. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt wird, ist eine namentliche Anmeldung bis zum 19.08. erforderlich. Dies ist telefonisch möglich unter 03573 - 870 2400 oder per E-Mail an .

 

Ein Markenzeichen der Bilder des in Kolkwitz bei Cottbus lebenden Fotografen ist deren Dichte, die durch die besondere Nähe zu seinen Protagonisten und ihrem sozialen Umfeld gekennzeichnet ist. Bereits vor fünfzig Jahren entstanden die ersten Bildmotive zum „Landleben“, das sich zu seinem all umspannenden Hauptthema entwickeln sollte. Anfänglich waren es Freunde und Nachbarn aus seinem Heimatort Beyern im Landkreis Herzberg/Elster und der Umgebung, die bei der Arbeit und in der Freizeit auf ihren Höfen, den Feldern oder zu Hause mit Interesse begleitet wurden. Ab Mitte der 1980er Jahre rückten zunehmend die Dörfer um Cottbus in seinen Fokus. Über Jahrzehnte gelangen Thomas Kläber eindrucksvolle Fotografien vom alltäglichen Zusammenleben der Menschen, nicht nur auf dem Dorf. Der entstandene Bildkomplex ist deshalb mehr als nur eine Chronik vom Dasein der kleinen Leute in der Lausitz, das sich mit der Zeit und den gesellschaftlichen Umwälzungen änderte.

 

Die Sonderausstellung „Heimspiel – Fotografie von Thomas Kläber“ ist noch bis zum 13. September 2020 im Senftenberger Schloss zu sehen. Der Bildband „Land.Leben – Na jsy. 1968–2018” ist vor Ort im Museumsladen erhältlich und kostet 19,90 €.

 

Kontakt:

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Kunstsammlung Lausitz, im Museum Schloss und Festung Senftenberg,
Schloßstraße, 01968 Senftenberg,
Tel: 03573-870 2400
E-Mail:
www.museums-entdecker.de

Öffnungszeiten: Sommerferien (bis 30.08.2020) täglich 10.30 bis 17.30 Uhr
Sommer (31.08. bis 31.10.2020): Di bis So 10.30 bis 17.30 Uhr, feiertags geöffnet

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573 - 870 2403.

Foto zu Meldung: Landleben in fünf Jahrzehnten

Corona-Soforthilfe für soziale Einrichtungen

(05. 08. 2020)

Richtlinie veröffentlicht – 4,2 Millionen Euro stehen zur Verfügung – Anträge bis Mitte November möglich

Viele soziale Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen haben durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen, wurden aber von bisherigen Rettungsprogrammen nicht immer berücksichtigt. Mit der neuen Richtlinie „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“ des Sozialministeriums stehen jetzt 4,2 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung. Damit soll die soziale Infrastruktur in Brandenburg gezielt unterstützt werden. Damit wird ein Landtagsbeschluss umgesetzt (Drucksache 7/1166-B). Die Billigkeitsrichtlinie ist heute im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Anträge können bis spätestens 15. November 2020 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingereicht werden.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher sagte heute in Potsdam: „Unter der Corona-Krise leidet nicht nur die Wirtschaft, sondern auch viele soziale Einrichtungen. In der ersten Infektionswelle mussten wir soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Diese Maßnahmen trafen in besonderem Maße auch soziale Angebote und Beratungsstellen, deren Hauptaufgabe es ja ist, im direkten Kontakt Menschen zu helfen. So gerieten sie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die ihre Existenz bedroht. Wir müssen den Erhalt dieser wichtigen Angebote für Familien, für Hilfsbedürftige, für Menschen mit Behinderungen, für Seniorinnen und Senioren oder für einsame Menschen sichern.“

Mit der Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe sollen Einnahmeverluste sozialer Einrichtungen ausgeglichen werden. Antragsberechtigt sind u.a. Personen, Vereine und Verbände sowie Gesellschaften mit Gemeinwohlorientierung, die eine soziale Einrichtung, Dienste oder eine Beratungsstelle im Land Brandenburg betreiben. Antragsberechtigt sind nur Träger, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Pandemie in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind. Die Soforthilfe wird als eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung in Form eines Zuschusses als Schadensausgleich gewährt. Die Soforthilfe entspricht der Finanzierungslücke zur Erhaltung des notwendigen Betriebs. Die Finanzierungslücke ergibt sich aus den laufenden Kosten für den notwendigen Betrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen und Rücklagen.

Alle Informationen zur neuen Förderrichtlinie, Anträge und FAQ sind auf dem LASV-Internetportal veröffentlicht: https://lasv.brandenburg.de

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg)

[Pressemitteilung MSGIV - Richtlinie Corona Sozialwirtschaft Soforthilfe]

Ausschreibung des Kehrbezirks OL 048

(04. 08. 2020)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 048

 

für eine Bestellung zum 01. Januar 2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 26.08.2020 unter Angabe der Kennziffer 1 OSL 2020 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 048, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: , zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Gewerbe.

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(04. 08. 2020)

Insgesamt sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz derzeit 2 Personen aktiv erkrankt. Insgesamt 13 Kontaktpersonen bzw. Reiserückkehrer befinden sich in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn Corona im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  haben sich 61 Personen infiziert. 57 sind zwischenzeitlich genesen, 2 Personen sind verstorben.

(Stand 04.08.2020)

Jobcenter Oberspreewald-Lausitz: Neue Normalität –Nutzung alternativer Kommunikationswege

(31. 07. 2020)

In der Krise bewährt sich zunehmend das neue Online-Portal Jobcenter.Digital -  Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsanzeigen erreichen ohne persönliche Vorsprache ihr Ziel

 

Im Juli 2020 waren im Jobcenter OSL insgesamt 3.155 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresmonat waren es 33 mehr, die keine sozialversicherungspflichtige Arbeit hatten, im Juni 2020 waren es 65 Menschen weniger. Die Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent liegt damit nur 0,1 Prozentpunkt über dem Wert des Vorjahres, teilt Christian Napp, Geschäftsführer des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz mit.

 

Die Zahl der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren, die ohne Arbeit sind, liegt aktuell bei 192 Personen, was einer Jugendarbeitslosenquote von 5,0 Prozent entspricht. Mit 1.675 Langzeitarbeitslosen erhöhte sich die Anzahl im Vergleich zum Juli 2019 um 113 Personen.

 

„Natürlich machen sich die Einschränkungen im persönlichen Kontakt zu den verschiedenen Altersgruppen auch in den Arbeitsmarktzahlen bemerkbar. Einen normalen Publikumsverkehr wie vor der Coronakrise wird es bis auf Weiteres nicht geben” erklärt Napp. Persönliche Gespräche ohne schriftliche Einladung sind aktuell nicht möglich. „Wir arbeiten derzeit mit persönlichen Einladungen und unter Beachtung eines strengen Gesundheitsschutz- und Sicherheitskonzeptes im Interesse unser aller Gesundheit. Gerade deshalb sind elektronische Kommunikationswege wichtig“ betont Napp. Das Jobcenter OSL ermöglicht seinen Kundinnen und Kunden, über den Online-Kanal Jobcenter.digital z. B. den Weiterbewilligungsantrag einzureichen. Ein wichtiger Schritt, denn es hilft den Kunden, die relevanten Informationen und Unterlagen zeit- und ortsunabhängig einzureichen. Außerdem spart es Porto oder Fahrkosten.

Der Geschäftsführer erklärt, wie das Projekt entstanden ist: „In der ersten Ausbaustufe wurden Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht. Weitere Funktionen und Verbesserungen folgen kontinuierlich. Beim Projekt wurden kontinuierlich Kundinnen und Kunden verschiedener Jobcenter befragt und so an der Entwicklung beteiligt. Dadurch konnten wichtige Erkenntnisse erlangt werden, die in die kundenfreundliche Ausgestaltung des Angebots eingeflossen sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wurden regelmäßig beispielsweise durch Workshops an der Entwicklung beteiligt.“

 

 

 

Im Auftrag für Presse und Marketing

 

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Karriere in der Verwaltung: Landrat begrüßt neue Azubis und Studenten / Zeitnah für 2021 bewerben

(31. 07. 2020)

Er gehört zu einem der liebsten Termine im Kalender des Landrates: Die jährliche Übergabe der Arbeitsverträge und Studienvereinbarungen an die neuen Auszubildenden und Studenten der Kreisverwaltung OSL. Fünf junge Absolventinnen und Absolventen starten im Herbst ihre Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, zwei Frauen schlagen den Weg des dualen Studiums „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ ein.

 

Niels Sandig (28) aus Calau, Hanna Kobert (19) aus Großräschen, Sophie Mühlhofer (19) aus Schwarzheide, Paul Lange (18) und Abduhl Rahman Kailani (25) aus Senftenberg behaupteten sich in den Vorstellungsgesprächen gegenüber den Mitbewerbern und beginnen nunmehr zeitnah ihre dreijährige Ausbildung.

 

In das duale Studium starten Anne-Kathrin Laske (18) aus Sonnewalde und Lena Nowka (21) aus Ortrand. Letztere ist bereits Mitarbeiterin der Verwaltung und steht kurz vor dem Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten.

 

Bevor es für den Nachwuchs im September offiziell losgeht, führte sie ihr Weg am Donnerstagnachmittag (30.07.) zunächst in das Landratsamt in Senftenberg. Hier begrüßten sie Verwaltungschef Siegurd Heinze, Personalamtsleiterin Lisa Katzschke und Ausbildungsbeauftragter Martin Höntsch. Heinze überreichte die unterzeichneten Verträge und wünschte den jungen Frauen und Männern viel Freude und stets beste Erfolge für die Bewältigung der vor ihnen liegenden Aufgaben. Im Anschluss lud er die neuen Mitarbeiter bei bestem Wetter auf ein Eis an den Stadthafen ein.

 

Abwechslungsreiche Inhalte, attraktive Perspektiven

Während der dreijährigen Ausbildung durchlaufen die Azubis verschiedene Stationen innerhalb der Verwaltungsstandorte. So besteht die Gelegenheit, die Aufgabengebiete im Schulverwaltungs- und Kulturamt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, Personalamt sowie weitere Bereichen kennenzulernen.

 

Darüber hinaus stehen gemeinsame Projektwochen auf dem Plan. Die Theorie absolvieren sie an einem regionalen Oberstufenzentrum, hinzu kommt dienstbegleitender Unterricht durch das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung Beeskow.

 

Die Auszubildenden profitieren von Anfang an von einer attraktiven Vergütung, Gleitzeitregelung, 30 Tagen Urlaub und weiteren Vorteilen. Bei guten Leistungen winkt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, zudem bestehen vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zum Studium.

 

Gleiches gilt für die dual Studierenden in der Kreisverwaltung. Das Studium Bachelor of Laws verbindet die Rechtswissenschaft mit der Betriebswirtschaft und bereitet in 3,5 Jahren Studienzeit auf die Arbeit im gehobenen Dienst vor. Fünf Semester davon entfallen auf das Studium an der Technischen Hochschule Wildau, zwei Semester verbringen die Studierenden im Rahmen von Praktika innerhalb der Verwaltung und erhalten hierbei ebenfalls umfangreiche Einblicke in die unterschiedlichen Bereiche.

 

Zeitnah für 2021 bewerben! / Zusätzliche Angebote im dualen Bereich

Insgesamt durchlaufen nunmehr 24 junge Menschen ihre Ausbildung innerhalb der Kreisverwaltung, erklärt Martin Höntsch, zuständig für den Bereich Aus- und Weiterbildung.

 

Perspektivisch könnten es noch mehr werden, denn zeitnah sollen mit den dualen Studiengängen „Soziale Arbeit“ und „Bauingenieurwesen“ noch zwei weitere Studienangebote hinzukommen. Der Bedarf an gut qualifiziertem Nachwuchs ist da, denn in den kommenden Jahren scheidet eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitern altersbedingt aus.

 

Die Ausschreibung für die Verwaltungsfachangestellten und das Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ mit Beginn im Jahr 2021 wird voraussichtlich Anfang September 2020 veröffentlicht. Bewerbungen sind bis Ende Oktober 2020 möglich. Voraussichtlich kurz darauf folgen die Ausschreibungen für die neuen dualen Studienangebote.

 

Interessierte Schüler und Absolventen finden alle Informationen zu Ausbildung und Studium über den Karrierebereich auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de.

 

Bei Fragen steht Martin Höntsch gern persönlich bereit: ; 03573 870 1328.

Foto zu Meldung: Karriere in der Verwaltung: Landrat begrüßt neue Azubis und Studenten / Zeitnah für 2021 bewerben

Langfristig helfen: Land übernimmt 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen

(29. 07. 2020)

Kulturministerin Schüle: Sichern Kulturvielfalt mit insgesamt 35 Millionen Euro / Bereits 91 Bescheide zur Kompensation von Einnahmeausfällen erteilt / Jetzt verlängern wir die Kultur-Richtlinie und fördern noch umfassender

 

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen greift: Das Kulturministerium hat seit Mai bereits 91 Bescheide an Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro erlassen. Insgesamt sind bislang mehr als 160 Anträge im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.

 

Kulturministerin Manja Schüle: „Die Corona-Krise trifft unsere Kultureinrichtungen hart: Öffentliche Konzerte sind fast vollständig verstummt, Theaterbühnen nahezu verwaist, Lesungen größtenteils abgesagt – und dennoch laufen Kosten für Gehälter, Mieten und Verwaltung weiter. Mit unserem Unterstützungsprogramm für die Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro wollen wir Einnahmeausfälle ausgleichen und die Einrichtungen so stabilisieren, dass sie eigenständig weiterbestehen können. Damit sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Ich freue mich, dass wir in der ersten Runde vor allem viele kleine Träger, Vereine und Einrichtungen mit unserer Corona-Hilfe unterstützen können – sie sind diejenigen, denen die Einnahmeverluste am meisten zu schaffen machen. Da uns die Pandemie weiter im Griff hat, ist es das richtige Signal, den Förderzeitraum bis zum Ende des Jahres zu verlängern“, so Ministerin Schüle. „In der ersten Runde kam es darauf an, die Einnahmeausfälle durch abgesagte Veranstaltungen zu kompensieren und damit bewährte Strukturen für die Zukunft zu erhalten. Jetzt geht es darum, Kultur unter den schwierigen Corona-Bedingungen wieder zu ermöglichen – in kleineren Formaten und unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Das Land übernimmt auch hier die Einnahmeausfälle, die infolge der Besucherbeschränkungen entstehen. Aber: Kultur lebt vom Miteinander. Deswegen mein Aufruf: Jeder kann mit kleinen Taten und Gesten zum Erhalt unserer kulturellen Vielfalt beitragen, mit Spenden, mit dem Kauf von Gutscheinen, mit dem Verzicht auf Erstattung von Tickets für ausgefallene Veranstaltungen.“

 

Die wichtigsten Neuerungen der aktualisierten Kultur-Richtlinie sind:

  • Es werden erhöhte Personal- und Sachausgaben berücksichtigt. Die können etwa dadurch entstehen, dass kleine bauliche Veränderungen erforderlich sind, um den Ministabstand im Zuschauerraum zu gewährleisten.
  • Nach der überarbeiteten Richtlinie kann die gesamte Deckungslücke geschlossen werden.
  • Alle Kultureinrichtungen, die durch die bisherige Richtlinie unterstützt wurden, können eine Änderung der erlassenen Festsetzung für die ausgabebereinigten Einnahmeausfälle beantragen.

 

Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de online abrufbar.

 

 

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kultur des Landes Brandenburg

Dortustraße 36

14467 Potsdam

Tel.: 0331 866 – 4560

mwfk.brandenburg.de

www.facebook.com/Brandenburg.MWFK

https://twitter.com/mwfkbrb

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(28. 07. 2020)

Insgesamt sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz derzeit 4 Personen aktiv erkrankt. Insgesamt 22 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn Corona im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben sich 60 Personen infiziert. 54 sind zwischenzeitlich genesen, 2 Personen sind verstorben.

(Stand 28.07.2020)

Innenministerium startet Auszahlung

(23. 07. 2020)

Kommunaler Rettungsschirm

Stübgen: „Wer schnell hilft, hilft doppelt.“

 

Potsdam – Am 22. Juli wurde per Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg die Richtlinie „Kommunaler Rettungsschirm Corona 2020“ in Kraft gesetzt. Das Innenministerium startet daher den Versand von insgesamt 210 Bescheiden zur Gewährung der Mehrbelastungsausgleiche an die kommunale Ebene. Innenminister Michael Stübgen kündigte an, dass bis spätestens 31. Juli 70 Millionen Euro überwiesen sein werden. „Die Landesregierung lässt in der Coronakrise keine Kommune im Stich. Der Rettungsschirm soll Brandenburgs Dörfer, Städte und Landkreise vor finanziellen Schwierigkeiten absichern. Das kommt allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute. Wir haben versprochen, dass wir schnell helfen und das halten wir auch, denn wer schnell hilft, hilft doppelt. Dass wir den Rettungsschirm so zügig aufspannen konnten, ist der außerordentlich guten und intensiven Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Finanzministerium, Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden zu verdanken. Die 70 Millionen sind die versprochene kurzfristige Hilfe, weitere Unterstützung aus dem Rettungsschirm wird folgen.“

 

Hintergrund

 

Knapp fünf Monate nach Ausbruch der Pandemie gewährt das Land Brandenburg sogenannte Billigkeitsleistungen zur Überwindung von außergewöhnlichen kommunalen Haushaltsbelastungen, die durch pandemiebedingte Mehrausgaben in den kommunalen Kernhaushalten – wie beispielsweise erhöhte Ausgaben im Bereich der Gesundheits- und Ordnungsämter, der pflichtigen Aufgabenbereiche im Sozialgesetzbuch sowie Schutzausrüstungen und Schutzvorkehrungen – ab dem 1. März 2020 entstanden sind.

 

Die Billigkeitsleistung wird einmalig und als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines anteiligen pauschalen Mehrbelastungsausgleiches als allgemeines Deckungsmittel gewährt.

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 45 Mio. Euro gewährt. Die Gesamtsumme wird zwischen den Landkreisen (37 Mio. Euro) und kreisfreien Städte (8 Mio. Euro) aufgeteilt.

 

Der Zuschuss an die Landkreise wird in Form eines Grundbetrages von jeweils 500.000 Euro und im Übrigen entsprechend der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.

 

Der Zuschuss an die kreisfreien Städte wird in Form eines Grundbetrages von jeweils 1 Mio. Euro und im Übrigen entsprechend der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.

 

Den hauptamtlichen Verwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro gewährt. Der Zuschuss wird pauschal auf Grundlage der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.

 

 

 

Martin Burmeister

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Pressesprecher

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13

14467 Potsdam

Tel.: 0331 866-2060

www.mik.brandenburg.de/

IHK: Bundeshilfen für Reisebusbranche jetzt abrufen

(22. 07. 2020)

Südbrandenburgs Reisebusunternehmer, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich angeschlagen sind, können ab kommenden Freitag, dem 24. Juli Hilfsgelder des Bundesverkehrsministeriums in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro abrufen. Dies ist bis zum 30. September 2020 via Online-Antragsformular beim Bundesamt für Güterverkehr auf www.bag.bund.de möglich.

Mit dem aufgelegten Hilfsprogramm werden sogenannte Vorhalte- und Vorleistungskosten finanziert, die zwischen dem 17. März und 30. Juni 2020 bei den betroffenen Unternehmen angefallen sind. Der Höchstbetrag dieser nichtrückzahlbaren Zuschüsse liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Die Gelder sollen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam hatten sich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und eine schnellstmögliche Auszahlung der Corona-Hilfen für die Reisebusbranche gefordert, da diese durch das seit März geltende Verbot von touristischen Busreisen, Vereinsfahrten und reduzierten Schülerverkehren frühzeitig mit finanziellen Einbrüchen und weiterlaufenden Fixkosten konfrontiert war.

 

 

(Quelle: Pressemitteilung IHK Cottbus)

Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen in Brandenburg startet

(22. 07. 2020)

Land und Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg unterzeichnen Verträge zur Durchführung von Testungen auf SARS-CoV-2

 

In Brandenburg können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten in diesem Jahr innerhalb von drei Monaten bis zu sechs Mal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Außerdem sollen im Rahmen einer Stichprobe bis zu ein Prozent der Kita-Kinder sowie der Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden. Dieses Angebot ist freiwillig. Die Tests werden von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg durchgeführt. Die entsprechenden Verträge zur Durchführung dieser Corona-Testungen haben Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, Bildungsstaatssekretärin Ines Jesse und Andreas Schwark, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), heute in Potsdam unterzeichnet. Damit kann die Umsetzung der SARS-CoV-2-Teststrategie des Landes Brandenburg für die Bereiche der Kindertagesbetreuung und der Schulen beginnen. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher und Bildungs- und Jugendstaatsekretärin Jesse: „Unsere Infektionsschutzmaßnahmen sind bisher erfolgreich. Die Infektionszahlen sind in Brandenburg weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Wir dürfen jetzt aber auf keinen Fall nachlässig werden, denn die Gefahr ist noch lange nicht gebannt. Deswegen ist es eine sehr gute Nachricht, dass wir rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres und damit vor dem nächsten großen Schritt hin zu mehr Normalität unsere Teststrategie in den beiden zentralen Lebensbereichen Kita und Schule starten. Ich danke der KVBB und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dass sie die Umsetzung dieses aufwendigen Verfahrens ermöglichen. In den vergangenen Wochen haben wir das mit allen relevanten Partner*innen im Land intensiv vorbereitet und abgestimmt. Dazu zählen die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund, die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, der Landesverband deutscher Privatschulen, Landeselternrat und Kita-Elternbeirat.“

 

Vorrangige Ziele der Corona-Teststrategie des Landes sind die Identifizierung von asymptomatisch infizierten Personen, Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie die Vermeidung erneuter, umfangreicher Beschränkungsmaßnahmen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben durch eine frühzeitige und effiziente Unterbrechung von Infektionsketten. Dafür werden neben den routinemäßig zu veranlassenden Testungen bei Symptomen und bei direktem Kontakt zu Infizierten nun auch gezielte, stichprobenartige Untersuchungen in Schulen und Kitas, flankierend zum eingeleiteten Übergang in den Regelbetrieb, durchgeführt. Mit den Stichproben bei Kita-Kindern und Schülerinnen und Schülern sollen zudem Kenntnisse zur Übertragungsdynamik durch Kinder gewonnen werden.

 

Die Verträge zur Durchführung wurden auf der Basis von Artikel 75 Abs. 6 SGB V geschlossen. Sie dienen neben dem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere der Sicherung des Regelbetriebes in der Kindertagesbetreuung sowie in den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg.

 

Das Gesundheitsministerium informiert und hält die Träger der Kindertagesstätten sowie die Jugendämter an, die zur Testungen berechtigten Personen über den Anspruch auf eine Testung nach dieser Vereinbarung zu informieren, das Bildungsministerium informiert die Schulen in öffentlicher Trägerschaft über die Staatlichen Schulämter, die Schulträger, die Träger der freien Schulen, die Träger des FSJ in der Schule, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die zur Testung berechtigten Personen und über den Anspruch auf eine Testung im Schulbereich.

 

Zur Abklärung einer Infektion wird von einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt bei erwachsenen Personen Material durch einen Abstrich entnommen, bei Kindern und Jugendlichen alternativ zur Abstrichuntersuchung eine Speichelprobe. Die Untersuchung erfolgt in der Praxis der Vertragsärztin bzw. des Vertragsarztes.

 

 

(Quelle: Pressemitteilung des MSGIV)

[Pressemitteilung MSGIV]

Neues Corona-Update des Landkreises verfügbar / aktuelle Zahlen für den Landkreis OSL

(17. 07. 2020)

Knapp einen Monat nach dem letzten Video-Beitrag zum neuartigen Coronavirus widmet sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in dieser Woche erneut dem Thema.

 

Wie sich die Situation im Landkreis OSL darstellt und was es nach wie vor zu beachten gilt, erklärt Gesundheitsdezernent Alexander Erbert. Ebenso gibt er einen kleinen Einblick zur Antikörper-Studie, welche das Klinikum Niederlausitz derzeit in Kooperation mit der BTU Cottbus-Senftenberg durchführt. Medien hatten hierzu in dieser Woche berichtet. Wer sich dafür interessiert, findet die Links ebenso weiter unten.

 

Das aktuelle Corona-Update wird wie gewohnt auf Seenluft24 sowie im Spreewald-Fernsehen ausgestrahlt.

 

Hier gelangen Sie zum aktuellen Corona-Update.

 

Links zu den Beiträgen in Rundfunk und Fernsehen zum Auftakt der BTU-Studie zu CoV-2-Antikörpern im Klinikum Niederlausitz:  

https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/

https://www.radioeins.de/programm/sendungen/mofr1013/_/antikoerperstudie-in-einer-klinik-in-der-lausitz-.html

 

Allgemeine Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2, COVId-19) finden Sie hier.

 

In OSL sind derzeit 5 Personen nachweislich erkrankt (Seit Beginn Corona in OSL: 59 infizierte BürgerInnen/52 Genesene/ 2 Todesfälle). In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit rund 20 Personen. (Stand 21.07., 09:00 Uhr)

 

 

Nachtrag zur Pressemitteilung „Sanierungskonzept im Klinikum Niederlausitz geht auf“

(17. 07. 2020)

Senftenberg, 16. Juli 2020. Entgegen einer anders lautenden Medienberichterstattung, die gestern für mehrere Stunden auf der Webseite der Lausitzer Rundschau veröffentlicht wurde, stellt Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, ergänzend zur Pressemitteilung „Sanierungskonzept im Klinikum Niederlausitz geht auf“ des Klinikums Niederlausitz vom 7. Juli klar:

„Es gibt aktuell keine konkreten Pläne dahingehend, welche und wie viele Stellen im Rahmen des wirtschaftlichen Sanierungsprozesses, in dem wir uns gerade befinden, abgebaut werden. Es wird Anpassungen bei Stellenplänen geben. Das kann in beide Richtungen gehen: In einigen medizinischen Bereichen, zum Beispiel auf der Intensivstation, müssen wir nach oben nachsteuern. Es wird andere Bereiche geben, wo wir Stellen reduzieren werden. Aussagen, dass alle Mitarbeiter im nicht-medizinischen Bereich um ihre Arbeitsplätze bangen müssen, sind schlichtweg falsch, zeugen von einer unprofessionellen Berichterstattung und haben zu einer massiven und unnötigen Verunsicherung bei unseren Mitarbeitern geführt.

Bei den anstehenden Prozessen, die für eine gute Perspektive des Klinikums und damit für die Gesundheitsversorgung einer ganzen Region zweifellos notwendig sind, gehen wir sorgsam, sozialverträglich und verantwortungsvoll mit unseren Mitarbeitern um. Diejenigen, die tatsächlich vom Stellenabbau betroffen sind, werden in persönlichen Gesprächen darauf vorbereitet. Dies geschieht immer transparent, offen, im engen Austausch mit dem Betriebsrat und nicht über einen Zeitungsartikel.

Die Mitarbeiter des Klinikums ziehen engagiert an einem Strang, um im Sinne der Patienten, des medizinischen Fortschritts und eines guten Arbeitsumfelds die für die wirtschaftliche Sanierung notwendigen Ziele zu erreichen. Verallgemeinernd von ‚dicker Luft‘ zu sprechen, wird der Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter des Klinikums nicht gerecht und wertet die positive Aufbruchsstimmung, die wir erleben, ab.“

 

Pressemitteilung "Sanierungskonzept im Klinikum Niederlausitz geht auf"

 

 

Kristin Dolk

Referentin Unternehmenskommunikation

 

Klinikum Niederlausitz GmbH

Krankenhausstr. 10

01968 Senftenberg

 

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Foto zu Meldung: Nachtrag zur Pressemitteilung „Sanierungskonzept im Klinikum Niederlausitz geht auf“

Erleichterungen für Besuche in Pflegeheimen – Hygiene-Regeln weiter beachten

(16. 07. 2020)

Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Pflegeheimen und besonderen Wohnformen dürfen ab heute (15. Juli) wieder ohne Personenbegrenzung Besuch empfangen. Damit endet die landesrechtlich geregelte Besuchsbeschränkung in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe in Brandenburg. Die Einrichtungen bleiben verantwortlich für die Steuerung der Besuche und die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, so dass Besuche noch nicht so spontan und unkompliziert stattfinden können, wie dies vor der Pandemie möglich war. Die Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln bleibt oberstes Gebot.

 

„Die Besuchsbeschränkungen haben dazu beigetragen, das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern. Wir wissen jedoch auch, dass viele Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige in den vergangenen Wochen sehr unter den Corona-bedingten Einschränkungen gelitten haben. Wir haben die Aufgabe, den Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner und ihr Recht darauf, Besuche zu empfangen, sorgfältig miteinander abzuwägen. Die Landesregierung hat sich daher entschieden, dass es für die derzeitige Situation ausreichend ist, wenn die allgemeinen Hygieneregeln weiterhin konsequent eingehalten werden“, betont Sozialstaatssekretär Michale Ranft.

 

In Pflegeheimen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben in der Regel Menschen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe für das Coronavirus zählen. „Nach mehreren kleinen Ausbrüchen ist es in den vergangenen Wochen gelungen, dass die Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen derzeit bei null liegen. Darüber bin ich sehr froh. Allerdings geht damit auch eine besondere Verantwortung für Familienangehörige und Freunde einher. Damit die Gruppe der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen weiter geschützt wird: halten Sie Abstand, bedecken Sie Mund und Nase, waschen Sie sich die Hände. Zudem bitten wir darum, dass Sie sich frühzeitig mit dem jeweiligen Haus in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Regelungen vor Ort bestehen“, so Staatssekretär Ranft weiter.

 

Bernd Mones, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg: „Die bei uns wohnenden Menschen brauchen kompetente Pflege und Betreuung, aber natürlich auch den Besuch ihrer Liebsten. Wir sind sehr froh über die schrittweise Lockerung des Besuchsverbots, wissen aber auch um das weiterhin bestehende Risiko für ältere Menschen. Das waren sehr schwierige Wochen. Ich habe große Hochachtung davor, wie professionell, aber auch fantasievoll unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Situation vor Ort bewältigt haben und es weiterhin tun. Wir wünschen uns, dass Besucherinnen und Besucher wie bisher auf die besondere Situation der Pflegebedürftigen achtgeben und die individuelle Situation in den Einrichtungen berücksichtigen.“

 

Ellen Fährmann, Vorsitzende Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Brandenburg: „Persönliche Kontakte sind sehr wichtig für das Wohlergehen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Deshalb ist es richtig, nach Möglichkeiten zu suchen, schrittweise wieder mehr Normalität und persönlichen Kontakt zu den Angehörigen aufzunehmen. In den Wochen der Pandemiewelle waren es die Pflegekräfte, die manchen fehlenden Kontakt ausgeglichen haben. Jetzt geht es um eine Balance zwischen verhältnismäßiger Öffnung und Sicherheit. Ein besonderer Schutz vor Infektionen bleibt für pflegebedürftige Menschen und die Beschäftigten in der Pflege weiter dringend notwendig.“

 

Nach den neuen Regelungen ist bei Besuchen von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen sicherzustellen, dass

 

  • die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, insbesondere der Zutritt zur Einrichtung gesteuert wird,
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

 

 

Was müssen Angehörige für einen Besuch in einer Einrichtung beachten?

 

  • Grundsätzlich vorher einen Termin für den Besuch mit der Einrichtung telefonisch vereinbaren.
  • Einrichtungen nicht betreten bei Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes oder bei Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Alle Besucher müssen sich am Eingangsbereich an das Personal wenden und nicht selbständig die Wohn- oder Besuchsbereiche aufsuchen.
  • Alle Besucher werden registriert, um eine eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung durchführen zu können.
  • Besucher sollen die verabredete Besuchszeit nicht überschreiten.
  • Besucher haben das Personal zu informieren, wenn sie ihren Besuch beenden.

 

 

Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden?

 

  • Husten- und Niesetikette beachten. Besucher müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Auf die Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Einrichtung achten.
  • In jedem Fall den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.

 

Wichtig: es sind die Informationen und Hinweise der einzelnen Einrichtungsträger vor Ort zu beachten.

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

"Sprache bedeutet extrem viel Arbeit"

(16. 07. 2020)

Hanka Rjelka, seit Februar neue und gleichzeitig erste hauptamtliche Sorben/Wendenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, auf Antrittsbesuch im Senftenberger Rathaus

 

Bei ihrem Antrittsbesuch im Senftenberger Rathaus am Mittwochmorgen (15. Juli) betonte Hanka Rjelka, die neue Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dass für sie Zweisprachigkeit eine Chance ist. Beispielsweise bei der Öffnung des Wirtschaftsraums nach Osten. Sorbisch-wendisches Leben sei für sie in jedem Fall "mehr als Tourismus und Kultur". 

 

Im Gespräch mit Bürgermeister Andreas Fredrich und Falk Peschel,  dem neuen Sorben/ Wendenbeauftragten der Stadt Senftenberg, beschrieb Hanka Rjelka  die Sprache als Schlüssel  zur Kultur.  Die Vermittlung von Sprache sei  indes sehr zeitintensiv und erfordere Begeisterung. "Sprache bedeutet extrem viel Arbeit." Letztlich fehle es oft an "Manpower" für Kurse und Unterricht. Kinder in einer Kita beispielsweise hätten ein sehr gutes Gespür dafür, ob ihre Erzieherin die Sprache mit Leidenschaft lehrt. 

 

Bürgermeister Andreas Fredrich betonte, es müsse darum gehen, das Bewusstsein zu schärfen, dass die Sorben und Wenden " ein Stück unserer Geschichte sind". 

 

Hanka Rjelka war im Februar im Kreistag zur hauptamtlichen Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ernannt worden. Ihr Büro befindet sich im Landratsamt in Senftenberg. Zusammenarbeit und Vernetzung sieht sie als Kernaufgaben an. Sorben und Wenden seien "der gemeinsame Nenner der Lausitz".

 

Falk Peschel berichtete über Angebote in Senftenberg, die der Vermittlung sorbisch-wendischer Sprache und Kultur dienen. So existiert beispielsweise an der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule ein fakultatives Kursangebot zu eben diesen Inhalten. Im Bereich der Kindertagesstätten sieht auch er die größte Hürde für die Erzieherinnen und Erzieher in der Sprache selbst.

 

 

Henry Doll

Persönlicher Referent des Bürgermeisters/Pressesprecher

 

Stadt Senftenberg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Markt 1

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Stadt Senftenberg - Preisträger - Großer Preis des Mittelstandes der Oskar-Patzelt-Stiftung - Kommune des Jahres 2014

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Die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund fest im Blick / Integrationsbeirat des Landkreises OSL wählt neuen Vorsitzenden

(16. 07. 2020)

Schätzungsweise 6.000 Menschen mit nahem als auch entfernten Migrationshintergrund leben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ihre Belange, als auch die Förderung eines guten gesellschaftlichen Miteinanders, haben die Mitglieder des Kreis-Integrationsbeirates fest im Blick. Im Märzkreistag wurde das 7-köpfige Gremium unter Leitung der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung OSL, Kathrin Tupaj, neu bestellt. Am Dienstagabend, 14. Juli, wählten die Mitglieder Omar Kassab aus ihrer Mitte zum Vorsitzenden.

 

Syrer übernimmt den Vorsitz

Der gebürtige Syrer Kassab kam 2014 nach Deutschland. Heute lebt und arbeitet der 36-jährige im Landkreis OSL. Als Wahl-Großräschener betreibt der Familienvater in der Stadt seit Juli 2017 einen eigenen Orientladen. Kurz zuvor trat er als Mitglied dem Integrationsbeirat bei.

 

Olga Hoffmann lautet der Name seiner Stellvertreterin. Die aus Kasachstan stammende Heilerziehungspflegerin lebt in Lübbenau/Spreewald. Die 44-Jährige kam vor rund 20 Jahren nach Deutschland.

 

Zu den weiteren Mitgliedern des Beirats zählen Irina Scheunert, (Russland), Mariana Kunipatz (Malaysia) und Abdul Rhaman Kailani (Syrien). Als neue Mitglieder in der Runde kamen im März 2020 Amilcar Antonio Cubillo-Medrano (Nicaragua) und Ahmed Gamal Mohammed Hunaiber (Jemen) hinzu.

 

Die Mitglieder des Integrationsbeirates engagieren sich neben ihrer Tätigkeit im Gremium oft seit vielen Jahren in örtlichen und überörtlichen Netzwerken, um Unterstützung zu geben und ein friedliches Miteinander zu gestalten. 

 

Kathrin Tupaj und der Büroleiter des Landrates, Stephan Hornak, beglückwünschten den neu gewählten Vorsitzenden und seine Stellvertreterin am Rande der Sitzung des Integrationsbeirates im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg zum neuen Amt und wünschten für die vor ihnen liegenden Aufgaben alles Gute.

 

Die Aufgaben des Integrationsbeirates

Der Integrationsbeirat macht es sich zur Aufgabe, die Interessen der im Landkreis ansässigen Menschen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen bzw. einen Migrationshintergrund aufweisen, im Hinblick auf politische, kulturelle und soziale Belange zu fördern und zu vertreten.

 

Die Mitglieder setzen sich aktiv für ein gutes Klima gegenseitigen Respekts und Akzeptanz ein. Sie engagieren sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, setzen Zeichen gegen Diskriminierung und Rassismus, unterstützen die Arbeit der Integrationsbeauftragten und beraten sie in wichtigen Angelegenheiten.

 

In der Vergangenheit wurden verschiedenste Projekte und Veranstaltungen realisiert. So konnte mit Unterstützung des Integrationsbeirates u.a. in 2019 eine Wanderausstellung unter dem Titel „Ich mag OSL“ mit Geschichten von 18 im Landkreis lebenden Protagonisten aus verschiedenen Herkunftsländern, Altersklassen und Berufsgruppen eröffnet werden. Mit einer eigenen Veranstaltung beteiligte sich der Integrationsbeirat zudem in 2019 erstmalig an der Internationalen Woche gegen Rassismus. Im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg organisierten sie eine interaktive Lesung mit dem bekannten syrischen Journalisten, Filmemacher, Schauspieler, YouTuber und Buchautoren Firas Al-Shater. „Auch für die neue Amtszeit gibt es bereits spannende Ideen“, weiß Kathrin Tupaj zu berichten.  

 

Der Integrationsbeirat im Landkreis OSL existiert seit 2012. Die sieben Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren, der Wahlperiode des Kreistages, durch die Kreistagsabgeordneten berufen. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, parteipolitisch-, konfessionell- und verbandsunabhängig. Die Sitzungen des Integrationsbeirates sind öffentlich und finden in der Regel vier Mal im Jahr im Landratsamt in Senftenberg statt.

 

Kontakt zum Integrationsbeirat vermittelt Kathrin Tupaj: : 03573 870 1060.

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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: „Tour de OSL“ findet am 29. August statt – unter entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln

(14. 07. 2020)

Auch die Kreisverwaltung OSL sagte in diesem Jahr coronabedingt viele ihrer eigenen Veranstaltungen ab. Nun soll zumindest ein Termin im Spätsommer nachgeholt werden: Die Freiluftveranstaltung „Tour de OSL“ unter Leitung von Landrat Siegurd Heinze, ursprünglich für Mai geplant, findet nunmehr am 29. August statt. Start und Ziel der beliebten Radtour bildet der knapp 800-Einwohner-Ort Tettau im Amt Ortrand im Süden des Landkreises. Los geht es um 9 Uhr, Treffpunkt ist der Sportplatz. Für die Sicherheit der Teilnehmer sorgen entsprechende Vorgaben im Hinblick auf Abstand und Hygiene.

 

Die Tettauer blicken in diesem Jahr auf 800 Jahre ihres Bestehens zurück. Gefeiert wird dies im kommenden Jahr. Für Bürgermeister Joachim Nitzsche und den Ortrander Amtsdirektor Kersten Sickert ist es dennoch eine Selbstverständlichkeit, die diesjährige nunmehr bereits 23. „Tour de OSL“ gemeinsam mit dem Verwaltungschef der Kreisverwaltung zu eröffnen.

 

Über 45 Kilometer führt die Strecke ausgehend von Tettau über Lauchhammer West, Lauchhammer Mitte, Lauchhammer Ost, Schwarzheide, Lauchhammer Süd, Frauendorf, Kroppen, Ortrand, Kleinkmehlen, Großkmehlen und Lindenau wieder zurück zum Ausgangsort.

 

Höhepunkte entlang der Strecke

Neben der schönen Natur und Landschaft verkürzen traditionell interessante kulturelle Haltepunkte entlang der Strecke die Fahrzeit und sorgen für entsprechende Ruhepausen.

 

Zu Beginn gewährt das Kunstgussmuseum Lauchhammer im denkmalgeschützten ehemaligen Schulgebäude in unmittelbarer Nähe zur Kunstgießerei einen Einblick in den vom 18. Jahrhundert an bis heute betriebenen Kunstguss. Gezeigt werden Eisen- und Bronzegüsse von Skulpturen und kunstgewerblichen Gegenständen sowie der historische Modellfundus aus dem Besitz der Gießerei. Zudem erwartet die Gäste die Sonderausstellung „Handwerk und Schöpfung“.

 

Das nach mehrjähriger Pause mit gebündelten Kräften von Bürgern, Investoren, Unternehmen und der Stadt Ortrand sanierte und im Mai 2019 wiedereröffnete Ortrander Freibad bildet den zweiten Haltepunkt. Der jetzige Betreiber, der Förderverein des Ortrander Freibades – die Wassersportgemeinschaft Niederlausitz e.V., betreibt die Anlage mit viel Engagement. Hiervon können sich auch die Teilnehmer der Tour überzeugen. Auch der angrenzende Campingplatz kann besichtigt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Mittagsessen einzunehmen und sich „von innen“ zu erfrischen.

 

Unweit entfernt präsentiert sich der Kulturbahnhof Ortrand. Der erst vor wenigen Jahren denkmalgerecht sanierte ehemalige Güterschuppen ist heute bereits ein fester Anlaufpunkt für Kulturfans. Künstler aus der Region treten hier im einmaligen Ambiente auf. Der Kultur-Güter-Schuppen als auch der Nostalgiekeller „Zum Abstellgleis“ können für Feiern und Veranstaltungen gemietet werden. Im ehemaligen Badehaus findet sich ein kleines Eisenbahnmuseum. Interessierte können im umgebauten Eisenbahnwaggon „Grüner Ferdinand“ oder „Stiller Hannes“ nächtigen.

 

Das im 16. Jahrhundert erbaute Renaissanceschloss Großkmehlen inmitten einer reizvollen Parkanlage bildet nach etwa 35 Kilometern Strecke die letzte Adresse, bevor die Route auf der Zielgeraden zurück nach Tettau führt. Das Schloss befindet sich im Eigentum der Brandenburgischen Schlössergesellschaft. Der ehemalige Schlossgraben und auch der vier Hektar große Park sind im Wesentlichen erhalten und bereits teilweise saniert. Heute haben im Schloss u.a. Künstler und eine Malschule ihr Domizil. Regelmäßig finden Veranstaltungen, wie das Schloss- und Hopfenfest oder der Tag des offenen Denkmals, statt. Hochzeitspaare können sich im Schloss und Schlosspark das Ja-Wort geben.

 

Auch in diesem Jahr werden unter allen Teilnehmern der Tour de OSL attraktive Preise verlost. Den Hauptgewinn der Tombola bilden zwei Elektrofahrräder, zur Verfügung gestellt durch die Sparkasse Niederlausitz. „Aber auch einige kleinere Sachpreise sind vorgesehen.“, verrät Jens Bergmann, Mitarbeiter der Kreisverwaltung und Organisator der Tour.

 

Auch der jüngste und der älteste Radfahrer werden traditionell ermittelt und deren Leistung gewürdigt. „Der bislang älteste Teilnehmer war 86 Jahre alt, der jüngste Teilnehmer, der die Strecke aus eigener Kraft zurückgelegt hat, 5.“, erinnert sich Bergmann.

 

Sicherheit der Teilnehmer hat Priorität

Wenngleich die Veranstaltung an der freien Luft stattfindet und in den Vorjahren durchschnittlich nicht mehr als 250 Personen teilnahmen, werden auch die Teilnehmer der Tour de OSL gebeten, entsprechende Hinweise im Hinblick auf den Schutz vor dem neuartigen Coronavirus zu beachten.

 

So sollten die Radler morgens mit ausreichend zeitlichem Vorlauf am Startpunkt eintreffen, um größere Ansammlungen bei der Anmeldung und der Ausgabe der Tombola-Lose zu vermeiden. Die Veranstalter sorgen vor Ort dafür, dass sich die Teilnehmer entsprechend räumlich verteilen.

 

Teilnehmer müssen ihre Personenangaben vor Ort in Anwesenheitslisten eintragen, um bei Bedarf die Rückverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Ausreichend Listen und Kugelschreiber liegen vor Ort aus.

 

Während der Veranstaltung gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.

 

Bei Aufenthalten in geschlossenen Räumen oder dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bspw. direkt an den einzelnen Haltepunkten oder in Sanitäranlagen, besteht die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Während des Fahrens ist dies jedoch nicht notwendig.

 

„Die Teilnehmer sollten aus jetziger Sicht in jedem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen“, erklärt Bergmann. Er verweist darauf, dass die einzelnen kulturellen Haltepunkte entlang der Strecke eigenständig erkundet werden können. „Vertreter der Einrichtungen beantworten gern Fragen und erteilen Auskunft. Gemeinsame Führungen, wie in der Vergangenheit angeboten, wird es in diesem Jahr jedoch nicht geben. Unter anderem müssen sich die Teilnehmer auch auf kurze Wartezeiten beim Zutritt zu den Objekten einstellen“, bittet er bereits im Voraus um Verständnis.

 

Über die Regelungen zur Durchführung der diesjährigen Tour de OSL informieren die Veranstalter nochmals vor Ort. Auch über die Internetseite www.osl-online.de können aktuelle Hinweise nachgelesen werden. Fragen der Teilnehmer beantwortet Jens Bergmann Interessierten gern auch im Vorfeld: (03537) 870 5128, .  

 

Die Organisation der Tour erfolgt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. „Die Sicherheit unserer Teilnehmer, insbesondere vor dem Hintergrund der zurückliegenden weltweiten Entwicklungen rund um das neuartige Corona-Virus, hat höchste Priorität“, versichert Bergmann, der sich freut, dass die Entscheidung zur Durchführung der Veranstaltung noch im Jahr 2020 positiv ausfallen konnte. Anlass hierfür bildet das anhaltend niedrige Infektionsgeschehen in der Region.

 

Nicht zuletzt ermöglicht das Land Brandenburg auf Grundlage seiner SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sowie der Großveranstaltungsverbotsverordnung die Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 1000 Anwesenden, insofern ein geeignetes Hygienekonzept vorliegt, welches u.a. die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sicherstellt. Zur Prüfung des Konzeptes können sich Veranstalter an die zuständigen Gesundheitsämter wenden.  

 

Organisatorische Hinweise

Darüber hinaus erteilt Jens Bergmann auch allgemeine Hinweise zur Tour. „Schattige Streckenabschnitte und sonnige Passagen wechseln sich ab.  Das Streckenniveau ist einfach gehalten und dadurch für jedes Fitnesslevel geeignet.“, versichert er.

 

Das Parken ist direkt am Sportplatz in Tettau möglich. Die nächsten Bahnhöfe befinden sich in Lauchhammer oder Ortrand.

 

Traditionell begleitet auch in diesem Jahr ein Fahrradpannendienst die Tour, der bei Bedarf mit Ersatzreifen, Werkzeug oder einem Shuttlefahrzeug aushelfen kann. Ebenso wird die Veranstaltung durch die Polizeiinspektion Senftenberg und die Sanitätseinheit des Kreisverband Lausitz e.V. abgesichert.

 

Während der Tour wird an einem Getränkestopp kostenfrei vom WAL-Betrieb bereitgestelltes Wasser ausgereicht. „Die Teilnehmer sollten dennoch, insbesondere bei wärmeren Temperaturen, an ausreichend Getränke im Gepäck denken“, heißt es.  

[Plakat "Tour de OSL" 2020]

Foto zu Meldung: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: „Tour de OSL“ findet am 29. August statt – unter entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln

Verbot von Großveranstaltungen wird verlängert – Pandemie noch nicht vorbei – Planungssicherheit für Veranstalter

(08. 07. 2020)

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen wird vorerst bis Ende Oktober 2020 verlängert. Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt und setzt damit die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um. Damit schafft die Landesregierung Planungssicherheit und vor allem rechtliche Sicherheit für die Zeit nach dem 31. August 2020.

 

Die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen wie Volksfeste, Konzerte oder Sportevents ist zum vorrangigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkommen. Diese Intensität der Kontakte erhöht die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus erheblich. Zudem ist bei Großveranstaltungen die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig. 

 

Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Zahl der Neuinfektionen ist dank der Eindämmungsmaßnahmen und des disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger auf einem niedrigen Niveau. Damit das so bleibt, müssen wir weiter achtsam und solidarisch sein. Bei Großveranstaltungen mit tausenden Personen werden erfahrungsgemäß Abstands- und Hygieneregeln nicht beachtet. Das Infektionsrisiko ist hier besonders hoch. Darum bitten wir um Verständnis bei Veranstalterinnen und Veranstaltern, Künstlerinnen und Künstlern und nicht zuletzt beim Publikum: Zu unser aller Schutz ist die Verschiebung von Großveranstaltungen auf einen späteren Zeitpunkt geboten.“

 

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
Internet: www.brandenburg.de

[Pressemitteilung Kabinett Großveranstaltungen]

Corona-Dashboard: Einfachere Erreichbarkeit, Hotspots auf einen Blick

(07. 07. 2020)

Das Corona-Dashboard für das Land Brandenburg bietet täglich aktualisiert die relevanten Pandemie-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken unter der Internetadresse www.corona-dashboard.brandenburg.de. Ab sofort sind hier zudem Informationen über Corona-Hotspots in Deutschland abrufbar.

 

Der Leiter des Interministeriellen Krisenstabs Michael Ranft: „Das Corona-Dashboard ist ein wichtiges Instrument, um sich schnell einen Überblich über die aktuelle Lage im Land machen zu können. Mit unserem zusätzlichen Informationsangebot können wir auch über Corona-Hotspots in Deutschland informieren.  Wir zeigen die Landkreise in Deutschland auf, die mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche haben. Damit wollen wir Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsstätten, Camping- oder Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern im Land unterstützen, denn mit dem Beherbergungsverbot für spezielle Corona-Risikogebiete in Deutschland dürfen Gäste aus Regionen mit stark erhöhter Zahl an Infizierten vorübergehend nicht aufgenommen werden. Das Dashboard zeigt täglich aktualisiert, für welche Landkreise oder Kreisfreien Städte das Beherbergungsverbot derzeit gilt“.

 

Auf dem Dashboard werden täglich die Zahlen für Landkreise, nach Altersgruppen und Geschlecht, zuletzt gemeldete Neuinfizierungen, Verlauf der COVID-19-Fälle kumuliert (bestätigte Fälle, Genesene, aktuell Erkrankte, Verstorben) veröffentlicht und grafisch dargestellt. So erhalten Krisenstäbe, Behörden, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit auf einen Blick valide Aussagen über den aktuellen Stand des Infektionsgeschehens und den Ausbreitungsverlauf.

 

Fragen und Antworten zum Beherbergungsverbot in Brandenburg gibt es auf der Webseite des Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.

[Pressemitteilung MSGIV]

Sanierungskonzept im Klinikum Niederlausitz geht auf

(06. 07. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Nach den ersten sechs Monaten im Jahr 2020 zieht die neue Geschäftsführung der Klinikum Niederlausitz GmbH eine positive Bilanz: Finanziell sind die eigenen Vorgaben übererfüllt und die Umstrukturierungen im Haus gehen zügig voran. Das interne Klima ist von einer positiven Aufbruchsstimmung gekennzeichnet.

Die finanzielle Zwischenbilanz ist positiv und sogar besser als geplant. „Die Ergebnisse liegen leicht über den Erwartungen des Wirtschaftsplans, der im Jahr 2020 eine Verbesserung des Vorjahresergebnisses um rund drei Millionen Euro vorsieht. Die Liquidität ist gesichert“, so Tobias Vaasen, der gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Wallwiener seit Januar 2020 die Geschäfte der Klinikum Niederlausitz GmbH führt. Das Liquiditätsdarlehen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Höhe von 10 Millionen Euro habe Sicherheit gegeben, muss aber nicht mehr in Anspruch genommen werden, ist Vaasen erfreut.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als derzeit alleiniger Gesellschafter der Klinikum Niederlausitz GmbH hatte Ende 2019 die Unternehmensberatung WMC Healthcare mit der Sanierung des Klinikums beauftragt. Neben den beiden neuen Geschäftsführern zählt ein Team von bis zu drei Expert*innen dazu. Die geleistete Arbeit wird vom Landrat des Oberspreewald-Lausitz Kreises, Siegurd Heinze, positiv beurteilt. „Wir haben volles Vertrauen in die Geschäftsführer und ihr gesamtes Team. Die Kommunikation ist gut und wir sehen der Zukunft des Klinikums sehr optimistisch entgegen.“

Umbau der medizinischen Abteilungen
Die ersten sechs Monate konzentrierte sich das Klinikum neben der Bewältigung der Corona-Krise vor allem auf die Stärkung der Akut- und Intensivmedizin. Hier wurde die Zahl der Intensivbetten deutlich aufgestockt. Bereits vor dem Pandemieausbruch waren die Ausweitung der Intensivkapazitäten und die Modernisierung der Notaufnahme in Senftenberg wichtige Sanierungsbestandteile. Der aufwendige und hochmoderne Umbau der Notaufnahme wird in der nächsten Zeit umgesetzt. Parallel konnte für die Kardiologie und weitere Fachrichtungen dringend benötigtes Fachpersonal gewonnen werden.
Auch die nächsten Schritte dienen dazu, interne Abläufe zu optimieren. Dazu gehört, dass sogar ganze Bereiche umziehen, um Belastungsspitzen etwa in den OP-Sälen und bei technischen Geräten abzufangen und Wartezeiten zu verkürzen. Auch sollen Abstimmungen im Haus harmonischer und Behandlungen noch mehr ineinander verzahnt werden. Ein weiterer Baustein ist die Optimierung der Prozesse im Aufnahme- und Entlassungsmanagement. „Wir erhalten viel Rückmeldung von unseren Patienten. Kritische Stimmen sind für uns ebenso wertvoll wie Lob. Die Anforderungen unserer Patienten spielen eine entscheidende Rolle bei allen Maßnahmen.“, betont der ärztliche Direktor, Prof. Dr. Markus Reckhardt.

Offenheit für aktuelle Herausforderungen
Im nicht-medizinischen Bereich sehen die Stellenpläne eine Personalreduktion vor. „Solche Entscheidungen fallen niemandem leicht. Wir versuchen, sie so sozialverträglich wie möglich zu treffen und stimmen uns eng mit dem Betriebsrat ab“, äußert sich Tobias Vaasen. Als Zeichen für ein gutes Miteinander ist auch die schnelle Tarifeinigung mit ver.di Mitte Juni zu werten. Einerseits musste auf die Sanierung des Hauses geachtet werden, andererseits wollte man die Arbeit der Mitarbeiterschaft auch würdigen. Dieser Spagat sei gelungen, erklärte Vaasen bei der Einigung.

Geschäftsleitung und Betriebsrat besprechen gemeinsam die Maßnahmen. „Transparenz in wirtschaftlichen Fragen, der Wunsch zur Einbeziehung der Mitarbeiter und die Bereitschaft, ergebnisoffen über Probleme unseres Unternehmens zu diskutieren, zeichnet den Dialog aus“, bekräftigt Dr. med. Jens-Uwe Klöditz, Betriebsratsvorsitzender im Klinikum Niederlausitz. Auch habe die schnelle Reaktion auf die Corona-Krise gezeigt, dass alle eine deutliche Offenheit den aktuellen Themen gegenüber mitbringen. „Das hat zu bereits sichtbaren Erfolgen geführt“, ergänzt Jens-Uwe Klöditz.

Partnersuche mit Spannung erwartet
„Mit einem Versorgungsangebot eng an den Bedürfnissen der Niederlausitzer angelehnt, der Einhaltung hoher Qualitätsstandards und der Verschlankung von Prozessen sind die Krankenhäuser in Lauchhammer und Senftenberg auf einem guten Weg, um aus der Krise zu kommen,“ gibt Tobias Vaasen eine Richtung vor. Zu diesem einmal eingeschlagenen Kurs gehört auch die Suche nach einem strategischen Partner, der Gesellschaftsanteile bekommen soll. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens haben mehrere Gesundheitsdienstleister Konzepte für eine solche strategische Partnerschaft eingereicht. Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird in einer seiner nächsten Sitzungen zu diesen Angeboten Stellung beziehen und Entscheidungen treffen.

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Lausitzer Kunst im virtuellen Raum – Startschuss für digitale Führungen zur Kunstsammlung Lausitz

(02. 07. 2020)

Kippenlandschaften, Bergbauseen, Stadtpanoramen und mythologische Wesen – die aktuelle

Sonderausstellung „Umbruch und Beständigkeit“ zeigt Schlüsselwerke der Kunstsammlung Lausitz

mit einer großen Themenvielfalt. Die Bandbreite reicht von Arbeiten aus den 1920er Jahren bis zu

Werken einer jungen Lausitzer Künstlergeneration. Am kommenden Freitag, 03. Juli 2020 laden das

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und die BASF Schwarzheide GmbH zum ersten von

vier virtuellen Rundgängen durch die gemeinsame Ausstellung ein. Ab 17 Uhr öffnet sich für eine

Stunde ein digitaler Raum mit ausgewählten Kunstwerken der Ausstellung. „Wie in einer klassischen

Führung greifen wir die Schlaglichter unserer Sammlung auf, aber der virtuelle Raum gibt uns ein

zusätzliches Experimentierfeld. Hier können wir Werke und Künstler gegenüberstellen, die man sonst

nicht so zusammen sehen könnte.“ verspricht Museumspädagogin Christiane Meister. „Wer sind die

Künstlerinnen und Künstler? Was verbindet sie mit der Lausitz und wie sind ihre Werke zu uns in die

Sammlung gekommen? Wir werden den Geschichten hinter den Bildern nachspüren und Raum zum

Dialog geben.“ Die Teilnahme an der Führung ist kostenlos. Wer mitmachen möchte, muss sich bis

zwei Stunden vor Beginn per E-Mail unter anmelden. Mit dem eigenen

Smartphone oder Computer kann man sich dann bequem von Zuhause in den Rundgang einwählen.

 

Die Ausstellung „Umbruch und Beständigkeit“ zeigt noch bis zum 25. Oktober 2020 an zwei Orten

Kunstwerke, die seit der deutschen Wiedervereinigung Eingang in die Kunstsammlung Lausitz

gefunden haben. Im Senftenberger Schloss und im Kulturhaus der BASF in Schwarzheide sind über

einhundert Arbeiten von achtzig Künstlerinnen und Künstlern zu sehen, darunter Gemälde, Grafiken

und Skulpturen. Die Kunstsammlung Lausitz im Senftenberger Schloss steht Besuchern in der

Sommerzeit täglich von 10.30 bis 17.30 Uhr offen. Da der Ausstellungsort in Schwarzheide aufgrund

der aktuellen Corona-Maßnahmen noch nicht besucht werden kann, ist dieser digitalisiert worden.

Als virtuelle Ausstellung ist er rund um die Uhr kostenfrei unter www.basf-schwarzheide.de erlebbar.

Geführte digitale Ausstellungsrundgänge bieten das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

und die BASF Schwarzheide GmbH einmal im Monat an. Weitere Termine sind Dienstag, der

11.08.2020, Dienstag, der 15.09.2020 und Freitag, der 16.10.2020, jeweils um 17 Uhr.

 

Eine Ausstellung – Zwei Orte

 

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz // Kunstsammlung Lausitz

Die Kunstsammlung Lausitz befindet sich in der Senftenberger Schloss- und Festungsanlage.

Schloßstraße, 01968 Senftenberg, Telefon 03573 870 2400

E-Mail: , www.museums-entdecker.de

Öffnungszeiten: bis 31.10.2020: Di bis So 10.30 bis 17.30 Uhr

Sommerferien 25.6. bis 30.8.2020: tägl. 10.30 bis 17.30 Uhr

Eintritt: Erwachsene 5 €, ermäßigt 3,50 €, Kinder unter 16 Jahren 1 €, Familien 10 €, Gruppen ab 10

Personen 3,50 € pro Person

 

Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH

Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide, Tel. 035752 62295

E-Mail: , www.basf-schwarzheide.de

Virtueller Rundgang: tägl. unter www.basf-schwarzheide.de

Eintritt: frei

[Presse-Info Lausitzer Kunst im virtuellen Raum]

Foto zu Meldung: Lausitzer Kunst im virtuellen Raum – Startschuss für digitale Führungen zur Kunstsammlung Lausitz

„Entwicklung von Strukturwandelmaßnahmen aus einer Hand - Kooperationsvereinbarung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie Kommunen und Kreisen der Lausitz“

(29. 06. 2020)

Aussage von Herrn Prof. Dr. Hans Rüdiger Lange, Geschäftsführer iRL GmbH, zur heute von beiden Seiten unterzeichneten Kooperationsvereinbarung:

 

„Wir unternehmen heute einen weiteren und wichtigen Schritt zum Schulterschluss zwischen den regionalen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft mit denen aus Kreisen und Kommunen.

 

Die in der Kooperationsvereinbarung angelegte Zusammenarbeit zwischen iRL und WRL wird dazu führen, die Maßnahmen der Strukturentwicklung zu optimieren. Hierfür wird der Strukturwandel im Unternehmenssektor mit den Strukturwandelprozessen auf der Landes- und kommunalen Ebene besser verzahnt.

 

Seit 2016 hat die Innovationsregion Lausitz GmbH durch die Arbeit mit Unternehmen in über 130 Innovationsprojekten, durch das Programm Innovation Interaktiv mit Schülern, durch den Erfahrungsaustauch „Unternehmergespräche im LausitzLab“ sowie den Aufbau der Ko-Innovationsplattform für Unternehmen der Industrieautomatisierung Unternehmen der Region im Strukturwandel unterstützt."

 

Aussage von Herrn Heiko Jahn, Geschäftsführer WRL GmbH, zur heute von beiden Seiten unterzeichneten Kooperationsvereinbarung:

 

„Seit 2017 hat die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH durch eine Reihe von Studien die Datengrundlage, mit dem RIK Programm eine Serie von Pilotprojekten und über diverse Veranstaltungen einen breiten Dialog in der Region über den Strukturwandel ermöglicht.

 

Die Kooperationspartner sehen es jetzt als erforderlich an, der Lausitz für die nun anstehenden Aufgaben eine abgestimmte Management-Struktur sowie leistungsfähige Koordinationsprozesse zwischen den regionalen Akteuren zu geben. Dazu unterzeichnen iRL und WRL am 26. Juni 2020 die Kooperationsvereinbarung.

 

Mit diesem Schulterschluss geht die Lausitz gut aufgestellt an die Startblöcke. Sobald das Gesetzgebungsverfahren (Strukturstärkungsgesetz, Kohleausstiegsgesetz) auf Bundesebene abgeschlossen sein wird, kann es mit deren Umsetzung von Maßnahmen losgehen. “

 

Zum Wert der Kooperationsvereinbarung für alle Beteiligten äußern sich im Besonderen:

 

Herr Peter Kopf,

Präsident IHK Cottbus, Gesellschafter der iRL GmbH

 

„Die regionale Wirtschaft hat im Herbst 2015 unmittelbar nach der Entscheidung, die ersten zwei Kraftwerksblöcke in Jänschwalde abzuschalten, die Initiative für einen zukunftsorientierten Strukturwandel ergriffen. Ziel bei der Gründung der Innovationsregion Lausitz GmbH am 18. Januar 2016 war die Stärkung der Innovationsfähigkeit und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder bei den betroffenen Betrieben. Inzwischen wurde ein weiterer Schwerpunkt auf die proaktive Unterstützung von Unternehmensansiedlungen gesetzt. Eine bessere Abstimmung und stärkere Einbindung der Wirtschaft über die iRL in den Managementprozess des Strukturwandels sowie die gemeinsame Finanzierung entsprechender Maßnahmen ist ein notwendiger Schritt zum Erfolg. Der Strukturwandel muss unternehmerischer angegangen werden.“

 

Herr Harald Altekrüger,

Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und Sprecher der WRL GmbH

 

„Diese Kooperationsvereinbarung ist eine logische Folge aus den Verabredungen der Klausurtagung der WRL. Wir haben die Gespräche aufgenommen und sind heute soweit, diese Fortschritte über einen Vertrag als weitere Grundlage zu setzen. Über diese Vereinbarung ist es uns gelungen die Vernetzung der Akteure und Kompetenzen zu stärken.

Wir bündeln verschiedene Seiten unter einem Dach. Das Zusammenspiel aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen, Kreisen und kreisfreie Stadt Cottbus wird wichtige Aufgaben übernehmen. Zu nennen sind die Innovationsarbeit mit Unternehmen der Region, eine neue Ansiedlungsoffensive für das Lausitzer Revier und die Entwicklung von Initiativen zwischen Firmen und Wissenschaft.“

 

Frau Prof. Christiane Hipp,

Amtierende Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg, Gesellschafterin der iRL GmbH

 

„Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) sieht sich in der Verantwortung, die Verbindung zwischen Wissenschaft, Forschung und Transfer in die Region noch weiter zu befördern und dabei eine Art Scharnierfunktion einzunehmen. An der BTU knüpfen die wissenschaftsnahen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen an. In den letzten drei Jahren ist hier eine große positive Bewegung und Dynamik entstanden. Darüber freuen wir uns sehr. Wir können nun im Bündnis mit den Akteuren der Region unseren attraktiven Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort gemeinsam vermarkten.“

[Gemeinsame Presseerklärung]

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Information zur Gefährdungssituation für die Eigentümer und Bewohner des Pappelweges in Lauchhammer

(26. 06. 2020)

Gemeinsame Mitteilung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Am 25. Juni 2020 hat auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer, Roland Pohlenz, eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und des Landkreises OSL sowie des Bergbausanierers LMBV für Eigentümer und Anwohner im Bereich des Pappelwegs in Lauchhammer stattgefunden.

Hierbei informierte die LMBV über die geotechnischen Untersuchungsergebnisse für den Bereich des Wohngebietes Pappelweg in Lauchhammer. Die von der LMBV beauftragten Gutachter hatten für diesen Bereich die Verkippungstechnologie und Kippenzusammensetzung der früheren Braunkohlentagebaue untersucht, mit dem Ziel, notwendige Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Die gutachterliche Einschätzung lautet, dass aufgrund der komplizierten geologischen und geotechnischen Situation eine Gefährdungssituation besteht und die Nutzung der Wohngebäude und der in angrenzenden Gartengrundstücken genutzten Gebäude langfristig nicht aufrechterhalten werden kann. Der Landkreis prüft derzeit die Beauftragung eines weiteren Gutachtens.

Die weiteren Schritte werden nun von einer Adhoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises, des Landes Brandenburg, der Stadt Lauchhammer und der LMBV unter enger Einbeziehung der betroffenen Bürger abgestimmt.

„Nach der Grubenteichsiedlung und der Wilhelm-Külz-Straße ist nunmehr nach momentaner Gutachterlage eine dauerhafte Nutzung der Grundstücke im Bereich Pappelweg nicht mehr möglich. Weitere Untersuchungen sind notwendig, jedoch ist es mir ein Anliegen, die Bewohner zeitnah über die bereits vorliegenden gutachterlichen Erkenntnisse und Einschätzungen der Behörden zu informieren. Über weitere Entwicklungen werden die Anwohner des Pappelwegs und die Stadt Lauchhammer unterrichtet“, erklärt Landrat Siegurd Heinze und betont: „Letztendlich gilt es, nun gemeinsam Lösungen für die Zukunft der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu finden.“

„Die LMBV wird mit Ihren Erfahrungen in der Bergbausanierung - und hier besonders in und um Lauchhammer – die zuständigen Behörden auf Grundlage einer Vereinbarung bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen zur Seite stehen und als unterstützende Projektträgerin gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen aufzeigen“, so Gerd Richter, LMBV-Sanierungsbereichsleiter Lausitz.

 

„Die Landesregierung ist sich der Härten für die betroffenen Anwohner sehr bewusst. Wie schon in der Grubenteichsiedlung und aktuell in der Wilhelm-Kültz-Straße werden wir alles dafür tun, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung den Betroffenen das größtmögliche Maß an Entschädigung zukommt. Zunächst wird es aber darauf ankommen, Gefahrenlage und Sanierungsbedarf konkret festzustellen und daraus Handlungskonzepte abzuleiten“, erläutert Jan Drews, Abteilungsleiter Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL).

 

Hintergrund:

Das heutige Stadtgebiet von Lauchhammer ist durch intensiven, lange währenden Braunkohlenbergbau geprägt. In und um die ehemaligen Ortschaften der heutigen Stadt Lauchhammer wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts kleinere Tiefbaugruben betrieben. Ab Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten kleineren Tagebaue. Aufgrund der sich weiter entwickelnden umliegenden Großtagebaue und der damit nahezu dauerhaften Absenkung des Grundwassers wurden Siedlungen für die Bergleute unter anderem auf gekippten Flächen im heutigen Stadtgebiet errichtet. Seit Beendigung des Bergbaus Anfang der 1990er Jahre steigt das Grundwasser wieder an. Damit verbunden sein können Vernässungen von Gebäuden, aber auch Gefährdungen im Zusammenhang mit möglichen Verflüssigungen im Untergrund, die bis hin zum Geländeeinbruch eine Gefahr für die darauf befindlichen Gebäude darstellen.

Die LMBV führt als Projektträgerin im Auftrag von Bund und Braunkohleländern im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung Untersuchungen für diese Folgen des Grundwasserwiederanstiegs durch. Für die Durchführung von erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sind die genannten weiteren Abstimmungen erforderlich.

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Änderung der Corona-Verordnung: Erleichterungen für Kontaktsport, im Bus- und Schiffstourismus – Aufnahmeverbot für Reisende und Gäste aus Corona-Hotspots

(26. 06. 2020)

Ferienzeit während der Pandemie: Das bedeutet in Brandenburg sowohl die Lockerung von Auflagen im Sport, bei Reisebus- und Schifffahrten, aber auch eine schnelle Reaktion auf verstärktes Infektionsgeschehen in Deutschland. So dürfen Anbieter touristischer Übernachtungen Gäste aus so genannten „Hotspots“, in denen sich das Corona-Virus besonders verbreitet hat, nicht aufnehmen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Das Kabinett hat heute dazu im Rahmen einer Telefonkonferenz die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ aktualisiert. Sie tritt am Samstag, 27. Juni 2020, in Kraft. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt ebenso fort. Der Volltext der neuen Verordnung soll im Laufe des heutigen Abends, spätestens am Samstag, auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg“ veröffentlicht werden.

Gute Nachrichten für alle Vereins- und Freizeitsportler: Ab morgen entfällt in Brandenburg das Abstandsgebot für Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel auch für Erwachsene. Im Innenbereich gilt weiterhin die Regel, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu halten.

Bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und ähnlichen Angeboten kann an Deck auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden (z. B. offene Doppelstockbusse oder Deck von Fahrgastschiffen). Im geschlossenen Bereich des Fahrzeugs bzw. Schiffs gilt weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstandsregeln müssen nicht mehr strikt eingehalten werden. Darüber hinaus ist der Verzehr von Speisen oder Getränken am Platz in gastronomischen Bereichen der Fahrgastschifffahrt erlaubt, also auch das vorübergehende Ablegen der Mund-Nasen-Bedeckung.

Insbesondere in der jetzt beginnenden Ferienzeit steigt die Mobilität vieler Menschen und damit auch das Risiko einer unkontrollierten Weiterverbreitung des Virus auch innerhalb von Deutschland. Lokale Infektionsherde können jederzeit entstehen und sich über einige Zeit unbemerkt entwickeln. Daher ist es unabdingbar, zügig und zielgerichtet auf einen Ausbruch reagieren zu können.

Deshalb hat das Kabinett heute beschlossen, ein Beherbergungsverbot für Gäste einzuführen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland anreisen, in dem bzw. der in den letzten sieben Tagen vor der Anreise eine stark erhöhte Zahl von Infizierten zu verzeichnen war. Diese Zahl liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche und bezieht sich auf eine flächige Ausbreitung des Virus, die über einen klar identifizierbaren und isolierbaren Bereich oder eine Einrichtung hinausgeht. Dieses Vorgehen wurde am Donnerstag zwischen den Bundesländern vereinbart. Sollten die jeweils zuständigen Behörden die betroffenen Gebiete öffentlich noch weiter eingrenzen (z.B. auf ganz konkrete Postleitzahlen), gilt das Verbot nur für diese Bereiche.

Brandenburg wird daher entsprechende Angaben zu erhöhtem Infektionsgeschehen im Land für jedermann zugänglich durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit im Internet veröffentlichen.

Ausgenommen sind Gäste, die über einen negativen ärztlich attestierten Covid19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor Anreise erfolgt ist sowie Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Das Beherbergungsverbot haben Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter oder Verpächterinnen und Verpächter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Räumlichkeiten zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Regelung gilt ab Samstag. Touristen, die sich bereits in Brandenburg aufhalten, sind nicht betroffen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg ist bisher relativ glimpflich durch die Pandemie gekommen. Das ist insbesondere dem disziplinierten Verhalten der Bevölkerung zu verdanken. Dafür mein ausdrücklicher Dank. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen möglich. Wie schnell neue Hotspots entstehen können, zeigen die Entwicklungen in manchen Orten. Deshalb ist unsere Neuregelung zur eventuellen Einschränkung der Beherbergung notwendig. Dafür bitte ich um Verständnis, denn Gäste sind bei uns willkommen. Aber niemand muss gehen, der schon da ist. Völlig unerträglich ist für mich, dass Menschen aus diesen Gebieten stigmatisiert werden. Das darf nicht sein! Nur im ´Miteinander´ besiegen wir das Virus.“

Abstands- und Hygieneregeln

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter als zentraler Baustein des Infektionsschutzes generell und unabhängig von den weiteren geregelten Bereichen in der Verordnung.

So ist jede Person aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten (Internet: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html). Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume.

Abstand halten gehört zu den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Deshalb ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich weiter grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die geänderte Umgangsverordnung tritt am 27. Juni 2020 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich zum 16. August 2020.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

Auf ein Wiedersehen in der Musikschule Oberspreewald-Lausitz: Auszeichnungen im Jahresabschlusskonzert vergeben

(24. 06. 2020)

Nach mehr als dreimonatiger Konzertpause fand am Dienstagabend (23. Juni 2020) auf Einladung von Ulrich Stein, Leiter der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz, das diesjährige Jahresabschlusskonzert in Senftenberg statt. Musikschülerinnen und -schüler, die die fakultative Stufenprüfung absolviert hatten und „Jugend musiziert“-Regionalpreisträgerinnen und -träger des Landkreises nahmen im Rahmen des Konzerts vor geladenen Gästen in kleinem Rahmen ihre Auszeichnungen entgegen.

 

Fast hätte es nicht stattfinden können, das traditionelle Schuljahresabschlusskonzert der Kreismusikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Über drei Monate ist es her, als Musikschulleiter Ulrich Stein am Abend des letzten Vorbereitungskonzerts im Seecampus Schwarzheide die Nachricht zur Absage des Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ erhielt. „An einem Freitag, den 13.“, merkt er an. Wenige Tage später musste auch die Musikschule ihre Türen für den Unterricht schließen.

 

Die Kreismusikschule OSL hatte insgesamt 37 Musikschülerinnen und -schüler in insgesamt 21 Wertungen für Solisten, Duos und Ensembles zum Regionalwettbewerb in Guben entsendet. 21 von ihnen hatten sich für den Landeswettbewerb qualifiziert. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten jedoch zum ersten Mal in der Geschichte des Wettbewerbs alle Landeswettbewerbe wie auch der Bundeswettbewerb in diesem Jahr abgesagt werden.

 

Mit der Wiedereröffnung der Musikschule für den Unterricht am 12. Mai und den entsprechenden Abstands- und Hygienevorkehrungen konnten nun doch die hervorragenden Leistungen der Musikschülerinnen und -schüler öffentlich gewürdigt werden. Zum kleinen Kreis der geladenen Gäste zählten am Abend im Konzertraum der Musikschule neben Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen auch der Fördervereinsvorsitzende der Musikschule, Prof. Dr. Martin Neumann, sowie die Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises, Helga Schüler. „Die ‚großen Stars‘ geben Wohnzimmerkonzerte – ‚kleine Stars‘ konnten wir heute im Wohnzimmer der Musikschule erleben“, zeigte sie sich begeistert und wünschte den jungen Musikerinnen und Musikern alles Gute für ihren weiteren Weg.

 

Ein Weg, auf den die Jugendlichen „die Musik mitnehmen“ sollen, bekräftigte Ulrich Stein. Der Musikschulleiter bedankte sich zum einen bei den Lehrkräften, die mit viel Einsatz und Herzblut ihre Schülerinnen und Schüler unterrichtet und auf den anspruchsvollen Wettbewerb vorbereitet haben. Auch in den vergangenen Monaten haben sie über digitale Angebote Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu Hause gehalten. Zum anderen bei den Eltern, die die musikalische Ausbildung vertrauensvoll in die Hände der Musikschule geben. „Keine andere Schule begleitet ihre Schülerinnen und Schüler über solch einen langen Zeitraum“, betonte Stein mit Blick auf Absolventinnen und -absolventen, die von der musikalischen Frühförderung im Kleinkindalter bis hin zum studienvorbereitenden Unterricht parallel zum Abitur dabei sind. Stein kennt alle seine Schülerinnen und Schüler, und so schwingt an diesem Abend neben Stolz auch eine Portion Wehmut mit, wenn er einige von ihnen verabschiedet mit den Worten „auf ein baldiges Wiedersehen zum gemeinsamen Musizieren“.

 

An der Musikschule des Landkreises werden derzeit etwa 1.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 42 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. 

 

Auszeichnungen:

Eine Auszeichnung des Fördervereins der Musikschule für hervorragende Leistungen erhielten Seraphien Böhme (Klavier), Macy Hahn (Schlagzeug), Max Hänsel (Violine), Emilia Heimburger (Klavier), Pauline Just (Violine), Armando Meschkat (Klavier), Jonas Schultchen (Akkordeon) und Tabea Papritz (Violine). Besonders hervorzuheben der Oberstufenabschluss von Armando Meschkat aus Senftenberg im Fach Klavier, abgelegt am 12. Juni am Konservatorium Cottbus mit dem Prädikat „Hervorragend“.

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Sie verbinden die Lausitz - Neue Broschüre zu Sorben und Wenden erschienen

(22. 06. 2020)

„Für einen erfolgreichen Strukturwandel in der Lausitz brauchen wir neben modernen Technologien und zukunftssicheren Arbeitsplätzen die Pflege unserer Traditionen", sagte Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, anlässlich der Vorstellung der Broschüre „Lausitz/Łužyca/Łužica - Die Sorben/Wenden verbinden die Lausitz".

Auf 28 Seiten gibt es Informationen zur Kultur, Sprache und zum Tourismus aber auch zu den Sorben und Wenden als Wirtschaftsfaktor in der Region. Herausgeber der Broschüre ist das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz" der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH. Sie entstand in Kooperation mit dem sorbischen/wendischen Dachverband Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. und dem Sorbischen Institut.

 

Die Leser finden in der Broschüre viele interessante Informationen. So wird erklärt, was der Unterschied zwischen Sorben und Wenden ist: Als Serby bzw. Serbja bezeichnet sich das kleinste slawische Volk selbst. Römische Geschichtsschreiber nannten die slawischen Stämme „venedi" – davon stammt der Begriff der „Wenden". Während die Oberlausitzer fast ausschließlich den Begriff „Sorben" verwenden, ist in der Niederlausitz eher der Begriff „Wenden" beheimatet. Zwischen Sorben und Wenden gibt es auch regionale Unterschiede, etwa in der Sprache: Während das Niedersorbische/Wendische der polnischen Sprache ähnelt, ist das Obersorbische stärker mit dem Tschechischen verwandt. Beleuchtet wird in der Broschüre auch die jüngere Geschichte der Sorben und Wenden. Nach Angaben des „Archivs verschwundener Orte" mussten in den letzten 100 Jahren im Lausitzer Revier 137 Orte ganz oder teilweise dem Bergbau weichen und über 25.000 Menschen umsiedeln. Womit sich der Bogen zum Strukturwan-del schließt.

 

„Die Sorben und Wenden sind für die Lausitz ein Alleinstellungsmerkmal, das wir selbstbewusst in die Welt tragen wollen", so Heiko Jahn, „und das uns bei der Beantwortung der Frage helfen kann, was die Lausitz eigentlich ist." In der jüngst von der „Zukunftswerkstatt Lausitz" vorgestellten „Kulturstrategie Lausitz 2025" heißt es dazu: „Die sorbische und wendische Kultur durchdringt die Lausitz in sehr viel stärkerem Maße als oberflächlich sichtbar. In ihr kann ein Schlüsselmoment für die Entwicklung einer Lausitzer Identität liegen." Entsprechend eng bindet die „Zukunftswerkstatt Lausitz" die sorbischen und wendischen Akteure bei der Erstellung der „Entwicklungsstrategie Lausitz 2050" ein, die bis Jahresende vorliegt.

 

Zusätzlich zu den aktuellen Veröffentlichungen (Broschüre, Kulturstrategie) der „Zukunftswerkstatt Lausitz" kann auch auf die jüngste Pressekonferenz des Brandenburger Kulturministeriums in Cottbus/Chóśebuz verwiesen werden, in der weitere Projekte und Initiativen zur Entwicklung und Stärkung der Kultur im

 

Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz vorgestellt wurden. Gemeinsam mit Partnern vor Ort entwickelt das Kulturministerium das immaterielle Kulturerbe der Sorben/Wenden im deutsch-slawischen Kontext weiter und identifiziert kulturtouristische Potentiale. Dafür stehen bis 2021 insgesamt 1,5 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm des Bundes zu Verfügung.

 

Hinweis:

Die Verbreitung der Broschüre startet in diesen Tagen im sorbischen/wendischen Teil der Lausitz. Schreiben Sie gern eine E-Mail an , wenn Sie Interesse an der Borschüre haben. Im Internet ist eine PDF-Version abrufbar: https://zw-lausitz.de/downloads

 

Die Pressemitteilung des Kooperationspartners Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. finden Sie hier:

https://www.domowina.de/pressebereich/blog/87083c46b54590c3d0d8916ad4fdce06/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1462&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail

 

 

 

Kathrin Veh

Öffentlichkeitsarbeit

 

Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Am Turm 14, 03046 Cottbus

Telefon: +49 (0) 355 28890269

Fax: +49 (0) 355 28890405

E-Mail:

http://www.wirtschaftsregion-lausitz.de

http://www.wr-lausitz.de

http://www.zw-lausitz.de

 

Geschäftsführer: Heiko Jahn

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Torsten Pötzsch

Gesellschafter: Landkreise Bautzen, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Görlitz, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die Stadt Cottbus

Amtsgericht Cottbus HRB 8483 / Steuernummer: 056/126/00653 / USt-IdNr.: DE269908638

Wasserentnahme im Landkreis OSL eingeschränkt

(22. 06. 2020)

Untere Wasserbehörde erlässt Allgemeinverfügungen

 

Ab Samstag, 19. Juni 2020 ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) im Teileinzugsgebiet Schwarze Elster des Landkreises Oberspreewald-Lausitz untersagt. Im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree ist die Wasserentnahme in der Zeit von 6 bis 21 Uhr untersagt. Die heute veröffentlichten Allgemeinverfügungen der unteren Wasserbehörde des Landkreises gelten bis auf Widerruf. 

 

Diese Maßnahme wurde notwendig, da in Folge der extremen Trockenheit im vergangenen Jahr, der anhaltenden warmen und trockenen Wetterlage und den bisher ungenügenden Niederschlägen keine Entspannung in den oberirdischen Gewässern und des Grundwasserspiegelstandes eintreten konnte. In den oberirdischen Gewässern haben sich wie in den Jahren 2018/2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt, die Durchflüsse sind außerordentlich gering. So hat sich auch in diesem Jahr eine seit mehreren Wochen andauernde Niedrigwassersituation eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar. Geringe Abflussmengen und erhöhte Wassertemperaturen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer.

 

Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu stellen, die daraufhin eine Einzelfallentscheidung trifft. Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496) erfolgt. Der vollständige Text mit Begründung und Kartenmaterial ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Kreistag“ > „Bekanntmachungen und Richtlinien“.

Informationsberatung der Hauptverwaltungsbeamten – Strukturentwicklung Schwerpunkthema in der ersten Präsenzsitzung in Hörlitz

(22. 06. 2020)

Zur ersten Präsenzsitzung im Jahr 2020 kamen Landrat Siegurd Heinze und die Bürgermeister und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am heutigen Tage (19. Juni 2020) im Kulturhaus Hörlitz zusammen.

 

Die Gelegenheit, über die aktuellen Entwicklungen der Strukturentwicklung in der Lausitz zu berichten, nutzte der Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, Heiko Jahn. „Bis Ende des Jahres liegt die ‚Entwicklungsstrategie Lausitz 2050‘ vor“, informierte Jahn in seiner Präsentation die Hauptverwaltungsbeamten.

Als Ausdruck der eigenverantwortlichen und aktiven Gestaltung des Strukturwandels durch die Region entsteht die „Entwicklungsstrategie Lausitz 2050“ „aus der Lausitz und für die Lausitz“. Sie wird das Ergebnis einer Vielzahl von Befragungen, Workshop-Ergebnissen, wissenschaftlichen Untersuchungen und bestehenden regionalen Konzepten sein. Die Entwicklungsstrategie mit ihren Zielen und Erfolgsindikatoren wird den Entscheidern in Politik und Verwaltung helfen, welche Maßnahmen und Programme für die Lausitz am besten geeignet sind. „Die Veränderungen finden ‚vor Ort‘ statt. Es ist unerlässlich, dass die kommunale Ebene in die Entscheidungsprozesse des Bundes und der Länder angemessen und fortwährend einbezogen werden müssen. Deswegen sind mir auch Gespräche mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren ein sehr wichtiges Anliegen“, unterstreicht Jahn.

 

Ein wichtiger Baustein der Strukturentwicklung wird auch die Digitalisierung und die hierfür notwendige Verfügbarkeit von leistungsfähigem Internet sein. Hier hatte Landrat Siegurd Heinze erfreuliche Nachrichten parat.

„In diesem Jahr werden ca. 12 Prozent der geplanten Anschlüsse im Rahmen des Breitbandausbaus der unterversorgten Gebiete im Landkreis mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden. Das entspricht 430 von insgesamt 3.512 Adresspunkten, worunter neben allen Schulen im Landkreis auch Unternehmen profitieren werden“, teilt Landrat Siegurd Heinze mit. 2021 folgen weitere 80 Prozent der Anschlüsse und voraussichtlich 2022 die Fertigstellung. Die Ausbaugebiete sind ab sofort anhand einer interaktiven Karte auch auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft & Tourismus“ > „Breitbandausbau Landkreis OSL“ einsehbar.

 

Ein Zwischenfazit wurde zur Corona-Pandemie im Landkreis gezogen. Insbesondere die Absicherung der Notbetreuung in den Kitas und Horten sowie die Überwachung und Ahndung der Eindämmungsmaßnahmen stellten die Kommunen vor große Herausforderungen. „Mit einem Zwischenfazit und Rückblick kann ich zu Recht behaupten, dass wir gemeinsam auch dank der stets guten Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen bisher die Herausforderungen durch das Virus in unserem Landkreis gut bewältigen konnten“, so Landrat Heinze.

 

Kleine Überraschung auch für den Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, Helmut Wenzel, am Rande der Informationsberatung: Für das 20-jährige Dienstjubiläum als Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald gab es von den Hauptverwaltungsbeamten eine eigens hierfür angefertigte Torte.

 

Die Treffen zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Kreisverwaltung und den Kommunen dienen dem Austausch aktuell relevanter Themen und finden auf Einladung des Landrates quartalsweise an wechselnden Orten im Landkreis statt. Die nächste Zusammenkunft ist für September 2020 geplant.

Foto zu Meldung: Informationsberatung der Hauptverwaltungsbeamten – Strukturentwicklung Schwerpunkthema in der ersten Präsenzsitzung in Hörlitz

Telekom startet 5G-Initiative: Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist mit dabei

(19. 06. 2020)

- Vier Mobilfunk-Standorte im Landkreis mit 5G erweitert
- 50 Prozent der Bevölkerung profitieren bereits ab Mitte Juli von 5G
- Versorgung prüfen auf www.telekom.de/netzausbau

 

Die Telekom hat ihre 5G-Initiative in Deutschland gestartet. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist mit dabei. In Altdöbern, Großräschen und Vetschau/Spreewald wurden Mobilfunkstandorte mit dem neuesten Mobilfunkstandard ausgestattet. Aber das ist nicht alles: Auch die Nutzer eines modernen LTE-Smartphones profitieren, denn die Mobilfunkstation erkennt ab sofort, ob sich ein LTE- oder 5G-Handy in ihrer Funkzelle aufhält und versorgen das Handy je nach Bedarf. Auch ältere Mobilfunkstandards wie GSM und UMTS werden weiterhin bedient. Das 5G-Netz steht mit seinem Leistungsvermögen und Möglichkeiten noch am Anfang. Wichtig: Der Landkreis nimmt von Beginn an teil, an dieser Entwicklung und hat damit einen digitalen Standortvorteil.

 

Ab heute können über 16 Millionen Menschen in Deutschland das 5G-Netz der Telekom nutzen. Das Unternehmen versorgt jetzt deutschlandweit über 1.000 Städte und Gemeinden ganz oder teilweise mit dem neuen Mobilfunk-Standard. Vom Badestrand an der Nordsee über die Kölner Domplatte bis zur Eisdiele im Ländle. Und: Der Ausbau läuft auf Hochtouren weiter. Bereits Mitte Juli profitieren sogar über 40 Millionen Menschen in ganz Deutschland von 5G.

 

„Das ist die größte 5G-Initiative Deutschlands. Wir bringen 5G für die Hälfte der deutschen Bevölkerung in die Stadt und auf das Land. Und dieses Etappenziel erreichen wir jetzt schon früher als geplant“, betont Telekom Deutschland-Chef Dirk Wössner. „Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut. Unsere Netze haben zuverlässig gearbeitet. Zusätzlich zur Krisensituation haben unsere Techniker über 12.000 Antennen für 5G fit gemacht. Bis Ende des Jahres werden es sogar 40.000 Antennen sein. Das ist eine Riesenleistung. Auch bei 5G wird die Deutsche Telekom das beste Netz haben. Im ersten Schritt können ab heute rund 16 Millionen Menschen in Deutschland 5G nutzen. Ab Mitte Juli dann bereits die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands.“ Den Kunden biete man nicht nur das beste Netz, sondern auch die passenden Tarife und attraktive Smartphones, so Wössner.

 

Telekom erwirbt zusätzliches Spektrum

 

Möglich macht den Turbo im Mobilfunk-Ausbau der variable Einsatz von Mobilfunk-Frequenzen sowie von neuen, innovativen Technologien. Die Telekom nutzt dafür 15 Megahertz (MHz) im 2,1 Gigahertz-Band für LTE und 5G. Davon stammen 5 MHz aus dem bisherigen 3G-Spektrum und werden umgewidmet. Zusätzlich hat die Telekom 10 MHz Spektrums von einem Mitbewerber erworben. Auch dieses Spektrum setzt sie für LTE und 5G ein. Ersteigert hatte die Telekom dieses Spektrum ursprünglich für die Nutzung ab dem Jahr 2021. Durch den vorzeitigen Zukauf verdreifacht der Konzern das bisher in diesem Frequenzbereich für die neuen Technologien genutzte Spektrum. So profitieren Telekom-Kunden schon jetzt von deutlich höheren Surfgeschwindigkeiten bei LTE und 5G.

 

Innovative Technologie trifft auf intelligenten Einsatz von Spektrum

 

Die Telekom nutzt die unterschiedlichen Frequenzen so, dass sie sich in puncto Reichweite und Geschwindigkeit sinnvoll ergänzen: 5G funkt in Großstädten in der Regel auf einer sehr hohen Frequenz: Bei der Telekom auf 3,6 GHz. Hohe Frequenzen bieten höhere Geschwindigkeiten. Gleichzeitig reichen diese Frequenzen nicht besonders weit. Auf der niedrigeren 2,1 GHz-Frequenz sind die Reichweiten der 5G-Antennen deutlich höher. Das Prinzip ist bereits vom LTE-Ausbau bekannt: Hier werden Frequenzen mit großer Reichweite vor allem für die Flächenversorgung genutzt. Frequenzen mit kürzeren Reichweiten spielen ihre Stärken im städtischen Umfeld aus und sorgen so für die gleichzeitige Versorgung sehr vieler Kunden und für noch höhere Geschwindigkeiten.

 

Mit dieser Kombination der zur Verfügung stehenden Frequenzen beschleunigt die Telekom den 5G-Ausbau – gerade im ländlichen Raum – erheblich. Auch LTE wird durch die Technik-Offensive einen nochmaligen Schub erfahren. Kunden erhalten ein weiteres Frequenzband für die Nutzung von LTE und somit mehr Bandbreite. Durch den Einsatz des sogenannten Dynamic Spectrum Sharing (DSS) wird zusätzliches Spektrum für LTE-Kunden bereitgestellt. Dadurch surfen auch sie noch schneller als bisher.

 

Mit DSS betreibt die Telekom zwei Mobilfunk-Standards parallel in einem Frequenzband. Die neue Technologie verteilt das Spektrum bedarfsorientiert zwischen LTE- und 5G-Anwendern. Das Netz passt sich so innerhalb von Millisekunden automatisch dem Bedarf der jeweiligen Kunden an. Das führt zu einem noch besseren Nutzungserlebnis.

 

Mehr Geschwindigkeit auf dem Land und in der Stadt – auch für LTE

 

DSS und das zusätzliche Spektrum erhöhen die Datenrate: Im ländlichen Bereich werden die Geschwindigkeiten teilweise mehr als verdoppelt. Hier können Kunden jetzt mit bis zu 225 Mbit/s surfen. In städtischen Gebieten sind es 600-800 Mbit/s in der Spitze. Von diesen Geschwindigkeiten profitieren nicht nur Kunden mit den neuen 5G-Smartphones, sondern auch Kunden im LTE-Netz. In Großstädten wie Berlin oder Köln funken die 5G-Antennen auf 3,6 GHz mit einer Übertragungsrate von bis zu 1 Gbit/s und mehr.

 

Integrierte Angebote aus Netz, Tarif und Endgerät

 

Die Telekom hat das größte 5G Netz in Deutschland. Davon profitieren immer mehr Menschen – auch und besonders Privatkunden. Passende 5G-Tarife gibt es bereits seit knapp einem Jahr: 5G ist in allen Magenta Mobil Tarifen enthalten. Knapp zwei Millionen Kunden haben das Tarifportfolio bisher gebucht und können 5G nutzen. Auch ein breites Angebot 5G-fähiger Endgeräte gibt es schon. Für die neuen 2,1 GHz-Frequenzen stehen Geräte aus der Samsung S20 Serie, das OnePlus 8 und OnePlus 8 Pro sowie das Huawei P40 Pro bereit. Diese Smartphones haben bereits das notwendige Software-Update oder erhalten es in Kürze automatisch. Das Geräteportfolio für 5G wird nach und nach erweitert. Alle weiteren 5G-Geräte, die die Telekom noch in diesem Jahr einführen wird, werden die neue Technologie abbilden. Bestandskunden können überwiegend mit ihrem bisherigen Gerät ebenfalls LTE verwenden und profitieren somit gleichermaßen von DSS.

 

Vom 1. bis 27. Juli bietet die Telekom allen Kunden und denen, die es werden wollen, eine günstige Gelegenheit Mobilfunktarif und Smartphone fit für die Zukunft zu machen. Jeder Neukunde in den Tarifen MagentaMobil, MagentaMobil Young und FamilyCard sowie jeder Bestandskunde, der in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation wechselt, kann sich bei Abschluss oder Wechsel auf einen 5G-fähigen Tarif 100 Euro Cashback sichern. Wer sich für ein 5G-Smartphone von Samsung aus der S20 Serie 5G entscheidet, erhält dieses bereits ab 1 Euro und kann bis zu 290 Euro sparen. Zudem gelten Top-Konditionen beim Verkauf des Altgeräts über „we care“, dem nachhaltigen Handy-Kreislauf der Telekom.

 

LTE-Netz ist Basis für 5G-Netz

 

Die Telekom hat bereits 2019 entschieden, chinesische Lieferanten aus dem sicherheitskritischen Kernnetz auszuphasen. Dies gilt auch für das sich derzeit noch in der Standardisierung befindliche 5G-Kernnetz. Im Kernnetz befinden sich die zentralen Elemente zur Steuerung und Verarbeitung von Daten im Netz. Dagegen besteht das Zugangs- oder Antennennetz aus den Funkmasten und den dazugehörigen Sende- und Empfangseinrichtungen. Eine Datenverarbeitung findet in diesem sogenannten „Radio Access Network“ (RAN) nicht statt.

 

5G ist technisch kein eigenständiges Netz, sondern baut in das bestehende 4G-Netz neue Funktionen und technische Eigenschaften ein. Eine isolierte Betrachtung von 4G und 5G widerspricht schlicht den technischen Fakten. Im Bereich des Antennen-Netzes ist es technisch nicht möglich, ein 5G-Upgrade eines bestimmten Herstellers auf 4G-Komponenten eines anderen Herstellers durchzuführen. Im heutigen Bestandsnetz sind im Bereich der Antennen hauptsächlich Komponenten von Ericsson und Huawei verbaut.

 

Für die Weiterentwicklung dieses Antennennetzes von 4G auf 5G wird die Telekom weiterhin die Bestandlieferanten Ericsson und Huawei nutzen. Dazu hat der Konzern jetzt mit den beiden Unternehmen Neuverträge geschlossen. Um hier mittelfristig mehr Komponentenvielfalt im Netz zu gewährleisten und zwischen mehr Herstellern wählen zu können, unterstützt die Telekom die so genannte Open-RAN-Initiative.

 

Weitere Informationen

 

Wer mehr über die Verfügbarkeit von 5G an seinem Wohnort erfahren will, kann sich auf www.telekom.de/netzausbau informieren. Kunden können sich außerdem kostenlos unter 0800 330 1000 beraten lassen. Auch die Mitarbeiter im Telekom Shop in der Nähe oder der Fachhändler helfen gerne weiter.

 

Hinweis: Erklärende Videos zu den technischen Hintergründen finden Sie im Internet.

 

- Wie ein Standort auf 5G vorbereitet wir: https://youtu.be/WfWWRz-HOCA

- Wie DSS funktioniert: https://www.youtube.com/watch?v=-zwInWBaips

 

Deutsche Telekom AG

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Über die Deutsche Telekom: Deutsche Telekom Konzernprofil

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Neue Corona-Verordnung: Nur noch wenige Einschränkungen / Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter

(12. 06. 2020)

Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat heute dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" beschlossen. Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg. Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr. Gaststätten dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Die Besuchs- und Zutrittsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert: So sind nun Besuche mit bis zu zwei Personen möglich, ab dem 15. Juli entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen des Besuchsrechts ganz.

 

Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020. Der Volltext der neuen Verordnung soll im Laufe des heutigen Abends, spätestens am Samstag auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg" veröffentlicht werden. Das Kabinett hat außerdem Anpassungen in der Quarantäneverordnung sowie in der Großveranstaltungsverbotsverordnung zugestimmt und eine SARS-CoV-2-Teststrategie für Brandenburg auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreter Ursula Nonnemacher und Michael Stübgen stellten die neuen Regelungen im Anschluss in der Staatskanzlei vor.

 

Die bisherige Eindämmungsverordnung enthielt grundsätzliche Verbote und Einschränkungen, zu denen Ausnahmen formuliert wurden. Nach der neuen Umgangsverordnung sind dem gegenüber fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. Lediglich Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin zu schließen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.

 

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden sind durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 weiterhin untersagt.

 

Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass das Land mit insgesamt 0,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner deutlich unter der Marke von 50 Fällen pro 100.000 liegt. Aktuelle Fälle wie Göttingen zeigen aber, dass es jederzeit zu lokalen Infektionsausbrüchen mit zahlreichen Infizierten und vielen Kontaktpersonen kommen kann.

 

Woidke: „Ich freue mich, dass wir heute einen großen Schritt für weitere Erleichterungen gehen können. Damit nähern wir uns einer Normalisierung des privaten und öffentlichen Lebens, was mich ganz besonders für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern freut. Das ist den in Brandenburg weiterhin geringen Infektionszahlen zu verdanken - und damit dem verantwortungsvollen Verhalten der Bevölkerung. Dafür erneut mein Dank! Durch unseren auch sprachlichen Paradigmenwechsel - von der Eindämmung zum Umgang mit dem Virus - setzen wir verstärkt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Meine dringende Bitte: Haltet Euch an die entscheidenden Hygiene- und Abstandsregeln. Wir alle müssen gemeinsam eine zweite Welle verhindern. Wichtig ist die heute vom Gesundheitsministerium vorgelegte Teststrategie. Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten am kommenden Mittwoch werde ich mich dafür einzusetzen, dass sich die Länder dabei inhaltlich eng abstimmen."

 

Nonnemacher: „Zu Beginn der Pandemie mussten wir schnell und entschlossen handeln. Die mit massiven Grundrechtseinschränkungen verbundenen Maßnahmen waren notwendig, um die rasante Verbreitung des neuartigen Coronavirus und damit eine mögliche Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist gelungen. Besonders deshalb, weil die meisten Menschen sehr schnell die neuen Verhaltens- und Umgangsregeln umgesetzt haben. So konnte die Verbreitung des Virus erfolgreich eingedämmt werden. Nach den ersten schrittweisen Lockerungen ist die Zahl der Neuinfektionen in Brandenburg konstant niedrig geblieben. Deshalb können und müssen wir die noch bestehenden Einschränkungen weiter aufheben. Entscheidend für die kommenden Wochen ist, dass wir alle auf den richtigen Abstand achten. So kann man sich und seine Liebsten schützen."

 

Stübgen: „Brandenburg ist, das kann man heute feststellen, mustergültig durch die Corona-Pandemie gekommen. Das ist ein Erfolg, den wir Brandenburger uns gemeinsam mit Vernunft und Disziplin erarbeitet haben. Wir können es uns leisten mit der heutigen Verordnung einen Paradigmenwechsel vorzunehmen. Für das öffentliche Leben in Brandenburg gelten ab jetzt nicht mehr generelle Verbote mit einigen Ausnahmen, sondern die grundsätzliche Erlaubnis mit nur noch sehr wenigen Einschränkungen. Während der gesamten Pandemie war unser Handeln stets daran ausgerichtet, für maximalen Schutz zu sorgen und dabei Rechte nur dann einzuschränken, wenn es unumgänglich war. Jetzt sind wir so gut wie zurück in der gewohnten Normalität. Die Entwicklungen in anderen Ländern zeigen jedoch, dass die Corona-Gefahr nicht gebannt ist. Wir werden mit dieser Bedrohung bis auf weiteres leben müssen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir das können. Wir werden weiter auf Abstands- und Hygieneregeln achten müssen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wo es notwendig ist. Und wir werden reagieren müssen, wenn die Infektionszahlen wieder steigen sollten."

 

Abstands- und Hygieneregeln

 

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter als zentraler Baustein des Infektionsschutzes generell für alle Personen und unabhängig von den weiteren geregelten Bereichen in der Verordnung.

 

So ist jede Person aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html). Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume.

 

Abstand halten gehört zu den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Deshalb ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich weiter grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

 

Dieses Abstandsgebot gilt nicht

 

· für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht,

 

· im Bereich der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes sowie in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung,

 

· ab dem 25. Juni 2020 zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen. Aber: Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt.

 

Mund-Nasen-Bedeckung

 

Das SARS-CoV-2-Virus wird hauptsächlich durch Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann helfen, die Ausbreitung von erregerhaltigen Tröpfchen zu verringern. So kann die Verbreitung des Virus verlangsamt und besonders Risikogruppen vor Infektionen geschützt werden.

 

Im Land Brandenburg müssen alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr

 

· in Verkaufsstellen des Einzelhandels,

 

· in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen, Dienstleistungseinrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet,

 

· bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (insbesondere ÖPNV, Taxen, Schülerbeförderung),

 

· bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten

 

eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Neu ist die Regelung hinsichtlich Reisebusreisen und vergleichbaren touristischen Angeboten. Diese Klarstellung wurde eingefügt, da es gerade vor der beginnenden Urlaubszeit hierzu zahlreiche Fragen sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Reiseanbietern gab. Boots- und Floßausflüge im privaten Bereich fallen jedoch nicht unter den Begriff „Schiffsausflüge".

 

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind:

 

· Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, mit denen sie kommunizieren,

 

· Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

 

· Beschäftigte in Verkaufsstellen und Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird,

 

· das Fahrpersonal im öffentlichen Personenverkehr während der Fahrt.

 

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

 

Die Pflicht bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Somit dürfen selbst hergestellte Alltagsmasken verwendet werden. Das sind Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht werden können. Natürlich muss die Maske groß genug sein, damit sie Mund, Nase und Wangen vollständig bedeckt. Zugleich sollte sie möglichst eng anliegen. Auch Schals, Tücher, Buffs oder ähnliches sind ausreichend. Es muss also keine Maske käuflich erworben werden.

 

Auch ein Gesichtsvisier kann ausreichend sein, wenn es aufgrund seiner Bauart und Trageweise in gleicher Weise geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern.

 

Entscheidend ist aber: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen, wenn möglich, immer eingehalten werden.

 

Keine grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen mehr

 

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen entfallen. Das bedeutet, dass sich Freunde, Verwandte und Bekannte wieder treffen können, ohne eine bestimmte Obergrenze einhalten zu müssen. Private Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich können also wieder ohne gewichtigen Anlass - wie zuletzt mit der Eindämmungsordnung geregelt - stattfinden.

 

Aber: Alle müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Das bedeutet: Wenn Verwandte oder Freunde zu Besuch kommen, sollten Umarmungen und Begrüßungsküsschen weiter tabu sein.

 

Und auch hier gilt: Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen) bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.

 

Versammlungen und Veranstaltungen

 

Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind nach der neuen Umgangsverordnung wieder grundsätzlich erlaubt.

 

Für Versammlungen wie Demonstrationen gibt es keine Obergrenze mehr. Die Großveranstaltungsverbotsverordnung wurde heute vom Kabinett in diesem Punkt entsprechend geändert. Dort heißt es nun, dass das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden nicht für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes gilt.

 

Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. Hierzu gehören auch Gottesdienste und Zeremonien von Religionsgemeinschaften.

 

Darüber hinaus zählen zu den Veranstaltungen zum Beispiel Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Konzerte, Open-Air-Konzerte, Rock-Festivals, Umzüge, Wahlkampf-, Jubiläums-, Wohltätigkeits-, Theater-, Faschings- sowie Verkaufsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Zirkusse, Einweihungsfeiern, Richtfeste, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parteitage, Partys, Stadtfeste, Kinderfeste und Paraden.

 

Die Obergrenze der Teilnehmenden wird für Veranstaltungen nun nur noch über die Großveranstaltungsverbortsverordnung geregelt: danach sind Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung mit bis zu 1.000 zeitgleich Anwesenden erlaubt.

 

Entscheidend bei der Durchführung ist: Die Veranstalterinnen und Veranstalter müssen auf der Grundlage eines Hygienekonzepts bei Veranstaltungen und Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen sowie den Zutritt und Aufenthalt der Teilnehmenden steuern und beschränken. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Veranstalterinnen und Veranstalter aufgrund des vergleichsweise höheren Infektionsrisikos zusätzlich für einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sorgen sowie die Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen.

 

In der Begründung der Umgangsverordnung wird betont: Bei Veranstaltungen mit einem erhöhten Infektionsrisiko können schärfere Hygieneregeln notwendig sein. Dies gilt zum Beispiel bei Gesangsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, wo ein gemeinsames Singen regelmäßig nur mit bis zu sechs Personen erfolgen sollte und darüber hinaus ein Abstand von drei Metern zwischen Personen und von sechs Metern in Atemausstoßrichtung sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person sichergestellt werden sollte.

 

Teilnehmende müssen bei Versammlungen und Veranstaltungen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es wird aber allgemein empfohlen.

 

Verkaufsstellen und Dienstleistungen

 

Geschäfte und Dienstleistungen dürfen entsprechend dem Ladenöffnungsgesetz bereits seit längerem für ihre Kunden öffnen. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen aber auf der Grundlage eines für diese Bereiche geltenden Hygienekonzepts die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts, den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sowie die Einhaltung der Maskenpflicht sicherstellen. Das jeweilige Hygienekonzept kann sich an vorhandenen Mustern und Empfehlungen von Interessens- und Fachverbänden orientieren.

 

Von dem Begriff der Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen sind auch Arztpraxen, Zahnarztpraxen und andere Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe umfasst. Die Maskenpflicht gilt hier für Patientinnen und Patienten sowie das Praxispersonal, soweit dies der medizinischen Behandlung nicht entgegensteht.

 

Bei allen körpernahen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Beschäftigten und Kunden nicht eingehalten werden kann, müssen zusätzlich die Personendaten der Kunden in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Als körpernahe Dienstleistungen gelten insbesondere Friseurbetriebe sowie Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios und Fußpflegeeinrichtungen.

 

Gaststätten

 

Gaststätten, Kneipen, Bars und vergleichbare Einrichtungen können wieder ohne zeitliche Einschränkungen für ihre Gäste öffnen. Aber auch sie müssen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sowie den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sicherstellen. Und sie müssen die Personendaten der Gäste in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen.

 

Kultureinrichtungen

 

Galerien, Museen, Ausstellungshallen und öffentliche Bibliotheken sind bereits seit längerem wieder geöffnet. Für Konzerte, Theater und Kinos gilt das seit dem 6. Juni 2020, wenn Auflagen zur Hygiene und den Personenmindestabständen von 1,5 Metern in jegliche Richtung, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachtet werden.

 

Beherbergung und Tourismus

 

Betreiberinnen und Betreiber von Hotels, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie alle Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Räumlichkeiten haben die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sicherzustellen. Und sie müssen die Personendaten der Gäste in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen. In allen gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie zum Beispiel Frühstücks- und Essensräumen, Aufenthaltsbereichen oder Spielzimmern müssen sie außerdem den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sicherstellen.

 

Sport

 

Sport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage von Hygienekonzepten die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sicherstellen. Außerdem müssen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten. Beim Sport in geschlossenen Räumen muss zusätzlich für eine ausreichende Raumlüftung gesorgt und müssen Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden.

 

In allen Fällen muss die Sportausübung kontaktfrei erfolgen (ausgenommen sind die Personen, für die das Abstandsgebot nicht gilt, zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht). Dies gilt nicht für den Schulbetrieb.

 

Das bedeutet, dass im Amateurbereich Sportarten wie zum Beispiel Fußball, Handball oder Basketball nur im kontaktfreien Training möglich sind, aber noch nicht im regulären Spielbetrieb (zum Beispiel Punkt- und Pokalspiele).

 

Der Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, kann durchgeführt werden.

 

Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Thermalbäder, Freibäder und sonstige Badeanlagen dürfen ebenfalls alle wieder öffnen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie für die Sportanlagen.

 

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen

 

Die Auflagen für Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und besonderen Wohnformen werden schrittweise gelockert. Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner in solchen Einrichtungen können nun täglich durch bis zu zwei Personen besucht werden (bislang war das nur bis zu einer Person möglich). Diese Beschränkung der Personenzahl entfällt nach dem 15. Juli 2020.

 

Aber: Personen mit Atemwegsinfektionen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Denn in solchen Einrichtungen leben vulnerable Personengruppen, die besonders geschützt werden müssen. Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, wenn in einer Einrichtung ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt (dies gilt nicht für Krankenhäuser).

 

Alle Besucherinnen und Besucher haben die Anweisungen der jeweiligen Einrichtungsleitung und die Vorgaben bestehender Hygienepläne strikt einzuhalten.

 

Werkstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen

 

Der Betrieb von Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen ist noch bis zum 30. Juni auf ihren Notbetrieb beschränkt. Ab dem 1. Juli können diese Einrichtungen unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ihren regulären Betrieb aufnehmen.

 

Kitas und Schulen

 

Regelungen zur Kindertagesbetreuung sind im Unterschied zur bisherigen Eindämmungsverordnung in der neuen Umgangsverordnung nicht mehr enthalten. Die Kitas werden ab dem 15. Juni in den Regelbetrieb kommen. Das Gesundheitsministerium hat den „Rahmenhygieneplan Kitas" entsprechend überarbeitet und angepasst; dieser ist auf der Internetseite des Jugendministerium https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html (im Abschnitt „Kindertagesbetreuung - Kita" unter dem Punkt „Hygieneregeln in der Kita" veröffentlicht).

 

Die Regelungen zu den Schulen in der neuen Umgangsverordnung gelten bis einschließlich 24. Juni 2020. Das bedeutet: mit Beginn der Sommerferien gilt der Paragraf zu den „Schulen" nicht mehr. Für die Schulen sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie nach den Sommerferien flächendeckend einen regulären Schulbetrieb wiederaufnehmen können. Grundsätzlich soll jeden Tag Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.

 

Für die Aufnahme des regulären Schulbetriebs bedarf es einer Ausnahme von der generellen Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern. Deshalb gilt ab dem 25. Juni in allen Schulen: Der Mindestabstand muss nur noch zwischen Lehrkräften, pädagogischem Personal oder dem sonstigen Schulpersonal eingehalten werden. Dies gilt insbesondere in den Lehrerzimmern sowie bei Konferenzen. Zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. In der Begründung steht dazu: „Eine sinnvolle pädagogische Arbeit in der Schule ist nur möglich, wenn der Mindestabstand zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften aufgehoben wird. Lernprozesse sind geprägt von Interaktion. Zudem lassen sich pädagogische Hilfestellungen der Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern nicht durchgängig unter Einhaltung eines geregelten Mindestabstands vermitteln.

 

Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben über die Umgangsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Dies gilt insbesondere im Falle von kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf die jeweilige Gebietskörperschaft. Diese Vorschrift entspricht der Regelung in der bisherigen Eindämmungsverordnung.

 

Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim, kann das Beschränkungskonzept darauf begrenzt werden. Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis dieser Wert für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Das umfasst auch die Durchsetzung von einzelnen Quarantäneauflagen. Solche Maßnahmen müssen die jeweils betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium umsetzen.

 

Bußgeldkatalog jetzt in der Umgangsverordnung

 

Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Corona-Regeln ist jetzt in der neuen Umgangsverordnung enthalten.

 

Grundlage ist weiter das Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen die in der Umgangsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einer Geldbuße von 50 bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

Wer zum Beispiel den Mindestabstand nicht entsprechend der Umgangsverordnung einhält, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 bis 250 Euro. Die Nichtumsetzung eines Hygienekonzepts kann mit 100 bis 5.000 Euro geahndet werden. Wer trotz einer Atemwegsinfektion ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, muss mit einem Bußgeld zwischen 250 bis 2.500 Euro rechnen.

 

Änderung der Quarantäne-Verordnung

 

Das Kabinett hat auf der Grundlage neuer Empfehlungen des Bundesinnenministeriums auch die Brandenburger SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung geändert. Danach gilt ab dem 16. Juni im Land Brandenburg:

 

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

 

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Als Risikogebiet werden Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingestuft, für welche zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

 

Ausnahmen: Die häusliche Quarantäne gilt nicht für Personen,

 

· die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Brandenburg ist hierbei gestattet,

 

· die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

 

Darüber hinaus können in begründeten Fällen weitere Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

 

Aber: Alle diese Ausnahmen gelten nur, soweit diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise solche Symptome auf, haben die Personen unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

 

Die geänderte Quarantäneverordnung tritt am 16. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.

[Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(12. 06. 2020)

+++ Umgangsverordnung +++ Kreistag im Amphitheater +++ Verwaltungsstab geht in "Standby-Modus" +++ Veranstaltungen +++ Kreisjugendfeuerwehr OSL +++

 

+++ Kitas nehmen ab 15. Juni Regelbetrieb auf, Umgangsverordnung ersetzt Eindämmungsverordnung +++

Zentrale Punkte der neuen Verordnung des Landes Brandenburg zum Umgang mit dem Coronavirus sind die Aufnahme des Regelbetriebs in den Kitas ab 15. Juni sowie des regulären Schulbetriebs nach den Sommerferien. Die neue Umgangsverordnung wird für heute (12. Juni) erwartet und wird auf dieser Internetseite einsehbar sein.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

Im Landkreis OSL ist momentan eine Person am neuartigen Coronavirus erkrankt (52 infizierte Personen seit Beginn Corona in OSL/davon 49 genesen und 2 Todesfälle). 9 Personen befinden sich in amtlicher Quarantäne.

 

+++ Kreistag im Amphitheater +++

Erstmalig in seiner Historie kam am Donnerstag, 11. Juni 2020, der Kreistag des Landkreises OSL im Amphitheater Großkoschen zusammen – zu seiner siebten Sitzung in dieser Legislaturperiode. Die öffentliche Tagesordnung umfasste 9 Punkte. Unter anderem befassten sich die Abgeordneten mit der Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau Rettungswache Klettwitz“. Zum aktuellen Sachstand informiert der Landkreis an gegebener Stelle. Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, stellte sich vor und berichtete zu den aktuellen Entwicklungen der Strukturentwicklung in der Lausitz.

 

+++ Verwaltungsstab geht in „Standby-Modus“ +++

Wie der Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, im Rahmen der Kreistagssitzung berichtete, wird aufgrund des anhaltend niedrigen Infektionsgeschehens und weiterhin geringen Fallzahlen im Landkreis OSL der Verwaltungsstab des Landkreises ab Montag, 15. Juni 2020, bis auf Widerruf seine Tätigkeit beenden. Der Verwaltungsstab als administrativ-organisatorisches Organ wurde seitens des Landkreises aufgrund der Corona-Situation zum 16. März 2020 einberufen. Hier liefen alle Informationen in Sachen Corona, die den Landkreis betreffen, zusammen. Es wurde die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen überwacht, notwendige Maßnahmen auf Landes- und Landkreisebene auf den Weg gebracht, deren Umsetzung organisatorisch begleitet und überwacht. Gleichzeitig erfolgt die Kommunikation und Zusammenarbeit in Richtung der Kommunen. Der Stab agierte zudem in unterstützender Funktion, indem er die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Materialien und Schutzausrüstungen an die Einrichtungen im Landkreis nach entsprechender Bedarfsmeldungen und Priorisierung weiterreichte und selbst auch Beschaffungen tätigte. So wurden seit dem 3. April 2020 insgesamt über 50.000 einfache Schutzmasken, mehr als 13.800 FFP2-Masken, 10.600 Paar Einweg-Handschuhe, 2.050 Liter Desinfektionsmittel zur hygienischen Händedesinfektion und 540 Liter Flächendesinfektionsmittel verteilt an das Klinikum Niederlausitz, den Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und weitere Institutionen ausgeliefert.

 

Das Gremium setzte sich zusammen aus Vertretern der Leitungsspitze, unterschiedlicher Fachbereiche der Kreisverwaltung, wie etwa dem Gesundheitsamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch die Fachbereiche Schule, Jugendamt, Ordnungsangelegenheiten, ÖPNV und weitere waren regelmäßig vertreten. Über den gesamten Zeitraum waren im Schnitt 19 Beschäftigte täglich am Standort des Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums in Großräschen in der Stabsarbeit eingesetzt, an den Wochenenden im Schnitt vier Personen am Tag. In insgesamt 88 Tagen Stabsarbeit wurden 46 Lagebesprechungen durchgeführt und über 7.000 Lagemeldungen an die Kommunen versandt.  

 

Auch das Bürgertelefon geht in den Standby-Modus. Insgesamt über 11.000 Minuten bzw. 186 Stunden berieten die Mitarbeiterinnen der kostenfreien Hotline Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von Mitte März bis Mai bei allen Fragen rund um das Coronavirus. Die Anrufe kamen dabei nicht nur aus dem Landkreis, sondern aus ganz Deutschland und dem Ausland. Fragen zur Corona-Lage im Landkreis können ab sofort gern schriftlich an das Gesundheitsamt unter sowie an die Telefonnummer (03573) 870-4352 gerichtet werden. Die jeweiligen Ansprechpartner aus den Fachämtern stehen ebenfalls gern wie gewohnt für Fragen zur Verfügung.

 

+++ Veranstaltungen +++

Die öffentlichen Termine und Veranstaltungen der Kreisverwaltung und nachgeordneten Einrichtungen wurden für 2020 abgesagt. Dies betrifft das Kreiserntefest des Landkreises OSL und den Regionalmarkt der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Brandenburgische Seniorenwoche und die Woche der Gesundheit und Pflege. Sobald die Termine für 2021 bekannt sind, wird an dieser Stelle informiert. Zur avisierten Verschiebung der Tour de OSL wird in den kommenden Tagen gesondert informiert.

 

+++ Kreisjugendfeuerwehr OSL +++

Entfallen muss aufgrund der aktuellen Situation der für dieses Jahr geplante 25. Tag der Kreisjugendfeuerwehr und der Jugendfeuerwehren bei den Brandschutzträgern im Landkreis OSL. Über 900 Kinder und Jugendliche sind hier aktiv. Sie lernen die Feuerwehrtechnik kennen, bereiten sich auf die unterschiedlichsten Wettbewerbe vor und unternehmen vielfältige Freizeitaktivitäten. Auch die Teilnahme an Ferienlagern zählt für viele dazu, die in diesem Jahr aufgrund der Lage ebenso ausfallen müssen. Auch die Ausbildung pausiert momentan. Auf ein Ereignis können sich die Jugendlichen jedoch bereits freuen, denn am 10. Oktober wird für die 15- bis 18-jährigen die Abnahme die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr stattfinden. Anfang des kommenden Jahres, so kündigt Kreisjugendfeuerwehrwart Fred-Hagen Karzenburg an, soll zudem der Vorstand der Kreisjugendfeuerwehr neu gewählt werden.

 

„Der Landkreis bedankt sich an dieser Stelle für das großartige Engagement der kleinen wie auch großen Kameradinnen und Kameraden, die für diese Arbeit einen Großteil ihrer Freizeit opfern. Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Einsatzkräften des Landkreises für ihren unermüdlichen Einsatz, so auch kürzlich im Rahmen des Einsatzes beim Großbrand bei Plessa“, betont Landrat Siegurd Heinze.

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Coronavirus: Weitere Öffnungen von Kitas und Schulen geplant

(09. 06. 2020)

Brandenburgs Landesregierung wird am Freitag eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Zu zentralen Punkten hat sie sich heute abgestimmt. So hat sich das Kabinett darauf verständigt, den Regelbetrieb der Kitas zum 15. Juni und der Schulen zum Start des neuen Schuljahres 2020/21 wiederaufzunehmen. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern waren die letzten Monate besonders hart. Sie waren von den Einschränkungen massiv betroffen. Das Virus konnte auch Dank des bisher disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger stark eingedämmt werden. Deshalb können wir jetzt weiter lockern.“ Bildungsministerin Britta Ernst stellte die konkrete Planung zu Schule und Kita im Anschluss an die Kabinettsitzung vor.

 

Das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe ist seit dem 18. März 2020 pandemiebedingt gravierend eingeschränkt, wurde jedoch bereits sukzessive gelockert.

 

Britta Ernst: „Kita und Schule bündeln als Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche Funktionen, die so kein anderer Lebensbereich übernehmen kann. Den Kindern und Jugendlichen fehlte der regelmäßige soziale Kontakt zu ihren Freundinnen und Freunden und das strukturierte Lernen. Daher wollen wir zum Regelbetrieb in Kitas ab der kommenden Woche und in der Schule nach den Sommerferien übergehen – selbstverständlich vor dem Hintergrund und der Beachtung des aktuellen Infektionsgeschehens.“

 

Kindertagesstätten öffnen ab 15. Juni regulär

Die Kitas werden ab 15. Juni die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, in den Regelbetrieb zu kommen. Hierfür wird derzeit im Gesundheitsministerium der „Rahmenhygieneplan Kitas“ überarbeitet und angepasst. Für Kinder, die die Kita bisher nicht besucht haben und die ab der kommenden Woche wieder betreut werden, müssen Eltern für Juni keine Kitabeiträge zahlen.

 

Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien

Für die Schulen sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie nach den Sommerferien flächendeckend einen regulären Schulbetrieb aufnehmen können. Grundsätzlich soll jeden Tag Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Ein Mindestabstand von 1.50 Meter als generelle Vorgabe ist nicht mehr vorgesehen.

 

Eine Woche vor Beginn der Sommerferien werden die Schulen über die Rahmenbedingungen der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes mit Beginn des Schuljahres 2020/21 informiert. Jede Schule muss für den Fall der zeitweisen Schließung der Schule oder einzelner Klassen aufgrund von Infektionen ein Notfallkonzept erarbeiten.

 

Die Lehrkräfte werden am Ende des Schuljahres 2019/2020 für jede Klasse bzw. jeden Kurs in der gymnasialen Oberstufe (ausgenommen Abschlussklassen/-kurse und Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen) dokumentieren, welche wesentlichen Lerninhalte nicht oder nur eingeschränkt unterrichtet werden konnten.  In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache sowie den Fächern des naturwissenschaftlichen Lernbereichs wird zudem das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum) für alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen eine Analyse der Lernausgangslage von erarbeiten. Damit verfügen die Schulen über die notwendigen Voraussetzungen zur Anpassung des schulinternen Curriculums und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler.

 

Schulisches Angebot in den Herbst- und/oder Osterferien

Aufgrund der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage wird Ende August 2020 entschieden, ob ein optionales schulisches Angebot in den Herbstferien 2020 notwendig ist und organisiert werden muss. Ebenfalls soll festgestellt werden, ob Unterricht am Samstag erforderlich ist und, wenn ja, jeweils für welche Zielgruppen. Ende November 2020 wird entschieden, ob und für welche Zielgruppe ein schulisches Angebot in den Osterferien 2021 erfolgen soll.

 

Die neue Verordnung wird den weiteren Umgang mit der Pandemie vorgeben. Neben den Regeln zu Kita und Schule ist vorgesehen, einige der bestehenden Einschränkungen zurückzunehmen. Demnach sollen die Begrenzungen der Teilnehmerzahlen bei Versammlungen und Veranstaltungen aufgehoben werden. Grundsätzlich sollen jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Handel und öffentlichen Verkehr bestehen bleiben. Mit den Neuregelungen wird sich das Kabinett am Freitag befassen. Anschließend stehen Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreter, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, für Fragen zur Verfügung.

 

(Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

Brandenburgische Feuerwehren trainieren das Löschen – mit dem Schaumtrainer. Die Feuersozietät rüstet Feuerwehrverbände mit Übungsanlagen aus.

(08. 06. 2020)

Berlin. Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus den Landkreisen  Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Potsdam-Mittelmark haben am Samstag (06.06.2020) auf dem Gelände der Feuerwehr in Elsterwerda das Löschen mit Schaum und Netzmittel geübt. Der Schaumtrainer ermöglicht eine realitätsnahe und zugleich kostengünstige sowie umweltschonende Ausbildung.

Feuerwehren setzen Löschschaum und Netzmittel vor allem zur Bekämpfung von Flächenbränden - beispielsweise in Brandenburgs Wäldern - oder bei Unfällen mit Gefahrenguttransporten ein.
Netzmittel wurden beispielsweise bei der Bekämpfung des jüngsten Waldbrands im Lobenmoor bei Plessa erfolgreich eingesetzt. (Netzmittel sind eine chemische Substanz, die dem Löschwasser beigemengt wird, um dessen Oberflächenspannung zu reduzieren und somit die Wirksamkeit zu erhöhen. Löschwasser kann so besser in das Brandgut eindringen.)

Mit dem Schaumtrainer können Feuerwehrleute alle gefährlichen Situationen in verkleinertem Maßstab mit geringen Mengen Brennstoff und Löschmittel simulieren. Die mobile Anlage umfasst alle für einen Schaumeinsatz notwendigen Strahlrohre, Schläuche und Gerätschaften. In Miniaturgröße zu trainieren, löst ein großes Problem der Ausbildung, denn zuvor konnten die Einsatzkräfte sich lediglich in der Theorie auf den Ernstfall vorbereiten. Schließlich ist es undenkbar, zu Übungszwecken etwa einen Tanklastzug in Brand zu setzen.

Die Anlage im Wert von rund 5.000 Euro wurde von der Feuersozietät Berlin Brandenburg zur Verfügung gestellt. Der Regionalversicherer rüstet jeden Stadt- und Kreisfeuerwehrverband in Brandenburg sowie die Landesfeuerwehrschule Brandenburg (LSTE) über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit je einem Schaumtrainer aus. „Schadenverhütung und Schutz der Feuerwehrleute sind uns traditionell ein besonderes Anliegen. Der Schlüssel dazu ist eine fundierte Ausbildung“, erklärt Hartmut Heyde vom RiskManagement der Feuersozietät.

„Mit dem Schaumtrainer können wir im Kleinen realistisch üben, was im Großen aus Kosten- und Umweltgründen schwer möglich ist“, sagt der Kreisbrandmeister des Landkreises Elbe-Elster, Steffen Ludewig. „Als Basiswissen in der Standortausbildung und auf Kreisebene ist der Schaumtrainer eine nützliche Unterstützung, für die wir sehr dankbar  sind“, so Ludewig.

 

 

 

Rolf Neumann
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Pressesprecher
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
Tel.: 030-2633-804
Fax : 030-2633-14888
Mobil: 0173 - 62 33 013
mailto:

http://www.feuersozietaet.de
https://www.vkb.de/content/

 

[Pressemitteilung Feuersozietät]

Foto zu Meldung: Brandenburgische Feuerwehren trainieren das Löschen – mit dem Schaumtrainer. Die Feuersozietät rüstet Feuerwehrverbände mit Übungsanlagen aus.

Landkreis verleiht 5. Inklusionspreis / Kitakinder punkten mit Musikvideo

(05. 06. 2020)

Der Inklusionspreis des Landkreises OSL feiert Jubiläum. Seit 2016 prämiert die Kreisverwaltung beispielhafte Projekte im Bildungsbereich, die sich dem Thema Inklusion widmen und zeichnet diese öffentlichkeitswirksam aus. Am Mittwoch (3. Juni) lüftete die Jury das Geheimnis um den diesjährigen Sieger. Erneut wurde eine Kita ausgezeichnet. Kinder und Erzieher können sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro freuen. Dabei wurde erstmals ein Musikprojekt prämiert.

 

Konkret gelang es der Fröbel-Kita „Musikus“ aus Senftenberg, mit ihrem eingereichten Videoprojekt mit dem Titel „Regenbogenfarben“ zu punkten. Die Erzieher hatten passend zum Thema Gleichberechtigung und Toleranz ein Video eingereicht, das im vergangenen Jahr in der Arbeit mit der Vorschulgruppe „Rasselbande“ entstanden war. Grundlage bildet das bekannte gleichnamige Lied der Künstlerin Kerstin Ott.

Mit Freude und Kreativität setzten die Jungen und Mädchen unter Regie der projektverantwortlichen Erzieher Anja Tennemann und Robert Prokop eine eigene Interpretation des Liedtextes um, sangen, tanzten, schauspielerten und standen dabei stets selbst vor der Kamera.

 

Dem vorausgegangen war eine entsprechende inhaltliche und musikalische Aufarbeitung des Themas. Für ein ganzheitliches Verständnis nahmen die Kinder die Andersartigkeit eines jeden einzelnen unter die Lupe, sprachen über Hilfsmittel wie Brille und Hörgeräte, über sprachliche Probleme, Bewegungseinschränkungen und dergleichen. Die Kinder lernten dadurch spielerisch Individualität und Toleranz kennen und stellten fest, dass jeder Mensch eine einzigartige, besondere Persönlichkeit ist.

 

Dies spiegelt nicht nur das Video, sondern auch das Konzept der Einrichtung wider. „Inklusion wird in unserem Haus großgeschrieben. Wir haben es uns auf die Fahnen geschrieben, unsere zukünftigen Schulkinder zu sensibilisieren – auf die Regenbogenfarben“, machen die Erzieher im Bewerbungsschreiben, auch mit Verweis auf die Bedeutung des Themas Mobbings an Schulen, deutlich.

 

Das Ergebnis des Projektes ist online auf dem Youtube-Kanal der Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH zu sehen und erreichte dort seit Veröffentlichung im August 2019 bereits rund 1.200 Aufrufe. (https://youtu.be/68FABLScDNI)

 

Auch die Jury des Inklusionspreises zeigte sich überzeugt von der Leistung der jungen Darsteller: „Die Projektthemen Inklusion, Gleichberechtigung und Toleranz wurden konkret angesprochen und mit verschiedenen Beispielen, wie etwa der gleichgeschlechtlichen Ehe, hinterlegt. Das Video ist ein schönes Ergebnis dieses Projektes und kann auch in den folgenden Jahren zur Aufarbeitung der Thematik mit den nachfolgenden Jahrgängen genutzt werden. Das Einbringen der unterschiedlichen Fähigkeiten der Kinder und die Nutzung der verschiedenen Medien zeichnen das Projekt aus“, begründet die Jury die Entscheidung. Ihr gehören die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Johanna Zabka, Melitta Marko vom Staatlichen Schulamt Cottbus und Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises an.

 

Dennoch fiel die Wahl auch beim mittlerweile 5. Inklusionspreis in Summe erneut schwer, denn auch die Mitbewerber weisen erfahrungsgemäß mehrjährige Erfahrungen und ein hohes Engagement im inklusiven Bereich nach und verbinden diesen Charakter auf interessante Weise mit anderen Themen, wie etwa Kunstprojekten und dem Bereich Gesundheit.

 

Eine Urkunde, den Scheck über das Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro und Blumen nahm eine Vertreterin der Kita Musikus am Mittwochnachmittag stellvertretend für die Einrichtung im kleinen Rahmen im Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg von der Jury entgegen.

 

Zum Inklusionspreis:

Mit dem Inklusionspreis dankt der Landkreis OSL den Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe, z.B. eingetragenen Vereinen, Jugendclubs, gGmbHs und Wohlfahrtsverbänden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, für ihren Beitrag zu einer inklusiven gemeinsamen Lehr- und Lernkultur und wertschätzt ihre Anstrengungen und Bemühungen in diesem Bereich. Zudem sollen die Bildungsakteure ermutigt werden, den Prozess eines gemeinschaftlichen Lernens und Zusammenlebens aller Menschen – mit und ohne Behinderung - weiterzugehen oder gezielt einzuschlagen.

 

Der Inklusionspreis in Höhe von 1.500 Euro wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungs- oder Freizeitbereich vergeben. Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei. Der inklusive Charakter und der Bezug zum gemeinsamen lebenslangen Lernen bilden die Voraussetzung für die Teilnahme.

 

Den Weg für die Auslobung eines Inklusionspreises hatte der Kreistag im Oktober 2015 mit der Zustimmung zum Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ geebnet. Der bzw. die Preisträger werden für gewöhnlich im Rahmen des Kreistages ausgezeichnet. Auch im kommenden Jahr soll es wieder einen Inklusionspreis geben. Die Ausschreibung erfolgt im Oktober 2020.

 

Preisträger Inklusionspreis

 

2019

Hauptpreisträger „Seelsorger der Ohren e.V“ Calau

Sonderpreis „Hotel zur Post“ Calau

 

2018

Integrationskita „Bunte Bande“ in Lauchhammer

 

2017

1. Preis: Integrations-Kita „Zwergenhand“ i.V.m. des DRK-Seniorenwohnparks in Großräschen

2. Preis: Evangelische Jugendbegegnungsstätte „Schalom“ in Großräschen

3. Preis: Kita Musikus in Senftenberg

 

2016

1. Preis: Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg

2. Preis: Grundschule Guteborn

3. Preis: Waldgrundschule in Lauchhammer

 

 

Die Bilder zum Download erhalten Sie hier: http://pressestelle.osl-online.de/2020/Inklusionspreis

Foto zu Meldung: Landkreis verleiht 5. Inklusionspreis / Kitakinder punkten mit Musikvideo

Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 11. Juli 2020 statt

(03. 06. 2020)

Bekanntmachung

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 11. Juli 2020 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

 

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

  1. Die Prüfungsgebiete umfassen:
     
  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

   II. Anmeldung und Prüfung

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 06. Juli 2020 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

    III. Inhalt des Antrages
 

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

    1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

      Sparkasse Niederlausitz

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

      BIC: WELADED1OSL

            Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
       
       
       

 

  1. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.
     
    Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind
    zu richten an:
     
    Landkreis Oberspreewald- Lausitz
    Untere Fischereibehörde
    Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg
     
    Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110
                                             Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492
                                             
                                             
                                             
       
     
    Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter
     
    www.osl-online.de à Umwelt, Veterinärwesen&Landwirtschaft        Natur&Umwelt  untere Jagd- und Fischereibehörde
     
     
    Prüfungsfragen und Onlinetest unter
     
     www.mluk.brandenburg.de    Fischerei        Fischereischein- Anglerprüfung Fischereischein TEST
     
     
     

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(29. 05. 2020)

(29.05.2020, Stand 12 Uhr)

 

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung +++

Mit der am 28. Mai 2020 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung Brandenburg die bislang geltenden Regelungen weiter gelockert. Die Änderungen betreffen kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei denjenigen Veranstaltungen, die bereits seit längerem wieder möglich sind, zum Beispiel Gottesdiensten, wurde zudem erhöht. Die Verordnung gilt vorerst bis 15. Juni und ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

Im Landkreis OSL sind momentan zwei Personen am neuartigen Coronavirus erkrankt (50 infizierte Personen seit Beginn Corona in OSL/davon 46 genesen und 2 Todesfälle). Die Fallzahlen in OSL befinden sich damit weiterhin gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. 8 Personen befinden sich in amtlicher Quarantäne.

 

+++ Öffnung der Kreisverwaltung +++

Seit Montag, 25. Mai 2020 ist die Kreisverwaltung wieder für den Besucherverkehr geöffnet. An den ausgewiesenen Sprechtagen sind die Verwaltungsgebäude zu den entsprechenden Öffnungszeiten zugänglich. Die persönliche Vorsprache in den Fachämtern erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Von einem Besuch außerhalb der Sprechzeiten bitten wir abzusehen.

 

Für das Straßenverkehrsamt in Calau ist hingegen eine vorherige Terminvereinbarung Voraussetzung. Als neuen Service können Termine im Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes ab sofort auch online gebucht werden. Den Link zu der Terminverwaltung und weitere Informationen finden Bürger unter www.osl-online.de, Menüpfad „Leben & Wohnen“ > „Auto, Verkehr & Landesschifffahrt“ > „KFZ-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“. Unterlagen können weiterhin postalisch erledigt oder im Eingangsbereich des Kreishauses in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36, in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten eingeworfen werden.

Die abweichenden Öffnungszeiten des Veterinäramtes zur Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung sind ebenfalls auf der Internetseite unter „Umwelt, Veterinärwesen & Landwirtschaft“ einsehbar.

 

Hinweis: In den Eingangsbereichen unserer Verwaltungsgebäude sind Informationen zur Beachtung beim Betreten und während des Aufenthaltes in unseren Häusern angebracht. Bitte betreten Sie die Gebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung, vermeiden Sie Personenansammlungen und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ein.

 

+++ Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung +++

Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurden insgesamt 164 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung in OSL zur Anzeige gebracht (Zentrale Bußgeldstelle, Stand 27.05.2020). In 107 Fällen wurden Verwarngelder ausgesprochen, in 20 Fällen Geldbußen festgesetzt. Die weiteren Anzeigen befinden sich im laufenden Verfahren. Verwarngelder (decken geringfügige Fälle ab) betragen in der Regel 50 Euro. Die höchste bislang ausgesprochene Geldbuße betrug 2.000 Euro. In den meisten Fällen wurde gegen Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum verstoßen – sprich die Ansammlung von mehreren Personen unter Missachtung der Kontaktbeschränkungen. Vereinzelt waren es aber auch Verstöße von Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten. Bei der Kontrolle der Regeln der Eindämmungsverordnung wird die zentrale Bußgeldstelle des Landkreises durch die Ordnungsämter der Kommunen sowie durch die Polizei unterstützt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung (für das Gesundheitsamt, u.a. Überwachung der bisherigen Quarantänebestimmungen, teils auch Kontrollen in Einzelhandelsgeschäften sowie anlassbezogen) sind unterwegs.

 

Bislang hat die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung überschaubar viele Verstöße registriert. Zumeist reichte die freundliche Ansprache, um die Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht zu bewegen. Die Menschen in OSL hielten sich im Ergebnis gut an die Auflagen und übten Verzicht, auch, wenn es sicher oft schwerfiel. Die niedrigen Fallzahlen belegen dies.

 

Dennoch ist es wichtig, auch weiterhin umsichtig zu agieren und sich an die Regeln zu halten. Für ihr bisheriges und weiteres Mitwirken möchte sich die Kreisverwaltung bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken.  

 

+++ Kita-Betreuung in OSL +++

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz dürfen ab dieser Woche die in der Eindämmungsverordnung des Landes festgeschriebenen geltenden Orientierungsangaben für Gruppengrößen – in der Kita bis zu 10 und in der Krippe bis zu 6 Kinder – überschritten werden. Darauf verständigte sich der Landkreis gemeinsam mit den Vertretern der Städte, Ämter und Gemeinden. Ziel ist, möglichst vielen Kindern an fünf Tagen in der Woche den Zugang zur Kita zu gewähren und damit berufstätige Eltern entlasten zu können. Den Fahrplan für eine Rückkehr in den Regelbetrieb gibt jedoch das Land Brandenburg vor.

 

Von ursprünglich mit Stichtag 1. März 2020 belegten 7.349 Plätzen standen mit Stand 28. Mai mit der Notfallbetreuung und dem eingeschränktem Regelbetrieb 5.322 Plätze zur Verfügung.

Neue Corona-Verordnung: Was ist bei privaten Feiern und Treffen zu beachten?

(28. 05. 2020)

Kurz vor Pfingsten: Antworten auf häufige Fragen zur Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

 

Die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Damit haben sich insbesondere die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie für Veranstaltungen und Zusammenkünfte geändert. Kurz vor dem langen Pfingstwochenende fragen viele Bürgerinnen und Bürger die Landesregierung jetzt vor allem, was bei privaten und familiären Treffen und Feiern zu beachten ist. Hier sind Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Was bedeuten Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot?

 

Grundsätzlich gilt für weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein Minimum reduziert zu halten. Diese Einschränkung ist wichtig, damit sich das neuartige Coronavirus nicht so schnell verbreiten kann. Besonders Händeschütteln und Umarmungen sind in Zeiten von Corona leider weiter tabu. Das gilt auch unter besten Freundinnen und Freunden.

 

Auch muss weiter ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden – und zwar im privaten als auch für den öffentlichen Raum. Eine Ausnahme gibt es hier: Dieses Abstandsgebot gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Das bedeutet: Familienmitglieder, die zusammenwohnen, können sich weiter drücken und näherkommen. Kommen aber Freunde oder Verwandte zu Besuch, sind Umarmungen zur Begrüßung nicht erlaubt, und man muss gegenseitig auf den Mindestabstand achten. Das ist natürlich besonders für Oma und Opa schwer, die ihre Enkelkinder gerne wieder einmal im Arm halten wollen. Aber der Gesundheitsschutz geht hier vor.

 

Wie viele Personen können sich treffen?

 

Weiterhin können sich Angehörige zweier Hausstände treffen, zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben. Dabei spielt die Gruppengröße keine Rolle (zum Beispiel bei kinderreichen Familien).

 

Neu ist, dass sich außerdem nun auch bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen können. So kann sich jetzt auch wieder die Clique treffen – mit bis zu 10 Leuten. Somit sind Besuche und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten im kleinen Rahmen möglich. Aber auch hier gilt: immer auf den richtigen Abstand achten.

 

Diese Regelungen für Zusammenkünfte gelten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Das bedeutet: Es können sich zum Beispiel bis zu 10 Personen im öffentlichen Park oder in einer Wohnung treffen, wenn sie dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 10 Personen in einer kleinen Ein-Raum-Wohnung wird so nicht funktionieren. Darauf muss man achten.

 

Was gilt für private Familienfeiern?

Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt.

 

„Man soll die Feste feiern, wie sie fallen“, heißt es so schön. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? Damit will die Landesregierung aufgrund der weiterhin niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel Hochzeitsfeiern nach der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung in einem etwas größerem Rahmen ebenso möglich machen wie Feste, die eine ähnlich herausragende Bedeutung im Leben eines Menschen haben. Damit sind zum Beispiel auch private Feiern zur Kommunion, Firmung oder Konfirmation sowie Jugendweihe gemeint. Auch bei Silberne, Goldene oder Diamantene Ehejubiläen, dem Schulbeginn und dem Schulabschluss sind private Feste mit bis zu 50 Personen jetzt wieder möglich, wenn dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 

Runde Geburtstage, zum Beispiel der 80., sind gleichfalls ein gewichtiger Anlass. Dabei ist gerade bei größeren Feiern auf die besondere Schutzbedürftigkeit der älteren Menschen zu achten. Sonstige Geburtstage fallen dagegen nicht unter den gewichtigen Anlass. Sie sind aber in kleinerem Kreise von zugleich bis zu zehn Personen durchaus erlaubt.

 

Entscheidend ist: Bei allen Feiern sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten einzuhalten. Braut und Bräutigam dürfen trotz aller Freude von den Gästen leider nicht umarmt werden.

 

Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden?

Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

 

Was gilt für Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen?

Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Alten- und Pflegeheimen dürfen unter strengen Auflagen Besuch bekommen. Wichtig ist aber, das Familienangehörigen und Freunde ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit dem Pflegeheim abzustimmen. Denn sie müssen zum Schutz der älteren Menschen die Abstandsregeln diszipliniert einhalten.

 

Nach der Corona-Eindämmungsverordnung können Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

 

Was gilt für Veranstaltungen und Versammlungen?

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen bleiben zwar weiterhin grundsätzlich untersagt. Aber es gibt hier Ausnahmen:

 

Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Besucherinnen und Besuchern erlaubt. Das gleiche gilt für nicht-religiöse Bestattungen sowie für standesamtliche Eheschließungen.

 

Feiern zum Schulanfang und zum Schulabschluss sowie Jugendweihe-Zeremonien, jeweils mit bis zu 75 Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen und mit bis zu 150 Besucherinnen und Besucher unter freiem Himmel, sind ebenfalls zugelassen. Aber Achtung: Feiern zum Schulanfang in geschlossenen Räumen von Kindertagesstätten sind laut der Eindämmungsverordnung untersagt.

 

Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel mit bis zu 150 Teilnehmenden kann die zuständige Versammlungsbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das gilt entsprechend für Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Teilnehmenden.

 

Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) ist veröffentlicht unter folgendem Link:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv

(Auch zu finden auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Leben & Wohnen > Informationen zum Coronavirus)

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg)

Betrieb von Freibädern und an Badegewässern ist ab heute unter Auflagen möglich

(28. 05. 2020)

Betreiber müssen Abstand und Hygiene sicherstellen – Landesweit 256 Badegewässer ausgewiesen

 

Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können in Brandenburg ab dem heutigen Donnerstag (28. Mai) wieder öffnen. Bei diesen sowie an ausgewiesenen Badegewässern ist ein Betrieb jedoch nur mit Auflagen gestattet. Bei allen Einrichtungen, die gewerblich betrieben werden und somit Zutrittsregelungen besitzen, müssen die jeweiligen Betreiber auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen. Die Nutzung ausgewiesener Badestellen ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Das Verbraucherschutzministerium weist darauf hin, dass angesichts der Corona-Krise sich die behördliche Überprüfung der Wasserqualität an den 256 ausgewiesenen Badegewässern im Land Brandenburg in diesem Jahr an der Festlegung zur „Badesaison“ im Zeitraum vom 13. Juli bis zum 6. September orientiert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde bereits Mitte April im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist Grundlage für die Umsetzung von EU-Vorgaben bei der Überprüfung der Wasserqualität durch die Gesundheitsbehörden vor Ort.

 

Nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung müssen die jeweiligen Betreiber von Freibädern und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel sowie an Badegewässern auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Hygienekonzepts, das insbesondere auch die Beckengrößen und die Liegeflächen der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt, folgende Voraussetzungen sicherstellen:

  • das allgemeine Abstandsgebot sowie die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen werden eingehalten, insbesondere durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten,
  • die Sportausübung erfolgt kontaktfrei (gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht),
  • es erfolgen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen,
  • die Nutzung sanitärer Einrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräumen, WC-Anlagen, erfolgt unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln,
  • die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben.

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres, soweit nicht die oberste Landesbehörde etwas anderes bestimmt. Vor und während der Badesaison sind von den Gesundheitsbehörden vor Ort Überwachungsmaßnahmen an den jährlich ausgewiesenen Badegewässern vorgesehen.

 

Angesichts der Corona-Pandemie wurde mit der „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Bestimmung der Badesaison für das Jahr 2020 im Land Brandenburg“ der Zeitraum für die Überprüfungen der Wasserqualität in diesem Jahr auf acht Wochen (13. Juli bis zum 6. September) verkürzt, um die Gesundheitsämter in dieser ohnehin extrem arbeitsintensiven Zeit zu entlasten.

 

Ausgewiesene Badegewässer sind hinsichtlich der zu erwartenden Wasserqualität auf der Grundlage von Überwachungsergebnissen der zurückliegenden Jahre bewertet. Bis auf eins haben alle eine ausgezeichnete oder gute Qualität.

 

Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern im öffentlichen Raum und an bestimmten Stellen gebadet werden darf oder nicht.

 

Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges gelangen. Daher sind die aktuell vorrangigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auch beim Baden und Schwimmen sowie an Land zu beachten. Die Abstands- und Hygieneregeln sind stets einzuhalten.

 

Internet: https://badestellen.brandenburg.de/home/-/bereich/karte

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

Aktuelle Informationen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Amerikanische Faulbrut In Senftenberg, Ortsteil Großkoschen

(27. 05. 2020)

 

In Senftenberg, Ortsteil Großkoschen ist am 20.05.2020 ein weiterer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden.

 

Der mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.04.2020, nachfolgend noch einmal beschriebene, Sperrbezirk bleibt unverändert bestehen.

 

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufhebungsuntersuchungen somit erst ab 22.07.2020 erfolgen können. Die betroffenen Imker werden rechtzeitig kontaktiert.

 

 

Zum Sperrbezirk zählen die Gemarkungen Großkoschen und Kleinkoschen der Stadt Senftenberg einschließlich der Kleingartenanlagen „Am Wasserwerk“ und „Waldeck Buchwalde“. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in der folgenden Karte eingezeichnet:

 

Bienen AV

 

 

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes unter den folgenden Nummern gern zur Verfügung:

 

Frau Templin: 03573 870 4428

Frau Schuster: 03573 870 4421

 

[Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 22.04.2020]

Foto zu Meldung: Aktuelle Informationen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft: Amerikanische Faulbrut In Senftenberg, Ortsteil Großkoschen

Fahrschulen dürfen wieder mehr als fünf Personen unterrichten

(27. 05. 2020)

Mit den heute im Kabinett beschlossenen weiteren Lockerungen der Coronaregeln entfällt ab 28. Mai auch die Beschränkung für Fahr- und Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen, nur maximal fünf Personen zu unterrichten. Voraussetzung bleibt aber weiterhin, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.


Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich freue mich, dass auch die Fahrschulen jetzt wieder ein gutes Stück weit zu normalen Bedingungen zurückfinden. Mit der heute beschlossenen Aufhebung einer Personenbegrenzung können die Fahrschulen ihre Kapazitäten wieder besser ausnutzen. Ich bin sicher, alle Beteiligten werden die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin verantwortungsvoll anwenden.“

 

Nach der letzten Änderung durften die Fahrschulen in Brandenburg zunächst nur mit maximal 5 Personen theoretischen Unterricht anbieten.

 

Beim praktischen Fahrunterricht dürfen weiterhin während der Ausbildungsfahrten nur Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zugegen sein. Da die Mindestabstände nicht einhaltbar sind, muss auch weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg)

Neue Anpassung der Eindämmungsverordnung: Erleichterungen für Kulturangebote, private Feiern, Bäderbetrieb und weitere Sportmöglichkeiten

(26. 05. 2020)

Die Landesregierung hat heute die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir gehen jetzt einen weiteren mutigen Schritt. Das ist aufgrund des anhaltend moderaten Infektionsgeschehens in Brandenburg zu verantworten. Aber es bleibt dabei: Alle müssen sich an die Kontakt- und Hygieneregeln halten. Wir müssen einen neuen Shutdown unbedingt verhindern.“ Die Änderungen betreffen insbesondere kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Zugleich wird die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen, die bereits seit längerem wieder möglich sind, zum Beispiel Gottesdienste, erhöht.

 

Die Neufassung der Verordnung tritt am Donnerstag, 28. Mai, in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni. Ministerpräsident Woidke und seine Stellvertreterin Ursula Nonnemacher stellten sie im Anschluss an die Kabinettsitzung vor. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Pflicht einer Mund- und Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften zu tragen, bleibt bestehen.

 

Woidke: „Wir schaffen dort Erleichterungen, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger lange einschränken mussten. Damit haben sie dazu beigetragen, dass Brandenburg bisher gut durch die Pandemie gekommen ist. Dafür mein Dank. Die Erleichterungen betreffen Konzerte und Theater genauso wie Kino und Freizeitparks, Sport im Fitnesscenter oder Schwimmen im Freibad. Und besondere Ereignisse im Leben lassen sich nicht immer verschieben: Deshalb sind jetzt – mit beschränkter Teilnehmerzahl - auch besondere familiäre Feiern erlaubt. Ich setze weiter auf Verantwortung und den gesunden Menschenverstand, die Leichtsinn und Übermut in Schach halten. Wir haben die Pandemie noch nicht überstanden und gehen weiter mit Augenmaß voran.“

 

Nonnemacher: „Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist erfreulicherweise auf einem Tiefstand, und deshalb geht die Landesregierung wie angekündigt mit stufenweisen Lockerungen weiter den Weg in Richtung Normalisierung des Alltagslebens. Wir dürfen uns aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Das Virus ist immer noch da! Die Fälle in Leer und Frankfurt am Main zeigen, dass jede weitere Lockerung das Infektionsrisiko erhöht. Entscheidend ist, dass die Grundregeln von allen unbedingt weiter eingehalten werden: Kontakte minimieren, auf die Hygiene achten und Abstand halten. Wo das nicht möglich ist, auch Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Alle müssen Verantwortung übernehmen. Sonst werden auch in Brandenburg schnell neue Infektionsgeschehen aufflammen.“

 

Die Änderungen der Eindämmungsverordnung sehen schrittweise Erleichterungen vor. Für die jeweiligen Veranstaltungen, Sportstätten und andere Einrichtungen müssen eigenverantwortlich Hygienekonzepte erarbeitet werden. Nur dann können die Erleichterungen umgesetzt werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Betreiber oder Veranstalter.

 

 

Veranstaltungen und Zusammenkünfte:

 

Ab Donnerstag, 28. Mai

 

  • Sind Versammlungen und Veranstaltungen (zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen) unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt.
  • Wird die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten aufgehoben.
  • Können Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.
  • Feste an Schulen zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben.
  • Ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich
     
     

Ab Samstag, 6. Juni

 

Können Kulturveranstaltungen in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Zu den Veranstaltungsformaten gehören zum Beispiel Konzerte, Theater und Kinos.

 

 

Sport und Sportbetrieb:

 

Ab Donnerstag, 28. Mai

 

  • Dürfen nunmehr auch öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios grundsätzlich wieder öffnen. Geschlossen bleiben jedoch Indoor-Spielplätze, da hier die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden kann.
  • Die Betreiber haben dazu Hygienekonzepte zu erstellen, die folgende Merkmale erfüllen müssen: das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner); geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen; die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben; ein mindestens stündliches Lüften wird eingehalten;
  • Auch Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder geöffnet werden.

 

Ab Samstag, 13. Juni

 

  • Können Indoor-Bäder einschließlich Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen über 80 °C ohne Aufgüsse, Thermen, Thermalbäder und sonstige Badeanlagen in geschlossenen Räumen öffnen. Auch hier gelten die genannten Hygiene-Vorgaben.

 

Alle genannten Einrichtungen dürfen nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen betreten werden.

 

Gewerbe:

 

Ab Donnerstag, 28. Mai

 

  • Dürfen Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Gewerbe wieder öffnen. Auch hier gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Soweit dabei ein Kundenkontakt stattfindet, gilt hier auch die Pflicht zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

 

(Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg)

[Pressemitteilung Land Brandenburg]

[Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Stand 27. Mai)]

Stufenplan zur Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen vorgestellt

(26. 05. 2020)

Kulturministerin Manja Schüle hat heute erste Eckpunkte eines Stufenplans zur Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen im Kabinett vorgestellt: „Unsere Kulturlandschaft ist in besonderem Maße durch eine Vielzahl kleinerer, sehr ambitionierter und erstklassiger Veranstaltungen geprägt. Brandenburg ist Festivalland – gerade im Sommer. Mit unserem mit den Verbänden, Einrichtungen und Kommunen eng abgestimmten Stufenplan ermöglichen wir in Kürze wieder Kultur in Brandenburg: Nach der Öffnung der Museen, Galerien und Bibliotheken im April sind in einem zweiten Schritt ab dem 06. Juni wieder Kulturveranstaltungen mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel und bis zu 75 Besucher*innen in geschlossenen Räumen möglich. Falls sich die Corona-Lage nicht verschlechtert, sind im Sommer weitere Öffnungen möglich. Das freut mich sehr. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Planungssicherheit, ermöglichen wieder mehr Kultur und sichern unsere Kultur-Vielfalt“, so Ministerin Schüle. „Ergänzend zum Stufenplan unterstützen wir die Kultur auch finanziell: Mit bis zu 35 Millionen Euro federn wir die gravierendsten Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen ab. Und wir stellen 4 Millionen Euro als Mikrostipendien für Kulturschaffende bereit, um sie zu entlasten und ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen. Parallel dazu setzen wir unsere institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen wie geplant fort und sichern bereits beantragte Projektförderungen.“


Die heute im Kabinett vorgestellten Eckpunkte des Stufenplans für die Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen basieren auf einer engen Abstimmung mit den Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbänden sowie den Kommunen. Sie greifen zudem die von der Kulturministerkonferenz am 15. Mai 2020 vorgelegten ‘Eckpunkte für Öffnungsstrategien‘ auf. Die schrittweise Öffnung des Kulturlebens ist in fünf Stufen geplant:

 

1. Stufe (bis 05. Juni auf Grundlage der geltenden EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen bleiben mit Ausnahme der Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Probenbetrieb an Konzert-, Theater- und Opernhäusern ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsbedingungen und auf Basis eines Infektionsschutzkonzeptes möglich. An Musikschulen ist Instrumental-unterricht und an Kunstschulen der Unterricht mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.
Kulturveranstaltungen bleiben untersagt. In Einzelfällen sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen mit Ausnahmegenehmigung möglich.


2. Stufe (ab 06. Juni auf Grundlage der überarbeiteten EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Da der Proben- und Vorstellungsbetrieb aller Voraussicht nach auch in der kommenden Spielzeit 2020/21 zumindest zeitweise nur eingeschränkt stattfinden kann, sind angepasste Spielpläne und Konzeptionen für die künftigen Produktionen erforderlich, die bereits jetzt vorbereitet werden können. An Musik- und Kunstschulen wird Unterricht ermöglicht. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und unter Vorlage eines schriftlichen Infektionsschutzkonzepts in enger Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Veranstaltungen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlossenen Räumen unter denselben Voraussetzungen möglich.


3. Stufe (ab 01. August – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Auch Amateurchöre und -orchester können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Probenbetrieb wiederaufnehmen.
Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 500 und in geschlossenen Häusern mit bis zu 150 Besucher*innen sind unter Einhaltung der Hygienestandards und spezifischer Hygiene-Konzepte in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden möglich.


4. Stufe (ab September 2020 – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Alle Veranstaltungen bis 1.000 Personen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards sind erlaubt.


5. Stufe (offen):
Rückkehr zum normalen Betrieb ohne weitere Hygienestandards.


Das Stufenkonzept und weitere Infos sind unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg)

Kreisverwaltung OSL öffnet für den Bürgerverkehr / Bürger werden gebeten, möglichst Termin zu vereinbaren / Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt Pflicht

(25. 05. 2020)

Die Standorte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz öffnen beginnend ab dieser Woche und im Rahmen der bekannten Sprechtage wieder für den persönlichen Bürgerverkehr. Bürger werden gebeten, zuvor möglichst einen Termin zu vereinbaren und auch die weiteren Regeln zu beachten. Für das Straßenverkehrsamt in Calau ist eine feste Terminvereinbarung hingegen Voraussetzung für einen persönlichen Besuch, denn dieses bleibt bis auf weiteres für den regulären Bürgerverkehr geschlossen.

 

Davon unberührt gilt auch weiterhin: Viele Anliegen sollten möglichst weiterhin ohne direkten Kontakt auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg geklärt werden.

 

Hausregeln beachten

Terminabsprachen sind mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Sachbearbeiter oder dem Bürgerbüro (Tel. 03573 870-1350) möglich.

 

Der Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes bietet Terminvergaben zusätzlich ab sofort auch online über www.osl-online.de an.

 

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insofern keine gesundheitlichen Beschwerden dem entgegenstehen. Auch Kinder bis sechs Jahre sind hiervon ausgenommen.

 

Zusätzlich sind die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Hust- und Niesetikette, zu beachten.

 

Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher notiert. Diese Daten werden datenschutzgerecht aufbewahrt, bei Bedarf an das Gesundheitsamt übermittelt und nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet.

 

Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zu den Gebäuden untersagt.

 

 

Über die Regeln informieren entsprechende Aushänge im Eingangsbereich der Gebäude. Bei Fragen zu den Besuchsregeln helfen die Mitarbeiter gern weiter.

 

Besuch im Straßenverkehrsamt nur nach Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Straßenverkehrsamt in Calau ist eine vorherige Terminvereinbarung Voraussetzung. Ein Zugang ohne Terminvergabe ist, im Hinblick auf das Einhalten der notwendigen Abstandsregeln im Wartebereich, nicht möglich.

 

Als neuen Service bietet der Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes Terminvergaben ab sofort auch online an. Den Link zu der Terminverwaltung und weitere Informationen finden Bürger unter www.osl-online.de, Menüpfad „Leben&Wohnen“ – „Auto, Verkehr & Landesschifffahrt“ – „KFZ-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“.

 

Bürger, die zum vereinbarten Termin erscheinen, werden gebeten, vom Parkplatz aus kommend den Nebeneingang zu nutzen und anschließend die Klingel zu betätigen.

 

Zusätzlich zur persönlichen Abwicklung ist es weiterhin möglich, Zulassungsvorgänge kontaktfrei zu erledigen. Dies wurde bislang sehr gut angenommen und wird auch weiterhin empfohlen.

 

So haben Bürger nach wie vor die Möglichkeit, Unterlagen per Post einzureichen. Die Adresse lautet: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 100064, 01956 Senftenberg.

 

Neben der Erledigung von Zulassungsvorgängen auf postalischem Weg können die Unterlagen auch im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten eingeworfen werden. Dies ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 13-17:30 Uhr möglich.

 

Welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden, finden Bürger ebenfalls unter www.osl-online.de.

 

Die Vorgänge werden anschließend durch die Mitarbeiter bearbeitet und nach Erledigung mit einem entsprechenden Gebührenbescheid an den Antragsteller versandt. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

 

 

 

Kreisverwaltung OSL öffnet für den Bürgerverkehr / Bürger werden gebeten, möglichst Termine zu vereinbaren / Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt Plicht

(25. 05. 2020)

Die Standorte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz öffnen beginnend ab dieser Woche und im Rahmen der bekannten Sprechtage wieder für den persönlichen Bürgerverkehr. Bürger werden gebeten, zuvor möglichst einen Termin zu vereinbaren und auch die weiteren Regeln zu beachten. Für das Straßenverkehrsamt in Calau ist eine feste Terminvereinbarung hingegen Voraussetzung für einen persönlichen Besuch, denn dieses bleibt bis auf weiteres für den regulären Bürgerverkehr geschlossen.

 

Davon unberührt gilt auch weiterhin: Viele Anliegen sollten möglichst weiterhin ohne direkten Kontakt auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg geklärt werden.

 

Hausregeln beachten

Terminabsprachen sind mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Sachbearbeiter oder dem Bürgerbüro (Tel. 03573 870-1350) möglich.

 

Der Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes bietet Terminvergaben zusätzlich ab sofort auch online über www.osl-online.de an.

 

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insofern keine gesundheitlichen Beschwerden dem entgegenstehen. Auch Kinder bis sechs Jahre sind hiervon ausgenommen.

 

Zusätzlich sind die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Hust- und Niesetikette, zu beachten.

 

Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher notiert. Diese Daten werden datenschutzgerecht aufbewahrt, bei Bedarf an das Gesundheitsamt übermittelt und nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet.

 

Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zu den Gebäuden untersagt.

 

 

Über die Regeln informieren entsprechende Aushänge im Eingangsbereich der Gebäude. Bei Fragen zu den Besuchsregeln helfen die Mitarbeiter gern weiter.

 

Besuch im Straßenverkehrsamt nur nach Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Straßenverkehrsamt in Calau ist eine vorherige Terminvereinbarung Voraussetzung. Ein Zugang ohne Terminvergabe ist, im Hinblick auf das Einhalten der notwendigen Abstandsregeln im Wartebereich, nicht möglich.

 

Als neuen Service bietet der Bereich KFZ-Zulassung des Straßenverkehrsamtes Terminvergaben ab sofort auch online an. Den Link zu der Terminverwaltung und weitere Informationen finden Bürger unter www.osl-online.de, Menüpfad „Leben&Wohnen“ – „Auto, Verkehr & Landesschifffahrt“ – „KFZ-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“.

 

Bürger, die zum vereinbarten Termin erscheinen, werden gebeten, vom Parkplatz aus kommend den Nebeneingang zu nutzen und anschließend die Klingel zu betätigen.

 

Zusätzlich zur persönlichen Abwicklung ist es weiterhin möglich, Zulassungsvorgänge kontaktfrei zu erledigen. Dies wurde bislang sehr gut angenommen und wird auch weiterhin empfohlen.

 

So haben Bürger nach wie vor die Möglichkeit, Unterlagen per Post einzureichen. Die Adresse lautet: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 100064, 01956 Senftenberg.

 

Neben der Erledigung von Zulassungsvorgängen auf postalischem Weg können die Unterlagen auch im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten eingeworfen werden. Dies ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 13-17:30 Uhr möglich.

 

Welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden, finden Bürger ebenfalls unter www.osl-online.de.

 

Die Vorgänge werden anschließend durch die Mitarbeiter bearbeitet und nach Erledigung mit einem entsprechenden Gebührenbescheid an den Antragsteller versandt. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

 

 

 

Spreewald-Besuch: Ministerin Nonnemacher im Gespräch über Hygiene-Konzepte und Folgen der Corona-Eindämmungen

(25. 05. 2020)

Bei einem Besuch im Spreewald hat Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher Reha-Zentrum und Therme in Burg besucht und mit Verantwortlichen über die Umsetzung der Hygiene-Maßnahmen und die Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen gesprochen. „Ich bin beeindruckt von der Bereitschaft und dem Einfallsreichtum, mit denen Hygiene-Konzepte vor Ort erarbeitet und umgesetzt werden. Ich verstehe, dass ein Kurort wie Burg dringend auf die Wiedereröffnung der Therme wartet“, so Nonnemacher.

 

Burg zeigte sich als moderner Gesundheits- und Kurort in der einzigartigen Landschaft des Spreewalds. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher besuchte das Mediclin Reha-Zentrum, das sich mit seinen Fachkliniken für Innere Medizin, Orthopädie und Neurologie zum Therapie-Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt hat. Im Anschluss besuchte sie die, wegen der Pandemie geschlossene, Spreewaldtherme – zentrale Attraktion für die Region. In einer Gesprächsrunde, unter anderen mit dem Landrat von Spree-Neiße Harald Altekrüger und Burgs Amtsdirektor Tobias Hentschel, konnte Nonnemacher die mehrfach dringend geforderte Öffnung der Therme in Aussicht stellen:

 

„Ich bin froh, dass wir angesichts der weiter positiven Entwicklung Schritt für Schritt die Einschränkungen lockern können. Eine wichtige Stufe ist dabei die Öffnung der Hallenbäder und Thermen ab dem 13. Juni. Allerdings geht das nur bei unbedingter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Mir ist sehr bewusst, wie hart die letzten Wochen für viele Menschen waren und wie schwer die Eindämmungen gerade Orte getroffen haben, die wie Burg auf Touristen und Tagesgäste angewiesen sind. Dennoch: mit jeder weiteren Lockerung steigt das Infektionsrisiko wieder und wir werden das Geschehen sehr genau beobachten, um gegebenenfalls schnell handeln zu können. Darum habe ich mich sehr gefreut, in Burg so engagierte Menschen zu treffen, die beides im Blick haben: die Zukunft ihres Kur- und Gesundheitsortes und die Eindämmung des Virus“, so Nonnemacher.

 

Zu den notwendigen Hygienemaßnahmen für Hallenbäder einschließlich Thermen und Thermalbäder gehören die Begrenzung der Personenzahl und Konzepte für die Umkleiden und Gemeinschaftsduschen plus Erhöhung der Luftaustauschraten. Auch Trockensaunen ab mindestens 80 °C Grad und ohne Aufgüsse können ab 13. Juni wieder starten; andere Saunen (Dampfsaunen) müssen geschlossen bleiben.

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049

 

[Pressemitteilung MSGIV]

Kitabetreuung: OSL geht eigenen Weg / Betreuung soll ab der kommenden Woche für möglichst viele Kinder ermöglicht werden

(20. 05. 2020)

Kitakinder in Brandenburg haben ab dem 25. Mai einen Anspruch darauf, an mindestens einem Tag in der Woche für vier Stunden betreut zu werden – insofern die Kitas, die sich gleichzeitig mit Hygiene- und eingeschränkten Gruppengrößenvorgaben konfrontiert sehen, Kapazitäten haben. Vorrangig sollen hierbei Vorschüler berücksichtigt werden. Dies sieht das Land Brandenburg in seiner am Mittwoch (20. Mai) veröffentlichten angepassten Eindämmungsverordnung vor.

 

Die betroffenen Akteure in OSL - über Eltern und Kitas bis hin zu Kommunen und der Kreisverwaltung - sehen diese Lösung als nicht praktikabel an. Angesichts des steigenden Drucks auf berufstätige Eltern und des kreisweit sehr niedrigen Infektionsgeschehens machen die Kommunen und der Landkreis von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, vor Ort abweichende Regelungen zu treffen. Am Mittwoch (20. Mai) verständigten sich Vertreter der Städte, Ämter und Gemeinden im Rahmen einer kurzfristig durch die Kreisverwaltung anberaumten Beratung auf einen eigenen OSL-Weg.

 

OSL trifft abweichende Regelung

Dieser sieht vor, bereits ab der kommenden Woche möglichst vielen Kindern an fünf Tagen in der Woche den Zugang zur Kita zu gewähren. Möglich wird dies, indem die Kitas die in der Eindämmungsverordnung des Landes festgeschriebenen geltenden Orientierungsangaben für Gruppengrößen - in der Kita bis zu 10 und in der Krippe bis zu 6 Kinder - überschreiten dürfen. Die neue Grenze bilden die in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegten Gruppengrößen. Diese sehen maximal 18 Kinder in einem Raum im Alter über drei Jahren und bis zu 10 Kinder im Raum im Alter unter drei Jahren vor. Ein „Auffüllen“ der bereits bestehenden Gruppen der Notfallbetreuung ist möglich.

 

Eltern die ihr Kind in die Kita bringen wollen werden gebeten, einen formlosen Antrag auf Betreuung zu stellen und diesen in der Kita bzw. Standortkommune abzugeben. Darin enthalten sein sollten kurze Angaben zum Kind (Name), den Eltern (Namen) und dem benötigten Betreuungsumfang (Stunden pro Tag) sowie –grund (bspw. Berufstätigkeit). Die Kommunen vor Ort setzen sich für das weitere Verfahren mit den Trägern ins Benehmen.

 

Auch im Hinblick auf die Aufnahme der Kinder verständigten sich Landkreis und Kommunen auf ein einheitliches Vorgehen. So sollen zunächst Kinder berufstätiger Eltern sowie Vorschulkinder berücksichtigt werden. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dabei keine Rolle. Erst im Anschluss können, insofern noch Plätze vorhanden, weitere Kinder aufgenommen werden.  

 

Für Kinder, die bereits die Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben, bleibt der Anspruch im Rahmen des bisherigen Betreuungsumfanges wie bislang bestehen. Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. 

 

Für Tagesmuttis und -Vatis in Brandenburg gelten derweil abweichende Regelungen. Sie dürfen ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen.

 

Aufnahmekapazitäten bleiben dennoch begrenzt

Trotz der neuen Regelung werden in OSL jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden können. Die Aufnahmekapazität der Einrichtungen bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß beschränkt. Das Land gibt den Kitas als Voraussetzung für den Betrieb vor, dass die Kinder innerhalb einer festen Gruppe betreut werden und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg in Zusammenhang mit dem Corona-Virus“ eingehalten werden. Unter anderem gilt: Kinder sollen durch feste Bezugspersonen in festen Räumen betreut werden. Kontakte zwischen den Gruppen sollten möglichst vermieden werden, auch in den Außenanlagen.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass auch in OSL in vereinzelten Einrichtungen Erzieher, die beispielsweise Risikogruppen angehören, nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.

 

Regelung vom Gesundheitsamt mitgetragen

„Immer mehr Eltern gehen auch in OSL nach beruflichen Einschränkungen nun wieder regulär ihrer Arbeit nach und haben daher eine berechtigte Erwartungshaltung auf eine Kitabetreuung. Hinzu kommt das wachsende Unverständnis für die Einschränkungen, denn in OSL verzeichnen wir glücklicherweise nur sehr wenig Fallzahlen im Hinblick auf COVID-19“, macht Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis OSL, deutlich.

 

„Mit dem heute abgestimmten einheitlichen Fahrplan für OSL wollen Landkreis und Kommunen möglichst viele Eltern entlasten, indem wir die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Wenn auch, aufgrund der Vorgaben des Landes, sehr kurzfristig. Die Entscheidung ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt und wird entsprechend mitgetragen.“

 

Verständnis bei offenen Fragen

Die Träger und Tagespflegestellen wurden heute durch das Jugendamt des Landkreises per E-Mail über die Ergebnisse der Beratung mit den Kommunen und den einhergehenden Fahrplan für OSL informiert. Parallel liegt ein Schreiben auch den Kommunen vor. Die späte Bekanntgabe des Landes zu den konkreten Inhalten der geänderten Eindämmungsverordnung, der morgige Feiertag und das für viele bevorstehende lange Wochenende erschweren eine vollumfängliche Kommunikation in Richtung der Eltern und Kitas über die Regelungen im Hinblick auf die Kitabetreuung in OSL.

 

 „Es wird offene Fragen geben und auch weiterer Abstimmungen oder Einzelfallentscheidungen bedürfen. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Wochenbeginn der Einstieg in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufgrund der erschwerten Bedingungen und der freien Tage nicht gleich reibungslos klappt. Wir freuen uns jedoch, dass es gelungen ist, eine einheitliche Regelung zu finden, die ganz im Sinne der Eltern getroffen wurde“, ergänzt er.

 

Eine offene Frage, die auch Eltern in OSL umtreibt, ist die der Elternbeiträge. Hierzu hat das Land entsprechende Regelungen angekündigt. Die Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona liegt bislang jedoch nur im Entwurf vor.

 

Auch, wann die Kitas in den sogenannten Regelbetrieb zurückkehren können, in dem die Rechtsansprüche aller Kinder erfüllt werden können, bleibt offen. Der Fahrplan hierzu wird seitens des Landes vorgegeben.  

 

[PM Kitabetreuung_OSL geht eigenen Weg]

Neue Eindämmungsverordnung – Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb an Kitas

(19. 05. 2020)

Ab dem 25. Mai 2020 werden die Voraussetzungen geschaffen, um weitere Schritte zur Öffnung des Betriebs in der Kindertagesbetreuung zu gehen. Dazu wird die Eindämmungsverordnung geändert, um den Weg für einen eingeschränkten Regelbetrieb zu bereiten. Bei der Öffnung der Kindertagesstätten wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben.  Die derzeitige Auslastung der Kitas liegt durchschnittlich bei 34 Prozent.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, ob sie den eingeschränkten Regelbetrieb im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten aufnehmen wollen. Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, haben weiterhin den gleichen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Dazu wird für weitere Kinder ein eingeschränkter Rechtsanspruch geschaffen. Vorrangig sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können aber auch andere Prioritäten setzten. Außerdem dürfen alle Tagespflegepersonen im Land Brandenburg wieder im vollen Umfang ihre Tätigkeit aufnehmen und auch Kinder betreuen, die keinen Notfallbetreuungsanspruch haben.

 

Jugendministerin Britta Ernst: „Diese Änderungen bieten die größtmögliche Flexibilität zur Berücksichtigung der regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Von Landkreis zu Landkreis, von Einrichtung zu Einrichtung existieren unterschiedliche strukturelle, personelle und räumliche Voraussetzungen, denen durch die örtliche Entscheidungskompetenz Rechnung getragen werden kann. Ziel ist es vielen Kindern wieder die Teilnahme an der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Sie sollen wieder Sozialkontakte zu Gleichaltrigen bekommen. Zugleich dient die eingeschränkte Regelbetreuung dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen. Für viele Familien stellen die Beschränkungen der Kindertagesbetreuung eine sehr große organisatorische Herausforderung dar. Bei allen Schritten zur Öffnung des Kitabetriebes ist jedoch immer die infektionsschutzrechtliche Lage zu beachten.“

 

In der Eindämmungsverordnung ist ein Mindestrechtsanspruch für Kinder, die angenommen werden, mit vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche in die Kita aufgeführt. Das kann je nach Kapazität ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg in Zusammenhang mit dem Corona-Virus eingehalten werden. Zu Unterstützung dieser kommunalen Entscheidungen bietet das Land in der Eindämmungsverordnung Orientierungswerte für Gruppengrößen, die je nach Lage vor Ort über oder unterschritten werden können. Wichtig ist, dass es bei einer Gruppe pro Raum bleibt.

 

Hintergrund zur neuen Eindämmungsverordnung:

 

Von Regelbetrieb kann erst gesprochen werden, wenn keine Infektionsschutzmaßnahmen mehr beachtet werden müssen. Es sollte klar unterschieden werden:

 

  • Notfallbetreuung: nur Kinder, wenn beide Eltern in einem kritischen Infrastrukturbereich tätig sind und keine häusliche Betreuung möglich ist;
  • erweitere Notfallbetreuung ab Ende April in Brandenburg: nur Kinder, wenn ein Elternteil in einem kritischen Infrastrukturbereich tätig ist, Kinder von Alleinerziehenden (gilt aktuell in Brandenburg); 
  • eingeschränkter Regelbetrieb: erweiterter Notfallbetreuung + andere Kinder; aber es gelten weiter Einschränkungen bei der Erfüllung der Ansprüche der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII + KitaG wegen des notwendigen Infektionsschutzes (Einstieg ab dem 25. Mai für Brandenburg);
  • Regelbetrieb: alle Rechtsansprüche aller Kinder können erfüllt werden.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport)

Anpassungen der Eindämmungs- und der Quarantäne-Verordnung: Weitere Entlastungen für Familien und Pendler

(19. 05. 2020)

Ab dem 25. Mai 2020 können wieder mehr Kinder in Brandenburgs Krippen und Kitas gehen. Dafür hat das Kabinett heute die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus geändert und eine sogenannte eingeschränkte Regelbetreuung für die Kitas beschlossen. Für kommende Woche ist eine erneute Aktualisierung der Verordnung geplant. Vorgesehen sind dabei weitere Erleichterungen zum Beispiel für Fitnessstudios und Freibäder. Die ursprünglich bis zum 5. Juni geltende Quarantäne-Verordnung für nach Brandenburg einreisende Personen wird bereits zum morgigen 20. Mai deutlich gelockert. Das gaben heute Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sowie Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst im Anschluss an die Kabinettssitzung bekannt.

 

 

 

Woidke: „Die Erleichterungen im Kitabereich sind für viele Kinder und ihre Eltern von großer Bedeutung. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt bereits jetzt gehen können. Die weiterhin relativ positive Entwicklung ermöglicht das. Das gilt auch für weitere wichtige Entscheidungen, zu denen bereits jetzt Konsens besteht und die wir nächste Woche beschließen wollen. Wir geben das bereits heute bekannt, damit sich die Betroffenen rechtzeitig darauf einstellen und planen können“.

 

Nonnemacher: „Die Zahl der Neuinfektionen ist dank der Eindämmungsmaßnahmen und des disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger auf einem niedrigen Niveau. Das erlaubt es uns, die Einschränkungen Schritt für Schritt zu lockern. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin genau beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen. Für Kindertageseinrichtungen haben wir einen eigenen Hygieneplan erstellt, um Kinder, Eltern und Beschäftigte so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Er ist die Grundlage für den Übergang in den eingeschränkten Kita-Regelbetrieb und muss von den Einrichtungen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Klar ist aber: Mit jeder weiteren Lockerung steigt das Infektionsrisiko. Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht überstanden. Wir beobachten das Infektionsgeschehen sehr engmaschig, um bei wieder steigenden Corona-Zahlen und neuen Infektionsherden frühzeitig und zielgerichtet reagieren zu können.“

 

Für alle Erleichterungen gilt grundsätzlich die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Weiterer Fahrplan für Lockerungen (Stand heute)

 

Für Donnerstag, 28. Mai:

 

  • Öffnung von Fitness-Studios bei Personenbegrenzung (Distanzgebot) und Stoßlüftung inklusive der Duschen
  • Öffnung der Freibäder unter der mit einem jeweiligen Konzept der Begrenzung der Personenanzahl in Abhängigkeit der Beckengröße und Liegeflächen
  • Erlaubnis von Indoor-Sport mit Sportarten ohne engen Körperkontakt mit Personennutzungskonzept (Anzahl der Personen, Duschnutzung, Lüftung bzw. Erhöhung der Luftaustauschraten, Distanzgebot)
  • Erweiterung des bereits möglichen Outdoor-Sports für Vereine mit der künftig möglichen Nutzung der Umkleideräume und Duschen

 

Für Samstag, 13. Juni:

 

  • Öffnung von Indoor-Bädern einschließlich Thermen/Thermalbädern, darunter auch Tropical Island, mit Begrenzung der Personenzahl und Konzept für die Umkleiden und Gemeinschaftsduschen plus Erhöhung der Luftaustauschraten
  • Trockensaunen ab mindestens 80 °C Grad und ohne Aufgüsse können ab 13. Juni starten; andere Saunen wie Dampfsaunen müssen geschlossen bleiben

 

Weiterer Fahrplan für die Kinderbetreuung

 

Bei der weiteren Öffnung der Kindertagesstätten wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 25. Mai ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben.  Die derzeitige Auslastung der Kitas liegt durchschnittlich bei 34 Prozent. Sie soll aber kontinuierlich erhöht werden, um trotz der angespannten Lage in der Pandemie so vielen Kindern und Eltern wie möglich ein Stück Normalität zurückzugeben.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wie weit sie die eingeschränkte Regelbetreuung im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten aufnehmen können. Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, behalten ihren Anspruch. Zusätzlich wird für weitere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Vorrangig sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen. Außerdem dürfen alle Tagespflegepersonen wieder im vollen Umfang ihre Tätigkeit ausüben und auch Kinder betreuen, die keinen Notfallbetreuungsanspruch haben.

 

Der neue Mindestrechtsanspruch für Kinder, die angenommen werden, gilt für vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche. Das kann je nach Kapazität ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können. Zur Unterstützung dieser kommunalen Entscheidungen bietet das Land in der Eindämmungsverordnung Orientierungswerte für Gruppengrößen, die je nach Lage vor Ort über- oder unterschritten werden können. Wichtig ist, dass es bei einer Gruppe pro Raum bleibt.

 

Ernst: „Unser Ziel ist, so vielen Kindern wie möglich wieder die Teilnahme an der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und damit zahlreiche Familien im Land zu entlasten. Die neue Eindämmungsverordnung bietet einen großen Gestaltungsspielraum für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung einer eingeschränkten Regelbetreuung, da die Situation vor Ort entscheidend ist. Zugleich erhöhen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wieder. Für viele Familien stellen die Maßnahmen gegen das Virus eine riesige organisatorische Herausforderung dar, weil insbesondere ihr Alltag auf den Kopf gestellt wird. Ihnen wollen wir helfen.“

 

Anpassung der Quarantäne-Verordnung

 

Mit der Änderung der Quarantäne-Verordnung entfällt ab morgen die bisher obligatorische 14-tägige häusliche Isolation für Reisende, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien mit Nordirland nach Brandenburg einreisen. Auch die anderen Bundesländer ändern ihre Verordnungen derzeit entsprechend. Dies ist mit der Bundesregierung abgestimmt. Bisher gilt die Quarantänevorgabe bei einer nicht beruflich oder medizinisch notwendigen Einreise, um das Ansteckungsrisiko zu mindern. Auch Besuche von Dritten sind während der Zeit untersagt. Dieser Pflicht unterliegen ab morgen nur noch Personen, die nicht aus der EU beziehungsweise den fünf genannten Staaten nach Brandenburg einreisen. Für die Betreffenden gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

Brückentag in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz / Straßenverkehrsamt geschlossen

(15. 05. 2020)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und die dazugehörigen Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, am Tag nach Himmelfahrt (Freitag, 22. Mai 2020) geschlossen sind. Auch die Volkshochschule und Musikschule sind an diesem Tag nicht erreichbar.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle drei Standorte – Senftenberg, Lübbenau/Spreewald und Lehde – sind für Besucherinnen und Besucher sowohl an Himmelfahrt als auch am darauffolgenden Freitag wie gewohnt geöffnet.

Foto zu Meldung: Brückentag in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz / Straßenverkehrsamt geschlossen

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung

(13. 05. 2020)

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 26.09.2019

 

 

In Lübbenau/Spreewald, Ortsteil Schönfeld ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 26.09.2019 amtlich festgestellt worden. Daraufhin wurde in Lübbenau/Spreewald, Ortsteil Schönfeld nach § 10 der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk festgelegt. Dieser bezog den Ortsteil Lichtenau mit ein. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in der abgebildeten Karte, die Bestandteil dieser Verfügung war, eingezeichnet.

 

Da die gemäß §11 Abs.1 Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) geforderten Nachuntersuchungen aller im Sperrbezirk befindlicher Bienenvölker negativ verlief, wird Folgendes verfügt:

 

  1. Die am 27.09.2019 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung des oben erläuterten Sperrbezirkes in dem die Amerikanische Faulbrut am 26.09.2019 amtlich festgestellt wurde, wird hiermit aufgehoben.
  2. Die Aufhebung gilt auch für die Auflagen, die im Zuge der Bekämpfung und Eindämmung der AFB in o.g. Sperrbezirk einzuhalten waren.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 11, Abs. 1, Nr. 1; 12, Abs. 2, Nr. 3
  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG),

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

 

Hochachtungsvoll

 

Jörg Wachtel

Amtsleiter

[Allgemeinverfügung zur Aufhebung der AV Sperrbezirk]

Foto zu Meldung: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: Weitere Öffnung von Schulen und Kitas bis zu den Sommerferien

(12. 05. 2020)

Allen Schülerinnen und Schülern in Brandenburg wird vor den Sommerferien, die am 24. Juni starten, der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht.  Bereits seit 27. April findet für mehrere Klassenstufen Unterricht statt. Die schriftlichen Abiturprüfungen konnten erfolgreich durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen alle Kinder, die bisher nicht an der am 18. März gestarteten Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten teilnehmen konnten, ab Ende Mai zumindest einmal wöchentlich in die Kitas gehen können. Dabei sollen Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung besondere Beachtung finden.

 

Dieser heute von Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst im Kabinett vorgeschlagene konkretisierte Fahrplan wirkt ab 25. Mai. Er basiert auf den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz sowie der Jugendminister- und Familienministerkonferenz.

 

Britta Ernst: „Gerne würde ich sofort alle Krippen, Kitas, Horte und Schulen öffnen. Das ist aber leider aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemie nicht möglich. Deshalb können wir leider nur schrittweise vorgehen. Die meisten anderen Länder gehen ebenfalls diesen Weg. Für viele Familien stellt die gegenwärtige Situation eine große Herausforderung dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist oftmals schwierig. Den Kindern und Jugendlichen fehlen ihr soziales Umfeld außerhalb der Familie und damit Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Zwar ist zurzeit noch nicht absehbar, wann in den Kitas und Schulen ein Normalbetrieb wieder stattfinden kann, aber es soll weitere Lockerungen geben. Aktuell hat Brandenburg mit mehr als 30 Prozent bewilligter Notfallbetreuung an Kitas bundesweit bereits eine sehr hohe Quote.

 

Jetzt geht es darum, ergänzend mit dem Einstieg in den eingeschränkten Krippen-und Kita-Regelbetrieb ab Ende Mai zu beginnen. Außerdem sind 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler bereits wieder in der Schule. Es sollen aber auch alle anderen Kinder vor den Sommerferien zumindest zeitweise noch einmal in die Schule gehen.  Dabei müssen wir das Infektionsgeschehen weiter im Blick haben. Um unsere Planungen auf ein breites Fundament zu stellen, haben wir – wie angekündigt – die Fachgremien miteinbezogen.“

 

Mit den Mitgliedern des Landesschulbeirats wurden Varianten für die Organisation des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen beraten, die ab dem 25. Mai 2020 ebenfalls wieder tageweise in die Schule gehen sollen. Ebenso wurden die Möglichkeiten einer weiteren Öffnung der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege mit dem Kita-Expertenrat und den Landkreisen und kreisfreien Städten erörtert. Den Wünschen der Kinder und Eltern stehen die eingeschränkten Platz- und Personalkapazitäten in Schule und Kita gegenüber, die sich aus den notwendigen Hygieneregeln ergeben.

 

Aktueller Stand:

 

Brandenburg hat sehr früh – schon seit dem 27. April – erhebliche Lockerungen für den Besuch von Kitas und Schulen auf den Weg gebracht.

 

Die Notfallbetreuung wurde für alle Eltern aus systemrelevanten Berufen und alle Alleinerziehenden bereits ausgeweitet, die keine alternative Betreuung für ihre Kinder haben. Eine Betreuung erfolgt ebenfalls aus Gründen des Kindeswohls. Die Kita-Betreuungsquote ist in Brandenburg von 7 Prozent seit Beginn der Notfallbetreuung auf 33 Prozent gestiegen. Sie gehört damit zur höchsten aller Bundesländer.

 

Viele Schülerinnen und Schüler gehen inzwischen wieder zur Schule: die 6. und 9. Klassen, die 10. Abschlussklassen, die 11. Klassen an Gymnasien sowie die 12. Klassen an Gesamtschulen. Für die Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht gut erreicht wurden, werden pädagogische Angebote gemacht. Mit diesen schon umgesetzten Maßnahmen für Kitas und Schulen hat Brandenburg den Empfehlungen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vorgegriffen und Kindern und Jugendlichen bereits wieder ermöglicht, Zugang zu Bildung zu haben und die Familien somit entlastet.

 

Aktualisierter Fahrplan:

 

Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen

 

Grundschulen

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 1 bis 4 wieder zur Schule gehen.

Modell A (Regelmodell):

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können.
  • Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.

 

Modell B:

Das Modell kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann.

  • In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag.
  • Je Jahrgangsstufe möglichst 3 Schulwochenstunden pro Präsenztag.

 

Weiterführende Schulen

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien sowie die 7. und 8. Jahrgänge wieder zur Schule gehen.

Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet. Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.

 

An Grund- und weiterführenden Schulen gilt:

 

Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab.

Die pädagogischen Angebote an den Grundschulen und der Sekundarstufe I werden fortgeführt

  • für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u.a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder
  • die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder
  • im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.

 

Fortführung der Notfallbetreuung und Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kita

 

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat in ihrem Beschluss zur aktuellen Corona-Pandemie vier Phasen für die Kindertagesbetreuung beschrieben. Brandenburg befindet sich aktuell in der zweiten Phase, d.h. der erweiterten Notfallbetreuung. Als dritte Phase wird der eingeschränkte Regelbetrieb genannt, an dem aus Gründen der beschränkten Platzkapazitäten noch nicht alle Kinder in vollem zeitlichen Umfang wieder teilnehmen können.   

 

Eckpunkte für den Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab Ende Mai:

 

  • Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren.
  • Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut, d.h. grundsätzlich täglich und im bisherigen Umfang. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, weiter dort benötigt werden. Auch Alleinerziehende werden weiterhin bei der Notfallbetreuung besonders berücksichtigt.
  • Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden.
  • Für die Planung dieser Betreuung in festen Gruppen wird in Abstimmung mit der Einrichtung mit den Eltern ein Tag in der Woche verbindlich festgelegt. 
  • Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.
  • Für die Kindertagespflegestellen beginnt der volle Regelbetrieb. Alle Kinder können wiederaufgenommen werden.
  • Die vorgenannten Regelungen für den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb sollen auch für die Ferienzeit bis Anfang August 2020 gelten.

 

Die konkreten Kriterien für die Aufnahme weiterer Kinder werden im Dialog mit den Expertinnen und Experten und den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. Um die Platzkapazitäten für den eingeschränkten Regelbetrieb für den Zeitraum weiter auszuweiten, können weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Die möglichen Maßnahmen reichen von der Suche nach zusätzlichen Räumen in Bürger- und Gemeindehäusern über die Gewinnung zusätzlichen Personals bis hin zu Modellen des Teilens von Kita-Plätzen. Das MBJS wird ein Modellprojekt zum Einsatz von pädagogischen Online-Angeboten für Kitas durch Erzieherinnen und Erzieher, die im Homeoffice sind, in Abstimmung mit den Trägern auf den Weg bringen.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg)

Weiterhin Besucherstopp im Klinikum Niederlausitz

(12. 05. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. An den Standorten Lauchhammer und Senftenberg des Klinikums Niederlausitz gilt weiterhin ein genereller Besucherstopp zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Zum Schutz der Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält das Klinikum Niederlausitz zunächst weiter an dem Besuchsstopp fest. Diese Regelung wurde bewusst getroffen. Nachdem der Fokus für einige Wochen auf der Versorgung von hochinfektiösen und schwerkranken Patienten lag, werden die Kapazitäten vermehrt auf die Patienten gerichtet, die gewartet haben und dringend stationär versorgt werden müssen. „Um auch diese Patientengruppe und natürlich weiterhin die Mitarbeiter zu schützen, sehen wir uns schweren Herzens gezwungen, den Besuchsstopp bis auf Ausnahmefälle aufrecht zu erhalten. Dass das weiterhin eine Belastung für Patienten, Angehörige aber auch Mitarbeiter ist, ist uns bewusst. Gleichzeitig ist unsere oberste Prämisse, dass kranke und gefährdete Patienten im Klinikum auch in diesen Zeiten sicher versorgt werden können. Unser aller Dank gilt daher dem Verständnis der Betroffenen für diese Maßnahme“, sagt Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Nur im Einzelfall werden Ausnahmen von diesem Besuchsverbot gemacht: Lebensbedrohlich Erkrankte dürfen von einem Angehörigen besucht sowie Schwangere zur Geburt von einer Person begleitet werden. Bei jedem Betreten der Kliniken ist ein Mundschutz zu tragen sowie eine gründliche Händedesinfektion durchzuführen.

 

Die medizinische Versorgung im Klinikum Niederlausitz steht bei allen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Vordergrund. Über den Sichtungspunkt in Senftenberg sowie den Notaufnahmen in Lauchhammer und Senftenberg ist die Versorgung von Schlaganfall-, Herzinfarkt- oder zum Beispiel Traumapatienten sowie die Behandlung anderer akuter Erkrankungen nach wie vor sichergestellt.

[Pressemitteilung Klinikum Niederlausitz]

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

(09. 05. 2020)

Spielplätze werden geöffnet, Erleichterungen für Gastronomie und Tourismus - Kontaktbeschränkungen gelockert

In Brandenburg werden die Corona-Beschränkungen weiter schrittweise gelockert. Die Landesregierung hat dafür heute die neue Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, das die Lungenerkrankung COVID-19 auslöst, beschlossen. So sind ab Samstag (09.05.) Spielplätze wieder offen und mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.

 

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss werden Vereinbarungen auf Landesebene rechtlich umgesetzt, die am Mittwoch im Grundsatz zwischen Bundesregierung und Ländern vereinbart wurden. Den Rahmen für die heute beschlossene neue Rechtsverordnung hatten Ministerpräsident Dietmar Woidke, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher bereits am Mittwochabend mitgeteilt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurden Veränderungen bereits am Dienstagabend und erneut heute besprochen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Diese direkte Kommunikation und gute Abstimmung auf allen Ebenen ist entscheidend, um gemeinsam bei der Bekämpfung des Coronavirus voranzukommen. Heute gibt es gute Nachrichten: Die Verbreitung des Virus konnte abgeschwächt werden, im Land Brandenburg sogar stärker als in manch anderen Bundesländern. Aber: Wir sind noch längst nicht durch. Die Situation erlaubt es uns dennoch, einige Beschränkungen in einer genauen zeitlichen Abfolge aufzuheben. Das freut mich. So ist es ab morgen möglich, sich auch mit einer anderen Familie zu treffen und auch Spielplätze wieder zu nutzen. Wichtige körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt, und für Tourismus und Gastronomie gibt es eine klare Perspektive. Aber weiter gilt: Abstand halten. Wenn wir das Virus nicht mehr ernst nehmen, wird es ernst. Das müssen wir gemeinsam verhindern.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Wir haben in den vergangenen Wochen in Brandenburg viel geschafft. Wir haben die Welle gebremst und das ist ein Erfolg, den wir gemeinsam erreicht haben. Jetzt geht es darum, das normale Leben wiederherzustellen, berufliche Existenzen zu sichern und die Freiheiten zu schaffen, die unsere Verfassung verspricht. Wir dürfen uns aber von den erfreulich geringen Infektionszahlen nicht blenden lassen. Wir befinden uns weiter inmitten einer Pandemie. Deshalb wägen wir genau ab, was heute schon geht und was erst später gehen kann. Raus aus dem Lockdown ist weit schwieriger als rein in den Lockdown. Es bleibt unsere Aufgabe, unser Land und unsere Bevölkerung vor Schaden zu schützen. Und mit jedem Schritt in Richtung Normalität wächst jetzt die Verantwortung eines jeden einzelnen. Jeder hat es selbst in der Hand, seinen Teil dazu beizutragen, dass wir den Weg der Lockerungen weiter beschreiten können. Aber ich habe großes Vertrauen in die Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Coronavirus sind erfolgreich. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist auch Dank des disziplinierten Verhaltens der Brandenburgerinnen und Brandenburger deutlich zurückgegangen. Das ermöglicht es uns, die Corona-Maßnahmen weiter zu lockern. Wir sehen auch, dass die drastischen Kontaktbeschränkungen viele Menschen sehr belasten. Immer mehr Menschen, besonders Ältere, Kinder und Singles leiden unter Einsamkeit und vermissen die sozialen Kontakte mit Freunden und Verwandten. Mit der neuen Eindämmungsverordnung erleichtern wir Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Aber mehr soziale Kontakte bedeuten auch ein größeres Infektionsrisiko. Alle müssen deshalb sehr verantwortungsvoll mit diesen neuen Lockerungen umgehen. So sollten Besuche der Einrichtung angekündigt werden. Es gilt, besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen vor schweren Krankheitsverläufen weiter zu schützen.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Brandenburg hat sehr früh – schon seit dem 27. April – erhebliche Lockerungen für den Besuch von Kitas und Schulen auf den Weg gebracht. Die Kita-Betreuungsquote liegt in Brandenburg derzeit bei durchschnittlich 26 Prozent und damit höher als in anderen Bundesländern. Mit der neuen Eindämmungsverordnung werden weitere Schritte möglich. Gemäß den Beschlüssen von Jugendminister- und Kultusministerkonferenz soll bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen, jedes Schulkind und jeder Jugendliche soll wieder in die Schule gehen – zumindest tageweise. Dazu werden wir mit den Fachgremien aus dem Schul- und Kitabereich Anfang der Woche beraten und dann ein entsprechendes Konzept vorlegen.“

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Die Tourismusbranche ist von der Corona-Epidemie in besonderer Weise betroffen. Denn die Grundlage von Tourismus ist Mobilität. Daher galt es gründlich abzuwägen zwischen den epidemiologischen Risiken bei einer schrittweisen Öffnung des Gastgewerbes und den Konsequenzen für die Betriebe bei Nichtöffnung. Ich hoffe sehr, dass wir mit der neuen Verordnung eine erste Perspektive geschaffen haben, die ein Wiedererstarken der Branche ermöglicht. Der Tourismus ist für uns in Brandenburg bislang nicht nur ein äußerst stabiler Wirtschaftsfaktor gewesen. Er hat auch strukturpolitisch viel zu der Entwicklung im ländlichen Raum beigetragen. Manche Einrichtungen wie die Thermen müssen leider noch etwas länger warten. Auch Bereiche wie die Tagungshotellerie müssen sich noch für längere Zeit auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Die schweren Zeiten für unsere Touristiker sind also noch lange nicht überstanden. Deshalb werden wir den intensiven Dialog mit der Branche fortsetzen. Immerhin ergeben sich endlich erste Handlungsspielräume. Die Öffnung der Gastronomie ab 15. Mai und der Beherbergung ab 25. Mai bringt uns allen auch ein großes Stück Lebensqualität zurück.“

 

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Wir haben vor drei Wochen als erstes Bundesland wieder Kultur ermöglicht und Museen und Bibliotheken geöffnet – ich freue mich, dass wir jetzt auch wieder das Musizieren in kleinen Gruppen an Musikschulen ermöglichen können. Aber bis zur vollständigen Öffnung aller Kultureinrichtungen wird es noch dauern. Viele Theater und Orchester haben uns in den vergangenen Wochen um klare Regelungen gebeten, um Planungssicherheit zu haben. Diesem Wunsch sind wir gefolgt: Bis Ende August sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt, bis Ende Juli dürfen in Theater-, Konzert- und Opernsälen keine Veranstaltungen stattfinden. Aber es soll Ausnahmen für kleinere Formate geben, etwa unter freiem Himmel. Dazu werde ich mich in der kommenden Woche eng mit der Kulturszene abstimmen und Vorschläge entwickeln. Zusammen mit unseren Förderprogrammen für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende können wir somit unsere Kultur-Vielfalt wieder ein Stück mehr stabilisieren.“ 

 

Grundsätzlich gilt weiter:

 

Allgemeines Abstandsgebot: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein Minimum reduziert zu halten. Zwischen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.

Allgemeine Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind weiter untersagt. Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden, zum Beispiel Demonstrationen, kann die zuständige kommunale Versammlungsbehörde im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 

Wichtig: Bei allen Maßnahmen und Lockerungen müssen immer die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden!

 

Neuregelungen, die ab Samstag, dem 9. Mai, gelten:

 

Das Betreten öffentlicher Orte ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Das bedeutet: Man darf jetzt wieder öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks auch ohne „triftigen Grund“ betreten. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, wenn die Abstands- und Hygieneregeln dabei eingehalten werden.

Diese Lockerung gilt auch für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich: auch hier können sich jetzt Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts treffen.

Das bedeutet: Jetzt können sich zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben, treffen. Diese Regelung gilt nicht nur für die gleichen beiden Haushalte, sondern man kann sich zu unterschiedlichen Zeiten mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Diese Treffen können in einem der Haushalte oder im Freien stattfinden. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

So kann beispielsweise eine Familie, die zusammen in einem Haushalt lebt, wieder die Großeltern besuchen, die ebenfalls zusammen in einem Haushalt leben. Große Familientreffen und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten sind aber weiter untersagt.

Grundsätzlich gilt also: Verwandtenbesuche – zum Beispiel über Himmelfahrt und Pfingsten - sind eingeschränkt möglich (nur Personen aus maximal zwei Haushalten), Feiern mit vielen Gästen, Freunden und Verwandten nicht.

 

Erleichterungen bei der nachbarschaftlich organisierten Kinderbeaufsichtigung

 

Die Beschränkung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gilt nicht bei begleiteten Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Dies gilt nicht nur für Kitas und Kindertagespflegestellen. Künftig können auch andere Aufsichtspersonen mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum - zum Beispiel auf Spielplätzen oder in Parks gehen. Auch im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung kann jetzt eine Person auch wieder die Kinder von anderen beaufsichtigen.

 

Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet

Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird. Auch öffentliche Plätze und Straßen können im Rahmen von Aktivitäten der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen von nachbarschaftlich organisierter Kinderbetreuung wieder betreten und genutzt werden.

 

Erlaubt sind mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern private Nachhilfe, Instrumentalunterricht an Musikschulen oder durch selbständige Musikpädagoginnen und -pädagogen sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

Neben dem bisher bereits erlaubten theoretischen Unterricht ist jetzt auch wieder die praktische Ausbildung in Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern möglich.

 

Weiterbildung

In den Weiterbildungseinrichtungen werden – neben digitalen Lernangeboten – in begrenztem Umfang ­wieder Präsenzangebote möglich. Angebote der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung sind wieder zu gelassen, es wird nur die Zahl der Teilnehmenden auf maximal 5 begrenzt.

 

Einzelhandel: Die Verkaufsbeschränkung von bis zu 800 Quadratmetern entfällt. Damit dürfen alle Geschäfte unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum wieder öffnen. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen entfallen.

 

Autokinos dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Geschlossen bleiben weiterhin Kinos, Theater- und Konzerthäuser. In Gesprächen mit der Landesregierung sollen mit ihnen jedoch Konzepte entwickelt werden, um ihnen eine Öffnungsperspektive zu geben. Auch Jahrmärkte, Freizeitparks sowie Einrichtungen, die Freizeitaktivitäten anbieten und ähnliche Einrichtungen bleiben noch geschlossen

 

 

Hilfen zur Erziehung

Unterstützungsangebote für Kinder und Familien – wie Erziehungsberatungsstellen, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche –  können ihren Betrieb wieder aufnehmen, es sei denn, das jeweils zuständige Jugendamt widerspricht.

 

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: Jugendfreizeiteinrichtungen, wichtige Treffpunkte für junge Menschen, können wieder öffnen und – unter Wahrung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen – sozialpädagogische Angebote für Jugendliche machen, wenn das Jugendamt keine Bedenken hat. Ebenso sind wieder alle Angebote der Jugendsozialarbeit geöffnet. Dies betrifft zum Beispiel die sieben Produktionsschulen, in denen Jugendliche mit besonderen Herausforderungen unterstützt werden.

 

Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und von entsprechenden Tagesförderstätten sowie Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sind nur zwecks Notbetreuung von Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gilt entsprechend für die Tagespflege von Seniorinnen und Senioren. Dies setzt voraus, dass es für diese Personen keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, insbesondere durch Angehörige oder in ambulanten oder besonderen Wohnformen. Werkstätten für Menschen mit Behinderung können diejenigen beschäftigen, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs in besonders wichtigen Teilbereichen erforderlich sind.

 

Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Wichtig: Alle Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, haben geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots zu beachten. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Neue Besuchsregelungen: Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen können Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.
     

Diese Beschränkungen gelten nicht für

  • den Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren; diese dürfen einmal am Tag von einer nahestehenden Person Besuch empfangen,
  • den Besuch von Schwerstkranken, insbesondere zur Sterbebegleitung, durch ihnen nahestehende Personen und Urkundspersonen,
  • Besuche von Geburtsstationen durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen; das gleiche gilt für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften,
  • Besuche zur Durchführung ärztlich verordneter oder sonstiger erforderlicher therapeutischer Versorgungen sowie zur Seelsorge.

 

Wichtig: Zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern sind Personen mit Atemwegsinfektionen vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, wenn in der jeweiligen Einrichtung aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt. Und alle Personen haben die Anweisungen der Leitung des Krankenhauses oder der Einrichtung und die Vorgaben bestehender Hygienepläne einzuhalten.

 

Infektions-Obergrenze: Bund und Länder haben in der Telefonschaltkonferenz am 6. Mai beschlossen, eine Infektions-Obergrenze einzuführen. Diese ist in der neuen Eindämmungsverordnung für Brandenburg aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept vor Ort umgesetzt wird. Dabei entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Das kann bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung, dort auf ein Beschränkungskonzept begrenzt werden.

 

Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Diese sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist in Brandenburg regional unterschiedlich und liegt am heutigen 8. Mai 2020 zwischen 0 in Cottbus und Uckermark sowie 19,6 im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Im Landesschnitt sind es 7,4.

 

Neuregelungen, die ab Freitag, dem 15. Mai, gelten:

Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt wird. Möglichkeiten zur Reservierung und zur Kontaktnachverfolgung werden dringend empfohlen. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden. Bislang blieben gastronomische Angebote auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt.

 

Erlaubt ist das Übernachten auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienwohnungen und –häusern sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Damit ist auch Dauercamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Erlaubt ist auch weiter die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden.

 

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist weiter untersagt. Ausnahmen von der Untersagung können wie bisher in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zugelassen werden.

 

Breiten- und Freizeitsport

Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport – unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln – wieder möglich. Betreiber und Vereine sind allerdings aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Berufssportlerinnen und -sportlern sowie Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist das Training ohne Einschränkungen grundsätzlich erlaubt.

 

Berufssportler/innen und Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten ist das Training ohne Einschränkungen grundsätzlich erlaubt.

 

Neuregelungen, die ab Montag, dem 25. Mai, gelten:

Sämtliche touristischen Vermietungen sind wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. So können jetzt auch Hotels wieder Gäste beherbergen sowie Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen vermietet werden. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind erlaubt. Auch Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen) können wieder Gäste beherbergen.

 

Angebote der hochschulischen und beruflichen Bildung einschließlich der Aufstiegsfortbildung, der betrieblichen Qualifizierung sowie Unterrichtungen und Prüfungen nach dem Gewerberecht sind wieder erlaubt.

 

Jugendfreizeiteinrichtungen: Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen können wieder Gäste beherbergen.

 

Klarstellungen zur Mund-Nasen-Bedeckung

Seit dem 27. April ist in Brandenburg für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Dazu gab es sehr viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Unternehmen und Beschäftigten. Mit der neuen Eindämmungsverordnung gibt es folgende wichtige Klarstellungen:

  • Öffentlicher Personennahverkehr: das gilt neben Linienbussen, Straßenbahnen, Regionalbahnen, Regional-Express und S-Bahn und Bahn auch für alle Taxi-Fahrten sowie für die Schülerbeförderung.
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, mit denen sie kommunizieren, müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Ausgenommen von dieser Pflicht sind ebenso Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies müssen sie in geeigneter Weise glaubhaft machen.
  • Beschäftigte in Verkaufsstellen und Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsvoll verringert wird, brauchen keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Weitere erlaubte Versammlungen und Zusammenkünfte

 

Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen. Das gilt mit der neuen Verordnung ab 9. Mai auch für Jugendweihe-Zeremonien.

 

Nicht-religiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis.

 

Standesamtliche Eheschließungen mit bis zu 50 Personen nach Maßgabe des Innenministeriums.

Wichtig: Beim anschließendem Zusammensein gelten die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten zugleich treffen.

 

Die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren.

 

Zusammenkünfte von Einrichtungen und Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, insbesondere der Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen.

Unterricht und pädagogische Angebote der Schule, die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen in Schulen, im außerschulischen Bereich sowie an Hochschulen.

 

Unaufschiebbare Zusammenkünfte der Organe und Gremien juristischer Personen des öffentlichen und des privaten Rechts zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, sofern keine anderen Formen der Durchführung möglich sind und die Zahl der Teilnehmenden auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt wird.

 

Verbot von Großveranstaltungen

 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen), insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art und Versammlungen, bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Grundlage dafür ist eine neue Großveranstaltungsverbotsverordnung, die das Kabinett heute ebenfalls gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 6. Mai 2020 beschlossen hat. Diese Regelung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit geben.

 

Wichtige Klarstellung: Weitergehende Einschränkungen, die sich aus der Eindämmungsverordnung ergeben, gehen vor. Nur weil Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden verboten sind, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden schon wieder erlaubt sind. Laut der Eindämmungsverordnungen bleiben öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen untersagt.

 

Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende

 

Die Quarantäneverordnung zur Ein- und Rückreise wird bis zum 5. Juni verlängert. Neu hier: die Ausnahmen für Berufspendler werden auf alle „kritische Infrastrukturen“ ausgeweitet. Und das regelmäßige Ein- und Auspendeln gilt nicht mehr nur allein zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sondern auch zwischen Wohnort und Schule oder Hochschule. Das ist für Schülerinnen und Schüler und Studierende wichtig.

 

Grundsätzlich sind nach der Quarantäneverordnung alle Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg einreisen, weiter verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang aufzuhalten. Diese Personen dürfen in dem Quarantänezeitraum keinen Besuch von anderen Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen.

 

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen von dieser häuslichen Quarantäne: zum Beispiel für alle Berufsgruppen, die Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, sowie für Berufspendler, deren Tätigkeit für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit z. B. des Gesundheitswesens, von Pflegeeinrichtungen sowie weiteren kritischen Infrastrukturen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, der Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist. Weitere Ausnahmen gibt es für Personen, die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte/Schule/Hochschule überqueren (Ein- und Auspendler) oder für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen oder die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.

 

 (Quelle: Staatskanzlei Brandenburg, 08.05.2020)
 

[Pressemitteilung Staatskanzlei 08.05.2020]

Kahnfahrten in den Landkreisen LDS, OSL und SPN ab dem Wochenende wieder möglich / Tourismusverband gibt Empfehlungen für die praktische Umsetzung

(08. 05. 2020)

 

 OSL/SPN/LDS. Freude im Spreewald: Nachdem bereits seit dem vergangenen Donnerstag der gewerbliche Bootsverleih zu touristischen Zwecken in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und Dahme-Spreewald wieder gestattet ist, gibt es nun auch gute Nachrichten für die Kahnfährgenossenschaften in d en Spreewaldlandkreisen.

 

Demnach dürfen die Kahnfährleute ab Samstag, dem 9. Mai 2020, wieder regulär Fahrten für Gäste anbieten. Über diese im Einklang getroffene Entscheidung informieren die drei Landratsämter.

 

Die Zusage sei eine logische Reaktion auf die seitens des Landes angekündigte bevorstehende Wiedereröffnung von Gaststätten und Cafés und die Zusagen im Hinblick auf die touristische Vermietung im Beherbergungswesen.

 

 „Die Wiederbelebung des Tourismus ab dem 15. Mai ist für die Regionen ein wichtiger Meilenstein und ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Die für heute erwartete neue Eindämmungsverordnung sieht die Öffnung von Gaststätten und Cafés, versetzt auch für das Beherbergungswesen, wie Hotels und Ferienunterkünfte, vor. Wir werden künftig also wieder mehr Gäste begrüßen können. Die Kahnfährleute prägen das Bild des Spreewaldes maßgeblich. Der bevorstehende Wiedereinstieg in das touristische Angebot ohne zuvor klar geregelten Kahnfährbetrieb wäre aus unserer Sicht undenkbar.“, erklären die Landräte.

 

Dabei gilt es, wie überall auch, hier auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Der Tourismusverband Spreewald arbeitet derzeit an Maßnahmenkatalogen als Handreichungen für touristische Anbieter, Mitarbeiter aber auch Gäste, um ihnen Handlungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Kontakt- und Hygienevorgaben zu geben.

 

Der bereits fertiggestellte und mit Touristikern und Kahnfährleuten abgestimmte zweiseitige Maßnahmenkatalog für Kahnfahrten kann über den Tourismusverband Spreewald bezogen werden und steht auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen zum herunterladen bereit.

 

Demnach gilt beispielsweise: Sicherheitsabstände auf dem Kahn müssen gewährleistet werden. Dies wird erreicht, indem zwischen den Familien/Paaren/Einzelpersonen jeweils eine Bank unbesetzt bleibt. Bei einer unter normalen Bedingungen möglichen beispielhaften Auslastung von 26 Personen entstünde somit eine Auslastung von maximal 12 Gästen pro Kahn. Unter anderem sind auch Desinfektionsmittel zur Säuberung der Hände, der Bänke und Tische an Bord mitzuführen und Berührungspunkte nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

 

„Wenn ein jeder, ob Gast oder Anbieter, trotz der Lockerungen weiterhin umsichtig agiert und sich an die Regeln hält, sind wir zuversichtlich und guter Dinge, dass eine weiterhin erfolgreiche Bekämpfung des neuartigen Coronavirus und der Tourismus nebeneinander existieren können und einander nicht ausschließen“, erklären die Landräte. 

 

Die Freude über die angekündigten Lockerungen im Hinblick auf den Tourismus werde jedoch auch getrübt: „Es bleiben weitere wichtige Punkte offen und zu klären, etwa die Wiederöffnung der Kitas und weitere schrittweise Öffnung der Schulen und damit einhergehend die Entlastung der Eltern“, machen die Landräte deutlich.  

 

[Maßnahmenkatalog für Kahnfahrten]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (08.05.2020, Stand 12 Uhr)

(08. 05. 2020)

+++ Was ist erlaubt? - Neue Eindämmungsverordnung ++++

Im Ergebnis der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten am Mittwoch wurden aufgrund des aktuell überschaubaren Infektionsgeschehens weitere Lockerungen der bestehenden Anti-Corona-Auflagen vereinbart. Das Brandenburger Kabinett bringt auf dieser Grundlage am heutigen Freitag, 8. Mai, eine entsprechend aktualisierte Neufassung der Eindämmungsverordnung auf den Weg. Die bisherige läuft heute aus.

 

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gibt vor, was im Alltag erlaubt ist, und was nicht. Bürger werden gebeten, sich anhand der aktualisierten Eindämmungsverordnung über die angepassten Regelungen zu informieren. Die Verordnung stellt der Landkreis nach Veröffentlichung auf seiner Internetseite bereit.

 

Landrat Siegurd Heinze zu den in Aussicht gestellten Lockerungen:

Abstand und Hygiene bleiben im Alltag unsere Begleiter. Das Land stellt jedoch verschiedene Erleichterungen in Aussicht, die es uns ermöglichen, weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen. Besonders schätze ich, dass Restaurants, Cafés und Kneipen, unter Auflagen, bald wieder öffnen dürfen und dem folgend auch die touristische Vermietung, etwa in Hotels und Ferienwohnungen, ermöglicht werden soll. Ich freue mich mit den Anbietern, dass ihre Rufe erhört wurden und ihnen nach den langen, unsicheren Wochen nunmehr eine Option aufgezeigt wird. Der Wiedereinstieg in einen sanften Tourismus bedeutet für unsere Region mit dem Spreewald als auch dem Lausitzer Seenland viel und ist auch mir eine Herzenssache, für die wir in den letzten Wochen gegenüber der Landesregierung so auch eingetreten sind. Wichtig ist auch, dass es für die Wirtschaft und den Einzelhandel wieder in Richtung ‚Normalbetrieb‘ geht.“

 

Die Freude über weitere Lockerungen werde jedoch auch getrübt: „Es bleiben weitere Punkte offen und zu klären, etwa die Wiederöffnung unserer Kitas und schrittweise Öffnung der Schulen und damit die Entlastung der Eltern. In den nächsten Wochen wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um auch auf die noch offenen Themen reagieren zu können. Ich freue mich über jeden weiteren Schritt, den wir in OSL gehen können, appelliere jedoch auch an jeden Einzelnen, sich trotz der anstehenden Öffnungen weiterhin dringend an die Regeln zu Abstand und Hygiene zu halten.

 

+++ Notbetreuung +++

Mit den schrittweisen Öffnungen ist auch die Zahl der Kinder in Notfallbetreuung im Vergleich zur vergangenen Woche angestiegen: gegenüber etwa 20 Prozent in der vergangenen Woche wurde die Notfallbetreuung in OSL für rund 35 Prozent der Kinder in Anspruch genommen (2.608 von 7.405 Kindern, Stand 7. Mai 2020).

 

+++ Fahrkartenverkauf wieder im Bus +++

Ab Montag, 11.05.2020, sind die vorderen Türen der Busse im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau wieder geöffnet.  Der Fahrscheinverkauf und die Fahrausweiskontrollen finden wieder in gewohnter Weise statt.

 

Um den Kaufvorgang so kurz wie nötig zu halten, sollten die Fahrgäste nach Möglichkeit den Fahrpreis passend entrichten.

 

Am 27. April wurde der Regionalverkehr im Landkreis OSL vom Ferienfahrplan wieder auf den Schulfahrplan umgestellt, da ab diesem Zeitpunkt der Schulbetrieb an den Schulen wieder sukzessive hochgefahren wurde.

 

Auch im ÖPNV besteht seit dem 27. April die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. In Auswertung dieser ersten Tage kann die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH in Abstimmung mit dem Auftragsunternehmen, der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, mitteilen, dass diese Verpflichtung – bis auf sehr wenige Ausnahmen an den ersten Tagen – durch die Fahrgäste eingehalten wird.

 

Busfahrer sind im Übrigen nicht verpflichtet, bei der Fahrertätigkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es steht ihnen jedoch frei, unter der Voraussetzung, dass markante Gesichtszüge für die Ordnungs- und Kontrollbehörden noch sichtbar sind. Ebenso kontrollieren sie Fahrgäste nicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

 

+++ Ausschusssitzungen finden regulär statt +++

Die Ausschusssitzungen des Kreistages des Landkreises als auch die kommende Kreistagssitzung finden regulär, jedoch unter besonderer Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln, statt. Die Kreistagssitzung im Juni wird im Amphitheater in Großkoschen durchgeführt.

 

Die öffentlichen Teile der Sitzungen sind nach wie vor für jedermann frei zugänglich. Gäste werden jedoch gebeten, ihre Kontaktdaten in einer ausliegenden Anwesenheitsliste zu hinterlassen. Diese wird für die Dauer von vier Wochen in der Geschäftsstelle des Kreistages aufbewahrt.

 

Die Sitzungen mit den Tagesordnungen sind auf osl-online.de unter dem Menüpunkt Verwaltung und Kreistag zu finden.

 

+++ Verwaltungsstab arbeitet verkürzt+++

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen schränkt der Landkreis die Tätigkeit seines Verwaltungsstabes ein. Der Stab bleibt bestehen, arbeitet jedoch ab der kommenden Woche mit personeller Mindestbesetzung. Die bislang täglichen Lagebesprechungen erfolgen ab der kommenden Woche nur noch zwei Mal wöchentlich. Der restliche Teil der Mitarbeiter nimmt den regulären Dienstbetrieb wieder auf und hält sich auf Abruf bereit, um bei Bedarf wieder in voller Besetzung weiterarbeiten zu können.

   

Der Verwaltungsstab als administrativ-organisatorisches Organ wurde seitens des Landkreises aufgrund der Corona-Situation zum 17. März 2020 einberufen.

 

Im Stab laufen alle Informationen in Sachen Corona, die den Landkreis betreffen, zusammen. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen wird überwacht, notwendige Maßnahmen auf Landes- und Landkreisebene werden auf den Weg gebracht, deren Umsetzung organisatorisch begleitet und überwacht. Gleichzeitig erfolgt die Kommunikation und Zusammenarbeit in Richtung der Kommunen.

 

Zudem agiert der Stab in unterstützender Funktion, indem er die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Materialien und Schutzausrüstungen an die Einrichtungen im Landkreis nach entsprechender Bedarfsmeldungen und Priorisierung weiterreicht und selbst auch Beschaffungen tätigt.

 

So wurden seit dem 3. April 2020 insgesamt 30.938 Schutzmasken (OP-Masken), 6.162 Atemschutzmasken FFP2, 1.927 Liter Handdesinfektionsmittel, 387 Liter Flächendesinfektionsmittel und 7.925 Untersuchungshandschuhe an 104 Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste) und sonstige Institutionen ausgeliefert.

 

Das Gremium besteht aus Vertretern der Leitungsspitze, unterschiedlicher Fachbereiche der Kreisverwaltung, wie etwa dem Gesundheitsamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch die Fachbereiche Schule, Jugendamt, Ordnungsangelegenheiten, ÖPNV und weitere sind regelmäßig vertreten.

 

Sitz des Verwaltungsstabes ist das Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnische Zentrum des Landkreises in Großräschen. Hier sind auch die Mitarbeiter der Bürgerhotline untergebracht.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

Im Landkreis OSL sind momentan vier Personen am neuartigen Coronavirus erkrankt. Die Fallzahlen in OSL befinden sich damit weiterhin gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. Vier Personen befinden sich in amtlicher Quarantäne.

75 Jahre Kriegsende, 75 Jahre Frieden: Kranzniederlegung in OSL

(08. 05. 2020)

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde heute dem 8. Mai 1945, dem Tag der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkrieges, gedacht. Der Tag steht für das Ende des Krieges und die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus. Über 60 Millionen Menschen kamen damals ums Leben, sechs Millionen Juden fielen dem Rassenwahn zum Opfer. Auch in unserer Region hinterließ der Krieg Angst und Leid.

 

Landrat Siegurd Heinze, die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness und der Vorsitzende des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Bernd Leubner, gedachten heute in Schwarzheide im Stillen dieses historischen Momentes vor 75 Jahren. Auch der kaufmännische Geschäftsführer der BASF Schwarzheide GmbH, Dr. Collin von Ettingshausen, und Schwarzheides Bürgermeister Christoph Schmidt nahmen teil. 

 

An der Gedenkstätte für die Opfer des Faschistischen Terrors von 1933 bis 1945 und für das Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen in Schwarzheide, gegenüber der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH, legten sie am Vormittag gemeinsam Kränze nieder und erinnerten auf diese Weise der damaligen Geschehnisse. 

 

„Der 8. Mai ist ein denkwürdiges Datum. Wir alle müssen dafür Sorge tragen, dass die schrecklichen Ereignisse unserer Geschichte, das Leid und die vielen Opfer von damals nicht in Vergessenheit geraten. Gleichzeitig müssen wir uns alle weiterhin engagieren, uns entschieden gegen jede Form von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit stellen, für den Frieden einzusetzen und für einen solchen auch immer wieder eintreten“, mahnt Heinze. 

 

Als Zeichen des Gedenkens wehen heute vor zahlreichen öffentlichen Verwaltungen, so auch dem Landratsamt in Senftenberg, die Fahnen. Eine ursprünglich für heute angedachte Gedenkveranstaltung der Kreisverwaltung konnte aufgrund der Entwicklungen rund um das Thema Corona nicht durchgeführt werden.

 

Im Zweiten Weltkrieg befand sich unweit des heutigen Ehrenmals in Schwarzheide von Juli 1944 bis April 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Ca. 1.000 jüdische Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz waren zu dieser Zeit in einem Barackenlager dicht neben der Autobahn untergebracht, um als Zwangsarbeiter das von Luftangriffen stark zerstörte Braunkohlenbenzinwerk wieder aufzubauen. Von den ehemals 1.000 Häftlingen des Außenlagers in Schwarzheide überlebten nur etwa zweihundert – mehr als 2/3 der Häftlinge sind vor Erschöpfung gestorben, umgekommen bei weiteren Bombenangriffen auf das Werk, wurden willkürlich und erbarmungslos von der SS niedergeschossen oder kamen bei den Todesmärschen ums Leben.

Foto zu Meldung: 75 Jahre Kriegsende, 75 Jahre Frieden: Kranzniederlegung in OSL

Coronavirus: Stufenweise Erleichterungen geplant

(08. 05. 2020)

Coronavirus: Stufenweise Erleichterungen geplant

 

In der heutigen Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten wurden aufgrund des aktuell moderaten Infektionsgeschehens weitere Lockerungen der bestehenden Anti-Corona-Auflagen vereinbart und ein Fahrplan für die kommenden Wochen entwickelt. Ministerpräsident Woidke warnt allerdings vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl: „Ich freue mich, dass weitere Erleichterungen möglich sind. Aber: Die Pandemie ist nicht vorbei.  Die relativ gute Entwicklung darf uns darüber nicht täuschen. Und: Weiterhin Abstand zu halten, bleibt das A und O.“ Am 8. Mai wird das Kabinett zusammentreten und aktuell erforderliche Aktualisierungen beraten. Die neue Eindämmungsverordnung soll ab 9. Mai gelten.

 

Woidke weiter: „Deutschland, alle Bundesländer, sind bei der Eindämmung des Corona-Virus gut vorangekommen. Dafür gilt mein Dank dem weiterhin konsequenten Verhalten der allermeisten Bürgerinnen und Bürger – und natürlich auch unserem Gesundheitssystem. Allerdings können und dürfen wir uns noch nicht in Sicherheit wiegen: Wenn es regional wieder eine Verschlechterung geben sollte, wird es konsequent regional wieder Beschränkungen geben müssen. Das kann bis zu Ausgangssperren gehen oder dem Betretungsverbot von Ortschaften.“

 

Konkret gilt dies bei kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept darauf begrenzt werden. Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis dieser Wert für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Das umfasst auch die Durchsetzung von einzelnen Quarantäneauflagen. Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass das Land mit insgesamt 7,5 deutlich unter 50 liegt. Regional ist das aber stark unterschiedlich zwischen 0 in Cottbus und Spree-Neiße sowie 21,3 im Landkreis Dahme-Spreewald.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Eindämmungsmaßnahmen ist es uns gelungen, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Deswegen können wir behutsam weitere Öffnungsschritte gehen. Die Infektionsdynamik gibt dabei den Takt vor: Wir dürfen unsere Erfolge der letzten Wochen nicht leichtfertig verspielen und zu schnell zu viel auf einmal lockern. Sonst droht in Kürze eine zweite Infektionswelle, die heftiger werden kann. Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht überstanden. In den kommenden Monaten müssen wir weiter diszipliniert auf Abstand und Hygiene achten, bis es einen Impfstoff gibt.“

 

Innenminister Michael Stübgen:Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich heute auf einen Fahrplan zur weitest gehenden Normalisierung geeinigt. Ich bin sehr zufrieden mit den erreichten Beschlüssen. Wir haben den Menschen in den vergangenen Wochen viel abverlangen müssen, um die Infektionswelle zu bremsen. In manchen Bereichen hat das zu schmerzhaften Einschnitten und Verlusten geführt. Aber es war wichtig und es war erfolgreich. Heute ist deshalb ein Tag, an dem wir positiv nach vorne blicken können – es geht bergauf. Klar ist aber auch, dass das nicht das Ende der Pandemie ist. Es ist noch nicht mal der Anfang vom Ende. Aber es ist das Ende vom Anfang.“

 

Das Kabinett wird am Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Dabei gelten immer die zu beachtenden Kontakt- und Hygieneregeln:

 

Ab Samstag, dem 9. Mai

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.
     
    Ab Montag, dem 11. Mai
  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.
     
    Ab Freitag, dem 15. Mai
  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.
     
    Ab Montag, dem 25. Mai
  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.
    Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.
     
    In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:
     
  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
     
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
     
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
     
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
     
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
     
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
     
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.
     
    Woidke: „Meine dringend Bitte: Halten Sie sich trotz aller anstehenden Erleichterungen an die Regeln zu Abstand und Hygiene. Denn ganz klar: Ich will nicht zurück zu den strengen Einschränkungen. Ich will, dass es bei den Öffnungen bleiben kann. Das ist – wie oft gesagt – wichtig für unsere Wirtschaft.
     
    Aber – und darauf lege ich Wert es ist vielleicht noch viel wichtiger für unsere Kinder. Viele von ihnen haben unter den Einschränkungen besonders zu leiden. Und wohl die wenigsten von ihnen haben einen großen Garten und die Natur direkt vor der Tür. Das Wohl aller Kinder geht uns alle an. Ganz besonders in diesen Zeiten. Deshalb meine dringende Bitte: Wir alle müssen Augen und Ohren offen halten für die Kinder und Jugendlichen. Sie brauchen unseren Schutz.“

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
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[Pressemitteilung Staatskanzlei]

Corona-Pandemie: Weitere Erleichterungen geplant

(01. 05. 2020)

 

In der heutigen Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Regierungschefinnen und –chefs erfolgte ein Abgleich der Entwicklungen in den Bundesländern nach den letzten Erleichterungen. Zugleich wurden weitere Lockerungen vereinbart, die in Brandenburg teilweise bereits umgesetzt sind. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer ist weiter wichtig. Das sage ich ganz bewusst auch als Bundesratspräsident. Das gilt natürlich unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.“

 

Beschlossen wurde:

  • Gottesdienste sollen bundesweit wieder ermöglicht werden. Dies ist in der aktuellen Brandenburger Eindämmungsverordnung und unter Einhaltungen klarer Regeln bereits zum 4. Mai umgesetzt.
  • Kultureinrichtungen, wie Museen und Gedenkstätten sowie auch Zoologische Gärten, Wildgehege und Tierparks können – ebenfalls unter Einhaltung klarer Regeln - wieder öffnen. Auch dies ist in Brandenburg seit 22. April bereits wieder möglich.
  • Spielplätze können wieder geöffnet werden. Brandenburger will das in einer zu aktualisierenden Verordnung wieder ab 9. Mai ermöglichen.
     

Ebenfalls vereinbart wurde, Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen freizugeben. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ist dazu bereits mit den Krankenhäusern im Gespräch.

 

Woidke: „Das ist möglich, weil es gelungen ist, den Virus im Zaum zu halten, aber er ist noch längst nicht besiegt. Deshalb wurde auch vereinbart: Sollte es zu einer starken Zunahme der Erkrankungen kommen, werden Lockerungen wieder zurückgenommen. Da Großveranstaltungen als besonders kritisch gelten, haben wir bestätigt, dass sie bis 31. August verboten bleiben.“

 

Dies gilt in Brandenburg weiterhin für alle Veranstaltungen außer Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen (ab 4. Mai) oder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmenden. Auch in anderen Bundesländern gibt es keine anderen Veranstaltungen, denn es bleibt bei grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen

 

Die Ministerpräsidenten haben sich mit der Bundesregierung für den 6. Mai erneut verabredet. Themen sollen dabei u. a. sein:

  • Konzepte zum Umgang mit der touristischen Infrastruktur, wie Hotels und Gaststätten. Woidke: „Hier müssen wir den Unternehmen eine Perspektive bieten.“
  • Weitere schrittweise Öffnung von Schulen, Kita-Angebote und

Sportbetrieb

 

Woidke: „Dabei ist für mich klar: Wer den Profifußball zulässt, kann den Amateursport nicht verbieten. Für mich gilt dabei die Regel: Erst den Virus in die Defensive bringen, dann kann auf dem Platz gestürmt werden.“

 

Woidke weiter: „ Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg. Darüber bin ich froh. Das ist dem Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Das Erreichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sonst wird jede Erleichterung zum Bumerang. Deshalb erneut der dringende Appell zu Besonnenheit und Vorsicht. In einer Zeit schneller Entwicklungen brauchen wir, die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe dennoch soweit wie möglich Kontinuität. Deshalb gilt unsere aktuelle Verordnung vorerst weiter bis 8. Mai.“

 

Voraussichtlich am 8. Mai wird das Kabinett zusammentreten und aktuell erforderliche Aktualisierungen beraten. Ab 9. Mai wird es eine neue Eindämmungsverordnung geben, unter anderem zu Spielplätzen.

 

(Quelle: PM Staatskanzlei Brandenburg, 30.04.2020)

Bootsverleih in OSL, SPN und LDS kann zum 30. April starten / Landkreise ermöglichen einheitliche Regelung für den Spreewald

(29. 04. 2020)

OSL/SPN/LDS. Gewerbliche Bootsvermieter in Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und Dahme-Spreewald dürfen ihre Boote ab dem 30. April 2020 wieder an Tagesgäste vermieten. Auf eine entsprechende Lockerung verständigten sich die Landräte der drei Spreewald-Landkreise. Sie ermöglichen damit sowohl Anbietern als auch Gästen eine Perspektive für den derzeit stark eingeschränkten Wassersport in den Regionen.

 

Die Genehmigung greift für die Vermietung von Paddelbooten, Motorbooten und ähnlichen Angeboten, wie etwa Flöße, Segelboote, Ruderboote, Surfbretter oder Stand-Up-Paddling-Bretter.

 

Mit dem einheitlichen Vorgehen der Landkreise existiert eine klare Regelung für den gesamten Spreewald sowie für alle weiteren Gewässer in der Region.

 

Die Zulässigkeit der Bootsvermietung hat mehrere Effekte. So schafft sie einerseits Erleichterungen für gewerbliche Anbieter, zum anderen ermöglicht sie Bürgern angesichts der steigenden Temperaturen einen weiteren Zugang zum Wassersport.

 

Das Land Brandenburg räumt in seiner aktuellen „Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg“ in Bezug auf die Zulässigkeit der gewerblichen Vermietung von Motorbooten und Paddelbooten für die tagestouristische Nutzung ohne Übernachtung eine entsprechende Lockerung ein.

 

Davon unberührt gilt im Hinblick auf die Ausübung des Wassersports auch weiterhin: Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dies greift auch für Aufenthalte an bzw. auf Booten.

 

„Insbesondere vor Schleusen muss auch mit der nunmehr beschlossenen Lockerung zwingend eine zu hohe Ansammlung von Booten und deren Insassen vermieden werden, um die notwendigen Abstandsregeln zu gewährleisten. Wir bitten alle Freizeitkapitäne, entsprechend umsichtig zu agieren.“, heißt es aus den Landratsämtern.

 

Die hygienerechtlichen Bedingungen werden durch die Landkreise den Gewerbetreibenden gesondert mitgeteilt.

Foto zu Meldung: Bootsverleih in OSL, SPN und LDS kann zum 30. April starten / Landkreise ermöglichen einheitliche Regelung für den Spreewald

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (29.04.2020) - Inhalt: Schulöffnungen, Bootsverleih, Schutzmaterial, Kreiswettbewerb verschoben, Fallzahlen

(29. 04. 2020)

(29.04.2020, Stand 15 Uhr)

 

+++ Weitere Schulöffnungen für bestimmte Jahrgangsstufen ab 4. Mai +++

 

Auch im Landkreis OSL startete in der vergangenen Woche, unter Wahrung des Infektionsschutzes, schrittweise der Schulbetrieb. Den genauen Fahrplan für Brandenburg teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter und Schulträger sowie in einer Pressemitteilung abschließend mit. Die Eltern wurden zusätzlich in einem entsprechenden Anschreiben über die Maßnahmen informiert.

 

Der Landkreis OSL passte zwischenzeitlich seine „Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft“ in der Fassung vom 21. April entsprechend an und stellt diese ab sofort auf seiner Internetseite bereit.

 

Mit Veröffentlichung gilt:

 

Ab dem 4. Mai 2020 werden Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr einen Abschluss oder Schulwechsel zu einer weiterführenden Schule anstreben, wieder unterrichtet.

 

Das betrifft die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen, die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien, die Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen  Gymnasien, die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden; die Jahrgangsstufen 6 und 9 der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, den Unterricht in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen und den Unterricht im 2. Semester der Hauptphase für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Zweiter Bildungsweg).

 

Ab dem 11. Mai 2020 wird die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen wieder unterrichtet.

 

Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.

 

+++ Schüler zu Schutzmaßnahmen aufklären +++

 

In allen Schulen Brandenburgs gelten fortan verschärfte Hygienebedingungen. Zusätzlich sollten Eltern die durch das MBJS im Anschreiben kommunizierten Hinweise im Hinblick auf einfache und wirksame Schutzmaßnahmen beachten. Diese sollten den Kindern nochmals nahegebracht und deren Notwendigkeit verdeutlicht werden. Dazu zählt unter anderem das Abstandhalten (insofern es die Umstände erlauben), eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), das regelmäßige, gründliche Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund sowie das Ausleih-und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.

 

Hinweis aufgrund vieler Anfragen von Eltern: Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz an Schulen besteht nicht.

 

+++ Bootsverleih an Tagesgäste ab dem 30.04.2020 zulässig +++

 

Gewerbliche Bootsvermieter in Oberspreewald-Lausitz dürfen ihre Boote ab dem 30. April 2020 wieder an Tagesgäste vermieten. Die Genehmigung greift für die Vermietung von Paddelbooten, Motorbooten und ähnlichen Angeboten, wie etwa Flöße, Segelboote, Ruderboote, Surfbretter oder Stand-Up-Paddling-Bretter.

Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dies gilt auch während des Aufenthaltes an bzw. auf Booten.

 

+++ Aufenthalt im Freien +++

 

Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen lassen im Rahmen der sportlichen Betätigung und Bewegung an der frischen Luft auch das vorübergehende Verweilen auf Bänken, Wiesen und Freiflächen zu.

Das Bürgertelefon des Landkreises erreichten zu dieser Regelung mehrere Anfragen, ob der vorübergehende Aufenthalt an Stränden von Seen und anderen Gewässern zulässig ist.

Der vorübergehende Aufenthalt ist selbstverständlich möglich, aber auch hier gilt:

Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

+++ Beschaffung von Schutzmaterial +++

 

In der vergangenen Woche konnte der Verwaltungsstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Material seitens Bund und Land entgegennehmen.

 

Der Verwaltungsstab hat hierbei eine unterstützende Funktion inne. Er stellt die zentrale Verteilstelle für den Landkreis dar. Und zwar insofern, als dass er Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung etc., die seitens Bund, Land, aus eigener Beschaffung bzw. auch von Unternehmen (Beispiel BASF) zur Verfügung gestellt werden, nach einem Verteilsystem an die Einrichtungen im Landkreis ausgibt. Der Landkreis kauft ebenfalls eigenständig Material ein. Grundlage für die Verteilung bilden die regelmäßigen (wöchentlichen) Bedarfsmeldungen der Einrichtungen an den Verwaltungsstab.

 

Die Verteilung erfolgt nach Prioritätensetzung und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Bedient werden das Klinikum Niederlausitz, der Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und sonstige Einrichtungen. 

 

Es gibt immer wieder kleinere Auslieferungen von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln in begrenztem Umfang an Einrichtungen. Die Zustellung erfolgt durch Mitarbeiter des Bereiches Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung.

Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch momentan, wie überall in Deutschland, nicht ausreichend, um die angezeigten Bedarfe gänzlich zu decken.

Der Verwaltungsstab versucht darüber hinaus weiterhin permanent, die Einrichtungen in ihren Beschaffungen zu unterstützen und über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel zu generieren.

 

+++ Wegen Pandemie-Auflagen: Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird auf 2021 verschoben +++

 

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Termine für den Aufruf zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geändert. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Ländern.

 

Für die Wettbewerbe auf Kreisebene und anschließend auf Landesebene, die die Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb sind, werden die Wettbewerbe nun auf 2021/2022 verschoben.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Kreiswettbewerb im Jahr 2021 durchgeführt werden.

 

„Den an den Kreiswettbewerben teilnehmenden Dörfern soll durch die Verschiebung mit Blick auf die aktuellen coronabedingten Distanzgebote die Möglichkeit gegeben werden, sich unbelasteter von den derzeitigen Erschwernissen auf die Wettbewerbe vorzubereiten“, so die Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

 

+++ Fallzahlen zu Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen +++

 

Mit Stand 28.04.2020 wurden insgesamt 128 Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen zur Anzeige gebracht. In 49 Fällen wurden Verwarngelder ausgesprochen und in 2 Fällen Bußgelder angeordnet. Die weiteren Anzeigen befinden sich im laufenden Verfahren.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

 

In OSL sind derzeit fünf Personen erkrankt (42 Erkrankte/35 Genesene/2 Sterbefälle). Eine Person wird im Klinikum Niederlausitz behandelt. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 35 Personen.

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (29.04.2020) - Inhalt: Schulöffnungen, Bootsverleih, Schutzmaterial, Kreiswettbewerb verschoben, Fallzahlen

Informationen im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und von oberirdischen Gewässern so

(27. 04. 2020)

Im Ergebnis der am 04.03.2020 durchgeführten Bürgerversammlung veröffentlicht der Landkreis folgende Daten:

  • Lageplan des betroffenen Gebietes mit Kennzeichnung der vorhandenen Messtellen (Grundwasser- und Oberflächenwassermesstellen),
  • Messergebnisse für Mecoprop (MCPP) an den im Lageplan ausgewiesenen Messstellen aus den letzten drei Jahren sowie
  • Präsentation zu dem in der Bürgerversammlung gehaltenen Vortrag

[Übersichtskarte]

[Messergebnisse]

[Vortrag Grundwasserverunreinigung]

Ab Montag ist Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen sowie im ÖPNV Pflicht

(26. 04. 2020)

Antworten auf häufige Fragen zur neuen Regelung

Ab dem morgigen Montag (27. April) ist im ganzen Land Brandenburg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. „Viren werden durch Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Mund-Nasen-Bedeckungen können das Versprühen von erregerhaltigen Tröpfchen reduzieren und damit andere Menschen schützen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Abstandsgebot und Hygieneregeln müssen weiter strikt eingehalten werden“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Sonntag.

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz vor dem Coronavirus sind die Kontaktbeschränkungen, das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen, das häufige und gründliche Händewaschen mit Seife sowie das Einhalten der Husten- und Niesregeln.

Fragen und Antworten zur neuen Regelung

Welche Art von Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben?

In dem neu angefügten § 11 Absatz 2 in der Eindämmungsverordnung heißt es: „Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Die Pflicht bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Somit dürfen selbst hergestellte Alltagsmasken (auch „Community-Masken“ genannt) verwendet werden. Das sind Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht werden können. Natürlich muss die Maske groß genug sein, damit sie Mund, Nase und Wangen vollständig bedeckt. Zugleich sollte sie möglichst eng anliegen. Auch Schals, Tücher, Buffs oder ähnliches sind ausreichend. Es muss also keine Maske käuflich erworben werden.

Um die neue Regelung zu erfüllen müssen auf keinen Fall ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte OP-Masken) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP) verwendet werden. Vorgeschrieben ist bewusst nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. Qualifizierte Schutzmasken (OP-Masken, FFP2-/FFP3-Masken) brauchen die Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte und sollten deshalb den Krankenhäusern, Arztpraxen, Gesundheitsämtern, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten vorbehalten bleiben.

Was muss man beim Tragen einer Alltagsmaske beachten?

Beim Tragen von Alltagsmasken sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen werden:

  • Vor dem Anlegen die Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Innenseite der Maske nicht berühren, um Verunreinigungen zu vermeiden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Während des Tragens die Maske nicht anfassen und auch nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben.
  • Die Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.
  • Beim Ablegen der Maske nur Seiten und Bänder berühren. Die Außenseite könnte verunreinigt sein.
  • Nach dem Ablegen der Maske die Hände wieder gründlich mit Seife waschen.
  • Nach dem Gebrauch die textile Maske bei über 60 bis 95 Grad Celsius waschen, bis dahin luftdicht aufbewahren.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise zur Maske beachtet werden.

Wichtig: Auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden.

Wer muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

In dem neu angefügten § 11 Absatz 2 in der Eindämmungsverordnung heißt es: „Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

Jüngere Kinder unter sechs Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kleinkinder sollten sogar keine Alltagsmasken tragen. Sie könnten dadurch gefährdet werden.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die Regelung für Fahrgäste, die Fahrerinnen und Fahrer sind hingegen ausgenommen.

Gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch für Menschen mit Asthma und ähnlichen Schwierigkeiten beim Atmen?

Nein. Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwerer Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Dies gilt beispielsweise auch in Fällen von schwererem Asthma. Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen also nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.

Wie sollen Gehörlose mit der Maskenpflicht umgehen?

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt für alle gleich, soweit dies nicht aus zum Beispiel medizinischen Gründen unmöglich ist.

Welche Masken müssen Beschäftigte im Einzelhandel tragen?

Für Beschäftigte im Einzelhandel ist ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung ausreichend.

Was zählt zu Verkaufsstellen des Einzelhandels?

Zu Verkaufsstellen des Einzelhandles (in geschlossenen Räumen) gehören u.a. Lebensmittelmärkte, Supermärkte, Einkaufszentren, Bekleidungsgeschäfte, Baumärkte, Bäckereien, Drogerien, Apotheken, Buchläden, Zeitschriftenläden und Zeitungskioske, Kfz- und Fahrradhändler. Auch Tankstellen-Shops zählen dazu.

Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch in anderen Situationen, in denen größere Gruppen von Menschen zusammenkommen?

Nein. Aber in öffentlichen Räumen und Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen. Das gilt insbesondere in geschlossenen Räumen. Zum Beispiel beim Warten in Behörden, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, Banken und Sparkassen. Diese Empfehlung gilt auch für Verkaufsstellen im Freien, wie zum Beispiel auf einem Wochenmarkt oder an einem Spargelstand, wo viele Menschen aufeinandertreffen können.

Was gehört zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Grundlage ist hier das Personenbeförderungsgesetz. Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Zum ÖPNV gehören zum Beispiel Linienbusse, Straßenbahnen, Regionalbahnen, Regional-Express und S-Bahn. Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen.

Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch am Arbeitsplatz, wenn man dort mit anderen Menschen zusammenkommt?

Nein. Grundsätzlich ist aber zu beachten, welche Standards der Arbeitgeber vorgibt.

Wenn alle Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und man damit vor allem den Gegenüber schützt, dann darf man sich doch jetzt wieder mit Freunden in der Gruppe treffen?

Nein! Mit dieser Pflicht soll insbesondere die ersten, schrittweisen Lockerungen schützend begleitet werden, da nun wieder mehr Menschen zum Beispiel in Geschäften oder in Bussen zusammenkommen und der notwendige Abstand eventuell nicht immer eingehalten werden kann. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die bisherigen Eindämmungsmaßnahmen sinnvoll zu unterstützen, sie kann aber nicht die derzeit bestehenden Maßnahmen ersetzen.

Werden Verstöße mit einem Bußgeld geahndet?

Nein. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

Mehr Informationen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nase-bedeckungen.html

Bürgertelefon zum Corona-Virus

Das Bürgertelefon zum Coronavirus ist unter der Rufnummer 0331 866-5050 montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Wichtiger Hinweis: Das Bürgertelefon kann keine medizinische und rechtliche Beratung zum Coronavirus bieten. Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de.

(Quelle: PM MSGIV vom 26.04.2020)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand: 24.04.) - Themen: Mundschutz, Schule, Fallzahlen

(24. 04. 2020)

 

 

+++ Landkreis zum Thema Mundschutz +++

Ab dem 27. April 2020 gilt in Brandenburg für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

„Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitagnachmittag.

 

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

 

Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. (Quelle: PM Staatskanzlei vom 24.04.2020)

 

Vor diesem Hintergrund weist die Kreisverwaltung OSL darauf hin:

Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Somit ist das Tragen selbstgenähter Behelfsmasken oder anderer Alternativen möglich, es muss keine Maske käuflich erworben werden. Ebenso können Mund und Nase mit einem Tuch oder Schal bedeckt werden.  

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt auf seiner Internetseite Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus bereit, erklärt die Unterschiede zwischen verschiedenen Typen von Masken und gibt Hinweise zur Handhabung. Demnach gilt:

 

Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

 

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

 

(Quelle: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html)

 

+++ Nähanleitung +++

Es gibt im Internet zahlreiche Nähvorlagen für das Erstellen von Behelfsmasken.

Die Integrationswerkstätten g GMBH Niederlausitz nähten zuletzt nach folgender Nähanleitung: LINK. Geeignet ist beispielsweise auch die Näh- und Gebrauchsanweisung für Behelf-Mund-Nasen-Schutz, welche die Stadt Essen auf ihrem Internetauftritt bereitstellt: LINK

 

Aktuell zudem nochmals der Verweis auf unsere Meldung:

+++ Vorsicht bei Verwendung der Begriffe Mundschutz/Atemschutz+++

Auch in OSL gibt es mehrere Initiativen von Freiwilligen, die selbstgenähte Masken anfertigen und ihre Ergebnisse den Einrichtungen und anderen Abnehmern zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund weißt das Innenministerium des Landes Brandenburg darauf hin, dass dabei auf die Verwendung der Begrifflichkeiten „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ verzichtet werden sollte, da selbige auf ein Medizinprodukt schließen lassen könnten. Hintergrund ist, dass dies auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte auf den Plan rufen könnte. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt.

 

Dies ist in OSL bislang glücklicherweise noch nicht der Fall. Der Landkreis rät dennoch alle engagierten Näherinnen und Nähern, diese Hinweise zu beachten. Selbstgenähter Mundschutz sollten nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Der Landkreis empfiehlt, in der offiziellen Sprachregelung von „Behelfsmasken“ zu sprechen.

 

+++ Schulen +++

Ab dem 27. April stehen erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen an. Das Bildungsministerium hat für jede einzelne Schulform einen Fahrplan entwickelt, der ab dem 27. April 2020 die sukzessive Aufnahme des Präsenzunterrichts unter Wahrung des Infektionsschutzes gewährleisten soll. Darüber wurden die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schriftlich informiert.

 

(Quelle: MBJS. Die komplette Pressemitteilung des MBJS, mit den konkreten Angaben zu den Öffnungen, vom 23.04.2020 finden Sie hier.)

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

In OSL sind derzeit sieben Personen erkrankt (42 Erkrankte/33 Genesene/2 Sterbefälle). Eine Person wird im Klinikum Niederlausitz behandelt. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 40 Personen.

 

 

(24.04.2020, Stand 15 Uhr)

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand: 24.04.) - Themen: Mundschutz, Schule, Fallzahlen

Eindämmung Coronavirus: Pflicht zu Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel - Gottesdienste bis 50 Personen möglich

(24. 04. 2020)

 

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg ab Montag, 27. April, im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz.  Das hat die Landesregierung heute mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8. Mai weiter.

 

Die Erleichterungen – Versammlungen entsprechend Artikel 8 Grundgesetz, Gottesdienste und Friseurbetriebe - gelten jedoch nur bei strikter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Erfolgt dies nicht, können die entsprechenden Veranstaltungen untersagt werden. Verantwortlich sind die Veranstalter, beispielsweise die jeweilige Religionsgemeinschaft.

Diese Aktualisierungen der Eindämmungsverordnung hatte das Kabinett bereits am Mittwoch vorberaten und wurden anschließend direkt kommuniziert. Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Mit diesem zeitlich abgestimmten Vorgehen wollten wir erreichen, dass sich alle Betroffenen – zum Beispiel Betriebe, ÖPNV-Nutzer oder Religionsgemeinschaften – rechtzeitig auf die neue Situation einstellen können. Die Änderungen haben wir mit den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den entsprechenden Verbänden und Institutionen beraten. Dieser abgestimmte Prozess ist notwendig, um die einzelnen Maßnahmen gut umsetzen zu können.“

In der Verordnung ist neu und wörtlich festgelegt

  1. zum Einzelhandel und zur Nutzung des ÖPNV:

„Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

       Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.

  1. Zu Gottesdiensten und religiösen / nichtreligiösen Veranstaltungen heißt es in der Verordnung und sind damit ab 4. Mai erlaubt:
  •  „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden“.
  • „nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis“.
    (Hinweis: Die o. g. Regelung gilt bereits jetzt für bis zu 20 Personen; neu – und mit Gültigkeit ab 4. Mai – ist die Erweiterung auf 50 Personen im ersten Satz)

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir sind inmitten, vielleicht auch erst am Anfang der Entwicklung. Das Erreichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sonst wird jede Erleichterung zum Bumerang. Deshalb erneut der dringende Appell zu Besonnenheit und Vorsicht. Der Weg aus dieser Krise erfordert kluges Abwägen und zugleich Mut zu Entscheidungen, wenn nötig auch zur Kurskorrektur. Es ist wichtig, dass die jetzigen Festlegungen wirken und die weitere Entwicklung beobachtet wird. In einer Zeit schneller Entwicklungen brauchen wir, die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe, dennoch soweit wie möglich Kontinuität. Deshalb gilt die jetzige Verordnung vorerst bis 8. Mai“.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „"Die Beschränkungen zur Eindämmung von Corona stellen eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Dass wir nun, aufgrund der aktuellen Entwicklung weitere Schritte zur Lockerung unternehmen können, ist der Disziplin und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Dafür bedanke ich mich. Wir dürfen jetzt aber nicht den Fehler machen, zu glauben, das Virus ist schon besiegt. Wir stehen noch ganz am Anfang. Die nächsten Wochen werden uns zeigen, ob der Kurs stimmt.  Wichtig bleibt, unbedingt den Mindestabstand einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten. So kann die Verbreitung des Virus weiter verlangsamt werden."

 

Innenminister Michael Stübgen: „Wir wollen die Eindämmungsverordnung so gestalten, dass sie nachvollziehbare und einhaltbare Regeln vorgibt. Dazu gehört auch, dass wir einen regionalen Flickenteppich vermeiden. Deshalb haben wir die Regeln heute noch mal in einigen Details nachjustiert. Jetzt gelten einheitliche Personengrenzen für Versammlungen und religiöse Zeremonien und im Nahverkehr und Einzelhandel sind gleichermaßen Atemmasken zu tragen. Auf die Vermeidung sozialer Kontakte und das Einhalten der Abstandsregeln werden wir aber trotzdem nicht verzichten können. Eine Atemmaske ist kein Allheilmittel. Sie ist ein zusätzlicher Schutz, muss aber regelmäßig ausgetauscht oder sterilisiert wird. Sonst kann aus dem zusätzlichen Virenschutz schnell eine Virenschleuder werden. Auch wenn ab Montag die ersten Lockerungen spürbar werden, muss allen klar sein, dass wir noch lange nicht über den Berg sind. Vor uns liegt noch ein schwieriger Weg, das Ende der Pandemie ist noch nicht in Sicht.“

 

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.

 

(Quelle: PM Staatskanzlei Brandenburg vom 24.04.2020)

 

Schulen öffnen am 27. April für bestimmte Jahrgangsstufen – Fahrplan für jede Schulform entwickelt

(23. 04. 2020)

 

Ab dem 27. April stehen erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen an. Das Bildungsministerium hat für jede einzelne Schulform einen Fahrplan entwickelt, der ab dem 27. April 2020 die sukzessive Aufnahme des Präsenzunterrichts unter Wahrung des Infektionsschutzes gewährleisten soll. Darüber wurden die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schriftlich informiert.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wissen, dass es für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Wir sind aber sicher, dass diese für alle ungewöhnliche Situation bei einer guten Zusammenarbeit aller zu meistern ist. Der Unterricht wird bis auf Weiteres ein anderer sein als bisher üblich. Ich bitte daher Beteiligten, sich an die einfachen und wirksamen Schutzmaßnahmen zu halten. Damit ist schon viel gewonnen“

 

Die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Eltern dürfen selber über den Schulbesuch entscheiden, wenn ihre Kinder oder andere Angehörige des Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, sollen sie zu Hause bleiben, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind.

 

Britta Ernst: „Alle Beteiligten müssen sich darauf einstellen, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb bis auf Weiteres ein anderer sein wird als das bislang Übliche. Lernprozesse müssen neugestaltet und organisiert werden, Lerngruppen geteilt, Stundenpläne umgestellt und gekürzt werden. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Lernphasen in der Schule geben.“

 

In Schreiben des Ministeriums an die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler wird insbesondere noch einmal auf die im Alltag geltenden Regeln hingewiesen:

 

Hygienemaßnahmen

  • Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten.
  • Wenn der Mindestabstand aufgrund der Umstände nicht verlässlich eingehalten werden kann, wie zum Beispiel im öffentlichen Personennah- und Schülerverkehr, Tragen eines Mund- und Nasenschutz (bspw. textile Barriere wie Schal, Tuch, selbstgefertigte Stoffmasken).
  • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.
  • Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden. 
  • Ausleih-und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.

 

Infektionsschutz

  • Eine Lerngruppe soll möglichst immer in demselben Raum unterrichtet
    werden.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler sollen einen festen, eigenen Arbeitsplatz haben, der von keinem anderen Schüler genutzt wird.
  • Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass ein Abstand von 1,50 Meter in
    jeder Phase des Unterrichts eingehalten wird.
  • Gruppentische, -unterricht und -arbeit sind untersagt.
  • Unterrichtsbeginn, Pausenzeiten und Essenzeiten sind durch geeignete
    Maßnahmen wie zum Beispiel unterschiedliche Zeiten und getrennte Raum- und Schulhofaufteilungen so festzulegen, dass die verschiedenen Lerngruppen nicht in Kontakt kommen.
  • Die Lernsituationen, Lerngruppen und zugeordnete Lehrkräfte sind zu
    dokumentieren.
     
    Um die geforderten Abstände einzuhalten können nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in einem Klassenraum unterrichtet werden. An den Grundschulen werden die Gruppen in der Regel auf zwei Räume verteilt. An den weiterführenden Schulen wird es überwiegen ein Wechselmodell geben: montags, mittwochs und freitags besucht die einen Hälfte die Schule, dienstags und donnerstag die andere Hälfte. Nach einer Woche wird getauscht. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse den gleichen Unterricht, bei gleichen Lehrkräften im gleichen Raum. Der erteilte Präsenzunterricht ist reduziert, wird jedoch mit Homeschooling Angeboten verbunden.

 

Zum 27. April setzen die Unterrichtsangebote zunächst für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe (Jgst.) 10 der Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit Blick auf die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 sowie für die Prüfungsvorbereitung mehrerer Bildungsgänge der Oberstufenzentren (zweiter Jahrgang der Fachoberschule (FOS), Fachschule Sozialwesen Berufsfachschule Soziales Berufsfachschule Landesrecht Fachschule Technik und Wirtschaft Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr) ein.

 

Ab dem 4. Mai 2020 werden die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen und Förderschulen, die Jahrgangsstufe 9 der Ober- und Gesamtschule, des Gymnasiums und der Förderschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 12 der Gesamtschule wieder mit dem Unterricht beginnen.

 

Ab dem 11. Mai 2020 sollen dann auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot erhalten.

 

Schülerinnen und Schüler, die die Schulen noch nicht besuchen können, werden weiterhin von ihren Lehrern über unterschiedliche Wege mit Aufgaben versorgt. Zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler soll ein regelmäßiges Feedback über die an der Schule vorhandenen Lernmanagementsysteme (u.a. Schulcloud) geben.

 

Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.

 

Weitere Informationen:

Corona Aktuell

(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 23.04.2020)

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 22.04.2020

(23. 04. 2020)

 

 

In Senftenberg, Gemeindeteil Kleinkoschen ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 20.04.2020 amtlich festgestellt worden.

Auf Grund neuer epidemiologischer Erkenntnisse und zum Schutz vor den von der Amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgehenden Gefahren treffe ich folgende Anordnungen:

 

  1. In Senftenberg, Gemarkungen Großkoschen und Kleinkoschen einschließlich der Kleingartenanlagen „Am Wasserwerk“ und „Waldeck Buchwalde“ wird nach § 10 der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk festgelegt. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in der Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet.
     
  2. Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Tel.: 03573/870-4401, (Fax.: 03573/870-4410), spätestens bis zum 08.05.2020 folgende Angaben zu machen:

 

       Name, Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

 

  1. Diese Tierseuchenverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Begründung sowie die Karte des Sperrbezirks können im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet 39.1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

 

  1. Die sofortige Vollziehung meiner Anordnungen zu Nr. 1 – 2 wird hiermit im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 

Innerhalb des Sperrbezirks gilt nach Bienenseuchenverordnung Folgendes:

 

  1. alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens 2 Monate, spätestens 9 Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen,
     
  2. bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden,

 

  1. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden und

 

  1. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

 

 

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 5b, 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung
  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG),
  • § 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)
  • § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

Begründung:

Die Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung zu Nr. 1 sowie die Anordnung der Anzeige von Bienenvölkern im Sperrbezirk nach Nr. 2 ist geeignet aber auch erforderlich, um die nach § 11 der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln in Kraft treten zu lassen und eine Weiterverbreitung der amerikanischen Faulbrut der Bienen damit möglichst zu verhindern.

Andere geeignete Maßnahmen als die angeordneten sind nicht ersichtlich bzw. können nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht gefordert werden.

Der Vorbehalt des Widerrufs ist erforderlich, um insbesondere bei Änderung der Seuchenlage die Grenzen des Sperrbezirks entsprechend anpassen zu können.

 

 

Begründung der sofortigen Vollziehung:

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass die Festlegung des Sperrbezirks nach Nr. 1 sowie die Anzeigepflicht zu Nr. 2 schnellstmöglich wirksam wird.

Aus Gründen einer effektiven Tierseuchenbekämpfung ist es unbedingt erforderlich, dass schnellstmöglich ein Sperrbezirk nach § 10 Bienenseuchenverordnung festgelegt wird und damit die in § 11 der Bienenseuchen-Verordnung bezeichneten und mit in Kraft treten dieser Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk unmittelbar geltenden Schutzmaßregeln wie z. B. Verbringungsverbote wirksam werden. Käme es hierbei zu einer zeitlichen Verzögerung, würde durch das entsprechend spätere Wirksamwerden der vorgeschriebenen Schutz-maßregeln die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen begünstigt oder könnte eine bereits stattgefundene Verschleppung erst verspätet erkannt werden.

Im Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung überwiegt das besondere öffentliche Interesse daran, dass auch während eines eventuellen Klageverfahrens erforderliche Tier-seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Das Interesse der Bienenhalter muss hinter diesem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht in 03050 Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen.

 

 

Hinweis

Zum Schutz vor einer weiteren Seuchenverbreitung und im Interesse der Allgemeinheit bitten wir Sie, dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, Ihnen eventuell nicht bekannte bzw. nicht ortsansässige Imker bzw. nicht gekennzeichnete Bienenbeuten zu melden.

 

 

Hochachtungsvoll

Im Auftrag

 

Jörg Wachtel

Amtstierarzt

 

[Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 22.04.2020]

Foto zu Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 22.04.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand 22.04.2020) - Inhalt: Eindämmungsverordnung, Kita/Schule, Busverkehr, Museumsöffnung, Quarantäneregeln und Fallzahle

(22. 04. 2020)

 

+++ Was ist erlaubt, was nicht? Blick in die Eindämmungsverordnung gibt Aufschluss +++

Was ist erlaubt, was nicht? Aufschluss darüber gibt die neue „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17. April 2020“ (kurz „Eindämmungsverordnung“), die am Montag, 20. April, in Brandenburg in Kraft trat.

 

Das Dokument gliedert sich in sechs Teile. In diesen werden alle wichtigen Punkte, u.a. im Hinblick auf Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens (Teil 1), Bestimmungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe (Teil 2) sowie im Hinblick auf Hygienestandards (Teil 3) , Kontaktbeschränkungen (Teil 4) und die Durchsetzung der Verbote/Bußgelder (Teil 5) geregelt. 

 

Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 8. Mai 2020.  Sie ist auch auf der Internetseite www.osl-online.de zu finden. Die Menschen in OSL werden gebeten, sich über die entsprechenden Inhalte zu informieren.

 

Der Landkreis beantwortet Anfragen über seine Infohotline: Montag bis Sonntag, 9 -18 Uhr, 0800 870 1100.  

 

 

+++ Notbetreuung: Landkreis stellt neue Formulare online +++

Auch die Krippen, Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen in OSL bleiben weiter, zunächst bis zum 8. Mai 2020, geschlossen.

 

Ein wenig Entspannung ist im Hinblick auf die Betreuungssituation zumindest für einen Teil der Eltern in Aussicht, denn die Notbetreuung in den Einrichtungen wird ab Montag, dem 27. April, ausgeweitet:

 

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung wird auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Es müssen nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Anspruch auf die Notbetreuung besteht somit auch, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft. Grundvoraussetzung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Allein Personensorgeberechtigte können – unabhängig von einer Tätigkeit in den genannten kritischen Infrastrukturen – die Notfallbetreuung ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

Antrag

Eltern in OSL, welche die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen, müssen den „Antrag auf Notbetreuung“ ausfüllen und diesen in der jeweiligen Einrichtung abgeben.

 

Ab sofort sind hierfür die überarbeiteten Anträge zu nutzen. Der Landkreis stellt diese Anträge auf www.osl-online.de zum Herunterladen bereit. Auch die Kommunen können diese zur Verfügung stellen.

Bei der Definition der konkreten Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur orientiert sich der Landkreis an den Vorgaben der Landesregierung. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sind in OSL weiterhin einbegriffen. Neu aufgenommen wurden weitere anerkannte Hilfsorganisationen (THW, DRK, ASB und DLRG). Voraussetzung für den Anspruch ist eine aktive Tätigkeit.

In Einzelfällen können weitere Fälle der Notfallbetreuung zugelassen werden. Sorgeberechtigte sollten sich bezüglich der Entscheidungsfindung zunächst an ihre Kommune wenden. Die Entscheidung erfolgt anschließend ggf. auch in Absprache mit dem Jugendamt des Landkreises. Auch in Fällen, in denen es das Kindeswohl erfordert, wird eine Betreuung weiterhin angeboten.

Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Geregelt ist all dies in der aktuellen „Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen“ des Landkreises OSL vom 20. April 2020, zu finden unter www.osl-online.de.

Am 21. April wurde die Notfallbetreuung in OSL für 14% der Kinder in Anspruch genommen (1.040 von 7.453 Kindern).

 

+++ Unterrichtserteilung in Schulen +++

Das Verbot zur Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft gilt weiterhin und bis auf Widerruf, so auch in OSL. Nach den Plänen des MBJS könnten Schulen in Brandenburg jedoch schrittweise geöffnet werden. Hierbei gelten zunächst folgende Regelungen, die der Landkreis entsprechend der Mustervorlage des Landes am 21. April in einer aktualisierten Allgemeinverfügung veröffentlicht hat:

 

Ab dem 27. April 2020 wird für Schülerinnen und Schüler

 

  1. der Unterricht in der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen und
     
  2. der Unterricht in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen
     

zugelassen. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.

 

Sonstige schulische Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von vorgesehenen Prüfungen und schulischen Testverfahren, Beratungen schulischer Gremien, Gesprächen im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Schule werden zugelassen, soweit diese nicht durch das für Schule zuständige Ministerium aus schulfachlichen Gründen untersagt werden.

 

Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderungen beschult werden, kann fortgeführt werden.

 

Geregelt ist all dies in der aktuellen „2. Änderung vom 21.04.2020 zur Allgemeinverfügung Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der Fassung vom 17. April 2020 über das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft“ des Landkreises OSL , zu finden unter www.osl-online.de.

 

In OSL sind derweil die Abiturprüfungen an den drei Gymnasien und am beruflichen Gymnasium des OSZ Lausitz angelaufen. Hier legen dieser Tage unter verschärfter Einhaltung von Hygienebedingungen 229 Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ab.

 

Perspektivisch beabsichtigt das MBJS Brandenburg weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schulunterrichts, u.a. an den Grundschulen. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob ab dem 4. Mai 2020 eine Ausweitung des Unterrichtes in der angekündigten Form vorgenommen wird, ist jedoch noch offen und nicht vor Ende April zu erwarten. Sobald es hierzu eine Festlegung seitens des Landes gibt, passt der Landkreis seine Allgemeinverfügung entsprechend an und informiert.

 

+++ regulärer Schulfahrplan ab Montag +++

Infolge der aktuellen Entwicklungen und Festlegungen – insbesondere die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes betreffend – verkehren die Busse im Landkreis OSL auf den Regionallinien ab Montag, den 27. April 2020, wieder nach dem regulären Schulfahrplan.

 

Am Freitag, dem 1. Mai 2020 (Feiertag), gilt der Sonntagsfahrplan.

 

Vorerst können RufBus-Fahrten auch weiterhin wie gewohnt unter der Telefonnummer 03531 6500-10 angemeldet werden.

 

Ab Montag, 11. Mai 2020, erfolgt im Regionallinienverkehr und auch im Stadtverkehr Senftenberg und Lübbenau der Einstieg wieder über die vordere Einstiegstür der Busse, um den Fahrgästen in gewohnter Weise den Fahrscheinerwerb bzw. die Fahrscheinkontrolle direkt beim Fahrer zu ermöglichen, denn auch aktuell gilt, dass ein Fahren ohne gültigen Fahrschein untersagt ist.

 

Tickets bekommen Fahrgäste auch weiterhin über die VBB-App und die Fahrscheinautomaten. Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich: Montag-Donnerstag, 8 - 15 Uhr sowie Freitag, 8 - 14 Uhr, Telefon: 03573 66520.

 

Fahrscheinautomaten befinden sich in OSL in Lübbenau/Spreewald (Bahnsteig 1 -mittig vor dem Bahnhofsgebäude), Vetschau/Spreewald (Automat direkt an der Bushaltestelle - Bahnsteig 1), Calau (Bahnsteig 1 - links unter der Überdachung), Neupetershain (links am Bahnhofsgebäude - unter der Überdachung), Senftenberg (In der Bahnhofshalle links), Ruhland (2 Automaten befinden sich auf den Bahnsteigen), Lauchhammer (Automat auf Bahnsteig 1 - unter der Fahrgastüberdachung) und Ortrand (auf dem Weg zum Bahnsteig 1, rechts). Übersicht der Automaten: siehe www.vgosl.de.

 

Das Tragen eines Mundschutzes im ÖPNV ist in Brandenburg derzeit nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

 

Fahrplanauskünfte und Änderungen: www.vgosl.de.

 

 

+++ Verlängerung Quarantäneregelungen +++

Die einheitlichen Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende gelten weiterhin. Die entsprechende Quarantäne-Verordnung des Landes wurde bis 8. Mai verlängert.

 

Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen, müssen sich für zwei Wochen eigenständig in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Berufspendler.

 

Betroffene sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Außerdem müssen sie sich dort beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich melden.

 

Kontakt Gesundheitsamt OSL für Reiserückkehrer:

Telefon 0176 15470549 (werktags) oder  (E-Mailpostfach wird am Wochenende abgerufen).

 

Betroffene sollten möglichst folgende Angaben bereithalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonische Erreichbarkeit, Reisegebiet.

 

 

+++ Museen des Landkreises öffnen +++

Ab der kommenden Woche (27. April) öffnen die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit den Standorten in Lübbenau/Spreewald, Lehde und Senftenberg zu den regulären Öffnungszeiten wieder für Besucher.

Weitere Informationen stellt das Museum zeitnah auf seiner Internetseite wwww.museums-entdecker.de bereit. 

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

In OSL sind derzeit sieben Personen erkrankt (41 Erkrankte/32 Genesene/2 Sterbefälle). Eine Person wird im Klinikum Niederlausitz behandelt. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 18 Personen.

 

(Stand: 22.04.2020, Stand 10:00 Uhr)

 

Busverkehr: regulärer Schulfahrplan ab Montag

(22. 04. 2020)

 

Infolge der aktuellen Entwicklungen und Festlegungen – insbesondere die beabsichtigte schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes betreffend – verkehren die Busse im Landkreis OSL auf den Regionallinien ab Montag, den 27. April 2020, wieder nach dem regulären Schulfahrplan.

 

Am Freitag, dem 1. Mai 2020 (Feiertag), gilt der Sonntagsfahrplan.

 

Vorerst können RufBus-Fahrten auch weiterhin wie gewohnt unter der Telefonnummer 03531 6500-10 angemeldet werden.

 

Ab Montag, 11. Mai 2020, erfolgt im Regionallinienverkehr und auch im Stadtverkehr Senftenberg und Lübbenau der Einstieg wieder über die vordere Einstiegstür der Busse, um den Fahrgästen in gewohnter Weise den Fahrscheinerwerb bzw. die Fahrscheinkontrolle direkt beim Fahrer zu ermöglichen, denn auch aktuell gilt, dass ein Fahren ohne gültigen Fahrschein untersagt ist.

 

Tickets bekommen Fahrgäste auch weiterhin über die VBB-App und die Fahrscheinautomaten. Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich: Montag-Donnerstag, 8 - 15 Uhr sowie Freitag, 8 - 14 Uhr, Telefon: 03573 66520.

 

Fahrscheinautomaten befinden sich in OSL in Lübbenau/Spreewald (Bahnsteig 1 -mittig vor dem Bahnhofsgebäude), Vetschau/Spreewald (Automat direkt an der Bushaltestelle - Bahnsteig 1), Calau (Bahnsteig 1 - links unter der Überdachung), Neupetershain (links am Bahnhofsgebäude - unter der Überdachung), Senftenberg (In der Bahnhofshalle links), Ruhland (2 Automaten befinden sich auf den Bahnsteigen), Lauchhammer (Automat auf Bahnsteig 1 - unter der Fahrgastüberdachung) und Ortrand (auf dem Weg zum Bahnsteig 1, rechts). Übersicht der Automaten: siehe www.vgosl.de.

 

Das Bedecken von Mund und Nase im ÖPNV ist in Brandenburg ab dem 27. April verpflichtend, siehe hier)

 

Fahrplanauskünfte und Änderungen: www.vgosl.de.

[VGOSL Aktuelles - Corona - Virus.pdf]

[VGOSL Schulfahrplan ab 27.04.2020.pdf]

Foto zu Meldung: Busverkehr: regulärer Schulfahrplan ab Montag

Kita-Notfallbetreuung wird ausgeweitet – Schulen werden für Abschlussklassen schrittweise geöffnet

(17. 04. 2020)

Zur Umsetzung des Beschlusses von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 hat das Brandenburger Kabinett heute in Potsdam Änderungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung beschlossen. In den allgemeinen Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) sind für die Bereiche Kita und Schule schrittweise Öffnungen enthalten.

 

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Eine Lockerung der bisher zwingend notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie können nur äußerst verantwortungsvoll, mit zeitlichem Vorlauf und schrittweise erfolgen. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung ausweiten und vor allem Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten.“

 

Kindertagesbetreuung – Kitas

Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Die Notfallbetreuung wird ab 27. April ausgeweitet. Es bleibt beim Vorrang der häuslichen Betreuung. Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht organisieren können.

 

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet. (Die konkreten Berufsgruppen sind in beiliegender Anlage benannt.) Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

 

Die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister können die genannten

kritischen Infrastrukturbereiche sowie das Verfahren konkretisieren. Sie können weitere Fälle der Notfallbetreuung zulassen, wenn eine Betreuung durch die Sorgeberechtigten nicht möglich ist, ein Notfallbetreuungsplatz zur Verfügung und ein Interesse daran besteht, dass die Sorgeberechtigten ihrer Berufstätigkeit nachgehen können.

 

Die Gruppengröße soll für Kinder im Krippenalter und in der Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre) wie bisher bei höchstens 5 Kindern liegen. Die Gruppengröße für Kindergärten und Horte (über 3 bis 12 Jahre) können – abhängig von den regionalen Gegebenheiten – davon abweichen.

 

Der Hort wird – neben der Notfallbetreuung – für die Schulkinder angeboten, denen pädagogische Angebote an den Schulen gemacht werden.

 

Schule

Die Schulen werden schrittweise geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten sowie Hygienekonzepte der Schulen vorgelegt werden.

 

Ab 27. April werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ und „Sehen“.

 

Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) werden ab 27. April vorrangig Abschlussprüfungen durchführen, und zwar an der Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht sowie Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Fachoberschule (FOS) findet der Unterricht im 2. Jahrgang in den Prüfungsfächern sowie die anschließende Prüfung der Fachhochschulreife statt. In der Berufsschule wird das 3. Lehrjahr zwecks Prüfungsvorbereitung unterrichtet.

 

Ab 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:

  • die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
  • die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

 

An den Grundschulen wird die Jahrgangsstufe 6 ab 4. Mai wieder unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird ab 11. Mai wieder unterrichtet.

Die schriftlichen Abiturprüfungen finden – wie von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen – statt. Die Hauptprüfungstermine liegen in Brandenburg zwischen 20. April und 5. Mai.

 

Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.

 

Das alles geht nur unter strengen Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen: Das Bildungsministerium wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Abstandsregeln durch Teilung der Lerngruppen in den jeweiligen Jahrgängen umgesetzt werden. Der Stundenplan wird angepasst. Eine ausschließliche Beschränkung auf die Kernfächer wird es nicht geben. Für die Pausengestaltung werden die Schulen Konzepte erarbeiten, um das Einhalten der Abstandsregeln sicherzustellen. Die Mischung von Lerngruppen soll vermieden, klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sollen ausgesetzt werden. Jede Schule wird, soweit nicht schon erfolgt, einen Hygieneplan auf der Basis einer Handreichung in Abstimmung mit den Schulträgern erstellen bzw. die vorhandenen Hygienepläne den aktuellen Erfordernissen entsprechend anpassen. Diese Regelungen werden unter Berücksichtigung des noch zu fassenden Beschlusses der KMK, der zum 29. April erfolgen soll, festgelegt.

 

Die Schul-Cloud wird ab sofort auf weitere Schulen ausgeweitet: Zu den bislang 54 Schulen der zweijährigen Pilotierungsphase kommen 170 weitere interessierte Schulen (in öffentlicher und freier Trägerschaft) sowie die drei Studienseminare in Potsdam, Cottbus und Bernau.  Nach den Osterferien werden weitere 115 Schulen folgen. Zum kommenden Schuljahr 2020/21 sollen zirka 170 weitere Schulen Zugang zur Schul-Cloud bekommen.

 

Die bestehende Notfallbetreuung wird angepasst. Die Wohnheime und Internate (Oberschulen/OSZ, Spezialschulen) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf.

 

Stationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe. Elternarbeit soll wieder stattfinden. Eine Lockerung des Besuchsverbots in den stationären Einrichtungen kann unter Wahrung der Hygienestandards erfolgen. Ebenso können (eingeschränkt) Heimfahrten erfolgen.

 

Weitere Informationen:

Anlage – Ausweitung des Anspruchs auf Notfallbetreuung

MBJS – Corona aktuell

MBJS – Corona-FAQs für Fachkreise

 

 

Mit freundlichem Gruß

i.A.

 

Martina Marx
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Tel.: 0331 - 866 3521

Mail: martina.marx@mbjs.brandenburg.de

Internet: mbjs.brandenburg.de

 

 

(Quelle: PM MBJS vom 17.04.2020)

 

Siehe auch: http://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=496

 

[55-20_Anlage Kita_Notfallbetreuung wird ausgeweitet.pdf]

[Allgemeinverfügungen, Formulare zum Thema]

Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

(17. 04. 2020)

 

Kita-Notbetreuung wird ausgeweitet – Schulen und Einzelhandel öffnen schrittweise – Lage bleibt aber ernst

 

Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen. Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Ich bin froh, dass wir bei der Eindämmung der Pandemie dank des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Stück vorangekommen sind. Deshalb sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Sie orientieren sich an dem mit dem Bund und den anderen Ländern am Mittwoch vereinbarten Rahmen. Geschäfte können wieder öffnen und wir gehen die ersten Schritte bei der Öffnung der Schulen. Aber wir sind noch mitten in der Pandemie. Deshalb müssen wir weiter konsequent die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den harten Einschnitten in das öffentliche und private Leben haben wir es in den zurückliegenden fünf Wochen geschafft, einen rapiden Anstieg von schweren Corona-Krankheitsverläufe wie in China oder Italien zu verhindern. In dieser Zeit haben wir die Anzahl intensivmedizinscher Betten in den Krankenhäusern um 300 auf 837 erhöht und die Laborkapazitäten auf fast 4.000 Tests pro Tag mehr als verdoppelt. Aktuell haben wir vergleichsweise nur sehr wenige Covid-Patienten, die stationär versorgt werden müssen. Gleichzeitig steht ein Drittel der über 15.000 Krankenhausbetten bereit, da planbare Eingriffe verschoben wurden. Wir sind also auf steigende Erkrankungszahlen jetzt viel besser vorbereitet. Es gilt aber weiterhin, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten, bis effektive Medikamente oder Impfstoffe zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir weiter streng auf Kontaktvermeidung und Hygieneregeln achten.“

Innenminister Michael Stübgen: „Wir konnten im Kampf gegen Corona einen Zwischenerfolg erzielen, aber dieser Erfolg bleibt zerbrechlich.  Wir dürfen nicht leichtfertig Menschenleben riskieren und können deshalb nur schrittweise vorgehen. Uns ist es wichtig, Regeln zu definieren, die zu Brandenburger Verhältnissen passen. Wir orientieren uns stark an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch. Aber nicht alles was in Bayern, Niedersachsen oder Hamburg passt, ist automatisch auch angemessen für Brandenburg. Ich finde, dass wir zu einem guten ersten Schritt der Lockerung gefunden haben, der ausgewogen aber auch ausbaufähig ist. Jetzt müssen wir alle Geduld und Disziplin beweisen. Wir werden tagtäglich beobachten, wie sich die Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Es ist wichtig, dass sich alle weiter an die geltende Abstandsverordnung halten. Nur wenn alle mit Vernunft die Regeln beachten, werden wir den nun eingeschlagenen Weg weiter beschreiten können.“

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Das Selber-Ernten auf Gemüse- und Obstfeldern, z. B. bei Erdbeeren, wird unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sein. Das sichert den Absatz für Gartenbaubetriebe und gibt ihnen Planungssicherheit. Wir stabilisieren Tierparks und Wildgehege, die mit Abstands- und Zutrittsregelungen wieder öffnen können. Diese Lockerungen kommen auch vielen Menschen zugute, die sich draußen bewegen wollen.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihrem Mittleren Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten. Deshalb werden die Schulen zunächst für diese Jahrgangsstufen geöffnet. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung maßvoll ausweiten.“

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „"Die vergangenen Wochen haben den Einzelhandel in Brandenburg und seine Kundinnen und Kunden einem Stresstest unterzogen. Zumindest für einen großen Teil des Einzelhandels ist dieser Stresstest ab dem 22. April 2020 beendet – natürlich unter Beachtung strikter Hygienestandards. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Ich hoffe sehr, dass die Kundinnen und Kunden diesen ersten Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität nutzen werden. Denn jedem muss klar sein: Wer den stationären Einzelhandel erhalten möchte, der muss dort auch einkaufen."

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Ich freue mich, dass einzelne Kultur-Angebote von Galerien, Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken den digitalen Raum verlassen und wieder vor Ort angeboten werden können. Für alle anderen gilt weiterhin: Angebote ohne Ansteckungsgefahr online genießen – beispielsweise über unsere landesweite Online-Plattform www.kultur-bb.digital. Gute Nachrichten auch für die Hochschulen: Prüfungen, die nicht digital abgenommen werden können und bestimmte Lehrveranstaltungen sind in Ausnahmefällen ab dem 20. April auch im Präsenzbetrieb möglich, die Hochschulbibliotheken dürfen wieder öffnen. Dennoch appelliere ich an alle Studierenden: Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie mit den Lockungen verantwortungsvoll um!“

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.

Das Tragen von sogenannten (nicht-medizinischen) Alltagsmasken oder Community-Masken wird zur Reduzierung des Risikos von Infektionen dringend empfohlen in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, insbesondere im Einzelhandel und ÖPNV.

Diese Maßnahmen gelten ab dem 20. April:

Kitas*

Kitas bleiben für den Normalbetrieb weiter geschlossen.

Die Notbetreuung wird ab dem 27. April wie folgt ausgeweitet:

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung wird auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Die Ein-Eltern-Regelung bedeutet: Es müssen nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Sondern es reicht aus, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben. Grundvoraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Zu den kritischen Infrastrukturbereichen gehören Tätigkeiten:

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  • Medien (Journalismus einschließlich Produktion und Lieferung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Alleinerziehende können – unabhängig von einer Tätigkeit in den genannten kritischen Infrastrukturen – die Notfallbetreuung ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

Über die konkrete Notfallbetreuung, zum Beispiel in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten wird, entscheiden weiterhin die Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Absprache mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in eigener Verantwortung. Sie können die genannten Beschäftigtengruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notfallbetreuung vor Ort vorgesehen wird.

Schulen*

Der Schulbetrieb bleibt ausgesetzt. Dabei gelten folgende Lockerungen. Die konkreten Festlegungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgen vor Ort:

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden.

Die Abiturprüfungen finden, wie angekündigt, ab 20. April statt.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ gehen ab dem 27. April wieder zur Schule. Damit werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Abschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Gleiches gilt für die berufsbildenden Schulen bzw. die Abschlussklassen der dualen Ausbildung.

Die Wohnheime und Internate (OSZ, Spezialschulen, einzelne Förderschulen) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf. Schulinternate arbeiten wieder parallel zum Schulbetrieb.

Elternarbeit im Bereich der Einrichtungen der Kinder-, Jugendhilfe sowie Eingliederungseinrichtungen soll wieder stattfinden. Eine Lockerung des Besuchsverbots kann unter Wahrung von Hygienestandards, Heimfahrten können in Absprache mit den Leitungen der Einrichtungen (eingeschränkt) erfolgen.

Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, bieten die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) an, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene eingehalten werden können.

Hochschulen

Hochschulen bleiben weiter geschlossen. Dabei gelten folgende Lockerungen:

Hochschulbibliotheken dürfen zum Zwecke der Ausleihe und Rückgabe von Titeln und Nutzung von Computerarbeitsplätzen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ab dem 22. April wieder öffnen.

Lehrveranstaltungen an Hochschulen werden weiter überwiegend digital durchgeführt. Lehrveranstaltungen, die zwingend Präsenz erfordern (z.B. bei Laborarbeiten), können ab 20. April angeboten werden, wenn die Hygienestandards eingehalten werden.

Hochschul-Prüfungen, für die es keine rechtssicheren digitalen Varianten gibt, können ab 20. April angeboten werden, sofern die Einhaltung der Verhaltensregeln und -empfehlungen des RKI sichergestellt ist und alle Beteiligten mit der Durchführung der Präsenzprüfung einverstanden sind.

Einzelhandel

Über die bisherigen Regelungen hinaus dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmetern reduzieren, unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ab dem 22. April 2020 generell wieder öffnen.

Diese Lockerung gilt auch für Einkaufszentren (Malls / Shopping-Center) entsprechend. Dabei gilt die Bezugsgröße für die 800 Quadratmeter für die einzelnen Geschäfte. Aber: Das Center-Management verantwortet die Einlasskontrollen und Hygiene-Maßnahmen. Abstandsregeln müssen gewahrt bleiben, Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum sind zu unterbinden.

Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche ab 22. April öffnen.

Körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierern, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiter geschlossen. Friseure sollen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln - ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Die Selbsternte auf Obst- und Gemüsefeldern ist unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt.

Öffentliches Leben

Öffentliche und universitäre Bibliotheken und Archive dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ab dem 22. April 2020 wieder öffnen.

Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen ebenfalls ab dem 22. April 2020 wieder geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene und den Personenmindestabständen von 1,5 Meter in jegliche Richtung, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen strikt beachtet werden.

Tierparks und Wildgehege dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ebenfalls ab dem 22. April 2020 öffnen. Tierhäuser sind davon nicht umfasst, diese bleiben geschlossen.

Gastronomische Angebote bleiben auf den außer Haus-Verkauf beschränkt.

Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31. August 2020 verboten.

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bleiben weiter untersagt. Dies betrifft zum Beispiel Familienfeste oder Abiturfeiern. Neu ist aber: Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige kommunale Versammlungsbehörde im Einzelfall auf Antrag hier Ausnahmen zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Damit ist das generelle Demonstrationsverbot in Brandenburg wieder aufgehoben.

Religiöse Zeremonien, insbesondere Taufen und Bestattungen, sind mit bis zu 20 Teilnehmenden erlaubt.

Zusammenkünfte in Vereinen - unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.

Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.

Neu ist: Das Aufsuchen von Kampfmitteln in bewohnten Gebieten, in denen in der Folge mit Evakuierungen einer großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist oder die sich im unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen befinden, ist verboten. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde im Benehmen mit dem Zentraldienst der Polizei mit seinem Kampfmittelbeseitigungsdienst zugelassen werden.

Religionsausübung: Gottesdienste sollen bald wieder frei gegeben werden. Hintergrund ist: Am heutigen 17. April haben sich Länder und Bund mit den Kirchen darauf verständigt, dass sie im Laufe der nächsten Woche Konzepte vorlegen, wie Gottesdienste unter den Abstands- und Hygieneregeln abgehalten werden können. Ab Anfang Mai soll das dann für alle Glaubensgemeinschaften möglich sein.

Ausflüge sollten weiter vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt.

Der Aufenthalt an öffentlichen Orte – dazu zählen insbesondere Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks – ist weiter grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wege, für die ein triftiger Grund besteht. Zum Beispiel, um zum Arbeitsplatz zu kommen, der Weg zum Supermarkt, notwendige Arztbesuche oder eine Blutspende.

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft ist weiter ausdrücklich erlaubt: Spazieren gehen, Joggen, Fahrrad fahren. Aber auch hier gilt das Gebot des Mindestabstands zu allen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben.

Wassersport: Beispielsweise Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling-Bretter dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Auch der gewerbliche Boots-Verleih bleibt in Absprache mit den zuständigen lokalen Behörden zulässig, wie auch der eingeschränkte Betrieb von Marinas und Häfen. (Hinweis: Gilt nicht in OSL!) Wer sein Boot auf dem Gelände eines solchen Betriebes liegen hat, kann es nutzen. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind aber verboten. Die zuständigen Behörden können vor Ort abweichende Regelungen treffen.

Spielplätze: Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist weiter nicht gestattet.

Angeln und Jagd: Beides ist sowohl zur Berufsausübung als auch im privaten Bereich weiterhin grundsätzlich möglich. Auch beim Jagen und Angeln gilt: Mindestens 1,5 Meter Abstand.

Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen weiter strikt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Die touristische Nutzung von Ferienwohnungen und Campingplätzen ist untersagt. Eine Vermietung an Berufstätige, zum Beispiel an Handwerker, Monteure oder Pendler, ist jedoch möglich. Aber auch dabei sind die Hygieneregeln unbedingt zu beachten.

Eigenes Ferienhaus, Ferienwohnung oder Datschen: Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen privat und ausschließlich zur Eigennutzung bewohnt werden. Dies gilt auch für Pachten. Auch dabei sind die bekannten Regeln strikt einzuhalten.

Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende

Die Quarantäne-Verordnung zur Ein- und Rückreise wird unverändert längstens bis zum 8. Mai verlängert.

So sind Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg einreisen, weiter verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang aufzuhalten. Dies gilt auch für Personen, die zunächst über ein anderes Bundesland nach Deutschland eingereist sind. Diese Personen dürfen in dem Quarantänezeitraum keinen Besuch von anderen Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Außerdem müssen sie sich dort beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich melden.

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gibt es für alle Berufsgruppen, die Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder Flugzeug grenzüberschreitend transportieren.

Ausnahmen gibt es außerdem für Berufspendler, deren Tätigkeit für die Gewährleistung

  • der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
  • der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,
  • der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, der Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen
  • der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen

zwingend notwendig ist. Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder sonstigen Auftraggeber zu prüfen und zu bescheinigen.

Weitere Ausnahmen gibt es für Personen

  • die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überqueren (Ein- und Auspendler) oder für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen,
  • die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder
  • die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im gleichen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416
Mail:
presseamt@stk.brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.de

 

(Quelle: PM Staatskanzlei, 17.04.2020)

 

Siehe hierzu auch: http://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=496

[Eindämmungsverordnung aktuell]

[Änderung Quarantäneverordnung]

[Allgemeinverfügungen, Formulare zum Thema]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(15. 04. 2020)

(15.04.2020, Stand 11 Uhr)

 

+++ Beileid den Angehörigen +++

 

Über einen Monat ist es her, dass im Landkreis OSL die erste Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen worden ist. Seitdem wurden aus OSL in Summe 38 Personen positiv getestet. 24 der 38 Infizierten gelten zwischenzeitlich als genesen. 72 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. 

 

Insbesondere bei Personen der sogenannten Risikogruppen und vor allem bei Vorerkrankungen kann die Krankheit ernste Verläufe nehmen. Aus dem Landkreis OSL sind mittlerweile zwei nachweislich erkrankte Personen verstorben. Eine von ihnen wurde im Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg behandelt und verstarb dort trotz intensiver medizinischer Bemühungen in der Nacht zum Dienstag (14.04.).

 

Landrat Siegurd Heinze zeigt sich bestürzt über die Nachricht aus dem Klinikum und spricht den Angehörigen sein Beileid und Mitgefühl aus: „Meine Gedanken sind bei den Familien der Verstorbenen. Für sie wird es in dieser Zeit, in der gerade nichts ist, wie es einmal war, nun noch schwerer und einsamer. Ich wünsche ihnen für die kommende Zeit viel Kraft.“

 

An die Bürger in OSL wendet er sich mit der Bitte, die Regeln weiterhin zu befolgen: „Wir verzeichnen mittlerweile kreisweit Fälle von COVID-19. Auch wenn sich Bund und Länder auf Lockerungen in den Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen einigen, die sowohl richtig als auch wichtig sind, so sollten wir die Krankheit weiter ernst nehmen, um deren Ausbreitung weiter zu verlangsamen. Niemand möchte, dass unsere Mitmenschen in die Situation geraten, an einem Gerät beatmet werden zu müssen. Dies zu beeinflussen, hat jeder in seiner eigenen Hand“, mahnt er zu weiterhin umsichtigem Verhalten und dem generell einzuhaltenden Mindestabstand. 

 

 

+++ Reiserückkehrer +++

 

Bund und Länder verständigten sich in der vergangenen Woche auf einheitliche Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende. Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen, müssen sich für zwei Wochen eigenständig in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Berufspendler.

Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ (kurz: SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) stellt der Landkreis > HIER bereit.

Betroffene sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Außerdem müssen sie sich dort beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich melden.

 

Kontakt Gesundheitsamt OSL für Reiserückkehrer:

Telefon 0176 15470549 (werktags) oder gesundheitsamt@osl-online.de (E-Mailpostfach wird am Wochenende abgerufen).

 

Bitte möglichst folgende Angaben bereithalten:

 

Name, Vorname

Geburtsdatum

Adresse 

Telefonische Erreichbarkeit

Reisegebiet

 

Auch das Infotelefon des Landkreises OSL unter 0800 870 1100 nimmt auf Wunsch die Angaben auf und leitet sie weiter.

Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können von der Soforthilfe des Landes profitieren

(09. 04. 2020)

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund Klarheit für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und sonstige Vereine geschaffen: Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.

 

Ministerin Britta Ernst: „Wir müssen das „Überleben“ unserer Sportvereine und Träger in der Jugendarbeit, Weiterbildung sichern. Ich bin froh, dass die unbürokratische Soforthilfe auch für Vereine und Träger fließt. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir arbeiten daran, dass auch für die weiteren Träger ein Rettungsschirm gespannt wird. Vereine und Stiftungen erfüllen wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft“

 

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, ergänzt: „Wir freuen uns, dass jetzt Klarheit für die vielen Vereine und Stiftungen herrscht, die von der aktuellen Situation betroffen sind. Das ist auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, die täglich im Kontakt mit mehreren hundert Kunden stehen. Mittlerweile haben wir 115 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt und werden auch über die Osterfeiertage arbeiten, um den Antragstellenden schnellstmöglich zu ihrem Geld zu verhelfen.“

 

Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine / Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.

 

Zahlreiche gemeinnützigen Sportvereine, Weiterbildungs-Vereine, den Vereinen im Bereich der Jugendarbeit sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkauf etc. mit der Frage verbunden sind, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht. Die Vereine verfügen in der Regel über „gar keine Rücklagen“.

 

Dem MBJS liegt keine Übersicht vor über die Anzahl der Vereine und Stiftungen, die über einen Zweckbetrieb bzw. über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, da diese wirtschaftliche Tätigkeit nicht öffentlich gefördert wird.

 

(Quelle: PM MSGIV vom 08.04.2020)

[Soforthilfe der ILB]

[Antrag auf Soforthilfe]

Brandenburg setzt Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende um

(09. 04. 2020)

Kabinett beschließt Quarantäneverordnung – Regelungen ab Freitag in Kraft – Zahlreiche Ausnahmen u.a. für Pendler – Brandenburgs Grenze bleibt für polnische Berufspendler weiterhin offen

Bund und Länder haben sich Anfang dieser Woche im Kampf gegen das neuartige Coronavirus auf einheitliche Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende verständigt. So sollen Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen, für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Berufspendler. Sie benötigen aber eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber. Das Bundesinnenministerium hat in Abstimmung mit den Ländern eine „Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ erarbeitet. Auf dieser Grundlage hat das Brandenburger Kabinett am Donnerstag (09.04.2020) die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-10 in Brandenburg“ (kurz: SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) beschlossen. Sie wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht, tritt am 10. April in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. Das teilte das Gesundheitsministerium mit.

Nach der Quarantäneverordnung sind Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland nach Deutschland eingereist sind. Diese Personen dürfen in dem Quarantänezeitraum keinen Besuch von anderen Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Außerdem müssen sie sich dort beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich melden. (Kontakt für OSL siehe unten!)

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gibt es für alle Berufsgruppen, die Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder Flugzeug grenzüberschreitend transportieren.

Ausnahmen gibt es außerdem für Berufspendler, deren Tätigkeit für die Gewährleistung

  • der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
  • der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,
  • der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, der Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen
  • der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen

zwingend notwendig ist. Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder sonstigen Auftraggeber zu prüfen und zu bescheinigen.

Weitere Ausnahmen gibt es für Personen

  • die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überqueren (Ein- und Auspendler) oder für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen,
  • die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder
  • die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im gleichen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von 150 bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

(Quelle: PM MSGIV vom 09.04.2020)

 

Kontakt Gesundheitsamt OSL für Reiserückkehrer:

 

0176 15470549 (werktags) oder gesundheitsamt@osl-online.de (E-Mailpostfach wird am WE abgerufen).

 

Bitte möglichst folgende Angaben bereithalten:

 

Name, Vorname

Geburtsdatum

Adresse 

Telefonische Erreichbarkeit

Reisegebiet

 

Auch das Infotelefon des Landkreises OSL nimmt auf Wunsch die Angaben auf und leitetet sie weiter.

 

[Verordnung Quarantänemaßnahmen ab 10.04.2020]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(09. 04. 2020)

(09.04.2020, Stand 15 Uhr)

 

+++ Erreichbarkeit Bürgertelefon +++

 

Die Infohotline des Landkreises OSL ist auch über die Feiertage hinweg erreichbar. Die Mitarbeiter beantworten in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Anfragen unter der Telefonnummer: 0800 870 11 00.

 

+++ Kontrollen zu Ostern +++

 

Die Ordnungsämter der Kommunen in OSL werden auch am Wochenende und während der Osterfeiertage unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln der Eindämmungsverordnung zu kontrollieren.

 

Bislang wurden der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung nur wenige und vereinzelte Verstöße gemeldet, die mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden müssen. Zumeist reichte die freundliche Ansprache, um die Bürger zur Einsicht zu bewegen.

 

Für die Osterfeiertage appelliert die Kreisverwaltung, die bekannten Regeln weiterhin einzuhalten.

 

Antworten auf die meisten Fragen zum Thema Corona stellt das Land Brandenburg  auf seiner Internetseite www.corona.brandenburg.de zur Verfügung.

 

+++ Vermietung von Booten +++

 

Gemäß Eindämmungsverordnung ist die Vermietung von Booten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersagt. Darauf weist der Verwaltungsstab des Landkreises vor dem bevorstehenden Oster-Wochenende hin.

Auch wenn das Bootfahren o. ä. für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV grundlegend zulässig ist, so ist der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden.

Weitere Informationen zum Thema: Siehe Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vom 8. April 2020.

 

+++ Vereinfachter Zugang zum Wohngeld +++

 

Um die Zahlungsfähigkeit von Mietern zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Damit sollen einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und sie in der Corona-Zeit dringend benötigen.

 

Die Antragsformulare zum Wohngeld können online unter www.osl-online.de unter dem Pfad Leben und Wohnen - Soziales – Wohngeld abgerufen werden.

 

Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter der Telefonnummer 03573 870 4176 in der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung OSL melden. Die Mitarbeiter schicken die Antragsformulare anschließend per Post zu.

 

Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgebäude derzeit aufgrund der aktuellen Situation für den Bürgerverkehr geschlossen sind.

 

Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

 

Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Bürger über den Wohngeldrechner prüfen, ob sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Start des Wohngeldrechners

 

 

+++ Soforthilfe für gemeinnützige Vereine und Stiftungen +++

 

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.

 

Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.

 

Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine / Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.

 

Zahlreiche gemeinnützigen Sportvereine, Weiterbildungs-Vereine, den Vereinen im Bereich der Jugendarbeit sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkauf etc. mit der Frage verbunden sind, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht. Die Vereine verfügen in der Regel über „gar keine Rücklagen“.

 

(Quelle: PM MBJS vom 08.04.2020)

 

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL sind bislang 36 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus erfasst worden. Zwei nachweislich erkrankte Personen werden im Klinikum Niederlausitz behandelt, eine davon auf der Intensivstation.

 

15 Personen sind bislang genesen. In amtlicher Quarantäne befinden sich 81 Personen. Eine Person ist verstorben. (Stand 09.04., 15 Uhr).

 

 

Gemäß Eindämmungsverordnung ist die Vermietung von Booten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersagt

(09. 04. 2020)

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergegangenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, untersagt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bis auf weiteres auch die Vermietung von Booten.

Auch wenn das Bootfahren o. ä. für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV grundlegend zulässig ist, so ist der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden. Darauf weist sowohl das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in seiner Pressemitteilung „Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten“ vom 5. April 2020 als auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ vom
8. April 2020 explizit hin.

Da der Bootsverleih im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vorrangig der touristischen Nutzung zuzuordnen ist und hierbei mit Ansammlungen an beliebten Ausflugsorten, vor Schleusen und/oder Knotenpunkten zu rechnen ist, untersagt der Landkreis den Verleih als präventive Maßnahme. Denn hierbei gilt, wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Pressemitteilung betont: „Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserfläche warten müssen, ist das eine Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten ist."

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07. 04. 2020)

(07.04.2020, Stand 14 Uhr)

 

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen 31 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 07.04.2020).

 

13 dieser Personen sind bislang genesen. Somit sind derzeitig noch 18 Personen nachweislich erkrankt.

 

Zwei Person befindet sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation im Klinikum Niederlausitz. Eine Person wird beatmet. Die anderen Erkrankten stehen unter häuslicher Quarantäne.

 

Zudem befinden sich 70 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Waldbrandgefahr: Bitte um umsichtiges Verhalten +++

 

Aufgrund des trockenen Wetters und fehlender Niederschläge steigt in Brandenburgs Wäldern die Waldbrandgefahr. Gleichzeitig zieht es bei schönem Wetter derzeit vermehrt Menschen in die Natur. Auch in OSL mussten die Feuerwehren vereinzelt bereits zu Bränden ausrücken. Viele Waldbrände werden durch fahrlässiges menschliches Verhalten verursacht.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer bittet vor diesem Hintergrund die Menschen in OSL zu Achtsamkeit und umsichtigem Verhalten bei Aufenthalten in und in der Nähe von Wäldern. „Jeder Waldbesucher kann durch verantwortungsbewusstes und aufmerksames Verhalten dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern“, erklärt er und verweist nachdrücklich auf das absolute Rauchverbot in und um Wälder.

 

In OSL liegt die Waldbrandwarnstufe derzeit bei 3 bis 4. Im Landkreis OSL wurden die Kameraden im Jahr 2019 zu 109 Wald- und Vegetationsbränden durch die Integrierte Regionalleitstelle Lausitz alarmiert.

 

 

+++ Vorsicht bei Verwendung der Begriffe Mundschutz/Atemschutz+++

 

Auch in OSL gibt es mehrere Initiativen von Freiwilligen, die selbstgenähte Masken anfertigen und ihre Ergebnisse den Einrichtungen und anderen Abnehmern zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund weißt das Innenministerium des Landes Brandenburg darauf hin, dass dabei auf die Verwendung der Begrifflichkeiten „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ verzichtet werden sollte, da selbige auf ein Medizinprodukt schließen lassen könnten. Hintergrund ist, dass dies auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte auf den Plan rufen könnte. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt.

 

Dies ist in OSL bislang glücklicherweise noch nicht der Fall. Der Landkreis rät dennoch alle engagierten Näherinnen und Nähern, diese Hinweise zu beachten. Selbstgenähter Mundschutz sollten nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Der Landkreis empfiehlt, in der offiziellen Sprachregelung von „Behelfsmasken“ zu sprechen und bedankt sich bei allen engagierten Näherinnen und Nähern in OSL für ihr Engagement.

 

 

+++ Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln +++

 

In den vergangenen Tagen gab es kleinere Lieferungen persönlicher Schutzausrüstungen seitens des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Liegen Ausrüstungsgegenstände vor, erfolgt die Verteilung an die Einrichtungen unter Regie des Verwaltungsstabes. Die Verteilung erfolgt nach Prioritätensetzung und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Bedient werden das Klinikum Niederlausitz, der Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und sonstige Einrichtungen. 

Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch nicht ausreichend, um die angezeigten Bedarfe gänzlich zu decken. Der Verwaltungsstab versucht weiterhin, die Einrichtungen in ihren Beschaffungen zu unterstützen und über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen zu generieren.

In der vergangenen Woche wurden am Donnerstag und Freitag zunächst etwa 75 Pflegeeinrichtungen in OSL mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln beliefert. In dieser Woche gibt es eine Auslieferung von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln in begrenztem Umfang an weitere Einrichtungen.

 

+++ Notbetreuung Kitas – Formular optisch angepasst +++

 

Das Infotelefon des Landkreises verzeichnet aktuell vermehrt Anfragen von Eltern, die „Ein-Kind-Regelung“ zur Notfallbetreuung der Kinder in den Kitas und Horten betreffend. Das Jugendamt hat daraufhin das Formular „Antrag auf Notbetreuung“ nochmals optisch überarbeitet. Diejenigen Berufsgruppen, für welche die Ein-Eltern-Regelung gilt, wurden per Pfeil eindeutig sichtbar gemacht. Das Formular wurde online ausgetauscht. Dieses ist auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Bereich Leben & Wohnen > „Informationen zum Coronavirus“ zu finden.

 

Die Betreuungsquote im Bereich Krippe, Kita, Hort lag am 6. April bei 7 %, im Bereich der Tagespflege bei 9 %. Insgesamt befanden sich 503 von 7454 Kindern in Betreuung.

 

Seit der vergangenen Woche gilt für die Notfallbetreuung von Kindern in den Kitas und Horten die sogenannte „Ein-Elternregelung“ für Eltern aus den Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

 

+++ Ostern: Landrat appelliert an Verantwortungsbewusstsein der Bürger +++

 

Landrat Siegurd Heinze appelliert angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage auch weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen in OSL zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

 

„Der Landkreis bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der schwierigen Situation zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus an die Kontaktbeschränkungen halten und die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum beschränken. Die Kontaktbeschränkungen wurden seitens des Landes zunächst bis zum 19. April verlängert - somit auch über die Osterfeiertage. Auch wenn es schmerzhaft ist, rufe ich Sie zu Besonnenheit und Rücksicht auf. Verzichten Sie auf Ausflüge und Reisen, beschränken Sie Ihre Feierlichkeiten zu Ostern auf Ihre im Haushalt lebenden Menschen, halten Sie wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ein. Auch wenn dieses Ostern ungewohnt sein wird, so muss es nicht unangenehm werden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familienangehörigen ein wunderschönes Osterfest, bei bestem Wetter, guter Erholung, Entspannung und der Zeit für sich, um Kraft zu tanken.“

 

 

Kurz vor Ostern: Antworten auf häufige Fragen zur Brandenburger Eindämmungsverordnung

(06. 04. 2020)

Joggen, Motorradfahren, Kanu oder Hausboot, Sitzen auf einer öffentlichen Bank – was ist während der Corona-Pandemie noch erlaubt, auf was müssen wir leider verzichten? Zur richtigen Anwendung der Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürgern gerade vor Ostern viele Fragen an die Landesregierung und die Kreise und kreisfreien Städte. Insbesondere geht es um konkrete Verhaltensregeln im täglichen Leben. In Brandenburg besteht keine Ausgangssperre. Deshalb darf man sich den Regeln entsprechend bewegen. Verstöße gegen die in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße von 50 bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite corona.brandenburg.de werden über den Link FAQ wesentliche Fragen beantwortet. Auch das Bürgertelefon steht weiter für Anfragen zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr unter der Nummer 0331 – 866 5050 erreichbar.

Grundsätzlich gilt jetzt: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Zum Schutz vor dem Coronavirus sind direkte Kontakte zu anderen Menschen dringend zu vermeiden. Besonders persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz deutlich eingeschränkt sein.

Generell verboten sind in Brandenburg mindestens bis zum 19. April: Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Davon ausgenommen: gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen, der Aufenthalt am Arbeitsplatz und die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Besuche und Ausflüge: Auch Menschen, die nicht in einem Haushalt zusammenleben, können sich noch besuchen. Diese Ausnahme gilt für Besuche von Lebenspartnern, älterer oder kranker Personen, zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis. Aber auch hier gilt: direkte soziale Kontakte sollen so gut es geht vermieden werden. Auch zum Osterfest gilt: Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken! Das Ostereiersuchen im großen Freundes- und Bekanntenkreis muss in diesem Jahr leider ausfallen. Ausflüge sollten vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt.

Das Betreten öffentlicher Orte – dazu zählen insbesondere Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks – ist derzeit ebenfalls bis zum 19. April untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wege, für die ein triftiger Grund besteht. Zum Beispiel, um zum Arbeitsplatz zu kommen, der Weg zum Supermarkt, notwendige Arztbesuche oder eine Blutspende.

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft: Spazieren gehen, Joggen, Fahrrad fahren. Sport und Bewegung ist für die Gesundheit gut und wichtig – und sind deshalb auch in Corona-Zeiten auch an öffentlichen Orten erlaubt. Aber auch hier gilt das Gebot des Mindestabstands zu allen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben. Also vermeiden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit am besten beliebte Ausflugsziele und stark frequentierte Wege. Infektionsketten können kaum wirksam unterbrochen werden, wenn hunderte Menschen bei herrlichem Wetter zur gleichen Zeit an der Seepromenade spazieren gehen. Dann lieber abgelegene Wege nutzen oder im Wald laufen.

Sitzen auf der Parkbank: Grundsätzlich dürfen Menschen in Brandenburg nicht auf einer Sitzgelegenheit im öffentlichen Raum Platz nehmen und dort verweilen. „Sitzen“ zählt nicht zur Ausnahme „Sport oder Bewegung an der frischen Luft“. Aber: Wenn ein Mensch bei seinem Spaziergang ganz offensichtlich nur eine kurze „Verschnaufpause“ (in der Regel fünf Minuten) auf der Parkbank braucht, weil ihm zum Beispiel das Gehen aus Altersgründen schwerfällt oder man keine Puste mehr hat, muss man nicht gleich ein Bußgeld befürchten. Was aber ganz klar nicht geht: Auf einer Bank lange und ausgiebig verweilen oder gar mit anderen dort „nett plaudern“. Darauf müssen wir jetzt leider verzichten. Denn anders kann der notwendige Abstand nicht eingehalten werden.

Öffentlich zugängliche Spielplätze: Diese dürfen leider nicht besucht und genutzt werden. Trotzdem brauchen Kinder Bewegung an der frischen Luft. Eltern dürfen mit ihren Kindern spazieren gehen, Fußball oder Fange spielen. Aber bitte: Dabei immer auf genügend Abstand zu anderen achten! Kinder, die nicht im gleichen Hausstand wohnen, dürfen im Augenblick leider nicht miteinander spielen.

Motorrad- und Fahrradfahren: Beides ist weiterhin möglich. Jedoch nicht Ausflüge in einer Gruppe, denn dabei sind die Regeln – spätestens bei einem Zwischenstopp oder einer Rast – nicht mehr einzuhalten.

Boot und Kanu: Paddeln und Rudern sind als „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ nicht untersagt – aber nicht in einer Gruppe. Grundsätzlich schließen die Einschränkungen beim Betreten öffentlicher Orte auch die Wasserstraßen und anderen Gewässer des Landes ein. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind. Also: Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes vermieden werden. Vermeiden sie beliebte Ausflugsorte. Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserfläche warten müssen, ist das eine Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten ist.

Gassigehen und Stallbesuche: Haus- und Nutztiere müssen natürlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie weiter versorgt, betreut und bei Bedarf bewegt werden. Dies ist ohne Gefährdung möglich, wenn Kontakte zwischen Mensch und Tier nicht mit zwischenmenschlichen Kontaktaufnahmen verbunden sind. Das Ausführen von Hunden, das Bewegen von Pferden, das Versorgen von Tieren auf der Weide ebenso wie die Betreuung von Taubenschlägen sind notwendig und sollen weiterhin stattfinden. Dabei ist aber auf Hygiene, Reinigung, evtl. Desinfektion der Hände und Gegenstände zu achten. Auch Tierheime können weiterhin ehrenamtliche Helfer Hunde ausführen lassen, wenn dies nach exakten zeitlichen und personellen Absprachen durch Einzelpersonen durchführbar ist und Kontakte der Helfer untereinander vermieden werden können. Die Betreiber von Pferdepensionen müssen entscheiden, ob weiterhin die Besitzer der Pferde in den Stall kommen dürfen oder aber andere Personen zur Sicherstellung der Versorgung und Bewegung ausreichend zur Verfügung stehen. Achtung: Personen, die ärztlich unter Quarantäne gestellt sind, dürfen unter keinen Umständen ihre Wohnung verlassen und müssen geeignete Personen mit der Versorgung ihrer Tiere beauftragen!

Angeln und Jagd: Beides ist sowohl zur Berufsausübung als auch im privaten Bereich weiterhin grundsätzlich möglich. Die Jagd erfolgt aktuell unter anderem mit dem Ziel, zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest beizutragen, insbesondere in den grenznahen Kreisen zu Polen. Auch hier gilt: Kontakte zu höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes. Auch beim Jagen und Angeln gilt: Mindestens 1,5 Meter Abstand!

Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen strikt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Die touristische Nutzung von Ferienwohnungen und Campingplätzen ist untersagt. Eine Vermietung an Berufstätige, zum Beispiel an Handwerker, Monteure oder Pendler aus Polen, ist jedoch möglich. Aber auch dabei sind die Hygieneregeln unbedingt zu beachten.

Eigenes Ferienhaus, Ferienwohnung oder Datschen: Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen privat und ausschließlich zur Eigennutzung bewohnt werden. Auch dabei sind die bekannten Regeln strikt einzuhalten.

Es wird dringend gebeten, auf die jeweils örtliche Situation Rücksicht zu nehmen. Lokal oder auf Kreisebene können aus besonderem Anlass weitergehende Festlegungen getroffen werden.

Der Brandenburger Bußgeldkatalog ist am 2. April in Kraft getreten. Wer zum Beispiel trotz Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden. Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen. In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen.

Der Bußgeldkatalog ist landesweit von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei Verstößen anzuwenden. Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird von den Landkreisen und kreisfreien Städte festgelegt. Der Bußgeldkatalog ist im Internet als Download eingestellt: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

(Quelle: PM MSGIV 05.04.2020)

Mehr Corona-Informationen: https://corona.brandenburg.de

MDK Berlin-Brandenburg startet Beratungshotline speziell für Pflegeeinrichtungen

(06. 04. 2020)

 

 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg (MDK) hat eine Beratungshotline speziell für Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Beschäftigte der ambulanten und stationären Pflege können unter der Telefonnummer 030 202023-6000 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, inklusive Rückrufservice) ihre Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus stellen, die von erfahrenen Pflegefachkräften beantwortet werden. Ab Montag (06.04.2020) werden Fragen auch per E-Mail beantwortet: corona-in-der-pflege@mdk-bb.de.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher dankt dem MDK Berlin-Brandenburg für das zusätzliche Informationsangebot speziell für Pflegekräfte: „Alle Beschäftigten in der Pflege leisten eine ganz wichtige Arbeit für hilfebedürftige Menschen. Und das täglich rund um die Uhr. Ihre Arbeit ganz nah am Menschen ist unersetzlich. Aber natürlich machen sich viele Beschäftigte in der Pflege auch große Sorgen und haben im Umgang mit dem Virus viele Fragen. Überall mangelt es zurzeit noch an persönlicher Schutzausrüstung. Und natürlich wollen die Pflegekräfte sich selbst und andere nicht infizieren. Mit der neuen Beratungshotline können jetzt Fachfragen kompetent beantwortet werden, was die Bürgertelefone des Landes und der Kommunen so nicht leisten können. Das ist eine wichtige Ergänzung unseres Informationsangebotes und stärkt die pflegerische Versorgung. Wo viele Menschen auf engem Raum sind, kann sich das Coronavirus besonders leicht ausbreiten. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sind hiervon besonders gefährdet. Orte, in denen sich vulnerable, also besonders anfällige Menschen aufhalten, die ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.“

Die MDK-Beratungshotline beantwortet Anfragen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Berlin und Brandenburg in Bezug auf den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus, insbesondere zum Umgang mit Verdachtsfällen, Hygiene- und Schutzmaßnahmen und Isolationsmaßnahmen. Das Angebot ist auf Anregung des Brandenburger Sozialministeriums entstanden.

Internet: https://www.mdk-bb.de/

(Quelle: Pressemitteilung MSGIV, 05.04.2020)

 

Märchentheater und ein Ostereierkurs für daheim – Digitale Ostertage im Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(03. 04. 2020)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Lokalfernsehsender Seenluft24.de bringen die Osterangebote aus dem Senftenberger Schloss in diesem Jahr digital nach Hause. Aufgrund der Corona-Epidemie müssen Museen auch über die Osterfeiertage geschlossen bleiben.

 

„Wir möchten, dass die Gäste trotz Schließung in diesen Tagen nicht ganz auf die Angebote des Museums verzichten müssen. Gerade zum Osterfest haben in den vergangenen Jahren viele Familien bei den Kursen zum Ostereierverzieren mitgemacht oder die Vielfalt der sorbischen Ostereierkunst in der Sonderausstellung bestaunt. Daher geht das Museum des Landkreises angesichts der aktuellen Situation neue Wege und hat sich ein besonderes Ostergeschenk für alle Familien zu Hause einfallen lassen“, verspricht Landrat Siegurd Heinze.

 

In der Vorosterwoche, ab Freitag, dem 3. April 2020 gibt Museumspädagogin Christiane Meister im Onlinekurs auf der Webseite des Museums und im Programm von Seenluft24 Tipps für das Verzieren sorbischer Ostereier zu Hause. Auch mit einfachen Mitteln, die sich in den Bastelsachen oder im Kinderzimmer finden, kann man sich in der Wachsbossiertechnik versuchen. Ein kurzer Film zeigt, wie das geht. (Hier geht es zum Video)

Inspirationen gibt dazu auch ein virtueller Rundgang durch die Sonderausstellung „Farbenspiel“ im Schloss. Zahlreiche Eier aus der Museumssammlung zeigen die Vielfalt und Farbenpracht, mit der Ostereierkünstler aus der Region die zerbrechlichen Kunstwerke verziert haben. (Hier geht es zum Video)

 

Für die Osterwoche selbst hat das Museum zusammen mit den Schauspielern des Wandertheaters Schwalbe auch etwas geplant. Da das Märchenstück, dass in jedem Jahr viele Familien zum Osterfest ins Schloss gezogen hat, entfallen muss, wird dieses ebenfalls als Film abrufbar sein. Die beiden Schauspieler führen das Stück „Der Fischer und seine Frau“ für die Kamera auf. Das Regionalfernsehen Seenluft24 sendet das Osterspezial mit dem Märchenstück über die Feiertage vom 9. bis zum 14. April auf seinen Kanälen und über die Mediathek. (Hier geht es zum Video)

 

Alle Videos können ab der nächsten Woche auch direkt über die Homepage des Museums unter www.museums-endecker.de angeschaut werden.

    

Foto: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Lokalfernsehsender Seenluft24 bringen die Osterangebote aus dem Museum in diesem Jahr digital zu den Familien nach Hause. Etwa mit der

Sonderausstellung „Farbenspiel – Ostereier aus der Lausitz“ und dem Märchenstück „Der Fischer und seine Frau“ (Foto: Wandertheater Schwalbe)

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-870 2403

 

Foto zu Meldung: Märchentheater und ein Ostereierkurs für daheim – Digitale Ostertage im Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Ministerin Nonnemacher: „Ostern 2020 wird leider nicht sein können, wie wir es kennen“

(03. 04. 2020)

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

 

Corona-Bürgertelefon: Viele Fragen zu den Osterfeiertagen

Angesichts der Corona-Pandemie fordert Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher die Brandenburgerinnen und Brandenburgern sowie ihre Angehörigen und Freunde für große Besonnenheit und Rücksicht in den Osterferien und an den Osterfeiertagen auf: „Ostern muss in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie anders ablaufen. Ostern 2020 wird leider nicht sein können, wie wir es kennen. Wir alle müssen auf private Familienfeiern, gemeinsame Ausflüge, Gottesdienstbesuche, Osterfeuer und andere traditionelle Osterbräuche in diesem Jahr bedauerlicherweise verzichten. Aber es ist zwingend notwendig, dass wir auch über das Osterfest unsere direkten sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken. Damit schützen wir uns selbst, unsere Liebsten, ältere und kranke Menschen.“

Beim Corona-Bürgertelefon der Landesregierung 0331 866-5050 erkundigen sich in diesen Tagen viele Anrufende darüber, was sie bei der Osterplanung beachten müssen: „Darf ich in den Osterferien oder an den Ostfeiertagen meine Familie besuchen?“ – ist dabei eine der zentralen Fragen.

Ministerin Nonnemacher: „Die Kontaktbeschränkungen sind in Brandenburg bis zum 19. April verlängert worden. Damit gilt es auch über die Osterfeiertage, auf Ausflüge und Reisen zu verzichten. Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Das ist schmerzhaft. Aber alle diese Maßnahmen retten am Ende Leben – und unterstreichen damit die Kernbotschaft des Osterfestes.

Versuchen Sie trotzdem, aus Ostern 2020 etwas Besonderes zu machen. Verstecken Sie die Ostereier für Ihre Kinder zu Hause und basteln gemeinsam Überraschungen für Ihre Lieben, die sie nicht besuchen können. Greifen Sie zum Telefon und halten so den Kontakt zu Ihren Bekannten und Verwandten. Auch Brief und E-Mails muntern Ihre Mitmenschen auf.“

Private Feiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken. Ansammlungen, Feiern oder Treffen mit Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes verstoßen gegen die Eindämmungsverordnung.

Wie bisher sind aber auch zu Ostern Spaziergänge oder Bewegung an der frischen Luft möglich, aber auch das weiterhin nur in beschränktem Maße – nämlich nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts.

Zum Schutz vor dem Coronavirus sind direkte Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden. Besonders persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen sollen zu deren Schutz deutlich eingeschränkt werden.

Mehr Informationen: corona.brandenburg.de

Klinikum Niederlausitz plant bis zu 40 Beatmungsplätze

(01. 04. 2020)

 

Senftenberg. Mit viel Engagement haben die Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH Abläufe und Kapazitäten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer innerhalb kürzester Zeit auf die zu erwartenden Covid-19-Patienten ausgerichtet. Das Klinikum Niederlausitz steht für die Versorgung im Landkreis parat.

 

„Die Coronavirus-Pandemie ändert unseren Fokus: Wir müssen vom Sanierungsmodus in den Krisenmodus umschalten. Unsere zurzeit wichtigsten Handlungsfelder sind die Schaffung von mehr Beatmungsplätzen und eine an den Anforderungen orientierte personelle Ausstattung der Notaufnahmen und der Intensivstation. Alle im Haus ziehen dafür an einem Strang: Wir konnten innerhalb weniger Tage unsere Beatmungsplätze von sechs auf 13 ausbauen, weitere sind geplant“, gewährt Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, einen Einblick in die Prozesse, die nun das Klinik-Geschehen bestimmen.

 

Ziel: 40 Beatmungsplätze in Senftenberg
Durch die aktuelle Schwerpunktsetzung auf die Akut- und Notfallversorgung wurden Betten- und Personalkapazitäten geschaffen, um Covid-Patienten stationär und auch intensivmedizinisch nach allen Regeln der ärztlichen Kunst versorgen zu können. „Unser mit dem Landkreis verabredetes Ziel ist es, zeitnah insgesamt 40 Beatmungsplätze zu schaffen. Wir sind im Moment mit Hochdruck dabei, Personal von anderen Abteilungen an Beatmungsplätzen einzuweisen und die notwendige Technik zu beschaffen. Mit Umzügen von Fachbereichen schaffen wir eine Infrastruktur, die zu jeder Lage für unsere Mitarbeiter und Patienten maximale Sicherheit gewährleisten soll“, beschreibt Prof. Dr. Christian Wallwiener, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, die aktuelle Situation. So wurde die Station 27 komplett auf die Versorgung von Corona-Patienten umgestellt. Das Gefäßzentrum Niederlausitz ist kurzerhand vorrübergehend vom Standort Senftenberg an den Standort Lauchhammer gezogen, die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Hand und Plastische Chirurgie ist mit der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie und Neurotraumatologie zusammengezogen. Damit stehen auch die Stationen 25 und 28 für eine Nutzung in der aktuellen Situation bereit.

 

Viele helfende Hände im Klinikum
Doch es sind nicht nur die großen, sondern auch viele kleine Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit das eine Ziel verfolgen: Die Infektionszahlen verringern und infizierte Patienten mit schweren Verläufen optimal versorgen. So werden Gesichtsschutzvisiere, die auf dem Markt aktuell Mangelware sind, nun von Ergotherapeuten des Zentrums für Psychosoziale Gesundheit und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin aus Laminierfolie und Plexiglas hergestellt. Für Angehörige, die ihre Verwandten aktuell aufgrund des verhängten Besucherstopps nicht im Klinikum Niederlausitz besuchen können, hat der Angehörigenbetreuungsdienst von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer (03573) 75 3899 eine Hotline geschaltet. Dass jetzt jede helfende Hand zählt, wissen auch Medizinstudierende der Medizinischen Hochschule Brandburg (MHB), die im Klinikum ihre Praxisphasen absolvieren. Sie unterstützen ebenso wie Lehrer der CampusSchule, die sonst Gesundheitsberufe am FamilienCampus LAUSITZ unterrichten, vor Ort im Klinikum. Wöchentlich stattfindende Lagebesprechungen, standortübergreifende Videokonferenzen und ein interner Corona-Ticker, der nahezu täglich aktualisiert wird, gewährleisten einen permanenten Informationsfluss im Haus. Das Tragen von Schutzmasken in allen Bereichen des Klinikums ist nun Pflicht.
 „Die aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen und zum Teil gravierenden Veränderungen bei uns im Klinikum setzen unsere Mitarbeiter nahezu geräuschlos um: Dienstpläne werden neu erarbeitet, die Einsatzgebiete verändern sich, wir stehen angesichts der aktuellen Materialknappheit vor bislang ungekannten Herausforderungen und bewältigen sie gemeinsam - Anerkennung und Respekt hierfür an alle Beteiligten“, zeigt sich Prof. Wallwiener beeindruckt von der Tatkraft der Klinikums-Mitarbeiter.

 

Akut- und Notfallversorgung gesichert
„Notfälle beschränken sich natürlich nicht auf Corona-Patienten: Die Versorgung von Schlaganfall-, Herzinfarkt- oder zum Beispiel Traumapatienten sowie die Behandlung akuter Erkrankungen ist an beiden Standorten nach wie vor sichergestellt“, unterstreicht Tobias Vaasen.
Die Notaufnahme am Standort Lauchhammer versorgt wie gewohnt akute Verletzungen, unklare Bauchschmerzen, urologische, gynäkologische Patienten und Kinder. Für Notfälle mit zusätzlichem Verdacht oder Bestätigung einer Corona-Infektion ist die Notaufnahme in Senftenberg zuständig. Damit soll der Klinikstandort Lauchhammer von Covid-19-Patienten weitestgehend freigehalten werden.
Ambulante Tests auf das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 werden nach vorheriger Anmeldung über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt in einer zu diesem Zweck eingerichteten Außenstelle des Klinikums Niederlausitz in der der Calauer Str. 3 in Senftenberg durchgeführt. Damit soll verhindert werden, dass die Notaufnahme durch ein vermehrtes Aufkommen von Patienten, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, übermäßig belastet wird.

 

(Quelle: PM Klinikum Niederlausitz GmbH, 01.04.2020)

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz plant bis zu 40 Beatmungsplätze

Auf dem Weg zur papierlosen Rechnungsstellung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(01. 04. 2020)

Zum 1. April 2020 ist die E-Rechnungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Auftraggebende sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen, sofern für die Erfüllung von Aufträgen im Oberschwellenbereich die Vergabekammer des Landes Brandenburg zuständig ist.

 

Ein reines PDF-Dokument, das in einer E-Mail verschickt wird, gilt längst nicht als elektronische Rechnung. Stattdessen müssen hinter dem Dokument strukturierte Daten liegen, die eine automatisierte Verarbeitung zulassen.

 

Da der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in den nächsten Monaten und Jahren die Umstellung auf die papierlose Rechnungsstellung anstrebt, bitten wir alle derzeitigen beziehungsweise zukünftigen Geschäftspartner, nachstehende Informationen zur Umstellung auf die elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen (s. Schreiben zum Download weiter unten auf dieser Seite) zu beachten.

 

 

Hinweise zur Umstellung auf die elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen

 

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bitten wir Sie ab dem 1. April 2020 um die Einhaltung der nachfolgenden Anforderungen bei der Übermittlung von Eingangsrechnungen:

 

1. Digitaler Rechnungsversand per E-Mail

 

 

  • Die E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert. Andere E-Mails (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, allgemeiner Schriftverkehr, …) senden Sie, wie bisher, bitte direkt an Ihre Ansprechpartner im Hause.

 

  • Bitte versenden Sie keine Duplikate bzw. Kopien der per E-Mail versandten Rechnung auf dem Postweg. Eine zusätzliche Papierrechnung zur elektronischen Verarbeitung darf nicht ausgestellt werden.

 

  • Verwenden Sie bitte ausschließlich das Format PDF, XRechnung oder ZUGFeRD. Die Leitweg-ID des Landkreises lautet: 12-12992262161447-64. Informationen zu den Formaten können Sie den folgenden Seiten entnehmen:

 

XRechnung: https://www.xoev.de/xrechnung-16828

ZUGFeRD: http://www.ferd-net.de

 

  • Bitte verzichten Sie auf weitere Informationen in der E-Mail. Zukünftig soll die E-Mail nach dem Erhalt automatisiert weiterverarbeitet werden.
  • Jede (auch mehrseitige) Rechnung muss in einer PDF-Datei abgebildet werden. Mehrere PDF-Rechnungen können in einer E-Mail an den Landkreis versandt werden.

 

  • PDF-Dateien mit Passwort-Schutz können nicht verarbeitet werden.

 

  • Ergänzen Sie die Rechnungsanschrift mit der Verwaltungseinheit (Amt, Abteilung, ggf. Ansprechpartner), damit die Rechnung direkt der richtigen Stelle zugeordnet werden kann.

 

  • Sofern Ihnen bei der Auftragsvergabe weitere Informationen mitgeteilt wurden (z.B. Aktenzeichen, Vergabenummer, …) geben Sie diese bitte in der Rechnung an.

 

Nochmals der Hinweis, eine zusätzliche Papierrechnung zum digitalen Rechnungsversand darf nicht ausgestellt werden.

 

2. Hinweise zum Rechnungsversand per Post

 

  • Wenn Ihre Lieferung und Leistung nicht der Annahme- und Verarbeitungspflicht aus einer öffentlichen Ausschreibung unterliegen oder Ihnen der digitale Rechnungsversand nicht möglich ist, senden Sie Ihre Rechnungen bitte ausschließlich an folgende Postanschrift:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Zentraler Rechnungseingang

Bezeichnung der Verwaltungseinheit

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

  • Verzichten Sie auf Rechnungsduplikate und Kopien; eine Originalrechnung reicht aus.

 

  • Fügen Sie Rechnungen bitte nicht der Lieferung bei. Versenden Sie diese separat an die angegebene Postanschrift.

 

  • Bei mehrseitigen Rechnungen klammern oder kleben Sie diese bitte nicht. Die Rechnungen werden in der zentralen Stelle zur digitalen Weiterverarbeitung gescannt.

 

Bei Fragen zur elektronischen Rechnungsübermittlung bzw. zu weiteren Details bezüglich der Umstellung steht Ihnen von der Finanzverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:

 

Stefanie Goin 

Telefon 03573 870-2224 

Stefanie-Goin@osl-online.de

[Umstellung auf elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen]

Kindertagesbetreuung: Richtlinie für Beitragsfreistellung unterzeichnet

(31. 03. 2020)

Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 31.03.2020:

 

Ministerin Britta Ernst hat die Richtlinie für die Förderung der Beitragsfreistellung unterzeichnet. Damit ist der Weg frei, dass Eltern, deren Kinder nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen, ab dem 1. April keine Beiträge mehr entrichten müssen. Die Träger der Einrichtungen erhalten für die nicht erhobenen Elternbeiträge vom Land Pauschalbeträge erstattet, die sie bei den Jugendämtern beantragen können.

 

Ministerin Britta Ernst: „Es freut mich sehr, dass wir so schnell eine Lösung hinbekommen haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Förderprogramm von dieser Tragweite innerhalb weniger Stunden mit den Kommunen und Verbänden, aber auch dem Landeskitaelternbeirat abgestimmt werden konnte. Ich bedanke mich für die gute Kooperation.“

 

Wesentliche Eckpunkte der Freistellung sind:

 

Elternbeiträge sollen nicht mehr von den Eltern erhoben werden, deren Kinder nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen. Die Freistellung gilt ab dem 1. April 2020. Sie gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Schließung der Kindertagesbetreuung endet. Öffnen die Kindertagesstätten zum Beispiel wieder am 20. April 2020, gilt die Freistellung trotzdem bis zum Ende April.

 

Erfasst werden auch die Elternbeiträge für die Kindertagespflege, d.h. auch für Kinder, die bisher von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut wurden, sollen nichts mehr bezahlen müssen.

 

Es ist kein Antrag der Eltern erforderlich. Wurden Elternbeiträge bereits für April eingezogen, sollen diese zurücküberwiesen werden. Die Förderung durch das Land greift auch dann.

 

Stellen Träger von Kindertagesstätten die Eltern von Beitragszahlungen frei, können sie einen Antrag auf Förderung bei ihrem Jugendamt stellen. Sie erhalten dann je Kind und Monat den Pauschalbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt pro Monat für die Krippe (0 bis 3 Jahre) 160,- Euro; für den Kindergarten (3 bis zu Einschulung) 125,- Euro und für den Hort (bis zum Ende Grundschule) 80,- Euro. Die unterschiedlichen Höhen orientieren sich daran, dass die Gruppen in der Krippe, im Kindergarten und im Hort unterschiedlich groß sind und unterschiedlich hohe Personalkosten entstehen.

 

Die Förderung wird Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ebenso gewährt, wie Kindertagesstätten von Städten und Gemeinden.

 

Reichen die Pauschalbeträge nicht aus, um die bisherigen Einnahmen aus Elternbeiträgen auszugleichen, greift die gesetzliche Regelung zur sogenannten Restbedarfsfinanzierung. Die Städte und Gemeinden, in denen sich diese Kindertagesstätten befinden, sind verpflichtet, die Fehlbeträge – spätestens zum Jahresende – auszugleichen. Dies gilt für alle Kindertagesstätten, die nach dem Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erforderlich sind.

 

Es ist ein Förderprogramm. Das bedeutet, dass es nicht verboten ist, Elternbeiträge trotz Förderung der Freistellung zu erheben. Wenn Kita-Träger weiter Elternbeiträge erheben, bekommen sie die Pauschalbeträge nicht. Die Landesregierung, der Landkreistag und der Städte und Gemeindebund sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, stimmen aber darin überein, dass möglichst alle Träger von Kindertagesstätten eine Beitragsbefreiung gewähren sollten. Rund 52% der Kindertagesstätten befinden sich in gemeindlicher Trägerschaft. Die übrigen 48% der Kindertagesstätten werden in großer Zahl von Trägern betrieben, die der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände angehören.

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(31. 03. 2020)

(31.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen bislang 18 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 31.03.2020).

 

Drei Personen sind bislang genesen und somit derzeitig noch 15 Personen erkrankt.

 

Eine Person befindet sich seit Samstag in stationärer Behandlung im Klinikum Niederlausitz und wird dort intensivpflichtig behandelt und beatmet. Die anderen Erkrankten (14) stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich knapp 100 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich +++

 

Der Landkreis OSL hat das Formular zur Notfallbetreuung in den Kitas und Horten, das Eltern ausfüllen und in den Einrichtungen vorzeigen müssen, überarbeitet. Dieses ist auf dieser Internetseite unter dem Bereich Leben & Wohnen > „Informationen zum Coronavirus“ > Allgemeinverfügungen des Landkreises zu finden.

 

Hintergrund:

Bislang durften in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Hierzu erging nunmehr eine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS) an die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

 

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

 

Weiterhin wurden die Berufsgruppen für einen Anspruch auf Notbetreuung erweitert: Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen auch infrastruktur- und produktionsnotwendige Betriebsteile der BASF, Reinigungsfirmen (soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind) und Veterinärmediziner. 

 

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

 

Die Betreuungsquote in der Notbetreuung lag am 30.03.2020 bei 6,5 %.

 

 

+++ Kfz Zulassung kontaktfrei möglich +++

 

Neben der Möglichkeit, Zulassungsvorgänge auf postalischem Weg zu erledigen, besteht ab sofort die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) Zulassungsvorgänge in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten einzuwerfen.

 

Hinweis für Zulassungsdienste und Autohäuser:

Für Zulassungsdienste und Autohäuser besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

 

Weitergehende Auskünfte werden unter den Telefonnummern 03541 / 870 3236 oder 03541 / 870 3201 erteilt und sind auf der Internetseite unter der Rubrik Leben & Wohnen > Kfz-Zulassung eingestellt.

 

 

+++ Tipps für Eltern: COVID-19 als Herausforderung für das Familienleben – Beratungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Familienangehörige +++

 

Der Landkreis OSL hat auf seiner Internetseite Informationen und regionale Ansprechpartner für Eltern aufgeführt, für die das Coronavirus (SARS-CoV-2) bzw. Covid-19 eine Herausforderung für das Familienleben bedeutet. (siehe „Informationen zum Coronavirus unter "Tipps für Eltern")

In eigener Sache: Geschäftsführung Klinikum Niederlausitz und Landkreis zur Berichterstattung der Lausitzer Rundschau vom 28. März 2020

(30. 03. 2020)

Mit Befremden nehmen wir, die Geschäftsführung des Klinikums Niederlausitz und der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Berichterstattung der Lausitzer Rundschau der Samstagsausgabe auf Seite 1 („Setzt Niederlausitz-Klinikum Patient bei Eiseskälte aus?“, LR, Samstag, 28. März 2020) sowie den zugehörigen Artikel auf Seite 11 „Nach Behandlung mit OP-Hemd ins Taxi gesetzt“ (Lokalausgabe Senftenberg, Samstag, 28. März 2020) zur Kenntnis. Der Artikel erschien zuvor bereits auf lr-online und wurde in den sozialen Medien geteilt. Auch hier kam es zu einigen Reaktionen.

Die bewusst provokant formulierte Frage, ob Mitarbeiter unseres Klinikums es in Kauf genommen haben, dass ein zuvor durch uns behandelter Patient des Nachts leicht bekleidet und bei Minustemperaturen nicht in sein Haus gelangt, entbehrt jeglicher Grundlage. Die aufgeworfenen Formulierungen „notdürftig“, „überstürzt“ als auch „will zu Vorwürfen keine Auskunft geben“ sind schlichtweg unangemessen, falsch und zeugen nicht von einer seriösen und verantwortungsvollen Berichterstattung.

Das Klinikum und der Landkreis distanzieren sich klar von dieser Form der journalistischen Aufbereitung von Themen, die in diesem Fall fundierte Recherche und vor allem Seriosität vermissen lassen.

Es ist uns ein Anliegen, den geschilderten Sachverhalt gemeinsam mit dem Patienten unter Einhaltung des Patientenrechtegesetzes, Datenschutzes und der Schweigepflicht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Ohne Zustimmung des Patienten dürfen und werden wir jedoch keine Aussage an Dritte zum Sachverhalt geben. Dies hatten wir auch gegenüber der LR kommuniziert und darum gebeten, den Kontakt zu vermitteln.

In Zeiten, in denen die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Angestellten im Gesundheitswesen nicht ausreichend genug zum Ausdruck gebracht werden kann, ist es uns wichtig, Stellung zu beziehen. Im Klinikum Niederlausitz erbringen mehr als 1.000 Mitarbeiter ihre Arbeit Tag für Tag motiviert und engagiert, fachlich fundiert und stets im Sinne des Patienten. Wir, Geschäftsführung und Landrat, stellen uns klar vor unsere Mitarbeiter. Sie haben in den letzten Wochen mit der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und mit der Vorbereitung auf den Ernstfall der Corona-Pandemie Großartiges geleistet. „Wir sind für euch da!“ lautet die Botschaft, die sie nach außen tragen und die den Menschen der Region Sicherheit und Vertrauen in einer Zeit geben soll, die vieles Bekanntes und Gewohntes auf den Kopf stellt.

Liebe Patienten, das Team des Klinikums Niederlausitz ist weiterhin für Sie vor Ort, um Leistungen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erbringen. Die im Januar 2020 angelaufene Sanierung läuft planmäßig und zeigt bislang durchweg positive Ergebnisse auf. Wir verzeichnen eine stabile Aufwärtsentwicklung. Wir ziehen an einem Strang, vom Azubi bis hin zum Arzt und Geschäftsführer.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin, indem Sie sich ein eigenes Bild machen.


Herzlichst,

Prof. Dr. Christian Wallwiener und Tobias Vaasen
Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Neue Amtsleiterin im Bereich Personal

(30. 03. 2020)

Lisa Katzschke ist die neue Leiterin des Personalamtes der Kreisverwaltung OSL.

Die 31-Jährige aus Massen verantwortet damit die Personalpolitik für derzeit knapp 700 Mitarbeiter. „In den nächsten neun Jahren werden altersbedingt etwa 170 Mitarbeiter in den Ruhestand wechseln. Vor Ihnen liegt eine spannende und bedeutsame Aufgabe“ stellte Landrat Heinze bei der Benennung Anfang März in Aussicht und wünschte für die vor ihr liegenden Aufgaben alles Gute.

 

Frau Katzschke ist kein neues Gesicht in der Verwaltung: Von 2009 bis 2012 absolvierte sie im Haus eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Im Anschluss studierte sie an der FU Berlin Rechtwissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Versicherungsrecht. 2017 übernahm sie die Leitung des Sachgebiets Organisation und Controlling. 2019 wechselte sie als Leiterin in das Sachgebiet Personalangelegenheiten. Die Leitung des Personalamtes verantwortete sie zuletzt seit Januar 2019 kommissarisch.

Foto zu Meldung: Neue Amtsleiterin im Bereich Personal

Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich

(29. 03. 2020)

Presseinformation

 

Nr.: 093/2020

Potsdam, 28. März 2020

 

Aufgrund der Corona-Krise dürfen seit dem 18. März 2020 in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. „Wir brauchen in dieser Situation alle verfügbaren Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich. Aus diesem besonderem Grund hat der Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus der Landesregierung an dieser wichtigen Stelle noch einmal nachgesteuert und per Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte über die Änderung der Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten jetzt informiert“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Samstag.

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

im Gesundheitsbereich, 

 

in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,

 

im medizinischen und im pflegerischen Bereich,

 

der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie

 

für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

 

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

Die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister können die genannten Beschäftigungsgruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.

Die Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) erging in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS).

In der Weisung an die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister steht abschließend: „Nach Einschätzung des MBJS hat sich die aktuelle Struktur der Notfallbetreuung bisher gut bewährt. Die Bildung von kleinen Gruppen in vielen Kindertagesstätten ist aus Sicht des MSGIV und MBJS zur Vermeidung von Infektionen weiterhin eine gute Strategie, die beibehalten werden sollte.“

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg, vom 28.03.2020)

 

Hinweis des Landkreises OSL: Der Landkreis OSL stellt am Montag, 30.03.2020, das überarbeite Formular zur Notfallbetreuung bereit. Das bislang gültige Formular finden Sie hier.

 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27. 03. 2020)

(27.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen bislang 14 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 27.03.2020). Von diesen bisher 14 positiv getesteten Personen ist zwischenzeitlich eine Person nachweislich genesen, jedoch wurde eine weitere Person positiv getestet, sodass die Zahl der positiv getesteten Personen in Summe weiterhin bei 13 liegt.

 

Alle Erkrankten stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich etwa 240 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.

 

+++ Verfahrensweise zur Testung +++

 

Vermehrt erreichen das Bürgertelefon in den letzten Tagen Anfragen, wann und wo sich Bürgerinnen und Bürger testen lassen können.

 

Hierzu gibt das Robert-Koch-Institut klare Regelungen zur Verdachtsabklärung vor (siehe www.rki.de). Getestet wird nur in begründeten Verdachtsfällen. Dies umfasst Personen mit Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt dabei keine Rolle mehr. Getestet wird auch, wer Symptome aufweist und bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege). Auch wenn beim Auftreten von Symptomen Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.), wird ggf. ein Test durchgeführt.

 

Generell gilt: Die erste Maßnahme sollte immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser entscheidet, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und eine Abklärung erforderlich ist. Nach erfolgter Information durch den Hausarzt an das Gesundheitsamt nimmt das Gesundheitsamt im nächsten Schritt telefonisch Kontakt zum Patienten auf, um einen Termin zum Test zu vereinbaren. Patienten werden gebeten, dies abzuwarten und nicht eigenständig im Gesundheitsamt anzurufen.

 

Erforderliche Tests werden in OSL an zwei Abstrichstellen vermittelt, die sich im Norden und Süden des Landkreises befinden. Auch manche Hausarztpraxen testen im begründeten Verdachtsfall.

 

Das Testergebnis liegt in der Regel nach etwa fünf Tagen vor. Die getestete Person wird entsprechend kontaktiert und über das Ergebnis informiert.

 

Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden und eine gute Händehygiene einhalten.

 

 

+++ Bereitstellung von Schutzmaterialien und Schutzausrüstung +++

 

Der Landkreis OSL unternimmt weiterhin alle Anstrengungen, über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen zu beschaffen.

 

Derzeitig sind Lieferungen über Bund und Land avisiert, aber noch nicht bestätigt. Sobald Ausrüstungsgegenstände vorliegen, erfolgt die Verteilung unter Regie des Verwaltungsstabes. Bislang liegen dem Verwaltungsstab des Landkreises keine neuen Erkenntnisse zu den ausstehenden Lieferungen von u. a. persönlicher Schutzausrüstung vor.

 

Zwischenzeitlich gibt es auch in OSL verschiedene Initiativen, die darauf abzielen, Atemschutzmasken in Handarbeit selbst herzustellen. Auch die Kostümabteilung der neuen Bühne in Senftenberg bringt sich entsprechend ein und näht Masken für den Schutz von Pflegepersonal.

 

 

+++ Aussetzung Beitragspflicht Kita-Gebühren +++

 

Das Land fördert die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Die Kitaträger und Horteinrichtungen werden die weiteren Formalitäten direkt mit den Eltern regeln.

 

 

+++ KfZ Zulassung ab Montag ausschließlich postalisch möglich +++

 

Um größtmöglichen Kundenkontakt in der Zulassungsstelle zu vermeiden, werden ab Montag, den 30. März 2020, Zulassungsvorgänge nur noch postalisch abgewickelt.

Jeder Bürger hat nunmehr die Möglichkeit, seine Unterlagen an folgende Postanschrift zu senden:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg

 

Die Vorgänge werden dann bearbeitet und nach Erledigung mit einem entsprechenden Gebührenbescheid an den Antragsteller versandt.

 

Welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden, sind auf dem Internetauftritt des Landkreises unter dem Link Rubrik Leben und Wohnen à „Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“ veröffentlicht.

 

Weiterhin stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde telefonisch unter den Rufnummern 03573 870 3236 oder -3201 für Fragen zur Verfügung.

 

Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

 

 

+++ keine Anglerprüfungen bis auf weiteres +++

 

Die Kreisverwaltung OSL teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Situation bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen stattfinden. Ersatztermine werden bekannt gegeben.

 

 

+++ Anzeigen-Aktion „Danke OSL!“ startet zum Wochenende +++

 

„Danke OSL!“ – mit dieser Anzeigen-Aktion bedankt sich der Landkreis bei allen Menschen in den Städten und Gemeinden des Landkreises OSL, die weiter anpacken, mitmachen, bereitstehen, helfen, umsichtig handeln und Verständnis aufbringen. Bei all denen, die in der derzeitigen Situation alles geben und weiterhin für andere da sind. Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Niederlausitz realisiert. Hier erscheint die entsprechende Anzeige ab sofort auf den Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern.

Foto zu Meldung: Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Corona-Infektionen – das Klinikum Niederlausitz ist vorbereitet

(27. 03. 2020)

Senftenberg. Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 schreitet in Deutschland voran – das Klinikum Niederlausitz bereitet sich auf die Behandlung von Patienten mit dem Virus vor. Die Errichtung eines Einlasspunktes sowie Regelungen für Schwangere und Kinder sichert weiterhin die Versorgung.

 

Das Klinikum Niederlausitz ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um gut auf eine mögliche Corona-Welle vorbereitet zu sein. Der Fokus liegt an den Standorten Senftenberg und Lauchammer aktuell auf der Akut- und Notfallversorgung, um Betten- und Personalkapazitäten zu schaffen. In Senftenberg wurden die Beatmungsplätze ausgeweitet, die Notaufnahme ist entsprechend ausgerüstet. Ein zentraler Sichtungs- und Einlasspunkt in Form eines Zeltes ist neben dem Besucherparkplatz in der Erxlebenstraße in Senftenberg eingerichtet. Der Einlass in das Krankenhausgebäude ist seit dem 26. März nur noch zentral über diesen Sichtungspunkt möglich. Infektiöse Patienten können somit schon vor Betreten des Klinikgebäudes identifiziert und von anderen Notfällen getrennt werden. So ist eine adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit gesichert.

 

Gesonderte Regelungen für Schwangere und Kinder in Lauchhammer

Die Notaufnahme am Standort Lauchhammer versorgt wie gewohnt akute Verletzungen, unklare Bauchschmerzen, urologische, gynäkologische Patienten und Kinder. Jegliche Notfälle mit zusätzlichem Verdacht auf eine Corona-Infektion, einem Nachweis des Coronavirus oder der Erkrankung müssen jedoch direkt in die Notaufnahme nach Senftenberg zum zentralen Sichtungspunkt gebracht werden. Hintergrund ist, dass der Klinikstandort Lauchhammer von Patienten mit einer Erkrankung an Corona (Covid-19) oder einem Verdacht darauf weitestgehend freigehalten werden soll.

 

Als einzige Ausnahmen gelten dabei Schwangere und Kinder. Hierfür sind durch das Klinikum Niederlausitz für den Standort Lauchhammer Sonderregelungen entwickelt worden. Schwangere, bei denen der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung oder ein positiver Nachweis auf das SARS-CoV-2-Virus besteht, sollten sich in jedem Falle umgehend mit der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe unter der Telefonnummer 03573 75 2627 in Verbindung setzen, um alles weitere zu planen. In diesem Fall werden die Patientinnen an der Notaufnahme vorbei durch einen separaten Eingang in die Entbindungsabteilung begleitet.

 

Kinder mit Verdacht auf Covid-19-Erkrankung oder mit einem positiven Nachweis für das Coronavirus sollten möglichst ambulant behandelt werden. Die entsprechenden Vorstellungen erfolgen bei den niedergelassenen Ärzten. Informationen gibt es hierzu unter der Telefonnummer 116 117. Um Abstriche bei einem begründeten Verdacht durchführen zu lassen, ist die Außenstelle für Corona-Tests in Senftenberg eingerichtet. Hier ist eine vorherige Anmeldung über den Hausarzt notwendig. Wenn eine stationäre Behandlung dringend erforderlich ist, erfolgt eine Vorstellung im Krankenhaus Lauchhammer nach vorheriger Anmeldung in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin unter der Telefonnummer 03573 75 2731. Hierfür wurde für die Abklärung durch einen Kinderarzt ein spezieller Bereich eingerichtet, der ebenfalls durch einen separaten Eingang am Klinikgebäude in Lauchhammer erreicht werden kann.

Foto zu Meldung: Corona-Infektionen – das Klinikum Niederlausitz ist vorbereitet

Klinikum Niederlausitz bittet: Bleibt zu Hause – wir bleiben für euch hier

(24. 03. 2020)

Senftenberg/Lauchhammer. Jetzt zu Hause zu bleiben soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, damit das Gesundheitssystem auch weiterhin jeden einzelnen Erkrankten bestmöglich versorgen kann. Auch die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz richten diesen Appell über Fotobotschaften an alle, die zu Hause bleiben können.

 

Smartphone-Schnappschüsse wie die der Ärzte und Pflegekräfte des Klinikums Niederlausitz gehören derzeit in den Sozialen Medien zu den vielleicht wirksamsten Botschaften, um die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen. Auch die Mitarbeiter aus dem Operationssaal und der Intensivstation in Senftenberg und Lauchhammer verkünden auf handbeschrifteten Laken und Schildern: „Wir bleiben für Euch da! Und Ihr bitte zuhause“ sowie „Bitte bleibt für uns zuhause, wir sind für euch da“. Prompt reagierten Unbekannte daraufhin an der Backsteinmauer des Krankenhauses in Senftenberg mit folgendem Spruchband: „Ihr seid für uns da! Wir bleiben für euch zuhause!“

 

Ziel: Das Abflachen der Infektions-Kurve

Die Mediziner und Pflegekräfte stehen stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen aus den medizinischen, Versorgungs- und Verwaltungsbereichen des Klinikums, die aktuell umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dazu werden Intensivkapazitäten erweitert, Beatmungsgeräte geordert, Personal geschult und bereichsübergreifend eingesetzt sowie zusätzliche organisatorische und strukturelle Vorkehrungen getroffen. „Wir bereiten uns bestmöglich auf eine größere Patientenanzahl vor, die intensivmedizinisch betreut werden muss. Dennoch ist es aktuell die wichtigste Maßnahme, die Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen – hier kann uns jeder unterstützen, indem er zu Hause bleibt, soweit es möglich ist“, bittet auch Dr. med. Volkmar Hanisch, Chefarzt des Zentrums für Intensiv- und Notfallmedizin am Klinikstandort Senftenberg. In den Sozialen Medien steht der Hashtag #flattenthecurve für dieses „Abflachen der Kurve“, um das Gesundheitssystem und damit auch die Pflegekräfte und Mediziner des Klinikums Niederlausitz nicht über ihre Belastungsgrenzen hinaus zu beanspruchen. 

 

Hintergrund
Die Landesregierung Brandenburg veröffentlichte am 22. März 2020 eine neue Rechtsverordnung mit Leitlinien und Handlungsempfehlungen, was jeder tun kann, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wer jetzt nicht zwingend raus muss, soll demnach in den in den eigenen vier Wänden bleiben - auch um medizinisches Personal zu schützen, das gerade jetzt mehr denn je gebraucht wird.
 

Quelle: Pressemitteilung Klinikum Niederlausitz GmbH

24.03.2020

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz bittet: Bleibt zu Hause – wir bleiben für euch hier

Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung (UPDATE vom 24.03.2020)

(24. 03. 2020)

+++ UPDATE vom 24.03.2020 +++
Mit der 1. Änderung der Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen (vom 16.03.2020) wird nunmehr auch der Betrieb von Kindertagespflegestellen untersagt.

 

Zugleich wird mit dieser Änderung die Aufzählung zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur wurde um die Berufsfelder des Postwesens (einschließlich private Kurierdienste), der Presse/Medien sowie des Bestattungswesens ergänzt. Der Antrag auf Notbetreuung wurde entsprechend angepasst.

 

Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung (Stand 16.03.2020)

Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt. Dies gilt auch für den Landkreis OSL (Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des MSGIV vom 15. März). Am Montagvormittag verständigte sich die Kreisverwaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen in OSL im großen Sitzungssaal im Landratsamt in Senftenberg über die Umsetzung der konkreten Notfallbetreuung im Landkreis OSL.

 

Hierzu wurde entschieden:

  • Die Kitas halten zur Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* zu den regulären Öffnungszeiten ab Mittwoch kleine Gruppen vor.
  • Gleiches gilt für die Schulen/Hort. Auch hier wird eine Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* gewährleistet.
  • Voraussetzungen: 
  1. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen* tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.
  2. Diese Eltern müssen ein amtliches Formblatt ausfüllen, unterzeichnen und dieses am Mittwoch in der Einrichtung (Kita/Schule) als Nachweis vorlegen. Das Vorweisen des Formulars ist die Voraussetzung zur Aufnahme der Kinder.
    Das Formblatt stellt die Kreisverwaltung den Kommunen im Laufe des Montags zur Verfügung. Die Kommunen stellen dieses, in der Regel über die Internetseiten, zur Verfügung. Es wird auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, veröffentlicht (Update: Dokument siehe unten; Hinweis: Formulare, die vereinzelte Kitas über das Wochenende hinweg eigenständig erarbeitet haben, reichen hierfür nicht aus.)
  • Formal erstellt der Landkreis zur Notfallbetreuung eine Allgemeinverfügung. Diese wird derzeit erarbeitet und am Montag auf der Internetseite veröffentlicht. 
  • Der Schulbusverkehr findet in dieser Woche noch regulär statt, ab der kommenden Woche ist mit Einschränkungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen. Siehe auch www.vgosl.de.

    * Beschäftigte in Versorgungsrelevanten Infrastrukturen: Der Landkreis OSL und die Kommunen legen die Definition des MSGIV zu Grunde. Demnach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr (auch freiwillige) sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege, (plus Finanzdienstleistungen: Sparkassen, Banken) 
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

 

Landkreis zu weiteren Maßnahmen

  • Turnhallen sind zu schließen, auch für den Freizeitsport
  • Die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten schließt ab sofort für den Besucherverkehr. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation wird sichergestellt. Die telefonische Erreichbarkeit ist gegeben. Termine sollen nur wenn unabdingbar persönlich wahrgenommen werden.
  • Es kann kurzfristig zu Veränderungen und weiteren Einschränkungen kommen. Insbesondere die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen könnte zeitnah noch verschärft werden.

[20200316_Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen...pdf]

[Allgemeinverfügung Betriebsschließung Kita]

[Allgemeinverfügung Untersagung Tagespflege]

[Antrag auf Notbetreuung_Landkreis OSL]

Foto zu Meldung: Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung (UPDATE vom 24.03.2020)

Corona-Maßnahmen: Neues Informationsangebot des Landes im Internet und am Telefon

(23. 03. 2020)

Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg:

 

Internetseite corona.brandenburg.de und Bürgertelefon 0331-866 5050 starten heute

 

Die Ausbreitung des Coronavirus und die notwendigen Maßnahmen dagegen werfen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Fragen auf. Das Land Brandenburg erweitert deshalb ab heutigem Montag sein Informationsangebot. Über die zentrale Internetseite corona.brandenburg.de wird über aktuelle Entwicklungen rund um die Infektionskrankheit informiert, und ressortübergreifend werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Zugleich ist seit heute ein neues Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Rufnummer 0331-866 5050 freigeschaltet. Es ist montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Künftig werden die Servicezeiten ausgeweitet. Das ist eine weitere Maßnahme des „Interministeriellen Koordinierungsstabs Coronavirus“.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Unser Leben hat sich plötzlich rasant geändert. Das betrifft alle Lebensbereiche. Auf einmal ist alles anders. Es ist gut, dass die allergrößte Mehrheit Verständnis für die getroffenen Maßnahmen hat, um die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Und es ist notwendig, dass sich alle daran halten! Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Mit den erweiterten Informationsangeboten werden wir viele Fragen beantworten. Zugleich wollen wir damit Vertrauen schaffen. Ich rufe weiter alle zu Besonnenheit und Zusammenhalt auf. Gemeinsam werden wir diese Krise bewältigen.“

 

Mit der neuen Internetseite corona.brandenburg.de bietet die Landesregierung eine zentrale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger an. Unter anderem werden die Maßnahmen und Entscheidungen des Landes zur Eindämmung der Pandemie dargestellt. Zudem werden dort wichtige Links, Dokumente und Informationen aus den Ministerien sowie von Fachinstituten gebündelt.

 

Über das Corona-Bürgertelefon können Bürgerinnen und Bürger selbst Hinweise geben oder Informationen zu den Maßnahmen des Landes zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung erhalten. Das Bürgertelefon unter der Nummer 0331-866 5050 ist montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Die Servicezeiten werden künftig ausgeweitet.

 

Wichtiger Hinweis: Am Bürgertelefon kann keine medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden. Bei Fragen zu einer möglichen Infektion müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt kontaktieren. Besuche von Arztpraxen oder Krankenhäusern sollten in den jeweiligen Einrichtungen telefonisch angekündigt werden.

 

Das Gesundheitsministerium hatte bereits Anfang März ein erstes Bürgertelefon beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit(LAVG) eingerichtet. Diese Nummer wird zur neuen Rufnummer umgeleitet.

 

Das neue Bürgertelefon wird Anruferinnen und Anrufer auch dabei helfen, die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für spezielle Fragen im Land zu finden. So gibt es im Bildungsministerium eine Hotline für Fragen von Eltern zur Notbetreuung in Kitas und Horten. Und in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium hat die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH eine telefonische Anlaufstelle eingerichtet.

 

Viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben ebenfalls Bürgertelefone für Fragen zum Coronavirus eingerichtet.

 

In medizinischen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin u.a. beim Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) unter der Rufnummer 116117 informieren. Das ist bundesweit rund um die Uhr die zentrale Rufnummer für die ambulante medizinische Versorgung. Akut, aber nicht lebensbedrohlich erkrankte Patienten erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wenn der eigene Hausarzt nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen die 116117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung.

 

Weitere Telefon-Hotlines zum Coronavirus

 

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

 

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

 

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/.

 

 

Online-Informationsangebote zum Coronavirus

 

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Internetseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html zur Verfügung.

 

Das Robert Koch-Institut bietet aktuelle Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 auf der Internetseite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html an.

 

Das Bundesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell auf der Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html über die aktuelle Lage in Deutschland und erklärt dort, was Bürgerinnen und Bürger tun und wissen sollten.

 

 

(Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg)

Informationen für Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten / Soforthilfeprogramm Land Brandenburg

(20. 03. 2020)

Die Bürgerhotlines erreichen zahlreiche Fragen zu den Themen Wirtschaftshilfe, Kurzarbeitergeld und Verdienstausfallgeld. Hier finden Sie eine kurze Auflistung der zuständigen Ansprechpartner:
 
Ab sofort können sich Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Die WFBB Regionalcenter sind die Erstanlaufstelle zur Aufnahme eines Anliegens. Für den Landkreis OSL ist das Regionalcenter Süd-Brandenburg (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die Stadt Cottbus) verantwortlich:
 

Regionalcenterleiter und stellv. Teamleiter Regionalcenter
Torsten Maerksch
Telefon: +49 355 - 784 22 14
Fax: +49 355 - 784 22 11
E-Mail: torsten.maerksch@wfbb.de
Adresse: Uferstr. 1 in 03046 Cottbus
 
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

 
Weiter unten finden sich die Formulare für Unterstützungsanfragen.
 
Bezüglich des Themas Kurzarbeitergeld können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises an die örtliche Arbeitsagentur wenden. Die Unternehmeragentur der Bundesagentur ist weiterhin unter der Hotline 0800 45555 20 zu erreichen. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
 
Für das Thema Verdienstausfallgeld ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verantwortlich, welches ausführlich unter der Internetadresse https://lavg.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.418375.de informiert. Der Antrag und das Merkblatt zum Verdienstausfallgeld sind dem Anhang beigefügt.

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministeriums eine Hotline geschaltet, die unter der 030 18615 1515 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar ist.

 

Weitere Informationsangebote:

 

Hotline Tourismusverband Spreewald: 035433 581-11 oder per E-Mail: tourismus@spreewald.de

Hotline Tourismusverband Lausitzer Seenland: 03573-7253000 oder per E-Mail: info@lausitzerseenland.de

https://www.lausitzerseenland.de/de/service-fuer-touristiker/artikel-aktuelle-informationen-zum-coronavirus.html

 

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

 

Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Virus.

Potsdam – Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger:

„Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.

Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern."

Weitere Hinweise:

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

 

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen.

 

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,

Gewerbeanmeldung,

Kopie des Personalausweises,

Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,

Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

 

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

 

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,

bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,

bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

 

 

 

 

 

[verdienstausfallgeld-merkblatt.pdf]

[formular-unterstuetzungsanfrage-wirtschaftsfoerderung-bb-corona.pdf]

[kurzarbeitergeld-an-merkblatt-8b.pdf]

[kurzarbeitergeld-an-merkblatt-8b.pdf]

[kurzarbeitergeld-antrag.pdf]

[kurzarbeitergeld-anzeige.pdf]

[kurzarbeitergeld-hinweise.pdf]

[verdienstausfallgeld-antrag.pdf]

[Download]

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand 20.03.)

(20. 03. 2020)

 

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

Im Landkreis OSL wurden bislang 6 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 20.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich 184 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen weiter steigen. Ziel aller behördlichen Bemühungen ist es, das Risiko von Folgeinfektionen und somit die Ausbreitung des Virus möglichst gering zu halten, damit das Gesundheitswesen und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, die für alle Menschen essenziell sind, nicht kollabieren. 

 

Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes OSL, spricht in diesem Zusammenhang die dringende Bitte aus: „Unterstützen Sie durch Ihr eigenes und umsichtiges Handeln. Tragen Sie dazu bei, sich und andere zu schützen. Hinweise zur Hygiene und Verhaltensmaßgaben sind bekannt. Setzen Sie diese um. Meiden Sie soziale Kontakte, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, aber auch und insbesondere gegenüber den Risikopersonen in unserem Landkreis. Die Lage ist ernst. Das belegen die Bilder, die uns aus Italien erreichen.“

 

+++ Notbetreuung für Kinder +++

Von 7.357 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Donnerstag für 367 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 4,99 % der Kinder. Vereinzelte Einrichtungen haben für die nächste Woche einen steigenden Bedarf angezeigt.

 

Die Kommunen in OSL und der Landrat haben sich am Donnerstag im Rahmen telefonischer Abstimmungen darauf verständigt, dass die Betreuung der Hortkinder ab der kommenden Woche ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen stattfindet. Die Kinder gehen damit gleich früh in den Hort. Personell unterstützen hierbei die Erzieher. Eine Betreuung der Hortkinder in den Schulen, wie zuerst beabsichtigt, findet nicht statt. Bei Fragen rund um das Thema können sich Eltern auch an die Kommunen wenden.

 

 

+++ Informationsangebote +++

Der Landkreis OSL hat für Anfragen ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist jetzt auch am Wochenende in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100.

 

In den vergangenen Tagen nahmen die bis zu sechs Mitarbeiter zahlreiche Anrufe entgegen und bemühten sich, Auskünfte zu erteilen oder Ansprechpartner zu benennen. Insbesondere die am Mittwoch, 18. März in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes, die das öffentliche Leben weiter einschränkte und darauf abzielt, soziale Kontakte zwischen den Menschen zu reduzieren, führte zu vielen Fragen. Hier riefen einige Unternehmen an, die auf der Suche nach Auskünften zu ihrer Situation waren.

 

Es existieren seitens Bund und Ländern zwischenzeitlich verschiedene Informationsangebote zum Thema. Die Kreisverwaltung gibt auch auf ihrer Internetseite  einen Überblick.

 

 

+++ Busverkehr+++

Der Busverkehr wird ab Montag, 23. März, auf den Ferienverkehr umgestellt. Bedingt durch hohe Krankenstände kann es jedoch zu Ausfällen und kurzfristigen Änderungen kommen. Bürger werden gebeten, sich unter www.vgosl.de zu informieren.

 

+++ Regelungen in der Kreisverwaltung +++

Alle Veranstaltungen der Kreisverwaltung und ihrer Einrichtungen sind bis vorerst Ende April abgesagt worden.

 

Auch die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten ist seit Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation werden somit sichergestellt. Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden. Termine sollen nur wenn unabdingbar nach telefonischer Rücksprache persönlich wahrgenommen werden.

 

Die Zulassungsstelle in Calau ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 03573 870 3236/3201.

Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

 

Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten zur Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung sind online zu finden.

 

Bewerbungen für Stellenausschreibungen werden weiter angenommen, Bewerbungsgespräche finden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt statt.  

 

 

+++ Landkreis unterstützt Klinikum im Bedarfsfall +++

Kliniken richten sich derzeit vollumfänglich und mit aller Kraft darauf ein, allen Anforderungen nachzukommen, die hinsichtlich der Pandemie mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf uns zukommen.

 

Aus diesem Grund wird derzeit deutschlandweit in allen Kliniken der Fokus auf die Notfallversorgung und die Versorgung dringlicher Fälle priorisiert und nicht-dringliche medizinische Behandlungen werden reduziert. So können die Ressourcen für die Akut- und Notfallversorgung bestmöglich ausgeschöpft werden. Geplante Behandlungen und Operationen, die nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt notwendig sind, werden verschoben.

 

Dazu rüstet auch das Klinikum Niederlausitz derzeit infrastrukturell und personell auf, erweitert die Intensivkapazitäten, tätigt wichtige Beschaffungen und trifft umfangreiche notwendige Voraussetzungen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dabei hilft, dass das Klinikum in den letzten Monaten und Wochen bereits wesentliches zusätzliches ärztliches und pflegerisches Personal mit Schlüsselkompetenzen gewinnen konnte und auch bis dato schon deutlich mehr Patienten behandeln konnte als im Vorjahreszeitraum.

 

Aufgrund der unvorhersehbaren Situation bedingt durch Corona wird es jedoch vermutlich in den nächsten Wochen zu erheblichen zusätzlichen Kosten und durch Fokussierung auf die Krisenversorgung eben auch zu Umsatzeinbußen kommen. Hier sind aus Sicht der Kreisverwaltung OSL zwar vordergründig Bund und Land in der Pflicht, eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser zu gewähren. Damit das Klinikum sich aber voll auf die Versorgung der befürchteten Welle an schwerkranken Patienten konzentrieren kann, hat der Landkreis OSL am Donnerstagabend einen finanziellen Rettungsschirm über das Klinikum gespannt.

 

Als Angebot, das der Absicherung dienen und das nur im absoluten Bedarfsfall zum Tragen kommen soll, unterstützt der Landkreis nach entsprechender Nachweisführung die Abfederung eventueller Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona befristet bis zum 31.12.2020 mit einem weiteren Darlehen, zusätzlich zum bestehenden Kreditrahmen, der im Zuge der der bisherigen Sanierungsfortschritte im Übrigen nicht ausgereizt ist. Dies beschlossen die Abgeordneten am Donnerstagabend im Rahmen eines Sonderkreistages im Landratsamt in Senftenberg. Diese Unterstützung kommt somit nur zum Tragen, falls Bund und Länder nicht leisten.

 

Neben dem Beschluss zur Liquiditätssicherung befassten sich die Abgeordneten im Sonderkreistag mit der konkreten Untersetzung der fachlichen und rechtlichen Begleitung des im Februar beschlossenen einzuleitenden Interessenbekundungsverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Klinikum Niederlausitz GmbH. In diesem Verfahren soll, wie kommuniziert, ein strategischer Partner gefunden werden, der das Klinikum Niederlausitz mit seinen Standorten in Senftenberg und Lauchhammer in der Sanierung und darüber hinaus begleiten soll.

 

Die im Januar 2020 angelaufene Sanierung im Klinikum läuft planmäßig und hat bislang durchweg positive Ergebnisse zu verzeichnen, dies belegen die Zahlen. Auch die Geschäftsführung attestiert eine positive Aufwärtsentwicklung. Der gestern gefasste Kreistagsbeschluss ist als Vorsorgemaßnahme zu verstehen.

 

 

+++ Zur Durchführung von Kreistagssitzungen +++

Als kommunale Vertretungskörperschaft hat der Kreistag die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Institution Landkreis mit seinen Gesellschaften zu sichern. Zur Durchführung von Gremiensitzungen gibt es aktuelle Hinweise seitens des Ministeriums des Innern. Auf dieser Grundlage wurde im gestrigen Sonderkreistag ein Beschluss gefasst, der dem (nur durch die jeweiligen Vertreter der Fraktionen besetzten und damit personenmäßig kleinerem) Kreisausschuss und dem Landrat vorübergehend weitreichendere Handlungskompetenzen einräumt. Hintergrund ist, die Handlungsfähigkeit des Landkreises bei einer fortschreitenden Pandemie-Situation zu gewährleisten. Derartig gefasste Beschlüsse sind im Nachgang dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen.  

 

+++ In Wiederholung +++

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

 

Nochmals der Hinweis: Eventuell erkrankte Personen sollen ohne telefonische Rücksprache das Klinikum oder die Praxen nicht eigenmächtig aufsuchen. Dies hat ggf. die vorübergehende Schließung und damit unnötige Verzögerungen zur Folge, da die betroffenen Bereiche anschließend desinfiziert werden müssen.

 

Corona-Tests werden nur in begründeten Verdachtsfällen und nur nach Absprache mit dem Hausarzt/Gesundheitsamt durchgeführt. Auch die Tests in der Teststelle des Klinikums finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung über das Gesundheitsamt statt.  

 

 

 

Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt

(18. 03. 2020)

Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 17. März 2020. Die Regelungen gelten ab dem heutigen Mittwoch, 18.03.2020, brandenburgweit und somit auch für den Landkreis OSL. Eine Allgemeinverfügung des Landkreises hierzu ist nicht nötig.

 

Pressemitteilung

 

 Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

 

Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt. Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke beschloss dazu heute die angekündigte Rechtsverordnung. Woidke: „Die gestern mit der Bundeskanzlerin und den anderen Bundesländern einvernehmlich getroffenen Festlegungen dienen einem Ziel: Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann.“ Er stellte die Verordnung gemeinsam mit Justizministerin Susanne Hoffmann im Anschluss vor. Im Kabinett informierte zudem Finanzministerin Katrin Lange über die geplante finanzielle Unterstützung von Betroffenen.

 

Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit am morgigen Mittwoch entscheidende Festlegungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kraft. Woidke: „Ich bitte dafür im Namen der gesamten Landesregierung um Verständnis. Wichtig sind jetzt Besonnenheit, Zusammenhalt und das Funktionieren der kritischen Infrastruktur. Mein Dank gilt allen, die mit großem Engagement dafür kämpfen, damit die Pandemie eingedämmt werden kann. Dank auch den kommunalen Einrichtungen auf Gemeinde- oder Kreisebene für die gute Kooperation.“

 

Die beschlossene Rechtsverordnung regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Beispielsweise fallen Gottesdienste unter diese Regelung.

Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Damit können in großen Einkaufsmalls diese Verkaufsbereiche geöffnet bleiben. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.

Geschlossen für das Publikum werden auch Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

 

Finanzministerin Katrin Lange hatte zuvor das Kabinett darüber informiert, dass sich das Land darauf vorbereitet, die heute noch nicht absehbaren finanziellen Folgen durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Lange: „Wir wollen als Land finanziell in der Lage sein, die Aufrechterhaltung der wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen unabhängig von der Trägerschaft zu gewährleisten und Schäden dort ausgleichen zu können, wo sie andernfalls zu einer existenzbedrohenden Härte führen würden.“

 

Daher hätten die Koalitionsfraktionen verabredet, einen Rettungsschirm für das Land Brandenburg auf den Weg zu bringen. Lange: „Der Rettungsschirm sieht vor, im Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro zusätzlich pauschal bereitzustellen und zugleich das Finanzministerium zu ermächtigen, diese Mittel den Ressorts auf Antrag schnell und unbürokratisch für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist: Wir spannen einen Rettungsschirm für Brandenburg auf, damit die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Brandenburg abgefedert werden können.“

 

 (PM Staatskanzlei Brandenburg, 17.03.2020)

 

 

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[Pressemitteilung]

[VO über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg]

Telefonhotlines: Antworten auf Ihre Fragen / Online-Informationsangebote

(17. 03. 2020)

 

Bürger können sich telefonisch auf verschiedenen Wegen informieren.

 

Der Landkreis OSL ist bei konkreten Anfragen, den Landkreis betreffend, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100. Wir bitten um Verständnis, wenn es angesichts gehäufter Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann und auch unsere Mitarbeiter derzeit noch nicht alle Fragen vollumfänglich beantworten können. Insbesondere zu den Regelungen der Notbetreuungen in Schulen und Kitas können ggf. auch die Schulen oder die Kommune Auskunft geben. Um nicht unnötig Verzögerungen hervorzurufen, sollten für allgemeine Fragen die nachfolgend genannten Nummern genutzt werden.  

 

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

 

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

 

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 - 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/.

 

Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Es bietet allgemeine Informationen und beantwortet besonders Fragen unter anderem zum Arbeitsschutz (z.B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen), Auswahl und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen (auch bei Lieferengpässen einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung), zum Umgang mit Lebensmitteln sowie zu Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.

 

Online-Informationsangebote zum Coronavirus

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Internetseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html zur Verfügung.

Das Robert Koch-Institut bietet aktuelle Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 auf der Internetseite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html an.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell auf der Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html über die aktuelle Lage in Deutschland und erklärt dort, was Bürgerinnen und Bürger tun und wissen sollten.

 

 

 

Hinweis:

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

 

 

Betreiberwechsel am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz steht bevor / ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. will sein Engagement vor Ort ausbauen

(16. 03. 2020)

Das Tochterunternehmen des Klinikums Niederlausitz, der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz, soll einen neuen Eigentümer erhalten. Der ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V., der in drei brandenburgischen Landkreisen rund 50 Einrichtungen unterhält und auf dem Gelände in Klettwitz bereits ein modernes Demenzzentrum betreibt, möchte sein Engagement vor Ort erweitern. Klinikum und Landkreis OSL stehen dem Verkauf aufgeschlossen gegenüber. Die entsprechenden Beschlüsse im Aufsichtsrat und Kreistag sollen zeitnah gefasst werden.

 

Am Montagmittag (16. März) informierten Landrat Siegurd Heinze, Klinikum-Geschäftsführer Tobias Vaasen und die Geschäftsführerin der Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH, Simone Weber-Karpinski, die Mitarbeiter der Klinikum Campus GmbH im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den geplanten Verkauf. Bereits am vergangenen Donnerstag (12. März) unterrichtete Landrat Siegurd Heinze die Abgeordneten des Kreistages über das Kaufinteresse des ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V.und den daraus abgeleiteten möglichen Eigentümerwechsel und erhielt hierfür aus allen Fraktionen die Zustimmung, die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

 

Der FamilienCampus Lausitz in Klettwitz ist breit aufgestellt: Der Bereich CampusBildung mit der dazugehörigen Pflegeschule CampusSchule und dem SeminarManagement, der FamlienRing mit der Jugendhilfeeinrichtung ProKids in Lauchhammer und der CampusKita, hinzu kommen Service-Angebote wie die LernBar, ein Sport- und Therapiebereich mit Internat und Therapiekletterpark, Computerräume, die Bildungsbereiche ElternAkademie und MedizinTraining sowie Praxis- und Seminarräume. Sukzessive ist das Angebot, das sich an verschiedene Zielgruppen richtet, über die Jahre hinweg gewachsen. Auch die Gebäude strahlen in neuem Glanz. Knapp 80 Mitarbeiter arbeiten heute in der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH auf dem Gelände des ehemaligen Bergmannskrankenhauses.

 

Nun soll das gesamte Areal inklusive aller Gebäude und den Geschäftsfeldern der Klinikum Campus GmbH mit dem ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. einen neuen Eigentümer erhalten. Einzig die Pflegeschule CampusSchule soll im Eigentum des Klinikums, aber ebenfalls weiterhin vor Ort, verbleiben.

 

„Wir sehen in dem Verkauf Vorteile für alle Beteiligten. Die Mitarbeiter als auch die Geschäftsfelder werden übernommen. Einzig die CampusSchule verbleibt unter der Regie des Klinikums. Beim ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. handelt es sich um einen namhaften und gut aufgestellten Interessenten, der bereits seit längerem mit dem Klinikum zusammenarbeitet, die Gegebenheiten vor Ort kennt und dem viel am Standort und seiner Weiterentwicklung liegt. Diese Kombination ermöglicht es, den FamilienCampus auch in Zukunft zu sichern und weiter auszubauen“, macht Landrat Heinze deutlich. 

 

Diese Aussagen unterstreicht Michael Braukmann, Geschäftsführer ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V.: „Uns liegt der FamilienCampus Lausitz sehr am Herzen, wir kennen ihn seit vielen Jahren. Mit der Ausweitung unseres Engagements vor Ort möchten wir den Standort solide und konzentriert weiterführen. Wir haben großen Respekt vor dem, was hier über die Jahre hinweg mit viel Herz und Ideen geschaffen wurde und möchten gern dazu beitragen, dass dies erhalten bleibt und perspektivisch weiter wachsen kann. Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter, geplant ist, diese zu übernehmen.“

 

Der ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. betreibt in Brandenburg etwa 50 Einrichtungen im Bereich der klassischen Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe. Die Einrichtungen befinden sich in den Landkreisen Dahme-Spree, Teltow-Fläming und OSL. Die Zentrale befindet sich in Königs Wusterhausen. Am Standort in Klettwitz wurde zuletzt Ende 2019 eine moderne vollstationäre Einrichtung für Schwerstdemenzerkrankte Personen eröffnet.

 

Über den Übergang der Immobilien des FamilenCampus Lausitz entscheidet der Aufsichtsrat in einer seiner nächsten Sitzungen. Den entsprechenden Beschluss zur Veräußerung der Klinikum Campus GmbH möchte die Kreisverwaltung im Rahmen eines Sonderkreistages auf den Weg bringen. Dieser wird voraussichtlich im April oder Mai stattfinden.

 

Die Entscheidung zur Veräußerung der Immobilien und Geschäftsfelder in Klettwitz leistet einen weiteren Beitrag zur derzeitigen Sanierung des Klinikums. Bereits mehrfach hatten Landrat Siegurd Heinze und Klinikum-Geschäftsführer Tobias Vaasen unter Verweis auf die Ergebnisse der aktuellen Unternehmensanalysen deutlich gemacht: Das Klinikum Niederlausitz mit seinen Hauptstandorten in Senftenberg und Lauchhammer muss sich wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren, um zu neuer Kraft zurück zu finden. Dies wird nunmehr umgesetzt. Dies setze auch voraus, für den Klinikbetrieb nicht zwingend notwendige Immobilien und Geschäftsfelder sukzessive zurückzufahren. „Hierbei befinden wir uns auf einem guten Weg. Der Verkauf des FamilienCampus Niederlausitz birgt für alle Seiten Chancen“, schätzt Vaasen.

 

 

Hinweis für Medienvertreter:

Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Thematik Corona ist die Durchführung des angedachten Pressegespräches zum heutigen Tag nicht möglich.

Landrat Siegurd Heinze und Klinikum-Geschäftsführer Tobias Vaasen und ASB-Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. – Geschäftsführer Michael Braukmann stehen bei Bedarf jedoch gern für telefonische Auskünfte bereit.

Anmeldungen für Rückfragen an Landrat Heinze und Klinikum-Geschäftsführer Tobias Vaasen bitte über die Pressestelle des Landkreises unter 03573 870 1003; pressestelle@osl-online.de.

 

Für Rückfragen an ASB-Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. – Geschäftsführer Michael Braukmann wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestelle des ASB Mittel-Brandenburg e.V. unter 03375 257840 oder presse@asb-mb.de (Ansprechpartnerin Frau Anja Briese)

 

Eine Auswahl an Bildern finden Sie hier:

http://pressestelle.osl-online.de/2020/Klettwitz

Foto zu Meldung: Betreiberwechsel am FamilienCampus Lausitz in Klettwitz steht bevor / ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V. will sein Engagement vor Ort ausbauen

PM der Staatskanzlei Brandenburg zum Schul- und Kitabetrieb

(14. 03. 2020)

 Coronavirus: Enge Koordination von Land, Kreisen und Kommunen

 

Alle Brandenburger Kreise und kreisfreien Städte haben Arbeitsstäbe eingerichtet, um die regionalen Aufgaben bewältigen zu können, die sich aus der Ausbreitung des Coronavirus ergeben. Regional wurden Hotlines für Bürgeranfragen installiert. Zwischen dem Krisenstab des Landes im Innenministerium sowie den Kreisen und kreisfreien Städten ist eine feste Kommunikation eingerichtet. Auf Basis einer Weisung des Landes werden die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung Festlegungen für ihre Region treffen. Dies erfolgt voraussichtlich am Montag. Die Festlegungen werden im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auf regionale Besonderheiten eingehen.

 

Das sind einige der Ergebnisse des heutigen Treffens der Landesregierung mit den Landräten und Oberbürgermeistern der 14 Kreise und 4 kreisfreien Städte in der Potsdamer Staatskanzlei. Teilgenommen haben auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, darunter Landrat Siegurd Heinze (OSL) und Bürgermeister Oliver Hermann (Wittenberge) (Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag). Vordringliches gemeinsames Ziel ist, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen. Die Ansteckungsketten müssen effektiv unterbrochen werden.

 

In der Weisung wird beispielsweise festgelegt, welcher Personenkreis unabweisbar im Dienst sein muss, „damit das öffentliche Leben, insbesondere Versorgung, Schutz und Sicherheit der Bevölkerung, gewährleistet sind“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz. 

 

Wie in der gestrigen Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, wird der Schulbetrieb ab Mittwoch, 18. März, aufgehoben – vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Dies gilt für alle Schulformen – abgesehen von Förderschulen für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kinder mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“ – und unabhängig von der Trägerform. Das Lehr- und weiteres Personal wird in der Regel an den Schulen sein. Von dort aus werden Schüler z.B.  per Telefon oder E-Mail über Unterrichtsinhalte informiert. Die entsprechenden Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zu Hause erledigen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen nach Möglichkeit in dieser Zeit an ihren Ausbildungsstätten arbeiten. 

 

An Kitas und Horten wird es eine Notbetreuung für Kindern von Eltern bestimmter Berufsgruppen geben. Dies betrifft z. B.  medizinisches Personal, Polizei, zentrale Bereiche der Verwaltung von Kommunen, Kreisen und Land, Rechtspflege, aber auch Mitarbeiter von Versorgungseinrichtungen wie Energie und Logistik. Derartige Regelungen wird es auch für die Kitabetreuung geben. Tagespflegestellen können grundsätzlich geöffnet bleiben. Die genauen Festlegungen dazu werden auf regionaler und lokaler Ebene getroffen. 

 

Brandenburg gibt mit dieser Regelung Eltern, Schülern, Schulen und Kommunen zwei Tage zusätzlich Zeit, „um sich für diese schwierige Zeit vorzubereiten“, so Woidke.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg. (14.03.2020)

 

Nachtrag: In OSL kommen Landkreis und die Kommunen  am Montagvormittag zusammen, um über die konkreten Rahmenbedingungen zu beraten.

Großveranstaltungen und Rückkehrende aus Risikogebieten: Landkreis OSL erlässt Allgemeinverfügungen

(13. 03. 2020)

 

Ab sofort und bis auf Widerruf gelten brandenburgweit einheitliche Regelungen im Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen sowie neue Bestimmungen für Rückkehrende aus Risikogebieten. Darüber informierte am Donnerstagnachmittag das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg (MSGIV). Die entsprechenden Allgemeinverfügungen (AV) veröffentlichte die Kreisverwaltung heute auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de und in den kommenden Tagen über die bekannten Kanäle (Kreisanzeiger; Amtsblatt).

 

Die Einschränkungen gelten aber bereits jetzt. Darauf weist die Kreisverwaltung OSL ausdrücklich hin.   

 

Es gilt:

 

  1. Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen den Kreisbehörden schriftlich oder elektronisch per E-Mail angezeigt werden. [Adressat: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Gesundheitsamt, Großenhainer Straße 62, 01968 Senftenberg; veranstaltungsanzeige@osl-online.de]. Hierfür reicht ein formloses Schreiben. Die notwendigen Angaben können der AV entnommen werden. Die Behörde prüft und entscheidet dann, ob die Veranstaltung stattfinden kann.
     
    Die Kreisverwaltung appelliert hierbei auch an das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter und der Besucher. Die eigenverantwortliche Absage einer Veranstaltung kann jederzeit erfolgen, auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt.

 

  1. Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet (dazu zählt der Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

 

In Krankenhäusern gilt dies natürlich nicht für behandlungsbedürftige Patienten. Für medizinisches Personal, das sich in Risikogebieten aufgehalten hat, gelten Ausnahmen: Ohne Symptome darf es in medizinischen Einrichtungen zwar arbeiten, muss aber bei Kontakt mit Patienten Schutzausrüstung tragen. Außerdem wird kontinuierlich ein Corona-Test gemacht. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte. (Quelle: PM MSGIV vom 12. März 2020)

 

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

[Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen]

[Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten]

Klinikum Niederlausitz richtet Außenstelle für Corona-Tests ein

(11. 03. 2020)

+++ UPDATE +++

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Coronavirus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Diese können die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Daraufhin wird entschieden, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

 

Senftenberg. Das Klinikum Niederlausitz testet Personen, bei denen ein begründeter Verdacht (siehe Definition) auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, fortan im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Calauer Str. 3 in Senftenberg auf das Virus. 

 

Mit der Einrichtung der Außenstelle soll verhindert werden, dass die Abläufe in der Notaufnahme durch ein vermehrtes Aufkommen von Patienten, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, übermäßig belastet werden. Die Einrichtung der Außenstelle dient auch dem Infektionsschutz der Patienten und Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Anmeldung über Hausärztin/Hausarzt

 

Wer den Test aufgrund eines begründeten Verdachts auf Ansteckung mit dem Coronavirus durchführen lassen möchte, meldet sich dafür vorab telefonisch bei dem jeweiligen Hausarzt oder Hausärztin. Bei starken Symptomen mit Atemnot wird um vorherige telefonische Anmeldung in der Notaufnahme des Klinikums Niederlausitz unter der 03573 75-3799 gebeten. Wer deutliche Symptome eines Atemwegsinfektes aufweist und sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet (Definition siehe www.rki.de) aufgehalten hat und/oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person in einem Risikogebiet bzw. zu einer Person, die positiv auf dieses Virus getestet wurde, hatte, ist ein sogenannter begründeter Verdachtsfall auf das Coronavirus.

 

Solche begründeten Verdachtsfälle werden von Medizinern des Klinikums Niederlausitz in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Calauer Str. 3 in Senftenberg in der Woche und auch am Wochenende in einem definierten Zeitraum auf das Coronavirus getestet. „Zuvor muss jedoch zwingend eine telefonische Anmeldung erfolgen. Personen sollen das Gebäude nicht eigenmächtig betreten“, appelliert das Klinikum. 

 

Betroffene werden im Auto in Empfang genommen

 

Wenn die Betroffenen zum vereinbarten Termin kommen, sollen sie durch die geöffnete Schranke bis vor das Gebäude fahren und im Auto warten. Hinter dem Gebäude sind ebenfalls Parkmöglichkeiten vorhanden. Das medizinische Fachpersonal testet die Patienten nach Möglichkeit direkt im Auto durch einen Abstrich der Schleimhäute in Nase und Rachen. Damit soll vermieden werden, dass ein Träger des Virus gesunde Personen im Wartebereich ansteckt. Sollten umfangreichere Untersuchungen nötig sein, steht dafür im Inneren des Gebäudes ein separates Untersuchungszimmer zur Verfügung.

 

Testergebnis liegt nach ein bis zwei Tagen vor

 

Das Testergebnis ist dann in der Regel in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden zu erwarten. Bis das Ergebnis vorliegt, sollten die Betroffenen häusliche Quarantäne einhalten. Das medizinische Fachpersonal der Außenstelle zur Corona-Testung des Klinikums Niederlausitz informiert die getesteten Personen ausführlich über die Verhaltensregeln, die im begründeten Verdachtsfall angezeigt sind. Da die Einrichtung der Außenstelle eine Mehrbelastung für die Klinikumsmitarbeiter darstellt, bitten die Mediziner und Pflegekräfte in der Calauer Str. 3 um Geduld, sollte es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

 

RKI informiert laufend über aktuelle Entwicklungen/Hotlines geschalten

 

Laut Robert Koch-Institut sollten Corona-Verdachtsfälle mit milden Symptomen zuhause bleiben und sich zunächst telefonisch mit dem eigenen Hausarzt in Verbindung setzen. Sie können sich auch an den telefonischen Patientenservice 116117 wenden. Informationen zum Coronavirus bietet auch das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der 030 346 465 100. Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.

 

11.03.2020 PRESSEMITTEILUNG KLINIKUM NIEDERLAUSITZ

 

(Stand 10 Uhr)

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz richtet Außenstelle für Corona-Tests ein

Innenminister zu Gast in der Kreisverwaltung OSL

(05. 03. 2020)

Wenn sich das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zum Arbeitsgespräch ankündigt, dann gibt es in der Regel ausreichend Gesprächsstoff. Und so nutzten auch die Verwaltungsleitung des Landkreises OSL und die Vorsitzende des Kreistages am Mittwochnachmittag (04.03.) die Gelegenheit, um sich mit Innenminister Michael Stübgen zu verschiedenen Themen auszutauschen.

 

Dieser besuchte in seinem neuen Amt erstmalig den Landkreis OSL. Begleitet wurde Stübgen durch Andreas Keinath vom Referat 21 (Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Fachaufsicht ZABH), Dr. Sascha Dietel vom Referat 34 (u.a. Brand- und Katastrophenschutz, Förderung des Ehrenamtes, Koordinierungszentrum Krisenmanagement) und seinen persönlichen Referenten Thomas Lehmann.

 

Seitens der Verwaltung nahmen neben Landrat Siegurd Heinze, der Ersten Beigeordneten Grit Klug und dem Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales Alexander Erbert auch Kreisbrandmeister Tobias Pelzer und Vertreter der Ausländerbehörde und des Rechts- und Rechnungsprüfungsamtes am Gespräch teil. Für den Kreistag war die Vorsitzende, Martina Gregor-Ness, zugegen.

 

Entsprechend vielseitig waren die Themen, um die es in dem knapp zweistündigen Gespräch im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg ging. So spielten etwa gesetzliche Neuerungen, wie beispielsweise das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes eine Rolle. Auch verschiedene weitere Punkte im Bereich Asyl sowie Brand- und Katastrophenschutz wurden besprochen. Gleichzeitig informierte die Verwaltung zu wichtigen Anlässen, die die Kommunalpolitik vor Ort beschäftigen: Hierbei ging es unter anderem um die beabsichtigte Suche nach einem Mitgesellschafter für das Klinikum Niederlausitz.

 

Foto zu Meldung: Innenminister zu Gast in der Kreisverwaltung OSL

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

(05. 03. 2020)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 05. und 12.02.2020 insgesamt 701 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2019 beschlossen.

 

In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 78 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 72 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.

 

In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 141 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 4 €/m² (71 in Spree-Neiße und 70 im Oberspreewald-Lausitz-Kreis). Erhöhungen um 5 €/m² und mehr wurden für 21 Bodenrichtwerte beschlossen.

 

Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen besonders auf die Städte Spremberg und Drebkau, einige Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Raum Spreewald von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie die Kreisstadt Senftenberg mit ihren Ortsteilen und den Raum Großräschen.

 

Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen um 10 €/m² bis 13 €/m² verzeichneten einige Zonen in der Gemeinde Burg (Spreewald), der Kreisstadt Senftenberg mit den Ortsteilen Großkoschen und Kleinkoschen.

 

Nur 6 Bodenrichtwerte wurden für vereinzelte Lagen im Raum Guben und Forst(Lausitz) sowie Ruhland um 1 €/m² bis 3 €/m² verringert.

 

Mit 12 neuen Bodenrichtwerten überwiegend für Erholungsgebiete oder neu erschlossene Wohngebiete wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.

 

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von gleichbleibend in 10 Fällen bis steigend und stark steigend für insgesamt 18 Bodenrichtwerte. Nur zwei Bodenrichtwerte für Forsten wurden abgesenkt.

 

Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,45 €/m² und 0,70 €/m², für Grünland zwischen 0,35 €/m² und 0,65 €/m² und für Forsten (mit Aufwuchs) zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m².

 

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten:         Dienstag         8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                               Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert: Benutzungsuntersagung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern in einem südlichen Teil von Schwarzheide

(05. 03. 2020)

 

Am Mittwoch, 4. März, informierte die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Schwarzheide Bürger und Medienvertreter zu einer festgestellten Verunreinigung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer Peisker Graben und Wasserturmgraben in einem südlichen Teilbereich der Stadt. Betroffen sind Grünland, die Gartenkolonie „Frohe Zukunft“ und das Wohngebiet Ringstraße. Es besteht keine direkte Gefahr für die Gesundheit, dennoch ist vorsorglich eine Nutzung des Grundwassers sowie der oberirdischen Gewässer Peisker Graben und Wasserturmgraben zu untersagen. Dies geschieht im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Landkreises, die Ende März im Kreisanzeiger veröffentlicht werden soll. Rund 150 interessierte Bürger folgten der Einladung in das Haus der Begegnung.

 

Seit mehreren Jahren wird in Schwarzheide die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers an Messstellen überwacht. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden erhöhte Messergebnisse für das Herbizid Mecoprop festgestellt.

 

Was ist Mecoprop, geht von dem Stoff eine Gefährdung aus und welche Konsequenzen hat die Verschmutzung?

Mecoprop ist ein 1957 eingeführtes Herbizid, das im Getreideanbau und auf Grünland, hauptsächlich gegen breitblättrige Unkräuter, eingesetzt wird. Der Wirkstoff ist in Deutschland zugelassen und wird von der WHO für den Menschen als nicht giftig / Gefährdungsklasse 3 (leicht gefährlich) eingestuft. Er ist nicht gentoxisch und nicht kanzerogen, wirkt sich also nicht auf das genetische Material aus und ist nicht krebserregend.  

 

Der Stoff sollte allerdings nicht in größeren Mengen verschluckt werden und wird als gewässergefährdend eingestuft. Um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, sollte der häufige und längerfristige Kontakt mit dem belasteten Grundwasser und dem Wasser aus den genannten oberirdischen Gewässern vorsorglich vermieden werden. Dies umfasst z.B. die Bewässerung von Obst- und Gemüsepflanzen oder das Tränken von Haustieren. Hierfür sollte in jedem Fall Trinkwasser genutzt werden.

 

Die Stadt Schwarzheide einschließlich der betroffenen Kleingartenkolonie „Frohe Zukunft“ ist flächendeckend an das öffentliche Trinkwassernetz angebunden. Trinkwasser aus der Leitung/aus dem Wasserhahn ist ausdrücklich nicht von der Verunreinigung betroffen und kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden.

 

Woher stammt die Verunreinigung des Grundwassers und welches Gebiet ist betroffen?

Von der Verunreinigung sind das tiefe Grundwasser sowie die oberirdischen Gewässer Peisker Graben und Wasserturmgraben in dem benannten Gebiet betroffen.

 

Durch die Strömungsrichtung des tiefen Grundwassers ist das Herbizid Mecoprop von der ursprünglichen Quelle, dem Gelände des ehemaligen VEB Synthesewerks, in diesen Bereich eingetragen worden. Die Verunreinigung geht auf den Zeitraum vor 1990 zurück, als das Pflanzenschutzmittel Mecoprop im ehemaligen Synthesewerk Schwarzheide hergestellt wurde. Die Schadensquellen wurden seit 1995 zielgerichtet beseitigt und saniert. Mit den gegenwärtig noch laufenden Sanierungsmaßnahmen wird der Abstrom von schadstoffbelastetem Grundwasser in das Stadtgebiet Schwarzheide wirksam unterbunden.

 

Bereits vor der Inbetriebnahme der Sanierungsbrunnen hatte allerdings ein Teil der Schadstoffe im Grundwasser den Bereich des ehemaligen Werksgeländes verlassen. Diese Schadstofffahne, ihre Ausbreitung sowie die Auswirkungen auf die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers werden seit Jahren überprüft.

 

Das Herbizid Mecoprop wird, anders als an der Oberfläche, im tiefen Grundwasser unter sauerstoffarmen Bedingungen nur langsam abgebaut. Im Rahmen des Monitorings wurden zunehmende Konzentrationen an Mecoprop festgestellt, sodass für die Behörde nunmehr Handlungsbedarf besteht.

Foto zu Meldung: Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert: Benutzungsuntersagung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern in einem südlichen Teil von Schwarzheide

Landkreis und Klinikum stellen wichtige Weichen für die Zukunft

(28. 02. 2020)

Senftenberg. Das Klinikum Niederlausitz stellt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.  Dabei helfen sollen ein strategischer Partner, den der Eigentümer Landkreis noch in diesem Jahr präsentieren möchte, sowie ein entsprechender Sanierungsplan. Im Kreistag am Donnerstagabend (27. Februar) beschlossen die Abgeordneten die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens und ebneten damit den Weg für die Suche nach einem Mitgesellschafter. Die Geschäftsführung des Klinikums präsentierte darüber hinaus einen Sanierungsplan für die kommenden Monate, der ein ausgeglichenes Ergebnis im Jahr 2021 zum Ziel hat. Einige Maßnahmen sind angelaufen, für die weitere Umsetzung wird ein Partner jedoch dringend benötigt.

 

Interessenbekundungsverfahren startet

Mit dem Beschluss geben die Abgeordneten den Weg frei für die Aufnahme eines durch die Verwaltung angestrebten Interessenbekundungsverfahrens. In der Durchführung des Verfahrens, das zeitnah starten soll, wird sich der Landkreis neben dem auf das Gesundheitswesen spezialisierte Beratungsunternehmen WMC von einer renommierten Anwaltskanzlei unterstützen lassen, stellt Landrat Siegurd Heinze in Aussicht. „Ziel bleibt es, im Ergebnis dem Kreistag noch im Jahr 2020 einen konkreten Vorschlag für einen möglichen Mitgesellschafter zu unterbreiten“, erklärt Heinze, der Interessenten dafür als durchaus vorhanden einschätzt. Gleichzeitig unterstreicht er die Chancen, die sich für das Klinikum ergeben: „Der Mitgesellschafter wird das Klinikum bei der notwendigen Neuausrichtung aktiv unterstützen. Die Notfallversorgung sowie die stationäre medizinische Versorgung werden dadurch auch in Zukunft bedarfsgerecht gesichert sein. Die Klinikstandorte Senftenberg und Lauchhammer bleiben erhalten“, betont er. Hintergrund der Suche nach einem Partner ist die anhaltend angespannte finanzielle Situation, in der sich Deutschlandweit zahlreiche Kliniken befinden, so auch die Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Zustand kritisch, aber aussichtsreich – Sanierungsplan vorgestellt

Die Aussagen des Landrats untermauert auch Klinikum-Geschäftsführer Tobias Vaasen. Er präsentierte innerhalb der Kreistagssitzung, welches Sanierungspotential das Beratungsunternehmen WMC Healthcare im Klinikum Niederlausitz identifiziert hat und wie der Sanierungsplan in den kommenden 18 Monaten aussehen soll.

 

„Nach den Verlusten in den beiden Vorjahren wollen wir schon in diesem Jahr das negative Jahresergebnis halbieren. 2021 planen wir, mit der schwarzen Null abzuschließen. Für weitere Investitionen bedarf es jedoch dringend einem geeigneten Partner an unserer Seite, alleine können wir diese aus dem operativen Ergebnis auch zukünftig nicht leisten“, erklärt der Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH und leitende Berater bei WMC Healthcare. Seit 1. Januar 2020 führt Tobias Vaasen die Geschäfte des Klinikums gemeinsam mit WMC-Geschäftsführer Prof. Dr. Christian Wallwiener.

 

„Unser Gutachten bescheinigt der Klinikum Niederlausitz GmbH gute Chancen auf mittelfristige ökonomische Gesundung“, unterstrich Vaasen. Das medizinische Leistungsportfolio präsentiere sich ausgewogen und gut an den Bedürfnissen der hiesigen Bevölkerung aufgestellt. Dies sichere der Region Medizin nach höchsten Standards sowie eine hochwertige lokal-regionale Akut- und Notfallversorgung mit breiten Fächerspektrum. „Beide Standorte – Senftenberg und Lauchhammer – sind für Südbrandenburg versorgungsnotwendig. Schließungen von Fachabteilungen sind derzeit nicht vorgesehen“, sagt Vaasen.

 

Erlöse steigern, Kosten senken

Viele Maßnahmen zu Stabilisierung der Klinikum Niederlausitz GmbH sind bereits angelaufen – und erste Erfolge zu verbuchen: Wöchentlich trifft sich eine Steuerungsgruppe aus Geschäftsführung sowie Führungskräften aus Medizin, Pflege und Verwaltung, kontrolliert Kennzahlen und stellt gemeinsam die Weichen für die Zukunft.

 

Zu einer der ersten Maßnahmen, die auf Erlösseite positive Effekte bringen sollen, gehört der Ausbau des Angebots zugunsten einer verbesserten bedarfsorientierten Patientenversorgung. So erweitert die Klinikum Niederlausitz GmbH zum Beispiel ihre Kapazitäten in der Intensivmedizin. Ebenso soll eine an sieben Wochentagen 24 Stunden verfügbare Herzkatheterbereitschaft etabliert und das Gefäßzentrum demnächst durch einen Angiologen (Gefäßmediziner) unterstützt werden. Die Innere Medizin wird schlanker und damit schlagkräftiger strukturiert: „Zum 1. April 2020 werden die bisher in zwei Kliniken geführten Fachbereiche Kardiologie in Senftenberg und die Gastroenterologie in Lauchhammer in eine gemeinsame organisatorische Einheit überführt. Davon profitieren besonders die Patienten in Lauchhammer, denn durch Rotation von Ärzten und Weiterbildungsassistenten wird das kardiologische und intensivmedizinische Angebot verbessert und so die Versorgungsqualität erhöht“, sagte Geschäftsführer Vaasen.

 

Ein weiteres zentrales Thema ist zurzeit der patientenfreundliche Ausbau der Notaufnahme in Senftenberg. Auch eine optimale Bettenauslastung steht ganz oben auf der Prioritätenliste. Dank eines optimierten Aufnahme- und Entlassmanagements soll kein Patient mit gepackten Koffern auf seine Entlassung oder bei der Aufnahme auf ein freies Bett warten müssen.

 

Kostensenkend wirkt sich die Reduktion von Fremdpersonal aus, die bereits Erfolge zeigt: „Dank verstärkter Personalwerbung kommen wir seit Ende Februar auf der Intensivstation nahezu ohne Fremdpersonal aus“, berichtet Geschäftsführer Vaasen. Für Honorarkräfte wurden in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro ausgegeben. Während medizinisches und pflegerisches Personal nach wie vor gesucht werde, gäbe es andererseits Personalüberhänge in der Verwaltung bzw. den nicht-medizinischen Diensten: „Diese Überhänge müssen wir betrachten. Hier werden wir um Veränderungen nicht herumkommen – allerdings sozialverträglich gestaltet, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und im Dialog mit dem Mitarbeiter.“

 

Des Weiteren sei man im Gespräch mit allen Bereichen, um die Kosten zu reduzieren.  Auch Verträge mit externen Dienstleistern, Provisionen und Fremdkosten wie Laborleistungen werden auf Einsparmöglichkeiten abgeklopft, genauso wie nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen betrachtet wird.

 

Ausbildung attraktiver gestalten

Um neues medizinisches Personal zu binden und der Personalfluktuation entgegenzuwirken, setzt die Klinikum Niederlausitz GmbH unter anderem auf ein attraktives Ausbildungskonzept. Assistenzärzte im Bereich Innere Medizin können jetzt beispielsweise zwischen den Fachrichtungen Kardiologie, Innere Medizin, Geriatrie und Intensivmedizin rotieren, da die Abteilungen noch enger zusammenarbeiten. Das Klinikum Niederlausitz ist auch eine von wenigen Weiterbildungsstätten in der Region, die angehenden Fachärzten den Einsatz im Rettungshubschrauber ermöglicht. „Ausbildung ist ein wichtiger Faktor in der Personalakquise und damit auch für die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau unseres Leistungsspektrums“, führt Tobias Vaasen aus.

 

Hohe Qualität und offene Türen

Unberührt von den Sanierungsmaßnahmen bleiben Leistungsspektrum und Qualität der Patientenversorgung im Klinikum, die sich nicht zu verstecken braucht: So war die Stroke-Unit am Standort Senftenberg seinerzeit erst die dritte Schlaganfalleinheit in Deutschland, die von der  Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) als solche zertifiziert wurde. Und noch druckfrisch ist das Zertifikat der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG), das die Klinik für Neurotraumatologie und Wirbelsäulenchirurgie in Senftenberg als „Wirbelsäulenspezialzentrum“ ausweist.

 

An einem Tag der offenen Tür am Standort Senftenberg am 13. Juni 2020 kann sich zudem jedermann in einem unterhaltsamen Programm persönlich bei den Klinikums-Mitarbeitern vom Chefarzt bis zum Auszubildenen über das medizinische Angebot des gesamten Klinikums informieren und auch sonst verborgene Bereiche kennen lernen.

 

„Wir begreifen uns als lernende Organisation, die auf Transparenz und Beteiligung setzt“, hebt Tobias Vaasen hervor. „Damit schaffen wir beste Voraussetzungen für die Klinikum Niederlausitz GmbH, gestärkt aus dem Sanierungsprozess hervorzugehen.“

 

 

Bundesweiter Trend

Die wirtschaftliche Schieflage habe das Klinikum unter anderem einem verschärften Kosten- und Wettbewerbsdruck im Krankenhaussektor zu verdanken: „Bundesweit stagnieren oder sinken wie auch im Klinikum Niederlausitz die Patientenzahlen. Unzureichende Finanzierung nötiger Investitionen durch die Bundesländer, politische Vorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen, steigende Sach- und Personalkosten sowie der Fachkräftemangel tun ein Übriges. Nahezu jede zweite Klinik in Deutschland schreibt heute rote Zahlen“, weiß Vaasen. Um das Klinikum zahlungsfähig zu halten, unterstützt der Landkreis mit einem Kredit in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro.

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Das Wandern ist der Kröte Lust – Kraftfahrer können hierzu beitragen

(26. 02. 2020)

Die biologischen Uhren unserer Amphibien stehen schon einige Tage auf Start zur diesjährigen Laichplatzwanderung. Die ersten „Wanderer“ sind bereits an der Amphibienschutzanlage Kostebrau zu verzeichnen. Darüber informiert der zuständige Experte der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OSL, Jürgen Jentsch.

 

Er geht davon aus, dass die derzeit weiter anhaltende milde und regnerische Witterung die Wanderaktivität der Amphibien zusätzlich befördern wird. „Daher sind die mobilen Schutzanlagen, die sogenannten ‚Krötenzäune‘, bei Niemtsch und Guteborn bereits aufgebaut. Kittlitz, Mlode und Lipsa folgen nach dieser Woche“, stellt er in Aussicht.  

 

Auf insgesamt 1,4 Kilometern Länge werden die Amphibienfreunde vom NABU Senftenberg und Calau letztendlich täglich unterwegs sein, um die Tiere sicher auf die andere Straßenseite zu bringen.

 

Grasfrosch und Erdkröte sind die Ersten, die sich auf den für sie in jedem Jahr gefährlichen Weg machen. Danach folgen Molch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Laubfrosch und die anderen Amphibienarten.

 

Kraftfahrer in der Verantwortung

Auf ihrem Weg zu den Laichgewässern müssen sie oftmals stark befahrene Straßen überqueren. Dabei werden im Landkreis jährlich Tausende von ihnen überfahren.

 

Infolge des dichten Straßenverkehrs haben die Tiere nur eine geringe Chance, die andere Straßenseite zu erreichen. Dies ist nur eine, aber durchaus bedeutende, Ursache für den weiterhin zu beobachtenden Rückgang der Amphibienzahlen während der Laichplatzwanderung.

 

An einigen Kreis- und Landesstraßen finden sich ab dieser Woche aus diesem Grund die bekannten „Krötenschilder“ als Hinweis auf wandernde Amphibien in den Nachtstunden.

 

Besonders in milden und regnerischen Nächten müssen Kraftfahrer mit wandernden Amphibien rechnen, auf die sie bei vorausschauender Fahrweise Rücksicht nehmen sollten.

 

Viele der einheimischen Amphibien stehen bereits auf der „Roten Liste“ für gefährdete Tierarten. Kraftfahrer sollten deshalb auch an den nicht gekennzeichneten Straßenabschnitten insbesondere am Spreewald, im Bereich Lauchhammer-Grünewalde und in der Bergbaufolgelandschaft auf die kleinen Tiere achten.

 

Mit Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Forstwirtschaft und den für die Landes,- Kreis-und kommunalen Straßen zuständigen Ämtern und Betrieben bemüht sich die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, diesem Artenschwund entgegenzuwirken und solche Gefahrenpunkte zu entschärfen.

 

Mit der Fertigstellung der Amphibienschutzanlage bei Kostebrau 2019 existieren im Landkreis nun 12 dieser Schutzanlagen, an denen die Amphibien die Straße unterqueren können.

 

Naturschutzbehörde nimmt Hinweise entgegen

Obwohl viele Gefahrenschwerpunkte im Kreis schon mit mobilen und stationären Schutzanlagen versehen sind, ist die untere Naturschutzbehörde dankbar für weitere Meldungen. Unter der Rufnummer (03541) 870 3485 nimmt Jürgen Jentsch Informationen zu bisher noch nicht bekannten Wanderschwerpunkten der Amphibien im Landkreis gern entgegen.

 

Natürliche Feinde

Übrigens nicht nur vom Straßenverkehr droht Kröte und Co. Gefahr. Nachtaktive Fressfeinde wie Marderhund, Waschbär und Wildschwein nutzen die Wanderaktivitäten der kleinen Tiere aus. Dagegen helfen keine Krötenzäune.

 

 

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„Zurück in die Zukunft“ - Die Brandenburgische Frauenwoche in OSL startet

(25. 02. 2020)

Filmvorführungen, Theater, Kabarett, Tanz, Sport und einiges mehr: Anlässlich der diesjährigen 30. Brandenburgischen Frauenwoche finden auch im Landkreis OSL erneut zahlreiche interessante Veranstaltungen statt. Unter dem Motto „Zurück in die Zukunft“ haben 20 Veranstalterinnen und Veranstalter ein buntes Programm auf die Beine gestellt. Interessierte sollten sich die Zeit vom 4. bis zum 22. März vormerken.

 

Das Programmheft liegt in allen Kommunen und bei teilnehmenden Verbänden und Vereinen aus und steht auch weiter unten zum Download bereit.

 

Mit dabei sind erneut Institutionen, Vereine und Einrichtungen aus ganz OSL. Die Angebote richten sich an Frauen jeden Alters, Männer sind natürlich auch gern gesehen. Anmeldungen für die einzelnen Veranstaltungen zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL sind direkt über die jeweiligen Ausrichter möglich. Die Termine können kostenfrei oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag besucht werden.

 

Die offizielle Eröffnungsveranstaltung des Landkreises findet am Samstag, dem 7. März, um 14.30 Uhr im Süden des Landkreises im Kulturhaus in Hörlitz statt. Auch in diesem Jahr lässt es sich Landrat Siegurd Heinze nicht nehmen, die Gäste zu begrüßen. Durch das Programm führt Carola Wolschke, die mit Ihren Mitstreiterinnen interessante Gäste eingeladen hat. Die Gäste erwarten spannende und kurzweilige Impulsvorträge zu den Themen Frauen-Gesundheit (Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes), Frauen-Sport (Heidrun Lukas, Vorsitzende des Kreissportbundes OSL) und positive Lebenseinstellung (Eva Malgut, lebensfrohe Seniorin). Höhepunkt bildet das Stück „Baby, du schaffst mich!“ des Kabarett-Duos „Fettnäppchen“ aus Gera.

 

Beginn ist um 14.30 Uhr. Wenige Restkarten sind noch vorhanden und können über das Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen des Landkreises OSL in Senftenberg zum Preis von zehn Euro bezogen werden: (03573) 870 1032.  

Die Mitarbeiterinnen stehen zudem bei Fragen zur Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis OSL als Ansprechpartnerinnen bereit.

[Programmheft Brandenburgische Frauenwoche 2020]

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Und sie taten es erneut…

(21. 02. 2020)

Um diesen Termin kamen OSL-Landrat Siegurd Heinze und Sozialdezernent Alexander Erbert nicht herum: Und so reihten sich die Herren zur gestrigen Weiberfastnacht (Do, 20.02.) in die Reihe derjenigen, die hier und in zahlreichen Karnevalshochburgen in ganz Deutschland „dran glauben“ und sich bereitwillig den Schlips kürzen lassen mussten.

 

Zur Tat schritt mit Freude die neue Mitarbeiterin, die Sorben/Wendenbeauftragte Hanka Rjelka. An der Krawatte von Alexander Erbert legte Gesundheitskoordinatorin Lena Spallek „Hand an“.  

 

Ganz unvorbereitet traf die Männer der Besuch der Kolleginnen jedoch nicht, denn die Frauen im Büro Landrat haben die Weiberfastnacht in jedem Jahr fest im Blick. Die Männer nahmen es gewohnt entspannt und verabschiedeten die Frauen mit einer süßen Überraschung.

 

Mit der Weiberfastnacht, dem letzten Donnerstag vor der Fastenzeit, brechen deutschlandweit die eigentlichen Fastnachtstage bzw. Karnevalstage an. Die Übernahme der Herrschaft durch die Frauen an Weiberfastnacht drückt sich besonders in dem Brauch aus, den Männern die Krawatten abzuschneiden. Für die Herren der Schöpfung ist es daher nicht ratsam, an diesem Tag die beste Krawatte zu tragen.

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Bereits vormerken: Tour de OSL 2020

(20. 02. 2020)

Die „Tour de OSL“ findet auch in 2020 wieder statt. In gewohnter Manier schwingt sich OSL-Landrat Siegurd Heinze erneut auf das Rad, um gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürger interessante Ecken im Landkreis zu erkunden. Bis zu 250 Pedalritter in jedem Alter begleiten ihn dabei. Dieses Mal startet die Tour am 16. Mai 2020 bei einem „Geburtstagskind“ im Süden des Landkreises. Den genauen Streckenverlauf und die kulturellen Haltepunkte gibt das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung im Frühjahr bekannt. Schon jetzt kann man allerdings verraten, dass es zum Abschluss wieder eine Tombola mit tollen Preisen geben wird.

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Ausstellung von Christine Hellebrandt im Gesundheitsamt

(18. 02. 2020)

Eine Auswahl an Bildern in Öl-, Acryl- und Aquarell der Niemtscher Künstlerin Christine Hellebrandt ist ab sofort im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg zu besichtigen. Für die musikalische Umrahmung der Eröffnung sorgte ein Überraschungsgast und Schüler der Kreismusikschule: der ehemalige Amtsleiter des Gesundheitsamtes Dr. Klaus Bethke am Saxophon, begleitet von Musikschulleiter Ulrich Stein am E-Piano.

Die Ausstellung in der ersten und zweiten Etage des Gesundheitsamtes ist für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises frei zugänglich.

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Landrat Siegurd Heinze zur geplanten BASF-Batteriematerialienfabrik in Schwarzheide

(12. 02. 2020)

„Die Fabrik für Batteriematerialien kommt! Selten erfreute mich eine Nachricht so sehr, wie die heute seitens der BASF verkündete millionenschwere Investition am Standort Schwarzheide. Mit der Entscheidung für die Lausitz setzt das umsatzstärkste Chemieunternehmen der Welt ein deutliches Zeichen und zeigt: Die Lausitz bietet Investoren beste Voraussetzungen und ist bereit, sich neu zu erfinden.  Für mich bedeutet die Inbetriebnahme der Fabrik in 2022 mit den einhergehenden Arbeitsplätzen und die immense Strahlkraft in die Hauptmärkte Asien, USA und Europa den konkreten Startschuss zu einem beginnenden Strukturwandel in der Region. Heute ist ein guter Tag für die Wirtschaft und die Menschen in der Lausitz.“ (Siegurd Heinze)

[Pressemitteilung BASF]

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Europäischer Tag des Notrufs 112 - Landkreis informiert zu Einsatzzahlen

(11. 02. 2020)

Am heutigen Dienstag, 11. Februar, steht die Notrufnummer „112“ europaweit im Mittelpunkt. 2009 erklärten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission den 11. Februar aufgrund der Zahlen im Datum zum Europäischen Tag des Notrufs 112. Auch in OSL wählten in 2019 zahlreiche Menschen die Notrufnummer 112. Zu den genauen Einsatzzahlen aus dem vergangenen Jahr informieren die Sachgebiete Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Demnach gab es im vergangenen Jahr in ganz OSL 19.325 Rettungsdiensteinsätze sowie 1.351 Feuerwehreinsätze. Die Feuerwehreinsätze unterteilen sich in 336 Brände sowie 774 Technische Hilfeleistungen, wie beispielsweise die Rettung von Menschen aus verunfallten Fahrzeugen. Hinzu kommen 241 Fehlalarmierungen.

 

Ähnlich wie im Jahr 2018 hatten wir aufgrund der langanhaltenden Trockenheit insbesondere mit vielen Wald- und Vegetationsbränden zu kämpfen. Auch überörtlich waren die Feuerwehren des Landkreises in der Lieberoser Heide sowie bei Jüterbog mehrfach im Einsatz. Trotz der hohen Anzahl von Einsätzen wurden die Übungen nicht vergessen, bspw. die Schulevakuierung am Gymnasium in Lübbenau, die Übung der Gefahrstoffeinheit im Kraftwerk Sonne im Gewerbegebiet Freienhufen oder ein Massenanfall von Verletzten bei einem simulierten Busunfall zwischen Klettwitz und Kostebrau“, erklärt Kreisbrandmeister Tobias Pelzer rückblickend.

 

Zur Notrufnummer 112

Der Europäische Tag des Notrufs 112 dient dazu, die europaweite Gültigkeit der Nummer bekannter zu machen. Der Notruf 112 kann aus allen Fest- und Mobilfunknetzen vorwahlfrei gewählt werden und ist in allen Staaten der EU und auch in etlichen Ländern darüber hinaus kostenlos verfügbar. Er verbindet Hilfesuchende automatisch mit der örtlichen 112-Notrufzentrale, über die sie die Feuerwehr oder medizinische oder polizeiliche Hilfe erhalten.

 

Wer die 112-Notrufzentralen betreut, ist in den Staaten der EU unterschiedlich geregelt. Dies können die Rettungsdienste, Feuerwehren oder auch die Polizei sein. Für den Landkreis OSL gehen die 112-Notrufe in der integrierten Regionalleitstelle Lausitz in Cottbus ein, die rund um die Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besetzt ist. Die Notrufe werden nach einem strukturierten Frageschema bearbeitet und die nach Einschätzung des Disponenten erforderlichen Hilfskräfte alarmiert. Während die Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens fahren, kann der Mitarbeiter bei Bedarf Erste-Hilfe-Hinweise an den Anrufenden weitergeben.

 

Hintergrund

Am 29. Juli 1991 und damit vor knapp 19 Jahren entschieden die damals zwölf EU-Staaten, als gemeinsame europäische Notrufnummer die „112“ einzuführen. Deutschland wurde bei dieser Entscheidung durch Außenminister Genscher vertreten. Die Auswahl der 112 als Notrufnummer geht zurück auf eine Empfehlung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen von 1976. In Deutschland wurde die 112 bereits 1954 als Feuerwehrnotruf in den ersten Großstädten eingeführt.

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Einblicke in die Berufswelt für Schülerinnen und Schüler – Kreisverwaltung OSL macht mit beim Zukunftstag 2020

(11. 02. 2020)

Welche interessanten Arbeitgeber es in ihrer Heimatregion gibt, können interessierte Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr im Rahmen eines besonderen Angebotes herausfinden. Landesweit öffnen am Donnerstag, den 26. März, beim „18. Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen ihre Türen und ermöglichen dem Nachwuchs spannende und authentische Einblicke in die Berufswelt. Auch im Landkreis OSL warten verschiedene Angebote.

So beteiligt sich beispielsweise erneut die Kreisverwaltung OSL mit einem Rahmenprogramm an ihrem Standort im Landratsamt in Senftenberg und der Außenstelle in Calau.

Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich vor Ort über die beruflichen Perspektiven in der Kreisverwaltung zu informieren und die verschiedenen Fachbereiche und Ämter kennenzulernen. Zudem stehen Landrat Siegurd Heinze und die Erste Beigeordnete Grit Klug den Mädchen und Jungen in einer Gesprächsrunde Rede und Antwort. Verantwortlich für die Vorbereitung und Ausgestaltung des Zukunftstages bei der Kreisverwaltung sind die Azubis im Zusammenspiel mit dem Bereich Aus- und Fortbildung. Diese informieren bei Wunsch zudem zu den verschiedenen Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten. 

Möglich sind Besuche am Hauptstandort in Senftenberg und in der Außenstelle Calau. Der Zukunftstag beim Landkreis beginnt um 8 Uhr und endet gegen 13 Uhr. Für ihr Mitwirken erhalten die Jugendlichen eine Teilnehmerurkunde.

Anmeldungen sind online unter www.zukunftstagbrandenburg.de möglich. Telefonisch und per E-Mail können Anmeldungen bis zum 20. März auch direkt an das Landratsamt gerichtet werden. Hierfür steht der Ausbildungsbeauftragte Martin Höntsch als Ansprechpartner bereit (Martin-Hoentsch@osl-online.de; 03573 870-1328). Er beantwortet darüber hinaus gern Fragen rund um den Zukunftstag.

Bei der Anmeldung sollten neben dem vollständigen Namen auch die Klasse, Schule sowie Adresse der Jugendlichen angegeben werden.

Der Zukunftstag wird vom Bildungsministerium betreut und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Rund 7.450 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich im vergangenen Jahr am Zukunftstag in Brandenburg.

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11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ – Jetzt bewerben!

(07. 02. 2020)

Die Dörfer in OSL sind lebendig, lebenswert und gut aufgestellt. Um dies zu beweisen, ruft die Kreisverwaltung zum mittlerweile 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf. Der Wettbewerb würdigt Dörfer, die besonders engagiert nach Wegen suchen, um für ihre Bewohner attraktiv zu bleiben und dabei ihr dörfliches Umfeld erhalten.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Gemeinden, Gemeinde- und Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern. Der Aufruf zum 11. Kreiswettbewerb von Landrat Siegurd Heinze, das Anmeldeformular sowie die Bewertungsrichtlinien stehen bereits auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, unter dem Menüpunkt „Landwirtschaft/ländlicher Raum“ zum Download bereit.

 

„Die Unterlagen können von den Gemeindevertretungen oder ortsansässigen Vereinen ab sofort und bis zum 30. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung, Sachgebiet Landwirtschaft, eingereicht werden“, erklärt Kommissionsleiterin Juliane Bronk.

Bei Fragen steht sie gern als Ansprechpartnerin unter Tel. 03541 870-5643 bzw. per E-Mail an Juliane-Bronk@osl-online.de bereit.

 

Eine fachkundige Jury wird die angemeldeten Orte im September 2020 aufsuchen und sie anhand der drei vorgegebenen Schwerpunkte „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“, „Soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Bau- und Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft“ sowie anhand des Gesamteindrucks bewerten.

 

Zur zehnköpfigen Bewertungskommission zählen neben Juliane Bronk fachkundige Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt und Bauaufsicht, Bauwesen, Wirtschaft und Förderung, Tourismus, Naturschutz, Kreisentwicklung, Finanzwesen und Marketing.

 

Die Auswertung des Wettbewerbes sowie die Ehrung der Teilnehmer erfolgen im feierlichen Rahmen im vierten Quartal 2020 durch die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze und den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski.

 

Das Engagement der teilnehmenden Dörfer würdigt die Sparkasse Niederlausitz, die die Ausgestaltung und Durchführung des Kreiswettbewerbs erneut finanziell unterstützt. Neben einem Preisgeld kann sich das Gewinnerdorf über eine Tafel mit der Aufschrift „Sieger des 11. Kreiswettbewerbes 2020 ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ freuen und wird zur Teilnahme am Landeswettbewerb nominiert.

 

Der Landkreis OSL war in den zurückliegenden Jahren im Vergleich zu anderen Landkreisen teilnahmestark vertreten. Am letzten Kreiswettbewerb 2017 nahmen mit Bolschwitz, Dörrwalde, Groß Mehßow, Grünewalde, Kalkwitz, Kostebrau, Muckwar, Raddusch und Schwarzbach/Biehlen neun Dörfer teil. Der Vetschauer Ortsteil Raddusch ging als Sieger hervor und gewann somit bereits zum zweiten Mal nach 2011. 

 

In den weiteren Jahren erreichten Dörrwalde (2014), Frauendorf (2008), Bischdorf (2005, 1994), Schwarzbach (2002), Guteborn (1999) und Kroppen (1996, 1992) die meisten Punkte.

 

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bundesweit eine der größten Bürgerinitiativen im ländlichen Raum. Er ist zu einem wichtigen Motor der Entwicklung in den Dörfern und ländlichen Gebieten geworden. Der in diesem Jahr stattfindende Kreiswettbewerb ist der Vorentscheid zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2021, auf den der Bundeswettbewerb 2022 folgen wird.

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Nächste Anglerprüfung findet am 25. April 2020 statt

(07. 02. 2020)

Bekanntmachung

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 25. April 2020 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
 

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 14. April 2020 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

        Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

III. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

 

Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL

Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
  

IV. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.
 
Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind
zu richten an:
 
Landkreis Oberspreewald- Lausitz
Untere Fischereibehörde
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg
 
Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110
                                         Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492
                                         
                                          andre-haack@osl-online.de
                                          karina-howel@osl-online.de  
    
 Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter
 
www.osl-online.de - Umwelt, Veterinärwesen & Landwirtschaft - Natur & Umwelt - untere Jagd- und Fischereibehörde
 
 
Prüfungsfragen und Onlinetest unter
 
 www.mluk.brandenburg.de  - Fischerei - Fischereischein - Anglerprüfung Fischereischein TEST

„Unternehmerin des Landes Brandenburg“ 2020

(05. 02. 2020)

Noch bis zum 28. Februar können sich Unternehmerinnen aus Brandenburg für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2020“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2020“ bewerben. Der vom Arbeitsministerium alle zwei Jahre ausgelobte Wettbewerb steht dieses Mal unter dem Motto „Wirtschaft wird weiblich!“ 

Bereits zum neunten Mal verleiht das Arbeitsministerium den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.

Zum dritten Mal wird der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ vergeben, der mit 1.500 Euro dotiert ist. Hier können sich Existenzgründerinnen bewerben, die ihr Unternehmen ab dem 29. November 2017 gegründet oder ein bestehendes Unternehmen übernommen haben.

Wir möchten Sie nochmals herzlich bitten, diesen Aufruf in Ihrem Netzwerk zu verbreiten, an Ihnen bekannte Unternehmerinnen weiterzuleiten und ggf. in Ihren Publikationen und Newslettern sowie auf Ihren Web- und social-media-Seiten aufzunehmen bzw. zu teilen, um potenzielle Bewerberinnen auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Vielleicht kommt die nächste Preisträgerin ja aus Ihrem Umfeld?

Die Bewerbungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb sind auf der Webseite www.ugt-brandenburg.de zu finden. Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen nimmt zudem das Organisationsteam weiterhin gerne über das Formular unter www.ugt-brandenburg.de/unternehmerin-oder-existenzgruenderin-vorschlagen/ oder per E-Mail (info@ugt-brandenburg.de) entgegen.
 

 

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Wirtschaftsregion Lausitz startet 3. Ideen- und Projektwettbewerb

(05. 02. 2020)

Mit dem 3. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ werden zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in der Braunkohlebergbauregion vier weitere Aufrufe gestartet. Damit sind es 13 Aufrufe, die die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH bisher auf den Weg gebracht hat.

Gesucht werden mit dem Wettbewerb, antragsreife, regionale innovative Projektideen auf ganz konkreten Gebieten:

  • Gesundheitswirtschaft
  • Wasserstoffwirtschaft
  • Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und
  • Fachkräftesicherung - Fachkräfteanwerbung

 

Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2020 bei der Wirtschaftsregion Lausitz eingereicht werden.

Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000 Euro. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH tritt in diesem Prozess als Regionalpartner des Bundes auf und übernimmt u.a. das Projektmanagement, die Beratung von Akteuren und die Geschäftsführung des Regionalen Empfehlungsgremiums vor. Der Landkreis Spree-Neiße ist als Treuhänder des Bundes mit der Abwicklung der Fördermittel betraut. Der Abwicklungspartner prüft in der zweiten Stufe die Anträge auf Konformität, bewilligt die Projekte, reicht die Fördermittel aus und führt die Mittel- und Verwendungsnachweisprüfung durch.

 

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik Zukunfts-dialog Lausitz „RIK Regionales Investitionskonzept“ auf der Internetseite: www.wirtschaftsregion-lausitz.de.

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Letztes Schild hängt: Ab sofort auch kostenfreies WLAN an Standorten der Kreisverwaltung

(04. 02. 2020)

Kostenfreies WLAN steht Bürgern ab sofort auch an einzelnen Standorten und Einrichtungen der Kreisverwaltung OSL zur Verfügung. In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Gebäude mit entsprechenden Hotspots ausgestattet. Am Dienstag, 4. Februar, brachte Bau-Dezernent Wilfried Brödno das letzte Hinweisschild mit der Aufschrift „Brandenburg WLAN – kostenloser Hotspot“ im Eingangsbereich des Landratsamtes im Senftenberger Dubinaweg an.

 

Zu den Gebäuden mit WLAN-Zugang zählen das Kreishaus in Senftenberg und die Außenstelle in Calau, jeweils im Bereich des großen Sitzungssaals, sowie die Museen des Landkreises: Im Museum Schloss und Festung Senftenberg, dem Spreewald-Museum Lübbenau und dem Freilandmuseum Lehde kann nunmehr jeweils im Eingangs- bzw. Kassenbereich gesurft werden. Ferner wurde das Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnische Zentrum des Landkreises in Großräschen ausgestattet.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg stellt seinen Bürgern sowie den Urlaubs- und Ausflugsgäste insgesamt rund 1.200 WLAN-Hotspots zur Verfügung. Diese werden an touristischen Zentren sowie kommunalen und landeseigenen Liegenschaften eingerichtet. Die Installation soll bis Mitte 2020 realisiert sein. Für Installation, Betrieb und Wartung zahlt die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode knapp fünf Millionen Euro. Hintergrund ist ein Beschluss des Landtages zur Ausstattung der Kommunen mit kostenlosem öffentlichen WLAN. Die Umsetzung des Projektes übernimmt nach europaweiter Ausschreibung die Vodafone GmbH.

 

Eine Liste der ausgewiesenen Hotspots stellt das Land auf dem Open-Data-Portal DatenAdler.de zur Verfügung. Hier sind für den Landkreis OSL 52 Hotspots vermerkt. (Link: https://datenadler.de/kataloge/mwe/dcat_catalog/standorte-fuer-oeffentliches-wlan/standorte-fuer-oeffentliches-wlan-xlsx)

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Einladung zur Ausstellungseröffnung im Gesundheitsamt

(04. 02. 2020)

Zur Eröffnung der Ausstellung von Christine Hellebrandt im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises am Mittwoch, den 12. Februar 2020 um 15 Uhr in die Großenhainer Straße 62 in Senftenberg herzlich eingeladen. Landrat Siegurd Heinze eröffnet die Veranstaltung. Für die musikalische Begleitung sorgt in gewohnter Weise die Kreismusikschule.

 

Ab der kommenden Woche kommt wieder Farbe in die Flure des Gesundheitsamtes. Eine Auswahl ihrer Werke in Öl-, Acryl- und Aquarell stellt Christine Hellebrandt aus Niemtsch aus. Die gelernte Friseurin und Fachverkäuferin begann 2006 mit der Malerei und besuchte dazu einen Kurs an der hiesigen Kreisvolkshochschule. Regelmäßig trifft sich die heute 68-Jährige mit weiteren Interessierten zum gemeinsamen Malen im Niemtscher Bürgerhaus, wo die Bilder auch zu sehen sind.

 

In der ersten und zweiten Etage des Gesundheitsamtes bietet sich Künstlern der Region regelmäßig die Möglichkeit, ihre Werke frei zugänglich der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Bärbel Weihmann und ihr Team vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung organisieren die Ausstellungen.

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Untere Wasserbehörde des Landkreises informiert zum Erlass einer Allgemeinverfügung im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

(31. 01. 2020)

Wie bereits mehrfach informiert, wurden bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die menschliche Gesundheit durch den Grundwasserschaden beeinträchtigt wird. Daher informiert die untere Wasserbehörde vorab, noch im 1. Quartal 2020 eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen innerhalb des betroffenen Gebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald zu erlassen. Diese wird demnächst im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bekannt gegeben und gilt solange, bis die Schadstoffbelastung unter die zulässigen Grenzwerte abnimmt.

 

HINWEIS: Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das Trinkwasser ist in keiner Weise berührt und kann nach wie vor uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden.

 

Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Aufgrund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, etwa als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen. So wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach die Empfehlung des Landkreises abgegeben, dass Grundstückseigentümer im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald kein Grundwasser aus Brunnen entnehmen sollen.

 

Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht und steht unter ständiger Überwachung. Eine umfassende Sanierung des Grundwassers, die eine Nutzung ohne Einschränkungen zuließe, kann jedoch in dem weiträumigen Abstrombereich (Fahne) der Quelle in absehbarer Zeit nicht realisiert werden.

 

 

Wer sind die Ansprechpartner für Ihre Fragen?

 

Wasser- und bodenschutzrechtliche Fragen:

Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz           

            Herr König (03541/870-3401)

Frau Zschiesche (03541/870-3421)

Frau Hille (03541/870-3461)

E-Mail: umweltamt@osl-online.de

 

Gesundheitliche Fragestellungen:

Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

            Frau Dr. Rosenthal (03573/870-4301)

Frau Rudolph (03573/870-4341)

E-Mail: gesundheitsamt@osl-online.de

 

Zur Trinkwasserversorgung:

WAC Wasser- und Abwasserzweckverband Calau

            Herr Müller (03542/8899-211)

Herr Dockter (03542/8899-240)

            Mail: info@wac-calau.de  

 

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Erinnerung: Bewerbung für Inklusionspreis noch bis 29. Februar möglich

(31. 01. 2020)

Um das Engagement von Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe im Bereich Inklusion zu würdigen, vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch in diesem Jahr wieder den mit 1.500 Euro dotierten „Inklusionspreis OSL“. Bewerbungen können noch bis zum 29. Februar in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen, das Bewerbungsformular und die Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Punkt „Inklusionspreis OSL“ zu finden.

Der diesjährige Inklusionspreis unter dem Motto „Lebe! Inklusive Vielfalt!“ wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungs- oder Freizeitbereich vergeben. Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei – ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder eine sportliche Veranstaltung/Aktivität, eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zum gemeinsamen lebenslangen Lernen im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes.

Teilnehmen können alle Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. eingetragene Vereine, Jugendclubs, gGmbHs, Wohlfahrtsverbände) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Die Bewerbung erfolgt einfach und unkompliziert über das Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Leben & Wohnen -> Inklusionspreis OSL“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail an bildungsbuero@osl-online.de gesendet oder in ausgedruckter Form per Post eingereicht werden.

Eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören, ermittelt den oder die Gewinner. Der bzw. die Preisträger werden im Rahmen des Kreistages im Juni dieses Jahres ausgezeichnet.

Bei Fragen steht das Team vom Bildungsbüro des Landkreises unter Telefon 03573 870-1535 oder per E-Mail an bildungsbuero@osl-online.de zur Verfügung.      

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Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. präsentiert sich gemeinsam mit Landkreis und Museum ab morgen auf der Reisemesse in Dresden

(30. 01. 2020)

Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. präsentiert neue Broschüren auf der Reisemesse Dresden

 

Vom 31. Januar bis 2. Februar 2020 präsentiert sich die Urlaubsregion Lausitzer Seenland mit einem eigenen Stand auf der Reisemesse Dresden. Das Lausitzer Seenland kann auf der Messe mit ausgezeichneten Radwegen entlang neuer Seen, vielfältigen Wassersportangeboten, Industriekultur zum Anfassen, attraktiven Campingplätzen und Ferienunterkünften am Wasser punkten. „Wir sind mit knapp einer Stunde Fahrtzeit für Gäste aus dem Raum Dresden sehr gut erreichbar und nicht nur deshalb ein beliebtes Ziel für aktive Erholung am und auf dem Wasser – egal ob Tagesausflug, Kurzurlaub oder längerer Familienurlaub“, so Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

 

Erstmals zur Reisemesse wurde eine neue Urlaubskarte aufgelegt. Die Faltkarte fasst kompakt zusammen, was das Lausitzer Seenland so besonders macht und bietet Inspiration für die nächste Reise in Europas größte künstliche Wasserlandschaft. Am Messestand sind darüber hinaus das neue Urlaubsmagazin und Gastgeberverzeichnis erhältlich. „Wir freuen uns auf gute Gespräche und sind schon ganz gespannt, wie unsere neuen Broschüren und insbesondere die druckfrische Urlaubskarte bei den Dresdnern ankommen“, so Kathrin Winkler.

 

Gleichzeitig möchte der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. für Tagesausflüge mit der Seenlandbahn werben. An den Wochenenden in den sächsischen Sommerferien bringt die Seenlandbahn Fahrgäste bequem und günstig von Dresden ins Lausitzer Seenland zum Baden, Radfahren oder Boot fahren. Zum VVO-Tarif fährt die Bahn samstags und sonntags vom 18. Juli bis 30. August 2020 über Kamenz und Bernsdorf nach Senftenberg und nachmittags zurück.

 

In diesem Jahr sind mit Standpersonal am Messestand des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie das Museum Schloss und Festung Senftenberg und der Reiseveranstalter AugustusTours vor Ort.

 

Sachsen, besonders die Landeshauptstadt Dresden, ist der wichtigste Quellmarkt für das Lausitzer Seenland. Der Tourismusverband wird in Halle 3 am Stand B13 zu finden sein. Der Termin in Dresden stellt gleichzeitig den Startschuss für die Messesaison 2020 dar. Es folgen die For Bikes in Prag (20.-23.02.2020) und die Fahrradmesse VELOBerlin (18.-19.04.2020). Den Abschluss bildet das Bürgerfest zum Tag der deutschen Einheit in Potsdam (03.-04.10.2020).

 

Quelle: Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gedachte der Opfer des Holocaust

(28. 01. 2020)

Am Montag, 27. Januar 2020, gleichzeitig dem 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee, gedachte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz der vielen Opfer des Nationalsozialismus.

 

Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erinnerte Landrat Siegurd Heinze an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und an die Unmenschlichkeit des Dritten Reiches. „Jeglichen Formen des Extremismus und Fanatismus müssen wir entschlossen entgegentreten. Heute und in Zukunft müssen Anstand, Toleranz, Aufrichtigkeit und Respekt unser Miteinander bestimmen“, erklärt der Verwaltungschef.     

 

Das Programm gestalteten Schüler des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide mit. Für die musikalische Umrahmung sorgten die Schwarzheider Blasmusikanten.

  

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist seit 1996 deutschlandweit ein gesetzlicher Gedenktag. Er bezieht sich auf den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkrieges, am 27. Januar 1945.

 

2005 erklärten die Vereinten Nationen den Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

 

[Rede des Landrates zum Holocaustgedenktag]

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Winterferienzeit in den Museen des Landkreises OSL

(27. 01. 2020)

Mit Feuer und Wasser schwere Maschinen bewegen? Mit einem Fächer Geheimnisse erzählen oder aus Altpapier und Pflanzen kunstvolle Heftchen selber machen. Kreativität und Entdeckergeist stehen im Mittelpunkt der Ferienangebote im Lübbenauer Spreewald-Museum und in der Senftenberger Schloss und Festungsanlage. In der Zeit der brandenburgischen, berliner und sächsischen Winterferien vom 01. Februar bis zum 23. Februar 2020 haben sich die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz besondere Angebote für Ferienkinder und ihre Familien ausgedacht. Neben Ferienkursen gibt es auch jede Menge offene Mitmachangebote.

 

Von fleißigen Bergleuten und vornehmen Schlossbewohnern -
Ferien im Museum Schloss und Festung Senftenberg

Zu einer Zeitreise mit tapferen Festungssoldaten, fleißigen Bergleuten und vornehmen Schlossbewohnern lädt Museumspädagogin Christiane Meister im Senftenberger Schloss ein. Für die Winterferienzeit hat sie eine Erlebnisrallye durch das ganze Museum entwickelt. Vom Besucherbergwerk bis zum historischen Klassenzimmer, in den Festungskeller und durch die Sonderausstellung „Adel verpflichtet“ führt die Tour. Mit Reifrock, Fächer und Perücke können sich die kleinen Gäste dann in der Ausstellung an der Fotostation kostümieren. Einen tollen Einblick in das Leben im Schloss bieten auch drei Ferienkurse, bei denen Kinder kreativ werden können. Am Dienstag, 04.02.2020 ab 14 Uhr werden die Pflichten und Vergnügen von Prinzen und Prinzessinnen vom standesgemäßen Knicks, über die Fächersprache bis zur Musik des 18. Jahrhunderts unter die Lupe genommen. Ferienkinder ab 5 Jahren verwandeln sich hier in eine barocke Hofgesellschaft, lernen das Benehmen bei Hofe kennen und gestalten ihr eigenes Herrscherporträt. Am Mittwoch, 04.05. und Donnerstag, 06.02.2020 lädt Museumspädagogin Christiane Meister ab 14 Uhr zum Papierschöpfkurs ein, bei dem aus Altpapier und Pflanzen kunstvolle Mini-Büchlein entstehen (für Kinder ab 7 Jahren). Für die drei Ferienkurse ist eine Anmeldung erforderlich, alle anderen Angebote können frei während der Museumsöffnungszeit genutzt werden.

Kontakt:
Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Schloss und Festung Senftenberg

Schloßstraße
01968 Senftenberg
Tel: 03573 – 870 2400

museum@osl-online.de
Winteröffnungszeiten (bis 31.03.2020): Di bis Fr 13 bis 17 Uhr, Sa & So 10.30 bis 17.30 Uhr

Von schweren Dampfmaschinen und cleveren Kaufleuten –
Ferien im Spreewald-Museum Lübbenau

Tolle Erfindungen, fleißige Handwerker und clevere Kaufleute stehen im Mittelpunkt des Ferienprogramms im Lübbenauer Spreewald-Museum. Brotteig kneten beim Bäcker, Füße messen beim Schuhmacher oder im Kaufladen die Waren wiegen – die Erlebnisstationen im Museumskaufhaus führen Ferienkinder auf eine spannende Zeitreise ins frühe 20. Jahrhundert. Welche Erfindungen in der Zeit vor Smartphone und E-Auto revolutionär waren, erfahren Kinder bei der „Technik-Rallye“ durch die Ausstellungen. Dabei darf natürlich auch die Spreewaldbahn, das größte Ausstellungsstück im Museum, nicht fehlen. Aber wie ist es überhaupt möglich, so ein Schwergewicht nur mit Feuer und Wasser in Bewegung zu setzen? In den Ferien zeigt Museumspädagoge Dirk Ehrhardt am 04.02., 05.02. und 06.02. sowie am 11.02. und 13.02. jeweils von 14 bis 16 Uhr mit kleinen Experimenten, wie man schwere Maschinen nur mit Dampf antreibt.

Die offenen Ferienangebote können innerhalb der Museumsöffnungszeiten, dienstags bis sonntags von 12 bis 16 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Kontakt:

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Spreewald-Museums Lübbenau

Topfmarkt 12

03222 Lübbenau

Tel: 03573 – 870 2420

museum@osl-online.de

Winteröffnungszeiten (bis 31.03.2020): Di bis So 12 bis 16 Uhr

Hinweise auf Grundwasserverunreinigungen im südlichen Teil der Stadt Schwarzheide

(27. 01. 2020)

Bekanntmachung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat

Hinweise auf Grundwasserverunreinigungen im südlichen Teil der Stadt Schwarzheide

Bei Untersuchungen des Grundwassers im Gebiet der Stadt Schwarzheide wurden im Bereich der Kleingartenkolonie „Frohe Zukunft“ und dem Wohngebiet „Ringstraße“ Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) festgestellt.

Die Ursachen der Grundwasserbelastung sind auf industrielle Schadensereignisse und Kriegseinwirkungen im Zeitraum 1935 bis 1990 zurückzuführen. Die Schadensquellen wurden seit 1995 zielgerichtet beseitigt und saniert. Mit den gegenwärtig noch laufenden Sanierungsmaßnahmen wird der Abstrom von schadstoffbelastetem Grundwasser ins Stadtgebiet Schwarzheide wirksam unterbunden.

Innerhalb des in den folgenden Karten gekennzeichneten Bereichs befinden sich u. a. eine Schule, Kleingärten und Wohnhäuser mit Hausgärten.

 

Seitens der unteren Wasserbehörde kann nicht ausgeschlossen werden, dass das anstehende Grundwasser für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, zum Beispiel als Füllwasser für Planschbecken, genutzt wird. Deshalb ist die Nutzung des Grundwassers und des Wassers aus den oberirdischen Gewässern (Wasserturmgraben, Peisker Graben) im betroffenen Bereich bis auf weiteres behördlich durch Allgemeinverfügung zu untersagen.

 

Welche Schadstoffe sind im Grundwasser?

Bei den Untersuchungen wurde das Herbizid Mecoprop im Grundwasser nachgewiesen. Mecoprop wird als Herbizid vor allem gegen breitblättriges Unkraut verwendet.

 

Haben die Schadstoffe im Grundwasser gesundheitliche Auswirkungen?

Mecoprop wird als gewässer- und gesundheitsgefährdend eingestuft. Grenzwerte zur Bewertung der Nutzungsmöglichkeit des betroffenen Wassers liegen wegen unvollständiger Ableitungsgrundlagen bislang nicht vor. Bei häufigem oder längerfristigem Kontakt mit diesem Wasser kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Von daher ist vorsorglich der Kontakt zu diesem Wasser zu unterbinden.

Aufgrund der stofflichen Eigenschaften und der hydrogeologischen Bedingungen befindet sich Mecoprop vorwiegend im tiefen Grundwasser, d.h. in einer Tiefe von mehr als 10 m. Oberflächennah bzw. in der Durchwurzelungstiefe der Pflanzen liegt nach vorliegenden Informationen keine Beeinträchtigung vor. Eine Migration des Schadstoffes zur Geländeoberfläche ist nicht zu erwarten.

 

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Innerhalb des betroffenen Bereiches wurden bereits Grundwassermessstellen errichtet, die regelmäßig beprobt werden. Auch die oberirdischen Gewässer (Wasserturmgraben, Peisker Graben) werden regelmäßig untersucht. Diese Messergebnisse unterliegen einer regelmäßigen Bewertung.

Sollten sich aus den weiteren Untersuchungen wesentliche Änderungen ergeben, wird erneut informiert.

 

Ist das Trinkwasser in Schwarzheide gesundheitlich unbedenklich?

Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das durch den Wasserverband Lausitz (WAL) zu Trinkwasser aufbereitete Grundwasser (Wasserwerk Tettau) ist nicht betroffen. Die Stadt Schwarzheide einschließlich der betroffenen Kleingartenkolonie „Frohe Zukunft“ verfügt über eine flächendeckende Anbindung an das öffentliche Trinkwassernetz. Das Trinkwasser des WAL unterliegt den Regelungen der Trinkwasserverordnung, deren Einhaltung durch das Gesundheitsamt überwacht wird. Das Trinkwasser kann uneingeschränkt genutzt werden.

Wer sind die Ansprechpartner für Ihre Fragen?

Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Herr König (03541 870-3401)

Frau Zschiesche (03541 870-3421)

Frau Bewersdorff (03541 870-3464)

E-Mail: umweltamt@osl-online.de

 

Informationsveranstaltung

Aus diesem Anlass findet am Mittwoch, dem 04.03.2020, eine Informationsveranstaltung statt, zu der hiermit alle Interessierten und Betroffenen eingeladen werden.

Diese Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr im Haus der Begegnung, Schule Wandelhof.

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Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

(27. 01. 2020)

Information des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zum Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

 

HINWEIS: Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das Trinkwasser ist in keiner Weise berührt und kann nach wie vor uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden.

 

Wie bereits mehrfach in der Presse informiert, wurden bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Auf Grund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, z.B. als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen. So wurde in der Vergangenheit mehrfach über die Presse die Empfehlung des Landkreises abgegeben, dass Grundstückseigentümer im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald kein Grundwasser aus Brunnen entnehmen sollen.

 

Da vorliegend nicht ausgeschlossen werden kann, dass die menschliche Gesundheit durch den Grundwasserschaden beeinträchtigt werden kann, wird vorab informiert, dass noch im I. Quartal 2020 durch die untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen innerhalb des betroffenen Gebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald erlassen wird, welche sodann im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bekannt gegeben wird. Diese wird bis zur Abnahme der Schadstoffbelastung unter die zulässigen Grenzwerte gelten.

 

Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht und steht unter ständiger Überwachung. Eine umfassende Sanierung des Grundwassers, die eine Nutzung ohne Einschränkungen zuließe, kann jedoch in dem weiträumigen Abstrombereich (Fahne) der Quelle in absehbarer Zeit nicht realisiert werden.

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Wirtschaftsregion Lausitz startet 3. Ideen- und Projektwettbewerb

(23. 01. 2020)

Mit dem 3. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ werden zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in der Braunkohlebergbauregion vier weitere Aufrufe gestartet. Damit sind es 13 Aufrufe, die die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH bisher auf den Weg gebracht hat.

 

Gesucht werden mit dem Wettbewerb, antragsreife, regionale innovative Projektideen auf ganz konkreten Gebieten:

▪ Gesundheitswirtschaft,

▪ Wasserstoffwirtschaft,

▪ Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und

▪ Fachkräftesicherung – Fachkräfteanwerbung.

 

Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2020 bei der Wirtschaftsregion Lausitz eingereicht werden.

Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000 Euro. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH tritt in diesem Prozess als Regionalpartner des Bundes auf und übernimmt u.a. das Projektmanagement, die Beratung von Akteuren und die Geschäftsführung des Regionalen Empfehlungsgremiums. Der Landkreis Spree-Neiße ist als Treuhänder des Bundes mit der Abwicklung der Fördermittel betraut. Der Abwicklungspartner prüft in der zweiten Stufe die Anträge auf Konformität, bewilligt die Projekte, reicht die Fördermittel aus und führt die Mittel- und Verwendungsnachweisprüfung durch.

 

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik Zukunftsdialog Lausitz „RIK Regionales Investitionskonzept“ auf der Internetseite: www.wirtschaftsregion-lausitz.de.

 

Gestalten Sie den Strukturwandel in der Lausitz aktiv mit!

 

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Tag der offenen Tür am Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide am 24. Januar 2020

(22. 01. 2020)

Wir laden recht herzlich zum Tag der offenen Tür am 24.01.2020 von 15 bis 19 Uhr ein. An diesem Tag erwarten Sie in unseren Räumen vielfältige Informationen zu unserem alltäglichen Unterricht, dem Ganztagsplan im Schuljahr 2019/20, weiteren Arbeitsgemeinschaften, Projekten, Exkursion und Vieles mehr. 

 

In unserer Aula finden um 16 und 17 Uhr Informationsveranstaltungen über unsere Schule statt. Eine Chance gerade für die interessierten Schüler und Eltern der zukünftigen 5. und 7. Klassen, sich über Unterricht und Abschlüsse zu informieren.

 

Die Schülerinnen und Schüler unserer 12. Klassen werden dafür sorgen, dass Sie Ihren kleinen Hunger und/oder Durst an Ort und Stelle bekämpfen können.

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WIS und Stadt übergeben Anbau der Lübbenauer Lehrrettungswache

(22. 01. 2020)

Zwei zusätzliche Bereitschaftsräume sowie ein Lehr- und Bereitschaftsraum für Auszubildende wurden in der Lübbenauer Rettungswache übergeben.

Die WIS Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald mbH hat nach den Anforderungen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einen Anbau von

30 Quadratmetern an das bestehende Objekt errichten lassen. 100.000 Euro hat der Wohnungsvermieter dafür investiert. „Es ist natürlich nicht

unser täglich Brot, Rettungswachen zu bauen, aber im Sinne einer attraktiven und funktionalen Stadt, zugunsten der hier lebenden Einwohner

und Gäste, sehen wir uns in der Verantwortung“, verrät WIS-Geschäftsführer Michael Jakobs. Die Wohnungsbaugesellschaft hat das Objekt an

die Stadt Lübbenau/Spreewald vermietet, letztere wiederrum an den Landkreis OSL.

 

„Der Anbau ist die Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte“, meint Dezernent Wilfried Brödno vom Landkreis OSL. Das Objekt im Lübbenauer

Gewerbepark sei der erste Bau einer Rettungswache, den der Landkreis nicht selbst durchgeführt hat. 2013 wurde die neue Rettungswache

in Empfang genommen. Geänderte Vorschriften und längere Vorhaltezeiten der Rettungskräfte in der Wache haben die zusätzlichen Räume

nötig gemacht. „Fünf Retter und ein Notarzt sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr vor Ort“, erzählt Mario Pusch, Hauptwachleiter des

Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Calau e. V.

 

Seit 2014 gibt es den Ausbildungsberuf zum Notfallsanitäter. „Das ist extrem wichtig, dass sich junge Leute bereit erklären, diese Verantwortung

zu übernehmen“, betont Mario Pusch. Derzeit lernen in der Lehrrettungswache in Lübbenau zwei Auszubildende. Einer von ihnen ist Jonas Neumann

im dritten Ausbildungsjahr. „Ich freue mich im Oktober meine Ausbildung zu beenden und dann voll in dem Beruf tätig zu sein“, erklärt der 18-Jährige.

Momentan wird er noch von Christoph Gadegast angeleitet. Er begleitet seinen Schützling bei den Diensten, sie fahren die Einsätze zusammen.

Acht Praxisanleiter sind in der Rettungswache tätig. Die gelernten Notfallsanitäter haben dafür eine Weiterbildung im Umfang von 200 Stunden

absolviert. So auch Dirk Scheler, der seit 2003 in Lübbenau tätig ist. „Die Ausbildung zum Rettungsassistenten und seit 2014 zum Notfallsanitäter

ist über die Jahre wesentlich anspruchsvoller geworden“, gibt der Wachleiter zu. Das sei natürlich zum Vorteil der Patienten.

 

Das Wohl der Auszubildenden hat ebenso hohe Priorität. „Wir werten jeden Einsatz im Nachhinein mit den Azubis aus, sie sollen dabei ihre

persönlichen Eindrücke schildern. Das ist sehr wichtig für die Verarbeitung der Situationen und der persönlichen Weiterentwicklung der meist

noch jungen Leute“, schildert Dirk Scheler.

 

(Pressemitteilung der WiS GmbH)

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Zwanzig Jahre Museumsverbund in Oberspreewald-Lausitz – die Kreismuseen starten mit einem Besucherrekord ins neue Jahr

(20. 01. 2020)

Knapp 165.000 Gäste aus nah und fern durften die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im vergangenen Jahr 2019 begrüßen. Damit zählt der Museumsverbund, der mit dem Freilandmuseum Lehde, dem Spreewald-Museum Lübbenau, der Kunstsammlung Lausitz und der Senftenberger Schloss- und Festungsanlage vier ganz unterschiedliche Häuser in zwei touristischen Regionen vereint, zu den besucherstärksten Museen in Brandenburg und startet mit einem Rekordergebnis in ein besonderes Jubiläumsjahr. Denn im Jahr 2020 feiern die Museen ihr zwanzigjähriges Bestehen als Verbund in Trägerschaft des Landkreises. Seit der Gründung des Museumsverbundes haben sich die Besucherzahlen verdoppelt und zeigen, dass vier Museen unter einem Dach vereint ein Erfolgsrezept sind. „Die einzelnen Museen blicken bereits auf eine lange Tradition zurück, so wurde das Spreewald-Museum Lübbenau 1899 und das Senftenberger Schlossmuseum im Jahr 1907 gegründet.“, erläutert Museumsdirektor Stefan Heinz. „Als Verbund unter einem Dach sind die Museen auch in der heutigen Zeit attraktive Orte für einheimische Besucher und Touristen und können sich gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft stellen.“

 

Im Jubiläumsjahr können sich die Besucher gleich auf mehrere Höhepunkte freuen. Nach dem großen Erfolg in Senftenberg wird die Sonderausstellung über die Olsenbande ab Mai 2020 im Lübbenauer Spreewald-Museum zu Gast sein. Im Sommer erwartet die Gäste eine neue Attraktion im Freilandmuseum Lehde. In einer überdachten Galerie präsentiert das Museum historische Landwirtschaftstechnik und Großgeräte seiner Sammlung direkt auf den Bauernhöfen. Einen komplett neuen Ausstellungsteil wird es ab Mai 2020 im Senftenberger Schloss geben. „Welchen Beruf hätten Sie 1756 ergriffen? Wer wären 1909 Ihre Nachbarn gewesen? Auf einer Reise durch die Stadtgeschichte „beamen“ wir die Besucher in fünf besondere Jahre aus vier Jahrhunderten.“ macht der Museumsdirektor neugierig. „Wir lassen in der neuen Dauerausstellung „Ackerbürger, Stadtbürger, Staatsbürger – Kosmos einer Kleinstadt“ die historischen Bewohner der Niederlausitzer Kleinstadt zu Wort kommen.“ Mit wertvollen Objekten der Senftenberger Stadtgeschichte, interaktiven Medienstationen und den Geschichten historischer Persönlichkeiten, bietet die Ausstellung ein besonderes „Zeitreise-Erlebnis“ für Kinder und Erwachsene gleichermaßen.

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37 Tickets nach Guben – OSL drückt die Daumen / Bundesweiter Wettbewerb „Jugend musiziert“ gestartet

(20. 01. 2020)

Wenn sich dieser Tage brandenburgweit junge Nachwuchsmusiker im Rahmen der Regionalwettbewerbe zu „Jugend musiziert 2020“ untereinander messen, ist erneut auch der Landkreis OSL vertreten. Insgesamt 37 junge Talente entsendet die Kreismusikschule OSL in der Zeit vom 23. bis 25. Januar zum Regionalwettbewerb Süd nach Guben. Darüber informiert Musikschulleiter Ulrich Stein.

 

Die Kinder und Jugendlichen im Alter von 7 bis 19 Jahren treten in den Solokategorien Klavier und Drum-Set sowie in den Ensemblewertungen für Streicher-Ensemble und Akkordeon-Kammermusik an. In Brandenburg und Berlin wird zudem die Kategorie Band Rock/Pop ausgelobt. Hierbei stellen sich die OSL-Bands Starkstromkids und Diva der Konkurrenz. Insgesamt ist die Musikschule in 21 Wertungen vertreten.

 

Derzeit bereiten sich die Jungen und Mädchen intensiv auf ihren Auftritt vor. Einige nehmen zum wiederholten Male teil, für wiederum andere ist es das erste Mal, dass sie ihr Können vor einem öffentlichen Publikum und einer fachkundigen Jury präsentieren. 

 

Die Sieger aus der jeweiligen Altersgruppe der Regionalwettbewerbe nehmen vom 19. bis 21. März am Landeswettbewerb in Cottbus teil. Im Anschluss geht es für einen Teil von ihnen weiter zum Bundeswettbewerb. Dieser findet in der Zeit vom 28. Mai bis 4. Juni in Freiburg im Breisgau in Baden-Württemberg statt.

 

Die Musikschule OSL konnte in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche Erfolge bei Jugend musiziert verzeichnen. Insbesondere das Ergebnis in 2019 stach dabei hervor: So schafften es mit Ella Hänel, Kristina Schmidt, Max Hänsel und Hannah Ellerfeld gleich vier Musiker aus OSL, als Preisträger aus dem Bundeswettbewerb hervorzugehen.

 

„Der Anspruch bei ‚Jugend musiziert‘ ist hoch, unsere jungen Musiker sind aber gut vorbereitet. Wichtig ist uns insbesondere, dass die Teilnehmer Spaß haben und miteinander und voneinander lernen. Alleine, dabei zu sein, ist bereits eine Auszeichnung“, erklärt Stein, der selbst auch als Fachjuror tätig ist.

 

Alle Wertungsspiele der Wettbewerbe von „Jugend musiziert“ sind öffentlich. Wer darüber hinaus Lust hat, dem Talent des OSL-Nachwuchses zu lauschen, bekommt dazu die Gelegenheit. So lädt die Musikschule am 13. Februar um 18 Uhr zum Preisträgerkonzert der Teilnehmer des Regionalwettbewerbs in die ASB-Begegnungsstätte in Senftenberg, Kormoranstraße 1. Der Eintritt ist frei.

 

Das Preisträgerkonzert der Delegierten zum Landeswettbewerb findet am Freitag, 13. März um 19 Uhr in der Aula des SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammerstr. 33, in Schwarzheide statt. Karten gibt es ab Anfang März in der Bibliothek des SeeCampus Niederlausitz.

 

Das abschließende Auszeichnungskonzert aller OSL-Preisträger aus „Jugend musiziert“ 2020 findet am 23. Juni um 18 Uhr im Konzertraum der Musikschule des Landkreises OSL, Joachim-Gottschalk-Str. 22, statt. Der Eintritt ist kostenfrei.

 

Der größte deutsche musikalische Nachwuchswettbewerb findet bereits zum 57. Mal statt. Alleine im Land Brandenburg haben sich in diesem Jahr 803 Instrumentalisten und Sänger angemeldet. Schirmherr von „Jugend musiziert“ in Brandenburg ist Ministerpräsident Dietmar Woidke. 

 

Alle Ergebnisse und Informationen zu den Preisträgerkonzerten gibt es unter www.jumu-brandenburg.de.

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OSL zeigt sich international: Grüne Woche 2020 startet

(17. 01. 2020)

Die weltgrößte Verbrauchermesse für Land- und Ernährungswirtschaft, die „Internationale Grüne Woche“ auf dem Berliner Messegelände zieht im Zeitraum vom 17.- 26. Januar erneut tausende Besucher in die Bundeshauptstadt. Zahlreiche Regionen aus dem In- und Ausland präsentieren sich und stellen dabei insbesondere ihre kulinarischen regionalen Besonderheiten vor. In der neu gestalteten Brandenburghalle ist erneut auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu finden.

 

Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen am Stand 122 für Auskünfte und Gespräche bereit und verteilen Informationsmaterial. Dabei befinden sie sich in bester Begleitung, denn täglich abwechselnd präsentiert sich am Gemeinschaftsstand zudem ein Unternehmen aus OSL. Im November 2019 hatte der Landkreis öffentlich nach interessierten Begleitern gesucht – neun Unternehmen hatten letztendlich Interesse signalisiert und fahren nunmehr an verschiedenen Tagen mit:

 

17.01.-19.01. Erlebniscafé Schauwerk (Altdöbern) - Ansprechpartnerin: Marie Läser

20.01.             Partyservice Katja Kling (Schwarzheide) - Ansprechpartnerin: Katja Kling

21.01.-22.01. Bio Cornflake Box (Senftenberg) - Ansprechpartner: Matthias Dobrzynski

21.01.-22.01.  „Geraldine“, Konditorei, Café, Patisserie (Senftenberg) - Ansprechpartnerin: Geraldine Lösche

23.01.              Hosenaer Kelterei GmbH & Co.KG (Hosena) - Ansprechpartner: Jan Rolla

23.01.              Holzarbeiten und Gesundheitsbrettchen Arnold Klähr (Vetschau/Spreewald) - Ansprechpartner: Arnold Klähr

24.01.              AliSavon Seifenmanufaktur (Neupetershain) – Ansprechpartnerin: Anke Lischka

25.01.              Erlebnis Camping Lausitz (Ortrand) – Ansprechpartnerin: Silke Philipp

26.01.              Seifenhof Neu-Seeland (Neu-Seeland) – Ansprechpartner: Steffen Lachmann

 

Neben dem Landkreis OSL repräsentieren in der Brandenburghalle unter anderem auch der Spreewaldverein e.V. und „scharfes Gelb – der Likör aus Senftenberg“ die Region. In unmittelbarer Nähe zum Landkreis steht Spreewald Konserve Raabe aus Boblitz.

 

Insgesamt sind in der Brandenburghalle 70 Ausstellende, 25 Gemeinschaftsstände und 3 Gastronomiebereiche zu finden. Sie geben Einblicke in die heimische Land- und Ernährungswirtschaft, den Gartenbau, das Fischereiwesen, den ländlichen Tourismus und das ländliche Handwerk. Parallel sorgt ein Bühnenprogramm, an dem in Summe über 1.700 Akteure aus den Landkreisen und kreisfreien Städten mitwirken, für Unterhaltung.

 

Der Landkreis OSL nimmt zum vierten Mal an der Internationalen Grünen Woche teil. Auch für Landrat Siegurd Heinze gehört ein Besuch am Stand des Landkreises fest dazu. So ist er am Samstag (18.01.) im Rahmen des Spreewaldtages zu Gast. Hier erwartet die Besucher ein Programm des Spreewaldvereins mit Darbietungen rund um die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße. Am Montag (20.01.) eröffnet Ministerpräsident Dietmar Woidke um 10.30 Uhr den sogenannten Brandenburg-Tag. Dieser wird mitgestaltet vom Verband zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes – pro agro. Höhepunkt ist die Übergabe der pro agro-Marketingpreise durch Landwirtschaftsminister Axel Vogel.

 

(Weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-01-2020-neue-brandenburg-halle-auf-gruener-woche-2020)

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Sammeln für den guten Zweck: Sternsinger besuchten das Jugendamt des Landkreises in Senftenberg

(14. 01. 2020)

Er zählt ohne Frage zu einem der schönsten Termine zu Beginn eines neuen Jahres: Der Besuch der Sternsinger der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Peter und Paul in der Kreisverwaltung in Senftenberg. Traditionell machen die Jungen und Mädchen in der Behörde Halt, um ihren Segen „20*C+M+B+20 – Christus mansionem benedicat, Christus segne dieses Haus im Jahr 2020“ an der Tür zum Landratsamt anzubringen und Geld für einen guten Zweck zu sammeln.

 

18 Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 15 Jahren in Begleitung von Pfarrer Roland Elsner und Gemeindereferent Thomas Lamm fanden sich am Dienstagnachmittag (14.01.) im Foyer des Jugendamtes ein. Neben der Vorsitzenden des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze und Vertretern seines Büros hatten sich einige Mitarbeiter des Jugendamtes und anderer Fachbereiche versammelt, um gemeinsam mit den Gästen zu singen. Als Dankeschön überreichte der Verwaltungschef neben einer Spende einen Korb voll Süßigkeiten. Dieser gab den Jungen und Mädchen Energie für den nächsten Auftritt, denn im Anschluss führte der Weg in das Rathaus der Stadt Senftenberg.

 

In den vergangenen Tagen waren die Sternsinger in drei Gruppen unterteilt in den Orten der Pfarrgemeinde Senftenberg mit den Kirchorten Klettwitz, Ruhland und Schwarzheide unterwegs. Erstmals fuhren sie in diesem Jahr nach Potsdam und segneten den Landtag. Am Sonntag (12.01.) fand in der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Senftenberg ein Dankesgottesdienst statt, an dem 60 Sternsinger und Helfer aus dem katholischen Bistum Görlitz teilnahmen. Im Anschluss besuchten sie gemeinsam die Stationen im Klinikum Niederlausitz und sangen dort für Patienten und Mitarbeiter.

 

Bereits in den Wochen vor Weihnachten beginnen für die Sternsinger der Pfarrgemeinde die Vorbereitungen für das Sternsingen, erklärt Gemeindereferent Thomas Lamm. So befassen sich die Kinder und Jugendlichen unter anderem im Religionsunterricht mit dem jeweiligen Motto des Sternsingens, sehen sich gemeinsam den Begleitfilm des Kinderwerkes an, backen oder spielen Spiele. Aber auch das Basteln von Kronen, Sternen und natürlich das Einstudieren der Lieder stehen auf dem Programm.

 

„Segen bringen, Segen sein. Frieden! Im Libanon und weltweit“ lautet der Leitgedanke der aktuellen 62. Aktion Dreikönigssingen in Deutschland. Das Thema ist aktueller denn je, denn seit Jahren nimmt die Zahl der Menschen zu, die durch bewaffnete Konflikte aus ihrer Heimat fliehen müssen oder gar ums Leben kommen.

 

„Die Aktion Dreikönigssingen zeigt den Sternsingern, wie wichtig es ist, friedlich und unvoreingenommen miteinander umzugehen. Sie zeigt auch, dass Kinder und Jugendliche selbst aktiv zu einem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion beitragen können“, heißt es seitens der Träger der Aktion, dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend.

 

Die erste Aktion Dreikönigssingen wurde 1959 organisiert. 2004 wurden die Sternsinger in Münster mit dem Westfälischen Friedenspreis ausgezeichnet. 2015 erfolgte die Aufnahme des „Sternsingens“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. 2019 wurden bundesweit 50.235.623,62 Euro gesammelt. Seit 1959 konnten rund 1,14 Milliarden Euro erzielt werden. Unterstützt wurden damit mehr als 74.400 gemeinnützige Projekte weltweit. Der Erlös des diesjährigen Dreikönigssingens soll dem Bau von Schulen und Krankenhäusern im Libanon und anderen Ländern zu Gute kommen. 

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5. Bildungsmesse des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz am 21. Januar 2020

(13. 01. 2020)

Am 21. Januar 2020 findet die 5. Bildungsmesse des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz in der Zeit von 10 - 15 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung OSL im Dubinaweg 1 in Senftenberg statt.

 

Alle Interessierten sind recht herzlich eingeladen.

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Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz am 22. Januar 2020

(13. 01. 2020)

Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz am MITTWOCH, dem 22. Januar 2020

 

 - Informationen über Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten -

 

Schüler insbesondere der 10. Klassen und deren Eltern sind am Mittwoch, dem 22. Januar 2020, in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr in das Oberstufenzentrum Lausitz eingeladen, um sich über Möglichkeiten des weiteren Bildungsweges informieren zu können.

 

Geöffnete Türen finden sie am Standort der Abteilung 1 in Schwarzheide (SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammerstraße 33).

 

Neben allgemeinen Informationen zu den Bildungsmöglichkeiten nach der 10. Klasse in Brandenburg erhalten die Besucher Auskünfte

 

zur Berufsschule im Rahmen der dualen Berufsausbildung in den Berufsfeldern

-      Chemie/Physik/Biologie

-      Wirtschaft und Verwaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft

-      Metall- und Kfz-Technik

 

und

 

zum Beruflichen Gymnasium mit und ohne berufsorientierte Schwerpunkte (Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)

 

Außerdem stehen Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie Studienberater der BTU Cottbus-Senftenberg für Anfragen zur Verfügung.

 

Für Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden Möglichkeiten zum Erwerb der Fachhochschulreife nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in der einjährigen Fachoberschule vorgestellt.

 

Facharbeiter, die eine berufliche Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ in der Fachschule anstreben, können sich ebenfalls im SeeCampus Niederlausitz informieren.

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Gemeinsamer Neujahrsempfang von Landkreis OSL und Sparkasse Niederlausitz

(10. 01. 2020)

Am Mittwochabend war es soweit: Der Landkreis OSL und die Sparkasse Niederlausitz luden in traditioneller Weise zum gemeinsamen Neujahrsempfang in das Foyer der Sparkasse in der Hauptgeschäftsstelle am Senftenberger Markt ein. Knapp 600 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Vertreter der Beteiligungsgesellschaften und viele weitere waren der Einladung gefolgt. Als Hausherr begrüßte der Vorstandsvorsitzende Lothar Piotrowski seine Gäste und schob gleich die positiven Botschaften vorweg: Die Sparkasse sieht sich trotz der Entwicklungen am Finanzmarkt, Stichwort Negativzins und Finanztransaktionssteuer, gut aufgestellt für das neue Jahr. Alle Geschäftsstellen bleiben erhalten, ebenso werde es erneut eine Ausschüttung an den Gesellschafter Landkreis geben.

 

Landrat Heinze schloss mit seiner Rede an und ging dabei auf die Höhepunkte des Jahres ein. Seine Präsentation sowie die ebenfalls gezeigten „Bilder des Jahres“ können Sie sich hier ansehen.

 

P.S.: Das Baby auf der letzten Präsentationsfolie (rechts neben dem OSL-Neujahrsbaby und dessen Eltern) ist übrigens die kleine Valentina. Warum sie es in den Jahresrückblick geschafft hat? Nun, ihre Eltern lernten sich vor genau drei Jahren beim Neujahrsempfang des Landkreises und der Sparkasse kennen und lieben. Natürlich hat die Kleine auch bereits ein Konto bei der Sparkasse Niederlausitz…

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Unternehmensbesuche 2019 beendet - Unternehmen stellen sich auf für die Zukunft

(08. 01. 2020)

Unternehmensbesuche 2019 beendet

– Unternehmen stellen sich auf für die Zukunft

 

Die Unternehmensbesuche 2019 im Landkreis OSL sind beendet. Zehn Unternehmen aus den Bereichen Handwerk und Dienstleistungen im klein- und mittelständischen Bereich besuchte Landrat Siegurd Heinze im Zeitraum von November bis Dezember 2019 im gesamten Landkreis OSL. Die Besuche dienen dazu, mit der Geschäftsführung ins Gespräch zu kommen und so einen Eindruck von der Lage der Unternehmen zu gewinnen. Neben erfreulichen Entwicklungen werden auch Sorgen und Wünsche an die Politik thematisiert. 

 

Landrat Heinze:

„Die Wirtschaft in OSL zeichnet sich nach wie vor durch einen gesunden Klein- und Mittelstand mit einer guten Mischung aus Industrie, Handwerk und Gewerbe und einem insgesamt breiten Portfolio aus. Insbesondere im Handwerk ist die Auftragslage anhaltend gut. Problematisch ist und bleibt das Thema der Fachkräftegewinnung und –Ausbildung. Gleichzeitig kommen der beginnende Strukturwandel und die voranschreitende Digitalisierung nach und nach auch in den Unternehmen an und führen hier zu Veränderungen. Die Unternehmen stellen sich auf für die Zukunft.“

 

Mit den Unternehmensbesuchen folgt die Kreisverwaltung einer Tradition, denn schon seit 2010 bilden diese eine feste Größe im Terminkalender. Begleitet wird der Landrat dabei von Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung OSL und dem jeweiligen Bürgermeister oder Amtsdirektor.

 

In diesem Jahr öffneten folgende Unternehmen ihre Türen:

 

Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus (Großräschen), Elektromaschinenbau Noack KG (Ruhland), StH Stahlverarbeitung Hoffmann GmbH (Lauchhammer), Dentallabor Matthias Gürtler (Schwarzheide), Krügermann GmbH & Co. KG (Lübbenau/Spreewald), Bäckerei und Konditorei Fuchs (Altdöbern), Gärtnerei und Landschaftsgestaltung Karsten Prüfer (Calau), Bönold Bau Tief- und Straßenbau (Schipkau), Elbing – Karosserie & Lack (Senftenberg), DS Heizung und Sanitär GmbH (Vetschau/Spreewald).

 

Hier einige Impressionen:

 

13.12.

Vetschau/Spreewald

DS Heizung und Sanitär GmbH

 

 

Das Unternehmen wurde 2001 gegründet. Geschäftsführer sind Wilfried Schmidt, Lars Heßmer und Sabine Klauke. Die Vetschauer realisieren umfangreiche Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten im herkömmlichen Sinn. Daneben sind sie spezialisiert auf die Beratung, Planung und Installation neuer regenerativer Energien. Auch die Wartung und Instandsetzung von Heizungsanlagen gehört zum Portfolio. Kunden steht eine 24 Stunden erreichbare Hotline zur Verfügung. Zehn Mitarbeiter arbeiten derzeit im Unternehmen. Auch Azubis werden regelmäßig ausgebildet.

 

 

An dem Termin nahmen außerdem teil: 

Geschäftsführer Wilfried Schmidt

Geschäftsführer Lars Heßmer

Bürgermeister Bengt Kanzler

  

12.12.

Senftenberg

Elbing – Karosserie & Lack / Jetzt: „Träume in Lack GmbH“

 

 

 

Geschäftsführer Konrad Elbing blickte in 2019 auf sein 25-jähriges Firmenjubiläum. Zu Ende November 2019 trat er in den Ruhestand ein. Seit dem 1. Dezember führt Dirk Zimmer das Unternehmen unter dem Namen „Träume in Lack“ fort. Die elf Mitarbeiter kümmern sich um alle Dinge, die mit Lack in Verbindung stehen. Aufträge gehen mittlerweile sogar aus dem Ausland, beispielsweise Dubai, ein. Neben Senftenberg gibt es eine Niederlassung in Hoyerswerda. Jeweils zwei bis drei junge Frauen bzw. Männer pro Jahr absolvieren eine Ausbildung. Neben Lackarbeiten kümmern sich die Mitarbeiter unter anderem um Autoglasreparaturen, Unterboden- und Fahrzeugpflege, Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen und erbringen sonstige Dienstleistungen für den Landverkehr, wie etwa die Herstellung von Aufbauten und Anhängern.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil: 

Konrad Elbing (ehem. Geschäftsführer)

Dirk Zimmer (Geschäftsführer seit 1.12., „Träume in Lack GmbH“)

Andreas Fredrich (Bürgermeister Stadt Senftenberg)

  

09.12.

Schipkau

Bönold Bau Tief- und Straßenbau

 

 

 

 

Das Unternehmen gibt es seit April 1991. Geschäftsführer Jens Bönold übernahm das Unternehmen vor zehn Jahren von seinem Vater. Bönold legt den Fokus auf optimierte und nachhaltige Arbeitsabläufe. Neben Pflasterarbeiten zählen auch Leistungen rund um die Entwässerung, den Bau von Schwarzdecke, Rinnen und Borde sowie Klärgruben zum Portfolio. Die Projekte realisieren die zehn Mitarbeiter größtenteils im Umkreis von 50 Kilometern. Aktuelle führt das Unternehmen die Pflaster- und Asphaltarbeiten an der im Bau befindlichen „Wohnresidenz“ in Schipkau durch. Zurückliegend wurden zahlreiche Pflasterarbeiten realisiert, unter anderem an den Außenanlagen von Feuerwehren in den Ortsteilen der Stadt Senftenberg und am Gymnasium in Senftenberg.  

 

An dem Termin nahmen außerdem teil: 

Jens Bönold (Geschäftsführer)

Klaus Prietzel (Bürgermeister Gemeinde Schipkau)

Jörg Bergander (Wirtschaftsförderer Gemeinde Schipkau)

Josef Meier (Investor; vor Ort angetroffen)

  

29.11.

Calau

Gärtnerei und Landschaftsgestaltung Karsten Prüfer     

 

 

Der Betrieb Gärtnerei und Landschaftsgestaltung Karsten Prüfer wurde 1969 als Familienbetrieb eröffnet. Die Gärtnerei befindet sich in der Mloder Str. 12 in Calau, der Bereich Landschaftsgestaltung in der J.-F.-Merbach-Str. 7. Zu den fünfzehn langjährig Beschäftigten zählen fünf Floristen und zehn Mitarbeiter im Landschaftsbau. Die Angestellten sind auch auf den Wochenmärkten der Region anzutreffen. Derzeit wird der Ausbau des Landschaftsbetriebes als Unternehmenszweig vorangetrieben.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Karsten Prüfer (Geschäftsführer)

Werner Suchner (Bürgermeister Stadt Calau)

 

14.11.

Altdöbern    

Bäckerei und Konditorei Fuchs

 

 

Die Bäckerei und Konditorei Fuchs blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gegründet wurde sie 1869. Seit 1969 ist sie im Familienbesitz und wird mittlerweile in dritter Generation geführt. Filialen befinden sich in der Bahnhofstraße (Backstube und Verkaufsraum) und in der Schulstraße in Altdöbern sowie im Rhensdorfer Weg in Drebkau. Die derzeit 20 Mitarbeiter stellen alles her, was das Herz begehrt. So entstehen neben dem klassischen Angebot auch Hochzeitstorten, Baumkuchen und hausgemachtes Eis. Im Laden werden verschiedene Backkurse durchgeführt und auch gern angenommen.

Tochter Marie Staude, Konditormeisterin, die perspektivisch auch die Bäckerei übernehmen wird, erweitert das Portfolio um eine Schauwerkstatt mit Café auf dem Altdöberner Marktplatz. Momentan finden dort großflächige Umbau- und Sanierungsarbeiten statt. Es ist geplant, diese in 2020 zu eröffnen. Perspektivisch soll das Geschäft samt Backstube aus der Bahnhofstraße mit in das Objekt am Markt verlagert werden. Für dieses Projekt erhielt sie am 13.11.2019 den 2. Preis beim LEX-Wettbewerb.

 

Die Bäckerei und Konditorei Fuchs bildet seit Jahren Bäcker und Konditoren aus.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil: 

Heike Staude (Inhaberin)

Frank Neubert (Amtsdirektor)

Katrin Peter (Bau- und Ordnungsamtsleiterin)

 

 

08.11.

Lübbenau/Spreewald     

Krügermann GmbH & Co. KG

 

 

 

 

Bewahrung des Traditionellen lautet das Motto im Familienbetrieb Krügermann. Das 1896 gegründete Unternehmen wird bereits in vierter Generation geführt. Nach typischen und altbewährten Rezepturen werden die Gläser und Fässer mit Gurken, Sauerkraut, Rotkohl, Rote Beete, Sellerie und anderen Leckereien gefüllt. Rund 900.000 Gläser Konserven treten von hier aus pro Jahr die Reise in den Groß- und Einzelhandel der Region und zu den regionalen Märkten an. In der Saison arbeiten bis zu 22 Mitarbeiter in dem Unternehmen. Zu ihnen zählen auch die beiden Söhne und die Ehefrau des Geschäftsführers Matthias Krügermann.

 

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Matthias Krügermann

Hartmut Klauschk (Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Stadt Lübbenau/Spreewald)

 

07.11.

Schwarzheide

Dentallabor Matthias Gürtler

 

Das Dentallabor Matthias Gürtler wurde 1990 gegründet. Bis 2014 befand es sich das Stammlabor in Ruhland OT Arnsdorf, Zweiglabore in Senftenberg und Dresden. 2014 wurde der Neubau in Schwarzheide in Betrieb genommen, was der Entwicklung einen großen Schub gab. Über 50 Zahnärzte aus der Region und darüber hinaus umfasst das Kundenportfolio. Zum Mitarbeiterstamm zählen inzwischen 40 Personen. Acht Frauen und Männer absolvieren ihre Ausbildung zum Zahntechniker. 2020 feiert das Unternehmen sein 30-jähriges Jubiläum. War Zahnersatz früher reine Handarbeit, so wird mittlerweile auch sehr digital gearbeitet. Gipsmodelle werden erstellt und digitalisiert, danach wird im CAD CAM Verfahren weitergearbeitet. Finalisiert wird nach wie vor manuell. Es besteht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für dieses Handwerk. Insgesamt gibt es 7.000 Labore und über 60.000 Zahntechniker in Deutschland, weiterhin herrscht weltweit ein großer Wettbewerb.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Matthias Gürtler

Bürgermeister Christoph Schmidt

 

 

04.11.

Lauchhammer       

StH Stahlverarbeitung Hoffmann GmbH

 

 

 

 

Das Unternehmen wurde 2002 als Biegebetrieb für Betonstahl gegründet. Es ist spezialisiert auf das Schneiden und Biegen von Betonstahl, Vorfertigung von Bewehrungskörben, Bearbeiten und Schweißen von Formstahl und Edelstahl sowie das Kopfbolzenschweißen und Baustellenschweißungen. Im Jahresdurchschnitt arbeiten im Betrieb ca. qualifizierte 50 Mitarbeiter im Zwei-Schicht-System.

Seit 2014 – damals als erster Biegebetrieb Deutschlands – wurde das Unternehmen zertifiziert für die Verarbeitung von 25mm-Bewehrungsstahl vom Coil. 2019 erhielt das Unternehmen erneut das Gütesiegel „Sicher mit System“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutz-Managementsystems.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Thomas Hoffmann

Bürgermeister Roland Pohlenz

Rotraud Köhler (Wirtschaftsförderin der Stadt Lauchhammer)

 

 

04.11.

Ruhland      

Elektromaschinenbau Noack KG

 

 

 

 

Die Elektromaschinenbau Noack KG blickt auf eine lange Firmengeschichte zurück. Das in Familienhand geführte Unternehmen ist spezialisiert auf die Reparatur elektrischer Anlagen und Maschinen, Kerngeschäft ist die Reparatur von E-Motoren für Industriebetriebe der Energie-, Chemie- und Papierbranche. Zehn Mitarbeiter inklusive zwei Auszubildenden zum Mechatroniker für Antriebstechnik beschäftigt Geschäftsführer Klaus-Jürgen Noack. Zu den Hauptauftraggebern zählen unter anderem die BASF Schwarzheide GmbH und die LEAG. Im Februar 2019 erhielt das Unternehmen zum 100-jährigen Jubiläum eine Ehrenurkunde der Handwerkskammer Cottbus und auch der Landrat gratulierte schriftlich.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Klaus-Jürgen Noack

Amtsdirektor Roland Adler

 

04.11.

Großräschen

Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus

 

 

Der Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus wurde 1995 gegründet. In den modern ausgestatteten Werkstätten werden zertifizierte Anpassungsqualifizierungen und Umschulungen für Maurer, Betonbauer, Trockenbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maler und Lackierer, Stuckateure, Dachdecker und Bürokaufleute angeboten. Der Lehrbauhof ist Landeszentrum für die Dachdeckerausbildung für ganz Brandenburg. In unweiter Entfernung befindet sich ein privates Internat, welches Platz für bis zu 80 Personen vorhält.

 

20 Mitarbeiter zählen zum Mitarbeiterstamm des Lehrbauhofs, hinzu kommen 10 Dozenten.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Nino Knobloch (Leiter Lehrbauhof)       

Knut Deutscher (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus)

Cornelia Wobar (Wirtschaftsförderin der Stadt Großräschen)

Foto zu Meldung: Unternehmensbesuche 2019 beendet - Unternehmen stellen sich auf für die Zukunft

Öffentliche Bevollmächtige Schornsteinfeger - Bekanntmachung der Bestellung des Kehrbezirkes OL 034

(02. 01. 2020)

Beiliegend finden Sie die aktuelle Bekanntmachung ab dem 01.01.2020. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Landrat Siegurd Heinze zum Tod von Manfred Stolpe

(30. 12. 2019)

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, erklärt zum Tod von Manfred Stolpe:

 

„Mit tiefer Bestürzung haben wir vom Tod von Manfred Stolpe erfahren.

 

Gerade in den Nachwendejahren, die von einer hohen Arbeitslosigkeit und der unsicheren Zukunft ganzer Branchen geprägt war, hat er den Brandenburgerinnen und Brandenburgern Hoffnung und Mut gegeben.

 

Als erster Ministerpräsident hat er dabei auch unsere Region wesentlich geprägt. Unvergessen bleibt mir hierbei auch sein unermüdlicher Einsatz für den Lausitzring, dessen Einweihung sich in 2020 zum 20. Mal jähren wird.

 

Unsere Gedanken sind in diesen Tagen vor allem bei seiner Frau Ingrid und seiner Familie.“

Klinikum erhält neue Geschäftsführung / Münchener bringen Expertise ein / Sanierungsstrategie wird weiter vorangetrieben

(20. 12. 2019)

- Gemeinsame Pressemitteilung Landkreis OSL und Klinikum Niederlausitz GmbH -

 

Die bevorstehende Sanierung des Klinikums Niederlausitz nimmt weiter konkrete Form an. Nachdem der Landkreis derzeit nach einem geeigneten Miteigentümer für eine strategische Partnerschaft sucht, folgt nun der nächste Schritt: Ab Januar 2020 soll das vom Landkreis beauftragte renommierte Beraterunternehmen WMC Healthcare GmbH (WMC) aus München den anstehenden Prozess der Umgestaltung federführend begleiten. Darauf verständigten sich der Landkreis und der bisherige Geschäftsführer Uwe Böttcher. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung fassten am Donnerstagabend (19.12.) die entsprechenden Beschlüsse.

 

„Es kann und wird gelingen, das Klinikum zukunftsfähig aufzustellen. Diese Botschaft möchte ich dieser Tage insbesondere auch in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums senden, die trotz der Anspannungen der vergangenen Monate ihre Arbeit motiviert und engagiert leisten. Mit WMC haben wir einen erfahrenen Partner an der Seite, der das Klinikum in den kommenden Wochen und Monaten auf dem eingeschlagenen Weg bestmöglich begleitet“, zeigt sich Landrat Siegurd Heinze optimistisch.

 

Böttcher übergibt die Geschäftsführung zum 1. Januar 2020 an den Geschäftsführer von WMC, Prof. Christian Wallwiener und seinen Kollegen, Principal Tobias Vaasen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Beratungs- und Managementleistungen im Krankenhaus- und Gesundheitswesen und verfügt über tiefgreifende Erfahrungen mit Leistungserbringern, Kostenträgern und Medizintechnikunternehmen. Das 90 Mann starke Team gilt in der Branche als Top-Beratungsunternehmen und hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Kliniken erfolgreich durch wirtschaftlich schwierige Phasen begleitet. Zu den Klienten von WMC gehören Krankenhäuser, Krankenkassen sowie Pharma- und Medizin­technik­unternehmen. Seit November ist das Unternehmen im Auftrag des Landkreises im Klinikum an den Standorten Senftenberg und Lauchhammer im Einsatz, um die einzelnen Geschäftsbereiche zu analysieren und in einem entsprechenden Bericht Sanierungspotenziale aufzuzeigen. Im Ergebnis wird eine Handlungsstrategie erstellt, um das Klinikum stabil und gut gewappnet für heutige und zukünftige Anforderungen auszurichten.  

 

Uwe Böttcher verlässt nach18-jähriger Tätigkeit das Unternehmen um sich zukünftig neuen Aufgaben widmen zu können. Bis Ende Januar 2020 übergibt er im Rahmen einer geordneten Übergabe die laufenden Geschäfte an WMC. „Die Zusammenarbeit mit WMC in den vergangenen Wochen war vielversprechend. Für die aktuelle Situation des Klinikums ist dieses Beratungsunternehmen der richtige Partner“, ist Uwe Böttcher überzeugt. Neben der Geschäftsführung des Klinikums tritt er auch die Tätigkeit in der Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH und der Gesundheitszentrum Calau GmbH ab. Hierfür werde es ebenfalls Neubesetzungen geben, die jedoch noch zu finden sein werden.  

 

Landrat Heinze: „Uwe Böttcher hat in den zurückliegenden Jahren viel geleistet. Er hat insbesondere in den vergangenen Monaten wichtige Maßnahmen und Sanierungsprozesse angeschoben und fungierte als Bindeglied zwischen Klinikum und Mitarbeitern zum einen, aber auch hin zu zahlreichen externen Akteuren. Er übergibt ein medizinisch breit aufgestelltes Klinikum mit hohem Potenzial für eine erfolgreiche Sanierung. Mit der Entscheidung, von der Geschäftsführung zurückzutreten, ebnet er den Weg für die zwingend notwendige Neuausrichtung des Klinikums und stützt den eingeschlagenen Weg, der somit konsequent weiter beschritten wird.“

 

Bereits im Februar möchte Heinze im Rahmen eines Sonderkreistages über die Ergebnisse der Gespräche zur Partnersuche informieren. Ziel ist es, noch im Jahr 2020 gemeinsam mit dem dann strategischen Partner eine konkrete Sanierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Die Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der Unternehmensanalyse von WMC. Auch die Geschäftsführung werde dann entsprechend neu aufgestellt.

 

Ausgangslage für die Entwicklungen um das Klinikum in den zurückliegenden Wochen und das Drängen der Kreisverwaltung auf eine zeitnahe Sanierung bildete das erneut zu erwartende negative Jahresergebnis 2019 und die ebenfalls schlechte Prognose für das kommende Jahr. Um das Klinikum zahlungsfähig zu halten, unterstützt der Landkreis derzeit bei Bedarf mit einem Kredit. Dieser musste zuletzt von zwei auf fünf Millionen Euro erhöht werden.

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Brückentag in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz / Straßenverkehrsamt schließt

(19. 12. 2019)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und die dazugehörigen Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, am Freitag nach den Weihnachtsfeiertagen (Freitag, 27. Dezember 2019) geschlossen sind. Auch die Volkshochschule und Musikschule sind an diesem Tag nicht erreichbar. Der Pflegestützpunkt in Senftenberg ist ab dem 23. Dezember geschlossen und ab dem 2. Januar 2020 wieder für alle Bürger erreichbar.

 

Das Straßenverkehrsamt ist vom 24.-27.12. geschlossen. Am 23. und 30. Dezember sind die Mitarbeiter in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle drei Standorte – Senftenberg, Lübbenau/Spreewald und Lehde – sind für Besucherinnen und Besucher wie gewohnt geöffnet.

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Leuchtende Kinderaugen in Lübbenau – Landrat verschenkt „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ an Kinder der Tagesgruppe des Diakonischen Werkes

(17. 12. 2019)

Die Überraschung war an diesem Dezembernachmittag gelungen: Die Kinder der Tagesgruppe des Diakonischen Werkes in Lübbenau/Spreewald bekamen Besuch von Landrat Siegurd Heinze in Begleitung der „Vogelscheuche“ Dimitrij Breuer des aktuellen Weihnachtsstücks „Der Zauberer von Oss“ des Theaters Neue Bühne Senftenberg. Im Gepäck hatten sie Theaterkarten für die Kinder und Betreuer der Einrichtung.

 

Aufgeregt nutzten die Kinder die Gelegenheit, den Landrat und seine außergewöhnliche Begleitung in Augenschein zu nehmen, aber auch dem Verwaltungschef einmal höchstpersönlich Fragen stellen zu können. Geduldig standen der Landrat und der Schauspieler den interessierten Kindern Rede und Antwort. „Wir verzichten gern auf Weihnachtsgrüße, wenn wir Kindern mit der Aktion eine Freude machen können“, erläutert er die Idee hinter der Aktion.

 

Die Einrichtung des Diakonischen Werkes Lübben gGmbH wurde in diesem Jahr für die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ ausgewählt. Seit 20 Jahren begleiten die aktuell fünf Erzieher, eine Hauswirtschaftskraft und eine Einrichtungsleiterin Kinder und deren Familien aus Lübbenau, Vetschau, Calau und den umliegenden Orten im Regelfall über einen Zeitraum von zwei Jahren. In vier Kleingruppen werden die Kinder individuell und fachlich fundiert bei der Alltagsbewältigung unterstützt. Einen großen Stellenwert nimmt die Zusammenarbeit mit den Familien ein – von der Gestaltung gemeinsamer Familiennachmittage bis hin zur unterstützenden Begleitung zu Ämtern, Fachärzten oder der Schule wenn die Eltern dies wünschen. Gemeinsame Feste mit allen Familien und ein abwechslungsreiches Ferienangebot gehören ebenso wie eine einwöchige Ferienfahrt der Kinder mit ihren Bezugserziehern zum Konzept.

 

Seit 2011 bekommen Unternehmen, Vereine oder Institutionen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auch in diesem Jahr keine persönlichen Weihnachtsgrüße des Landrates in Form von Weihnachtskarten. Mit der Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ wird der Betrag seit 2011 statt in Grußkarten dafür eingesetzt, Kindern des Landkreises einen kostenfreien Theaterbesuch an der Neuen Bühne Senftenberg zu ermöglichen. Jeweils eine besonders engagierte Institution oder ein Verein pro Jahr kann sich über einen Ausflug in das beliebte Theater freuen.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Weihnachtsgeschichte nach dem Roman von L. Frank Baum und zum Theater Neue Bühne in Senftenberg gibt es im Internet unter www.theater-senftenberg.de sowie an den bekannten Vorverkaufsstellen.

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Christine Paulan in Altersteilzeit verabschiedet / Viele Gebäude und Projekte im Landkreis tragen ihre Handschrift

(17. 12. 2019)

Der deutschlandweit vielbeachtete Seecampus Niederlausitz, das frisch sanierte Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau/Spreewald, OSL’s Radwege, Rettungswachen, Kreisstraßen, Kreisgebäude und vieles mehr: Die Liste der Projekte, welche die Handschrift von Christine Paulan tragen, lässt sich lang fortsetzen. Am Dienstag (17.12.) verabschiedet sich die Leiterin des Sachgebiets Bau und Unterhaltung bei der Kreisverwaltung OSL in die Altersteilzeit. Landrat Siegurd Heinze und Dezernent Wilfried Brödno dankten der durchsetzungsstarken Klettwitzerin dieser Tage auf besondere Art und Weise.

 

„Mit viel Schubkraft und viel Hubkraft, dabei stets geradeaus und ohne Rückwärtsgang, immer hin zu optimalen Ergebnissen“ – so brachte Landrat Siegurd Heinze das Wirken der vielen als durchsetzungsstark bekannten, aber durchaus liebenswerten Klettwitzerin auf den Punkt. Vieles habe die Kreisverwaltung ihr und insbesondere ihrem Verhandlungsgeschick zu verdanken. „Und vor allem geht uns jemand verloren, der mit uns – und natürlich stets im Sinne der Sache – streitet“, unterstrich er die Erinnerung an Paulan als hartnäckige Verhandlungsführerin.

 

Passend zur Tätigkeit im Bereich Bau wurde auch das Geschenk stilecht überreicht: So tauschte der Verwaltungschef kurzerhand Dienstwagen gegen Radlader und fuhr überraschend vor dem Bau-und Hauptamt in Hörlitz vor, um gemeinsam mit Dezernent Wilfried Brödno das Geschenk – ein personalisiertes Rommé-Spiel mit den Meilensteinen ihrer Hoch- und Tiefbauprojekte, zu überreichen. „Damit Sie uns nicht vergessen“, machte Heinze deutlich und überreichte der passionierten Kartenspielerin den Satz Karten. Dieses wird Paulan in die neue Heimat in Sachsen-Anhalt begleiten, denn mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben steht demnächst auch eine Veränderung ihres räumlichen Lebensmittelpunkts bevor.

 

Christine Paulan gilt nicht nur innerhalb der Kreisverwaltung als „Frau für alle Fälle“. In der Vergangenheit verantwortete sie eine Vielzahl bedeutender Projekte. Dazu zählt insbesondere das in der Geschichte des Landkreises bislang größte Hochbauprojekt, der Bau des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide als deutschlandweit erstes in öffentlich-privater Partnerschaft realisiertes Gebäude in vollständiger Passivhausbauweise. Die Einrichtung vereint ein Gymnasium und einen Bereich des Oberstufenzentrums unter einem Dach, dazu die Campus-Bibliothek und Sportanlagen für die Einwohner der Städte Schwarzheide und Lauchhammer. Das Gebäude wurde 2011 eröffnet. Frau Paulan verantwortete hierbei als Projektverantwortliche den Bau des bis dahin deutschlandweit einmaligen Schulgebäudes in Höhe von über 22 Millionen Euro und war seitdem auch ständige Ansprechpartnerin für den Betrieb des Hauses. 

 

In ähnlicher Dimension bewegte sich das Projekt „Realisierung Radwegezielnetz im Landkreis OSL“ im Zeitraum von 1998 bis 2001. Dabei wurden unter Paulan als Projektleiterin insgesamt 233 Kilometer Wege neu- und ausgebaut. In 2019 begleitete sie zuletzt auch das aktuelle Projekt zur baulichen Modernisierung der Fernradwege im Landkreis. Seit dem Eingang des ersten Fördermittelbescheides und dem Startschuss im September diesen Jahres konnten bereits drei Teilstrecken fertiggestellt werden. Bis 2022 werden insgesamt 70 Kilometer Strecke saniert. Knapp elf Millionen Euro fließen in das Projekt.

 

Die Leitung des Sachgebiets Bau und Unterhaltung übernahm Frau Paulan 2013.

Hier wurden in den letzten Jahren weitere Maßnahmen wie die energetische Sanierung des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald von 2014 bis 2016, die Neugestaltung der Außenanlagen des Friedrich-Engels-Gymnasiums, kurzfristige Projekte zur Unterbringung von Asylbewerbern, Straßenbaumaßnahmen in Lübbenau/Spreewald, Senftenberg und Grünewalde sowie viele Vorhaben mit der Finanzierung aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz durch sie und ihr Team umgesetzt. 

 

Ihre berufliche Laufbahn beim Landkreis startete die ausgebildete Bauzeichnerin und studierte Bauingenieurin 1992 beim damaligen Altkreis Senftenberg als Sachbearbeiterin im Bauordnungsamt. Neben ihrer Tätigkeit im Bereich Bau übernahm Paulan in ihrer beruflichen Laufbahn immer wieder auch Spezialaufgaben. Nach der Fertigstellung des Radwegezielnetzes war sie im Bereich Wirtschaftsförderung tätig und konnte die erste Satzung für den Seenland-Zweckverband auf den Weg bringen. Von 2004 bis 2008 war sie Geschäftsstellenleiterin des Job-Centers in Lauchhammer, bis der Ruf zum SeeCampus kam. Als hier dann der Regelbetrieb begann, übernahm sie wieder eine neue Herausforderung: Im Ergebnis ihrer Tätigkeit als Inklusionskoordinatorin im Schulverwaltungs- und Kulturamt im Zeitraum von 2012 bis 2013 brachte der Landkreis ein brandenburgweit beachtetes „Konzept zur Umsetzung der inklusiven Bildung im Landkreis OSL im Bereich Kita bis zum Verlassen der Grundschule“ auf den Weg.

 

Die „Frau für alle Fälle“ nimmt nun Abschied vom Berufsleben. Viele neue Projekte im Landkreis, wie der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Kleinkmehlen, der Bau der Rettungswache in Klettwitz, die Sanierung des Gymnasiums in Senftenberg und andere sind auf den Weg gebracht worden und werden jetzt durch die Nachfolger im Bau- und Hauptamt weiterbearbeitet.

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Gemeinsam gegen die ASP: OSL ist vorbereitet / Amtstierärzte wenden sich an Bevölkerung

(16. 12. 2019)

Die für Menschen ungefährliche aber für Schweine verheerende Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den letzten Wochen bedrohlich genähert. Nachdem am 15. November 2019 bei einem Wildschwein in der polnischen Woiwodschaft Lebus die ASP nachgewiesen wurde, ist die Tierseuche an weiteren Orten aufgetreten und mittlerweile bis ca. 40 km an die deutsche Grenze herangerückt. Die polnischen Behörden bekämpfen mit entsprechenden rechtlichen und jagdlichen Mitteln das Virus, welches neben Wildschweinen auch Hausschweine befallen kann. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereitet sich intensiv auf einen möglichen ASP-Eintrag nach Deutschland vor, um im Ernstfall adäquat reagieren zu können.

 

OSL ist vorbereitet

Bereits seit den ersten Ausbrüchen in Europa 2014 haben die Amtstierärzte die Seuche genau im Blick und entsprechend präventive Maßnahmen in die Wege geleitet.

 

Schweinehalter werden seitdem, besonders im Hinblick auf einzuleitende Sicherheitsmaßnahmen in den Betrieben selbst, verstärkt informiert. Schweinebestände noch intensiver kontrolliert. Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens werden insbesondere die Freiland- und Auslaufhaltungen noch einmal gesondert belehrt.

 

Parallel gab es mehrere materielle Beschaffungen, um im Falle eines Seuchenfalls schnell handeln zu können. Dabei hat der Landkreis unter anderem eine Kühlzelle zur Lagerung verendeter Tiere sowie Elektrozäune zum Eingrenzen betroffener Gebiete angeschafft. Auch Wildwannen, Tragetücher und Transportbehältnisse in Form von Kunststoffboxen stehen mittlerweile bereit. Weitere Besorgungen sind geplant.

 

Kommt es zum Ausbruch der Seuche in einer Schweinehaltung, muss der komplette Tierbestand gekeult werden. Die Details eines solchen Szenarios regelt ein auf Landesebene abgeschlossener Vorsorgevertrag. Darüber hinaus ist der Landkreis auch auf diese Extremsituation vorbereitet und hält die notwendigen Gerätschaften vor.

 

Als weitere Maßnahme führen die Veterinäre umfangreiche Gespräche im Hinblick auf die organisatorische Vorbereitung zum Umgang mit einem Seuchenfall in OSL oder im Umkreis. Dazu stehen die Mitarbeiter im Austausch mit der LMBV, den Jagdverbänden bis zu den Hegegemeinschaften, dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr, den Kommunen und Wehrführern der Feuerwehren.

 

Im Seuchenfall nimmt der sogenannte Tierseuchenstab der Kreisverwaltung die Arbeit auf.  Unterstützt wird dieser unter anderem von den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz, Kreisstraßenmeisterei und der unteren Jagdbehörde.

 

Kreisliche Abschussprämie gut angenommen

Als zentrale Maßnahme zur Seuchenprävention führte der Kreis im Jahr 2018 eine eigene Abschussprämie für die Bejagung von Schwarzwild ein. Grundlage dafür bildet die Referenzstrecke der erlegten Tiere aus dem Jagdjahr 2015/2016.

 

Die Jäger erhalten seitdem 20 Euro für jedes gesund erlegte Wildschwein. Oberhalb der Referenzstrecke werden 50 Euro vom Land gezahlt.

 

Als zentrale Maßnahme der Früherkennung werden vom Landkreis ebenfalls seit 2018 Zuschüsse für die Beprobung von Fall- und Unfallwild ausgezahlt. Dieser Betrag wurde zum 1. Dezember 2019 auf 50 Euro erhöht. Dieses Geld bekommt der Landkreis vom Land erstattet.


Den positiven Effekt dieser Maßnahmen zeigen die hohen Zahlen an zur Verfügung gestellten Proben durch die Jäger. Hier weist der Landkreis OSL einen der besten Werte in Brandenburg auf. Allein dieses Jahr wurden bereits 38.760 Euro ausgezahlt.

 

Veterinäramt wendet sich mit Hinweisen an Bürger und Schweinehalter

„Aktuell ist Deutschland nach wie vor ASP-frei. Damit dieser Status so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen“, macht OSL-Amtstierarzt Jörg Wachtel deutlich.

Wie diese Hilfe aussehen kann, haben er und Tierärztin Laura Schuster vom Sachgebiet Veterinärwesen in Form von Hinweisen zusammengetragen:

 

Hinweise an Bürger:

 

  • Nehmen Sie kein Fleisch und keine Rohwurstwaren oder –schinken aus Schweinefleisch (Wild- oder Hausschwein) aus Polen mit nach Deutschland.
  • Werfen Sie keine Produkte, die aus Schweinefleisch hergestellt wurden, achtlos weg. Entsorgen Sie solche Erzeugnisse ordnungsgemäß über die Biotonne oder den Hausmüll.
  • Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, wenden Sie sich an das Veterinäramt unter 03573 870 4401 oder melden Sie den Fund über das Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de).
  • Über die Leitstelle in Cottbus kann weiterhin der zuständige Jagdpächter ermittelt werden.

 

Hinweise für Schweinehalter:

  • alle Schweinehalter im Landkreis sind aufgefordert, ihre Schweinehaltung beim Veterinäramt anzuzeigen, sofern das noch nicht geschehen ist
  • Die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zwingend einzuhalten. Aus aktuellem Anlass sollen folgende Vorschriften besonders hervorgehoben werden:

 

  • Schweine in Freilandhaltung müssen mit zwei intakten Zäunen umfriedet sein – Freilandhaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die Veterinärbehörde.
  • Hausschweine jeder Haltungsart dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen haben.
  • Betriebsfremde Personen dürfen keinen Zutritt zur Schweinehaltung haben.
  • Es muss eine effektive Schadnagerbekämpfung erfolgen, da auch diese das Virus in eine Schweinehaltung eintragen können.
  • Es dürfen keine Küchenabfälle verfüttert werden.
  • Der Schweinehalter muss Hygienemaßnahmen wie das Anlegen von nur im Stall genutzter Kleidung/Schuhwerk einhalten. Dies gilt in besonderem Maße für Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind. In solchen Fällen ist auch zwingend zu vermeiden, dass der Jagdhund Zugang zur Schweinehaltung erhält.

 

Allgemeine Hinweise und aktuelle Informationen zur ASP finden Interessierte auch auf der Seite der Kreisverwaltung OSL, www.osl-online.de, unter dem Punkt Tierschutz/Veterinärwesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter auch telefonisch zur Verfügung: 03573 870 4421.

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Tierseuchenallgemeinverfügung

(13. 12. 2019)

Anordnung der Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie Anordnung der verstärkten Bejagung

 

 

In Westpolen wurden seit dem 15.11.2019 mehrere Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild amtlich bestätigt. Zuletzt wurde ein Ausbruch in der Woiwodschaft Lebus, bei Nowogród Bobrzanski, ca. 40 km von der deutschen Grenze entfernt, gemeldet.

 

Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird daher Folgendes angeordnet:

 

  1. Sämtliches Fall- und Unfallwild ist durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu beproben. Die Proben sind dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter Angabe des Fundortes zu zuleiten.
     
  2. Es wird die verstärkte Bejagung des Schwarzwildbestandes im gesamten Kreisgebiet angeordnet.
     
  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
     
     
    Begründung
    In Westpolen wurden seit dem 15.11.2019 mehrere Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild amtlich bestätigt. Zuletzt wurde am 05.12.2019 ein Ausbruch in der Woiwodschaft Wielkopolskie, ca. 40 km von der deutschen Grenze entfernt, gemeldet. Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg vom 11.12.2019 in Verbindung mit den Bestimmungen der Schweinepest-Verordnung sind die angeordneten Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest anzuordnen.
     

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen bzw. weiterzuverbreiten. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß (Blut von Wildschweinen).

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Ausbruch in Deutschland, als bisher freiem Gebiet, zieht massive Handelsbeschränkungen nach sich und kann daher bedeutende wirtschaftliche Schäden hervorrufen. Die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen haben den Schutz der Hausschweinbestände zum Ziel und streben die Eliminierung des Erregers aus den Schwarzwildbeständen an. Gerade hier sind konsequente jagdliche Maßnahmen zur Bestandsreduktion unumgänglich.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes die sachlich und örtlich zuständige Behörde und nach § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 des Tiergesundheitsgesetzes sowie § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes für den Erlass dieser Tierseuchenverfügung zuständig.

 

Die angeordneten Maßnahmen ergeben sich aus § 3a der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit § 13 Ordnungsbehördengesetz.

 

Die sofortige Vollziehung gilt gemäß § 37 Nr. 2 und 9 Tiergesundheitsgesetz.

Der nachgewiesene Erreger der Afrikanischen Schweinepest stellt eine große Gefahr für heimische Hausschwein- und Schwarzwildbestände dar und die ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab den Eintrag in selbige zu verhindern bzw. der Ausbreitung vorzubeugen.

Die sofortigen Vollziehung ist geboten, da durch die Einschleppung von Tierseuchen eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht. Das Einzelinteresse, durch einen Widerspruch die Wirkung der Anordnung vorübergehend auszusetzen, ist dagegen geringer zu bewerten. Vor diesem Hintergrund müssen private sowie wirtschaftliche Interessen der einzelnen Jäger und somit auch das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs vor dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen und unmittelbar greifenden Seuchenvorbeugung zurückstehen.

Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu und sind geeignet, der Früherkennung und der Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest zu dienen.

 

Auf der Grundlage von § 41 Abs. 4 Satz 4, § 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden.

 

Hinweise

Die bestehenden Verfahrensabläufe zur Beprobung gesund erlegter Wildschweine (ca. 10% der Strecke) bleiben unberührt.

Die Abgabe von Untersuchungsmaterial (Blut- oder Tupferproben) ist an den Standorten in Senftenberg, Dubinaweg 1 und in Calau, J.-Gottschalk-Str. 36 zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Der Widerspruch hat gemäß § 37 Tiergesundheitsgesetz keine aufschiebende Wirkung. Daher sind die in der Allgemeinverfügung benannten Verpflichtungen unverzüglich zu befolgen, auch wenn der Widerspruch frist- und formgerecht eingelegt wurde.

 

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 03050 Cottbus, Vom Stein-Straße 27, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen.

 

 

Im Auftrag

 

gez. Jörg Wachtel

Amtstierarzt                                                                                      

Ehrenbeirat 2019 für Naturschützer aus Grünewalde

(12. 12. 2019)

Klaus Uhl aus Grünewalde erfuhr im Rahmen der Kreistagssitzung am 5. Dezember eine besondere Auszeichnung: OSL-Landrat Siegurd Heinze ehrte den 81-jährigen im Kulturhaus in Lauchhammer als Ehrenbeirat 2019 und damit als – gleichermaßen über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus – anerkannte Persönlichkeit des ehrenamtlichen Naturschutzes. Seit 2015 vergibt die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz die Auszeichnung an herausragende Persönlichkeiten, die sich für den Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verdient gemacht haben.

 

In den 1960er Jahren kam Klaus Uhl berufsbedingt aus dem Vogtland in die Niederlausitzer Region um Lauchhammer. Anfangs war er als Assistenzarzt im Krankenhaus Lauchhammer und danach mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand als praktizierender Allgemeinmediziner in Grünewalde tätig. Parallel zu seiner medizinischen Tätigkeit suchte Uhl bereits frühzeitig den Ausgleich in der Natur. Daraus wurde schließlich ein ernsthaftes ehrenamtliches Engagement. Seine wenige Freizeit widmete er dem Schutz und der Betreuung des „Grauen Kranichs“ mit nationalem und internationalem Stellenwert. Nicht zuletzt konnte er auch die jüngere Generation für Schülerexkursionen, Beobachtungen und Themen des Umweltschutzes begeistern.

 

Durch seine langjährigen Erfassungen zum Rast- und Zugverhalten des Kranichs erkannte Uhl die Bedeutung der Bergbaufolgelandschaft für den Natur- und Artenschutz. Vermutlich wurden von ihm bisher über eine Million Kraniche während der Herbstzüge erfasst. Zielgerichtet brachte er diese Erfahrungen bei der Gestaltung von Schutzgebieten und Kranichrastgewässern mit ein. Insbesondere führten seine fachlichen Anregungen bereits zu DDR-Zeiten im Jahr 1981 zur Vorbereitung der Unterschutzstellung der Naturschutzgebiete „Welkteich“ und „Seewald“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Gegenwärtig zielen seine Bemühungen auf die Nachhaltigkeit des Kranichrastplatzes „Grünhaus“ im Nachbarlandkreis Elbe-Elster.

 

Nach 1990 übernahm Uhl zusätzliche ehrenamtliche Verantwortung als Regionalkoordinator für Südbrandenburg im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kranichschutz Deutschland“. Er trat dem NABU/Regionalverband Senftenberg bei und wurde dort 2002 Vorstandmitglied. Mit Eintritt in den Ruhestand 2003 widmete sich Uhl vollständig dem Naturschutz. Er wurde 2008 als Mitglied des Naturschutzbeirates der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises berufen und übernahm auch dessen Vorsitz für über 10 Jahre.

 

Besonders hervorzuheben sind seine Anstrengungen zum Flächenerwerb für naturschutzrelevante Bereiche. Uhl erkannte die Bedeutung des Flächeneigentums als wirksame und nachhaltige Sicherung für den Naturschutz und ging dabei mit privatem Beispiel voran. Er erwarb ein mehrere Hektar umfassendes Gewässer der Bergbaufolgelandschaft, das Restloch 78 bei Grünewalde. Auch der NABU/Regionalverband Senftenberg wurde durch seine Anregung für Flächenübernahmen sensibilisiert, so dass 2007 die „Wuppen“ bei Ruhland (11 ha) sowie 2010 die „Neuteiche“ bei Lauchhammer (75 ha) in Verbandseigentum übergingen. Seither werden die Gebiete vom NABU durch weiterführende Strukturierungsmaßnahmen schrittweise entwickelt und weiter aufgewertet.

 

Durch seine Ehefrau Giesela fand Klaus Uhl nicht nur Unterstützung, sondern eine echte Mitstreiterin auf dem Gebiet des Fledermausschutzes. Gemeinsam bereiteten Sie zudem eine internationale Kranichtagung vor, die 2012 in Grünewalde mit großem Erfolg stattfand. Die Uhls nahmen gemeinsam an zahlreichen Fachtagungen und Exkursionen im Inland und europäischen Ausland teil.

 

Klaus Uhl wirkte darüber hinaus im Rahmen der Verbandsbeteiligung an Großvor-haben weitsichtig und konstruktiv mit. Beispielhaft waren Änderungsvorschläge bei der Trassenfindung der Erdgastrasse OPAL und Anregungen für Ausgleichsmaßnahmen, so dass auf seine Kompetenz Jahre später für die Paralleltrasse der EUGAL wiederholt zurückgegriffen wurde.

 

Für sein beispielhaftes Engagement wurde Uhl bereits mehrfach ausgezeichnet. Der damalige Umweltminister Dietmar Woidke verlieh dem Eheleuten Uhl im Jahr 2009 den Umweltpreis des Landes Brandenburg für ihr langjähriges Engagement im Natur- und Artenschutz. An der Preisübergabe nahm ein Vertreter von OPAL teil, wodurch in besonderer Weise die Akzeptanz durch ein wirtschaftliches Unternehmen unterstrichen wurde. Im Jahr 2016 wurde das Ehepaar Giesela und Klaus Uhl mit der „Goldenen Ehrennadel“ des NABU vom Landesverband Brandenburg gewürdigt.

 

Auch auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes ist Uhl aktiv und wirbt unermüdlich für die Geothermie. Mit der ihm eigenen Weitsicht sieht er in der Geothermie eine Form der Energienutzung mit hohem Potenzial auch für den kommunalen Bereich.

 

Hintergrund

Beginnend mit der Tagung „25 Jahre Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ am 24. Oktober 2015 verleiht der Landkreis jährlich den Titel „Ehrenbeirat“ für die Lebensleistung im Naturschutz. In den vergangenen Jahren wurden bereits ausgezeichnet: 2015 Reiner Sowa aus Senftenberg und Siegfried Bernd aus Calau (verstorben 2019), 2016 Helmut Jentsch aus Zinnitz, 2017 Werner Blaschke aus Lauchhammer und 2018 Winfried Böhmer aus Vetschau.

Foto zu Meldung: Ehrenbeirat 2019 für Naturschützer aus Grünewalde

Wilhelm-Külz-Straße Lauchhammer: Resolution wird heute versandt / Kreisverwaltung zu in Aussicht gestellter Entschädigung

(11. 12. 2019)

Monate sind vergangen, seitdem die erste Familie in der vom Grundwasserwiederanstieg betroffenen Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer von einem auf dem anderen Tag für immer ihr Haus verlassen musste. Während sich weitere Anwohner und Gewerbebetriebe auf die bis 2022 bevorstehende Absiedlung einstellen müssen, fordert der Kreistag des Landkreises OSL in einer Resolution geschlossen eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme seitens Bund und Land. Nun zeichnet sich nach monatelangem Warten Bewegung ab.

 

Demnach stellt der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung als Bund-Länder-Gremium eine finanzielle Entschädigung in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro in Aussicht.

Dazu Landrat Siegurd Heinze: „Die betroffenen Bürger mussten monatelang warten. Sie fordern zu Recht verbindliche und insbesondere tragbare Lösungen bezüglich einer Entschädigung ein. Es ist erfreulich, dass es endlich Bewegung gibt. Wir werden diesen Prozess als Kreisverwaltung auch weiter kritisch begleiten“, stellt er in Aussicht.

 

Kreistag OSL verabschiedet Resolution

Indes fordert auch der Kreistag verbindliche Zusagen ein. In der am Donnerstagabend (5.12.) im Kulturhaus in Lauchhammer beschlossenen Resolution appellieren die Abgeordneten einstimmig für eine schnelle Einigung zur Finanzierung staatlich verordneter und notwendiger Absiedlungen auf Flächen in den Altbergbaugebieten ohne Rechtsnachfolge aus der Zeit vor 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Insbesondere für die Betroffenen der Wilhelm-Külz-Straße seien dabei „unverzüglich“ Lösungen im Hinblick auf Verfahren und Entschädigungsleistungen zur Anwendung zu bringen.

 

„AnwohnerInnen, EigentümerInnen und Unternehmen der betroffenen Gebiete erwarten zu Recht unbürokratische, schnelle Hilfe und Sicherheit im Falle der notwendigen Absiedlungen. Diese Bürgerinnen und Bürger dürfen auf Grund ihrer unverschuldeten Lage nicht zu Bittstellern und sich selbst überlassen werden“, heißt es in dem Schreiben.

 

Die nunmehr bekannte und akute Gefährdung in Lauchhammer sei im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers entstanden und falle damit unter den § 3 des Verwaltungsabkommens Altlastensanierung. „Die Sanierungen sind daher über das derzeit gültige Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung vom 2. Juni 2017 zu regulieren“, lautet die Forderung.

 

Die von der Vorsitzenden des Kreistages Martina Gregor-Ness initiierte und unterzeichnete Resolution geht Bundesminister Olaf Scholz und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke in dieser Woche zu. Sie wird am heutigen Mittwoch (11.12.) versandt. 

 

Vorsitzende des Kreistages fordert Taten

Seit Februar dieses Jahres führt eine Arbeitsgruppe aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, dem Landkreis OSL, der Stadt Lauchhammer und der LMBV intensive Gespräche mit dem Ziel, Lösungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu finden. Bislang jedoch ohne konkretes Ergebnis. Zwischenzeitlich machten sich vor Ort auch mehrere Politiker, darunter Scholz und Woidke, selbst ein Bild von der Situation. 

 

„Es wurde viel geredet, jetzt müssen endlich Taten folgen. Hier geht es um nichts Geringeres als die Existenz von Menschen und letztendlich den Glauben der Bürger an die Politik. Der Staat ist in der Pflicht und sollte dementsprechend zeitnah und im Sinne der Betroffenen Entscheidungen herbeiführen“, unterstreicht die Vorsitzende des Kreistages und Einbringende der Resolution, Martina Gregor-Ness.

 

Auch Landrat Siegurd Heinze brachte sein Unverständnis gegenüber der bislang ausbleibenden Unterstützung seitens Bund und Land zuletzt deutlich zum Ausdruck. Bis es konkrete Zusagen gäbe, werde auch seine formell zuständige Behörde die Füße stillhalten. „Wir werden den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden solange keine weiteren Nutzungsuntersagungen übermitteln, bis tragbare Finanzierungszusagen vorliegen“, macht er deutlich.

 

Neben dem Kreistag wendet sich auch die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer an Bund und Land. Die Abgeordneten verabschiedeten ebenfalls in der vergangenen Woche eine gleichlautende Resolution.

 

Von der Absiedlung der Lauchhammer Wilhelm-Külz-Straße sind mehrere Wohnhäuser und Gewerbebetriebe betroffen. Die letzten Absiedlungen müssen bis Ende des Jahres 2022 erfolgt sein.

Hanka Rjelka wird Sorben-/Wendenbeauftragte des OSL-Kreises

(09. 12. 2019)

Ein neues aber treuen Besuchern des Theaters in Senftenberg nicht gänzlich unbekanntes Gesicht verstärkt ab dem kommenden Jahr die Kreisverwaltung: die neue Bühne-Schauspielerin Hanka Rjelka wird Sorben- und Wendenbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dem hat der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstagabend (5.12.) zugestimmt.

 

Sorbische Wurzeln

Die 35-Jährige wuchs im sächsischen Räckelwitz nahe Bautzen auf. Als geborene Obersorbin begleiten sie die Sprache, Traditionen und Brauchtümer von Kindesbeinen an. Auch heute lebt und pflegt sie die sorbische Kultur und Pflege. So wirkt sie immer wieder bei sorbischen/wendischen Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen mit und ist dadurch bestens vernetzt. Für den MDR hat sie Sprech- und Gesangsrollen für Lieder und Hörspiele für den Sorbischen Rundfunk übernommen. Seit zwei Jahren ist sie zudem ehrenamtliches Mitglied des Kulturausschusses im Dachverband der Sorben und Wenden, der Domowina.

 

Aber auch privat gibt sie die sorbische Sprache und Tradition weiter: Gemeinsam mit dem ebenfalls sorbisch sprechenden Partner erzieht sie auch die dreijährige Tochter zweisprachig.

 

Hanka Rjelka lebt und arbeitet seit nunmehr zehn Jahren als Schauspielerin am Theater in Senftenberg.

 

Vernetzung und Kultur fördern

Für ihre neue Aufgabe hat sie bereits konkrete Ziele vor Augen: „Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Menschen zu unterstützen, welche die sorbische Kultur in unserem Landkreis bereits mit großem Engagement pflegen. Dabei ist es mir wichtig, die einzelnen Akteure untereinander stärker zu vernetzen. Insbesondere in den Bereichen Kultur und Tourismus sehe ich hierbei Potenzial“, erklärt Rjelka, die zusätzlich zu ihrem Engagement am Theater derzeit ein berufsbegleitenden Fernstudium Kultur- und Medienmanagement absolviert.

 

Darüber hinaus versteht sie sich als Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten rund um das Thema, beispielsweise für die Kommunen, für Kindergärten und Schulen.

 

Die neue Stelle in der Kreisverwaltung beginnt sie im Februar 2020.

Ihr Büro befindet sich im Landratsamt in Senftenberg.

 

Landrat dankt Waltraud Ramoth

Hanka Rjelka ist die erste hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte des Landkreises OSL. Zuvor hatte Waltraud Ramoth aus Vetschau/Spreewald die Aufgabe seit 2009 und damit seit zehn Jahren ehrenamtlich übernommen. Im Kreistag dankte Landrat Siegurd Heinze ihr stellvertretend für ihr jahrelanges Engagement, würdigte ihren Einsatz und wünschte ihr für die Zukunft alle Gute. Zum Abschluss überreichte er einen Präsentkorb mit regionalen Spazialitäten.

 

Hintergrund

Mit der Beschlussfassung des Landtages Brandenburg zur Änderung des Sorben/Wenden-Gesetzes im September 2018 wurde u.a. die Einsetzung von hauptamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden in den Landkreisen mit einem Anteil am angestammten Siedlungsgebiet und in der Stadt Cottbus verbindlich vorgeschrieben.

 

In seiner Funktion vertritt der Stelleninhaber die Belange der Sorben/Wenden, ist Ansprechpartner und fördert ein gedeihliches Zusammenleben zwischen sorbischer/wendischer und nichtsorbischer/nichtwendischer Bevölkerung.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gehören die Städte Lübbenau/ Spreewald, Vetschau/Spreewald, Calau, Senftenberg sowie die Gemeindeteile Neupetershain und Neu-Seeland des Amtes Altdöbern zum angestammten und festgestellten Siedlungsgebiet der Sorben/ Wenden.

 

Grundlage für die Arbeit der Beauftragten bildet das Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg.

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Klinikum Niederlausitz: Landkreis beabsichtigt Partnersuche / Ziel: Krankenhaus gemeinsam stark und zukunftsgerecht aufstellen / Kreistag soll im Februar über konkrete Schritte befinden

(06. 12. 2019)

Die Klinikum Niederlausitz GmbH soll einen zweiten Eigentümer bekommen. Dies sieht ein Vorschlag der Kreisverwaltung OSL vor, mit dem sich Landrat Siegurd Heinze in der gestrigen Kreistagssitzung des Landkreises OSL (5.12.) in Lauchhammer an die Abgeordneten wandte.

 

„Mit der Entscheidung, uns einen starken Partner an die Seite zu holen, können wir das Klinikum optimal auf heutige und zukünftige Anforderungen ausrichten. Dabei haben wir keine Zeit zu verlieren“, machte Heinze angesichts der anhaltend angespannten wirtschaftlichen Situation deutlich und bekräftigte seine Absicht, zeitnah Gespräche mit potenziellen Interessenten zu führen. Geprüft werde parallel ein gegebenenfalls notwendiges Ausschreibungsverfahren.

 

Mit der Entscheidung zu einer strategischen Partnerschaft und einer baldigen Sanierung beabsichtigt die Kreisverwaltung auch, ein positives Signal in Richtung der Patienten und Mitarbeiter zu senden. Ziel sei ein wirtschaftlich stabiles, zukunftsfähiges Klinikum mit weiterhin qualitativ hohem modernen, medizinischem Angebot. Dabei stehe man am Anfang eines mehrere Jahre umfassenden Prozesses, den auch die Mitarbeiter aktiv mitgestalten werden.

 

Dass sich im Klinikum trotz mehrerer seitens der Geschäftsführung bereits angelaufener Maßnahmen und Prozesse zeitnah eine Veränderung vollziehen muss, verdeutlichen nicht zuletzt das erneut negative Jahresergebnis und die Prognose für das kommende Jahr.

 

Wie die Veränderungen aussehen könnten, untersucht derzeit das vom Landkreis beauftragte externe Beraterunternehmen WMC Healthcare GmbH. Das auf das Gesundheitswesen spezialisierte und erfahrene Münchener Unternehmen attestiert dem Klinikum in seiner ersten Kurzeinschätzung das notwendige Potenzial, durch gezielte Anpassungsmaßnahmen über die nächsten Jahre hinweg wieder auf Kurs zu kommen.

 

So habe das Klinikum mit seinen beiden Standorten prinzipiell eine hohe Versorgungsrelevanz für die Region und auch das medizinische Leistungsportfolio sei grundlegend gut aufgestellt. Dennoch gäbe es eine Reihe relevanter Sanierungspotenziale, die durch die Kombination aus operativen und strukturellen Maßnahmen genutzt werden könnten. Konkret bedeutet dies, das sowohl die bestehende Struktur als auch das medizinische Portfolio angepasst werden sollten, um das Klinikum stabil aufzustellen. Darüber hinaus wurden eine ganze Reihe von operativen Ergebnispotenzialen ausgemacht, die sich kurzfristig realisieren ließen. Ein detaillierter Bericht soll bis zum Frühjahr 2020 vorliegen und bildet die Grundlage für die konkrete Sanierungsstrategie.

 

„Es ist erfreulich, dass die Experten für das Klinikum ein gutes Sanierungspotenzial sehen. Dennoch benötigt eine baldige Sanierung nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Hierfür müssen wir uns jetzt aufstellen, denn auch die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis ist nur begrenzt möglich“, unterstrich Heinze die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Neuausrichtung.

 

„Im Klinikum sind in den vergangenen Monaten bereits eine Reihe wichtiger und richtiger Maßnahmen angelaufen. Die anstehende Sanierung und die damit verbundenen laufendenden Aufwendungen und Investitionen können das Klinikum und auch der Gesellschafter Landkreis jedoch nicht allein realisieren“, machte Landrat Heinze mit Blick auf das abermals negative Jahresergebnis 2019 und den Wirtschaftsplan 2020 deutlich.

 

Eben diese Entwicklung hatte dazu geführt, dass die Kreistagsabgeordneten am Donnerstag über eine Aufstockung und Verlängerung des Landkreis-Darlehens an das Klinikum befinden mussten, um dessen Liquidität zu sichern. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich am Ende dafür aus, das Darlehen von derzeit zwei auf dann insgesamt fünf Millionen Euro zu erhöhen.

 

Gleichzeitig stellte Landrat Heinze den Abgeordneten in Aussicht, sich auf die Suche nach einem strategischen Partner zu begeben. Die Ergebnisse sollen möglichst bereits im ersten Quartal 2020 im Rahmen eines Sonderkreistages vorgestellt werden. Ziel ist es, die möglichen Varianten zu diskutieren und anschließend eine zum Klinikum und der Region passende Partnerschaft bereits im kommenden Jahr auf den Weg zu bringen.

 

Über konkrete Schritte wird weiter offen informiert.

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Projekt Erzählsalons in OSL und EE erfolgreich beendet / Buch soll folgen

(04. 12. 2019)

Die Lausitzer Veranstaltungsreihe »Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon« ist am Ziel. Im Kulturzentrum »Gleis 3« in Lübbenau wurde am Dienstagnachmittag (03.12.) Bilanz gezogen. Anwesend waren neben verschiedenen Akteuren des Projekts u.a. Heike Zier von der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten. Als einer der Erzähler zog Steffen Franzeck von Drohnen Expertise aus Finsterwalde ein Fazit über das Projekt.

 

Von September bis Anfang Dezember dieses Jahres kamen Lausitzer Existenzgründer im Süden Brandenburgs zusammen: In zehn Erzählsalons, die abwechselnd in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster stattfanden, beschworen insgesamt 64 Erzählerinnen und Erzähler den besonderen Gründergeist der Region – in persönlichen Erzählungen über Erfolge und Schwierigkeiten, über Innovationen und Notwendigkeiten, über Fachkräftemangel und gelungene Nachfolgen. Der Fokus des Projekts lag auf jungen Pionieren, aber auch langjährig Aktive gesellten sich an die Tische. So gelang ein produktiver Erfahrungsaustausch.

 

Das vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH in Zusammenarbeit mit Rohnstock Biografien initiierte Projekt wurde unterstützt vom regionalen Jungunternehmernetzwerk NEOpreneurs. Die finanziellen Mittel stammten vom Lausitzbeauftragten des Landes Brandenburg. Veranstaltungsorte waren Senftenberg, Dollenchen, Großräschen, Finsterwalde, Lauchhammer, Doberlug-Kirchhain, Schwarzheide, Domsdorf, Lübbenau/Spreewald und Bad Liebenwerda. Moderiert und organisiert wurden die Gespräche vom Berliner Unternehmen Rohnstock Biografien, das sich auf das Schreiben von Lebens- und Firmengeschichten auf Grundlage mündlicher Erzählungen spezialisiert hat. 

 

Gemäß dem Projektziel, den jungen Wirtschaftsakteuren der Lausitz eine gemeinsame Plattform zu bieten, brachten die Teilnehmenden die Geschichten ihrer Existenzgründung auf den Tisch. Sie erzählten über das Suchen und Finden ihrer Geschäftsideen, über den Mut zu Neuem, über Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unter der Leitung des Moderators Nepomuk Rohnstock tauschten sie gemeinsam ihre Erfahrungen aus, glichen sie miteinander ab, lernten voneinander, vernetzten sich oder fanden Geschäftspartner. Katrin Rohnstock, Co-Initiatorin des Projekts und Entwicklerin des Veranstaltungsformats Erzählsalon: »Es ist immer wieder schön, im Erzählsalon zu sehen, wie sich die Erzähler durch ihre persönlichen Geschichten so vertrauensvoll kennenlernen, dass es viel leichter ist, miteinander Anknüpfungspunkte zu finden.“ 

 

Auch Bärbel Weihmann von der Kreisverwaltung OSL zog ein positives Fazit der zurückliegenden zehn Salons: „Viele Erzähler sind in die Welt gegangen, haben über den Tellerrand ihrer Heimat hinausgeschaut – und sind selbstbewusst und mit einem Rucksack voller Ideen und Ansprüchen in eine lebenswerte Region zurückgekehrt. Für andere wiederum stand von Anfang an fest, dass das berufliche Glück in der Heimat auf sie wartet. Es ist wichtig, dass all diese Geschichten nach außen getragen werden, um noch mehr Menschen zum Schritt in die Selbstständigkeit zu ermutigen.“

 

Um dies zu erreichen, soll ein Teil der Erzählungen perspektivisch in einem Buch veröffentlicht werden.

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Besser ausgestattet in Waldbrand und Hochwasserlagen / Bürgermeisterberatung widmete sich dem Thema Ressourcenabgleich

(04. 12. 2019)

Die Feuerwehren in OSL können im kommenden Jahr technisch besser ausgestattet zu Brand-Großschadenslagen und Hochwasserlagen in der Region ausrücken. Die Kreisverwaltung plant mehrere Beschaffungen, um sich besser aufzustellen und das Zusammenspiel mit den Einsatzmitteln anderer Einsatzeinheiten am Unglücksort zu optimieren.

 

Darüber informierte Kreisbrandmeister Tobias Pelzer am Montagmorgen (2.12.) im Rahmen der letzten diesjährigen Beratung von OSL-Landrat Siegurd Heinze mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises. Diese fand in den Räumlichkeiten des THW Ortsverbands Senftenberg (THW OV Senftenberg) im Senftenberger Windmühlenweg, in unmittelbarer Nähe der BTU Cottbus-Senftenberg, statt.

 

Ausgangslage für die Beschaffungen bilden die Erfahrungen aus zurückliegenden Einsätzen, wie beispielsweise der Brand im Reifenlager in Senftenberg im Juli 2018 oder die Einsätze in der Lieberoser Heide.

 

Demnach erweitert die Kreisverwaltung insbesondere die Kapazitäten im Bereich der Löschmittelbereitstellung. Dazu werden mehrere Behälter beschafft, die am Einsatzort mit Wasser befüllt als Pufferspeicher und Übergabebecken dienen.  Konkret handelt es sich um zwei Faltbehälter á 10.000 Liter und einen Absetzbehälter Mulde mit einem Fassungsvermögen von ca. 15.000 Litern.

 

Die Behälter können flexibel transportiert und im Gelände aufgestellt werden. Sie sichern eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser und dienen zum anderen als Übergabebecken dem Schutz der Feuerwehrpumpen. „Das THW Senftenberg arbeitet mit einer Hochleistungspumpe, die eine Pumpleistung von über 5.000 Litern pro Minute aufweist und dadurch auch Kies und größere Schmutzteilchen ansaugt. Das Wasser muss sich in den Becken absetzen, bevor es in das Feuerwehrnetz weitergeleitet werden kann, damit keine Schäden auftreten“, erklärt Pelzer.

 

Stationiert werden die Faltbehälter bei den Feuerwehren in Ortrand und Lauchhammer. Der Absetzbehälter wird im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischem Zentrum in Großräschen stationiert, das derzeit umfangreich saniert und erweitert wird. Bei Bedarf können die Behälter überörtlich von allen Feuerwehren angefordert werden.

 

Neben den Wasserbehältern erwirbt der Landkreis drei neue Motorräder und ersetzt damit die vorhandenen in die Jahre gekommenen Fahrzeuge im Amt Ortrand und den Städten Großräschen und Calau. Auch diese kommen bei Bedarf bei Großschadenslagen im gesamten Landkreis zum Einsatz. „Insbesondere in unwegsamem Gelände sind Krads flexibel einsetzbar. Sie ermöglichen bei unzureichender Versorgung mit Digitalfunk eine schnelle Kommunikation und können für Lageerkundungen eingesetzt werden. Quads stoßen hier aufgrund ihrer Größe an ihre Grenzen“, erläutert Pelzer den Nutzen der Fahrzeuge.

 

Austragungsort für die Beratung bildete nicht ohne Grund die Unterkunft des THW OV Senftenberg. Ziel war es aufzuzeigen, welche Ressourcen den Kommunen als Träger des Brandschutzes auch in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Dazu informierte der Ortsbeauftragte Tobias Herrmann über das Aufgabenportfolio des OV Senftenberg und warb dafür, die Expertise des THW bei Großschadenslagen zu nutzen.

 

Kommunen können das THW direkt anfordern, um im Einsatz Unterstützung zu erhalten. „Bei Bedarf stellen wir vorher zudem kostenfrei speziell ausgebildete Fachberater zur Seite, die vor Ort beraten und über mögliche Unterstützungsleistungen seitens des THW Auskunft geben“, machte Herrmann deutlich.  

 

Genau wie der Landkreis plant auch das THW die Anschaffung zusätzlicher Pufferspeicherbehälter, um seine Kapazitäten zu erweitern. Zwei 30.000-Liter-Faltbehälter werden noch im Dezember geliefert, zwei ähnlich große sind im kommenden Jahr geplant.

 

„Die Kommunen müssen wissen, auf welche Ressourcen die Feuerwehren im Ernstfall zugreifen können. Zudem werden so Mehrfachvorhaltungen vermieden. Mit geplanten Neuanschaffungen seitens des Landkreises aber auch seitens des THW Senftenberg reagieren wir auf aktuelle Anforderungen. So sind wir künftig technisch noch besser aufgestellt für Großbrände und Hochwasserlagen“, wandte sich Landrat Siegurd Heinze an die Bürgermeister und Amtsdirektoren.

 

Den Ausführungen Herrmanns schloss sich ein Rundgang über das Gelände mit einer Technik- und Fuhrparkschau an. Hier präsentierte er gemeinsam mit Tom Schneider und Jonas Lange unter anderem den im Juni 2019 in Betrieb genommenen modernen Gerätekraftwagen 1. Der rund acht Meter lange „rollende Werkzeugkasten“ hält von Klein- und Großwerkzeug bis hin zu unterschiedlichen Rettungsmitteln alles vor, was im Einsatz benötigt werden kann. Gemeinsam mit der Netzersatzanlage 56 kVA sichert er zudem die Versorgung mit Notstrom im Gelände. Des Weiteren zeigten sie die Ausstattung der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen mit der Hochleistungspumpe, den weiteren unterschiedlichen Pumpen mit einer Gesamtleistung von rund 12.000 Litern pro Minute und der Ausrüstung für die Förderung von Wasser über lange Wegstrecken von bis zu 2.300 Metern.

 

Der OV Senftenberg ist der südlichste von neun Ortsverbänden der Regionalstelle Frankfurt (Oder). Er wurde 1999 gegründet und zählt derzeit 30 aktive Helfer sowie 20 Mitglieder in der Jugendtruppe. Im Juni dieses Jahres lud der Verein anlässlich des 20-jährigen Jubiläums zu einer großen Festveranstaltung. Der OV Senftenberg besteht aus zwei Organisationseinheiten, die für die Verwaltung und für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben bei Übungen, Einsätzen und anderen technischen Hilfeleistungen zuständig sind. Insbesondere für die Bereiche Einsatzführung, Bergung und Rettung sowie Wasserschaden sind die Senftenberger bestens ausgestattet.

 

Neben den Themen Brandschutz und THW standen am Montag auch weitere Themen auf der Tagesordnung. So informierte Landrat Heinze unter anderem über das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“, den bevorstehenden Zensus 2021 und führte zur Situation der Klinikum Niederlausitz GmbH aus.

 

Vier Mal im Jahr lädt der Landrat zu den Treffen. Diese fanden in diesem Jahr in Vetschau/Spreewald, Calau, Schwarzheide und Senftenberg statt.

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Frühes Weihnachtsgeschenk junger Zugewanderter für das OSZ Lauchhammer

(04. 12. 2019)

Bereits zu Beginn der Adventszeit können sich die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums (OSZ) in Lauchhammer über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk freuen, denn von nun an verschönert eine bequeme Sitzecke ihren neuen Aufenthaltsraum. Die aus Holzpaletten handgefertigten Sitzmöbel übergaben junge Zugewanderte der Flüchtlingsklasse des OSZ am Montag, den 2. Dezember an die Schule. Das durch die Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft initiierte Projekt wurde durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gefördert.  

 

Die Möbel entstanden im Rahmen eines Praktikums der Flüchtlingsklasse des Oberstufenzentrums Lausitz aus Lauchhammer, das vom 4. bis 15. November in der Bildungsstätte in Finsterwalde stattfand. Ziel des zweiwöchigen Praktikums sei es, jungen Zugewanderten die Vielfalt der Handwerksberufe näherzubringen, erklärt Ellen Lösche, Geschäftsführerin der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft.

 

So durften die Schüler unter Anleitung von Zimmermeister Wilfried Golze aus Paletten Möbel bauen und dabei neben dem Werkstoff Holz den Umgang mit verschiedenen Werkzeugen, wie Bohrer und Säge kennenlernen. Im Anschluss besuchte die Klasse die Töpferei Engelmann in Massen und arbeitete dort mit dem Werkstoff Ton. Unter Anleitung von Susanne Teves fertigten die Schüler mit viel Eifer und Kreativität Kugeln, Schalen und Tassen. Die nächste Station war Raumausstatterin Sandra Lebedies in Finsterwalde. Hier durfte die Klasse beim Abmessen und Zuschneiden verschiedener Stoffe über die Schulter schauen und sich selbst an der Nähmaschine probieren. So entstanden Sitzpolster und Kissen für die zuvor gefertigten Palettenmöbel. Während ein Teil der Schüler noch fleißig nähte, wurden die Möbel durch die Mitarbeiter der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft bei Tischlerei & Drechslerei Richter in Finsterwalde vorbereitet. Unter Anleitung von Zimmerermeister Wilfried Golze erhielten die Möbel schließlich den letzten Schliff und witterungsbeständigen Lack für eine lange Lebensdauer. Zum erfolgreichen Abschluss des Praktikums trafen sich alle Beteiligten noch einmal zum gemeinsamen Kochen in gemütlicher Runde.

 

Insgesamt acht Jugendliche im Alter von 17 bis 22 Jahren aus den Ländern Russland, Tschetschenien, Syrien, Afghanistan und Somalia nahmen an dem Praktikum teil. Die drei Schülerinnen und fünf Schüler absolvieren momentan die zweijährige Berufsfachschule Grundbildung Plus am Oberstufenzentrum Lausitz und werden diese im kommenden Jahr mit einem der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss beenden. „Es ist wichtig, den Jugendlichen die Möglichkeiten in den handwerklichen Berufen aufzuzeigen, denn eine berufliche Ausbildung wie in Deutschland gibt es in den Herkunftsländern zumeist gar nicht. Umso schöner ist es dann zu sehen, mit wieviel Eifer und Begeisterung die Mädchen und Jungen die Möglichkeit nutzen, sich in den Berufen auszuprobieren“, berichtet ihre Lehrerin Beatrix Hoch. „Die so entstandenen Sitzmöbel bieten Gelegenheit, sich zu begegnen und auszutauschen. Sie können so ganz nebenbei zur Integration beitragen“, freut sich auch Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz über das gelungene Projekt. Schulleiterin Dr. Margit Lieback ruft die Schülerinnen und Schüler sogleich dazu auf, Ideen einzubringen, wie der neue Aufenthaltsraum weiter gestaltet werden kann.

 

Seit 2018 organisiert die Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft in Kooperation mit dem Oberstufenzentrum in Lauchhammer die Praktika zur praktischen Berufsorientierung für junge Zugewanderte. Über die im Ergebnis entstandenen, handgemachten Holzarbeiten konnten sich bereits die Bewohner der Seniorenresidenz am Senftenberger See und des „Mückenberger Ländchens“ in Lauchhammer sowie die Kinder der Kita „Kleeblatt“ in Schwarzheide freuen. Finanziert werden die Praktika aus Mitteln des Bündnisses für Brandenburg und einem Eigenanteil des Landkreises.

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„Hauptamt stärkt Ehrenamt“ – Bundesministerium startet Modellprojekt zur Stärkung des Ehrenamtes / OSL ist dabei – als einer von 18 Landkreisen deutschlandweit

(29. 11. 2019)

Ehrenamtliches Engagement soll unbürokratischer und ansprechender werden. Dieses Ziel verfolgt das bundesweite Modellprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“, welches das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) im Januar 2020 startet. 18 Landkreise wurden als Modellregion ausgewählt – OSL ist einer davon. Am Mittwoch (27.11.) übergab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Beisein von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, in Berlin die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Teilnehmer. Sozialdezernent Alexander Erbert nahm diesen für OSL entgegen.

 

Bis Dezember 2022 wird in den Modellregionen modellhaft erprobt, wie Strukturen gezielt aufgebaut und verbessert werden können, um das Ehrenamt zu stärken. Konkret soll untersucht werden, welche Organisationsformen und -strukturen sich unter unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen bewähren, um Engagierte bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit z.B. durch Information, Beratung, Qualifizierung und Vernetzung zu unterstützen. Schwerpunkte können beispielsweise Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung für Vereine, die Einbindung älterer Menschen in das Ehrenamt oder die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Arbeitserleichterung des Ehrenamtes sein.

 

Aus den gewonnenen Erkenntnissen erarbeiten die Verbundbeteiligten unter Federführung des DLT und im ständigen Austausch einen sogenannten „Praxis-Leitfaden“. Dieser soll allgemeine Grundlagen guter, gewinnbringender Ehrenamtsarbeit zusammentragen und so anderen Landkreisen Hilfestellung bei der Stärkung ihres Ehrenamts geben. Die Erfahrungen und Erkenntnisse werden zudem auf der Ebene des BMEL in die Politikgestaltung des Themenfeldes „Ehrenamt“ einfließen.

 

Für die Teilnahme am Modellprojekt bekundeten bundesweit 58 Landkreise Interesse, 18 von ihnen setzten sich im Ergebnis eines zweistufigen Auswahlverfahrens durch.

Die ausgewählten Landkreise erhalten im Rahmen des Projektes für drei Jahre bis zu 150.000 Euro pro Jahr aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung.

 

 

Ehrenamt in OSL wird profitieren

OSL erhält über die nächsten drei Jahre verteilt eine Zuwendung von 385.000 Euro. Mit dem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent stehen in dem Projekt 423.500 Euro zur Verfügung.

 

„Mit dem Geld werden unter anderem zwei Personalstellen in der Kreisverwaltung geschaffen, deren Inhaber sich ausschließlich mit dem Modellprojekt befassen. Die öffentlichen Ausschreibungen werden zeitnah auf den Weg gebracht“, stellt Alexander Erbert in Aussicht. Von dem Projektteam sollen eine Reihe von Maßnahmen realisiert werden, die beispielsweise konkrete Bedarfe definieren oder der Nachwuchsgewinnung und stärkeren Vernetzung der Akteure dienen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Strukturwandel und demografische Entwicklung.

 

„Es ist eine Auszeichnung für OSL, als einer von deutschlandweit 18 Landkreisen an dem Projekt mitwirken zu dürfen. Neben Themen wie dem Strukturwandel, der Digitalisierung, der Fachkräftesicherung und der Nahversorgung kommt dem ehrenamtlichen Engagement insbesondere im ländlichen Raum eine große Bedeutung zu. Es ist extrem wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein funktionierendes Vereinsleben und ehrenamtliche Angebote sind zudem ein wichtiger Standort- und Bleibefaktor. Gleichzeitig steht das Ehrenamt vor großen Herausforderungen. Hier müssen und wollen wir anknüpfen“, machte Erbert die Bedeutung der Teilnahme von OSL am Projekt deutlich.

 

In Brandenburg nimmt neben Oberspreewald-Lausitz auch der Landkreis Uckermark teil. Zu den weiteren Modellregionen zählen die Landkreise Ahrweiler, Bodenseekreis, Burgenlandkreis, Emsland, Erzgebirgskreis, Euskirchen, Göttingen, Höxter, Ludwigslust-Parchim, Regensburg, Rendsburg-Eckernförde, St. Wendel, Trier-Saarburg, Vorpommern-Greifwald, Waldeck-Frankenberg und Weimarer-Land.

 

 

Hintergrund:

Das BMEL hat in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Stärkung des Ehrenamts zu einem der Schwerpunktthemen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung gemacht. Es greift damit eine zentrale Forderung aus Fach- und Akteurskreisen auf, die seit langem die Schaffung hauptamtlicher Begleitstrukturen für ehrenamtliches Engagement fordern, denn insbesondere die ehrenamtliche Arbeit von Vereinen und Initiativen auf dem Land wird angesichts von Nachwuchsmangel, zunehmenden bürokratischen Anforderungen und einer sinkenden Bereitschaft der Menschen, sich zu engagieren, erschwert.

 

Der Deutsche Landkreistag übernimmt in dem Verbundprojekt die koordinierende Rolle. Bei der organisatorischen Abwicklung des Projektes werden die Verbundpartner von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützt.

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Brandenburger Integrationsbeauftragte trafen sich erstmals im OSL-Kreis

(29. 11. 2019)

Die kommunalen Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg machten am Dienstag, 26. November und Mittwoch, 27. November 2019 im Rahmen ihrer jährlichen Klausurtagung zum ersten Mal im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Station. Im Vordergrund des Treffens im Seehotel in Großräschen standen neben dem fachlichen Austausch untereinander sowie mit dem Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland und dem Integrationsbeirat des Landkreises OSL, die aktuellen Regelungen im Ausländerrecht.

 

Die Mitglieder des Integrationsbeirates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sorgten auch für die Gestaltung des abendlichen Rahmenprogrammes. Für die Integrationsbeauftragten gab es die Möglichkeit, die Wanderausstellung „Ich mag OSL“ zu besichtigen. Dabei kamen sie mit einigen der Protagonisten der Ausstellung und Ehrenamtlichen der Initiativgruppe, die Migranten in Großräschen unterstützen, ins Gespräch. Am zweiten Klausurtag standen Besuche des Lehrbauhofes und des Mehrgenerationenhauses „Ilse“ in Großräschen auf der Tagesordnung, anhand derer sich die Gäste ein Bild gelebter Integration in Hinblick auf Ausbildung und Beruf im Landkreis machen konnten. Für den Ausklang der zweitägigen Klausur empfing Omar Kassab, Mitglied im Integrationsbeirat des OSL-Kreises und zudem Mitglied im Landesintegrationsbeirat, die Teilnehmer in seinem „Orient“-Laden in Großräschen. „Insgesamt können wir auf eine sehr gute Klausurtagung zurückblicken. Wir konnten viele neue Erkenntnisse für die weitere Arbeit im gesamten Land Brandenburg gewinnen,“ resümiert die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj.

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Arbeiten am Stromnetz am 3. Dezember in Calau / vorsorglich veränderte Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt

(27. 11. 2019)

Wie durch den Energieversorger mitgeteilt wurde, kann es aufgrund von Arbeiten am Stromnetz am Dienstag, den 3. Dezember 2019 in der Zeit von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 13 bis 14 Uhr zu Einschränkungen und Ausfällen der Stromversorgung im Calauer Stadtgebiet kommen.

 

Davon betroffen sind auch das Kreishaus in der Joachim-Gottschalk-Straße 36, die Zulassungs- und Führerscheinstelle im Gebäude der Sparkasse in der Cottbuser Straße 26 sowie die Außenstelle der Kataster- und Vermessungsbehörde der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in der Parkstraße 4-7.

 

Vorsorglich werden an diesem Tag die Sprechzeiten des Straßenverkehrsamtes (Zulassungs- und Führerscheinstelle, Landesschifffahrt) geringfügig verschoben, um längere Verzögerungen im Bearbeitungsablauf zu vermeiden:

 

Dienstag, 3. Dezember 2019      9.30 – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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OSL sagt Danke: „Tag des Ehrenamtes“ würdigte gemeinnütziges Engagement

(27. 11. 2019)

Kurz vor dem internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember, sagten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Sparkasse Niederlausitz am 26.11.2019 „Danke“. Seit dem Jahr 2000 werden mit dem gemeinsamen „Tag des Ehrenamtes“ Bürger ausgezeichnet, die sich in ihrem gemeinnützigen Wirken zum Wohl der Gesellschaft besonders verdient gemacht haben. Auch eine Initiative aus Guteborn ist unter den Geehrten.

 

Insgesamt 19 Frauen und Männer wurden stellvertretend für alle ehrenamtlich Tätigen in der Region in der Cafeteria der Sparkasse Niederlausitz ausgezeichnet. Die Vorschläge für die Nominierungen ergehen direkt aus den elf Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Neben einer Dankesurkunde und der Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg, überreicht durch Landrat Siegurd Heinze, erhielten die Gäste eine bronzene Ehrenplakette des Kunstgusses Lauchhammer vom Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski. Die Laudationen hielt Robert Kersten, Amtsleiter des Sozialamtes beim Landkreis. Musikalisch umrahmt wurde die Auszeichnungsveranstaltung durch Carlotta Schulze, Emilia Heimburger, Jassena Tcholakova und Elisabeth Markowski von der Kreismusikschule OSL.

 

Wie wichtig das Ehrenamt in Oberspreewald-Lausitz ist, betonte Landrat Siegurd Heinze am Rande der Veranstaltung: „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz blickt auf ein funktionierendes Ehrenamt. Tag für Tag engagieren sich zwischen Lübbenau und Ortrand zahlreiche Frauen und Männer in ihrer Freizeit selbstlos für ihre Mitmenschen, ohne dabei eine Gegenleistung zu erwarten. Ich freue mich sehr, dass wir stellvertretend für all diese Personen bereits das 20. Jahr in Folge besonders verdiente Menschen aus unserer Mitte auszeichnen und uns bei Ihnen bedanken können. Das Thema in den Vordergrund zu heben, ist insbesondere in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Jüngst widmeten sich die Städte und Gemeinden in OSL im Rahmen der diesjährigen Woche der Gesundheit und Pflege diesem Thema. Und auch wir als Kreisverwaltung wollen in Zukunft noch mehr tun, indem wir ehrenamtliches Engagement personell untersetzt gezielt fördern, vernetzen und ausbauen“, stellte Heinze in Aussicht.

 

Neben den ausgezeichneten Einzelpersonen, wurde mit der Initiative der Quellengemeinschaft Guteborn e.V. zur Instandsetzung des „Guten Born“ zudem erneut ein Projekt bedacht. Der Verein um Klaus-Dieter Gruszczynski und Jessica Bräunig unterstützt das Vorhaben zur Rekultivierung der Quelle in Guteborn von Frank Schäfer und Reinhard Koppelt insbesondere in organisatorischer Hinsicht. Zudem hat der Verein die notwendigen vertraglichen Abstimmungen zwischen den Flächeneigentümern in die Wege geleitet und selbst an Arbeitseinsätzen an der Rekultivierung mitgewirkt. Der beeindruckende jetzige Zustand der Quellregion lockt zunehmend Besucher aus der gesamten Region zum Verweilen und Entspannen an.

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Zeichen gegen Diskriminierung und Gewalt: Flagge zum Aktionstag gegen Gewalt an Frauen gehisst

(26. 11. 2019)

Anlässlich des internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November weht seit gestern für eine Woche vor dem Landratsamt in Senftenberg die „Terre des Femmes“-Flagge. Zusammen mit der Spremberger Autorin Heike Rittel hisste Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Fahne mit der Aufschrift „frei leben ohne Gewalt“.

 

Zuvor las Rittel gemeinsam mit Zeitzeugen aus ihrem Buch: „Lasst uns reden – Frauenprotokolle aus der Colonia Dignidad“. Sie gaben einen Einblick in den grausamen Alltag der Sektenkolonie in Chile. Anschließend gab es die Möglichkeit, mit den Zeitzeugen ins Gespräch zu kommen. Carola Wolschke, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, erhofft sich mit dieser Veranstaltung ein Stück weit zur Aufklärung über die Schicksale der Opfer der Colonia Dignidad beigetragen zu haben.

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Radweg Meuro – Freienhufen strahlt im neuen Glanz / Abschnitt an Großräschener Hafenstraße folgt Mittwoch

(26. 11. 2019)

Die Modernisierung der Fernradwege in OSL ist in vollem Gange. Knapp elf Millionen Euro fließen bis 2022 in das Projekt, welches die Kreisverwaltung in Kooperation mit den Kommunen und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg als Baulastträger realisiert. Vor wenigen Tagen gab der Landkreis OSL nach umfassender Sanierung bereits den ersten Radwegeabschnitt zwischen Schwarzheide-West und Lauchhammer-Süd frei. Nun folgte der Radweg von Meuro in Richtung Freienhufen.

 

Dieser steht Radfahrern seit dem 22. November wieder zur Verfügung. Der Radweg von Meuro in Richtung Freienhufen ist Teil der Niederlausitzer Bergbautour und war vor ca. 20 Jahren im Zuge der damaligen Fördermaßnahme „Radwegezielnetz“ asphaltiert worden. Zwischenzeitlich war es zu Wurzelaufbrüchen, Oberflächenschäden und Kantenabrissen gekommen. Im Bereich der Gemarkung Meuro erfolgte nun seit Mitte September auf einer Länge von 2.549 Metern eine grundhafte Neugestaltung der Oberfläche. Eine Wurzelschutzfolie soll künftig zu einer besseren Haltbarkeit beitragen. Bauausführendes Unternehmen war die Firma Matthäi aus Großräschen/Freienhufen.

 

Eine weitere sanierte Strecke wird am Mittwoch dieser Woche (27.11.2019) fertig gestellt. Hierbei handelt es sich um den Radweg mitsamt Beleuchtung entlang der Hafenstraße in Großräschen.

 

Insgesamt rund 70 Kilometer vorhandener Fernradwege werden im Rahmen des Projektes saniert. Zudem sollen neue Streckenbereiche entstehen, mehrere Schutzhütten errichtet und Maßnahmen zum Wurzelschutz ergriffen werden.

 

Im kommenden Jahr geht es unter anderem weiter mit den Arbeiten an den Fernradwegen in den Bereichen Ruhland, Woschkow/Großräschen und Woschkow/Dörrwalde. Weitere Planungen erfolgen gegenwärtig für die Strecken in Vetschau/Spreewald, Calau und Lübbenau/Spreewald.

 

Insgesamt 9,5 Millionen Euro mit einer Förderquote von 90 % stellt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Modernisierung der Fernradwege in OSL bereit. Der Rest entfällt auf die Kommunen. Knapp elf Millionen Euro fließen letztendlich in die umfangreichen Modernisierungsarbeiten.

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Ruhlands Amtsdirektor feierlich in den Ruhestand verabschiedet

(25. 11. 2019)

Am Donnerstag, den 21. November 2019 ist Roland Adler, Amtsdirektor von Ruhland, offiziell aus seinem Amt verabschiedet worden. Zahlreiche Vertreter aus Politik und Wirtschaft nahmen an der Feierstunde im Bürgerhaus Schwarzbach teil. Landrat Siegurd Heinze sprach dem 64-Jährigen für seine Verdienste großen Dank aus: „In den nunmehr fast 27 Jahren Amtszeit waren immer wieder schwierige Entscheidungen zu treffen. Roland Adler hat großen Anteil daran, dass diese Herausforderungen bewältigt werden konnten. Und das vor dem besonderen Hintergrund, dass das Amt Ruhland zusätzlich dazu auch Aufgaben der amtsangehörigen Gemeinden übernimmt. Sein vorbildliches Wirken hat das Amt stetig vorwärtsgebracht.“

 

Zu den größeren Projekten des Amtes Ruhland während seiner Amtszeit zählen unter anderem die Sanierung und Modernisierung der Schulen und Kindertagesstätten, die Stadtentwicklung in Ruhlands Innenstadtbereich, der Ausbau des kommunalen Straßennetzes im gesamten Amtsbereich, die Seniorenresidenz sowie der Bahnhofsvorplatz/Busbahnhof in Ruhland.

 

Nach zweijähriger Amtszeit als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Guteborn wurde Roland Adler am 16. Dezember 1992 zum Amtsdirektor des Amtes Ruhland gewählt. Er gilt somit als dienstältester kommunaler Wahlbeamter Brandenburgs und zählt zudem zu den dienstältesten Amtsdirektoren des Landes. Er übergibt das Amt im Januar 2020 an den bereits im September gewählten bisherigen Leiter des Ordnungsamtes von Ruhland, Christian Konzack.

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Suche nach Teilnehmern für Radonmessung

(21. 11. 2019)

Für ein Messprogramm des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sucht das Sachverständigenbüro Dr. Joachim Kemski Haushalte, die Interesse an einer kostenlosen Radonmessung haben.

 

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Erdreich ins Haus gelangen und sich in der Raumluft anreichern kann. Wenn Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte über einen längeren Zeitraum hinweg in höheren Konzentrationen eingeatmet werden, kann das Risiko für die Bewohner ansteigen, an Lungenkrebs zu erkranken. Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die Höhe der Radonkonzentration kann nur durch eine Messung bestimmt werden.

 

Mit der Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, die Radonbelastung in den eigenen vier Wänden festzustellen und können somit ohne großen Aufwand und kostenlos etwas zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie tun.

 

Die Messung ist sehr einfach und mit geringem Aufwand verbunden. Sie dauert 1 Jahr. Zwei kleine Messgeräte (Plastikdosen) werden per Post verschickt und sollen in Wohnräumen aufgestellt werden. Die Ergebnisse der Messungen werden Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.

 

Informationen zum Messprogramm finden Sie auf www.bfs.de/radon-studie-2020, ausführliche Erläuterungen zu den Messungen und zum Datenschutz auf www. kemski-bonn.de >> Radon 2020.

 

Hier können Sie sich auch für die Messungen anmelden.

 

Fahnenhissen zum internationalen Gedenktag NEIN zu Gewalt an Frauen

(21. 11. 2019)

Am 25. November findet der Internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ statt. An diesem Tag wird weltweit an öffentlichen Gebäuden die „Terre des Femmes“-Flagge gehisst, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und Gewalt jeglicher Form an Mädchen und Frauen zu setzen. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist von Beginn an dabei und auch an den Rathäusern der Städte und Gemeinden, den Mehrgenerationshäusern sowie auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität in Senftenberg wehen von diesem Tag an für eine Woche die Fahnen „frei leben ohne Gewalt“. Das Hissen der Flagge vor dem Landratsamt übernimmt in diesem Jahr Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises OSL.

 

Ziel des Aktionstages ist es, ein Zeichen gegen Diskriminierung und Gewalt jeglicher Form gegenüber Mädchen und Frauen zu setzen. Frauen werden sehr viel häufiger Opfer von Gewalt als Männer, oft auch im eigenen Zuhause. Konkrete Zahlen zu benennen sei schwer, sagt die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Carola Wolschke. In jedem Fall gebe es eine Dunkelziffer, denn nach wie vor sei das Thema Gewalt gegen Frauen ein Tabuthema. Viele der Frauen, die Gewalt erfahren haben oder weiterhin erfahren, schweigen aus Scham, so die Erfahrung.

 

Der Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ geht auf den 25. November 1960 zurück, als drei Widerstandskämpferinnen durch den Geheimdienst der Dominikanischen Republik gewaltsam getötet wurden. Die drei Schwestern kämpften im Untergrund gegen den Diktator Trujillo. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit. Zu ihrem Gedenken wurde der 25. November zum Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ ausgerufen. Der Verein „Terre des Femmes e.V. Menschenrechte für die Frau“ initiierte 2001 anlässlich dieses Tages eine bundesweite Fahnenaktion. Weltweit wird durch Aktionen, Veranstaltungen und Tagungen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen aufgerufen.

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„Lebe! Inklusive Vielfalt“: Landkreis lobt Inklusionspreis für 2020 aus

(20. 11. 2019)

Bewerbungsfrist startet am 1. Dezember / Verein „Seelsorger der Ohren“ wurde in diesem Jahr für den „Tag des Handicaps“ ausgezeichnet

 

Um das hohe Engagement insbesondere von Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe im Bereich Inklusion anzuerkennen, vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch 2020 den „Inklusionspreis OSL“. Dieser steht dieses Mal unter dem Motto „Lebe! Inklusive Vielfalt“.

Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei – ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder eine sportliche Veranstaltung/Aktivität, eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zur Bildung im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes. „Der Inklusionspreis soll den vielfältigen Einsatz und die großen Bemühungen der Einrichtungen, Institutionen und Vereine hinsichtlich einer inklusiven Zukunft würdigen“, erläutert Uta Paulick vom Bildungsbüro des Landkreises OSL.

Teilnehmen können Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. eingetragene Vereine, Jugendclubs, gGmbHs, Wohlfahrtsverbände) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Bewerbung erfolgt einfach und unkompliziert über das Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Inklusionspreis OSL“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte Formular kann  spätestens bis zum 29. Februar 2020 per E-Mail an bildungsbuero@osl-onlinde.de oder in ausgedruckter Form per Post eingereicht werden.

Eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören, ermittelt den oder die Gewinner des mit insgesamt 1.500 Euro dotierten Inklusionspreises, der im Oktober 2015 durch die Zustimmung des Kreistages zum Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ möglich wurde. Der Preisträger wird im Rahmen des Kreistages ausgezeichnet.

Verein „Seelsorger der Ohren“ überzeugte mit dem „Tag des Handicaps“

Im diesem Jahr ging der Verein „Seelsorger der Ohren e. V.“ mit dem „Tag des Handicaps“ als Sieger hervor und konnte sich über das Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro freuen, welches zur Durchführung der Veranstaltung im Oktober verwendet wurde. 24 Aussteller aus der Region, darunter zahlreiche Vereine, Organisationen, Selbsthilfegruppen, Verbände und Unternehmen nutzten die Chance beim „Tag des Handicaps“ als Kontaktbörse zwischen Betroffenen und Helfern ihre Angebote in der Calauer Stadthalle zu präsentieren. Komplettiert wurde die Veranstaltung durch verschiedene Fachvorträge, die von zwei Gebärdendolmetschern begleitet wurden.

 

Der gemeinnützige Verein um die Vorsitzenden Sylke Bärbock und Gregor Obst bietet zahlreiche Hilfsangebote, insbesondere für Menschen mit Hörstörungen, Schwindel und Tinnitus und zählt aktuell 55 Mitglieder. Diese engagieren sich ehrenamtlich für den Barriereabbau sowie die Integration und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen und unterstützen Betroffene bei rechtlichen Fragen, beispielsweise arbeiten sie eng mit Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und dem Integrationsfachdienst zusammen.

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„Wer hat die Haselnuss geklaut?“ – Landrat Heinze zu Gast in der Integrationskita in Senftenberg

(15. 11. 2019)

Große Freude bei den Kleinsten: Am Freitagvormittag (15.11.2019) besuchte OSL-Landrat Siegurd Heinze die Kinder der Integrationskita in der Senftenberger Elsestraße. Im Gepäck hatte er einen Korb voll Bücher – und die Geschichte „Wer hat die Haselnuss geklaut? – Eine Räubergeschichte“ über ein zerstreutes Eichhörnchen, welches sich auf die Spur des vermeintlichen Diebes seiner Lieblingsmahlzeit begibt. Anlass für den Besuch bildete der heutige deutschlandweite Vorlesetag, an dem sich die Verwaltung beteiligte.

 

Etwa 20 Kinder hatten es sich in der Bibliothek der Einrichtung auf dem Boden bequem gemacht, um der Geschichte des angesichts des bemerkten Diebstahls seiner Nüsse recht fassungslosen Nagetiers zu lauschen. Aufmerksam verfolgten die Drei- bis Fünfjährigen, wie das Tier seine Freunde Maulwurf, Maus, Hase, Hamster und Fuchs befragt, um den Räuber zu stellen. Wer sich am Ende als Dieb herausstellt, ist dem Protagonisten selbst ziemlich peinlich – und sorgte für viel Lachen unter den jungen Zuhörern.

 

In der Integrationskita der Volkssolidarität Süd-Brandenburg e.V werden 80 Kinder betreut, darunter 10 mit Behinderung. Das Lesen nimmt in der Arbeit der Einrichtung einen hohen Stellenwert ein, bestätigt Leiterin Simone Forsthoffer. Bücher gehören fest zum Kitaalltag. Für die Jungen und Mädchen steht ein Bücherzimmer als geschützter Rückzugsraum bereit, das sie jederzeit nutzen können. Einmal im Monat kommt zudem die „Vorleseoma“ vorbei, um gemeinsam mit den Kindern zu lesen. Ein Angebot, das die Kinder gern annehmen.

 

Dass dem Vorlesen im Privaten oftmals weniger Raum gewährt wird, zeigt die aktuelle Vorlesestudie 2019 des Instituts für Lese- und Medienforschung der Stiftung Lesen. Demnach lesen rund 32 % aller Eltern ihren Kindern im Vorlesealter von zwei bis acht Jahren nicht oder nur selten vor. Der Wert ist seit 2013 relativ konstant. Einen hohen Aufholbedarf gibt es insbesondere bei Eltern mit formal niedrigerem Bildungsstand. Diese lesen besonders selten oder nie vor (51%). Aber auch Väter gelten weiterhin als Vorlesemuffel.

 

Hier setzt der bundesweite Vorlesetag an: Als Initiative der Wochenzeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung findet er bereits das 16. Jahr in Folge statt. Jedes Jahr im dritten November soll der Aktionstag der Öffentlichkeit die Bedeutung des Vorlesens vor Augen führen. Ziel ist es, mehr Eltern und Kinder für Geschichten zu begeistern und für die Bedeutung des Vorlesens für die Entwicklung der Kinder zu sensibilisieren.

 

So weisen Kinder, denen regelmäßig vorgelesen wird, unter anderem nachweislich einen deutlich größeren Wortschatz auf, erreichen später in der Schule im Schnitt bessere Noten und haben selbst mehr Freude am Lesen und dem Umgang mit Texten.

 

Als die Idee für den Aktionstag 2004 geboren wurde, beteiligten sich rund 1.900 Menschen daran. Mittlerweile sind es weit mehr als 680.000 Teilnehmende, die in ganz Deutschland vorlesen und zuhören. Auch der Landkreis OSL unterstützt das Projekt, indem Landrat Siegurd Heinze öffentlichkeitswirksam in einer Einrichtung vorliest.

 

Das gereimte Bilderbuch „Wer hat die Haselnuss geklaut? – Eine Räubergeschichte“ von Marcus Pfister aus dem Jahr 2019 ist eines der Vorleseempfehlungen für Kinder im Alter von zwei bis 10 Jahren zum bundesweiten Vorlesetag. Die komplette Übersicht und auch die aktuelle Vorlesestudie kann auf der Internetseite des Vorlesetages, www.vorlesetag.de, eingesehen werden.

 

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Herbstbesuche 2019: Fünf Unternehmen standen bereits auf der Liste, fünf weitere folgen

(15. 11. 2019)

Sie stehen oft weniger im Licht der Öffentlichkeit, leisten jedoch beachtliches: Die kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe in OSL. In jedem Jahr besucht Landrat Siegurd Heinze elf von ihnen, einen in jeder Kommune des Landkreises OSL. Ziel ist es, sich ein Bild von der Situation der Unternehmen zu machen und zu aktuellen Themen ins Gespräch zu kommen. Begleitet wird er dabei in der Regel vom jeweiligen Bürgermeister bzw. Amtsdirektor und Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung.

 

Fünf Besuche fanden seit dem Beginn der Herbstbesuche Anfang November bereits statt. Der Weg führte dabei nach Großräschen, Ruhland, Lauchhammer, Schwarzheide und Lübbenau/Spreewald.

 

Es folgen:

 

14.11.       

14.00 Uhr       Bäckerei und Konditorei Fuchs

                        Bahnhofstraße 13, Altdöbern

                        Heike und Ralf Staude (Inhaber)

                        Marie Staude

 

29.11.          Gärtnerei und Landschaftsgestaltung     

09.00 Uhr       Mloder Str. 72, Calau

                        Karsten Prüfer (Geschäftsführer)

 

06.12.        (entfällt)

09.00 Uhr       KKK Kabel- und Signalanlagenservice GmbH

                        Elsterwerdaer Str. 32-34, Kleinkmehlen      

Silvio Ketzler (Geschäftsführer)

 

09.12.       

09.00 Uhr       Bönold Bau Tief- und Straßenbau

                        R.-Wagner-Str. 21, Schipkau

Jens Bönold (Geschäftsführer)

 

12.12.

09:00 Uhr       Elbing – Karosserie & Lack

                        Laugkfeld 12, Senftenberg

                        Konrad Elbing (Geschäftsführer)

Ab 1.12.: Unternehmensübergabe: „Träume in Lack GmbH“

Dirk Zimmer (Geschäftsführer)

           

13.12.

09:00 Uhr       DS Heizung und Sanitär GmbH

                        Pestalozzistr. 11, Vetschau/Spreewald

                        Sabine Klauke, Wilfried Schmidt, Lars Heßmer (Geschäftsführer)

 

04.11.

Großräschen

Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus

 

Der Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus wurde 1995 gegründet. In den modern ausgestatteten Werkstätten werden zertifizierte Anpassungsqualifizierungen und Umschulungen für Maurer, Betonbauer, Trockenbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maler und Lackierer, Stuckateure, Dachdecker und Bürokaufleute angeboten. Der Lehrbauhof ist Landeszentrum für die Dachdeckerausbildung für ganz Brandenburg. In unweiter Entfernung befindet sich ein privates Internat, welches Platz für bis zu 80 Personen vorhält. 20 Mitarbeiter zählen zum Mitarbeiterstamm des Lehrbauhofs, hinzu kommen 10 Dozenten.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Nino Knobloch (Leiter Lehrbauhof)        

Knut Deutscher (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus)

Cornelia Wobar (Wirtschaftsförderin der Stadt Großräschen)

 

04.11.

Ruhland      

Elektromaschinenbau Noack KG

 

Die Elektromaschinenbau Noack KG blickt auf eine lange Firmengeschichte zurück. Das in Familienhand geführte Unternehmen ist spezialisiert auf die Reparatur elektrischer Anlagen und Maschinen, Kerngeschäft ist die Reparatur von E-Motoren für Industriebetriebe der Energie-, Chemie- und Papierbranche. Zehn Mitarbeiter inklusive zwei Auszubildenden zum Mechatroniker für Antriebstechnik beschäftigt Geschäftsführer Klaus-Jürgen Noack. Zu den Hauptauftraggebern zählen unter anderem die BASF Schwarzheide GmbH und die LEAG. Im Februar 2019 erhielt das Unternehmen zum 100-jährigen Jubiläum eine Ehrenurkunde der Handwerkskammer Cottbus und auch der Landrat gratulierte schriftlich.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Klaus-Jürgen Noack

Amtsdirektor Roland Adler

 

04.11.

Lauchhammer       

StH Stahlverarbeitung Hoffmann GmbH

 

Das Unternehmen wurde 2002 als Biegebetrieb für Betonstahl gegründet. Es ist spezialisiert auf das Schneiden und Biegen von Betonstahl, Vorfertigung von Bewehrungskörben, Bearbeiten und Schweißen von Formstahl und Edelstahl sowie das Kopfbolzenschweißen und Baustellenschweißungen. Im Jahresdurchschnitt arbeiten im Betrieb ca. qualifizierte 50 Mitarbeiter im Zwei-Schicht-System.

Seit 2014 – damals als erster Biegebetrieb Deutschlands – wurde das Unternehmen zertifiziert für die Verarbeitung von 25mm-Bewehrungsstahl vom Coil. 2019 erhielt das Unternehmen erneut das Gütesiegel „Sicher mit System“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutz-Managementsystems.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Thomas Hoffmann

Bürgermeister Roland Pohlenz

Rotraud Köhler (Wirtschaftsförderin der Stadt Lauchhammer)

 

07.11.

Schwarzheide

Dentallabor Matthias Gürtler

 

Das Dentallabor Matthias Gürtler wurde 1990 gegründet. Bis 2014 befand es sich das Stammlabor in Ruhland OT Arnsdorf, Zweiglabore in Senftenberg und Dresden. 2014 wurde der Neubau in Schwarzheide in Betrieb genommen, was der Entwicklung einen großen Schub gab. Über 50 Zahnärzte aus der Region und darüber hinaus umfasst das Kundenportfolio. Zum Mitarbeiterstamm zählen inzwischen 40 Personen. Acht Frauen und Männer absolvieren ihre Ausbildung zum Zahntechniker. 2020 feiert das Unternehmen sein 30-jähriges Jubiläum. War Zahnersatz früher reine Handarbeit, so wird mittlerweile auch sehr digital gearbeitet. Gipsmodelle werden erstellt und digitalisiert, danach wird im CAD CAM Verfahren weitergearbeitet. Finalisiert wird nach wie vor manuell. Es besteht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für dieses Handwerk. Insgesamt gibt es 7.000 Labore und über 60.000 Zahntechniker in Deutschland, weiterhin herrscht weltweit ein großer Wettbewerb.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Matthias Gürtler

Bürgermeister Christoph Schmidt

 

08.11.

Lübbenau/Spreewald      

Krügermann GmbH & Co. KG

 

Bewahrung des Traditionellen lautet das Motto im Familienbetrieb Krügermann. Das 1896 gegründete Unternehmen wird bereits in vierter Generation geführt. Nach typischen und altbewährten Rezepturen werden die Gläser und Fässer mit Gurken, Sauerkraut, Rotkohl, Rote Beete, Sellerie und anderen Leckereien gefüllt. Rund 900.000 Gläser Konserven treten von hier aus pro Jahr die Reise in den Groß- und Einzelhandel der Region und zu den regionalen Märkten an. In der Saison arbeiten bis zu 22 Mitarbeiter in dem Unternehmen. Zu ihnen zählen auch die beiden Söhne und die Ehefrau des Geschäftsführers Matthias Krügermann.

 

An dem Termin nahmen außerdem teil:

Geschäftsführer Matthias Krügermann

Hartmut Klauschk (Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Stadt Lübbenau/Spreewald)

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Neues Gesicht in der VHS OSL: Maria Kühnel ist die neue Leiterin

(15. 11. 2019)

Eine Frau hält ab sofort die Fäden in der Volkshochschule des Landkreises OSL in den Händen: Seit Anfang Oktober ist Maria Kühnel die neue Leiterin der Bildungseinrichtung in Senftenberg. Am Donnerstagabend (14.11.) stellte sie sich im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in Senftenberg erstmals öffentlich vor.

 

Die 41-jährige blickt auf Erfahrungen im Bereich der Bildungsarbeit zurück und kennt auch die Arbeit in einer Verwaltung gut. So leitete sie unter anderem zehn Jahre lang das Schullandheim in Burg und arbeitete später als Projektmanagerin beim Landkreis Spree-Neiße im Landesprogramm Türöffner Zukunft Beruf des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Zuletzt war sie als Bildungsmanagerin im Bereich Bildung und Integration in der Stadtverwaltung in Cottbus tätig.

 

Für ihre neue Aufgabe hat die Diplom-Sozialpädagogin bereits erste frische Ideen im Kopf. So soll perspektivisch das Angebot der VHS für die Bürger präsenter werden. Durch den Einsatz moderner Medien sollen auch neue Zielgruppen angesprochen werden. Doch auch die demografische Entwicklung hat die Mutter eines 5-jährigen Sohnes im Blick: „Es ist wichtig, dass wir uns nah an den Bedürfnissen der Zielgruppen ausrichten. Daher wird beispielsweise unser Kursheft auch weiterhin in gedruckter Form erscheinen und kreisweit öffentlich ausliegen, denn das ist insbesondere unseren älteren Teilnehmern wichtig“, erklärt sie.

 

Überhaupt sei es von Bedeutung, Veränderungen langsam und beständig umzusetzen: „Das Modell der VHS in Deutschland blickt in diesem Jahr auf 100 Jahre erfolgreiche Geschichte im Bereich der politischen, kulturellen und beruflichen Bildung zurück. Ich finde es wichtig, das altbewährte fortzusetzen, aber gleichzeitig offen zu sein für neue Wege.“

 

Die VHS OSL bietet am Hauptstandort in der Senftenberger Marianne-Seidel-Förderschule, Joachim-Gottschalk-Straße 17 und in den Räumlichkeiten der gegenüberliegenden Musikschule OSL sowie an den Außenstellen in der Senftenberger Roßkaupe, im Lübbenauer Paul-Fahlisch-Gymnasium und in der Oberschule sowie im AWO-Wohnpark „Am kleinen Wald“ in Calau Kurse in sieben Fachbereichen an. Dazu zählen Angebote aus den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Gesundheit, Sprachen, Beruf und Grundbildung.

 

Vom Imkerlehrgang über den Kettensägenführerschein bis hin zum arabischen Kochabend warten dabei zahlreiche Angebote auf die Teilnehmer. Das komplette Angebot gibt es unter www.vhs.osl-online.de. Hier finden sich auch die Kontakte der Ansprechpartner bei der VHS. Das Sekretariat ist erreichbar unter der neuen Nummer 03573 870 1571.

 

Das neue Frühjahrsprogramm 2020 wird voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlicht.

 

Die VHS OSL ist eine eigenständige Einrichtung, welche dem Bereich Schulverwaltung und Kultur des Dezernats Bildung, Finanzen und innere Verwaltung der Kreisverwaltung unterstellt ist. Bis zum Jahresende 2018 bildete sie eine gemeinsame Verwaltungseinheit mit der Musikschule des Landkreises. Die Neuausrichtung erfolgte vor dem Hintergrund der strategischen Weiterentwicklung der beiden Einrichtungen und der effizienteren Gestaltung von Arbeitsabläufen. 

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Erster Teilabschnitt des Fernradwegenetzes in OSL modernisiert

(14. 11. 2019)

11 Millionen Euro für die Modernisierung der Fernradwege in OSL bis 2022

 

Seit September wird ein Teil der Fernradwege in Oberspreewald-Lausitz modernisiert – nun wurden die Arbeiten am ersten Abschnitt des 11-Millionen-Euro-Projektes im Süden des Landkreises abgeschlossen. Der Radweg zwischen Schwarzheide-West und Lauchhammer-Süd ist ab sofort wieder für Radfahrer freigegeben. Entlang der Mückenberger Straße wurde die Trasse auf einer Länge von 1.750 Metern teils grundhaft erneuert und mit Wurzelschutz versehen. Die Leistung wurde ausgeführt durch die Firma P+S Pflaster- und Straßenbau GmbH Wülknitz.

 

Der zweite im September begonnene Radweg von Meuro in Richtung Freienhufen wird planmäßig am 22. November fertiggestellt. Der Radweg entlang der Hafenstraße in Großräschen folgt eine Woche später.

 

Im kommenden Jahr geht es unter anderem weiter mit den Arbeiten an den Fernradwegen in den Bereichen Ruhland, Woschkow/Großräschen und Woschkow/Dörrwalde. Weitere Planungen erfolgen gegenwärtig für die Strecken in Vetschau/Spreewald, Calau und Lübbenau/Spreewald. Bis Mai 2022 sollen insgesamt 70 Kilometer Radfernwegstrecke neugestaltet werden.

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30 Jahre Friedliche Revolution: „Wir brauchen heute keine Wende, sondern klare Köpfe“

(07. 11. 2019)

30 Jahre Friedliche Revolution – auf dieses bedeutsame Jubiläum blickten der Landkreis OSL und die Stadt Senftenberg am Mittwochabend (6.11.2019) im Museum Schloss und Festung in Senftenberg im Rahmen einer gemeinsamen Festveranstaltung zurück. Als Ehrengast konnte die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, begrüßt werden.

 

In ihrem Grußwort erinnerte die in Forst aufgewachsene Nooke an die damaligen Geschehnisse und hob den großen Mut der ostdeutschen Bürger hervor, die endlich eine Stimme gefunden hatten und ihre Forderungen im Rahmen zahlreicher Demonstrationen erstmals öffentlich zum Ausdruck brachten, so auch in Senftenberg.

 

Gleichzeitig machte sie den Anwesenden deutlich, wie wichtig es auch heute ist, für die gemeinsamen Werte einzustehen: „Die Ziele, mit denen wir unsere Forderungen auf die Straße getragen haben, sind heute Wirklichkeit: Wir leben nicht mehr in einer Diktatur. Wir haben freie Wahlen, unabhängige Gerichte, Meinungsfreiheit. Wir brauchen heute keine Wende, sondern klare Köpfe, die die demokratischen Rechte wahrnehmen, umsetzen und verteidigen. Dafür haben wir 1989 gekämpft, dafür müssen wir uns heute einsetzen, wenn wir unsere Demokratie bewahren wollen. Dazu möchte ich Sie ermutigen“, wandte sich Nooke an die Anwesenden.

 

Ein weiterer Teil der Festveranstaltung galt der Eröffnung der Ausstellung »Wechselseitig, Rück- und Zuwanderung in die DDR 1949 bis 1989«. Bis zum 1. März 2020 rückt die Sonderausstellung im Museum Schloss und Festung Senftenberg eine bisher wenig beleuchtete Facette deutsch-deutscher Migrationsgeschichte in den Fokus. Die Wanderausstellung erzählt die Lebensgeschichten von 20 Frauen und Männern, welche aus unterschiedlichen Beweggründen heraus den Weg aus der Bundesrepublik in die DDR suchten. Erarbeitet wurde sie von der „Gesellschaft für politische, kulturelle und historische Forschung und Bildung - exhibeo e.V.“ in Kooperation mit der „Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde – Stiftung Berliner Mauer“. Nun ist die Ausstellung erstmalig im Süden Brandenburgs zu sehen. (Weitere Informationen: siehe beigefügte PM Museum)

 

Eine der 20 Personen, deren Geschichte die Ausstellung erzählt, ist die in Hannover geborene Gerlinde Breithaupt, die im Jahr 1982 der Liebe wegen in die DDR kam und hier ihren Lebensmittelpunkt begründete. Als die Mauer fällt, ist sie längst verheiratet, Pfarrerin im Kirchkreis Sangerhausen und dreifache Mutter. Die Ausstellungseröffnung und Festveranstaltung hatte sie zum Anlass genommen, um nach Senftenberg zu reisen.

 

Über ihre persönliche Geschichte berichtete sie in dem Podiumsgespräch, welches den Abschluss der Veranstaltung bildete. Hier kamen auch Dr. Maria Nooke, Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich und Eckhard Bethge, Schulleiter des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg, zu Wort und erzählten von ihren persönlichen Erinnerungen rund um das Jahr 1989.

 

Die musikalische Umrahmung der Veranstaltung übernahmen die Musikschüler Tabea Papritz und Max Hänsel gemeinsam mit Christin Muschter von der Musikschule des Landkreises OSL.

 

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Volkstrauertag 2019: Kreisverband Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und Landkreis gedenken der Kriegstoten

(05. 11. 2019)

Am Sonntag, dem 17. November 2019, gedenken im Rahmen des Volkstrauertages deutschlandweit erneut zahlreiche Menschen der weltweiten Opfer von Krieg und Gewalt. Zeitgleich soll mit den Veranstaltungen ein Zeichen für den Frieden und den Schutz von Menschenrechten gesetzt werden.

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich in jedem Jahr mit einer zentralen Gedenkstunde. Einladende sind Landrat Siegurd Heinze und der Vorsitzende des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Bernd Leubner.

 

Die zentrale kreisliche Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 2019 findet statt

 

 

am Sonntag, den 17. November 2019

um 11 Uhr

in der Evangelischen Peter-Paul-Kirche

in Senftenberg, Kirchplatz.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.

 

Neben den Reden, gehalten von Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, der evangelischen Pfarrerin Dorothee Michler und Bernd Leubner, erwartet die Besucher die musikalische Untermalung durch Kammerchor und -orchester der Kreismusikschule unter Leitung von Ulrich Stein.

 

Im Anschluss an die Redebeiträge folgt die Kranzniederlegung am Ehrendenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs.

 

Der Volkstrauertag wurde im Jahre 1919 durch den vor einhundert Jahren gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die Kriegstoten des Ersten Weltkriegs vorgeschlagen. 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt, 1925 gab es den ersten Volkstrauertag. Der Tag sollte ein Zeichen der Solidarität derjenigen sein, die keine Verluste zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen. Mit zunehmendem Abstand vom Krieg versteht der Volksbund den Gedenktag als einen Tag der Trauer. Er ist aber auch zu einem Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden.

Foto zu Meldung: Volkstrauertag 2019: Kreisverband Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und Landkreis gedenken der Kriegstoten

Gesucht: Begleiter für die Internationale Grüne Woche in Berlin

(01. 11. 2019)

Der Landkreis OSL ist auch im kommenden Jahr zu Gast bei der weltgrößten Verbrauchermesse für Land- und Ernährungswirtschaft, der „Internationalen Grünen Woche“ in Berlin. Nach den erfolgreichen Teilnahmen in den vergangenen drei Jahren hat sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneut beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg um einen Gemeinschaftsstand in der Brandenburg-Halle für 2020 beworben und den Zuschlag erhalten.

 

Vor Ort möchte sich der Landkreis an einem als Marktstand angelegten Ausstellerplatz gemeinsam und in der Regel täglich wechselnd mit jeweils einem kleinen Unternehmen oder Verein der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei oder des ländlichen Handwerks präsentieren. Die Mitreisenden haben die Möglichkeit, ihre Produkte einem großen Publikum zu präsentieren und den Gemeinschaftsstand für Eigenwerbung zu nutzen. Für die Teilnahme ist ein kleiner Betrag in Höhe von 100 Euro pro Tag zu entrichten.

 

Das Sachgebiet für Wirtschaft und Förderung des Landkreises ruft alle interessierten Unternehmen und Vereine der genannten Bereiche auf, sich zu melden. Interessierte können sich bis zum 15. November 2019 kurz schriftlich, auch per E-Mail, beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Sachgebiet für Wirtschaft und Förderung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg bewerben. Ansprechpartnerin ist Bärbel Weihmann (Telefon: 03573- 870 5141; E-Mail: baerbel-weihmann@osl-online.de).

 

Die Internationale Grüne Woche findet vom 17.01. bis 26.01.2020 im Berliner Messezentrum statt. Neben dem Landkreis OSL wird in der Brandenburghalle unter anderem auch der Spreewaldverein e.V. traditionell mit einem Doppelstand und dem Verkauf von Spreewaldprodukten vertreten sein.

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Sperrung des Senftenberger Sees (Speicher Niemtsch) vom 01.11.2019 bis zum 31.03.2020

(01. 11. 2019)

Das Landesamt für Bauen und Verkehr hat eine Allgemeinverfügung zum 1. November 2019 erlassen. Diese finden Sie im Anhang.

[AV Sperrung Senftenberger See zum 1.11.2019]

Gesundheitsamt OSL lädt zum kleinen Piks gegen die Grippe

(01. 11. 2019)

Kältezeit, Grippezeit: Um sich rechtzeitig vor der gefährlichen Infektionskrankheit zu schützen, bieten allgemeinmedizinische, internistische, kinderärztliche und teilweise auch gynäkologische Praxen derzeit wieder kostenfrei eine entsprechende Grippeschutzimpfung an. Auch das Team im Gesundheitsamt des Landkreises OSL, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus-Senftenberg), hält den Impfstoff bereit.

 

Hier wird die Impfung zu den Sprechzeiten dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten. Eine telefonische Anmeldung ist besonders bei weiterer Anreise empfehlenswert.

 

Zur Impfung im Gesundheitsamt ist der Impfausweis, in der Praxis zusätzlich die Chipkarte mitzubringen.

 

Besonders für ältere, chronisch kranke oder immungeschwächte Menschen kann die Influenza gefährlich werden. Aber auch alle übrigen sollten die Infektionskrankheit keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, denn teilweise kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen.

 

Die Monate Oktober bis Dezember sind als Zeitraum für die Schutzimpfung optimal - rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt. Selbstverständlich wird auch in dieser Saison allen Impfwilligen der Vierfach-Impfstoff, der auf die aktuell zirkulierenden Viren abgestimmt ist, angeboten. Noch gibt es keine Lieferengpässe, wie in der Vorsaison.

 

Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der an Influenza Erkrankten zwischen Ende Januar und März, erklärt Dipl. med. Sonja Rudolph, Leiterin des Bereiches Hygiene/Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt des Landkreises und unterstreicht: „Wer sich impfen lässt, schützt letztendlich nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen“.

 

In der Saison 2018/19 wurden im Landkreis OSL insgesamt 319 Grippe-Fälle gemeldet. In der Saison 2017/2018 waren es 454. In der Saison 2019/2020 wurde in OSL noch kein Influenza-Fall registriert.

 

Auskünfte zum Thema Grippeimpfung und Impfen allgemein erteilen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes auch telefonisch unter 03573 870-4342 bzw. -4345. Weitere Informationen zum Thema Impfen hält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.impfen-info.de bereit. Antworten auf wichtige Fragen rund um die Grippeschutzimpfung liefert auch die Seite des Robert Koch-Instituts, www.rki.de.

 

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Erzählsalons feiern „Bergfest“ / weitere fünf Termine bis Dezember

(30. 10. 2019)

Halbzeit für die Veranstaltungsreihe „Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH. Mit dem Salon im Kunstgussmuseum in Lauchhammer am Dienstagabend (29. Oktober) erzählten in Summe seit Beginn des Projektes am 16. September 37 Unternehmer, davon 11 Frauen und 26 Männer, von ihrer persönlichen Firmengeschichte.

 

Die Erzählsalons finden immer abwechselnd an einem Ort in OSL und Elbe-Elster statt. Bislang gab es Erzählsalons in Senftenberg, Dollenchen, Großräschen, Finsterwalde und Lauchhammer. Am kommenden Montag (04.11.) ab 18.30 Uhr ist die Reihe zu Gast im Weißgerbermuseum Doberlug-Kirchhain, Potsdamer Straße 18, 03253 Doberlug-Kirchhain. Zuhörer sind willkommen, Anmeldungen nimmt der Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung OSL, Bärbel Weihmann, entgegen (03573 870 5141).

 

Bei den Erzählsalons kommen Inhaber von Startups als auch gestandene Unternehmen an einem Tisch zusammen, um über ihren Schritt in die Selbständigkeit, aber auch die Chancen und Herausforderungen des Unternehmerseins zu berichten. Moderiert und organisiert werden die Gespräche vom Berliner Unternehmen Rohnstock Biografien, das sich auf das Schreiben von Lebens- und Firmengeschichten auf Grundlage mündlicher Erzählungen spezialisiert hat. Perspektivisch werden einige der Geschichten in einem Buch veröffentlicht.

 

Unterstützt wird das Projekt von dem Jungunternehmernetzwerk NEOpreneurs. Die finanziellen Mittel stammen vom Lausitzbeauftragten des Landes Brandenburg.

 

„Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon“ – kommende Veranstaltungsorte:

 

Tag/Datum

Beginn Uhrzeit

(je bis ca. 21:30h)

Gemeinde/Stadt

Voraussichtliche Veranstaltungsorte

Mo 04.11.

18:30

Doberlug-Kirchhain (EE)

Weißgerbermuseum Doberlug-Kirchhain, Potsdamer Straße 18, 03253 Doberlug-Kirchhain

Di 12.11.

18:30

Schwarzheide (OSL)

Café Lavendel, Glück & Landgenuss - Partyservice Katja Kling, Lauchhammerstr. 17a, 01987 Schwarzheide

Mo 18.11.

18:30

Domsdorf (EE)

Brikettfabrik LOUISE, Louise 111,

04924 Domsdorf

Mo 25.11.

18:30

Lübbenau/Spreewald (OSL)

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau,
Koordinierungsstelle
Güterbahnhofstraße 57,
03222 Lübbenau/Spreewald

Mo 02.12.

18:30

Bad Liebenwerda (EE)

Coworking-Space „Meet@Work“,

IHK-Geschäftsstelle, Burgplatz 1, 04924 Bad Liebenwerda

 

 

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Surfen mit Highspeed: OSL startet den Breitbandausbau

(29. 10. 2019)

23,5 Millionen Euro fließen in das schnelle Internet / Haushalte, Schulen und Unternehmen profitieren vom neuen Glasfasernetz

 

Das Internet in OSL wird vielerorts schneller. Rund 4.500 Haushalte, 240 Unternehmen und 34 Schulen zwischen Ortrand und Lübbenau/Spreewald erhalten innerhalb der nächsten vier Jahre kostenfreie Glasfaseranschlüsse. Diese ermöglichen dem Nutzer Highspeed-Übertragungsraten von bis zu 1Gbit/s. Am internationalen Tag des Internets (29. Oktober 2019) unterzeichnete Landrat Siegurd Heinze im Landratsamt in Senftenberg einen entsprechenden Vertrag über den Ausbau des Breitbandnetzes mit der Deutschen Telekom.

 

23,5 Millionen Euro nimmt der Landkreis in die Hand, um das Projekt zu realisieren. Das Geld stammt aus Bundes- und Landesmitteln zur Umsetzung des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Förderquote für den Landkreis OSL beläuft sich dabei auf 100 %. 60 % stellt der Bund zur Verfügung, der Rest entfällt auf das Land Brandenburg. 

 

Das neue Glasfasernetz wird im Auftrag des Landkreises durch die Deutsche Telekom ausgebaut. Dem vorausgegangen war ein europaweites Ausschreibungsverfahren. 

 

Der Anschluss an das Glasfasernetz ist für die Gebäudeeigentümer kostenfrei. Betroffen sind Immobilien, die bislang mit Anschlüssen mit langsamen Übertragungsraten von weniger als 30 Mbit/s surfen und somit als unterversorgt gelten.

 

Das neue Glasfasernetz mit Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s ermöglicht den Nutzern deutlich schnellere Verbindungen und digitale Anwendungen. So dauert beispielsweise der Download von Filmen oder Serien nur noch wenige Minuten anstelle von derzeit bis zu mehreren Stunden und ist somit in einem Bruchteil der bisherigen Zeit möglich.

 

Positives Signal für die gesamte Region

Neben den Haushalten profitieren auch die Unternehmen und die Schulen in OSL von den Mitteln, die Bund und Land zum Ausbau bereitstellen. Entsprechend erfreut über den Start zeigte sich Landrat Siegurd Heinze: „Unser Leben spielt sich nicht mehr nur vor der Haustür ab, sondern längst auch im Netz. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes und den damit verbundenen möglichen Übertragungsraten kommen wir aktuellen Entwicklungen und letztendlich auch den Anforderungen an eine zunehmend digitale Gesellschaft nach. Die Vorteile aus den schnellen Übertragungsraten kommen der gesamten Region zu Gute und stärken diese in ihrer Wahrnehmung als ansprechenden Wohn- und Wirtschaftsstandort.“

 

Die hohe Bedeutung des flächendeckenden Ausbaus des Breitbandnetzes für das Bundesland Brandenburg unterstreicht auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Gut ausgebaute Breitbandnetze sind eine zentrale Voraussetzung für technologischen Fortschritt und wirtschaftliche Entwicklung. Auch unser alltägliches Miteinander wird immer digitaler. Vieles funktioniert heute nur noch mit einem gut ausgebauten, modernen Breitbandnetz. Ob wir über Cloud-Dienste oder Media-Streaming sprechen, über Unternehmen oder Privatnutzer: Eine leistungsstarke Internetverbindung ist ein wesentlicher Standortfaktor auch bei der Wahl des Firmensitzes oder des Wohnortes“, erklärt er aus Potsdam anlässlich der Vertragsunterzeichnung zum Breitbandausbau im Landkreis OSL. „Mit unserem Landesprogramm ,Brandenburg Glasfaser 2020‘ haben wir den Breitbandzugang bereits deutlich verbessert und stehen im Vergleich der Bundesländer ziemlich gut da. Laut Breitbandatlas des Bundes verfügen aktuell 82,5 Prozent aller märkischen Haushalte über eine Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s. Mit der vom Land kofinanzierten Förderung aus dem Bundesbreitbandprogramm wird es nun möglich, bisher noch unterversorgte Haushalte mit schnellem Internet zu versorgen“, betonte er.

 

Eigentümer werden informiert

Ab dem Jahresende bekommen alle betroffenen Eigentümer Post vom Landkreis. Darin werden sie über den Start des Breitbandausbaus informiert und erhalten zeitgleich ein Auftragsformular zur unentgeltlichen Einrichtung des Anschlusses. Dieses kann direkt unterschrieben und mit dem beiliegenden vorfrankierten Rückumschlag zurückgesendet werden. Abhängig von der zeitlichen Ausbauplanung nimmt anschließend der Kundendienst der Telekom Kontakt auf, um die Installation des Gebäudenetzes an und in dem Objekt zu besprechen.

 

Insgesamt 48 Monate und damit vier Jahre beträgt die vertraglich geregelte Ausbauzeit des Glasfasernetzes in OSL. 2019 und 2020 werden dabei primär für die Feinplanung, die Eigentümer-Ermittlung und Akquise sowie die notwendigen Abstimmungen zu den Tiefbauarbeiten benötigt, schätzt Sven Nitze, Regiomanager Brandenburg der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb-GmbH. Im Anschluss beginnt der eigentliche Ausbau des Glasfasernetzes.

 

Insgesamt 1.100 Kilometer Glasfaserkabel werden dabei in die Erde gebracht. Die Tiefbauarbeiten zum Verlegen der Kabel umfassen schätzungsweise 156 Kilometer Länge. 

 

Neben OSL arbeiten derzeit auch die anderen Landkreise in Brandenburg an der Umsetzung des Breitbandausbaus.

[Versorgungsgebiete Breitbandausbau OSL]

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Außenstelle Katasterbehörde Calau am Freitag, dem 1. November 2019 geschlossen

(24. 10. 2019)

Auf Grund des Brückentages ist die Außenstelle der Katasterbehörde in Calau am Freitag, dem 1.November 2019 geschlossen.

 

Auskünfte werden ab Montag, dem 4. November 2019, wieder zu den regulären Öffnungszeiten erteilt.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Calau stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu den Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 - 12 Uhr, Dienstag 13 - 18 Uhr und Donnerstag 13 - 17 Uhr zur Verfügung.

OSL startet heute in die 9. Woche der Gesundheit und Pflege

(21. 10. 2019)

Aktionswoche widmet sich dem Thema Ehrenamt in der Pflege

 

„Zeit für andere – Sinn für mich. Ehrenamt in der Pflege“ – unter diesem Titel startet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in die diesjährige Woche der Gesundheit und Pflege. Im Zeitraum vom 21. bis 25. Oktober finden in vielen Orten kostenfreie Veranstaltungen statt, die sich dem Thema auf unterschiedliche Weise widmen.

 

Veranstaltungen vielerorts und für jedermann

 

Zirka 30 Veranstaltungen stellen die einzelnen Kommunen und sozialen Einrichtungen auf die Beine. Das Angebot ist vielseitig und reicht von Vorträgen und Workshops über Bewegungsangebote bis hin zum Tag der offenen Tür, zur Filmvorführung sowie zur Fest-  und Dankes-Veranstaltung für aktive Ehrenamtliche.

 

Zum Auftakt der Aktionswoche lädt die Kreisverwaltung Interessierte am Montag, den 21. Oktober, von 10 bis 13 Uhr in den großen Sitzungssaal im Haus 1 des Landratsamtes im Dubinaweg 1 in Senftenberg ein. Hier erwarten die Gäste Impulsreferate, Workshops, Messestände und Mitmachaktivitäten rund um das Thema Ehrenamt in der Pflege. Die Eröffnung übernimmt Landrat Siegurd Heinze.

 

Die einzelnen Angebote sind in einer Broschüre zusammengefasst. Sie liegt kreisweit in öffentlichen Einrichtungen aus und kann online unter www.osl-online.de eingesehen werden. Sie ist auch im Bürgerbüro des Landratsamtes zu finden.

 

 

Ehrenamt in der Pflege – ein aktuelles Thema

 

Die Menschen werden immer älter, so auch im Landkreis OSL. Statistisch gesehen ist in etwas mehr als zehn Jahren jeder dritte Einwohner in der Region älter als 65 Jahre. Zeitgleich steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen und somit der Bedarf an entsprechenden Angeboten.

 

Ehrenamtliches Engagement, beispielsweise in Form von Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung beim Einkauf oder Vorlesen, bildet für die Betroffenen eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Strukturen im pflegerischen Bereich.

 

Ziel der Aktionswoche ist es, einen Überblick über die in OSL bestehenden Angebote zu geben. Interessierte bekommen die Gelegenheit, mit den jeweiligen Akteuren vor Ort ins Gespräch zu kommen und sich dadurch auf unverfängliche Weise zu informieren. Einige der Veranstaltungen richten sich zudem an bereits ehrenamtlich Tätige. Ihnen soll für ihr Engagement gedankt werden.

 

 

Die Woche der Gesundheit und Pflege

 

Bereits zum neunten Mal organisiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat und dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V. die Aktionswoche. Sie wurde ins Leben gerufen, um den Themen Gesundheit und Pflege mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Fokus wird dabei in jedem Jahr neu gesetzt. So standen neben Auswirkungen aus wichtigen gesetzlichen Neuerungen für Pflegebetroffene unter anderem das zukunftsfähige Wohnen und Leben in einer alternden Gesellschaft, die Rolle von Hilfsmitteln sowie die Fitness im Alter im Mittelpunkt. Im vergangenen Jahr widmete sich die Woche dem Thema Mobilität.

[Programm 2019]

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Bombenfund in der Stadt Ruhland / Kontrollierte Sprengung erfolgte am Donnerstag / Evakuierung im Sperrkreis von 1000 Metern rund um den Bahnhof

(17. 10. 2019)

+++ Abschlussmeldung, 14:00 Uhr +++

 

Laut dem Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes verlief die Sprengung planmäßig.

Eventuelle Schäden im Umfeld werden nunmehr aufgenommen. Am Bahnhofsgebäude, dem Fußgängertunnel und im näheren Umfeld des Bahnhofes sind Schäden im Bereich der Fenster/Scheiben zu verzeichnen.

 

Die Zufahrtsstraßen nach Ruhland sind zwischenzeitlich alle wieder freigegeben. Die Ruhlander kehren nach und nach in ihre Stadt zurück.

 

Der ÖPNV und Bahnverkehr werden zeitnah wieder aufgenommen. Voraussichtlich bereits ab 15 Uhr fahren alle Züge wieder wie gewohnt. Der Bahnhof ist wieder freigegeben. Der ÖPNV verkehrt wieder laut Plan.

 

Bei Fragen ist das Bürgertelefon auch in den nächsten Tagen weiter besetzt.

 

Der stellv. Amtsdirektor Christian Konzack: „Ein großes Dankeschön an die Ruhlanderinnen und Ruhlander und die vielen Helfer und Einsatzkräfte, die uns unterstützt haben. Sie haben alle zum reibungslosen Ablauf beigetragen und somit ermöglicht, dass wir den Sperrkreis schnell wieder aufheben konnten.“

 

 

+++ Sperrbezirk aufgehoben 12:28 Uhr +++

 

Die Sprengung konnte erfolgreich durchgeführt werden. Damit kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Dies verkündete um 12:28 Uhr die Sirene der Feuerwehr Ruhland.

Die Bürger können nunmehr in ihre Stadt zurückkehren.

 

 

+++ Sprengung steht kurz bevor 11:50 Uhr +++

 

Die Sprengung der Bombe steht kurz bevor. Punkt 12 Uhr soll die Bombe explodieren. Alle warten gespannt auf die anschließende Meldung des KMBD.

 

 

+++ Sprengung in Vorbereitung 11:20 Uhr +++

 

Der Versuch, die Bombe zu entschärfen, ist gescheitert. Die Sprengung wird nunmehr vorbereitet.  

 

 

+++ unbefugte Personen im Sperrkreis; Arbeiten des KMBD beginnen jetzt 11:10 Uhr +++

 

Unbefugte Personen auf dem Bahnhofsgelände. Die Polizei konnte diese zwischenzeitlich aus dem Sperrbereich begleiten. Die Arbeiten der Spezialisten des KMBD beginnen jetzt.

 

 

+++ Sperrkreis geräumt, KMBD kann beginnen 10.40 Uhr +++

 

Der Sperrkreis ist geräumt, um 10.40 Uhr lagen alle Freimeldungen der Kontrolltrupps für die beiden gebildeten Einsatzabschnitte Nord und Süd vor. Demnach befinden sich keine unbefugten Personen mehr vor Ort. Laut Einsatzkräften verliefen die Kontrollen ohne Zwischenfälle. Zuletzt mussten noch ein PKW abgeschleppt sowie einzelne Fahrräder beiseite geräumt werden. Diese befanden sich auf dem Bahnhofsvorplatz in unmittelbarer Nähe der Fundstelle der Bombe.

 

Wie der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mitteilt, sind alle Zufahrtsstraßen nach Ruhland gesperrt.

 

Die Freimeldung in Richtung Kampfmittelbeseitigungsdienst ist soeben erfolgt. Nunmehr beginnt das Team mit der Arbeit.

 

In der Sammelunterkunft im Seecampus Niederlausitz in Schwarzheide haben sich zwischenzeitlich etwa 160 Personen eingefunden.

 

 

+++ Sperrkreis ist aktiv, 17.10., 8 Uhr +++

 

Der Sperrkreis ist in Kraft. Etwa 2.300 Ruhlander waren aufgefordert, ihre Häuser und Wohnungen bis spätestens 8 Uhr zu verlassen. Zahlreiche Menschen kamen dem nach. Etwa 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Verwaltung, Katastrophenschutz, der Kreisstraßenmeisterei sowie des Landesbetriebes Straßenwesen sind derzeit unterwegs, um den Sperrkreis zu sichern und zu kontrollieren. Sobald alle unbefugten Personen den Sperrkreis verlassen haben, startet das Team vom Kampfmittelbeseitigungsteam mit seiner Arbeit.

Die Sperrung ist planmäßig angelaufen, schätzt der stellvertretende Amtsdirektor Christian Konzack.

 

 

+++ Ausfall Linienfahrten 15.15 Uhr +++

 

Wie die Verkehrsgesellschaft mitteilt, ergeben sich Änderungen im Hinblick auf die ausfallenden Linienfahrten. Alle Änderungen können auch in der VBB-App eingesehen werden.

 

Folgende Linienfahrten können nicht realisiert werden und entfallen ersatzlos:

 

Linie   Fahrt  ab                   von/bis

622     7          08:00              Senftenberg - Lauchhammer

613     13       08:40              Altdöbern - Senftenberg

 

616     25       15:05              Ruhland - Großräschen

624     12       16:29              Schwarzheide - Burkersdorf

623     17       16:45              Guteborn – Hosena

 

Weiterhin entfällt aufgrund der Streckenführung bei den Fahrten der Linie 616 die Haltestelle „Schwarzheide, Ärztehaus“.

 

Weiterhin können am Donnerstag folgende RufBus-Fahrten nicht gebucht werden:

 

Linie   Fahrt

615     801

621     803 und 810

623     804

624     803 und 807

626     801 und 802

 

 

+++ Straßensperrungen, 16.10.2019, 14.30 Uhr +++

 

Folgende Straßen sind laut Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ab 8 Uhr gesperrt:

 

  • L55 zwischen Jannowitz und Ruhland
  • L57 zwischen Guteborn und Ruhland
  • L 581 zwischen Schwarzbach und Ruhland
  • K 6603 zwischen Hermsdorf und Ruhland
  • L 55 ab der B169 in Richtung Ruhland

 

Die Umleitung aus Richtung Süden (Ortrand) erfolgt ab Jannowitz über die K 6604 – Hermsdorf- Guteborn- Schwarzbach- Biehlen- Brieske – zur B 169. 

 

 

+++ Pressegespräch, 16.10.2019, 10 Uhr +++

 

Am Mittwochmorgen informierten Verantwortliche der Amtsverwaltung Ruhland, des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aus Cottbus, des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Deutschen Bahn AG über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die bevorstehende Evakuierung.

 

Folgende Informationen sind für die Bevölkerung von Interesse:

 

  • Es kommt am Donnerstag zu erheblichen Einschränkungen im Bus-, Bahn- und Straßenverkehr rund um Ruhland
  • Alle Verkehrswege in Richtung Ruhland sind ab 8 Uhr gesperrt
  • Ab 7.30 Uhr kann der Ort Ruhland mit dem ÖPNV nicht mehr bedient werden
  • Vier Linienfahrten entfallen ersatzlos:
    Linie 622, Fahrt 7, ab 8 Uhr (Senftenberg –Lauchhammer)
    Linie 620, Fahrt 8, ab 8:20 Uhr (Hohenbocka – Senftenberg)
    Linie 613, Fahrt 13, ab 8:40 (Altdöbern – Senftenberg)
    Linie 617, Fahrt 10, ab 9 Uhr (Senftenberg –Lauchhammer)
    Informationen zu den RufBus-Fahrten siehe Seite Amtsverwaltung
     
  • Der Schienenverkehr auf den Linien S4 (Wurzen-Leipzig-Hoyerswerda), RE15 (Dresden-Hoyerswerda) und RE18 (Dresden-Cottbus) wird ab morgen, 8 Uhr, eingeschränkt sein.
  • Erst nach Überprüfung der Bahnanlagen auf evtl. Schäden durch die zu erwartende Detonation kann der Bahnverkehr wieder aufgenommen werden.
  • Bürger können sich über die App DB Navigator über mögliche Änderungen im Fahrplan informieren
     
  • Ab 8 Uhr fahren ab dem Marktplatz in Ruhland Busse zu den Sammelunterkünften nach Schwarzheide. Bürger sollten zunächst den SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammer Straße 33, 01987 Schwarzheide, ansteuern. Erst bei Bedarf steht später zusätzlich das Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH sowie die Turnhalle der Grundschule Wandelhof zur Verfügung.
  • Kinderbetreuung: Innerhalb des Sperrkreises befinden sich zwei Kindertagesstätten. Wenn keine private Betreuung der Kinder organisiert werden kann, stehen in der Kita in Hohenbocka und Guteborn Ausweichplätze bereit.
  • Altenpflegeheim: Innerhalb des Sperrkreises befindet sich ein Altenpflegeheim. Transportfähige Bewohner werden in den SeeCampus Niederlausitz gebracht. Nicht gehfähige Personen kommen im Klinikum Niederlausitz unter.
  • Verlassen Sie das Haus wie sonst auch: Schalten Sie Geräte wie Radio und TV aus, schließen Sie die Fenster. Schließen Sie ggf. die Jalousien. Die Wohnungstür sollte wie gewohnt verschlossen werden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre persönliche Versorgung für die Zeit der Evakuierung sichergestellt ist (Lebensmittel, Getränke, Medikamente, etc.). Haustiere können in der Regel vor Ort verbleiben. Stellen Sie die Versorgung mit Futter und Wasser sicher.
  • Bei allen Fragen und beim Bedarf von Unterstützung steht das Amt unter 0172 2117964 zur Verfügung.
  • Sobald der Sperrkreis geräumt ist, beginnt der Kampfmittelbeseitigungsdienst mit seiner Arbeit. Die Arbeiten werden ca. eine Stunde in Anspruch nehmen.
  • Informationen zum aktuellen Geschehen und zur Aufhebung der Evakuierung erhalten Sie fortlaufend auf der Internetseite der Amtsverwaltung, www.amt-ruhland.de, durch die Medien, das Bürgertelefon und die Einsatzkräfte.
     

 

+++ Pressemitteilung 15.10., 18 Uhr ++

 

Bombenfund in der Stadt Ruhland / Kontrollierte Sprengung erfolgt am Donnerstag / Evakuierung im Sperrkreis von 1000 Metern rund um den Bahnhof

 

 

Bei Sondierungsarbeiten im Rahmen der laufenden Baumaßnahme am Bahnhofsvorplatz in Ruhland entdeckten Arbeiter am Dienstagmorgen eine etwa 500 Kilogramm schwere Fliegerbombe amerikanischen Typs. Diese befindet sich unweit des Fußgängertunnels. Am Donnerstag (17.10.) wollen Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Bombe durch eine kontrollierte Sprengung unschädlich machen. 

 

Dazu wird das Gebiet in einem Radius von 1.000 Metern rund um den Bahnhof abgesperrt und evakuiert. Alle Einwohner des Sperrkreises werden gebeten, ihre Wohnungen und Häuser bis spätestens 8 Uhr zu verlassen. Etwa 2.300 Personen sind von der Evakuierung betroffen.

 

Ab 8 Uhr stehen auf dem Marktplatz Busse und Fahrzeuge für Anwohner bereit, die den Sperrbereich nicht eigenständig verlassen können.

 

Sammelunterkünfte stehen im benachbarten Schwarzheide (Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH, SeeCampus Niederlausitz, Turnhalle der Grundschule Schwarzheide Wandelhof) zur Verfügung.

 

Für Fragen der Anwohner steht das Amt Ruhland unter der Telefonnummer 0172 211 7964 bereit.

 

Die Anwohner werden derzeit über die anstehende Evakuierung informiert.

Weitere Informationen gibt es zeitnah über die Internetseite der Amtsverwaltung, www.amt-ruhland.de.

[Zusammenfassung Pressemitteilungen]

Foto zu Meldung: Bombenfund in der Stadt Ruhland / Kontrollierte Sprengung erfolgte am Donnerstag / Evakuierung im Sperrkreis von 1000 Metern rund um den Bahnhof

Öffentliche Bekanntmachung - Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

(01. 10. 2019)

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachung für den Kehrbezirk OL 037.

[Öffentliche Bekanntmachung]

„Radeln nach Zahlen“: Tourenplanung in OSL wird künftig kinderleicht

(24. 09. 2019)

Sie sind rot, rund und werden in Windeseile die Herzen der Radfahrer in OSL erobern: Gemeint sind die auffälligen Metalltafeln, die derzeit an den Wegweisern entlang der Radwege in OSL befestigt werden. Die sogenannten Knotenpunkte helfen Radwanderern künftig dabei, ihre Touren schnell, einfach und individuell zu planen.

 

Das Prinzip ist simpel: Die Touristen radeln „nach Zahlen“ von Knoten zu Knoten. Am oberen Ende eines Wegweisers verrät eine gut sichtbare Zahl auf rotem Untergrund dem Radfahrer, an welchem Knotenpunkt er sich befindet. Unter den Zielangaben befinden sich Verweise zu den umliegenden Knoten. Alle Punkte sind zudem auf einer Übersichtskarte eingezeichnet, die sich ebenfalls am Schild befindet.

 

Die ersten Schilder sind bereits entlang der Radwege um Altdöbern und Großräschen montiert. Den Abschluss bilden die Radwege um Vetschau/Spreewald und Lübbenau/Spreewald. Insgesamt wird es in OSL 120 Knotenpunkte geben. Bis zum Saisonstart im April 2020 sollen die Arbeiten fertiggestellt sein, heißt es aus der Kreisverwaltung.

 

Etwa 110.000 Euro Investitionssumme umfasst das Projekt. 90 % davon stammen aus der Förderrichtlinie „GRW – Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur“ des Landes Brandenburg, der Rest entfällt auf die Kommunen und den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg als Baulastträger der Wege. Der Landkreis als Fördermittelempfänger koordiniert die Umsetzung des Projektes. Auftragnehmer ist die Graphische Werkstatt Neustrelitz GmbH.

 

Parallel werden auch die Radwanderkarte sowie der Radwegeübersichtsplan für den Landkreis OSL entsprechend überarbeitet. Diese werden ebenfalls zu Saisonbeginn in den Touristinformationen ausgelegt und können auf der Landkreisseite www.osl-online.de eingesehen werden.

 

Neben dem Landkreis OSL setzen derzeit auch die Landkreise Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und die Stadt Cottbus die Knotenpunktwegweisung um. Das System funktioniert somit auch landkreisübergreifend und eröffnet eine Vielzahl individuell planbarerer Touren. Geplant ist auch hier eine Fertigstellung bis zur Saison 2020.

Seinen Ursprung hatte die knotenpunktbezogene Wegweisung 1995 im belgischen Limburg. Später breitete sich die Idee in die Niederlande und auch nach Deutschland aus.

 

In Brandenburg existiert das System bereits in mehreren Tourismusregionen im Norden und Westen des Landes. Diese decken große Teile der Landkreise Prignitz, Barnim, Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel ab. Den Anfang machte 2012 die Region Prignitz.

 

Neben den Landkreisen im Süden Brandenburgs und der Stadt Cottbus arbeitet derzeit auch die Uckermark an der Umsetzung.

 

Der Landkreis OSL ist mit knapp 600 Kilometern Radwegen eine attraktive Fahrradregion. Neben den Knotenpunktwegweisern realisiert die Kreisverwaltung in Kooperation mit den Kommunen und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg aktuell auch die Modernisierung eines großen Teils seiner Fernradwege. Bis zum geplanten Abschluss im Mai 2022 fließen rund 11 Millionen Euro in das Projekt.

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Start in den Herbst: Regionale Anbieter präsentieren sich in Dollenchen

(20. 09. 2019)

Der Herbst hält Einzug: Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster nehmen dies zum Anlass, interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem „OSL-EE-Regionalmarkt“ einzuladen.

 

Am Samstag, dem 28. September 2019, präsentieren sich in Dollenchen (Elbe-Elster) und damit in unmittelbarer Nähe der Kreisgrenzen verschiedene Unternehmen aus der Region. An mehreren Marktständen stellen die Aussteller sich und ihre Produkte vor. Veranstaltungsort ist das Gasthaus Stuckatz, Hauptstraße 29, in Dollenchen.

 

Los geht es um 10 Uhr, Veranstaltungsende ist 15 Uhr.

 

Für Unterhaltung sorgt ein kleines musikalisches Rahmenprogramm mit Künstler Peter Apelt. Die Verpflegung erfolgt durch das Gasthaus.

 

Initiiert wird der Regionalmarkt von der Wirtschaftsförderung des Landkreises OSL in Kooperation mit der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH. In der Ausgestaltung unterstützt der Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V., pro agro.

 

In der Anlage finden Sie den Flyer zum Regionalmarkt.

[Flyer Regionalmarkt]

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Unternehmer im Erzählsalon: Auftakt zu Veranstaltungsreihe in Senftenberg / Weitere neun Termine in OSL und EE

(17. 09. 2019)

Das Gästehaus Markt 15 in Senftenberg bildete am Montagabend (16.09.) die Kulisse für die erste von insgesamt zehn Veranstaltungen unter der Überschrift „Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon“ in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster. Noch bis Anfang Dezember kommen dabei jeweils zwischen 8 -12 Gründerinnen und Gründer in verschiedenen Orten an einem Tisch zusammen, um über ihren Schritt in die Selbständigkeit, aber auch die Chancen und Herausforderungen des Unternehmerseins zu berichten.

 

Vom Unternehmen in der Gründungsphase bis hin zum 107 Jahre alten Gastbetrieb in Familienhand; vom selbstständigen Ur-Senftenberger bis hin zur Thüringerin, die in Altdöbern mit der Familie einen beruflichen Neustart wagt. Vom Pendler, der der Lausitz treu bleibt bis hin zum weltweit vernetzten Geschäftsmann; vom „Einzelkämpfer“ bis hin zum Chef mit Personalverantwortung über mehrere hundert Mitarbeiter: Insgesamt elf Personen aus teils verschiedenen Branchen folgten am Montagabend dem Aufruf zum ersten Erzählsalon.

 

Zu den Rednern zählten Martin Hengst vom Gästehaus Markt 15 und der dortigen Kaffeerösterei, Raimund Stuckatz vom gleichnamigen Gasthaus in Dollenchen, Philipp Heise vom Ingenieursbüro InfinityLoop aus Senftenberg, Stefan Böhnisch vom Personaldienstleister All Hands on Deck, Juliane Marko vom Kulturhaus Altdöbern, Michael Freudenberg vom IT-Dienstleister neuZIEL aus Senftenberg sowie Matthias Dobrzynski von der BioCornflakeBox aus Senftenberg.

 

Ergänzt und erweitert wurden die Erzählungen von erfahrenen Unternehmern der Region. Hier berichteten die Senftenberger Danny Plotzke von Interfish, Dirk Heinze von Meine-Energie.de, Herbert Tänzer von Tänzer und Tänzer sowie Rene Paul vom PLE Planungsbüro.

 

Die Erzählsalons finden noch bis Anfang Dezember jeweils abwechselnd in den Landkreisen OSL und Elbe-Elster statt. Veranstaltungsorte sind Dollenchen (23.09.), Großräschen (30.09.), Finsterwalde (22.10.), Lauchhammer (29.10.), Doberlug-Kirchhain (4.11.), Schwarzheide (12.11.), Domsdorf (18.11.), Lübbenau/Spreewald (25.11.) und Bad Liebenwerda (2.12.). Die nächste Veranstaltung findet am kommenden Montag (23.09.) ab 18.30 Uhr im Gasthaus Stuckatz in Dollenchen statt.

 

Nähere Informationen zu den Veranstaltungsorten gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung OSL unter www.osl-online.de sowie auf der facebook-Seite des Jungunternehmernetzwerkes NEOpreneurs.

 

Interessierte Gäste können sich über den Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung OSL, Bärbel Weihmann, anmelden (03573 870 5141).

 

Hintergrund:

 

Die Veranstaltungsreihe „„Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon“ wird vom Landkreis OSL in Kooperation mit der Regionalen Wirtschaftsförderungs-gesellschaft Elbe-Elster mbH realisiert. Moderiert und organisiert werden die Gespräche vom bekannten Berliner Kommunikationsunternehmen Rohnstock Biografien. Maßgeblich unterstützt wird das Projekt von dem Jungunternehmernetzwerk NEOpreneurs. Die finanziellen Mittel stammen zu großen Teilen aus einem Förderprogramm des Lausitzbeauftragten des Landes Brandenburg.

 

Ziel ist es, den Unternehmerinnen und Unternehmern der Region eine Plattform zu bieten, um ihre persönliche Geschichte zu erzählen und miteinander in Kontakt zu treten. Der Fokus der Veranstaltungsreihe liegt auf jungen Gründerinnen und Gründern, aber auch langjährig aktive Unternehmen kommen zu Wort.

 

Perspektivisch sollen die Geschichten in einem Buch veröffentlicht werden.

 

 

„Unternehmerinnen und Unternehmer im Erzählsalon“ – Veranstaltungsorte:

 

Tag/Datum:

Beginn Uhrzeit (je bis ca. 21:30h)

Gemeinde/Stadt:

Voraussichtliche Veranstaltungsorte:

 

Mo 16.09.

18:00

Senftenberg (OSL)

Markt 15 Gästehaus, Markt 15, 01968 Senftenberg

Mo 23.09.

18:30

Dollenchen (EE)

Gasthaus Stuckatz, Hauptstr. 29, 03238 Dollenchen

Mo 30.09.

18:30

Großräschen (OSL)

IBA-Studierhaus Lausitzer Seenland e.V., Seestr. 84-86, 01983 Großräschen

Di 22.10.

18:30

Finsterwalde (EE)

Rathaus Stadt Finsterwalde,
Schloßstraße 7/8 (1. Et/R3),
03238 Finsterwalde

Di 29.10.

18:30

Lauchhammer (OSL)

Kunstgussmuseum Lauchhammer, Freifrau-von-Löwendal-Str. 3, 01979 Lauchhammer-Ost

Mo 04.11.

18:30

Doberlug-Kirchhain (EE)

Weißgerbermuseum Doberlug-Kirchhain, Potsdamer Straße 18, 03253 Doberlug-Kirchhain

Di 12.11.

18:30

Schwarzheide (OSL)

Café Lavendel, Glück & Landgenuss - Partyservice Katja Kling, Lauchhammerstr. 17a, 01987 Schwarzheide

Mo 18.11.

18:30

Domsdorf (EE)

Brikettfabrik LOUISE, Louise 111, 04924 Domsdorf

Mo 25.11.

18:30

Lübbenau (OSL)

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau,
Koordinierungsstelle
Güterbahnhofstraße 57,
03222 Lübbenau/Spreewald

Mo 02.12.

18:30

Bad Liebenwerda (EE)

Veranstaltungsort noch in Klärung

[Flyer Erzählsalons]

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11 Millionen Euro für Modernisierung der Fernradwege in OSL

(16. 09. 2019)

Zahlreiche Projekte werden bis 2022 realisiert / Baustart in Meuro und Schwarzheide

 

11 Millionen Euro – eine solch stolze Summe fließt ab sofort in die Modernisierung eines beachtlichen Teils der Fernradwege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Knapp 70 Kilometer vorhandener Wege werden von dem Geld neu hergerichtet oder verbessert. Geplant sind außerdem der Neubau von Einzelstrecken zur Lückenschließung, die Errichtung von Schutzhütten sowie Maßnahmen zum Wurzelschutz. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Im Mai 2022 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

 

Der Startschuss für das Projekt fiel zu Beginn dieser Woche im Süden des Landkreises. Hier wird ab sofort unter Vollsperrung an den Radwegen von Meuro in Richtung Freienhufen sowie zwischen Schwarzheide-West und Lauchhammer-Süd gearbeitet.

 

Neben Landrat Siegurd Heinze, Vertretern des Bauplanungsbüros GMB GmbH aus Senftenberg und des vor Ort bauausführenden Unternehmens begleiteten am Dienstagnachmittag in Meuro auch zahlreiche weitere Gäste den offiziellen Baubeginn: Zu ihnen zählten die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness, der Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick, Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel sowie die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Petra Quittel, der stellvertretende Geschäftsführer des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V., Marcus Heberle, Meuros Ortsvorsteher Frank Priemer und die ehrenamtliche Kreiswanderwegewartin für Radwege, Karin Hädicke.

 

Durch den Landrat Herrn Heinze wurde die lange Vorbereitungszeit hervorgehoben, in der die Landkreise gemeinsam dafür gekämpft haben, die Modernisierung der vor ca. 20 Jahren entstandenen Radwegenetze im Süden Brandenburgs in die Förderrichtlinie des Landes aufzunehmen. Nur so ist die Finanzierung möglich geworden. Hervorgehoben wurde auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen als Baulastträger der Wege. Klaus Prietzel dankte dem Landkreis für sein Engagement und betonte die vielen positiven Effekte der Radwegenutzung, aber auch den bislang zusätzlichen hohen Unterhaltungsaufwand. Marcus Heberle erläuterte die ständig steigende Bedeutung des Radtourismus und seinen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region. Durch das Planungsbüro wurden die Schritte bis zum Beginn der ersten Baumaßnahme dargestellt.

Den konkreten Auftakt für den Baubeginn bestritt der Landrat mit seinem unter fachkundiger Anleitung vollzogenen Bodenaushub mit dem Bagger für eine erforderliche Suchschachtung.  

 

Bauarbeiten im gesamten Landkreis bis Mai 2022

 

Der Radweg von Meuro in Richtung Freienhufen ist Teil der Niederlausitzer Bergbautour und war vor ca. 20 Jahren im Zuge der damaligen Fördermaßnahme „Radwegezielnetz“ asphaltiert worden. Zwischenzeitlich war es zu  Wurzelaufbrüchen, Oberflächenschäden und Kantenabrissen gekommen. Der Wegeabschnitt wird neben der Nutzung durch auswärtige Touristen auch gern von den Bürgerinnen und Bürgern aus Schipkau und Großräschen als beliebte Radwegeverbindung genutzt. Im Bereich der Gemarkung Meuro erfolgt nun je nach Schadensbild eine grundhafte Erneuerung bzw. eine Neugestaltung der Oberfläche. Eine Wurzelschutzfolie soll künftig zu einer besseren Haltbarkeit beitragen. Bauausführendes Unternehmen ist die Firma Matthäi aus Großräschen/Freienhufen. Die Fertigstellung ist zu Ende Oktober 2019 geplant.

 

Parallel dazu arbeitet seit Beginn dieser Woche das Bauunternehmen P+S Pflaster- und Straßenbau Wüllknitz am Radweg in Schwarzheide-West im Bereich Alte Mückenberger Straße in Richtung Lauchhammer-Süd. Hier verläuft die Niederlausitzer Bergbautour. Die Strecke wird voraussichtlich ab November wieder befahrbar sein.

 

Ebenfalls noch in 2019 wird ein Radwegeabschnitt samt Beleuchtung an der Hafenstraße in Großräschen realisiert. Weiter geht es ab dem kommenden Jahr unter anderem mit Arbeiten an den Fernradwegen in den Bereichen Ruhland, Vetschau/Spreewald, Woschkow und Calau.

 

Darüber hinaus befinden sich zahlreiche weitere Streckenabschnitte im gesamten Kreisgebiet in Planung. Bis Mai 2022 sollen so insgesamt 70 Kilometer Radfernwegstrecke neu gestaltet werden. Hinzu kommen der Bau von einer Brücke, drei Schutzhütten sowie neuen Streckenabschnitten zur Lückenschließung in Großräschen.

 

Der Start der jeweiligen Baumaßnahmen und die Umleitungsstrecken werden durch die Kreisverwaltung OSL kommuniziert. Die Informationen werden auch auf den Internetseiten der Kommunen, des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. sowie des Tourismusverbandes Spreewald e.V. kommuniziert. Dort sind auch bereits die Umleitungen für die derzeitigen Maßnahmen in Meuro und Schwarzheide-West zu finden.

 

Vorplanung umfasste mehrere Jahre

 

Eine in 2014 vorliegende und durch die damalige Energieregion Lausitz beauftragte Bestandsaufnahme des Zustandes der Fernradwege im Süden Brandenburgs zeigte einen entsprechenden Modernisierungsbedarf an einzelnen Wegeabschnitten auf. Diese Bestandsaufnahme bildete den Anlass, einen Fördermittelantrag zur Modernisierung der Fernradwege im Landkreis OSL zu stellen. Ziel ist es, die Qualität der Radfernwege im Landkreis nachhaltig zu verbessern.

 

Nach der Förderrichtlinie „GRW – Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur“ des Landes Brandenburg können nur Landkreise die Förderung beantragen. Gefördert werden Wegeabschnitte, die Teile von ausgewiesenen Fernradwanderwegen sind.

 

Aus diesem Grund schloss der Landkreis im Juni 2017 nach umfangreichen Vorgesprächen Kooperationsverträge mit den Kommunen als Eigentümer und somit Baulastträger der Wege, Brücken und Schutzhütten sowie dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (für die Stadt Senftenberg). Die Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgt durch den Landkreis, der als Dienstleister für die Kommunen agiert. Er ist Auftraggeber und Bauherr für die Planungs- und Bauleistungen.

 

Am 20.12.2018 bzw. am 27.02.2019 erreichten den Landkreis die Bewilligungsbescheide. Insgesamt 9,5 Millionen Euro mit einer Förderquote von 90 % stellt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Realisierung der Maßnahme bereit. Der Rest entfällt auf die Kommunen. Knapp elf Millionen Euro fließen letztendlich in die umfangreichen Modernisierungsarbeiten.

 

Im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens konnte das in Senftenberg ansässige Planungsbüro GMB GmbH beauftragt werden, welches gemeinsam mit dem Ingenieurbüro BIKO aus Senftenberg als Nachunternehmen das Gesamtprojekt plant und umsetzt.  

 

Wegen des Gesamtumfangs des Projektes werden alle Einzellose europaweit ausgeschrieben.

 

Die Fahrradregion OSL

 

Brandenburg verfügt über ein sehr gutes Radroutennetz mit mehr als 11.600 Kilometern ausgebauter Strecke auf 29 Radfernwegen und über 30 regionalen Routen.

 

In OSL warten knapp 600 Kilometer Radwege darauf, befahren zu werden. Ein Teil davon ist gleichzeitig Bestandteil ausgewiesener Fernradwanderwege. So verlaufen beispielsweise die Niederlausitzer Bergbautour, der Fürst-Pückler-Radweg, die Tour Brandenburg, der Gurkenradweg und die sogenannte Seenlandroute durch den Landkreis.

 

Jahr für Jahr bringen tausende Radtouristen eine hohe touristische Wertschöpfung in die Region. Neben einer guten Vermarktung der touristischen Radwege sind Investitionen in die Qualität der Radwege daher unerlässlich.

 

Im Landkreis OSL wurde in den Jahren von 1997 – 2001 umfangreiche Mittel in den Ausbau der Radwege investiert. Rund 39 Millionen DM flossen in den Neu- oder Ausbau von ca. 240 Kilometern reinen Radwegen oder Radwegen mit Mehrfachnutzung. Seitdem sind weitere Wege im Zuge von Maßnahmen der Bergbausanierung, durch den Bau straßenbegleitender Radwege an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Kommunalstraßen oder dem ländlichen Wegebau hinzugekommen. Sie alle zusammen machen den Landkreis OSL zu einer attraktiven Radfahrregion, die durch die jetzt geplanten und begonnenen Maßnahmen noch attraktiver werden soll.

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Dritte Auflage des Laufprojekts „WasserMarsch“ sorgte für einen Spenden- und Teilnehmer-Rekord

(16. 09. 2019)

Der dritte „WasserMarsch“-Lauf im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zugunsten einer Schule im Tschad fand Ende August in diesem Jahr erstmals im Spreewald statt. In Lübbenau/Spreewald gingen insgesamt 84 Kinder, Jugendliche sowie Sozialarbeiter in 13 Teams aus dem gesamten Landkreis an den Start. Sie legten bei Wind und Wetter im 12- oder 24-Stunden-Modus insgesamt 2.215,5 Kilometer – und damit eine Strecke wie beispielsweise von der Lausitz bis zum Nordkap - zurück. Mittlerweile steht die Spendensumme fest, teilt der Landkreis OSL mit.

 

Mit der Unterstützung zahlreicher Sponsoren konnten mit insgesamt 4.800 Euro die bislang höchste erzielte Summe erlaufen werden. Das Geld kommt der Schule „Saar-Goyen“ im Süden des Tschad, einer der ärmsten Regionen der Welt, zu Gute. Der Projektpartner vor Ort, die Organisation Diguna e. V., wird das Geld in den nächsten Wochen und Monaten für die weitere Ausstattung der dortigen Schule und den Bau eines Brunnens einsetzen. Ziel ist es, den Schul- und auch den Lebensalltag der Kinder in Saar-Goyen im Tschad erheblich zu verbessern.

 

„Neben der Hilfe vor Ort ist es damit zudem erneut gelungen, mit Kindern und Jugendlichen aus der Region ein Projekt umzusetzen, das der empfundenen angesichts aktueller internationaler Krisen eine aktive und erfolgreiche Aktion entgegensetzt“, so die Organisatoren.

 

Initiiert wird das Projekt seit 2017 von Jugendeinrichtungen im Landkreis mit der Unterstützung des Jugendamtes OSL. Erstmals bewältigte in diesem Jahr ein Team die Distanz per Kajak über den Wasserweg. Nach „WasserMarsch“ 2019 waren sich alle Akteure erneut einig: Auch im kommenden Jahr soll das Erfolgsprojekt fortgesetzt werden.

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Ausschreibung des Kehrbezirks OL 034

(10. 09. 2019)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 034

 

für eine Bestellung zum 01. Januar 2020 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 02. Oktober 2019 unter Angabe der Kennziffer 2 OSL 2019  an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 034, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: schornsteinfegerwesen@osl-online.de, zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Gewerbe.

Landkreis zu Gast beim Brandenburger Dorf- und Erntefest 2019

(09. 09. 2019)

Der Landkreis OSL reist in die Uckermark. Dort fand am kommenden Samstag (7.09.2019) in dem Ort Passow im Amt Oder-Welse das 16. Brandenburger Dorf- und Erntefest statt. Im Zentrum von Passow warteten am Samstag ein großer Regionalmarkt auf die Gäste. Über 100 Stände mit Erzeugnissen und Köstlichkeiten aus der Uckermark, ganz Brandenburg und darüber hinaus stehen bereit. Auch der Landkreis OSL präsentierte sich dort, erklärt die Kreisverwaltung. Gemeinsam mit einem regionalen Erzeuger, der BioCornflakesbox aus Senftenberg, repräsentierten Mitarbeiter aus dem Bereich Wirtschaftsförderung am Stand Nummer 74 die Region. An der 3x3-Meter großen Ausstellungsfläche erteilten sie Auskünfte rund um den Spreewald und das Lausitzer Seenland und halten allerhand Informationsmaterial bereit.

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6 Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- und Katastrophenschutz gehen nach OSL

(09. 09. 2019)

Am Freitag (6.9.) überreichte Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter bei einem Festakt in Potsdam 72 Brandenburgerinnen und Brandenburgern die Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- oder Katastrophenschutz. Mit der Auszeichnung wurden diese für jahrelange besondere Leistungen und mutiges Verhalten geehrt. Zu den Ausgezeichneten zählten auch sechs Personen aus dem Landkreis OSL.

 

Das silberne Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brandschutz erhielten Frank Albin von der Freiwilligen Feuerwehr Senftenberg und Holger Fickelscherer von der Freiwilligen Feuerwehr Ruhland.

 

Erstmals seit einigen Jahren gingen erneut auch silberne Ehrenzeichen im Katastrophenschutz in den Landkreis OSL: Über die Auszeichnung freuten sich

Mario Badack (THW Ortsverband Senftenberg), Beate Bergmann (Notfallseelsorge), Monika Wetterling (DRK Kreisverband Lausitz) und Frank Gamrath (Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung).

 

Die Vorschläge für die Auszeichnungen reicht Kreisbrandmeister Tobias Pelzer nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Trägern beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein.

 

Er und Landkreis-Dezernent Alexander Erbert fuhren die Bürgerinnen und Bürger am Freitag zudem nach Potsdam und zählten vor Ort zu den ersten Gratulanten. Neben Glückwünschen hielten sie Gutscheine für das Theater Neue Bühne in Senftenberg bereit.  

 

Im vergangenen Jahr erhielt eine Person aus OSL das Ehrenzeichen im Brandschutz, im Jahr 2017 waren es drei Personen.

 

 

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Unterwegs in OSL: Landpartie der Senioren führte nach Lauchhammer

(06. 09. 2019)

20 Jahre „Landpartie der Senioren“ im Landkreis OSL: Seit 1999 lädt der Kreisseniorenrat unter dieser Überschrift einmal im Jahr Frauen und Männer aus dem gesamten Landkreis zu verschiedenen interessanten Orten und Ausflugszielen ein, um die Heimat besser kennenzulernen, gemeinsam Zeit zu verbringen und sich zu aktuellen Entwicklungen auszutauschen.

 

Am Donnerstag (05.09.2019) führte der Weg nach Lauchhammer. Rund 20 Personen nahmen an der Besichtigung des Kunstgusses und des Kunstgussmuseums in Lauchhammer teil. Vor Ort konnten sie sich über die fast 300-jährige interessante und wechselvolle Geschichte des Kunstgusses in Lauchhammer informieren und in der Gießerei den Beschäftigten bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen. Den Abschluss bildete ein Mittagessen im Wequa-Hotel in Lauchhammer.

 

Initiator der Landpartie der Senioren ist der Kreisseniorenrat OSL unter Vorsitz von Bärbel Kratzer aus Senftenberg in Zusammenarbeit mit der Beauftragen für Seniorenarbeit der Kreisverwaltung OSL, Eva-Maria Dinter. Die Einladungen zu der Veranstaltung gehen den jeweiligen Seniorenbeiräten der Kommunen zu.

 

In der Vergangenheit besuchten die Seniorinnen und Senioren unter anderem das Freilandmuseum in Lübbenau/Spreewald und die IBA-Terrassen am Großräschener See. Auch eine Fahrt mit der Seeschlange im Lausitzer Seenland stand bereits auf dem Plan. Teilweise bis zu 50 Personen nehmen an den Terminen teil. 

 

 

 

 

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„Gesund beginnt im Mund“ - Tag der Zahngesundheit in der Europaschule Lauchhammer kam gut an

(06. 09. 2019)

„Gesund beginnt im Mund, ich feier‘ meine Zähne“ – unter diesem Motto steht der diesjährige bundesweite Tag der Zahngesundheit mit zahlreichen Veranstaltungen am und rund um den 25. September. Auch der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises OSL beteiligt sich daran. Mit einer bunten Theater-Vorführung und Wissensständen reisen Dr. Michael Elstermann und sein Team in jedem Jahr in eine Grundschule, die sich dem Thema Mundhygiene besonders stark widmet. Dieses Mal konnte sich die Europaschule Lauchhammer über diese Form der Auszeichnung freuen. Der unterhaltsame Vormittag ganz im Zeichen der Zahngesundheit startete hier bereits am Mittwoch, dem 4. September 2019.

 

Knapp 250 Kinder der ersten bis fünften Klassen sowie Vorschüler umliegender Kitas aus Lauchhammer und dem Ortsteil Grünewalde kamen in die Aula der Grundschule, um an dem Unterricht der etwas anderen Art teilzunehmen. 

 

Begleitet wurde der Jugendzahnärztliche Dienst von Jens Heidtmann und Petra Erlemann vom Holzwurmtheater aus Winsen/Luhe in Niedersachsen. Der Puppenspieler und seine Partnerin stehen für amüsante und lehrreiche Theaterstücke rund um das Thema Mundgesundheit. „Unser Ziel ist es, die Kinder zum Zähneputzen zu motivieren. Gleichzeitig beziehen wir sie mit ein, um mit ihnen spielerisch ihr Wissen über Karies und gesunde Ernährung aufzufrischen“, so der Künstler, der mit seinen Kariesprophylaxe-Stücken seit mittlerweile 30 Jahren deutschlandweit in Schulen unterwegs ist.

 

Auch bei den jungen Zuschauern in Lauchhammer kam der Auftritt von Manni Milchzahn, Professor Dr. Werner Dentamann und ihren vielen mitgereisten Freunden gut an. Neben dem Theaterstück warteten auf die Jungen und Mädchen zudem verschiedene Informationsstände zum Thema gesunde Ernährung und Zahngesundheit, an denen sie selbst aktiv werden konnten. So sagten die Kinder etwa am Gebissmodell unter professioneller Anleitung Karius und Baktus den Kampf an und konnten in der Würfelzucker-Ausstellung entdecken, wie viel Süßes sich in den Lieblingsspeisen versteckt. Auch ein gesunder Obst- und Gemüsesnack, Wasser vom WAL und kleine Geschenke in Form von Zahnpasta und Co. hielten die Mitarbeiterinnen des Jugendzahnärztlichen Dienstes bereit.

 

„Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr durch den Landkreis für diese Veranstaltung ausgewählt wurden. Die Themen Zahngesundheit, Zahnwechsel und gesunde Ernährung spielen bei uns eine wichtige Rolle und werden den Kindern im Rahmen des Unterrichts immer wieder nahegebracht. Es ist schön, dass unser Engagement nun auf diese Weise geehrt wird“, so Schulleiterin Undine Krahl-Koch.

 

Auch neben dem Unterricht kommen die Kinder regelmäßig mit dem Thema Zahngesundheit in Kontakt. Einmal pro Schuljahr führt der Jugendzahnärztliche Dienst in allen Kitas und Schulen im Landkreis für alle Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren Prophylaxe-Termine durch. Neben der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erhalten die Kinder theoretische und praktische Anleitungen zur Zahnpflege sowie Tipps zu einer gesunden Ernährung. Bei Fragen und Problemen können sich Eltern und andere Interessierte auch darüber hinaus telefonisch unter (03573) 870-4381 an den Jugendzahnärztlichen Dienst wenden.

 

Erst in der vergangenen Woche hatten Elstermann und seine Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer Arbeit die Kinder der Europaschule besucht und wurden von Schulleiterin Undine Krahl-Koch und ihrem Kollegium mit gewohnt offenen Armen empfangen.

 

Der Tag der Zahngesundheit findet seit 1991 statt. Ziel des Aktionstages ist es, möglichst viele Menschen über das Thema Mundgesundheit zu informieren und so Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen zu verhindern. Bundesweit klären Veranstaltungen am und um den 25. September über die Mundgesundheit junger Menschen und über Mundgesundheit allgemein auf.

 

Der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises OSL führt den Aktionstag in der jetzigen Form seit 2007 durch. Ziel ist es, sich bei den Schulen für deren Engagement zu bedanken und gleichzeitig die Öffentlichkeit stärker für die Themen Zahn- und Mundgesundheit sowie gesunde Ernährung zu sensibilisieren.

 

Im Bereich der Zahngesundheit im frühkindlichen und im Grundschulalter konnten in OSL in den vergangenen Jahren bereits positive Entwicklungen erzielt werden. Im brandenburgweiten Vergleich liegt OSL im Hinblick auf die Mundgesundheit seiner Kinder nach wie vor im Mittelfeld. Dank der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten ist hier jedoch erfreulicherweise eine stetige Verbesserung des Gesundheitszustandes der Kinderzähne festzustellen.

 

„Wir freuen uns, dass sich unsere Kindergärten und Schulen den Themen Zahngesundheit und Mundhygiene widmen. Um dauerhafte Erfolge zu erzielen und die Volkskrankheit Karies weiter zurückzudrängen, gilt es hier weiter anzuknüpfen“, erklärt Elstermann. Neben dem Tag der Zahngesundheit als kleines Dankeschön an die Schulen lässt der Landkreis seit 2015 mit dem Zertifikat „Kita mit Biss“ auch den besonders engagierten Kitas eine entsprechende Wertschätzung zukommen. Insgesamt wurde diese Auszeichnung bereits 28 Mal vorgenommen.

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Zeugnisse für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung

(03. 09. 2019)

Schulzeit adé: Für fünf Auszubildende der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz endete dieser Tage ihre dreijährige Ausbildungszeit zum Verwaltungsfachangestellten. Am vergangenen Freitag erhielten Aline Zech, Heidi Urban, Linda Kopsch, Lucas Magister und Mario Gröger in der Aula des Oberstufenzentrums Spree-Neiße in Cottbus die Zeugnisse vom Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NLSI).

 

Zu den Gratulanten vor Ort zählte auch OSL-Landrat Siegurd Heinze. Dieser hatte den Absolventen seines Hauses bereits wenige Tage zuvor persönlich seine Glückwünsche ausgesprochen und in diesem Zusammenhang das wohl schönste Geschenk überreicht: Einen Arbeitsvertrag über eine unbefristete Anstellung beim Landkreis.

 

Der weitere berufliche Weg führt die Jungfacharbeiter nun in das Schulverwaltungs- und Kulturamt, das Asyl- und Ausländeramt, das Amt für Straßenverkehr und Ordnung, das Sozialamt sowie in das Jobcenter OSL.

 

Neben den fünf Absolventen konnten sich neun weitere junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung über ein Zeugnis freuen: Ann-Kristin Franke, Cornelia Rauchegger, Doreen Stephan, Franziska Hoffmann, Laura Rettig, Linda Nützsche, Kevin Lehmann, Markus Helle und Robert Magister nahmen erfolgreich am Fortbildungslehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ teil. Sie sind damit befähigt, künftig selbst Auszubildende zu betreuen.

 

Bewerbungen für Ausbildung und Studium 2020 möglich

 

Der Landkreis OSL sucht in jedem Jahr nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, die den Beruf des Verwaltungsfachangestellten erlernen wollen. Zudem bietet die Verwaltung in Kooperation mit der Technischen Hochschule Wildau die Möglichkeit des dualen Studiums im Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“.

 

Bewerbungen für den Ausbildungs- und Studienstart zum 1. September 2020 sind noch bis Ende Oktober 2019 möglich. Die Stellenausschreibungen können unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Ausbildung und Studium“ eingesehen werden. „Hier finden Interessierte auch weitere Informationen zum Arbeitgeber Landkreis, Antworten auf wichtige Fragen und entsprechende Ansprechpartner“, erklärt Franziska Hoffmann vom Bereich Aus- und Fortbildung.

 

Zum Ausbildungsstart 1. September 2019 begrüßte die Kreisverwaltung fünf neue Auszubildende sowie zwei duale Studenten. In Summe absolvieren derzeit 15 Frauen und Männer ihre Ausbildung an den Standorten in Senftenberg und Calau. Hinzu kommen acht Studenten.

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Bekanntmachung der nächsten Anglerprüfung am 19. Oktober 2019

(03. 09. 2019)

Bekanntmachung

 

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 19. Oktober 2019 um 9:00 Uhr im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

 

 

statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
 

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 07. Oktober 2019 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

III. Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr


Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL

Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
 
 IV. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

 
Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind zu richten an:
 
Landkreis Oberspreewald- Lausitz
Untere Fischereibehörde
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg
 
Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110
                                         Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492
                                         
                                          andre-haack@osl-online.de
                                          karina-howel@osl-online.de
   
 
Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter
 
www.osl-online.de -> Umwelt, Veterinärwesen& Landwirtschaft        Natur& Umwelt ->  untere Jagd-und Fischereibehörde
 
 
Prüfungsfragen und Onlinetest unter
 
 www.mlul.brandenburg.de     Landwirtschaft & Fischerei      Themen A-Z     Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

Vorläufiges Ergebnis zur Landtagswahl 2019

(02. 09. 2019)

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben gewählt. Auch in den OSL-Wahlkreisen 38, 39 und 40 machten die Menschen am Sonntag von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Die Wahlbeteiligung lag hier bei 61,6 %.

 

Die vorläufigen Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2019 für die Wahlkreise 38, 39 und 40 finden Sie anbei.

 

Die Daten können auch auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ oder unter folgendem Link http://wahl.osl-online.de/AppPortal/ltw2019.html und auf der Seite des Landeswahlleiters, www.wahlergebnisse.brandenburg.de bzw. www.wahlen-brandenburg.de, eingesehen werden.

 

Die öffentlichen Sitzungen der Kreiswahlausschüsse zur Ermittlung und Feststellung der endgültigen Ergebnisse finden in den nächsten Tagen statt:

 

Wahlkreis 38:          

Dienstag, 3. September, 14 Uhr, Landratsamt, Haus 1, Glassitzungssaal,

Dubinaweg 1, Senftenberg

 

Wahlkreis 39           

Mittwoch, 4. September, 14 Uhr, Gesundheitsamt, Raum 219,

Großenhainer Straße 62, Senftenberg

 

Wahlkreis 40

Donnerstag, 5. September, 15 Uhr, Jobcenter Senftenberg, Raum 234,

Adolfstraße 1-3, Senftenberg

 

Die Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse erfolgt im nächsten Amtsblatt im Oktober.

 

Die Bürger aus OSL wählten im Wahlkreis 38 („Oberspreewald-Lausitz I“: Stadt Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide), dem gemeinsamen Wahlkreis 39 („Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV“: Amt Altdöbern, Stadt Drebkau, Stadt Großräschen, Stadt Senftenberg) sowie im gemeinsamen Wahlkreis 40 („Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III“: Amt Burg (Spreewald), Stadt Calau, Gemeinde Kolkwitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadt Vetschau/Spreewald).

[Erststimmen]

[Wahlbeteiligung]

[Gewinne und Verluste Zweitstimmen]

[Tabelle Zweitstimmen]

[Zweitstimmen]

[Gewinne und Verluste Erststimmen]

[Tabelle Erststimmen]

Foto zu Meldung: Vorläufiges Ergebnis zur Landtagswahl 2019

Landtagswahl 2019 - Kreiswahlleiter informieren: Öffentliche Präsentation der Ergebnisse / Sitzungen der Kreiswahlausschüsse

(30. 08. 2019)

Nur noch wenige Tage, bis in Brandenburg die Wahllokale für die Wahl zum 7. Landtag öffnen. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Teile von Spree-Neiße besteht am Wahltag ab 18 Uhr die Gelegenheit, den Ausgang der Wahl live auf Leinwand zu verfolgen. Dazu laden die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 38, Susann Priemer, sowie die Wahlleiter der Wahlkreise 39 und 40, Gisbert Choschzick und Hans-Jörg Milinski, alle Interessierten in das Landratsamt nach Senftenberg, Haus 1, Dubinaweg 1, ein.

 

Der Weg im Inneren des Gebäudes ist ausgeschildert. Vom Eingang auf der Rückseite des Verwaltungsgebäudes lässt sich der Präsentationsraum im Dachgeschoss per Fahrstuhl bequem erreichen.

 

Bereits nachmittags ab 15 Uhr nehmen im Landratsamt die Briefwahlvorstände der Wahlkreise 38 und 39 ihre Arbeit auf. Die Auszählung der Briefwahlunterlagen der jeweiligen Briefwahlbezirke beginnt ab 18 Uhr. Die Ermittlung der Ergebnisse ist öffentlich. Die Räume werden per Aushang am Haupteingang bekannt gegeben.

 

Die Briefwahl des Wahlkreises 40 wird durch die Briefwahlvorstände in den Wahlbehörden in Lübbenau/Spreewald, Calau, Vetschau/Spreewald, Kolkwitz und dem Amt Burg in den Rathäusern bzw. der Amtsverwaltung ausgezählt.

 

Die Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2019 können auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ und auf der Seite des Landeswahlleiters, www.wahlergebnisse.brandenburg.de bzw. www.wahlen-brandenburg.de, eingesehen werden.

 

Feststellung der endgültigen Ergebnisse

 

Die öffentlichen Sitzungen der Kreiswahlausschüsse zur Ermittlung und Feststellung der endgültigen Ergebnisse finden in der kommenden Woche statt:

 

Für den Wahlkreis 38 ist der Termin am Dienstag, 3. September um 14 Uhr im Landratsamt (Haus 1, Glassitzungssaal), Dubinaweg 1 in Senftenberg vorgesehen. Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 39 kommt am Mittwoch, 4. September um 14 Uhr im Gesundheitsamt, Großenhainer Straße 62 in Senftenberg im Raum 219 zusammen. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 40 wird seine Sitzung am 5. September um 15 Uhr im Jobcenter in Senftenberg, Adolfstraße 1-3, Raum 234 abhalten. Die Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse erfolgt im nächsten Amtsblatt im Oktober.

 

Projekt „Modernisierung der Fernradwege“ / Einschränkungen auf einzelnen Radwegeabschnitten

(28. 08. 2019)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz realisiert das kreisweite Projekt „Modernisierung der Fernradwege“. In diesem Zusammenhang kommt es zu zeitweisen Einschränkungen und Sperrungen auf einzelnen Radwegeabschnitten.

 

Voraussichtlich in der Zeit vom 02.09.2019 bis 22.11.2019 wird der Radweg von Meuro in Richtung Freienhufen als Baustelle ausgewiesen und ab 09.09.2019 voll gesperrt.

 

Voraussichtlich in der Zeit vom 09.09.2019 bis 08.11.2019 wird der Radweg zwischen Schwarzheide-West und Lauchhammer-Süd (Alte Mückenberger Straße) zur Baustelle und voll gesperrt.

 

Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken finden Sie in der Anlage.

[Umleitung Freienhufen-Meuro]

[Umleitung Lauchhammer-Schwarzheide]

Grundstücksmarktbericht 2018 erschienen

(28. 08. 2019)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat den gemeinsamen Grundstücksmarktbericht 2018 beraten und beschlossen. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2018 beider Landkreise detailliert dargelegt. Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2018 kann als PDF-Dokument direkt von der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg  kostenfrei heruntergeladen werden. (www.gutachterauschuss-bb.de)

 

Als Druckexemplar ist er in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gebührenpflichtig erhältlich.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können von jedermann während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Sitz: beim: FB Kataster und Vermessung, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus in mündlicher und schriftlicher Form eingeholt werden. Tel.: (0355) 49 91 – 22 47.

 

Sprechzeiten:    Dienstag       8.00 Uhr – 12.00 Uhr      und      13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                          Donnerstag   8.00 Uhr – 12.00 Uhr      und      13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Klinikum Niederlausitz stellt sich auf für eine sichere Zukunft

(27. 08. 2019)

Nachdem die wirtschaftliche Lage des Klinikums Niederlausitz in jüngster Zeit vielerorts Gesprächsgegenstand war, stellen sich Mitarbeiter und Patienten nun die Frage, wie es mit dem Klinikum weitergeht. Die Geschäftsführung des Klinikums und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Eigentümer gaben am Montagmittag (26. August) während eines Pressegesprächs Antworten, informierten über Lösungsansätze und stellten die beiden neuen Ärztlichen Direktoren des Hauses vor.

 

Klinikum und Landkreis stiegen mit der aktuellsten Nachricht in das Pressegespräch ein: Das Ärztliche Direktorat des Klinikums wurde neu besetzt und damit die Führungsspitze breiter aufgestellt. Mit Dr. med. Hartmut Husstedt und Professor Dr. med. Markus Reckhardt bilden zwei erfahrene und langjährig mit dem Klinikum verbundene Mediziner eine Doppelspitze und wirken fortan an den Standorten Senftenberg und Lauchhammer maßgeblich an der Weiterentwicklung der medizinischen Ausrichtung der Gesellschaft mit. Dr. med. Husstedt ist Chefarzt des Instituts für Radiologie und Neuroradiologie an den Standorten Senftenberg und Lauchhammer und Facharzt für Radiologie und Neuroradiologie. Prof. Dr. med. Markus Reckhardt arbeitet als Chefarzt des Zentrums für Neurologie und Schmerzbehandlung und ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Beide stellten sich während des Pressegesprächs in ihrer neuen Position als Ärztliche Direktoren vor.

 

Landrat erläutert Beschlussvorlagen zum Klinikum
Optimistisch zeigten sich Landrat Siegurd Heinze und Geschäftsführer Uwe Böttcher auch mit Blick auf die weiteren bevorstehenden Maßnahmen und Lösungsansätze. Konkret geht es dabei um zwei Beschlussvorlagen, welche in Abstimmung zwischen Klinikum und Kreisverwaltung erarbeitet wurden und über die der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 19. September in Klettwitz befinden wird.
Die erste Beschlussvorlage sieht vor, dass der Landkreis das Klinikum bei Bedarf kurzfristig mit einem Darlehen in Höhe von zwei Millionen Euro unterstützt, um die Liquidität zu stabilisieren, verdeutlichte Heinze und hob in diesem Zusammenhang hervor: „Die Liquidität ist angespannt, aber durchaus gesichert. Dennoch nehmen wir die Lage ernst.“
Darüber hinaus unterstützt der Landkreis den Weg des Klinikums, von innen heraus und aus eigener Kraft Lösungen zu erarbeiten. Diese strukturellen und organisatorischen Veränderungen wollen Geschäftsführung und Landkreis von einem externen Wirtschaftsprüfer bewerten lassen. Auch die medizinische Ausrichtung wird Gegenstand sein. Im Ergebnis soll ein tragfähiges Sanierungskonzept entstehen, welches die Grundlage für die weitere Ausrichtung des Klinikums bildet. „Mit Blick auf die Zukunft ist es wichtig, Veränderungen herbeizuführen. Dem gegenüber sind wir offen. Unser Ziel ist es, das Klinikum langfristig wirtschaftlich stabil und finanziell unabhängig aufzustellen. Dabei ist es uns wichtig, das Klinikum auch künftig in kommunaler Hand zu halten“, machte Heinze deutlich.
Den Auftrag zur Prüfung in Richtung Kreisverwaltung und Klinikum sieht die zweite Beschlussvorlage vor, welche dem Kreistag zur Abstimmung vorliegt. Stimmt dieser zu, soll umgehend mit der Arbeit begonnen werden. Ein Termin, bis wann ein finales Sanierungskonzept vorliegen soll, könne jedoch noch nicht benannt werden. Hier gelte es nach 25 Jahren erfolgreicher Geschichte des Klinikums, sich die nötige Zeit zu nehmen, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten und Ergebnisse zu präsentieren, machten die Anwesenden deutlich.
Dass er für die in den vergangenen Wochen geführten, teils emotionalen Debatten, Verständnis habe, unterstrich Landrat Siegurd Heinze in diesem Zusammenhang: „Das Klinikum hat eine wichtige Bedeutung für die Menschen in der Region, viele Lausitzer sind bereits über Jahrzehnte eng mit der Einrichtung verbunden. Es ist wichtig, nunmehr gemeinsam nach vorne zu schauen und etwas Ruhe einkehren zu lassen.“
Die beabsichtigten Lösungsschritte wollen Geschäftsführung und Landrat gegenüber den Mitarbeitern auch auf der Belegschaftsversammlung des Betriebsrats am Mittwoch, dem 28. August, in Lauchhammer vorstellen.

 

Handeln statt Sparen: Sanierungskonzept des Klinikums
Mit dem schlechten Jahresergebnis im Vorjahr steht das Klinikum Niederlausitz nicht allein da: 2017 schrieben 28 Prozent der deutschen Krankenhäuser Verlust, wie der Krankenhaus Rating Report im Mai 2019 berichtete. Uwe Böttcher äußerte sich zur Strategie, mit der das Klinikum Niederlausitz aus den roten Zahlen kommen will: „Sparen allein führt nicht ans Ziel: Neben einem Konsolidierungsplan überarbeiten wir unsere medizinische Ausrichtung. Hier wollen wir uns auf die Grund- und Regelversorgung als sicheres Fundament für einzelne Spezialleistungen konzentrieren und da, wo wir besonders gut sind, auch künftig investieren und wachsen“.
Viele Maßnahmen zur Kostensenkung sind bereits angelaufen: Die strukturierte Einforderung von ausstehenden Zahlungen, die noch von den Krankenkassen zu leisten sind, und der komplette Verzicht von Leiharbeitnehmern in der Pflege wirkten sich bislang günstig auf das Jahresergebnis aus. Die Ausgaben für Sachkosten, zum Beispiel für Energie und Verwaltungsbedarf, seien 2019 gesunken. Steigende Patientenzahlen und eine Entwicklung des Leistungsgeschehens eng am Wirtschaftsplan seien gute Anzeichen dafür, dass eine Stabilisierung aus eigener Kraft realistisch ist. Mitte August haben sich die Arbeitsgruppe „Klinikum Niederlausitz 2024“ und eine Steuerungsgruppe etabliert. Hier arbeiten Mitarbeiter aus Pflege, Ärzteschaft, Verwaltung und Vertreter des Betriebsrats daran, Einsparpotenziale zu erkennen sowie Prozesse und Strukturen effizienter aufzusetzen.
„Der Abschluss eines Notlagentarifvertrags hätte uns kurzfristig etwas Luft verschafft und wäre eine gute Grundlage gewesen, um mit dem Marburger Bund, den Chefärzten und anderen Führungskräften über ihren Beitrag zur Sanierung zu verhandeln. Ich bedaure sehr, dass die Verhandlungen abgelehnt werden“, äußerte sich der Geschäftsführer zu dem Ergebnis der ver.di-Mitgliederbefragung. Die Unterstützung durch den Landkreis sei eine sehr wichtige Säule für die Konsolidierung, wie Böttcher betonte: „Mein Dank gilt unserem Landrat Herrn Heinze und dem Landkreis für das Vertrauen in die eigene Kraft unseres Hauses und die in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung“. Er räumte auch mit Gerüchten über das Zurückfahren von Leistungen auf: „Die Patientenversorgung in unseren Häusern ist in allen Fachabteilungen ohne Einschränkungen gesichert. Wir haben viele Bereiche, die richtig gut laufen, und engagierte Mitarbeiter. Unsere Kliniken leisten hervorragende Arbeit – davon kann sich jeder Interessierte an unserem Tag der offenen Tür am 14. September in Lauchhammer überzeugen“.

 

Neue Doppelspitze im Ärztlichen Direktorat
Die Entwicklung und Umsetzung einer an den Bedürfnissen der Region orientierten medizinischen Struktur ist nun die zentrale Aufgabe der Ärztlichen Leitung des Klinikums Niederlausitz. „Die beiden neuen Ärztlichen Direktoren wurden von ihren chefärztlichen Kollegen in dieses Amt gewählt. Wir haben uns bewusst für eine Doppelspitze entschieden und sind damit dem Wunsch der Chefärzte nach einer hohen Präsenz und sehr guten Ansprechbarkeit der Ärztlichen Leitung nachgekommen. Beide erfüllen das Amt nebenberuflich und werden als Chefärzte ihre Kliniken auch weiterhin führen“, fasst Uwe Böttcher die Strukturveränderung im Ärztlichen Direktorat zusammen. Professor Dr. Markus Reckhardt und Dr. Hartmut Husstedt folgen in dieser Position auf Hendrik Karpinski, der das Amt zum 8. Juli 2019 niedergelegt hat, um sich mit ganzer Kraft seiner Tätigkeit als Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Lauchhammer zu widmen.
Dr. Husstedt kündigt an, sich im Rahmen seiner Funktion als Ärztlicher Direktor dafür einzusetzen, „unser Klinikum auf ein sicheres medizinisches Fundament zu stellen, das uns auch unter schwierigen Rahmenbedingungen  in der Gesundheitsbranche ermöglicht, wieder wirtschaftlich zu arbeiten“. Es sei „es wichtig, dass – anders als bei einigen privaten Anbietern – in einem kommunalen Haus keine Gewinnmaximierung herrscht“, so Husstedt. Sein Amtskollege Professor Reckhardt nennt dafür eine wichtige Bedingung: „Ein solcher Prozess kann nur gelingen, wenn wir ihn offen und transparent gestalten, fortlaufend informieren und miteinander diskutieren. Dafür möchte ich mich in meiner Funktion als Ärztlicher Direktor einsetzen und diesen anspruchsvollen Weg, der sicherlich noch den einen oder anderen Stolperstein für uns bereithalten wird, mitgestalten.“
Kreistagsbeschluss mit Spannung erwartet
Das Klinikum Niederlausitz und sein Träger haben wichtige Weichen dafür gestellt, das Haus im Interesse der Patienten, der Mitarbeiter sowie der Niederlausitzer kommunal zu halten und wirtschaftlich wieder sicher aufzustellen. Nun wird mit Spannung der Kreistagsbeschluss erwartet.

 

Über die Klinikum Niederlausitz GmbH

Die Klinikum Niederlausitz GmbH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister mit 504 stationären Betten und 72 tagesklinischen Behandlungsplätzen in 14 Kliniken und drei Instituten. Als größtes Krankenhaus der Regelversorgung in Südbrandenburg sichern ca. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die kompetente Versorgung von jährlich ca. 22.000 stationären und 40.000 ambulanten Patienten. Das Klinikum Niederlausitz ist Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
An den Klinikstandorten Senftenberg und Lauchhammer bietet die Klinikum Niederlausitz GmbH ein breites Leistungsspektrum. Zum Nutzen und Wohl der Patienten arbeitet das Klinikum Niederlausitz eng mit den Gesundheitseinrichtungen der Region zusammen. Die einzelnen Kliniken und Fachabteilungen des Klinikums agieren fachübergreifend und gewährleisten so eine optimale Versorgung für die Patienten. Mit modernster Medizintechnik, Fachkompetenz, aktuellem Wissen und persönlicher Motivation sind die Mitarbeiter des Klinikums Niederlausitz für Patienten und Angehörige da.


Pressekontakt

Kristin Dolk

Klinikum Niederlausitz GmbH
Unternehmenskommunikation
Krankenhausstr. 10
01968 Senftenberg
 
E-Mail: kristin.dolk@klinikum-niederlausitz.de
Telefon: 03573 75-1040
Mobil: 0171 921 4102
Internet: http://www.klinikum-niederlausitz.de

 

Sarah Werner

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Pressesprecherin
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg

E-Mail: pressestelle@osl-online.de
Tel: 03573-870-1003
Mobil: 0151 14704770
Internet: www.osl-online.de

Foto zu Meldung: Klinikum Niederlausitz stellt sich auf für eine sichere Zukunft

Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren: 14. Informations- und Beratertag in Senftenberg

(26. 08. 2019)

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren möchten, Fachkräfte suchen oder qualifizieren wollen, sollten sich den 10. September 2019 vormerken. In der Zeit von 9 bis 15 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1 (nähe Stadthafen) bereits zum 14. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investoren und alle darüber hinaus Interessierte.

 

Vor Ort erteilten Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen und der Sparkasse.

 

Für Rückfragen steht Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin für Wirtschaft und Förderung bei der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, unter Telefon (03573) 870-5141 oder per E-Mail (Baerbel-Weihmann@osl-online.de) zur Verfügung.

 

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Vollsperrung aufgrund Straßenbauarbeiten K6625 zwischen Kemmen und Craupe

(15. 08. 2019)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneuert auf der Kreisstraße K6625 von Calau nach Craupe im Bereich der Autobahnrampen und der Brücke über die A13 den gesamten Straßenbelag. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf jeweils 250 Meter Länge vor und hinter der Autobahnbrücke. Die Arbeiten sind nur unter Vollsperrung möglich. Aus diesem Grund wird der Straßenabschnitt zwischen den Orten Kemmen und Craupe für beide Richtungen in der Zeit vom 19. August 2019 bis voraussichtlich 18. Oktober 2019 voll gesperrt. Eine Umleitung des Verkehrs wird ausgeschildert.

Foto zu Meldung: Vollsperrung aufgrund Straßenbauarbeiten K6625 zwischen Kemmen und Craupe

Wassersportpark Großkoschen: Behörden stimmen sich zum weiteren Vorgehen ab

(15. 08. 2019)

Im Zuge der Sperrung des Wassersportparks an einem Strandabschnitt des Senftenberger Sees in Großkoschen am vergangenen Freitag fand am Mittwoch, den 14. August 2019 eine erste Zusammenkunft des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der unteren Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Hierbei tauschten sich die beteiligten Behörden über die Aktenlage aus und verständigten sich zur weiteren Vorgehensweise.

 

Demnach ist der Betreiber nach wie vor in der Pflicht, die Schwimmkörper unverzüglich aus dem Wasser zu entfernen. Parallel ist er weiterhin aufgefordert, das geotechnische Gutachten eines Sachverständigen bezüglich der Standsicherheit vorzulegen. Eine weitere Bearbeitung des Verfahrens ist erst dann möglich. Parallel überprüft das LGBR den Verbleib der Betonelemente im Wasser. Eine Entscheidung ist nach Vorlage der Ergebnisse durch den Landkreis zu treffen.

 

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wie auch die untere Wasserbehörde des Landkreises arbeiten intensiv daran, schnellstmöglich eine Lösung in dieser Sache herbeizuführen. „Wir sind für Gespräche offen, jedoch an dieser Stelle auf die Mitwirkung des Betreibers angewiesen, das ausstehende abschließende geotechnische Gutachten schnellstmöglich zu beauftragen“, stellt Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt des Landkreises klar. 

 

Alle beteiligten Akteure weisen darauf hin, dass lediglich ein kleiner Teil des Strandabschnitts in Großkoschen betroffen ist. Die anderen ausgewiesenen Badestrände des Senftenberger Sees können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. 

 

Zum Hintergrund:

Der Wassersportpark wurde ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet und betrieben. Wichtige durch den Antragsteller beizubringende Antragsunterlagen sind nicht vorgelegt worden.

 

Hierzu gehört insbesondere der vom Landkreis geforderte geotechnische Standsicherheitsnachweis durch einen Sachverständigen. Wesentliche sicherheitsrelevante Informationen lagen dem Betreiber des Wassersportparks bereits am 6. Juni und vertiefend am 17. Juni 2019 vor. Diese wurden dem Landkreis bis zum heutigen Tage vorenthalten. Ein vom Betreiber eingeschalteter Sachverständiger für Böschungen äußerte sich ihm gegenüber, dass der Standort aufgrund der lokalen geotechnischen Verhältnisse für die Errichtung des Wassersportparks grundsätzlich ungeeignet sei. Auf Nachfrage des Betreibers erklärte der Sachverständige, dass eine Verankerung keinesfalls ohne eine weitere Untersuchung erfolgen dürfe, um die Sicherheit der Badenden in diesem Bereich nicht zu gefährden. Mit Kenntnis dieser Tatsache hätte die uWB dem Einbringen der Betonanker nicht zugestimmt.

 

Statt diese kritische Information der uWB zu übermitteln, legte der Betreiber am 11. Juni 2019 die eher zustimmende Kurzeinschätzung eines anderen Sachverständigen vor. Daraufhin wurde im Sinne des Unternehmers per Schreiben vom 20. Juni 2019 gestattet, mit den vorbereitenden Arbeiten für das Betonfundament zu beginnen. Auf die noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung für die weitere Errichtung der Anlage wurde der Betreiber hingewiesen.

 

Der Betreiber hat damit wissentlich eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Kauf genommen. Aus diesem Grund waren das LBGR und die uWB nach Kenntnis der Sachlage gezwungen, unverzüglich zu handeln, indem die Nutzung des Wassersportparks sofort untersagt und darüber hinaus durch das LBGR Teile des Strandes für den Badebetrieb wirksam abgesperrt wurden.

 

Für Rückfragen stehen die beteiligten Behörden gern zur Verfügung. Medienvertreter wenden sich bitte an pressestelle@osl-online.de bzw. Telefon (03573) 870 1003.

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Traum erfüllt sich: „Starkstromkids“ nehmen Songs in professionellem Tonstudio auf

(15. 08. 2019)

Einmal in einem Tonstudio stehen und die eigenen Songs unter professioneller Anleitung aufnehmen – davon träumen viele Nachwuchsbands. Für die „Starkstromkids“ der Musikschule Oberspreewald-Lausitz ging dieser Wunsch am Samstag (10. August 2019) in Erfüllung. Im berliner Tonstudio „Tonscheune Oleak“ des bekannten Musikproduzenten und Komponisten Rainer Oleak in Berlin Hoppegarten wurden einen ganzen Tag lang Lieder aufgenommen, Stimmen übereinandergelegt, Instrumente eingespielt und arrangiert.

 

Vor Ort erhielten die sechs jungen Bandmitglieder eine „musikalische Rundumversorgung“, die ihresgleichen sucht, heißt es aus der Musikschule. So konnten die jungen Musiker im Alter von 14 bis 16 Jahren nicht nur selbst ihr Können zum Besten geben, sondern auch spannende Einblicke in die Bereiche Tontechnik und Aufnahme von Liedern sammeln.

 

Und auch das Ergebnis konnte sich am Ende des Tages hören lassen. So wurden zwei eigene Titel sowie ein Cover-Song aufgenommen.

 

Mit dem Ausflug nach Berlin lösten die Starkstromkids ihren gewonnenen Sonderpreis aus dem Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ 2019 ein. Unter der Leitung von Musikschullehrer Eckhard „Ecki“ Lipske war es der Band beim Nachwuchswettbewerb im Mai 2019 gelungen, den Sonderpreis für eine professionelle Studioproduktion zu erspielen.


„Wir freuen uns riesig über diesen tollen Preis und das einzigartige Erlebnis“, zeigten sich die Jungen und Mädchen im Anschluss an den Ausflug in die Bundeshauptstadt durchweg begeistert.

 

Auch Musikschulleiter Ulrich Stein ist stolz und freut sich mit seinen Schützlingen. Aber auch die Eltern der jungen Musikerinnen und Musiker und Musiklehrer Ecki Lipske hat er im Blick: „Ihnen möchte ich einen besonderen Dank aussprechen. Es ist schön, wie sie die Kinder stets tatkräftig unterstützen“, unterstreicht er. 

 

Die Senftenberger Band Starkstromkids der Musikschule macht bereits seit 2010 gemeinsam Musik und konnten für ihre ausgezeichneten Leistungen mehrere Auszeichnungen einfahren. Zu den Bandmitgliedern zählen Caspar-Emanuel George (Schlagwerk), Jakob Zöllner (Keyboard und E.-Gitarre), Niklas Fünfstück (E.-Gitarre), Michelle Werban (E-Bass), Luca Krahl (E.-Gitarre) und Seraphien Böhme (Gesang und Querflöte).

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Stellungnahme zur Sperrung des Wasserparks am Großkoschener Strand

(13. 08. 2019)

Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Wasserparks konnte bislang nicht erteilt werden. Die Nutzung der Anlage war der unteren Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis Ende letzter Woche nicht bekannt.

 

Zum Hintergrund: Der Antragsteller hatte am 25. Oktober 2018 den Antrag zur Errichtung der Anlage am Strand des Senftenberger Sees in Großkoschen (Ortsteil von Senftenberg) bei der uWB gestellt. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wurde daraufhin am 29. Oktober 2018 eröffnet. Im Zuge dessen wurde der Standsicherheitsnachweis eines Sachverständigen für Geotechnik seitens des Antragsstellers eingefordert. Dieser beauftragte einen Sachverständigen mit der entsprechenden Prüfung. Die uWB erhielt am 11. Juni 2019 Kenntnis einer positiven gutachterlichen Einschätzung des Statikers. Im Sinne des Unternehmers wurde daraufhin per Schreiben vom 20. Juni 2019 der vorzeitige Baubeginn durch den Landkreis freigegeben. Dieser berechtigte ihn dazu, die vorbereitenden Arbeiten für das Betonfundament zu beginnen. Gleichzeitig erging der Hinweis auf die noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung für die weitere Errichtung der Anlage. Diese kann erst mit einem abschließenden positiven geotechnischen Gutachten des Sachverständigen für Geotechnik erteilt werden.

 

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) informierte den Landkreis am 8. August per E-Mail über die Einschätzung eines weiteren Sachverständigen. Dieser könne aus geotechnischer Sicht keine Zustimmung zur Errichtung des Wassersportparks erteilen. Infolgedessen forderte das Landesamt die sofortige Sperrung des Wasserparks in einem Umkreis von 50 Metern. Dieser Forderung kam der Landkreis OSL unverzüglich nach. Die entsprechende Ordnungsverfügung, dass der Betrieb der Wassersportanlage einzustellen und die Anlage aus dem Gewässer zu entfernen ist, wurde dem Antragsteller am 9. August 2019 persönlich übergeben.

 

Der Landkreis ist bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber, dem LBGR und weiteren Beteiligten schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Ziel ist es, den Strandabschnitt zeitnah freigeben zu können. Entsprechende Gespräche stellt die untere Wasserbehörde in Aussicht.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Großteil des Strandes in Großkoschen weiterhin nutzbar ist. Die weiteren Strände des Senftenberger Sees sind nicht betroffen.

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„Zusammen leben, zusammen wachsen. BEGEGNUNG – TEILHABE – INTEGRATION.“ / Heute startet die Interkulturelle Woche 2019 in OSL

(09. 08. 2019)

Zahlreiche Veranstaltungen finden ab dem 9. August im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt.

 

Erneut haben zahlreiche Akteure verschiedener Einrichtungen, Unternehmen, Vereine und Kommunen abwechslungsreiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt. Rund um die Interkulturelle Woche, die bundesweit vom 22. bis 29. September veranstaltet wird, haben Interessierte im Landkreis OSL ab sofort bis zum 18. Oktober 2019 die Möglichkeit, neben vielfältigen Begegnungsveranstaltungen, auch beispielsweise Vorträge, Kinofilme und Kochabende sowie offene Gesprächsrunden mit dem Landrat und der Integrationsbeauftragten des Landkreises zu besuchen.

 

Weitere Informationen sowie das vollständige Programm finden Sie im Anhang.

 

Hinweis:

 

Die offene Gesprächsrunde für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige mit dem Landrat Herrn Heinze und dem Dezernenten Herrn Erbert zum Thema „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ muss auf den 2. Oktober 2019 um 17 Uhr verschoben werden.

[Programmheft 2019]

Foto zu Meldung: „Zusammen leben, zusammen wachsen. BEGEGNUNG – TEILHABE – INTEGRATION.“ / Heute startet die Interkulturelle Woche 2019 in OSL

Allgemeinverfügung für die Durchfügung des Hafenfestes am 17. und 18. August 2019

(08. 08. 2019)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde über das Verbot zur Ausübung von Teilbereichen des Gemeingebrauchs im Speicher Niemtsch (Senftenberger See) gemäß § 25 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

i. V. m. § 43 und § 44 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Geschäftszeichen 60.7.01-70.18-0632/19 vom 06.08.2017

 

Aufgrund des § 25 WHG i. V. m. § 43 und § 44 BbgWG erlässt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg folgende

 

ALLGEMEINVERFÜGUNG

 

1.         Die Ausübung des Gemeingebrauchs des Badens, Tauchen mit Atemgerät, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen sowie des Befahrens mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ist für nachfolgend genannte Bereiche des Speichers Niemtsch (Senftenberger See) im Bereich der Stadt Senftenberg verboten:

Entlang der östlichen Mole des Senftenberger Hafens in südwestlicher Richtung bis zum Ende dieser Mole. Vom Ende der Mole in südlicher Richtung ca. 50 m und danach in östlicher Richtung etwa 410 m. Von diesem Punk rechtwinklich in nördlicher Richtung, östlich neben dem Röhrichtbestand auf das Ufer treffend. Der Uferlinie folgend in westlicher Richtung bis zur östlichen Hafenmole.

Siehe Übersichtsplan

2.         Das Verbot gilt vom 17.08.2019, 09:00 Uhr bis 18.08.2019, 21:00 Uhr.

3.         Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 und 2 wird angeordnet.

4.         Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in           Kraft.

 

 

Begründung

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß

§ 124 BbgWG und § 126 Abs. 1 BbgWG zuständig. Nach § 44 Nr. 4 BbgWG kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt regeln, beschränken oder verbieten, um Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern.

 

Im Rahmen der Durchführung des 7. Senftenberger Hafenfestes ist es vorgesehen, am 17.08.2019 und 18.08.2019 unterschiedliche Veranstaltungen durchzuführen. Hierfür ist das angeordnete Verbot des Gemeingebrauchs für einen Teilbereich des Gewässers erforderlich, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern. Bei Ausübung des Gemeingebrauches im Bereich der Veranstaltungen kann es zu nicht unerheblichen Schäden für Leben und Gesundheit der Benutzer des Gemeingebrauchs kommen.

 

Beim Erlass dieser Allgemeinverfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs durch Jedermann im genannten Bereich des oberirdischen Gewässers wurde pflichtgemäßes Ermessen im Sinne des § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgeübt. Die festgestellte Gefahrenlage für die Allgemeinheit oder für Einzelne überwiegt möglicher-weise entgegenstehende Interessen. Die zeitlich befristete Untersagung ist sowohl geeignet, erforderlich als auch angemessen, weil sie keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck der Abwendung der Gefahr steht.

 

Begründung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Punkt 3 der Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Eine aufschiebende Wirkung würde dazu führen, dass das Verbot zum Zweck der Gefahrenbeseitigung für die Allgemeinheit keinen Erfolg mehr versprechen würde. Demgegenüber treten eventuell vorhandene Individualinteressen zurück. Zudem kann zum Schutz der Allgemeinheit vor der bestehenden Gefahr für Leben und Gesundheit nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung nach einem Klageverfahren bestätigt wird.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Widerspruch eingelegt werden.

 

Hinweis

Die Bojen, Sperrbereichsschilder und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen und Hinweisschilder sind zwingend zu beachten.

 

Rechtsgrundlagen

- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom

31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom

04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254)

- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I Nr. 28)

- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639)

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom

12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151)

 

 

Senftenberg, den 06.08.2019

 

 

 

Siegurd Heinze

Landrat

[Allgemeinverfügung PDF]

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Vorstellung des Monitoringberichts zum Durchfahrtverbot für Schwerverkehr an der B 169 zwischen Klein Oßnig und Allmosen

(02. 08. 2019)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Pressesprecher Steffen Streu

Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam

0331  866 8006

0171 97 411 26

 

steffen.streu@mil.brandenburg.de

 

 

Presseinformation

 

1. August 2019

 

Verkehrsministerin Kathrin Schneider, der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus Holger Kelch, der Landrat des Landkreises Spree-Neiße Harald Altekrüger und die 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Grit Klug haben heute in einem Pressegespräch den ersten Monitoringbericht zur Bundesstraße 169 vorgestellt. Seit Mitte März 2019 ist die B 169 zwischen Klein Oßnig (Landkreis Spree-Neiße) und Allmosen (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) für den Lkw-Durchgangsverkehr mit mehr als 3,5 Tonnern (Sattelzüge und Lkw mit Anhängern) gesperrt. Der Transitverkehr wird über die Autobahnen BAB 13 und BAB 15 geleitet.

 

Land und Landkreise haben gemeinsam ein Monitoringkonzept aufgesetzt, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu erfassen und die Verkehrsentwicklung auf der B169 und auf den Umleitungsstrecken einschätzen zu können. Mit dem ersten Monitoringbericht liegen die Ergebnisse der Verkehrszählungen seit April 2019 vor.

 

Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Um den Lärmschutz an der B 169 zu verbessern, haben Land und Landkreise im Frühjahr 2019 vereinbart, den Durchgangsverkehr mit Sattelzügen und mit LKW mit Anhängern zu untersagen. Mit der Maßnahme haben wir einen Teilerfolg erreicht. Auf der B 169 fahren deutlich weniger Lastzüge. Dies ist für die Anwohner spürbar. Viele Lkw nutzen den ausgeschilderten Weg über das Autobahndreieck Spreewald. Wir stellen aber auch Ausweichverkehre dort fest, wo wir sie nicht haben wollen: auf den Landestraßen L 54 und L 55 bei Calau und Vetschau wie auch auf der B 97 in Gallinchen. Damit müssen wir uns jetzt befassen. Dazu werden wir das Monitoring fortsetzen, um belastbare Daten zu bekommen.“

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus Holger Kelch: „Der Monitoringbericht offenbart, dass eine Problemverlagerung stattgefunden hat. Die Entlastung der Ortslagen Klein Oßnig und Allmosen an der B 169 hat zu einer erhöhten Belastung der B 97 durch Gallinchen geführt. Hier muss eine Lösung gefunden werden, damit die Cottbuser Anwohner an der Bundesstraße nicht die Leidtragenden sind. Perspektivisch kann hier nur die östliche Ortsumfahrung von Cottbus – also die Weiterführung der B 168 bis zur A 15 - Abhilfe schaffen. Dafür benötigen wir eine verbindliche Aussage, wann der aktive Ausbau in Angriff genommen wird.“

 

Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße Harald Altekrüger sagte: „Die ersten Ergebnisse des Monitorings haben zu einer Entlastung in der Ortsdurchfahrt Klein Oßnig geführt. Eine nachhaltige Lösung ist jedoch weiterhin nur mit der Realisierung der Ortsumgehung zu erreichen. Hier erwarten wir vom Land eine zügige Realisierung der Maßnahme.“

 

Die 1. Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Grit Klug: „Die ersten Ergebnisse des Monitorings spiegeln auch unsere Wahrnehmung wider, dass der LKW-Schwerverkehr entlang der B 169 spürbar abgenommen hat, während auf den Ausweichstrecken der LKW-Schwerverkehr zugenommen hat. Die Fortführung des Monitorings begrüßen wir ausdrücklich, um eine fundierte Einschätzung zum Erfolg der verkehrsbeschränkenden Maßnahme treffen zu können.“


Die Durchfahrtsverbote wurden von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Landkreisen angeordnet. In einem mehrsprachigen Flyer wird auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen. Zur Durchsetzung der Maßnahmen werden Polizeikontrollen durchgeführt und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. Der Anliegerverkehr zwischen Klein Oßnig und Allmosen ist von dem Durchfahrtsverbot nicht betroffen.

 

Das Monitoring dient den Straßenverkehrsbehörden als Grundlage, um die Wirksamkeit der Maßnahme bewerten und ggf. weitere Maßnahmen ableiten zu können. Es werden die Verkehrsflüsse auf den gesperrten Abschnitten der B 169 und den Umgehungsrouten gemessen und mit den Messungen vor dem Erlass des Durchfahrtsverbots verglichen. Neben zwei Dauerzählstellen (B 169 Drebkau und B 97 Gallinchen/Birkhahn (Ortsteil von Cottbus)), die kontinuierlich Daten liefern, werden temporäre Zählstellen genutzt (Klein-Oßnig und Allmosen).


Es lässt sich feststellen, dass der Anteil des Lkw-Verkehrs in den drei Monaten in Allmosen und Klein-Oßnig deutlich zurückgegangen ist, während er sich auf den Ausweichrouten erhöht hat. Der Gesamtverkehr hat sich nicht reduziert.

 

Das Monitoring wird fortgesetzt, um belastbarere Daten zu bekommen. Ein neuer Bericht wird Ende 2019 erstellt. Der erste Monitoringbericht ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:

 

https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.639535.de

Steuerradwechsel im Kreissozialamt: Nach 29 Jahren verabschiedet sich Erika Körner in den Ruhestand

(31. 07. 2019)

Zum 1. August 2019 übernimmt Robert Kersten die Amtsleitung des Sozialamtes beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Im Rahmen einer Feierstunde mit ihren Wegbegleitern, Mitarbeitern und Gästen sagte Kreisoberverwaltungsrätin Erika Körner „Adieu“. Nach fast 30 Jahren als Leiterin des Kreissozialamtes, in denen sie viele Entwicklungen im Sozialbereich maßgeblich mit beeinflusst und geprägt hat, verabschiedet sie sich zum 31. Juli 2019 in den wohlverdienten Ruhestand. Auch Landrat Siegurd Heinze bedankte sich für ihre langjährige engagierte Arbeit als Führungskraft: „Sie haben es immer verstanden, gemeinsam mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den freien Trägern, der Integrationswerkstatt, dem Klinikum, dem Landkreistag, dem Landessozialamt sowie dem MASGF und vielen weiteren Partnern und Akteuren den sozial Schwachen und Bedürftigen im Landkreis Gehör zu verschaffen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu Teil werden lassen zu können.“, so Heinze in seiner Ansprache.

 

Erika Körners Nachfolger ist Robert Kersten. Der gebürtige Cottbuser war zuletzt in Karlsruhe tätig und kehrt mit seiner Anstellung beim Landkreis OSL in die Lausitz zurück.

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Pünktlich zum Schuljahresbeginn: Neuer Busfahrplan in Oberspreewald-Lausitz steht bevor

(30. 07. 2019)

Keine Änderungen im Stadtbuslinienverkehr in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald

 

Wie in jedem Jahr ist für den neuen Busfahrplan im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der erste Sonntag im neuen Schuljahr für den „Sommer“-Fahrplanwechsel – so in diesem Jahr der

4. August – fest reserviert. Um für eine gute Vorbereitung und einen reibungslosen Start zu sorgen, erfolgte in den letzten Monaten eine intensive Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und Verkehrsgesellschaft.

Mit dem neuen Fahrplan zum 4. August 2019 wird es u.a. geringe Fahrzeitänderungen auf einzelnen Fahrten von bis zu 10 Minuten, punktuelle Änderungen in der Neuzuordnung von Haltestellen,  aber auch die Aufnahme von zusätzlichen Haltestellen geben. Wichtig für die Nutzer der Stadtbuslinien in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald: dort wird es keine Veränderungen geben.

 

Alle Fahrplanänderungen sind auf der Internetseite www.vgosl.de zu finden oder können telefonisch unter folgenden Rufnummern erfragt werden:

 

  • Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL) 
    03573 / 66 52 – 22     (Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr / Freitag 09:00 – 14:00 Uhr)

 

  • Gemeinsame Mobilitätszentrale Elbe-Elster / Oberspreewald-Lausitz 

            03531 / 65 00 – 10     (Montag – Freitag 05:30 – 18:30 Uhr)

 

  • Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, Betriebsteil Senftenberg (KVG) – Leitstelle              
    03573 / 36 31 – 729   (Montag – Freitag 03:30 – 23:00 Uhr)   
     
    Aktuelle Fahrauskünfte sind jederzeit auch über die "Bus&Bahn"-App des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) abrufbar.        

 

 

 

Verkehrsgesellschaft

Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL)

Roßkaupe 6

01968 Senftenberg

KVG Dreiländereck, Betriebsteil Senftenberg

Spremberger Str. 29

01968 Senftenberg

Tourist-Information Seenland

Markt 1

01968 Senftenberg

Lotto Toto Thron

Bahnhofstraße 33a

01968 Senftenberg

Lotto Toto Nitsche (Schloßpark-Center)

Am Neumarkt 2-4

01968 Senftenberg

Reise Store Drenske

Güterbahnhofstr. 4

01968 Senftenberg

Spreewiesel Center

Straße der Jugend 34

03222 Lübbenau

Bülow Schreibwaren

Bahnhofstraße 5

03226 Vetschau

Getränke-Eck Kubsch

Pestalozzistraße 2

03226 Vetschau

Buchhandlung Lehnert

Cottbuser Str. 14

03205 Calau

Lausitzer Gartenwelt

Freienhufener Straße 1

01998 Großräschen

EDEKA Beutler

Friedrich-Engels-Straße 5

01993 Schipkau

Postagentur Schwarzheide

Schillerplatz 6

01987 Schwarzheide

Kurzwaren Birkigt

Dietrich-Heßmer-Platz 2

01979 Lauchhammer

Taxi-Fahrschule-Busverkehr Gerd Schmidt

Wilhelm-Pieck-Straße 16

01979 Lauchhammer

Lotto Zeitschriften Jank

Bahnhofstr. 29

01945 Ruhland

Bürgerbüro Amt Ortrand

Altmarkt 1

01990 Ortrand

 

 

 

Fahrpläne sind in allen Bussen, bei der VGOSL, den Verkehrsunternehmen sowie in den bei folgenden Verkaufsstellen im Landkreis für eine Schutzgebühr von 1,00 € erhältlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ihre Ideen für die Lausitz von morgen: Machen Sie mit! Beteiligen Sie sich am Leitbild für die Lausitz.

(26. 07. 2019)

Ab September 2019 über die Zukunft mitreden.

 

Wie soll und kann die Zukunft der Lausitz aussehen? Unsere Region ist im Umbruch, wir stehen vor Herausforderungen, viel ist bereits in Bewegung. Die Frage, wie wir uns die Zukunft unserer Heimat vorstellen, möchte die Zukunftswerkstatt Lausitz gemeinsam mit Ihnen und möglichst vielen Lausitzerinnen und Lausitzern diskutieren. Dafür sind Ihre Ideen, die Ihrer Vereinsmitglieder, Belegschaft und Ihres Netzwerks gefragt! Sind sie dabei?

 

Worum geht es? Im Auftrag der Lausitzer Landkreise und der kreisfreien Stadt Cottbus erarbeitet die Zukunftswerkstatt Lausitz bis Ende des Jahres 2020 ein Leitbild. Es soll eine Vision für die Lausitz von morgen schaffen und den Rahmen bilden für die künftige Strukturpolitik. Das Besondere: Es ist die erste Vision, die länderübergreifend für die ganze Lausitz – in Brandenburg und in Sachsen – erarbeitet wird. Und: Das Leitbild entwickeln wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Lausitz! Wir möchten eine möglichst große Bandbreite an Interessen und Vorstellungen berücksichtigen. Daher sind alle Lausitzerinnen und Lausitzer aufgerufen, sich einzubringen. Die Ergebnisse fließen in die Ausarbeitung des Leitbilds ein. Sie haben die Chance, die Zukunft Ihrer Region mitzugestalten!

 

Wie Sie sich beteiligen können und vieles mehr erfahren Sie in der Einladung unten auf dieser Seite.

 

[Einladung der Zukunftswerkstatt Lausitz]

Teilnehmer und Sponsoren für Spendenlauf „WasserMarsch“ gesucht

(19. 07. 2019)
3. Spendenlauf „WasserMarsch“ findet in diesem Jahr erstmals im Spreewald statt

 

Laufen – so weit wie man kommt: Nachdem die Routen in den vergangenen zwei Jahren durch Senftenberg geführt haben, wandern die Jugendlichen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2019 zum ersten Mal bis zu 24 Stunden in und rund um Lübbenau zugunsten eines Trinkwasserprojekts für die Partner-Schule im Tschad.

 

Am 23. und 24. August 2019 machen sich wieder Kinder und Jugendliche verschiedener Jugend- und Freizeiteinrichtungen unter der Schirmherrschaft des Landkreises auf den Weg, um finanzielle Hilfen für eine Schule im Tschad zu erlaufen. Start- und Zielort ist in diesem Jahr die AWO-Touristenstation in der Dammstraße in Lübbenau. Es besteht für die Teams die Möglichkeit, zwischen einer 24-Stunden-Tour und einer 6-Stunden-Tour zu wählen.

 

Die teilnehmenden Gruppen suchen sich im Vorfeld Sponsoren, die ihre Laufleistungen finanziell honorieren. Dabei wird ein Festbetrag pro gelaufenen Kilometer vereinbart, so dass die Höhe der Spende von der Laufleistung der jeweiligen Gruppe abhängig ist. Die Teams, die sich 24 Stunden auf den Weg machen, starten am 23. August 2019 um 17 Uhr von der AWO-Touristenstation aus, begleitet durch einen Betreuer. Sie werden versuchen, möglichst viele Kilometer durch den Spreewald und wandern oder zu paddeln. Gleiches gilt für die 6-Stunden-Variante, hier beginnt „WasserMarsch“ am 24. August 2019 um 11 Uhr.

 

Im vergangenen Jahr nahmen erneut 63 Kinder und Jugendliche am Projekt teil und sind insgesamt 1.561 Kilometer gelaufen. Das entspricht der beeindruckenden Distanz von Senftenberg nach Istanbul. Mit der Unterstützung zahlreicher Sponsoren standen damit 3.563 Euro für die Schule „Saar-Goyen“ im Süden des Tschad zur Verfügung. Davon wurden bereits einfache Unterrichtsräume und sanitäre Anlagen errichtet, eine Schultafel, Bänke, Stühle und Unterrichtsmaterial angeschafft. Das Projekt der Jugendlichen hat es ermöglicht, dass nun 40 statt bisher 25 Kinder dort zur Schule gehen können. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass vielen Mädchen der Unterricht ermöglicht wird, da dies im traditionellen Verständnis noch eine Ausnahme darstellt.

 

Für das diesjährige „WasserMarsch“-Projekt ist geplant, die Spenden unter anderem in den Bau eines Tiefbrunnens fließen zu lassen. Somit fallen weite Wege weg und den Kindern bleibt mehr Zeit, um die Schule zu besuchen. Auch Unterrichtsmaterialien und eine Weiterbildung für den Lehrer sind weiterhin dringend notwendig. Fehlende Bildung ist nach wie vor eine der Hauptursachen für die andauernde Armut in der Saar-Goyen-Region.

 

Es werden noch weitere Mitstreiter sowie Firmen und Vereine gesucht, welche die Jugendlichen bei ihrem Vorhaben unterstützen möchten. Informationen zum Projektablauf sind im Flyer auf dieser Seite nachzulesen. Sozialarbeiter Steffen Lachmann steht für Auskünfte zur Verfügung unter steffen-lachmann@osl-online.de.

 

Termine

 

Start der 24-Stunden-Wanderung:

Freitag, 23. August 2019 um 17 Uhr an der AWO-Touristenstation, Dammstraße 72 in Lübbenau

 

Start der 6-Stunden-Wanderung:

Samstag, 24. August 2019 um 11 Uhr an der AWO-Touristenstation, Dammstraße 72 in Lübbenau

 

[Flyer Wassermarsch-Projekt 2019]

Kreiswahlausschuss stellt Verlust der Rechtsstellung eines gewählten Vertreters des Kreistages fest

(17. 07. 2019)

Der Kreiswahlausschuss zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hatte in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 16. Juli 2019 über den Sitzverlust eines am 26. Mai gewählten Bewerbers zu entscheiden. Grund waren eingegangene Hinweise von Bürgern aus dem Landkreis zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen eines Bewerbers nach der Zulassung der Wahlvorschläge.

 

Die Frist zur Einlegung von Wahleinsprüchen zur Wahl des Kreistages am 26. Mai ist am 21. Juni 2019 abgelaufen. Ungeachtet dessen haben die zuständigen Wahlausschüsse bei entsprechenden Hinweisen zu einem etwaigen Fehlen der Wählbarkeitsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Wahl nach den Vorschriften des § 59 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes nachträglich darüber zu entscheiden, ob ein Vertreter gegebenenfalls seinen Sitz verliert.

 

Die Kreiswahlleiterin und Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Petra Borchel legte den Mitgliedern des Wahlausschusses alle vorliegenden Kenntnisse zur Einsicht vor. Daraufhin stellte der Kreiswahlausschuss auf Grundlage des § 59 Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes einstimmig fest, dass die Wählbarkeitsvoraussetzung des Kandidaten Dr. Olaf Kappelt (AfD) zur Zeit der Wahl nicht gegeben war. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Kreiswahlausschuss ein. Der betreffende Sitz im Kreistag geht an eine Ersatzperson.  

 

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Ausgabe Nr. 12/2019, ab 31. Juli 2019 einsehbar unter „Verwaltung & Kreistag“.

Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2019 entschieden

(17. 07. 2019)

Über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des 7. Landtages des Landes Brandenburg befanden die Kreiswahlausschüsse für die Wahlkreise 38, 39 und 40 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in ihren öffentlichen Sitzungen am Dienstagnachmittag, den 16. Juli 2019.

 

Bis Montag, den 15. Juli, 18 Uhr, konnten die Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 1. September 2019 bei den zuständigen Wahlleitern eingereicht werden. Die Ausschüsse überprüften die rechtzeitig abgegebenen Wahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und stellten fest, ob die Wählbarkeitsvoraussetzungen der einzelnen Direktkandidaten gegeben waren. Die im bisherigen Landtag nicht vertretenen Parteien und der Einzelbewerber konnten die erforderliche Anzahl von mindestens 100 gültigen Unterstützungsunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis vorlegen.

 

Für den Wahlkreis 38 („Oberspreewald-Lausitz I“: Stadt Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide) haben die Mitglieder unter Vorsitz von Kreiswahlleiterin Susann Priemer acht der neun eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (SPD, CDU, DIE LINKE., GRÜNE/B 90, BVB/FREIE WÄHLER, FDP, DIE PARTEI sowie ein Einzelbewerber) zugelassen. Nicht zugelassen wurde der Wahlvorschlag der AfD, da hierfür Unterlagen nicht in der nach § 25 Absatz 6, Satz 1 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes erforderlichen Form vorlagen.

 

Für den gemeinsamen Wahlkreis 39 („Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV“: Amt Altdöbern, Stadt Drebkau, Stadt Großräschen, Stadt Senftenberg) um Wahlleiter Gisbert Choschzick wurden acht der neun eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (SPD, CDU, DIE LINKE., AfD, GRÜNE/B 90, BVB/FREIE WÄHLER, FDP, DIE PARTEI) zugelassen. Ähnliches gilt für den gemeinsamen Wahlkreis 40 („Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III“: Amt Burg (Spreewald), Stadt Calau, Gemeinde Kolkwitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadt Vetschau/Spreewald). Die Mitglieder des Wahlausschusses um Wahlleiter Hans-Jörg Milinski haben sieben der acht eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (SPD, CDU, DIE LINKE., AfD, GRÜNE/B 90, BVB/FREIE WÄHLER, FDP) zugelassen. Die Lausitzer Allianz ist gemäß §§ 21 ff. des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes und des § 32 der Brandenburgischen Landeswahlordnung als nicht vorschlagsberechtigt eingestuft. Der Kreiswahlvorschlag wurde daher in beiden Wahlkreisen zurückgewiesen.

 

Auf den zulässigen Rechtsbehelf innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe wurde durch die Wahlleiter hingewiesen. Die Ergebnisse können im Internet unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis OSL, Ausgabe Nr. 12/2019, einsehbar ab 31. Juli auf der Internetseite des Landkreises unter „Verwaltung & Kreistag“.

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 38:

 

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Gabriele Theiss

 

CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands

Ingo Senftleben

 

DIE LINKE. 

Ringo Jünigk

 

GRÜNE/B 90 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ricarda Budke

 

BVB/FREIE WÄHLER – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler

Roxana Trasper

 

FDP – Freie Demokratische Partei 

Krystian Burchart

 

Einzelbewerber

Marcel Respa

 

DIE PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenbeförderung und basisdemokratische Initiative

Marcus Winter

 

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 39:

 

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Wolfgang Roick

 

CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands

Julian Brüning

 

DIE LINKE.

Torsten Richter

 

AfD – Alternative für Deutschland

Matthias Stein

 

GRÜNE/B 90 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Daniel Schnarr

 

BVB/FREIE WÄHLER – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler 

Ilona Nicklisch

 

FDP – Freie Demokratische Partei

Holger Stroisch

 

DIE PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenbeförderung und basisdemokratische Initiative

Bianca Schröder

 

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 40:

 

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Kathrin Schneider

 

CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands

Roswitha Schier

 

DIE LINKE.

Kathrin Dannenberg

 

AfD – Alternative für Deutschland

Daniel Münschke   

 

GRÜNE/B 90 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stefan Schön

 

BVB/FREIE WÄHLER – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler

Hans-Peter Kamenz

 

FDP – Freie Demokratische Partei

Christopher Choritz

 

Foto zu Meldung: Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2019 entschieden

Brandenburg gibt ökologische Vorrangflächen zur Nutzung frei

(16. 07. 2019)

Das Land Brandenburg gibt ab sofort über eine Ausnahmeregelung die Möglichkeit, die Brachen der ökologischen Vorrangflächen in 2019 für Futterzwecke zu nutzen.

 

Folgende Bedingungen sind vorgesehen:

  1. Es ist ein formloser Antrag (Angabe der betroffenen Parzellen, Begründung für die Nutzung) beim Sachgebiet Landwirtschaft zu stellen.
  2. Die Nutzung des Aufwuchses ist grundsätzlich tierhaltenden Betrieben vorbehalten (Schnittnutzung oder Beweidung durch Tiere des Betriebsinhabers).
  3. Die Nutzung des Aufwuchses durch Schnittnutzung für Futterzwecke durch einen nicht tierhaltenden Betrieb ist nur bei Vorlage eines Futterabnahmevertrages mit einem tierhaltenden Betrieb zulässig.
  4. Der Betriebsinhaber hat einen Nachweis zu erbringen, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Futtergewinnung erschöpft sind.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Kerstin Laube                                               

InVeKoS-Koordination

Telefon (03541) 870-5622

kerstin-laube@osl-online.de

 

Doreen Dullin

InVeKoS/KULAP

Telefon (03541) 870-5634

Doreen-Dullin@osl-online.de

Interkulturelle Woche 2019 in OSL: Jetzt Vorschläge einreichen

(12. 07. 2019)

„Zusammen leben, zusammen wachsen" ist das Thema der Interkulturellen Woche 2019, die bundesweit vom 22. bis 29. September stattfindet. Auch im Landkreis OSL werden anlässlich der Aktionswoche rund um diesen Zeitraum erneut spannende und abwechslungsreiche Veranstaltungen angeboten.

 

„Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Zivilgesellschaft zusammenkommt. Die Teilnehmenden können sich vernetzen, aber auch gegenseitig stärken. Denn gerade jetzt ist es wichtig gegen Rassismus, Diskriminierung und Rechtspopulismus aufzustehen und sich für Menschenrechte, Menschenwürde und ein gutes Zusammenleben einzusetzen. Dazu leistet die Interkulturelle Woche einen wichtigen Beitrag“, erläutert Gabriele Erpenbeck, Vorsitzende des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses der Interkulturellen Woche.

 

„Ein friedliches Zusammenleben gestalten zeichnet die Integrationsarbeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus. Dies soll im Rahmen der Interkulturellen Woche 2019 offen gezeigt werden. Mein Aufruf geht an alle Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die etwas dazu beitragen möchten. Gern nehmen wir Ihre Veranstaltung in das Rahmenprogramm auf und zeigen, dass im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein menschenwürdiges Zusammenleben möglich ist“, so Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises. Momentan arbeitet sie an der Fertigstellung des Programmheftes, welches Mitte August 2019 verteilt wird und auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de eingesehen werden kann.

 

Noch bis zum 30. Juli nimmt Kathrin Tupaj Vorschläge und Ideen für die diesjährige Interkulturelle Woche entgegen. Interessierte können sich unter Telefon (03573) 870-1060 und per E-Mail (kathrin-tupaj@osl-online.de) an sie wenden.

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LAG Elbe-Elster unterstützt lokale Initiativen und Engagement

(04. 07. 2019)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster hat die fünfte Auswahlrunde für kleine lokale Initiativen gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projekte bis spätestens 30.09.2019 ein, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.

 

Gefördert wird das Engagement von Akteuren in den Orten durch Unterstützung kleiner investiver Einzelprojekte. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

 

Die Förderung kann je Projekt bis zu 5.000 Euro bei einer 80%-Förderung betragen. Eigenanteile sind als bare Mittel zu erbringen. Natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts können erforderliche Eigenmittel auch als unbare Leistungen nachweisen, wenn die Voraussetzungen der LEADER-Richtlinie erfüllt sind. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, wie für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zur aktiven Umsetzung der Vorhaben können dabei als unbare Eigenleistungen anerkannt werden. Im Jahr 2019 setzen kleine Initiativen in den Orten so etwa einen Naturerlebnispfad in Hohenleipisch um, bauen neue Fenster im Jugendklub Crinitz ein, modernisieren gemeinsam den Spiel- und Sportpatz in Klingmühl als Freizeit- und Begegnungs-stätte oder erweitern Küchenbereiche von Gemeinschaftseinrichtungen in Kroppen und Schmerkendorf, um bestehende Angebote vor Ort ausweiten zu können.

 

Für diese Auswahlrunde stehen insgesamt 50.000 Euro Fördermittel bereit. Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Elbe-Elster.

 

Interessenten reichen ihre Projektblätter bis zum 30.09.2019 in der LAG-Geschäftsstelle ein. Das Projekt-Formular steht im Internet unter www.lag-elbe-elster zum Herunterladen bereit.

Der LAG-Vorstand bewertet die Vorhaben anhand der Wertungskriterien (Anlage 2) und entscheidet im November 2019 über die Auswahl der Projekte für eine Förderung im Jahr 2020.

 

Informationen:

LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement I LAG-Geschäftsstelle

Sven Guntermann / Thomas Wude

Grenzstraße 33

03238 Finsterwalde

Tel. 03531. 797089 / 0173. 6147540

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Bühne frei für den Wirtschaftsrat des OSL-Kreises

(03. 07. 2019)

„Kultur und Kunst als starke Kraft im Strukturwandel in der Lausitz“ – um nicht weniger ging es bei der Beratung des Wirtschaftsrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die kürzlich im Theater „neue Bühne“ in Senftenberg stattfand.

 

Auf Einladung von Landrat Siegurd Heinze kamen die Mitglieder des Wirtschaftsrates für den Landkreis OSL im Theater „neue Bühne“ zusammen. Intendant Manuel Soubeyrand ließ es sich nicht nehmen, gemeinsam mit dem technischen Direktor Axel Tonn die Beratung mit einem Rundgang zu eröffnen und den anwesenden Unternehmern die Ausrichtung des Senftenberger Theaters näherzubringen.

 

Im Mittelpunkt des Treffens stand die Zukunftswerkstatt Lausitz – ein Modellprojekt der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH. Das Projekt zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur wurde von Projektleiter Heiko Nowak vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, mit Unternehmen, Verbänden, Experten, Wissenschaftlern, Gewerkschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft fünf entscheidende Zukunftsthemen voranzubringen: Mobilität und Digitalisierung, Natur, Umwelt und Tourismus sowie Perspektiven der Regionalentwicklung. Die Lausitz zukünftig als regionale Einheit zu entwickeln, steht dabei im Fokus. Dafür wird eine länderübergreifende Strategie benötigt. Mit einem gemeinsamen Leitbild sollen die verschiedenen Interessen, Ausgangslagen, Identitäten und Vorstellungen der gesellschaftlichen Gruppen aus Politik, Wirtschaft und Bevölkerung der Region auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden.

 

„Wo will die Lausitz hin“ – hinsichtlich der entscheidenden Frage vor dem Hintergrund des Strukturwandels erklärten sich alle anwesenden Mitglieder des Wirtschaftsrates zur Mitwirkung am Leitbildprozess bereit. Auch die Menschen im OSL-Kreis sind aufgerufen, sich an diesem identitätsstiftenden Prozess zur Erarbeitung des Leitbildes zu beteiligen. Um eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und die vielfältigen regionalen Identitäten und Perspektiven in der Lausitz zu berücksichtigen, finden Informations- und Dialog-Veranstaltungen an Standorten über die gesamte Lausitz verteilt statt.

 

Hintergrundinformation zum Wirtschaftsrat:

Der Wirtschaftsrat des Landkreises OSL wurde im November 2010 aus einer gemeinsamen Idee des Landrates Siegurd Heinze und Ralf Henkler, Kreisgeschäftsführer für die Landkreise OSL und LDS Süd des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), ins Leben gerufen. Der Landkreis OSL unterstützt damit die wirtschaftliche Entwicklung, ohne in kommunale Belange einzugreifen. Der Wirtschaftsrat hat keine Rechtsform (Verein oder Verband), er stellt ein Forum des Austausches von Gedanken und Entwicklungen dar und ist Ideengeber für die Entwicklung des Landkreises. Die Ideen der Unternehmer werden an die entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises weitergegeben, um damit Impulse für die kreisliche Entwicklung zu setzen. Der Wirtschaftsrat bietet eine Plattform für die Unternehmen, untereinander in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen, Kooperationen zu vertiefen und Netzwerke zu bilden. Der Landrat lädt jeweils mindestens zwei Mal pro Jahr zu den Treffen, die in verschiedenen Unternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stattfinden. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung beim Landkreis, unter Telefon 03573 870 5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de.

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„Ich mag OSL.“ – Wanderausstellung erzählt 18 einzigartige Geschichten über Migranten im Landkreis

(01. 07. 2019)

Am Donnerstagabend (27.06.2019) wurde es international und persönlich im großen Sitzungssaal der Kreishauses in Senftenberg: Landrat Siegurd Heinze eröffnete die Ausstellung „Ich mag OSL.“ im Beisein der 18 Protagonisten aus verschiedenen Herkunftsländern, Altersklassen und Berufsgruppen. Sie stehen stellvertretend für die Menschen aus anderen Ländern, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ihre zweite Heimat gefunden haben.

 

Ob Mitschüler, Arbeitskollege, Lieblingsitaliener oder Arzt – wenngleich der Ausländeranteil in OSL mit 3,6 % vergleichsweise gering ausfällt, hatte jeder schon einmal Kontakt mit ausländischen Einwohnern im Landkreis. Um möglichen Berührungsängsten, Sprachbarrieren und Unsicherheiten entgegenzuwirken, hat der Landkreis OSL in den letzten Jahren intensiv an der Weiterentwicklung des kreislichen Integrationskonzeptes gearbeitet, welches u. a. durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Wettbewerbes „Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten“ ausgezeichnet wurde. Beim engagierten Integrationsbeirat OSL entstand anschließend die Idee mit dem damit verbundenen Preisgeld  eine Wanderausstellung ins Leben zu rufen, die die kulturelle Vielfalt des Landkreises präsentiert.

 

„Mit der Ausstellung ‚Ich mag OSL.‘ bekommen die hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund ein Gesicht. Sie erzählen uns Ihre Geschichte, teilen Sehnsüchte, Sorgen und Wünsche für die Zukunft und tragen im besonderen Maße dazu bei, Hemmnisse und Vorurteile abzubauen.“, so Landrat Siegurd Heinze in seinem Grußwort.

 

Thaer Alnsour vom Integrationsbeirat des Landkreises führte durch die Veranstaltung am Donnerstagabend. Neben einer Eröffnung in Deutsch wurden die zahlreichen Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur auch auf Russisch, Persisch, Englisch, Spanisch, Malaiisch und Arabisch begrüßt. Musikalisch sorgten die Stücke von Musikschulleiter Ulrich Stein gemeinsam mit dem „deutschen Griechen“ Sokrates Giapapas, der selbst einer der 18 Hauptdarsteller ist, für großes Augenmerk. Einen weiteren Höhepunkt bildete der Auftritt einer Schülerin mit Migrationshintergrund. Die Viertklässlerin verlas die emotionalen Zitate mit den Wünschen der Darsteller, die beim Publikum zum Nachdenken anregten. Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj, Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness und Landrat Siegurd Heinze bedankten sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit noch einmal persönlich bei den Protagonisten für die Offenheit, ihre Geschichten im Rahmen der Wanderausstellung mit den Betrachtern zu teilen. „Aus ‚Ich mag OSL.‘ soll zukünftig ‚Wir sind OSL.‘ werden“, mit diesem Wunsch schloss Landrat Siegurd Heinze den offiziellen Teil der Eröffnungsveranstaltung. Im Anschluss daran bestand die Möglichkeit die Ausstellung zu besichtigen sowie mit den Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.

 

Hintergrund

 

Die Wanderausstellung „Ich mag OSL.“ ist ein Projekt der Integrationsbeauftragten des Landkreises Kathrin Tupaj in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeirat sowie der Arbeitsgruppe Wanderausstellung, deren Mitglieder sich aus Sozialpädagogen und Verwaltungsmitarbeiter zusammensetzen. Insgesamt 18 Migranten aus dem Landkreis OSL, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben, stellen sich in Portraitform dem Betrachter vor und erzählen ihre Geschichte. Die authentischen Berichte verraten, wie diese Menschen ohne Aufgabe ihrer eigenen Identität einen neuen Lebensweg gefunden haben und welche Hürden sie dabei meistern mussten.

 

Um die Geschichten der Migranten möglichst vielen Einwohnern des Landkreises näherbringen zu können, wurden die Portraits in Form von Fotos und Geschichten auf Roll-Ups gefertigt, die zukünftig ausgeliehen werden können. Bisher gibt es bereits vier Interessenten für die Ausstellung. Weitere Anfragen dazu nimmt die Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj unter Telefon (03573) 870-1060 gern entgegen.

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Poliklinik-Akten noch bis Ende 2019 im Gesundheitsamt OSL einsehbar

(25. 06. 2019)

Ob alte Impfakten, Krankenhaus- oder Geburtsakten aus DDR-Zeiten – wie das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mitteilt, besteht nur noch bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, die Untersuchungsakten der ehemaligen Polikliniken des Landkreises im Archiv des Gesundheitsamtes in Senftenberg einzusehen. Betroffen sind auch die Akten der Altdöberner Frauenklinik, die 1992 geschlossen wurde.

 

Bei berechtigtem Interesse werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich im Vorhinein unter Telefon (03573) 870 4301 anzumelden. Die Akten können daraufhin in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes in Senftenberg, Großenhainer Straße 62, eingesehen werden. Anfragen werden noch bis zum 31.12.2019 entgegengenommen.

 

Mit Ablauf der 30-jährigen Aufbewahrungsfrist hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) die Gesundheitsämter des Landes mit der Vernichtung der Akten ab dem kommenden Jahr beauftragt. 

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Der Kreistag Oberspreewald-Lausitz hat sich konstituiert

(21. 06. 2019)

Zur konstituierenden Sitzung kam am Donnerstag, den 20. Juni 2019 der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bürgerhaus Kurmärker in Großräschen zusammen.

 

Martina Gregor-Ness (SPD) bleibt auch für die kommenden fünf Jahre die Vorsitzende des Kreistages. Mit klarer Mehrheit wurde die bisherige Kreistagsvorsitzende und alleinige Kandidatin bei der gestrigen Kreistagssitzung wiedergewählt. Zum ersten Stellvertreter der Kreistagsvorsitzenden wählten die Abgeordneten Klaus-Jürgen Graßhoff (CDU). Harald Petrick (AfD) wurde zum zweiten Stellvertreter gewählt. Er konnte sich in der Stichwahl gegen Elke Löwe (DIE LINKE./Grüne) durchsetzen. Beide Bewerber hatten im ersten Wahlgang die geforderte Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages verfehlt. Im zweiten Wahlgang war die einfache Mehrheit ausreichend.

 

Eröffnet wurde die Sitzung von dem anwesend an Lebensjahren ältesten Mitglied Norbert Philipp (DIE LINKE./Grüne). Er beglückwünschte alle neu in den Kreistag gewählten sowie die wiedergewählten Abgeordneten des Kreistages. Landrat Siegurd Heinze schloss sich den Grußworten an. „Ich freue mich auf einen regen Gedankenaustausch und Diskurs und eine gute Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden und ihren Stellvertretern, wie auch schon in den vergangenen Jahren. Die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, können nur mit guter Sacharbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gelingen“, betonte er.

 

Gemäß Tagesordnung erklärten sich die Parteien im Rahmen der Kreistagssitzung zur Fraktionsbildung. Demnach setzt sich der Kreistag aus den Fraktionen CDU/Freie Wählergruppe Bauern/FDP, SPD, AfD sowie DIE LINKE./Grüne zusammen.

 

Der Fraktion der CDU/Freie Wählergruppe Bauern/FDP haben sich die drei gewählten Vertreter der Freien Wählergruppe Bauern (Jens Kullick, Frank Trogisch, Andreas Kupfer) und die gewählten Vertreter der FDP (Harald Podczeck und Prof. Dr. Martin Neumann) angeschlossen. Damit gehören der Fraktion der CDU/Freie Wählergruppe Bauern/FDP 15 Kreistagsabgeordnete an. Den Vorsitz hat Nico Gebel inne, Stellvertreter sind Jens Kullick sowie Harald Podczeck.

 

Der Fraktion der SPD besteht aus 11 Mitgliedern um den Vorsitzenden Olaf Gunder und die stellvertretenden Vorsitzenden Gabriele Theiss und Axel Müller.

 

Der Fraktion der AfD gehören 10 Mitglieder an. Vorsitzender ist Dr. Olaf Kappelt und die stellvertretenden Vorsitzenden Monika Böger und Matthias Stein.

 

Der Fraktion DIE LINKE./Grüne haben sich die drei gewählten Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Stefan Schön, Marc Räder, Norbert Philipp) angeschlossen. Damit gehören der Fraktion DIE LINKE./Grüne 9 Mitglieder an. Vorsitzender der Fraktion ist Mario Dannenberg und Stellvertreter Viola Weinert sowie Marc Räder.

 

Auf der Tagesordnung standen außerdem die Festlegung der Stärke des Kreisausschusses (mit Beschluss über den Vorsitzenden sowie Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses) und die Bildung der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und ihre Sitzverteilung sowie Zuteilung der Ausschussvorsitze.

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Mit Talent und viel Fleiß: das Auszeichnungskonzert der Musikschule Oberspreewald-Lausitz

(19. 06. 2019)

Traditionsgemäß zum Abschluss des Schuljahres hat Ulrich Stein, Leiter der Kreismusikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, am Dienstag, den 18. Juni 2019 zum Auszeichnungskonzert in die Musikschule Senftenberg eingeladen. Trotz hochsommerlicher Temperaturen war der Konzertraum der Musikschule gut besetzt.

 

Im Rahmen des Konzertes am Dienstagabend wurden die Leistungen der Musikschülerinnen und -schüler, die erfolgreich die fakultative Stufenprüfung absolviert haben, mit einer Auszeichnung gewürdigt. Ausgezeichnet wurden auch die vier Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbes „Jugend musiziert“. Neben den Eltern, Pädagogen und Förderern der Musikschule weilte auch Landrat Siegurd Heinze unter den Zuhörern. „Alle, die sich für gute Töne interessieren“, begrüßte er und ließ es sich nicht nehmen, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fördervereins der Musikschule Prof. Dr. Martin Neumann den Musikschülerinnen und -schülern persönlich zu gratulieren: „Zum Erfolg gehören nicht nur die Liebe zur Musik und das Talent, sondern auch eine gute Portion Fleiß und darauf können die jungen Musiker sehr stolz sein. Ich kann sie nur ermutigen, daran festzuhalten. Unser Dank gilt den engagierten Lehrerinnen und Lehrern um unseren Musikschulleiter Ulrich Stein für ihre eindrucksvolle Arbeit, aber auch allen Eltern und Großeltern an dieser Stelle für ihre Unterstützung.“

 

Musikschulleiter Ulrich Stein schloss sich den Glückwünschen an: „Zum einen gratuliere ich den Absolventinnen und Absolventen, die sich erfolgreich der Herausforderung gestellt haben, zu ihren ausgezeichneten Leistungen. Zudem freut es mich besonders, dass es gleich vier Schülerinnen und Schüler unserer Musikschule in diesem Jahr in den Bundeswettbewerb geschafft haben. All jenen, für die nach den Ferien nun die weiterführende musikalische Ausbildung beginnt, wünsche ich viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg und freue mich auf ein Wiedersehen bei der ein oder anderen Konzertveranstaltung.“

 

Eröffnet wurde das Konzert von Anna Arakelyan am Saxophon. Gemeinsam mit ihrem Lehrer Lutz Schulz spielte sie das Stück „The jazz police“ von Gordon Goodwin. Felix Lehnigk schloss sich mit dem Stück „Serenade Variee“ von Robert Clerisse am Saxophon an, er bekam das Stufenzeugnis überreicht. Liv Beyer spielte zusammen mit ihrer Schwester Linn am Klavier „En bateau“ von Claude Debussy. Sie bekam das Stufenzeugnis sowie eine Auszeichnung überreicht. Ebenfalls ausgezeichnet wurden der Trompeter Karl Mogwitz sowie Marvin Berger an der Viola und Freyja Kurzweg am Violoncello. Auszeichnungen erhielten ebenfalls die mit sehr gutem Erfolg prämierten Preisträger des Bundeswettbewerbs, die Solo-Streicher Max Hänsel (Violine) und Hannah Ellerfeld aus Senftenberg (Viola). Begleitet wurden die Musikschülerinnen und -schüler von Jassena Tscholakova oder Narine Mardoyan am Klavier. Den Abschluss des Konzerts bildeten die Auftritte der Sängerinnen Ella Hänel aus Lindenau und Kristina Schmidt aus Lauchhammer, die beim Bundeswettbewerb in der Kategorie Pop-Gesang in ihrer Altersgruppe den ersten und zweiten Preis gewonnen hatten.

 

Die Bundespreisträger beim Wettbewerb „Jugend Musiziert“:

Gesang (Pop):

Ella Hänel aus Lindenau und Kristina Schmidt aus Lauchhammer

Solo-Streicher: 

Max Hänsel (Violine) und Hannah Ellerfeld (Viola) aus Senftenberg

 

Für hervorragende Leistungen wurden ausgezeichnet:

Felix Lehnigk (Saxophon), Liv Beyer (Klavier), Karl Mogwitz (Trompete), Marvin Berger (Viola) und Freyja Kurzweg (Violoncello) aus Senftenberg

(in Abwesenheit: Neele Hartung (Klavier) aus Senftenberg, Marlene Wolf (Saxophon) aus Großräschen)

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Leinen los: 26. Brandenburgische Seniorenwoche in OSL eröffnet / Auszeichnungen für ehrenamtliches Engagement vergeben

(18. 06. 2019)

Leinen los hieß es am Montag, den 17. Juni 2019, für die Brandenburgische Seniorenwoche im Landkreis OSL. Feierlich eröffnete Landrat Siegurd Heinze die Aktionswoche gemeinsam mit Senftenbergs 1. Beigeordneten Teresa Stein und der Vorsitzenden des Kreisseniorenrates OSL, Bärbel Kratzer, im Rahmen einer stimmungsvollen Schifffahrt mit der AquaPhönix über den Senftenberger und Geierswalder See. Fünf Frauen nahmen Auszeichnungen für ihr Engagement zum Wohle der Seniorinnen und Senioren im Landkreis entgegen.

 

Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, fand die diesjährige Auftaktveranstaltung im Jahr des 25-jährigen Bestehens des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in etwas außergewöhnlichem Ambiente statt. Einer Seefahrt angemessen, sorgte der Chor der Bergarbeiter Senftenberg unter Leitung von Peter Apelt in bester Shanty-Chor-Manier für ausgelassene Stimmung.

 

Bereits seit 2008 würdigt der Landkreis Frauen und Männer aus dem gesamten Landkreis und dankt ihnen für ihre wertvolle ehrenamtliche Arbeit. „Das Ehrenamt ist für das Leben in den Seniorenbeiräten, Ortsgruppen, politischen Gremien, bei Wohlfahrtsverbänden, in Vereinen und auch in der Nachbarschaftshilfe unverzichtbar“, erklärt Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit bei der Kreisverwaltung. Insgesamt 79 Personen, davon 58 Frauen und 21 Männer, konnten die Würdigung durch den Landrat bisher entgegennehmen. Vorgeschlagen werden die Auszuzeichnenden von den jeweiligen örtlichen Seniorenbeiräten oder den Kommunen.

 

Folgende fünf Frauen wurden in diesem Jahr geehrt:

 

Bettina Lehmann aus Schwarzheide

Als 2016 die Schwarzheider Seniorengruppe der Volkssolidarität ohne Vorsitzende war, erklärte sich Frau Lehmann bereit, dieses Amt zu übernehmen. Für sie war es ein völlig neues Aufgabenfeld. Mit viel Engagement kniete sie sich in diese Aufgabe. Unter ihrer Leitung wurde innerhalb der Gruppe einiges umorganisiert, aber auch Bewährtes beibehalten. Auf jeden Fall leistet sie sehr viel für den Bestand der Seniorengruppe. Die Mitglieder treffen sich einmal im Monat im Bürgerhaus. Gemeinsam mit ihrem Kassiererteam sorgt Frau Lehmann für abwechslungsreiche Themen. So traten unter anderem Kinder der Kitas und Musikschulen auf, musikalisch-literarische Nachmittage fanden statt, aber auch Vorträge zu verschiedenen Themen.

 

Als Frau Socher im Seniorenbeirat der Stadt und im Kreisseniorenrat ihre Arbeit beendete, zögerte Frau Lehmann nicht, auch diese beiden Funktionen zu übernehmen. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Schwarzheide und arbeitet aktiv im Kreisseniorenrat des LK OSL mit. Sie engagiert sich sehr im Seniorenbeirat der Stadt, bringt gute Vorschläge ein und organisiert vieles mit. Es wird auch gleich mal die ganze Familie für Fahr-, Techniker- und andere Dienste eingespannt. Frau Lehmann ist außerdem aktiv in der Leitung der Ortsgruppe der SPD und im Sportverein 1892 Schwarzheide e.V. tätig. Sie hat für andere immer ein offenes Ohr und hilft bei der Lösung von Problemen. Auf sie ist stets Verlass.

 

Inge Hauptmann aus Lauchhammer

Frau Hauptmann ist in ihrer Ortsgruppe der Volkssolidarität in Lauchhammer-Süd nicht wegzudenken. Sie hält die Fäden zusammen und organisiert seit über 30 Jahren die vielen Zusammenkünfte, Feste und Fahrten. Frau Hauptmann ist bekannt als aktive und rührige Organisatorin, steht aber auch selbst am Kochtopf, wenn sie einlädt. Sie bringt noch immer mit hohem persönlichem Einsatz vieles zum Laufen und setzt sich für Beständigkeit ein. Auch mit mehr als 80 Jahren lässt Frau Hauptmann nicht locker und ist auch nach einem persönlichen Rückschlag am Ball geblieben. Sie hält die Fahne für ihren Stadtteil hoch und ist immer bereit auch gegen Widerstände für diesen zu kämpfen. Menschen wie Frau Hauptmann werden gebraucht und geschätzt. Sie setzt in ihrem Stadtteil Akzente und möchte ihn auch für nachfolgende Generationen lebenswert erhalten und mitgestalten.

 

Christina Hönisch aus Calau

Mit dem Ablauf der Wahlperiode im Dezember 2009 und dem Ausscheiden von einigen älteren Seniorenbeiratsmitgliedern wurde Frau Hönisch im Januar 2010 als neues aktives Mitglied in den Calauer Seniorenbeirat berufen. Als Bindeglied zwischen der Seniorenvertretung der damaligen ESSAG (heute envia M) und dem Seniorenbeirat der Stadt Calau konnten Erfahrungen und Interessen beider Seiten intensiv ausgetauscht werden. Im Laufe der Zeit verließ Frau Hönisch das Unternehmen, blieb aber dem Seniorenbeirat als aktives Mitglied treu. Zuverlässigkeit allseitiges Interesse und eine sachlich korrekte Arbeitsweise, besonders in der Funktion der Protokollantin zeichnen Frau Hönisch aus.

 

Anneliese Krause aus Großräschen

Frau Krause ist seit 2010 Mitglied im Seniorenbeirat der Stadt Großräschen. Von 2010 bis 2014 war sie Schriftführerin und verantwortlich für die Protokollführung. Zu Geburtstagen, Jubiläen und anderen besonderen Anlässen schreibt sie Glückwunschkarten an alle Mitglieder. Frau Krause ist immer einsatzbereit und beteiligt sich auch an besonderen Vorhaben. Die Veranstaltungen des Seniorenbeirates, wie den Kindertag, den Grillnachmittag mit den Bewohnern der altersgerechten Wohnblöcke und den Flohmarkt unterstützt sie immer mit selbstgebackenem Kuchen.

 

Rosemarie Neufeld aus Peickwitz

Sie arbeitet seit 2009 ehrenamtlich in der Ortsgruppe der Volkssolidarität in Peickwitz. Sie ist Ansprechpartnerin für 15 Mitglieder und nimmt ihre Aufgabe mit großem Engagement und sehr gewissenhaft wahr. Zuverlässig sorgt sie bei den Spielenachmittagen für den frisch gebrühten Kaffee und den selbstgebackenen Kuchen.

 

Die Kreisverwaltung dankt allen Ausgezeichneten für ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit, wünscht ihnen persönliches Wohlergehen und weiterhin viel Schaffenskraft!

 

Das diesjährige Motto der Aktionswoche lautet „Für ein lebenswertes Brandenburg – solidarisch, aktiv und mitbestimmend“. In dieser Woche und noch bis zum 2. Juli 2019 warten vielseitige Veranstaltungen auf die Gäste. Informationen zum Programm stehen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

[Programm Brandenburgische Seniorenwoche OSL 2019]

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Die untere Naturschutzbehörde informiert zu Wespen und Hornissen im Sommer

(17. 06. 2019)

Insekten sind ein derzeit angesagtes Thema. Flächenversiegelung und Chemie-Einsatz, das Fehlen von Blühflächen und Blühpflanzen in der Landschaft und nicht zuletzt der Klimawandel wirken sich auf diese Tiergruppen nachhaltig negativ aus. Schnell ist die Verantwortung dafür auf andere geschoben. Dabei kann jeder im eigenen Umfeld etwas gegen den Insektenschwund unternehmen, wie die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert.

 

Die beginnende Sommerzeit ist Insektenzeit. Blühende Pflanzen und reifende Früchte ziehen Falter und Schwärmer, Solitärbienen und viele andere Insekten magisch an. Doch woher kommen diese Tiere überhaupt? Sie überwintern etwa im Boden, auf Brachflächen und in Hochstauden aus dem Vorjahr. Wer seinen Garten schon im Winter „sauber“ gemacht hat, braucht daher nicht auf Marienkäfer und Schmetterling zu warten. Dafür begegnen viele den Mücken, Wespen und Hornissen mit Skepsis. Doch mit dem Wissen um die Lebensweise dieser Insekten ist ein gewisses Miteinander durchaus möglich.

 

In der Regel unbemerkt, beginnt die Wespen- oder Hornissenkönigin bereits im Mai mit dem Aufbau ihres Volkes. Da diese Völker erst im August ihre normale Volksstärke erreichen, werden die Einzeltiere anfangs nicht beachtet. Von den acht bei uns im Landkreis vorkommenden Wespenarten sind es nur die „Deutsche“ und die „Gemeine Wespe“, die in der Lage sind, starke und individuenreiche Völker aufzubauen. 

 

Bei zum jetzigen Zeitpunkt entdeckten Wespennestern handelt es sich in der Regel um die „Mittlere Wespe“. Ihr Nest erkennt man daran, dass es frei unterm Dach an einer hellen Stelle oder sogar in Sträuchern oder dem Geäst von Bäumen hängt. Die Insassen dieser Nester interessieren sich überhaupt nicht für unseren Kaffeetisch und ihre Volksentwicklung ist im August abgeschlossen. Ähnlich verhält es sich mit der „Feldwespe“ Diese Wespenart baut kleine flache Waben ohne Hülle unter Dächern, so dass man den Tieren direkt ins „Nest“ gucken kann. Dieses wird von maximal 20 Wespen besetzt, die sich ausschließlich von Pflanzennektar ernähren. Sicher werden sich einige Wespennester in den nächsten Wochen noch entwickeln. Bekanntlich kümmern sie sich aber nicht um uns Menschen, solange ihre Nester nicht durch Unachtsamkeit oder Vorsatz beschädigt werden. Dies trifft auch für die Hornisse zu. Nur bei massiven Störungen am Nest, wie Erschütterungen oder bei hektischen Bewegungen im Umkreis von 3 bis 4 Metern verteidigen die Hornissen ihren Staat mit Stichen.

 

Eine Beseitigung der Nester von Wespen und Hornissen sollte daher nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Wespen und Hornissen ernähren sich als ausgesprochene Insektenjäger zu 90 Prozent von Fliegen, kleinen Wespen und Motten. Außerdem ist zu beachten, dass für eine Umsetzung oder Beseitigung von Hornissennestern eine Genehmigung der Naturschutzbehörde des Landkreises erforderlich ist.

 

Damit Hornissen und Wespen im Sommer aber nicht zur Gefahr werden, sollte man am Haus und im Garten auf diese fliegenden Tiere achten. Nester unter dem Dach sind genauso möglich wie im alten Baum, im Komposthaufen oder im Mauseloch. Fliegengaze an den Fenstern verhindert das Einfliegen von Hornissen ins Zimmer, die besonders abends an erleuchteten Fenstern nach Insekten suchen. Sehr oft sind Hornissen im Flieder oder anderen Sträuchern zu beobachten, die sich dort ihr „Baumaterial“ für den Nestbau abraspeln. Beim Auflesen von Fallobst ist immer mit Wespen oder Hornissen zu rechnen. Insektenstiche sind zwar schmerzhaft, lassen sich jedoch mit Zwiebelsaft gut behandeln. Dabei besteht zwischen dem Gift der Wespe und der Hornisse kein Unterschied, nur ist der Stachel der Hornisse beträchtlich größer und der Stich somit schmerzhafter. Das Wespengift ist für den Menschen ungefährlich.  Personen, die auf Insektenstiche allergisch reagieren, wissen um die Gefährlichkeit für ihre Gesundheit und auch wie sie sich schützen können.

 

Eine Umsetzung von Hornissen- und Wespennestern ist bei voller Volksstärke im Sommer ungemein schwierig und kann nur von Fachleuten realisiert werden. Im Interesse der Artenvielfalt in unserer Natur sollte immer versucht werden, für wenige Wochen diese Insekten zu tolerieren. Denn bereits im Herbst sterben sämtliche Tiere mit Ausnahme der neuen Königin, die aber nicht im Nest überwintert, ab. Danach kann das Nest problemlos von jedermann entfernt werden.

 

Wer Probleme mit Hornissen, Wespen, Hummeln oder Bienen hat, kann sich bei Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OSL Rat holen, erreichbar unter Telefon (0354) 870 3485 oder per E-Mail an juergen-jentsch@osl-online.de.

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Groß und Klein sind zum Integrationsfest nach Großräschen eingeladen

(14. 06. 2019)

Ein Zeichen für Anerkennung, Akzeptanz und Toleranz sowie Verständigung setzt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch in diesem Jahr und lädt dafür am Sonntag, den 16. Juni 2019 um 14 Uhr zum traditionellen Integrationsfest in die Kirche am Markt in Großräschen ein. Die nunmehr 18. Auflage verspricht ein gewohnt abwechslungsreiches Programm, für und von Menschen mit und ohne Behinderungen und ihre Freunde. Der Eintritt ist frei.

 

Eröffnet wird das Integrationsfest am Sonntag, den 16. Juni um 14 Uhr durch Landrat Siegurd Heinze. Die musikalische Umrahmung übernimmt Margret Schulze an der Orgel. Für eine kurzweilige Veranstaltung sorgen die Auftritte der Integrationskita „Zwergenhand“ und der Gruppe „Cloreleaf“ (Kleeblatt) unter der Leitung von Hilmar Berndt. Musik im „SGB 9 Sound“ verspricht Dietmar Hadzik und seine Musikanten.

 

Auf dem Kirchvorplatz erwartet die Gäste ab 15.30 Uhr das weitere musikalische Programm, versüßt mit Kaffee und hausgebackenem Kuchen durch die „Schalommer". DJ Paul Heinze und die Tanzeinlagen der AWO-Tanzengel unter der Leitung von Annett Wyer und Daniel Oelschläger mit der Gruppe „Regenbogen“ sorgen für gewohnt ausgelassene Stimmung.

 

„Wie Petra Wirth singt, gestalten viele kleine Schritte das Gesicht der Erde. Und so lade ich alle Interessierten herzlich ein, mit uns gemeinsam viele kleine und große Schritte an diesem schönen Tag zu sammeln“, erklärt Carola Wolschke, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftrage der Kreisverwaltung OSL. Bis zu 300 Gäste folgen mittlerweile in jedem Jahr der Einladung des Kreises nach Großräschen.

 

Persönliche Begegnungen in zwangloser Atmosphäre zu ermöglichen mit Menschen, die von der Gesellschaft oftmals als „anders“ angesehen werden, ist Ziel des Integrationsfestes. Mit dessen 18. Auflage wirbt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneut dafür, Vorurteile und Unsicherheiten abzubauen sowie Berührungsängste und Hemmschwellen zu überwinden.

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Trichinenfund beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(12. 06. 2019)

Ende Mai wurden bei einem, im Bereich um Gollmitz/Rutzkau erlegten Wildschwein, Trichinen (Trichinella) nachgewiesen. Die Larven des Fadenwurms Trichinella wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung, ein Teil der amtlichen Fleischuntersuchung bei Fleisch- und Allesfressern, festgestellt. Der Befund wurde durch das nationale Referenzlabor für Trichinella beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. 

 

Auch wenn Trichinen mittlerweile laut BfR bei Hausschweinen und Wildtieren recht selten geworden sind (Wildschwein bis zu 0,01%, Fuchs bis zu 0,1%, Marderhund bis zu 1%), zeigt der aktuelle Fund jedoch, wie wichtig und unverzichtbar eine gründliche Untersuchung auf Trichinen aller Haus- und Wildschweinproben auch weiterhin ist. Daher möchte der Landkreis Oberspreewald Lausitz aus gegebenem Anlass über Trichine und Co. informieren.

 

Trichinen

Trichinen sind eine Gattung winziger Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Es gibt verschiedene Arten. Hauptsächlich in Deutschland vorkommend sind T. spiralis und T. pseudospiralis.  Säugetiere, also auch der Mensch, können sich durch den Verzehr von mit Trichinella-Larven befallenem Fleisch infizieren. Das Fleisch wird im Magen verdaut und die in der Muskulatur enthaltenen, meist eingekapselten, Larven werden freigesetzt. Nach einer Vermehrungsphase im Darm gelangen die Trichinen über Blut- und Lymphwege schließlich in die Muskulatur, wo sie sich einkapseln und bis zu 30 Jahre überleben und infektiös bleiben können.

 

Trichinellose-Trichinenkrankheit

Der Mensch infiziert sich hauptsächlich durch den Verzehr von rohem, nicht ausreichend durcherhitztem, gepökeltem, geräuchertem oder getrocknetem Schweinefleisch oder Rohfleischprodukten wie Salami, Knacker oder Schinken. Die Infektion kann einen milden bis tödlichen Verlauf nehmen. Die Symptome beginnen meist unspezifisch.

 

Im Darm befindliche Trichinen führen beim Menschen in der Regel frühestens 3-5 Tage nach Aufnahme zu Schwindel, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall. Verbreiten sich dann die Larven im Körper, treten nach 1-3 Wochen weitere Symptome wie Schwäche, Fieber und Ödeme im Gesichtsbereich als Folge einer Muskelentzündung auf. Diese Symptome sind temporär und können bis zu einem Jahr anhalten. Danach verschwinden sie zumeist wieder und bleiben folgenlos. Ein tödlicher Verlauf kommt vor allem bei stärkerem Befall der Herzmuskulatur (parasitäre Herzmuskelentzündung) vor.

 

Die Trichinellose ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

 

Fleischbeschau

Die Trichinenuntersuchung von Fleisch für den menschlichen Verzehr ist dank gesetzlicher Regelung  EU–weit vorgeschrieben. Die Pflicht zur Untersuchung auf Trichinenbefall besteht ausnahmslos für Haus- und Wildschweine, Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und andere fleischfressende Tiere, insofern deren Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmt ist.

Bei Hausschweinen obliegt die Probenentnahme dem fleischbeschauenden Tierarzt. Schlachtungen müssen daher rechtzeitig beim zuständigen “Fleischbeschauer” angemeldet werden.

 

Bei Wildschweinen kann dem Jäger die Entnahme der Probe-nach erfolgter Schulung und Beauftragung-übertragen werden. Die Entnahme hat unverzüglich nach dem Erlegen zu erfolgen, die Probe darf nicht eingefroren werden und ist bis zur Untersuchung kühl zu lagern.

 

Wichtig ist, dass das erlegte Wild vor Abschluss der Untersuchung nicht zerwirkt, verarbeitet oder abgegeben werden darf! Eine Abgabe vor Abschluss der Trichinenuntersuchung stellt eine Straftat dar.

 

Die Probe ist bei der zuständigen Veterinärbehörde auf Trichinen untersuchen zu lassen. Trichinenannahmestellen sind über den gesamten Landkreis verteilt. Annahmestellen und –zeiten werden regelmäßig in Printmedien veröffentlicht oder sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersucht an vier Tagen in der Woche auf Trichinen. Zur Hausschlachtesaison von November bis März bietet das Veterinäramt zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten an Sonnabenden, nach vorheriger Anmeldung, an.

 

Wird ein positiver Befund festgestellt, sind das Tier und sämtliche Teile sofort als beschlagnahmt zu betrachten und müssen unschädlich beseitigt werden. Eine Infektion des Menschen wird somit verhindert.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt oder besuchen Sie die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Foto zu Meldung: Trichinenfund beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

25. Brandenburger Landpartie wird auf dem Bischdorfer Angerhof eröffnet

(06. 06. 2019)

Die Brandenburger Landpartie wird ein Vierteljahrhundert: Bereits seit 1994 findet unter Schirmherrschaft des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V. (pro agro e.V.) einmal im Jahr die beliebte „Brandenburger Landpartie“ statt. Auch im Landkreis OSL nehmen erneut mehrere Landwirtschaftsbetriebe am Jubiläum teil und bieten Interessierten einen Blick hinter die Kulissen des Landlebens.

 

Der offizielle Startschuss zur Brandenburger Landpartie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fällt am Samstag, dem 15. Juni 2019 um 14:30 Uhr auf dem Angerhof, OT Bischdorf, Bischdorfer Dorfstraße 14a, 03222 Lübbenau/Spreewald. Neben weiteren Beteiligten wird auch Landrat Siegurd Heinze an der Eröffnung mitwirken. Im Anschluss an die Begrüßung erwartet die Gäste ein großes Festprogramm, unter anderem mit einer Live-Band, der Möglichkeit einmal selbst Traktor zu fahren, einem Schweinewettrennen, frischen Produkten aus eigener Produktion und vielem mehr.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz öffnen insgesamt sieben Unternehmen ihre Türen für die Besucher. Das sind im Einzelnen:

 

  1. Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf
  2. Besucherzentrum IBA-Terrassen Großräschen
  3. WeinWobar vom Großräschener See
  4. Senftenberger Weinfreunde e.V.
  5. Spreewaldhof Leipe
  6. Fachwerkscheune – Brauchtum – Ferienhof Welz Neupetershain
  7. Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz
     

 

 

Übersicht der beteiligten Unternehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

1.                     Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf

                        geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Seit vielen Jahren wird hier in Kooperation mit verschiedenen Landwirtschaftsunternehmen der Umgebung ein abwechslungsreicher Tag organisiert.

 

Besucher können Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Schlachtung erwerben. Es wird Stallführungen inkl. Tiere zum Anfassen geben sowie ein großes Kinderprogramm. Außerdem werden Kremserfahrten zum Spreewald und ins Bergbaugelände angeboten. Samstagabend erwartet die Gäste zusätzlich ein Programm mit Liveband, Agrar-Lichtshow und Feuerwerk. Am Sonntag können sich Besucher über ein Sensen - Schau-/und Wettmähen freuen, zudem gibt es eine Tombola mit vielen attraktiven Preisen.

 

 

2.                     Besucherzentrum IBA-Terrassen Großräschen

geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                   Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

 

Besucher erhalten im Besucherzentrum Informationen zum Großräschener See und das Lausitzer Seenland, außerdem kann die Ausstellung "Brandenburg von oben" besichtigt werden. Im Shop können Radwanderkarten, Reiseführer und Großräschener Weine erworben werden, zudem erhalten Interessierte Tourentipps und es besteht die Möglichkeit Fahrräder auszuleihen.

 

 

3.                     WeinWobar vom Großräschener See

                        geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Der Weinberg liegt direkt an den IBA-Terrassen mit Blick auf den Großräschener See. Der Winzer bietet Weinbergführungen mit Erläuterungen über die Erziehung der Reben, die Bodenbearbeitung und Anbau der Weine im Keller an. Zu den angebauten Weinsorten können Proben verkostet werden.

 

 

4.                     Senftenberger Weinfreunde e.V.

                        geöffnet:          Sonntag, 16. Juni 2019, 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Der Weinberg befindet sich am Ortsausgang Nord von Senftenberg. Es werden Weinbergführungen mit Vorstellung alter Weinreben angeboten und regionale Weine zur Verkostung ausgeschenkt.

 

 

 

5.                     Spreewaldhof Leipe

                        geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                                               Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Der Spreewaldhof Leipe bietet seinen Gästen am Samstag und Sonntag ein vielfältiges Programm. Auf dem Hof erwarten Sie traditionelle Handwerke, z.B. geflochtene Körbe und Kettensägenkunst können bestaunt werden. Der Biergarten lädt zum Verweilen ein. Fisch, frisch aus dem Räucherofen, Blechkuchen aus dem Backhaus und andere Spezialitäten können verkostet werden.

 

 

 

 

6.                     Fachwerkscheune – Brauchtum – Ferienhof Welz in Neupetershain-Nord

                        geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Der Ferienhof Welz ist ein Dreiseitenhof mit Fachwerkscheune und zwei Ferienwohnungen im 200 Jahre alten ehemaligen Stallgebäude.

 

Die Gäste erwartet Kaffee und Kuchen, ein Grillstand, Plinse, Pellkartoffeln mit Quark und Leinöl sowie verschiedene Verkaufsstände mit regionalen Produkten und ein Kinderprogramm mit Hüpfburg. Ein Hofgottesdienst findet am Sonntag um 10.30 Uhr statt, der Welzower Heimatchor tritt um 15.00 Uhr auf.  Weiterhin gibt es für die kleinen Gäste auf Ponyreiten sowie die Besichtigung der Ställe und Weiden inkl. der Tiere aus Hobbytierhaltung (Alpakas, Esel, Schafe, Enten, Hühner, Hund, Katze), welche sich auf Streicheleinheiten freuen.

 

 

7.                     Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

                        geöffnet:          Samstag, 15. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr

                                               Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz präsentiert sich zum wiederholten Male der Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz seinen Besuchern. Das seit vielen Jahren erfolgreich geführte Familienunternehmen gibt Samstag und Sonntag ab 10.00 Uhr Einblick in die Vielfältigkeit der Betätigungsfelder eines modernen Landwirtschaftsbetriebes. Der Hof und die Biogasanlage können mit fachkundiger Führung besichtigt werden. Für Kurzweil sorgen Handwerk und Brauchtum im Wandel der Zeiten, Landtechnik zum „Anfassen“, Kutschfahrten, ein Kinderprogramm, Live-Musik, das 5. Peickwitzer Traktortreffen, der Hofladen und vieles mehr. Kulinarisch können sich Besucher auf Buchweizenplinse, Kuchen, eine Gulaschkanone und Schwein am Spieß freuen.

 

Weitere Informationen zum Jubiläumsprogramm und den verschiedenen Veranstaltungsorten finden Sie im Internet unter https://www.brandenburger-landpartie.de.

Foto zu Meldung: 25. Brandenburger Landpartie wird auf dem Bischdorfer Angerhof eröffnet

Teilnehmerrekord bei der vierten Netzwerkkonferenz der „Frühen Hilfen“ OSL

(06. 06. 2019)

Thema „Mamas und Papas Seele haben Schnupfen“ sorgte für großes Interesse beim Fachpublikum.

 

Zum nunmehr vierten Mal fand am Mittwoch, den 8. Mai 2019, die Fachtagung des Netzwerkes „Frühe Hilfen OSL“ auf dem Gelände des FamilienCampus Lausitz in Klettwitz statt. Erstmals nahmen mehr als 130 Gäste in diesem Jahr die Möglichkeit wahr, an verschiedenen Fachvorträgen und Workshops teilzunehmen, die sich speziell mit dem Thema der depressiven Erkrankung bei Elternteilen befassten.

 

OSL-Sozialdezernent Alexander Erbert eröffnete die Netzwerkkonferenz und machte gleich zu Beginn der Veranstaltung in Hinblick auf die Statistiken deutlich, wie wichtig es ist, betroffene Elternteile zu erkennen und verschiedene Hilfestellungen anzubieten. Aktuell leben in Deutschland ca. 3,8 Millionen Kinder in Familien mit mindestens einem psychisch erkrankten Elternteil.

 

Im anschließenden ersten Impulsreferat mit dem Titel „Die Seele trägt Trauer“ ging

Dr. Karsten Wolff, Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Gesundheit der Klinikum Niederlausitz GmbH, auf verschiedene Ursachen und Symptome einer Depression ein und erläuterte an mehreren Beispielen seine Arbeit mit Patienten. Anschaulich sensibilisierte er die Anwesenden, Anzeichen einer psychischen Erkrankung bei Betroffenen möglichst frühzeitig zu erkennen.

 

Der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikums Niederlausitz, Dipl.-.Med. Hendrik Karpinski, thematisierte in seinem Impulsreferat „Meine Mama/mein Papa ist anders“ gemeinsam mit IntraActPlus-Therapeutin und Familienhebamme Andrea Noack insbesondere die möglichen Auswirkungen bei depressiven Erkrankungen von Eltern auf deren Kinder und wie man als Fachkraft erste Hilfestellungen leisten kann.

 

Für den Abschluss des theoretischen Teils der Netzwerkkonferenz konnte durch die Organisatoren Uwe Hühne und Ute Bürgermeister die bekannte Buchautorin Claudia Gliemann gewonnen werden. Mit der musikalisch untersetzten Lesung ihres Kinderbuches „Papas Seele hat Schnupfen“ gewährte sie einen authentischen und gefühlvollen Einblick in das Gefühlschaos von betroffenen Familienmitglieder, wenn ein Elternteil an Depressionen erkrankt.

 

In den anschließenden Workshops konnten die Teilnehmer, begleitet durch insgesamt fünf pädagogische Leiterinnen, selbst verschiedene Fallszenarien an praktischen Beispielen erörtern und Fragen sowie Erfahrungen aus dem Berufsalltag mit den anwesenden Fachkräften besprechen.

 

Den Abschluss der diesjährigen Netzwerkkonferenz bildete das Referat von Dipl. Sozialpädagogin Ute Bürgermeister zum Gesamtkonzept der Hilfen für psychisch kranke Eltern und ihren Kindern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Initiator und Netzwerkkoordinator der Frühen Hilfen OSL Uwe Hühne zeigte sich sehr zufrieden mit der Veranstaltung: „Als Organisatoren dieser Netzwerkkonferenz sind Ute Bürgermeister und ich begeistert über das große Interesse zu dem Thema dieser Veranstaltung. Die sehr guten Ansätze in der Kooperation zwischen den Fachbereichen Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe sind aus unserer Sicht deutlich geworden. Es konnten aber auch Ressourcen aufgedeckt werden. Die Ergebnisse dieser Netzwerkkonferenz werden wir für alle Fachkräfte und Interessierte auf unserer Internetseiten www.fruehehilfen-osl.de sowie www.osl-online.de veröffentlichen.“

 

 

Zu den über 130 Gästen und Referenten der vierten Netzwerkkonferenz zählten neben  Ärzten, Pädagogen, Hebammen, Therapeuten, Sozialarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern auch weitere Akteure aus dem Bereich frühe Hilfen aus der Region sowie Vertreter der Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen Brandenburg“ und des Kompetenzzentrums „Frühe Hilfen Potsdam“.

 

Das Netzwerk „Frühe Hilfen OSL“ unter Federführung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt der Kreisverwaltung OSL hat es zum Ziel, jungen Müttern und Vätern ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten zugänglich zu machen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der Akteure untereinander ausgebaut werden.

 

Foto zu Meldung: Teilnehmerrekord bei der vierten Netzwerkkonferenz der „Frühen Hilfen“ OSL

Erneuter Teilnehmerrekord beim Anti-Rauch-Wettbewerb „Be smart, Don´t start“

(03. 06. 2019)

Mit einem erneuten Teilnehmerrekord wurde der bundesweite Anti-Rauch-Wettbewerb „Be Smart – Don´t start“ an den Schulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgeschlossen.

Insgesamt haben sich 47 Klassen und somit 5 Klassen mehr im Vergleich zum Vorjahr am Anti-Rauch-Wettbewerb beteiligt.

42 Klassen haben sich der Herausforderung erfolgreich gestellt.

So viel Engagement gehört belohnt, finden Kreisverwaltung OSL und Sparkasse Niederlausitz und bedenken die erfolgreichen Teilnehmerklassen dieser Tage jeweils mit einem Beitrag von 50,00 € zur Klassenkasse. 

 

Überreicht wurden die Urkunden am vergangenen Freitag, den 24. Mai 2019, durch Ellen Martin von der überregionalen Suchtpräventionsfachstelle für Südbrandenburg des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. in Lübben und Stephan Hornak, Büroleiter des Landrats. Dafür machten sie sich auf den Weg und besuchten die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenzimmern.

 

Am aktuellen Wettbewerb nahmen brandenburgweit 424 Klassen teil. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligten sich in diesem Schuljahr 47 Klassen aus 11 Schulen. Im 42 Klassen erreichten das gesetzte Ziel und können sich nunmehr offiziell als Rauchfrei-Klasse bezeichnen.

 

Die erfolgreichen Senftenberger Klassen erhalten in jedem Jahr eine separate Auszeichnung durch die Stadt Senftenberg.

Die Auszeichnungen in den Schulen in Schwarzheide, Lauchhammer und Ruhland werden ebenfalls durch die Kommunen ausgezeichnet.

 

In Südbrandenburg ist der Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Träger des Projektes.

  

Be Smart Ergebnisse im Überblick Schuljahr 2018/19                                              OSL

 

Teilgenommen bundesweit

Gesamt     7.112 Klassen

Erfolgreich abgeschlossen

Gesamt    5.682 Klassen                 79,89%

Teilgenommen Brandenburg

Gesamt     424 Klassen

(Höchste Teilnahme seit Beginn!)

Davon erfolgreich

338 Klassen                                   79,72%                           

Teilgenommen Süd-Brandenburg

Gesamt   186 Klassen

(Klassen mehr als im vergangenen Jahr)

 

Davon erfolgreich

153 Klassen                                 

 

Teilgenommen Cottbus

Gesamt  23 Klassen
 

Davon erfolgreich                       

19 Klassen

 

teilgenommen EE

Gesamt 53 Klassen

 

Davon erfolgreich                       

38 Klassen

teilgenommen LDS

Gesamt   42 Klassen

Davon erfolgreich                       

35 Klassen

teilgenommen SPN

Gesamt     21 Klassen

 

Davon erfolgreich                           

18 Klassen

teilgenommen OSL

Gesamt     47 Klassen

5 mehr als letztes Jahr

Davon erfolgreich                       

42 Klassen

 

 

Erfolgreiche Schulen in OSL

 

Schule

 

Klasse 

Anzahl der Schüler

Teilnahme

Geschwister-Scholl-Oberschule Ruhland

7a

7b

8b

25

26

22

1.

1.

2.

Friedrich-Engels-Gymnasium
Senftenberg

LuBK5

26

2

 

LuBK6

26

1

 

7/1

26

1

 

7/2

21

2

 

LuBK7

24

2

 

8/1

28

2

 

8/2

24

2

 

8/3

27

2

 

LuBK8

27

3

 

9/1

23

3

 

LuBK9

25

3

 

LuBK 10

27

4

Regenbogen Grundschule

Senftenberg

5a

5b

5c

6a

6b

20

24

20

26

27

1

1

1

2

2.

Paul-Fahlisch Gymnasium

Lübbenau

LUBK 6

7.1

7.4

8.2

8.4

9.1

9.3

27

29

26

23

25

27

28

1

1

2

1

2

2

2

Traugott Hirschberg GS

Lübbenau

5b

6a

6b

21

20

20

1

1

1

Waldschule Ost

Lauchhammer

6

24

 

2

E.-Fischer-Gymnasium

Schwarheide

LuBK 5

LuBK 7

27

23

1

2

Grundschule Blauer Planet
Annahütte

5

6

15

22

1

2

Bernhard-Kellermann-Oberschule

Senftenberg

7b

8a

24

25

1

2.

Grundschule am See

Senftenberg

5a

5b

6a

6b

21

25

22

20

1

1

2

1.

Hand in Hand Schule

Förderschule Senftenberg

P6

8

1.

 

 

 

 

Kreiswahlausschuss bestätigt Ergebnisse

(28. 05. 2019)

Die Ergebnisse der zurückliegenden Europa- und Kommunalwahl konnten endgültig bestätigt werden. Darüber befand der Kreiswahlausschuss in seiner Zusammenkunft am Dienstag, den 28. Mai 2019.

 

Die endgültigen Ergebnisse der Europawahl und die der Kommunalwahlen 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben. Alle Bewerber und ihre jeweiligen Stimmenanteile können auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Die brandenburgweiten Ergebnisse stehen außerdem auf der Internetseite www.wahlen.brandenburg.de zur Einsicht bereit.

Europa- und Kommunalwahlen 2019 in OSL: Vorläufige Ergebnisse stehen fest

(27. 05. 2019)

Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl und die der Kommunalwahlen 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stehen fest. Nachdem am Wahlsonntag ab 18 Uhr zunächst die Europawahlen ausgewertet worden sind, konnten Kreiswahlleiterin Petra Borchel und ihr Team in der Nacht zum Montag schließlich auch die Auszählungsergebnisse der Kreistagswahl an den Landeswahlleiter übermitteln. Um 1.30 Uhr waren die Ergebnisse aller 168 Wahlbezirke abschließend erfasst

 

Der Kreiswahlausschuss wird im nächsten Schritt in seiner Sitzung am Dienstag, den 28. Mai 2019 über die Endgültigkeit der Ergebnisse entscheiden. Die Sitzung findet um 16 Uhr im Landratsamt in Senftenberg, Haus 1, großer Sitzungsaal statt. „Die abschließende Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt“, erklärt die Kreiswahlleiterin. Alle Ergebnisse der Kommunal- und Europawahlen können aktuell auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Alle brandenburgweiten Ergebnisse stehen außerdem auf der Internetseite www.wahlen.brandenburg.de zur Einsicht bereit.

 

„Der Ablauf der Wahlen im Landkreis verlief reibungslos. Die Auszählung der Stimmenanteile in den einzelnen Wahllokalen und durch die Briefwahlvorstände ging ohne größere Probleme von statten“, fasst Petra Borchel den Wahltag zusammen.

 

Landrat Siegurd Heinze äußert sich angesichts des vorläufigen Ausgangs der Kommunalwahlen wie folgt: „Der Kreistag und die Verwaltung haben in den vergangenen fünf Jahren gut zusammengearbeitet. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird, wenn jeder dazu willens ist und seinen Beitrag dazu leistet. Die Wähler können das zu Recht von uns erwarten. Diese uns vorliegenden vorläufigen Wahlergebnisse spiegeln die Politik der vergangenen Jahre wider, angefangen von der Kreisgebietsreform, der Flüchtlingspolitik, der Wolfsthematik, dem Flughafen BER bis hin zu den Straßenausbaubeiträgen. Es darf im Kreistag nicht um parteipolitisches Kräftemessen gehen, wie es auch in der ein oder anderen Kommune des Landkreises mit vielen Reibungsverlusten stattgefunden hat. Was zählt, sind Ergebnisse.

 

Mein Dank gilt den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, welche durch ihre Unterstützung zum Gelingen der Wahlen und dem zügigen Ermitteln der Ergebnisse beigetragen haben.“

 

54.067 Wählerinnen und Wähler entschieden sich am Wahltag, ihrer Stimme bei der Kommunalwahl per Kreuz ein Gewicht zu verleihen. Die Wahlbeteiligung lag bei 56,4% und war damit um 10,3 % Prozent höher als noch bei der letzten Kreistagswahl im Jahr 2014 (46,1 %).

 

Die konstituierende Sitzung des Kreistages findet am 20. Juni um 16 Uhr im Kurmärkersaal Großräschen statt. 

 

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Nach aktuell vorliegenden Zahlen erreichten die Wahlvorschlagsträger folgende Stimmenanteile:

SPD (21,5 %), AfD (19,6 %), CDU (19,5 %), DIE LINKE (12,8 %), Freie Wählergruppe Bauern (6,5 %), GRÜNE/B 90 (5,8 %), BVB/FREIE WÄHLER (3,7 %), FDP (3,6 %), SFB (2,1 %), NPD (1,5 %), AGSUS (1,4 %), FWS (1,1 %), AFS (0,9 %)  

 

Im Vergleich zur Kreistagswahl 2014 sieht die prozentuale Veränderung folgendermaßen aus:

SPD (-7,8 %), AfD (+19,6 %), CDU (-8,7 %), DIE LINKE (-5,2 %), Freie Wählergruppe Bauern (+0,6 %), GRÜNE/B90 (+1,8 %), BVB/FREIE WÄHLER (+1,3%), FDP (+1,6 %), SFB (+0,6 %), NPD (-2,9 %), AGSUS (-0,3 %), FWS (+/-0,0 %), AFS (+0,9 %).

 

Die Sitzverteilung im Kreistag stellt sich wie folgt dar:

SPD (11 Sitze), AfD (10), CDU (10), DIE LINKE (6), Freie Wählergruppe Bauern (3), GRÜNE/B90 (3), BVB/FREIE WÄHLER (2), FDP (2), NPD (1), AGSUS (1), SFB (1), FWS (0), AFS (0).

Foto zu Meldung: Europa- und Kommunalwahlen 2019 in OSL: Vorläufige Ergebnisse stehen fest

Premieren, Jubiläen und Rekorde – das war die 22. Tour de OSL

(22. 05. 2019)

Eine rundum gelungene Veranstaltung bei strahlendem Sonnenschein – das war die 22. Tour de OSL. Über 300 Teilnehmer trugen am vergangenen Samstag, den 18. Mai 2019 zum Gelingen der Veranstaltung im 25. Jubiläumsjahr des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Sparkasse Niederlausitz bei – ein neuer Rekord. Gestartet wurde die Tour zum ersten Mal in Peickwitz, und führte von dort aus 47 Kilometer durch das Lausitzer Seenland.

 

Bereits die Ankunft der Teilnehmer am Samstagmorgen im Festzelt an der Peickwitzer Bahndammarena ließ den Teilnahmerekord erahnen. Der Parkplatz war in Kürze gefüllt mit Fahrrädern und Autos von Teilnehmern bis weit über die Landkreisgrenzen hinaus. Und sogleich bei der Anmeldung durften sich die Radfahrer neben dem begehrten Los für die Tombola über ein Mitgebsel des Landkreises freuen: ein T-Shirt mit Aufdruck, speziell angefertigt für die diesjährige Tour.

 

Nach der gemeinsamen Begrüßung durch Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Andreas Fredrich, den Peickwitzer Ortsvorsteher Ingo Amsel, Landwirt Thomas Domin und Organisator Jens Bergmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung, machte sich der Tross bei bestem Ausflugswetter auf in Richtung Schwarzbach, dem ersten Stopp der diesjährigen Tour. Nach der sehenswerten Besichtigung des in der Restaurierung befindlichen Gutshofs mit Erläuterungen durch dessen Eigentümer, dem Österreicher Martin Giersch, ging es weiter nach Hosena. In der dortigen Kelterei gab es neben einer Saftverkostung die Möglichkeit, sich zur Herstellung der hiesigen Fruchtsaftsorten zu informieren. Weiter ging es in Richtung Senftenberger See. Dort im Großkoschener Hafencamp angekommen, hieß Norbert Noack, Leiter Tourismus des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, die Teilnehmer willkommen. Hier gab es die Gelegenheit, die Unterkünfte, so auch die Baumhäuser, zu besichtigen. Um viele interessante Informationen reicher, war es für die Radler Zeit für eine Stärkung. Das Strandidyll in Großkoschen war bereits vorbereitet, sodass ausreichend Zeit zum Verschnaufen und auch das ein oder andere Eis im Anschluss blieb – bei bestem Ausblick über den See, bevor sich der Tross auf den Rückweg Richtung Peickwitz machte. Nicht ohne in Senftenberg für jede Menge staunende Blicke zu sorgen, als die radelnde Gruppe dort den Stadthafen passierte. Angekommen in Peickwitz, wurden die Teilnehmer bereits von den Fußballdamen und weiteren fleißigen Helfern des Peickwitzer Sportvereins empfangen, die über 15 Kuchen und eine Vielzahl liebevoll belegter Brötchen vorbereitet hatten. Bei bester Stimmung fand die Veranstaltung mit der traditionellen Tombola ihren Abschluss. Die 6-jährige Emi aus Brieske bewies für die zahlreichen Gewinner der attraktiven Wertgutscheine und Eintrittskarten ein glückliches Händchen. Thomas Höntsch aus Ruhland durfte sich über den Hauptpreis freuen – ein hochwertiges Elektrofahrrad, bereitgestellt von der Sparkasse Niederlausitz. In der Peickwitzer Bahndammarena nutzten viele am Nachmittag noch dazu die Möglichkeit, die Spieler des SV Germania Peickwitz bei ihrem Heimspiel gegen Lok Calau anzufeuern. Der Senftenberger Ortsteil feiert in wenigen Tagen das 100-jährige Bestehen des Sportvereins mit einem Festwochenende.

 

Dass die Tour de OSL für Radfahrer jeden Alters geeignet ist, wurde erneut bewiesen: die jüngste Teilnehmerin ist fünf, der betagteste Teilnehmer stolze 86 Jahre alt. Großen Dank sprach Landrat Siegurd Heinze im Anschluss allen aus, die erneut zum reibungslosen Verlauf der Veranstaltung beitrugen, allen voran den beiden Kradfahrern der Polizeiinspektion Senftenberg, dem Team der Sanitäterinnen und Sanitätern des DRK Lausitz, dem Pannendienst Heinz Trasper sowie dem Organisationsteam der Kreisverwaltung. Auch die Sachgebietsleiterin der Wirtschaftsförderung Bärbel Weihmann zeigte sich mit dem neuen Teilnahmerekord sehr zufrieden und freut sich gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze auf ein Wiedersehen mit allen Teilnehmern im nächsten Jahr bei der 23. Tour de OSL.

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Versicherungsamt bleibt vorerst geschlossen

(21. 05. 2019)

Aufgrund eines personellen Wechsels ist das Versicherungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis auf Weiteres nicht besetzt. Alternativ besteht die Möglichkeit, für rentenrechtliche Anliegen einen Termin direkt bei den Außenstellen der Deutsche Rentenversicherung oder unter unten genannten Link zu vereinbaren. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Nächstgelegene Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung

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Adresse

Telefonnummer

Cottbus

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03046 Cottbus

0800 300 7009

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03050 Cottbus

0355 4789-0

Senftenberg

Am Neumarkt 2
01968 Senftenberg

0355 4789-0 oder

0800 300 7009

Finsterwalde

Berliner Straße 1
03238 Finsterwalde

03531 71940-0

Lübben/Spreewald

Mühlendamm 11
15907 Lübben / Spreewald

03375 2412-0

Spremberg

Dresdener Straße 41
03130 Spremberg

0800 300 7009

 

Ausschreibung des Kehrbezirks OL 037

(21. 05. 2019)

Ausschreibung des Kehrbezirks OL 037

 

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 037

 

für eine Bestellung zum 01. Oktober 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 12.06.2019 unter Angabe der Kennziffer 1 OSL 2019  an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 037, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: ann-kristin-franke@osl-online.de, zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Gewerbe.

Straßenverkehrsamt informiert zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

(07. 05. 2019)

Ob rosafarbenes Papierdokument oder im Scheckkartenformat – für alle Inhaber eines unbefristeten Führerscheins gilt: sie müssen diesen umtauschen. Wie das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, laufen ab 2022 für die ersten Fahrerlaubnisinhaber die Fristen für den vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen ab. Der Umtausch ist nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis gestaffelt. Nach EU-Richtlinienvorgaben sollen damit bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden.

 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG hat die Bundesregierung durch Verkündung der 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, nach einem gestaffelten Zeitplan umzutauschen sind. Die Gültigkeitsdauer der umzutauschenden Führerscheine endet mit der jeweils genannten Frist. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Deshalb empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, sich unbedingt an den Stufenfristenplan zu halten. „Um Wartezeiten zu vermeiden, raten wir, nicht schon vorfristig umzutauschen“, erklärt Ralf Lier, Leiter des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung. Jedoch ist bei geplantem Auslandsaufenthalt der Umtausch in ein aktuelles Dokument bereits jetzt empfehlenswert.

 

Für den Umtausch eines unbefristeten Führerscheins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro erhoben. Benötigt wird der Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wer im Besitz eines Nachweises über die Erteilung der Fahrerlaubnis (sogenannte „VK30“) ist, muss diese ebenfalls vorlegen. Sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer der vorherigen Gebietskörperschaften (Landkreis Senftenberg oder Calau, ehemalige Volkspolizei-Kreisämter Senftenberg oder Calau) ausgestellt worden ist, wird eine Karteikartenabschrift von der Behörde benötigt, die den Führerschein ausgestellt hat.  Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche gilt unbefristet. Beim Umtausch erfolgt daher keine neue inhaltliche Prüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände (Fahrerlaubnisklassen) des „alten“ Führerscheins werden in das neue Dokument übertragen. Die Antragstellung kann ebenfalls entweder in der Fahrerlaubnisbehörde in Calau oder im zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) erfolgen. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.  

 

Weitere Auskünfte zum Führerscheinumtausch erteilt die KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung mit Sitz in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau, erreichbar unter Telefon (03541) 870-3254 und -3251, Fax (03541) 870-3210 sowie per E-Mail an fuehrerscheine@osl-online.de.

 

Sprechzeiten der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

montags und freitags                      8:30 – 12 Uhr

dienstags und donnerstags           8:30 – 12 Uhr und 13 – 17:30 Uhr

mittwochs                             keine Sprechzeit

 

Fristen

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers              Führerschein gültig bis

1953 - 1958                                                               19.1 2022

1959 - 1964                                                               19.1.2023

1965 - 1970                                                               19.1.2024

1971 oder später                                                       19.1.2025

vor 1953                                                                    19.1.2033

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat):

Ausstellungsjahr des Führerscheins                   Führerschein gültig bis

1999 - 2001                                                               19.1.2026    

2002 - 2004                                                               19.1.2027

2005 - 2007                                                               19.1.2028

2008                                                                            19.1.2029

2009                                                                            19.1.2030

2010                                                                            19.1.2031

2011                                                                           19.1.2032                                                    

2012 - 18.1.2013                                                     19.1.2033

Großübung der Feuerwehren im Kreis Oberspreewald-Lausitz bei EEW in Großräschen

(03. 05. 2019)

Feuerwehrfahrzeuge sorgen auf den Straßen ganz automatisch für erhöhte Aufmerksamkeit. Gleiches war am Freitag, den 26. April in Großräschen der Fall, als 26 Einsatzfahrzeuge zu einem Einsatz im „Kraftwerk Sonne“ ausrückten. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) hatte eine geheime Einsatzübung mit dem Betreiber des Ersatzbrennstoffkraftwerkes Energy from Waste (EEW) in Freienhufen organisiert. Beteiligt waren Feuerwehrkameraden der Stadt Großräschen mit Ihren Ortsteilen sowie die Gefahrstoffeinheit OSL. Simuliert wurden die Rettung von zwei Kraftwerksmitarbeitern sowie der Austritt von Salzsäure aus einem großen Behälter in der Vollentsalzungsanlage des Kraftwerks. Insgesamt waren über die gesamte Einsatzdauer 95 Einsatzkräfte vor Ort.

 

Ziel der Übung war es, die Reaktion der Mitarbeiter auf dieses Schadensereignis zu überprüfen, die Kompetenz der Großräschener Feuerwehr bei einer Lageänderung zu beobachten sowie die Einsatzfähigkeit der Gefahrstoffeinheit zu demonstrieren.

 

Ein großer Dank gilt EEW, die Ihr Werksgelände des Ersatzbrennstoffkraftwerks Sonne für die Übung zur Verfügung gestellt und für ein umfangreiches, abschließendes Abendessen gesorgt hat.

 

„Verlässliche Partner in der Industrie und Gewerbe zu haben, die Ihre Tore für uns und unsere Übungen öffnen, sind so wertvoll wie manches neue Löschfahrzeug. Dafür meinen herzlichen Dank“, sagt Tobias Pelzer, Kreisbrandmeister des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

„Die Gefahrstoffübung war auch für uns ein voller Erfolg“, berichtet Marcus Vanauer, Tagschichtleiter und Sicherheitsfachkraft EEW Großräschen. Es seien zusammen mit den Kameraden der Feuerwehr zwei unterschiedliche Situationen im Kraftwerksbereich trainiert worden, um im Falle einer Havarie ein noch schnelleres und gezielteres Reagieren der Einsatzkräfte ermöglichen zu können. Ein großer Dank gelte den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die trotz sommerlicher Temperaturen den Einsatz gemeistert haben. Mit Blick auf die hohe Waldbrandgefahrenstufe war die Alarmierung am vergangenen Freitag für viele von ihnen sicherlich erst der Auftakt in ein einsatzreiches Wochenende.

 

Zur Sache:

Der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde hält Einheiten zur Abwehr von Großschadensereignissen und Katastrophen vor. Diese werden bei Bedarf auch überörtlich eingesetzt, wie etwa bei den großen Waldbränden im vergangenen Jahr. Übungen sind stets notwendig, um im Ernstfall bestmöglich auf den Einsatz vorbereitet zu sein. Die letzte Übung dieser Größenordnung fand im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2017 im örtlichen Schwimmbad der Stadt Lauchhammer statt.

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„Offene Ateliers 2019“ am 4. und 5. Mai 2019 – OSL ist erneut dabei

(26. 04. 2019)

Traditionell am ersten Maiwochenende öffnen im Rahmen des Projektes „Offene Ateliers“ in ganz Brandenburg zahlreiche Künstlerinnen und Künstler die Türen ihrer Ateliers und geben Besuchern auf kreative Weise spannende Einblicke in ihre Tätigkeit. Am 4. und 5. Mai 2019 laden auch Kunstschaffende in insgesamt 21 Ateliers und Galerien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz dazu ein, ihnen bei ihrer Arbeit über die Schulter zu schauen.

 

Das Angebot ist vielfältig: „Nicht nur Kunstwerke bewundern, sondern auch die eigene Kreativität entdecken und Kunst selbst ausprobieren ist Mancherorts möglich. Die Aussteller haben sich erneut allerhand einfallen lassen. Für Groß und Klein ist etwas dabei“, stellt Jens-Peter Meyer vom Bereich Kultur der Kreisverwaltung in Aussicht.

 

Ziel der Veranstaltung „Offene Ateliers“ ist es, Kunst für Jedermann erlebbar zu machen und zu zeigen, wie und wo Kunstwerke im näheren Umfeld entstehen. Es besteht die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre mit den Akteuren ins Gespräch zu kommen oder Arbeiten zu erwerben.

 

Die ausführliche Übersicht der Teilnehmer finden Sie unten auf dieser Seite. Gedruckte Informationshefte sind an verschiedenen Auslageorten z. B. im Bürgerbüro des Landkreises, Senftenberg, Dubinaweg 1 kostenlos erhältlich.

 

 

Im Landkreis OSL beteiligen sich:

 

Calau

Henry Krzysch – Atelier & Druckwerkstatt

 

Großkmehlen

Restaurierungsatelier Martina Dürrschmidt

Schloss Großkmehlen

 

Lauchhammer

Malzirkel Gisela Heidemüller

Rolf-Rainer Kolitz und Fritz-Olaf Gedat - Lauchhammer

Antje Kühne (OT Kostebrau)

 

Lübbenau/Spreewald

Ingo Schiege – Schreibstube und Atelier (OT Zerkwitz)

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau

Dorit Robarick – Galerie Ro

 

Ortrand

Frank Reisgies – Ortrand

 

Ruhland

eastFOTOgallery Dr. Jürgen Roloff (Grünewald)

Atelier Fellmann & Dürrschmidt (Hohenbocka)
 

Schipkau

Bernhard Glück – Haus der Vereine (OT Meuro)
Mario Gnüchtel – Kunsthof (OT Klettwitz)
 

Schwarzheide

Galerie im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH
 

Senftenberg

Bernd Gork
Peter Wällnitz
Bernd Winkler
Christine Przybilski – Schmuck und Galerie
Yana Arlt, Wolfgang Wache – Begegnungsstätte & Galerie Marga (Brieske)

 

Vetschau/Spreewald

Willi Selmer – Kunsthaus „Alter Gasthof“ (OT Laasow)

[Ausstellungsübersicht Oberspreewald-Lausitz]

[Offene Ateliers in Brandenburg 2019]

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Landrat und Bürgermeister geben Lauchhammerstraße in Grünewalde offiziell für den Verkehr frei

(18. 04. 2019)

Die Lauchammerstraße in Grünewalde (Ortsteil der Stadt Lauchhammer) kann nach umfangreichen Bauarbeiten ab sofort wieder befahren werden. Am Mittwochnachmittag (17. April 2019) gaben OSL-Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Roland Pohlenz und Ortsvorsteher Reinhard Lanzke gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Planungsbüros und der Bauunternehmen die Straße samt Gehweg offiziell für den Verkehr frei.

 

Bei dem Projekt handelte es sich um eine gemeinschaftliche Baumaßnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer. Der Ausbau der Kreisstraße 6609 begann am 02. Juli 2018 und erstreckte sich über eine Länge von fast einem Kilometer mit Beginn vom Ortseingang aus Richtung Kleinleipisch bis zur Anbindung an die Landesstraße 63.

 

Planung und Bauüberwachung übernahm das Ingenieurbüro WTU aus Bad Liebenwerda. Hauptauftragnehmer für die Bauleistungen war die EUROVIA VBU aus Kolkwitz.

 

Auf Anregen der Stadt Lauchhammer wurde parallel zu den Arbeiten an der Straße beidseitig ein neuer Gehweg gebaut, die vorhandenen Bushaltestellen erneuert und die Grundstückseinfahrten angepasst. Darüber hinaus wurde ein Durchlasskanal einschließlich Einlaufbauwerk, welcher der Oberflächenentwässerung der Stadt dient, neu gebaut.

 

Bürgermeister Roland Pohlenz zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Die Stadt Lauchhammer und der Landkreis konnten wieder mit einem gemeinsamen Projekt zu einer weiteren Verbesserung der Infrastruktur in unserer Stadt beitragen.“

 

Insgesamt 1,3 Millionen Euro sind in die Baumaßnahmen geflossen. Die Kosten verteilen sich auf den Landkreis als Verantwortlicher für die Straße (800 T€) und die Stadt als zuständige Baulastträgerin für den Gehweg und den Durchlasskanal (450 T€) sowie aufgrund von Neu- und Umverlegungen von Medienleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas u. a.) auf die Leitungsträger (50 T€).

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme erfolgte aus Fördermitteln im Rahmen der Kommunalinvestitionsfördergesetz-Richtlinie (720 T€), Mitteln aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (80 T€) und der Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg) (450 T€).

 

„Ich bin sehr froh, dass aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg die Ortsdurchfahrt der K 6609 in Grünewalde grundhaft erneuert werden konnte.“, so Landrat Siegurd Heinze am Rande der Verkehrsfreigabe.

 

Die vorhandene Verkehrsbelastung, die mangelhafte Entwässerung und die nachträglich in den Straßenkörper verlegten Leitungen und Kabel haben zu starken Schäden in der Fahrbahn mit Schlaglochbildung und daraus resultierender Lärmbelestigung geführt. Darüber hinaus waren auf einen Großteil der Strecke keine Gehwege vorhanden.

 

Im Jahr 2016 taten sich Fördertöpfe zum grundhaften Ausbau der Straße im Lärmbereich auf, welche um den restlichen Bereich nach der Straßenbauförderung erweitert wurden.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 17. März 2016 dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in Grünewalde als eine Projektmaßnahme aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zugestimmt.

 

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Osterschnitzereien für das „Mückenberger Ländchen“

(17. 04. 2019)
- Junge Flüchtlinge überraschen mit ihrer Handwerkskunst Bewohner der Senioreneinrichtung -

 

Handgefertigte Blumenkästen und Osterhasen aus Holz schmücken seit der vergangenen Woche das Foyer des Seniorenhofs „Mückenberger Ländchen“ in Lauchhammer. Im Beisein von Bärbel Weihmann, Wirtschaftsförderin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, übergab die Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft gemeinsam mit jungen Flüchtlingen am 11. April die österlichen Dekorationsobjekte.

 

Die Senioren der Wohnanlage nahmen die bemalten Werkstücke, gemeinsam mit Einrichtungsleiter Uwe Schwarz und Pflegedienstleiterin Christine Kuntzsch, gleich interessiert und begeistert in Augenschein. Die befüllten Blumenkästen sowie die Osterhasenfamilie für das „Mückenberger Ländchen“ sind in der Werkhalle des Oberstufenzentrums Lausitz in Lauchhammer mit der Flüchtlingsklasse aus Lauchhammer entstanden. Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 18 Jahren, unter anderem aus den Herkunftsländern Syrien, Afghanistan, Tschetschenien und dem Iran nahmen am Projekt teil. Sie absolvieren momentan eine zweijährige Grundbildung Plus am Oberstufenzentrum. Bereits im Dezember und im Januar konnten sich die Bewohner der Seniorenresidenz am Senftenberger See sowie die Kita „Kleeblatt“ aus Schwarzheide über handgemachte Dekorationselemente von den Jugendlichen freuen.

 

Das Projekt biete den Jugendlichen eine praktische Berufsorientierung und unterstütze die Eingliederung in die soziale Gesellschaft, erklärt Ellen Lösche, Geschäftsführerin der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft. Die Praktika der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft und des Oberstufenzentrums Lauchhammer wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

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Angebote der Kreisvolkshochschule im Mai/Juni 2019

(16. 04. 2019)

Was kann eigentlich das gelbe Superfood Kurkuma oder möchten Sie schon immer einmal Faszien-Yoga-Flow probieren? Vielleicht interessiert Sie doch eher Militärgeschichte - dann wäre die Bildungsreise in die Bunker- und Bücherstadt Wünsdorf etwas für Sie.

 

In der beiliegenden Datei finden Sie die vielfältigen Angebote der Kreisvolkshochschule für die Monate Mai und Juni.

[Programm Mai und Juni 2019]

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Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer OSL zu Gast beim „Scharfen Gelb“

(16. 04. 2019)

Zur ersten Beratung im Jahr 2019 kamen die Wirtschaftsförderer des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kürzlich beim „Scharfen Gelb“ in Senftenberg zusammen. Die Teilnehmer verschafften sich einen Einblick hinter die Kulissen des erst kürzlich durch die Stadt Senftenberg als Unternehmen des Jahres 2018 prämierten Unternehmens. „Mit aktuell 18 verschiedenen Eierlikörsorten, darunter auch seit kurzem ein Gurken-Eierlikör, beliefern wir aktuell 450 Geschäfte deutschlandweit“, betonte Heiko Tänzer, neben Danilo Trasper Geschäftsführer des Senftenberger Unternehmens.

 

Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt war ein weiterer Schwerpunkt der Beratung. Anja Walter, Projektmanagern des Teams Arbeit-Fachkräfte-Qualifizierung der Wirtschaftsfördergesellschaft Brandenburg (WFFB), stellte eine umfangreiche in Auftrag gegebene Studie vor. Mehr als 1.000 Unternehmen wurden im Rahmen der Studie zum Digitalisierungsstand, den Digitalisierungsmotiven sowie den zu erwartenden Beschäftigungseffekten befragt. Die Ergebnisse der Studie wurden auf der Internetseite der WFFB veröffentlicht.

 

Die Beratungen des Arbeitskreises der Wirtschaftsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind bereits zu einer guten Tradition geworden. Seit dem Jahr 2005 informieren sich dessen Mitglieder regelmäßig zu aktuellen Themen in den Bereichen Wirtschaft und Förderung im Landkreis und besuchen Unternehmen der Region. „Die quartalsweisen Beratungen des erweiterten Arbeitskreises sind eine gute Basis für eine zielorientierte Kommunikation mit den Unternehmen vor Ort und auch zu aktuellen Themen untereinander“, erklärt Bärbel Weihmann, Wirtschaftsförderin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Vertreten sind neben der Kreisverwaltung auch Wirtschaftsförderer der Kommunen sowie Kooperationspartner aus der Wirtschaft. Wer Interesse daran hat, selbst Themen einzubringen oder einer Beratung beizuwohnen, kann sich telefonisch unter (03573) 870-5141 oder per Email an Baerbel-Weihmann@osl-online.de melden. Die nächste Beratung der Wirtschaftsförderer wird am 17. Juni 2019 im Kunstgussmuseum Lauchhammer stattfinden.

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Stellungnahme zur Debatte um Ausreise eines straffällig gewordenen Syrers

(12. 04. 2019)

– PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 12.04.2019

 

Landrat Siegurd Heinze nimmt dazu wie folgt Stellung: „Selbstverständlich hat der Schutz des Lebens oberste Priorität, daher gilt natürlich auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der Abschiebestopp nach Syrien nach wie vor. Kein Flüchtling wird hier in ein Bürgerkriegsland abgeschoben. Jedoch haben alle Menschen, die hier leben, ein Recht auf ein Leben in Sicherheit. Es ist unsere Aufgabe, ihren Schutz zu gewährleisten. Insbesondere vor kriminellen Straftätern, welcher Nationalität auch immer. Diese schaden der Gesellschaft und den tatsächlich Schutzbedürftigen, die in unser Land kommen.

 

An dieser Stelle sollte aber auch stets die Perspektive der Geflüchteten und Asylbewerber nicht außer Acht gelassen werden. Ihren Willen haben wir zu respektieren, so wie auch den Wunsch, zu ihrer Familie oder in die Heimat zurückzukehren. Eine sogenannte ‚Diskursverschiebung nach rechts‘ wird nur durch Äußerungen wie diese von Ivana Domazet selbst vorangetrieben. Solche Äußerungen zeugen von mangelnder Kenntnis der Sachlage und schaden jeglichen Integrationsbemühungen. Aus der Ferne Moral zu predigen, löst die Probleme der Menschen vor Ort in Lübbenau oder Senftenberg nicht. Jedem, der sich in die Gesellschaft integrieren möchte, dem stehen in unserem Landkreis vielfältige Möglichkeiten und jegliche Form der Unterstützung offen.“

 

Landrat Siegurd Heinze steht weiterhin zu seinen Forderungen an die Landesregierung und den Bund, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Mehrfachstraftätern unter den Asylbewerbern konsequenter zu gestalten und umzusetzen.

Gastfamilien für deutsch-kolumbianischen Schüleraustausch gesucht

(12. 04. 2019)

Familien aufgepasst!

In wenigen Monaten startet der deutsch-kolumbianische Schüleraustausch des Vereins Amigos de la Cultura e.V. für den noch Gastfamilien gesucht werden. Dabei ist der gemeinnützige Verein auf der Suche nach Familien, Ehepaaren und Alleinerziehenden, die einem bolivianischen Schüler im Alter von 14 bis 15 Jahren zwischen dem 07. September 2019 und dem 01. Februar 2020 aufnehmen möchten. Die Schüler lernen an ihrer Heimatschule Deutsch als Fremdsprache und können sich schon gut verständigen. Seien Sie neugierig, die Aufnahme eines weiteren Familienmitglieds bereichert ihren Alltag und verbindet über gemeinsame Erlebnisse.


Interessierte Familien wenden sich bitte an Franz-Josef Michel unter 0160 98445588 oder per E-Mail an info@amigos-cultura.de.
Auf der Seite www.amigos-cultura.de finden Sie zudem Erfahrungsberichte von ehemaligen Gasteltern.

 

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Kreisverwaltung OSL begrüßt neue Auszubildende und Studierende

(09. 04. 2019)

Sieben junge Menschen aus der Region beginnen im August und September dieses Jahres eine Ausbildung oder ein Studium beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Landrat Siegurd Heinze ließ es sich nicht nehmen, gemeinsam mit Ausbildungsleiterin Franziska Hoffmann die angehenden Auszubildenden und Studierenden persönlich zu begrüßen und überreichte ihnen am Donnerstag, 28. März 2019 in feierlichem Rahmen im Landratsamt Senftenberg ihre Ausbildungsverträge und Studienvereinbarungen.

„Mit der Ausbildung oder dem Studium beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz legen Sie den Grundstein für Ihre weitere berufliche Zukunft. Ihnen stehen damit hervorragende Berufsperspektiven und eine Vielzahl abwechslungsreicher und vielseitiger Aufgaben in der Kreisverwaltung offen“, erklärte Landrat Heinze. Insbesondere in Hinblick auf den stattfindenden Generationenwechsel in der Kreisverwaltung stellte er bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten in Aussicht.

Christopher Bokovics aus Großräschen, Celina Gegner aus Ruhland, Jolina Hutsch aus Großräschen und Dennis Lehmann aus Schwarzheide werden zu Verwaltungsfachangestellten ausgebildet. Celina Schulz aus Senftenberg erlernt den Beruf der Kauffrau für Büromanagement und für Michelle Käschel aus Großkoschen sowie Emma-Lina Richter aus Vetschau beginnt ab September der duale Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“.

 

17 junge Frauen und Männer absolvieren derzeit eine Ausbildung beim Landkreis OSL. Neben der Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten und im Bereich Büromanagement werden derzeit auch eine Fachkraft für Hygieneüberwachung sowie ein Lebensmittelkontrolleur ausgebildet. 6 Jugendliche befinden sich im Studium „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“.

 

Weitere Informationen zur Ausbildung beim Landkreis OSL sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zu finden. Dort wird im Herbst auch die Ausschreibung für den Ausbildungsbeginn 2020 veröffentlicht.

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Zukunftstag 2019: Kreisverwaltung wirbt um Fachkräfte

(09. 04. 2019)

Einblicke in die Verwaltung in Senftenberg und Calau

 

Dass die Tätigkeit in der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz weder langweilig noch einseitig ist, davon konnten sich anlässlich des gestrigen Zukunftstages (28. März 2019) 15 Schülerinnen und Schüler des Landkreises der Jahrgangsstufen 7 bis 9 überzeugen.

 

Um den Mädchen und Jungen die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz und den Landkreis als Arbeitgeber näherzubringen, hatten die Auszubildenden der Verwaltung zu einem abwechslungsreichen Programm am Hauptstandort in Senftenberg und in Calau eingeladen. Neben Exkursionen durch die Gebäude und dem Kennenlernen verschiedener Arbeitsbereiche und Ämter gab es auch die Möglichkeit, mit Landrat Siegurd Heinze bzw. in Calau mit dem Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, ins Gespräch zu kommen. In lockerer Gesprächsatmosphäre nahmen sich beide die Zeit, den Jugendlichen den Landkreis im Allgemeinen wie auch mögliche Berufsfelder und Zukunftsperspektiven in der Kreisverwaltung zu erläutern. Welche Bereiche des öffentlichen Lebens, mit denen jeder von ihnen im Alltag in Kontakt kommt, alle zur Verwaltung des Landkreises gehören, war für viele der jungen Gäste eine Neuigkeit. Auf Interesse stieß ebenso, dass der Landkreis zu einem der größten Arbeitgeber der Region gehört.

 

Zum Abschluss absolvierten die Schülerinnen und Schüler ein von den Auszubildenden selbst entworfenes Brettspiel mit einem Quiz zum Landkreis OSL. Von ihnen erfuhren sie auch aus erster Hand, wie eine Ausbildung beziehungsweise Studium bei der Kreisverwaltung abläuft und welche vielseitigen Tätigkeiten etwa angehende Verwaltungsfachangestellte erwarten. Am Ende dieses Schultages der anderen Art fuhren die Schülerinnen und Schüler um viele interessante Eindrücke reicher sowie einer vom Landrat unterzeichneten Teilnahmeurkunde nach Hause.

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Angebote der Kreisvolkshochschule im April 2019

(31. 03. 2019)

Möchten Sie im kommenden Sommer als Kapitän das Lausitzer Seenland erobern? Vielleicht soll es aber doch lieber der Imker-Kurs oder die Osterkartengestaltung sein? In der beiliegenden Datei finden Sie die vielfältigen Angebote der Kreisvolkshochschule für den Monat April.

 

Wenn Sie sich für einen Kurs interessieren, erhalten Sie alle weiteren Informationen unter folgender Nummer: 03573 81030.

[Flyer April 2019]

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Kreis-Integrationsbeirat freut sich über gelungene Veranstaltung

(29. 03. 2019)

Die erste Veranstaltung des Integrationsbeirates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz war ein voller Erfolg, wie die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Kathrin Tupaj mitteilt. Der syrische Schauspieler, freie Journalist, Autor und YouTuber Firas Al-Shater war kürzlich für eine interaktive Lesung im Rahmen der Internationalen Woche gegen Rassismus im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg zu Gast.

 

Über 100 Besucher waren der Einladung des Integrationsbeirates in das Bürgerhaus Wendische Kirche gefolgt. Begrüßt wurden die Gäste von Mitgliedern des Beirates in vier Sprachen – Deutsch, Arabisch, Englisch und Russisch. Der in Damaskus aufgewachsene Firas Al-Shater las und kommentierte Passagen aus seinen Büchern, blendete Videos ein. Humorvoll und optimistisch zeigte der 28-jährige YouTuber, der seit 2013 in Berlin lebt, seinem Publikum in Senftenberg Klischees und Vorurteile auf.

 

Die Besucher erfuhren, wie ohne einen einzigen Briefkasten die Verteilung der Post in Syrien funktioniert. Oder wie eigenartig es der Autor empfand, dass die Deutschen erst Kontakt zu ihm fanden, seitdem er einen Hund hat. Als schließlich ein 12-jähriger Junge in der Veranstaltung fragte, was der Unterschied zwischen Deutschland und Syrien sei, antwortete Al-Shater:

 

„Der Unterschied im Leben zwischen Deutschland und Syrien ist, in Deutschland lebt man in einer Demokratie. Ohne die Angst verhaftet zu werden, kann man auf die Straße gehen und seine Meinung sagen. Man hat sogar Wahlrecht. In Deutschland hat man die Möglichkeit, über Parteien zu diskutieren und kann unter verschiedenen Parteien wählen. In Deutschland kommen die Hubschrauber nicht, um zu schießen, sondern um den Kranken zu helfen.“

 

Auch für das leibliche Wohl während der Lesung war gesorgt. In der Pause hatten die Gäste die Möglichkeit, arabischen Kaffee‎ und Köstlichkeiten zu genießen. „Das war eine sehr niveauvolle und gelungene Veranstaltung“, lobte die Besucherin Monika Auer. Der Integrationsbeirat des Landkreises schließt eine Fortsetzung der Veranstaltung nicht aus.

 

Al-Shater, der in seiner Heimat aufgrund regimekritischer Beiträge verfolgt wurde, musste das Land 2012 verlassen. Für ein Filmprojekt reiste er 2013 nach Berlin und erhielt im selben Jahr Asyl in Deutschland. 2016 wurde er mit einem Youtube-Video Millionen von Menschen in den sozialen Netzwerken bekannt.

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Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde vom 21.09.2018 zum Verbot der Ausübung des Gemeingebrauchs - Benutzung oberirdische Gewässer -

(21. 03. 2019)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat Herrn Heinze, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgenden Widerruf:

 

  1. Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Ausübung des Gemeingebrauchs insgesamt – Benutzung oberirdische Gewässer – für den Speicher Niemtsch (Senftenberger See, Gewässer I. Ordnung) vom 21.09.2018, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 16/2018 vom 25.09.2018 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, wird widerrufen.

     

  2. Der Widerruf tritt am Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Begründung

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß §§ 124 und 126 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I Nr. 28) zuständig.

 

Rechtsgrundlage des Widerrufs ist § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639).

 

Die Verfügung beruhte auf den damals niedrigen Wasserstand des Senftenberger Sees. Es war im abgesperrten Bereich der Insel zu Rutschungen am Inselrand gekommen. Weitere Rutschungen und damit Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung konnten nicht ausgeschlossen werden, solange der niedrige Wasserstand anhält.

 

Die obere Grenze der derzeit freigelegten Flachwasserbereiche ohne jegliche Oberflächenverdichtung verläuft im unteren Niedrigwasserniveau +98,3 m NHN. Oberhalb +98,3 m NHN hat sich über die jahrzehntelange Speicherbewirtschaftung bis hoch zum mittleren Wasserstandsniveau von +98,7 m NHN ein „normaler“ Wellenauflaufbereich ausgebildet. Es wird eingeschätzt, dass oberhalb eines Uferniveaus von +98,3 m NHN Windwellenbelastungen, Windbruch und Wildtritt keine Verflüssigung und damit in der Folge auch keine Setzungsfließen mehr auslösen können. Aus geotechnischer Sicht ist es vertretbar, eine öffentliche Nutzung des Senftenberger Sees und der seeumlaufenden Ufer bei Seewasserständen zwischen +98,3 m NHN und +99,2 m NHN zuzulassen. Da der Wasserstand aktuell bei +99,00 m NHN (Stand 04.03.2019) liegt, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für das Verbot des Gemeingebrauchs nicht mehr gegeben.

 

Hinweis:

Die

Nutzungsuntersagung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) vom 05.10.2018 - innerhalb des erweiterten Sperrbereichs am Senftenberger See bei Wasserständen <+98,3 m NHN

► Allgemeinverfügung des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg (LBV) vom 09.11.2018 - Sperrung des Senftenberger Sees (Speicher Niemtsch)

► Allgemeinverfügung des LBGR vom 18.01.2019 - Nutzungsuntersagung innerhalb des erweiterten Sperrbereichs am Senftenberger See

sind zu beachten.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Der Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg einzulegen.

 

Senftenberg, 04.03.2019

 

 

 

Siegurd Heinze

Landrat

[Widerruf vom 04.03.2019]

Weitere Maßnahme für Lärmschutz entlang der B 169 tritt in Kraft

(15. 03. 2019)

Um das Überschreiten der als gesundheitsgefährdend betrachteten Lärmwerte für die Ortsdurchfahrt Allmosen zukünftig zu vermeiden, wird ab Montag, 18. März 2019 das Durchfahrtsverbot für die Fahrzeugkategorien Sattelkraftfahrzeuge und Lkw mit Anhänger auf dem Streckenabschnitt der B 169 zwischen Allmosen und Klein Oßnig wirksam. Am 18. Januar 2019 hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dazu die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Durch den hierfür zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurden nunmehr die Hinweisschilder und Verkehrszeichen aufgestellt.

 

Anliegerverkehr zwischen diesen Ortschaften und ggf. Weiterfahrt zu einer der beiden Autobahnanschlussstellen Cottbus West bzw. Ruhland sind von diesem Durchfahrtsverbot nicht betroffen. Bereits auf der Autobahn werden Lkw-Fahrer mit einer entsprechenden Beschilderung auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen, wie der gemeinschaftlich mit dem Landkreis Spree-Neiße, dem MIL Brandenburg, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Polizei abgestimmte Verkehrszeichenplan verdeutlicht.

 

„Mit dem Durchfahrtsverbot wird neben der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere lärmmindernde Maßnahme umgesetzt, die nicht nur die Anwohner von Allmosen, sondern alle Anwohner entlang der B 169 zwischen Schwarzheide und Cottbus spürbar entlasten wird“, kündigt Landrat Siegurd Heinze an.

 

„Dennoch wird der Erfolg der Umsetzung der verkehrsbeschränkenden Maßnahme von vielen Faktoren abhängig sein. Die Einhaltung und Kontrolle des Durchfahrverbotes gehören ebenso dazu wie ein umfangreiches Monitoring. Wichtig wird es sein, den Transitverkehr auf der Autobahn zu halten und möglichen Ausweichverkehr über andere Routen zu verhindern. Denn was nützt eine Entlastung entlang der B 169, wenn sich die LKW-Fahrer andere Ausweichstrecken, beispielsweise von Bronkow über Calau nach Vetschau suchen“, stellt Grit Klug, 1. Beigeordnete klar.

 

Die Anordnung des Durchfahrtsverbots ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme in Umsetzung des Lärmschutzurteils zur B 169, nachdem der Antrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf Berufung gegen das Urteil einer Klägerin aus Allmosen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08. Mai 2018 abgelehnt wurde. Der Landkreis OSL sicherte bereits in der Kreistagssitzung am 21. Juni 2018 zu, den rechtlichen Einschätzungen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu folgen.

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Jetzt noch Projekte einreichen - LAG Elbe-Elster startet 9. Auswahlrunde zur LEADER-Förderung

(13. 03. 2019)

Unterstützt werden diesmal ausschließlich Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie/Beherbergung sowie sonstigen Organisationen, die einen Beitrag zur „Regionalen Wertschöpfung“ im Gebiet der LAG Elbe-Elster leisten.

 

Geplante Investitionen oder sonstige Maßnahmen sollen direkt oder mittelbar die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern. Interessenten reichen ihre Projekte bis 10. April 2019 ein.

 

Die LAG Elbe-Elster ist seit 2014 ein durch das Land Brandenburg bestätigtes LEADER-Gebiet. Damit fließen bis zum Jahr 2020 Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in die Region. In der aktuellen Auswahlrunde stehen dafür 900.000,- Euro zur Verfügung.

 

Die für eine Förderung im LEADER-Programm im LAG-Gebiet beabsichtigten investiven und nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Unterstützt werden Investitionen von Unternehmen sowie Projekte von Organisationen mit Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Land. Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft bis 10. April 2019. Die Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Träger, die mit der Umsetzung im Herbst 2019 starten können und die bis dahin alle erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Eigenmittelnachweise) erfüllen. Interessenten reichen bis zum Stichtag die ausgefüllten Projektblätter in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das Formular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.

 

Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden am 22. Mai 2019 durch den LAG-Vorstand anhand der Auswahlkriterien (PAK) bewertet und eine Rangfolge festgelegt. Die Projektträger werden danach aufgefordert bis zum 30.08.2019 einen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau einzureichen.

 

Informationen finden Sie auf der LAG-Webseite (Förderung). Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unter http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385514.de).

 

Hinweis: Für zukünftige Aufrufe stehen darüber hinaus gegenwärtig öffentliche Mittel in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro bis Ende 2020 bereit.

 

Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanagement zur Verfügung.

 

Kontakt: LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement / LAG-Geschäftsstelle

Sven Guntermann / Thomas Wude

03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33, Tel. 03531. 797089 / 0173. 6147540

[Anlage 1]

[Anlage 2]

[Projektblatt]

Landkreis OSL beteiligt sich - Regionalkonferenz „Die Vielfalt des Islam an Brandenburger Schulen“ findet am 20. März in Cottbus statt

(12. 03. 2019)

Organisiert von den Brandenburger Bildungspartnerschaften in der Migrationsgesellschaft (BraBiM) und den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) in Kooperation mit den Integrations- bzw. Migrationsbeauftragten der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus, findet am Mittwoch, dem 20. März 2019, im Oberstufenzentrum II des Landkreises Spree-Neiße in der Makarenkostraße 8/9 in 03050 Cottbus, eine Fachtagung zur Integration von Geflüchteten statt.

 

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich dazu eingeladen die Veranstaltung zu begleiten.

 

Die Konferenz widmet sich der Rolle von Religion und der Vielfalt des Islam an Brandenburger Schulen. Dabei geht es um Fragen wie:

 

- Welche unterschiedlichen Lebenswelten und Islamverständnisse gibt es?

- Wie kann mit Fest- und Feiertagen in einer religiös heterogenen Klasse umgegangen werden?

- Wie lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern stärken?

- Welche pädagogische Haltung ist im Umgang mit Islamfeindlichkeit und Islamismus unterstützend?

 

Am Vormittag geben Vorträge wissenschaftlich fundierte Informationen und Impulse für die schulische Arbeit. Am Nachmittag können im Rahmen von Workshops Fragen gestellt und konkrete Handlungsansätze erarbeitet werden. Zudem gibt es Raum zum Diskutieren und Vernetzen. Den genauen Ablauf können Sie dem angehängten Programm entnehmen.

 

Die Regionalkonferenz richtet sich an Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulsozialarbeiter*innen aus allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Schulamtsregion Cottbus sowie an Mitarbeitende aus Migrationsberatungsstellen und Migrationssozialarbeit.

[Programm]

Interaktive Lesung - Integrationsbeirat OSL mit eigener Veranstaltung zur Internationalen Woche gegen Rassismus

(06. 03. 2019)

Mit einer eigenen Veranstaltung beteiligt sich der Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erstmalig an der Internationalen Woche gegen Rassismus. Im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg ist er am Sonntag, 17. März 2019 um 17 Uhr Gastgeber einer interaktiven Lesung mit Firas Al-Shater.

 

Unter dem Motto „Ich komme auf Deutschland zu“ wird Firas Al-Shater, freier Journalist, Filmemacher, Schauspieler, YouTuber und Buchautor aus Syrien, einigen Klischees und Vorurteilen auf den Grund gehen. Mit Witz, Spaß, Hintergrundinfos und ganz viel Optimismus, dass ein gutes Zusammenleben Zeit braucht, es aber eine Bereicherung für beide Seiten ist, erwartet das Publikum ein humorvoller und freudiger Spätnachmittag, zu dem die Mitglieder des Integrationsbeirates einladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei, für eine bessere organisatorische Planung ist eine Anmeldung bei der Integrationsbeauftragten des Landkreises, Kathrin Tupaj unter Kathrin-tupaj@osl-online.de oder Telefon (03573) 8701060 erwünscht.

 

„Als Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz möchten wir auch in unserem liebens- und lebenswerten Landkreis ein Zeichen gegen Rassismus setzen und laden hierzu alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu unserer Veranstaltung in der Wendischen Kirche ein. Wir freuen uns auf einen humorvollen Nachmittag mit interessanten Begegnungen und Gesprächen “, sagt Omar Kassab, stellvertretender Vorsitzender.

 

Der Integrationsbeirat ist ein Gremium aus 7 Mitgliedern mit Migrationshintergrund. Er besteht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit 2012 und hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht, ein gutes gesamtgesellschaftliches Klima gegenseitigen Respekts und Akzeptanz zu schaffen, Diskriminierung und Rassismus aktiv entgegenzuwirken sowie auf ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund hinzuwirken und die Einwohner dafür zu sensibilisieren. Die Mitglieder werden durch die Kreistagsabgeordneten berufen.

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Innovative Ansätze zur Strukturentwicklung gesucht

(05. 03. 2019)
Wirtschaftsregion Lausitz startet 2. Projektaufruf im Bundesprogramm „Unternehmen Revier"

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz ruft vom 18. Februar 2019 bis 18. März 2019 zum 2. Projekt- und Ideenwettbewerb zur Umsetzung des Regionalen Investitions- konzept (RIK) auf Grundlage des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier" zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in der Braunkohlebergbauregion auf.

 

Neuartige Projektideen zu den Themen:

 

▪ Produktentwicklung/ Geschäftsfelderweiterung,

▪ Mobilität und Verkehr,

▪ Bioenergie/Algenbiomasse und Seethermie und

▪ Berufsfrühorientierung,

 

die möglichst mit einer Geschäftsfelderweiterung oder Neugründung von Unternehmen einhergehen, können mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden.

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH tritt in diesem Prozess als Regionalpartner des Bundes auf und übernimmt u.a. das Projektmanagement, Beratung von Akteuren und die Geschäftsführung des Regionalen Empfehlungsgremiums vor. Der Landkreis Spree-Neiße ist als Treuhänder des Bundes mit der Abwicklung der Fördermittel betraut. Der Abwicklungspartner prüft die Anträge auf Konformität, bewilligt die Projekte, reicht die Fördermittel aus und führt die Mittel- und Verwendungs- nachweisprüfung durch.

 

Weitere Informationen und Antragsdokumente finden Sie unter Zukunftsdialog Lausitz auf der Internetseite www.wirtschaftsregion-lausitz.de.

 

Nutzen Sie die einmalige Chance den Strukturwandel in der Lausitz frühzeitig mitzugestalten!

[2. Projektaufruf - Zur Umsetzung des Regionalen Investitionskonzeptes (RIK) Lausitz]

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

(04. 03. 2019)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat sich am 06. Februar 2019 neu konstituiert. Die Amtsperiode läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2023. Im Anschluss daran nahm er seine Arbeit auf.

 

Beschluss der neuen Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 06. und 13.02.2019 insgesamt 689 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.

 

In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 86 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 78 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.

 

In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 76 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 3 €/m² (30 in Spree-Neiße und 46 im Oberspreewald-Lausitz-Kreis). Erhöhungen um 4 €/m² und mehr wurden für 26 Bodenrichtwerte beschlossen.

 

Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen besonders auf Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Raum Spreewald von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie den mittleren und südlichen Bereich des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen um 8 €/m² bis 30 €/m² verzeichneten die Gemeinde Burg (Spreewald), die See-nahen Ortsteile der Kreisstadt Senftenberg wie Brieske, Großkoschen und Niemtsch sowie einzelne Lagen in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald.

 

Im Gegenzug mussten wegen nachlassender Bodenpreise 20 Bodenrichtwerte vorwiegend um 10 % bis 15 % gesenkt werden. Das entspricht einer Reduzierung um 1 €/m² bis 3 €/m². Dieser Trend betraf nur einzelne Zonen über beide Landkreise verteilt.

 

Mit 5 neuen Bodenrichtwerten wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.

 

In einem Fall wurden zwei Bodenrichtwertzonen zu einer gemeinsamen Zone zusammengelegt.

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von stagnierend in 12 Fällen bis steigend für insgesamt 12 Bodenrichtwerte. Nur sechs Bodenrichtwerte wurden abgesenkt.

 

Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,45 €/m² und 0,65 €/m², für Grünland zwischen 0,35 €/m² und 0,60 €/m² und für Forsten (mit Aufwuchs) zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m².

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Ab 01.03.2019 können darüber hinaus die Bodenrichtwerte auch kostenfrei ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

Von der Biene zum Honig – ein neuer Kurs startet an der Kreisvolkshochschule OSL

(04. 03. 2019)

Am 12. März beginnt ein Lehrgang für angehende Hobby-Imker in Senftenberg.

 

Die Faszination Honigbiene ist aktuell wie nie. Interessierte können ab sofort an der Kreisvolkshochschule Oberspreewald-Lausitz in einem theoretischen sowie einem praktischen Kursteil lernen, wie man sich erfolgreich ein eigenes Bienenvolk aufbaut und dafür mit süßem Honig sowie goldgelbem Wachs belohnt wird.

 

Mithilfe des neuen Kurses gelingen Ihnen der Einstieg in die Bienenhaltung und der Weg zum erfolgreichen Hobby-Imker. Themen wie die Biologie der Bienen, die Völkerführung sowie die Honiggewinnung werden dabei von einem erfahrenen Imker vermittelt. An zwei Seminartagen werden Interessierte mit der notwendigen Theorie und in einem anschließenden Kurs mit der notwendigen Praxis vertraut gemacht. Die Dozenten führen Sie dabei von März bis Oktober einmal im Monat mit allen notwendigen und praktischen Arbeiten durch das Bienenjahr.

 

Auch wer nicht sofort als Hobby-Imker tätig werden möchte, dem vermittelt der Kurs interessante Einblicke in die Thematik.

 

Die beiden Kurstage zur Theorie finden ab dem 12. März in der Zeit von 18:00 bis 20:15 Uhr in der Kreisvolkshochschule in Senftenberg statt.

 

Informationen & Anmeldung unter: 03573/81030 Antje Ignatz, Volkshochschule@osl-online.de oder www.vhs.osl-online.de.

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„Hälfte/Hälfte – ganz einfach“: Brandenburgische Frauenwoche in OSL

(21. 02. 2019)

- Auftaktveranstaltung am 2. März -

 

Mit dieser Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe soll im Rahmen der Brandenburgische Frauenwoche 2019 darauf hingewiesen werden, dass es eigentlich ganz einfach ist: Obwohl sie mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind Macht, Zeit und Einkommen auch im Jahr 2019 ungleich verteilt. Unter dem Motto „Hälfte/Hälfte – ganz einfach“ haben die Akteure/innen des Landkreises ein interessantes Programm zusammengestellt. Ab Freitag, 1. März 2019, laden zahlreiche Veranstaltungen dazu ein, zu diskutieren, wo es hakt und wie es „ganz einfach sein kann“. Das Programm liegt ab sofort im Bürgerbüro der Kreisverwaltung sowie in den Kommunen und bei teilnehmenden Verbänden und Vereinen aus und kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Eröffnet wird die Frauenwoche in OSL mit der Auftaktveranstaltung des Landkreises am Samstag, 2. März 2019 ab 14.30 Uhr im Kulturhaus Klettwitz. Die Begrüßung übernimmt die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke, gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze. Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg gestalten und moderieren das Programm der Eröffnungsveranstaltung. Den Abschluss bildet das Kabarett „Wie halte ich mir einen Mann“ mit Andrea Kulka und Jörg Lehmann aus Cottbus. Eintrittskarten sind im Vorverkauf zum Preis von 10 Euro im Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen des OSL-Kreises in Senftenberg erhältlich.

Initiiert 1991 von der damaligen Sozialministerin Regine Hildebrandt wird die Brandenburgische Frauenwoche immer um den Internationalen Frauentag am 8. März ausgerichtet und schließt den Weltgebetstag mit ein. Die Vielfalt an Veranstaltungen kann nur angeboten werden, weil sich viele Vereine, Organisationen, Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen im Landkreis OSL aktiv und mit stets neuen Ideen und Projekten an der Frauenwoche beteiligen.

Allen Teilnehmenden gute Gespräche, aber auch Spaß und Freude an den Veranstaltungen wünscht Ramona Metag, Mitarbeiterin im Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises. Sie steht für Fragen zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL telefonisch unter (03573) 870-1032 zur Verfügung.

 

Die Veranstaltungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(Nähere Informationen im Programmheft)

Eine Diskussionsrunde zum Frauenwahlrecht findet am Freitag, 1. März ab 15.30 Uhr in der Arnsdorfer Gaststätte „Zur Mühle“ statt, organisiert vom Demokratischen Frauenbund Arnsdorf. Mehrere Veranstaltungen widmen sich dem Weltgebetstag am 1. März: die Katholische Kirchengemeinde Lübbenau wie auch die Evangelischen Kirchengemeinden in Senftenberg und Altdöbern laden zu einem, von Frauen aus Slowenien gestalteten, Abend ein.

Unter dem Motto „Hälfte/Hälfte? – Es ist nicht einfach“ veranstaltet der Verein Unsere Welt, eine Welt e.V. am Mittwoch, 6. März von 10 bis 13 Uhr in Senftenberg einen Filmvormittag mit Diskussion zur Arbeits- und Lastenverteilung in Familien und anschließender Kaffeerunde in multikultureller Gesellschaft. Von 15 bis 17 Uhr besteht die Möglichkeit, sich im Senftenberger Ortsteil Sedlitz in Zweierteams in sportlichen Wettkämpfen zu messen. Für Stärkung mit Snacks verschiedener Kulturen ist gesorgt. Organisiert wird die Veranstaltung von der European Homecare GmbH.

Zum Internationalen Frauentag am Freitag, 8. März, finden zahlreiche Veranstaltungen im Landkreis OSL statt. Ab 15 Uhr wird zu einer Gesprächsrunde mit gemütlicher Kaffeetafel und kleinem Unterhaltungsprogramm in den Bürgersaal im Bürgerhaus Sedlitz eingeladen. Im Neupetershainer Wasserturm findet ab 15 Uhr ein Vortrag zum Thema „Frauen – die größere Hälfte unserer Gesellschaft“ statt. Das Kulturprogramm wird gestaltet mit den Kindern der Kindertagesstätte „Pusteblume“ und dem Neupetershainer Carneval-Club e.V., Ansprechpartner ist der SV Corona Neupetershain e.V..
Ab 17 Uhr stehen in der Bernhard-Kellermann-Oberschule in Senftenberg zwei Kabarettistinnen, Sabine Genz und Franziska Hausmann, vor den Scherben ihrer Zunft. Und sie finden auf das große „Warum das alles so ist, wie es ist“, nur eine Antwort: Höchstwahrscheinlich „Aus Jux und Dollerei“. Die Gastgeberin, Landtagsabgeordnete Kathrin Dannenberg, begrüßt das Kabarett-Duo mit dessen neuem Programm rund um den alltäglichen Wahnsinn, speziell in der Politik. In Szenen und Lieder verpackt verleugnen die beiden Damen dabei ihre Berliner Herkunft nicht.
Organisiert vom Frauenbund Kleinkoschen e.V. findet ab 19.30 Uhr in der Kleinkoschener Gaststätte „Zur guten Quelle“ ein „Abend nur für Frauen“ mit Tanz und Showprogramm statt. Eintrittskarten zum Preis von 10 Euro sind in der Gaststätte erhältlich. Am Samstag, 9. März lädt der Heimatverein Lipten e.V. zur Frauentagsfestveranstaltung von 15 bis 20 Uhr in die Gaststätte „Zur Erholung“. Im Rahmen der Festveranstaltung trägt Mario Kaulfers mit „DDR-Comedy“ zum Kulturprogramm bei.

„Politik zum Anfassen“ ist am Montag, 11. März ab 15 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg zu erleben. Themen der Gesprächs- und Diskussionsrunde mit Landtagskandidatinnen und -Kandidaten sind u. a. ärztliche Versorgung, bezahlbares Wohnen, Würdigung des Ehrenamtes, Bildungschancen sowie Mobilität. Moderiert wird die Gesprächsrunde von der stellvertretenden Leiterin des Gründungszentrums Zukunft Lausitz, Franziska Kretzschmar. Von 16 bis 18 Uhr lädt Landtagsabgeordnete Gabriele Theiss gemeinsam mit Frauke Hildebrandt zu einer Gesprächsrunde „Was würde Regine dazu sagen – Mein Leben nach der DDR“ in das Cafè Lavendel Glück & Landgenuss in Schwarzheide.

Eine weitere Festveranstaltung im Rahmen des Internationalen Frauentages findet am Dienstag, 12. März ab 15 Uhr im Kurmärkersaal Großräschen statt, mit Unterhaltung durch die Showtanzgruppe der Musikschule des Landkreises „Lipsticks“ Senftenberg.

Am Mittwoch, 13. März lädt der Verein Unsere Welt, eine Welt e.V. in Senftenberg ab 10 Uhr zu einer Gesprächsrunde „Frauenpolitik auf Landes- und Kommunalebene“, um aktuelle Fragen einheimischer und ausländischer Frauen zu diskutieren. „Aus Mädchen werden Frauen – lebendige Mädchenarbeit im Land Brandenburg“ ist Thema der Veranstaltung im Mehrgenerationenhaus/MädchenBude in Lauchhammer ab 16 Uhr. Die Begrüßung übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg, Monika von der Lippe. Es wird ein zusammenfassender Rückblick auf Erreichtes in der Mädchenarbeit und Mädchenpolitik im Land Brandenburg seit den frühen 1990er Jahren gegeben.

Um „Parität im Bundestag – Wie das Wahlrecht geändert werden müsste“ geht es am Donnerstag, 14. März in der Aula des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg. Die Veranstaltung wird geleitet von Joachim Jaksch und setzt sich mit dem Vorschlag eines Paritätsgesetzes auseinander. Der ehemalige Pädagoge beschäftigt sich seit Jahren mit dem Wahlrecht, so etwa hat er ein Brettspiel erfunden, mit dem Schüler und Erwachsene die Mandatsverteilung verstehen können.

Am Sonntag, 17. März ab 16 Uhr ist das Potsdamer Kabarett Obelisk im Bürgersaal Vetschau zu Gast. Gretel Schulze und Andreas Zieger sind mit ihrem Programm „… da wird sich Mutti freuen“ im Streit um Macht, Kultur und Politik. Eintrittskarten zum Preis von 9 Euro im Vorverkauf sind in der Bibliothek Vetschau sowie im Servicebüro der Stadt Vetschau erhältlich.

Am Mittwoch, 30. März können Kultur- und wissensinteressierte Frauen gemeinsam eine Brandenburgtour erleben. Von 8 bis 20 Uhr hat der Verein Unsere Welt, eine Welt e. V. Senftenberg eine Reise nach Baruth/Glashütte – Oderbruch organisiert.

Aerobic für Frauen mit und ohne Behinderung findet am Donnerstag, 4. April von 15.30 bis 16.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg statt. Ansprechpartner sind die Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz.

Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist der Eintritt zu den Veranstaltungen frei.

[Programmheft 2019]

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Regionalbudget des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für die Förderung von Integrationsprojekten 2019

(20. 02. 2019)

Auch im Jahr 2019 haben wir als Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Zuwendung des Landes Brandenburg aus Mitteln des Bündnisses für Brandenburg für die Förderung von Integrationsprojekten für geflüchtete Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Höhe von insgesamt 20.000,00 EUR erhalten.

 

Neben kreiseigenen Projekten möchten wir mit diesen Mitteln auch wieder Integrationsprojekte vor Ort unterstützen.

 

Anbei die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

 

I. Fördergegenstand

 

  • Projekte zur Unterstützung lokaler und regionaler Initiativen zur Integration der Geflüchteten, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe,

  • Projekte, die den Austausch, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und regionale Netzwerkstrukturen anregen, stärken und weiterentwickeln,

  • Vorhaben zur Entwicklung bzw. Etablierung kommunaler Integrationskonzepte

  • Projekte/Maßnahmen zur Bildung und Weiterentwicklung lokaler/regionaler Netzwerke bzw. Bündnisse

  • regionale Integrationsprojekte, die z.B.

    • wirtschaftliche, soziale, kulturelle Teilhabe ermöglichen,

    • Zugänge zum Arbeitsmarkt verbessern,

    • Kultursensibilität und interkulturelle Kompetenz fördern,

    • der interkulturellen Öffnung von Organisationen dienen,

    • integrationsförderliche Begegnungs- und Freizeitangebote betreffen,

    • Offenheit erzeugen, Toleranz bestärken und Ausgrenzung verhindern.

 

II. Ziel der Maßnahme

 

Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch Ausbau der Anerkennungskultur des Ehrenamts.

Unterstützung von Projekten, die geflüchteten Menschen die Möglichkeit zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.

Förderung der Willkommenskultur und Willkommensinitiativen in den Kommunen vor Ort.

 

 

III. Durchführungszeitraum

 

Die Maßnahmen bzw. Projekte müssen bis zum 31.12.2019 durchgeführt werden.

 

 

IV. Fördersatz

 

Projekte werden mit einem Fördersatz in Höhe von 80 % gefördert, der aufzubringende Eigenanteil entspricht 20 %.

 

 

V. Verfahren

 

Den zu verwendenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung finden Sie hier. Auf Anfrage kann Ihnen der Antrag auch übersandt werden.

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 22.03.2019 an:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Büro Landrat

Sachgebiet Wirtschaft und Förderung

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

Für Fragen zum Regionalbudget bezüglich Projektideen und Durchführung von Projekten steht Ihnen Frau Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu den Bereichen Antragstellung oder Zuwendungsbestimmungen ist Frau Mieth, Sachbearbeiterin Wirtschaft und Förderung.

 

Kontaktdaten

 

Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL

Frau Kathrin Tupaj (: 03573/870-1060 @: kathrin-tupaj@osl-online.de

 

Sachbearbeiterin Wirtschaft und Förderung

Frau Vanessa Mieth (: 03573/870-5142 @: vanessa-mieth@osl-online.de

 

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

Foto zu Meldung: Regionalbudget des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für die Förderung von Integrationsprojekten 2019

Verwaltungsluft schnuppern beim Zukunftstag 2019

(20. 02. 2019)

Kreisverwaltung öffnet ihre Türen in Senftenberg und Calau / Anmeldungen noch möglich

 

Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz bietet, können interessierte Schülerinnen und Schüler am Donnerstag, den 28. März in Senftenberg und Calau herausfinden. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder am Zukunftstag in Brandenburg, um Mädchen und Jungen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 die vielseitigen Tätigkeitsfelder in der Kreisverwaltung näherzubringen. Landrat Siegurd Heinze bzw. die Beigeordnete Grit Klug stehen in einer Gesprächsrunde für Fragen zur Verfügung.

 

Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich über die interessanten beruflichen Perspektiven in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz zu informieren. Sie können die verschiedenen Fachbereiche und Ämter kennenlernen und auch Landrat Siegurd Heinze bzw. der Beigeordneten Grit Klug ihre Fragen stellen. Möglich sind Besuche am Hauptstandort in Senftenberg und in der Außenstelle Calau. Der Zukunftstag beim Landkreis beginnt um 8 Uhr und endet gegen 13 Uhr, für ihr Mitwirken erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde. Organisiert wird der Zukunftstag auch in diesem Jahr durch die Auszubildenden der Kreisverwaltung.

 

Anmeldungen sind noch möglich auf der Aktionslandkarte des Zukunftstages im Internet unter www.zukunftstagbrandenburg.de sowie bei der Ausbildungsbeauftragten Franziska Hoffmann (Franziska-Hoffmann@osl-online.de; 03573 870-1328). Sie steht darüber hinaus bei Fragen zur Verfügung. Bei der Anmeldung sollte neben dem vollständigen Namen auch die Klasse, Schule sowie Adresse des Kindes bzw. Jugendlichen angegeben werden.

 

Der Zukunftstag wird vom Bildungsministerium betreut und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Fast 6.500 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich im vergangenen Jahr am Zukunftstag in Brandenburg.

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Innovative Ansätze zur Strukturentwicklung gesucht

(19. 02. 2019)

Wirtschaftsregion Lausitz startet 2. Projektaufruf im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“

 

 

Cottbus/18/02/2019. Die Wirtschaftsregion Lausitz ruft vom 18. Februar 2019 bis 18. März 2019 zum 2. Projekt- und Ideenwettbewerb zur Umsetzung des Regionalen Investitions- konzept (RIK) auf Grundlage des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in der Braunkohlebergbauregion auf. Neuartige Projektideen zu den Themen:

  • Produktentwicklung/ Geschäftsfelderweiterung,
  • Mobilität und Verkehr,
  • Bioenergie/Algenbiomasse und Seethermie und
  • Berufsfrühorientierung,

die möglichst mit einer Geschäftsfelderweiterung oder Neugründung von Unter- nehmen einhergehen, können mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden.

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH tritt in diesem Prozess als Regionalpartner des Bundes auf und übernimmt u.a. das Projektmanagement, Beratung von Akteuren und die Geschäftsführung des Regionalen Empfehlungsgremiums vor. Der Landkreis Spree-Neiße ist als Treuhänder des Bundes mit der Abwicklung der Fördermittel betraut. Der Abwicklungspartner prüft die Anträge auf Konformität, bewilligt die Projekte, reicht die Fördermittel aus und führt die Mittel- und Verwendungsnachweisprüfung durch.

 

Weitere Informationen und Antragsdokumente finden Sie unter Zukunftsdialog Lausitz auf der Internetseite www.wirtschaftsregion-lausitz.de.

 

Nutzen Sie die einmalige Chance den Strukturwandel in der Lausitz frühzeitig mitzugestalten!

[Pressemitteilung Innovative Ansätze zur Strukturentwicklung gesucht]

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Denkmal erstrahlt in neuem Glanz – Fassadensanierung des Calauer Kreishauses abgeschlossen

(14. 02. 2019)

Ab Ende Februar können unter dem Motto „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur” historische Bauten wieder zum bundesweiten Tag des offenen Denkmals angemeldet werden. Die Sanierung eines Gebäudes mit Geschichte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde kürzlich, von der einheimischen Bevölkerung fast unbemerkt, erfolgreich fertiggestellt. Das umfangreiche, in mehrere Abschnitte unterteilte Bauprojekt des Landkreises – die Komplettsanierung des denkmalgeschützten Kreishauses in Calau – ist nach nunmehr 20 Jahren mit der energetischen Sanierung der Fassade abgeschlossen worden.

 

Das ursprünglich im Neo-Renaissance-Stil um die Jahrhundertwende erbaute Verwal­tungsgebäude ist nach dem Krieg nur notdürftig repariert worden. Nur wenige finanzielle und materielle Möglichkeiten standen zur Verfügung, um dem Gebäude nach den Zerstörungen 1945 wieder Leben einzuhauchen. Vor dem Krieg war die Fassade stark gegliedert, Treppentürme und Ziergiebel gaben dem Gebäude seinen Charakter. Besonders die Haupteingangsseite an der Cottbuser Straße war mit Ziegelformsteinen im Bereich der Gesimse und Fenster ausgestattet. 1920 ist der ursprüngliche Bau um einen schlichteren Ostflügel erweitert worden. In den 1930er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die Dach- und Kellergeschosse ausgebaut sowie Luftschutzräume eingerichtet. Im Krieg wurde das Gebäude dann stark zerstört. Insbesondere die Nord- und Ostseiten erlitten massive Brandschäden, die heute noch nach der Sanierung an der Fassade ablesbar und partiell als „Geschichtsfenster“ erhalten blieben. Nach 1945 wurde das Gebäude mit einfachen Mitteln als schlichter, zweckmäßiger Verwaltungsbau wieder repariert. Es bildet mit einem Hauptgebäude an der Nordseite, einem kurzen West- und einem längeren Ostflügel ein U mit unterschiedlich langen Schenkeln.

 

Chronologie der vorherigen Baumaßnahmen

Ab 1999 wurden die zu DDR-Zeiten stark vernachlässigten Büroräume instandgesetzt. Hierbei wurden die Bürotüren nach historischem Vorbild erneuert. Im Jahr 2007 erhielten das Verwaltungsgebäude und das daneben befindliche frühere Kutscherhaus neue Dacheindeckungen aus Biberschwanzziegeln. Ab 2012 wurde ein neues Brandschutzkonzept umgesetzt. Hierzu gehörten Brandmeldeanlagen, Vollglastüren als Brand- und Rauchschutztüren in den öffentlichen Fluren, Flucht- und Rettungswegtreppen sowie ein außenliegender Personenaufzug. In diesem Zuge wurden alle öffentlichen Flure nach historischem Vorbild wiederhergestellt. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Sanierung der Gewölbedecken mit ihren Ziegelrippen und Malereien dar.

 

Die Fassadensanierung

Als letzte Baumaßnahme folgte schließlich in einzelnen Abschnitten von 2016 bis 2018 die energetische Ertüchtigung der Fassade des gesamten Gebäudes unter denkmal­rechtlichen Bedingungen. „Dies bedeutet gerade bei denkmalgeschützten Fassaden nicht unbedingt, nachträglich eine Dämmung zu ergänzen“, erklärt die zuständige Calauer Sachverständige Kirsten Schneider. „Die Sanierung folgte dem Motto ´Wärmeschutz ist gleich Feuchteschutz‘“, ergänzt die Ingenieurin. Vor Beginn der Arbeiten regnete es durch die Fenster. Feuchtigkeit und Wind drangen durch fehlende Mauerwerksfugen in Innenräume ein. Auf den sonnenbeschienen Süd-, Ost- und Westseiten war durch fehlenden Sonnenschutz an den Computerarbeitsplätzen das Arbeiten im Sommer stark erschwert. „Es ging darum, zu verhindern, dass weiterhin Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringt und Wind, Kälte, Hitze und übermäßiges Sonnenlicht ausgesperrt werden“, erläutert Christine Paulan, Sachgebietsleiterin für Bau und Unterhaltung des Landkreises.

 

Ein wichtiger Baustein bei der energetischen Fassadensanierung war der komplette Austausch der zahlreichen Holzfenster am Objekt. 280 historische Holzfenster und 12 Eingangstüren, zum Teil mit Stichbögen, Kämpfern und Sprossen galt es zu ersetzen. Große Schwierigkeiten bereiteten dabei die schiefen Maße sowie unterschiedlich großen Fenster, wie sie bei historischen Gebäude die Regel sind. Um dem Arbeits­schutz der Mitarbeiter gerecht zu werden, wurden nicht nur hochmoderne Wärmeschutzgläser, sondern auch eine Sonnenschutzverglasung eingebaut.

 

Am 1. August 2016 begannen die Bauarbeiten an der Nordseite. Im November 2018 konnte die Fassadensanierung an der Poststraße erfolg­reich abgeschlossen werden. Da alle Arbeiten während der Büroarbeitszeiten der Kreisverwaltung durchgeführt wurden, kam dem Projekt besonders die hohe Flexibilität und Erfahrung der ausführenden Firmen zugute, berichtet Wilfried Brödno, Dezernent für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung und hebt zudem die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis als Bauherren, der Unteren Denkmalbehörde und der Bau­leitung, dem Calauer Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kirsten Schneider, hervor. Für die gesamte Fassadensanierung wurden knapp eine Million Euro über Fördermittel des Bundes und Landes Brandenburg (Kommunalinvestitionsfördergesetz KInvFG und Finanzausgleichsgesetz FAG) zur Verfügung gestellt.

 

Hintergrund

Der heutige Verwaltungsstandort war bis 1994 Sitz des Calauer Landratsamtes. Seit 1994 ist es die Hauptaußenstelle der Kreisverwaltung des heutigen Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In Calau sind neben der Dezernentin und 1. Beigeordneten das Amt für Umwelt und Bauaufsicht, das Amt für Straßenverkehr und Ordnung (Bereich Verkehrswesen, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gewerbefachaufsicht/ Jagd- und Fischereiwesen) sowie der Bereich Landwirtschaft des Amtes für Veterinärwesen, Lebens­mittelüberwachung und Landwirtschaft untergebracht.

 

Details der Fassadensanierung

An der Haupteingangsseite waren viele Ziegelformsteine durch Brandeinwirkungen zerstört. Am Ostflügel waren als Folge von Brandsätzen im Kriegsgeschehen Ziegelschalen abgeplatzt. Nach Aussagen des früheren Stadtchronisten Fritz Jähnchen befand sich 1945 auf der Wiese vor dem Gebäude eine deutsche Panzersperre, die die voranschreitende russische Armee aufhalten sollte. Das Kreishaus und die Panzersperren wurden von Panzergeschossen mit Brandvorsätzen getroffen. Die Temperaturen, die dabei entstanden, entsprechen etwa der Brenntemperatur der Klinkerziegel. Die Oberschale der Klinker war an diesen Seiten regelrecht weggeschmolzen. Bei der Sanierung dieser Flächen wurden lose Ziegel oder Ziegelschalen ausgestemmt und neue Ziegel im Reichsformat eingesetzt. Tausende kleinere Beschädigungen wurden mit Restauriermörtel ausgebessert und farblich den jeweiligen Fassadenflächen angepasst. Die noch festen Mauerwerksfugen wurden ausgeschnitten und die gesamte Fassade von Hand gereinigt. Auch Bauwerksrisse sind überwiegend an diesem Ostflügel dokumentiert. Sie entstanden vermutlich ebenfalls aufgrund hoher Temperaturen und wurden mit Spiralankern gesichert. Weitere Risse auf der Innenhofseite waren in einem Bereich zu reparieren, in dem zu Kriegsende mit einem Panzer versucht wurde, in die alten Tresorräume der früheren Sparkasse im Keller zu gelangen.

 

Während die ursprünglichen Gebäudeteile aus Klinkern und Hartbranntziegeln errichtet worden waren, musste man sich nach dem Krieg mit einfacheren Baumaterialien zufriedengeben. So wurden Reparaturen mit sogenannten Kohlebrand- und minderwertigen Hartbrandziegeln durchgeführt. Laut Aussage der Sachverständigen sei die teils schlechte Fugenqualität den damaligen Materialengpässen in der Nachkriegszeit geschuldet. Das Gutachten ergab, dass eine komplette Neuverfugung unerlässlich sei. Hierfür wurden die alten Fugen oberflächig herausgeschnitten, lose wurden entfernt. Dann konnten Ziegelfehlstellen repariert, ausgetauscht und alle Fugen erneuert werden. Im Bereich der Fenster und Gesimse mussten zudem durch die Zerstörung zahlreicher Sonder- oder Formsteine an Fenstersohl­bänken einzelne Steine repariert oder ganze Rollschichten mit Formsteinen neu aufgemauert werden. Insbesondere an der Haupteingangsseite waren Klinkerzierformsteine teils schwer beschädigt. Durch Ab- und Anformen und mittels eigens hergestellter Formziegel wurden diese ersetzt.

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Information zur Gefährdungssituation für die Eigentümer und Bewohner der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer erfolgt

(14. 02. 2019)

Gemeinsame Mitteilung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Am 7. Februar 2019 hat auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer, Roland Pohlenz, eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und des Landkreises OSL sowie des Bergbausanierers LMBV für Anwohner und Gewerbetreibende im Bereich der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer stattgefunden.

Hierbei informierte die LMBV über die geotechnischen Untersuchungsergebnisse für den Bereich des Wohn- und Gewerbegebietes Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer. Die von der LMBV beauftragten Gutachter hatten für diesen Bereich die Verkippungstechnologie und Kippenzusammensetzung untersucht, mit dem Ziel mögliche Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Die gutachterliche Einschätzung lautete, dass aufgrund der komplizierten geologischen Situation eine Gefährdungssituation besteht und die Wohngebäude und gewerblich genutzten Gebäude langfristig nicht zu halten sind und daher bis voraussichtlich 2022 abgesiedelt werden müssen. LBGR und Landkreis werden nach Vorlage der Gutachten prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Die weiteren Schritte werden nun von einer Adhoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises, des Landes Brandenburg, der Stadt Lauchhammer und der LMBV unter enger Einbeziehung der betroffenen Bürger abgestimmt. Wegen einer besonders kritischen Einschätzung muss ein Wohngebäude zum Schutz der Bewohner unverzüglich durch den Landkreis mit Unterstützung der Stadt Lauchhammer geräumt werden.

Landespolizeiorchester lädt am 22. Februar 2019 in das Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH

(30. 01. 2019)

Das Landespolizeiorchester Brandenburg lädt gemeinsam mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu seinem traditionellen Neujahrskonzert am Freitag, den 22. Februar 2019 um 18 Uhr in das Kulturhaus der BASF nach Schwarzheide ein.

 

Mehr als 40 Musikerinnen und Musiker des brandenburgischen Polizeiorchesters lassen diesen Abend zu einem besonderen Musikerlebnis werden. Unter der Leitung von Christian Köhler erklingen in diesem Jahr bekannte Melodien aus den Bereichen Operette, Musical und Film.

 

Der Eintritt ist kostenfrei, um eine Spende für die wichtige Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge wird im Anschluss an die Veranstaltung gebeten. Unterstützt wird dieser kulturelle Höhepunkt von der Sparkasse Niederlausitz und der BASF Schwarzheide GmbH.

 

Kartenreservierungen nimmt Jens Meyer vom Bereich Kultur des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, unter der Rufnummer 03573 870-1522 oder per E-Mail: jens-meyer@osl-online.de entgegen.

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Angebote der Kreisvolkshochschule im Februar 2019

(28. 01. 2019)


Kreisvolkshochschule Oberspreewald-Lausitz
(freie Plätze im Februar)

Beginn

Kurs

Kursbeschreibung

Ort

Entgelt

 

 

06.02.2019

 

17:00-19:00

 

Xpert Business Finanzbuch-führung I
 

 

Nach diesem Lehrgang verfügen Sie über fundiertes Grundlagenwissen zur doppelten Buchführung. Sie können unternehmerische Geschäftsfälle (z.B. in Form von Rechnungen, Belegen, Kontoauszügen) in Buchungssätze umsetzen und in der laufenden Buchführung erfassen. Sie sind in der Lage, sich in unterschiedliche Buchführungssysteme einzuarbeiten und die laufende Buchführung eines Unternehmens zu erledigen.

 

Senftenberg

 

303,90

 

 

15.02.2019

 

15:00-21:30

 

Vorbereitungs-kurs "Großer oder kleiner Kettensägen-führerschein" (Modul A+B)
 

 

In öffentlichen Forsten ist Waldarbeit ohne Kettensägeschein nicht gestattet!

Der Lehrgang besteht aus 2 Modulen.

Modul A mit 16 Unterrichtseinheiten entspricht dem "Motorsägenlehrgang" für Brennholzselbsterwerber". Modul B mit 24 Unterrichteinheiten behandelt das Fällen und Aufarbeiten von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser.

Die notwendigen technischen Ausrüstungen werden Ihnen während dieses Kurses gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Schnittschutzschuhe, Schnittschutzhose, Warnweste, Helm m. Gesichts- u. Gehörschutz bringen Sie bitte selbst zur Praxisausbildung mit.

Sie erhalten einen anerkannten Nachweis der Ausbildung mit einer Darstellung des Ausbildungsumfangs.

 

Senftenberg

 

155,00€/378,00

 

 

22.02.2019

 

17:00-18:30

 

Spanisch A1.1 (Anfänger)
 

 

Der erste Kontakt zur spanischen Sprache beginnt mit dem Erlernen der Aussprache und der Intonation. Außerdem üben Sie wie man sich begrüßt und vorstellt, wie man über die Herkunft, den Wohnort und den Beruf erzählt und über die Familie spricht.

 

Senftenberg

 

78,00

 

 

23.02.2019

 

10:00-15:15

 

Filzen - Schnupperkurs
 

 

Alljährlich gibt es neue Ideen und Vorschläge, die aktuell "in" sind. Für kreative Hände, die ihr Heim verschönern oder individuelle Geschenke herstellen möchten, sind Einzelveranstaltungen genau das Richtige. Ob als Anfänger oder Fortgeschrittene: Sie fertigen unter fachlicher Anleitung Ihren Schmuck nach Ihrem eigenen Geschmack.

 

Senftenberg

 

29,00€

 

 

 

25.02.2019

 

16:30-19:00

 

Sicheres Surfen im Internet - Thema „Das Sichern von Ports“
 

 

Dieser Kurs richtet sich an alle, die das Internet nutzen wollen oder bereits nutzen, aber Bedenken in puncto Sicherheit haben.

Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist das Sichern, Auffinden und Schließen von Ports.

 

 

Senftenberg

 

12,50€

 

 

25.02.2019

 

18:00-20:15

 

Intuitives und gegenständ-liches Malen
 

 

In diesem Kurs können Sie sowohl intuitive Malweise mit selbsthergestellten Malwerkzeugen erlernen als auch das Zeichnen eines Stillleben oder Porträts.

Aufgrund der kleinen Gruppengröße, bietet der Kurs die Möglichkeit zum freien Experimentieren.

 

Calau

 

82,00

 

 

26.02.2019

 

17:00-20:30

 

PC-Grundlagen

-Grundkurs

 

Für Einsteiger und wenig Versierte.

Wer kennt schon die Tricks und Zusammenhänge im Umgang mit Tastatur, Maus, Fenstern und Programmen!?

Was ist das Geheimnis der Windows-Oberfläche? Wo und wie wird sicher gespeichert, geordnet, kopiert und gelöscht? Was tun, wenn gar nichts mehr geht? Wofür ist die Systemsteuerung nützlich, was heißt "installieren"?

 

Senftenberg

 

92,40€

92

 

Ankündigung Bildungsreise-Tagesfahrt am 04.04.2019

Von Geisterstätten zu Stätten des Geistes – Gegenwart und Zukunft von ehemaligen Militärstandorten

(Bücher- und Bunkerstadt Wünsdorf)

 

Die Kreisvolkshochschule OSL sucht Sie als Kursleiter/in für neue oder bereits laufende Angebote.

Besonderer Bedarf besteht aktuell im Bereich Englisch.

Sie verfügen über fundiertes Wissen in der englischen Sprache und haben Spaß daran zu unterrichten?

Dann senden Sie uns eine Bewerbung an:

franziska-eisoldt@osl-online.de oder kontaktieren Sie uns unter der Tel.: 03573 6584108


Die Entgelte sind ggf. satzungsgemäß um 30% reduzierbar, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Alle Angaben freibleibend, für Firmen bieten wir maßgeschneiderte Kurse zu gesonderten Konditionen an.

Anmeldung erforderlich: KVHS OSL, Joachim-Gottschalk-Str. 22, 01968 Senftenberg

 

' (03573) 81 03 0
: volkshochschule@osl-online.de

ü www.vhs-osl.de

 

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Tag der offenen Tür am Emil-Fischer-Gymnasium im SeeCampus am 25.01.2019

(24. 01. 2019)

Alle Interessierten sind recht herzlich zum Tag der offenen Tür am 25.01.2019 in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr eingeladen.

 

An diesem Tag werden sich nicht nur die Unterrichtsfächer und -projekte präsentieren, sondern auch die Vielseitigkeit des MINT-Schulprofils nacherlebbar.

 

Für die interessierten Schüler und Eltern der neuen 5. und 7. Klassen im Schuljahr 2019/20 wird der Schulleiter in der Aula in Vorträgen über die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung dieser Jahrgangsstufen sprechen und viele Fragen beantworten, die in so einem wichtigen Entscheidungsprozess entstehen.

 

15.00 Uhr neue 7.Klassen im SJ 2019/20

16.00 Uhr neue 5. Klasse/LuBK im SJ 2019/20

17.00 Uhr neue 7. Klassen im SJ 2019/20

 

Im Weiteren finden in der Turnhalle des SeeCampus Niederlausitz verschiedene sportliche Wettkämpfe einzelner Jahrgänge oder auch interessierter Teams statt. In jedem Fall sind Zuschauer erwünscht.

 

Für das leibliche Wohl wird unsere Klasse 10a sorgen, die sich schon auf hungrige und durstige Gäste freut.

 

Lassen Sie sich von der Vielseitigkeit des EFG überraschen.

 

Wir freuen uns über ihren Besuch am 25.01.2019 in der Zeit von 15.00 - 19.00 Uhr im Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide/SeeCampus Niederlausitz.

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Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2019

(24. 01. 2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

an den nachfolgenden Terminen führt der Gewässerverband Spree-Neiße die diesjährigen Verbandsgewässerschauen gem. § 29 der Verbandssatzung (zu §§ 44 und 45 WVG) durch.

Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche Gewässerschau gem. § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.

 

Die Schauen sind öffentlich und beziehen sich auf Gewässer II. Ordnung innerhalb unseres Verbandsgebietes.

 

Schaubezirk

Termin

Treffpunkt

Schenkendöbern dazu Teile von

  • Gem. Neuzelle (Bomsdf. Henzendf,
    Steinsdf., Streichwitz)

Montag,
18. März 2019

Gem. Schenkendöbern, Rathaus
Gemeindeallee 45

Stadt Guben dazu angrenzende Teile der

  • Gem. Neißemünde (Coschen)

Mittwoch,
20. März 2019

Rathaus Guben, Ausstellungsraum
"Alte Färberei" Gasstraße 4

Amt Peitz dazu Teile von:

  • Amt Burg (Schmogrow-Fehrow, Briesen,
    Dissen-Striesow)
  • Amt Lieberose (Lieberose u. Gr. Liebitz)

Montag,
25. März 2019

Amtsverwaltung Peitz,
Schulstraße 6

Amt Döbern Land

Mittwoch,
27. März 2019

Amt Döbern-Land,
Dienstsitz Hornow, Schulweg 1

Stadt Forst

Montag, 1. April 2019

Stadt Forst, Rathaus,
Promenade 9; Zi. 211

Gemeinde Neuhausen/Spree

Mittwoch,
3. April 2019

Gemeinde Neuhausen,
Rathaus, Amtsweg 1

Stadt Cottbus

Montag,
8. April 2019

Gewässerverband Spree-Neiße
Am Gr. Spreewehr 8 in Cottbus

Stadt Spremberg dazu Teile von:

  • Drebkau (Jehserig, Kausche)
  • Welzow, Proschim, Haidemühl
  • Neu-Seeland (Lieske)

Mittwoch,
10. April 2019

Stadt Spremberg,
Bürgerhaus, Am Markt 2


Die Gewässerschauen beginnen jeweils um 9:00 Uhr in o.g. Räumlichkeiten mit der Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen Maßnahmen für die anstehende Saison 2019/20.

Nach hier vereinbartem Tourenplan werden die Gewässer anschließend, gem. § 29 Abs. 1 unserer Verbandssatzung, in angemessenem Umfang vor Ort geschaut.

 

 

Dieter Perko

Verbandsvorsteher

Brandenburg-Tag auf der Grünen Woche: Ministerpräsident Dietmar Woidke besucht den Stand des Landkreises OSL

(22. 01. 2019)

Noch bis zum Wochenende präsentieren sich verschiedene Aussteller aus dem Landkreis am OSL-Gemeinschaftsstand in der Brandenburghalle und stellen den Besuchern ihre regionalen Produkte vor.

Landrat Siegurd Heinze und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke konnten sich am 21. Januar anlässlich des Brandenburg-Tages vom hervorragenden Geschmack der frisch gebackenen Kuchen und Torten des Cafés und Cateringservices „Lavendel, Glück & Landgenuss“ der Familie Kling aus Schwarzheide überzeugen. Traditionell schaut der Ministerpräsident an diesem Tag an den Ständen in der Brandenburghalle vorbei und informiert sich über die angebotenen regionalen Waren. In diesem Jahr sind insgesamt elf Anbieter und Erzeuger aus der Region am OSL-Stand mit dabei.

Auch in den nächsten Tagen gibt es am Gemeinschaftsstand des Landkreises OSL (Stand Nr. 132) in den Berliner Messehallen noch einiges zu entdecken: Mittwoch haben beispielsweise alle Besucher die Gelegenheit, den Landwirtschaftsbetrieb Domin aus Peickwitz kennenzulernen. Am Donnerstag stellen die Hosenaer Kelterei GmbH & Co. KG sowie die Landboden-Bronkow Agrodienste GmbH ihre Produkte vor. Der landwirtschaftliche Betrieb & Hofladen von Frank Trogisch aus Muckwar präsentiert am Freitag seine regionalen Lebensmittel. Den Abschluss der diesjährigen Internationalen Grünen Wochen am Stand des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bilden „BioCornflakeBox“ sowie die Patisserie & Konditorei „Geraldine“ aus Senftenberg. Sie laden die Besucher am Wochenende mit ihren kulinarischen Spezialitäten zum Schlemmen und Verweilen am OSL-Stand ein.

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„GEPFLEGT Urlaub machen“ - Gemeinsamer Urlaub für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

(22. 01. 2019)

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lädt zu zwei Veranstaltungen zum Thema „GEPFLEGT Urlaub machen“ am 6. Februar in den Pflegestützpunkt nach Senftenberg sowie am 20. Februar in den Lübbenauer Kulturgüterbahnhof ein.

 

„Urlaub sollte ein selbstverständlicher Bestandteil des Lebens und nicht nur gesunden Menschen vorbehalten sein. Wir wollen im Rahmen dieser Veranstaltung mit dem Vorurteil aufräumen, dass sich Pflegebedürftigkeit und Urlaub ausschließen. In Kooperation mit dem Neue Wege e.V. werden wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, trotz eines Pflegegrads entspannt Urlaub mit Ihren Angehörigen machen zu können. Denn sowohl wer pflegt, als auch wer gepflegt wird, braucht mal eine Auszeit.“, so Erika Körner, Sozialamtsleiterin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Veranstaltung ist kostenlos.

 

Anmeldung zu den Themennachmittagen sind unter folgender Telefonnummer erbeten: 03573 363345.

 

 

Termine:

 

Senftenberg
6. Februar 2019 von 14.30 bis ca. 16.30 Uhr im Pflegestützpunkt, Ernst-Thälmann-Straße 129

 

Lübbenau
20. Februar 2019 von 14.30 bis ca. 16.30 Uhr im Kulturhof, Güterbahnhofstraße 60

Einschränkungen im IT-System des SeeCampus Niederlausitz

(18. 01. 2019)

Das Informationstechnik-System des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide ist seit Jahresbeginn nur eingeschränkt funktionsfähig. Betroffen sind das Emil-Fischer-Gymnasium, die Leitung und erste Abteilung des Oberstufenzentrums Lausitz sowie die Campus-Bibliothek als Schulbibliothek und öffentliche Bibliothek, die sich seit 2011 unter dem Dach des SeeCampus Niederlausitz befinden.

 

Als Ursache wird ein externer Angriff vermutet, der bereits am 13. Dezember 2018 stattfand. Die gesamte Server-Technik des SeeCampus wurde dabei verschlüsselt. Unverzüglich wurden in Abstimmung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit den Schulleitungen und dem für das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement zuständigen Unternehmen PPP SeeCampus Niederlausitz GmbH (ein Unternehmen der STRABAG) die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Noch vor Beginn der Weihnachtsferien ist die Datenwiederherstellung beauftragt worden. Es wurde Anzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Bedauerlicherweise konnte bisher nur ein geringer Teil der Daten wiederhergestellt werden“, erklärt Volker Römhild vom für die Informationstechnik zuständigen Unternehmen ISIMKO GmbH aus Cottbus.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt sind das Verwaltungsnetz sowie die SeeCampus-Bibliothek teilweise wiederhergestellt und stehen eingeschränkt strukturell zur Verfügung. Zur weiteren Datenbanksicherung und -pflege bleibt die Bibliothek ab sofort bis voraussichtlich Ende April zusätzlich freitags geschlossen. Der rechnergestützte Schulbetrieb funktioniert als lokale Notfallvariante wieder. Lehrpläne konnten eingeschränkt umgesetzt werden, einige Inhalte wurden verschoben. Die beauftragte ISIMKO GmbH arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck am Wiederaufbau des Schulnetzes. Gemeinsam mit dem Unternehmen und den Schulen überarbeitet der Landkreis zudem das IT-Sicherheitskonzept für die künftige Nutzung der Netze.

 

„Der tägliche Unterricht findet selbstverständlich statt“, beruhigt Wilfried Brödno, Bildungsdezernent des Landkreises und bemerkt mit einem Augenzwinkern: „Auch wenn es so manche Schüler hoffen mögen, die Zeugnisausgabe wird auch nicht abgesagt.“ Der Tag der offenen Tür der ersten Abteilung des Oberstufenzentrums Lausitz am kommenden Samstag, 19. Januar von 9.30 Uhr bis 12 Uhr, wird ebenfalls wie geplant stattfinden. Pünktlich nach den Winterferien am 11. Februar, dem ersten Schultag des 2. Schulhalbjahres, soll das zentrale Schulnetz wieder ohne Einschränkungen einsatzfähig sein.

Foto zu Meldung: Einschränkungen im IT-System des SeeCampus Niederlausitz

Nächste Anglerprüfung findet am 23. März 2019 statt

(14. 01. 2019)

Bekanntmachung

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 23. März 2019 um 9:00 Uhr im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

 

 

statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

  1. Die Prüfungsgebiete umfassen:

     

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 11.März 2019 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

  1. Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

    1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

      Sparkasse Niederlausitz

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

      BIC: WELADED1OSL


      Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)

       

       

       

 

  1. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

     

    Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind zu richten an:

     

    Landkreis Oberspreewald- Lausitz

    Untere Fischereibehörde

    Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg

     

    Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110

    Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492

     

    andre-haack@osl-online.de

    karina-howel@osl-online.de

     

     

    Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter

     

    www.osl-online.de à Umwelt, Veterinärwesen& Landwirtschaft Natur& Umwelt

    untere Jagd-und Fischereibehörde

     

     

    Prüfungsfragen und Onlinetest unter

     

    www.mlul.brandenburg.de Landwirtschaft & Fischerei Themen A-Z Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

(14. 01. 2019)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 10 Absatz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2495), gibt der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Kehrbezirke OL 033 und OL 038 öffentlich bekannt.

 

Bestellungsbeginn

Kehrbezirk

Name

Auflistung des Kehrbezirkes

01.01.2019

OL 033

Mike Preußmann

 

Tel.: 0173/9805709

 

 

Senftenberg, Niemtsch, Brieske, Welzow, Lieske, Bahnsdorf

 

01.01.2019

 

 

 

 

OL 038

René Meltschack

 

Tel.: 01578/3627868

Bielen, Brieske, Großkoschen, Grünewald, Hohenbocka, Hosena, Kleinkoschen, Peickwitz, Schwarzbach, Schwarzheide, Sella, Senftenberg (Kleingartenanlage „Am Wasserwerk“)

 

 

Erinnerung: Bewerbung für Inklusionspreis noch bis 31. Januar möglich

(14. 01. 2019)

Um das Engagement von Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe im Bereich Inklusion zu würdigen, vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch in diesem Jahr wieder den mit 1.500 Euro dotierten „Inklusionspreis OSL“. Bewerbungen können noch bis zum 31. Januar in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen, das Bewerbungsformular und die Teilnahmevoraussetzungen finden Sie hier.

Der diesjährige Inklusionspreis unter dem Motto „Engagement ohne Grenzen“ wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungs- oder Freizeitbereich vergeben. Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei – ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder eine sportliche Veranstaltung/Aktivität, eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zum gemeinsamen lebenslangen Lernen im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes.

Teilnehmen können alle Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. eingetragene Vereine, Jugendclubs, gGmbHs, Wohlfahrtsverbände) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Die Bewerbung erfolgt einfach und unkompliziert über das Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Inklusionspreis OSL“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail an Delia-Schaefer@osl-online.de gesendet oder in ausgedruckter Form per Post eingereicht werden.

Eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören, ermittelt den oder die Gewinner. Der bzw. die Preisträger werden im Rahmen des Kreistages im März dieses Jahres ausgezeichnet.

Für Fragen steht Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises unter Telefon 03573 870-1537 oder per E-Mail an Delia-Schaefer@osl-online.de zur Verfügung.

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Pressegespräch zum fortschreitenden Strukturwandel der Lausitz

(11. 01. 2019)

Ende Dezember 2018 traf sich der Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, Torsten K. Bork, zum Pressegespräch mit Irmela Hennig für die Sächsische Zeitung. Im Interview erläutert er, was die Lausitz zu einer Region mit Potenzial macht. Das vollständige Interview steht im Downloadbereich zur Verfügung.

 

„Sowohl die Nähe zu den Hauptstädten der Bundesländer Sachsen und Brandenburg als auch zu den europäischen Nachbarn ist etwas Typisches, was die Region ausmacht.“, sagt Torsten K. Bork.

 

Mit einem volkswirtschaftlichen Blick verfolgt die WR.Lausitz konsequent Projekte, die dem Lebens- und Wirtschaftsraum eine neue Qualität geben werden. Neben den Einzugsregionen zu Berlin und Dresden werden weitere Zentren, Entwicklungsräume entstehen – z.B. Cottbus, Hoyerswerda, Bautzen, worin neue Verbindungslinien zu schaffen sind.

 

Alles rund um das Thema Energie wird weiterhin eine Rolle spielen, auch Digitalisierung, Industrie 4.0, die chemische Industrie, Speichertechnik, Forschung, Wissenschaft, die berühmte deutsche Ingenieurskunst. Der Gesundheitssektor kann ein wesentlicher Pfeiler sein, auch der Tourismus. „Die Analyse mit der Leitbildentwicklung unserer Zukunftswerkstatt Lausitz wird auch ganz neue Schwerpunkte aufzeigen.“, so Bork weiter.

Neben der technischen Infrastruktur in Straße, Schiene, ÖPNV, Internet, Strom- und Wasserversorgung ist auch auf soziale Einrichtungen zu setzen. „Wir wollen ein Signal aussenden, dass wir hier an die Zukunft glauben, daran, dass junge Familien hier leben und arbeiten werden.“

 

Quelle: Pressemitteilung der WR.Lausitz vom 07.01.2019 / www.saechsische.de

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Grüne Woche – Landkreis OSL erneut zu Gast in Berlin

(10. 01. 2019)

Wenn vom 18. bis 27. Januar 2019 die 84. Internationale Grüne Woche in Berlin wie gewohnt ein breites Publikum anzieht, dann ist auch OSL erneut mit von der Partie. Zum dritten Mal präsentiert sich der Landkreis in der Brandenburghalle am Stand 132. Mit dabei sind elf kleinere Anbieter und Erzeuger aus der Region.

 

Auf den als Marktstand angelegten Ausstellerplätzen bietet sich für die Unternehmen und Vereine die Möglichkeit, ihre Produkte zu präsentieren und den Gemeinschaftsstand für Eigenwerbung zu nutzen. An zehn Messetagen werden dabei abwechselnd folgende Unternehmen mit nach Berlin reisen: AliSavon Seifenmanufaktur (Neupetershain), die Hosenaer Kelterei GmbH & Co.KG, Seifenhof Neu-Seeland, der Partyservice Katja Kling (Schwarzheide), Erlebnis Camping Lausitz (Ortrand), der landwirtschaftliche Betrieb Frank Trogisch - Hofladen Muckwar (Luckaitztal), der Landwirtschaftsbetrieb Thomas Domin (Peickwitz), „Geraldine“ - Konditorei, Café, Patisserie (Senftenberg), BioCornflakeBox (Senftenberg), Tenglers Buchhandlung (Senftenberg) und die Landboden Bronkow Agrar GmbH.

 

In unmittelbarer Nähe stellen außerdem der Spreewaldverein e.V. sowie „Scharfes Gelb“ aus Senftenberg an eigenen Ständen sich und ihre Produkte vor. Am Landkreis-Stand stehen zudem die Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung bereit und erteilen den Messebesuchern Informationen über Angebote und touristische Einrichtungen im Landkreis.

 

  1. 21. Januar laden die Veranstalter zum traditionellen Brandenburgtag. Für den Eröffnungs- als auch den Brandenburgtag und den Spreewälder Bühnentag am 20. Januar hat auch Landrat Siegurd Heinze sein Kommen signalisiert.

 

 

 

 

 

 

Das sind die Teilnehmer im Einzelnen:

 

Messetag

Aussteller

18.01.2019

 

AliSavon Seifenmanufaktur

E.-Thälmann-Str. 7

03103 Neupetershain

www.alisavon.de

 

19.01.2019

 

Tenglers Buchhandlung
Markt 11
01968 Senftenberg

www.tenglers-buchhandlung.de

 

19.01.2019

 

Seifenhof Neu-Seeland
Kunersdorfer Weg 1
03103 Neu-Seeland

www.seifenhof.de

 

20.01.2019

 

Erlebnis Camping Lausitz

Am Bad 1

01990 Ortrand

 

21.01.2019

 

Partyservice Katja Kling

Lauchhammer Straße 17a
01987 Schwarzheide
www.partyservice-kling.de

 

22.01. bis 23.01.2019

 

Landwirtschaftsbetrieb
Thomas Domin

Feldstraße 20
01945 Peickwitz

www.landwirt-domin.de

24.01.2019

 

Hosenaer Kelterei GmbH & Co.KG
Parkstraße

01996 Hosena

Internet: www.hosenaer-kelterei.de

24.01.2019

Landboden-Bronkow Agrodienste GmbH

 

Dorfstraße 22

03205 Bronkow

www.landboden-bronkow.de/

25.01.2019

 

Landwirtschaftlicher Betrieb Frank Trogisch Hofladen Muckwar

Altdöberner Landstraße 2

03229 Luckaitztal

26.01. bis 27.01.2019

Bio Cornflake Box
Bahnhofstraße 35a
01968 Senftenberg

https://biocornflakebox.com/

26.01. bis 27.01.2019

 

„Geraldine“, Konditorei, Café, Patisserie

Bahnhofstraße 33

01968 Senftenberg

https://www.instagram.com/explore/locations/577483753/geraldine-konditorei-cafe-patisserie/?hl=de

 

 

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Aktuelle Regelungen zu Trichinenproben-Annahmestellen

(10. 01. 2019)

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

FB Fleischhygiene des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:

 

Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmestellen

 

Stand: 01.01.2019

 

Der Landkreis Oberspreewald Lausitz erstreckt sich vom Spreewald im Norden über die Niederlausitz in der Mitte bis in die Oberlausitz im Süden. Um die Fahrtwege so kurz wie nötig zu halten, erweitern wir die Möglichkeiten zur Abgabe von Trichinenproben. Die Untersuchungen erfolgen dann zu den Zeiten, welche Ihnen von den annehmenden Mitarbeiter/Innen jeweils benannt werden.

 

Dabei bleiben die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung unverändert. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen)

 

Trichinenproben

 

Annahmestellen Annahmezeiten

 

Tierarztpraxis Paulenz & Kloß Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Paul-Fahlisch-Str. 20 Mittwoch: 08:00 – 10:00 Uhr

03222 Lübbenau

( 03542 3040

 

Tierarztpraxis Zinke Montag: 09:00 – 09:45 Uhr

Weinbergsweg 7 Donnerstag: 09:00 – 09:45 Uhr

03229 Altdöbern

( 035434 428
 

Landratsamt OSL, Montag: 09:00 – 11:00 Uhr

Raum 0.13 Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr

J.-Gottschalk-Straße 36 Donnerstag: 07:30 – 11:00 Uhr
03205 Calau

( 03541/870-4435

 

Landratsamt OSL, Montag: 09:00 – 11:00 Uhr &

Haus III, 13:00 – 15:00 Uhr

Dubinaweg 1 Dienstag: 07:30 – 08:00 Uhr

01968 Senftenberg Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr &

  • 03573/870-4442 bzw. 13:00 – 15:00 Uhr
    03573/870-4428 Freitag: 07:30 – 08:00 Uhr

Bitte beachten Sie:

 

Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und den folgenden Terminen: 31.05.19, 04.10.19, 24.12.19, 27.12.19 & 31.12.19

 

Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der §2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“ Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!

 

Gebühren Zurzeit 9,00 € je Trichinenuntersuchung entweder:

1. bar – (bitte passend) oder

2. Online Einzahlung oder Überweisung auf das Konto:

Landkreis Oberspreewald – Lausitz

Bankverbindung: Sparkasse Niederlausitz

BIC: WELADED1OSL IBAN DE56 1805 5000 3010 1000 50

Verwendungszweck: PK: 39.99999.3 / 39.02

Unter der Angabe der Wildmarkennummer und Name des Einzahlers

Allgemeine Informationen:


Probenmaterial

 

Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mind. 20g, besser 50g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungengrundmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe.
Die Fleischprobe ist auslaufsicher und doppelt umhüllt zu verpacken und das Probengefäß ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein.
Für die Bezahlung bitte das Geld oder den Nachweis der online-Überweisung in der zweiten Umhüllung bereithalten.

 

Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung

 

Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Proben gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollten autolytische (verdorbene) Proben bei uns eingehen, müssen wir diese zurückweisen. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.

 

Ergebnisübermittlung

 

Die Befundmitteilung erfolgt indirekt über eine automatische Freigabe (Festlegung auf den Wildursprungsscheinen). Das heißt, das Fleisch des betreffenden Tieres ist am Untersuchungstag ab der durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, FB Fleischhygiene vorgegebenen Uhrzeit zum Genuss freigegeben.
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Dafür ist es wichtig, dass Sie an diesem Tag entsprechend Ihrer Angaben auf dem Wildursprungsschein telefonisch erreichbar sind. Die Wildursprungsscheine werden Ihnen
bei Probenabgabe gestempelt zurück gegeben bzw. nach Abschluss der Untersuchung zugesandt oder stehen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.

Hinweis

Zusammen mit den Trichinenproben können im Rahmen des ASP- Bekämpfungsprogramms die Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu sind der mit der Wildursprungsscheinnummer versehene separat verpackte Pürzel und der vollständig ausgefüllte Antrag mitzubringen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg unter den folgend genannten Erreichbarkeiten:

 

Ansprechpartner:

Frau Kühn: 03573/870-4427 amtl. Tierärztin Fleischhygiene

Frau Templin: 03573/870-4428 amtl. Fachassistentin

Frau Böttcher: 03573/870-4442 SB LMÜ & Fleischhygiene

Aufzug im Gebäude des Straßenverkehrsamtes in Calau außer Betrieb

(08. 01. 2019)

Wie das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, steht aufgrund notwendiger Umbauarbeiten ab Montag, 7. Januar 2019 der Personenaufzug im Gebäude der Sparkasse Calau nicht zur Verfügung. Die Baumaßnahmen beginnen am 7. Januar, die Inbetriebnahme des neuen Aufzuges ist für die Woche vom 11. bis 15. Februar geplant. Während dieser Zeit steht der Aufzug nicht zur Verfügung.

 

Besucher mit einem Handicap haben die Möglichkeit, sich am Service der Sparkassengeschäftsstelle im Erdgeschoss anzumelden. Die Kollegen vor Ort benachrichtigen die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes.

 

Die Sparkasse ist bemüht, Lärm- und Schmutzbelästigungen für Besucher auf ein Minimum zu beschränken und bittet um Verständnis.

 

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Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zum Jahreswechsel

(27. 12. 2018)

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle und die Außenstelle der gemeinsamen Katasterbehörde der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in Calau, sind am 24. sowie 31. Dezember 2018 geschlossen. Der Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg schließt ebenfalls an diesen beiden Tagen.

 

Von der Schließung ausgenommen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Senftenberg, welches in dringenden Fällen über die Leitstelle erreichbar ist.

 

Zwischen den Feiertagen, am 27. und 28. Dezember 2018 und ab dem 2. Januar 2019 gelten die regulären Sprechzeiten.

Winfried Böhmer für seine Lebensleistung im Naturschutz geehrt

(14. 12. 2018)

Seit 2015 zeichnet die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz Bürgerinnen und Bürger aus, die sich in Ihrem Wirken für den Naturschutz besonders verdient gemacht haben. In diesem Jahr geht der Titel „Ehrenbeirat im Naturschutz“ an Winfried Böhmer aus Vetschau. Die feierliche Ernennung erfolgte im Rahmen der gestrigen letzten Kreistagssitzung in diesem Jahr im Kulturhaus in Lauchhammer durch OSL-Landrat Siegurd Heinze.

 

Sein politisches Wirken ist ebenso vielfältig wie sein ehrenamtliches Engagement. Winfried Böhmer wird im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und weit darüber hinaus u.a. als Naturschützer und Fachmann für Belange der Bergbaufolge und Energiefreileitungen sehr geschätzt.

 

Aufgewachsen bei Zittau (Sachsen), interessierte sich Winfried Böhmer bereits frühzeitig für Tiere und Natur. Der Vogelkunde galt dabei sein besonderes Interesse, so dass die Fähigkeit zur Artenbestimmung bis in diese Zeit zurückreicht. Nach seiner Schulausbildung absolvierte Winfried Böhmer eine Lehre im Kraftwerk Hirschfeld (Oberlausitz) und begann danach ein Ingenieurstudium für Elektrotechnik. Als Elektroingenieur verschlug es ihn von der Ober- in die Niederlausitz, nach Vetschau im Spreewald. Dort entstand gerade ein neues Kraftwerk, wo er quasi von Beginn an bis zur Schließung im Jahr 1996 über 30 Jahre tätig war und die Belegschaft in den schwierigen letzten Jahren als Mitglied im Betriebsrat mit vertrat.

 

Winfried Böhmer war frühzeitig ehrenamtlich im Naturschutz engagiert. Vor 1990 war er Mitglied im „Biologischen Arbeitskreis des Kreises Calau“ und leitete viele Jahre die Arbeitsgruppe Tourismus und Naturschutz in Vetschau. Im Spreewald wohnend lag es nahe, dass er sich mit dem Weißstorch und der Horstbetreuung besonders beschäftigte. Mit zunehmender Erfahrung verknüpft mit seinem Fachwissen als Elektrotechniker setzte sich Winfried Böhmer bereits seit Ende der 1980er Jahre unermüdlich für den Storchen- bzw. Großvogelschutz an Freileitungen ein und konnte durch seine konstruktive aber auch vehemente Art mit den Energieversorgern und späteren Netzbetreibern die schrittweise Umrüstung von Freileitungen im Spreewald erreichen.

 

Das Thema „Birds and Powerlines“ (Vögel und Stromleitungen) beschäftigt Winfried Böhmer im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, Foren oder Arbeitskreisen bis heute auf nationaler und internationaler Ebene. Schließlich fand 2010 über den § 41 des Bundesnaturschutzgesetztes der „Vogelschutz an Energiefreileitungen“ Einzug in die nationale Gesetzgebung. Daran hatte Winfried Böhmer einen nicht unerheblichen Anteil. Sicher zufällig ist die Paragraphen-NR. (§ 41) identisch mit seinem „Schlüsselerlebnis“, d.h. mit der Beobachtung von 41 durch Stromschlag im Jahr 1988 an einer Freileitung verendeten Weißstörchen.

 

Winfried Böhmer ist seit vielen Jahrzehnten auch im Naturschutzbund Deutschland (NABU) aktiv und Mitglied des Regionalverbandes Calau e.V., war entscheidend am Aufbau des Weißstorchzentrums der Niederlausitz in Vetschau beteiligt und gilt als „Vater“ der Internetstörche, welche Vetschau weit über die Bundesgrenzen hinaus bekannt gemacht haben. Winfried Böhmer vertritt den NABU im Braunkohlenausschuss. Er unterstützte die Unterschutzstellungen von ehemaligen Bergbauflächen als Naturschutzgebiete.

 

Für sein ehrenamtliches jahrzehntelanges Wirken im Umwelt- und Naturschutz erhielt er internationale und nationale Würdigungen, so wurde er 2016 mit dem Verdienstorden des Landes Brandenburg ausgezeichnet. Im gleichen Jahr würdigte ihn die Stadt Vetschau mit seiner Eintragung in das Goldene Buch der Stadt.

 

Seit 1990 wurde Winfried Böhmer auch politisch aktiv und wirkt seither ununterbrochen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau und als Mitglied im Kreistag des Landkreises OSL für das Bündnis 90/Die Grünen mit.

 

Mit Winfried Böhmer tragen nunmehr fünf Personen im Landkreis OSL den Titel „Ehrenbeirat im Naturschutz“. 2015 erhielten Reiner Sowa aus Senftenberg und Siegfried Bernd aus Calau die Auszeichnung. 2016 konnte Helmut Jentsch aus Zinnitz die Ehrung entgegennehmen, 2017 Werner Blaschke aus Lauchhammer.

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OSL sagt Danke: „Tag des Ehrenamtes“ würdigte ehrenamtliches Engagement

(29. 11. 2018)

Kurz vor dem internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember, sagten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Sparkasse Niederlausitz am 27.11.2018 „Danke“. Seit dem Jahr 2000 werden mit dem gemeinsamen „Tag des Ehrenamtes“ Bürger ausgezeichnet, die sich in ihrem ehrenamtlichen Wirken zum Wohl der Gesellschaft besonders verdient gemacht haben. Auch ein gemeinnütziges Projekt aus Annahütte freute sich über die Würdigung.

 

Weihnachtlich dekoriert empfing die Caféteria der Sparkasse Niederlausitz am Dienstagabend ihre Gäste. Insgesamt 21 Frauen und Männer wurden stellvertretend für alle ehrenamtlich Tätigen in der Region ausgezeichnet. Die Vorschläge für die Nominierungen ergehen direkt aus den elf Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Neben einer Dankesurkunde und der Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg, überreicht durch Landrat Siegurd Heinze, erhielten die Gäste eine Ehrenplakette vom Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski. Die Laudationen hielt Erika Körner, Amtsleiterin des Sozialamtes beim Landkreis. Musikalisch umrahmt wurde die Auszeichnungsveranstaltung durch zwei junge Talente der Kreismusikschule.

 

Mit dem Projekt „Erhalt der historischen Henriettenkirche in Annahütte“ des Fördervereins Annahütte Lausitz e.V. wurde zudem erneut ein Einzelprojekt bedacht. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die Attraktivität des Ortsteils Annahütte und insbesondere für den Erhalt der Henriettenkirche, einem kommunalen Baudenkmal der Gemeinde Schipkau, einzusetzen. Unter Mitwirkung des Fördervereins erfolgte die Restaurierung der Kirche in mehreren Abschnitten. Zudem engagiert sich der Verein für eine möglichst vielfältige Nutzung. So ist die Henriettenkirche inzwischen nicht nur kultureller Mittelpunkt und ein Wahrzeichen von Annahütte, sondern auch ein über die Grenzen der Gemeinde hinaus ein bekannter Veranstaltungsort. Neben den Gottesdiensten organisiert der Verein Konzerte und diverse Veranstaltungen. Der Erlös kommt dem weiteren Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zu Gute. Die Vertreter des Vereins um ihren Vorsitzenden Antonius Kersten konnten sich am Dienstagabend über einen Scheck in Höhe von 500 Euro freuen.

 

Die ausgezeichneten Personen sind:

 

Name

Vorname

Ort

Achtenberg

Lothar

Schipkau

Bischoff

Elisabeth

Calau

Flick

Christiane

Brieske

Grieger

Rosemarie

Brieske

Gutsche

Michael

Calau

Kupz

Hans-Joachim

Sedlitz

Lehmann

Marko

Bronkow

Meyer

Irma

Lauchhammer

Noack

Jürgen

Lauchhammer

Nemitz

Hans-Joachim

Lübbenau

Nittka

Wilfried

Hohenbocka

Paul

Joachim

Guteborn

Steiniger

Anne

Brieske

Tischer

Volker

Ortrand

Pfiszterer

Maria

Schwarzbach

Wahren

Karl- Heinz

Großräschen

Wünsche

Rolf

Altdöbern

 

Vier weitere Ehrenamtliche wurden ausgezeichnet, konnten aber nicht an der Auszeichnungsveranstaltung teilnehmen.

 

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Innovativ und investitionsstark – Landrat besucht Unternehmen im Landkreis OSL

(27. 11. 2018)

Um die Unternehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz besser kennenzulernen und im gegenseitigen Austausch auch deren Anliegen an die Verwaltung zu erfahren, besucht Landrat Siegurd Heinze in diesem Herbst wieder Unternehmen in jeder Kommune des Landkreises. 12 Termine stehen in diesem Jahr auf dem Programm. Besuchte Unternehmen bisher: Formen- und Musterbau GmbH in Schwarzheide, COMPLUS Generaldistribution GmbH in Calau, Markt 15 Gästehaus in Senftenberg und Industrie-Hydraulik Vogel & Partner GmbH in Senftenberg, WIEGEL Lauchhammer Feuerverzinken GmbH, M.D.K. Gebäudetechnik GmbH in Meuro und BPR Blech- und Profilbearbeitungs GmbH in Ruhland .

 

Formen- und Musterbau GmbH Schwarzheide

Das 1991 gegründete Unternehmen produziert Formen und Werkzeuge aus verschiedenen Werkstoffen, vorwiegend aus Metall, für Kunststoffverarbeitungswerkzeuge und -hilfsmittel bzw. Vorrichtungen. Bis 1995 war das Unternehmen im Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH eingemietet, mit der nach wie vor eine enge Zusammenarbeit besteht. Weitere regionale Hauptauftraggeber sind die Purant GmbH, Clever Ettiketten GmbH, GP Anlagenbau GmbH sowie Vestas Blades Deutschland GmbH. Überregional zählen zu den Auftraggebern die Maincor Rohrsysteme GmbH, EFEN GmbH Eltville und die Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH aus Tauberbischofsheim.

 

Mit der Errichtung der Produktionshalle im Gewerbegebiet Schwarzheide-Mitte konnten die vorhandenen Kapazitäten weiter ausgebaut werden. Die Unternehmensentwicklung und die derzeitige Auftragslage hatten eine ständige Umsatzsteigerung zur Folge. „Mit der Ansiedlung mehrerer kunststoffverarbeitender Firmen, wie den Fränkischen Rohrwerken Königsberg, FEURER Febra GmbH sowie der Puralis GmbH hatte sich der Bedarf an Werkzeugbaukapazität, speziell auch im Bereich CNC – Fräsen und Drehen, gesteigert“, erläutern die Geschäftsführer Klaus Panser und Dieter Speckhardt. Die Aufträge kommen dabei bis aus China. Das Unternehmen habe umfangreich investiert und sei breit aufgestellt im Maschinenbau und technisch modern mit CNC-Technik ausgerüstet.

 

Allerdings klagen die Geschäftsführer wie vielerorts über Probleme bei der Personalgewinnung. Gesucht werden Feinwerkmechaniker und CNC Zerspanner. Derzeit beschäftigt das Unternehmen 15 Mitarbeiter, so auch einen Absolvent der BTU Cottbus-Senftenberg, der als Konstrukteur tätig ist.

 

COMPLUS Generaldistribution GmbH

Seit 1997 ist Complus der führende Projektdistributor von Lösungen im Bereich „Wireless-Communications“ und Integrator und Serviceanbieter im Bereich Voice-over-IP mit Hauptsitz in Calau und Niederlassungen in Oberursel und Heilbronn.

 

Im altehrwürdigen, komplett sanierten Gebäude des ehemaligen Postamtes in Calau ist der Logistikbereich des Unternehmens verortet. Die Kernkompetenz von Complus ist die Entwicklung von Individuallösungen unterschiedlichster Branchen, Konzepte wurden bereits in mehr als 26 Ländern erfolgreich umgesetzt. Von der Beratung bei Großprojekten über den Aufbau und die Betreuung von Pilotinstallationen bis hin zur Konzeption und Implementierung von Lösungen, bietet Complus den gesamten Prozess aus einer Hand. Individuelle Trainingsangebote, spezielle Finanzdienstleistungen sowie Nachbetreuung und anschließende Wartung während des Betriebes runden das Gesamtportfolio ab.

 

Das Unternehmen wachse kontinuierlich, weiß Geschäftsführer Michael Andree zu berichten. Personalfluktuation gebe es nicht. Die Bezahlung der Mitarbeiter sei übertariflich, es gebe Angebote wie Physiotherapie im Haus und Fortbildungen seien selbstverständlich. „Im Großen und Ganzen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hier gut“, äußert sich der aus Hamburg stammende Geschäftsführer, wenngleich er die wachsenden bürokratischen Hürden für Unternehmer in Brandenburg kritisiert.

 

Markt 15 Gästehaus Senftenberg

Das Haus am Senftenberger Markt ist wohl eines der ältesten Häuser in Senftenberg und dem ganzen Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das aus dem 17. Jahrhundert stammende Einzeldenkmal wurde im Laufe der Jahre mehrfach umgebaut, Teile des Kellers sind vermutlich noch weiter zurückzudatieren. Nach fast 30 Jahren Leerstand stellten Gisa und Carsten Bartsch, die Bauherren und Bauingenieure aus Guteborn sich der baulichen und finanziellen Herausforderung und erweckten es in diesem Jahr zu neuem Leben, was ein reges mediales Interesse und bei den Bürgern der Stadt hervorrief. So erstrahlt der Markt 15 nach nur 13-monatiger Bauzeit und einer sechsstelligen Investitionssumme in neuem Glanze.

 

Sieben moderne und barrierefreie Gästezimmer und -wohnungen mit viel Liebe zum Detail beherbergt das historische Gebäude im Herzen Senftenbergs seit der feierlichen Eröffnung Ende Mai. Die Gästeräume verbinden eine hochwertige Ausstattung und Komfort mit dem Charme vergangener Zeiten. Im Erdgeschoss befindet sich ein separater Seminarraum, er kann für Schulungen, Workshops und Ausstellungen gebucht werden. Im Torhaus (anno 1770) stehen weitere Räumlichkeiten, die vielseitig genutzt werden können zur Verfügung. In diesem ältesten Teil des Hauses ist besonders viel von der alten Bauweise erhalten geblieben und restauriert worden.

 

Betreiberin des Gästehauses ist die Tochter der Investoren, Rebecca Bartsch. Die studierte Hotelmanagerin hat mehrere Jahre in den USA und zuletzt in Berlin gelebt und gearbeitet. Sie leitet das Gästehaus nun gemeinsam mit ihrem Partner. Ihre Gäste kommen aus allen Ecken Deutschlands und aus ganz Europa, Touristen wie auch Geschäftskunden. „Dieses Haus hat Geschichte, und ich freue mich sehr, dass sie nun weitergeht“, äußerte sich Landrat Siegurd Heinze beeindruckt.

 

Industrie-Hydraulik Vogel & Partner GmbH

„Sie kennen sicher den Reifendruck Ihrer Autoreifen? Wir arbeiten hier mit 350 bis 420 bar“, wusste Geschäftsführer Matthias Vogel gleich zu Gesprächsbeginn seine Gäste zu beeindrucken. Zuvor in Hamburg und München tätig, übernahm der studierte Kaufmann vor nunmehr 6 Jahren das 1990 als Zweimann-Betrieb gegründete Unternehmen seines Vaters. Über 85 Mitarbeiter sind heute an 8 Standorten im Bereich Hydraulik, Schmiertechnik, Druckluft und 3D-Rohrfertigung für zahlreiche bekannte Unternehmen fast aller Branchen im industriellen Produktionsumfeld tätig. Dazu gehören neben der Senftenberger Unternehmenszentrale Niederlassungen in Frankfurt/Oder, Dresden, Genshagen, Görlitz, Jonsdorf, Berlin-Lichtenberg und Schöneiche. Alle Standorte verfügen über „Showrooms“, in denen die wesentlichen Teile des Produktportfolios ausgestellt sind sowie über ein mobiles Servicefahrzeug, das für Notfälle direkt beim Kunden vor Ort zum Einsatz kommt.

 

Seit über 28 Jahren beliefert das Unternehmen Kunden in Deutschland und weltweit, überall dort, wo Steuerungs- und Antriebstechnologien zum Einsatz kommen, bspw. aus den Branchen Hoch- und Tiefbau, Transporttechnik, Kraftwerksbau, Landwirtschaft, Bahntechnik, Schienenfahrzeugherstellung, Luftfahrt und Schiffsbau. Den Kunden ganzheitliche Lösungen zu bieten, ist Matthias Vogel ein Anliegen – „alles aus einer Hand“ erläutert er. Der Geschäftsführer engagiert sich in mehreren Netzwerken, wie etwa den „Wirtschaftsjunioren“, die Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen. Das Unternehmen hat vor nunmehr 3 Jahren begonnen, selbst auszubilden. Ein Auszubildender ist derzeit sogar unter den besten 3 in Brandenburg. Aktuell werden für den Senftenberger Standort zwei Auszubildende für den Beruf des Industriemechanikers gesucht.

 

Die Ausbildung sieht Matthias Vogel allerdings als nur einen Baustein bei der Gewinnung von Fachkräften. So setzt das wachstumsstarke Unternehmen ebenso auf Langzeitarbeitslose, Rückkehrer aus dem Westteil der Republik oder Quereinsteiger. Jeder Kollege bekommt jährlich die Möglichkeit hausinterner sowie externer Schulungen. Das Feedback der Mitarbeiter fließt ein in die Optimierung von Unternehmensprozessen. „Personal-Aquise und -Bindung sind Themen, die uns auch 2019 beschäftigen werden“, erklärt Matthias Vogel.

 

 

WIEGEL Lauchhammer Feuerverzinken GmbH

Hier ist „Ihr Stahl in guten Händen“, wirbt der vor nunmehr 70 Jahren als Familienbetrieb in Franken gegründete Firmenverbund Wiegel seit 1994 auch am Standort Lauchhammer. Haupt und Verwaltungssitz des Unternehmens ist Nürnberg. An 35 Standorten in Deutschland, Österreich, Tschechien und der Slowakei sind über 1.400 Mitarbeiter beschäftigt. Wiegel gilt als einer der leistungsfähigsten Feuerverzinker Europas.

 

Zunächst beteiligte sich das Unternehmen an der alten Verzinkerei mitten in Ruhland, entschied sich aber bald für die Investition in der Nachbarstadt. In der neuen Betriebsstätte waren anfangs 18 Mitarbeiter beschäftigt, später 38. Diese Anzahl blieb bis heute relativ konstant. Werksleiter von Beginn an ist Frank Hänsch. 2015 wurde der Standort als erster der Wiegel-Gruppe saniert. Hauptgeschäft am Standort Lauchhammer ist das Feuerverzinken. Neue Verfahren vor Ort, im Regionalverbund oder in der WIEGEL-Gruppe bilden weitere Standbeine. Dazu gehören Duplexsysteme (Nasslack- und Pulverbeschichtungen), Entlacken, Strahlen, Galvanisieren, Weißrostschutz und auch technische Beratung und Konstruktion. Ein Tourendienst frei Baustelle wird längst von vielen Kunden verlangt. „Und wenn ein Eigenheimbesitzer einen neuen Zaun wünscht, ist er bei uns richtig. Kunden der Verzinkerei sind alle, vom Hobbyhandwerker, der mit einem Stück Stahl zu uns kommt, über Stahlbauunternehmen bis hin zu Großunternehmen aller Branchen“, erläutert Werksleiter Frank Hänsch.

 

Auch für Anliegen der Unternehmen ins Gespräch zu kommen, ist Ziel der Besuche von Landrat Siegurd Heinze. So kam die geplante Ausbaumaßnahme der B169 zur Sprache, zu der seitens des Landkreises informiert wurde, wie auch die Breitbandversorgung des Standortes. Hier unterbreitete Bürgermeister Roland Pohlenz einen Lösungsvorschlag. Auch für die Wiegel-Gruppe stelle die Mitarbeitergewinnung laut Werksleiter Frank Hänsch und Bereichsleiter Uwe Heller zunehmend eine Herausforderung dar. Den Wunsch nach einem zusätzlichen Haltepunkt der städtischen Buslinie in Standortnähe nahmen Bürgermeister Roland Pohlenz und Wirtschaftsförderin Rotraud Köhler gern zur Prüfung mit in das Rathaus. Nicht zuletzt wurde die Problematik der Gewinnung von Berufskraftfahrern angesprochen.

 

 

M.D.K. Gebäudetechnik GmbH

Bei der M.D.K. Gebäudetechnik GmbH in Meuro hat man allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Das Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen elektrischer Schaltanlagenbau und Gebäudeautomation ist nach eigenen Angaben „solide etabliert“ und feiert zudem im kommenden Jahr sein 25. Jubiläum. M.D.K. Gebäudetechnik GmbH bietet einen Rundumservice von der Planung, Projektierung bis hin zur Fertigung der Energieverteilung.

 

28 Ingenieure, Techniker und Elektrofachkräfte sind für Unternehmen aus ganz Deutschland tätig, wie etwa die Stadtwerke Düsseldorf, VW Werke Forschung und Entwicklung, das Kameha Grandhotel in Bonn oder diverse Hochschulen und Forschungsinstitute. In den Energieverteilungen werden vorrangig Produkte der Firma Hager verwendet, aber auch, nach kundenspezifischen Vorgaben, Produkte von ABB, Hensel, Siemens oder Striebel und John. Im Landkreis OSL trägt beispielsweise die Beleuchtungssteuerung des Theaters neue Bühne in Senftenberg die Handschrift des Unternehmens. Dies ist im Übrigen auch die Philosophie der Geschäftsführer Maik Overbeck und Rainer Blumentritt: „Jede Anlage, die aus unserem Hause kommt, soll als Anlage von M.D.K. zu erkennen sein“, erklärt Rainer Blumentritt.

 

Das derzeit anhaltende Auftragshoch sei für das Unternehmen zwar erfreulich, verlange jedoch seinen Mitarbeitern einiges ab, um eine reibungslose Auftragsabwicklung zu gewährleisten. Auch in der Zusammenarbeit mit den Zulieferfirmen sind große Anstrengungen nötig, um die Arbeitsprozesse termingerecht abzusichern. Und so wird stetig investiert: 2013 wurde die Büro- und Produktionsstätte um 400 Quadratmeter ausgebaut. Weitere Erweiterungen der Planungs- und Produktionskapazität sind im Gespräch, um den kundenspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Fachkräftemangel sei auch bei M.D.K Gebäudetechnik GmbH durchaus zu spüren. In den letzten Jahren habe das Unternehmen seinen Personalstamm an Fachkräften kontinuierlich erweitert, sei aber dennoch auf der Suche nach weiterem qualifiziertem Personal. Aus diesem Grunde ist eine Ausbildung zum Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik m/w/d geplant.

 

Bürgermeister Klaus Prietzel lobte das Unternehmen als zuverlässigen Arbeitgeber und dankte für dessen Engagement in der Gemeinde Schipkau, wie etwa die Unterstützung der örtlichen Feuerwehr und des Kindergartens.

 

 

BPR Blech- und Profilbearbeitungs GmbH Ruhland

Ob Lasern, Scheren, Kanten, Stanzen, Falzen, Nieten oder Schweißen – bei dem Unternehmen in Ruhland dreht sich alles um Blechbearbeitung in sämtlichen Facetten. Seit dem Jahr 2000 wird in Ruhland Stahl, Edelstahl, Aluminium sowie Zink- und Kupferblech bis zu einer Einzellänge von 4000 Millimetern verarbeitet. Überwiegend Kunden aus der Maschinenbaubranche lassen hier diverse Kantteile sowie runde Kantteile im Falzsystem, Maschinenbau-Sonderteile und Lüftungselemente fertigen. Die BPR GmbH unterstützt ihre Kunden von der Entwicklung über die komplette Blechbearbeitung, die Umformtechnik und Beschichtung bis hin zur Herstellung von Baugruppen, einschließlich Logistik in Zusammenarbeit mit seinen Partnern. Auch spezielle Kundenwünsche in der Anfertigung von Prototypen, Einzelanfertigungen sowie Kleinserien werden realisiert.

 

In der als inhabergeführtes Einzelunternehmen gegründeten heutigen GmbH sind derzeit sechs Mitarbeiter und ein Auszubildender zum Konstruktionsmechaniker beschäftigt.

 

Um den wachsenden Ansprüchen der Kunden an kürzere Lieferzeiten, Präzision und Qualität nachzukommen, wird stetig investiert, so etwa Anfang dieses Jahres in eine 3D-Laserzuschnittanlage. Jedoch stößt das wachstumsstarke Unternehmen in der Zwischenlagerung mittlerweile an die Kapazitätsgrenzen und ist daher auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück, erklärt Geschäftsführer Dirk Henke.

 

Erfreut von der positiven Entwicklung der Unternehmen zeigten sich Landrat Siegurd Heinze und Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung. „Gerade in Hinblick auf die schwierige Gewinnung von Fachkräften in der Region ist es wichtig, die Aufmerksamkeit auch auf die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu lenken. Sie stehen eher selten im Licht der Öffentlichkeit und sind doch die Stützen der regionalen Wirtschaft. Ob mit vier oder mit 30 Mitarbeitern – die Unternehmen tragen wesentlich zur Wertschöpfung in der Region bei und stärken damit den Landkreis als attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort“, drückte Landrat Siegurd Heinze seine Anerkennung aus und wünschte den Unternehmen weiterhin viel Erfolg und volle Auftragsbücher.

Foto zu Meldung: Innovativ und investitionsstark – Landrat besucht Unternehmen im Landkreis OSL

Schüler der „Hand in Hand Förderschule“ in Senftenberg freuen sich über renovierte KWG-Trainingswohnung

(26. 11. 2018)

Senftenberg, 26.11.2018

Im Rahmen der Initiative „Kommunikation und Nachbarschaft“ unterstützen der Landkreis OSL und die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) verschiedene soziale Projekte bzw. Vereine.

 

Mit der Renovierung der Trainingswohnung in der Usedomer Straße 28 in Senftenberg unterstützt die KWG das Lernziel der Förderschule "Hand in Hand" in Senftenberg, den Schülerinnen und Schülern eine lebenspraktische Ausbildung zu bieten.“

 

Wilfried Brödno, Dezernent des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Bildung, Finanzen und Bau betont die positive Zusammenarbeit: „Dem Leitbild unserer Förderschule, die wichtigen Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen, wird hier Rechnung getragen. Es ist schön zu sehen, mit wieviel Energie und Freude die Schülerinnen und Schüler das Projekt annehmen. Mit der KWG haben wir seit Jahren einen verlässlichen Partner an unserer Seite, für dessen großartiges Engagement wir uns heute ganz herzlich bedanken möchten.“ 

Foto zu Meldung: Schüler der „Hand in Hand Förderschule“ in Senftenberg freuen sich über renovierte KWG-Trainingswohnung

Nach ersten Hochrechnungen wird das Jahr 2018 das bislang touristisch erfolgreichste am Senftenberger See im Lausitzer Seenland

(19. 11. 2018)

Großkoschen, 16. November 2018 (tpr) – Der lange warme Sommer sorgte dafür, dass die Urlauberanlagen am Senftenberger See im Lausitzer Seenland außerordentlich gut gebucht waren. Mehr als 260 000 Übernachtungen erwartet
der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, der die größten Camping- Anlagen sowie ein Hotel am See betreibt, nach ersten Hochrechnungen für das Jahr 2018. Das sind drei Prozent mehr als 2017. Damit wird es das erfolgreichste Jahr seit Gründung des Verbandes im Jahr 1994.

„Wir konnten bislang jedes Jahr bei den Übernachtungszahlen zulegen“, sagt Verbandsvorsteher Detlev Wurzler. „Unsere langjährigen Investitionen in die Infrastruktur zahlen sich aus. Ungewöhnliche Angebote wie unsere neuen Baumhäuser kommen gut an. Zudem profitieren wir vom deutschlandweiten
Camping-Trend. Natürlich hat auch der extrem warme Sommer in diesem Jahr mitgeholfen.“

Bei den Gästezahlen wird es einen Zuwachs von etwa sechs Prozent geben, von 58 153 im Jahr 2017 auf voraussichtlich 62 000 im Jahr 2018. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt mit mehr als vier Tagen über dem brandenburgischen Durchschnitt von 2,7 Tagen. Zahlreiche Familien verbringen ihren Sommerurlaub am See. Sie schätzen die flach abfallenden
breiten Strände, den direkten Zugang zum See, die Freizeitangebote und Spielbereiche auf den Campingplätzen.

Die Zahl der Camper auf den drei Campingplätzen und einem
Wohnmobilstellplatz, die der Zweckverband am Senftenberger See betreibt, ist deutlich um etwa 16 Prozent gestiegen. „Die Urlauber bevorzugen ihre eigene unkomplizierte, naturnahe Unterkunft und lieben die Geselligkeit auf dem Campingplatz“, ergänzt Wurzler. Zudem habe Camping seit 1973 eine lange
Tradition am See.

Der Zweckverband betreibt den Familienpark, das Komfortcamping, das Hafencamp und das Strandhotel am Senftenberger See. 40 Prozent der Übernachtungen im Lausitzer Seenland entfallen auf diese Anlagen. Mehr als die Hälfte der Gäste kommt aus Sachsen (55 Prozent), weitere 20 Prozent
kommen aus Brandenburg, Thüringen und Berlin, drei Prozent aus Tschechien, mit stark ansteigenden Wachstumsraten.

Auch in Zukunft will der Verband die Region touristisch weiter voran bringen. Deshalb baut er 2019 die Freizeitangebote im Familienpark aus, modernisiert das Strandhotel und weiht ein neues Sanitärgebäude auf dem Komfortcampingplatz ein. ■

Foto im Anhang: Luftbild Senftenberger See. Foto: Mario Hambsch

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Herausgeber:
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Großkoschen, Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg
T.: 03573 800 310
E-Mail: verbandsleitung@zweckverband-LSB.de
http://www.zweckverband-LSB.de

Pressekontakt:
Dana Hüttner, Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
T.: 03573 800 120
E-Mail: huettner@zweckverband-LSB.de

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Kreisstraßenmeisterei des Landkreises OSL für den Winter gerüstet – Material und Technik sind einsatzbereit

(19. 11. 2018)

Schenkt man diversen Bauernregeln Glauben, steht ein eisiger Winter bevor. Wie auch immer sich die kalte Jahreszeit entwickelt – die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird gerüstet sein. Am Freitag, 16. November, bereitete sich die Kreisstraßenmeisterei in Hörlitz auf den Winterdienst vor. Dabei wurden Fahrzeuge und Technik überprüft, die Bereitschaftspläne abgestimmt sowie die Mitarbeiter für die bevorstehenden Aufgaben geschult. Schließlich wurden die Fahrzeuge mit Streu- und Räumtechnik übergeben.

Die Kreisstraßenmeisterei betreut von den Standorten Hörlitz und Calau aus insgesamt 217 km Kreisstraßen und 10 km begleitende Radwege. Die Mitarbeiter sind bei Bedarf montags bis sonntags ab 4 bis 22 Uhr im Einsatz und rücken mit 2 Lkw, 2 Geräteträgern vom Typ Schlepper und 2 Kleingeräteträgern mit Räumschildern und Streugeräten Schnee und Eis zu Leibe. Neben der Beräumung werden die Straßen mittels Feuchtsalzstreutechnologie behandelt. Das Salz wird hier beim Ausbringen mit einer 30-prozentigen Sole befeuchtet, wodurch eine sofortige Auftauwirkung erreicht wird. Die Kreisstraße K 6615 in Bahnsdorf, die Kreisstraße K 6614 von Lieske in Richtung Proschim und die Kreisstraße K 6617 von Neupetershain über Ressen, Lubochow bis Leeskow wird vertragsgemäß von der Agrargenossenschaft Großräschen betreut. Hierbei wird eine Sand-Salz-Mischung verwendet.

Die Standorte der Kreisstraßenmeisterei OSL in Hörlitz und Calau verfügen über Salz-Silos mit jeweils 96 Tonnen Lagerkapazität. In Hörlitz befindet sich zusätzlich ein Freilager mit 500 Tonnen Lagerkapazität.

Zentrale Gedenkveranstaltung des Landkreises zum Volkstrauertag

(15. 11. 2018)

Am Sonntag, 18. November, eine Woche nach dem 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkrieges, findet deutschlandweit der diesjährige Volkstrauertag statt. Im Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt weltweit mahnt der historische Rückblick, für eine friedlichere Zukunft zu wirken und die Bewahrung von Frieden und Demokratie als Mission zu begreifen.

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich in jedem Jahr mit einer zentralen Gedenkstunde. Einladende sind Landrat Siegurd Heinze und der Vorsitzende des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bernd Leubner. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung zu besuchen.

 

Die zentrale kreisliche Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 2018 findet statt

 

am Sonntag, den 18. November 2018 um 11 Uhr

in der evangelischen Peter und Paul-Kirche

in Senftenberg.

 

Zu den Rednern zählen Bernd Leubner, Landrat Siegurd Heinze, Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich und der katholische Pfarrer Roland Elsner. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkveranstaltung durch Kammerchor und -orchester der Kreismusikschule Oberspreewald-Lausitz unter Leitung von Ulrich Stein.

 

Im Anschluss an die Redebeiträge folgt die Kranzniederlegung am Ehrendenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, begleitet durch Trommelwirbel und Ehrenspalier von Bundeswehrsoldaten.

Einheit in Vielfalt – Volle Kraft für den Strukturwandel. Die Wirtschaftsregion Lausitz bündelt als Plattform Planung und Steuerung.

(12. 11. 2018)

Gemeinsam und arbeitsbereit, viele positive Impulsgeber: Die Lausitz-Landräte und Cottbus‘ Oberbürgermeister, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg sowie zahlreiche Wirtschaftsvertreter und die Zukunftswerkstatt der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) legen das Fundament für einen gelingenden länderübergreifenden Strukturwandel – die Wirtschaftsregion Lausitz ist arbeitsbereit und vorbereitet, um künftig als zentrale Plattform kompakt und koordiniert die Heimat lebenswert und zukunftsstark zu machen.

 

Geredet wurde, um klug zu handeln: Die vergangenen Wochen haben Gesellschafter und Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH genutzt, um die Strategie für die Entwicklung und Perspektiven der Lausitz und auch ein Zeichen in Richtung Bundeskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ abzustimmen. Es wurde ein klarer Auftrag definiert: „Das war intensives Arbeiten, das den gemeinsamen Willen zur Einheit in Vielfalt zeigt“, sagte Torsten K. Bork, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz. „Denn die WRL als sächsisch-brandenburgische Entwicklungsgesellschaft und Spiegel der Lausitzer Lebenswelt ist arbeitsbereit, partnerschaftlich und kooperativ künftig die langfristige Strukturentwicklung zu steuern und zu koordinieren. Das ist Rückenwind auf dem Weg zur lebenswerten Lausitz für die nächsten Generationen.

 

Die Gesellschafterversammlung will den weiten Horizont der Lausitzer Landschaft beherzt ins Denken und Handeln hineintragen: Engstirnige Konkurrenzallüren zwischen regionalen Strukturen sollen künftig vermieden werden. „Nicht ein Mensch, nicht eine Gegend der Lausitz soll zum alten Eisen gehören, dafür umso mehr alles kleinmütige Regional-Gerangel“, so Bork. Die Wirtschaftsregion Lausitz sei eine funktionierende Organisationsstruktur, die im Strukturwandel von jedem genutzt werden könne. „Die zahlreichen Kompetenzen dieser großartigen europäischen Zukunftsregion mit Potenzial gilt es zusammenzuführen, um im Einklang aller Interessen zielgerichtet noch aktiver zu werden. Das kann die Wirtschaftsregion Lausitz für alle leisten“, ist sich Bork sicher. Besonderen Wert wird die WRL dabei auf die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Städten und Gemeinden in der Lausitz sowie auf die Erfahrungen und Kompetenzen unserer Lausitzrunde der direkt vom Strukturwandel betroffenen Kommunen legen.

Bürokratie solle vermieden und die vorhandene Funktionskraft der WRL voll ausgeschöpft werden. Wichtige Kompetenzen erarbeitete sich die Wirtschaftsregion Lausitz auch schon in den vergangenen neun Jahren als vormalige „Energieregion Lausitz“: Sie brachte regelmäßig Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kammern, Verbände, Politik, Zivilgesellschaft und Sozialwesen zusammen, um neue Impulse für die Entwicklung der Gesamtregion zu setzen. Zudem ist die Gesellschaft bereits heute in der Lage, Fördergelder auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene zu identifizieren, akquirieren und „einzuholen“ und hat in dieser Art bereits viele erfolgreiche Projekte umgesetzt. „Wir müssen den Schritt wagen, nun auch an vorderster Stelle mitzuwirken“, sagt Bork, und: „Es geht um die Chance, europäische Förderungs- und Strukturveränderungsprozesse als Vorbild- und Modellregion aktiv zu Gunsten unserer Lausitz zu begleiten.“

 

Gleich zwei Bundesprojekte sind derzeit Ankerpunkte im Zukunftsdialog der WRL über die Gestaltung des energiewendebedingten Strukturwandels: Im Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ wurden nach dem 1. Ideen- und Projektaufruf des Regionalen Investitionskonzeptes (RIK) Lausitz erste Vorhaben positiv bewertet. Noch dieses Jahr sollen Projekte für eine zukunftsträchtige Lausitz starten. Mit dem Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erarbeitet die WRL mit allen Akteuren ein gemeinsames Leitbild und eine klare daraus abgeleitete Entwicklungsstrategie. Es werden entsprechende innovative Ideen und nachhaltige Projekte für die Länder, den Bund und die EU zur Ausrichtung der regionalen Strukturpolitik hervorgehen.

Borks Appell: „Wir als Wirtschaftsregion Lausitz rufen einmal mehr dazu auf, jetzt mit allen Partnern und allen Akteuren und mit voller Kraft und basisnah gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, um die Zukunftschancen unserer Lausitz zu nutzen“.

 

Quelle: Pressemitteilung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Foto zu Meldung: Einheit in Vielfalt – Volle Kraft für den Strukturwandel. Die  Wirtschaftsregion Lausitz bündelt als Plattform Planung und Steuerung.

Zwischenbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

(12. 11. 2018)

Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat gestern wie im Einsetzungsbeschluss der Kommission vorgesehen den Zwischenbericht mit Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung fristgemäß vorgelegt. Der Bericht wurde von der Kommission am 25. Oktober 2018 einstimmig beschlossen.

 

Wie im Einsetzungsbeschluss festgelegt, veröffentlicht die Bundesregierung den Zwischenbericht. Den Bericht finden Sie hier (PDF, 377KB).

 

Quelle: Pressemitteilung Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" vom 01.11.2018

www.kommission-wsb.de

 

 

Ausschreibung des Kehrbezirkes OL 033

(07. 11. 2018)

Ausschreibung des Kehrbezirkes OL 033

 

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 033

 

für eine Bestellung zum 01. Januar 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.

 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 29.11.2018 unter Angabe der Kennziffer 3 OSL 2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 033, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Leben & Wohnen >  > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: ann-kristin-franke@osl-online.de, zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) - Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion.

Gut vorsorgen mit der Vorsorgevollmacht: Der Pflegestützpunkt lädt ein

(01. 11. 2018)

„Vorsorgevollmacht – gut vorsorgen: Wer bestimmt über mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?“ lautet der Titel der beiden Themennachmittage, die der Pflegestützpunkt OSL Interessierten im November in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald anbietet.

 

Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt können und Betroffene auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. In den Veranstaltungen des Pflegestützpunktes geben Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einen Einblick in das wichtige Thema Vorsorgevollmacht. Diese legt fest, wer im Fall der Fälle rechtliche Angelegenheiten regeln darf. Damit sie im Ernstfall gültig und unerkannt wird, ist einiges zu beachten. Das „Warum“ und „Wie“ wird hier verständlich und anschaulich in lockeren Gesprächsrunden erklärt.

Die Themennachmittage finden statt am:

14. November um 14.30-16.30 Uhr im Pflegestützpunkt OSL, Ernst-Thälmann-Str. 129, 01968 Senftenberg

21. November, 14.30-16.30 Uhr im Haus der Harmonie, Str. der Jugend 34, 03222 Lübbenau

Die Veranstaltungen sind kostenfrei.

Um Voranmeldung wird gebeten unter Telefon 03573 36 33 45.

Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 1. bis 30. November

(01. 11. 2018)

Landrat Siegurd Heinze begrüßte kürzlich den Vorsitzenden des Kreisverbandes Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bernd Leubner, im Landratsamt Senftenberg. Der Volksbund setzt sich auch in diesem Jahr für Frieden und Völkerverständigung ein und bittet für die Bewältigung seiner Aufgaben um Unterstützung. Die Haus- und Straßensammlung zugunsten der Bildungs- und Erinnerungsarbeit des Volksbundes findet vom 1. bis 30. November statt. Erneut beteiligen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, um den Volksbund bei seiner Arbeit zu unterstützen.

 

„Unter dem Leitsatz ‚Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden’, ist die Arbeit des Volksbundes gerade heute immens wichtig. Um diese leisten zu können, bedarf es Ihrer Unterstützung. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende“, appellieren Landrat Siegurd Heinze und Kreisverbandsvorsitzender Bernd Leubner gemeinsam.

[Aufruf Haus- und Straßensammlung 2018]

Foto zu Meldung: Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 1. bis 30. November

Engagement ohne Grenzen: Landkreis lobt Inklusionspreis für 2019 aus

(01. 11. 2018)

Bewerbungsfrist startet am 1. November / Kita „Bunte Bande“ wurde in diesem Jahr für ihre fantasievolle „Weltreise“ ausgezeichnet

 

Um das Engagement von Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe im Bereich Inklusion zu würdigen, vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch im kommenden Jahr wieder den „Inklusionspreis OSL“.

In diesem Jahr ging die „Bunte Bande“ aus Lauchhammer mit ihrer „Weltreise“ als Sieger hervor und konnte sich über das Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro freuen, welches das Team um Kita-Leiterin Elke Grützner für den Außenbereich ihrer Tagesstätte einsetzen möchte. Auf einer Fantasiereise um die Welt besuchten die Kinder in neun Monaten zehn Länder und lernten so auf spielerische Art die Menschen, Tiere, Speisen, Bräuche, Kleidung und Währungen des jeweiligen Staates kennen. Die Integrationskita beherbergt aktuell 42 Kinder, davon fünf mit besonderem Förderbedarf sowie ein Kind mit Migrationshintergrund. Inklusion ist für die „Bunte Bande“ eine Selbstverständlichkeit, behinderte Kinder werden vollumfänglich in der Gruppe aufgenommen. Zudem arbeitet die Kita nach den fünf Säulen Kneipps und initiiert jährlich umfassende Projekte wie die „Weltreise“. Außerdem bietet sie für Schulanfänger zugeschnittene Angebote wie den „Bleistiftführerschein“ an.

 

Hintergrund

Der Inklusionspreis wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungsbereich (z.B. Kitas, Schulen) oder Freizeitbereich (z.B. Vereine, Jugendclubs) vergeben. Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei – ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder eine sportliche Veranstaltung/Aktivität, eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zur Bildung im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes. „Der Inklusionspreis soll die einzelnen Einrichtungen unterstützen und ermutigen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen“, erläutert Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises OSL.

Teilnehmen können alle Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. eingetragene Vereine, Jugendclubs, gGmbHs, Wohlfahrtsverbände) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Bewerbung erfolgt einfach und unkompliziert über das Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Inklusionspreis OSL“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte spätestens bis zum 31. Januar 2019 per E-Mail an Delia-Schaefer@osl-onlinde.de oder reichen es in ausgedruckter Form per Post ein. Eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören, ermittelt den oder die Gewinner des mit insgesamt 1.500 Euro dotierten Inklusionspreises, der im Oktober 2015 durch die Zustimmung des Kreistages zum Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ möglich wurde. Der Preisträger wird im März 2019 bekanntgegeben und im Rahmen des Kreistages ausgezeichnet.

Die „Bunte Bande“ aus Lauchhammer konnte mit ihrer Fantasiereise um die Welt die Jury 2018 überzeugen. (Foto: Kita „Bunte Bande“ Lauchhammer)

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Keine Grippeschutzimpfung im Gesundheitsamt am 13. und 15. November

(31. 10. 2018)

Aufgrund von Renovierungsarbeiten wird in der Woche vom 12. bis 16. November 2018 keine Impfsprechstunde im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz angeboten. Grippeschutzimpfungen sind bis 8. November möglich und dann wieder ab dem 20. November 2018.

 

Die Grippeimpfung im Gesundheitsamt des Landkreises, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), wird angeboten dienstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16.30 Uhr. Auskünfte zum Thema Grippeimpfung und Impfen allgemein erteilen die Mitarbeiter auch gern telefonisch unter 03573 870-4342 oder -4345. Zur Impfung im Gesundheitsamt ist der Impfausweis mitzubringen. Alle gesetzlich Versicherten können sich zudem kostenfrei in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen impfen lassen, hier wird zusätzlich die Chipkarte benötigt.

Foto zu Meldung: Keine Grippeschutzimpfung im Gesundheitsamt am 13. und 15. November

Bücherflohmarkt in der SeeCampus-Bibliothek Schwarzheide

(30. 10. 2018)

Bücherwürmer und Leseratten aufgepasst! Noch bis Mitte November findet in den Räumlichkeiten der SeeCampus-Bibliothek in Schwarzheide wieder ein Bücherflohmarkt statt. Kinderbücher, Krimis, Romane gängiger Autoren, Fantasy- und Sachbücher – der Markt ist eine Fundgrube für Bücherliebhaber. Findet man doch oft Bücher, die im Buchhandel nicht mehr erhältlich sind.

 

Die SeeCampus-Bibliothek in der Lauchhammerstraße 33 in Schwarzheide ist geöffnet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 18 Uhr, mittwochs ist die Bibliothek geschlossen.

Foto zu Meldung: Bücherflohmarkt in der SeeCampus-Bibliothek Schwarzheide

Übung für den Ernstfall: Katastrophenschutz-Seminarwoche der Kreisverwaltung

(21. 10. 2018)

Im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum (FKTZ) in Großräschen fand in der vergangenen Woche eine Schulungsreihe des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Anhand des konkreten Übungsszenarios eines großflächigen Stromausfalls übte der Verwaltungsstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einen eventuellen Einsatzfall. Als Referent konnte erneut Jürgen Kettler von der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrweiler gewonnen werden. „Es wurden sowohl gut funktionierende Abläufe als auch Verbesserungsbedarf in der Stabsarbeit herausgearbeitet“, äußerte sich Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales und Leiter des Verwaltungsstabes und dankte allen Teilnehmern für den engagierten Einsatz, für die Vorbereitung und Organisation.

 

Hintergrund:

Ein Verwaltungsstab als Stab der administrativ-organisatorischen Komponente wird bei Ereignissen mit außergewöhnlichem Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf gebildet. Dies ist insbesondere bei Großschadenslagen und Katastrophen der Fall. Organisatorisch ist im Stab das Führungs- und Hilfspersonal zur Unterstützung des Landrates gebündelt. Alle zur Bewältigung der Schadenslage notwendigen beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Dritte mit besonderen Kenntnissen (Vertreter von Feuerwehr, Hilfsorganisationen, THW, Bundeswehr, Versorgungs- und Infrastrukturunternehmen) arbeiten darin mit. Als besondere Organisationsform sind Stäbe keine ständige Einrichtung und werden ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet.

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OSL in Bewegung: „Woche der Gesundheit und Pflege“ eröffnet

(18. 10. 2018)

Aktionswoche rund um Mobilität im Alter im OSL-Kreis noch bis Samstag

 

Unter dem Motto „Wer rastet, der rostet – Mobil sein und bleiben“ fand am Montag, 15. Oktober 2018, die zentrale Auftaktveranstaltung der diesjährigen Woche der Gesundheit und Pflege im Landratsamt Senftenberg statt. Noch bis zum Wochenende wird in den Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Rahmen verschiedener Veranstaltungen zum Thema aufgezeigt, wie es auch im Alter und bei eingeschränkter Beweglichkeit möglich ist, die Wege im Alltag selbstständig zu meistern. Das vollständige Programm kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.

 

Als Besonderheit in diesem Jahr wurde die Auftaktveranstaltung des Kreises als Messe mit Informationsständen und Aktivitätsangeboten aufgebaut, wofür seitens der Kreisverwaltung erneut zahlreiche Partner gewonnen werden konnten. Zu Beginn stimmten die Damen der Trommlergruppe „Drums 66“ die Anwesenden im gut gefüllten Sitzungssaal des Landratsamtes auf das Thema ein. Tobias Schäfer vom unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen (IGES Institut GmbH) stellte im Anschluss an die Grußworte von Sozialamtsleiterin Erika Körner und Landrat Siegurd Heinze das Modellprojekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ vor. Die Landkreise OSL und Spree-Neiße waren Modellregion für das Projekt, welches sich mit den Herausforderungen des demografischen Wandels auf die zukünftige Versorgung und Mobilität in ländlichen Regionen beschäftigt. Beispiele der pilothaften Umsetzung der Mobilitätsverbesserung sind etwa Mobilitätstrainings für und mit Senioren, die in Vetschau, Großräschen und Lauchhammer im April dieses Jahres stattfanden. Ein dynamisches Fahrgastinformationssystem, installiert in Burg/Spreewald, soll den Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr erleichtern. Es wurden zielgruppenspezifische Angebote konzipiert, wie etwa das Rikscha-Taxi für Demenzkranke und deren Angehörige, welches auf der Auftaktveranstaltung ausprobiert werden konnte. Zum Mitmachen aufgefordert wurden die Besucherinnen und Besucher auch von Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des FamilienCampus Lausitz in einem Bewegungsparcours. Sportprogramme im Alter und zur Sturzprophylaxe stellte die Tagespflege Lauchhammer vor. Wie drastisch das Alter die Mobilität einschränken kann, konnte mit dem Alterssimulationsanzug GERT des Vereins Neue Wege e.V. am eigenen Leib getestet werden.

 

Zum Abschluss war das Publikum dazu eingeladen, an der Eröffnung der Ausstellung „Leben ist Bewegung – Bewegung ist Gesundheit – Gesundheit ist Leben“, teilzunehmen. Die Wanderausstellung wird vorerst im FamilienCampus Lausitz zu sehen sein.

 

Noch bis zum Wochenende finden Veranstaltungen zum Thema im Landkreis statt, wie zum Beispiel das Seniorensportfest in Calau, eine Ausfahrt mit der Rikscha in Lübbenau oder die Verkehrsteilnehmerschulung mit Fahrradcheck in Senftenberg am Donnerstag, 18. Oktober. Erstmals wird am 20. Oktober um 10 Uhr in die Stadthalle Calau zum „Tag des Hörens“ eingeladen. Unter der Regie des Vereins Seelsorger der Ohren e.V. und der Schirmherrschaft von Landrat Siegurd Heinze soll die Veranstaltung zur Inklusion von Menschen mit Hörschädigungen beitragen.

 

6 Fotos: Eröffnung der 7. Woche der Gesundheit und Pflege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

 

(Fotos Landkreis)

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Vollsperrung – Arbeiten an Kreisstraße Lauchhammer-Tettau werden abgeschlossen

(17. 10. 2018)

Im Zuge der Fertiggestellung von Sanierungsarbeiten wird die Kreisstraße K 6607 zwischen Lauchhammer und Tettau vom 22. bis 26. Oktober 2018 nochmals voll gesperrt.

In diesem Zeitraum wird der Neubau der Übergangskonstruktion zwischen Bauwerk und Fahrbahn sowie die Arbeiten an der Radwegbrücke abgeschlossen.

 

Eine Umfahrung ist ausgeschildert.

Treffen der Hauptverwaltungsbeamten zum Thema Kreishaushalt

(17. 10. 2018)

Zu ihrem dritten Treffen in diesem Jahr kamen am 5. Oktober 2018 die Bürgermeister und Amtsdirektoren der elf Kommunen des Landkreises OSL mit Landrat Siegurd Heinze zusammen. Austragungsort war das barocke Gutshaus Schwarzbach im Amt Ruhland. Hauptthema der Beratung war die Vorstellung des Kreishaushaltes für die Jahre 2019/2020.

 

Wichtigste Botschaft hierbei für die Bürgermeister und Amtsdirektoren: Aufgrund der positiven Entwicklung des Kreishaushaltes können die Kommunen mit einer Entlastung bei der Kreisumlage rechnen. Liegt die Kreisumlage bisher bei 48 Prozent, so plant der Landkreis für 2019 mit einer Absenkung auf 46,5 Prozent sowie in 2020 mit einer weiteren Absenkung auf 46 Prozent.

 

Neben dem konsequenten Konsolidierungskurs der Kreisverwaltung wurde die Haushaltsplanung auch durch die Erhöhung der Finanzzuweisungen des Landes Brandenburg positiv beeinflusst. Auch die weiterhin sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der brandenburgischen Kommunen und die allgemein gute Situation am Arbeitsmarkt beeinflussen den Haushalt positiv durch einen weiteren Wachstumsschub bei der Steuerkraft. Lag diese in 2018 für die Städte und Gemeinden des Landkreises OSL bei 70,6 Millionen Euro, prognostizieren die Orientierungsdaten auf der Basis der Steuerschätzung im Mai für 2019 einen Anstieg um 10 Millionen auf 80,6 Millionen Euro.

 

Der Haushalt des Landkreises umfasst in der Planung ein Volumen von rund 223 Millionen Euro je Haushaltsjahr. Die größten Positionen im Aufwand stellen neben den Personalkosten die Transferaufwendungen dar. Gegenüber 2017 ist mit einem Anstieg der Aufwendungen von knapp 15 Millionen Euro auszugehen. Allein im Kitabereich ist ein Anstieg der Kosten um rund 4 Millionen Euro in 2019 gegenüber 2017 auszugehen.

Die Aufwendungen des Kreishaushaltes werden durch Steuern, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, Schlüsselzuweisungen vom Land sowie der Kreisumlage gedeckt.

 

Im Anschluss an die Vorstellung des Kreishaushaltes bei den kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Informationsberatung wird der Haushaltsentwurf der Öffentlichkeit erstmals beim Sonderausschuss Finanzen und Bau des Landkreises am 25. Oktober 2018 vorgestellt werden. Ziel ist es, dass der Kreistag den Haushalt im Dezember-Kreistag diskutiert und einen Beschluss herbeiführt, um für den Landkreis sowie den Städten und Gemeinden eine Handlungsgrundlage für 2019/2020 herbeizuführen.

 

Die Treffen zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Kreisverwaltung und den Kommunen dienen dem Informationsaustausch und finden auf Einladung des Landrates quartalsweise an wechselnden Orten im Landkreis statt.

 

Foto: Beratung der Hauptverwaltungsbeamten im restaurierten Gutshaus Schwarzbach (Foto: Landkreis)

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Lesung „Glaubt mir kein Wort“ eröffnet Bücherherbst in SeeCampus-Bibliothek

(17. 10. 2018)

Wolfgang Winkler und Bastienne Voss lesen Peter Ensikat

 

 

Der diesjährige Bücherherbst der SeeCampus-Bibliothek beginnt am 19. Oktober 2018 um 19 Uhr in der Seecampusbibliothek Schwarzheide. Unter dem Motto „Glaubt mir kein Wort“ erleben die Gäste einen humorvollen und kurzweiligen Abend mit Texten des 2013 leider viel zu früh verstorbenen Peter Ensikat, der mit seinen Satiren augenzwinkernd die Absurdität unserer Welt, die große Politik oder die alltäglichen Beziehungsprobleme unter die Lupe nimmt. Die Sammlung des unter dem Titel „Glaubt mir kein Wort“ erschienenen Buchs umfasst Texte, die zwischen 1969 und 2008 von Ensikat für das Berliner Kabaretttheater Distel geschrieben wurden.

 

Vorgetragen vom Schauspieler Wolfgang Winkler, besonders bekannt aus der Krimireihe Polizeiruf 110 mit Jaecki Schwarz als Kommissare Schmücke und Schneider und der Buchautorin, Schauspielerin und ehemaligen „DISTEL“-Kabarettistin Bastienne Voss. Beide zusammen versprechen einen unterhaltsamen Abend.

 

Der Eintritt kostet 15 Euro, Karten sind im Vorverkauf montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 18 Uhr in der SeeCampus-Bibliothek, Lauchhammer Str. 33 in Schwarzheide, erhältlich, oder unter Telefon 035752/949 430.

Foto: Wolfgang Winkler und Bastienne Voss (Foto: art-things – agentur-presse-marketing)

 

Auftakt der Herbst-Besuche des Landrats in Wirtschafts-Unternehmen

(16. 10. 2018)

Der Wirtschaftsrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bildete vorige Woche den Auftakt der traditionellen Unternehmensbesuche des Landrates, die am Donnerstag, 18. Oktober 2018, beginnen werden. Insgesamt 12 klein- und mittelständische Unternehmen des Landkreises besucht Landrat Siegurd Heinze in diesem Herbst, gestandene Unternehmen ebenso wie Start-Ups.

 

Im Mittelpunkt der Zusammenkunft des Wirtschaftsrates des Kreises am 8. Oktober 2018 stand diesmal das Thema „Jungunternehmer“. Als solche bezeichnen sich ebenso die Gastgeber des diesjährigen Treffens, die Geschäftsführer Heiko Tänzer und Danilo Trasper von „Scharfes Gelb“ in Senftenberg. Nebenberuflich gestartet mit der handgefertigten Produktion von Eierlikör in einer kleinen Bäckerei im Jahre 2010, entwickelte sich das Unternehmen bis heute zu einem zehnköpfigen Mitarbeiterteam. Das Wachstum machte die Vergrößerung des Standortes notwendig, und so wurde in dreimonatiger Bauzeit der ehemalige Busbetriebshof in der Spremberger Straße in Senftenberg umgestaltet. Seit Mai 2018 befindet sich dort die Produktion und Schaumanufaktur des Unternehmens. Mit der Vergrößerung des Standortes wurden drei weitere Arbeitsplätze geschaffen. 15 Sorten bietet „Scharfes Gelb“ permanent an und beliefert damit 430 Geschäfte. Täglich werden etwa 4000 kleine und große Flaschen Eierlikör abgefüllt.

 

Maria Goldberg, Kopf der „Neopreneurs“, stellte den Teilnehmern der Runde des Wirtschaftsrates das landkreisübergreifende Netzwerk freiberuflich und nebenberuflich Selbstständiger in Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster vor. Aktuell beteiligen sich etwa 150 Jungunternehmer der Region mit dem Ziel, sich noch besser zu vernetzen. So organisierten sie kürzlich ein Treffen gemeinsam mit den Landräten der Landkreise an der Kreisgrenze in Dollenchen und Wormlage.

 

Auch der erste Tag der Unternehmensbesuche des Landrates am 18. Oktober schließt ab mit einer Jungunternehmerin: Rebecca Bartsch vom „Markt 15 Gästehaus“ in Senftenberg. Im Mai dieses Jahres beendete nach nur einjähriger Sanierung die Eröffnung des Gästehauses den Leerstand des Hauses von fast 30 Jahren.

 

Die Unternehmensbesuche des Landrats finden in dieser Form seit 2010 jeweils im Herbst statt. Sie dienen dem ungezwungenen Austausch zwischen Unternehmer und Verwaltung und geben zudem Außenstehenden einen Überblick über die vielfältigen Leistungen der heimischen Betriebe. Begleitet wird der Landrat von Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung und den Amtsdirektoren und Bürgermeistern der entsprechenden Kommunen. Neben Gesprächsrunden sind Betriebsrundgänge geplant.

Foto zu Meldung: Auftakt der Herbst-Besuche des Landrats in Wirtschafts-Unternehmen

#WelcomeTesla am 18.10.18 auf dem Lausitzring / Lausitzer Strukturwandel einmal von unten gedacht

(15. 10. 2018)

Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen zu einer sozialen Bewegung in der Lausitz, die mit einer ungewöhnlichen Aktion auf die Region aufmerksam machen möchte. Anbei finden Sie alle  Neuigkeiten zur Veranstaltung sowie den genauen Programmablauf, am 18.10. auf dem Lausitzring mit Hinweisen zur Beteiligung.

 

Ausführliche Informationen zur Aktion gibt es unter www.welcome-tesla.com.

 

Werden Sie Unterstützer: Schon über 80.000 sind mit uns, siehe: https://www.welcome-tesla.com/de/unterstuetzer

 

Jetzt den offiziellen #WelcomeTesla-Song anschauen und teilen, gemacht vom Lausitzer Nachwuchs, authentisch und passend zur Aktion (Songtexte auf der offiziellen Homepage in Deutsch und Englisch in den Downloads): https://www.youtube.com/watch?v=RzihmdFFxLA

 

[Presseinformation]

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„komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ vom 9. bis 12. Oktober 2018 in Elsterwerda

(15. 10. 2018)

Zum 9. Mal fand das erfolgreiche Projekt zur Berufsorientierung und Lebensplanung für Ober- und Förderschulen aus den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz in Elsterwerda statt

 

Vom 9. bis 12. Oktober 2018 entdeckten in der Elbe-Elster-Halle in Elsterwerda rund 800 Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen von Ober- und Förderschulen in einem 500 Quadratmeter großen Erlebnisparcours spielerisch ihre Stärken und verbanden diese mit für sie passenden Berufsfeldern. Auch die Erziehungsberechtigten als „wichtigste Berufsberater/innen ihrer Kinder“ wurden bei „komm auf Tour“ eingebunden und in Form einer Elternversammlung der besonderen Art am 11. Oktober darüber informiert, wie sie mit ihren Kindern etwaige Berufswünsche mit den eigenen Stärken kombinieren. Zudem wurden die Lehrkräfte in einer Fortbildung, Mitarbeiter von Beratungsstellen als Parcoursbegleitungen für die Jugendlichen sowie regionale Kooperationspartner in die Planung der nächsten Schritte zur Berufsorientierung und Lebensplanung involviert. Zum 9. Mal setzten die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Cottbus, der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“ und der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH das Projekt zur Berufsorientierung und Lebensplanung um. Um die Nachhaltigkeit des Projekts zu fördern, wurden die Eltern beider Landkreise aktiv eingebunden und lernten den Erlebnisparcours während des Informationsabends kennen. Gefragt waren Kreativität, Orientierung, Teamwork und logisches Denken: Eltern entdeckten die Stärken ihrer Kinder bei „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“. „Jeder Mensch hat unterschiedliche Stärken und unterschiedliche Vorstellungen vom eigenen Leben. Finde heraus, was du willst!“ So lautet eine zentrale Botschaft des Projekts. „Mein tierisch grüner Daumen“, „Mein Reden“, „Meine Hände“, „Meine Fantasie“ oder auch „Meine Dienste“ Zahlen & Ordnung wurden auf jeden einzelnen Schüler bezogen getestet und die Eltern konnten nachempfinden, in welche Richtung sich die Talente ihres Kindes entwickeln. Wo die Jugendlichen tagsüber den Abfluss unter der Spüle reparieren oder mit Schwimmflossen und verbundenen Augen das Labyrinth erkunden, wurde der Erlebnisparcours nun von den Eltern entdeckt. Dazu lernten auch sie die sieben „komm auf Tour“-Stärken und das Prinzip der Stärkenvergabe kennen: Von der Stärke „Kreativität und Phantasie“ bis hin zur „Ordnung und Organisation“.

Beim Elternabend ging es für die Mütter und Väter darum, die Stärken ihrer Kinder einzuschätzen und auch zuhause mit ihnen über diese Stärken zu sprechen. Für Jugendliche sind die Eltern die wichtigsten Ansprechpersonen, wenn es um die Wahl eines Praktikums- oder Ausbildungsplatzes geht. Aber auch regionale Angebote wie Beratungsstellen aller Art, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder die verschiedenen Kammern bringen Eltern und Kinder in diesem gemeinsamen Prozess weiter. Sie werden dazu anregt, sich als „Team“ in der Berufsorientierung und Lebensplanung zu begreifen. Die Eltern mussten feststellen: Ein unaufgeräumtes Jugendzimmer heißt nicht automatisch, dass ihr Kind grundsätzlich unorganisiert und unstrukturiert ist. Vielleicht ist Organisation und Ordnung sogar eine heimliche Stärke – nur eben nicht gerade zu Hause. Gesprächspartner für Schüler und Eltern waren Roland Neumann, Beigeordneter und Bildungsdezernent, Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Marion Richter, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Cottbus und Thomas Hettwer, Mitglied des Vorstands der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“.

 

Foto 1: Neugierig waren die Eltern bei den sieben Stationen des Erlebnisparcours. Ihre Kinder entdeckten hier geschlechtersensibel ihre Stärken und verbanden diese mit realisierbaren beruflichen Perspektiven. Lebensplanungsthemen wie die Frage „Wie will ich später einmal leben?“, Freundschaft, Sexualität und Verhütung wurden altersgerecht integriert.

 

Foto 2: „komm auf Tour“ wird seit 2008 in Brandenburg angeboten, seit 2014 ist die Initiative landesweit aktiv. Auch die Eltern gingen zum Infoabend am 11. Oktober auf Entdeckungsreise in das Labyrinth, die sturmfreie Bude, den Zeittunnel und auf die Bühne.

 

Foto 3: Die Macher bzw. Förderer des Projektes, die am eigenen Beispiel die sieben „komm auf Tour“-Stärken erläuterten: David Rupp, Projektleiter Sinus vom Büro für Kommunikation GmbH, Marion Richter, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Cottbus, Thomas Hettwer, Mitglied des Vorstands der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“, Roland Neumann, Beigeordneter und Bildungsdezernent des Landkreises Elbe-Elster sowie Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaftsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

[Foto 1]

[Foto 2]

Foto zu Meldung: „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ vom 9. bis 12. Oktober 2018 in Elsterwerda

Ausschreibung des Kehrbezirkes OL 033

(10. 10. 2018)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 033

 

für eine Bestellung zum 01. Januar 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.

 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 01.11.2018 unter Angabe der Kennziffer 2 OSL 2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 033, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Bürgerportal von A-Z > Ordnung und Sicherheit > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: ann-kristin-franke@osl-online.de, zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) - Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion.

 

„Wer rastet, der rostet“: 8. Woche der Gesundheit und Pflege startet im Landkreis

(10. 10. 2018)
Aktionswoche bietet vielfältiges Programm rund um Mobilität im Alter

 

„Wer rastet, der rostet – Mobil sein und bleiben“ – unter diesem Motto startet am Montag, den 15. Oktober 2018 die diesjährige Woche der Gesundheit und Pflege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Wie es auch im Alter und bei eingeschränkter Beweglichkeit möglich ist, die Wege im Alltag selbstständig zu meistern, wird im Rahmen verschiedener Veranstaltungen zum Thema in der Woche vom 15. bis 20. Oktober aufgezeigt. Die in dieser Form in ganz Brandenburg einmalige Aktionswoche wird traditionell durch OSL-Landrat Siegurd Heinze eröffnet. Das vollständige Programm steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

 

Die Aktionswoche richtet sich sowohl an ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige als auch an generell an Gesundheitsthemen und dem Thema Pflege interessierte Personen. Auch in diesem Jahr eingebettet in die Health Week, die Gesundheitswoche Berlin-Brandenburg, wird sie bereits zum 8. Mal organisiert durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat und dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V. (GPGV OSL e.V.). Das vielfältige Angebot richtet sich an Jung und Alt und verspricht Abwechslung und Unterhaltung. Erneut beteiligen sich zahlreiche soziale Einrichtungen, Dienste, Kommunen und Krankenkassen im gesamten Kreisgebiet.

 

Erstmals wird am 20. Oktober um 10 Uhr in die Stadthalle Calau zum „Tag des Hörens“ eingeladen. Unter der Regie des Vereins Seelsorger der Ohren e.V. und der Schirmherrschaft von Landrat Siegurd Heinze soll die Veranstaltung zur Inklusion von Menschen mit Hörschädigungen beitragen.

 

Zur Auftaktveranstaltung der Aktionswoche lädt die Kreisverwaltung am Montag, den 15. Oktober von 10 bis 13 Uhr in den großen Sitzungssaal im Haus 1 des Landratsamtes, im Dubinaweg 1 in Senftenberg. Mit viel Power eröffnen „Drums 66“ und OSL-Landrat Siegurd Heinze die Veranstaltung. Im Anschluss wird über das Modellprojekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ informiert. Der dabei entstandene Film wird von Mobilitätsberater Tobias Schäfer von der IGES Institut GmbH vorgestellt. Bei einem anschließenden Workshop geht es um die Kraftfahreignung und Fahrerlaubnis mit Einschränkungen. Zahlreiche Angebote laden zum Mitmachen ein, wie etwa der Mobilitätstest des Vital Gesundheitsclubs, der Alterssimulationsanzug und das Rikscha-Taxi des Vereins Neue Wege e.V. oder der Bewegungsparcours „Aktiv im Leben“ der Sanitätshäuser und Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des FamilienCampus Lausitz. Zum Abschluss ist das Publikum dazu eingeladen, an der Eröffnung der Ausstellung „Leben ist Bewegung – Bewegung ist Gesundheit – Gesundheit ist Leben“, initiiert durch den GPGV OSL e.V. und Schülerinnen und Schüler der Altenpflegeschule des FamilienCampus Lausitz, teilzunehmen. „Ob Jung oder Alt – allen Teilnehmern eine mobile und aufschlussreiche Woche“, wünscht Eva-Maria Dinter, Mitarbeiterin des Kreissozialamtes des Landkreises und Projektkoordinatorin.

[Flyer 2018]

[Health Week - Gesundheitswoche Berlin-Brandenburg]

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Kreisjugendfeuerwehr-Landesmeister werden ausgezeichnet

(09. 10. 2018)

Voller Erfolg bei der Landesmeisterschaft der Jugendfeuerwehren in Seelow (Märkisch-Oderland) am 8. September 2018: Zum ersten Mal in der 27-jährigen Geschichte der Landesjugendfeuerwehr gingen alle vier der zu vergebenden Landesmeistertitel an Nachwuchsfeuerwehrleute aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Im Rahmen der kommenden Kreistagssitzung werden die erfolgreichen Wettbewerbsteilnehmer aus Bronkow (Mädchen Altersklasse 10-14 und Mädchen Altersklasse 15-18) und Groß Lübbenau (Jungen Altersklasse 10-14 und Jungen Altersklasse 15-18) ausgezeichnet.

 

Die öffentliche Sitzung des Kreistages findet statt am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 um 16 Uhr im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in Schwarzheide.

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Jetzt gegen Grippe impfen lassen: Vierfachimpfstoff im Gesundheitsamt Senftenberg verfügbar

(09. 10. 2018)

Pünktlich zum Herbstbeginn ist der neue Vierfach-Impfstoff eingetroffen, darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises hin. Nach der außergewöhnlich schweren Grippewelle im Winter 2017/18 wird dieser von der Ständigen Impfkommission (STIKO) anstatt des dreifachen Influenzaschutzes empfohlen. An zwei Tagen in der Woche wird die Impfung in der Großenhainer Str. 62 in Senftenberg angeboten.

 

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch wieder die Gefahr, sich mit Grippeviren anzustecken. Im Gegensatz zu einer harmlosen Erkältung ist die Grippe (Influenza) eine schwere Infektionskrankheit. Bei bestimmten Personengruppen kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Trotz der saisonal variierenden Wirksamkeit ist die Impfung die wichtigste Schutzmaßnahme. Empfohlen wird die Impfung vor allem für alle Personen über 60, für chronisch Kranke aller Altersstufen, für Schwangere und für Medizin- und Pflegepersonal. Bei bestimmten akuten oder fieberhaften Erkrankungen sollte die Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Weitere Kontraindikationen (zum Beispiel Allergie gegen Hühnereiweiß) stellt der Arzt vor der Impfung fest.

 

„Auch wenn man bei den momentan herrschenden milden Temperaturen nicht daran denken mag: der Zeitpunkt für die Impfung ist ideal, denn das Immunsystem benötigt 1 bis 2 Wochen, um einen Impfschutz aufzubauen“, erklärt Sonja Rudolph, Leiterin des Bereiches Hygiene/Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt des Landkreises.

 

Die Grippeimpfung im Gesundheitsamt des Landkreises, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), wird angeboten dienstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16.30 Uhr. Auskünfte zum Thema Grippeimpfung und Impfen allgemein erteilen die Mitarbeiter auch gern telefonisch unter 03573 870-4342 oder -4345.

 

Zur Impfung im Gesundheitsamt ist der Impfausweis mitzubringen. Alle gesetzlich Versicherten können sich zudem kostenfrei in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen impfen lassen, hier wird zusätzlich die Chipkarte benötigt.

2. Virtuelle Karrieremesse Brandenburg

(08. 10. 2018)

Am 20.11. und 21.11.2018 findet die 2. Virtuelle Karrieremesse Brandenburg statt. Unternehmen aus dem Land Brandenburg können sich und ihre freien Stellen kostenlos an einem virtuellen Messestand präsentieren und mit potentiellen Fachkräften in Kontakt treten. Anknüpfend an die 1. Virtuelle Karrieremesse im März dieses Jahres werden wieder zahlreiche Besucher erwartet. Die Messe wird vom Fachkräfteportal Brandenburg und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH veranstaltet.

 

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.fachkraefteportal-brandenburg.de/virtuelle-messe.html

[Willkommen zur 2. Virtuellen Karrieremesse Brandenburg]

Foto zu Meldung: 2. Virtuelle Karrieremesse Brandenburg

Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung innerhalb des erweiterten Sperrbereichs am Senftenberger See

(05. 10. 2018)

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat mit dem heutigen Tage eine aktualisierte Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung des erweiterten Sperrbereichs des Senftenberger Sees erlassen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme der beiliegenden Allgemeinverfügung sowie der dazugehörigen Anlagen.

[Bekanntmachung]

[Anlage 3]

[Anlage 2]

[Anlage 1 - Karte Sperrbereich]

Foto zu Meldung: Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung innerhalb des erweiterten Sperrbereichs am Senftenberger See

Fachtagung zur Integration in den Arbeitsmarkt im Rahmen der interkulturellen Woche

(04. 10. 2018)

Wo stehen wir? Welche Erfahrungen konnten bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt gesammelt werden und wo zeigen sich Potenziale für die Zukunft? Mit diesen und noch mehr Fragen beschäftigen sich Akteure der Arbeitsmarktintegration des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Sie kamen am Freitag, den 28. September 2018 bereits zum zweiten Mal zu einer Fachtagung im Kulturhaus der BASF zusammen. Unter ihnen, neben Landrat Siegurd Heinze, auch die Landesintegrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier.

 

Insgesamt 4.241 Menschen mit Migrationshintergrund leben aktuell im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, darunter 620 geflüchtete Menschen, die sich in der Betreuung bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter im Landkreis OSL befinden. „Von den insgesamt 620 in Betreuung befindlichen geflüchteten Menschen sind annähernd 43 Prozent unter 15 Jahren. Dies birgt große Potenziale für die Zukunft, junge Menschen in die Ausbildung zu bringen“, verdeutlicht Lars Albrecht, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit im Landkreis OSL und ergänzt: „Im Jahr 2018 ist uns hier bisher unter großen Anstrengungen gelungen, erst wenige Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln. Wichtig ist es daher in der zukünftigen Arbeit, die jungen Menschen mit Migrationshintergrund einer Ausbildung gegenüber aufgeschlossener zu machen und auch potenzielle Ausbildungsbetriebe zu sensibilisieren.“

 

Positiver stellt sich die Situation in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt dar. „Konnten wir im Jahr 2017 insgesamt 128 Personen in den Arbeitsmarkt integrieren, so können wir für das Jahr 2018 bereits jetzt 108 Integrationen in den Arbeitsmarkt verzeichnen“, zog Christian Napp, Geschäftsführer des Jobcenters OSL, Bilanz. Darüber hinaus befinden sich 86 geflüchtete Menschen in Maßnahmen zur Vorbereitung der beruflichen Eingliederung in Ausbildung und Arbeit.

 

Um Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen Perspektiven für den Einstieg ins Berufsleben zu geben, hat beispielsweise die BASF ein eigenes Programm aufgelegt. Das Programm „Start Integration“ unterstützt die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, indem die Teilnehmer je nach Qualifikationen zum Beispiel ein Praktikum oder ein Startprogramm beim Unternehmen absolvieren können. Bei der Vermittlung der Praktika setze BASF auf die Beteiligung der Mitarbeiter. In den Startprogrammen gehe es darum, die Teilnehmer für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, indem beispielweise Sprach-, Fach- und interkulturelle Trainings durchgeführt werden. So werden die Teilnehmer schrittweise auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet.

 

„Haben wir uns gemeinsam mit unseren Kommunen erfolgreich der Herausforderung der Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Vergangenheit gestellt, so gilt es nun, die Herausforderungen der Integration in unserem Landkreis zu gestalten, zu denen auch eine Integration in den Arbeitsmarkt zählt“, betonte Landrat Siegurd Heinze im Rahmen der Fachtagung.

 

Foto: Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises, bei der Fachtagung zur Integration in den Arbeitsmarkt im Rahmen der interkulturellen Woche (Foto: Landkreis)

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Kreativität, Orientierung, Teamwork und logisches Denken: Eltern entdecken die Stärken ihrer Kinder

(04. 10. 2018)

 

„komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft": Zum 9. Mal setzen die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Cottbus, der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land" und der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH das Projekt zur Berufsorientie-rung und Lebensplanung um. Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen entdecken ihre Stärken und gewinnen Selbstvertrauen. Um die Nachhaltigkeit des Projekts zu fördern, werden die Eltern aktiv eingebunden und lernen den Erlebnisparcours an einem Informationsabend kennen.

 

Elsterwerda, 11. Oktober 2018. „Jeder Mensch hat unterschiedliche Stärken und unterschiedliche Vor-stellungen vom eigenen Leben. Finde heraus, was du willst!" So lautet eine zentrale Botschaft des Projekts „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft", das am 9.10.2018 in Elsterwerda begonnen hat. Circa 800 Jugendliche der 7. Klassen von Ober-sowie die 8. Klassen von Förderschulen entdecken vom 9.-12.10.2018 in einem 500 Quadratmeter großen Erlebnisparcours ihre Stärken.

Wo die Jugendlichen tagsüber den Abfluss unter der Spüle reparieren oder mit Schwimmflossen und verbundenen Augen das Labyrinth erkunden, wird der Erlebnisparcours nun von den Eltern entdeckt. Dazu lernen auch sie die sieben „komm auf Tour"-Stärken und das Prinzip der Stärkenvergabe kennen: Von der Stärke „Kreativität und Phantasie" bis hin zur „Ordnung und Organisation". Beim Elternabend geht es für die Mütter und Väterdarum, die Stärken ihrer Kinder einzuschätzen und auch zuhause mit ihren Kindern über Stärken zu sprechen.

 

Für Jugendliche sind die Eltern die wichtigsten Ansprechpersonen, wenn es um die Wahl eines Prakti-kums- oder Ausbildungsplatzes geht. Aber auch regionale Angebote wie Beratungsstellen aller Art, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder die verschiedenen Kammern bringen Eltern und Kinder in diesem gemeinsamen Prozess weiter. Einige Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner stellen ihre Angebote zur Berufsorientierung und Lebensplanung während des Elternabends vor. Eltern und Kin-der werden dazu anregt, sich als „Team" in der Berufsorientierung und Lebensplanung zu begreifen. Die Mütter und Väter werden feststellen: Ein unaufgeräumtes Jugendzimmer heißt nicht automatisch, dass ihr Kind grundsätzlich unorganisiert und unstrukturiert ist. Vielleicht ist Organisation und Ordnung sogar eine heimliche Stärke – nur nicht gerade zu Hause.

 

Veranstaltungshinweis: Informationsabend für Eltern

Donnerstag, 11. Oktober 2018 von 18.30 bis 20.00 Uhr

in der Elbe-Elster-Halle am Elsterschloß-Gymnasium, Schloßplatz 1, 04910 Elsterwerda

Hintergrundinformationen, Fotos sowie den Tourplan mit den weiteren Stationen des Erlebnisparcours finden Sie im Internet unter www.komm-auf-tour.de.

Kontakt für Rückfragen: Sinus – Büro für Kommunikation GmbH, David Rupp Tel. 0221 272255-0, Fax 0221 272255-10, E-Mail info@sinus-bfk.de

Jungunternehmernetzwerk traf Landräte aus Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster an der Kreisgrenze

(04. 10. 2018)
Unternehmer-Picknick mit Siegurd Heinze und Christian Heinrich-Jaschinski zwischen Dollenchen und Wormlage

Unter dem Motto „NEOpreneurs bringen Landräte an ihre Grenzen“ hatte das gleichnamige Netzwerk am 19. September zum Unternehmer-Picknick an die Landkreisgrenze zwischen Dollenchen und Wormlage eingeladen. Zusammen mit dem Ortsvorsteher von Dollenchen, Frank Mittelstädt, sprachen die beiden Landräte Siegurd Heinze (OSL) und Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster) auf einem Feld zwischen den beiden Landkreisen über die Möglichkeiten junger Unternehmer im Süden Brandenburgs. Bei einer kleinen Verköstigung, welche ebenfalls von NEOpreneurs aus beiden Landkreisen vorbereitet wurde, stellten sich Jung-Unternehmer vor und berichteten von ihren Netzwerkerfahrungen und gaben Wünsche und Anregungen an die beiden Landräte weiter.

 

Das Netzwerk der NEOpreneurs wurde im Januar 2017 von der Licht-Architektin Maria Goldberg gegründet. Es bringt gewerbetreibende Neu- und Jungunternehmer in Austausch und Kontakt und schafft somit Synergien im Gewerbe, aber auch für die Region. Vom Winzer aus Bad Liebenwerda zum Gasthausbetrieb in Dollenchen, vom Kreativteam in Finsterwalde zur Patisserie in Senftenberg und vom Frisör und Fahrradgeschäft in Doberlug-Kirchhain zum deutschlandweit agierenden Großunternehmen – alle NEOpreneurs bringen ihr Wissen im Netzwerk zusammen und senden ein kräftiges Signal: die Region Südbrandenburg bringt Glanzleistungen hervor.

 

Mit rund 80 Jung- und Neuunternehmern aus der Region Südbrandenburg verzeichnet das Netzwerk monatlich steigende Besucher- und Teilnehmerzahlen. In regelmäßig stattfindenden MeetUps, welche in der Firma eines NEOpreneurs sattfinden, stellen Unternehmer ihre Ideen, ihr Gewerbe und ihren Werdegang vor. Auf der Facebook-Seite der NEOpreneurs können sich die Unternehmerinnen und Unternehmer austauschen, Fragen klären oder Informationen teilen.

 

Begleitet wurde das Treffen von einem Film-Team des rbb, welches sich für Dreharbeiten mit den NEOpreneurs in der Lausitz befand. Der rbb stellt in einem Beitrag am kommenden Sonntag fünf der Unternehmer unter der Überschrift "Macher mit Mumm. Junge Gründer mischen den Süden auf." vor. Ausgestrahlt wird der Beitrag am kommenden Sonntag, den 7. Oktober 2018 um 22.00 Uhr im rbb Fernsehen.

 

[Der rbb begleitete das Treffen mit den Landräten Siegurd Heinze und Christian Heinrich-Jaschinski]

[Viele Gespräche fanden statt]

[Die Verköstigung wurde ebenfalls von den jungen Unternehmern aus OSL und EE organisiert]

Foto zu Meldung: Jungunternehmernetzwerk traf Landräte aus Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster an der Kreisgrenze

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: Erweiterung der temporären Sperrbereiche am Senftenberger See

(26. 09. 2018)

Im Nachgang der heutigen Besprechung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) wurde auf Grundlage der vertiefenden Einschätzung des von der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) beauftragten Sachverständigen für Geotechnik Abstimmungen zur Erweiterung des Sperrbereiches auf den gesamten Uferbereich getroffen. Der Radweg und gastronomische Einrichtungen werden davon nicht erfasst.

 

Den durch die Sperrung des Sees betroffenen Schiffseigentümern wird an den Samstagen und Sonntagen im Oktober jeweils in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr die Möglichkeit eingeräumt, die Sportboote einzuholen bzw. zu sichern. Dazu wird das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) am 02. Oktober 2018 die Verhaltensanforderungen auf seiner Internetseite bekannt machen.

 

Nach Auswertung der durchzuführenden Lotungen und Drucksondierungen durch den Sachverständigen für Geotechnik wird die LMBV ihre zeitnahen Sicherungsmaßnahmen konkretisieren. Unter Leitung des LBGR wird hierzu Mitte Oktober 2018 die nächste Beratung mit den Fachbehörden und der LMBV stattfinden.

 

Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass bis zur Saison 2019 die Sperrung aufgehoben werden kann.

[Pressemitteilung des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe]

Kabinett vor Ort in Lübbenau: „Juwel von europäischer Bedeutung“ – Landesregierung und Landkreis Oberspreewald-Lausitz wollen Spreewald als Natur- und Erholungsraum erhalten und entwickeln

(25. 09. 2018)

Die Landesregierung und die Spitze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz haben sich heute zu Erhalt und Entwicklung des Spreewalds als Natur- und Erholungsraum bekannt und dazu ein verstärktes gemeinsames Agieren verabredet. Daneben befasste sich die Runde unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze im Rahmen der Reihe „Kabinett vor Ort" in Lübbenau vor allem mit der Strukturentwicklung der Lausitz. Nach dem Auftakt mit Oder-Spree in Beeskow am vergangenen Dienstag war das heutige Treffen die zweite Sitzung der Reihe, bei der das Kabinett in den kommenden Monaten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Station machen wird, um mit Landräten und Oberbürgermeistern über aktuelle Themen zu sprechen. Woidke: „Land, Landkreise und kreisfreie Städte müssen eng kooperieren. Es geht um das Miteinander."

 

Die Beratungen seien von einem gründlichen und sachorientierten Dialog über die Chancen und Herausforderungen des Landkreises geprägt gewesen. Woidke weiter: „In einem starken Schulterschluss und Miteinander wollen wir die Potenziale des Landkreises immer besser zur Geltung bringen. Exemplarisch zeigt sich das am Spreewald, der wahrlich ein Juwel von europäischem Rang ist. Das gilt natürlich auch für die Strukturentwicklung der Lausitz, die für den Landkreis von herausragender Bedeutung ist. In dieser Region prägt der Strukturwandel seit langem das Leben der Menschen. Sehr viel Neues und Gutes ist entstanden. Diese Entwicklung steuern wir weiter, damit die Region Energie- und Industriestandort bleibt." Für Woidke gehören dazu der zweigleisige Ausbau der Strecke Lübbenau-Cottbus, die Elektrifizierung Cottbus-Forst oder ein Fraunhofer Institut für Speichertechnologie.

 

Landrat Heinze betonte: „Der Landkreis hat sich positiv entwickelt, was mit guten Arbeitsmarktzahlen, ausgebauter Infrastruktur und eines sich ständig entwickeln-den Tourismus, vor allem im Spreewald, belegt werden kann. Dennoch bedarf es weiterer gemeinsamer Anstrengungen des Landes, des Landkreises und der Kommunen, um die weitere touristische Nutzung, bei zugleich auch Bewahrung des einzigartigen Gebietes des Biosphärenreservats mit einem abgestimmten ‚Aktionsplan Spreewald‘ zu ermöglichen. Das Land hat sich dazu klar bekannt, erste konkrete Ergebnisse gibt es über das Erreichte hinaus dann im Jahr 2019."

 

Nach Auskunft von Finanzminister Christian Görke erhalten der Kreis sowie die Gemeinden im Jahr 2019 etwa 900.000 Euro zusätzlich vom Land. Görke: „Von 2010 bis 2019 erhöhen sich damit die Schlüsselzuweisungen von etwa 70 auf rund 80 Mio. Euro." Er sicherte zu, dass in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen folgen werden.

 

Zur Entwicklung des Spreewalds mit seinem UNESCO-Biosphärenreservat als Natur- und Erholungsraum wird die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine ressort-übergreifende Arbeitsgruppe bilden. Regional Aktive werden eingebunden. Bis Mitte nächsten Jahres soll ein „Aktionsplan Spreewald" vorgelegt werden, wie es auch der Landtag jüngst beschlossen hat. Damit sollen die Belange der Wasserwirtschaft, des Tourismus, des Naturschutzes, der Landwirtschaft und des Wasserinfrastruktur aufeinander abgestimmt werden.

Der Aktionsplan kann auf den bisherigen Maßnahmen aufbauen. Allein die jährlichen Kosten für Unterhaltung von Gewässern und Anlagen betragen rund 3,3 Mio. Euro. Für die Entschlammung der Spreewaldfließe wurden rund 605.000 Euro umgesetzt. Für dieses Jahr ist die Entschlammung des Dorotheen- und des Bürgergrabens im Oberspreewald sowie der Quaasspree und des Dresslerstroms West im Unterspreewald vorgesehen. Im Bereich der Gewässerentwicklung wurden seit 2011 Maßnahmen in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro bewilligt. Dabei ging es u. a. um die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit wie Fischaufstiegsanlagen an Wehren. Für die Modernisierung von Schleusen, Schöpfwerken und Wehren im Spreewald wurden von den Wasser- und Bodenverbänden insgesamt rund 55,3 Mio. Euro ausgegeben.

 

Die Attraktivität des Spreewalds zeigt sich vor allem auch im Tourismusbereich: Die Zahl der Übernachtungsgäste in Betrieben ab 10 Betten wurde zwischen 2012 und 2017 um knapp 200.000 auf über 730.000 gesteigert. Das sich derzeit im Um- und Ausbau befindliche Spreewelten-Bad und zukünftige Hotel in Lübbenau ist dabei eines der zukunftsweisenden Vorhaben in der Stadt Lübbenau, der einstigen Braunkohlestadt, die heute den Titel der zertifizierten „Qualitätsstadt" trägt.

 

Die Slawenburg Raddusch/Raduš leistet als Erinnerungsort und überregional bedeutsames Schaufenster der südbrandenburgischen Landesarchäologie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der historischen Identität der Niederlausitzer. Nach der Sitzung übergaben Kulturministerin Martina Münch und Infrastrukturministerin Kathrin Schneider einen Förderbescheid über 900.000 Euro für die Um- und Neugestaltung der Dauerausstellung.

 

Das Lausitzer Seenland wächst mit mehr als 20 gefluteten Seen und schiffbaren Kanälen zur größten von Menschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas. Der erlebbare Wandel von der Tagebau- und Industrieregion zu einer Erholungslandschaft wird deutlich an stetig wachsenden Gästezahlen mit über 753.000 Übernachtungen im vergangenen Jahr.

Im Rahmen der Strukturentwicklung in der Lausitz sind in den vergangenen fünf Jahren Wirtschaftsförder-Mittel in Höhe von 31,1 Mio. Euro in den Landkreis OSL geflossen, verteilt auf 137 Anträge. Wichtige Projekte, die das Wirt-schaftsministerium in der Lausitz fördert, sind beispielsweise die Hochschultransferstelle der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg sowie Clustermanagement-Projekte. Die Wirtschaftsförderung WFBB begleitet intensiv die Strukturentwicklung. Eine Kooperationsvereinbarung der WFBB mit dem Landkreis wurde am 23. August 2018 unterzeichnet.

 

Beim Thema digitale Infrastruktur hat sich der Landkreis im Jahr 2016 am Förderprogramm des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beteiligt. Ziel ist, an dem Förderprogramm für 1-Gigabit Breitband teilnehmen zu können. Das Land strebt an, nach Bewilligung des Bundes die landesseitige Komplementärfinanzierung von rund 8,7 Mio. Euro inklusive der Eigenmittel des Landkreises zu übernehmen.

 

Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Stärkung des Wissenschafts-Standorts Senftenberg der BTU. Die Landesregierung hat deshalb mit dem Nachtragshaushalt 2018 die Etablierung von Fraunhofer-Projektgruppen zu verschiedenen Themen unterstützt. Mit wissenschaftlichen Erfolgen sollen die Gründung und Stärkung von Firmen vor Ort vorangetrieben und hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Eine wichtige Rolle nimmt Senftenberg beim Ausbau gesundheitsbezogener Forschung ein. Mit dem Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg und den Gesundheitsstudiengängen wird einerseits ein Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in der Fläche geleistet und andererseits eine medizinnahe Grundlagenforschung etabliert. Mit der geplanten Berufung von vier Professuren an die BTU im Rahmen der 2018 gegründeten gemeinsamen gesundheitswissenschaftlichen Fakultät von BTU, Universität Potsdam und Medizinischer Hochschule soll der technisch-biomedizinische Schwerpunkt der Hochschule gestärkt werden.

Wirtschafts- und Wissenschaftsentwicklung setzen eine gute infrastrukturelle Anbindung des Landkreises voraus. Bessere Angebote und mehr Züge sieht deshalb der neue Landesnahverkehrsplan für die Lausitz vor. Ab 2022 verändert sich die Linie des Regionalexpress RE 7. Von Senftenberg gibt es dann eine direkte Verbindung über Calau und Lübbenau auf die Berliner Stadtbahn und weiter nach Potsdam und Dessau. Die Linie RE 2 wird in der Hauptverkehrszeit im 30-Seite 4

Minuten-Takt unterwegs sein. Lübbenau ist dann mit den RE 2 und RE 7 dreimal in der Stunde erreichbar. In Raddusch wird der RE 2 wieder halten, einmal pro Stunde. Bereits mit Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gibt es mit der Regional-bahn Lübben – Cottbus alle zwei Stunden einen Halt in Raddusch, Kolkwitz und Kunersdorf. Die Sitzplatzkapazität wird auf dem RE 2 von derzeit 430 auf 530 erhöht. Verbesserungen gibt es auch auf der Linie des RE 10 Leipzig-Calau-Cottbus- Frankfurt (Oder). Erstmals sind Calau und Frankfurt (Oder) per Bahn miteinander verbunden, außerdem wird die Zahl der Sitzplätze erhöht. Einzelne Fahrten werden Anschluss zum Fernverkehr in Leipzig haben.

 

Beim Straßenbau liegt der Schwerpunkt auf den Ortsumgehungen im Bereich der B 169. Die Umgehungen Allmosen, Lindchen, Neupetershain-Nord und Gaglow/Annahof/Klein Oßnig sowie die Strecke von Ruhland bis einschließlich Ortsumgehung Plessa befinden sich in der Planungsvorbereitung.

 

Die Landesregierung dankte dem Landkreis für das große Engagement bei der Flüchtlingsunterbringung und Integration. Er hat im Jahr 2017 mehr Menschen aufgenommen, als sich nach der Verteilquote ergeben hätte. Mit Stand Anfang September sind im Landkreis insgesamt 583 Flüchtlinge untergebracht, davon 208 in Gemeinschaftsunterkünften, 173 in Übergangswohnungen und 202 in Wohnungsverbünden. Im August waren im Landkreis 12 Stellen in der Migrationssozialarbeit besetzt. Das Land erstattet dafür in diesem Jahr dem Landkreis rund 673.000 Euro.

 

Der Landkreis ist im Oktober 2017 der Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge beigetreten. Damit werden Umfang und Abrechnung der Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei den Behandlungen von Geflüchteten geregelt. Partnerkasse ist die DAK. Um die Aufwendungen für den Leerstand von Flüchtlingsunterkünften für den Landkreis zu reduzieren, unterstützt das Land den Kreis weiterhin im Rahmen der Richtlinie „Fairer Lastenausgleich". OSL hat aus der Förderrichtlinie rund 660.000 Euro erhalten. Im Bereich der Integrationsarbeit leistet der Landkreis vorbildliche und nachahmenswerte Arbeit, wie unter anderem die Auszeichnung des kreiseigenen Integrationskonzeptes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat belegt.

 

Für bessere Lernbedingungen hat der Landkreis bisher einen Antrag aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) „Bildung" bewilligt bekommen (Schulzentrum Calau – Innensanierung der Grund- und Oberschule im Haus Robert-Schlesier). Drei weitere Anträge sind in Bearbeitung: Grundschule am Schloss Großmehlen, Oberschule Ehm Welk in Lübbenau und Oberschule mit Grundschulteil Albert Schweitzer Vetschau. Für das Projekt „medienfit-Grundschule" sind zwei Anträge aus OSL in Bearbeitung: GutsMuths-Grundschule Großräschen und Grundschule Jenaplan Lübbenau. Die Ehm-Welk-Oberschule und das Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau nehmen am Programm „medienfit sek I" teil.

 

Für die Verbesserung der Kita-Betreuung stehen dem Landkreis aus dem „Landesprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung" über 791.000 Euro zu, wovon bis Ende August 25 Projekte im Umfang von fast 749.000 Euro bewilligt wurden. Darüber hinaus ist Oberspreewald-Lausitz im Januar dem Lan-desprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen" beigetreten. Derzeit werden fünf Kiez-Kitas gefördert. Dem Landkreis stehen dieses Jahr mehr als 232.000 Euro aus dem Programm zu. Aus dem Landesprogramm Sprachberatung in der Kindertagesbetreuung erhält OSL rund 80.000 Euro.

 

Außerdem kann der Landkreis im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung U6-Ausbau bis 2021 mit fast 1,3 Millionen Euro rechnen. Aus den bisherigen Bundesinvestitionsprogrammen U3-Ausbau erhielt der Landkreis in den vergangenen 10 Jahren insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro.

[Gemeinsame Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz]

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Marianne-Seidel-Schule in Senftenberg als Botschafter-Schule für hervorragende Berufs- und Studienorientierung geehrt

(21. 09. 2018)

Für die besonders erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Berufsorientierung wurde am 21. September 2018 im Rahmen des 4. bundesweiten Netzwerktreffen der Berufswahl-SIEGEL-Schulen die Förderschule „Lernen“ in Senftenberg als Botschafterschule ausgezeichnet.

 

Das mittlerweile 4. bundesweite Netzwerktreffen der Berufswahl-SIEGEL-Schulen fand im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Ziel des Treffens ist der Austausch von SIEGEL-Schulen, Akteuren aus Schule, Unternehmen, Politik und Gesellschaft zum Thema „Inklusion in der beruflichen Orientierung“. Eine Delegation von Schülern, Lehrern der Schule sowie Herrn Stein von der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Jakubitz von der Handwerkskammer Cottbus nahmen daran teil.

 

Die 32 teilnehmenden Berufswahl-Siegel-Schulen des ganzen Bundesgebietes konnten sich untereinander austauschen und weiter vernetzen. In einem sogenannten „Gallery Walk“ stellten zehn Inklusionsschulen aus dem Bundesnetzwerk ihre Arbeit auf dem Weg zur Berufswahlfindung und Berufswahlentscheidung vor. Eine Diskussionsrunde thematisierte die politischen Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion, insbesondere bei der beruflichen Orientierung. Außerdem wurde durch die Schülerjury der beste Film aus dem Schülerwettbewerb SmartFilm Safari 2017/18 „Der spannendste Ausbildungsberuf, den wir kennen!“ gekürt und prämiert.

 

Kontakt:
„Marianne Seidel“ Förderschule Senftenberg
Förderschwerpunkt "Lernen")
Joachim-Gottschalk-Str. 17
01968 Senftenberg
Telefon 03573/794644

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Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster feierte 25-jähriges Jubiläum

(21. 09. 2018)

Im Rahmen einer Festveranstaltung hat der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV) am 21. September 2018 mit geladenen Gästen im Großräschener Kurmärker-Saal sein 25-jähriges Jubiläum begangen.

 

Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann blickte auf wichtige Meilensteine der letzten 25 Jahre zurück und schaute auf die Herausforderungen der Zukunft. „Mit der Gründung des AEV im Jahr 1993 durch die damaligen Landkreise Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Herzberg und Senftenberg wurde das Fundament für eine einheitliche Abfallentsorgung gelegt. In den folgenden Jahren haben die gesetzlichen Änderungen die Arbeit des Verbandes maßgeblich bestimmt. Dazu gehörten beispielsweise die Einführung der Verpackungsverordnung, das Ablagerungsverbot von Restabfall und deren daraus notwendige Behandlung sowie die stetigen Veränderungen bei der Getrenntsammlung von Abfällen. Aktuell bereiten wir die gesetzlich geforderte Einführung der Biotonne vor, mit deren Sammlung ab 1. Januar 2019 begonnen wird. Sie wird in den nächsten Jahren eine große Herausforderung sein“, berichtet Dr. Bernd Dutschmann. Dazu wird der AEV eine neue Biokompostieranlage in Freienhufen errichten, in der aus den eingesammelten Bioabfällen Kompost für die Bevölkerung und Strom erzeugt werden. Die Bioabfälle kommen jedoch nicht nur aus dem eigenen Verbandsgebiet, auch der Landkreis Spree-Neiße wird zukünftig seine Bioabfälle in Freienhufen verarbeiten lassen. Zudem haben weitere Landkreise Interesse an einer solchen Kooperation mit dem AEV bekundet.

 

Christian Heinrich-Jaschinski, Landrat des Elbe Elster-Landkreises, lobte in seinem Grußwort die Arbeit des AEV: „25 Jahre Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster sind eine Erfolgsgeschichte, die der Landkreis Elbe-Elster prägend mitgeschrieben hat. Der Abfallentsorgungsverband hat sich mit dem Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem stabilen, zuverlässigen Dienstleister für die Menschen in beiden Landkreisen entwickelt. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank. Wenn die Abfallentsorgung den Anforderungen an Klimaschutz und Ressourcenschonung genügt und den abfallwirtschaftlichen Zielvorgaben entspricht, dann darf sich eine Region glücklich schätzen. Ich wünsche dem AEV für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

 

Auch Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, gratulierte in seiner Rede dem AEV zu seinem Jubiläum: „Als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger ist es dem AEV stets gelungen, die Abfallentsorgung in hoher Qualität und Effektivität zu gewährleisten. Dies folgt der Philosophie des Verbandes, durch Information und kompetente Beratung zum Schutz von Mensch und Natur beizutragen. Unser ausdrücklicher Dank gilt dem langjährigen Engagement des Teams des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster. Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und wünschen alles Gute und viel Erfolg für die kommenden 25 Jahre“.

 

Weitere Grußworte richtete Axel Steffen als Abteilungsleiter für Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg an die geladenen Gäste. Er hob in seiner Rede hervor: „Der AEV hat schon Anfang der 90er Jahre seinen Bürgern ein umfangreiches Getrenntsystem für Papier, Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten angeboten, womit er zu den Vorreitern gehörte. Weitere Herausforderungen, wie das Ablagerungsverbot von Restmüll, den Bau und Inbetriebnahme der Abfallbehandlungsanlage in Freienhufen oder den Ausbau der Deponie Hörlitz hat der AEV gemeistert und damit die Entsorgungssicherheit in der Region gewährleistet. Mit dem jetzt geplanten ambitionierten Vorhaben, einem Bioabfall- und Wertstoffzentrum in Freienhufen, wird der AEV nicht einer sondern der Vorreiter-Verband beim Bioabfall im Land Brandenburg werden“, lobte Axel Steffen das Projekt und wünschte dem AEV für das Vorhaben alles Gute. Diesen Worten schloss sich auch Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker an, der in seiner Rede die Bedeutung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Region sowie deren Investition am Standort in Freienhufen unterstrich. Musikalisch umrahmt wurde die Festveranstaltung von den „Weberknechten“ der Musikschule Elbe Elster aus Finsterwalde. Am Nachmittag lud der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster zu einem Bürgerfest ein, das von vielen Interessierten aus dem gesamten Verbandsgebiet besucht wurde.

 

Die Landräte der Landkreise Elbe Elster und Oberspreewald-Lausitz, Christian Heinrich-Jaschinski (re.) und Siegurd Heinze (li.), beglückwünschten die Verbandsleitung, Dr. Bernd Dutschmann (2.v.li.) und Ellen Graff (3.v.Li.), zu 25 Jahre Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster.

 

Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann blickte in seinem Grußwort auf 25 Jahre AEV zurück und ging auf zukünftige Herausforderungen ein.

Foto zu Meldung: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster feierte 25-jähriges Jubiläum

Vorübergehende Vollsperrung des Senftenberger Sees – Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(21. 09. 2018)

Infolge der Rutschung an der Insel im Senftenberger See am 13.09.2018 und der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage fand heute unter Leitung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eine Abstimmung der zuständigen Behörden und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) zur weiteren Vorgehensweise statt.

Im Ergebnis wurde festgelegt, dass der Senftenberger See für die Schifffahrt bis auf weiteres trotz Betonnung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ab sofort voll gesperrt wird. Durch die untere Wasserhörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Nutzung für den Gemeingebrauch untersagt.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Aus den aktuellen Erkenntnissen ist eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer des Senftenberger Sees nicht auszuschließen. Die Entscheidung der Behörden, bis auf weiteres den Senftenberger See sofort für jegliche Nutzung zu sperren ist richtig und nachvollziehbar. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger, die Festlegungen und Hinweise der Behörden zu beachten. Es gilt nun neben den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen auch Maßnahmen herbeizuführen, die den Wasserspiegel des Sees auf einen Stand bekommen, der eine Nutzung des Gewässers wieder zulässt.“

 

Nachdem das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bereits die Schifffahrt auf dem Gewässer bis auf weiteres untersagt hat, gilt die Untersagung der Nutzung des gesamten Senftenberger Sees durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz für die sogenannte „Nutzung für den Gemeingebrauch“.

Dazu zählen beispielsweise das Baden, Tauchen, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Betreten von Eisflächen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Pressemitteilung beigefügt.

[Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz]

Foto zu Meldung: Vorübergehende Vollsperrung des Senftenberger Sees – Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zum Verbot der Benutzung von oberirdischen Gewässern

(21. 09. 2018)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zum Verbot der Benutzung von oberirdischen Gewässern

 

Der Landkreis Oberspreewald – Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat Herrn Heinze, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgende

 

 

ALLGEMEINVERFÜGUNG

 

  1. Die Ausübung des Gemeingebrauchs insgesamt – Benutzung oberirdische Gewässer – ist für den Speicher Niemtsch (Senftenberger See, Gewässer I. Ordnung) verboten.

     

  2. Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.

 

  1. Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

  1. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.

 

 

 

Begründung

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß

§§ 124 und 126 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom

2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20) in der derzeit gültigen Fassung zuständig.

 

Rechtsgrundlage der Allgemeinverfügung ist § 44 i. V. m. § 43 BbgWG i. V. m.

§ 25 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Nach § 44 BbgWG kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt regeln, beschränken oder verbieten, um Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern.

 

Gemeingebrauch bedeutet die Nutzung durch Jedermann, wie beispielsweise das Baden, Tauchen, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Betreten von Eisflächen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft. Insbesondere auch die vorgennanten Nutzungen sind durch die Untersagung des Gemeingebrauches verboten.

 

Die Anordnung beruht auf dem niedrigen Wassenstand des Senfenberger Sees. Es ist bereits im abgesperrten Bereich der Insel zu Rutschungen am Inselrand gekommen. Weitere Rutschungen und damit Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung können nicht ausgeschlossen werden, solang der niedrige Wasserstand anhält. Dies kann Auswirkungen bis hin zu den Uferbereichen des Senftenberger Sees haben.

 

Beim Erlass dieser Allgemeinverfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs insgesamt durch Jedermann des oberirdischen Gewässers Speicher Niemtsch wurde pflichtgemäßes Ermessen im Sinne des § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der derzeit gültigen Fassung ausgeübt. Die festgestellte Gefahrenlage für die Allgemeinheit oder für Einzelne überwiegt möglicherweise entgegenstehende Interessen. Die Untersagung ist sowohl geeignet, erforderlich als auch angemessen, weil sie keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck der Abwendung der Gefahr für die Allgemeinheit oder für Einzelne steht.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Punkt 4 der Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der derzeit gültigen Fassung im öffentlichen Interesse. Das besondere öffentliche Interesse liegt darin begründet, dass durch die Nutzung des Speichers Niemtsch für den Gemeingebrauch Schäden für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung auftreten können. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Eine aufschiebende Wirkung würde dazu führen, dass das Verbot zum Zweck der Gefahrenbeseitigung für die Allgemeinheit oder für Einzelne keinen Erfolg mehr versprechen würde. Demgegenüber treten eventuell vorhandene Individualinteressen zurück. Zudem kann zum Schutz der Allgemeinheit oder für Einzelne (Leben und Gesundheit) - vor der bestehenden Gefahr von weiteren Rutschungen - nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung nach einem Klageverfahren bestätigt wird.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Der Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg einzulegen.

 

 

Senftenberg, 21.09.2018

Siegurd Heinze

Landrat

 

„Kabinett vor Ort“ am 25. September im Landkreis Oberspreewald –Lausitz

(20. 09. 2018)

Die Landesregierung setzt das Format „Kabinett vor Ort“ am kommenden Dienstag mit einem Treffen mit der Spitze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Lübbenau fort. Nach dem Auftakt mit Oder-Spree in Beeskow am 18. September will das Kabinett in den kommenden Monaten in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Station machen, um mit Landräten und Oberbürgermeistern über aktuelle Herausforderungen zu sprechen.

 

Ein Schwerpunkt der Beratungen in Lübbenau unter der Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze ist die Entwicklung des Spreewalds als Natur- und Erholungsraum. Landesregierung und Landkreis werden ihre Überlegungen für einen „Aktionsplan Spreewald“ austauschen, damit die Kulturlandschaft Spreewald als Lebens-, Erholungs- und Naturraum auch in Zukunft gesichert werden kann. Ein zweiter Schwerpunkt wird die Strukturentwicklung in der Lausitz mit den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Überlegungen auf Bundesebene zur Zukunft der Braunkohleförderung soll die Erörterung auch dazu dienen, eine einheitliche Position von Land und Landkreis zu bestimmen. Weitere Themen sind Bildung und Kita sowie Gesundheit und Pflege sowie die Herausforderungen von Integration und Migration. Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung werden Mitglieder der Landesregierung Termine im Landkreis wahrnehmen.

Jugendberufsagentur OSL hilft bei der Integration in die Arbeitswelt

(20. 09. 2018)

In ganz Brandenburg findet am 17. September erstmalig der „Tag der Jugendberufsagenturen“ mit einer zentralen Veranstaltung in der Landeshauptstadt Potsdam statt. Diesen Anlass nutzten Akteure der Jugendberufsagentur des Landkreises OSL und besuchten das Autohaus Bothe im Senftenberger Ortsteil Brieske.

 

Die Jugendberufsagentur Oberspreewald-Lausitz ist ein Projekt, initiiert von der Bundesagentur für Arbeit Cottbus gemeinsam mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dem Jobcenter Oberspreewald-Lausitz und dem staatlichen Schulamt Cottbus, dessen Ziel es ist, die Integrationschancen junger Menschen unter 25 Jahren in die Ausbildungs- und Arbeitswelt und das gesellschaftliche Leben zu verbessern.

 

Der 21-jährige Kevin K., Auszubildender im Autohaus Bothe in Brieske, ist ein Beispiel für solch eine gelungene Integration. Ohne festen Wohnsitz und arbeitslos, wendete sich der Jugendliche im März 2016 über das Jobcenter an die Jugendberufsagentur des OSL-Kreises. Zur Unterstützung und Vorbereitung der Integration in eine Ausbildung oder Arbeitsstelle wurden weitere Ansprechpartner einbezogen, getreu dem Ziel, „allen Jugendlichen zu helfen“. Durch die Kooperation aller gelang es, für den jungen Mann ein Praktikum im Autohaus von Roland Bothe zu vereinbaren. Dieses verlief dermaßen erfolgreich, dass Kevin K. dort nunmehr seit Juni 2016 eine betriebliche Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker (Personenkraftwagen-technik) absolviert, die er im Februar des kommenden Jahres erfolgreich abschließen möchte. Inhaber Roland Bothe ist sehr an einer Übernahme seines Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis interessiert und stellt ihm darüber hinaus die Weiterqualifizierung zum Meister in Aussicht. „Das Angebot nehme ich gern an“, freut sich Kevin K., der noch vor zwei Jahren plante, die Region zu verlassen. Dieses positive Beispiel zeigt die Möglichkeiten, die ein Zusammenwirken mehrerer Partner erreichen kann.

 

Durch das Zusammenwirken aller Partner gelang die erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt: Kevin K., (Mitte) steht kurz vor dem Ausbildungsabschluss im Autohaus von Roland Bothe (3.v.l.). Lars Albrecht, Bereichsleiter Bundesagentur für Arbeit Cottbus (2.v.r.) und Christian Napp, Geschäftsführer Jobcenter OSL (2.v.l.); Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises OSL (3.v.r.) und Colin von Ettingshausen, Verwaltungsausschussmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit Cottbus (r.) sowie Dana Schumm, Fallmanagerin im Jobcenter OSL (l.) nahmen den 1. Tag der Jugendberufsagenturen als Anlass für einen Besuch und gegenseitigen Austausch.

(Foto: Landkreis)

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Umzug der Sachgebiete Besonderer Sozialer Dienst und Amtsvormundschaften des Jugendamtes

(17. 09. 2018)

Ab dem 17.09.2018 sitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Besonderer Sozialer Dienst des Jugendamtes in der Knappenstraße 1 in Senftenberg. Dies betrifft die Bereiche Sachgebietsleiter, Pflegekinderdienst/Familienpflegschaften, Praxisberatung Kindertagesbetreuung, Sachbearbeitung Kindertagesbetreuung, Sachbearbeitung Übernahme Elternbeiträge Kindertagesbetreuung, Jugend- und Familiengerichtshilfe sowie die Jugendförderung.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Amtsvormundschafen sind ab dem 17.09.2018 am Hauptstandort Dubinaweg 1 in Senftenberg zu finden.

 

Alle Telefonnummern behalten ihre Gültigkeit.

AEV feiert 25. Geburtstag mit Bürgerfest in Freienhufen

(17. 09. 2018)

Ein Kulturprogramm mit regionalen Künstlern sowie umfangreiche Mitmach-Aktionen für die ganze Familie veranstaltet der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster anlässlich seines 25-jährigen Bestehens.

 

Am Freitag, 21. September 2018, ab 14 Uhr, sind dazu alle Bürger bei freiem Eintritt auf das Gelände der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA), Bergmannstraße 44, nach Freienhufen eingeladen. Mit dabei sind auch die „Weberknechte“ aus Finsterwalde, die aus den Abfallbehältern des AEV rhythmische Klänge zaubern wollen. Zur Vorbereitung dazu übergab AEV-Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann in dieser Woche vier Abfallbehälter an die Künstler, die gleich eine erste Kostprobe ihres Könnens darboten. „Das klingt vielversprechend. Wir sind gespannt, was sie für unser Bürgerfest vorbereiten“, freut sich der AEV-Chef schon auf den 21. September. Zudem werden an diesem Nachmittag die DRK-Integrationskindertagesstätte „Zwergenhand” Großräschen, der Großräschener Carneval Club „Rot-Weiß“ e.V., der Tanzsportclub der Sängerstadt Finsterwalde e.V. sowie der Fanfarenzug Großräschen e.V. auftreten. Als Höhepunkt ist die Band „Schwitzende Fische“ live zu erleben.

 

Des Weiteren locken abwechslungsreiche Mitmach-Aktivitäten für die ganze Familie, die von Abfalltrennspielen über einen Wertstoffquiz, Vorführung der Entsorgungsfahrzeuge, MBA-Führungen, Mit-Mach-Zirkus, Kinderschminken, Bastelstraße, Hüpfburgen, Kleinkinder-Spielecke bis hin zu Infoständen zur Abfallentsorgung und zur neuen Biokompostieranlage inkl. Wertstoffhof Freienhufen sowie einem Gewinnspiel und einem Imbiss- und Getränkeangebot reichen.

 

Weitere Informationen zum Bürgerfest sowie ein detailliertes Programm sind auf der Seite zum Bürgerfest 25 Jahre AEV.

Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren: 13. Informations- und Beratertag findet am 25. September 2018 in Senftenberg in der Kreisverwaltung statt

(14. 09. 2018)

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren möchten, Fachkräfte suchen oder qualifizieren wollen, sollten sich den 25. September 2018 vormerken. In der Zeit von 9 bis 17 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1 (nähe Stadthafen) bereits zum 13. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investoren und alle darüber hinaus Interessierte.

 

Vor Ort erteilten Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen und der Sparkasse.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin für Wirtschaft und Förderung unter Telefon (03573) 870-5141 oder per E-Mail Baerbel-Weihmann@osl-online.de zur Verfügung.

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Voller Erfolg der Kreisjugendfeuerwehr

(13. 09. 2018)

Das vergangene Wochenende stand für einige Jugendfeuerwehren aus unserem Landkreis ganz im Zeichen der Landesmeisterschaft in den Pokaldisziplinen.

In Seelow (Märkisch – Oderland) trafen sich 54 Teams aus dem ganzen Land Brandenburg, um ihre Besten in der Gruppenstafette, der 5 x 80 m – Feuerwehrstafette sowie im Löschangriff – nass zu küren. Allein unsere Kreisjugendfeuerwehr entsandte 8 Mannschaften in den spannenden Kampf um die begehrten Pokale.

 

Nach spannenden Läufen, unter Mitfiebern mehrerer angereister Eltern und Kameraden aus den jeweiligen Feuerwehren zeigte sich einmal mehr die große Klasse der WettbewerbsteilnehmerInnen aus unserer Region.

 

Es gelang, was es noch nie in der 27 – jährigen Geschichte der Landesjugendfeuerwehr gab – alle vier zu vergebenden Landesmeistertitel gingen an Nachwuchsfeuerwehrleute aus unserem Landkreis! Packende Wettbewerbe sah diese Meisterschaft, das Bangen und Zittern um jede Zehntel- und sogar Hundertstelsekunde stand vielen ins Gesicht geschrieben. Und so erwartete man mit Spannung die Siegerehrung am Sonntagvormittag. Der Jubel bei den Gruppen aus Bronkow (Mädchen Altersklasse 10 – 14 und Mädchen Altersklasse 15 – 18) und Groß Lübbenau (Jungen Altersklasse 10 – 14 und Jungen Altersklasse 15 – 18) war groß, als sie jeweils bis zur Nennung von Platz 2 noch nicht aufgerufen wurden. Somit wurde allmählich immer klarer, dass alle vier zu vergebenden Landesmeistertitel für die nächsten zwei Jahre in unserem Landkreis sein werden.

 

Ein großes Lob zollte der Kreisjugendfeuerwehrwart Kamerad Fred – Hagen Karzenburg allen Wettbewerbern, aber noch mehr den beteiligten Jugendfeuerwehrwarten, Betreuern und Helfern, die oftmals im Hintergrund wirkend, zu diesem riesigen Erfolg beigetragen haben. Er dankte auch den sechs Wertungsrichtern aus OSL, die das gesamte Wochenende in Seelow zubrachten, um faire und gerechte Wettbewerbe zu gewährleisten. Ebenso fand er tröstende Worte für die vier Gruppen aus Zerkwitz (Mädchen AK 10 – 14: 7. Platz), Groß Radden (Jungen AK 10 – 14: 7. Platz), Groß Lübbenau (Mädchen AK 15 – 18: 6. Platz) undKemmen (Jungen AK 15 – 18: 8. Platz).

 

Das mittlerweile seit vielen Jahren bereitgestellte Erinnerungsgeschenk für jeden Teilnehmer – finanziert so wie auch alle Teilnehmerbeiträge durch den Kreisfeuerwehrverband OSL e. V. – , diesmal eine Powerbank für das schnelle Handyaufladen, fand bei allen großen Anklang und wurde von einigen sogleich in Betrieb genommen und sicherte somit die schnelle Verbreitung der tollen Ergebnisse bis in die Heimatorte.

 

 

F. – H. Karzenburg

2018-09-11

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

(13. 09. 2018)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat Herrn Heinze, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgende

 

ALLGEMEINVERFÜGUNG

 

  1. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) wird in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr bis auf Widerruf untersagt.

  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet

    · der Stadt Lübbenau/Spreewald mit ihren Ortsteilen und Gemeindeteilen

    · der Stadt Vetschau/Spreewald mit ihren Ortsteilen und Gemeindeteilen

    · der Stadt Calau mit ihren Ortsteilen und Gemeindeteilen und

    · des Amtes Altdöbern mit seinen amtsangehörigen Gemeinden und Ortsteilen.

  3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

  4. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.

     

     

    Begründung

    Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß §§ 124 und 126 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20) in der zurzeit gültigen Fassung

    zuständig.

     

    Rechtsgrundlage ist § 100 WHG des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 26 WHG. Nach § 100 Abs. 1 Satz 1 WHG ist es Aufgabe der Gewässeraufsicht, die Gewässer sowie die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen, die nach oder aufgrund von Vorschriften dieses Gesetzes, nach auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen oder nach landesrechtlichen Vorschriften bestehen. Die zuständige Behörde ordnet nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen an, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen oder die Erfüllung von Verpflichtungen nach Satz 1 sicherzustellen (§ 100 Abs. 1 Satz 2 WHG).

     

    Gemäß § 26 Abs. 1 WHG ist die Benutzung eines oberirdischen Gewässers durch den Eigentümer oder die durch ihn berechtigte Person für den eigenen Bedarf ohne Erlaubnis oder eine Bewilligung zulässig, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Weiter ist gem. § 26 Abs. 2 WHG für Eigentümer der an oberirdische Gewässer grenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger) die Benutzung oberirdische Gewässer ohne Erlaubnis oder Bewilligung nur nach Maßgabe des § 26 Abs. 1 WHG zulässig.

     

    Vorliegend sind die Voraussetzungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer ohne Erlaubnis oder Bewilligung für den eigenen Bedarf nicht mehr gegeben (§ 26 Abs. 1 und 2 WHG).

     

    Aufgrund der bereits außergewöhnlich langanhaltenden, sehr angespannten hydrometerologischen Lage ohne Aussicht auf abflusswirksame Niederschläge im Einzugsgebiet Spree ist eine wasserwirtschaftliche Extremsituation gegeben.

    Nur durch die Einspeisung von Wasser in das Spreesystem aus den sächsischen Talsperren und der Talsperre Spremberg, der Einleitung von Wasser aus den LMBV-Speicherbecken Lohsa II und Bärwalde konnte zumindest in der Spree bisher eine Niedrigwasseraufhöhung bewirkt werden. Die erforderliche Niedrigwasserstützung aus diesen Speichern wird bis Ende September 2018 erschöpft sein.

    Danach sind die wasserwirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten sehr begrenzt.

    Um die steuerbare Bewirtschaftung der Spree weiter zu erhalten und einer Minderung des Wasserstandes bzw. der Wasserführung entgegenzuwirken, ist es erforderlich, den unter Nr. 1 verfügten Eigentümer- und Anliegergebrauch – dass Entnehmen von Wasser – einzuschränken, da diese den Abfluss der Spree verringern können.

    Geringe Abflussmengen und erhöhte Wassertemperaturen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer.

     

    Die Verfügung ist verhältnismäßig, um eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems über die Kreisgrenzen hinaus zu vermeiden. Durch das Verbot werden die Eigenschaften und der Zustand der Gewässer vor weiteren nachteiligen Veränderungen geschützt. Ein milderes Mittel kommt nicht in Betracht. Durch fortgesetzte Entnahmen von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf ist die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer gefährdet. Eine zusätzliche Wasserentnahme verstärkt noch die angespannte wasserwirtschaftliche Situation. Weiter wird den Eigentümern und Anliegern die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung während der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr untersagt, d. h. es erfolgt keine vollständige, sondern nur eine zeitlich und technisch beschränkte Untersagung.

     

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit gültigen Fassung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse und ist notwendig, um zu verhindern, dass durch die Einlegung von Rechtsmitteln bestehende Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs uneingeschränkt fortgesetzt werden können und dadurch der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge erforderliche Mindestabfluss nicht mehr sichergestellt ist. Die Gewässer sowie der Wasserhaushalt sind besonders hohe Schutzgüter. Dahinter hat das Interesse der Eigentümer und Anlieger oberirdischer Gewässer an einer weiteren uneingeschränkten Gewässerentnahme zurückzutreten.

     

 

Hinweis:

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (Geldbuße gemäß § 103 Abs. 2 WHG bis zu 50.000 €).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Der Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg einzulegen.

 

Senftenberg, 12.09.2018

 

Siegurd Heinze

Landrat

Einsatzkräfte aus dem OSL-Kreis leisten Unterstützung bei Brand in Lieberoser Heide

(12. 09. 2018)

Nachdem sich der seit dem gestrigen Dienstag anhaltende erneute Brand in der Lieberoser Heide (Niederlausitz) in den Nachtstunden auf geschätzte 200 Hektar ausgedehnt hat, ist am heutigen 12. September 2018 die Brandschutzeinheit des Landkreises Oberspreewald-Lausitz angefordert worden, um die Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen. Insgesamt haben sich zur Stunde neun Tanklöschfahrzeuge, drei Löschgruppenfahrzeuge, ein Einsatzleitwagen und ein Kommandowagen, zusammengesetzt aus allen Trägern und Kommunen des Landkreises, von der Rettungswache Calau aus auf den Weg nach Byhleguhre-Byhlen (Dahme-Spreewald) gemacht. Der Einsatz der ca. 70 Kameraden aus OSL wird voraussichtlich bis Donnerstagmorgen 6 Uhr andauern.

 

Foto: Die speziell für den Einsatz zusammengestellte Brandschutzeinheit startet von der Rettungswache Calau aus nach Lieberose.

(Foto: Silvio Spiegel, stellvertretender Kreisbrandmeister und Stadtwehrführer Lauchhammer)

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8. RWK-Firmenlauf: 40 Läufer gingen für die Kreisverwaltung OSL an den Start

(06. 09. 2018)

Fünf Sportlerinnen erzielen Bestergebnisse in ihren Altersklassen

 

Der Firmenlauf des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz hat sich mittlerweile zu einer festen Größe im Terminkalender vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung OSL entwickelt. Nachdem bereits im Vorjahr in Schwarzheide wieder weit über 30 Läuferinnen und Läufer angetreten waren, freute sich das Team in diesem Jahr über einen neuen Teilnehmerrekord. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gingen insgesamt 23 Frauen und 17 Männer am Mittwochabend bei sommerlichen Temperaturen in Senftenberg an den Start. Angefeuert wurden Sie unter anderem von Landrat Siegurd Heinze, der gleichzeitig Schirmherr der Veranstaltung ist. Neben ambitionierten Freizeit-Sportlern stellen sich auch Lauf-Anfängerinnen und -Anfänger der sportlichen 3,0- oder 5,1-Kilometer-Herausforderung durch die Kreisstadt. Bereits seit einigen Wochen wurde dafür wieder fleißig in der wöchentlichen Laufgruppe der Kreisverwaltung trainiert und die Ergebnisse konnten sich sehen lassen: fünf Mitarbeiterinnen waren in ihrer jeweiligen Altersklasse über die 5,1 Kilometer-Distanz bzw. im Nordic Walking mit Bestleistungen erfolgreich.

 

40 Läuferinnen und Läufer der Kreisverwaltung OSL gingen am Mittwochabend beim 8. RWK-Firmenlauf an den Start.

Foto: Landkreis OSL

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Ausschreibung des Kehrbezirkes OL 038

(06. 09. 2018)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der

 

Kehrbezirk OL 038

 

für eine Bestellung zum 01. Januar 2019 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.

 

Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben bis zum 25.09.2018 unter Angabe der Kennziffer 1 OSL 2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu senden.

 

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in“ zu kennzeichnen.

 

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

 

Die Einzelheiten zum Kehrbezirk OL 038, die Bewerbungsanforderungen sowie einige Hinweise können unter dem Reiter Bürgerportal von A-Z > Ordnung und Sicherheit > Schornsteinfegerwesen eingesehen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/870-3181, Telefaxnummer: 03541/870-3110, E-Mail: ann-kristin-franke@osl-online.de, zur Verfügung.

 

Die konkreten Informationen zu dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) – Tätigkeitsfeld: Handwerk und Gewerbe.

Kommunalverwaltungen in Brandenburg bekommen Nachwuchs

(04. 09. 2018)

Cottbus. Knapp über einhundert Absolventen des Niederlausitzer Studieninstituts für kommunale Verwaltung (NLSI) erhielten am vergangenen Freitag (31.) im Oberstufenzentrum 2 in Cottbus ihre langersehnten Abschlusszeugnisse überreicht. Die meisten von ihnen hatten insgesamt drei Jahre lang auf das Bestehen ihrer Abschlussprüfung hinarbeiten müssen, die sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gliederte.

 

Zur Feierstunde waren neben Ausbildern der Städte-, Gemeinden, Amts- und Landkreisverwaltungen, Berufsschullehrern der Oberstufenzentren sowie Dozenten und Prüfungsausschussmitgliedern des NLSI auch besondere Gäste geladen. So waren auch der Erste Beigeordnete des Landkreises Oder-Spree, Sascha Gehm, und die stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg e.V., Monika Gordes, der Einladung gefolgt, um die frisch ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten, Kaufleute für Büromanagement, Verwaltungsfachwirte und Absloventen des Lehrgangs „Ausbildung der Ausbilder“ zu ihrem erfolgreichen Abschluss zu beglückwünschen.

 

Nachdem Yvonne Spallek, Abteilungsleiterin beim Oberstufenzentrum II in Cottbus, die Teilnehmer begrüßt hatte, sprach Sascha Gehm zu den Absolventen. Dabei unterstrich er, dass die klassische Verwaltungsausbildung eine Generalistenausbildung sei. Die große Herausforderung für Verwaltungsbedienstete liege stets darin, mit neuen, unbekannten Fallgestaltungen umzugehen. „Das Handwerkszeug haben Sie nun, um die zukünftigen Herausforderungen an Ihrem Arbeitsplatz in der Kommunalverwaltung zu bewältigen“, gab Gehm den Absolventen mit auf den Weg.

 

Dass der Bedarf an Nachwuchspersonal schon jetzt in den Verwaltungen spürbar sei und die Bedeutung der Aus- und Fortbildung in einem ganz neuem Licht erscheinen ließe, betonte anschließend Monika Gordes. „Der Konkurrenzkampf um Fachkräfte wird sicher in Zukunft noch stärker werden“, so Gordes weiter. „Dafür halten aber gerade die Kommunalverwaltungen ein besonders vielseitiges und interessantes Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen bereit und zählen somit zu den besonders attraktiven Arbeitgebern.“

 

Im Anschluss daran der gab Studienleiter den NLSI, Lars Gölz, noch ein paar Anekdoten aus den Lehrgängen sowie den Prüfungen preis und stellte schließlich die Gesamtergebnisse aller Lehrgänge vor.

 

Nach der Ehrung der Besten sowie der Übergabe der Zeugnisse durch den Ersten Beigeordneten Sascha Gehm und den Studienleiter Lars Gölz, war die Erleichterung und Freude allen Absolventen anzusehen. Der Lohn für die zurückliegenden Monate, die von intensivem Lernen und Prüfungsstress geprägt waren, ist nun der Einstieg in einen neuen beruflichen Lebensabschnitt. Für die neuen Verwaltungsfachangestellten sowie die Kaufleute für Büromanagement ist es der Einstieg in eine Karriere bei einer Kommunalverwaltung. Für die frisch ausgebildeten Verwaltungsfachwirte der Sprung in die mittlere Führungsetage. Die Absolventen des Lehrgangs „Ausbildung der Ausbilder“ haben dagegen die Befähigung erlangt, zukünftig selbst Personal auszubilden.

 

Am Ende der Veranstaltung schienen alle Zweifel und Sorgen zugunsten einer guten Stimmung am Oberstzufenzentrum II Spree-Neiße in Cottbus gewichen, welches die schöne Aula für diesen Anlass zur Verfügung gestellt hatte.

 

Bildtext:

Zur diesjährigen Zeugnisübergabe beim Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NLSI) sprach als Gastrednerin die stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg e.V., Monika Gordes, zu den Absolventen. Foto: NLSI.

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Leistungszentrum Lausitz zu Besuch in Antwerpen

(03. 09. 2018)

Am 30. August fand zum Thema Leistungszentrum Lausitz ein Erfahrungsaustausch beim Antwerp Center for Technical Automation (ACTA) statt. Mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaft und Bildung aus der Lausitz.

 

Anlass dieses Besuches ist ein Vorhaben, das unter dem Titel Leistungszentrum Lausitz derzeit vor dem Hintergrund der Digitalisierung verschiedene Aspekte der Aus- und Weiterbildung in der Lausitz auf Zukunftsfähigkeit prüft.

 

Im ACTA ziehen Wirtschaft, Gewerkschaft, Arbeitsamt und Bildungsministerium gemeinsam an einem Strang um die nötige Kompetenz der Menschen der Antwerpener Region mit entsprechender Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten.

 

„ACTA könnte für das geplante Leistungszentrum Lausitz eine gute Basis sein. Wir brauchen für den Strukturwandel eine auf die Unternehmen zugeschnittene, bedarfsorientierte Aus- und Umschulungsbasis, die bestehende Angebote ergänzt“, so Landrat Siegurd Heinze, der ebenfalls ACTA in Antwerpen besuchte.

 

„Mich begeistert die Entschlossenheit und Geschlossenheit mit der in Antwerpen vorangegangen wird. Davon brauchen wir in unserer Region mehr.“ so Colin von Ettingshausen, kaufmännischer Geschäftsführer der BASF Schwarzheide GmbH.

 

Das zweite Strategietreffen des Leistungszentrums Lausitz wird am 12. Oktober 2018 bei der Handwerkskammer Cottbus in Gallinchen stattfinden.

 

 

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"Rette dich wer kann" - Der Tag und Gottesdienst für Rettungskräfte am 09.09.2018

(03. 09. 2018)

"Rette dich wer kann" findet am kommenden Sonntag ab 11 Uhr auf dem Senftenberger Marktplatz statt.

 

Interessierte sind recht herzlich eingeladen.

 

Das Programm entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer.

[Flyer außen]

[Flyer innen]

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Europäische Zukunftsregion - „Unsere Lausitz“ – Gemeinsam sind wir stark !

(03. 09. 2018)

Cottbus/01/09/2018 – Die Führung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH ist komplett. Der Unternehmer Torsten K. Bork tritt zum 01.09.2018 sein Amt an als Geschäftsführer der landes-, stadt- und landkreisübergreifenden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft für Struktur- und Regionalentwicklung zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven „Unserer Lausitz“.

 

Den beteiligten Gesellschaftern ist es nach längerer Suche nach einem geeigneten Kandidaten gelungen, den erfolgreichen Unternehmens- und Politikberater für die verantwortungsvolle Position zu gewinnen. Torsten K. Bork führte seit dessen Gründung als General Partner / CEO und Geschäftsvorstand die Unternehmensgruppe Bork + Partner Management (BDU). Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

 

Der Sprecher der Gesellschafterversammlung, der Görlitzer Landrat Bernd Lange: „Mit unserem neuen Geschäftsführer haben wir eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um für unsere Energie- und Braunkohleregion den strukturellen Wandel weiter voranzutreiben. Ein mutiger und durchdachter Strukturwandel in der Lausitz mit Beschäftigung, Wachstum und Zuversicht, der möglichst ohne Risse und ohne Waghalsigkeit vollzogen wird – das ist unser Ziel.“

 

„Bork ist eine ausgezeichnete Wahl. Er verfügt über hervorragende Kontakte in Dresden, Berlin, Potsdam und Brüssel, also in die für die Lausitz relevante europäische und nationale, besonders ostdeutsche Politik und Wirtschaft. Er ist ein Netzwerker durch und durch, mit Leib und Seele.“, so der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch.

 

Mit der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH sollen die vielfältigen Aspekte einer länderübergreifenden Sicht in der Lausitz gebündelt werden – von den kreativen Ideen, über belastbare Planung bis hin zur transparenten und für die Region vorteilhaften Umsetzung. Ziel muss es stets sein, den Wirtschafts- und Lebensraum Lausitz auch beim bevorstehenden Strukturwandel so zu erhalten und progressiv weiterzuentwickeln, dass das hochkompetente Fachpersonal in der Region weiter erfolgreich arbeiten und wirtschaften kann. Sowohl die älteren als auch besonders die jüngeren Menschen sollen hier weiter mit großer Zuversicht leben und die notwendigen Veränderungen aktiv mitgestalten.

 

Für den neuen Geschäftsführer, Torsten K. Bork, ist bei den Verhandlungen mit der Berliner „Kohlekommission“ des Bundes besonders wichtig, dass es nicht nur um einen Ausstieg aus der Förderung und Verstromung eines Energieträgers geht: „Mit geht es darum, gemeinsam mit allen Akteuren partnerschaftlich zu verhindern, dass mit dem Ende der Braunkohle ein Riss durch die Lausitz geht. Wichtig sind kreative Aspekte eines tatsächlichen Strukturwandels für die gesamte Region in Sachsen und Brandenburg sowie eine lebendige Weiter- und Neunutzung der Standorte.“

 

Damit die Lausitz eine für Investoren attraktive und beliebte Region bleibt, geht es um viele kluge Köpfe, mutiges Agieren und Durchsetzungsstärke auf allen Ebenen: in der Lausitz und bei den Ländern, aber vor allem auch beim Bund. Geschäftsführer Torsten K. Bork: „Es geht auch um Investitionen in Infrastruktur, also z.B. Schienen und Straßenverbindungen, Investitionen in neue Technologien und Industrien. Ich denke z.B. Schienen und Straßenverbindungen, Investitionen in neue Technologien und Industrien. Ich denke z.B. auch an die Produktion von alternativem Kerosin aus CO2 mittels regenerativer Energie oder von „Grün“-Gas bis hin zu Forschung und Entwicklung von neuen chemischen Produkten. Zu bewahren ist der große Schatz von Wissen und Fertigkeiten beim Bergbau sowie bei der konventionellen und regenerativen Stromerzeugung. Wir alle müssen jeden Stein umwenden, jede Idee prüfen und die besten auch gemeinsam zur Durchsetzung bringen.“

 

Wir dürfen uns dabei aber nicht nur auf viel Geld vom Bund beschränken. Bor: „Den in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung versprochenen Strukturwandel sowie die dazugehörige Beschäftigung werden wir proaktiv einfordern – zum Nutzen für die gesamte Region. Wir werden unseren Beitrag zur Ausgestaltung leisten, gemeinsam mit der Politik, der Verwaltung und allen Volksvertretungen, den Betrieben und Behörden, den Unternehmern und Handwerkern sowie allen beherzten Lausitzerinnen und Lausitzern.“

 

Große Bedeutung misst Torsten K. Bork dabei der Kommunikation mit den Kindern und Jugendlichen bei. Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH werde vor allem auch mit Schülern und Studenten an den Lausitzer Schulen, Gymnasien und Hochschulen ins Gespräch kommen: „Diese Marathon-Projekt lässt sich nur mit der Kraft der Jugend gestalten. Sie in der Region zu halten und ihnen in Zukunftsgesprächen eine Perspektive aufzuzeigen, ist enorm wichtig für die Zukunft der Lausitz.“ Dabei setzt die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH auch auf die neuen Kommunikationskanäle: „Um die Jugend direkt zu erreichen, werden wir z.B. auch auf Twitter und in verschiedenen anderen sozialen Medien verstärkt präsent sein.“ Bei Planungen setzt die neue Gesellschaft auf die Einbeziehung der ganzen Bevölkerung: „Wir wollen aus einer breiten Partizipation noch mehr Kraft schöpfen und werden alle Anregungen und Vorschläge zur Entwicklung unserer Lausitz aufnehmen.“, so Torsten K. Bork.

 

Bei der Bewältigung der Herausforderungen zur Entwicklung „Unserer Lausitz“ als Teil unserer ostdeutschen Heimat in Sachsen und Brandenburg kündigte der neue Unternehmens-Chef an, mit Bedacht vorzugehen. „Die neue Struktur der Lausitz kann nur mit Respekt vor den Leistungen der Vergangenheit und dem Tun der Gegenwart gelingen. Es ist einfach, alles am besten sofort abzureißen. Klugheit ist, wenn mit hellem Kopf und starker Hand zwischen Alt und Neu die Balance gesucht und gefunden wird. Nur gemeinsam sind stark!“

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Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 13. Oktober 2018 statt

(24. 08. 2018)

 

Bekanntmachung

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz:

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 13. Oktober 2018 um 9:00 Uhr im Landratsamt Oberspreewald- Lausitz 03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36 statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

I. Die Prüfungsgebiete umfassen:

 

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 28. September 2018 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

  1. Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

Sparkasse Niederlausitz

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

BIC: WELADED1OSL


Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

 

Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind

zu richten an:

 

Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Untere Fischereibehörde

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg

 

Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110

Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492

 

andre-haack@osl-online.de

karina-howel@osl-online.de

 

Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter

 

www.osl-online.de à Bürgerportal von A bis Z Ordnung und Sicherheit Jagd- und Fischereiwesen

 

Prüfungsfragen und Onlinetest unter

 

www.mlul.brandenburg.de Landwirtschaft & Fischerei Themen A-Z Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

 

 

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte informiert: Gemeinsamer Grundstücksmarktbericht 2017 ist erschienen

(24. 08. 2018)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat den gemeinsamen Grundstücksmarktbericht 2017 beschlossen. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2017 beider Landkreise detailliert dargelegt. Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2017 kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses analog als Druckexemplar sowie digital im PDF-Format als CD-ROM oder per E-Mail käuflich erworben werden.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit Sitz beim Fachbereich Kataster und Vermessung in der Vom-Stein-Straße 30 in 03250 Cottbus in mündlicher und schriftlicher Form eingeholt werden.

 

Telefon: (0355) 49 91 – 22 47

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Premiere in Senftenberg: Kooperationsvereinbarung zur Wirtschaftsförderung

(24. 08. 2018)

Um die Zusammenarbeit zwischen regionaler und Landesebene auszubauen hat sich die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) das Ziel gesetzt, mit allen Wirtschaftsförderungen der Landkreise individuelle Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Der Startschuss fiel heute im Landratsamt Senftenberg, wo mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) die erste Kooperationsvereinbarung dieser Art von Landrat Siegurd Heinze und dem Geschäftsführer der WFBB,
Dr. Steffen Kammradt, unterzeichnet worden ist.

 

WFBB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradt: „Die Kooperationsvereinbarungen der WFBB mit allen kreislichen Wirtschaftsförderungen bringen eine neue Qualität in die Zusammenarbeit zwischen Land und Regionen. Ich freue mich, dass die Premiere in Senftenberg stattfindet. Mit dem OSL-Kreis verbindet uns eine langjährige enge Zusammenarbeit, die wir mit der Vereinbarung weiter stärken und ausbauen wollen.“

 

Landrat Siegurd Heinze betont:

„Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung stellen wir unsere auch bisher schon vertrauensvolle und gelebte Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg auf eine solide Basis. Die Unterzeichnung ist ein wichtiges Signal, auch weiterhin mit der WFBB als starken Partner gemeinsam für die Stärkung der Wirtschaftskraft in unserem Landkreis sowie der Schaffung neuer und den Erhalt bestehender Arbeitsplätze zusammen zu arbeiten.“

 

Die Vereinbarung, die zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 hat, beinhaltet verschiedene Felder der Zusammenarbeit.

So soll sich zukünftig noch enger zu Themen wie Standortentwicklung, Investitionsvorhaben, Technologie- und Innovationsförderung, Arbeit und Qualifizierung, Internationalisierung, Energie, Gründungen, Standortmarketing und Clustervernetzung ausgetauscht werden.

Die Zusammenarbeit zur Gewinnung von Fachkräften ist für Bärbel Weihmann, Wirtschaftsförderin des Landkreises OSL, ein weiterer wichtiger Eckpunkt der zukünftigen Zusammenarbeit: „Für viele Unternehmen in unserem Landkreis ist es zunehmend schwieriger, den Fachkräftebedarf im eigenen Betrieb zu decken. Umso wichtiger ist es, dass wir dort gemeinsam mit der WFBB Maßnahmen zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Fachkräften im Landkreis entwickeln und umsetzen.“

 

 

Auf weiterhin gute Zusammenarbeit: Landrat Siegurd Heinze (li.) sowie der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Dr. Steffen Kammradt

 

 

Während der Vertragsunterzeichnung: Bärbel Weihmann, Wirtschaftsförderin Landkreis OSL, Siegurd Heinze, Landrat, Dr. Steffen Kammradt, Geschäftsführer der WFBB, Torsten Maerksch, Regionalcenterleiter der WFBB Südbrandenburg (von links nach rechts)

Fotos: Landkreis

 

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Pünktlich zum Schuljahresbeginn: Modernisierungsarbeiten an der „Marianne-Seidel-Förderschule“ in Senftenberg abgeschlossen

(23. 08. 2018)

Pünktlich zum Beginn des Schuljahres können der neue Fahrstuhl und das Behinderten-WC im Gebäude der „Marianne-Seidel-Förderschule“ in Betrieb genommen werden. Damit wird im Schulgebäude nicht nur für die Förderschüler und Lehrkräfte, sondern auch für die Nutzer der in diesem Gebäude stattfindenden Kurse der Volkshochschule ein barrierefreier Zugang ermöglicht. Entstanden ist auf der Schulhofseite ein Personenaufzug für maximal 8 Personen. Das Behinderten-WC wurde im Bereich des Eingangsfoyers und damit zentral eingerichtet.

 

Zusätzlich wurde auch in die energetische Aufwertung des Gebäudes investiert. Die Flachdächer des Schulgebäudes und des Anbaus waren stark sanierungsbedürftig. Der gesamte Dachaufbau wurde abgetragen und mit Wärmedämmung, Bitumenbahnen, neuen Anschlüssen und einer Blitzschutzanlage neu hergestellt. Dabei wurden die aktuellen Vorschriften der EnEV berücksichtigt. Unter Ausnutzung des vorhandenen Gerüstes wurde auch gleich noch der Fassadenanstrich erneuert.

 

Mit den Planungen wurde bereits 2016 begonnen, die Baugenehmigung im April 2017 erteilt, die Baumaßnahme zu Beginn der Sommerferien begonnen. Schon im Oktober 2017 wurden die Dächer und die Blitzschutzanlage fertiggestellt. Mit der behördlichen Abnahme des Aufzuges durch die zugelassene Überwachungsstelle TÜV am 02.07.2018 konnte der Aufzug nun offiziell in Nutzung gehen und das Bauvorhaben abgeschlossen werden.
 

Ermöglicht wurde die Modernisierung durch die Bereitstellung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Kommunalinvestitionsfördersetz“, bei dem der Landkreis Oberspreewald-Lausitz für Maßnahmen des Lärmschutzes, der energetischen Sanierung und der Beseitigung städtebaulicher Missstände insgesamt 5.832.500 € mit einer Förderquote von 90 % erhalten hat. Die restlichen 10 % sind durch das Land Brandenburg aus dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt worden.

 

Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist ein weiteres Projekt aus der vom Kreistag beschlossenen Vorhabenliste zum „Kommunalinvestitionsfördergesetz“ abgeschlossen worden. Die Gesamtkosten betrugen ca. 599.000 €.

 

 

 

Pünktlich zum Schuljahresbeginn sind die Modernisierungsarbeiten an der

„Marianne-Seidel-Förderschule“ in Senftenberg abgeschlossen.

Foto: Landkreis OSL

 

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Interkulturelle Woche 2018 unter dem Motto - "VIELFALT VERBINDET - Wir sind Hoffnung. Wir sind Zuflucht. Wir sind Vielfalt."

(16. 08. 2018)

Bundesweit findet die Interkulturelle Woche vom 23. bis 29. September 2018 statt. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind anlässlich dieser Aktionswoche rund um diesen Zeitraum erneut spannende und abwechslungsreiche Angebote und Veranstaltungen geplant.

 

Es gilt zu zeigen, dass ein gemeinsames Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft in unserem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelingen kann.

 

Erneut haben zahlreiche Akteure von verschiedenen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen der Region Aktionen organisiert, die vom 23.08.2018 bis zum 25.10.2018 durchgeführt werden.

 

Neben traditionellen Veranstaltungen und Begegnungen, wird es auch wieder eine offene Gesprächsrunde mit dem Landrat Herrn Siegurd Heinze und dem Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales Herrn Alexander Erbert rund um das Thema Aufnahme, Unterbringung, Integration von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten geben. Neu dabei ist z.B. eine Vortragsreihe über die verschiedensten Religionen vom Evangelischen Kirchkreis Niederlausitz in Altdöbern. Ebenfalls neu dabei haben wir Veranstaltungen von der Spreewald-Schachgemeinschaft Lübben e.V., dem DRK Lausitz e.V. oder auch vom FRAKIMA e.V. Ergänzt werden diese Veranstaltungen durch Diskussionsrunden mit der Integrationsbeauftragten zu den unterschiedlichsten Themen.

 

Sind Sie neugierig geworden? Das Programm finden Sie in der Anlage

 

 

Bilder: Das Logo und Plakat der Interkulturellen Woche 2018, abrufbar unter https://www.interkulturellewoche.de/content/das-logo-der-interkulturellen-woche-0 sowie https://www.interkulturellewoche.de/plakate/2018

[Programm 2018]

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Neue Kurzvariante des Imagefilms ab sofort verfügbar

(14. 08. 2018)

Bereits am 13. März konnten wir Ihnen die Langvariante unseres Imagefilms präsentieren. Für Messeauftritte und zu Repräsentationszwecken ist die 13-minütige Variante des Imagefilms eine geeignete Möglichkeit, all die liebens- und lebenswerten Facetten unseres schönen Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu präsentieren.

 

Für einen ersten Eindruck, vor allem in der heutigen schnelllebigen Zeit, können 13 Minuten doch sehr lang sein.

 

Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, neben der Langvariante eine Kurzversion ergänzend in Auftrag zu geben. Getreu den Schlagwörtern – Offen – Stark – Lebendig ist die Kurzvariante ab sofort unter Youtube eingestellt.

 

Unter folgenden Link gelangen Sie zur Kurzvariante:

 

https://www.youtube.com/watch?v=2SA3JeyLIY4

 

Viel Spaß beim Anschauen!

 

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Pünktlich zum Schuljahresbeginn: Neuer Busfahrplan in Oberspreewald-Lausitz steht bevor

(07. 08. 2018)

Keine Änderungen im Stadtbuslinienverkehr in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald

 

Wie in jedem Jahr ist für den neuen Busfahrplan im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der erste Sonntag im neuen Schuljahr für den Sommer-Fahrplanwechsel – so in diesem Jahr der 19. August – fest reserviert.

Um für eine gute Vorbereitung und einen reibungslosen Start zu sorgen, erfolgte in den letzten Monaten eine intensive Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und Verkehrsgesellschaft.

Über die bevorstehenden Änderungen zum Fahrplanwechsel 2018/2019 informiert Gregor Niessen, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, wie folgt:

„Mit dem neuen Fahrplan zum 19. August 2018 wird es u.a. geringe Fahrzeitänderungen auf einzelnen Fahrten von bis zu 10 Minuten, punktuelle Änderungen in der Neuzuordnung von Haltestellen, aber auch die Aufnahme von zusätzlichen Haltestellen geben.“

Wichtig für die Nutzer der Stadtbuslinien in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald: dort wird es keine Veränderungen geben.

Alle Fahrplanänderungen sind auf der Internetseite www.vgosl.de , der "Bus&Bahn" – App des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) abrufbar oder können telefonisch unter folgenden Rufnummern erfragt werden:

 

  • Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL)
    03573 / 66 52 – 22 (Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr / Freitag 09:00 – 14:00 Uhr)

 

  • Gemeinsame Mobilitätszentrale Elbe-Elster / Oberspreewald-Lausitz 03531 / 65 00 – 10 (Montag – Freitag 05:30 – 18:30 Uhr)

 

  • Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, Betriebsteil Senftenberg (KVG) – Leitstelle

    03573 / 36 31 – 729 (Montag – Freitag 03:30 – 23:00 Uhr)

 

 

 

Verkehrsgesellschaft

Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL)

Roßkaupe 6

01968 Senftenberg

KVG Dreiländereck, Betriebsteil Senftenberg

Spremberger Str. 29

01968 Senftenberg

Tourist-Information Seenland

Markt 1

01968 Senftenberg

Lotto Toto Thron

Bahnhofstraße 33a

01968 Senftenberg

Lotto Toto Nitsche (Schloßpark-Center)

Am Neumarkt 2-4

01968 Senftenberg

Reise Store Drenske

Güterbahnhofstr. 4

01968 Senftenberg

Spreewiesel Center

Straße der Jugend 34

03222 Lübbenau

Bülow Schreibwaren

Bahnhofstraße 5

03226 Vetschau

Getränke-Eck Kubsch

Pestalozzistraße 2

03226 Vetschau

Buchhandlung Lehnert

Cottbuser Str. 14

03205 Calau

Lausitzer Gartenwelt

Freienhufener Straße 1

01998 Großräschen

EDEKA Beutler

Friedrich-Engels-Straße 5

01993 Schipkau

Postagentur Schwarzheide

Schillerplatz 6

01987 Schwarzheide

Kurzwaren Birkigt

Dietrich-Heßmer-Platz 2

01979 Lauchhammer

Taxi-Fahrschule-Busverkehr Gerd Schmidt

Wilhelm-Pieck-Straße 16

01979 Lauchhammer

Lotto Zeitschriften Jank

Bahnhofstr. 29

01945 Ruhland

Bürgerbüro Amt Ortrand

Altmarkt 1

01990 Ortrand

 

 

 

Fahrpläne sind in allen Bussen, bei der VGOSL, den Verkehrsunternehmen sowie in den bei folgenden Verkaufsstellen im Landkreis für eine Schutzgebühr von 1,00 € erhältlich:

 
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Das neue Fahrplanheft der

VGOSL 2018/2019

Quelle: VGOSL

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Abschlussveranstaltung Mobilitätsprojekt im Kulturhaus Klettwitz

(07. 08. 2018)

Gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße beteiligte sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am bundesweiten Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen". Dabei erarbeiten die Landkreise, ausgehend von ihrer regionalen Bevölkerungsentwicklung und ihren längerfristigen Entwicklungsbedingungen, innovative Konzepte, mit denen in Zukunft sowohl die Daseinsvorsorge und Nahversorgung als auch die Mobilität gewährleistet werden können. Zusammengeführt werden sowohl standortplanerische als auch verkehrsplanerische Ansätze. Unterstützt wurden die Landkreise durch den Dienstleister IGES Institut GmbH Berlin.

 

Am Mittwoch, dem 8. August 2018

von 17:00 Uhr – 19:00

im Kulturhaus Klettwitz

Markt 17, 01998 Schipkau

 

werden die Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Medienvertreter sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

 

Erwartet werden zur Eröffnung der Abschlussveranstaltung, neben der stellvertretenden Landrätin des Landkreises OSL, Grit Klug, und dem Landrat Spree-Neiße, Herrn Harald Altekrüger, auch Dr. Bernd Rittmeier vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Leiter der Projektgruppe Demografischer Wandel (PG DW).

 

Als Gesprächspartner werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kreisverwaltungen sowie das Projektbüro gern zur Verfügung stehen.

 

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier:

 

http://www.mobil-und-versorgt.de/

 

Einsteigen, Aussteigen, Fahrplan lesen und vieles mehr: Busfahren ist leichter als gedacht. Mit dem Training für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll Sicherheit in der Nutzung des Verkehrsmittels Bus vermittelt werden. (Foto: VGOSL)

 

 

 

Busfahren – auch mit Mobilitätseinschränkungen. Mobilitätsberater Tobias Schäfer führt vor, wie es richtig gemacht wird.

(Foto: Landkreis)

 

 

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LMBV: Hinweis nach zahlreichen Badetoten: Bergbauliche Sperrbereiche beachten!

(01. 08. 2018)

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH informiert: Schwimmen in noch gesperrten Bergbaufolgeseen und Campen auf gesperrten Flächen ist verboten

 

Senftenberg/Leipzig. Anlässlich der bedauerlichen Todesfälle der vergangenen Tage unter anderem in Kiesgruben und Bergbaufolgeseen des Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlereviers gilt es umso mehr, die ausgewiesenen, bergbaulich bedingten Sperrbereiche in den LMBV-Sanierungsflächen unbedingt zu beachten. Darauf weist die LMBV deutlich hin. „Die in diesem Sommer steigenden Zahlen der Badeverunfallten sind auch für die Bergbausanierer alarmierend“, so der Pressesprecher des Unternehmens, Dr. Uwe Steinhuber.

 

„Es geschieht immer wieder, dass Sperrbereichsgrenzen übertreten werden auf der Suche nach einem scheinbar geeigneten und ungestörten Badeplatz, Wege befahren oder sogar Schneisen freigeschnitten werden, um am Wasser seine Zelte aufzuschlagen“, erklärt er weiter.

 

Das schöne Wetter der vergangenen Wochen verleitet viele zum Baden in noch unfertigen Gewässern. Das Baden in gesperrten Gewässern wie dem Altdöberner See, Lichtenauer See oder Sedlitzer See ist umso gefährlicher, als dass sich Rettungskräfte bei ihrer Hilfe selbst in Gefahr bringen müssen. Das Baden im Werbeliner See bei Delitzsch, der unter Naturschutz steht, kann ein hohes Bußgeld kosten. Ein achtsamer Umgang untereinander ist somit geboten.

In den ungesicherten Bereichen der Bergbaufolgeseen der Lausitz bestehen zahlreiche Gefahren, auf Kippenböden sind es vor allem Setzungsfließbewegungen und Grundbrüche. Diese Areale sind durch Verbotsschilder der LMBV klar gekennzeichnet: Sperrgebiet - Betreten verboten - Lebensgefahr! Wer diese beachtet, verhindert sich und andere in Gefahr zu bringen.

 

Weitere Informationen finden sich unter: https://www.lmbv.de/index.php/bergschaeden-sperrungen.html

https://www.lausitzerseenland.de/de/erleben/wasser/baden/artikel-strandbaeder-und-freibaeder.html?hostsParent=1372&start=0&limit=30&plz=

 

 

 

 

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Brand im Reifenlager Senftenberg – Dank an alle Rettungskräfte und Helfer

(31. 07. 2018)

Am Montag konnte die Leitstelle Lausitz das Ende der Löscharbeiten im Altreifenlager in Senftenberg verkünden – mit vereinten Kräften konnte eine Katastrophe abgewendet werden.

 

Mehr als 140 Einsatzkräfte mit 40 Einsatzfahrzeugen pro Tag waren seit Freitagabend unermüdlich im Einsatz, um ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Grundstücke abzuwenden.

 

Unterstützt wurde die Senftenberger Feuerwehr durch Feuerwehren aus der Region, dem THW Ortsverband Senftenberg, der Schnelleinsatzgruppe (SEG) Verpflegung aus dem Landkreis Elbe Elster sowie der SEG Führungsunterstützung und Technischen Einsatzleitung vom Landkreis OSL.

 

„Ich ziehe den Hut vor allen Einsatzkräften, die mit Ihrem unermüdlichen Einsatz dafür gesorgt haben, eine Katastrophe abzuwenden. Für die überregionale Unterstützung aus den Landkreisen Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie den Kollegen der Berufsfeuerwehr Cottbus bin ich ebenfalls sehr dankbar“, so Grit Klug, stellvertretende Landrätin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Neben der Arbeit der ehrenamtlichen Kräfte war es besonders die breite Unterstützung durch die Bevölkerung, welche große Anerkennung verdient. Die Unterstützung reichte von der Vor-Ort Verpflegung der Einsatzkräfte mit Kaffee und Getränken bis hin zur Bereitstellung von schwerer Technik wie Bagger von regionalen Firmen und Tankwagen von Landwirten aus Peickwitz und Groß Lübbenau.

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1. Projektaufruf im RIK Lausitz startet

(31. 07. 2018)

Vom 31.07. bis 24.08.2018 startet die Wirtschaftsregion Lausitz den 1. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesmodellvorhabens "Unternehmen Revier" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung des Regionalen Investitionskonzeptes (RIK) Lausitz im Zukunftsfeld "Neue Arbeits-, Technologie- und Kompetenzfelder: Wachstumspfade der Lausitz" zu folgenden Themen:

  • Offensive Elektromobilität
  • Recycling/ Kreislaufwirtschaft mit Fokus auf Erneuerbare Energien
  • Baustoffsektor und Schwimmende Architektur
  • Entwicklung der regionalen Industrie- und Kraftwerksstandorte
  • Zukunft der industriellen Eisenbahnfahrzeugtechnik

 

Gesucht werden konkrete innovative Ansätze und Projekte, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier leisten. Diese werden mit bis zu 200.000 Euro gefördert.

Für die Projekteinreichung stehen auf der Homepage www.wirtschaftsregion-lausitz.de unter der Rubrik "Zukunftsdialog" zusätzlich neben dem Ideen- und Projektaufruf ein Informationsblatt zur Verfügung. Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH übernimmt als Regionalpartner des Bundes das Projektmanagement und ist Ansprechpartner für das Programm. Der Landkreis Spree-Neiße ist regional als Abwicklungspartner des Bundes für die administrativ-finanztechnische Umsetzung der Förderung zuständig.

 

Alle Informationen finden Sie unter: http://wirtschaftsregion-lausitz.de/de/kompetenzfelder/zukunftsdialog/regionales-investitionskonzept.html.

 

Nutzen Sie die einmalige Chance, den Strukturwandel in der Lausitz frühzeitig mitzugestalten!

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Betreuungsbehörde bleibt in der Woche vom 30.07. bis 03.08.2018 geschlossen

(30. 07. 2018)

Die Betreuungsbehörde des Landkreises am Standort Großenhainer Straße 36 in Senftenberg muss in der Woche vom 30.07. bis zum 03.08.2018 kurzfristig geschlossen bleiben.

 

In der kommenden Woche sind die Kolleginnen wieder wie gewohnt erreichbar.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(25. 07. 2018)

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor anhaltender Hitze:

 

https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/warnanwendung_node.html

 

Während einer Hitzewelle sollten Sie folgende drei Grundregeln beachten:

 

1. Meiden Sie die Hitze!

  • Gehen Sie nicht in die direkte Sonne!
  • Gehen Sie nicht in der heißesten Zeit (nachmittags) nach draußen!
  • Verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden!

 

2. Halten Sie Ihre Wohnung kühl!

  • Lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen!
  • Vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung!

 

3. Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr!

  • Tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung!
  • Nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad!
  • Trinken Sie ausreichend und regelmäßig!

 

Falls Sie sich um hilfs- oder pflegebedürftige Personen kümmern, achten Sie darauf, dass diese drei Grundregeln auch bei diesen eingehalten werden. Wenn sich bei Ihnen oder bei anderen ungewöhnliche Gesundheitsprobleme wie zum Beispiel Kreislaufbeschwerden, Kopfschmerzen oder Erbrechen einstellen, kontaktieren Sie einen Arzt.

 

Quelle: DWD

Foto zu Meldung: Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kreisjugendfeuerwehrtag Oberspreewald-Lausitz am 28. Juli 2018

(24. 07. 2018)

Am Sonnabend, den 28. Juli 2018 findet in Frauendorf (Amt Ortrand) ab 09.30 Uhr der Kreisjugendfeuerwehrtag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Gleichzeitig feiert an diesem Tage die Frauendorfer Ortsfeuerwehr 110 Jahre ihres Bestehen.

 

Neben den Wettbewerben der Jugendfeuerwehren in den Pokaldisziplinen erfolgt ein umfängliches Rahmenprogramm:

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.kfv-osl.de/news/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=764&cHash=a23870d40d5e0271dce86475a9296a27

  • Präventionsteam der Polizei

  • Kreisverkehrswacht OSL

  • Bungee-Trampolin

  • Hüpfburg

  • Auftritt Schalmeienorchester Tettau/Frauendorf


  •  

Informationen der Zulassungsstelle des Landkreises OSL

(20. 07. 2018)

Aufgrund externer technischer Störungen kann es am heutigen Tage zu Problemen bei An- und Ummeldungen von Fahrzeugen kommen.

 

Abmeldungen, Anschrifts- und Namensänderungen sowie technische Änderungen sind wie gewohnt durchführbar.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Save the date: Informations- und Beratertag am 25. September 2018 in Senftenberg - Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren

(19. 07. 2018)

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren möchten, Fachkräfte suchen oder qualifizieren wollen, sollten sich den 25. September 2018 vormerken. In der Zeit von 9 bis 17 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1 (nähe Stadthafen) bereits zum 13. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investoren und alle darüber hinaus Interessierte.

 

Vor Ort erteilten Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen und der Sparkasse.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin für Wirtschaft und Förderung unter Telefon (03573) 870-5141 oder per E-Mail Baerbel-Weihmann@osl-online.de zur Verfügung.

Foto zu Meldung: Save the date: Informations- und Beratertag am 25. September 2018 in Senftenberg - Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren

Interkulturelle Woche 2018 in OSL: Jetzt Vorschläge einreichen

(17. 07. 2018)

"Wir sind Hoffnung. Wir sind Zuflucht. Wir sind Vielfalt." ist das Thema der Interkulturellen Woche 2018, die bundesweit vom 23. bis 29. September stattfindet. Auch im Landkreis OSL werden anlässlich der Aktionswoche rund um diesen Zeitraum erneut spannende und abwechslungsreiche Angebote und Veranstaltungen angeboten.

 

„Auch 2018 gilt es zu zeigen, dass ein gemeinsames Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft gelingen kann“, so Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj.

Mit im Boot sitzen erneut zahlreiche Akteure von verschiedenen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen der Region. Momentan arbeitet die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, an der Fertigstellung des Programmheftes. Dieses soll bis Mitte August 2018 vorliegen und anschließend verteilt werden. Auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de wird es einzusehen sein. Noch bis zum 30. Juli nimmt sie Vorschläge und Ideen für interkulturelle Veranstaltungen entgegen. Interessierte können sich unter Telefon 03573 870-1060 und per E-Mail (kathrin-tupaj@osl-online.de) an sie wenden.

 

 

https://www.interkulturellewoche.de/system/files/plakate/7-03-18_postk-wir_sind_hoffnung._obz_nurvorderseite.jpg

 

Bilder: Das Logo und Plakat der Interkulturellen Woche 2018, abrufbar unter https://www.interkulturellewoche.de/content/das-logo-der-interkulturellen-woche-0 sowie https://www.interkulturellewoche.de/plakate/2018

Foto zu Meldung: Interkulturelle Woche 2018 in OSL: Jetzt Vorschläge einreichen

Bewerbungsfrist läuft: Mit dem Gemeinschaftsstand des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf die „Grüne Woche“

(16. 07. 2018)

Nach 2017 und 2018 hat sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch für einen Gemeinschaftsstand in 2019 auf der weltgrößten Verbrauchermesse für Land- und Ernährungswirtschaft der „Grünen Woche“ im Berliner Messezentrum beworben.

 

Der Landkreis als Hauptmieter möchte sich an dem Gemeinschaftsstand gemeinsam mit mehreren kleinen Unternehmen oder Vereinen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei, des ländlichen Handwerks, in der Regel täglich wechselnd, präsentieren.

 

Interessierte Unternehmen der genannten Bereiche des Landkreises Oberspreewald-Lausitz können sich bis zum 10.09.18 bewerben.

Bewerbungen sind sowohl schriftlich als auch per E-Mail unter folgender Adresse möglich:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sachgebiet für Wirtschaft und Förderung

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

Sachgebietsleiterin Frau Bärbel Weihmann

Telefon: 03573- 870-5141

E-Mail: baerbel-weihmann@osl-online.de.

 

Die Internationale Grüne Woche findet vom 18.01. bis 27.01.2019 in Berlin statt. Der Messestand, der als Verkaufsstand genutzt werden darf, hat eine Größe von 2 x 2 m. Das Sachgebiet für Wirtschaft und Förderung des Landkreises wird wieder als Ansprechpartner und Unterstützer vor Ort in Berlin sein.

 

Die Ausgestaltung und Besetzung des Standes wird von den Unternehmen oder Vereinen eigenständig im Zusammenwirken mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz organisiert. Weitere inhaltliche Abstimmungen mit den Unternehmen oder Vereinen erfolgen zeitnah nach Teilnahmeentscheidung.

 

Presserundgang mit Minister, 18.01.18 (2) Foto Landkreis

Gemeinschaftsstand des Landkreises OSL beim offiziellen Presserundgang 2018 mit Minister Vogelsänger (Mitte)

Foto: Landkreis OSL

 

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Gemeinschaftsstand des Landkreises OSL beim offiziellen Presserundgang 2018 mit Ministerpräsident Dr. Woidke

Foto: Landkreis OSL

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Umzug des Calauer Bauamtes perfekt - Landkreis begrüßt neuen Mieter

(13. 07. 2018)

Seit dem 9. Juli ist das Bauamt der Stadt Calau am neuen Standort in der Parkstraße 4 - 7 zu finden. Notwendig wurde der Umzug, weil die Stadtverwaltung am bisherigen Standort in der Straße der Jugend eine neue Kindertagesstätte einrichtet. Am Dienstag (10. Juli 2018) nutzten der Calauer Bürgermeister Werner Suchner und Wilfried Brödno, Dezernent des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Gelegenheit, sich in den sanierten Räumen umzuschauen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den neuen Arbeitsplätzen zu begrüßen. „Wir mussten ja möglichst schnell neue Räume für das Bauamt finden, da das Projekt neue Kita zügig umgesetzt werden soll. Insofern sind wir dankbar, dass unser der Landkreis hierbei unterstützt hat“, erklärte Werner Suchner und lobte die Termintreue bezüglich des Einzugstermins. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte zuvor grünes Licht dafür gegeben, dass die Stadtverwaltung als Mieter die Räume beziehen kann. Nachdem Kreisausschuss und Stadtverordnetenversammlung dem Abschluss des Mietvertrages zugestimmt hatten, erfolgten die Sanierungsmaßnahmen. Wilfried Brödno erklärte im Rahmen des Termins, welche Sanierungsmaßnahmen im Auftrag des Landkreises vorgenommen wurden: „In den Erdgeschossen der Häuser 1 und 2 wurde das Bauamt der Stadt Calau untergebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch ein barrierefreier Zugang geschaffen.“ Mit Blick auf die weiteren Nutzer in beiden Häusern, das kreisliche Rechnungsprüfungsamt und die Außenstelle der Katasterbehörde, freute sich Wilfried Brödno über die Auslastung des Objektes und wünschte den Nutzern „ein gutes Miteinander.“

 

 

Von links: Mario Luther, Mitarbeiter Bauamt, Bauamtsleiterin Margitta Görs, Bürgermeister Werner Suchner, Dezernernt Wilfried Brödno

Foto: Stadt Calau

 

 

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Mitglieder des Naturschutzbeirates im Landkreis OSL nehmen Berufungsurkunden entgegen

(13. 07. 2018)

Mitglieder des Naturschutzbeirates im Landkreis OSL nehmen Berufungsurkunden entgegen

Seit 25 Jahren stehen fachkompetente Bürger der Naturschutzbehörde beratend zur Seite

 

In der insgesamt 250. Sitzung des Naturschutzbeirates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden am heutigen Mittwoch, den 11. Juli 2018, die neu bestellten sieben Mitglieder und fünf Stellvertreter offiziell in ihrem Amt bestätigt. Die Erste Beigeordnete und stellvertretende Landrätin Grit Klug hieß die Männer, welche der unteren Naturschutzbehörde in der bis 2023 andauernden Periode beratend und unterstützend zur Seite stehen werden, am Nachmittag im Vetschauer Weißstorchenzentrum willkommen und überreichte ihnen die Ernennungsurkunden. Nachdem sich die einzelnen Vertreter vorgestellt hatten, erfolgte bereits die erste Sitzung. Der formelle Berufungsbeschluss der Mitglieder wurde bereits vor einem Monat, am 14. Juni 2018, einstimmig im Kreisausschuss des Kreistages gefasst.

 

Die Beiratsleitung übernimmt unverändert für weitere fünf Jahre der Kittlitzer Bernd Elsner, Harald Konczak aus Peickwitz wird sein neuer Stellvertreter. Neben den ebenfalls wiedergewählten Mitgliedern Dr. Dietrich Hanspach, Thomas Wiesner, Frank Raden und Dietrich Hein, kann Roland Subatzus aus Großräschen als neuer Mitwirkender begrüßt werden. Gleich drei neue Stellvertreter nehmen ab sofort ihre Arbeit im Naturschutzbeirat auf: der Boblitzer Alexander Hoschke, Günter Walczak aus Großräschen und der Ogrosener Lucas Lütke Schwienhorst sind künftig neben Wilhelm Zimmerling und Günter Szadzik als Vertreter der Beiratsmitglieder aktiv.

 

Klaus Uhl aus Grünewalde, der mehrere Jahre die Leitung des Beirats innehatte sowie der Krimnitzer Peter Pasieka und Manfred Lehmann aus Koßwig, schieden nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit im Naturschutzbeirat auf eigenen Wunsch hin aus.

 

„Der Naturschutzbeirat, bestehend aus naturschutzfachlich kompetenten Bürgern, leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Natur und Landschaft im Landkreis. Die Mitglieder beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde stets konstruktiv, kompromissbereit und ergebnisorientiert. Ich danke allen Mitgliedern sowohl für die bisher geleistete Arbeit als auch für die Bereitschaft, neu oder erneut im Beirat mitzuwirken. Mein Dank gilt insbesondere auch den ausscheidenden Mitgliedern. Ich wünsche für die Tätigkeit in der kommenden Beiratsperiode viel Freude beim Ausüben dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.“, so Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises OSL, wertschätzend.

 

Im Land Brandenburg werden Naturschutzbeiräte bei den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und bei der Obersten Naturschutzbehörde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz berufen. Grundlage dafür bildet § 35 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Der Naturschutzbeirat ist in die Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der Naturschutzbehörde mit einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen zu Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von Schutzgebietsregelungen, Ausnahmen vom Artenschutz oder Biotopschutz sowie andere Schwerpunktthemen wie etwa Eingriffsregelungen bei Großvorhaben, Bauleitplanungen, allgemeiner und besonderer Artenschutz, Landschaftsrahmenplanung bzw. Landschaftsplanung, Anliegen betreffend den Freiraumverbund, Großschutzgebiete, Schutzgebietsausweisungen, Gehölzschutz, Tiergehege sowie Zoos.

 

 

Von links: Frank Raden, Wilhelm Zimmerling, Harald Konczak, Lucas Lütke Schwienhorst, Bernd Elsner,

Thomas Wiesner, Alexander Hoschke, Dr. Dietrich Hanspach, Günter Szadzik, Dietrich Hein und Günter Walczak

wurden als Mitglieder sowie Stellvertreter in den Naturschutzbeirat des Landkreises OSL berufen.

Nicht im Bild: Roland Subatzus.

Foto: Landkreis

 

 

Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises OSL,

dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des

Naturschutzbeirates Klaus Uhl, Peter Pasieka und

Manfred Lehmann (v.l.) für ihre geleistete Arbeit.

Foto: Landkreis

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Information im Schornsteinfegerwesen

(13. 07. 2018)

Für die Grundstückseigentümer in Krimnitz (gesamter Ort) und Zerkwitz (gesamter Ort) hat sich die Kehrbezirkseinteilung verändert. Ihre Liegenschaften wurden zum 01.06.2018 dem Kehrbezirk OL 039 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zugeteilt.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für diesen Kehrbezirk ist

Herr Steffen Raack

Am Waldstadion 19

01979 Lauchhammer

Telefon: 03574/ 467415 oder 0160/ 99839825

 

Die Aufsichtsbehörde beim Landkreis OSL ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Ordnungsangelegenheiten

Frau Ann-Kristin Franke

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

Tel.: 03541/ 870-3181

E-Mail: Ann-Kristin-Franke@osl-online.de

Landwirtschaftsbetrieb Gastgeber für Wirtschaftsförderer

(10. 07. 2018)

Zum turnusmäßigen Treffen der Wirtschaftsförderer aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) hatte in der vergangenen Woche (04. Juli 2018) Bärbel Weihmann, Wirtschaftsförderin des Landkreises OSL, zum familiengeführten Landwirtschaftsbetrieb Domin nach Peickwitz eingeladen.

 

Neben der Vorstellung des Landwirtschaftsbetriebes Domin stand die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung im Mittelpunkt der Wirtschaftsförderer.

„Newsletter, öffentliche Veranstaltungen, Gratulationen zu Firmenjubiläen, Zugangskontrollen bei Unternehmen mit Angabe des Geburtsdatums: immer wieder sind die kommunalen Wirtschaftsförderer mit dem Thema Datenschutz in Ihrer alltäglichen Arbeit konfrontiert“, begründet Bärbel Weihmann den Tagesordnungspunkt.

Petra Borchel, behördliche Datenschutzbeauftragte sowie Thomas Bischoff, IT-Sicherheitsbeauftragter der Kreisverwaltung OSL, standen den Wirtschaftsförderern für Fragen rund um das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit zur Verfügung.

Im Anschluss stand die Besichtigung des Landwirtschaftsbetriebes auf dem Programm.

Bereits 1993 gegründet, übernahm Landwirtschaftsmeister Thomas Domin im Jahr 1997 den Betrieb von seinem Vater, den er seit dem hauptgewerblich führt.

„Seit dem Jahr 2000 setzen wir mit unseren Hofladen auf Direktvermarktung. Neben unseren eigenen Schlachtspezialitäten gibt auch eine Reihe von regionalen Erzeugnissen wie Honig aus Ortrand, Spargel und Erdbeeren aus Lipten, Brot und Brötchen aus Lauta zu erwerben“, so Domin.

Mit dem Landkreis OSL gibt es schon seit längerem eine gute Zusammenarbeit.

„In diesem Jahr öffneten wir anlässlich der Brandenburger Landpartie bereits zum 17. Mal unsere Tore in Peickwitz und auf der Internationalen Grünen Woche konnten wir in diesem Jahr auf dem Gemeinschaftsstand des Landkreises unsere Spezialitäten überregional vermarkten“, so Domin weiter.

 

Neben der Bewirtschaftung der ca. 330 Hektar umfassenden landwirtschaftlichen Fläche, auf der u. a. Winterroggen, Sommerhafer und Luzerne angebaut werden, der eigenen Fleischerei und dem Hofladen betreibt Domin auch eine Biogasanlage.

Weiterhin gehört der Betrieb seit dem Jahr 2014 der Innovationsgruppe „Aufwerten“ = Agroforstliche Umweltleistungen für Wertschöpfung und Energie an. Über den Projektzeitraum bis 2019 zählt Domin zu einem der bundesweit 9 Modellregionen, in denen die Agroforstwirtschaft wissenschaftlich begleitet wird.

Ziel ist es, Bäume und Sträucher in Kombination mit Ackerkulturen auf einer Bewirtschaftungsfläche bewusst zusammen anzubauen.

 

Der Landwirtschaftsbetrieb ist einer von insgesamt 213 landwirtschaftlichen Unternehmen im Landkreis, die rund 37.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften. Dies entspricht einen Anteil von 30 % an der Gesamtfläche des Landkreises. (Quelle: Agrarförderanträge 2017)

 

 

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Landrat zu Gast beim Auszeichnungskonzert der Musikschule Oberspreewald-Lausitz

(06. 07. 2018)

Landrat zu Gast beim Auszeichnungskonzert der Musikschule Oberspreewald-Lausitz

 

Wenn das Schuljahr sich dem Ende neigt und die Schulferien kurz bevorstehen, lädt Ulrich Stein, Bereichsleiter der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, traditionell zum Auszeichnungskonzert ein.

 

Zum Abschluss des diesjährigen Schuljahres fand das Auszeichnungskonzert am Dienstagabend (03.07.2018) in den Räumlichkeiten der Musikschule in Senftenberg statt.

 

Ausgezeichnet wurden neben den Preisträgern beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ auch Musikschülerinnen und Musikschüler, die sich mit hervorragenden Leistungen bei den Musikschulprüfungen auszeichnen konnten.

 

Unter den Musikschülerinnen und Musikschülern, Eltern, Pädagogen und Förderern der Musikschule weilte zum gestrigen Konzert auch Landrat Siegurd Heinze.

„Die fleißigen und taltentierten Musikschüler haben unsere Musikschule über unsere Landkreisgrenze hinaus mit Ihren tollen Leistungen hervorragend vertreten, worauf wir sehr stolz sein können. Mein Dank gilt auch den engagierten Pädagogen um unseren Bereichsleiter der Musikschule, Ulrich Stein, für die geleistete Arbeit.

Aber auch ein Dankeschön an die Eltern und Großeltern, die jede Menge Zeit in die hörenswerten Hobbys ihrer Kinder investiert haben.“

 

Ihr Talent präsentieren durften zum Abschluss des Musikschuljahres, das beim Bundeswettbewerb jeweils ausgezeichnete Streicher- sowie Schlagzeugsextett, das Geschwisterduo Tiffany und Jonas Schultchen am Akkordeon, Jonas Richartz und Armando Meschkat am Klavier, Marvin Waldmann an der Klarinette sowie Karl Mogwitz an der Trompete.

 

Die Pressemitteilung sowie Impressionen aus der Abschlussveranstaltung können folgendem Link entnommen werden:

 

http://pressestelle.osl-online.de/2018/Auszeichnungskonzert_Musikschule

 

 

Anbei die Liste der ausgezeichneten Musikschülerinnen und Musikschüler:

 

Bundespreisträger beim Wettbewerb „Jugend Musiziert“:

 

Schlagzeug-Sextett:

Aline Hornig, Nena Pachtmann, Jonathan Herz, Luka Mende, Caspar-Emanuel George, Macy Hahn

 

Streicher-Sextett:

Tabea Papritz (Violine), Max Hänsel (Violine), Vanessa Pham (Violine), Hannah Ellerfeld (Viola), Helena Gonda (Violoncello), Freyja Kurzweg (Violoncello)

 

Für hervorragende Leistungen wurden ausgezeichnet:

 

  1. Meschkat (Klavier), Marvin Waldmann (Klarinette), Tiffany und Jonas Schultchen (Akkordeon), Karl Mogwitz (Trompete), Jonas Richartz (Klavier)

 

 

Am gestrigen Abend fand das traditionelle Auszeichnungskonzert der Musikschule OSL statt.

Foto: Landkreis

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Bundespreis für Integrationskonzept des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(03. 07. 2018)

Hohe Auszeichnung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Beim Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand“ zählte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu den 21 Städten, Gemeinden und Landkreisen, die für ihre vorbildlichen Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und der Förderung des Zusammenlebens vor Ort ausgezeichnet wurden.

Als einer von bundesweit 3 Landkreisen wurde das kreiseigene Integrationskonzept als „herausragende strategische Aktivität“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prämiert.

 

Sozialdezernent Alexander Erbert und die Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL, Kathrin Tupaj, waren am gestrigen Nachmittag (2. Juli 2018) in Berlin vor Ort, um die Urkunde und den mit 25.000 € für Integrationsmaßnahmen dotierten Scheck stellvertretend für alle Mitwirkenden am Integrationskonzept entgegenzunehmen.

 

Sozialdezernent Alexander Erbert zur Prämierung: „Wir können stolz darauf sein, mit unserem Wettbewerbsbeitrag auf einer Stufe mit vergleichsweise großen Landkreisen wie dem Landkreis München zu stehen. Unser prämiertes Integrationskonzept zeigt, dass auch in ländlich geprägten Landkreisen vorbildliche und nachahmenswerte Arbeit geleistet wird.“

 

Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj ergänzend: „Die Auszeichnung ist eine tolle Wertschätzung für die geleistete Arbeit und zeigt uns, dass wir uns im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf den richtigen Weg befinden. Mein Dank gilt allen, die an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben.“

 

Vor allem die Eigeninitiative, das hohe Engagement des Landkreises und die politische Rückendeckung durch den Kreistag überzeugte die elfköpfige Fachjury.

In der Laudatio betonte Dr. Kay Ruge, Beigeordneter im Deutschen Landkreistag und Mitglied der Fachjury:

 

„Das Engagement des ländlich geprägten Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit einem vergleichsweise geringen Ausländeranteil ist besonders hervorzuheben. Sie haben sich unter Beteiligung vieler Akteure und vor allem unter Einbeziehung der Flüchtlinge proaktiv auf den Weg gemacht, ein umfangreiches Konzept zu erarbeiten."

 

Insgesamt wurden bundesweit 146 Wettbewerbsbeiträge von Kommunen eingereicht, von denen insgesamt 21 durch die Fachjury prämiert worden sind.

 

Ziel des erstmalig ausgelobten Wettbewerbs ist es, herausragende kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu initiieren, zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Bewerben können sich alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise.

Für die zwei Kategorien „Hervorragende strategische Aktivitäten“ sowie „Bemerkenswerte Einzelprojekte“ wurden durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jährlich in Summe eine Million Euro für zweckgebundene Integrationsmaßnahmen bereitgestellt.

 

Weitere Informationen unter www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de

 

Das vom Kreistag am 21.06.2017 befürwortete Integrationskonzept ist auf dem Internetauftritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter http://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?id=26768 abrufbar.

 

 

 

Foto: Die Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL Kathrin Tupaj (li.) und Sozialdezernent Alexander Erbert (re.) nahmen den Bundespreis vom

Staatssekretär Dr. Markus Kerber (Mitte) im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung

am 2. Juli in Berlin entgegen.

Quelle Foto „Foto Credit"

 

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Landrat Siegurd Heinze zum 5 jährigen Bestehen der BTU Cottbus-Senftenberg

(02. 07. 2018)

Nachdem im vergangenen Jahr „70 Jahre studieren in Senftenberg“ gefeiert werden konnte, steht am 1. Juli 2018 ein weiteres Jubiläum an: der 5. Geburtstag der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU).

Landrat Siegurd Heinze anlässlich des 5. Geburtstages der BTU:

 

„Wurde die Fusion der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz zur BTU Cottbus-Senftenberg anfänglich noch kritisch gesehen und die Neugründung der Universität gar durch das Bundesverfassungsgericht überprüft, befindet sich die Universität heute ganz klar im Aufwind.

Besonders freut mich die Entwicklung für unseren Standort in der Kreisstadt Senftenberg.

Seit mehr als 70 Jahren wird in Senftenberg erfolgreich studiert.

Das ursächliche Ziel des Studienstandortes Senftenberg ist damals wie heute gleich geblieben: das Zusammenwirken mit der Wirtschaft der Region, als Impulsgeber für Innovationen sowie Wissens- und Technologietransfer, und nicht zu vergessen die Sicherung des Fachkräftenachwuchses.

Ich freue mich, dass die BTU diese Erfolgsgeschichte weiter schreibt.

Die Etablierung eines Gesundheitscampus, der Ausbau der Pflege- und Therapiewissenschaften aber auch die Forschung auf den Gebieten der Biotechnologie und Chemie sowie der Ingenieurwissenschaften und Elektrotechnik stimmen mich zuversichtlich, mit der BTU Cottbus-Senftenberg auch zukünftig einen wichtigen Partner, Takt- und Impulsgeber für eine ganze Region an unserer Seite zu haben.

Für die Herausforderung, die Einrichtung für die Region Südbrandenburg als Wissenschaftsstandort weiter zu etablieren, wünsche ich der BTU maximale Erfolge. Freuen wir uns auf eine weiterhin positive, gewinnbringende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Heute geht es los: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz freut sich gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße auf die 18. „Internationale Folklorelawine“

(29. 06. 2018)

Die Vorbereitungen für das Folklorewochenende laufen auf Hochtouren, dass Programm steht.

Ab heute findet wieder eines der größten Folklore-Festivals in der Lausitz statt.

 

Am Freitag, dem 29. Juni 2018, startet die Folklorelawine in Lübbenau/ Spreewald, am Samstag, dem 30. Juni 2018, rollt sie durch Burg (Spreewald) und am Sonntag, dem 01. Juli 2018, präsentieren sich die Folkloristen erstmalig in Altdöbern.

 

Für die diesjährige „Internationale Folklorelawine haben sich 31 Folkloreensembles aus 22 Ländern beworben. Aus den Bewerbungen wurden 16 Ensembles ausgewählt.

Erstmalig werden Ensembles aus China und Japan dabei sein. Weiterhin haben Folkloristen aus Georgien, Polen, Schottland, Spanien, Weißrussland, Belgien, Kanada, Türkei, Tschechien und Russland ihre Teilnahme zugesagt. Insgesamt werden ca. 300 Teilnehmer aus 13 Ländern erwartet.

 

„Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein zu einem einzigartigen, farbenfrohen, folkloristischen Programm“, so Landrat Siegurd Heinze.

Der Eintritt ist an allen drei Veranstaltungsorten frei.

 

Zum diesjährigen Programm gelangen Sie hier.

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Baustart für die Ortsdurchfahrt Grünewalde

(27. 06. 2018)

Baustart für die Ortsdurchfahrt Grünewalde

Grundhafter Ausbau unter Vollsperrung ab 05.07.2018

 

Ab dem 5. Juli 2018 bis voraussichtlich zum 30. November 2018 erfolgt der grundhafte Ausbau der Kreisstraße K 6609 im Bereich der Ortsdurchfahrt (Lauchhammerstraße) in Grünewalde unter Vollsperrung auf einer Länge von insgesamt 718 Metern.

 

Ab Ortseingang bis zur Landesstraße in Richtung Staupitz wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Baulastträger in Kooperation mit der Stadt Lauchhammer die Straßendecke samt Versorgungsleitungen und Regenentwässerung erneuern.

 

Während der Vollsperrung erfolgt eine großräumige Umleitung über die L 63, Lauchhammer-West, Grundhofstraße, Stadtring Mitte nach Kleinleipisch, Weinbergstraße und wieder auf die Lauchhammerstraße (K 6609).

 

Die Baumaßnahme wird zu Einschränkungen und Änderungen beim öffentlichen Nahverkehr führen. Die Haltestelle Waldesruh kann in der Zeit der Sommerferien nicht bedient werden, der übrige Busverkehr wird umgeleitet. Entsprechende Aushänge und Informationen der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz sind hierbei zu beachten.

 

Bei der Führung des örtlichen Verkehrs innerhalb des Ortsteils Grünewalde wird es vorübergehend entsprechend des Baufortschritts zu Änderungen und Einschränkungen kommen. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr wird während der gesamten Baumaßnahme gesichert sein.

 

Während der Arbeiten kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen bei den Versorgungsleitungen kommen, dazu erfolgen direkte Abstimmungen vor Ort. Der Landkreis und die Stadt bitten diesbezüglich um Verständnis.

 

Der grundhafte Ausbau ist notwendig geworden, da durch die Verkehrsbelastung und die fehlenden Entwässerungseinrichtungen erhebliche Schäden an der Fahrbahn zu verzeichnen sind.

 

Darüber hinaus sind Gehwege derzeit nur im Bereich der Einmündung zur Landesstraße vorhanden. Im Zuge der Sanierung ist vorgesehen, beidseitig auf der gesamten Länge neue Gehwege und Entwässerungseinrichtungen anzulegen sowie die Grundstückseinfahrten neu zu gestalten.

 

Ziel ist es, die Baumaßnahme im November 2018 abzuschließen.

 

 

 

Grünewalde

 

 

 

Kleinleipisch

 

 

 

Lauchhammer

 

 

Neue Fahrzeuge für den Rettungsdienst offiziell übergeben

(22. 06. 2018)

Grund zur Freude gab es am heutigen Tage (21. Juni 2018) für die vier Betreiber des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Im Beisein von Kreistagsabgeordneten und Vertretern der Kreisverwaltung konnte Landrat Siegurd Heinze gleich vier neue Rettungswagen (RTW) vom Typ Mercedes 316 TDI, Delfis 3 im Gesamtwert von 420.000 Euro an die Rettungswachen in Vetschau, Calau, Senftenberg und Jannowitz übergeben.

 

„Mit der offiziellen Übergabe der Fahrzeuge verfügen nunmehr alle Betreiber des Rettungsdienstes in unserem Landkreis über hochmoderne Rettungswagen, die sowohl für die Patienten als auch für die Mitarbeiter der Rettungswagen spürbare Verbesserungen mit sich bringen werden“, so Landrat Heinze.

 

Mit jeweils einem Schutzengel im Gepäck wünschte er den Besatzungen der Rettungswagen eine sichere und unfallfreie Fahrt.

 

Bevor die Wagen den Rettungswachen offiziell übergeben werden konnten, wurden diese für den zukünftigen Einsatz noch fit gemacht.

 

„Neben der Serienausstattung wurde noch das Notfallequipment, zu dem u.a. die Beatmungseinheiten, Defibrillatoren, Spritzenpumpen, medizinisches Verbrauchsmaterial sowie Funk und GPS geführte Navigations- und Patientendatenerfassungssysteme gehören, eingebaut“, erläuterte Thomas Schäl, Sachgebietsleiter Rettungsdienst der Kreisverwaltung OSL.

Auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter wurde bei der Anschaffung der Fahrzeuge geachtet.

„Die Rettungswagen verfügen über Tragen, welches das Be- und Entladen der Trage in das und aus dem Fahrzeug heraus komplett ohne Muskelkraft ermöglichen.

Auch die Höhenverstellung der Trage geschieht auf Knopfdruck. Das eingebaute, sogenannte „PowerLoad-System“ sorgt so für eine Rückenentlastung der Mitarbeiter bei der schweren körperlichen Arbeit beim Tragen von Patienten“, so Schäl weiter.

 

Jährlich hat der Landkreis, als Träger des Rettungsdienstes, ca. 19 000 Notfalleinsätze zu bearbeiten. Dabei werden im Durchschnitt bis zu 750 000 km zurückgelegt.

Für die Einsätze stehen 22 Rettungsfahrzeuge an insgesamt 7 Rettungswachen zur Verfügung.

Im Spreewald steht sogar aufgrund der speziellen Aufgabenstellung ein Rettungskahn für Notfalleinsätze bereit.

Insgesamt wurden in den vergangenen 7 Jahren rund 2 Millionen Euro in neue Rettungswagen investiert.

 

Die vier neu angeschafften RTW werden zukünftig in Vetschau, Calau, Senftenberg und Jannowitz stationiert sein.

 

Zahlen, Daten und Fakten zu den Rettungswachen können den folgenden Hintergrundinformationen entnommen werden.

 

Hintergrundinformationen:

 

Rettungswache Vetschau:

 

Die Rettungswache Vetschau ist eine der kleinen Rettungswachen im nördlichen Teil unseres Landkreises.

In der Wache ist ein RTW stationiert, der an 365 Tagen im Jahr, 24h zur Notfallversorgung bereitsteht mit einer Einsatzleistung von bis zu 1.500 Notfalleinsätze im Jahr.

Betreiber der Rettungswache ist der ASB Ortsverband Lübbenau/ Vetschau e.V.

 

Rettungswache Calau:

 

Die Rettungswache Calau gilt als kleine bis mittelgroße Rettungswache. In der Rettungswache sind zwei RTW an 365 Tagen im Jahr stationiert, von denen sich einer im 24h -Dienst befindet.

Einsatzleistung bis zu 1.500 Notfalleinsätze

Betreiber der Rettungswache ist der DRK KV Calau e.V.

 

Rettungswache Senftenberg:

 

Die Rettungswache Senftenberg gilt als große Rettungswache und ist auch die größte Rettungswache in unserem Landkreis. Hier werden 3 RTW bis zu 24h sowie ein Noteinsatzfahrzeug (NEF) 24h vorgehalten.

Die Einsatzleistung beträgt bis zu 6.000 Notfalleinsätze.

Neben den Rettungswachen in Lübbenau und Lauchhammer ist auch Senftenberg eine Lehrrettungswache und bildet jährlich vorrangig bis zu 3 Notfallsanitäter aus.

Betreiber der Rettungswache ist die Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Rettungswache Jannowitz:

 

Die Rettungswache Jannowitz ist eine der kleinen Rettungswachen und gleichzeitig die am südlichsten gelegene Rettungswache im Landkreis OSL.

Hier wird ein RTW an 365 Tagen 24h zur Notfallvorsorge bereitgehalten. Die Einsatzleistung beträgt bis zu 1.200 Notfalleinsätze.

Betreiber der Rettungswache ist der DRK KV Lausitz e.V.

 

 

 

Insgesamt vier neue moderne Rettungswagen konnten am Donnerstagnachmittag auf

dem Klettwitzer Marktplatz an die Betreiber der Rettungswachen in Calau,

Vetschau, Jannowitz und Senftenberg übergeben werden.

Foto: Landkreis

 

 

Die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness (li.) und Landrat Siegurd Heinze (re.)

ließen sich von Notfallsanitäter René Märten die technischen Innovationen im neuen RTW

der Senftenberger Rettungswache erklären.

Foto: Landkreis

 

 

Nahm erfreut von der Kreistagsvorsitzenden Martina Gregor-Ness (mi.) und Landrat Siegurd Heinze (re.)

den neuen RTW für die Klinikum Niederlausitz GmbH als Betreiber der Senftenberger Rettungswache

entgegen: Klinikum-Geschäftsführer Uwe Böttcher (li.).

Foto: Landkreis

 

 

Kreisgeschäftsführer Andreas Möbius (2.v.r.) nahm gemeinsam mit seinen Mitarbeitern den neuen

RTW für den DRK-Kreisverband Calau e.V. und die Rettungswache entgegen.

Foto: Landkreis

 

 

Auch Alexander Kohl (mi.), Geschäftsführer des ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. freute sich

gemeinsam mit seinen Mitarbeitern über den neuen Rettungswagen für die Rettungswache in Vetschau.

Foto: Landkreis

 

 

Bianka Sebischka-Klaus als Vorstandsvorsitzende des DRK Kreisverbands Lausitz e.V. und

ihre Mitarbeiter nahmen den hochmodernen Rettungswachen mit in die Rettungswache nach

Jannowitz.

Foto: Landkreis

Foto zu Meldung: Neue Fahrzeuge für den Rettungsdienst offiziell übergeben

Besuchermagnet Vetschau/Spreewald: Tour de OSL im Norden des Landkreises lockte 242 Teilnehmer / Radler von 4 bis 85 Jahren gingen auf Tour mit Landrat Siegurd Heinze

(18. 06. 2018)

Die schöne, knapp 8.300 Einwohner zählende Stadt Vetschau/Spreewald bildete am Wochenende Start und Ziel der diesjährigen Tour de OSL - der beliebten Radtour für Jedermann, organisiert von der Kreisverwaltung OSL. Nachdem mit 270 Personen zum 20-jährigen Jubiläum in Senftenberg erst im vergangenen Jahr ein Teilnehmerrekord aufgestellt werden konnte, zog nunmehr auch der Norden zahlreiche Freunde des Drahtesels an: Insgesamt 242 Frauen, Männer und Kinder traten am Samstag, dem 16. Juni 2018, gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze in die Pedale. Tatkräftig unterstützt wurde der Verwaltungschef auch von Mitradlern wie Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler und Calaus Bürgermeister Werner Suchner.

 

Auch in diesem Jahr hatten sich Landrat Siegurd Heinze und sein Team erneut eine attraktive Tour einfallen lassen. Den Auftakt und das Ziel bildete die Kulisse der durch die Stadt aufwendig und liebevoll sanierten Schlossremise in Vetschau/Spreewald. Hier erwarteten am frühen Samstagmorgen und bei bestem Radfahrwetter Landrat Siegurd Heinze und Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler die Teilnehmer.

 

Den ersten Höhepunkt bildete die feierliche Enthüllung einer Tafel mit dem Schriftzug "Deutsch-Sorbische/Wendische Stadt - Wir pflegen immaterielles Kulturerbe" am Eingang zur Touristinformation durch Bürgermeiser und Landrat. Diese soll, gut sichtbar an der Fassade angebracht und sowohl mit deutscher als auch sorbischer Sprache versehen, Besucher ab sofort auf die Verbundenheit der Stadt zum sorbisch-wendischen Kulturgut hinweisen.

 

Anschließend fiel der Startschuss zur 21. Tour de OSL. Die knapp 43 Kilometer lange Route führte über Lobendorf, Tornitz und Wüstenhain nach Laasow und über Missen und Gahlen weiter nach Calau. Nach einer ausgiebigen Mittagspause mit Verpflegung durch die Gaststätte „Zur Oase“ aus Calau auf dem Calauer Marktplatz führte die zweite Etappe der Tour weiter über Saßleben, Dubrau und Belten zurück zum Augangspunkt nach Vetschau/Spreewald.

 

Unterwegs warteten erneut spannende kulturelle Stopps auf die Radler. So erhielten die Teilnehmer bereits wenige Meter nach dem Start Einblicke in eines von Vetschaus Wahrzeichen, die um 1650 erbaute, deutschlandweit einmalige evangelische Wendisch-Deutsche Doppelkirche. In Laasow bestand die Möglichkeit zur Besichtigung der schwimmenden Häuser, die als Unterkünfte für Feriengäste dienen. Hier erteilten die Betreiber zudem Informationen zu dem in naher Zukunft vor Ort beabsichtigten Bau eines Familien-Urlaubs-Resorts mit insgesamt 94 Bungalows und 16 schwimmenden Häusern. Knapp 30 Millionen Euro sollen hier investiert werden. Im Anschluss an die Mittagspause stand eine Besichtigung der Kirche in Kalkwitz auf dem Programm. Diese wurde bereits im 15. Jahrhundert erbaut und beeindruckte die Besucher mit ihrer besonderen Architektur und Geschichte.

 

Den Abschluss bildete auch in diesem Jahr eine Radlertombola, bei der zahlreiche attraktive Preise verlost wurden. Die Gewinner zog im Beisein von Landrat und Bürgermeister die elfjährige Sophie aus Vetschau. Über den Hauptpreis – ein modernes Citybike im Wert von 600 Euro, bereitgestellt durch die Sparkasse Niederlausitz, freute sich letztendlich Gerhard Zeschnick aus Calau.

 

Übrigens: Dass Radfahren keine Frage des Alters ist, wurde auch in diesem Jahr erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt. So konnte am Ende der Tour der 85-jährige Klaus Beyer aus Calau als ältester Radfahrer geehrt werden. Die jüngsten Beinchen gehörten dem geraden einmal vierjährigen Valentin Dasler aus Pforzheim, der derzeit in der Region seine Oma besucht. Er, sein achtjähriger Bruder und der Vater hatten mit ihrer Heimat, dem Bundesland Baden-Würtemberg, zugleich auch die weiteste Anreise.

 

Wohin die Tour de OSL im kommenden Jahr führen wird, steht noch nicht abschließend fest. Sicher ist jedoch, dass dann wohl der Süden des Landkreises Ausgangspunkt sein wird. Vorschläge, Ideen und Hinweise für spannende Ziele nimmt gern auch Tour-Organisator Jens Bergmann von der Kreisverwaltung OSL entgegen: 03573 870 5128; Jens-Bergmann@osl-online.de.

 

Eine Auswahl an Bilder finden Sie hier.

 

Danke an die Förderer und Organisatoren der

21. Tour de OSL und an die Sponsoren des Radler-Abschluss-Event mit der Radler-Tombola als Höhepunkt

 

Sparkasse Niederlausitz

 

 

Für das Sponsoring des Hauptpreises zur Radler-Tombola 1 City Damenfahrrad und weitere Preise für die Teilnehmer

 

Polizeiinspektion

Oberspreewald Lausitz

Herrn Schiesko

und seinen Beamten

 

 

Für die anlassbezogenen polizeilichen Maßnahmen zur verkehrsführenden Sicherung der Tour de OSL

 

WAL Betrieb Wasserwerk Tettau

 

 

Für das Getränke-Sponsoring zum Getränkestopps während der Tour

 

Stadt Vetschau Bürgermeister Herr Kanzler

 

 

 

Für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL, Start und Zielpunkt

 

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg

 

Sponsoring eines Preises zur Tombola

 

Stadt Calau Bürgermeister Herr Suchner

 

 

Für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL, Mittagsrast am Marktplatz sowie Führung und Erläuterungen in der Kirche Kalkwitz

 

Gaststätte zur Oase, Herr Klich und sein Team

 

Für die Versorgung zur Mittagsrast

 

Insider Travel Club, Inhaber Frank Storm

 

Erläuterungen zu den schwimmenden Häusern am Gräbendorfer See

 

 

 

 

Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V. und

Tourismusverband Spreewald e. V.

 

 

Für die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

 

Theater Neue Bühne

 

 

 

Für die Bereitstellung von Wertgutscheinen zum Besuch des Amphitheaters am Senftenberger See.

 

WIS Lübbenau/Spreewald

mit dem Spreeweltenbad

 

Für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen für die Tombola

 

Snow und activ Gmbh (snow tropolis)

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

Aktivtours Hoika

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

Lectric e-Tandem & e-Bike Tours

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

Amt Altdöbern

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

DRK Kreisverband Lausitz

 

Für die Bereitstellung von Sanitätern und Fahrzeugen

 

 

Mobiler Fahrradservice & Notruf,

Heinz Trasper

 

Für die Absicherung der Teilnehmer während der Tour

 

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen für eines der Museen

 

 

Den Teams aus den Fachbereichen des Landkreises

- Wirtschaft und Förderung

- Büro Landrat

- Hausmeister und

Sicherheitsdienste

- Straßenverkehrsamt

- FKTZ Großräschen

 

Für die Absicherung der Tour, Bereitstellung von Fahrzeugen

 

 

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Tour de OSL – der Countdown läuft / Los geht es am Samstag um 9 Uhr in Vetschau/Spreewald

(15. 06. 2018)

Nur noch wenige Tage, dann heißt es wieder fleißig in die Pedale treten bei der mittlerweile 21. Tour de OSL. Auch in diesem Jahr haben OSL-Landrat Siegurd Heinze und sein Team erneut eine erlebnis- und abwechslungsreiche Strecke ins Auge gefasst. Start und Ziel bildet die Schlossremise in Vetschau/Spreewald. Über 43 Kilometer führt die Tour durch Vetschau/Spreewald, Calau und entlang des Gräbendorfer Sees. Los geht es am Samstag, dem 16. Juni 2018 um 9 Uhr.

 

Neben Halten mit spannenden Kulturprogrammen und Verpflegungsstopps erwartet die Teilnehmenden eine Radler-Tombola mit attraktiven Gewinnen. Der Hauptpreis ist ein modernes City-Bike, bereitgestellt durch die Sparkasse Niederlausitz.

 

Durchschnittlich 200 Personen begeben sich Jahr für Jahr auf die beliebte Radtour unter Leitung des Landrates. Ziel ist es, per Drahtesel die schönsten, teils auch versteckten Regionen der Heimat zu entdecken. Die Streckenführung ist bewusst einfach gehalten und das Fahrttempo gemäßigt, sodass sich die Veranstaltung für Radler jeder Könnensstufe eignet. Damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, wird die Tour von Teamfahrzeugen, Sanitätern und einem Pannendienst begleitet.

 

Weitere Informationen zur Strecke und den Haltepunkten gibt es unter www.osl-online.de. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Nachdem die Jubiläumsfahrt im vergangenen Jahr die Kreisstadt Senftenberg und Umgebung erkundete, bildet dieses Mal der Norden den Ausgangspunkt. Übrigens: Der bislang jüngste, selbst radelnde Teilnehmer war acht Jahre alt, der älteste Radler zählte stolze 86 Jahre. Einige der Teilnehmenden sind bereits von Anfang an mit dabei.

 

Termin:

 

21. Tour de OSL

Samstag, 16. Juni 2018

Abfahrt 9 Uhr

Start/Ziel: Schlossremise in Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10

  1. Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Im vergangen Jahr widmete sich die 20. Tour de OSL unter Leitung von Landrat Siegurd Heinze der Kreisstadt Senftenberg und Umgebung. Am Samstag nun liegen Start und Ziel im Norden: Los geht es um 9 Uhr an der Schlossremise in Vetschau/Spreewald. (Archivfoto: Landkreis)

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25. Brandenburgische Seniorenwoche in OSL eröffnet / Sechs Frauen für ihr Engagement ausgezeichnet

(15. 06. 2018)

Die Brandenburgische Seniorenwoche ist auch im Landkreis OSL im vollen Gange. Am gestrigen Montag (11.06.2018) eröffnete Landrat Siegurd Heinze die Aktionswoche gemeinsam mit Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich und der neuen Vorsitzenden des Kreisseniorenrates OSL, Bärbel Kratzer, im Rahmen eines feierlichen Festaktes im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg. Erneut wurden mehrere Personen ausgezeichnet, die sich in ihrer Freizeit besonders engagiert zum Wohle der Seniorinnen und Senioren in die Gesellschaft einbringen.

 

Bereits seit 2008 würdigt der Landkreis Frauen und Männer aus dem gesamten Landkreis und dankt ihnen für ihre wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Insgesamt 74 Personen, davon 53 Frauen und 21 Männer, konnten die Würdigung durch den Landrat bislang entgegen nehmen. Vorgeschlagen werden die Auszuzeichnenden von den jeweiligen örtlichen Seniorenbeiräten oder den Kommunen.

 

Die Geehrten im diesjährigen Jubiläumsjahr sind Ursula Hamann aus Schwarzheide, Brigitte Thiel aus Lauchhammer, Ruth Kuritz aus Buckow, Maria Lehmann aus Senftenberg, Elke Müller aus Großräschen und Waltraud Radeck aus Lindenau.

 

Umrahmt wurde die Veranstaltung durch beeindruckende musikalische Auftritte der Kreismusikschule OSL sowie des Konzertchores Senftenberg unter Leitung von Sven Irrgang.

 

Im kommenden Jahr übrigens wolle die Kreisverwaltung mit der Auftaktveranstaltung neue Wege gehen, stellte Landrat Siegurd Heinze den Anwesenden in seinem Grußwort in Aussicht. So habe er sich mit Bürgermeister Andreas Fredrich verständigt, den Ort zu wechseln – und vielleicht werde man gemeinsam in See stechen, erklärten die Verwaltungschefs.

 

Wie auch immer die Auftaktveranstaltung gestaltet wird, eins steht bereits jetzt fest: Auch bei der 26. Seniorenwoche werden erneut ehrenamtlich tätige Frauen und Männer ausgezeichnet. Denn dieses Engagement, gerade im Bereich der Seniorenarbeit, nimmt in der Gesellschaft einen wichtigen Stellenwert ein. „Im Landkreis OSL leben nach aktuellen Daten 31.059 Personen über 65 Jahren. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 27,7 %. Prognosen gehen davon aus, dass der Anteil der über 65-Jährigen im Jahr 2040 bei 34.400 Personen und damit 39,9 % liegen wird“, erklärt Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit bei der Kreisverwaltung, und fügt hinzu: „Das Ehrenamt ist für das Leben in den Seniorenbeiräten, Ortsgruppen, politischen Gremien, bei Wohlfahrtsverbänden, in Vereinen und auch in der Nachbarschaftshilfe unverzichtbar“.

 

Das diesjährige Motto der Aktionswoche lautet „25. Brandenburgische Seniorenwoche: Ein Vierteljahrhundert aktiv und mitbestimmend“. Noch bis zum 18. Juni 2018 warten vielseitige Veranstaltungen auf die Gäste. Informationen zum Programm gibt es unter www.osl-online.de.

 

 

Hier die Begründungen zu den einzelnen Auszeichnungen:

 

 

Ursula Hamann aus Schwarzheide

 

Frau Hamann ist gesellschaftlich sehr aktiv. Nachdem ein Mitglied des Seniorenrates verstorben war und später ein anders Mitglied gesundheitlich kürzertreten musste, sprang Frau Hamann in die Bresche. So blieb die Seniorengruppe aus Schwarzheide-Ost-Victoria am Leben.

 

Als die Gaststätte Victoriahof aus Altersgründen geschlossen wurde, kümmerte sich Frau Hamann darum, dass der monatliche Treff weiterhin stattfinden konnte. Heute treffen sich die Damen jeden zweiten Dienstag in der Pension Werner nicht nur zum Kaffeekränzchen. Auch Themennachmittage werden organisiert.

 

Frau Hamann bemüht sich nicht nur um die Belange der älteren Bürger in Schwarzheide. Sie hat stets ein offenes Ohr für ihre Mitmenschen der Stadt und hilft, wo sie nur kann.

 

Sie unterstützt die Freiwillige Feuerwehr und gibt in der Kita „Entdeckerland“ den Kindern regelmäßig Anleitungen für Handarbeiten und Bastelarbeiten.

 

 

Brigitte Thiel aus Lauchhammer

 

Frau Thiel ist in Lauchhammer bei den verschiedensten Veranstaltungen zu sehen. Ob als helfende Hand im Hintergrund, oder als aktive und rührige Organisatorin.

 

Mal ist es das Stadtfest, mal der Kindertag oder andere Aktivitäten, wie das Weihnachtssingen im Kulturhaus - wofür sie die Hauptverantwortung nicht aus der Hand geben kann.

Aber auch ihre neue große Leidenschaft – das Theaterspielen bereitet ihr viel Freude.

 

Ihr Lehrerherz ist noch immer im ehemaligen Beruf verhaftet. Sie geht nach wie vor in der Europaschule ein und aus – hier spielt sie mit den Kindern Theater oder singt im Chor. Ihre Energie scheint unversiegbar, genau wie ihre stets fröhliche und aufmunternde Art.

 

Frau Thiel sieht die Kommune als Ganzes über die einzelnen Orts- oder Stadtteilgrenzen hinaus und handelt unkonventionell.

 

Sie sucht immer Wege, wie sie aus Notsituationen heraus helfen kann und findet oft die richtigen Worte, auch andere zum Mitmachen zu motivieren.

 

Wir danken Frau Thiel für ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit, wünschen ihr persönliches Wohlergehen und weiterhin viel Schaffenskraft.

 

Ruth Kuritz aus Buckow

 

Frau Kuritz wurde 2010 als neues aktives Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Calau berufen.

 

Als Interessenvertreterin der Senioren aus den Ortsteilen liegt ihr das Zusammenwachsen von Stadt und Land im Rahmen der Seniorenarbeit besonders am Herzen.

 

Dies spiegelt sich auch in ihrer jahrelangen ehrenamtlichen Tätigkeit als Ortsvorsteherin in ihrem Heimatort Buckow wieder.

 

Zuverlässigkeit und sachlich korrekte Arbeitsweise mit einer Portion Esprit zeichnen Frau Kuritz aus.

 

Maria Lehmann aus Senftenberg

 

Frau Lehmann wurde vom Caritas Verband in den Seniorenbeirat der Stadt Senftenberg delegiert. Sie arbeitet seit mehreren Wahlperioden hier aktiv mit.

 

Durch ihre jahrelange ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Funktionen und ihr hohes persönliches soziales Engagement in vielen gesellschaftlichen Bereichen ist sie ein sachkundiges Mitglied des Seniorenbeirates.

 

Frau Lehmann arbeitet im Briesker Heimatverein mit und leitet eine Sportgruppe für Seniorinnen und Senioren.

 

Sie steht in ständiger Verbindung mit der Leitung des ASB Wohnpark Lausitzer Seenland und der Ortsgruppe der Volkssolidarität Senftenberg.

 

Besonders hervorheben muss man aber ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der vom Seniorenbeirat organisierten Veranstaltungen und Aktionen, wie die Adventsgala, den Kindertag, das Backen mit Ferienkindern.

 

Sie nimmt auch am jährlichen Frühjahrsputz, der vom Kinder- und Jugendparlament organisiert wird, teil.

 

Frau Lehmann leitet außerdem eine Töpfergruppe beim ASB und im Kinderheim „Sonnenschein“.

 

 

 

Elke Müller aus Großräschen

 

Frau Müller ist seit 2012 Mitglied und seit 2014 auch stellvertretende Vorsitzende im Seniorenbeirat der Stadt Großräschen.

 

Sie betreut einmal in der Woche den „Sport für Jedermann“ bei den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Altersgerechten Wohnungen.

 

Im Senioren-Bowling-Club ist Frau Müller auch als aktives Mitglied tätig.

 

Seit Jahren engagiert sie sich als Wahlhelferin bei den Kommunalwahlen.

 

Sie kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit im Seniorenbeirat und hält Kontakt zur Pressesprecherin der Stadt.

 

Frau Müller ist sehr hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn jemand gebraucht wird. Auf ihre uneigennützige Unterstützung kann man sich stets verlassen.

 

 

Waltraud Radeck aus Lindenau

 

Frau Radeck ist immer zur Stelle, wenn Aufgaben anstehen, Programme gestaltet und Pläne erarbeitet werden müssen.

 

Sie ist aktives Mitglied im Heimat- und Sportverein und auch bei den Landfrauen.

 

Bei Veranstaltungen, Feiertagen und Festen im Dorf ist sie immer helfend dabei, wenn Kaffee und Kuchen vorbereite und verkauft werden.

 

Auch sind ihre Ideen bei der Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Ausstellungen im Torhaus Lindenau gefragt.

 

Mit den Landfrauen gestaltet Frau Radeck seit vielen Jahren die Erntekronen. Sie ist beim Getreide schneiden, beim Binden und Aufstellen der Kronen für die Erntefeste dabei.

 

In den letzten Jahren war Frau Radeck mit den Lindenauer Landfrauen bei den Landeserntefesten, Handwerker- und Bauernmärten in Burg, Cottbus und anderen Orten unterwegs und setzt sich für die alte Tradition des Erntekronen Bindens ein.

 

Frau Radeck engagiert sich aber vor allem auch in der Seniorenarbeit.

Sie ist immer ein zuverlässiger Ansprechpartner und Mitorganisator, sei es in der Nachbarschaftshilfe, beim Verteilen von Einladungen, in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen oder Vorträgen.

 

Das dörfliche Leben in Lindenau wird durch Frauen, wie Frau Radeck mitgestaltet und aufrechterhalten.

 

 

Die Kreisverwaltung dankt allen Ausgezeichneten für ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit, wünscht ihnen persönliches Wohlergehen und weiterhin viel Schaffenskraft!

 

Konnten in diesem Jahr die Ehrungen für ihr ehrenamtliches Engagement entgegen nehmen: Ursula Hamann aus Schwarzheide (li.), Brigitte Thiel aus Lauchhammer (2.v.li.), Elke Müller aus Großräschen (2.v.r.) und Waltraud Radeck aus Lindenau (re.). Es gratulierten Landrat Siegurd Heinze (3.v.r.), Sozialdezernent Alexander Erbert (3.v.li.), die Beauftragte für Seniorenarbeit Eva-Maria Dinter (4.v.r.) und Bärbel Kratzer, Vorsitzende des Kreisseniorenrates OSL (4.v.l.). (Foto: Landkreis)

 

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Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest weiter hoch – Landkreis OSL richtet Hotline ein / Finanzielle Unterstützung zur Reduzierung der Schwarzwildbestände wird gut angenommen

(15. 06. 2018)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter aus Richtung Osteuropa auf dem Vormarsch. Obwohl in Deutschland bislang kein Seuchenfall aufgetreten ist, kann es aufgrund der rasanten Verbreitung jederzeit zum Ausbruch kommen. Angesichts des akuten Seuchenverlaufes ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein Auftreten von Totfunden bei Schwarzwild der Veterinärbehörde zu melden und geeignete Proben amtlich abklären zu lassen. Aber auch Bürger werden gebeten, die Augen offen zu halten. Um künftig noch schneller handeln zu können, hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nunmehr eine ASP-Hotline eingerichtet. Indes wird die seit 1. April 2018 vom Landkreis gezahlte Aufwandsentschädigung für Wildschweinproben gut angenommen.

 

Wer im Wald ein totes Wildschwein findet, hat die Möglichkeit, täglich, sieben Tage pro Woche, von 7 bis 22 Uhr unter der Rufnummer (03573) 870 4400 das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Kreisverwaltung in Senftenberg zu kontaktieren und mit den fachkundigen Tierärzten umgehend das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Als geeignete Maßnahme, um den hohen Schwarzwildbestand und somit auch das Risiko für eine mögliche Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren, wurde im OSL-Kreistag am 15. März 2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro je erlegtem Wildschwein beschlossen. Für jedes Schwarzwild, welches über die Jagdstrecke von 3900 Tieren pro Jagdjahr hinaus geschossen wird, erhält ein Jäger vom Land eine Abschussprämie in Höhe von 50 Euro je Tier. Zusätzlich kann Jagdberechtigten eine Aufwandsentschädigung für das Bereitstellen von Proben von Unfallwild oder Totfunden ausgezahlt werden. Auch hier hat der Landkreis eine eigene Prämie in Höhe von 30 Euro auf den Weg gebracht.

 

Amtstierarzt Jörg Wachtel ist mit der bisherigen Resonanz auf die Prämie zufrieden: „Die neue Aufwandsentschädigung wird seit dem Beginn des aktuellen Jagdjahres zum 1. April gut angenommen. Wir haben einen deutlichen Anstieg an eingereichten Schwarzwild-Proben zu verzeichnen, die in unserem Labor zusätzlich auch auf Trichinen und den Duncker’schen Muskelegel untersucht werden.“ Erst kürzlich wurden umfangreiche Bauarbeiten im Kellerbereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Dubinaweg 1 in Senftenberg abgeschlossen, bei denen unter anderem auch das Labor vergrößert und somit auf die stets wachsenden Anforderungen im Bereich der Fleischuntersuchungen reagiert wurde.

 

Die ASP befällt Haus- und Wildschweinbestände, ist für den Menschen und Haustierarten jedoch ungefährlich. Weitere Informationen zur Tierseuche erhalten Interessierte unter www.osl-online.de im Menüpunkt „Afrikanische Schweinepest“.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch in Richtung Deutschland. Damit ein möglicherweise infiziertes Tier umgehend untersucht werden kann, hat der Landkreis OSL eine Hotline eingerichtet. (Foto: Landkreis OSL)

Heinz Klevenow ist Träger des Verdienstordens des Landes Brandenburg – die Kreisverwaltung gratuliert!

(15. 06. 2018)

Am heutigen Mittwoch (13.06.2018) wurde im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei in Potsdam zum 14. Mal der Verdienstorden des Landes Brandenburg verliehen. Ministerpräsident Dietmar Woidke würdigte in diesem Jahr insgesamt 18 Bürgerinnen und Bürger für ihre Jahre- und jahrzehntelangen außerordentlichen Verdienste um das Land Brandenburg und seine Bevölkerung. Mit dem Klettwitzer Heinz Klevenow ist auch ein bekanntes Gesicht aus dem Landkreis OSL unter den Geehrten.

 

Die Übergabe des Verdienstordens an Heinz Klevenow begründet die Staatskanzlei Brandenburg in ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2018 wie folgt:

 

„Heinz Klevenow ist ein Theatermann mit Leib und Seele. Für die neue Bühne Senftenberg war seine künstlerische Arbeit geradezu prägend. Dort war er nicht nur Schauspieler. Als Intendant, Regisseur und Leiter der Umbaumaßnahmen steuerte er das Theater klug und mit sicherem Gespür durch die künstlerischen, betriebswirtschaftlichen und politischen Turbulenzen der Nachwendezeit. Auf eindrucksvolle, hochgelobte Weise gelang ihm die Jahre hindurch bis zu seinem Abschied 2004 eine Spielplangestaltung, die dem Publikum entgegenkam und es zugleich forderte. 2001 wurde sein Auf- und Ausbauwerk mit der Eröffnung des Amphitheaters gekrönt.“

 

Im Umbruchjahr 1989 übernahm der 1940 in Prag als Sohn des Schauspielerpaares Marga Legal und Heinz Klevenow geborene Klevenow nach über 25 Jahren Theaterarbeit an verschiedenen renommierten Häusern die Intendantur am Senftenberger Theater. Dieses leitete er mit hohem Engagement bis 2004 und schaffte es trotz aller Herausforderungen, das Theater stabil und zukunftsgerichtet aufzustellen. Der heute 77-Jährige Heinz Klevenow begeistert das Publikum nach wie vor regelmäßig in Aufführungen der neuen Bühne Senftenberg.

 

Die Kreisverwaltung gratuliert dem ehemaligen langjährigen Intendanten des Theaters neue Bühne Senftenberg und noch heute aktiven Schauspieler, dankt ihm für seine zahlreichen Verdienste um das Theater und wünscht ihm auch für die kommenden Jahre weiterhin beste Gesundheit, Wohlergehen und Freude auf all seinen Wegen!

 

An der Feierstunde in Potsdam nahm stellvertretend für den Landkreis Dezernent Alexander Erbert teil, um dem Träger des Verdienstordens die Wünsche der Kreisverwaltung persönlich zu übermitteln.

 

Konnte heute in Potsdam den Verdienstorden des Landes Brandenburg entgegennehmen: Heinz Klevenow. Zu den ersten Gratulanten zählte Alexander Erbert von der Kreisverwaltung OSL. (Foto: Landkreis)

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ver.di im Alleingang? - Ankündigung von weiteren Warnstreiks im Klinikum trotz Annäherung

(08. 06. 2018)

Senftenberg/Lauchhammer. Nach der erneuten Tarifrunde am Montag (04.06.) kündigt die Bezirksleitung der Gewerkschaft ver.di in Cottbus im Nachgang bereits öffentlich weitere Streiks an, ohne dies zuvor mit der Tarifkommission abgestimmt zu haben. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet nach Angaben von ver.di am Freitag (08.06.) statt. Hier sollte dann eigentlich der aktuelle Verhandlungsstand beraten und über weitere Warnstreiks entschieden werden. Bis dahin läuft die Debatte um die Tarifverhandlungen zwischen dem Klinikum Niederlausitz und der Dienstleistungsgewerkschaft, im Wesentlichen gesteuert durch ver.di, öffentlich. Die Unternehmensleitung des Klinikums setzt hingegen eher auf eine allgemein gemäßigte Informationspolitik, mit dem Ziel, den Konflikt nicht noch zu verschärfen, sondern weiterhin an konstruktiven Lösungen zu arbeiten.

 

Dazu wurden in der letzten Verhandlungsrunde auch bereits Fortschritte gemacht. So wurde für die Mitarbeiter der Boden- und Luftrettung in Senftenberg eine Einigung mit massiven Gehaltssteigerungen erzielt. Auch in Bezug auf die Entgeltordnung für die Pflegeberufe im Klinikum ist das Klinikum den Forderungen von ver.di im Wesentlichen nachgekommen. Bei der Vergütung für die Auszubildenden steht das Klinikum weiterhin zu seinem Angebot, das eine höhere Gehaltsteigerung vorsieht, als von ver.di ursprünglich gefordert.

 

Der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke kritisiert hingegen den Landkreis und den Landrat, weil der Landkreis Investitionsentscheidungen in der Vergangenheit mitgetragen hätte. „Ich habe bisher noch nicht gehört, dass nur ein Mitarbeiter mit der Beschaffung des MRTs in Lauchhammer nicht einverstanden wäre. Hier ist eine Entscheidung für die Patienten getroffen worden, die aus unserer Sicht dringend notwendig war und auch der Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses dient“, sagt Hendrik Karpinski, Geschäftsführer des Klinikums. Und auch Landrat Siegurd Heinze hält es für erforderlich, dass sich das Klinikum weiterhin für die Zukunft gut aufstellt und dabei insbesondere in die Mitarbeiter aber auch die Infrastruktur und die Technik des Unternehmens investiert.

 

Die Unternehmensleitung des Klinikums hält eine Einigung im aktuellen Tarifkonflikt für besonders wichtig und setzt dafür alle Hebel in Bewegung. Weitere Warnstreiks möchte das Klinikum im Interesse der Patienten und der Mitarbeiter, die dann diese Last tragen müssen, gern vermeiden.

 

Der nächste Verhandlungstermin findet am Freitag, den 22. Juni um 16 Uhr im Klinikum statt.

 

(Quelle: Klinikum Niederlausitz GmbH)

[2018-02-14_PM_KNL_Auftaktgespräch zu Tarifverhandlungen im Klinikum Niederlausitz hat stattgefunden.pdf]

[2018-03-05_PM_KNL_Klinikum Niederlausitz will Ausbildungsvergütung erhöhen]

[2018-02-14_PM_KNL_Auftaktgespräch zu Tarifverhandlungen im Klinikum Niederlausitz hat stattgefunden.pdf]

[2018-05-31_PM_KNL_Streik im Klinikum – Tarifverhandlungen gehen weiter.pdf]

[2018-06-04_PM_KNL_Trotz Warnstreik keine Einschränkungen im Krankenhausbetrieb.pdf]

[2018-06-07_PM_KNL_Ver.di im Alleingang.pdf]

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OSL startet in die 25. Brandenburgische Seniorenwoche / Einladung zum feierlichen Auftakt am 11. Juni 2018

(07. 06. 2018)

Am Sonntag, dem 10. Juni 2018 beginnt im Land Brandenburg die 25. Brandenburgische Seniorenwoche. Auch die Kommunen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligen sich erneut und bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern ein abwechslungsreiches Programm. Die von der Kreisverwaltung organisierte Eröffnungsveranstaltung findet am Montag, dem 11. Juni 2018 um 15 Uhr im Bürgerhaus „Wendische Kirche“ in Senftenberg statt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

Vor Ort erwarten die Gäste unter anderem Grußworte von Landrat Siegurd Heinze, dem Bürgermeister der Stadt Senftenberg, Andreas Fredrich und der Vorsitzenden des Kreisseniorenrates, Bärbel Kratzer. Für Unterhaltung sorgt ein kulturelles Rahmenprogramm. Dieses gestaltet in diesem Jahr der Konzertchor Senftenberg unter Leitung von Sven Irrgang. Auch Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises tragen Stücke vor. Einen weiteren Höhepunkt bildet die Auszeichnung derjenigen Seniorinnen und Senioren, welche sich besonders aktiv für ältere Menschen einsetzen oder sich engagiert in den verschiedenen kommunalen Seniorenbeiräten betätigen. Sechs Personen, davon erstmals allesamt Frauen, können die Ehrung in diesem Jahr entgegen nehmen.

 

Die Eröffnungsveranstaltung des Landkreises bildet den Auftakt für eine Reihe vielfältiger Veranstaltungen in den einzelnen Kommunen. „Diese reichen von Festveranstaltungen, Amtsseniorennachmittagen, Gesprächsrunden mit Bürgermeistern und Kommunalpolitikern und Sportveranstaltungen über Buchlesungen bis hin zu Ausflügen“, stellt Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in Aussicht. Die Programmpunkte werden von den örtlichen Seniorenbeiräten mit Unterstützung der Kommunen organisiert und durchgeführt.

 

Das diesjährige Motto der Aktionswoche lautet „25. Brandenburgische Seniorenwoche: Ein Vierteljahrhundert aktiv und mitbestimmend“.

 

Hinweis für Vertreter der Medien: Bei Fragen steht Eva-Maria Dinter gern für weitere Auskünfte zur Verfügung: (03573) 870 41 63.

 

Dies sind die Angebote rund um die Brandenburgische Seniorenwoche im Landkreis OSL:

 

 

Kommune

Datum

Zeit

Ort

Veranstaltung

Kreissenioren-rat

11.06.2018

15:00

Senftenberg, Bürgerhaus Wendische Kirche

Zentrale Eröffnungsveranstaltung im LK OSL

Stadt Senftenberg

12.06.2018

14:00

Senftenberg, ASB Begegnungsstätte Kormoranstraße

Bürgermeisterforum

13.06.2018

14:00

Senftenberg, Begegnungsstätte der Volkssolidarität ,Thälmann-Str. 66

Bürgermeisterforum

18.06.2018

14:30

Senftenberg, ASB Begegnungsstätte Kormoranstraße

Reisevortrag China

18.06.2018

15:00

Senftenberg, Begegnungsstätte der Volkssolidarität ,Thälmann-Str. 66

Märchenstunde für Erwachsene

16.06.2018

15:00

Senftenberg, ASB Begegnungsstätte Kormoranstraße

Tanzveranstaltung

Stadt Schwarzheide

08.06.2018

14:00

Schwarzheide, Heimatstube

Wanderung um den Südsee

13.06.2018

14:00

Schwarzheide, Achat Hotel

Eröffnungsveranstaltung

14.06.2018

15:00

Schwarzheide, Narrenhof

Theateraufführung

16.06.2018

10:00

Schwarzheide, AWO Seniorentagesstätte

Diskussionsrunde mit dem Bürgermeister und den Stadtverordneten

Stadt Lauchhammer

14.06.2018

15:00

Lauchhammer Mitte, Kulturhaus

Kulturveranstaltung

Amt Ortrand

08.06.2018

15:00

Ortrand, Pulsnitzhalle

12. Amtsseniorentag

Stadt Vetschau/

Spreewald

13.06.2018

15:00

Vetschau/Spreewald, Bürgerhaus

Eröffnungsveranstaltung

Stadt Calau

13.06.2018

14.00

Calau, Seniorenbegegnungsstätte

Forum mit dem Bürgermeister

 

15.06.2018

15.00

Calau, Hotel zur Post

Auftaktveranstaltung

Stadt

Großräschen

06.06.2018

15:00

Großräschen, Seniorenbüro

Vortrag „Heilen mit Naturmitteln“

 

12.06.2018

15:00

Großräschen, Seniorenbegegnungsstätte „Gute Stube“

Märchenprogramm mit Frau Fisch

 

13.06.2018

15:00

Großräschen, Seniorenbüro

Informationsveranstaltung mit dem Bürgermeister

Stadt Lübbenau/

Spreewald

15.06.2018

15:00

Lübbenau/Spreewald,

Spreewaldwerkstätten

Eröffnungsveranstaltung

 

 

 

Anlässlich der 25. Brandenburgischen Seniorenwoche finden auch im Landkreis OSL mehrere Veranstaltungen statt. Zur Auftaktveranstaltung in der Wendischen Kirche in Senftenberg sind Interessierte herzlich eingeladen (Archivfoto: Landkreis).

Foto zu Meldung: OSL startet in die 25. Brandenburgische Seniorenwoche / Einladung zum feierlichen Auftakt am 11. Juni 2018

Brückensanierung auf der Kreisstraße Lauchhammer-Tettau verzögert sich

(07. 06. 2018)

Die für diese Woche geplanten Sanierungsarbeiten an der Straßenbrücke über die Schwarze Elster auf der Kreisstraße 6607 im Bereich Lauchhammer-Tettau verschieben sich um wenige Tage. Konkret sollen die Bauarbeiten nunmehr am Freitag, dem 15. Juni 2018 beginnen und bis zum Freitag, dem 29. Juni 2018, andauern. Vorgesehen ist, die Fahrbahnübergänge, Anschlussfugen und die Asphaltdeckschicht der Brücke auszubessern.

 

Die Maßnahme erfolgt unter Vollsperrung der Straße. Eine Umfahrung über Schraden wird ausgeschildert.

 

Seit Ende Mai, voraussichtlich bis zum 30. August 2018, wird entlang der Strecke zudem die Radwegbrücke über den großen Binnengraben grundhaft instandgesetzt. Radfahrer werden über die Kreisstraße umgeleitet.

 

Junge Lausitzer bringen frischen Wind in die Kreisverwaltung OSL

(07. 06. 2018)

Landrat Siegurd Heinze übergibt Ausbildungsverträge

 

Sieben Jugendliche beginnen im September dieses Jahres ein Studium bzw. eine Ausbildung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Landrat Siegurd Heinze hieß gemeinsam mit Ausbilderin Anna-Lena Rohrick die angehenden Auszubildenden und Studenten herzlich willkommen und überreichte ihnen am Dienstag, den 29. Mai 2018 ihre Ausbildungsverträge.

„Hervorragende Berufsperspektiven und eine Vielzahl von abwechslungsreichen, vielseitigen Aufgaben erwarten Studenten und Auszubildende beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. In den vergangenen Jahren haben alle Auszubildende erfolgreich, teils mit Auszeichnung ihre Ausbildung beim Landkreis OSL absolviert“, erklärte Landrat Heinze und stellte bei erfolgreichem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten in Aussicht.

 

Mit Melanie Mutschke aus Ruhland, Joseline Skraback aus Neuhausen/Spree, Sophie Weber aus Calau und Kira Kozber aus Altdöbern erlernen ab Herbst 2018 vier junge Frauen beim Landkreis OSL den Beruf der Verwaltungsfachangestellten, während Niklas Neumann aus Senftenberg zum Kaufmann für Büromanagement ausgebildet wird. Für Jessica Duwe aus Schwarzheide sowie Anna Lehmann aus Bronkow beginnt ab September ihr dualer Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“.

 

Insgesamt 21 junge Frauen und Männer absolvieren derzeit eine Ausbildung oder ein Studium beim Landkreis OSL. Neben signifikanten Berufsausbildungen, beispielsweise zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder im Bereich Büromanagement, befinden sich derzeit auch eine Fachkraft für Hygieneüberwachung und ein Lebensmittelkontrolleur im ersten Jahr ihrer Ausbildung bei der Kreisverwaltung.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten beim Landkreis OSL sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zu finden. Dort werden im Herbst auch die Ausschreibungen für den Ausbildungsbeginn 2019 veröffentlicht.

Foto:

Von links nach rechts: Ausbilderin Anna-Lena Rohrick, Anna Lehmann, Melanie Mutschke, Jessica Duwe, Niklas Neumann, Sophie Weber, Joseline Skraback, Landrat Siegurd Heinze

Nicht im Bild: Kira Kozber

Foto: Landkreis

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Ein Wochenende mit Landwirtschaft zum Anfassen für Groß und Klein: 24. Brandenburger Landpartie am 9. & 10. Juni auch in OSL

(05. 06. 2018)

„Entdecken-Erleben-Genießen“ - unter diesem Motto laden am kommenden Wochenende erneut sechs Unternehmen aus dem ländlichen Raum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur nunmehr 24. Brandenburger Landpartie ein. Landrat Siegurd Heinze eröffnet die Veranstaltung am Samstag, dem 9. Juni 2018 um 14 Uhr gemeinsam mit Landwirt Dr. Andreas Wobar an dessen Weinberg auf den IBA-Terrassen am Großräschener See.

 

Hier ein Überblick, welche sechs Betriebe in OSL sich beteiligen:

 

Weinbau Dr. Wobar Großräschen

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Der Weinberg liegt direkt an den IBA-Terrassen mit Blick auf den in Flutung befindlichen Großräschener See. Der Winzer bietet Weinbergführungen mit Erläuterungen zur Entstehung des Weinberges, zu den angebauten Weinsorten und Weinproben an.

 

IBA-Terrassen GmbH Großräschen

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Sonntag, 10. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Die neu eröffnete Ausstellung „Brandenburg von oben – Eine Reise in Luftbildern“ kann besucht werden. Zusätzlich erhalten die Gäste Informationen zur Entwicklung des Stadthafens, des Strandbereichs und zur künftigen touristischen Entwicklung.

 

Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sonntag, 10. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Der Angerhof Bischdorf betreibt seit mehr als 20 Jahren nachhaltige Landwirtschaft. Die Besucher erwartet ein kurzweiliges Programm mit Stallrundgängen, Reitmöglichkeiten, Kremserfahrten, Schweine-Wettrennen, Schau- und Wettmähen, Open-Air-Liveband, Lichtshow, Traktoren- und Mähdrescherfahrten und vielen weiteren Höhepunkten.

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 10.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Sonntag, 10. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Das seit vielen Jahren erfolgreich geführte Familienunternehmen gibt Einblick in die Vielfältigkeit der Betätigungsfelder eines modernen Landwirtschaftsbetriebes. Für Kurzweil sorgen das 4. Peickwitzer Traktorentreffen, Landtechnik zum „Anfassen“, Kutschfahrten, Reitmöglichkeiten, ein Kinderprogramm, Live-Musik und vieles mehr.

 

Fachwerkscheune und Brauchtum Welz in Neupetershain

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sonntag, 10. Juni 2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Die Besucher erwartet an beiden Tagen ein vielfältiges Programm: Verkaufsstände mit regionalen Produkten, Stallrundgänge, Kinderprogramm mit Hüpfburg, Auftritt des Welzower Heimatchors, Hofgottesdienst am Sonntag und vieles andere mehr.

 

Spreewaldhof Leipe

geöffnet: Samstag, 9. Juni 2018, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Sonntag, 10. Juni 2018, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Auf dem Hof können sich Besucher über Spreewälder Traditionen, wie z. B die Fischräucherei, informieren, traditionelle Handwerkskunst, z.B. geflochtene Körbe und Holzskulpturen bestaunen und im Backhaus frisch gebackenen Blechkuchen sowie andere gastronomische Köstlichkeiten genießen.

 

 

Zur Brandenburger Landpartie:

 

Brandenburg weit haben sich etwa 200 Landwirtschaftsbetriebe, von der Agrargenossenschaft bis zum Urlaubsbauernhof, auf große und kleine Gäste aus Nah und Fern eingestellt. Das erlebnisreiche Wochenende steht unter der Schirmherrschaft des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V. (pro agro e.V.) und ist bereits seit 1994 jährlich eine der größten Veranstaltungen auf dem Lande. Die Landwirtschaft zum Anfassen zieht dabei stets zahlreiche Interessierte an: Mehr als Hunderttausend Besucher nutzten in den vergangenen Jahren die Brandenburger Landpartie für ihre persönliche Entdeckungstour zwischen Prignitz und Lausitz. Nähere Informationen gibt es auf der vom Verein pro agro e.V. gestalteten Homepage, www.brandenburger-landpartie.de.

 

 

 

Fotos: „Entdecken-Erleben-Genießen“ - unter diesem Motto laden am kommenden Wochenende sechs Landwirtschaftsbetriebe in OSL große und kleine Besucher zur Brandenburger Landpartie ein. (Archivfoto: Landkreis)

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„Gemeinsames Lernen“ bewegt OSL / Erste Bildungskonferenz des Landkreises widmete sich dem Thema / 120 Teilnehmer tauschten sich aus

(04. 06. 2018)

Immer mehr Schulen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz widmen sich dem „Gemeinsamen Lernen“ von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung oder Förderbedarf. Dass der eingeschlagene Weg jedoch lang und steinig ist, wurde bei der ersten Bildungskonferenz des Bildungsbüros des Landkreises deutlich. Diese fand am Donnerstagnachmittag (17. Mai 2018) in der Aula des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg statt. Unter der Überschrift „Gemeinsames Lernen: Unterstützungsangebote inklusiv – kooperativ“ tauschten sich Schulen, Kita- und Schulträger, Elternvertreter, interessierte Bildungsakteure und weitere Akteure aus.

 

Knapp 120 Personen, darunter auch der Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Dr. Thomas Drescher, folgten der Einladung der Kreisverwaltung. Die Wichtigkeit des Themas „Gemeinsames Lernen“ sei auch ihm bewusst und begleite ihn in seiner Arbeit, machte Staatssekretär Dr. Thomas Drescher deutlich und stellte in seinem Redebeitrag weitere Maßnahmen in Aussicht: „Der Anstieg des Besuchs allgemeiner Schulen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeigt ein verändertes Elternwahlverhalten, dem das Land entsprechen muss und will. Das Land strebt daher an, dass sich in den kommenden ca. 5 bis 6 Jahren weitere Grund-, Ober- und Gesamtschulen sowie die Schulzentren als Schulen für GL etablieren.

 

Das Thema „Gemeinsames Lernen“ bzw. Inklusion wurde für die 1. Bildungskonferenz des Landkreises nicht zufällig gewählt, sondern ist in OSL nach wie vor aktuell. Erfreulich, trotz aller noch bestehenden Herausforderungen, ist die positive Entwicklung an den 23 allgemeinen Grundschulen und der Sekundarstufe 1 der neun Oberschulen und drei Gymnasien.

 

Gerade im Grundschulbereich sind die Gesamtschülerzahlen in den letzten vier Jahren um ca. 10 % gestiegen (auf 5.129 Grundschüler). Die Anzahl von Kindern mit einer Behinderung oder einem Förderbedarf ist im Gesamten gleich geblieben (ca. 270 Kinder). Es wird jedoch deutlich, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der Kinder, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, deutlich angestiegen ist. Hier ist ein Zuwachs um 23 % zu verzeichnen.

 

Dieser Trend führte sich auch in den Oberschulen und Gymnasien (Sekundarstufe I) fort. Die Schülerzahlen sind hier mit etwa 3.250 Schülerinnen und Schülern in den letzten vier Jahren stabil geblieben. Mit Blick auf die Inklusionsquote, also die Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit einem Förderbedarf an den Oberschulen und Gymnasien, ist hier ein Zuwachs von 115% zu verzeichnen, obwohl die Förderquote um 41 % gesunken ist. Insgesamt weisen weniger Schüler einen Förderbedarf auf, aber davon noch mehr Schüler im gemeinsamen Unterricht als noch vor 4 Jahren.

 

Neben Informationen zum IST-Stand bzw. der Entwicklungen im LK und den vorhandenen Unterstützungsangeboten des „Gemeinsamen Lernens“ bekamen die Teilnehmer die Gelegenheit, bei einem „Markt der Bildungsakteure“ miteinander in Austausch zu treten und so den Grundstein für weitere Kooperationen zu legen. Hierbei präsentierten Aussteller an Informationsständen ihre Angebote im Bereich der frühkindlichen, schulischen und beruflichen Bildung sowie im Bereich der Integration.

 

Dies kam bei den Ausstellern, darunter Nora Heinrich vom Integrationsfachdienst Cottbus im Auftrag des Integrationsamtes im LASV Brandenburg, gut an: „Ich habe viele anregende Gespräche führen können und ein großes Interesse an unseren Angeboten erfahren. Auch für unsere Arbeit ist das Thema Inklusion ein relevantes Thema. Der Austausch dazu und eine stärkere Vernetzung der einzelnen Akteure sind auf jeden Fall hilfreich und wichtig, um sich dem Thema auch in Zukunft weiter zu stellen“, so die Fachberaterin für vertiefte Berufsorientierung, die jungen Menschen unter anderem Schulpraktika auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt.

 

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Gesprächsrunde mit Dagmar Kittel vom Staatlichen Schulamt Cottbus, Kathrin Richter von der Grundschule Guteborn, der Leiterin der Oberschule Ehm Welk aus Lübbenau/Spreewald, Gabriela Lehmann, und der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Carola Wolschke. Moderiert wurde die Runde von Helga Schüler, Leiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises OSL.

 

Neben Fortschritten im Bereich inklusives Lernen berichteten die Teilnehmer der Diskussionsrunde auch von Sorgen und Hindernissen aus dem Alltag: So mangele es in der Praxis noch immer an klaren Rahmenvorgaben, um das Thema Inklusion ganzheitlich umsetzen zu können. Auch im Hinblick auf die personelle Ausgestaltung bestehe Handlungsbedarf, machten die Gesprächsteilnehmer deutlich. So fehle es unter anderem an zusätzlichen Pädagogen und Sonderpädagogen, um das Thema gemeinsames Lernen an den Schulen besser begleiten und absichern zu können. Auch in finanzieller Hinsicht erhoffe man sich mehr Unterstützung. Hier sehe man in erster Linie das Land Brandenburg in der Pflicht, wurde deutlich.

 

Dass sich die Schulen in OSL trotz aller Herausforderungen bereits auf einem guten Weg hin zu einer inklusiven Bildung befinden, bestätigt Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises. So gehen alle Kommunen als Schulträger durchweg das Thema an. Dies spiegele sich neben dem vielseitigen Engagement auch in den baulichen Veränderungen im Sinne der Barrierefreiheit wieder, die an vielen Gebäuden durchgeführt wurden und werden.

 

Das Bildungsbüro des Landkreises richtete das erste Mal eine Bildungskonferenz aus. Zukünftig soll sich die als Fachtagung ausgerichtete Veranstaltung weiteren relevanten Themen im Bereich der Bildungslandschaft des Landkreises widmen. „Dabei ist es auch nicht ausgeschlossen, dass wir uns dem Thema Inklusion ein weiteres Mal widmen“, stellt Delia Schäfer angesichts des Interesses an der Veranstaltung und dem deutlichen Gesprächsbedarf in Aussicht.

 

 

Foto: Nora Heinrich, Fachberaterin für vertiefte Berufsorientierung beim Integrationsfachdienst Cottbus im Auftrag des Integrationsamtes im LASV Brandenburg, informierte bei der Ersten Bildungskonferenz der Kreisverwaltung als Ausstellerin beim Markt der Möglichkeiten über Angebote und kam dabei selbst in den Austausch mit den anderen Teilnehmern. (Foto: Landkreis)

 

Foto: Die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung oder Förderbedarf ist in den Kindertageseinrichtungen und den allgemeinbildenden Schulen des Landkreises längst keine Ausnahme mehr. Der Landkreis widmete sich dem Thema kürzlich in seiner ersten Bildungskonferenz. (Foto: Landkreis)

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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Jugendrichter für die Amtsgerichte

(25. 05. 2018)

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Jugendrichter für die Amtsgerichte Senftenberg und Lübben und das Landgericht Cottbus für die Legislaturperiode 2019 -2023 bestätigt.

 

Jeder Bürger des Landkreises hat gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz eine Einspruchsmöglichkeit. Damit diese wahrgenommen werden kann, wird die Vorschlagsliste in der Zeit vom 04.06.2018 bis12.06.2018 im Bürgerbüro des Landratsamtes, Dubinaweg 1 (Haus 5) in Senftenberg ausgelegt.

 

Zu folgenden Zeiten kann Einblick in die Vorschlagsliste genommen werden:

 

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Der Landkreis freut sich auf die 21. Tour de OSL - Seien Sie mit dabei!

(08. 05. 2018)

Dieses Mal geht es in den Nordosten des Landkreises: Alle Radfreunde sind am Samstag, den 16. Juni 2018 recht herzlich eingeladen um 9 Uhr mit auf die rund 43 Kilometer lange Strecke durch Vetschau, Calau und entlang des Gräbendorfer Sees zu kommen.

 

Start- und Zielpunkt ist in diesem Jahr die Schlossremise, Schlossstraße 10, in Vetschau/Spreewald.

 

Wie in jedem Jahr erwarten die Teilnehmer auch 2018 zahlreiche Highlights auf der Strecke sowie die beliebte Radler-Tombola mit ihren hochwerten Preisen. Als Hauptpreis wird wieder ein modernes Fahrrad unter allen Mitstreitern im Anschluss an die Tour verlost.

Vorgestellt wurde der Streckenverlauf am gestrigen Tage durch Landrat Siegurd Heinze sowie den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski beim traditionellen Pressegespräch zur Tour, die diesmal in der Schlossremise in Vetschau stattfand.

 

Den genauen Streckenverlauf mit allen Zwischenstopps können Sie der Datei im Anhang entnehmen.

 

Seien Sie mit dabei, wenn die Tour de OSL in die 21. Runde geht. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

[Streckenverlauf]

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Zukunftstag 2018 – Kreisverwaltung OSL war dabei / 31 Jungen und Mädchen gingen in Senftenberg & Calau auf Entdeckungstour

(02. 05. 2018)

Herzlich Willkommen zum Zukunftstag für Jungen und Mädchen – so lautete heute (26. April 2018) vielerorts im Land Brandenburg das Motto. Fast 6.500 Schülerinnen und Schüler haben sich bei über 725 Unternehmen, Institutionen, Berufs- und Hochschulen und Behörden im gesamten Land Brandenburg angemeldet, um einen Schultag der besonderen Art zu erleben. Auch der Landkreis OSL war erneut mit von der Partie und bot Schülerinnen und Schülern an den Standorten in Senftenberg und Calau spannende Einblicke in die Arbeit einer Verwaltung und informierte zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. Am Ende stand die schöne Erkenntnis: Die Arbeit in einer Verwaltung ist weit weniger trocken, als oftmals gedacht.

 

Das Interesse an den angebotenen Veranstaltungen war auch in diesem Jahr groß. So starteten am Donnerstagmorgen in Senftenberg 15 und in Calau 16 Jungen und Mädchen in den Tag. Vertreten waren die Dr.-Otto-Rindt Oberschule und die Bernhard-Kellermann-Oberschule Senftenberg, das Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg, das Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau, das Bohnstedt-Gymnasium Luckau sowie die Grund- und Oberschule Calau.

 

In Senftenberg begrüßte Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und erläuterte ihnen anhand einiger greifbarer Beispiele die Zuständigkeiten einer Kreisverwaltung. Wie oft im Alltag ein jeder unbewusst Kontakt zu den verschiedenen Ämtern hat – sei es bei Schuluntersuchungen, bei der Nutzung des Verkehrsmittels Bus oder dem Besuch im Museum oder in der Musikschule – überraschte einige der jungen Gäste. Auch, dass der Landkreis weit über 600 Mitarbeiter beschäftigt, regelmäßig ausbildet und die Möglichkeit zum dualen Studium eröffnet, stieß auf Interesse. Die Begrüßung am Standort in Calau übernahm Bernd König, Leiter des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht.

 

Im Anschluss gingen die Schülerinnen und Schüler an den Standorten auf Entdeckungstour. Einblicke erhielten sie in Senftenberg unter anderem in das Labor im Veterinäramt, in die Poststelle und den Bereich Vervielfältigung. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalaufsicht, des Bürgerbüros und vom Bereich IT- und Personal öffneten ihre Büros und erteilten bereitwillig Auskünfte.

 

In Calau wurden die Jungen und Mädchen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Verkehrswesen, der unteren Naturschutzbehörde und der zentralen Bußgeldstelle empfangen. Auch ein Ausflug in die benachbarte KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle stand auf dem Programm.

 

Den Abschluss bildete ein Quiz mit Fragen rund um den Landkreis, das die Azubis selbst entwickelt hatten. Am Ende konnte sich jeder der Teilnehmer über eine vom Landrat unterzeichnete Teilnahmeurkunde sowie einen Beutel mit Informationsmaterial freuen. Organisiert wurde der Zukunftstag erneut durch die Auszubildenden der Kreisverwaltung. Diese waren zu zehnt im Einsatz, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.

 

Zufrieden über den Zukunftstag in der Kreisverwaltung am Standort in Senftenberg zeigte sich unter anderem Pauline Kunzendorf vom Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg. Sie habe nicht nur einen guten Einblick in die Aufgaben und Organisationsstruktur einer Kreisverwaltung erhalten, sondern diese auch als großen Arbeitgeber der Region mit interessanten Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten kennengelernt. „Zu Beginn dachte ich, dass sich in einer Verwaltung vieles nur im Büro und am Computer abspielt. Heute wurde ich eines besseren belehrt. Ich kann mir gut vorstellen, in der Zukunft eine Bewerbung einzureichen“, stellte die Schülerin aus Senftenberg in Aussicht.

 

Stieß auch in diesem Jahr erneut auf Interesse: Der Zukunftstag bei der Kreisverwaltung OSL, hier am Standort in Senftenberg…

 

… und am Standort Calau. (Foto: Landkreis)

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Brückentage in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz – Straßenverkehrsamt und weitere schließen

(26. 04. 2018)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und alle nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Calau, aufgrund von Brückentagen bedingt durch die Mai-Feiertage Tag der Arbeit und Christi Himmelfahrt auch am Montag, dem 30. April 2018 sowie am Freitag, dem 11. Mai 2018 geschlossen sind. Sprechzeiten werden an diesen Tagen nicht angeboten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit ihrem Anliegen auf einen anderen Tag auszuweichen.

 

Ausgenommen von der Schließung sind die Museen des Landkreises. Alle Standorte sind sowohl an den Feiertagen 1. Mai und 10. Mai 2018 als auch an den zugehörigen Brückentagen für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Gleiches gilt für Pfingstmontag, den 21. Mai 2018.

 

Freilandmuseum Lehde: 10 bis 18 Uhr

Spreewald-Museum Lübbenau: 10 bis 18 Uhr

Schloss und Festung Senftenberg

sowie Kunstsammlung Lausitz: 10.30 bis 17.30 Uhr

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Innenminister übergibt Fahrzeuge an Feuerwehren in OSL

(25. 04. 2018)

Großer Tag für die unteren Katastrophenschutzbehörden im Land Brandenburg: Am Samstagnachmittag, dem 21. April 2018, überreichte Innenminister Karl-Heinz Schröter in Potsdam im Rahmen einer feierlichen Übergabe die durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales beschafften neuen Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von mehr als 8 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte. Drei der insgesamt 28 Fahrzeuge nehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Fahrt auf.

 

Dabei handelt es sich um einen Gerätewagen Gefahrgut im Wert von 420.000 Euro, der bei der Freiwilligen Feuerwehr Senftenberg im Einsatz sein wird. Zudem wurden jeweils ein Einsatzleitwagen 1 im Wert von 137.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Lauchhammer und die Freiwillige Feuerwehr Calau übergeben. Die Fahrzeuge sind Bestandteil der Brandschutzeinheit und Gefahrstoffeinheit – zwei Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Mittel für die Fahrzeuge stammen aus der Förderrichtlinie FAG bzw. Katastrophenschutz und wurden somit vom Land zu 80 Prozent mitfinanziert.

 

Zu dem Termin auf dem Potsdamer Louisenplatz fuhren die Erste Beigeordnete, Grit Klug, sowie Vertreter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz und der jeweiligen Feuerwehren aus Senftenberg, Lauchhammer und Calau.

 

  1. vor zwei Wochen hatte der Landkreis OSL gemeinsam mit seinen Feuerwehren im Rahmen einer eigenen feierlichen Übergabe diese und drei weitere neue Einsatzfahrzeuge auf dem Calauer Marktplatz in Betrieb genommen. Neben den Feuerwehren Calau, Lauchhammer und Senftenberg können sich auch die Ortsfeuerwehren Saßleben und Buckow und das Feuerwehr und Katastrophenschutztechnische Zentrum in Großräschen über neue Fahrzeuge freuen. Der Gesamtwert der neu beschafften Einsatzfahrzeuge liegt bei über einer Million Euro.

 

Überreichte am Samstag in Potsdam drei vom Land beschaffte Einsatzfahrzeuge an die Erste Beigeordnete Grit Klug, Vertreter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz und die Feuerwehren Senftenberg, Lauchhammer und Calau: Innenminister Karl-Heinz Schröter. (Foto: Landkreis)

 

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Kreiswahlausschuss bestätigt Ergebnis zur Landratswahl 2018

(25. 04. 2018)

Nun ist es amtlich: Siegurd Heinze bleibt auch in den kommenden acht Jahren Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das entsprechende vorläufige Ergebnis aus der gestrigen Wahl des Landrates bestätigte der Kreiswahlausschuss im Rahmen seiner Sitzung am Montagnachmittag, dem 23. April 2018.

 

Damit steht das Ergebnis offiziell fest, wonach der bisherige Amtsinhaber Siegurd Heinze aus Schipkau, Ortsteil Meuro (56, parteilos, vorgeschlagen von der CDU) mit 56,3 % (17.924) die meisten aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte.

 

Rechtsanwalt Matthias Mnich aus Lübbenau/Spreewald (46, DIE LINKE) erhielt 19,9 % (6.354) der Stimmen, 23,8 % (7.574) stimmten für das Mitglied des Landtages Sven Schröder aus Borkheide im Landkreis Potsdam-Mittelmark (54, Alternative für Deutschland).

 

Ebenfalls am heutigen Montag öffentlich geprüft und bestätigt wurden die Wahlniederschriften der 161 Wahlbezirke.

Aus dem Abgleich der heute der Kreiswahlleiterin zugegangenen Niederschriften aus den Wahlbezirken mit den gestern Abend gemeldeten Werten ergibt sich aufgrund geringfügiger Differenzen folgende Anpassung im Hinblick auf die Zahl der Gesamtwahlberechtigten: Diese steigt und liegt nunmehr bei 96.425 Personen (Stand gestern: 96.293). Damit ergeben sich auch Änderungen im Hinblick auf das Quorum und die Wahlbeteiligung. Die notwendige erforderliche Mindeststimmenzahl, die erreicht werden musste und auch erreicht wurde, beträgt nunmehr 14.464 (Stand gestern: 14.443), die Wahlbeteiligung liegt bei 33,3 % (Stand gestern: 33,4%).

 

Bis Annahmeschluss gingen 4.171 Briefwahlunterlagen ein – und damit mehr, als noch vor acht Jahren, als sich 3.370 Personen für die Briefwahl entschieden. Auch die Wahlbeteiligung lag in OSL in diesem Jahr höher als noch bei der letzten Landratswahl.

 

Reibungslos und ohne Zwischenfälle seien sowohl die Wahl als auch die Auszählung der Ergebnisse von statten gegangen. Bereits um 19:20 Uhr lagen am Sonntagabend die Ergebnisse aus allen 161 Wahlbezirken vor, bestätigt Kreiswahlleiterin Petra Borchel und verbindet ihre Einschätzung mit einem Dank an die knapp 1.200 ehrenamtlich tätigen Wahlelferinnen und –helfer für ihren Einsatz.

 

Das Ergebnis der Landratswahl kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ eingesehen werden.

 

Das endgültige nunmehr bestätigte Ergebnis wird im nächsten Schritt noch in dieser Woche im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.

 

 

 

„Offene Ateliers 2018“ am 5. und 6. Mai 2018 – OSL ist dabei

(24. 04. 2018)

Traditionell am ersten Maiwochenende öffnen im Rahmen des Projektes „Offene Ateliers“ in ganz Brandenburg zahlreiche Künstlerinnen und Künstler die Türen ihrer Ateliers und geben Besuchern auf kreative Weise spannende Einblicke in ihre Tätigkeit. Am 5. und 6. Mai 2018 laden auch Kunstschaffende in insgesamt 21 Ateliers und Galerien an zwölf Orten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz dazu ein, ihnen bei ihrer Arbeit über die Schulter zu schauen.

 

Die ausführliche Übersicht der Teilnehmer, die Öffnungszeiten und das jeweils angebotene Programm steht ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit.

 

 

Im Landkreis OSL beteiligen sich:

 

Calau:

Henry Krzysch – Atelier & Druckwerkstatt

Großkmehlen:

Restaurierungsatelier Martina Dürrschmidt - Künstleratelier Martin Fellmann Schloss Großkmehlen

Großräschen:

Rüdiger Nicht – Galerie im HofFalk Petermann – Galerie im Hof

Grünewald:

eastFOTOgallery Dr. Jürgen Roloff

Vetschau/Spreewald:

Katrin Meißner & Willi Selmer – Kunsthaus „Alter Gasthof“ (OT Laasow)

Susanne Kruse (OT Laasow)

Lauchhammer:

Malzirkel Gisela Heidemüller „Die Heubodenmaler“

Antje Kühne (OT Kostebrau)

Lübbenau/Spreewald:

Ingo Schiege – Schreibstube und Atelier (OT Zerkwitz)

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau

Schipkau:

Bernhard Glück – Haus der Vereine (OT Meuro) Mario Gnüchtel – Kunsthof (OT Klettwitz)

Schwarzheide:

Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH

Senftenberg:

Bernd Gork

Peter Wällnitz
Bernd Winkler
Christine Przybilski – Schmuck und Galerie
Yana Arlt, Wofgang Wache - Begegnungsstätte & Galerie (OT Marga)

 

[Programm]

[Teilnehmerliste]

Foto zu Meldung: „Offene Ateliers 2018“ am 5. und 6. Mai 2018 – OSL ist dabei

Kreiswahlleiterin informiert: Vorläufiges Ergebnis zur Wahl des Landrates im Landkreis OSL

(22. 04. 2018)

Knapp einundeinhalb Stunden nach Schließung der Wahllokale steht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz das vorläufige Ergebnis zur Wahl des Landrates fest. Demnach erhält der bisherige Amtsinhaber Siegurd Heinze aus Schipkau, Ortsteil Meuro (56, parteilos, vorgeschlagen von der CDU) 56,3 % (17.924) aller abgegebenen Stimmen. Rechtsanwalt Matthias Mnich aus Lübbenau/Spreewald (46, DIE LINKE) konnte 19,9 % (6.354) auf sich vereinen, 23,8 % (7.574) stimmten für das Mitglied des Landtages Sven Schröder aus Borkheide im Landkreis Potsdam-Mittelmark (54, Alternative für Deutschland). Darüber informiert Kreiswahlleiterin Petra Borchel.

 

Insgesamt 33,4 % aller 96.293 Wahlberechtigten nutzten die Gelegenheit und machten in einem der Wahllokale oder per Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Damit wurde die notwendige Mindeststimmzahl von 14.443 Stimmen erreicht.

 

Bereits 19:20 Uhr waren die Ergebnisse aller 161 Wahlbezirke abschließend erfasst.

 

Das vorläufige Ergebnis der Wahl kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ eingesehen werden.

 

Das endgültige Ergebnis ermittelt der Kreiswahlausschuss am Montag, dem 23. April 2018. Die Sitzung findet um 15:30 Uhr im Landratsamt in Senftenberg, Haus 1, kleiner Sitzungsaal statt. An der öffentlichen Sitzung können interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Die vorherige Prüfung der Wahlniederschriften ist ebenfalls frei zugänglich und beginnt um 9:30 Uhr.

Qualitätssicherung des Radfernwegenetzes in OSL: Landkreis überreicht Fördermittel an die Stadt Lübbenau/Spreewald

(18. 04. 2018)

Die Tage der noch unsanierten fünf Brückenbauwerke entlang des Europawanderweges E 10 bei Lübbenau/Spreewald sind gezählt: Bereits ab dem Jahr 2019 sollen diese umfangreich modernisiert werden, um die Qualität der besser als „Gurkenradweg“ bekannten sieben Kilometer langen Radstrecke weiter zu erhalten. Möglich machen es rund 1,5 Millionen Euro, die Bund und Land zu diesem Zweck zur Verfügung stellen. Beantragt wurde das Geld stellvertretend durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Am Dienstagmittag, dem 17. April 2018, überreichte Landrat Siegurd Heinze einen entsprechenden Fördermittelbescheid an Lübbenaus Bürgermeister Helmut Wenzel.

 

Die finanzielle Unterstützung leiste einen wichtigen Beitrag zum weiteren Erhalt der bei Einheimischen und Touristen beliebten Radstrecke, machten die Anwesenden im Rahmen des Pressetermins am Fuße des Südumfluters deutlich. Angedacht sei, die in die Jahre gekommenen und aufgrund ihrer Holzbauweise dauerhaft nicht standsicheren Brückenbauwerke abzutragen und diese durch neue zu ersetzen. Dabei setze die Stadt als Baulastträgerin mit Blick auf Instandhaltungsaufwand und Statik und wie andernorts bereits praktiziert auf einen Unterbau in Stahlbetonbauweise. Um die typische Charakteristik der Bauwerke zu erhalten, werde der Oberbau der Brücke mit Holz verblendet. Bereits im kommenden Jahr sollen die Bauarbeiten entlang der beliebten Radstrecke beginnen, stellte das Stadtoberhaupt in Aussicht. Der Radweg bleibe dabei – wenn auch temporär und örtlich mit gewissen Einschränkungen verbunden – über die Dauer der Maßnahme hinweg befahrbar.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald schießt zu der geplanten Maßnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zu. Insgesamt 400.000 Euro stellt sie dafür sowie für die darüber hinaus geplante Sanierung der zugehörigen Streckenabschnitte des Leiper Weges bereit.

 

Die weiteren Brückenbauwerke entlang des Hauptradweges im Spreewald und die Strecke selbst wurden bereits in der Vergangenheit saniert. Mit der Erneuerung der restlichen fünf Brücken könne endlich der herbeiersehnte Lückenschluss getätigt werden, freute sich Hemut Wenzel.

 

„Die Radwege im Spreewald sind immer eine Reise wert. Das Geld ist entsprechend gut investiert“, zeigte sich auch Landrat Siegurd Heinze, selbst treuer Fan des Gurkenradweges, erfreut über den warmen Geldregen seitens Bund und Land. Die entsprechende Zuwendung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg hatte der Landkreis OSL im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bedingt durch die Voraussetzungen zur Antragstellung stellvertretend für die Stadt beantragt und Ende März 2018 bewilligt bekommen. Um das Geld an die Kommune weiterleiten zu können, wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen Kreis- und Stadtverwaltung geschlossen.

 

Landkreis und Stadt haben in der Vergangenheit bereits mehrfach eng kooperiert. So konnte erst im vergangenen Jahr im Ergebnis einer gemeinschaftlichen Baumaßnahme die sanierte kreisliche Kraftwerkstraße nebst Gehweg und Durchlasskanal in Betrieb genommen werden. Kürzlich wurde der Verkauf des ehemaligen Oberstufenzentrums in der Richard-Wagner-Straße an die Stadt zur weiteren Nutzung im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht. Auch die Internationale Folklorelawine der e OSL und SPN findet in jedem Jahr ihren Auftakt in der Spreewaldstadt. In diesem Jahr startet die kostenfreie Zuschauerveranstaltung am Freitag, den 29. Juni 2018.

 

 

 

 

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Feuerwehren freuen sich über neue Fahrzeuge

(18. 04. 2018)

Die Feuerwehren in OSL freuen sich über sechs neue Einsatzfahrzeuge ­­– und nahmen dies zum Anlass, interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 14. April 2018, in der Zeit von 11 bis 13 Uhr zu einer Fahrzeugschau auf den Marktplatz nach Calau einzuladen.

 

Den Auftakt bildete bei strahlendem Sonnenschein der feierliche Einmarsch der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren auf dem gut besuchten Marktplatz. Um 11 Uhr begann die feierliche Übergabe der Fahrzeuge an die jeweiligen Wehren durch Landrat Siegurd Heinze und Calaus Bürgermeister Werner Suchner. Zuvor wandte sich auch Frank Stolper, Leiter der Abteilung 3 im Ministerium des Innern und für Kommunales, mit einem Grußwort an die Anwesenden.

 

Im Anschluss an die Übergaben stellten Kreisbrandmeister Tobias Pelzer und die Kameraden der Feuerwehren die neuen Fahrzeuge näher vor und öffneten diese für interessierte kleine und große Besucher. Die Mitglieder der Katastrophenschutzeinheit SEG Führungsunterstützung schenkten Kaffee aus, zudem erwarteten die Gäste original Calauer Quarkkeulchen.

 

Offiziell übergeben wurden ein Gerätewagen Gefahrgut an die Freiwillige Feuerwehr Senftenberg (finanziert aus der Förderrichtlinie FAG), ein Einsatzleitwagen 1 an die Freiwillige Feuerwehr Lauchhammer (finanziert aus der Förderrichtlinie Katastrophenschutz) und ein Gerätewagen Logistik an das Feuerwehr und Katastrophenschutztechnische Zentrum in Großräschen. Letzteres finanziert aus Eigenmitteln des Landkreises.

 

Die Stadt Calau freut sich über einen Einsatzleitwagen 1 für die Freiwillige Feuerwehr Calau (finanziert aus der Förderrichtlinie Katastrophenschutz), ein Löschgruppenfahrzeug 10 für die Ortsfeuerwehr Saßleben (finanziert aus der Stützpunktfeuerwehrförderrichtlinie) und einen zum Mannschaftstransportwagen umgebauten ehemaligen ELW 1 der Stadt Calau für die Ortsfeuerwehr Buckow.

 

Die fünf Neuanschaffungen haben einen Gesamtwert von über einer Million Euro.

 

Auch ein moderner Rettungswagen vom Typ Mercedes 316 TDI, Delfis 3, stand vor Ort exemplarisch bereit und konnte besichtigt werden, denn zeitnah erhält auch der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis OSL mehrere neue Fahrzeuge: Ab Ende Mai 2018 ergänzen vier baugleiche Modelle die Verkehrsflotten der Betreiber DRK-Kreisverband Calau e.V., DRK-Kreisverband Lausitz e.V., Klinikum Niederlausitz GmbH und ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V.. Der Gesamtwert dieser neuen RTW liegt bei 430.000 Euro.

 

Die Feuerwehr Calau nutzte die Gelegenheit, den Wechsel in der Ortwehrführung zu vollziehen. Erstmals in 148 Jahren Feuerwehrgeschichte Calau steht nunmehr eine Frau an der Spitze: Kathleen Rohmann. Sie folgt auf Frank Bareinz. Stellvertreter sind Matthias Kliche und Thomas Pelzer.

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Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zu Gast in OSL: Staatssekretär Michael Stübgen besuchte Bischdorf und Bronkow

(17. 04. 2018)

Vier Stunden Zeit nahm sich Michael Stübgen am Donnerstag, dem 12. April 2018, für seinen Arbeitsbesuch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Südbrandenburger CDU-Abgeordnete ist seit knapp einem Monat parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung. Neben positiven Eindrücken von den Besuchen auf dem Angerhof in Bischdorf und bei der Bronkow Agrar GmbH nahm er am Ende auch eine Fülle an Hinweisen und Wünschen der Landwirte aus der Region mit nach Berlin.

 

Hauptaugenmerk bildeten neben den Besuchen mit anschließender Besichtigung der Objekte Gesprächsrunden mit Landrat Siegurd Heinze, dem Bauernverband Südbrandenburg e.V., Vertretern des Spreewaldvereins e.V. und des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft der Kreisverwaltung OSL. Auch Rainer Schamberg von der Stadt Lübbenau/Spreewald, die amtierende Amtsleiterin im Amt Altdöbern, Katrin Peter, sowie aus dem Norden stammende Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb nahmen an dem Termin teil.

 

Carmen Lorenz, Geschäftsführerin des Bauernverbandes Südbrandenburg e.V. und der Verbandsvorsitzende Thomas Goebel nutzten die Gelegenheit, eine Reihe an landwirtschaftlichen Themen anzusprechen. Diese waren vielschichtig und reichten von der mangelnden Absicherung der Landwirte gegen wiederkehrende Ertragsausfälle aufgrund extremer Witterungsverhältnisse über die sich aus den schlechten Milch- und Getreidepreisen ergebenden Auswirkungen bis hin zu einem gewünschten Erhalt der bereitgestellten EU-Direktzahlungen. Auch Hinweise zu bürokratischen Hürden im Hinblick auf die Beantragung ländlicher Förderprogramme, die Sicherung und der Erhalt ländlicher Flächen für regionale Landwirte, die rechtliche Bewertung von Stalleinbrüchen sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Tierwohl wurden innerhalb der Runde thematisiert. Auch die Problematik der doppelten Zahlung der Grunderwerbsteuer von 6,5% bei Ausübung des Vorkaufsrechts bei landwirtschaftlichen Flächen wurde durch den Verband angesprochen.

 

 

Melanie Kossatz, Geschäftsführerin vom Spreewaldverein e.V., sensibilisierte für die Bedeutung der LEADER-Förderung als Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Stärkung des ländlichen Raumes und übergab ein entsprechendes gemeinsames bundesweites Positionspapier, das auf den Erhalt der LEDAER-Programme und der bereitgestellten Förderung abzielt.

 

Die voranschreitende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im osteuropäischen Raum bildete ein weiteres wichtiges Thema des Arbeitsbesuches. Da ein Übertreten aus den Nachbarländern und somit ein Ausbruch der für Wild- und Hausschweine gefährlichen Seuche auch in Deutschland sehr wahrscheinlich ist, sei eine gute Tierseuchenprävention durch die Betriebe äußerst wichtig, machte Stübgen deutlich und schätzte gleichzeitig das große Engagement der Bronkower. Hier hatte man im Ergebnis eines aufgetretenen Tierseuchenfalls im vergangenen Jahr mit wirtschaftlich starken Auswirkungen auf den Betrieb das Hygienekonzept unter dem besonderen Aspekt des Seuchenschutzes grundlegend überarbeitet und entsprechend investiert.

 

Dem Thema Seuchenschutz, speziell auch dem Schutz vor der ASP, misst auch die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz einen hohen Stellenwert bei. Um auf die hohe Wildschweinpopulation einzuwirken, erließ die Kreisverwaltung erst kürzlich eine sogenannte Abschussprämie. Diese trat Anfang April 2018 in Kraft. „Wir zahlen für Abschüsse von Schwarzwild eine Prämie von 20 Euro pro Tier. Damit greift unsere Förderung lange vor der Prämie, die das Land Brandenburg für Abschüsse oberhalb des Jagdstreckenwertes 2015/2016 zahlt“, erklärte Landrat Siegurd Heinze dem Gast, der sich positiv beeindruckt vom Engagement des Landkreises zeigte. „Zusätzlich zur Prämie zahlen wir den Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro für die Beprobung von Unfallwild und Totfunden und das Bereitstellen der Proben“, ergänzte der Verwaltungschef. Auch darüber hinaus spielen der Umgang mit der ASP und mögliche Szenarien rund um den Ausbruch der Seuche innerhalb der Arbeit der Kreisverwaltung eine wichtige Rolle, konnte Amtstierarzt Jörg Wachtel bestätigen.

 

 

 

 

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Training für stressfreies Fahren im Linienbus: Workshops für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben begonnen

(16. 04. 2018)

 

Busfahren – auch mit Mobilitätseinschränkungen- ist einfacher als gedacht. Um dies zu beweisen und Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen, bietet die Kreisverwaltung OSL in Kooperation mit der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) und dem Dienstleister für den Busverkehr, der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG), in dieser Woche kostenfrei sogenannte „Mobilitätstrainings“ an. Das erste von drei Trainings fand am Montagvormittag (16. April 2018) im Bürgerhaus in Vetschau/Spreewald statt.

 

Begeistert vom Training zeigte sich unter anderem Monika Urban, Seniorenbeiratsvorsitzende der Stadt Calau. So konnte sie nicht nur einiges an neuen Informationen für sich mitnehmen, die sie anschließend gern an die Seniorinnen und Senioren in Calau weitergeben möchte, sondern gleichzeitig auch einige ihrer Fragen zum Thema Busverkehr beantworten und Hinweise und Vorschläge an die Betreiber weiterreichen.

 

Als durchaus positiv bewertet die Aktion auch Landrat Siegurd Heinze: „Ziel der von uns angebotenen Trainings ist es, Hemmnisse und Unsicherheiten im Hinblick auf die Nutzung des Verkehrsmittels Bus abzubauen. Die Trainings bieten eine gute Gelegenheit, alle wichtigen Fragen zu stellen und sich einmal in Ruhe unter fachlicher Anleitung auszuprobieren. Sollte man später auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sein, so ist man vorbereiteter und sicherer im Umgang damit. Ich kann nur alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, von den Trainings Gebrauch zu machen“, lautete sein Fazit im Anschluss an den Auftaktworkshop.

 

Die beiden weiteren Mobilitätstrainings folgen am Mittwoch, 18. April 2018 in Großräschen, Treffpunkt Kurmärkerhaus, sowie am Donnerstag, 19. April 2018, in Lauchhammer, Treffpunkt Mehrgenerationenhaus. Start ist jeweils um 9 Uhr.

 

Vor Ort erwartet die Teilnehmenden zunächst ein Theorieteil, in dem die wichtigsten Fragen rund um die Nutzung des Verkehrsmittels Bus beantwortet werden. René Kämpfer, Mobilitätsberater bei der IGES Institut GmbH Berlin, erklärt dabei unter anderem, woher Fahrgäste die wichtigsten Informationen zu ihrer geplanten Fahrt erhalten, an welchen Stellen und durch welche Möglichkeiten Fahrscheine erworben werden können und zeigt, wie ein Fahrplan richtig gelesen wird. Zudem stehen er und fachkundiges Personal der VGSOL und der KVG für Fragen bereit.

 

Im Anschluss wird an einem eigens zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Bus gezeigt, wie die Busfahrt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos zu bewältigen ist. Mobilitätsberater Tobias Schäfer führt vor, wie der Ein- und Ausstieg mit Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollator, Rollstuhl Gehhilfe oder Kinderwagen gelingt und zeigt, wie diese im Bus ordnungsgemäß und sicher zu verstauen sind. Zudem erklärt er das richtige Verhalten am und im Bus. Im Anschluss haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit, ohne Zeitdruck selbst zu üben und weitere Fragen zu stellen.

 

Interessierte, die terminlich verhindert sind, können alle Informationen aus der Präsentation aus dem theoretischen Teil in der beigefügten Datei (siehe unten) einsehen. Parallel zu den insgesamt sechs Trainings, jeweils drei im Landkreis SPN und OSL, wird ein Film mit allen wichtigen Informationen angefertigt, der im Oktober im Rahmen der Woche der Gesundheit und Pflege der Kreisverwaltung OSL erstmals aufgeführt werden soll. Dieser wird anschließend ebenfalls online gestellt.

 

Die Idee zu den Mobilitätstrainings entstand im Rahmen des bundesweiten Projektes „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen", an dem die Landkreise SPN und OSL als gemeinsame Modellregion teilnehmen.

 

 

 

 

 

[Präsentation zum theoretischen Teil des Mobilitätstrainings]

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Von A wie Ausbildung bis Z wie Zusammleben: Landeskundekurse werden gut angenommen

(27. 03. 2018)

Über 500 – so viele Personen haben bis heute die Landeskundekurse des Landkreises Oberspreewald-Lausitz besucht. Das Angebot richtet sich an Asylsuchende in OSL und existiert seit 2015. Angeboten wird es von der Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (WEQUA). Ziel ist es, den Teilnehmenden den Start in ein Leben in der Region zu erleichtern und einen Grundstein für ein gelungenes Miteinander in der Gesellschaft zu legen. Am Montag, 23.03.2018, informierte sich Landrat Siegurd Heinze in Sedlitz über die Resonanz auf die Kurse.

 

Bei dem Angebot handelt es sich um ein wohl brandenburgweit einmaliges Projekt. In insgesamt zwanzig Tagen à sechs Stunden lernen die Frauen und Männer, worauf es ankommt in Deutschland. Schule, Ausbildung, Arbeit, Gesundheitswesen, Straßenverkehr und vieles mehr: Sechs Module, die jeweils verschiedene Alltagsthemen abdecken, belegen die Schülerinnen und Schüler während eines Kurses. Für Abwechslung sorgt eine Mischung aus Theorie und Praxis, letztere in Form von Exkursionen, Austauschen und Begegnungen.

 

Den Unterricht leitet Abdulrahman Kailani aus Syrien, der selbst seit etwas mehr als zwei Jahren in Deutschland lebt und die deutsche Sprache mittlerweile sehr gut spricht. Die meisten seiner Schülerinnen und Schüler stammen aus Syrien, Afghanistan, Pakistan und dem Irak.

 

In diesem Jahr werden zunächst sechs Landeskundekurse angeboten. Insgesamt fanden seit dem Startschuss zu dem Angebot 26 Kurse statt. Austragungsort bilden in der Regel die Unterkünfte und Wohnverbünde für Asylsuchende. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und freiwillig. Wie es im kommenden Jahr mit den Kursen angesichts sinkender Zuweisungszahlen im Bereich Asyl an die Landkreise weitergehe, stehe noch nicht abschließend fest. „Jedoch handelt es sich hierbei um ein wichtiges Angebot, das zudem sehr gut angenommen wird. Insofern der Bedarf besteht, werden die Kurse sicherlich fortgesetzt“, stellte Landrat Siegurd Heinze vor Ort in Aussicht.

 

Am Montag besuchte er knapp ein Jahr nach seiner letzten Visite einen der Kurse in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Sedlitz. Dabei nutzte er spontan die Gelegenheit, den Kursteilnehmern den Aufbau der Kommunalpolitik des Landes Brandenburg zu erklären. Begleitet wurde er von der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj. Im Anschluss tauschte er sich mit Dr. Bernd Rehan, dem Geschäftsführer der Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (WEQUA GmbH) und Projektmanagerin Serena Junker über das Projekt aus.

 

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Wechsel an der Spitze des Kreisseniorenrates / Verwaltung dankt Dr. Jürgen Störmer für langjähriges Engagement

(20. 03. 2018)

Er hat die Arbeit des Kreisseniorenrates maßgeblich geprägt: Seit 2007 war Dr. Jürgen Störmer aus Senftenberg ehrenamtlicher Vorsitzender des Gremiums, das die Interessen der Seniorinnen und Senioren auf Kreis- und Landesebene vertritt. Im November 2017 zog er sich gesundheitsbedingt von seinem Amt zurück. In der jüngsten Kreistagssitzung in Lübbenau/Spreewald am 15. März 2018 wurde sein langjähriges Engagement gewürdigt. Gleichzeitig wurde seine bisherige Stellvertreterin Bärbel Kratzer aus Senftenberg als seine Nachfolgerin bestellt.

 

Landrat Siegurd Heinze nutzte die Gelegenheit und sprach Dr. Jürgen Störmer, der selbst leider nicht anwesend war, einen herzlichen Dank für sein langjähriges Wirken aus und erinnerte an verschiedene Meilensteine: So wurden in seiner Berufungszeit die Leitlinien zur Seniorenpolitik des Landkreises OSL erarbeitet und das erste Mal evaluiert. Unter seiner Leitung war auch der Arbeitsplan des Kreisseniorenrates mit der Organisation und Koordinierung von Veranstaltungen immer gut gefüllt. Herr Dr. Störmer hielt die Verbindung zu den kommunalen Seniorenbeiräten, zu den Bürgermeistern in den Kommunen des Landkreises und stand im Kontakt zu Abgeordneten des Bundes- und Landtages. Zudem war er viele Jahre im Vorstand des Seniorenrates des Landes Brandenburg tätig.

 

Neben den Dankesworten an den bisherigen Amtsträger wünschte der Verwaltungschef der neuen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten Bärbel Kratzer alles Gute für die bevorstehende spannende Aufgabe.

 

Bärbel Kratzer ist seit 2007 Mitglied des Kreisseniorenrates und gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende. Sie vertrat den Kreisseniorenrat im Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages und ist zudem auch Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Senftenberg.

 

Roswitha Kranke aus Ruhland wurde neu in den Kreisseniorenrat berufen. Sie ist Mitglied des Brandenburgischen Seniorenverbandes e. V., Ortsverband Ruhland.

 

Zusätzlich zu Dr. Jürgen Störmer hatten auch Ingrid Walter aus Ruhland und Gerhard Schmidt aus Senftenberg aus gesundheitlichen Gründen kürzlich ihre Mitgliedschaft im Kreisseniorenrat beendet. Ingrid Walter war von 1998 bis 2017 Mitglied und eine der ersten Mitstreiterinnen im Kreisseniorenrat. Sie war zudem stellvertretende Vorsitzende. Gerhard Schmidt beendete seine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat Anfang dieses Jahres. Er war von 2015 bis 2018 Mitglied und kümmerte sich um das Treffen mit den polnischen und deutschen Senioren.

 

 

Zur Arbeit des Kreisseniorenrats:

 

Der Kreisseniorenrat des Landkreises trifft sich sechs Mal jährlich in zweimonatigen Abständen. Die Beratungen finden immer in einer anderen Kommune und mit Beteiligung des örtlichen Seniorenbeirates und des Bürgermeisters statt. Regelmäßig stehen auch Diskussionsrunden mit Abgeordneten des Landtages und Bundestages auf dem Programm. Zusätzlich zu den Beratungen kommt der Vorstand, dessen Vorsitz der/die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte automatisch innehat, sechs Mal im Jahr zusammen.

 

Neben den Beratungen und Gesprächsrunden werden auch Veranstaltungen organisiert bzw. koordiniert. So hält der Kreisseniorenrat die Fäden im Hinblick auf Planung und Durchführung der beliebten Landpartie der Senioren des Landkreises in den Händen, wirkt an der Ausgestaltung der kreisweit stattfindenden Woche der Gesundheit und Pflege und der Eröffnungsveranstaltung der jährlichen Brandenburgischen Seniorenwoche mit. Einmal jährlich wird ein Treffen mit befreundeten polnischen Senioren aus der polnischen Partnerkommune Bystrzyca Górna veranstaltet.

 

Der/die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte und die Mitglieder des Kreisseniorenrates werden für eine Dauer von drei Jahren berufen.

 

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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für Allmosen

(20. 03. 2018)

Die Ortsdurchfahrt Allmosen bekommt eine stationäre Geschwindigkeits-überwachungsanlage. Diese soll einen Beitrag zur Lärmminderung leisten und so zu einer Entlastung der Anwohner führen und könnte noch in diesem Jahr aufgestellt werden. Einen entsprechenden Beschluss fassten am Donnerstag (15.03.2018) die Abgeordneten des Kreistages OSL in ihrer Sitzung in Lübbenau/Spreewald.

 

Auf einen sechsstelligen Eurobetrag belaufen sich die geplanten Kosten, welche die Kreisverwaltung für Erwerb von Anlage, Software und Auswertungstechnik, das Installerieren und den anschließenden Betrieb vorsieht. Diese werden aus Eigenmitteln des Landkreises gedeckt.

 

Mit der Zusage des Kreistages kann die Ausschreibung der Anlage nunmehr zeitnah auf den Weg gebrach werden. Der Standort soll sich auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Großräschen befinden. Eine Zustimmung zur Nutzung liegt bereits vor.

 

Die B 169 zwischen der A 15 und A 13 wurde aufgrund ihrer weiträumigen Verkehrs-bedeutung im Rahmen der verbindlichen Festlegungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in die sogenannte „Verbindungsfunktionsstufe 1“ eingeordnet. Im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 hat der Ausbau der B 169 oberste Priorität, die Ortsumfahrung Allmosen wurde im vordringlichen Bedarf eingeordnet. Der Planungsprozess der Ortsumfahrung wurde durch den brandenburgischen Landesbetrieb Straßen begonnen, wird jedoch noch geraume Zeit beanspruchen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung konnte zwischenzeitlich zur Lärmminderung eine 100%ige Erstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen, wie etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern und –Türen, in Aussicht stellen, um die Situation für die Anwohner kurz- und mittelfristig zu verbessern.

 

Neben diesen Maßnahmen zum passiven Lärmschutz soll die vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz geplante Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ergänzend dazu dienen, die bereits angeordneten Tempolimits zu kontrollieren und somit zur Lärmminderung beitragen. In der Vergangenheit führte der Landkreis bereits regelmäßig mobile Geschwindigkeitsüberwachungen in der Ortsdurchfahrt durch.

Schutz vor der ASP: Landkreis beschließt eigene Abschussprämie / Ansatz greift bereits vor der Förderung durch das Land

(20. 03. 2018)

Jäger im Landkreis OSL erhalten ab April 2018 eine Prämie für erlegte Wildschweine. Einer entsprechenden Beschlussvorlage erteilte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 15. März in Lübbenau/Spreewald seine Zustimmung. Mit der präventiven Maßnahme reagiert die Verwaltung auf die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. Ziel ist es, den hohen Bestand an Schwarzwild nachhaltig zu reduzieren.

 

Der Ansatz des Landkreises setzt bereits unterhalb der Förderung an, die das Land Brandenburg ab April 2018 für jedes Stück Schwarzwild, das über den Streckenwerten des Jagdjahres 2015/16 (Referenzjahr) erlegt wird, in Aussicht stellt.

 

Demnach erhalten Jäger im Landkreis bereits ab dem ersten erlegten Wildschwein bis zum Erreichen des Streckenwertes 2015/16 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier. In Summe wurden in OSL im genannten Jagdjahr 3.900 Tiere erlegt.

 

Im Anschluss greift die Prämie des Landes, die laut Mitteilung des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bei 50 Euro liegen wird.

 

Ziel der Kreisverwaltung ist es, einen höheren Anreiz zur Intensivierung der Jagd zu bieten. Gleichzeitig soll die Prämie aber auch als Aufwandsentschädigung, auch für das Erlegen von schwer vermarktungsfähigen Tieren, wie z. B. Frischlingen, dienen.

 

Zusätzlich zur Prämie soll den Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro für die Beprobung von Unfallwild und Totfunden und das Bereitstellen der Proben ausgezahlt werden. Hier zahlt das Land im Rahmen eines Monitoring-Programms zur Früherkennung seit Anfang 2018 eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Höhe von 30 Euro pro Tier an die Jäger. Die Mittel werden jedoch nur für die Beprobung von 31 Tieren gewährt. Hier sieht der Landkreis erhöhten Handlungsbedarf, denn die Beprobung von Unfallwild und Totfunden hat einen besonders hohen Stellenwert für die Früherkennung der Seuche.

 

Die Regelung des Landkreises tritt ebenfalls bereits ab April 2018 in Kraft und gilt zunächst für das Jagdjahr 2018/19 und damit bis zum 31. März 2019. Die Antragsabwicklung und Auszahlung der Prämie soll möglichst niederschwellig ermöglicht werden, stellt die Verwaltung in Aussicht.

 

 

Hintergrund:

 

Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde massive Handelsrestriktionen nach sich ziehen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der Schweinehaltung aber auch nachgelagerten Produktionszweigen lassen sich nur schwer abschätzen, werden aber auf einen 3-stelligen Millionenbetrag geschätzt. Durch vorbeugende, verstärkte Bejagung von Wildschweinen wird eine mögliche Infektionskette unterbrochen und ein möglicher Seuchenzug erschwert. Die Abschussprämie soll dabei ein gezielter Anreiz zur Intensivierung der Jagd sein und gleichzeitig als Aufwandsentschädigung dienen.

 

Da die Beprobung von Unfallwild und Totfunden einen besonders hohen Stellenwert für die Früherkennung der Seuche hat, ist diese Maßnahme unbedingt auch über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel hinaus zu untermauern und den Jagdausübungsberechtigten eine dem Aufwand angemessene Entschädigung zu gewähren.

 

Nur die gezielte und flächendeckende Beprobung von Unfall- und Fallwild (hohe Wahrscheinlichkeit der Erregerdetektion) und die vorbeugende Reduktion der hohen Schwarzwildpopulation sind als geeignete Maßnahmen zum Schutz von Hausschweinebeständen und damit in Verbindung stehenden Wirtschaftsfeldern zu bewerten.

 

Der Landkreis OSL gliedert sich in 190 Jagdbezirke. Nahezu alle Jagdbezirke sind Mitglied in einer der sieben Hegegemeinschaften. Die bejagbare Fläche beträgt etwa 96.000 ha. Davon sind in etwa 10.000 ha bergrechtlich gesperrt.

 

Eine genaue Schätzung des Tierbestandes ist äußerst schwierig. Die Jahresstrecke beim Schwarzwild vom Jagdjahr 2013 zum Jagdjahr 2016 lag jeweils bei 3.800 bis 4.200 Tieren. Der tatsächliche Schwarzwildbestand liegt um ein vielfaches höher. Regionale Schwankungen gibt es von Nord bis Süd.

 

Im Landkreis sind derzeit 570 Jäger im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Ein hoher Abschuss ist in den vergangenen Jahren immer wieder in der Hegegemeinschaft Senftenberg Nord zu verzeichnen. Hier stiegen die Abschusszahlen von 1.068 Stück im Jahr 2011 auf 1466 Stück im Jahr 2016.

 

Der prozentuale Anteil von Unfallwild liegt zwischen 5-8 %.

 

 

Lauchhammer freut sich: Gewinner des Inklusionspreises 2018 steht fest

(20. 03. 2018)

Bestrebungen im Bereich Inklusion gehören belohnt – Findet die Kreisverwaltung OSL und lobt aus diesem Grund seit drei Jahren einen Preis aus, der eben dieses Engagement würdigt. Der Inklusionspreis ist mit 1.500 Euro dotiert und wird einmal im Jahr vergeben. In der Kreistagssitzung am Donnerstag (15.03.2018) in Lübbenau/Spreewald zeichnete Landrat Siegurd Heinze den diesjährigen Gewinner aus. Über ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro freuen kann sich die Bunte Bande Integrationskita des bik e.V. aus Lauchhammer.

 

Die übrigen drei Bewerber, der DRK-Kreisverband Lausitz e.V. mit der Integrationskindertagesstätte „Zwergenhand“ aus Großräschen, die Bernhard-Kellermann-Oberschule aus Senftenberg und der Integrationskindergarten Elsestraße aus Senftenberg, erhalten als Dankeschön für ihre Teilnahme jeweils 100,00 Euro.

 

Die Bunte Bande Integrationskita des bik e.V. in Lauchhamnmer realisiert seit September 2017 das Projekt „unsere Weltreise“. Dabei entdecken die Kinder des Hauses germeinsam jeden Monat eine neues Land und lernen so Menschen, Sprache, Tiere, Flaggen, Münzen, Lieder, Gedichte und Spiele kennen. Höhepunkt in jedem Monat ist das gemeinsame Kochen eines landestypischen Gerichtes. Im Juli 2018 soll ein großes „Weltfest“ stattfinden, bei dem unter anderem ein entstandenes Kinderkochbuch, landestypische Spiele, Lieder und Gedichte vorgestellt werden. Die Erzieher der Einrichtung betreuen 61 Kinder, davon 15 mit Behinderungen oder Förderbedarf.

 

Wurden im Vorjahr drei Gewinner ausgezeichnet, so verständigte sich die Jury dieses Mal mehrheitlich auf einen Sieger. Die Wahl fiel dennoch schwer, denn alle eingereichten Projekte seien erneut beispielhaft. Das Siegerprojekt 2018 überzeugte letztendlich jedoch in allen heranzuziehenden Bewertungskriterien, lautete am Ende das Fazit aus der Runde.

 

Zu den Jurymitgliedern zählten die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze, die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Carola Wolschke, Melitta Marko vom Staatlichen Schulamt Cottbus und Rosemarie Ziegenbalg von der AG Behindertenhilfe des Landkreises.

 

Hintergrund Inklusionspreis:

 

Mit dem Inklusionspreis dankt der Landkreis OSL den Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe für ihren Beitrag zu einer inklusiven gemeinsamen Lehr- und Lernkultur und wertschätzt ihre Anstrengungen und Bemühungen in diesem Bereich. Zudem sollen die Bildungsakteure ermutigt werden, den Prozess eines gemeinschaftlichen Lernens und Zusammenlebens aller Menschen – mit und ohne Behinderung - weiterzugehen oder gezielt einzuschlagen.

 

Der diesjährige Inklusionspreis stand unter dem Motto „Gemeinsames Lebenslanges Lernen“ und wurde für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungs- oder Freizeitbereich vergeben. Die Bewerber waren in ihrer Themenwahl frei. Der inklusive Charakter und der Bezug zum gemeinsamen lebenslangen Lernen bildeten die einzigen Kriterien.

 

Spielerisch die Welt entdecken: Mit dem Projekt „unsere Weltreise“ ist die Bunte Bande Integrationskita des bik e.V. aus Lauchhamnmer in diesem Jahr der Gewinner des Inklusionspreises des Landkreises OSL (Foto: Kita).

 

Foto zu Meldung: Lauchhammer freut sich: Gewinner des Inklusionspreises 2018 steht fest

Landkreis trennt sich von weiteren Unterbringungskapazitäten im Bereich Asyl

(20. 03. 2018)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zieht sich auch in 2018 von Unterkünften im Bereich Asyl zurück und setzt damit seinen eingeschlagenen Kurs weiter konsequent fort. Grund ist der anhaltend starke Rückgang im Bereich der Zuweisungen asylsuchender Personen an den Landkreis, die für 2018 gen null tendieren. Darüber informierte die Kreisverwaltung im Rahmen der Kreistagssitzung am Donnerstag, dem 15. März 2018.

 

Konkret ist die Schließung des Wohnverbundes in der Schipkauer Rosa-Luxemburg-Straße mit knapp 180 Plätzen und die Herausnahme der ehemaligen Förderschule Kittlitz, die mit etwa 100 Plätzen weiter als Reserveunterkunft dienen sollte, vorgesehen. Die derzeit 50 Plätze im Wohnverbund der WEQUA GmbH in Lauchhammer werden reduziert, zudem sollen die Kapazitäten der übrigen kreisweit verteilten Wohnverbünde und Wohnungen unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels nach und nach angepasst werden.

 

Im Ergebnis soll die Kapazität der Unterkünfte des Landkreises bis zum Jahresende 2018 auf ca. 700 Plätze reduziert werden. Zum Vergleich: Zu Beginn 2017 hielt der Landkreis noch etwas mehr als 1.600 Plätze vor. Ein gewisses Kontingent wird trotz ausstehender Zuweisungen weiterhin benötigt, um die derzeit noch im Leistungsbezug befindlichen asylsuchenden Personen weiterhin unterzubringen. Ein Teil der Plätze dient als Reserve. Auch über 2018 hinaus sollen die Kapazitäten weiter regelmäßig entsprechend der Entwicklungen korrigiert werden, stellt die Verwaltung in Aussicht.

 

Zuletzt verabschiedete sich der Landkreis 2017 nach kurzer Nutzung bereits vom Standort im ehemaligen Praktiker-Baumarkt in Brieske (Senftenberg). Die Gemeinschaftsunterkunft in der alten Förderschule in Kittlitz (Lübbenau/Spreewald) wurde ebenfalls leergezogen. Bereits zu Jahresbeginn 2017 erfolgte der Rückzug aus der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück von Spreewaldbauer Ricken in Vetschau/Spreewald.

 

Hat die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) dem Landkreis zu Hochzeiten im Jahr 2015 über 1.200 Personen zugewiesen, so waren es zuletzt in 2017 nur noch 134. Damit wurde selbst das Niveau vor Beginn des Flüchtlingszuzugs nach Deutschland unterschritten. Dieses lag 2013 bei 261 Personen. Für das aktuelle Jahr 2018 hat der Landkreis seine Aufnahmepflicht von gerade einmal sieben Personen bereits erfüllt und braucht somit keine Asylbewerber mehr aufzunehmen. Hier ist lediglich beispielweise im Rahmen von Familienzusammenführungen noch mit einzelnen Zuweisungen zu rechnen.

 

 

Der Landkreis trennt sich von weiteren Unterbringungskapazitäten im Bereich Asyl. Eines der Objekte, aus denen sich die Verwaltung in diesem Jahr zurückziehen wird, ist der Wohnverbund Schipkau. (Foto: Landkreis)

 

 

 

 

 

 

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Gymnasium Senftenberg soll fit für die Zukunft werden

(20. 03. 2018)

Landkreis will 3,7 Millionen Euro in Modernisierung und Sanierung stecken

 

Rund 3,3 Millionen Euro bei 90%igem Fördersatz stellt das Land Brandenburg dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Rahmen seines Förderprogramms „Kommunalinvestitionsfördergesetz, 2. Kapitel“ zur Verfügung, um seine Schulen fit zu machen für die Unterrichtsanforderungen der kommenden Jahre. Von dem Geld soll numehr das Senftenberger Friedrich-Engels-Gymnasium profitieren. Dieses soll in den kommenden Jahren umfangreich modernisiert und saniert werden. Den notwendigen Eigenanteil in Höhe von 10 % möchte der Landkreis aus der Sonderrücklage für nicht verwendete investive Schlüsselzuweisungen decken. Dies sieht ein Vorschlag der Kreisverwaltung vor, dem der Kreistag am Donnerstag (15.03.2018) grünes Licht erteilte.

 

Mit der Zusage des Kreistages zur geplanten Maßnahme und zum Bereitstellen der finanziellen Mittel wird die Kreisverwaltung nunmehr einen entsprechenden Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einreichen. Nach Eingang der zu erwartenden Zuwendungsbestätigung sollen die Planungsleistungen umgehend ausgeschrieben und vergeben werden. Die Baumaßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.

 

Ziel ist es, die Schule an die Unterrichtsanforderungen der kommenden Jahre anzupassen. Die Gebäudetechnik soll auf den aktuellen Stand gebracht und der Komfort für die Nutzer erhöht werden.

 

Das Schulgebäude stellt sich von außen als solides und gut erhaltenes Bauwerk dar, erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind jedoch bereits an der Gebäudehülle erkennbar. Die intensive Nutzung der Schule führte insbesondere auch innerhalb des Gebäudes zu einem Modernisierungs- und Sanierungsstau. So sind brandschutztechnische, sicherheitsrelevante, schallschutz- und haustechnische Standards aktuell teilweise nicht erfüllt. Unter Einbindung von Fachplanern soll das Gebäude nach den gültigen Normen ertüchtigt und umfassend renoviert werden. Augenmerk soll auch auf eine zukunftsfähige Daten- und Medieninstallation gelegt werden. Da es keine Möglichkeit gibt, das Haus freizuziehen, sollen die Maßnahmen bei laufendem Schulbetrieb realisiert werden.

 

Das viergeschossige Schulgebäude wurde 1973 in einer Stahlbetonplattenbauweise errichtet. In mehreren Jahresscheiben wurde es bis 2004 grundsaniert. Durch eine umlaufende Balkonkonstruktion und einen sogenannten „Bug“ erhielt das Gebäude die Form eines Schiffes und wurde architektonisch aufgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden ein Verbindungsgang und eine Sporthalle errichtet. Neben den laufenden Instandhaltungsarbeiten wurde 2014 aufgrund von Feuchteschäden das Erdgeschoss saniert und 2017 im Rahmen einer energetischen Fördermaßnahme die Fernwärmestation erneuert. In diesem Jahr ist die Sanierung des Schulhofes geplant, um die Problematik der Regenentwässerung zu lösen.

 

Im Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg (Einzugsgebiet Mitte) werden derzeit ca. 700 Schüler der Klassenstufen 5 bis 12 unterrichtet. Zudem wird das Gebäude für viele außerschulische Veranstaltungen genutzt. Das aktuelle Schulentwicklungskonzept sieht einen langfristigen Erhalt des Standortes vor.

 

Neben dem Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg verfügt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Einzugsgebiet Süd über den 2011 erbauten SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide mit den Schulen Emil-Fischer-Gymnasium und Oberstufenzentrum Lausitz (Abteilung 1) sowie das frisch sanierte Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau/Spreewald im Einzugsgebiet Nord.

 

 

 

Der Landkreis möchte das Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg in den kommenden Jahren umfangreich modernisieren und sanieren. Mehrere Millionen Euro sollen einfließen (Foto: Gymnasium)

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Landkreis OSL präsentiert eigenen Imagefilm

(19. 03. 2018)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat sowohl Einheimischen als auch Touristen viel zu bieten – das beweist ein eigens produzierter Imagefilm, den die Kreisverwaltung dieser Tage präsentierte. In knapp 15 Minuten umreißt der Film unter dem Motto „OSL – Offen, Stark, Lebendig“ in ausdrucksstarken und dynamischen Bildern eine Fülle von Themen, vermittelt einen attraktiven Einblick in das Leben in der Region und zeigt dessen unterschiedliche Facetten und Gesichter.

 

„Dabei betrachtet die Handlung gekonnt den Wandel vom damals zum heute und nimmt die Zuschauer mit auf eine spannende Reise, teils bis in luftige Höhen“, heißt es aus der Verwaltung. Produzenten sind das Filmer-Paar Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann aus Angermünde. Diese haben bereits mehrfach in der Region gearbeitet und konnten auch während des Drehs im vergangenen Jahr zahlreiche Stunden Bildmaterial zusammentragen. Daraus erstand der Film, der im Kreistag am 15. März 2018 in Lübbenau/Spreewald durch Landrat Siegurd Heinze erstmals öffentlich vorgestellt wurde.

 

„Nunmehr hat auch OSL einen Imagefilm, der deutlich macht, was uns auszeichnet und der Lust macht auf das Leben in der Region. OSL ist lebens- und liebenswert – dies wird dem Zuschauer in einer knappen viertel Stunde mit beeindruckenden Bildern vor Augen geführt. Mein Dank gilt allen Mitwirkenden, die zur gelungenen Umsetzung des Projektes beigetragen haben“, äußerte sich Landrat Siegurd Heinze in der Anmoderation der Erstvorführung.

 

Der Streifen soll künftig bei Messen und zu sonstigen Repräsentationszwecken zum Einsatz kommen. Zudem ist der Film ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu sehen.

 

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Zugverkehr in der Niederlausitz thematisiert - Positionspapier zum Schienenpersonennahverkehr übergeben

(19. 03. 2018)

Vetschau/Spreewald, 15.03.2018: Am Donnerstag-Nachmittag haben in Vetschau Vertreter des im Herbst vergangenen Jahres ins Leben gerufenen Runden Tisches zum Schienenpersonennahverkehr in der Niederlausitz der Verkehrsministerin Kathrin Schneider ein Positionspapier übergeben. Dieses wurde zuvor inhaltlich zwischen den beteiligten Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Cottbus abgestimmt.

Es beinhaltet in kompakter Form, was die Region in den nächsten Jahren von der Landesregierung zum Schienenpersonennahverkehr im südlichen Brandenburg erwartet.

 

Die Übergabe fand anlässlich eines Arbeitsgespräches der Ministerin mit Vertretern der Kommunen statt, welche an der Bahnlinie Cottbus – Lübben gelegen sind. Bei diesem Treffen wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2019 ein Pendelverkehr zwischen beiden Städten eingerichtet wird, welcher tagsüber zweistündlich alle Bahnhalte bedienen soll – so auch Raddusch, Kuhnersdorf und Kolkwitz (bei Wegfall des Schienenersatzverkehrs).

 

Dieser sogenannte „Spreewaldexpress" löst einige, jedoch nicht alle Probleme. Er trägt zwar zur Entlastung des Regionalexpress RE 2 bei. Defizite gibt es aber auch weiterhin für die in Richtung Berlin fahrenden Berufspendler. Diesbezüglich wird im Verkehrsministerium geprüft, ob zum Berufsverkehr jeweils morgens und abends ein Bus ergänzend eingesetzt werden könnte.

 

Das Papier wurde der Ministerin von Heiko Jahn (Dezernent beim Landkreis Dahme-Spreewald) und Bengt Kanzler (Bürgermeister der Spreewaldstadt Vetschau) übergeben.

 

(Quelle: PM der Stadt Vetschau/Spreewald)

 

Anlagen: Positionspapier vom 15.03.2018; Foto (v.l.n.r.: Heiko Jahn, Ministerin Kathrin Schneider, Bengt Kanzler)

 

 

 

Kontakt: Stadt Vetschau/Spreewald

Bürgermeister

Bengt Kanzler

Schlossstraße 10

03226 Vetschau/Spreewald

Tel.: 03 54 33 - 777 40

E-Mail: buergermeister@vetschau.com

[Positionspapier zum Schienenpersonennahverkehr.pdf]

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Grit Klug bleibt Erste Beigeordnete des Landkreises OSL

(16. 03. 2018)

Grit Klug ist der Name der bisherigen und neuen Ersten Beigeordneten und gleichzeitig stellvertretenden Landrätin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Dies beschlossen am Donnerstagnachmittag (15.03.2018) die Abgeordneten des Kreistages im Rahmen ihrer Sitzung im Lübbenauer Paul-Fahlisch-Gymnasium. Sie folgten damit einem entsprechenden Vorschlag von Landrat Siegurd Heinze.

 

„Grit Klug leistet eine hervorragende Arbeit und vertritt die Interessen des Landkreises auf vorbildliche Weise. Sie ist versiert, loyal, eine anerkannte Führungskraft und erfährt eine hohe Wertschätzung auf breiter Ebene, so etwa auch durch die verschiedenen Beteiligungen, in denen sie den Landkreis vertritt, und ebenso von den Nachbarlandkreisen bis hin zum Landkreistag“, begründete der Verwaltungschef die eingereichte Vorlage im Vorfeld der Wiederwahl der neuen Beigeordneten.

 

Mit der mehrheitlichen Ja der Abgeordneten beginnt die zweite achtjährige Amtszeit der 53-Jährigen am 1. Juli 2018.

 

Die Lübbenauerin ist seit 1981 in der Kreisverwaltung tätig, zunächst im Altkreis Calau, unter anderem als Finanzdezernentin und Beigeordnete, und seit 1994 beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Hier leitete sie bis 2006 das Dezernat für Finanzen und Bau und anschließend bis 2010 das Dezernat für Kreisentwicklung, Bildung und Kultur. Parallel war Grit Klug eine Zeit lang amtierende Dezernentin des Dezernats für Jugend, Gesundheit und Soziales. Mit der Umsetzung neuer Strukturen in der Kreisverwaltung ab dem 1. Juli 2010 übernahm sie das Dezernat für Bau, Ordnung und Umwelt. Dazu gehören heute das Amt für Straßenverkehr und Ordnung, das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft und das Amt für Umwelt und Bauaufsicht.

 

Grit Klug vertritt den Landkreis im Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg, im Ausschuss für Kreisentwicklung des Kreistages und im gemeinsamen Niederlausitzer Studieninstitut Niederlausitz, ist Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft OSL, Mitglied im Fachausschuss Planung, Bau und Umwelt des Landkreistages, Beiratsmitglied der Lokalen Aktionsgruppe Spreewald Plus und stellvertretene Vorsitzende des Kuratoriums des Biossphärenreservates Spreewald.

 

Ihr Dienstsitz befindet sich in der Außenstelle der Kreisverwaltung in der Joachim-Gottschalk-Straße in Calau.

 

Die Ernennungsurkunde erhält Grit Klug im Juni 2018 zur nächsten Kreistagssitzung.

 

 

 

Die bisherige und neue Erste Beigeordnete und damit stellvertretende Landrätin des Landkreises OSL, Grit Klug. (Foto: Landkreis)

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

(14. 03. 2018)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 07. und 14.02.2018 insgesamt 685 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2017 beschlossen.

 

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 28. Februar 2018 stehen dort die neuen Bodenrichtwerte jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung. Darüber hinaus können auch die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 kostenfrei eingesehen oder durch registrierte Nutzer gebührenpflichtig abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

Beruflicher Aufstieg durch Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker am OSZ Lausitz

(13. 03. 2018)

Jetzt sind Sie dran!

 

Beruflicher Aufstieg durch Qualifizierung

zum Staatlich geprüften Techniker

 

 

þ Sie wollen sich zur Verbesserung Ihrer beruflichen Chancen - u.a. für die Übernahme von Führungsaufgaben und Projektverantwortung - qualifizieren?

 

þ Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens einjährige Berufstätigkeit und haben die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss erworben?

 

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  • die Ausbildung der Ausbilder (AdA) nach AEVO mit Prüfung vor der IHK.

     

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am Oberstufenzentrum Lausitz, Lauchhammerstraße 33 in 01987 Schwarzheide zum Ausbildungsbeginn am 20. August 2018.

 

Beratungstermin vereinbar unter 035752 949450 oder schulleitung@oszlausitz.de.

 

Weitere Informationen auch unter: www.oszlausitz.de

 

Landkreise wollen Bioabfall gemeinsam verwerten

(13. 03. 2018)

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise OSL, SPN und EE

 

Landräte von Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße für enge Kooperation/ Beitrag für umweltgerechte und bezahlbare Abfallentsorgung

 

Die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße wollen künftig auch ohne Kreisgebietsreform enger zusammenarbeiten. Dafür sprachen sich die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (EE), Siegurd Heinze (OSL) und Harald Altekrüger (SPN) unlängst (2. März) bei einem gemeinsamen Treffen in Lauchhammer aus. Ganz konkret sollen die Bioabfälle aus den drei Landkreisen in Zukunft gemeinsam verarbeitet und verwertet werden.

 

Der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, dem die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz als Verbandsmitglied angehören, bereitet derzeit die Umrüstung der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Freienhufen zur Verarbeitung von biologischen Abfällen vor, damit ab 2019 eine flächendeckende Einsammlung von Bioabfällen erfolgen kann. Im zukünftigen Bioabfall- und Wertstoffzentrum sollen Bioabfälle hochwertig verarbeitet und daraus Kompost und Strom gewonnen werden. Im Zuge der Bioabfallstrategie des Landes Brandenburg ist auch der Landkreis Spree-Neiße zur Einsammlung von Bioabfällen verpflichtet. Da er über keine eigenen für eine Verarbeitung von Bioabfällen geeigneten Anlagen verfügt, ist beabsichtigt, diese in der MBA Freienhufen aufzuarbeiten. Damit würde durch eine verstärkte Auslastung der Kapazität der MBA ein Beitrag zur Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit geleistet. Der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster hat dafür jetzt (5. März) mit einem einstimmigen Beschluss den Weg frei gemacht und dem Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ zur Auslastung der verbandseigenen Anlagen und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die Aufgabe der Übernahme von Abfällen anderer Versorgungsträger und deren Verwertung übertragen. Die drei Landräte sehen in diesem Schritt einen wichtigen Beitrag für eine weiterhin umweltgerechte Abfallentsorgung, die für Beitragsstabilität sorgt und somit für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt.

 

Haben sich für eine gemeinsame Verwertung von Bioabfällen ausgesprochen: die Landräte Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz), Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße). Sie wurden empfangen vom Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann (2.v.l.) und Ellen Graff, Betriebsleiterin bei der MBA. (Foto: Pressestelle Kreisverwaltung EE/ Torsten Hoffgaard)

 

 

 

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Brandenburg trifft Sachsen: Gemeinsame Wirtschaftsbroschüre „Lausitz – Wirtschaftsregion für Wachstum und Zukunft“ herausgegeben

(28. 02. 2018)

Als ein erstes Ergebnis der Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung der Lausitz - Brandenburg und Sachsen - ist die Investitionsbroschüre für die Lausitz auferlegt worden.

 

Anbei finden Sie die Links zur Broschüre und die gemeinsame Presseerklärung der

Wirtschaftsförderung Brandenburg und Sachsen.

 

Hier sind die Links zum Download der Broschüre (deutsch und englisch):

 

https://www.wfbb.de/de/system/files/media-downloads/lausitzbroschuere_deutsch_web.pdf

 

https://www.wfbb.de/en/system/files/media-downloads/lausitzbroschuere_eng_web.pdf

 

Bei Bedarf sind entsprechende Broschüren über den Landkreis OSL, Sachgebiet Wirtschaft und Förderung erhältlich.

Aufnahmesoll: Null - Keine neuen Asylsuchenden für den Landkreis in 2018

(27. 02. 2018)

Der Landkreis OSL wird in diesem Jahr keine weiteren Asylsuchenden aufnehmen. Die Zahl, die im krassen Gegensatz zu den Entwicklungen der vergangenen Jahre steht, geht aus der Übersicht zum Aufnahmesoll 2018 für das Land Brandenburg der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) hervor. Diese wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten nunmehr bekannt gegeben. OSL wird sich somit auch weiter konsequent von seinen Unterbringungskapazitäten trennen. Darüber informierte Dezernent Alexander Erbert am Montagabend (26.02.2018) die Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

 

Die Zahlen der ZABH stellen der Kreisverwaltung ein positives Zeugnis aus. Demnach hat der Landkreis OSL mit seinem Unterbringungskonzept auch in 2017 sein Jahresaufnahmesoll erfüllen können und trägt daher keine – wie in der Tabelle bei einigen anderen Landkreisen ersichtlich ­– verbleibende Aufnahmepflicht in das Jahr 2018.

 

Mit der neuen Planungszahl wird die Verwaltung ihr Konzept zur Unterbringung von Asylbewerben und Flüchtlingen nun weiter fortschreiben. Dieses sieht vor, sich auch weiterhin von Standorten und Unterbringungsmöglichkeiten zurückzuziehen.

Zuletzt verabschiedete sich der Landkreis 2017 nach kurzer Nutzung bereits vom Standort im ehemaligen Praktiker-Baumarkt in Brieske (Senftenberg). Die Gemeinschaftsunterkunft in der alten Förderschule in Kittlitz (Lübbenau/Spreewald) wurde ebenfalls leergezogen. Zudem erfolgen Anpassungen der Kapazitäten im Hinblick auf Wohnungen und Wohnverbünde. Die überarbeitete Konzeption soll bis zum Märzkreistag vorliegen.

 

Galt es zu Hochzeiten nach Beginn des Flüchtlingszuzugs vor vier Jahren teilweise weit über 1.000 Personen im Jahr kurzfristig und meist ohne großen planerischen Vorlauf unterzubringen, so waren es in 2017 zuletzt nur noch 134 Personen, die dem Landkreis zugewiesen wurden. Damit wurde sogar das Ausgangsniveau von 2013 (261 Personen) unterschritten.

 

Mit aktuellem Stand leben im Landkreis OSL 3.918 Menschen mit ausländischen Wurzeln, davon haben 1.753 Personen einen Geflüchteten-Hintergrund. Der Ausländeranteil bei den Einwohnern des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegt bei ca. 3,4 % und ist damit deutlich geringer als der bundesdeutsche Durchschnitt. Dieser lag 2017 laut Statistischem Bundesamt bei 22,5 Prozent. Aktuell befinden sich in OSL ca. 570 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Hintergrund:

 

Waren es im Jahr 2013 noch 261 Asylsuchende, die im Landkreis OSL Unterkunft fanden, so stieg die Zahl der aufzunehmenden Personen ab 2014 (450 Personen) rasant an. In Summe 1.222 Personen galt es im Jahr 2015 kurzfristig und unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen. Eine große Herausforderung, der sich die Kreisverwaltung mit der Rückendeckung der breiten Mehrheit des Kreistages jedoch erfolgreich stellte. Während andernorts Turnhallen beschlagnahmt oder Wohncontainer für die Unterbringung genutzt wurden, konnte dies in OSL dank großer Anstrengungen vermieden werden. Hier erfolgte die Unterbringung in Wohnungen, Wohnverbünden und Gemeinschaftsunterkünften.

 

Parallel zu den angebotenen Informationsveranstaltungen und Tagen der offenen Türen für Bürger bildete sich in OSL ein breites Netz an ehrenamtlichen Helfern. Noch heute engagieren sich über 300 Personen in den elf Initiativgruppen aktiv für ein gemeinsames Zusammenleben.

 

 

Eines der Objekte, aus denen sich der Landkreis bereits zurückgezogen hat: Der ehemalige Praktikerbaumarkt in Brieske (Senftenberg). Die Unterbringungskapazitäten sollen auch in 2018 konsequent weiter zurückgefahren werden. (Foto: Landkreis.)

Leiter der VGOSL wird 60 – Landrat Siegurd Heinze gratuliert

(23. 02. 2018)

Sechzig Lebensjahre – auf diese Zahl blickt seit kurzem der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL), Gregor Niessen, zurück. Landrat Siegurd Heinze nutzte die Gelegenheit und gratulierte dem Geburtstagskind am Freitag (23.02.2018) während einem Besuch in dessen Büro in der Roßkaupe 6 in Senftenberg nachträglich zu dessen Ehrentag.

 

Bereits am 9. Februar feierte Niessen den Runden, war jedoch erst seit ein paar Tagen wieder im Dienst. Grund war ein lang gehegter Traum, den er und seine Ehefrau sich erfüllten: Von der Fotosafari in Tansania, bei der er alle „Big Five“ vor die Linse bekam, und natürlich vom dortigen Busverkehr, berichtete der Jubilar auch seinem Gast.

 

Gregor Niessen ist seit Dezember 1995 Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft OSL. Auch für die in dieser langen Zeit geleistete Arbeit gelten sein Dank und seine Wertschätzung, brachte Heinze zum Ausdruck.

 

Die VGOSL ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Der Landkreis gibt als Aufgabenträger des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und als Mitglied bzw. Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) die verkehrspolitische Zielstellung durch einen Nahverkehrsplan vor. Aus diesem werden die Vorgaben an Fahrpläne und Fahrpreise sowie an die Qualitätsmerkmale der Verkehrsdurchführung abgeleitet. Die VGOSL setzt diese Vorgaben unter anderem durch einen Fahrplan mit integrierter optimierter Wagenumlaufplanung um. Sie organisiert den gesamten Regionalen Linienverkehr und die darin integrierte Schülerbeförderung im Landkreis sowie die Stadtverkehre Senftenberg und Lübbenau.

 

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Karl-Heinz Schröter im Gespräch zur interkommunalen Zusammenarbeit und zum Ehrenamt

(22. 02. 2018)

Am gestrigen Mittwoch besuchte Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter den Landkreis OSL. Im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum (FKTZ) in Großräschen traf er sich mit den Mitgliedern des Kreisausschusses zu einem zweitstündigen Arbeitsgespräch, um für Möglichkeiten und Wege der interkommunalen Zusammenarbeit zu werben. Auch die geplante Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetztes wurde thematisiert. An dem Termin nahmen auch die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze, Dezernent Alexander Erbert und Kreisbrandmeister Tobias Pelzer teil.

 

Der demographische Wandel, der sich immer stärker abzeichnende Fachkräftemangel und die voranschreitende Digitalisierung zwingen dazu, sich weiterzuentwickeln und über neue Möglichkeiten der Kooperation nachzudenken, lautete die Kernaussage des Innenministers. Dies gelte für Kreisverwaltungen, aber insbesondere für die bisherige Ämterstruktur, in der er – Stichwort Verbandsgemeinde – viel Potenzial für Veränderungen sehe. Freiwilligkeit laute dabei nach wie vor die Devise. Hier locke das Land, indem es unter anderem entsprechende finanzielle Anreize für die Kommunen in Aussicht stelle. Eine Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene werde es in geraumer Zeit wohl nicht geben, führte Schröter darüber hinaus aus.

 

Das Thema interkommunale Zusammenarbeit wurde in der Vergangenheit in OSL bereits aktiv gelebt und werde auch weiterhin forciert, machte Landrat Siegurd Heinze deutlich. Der Landkreis selbst pflegt eine Vielzahl kleinerer und größerer Kooperationen - 38 an der Zahl. Das gemeinsame Katasteramt mit dem Landkreis Spree-Neiße zählen dazu, die Wirtschaftsregion Lausitz, aber auch eine Reihe von Beteiligungen bis hin zur Ausrichtung gemeinsamer kultureller Höhepunkte, wie beispielsweise der Internationalen Folklorelawine. Hier habe OSL bisher eine sehr gute Arbeit geleistet, bestätigte auch Schröter.

 

Notwendigen Reformbedarfen werde man sich auch in Zukunft nicht verschließen und freiwillige Bestrebungen der Kommunen begleiten, unterstützen und auch dafür werben, lautete am Ende des Gesprächs die Botschaft seitens der Abgeordneten und der Verwaltung. Konkrete Verabredungen aus der Runde gab es zunächst nicht, zu weiteren Gesprächen zeige man sich jedoch jederzeit offen.

 

Auch über die beabsichtigte Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetztes wurde im Rahmen des Treffens gesprochen. Hierzu führte Kreisbrandmeister Tobias Pelzer eine Reihe an Forderungen und Wünschen auf und unterstrich, dass der Gesetzentwurf wichtige finanzielle und strukturelle Fragen offen ließe. Die Hinweise nehme er gern mit nach Potsdam, so Schröter. Die Wichtigkeit für die Stärkung des Ehrenamtes sei auch ihm wichtig.

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Die nächste Anglerprüfung findet am 21. April 2018 statt

(22. 02. 2018)

Bekanntmachung

 

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 21. April 2018 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

  1. Die Prüfungsgebiete umfassen:

     

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 13. April 2018 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

  1. Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers
  6. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

    1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

      Sparkasse Niederlausitz

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

      BIC: WELADED1OSL


      Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)

       

       

       

 

  1. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

     

    Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind

    zu richten an:

     

    Landkreis Oberspreewald- Lausitz

    Untere Fischereibehörde

    Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg

     

    Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110

    Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492

     

    andre-haack@osl-online.de

    karina-howel@osl-online.de

     

     

    Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter

     

    www.osl-online.de à Bürgerportal von A bis Z Ordnung und Sicherheit Jagd- und Fischereiwesen

     

     

    Prüfungsfragen und Onlinetest unter

     

    www.mlul.brandenburg.de Landwirtschaft & Fischerei Themen A-Z Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

     

Schüler aufgepasst - Landkreis OSL lädt zum Schultag der anderen Art

(20. 02. 2018)

Auch in diesem Jahr findet im April brandenburgweit der Zukunftstag für Mädchen und Jungen statt. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich und bietet an den Standorten in Senftenberg und Calau ein spannendes Programm an. Dieses wird durch die Auszubildenden organisiert.

 

Vermittelt werden die vielseitigen Aufgabengebiete einer Kreisverwaltung. Unter anderem trafen die Teilnehmenden in den Vorjahren dabei auch auf den Landrat und die Erste Beigeordnete. Parallel besteht die Möglichkeit, sich über die angebotenen Ausbildungsberufe und die Möglichkeit zum dualen Studium zu informieren. Der genaue Ablaufplan wird zeitnah bekannt gegeben.

 

Anmeldungen für den Zukunftstag beim Landkreis OSL am 26. April 2018 im Zeitraum von 8 bis etwa 13 Uhr können ab sofort bis Mitte April online erfolgen unter www.zukunftstagbrandenburg.de sowie per E-Mail an Anna-Lena Rohrick, zuständig für den Bereich Aus- und Fortbildung: anna-lena-rohrick@osl-online.de, 03573 870 1328.

 

Der Zukunftstag Brandenburg richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10. Er findet an einem Donnerstag und damit an einem regulären Unterrichtstag statt. Viele Schulen beteiligen sich in Form eines Projekttages oder stellen ihre Schüler frei, damit diese teilnehmen können. Die jeweiligen Schulen geben Auskunft darüber, ob der Zukunftstag unterstützt wird.

 

Foto: Die Kreisverwaltung freut sich auf den Zukunftstag für Mädchen und Jungen am 26. April 2018. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Foto: Landkreis.

 

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Kreiswahlausschuss genehmigt Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl 2018

(20. 02. 2018)

Am 22. April 2018 finden auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Landratswahlen statt. Bis Donnerstag, den 15. Februar 2018, 12 Uhr, konnten Bewerber ihre Unterlagen bei Kreiswahlleiterin Petra Borchel abgeben. Am Montagnachmittag, den 19. Februar 2018, tagte im Landratsamt Senftenberg unter Vorsitz der Kreiswahlleiterin der Kreiswahlausschuss. Im Ergebnis der Sitzung wurden alle der frist- und formgerecht eingereichten drei Wahlvorschläge einstimmig für die Wahl des Landrates zugelassen.

 

Folgende Bewerber können somit zur Landratswahl 2018 im Landkreis OSL antreten:

 

  • Wahlvorschlag CDU - Heinze, Siegurd (parteilos)

  • Wahlvorschlag DIE LINKE - Mnich, Matthias (DIE LINKE)

  • Wahlvorschlag AfD - Schröder, Sven (Alternative für Deutschland)

 

 

 

Sitzung des Kreiswahlausschusses unter Leitung von Kreiswahlleiterin Petra Borchel. (Foto: Landkreis)

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„Selber Schuld“ - Brandenburgische Frauenwoche in OSL startet

(16. 02. 2018)

Zahlreiche Angebote im gesamten Landkreis / Programm ab sofort erhältlich

 

Kabarett, Filmvorführungen, Kochen, Tanzen, Selbstverteidigung und vieles mehr: Das Programmheft zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL hält auch in diesem Jahr einige spannende Höhepunkte bereit. Vom 28. Februar bis zum 14. März 2018 können Frauen im gesamten Landkreis zahlreiche interessante Angebote in Anspruch nehmen. Das Heft liegt in allen Kommunen und bei teilnehmenden Verbänden und Vereinen aus und steht ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, im Anhang zum Download bereit.

 

Mit dabei sind erneut Institutionen, Vereine und Einrichtungen aus ganz OSL. Die Angebote richten sich an Frauen jedes Alters, gern können auch Männer teilnehmen. Anmeldungen für die einzelnen Veranstaltungen zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL sind direkt über die jeweiligen Ausrichter möglich. Die Termine können kostenfrei oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag besucht werden.

 

Die Eröffnungsveranstaltung zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL findet am Samstag, den 3. März 2018 ab 14.30 Uhr im Kulturhaus Klettwitz statt. Die Begrüßung übernimmt Carola Wolschke, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte der Kreisverwaltung OSL. Als männlicher Vertreter und in „gewohnter Manier“ wird auch Landrat Siegurd Heinze an der Veranstaltung teilnehmen und ein Grußwort an die Anwesenden richten.

Erstmals beteiligen sich in diesem Jahr Schüler/innen des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau/Spreewald, indem sie das Programm gestalten und moderieren. Zudem gibt es auch Auftritte vom Musikkurs der Klasse 11 und von der Schulband „Till 17“.

Im Anschluss wird in einer Kabarettveranstaltung des Duos Andrea Kulka und Jörg Lehmann ab ca. 17 Uhr die Frage „Wie halte ich mir einen Mann?“ auf humorvolle Art und Weise beantwortet.

 

Die brandenburgische Frauenwoche 2018 steht unter dem Thema „Selber schuld“. Hintergrund ist, dass Frauen und Mädchen oftmals vorgeworfen wird, sie seien selbst schuld an ihren Benachteiligungen. Die Aktionswoche spricht genau dies in verschiedenen Aspekten an und ruft dazu auf, sich gegen individualisierte Schuldzuweisungen zu wenden.

 

Fragen zur Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis OSL beantwortet das Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten unter 03573 870 4104.

 

 

Das sind die Veranstalter/innen des Programms zur 28. Brandenburgischen Frauenwoche in OSL:

 

 

Demokratischer Frauenbund Arnsdorf

Demokratischer Frauenbund Sedlitz

Demokratischer Frauenbund Klettwitz

DIE LINKE. OSL

European Homecare GmbH, Objekt Sedlitz

Frauenbund e. V. Kleinkoschen

Frauenrunde Lauchhammer / KooperationsAnstiftung e. V.

Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises OSL (BBA/GBA)

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lauchhammer

Heimatverein Lipten e. V.

Klinikum Niederlausitz – Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder + ADTV Tanzschule Scharfe Falkenberg/E.-Senftenberg

Kulturverein Vetschau e. V.

MädchenBude Lauchhammer

Mehrgenerationenhaus „ILSE“, Großräschen

SV Corona Neupetershain e. V.

„Unsere Welt, eine Welt“ e.V.

[Programmheft 2018]

Auftakt für ein „Leistungszentrum Lausitz“/ Akteure bündeln Kompetenzen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung

(06. 02. 2018)

Wenn das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die BTU Cottbus-Senftenberg, die Agentur für Arbeit Cottbus, die Wirtschaftsinitiative Lausitz, die IHK und HWK Cottbus, die TÜV Rheinland Akademie Cottbus GmbH, die BASF Schwarzheide GmbH, LEAG Cottbus und weitere wichtige Institutionen und Vertreter von Einrichtungen und Kommunen zu einer gemeinsamen Beratung zusammenkommen, dann wird schnell klar: Es geht um ein wichtiges Thema.

 

Ein eben solcher Termin fand Ende Januar auf Initiative der BASF Schwarzheide GmbH und auf Einladung des Landkreises OSL im Kulturhaus der BASF in Schwarzheide statt. Der Anlass: Digitalisierung und demografische Entwicklung spielen für die Entwicklung unserer Region bereits heute eine immer größere Rolle. Permanent steigen die Anforderungen an die Fachkompetenz der Mitarbeiter; parallel fällt es Unternehmen zunehmend schwerer, qualifizierte Mitarbeiter zu akquirieren und offene Stellen zu besetzen. Wie gelingt es Unternehmen in einer solchen Situation, ihren Bedarf an geeigneten Bewerbern zu decken? Mit welchen Angeboten kann Mitarbeitern das entsprechende Knowhow vermittelt werden, das sie in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt benötigen? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt der Zusammenkunft am 25. Januar 2018.

 

Ein möglicher Ansatz, die Herausforderungen anzugehen, wird in einem zukünftigen „Leistungszentrum Lausitz“ gesehen. Die Idee dahinter: Institute, Unternehmen und Bildungsträger der Region bündeln ihre Kompetenzen und Ressourcen in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Gemeinschaftlich soll es gelingen, Bedarfe zu ermitteln und nach Wegen und Lösungen zu suchen, um diesen gerecht zu werden. Ziel ist es, Fachkräften passende -gegebenenfalls auch neu zu kreierende- Angebote unterbreiten zu können, die sie fit machen für die Chancen sich ändernder Arbeitsprozesse und -weisen. Von den erzielten Synergieeffekten durch die mögliche Kooperation und Vernetzung der Anbieter könnten alle Akteure gleichermaßen profitieren.

 

Im Ergebnis der Konferenz zeigten sich die Teilnehmer bereit, einen solchen Weg gemeinsam beschreiten zu wollen. Ein weiteres Treffen unter dem Arbeitstitel „Fachkräftekonferenz Leistungszentrum Lausitz“, in dem unter anderem erste Anforderungen an ein solches Zentrum skizziert werden sollen, soll bereits im März 2018 folgen.

 

Dazu Bildungsstaatssekretär Dr. Thomas Drescher, der ebenfalls zu den Teilnehmern zählte: „Wir als Ministerium wollen die Berufsorientierung für unsere Schülerinnen und Schüler weiter professionalisieren und die Schulabgänger in der Region mit passenden Ausbildungsangeboten versorgen. Für dieses Ziel war das Treffen aller Beteiligten von großem Nutzen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Strukturwandels in der Lausitz liegt die Fachkräftesicherung in unser aller Interesse. Ich freue mich auf die Fortsetzung unseres Gesprächs im März.“

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Presseinformation der Landräte und des Oberbürgermeisters der Wirtschaftsregion Lausitz

(02. 02. 2018)

 

 

Görlitz/02/02/2018 - Im Ergebnis einer Klausurtagung der Gesellschafter der Wirtschaftsregion Lausitz zur Zukunftswerkstatt Lausitz am heutigen Tag in Görlitz begrüßen die Beteiligten, dass es keinen festen Termin für den Kohleausstieg geben soll. Zugleich zeigten sich die Beteiligten mit dem derzeitigen Stand der Verhandlungen zu einer Großen Koalition im Bund mit den bisher bekannt gewordenen Aussagen zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz für die nächsten vier Jahre noch nicht zufrieden. Die finanzielle Flankierung muss ebenso wie der institutionelle Rahmen für die Organisation des Strukturwandels unbedingt konkretisiert werden, bevor der Koalitionsvertrag unterschrieben werden sollte.

 

Für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen fordern wir von der künftigen Großen Koalition daher von Beginn an die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass langfristig eine verlässliche und finanziell hinreichend untersetzte aktive Gestaltung des Strukturwandels stattfinden kann. Dazu fordern die politischen Vertreter der Wirtschaftsregion Lausitz den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern bzw. Regionen, in dem konkrete Rahmenbedingungen für die Finanzierung und Institutionalisierung des Strukturwandels bis 2050 festgeschrieben werden. Dazu könnte das bewährte Modell der LMBV als Vorbild genutzt werden. Ebenso ist es zwingend notwendig, dass die Wirtschaftsregion Lausitz mit einer Stimme in der geplanten Strukturwandelkommission des Bundes vertreten ist.

 

Angesichts der ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der künftigen Koalitionäre zu den Schwerpunktthemen Klimawandel und Energie ist es unerlässlich, bei den für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellenden Mittel nicht hinter den schon in den Sondierungsgesprächen festgeschriebenen 1,5 Milliarden Euro zurückzubleiben. Diese Summe ist mindestens erforderlich, um in der Wirtschaftsregion Lausitz einen Impuls für den Wandel von einem rohstoffbasierten Energiestandort hin zur Ansiedlung von Forschungszentren und Zukunftsindustrien, wie die Elektromobilität, zu geben. Zudem erwarten wir ein regionales Investitionsprogramm, um beschleunigt Investitionen z. B. in den Infrastrukturausbau und für die Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Nur mit einer namhaften finanziellen Unterstützung des Bundes kann die Lausitz zu einer Modellregion für einen erfolgreichen Strukturwandel werden.

 

Hintergrund:

Die Wirtschaftsregion Lausitz ist eine Kooperationsgemeinschaft der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Görlitz und der kreisfreien Stadt Cottbus und bietet eine Mischung aus Tradition und Moderne. Sie verbindet in einzigartiger Weise Wirtschaft, Wissenschaft, Kulturlandschaft und Lebensqualität. Umringt von den Zentren Berlin, Poznań (Posen), Wrocław (Breslau), Dresden und Leipzig dient sie vielen Unternehmen als idealer Ausgangspunkt, Ideen zu entwickeln und unternehmerische Ziele zu verwirklichen. Näheres unter www.wirtschaftsregion-lausitz.de

 

V.i.S.d.P.: Heike Zettwitz, Leiterin Dezernat III, Landkreis Görlitz

 

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Landratswahl 2018: Wahlhelfer gesucht!

(02. 02. 2018)

Zur Durchführung der Landratswahl am 22. April 2018 und einer etwaigen Stichwahl am 6. Mai 2018 werden in allen Kommunen des Landkreises wieder zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Im gesamten Landkreis OSL sind 160 Wahllokale mit ehrenamtlichen Helfern zu besetzen.

 

In einem Wahlvorstand kann jeder Wahlberechtigte mitarbeiten. Mitarbeiten kann also jeder, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet. Zur Landratswahl haben so auch die jüngeren wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die Möglichkeit, die Kommunen bei der Durchführung des Wahltages vor Ort zu unterstützen und sich damit auch Kenntnisse über den Ablauf eines solchen Wahltages zu verschaffen. Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, kann sich bei seiner zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung melden. Die Kreiswahlleiterin bedankt sich bereits jetzt für die Unterstützung.

 

Als nächste Aufgabe in Vorbereitung der Landratswahl steht die Zulassung von Wahlvorschlägen an. Diese können noch bis zum 15. Februar 2018, 12 Uhr bei der Kreiswahlleiterin eingereicht werden. Über die Zulassung der Vorschläge wird der Kreiswahlausschuss dann am 19. Februar 2018, 16.00 Uhr im Landratsamt im Dubinaweg in Senftenberg entscheiden. Im Anschluss an diese Sitzung werden die Bewerber zur Landratswahl öffentlich bekannt gegeben.

 

 

Landrat und Bürgermeister freuen sich über geplante Millioneninvestitionen an der BTU Cottbus-Senftenberg

(31. 01. 2018)

- Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz -

 

Landrat und Bürgermeister freuen sich über geplante Millioneninvestitionen an der BTU Cottbus-Senftenberg

 

BTU-Präsident Prof. Dr. Jörg Steinbach geht Großprojekte an


Rund 60 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren an den Standorten der BTU Cottbus-Senftenberg investiert. Das hat Präsident Prof. Dr. Jörg Steinbach jetzt bekanntgegeben. Geplant sind unter anderem neue Büro- und Forschungsräume am Zentralcampus in Cottbus, außerdem soll die Mensa modernisiert werden. Die Frauenhofer-Gesellschaft wird in diesem Jahr mit drei Projektgruppen an der BTU ihre Arbeit aufnehmen, zwei davon werden in Senftenberg forschen. Auch soll der Gesundheitscampus am Standort Senftenberg weiter etabliert werden. Geplant ist seitens der BTU zudem, die Zusammenarbeit mit dem Dekra-Technologiezentrum zu intensivieren und gemeinsam Betätigungsfelder zu finden.

 

„Diese geplante Entwicklung ist äußerst positiv, bedeuten diese Maßnahmen doch in erster Linie eine weitere Stärkung der Universität und auch des Universitätsstandortes Senftenberg“, zeigen sich Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich erfreut über die Entwicklungen.

 

Ins Gespräch brachte Steinbach auch einen eventuellen Erwerb des Innovationszentrums der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz durch die BTU, um weitere dringend benötigte Räumlichkeiten am Standort Senftenberg zu generieren. Hierzu äußern sich Landrat und Bürgermeister wie folgt:

 

Das Innovationszentrum in unmittelbarer Nähe zum Campus Senftenberg stärkt von jeher die gelebte Verflechtung von Wirtschaft und universitärer Forschung. Das enge räumliche Zusammenwirken von Forschung, Entwicklung und Unternehmen bildet ein ideales Umfeld für den wissenschaftlichen Austausch. Der Ansatz, dass die BTU das Gebäude, etwa durch einen Erwerb, zukünftig gern noch stärker nutzen möchte, ist uns bekannt. Dies setzt aber noch Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung voraus.“

 

Fest steht: „Der Landkreis und die Stadt Senftenberg begrüßen und unterstützen jegliche Entwicklung der BTU Cottbus-Senftenberg, so auch im Hinblick auf das Etablieren eines Gesundheitscampus am Standort in Senftenberg“, so Heinze und Fredrich.

IGW 2018: Landkreis zieht positives Fazit / IGW 2019 – OSL ist dabei

(29. 01. 2018)

 

85 % der Brandenburghallen-Aussteller wollen auch im kommenden Jahr wieder mit dabei sein, wenn die Internationale Grüne Woche (IGW) im Zeitraum vom 18. bis 27. Januar 2019 zum bereits 84. Mal nach Berlin ruft. Dies verkündet Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger in einer aktuellen Pressemitteilung. Auch der Landkreis OSL wird dann gern wieder vertreten sein – so lautet bereits am Montag die Botschaft aus dem Landratsamt.

 

Nach dem Auftakt im Jahr 2017 blickt der Landkreis auch nach seiner nunmehr zweiten Teilnahme an der IGW auf einen gelungenen Messeauftritt zurück: So nutzten zahlreiche Besucher die Gelegenheit, die Produkte der 14 abwechselnd mitgereisten Anbieter und Erzeuger zu probieren und mit den Unternehmern ins Gespräch zu kommen. Auch die Aussteller selbst fanden Gelegenheit, um sich untereinander auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

 

Auf reges Interesse bei den Messegästen stießen auch die Informationen über Angebote und touristische Einrichtungen im Landkreis, welche die Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung bereithielten. Dies bestätigt Jens Bergmann, der am Gemeinschaftsstand unermüdlich Auskunft erteilte.

 

Landrat Siegurd Heinze, der selbst an mehreren Tagen vor Ort war, formuliert sein Fazit vom diesjährigen Auftritt auf der IGW wie folgt: „OSL hat viel zu bieten - das wurde auch in diesem Jahr deutlich. Von der Teilnahme an der IGW profitieren alle Mitwirkenden: Die Aussteller, die ihre Produkte präsentieren und so ihre Bekanntheit erhöhen, aber insbesondere auch der Landkreis selbst. Denn wo sonst besteht die Möglichkeit, unsere schöne Region einem solch breiten Publikum zu präsentieren? Mein Dank gilt allen Unternehmen, die durch ihre Teilnahme zum Erfolg unseres Messeauftrittes beigetragen haben. Freuen wir uns auf eine erneute Präsenz des Landkreises OSL im kommenden Jahr.“

 

Erfolgreich war die Teilnahme insbesondere auch für den Landwirtschaftlichen Betrieb Frank Trogisch aus Muckwar. Dieser konnte sich über den 3. Platz des begehrten pro agro-Marketingpreis 2018 in der Kategorie Direktvermarktung für sein Produkt „Spreewald to go – Wurst und saure Gurken im Viererträger“ freuen. Dieser wurde am 19. Januar durch den Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. verliehen. Das Unternehmen stellte ebenfalls am Landkreisstand aus.

 

Die Teilnahme des Landkreises an der IGW wird durch den Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung organisiert. Dieser bereitet nunmehr erneut einen entsprechenden Aufruf vor, nach dem sich kleinere Unternehmen aus dem Bereich Land- und Ernährungswirtschaft, Landgastronomie und ländlichem Handwerk um die Teilnahme am Gemeinschaftsstand des Landkreises auf der IGW 2019 bewerben können. Weitere Informationen folgen zeitnah.

Brandenburg-Tag auf der Grünen Woche: Ministerpräsident Dietmar Woidke besucht den Stand des Landkreises OSL

(23. 01. 2018)

Zahlreiche Gäste statteten dem Gemeinschaftsstand des Landkreises in der Brandenburg-Halle im Rahmen des Brandenburg-Tages einen Besuch ab. Zudem wurde auf der großen Hallen-Bühne ein umfangreiches Programm geboten.

Gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze konnten sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger vom hervorragenden Geschmack der frisch gebackenen Kuchen und Torten des Cafés und Cateringservices „Lavendel, Glück & Landgenuss“ der Familie Kling aus Schwarzheide überzeugen. Im Rahmen des Brandenburg-Tages schauen Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister traditionell an den Ständen in der Brandenburg-Halle vorbei und informieren sich über die angebotenen regionalen Waren. In diesem Jahr sind 14 Anbieter und Erzeuger aus der Region am OSL-Stand mit dabei.

Auf der großen Bühne der Landeshalle gaben Bengt Kanzler, Bürgermeister der Stadt Vetschau/Spreewald sowie Ulrich Lagemann, Ortsvorsteher des Ortsteils Raddusch, den Staffelstab für die Ausrichtung des diesjährigen Dorf- und Erntefestes an Neuzelle im Landkreis Oder-Spree weiter. Im vergangenen Jahr richtete der kleine Ort Raddusch im Spreewald mit großem Erfolg das Brandenburger Dorf- und Erntefest 2017 aus.

Auch in den nächsten Tagen gibt es am Gemeinschaftsstand des Landkreises OSL noch einiges zu entdecken: am Mittwoch haben beispielsweise alle Besucher die Gelegenheit, den Landwirtschaftsbetrieb und Hofladen von Frank Trogisch aus Muckwar kennenzulernen. Am Donnerstag sowie Freitag stellt der Landwirtschaftsbetrieb Thomas Domin aus Peickwitz seine Produkte vor. Den Abschluss der diesjährigen Internationalen Grünen Wochen am Stand des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bilden unter anderem Tenglers Buchhandlung aus Senftenberg sowie der Seifenhof aus Neu-Seeland.

Neben der Teilnahme an der Eröffnung und am Brandenburg-Tag hat Landrat Siegurd Heinze auch für den Spreewälder Bühnentag am Freitag sein Kommen zugesagt.

Foto:

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (2.v.r.) und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger (li.) verkosten gemeinsam mit OSL-Landrat Siegurd Heinze (re.) am Brandenburg-Zag die Marmeladen und frischen Backwaren von Katja und Henry Kling aus Schwarzheide. Foto: Landkreis

 

Foto:

Im Beisein des Brandenburger Ministerpräsidenten (Mi.) sowie des Landwirtschaftsministers (2.v.l.) übergaben Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler (2.v.r.) und der Radduscher Ortsvorsteher Ulrich Lagemann (li.) den Staffelstab für das Dorf- und Erntefest 2018 an Neuzelle. Foto: Landkreis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Neujahrsgrüße des Landrates

(18. 01. 2018)

Landrat Siegurd Heinze wünscht in seiner Neujahrsansprache für das Spreewaldfernsehen den Einwohnern des Landkreises Oberspreewald-Lausitz alles Gute für das Jahr 2018.

 

Weiterhin geht er kurz auf bevorstehende Ereignisse in diesem Jahr im Landkreis ein.

Auf Kennenlerntour in OSL: Ministerin Britta Ernst besuchte den Landkreis

(12. 01. 2018)

Gymnasium, Sportverein, Schulzentrum, Kita: Ein volles, aber lohnenswertes Programm erwartete Brandenburgs Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst, bei ihrem ersten Besuch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze und weiteren Vertretern ging es am Mittwoch (10. Dezember 2018) auf Kennenlerntour. Hauptaugenmerk bildete der Norden des Landkreises, auch aus aktuellem Anlass.

 

Paul-Fahlisch-Gymnasium

 

Zum Auftakt der Kreisbereisung gab es ein Gespräch in der Aula des für knapp 6 Millionen Euro frisch sanierten Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald mit Landrat Siegurd Heinze, Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt, Helga Schüler vom Schulverwaltungsamt und Schulleiter Matthias Lösche. Landrat Heinze nutzte die Gelegenheit, dem Gast einen Einblick in die hiesige Schullandschaft zu vermitteln: 24 Grundschulen, neun Oberschulen, drei Gymnasien, drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, zwei mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“, ein OSZ: OSL ist gut aufgestellt. Spielten früher angesichts schwacher Geburtenjahrgänge Schulschließungen eine Rolle, so habe mittlerweile eine erfreuliche „Seitwärtsbewegung“ eingesetzt. Eine solche bestätigt auch das aktuelle Schulentwicklungskonzept bis 2022, das den Erhalt aller Schulen vorsieht.

Viel Geld ist in den letzten Jahren in die Schulen investiert worden. Investitionen, insbesondere in moderne Medien, seien auch ihr wichtig, machte die Ministerin in diesem Zusammenhang deutlich. Eine zukunftsgerechte Ausrichtung bringe viele Vorteile und Chancen mit sich.

TSG Lübbenau 63 e.V.

 

Im Anschluss führte der Weg gemeinsam mit Lübbenaus Bürgermeister Helmut Wenzel ins Vereinshaus des TSG Lübbenau 63 e.V.. 850 Mitglieder in 14 Sportarten, davon allein 400 Kinder, zählt der Verein derzeit. Ingesamt gäbe es in OSL 163 Vereine mit über 14.500 Mitgliedern, erklärte Holger Mudrick, Geschäftsführer des Kreissportbundes OSL. Statistisch gesehen seien über 10 % aller Bürger in OSL in einem Verein aktiv. In den Vereinen selbst werde eine super Arbeit geleistet, zahlreiche Spotveranstaltungen, die oft ihresgleichen suchen, werden auf die Beine gestellt. Es herrsche ein insgesamt hohes Leistungsniveau vor. Auch im landesweiten Vergleich müsse sich die Sportlandschaft in OSL keinesfalls verstecken. Sorgen gäbe es aber dennoch auch hier. So sitze das Geld bei den Vereinen aufgrund der laufenden, hohen Kosten oft knapp. Notwendige Investitionen sind schwer zu schultern, Nachwuchs für die Tätigkeit als Übungsleiter zu gewinnen falle zunehmend schwer, umständliche Antragsverfahren bringen ehrenamtliche Vereinsmitglieder beim Stellen von Fördermittelanträgen an ihre Grenzen. „Hier wünschen wir uns insgesamt mehr Unterstützung seitens der Politik“, brachten es die Anwesenden, darunter Bürgermeister Helmut Wenzel und der Vereinsvorsitzende Axel Kopsch, in Richtung der Ministerin auf den Punkt.

 

Schulzentrum „Dr. Albert Schweitzer“

 

Mit Spannung erwartet wurde der Termin im Schulzentrum „Dr. Albert-Schweitzer“ in Vetschau/Spreewald. Erst kürzlich hatte der ablehnende Bescheid der Ministerin zu der im Nachbarlandkreis im nur wenige Kilometer entfernten Kolkwitz geplanten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe hier, aber auch bei der Stadt und dem Landkreis, für Erleichterung gesorgt. „Eine solche Entscheidung hätte negative Auswirkungen auf den Schulstandort in Vetschau gehabt und nicht zuletzt die gesamte Schullandschaft der Region erschüttert und durcheinander gebracht“, machte Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler in einem Gespräch im Anschluss an den Rundgang deutlich. Das Vetschauer Schulzentrum genieße einen guten Ruf, es werde gut angenommen und blicke auf stabile Schülerzahlen. Anstatt über neue Schulen nachzudenken sei es sinnvoller, bestehende Schulen angesichts tendenziell weniger werdender Schüler zu stärken und auszubauen, damit diese langfristig Bestand haben, lautete die Botschaft. Immerhin liegen die letzten Schulschließungen erst wenige Jahre zurück. Auch Landrat Heinze und die weiteren Anwesenden, darunter Kreistags- und Landtagsabgeordnete und Schulleiter Steffen Bretschneider, bekräftigten die Ausführungen des Bürgermeisters.

 

Wie die Schule für die Zukunft noch besser aufgestellt werden könnte, dafür existieren in Vetschau bereits konkrete Vorstellungen. So soll es möglichst zeitnah Verbesserungen der baulichen Situation geben. Ein neu zu errichtendes Mehrzweckgebäude soll den dringend benötigten Platz für die Schülerspeisung, eine kombinierte Schul- und Stadtbibliiothek, für öffentliche Veranstaltungen und die Musikklassen, zusätzliche Sanitäranlagen und einladende Lese- und Arbeitsbereiche schaffen. Den Traum vom Neubau unsersetzt eine durchgeführte Machbarkeitsstudie und ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Derzeit suche man nach Wegen für die Finanzierung, etwa durch entsprechende Förderprogramme, erklärte Bürgermeister Kanzler.

 

Bezüglich der kontrovers diskutierten Entscheidung zur Schule in Kolkwitz fand auch die Ministerin klare Worte. Ziel sei es nicht, bestehende Standorte zu gefährden, machte sie den Anwesenden deutlich. Insgesamt messe sie den Schulzentren eine hohe Beduetung zu. Dies spiegele sich auch in der jüngst getroffenen Entscheidung wieder. „Eine genehmigte Schule, die nicht funktioniert, macht mehr Schaden als eine, die nicht genehmigt wurde“, brachte sie es auf den Punkt.

 

Naturkita Sonnenblume

Mit einem Besuch in der Naturkita Sonnenblume im Calauer Ortsteil Werchow und einem anschließenden kurzen Rundgang durch die Stadt Calau mit Bürgermeister Werner Suchner endete die Kreisbereisung der Ministerin. Seit 1985 werden in dem 1905 errichteten Klinkerbau in Werchow Kinder in familiärer Atmosphäre betreut. 40 Jungen und Mädchen sind es derzeit. Sieben Erzieher und eine Köchin gehören zum Team, erkläre Leiterin Silke Dorn-Lehmann. Über die Jahre wurde die Einrichtung mit Hilfe der Stadt liebevoll saniert. Der Umgang mit der Natur und das situative Lernen spielen im Kitaalltag eine wichtige Rolle. Weniger Plastik, mehr Holz, lautet die Devise. An manchen Tagen werden die Außenspielsachen bewusst weggeschlossen, um das freie Spiel anzuregen, gekocht wird täglich frisch. Ein Konzept, dass auch bei den Eltern auf Zustimmung trifft. Mittlerweile gebe es auch hier bereits Wartelisten für die Neuaufnahme. Auf den „Babyboom“ reagiere die Stadt mit dem Vorrichten einer neuen Kita, erklärte der Bürgermeister. Glücklich über ihre Einrichtung zeigten sich auch die 11 Jungs und drei Mädchen der Gruppe „Sonnenblume“, die ihrem Besuch eigens ein Lied vortrugen und selbstgebastelte Schneeflocken überreichten.

 

Bei der Ministerin kam der Termin gut an. Ohnehin habe sie einen schönen Tag in OSL verbracht und einiges über die Region und ihre Besonderheiten erfahren können, bedankte sich die Ministerin zum Abschluss der Kreisbereisung bei Landrat Siegurd Heinze. Dieser gab den Dank gern zurück. Als Gast sei sie jederzeit gern willkommen, bekräftigte der Verwaltungschef.

 

Hier eine Auswahl an Bildern (Reihenfolge chronologisch, Fotos Landkreis):

 

Foto zu Meldung: Auf Kennenlerntour in OSL: Ministerin Britta Ernst besuchte den Landkreis

3. Bildungsmesse des Jobcenters OSL im Landratsamt eröffnet

(12. 01. 2018)

Am Dienstag, den 9. Januar 2018 fand im Landratsamt in Senftenberg die mittlerweile dritte Bildungsmesse des Jobcenters OSL statt. Eröffnet wurde sie durch Landrat Siegurd Heinze. 17 Bildungsträger informierten an ihren Ständen zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen in Form von Aus- und Weiterbildung oder beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Weiterhin wurden durch das Jobcenter für Kunden, die keine Weiterbildungsperspektive für sich sehen, ca. 70 Helferstellen aus allen Berufsbereichen (wie z.B. Gastronomie, Verkauf, Handwerk, Industrie und Service) auf Stellenwänden präsentiert.

 

106 Kunden/innen nutzten das Angebot und ließen sich zu Qualifizierungsmöglichkeiten beraten. Darüber hinaus wurden knapp 60 Stellenangebote besprochen, die in entsprechende Vermittlungsvorschläge münden werden.

 

Egal aus welchem Grund Menschen arbeitslos sind - Bildung und Qualifizierung sollten zur lebenslangen Device eines jeden Erwerbsfähigen gehören. Die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen scheitert oft an fehlenden Kenntnissen oder Qualifikationen. Alle Branchen suchen, vorrangig natürlich, qualifiziertes Personal. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Kunden bei Ihren Anliegen zu unterstützen, bietet das Jobcenter die Bildungsmesse an.

 

Im Rahmen der Veranstaltung wurden bei einer durchgeführten Spendenaktion zudem 120 € für die DKMS gespendet.

 

 

 

 

 

Die 3. Bildungsmesse des Jobcenters OSL fand am Dienstag im Landratsamt in Senftenberg statt. (Foto: Landkreis)

Foto zu Meldung: 3. Bildungsmesse des Jobcenters OSL im Landratsamt eröffnet

Tag der offenen Tür am 20. Januar am Lübbenauer Gymnasium

(04. 01. 2018)

Das Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau lädt am Samstag, dem 20.01.2018 zum „Tag der offenen Tür“ in seine Räumlichkeiten in der Straße des Friedens 26a ein. Von 10.00 – 12.00 Uhr sind alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern der zukünftigen Klasse 7 herzlich willkommen. Die Schulleitung informiert um 10.15 Uhr und um 11.00 Uhr über die am Gymnasium möglichen Schulabschlüsse, die Unterrichtsorganisation sowie spezielle Angebote des Paul-Fahlisch-Gymnasiums. Beim Rundgang durch das Schulgebäude können Schüler und Eltern mit Lehrern und Gymnasiasten ins Gespräch kommen. Die einzelnen Fächer stellen Unterrichtsangebote vor und haben vieles zum Mitmachen und Ausprobieren vorbereitet.

Ebenfalls am Samstag, den 20.01.2018 findet am Paul-Fahlisch-Gymnasium der Wettbewerb „Kluge Köpfe gesucht“ statt. Alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 sind herzlich eingeladen, sich in Deutsch, Englisch, Mathematik und Sachkunde mit ihren Altersgenossen in einem Wettbewerb zu messen. Der Wettbewerb beginnt um 9.00 Uhr. Zeitgleich findet für die Eltern eine Informationsveranstaltung zur künftigen Leistungs- und Begabungsklasse statt. Danach führen Gymnasiasten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern durch das Schulgebäude und berichten vom Schulleben. An Stationen besteht die Möglichkeit einiges auszuprobieren und in Kontakt mit den Lehrern zu kommen. Nach einem kleinen künstlerischen Programm der Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 erfolgt die Siegerehrung. Das Ende der Veranstaltung ist für 12.00 Uhr geplant.

An diesem Tag besteht ab 10.30 Uhr auch die Möglichkeit, die neuen Räumlichkeiten der Musikschule des Landkreises OSL im Gebäude des Gymnasiums zu besichtigen.

Matthias Lösche

Schulleiter

 

Foto zu Meldung: Tag der offenen Tür am 20. Januar am Lübbenauer Gymnasium

Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz

(04. 01. 2018)

Das Oberstufenzentrum Lausitz lädt am 20. Januar in der Zeit von 9.30 - 12.00 Uhr zum Tag der offenen Tür am Standort in Schwarzheide ein.

 

Alle Interessierten sind recht herzlich eingeladen!

Foto zu Meldung: Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz

OSL goes Grüne Woche – Landkreis erneut zu Gast in Berlin

(03. 01. 2018)

OSL goes Grüne Woche – Landkreis erneut zu Gast in Berlin

 

Wenn vom 19. bis 28. Januar 2018 die 83. Internationale Grüne Woche in Berlin wie gewohnt ein breites Publikum anzieht, dann ist auch OSL erneut mit von der Partie. Zum zweiten Mal präsentiert sich der Landkreis in der Brandenburghalle am Stand 132. Mit dabei sind 14 kleinere Anbieter und Erzeuger aus der Region.

 

Auf den als Marktstand angelegten Ausstellerplätzen bietet sich für die Unternehmen und Vereine die Möglichkeit, ihre Produkte zu präsentieren und den Gemeinschaftsstand für Eigenwerbung zu nutzen. An zehn Messetagen werden dabei abwechselnd folgende Unternehmen mit nach Berlin reisen: Weinbau Dr. Wobar (Großräschen), das Hofcafe „Am Gutshof“ Schwarzbach, das Gut Schwarzbach, die Alpaka-Finca (Vetschau/Spreewald), der Slawenburg Raddusch e.V., der Tourismusverein Raddusch/Spreewald und Umgebung e.V., der Partyservice Katja Kling (Schwarzheide), Holzarbeiten und Gesundheitsbrettchen Arnold Klähr (Vetschau/Spreewald), der Landwirtschaftliche Betrieb Frank Trogisch Hofladen Muckwar (Luckaitztal), der Landwirtschaftsbetrieb Thomas Domin (Peickwitz), die Buchhandlung "Glück auf" GmbH (Senftenberg), „Geraldine“ - Konditorei, Café, Pattiserie (Senftenberg), Tenglers Buchhandlung (Senftenberg) und der Seifenhof Neu-Seeland.

 

In unmittelbarer Nähe stellen außerdem der Spreewaldverein e.V. sowie „Scharfes Gelb“ aus Senftenberg an eigenen Ständen sich und ihre Produkte vor. Am Landkreis-Stand stehen zudem die Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung bereit und erteilen den Messebesuchern Informationen über Angebote und touristische Einrichtungen im Landkreis.

 

Am 22. Januar laden die Veranstalter zum traditionellen Brandenburgtag. Hier erfolgt unter anderem die Staffelstabübergabe zur Durchführung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes. Dieser fand in 2017 in Raddusch/Vetschau in OSL statt. Für den Eröffnungs- als auch den Brandenburgtag und den Spreewälder Bühnentag am 26. Januar hat auch Landrat Siegurd Heinze sein Kommen signalisiert.

 

Die Premiere des Landkreises auf der Internationalen Grünen Woche im vergangenen Jahr wurde durchaus positiv bewertet. Zahlreiche Menschen informierten sich am Stand über die Angebote und testeten die Produkte. Um an den Erfolg aus 2017 anzuknüpfen, hatte der Landkreis Unternehmen aufgerufen, sich um die Teilnahme zu bewerben.

 

 

Das sind die Teilnehmer im Einzelnen:

 

Messetag

Aussteller

19.01.2018

Hofcafe „Am Gutshof“ Schwarzbach
Inh. Mandy Schulze

Guteborner Straße 13
01945 Schwarzbach

19.01.2018

 

Gut Schwarzbach
Martin Giersch

Lindenplatz 3
01945 Schwarzbach
www.gut-schwarzbach.de

 

20.01.2018

 

WEINBAU DR. WOBAR

Seestraße 100
01983 Großräschen
www.weinbauwobar.de

 

21.01.2017

 

Die Alpaka-Finca

Radduscher Dorfstraße 7

03226 Vetschau/Spreewald
www.alpacafinca.com

 

 

21.01.2017

 

Slawenburg Raddusch e.V.

Zur Slawenburg 1

03226 Vetschau/Spreewald

www.slawenburg-raddusch.de

 

 

21.01.2017

 

Tourismusverein Raddusch/Spreewald und Umgebung e.V.

OT Raddusch

03226 Vetschau/Spreewald

www.raddusch-spreewald.de

 

22.01.2018

 

Partyservice Katja Kling

Lauchhammer Straße 17a
01987 Schwarzheide
www.partyservice-kling.de

 

23.01.2018

 

Holzarbeiten und Gesundheitsbrettchen Arnold Klähr

Straße der AWG 7

03226 Vetschau/Spreewald

 

24.01.2018

 

Landwirtschaftlicher Betrieb Frank Trogisch Hofladen Muckwar

Altdöberner Landstraße 2

03229 Luckaitztal

 

25.01. bis 26.01.2018

 

Landwirtschaftsbetrieb
Thomas Domin

Feldstraße 20
01945 Peickwitz

www.landwirt-domin.de

 

26.01.2018

Buchhandlung "Glück auf" GmbH
Kreuzstr. 19
01968 Senftenberg

27.01.2018

 

„Geraldine“, Konditorei, Café, Pattiserie

Bahnhofstraße 33

01968 Senftenberg

 

27.01. bis 28.01.2018

Tenglers Buchhandlung
Markt 11
01968 Senftenberg

www.tenglers-buchhandlung.de

 

27.01. bis 28.01.2018

Seifenhof Neu-Seeland
Kunersdorfer Weg 1
03103 Neu-Seeland

www.seifenhof.de

 

 

 

 

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Landrat und Flaschengeist „Dschinni“ überreichen Theaterkarten

(27. 12. 2017)

Über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk freuten sich am Montagnachmittag die Kinder im Frauen- und Kinderschutzhaus Lauchhammer. Die Einrichtung wurde in diesem Jahr von Landrat Siegurd Heinze für die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ des Landkreises ausgewählt. Dabei kam am Montag nicht nur der Verwaltungschef selbst, um die Gutscheine zu überreichen. Mit im Gepäck hatte er den aufgeweckten Flaschengeist „Dschinni“ aus dem aktuellen Weihnachtsmärchen Aladin und die Wunderlampe der Neuen Bühne Senftenberg.

 

Auf insgesamt 25 Jahre Bestehen blickt die Einrichtung in diesem Jahr zurück. Bis zu acht Frauen und zehn Kinder finden hier zeitgleich Schutz vor häuslicher Gewalt. Momentan leben drei Frauen und ihre Kinder in dem Gebäude; innerhalb eines Jahres sind es um die 20 Frauen und Kinder, die hier vorübergehend ein neues Zuhause bekommen. Zusätzlich betreuen die vier Mitarbeiterinnen und eine Praktikantin in der Nachsorge Frauen im gesamten Landkreis. An neun Standorten wird das mobile Beratungsangebot unterbreitet, erklärte Projektleiterin Bettina Müller.

 

Die Freude über den bevorstehenden gemeinsamen Ausflug in das Theater nach Senftenberg sei groß. Immerhin biete sich eine solche Gelegenheit, gemeinsam etwas zu unternehmen und eine Ablenkung von den Sorgen des Alltags zu erfahren, nicht allzu oft.

 

Auch Siegurd Heinze freute sich, dass die Überraschung geglückt ist. Die Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ findet seit 2011 statt. Anstatt Weihnachtskarten mit persönlichen Wünschen zu versenden, wird das Geld in Theatergutscheine der Neuen Bühne investiert. Diese überreicht Landrat Siegurd Heinze gemeinsam mit Schauspielern an besonders engagierte Vereine oder Institutionen im gesamten Landkreis. Ziel sei es, den Beschenkten die Weihnachtszeit ein wenig zu verschönern.

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Weihnachtsgrüße

(19. 12. 2017)

Sehr geehrte Bürgerinnen,

sehr geehrte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz,

 

ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien, Freunde und Verwandten sowie geruhsame Weihnachtsfeiertage der Besinnlichkeit, des Feierns und der Entspannung.

 

Darüber hinaus wünsche ich Ihnen einen guten Übergang ins Neue Jahr 2018 mit viel Erfolg, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.

 

Ihr Landrat

Siegurd Heinze

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Erste Sponsorengelder des „WasserMarsch“-Laufes in OSL erreichen die Kinder im Tschad

(18. 12. 2017)

 

Beim ersten „WasserMarsch“-Lauf im September sind 63 Teilnehmer im Alter von sechs bis 62 Jahren aus zehn Jugendeinrichtungen des Landkreises bei Wind und Wetter insgesamt über 1.500 Kilometer zugunsten der Kinder im Tschad gelaufen. Dank der Unterstützung von 30 Sponsoren konnten so 3.173,00 Euro „erlaufen“ werden. Dieses Geld erreichte mittlerweile die Schule „Saar-Goyen“ im Süden des Tschad, einer der ärmsten Regionen der Welt. Der Projektpartner vor Ort von „WasserMarsch“– die Organisation Diguna e. V. – setzt den Betrag für den grundhaften Ausbau sowie die Ausstattung der dortigen Schule ein.

 

Mittlerweile hat der Unterricht in Saar-Goyen für 35 Kinder begonnen. Dort werden vornehmlich Mädchen aufgenommen, da diese im Tschad besonders benachteiligt sind und nur selten eine Schule besuchen dürfen. Von den ersten eingegangenen Geldern wurden bereits Übungstafeln für jedes Kind, Schulhefte, Stifte, Kreide und eine große Schultafel gekauft. Der Haupterlös wird in ein festes Schulgebäude mit wetterfestem Dach und zwei Klassenräumen fließen, welches rund 3.000 Euro kosten wird. Diese Investition in die Bildungsinfrastruktur verbessert die Möglichkeit der Kinder auf ein späteres selbstständiges Leben enorm.

 

Für einfache Sanitäranlagen im neuen Gebäude werden zusätzlich noch einmal 750 Euro benötigt – ein denkbares Vorhaben für „WasserMarsch“ 2018. Das Projekt wird im kommenden Jahr vom 31. August bis zum 1. September stattfinden. Interessierte Jugendeinrichtungen und potentielle Sponsoren können ihre Fragen an Steffen Lachmann richten unter der Telefon-Nr.: 03573 870-4264.

 

Bilder zum „WasserMarsch“-Projekt finden Sie auch auf der Foto-Plattform Instagram unter „wassermarsch.osl“.

 

 

Hintergrund:

 

Das Projekt „WasserMarsch“ wurde durch die Träger der freien Jugendhilfe gemeinsam mit dem Jugendamt OSL entwickelt und soll in den kommenden Jahren als traditioneller Wettstreit im Landkreis etabliert werden, um langfristig am Standort im Tschad Grundlagen für eine weitgehend selbstverantwortliche Lebensführung der kommenden Generationen zu unterstützen. Vordergründig geht es um die Herstellung einer autarken Wasserversorgung sowie den Ausbau und der Ausstattung einer Schule gemeinsam mit dem Projektpartner Diguna e.V., der vor Ort im Süden des Tschad tätig ist. Fehlende Bildung ist dort immer noch eine Hauptursache für das andauernde Elend in der Region.

 

Für die teilnehmenden Jugendlichen hat das Projekt zum Ziel, ihnen allgemein gültige Werte zu vermitteln. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Neugier größtenteils stärker ausgeprägt als Vorurteile. An dieser Stelle soll das Projekt ansetzen, in dem es ein Verständnis für Fluchtursachen vermittelt und somit Stigmatisierung vermindert sowie den beiderseitigen Zugang zueinander erleichtern soll. Produktives für die Ärmsten der Armen zu leisten, Hilfe direkt vor Ort zu „erarbeiten“, Solidarität zu üben, Beziehungen herzustellen und Zusammenhänge zu erkennen sind nur einige der Werte, die den Jugendlichen vermittelt werden sollen. Nicht zuletzt geht es auch darum den Teamgeist zu stärken und Durchhaltevermögen zu zeigen.

 

 

 

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Elterngeldstelle am 19. und 21. Dezember nicht geöffnet

(18. 12. 2017)

Die Elterngeldstelle des Landkreises OSL bleibt am 19. und 21. Dezember 2017 geschlossen.

 

Ab dem 28. Dezember sind die Mitarbeiter/innen wieder für Sie da.

Jugendschöffen gesucht – Noch bis zum 30. Januar 2018 bewerben!

(14. 12. 2017)

Der Landkreis Oberspreewald sucht noch bis zum 30. Januar 2018 Frauen und Männer, die in der nächsten Amtszeit von 2019 bis 2023 an den Amtsgerichtsgerichten in Lübben, Senftenberg oder dem Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bewerber sollten im Landkreis wohnen, die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, zwischen 25 und 69 Jahren alt und persönlich geeignet sein. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Jugendschöffen gesucht“ heruntergeladen werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Thema. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Bereich Jugendamt, erteilen gern auch telefonisch Auskünfte: 03573 870 4290.

 

Jugendschöffen erfüllen eine verantwortungsvolle, spannende Aufgabe. Sie nehmen bei Gericht an Verhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende teil. Darüber hinaus können auch Straftaten gegen Jugendschutzbestimmungen, oder bei denen Kinder oder Jugendliche geschädigt wurden, Gegenstand der Verhandlung sein.

 

Schöffen sind gegenüber den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten.

 

  1. verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen haben für ihre Tätigkeit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Dienstausfall.

 

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss bei den Gerichten vor. Dieser wählt aus den Vorschlägen in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Das sollten Schöffen noch mitbringen:

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihm werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, indem sie die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

Programm „Widrige Witterungsverhältnisse 2017“ – Antragsfrist 31. Dezember

(12. 12. 2017)

Das Förderprogramm „Widrige Witterungsverhältnisse 2017“ des Landes Brandenburg dient dem teilweisen finanziellen Ausgleich von Einkommensminderungen aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen an landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen. Anträge können nur noch bis Ende Dezember eingereicht werden. Darauf weist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hin.

 

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße durch die Frostereignisse im Zeitraum vom 18. April bis zum 21. April 2017, starke und anhaltende Regenfälle in den Monaten Juni bis Juli 2017 oder erhebliche Niederschlagsdefizite im Frühjahr 2017 Schäden zu verzeichnen hatten. Anträge können schriftlich noch bis zum 31. Dezember 2017 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Zuvor müssen die Anträge der zuständigen Kreisverwaltung – für den Landkreis OSL das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet Landwirtschaft in Calau – zum Bestätigungsvermerk vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.osl-online.de, Menüpunkt Landwirtschaft & Ländlicher Raum, und unter www.ilb.de.

 

Die neue Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen trat zum 27. November 2017 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2019.

Raddusch: Sieger im 10. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

(08. 12. 2017)

Große Freude im kleinen Raddusch (Stadt Vetschau): Der beschauliche 700-Seelen-Ort ist der Sieger des 10. Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“. Dem Dorf ist es gelungen, sich gegenüber acht Mitstreitern zu behaupten und die Jury von sich und seinen Qualitäten zu überzeugen. Mit auf dem Treppchen stehen als Zweitplatzierter das Dorf Muckwar (OT Gemeinde Luckaitztal, Amt Altdöbern) und als Drittplatzierter der Großräschener Ortsteil Dörrwalde. Die Siegerehrung fand am Donnerstagnachmittag (7. Dezember 2017) feierlich im Rahmen der Kreistagssitzung in Lauchhammer statt. Neben der Kreistagsvorsitzenden Martina Gregor-Ness, Landrat Siegurd Heinze und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski, gratulierte auch Ministerpräsident Dietmar Woidke, letzterer per Videobotschaft.

 

Bereits das sechste Mal hat Raddusch am Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen. Nach einem ersten Platz im Jahr 2011 reichte es nunmehr erneut für den Titel. „Raddusch hat die Jury in allen zu bewertenden Schwerpunkten voll überzeugt“, heißt es in der entsprechenden Begründung, die keine Zweifel offen lässt.

 

In Raddusch werde das Dorfentwicklungskonzept kontinuierlich umgesetzt und zielstrebig weiterentwickelt. Dabei werden alle Vereine und die Einwohner in die Zukunftsplanung einbezogen, die Radduscher bringen sich gern und aktiv in die Umsetzung der gesteckten Ziele ein.

 

Das Dorf verfügt zudem über einige Alleinstellungsmerkmale: So gibt es eine sorbisch-deutsche Kita, in der der Kita-Alltag zweisprachig gelebt wird. Als „Spreewalddorf“ mit Naturhafen hat sich Raddusch der planmäßigen und kontinuierlichen Entwicklung des sanften Tourismus verschrieben. Mittlerweile gibt es mehrere Naturlehrpfade rund um Raddusch. Zuletzt kam 2017 der „Libellenpfad“ neu hinzu. In der „Alten Backstube“ mit Kunstscheune, die am 1. Juli 2017 eröffnete, stellen mit der Region verwurzelte Künstler ihre Werke aus. Um noch mehr Gäste begrüßen zu können, werden zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen.

Im Dorf gibt es eine Alpaka-Finka, die auch für die jüngeren Radduscher ein beliebtes Ausflugsziel darstellt. Nicht zuletzt auch als Ausrichter des diesjährigen 14. Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2017 zeigte Raddusch, das Großes in ihm steckt.

 

Nichts geringeres, als den Status „anerkannter Erholungsort“ haben sich Ortsvorsteher Ulrich Lagemann und seine Mitstreiter zum Ziel gemacht. Ebenso, wie den Bahnhaltepunkt Raddusch der Bahnstrecke Cottbus-Berlin wiederzubeleben. Eine entsprechende Bürgerinitiative setzt sich dafür aktiv ein.

 

Neben dem Preisgeld in Höhe von 3000 Euro können sich die Radduscher über ein Schild mit der Aufschrift „Sieger des 10. Kreiswettbewerbes 2017 Unser Dorf hat Zukunft Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ freuen. Dieses wird sicher bald das vorherige ablösen und damit prominent auf den erlangten Sieg hinweisen.

 

Der Zweitplatzierte Muckwar erhielt ein Preisgeld in Höhe von 2000 Euro, Dörrwalde konnte in Lauchhammer einen Scheck über 1000 Euro entgegennehmen.

Die weiteren Teilnehmer – Grünewalde, Schwarzbach/Biehlen, Kostebrau, Bolschwitz, Groß Mehßow, Kalkwitz – erhielten eine Prämie in Höhe von 500 Euro.

 

Neben den drei Prämierten wurden auch besondere Leistungen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen mit einem Preisgeld gewürdigt: Zusätzliche Sonderpreise gingen an Schwarzbach/Biehlen (400 Euro), Bolschwitz (300 Euro) und Grünewalde (300 Euro).

 

Insgesamt standen der Jury erneut 10.000 Euro zur Verfügung, bereitgestellt durch die Sparkasse Niederlausitz.

 

Raddusch wird den Landkreis beim Landeswettbewerb 2018 und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2019 repräsentieren. Der Sieger des letzten Kreiswettbewerbes war Dörrwalde.

 

Bilder:

 

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OSL sagt Danke: „Tag des Ehrenamtes“ würdigte ehrenamtliches Engagement

(06. 12. 2017)

Nikolaus ist in OSL in diesem Jahr gleichzeitig auch der Tag des Danke-Sagens:

Mit ihrem gemeinsamen „Tag des Ehrenamtes“ zeichnen Sparkasse Niederlausitz und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit dem Jahr 2000 Bürger aus, die sich in ihrem ehrenamtlichen Wirken zum Wohl der Gesellschaft besonders verdient gemacht haben. Die Veranstaltung fand heute Nachmittag in den Räumlichkeiten der Sparkasse Niederlausitz in Senftenberg statt. Auch ein gemeinnütziges Projekt aus Calau freute sich über die Würdigung.

 

Weihnachtlich dekoriert empfing die Caféteria der Sparkasse Niederlausitz ihre Gäste. Insgesamt 22 Frauen und Männer – jeweils zwei Personen aus allen Städten und Ämtern des Landkreises – wurden stellvertretend für alle ehrenamtlich Tätigen in der Region ausgezeichnet. Die Vorschläge für die Nominierungen ergehen direkt aus den elf Kommunen.

 

Neben einer Dankesurkunde und der Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg, überreicht durch Landrat Siegurd Heinze, erhielten die Gäste eine Ehrenplakette vom Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski. Die Laudationen hielt Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales beim Landkreis. Die musikalische Umrahmung erfolgte durch die Kreismusikschule.

 

Mit dem Projekt „Panda Cup“ des Handballvereins Calau wurde zudem erneut ein Einzelprojekt bedacht. Die Organisatoren haben es sich zum Ziel gemacht, Kinder an den Mannschaftssport Handball heranzuführen. Der erste „Panda Cup“ wurde 2016 ausgetragen. Dieser kam gut an und wurde fortgesetzt: Waren es zu Beginn noch 200 Teilnehmer, so traten beim diesjährigen Wettstreit bereits 350 Jungen und Mädchen der Klassen 4 bis 6 der Grundschulen Calau, Vetschau und Missen an. Die Vertreter des Vereins konnten sich am Mittwoch über einen Scheck in Höhe von 500 Euro freuen.

 

Die ausgezeichneten Personen sind:

 

Name

 

Vorname

Ort

Arend

Ute

Vetschau

Burghardt

Michael

Hörlitz

Deckwer

Gerhard

Altdöbern

Hamann

Manfred

Großräschen

Hofmann

Horst

Frauendorf

Kamenz

Rainer

Plessa

Kallert

Siegfried

Schipkau

OT Meuro

Kliche

Manfred

Vetschau

OT Raddusch

Koppatz

Thomas

Schwarzheide (Wohnort: Dresden)

Möller

Martina

Bronkow

Nasdall

Marina

Neupetershain

Nauert

Ditmar

Großräschen

Neumann

Olaf

Senftenberg

OT Brieske

Noack

Roswitha

Lauchhammer

Pallmann

Hans-Joachim

Ortrand

Petras

Manfred

Hörlitz

Petras

Undine

Hörlitz

Sachse

Mario

Schwarzheide

Schulz

Bettina

Luckau

OT Schlabendorf

Schmidt

Simone

Schwarzbach

OT Biehlen

Winkler

Bärbel

Lübbenau

Zickert

Fred

Calau

 

Die Begründungen zu den jeweiligen Auszeichnungen finden Sie im Anhang.

 

FOTO:

 

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Fünf Lausitzer Jungunternehmer mit LEX 2017 ausgezeichnet

(04. 12. 2017)

Pressemitteilung der Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.:

 

Fünf Lausitzer Jungunternehmer mit LEX 2017 ausgezeichnet

 

In der Eisarena in Weißwasser sind am Abend die Preisträger des Lausitzer Existenzgründer Wettbewerbes (LEX) 2017 ausgezeichnet worden. Die Wirtschaftsinitiative Lausitz als Ausrichter hat fünf Preise vergeben: Neben dem Sonderpreis Handwerk und den beiden Erstplatzierten gibt es in diesem Jahr zwei dritte Plätze. Damit ist der LEX im 14. Jahr seines Bestehens mit insgesamt 11.500 Euro dotiert. Die Preisträger des Lausitzer Existenzgründer Wettbewerbes 2017 sind:

 

1. Preis – 4.000 Euro

Schnuckidu – Stoffe & Kurzwaren (Herzberg/ Elster)

Mandy Berger

In ihrem Ladengeschäft und Online-Shop verkauft die Inhaberin und Gründerin seit 2016 Stoffe. Im Herbst 2017 erweiterte sie ihre Geschäftsidee: Einerseits wurde das Sortiment um Nähzubehör erweitert, andererseits werden ab sofort auch Nähkurse für Anfänger angeboten.

www.schnuckidu.com

 

2. Preis – 2.500 Euro

structrepair GmbH (Ruhland)

Ole Renner, Dr. Andrzej Czulak

Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und vermarktet Materialien und zugehörige Prozesstechnologien zur schnellen und ressourcenschonenden Reparatur von Leichtbaustrukturen, wie Rotorblätter oder Faserverbundbauteile moderner Flugzeuge sowie zur Ertüchtigung von Bauwerken wie Tunneln und Brücken.

www.structrepair.de

 

3. Preis – 1.500 Euro

mr. flint Innovation (Weißwasser)

Sören Flint, Katrin Flint, Alexander Schmidt, Toni Hanske

Das 2015 gegründete Unternehmen vermarktet eine universelle Halterung aus Gummi. Der individuell einsetzbare Haltegnubbel ist wie eine dritte Hand im Alltag. Der fünfarmige, etwa handgroße Universal-Halter ist vielseitig einsetzbar: zur Fixierung von Gehhilfen, als Flaschenöffner, als Türklemmschutz oder Kabelsortierer.

www.mr-flint.de

 

 

3. Preis – 1.500 Euro

WP Systems GmbH (Ruhland)

Holger Müller, Ole Renner

Das 2015 gegründete Unternehmen hat ein mobiles geschlossenes Rotorblatt-Wartungssystem entwickelt, welches die witterungsunabhängige Vor-Ort-Instandsetzung und Wartung von montierten Rotorblättern an Windenergieanlagen ermöglicht.

www.windpowersystems.de

 

 

Sonderpreis „Bestes Unternehmenskonzept im Handwerk“ – 2.000 Euro

Bäckerei - Konditorei Lohse (Cottbus)

Cindy Lohse

Die jetzige Inhaberin hat zum Jahresbeginn 2017 den elterlichen Traditionsbetrieb übernommen. Durch die erfolgreiche Unternehmensnachfolge wurde der Fortbestand der Bäckerei-Konditorei in nunmehr dritter Generation gesichert. Mit der Übernahme des Geschäftsbetriebes erfolgte eine Modernisierung und Renovierung der Backstube, u.a. wurde in neue Ofen- und Kältetechnik investiert.

 

Dr.-Ing. E. h. Michael von Bronk, Vorsitzender der WiL und LEX-Juryvorsitzender: „Bereits nach Abgabe aller Geschäftspläne und der Bewertung durch die Juroren wussten wir, dass in diesem Jahr eine große Herausforderung auf die Jury zukommt. Die Tatsache, dass wir zwei dritte Plätze vergeben haben, zeigt, wie schwer es der Jury gefallen ist, aus den herausragenden Geschäftsplänen nochmals die besten auszuwählen. Die Preisträger des heutigen Abends sind ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass die Strukturentwicklung in der Lausitz durchaus eine Chance für Existenzgründer ist. Sie haben die Möglichkeit, eine Region im Wandel mitzugestalten, mit ihrer Geschäftsidee neue Geschäftsfelder und Arbeitsplätze zu schaffen. Wir wünschen den heute ausgezeichneten Jungunternehmern, aber auch allen anderen Teilnehmern viel Erfolg auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mit dem LEX wollen wir den Jungunternehmern in der sensiblen Startphase ihres Unternehmens mit unserem breiten Netzwerk und Experten aus den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen zur Seite stehen. “

 

Brandenburgs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Martina Münch: „Ich gratuliere den Preisträgern des Abends, aber auch allen anderen Teilnehmern des LEX 2017. Mit ihrem Mut und ihrer Kreativität bereichern sie die Lausitz als Wirtschaftsregion und machen anderen Existenzgründern Mut. Mit dem Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb und dem Lausitzer Gründungszentrum, das derzeit in Cottbus entsteht, finden Existenzgründer in der Region beste Startbedingungen vor. Flankiert werden diese von Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der brandenburgischen Landesregierung. Mir liegt dabei vor allem die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft am Herzen. Hier haben wir kürzlich mit unserer neuen Transferstrategie, mit der wir den Transfer von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Unternehmen verstärken wollen, einen wichtigen Schritt gemacht.

 

Stefan Brangs, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Die heute ausgezeichneten Start-ups und ihre Ideen beeindrucken mich und ich gratuliere ihnen herzlich. Sie sind es, die neben den bereits etablierten kleinen Unternehmen und Mittelständlern unseren Wirtschaftsstandort heute und in Zukunft erfolgreich gestalten. Sie sind ein wichtiger Motor der Strukturentwicklung in der Lausitz. Mit ihren innovativen Ideen erschließen sie neue Märkte und schaffen neue Arbeitsplätze. Das stärkt die Lausitz und den Freistaat.“

 

In diesem Jahr haben sich 75 Gründer und Unternehmer mit 32 Geschäftsplänen am LEX beteiligt. Damit stieg die Gesamtzahl der Teilnehmer in den bisher 14 Wettbewerbsrunden auf 1.234. Der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb wurde erstmals 2004 ausgeschrieben und ehrt seitdem jährlich herausragende Gründer und Jungunternehmer aus der Lausitz, seit 2009 unter Federführung der Wirtschaftsinitiative Lausitz.

 

Ort der feierlichen Preisverleihung war in diesem Jahr die Eisarena in Weißwasser aus Anlass des 85-jährigen Bestehens des Eishockeysports in der Stadt. Musikalisch umrahmt wurde der Abend von der Sängerin Kathrin Jantke alias „Clara“. Ermöglicht wurde der LEX erneut durch die Unterstützung von etwa 90 ehrenamtlichen Juroren und Coaches sowie durch mehr als 100 Partner und Sponsoren. Erst die Hilfe dieser Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen ermöglicht die Durchführung dieses Wettbewerbs.

 

 

Ihr Gesprächspartner für weitere Informationen ist:

 

Michael Schulz, stellv. Geschäftsführer Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Telefon (03 55) 28 91 30 90

m.schulz@wil-ev.de

Foto zu Meldung: Fünf Lausitzer Jungunternehmer mit LEX 2017 ausgezeichnet

Wirtschaftsrat OSL zu Gast bei den „Machern“

(29. 11. 2017)

Der in diesem Jahr neu eingeweihte Geschäftssitz der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald (WIS) am Oer-Erkenschwick-Platz in Lübbenau/ Spreewald bildete den Rahmen für die letzte Sitzung des Wirtschaftsrates OSL am Dienstagnachmittag. Schwerpunktthemen dieses Mal: Stadtentwicklung und Wohnungswesen im Landkreis.

 

Unter 2,0 % aktueller Wohnungsleerstand, Investitionen von mehr als 95 Millionen Euro in die komplexe Sanierung und Wohnumfeldgestaltung seit dem Jahr 2000: Mit diesen Zahlen beeindruckte der Geschäftsführer der WIS, Michael Jakobs, die Mitglieder des Wirtschaftsrates.

Dabei sah die Situation für das größte Wohnungsunternehmen in der engeren Spreewaldregion mit aktuell rund 4.200 Wohnungen in Lübbenau/ Spreewald und der Gemeinde Altdöbern Anfang der 2000-er alles andere als rosig aus: Eine Sanierungsquote von 46 %, ein Leerstand von mehr als 25 %, zudem eine wirtschaftlich schwierige Lage.

Die WIS stand vor vielen Herausforderungen, dies es gemeinsam mit den Gesellschaftern der kommunalen Wohnungsgesellschaft, zu 90 % die Stadt Lübbenau und mit 10 % die Gemeinde Altdöbern, zu bestreiten gab.

Mit dem Abriss von 1.321 Wohnungen in Lübbenau, der Entwicklung von Quartieren, verschiedenen Angeboten und zielgruppengerechten Wohnungen entwickelte sich die WIS in Brandenburg zu einem der Vorzeigeunternehmen im Wohnungswesen.

Zu einer Vorzeigestadt im Bereich Stadtentwicklung entwickelte sich auch Lübbenau. In seiner Präsentation betonte Bürgermeister Wenzel, dass eine erfolgreiche Stadtentwicklung nur gemeinsam mit allen daran beteiligten Akteuren gelingen kann. In Lübbenau ist dies unter anderem mit der LÜBBENAUBRÜCKE, einem städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Kooperationsprojekt der Wohnungsunternehmen und der Stadt Lübbenau sichtlich gelungen.

Im Anschluss der Präsentationen wurde die Zeit genutzt, sich zu den aktuellen Themen auszutauschen, Kooperationen zu vertiefen und Netzwerke zu bilden – all jenes, wofür der Wirtschaftsrat des Landkreises OSL eine Plattform bietet.

Hintergrundinformation zum Wirtschaftsrat:

Der Wirtschaftsrat des Landkreises OSL wurde im November 2010 aus einer gemeinsamen Idee des Landrates Siegurd Heinze und Ralf Henkler, Kreisgeschäftsführer für die Landkreise OSL und LDS Süd des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), ins Leben gerufen. Der Landkreis OSL unterstützt damit die wirtschaftliche Entwicklung, ohne in kommunale Belange einzugreifen. Der Wirtschaftsrat hat keine Rechtsform (Verein oder Verband), er stellt ein Forum des Austausches von Gedanken und Entwicklungen dar und ist Ideengeber für die Entwicklung des Landkreises. Die Ideen der Unternehmer werden an die entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises weitergegeben, um damit Impulse für die kreisliche Entwicklung zu setzen. Der Wirtschaftsrat bietet eine Plattform für die Unternehmen, untereinander in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen, Kooperationen zu vertiefen und Netzwerke zu bilden. Der Landrat lädt jeweils mindestens zwei Mal pro Jahr zu den Treffen, die in verschiedenen Unternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stattfinden. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung beim Landkreis, unter Telefon 03573 870 5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de.

 

Zu Gast bei der WIS: Der Wirtschaftsrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Foto: Landkreis.

 

Foto zu Meldung: Wirtschaftsrat OSL zu Gast bei den „Machern“

Sperrung der Bahnhofstraße in Senftenberg in Höhe der Eisenbahnüberführung

(28. 11. 2017)

An folgenden Tagen erfolgt eine Vollsperrung der Bahnhofstraße in Senftenberg in Höhe der Eisenbahnüberführung:

 

am 2. Dezember 2017 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr,

vom 8. Dezember 2017 um 20:00 Uhr bis zum 11. Dezember 2017 um 4:00 Uhr,

vom 15. Dezember 2017 um 20:00 Uhr bis zum 18. Dezember 2017 um 4:00 Uhr.

 

Grund dafür ist der Rückbau der ehemaligen Eisenbahnbrücke.

Eine Umleitung über die Wilhelm-Pieck-Straße sowie die Briesker Straße ist ausgewiesen.

Zu Gast beim modernen Familienunternehmen und innovativem Wartungssystemhersteller – die Unternehmensbesuche des Landrates gehen weiter

(24. 11. 2017)

Die „Unternehmensbesuche 2017“ führten OSL-Landrat Siegurd Heinze vergangenen Freitag, den 24. November 2017, zu Elektro Kunert nach Lauchhammer sowie zur WP Systems GmbH nach Ruhland.

 

Bei der Firma Elektro Kunert, Marcel Kunert e.K. kann man stolz sein: Erst vor kurzem zog die Firma mitsamt ihrer 12 Mitarbeiter in die neuen, großzügigeren Räumlichkeiten in die Alte Gartenstraße 8 in Lauchhammer. Nur wenige Meter vom ehemaligen Standort entfernt, erwarb Inhaber Marcel Kunert das Objekt von der Deutschen Post und sanierte das Gebäude von Grund auf. Mittlerweile präsentiert sich der neue Firmensitz hochmodern, wovon sich Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Roland Pohlenz sowie Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann bei ihrem Besuch überzeugen konnten.

 

Das Unternehmen blickt mittlerweile auf eine 25-jährige Firmengeschichte zurück. Seit dem Jahr 2013 ist Marcel Kunert, Handwerksmeister der Elektrotechnik übernahm den Betrieb von seinem Vater und führt somit das Familienhandwerk in der nächsten Generation fort.

 

Die Auftragslage im industriellen, privaten und öffentlichen Bereich sei derzeit gut, berichtet Marcel Kunert, der zudem auch als Stadtverordneter in Lauchhammer aktiv ist. Sein Unternehmen ist mittlerweile hauptsächlich regional tätig, beispielsweise für Firmen, Wohnungsgesellschaften sowie Privatkunden. Deutschlandweit agiert die Firma Elektro Kunert nur noch im Bereich Steuerungsanlagenbau für Industrie-Lüftungsanlagen sowie Beleuchtungstechnik und ist somit auch für Rückkehrer sehr attraktiv, die ihren Lebensmittelpunkt wieder in die Kunstgussstadt verlegen wollen.

 

Probleme bei der Auszubildenden- oder Fachkräftegewinnung hat das Unternehmen bisher nicht. Derzeit lernen zwei Azubis den anspruchsvollen Beruf des Elektrotechnikers, zudem befindet sich ein Mitarbeiter in der Meisterausbildung. Als Grund dafür nennt Marcel Kunert auch seine aktive Teilnahme an Ausbildungsmessen sowie die gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den ansässigen Schulen.

 

Neben den klassischen Elektroinstallationsarbeiten rücken immer mehr die zahlreichen technischen Neuerungen, die es mittlerweile auf dem Markt gibt, in den Fokus. Anfragen zu smarten Technologien für das Gewerbe und den Privathaushalt stehen bei den Kunden derzeit ganz oben. Das Thema Datensicherheit liegt bei Elektro Kunert ebenfalls hoch im Kurs.

 

Landrat Siegurd Heinze freut sich über die Entwicklung im Familienunternehmen: „Die Elektrotechnik ist eine sehr anspruchsvolle Branche. Es freut mich sehr zu sehen, dass das Unternehmen gute Fachkräfte ausbildetet, die die Firma auch in Zukunft weiter voranbringen werden.“

 

Bei WP Systems GmbH aus Ruhland ist der Fachkräftebedarf ebenso ein großes Thema. Geschäftsführer Holger Müller empfing am vergangenen Freitag Landrat Siegurd Heinze, Amtsdirektor Roland Adler, Ruhlands Bürgermeister Uwe Kminikowski sowie Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann und stellte sein Unternehmen vor.

 

Das 19-köpfige Team um ihn und den zweiten Geschäftsführer Ole Renner besteht zum Großteil aus jungen Ingenieuren, denn das im Herbst 2015 gegründete Unternehmen hat hervorragende Verbindungen zur TU Dresden und der BTU Cottbus-Senftenberg sowie zum sächsischen Leichtbau- sowie Technologiezentrum.

 

In Ruhland wird Windkraft-Geschichte geschrieben, dort entstehen patentierte witterungsunabhängige Wartungssysteme für Windkraftanlagen. Die eingehauste Wartungskammer macht eine Reparatur an Rotorblättern an bis zu 200 Tagen im Jahr möglich – das ist das Doppelte im Vergleich zu anderen Reparatursystemen. Nachdem der Prototyp Mitte Mai dieses Jahres fertiggestellt wurde, wurden die großen Marktteilnehmer im Bereich der Windenergie auf das Ruhlander Unternehmen aufmerksam. Derzeit stellt man sich der Herausforderung und entwickelt Wartungskammern für sehr große Windkraftanlagen. Zudem forscht das Team in enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls am Standort ansässigen Partnerfirma Structrepair an einer Turmrückbau- sowie einer Rotorblattzerkleinerungsanlage. Neben dem Festland soll künftig auch Anlagen im Meer, im sogenannten Off Shore-Bereich, mit den Produkten von WP Systems ausgestattet werden.

 

In der Lagerhalle auf dem Gelände im Ruhlander Gewerbegebiet können aktuell jährlich sieben bis acht Wartungssysteme gefertigt werden. Aufgrund der steigenden Nachfrage ist das Unternehmen an einer Erweiterung der Betriebsfläche sehr interessiert.

 

Von der aufstrebenden Unternehmensgeschichte zeigte sich auch Landrat Siegurd Heinze begeistert: „Ich hätte nicht erwartet im ländlichen Raum eine Firma mit derart innovativer Ausrichtung vorzufinden. Wir werden in Zukunft sicher weiterhin von WP Systems hören.“

 

 

Geschäftsführer Marcel Kunert (2.v.r.) führt seine Gäste Landrat Siegurd Heinze (li.), Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann (2.v.l.) sowie Bürgermeister Roland Pohlenz (re.)

durch die neuen Räumlichkeiten bei Elektro Kunert, Marcel Kunert e. K. in der Alten

Gartenstraße 8 in Lauchhammer, die sich zum Teil aktuell noch im Umbau befinden.

Foto: Landkreis OSL

 

 

Ausflug in die digitale Welt – Landrat zu Gast bei ZEDAS in Senftenberg (24. 11. 2017)

Der dritte von insgesamt elf Terminen unter der Überschrift „Unternehmensbesuche 2017“ führte OSL-Landrat Siegurd Heinze am Mittwoch, den 15. November 2017, zur ZEDAS GmbH in Senftenberg. Begleitet wurde er dabei von Bürgermeister Andreas Fredrich und Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung.

 

In dem Unternehmen mit Hauptsitz in der Senftenberger Adolf-Hennecke-Straße freut man sich dieser Tage über eine besondere Auszeichnung: Erst am vergangenen Freitag erhielten Geschäftsführer Wolfgang Jahn und sein Team den renommierten „Zukunftspreis Brandenburg“. Über 60 Unternehmen hatten sich darum beworben. Nicht nur das unternehmerische Handeln, sondern auch das gesellschaftliche Engagement vor Ort und die gelebte Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg, etwa in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Ausbildung, konnten die Jury letztendlich von der ZEDAS GmbH überzeugen. Am Ende waren sie eines von sechs Unternehmen, das den Preis entgegen nehmen durfte.

 

Das Unternehmen ZEDAS existiert seit 1990. Bis 2015 agierte man unter dem Namen „PC- Soft“, dann folgte die Umfirmierung. Die Senftenberger entwickeln und implementieren Softwareprodukte für das Logistikmanagement von Schienenverkehren und für das Anlagenmanagement von Fahrzeugflotten und technischen Anlagen. Projektmanagement und Beratung, Konzeption und Installation, Schulung der Mitarbeiter, Support und Wartung: Die Kunden bekommen auf Wunsch ein umfangreiches Paket, und „alles aus einer Hand“, erklärt Wolfgang Jahn. Bei den Kunden kommt es an. Zu ihnen zählen namhafte Bahn- und Verkehrsunternehmen und Unternehmen der Industrie, im In- und Ausland.

 

Standorte gibt es heute auch in Düsseldorf und dem schweizerischen Thun. Letzteres Land zählt neben Deutschland zu den Hauptabsatzmärkten. Aber auch in vielen anderen Regionen weltweit sei man in der Vergangenheit bereits aktiv gewesen. Generell schreibe man sich für die Zukunft das Erschließen neuer Märkte, aktuell beispielsweise des skandinavischen Marktes, auf die Fahne.

 

75 Mitarbeiter zählt das Unternehmen heute. Viele der zum Großteil sehr jungen Mitarbeiter stammen aus der Region. Aber auch Mitarbeiter mit ausländischen Wurzeln arbeiten hier, wie das Beispiel des jungen Spaniers Didac Ponseti Scheffle zeigt, der seit sechs Wochen den Vertrieb unterstützt. Neue Gesichter seien jederzeit willkommen, versichert Wolfgang Jahn. Aus diesem Grund werbe man gut und gern um Nachwuchs. So bilde das Unternehmen in jedem Jahr aus, biete zusätzlich die Möglichkeit zum dualen Studium und eröffne jungen Akademikern gute Berufseinstiegschancen.

 

„Zedas ist ein gut aufgestelltes, international agierendes Unternehmen mit festen Wurzeln in der Region. Die Mitarbeiter sind Experten auf ihrem Gebiet. Junge Absolventen erhalten hier gute Einstiegschancen und spannende berufliche Perspektiven, so werden Fachkräfte in der Heimat gehalten. Hier gehen Herr Jahn und sein Team mit gutem Beispiel voran“, resümierte Landrat Siegurd Heinze im Anschluss an den Besuch.

 

Im Gespräch mit Mitarbeitern im Bereich Vertrieb der ZEDAS GmbH, hier mit Didac Ponseti Scheffle aus Barcelona (re.): Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung OSL, Geschäftsführer Wolfgang Jahn und Landrat Siegurd Heinze (v.l.). (Foto: Landkreis)

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

(16. 11. 2017)

Der sächsische Landkreis Görlitz und die brandenburgischen Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus beabsichtigen, den Strukturwandel in der Lausitz gemeinsam mit den Ländern Brandenburg und Sachsen zu gestalten. Ziel ist es, auf kommunaler Ebene grenzübergreifend zu agieren, um die Lausitz voranzubringen, die Region aufzuwerten und unternehmerische Perspektiven zu erarbeiten. Hierfür ist aus der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH eine ländergrenzenübergreifende Gesellschaft hervorgegangen, die den Namen Wirtschaftsregion Lausitz GmbH trägt. Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Partnern.

 

Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH verfolgt u.a. folgende Ziele:

 

  • die strategische Koordinierung und Begleitung des Strukturwandels durch die Entwicklung zukunftsfähiger wirtschaftlicher Perspektiven für die Lausitz

     

  • die Begleitung der Strukturentwicklung als Maßnahmenträger sowie die direkte Unterstützung konkreter Projekte

     

  • die Koordinierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg sowie benachbarter Staaten zu Fragen der Struktur- und Regionalentwicklung

     

  • die Koordinierung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen zum Marketing und zur Imagestärkung der Wirtschaftsregion Lausitz.

     

  • enge Zusammenarbeit mit weiteren, den Strukturwandel maßgeblich begleitenden Partnern

 

 

Gesucht wird der/die Geschäftsführer/in der o.g. Gesellschaft mit bis zu 15 Beschäftigten.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

  • Geschäftsführung der Gesellschaft, Erfüllung der wirtschaftlichen, organisatorischen und steuerrechtlichen Belange der Gesellschaft

  • inhaltliche Untersetzung, Weiterentwicklung und Umsetzung o.g. Ziele der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

  • eigenverantwortliche Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung von Marketingkonzepten für die Wirtschaftsregion Lausitz

  • organisatorische, administrative und projektbezogene Tätigkeiten

  • koordinierende Tätigkeiten zwischen den Gremien der Wirtschaftsregion Lausitz

  • Akquisition von zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Gesellschaft, schwerpunktmäßig über EU-, Bundes- und Landesprogramme

  • Vorbereitung der Sitzungen der Gremien der Wirtschaftsregion Lausitz

  • die Vernetzung mit weiteren Partnern im Strukturwandelprozess der Lausitz.

 

Anforderungsprofil:

 

  • Hochschulabschluss vorzugsweise im Bereich Betriebswirtschaft, Wirtschafts-, Raumplanungs- oder Ingenieurwissenschaften mit mehrjährigen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnissen in den Bereichen Marketing, insbesondere Regionalmarketing und Entwicklung von Regionen

  • Berufserfahrung in leitender Position

  • kaufmännische Kompetenz, unternehmerisches Denken und Handeln

  • Integrations-, Kooperations- und Motivationsfähigkeit

  • ausgeprägtes Kommunikationstalent mit Verhandlungsgeschick

  • Organisations- und Netzwerkfähigkeiten

  • Belastbarkeit, Flexibilität und überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft

  • sehr gute Englischkenntnisse in Sprache und Schrift (verhandlungssicher). Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht.

  • gute EDV-Kenntnisse (Office-Programme, Internet)

  • Kenntnisse der Region mit ihren öffentlichen Gebietskörperschaften in den Landkreisen und deren Verwaltungen sowie den Landesverwaltungen Brandenburg und Sachsen

  • sicheres und ergebnisorientiertes Auftreten in der Zusammenarbeit mit politischen Vertretern sowie Ministerien auf Landes- und Bundesebene

  • ganzheitliches Denken, Kreativität, Ideenreichtum, Begeisterungsfähigkeit

  • Hauptwohnsitz in der Region wird erwartet.

     

     

Wir bieten ein zunächst für 3 Jahre befristetes Anstellungsverhältnis in Vollzeit mit der Aussicht auf Verlängerung mit einem interessanten, abwechslungsreichen, zukunftsorientierten und verantwortungsvollen Aufgabenspektrum. Die Vergütung entspricht dem Anforderungsprofil und kann verhandelt werden.

 

Die aussagefähigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 23.12.2017 an folgende Anschrift zu richten:

 

PERSÖNLICH – Oberbürgermeister Holger Kelch

Stadtverwaltung Cottbus

Neumarkt 5

03046 Cottbus

Information zu einer Straßensperrung in Senftenberg

(16. 11. 2017)

In der Zeit vom 28.11.2017, 08:00 Uhr bis voraussichtlich 29.11.2017, 18:00 Uhr muss die Calauer Straße im Einmündungsbereich der Ziegeleistraße in Senftenberg voll gesperrt werden.

 

Eine Umleitung ist ausgewiesen. Wir bitten um Ihre Beachtung.

Landrat zu Gast beim Handwerk– Herbstbesuche starteten am Donnerstag in Vetschau und Calau

(13. 11. 2017)

Wie geht es eigentlich dem Handwerk in OSL? Um dieser Frage nachzugehen, besucht Landrat Siegurd Heinze gemeinsam mit dem Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung in jedem Herbst Unternehmen in der Region. Elf Termine, einer in jeder der elf Kommunen, stehen dabei auf dem Programm. Begleitet wird Heinze von dem jeweiligen Bürgermeister bzw. Amtsdirektor. Die Unternehmen wissen dabei Spannendes zu berichten. Der Auftakt fand am Donnerstag (9. November 2017) in den Unternehmen Trans Tec F&E Vetschau GmbH in Vetschau und BGC Brunnenbau und Vertriebsgesellschaft mbH in Calau statt.

 

Trans Tec F&E Vetschau GmbH in Vetschau

 

„Auf den Schienen liegt die Zukunft“, lautet das Motto der Trans Tec F&E Vetschau GmbH. Das Vetschauer Unternehmen mit Sitz in der Juri-Gagarin-Straße blickt in diesem Jahr auf eine 150-jährige Geschichte zurück. Einiges hat sich geändert in dieser Zeit. Einst als reine Landmaschinenfabrik gestartet, konstruierte und produzierte man hier in den 1960er Jahren das erste Drehgestell für Schienenfahrzeuge. Aus bis zu 700 komplexen Einzelteilen bestehe ein solches heute. Die Spezialisierung auf Entwicklung, Fertigung, Montage und Wartung eben dieser Drehgestelle zeichnet das Unternehmen aus. „Innovation und Qualität werden bei uns groß geschrieben“, erklärte Geschäftsführer Dr. Andreas Fiedler mit Blick auf das 52.000 m² große Firmengelände mit mehreren Fertigungshallen. Heute gäbe es deutschlandweit nur eine Handvoll Anbieter, die auf dem Weltmarkt mithalten können. Trans Tec zähle dazu: Schätzungsweise 40.000 Drehgestelle seien mittlerweile in Straßenbahnen, U- und S-Bahnen, Reisezügen, Servicefahrzeugen, Güterwaggons und Schienenbussen verbaut. Weltweit bis nach Afrika schätze man das Know-how und die Qualität made in Vetschau.

Zu den großen Auftraggebern zählen insbesondere auch namhafte deutsche Unternehmen: Bombardier Transportation, Deutsche Bahn, Siemens Verkehrstechnik, Berliner Verkehrsbetriebe und viele weitere finden sich unter den Kunden. Die Auftragslage sei gut. Nahezu jede Woche sitze er aus diesem Grund im Flugzeug, erklärt Mitgeschäftsführer Johann Felde, der sich vordergründig um die Auftragsabwicklung kümmert. Russland sei eines der Länder, in dem man aktuell verstärkt aktiv sei. Trotz guter Auftragslage sei der Gesamtmarkt hart umkämpft. Insbesondere der internationale Preiswettbewerb fordere heraus. Nach einem Jahr 2016 voller Herausforderungen sei man nunmehr wieder auf einem guten Weg, so die Einschätzung. Zudem sei man gut aufgestellt: Zusätzlich zur traditionellen Fertigung der Drehgestelle zählen auch das Fertigen von Baugruppen und Komponenten für andere Branchen und weitere Dienstleistungen im Bereich des Stahlbaus zur Angebotspalette. 120 Mitarbeiter arbeiten am Standort. Dabei lege man größten Wert auf Kontinuität. Die Personalfluktuation liege bei nahezu null Prozent, erklärte der Betriebsratsvorsitzende Bernd Gubatz. Das Werben um geeignete Fachkräfte sei wie vielerorts aber auch hier zunehmend mit Schwierigkeiten verbunden. „Deshalb wünschen wir uns intensivere Bestrebungen um eine größere Vernetzung unter dem Gesichtspunkt Fachkräftebindung in der Region“, wandte sich Dr. Andreas Fiedler an die Anwesenden.

 

BGC Brunnenbau und Vertriebsgesellschaft mbH in Calau

 

Über volle Auftragsbücher freut man sich auch bei der BGC Brunnenbau und Vertriebsgesellschaft mbH in Calau. Hinter dem Firmennamen verbirgt sich Geschäftsführer Philippe Gessner, der das 1980 gegründete Unternehmen in zweiter Generation führt. Gerade einmal 18 Jahre alt war er, als er die Firma 1999 von Vater Bernhard Gessner übernahm. Noch heute arbeiten beide Gessners, auch die Ehefrau und Schwester im Betrieb. Permanent entwickelte Philippe Gessner die angebotenen Leistungen über die Jahre hinweg weiter, viel Geld floss in moderne Technik. Die Sparten Rohrvortrieb und Grundwasserabsenkung bilden heute die Kernbereiche des Unternehmens. Als weiteres Geschäftsfeld kam 2014 der Spezialtiefbau mit zahlreichen Anwendungsbeispielen hinzu. Seit 2015 findet sich der Firmensitz in der Karl-Marx-Straße in Calau.

 

Technologische Expertise, eine kontinuierliche Verbesserung der eingesetzten Ressourcen, erfahrene Mitarbeiter: Nur so sei es möglich, den steigenden Anforderungen heutiger Bauvorhaben im Hinblick auf Planung und Koordination gerecht zu werden, erklärt Gessner. Regelmäßige Mitarbeiterschulungen setze dies genauso voraus, wie weitere Investitionen. Der Erfolgt gibt ihm recht: Gestartet mit vier Mitarbeitern, umfasst der Mitarbeiterstamm heute 20 Personen. Dennoch gestalte sich die Suche nach geeignetem Personal auch hier zunehmend problematisch.

 

Unterwegs sind die Calauer bundesweit. An Großbaustellen wie dem BER, aber auch bei umfangreichen Projekten in der Region, wie aktuell bei der Erweiterung des Wasserwerks in Tettau oder beim Bau des Horizontalfilterbrunnens in Senftenberg in der jüngsten Vergangenheit, sind die Spezialisten gefragt. Bis zu 30 Baustellen betreut das Team rund um Philippe Gessner parallel. Aufträge kommen von großen Baufirmen und öffentlichen Auftraggebern, aber auch kleinere Angebote in der Heimat realisiere man gern.

 

Fazit

 

Landrat Siegurd Heinze, Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung und die jeweiligen Bürgermeister Bengt Kanzler (Vetschau) und Werner Suchner (Calau) zeigten sich im Anschluss an die ersten beiden Unternehmensbesuche beeindruckt: „Es ist immer wieder spannend zu erleben, wie stark die hiesigen Unternehmen aufgestellt sind und was für vielseitige Produkte und Leistungen der Region entstammen. Oft ist nicht zu erahnen, was für Expertise sich hinter den meist unscheinbaren Firmennamen verbirgt. Die an uns herangetragene Problematik der Fachkräfte- und Ausbildungsakquise ist nicht neu. Hier müssen für die Zukunft dringend Ansätzen erarbeitet werden, um die Unternehmen zu unterstützen“, fasste Landrat Siegurd Heinze zusammen.

 

Der nächste Unternehmensbesuch führt ihn und Wirtschaftsförderin Bärbel Weihmann am 15. November 2017 zur ZEDAS GmbH nach Senftenberg. Neben den Handwerksbetrieben steht in diesem Jahr damit auch ein Unternehmen aus der Branche Softwareentwicklung im Fokus. Dieses erhält am 10. November 2017 als eins von sechs Unternehmen die Auszeichnung mit dem renommierten „Zukunftspreis Brandenburg“.

 

Die Unternehmensbesuche des Landrats finden in dieser Form seit 2010 jeweils im Herbst statt. Sie dienen dem ungezwungenen Austausch zwischen Unternehmer und Verwaltung und liefern Außenstehenden einen Überblick über die vielfältigen Leistungen der heimischen Betriebe.

 

 

Trans Tec F&E-Geschäftsführer Dr. Andreas Fiedler (re.) im Gespräch mit Bärbel Weihmann von der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung OSL, Landrat Siegurd Heinze und Vetschaus Bürgermeister Bengt Kanzler. Nicht abgebildet ist Geschäftsführer Johann Felde. (Foto: Landkreis)

 

Foto zu Meldung: Landrat zu Gast beim Handwerk– Herbstbesuche starteten am Donnerstag in Vetschau und Calau

Neun Landräte, drei Bundesländer, eine Erklärung – Projekt „Milau“

(09. 11. 2017)

Auf Einladung von Nordsachsens Landrat Kai Emanuel haben sich heute (09.11.) neun Landräte bzw. ihre Stellvertreter aus drei Bundesländern auf Schloss Hartenfels in Torgau getroffen. Im Mittelpunkt ihrer Beratung stand die Zukunft der Reviere Mitteldeutschland und Lausitz nach dem absehbaren Ende des Braunkohleabbaus (ca. 2030 bis 2050). In einer gemeinsam unterzeichneten „Torgauer Erklärung“ fordern die Kommunalpolitiker die neue Bundesregierung und die Regierungen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg dazu auf, den Bau einer neuen Ost-West-Straßenverbindung voranzutreiben, welche die infrastrukturellen Voraussetzungen für wirtschaftliche Neuansiedlungen in den betroffenen Revieren Mitteldeutschland und Lausitz schafft. In Anlehnung an die geografische Lage trägt das Projekt den Namen „Milau“. Es soll zusätzlich gefördert werden und nicht zu Lasten anderer Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan gehen.

 

„Durch die innerdeutsche Teilung wurden im Osten Deutschlands vorrangig Straßen in Nord-Süd-Richtung gebaut, um Ostsee und Erzgebirge besser zu erschließen. Mit Ausnahme der Autobahn A 4 blieben Ost-West-Verbindungen auf der Strecke. Das wirkt bis heute nach und führt insbesondere in Nordsachsen, Südbrandenburg und der Lausitz zu erheblichen Nachteilen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität der Bevölkerung“, erklärte Kai Emanuel am heutigen 28. Jahrestag des Mauerfalls. Um die Zukunft der Region zu sichern, fordern die in das Verkehrsprojekt „Milau“ involvierten Landräte eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung, die durch den Ausbau vorhandener Bundes- und Staatsstraßen den Anschluss an das vorhandene Autobahnnetz im Westen und an einen neuen Übergang nach Polen im Osten herstellt. Sie soll parallel zu A 4 und A 14 verlaufen, was auch zu deren dringend notwendiger Entlastung führt.

 

„Das Verkehrsprojekt ,Milau‘ schafft Wege in die Zukunft. Angesichts langjähriger Planungs- und Bauzeiten duldet es keinen Aufschub. Wir fordern die Entscheidungsträger in Bund und Ländern auf, ihre Verantwortung dafür wahrzunehmen“, heißt es in der „Torgauer Erklärung“ der Landräte von Anhalt-Bitterfeld (Uwe Schulze), Leipzig (Henry Graichen), Nordsachsen (Kai Emanuel), Meißen (Arndt Steinbach), Bautzen (Michael Harig), Görlitz (Bernd Lange), Elbe-Elster (Christian Heinrich-Jaschinski), Oberspreewald-Lausitz (Siegurd Heinze) und Spree-Neiße (Harald Altekrüger).

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützt das gemeinsame Anliegen. Grit Klug, Erste Beigeordnete und stellvertretende Landrätin im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, äußerte sich im Anschluss an das Treffen im sächsischen Torgau wie folgt: „Es ist wichtig, angesichts bedeutender, für die Region bevorstehender Entwicklungen wie der Energiewende bereits jetzt die Zukunft im Blick zu haben. Die Lausitz ist und bleibt aus vielerlei Hinsicht attraktiv für Unternehmensansiedlungen. Insbesondere jedoch das Vorherrschen einer intakten Infrastruktur bildet für Standortentscheidungen eine zentrale Voraussetzung. Hier besteht, wie die Torgauer Erklärung deutlich macht, Handlungsbedarf. Es obliegt der Verantwortung der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, indem sie den Bau einer Ost-West-Straßenverbindung vorantreibt.“

 

 

Foto: Auf dem Foto von links nach rechts: Uwe Schulze, Thomas Brase, Henry Graichen, Michael Harig, Christian Heinrich-Jaschinski, Kai Emanuel, Heike Zettwitz, Grit Klug, Arndt Steinbach (Foto: Landkreis Nordsachsen)

 

 

Anlagen

 

1) Die Landräte bei ihrem Treffen auf Schloss Hartenfels. Foto: Landratsamt Nordsachsen

2) Die „Torgauer Erklärung“ der Landräte.

3) Der Streckenverlauf der neuen Ost-West-Verbindung „Milau“.

[Torgauer Erklärung]

[Dreifachkarte Ost-Mitte-West]

Foto zu Meldung: Neun Landräte, drei Bundesländer, eine Erklärung – Projekt „Milau“

Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

(07. 11. 2017)

In Kürze läuft die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus.

 

Gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstellung der Vorschlagsliste, aus der der Wahlausschuss nach § 29 Abs. 1 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern beim Verwaltungsgericht Cottbus bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wählt.

 

Aus diesem Grunde rufen wir interessierte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf, sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche/r Richter/in für das

 

- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

- Verwaltungsgericht Cottbus

 

zur Verfügung zu stellen.

 

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit, § 19 VwGO.

 

Nach § 20 der VwGO sind folgende Voraussetzungen zur Berufung zu erfüllen: Der ehrenamtliche Richter - muss Deutscher sein; - soll das 25. Lebensjahr vollendet und - seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.

 

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u. a. das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste richten Sie bitte unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtstages, Geburtsortes, der Anschrift und des Berufes bis

zum 08.01.2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Geschäftsstelle des Kreistages Dubinaweg 01 01968 Senftenberg

(Bewerbungsvordrucke sind unter www.osl-online.de, Rubrik Kreistag, erhältlich oder können per E-Mail (bdkt@osl-online.de) oder unter 03573/870-1051 angefordert werden)

 

Siegurd Heinze

Landrat

Kreisstraße zwischen Tettau und Lauchhammer wird Mittwoch freigegeben

(06. 11. 2017)

Die Kreisstraße zwischen Lauchhammer und Tettau wird ab Mittwochfrüh, dem 8. November 2017, wieder für den Verkehr freigegeben. Dies gab das Landratsamt OSL am Montagnachmittag bekannt. Auch unter Sturmtief Herwart hatten erneut einzelne Bäume Schaden genommen. Betroffene Waldbesitzer wurden daher durch das zuständige Ordnungsamt Ortrand aufgefordert, ihren Waldbestand zu kontrollieren und Bäume mit Gefahrenpotenzial zu beseitigen. Diese Arbeiten sollen im Verlauf des Dienstags abgeschlossen werden. Eine Umleitung der Strecke erfolgt über Schraden.

 

Über das Wochenende erneute Sperrung der Kreisstraße zwischen Lauchhammer und Tettau notwendig

(03. 11. 2017)

Die Kreisstraße zwischen Lauchhammer und Tettau wird ab dem heutigen Freitag, dem 3. November 2017, bis einschließlich kommenden Montag (6. November 2017) für den Verkehr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über Schraden. Darauf hat sich das Landratsamt nach einem Vor-Ort-Termin mit dem Amt Ortrand und einem Sachverständigen verständigt. Auch unter Sturmtief Herwart haben erneut Bäume Schaden genommen, diese gelte es nunmehr zu beseitigen. Gleichzeitig appelliert die Kreisverwaltung an alle privaten Waldbesitzer in der Region, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Insbesondere nach Stürmen wie denen in den vergangenen Wochen könne es hier notwendig werden, zu handeln.

Landrat Siegurd Heinze zur Absage Dietmar Woidkes an die Kreisstrukturreform:

(02. 11. 2017)

„Eine klare und mehrheitliche Ablehnung aller kommunaler Ebenen – zuletzt auch innerhalb der stattgefundenen Anhörungen im Innenausschuss, ein entschiedenes Nein seitens vieler Bürger: Brandenburg hat in den vergangenen Monaten ein deutliches Zeichen gesetzt und aufgezeigt, an welchen Stellen es bei den Plänen zur Funktionalreform bzw. Kreisneugliederung hakt. Auch der Kreistag OSL hat diesbezüglich entschieden und mit breiter Mehrheit Position bezogen.

 

Mit der gestern offiziell bekannt gegebenen Entscheidung des Ministerpräsidenten geht die Landesregierung einen anerkennenswerten Schritt. Die Reform in der angedachten Fassung zu beenden, ist aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch einzig folgerichtig.

 

Warten wir ab, wohin der weitere Weg führen wird. Wichtig ist dabei, an Richtiges anzuknüpfen: Beispielsweise, um eine solide Grundlage für die geplanten und durchaus sinnvollen Aufgabenübertragungen vom Land hin zu den untergeordneten Verwaltungen zu schaffen. Darüber hinaus ist auch über Kooperationen zwischen den Landkreisen zu diskutieren. Wir werden uns über den Landkreistag in diesen Prozess der Veränderung mit dem Land auch weiterhin konstruktiv einbringen.“

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Kreisreform gestoppt - Landkreistag begrüßt die Entscheidung des Ministerpräsidenten

(01. 11. 2017)

Die Entscheidung von Ministerpräsident Woidke, die Kreisreform zu stoppen, haben die brandenburgischen Landkreise mit Erleichterung aufgenommen.

 

Landrat Wolfgang Blasig (Potsdam-Mittelmark), Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, erklärte hierzu: “Diese Entscheidung des Ministerpräsidenten verdient unseren Dank und

unseren Respekt. Diese Kurskorrektur ist eine gute und richtige Entscheidung für das Land Brandenburg und seine Landkreise. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten, durch eine starke

interkommunale Kooperation die Verwaltungen dauerhaft leistungsfähig zu erhalten, wird von uns unterstützt. Der Landkreistag Brandenburg steht bereit für eine zielgerichtete und konstruktive Arbeit an diesem Konzept.“

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz), bewertete den jetzt verkündeten Stopp der Kreisreform als ein konsequentes und sachgerechtes Einlenken: “Diese Entscheidung findet unsere volle Unterstützung.“

 

Potsdam, den 1. November 2017

 

Quelle: Landkreistag Brandenburg

[Pressemitteilung Landkreistag]

Gemeinsames lebenslanges Lernen - Jetzt für den Inklusionpreis 2018 bewerben

(01. 11. 2017)

Um das Engagement von Kitas, Schulen und freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe im Bereich Inklusion zu würdigen, vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch im kommenden Jahr wieder den in Höhe von insgesamt 1.500 Euro dotierten „Inklusionspreis OSL“. Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. Januar bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen, das Bewerbungsformular sowie die Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite www.osl-online.de unter „Inklusionspreis OSL“ zu finden.

 

Der Inklusionspreis wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungsbereich (z.B. Kitas, Schulen) oder Freizeitbereich (z.B. Vereine, Jugendclubs) vergeben. Die Bewerber sind in ihrer Themenwahl frei – ob ein kreatives Projekt aus den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder eine sportliche Veranstaltung/Aktivität, eine besondere Kooperation – der inklusive Charakter und Bezug zur Bildung im weitesten Sinne sind einzige Kriterien des Bewerbungsgegenstandes. „Der Inklusionspreis soll die einzelnen Einrichtungen unterstützen und ermutigen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen“, erläutert Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises OSL.

Teilnehmen können alle Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe (z.B. eingetragene Vereine, Jugendclubs, gGmbHs, Wohlfahrtsverbände) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Bewerbung erfolgt einfach und unkompliziert über das Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Inklusionspreis OSL“ heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte Formular per E-Mail an Delia-Schaefer@osl-onlinde.de senden oder in ausgedruckter Form per Post einreichen. Eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören, ermittelt  die Gewinner des mit insgesamt 1.500 Euro dotierten Inklusionspreises, die im Rahmen des Kreistages  ausgezeichnet werden.

Für Fragen steht Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises unter Telefon 03573 870-1537 oder E-Mail an Delia-Schaefer@osl-online.de zur Verfügung.

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Hausschlachtung von Schweinen

(30. 10. 2017)

Nachdem die EU-Gesetzgebung im August 2015 die Anwendung der Trichinoskopie (Quetschmethode) als Untersuchungsmethode zum Nachweis von Trichinen nicht mehr zugelassen hat, wurde 2016 im Rahmen nationaler Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Ausnahmefällen die Trichinoskopie als Alternativmethode einzusetzen.

 

Laut EU-Recht liegt der Grund für den Wegfall der Trichinoskopie in der Unsicherheit der Methode, da mit dieser keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich bei jeder Untersuchung auf Trichinen die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Untersuchungsmethode eingesetzt werden sollte.

 

Das sogenannte Digestionsverfahren, welches seit August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen durchgeführt wird, gilt als Referenznachweismethode. Mit dieser Methode können sowohl eingekapselte als auch nichteingekapselte Trichinenarten nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist somit als sicherer anzusehen als die Trichinoskopie (Quetschmethode).

 

  1. werden in Deutschland bei Hausschweinen nur noch sehr selten Trichinen gefunden. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) stammten allerdings alle von 2003 bis 2012 gefundenen Trichinella-positiven Schweine aus Privathaltung, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Tiere während der Freilandhaltung durch das Fressen oder Zufütterung von Fleisch infizierter Wildtiere mit Trichinellen infiziert haben.

 

Das Risiko, sich als Mensch durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Trichinellen zu infizieren, ist als sehr gering einzuschätzen, aber auch nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Aus diesem Grund des vorbeugenden Verbraucherschutzes wendet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen die sicherere Digestionsmethode an und weitet die Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau während der Hausschlachtesaison aus.

 

Wenn in begründeten Fällen die Ausnahmemöglichkeit der Trichinenuntersuchung per Quetschmethode angewendet werden soll, muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Hausschwein bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte. Entsprechende Formulare sind erhältlich beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirks.

 

Ausweitung der Untersuchungszeiten:

 

Vom 1. November 2017 bis 24. März 2018 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:

 

 

Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Calau

Haupteingang

Joachim-Gottschalk-Str. 36

03205 Calau

Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg

Haus III

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

04.11.2017

11.11.2017

18.11.2017

25.11.2017

02.12.2017

09.12.2017

16.12.2017

23.12.2017

30.12.2017

06.01.2018

13.01.2018

20.01.2018

27.01.2018

03.02.2018

10.02.2018

17.02.2018

24.02.2018

03.03.2018

10.03.2018

17.03.2018

24.03.2018

 

 

 

Anmeldung der samstäglichen Hausschlachtung:

à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag

à beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03573-

8704442, 8704401 oder 8704426

und

à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:

wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

 

Entgegennahme der Proben samstags:

à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag

à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich

 

 

 

DVM Wachtel/ Amtstierarzt

Aktuelle Hinweise des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

(30. 10. 2017)
  1. Vermutete Wolfsübergriffe auf landwirtschaftliche Nutztiere – Für die Begutachtung der Schäden ist ein vom Land Brandenburg beauftragter Rissgutachter zuständig. Dieser kann unter der zentralen Schadenshotline 0172 / 56 41 700 kontaktiert werden. Wichtig ist eine unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb von 24h. Es sollten keine Spuren verändert oder beseitigt und die Kadaver an Ort und Stelle belassen werden. Die Kosten der Begutachtung trägt das Land. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://dbb-wolf.de/ und unter www.lugv.brandenburg.de/info/wolf

  2. Anzeigepflicht bei Tierhaltungen - Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (z.B. Pferden), Bienen, Gatterwild, Kameliden und anderen Klauentieren, Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Perlhühnern, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Laufvögeln (z.B. Straußenvögel) ist der zuständigen Behörde nach §§ 26 und 45 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und nach §1 Bienenseuchenverordnung unverzüglich anzuzeigen. Auch Bestandsveränderungen sind der Behörde mitzuteilen. Für Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltungen besteht zusätzlich beim Landeskontrollverband Brandenburg (LKV BB) eine Meldepflicht. Bestände von Klauentieren, Huftieren und Geflügel unterliegen einer Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Brandenburg. Vorlagen und weitere Informationen erhalten Sie unter www.osl-online.de

  3. Infos für Schaf- und Ziegenhalter – Vereine rund um Schaf und Ziege haben einen Leitfaden zur Verhinderung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer herausgegeben. Zu finden ist dieser unter http://www.schafzuchtverband-berlin-brandenburg.de/downloads/

Verkehrseinschränkungen auf der Kraftwerkstraße in Lübbenau/Spreewald

(25. 10. 2017)

Bauabschnitt zwischen Einmündung Güterbahnhofstraße bis Robert-Koch-Straße vom 25.10.2017 – 22.11.2017 voll gesperrt

 

Das Bau- und Hauptamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz saniert gegenwärtig den Abschnitt „Kraftwerkstraße Lübbenau“ der Kreisstraße K 6636. Im Zuge dieser Maßnahme wird im Auftrag der Stadt Lübbenau ein neuer Durchlass zur Umsetzung des neuen Entwässerungssystems gebaut und der Gehweg (Radfahrer frei) von der Robert-Koch-Straße bis zum Gewerbegebiet erneuert.

 

Die Herstellung des Durchlasses in der Straße wird zum 27.10.2017 abgeschlossen sein, sodass mit dem Gehwegbau begonnen werden kann. Auf der Straße selbst ist bis auf den Bereich des Durchlasses die Trag- und die Asphaltbinderschicht eingebaut worden.

 

Die Weiterführung der Baumaßnahme macht ab 25.10.2017 eine Änderung der provisorischen Verkehrsführung und weitere Einschränkungen erforderlich.

Der zwischenzeitlich über den Bereich des Radweges geführte einspurige Verkehr wird ab sofort auf die Fahrbahn verlegt.

Vom 25.10.2017 bis 22.11.2017 wird der Bauabschnitt von der Einmündung Güterbahnhofstraße bis Robert-Koch-Straße unter Vollsperrung realisiert. Der örtliche Verkehr wird dann über die Güterbahnhofstraße umgeleitet. In der Güterbahnhofstraße wird eine Ersatzbushaltestelle eingerichtet.

 

Für die Durchführung der Asphaltarbeiten in der 47.Kalenderwoche ist mit kurzzeitiger Vollsperrung des Einmündungsbereiches der Robert-Koch-Straße zu rechnen. Nach Abschluss der Asphaltierung soll die Fahrbahn so schnell wie möglich befahrbar sein, die abschließenden Arbeiten an den Seitenbereichen werden noch bis Anfang Dezember andauern.

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Wegweiser für Pflege und Alltagshilfen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz online

(23. 10. 2017)

Der neue Wegweiser rund um das Thema Pflege und Alltagshilfen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist im Rahmen der Woche der Gesundheit und Pflege erstmalig online gegangen.

Auf der Internetseite http://www.wegweiser-pflege-alltagshilfen-osl.de/ ist es ab sofort möglich, sich über Anbieter und Dienstleister im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu informieren, deren Leistungen oder Produkte helfen, das Leben in schwierigen Lebensphasen zu meistern.

Die Datenbank reicht von Informationen zur ambulanten, teilstationären und stationären pflegerischen Versorgung über Informationen zu Veranstaltungen bis hin zu wichtigen Entwicklungen im Bereich der Pflege.

  1. Datenbank lebt von vollständigen und aktuellen Informationen. Von daher sind wir über jeden Hinweis und der Aufnahme weiterer Angebote dankbar“, so Projektverantwortliche und Verbundkoordinatorin Cornelia Wagner vom Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbundes OSL e.V.

 

Die Idee zu einer Entwicklung einer solchen Internetseite entstand bereits Anfang dieses Jahres und ist auf die gemeinsame Initiative des Landkreises OSL, des Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbundes OSL e.V. sowie des Pflegestützpunktes OSL zurückzuführen.

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Ergebnisse Bundestagswahlen 2017 Wahlkreis 65 Online

(18. 10. 2017)

Ab sofort sind die Wahlergebnisse des Wahlkreises 65 (untergliedert in alle Wahlbezirke) online unter folgenden Link abrufbar:

 

http://wahl.osl-online.de/AppPortal/btw2017.html

 

 

Erneuerungsmaßnahmen auf der L55 zwischen Bronkow und Settinchen

(16. 10. 2017)

Der Landesbetrieb Straßenwesen informiert:

 

Auf der L55 werden zwischen Bronkow und Settinchen beginnend ab dem 16.10.2017 Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Ab dem 24.10.2017 werden die Straßenbauarbeiten unter Umleitung des öffentlichen Verkehrs durchgeführt.

 

Der Verkehr wird dann sowohl aus Richtung Calau als auch aus Richtung Finsterwalde über die BAB A13 geleitet, eine Umleitung wird diesbezüglich ausgeschildert.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen rechnet mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen Ende 2017.

 

Weitere Informationen können Sie der beigefügten Mitteilung entnehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

[Information Erneuerungsmaßnahmen L55 zwischen Bronkow und Settinchen]

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Landkreis weist Kritikpunkte zum Ausschreibungsverfahren des Regionalbusverkehrs zurück

(12. 10. 2017)

Kein arbeitsloser Busfahrer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, teils Gehaltsverbesserungen um bis zu 16 %, mehr Urlaub, neue und moderne Busse: mit diesen Kernpunkten wartet die im Rahmen der Kreistagssitzung am 12.10.2017 vorgelegte Informationsvorlage der Kreisverwaltung zu aktuellen Kritikpunkten am Ausschreibungsverfahren der Stadtbus- und Regionalbusverkehrsleistungen auf.

 

„Seit August 2017 erbringt die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) als neuer Verkehrsdienstleister den Regionalbusverkehr im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Zuletzt gab es in den öffentlichen Diskussionen und der Berichterstattung der Medien heftige Kritikpunkte zum Ausschreibungsverfahren und der Zuschlagserteilung an die KVG Dreiländereck. Wir haben uns der teils unsachlichen, teils auch auf falschen Informationen beruhenden Kritikpunkte angenommen und gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) und der KVG diese auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis dessen können wir viele Behauptungen mit sachlichen und fundierten Argumenten entkräften“, so Landrat Siegurd Heinze zur Informationsvorlage.

 

Auch die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness weist den Vorwurf eines Vollversagens der Politik und des Kreistages vehement zurück. „Bereits seit 2014 haben sich die Kreistagsabgeordneten intensiv mit der anstehenden Ausschreibung beschäftigt, um ein bestmögliches Ergebnis für das Gemeinwohl zu erzielen. Es wurde ein Eckpunktepapier, u.a. mit der Festlegung von Ausschreibungsinhalten sowie Qualitätsstandards auf der Grundlage des Nahverkehrsplans erarbeitet, und eine Projektgruppe zur Begleitung des Ausschreibungsverfahrens eingerichtet. Der Kreistag war zu jeder Zeit eingebunden und informiert. Das anschließende notwendige Ausschreibungsverfahren wurde ordnungsgemäß und ohne jegliche Beanstandungen durchgeführt. Zudem ist auch die Behauptung des Sozialdumpings nicht tragbar, da die Beschäftigten des neuen Betreibers nun nach dem Tarifvertrag für den Nahverkehr in Brandenburg (TV-N) bezahlt werden.“

 

Der ehemalige Vertragspartner und Altbetreiber des Busverkehrs, die Südbrandenburger Nahverkehrsgesellschaft (SBN), hatte im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kein Angebot abgegeben, zudem wurde das Verfahren durch den SBN weder gerügt, noch wurde dagegen geklagt.

 

Häufig kritisiert wurde die in den Ausschreibungsunterlagen fehlende Übernahmeverpflichtung der Mitarbeiter SBN durch den neuen Betreiber der Verkehrsleistungen – die entsprechende EU-Verordnung 1370 sieht eine Übernahmeverpflichtung als Kann-Bestimmung vor. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte sich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für die verpflichtende Anwendung des Tarifvertrages TV-N Brandenburg als sozialen Mindeststandard entschieden, mit der Folge, dass einige zur KVG gewechselten Busfahrer teils 7 – 16 % mehr Gehalt verdienen - tariflich garantierte 27 Tage Urlaub, Sonderzahlung und Urlaubsgeld noch nicht mit berücksichtigt. Auch die Rückfrage bei der Arbeitsagentur in Senftenberg ergab: Im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind keine Busfahrer arbeitslos gemeldet, die vom ehemaligen Dienstleister SBN stammen.

 

Über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens können auch die Nutzer des Busverkehrs zufrieden sein: So reduzierte sich das Durchschnittsalter der gemeldeten Fahrzeuge von vorher 10 auf unter 3 Jahren, 67 barrierefreie Fahrzeuge, davon 62 in 2017 zugelassene neue Busse mit Vollklimatisierung sind seit dem 01.08.2017 auf den Straßen des Landkreises und den Stadtbusverkehr in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald unterwegs. Mit dem neuen Verkehrsvertrag wurde darüber hinaus eine Mehrleistung in Höhe von 200.000 auf insgesamt 2,8 Mio. Fahrkilometer pro Jahr beauftragt.

 

Weitere detailliertere Informationen zum gesamten Ausschreibungsverfahren, den Ergebnissen und den aktuellen Kritikpunkten zum Regionalbusverkehr können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

 

[Präsentation Regionalbusverkehrsleistungen]

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Muckwarer Erntekronen sind ab sofort im Senftenberger Kreishaus zu bewundern

(12. 10. 2017)

In traditioneller Weise wurde auch in diesem Jahr nach Abschluss der Ernte eine gebundene Erntekrone an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz übergeben.

Neu ist, dass diesmal eine zweite, kleinere Erntekrone, gebunden von Kindern aus dem Ort, ebenfalls ausgestellt wird. Landrat Siegurd Heinze nahm diese am gestrigen Mittwoch im Senftenberger Kreishaus entgegen.

 

In diesem Jahr kommen die Erntekronen aus Muckwar, einem Ortsteil der Gemeinde Luckaitztal. Der aufwendig gebundenen Kränze, in die die 12 Muckwarer Landfrauen und drei Kinder insgesamt weit über 100 Stunden Arbeit gesteckt haben, finden ihren Ehrenplatz in den Räumlichkeiten der Senftenberger Kreisverwaltung. Die kunstvoll gebundenen und gestalteten Erntekronen aus Hafer-, Weizen-, Gersten- und Roggenähren haben in diesem Jahr das Bäckerhandwerk zum Thema. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich die Erntekronen im Foyer des Kreishauses in Senftenberg, Dubinaweg 1, ansehen.

 

Die Landfrauen aus dem OSL-Kreis waren selbst brandenburgweit mit ihrer Bindekunst erfolgreich. Beim 24. Erntekronenwettbewerb des Brandenburger Landfrauenverbands e.V. konnten alle vorderen Plätze belegt werden, so dass auch im Brandenburger Landtag sowie in der Brandenburger Staatskanzlei derzeit stilvoll gestaltete Erntekronen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu bewundern sind.

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LAG Energieregion unterstützt kleine lokale Initiativen - Aufruf zur Einreichung kleiner Projekte für eine LEADER-Förderung

(27. 09. 2017)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. beabsichtigt die Unterstützung von Vorhaben kleiner lokaler Initiativen unter der Förderrichtlinie LEADER.

 

Dazu wird jetzt eine erste Auswahlrunde für Maßnahmen gestartet. Kleinprojektträger können bis zum 31. November 2017 hierzu Projekte einreichen.

 

Gefördert wird das Engagement lokaler Akteure durch Unterstützung von investiven Einzelprojekten kleiner lokaler Initiativen. Die inhaltliche Ausrichtung der Einzelprojekte muss

dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen.

 

Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

 

Die Förderung kann je Projekt bis max. 5.000,- Euro bei einem Fördersatz von 80% betragen. Erforderliche Eigenmittel sind als bare Mittel zu erbringen. Natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts können den erforderlichen Eigenanteil als unbare Eigenleistungen erbringen, sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind. Pro Jahr sollen dafür max. 50.000,- Euro bereitgestellt werden. Die ntragstellung und Abwicklung erfolgt über die Lokale Aktionsgruppe.

Förderfähig sind Kosten für Leistungen von Fremdfirmen, Beschaffung von Materialien, Technik u.ä. und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bei investiven Vorhaben.

 

Interessenten sind aufgefordert bis spätestens 31. November 2017 ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bei der Geschäftsstelle der LAG in Lauchhammer einzureichen. Das Formular kann im Internet unter www.energieregion-seenland.de

heruntergeladen werden.

 

Der LAG-Vorstand bewertet die eingereichten Vorhaben anhand der in der Anlage benannten Wertungskriterien und entscheidet über die Auswahl der Projekte für eine LEADERFörderung.

 

Kontakt: Geschäftsstelle der LAG

Regionalmanagement LEADER

Dipl.Ing. Michael Franke

01979 Lauchhammer, Am Werk 8

Tel. 03574 4676 2256

e-Mail: franke@wequa.de

4676 2311

 

Erläuterungen zur Förderung kleinteiliger lokaler Initiativen

 

1. Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 06.04.2016.

 

Ein Punkt dieser Richtlinie zielt speziell auf die

• Unterstützung des Engagements lokaler Akteure und kleiner Vorhaben in kleinteiligen, lokalen Initiativen, welche einen Beitrag zur sozialen Entwicklung auf dem Land leisten.

• Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Land beitragen.

Förderfähig sind investive Vorhaben, Materialien, Leistungen von Fremdfirmen und Eigenleistungen im Wert des Eigenanteils.

• Maßnahmen, die den Zugang zu

 Mobilität,

 Information,

 Dienstleistungen,

 Erwerbsarbeit verbessern.

• Maßnahmen, die

 den sozialen Zusammenhalt stärken,

 Treffpunkte schaffen oder erhalten,

 zur Bekämpfung von Armut,

 zum Abbau von Barrieren,

 zur Integration von Flüchtlingen beitragen.

unbare Eigenleistungen im Rahmen des Eigenanteils von natürlichen Personen oder juristischen Personen des privaten Rechts, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:

• Mitgliedschaft der lokalen Akteure in der LAG oder Vorliegen einer privatrechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der unbaren Eigenleistungen zwecks Erbringung des Eigenanteils zwischen LAG und lokalen Akteuren,

• der Wert und die Erbringung des Beitrages können unabhängig bewertet und geprüft werden,

• der zugeschriebene Wert liegt nicht über den auf dem betreffenden Markt allgemein üblichen Kosten,

• im Rahmen unbezahlter Arbeit wird der Wert dieser Arbeit unter Berücksichtigung des überprüften Zeitaufwandes und des Vergütungssatzes für gleichwertige Arbeit bestimmt.

Nicht förderfähig:

• Weiterbildungen, Vorträge, Beratungsleistungen, kulturelle Veranstaltungen

• Zuschüsse für Dorffeste, Versorgung, Catering

• Broschüren, Werbeflyer, Internetseiten, Kosten für Genehmigungen, Gebühren etc.

 

2. Wer wird gefördert?

Antragsteller/Projektträger können sein:

 Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Verbände

 juristische Personen öffentlichen Rechts (Ämter, Städte und Gemeinden sowie Kirchen)

 

3. Wie wird gefördert?

Die Fördersumme beträgt max. 5000,- EUR.

Der Fördersatz beträgt 80% der förderfähigen Gesamtausgaben.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 20% der förderfähigen Gesamtausgaben und kann außer bei kommunalen Projekten auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden.

 

4. Ablauf (Änderungen vorbehalten)

Einreichen des Projektvorschlags (mit Nachweis Eigentum bzw. uneingeschränktes Nutzungsrecht, konkrete Untersetzung Kosten (Preisvergleiche ab 500 Euro!), Nachweis Eigenanteile bzw. bei Eigenleistungen Auflistung Termine, Beschreibung, Fotos, Lageplan, evtl. behördliche Genehmigungen) bei der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. bis 30.11.2017

Auswahl der Kleinprojekte für den Aktionsplan durch die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. entsprechend der Bewertungskriterien bis Ende Dezember 2017

Die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. reicht den beschlossenen Aktionsplan mit den lokalen Initiativen als LEADER‐Projekt beim Landesamt für ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Genehmigung ein

ab Januar 2018. Nach Genehmigung des Planes schließt die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. mit den Kleinprojektträgern eine Realisierungsvereinbarung zur Umsetzung des Projektes ab. Die Maßnahmen sind durch den Kleinprojektträger mit einem Kostenplan und Kostenangeboten zu untersetzen. Ab Februar 2018 bis 31.07.2018 muss das Kleinprojekt durch den Kleinprojektträger realisiert und

abgerechnet werden. Die Kosten werden in der Regel durch den Kleinprojektträger verauslagt und nach Vorlage der Rechnung durch die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. erstattet. Genauere Festlegungen erfolgen hierzu im weiteren Verfahren.

 

Hinweis:

Die Maßnahme darf vor Abschluss der Realisierungsvereinbarung nicht begonnen werden, d.h. es darf auch kein Auftrag vergeben, nichts eingekauft werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

[Maßnahmenblatt]

[Kosten- und Finanzplan]

Aufruf zum Ideenwettbewerb „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ in der Modellregion „Spree-Neiße + Oberspreewald-Lausitz"

(26. 09. 2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Aktivierungsphase und Bestandsaufnahme im o.g. Modellvorhaben ist abgeschlossen und die Konzeptentwicklung ist gestartet. Auf Basis der Raum- und Erreichbarkeitsanalysen wurden Handlungsfelder definiert. Neben modellregionsübergreifenden Handlungsbedarfen zeigten sich vor allem auch regionalspezifische Bedarfe zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und Sicherstellung der Mobilität. Vielerorts wurden dahingehend in den vergangenen Jahren umfangreiche Konzepte zur Verbesserung der regionalen Situation entwickelt, wobei viele Maßnahmenvorschläge aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten (noch) nicht umgesetzt werden konnten.

 

Ausgehend von den bestehenden Konzepten und Projektideen, soll im Rahmen des o.g. Modellvorhabens den regionalen Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, Ideenvorschläge für eine Umsetzung im Rahmen des o.g. Modellvorhabens einzureichen.

Für die Pilothafte Umsetzung von Projekten stehen der Modellregion „Spree-Neiße + Oberspreewald-Lausitz auch in der Zukunft mobil und gut versorgt" 100.000,00 € zur Verfügung. Einzelprojekte können im Rahmen des Modellvorhabens mit maximal 50.000,00 € gefördert werden.

 

Wir möchten Sie aufrufen, Projektvorschläge zu folgenden Themen einzureichen:

 

1. Mobilitätsideen umsetzen und Mobilitätsangebote in der Region sichern

2. Daseinsvorsorgeeinrichtungen mittel- bis langfristig ausbauen oder sichern

 

Folgende Vorrausetzungen sollten sie beachten:

 

1. Das Vorhaben muss in der Modellregion umgesetzt werden.

2. Mit der Umsetzung des Projektes sollte kurzfristig (3. bzw. 4. Quartal 2017) begonnen werden können.

3. Die Fertigstellung muss bis 15.05.2018 gesichert sein.

4. Das Projekt wird mit einer Zuwendung in Höhe von 90 v.H. der Gesamtinvestitionskosten unterstützt, sodass ein Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. durch den Antragsteller sichergestellt und mit dem Antrag nachgewiesen werden muss.

5. Anträge können durch Kommunen und Vereine gestellt werden.

6. Eventuell entstehende Folgekosten aus der Investition müssen durch den Antragsteller übernommen werden.

 

Antragsverfahren

 

Das Auswahlverfahren erfolgt auf Grundlage des durch den Antragsteller eingereichten Projektblattes (Anlage 1) im Rahmen der Lenkungsgruppe des o.g. Modellvorhabens. Mit dem Antrag ist der notwendige Eigenmittelanteil (Kassenmittel) nachzuweisen.

Der Antrag kann bis spätestens zum 18.09.2017 unter folgenden Adressen postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

 

Postalisch an:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sachgebiet für Wirtschaft und Förderung

Frau Vanessa Mieth

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

oder

 

Landkreis Spree-Neiße

FB Bau und Planung - SB Strukturförderung

z.Hd. Frau Janina Sembol

Heinrich-Heine-Straße 1

03149 Forst (Lausitz)

 

Per E-Mail an:

mobil-und-versorgt@iges.com

j.sembol-bauplanungsamt@lkspn.de

Vanessa-Mieth@osl-online.de

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen Frau Mieth (Tel.: 03573 / 870 – 5142) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie Frau Sembol (Tel.: 03562 / 98616160) gern telefonisch zur Verfügung.

 

Weitere Informationen können Sie gern dem beiliegenden Flyer entnehmen.

[Anlage 1: Maßnahmenblatt]

[Flyer Ideenwettbewerb]

Ermittlung des Briefwahlergebnisses zur Bundestagswahl am 24.09.2017

(21. 09. 2017)

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurden 12 Briefwahlvorstände für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gebildet.

 

Zehn Briefwahlvorstände werden im Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg, Fischreiherstraße 14 und zwei weitere Briefwahlvorstände in der Dienststelle Hörlitz,

Am Schießplatz 7, um 15:00 Uhr ihre Arbeit aufnehmen.

 

Ab 18:00 Uhr beginnt die Ermittlung der Wahlergebnisse. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.

Bekanntmachung der nächsten Anglerprüfung am 21. Oktober 2017

(14. 09. 2017)

Bekanntmachung

der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz

 

Die nächste Anglerprüfung findet am 21. Oktober 2017 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36

 

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

  1. Die Prüfungsgebiete umfassen:

     

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

II. Anmeldung und Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 13. Oktober 2017 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

  1. Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

    1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr

      Sparkasse Niederlausitz

      Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50

      BIC: WELADED1OSL


      Verwendungszweck : 32.22000.6 und Name des Prüfungsteilnehmer

       

       

    2. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

       

 

  1. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

     

    Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind zu richten an:

     

    Landkreis Oberspreewald- Lausitz

    Untere Fischereibehörde

    Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg

     

    Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3110

    Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492

     

    andre-haack@osl-online.de

    karina-howel@osl-online.de

     

     

    Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter

     

    www.osl-online.de à Bürgerportal von A bis Z Natur & Umwelt Informationen und Anträge der Unteren Jagd- und Fischereibehörde

     

    Prüfungsfragen und Onlinetest unter

     

    www.mlul.brandenburg.de Landwirtschaft & Fischerei Themen A-Z Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

     

     

    Hinweis:

     

    Der Sitz der unteren Fischereibehörde befindet sich in 03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36.

     

    Die Postanschrift ist Landkreis Oberspreewald-Lausitz

    Dubinaweg 1

    01968 Senftenberg

Unser Dorf hat Zukunft: Jury zu Gast in den Teilnehmerdörfern

(30. 08. 2017)

9 Gemeinden bzw. Ortsteile haben sich dazu entschieden, am Jubiläumswettbewerb, dem nunmehr 10. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mitzuwirken. Nun wird es für die 9 Dörfer nach und nach „ernst“, denn die Vor-Ort-Besuche der zehnköpfigen Bewertungskommission starten am Dienstag, den 5. September 2017 in Dörrwalde, dem Sieger des 9. Kreiswettbewerbes. Im Anschluss daran wird sich die Jury in der Gemeinde Schwarzbach/Biehlen über die Fortschritte bei der Entwicklung beider Dörfer informieren.

 

Ziel der Besuche ist es, einen umfassenden Eindruck von den wesentlichen Erfolgen, aber auch von den Herausforderungen in Hinblick auf die Dorfentwicklung zu erhalten. Bewertet werden verschiedene Teilbereiche: So richtet die Jury ihren Fokus sowohl auf Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen als auch auf soziale und kulturelle Aktivitäten sowie die Baugestaltung und Siedlungsentwicklung. Auch die Grüngestaltung und die Anpassung des Dorfes an die Landschaft fließen mit in die Bilanz ein. Bis zu 150 Minuten stehen den teilnehmenden Gemeinden zur Verfügung, um die Jury von sich zu überzeugen. Kommt die Präsentation besonders gut an, können bis zu 20 Punkte zusätzlich vergeben werden. 100 Punkte können so maximal erreicht werden.

 

Die Auswertung und Prämierung der Sieger erfolgt im Kreistag im Dezember 2017. Der Sieger des Wettbewerbes auf Kreisebene wird den Landkreis beim Landeswettbewerb 2018 und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2019 repräsentieren.

 

Besichtigungstermine im Überblick:

 

Ort

Datum

Uhrzeit

Treffpunkt

Dörrwalde
Eröffnung

Die, 05.09.2017

10:00 Uhr

Mühle

Dörrwalde

Die, 05.09.2017

10:15-12:45 Uhr

Mühle

Schwarzbach

Die, 05.09.2017

14:00-16:30 Uhr

Dorfanger Biehlen, am Storchennest

Bolschwitz

Mi, 06.09.2017

10:00-12:30 Uhr

Dorfplatz

Muckwar

Mi, 06.09.2017

13.30-16:00 Uhr

Kindergarten

Kostebrau

Do, 07.09.2017

10.00-12:30 Uhr

Sportplatz

Grünewalde

Do, 07.09.2017

13.30-16:00 Uhr

Vereinshaus Grünewalde, Lauchstraße 4a

Kalkwitz

Mi, 13.09.2017

10:00-12:30 Uhr

Dorfplatz Kalkwitz

Groß Mehßow

Mi, 13.09.2017

13:30-16:00 Uhr

Gutshaus Groß Mehßow

Raddusch

Do, 14.09.2017

10:00-12:30 Uhr

Kulturscheune

 

Medienvertreter sind herzlich dazu eingeladen, an den Besichtigungen teilzunehmen.

 

Ab dem 30. August sind „Blühende Landschaften“ im Gesundheitsamt des Landkreises OSL zu sehe

(22. 08. 2017)

In den Jahren 2004 und 2005 sind namenhafte Karikaturisten und Zeichner der Einladung der LÜBBENAUBRÜCKE gefolgt, um Ihre Empfindungen über die Kontraste, offene Fragen und zu erwartende Probleme zum Thema Stadtumbau nach der politischen Wende zu Papier zu bringen. Zum Kontext der Problematik zählten gesellschaftliche Veränderungen und deren Auswirkungen, wie z.B. der Bevölkerungsrückgang, der Wohnungsleerstand, die Verödung von Stadtteilen oder der Zerfall von Strukturen.

 

Diese Pleinairs wurden vom Verein Freunde der LÜBBENAUBRÜCKE e.V. ausgerichtet. Für die Wanderausstellung wurden über 30 besonders signifikante Bilder zusammenstellt.

 

Die Ausstellung dieser Bilder im Jahr 2017 ermöglicht also einen Rückblick auf die gesellschaftliche und städtebauliche Situation vor 15 Jahren.

 

Mit dem Titel „Blühende Landschaften“ soll letztendlich eine Brücke zwischen Gesellschaft und Kunst bzw. zwischen Mensch und Stadtumbau geschaffen werden.

 

Kritische und humorvolle Karikaturen zum Thema Stadtumbau können Sie ab dem

30. August 2017 im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erleben.

 

Zur Ausstellungseröffnung am 30. August 2017 um 15:00 Uhr möchte ich Sie hiermit recht herzlich einladen. Nach der offiziellen Eröffnung der Ausstellung durch den Amtsleiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Bethke, wird Herr Dr. Jürgen Othmer Vorsitzender der Freunde der LÜBBENAUBRÜCKE e. v. in die Ausstellung einführen. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung durch Peter Apelt an der Gitarre.

 

Nähere Informationen zum Verein finden Sie unter: www.luebbenaubruecke.de

Foto zu Meldung: Ab dem 30. August sind „Blühende Landschaften“ im Gesundheitsamt des Landkreises OSL zu sehe

Die Interkulturelle Woche 2017 startet

(21. 08. 2017)

VIELFALT VERBINDET

 

Die Interkulturelle Woche 2017 steht unter dem Motto – VIELFALT VERBINDET - , die insbesondere offiziell vom 24.09.2017 bis 30.09.2017 stattfindet.

 

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden in diesem Rahmen vom 25.08.2017 bis in den Oktober 2017 Veranstaltungen von den unterschiedlichsten Trägern, Institutionen und Einzelpersonen organisiert.

 

Grundrechte und Menschenrechte bilden das Fundament und den Rahmen, in denen wir Menschen in Deutschland leben. Dabei ist es erst einmal unerheblich, woher und warum neu zuziehende Menschen nach Deutschland kommen. Es gilt, in Würde und im gegenseitigen Respekt, ein gemeinsames friedliches Miteinander, mit den vielfältigsten Unterschieden die Menschen mitbringen, in der Gesellschaft im Zusammenleben zu gestalten.

 

Alles, was wir an Erfahrungen und Potentialen haben, müssen wir aktiv in dieses Zusammenwachsen einbringen.

 

Wenn wir uns bewusst werden, wo und wie wir leben wollen, erhalten wir ein Bild für unsere Zukunft. Dieses Bild der Zukunft ist für die meisten Menschen ein friedliches Miteinander, ein Zusammenhalt in der Gesellschaft – mit neu zugezogenen Menschen. Menschen wollen im alltäglichen Umfeld zusammenleben, wohnen und eine Arbeit finden. Wer zu seiner Herkunftsgeschichte stehen darf, sie nicht verstecken muss um akzeptiert zu werden, wird sich viel leichter am Prozess des Zusammenwachsens beteiligen können. Es sind hier nicht die Fragen - „Woher kommst du?“, „Was denkst du?“, „Was glaubst du?“ – in denen es um Zuschreibungen geht vordergründig zu stellen. Es ist die Frage zu stellen – „Wer bist du?“. Es geht darum, den Menschen kennen zu lernen. Es geht darum, das menschliche Zusammenwachsen in unserer Gesellschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz voranzubringen.

 

Die Veranstaltungen, die im Rahmen der Interkulturellen Woche 2017 stattfinden, geben die Möglichkeit, Menschen kennen zu lernen, sich Informationen zu holen oder auch ins Gespräch zu kommen.

[Programm 2017]

Der 3. gemeinsame Grundstücksmarktbericht 2016 ist erschienen.

(15. 08. 2017)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat den

3. gemeinsamen Grundstücksmarktbericht 2016 eingehend beraten und beschlossen. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2016 beider Landkreise detailliert dargelegt. Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2016 kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses analog als Druckexemplar sowie digital im pdf-Format als CD-ROM oder per E-Mail käuflich erworben werden.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können von jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in mündlicher und schriftlicher Form, auch telefonisch eingeholt werden.

 

Fachbereich Kataster und Vermessung, Vom-Stein-Straße 30, 03250 Cottbus in mündlicher und schriftlicher Form eingeholt werden. Tel.: 0355 499122 47. 


Sprechzeiten:
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Allgemeinverfügung des Landkreises zum Hafenfest am 19./20. August 2017

(10. 08. 2017)

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald Lausitz als untere Wasserbehörde

über das Verbot zur Ausübung von Teilbereichen des Gemeingebrauchs im Speicher Niemtsch (Senftenberger See) gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz - WHG i. V. m. § 43 und § 44 Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG)

Geschäftszeichen 60.7.01-70.18-1041/17 vom 04.08.2017

 

Bekanntmachung

 

Aufgrund des § 25 WHG i. V. m. § 43 und § 44 BbgWG erlässt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - untere Wasserbehörde - folgende Allgemeinverfügung:

 

  1. Die Ausübung des Gemeingebrauchs des Badens, Tauchen mit Atemgerät, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen sowie des Befahrens mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ist für nachfolgend genannte Bereiche des Speicher Niemtsch (Senftenberger Sees) im Bereich der Stadt Senftenberg verboten:

 

Entlang der östlichen Mole des Senftenberger Hafens in südwestlicher Richtung bis zum Ende dieser Mole. Vom Ende der Mole in östlicher Richtung ca. 190m und danach in nördlicher Richtung westlich neben dem Röhrichtbestand auf das Ufer treffend. Der Uferlinie folgend in westlicher Richtung bis zur östlichen Hafenmole.

Siehe Übersichtsplan

 

  1. Das Verbot gilt vom 19.08.2017, 09:00 Uhr bis 20.08.2017, 21:00 Uhr.

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 und 2 wird angeordnet.

 

  1. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Begründung:

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist als untere Wasserbehörde gemäß § 124 BbgWG und § 126 Abs. 1 BbgWG zuständig. Nach § 44 Nr. 4 BbgWG kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt regeln, beschränken oder verbieten, um Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern.

 

Im Rahmen der Durchführung des 5. Senftenberger Hafenfestes ist es vorgesehen, am 19.08.2017 und 20.08.2017 unterschiedliche Veranstaltungen durchzuführen. Hierfür ist das angeordnete Verbot des Teilbereiches des Gemeingebrauches erforderlich, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern. Bei Benutzen der genannten Teilbereiche des Gemeingebrauches im Rahmen der Veranstaltungen kann es zu nicht unerheblichen Schäden für Leben und Gesundheit der Benutzer kommen.

 

Beim Erlass dieser Allgemeinverfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs durch Jedermann im genannten Bereich des oberirdischen Gewässers wurde pflichtgemäßes Ermessen im Sinne des § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgeübt. Die festgestellte Gefahrenlage für die Allgemeinheit oder für Einzelne überwiegt möglicherweise entgegenstehende Interessen. Die zeitlich befristete Untersagung ist sowohl geeignet, erforderlich als auch angemessen, weil sie keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck der Abwendung der Gefahr steht.

 

Begründung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Punkt 3 der Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Eine aufschiebende Wirkung würde dazu führen, dass das Verbot zum Zweck der Gefahrenbeseitigung für die Allgemeinheit keinen Erfolg mehr versprechen würde. Demgegenüber treten eventuell vorhandene Individualinteressen zurück. Zudem kann zum Schutz der Allgemeinheit (Leben und Gesundheit) vor der bestehenden Gefahr für Leben und Gesundheit nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung nach einem Klageverfahren bestätigt wird.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz,

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Widerspruch eingelegt werden.

 

Rechtsgrundlagen

- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), FNA 753-13, zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änd. der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änd. des Bundes-ImmissionsschutzG12 13 vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2771)

- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), Sa BbgLR 753-1, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änd. von Rechtsvorschriften vom 25. 1. 2016 (GVBl. I Nr. 5)

- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), FNA 201-6, zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 eIDAS-DurchführungsG vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745)

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), FNA 340-1, zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 24 eIDAS-DurchführungsG vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745)

 

Calau, den 04.08.2017

 

 

 

 

Siegurd Heinze

Landrat

 

Anlage

Übersichtsplan

 

Anmeldung einer Übung der Bundeswehr

(07. 08. 2017)

Gemäß § 69 Bundesleistungsgesetz und Abschnitt II der Vereinbarung über die Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse bei Manövern und Übungen der Bundeswehr (Amtsblatt Brandenburg Nr. 71 Ziff.3.2 vom 27.08.1993, S. 1399) hat das Zentrale Operative Kommando der Bundeswehr, Abteilung Einsatz, aus Mayen für die Zeit vom

 

27. August 2017 bis 08. September 2017

 

eine Balloneinsatzübung "Eagle I. / 2017, LIVEX " angemeldet.

 

Der Anmarsch der Übungsteilnehmer zum Truppenübungsplatz OBERLAUSITZ erfolgt am 27.08.2017, der Abmarsch am 08.09.2017. Übungstage sind vom 29.08.- 06.09.2017.

An der Übung sind 40 Soldaten und 10 Radfahrzeuge beteiligt.

 

Der Übungsraum erstreckt sich südöstlich des Landkreises, insbesondere in den Städten

Senftenberg und Großräschen.

Mit der Balloneinsatzübung wird der Radiosondenaufstieg mit der Ermittlung der Ballonauf-lassstellung beübt. Das heißt, der Ballonzug wird mit einer Ballongruppe gemäß der ermittelten Windrichtung aus einer zu erkundenden Ballonauflassstellung nacheinander unbemannte Heliumballons, ca. 20 Heliumballone pro Tag, mit einer Flughöhe bis zu 3000m und mit Flugblättern als Last, starten lassen.

 

Beim Auffinden der Flugblätter können diese umweltgerecht entsorgt werden.

 

gez. Siegurd Heinze

Landrat

 

12. Informations- und Beratertag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07. 08. 2017)

Am 19. September findet in den Sitzungssälen der Kreisverwaltung der 12. Informations- und Beratertag statt.

 

Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen. Eine vorherige Terminabstimmung wird empfohlen.

 

Anmeldungen richten Sie bitte an:

 

Sachgebietsleiterin Wirtschaft & Förderung

Frau Bärbel Weihmann

Telefon: 03573 870-5141

E-Mail: baerbel-weihmann@osl-online.de

Foto zu Meldung: 12. Informations- und Beratertag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Informationen zu den Neuregelungen im Unterhaltsvorschussrecht

(03. 08. 2017)

Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat Neuregelungen zum Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen. Diese wurden bereits in den Medien kommuniziert, sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Hierzu bedarf es der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Diese steht noch aus.

 

Die gesetzlichen Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Es besteht die Möglichkeit, bereits jetzt Anträge auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einzureichen. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch derzeit nicht und wird erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt beginnen. Berechtigte Ansprüche werden nachgezahlt.

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der hohen Antragsflut zu langen Bearbeitungszeiten kommen wird.

 

Anträge und das entsprechende Merkblatt finden Sie im Internet unter: www.osl-online.de/Bürgerportal von A bis Z/Kinder und Familie oder erhalten Sie im Bürgerbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Fachschule - eine Ausbildung mit besten Perspektiven

(17. 07. 2017)

Bewerben Sie sich jetzt am Oberstufenzentrum Lausitz!

 

OSZ Lausitz

Lauchhammerstr. 33

01987 Schwarzheide

035752 949450

schulleitung@oszlausitz.de

Foto zu Meldung: Fachschule - eine Ausbildung mit besten Perspektiven

Brucellose in Landwirtschaftsbetrieb des OSL-Kreises festgestellt

(14. 07. 2017)

Durch Abklärungsuntersuchungen ist in einem Landwirtschaftsbetrieb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 30. Juni 2017 durch das Veterinäramt die Infektion mit der seltenen Tierseuche Brucellose festgestellt worden.

 

Bei Brucellose handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Im betroffenen Landwirtschaftsbetrieb sowie in den Kontaktbetrieben wurden alle auf der Grundlage des geltenden Tierseuchenrechts notwendigen Schritte angeordnet bzw. durchgeführt. Der gesamte Schweinebestand der betroffenen Anlagenteile ist vorsorglich getötet und unschädlich beseitigt worden. Die Ställe werden gereinigt und desinfiziert und erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zur Wiederbelegung freigegeben.

 

Brucellose ist eine EU-weit anzeigepflichtige Tierseuche, da sie auch als Zoonose Bedeutung haben kann und entsprechend staatlich bekämpft wird. Der vorliegende Typ Brucella suis Biovar Zwei ist vor allem für Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen ansteckend und verfügt über die geringste Virulenz für den Menschen. In seltenen Fällen können sich Menschen direkt bei infizierten Tieren anstecken, dafür muss es jedoch zu einem engen Kontakt gekommen sein. Die Übertragung erfolgt über Ausscheidungen infizierter Tiere oder durch Aufnahme von Erregern über unzureichend erhitzte Lebensmittel. Die Krankheit ist bei Haus- und Nutztieren mit größeren regionalen Unterschieden weltweit verbreitet und bricht in Deutschland nur noch selten aus. Als mögliche Einschleppungsursache kann von Wildtieren, vornehmlich dem Feldhasen aber auch Wildschweinen, ausgegangen werden.

 

Alle direkt oder indirekt mit der Ausbruchsanlage in Kontakt gekommenen Tierhaltungen wurden vom Veterinäramt gesperrt und Abklärungsuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeordnet. Der allgemeine Verbraucherschutz und der Schutz der Tierbestände haben dabei größte Priorität für das amtliche Handeln des Veterinäramtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Jugendamtsbereiche des Landkreises an neuem Standort

(12. 07. 2017)

Die Bereiche Jugendförderung, Jugend- und Familiengerichtshilfe sowie der überwiegende Teil des Amtsvormundschaftswesens des Jugendamtes sind umgezogen und ab sofort erreichbar an ihrem neuen Standort im

 

Behörden- und Dienstleistungszentrum

Knappenstraße 1 (Haus 2)

01968 Senftenberg.

 

Die Beratungen der Jugend- und Familiengerichtshilfe zu Trennungen/Scheidungen und zum Sorgerecht/Umgangsrecht § 17/18 finden ab sofort in der Knappenstraße statt.

Foto zu Meldung: Jugendamtsbereiche des Landkreises an neuem Standort

OSL erhält vom Land knapp 6 Millionen Euro Fördermittel für den Breitbandausbau im Kreis

(06. 07. 2017)

Schnelles Internet wird in unterversorgten Regionen mit milliardenschwerem Bundesprogramm gefördert – das Land hat sich zur Co-Finanzierung bereiterklärt und steuert insgesamt rund 43 Millionen Euro bei.

 

Die Sachgebietsleiterin der Wirtschaftsförderung, Bärbel Weihmann, und der Breitbandbeauftragte des Kreises, Jörg Cronauge, konnten am Montagvormittag in Potsdam im Rahmen einer kleinen Feierstunde beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) den Fördermittelbescheid für den flächendeckenden Breitbandausbau in Höhe von 5.889.019 € entgegennehmen. Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber betonte im Rahmen der Übergabe, dass gut ausgebaute Breitbandnetze eine zentrale Voraussetzung für technologischen Fortschritt und für wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen seien.

 

Bereits im März erhielt Landrat Siegurd Heinze für den Landkreis einen Fördermittelbescheid des Bundes über 8,8 Millionen Euro für die Installierung eines schnellen Internets in OSL. Die 5,9 Millionen Euro des Landes Brandenburg komplettieren nun den Fördermittelreigen für das Großprojekt. Landrat Siegurd Heinze zeigt sich sehr dankbar über die Zuwendungen von Bund und Land: „Durch neue Technologien und Dienstleistungen benötigen Bürger und Unternehmen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens und der hiesigen regionalen Wirtschaft eine hohe Breitbandverfügbarkeit. Deshalb bin ich sehr erfreut über den positiven Bescheid unseres Fördermittelantrages und der damit verbundenen Möglichkeit zur Breitbandoffensive.“

 

Mit der Übergabe der Fördermittelbescheide kann der flächendeckende Breitbandausbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiter vorangebracht werden, um unterversorgte Gebiete an ein schnelles Digitalnetz anzuschließen. Geplant ist, nach Durchführung und Abschlusses des vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibungsverfahrens noch in diesem Jahr mit dem Breitbandausbau zu beginnen.

 

 

Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von insgesamt knapp 20 Millionen Euro Millionen Euro stellt der Ausbau der digitalen Infrastruktur eines der umfangreichsten Projekte der vergangenen Jahre im Landkreis OSL dar. Für das ehrgeizige Ziel, bis Ende 2018 97 Prozent aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, haben auch die Bürgermeister und Amtsdirektoren ihre volle Unterstützung zugesagt, da dieses Vorhaben Schwerpunkt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises ist. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zum Projekt Breitbandausbau wurde hierzu bereits Ende letzten Jahres mit allen Kommunen abgeschlossen.

 

 

Foto:

Die Wirtschaftsförderin des Landkreises OSL Bärbel Weihmann nahm am

gestrigen Montag den Fördermittelbescheid in Höhe von knapp

6 Millionen Euro von Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber entgegen.

Foto: Landkreis OHV

Foto zu Meldung: OSL erhält vom Land knapp 6 Millionen Euro Fördermittel für den Breitbandausbau im Kreis

Ein herzliches Willkommen zur „17. Internationalen Folklorelawine“

(04. 07. 2017)

... mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen Spree-Neiße und Niederlausitz

Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger und Landrat Siegurd Heinze laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, dabei zu sein, wenn am Wochenende wieder die "Internationale Folklorelawine" durch die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz rollt.

Freuen Sie sich auf über 300 Mitwirkende – Sänger, Tänzer und Musiker – von vier Erdteilen, die am 07. Juli 2017 in Lübbenau/Spreewald, am 08. Juli 2017 in Spremberg und am 09. Juli zum ersten Mal in Kolkwitz ein Fest der Lebensfreude mit Folklore ihrer Heimatregionen darbieten.

Viele von ihnen werden tagelang in Bussen und in Flugzeugen unterwegs sein, ausnahmslos auf eigene Kosten, nur um dabei sein zu können, sich mit anderen Nationen zu treffen und einem interessierten Publikum die kulturellen Wurzeln ihrer Völker nahe zu bringen. Allein dies ist ein Grund, die „Internationale Folklorelawine“ herzlich bei uns willkommen zu heißen.

Überzeugen Sie sich selbst und feiern Sie mit uns. Der Eintritt ist frei!

Alle Termine und die Programmabläufe im Detail finden Sie unter www.folklorelawine.de.

Über die Folkloreensembles aus Bulgarien, Indonesien, Italien, Lettland, Polen, Mazedonien, den Niederlanden, Russland, Schottland und Zypern haben wir schon informiert. Heute möchten wir an dieser Stelle die letzten Teilnehmer der Folklorelawine etwas näher vorstellen.


Deutsch-Sorbisches Ensemble Cottbus e.V. aus Deutschland
Der Deutsch-Sorbische Ensemble Cottbus e.V. wurde 1976 gegründet. Die Mitglieder im Alter von 6 bis 60 Jahren bringen dem Publikum die Traditionen und Bräuche des sorbisch/wendischen Volkes vom Mittelalter bis hin zur Gegenwart mittels Sprache, Gesang und Tanz nahe. Zum Repertoire des Deutsch-Sorbischen Ensembles Cottbus e.V. gehört neben der traditionellen sorbisch/wendischen Kultur auch deutsche Folklore wie der „Lauschaer Galopp“, der „Holzschuhtanz“ oder die „Champagner-Polka“. Die Künstlerinnen und Künstler aus der Niederlausitz haben bereits viele Auftritte im In- und Ausland absolviert und ihre Kultur stets mit Leidenschaft präsentiert. Mehrfach zählten sie zu den Teilnehmern der „Internationalen Folklorelawine“ und zeigen als Vertreter der sorbisch/wendischen Bevölkerung die kulturelle Besonderheit dieser Region.


Spremberger Heidemusikanten aus Deutschland
Der Ursprung der Spremberger Heidemusikanten geht zurück auf das Jahr 1979, als der damalige Leiter der Spremberger Kreismusikschule die Idee zur Gründung einer sorbischen Instrumentalgruppe hatte, um die sorbische Musik und Folklore wieder zu beleben. Einige begabte Musiker erlernten die Kunst, auf traditionellen Instrumenten, wie dem Dudelsack, der dreisaitigen Geige und der großen sorbischen Geige zu spielen und traten eine Zeit lang als „Heidemusikanten“ auf, bevor die Gruppe aus Altersgründen und wegen des fehlenden Nachwuchses ihr Wirken einstellte. Im Jahr 2001 wurde die Gruppe als Schülerensemble wiederbelebt. Seither haben sich die „Spremberger Heidemusikanten“ u.a. mit Auftritten bei Dorf- und Erntefesten, auf Landesmusikschultagen, Rundfunkkonzerten und gemeinsamen Auftritten mit der Tanzgruppe Schmerlitz in Frankreich einen Namen gemacht. Die musikalische Begeisterung wird von Generation zu Generation weitergegeben, was das künstlerische Überleben der Gruppe siche rt.


Tanzgruppe der AWO (Arbeiterwohlfahrt) Lübbenau aus Deutschland
Die Tanzgruppe der AWO Lübbenau ist vor kurzem aus einer seit 8 Jahren bestehenden Seniorentanzgruppe hervorgegangen. Die Gruppe wird bei der „Internationalen Folklorelawine“ mit elf Frauen und einem Mann auftreten. Sie zeigt Formations- und Blocktänze zu Spreewaldmusik von Andreas Schenker. Mit neuen spreewaldtypischen Trachten, die mit Unterstützung von Landtagspräsidentin Britta Stark und der Stadt Lübbenau von der jungen Designerin Sarah Gwiszcz angefertigt wurden, präsentieren die Tänzerinnen und der Tänzer im Alter von 57 bis 80 Jahren eigene Choreografien und Seniorentänze mit großer Leidenschaft. Die Leiterin der Gruppe kann auf künstlerische Erfahrungen aus 20 Jahren Schaffenszeit zurückblicken. Die Teilnahme an der „17. Internationalen Folklorelawine“ ist ein absoluter Höhepunkt für die Gruppenmitglieder und sie sind stolz, dabei zu sein.



Pressestelle Landkreis Spree-Neiße

 

Foto zu Meldung: Ein herzliches Willkommen zur „17. Internationalen Folklorelawine“

Information zum Busunglück auf der A9 bei Müncheberg

(03. 07. 2017)

Am heutigen Montagmorgen ist ein Reisebus aus Sachsen auf der A9 in Höhe Müncheberg verunglückt. Es muss derzeit von 30 Verletzten und 18 Toten ausgegangen werden. Nach Angaben der Leitstelle kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Bürger aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter den Betroffenen sein könnten.

 

Angehörige erhalten unter der Hotline 0800 7766350 Informationen.

Beruflicher Aufstieg durch Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker am Oberstufenzentrum Lausitz

(29. 06. 2017)

Jetzt sind Sie dran!

 

Beruflicher Aufstieg durch Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker

 

 

þ Sie wollen sich zur Verbesserung Ihrer beruflichen Chancen - u.a. für die Übernahme von Führungsaufgaben und Projektverantwortung - qualifizieren?

 

þ Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens einjährige Berufstätigkeit und haben die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss erworben

 

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  • eine Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker in den Fach-richtungen Elektro- und Maschinentechnik auf DQR-Niveau 6 (Bachelor),

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Beratungstermin vereinbar unter 035752 949450 oder schulleitung@oszlausitz.de.

 

 

Weitere Informationen auch unter: www.oszlausitz.de

 

Foto zu Meldung: Beruflicher Aufstieg durch Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker am Oberstufenzentrum Lausitz

Tour de OSL feiert Jubiläum mit neuem Teilnehmerrekord

(28. 06. 2017)

Seit nunmehr 20 Jahren führt die Tour de OSL Hobbyradler durch den Landkreis. In Hinblick auf eine mögliche anstehende Kreisgebietsreform stand zum Jubiläum das Lausitzer Seenland mit der Kreisstadt Senftenberg im Fokus des diesjährigen Radler-Höhepunktes im Landkreis. Insgesamt machten sich rund 270 Freizeitsportler auf den Weg – ein neuer Teilnehmerrekord.

 

Am Samstagmorgen war der Parkplatz auf dem Gelände des Senftenberger Landratsamtes am Dubinaweg bereits rappelvoll. Bei der Anmeldung erhielten die Teilnehmer neben dem begehrten Los für die Tombola am Nachmittag auch eine Tragetasche, die durch den Verein LÜBBENAUBRÜCKE im Rahmen eines Integrationsprojekts aus abgelegten Veranstaltungsbannern gefertigt wurden. Gefüllt waren die Taschen zudem mit einer Trinkflasche sowie einem Sattelbezug dank der freundlichen Unterstützung des Klinikums Niederlausitz sowie der Sparkasse Niederlausitz.

 

Nach der Begrüßung durch Landrat Siegurd Heinze nahm der Tross bei bestem Radlerwetter Fahrt auf und verließ geschlossen die Kreisstadt in Richtung Sedlitz. Einen ersten Getränke-Stopp gab es am Überleiter 11, um nach gemütlicher Weiterfahrt am Großräschener Hafen von Bürgermeister Thomas Zenker in Empfang genommen zu werden. Das Stadtoberhaupt erläuterte den vielen Zuhörern das aktuelle Baugeschehen in der Seestadt und präsentierte zudem neuste Erkenntnisse zum Flutungsstand. Danach wurde die Tour in Richtung Gemeinde Schipkau fortgesetzt. Der Weg führte die Pedaleure über Drochow, Annahütte und Klettwitz nach Meuro, wo sie am dortigen Gasthof lautstark von den Annahütter Guggenmusikern empfangen wurden. Bei einer Bratwurst und einem Getränk konnten die Energiereserven wieder aufgefüllt werden. Im Anschluss daran ging es zum nächsten Zwischenhalt auf den Lausitzring, wo für die Freizeitsportler die Möglichkeit bestand, u. a. die Haupttribüne zu besichtigen und Wissenswertes über die heimische Rennstrecke zu erfahren.

 

Danach wurden die Räder ein letztes Mal gesattelt und der Konvoi trat die Heimreise nach Senftenberg an. Punkt 15 Uhr trafen die Teilnehmer der Tour um Landrat Siegurd Heinze zum Abschlussevent am belebten Stadthafen ein. Dort wartete, neben Verpflegungsmöglichkeiten bei mittlerweile hochsommerlichen Temperaturen, bereits die angekündigte Überraschung. Das erfolgreiche Andreas-Gabalier-Double Kevin Muschinski heizte mit bekannten Hits des Österreichers den Radlern noch einmal kräftig ein und sorgte für den stimmungsvollen Schlusspunkt der Jubiläumstour. Nach seinem Auftritt fungierte der Gaststar noch als „Losfee“ bei der mit Spannung erwarteten Radler-Tombola und bewies für Heike Kuka aus Großkoschen und Angela Lehnert aus Calau ein glückliches Händchen. Sie konnten sich über die beiden Hauptpreise – zwei eBikes – freuen und diese mit nach Hause nehmen. Zudem gab es noch Ehrenauszeichnungen für die Dauerteilnehmer der Tour. Jeder, der mindestens 17 Mal mitgeradelt ist, konnte ein kleines Präsent entgegennehmen. Die beiden jüngsten Mitfahrer waren im Übrigen elf Jahre, der betagteste Radler stolze 84 Jahre alt, die die 43 Kilometer lange Route durch das Lausitzer Seenland problemlos bewältigten.

 

Landrat Siegurd Heinze, Hauptorganisator Jens Bergmann und die Sachgebietsleiterin der Wirtschaftsförderung Bärbel Weihmann zeigten sich nach der gelungenen Jubiläumstour sehr zufrieden und freuen sich auf ein Wiedersehen mit allen Teilnehmern im nächsten Jahr bei der 21. Tour de OSL.

 

Im Namen der zufriedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern allen Unterstützern, Förderern und Organisatoren der 20. Tour de OSL ein herzliches Dankeschön:

 

Sparkasse Niederlausitz

 

 

Für das Sponsoring der Hauptpreise zur Radler-Tombola „Elektrofahrräder“ und weiter Preise für die Teilnehmer

 

Klinikum Niederlausitz GmbH

 

Für die Bereitstellung eines Gutscheines zum Klettern und Trinkflaschen für die Teilnehmer

 

Polizeiinspektion

Oberspreewald Lausitz

Herrn Schiesko

und seinen Beamten

 

 

Für die anlassbezogenen polizeilichen Maßnahmen zur verkehrsführenden Sicherung der Tour de OSL

 

WAL Betrieb Wasserwerk Tettau

 

 

Für das Getränke-Sponsoring zum Getränkestopps während der Tour

 

Kevin Muschinski

 

Für seinen kostenlosen Auftritt als Double von Andreas Gabalier

 

Stadt Großräschen Bürgermeister Herr Zenker

 

 

 

Für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL, Erläuterungen am Stadthafen

 

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg

 

Für die Bereitstellung der Fläche zur Abschlussveranstaltung und dem Sponsoring eines Übernachtungsgutscheines zur Tombola

 

Lausitzring, Mitarbeiterin Frau Mikhan und Frau Lubusch

 

 

für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL mit Führung und Erläuterungen auf dem Lausitzring

Gasthof Meuro, Herr Hirrig und sein Team

 

Für die Versorgung zur Mittagsrast

 

cucina Café und Restaurant am Stadthafen, Herrn Przybilski und seinem Team

 

Für die Versorgung zur Abschlussveranstaltung

 

Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V. und

Tourismusverband Spreewald e. V.

 

 

Für die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

 

Theater Neue Bühne

 

 

 

Für die Bereitstellung von Wertgutscheinen zum Besuch des Amphitheaters am Senftenberger See.

 

WIS Lübbenau/Spreewald

mit dem Spreeweltenbad

 

Für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen für die Tombola

 

Snow und activ Gmbh (snow tropolis)

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

Aktivtours Hoika

 

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Tombola

 

DRK

 

Für die Bereitstellung von Sanitätern und Fahrzeugen

 

Scharfes Gelb

 

Für die Bereitstellung von Präsenten an die Tourenteilnehmer

 

Mobiler Fahrradservice & Notruf,

Heinz Trasper

 

Für die Absicherung der Teilnehmer während der Tour

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen für eines der Museen

 

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Brandenburg und Sachsen gemeinsam auf Kurs zur Unterstützung des Strukturwandels

(13. 06. 2017)

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze begrüßte am Dienstag, den 13. Juni 2017 die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen zu ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung an den IBA-Terrassen in Großräschen. In dessen Rahmen übergab Landrat Heinze das 2011 dem Lausitzer Seenland symbolisch übergebene Steuerrad an die beiden Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und Stanislaw Tillich, damit diese mit der Wirtschaftsregion hinsichtlich der zukünftigen Strukturentwicklung in der Lausitz gemeinsam auf Kurs gehen können.

 

„Um den Herausforderungen der zukünftigen Strukturentwicklung in der Lausitz zu begegnen, ist eine Unterstützung von Bund und Ländern unerlässlich. Daher ist es zu begrüßen, dass mit der heutigen Sitzung der Grundstein für eine Unterstützung der Länder Brandenburg und Sachsen und insbesondere des Bundes für die zukünftige Strukturentwicklung in der Lausitz gelegt wird“, erklärte Landrat Heinze.

 

Für die gemeinsame Kabinettsitzung wünschte der Landrat mit dem Bürgermeister der Stadt Großräschen, Thomas Zenker, bestes Gelingen und überraschte die Anwesenden mit einer Spreewald-Gurke aus der Dose und Glücksklee aus dem Lausitzer Seenland als Erinnerung an die gemeinsame Sitzung im Herzen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Nicht nur die kleinen Präsente, zugeschnitten auf die hiesige Region, kamen bei den Anwesenden gut an, auch die Ergebnisse der Kabinettsitzung stimmten den Landrat zufrieden.

 

Beide Landesregierungen haben sich mit dem Beschluss des Grundsatzprogramms „Gemeinsam für die Zukunft der Industrieregion Lausitz“ zur Lausitz bekannt. Um die Strukturentwicklung in der Lausitz zu unterstützen, bekannten sich beide Länder unter anderem zur finanziellen Unterstützung der zukünftigen Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Höhe von jeweils 150.000 € je Jahr. Ein wichtiges Signal auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der neben den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Görlitz und der kreisfreien Stadt Cottbus Gesellschafter der kommunalen länderübergreifenden Gesellschaft vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages werden wird.

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Landrat im Gespräch mit Studenten zum Strukturwandel in der Lausitz

(12. 06. 2017)

Das Landratsamt Senftenberg bildete dieser Tage eine der Etappen einer Exkursion von Bachelor-Studenten der Universität Greifswald in das Lausitzer Seenland. Im Rahmen ihres Studiums der Geografie stand die aktuelle soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Vordergrund des Besuches.

 

Landrat Siegurd Heinze nahm sich die Zeit, den interessierten Studenten die Struktur des Landkreises näherzubringen und im ausführlichen Gespräch zahlreiche Fragen zu beantworten. Das Interesse der 18-köpfigen Studentengruppe rund um Exkursionsleiter Christian Bülow vom Lehrstuhl für Regionale Geografie galt besonders dem Strukturwandel in der Region und den aktuellen und künftigen Herausforderungen für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ausgehend von der Erfahrung mit einer Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern vor sechs Jahren stellte zudem die anstehende Verwaltungsreform in Brandenburg und dessen Bedeutung für den OSL-Kreis einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs dar. Exkursionsleiter Bülow stellte zu diesem Thema Landrat Heinze ein durch ihn verfasstes 380-seitiges Forschungspapier zu „Entwicklungsstrategien zur Modernisierung einer altindustriell geprägten peripheren Region“ zur Verfügung. Um wertvolle Einblicke und Informationen zu den aktuellen Entwicklungstendenzen im Landkreis OSL reicher, brachen die Studenten im Anschluss zu ihrer nächsten Etappe, einem Gespräch mit der LMBV, auf.

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Landrat und Bürgermeister geben Calauer Straße in Senftenberg offiziell für den Verkehr frei

(09. 06. 2017)

Nach planmäßigem Abschluss der umfangreichen Straßenbaumaßnahme haben Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich in feierlichem Rahmen am Donnerstag, den 8. Juni 2017 die Calauer Straße, Ortsdurchfahrt Senftenberg, wieder offiziell für den Verkehr freigegeben. Ziel der Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Senftenberg war es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, bauliche Mängel zu beseitigen, die Verkehrsanlagen anzupassen und den maroden städtischen Regenwasserkanal zu erneuern. Hierfür wurde die Straße grundhaft ausgebaut und verbesserte Sichtbedingungen für die Verkehrsteilnehmer geschaffen. Darüber hinaus wurden auch die Nebenanlagen wie Geh- und Radwege sowie die Parkplätze erneuert. Der Bau des ersten Abschnittes wurde innerhalb von zehn Monaten realisiert.

 

Landrat Heinze und Bürgermeister Fredrich betonten in ihren Ansprachen die Bedeutung der Calauer Straße, die als Kreisstraße 6612 im bestehenden Straßennetz die Verbindung zwischen der B 96/B169 östlich von Senftenberg und der L 55 bei Meuro bildet. „Die heute mit der Verkehrsfreigabe wieder ihrer Bestimmung zugeführte Calauer Straße ist eine wichtige Verkehrsverbindung für die Stadt Senftenberg. In den vergangenen Jahren wurde eine stetig steigende Frequentierung festgestellt, verbindet diese Kreisstraße doch die Autobahn A13, Bundes- und Landesstraßen mit der Kreisstadt Senftenberg“, erklärte Landrat Heinze. „Ausdrücklich bedanken möchten wir uns bei allen am Bau Beteiligten, allen Projektverantwortlichen, aber insbesondere bei allen Anliegern der Calauer Straße für ihr Verständnis“, äußerten sich Bürgermeister Fredrich und Landrat Heinze einstimmig. Auch der anwesende SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick und der SPD-Fraktionsvorsitzende des Kreistages Olaf Gunder freuten sich, dass der erste Bauabschnitt nun planmäßig abgeschlossen werden konnte.

 

Das Projekt ist eine gemeinschaftliche Baumaßnahme der Stadt Senftenberg als zuständige Baulastträgerin für die Gehwege, Parktaschen und den Regenwasserkanal und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, verantwortlich für die Straße und Radwege. Die Baumaßnahme begann am 25. Juli 2016 und erstreckte sich über eine Länge von rund 700 Metern mit Beginn an der Einmündung Spremberger Straße (nähe Klinikum Niederlausitz) bis zur Einmündung der Ziegeleistraße kurz vor dem Ortsausgangsschild Richtung Meuro. Gebaut wurde in drei Teilabschnitten. Der erste Teilabschnitt von der Einmündung Spremberger Straße bis zur Mittelstraße und der zweite von der Mittelstraße bis zur Grenzstraße wurden in 2016 umgesetzt. Der dritte Teilabschnitt von der Grenzstraße bis zur Ziegeleistraße wurde 2017 realisiert. Die Erreichbarkeit der Gebäude und Einrichtungen war über die gesamte Dauer der Baumaßnahme hinweg gewährleistet. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für den Straßenbau, die Nebenanlagen, den Regenwasserkanal und die Begrünung werden durch den Landkreis, die Stadt Senftenberg und durch Fördermittel getragen.

 

Der folgende zweite Bauabschnitt wird sich über 400 Meter von der Kreuzung Spremberger Straße bis zur Kreuzung Marienapotheke erstrecken. Vier Kreuzungen und drei Ampelanlagen werden erneuert. Ob der ursprünglich vorgesehene Zeitplan der Baumaßnahmenrealisierung nach Abriss einer Bahnbrücke und dem Neubau der zweiten Bahnbrücke eingehalten werden kann, werden erst weitere dringend notwendige Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG ergeben.

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Tag der offenen Höfe: Entdecken, erleben und genießen!

(06. 06. 2017)
- Landrat Heinze eröffnet 23. Brandenburger Landpartie am 10. Juni in Bischdorf -

 

„Entdecken-Erleben-Genießen“ – unter diesem Motto laden sechs Unternehmen aus dem ländlichen Raum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur nunmehr 23. Brandenburger Landpartie ein. Für den offiziellen Beginn dieser Veranstaltung wird Landrat Siegurd Heinze am Samstag, den 10. Juni 2017 um 15 Uhr auf dem Angerhof von Helmut Richter im Lübbbenauer Ortsteil Bischdorf den Startschuss geben.

 

Brandenburgweit haben sich mehr als 200 Landwirtschaftsbetriebe, von der Agrargenossenschaft bis zum Urlaubsbauernhof, auf große und kleine Gäste aus Nah und Fern eingestellt. Zu entdecken und erleben gibt es allerhand. So warten Hof- und Dorffeste, Weinbergführungen und -verkostungen, Ausstellungen, Märkte, Tierschauen, Streichelzoo, Reiten, traditionelle Handwerkskunst und regionale Spezialitäten auf die Besucher. Das erlebnisreiche Wochenende steht unter der Schirmherrschaft des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V. (pro agro e.V.) und ist bereits seit 1994 jährlich eine der größten Veranstaltungen auf dem Lande. Die Brandenburger Landpartie – ein Wochenendausflug, der sich für alle lohnt!

 

Hier ein Überblick der sechs Betriebe im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf – Sa 13 bis 24 Uhr, So 10 bis 18 Uhr

Der Angerhof im Lübbenauer Ortsteil Bischdorf betreibt seit mehr als 20 Jahren nachhaltige Landwirtschaft. Die Besucher erwartet ein kurzweiliges Programm mit Stallrundgängen, Tierschau und Streichelzoo, Toben im Heu, Reiten, Kremserfahrten, Schweinewettrennen, Traktoren- und Mähdrescherfahrten, einer Landmaschinenausstellung, einer Open-Air-Liveband und Lichtshow am Samstag und vielen weiteren Höhepunkten.

 

Weinbau Dr. Wobar Großräschen – Sa 13 bis 17 Uhr, So 14 bis 17 Uhr

Direkt an den IBA-Terrassen mit Blick auf den in Flutung befindlichen Großräschener See liegt der Weinberg von Winzer Dr. Wobar. Angeboten werden Weinbergführungen (Anmeldung erforderlich) mit Weinproben. Interessierte können hier alles über die Entstehung des Weinberges, den Boden, die Erziehung der Reben und die angebauten Weinsorten erfahren.

 

IBA-Terrassen GmbH Großräschen – Sa 13 bis 17 Uhr, So 10 bis 17 Uhr

Die Ausstellung „IBA meets IBA“ kann kostenfrei besucht werden. Hier erhalten die Gäste Informationen zur Entwicklung des Stadthafens, des Strandbereichs und zur künftigen touristischen Entwicklung.

 

Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz – Sa 10.30 bis 22 Uhr, So 10 bis 18 Uhr

Das seit vielen Jahren erfolgreich geführte Familienunternehmen gibt Einblick in die Vielfältigkeit der Betätigungsfelder eines modernen Landwirtschaftsbetriebes. Für Kurzweil sorgen das dritte Peickwitzer Traktorentreffen, Landtechnik „zum Anfassen“, Kutschfahrten, Reiten, ein Kinderprogramm mit Bastelstraße, Reitmöglichkeit, Live-Musik und vieles mehr.

 

Spreewaldhof Leipe – Sa 11 bis 17 Uhr, So 11 bis 17 Uhr

Auf dem Hof werden Spreewälder Traditionen, wie etwa die Fischräucherei und Blechkuchen aus dem Backhaus angeboten. Kettensägekünstler zeigen ihr Handwerk. Traditionelle Handwerkskunst, wie etwa geflochtene Körbe und Holzskulpturen, kann bestaunt werden.

 

Hinweis:

Der Landhof Drochow öffnet nicht, wie angekündigt, seine Tore für die Brandenburger Landpartie an diesem Wochenende. Statt der Landpartie soll es aber am 15. Juli ein Sommerfest mit Kulturverein und Musikschülern auf dem Hof geben.

 

Nähere Informationen gibt es unter https://www.brandenburger-landpartie.de.

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Neustart im OSL-Kreis mit mehr Kilometern

(23. 05. 2017)

Zum aktuellen Stand der Betriebsaufnahme des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab August 2017 informierten am Freitag, den 19. Mai der neue Auftragnehmer, die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG), gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze, der Ersten Beigeordneten des Landkreises OSL, Grit Klug sowie dem Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL), Gregor Niessen, bei einem Pressegespräch in den künftigen Räumlichkeiten in der Spremberger Straße 29 in Senftenberg. Vor Ort besichtigten die Vertragspartner anschließend barrierefreie LowEntry-Busse, die ab August im ÖPNV im Landkreis OSL zum Einsatz kommen werden.

Das beauftragte Unternehmen KVG Dreiländereck mbH arbeitet intensiv an der Umsetzung der Leistungserbringung ab 1. August 2017 und befindet sich hierfür in konstruktiver Abstimmung mit dem Landkreis sowie der VGOSL. Uwe Rößler, Geschäftsführer der Rhenus Veniro GmbH & Co. KG und Alfons Dienel, Geschäftsführer der KVG, stellten heraus, ab August nicht allein die ÖPNV-Dienstleistungen im Landkreis zu erbringen, sondern bestehende leistungsfähige Partnerschaftsstrukturen einzubinden. Die voraussichtlich insgesamt rund 80 benötigten Mitarbeiter werden allesamt zu den Bedingungen des Tarifvertrages Nahverkehr (TV-N) Brandenburg eingestellt, so wie in der europaweiten Ausschreibung festgelegt wurde. Etwa 70 Niederflur- bzw. LowEntry-Busse werden eingesetzt, die, wie eine weitere Bedingung der Ausschreibung lautete, eine barrierefreie Beförderung ermöglichen. Neben Senftenberg sind Standorte in Calau, Lauchhammer und Lübbenau geplant.

Für die Fahrgäste ergeben sich einige Verbesserungen und Neuerungen, wie der Geschäftsführer der VGOSL, Gregor Niessen erklärt. So verkürzt sich die Anmeldezeit für die Buchung von RufBus-Fahrten von bisher 120 auf 90 Minuten. Die Fahrleistung erhöht sich von ca. 2,6 auf 2,8 Millionen Kilometer pro Jahr – rund 200.000 Kilometer kommen hinzu. Grund hierfür ist unter anderem, dass stark frequentierte Rufbus- in Festverkehrfahrten umgewandelt wurden, wie etwa die Verbindung zwischen Senftenberg und Großkoschen und zwischen Lübbenau und Calau. Zudem konnte die Anbindung zentraler Orte in die Fläche teilweise verbessert werden.

 

Der auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 5. Juni 2008 vergebene Dienstleistungsauftrag über die Regionalbusverkehrsleistungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie die Stadtbusverkehrsleistungen in Senftenberg und Lübbenau läuft zum 31. Juli 2017 aus und wurde durch den Kreis und die VGOSL entsprechend den zwingenden gesetzlichen Vorgaben europaweit neu ausgeschrieben. Das mehrstufige Vergabeverfahren wurde am 20. Dezember 2016 mit der Zuschlagserteilung an die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH abgeschlossen. Die KVG erbringt ab 1. August 2017 für zehn Jahre die ÖPNV-Dienstleistungen im Landkreis.

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Landkreis OSL wird für exzellentes betriebliches Gesundheitsmanagement ausgezeichnet

(18. 05. 2017)

Unter dem Motto „Gesunde Unternehmen – Erfolgsfaktor der Zukunft“ wurde am gestrigen Mittwoch, den 17. Mai der diesjährige „Deutsche Unternehmenspreis Gesundheit 2017“ des BKK Dachverband e.V. verliehen. Für hervorragendes Engagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement wurde der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit dem „Exzellenz-Zertifikat“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde im Rahmen einer feierlichen Verleihung in der Bertelsmann-Repräsentanz in Berlin an Landrat Siegurd Heinze und eine Vertreterin des BGM-Steuerungsgremiums, Dr. Susanne Ziegler, überreicht.

 

Die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und konstruktive Zusammenarbeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten, ist Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) der Kreisverwaltung des Landkreises. In Zeiten realen Fachkräftemangels ist sich der Landkreis längst dieser Verantwortung bewusst. Landrat Siegurd Heinze betonte anlässlich der Preisverleihung: „Wir sehen diese Auszeichnung als Anerkennung des gemeinsam Erreichten und zugleich Auftrag, unseren vor zwei Jahren eingeschlagenen Weg für ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement gemeinsam mit unseren Beschäftigten weiter zu gehen.“ Der Landkreis gehöre dabei in den neuen Bundesländern zu den wenigen, die sich dieser Thematik nachhaltig annehmen, so die Jury.

 

Die Auszeichnung erhalten Unternehmen und Organisationen mit einem vorbildlichen Gesundheitsmanagement, die ihre Aktivitäten nicht nur auf die individuellen Verhaltensweisen ausrichten, sondern auch Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Rahmenbedingungen erfolgreich umsetzen und das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Bestandteil der Unternehmensstrategie betrachten. Die Preisträger werden von einer Fachjury aus Vertretern der Arbeitgeberseite, der Gewerkschaften, der Krankenkassen und der Wissenschaft ausgewählt.

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Einzigartiges Pilotprojekt wird fortgesetzt

(17. 05. 2017)

Um sich über die Fortführung eines in Brandenburg einmaligen Pilotprojektes zu informieren, besuchte Landrat Siegurd Heinze, am Montag, den 15. Mai einen Landeskundekurs der Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (Wequa GmbH) in Lauchhammer. Gemeinsam mit Geschäftsführer Dr. Bernd Rehahn sprach er vor Ort mit Asylbewerbern und Flüchtlingen verschiedenster Nationalitäten. Aufgrund der positiven Resonanz werden die Seminare in diesem Jahr mit erweitertem Konzept fortgesetzt.

 

Ziel des Ende 2015 gestarteten Landeskundekurses ist es, Asylbewerbern, Flüchtlingen und Neuankommenden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine erste Orientierung zu geben und somit die Integration zu erleichtern sowie das Verständnis zwischen Einheimischen und Zugewanderten zu verbessern. Der aktuell aus drei Modulen zusammengesetzte 20-tägige Kurs beginnt mit einer Verkehrsschulung durch die Verkehrswacht OSL e.V. als praxisorientiertem Einstieg. Im zweiten Modul wird Landeskunde, Wissen zu gesellschaftlichen Strukturen und zur Rechtsordnung in Deutschland vermittelt, im Mittelpunkt stehen dabei Umgangsregeln und -normen insbesondere im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Im Rahmen des dritten Moduls finden Exkursionen, praktische Erfahrungen und Begegnungen statt. Die Seminare sind, so betont der Geschäftsführer der Wequa GmbH, Bernd Rehahn, freiwillig und offen für alle Asylbewerber und Flüchtlinge, auch für Familien. Möglich ist der Besuch im Anschluss an einen Integrationskurs des Landes Brandenburg oder Sprachkurs des BAMF, jedoch auch für Teilnehmer ohne Anspruch auf Sprach- oder Integrationskurse. Aus Afghanistan, Syrien, Pakistan und weiteren Ländern stammen die Teilnehmer. Pro Kurs nehmen derzeit zwischen 15 und 25 Personen teil, insgesamt bis jetzt rund 300 Asylbewerber und Flüchtlinge. Außer in Lauchhammer fanden bisher Kurse in Großräschen, Lübbenau und Brieske statt. Informationen zu den Landeskundekursen erhalten alle Neuankommenden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in den Einrichtungen und von den Sozialarbeitern des Migrationsfachdienstes des Landkreises.

Bereits Ende 2015 beauftragte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die WEQUA GmbH in Lauchhammer mit der Durchführung von Seminaren zur Landeskunde für Asylbewerber und Flüchtlinge. Die WEQUA GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Integrationsprojekten für Migranten. Das Projekt war eine Pilotmaßnahme vor allem für diejenigen Asylbewerber und Flüchtlinge, die nicht unmittelbar Sprachkurse besuchen konnten, beziehungsweise keinen Anspruch auf diese hatten. Als einziger Anbieter setzte sich die Wequa GmH im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung zur Fortführung des Landeskundekurses ab April 2017 durch.

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Hilfe für Frauen und ihre Kinder - Aktuelle Beratungstermine des Frauenhauses im Landkreis OSL

(16. 05. 2017)
Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses Lauchhammer bietet in den Monaten April bis Juni 2017 Beratung und Begleitung für von Gewalt betroffene Frauen an folgenden Orten und Terminen an.
 
Für die Monate Juli und August 2017 ( Urlaubszeit) werden keine mobilen Beratungsangebote durch das Frauenhaus Lauchhammer im Landkreis angeboten. Die Beratung in dringenden Notfällen ist direkt durch das Frauenhaus, unter Telefon 03574/2693 möglich.

 

Lübbenau

donnerstags: 06.04., 04.05., 01.06.

von 10.00 12.00 Uhr

im Kulturzentrum- Lübbenau

Güterbahnhofstraße 57- 61, Gleis 3

Ansprechpartner: Frau Heintke

 

Vetschau

donnerstags: 06.04., 04.05., 01.06. 

von 13.00 – 15.00 Uhr

im Bürgerhaus

August- Bebel- Str. 8

Ansprechpartner: Frau Heintke

 

Calau

mittwochs: 12.04., 10.05., 14.06.

von 13.30 15.30 Uhr,

in der Kontakt und Begegnungsstelle des Vereins "Die Brücke" e.V.,

Kirchstrasse 8

Ansprechpartner: Frau Krengel (Dipl.-Sozpäd.)

 

Großräschen

montags: 03.04. (an den Feiertagen 01.05. und 05.06. entfallen die Beratungen) 

von 13.00 – 15.00 Uhr

im Mehrgenerationenhaus

Rudolf-Breitscheid-Straße 5,

Ansprechpartner: Frau Heintke

 

Senftenberg

NEU!!! montags: 20.03., 27.03., 03.04., 10.04., 24.04., 08.05., 15.05., 22.05., 29.05., 12.06., 19.06., 26.06.

von 09.00 – 12.00 Uhr

in der Erziehungsberatung des Fröbel e.V.

Stralsunder Straße 12,

Ansprechpartner: Frau Krengel (Dipl.-Sozpäd.)

 

Ruhland

donnerstags: 06.04., 04.05., 01.06. 

von 14.00 – 16.00 Uhr

in der Stadtbibliothek

Güterbahnhofstraße 1

Ansprechpartner: Frau Krengel (Dipl.-Sozpäd.)

 

Ortrand

donnerstags: 13.04., 11.05., 08.06.

von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr

im Vereinshaus

Kirchplatz 9

Ansprechpartner: Frau Krengel (Dipl.-Sozpäd.)

 

Schwarzheide

donnerstags: 16.03., 20.04., 18.05., 15.06. 

von 15.00 – 17.00 Uhr

in der Stadtverwaltung

Ruhlander Str. 102

Ansprechpartner: Frau Heintke

 

Lauchhammer

montags: 20.03., 27.03., 03.04., 10.04., 24.04., 08.05., 15.05., 22.05., 29.05., 12.06., 19.06., 26.06.

von 09.00- 12.00 Uhr

im Vereinshaus „Domizil“

Alte Gartenstraße 24

 

Lauchhammer

dienstags: 21.03., 28.03., 04.04., 11.04., 18.04., 25.04., 02.05., 09.05., 16.05., 23.05., 30.05., 06.06., 13.06., 20.06., 27.06.

von 15.00- 18.00 Uhr

im Vereinshaus „ Domizil“

Alte Gartenstraße 24

 

Schipkau und Klettwitz nur nach telefonischer Absprache unter Telefon (03574) 26 93

 

Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie richtet sich an Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen und bietet:

 

  • Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung
  • Klärung bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt und finanzieller Absicherung

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und Vermittlung weiterer Hilfsangebote

  • die Möglichkeit, offen zu reden

 

Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter der Telefonnummer (03574) 26 93 Schutz, Unterkunft und Beratung im Frauen- und Kinderschutzhaus. Über diese Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen für die mobilen Beratungen möglich.

 

Die Vermittlung erfolgt in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer unter der Telefonnummer (03574) 76 50 oder den Notruf 110.

 

Frauenhaus Lauchhammer

Postfach 100 147

01969 Lauchhammer

Telefon (03574) 26 93

Foto zu Meldung: Hilfe für Frauen und ihre Kinder - Aktuelle Beratungstermine des Frauenhauses im Landkreis OSL

Kreisverwaltung OSL begrüßt vier neue Auszubildende

(12. 05. 2017)

Vier junge Lausitzer beginnen im September dieses Jahres eine Ausbildung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Landrat Siegurd Heinze hieß gemeinsam mit Ausbildungsleiterin Franziska Hoffmann die angehenden Verwaltungsfachangestellten herzlich willkommen und überreichte ihnen am Donnerstag, den 4. Mai 2017 ihre Ausbildungsverträge. Lena Nowka und Sebastian Gorczak aus Ortrand, Martin Nischke aus Calau und Tom Karrasch aus Schwarzheide hatten sich gegenüber mehr als 80 Mitbewerbern für die begehrten Ausbildungsplätze durchgesetzt.

„Sie haben hervorragende Berufsperspektiven hier bei uns in der Kreisverwaltung. Ihnen steht eine Vielzahl von abwechslungsreichen und vielseitigen Aufgaben beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz offen. In den vergangenen Jahren haben alle Auszubildenden erfolgreich, teils mit Auszeichnung ihre Ausbildung beim Landkreis OSL absolviert“, erklärte Landrat Heinze und stellte bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten in Aussicht.

Mit einer 14-tägigen Einführungsphase beginnt die dreijährige Ausbildung für die Azubis in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung. Überwiegend werden sie am Hauptstandort am Dubinaweg 1 in Senftenberg und in der Außenstelle in Calau eingesetzt. Die theoretische Ausbildung findet an einem regionalen Oberstufenzentrum statt. Ergänzt wird diese durch den dienstbegleitenden Unterricht durch das Niederlausitzer Studieninstitut Beeskow.

13 junge Frauen und Männer absolvieren derzeit eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis OSL. Weitere Informationen zur Ausbildung beim Landkreis OSL sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zu finden. Dort wird im Herbst auch die Ausschreibung für den Ausbildungsbeginn 2018 veröffentlicht.

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Akteure für Präventionsarbeit im OSL-Kreis kamen zusammen

(11. 05. 2017)
- Notwendige Netzwerkarbeit: Kreispräventionsrat OSL traf sich zu erster Sitzung in 2017 -

Zur ersten Sitzung des Kreispräventionsrates in diesem Jahr hatte unlängst der Landkreis Oberspreewald-Lausitz eingeladen. Ziel des 2002 gegründeten Gremiums ist es, kriminalpräventive Maßnahmen zu initiieren, zu koordinieren und zu unterstützen, um die Kriminalitätshäufigkeit zu senken und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen und damit die Lebensqualität im Landkreis zu verbessern. Die Schwerpunkte der Gremiumsarbeit liegen in politisch motiviertem Extremismus, der Gewaltprävention, dem Kinder- und Jugendschutz, Drogenmissbrauch sowie Städtebau- und Kriminalitätsprävention.

Neben der Kreistagsvorsitzenden Martina Gregor-Ness waren am Donnerstag, den 27. April leitende Vertreter der Kreisverwaltung, des Amtsgerichtes Senftenberg, der Staatsanwaltschaft Cottbus, des Klinikums Niederlausitz, der Kommunen Senftenberg und Lübbenau/Spreewald, des Jobcenters OSL und der Bundesagentur für Arbeit sowie der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz der Einladung in die Kreisverwaltung im Dubinaweg in Senftenberg gefolgt. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert, führte die Leiterin des Jugendamtes, Manina Miltz, durch die Tagesordnung.

Eine Aufgabe des Gremiums besteht in der kontinuierlichen Analyse der Kriminalitätsentwicklung. Rüdiger Schiesko, Leiter der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz, wies in seiner Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2016 auf eine beachtliche Senkung der Kriminalfälle um mehr als 3.000 Fälle im Landkreis OSL in den vergangenen zwei Jahren hin. Grund hierfür sei die Arbeit einer zu diesem Zweck gegründeten Einsatz- und Ermittlungsgruppe, wodurch es zu einer spürbaren Lageberuhigung im gesamten Landkreis kam. Der sinkende Anteil der Jugendkriminalität mache derzeit einen geringen Anteil der Straftaten aus. Hinsichtlich der Präventionsarbeit liegen die Arbeitsschwerpunkte der Polizei, so Schiesko, in der Sucht- und Beschaffungskriminalität sowie der Internetkriminalität.

Den gesunkenen Anteil der Jugendkriminalität konnte die Direktorin des Amtsgerichtes Senftenberg, Marion Müller, so bestätigen. Arbeitsschwerpunkt am Amtsgericht stellen derzeit Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte hinsichtlich präventiver Maßnahmen sieht Müller in der Integration gleichermaßen wie für das Thema Reichsbürger. Jugendschutzverfahren seien hingegen ein dringendes Thema, das das Amtsgericht beschäftigt. Hier sind die Betroffenen von Gewalt- und Sexualdelikten Kinder und Jugendliche, und Erwachsene die Täter.

Auch für die Leiterin des Jugendamtes, Manina Miltz, stellt der Kinderschutz den Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfearbeit dar. So sei die Zahl der Kinderschutzmeldungen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, waren es 2011 noch 88 Meldungen, die zur Anzeige kamen, so waren im vergangenen Jahr 306 Meldungen zu verzeichnen. Die Jugendamtsleiterin führt dies vor allem auf das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz und die damit einhergehende erhöhte Sensibilität der Bürger für eine Kindeswohlgefährdung zurück. Zunehmend betroffen sind Inobhutnahmen durch das Jugendamt durch Eltern mit Drogenhintergrund. Rund 30 Prozent der Fälle hängen mit Sucht, u.a. dem Konsum von Crystal Meth, zusammen. Die Mitarbeiter sowohl des Jugendamtes als auch externer Träger wurden dahingehend spezialisiert und fortgebildet. Die Kooperation mit der Suchthilfe, der Polizei und dem Klinikum Niederlausitz wurde intensiviert. Das Jugendamt ist in Netzwerke zur Suchtprävention in Lauchhammer und Senftenberg eingebunden.

Wie die Vertreterin des Klinikums Niederlausitz, die leitende Oberärztin Dr. med. Larissa de la Fontaine betonte, sei Crystal Meth zudem nicht mit anderen Drogen gleichzusetzen. Sie machte in Bezug auf Crystal Meth-Konsum im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität auf die dringend notwendige Klärung vorläufiger Maßregelvollzugsmaßnahmen aufmerksam. Eine verstärkte Kommunikation sei dahingehend notwendig, jedoch nicht ausreichend, so waren sich die Vertreter von Klinikum, Polizeiinspektion und Staatsanwaltschaft einig. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, machte die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness deutlich. Für Dr. de la Fontaine stellt vor allem die möglichst früh anzusetzende, sogenannte Primärprävention den Schwerpunkt der Präventionsarbeit dar. Dafür wies sie auf die Bedeutung der Arbeit von Netzwerken wie „Gesunde Kinder“ oder „Klasse 2000“ insbesondere für Kinder im Alter zwischen 0 bis 10 Jahren hin. Auch der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Bethke, bekräftigte die Wichtigkeit frühzeitiger Prävention. Ferner berichtete er von einem zu verzeichnenden Anstieg nichtstofflicher Süchte in der Beratungspraxis des Gesundheitsamtes.

Ebenso wie der Landkreis OSL unterstützt die Stadt Senftenberg aktiv Präventionsprogramme wie „Papilio“ sowie das vom Landkreis initiierte Programm „Klasse 2000“. Derzeit finde eine Plakat- und Graffiti-Aktion mit Schülern statt, worauf der Leiter des Ordnungsamtes Senftenberg, André Nickel hinwies. Präventionsschwerpunkte sieht er für die Stadt Senftenberg in der Einbruchs- und Diebstahlkriminalität, der Suchtprävention und der Integrationsarbeit. Einbruchs- und insbesondere Viehdiebstähle seien derzeit auch für die Stadt Lübbenau/Spreewald das Schwerpunktthema der Präventionsarbeit, ergänzte dessen Fachbereichsleiter für zentrale Steuerung, Rainer Schamberg.

Am Ende des Treffens bekräftigten die Gremiumsmitglieder die bestehende Netzwerksarbeit und beschlossen, diese weiter zu intensivieren, u.a. um Präventionsmaßnahmen untereinander noch besser zu koordinieren und lokale Präventionsarbeit zu unterstützen. Ein nächstes Treffen wurde vereinbart. Soweit notwendig werden dazu themenbezogen erforderliche Sachverständige und Gäste eingeladen.

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Die Zukunft ist noch lange hin! Oder etwa doch nicht?

(10. 05. 2017)

Der Zukunftstag beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz gab Schülern ein Einblick in den Arbeitsalltag der Kreisverwaltung.

Wie sieht der Arbeitsablauf in der Kreisverwaltung aus? Welche Ausbildungen werden angeboten? Was gibt es für verschiedene Aufgabenbereiche? Diese Fragen konnten am Donnerstag, den 27. April den insgesamt 17 interessierten Schülerinnen und Schülern ab der siebten Klasse im Zuge des 15. Zukunftstages in der Kreisverwaltung beantwortet werden.

Auch in diesem Jahr wartete ein abwechslungsreiches Programm auf die jungen Teilnehmer an den Standorten Senftenberg und Calau. Die Mädchen und Jungen in Senftenberg besuchten unter anderem das Veterinäramt, die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik und Personal sowie das Jugendamt, das Bürgerbüro, die Poststelle und die Kommunalaufsicht. Auch in Calau wurden diverse Ämter vorgestellt, beispielsweise die Zentrale Bußgeldstelle, das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten und das Straßenverkehrsamt.

Die Höhepunkte stellten die Gesprächsrunden mit dem Dezernenten für Jugend, Gesundheit und Soziales, Alexander Erbert sowie dem Leiter des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht, Bernd König dar. So bekamen die Schüler die nicht alltägliche Gelegenheit, ihre Fragen rund um die Verwaltung stellen zu können.

Den Abschluss des Tages bildeten ein Quiz und ein Brettspiel über den Landkreis. Am Ende konnten sich die Schülerinnen und Schüler über eine Teilnahmeurkunde und kleine Präsente freuen.

Die Vorbereitung und die Durchführung des Zukunftstages lag in den Händen der Auszubildenden.

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Blauzungenkrankheit - Aktuelle Hinweise und Informationen

(28. 04. 2017)

Tierseuchenallgemeinverfügung

 

Genehmigung der Impfung gegen Bluetongue-Virus (BTV) 4 und/oder BTV 8

 

  1. Für das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird die Genehmigung zur Durchführung der Impfung empfänglicher Tiere gegen BTV 4 und/oder BTV 8 unter folgenden Auflagen erteilt:

     

    1. Rinder: Die Impfung ist für jedes geimpfte Rind einzeln innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt im HIT unter Angabe des Impfdatums und des Impfstoffes einzutragen.

       

    2. Schafe und Ziegen: Die Impfung ist bestandsbezogen innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt im HIT unter Angabe des Impfdatums und des Impfstoffes einzutragen.

       

    3. Andere Tierarten: BTV-empfängliche Tierarten, für die kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, können in der Verantwortung des behandelnden Tierarztes geimpft werden oder die Impfung wird unter Beteiligung des Herstellers als Feldversuch beim Paul-Ehrlich-Institut beantragt. Die erforderlichen Angaben sind vom Tierhalter, bestätigt durch den Impftierarzt, schriftlich an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu übermitteln.

       

  2. Dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft ist innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung durch den Hoftierarzt das Datum der Impfung, die Registriernummer des Betriebes, die Anzahl der geimpften Tiere sowie der verwendete Impfstoff schriftlich mitzuteilen.

  3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Erläuterung

1.) Laut aktueller Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes "hat sich die Blauzungenkrankheit, Serotyp 4 (BTV-4), von Griechenland über den Balkan Richtung Nordwesten ausgebreitet. Ende 2015 und Anfang 2016 wurden Fälle in Österreich festgestellt. Im Jahr 2016 waren bisher im Wesentlichen Italien, Slowenien, Kroatien und Serbien betroffen. Die Fälle im Norden Italiens, bei denen hauptsächlich Rinder und Schafe, aber auch einzelne Ziegen- und Muflonbetriebe betroffen sind, liegen zum Teil weniger als 150 km entfernt von der deutschen Grenze. In Frankreich zirkuliert die Blauzungenkrankheit, Serotyp 8 (BTV-8), seit August 2015. Im Herbst 2016 stieg die Anzahl gemeldeter BT-Fälle wieder stark an und es kam zu einer Ausdehnung des betroffenen Gebiets. Inzwischen liegen einige der gemeldeten Fälle weniger als 150 km von der deutschen Grenze entfernt (siehe Karte). In Frankreich wurden im März 2017 (Stand 23.3.2017) 68 BTV-8 Fälle gemeldet. Im Februar 2017 waren es deren 180 und im Januar 2017 251 Fälle.

In Italien zirkuliert BTV-4 in den meisten Regionen Italiens. In diesem Jahr wurden bisher 65 Fälle gemeldet, 31 Fälle im Januar 18 Fälle im Februar und bis zum 22. März 2017 4 Fälle.

Auswirkungen auf Deutschland

Auch wenn die aktuellen Epidemien von BTV-8 und BTV-4 mit wenig ausgeprägten Krankheitszeichen einhergehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig. Folgende Symptome sind möglich: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmaßen sowie Atembeschwerden. Stellen Tierhalter solche Symptome fest, sollten sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren.

Da sich die Blauzungenkrankheit weiter in Richtung Deutschland ausgebreitet hat und die Tierseuche insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen führen kann, sollten Tierhalter empfängliche Tiere gegen BTV-8 und BTV-4 impfen lassen."

 

(Friedrich-Löffler-Institut, nationales Referenzlabor)

 

 

2.) Rechtlicher Hintergrund:

Die Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit legt fest, dass im Fall der Seuchenfeststellung ein Sperrbezirk mit einem Radius von 100 km um den Ausbruchsbestand und zusätzlich mit einem 50 km Radius um den Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden muss.

 

Fazit

Von den o.g. Schutzmaßregeln wäre eine erhebliche Zahl Tierhalter betroffen, da ein Nachweis des Erregers in Deutschland Handelsbeschränkungen nach sich ziehen würde, das Eintragsrisiko zudem als hoch bewertet wird und die Gesunderhaltung hiesiger Nutztierbestände Ziel des veterinärrechtlichen Verwaltungshandelns ist. Daher wird mit der Tierseuchenallgemeinverfügung nun die Möglichkeit für die Tierhalter des Landkreises geschaffen, ihre Tiere ohne großen bürokratischen Aufwand gegen diese anzeigepflichtige Tierseuche impfen zu lassen. Bisher musste jeder Tierhalter die Genehmigung einzeln beantragen.

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch Vektoren, insbesondere Gnitzen, übertragen. Insofern ist eine Impfung anzuraten, bevor das Vorkommen von Stechinsekten witterungsbedingt stark ansteigt.

[Tierseuchenallgemeinverfügung]

Breitband für drei Spreewald-Landkreise

(20. 04. 2017)

Die Entscheidung ist gefallen: Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den drei Spreewald-Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße gewonnen. Bis 3. Quartal 2019 können über 10000 Haushalte und Betriebe (Liste der betroffenen Kommunen unten angefügt) Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Auch das Streamen von Musik und Videos oder das Speichern in der Cloud wird bequemer. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s). Dazu wird das Unternehmen fast 300 Kilometer Glasfaser verlegen und etwa 180 Verteiler umrüsten oder neu aufstellen und mit moderner Technik ausstatten.

 

„Die Telekom wertet mit der geplanten Investition nicht nur die genannten Kommunen und Ortsteile in unseren Landkreisen auf, sondern jedes einzelne Grundstück im Ausbaugebiet, sagt der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, Stephan Loge. „Ein schneller Internet-Anschluss gehört heute zu den wichtigsten Forderungen, die von Bürgerinnen und Bürgern an uns gestellt werden“, ergänzt Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. „Wir freuen uns, dass der Breitbandausbau durch die Telekom jetzt auch in der Spreewald-Region ankommt und unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen demnächst davon profitieren werden“, sagt Harald Altekrüger, Landrat des Landkreises Spree-Neiße.

 

„Wir investieren Jahr für Jahr rund vier Milliarden Euro in den Netzausbau in Deutschland. So treiben wir die Digitalisierung voran,“ sagt Diana Pfeufer, Regiomanagerin der Telekom für den Breitband-Ausbau in den drei Landkreisen. „Unser Netz wächst täglich. Mit mehr als 400.000 Kilometern betreibt die Telekom bereits heute das größte Glasfasernetz in Deutschland. Zum Vergleich: Das deutsche Autobahnnetz ist insgesamt 13.000 Kilometer lang.“

 

So kommt das schnelle Netz ins Haus

Auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Verteiler wird das Kupfer- durch Glasfaserkabel ersetzt. Das sorgt für erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Die Verteiler werden zu Multifunktionsgehäusen (MFG) umgebaut. Die großen grauen Kästen am Straßenrand werden zu Mini-Vermittlungsstellen. Im MFG wird das Lichtsignal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal umgewandelt und von dort über das bestehende Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen. Es gilt die Faustformel: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist seine Geschwindigkeit. Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Parallel wird eine Tiefbau-Firma ausgewählt, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. Sobald alle Leitungen verlegt und alle Verteiler aufgestellt sind, erfolgt die Anbindung ans Netz der Telekom. Der Ausbau dauert in der Regel zwölf Monate. Anschließend können die Kunden die neuen Anschlüsse nutzen.

 

Weitere Informationen

Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der Telekom erfahren will, kann sich im Telekom Shop, beim teilnehmenden Fachhandel, im Internet oder beim Kundenservice der Telekom informieren:

 

Gebietskörperschaften im Telekom-Ausbau - Landkreis Oberspreewald-Lausitz

  • Stadt Vetschau: ausgebaut werden die Stadt und die Ortsteile Belten, Briesen, Göritz, Jehschen, Koßwig, Laasow, Lobendorf, Missen, Naundorf, Raddusch, Repten, Stradow, Suschow, Tornitz und Wüstenhain
  • Stadt Lübbenau: ausgebaut werden die Stadt und die Ortsteile Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Klein Radden, Lichtenau und Schönfeld Nord

Kurs für pflegende Angehörige startet in Senftenberg

(20. 04. 2017)

Der eine wächst langsam hinein, der andere muss sich von heute auf morgen dafür oder dagegen entscheiden. Eines bleibt jedoch gemeinsam: Die wenigsten haben sich die Übernahme der Pflege eines Angehörigen als Lebensaufgabe gewünscht – weder sich selbst noch dem Angehörigen. Antworten auf zahlreiche Fragen, die Betroffene in der neuen Situation bewegen, vermittelt der nächste Kurs des Pflegestützpunktes Oberspreewald-Lausitz für pflegende Angehörige ab Mittwoch, den 26. April. Es werden Themen wie Ernährung, Körperpflege, schonende Bewegungsabläufe, Schmerzvermeidung, Begleitung im Sterbeprozess und rechtliche Aspekte behandelt. Zu jedem Thema sind regionale Experten eingeladen.

 

Der Kurs findet jeweils mittwochs von 15.30 bis 17.30 Uhr an acht Terminen in den Räumlichkeiten des Klubs 66 der Volkssolidarität in der Ernst-Thälmann-Straße 66 in Senftenberg statt und ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.

 

Um telefonische Anmeldung unter (03573) 36 33 45 wird gebeten.

[Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbund Oberspreewald-Lausitz e.V.]

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Verwaltungsstrukturreform – Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet in Teilen Gehör in Potsdam

(12. 04. 2017)
Innen- und Finanzminister stellten gestern die beabsichtigten Veränderungen an den bisherigen Planungen zur Verwaltungsstrukturreform für Brandenburg vor, wichtigste Erkenntnis: Der geplante Großkreis „Niederlausitz“ ist vorerst vom Tisch. Auch in der finanziellen Ausgestaltung der Reform soll nachgebessert werden, ebenfalls die Anzahl der Abgeordneten der Kreistage wird eine Erweiterung erfahren.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nimmt die Änderungsvorschläge von Innen- und Finanzminister zur Kenntnis.

 

Mit den beabsichtigten Änderungsvorschlägen der Landesregierung wurde in Teilen die Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Referentenentwurf zur Verwaltungsstrukturreform berücksichtigt und Forderungen des Landkreistages entsprochen.

 

Bereits Anfang März hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den ursprünglichen Vorschlag der Neubildung des Landkreises Niederlausitz aus den Gebieten der bisherigen Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus abgelehnt. Auch hinsichtlich einer auskömmlichen und verbindlichen Finanzierung der Reform sowie die Änderung der Anzahl der Abgeordneten im Kreistag forderte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Landesregierung in der durch den Kreistag beschlossenen Stellungnahme auf, diese Punkte in einer zwingend notwendigen Überarbeitung des vorliegenden Referentenentwurfs zu berücksichtigen. Weiterhin wurde auch gefordert, dass nur eine umfassende Funktionalreform (Aufgabenverteilung von Land auf die Landkreise) eine Strukturreform (Kreisneugliederung) rechtfertigt.

 

Ob aber die beabsichtigten Änderungsvorschläge von Innen- und Finanzminister letztendlich den leitbildgerechten, praktikablen und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen werden, gilt es im weiteren Verlauf abzuwarten. Denn mit der Vorstellung zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung handelt es sich vorerst lediglich um Vorschläge, bevor das Kabinett Ende Mai und der Landtag im November dieses Jahres voraussichtlich über eine Funktional- und Verwaltungsstrukturreform beschließen werden.

Internationale BTU-Alumni im Porträt

(12. 04. 2017)

Noch bis Mittwoch, den 3. Mai lädt die Wanderausstellung im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg dazu ein, internationale Absolventen der BTU Cottbus-Senftenberg und ihre Beweggründe für einen Berufsstart in der Region kennenzulernen. Musikalisch untermalt wurde die Ausstellungseröffnung am 5. April von Projektkoordinatorin Dr. rer. Pol. Bruna Leuner persönlich, begleitet von Ralf Schuster am Akkordeon. Schuster, tätig im Multimediazentrum der BTU, fotografierte einen Großteil der Porträtfotos der Ausstellung.  

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterstützt das Projekt „GoLus – Ready, Steady, Go and Stay in Lusatia" der BTU Cottbus-Senftenberg. Dessen Ziel ist es, Kontakte zwischen internationalen Studierenden der BTU Cottbus-Senftenberg und der regionalen Wirtschaft zu und somit die Integration der Absolventen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür soll ein Netzwerk regionaler Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Kommunen und des Landkreises OSL aufgebaut werden. Das Projekt ist eines von 10 deutschlandweit ausgewählten Projekten der Initiative „Study & Work – Regionale Netzwerke zur Bindung von internationalen Studierenden“, einer gemeinsamen Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus sowie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.

[Zum Projekt "GoLus - Ready, Steady … Go and Stay in Lusatia"]

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„Senftenberg bietet beste Voraussetzungen einer Kreisstadt heute und in der Zukunft“

(07. 04. 2017)

Schreiben an Ministerium übergeben: OSL-Landrat, Kreistagsvorsitzende und Bürgermeister werben für Kreissitz

 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness und Bürgermeister Andreas Fredrich rühren mit einem Schreiben nach Potsdam gemeinsam die Werbetrommel für den Erhalt Senftenbergs als Kreisstadt. Im Zusammenhang mit der geplanten Neugliederung der Landkreise hatte das Ministerium des Inneren und für Kommunales Ende Januar dazu aufgefordert, zu einer umfassenden Sachverhaltsermittlung in Bezug auf mögliche Kreissitze beizutragen.

64 Seiten umfasst nun das Papier, das ausgehend von den derzeitigen Verwaltungsstandorten des Landkreises auch die zahlreichen Potentiale für eine zukunftsfeste Kreisverwaltung in der Kreis- und Universitätsstadt Senftenberg aufzeigt. Verkehrstechnisch verfügt Senftenberg über beste Anbindungen über die A13, die B169 und B96 sowie über die Bahn mit Direktverbindungen nach Berlin, Cottbus, Dresden und Leipzig und bietet umfangreiche räumliche Kapazitäten mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten unter besten infrastrukturellen Voraussetzungen – um nur einige der Argumente für den Kreissitz zu nennen. Die Stadt als Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentrum im Süden Brandenburgs „bietet beste Voraussetzungen bei Änderungen der Verwaltungsstrukturen oder der Aufgabenwahrnehmung flexibel die daraus notwendig werdenden Bedarfe bedienen zu können“, lautet das Fazit des Schreibens.

Anfang März dieses Jahres hatte der Kreistag auf seiner Sitzung nahezu einstimmig die Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Referentenentwurf eines Neugliederungsgesetzes der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg beschlossen. Laut Beschluss stimmte der Landkreis damit dem vorliegenden Vorschlag der Neubildung des Landkreises Niederlausitz mit den Gebieten der bisherigen Landkreise Elbe-Elster, OSL, Spree-Neiße und der bisher kreisfreien Stadt Cottbus nicht zu.

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Heulibold, Zornibold, Bibberbold und Freudibold zu Gast in Lauchhammer

(06. 04. 2017)

Rund 280 Kinder verfolgten gespannt die Aufführungen der Augsburger Puppenkiste, die im Rahmen der Aufklärungskampagne Papilio am 30. März im Kulturhaus Mitte in Lauchhammer Station machte. Die Geschichte „Paula und die Kistenkobolde“ ist Bestandteil des mehrfach ausgezeichneten Präventionsprogramms „Papilio-3bis6“ zur frühzeitigen Vorbeugung gegen die Entwicklung von Suchtverhalten und Gewaltbereitschaft. Das Programm ist vielfach praxiserprobt. Bereits über 360 pädagogische Fachkräfte in Brandenburg arbeiten mit Papilio in ihren Einrichtungen. Grit Klug, Beigeordnete des OSL-Landrats, befürwortet die Kampagne.

Die Dezernentin und Beigeordnete des Landrats, Grit Klug, die ebenso an der Aufführung teilnahm wie auch Landtagsabgeordnete Gabriele Theiss, begrüßt das Präventionsprogramm und wünscht sich, dass noch mehr pädagogische Fachkräfte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Papilio in ihrer Einrichtung umsetzen. „Das Programm ist ein Gewinn für jeden Kindergarten im OSL-Kreis. Es hilft unseren Kleinsten dabei, mit ihren eigenen Gefühlen und auch denen anderer umzugehen und fördert somit eine stabile, gesunde Entwicklung der Kinder. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um Sucht und Gewalt vorzubeugen. Vielen Dank an den Papilio e.V. und die Kistenkobolde für ihre engagierte Aufführung hier im Landkreis OSL“, erklärt die Beigeordnete.

Ziel des wissenschaftlich fundierten Programms für Drei- bis Sechsjährige ist es, die sozial-emotionalen Kompetenzen von Kindern zu stärken und gewaltfreies Konfliktlösen sowie soziale Regeln zu vermitteln. Papilio beinhaltet mehrere Bausteine und bezieht gleichermaßen Erzieherinnen und Erzieher, Kinder und Eltern mit ein. Neben der Augsburger Puppenkiste engagieren sich Krankenkassen, Stiftungen, Universitäten, Ministerien und Wohlfahrtsverbände als Partner des Präventionsprogramms. Zentraler Partner seit 2016 ist die Barmer Krankenkasse. Das Gesundheitsministerium finanziert die entsprechende Fortbildung und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher.

[Papilio e.V.]

["Paula und die Kistenkobolde"]

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Frühe Hilfen OSL: Zweite Fachkonferenz vernetzt Akteure zum Wohle junger Familien

(06. 04. 2017)

Nach der erfolgreichen ersten Netzwerkkonferenz Ende des Jahres 2015, fand am Mittwoch, dem 22. März 2017 auf dem Gelände des FamilienCampus in Klettwitz das nunmehr zweite große Treffen der Akteure des Netzwerks „Frühe Hilfen OSL“ statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Netzwerkkoordinator Uwe Hühne und Simone Weber-Karpinski, der Geschäftsführerin der Klinikum Campus GmbH, die die Teilnehmer sogleich über Aktuelles rund um das Netzwerk „Frühe Hilfen OSL“ informierten. Im Mittelpunkt der knapp vierstündigen Veranstaltung standen Vorträge und Workshops von und mit Experten aus der Praxis. Den fachlichen Rahmen eröffnete Diplom-Psychologin Bärbel Derksen mit einem Impulsreferat zur Thematik Säuglings-Eltern-Psycho-Therapie. Mit Videosequenzen auffälliger Verhaltenssituationen brachte sie den Anwesenden dieses wichtige Thema näher. Im Anschluss daran nahmen die sogenannten World-Cafés ihre Arbeit auf – Workshops, bestehend aus Akteuren für frühe Hilfen jeglicher Art. In den Gruppen wurden anhand von Fallbeispielen unterschiedliche Familiensituationen besprochen und insbesondere mögliche Unterstützungsangebote diskutiert. Im Anschluss daran stellten die verschiedenen Gruppen ihre Lösungsbeispiele den Teilnehmern vor. Auch der Austausch der verschiedenen Akteure untereinander kam innerhalb der Netzwerkkonferenz nicht zu kurz.

Das Netzwerk „Frühe Hilfen OSL“ unter Federführung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt der Kreisverwaltung OSL hat zum Ziel, das Erlernen von Erziehungs- und Beziehungskompetenz junger Mütter und Väter zu fördern. Die Eltern sollen motiviert werden, vorhandene Angebote zu nutzen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der Anbieter untereinander gefördert werden. Zu den Gästen und Referenten der zweiten Netzwerkkonferenz zählten unter anderem Ärzte, Pädagogen, Hebammen, Therapeuten, Sozialarbeiter, Verwaltungsmitarbeiter und weitere Akteure aus dem Bereich frühe Hilfen aus der Region, Vertreter der Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen Brandenburg“ und des Kompetenzzentrums „Frühe Hilfen Potsdam“. Weitere Informationen zu allen Angeboten des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ erhalten interessierte Eltern und Akteure unter www.fruehehilfen-osl.de. Die Internetseite wurde mit freundlicher Unterstützung des Fördervereins für regionale Entwicklung

e. V. in Potsdam erstellt.

 

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Landkreis erhält 8,8 Millionen Euro Bundesfördermittel und setzt damit den Grundstein für schnelles Internet im gesamten OSL-Gebiet

(22. 03. 2017)

Breitbandausbau wird in unterversorgten Regionen mit milliardenschwerem Bundesprogramm gefördert.

 

Landrat Siegurd Heinze nahm am Dienstagnachmittag in Berlin beim Bundesministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) sichtlich erfreut den Fördermittelbescheid in Höhe von 8.833.528,24 Euro vom Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (MdB) entgegen.

 

Mit der Übergabe des Fördermittelbescheides kann der flächendeckende Breitbandausbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiter vorangebracht werden, um unterversorgte Gebiete an ein schnelles Digitalnetz anzuschließen. Auch für die Komplementärfinanzierung durch das Land Brandenburg in Höhe von 5.891.275,59 Euro liegt dem Landkreis bereits eine entsprechende Absichtserklärung vor. Dies stimmt Landrat Siegurd Heinze zuversichtlich, dass mit der Durchführung und des Abschlusses des Ausschreibungsverfahrens noch in diesem Jahr mit dem Breitbandausbau begonnen werden kann.

 

Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von insgesamt knapp 20 Millionen Euro Millionen Euro stellt der Ausbau der digitalen Infrastruktur eines der umfangreichsten Projekte der vergangenen Jahre im Landkreis OSL dar. Für das ehrgeizige Ziel, bis Ende 2018 97 Prozent aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, haben auch die Bürgermeister und Amtsdirektoren ihre volle Unterstützung zugesagt, da dieses Vorhaben Schwerpunkt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises ist. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zum Projekt Breitbandausbau wurde hierzu bereits Ende letzten Jahres mit allen Kommunen abgeschlossen.

 

Hintergrund:

 

Auf Antrag fördert der Bund Kommunen und Landkreise in unterversorgten Regionen mit insgesamt vier Milliarden Euro, um den flächendeckenden Breitbandausbau in ländlichen Regionen weiter voranzubringen. Innerhalb eines Jahres hat das BMVI 336 Netzausbauprojekte in ganz Deutschland bewilligt. Für jedes Ausbauprojekt erhalten Landkreise und Kommunen bis zu 15 Millionen Euro Bundesmittel, um unterversorgte Gebiete an das Turbo-Internet anzuschließen.

 

Bei den Zuwendungsbescheiden beträgt der Fördersatz 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden, so dass von den Landkreisen und Kommunen mit geringer Wirtschaftskraft nur noch Eigenmittel in Höhe von ca. zehn Prozent getragen werden müssen. Bei Kommunen, welche sich im Haushaltssicherungsverfahren befinden, besteht laut Richtlinie zusätzlich auch die Möglichkeit, dass die Eigenmittel von den Ländern übernommen werden können.

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10. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

(22. 03. 2017)

Der Startschuss für den traditionsreichsten Wettbewerb im ländlichen Raum ist gefallen!

 

Zum 10. Mal werden alle Gemeinden, Dörfer und Ortsteile des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aufgerufen, sich im Rahmen des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ zu vergleichen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Gemeinden, Gemeinde- und Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3000 Einwohnern.

 

Bis zum 30.06.2017 können sich die Dörfer anhand des Anmeldeformulars registrieren lassen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.osl-online.de/seite/102167/landwirtschaft-ländlicher-raum.html

http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.481849.de

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Die Folklorelawine rollt auch 2017 wieder durch die Landkreise SPN und OSL

(16. 03. 2017)

Vom 7. bis zum 9. Juli ist das Folklorespektakel wieder an drei Orten in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz zu erleben.

 

Nähere Informationen erhalten Sie demnächst hier oder unter www.internationale-folklorelawine.de.

 

[Flyer Folklorelawine 2017]

Foto zu Meldung: Die Folklorelawine rollt auch 2017 wieder durch die Landkreise SPN und OSL

Entgegen früherer Prognosen: Geburtenzahl in OSL bleibt stabil

(13. 03. 2017)

Mit insgesamt 802 Geburten konnten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2016 ebenso viele neue Erdenbürger begrüßt werden wie im Vorjahr. Das Verhältnis von Jungen zu Mädchen ist dabei erstmals seit Jahren wieder nahezu ausgeglichen: 393 Mädchen und 409 Jungen wurden 2016 im Landkreis geboren. Das ermittelte das Gesundheitsamt des Landkreises auf Grundlage der Melderegister der Einwohnermeldeämter. Die meisten Babys wurden mit 198 Geburten erneut in Senftenberg gezählt, gefolgt von Lübbenau/Spreewald mit 124 Geburten.

 

2015 wurden im Landkreis 802 Kinder geboren, darunter 364 Mädchen und 438 Jungen. In den Jahren zuvor waren es 763 (2014) bzw. 757 Kinder (2013).

 

Erfreut darüber, dass der prognostizierte Geburtenrückgang des Statistischen Bundesamtes im Landkreis bisher so nicht eingetroffen ist, zeigt sich Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Die stabile Geburtenrate wird aus Sicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als sehr positiv bewertet“, erklärt er und führt die erfolgreiche Entwicklung der Region, den stabilen Arbeitsmarkt oder auch die zahlreichen Rückkehrerfamilien als mögliche Gründe für die Entwicklung an.

 

Die aktuelle Geburtenstatistik können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

[Geburtenstatistik 2016]

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

(13. 03. 2017)

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 8. und 13. Februar 2017 insgesamt 685 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2016 beschlossen.

 

Da der Grundstücksmarkt in den meisten Gegenden der beiden Landkreise stagniert, blieben 89% der bisherigen Bodenrichtwerte gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 46 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 2 €/m² (60 %). Erhöhungen um 5 €/m² und mehr wurden für sieben Bodenrichtwerte beschlossen.

 

Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen unter anderem auf die Stadt Spremberg und Umgebung, die Gemeinde Kolkwitz und einige ihrer Ortsteile, die Stadt Ortrand sowie auf mehrere ländliche Ortsteile der Stadt Lübbenau/Spreewald. Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen verzeichneten die Kreisstadt Senftenberg mit dem Ortsteil Brieske und der Ortsteil Ragow der Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

Im Gegenzug mussten wegen nachlassender Bodenpreise 28 Bodenrichtwerte vorwiegend um rund 10% gesenkt werden. Das entspricht meistens einer Reduzierung um 1 €/m² bis 2 €/m².

 

Mit 11 neuen Bodenrichtwerten wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte war zonal recht unterschiedlich. Sie reicht von rückläufig bzw. stark rückläufig über stagnierend bis steigend und stark steigend.

Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,40 €/m² und 0,60 €/m², für Grünland zwischen 0,34 €/m² und 0,55 €/m² und für Forsten zwischen 0,32 €/m² und 0,67 €/m².

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die neuen Bodenrichtwerte jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung. Darüber hinaus können auch die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2010 kostenfrei eingesehen oder durch registrierte Nutzer gebührenpflichtig abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ab sofort während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und des Landkreistages Brandenburg zum Referentenentwurf des Kreisneugliederungsgesetzes

(28. 02. 2017)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Dezember 2016 wurde der Referentenentwurf zum Kreisneugliederungsgesetz durch das Innenministerium veröffentlicht.

 

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit gegeben, zum Referentenentwurf bis zum 10.03.2017 Stellung zu beziehen.

 

Die Stellungnahme ist durch einen Beschluss des Kreistages zu legitimieren.

 

In der Anlage zu dieser Mitteilung finden Sie die erarbeitete Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Referentenentwurf.

 

Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung sowie der aus Kreistagsabgeordneten und der Verwaltungsführung bestehenden „Arbeitsgruppe Verwaltungsstrukturreform“ erarbeitet und wird als Vorschlag zur Beschlussfassung in einen Sonderkreistag eingesteuert.

 

Die öffentliche Sitzung des Sonderkreistages Oberspreewald-Lausitz wird hierzu am 02. März um 18:30 im Kulturhaus Klettwitz stattfinden, zu der auch Sie recht herzlich eingeladen sind.

 

Über die beabsichtigte Kreisgebietsreform wird der Landtag Brandenburg erst nach der Bundestagswahl im September 2017 abstimmen.

 

Weiterhin ist dieser Mitteilung auch die Stellungnahme des Landkreistages Brandenburg vom 14. Februar 2017 zum Referentenentwurf des Kreisneugliederungsgesetzes beigefügt.

 

Der Landkreistag Brandenburg ist der kommunale Spitzenverband der 14 Landkreise in Brandenburg und vertritt die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie möglichst zeitnah auf dem Laufenden halten.

 

Freundliche Grüße

 

Siegurd Heinze

Landrat

[Beschlussvorlage des Landkreises OSL]

[Stellungnahme des Landkreistages]

„Frauen MACHT faire Chancen“: Brandenburgische Frauenwoche startet am 2. März

(16. 02. 2017)
Auftaktveranstaltung am 4. März/Programm steht ab sofort online

 

Vor dem Hintergrund der im September stattfindenden Bundestagswahlen steht die 27. Brandenburgische Frauenwoche vom 2. bis 15. März unter dem landesweiten Motto „Frauen MACHT faire Chancen“. Frauenverbände und -vereine, Selbsthilfegruppen und Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz laden mit zahlreichen Veranstaltungen dazu ein, sich auf unterschiedliche Art und Weise mit dem Thema Chancengleichheit in Politik und Gesellschaft auseinanderzusetzen. Das Programm kann ab sofort weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden und liegt in gedruckter Form in verschiedenen Einrichtungen aus.

 

Den Start zur Frauenwoche in OSL bildet wie in jedem Jahr die Auftaktveranstaltung des Landkreises „Frauen MACHT faire Chancen“ am Samstag, den 4. März 2017 ab 14.30 Uhr im Kulturhaus Klettwitz. Eröffnet wird diese von der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke und Landrat Siegurd Heinze. Die Besucherinnen und Besucher erwartet im Anschluss ein inspirierender Vortrag zu 100 Jahren Weltgebetstag – „Was ist denn fair?“. Musikalisch begleitet wird der Nachmittag durch „Chorolus“. Als krönenden Abschluss der Veranstaltung präsentiert die Kabarettistin Andrea Kulka ihr Programm „Ich mach mich frei“.

Die Brandenburgische Frauenwoche findet in jedem Jahr rund um den Internationalen Frauentag und den Weltgebetstag statt. Den Weltgebetstag feiern Menschen weltweit an jedem ersten Freitag im März. Christliche Frauen verschiedener Konfessionen laden zu ökumenischen Gottesdiensten im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein, die jährlich von Frauen aus einem anderen Land organisiert werden. In diesem Jahr am 3. März von Frauen der Philippinen.

Mit einem umfangreichen Programm beteiligen sich erneut zahlreiche Vereine, Einrichtungen und Organisationen an der Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis OSL. Eine Bundestagsabgeordnete erzählt aus ihrem Politikerinnenalltag, Frauen in Führungspositionen berichten von ihrem Weg zur Führungskraft. Neben Diskussionsrunden werden ein kultureller Brunch mit Vernissage, eine Buchlesung, Reiseberichte, Ausstellungen, Vorträge und vieles mehr angeboten. Anlässlich des Internationalen Frauentages findet am 8. März zudem eine Festveranstaltung mit „zauberhaftem“ Unterhaltungsprogramm statt.

Bei Fragen zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL steht Ramona Metag, Mitarbeiterin im Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, telefonisch unter (03573) 870-1032 zur Verfügung.

 

[Programmheft 2017]

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Eröffnung am neuen Standort: Erster Kunde des Straßenverkehrsamtes Calau begrüßt

(27. 01. 2017)

Pünktlich um 8.30 Uhr am Donnerstagmorgen, den 26. Januar 2017 war es soweit: nach ihrem Umzug und der dadurch notwendigen kurzzeitigen Schließung wurde die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an ihrem neuen Sitz im ersten Obergeschoss des Sparkassengebäudes in der Cottbuser Straße 26 in Calau wiedereröffnet. Landrat Siegurd Heinze, Calaus Bürgermeister Werner Suchner und Lothar Piotrowski, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz, ließen es sich nicht nehmen, den ersten Kunden persönlich zu begrüßen.

Volker Schmidt vom Autohaus Liebsch in Lübben staunte nicht schlecht, als er mit der Wartenummer Eins in der Hand am Donnerstagmorgen das Büro der Zulassungsstelle betrat. Warteten doch neben der Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamtes Karin Lange der Landrat des OSL-Kreises Siegurd Heinze, Bürgermeister Werner Suchner und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski persönlich im Großraumbüro, um ihn als den ersten Kunden am neuen Standort mit Blumen und einem extra angefertigten Sonderschild willkommen zu heißen. „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dankt allen Kunden des Straßenverkehrsamtes für ihre Geduld während der vorübergehenden Schließung der Zulassungsstelle in der vergangenen Woche. Ein großer Dank geht darüber hinaus an alle Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes für den reibungslosen Umzug und die pünktliche Wiedereröffnung“, äußerte sich Landrat Heinze. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski freue er sich auf ein angenehmes und kooperatives Mietverhältnis. Bürgermeister Suchner begrüßte ebenfalls den neuen Standort, erhofft er sich doch damit eine weitere Belebung der Stadtmitte Calaus.

Nach 25 Jahren Straßenverkehrsamt OSL am Standort in der Calauer Straße der Freundschaft stimmten die Abgeordneten des Kreistages im vergangenen Jahr für einen Umzug der Behörde in die Niederlassung der Sparkasse Niederlausitz im Stadtzentrum von Calau. Der entsprechende Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren wurde Ende März 2016 unterzeichnet. Mehrere Gründe sprachen für den Umzug des Straßenverkehrsamtes in Calaus Zentrum. Zum einen bedeutet der Standort eine Stärkung der Innenstadt von Calau, was sowohl für Bürger als auch Gewerbetreibende Vorteile mit sich bringt, zum anderen verkürzen sich durch die Lage des Kreishauses Calau direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite notwendige Verwaltungswege. Durch die Unterbringung des Sachgebietes Verkehrswesen in leerstehenden Räumen des Kreishauses wird zugleich eine verbesserte Auslastung erzielt. Die Sparkasse Niederlausitz konnte damit ebenfalls freistehende Raumkapazitäten einer Nutzung zuführen. Neben der Zulassungs- und Führerscheinbehörde sind nun auch drei Schilderdienste im Gebäude untergebracht.

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde mit geringfügig geänderten Öffnungszeiten an ihrem neuen Sitz in der Cottbuser Straße 26 in Calau erreichbar.

Neue Sprechzeiten der Kfz-Zulassungsstelle & Fahrerlaubnisbehörde:
Mo 8.30 – 12 Uhr
Di 8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr
Do 8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr
Fr 8.30 – 12 Uhr

Und noch ein Hinweis: Zur Überbrückung eventueller Wartezeiten steht allen Kunden der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde OSL kostenfrei für die Dauer von einer Stunde das W-LAN der Sparkassengeschäftsstelle im Erdgeschoss zur Verfügung.

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Erfolgreiche Premiere des Landkreises OSL auf dem Brandenburg-Tag der IGW

(26. 01. 2017)

Viel Aufmerksamkeit konnte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit Weinbau Wobar aus Großräschen am Montag, den 23. Januar auf der Internationalen Grünen Woche für sich verbuchen. Zahlreiche Gäste statteten dem Gemeinschaftsstand des Landkreises in der Brandenburg-Halle einen Besuch ab. Im Rahmen des Brandenburg-Tages wurde zudem auf der großen Hallen-Bühne ein umfangreiches Programm mit Auszeichnungen, Brandenburger Königinnen und der Staffelstabübergabe für das diesjährige Brandenburger Dorf- und Erntefest geboten.

 

Zu den Gästen des OSL-Standes zählten auch Ministerpräsident Woidke und Minister Vogelsänger, die sich gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze von der Qualität des Großräschener Weines überzeugten, welcher vor wenigen Tagen mit dem pro agro-Marketingpreis 2017 in der Kategorie Ernährungswirtschaft ausgezeichnet wurde. Ebenfalls eine Auszeichnung ging am Brandenburg-Tag an zwei Bäckerbetriebe aus dem OSL-Kreis: Bäckerei Anders aus Lauchhammer und Bäckerei Wahn aus Vetschau wurde das Qualitätssiegel Goldene Brezel 2017 verliehen. Auf der großen Bühne der Landeshalle nahmen Bengt Kanzler, Bürgermeister der Stadt Vetschau/Spreewald und Ulrich Lagemann, Ortsvorsteher des Ortsteils Raddusch, den Staffelstab für die Ausrichtung des Dorf- und Erntefestes am 9. und 10. September entgegen. Aus diesem Anlass stellte sich das Spreewalddorf Raddusch mit einem eigenen Bühnenprogramm vor. 

 

Über ausgezeichneten Wein hinaus gibt es am Gemeinschaftsstand 132 des Landkreises OSL noch einiges zu entdecken: bis morgen haben alle Besucher die Gelegenheit, den Landwirtschaftsbetrieb Domin aus Peickwitz kennenzulernen und sich über die Museen des OSL-Kreises zu informieren. Am Freitag, den 27. Januar wird die Seifenmanufaktur AliSavon aus Neupetershain mit von der Partie sein und am kommenden Wochenende wird sich die Fleischerei Ulrich Lehmann mit ihren Produkten vorstellen.

[Ministerpräsident Woidke überzeugte sich gemeinsam mit Landrat Heinze von der Qualität des ausgezeichneten Großräschener Weines am Gemeinschaftsstand des Landkreises OSL. Foto Landkreis.]

[Das Spreewalddorf Raddusch gestaltet anlässlich der Staffelstabübergabe ein eigenes Bühnenprogramm. Foto Landkreis.]

[äckerei Anders aus Lauchhammer und Bäckerei Wahn aus Vetschau werden mit dem Qualitätssiegel Goldene Brezel 2017 ausgezeichnet. Foto Landkreis.]

[Weinbau Wobar präsentiert sich gemeinsam mit dem Landkreis OSL am Brandenburg-Tag der Grünen Woche Berlin. Foto Landkreis.]

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„Voller Schätze“ – Premiere für den Landkreis OSL auf der Internationalen Grünen Woche

(19. 01. 2017)

Zum ersten Mal präsentiert sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 20. bis 29. Januar 2017 auf der Internationalen Grünen Woche Berlin. Mit einem ebenso vielfältigen wie abwechslungsreichen Angebot regionaler Produkte und Kultur ist der Landkreis in der Brandenburg-Halle vertreten.

Für den Landkreis OSL ist es eine Premiere, für die vertretenen Unternehmen der Region eine einzigartige Möglichkeit, sich und ihre Produkte auf der weltgrößten Verbrauchermesse für Land- und Ernährungswirtschaft zu präsentieren. „Das Angebot wurde sehr gut angenommen, insgesamt zehn Unternehmen werden mit uns am Gemeinschaftsstand vertreten sein“, erklärt Bärbel Weihmann, Leiterin des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung des Landkreises, das den Gemeinschaftsstand organisiert.

Als Termin sollte man sich den Brandenburg-Tag am Montag, den 23. Januar vormerken. Nach dessen Eröffnung durch Ministerpräsident Woidke um 10.30 Uhr erfolgt im Laufe des Tages die Staffelübergabe der Gemeinde Steinhöfel an das Spreewalddorf Raddusch, Ortsteil der Stadt Vetschau/Spreewald, zur Ausrichtung des 14. Brandenburger Dorf- und Erntefestes vom 9. bis 10. September 2017.

„So vielfältig und einzigartig der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist, so sind es auch unsere regionalen Unternehmen, die sich mit uns gemeinsam in Berlin präsentieren werden. Alle Gäste der Grünen Woche sind herzlich eingeladen, unseren Stand in der Brandenburg-Halle zu besuchen“, äußert sich Landrat Siegurd Heinze, der selbst am Eröffnungs- wie auch am Brandenburg-Tag teilnehmen wird.

Am Stand 132 präsentieren sich gemeinsam mit dem Landkreis OSL:

 

Messetag

Aussteller

20. bis 22. Januar

dein Zauberglas
Senftenberg
www.deinzauberglas.de

20. Januar

WEINBAU DR. WOBAR

Großräschen
www.weinbauwobar.de

21. Januar

„Der Laden voller Schätze“

Stadthafen Senftenberg

(Präsentation und Verkauf durch den Landkreis)

http://www.die-lausitz.com/

22. Januar

Bioland Imkerei

Lauchhammer

(Präsentation und Verkauf durch den Landkreis)

www.lausitzer-biohonig.de

23. Januar

WEINBAU DR. WOBAR

Großräschen
www.weinbauwobar.de

24. Januar

Hosenaer Kelterei GmbH & Co.KG
Hosena

www.hosenaer-kelterei.de

25. bis 26. Januar

Landwirtschaftsbetrieb Thomas Domin
Peickwitz

www.landwirt-domin.de

24.01. und 26. Januar

Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Senftenberg

www.museum-osl.de

25. Januar

Buchhandlung "Glück auf" GmbH
Senftenberg
http://buchglueck.shop-asp.de/

27. Januar

AliSavon Seifenmanufaktur

Neupetershain

www.alisavon.de

28. bis 29. Januar

Fleischerei Ulrich Lehmann
Ruhland
www.fleischereilehmann.de

 

 

Stand 132 – Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Stand 135 – Scharfes Gelb

Stand 164 & 165 – Spreewaldverein e.V.

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Schließung der Kfz-Zulassungsstelle & Fahrerlaubnisbehörde Calau bis 25. Januar 2017 aufgrund des Umzugs in das Sparkassengebäude

(13. 01. 2017)
Umzug & Sprechzeitenänderung:


Der Sitz der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz befindet sich ab Donnerstag, den 26. Januar 2017 im Gebäude der Sparkasse, erstes Obergeschoss, in der Cottbuser Straße 26 in Calau. Für den Zeitraum des Umzuges ist die Schließung der Zulassungsstelle notwendig, daher

 

bleibt vom 18. Januar bis einschließlich 25. Januar 2017

die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde Calau geschlossen.

 

Für dringende Angelegenheiten im Zeitraum der Schließung der Behörde die Nr. 03541/870-3201 geschaltet.

 

Mit geringfügig geänderten Öffnungszeiten ist die Kfz-Zulassungsstelle & Fahrerlaubnisbehörde ab dem 26. Januar 2017 an ihrem neuen Standort erreichbar: Für den Zulassungs- und Führerscheinbereich verschiebt sich der Beginn der Sprechzeit von 8 Uhr auf 8.30 Uhr. Ferner verkürzt sich der Sprechtag am Dienstag um eine halbe Stunde von 18 Uhr auf 17.30 Uhr, am Donnerstag verlängert sich im Gegenzug die Sprechzeit von 17 Uhr um eine halbe Stunde auf 17.30 Uhr.

 

Neue Sprechzeiten Kfz-Zulassungsstelle & Fahrerlaubnisbehörde:

Mo 8.30 – 12 Uhr

Di 8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr

Do 8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr

Fr 8.30 – 12 Uhr

 

Neue Sprechzeiten Landesschifffahrt, ÖPNV & Taxi- und Mietwagen:

Di 9 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr

Do 9 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr

Kurzfristige eingeschränkte Erreichbarkeit der Kreisverwaltung OSL

(12. 01. 2017)

Aufgrund notwendiger Umbaumaßnahmen im Netzwerkbereich der Kreisverwaltung kann es in den folgenden Tagen zu kurzfristigen Störungen in der Erreichbarkeit der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kommen. Betroffen sind einzelne Bereiche des Standortes Senftenberg, Dubinaweg 1 am 13., 16. sowie 18. Januar 2017 (hier ebenfalls das FKTZ in Großräschen). Die Ausfallzeiten werden so kurz wie möglich gehalten, die telefonische Erreichbarkeit wird durch Weiterleitungen gesichert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

„Jugend musiziert“ - Regionalwettbewerb Süd vom 12. bis 14. Januar im Landkreis

(10. 01. 2017)

Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke startet am 12. Januar 2017 der größte deutsche musikalische Nachwuchswettbewerb „Jugend musiziert" im Land Brandenburg mit dem Regionalwettbewerb Süd in Senftenberg. In acht Spielstätten zeigen vom 12. - 14. Januar die Nachwuchsmusiker im Alter von sieben bis 21 Jahren ihr Können: der Wendischen Kirche, dem Landratsamt, dem Rathaus, der Sparkasse, der Neuen Bühne, der ASB-Begegnungsstätte, der Kaiserkrone Brieske sowie der Kreismusikschule. 377 Mädchen und Jungen nehmen am Regionalwettbewerb Süd teil, und damit deutlich mehr als in den Regionen Nord/Ost und West. Von der Kreismusikschule OSL beteiligen sich 60 Schülerinnen und Schüler am Regionalwettbewerb.

 

Ausgeschrieben ist der diesjährige Wettbewerb in den Solokategorien Klavier, Harfe, Gesang, Drum-Set (Pop) und Gitarre (Pop) sowie in den Gruppenwertungen Streicher-Ensemble, Bläser-Ensemble, Akkordeon-Kammermusik und Neue Musik. Erstmals konnten sich in Berlin und Brandenburg auch Rock-Pop-Bands zum Wettbewerb anmelden. Getrennt nach Altersgruppen werden die Besten unter den Teilnehmern ermittelt, die dann beim Landeswettbewerb erneut antreten.

 

Die Juroren sind Musikpädagogen aus Brandenburg, Berlin und anderen Bundesländern. Alle Wertungsspiele sind öffentlich. Die Besucher sind herzlich eingeladen, sich bei freiem Eintritt selbst ein Bild von den Leistungen der Nachwuchsmusiker zu machen.

 

Die Abschlussveranstaltungen finden am Freitag, den 13.1. in der Wendischen Kirche und am Samstag, 14.1. in der Kaiserkrone in Brieske statt. Zu beiden Veranstaltungen werden die Ergebnisse der in den einzelnen Kategorien bis dahin abgeschlossenen Altersgruppen ab 19 Uhr bekannt gegeben.

 

Das Preisträgerkonzert findet am 16. Februar 2017 um 18 Uhr im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg statt.

 

Alle Informationen rund um die Wettbewerbe, die Spielstätten, Ergebnisse und Preisträgerkonzerte im Anschluss finden Sie unter www.jumu-brandenburg.de

Alles über die Teilnehmer aus Ihrer Region erfahren Sie direkt bei den Regionalausschüssen „Jugend musiziert“.

[Grußwort des Landrates]

[Zeitplan]

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Landkreis unterstützt Engagement im Bereich Inklusion: Inklusionspreis OSL ausgelobt

(01. 12. 2016)
Bewerbungsfrist startet am 1. Dezember / Gewinner werden im März nächsten Jahres im Kreistag bekanntgegeben

 

Um die Leistungen und Anstrengungen der Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freien anerkannten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe anzuerkennen, die im Bereich Inklusion aktiv sind oder es gern sein möchten, lobt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneut einen „Inklusionspreis OSL“ aus. Insgesamt 1.500 Euro werden dabei an den oder die Preisträger vergeben. Bewerbungen für 2017 können vom 1. Dezember 2016 bis zum 17. Februar 2017 in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit.

 

Als Preisträger des Inklusionspreises 2016 freute sich die Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in Senftenberg über den ersten Platz und ein Preisgeld in Höhe von 800 Euro. „Inklusion wird oft einseitig betrachtet. Der Versuch, Schwächen ab- und Stärken aufzubauen, bedeutet, wir sind alle inklusiv geschult worden. Das setzt ein umfassendes Verständnis von Lernen voraus. Ich finde es wichtig, dass der Landkreis OSL sich dem angenommen hat und hierbei Pilot ist“, äußert sich Schulleiter Frank Losch.

 

Der diesjährige Inklusionspreis wird für ein inklusives Bildungsprojekt im klassischen Bildungsbereich und/oder im Freizeitbereich vergeben. Er soll die einzelnen Einrichtungen unterstützen und dazu ermutigen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Zukunft weiterzugehen. „Es ist dem persönlichen Einsatz und Engagement eines jeden Einzelnen zu verdanken, dass wir im Landkreis OSL auf einem guten Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind“, so die Einschätzung der Inklusionskoordinatorin Delia Schäfer.

 

Teilnehmen können alle Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie freie anerkannte Träger der Jugend- und Behindertenhilfe im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Kriterien sind der inklusive Charakter des Vorgestellten und der Bezug zur Bildung im weitesten Sinne, darüber hinaus sind die Bewerber in der Themenwahl frei. Wer den mit insgesamt 1.500 Euro dotierten Inklusionspreis 2017 am Ende erhält und ob es ggf. mehrere Gewinner gibt, ermittelt eine Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze und die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness gehören. Der oder die Preisträger werden im März-Kreistag 2017 bekanntgegeben.

 

Den Weg für die Auslobung eines Inklusionspreises hatte der Kreistag im Oktober 2015 mit der Zustimmung zum Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ geebnet.

 

Bei Fragen können sich Interessierte an das Bildungsbüro des Landkreises, Inklusionskoordinatorin Delia Schäfer, wenden, unter Telefon 03573 870-1537 oder per E-Mail an Delia-Schaefer@osl-online.de).

 

[Bewerbungsformular]

[Rahmenbedingungen]

[Plakat 2017]

[Flyer 2017]

Ein Rückblick auf den "Tag des Ehrenamtes 2016"

(30. 11. 2016)

Der Abend des 22. November 2016 stand ganz im Zeichen derjenigen Menschen, die die Gesellschaft mit ihrem unentgeltlichen Engagement in großer Weise bereichern.

 

Traditionell eröffneten der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Lothar Piotrowski und Landrat Siegurd Heinze die Veranstaltung mit einer Ansprache, um den Menschen für ihr uneigennütziges und oft jahrelanges Agieren öffentlich zu danken und auf die wichtige Rolle des selbstlosen Handelns hinzuweisen.

 

Beim diesjährigen Tag des Ehrenamtes wurden insgesamt 20 Personen für ihre sozialen Verdienste beispielsweise in den Bereichen Sport, Arbeit mit Kindern, in der Flüchtlingsintegration oder der Feuerwehr ausgezeichnet. Die Laudationen für die geehrten Frauen und Männer hielt Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales. Neben einer Ehrenurkunde und einem Blumenstrauß, wurde den Ausgezeichneten auch eine Ehrenplakette, die eigens für diese Veranstaltung in der Kunstgießerei Lauchhammer angefertigt wurde, feierlich ausgehändigt.

 

Als Einzelprojekt ist in diesem Jahr der SV Germania Ruhland geehrt worden. Die anwesenden Vertreter des Vereins konnten als besondere Anerkennung für die jahrzehntelang geleistete Arbeit zusätzlich einen Scheck mit zurück nach Ruhland nehmen und diesen dem Verein zugutekommen lassen.

 

Für die festliche musikalische Umrahmung der Veranstaltung sorgten junge Künstler der Kreismusikschule OSL.

 

Im Anschluss an den offiziellen Teil stand für die ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürger ein kleines Buffet bereit, welches von der Sparkasse Niederlausitz ausgerichtet wurde. In diesem Rahmen bot sich den Anwesenden außerdem noch die nicht ganz alltägliche Gelegenheit mit Landrat Siegurd Heinze und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Lothar Piotrowski locker ins Gespräch zu kommen, welche durch die Ausgezeichneten rege angenommen wurde. Bei gutem Essen und angenehmen Unterhaltungen ließen die Geehrten ihren Tag gebührend ausklingen.

 

Seit dem Jahr 2000 würdigen der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Sparkasse Niederlausitz in einer gemeinsamen Veranstaltung den hohen Wert des Ehrenamtes und zeichnen Bürgerinnen und Bürger aus, die sich in besonderem Maße für gemeinnützige Belange engagieren. Die Vorschläge für die Auszeichnungen erhält das Kreissozialamt, um Amtsleiterin Erika Körner, von den Kommunen. Organisiert wurde der festliche Abend, wie bereits in den Jahren zuvor, von der Koordinatorin der Wohlfahrtspflege Marita Thümmler, gemeinsam mit Jens-Peter Meyer vom Schulverwaltungs- und Kulturamt sowie Birgit Schlabs von der Sparkasse Niederlausitz.

 

In der beiliegenden Liste finden Sie alle Informationen zu den diesjährig ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern sowie zum geehrten Einzelprojekt.

 

Text und Fotos: Landkreis OSL

[Auszeichung des Einzelprojektes 2016 - Foto: Landkreis OSL]

[Die ausgezeichneten Ehrenamtler 2016]

Foto zu Meldung: Ein Rückblick auf den "Tag des Ehrenamtes 2016"

Mathe-Olympioniken im Hörsaal an der BTU Cottbus–Senftenberg

(14. 11. 2016)

Sehr viele sehr gute Leistungen konnten im Rahmen der 56. Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an der BTU Cottbus–Senftenberg erzielt werden.

 

Darüber freute sich am 9. November 2016 der Organisator der Olympiade, Ron Geißler, Mathematiklehrer am Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, dem Betreuerteam und den Gastgebern von der BTU Cottbus-Senftenberg.

 

Zu Beginn der Siegerehrung beglückwünschte Prof. Dr. Barbara Priwitzer vom Fachgebiet Intelligente Systeme die Mathe-Olympioniken seitens der Universität. Als studierte Mathematikerin, die im neuen Studiengang Medizininformatik lehrt, zeigte sie Beispiele für die Anwendung von Mathematik in der Medizin auf – so bei der Computertomographie oder der Wärmebehandlung von Tumoren. Traditionell unterstützte die Universität diesen Wettbewerb, stellte unter anderem Räume und technisches Equipment zur Verfügung, gestaltete das Rahmenprogramm und die Siegerehrung mit, um den Schülerinnen und Schülern beste Bedingungen zu bieten.

 

Organisator Ron Geißler lobte besonders die herausragenden Leistungen von Henri Grabbe aus der Jenaplanschule Lübbenau, der mit hoher Punktzahl den ersten Platz in der Klassenstufe 4 erkämpft hatte. Ebenso hob er unter den vielen sehr guten Ergebnissen die trotz äußerst schwieriger Aufgaben in der Sekundarstufe II – in den Klassen 11 und 12 - erzielten hervor. Hier siegte Franziska Johanna Schneider vom Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide.

 

Ron Geißler hob hervor, dass es im Rahmen der Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erneut gelungen war, an einem einzigen Tag die Arbeiten zu schreiben, zu korrigieren und die Siegerehrung vorzunehmen, was anderenorts nur selten der Fall ist.

 

Rund 120 Schülerinnen und Schüler aus elf Schulen – von Lübbenau im Norden bis Großkmehlen im Süden des Landkreises – waren zur zweiten Runde der Olympiade in den großen Hörsaal des Konrad–Zuse–Medienzentrums auf dem Senftenberger Campus gekommen. Zuvor waren sie siegreich aus der ersten Runde dieses bundesweiten Stufenwettbewerbs an den Schulen, darunter den drei großen Gymnasien in Schwarzheide, Senftenberg und Lübbenau, hervorgegangen.

 

Unter den 30 Betreuern waren sowohl aktive als auch bereits im Ruhestand befindliche Pädagoginnen und Pädagogen der beteiligten Schulen als auch Eltern der Teilnehmenden. So wurde es möglich, die Arbeiten sofort zu korrigieren, nachdem die Schüler diese, gestaffelt nach Klassenstufen, verfasst und abgegeben hatten.

 

Die jüngeren Teilnehmer nutzte diese Zeit, um Freizeitreinrichtungen der Stadt Senftenberg zu besuchen. Unter Federführung des Zentrums für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung – College machten sich die Teilnehmenden der oberen Klassen mit der Universität, deren modernem Studienangebot und dem Senftenberger Campus vertraut.

 

Möglich wurde diese erfolgreiche 56. Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auch durch die Unterstützung von Sponsoren, alle voran der Sparkasse Niederlausitz, welche unter anderem Preise bereitstellten oder den Transport der Schülerinnen und Schüler sicherten.

 

Prof. Dr. Barbara Priwitzer sowie die Erst- und Zweitplatzierten der Sekundarstufe 2, Franziska Johanna Schneider und Niklas Arlt vom Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, bei der Siegerehrung.

 

 

Die Sieger der Klassenstufe 4 freuen sich über ihre starken Leistungen, Urkunden und Preise, v. li.: Henri Grabbe (Patz 1) – Jenaplanschule Lübbenau, Angelique Kaffka (Platz 3) und Tony Kalus (Platz 2) von der Regenbogen Grundschule Senftenberg.

 

Fotos: Ralf-Peter Witzmann / BTU Cottbus–Senftenberg

 

PM:

Brandenburgische Technische Universität Cottbus−Senftenberg

Referent Stabsstelle Kommunikation und Marketing

Ralf-Peter Witzmann

 

Großenhainer Straße 57

01968 Senftenberg

 

T   +49 (0) 3573 ∙ 85 283

F   +49 (0) 3573 ∙ 85 289

 

[Sieger der 56. Mathematikolympiade OSL]

Foto zu Meldung: Mathe-Olympioniken im Hörsaal an der BTU Cottbus–Senftenberg

Hausschlachtung von Schweinen

(10. 11. 2016)

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz,

SG 39.2 - Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene informiert:

 

Hausschlachtung von Schweinen

 

Nachdem die EU-Gesetzgebung im August 2015 die Anwendung der Trichinoskopie (Quetschmethode) als Untersuchungsmethode zum Nachweis von Trichinen nicht mehr zugelassen hat, wurde nun im Rahmen nationaler Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Ausnahmefällen die Trichinoskopie als Alternativmethode einzusetzen.

 

Laut EU-Recht liegt der Grund für den Wegfall der Trichinoskopie in der Unsicherheit der Methode, da mit dieser keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich bei jeder Untersuchung auf Trichinen die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Untersuchungsmethode eingesetzt werden sollte.

 

Das sogenannte Digestionsverfahren, welches seit August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen durchgeführt wird, gilt als Referenznachweismethode. Mit dieser Methode können sowohl eingekapselte als auch nichteingekapselte Trichinenarten nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist somit als sicherer anzusehen als die Trichinoskopie (Quetschmethode).

 

Generell werden in Deutschland bei Hausschweinen nur noch sehr selten Trichinen gefunden. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) stammten allerdings alle von 2003 bis 2012 gefundenen Trichinella-positiven Schweine aus Privathaltung, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Tiere während der Freilandhaltung durch das Fressen oder Zufütterung von Fleisch infizierter Wildtiere mit Trichinellen infiziert haben.    

 

Das Risiko, sich als Mensch durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Trichinellen zu infizieren, ist als sehr gering einzuschätzen, aber auch nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Aus diesem Grund des vorbeugenden Verbraucherschutzes wendet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen die sicherere Digestionsmethode an und weitet die Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau während der Hausschlachtesaison aus.      

 

Wenn in begründeten Fällen die Ausnahmemöglichkeit der Trichinenuntersuchung per Quetschmethode angewendet werden soll, muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Hausschwein bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte. Entsprechende Formulare sind erhältlich beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirks.

 

  

 

 

Ausweitung der Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau

 

Vom 1. November 2016 bis 31. März 2017 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:

 

Trichinenuntersuchungslabor Calau

Haupteingang 

Joachim-Gottschalk-Str. 36

03205 Calau

Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg

Haus III 

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

05.11.2016

12.11.2016

19.11.2016

26.11.2016

03.12.2016

10.12.2016

17.12.2016

07.01.2017

14.01.2017

21.01.2017

28.01.2017

04.02.2017

11.02.2017

18.02.2017

25.02.2017

04.03.2017

11.03.2017

18.03.2017

25.03.2017

 

 

Ausnahmen bestehen zu den folgenden Terminen:

An diesen Samstagen können weder Proben abgegeben werden noch wird ein Untersuchungsgang durchgeführt:

24.12.2016, 31.12.2016

 

Anmeldung der samstäglichen Hausschlachtung:

à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag

à beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03573-        

     8704442, 8704401 oder 8704426

     und

à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:

wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

 

Entgegennahme der Proben samstags:

à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag

à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich

 

 

Dr. Anke Kröber

SGL Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

Herbst-Besuche des Landrats starteten in der vergangenen Woche

(27. 10. 2016)

Im Rahmen seiner traditionellen Herbstbesuche war Landrat Siegurd Heinze in der vergangenen Woche gemeinsam mit Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung in den ersten fünf von insgesamt elf Unternehmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu Gast: Duräumat-Agrotec Agrartechnik GmH in Neupetershain, Emis Electrics GmbH in Lübbenau, Hochspannungs-Lichttechnik Bernd Ballaschk GmbH in Vetschau, Zeppoil Schwarzheide GmbH sowie Karosseriebau Siegfried Weber in Lauchhammer. In diesem Jahr stehen die Besuche unter dem Schwerpunkt „Unternehmensnachfolge“.

 

Duräumat-Agrotec Agrartechnik GmH

Bei ihrem ersten Unternehmensbesuch im Stallanlagenbau- und Handelsunternehmen Duräumat-Agrotec Agrartechnik GmH in Neupetershain wurden Landrat Heinze und Bärbel Weihmann von Detlef Höhl, Amtsdirektor des Amtes Altdöbern, begleitet. Geschäftsführer Michael Strauß und Johannes Prinz, Innovationsassistent bei Duräumat-Agrotec führten durch das Unternehmen, welches Ausrüstungen für die Rinder- und Schweineproduktion, Gülle- und Entmistungstechnik sowie komplette Stallhüllen fertigt, und wiesen auf umfangreiche Neuerungen insbesondere hinsichtlich EDV und Logistik hin, die seit dem Wechsel der Geschäftsführung vor dreieinhalb Jahren durchgeführt wurden. Der Unternehmenssitz in Neupetershain, einer von drei Standorten neben Gerbisbach und Bernau, soll weiter ausgebaut werden. Das Unternehmen mit Vertrieb von Mecklenburg-Vorpommern, Berlin bis ins Baltikum und in die Slowakische Republik arbeitet seit mittlerweile 25 Jahren erfolgreich mit GEA zusammen, einem der beiden weltweit größten Hersteller von Melktechnik, und fungiert als deren Fachzentrum. Eines der Themen, die im Gespräch mit Landrat Heinze angesprochen wurden, waren die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern wie auch Auszubildenden aus der Region. Das mittelständische Unternehmen mit rund 50 festen Mitarbeitern will gesund weiterwachsen und die Fluktuation gering halten. Von Erfolg ist die konstruktive Zusammenarbeit mit der BTU in Senftenberg gekrönt: so wurde in diesem Jahr ein Kooperationsprojekt der BTU mit Duräumat-Agrotec mit dem zweiten Platz des Lausitzer Wissenschafts-Transferpreis 2016 ausgezeichnet.

 

Emis Electrics GmbH   

Als nächste Station an diesem Tag stand Emis Electrics GmbH in Lübbenau, Dienstleister für Elektro- und Automatisierungstechnik, auf der Tagesordnung. Das Unternehmen, 1990 von Eberhard Perschk gegründet, begann mit 27 Mitarbeitern und beschäftigt inzwischen rund 500 Angestellte an acht Standorten in Deutschland, darunter 30 Auszubildende und Studierende. Emis Electrics versorgt seit dem Jahr 2000 mit der Tochtergesellschaft EMIS Energy die Rekultivierungsmaßnahmen in den mitteldeutschen Braunkohleregionen mit der dafür notwendigen Energie und ist mittlerweile auch international erfolgreich. Im Gespräch mit den drei Geschäftsführern Christopher Perschk, Daniel Gollasch und Benjamin Oppermann sowie dem Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung der Lübbenauer Stadtverwaltung, Hartmut Klauschk, war die schwierige Fachkräftegewinnung jedoch auch hier ein Gesprächsthema. OSL-Landrat Heinze begrüßte die Initiative des Unternehmens, auf den Ausbildungsmessen der Region um Absolventen zu werben. Neben guten Karriereperspektiven stellt das Unternehmen Auszubildenden bei erfolgreichem Abschluss Prämien sowie eine Übernahmegarantie in Aussicht. Eine ebenso wichtige Aufgabe sei es darüber hinaus, betonten die Geschäftsführer, den Fachkräften, die wieder in ihre alte Heimat zurückkehren möchten, die Region und das Unternehmen schmackhaft zu machen.

 

Lichttechnik Bernd Ballaschk GmbH

Gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Vetschau, Bengt Kanzler, besuchten Landrat Heinze und Bärbel Weihmann im Anschluss die Firma Hochspannungs-Lichttechnik Bernd Ballaschk GmbH mit 13 Mitarbeitern in Vetschau, und wurden von einem weltweit agierenden Unternehmen überrascht. 1993 waren die Geschäftsführer, das Ehepaar Sabine und Bernd Ballaschk weltweit die ersten Anbieter von LED-Feuern zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, sogenannten LED-Flughindernis­befeuerungsanlagen, und arbeiten seither an deren Entwicklung und Produktion für Kunden im In- und Ausland. Ob für den Skyline Tower in München oder die Kühltürme des Kraftwerkes in Jänschwalde, Ballaschk´s Mitarbeiter liefern und montieren die Lichttechnik für hohe Bauwerke wie etwa Schornsteine, Kühltürme oder Windkraftanlagen. Erfolgreich exportiert das Unternehmen, das auch selbst ausbildet, weltweit, in die USA, Chile, Venezuela oder Israel. Die langjährige Erfahrung bildete nunmehr die Grundlage, gemeinsam mit der Tochterfirma Magic Rainbow Design langlebige LED-Straßenlampen zu entwickeln. „Bei einem Energiebedarf von nur 10 Watt erreichen wir eine Energieeinsparung gegenüber klassischen Leuchtmitteln von ca. 85 Prozent“, erläuterte Sabine Ballaschk, Geschäftsführerin und Designerin der neuen Leuchtenlinie.

 

Zeppoil Schwarzheide GmbH

Am Donnerstag, den 20. Oktober 2016 stattete Landrat Heinze gemeinsam mit Bärbel Weihmann dem Unternehmen Zeppoil Schwarzheide GmbH einen Herbstbesuch ab. 2013 wurde das Unternehmen aus der ehemaligen Biopetrol Industries AG herausgelöst und firmiert seitdem unter dem Namen Zeppoil Schwarzheide GmbH mit den Geschäftsführern Rainer Naumann und Petr Loprais. Der Muttergesellschaft Zeppoil, Partnerfirma des tschechischen Chemieunternehmens Spolchemie mit Sitz in Usti nad Labem, war es gelungen, trotz langen Stillstandes die alte Belegschaft zu großen Teilen wieder zu verpflichten. Die rund 20 Frauen und Männer sind zurückgekehrt, obwohl sie in anderen Arbeitsverhältnissen standen. Während vor dem Kauf durch Zeppoil vornehmlich Biodiesel hergestellt worden und Glyzerin ein Nebenprodukt war, konzentriert sich das neue Unternehmen zunächst voll und ganz auf die Herstellung von hochwertigem, technisch raffiniertem Glyzerin, welches in der Folge zu Harzen und Farben weiterverarbeitet wird. 

 

Karosseriebau Siegfried Weber

Am selben Tag noch besuchte der Landrat gemeinsam mit Bärbel Weihmann das Unternehmen Karosseriebau Siegfried Weber in Lauchhammer. Bereits vor über 50 Jahren begann die berufliche Laufbahn des Geschäftsführers Siegfried Weber in Lauchhammer – vom Lehrling in der damaligen PGH Raumgestaltung führte sein Weg über die Meisterschule für Karosserie- und Fahrzeugbau zum Betriebsleiter der damaligen PGH Autodienst, bevor er 1990 das Unternehmen gründete. Heute, im 26. Jahr ihres Bestehens, beschäftigt die familiengeführte Firma 12 Mitarbeiter und setzt gleichzeitig auf die Ausbildung eigenen Fachkräftenachwuchses. Alle ausgebildeten Azubis sind im Unternehmen tätig. Ehefrau Ingeborg Weber hält ihrem Ehemann den Rücken frei und ist die gute Seele im Büro. Die im Mai 2004 ausgelagerten Bereiche Mechanik, Reifendienst, Achsvermessung, Stoßdämpfer- und Bremsentest sowie Dekra- Haupt- und Abgasuntersuchung leitet Sohn Rene Weber. Die Firmennachfolge im Unternehmen ist gesichert, denn er wird, so ist es geplant, Ende 2017 das Unternehmen komplett übernehmen. Um sich auf dem Markt zu etablieren und bestehen zu können, wird ständig in neue Technik und Schulungen investiert. Die Arbeit mit jungen Praktikanten und Auszubildenden hat einen hohen Stellenwert im Unternehmen, so wird Schülern im Rahmen von Betriebspraktika die Möglichkeit gegeben, ihre Neigungen und Fähigkeiten für die spätere Berufswahl auszuprobieren. Auch für ausländische Praktikanten öffnet Geschäftsführer Weber seine Türen. In Zusammenarbeit mit dem Oberstufenzentrum in Lauchhammer waren im Jahr 2015 zwei Praktikanten aus Holland im Bereich Karosserie und Fahrzeugbaumechaniker tätig. Über die Lehrausbildung und die Abnahme der Gesellenprüfung hinaus haben Jugendliche im Unternehmen die Möglichkeit, sich in der Berufspraxis auszuprobieren. Ein Jugendlicher aus Spanien absolvierte im Rahmen des EU-Projektes „Praxis-Lernen“ ein Praktikum im Unternehmen. Mit vielseitigem Engagement leistet Weber einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und darüber hinaus. Er ist Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer und Innungsobermeister Karosserieinstandsetzung im Landesinnungsverband des Brandenburgischen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks sowie Mitglied im Vorstand der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft Finsterwalde.

Foto zu Meldung: Herbst-Besuche des Landrats starteten in der vergangenen Woche

Ab sofort duales Bachelor-Studium in der Kreisverwaltung möglich

(16. 09. 2016)

Seit diesem Jahr wird in der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz der duale Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ ausgebildet. Bewerbungen für 2017 sind noch bis zum 4. November 2016 möglich.

 

Wiebke Seela aus Guben und Gerhard Liebsch aus Lübben sind die ersten Studierenden, die in der Verwaltung des Landkreises das duale Studium beginnen. Seit Anfang September studieren sie in der Kreisverwaltung den Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“. Die beiden zukünftigen Bachelor-Absolventen setzten sich im mehrstufigen Bewerbungsverfahren gegenüber ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern durch. Mit dem angestrebten erfolgreichen Abschluss, dem akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ qualifizieren sie sich für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg. Nach sieben Semestern werden die Studierenden den Bachelorabschluss erreicht haben. In zwei Semestern wird die Berufspraxis vermittelt, dabei werden die beiden in der Verwaltung des Landkreises und gegebenenfalls zeitweise in öffentlichen Verwaltungen des Landes Brandenburg eingesetzt. Unterstützt von geschulten Ausbilderinnen und Ausbildern lernen sie die verschiedenen Fachbereiche kennen. Die Fachtheorie wird in fünf Semestern an der Technischen Hochschule Wildau unterrichtet.

 

Landrat Siegurd Heinze (parteilos) heißt Wiebke Seela und Gerhard Liebsch herzlich willkommen in der Verwaltung des Landkreises. „Unseren künftigen Bachelor-Absolventen wünschen wir viel Erfolg für das anspruchsvolle Studium beim Landkreis OSL. Wir freuen uns, sie in wenigen Jahren mit dem erfolgreichen Abschluss in der Tasche als stetige Mitarbeiter in der Verwaltung begrüßen zu können“, so Landrat Heinze.

 

Auch im kommenden Ausbildungsjahr 2017 werden wieder zwei Stellen für den dualen Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (LL.B.)“ in der Kreisverwaltung OSL besetzt. Bewerber sollten heimatverbunden sein, denn die Kreisverwaltung stellt bei erfolgreichem Studienabschluss einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Aussicht. Interessierte haben noch bis zum 4. November 2016 Gelegenheit, sich zu bewerben. Auskünfte über die Voraussetzungen und vieles mehr auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter Verwaltung/Ausbildung.

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Kreisverwaltung weiß Potenzial seiner Nachwuchskräfte zu schätzen

(09. 09. 2016)

Landrat Siegurd Heinze überreichte ausgelernten Azubis unbefristete Arbeitsverträge/Das neue Lehrjahr im Landratsamt hat begonnen

 

Aufregende Tage liegen hinter acht jungen Frauen und Männern in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz: Während fünf von ihnen am Donnerstag, den 1. September ihre Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten starteten, bekamen andere nach ihrem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung von Landrat Siegurd Heinze unbefristete Arbeitsverträge überreicht.

 

Zu Recht durften Elisa Eichhorn aus Schwarzheide, Stefanie Hannuschka aus Lübbenau und Markus Helle aus Schipkau stolz auf den erfolgreichen Abschluss ihrer dreijährigen Berufsausbildung beim Landkreis sein. Schließlich erreichten sie mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 1,6 eines der besten Ergebnisse der zurückliegenden Abschlussjahrgänge der Kreisverwaltung. Somit gratulierte Landrat Siegurd Heinze (parteilos) nicht nur zur bestandenen Abschlussprüfung und dem Zeugnis, sondern überreichte ihnen zugleich die neuen Arbeitsverträge für die weitere Tätigkeit in der Verwaltung. „Unseren frisch gebackenen Verwaltungsfachangestellten wünschen wir alles Gute für die Zukunft und viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit in den vielseitigen Fachbereichen der Kreisverwaltung. Unserem neuen ersten Lehrjahr versprechen wir eine anspruchsvolle und interessante Ausbildung beim Landkreis OSL“, so Landrat Heinze.

 

Wer sich für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement im Ausbildungsjahr 2017 in der Kreisverwaltung OSL interessiert, hat noch bis zum 4. November 2016 Gelegenheit, sich zu bewerben. Auskünfte über die Voraussetzungen, ein Video zur Ausbildung beim Landkreis und vieles mehr auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter Verwaltung/Ausbildung.

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Untere Fischereibehörde informiert: Nächste Anglerprüfung in Calau

(09. 09. 2016)

Die nächste Anglerprüfung findet am Samstag, den 22. Oktober 2016 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr im Landratsamt in Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36, statt. Darüber informiert die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz. Anträge werden ab sofort entgegen genommen.

 

Die Prüfungsgebiete umfassen die Themen Fischkunde, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie Behandlung der gefangenen Fische. Auch Kenntnisse über einschlägige Rechtsvorschriften – insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften – werden abgefragt.

 

Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. im Internet unter www.osl-online.de über die Menüpunkte Bürgerportal von A bis Z/Natur & Umwelt.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 14. Oktober 2016 schriftlich bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einzureichen. Neben Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -Ort und der Anschrift des Wohnsitzes ist dem Antrag eine vom Bewerber unterschriebene Erklärung beizufügen, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen. Auch der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 25 Euro ist zu erbringen. Minderjährige fügen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters bei. Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind zu richten an die Postanschrift Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Fischereibehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg.

 

Prüfungsfragen und Onlinetests stellt das Land unter www.mlul.brandenburg.de (Landwirtschaft & Fischerei/Themen A-Z/Fischerei und Angeln/Prüfung Fischereischein) zur Verfügung.

 

Bei Fragen stehen Karina Howel und André Haack von der unteren Fischereibehörde telefonisch (03541) 870-3492/-3 bzw. per E-Mail (Karina-Howel@osl-online.de; Andre-Haack@osl-online.de) zur Verfügung.                       

Paul-Fahlisch-Gymnasium feierte Einweihung mit Bildungsminister & Landrat

(07. 09. 2016)

Das umfangreich sanierte Paul-Fahlisch-Gymnasium in Lübbenau/Spreewald ist am Montag, dem ersten Schultag des Schuljahres 2016/2017, offiziell übergeben worden. Die Sanierung gehört zu den größten Bauprojekten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz der letzten Jahre. Zahlreiche Ehrengäste waren bei der feierlichen Einweihung zugegen. Es wurde das symbolische rote Band durchschnitten und ein Schlüssel der besonderen Art übergeben. Landrat Siegurd Heinze wartete darüber hinaus mit einer erfrischenden Überraschung für alle Schülerinnen und Schüler auf.

 

Zum Hintergrund:

 

Das Gebäude des Paul-Fahlisch-Gymnasiums entstand im Jahre 1958. Zusätzliche Klassenräume wurden 1996/97 angebaut. Seitdem ist das Gymnasium immer wieder punktuell instand gesetzt und renoviert worden. Das Dach des Hauptgebäudes wurde erneuert, eine Fotovoltaikanlage installiert, die Sanitäranlagen wurden modernisiert sowie die brandschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Das Gebäude ist jedoch nie umfassend rekonstruiert worden. In der Verpflichtung zur Einsparung von Energie im Rahmen der Klimaschutzdiskussion wurden ab 2012 Sanierungsvarianten entwickelt. Dabei sind bestehende Schwachstellen definiert und daraus notwendige Maßnahmen entwickelt worden.

 

Im Rahmen der energetischen Sanierung wurden Baumaßnahmen an der gesamten Gebäudehülle, wie Außenwänden, Fenstern, Türen und Dächern, durchgeführt. Damit konnten zum einen Lüftungswärmeverluste in Klassenräumen und Sanitärbereichen reduziert werden. Des Weiteren wurde die Lüftung der Singehalle und Sporthalle einschließlich Umkleidebereich verbessert, die Wärmeversorgungsanlagen mit moderner Steuerung ausgerüstet sowie auf energiesparende LED-Beleuchtung umgerüstet.

 

Die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung umfassten eine Neuordnung bzw. Erweiterung des Unterrichtsangebotes durch Fachkabinette und IT-Ausstattung. Dabei konnten die Gebäudeerschließung, die Raumzuordnung und auch die Barrierefreiheit optimiert werden. In den Unterrichtsräumen und der Singehalle wurde die Raumakustik verbessert, Anforderungen aus der Inklusion wurden berücksichtigt. Sämtliche Innenraumoberflächen konnten instandgesetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen aus dem aktualisierten Brandschutzkonzept beinhalteten u.a. die Erneuerung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, der Notbeleuchtung sowie der Rettungswegkennzeichnung. Hochwertige Sicherheits- und Schließanlagen wurden eingebaut. Die Sanitäranlagen wurden, soweit erforderlich, erneuert. Die Datenverkabelung im gesamten Schulgebäude wurde umgesetzt. Zudem konnte die Singehalle komplett neu gestaltet werden. Innen wie außen erhielt das Gebäude ein neues Farbkonzept. Die Außenanlagen im Bereich der Zugänge wurden neu gestaltet sowie der Sportplatz erneuert.

 

Die Erneuerung und Anpassung der Ausstattung beinhalteten eine neue Einrichtung und Möblierung der Fachkabinette für die Naturwissenschaften Physik und Chemie, eine hochwertige Neuausstattung der Singehalle einschließlich der Bühnengestaltung. Darüber hinaus wurde das Lehrerzimmer und die Archivräume neu möbliert, die Sporthalle neu ausgestattet sowie neue Sportgeräte angeschafft. Die Klassenräume wurden umfangreich mit moderner Medientechnik ausgestattet. Diese wurde bereits seit 2013 beschafft und teilweise schon am Ausweichstandort eingesetzt. Die übrigen Räume wurden aus einer Kombination vorhandener Möbel des Gymnasiums und nicht mehr benötigten Einrichtungsgegenständen aus dem ehemaligen OSZ-Gebäude möbliert, teilweise ergänzt und mit vielfältigen Kleinmaterialien wie Sanitärsystemen und Beschilderung neu ausgestattet.

 

Projektablauf:

 

Das Projekt begann 2012 mit der Erarbeitung des Konzeptes, Variantenuntersuchung und Kostenschätzung durch das Unternehmen AIG Beraten & Planen Leinefelde aus Großräschen. Ein Jahr später fiel die Entscheidung zum Umfang der Maßnahmen und der Finanzierung einschließlich der Beantragung von Haushaltsmitteln aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Brandenburg. Nach der Insolvenz des ursprünglichen Planungsbüros Anfang 2014 wurde der neue Planungsvertrag mit J.A.S jasinski.architektur.studio aus Cottbus abgeschlossen. Unverzüglich konnte mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, aktuellen Kostenrechnung, weiteren Planungsverträgen zur Haustechnik und zum Brandschutzgutachten begonnen werden. In den letzten Schultagen und den Sommerferien 2014 zog das Gymnasium schließlich für die Zeit der Baumaßnahmen um in das Gebäude des ehemaligen OSZ in der Richard-Wagner-Straße. Die Möbel und Schulmaterialien wurden zwischenzeitlich in einer angemieteten Halle eingelagert, auch die Singehalle diente vorerst als Zwischenlager. Nach Erteilung der Baugenehmigung im Juli 2014 konnte am 15. August 2014 schließlich mit den Bauarbeiten begonnen werden. 2015/16 wurden die Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanung neu strukturiert. Für die LED-Beleuchtung wurden Fördermittel des Bundes beantragt. Zu der Zeit belief sich die Kostenrechnung auf 5,1 Millionen Euro. 2015 wurden die Bauleistungen für den Anbau, das Hauptgebäude, die Sporthalle einschließlich Verbinder planmäßig ausgeschrieben, an die Firmen vergeben und ausgeführt. Im gleichen Jahr wurde zudem der Sportplatz saniert. Mitte des Jahres 2015 begannen die Bauarbeiten im Bereich der Singehalle. Durch die lange Bearbeitungszeit der Prüfstatik und der Dachdeckerfirma verzögerten sich diese Arbeiten. Ab Mai 2016 konnte mit der Einrichtung und Ausstattung begonnen werden, sodass in der letzten Schulwoche und den Sommerferien die Schule wieder in ihren gewohnten Standort ziehen konnte. Das fertig sanierte Paul-Fahlisch-Gymnasium konnte somit pünktlich am ersten Schultag dieses Jahres wieder seinen Schulbetrieb starten, bis auf den Bereich Singehalle und den umliegenden Außenbereich. Die Möbel sowie die Ausstattung der Singehalle werden bis Ende September, die Außenanlagen spätestens bis Mitte Oktober fertiggestellt. Gegenwärtig liegen noch nicht alle Rechnungen abschließend vor, nach derzeitigem Stand belaufen sich die Kosten auf insgesamt über 5,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind Mittel des Landes Brandenburg, die aus dem Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz, FAG) für das Vorhaben bereitgestellt wurden sowie Fördermittel aus dem Landesprogramm „Medienentwicklung“ sowie „Begabtenförderung“.

 

Beteiligt an der Baumaßnahme waren seitens der Kreisverwaltung OSL das Dezernat für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung mit Dezernent Wilfried Brödno und Astrid Grötsch, Leiterin Finanzverwaltung (insbesondere FAG-Mittel), das Bau- und Hauptamt mit Amtsleiter Klaus Molitor, Sachgebietsleiterin Christine Paulan (Bau), Marianne Pohle (Ausstattung), Uwe Schlegel (IT), Sachbearbeiterin Helga Kuritz (Projektleitung Bau), Detlef Schütze (haustechnische Anlagen) und Marco Duschka (Objektverantwortlicher IT), weiterhin das Schulverwaltungs- und Kulturamt mit Amtsleiterin Helga Schüler sowie Sachgebietsleiterin Rosika Demuth für Beschaffung und Organisation, das Amt für Umwelt und Bauaufsicht im Zusammenhang mit Erteilung der Baugenehmigung und Nutzungsfreigabe mit Thomas Kilian und Hartmut Kingl sowie weitere zuarbeitende Ämter.

 

Die beteiligten Planungsbüros waren das JAS jasinski.architektur.studio aus Cottbus für die Objektplanung und Gesamtbauleitung, dabei verantwortlich für Planung und Bauleitung Kerstin Bielitz, GWJ GmbH aus Cottbus für die energetische und bauphysikalische Beratung, EPP Planung & Projektierung aus Lübbenau mit Geschäftsführer Michael Langner für die Elektroplanung, das Ingenieurbüro Karras aus Lübbenau für die Heizung- und Sanitärplanung sowie das Brandschutzbüro Meyer aus Lübben für die Brandschutzgutachten.


Die wichtigsten beteiligten Baufirmen waren die Baugesellschaft Großmann & Partner aus Guben für den Rohbau, Schöpper GmbH aus Prenzlau für die Fenster, P & T Bauart GmbH aus Spremberg für die Fassade, ALB Dachbau GmbH aus Senftenberg für die Dachdeckerarbeiten, Elektro Minkner aus Lübbenau für Elektroarbeiten, H & S Lübbenau GmbH für Heizung/Sanitär, KLS GmbH aus Cottbus für die Malerarbeiten sowie Raumausstatter Brost aus Zerbst für den Fußboden.

 

Ausblick:

Das Schulgebäude soll nicht nur eine moderne Schule auf hohem technischem Niveau sein, sondern ein Bildungszentrum mit Ausstrahlung in die Stadt und das Umland. Sowohl die Sporthalle als auch die neu gestaltete Singehalle stehen nach Anmeldung für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.

 

Doch das Bauen geht weiter: Bereits durch den Kreistag beschlossen ist die Doppelnutzung des Gebäudes durch die Volkshochschule. Für die Musikschule wird gegenwärtig ein Anbau geplant, der bis zum nächsten Schuljahr fertig gestellt wird. Somit stehen dann die Räume im Erdgeschoss einschließlich der Singehalle auch für die Erwachsenenbildung und Nutzung durch die Musikschüler aus der nördlichen Region des Landkreises zur Verfügung. Das jetzt nur gering ausgelastete Gebäude in der Richard-Wagner-Straße kann geschlossen werden.  

 

Nutzung durch die Schule:


502 Schülerinnen und Schüler werden zum Schuljahr 2016/2017 am Paul-Fahlisch-Gymnasium von 42 Lehrerinnen und Lehrern sowie 5 Referendarinnen und Referendaren unterrichtet. Die Schwerpunkte des Gymnasiums liegen besonders in der Herausbildung von Kernkompetenzen im mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie sprachlich-künstlerischen Bereich. Im Lehrangebot sind die Fremdsprachen Französisch, Russisch, Englisch und Latein. Am Gymnasium sind Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) in Klasse 5 und 6 vertreten.

Foto zu Meldung: Paul-Fahlisch-Gymnasium feierte Einweihung mit Bildungsminister & Landrat

Aktuelle Tierseuchenlage - Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion im Landkreis Elbe-Elster

(23. 08. 2016)

Aus aktuellem Anlass möchte das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Veterinäraufsicht darüber informieren, dass in einem Milchviehbestand im Landkreis Elbe-Elster am 22.07.2016 der Verdacht des Ausbruchs der Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) amtlich festgestellt wurde.

 

Das Bovine Herpesvirus 1 ist ein Herpesvirus, welches bei Rindern und anderen

Rinderartigen eine meist akut verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht.

Das Virus verursacht zwei unterschiedliche Krankheitsbilder. Die bevorzugten Manifestationsorgane sind der Respirationstrakt und der Genitaltrakt.

Die anzeigepflichtige Tierseuche wurde in Brandenburg in den letzten Jahren intensiv bekämpft, so dass 2015 die BHV1-Freiheit von der EU anerkannt wurde. Die Wiedereinschleppung in hiesige Bestände hätte neben massiven tiergesundheitlichen auch handelswirtschaftliche Konsequenzen.

 

Die empfohlenen Maßnahmen dienen unabhängig davon auch dem Schutz vor anderen infektiösen Erkrankungen, die jederzeit in ungeschützte Tierbestände eingeschleppt werden können und sollen somit an alle Tierhalter gerichtet werden.

 

Die Tierhalter im Landkreis OSL werden aus diesem Grund einmal mehr aufgerufen, erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die Tiergesundheit ihrer Bestände (Biosicherheitsmaßnahmen) einzuleiten, den Gesundheitsstatus der Tiere regelmäßig zu beobachten, Gesundheitsstörungen zu erkennen, diesen schnellstmöglich entgegen zu wirken und somit Ihrer Verantwortung als Tierhalter gerecht zu werden.

 

Kritische Punkte stellen vor allem der Personen-, Fahrzeug- und Tierverkehr dar.

Hier ist, z.B. durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, betriebseigene Schutzkleidung und dem Vorliegen von Gesundheitsbescheinigungen für zugekaufte Tiere, erhöhte Aufmerksamkeit auf den Schutz des eigenen Bestandes zu legen. Auch Krankheitssymptomen wie hohem Fieber (>42°C), Aborten/Verkalbungen, Milchrückgang und einer erhöhten Sterblichkeitsrate ist besondere Beachtung zu schenken. Eine enge Zusammenarbeit mit den bestandsbetreuenden Tierärzten ist zu empfehlen.

 

Der Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gibt in diesem Zusammenhang speziell für Rinderhalter wichtige Grundlagen und Anhaltspunkte.

 

https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_texte/EmpfehlungenHygiene.html

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft jederzeit zur Verfügung.

 

Kontakt:

E-Mail: veterinaeramt@osl-online.de

Tel: 03573/870-4421 oder -4422

 

[Leitfaden "Biosicherheit in Rinderhaltungen"]

Herzlichen Glückwunsch Tino Jörke „4.0“!

(19. 08. 2016)

OSL-Landrat Siegurd Heinze besuchte am Dienstag, den 16. August 2016, Tino Jörke, Geschäftsführer der Integrationswerkstätten g GmbH Niederlausitz in Senftenberg, um ihm zu dessen 40. Geburtstag seine Glückwünsche auszusprechen.

 

Tino Jörke ist seit April 2013 Geschäftsführer der Integrationswerkstätten g GmbH Niederlausitz. Das Unternehmen betreut mit seinen 100 Fachkräften derzeit ca. 370 Menschen mit einer seelischen oder geistigen Behinderung unter geschützten Bedingungen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fertigen hochwertige Produkte und Dienstleistungen aus unterschiedlichen Bereichen, wie zum Beispiel der Metallbearbeitung, industriellen Montage, Verpackung, Wäscherei, Grünwesen, Aktenvernichtung und Holzzuschnitt. Zahlreiche Unternehmen aus der Region und darüber hinaus zählen zu den zufriedenen Kunden. Töchter der Integrationswerkstätten sind die Hellraum Fensterbau GmbH und die WBS Tierpark-Betriebs-GmbH Senftenberg.   

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Von kulinarischen Weltreisen bis zur Entspannung durch Klopftechnik

(18. 08. 2016)
Bei der diesjährigen Interkulturellen Woche im Landkreis OSL ist für Jeden etwas dabei

 

Der Startschuss zur Interkulturellen Woche 2016 ist gefallen: Unter dem Motto „Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt“ wartet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit verschiedenen Institutionen und Kommunen erneut mit zahlreichen vielseitigen Veranstaltungen auf, die allesamt das Zusammenleben in Vielfalt auf Basis der Grund- und Menschenrechte signalisieren. Das Programmheft mit Veranstaltungen vom 19. August bis 28. Oktober ist erschienen und kann ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung (siehe unten) eingesehen werden. Gedruckte Exemplare liegen im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Senftenberg sowie in den teilnehmenden Einrichtungen bereit.

 

Auf dem Programm stehen neben romantischem Kino unter dem Sternenhimmel viele spannende Ausstellungen, Konzerte, ausgelassene Familienfeste, interessante Gesprächsabende, sportliche Wettkämpfe ebenso wie märchenhafte und kulinarische Weltreisen – alles unter dem Motto „Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt“. „Das ist ein starkes Motto für das Jahr 2016. Es zeigt: Die Zivilgesellschaft ist stark und selbstbewusst – die Vielfalt wird sich durchsetzen gegen die Einfalt. Es ist ein Motto, das bewusst die Millionen Menschen stärkt, die sich für ein Zusammenleben in Vielfalt auf der Basis von Grund- und Menschenrechten einsetzen“, so Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz.

 

Zu den Veranstaltungen:

 

Die Veranstaltungen starten am 19. August mit einem von vier besonderen Filmen, die jeweils freitags 20:30 Uhr im Kino der Wendischen Kirche Senftenberg unter freiem Himmel gezeigt werden. Gleich am Samstag, den 20. August geht es weiter mit einem packenden BMX-Wettbewerb ab 14 Uhr mit umfangreichem Rahmenprogramm auf dem Skaterplatz in Lauchhammer. Durch Live-Bands am Abend mit Musik von Ska/Reggae, Hardcore, Rock bis hin zu Hip Hop sowie einer Aftershowparty mit DJ wird der Abend abgerundet. Bis 17 Uhr ist der Eintritt frei. Veranstalter sind der Verein Buntrock e.V., Süd Club und die Stadt Lauchhammer gemeinsam mit dem Jugendamt des Landkreises OSL.

 

Um die widersprüchliche Politik der frühen DDR gegenüber den Sorben/Wenden geht es in einer Gesprächsrunde am 25. August um 19 Uhr in Tenglers Buchhandlung in Senftenberg.

 

Im Tandem die eigene und eine fremde Kultur erlernen und damit interkulturelle Kompetenzen erwerben – das ist möglich bei einem Workshop vom 2. bis 3. September im Mehrgenerationenhaus in Lauchhammer, organisiert vom KooperationsAnstiftung e.V./MGH Lauchhammer in Zusammenarbeit mit dem FaZIT e.V.. Auch in sportlichen Wettkämpfen, wie etwa bei einem Fußballturnier, kann man „auf guten Wegen – einander begegnen“. Das Turnier mit insgesamt 8 Mannschaften wurde initiiert vom SV Sedlitz Blau Weiß 90 e.V. und Heinz Maintok vom Verein gemeinsam mit der Initiative „Refugees Welcome Senftenberg“. Das Turnier findet statt am 8. September um 15 Uhr auf dem Sportplatz an der Mühlenstraße in Sedlitz. Anmeldungen sind möglich ab sofort bis zum 30. August per E-Mail an Heinz Maintok: heinz.maintok@web.de.

 

Ein Höhepunkt der Veranstaltungsreihe ist die Sommertour „Schöner leben ohne Nazis“, die am 9. September von 15 – 20 Uhr im AWO-Freizeitladen in Lübbenau stattfindet. Jugendliche können sich hier künstlerisch in Form von Farbspielen und Experimenten sowie musikalisch bei Rap- und DJ-Workshops verwirklichen. Slacklines, kulinarische Leckereien und ein Konzert am Abend sorgen für eine ausgelassene Atmosphäre.

 

Große und kleine Sorgen vertreiben lassen sich mit der sogenannten Klopftechnik, einer effektiven Methode bei Stress, die man am 10. September unter der Anleitung von Bianca Schröder innerhalb von nur zwei Stunden erlernen kann. Bianca Schröder ist Autorin und Expertin für Begabungsförderung. Der Kurs findet statt in der Kreisverwaltung des Landkreises OSL in Senftenberg. Der Eintritt ist frei, Interessierte können sich bei der Integrationsbeauftragten Kathrin Tupaj noch bis zum 8. September anmelden unter der Telefonnummer 03573 8701060 oder per E-Mail an kathrin-tupaj@osl-online.de. Schnell sein lohnt sich, denn die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt!

 

Einen weiteren Höhepunkt stellt das interkulturelle Herbstfest mit Musik, Spiel, Tanz, Bastelstraße sowie internationalen Köstlichkeiten dar, welches am 17. September im Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ in Senftenberg stattfindet. Der Eintritt ist frei. Organisiert wird das Herbstfest durch die Initiative „Refugees Welcome Senftenberg“ und die Netzwerkstelle „Jugendarbeit und demokratische Kultur“ gemeinsam mit dem Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“. Ebenso ein kulinarisches Highlight ist der Einblick in die arabische Küche, den man bei einer Verkostung am 19. September im „Pegasus“ erhalten kann.

 

Das komplette Programm mit ausführlichen Beschreibungen der Veranstaltungen gibt es unter www.osl-online.de, auf den Internetseiten der mitwirkenden Kommunen, Vereine und Initiativen sowie in gedruckter Form in den teilnehmenden Einrichtungen und im Bürgerbüro der Kreisverwaltung. Das Bürgerbüro befindet sich im Glasbau am Standort Dubinaweg in Senftenberg und ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

[Programm zur Interkulturellen Woche 2016 in OSL]

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Aktuelle Information zum Grundwasserschaden im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

(17. 08. 2016)

 

Bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald wurden im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Innerhalb des in der Karte in der Anlage gekennzeichneten Bereichs befinden sich Gewerbebetriebe, Wohnhäuser mit Hausgärten, gärtnerisch genutzte Flächen und Grünanlagen. Auf Grund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, z.B. als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird.

 

Es wird deshalb die Empfehlung ausgesprochen, im als belastet ausgewiesenen Bereich bis auf weiteres kein Grundwasser aus Brunnen zu nutzen.

 

Ist das Trinkwasser in Lübbenau/Spreewald gesundheitlich unbedenklich?

Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Wasser des Wasser-und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC) aus dem Wasserhahn in Bad und Küche ist nicht betroffen.

Die Stadt Lübbenau/Spreewald verfügt über eine flächendeckende Anbindung an das öffentliche Trinkwassernetz. Das Trinkwasser des WAC unterliegt den Regelungen der Trinkwasserverordnung, deren Einhaltung durch das Gesundheitsamt überwacht wird.

Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht, es erfolgen ca. 50 Beprobungen zusätzlich pro Jahr. Durch ein angepasstes Fahrregime im Wasserwerk Lübbenau/Spreewald wird der Anstrom von verunreinigtem Grundwasser gezielt unterbunden. Das Trinkwasser kann uneingeschränkt genutzt werden.

 

Welche Schadstoffe sind im Grundwasser?

Mit den Untersuchungen wurden LCKW im Grundwasser nachgewiesen. LCKW sind relativ gut wasserlöslich und meist deutlich schwerer als Wasser, weshalb sie mit dem Niederschlagswasser in tiefere Bodenschichten des Grundwasserleiters transportiert werden.

In Lübbenau/Spreewald liegen die Schadstoffe hauptsächlich in einer Tiefe zwischen ca. 8 bis 20 m unter Gelände im Grundwasser vor.

 

Haben die Schadstoffe im Grundwasser gesundheitliche Auswirkungen?

Oberstes Schutzgut ist die menschliche Gesundheit.

LCKW können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen.

Wissenschaftlich belegte Grenzwerte für eine genaue Gefährdungsabschätzung bei der Nutzung von Grundwasser aus Gartenbrunnen gibt es bislang nicht.

Trotzdem ist vorsorglich die Einschränkung der Kontaktmöglichkeiten von Menschen mit diesem durch Schadstoffeinträge belasteten Grundwasser geboten.

Da nicht auszuschließen ist, dass neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss auch alte bestehende Brunnen für Bewässerungs- und Brauchwasserzwecke genutzt werden, wird bis auf Weiteres die Nutzung des Grundwassers nicht empfohlen.

 

Woher kommt der Grundwasserschaden?

Der genaue Schadensort ist bislang nicht bekannt. Der Zeitpunkt der Grundwasserverunreinigung muss schon Jahrzehnte zurückliegen, darauf deuten die bereits weit fortgeschrittenen Abbau- und Ausbreitungsprozesse der LCKW hin.

Es wurden und werden zeitnah weitere Untersuchungen zur Ermittlung der Schadensquelle und deren Sanierung durchgeführt.

 

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

In einem nächsten Schritt finden weitere Untersuchungen der Grundwasserbeschaffenheit und zur Ausdehnung der Grundwasserverunreinigung statt, um das betroffene Gebiet eingrenzen zu können. Ferner sind Erkundungen zur Ermittlung der Quelle der LCKW-Verunreinigung vorgesehen.

Sollten sich aus den Untersuchungen Änderungen ergeben, wird an dieser Stelle über die Ergebnisse informiert.       

 

Wer sind die Ansprechpartner für Ihre Fragen?

Zu wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragen: Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landratsamtes                                                                                                           

               Herr König (03541/870-3401)

               Frau Zschiesche (03541/870-3421)                           

               Frau Berger (03541/870-3461)

               Mail: umweltamt@osl-online.de

 

Zu gesundheitlichen Fragestellungen: Gesundheitsamt des Landratsamtes

                       

Herr Dr. Bethke (03573/870-4301),

Frau Rudolph (03573/870-4341)

Mail: gesundheitsamt@osl-online.de

 

 

Zu Fragen rund um die Themen Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft:

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

        

              Herr Wachtel (03573/870-4402)

 

zur Trinkwasserversorgung: WAC Wasser- und Abwasserzweckverband Calau

              Herr Müller (03542-8899-211),

Herr Dockter (03542-8899-240)

Mail: info@wac-calau.de

 

 

Aktuelle Informationen für Anlieger

 

Zur Beantwortung offener Fragen luden Stadt Lübbenau/Spreewald, der Landkreis OSL und der WAC Wasser- und Abwasserzweckverband Calau Anlieger am Dienstag, 16. August 2016, 18 Uhr zu einer Auftakt-Informationsrunde in das Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald ein. Viele Anlieger folgten der Einladung und nutzten die Gelegenheit, mit den Experten ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zu stellen.

 

Die Powerpoint-Präsentation des beauftragten Gutachters, die vor Ort gezeigt wurde, finden Sie unter diesem Text zum Herunterladen.

 

Aktuelle Informationen und Untersuchungsergebnisse zur Thematik werden auch weiterhin auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, zur Verfügung gestellt.

 

 

(Anlage: Karte)

 

[Powerpoint-Präsentation von Anliegerversammlung]

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11. Informations- und Beratertag findet am 30. August 2016 in Senftenberg statt

(04. 08. 2016)

Kompakte Beratung für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren:

 

Interessierte, die ein Unternehmen führen, eine Geschäftsidee umsetzen oder investieren wollen, sollten sich den 30. August 2016 schon heute vormerken. In der Zeit von 9 bis 17 Uhr findet in den Sitzungssälen im Landratsamt in Senftenberg, Haus I, Dubinaweg 1 (nähe Stadthafen) bereits zum 11. Mal der jährliche „Informations- und Beratertag“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Dieser richtet sich an Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen, Investoren und alle darüber hinaus Interessierten.

 

Vor Ort erteilten Experten in individuellen Gesprächen kostenlos Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermodalitäten und informieren über Wege der Fachkräftegewinnung sowie Qualifizierungsmöglichkeiten. Das Expertenteam besteht aus Vertretern von Banken, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen und der Sparkasse.

 

„Vorbeikommen lohnt sich, denn hier erhalten Interessierte individuell und kompakt an einem Ort Antworten auf all ihre Fragen rund um das Unternehmerwerden und Unternehmersein“, wirbt Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin des Bereichs Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung und Organisatorin der Veranstaltung.

 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen: Telefon (03573) 870-5141, E-Mail an Baerbel-Weihmann@osl-online.de.

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Gebäude mit Geschichte: Fassade des Kreishauses Calau erhält eine energetische Aufwertung

(04. 08. 2016)

Das denkmalgeschützte Kreishaus in Calau wird bald in neuem Glanz erstrahlen.  Nach bereits erfolgter Innensanierung in den zurückliegenden Jahren beginnt in diesen Tagen nun auch unter denkmalrechtlichen Bedingungen die energetische Sanierung der Außenfassade. Auch die Fenster haben ausgedient und werden ausgetauscht. Voraussichtlich bis zum Jahr 2018 werden Baufirmen an dem Gebäude in der Joachim-Gottschalk-Straße 36 Hand anlegen. Das Gebäude selbst blickt bereits auf eine über 100-jährige Geschichte zurück.

 

Gebaut wird in mehreren Abschnitten. In dieser Woche starten zunächst die Arbeiten an der Nordfassade auf der Eingangsseite. Ab dem Jahr 2017 folgen die restlichen Seiten. Die Kosten für die Maßnahme „Energetische Sanierung der Fassade am Kreishaus Calau“ betragen voraussichtlich 1,3 Millionen Euro. Der Betrag wird zu 90 % durch Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes gedeckt. Der Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent stammt aus Mitteln des brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG).

 

Erbaut wurde das Gebäude als Kaiserliches Landratsamt in der Zeit zwischen 1901 und 1903 nach Plänen des Regierungsbaurates Tieffenbach aus Frankfurt (Oder) im Stil der Neo-Renaissance. Im Neubau waren die Büros des Königlichen Landratsamtes, der Königlichen Kreiskasse, des Kreisausschusses sowie die Kreiskommunal- und die Kreissparkasse untergebracht. Erweiterungsbauten folgten in den Jahren 1920 (Anbau des Ostflügels) und 1936/37 (Ausbau des Dach- und Kellergeschosses). Die Erweiterungsbauten wurden mit der Einrichtung des Kreisbauamtes und der Erweiterung der Kreissparkasse einschließlich Tresorräume erforderlich.

 

Die Kriegsvorbereitungen führten zum Bau von Luftschutzräumen. Das Kreishaus brannte durch Kriegseinwirkungen 1945 bis auf den Westflügel aus. Aufgrund der großen Zerstörungen in den letzten Kriegstagen 1945 wurden die Reste von Treppentürmen, Ziergiebel und Zierelementen beim anschließenden Wiederaufbau gänzlich entfernt und nicht wieder aufgebaut. Es entstand ein zweckmäßiger, schlichter Verwaltungsbau.

Auf Grund der Gebäudezerstörung wurde die Kreisverwaltung zeitweilig nach Senftenberg verlegt. In den Jahren 1947 bis 1952 erfolgte eine Gebäudeteilnutzung als Fachschule für Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Mit der Verwaltungsreform 1952 wurde das Gebäude zum Sitz des Rates des Kreises Calau mit allen Fachabteilungen und der Kreissparkasse. Bis 1994 bildete das Gebäude den Sitz des Calauer Landratsamtes. Seit 1994 ist es die Hauptaußenstelle der Kreisverwaltung des heutigen Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In den Jahren von 2010 bis 2013 erfuhr das Gebäude eine umfassende Sanierung des Innenbereiches. 

 

Am heutigen Verwaltungsstandort in Calau sind neben der Dezernentin und 1. Beigeordneten das Amt für Umwelt und Bauaufsicht, das Amt für Straßenverkehr und Ordnung (Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gewerbefachaufsicht/ Jagd- und Fischereiwesen) sowie der Bereich Landwirtschaft des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft untergebracht. Mit dem bevorstehenden Umzug des Straßenverkehrsamtes in das Gebäude der Sparkasse in der Calauer Innenstadt im kommenden Jahr wird im Kreishaus zusätzlich auch der Bereich Verkehrswesen anzutreffen sein.

 

 

Foto: In dieser Woche beginnen an der Nordfassade am Haupteingang die Arbeiten zur energetischen Sanierung der Fassade des Kreishauses am Standort in Calau. Auch die Fenster des denkmalgeschützten Gebäudes werden ausgetauscht. Die Maßnahme wird zu 100 % gefördert und erstreckt sich voraussichtlich bis in das Jahr 2018 hinein. (Foto: Landkreis)

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Euronotruf 112 wird 25 Jahre alt: Landkreis OSL gratuliert

(03. 08. 2016)

„Happy Birthday“ Notrufnummer 112: Ende Juli 2016 wurde der Lebensretter 25 Jahre alt, wie der Kreisbrandmeister des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Ingo Worreschk, mitteilt. Das Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz gratuliert dem „Lebensretter 112“ zu diesem Jubiläum.

 

„Der Notruf 112 kann vorwahlfrei gewählt werden und ist in allen Staaten der EU kostenlos verfügbar. Er verbindet Hilfesuchende automatisch mit der örtlichen 112-Notrufzentrale, über die sie die Feuerwehr oder medizinische oder polizeiliche Hilfe erhalten“, erklärt Worreschk.

 

Wer die 112-Notrufzentralen betreut, ist in den Staaten der EU unterschiedlich geregelt. Dies können die Rettungsdienste, Feuerwehren oder auch die Polizei sein. In Cottbus gehen die 112-Notrufe in der integrierten Regionalleitstelle Lausitz ein, die rund um die Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besetzt ist. Die Notrufe werden nach einem strukturierten Frageschema bearbeitet und die nach Einschätzung des Disponenten erforderlichen Hilfskräfte alarmiert. Während die Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens fahren, kann der Mitarbeiter bei Bedarf Erste-Hilfe-Hinweise an den Anrufenden weitergeben.

 

Wichtig sei laut Worreschk, dass die europaweite Gültigkeit des Notrufs 112 noch bekannter wird. Nach einer Studie der EU wisse nur jede fünfte Person in Deutschland, dass die 112 auch im Ausland funktioniert. Dabei gilt der europaweite Notruf in allen EU-Staaten, der Schweiz, Island und Norwegen sowie in weiteren EU-Nachbarstaaten wie Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Republik Moldau, Russland, Serbien, Türkei und der Ukraine. Da er in vielen weiteren Staaten der Welt gewählt werden kann, sollten sich Reisende am besten bereits im vorab informieren.

 

Hintergrund:

 

Am 29. Juli 1991 haben die damals 12 EU-Staaten entschieden, als gemeinsame europäische Notrufnummer die „112“ einzuführen. Deutschland wurde bei dieser Entscheidung durch Außenminister Genscher vertreten. Die Auswahl der 112 als Notrufnummer geht zurück auf eine Empfehlung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) von 1976. In Deutschland wurde die 112 bereits 1954 als Feuerwehrnotruf in den ersten Großstädten eingeführt.

 

Der europaweite Notruf 112 ist europaweit ein Symbol für Hilfe. Er ist ein bürgernahes und lebensrettendes EU-Produkt mit einem hohen europäischen Mehrwert. Wenn es den Euronotruf nicht gäbe, müssten die Bürgerinnen und Bürger über 40 Notrufnummern bei einer Reise durch alle EU-Staaten kennen.

 

Sein wichtigstes Geburtstagsgeschenk hat der Euronotruf schon im Jahr 2009 erhalten: Seitdem ist ihm ein eigener Aktionstag im Kalender gewidmet. Der „Tag des europaweiten Notrufs 112“ wird jährlich am 11. Februar (11.2.) begangen, denn da steckt die 112 schon im Datum.

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Stipendien über www.myStipendium.de

(29. 07. 2016)

Die vielfach ausgezeichnete Stipendienplattform www.myStipendium.de hilft Schülern und Studierenden kostenlos, mit nur wenigen Klicks das passende Stipendium zu finden. Dabei werden jedem Nutzer aus über 2.300 Fördermöglichkeiten im Wert von 610 Mio. €/Jahr nur jene Stipendien angezeigt, die auf das individuelle Profil passen. myStipendium verfolgt das Ziel, Schüler und Studierende abseits der „Elite“ zu fördern und beweist, dass es Stipendien nicht nur für Hochbegabte und Engagierte gibt.

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Gesucht: Ehrenamtlicher Wanderwegewart für das nördliche Kreisgebiet

(27. 07. 2016)

Durch die schöne Landschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz führen rund 800 Kilometer gut ausgebaute, beschilderte und markierte Wanderwege. Immer mehr Urlauber, Tagesgäste und auch Einheimische entdecken das Wandern für sich als Ausgleich zum hektischen Alltag. Um die Orientierung im Gelände zu gewährleisten und die Wege sicher und begehbar zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle und Pflege notwendig. Hierfür sucht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz für das kommende Jahr nach einem neuen ehrenamtlich tätigen Wanderwegewart für das nördliche Kreisgebiet (Lübbenau, Vetschau, Calau, Altdöbern).

 

Zu den Aufgaben gehören die Kontrolle der Wege, der Beschilderung und Ausbesserungsmaßnahmen der Markierungen sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ansprechpartnern der kommunalen Verwaltungen. Voraussetzung sind eine gute Kondition und handwerkliches Geschick. Dem Einsatz auf den Wanderwegen geht eine Schulung durch einen professionellen Wegewart voraus. Die Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung belohnt.

 

Wer Interesse daran hat, Wanderwege zu betreuen, kann sich in der Landkreisverwaltung unter Telefon (03573) 870-5128 melden oder per E-Mail an tourismus@osl-online.de wenden.

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Interkulturelle Woche 2016 in OSL: Jetzt Vorschläge einreichen

(27. 07. 2016)

 „Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt.“ ist das Thema der Interkulturellen Woche 2016, die bundesweit vom 25. September bis 1. Oktober stattfindet. Auch im Landkreis OSL werden anlässlich der Aktionswoche rund um diesen Zeitraum erneut spannende und abwechslungsreiche Angebote und Veranstaltungen angeboten. Startschuss dafür bildet am 19. August 2016 das Kino unterm Sternenhimmel in der Wendischen Kirche in Senftenberg.

 

Mit im Boot sitzen erneut zahlreiche Akteure von verschiedenen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen der Region. Momentan arbeitet die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, an der Fertigstellung des Programmheftes. Dieses soll bis Mitte August 2016 vorliegen und anschließend verteilt werden. Auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de wird es einzusehen sein.

 

Noch bis zum 10. August nimmt sie Vorschläge und Ideen für interkulturelle Veranstaltungen entgegen. Interessierte können sich unter Telefon 03573 870-1060 und per E-Mail (Kathrin-Tupaj@osl-online.de) an sie wenden.

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2. gemeinsamer Grundstücksmarktbericht ist erschienen

(25. 07. 2016)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte informiert:

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat den 2. gemeinsamen Grundstücksmarktbericht 2015 beschlossen. In ihm wird der Grundstücksverkehr des Jahres 2015 beider Landkreise detailliert dargelegt. Neben statistischen Ergebnissen werden Entwicklungen innerhalb der verschiedenen Teilmärkte dargestellt sowie preisbestimmende Einflussgrößen näher untersucht.

 

Der Grundstücksmarktbericht 2015 kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses analog als Druckexemplar sowie digital im pdf-Format als CD-ROM oder per E-Mail käuflich erworben werden.

 

Auskünfte zu den einzelnen Teilmärkten können während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit Sitz beim Fachbereich Kataster und Vermessung in der Vom-Stein-Straße 30 in 03250 Cottbus in mündlicher und schriftlicher Form eingeholt werden.

 

Telefon: (0355) 49 91 – 22 47

 

Sprechzeiten:

Dienstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr   und     13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und     13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

 

 

Musikschule OSL macht Ferien

(20. 07. 2016)

In der Zeit vom 21. Juli bis 2. September 2016 freut sich Brandenburg über die diesjährigen Sommerferien. Auch die fleißigen Musikschülerinnen und Musikschüler des Landkreises Oberspreewald-Lausitz dürfen sich in dieser Zeit eine Pause gönnen: Denn auch hier findet bis zum 4. September 2016 kein Unterricht statt. Gleichwohl ist die Verwaltung der Kreismusikschule/Volkshochschule OSL besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Kommunikationswegen erreichbar. „Wir wünschen allen Honorarkräften, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern eine gute Zeit. Üben Sie weiterhin recht fleißig und erholen Sie sich gut“, wünscht Einrichtungsleiter Thomas Asendorf passend zum Ferienbeginn. An der Musikschule OSL lernen derzeit 1069 Schülerinnen und Schüler im Alter von 2 bis 79 Jahren. Zur Auswahl stehen die Lehrbereiche Streichinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Percussion, Gesang, Zupfinstrumente sowie die Musikalische Früherziehung und Grundausbildung, Musical und Tanz. Ein Einstieg in den Unterricht ist jederzeit möglich. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.musikschule-osl.de

 

[Internetauftritt der Musikschule OSL]

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Mit Fiffi auf Reisen - Hinweise aus dem Veterinäramt OSL

(20. 07. 2016)

Ferienzeit ist Reisezeit. Dabei zieht es auch viele Heimtierbesitzer in die Ferne. Oft dürfen Hund, Katze und Co. als festes Bestandteil der Reisegruppe dabei nicht fehlen - und so tauscht auch so manch Vierbeiner eine Zeit lang Körbchen gegen Liegestuhl. Was es dabei zu beachten gilt, weiß das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Pünktlich zum Start in die Urlaubssaison veröffentlicht es ein Faltblatt „Neue Regelungen im Reiseverkehr mit Heimtieren“. Dieses steht ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, zum Herunterladen bereit (siehe unten).

 

Anlass bilden die angepassten gesetzlichen Grundlagen der EU-Verordnung Nr. 576/2013 und der EU-Durchführungsverordnung Nr. 577/2013, die seit Ende 2014 gelten. Sie beziehen sich unter anderem auf das Reisen innerhalb und außerhalb der EU.

 

Folgende Punkte sollten Heimtierbesitzer beachten:

 

Reisen innerhalb der EU

 

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens fünf Heimtiere, beispielsweise Hunde, Katzen und Frettchen, mitgeführt werden. Wichtig: Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, im Ausland den Besitzer zu wechseln.

 

Für jedes Tier ist ein blauer Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitzuführen. Der Ausweis darf nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Dieser muss, anders als der vorherige Ausweis, zudem vom Tierhalter unterschrieben werden. Im Dokument sind außerdem die Kontaktdaten und die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes vermerkt.

 

EU-Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Ist das Tier vor dem 3. Juli 2011 geboren und hat eine deutlich lesbare Tätowierung, so ist diese anzugeben. Später geborene Tiere sind durch die Implantierung eines Transponders zu kennzeichnen. Diese Seite ist mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln.

 

Notwendige Impfungen müssen mindestens 21 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden. Das Tier darf zum Zeitpunkt der Impfung nicht jünger als 12 Wochen sein.

 

EU-Länder mit erhöhten Anforderungen

 

Unter anderem in Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen bezüglich antiparasitärer Behandlungen. Hier ist beispielsweise eine Echinokokken-Behandlung (Bandwürmer) vorzuweisen.

 

Darüber gilt es, spezielle Länderregelungen zu beachten. So herrscht etwa in Belgien eine allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.

 

Spezielle Regelungen sind in den Botschaften zu erfragen. Weitere Informationen sind auch über die Homepage www.petsontour.de verfügbar.

 

Reisen außerhalb der EU

 

Hier gelten grundsätzlich die Bestimmungen für das Reisen in der EU. Zusätzlich muss beachtet werden, dass diese Länder in "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer" unterschieden werden. Für die einzelnen Länder sind die gültigen Bestimmungen ebenfalls in der jeweiligen Botschaft zu erfragen.

 

Reisende Tierhalter sollten sich bereits vor der Ausreise in ein Nicht-EU-Land über die Wiedereinreisebedingungen in die EU bzw. nach Deutschland informieren.

 

Mitnahme im Auto

 

In Deutschland und anderen EU-Ländern müssen mitreisende Tiere im Auto gesichert sein. Dazu eignen sich beispielsweise Absperrgitter, Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO). Besitzer sollten zudem darauf achten, dass das Tier während des Transportes mit ausreichend Wasser versorgt wird. Empfohlen wird darüber hinaus, saugfähige Tücher, Kotbeutel und ggf. eine Notfalltierapotheke bereitzuhalten.

 

Mitnahme im Flieger

 

Soll das Tier mit in den Urlaub fliegen, sind die Bedingungen für eine Tierbeförderung rechtzeitig beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft zu erfragen.

 

Mitnahme von "Straßenhunden" aus Urlaubsländern

 

Ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden sich in dem Merkblatt Nr. 113 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., das unter der Internetadresse www.tierschutz-tvt.de heruntergeladen werden kann.

 

 

Bei Fragen

 

Wer eine Auslands-Reise mit seinem Vierbeiner plant, kann sich bei Fragen zudem an seinen Tierarzt bzw. seine Tierärztin wenden. Auch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz steht für Auskünfte zum Thema bereit: (03573) 870 4433.

[Faltblatt Neue Regelungen im Reiseverkehr mit Heimtieren]

Foto zu Meldung: Mit Fiffi auf Reisen - Hinweise aus dem Veterinäramt OSL

OSL in Zahlen – Statistische Übersicht für das Jahr 2015

(18. 07. 2016)

Wie viele Einwohner hat der Landkreis OSL? Wie viele Ausbildungsbetriebe gibt es in unserem Landkreis? Wie entwickelt sich die Tourismuswirtschaft?

Antworten auf diese und weitere Fragen sind ab sofort in der statistischen Übersicht „Zahlen, Daten, Fakten“ per 31.12.2015 zu finden, welche auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Der Landkreis OSL“ sowie unter dieser Meldung zum Download bereit steht.

 

Jeweils rückblickend für das vergangene Jahr fasst das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung darin wichtige und interessante statistische Angaben und Informationen zum und rund um den Landkreis OSL und dessen Einwohnerinnen und Einwohner zusammen. Neben Angaben zur Bevölkerungsstruktur und dem Arbeitsmarkt enthält die Übersicht Informationen zu den Bereichen Wirtschaft, Soziales/Asyl/Gesundheit, Bildung/Kultur/Sport, Tourismus, Natur und Umwelt, Verkehr sowie zum Haushalt.

 

An der Zusammenstellung des 36-seitigen Heftes waren Vertreter verschiedener Fachbereiche der Kreisverwaltung sowie externe Ansprechpartner, wie die HWK Cottbus, die IHK Cottbus oder der Kreissportbund OSL e.V., beteiligt.

 

Ein Dankeschön an alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Mitwirken!

 

[zahlen__daten__fakten_2015]

Foto zu Meldung: OSL in Zahlen – Statistische Übersicht für das Jahr 2015

Vollsperrung Kreisstraße K 6626 in der Ortslage Groß Jehser

(15. 07. 2016)

Die Kreisstraße K 6626 in der Ortslage Groß Jehser wird in der Zeit vom Freitag, den 22. Juli 2016 bis zum 3. September 2016 für Brückensanierungsarbeiten voll gesperrt. Eine entsprechende Umleitung erfolgt. Darüber informiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Bauherr. Die Sperrung wird notwendig, da auf der gesamten Breite der Brücke der Asphalt abgefräst und eine neue Dichtung aufgebracht wird. Zudem werden die beiden Kappen, einschließlich der Geländer, neu gebaut.

 

RWK-Ausblildungsmesse am 24. September 2016 in Senftenberg

(15. 07. 2016)

Die RWK-Ausbildungsmesse hält auch in diesem Jahr erneut tolle Informationen zu Ausbildung und Beruf in der Region für junge Absolventinnen und Absolventen bereit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.

 

[Flyer 2016]

[Internetauftritt zur RWK-Ausbildungsmesse 2016]

Foto zu Meldung: RWK-Ausblildungsmesse am 24. September 2016 in Senftenberg

Informationen zum Duncker’schen Muskelegel

(14. 07. 2016)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde in den letzten Monaten im Rahmen der amtlich vorgeschriebenen Untersuchung auf Trichinellen in Wildschweinproben vermehrt der Duncker’sche Muskelegel als Nebenbefund nachgewiesen. 

Der Duncker’sche Muskelegel ist eine Vorstufe des Saugwurms Alaria alata, der in ganz Europa in gewässernahen Bereichen und Feuchtgebieten vorkommt und seit einigen Jahren auch in Brandenburg vereinzelt nachgewiesen wurde.

 

Der adulte Saugwurm lebt im Darm von z.B. Füchsen oder Mardern, den sogenannten Endwirten. Von diesen Endwirten mit dem Kot ausgeschiedene Eier des Saugwurms werden von Schnecken und Amphibien, die als Zwischenwirte fungieren, aufgenommen. Die mit der Nahrung aufgenommen Zwischenwirte entwickeln sich im Wildschwein zum Duncker´schen Muskelegel.

 

Der menschliche Verzehr von nicht ausreichend erhitzten, mit Duncker’schen Muskelegel infizierten Wildschweinfleisch kann zur humanen larvalen Alariose führen, deren Symptome von milden Haut- und Atemwegserkrankungen bis hin zu schweren generalisierten Krankheitsverläufen reichen. 

 

Bei der derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung auf Trichinellen wird das sogenannte Digestionsverfahren angewendet, bei dem bis zu 20 Wildschweinproben in einem Sammelansatz untersucht werden. Bei einem positiven Befund von Duncker’schen Muskelegel müssten alle in der Sammelprobe enthaltenen Wildschweine als genussuntauglich beurteit werden, da das Digestionsverfahren nicht dazu geeignet ist, einzelne Proben nachzuuntersuchen.

Aus diesem Grund hat das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft im Trichinenuntersuchungslabor mehrere Gerätschaften und Apparaturen für das sogenannte Larvenauswanderungsverfahren bereitgestellt, mit dem infizierte Einzeltiere erkannt werden können.

 

Für dieses Verfahren wird zusätzlich zu dem Probenmaterial für die Trichinenuntersuchung (20 g Muskulatur aus Zwerchfell, Zunge oder Unterarm) 30 g Probenmaterial benötigt. Der Duncker’sche Muskelegel befindet sich nicht in der Muskulatur der Vorderläufe!

Geeignet ist Muskulatur mit Fett-, Binde- und Drüsengewebe, vorzugsweise aus dem Zwerchfellpfeiler, der Kehlkopfgegend, Kaumuskulatur und Zunge.

 

Um eine nachträgliche Probenanforderung in einem konkreten Fall zu vermeiden, empfehlen wir, von vornherein eine ausreichend große Menge (mindestens 50 g) geeignetes Material für beide Verfahren im Amt abzugeben.   

 

 

Da die Untersuchung auf den Duncker’schen Muskelegel derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Larvenauswanderungsverfahren nicht routinemäßig bei jeder Trichinenuntersuchung parallel durchgeführt, sondern nur bei einem positiven Befund im Sammelansatz zur Rückverfolgung auf das Einzeltier.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, empfiehlt, den infizierten Wildkörper als untauglich für den Verzehr zu beurteilen und unschädlich zu beseitigen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004. Danach ist das Fleisch nicht nur im Falle des Vorkommens von Trichinellen, sondern auch dann für genussuntauglich zu erklären, wenn die Untersuchung auf Merkmale (einschließlich Parasitenbefall) hinweist, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich ist.

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft rät dringend dazu, den befallenen Tierkörper zu verwerfen und über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

Ansprechpartner:

 

Frau Dr. Kröber: 03573/870-4441

beamtete Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

 

Frau Scupin: 03573/870-4426

amtliche Tierärztin Fleischhygiene

 

Frau Böttcher: 03573/870-4442

Sachbearbeiterin Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

 

 

[Dunckerscher Muskelegel Video]

Foto zu Meldung: Informationen zum Duncker’schen Muskelegel

Landrat Siegurd Heinze zur Entscheidung des Landtages in Sachen Verwaltungsstrukturreform 2019

(14. 07. 2016)

„Die Wünsche, Forderungen und Hinweise aller Landkreise, die während des gesamten zurückliegenden Dialog- und Diskussionsprozesses mehrfach vorgetragen worden sind, sucht man im nun bestätigten Papier der Landesregierung leider nach wie vor vergebens. Daher lehnen die Landkreise das beschlossene Leitbild in der vorliegenden Form als nicht tragfähig ab.

 

Grundlegende Voraussetzungen, die bislang offen blieben, müssen geklärt werden, anstatt verfrüht über neue Gebietsstrukturen zu sprechen. Hierzu zählen insbesondere verbindliche Aussagen zu den vom Land zu übertragenden Aufgaben auf die Kreisebene im Zuge einer Funktionalreform als notwendige Grundlage der angedachten Strukturreform. Zudem sind zwingend verbindliche Aussagen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des Gesamtvorhabens zu treffen. Eine finanzielle Entlastung der noch kreisfreien Städte darf nicht zu Lasten der Landkreise sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden geschehen.

 

So vage die Aussagen im aktuellen Leitbildentwurf, so sicher ist Eines: Wir werden den nun beginnenden Prozess konstruktiv kritisch und weiterhin einfordernd begleiten und uns entsprechend einbringen. Mit dem beschlossenen Leitbild mag ein Pfeiler gesetzt worden sein - Ein tragfähiges Fundament für eine landesweite Reform auf kommunaler Ebene, das belastbar für die Herausforderungen der Zukunft ist, wurde dadurch noch nicht geschaffen.“ 

 

Siegurd Heinze, Landrat Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Foto zu Meldung: Landrat Siegurd Heinze zur Entscheidung des Landtages in Sachen Verwaltungsstrukturreform 2019

Vor der abschließenden Behandlung im Landtag: Landräte aus EE, OSL und SPN zeigen sich enttäuscht über vorliegenden Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform 2019

(11. 07. 2016)
- Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße -

 

 

Enttäuscht werden sich die Blicke der Verwaltungschefs am Mittwoch (13. Juli 2016) nach Potsdam richten, wenn der Landtag abschließend über den Leitbildentwurf entscheiden wird. Ihre Wünsche, Forderungen und Hinweise sucht man im aktuellen Papier der Landesregierung vergebens.

 

Während der Innenausschuss in seiner Sitzung vom 30.06.2016 den Leitbildentwurf zur geplanten Verwaltungsstrukturreform mehrheitlich billigte, stehen Brandenburgs Landkreise dem Leitbildentwurf in der aktuellen Fassung weiterhin äußerst kritisch gegenüber. Dies bestätigt auch ein entsprechend einstimmig gefasster Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Brandenburg in seiner jüngsten Sitzung vom 5. Juli 2016, indem der Leitbildentwurf weiterhin abgelehnt wird. Hinter dem Beschluss stehen auch die Landräte der südbrandenburgischen Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.

 

Spätestens mit der abschließenden Behandlung des Leitbildes durch den Landtag Mitte dieser Woche wird auf Landesebene Klarheit herrschen. Klarheit, die sich so im Reformleitbild trotz konstruktiver Kritik der Landkreise während des gesamten Dialog- und Diskussionsprozesses nicht wiederfindet. Darüber sind sich die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster, CDU), Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz, parteilos) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße, CDU) vorab der Landtagssitzung einig.

 

Auch wenn der Leitbildentwurf im Innenausschuss mit geringfügigen Änderungsanträgen nachgesteuert wurde, bleiben die durch die Landkreise mehrmals aufgezeigten Bedenken und Fragen weiterhin bestehen. 

Keine aussagefähigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Fragezeichen hinter einer auskömmlichen Finanzierung der Reform sowie fehlende verbindliche Aussagen zu den vom Land zu übertragenden Aufgaben, dem ursprünglichen Kernbereich der angedachten Reform, lassen auf ein unausgereiftes Leitbild für die Zukunft der Brandenburger Landkreise schließen.

Allesamt Themen, die bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden sind.

 

Ob sich diese Bedenken in der abschließenden Sitzung des Landtages widerspiegeln werden, bleibt abzuwarten.

 

Die Landräte der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße

 

 

 

 

Rückblick auf das Internationale Fußballturnier von Refugees Welcome

(10. 07. 2016)

Text: Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung OSL

 

Am Sonnabend (9. Juli 2016) hatten die Mitglieder der Senftenberger Flüchtlings-Initiativgruppe „Refugees Welcome“ zum großen internationalen Fußballturnier auf den Sportplatz in Senftenberg (Briesker Straße) eingeladen.

 

Bis eine Stunde vor Beginn wurde die Anmeldung von Mannschaften zugelassen. Insgesamt haben sich 16 Mannschaften angemeldet. Eröffnet wurde vom Initiator Jan Unglaube, der auch die Moderation übernahm und durch den Tag führte. Die Begrüßung erfolgte durch Bürgermeister Andreas Friedrich (zur Überraschung für alle auf dem Platz in Englisch).

 

Gespielt wurde 10 Minuten auf dem Kleinfeld, mit jeweils 6 Spielern und einem Torwart. Die 16 Mannschaften wurden in 4 Gruppen, die gegeneinander gespielt haben, eingeteilt. Anschließend spielten die jeweils Platzierten um den Sieg.

 

Auch eine Bastelstraße und Kuchen für Frauen und Kinder durften nicht fehlen. Dies hatte der Verein „Unsere Welt, Eine Welt e.V.“ organisiert.

 

Die Spieler kamen aus Lauchhammer, Sedlitz, Schwarzheide, Schipkau, Senftenberg, Ortrand und Altdöbern. Im Laufe des Tages nutzten über 300 Zuschauer die Gelegenheit, vom Spielfeldrand aus Fußballluft zu schnuppern.

 

Über den 1.Platz freute sich am Ende ein Team, welches aus Migranten besteht, die am OSZ Lausitz einen Deutschkurs absolvieren. Die Spieler stammen aus Schwarzheide, Lauchhammer und Altdöbern.

 

Den 2. Platz belegte ein Team aus Migranten aus Lauchhammer

 

Das Besondere: Den 3. Platz konnten unbegleitete minderjährige Ausländer aus der Clearingstelle des DRK Lausitz mit vollem Elan und Einsatz für sich entscheiden. Der Jubel über den sportlichen Erfolg war groß.

 

Jede Mannschaft erhielt am Ende eine Urkunde mit ihrer Platzierung. Den „Fair Play – Pokal“ übergaben die Organisatoren an Schiedsrichterin Kati Grau aus Ortrand, die in fast allen Runden je ein Spiel gepfiffen hatte.

 

Für alle Teilnehmer und Zuschauer war es ein sehr gelungener Tag, der in den Abendstunden um 20:30 Uhr endete.

 

Ein herzliches Dankeschön allen Organisatoren:

 

Refugees Welcome Senftenberg

SV Senftenberg

Senftenberg FC

Landessportbund – Herr Maintock

REWE

Unsere Welt, Eine Welt e.V.

Stiftung SPI

Johanniter – Babett Brendel als Ersthelfer

 

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

 

Mannschaften aus Mitgliedern Asylbewerber/Flüchtlinge, Unbegleitete Minderjährige

Ausländer:

 

Praktiker 1 (7 Personen)14.Platz        

Lauchhammer (8 Personen) 2.Platz                

DFB Sedlitz (7 Personen) 9.Platz                              

OSZ Lausitz (7 Personen) 1.Platz                              

Palästina (7 Personen) 15.Platz                      

Sedlitz BLAU (7 Personen) 10.Platz

Syrien Stars (12 Personen) 13.Platz

Eritel (7 Personen) 5.Platz

Team Family (10 Personen) 3.Platz

Praktiker 2 ( 7 Personen) 16.Platz

BSW Sedlitz (7 Personen) 8.Platz

 

 

 

Mannschaften aus ausschließlich deutschen Spielern:

 

Sedlitzer Bergfreunde (12 Personen) 6.Platz

BTU SFB (8 Personen) 7.Platz

FC Wadenkampf (8 Personen) 11.Platz

SFB Kickers (10 Personen) 12.Platz

Roter Stern Konsuum (7 Personen), 4.Platz

 

Foto zu Meldung: Rückblick auf das Internationale Fußballturnier von Refugees Welcome

Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz trafen sich zum gemeinsamen Ausbildungswochenende

(07. 07. 2016)

Am ersten Juliwochenende führte die SEG Fernmelde/Logistik ihr jährliches Ausbildungslager im Ferienzentrum Friedrichsfelde bei Calau durch. Auch weitere Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises nutzten das Ausbildungslager zum gemeinsamen Üben mit der modernen Technik und zum Erfahrungsaustausch. Von 14 bis 17 Uhr standen am Sonnabend die Kameraden der unterschiedlichen Einheiten interessierten Bürgern Rede und Antwort und präsentierten die Technik sowie Fahrzeuge.

 

Nicht nur die geladenen Gäste, wie die Erste Beigeordnete Grit Klug, Calaus Bürgermeister Werner Suchner, der stellvertretenden Landesbranddirektor André Dreßler, der Sachgebietsleiter Rettungsdienst Brand – und Katastrophenschutz Thomas Schäl, der stellvertretende Kreisbrandmeister Tobias Pelzer und der Kreisjugendfeuerwehrwart Fred-Hagen Karzenburg nutzen die Möglichkeit, sich über die Aufgaben und Einsatzmittel der Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises OSL zu informieren, sondern auch die Kameraden der Feuerwehr Calau und mehrere interessierte Bürger.

 

So konnte beispielsweise der Behandlungsplatz 25 (BHP 25) der SEE Sanität, welcher vor Ort komplett aufgebaut wurde, besichtigt werden. Der BHP 25 besteht aus vier Behandlungszelten sowie zwei Zelten für den Sichtungseingang und -ausgang und ist für die Versorgung und Betreuung von 25 verletzten Personen pro Stunde bei Großschadenslagen oder Massenanfällen von Verletzten (MANV) konzipiert. Das ehrenamtliche Personal für die SEE Sanität und den Behandlungsplatz 25 stellen die DRK Kreisverbände Lausitz und Calau. 

 

Ebenfalls besichtigt werden konnte der Einsatzleitwagen II und das Führungsfahrzeug der SEG Fernmelde/Logistik. Beide Fahrzeuge verfügen über umfangreiche Kommunikationsmittel, wie Digitalfunk, Telefonanlage und Computertechnik.  Aufgabe der SEG Fernmelde ist es, bei Katastrophen und Großschadenslagen die Kommunikationsverbindung zur Leitstelle Lausitz und zur technischen Einsatzleitung (TEL) herzustellen sowie die Sicherung der Kommunikationsanlagen zu gewährleisten. Wie in den Jahren zuvor waren auch wieder die Kameraden des SEG Fernmelde des Nachbarlandkreises Elbe-Elster mit ihren Fahrzeugen vor Ort, welche u. a.  mit einer Satellitentelefonanlage ausgestattet sind.

 

Besonderer Höhepunkt in diesem Jahr war eine Vorführung der DRK Rettungshundestaffel Finsterwalde des DRK Kreisverbandes Lausitz e.V. Die Hundeführer zeigten mit ihren Rettungshunden verschiedene Arbeitstechniken und gaben Einblicke in die Ausbildung der Hundeführer, der Helfer und der Rettungshunde. Bei der Rettungshundestaffel handelt es sich um keine Katastrophenschutzeinheit nach Landesvorschrift, sondern um eine DRK-interne Einheit, welche auf Anforderung der Polizei oder Feuerwehr zum Einsatz kommt, wenn beispielsweise Personen vermisst oder in einem bestimmten Gebiet vermutet werden. Unter anderem war die Rettungshundestaffel 2012 beim Zugunglück in Hosena im Einsatz. Besonders stolz zeigte sich der Leiter der Rettungshundestaffel Andre Wagner darüber, dass die Einheit in Finsterwalde einen so genannten Mantrailer, ein speziell ausgebildeter Hund der anhand von Geruchspartikeln den genauen Weg einer Person rekonstruieren kann, vorhält. Von diesen Hunden gibt es derzeit im Land Brandenburg nur zwei geprüfte und einsatzfähige Tiere.                                                                                Text: Thomas Höntsch

Foto zu Meldung: Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz trafen sich zum gemeinsamen Ausbildungswochenende

Start für Bauarbeiten an der Calauer Straße in Senftenberg

(07. 07. 2016)
- Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz -

 


Landkreis und Stadt packen es an: In einer Gemeinschaftsbaumaßnahme erhält die Calauer Straße in Senftenberg ab Ende Juli 2016 eine umfassende Frischekur. Geplant sind der grundhafte Ausbau der Straße und das Schaffen verbesserter Sichtbedingungen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Auch die Erneuerung des städtischen Regenwasserkanals steht auf dem Programm. Dadurch wird auch an den Nebenanlagen wie Geh- und Radwegen sowie den Parkplätzen Hand angelegt. Gebaut wird in mehreren Abschnitten und unter Vollsperrung. Für die Dauer der Baumaßnahme wird entsprechend baustellennah umgeleitet. Ab Sommer 2017 soll der Verkehr dann wieder wie gewohnt fließen können. Über die Maßnahme informierten Landkreis und Stadt die Anlieger am Dienstagabend (5. Juli 2016) im Rahmen einer Versammlung im Landratsamt in Senftenberg.

 

Der Ausbau der Fahrbahn erstreckt sich über eine Länge von 700 Metern. Beginn ist an der Einmündung Spremberger Straße (nähe Klinikum Niederlausitz), den Abschluss bildet die Einmündung zur Ziegeleistraße kurz vor dem Ortsausgangsschild (Richtung Meuro). Die Gesamtbaumaßnahme erstreckt sich vom 25. Juli 2016 bis Ende Mai 2017. Die Kosten werden von Landkreis, Stadt Senftenberg und durch Fördermittel getragen.

 

Gebaut wird in drei Teilabschnitten: Der 1. Teilabschnitt beginnt an der Einmündung Spremberger Straße und endet an der Mittelstraße, der 2. Teilabschnitt beginnt an der Mittelstraße und endet an der Grenzstraße. Der erste und zweite Teilabschnitt werden in 2016 umgesetzt. Der 3. Teilabschnitt beginnt an der Grenzstraße und endet an der Ziegeleistraße. Die Realisierung dieses Teilabschnittes ist für 2017 vorgesehen.

 

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung realisiert. Die Umleitung des innerörtlichen Verkehrs erfolgt über die Spremberger Straße/Ziegeleistraße. Der überörtliche Verkehr wird über die L55/L60 geleitet. Im dritten Teilabschnitt ab 2017 wird zusätzlich der Kreuzungsbereich Ziegeleistraße gesperrt.

Die Erreichbarkeit der Gebäude und Einrichtungen ist über die gesamte Dauer der Baumaßnahme hinweg gewährleistet. Parkplätze entlang der Straße stehen weiterhin zur Verfügung. Hier ist jedoch mit partiellen Einschränkungen aufgrund der Bauarbeiten in den jeweiligen Teilabschnitten zu rechnen. Der Besucherparkplatz des Klinikums Niederlausitz in der Dorothea-Erxleben-Straße ist von der Baumaßnahme Calauer Straße nicht betroffen und steht weiter in vollem Umfang zur Nutzung bereit.

 

Die Kreisstraße 6612 befindet sich derzeit in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahndeckschicht ist durch eine Vielzahl von Aufbrüchen und Flickstellen gekennzeichnet. Längsneigungen und Unebenheiten im Bereich der Rinne verzögern die Oberflächenentwässerung und führen zu Pfützenbildung. Einfriedungen, der unmittelbar angrenzende Geh- und Radweg und Fahrzeuge in den Parktaschen beeinträchtigen die Sicht von Verkehrsteilnehmern, die ihre Grundstücke verlassen. Zudem weist auch der städtische Regenwasserkanal im Rad- und Gehwegbereich einen Sanierungsbedarf auf. Die Maßnahme dient dazu, die Calauer Straße und die Nebenanlagen den aktuellen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen.

 

Das Projekt ist eine gemeinschaftliche Baumaßnahme von der Stadt Senftenberg als zuständige Baulastträgerin für die Gehwege, Parktaschen und den Regenwasserkanal und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, verantwortlich für die Straße und Radwege.

[Karte Baumaßnahme ]

Foto zu Meldung: Start für Bauarbeiten an der Calauer Straße in Senftenberg

Die untere Naturschutzbehörde informiert: Wespen und Hornissen im Sommer

(06. 07. 2016)

 

Sommerzeit ist auch Insektenzeit. Blühende Pflanzen und reifende Früchte ziehen Falter und Schwärmer, Solitärbienen und viele andere Insekten magisch an. Für uns Menschen sind es neben den Mücken vor allen Dingen Wespen und Hornissen, deren Erscheinen in der jetzigen Jahreszeit mit Skepsis begegnet wird. Dazu einige wichtige Informationen von Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

 

In der Regel unbemerkt, beginnt die Wespen- oder Hornissenkönigin bereits im Mai mit dem Aufbau ihres Volkes. Da diese Völker erst im August ihre normale Volksstärke erreichen, werden die Einzeltiere anfangs nicht beachtet.

 

Die zum Teil recht kühle Witterung im Mai hat die Entwicklung der Hornissen und Wespen stark gehemmt. Da diese Tiere in der Regel wiederum Insekten wie Solitärbienen, Mücken und ähnliche Tiere für die Fütterung der Nachzucht benötigen, hat die Witterung auch ihre Nahrungsgrundlage beeinflusst.

 

Von den acht im Landkreis vorkommenden Wespenarten sind es nur die „Deutsche“ und die „Gemeine Wespe“, die in der Lage sind, starke und individuenreiche Völker aufzubauen.

 

Bei zum jetzigen Zeitpunkt entdeckten Wespennestern handelt es sich in der Regel um die „Mittlere“ oder die „Sächsische Wespe“. Diese Nester erkennt man daran, dass diese frei unterm Dach an einer hellen Stelle oder sogar in Sträuchern oder dem Geäst von Bäumen hängen. Die Insassen dieser Nester interessieren sich überhaupt nicht für unseren Kaffeetisch und ihre Volksentwicklung ist im August abgeschlossen. Es kann sogar möglich sein, dass im August gar keine Tiere mehr im Nest sind.

 

Ähnlich verhält es sich mit der „Feldwespe“ Diese Wespenart baut kleine flache Waben ohne Hülle unter Dächern, so dass man den Tieren direkt ins „Nest“ gucken kann. Dieses wird maximal von 20 Wespen besetzt, die sich ausschließlich von Pflanzennektar ernähren.

 

Sicher werden sich einige Wespennester in den nächsten Wochen noch entwickeln. Bekanntlich kümmern sie sich aber nicht um Menschen, solange ihre Nester nicht durch Unachtsamkeit oder Vorsatz beschädigt werden.

 

Dies trifft auch für die Hornisse zu. Die Hornisse ernährt sich als ausgesprochener Insektenjäger zu 90% von Fliegen, Wespen und Motten. Sie unterstützt den Kleingärtner somit bei der biologischen Schädlingsbekämpfung. Nur bei massiven Störungen am Nest, wie Erschütterungen oder bei hektischen Bewegungen im Umkreis von 3-4m verteidigen die Hornissen ihren Staat mit Stichen.

 

Eine Beseitigung der Nester von Wespen und Hornissen sollte daher nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass für eine Umsetzung oder Beseitigung von Hornissennestern eine Genehmigung der Naturschutzbehörde des Landkreises erforderlich ist.

 

Damit Hornissen und Wespen im Sommer nicht zur Gefahr werden, sollte man am Haus und im Garten auf diese fliegenden Tiere achten. Nester unter dem Dach sind genauso möglich wie im alten Baum, im Komposthaufen oder im Mauseloch. Fliegengaze an den Fenstern verhindert das Einfliegen von Hornissen ins Zimmer, die besonders abends an erleuchteten Fenstern nach Insekten suchen. Zur Zeit sind vielfach Hornissen im Flieder oder anderen Sträuchern zu beobachten, die sich dort ihr „Baumaterial“ für den Nestbau abraspeln. Beim Auflesen von Fallobst ist immer mit Wespen oder Hornissen zu rechnen.

 

Insektenstiche sind zwar schmerzhaft, jedoch ungefährlich und lassen sich mit Zwiebelsaft gut behandeln. Dabei besteht zwischen dem Gift der Wespe und der Hornisse kein Unterschied, nur der Stachel der Hornisse ist beträchtlich größer und der Stich somit schmerzhafter. Das Wespengift ist für den Menschen ungefährlich. Personen, die auf Insektenstiche allergisch reagieren, wissen um die Gefährlichkeit für ihre Gesundheit und auch, wie sie sich schützen können.

 

Eine Umsetzung von Hornissen- und Wespennestern ist bei voller Volksstärke im Sommer ungemein schwierig und kann nur von Fachleuten realisiert werden. Im Interesse der Artenvielfalt in unserer Natur sollte man immer versuchen, diese Insekten für die wenigen Wochen zu tolerieren. Denn bereits im Herbst sterben sämtliche Tiere mit Ausnahme der neuen Königin, die aber nicht im Nest überwintert, ab. Danach kann das Nest problemlos von jedermann entfernt werden.

 

Wer Probleme mit Hornissen, Wespen, Hummeln oder Bienen hat, kann sich bei der unteren Naturschutzbehörde (Tel:03541 8703485, Herr Jentsch) Rat holen.

 

Foto zu Meldung: Die untere Naturschutzbehörde informiert: Wespen und Hornissen im Sommer

„Inklusion macht Schule“:

(30. 06. 2016)
Gewinnerschulen des 1. Inklusionspreises des Landkreises kommen aus Senftenberg, Guteborn und Lauchhammer

 

Die Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg, die Grundschule Guteborn und die Waldgrundschule in Lauchhammer sind die Preisträger im Wettbewerb „Inklusion macht Schule“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Der mit 1.500 Euro dotierte Preis wurde in diesem Jahr erstmals ausgelobt. Mit ihm möchte der Landkreis das Engagement und die Bemühungen seiner Schulen im Hinblick auf das Umsetzen eines inklusiven Bildungssystems würdigen. Ausgezeichnet wurden die Gewinnerschulen am Donnerstagnachmittag (30. Juni 2016) im Rahmen der Kreistagssitzung in der Vetschauer Solarsporthalle Dr.-Albert-Schweitzer-Schulzentrum durch die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness.

 

Alle drei Bewerber überzeugten die Jury mit ihren eingereichten Unterlagen: Über den ersten Platz und ein Preisgeld in Höhe von 800 Euro kann sich die Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in Senftenberg freuen. „Die Senftenberger haben mit ihrem projektavisierten und an den „schwächsten“ Schülerinnen und Schülern ausgerichteten umfangreichem Lernkonzept für den Sekundarbereich I einen zukunftsweisenden Weg für den gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendliche eingeschlagen“, hieß es in der Laudatio.

 

Die Ziele der Schule bestehen darin, Lerndefizite bei den Schülern durch die Nutzung bestimmter Lerntechniken und –methoden zu vermeiden, die soziale und personale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen trotz bestehender Schwierigkeiten eine erfolgreiche Fortsetzung der Schullaufbahn zu ermöglichen. Dazu wurden und werden erfolgreich verschiedenste Ansätze verfolgt und Maßnahmen realisiert. Seit nunmehr zehn Schuljahren lernen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf an der Schule.

 

Weitere Platzierungen gingen an die Grundschule in Guteborn (400 Euro) und die Waldgrundschule in Lauchhammer (300 Euro). Beide Einrichtungen leben seit Jahren erfolgreich das Prinzip des gemeinsamen Unterrichtes von Kindern mit und ohne Handicap. Einige schöne Beispiele für ihre Bemühungen konnten die Schulen in ihren Biografien aufzeigen, so werden beispielsweise mit großem Engagement der Lehrerschaft räumliche Voraussetzungen geschaffen und Weiterbildungen, Projekte und die Umsetzung verschiedenster Förderansätze im Zeichen der inklusiven Bildung realisiert.

 

Bei der Wahl des Bewerbungsgegenstandes hatten die Schulen weitgehend freie Hand: Eingereicht werden konnten wissenschaftliche und künstlerische Projekte zum Thema Inklusion, Beschreibungen über besondere Kooperationen, etwa mit Schulen oder Vereinen, und Informationen zur gesamtschulischen Strategie in Verbindung mit speziellen Maßnahmen. Fünf Seiten Text standen den Schulen dafür zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über die Platzierung der drei Bewerber traf eine fünfköpfige Jury. Zu den Mitgliedern zählten neben Landrat Siegurd Heinze auch die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftrage des Landkreises, Carola Wolschke, die Leiterin der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle Melitta Marko, Rosemarie Ziegenbalg von der Arbeitsgruppe Behindertenhilfe sowie Alexander Westhäußer als Vertreter der Katja-Ebstein-Stiftung.

 

Noch in diesem Jahr lobt der Landkreis erneut einen Inklusionspreis aus. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2016. Der Adressatenkreis und die Teilnahmebedingungen werden auf der Internetseite www.osl-online.de bekannt gegeben. Die Auszeichnung soll im Frühjahr 2017 erfolgen.

 

„Wir freuen uns, dass die Schulen neben dem Schulalltag die Zeit gefunden haben, an dem Wettbewerb mitzuwirken. Für den nächsten Inklusionspreis hoffen wir auf noch mehr Teilnehmer. Geplant ist, das Konzept bis dahin noch einmal zu überarbeiten und den Inklusionspreis dann noch stärker zu bewerben“, stellt die zuständige Kreisverwaltungs-Mitarbeiterin für den Bereich Inklusion, Delia Schäfer, in Aussicht.

 

Der diesjährige Inklusionspreis wird an Schulen vergeben, welche die inklusive Bildung an ihrer Schule fördern und zum Gelingen einer inklusiven Lernkultur beitragen. Er soll die Leistungen und Anstrengungen der Schule, der Pädagogen, der Klassen oder einzelner Personen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention würdigen. Gleichzeitig soll der Inklusionspreis die einzelnen Schulen unterstützen und dazu ermutigen, den eingeschlagenen Weg zu einer inklusiven Schule weiterzugehen. „Hierbei befinden sich die Schulen in OSL, insbesondere dank des Engagements und des persönlichen Einsatzes ihrer Lehrerinnen und Lehrer, bereits auf einem guten Weg“, so die Einschätzung der Expertin.

 

Die Auslobung eines Inklusionspreises hatte der Kreistag des Landkreises im Oktober 2015 mit der Zustimmung zum Landkreis-Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ ermöglicht.

 

Foto: Die Gewinner des 1. Inklusionspreises „Inklusion macht Schule“ des Landkreises OSL: Die Dr.-Otto-Rindt Oberschule in Senftenberg, die Grundschule Guteborn und die Waldgrundschule in Lauchhammer (v.l.). Die Gewinner wurden am Donnerstagnachmittag im Rahmen der Kreistagssitzung durch die Vorsitzende Martina Gregor-Ness und Landrat Siegurd Heinze ausgezeichnet. Foto: Landkreis.

 

 

Foto zu Meldung: „Inklusion macht Schule“:

Auch in Zukunft mobil und gut versorgt: Kreisverwaltung OSL zieht positives Fazit aus Zukunfts-Workshops

(27. 06. 2016)

Was können wir gemeinsam leisten, um auch in Zukunft mobil und gut versorgt zu sein?: Vom 6. bis 14. Juni 2016 hatten Bürger in Workshops in Senftenberg, Lübbenau/Spreewald, Großräschen und Lauchhammer die Gelegenheit, ihre Ideen und Vorschläge zu diesem Thema einzubringen. Über 100 Frauen und Männer nutzten die Gelegenheit und unterstützten die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz im Sammeln von Ansätzen. Die Ergebnisse werden nun analysiert und bewertet und fließen anschließend in die weitere Projektarbeit ein.

 

Ziel ist es, unter wissenschaftlicher Begleitung und vielfältiger Beteiligungsprozesse bis 2018 innovative Konzepte zu erarbeiten, die auch in Zukunft eine ortsnahe Versorgung mit öffentlichen und privaten Angeboten sowie eine möglichst hohe Mobilität der Menschen in der Region gewährleisten können. Hier sehen sich viele Regionen in den kommenden Jahren mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert, wie beispielsweise dem demografischen Wandel und damit verbundene Auswirkungen auf das Leben im ländlichen Raum.

 

Anlass für den Aufruf der Kreisverwaltung bildete das bundesweite Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen", an dem OSL gemeinsam mit dem Nachbarlandkreis Spree-Neiße als eine von deutschlandweit 18 Modellregionen teilnimmt. Hierbei sollen insbesondere auch die Bürger Gehör finden.  

 

Das Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" wird von 2016 bis 2018 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Nach erfolgter Ausschreibung wurde das Unternehmen IGES Institut GmbH beauftragt, die Modellregion bei der Durchführung des Vorhabens maßgeblich zu begleiten.

 

Um Vertreter der Städte, Gemeinden, Ämter und weitere regionale Akteure zu aktivieren, fand bereits im April 2016 eine Auftaktveranstaltung im Landratsamt in Senftenberg statt. Zuvor gab es eine solche Veranstaltung am 19. April auch in Spree-Neiße.

 

Das Vorhaben soll in den Landkreisen als „lernendes Projekt“ angelegt und stetig weiterentwickelt werden. Neben den Erfahrungen der regionalen Bevölkerung werden auch bisherige Konzepte und Planungen sowie Erfahrungen anderer Regionen in die Konzepterstellung einbezogen.

 

Weitere Informationen über das Modellvorhaben gibt es unter: www. modellvorhaben-versorgung-mobilitaet.de.

 

Foto: Über 100 Frauen und Männer folgten in OSL den Einladungen der Kreisverwaltung und brachten sich in den vier kreisweiten Workshops zum Thema „Auch in Zukunft mobil und gut versorgt“ mit Ideen und Vorschlägen, wie hier beim Auftaktworkshop im großen Ratssaal des Senftenberger Rathauses, ein.

 

 

 

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Landkreis und Sparkasse Niederlausitz zeichnen Nichtraucher-Klassen aus

(10. 06. 2016)

„Be Smart - Don`t Start“ lautet der Name eines bundesweiten Anti-Rauch-Wettbewerbes, bei dem in jedem Jahr Schulen dem blauen Dunst den Kampf ansagen. Aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben sich 17 Klassen erfolgreich dieser Herausforderung gestellt. So viel Engagement gehört belohnt, finden Kreisverwaltung OSL und Sparkasse Niederlausitz und bedachten die erfolgreichen Teilnehmerklassen dieser Tage jeweils mit einem Beitrag zur Klassenkasse.

 

Überreicht wurden die Schecks in Höhe von 100 Euro durch Ellen Martin von der überregionalen Suchtpräventionsfachstelle für Südbrandenburg des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. in Lübben und Stephan Hornak, Büroleiter des Landrats. Dafür machten sich die beiden auf den Weg und besuchen die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenzimmern. 

 

Am aktuellen Wettbewerb nahmen brandenburgweit 358 Klassen teil. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligten sich in diesem Schuljahr 22 Klassen aus 12 Schulen. Damit stellten sich drei Klassen mehr als noch im vergangenen Jahr der Herausforderung des Nichtrauchens. 17 Klassen erreichten das gesetzte Ziel und können sich nunmehr offiziell als Rauchfrei-Klasse bezeichnen. 

 

Das Geld, welches der Landkreis den erfolgreichen Klassen überreicht, stammt aus dem Zweckertrag des PS-Lotterie-Sparens, den die Sparkasse Niederlausitz zwei Mal jährlich für gemeinnützige Zwecke bereitstellt. 

 

Die erfolgreichen Senftenberger Klassen erhalten in jedem Jahr eine separate Auszeichnung durch die Stadt Senftenberg. 

In Südbrandenburg ist der Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Träger des Projektes. 

 

Folgende Schulklassen wurden durch Landkreis und Sparkasse Niederlausitz ausgezeichnet:

 

 

Datum

 

Zeit

Klasse

Schule /Adresse

07.06.16

 

7.50

 

 6b 

Lübbenau Werner Seelenbinder Grundschule
 

 

8.30

6
 

Lübbenau Traugott-Hirschberg Grundschule  6

 

9.15 

7
 

Lübbenau Pestalozzi Ganztagsschule Förderschule 7
 

 

11.00

7
 

Lauchhammer Comenius Förderschule
  

 

12.00

6a,6b
 

Lauchhammer Waldschule Ost

 

13.00

6
 

Lauchhammer Gartenschule West 6
  

10.06.16

09.00

5,6
 

Annahütte Grundschule 5,6
  

 

 

10.00

8a
 

Ruhland Geschwister Scholl Oberschule   

 

11.00

8a
 

Schwarzheide Emil Fischer Gymnasium  

 

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Integrationsbeauftragte ist umgezogen

(10. 06. 2016)

 

Die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, ist umgezogen. Der Standort am Dubinaweg 1 in Senftenberg in der Nähe vom Stadthafen bleibt derselbe, lediglich das Gebäude hat sich geändert.

Bürgerinnen und Bürger erreichen Kathrin Tupaj ab sofort im Haus II in der vierten Etage, Raum 511. Die bekannte Telefonnummer 03573 870 1060 bleibt bestehen.  

 

 

Rückblick auf die 19. Tour de OSL

(06. 06. 2016)

Die 19. Tour de OSL unter Leitung von Landrat Siegurd Heinze führte am 4. Juni über 50 Kilometer durch die Elsterniederung und die westliche Oberlausitzer Heide. Start und Ziel bildete die Gemeinde Frauendorf, die an diesem Wochenende mit einem großen Fest ihr 650-jähriges Bestehen beging. Trotz der sommerlichen Temperaturen stellten sich am Samstag erneut über 170 Pedalritter der sportlichen Herausforderung.

 

Den ersten kulturellen Zwischenstopp bildete nach sechs Kilometern Fahrt Frauendorfs Nachbargemeinde Lindenau. Hier konnten sich die Radler im Torhaus am Schlossplatz näher über Lindenau informieren, das dieser Tage ebenfalls auf 650 Jahre Geschichte zurückblickt. In der angrenzenden Kirche wartete ein Vortrag auf die Gäste.

 

Der zweite Stopp erfolgte nach 30 Kilometern am Ufer des Schlossteiches der Gemeinde Guteborn. Hier erläuterte Bürgermeister Detlef Ritter in wunderschöner Atmosphäre die Geschichte von Schlosskapelle, Schlossanlage und Park. Zudem lud eine deftige Mittagsversorgung aus der Gulaschkanone dazu ein, den Energiespeicher wieder aufzufüllen. 

 

Im Ziel auf dem Frauendorfer Festgelände bildete die traditionelle Tombola den Höhepunkt. Zu gewinnen gab es zahlreiche Preise von Anbietern aus der Region. Über den Hauptpreis der Tombola, ein modernes City-Fahrrad -gesponsert von der Sparkasse Niederlausitz- freute sich Christine Stöcker aus Lübbenau. 

 

Übrigens: Die jüngste Fahrerin, die die doch recht lange Strecke selbstständig mit dem eigenen kleinen Fahrrad bestritten hat, war die sechsjährige Miriam Forbrich. Der jüngste Mitfahrer auf dem Fahrrad seines Vaters war der dreijährige Dominic aus Cottbus. Der älteste Radfahrer war der 83-jährige Klaus Bayer aus Calau.

 

Im kommenden Jahr steht mit der dann 20. Tour de OSL ein besonderes Jubiläum ins Haus. Hier winkt unter anderem ein E-Bike als Hauptgewinn, stellte Landrat Siegurd Heinze als besonderen Höhepunkt bereits in Aussicht. Wohin es geht, bleibt allerdings noch geheim. 

 

Im Namen der zufriedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern allen Unterstützern, Förderern und Organisatoren der 19. Tour de OSL ein herzliches Dankeschön (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Aktivtours Hoika

Für die Bereitstellung von Gutscheinen für die Seeschlange

Bäckerei Günther

Für die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

und die Unterstützung zum Pressegespräch

Die Lausitz- Der Laden für Entdecker

Für die Bereitstellung eines Preises zur Tombola

DRK

Für die Bereitstellung von Sanitätern und Fahrzeugen

Frauendorfer Agrargenossenschaft Elster Pulsnitz e.G.

Für die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

 

Gemeinde Frauendorf Bürgermeister Herr Friedrich und seinen Unterstützern

 

 

für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL als Start- und Zielort sowie den freien Eintritt aller Teilnehmer der Tour de OSL und die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

Gemeinde Guteborn Bürgermeister Herr Ritter  und seinen Unterstützern

Für die Versorgung zur Mittagsrast und die Führungen

Gemeinde Lindenau Bürgemeister Herr Bruntsch und seinen Unterstützern aus dem Heimatverein Lindenau Frau Hähnel und Herrn Kupfer und weiteren Helfern

für die Unterstützung zur Durchführung der Tour de OSL mit Führungen im Torhaus und der Kirche in Lindenau 

Mobiler Fahrradservice & Notruf,

Heinz Trasper

Für die Absicherung während der Tour

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen

Polizeiinspektion

Oberspreewald Lausitz

Herrn Schiesko

und seinen Beamten

Für die anlassbezogenen polizeilichen Maßnahmen zur verkehrsführenden Sicherung der Tour de OSL

Scharfes GELB

Für die Bereitstellung eines Preises zur Tombola

Sparkasse Niederlausitz

Für das Sponsoring des Hauptpreises zur Radler-Tombola   „ Damen City-Tourenrad“

Theater Neue Bühne

  

Für die Bereitstellung  von Wertgutscheinen zum Besuch des Amphitheaters am Senftenberger See.

Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V. und

Tourismusverband  Spreewald    e. V. 

Für die Bereitstellung von Preisen für die Tombola

WAL Betrieb Wasserwerk Tettau

Für das Getränke-Sponsoring zum Getränkestopp während der Tour

WIS Lübbenau/Spreewald

mit dem Spreeweltenbad

für die Bereitstellung von Eintrittsgutscheinen für die Tombola

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg       

für die Bereitstellung von Übernachtungsgutscheinen zur Tombola

 

 

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Gesucht: Ideen zum „Landkreis der Zukunft“ – Start für Workshops

(03. 06. 2016)

Diskutieren Sie mit! - Welche Voraussetzungen braucht es, um in der Region auch in einigen Jahren zufrieden leben und alt werden zu können? Wie könnte der Nahverkehr der Zukunft aussehen, wie die Versorgung mit Gütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs sichergestellt werden, welcher Einrichtungen bedarf es? – Um Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu finden, lädt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seine Bürger in den nächsten zwei Wochen zu Workshops in mehreren Städten der Region.

 

Gewählt werden kann aus insgesamt vier Veranstaltungen. Die erste findet am Montag, den 6. Juni im großen Saal des Rathauses in Senftenberg statt. Weitere Möglichkeiten bestehen am 7. Juni 2016 in Lübbenau/Spreewald (Großer Ratssaal, Kirchplatz 1), am 8. Juni 2016 in Großräschen (Kurmärker-Saal, Seestraße 2) sowie am 14. Juni in Lauchhammer (Rathaus Beratungssaal, Liebenwerdaer Straße 69). Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Bürger sind herzlich willkommen.

 

Anlass für die Gesprächsrunden ist das bundesweite Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen", an dem OSL gemeinsam mit dem Nachbarlandkreis Spree-Neiße teilnimmt. Ziel ist es, innovative Konzepte zu erarbeiten, mit denen auch in Zukunft die Daseinsvorsorge, Nahversorgung und Mobilität der Menschen in der Region gewährleistet werden können. Hierzu sollen insbesondere auch die Bürger Gehör erlangen.

 

 

Übersicht Workshops in Oberspreewald-Lausitz:

 

06.06.2016      Senftenberg, Rathaus Großer Ratssaal, Markt 1

07.06.2016      Lübbenau/Spreewald, Großer Ratssaal, Kirchplatz

08.06.2016      Großräschen, Kurmärker-Saal, Seestraße 2

14.06.2016      Lauchhammer, Rathaus Beratungssaal, Liebenwerdaer Straße 69

 

[Poster mit Terminen zu Workshops]

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Kommunen im Landkreis starten in die 23. Brandenburgische Seniorenwoche

(03. 06. 2016)
Landkreis lädt zur zentralen Eröffnungsveranstaltung nach Senftenberg

 

Um sich bei seinen Seniorinnen und Senioren für ihr ehrenamtliches Engagement zu bedanken, ruft das Land Brandenburg Landkreise und Städte in jedem Jahr zur Teilnahme an der Brandenburgischen Seniorenwoche auf. Die Kommunen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz folgen diesem Aufruf gern – und halten für ihre älteren Mitmenschen auch in 2016 erneut vielfältige Veranstaltungen und Aktionen bereit.

 

Die Brandenburgische Seniorenwoche in OSL findet offiziell statt im Zeitraum vom 12. Juni bis 19. Juni 2016. Auch davor und im Anschluss werden einzelne Veranstaltungen angeboten. Die zentrale Eröffnung durch die Kreisverwaltung und den Kreisseniorenrat findet am Montag, den 13. Juni 2016 um 15 Uhr im Bürgerhaus Wendische Kirche in der Baderstraße 10 in Senftenberg statt.

 

Den Höhepunkt der Auftaktveranstaltung bildet die Auszeichnung von fünf Seniorinnen und Senioren, welche sich besonders aktiv für ihre Mitmenschen einsetzen und sich auf verschiedenste andere Art und Weise engagieren. Erwartet werden zudem Grußworte vom ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten Dr. Jürgen Störmer, von Landrat Siegurd Heinze und einem Vertreter der Stadt Senftenberg. Für Unterhaltung sorgt ein Kulturprogramm, die musikalische Umrahmung der Veranstaltung übernehmen Musikschüler der Kreismusikschule des Landkreises mit Begleitung von Musikschulleiter Ulrich Stein.

 

Interessierte Bürger sind zur Eröffnungsveranstaltung herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

Das komplette Programm zur Brandenburgischen Seniorenwoche in OSL steht auf der Internetseite des Landkreises, www.osl-online.de, bereit. 

 

Hinweis für Vertreter der Medien: Bei Fragen steht Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, gern für weitere Auskünfte zur Verfügung: 03573 870 41 63.

 

Foto: Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte Dr. Jürgen Störmer bei der Eröffnung der Brandenburgischen Seniorenwoche in OSL 2015. Neben Grußworten erwartet die Besucher auch in diesem Jahr wieder ein kulturelles Rahmenprogramm. Der Eintritt ist frei. (Foto: Landkreis)

[Zusammenstellung der Veranstaltungen zur Seniorenwoche in OSL]

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Acht Unternehmen in OSL öffnen ihre Türen zur 22. Brandenburger Landpartie

(02. 06. 2016)

„Entdecken-Erleben-Genießen“, unter diesem Motto laden Brandenburgs Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien, Fischereien und andere Unternehmen am Wochenende vom 11. bis 12. Juni 2016 zur nunmehr 22. Brandenburger Landpartie. Rund 250 Landwirtschaftsbetriebe Brandenburgs, von der Agrargenossenschaft bis zum Urlaubsbauernhof freuen sich in diesem Jahr auf Gäste. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz öffnen kreisweit acht Unternehmen ihre Türen für Besucher.

 

Den Startschuss für den offiziellen Beginn der Brandenburger Landpartie in OSL gibt Landrat Siegurd Heinze, am Samstag (11. Juni 2016) um 10:30 Uhr auf dem Hof des Landwirtschaftsbetriebes Domin in Peickwitz. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz öffnen folgende acht Unternehmen ihre Türen und Tore:

 

  1. Weinbau Dr. Wobar Großräschen (Landwirtschaftsbetrieb Lindenfeld GbR) gemeinsam mit

  2. IBA-Terrassen Großräschen

  3. Senftenberger Weinfreunde e.V. Senftenberg

  4. Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

  5. Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf

  6. Spreewald- und Fischerhof Leipe

  7. Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch Muckwar

  8. Landhof Drochow

 

Zu sehen und erleben gibt es allerhand. So warten unter anderem Stall- und Betriebsführungen, Weinbergführungen und Weinverkostungen, Ausstellungen, Märkte, Tierschauen, Streichelzoo, Reiten, traditionelle Handwerkskunst und regionale Spezialitäten auf die Besucher. Näherer Informationen zu den einzelnen Unternehmen und deren Angeboten können Sie der beigefügten Datei entnehmen.

 

 

Zur Brandenburger Landpartie:

 

Die Brandenburger Landpartie steht unter der Schirmherrschaft des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V. (pro agro e.V.) und ist mittlerweile seit 1994 jährlich eine der größten Veranstaltungen auf dem Lande.

 

Offene Türen und Tore der Ställe, Gärten und Höfe ermöglichen den Besuchern Abläufe bei der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser nachzuvollziehen und einen Blick hinter die Kulissen des abwechslungsreichen und traditionsreichen Landlebens zu werfen. Die Gäste sollen für das Leben in den Dörfern und die ressourcenschonende Produktion landwirtschaftlicher Produkte sensibilisiert werden. Die artgerechte Tierhaltung und die Förderung des Nachwuchses in den „grünen Berufen“ sind weitere Schwerpunkte.

 

Sowohl Besucher als auch Gastgeber schätzen die direkte Begegnung im ländlichen Brandenburg, wo die regionalen Spezialitäten heranwachsen, verarbeitet und in Landgasthöfen und zahlreichen Hofläden zum Genießen oder zum Mitnehmen angeboten werden. Jeweils mehr als 100 000 Besucher waren in den Vorjahren landesweit am Landpartie-Wochenende auf Entdeckungstour.

 

[Unternehmen und Programm 2016 in OSL]

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Elterngeldstelle OSL: Kein Sprechtag am 9. Juni 2016

(01. 06. 2016)

Der Sprechtag der Elterngeldgestelle im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am Donnerstag, den 9. Juni 2016, fällt aus.

 

Anträge und Unterlagen können trotz des Ausfalls im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Jugendamtes im Dubinaweg 1 in Senftenberg abgegeben werden. Dort erhalten Besucher zudem alle notwendigen Antragsformulare.

 

Die Mitarbeiter der Elterngeldstelle stehen ab der darauffolgenden Woche wieder zu den gewohnten Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr zur Verfügung. 

 

 

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27 Asylsuchende beziehen Unterkunft im Senftenberger Ortsteil Brieske

(26. 05. 2016)

Für vorerst 27 Asylbewerber bildet die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im ehemaligen Praktiker-Baumarkt im Senftenberger Ortsteil Brieske ab sofort ihr vorübergehendes neues Zuhause. Am Mittwochmittag (25. Mai 2016) erreichten die Asylbewerber im Alter von 18 bis 30 Jahren die Unterkunft. Diese hat damit nunmehr offiziell den Betrieb aufgenommen. Die Bewohner stammen aus Afghanistan, dem Iran und Vietnam. In den vergangenen Wochen waren sie in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Doberlug-Kirchhain im Nachbarlandkreis Elbe-Elster untergebracht.

 

Die Unterkunft in Brieske soll zukünftig die erste Anlaufstelle für neu im Landkreis ankommende Personen bilden. Von dort aus erfolgt anschließend der Umzug in die Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und Wohnungen, die über das gesamte Kreisgebiet verteilt sind. Um vorab Fragen interessierter Anwohner zu beantworten und einen Einblick in die Einrichtung zu gewähren, lud der Landkreis im April zu einem Tag der offenen Tür. Über 400 Personen machten von dieser Gelegenheit Gebrauch.  

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Landkreis OSL lädt Menschen mit und ohne Behinderung zum großen Integrationsfest

(26. 05. 2016)

 

Auch in diesem Jahr lädt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Menschen mit und ohne Behinderung zu einem gemeinsamen Integrationsfest ein. Dieses verspricht auch in seiner 16. Auflage ein gewohnt fröhliches Programm, gestaltet von Menschen mit unterschiedlichsten körperlichen und geistigen Voraussetzungen. Los geht es am Sonntag, den 5. Juni 2016 um 14 Uhr in der Kirche am Markt in Großräschen. Der Eintritt ist frei.

 

Eröffnet wird das Integrationsfest von der ersten Beigeordneten und stellvertretenden Landrätin, Grit Klug. Im weiteren Verlauf warten unter anderem Auftritte des Chors der Senftenberger „Hand in Hand“-Förderschule, des Senftenberger Zirkus-Vereins „Harlekids e.V.“ und der Musikgruppe „Edelkrach“ der DRK-Wohneinrichtung Senftenberg. Umrahmt wird die Veranstaltung vom Orgelspiel des Organisten Ernst - Martin Kibelka aus Cottbus.

 

Im Anschluss an das knapp einundeinhalbstündige Programm laden die Organisatoren zu Kaffee und Kuchen auf dem Großräschener Markt. Die Kuchen stammen von ehrenamtlichen Helferinnen, bei der Ausgabe unterstützt der Jugendclub „Schalom“ aus Großräschen. Versüßt wird das Kaffeetrinken mit Blasmusik der „Antonius-Musikanten“ aus Großräschen. 

 

Bereits das 16. Mal in Folge veranstaltet der Landkreis ein Integrationsfest für Menschen mit und ohne Behinderung. Ziel ist es, Begegnungen zu ermöglichen und für Akzeptanz, Anerkennung und Toleranz im Umgang mit Menschen zu werben, die von der Gesellschaft oftmals als „anders“ angesehen werden.  

 

Bis zu 300 Gäste sorgen mittlerweile in jedem Jahr für volle Sitzreihen in der Großräschener Kirche am Markt. „Zu der Veranstaltung sind alle Freunde der Menschen mit Behinderung recht herzlich eingeladen“, erklärt die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte und Organisatorin Carola Wolschke.

 

Neben dem Integrationsfest veranstaltet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in jedem Jahr zudem eine große Karnevalsfeier für Menschen mit Behinderungen aus dem Landkreis OSL.

 

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Deutschlernen an der KVHS OSL steht hoch im Kurs

(25. 05. 2016)

Der deutschen Sprache mächtig zu sein ist eine wichtige Voraussetzung, um sich im Alltag gut zurecht zu finden. Das schätzt auch ein großer Teil der Migrantinnen und Migranten in OSL so ein: Allein an der Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (KVHS OSL) in Senftenberg nutzen derzeit 130 Personen die Gelegenheit, ihre Sprachkenntnisse auszubauen. Aufgrund des hohen Zuspruchs plant die Einrichtung mittelfristig eine weitere Ausweitung des Angebotes. Aktuelle Informationen zum Kursangebot gibt es unter www.vhs-osl.de im Fachbereich Sprachen.

 

Die KVHS OSL bietet derzeit am Hauptstandort in der Joachim-Gottschalk-Str. 22 und in der Jahnstraße 32 in Senftenberg allgemeine Integrationskurse sowie Integrationskurse mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung an. Die Kurse richten sich an interessierte Frauen und Männer mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, dass sich die Teilnehmenden nach Abschluss im Alltag und Beruf gut auf Deutsch verständigen können.

 

Die Integrationskurse an der KVHS werden seit 2009 in dieser Form angeboten und haben 2014 eine deutliche Ausweitung erfahren. In der vergangenen Woche hat der mittlerweile 20. Integrationskurs der KVHS OSL begonnen. Mittelfristig könnte das Angebot entsprechend der Nachfrage weiter ausgebaut werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit neben Senftenberg auch an weiteren Standorten Kurse angeboten werden können.

 

Die allgemeinen Integrationskurse umfassen momentan 660 Unterrichtseinheiten. Davon entfallen 600 auf den Sprachkurs, 60 weitere auf den Unterricht zu allgemeinen Themen wie Geschichte, Recht und Kultur Deutschlands. Der Kurs mit Schwerpunkt Alphabetisierung erstreckt sich über 960 Kursstunden.

 

Sieben Dozenten vermitteln das für die Abschlussprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und den Test „Leben in Deutschland“ benötigte Wissen. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Kurse liegt bei etwa 14 bis 20 Personen.

 

2015 legten insgesamt 30 Personen eine Prüfung ab. 2016 waren es bislang bereits 56 Prüfungsteilnehmer. Die Erfolgsquote für einen erfolgreichen Abschluss liegt nach Angaben der KVHS bei nahezu 100 Prozent.

 

Die Kursteilnehmer kamen 2015 aus 25 Ländern, viele von ihnen aus Krisenländern wie etwa Syrien. Aber auch Teilnehmende aus Kuba, Spanien, Italien und Griechenland waren bereits vertreten.

 

Die Kreisvolkshochschule ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassener Integrationskursträger. Teilnehmende, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, können dort einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Teilnehmer/-innen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, können beim Bundesamt einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerdem noch einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Bundesamt stellen. Bei einer nicht mit B1 bestandenen DTZ-Prüfung (A1 oder A2) können die Teilnehmer/-innen noch 300 UE Sprachkurs extra besuchen. Das Wiederholen der Prüfung ist ebenfalls entgeltfrei.

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen wollen und noch keine Berechtigung haben, helfen wir Ihnen bei der Beantragung!

Der Kurs ist auch offen für Teilnehmer/-innen ohne Zulassung durch das Bundesamt. Bitte informieren Sie sich über das für Selbstzahler abweichende Entgelt.

 

Die Mitarbeiter der KVHS informieren gern über die Deutschkurs-Angebote, führen persönliche Beratungen durch und übernehmen die Anmeldung. Ansprechpartnerin ist Fachbereichsleiterin Antje Nitschke. Kontakt: (03573) 658 41 06 oder Antje-Nitschke@osl-online.de.Über das Internet ist keine Anmeldung möglich. Eine persönliche Beratung ist unbedingt erforderlich!

 

Foto: Integrationskurse an der KVHS OSL in Senftenberg sind gefragt. Die Teilnehmenden im Kurs von Dozent Wolfgang Riemer lernen bereits seit Januar 2016 alles Wichtige rund um die deutsche Sprache und das Leben in Deutschland. Bis zum Abschluss im Dezember werden sie 960 Unterrichtseinheiten absolviert haben. (Foto: Landkreis).

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Mit der Kreisverwaltung in das Berufsleben starten

(23. 05. 2016)
Fünf junge Menschen beginnen ihre Ausbildung beim Landkreis OSL

 

Aline Zech, Heidi Urban, Linda Kopsch, Lucas Magister und Mario Gröger sind die „Neuen“ im Team der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Am Donnerstagnachmittag (19. Mai 2016) überreichte Landrat Siegurd Heinze den fünf jungen Lausitzern die Verträge für ihre Berufsausbildung beim Landkreis. Los geht es für die angehenden Verwaltungsfachangestellten am 1. September 2016. Über achtzig Personen hatten sich um die begehrten Stellen beworben.

 

Während der dreijährigen Ausbildung erhalten die Auszubildenden spannende Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche einer Kreisverwaltung. So stehen unter anderen Stationen im Amt für Umwelt und Bauaufsicht, im Bau- und Hauptamt, in der Finanzverwaltung und im Jugendamt auf dem Programm. Auch die Arbeit der Kommunalaufsicht, von Kreistagsbüro, Ordnungsamt, Personalamt, Sozialamt und Straßenverkehrsamt lernen die jungen Frauen und Männer kennen. Ergänzt werden die Praxisphasen um abwechslungsreiche, lehrjahrübergreifende Projekte.

 

Der Einsatz erfolgt überwiegend am Hauptstandort am Dubinaweg 1 in Senftenberg und in der Außenstelle in Calau. Die theoretische Ausbildung findet an einem regionalen Oberstufenzentrum statt.

 

Entlohnt wird entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Der Anspruch auf Urlaub beträgt derzeit 28 Tage pro Jahr.

 

Für den erfolgreichen Ausbildungsabschluss erhalten die Absolventen eine einmalige Sonderprämie. Bei guten schulischen Leistungen lockt die Übernahme in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zudem stehen verschiedene Weiterbildungs-möglichkeiten zur Auswahl.

 

Insgesamt elf junge Frauen und Männer absolvieren derzeit ihre Ausbildung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Ausschreibung für den Ausbildungsbeginn 2017 wird im Herbst 2016 auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, veröffentlicht.

 

Interessierte finden dort alle wichtigen Angaben und einen kurzen Film zur Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis.

 

Auf Wunsch erteilt auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Kreisverwaltung Auskünfte und berichtet über ihre Erfahrungen. Kontakt: JAV@osl-online.de

 

 

 

Foto: Landrat Siegurd Heinze (links) und Bärbel Neumann vom Personalamt (rechts) begrüßen die neuen Auszubildenden der Kreisverwaltung OSL. Von links: Lucas Magister, Aline Zech, Linda Kopsch, Heidi Urban und Mario Gröger. (Foto: Landkreis)

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InitiativgruppeWelcome Refugees trifft sich ab sofort an neuem Ort

(20. 05. 2016)

 

Die Senftenberger Initiativgruppe „Refugees Welcome“ zieht um. Nachdem sich die Gruppenmitglieder bislang einmal wöchentlich im Objekt Schullandheim „Am Alten Wehr“ in Senftenberg getroffen haben, bildet ab der kommenden Woche, den 25. Mai 2016, das Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus der Stadt Senftenberg in der R.-Breitscheid-Str. 17 den Ort für die regelmäßigen Zusammenkünfte.  

 

Die Treffen finden weiterhin jeden Mittwoch um 18 Uhr statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Migrationshintergrund sind herzlich eingeladen. Darüber informiert die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj.

 

Die Initiativgruppe „Refugees Welcome“ besteht seit dem 12. November 2014. Über 60 Mitglieder engagieren sich darin für ein friedliches Miteinander in Senftenberg.

 

Im Schullandheim „Am Alten Wehr“ wurden seit Dezember 2014 zeitweilig asylsuchende Personen untergebracht. Grund für den Wechsel des Treffpunktes ist die planmäßige Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Träger, der Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz zu Ende Juni 2016.

 

 

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Bürger sind gefragt: Ideen zum Thema „In OSL und SPN auch in Zukunft mobil und gut versorgt“

(18. 05. 2016)

Welche Voraussetzungen braucht es, um in der Region auch in einigen Jahren zufrieden leben und alt werden zu können? Wie könnte der Nahverkehr der Zukunft aussehen, wie die Versorgung mit Gütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs sichergestellt werden, welcher Einrichtungen bedarf es? – Um Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu finden, laden die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße interessierte Bürger im Mai und Juni 2016 zu Gesprächsrunden in acht Städten der Region.

 

Anlass ist das bundesweite Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen", an dem OSL gemeinsam mit dem Nachbarlandkreis teilnimmt. Ziel ist es, innovative Konzepte zu erarbeiten, mit denen auch in Zukunft die Daseinsvorsorge, Nahversorgung und Mobilität der Menschen in der Region gewährleistet werden können. Hierzu sollen insbesondere auch die Bürger Gehör erlangen.

 

Um den Einstieg in das Thema zu finden, wartet bei den Veranstaltungen zunächst eine Kurzvorstellung des Modellvorhabens auf die Gäste. Zudem werden beispielhaft mögliche Handlungsansätze anhand positiver Beispiele aufgezeigt. Im Anschluss sind die Anwesenden dazu eingeladen, ihre Erfahrungen, Ideen und Hinweise einzubringen.

 

Folgende Termine finden in Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße jeweils ab 18 Uhr statt:

 

Oberspreewald-Lausitz

06.06.2016      Senftenberg, Rathaus Großer Ratssaal, Markt 1

07.06.2016      Lübbenau/Spreewald, Großer Ratssaal,Kirchplatz 

08.06.2016      Großräschen, Kurmärker-Saal, Seestraße 2

14.06.2016      Lauchhammer, Rathaus Beratungssaal, Liebenwerdaer Straße 69

 

Spree-Neiße

26.05.2016      Forst (Lausitz), Kreisverwaltung, kleiner Saal

01.06.2016      Guben, Ausstellungsraum Bibliothek/Musikschule, Gasstraße 4

02.06.2016      Burg (Spreewald), „Haus der Begegnung“, Am Bahndamm 12b

03.06.2016      Spremberg, Freizeitzentrum „Bergschlösschen“, Bergstraße 11

 

Die Einladung richtet sich an interessierte Bürger sowie Vertreter aus den Bereichen Politik und Verwaltung, Daseinsvorsorge und Mobilität.

 

Die Veranstaltungen dauern etwa zwei Stunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Moderiert und geleitet werden die Workshops durch das projektbeauftragte Unternehmen IGES Institut GmbH in Kooperation mit den Kreisverwaltungen OSL bzw. SPN. In OSL übernehmen die Bürgermeister der jeweiligen Kommune die Begrüßung.

 

 

Hintergrund:

 

Das Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" wird von 2016 bis 2018 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert.

 

Gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Modellregion beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erfolgreich für das Vorhaben beworben.

 

Nach erfolgter Ausschreibung wurde das Unternehmen IGES Institut GmbH beauftragt, die Modellregion bei der Durchführung des Modellvorhabens maßgeblich zu begleiten.

 

Um Vertreter der Städte, Gemeinden, Ämter und weitere regionale Akteure zu aktivieren, fand am 25. April 2016 eine Auftaktveranstaltung im Landratsamt in Senftenberg statt. Zuvor gab es eine solche Veranstaltung am 19. April auch in Spree-Neiße. Dabei wurde das Modellvorhaben jeweils durch einen Vertreter des BMVI vorgestellt. Zudem gab die IGES Institut GmbH einen Überblick zur methodischen Einführung in die Konzepterarbeitung.

 

Das Vorhaben soll in den Landkreisen als „lernendes Projekt“ angelegt und stetig weiterentwickelt werden. Neben den Erfahrungen der regionalen Bevölkerung werden auch bisherige Konzepte und Planungen sowie Erfahrungen andere Regionen in die Konzepterstellung einbezogen.

 

Weitere Informationen über das Modellvorhaben gibt es unter: www. modellvorhaben-versorgung-mobilitaet.de.

 

[Poster mit allen Terminen ]

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Jugendamt OSL: Eingeschränkte Erreichbarkeit aufgrund von Umzügen

(17. 05. 2016)

 

Aufgrund hausinterner Umzüge sind am Donnerstag, den 26. Mai 2016 und Freitag, den 27. Mai 2016 vorübergehend vereinzelte Bereiche des Jugendamtes Oberspreewald-Lausitz am Dubinaweg 1 in Senftenberg nicht erreichbar. Dabei handelt es sich um die Familien- und Jugendgerichtshilfe, die Beratung zu Trennung/Scheidung sowie die Beratung zu Sorgerecht/Umgangsrecht.

 

Die Mitarbeiter stehen bereits ab der darauffolgenden Woche wieder zu den gewohnten Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr zur Verfügung. Die bekannten Telefonnummern bleiben bestehen.  

 

 

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Landräte aus EE, OSL und SPN lehnen vorliegenden Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab

(04. 05. 2016)
- Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße -

 

Klare Kante: Brandenburgs Landkreise lehnen den vorliegenden Leitbildentwurf der Landesregierung zur geplanten Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss fasste der Vorstand des Landkreistages Brandenburg in seiner jüngsten Sitzung am 3. Mai 2016. Auch die Landräte der südbrandenburgischen Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße stehen geschlossen hinter dem deutlichen Abstimmungsergebnis. In einem gemeinsamen Statement äußern sich die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster, CDU), Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz, parteilos) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße, CDU) am Mittwoch, den 4. Mai 2016, wie folgt:  

 

„Das klare Nein zum vorliegenden Leitbildentwurf setzt ein wichtiges Zeichen in Richtung Potsdam. Der überarbeitete Entwurf, der bereits im Juni durch den Landtag des Landes Brandenburg bestätigt werden soll, ist nach wie vor eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Diese gilt es zwingend zu lösen, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen.“

 

Offen bleiben laut den Verwaltungschefs gleich mehrere wichtige Punkte, unter anderem im Hinblick auf die Ausfinanzierung der Reform.

 

Hinzu kommt: Klare und belastbare Aussagen im Hinblick auf die angestrebte vorausgehende Funktionalreform sucht der Leser im Leitbildentwurf vergeblich:

 

„Die Funktionalreform sieht eine Aufgabenübertragung von höheren hin zu untergeordneten Verwaltungsebenen vor. Geht es nach dem vorliegenden Leitbildentwurf, so findet eine solche - durchaus sinnvolle und notwendige - Funktionalreform de facto jedoch nicht statt. Sowohl Inhalt als auch Umfang stellt der Entwurf unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt. Soll heißen: Wer zukünftig welche Aufgaben abgibt bzw. wahrnimmt und wer letztendlich die Kosten dafür trägt, wird nicht beantwortet.“

 

Allesamt Themen, die bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden sind.

 

Im August 2015 formulierte der Vorstand des Landkreistages auf Grundlage umfangreicher Zuarbeiten aus den Landkreisen sieben Kernthesen mit konkreten Forderungen an einen vertretbaren Leitbildentwurf. Auch die Finanzierung und Funktionalreform nehmen darin wichtige Positionen ein.

 

Im erneut überarbeiteten Leitbildentwurf, der im Sommer beschlossen werden soll, finden jedoch nur wenige der Forderungen Beachtung.

 

Der deutliche Beschluss des Vorstandes des Landkreistages wird daher im nächsten Schritt Anfang Juni in der Anhörung im Innenausschuss des Landtages vertreten.

Die Landräte aus Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße erwarten davon, dass sich die Forderungen und Wünsche der Landkreise im einzig logischen Ergebnis eines erneut anzupassenden Leitbildentwurfes widerspiegeln.

 

„Hervorzuheben bleibt: Niemand verschließt sich notwendigen Strukturveränderungen. Eine Verwaltungsstrukturreform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen. Eine Reform zu Lasten der Landkreise und damit in der weiteren Folge auch zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist abzulehnen.“

 

Die Landräte der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbereitung des Katastrophenschutzes auf das Red Bull Air Race auf dem Lausitzring

(03. 05. 2016)

Ende April trafen sich 22 Führungskräfte aller elf Freiwilligen Feuerwehren aus OSL im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum (FKTZ) des Landkreises zu einer Fortbildung der Technischen Einsatzleitung.

 

Szenario Massenanfall von Verletzten

 

Am Vormittag des 23. April 2016 wurde im FKTZ in Großräschen eine Fortbildung der Technischen Einsatzleitung durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Weiterbildung lag auf der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, vor allem in Hinblick auf das Szenario eines Massenanfalls von Verletzten (MANV). Durch Daniel Wesenberg (Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Notfallsanitäter der Rettungswache Großräschen) wurden die Führungskräfte der Feuerwehren zunächst über das MANV-Konzept des Landkreises informiert. Anschließend erfolgte eine Besichtigung des Abrollbehälters Behandlungsplatz, welcher im FKTZ für den Ernstfall vorgehalten wird und im Einsatzfall von ehrenamtlichen Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes besetzt wird.

 

Vorbereitung auf das Red Bull Air Race

 

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch das auf dem Lausitzring zum zweiten Mal stattfindende Red Bull Air Race im September 2016 thematisiert. Bei dem Red Bull Air Race handelt es sich um ein internationales Luftrennen, bei welchem einmotorige Propellermaschinen mit Geschwindigkeiten von bis zu 370 Kilometern pro Stunde einen mit aufblasbaren Pylonen abgesteckten Kurs möglichst schnell abfliegen und dabei vorgegebene Flugmanöver ausführen müssen. Dabei sind in engen Kurven Beschleunigungskräfte von bis zu 9 G zu erwarten. Diese Belastung erfordert von den Piloten sowohl hohe körperliche Belastbarkeit sowie eine hohe Konzentration und fliegerische Präzision.

 

In Hinblick auf das Red Bull Air Race wurde die Technische Einsatzleitung auf mögliche Gefahrenpotenziale und Einsatzszenarien mittels Videoausschnitten sensibilisiert. Weiterhin wurden die Einsatzunterlagen sowie Erfahrungen aus dem Jahr 2010 kritisch ausgewertet und mit dem bisherigen Kenntnisstand über die Planung in diesem Jahr verglichen. Abschließend wurde mittels Brainstorming-Technik eine Aufgabenliste für die nächsten Monate erstellt.

 

Die Fortbildung für die Technische Einsatzleitung wurde durch das Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz organisiert und durch Tobias Pelzer (SB Abwehrender Brandschutz, stellv. Kreisbrandmeister) sowie Matthias Kunze (SB Katastrophenschutz) begleitet.

 

Exkurs: Technische Einsatzleitung

 

Bei der Technischen Einsatzleitung handelt es sich um eine von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufzustellende und zu unterhaltende Katastrophenschutzeinrichtung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe gemäß Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz setzt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz 39 speziell ausgebildete Führungskräfte aus elf Freiwilligen Feuerwehren ein.

 

Die Technische Einsatzleitung dient in erster Linie zur Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen. Die Größe und Besetzung der Technischen Einsatzleitung ist hierbei vom Schadensumfang und den Aufgaben im Einsatz abhängig. Dabei führt und koordiniert die Technische Einsatzleitung alle Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, d.h. von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

 

Der Abrollbehälter Behandlungsplatz ist keine Ausstattung der Technischen Einsatzleitung, sondern gehört zu einer Katastrophenschutzeinheit des Landkreises OSL, der Schnelleinsatzeinheit Sanität.

 

Text & Fotos: Matthias Kunze

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Ein Schultag der anderen Art: Zukunftstag bei der Kreisverwaltung OSL

(29. 04. 2016)

Am Donnerstag (28. April 2016) öffneten zahlreiche brandenburgische Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen des Zukunftstages für Jungen und Mädchen ihre Türen, um Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe Sieben einen Einblick in die Berufswelt zu ermöglichen. Auch die Kreisverwaltung OSL lädt in jedem Jahr zu dem Unterrichtstag der besonderen Art. Das Angebot wurde erneut gern genutzt: Insgesamt 31 Schülerinnen und Schüler nahmen an den Veranstaltungen an den Standorten in Senftenberg und Calau teil.

 

Ein abwechslungsreiches Programm wartete in beiden Kreishäusern auf die jungen Gäste. Auf dem Plan stand dabei insbesondere das Kennenlernen einzelner Aufgabenbereiche.

 

So besuchten die Mädchen und Jungen in Senftenberg das Labor im Veterinäramt, den Bereich IT und Personal, das Bürgerbüro, das Jugendamt, die Poststelle mit Vervielfältigung und die Kommunalaufsicht.

Auch in Calau stellten sich verschiedene Bereiche vor: Dazu zählten das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten und Gewerbeaufsicht mit unterer Fischerei- und Jagdbehörde, das Amt für Umwelt und Bauaufsicht, das Sachgebiet Landwirtschaft und die Zentrale Bußgeldstelle.

 

Höhepunkte bildeten Gesprächsrunden mit Landrat Siegurd Heinze bzw. der Ersten Beigeordneten und stellvertretenden Landrätin, Grit Klug. Getreu dem Motto „Kein Thema ist tabu“ nahmen sich beide Zeit und beantworteten bereitwillig alle Fragen.

 

Den Abschluss bildeten ein Quiz und Spiele rund um den Landkreis. Am Ende konnten sich die Jungen und Mädchen zudem über eine Teilnahmeurkunde und einen Beutel mit kleinen Präsenten freuen.

 

Vertreten waren Schülerinnen und Schüler der siebenten bis zehnten Klassen des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau, der Robert-Schlesier-Oberschule Calau, der Bernhard-Kellermann-Oberschule in Senftenberg, des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg, der Geschwister-Scholl-Schule Ruhland, der Oberschule Ortrand, des Bohnstedt-Gymnasiums Luckau und des Sängerstadt-Gymnasiums Finsterwalde.

 

Die Vorbereitung und Durchführung des Zukunftstages lag in den Händen der Auszubildenden des ersten und zweiten Lehrjahres der Kreisverwaltung.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bildet in jedem Jahr junge Menschen zum Verwaltungsfachangestellten aus. Weitere Informationen zur Ausbildung gibt es auf der Internetseite www.osl-online.de.

 

 

 

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Truppführerausbildung 01/2016 erfolgreich abgeschlossen

(26. 04. 2016)

Am Samstag, den 23. April 2016 fanden die letzten Prüfungen der angehenden Truppführer im FKTZ Großräschen statt.

 

Die schriftliche, mündliche sowie praktische Prüfung zu absolvieren, waren die wohl größten Herausforderungen der Kameradinnen und Kameraden des Landkreises.

 

Neben unterschiedlichen praktischen Übungen in den vergangenen Wochen und der zahlreichen Theoriestunden, freuen sich der Landkreis und insbesondere die einzelnen Wehren, über die bestandenen Prüfungen und somit über ihre neuen Truppführerinnen und Truppführer.

 

Mit Improvisation lernten die Teilnehmer bereits in der Ausbildung umzugehen, denn wie auch im Einsatzgeschehen lief nicht immer alles nach Plan.

 

Wir wünschen Euch viel Erfolg für Euren weiteren Werdegang in der Feuerwehr und verbleiben mit kameradschaftlichen Grüßen

 

Die Kreisausbilder für Truppführer des Landkreises OSL

 

Text und Bild :

OBM O. Jacobasch

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Landrat und Dezernent besuchten Baustelle im Paul-Fahlisch-Gymnasium

(25. 04. 2016)

Im August 2014 fiel in Lübbenau/Spreewald der Startschuss für das derzeit umfangreichste Bauvorhaben der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Insgesamt 5,1 Millionen Euro werden in die energetische Sanierung und Erneuerung des Paul-Fahlisch-Gymnasiums investiert.

 

Um den störungsfreien Schulbetrieb als auch die zügige Realisierung der Sanierung zu gewährleisten, ist das Gymnasium im Sommer 2014 in das Gebäude des ehemaligen Oberstufenzentrums in die Richard-Wagner-Straße umgezogen. Pünktlich zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 soll der Schulbetrieb dann am gewohnten Schulstandort starten können.

 

Was sich seit dem Beginn der Baumaßnahme getan hat und wie weit der derzeitige Stand der Arbeiten ist, davon verschafften sich Landrat Siegurd Heinze und Finanz-und Bildungsdezernent Wilfried Brödno am Freitag im Rahmen eines Baustellenspaziergangs im Objekt einen aktuellen Eindruck. Begleitet wurden sie von Christine Paulan und Helga Kuritz, Projektverantwortliche seitens der Kreisverwaltung OSL, sowie Kerstin Bielitz und Fred Jasinski vom Architekturstudio Jasinski aus Cottbus. Auch der neue Schulleiter Matthias Lösche nahm an dem Termin teil.

 

Aktueller Stand:

Die Baumaßnahmen werden schrittweise weitergeführt. Begonnen wurde im Hauptgebäude und im Schulanbau. Dabei ist der Umfang der Bauarbeiten im Anbau auf die unbedingt notwendigen Maßnahmen beschränkt, da der Anbau bereits einen hohen energetischen Standard hat. Die Maßnahmen sind abgeschlossen.  

 

Im Hauptgebäude sind die Bau-, Installations-, Maler- und Trockenbauarbeiten in den oberen Geschossen weitestgehend abgeschlossen. Es folgt noch der Einbau der Ausrüstung für die neuen Chemiekabinette. Der Bodenleger hat bereits die obersten beiden Etagen fertiggestellt, im Bereich des Erdgeschosses sind in ersten Teilbereichen die Arbeiten ebenfalls abgeschlossen.

 

Die Arbeiten im Bereich Sporthalle sind bis auf Dacharbeiten weitestgehend beendet. Im Verbinder sind noch die Ausbaugewerke tätig. Moderne technische Ausrüstungen in Bezug auf die Heizung und Lüftung, den Brandschutz, die Notbeleuchtung und Rettungswegsicherung und den Einbruchschutz erfordern umfangreiche Installationen, die im Bereich des Schulgebäudes fast fertig sind.  

 

Zwischenzeitlich wurde die Bauhauptleistung für den Bereich der Singehalle soweit forciert, dass das Dach geschlossen ist. Die Ausbauarbeiten sind vergeben und gehen planmäßig voran. Gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro wurde ein neuer Ablaufplan erarbeitet, der sicherstellt, dass auch die Singehalle zum Schuljahresbeginn im September durch die Schule zu nutzen sein wird.

 

Bereits abgeschlossen wurde auch die Sanierung des Rasensportplatzes auf dem Außengelände, um die Bespielbarkeit im Herbst sichern zu können.

 

Als letzter Planungsabschnitt folgt jetzt noch die Neugestaltung der Außenanlagen, insbesondere sind die Wege und Zufahrten neu zu strukturieren. Die Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben, die Vergabe ist an die Fa. Lossack aus Calau erfolgt. Die Fertigstellung ist ebenfalls zum Schuljahresbeginn vorgesehen.  

 

Parallel zu den Bauarbeiten läuft die Planung der Ausstattung für die Bereiche, die neue Möbel bekommen, darunter die Singehalle. Die Schule wird mit einer strukturierten IT-Verkabelung versehen, Beamer, interaktive Tafeln in einigen Räumen und Internetanschluss sind vorgesehen, sodass im September ein modernes Schulgebäude in Betrieb genommen werden kann.

 

Ausblick:

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 17.03.2016 sind die Bauarbeiten damit nicht beendet. Das Schulgebäude erhält nun noch einen Anbau für die Unterbringung der Musikschule und Volkshochschule am gleichen Standort. Die Einrichtungen sind gegenwärtig im Gebäude in der Richard-Wagner-Straße untergebracht. Der Anbau soll sich im Wesentlichen auf Räume für die Musikschule beschränken, die VHS wird vorhandene Klassenräume mit nutzen. Damit werden Betriebskosten gespart.

Die Planung für den Anbau hat begonnen, die Realisierung erfolgt nach Erteilung der Baugenehmigung voraussichtlich im 4. Quartal 2016.  

 

Auch Räumlichkeiten für den Bereich Sozialarbeit sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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Landkreis und Sparkasse unterstützen Schulen im Kampf gegen das Rauchen

(22. 04. 2016)

„Be Smart, Don`t Start“ lautet der Name eines bundesweiten Wettbewerbes, in dem auch Schulen in OSL der Einstiegsdroge Rauchen den Kampf ansagen. Die erfolgreiche Teilnahme lohnt sich nicht nur aus gesundheitlichen Aspekten: In jedem Jahr unterstützen Sparkasse Niederlausitz und der Landkreis OSL das Projekt mit einem Beitrag zur Klassenkasse. Insgesamt 1.500 Euro warten auf die Gewinner.

 

Das Geld stammt aus dem Zweckertrag des PS-Lotterie-Sparens, den die Sparkasse Niederlausitz zwei Mal jährlich für gemeinnützige Zwecke bereitstellt.

 

Die entsprechende Zuwendung in Form eines symbolischen Schecks konnte Landrat Siegurd Heinze am Donnerstagnachmittag (21. April 2016) im Rahmen der feierlichen Übergabe der Mittel des PS-Zweckertrages in der Niederlassung der Sparkasse Niederlausitz in Senftenberg gemeinsam mit Schülern der achten Klasse der Geschwister-Scholl-Oberschule in Ruhland entgegennehmen. Die Klasse macht bereits das zweite Jahr in Folge mit.

 

Am aktuellen Wettbewerb nehmen brandenburgweit 358 Klassen teil. Darunter befinden sich 22 Klassen aus 12 Schulen in OSL.

In Südbrandenburg ist der Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Träger des Projektes.

 

Die Gewinnerklassen zeichnet der Landkreis OSL gemeinsam mit Ellen Martin, Leiterin der überregionalen Suchtpräventionsfachstelle, ab Mai 2016 aus.

 

Die erfolgreichen Rauchfrei-Klassen aus Senftenberg erhalten in einer Auszeichnungsveranstaltung seitens der Stadtverwaltung von Bürgermeister Andreas Fredrich jeweils eine Teilnahmeurkunde sowie einen Beitrag zur Klassenkasse.

 

 

Foto: OSL-Landrat Siegurd Heinze und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule in Ruhland konnten am 21. April 2016 im Rahmen der Ausschüttung der Mittel aus den PS-Zweckerträgen einen Scheck über 1.500 Euro entgegennehmen. Das Geld kommt den Gewinnerklassen des Anti-Rauch-Wettbewerbs „Be Smart – Don´t Start“ zu Gute.  

 

 

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Senftenberger Förderschule erhält als erste Schule im Land Qualitätssiegel der „Deutschen Lions“

(22. 04. 2016)

Als erste Bildungseinrichtung im Land Brandenburg freut sich die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ „Marianne Seidel“ in der Joachim-Gottschalk-Str. 17 in Senftenberg das Qualitätssiegel der „Deutschen Lions“. 

 

Ausgezeichnet wurde damit die erfolgreiche langjährige Umsetzung des mittlerweile weltweit verbreiteten Jugendförderprogramms „Erwachsen werden“ der Organisation Lions Quest. Dieses zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten und zu stärken. 

Die Auszeichnungsveranstaltung fand am Donnerstag statt. Teil nahmen unter anderem Landrat Siegurd Heinze, Vertreter der Lions Freunde Senftenberg und Cottbus, des Staatlichen Schulamtes Cottbus sowie die Kabinettsbeauftragte Lions Quest für Brandenburg. 

 

Hintergrund:

Grundlage für die Auszeichnung ist die seit 1999 erfolgte kontinuierliche Einbindung des Lions Quest-Programms „Erwachsen werden“ in den Unterricht. Dieses Programm wird seit 1984 in Kooperation mit dem „Lions Club International“ heute weltweit in mehr als 50 Ländern eingesetzt. In Deutschland ist es unter dem Namen „Lions-Quest - Erwachsen werden“ erstmals 1994 angeboten worden. 

Die enge Verflechtung dieses Jugendförderprogramms mit den Rahmenplananforderungen bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten und zu stärken. 

Damit die Lehrkräfte der Marianne-Seidel-Schule das Programm professionell und zielgerichtet in allen Klassen und Fächern umsetzen können, wurden sie von speziell ausgebildeten Trainerinnen und Trainern in verschiedenen Seminaren praxisorientiert geschult und fortgebildet. Zum jetzigen Zeitpunkt besitzen alle Lehrerinnen und Lehrer der Förderschule eine solche zertifizierte Lions- Quest-Ausbildung.

 

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Start für Umbau und Erweiterung der Rettungswache Großräschen

(19. 04. 2016)

Start für die Baumaßnahme an der Rettungswache in Großräschen: Über 500.000 Euro investiert der Landkreis in den Umbau und die Erweiterung des Objektes. Bis Ende 2016 soll eine moderne Wache mit entsprechenden Außenanlagen entstehen, die umfangreichen hygienischen, organisatorischen und sozialen Anforderungen gerecht wird. Am Dienstagnachmittag setzte OSL-Landrat Siegurd Heinze gemeinsam mit der Vorsitzenden des Kreistages, Martina Gregor-Ness, Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker, dem Betreiber DRK Kreisverband Calau e.V. und dem Ingenieurbüro Jochintke aus Calau den ersten Spatenstich.

 

Die Rettungswache nutzt derzeit Räumlichkeiten im Untergeschoss des Westflügels des kreislichen Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums (FKTZ) in der Seestraße 28 in Großräschen. Zur Wache gehören eine Doppelgarage und ein Stellplatz mit Überdachung.

 

Um unter anderem für Sozial- und Funktionsräume zusätzlichen Platz zu schaffen, entsteht zwischen dem Hauptgebäude und der vorhandenen gegenüberliegenden Garage ein neuer Gebäudeteil, der beide Bereiche miteinander verbindet. Auch die Garage selbst wird dazu entsprechend umgebaut.

 

Der Verbindungsneubau ist als eingeschossiges Massivgebäude mit flach geneigtem Satteldach konzipiert worden, die neue Fahrzeughalle erhält ein Pultdach. Auch die vorhandenen Räume der Rettungswache werden punktuell erneuert.

 

Für die Fahrzeuge steht künftig eine neue Halle mit zwei Stellplätzen zur Verfügung. Diese wird sich an der Westseite der Altgarage befinden. Die Ausfahrt erfolgt in Richtung Seestraße.


Die Nettogrundfäche der entstehenden Rettungswache beträgt 188,44 m². Auch die Außenanlagen werden im Rahmen der Baumaßnahme entsprechend angepasst. Die neuen Gebäude erfüllen die Anforderungen an die geltende Energieeinsparverordnung.

 

Mit der Gebäudeplanung wurde das Ingenieurbüro Jochintke aus Calau beauftragt. Die Kosten für Um- und Neubau sind im Haushaltsplan 2016/17 des Landkreises vorgesehen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung. Die Refinanzierung der Maßnahme erfolgt langfristig über die Gebühren für den Rettungsdienst.

 

Die Fertigstellung des Projektes ist für das vierte Quartal 2016 geplant.

 

Die aktuelle Rettungswache wurde im 1. Quartal 1998 im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der ehemaligen Poliklinik zum FKTZ in Betrieb genommen. Die Besetzung erfolgte mit Mitarbeitern und dem Equipment vom DRK Calau aus der alten Rettungswache in Altdöbern. Betrieben wird die Wache noch heute vom DRK Kreisverband Calau e.V. 

 

Neben dem Spatenstich gab es noch einen weiteren Anlass für die Zusammenkunft:

 

So konnten zwei neue RTW der Marke Mercedes Sprinter an die Rettungswachen Lübbenau und Lauchhammer übergeben werden. Beide verfügen über das elektrohydraulische Powerload-System, mit dessen Hilfe das Be- und Entladen der Patiententrage ins und aus dem Fahrzeug heraus komplett ohne Muskelkraft möglich ist. Auch die Höhenverstellung der Trage geschieht auf Knopfdruck. Dieses System und ein spezieller Tragestuhl sorgen in Treppenhäusern für eine Rückenentlastung der Rettungsdienstmitarbeiter bei der schweren körperlichen Arbeit beim Tragen von Patienten. Schrittweise werden im Kreisgebiet alle zukünftig zu ersetzenden RTW/KTW mit diesem System ausgestattet. Im Kreis sind derzeit 17 Rettungsfahrzeuge im Einsatz. 10 davon verfügen bereits über das System.

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Katastrophenschutzeinheiten und Rettungsdienst des Landkreises OSL im Übungseinsatz am Flughafen BER

(18. 04. 2016)

Am vergangenen Wochenende fand bei unbeständigem Wetter auf dem Flughafen BER eine Katastrophenschutzübung mit Beteiligung des Rettungsdienstes und von Katastrophenschutzeinheiten aller Landkreise und kreisfreien Städte statt. Es handelte sich hierbei um die bis dahin größte Katastrophenschutzübung des Landes Brandenburg.

 

Das Szenario Flugzeug gegen Bus

 

Durch den Landkreis Dahme-Spreewald als zuständige Behörde für den Rettungsdienst auf dem Flughafen BER wurde am 16. April 2016 nach über zweijähriger Übungsvorbereitung eine große Notfall-Übung durchgeführt. Hierzu wurde ein Zusammenstoß zwischen einem vollbesetzten Airbus A380 und einem Vorfeldbus simuliert. Der A380 wurde durch eine flugfähige Boeing 737 der Fluggesellschaft Air Berlin dargestellt. Bei diesem Szenario mussten 500 Personen rettungs- und sanitätsdienstlich versorgt und betreut werden. Patientenpuppen stellten 125 Schwerverletzte dar und Polizeischüler dienten als Statisten für die 125 Leichtverletzten und 250 Unverletzten. Bei diesem sogenannten Massenanfall von Verletzten kommen spezielle Einsatzgruppen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Einsatz, um den enormen Bedarf an Sanitätsmaterial decken zu können.

 

Zusammenarbeit verschiedenster Kräfte der Gefahrenabwehr

 

Im Einsatz waren etwa 1.400 Übungsbeteiligte mit 390 Fahrzeugen aus dem gesamten Land Brandenburg und Berlin, darunter 300 Feuerwehrleute, 200 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sowie 500 Angehörige des Katastrophenschutzes. Weiterhin waren 40 Notfallseelsorger zur Betreuung der Betroffenen und Angehörigen eingesetzt. Hinzu kommen Kräfte der Landes- und Bundespolizei, des Landkreises Dahme-Spreewald sowie des Flughafenbetreibers.

 

Einsatzkräfte aus OSL aktiv dabei

 

Unter den zahlreichen Helfern vor Ort befanden sich auch Kräfte aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Landkreis OSL hält für den überörtlichen Einsatz eine Rettungsdienst-Komponente vor, welche aus zwei Rettungswagen, einem Notarzteinsatzfahrzeug und einem Krankentransportwagen besteht. Weiterhin waren zwei Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises OSL vor Ort, um den Landkreis Dahme-Spreewald zu unterstützen. Die Schnelleinsatzeinheit Sanität war mit 7 Fahrzeugen und 22 Kräften des DRK mit dem Aufbau eines Behandlungsplatzes und dem Krankentransport betraut. Drei Mitglieder der kreiseigenen Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung unterstützten durch Besetzung des Einsatzleitwagen 2 und Nutzung dieses Fahrzeuges als Standort der Übungsleitung, welche die Großübung koordinierte. Des Weiteren wurde die Übungsleitung durch einen Lagekartenführer der Technischen Einsatzleitung des Landkreises OSL unterstützt. Der Samstag war jedoch auch eine ungewöhnliche Belastung für die Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung, da sie gleichzeitig den Spreewald-Marathon mit dem Aufbau und Betrieb von Kommunikationsstrukturen sowie den Betrieb einer Feldküche absicherte. Wie bei der Freiwilligen Feuerwehr verrichten alle Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten ihren Dienst ehrenamtlich für das Gemeinwohl.

 

Professionelle Auswertung angestrebt

 

In Hinblick auf eine professionelle Übungsauswertung wurde bei dieser Katastrophenschutzübung mit der TU Chemnitz und der HAW Hamburg zusammengearbeitet. Von diesen Bildungseinrichtungen wurden 30 Schiedsrichter entsandt, welche das Übungsgeschehen verfolgten und bewerteten. Weiterhin waren je Landkreis zwei Beobachter anwesend, wobei vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst, Frau Dr. Prignitz, sowie ihr Stellvertreter, Herr Dr. Krumpelt, die Übung begleiteten. Als offizieller Vertreter des Landkreises war Herr Kunze, im Landkreis unter anderem zuständig für die Organisation von Katastrophenschutzübungen, anwesend.

 

Exkurs: SEE Sanität und SEG Führungsunterstützung

 

Bei der Schnelleinsatzeinheit Sanität sowie der Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung handelt es sich um zwei von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei fachlichen Bedarf aufzustellenden und zu unterhaltenden Katastrophenschutzeinheiten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe gemäß Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz setzt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Sanitätseinheit das Deutsche Rote Kreuz und bei der Führungsunterstützungseinheit seine eigene kommunale Regieeinheit ein.

 

Die Schnelleinsatzeinheit Sanität dient in erster Linie zur Bewältigung von Massenanfällen von Verletzten und Betroffenen, indem sie unter anderem betroffene Personen registriert, Patientenablagen und Behandlungsplätze betreibt sowie den Patiententransport gewährleistet. Die Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung unterstützt die Tätigkeiten der Einsatzleitung durch Bereitstellen von Arbeitsmitteln und Räumlichkeiten. Weiterhin werden durch diese Einheit zusätzlich notwendige Kommunikationsstrukturen am Einsatzort aufgebaut und betrieben.

 

Matthias Kunze

 

 

Foto zu Meldung: Katastrophenschutzeinheiten und Rettungsdienst des Landkreises OSL im Übungseinsatz am Flughafen BER

Landrat, Bürgermeister und Amtsdirektoren kamen in Schipkau zusammen

(15. 04. 2016)

Regelmäßig lädt OSL-Landrat Siegurd Heinze die Vertreter aller elf Kommunen des Landkreises zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein. Auf der Tagesordnung stehen jeweils aktuelle Ausführungen durch die Kreisverwaltung. Zudem werden verschiedene relevante Themen und Vorhaben besprochen. Die erste Beratung im Jahr 2016 führte am Freitagvormittag ins Bürgerzentrum nach Schipkau.

 

Neben den Bürgermeistern und Amtsdirektoren sowie den Vertretern der Kreisverwaltung konnten erneut auch externe Teilnehmer in der Runde begrüßt werden. So stellte der neue Leiter des Niederlausitzer Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Beeskow, Lars Gölz, sich und die Angebote der Einrichtung vor. Das Institut bietet ein umfangreiches Angebot an Aus- und Fortbildungen für Verwaltungsbedienstete in Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen der Region an. Das Geschäftsgebiet umfasst die Landkreise OSL, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oder-Spree sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

 

Erneut spielte auch die Sicherheitslage im Landkreis eine Rolle. Wie bereits in den vergangenen Jahren präsentierte Rüdiger Schiesko, Leiter der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz, den Anwesenden aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kommunen die Ergebnisse der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik und gab eine Einschätzung zur Entwicklung der erfassten Straftaten im Landkreis sowie zu Verkehrsunfällen und deren Ursachen.

 

Auch der Haushalt 2015/2016 des Landkreises und die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden wurden im weiteren Verlauf thematisiert.

 

Die nächste Beratungsrunde findet voraussichtlich im dritten Quartal 2016 in Lauchhammer statt und wird sich dann unter anderem mit der Entwicklung bei der geplanten Funktional- und Verwaltungsstrukturreform befassen.

 

 

Foto:

Der neue Leiter des Niederlausitzer Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Beeskow, Lars Gölz, stellte sich und die Angebote der Einrichtung vor. Foto: Landkreis OSL.

Foto zu Meldung: Landrat, Bürgermeister und Amtsdirektoren kamen in Schipkau zusammen

Allgemeine Bekanntmachung: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.09.2015

(14. 04. 2016)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, hebt hiermit die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 14.09.2015 mit sofortiger Wirkung auf.

 

Begründung:

Grundlage:

  • §§ 10 und 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung

  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes

  • § 37 des Tiergesundheitsgesetzes

 

Im Ort Altdöbern ist am 25.06.2015 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden.

 

Der Sperrbezirk umfasste folgendes Gebiet:

Nördlichste Begrenzung des Sperrbezirks waren die Ortsteile Buchwäldchen und Ranzow, der Ortsteil Muckwar eingeschlossen. Von dort entlang der nordöstlichen Begrenzung des Waldgebietes Alte Försterei, welche mit ihrem Verlauf die nordöstliche Grenze in direkter Verbindung zur Gemarkung Peitzendorf bildete. In südlicher Richtung verlief die Sperrbezirksgrenze im Bogen bis an das nordwestliche Ufer des Altdöberner Sees entlang bis zur Gemarkung Chransdorf einschließlich Tiergartenhaus. Im südwestlichen Bogen verlief die Grenze des Sperrbezirks bis auf Höhe der Kreuzung zwischen der Landesstraße L532 und der Bahnlinie. Der Sperrbezirk verlief weiter in nördlicher Richtung durch das Waldgebiet eingeschlossen der Obermühle und schloss östlich entlang des Waldgebietes Bronkow den Gemeindeteil Luckaitz ein. Nordwestlich verlief der Sperrbezirk entlang des westlichen Ufers des Großen Paul Sees.

 

Alle Bienenvölker und Bienenstände waren unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände durften nicht von Ihrem Standort entfernt werden. Aus den Bienenständen durften weder Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenbestandteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen noch benutzte Gerätschaften entfernt werden und Bienenvölker oder Bienen durften nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Wanderimkern war das Verbringen von Bienenvölkern in den Sperrbezirk untersagt.

 

Auf Grund aktueller Untersuchungsergebnisse gilt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut als erloschen.

 

Zusätzlich fordert die Veterinärbehörde Sie hiermit dazu auf, dem Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, Bienenhaltungen, die noch nicht angezeigt wurden, unverzüglich unter folgenden Angaben anzuzeigen:

Name und Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

Ansprechpartner:       Fr. Schuster 03573/ 8704421, Fr. Weißflog 03573/ 8704422

                                   Fax: 03573/ 8704410

                                   E-Mail: vet-amt@osl-online.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

DVM Wachtel                                                                                   Senftenberg, den 14.04.2016

Amtstierarzt

 

 

 

[2016-04-14 Aufhebung Allgemeinverfügung]

Kunst erleben für Jedermann beim „Tag der Offenen Ateliers“ am 7. und 8. Mai

(13. 04. 2016)

Von der Schmuckwerkstatt über die Möbelrestaurierung bis hin zur Töpferei: Beim diesjährigen Tag der offenen Ateliers am 7. und 8. Mai 2016 kommt garantiert jeder auf seine Kosten, verspricht die Kreisverwaltung OSL. 19 Künstler in 12 Orten im Landkreis beteiligen sich mit einem individuellen Rahmenprogramm an dem Aktionswochenende, präsentieren ihre Werke und geben Einblicke in ihre spannende Arbeit. Das Angebot richtet sich an Jung und Alt.

 

Mit dabei sind Künstler aus Calau, Großkmehlen, Großräschen, Grünewald, Klettwitz, Lauchhammer und Kostebrau, Lübbenau/Spreewald, Ruhland, Meuro, Senftenberg sowie Vetschau/Spreewald.

 

Die Angebotspalette ist breit und reicht von verschiedenen Formen der Malerei sowie Grafik, Restaurierung und Fotografie über Töpferei und Kalligraphische Kunst bis hin zur Metall- und Holzbearbeitung, Collagen, Schmuck- und Skulpturenarbeiten.

 

Besucher haben die Gelegenheit, den Künstlern bei der Arbeit über die Schulter zu schauen, sich bei einem Glas Wein oder einer Tasse Kaffee bei Live-Musik auszutauschen oder in Workshops und Mitmachaktionen selbst kreativ zu werden. Die Kunstwerke können vor Ort käuflich erworben werden.

 

Eine Übersicht der teilnehmenden Ateliers, die jeweiligen Angebote der Künstler und eine Fahrradkarte stehen weiter unten zum Herunterladen bereit.

 

Beides liegt unter anderem auch in den Bibliotheken im Landkreis, im Bürgerbüro der Kreisverwaltung am Dubinaweg 1 in Senftenberg, in den Tourist-Informationen in Lübbenau/Spreewald und Senftenberg sowie der Stadt Senftenberg zur Mitnahme bereit.

 

Viele Stationen sind barrierefrei erreichbar.

[Offene Ateliers2016 - Programm und Karte]

Foto zu Meldung: Kunst erleben für Jedermann beim „Tag der Offenen Ateliers“ am 7. und 8. Mai

Asien trifft auf OSL: Junge Lehrer aus China hospitieren am OSZ Lausitz

(11. 04. 2016)

 

Schule freut sich über neue Partnerschaft/Landrat begrüßte Gäste im Landkreis 

Wie lernt es sich über 8.000 Kilometer fernab der Heimat? Drei junge Lehrkräfte aus dem chinesischen Ort Yangzhou finden genau dies derzeit in Lauchhammer heraus. Zwei Wochen lang schauen sie in der Abteilung 3 des Oberstufenzentrums Lausitz den deutschen Kollegen über die Schultern. Bei einem kurzen Besuch am Standort nutzte am Montagmorgen (11. April 2016) auch OSL-Landrat Siegurd Heinze die Gelegenheit, die Gäste zu begrüßen.  

Die Hospitation ist Teil einer Kooperation zwischen dem OSZ Lausitz und der chinesischen Berufsschule Jiangdu, die im Herbst des vergangenen Jahres unterzeichnet worden ist. „Die Partnerschaft umfasst neben der Weiterbildung chinesischer Lehrkräfte auch einen möglichen Austausch von Schülerinnen und Schülern beider Einrichtungen im Rahmen von Praktika“, erklärt OSZ-Leiterin Dr. Margit Lieback. Gemeinsam mit der Lehrerin Beatrix Hoch hatte sie die entsprechende Vereinbarung und das Hospitationspraktikum während einer Chinareise im Oktober 2015 auf den Weg gebracht.  

Neben der Mitwirkung am Unterricht im Kfz- und Karosserie-Bereich stehen für die 24- bis 27-Jährigen Männer im Lauf der nächsten Tage weitere Punkte auf dem Stundenplan. So erhalten sie Informationen zur Gestaltung des deutschen Lehrplans, zum Prüfungssystem und dem deutschen dualen Berufsausbildungssystem allgemein und lernen die weiteren Standorte des OSZ Lausitz kennen. Auch eine überbetriebliche Lehrunterweisung bei der Handwerkskammer in Gallinchen, die auch für die deutschen Auszubildenden zur Pflicht gehört, ist vorgesehen. Begleitet werden die Gäste von zwei Dolmetschern.  

Für das OSZ Lausitz ist es bereits die zweite Partnerschaft mit einer ausländischen Bildungseinrichtung. Seit längerer Zeit kooperiert die Schule auch mit dem Deltion College im niederländischen Zwolle. Hier finden seit mehreren Jahren regelmäßig Schüleraustausche statt. Das nächste Mal im April 2016 besuchen zwei niederländische KFZ-Auszubildende das OSZ Lausitz und absolvieren wie die Schüler im Vorjahr ein Praktikum bei der Firma Karosseriebau Weber.  

In der Abteilung 3 des OSZ Lausitz werden die Ausbildungsberufe Konstruktionsmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Aufbereitungsmechaniker, Verfahrensmechaniker Steine-Erdenindustrie, Fachkraft Metalltechnik und Berufskraftfahrer gelehrt.

Aktueller Hinweis:

Aktuell laufen am OSZ Lausitz die Anmeldeverfahren für die sogenannten Vollzeit-Bildungsgänge. Dazu zählen die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker in den Fachrichtungen Maschinentechnik und Elektrotechnik, die einjährige Fachoberschule in den Fachrichtungen Ernährung, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung sowie das Angebot des beruflichen Gymnasiums. Freie Kapazitäten sind noch vorhanden. Informationen zu allen Angeboten des OSZ Lausitz gibt es unter www.oszlausitz.de.

Foto: Begrüßte gemeinsam mit dem stellvertretenden OSZ-Leiter Klaus Blank (links), Abteilungsleiter Bernd Kralisch (hinten, 2.v.l.) und Lehrerin Beatrix Hoch (vorn, 2.v.l.) am Montagmorgen die Gäste aus China: OSL-Landrat Siegurd Heinze (2.v.r). Die jungen Berufsschullehrer nehmen im Rahmen einer Schulpartnerschaft in der Abteilung 3 in Lauchhammer an einem zweiwöchigen Hospitationspraktikum teil. Begleitet werden sie von zwei chinesischen Dolmetschern.

 

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Courage statt Rassismus: Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg geht mit gutem Beispiel voran

(08. 04. 2016)

Das Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg ziert ab sofort der Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Am Freitagvormittag fand in der Aula der Schule die feierliche Auszeichnungsveranstaltung statt. Auf den Titel hat die Schule mehrere Monate lang fleißig hingearbeitet.

 

Neben Landrat Siegurd Heinze und der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, nahmen unter anderem auch die Landtagsabgeordneten Kathrin Dannenberg, Wolfgang Roick und Projekt-Patin Gabriele Theiss sowie Viola Weinert von der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Cottbus teil.

 

Seit knapp einundeinhalb Jahren hatte die Initiativschülergruppe „Friedls“ Aktionen, Veranstaltungen und Projekte organisiert und in der Schule Unterschriften gesammelt, um ein Zeichen gegen Rassismus und für ein friedliches Miteinander zu setzen.

 

So nahmen die Jugendlichen an einem weltweiten Chatprogramm mit Flüchtlingen teil, führten einen Kennlerntag für Flüchtlingskinder und deutsche Kinder in Senftenberg durch, kochten im Schullandheim Am Alten Wehr mit Bewohnern, trafen sich zum Austausch mit afrikanischen Jugendlichen, sammelten Spenden und statteten damit ein Spielzimmer in der Asylunterkunft in Schipkau aus. Aktuell stehe ein Aufklärungsprojekt in den Startlöchern, bei dem die Friedls die Klassen besuchen und über das Thema Integration sprechen sowie Fragen beantworten, hieß es am Freitag.

 

Auslöser für die Gründung der Initiativgruppe war ein damaliger Besuch des „Krümelmonsters“ im Rahmen rechtsextremer Propaganda auf dem Schulhof, der für Unruhe unter den Schülern gesorgt hatte. Wenig später wurde auf dem Gelände zudem ein Grab ausgehoben. „Es war dringend notwendig, hiergegen Gesicht zu zeigen“, erklärte Schulleiter Eckhard Bethge in seiner Rede.

 

Das Gymnasium ist brandenburgweit die 57. „Schule ohne Rassismus“. In OSL wurde der Titel bislang fünf Mal verliehen. 

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Brandenburger Pflegeoffensive / Sozialministerin Golze startet pflegepolitische Tour im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(08. 04. 2016)

Im Rahmen der Brandenburger Pflegeoffensive werden Sozialministerin Diana Golze und Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt in diesem Jahr in den Landkreisen und kreisfreien Städten Einrichtungen, Projekte und Initiativen der Pflege besuchen und dort mit Verantwortlichen darüber sprechen, wie die zukünftige Pflege vor Ort gestaltet werden kann. Golze startet die pflegepolitische Tour heute im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Diana Golze sagte zum Auftakt in Senftenberg: „Die Pflege der Zukunft ist eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft. Mit der steigenden Zahl älterer Menschen wird der Pflegebedarf in den kommenden Jahren deutlich steigen, wenn wir jetzt nicht gegensteuern. Pflegebedürftigkeit kann vermieden, verzögert oder wenigstens vermindert werden. Wer sich fit hält und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, kann das Pflegerisiko minimieren. Denn der individuelle Lebensstil und das Gesundheitsverhalten haben einen großen Einfluss darauf, ob und wann ein Mensch im Alter auf fremde Hilfe angewiesen ist. Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen wohnortnah alt und auch gepflegt werden können. Dafür brauchen wir in den Kommunen alternsgerechte Strukturen und aktivierende Unterstützungsangebote. Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Dieses Ziel unserer Pflegeoffensive kann das Land Brandenburg nur gemeinsam mit den Kommunen und den vielen anderen Akteurinnen und Akteuren in der Pflege erreichen.“

 

Nach einem Gespräch mit Sozialdezernent Alexander Erbert besucht Golze heute im Schipkauer Ortsteil Klettwitz den Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund Oberspreewald-Lausitz e.V. sowie den FamilienCampus LAUSITZ, wo über 200 Schülerinnen und Schüler an vier Schulen für Gesundheits- und Pflegeberufe ausgebildet werden. Anschließend besucht sie in Senftenberg die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), die seit 2013 den Studiengang Pflegewissenschaft anbietet, sowie den Pflegestützpunkt.

Im Kreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) stieg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 1999 bis 2013 um 28 Prozent auf rund 4.025. Davon werden rund 1.140 Pflegebedürftige vollstationär versorgt.

 

Der Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbund Oberspreewald-Lausitz e.V. (www.gpgv-osl.de) ist ein Zusammenschluss von derzeit 25 Einrichtungen und Dienstleistern im Bereich der Altenhilfe mit dem Ziel, die Beratung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit altersbedingten Erkrankungen in der Region zu verbessern. Bereits 1996 gründete sich im Kreis OSL ein Gerontopsychiatrischer Arbeitskreis. Der Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbund entstand im Rahmen des Bundesmodellprojektes „Altenhilfestrukturen der Zukunft“ (Projektlaufzeit 2000-2003). Der Verein Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund OSL e.V. wurde 2009 gegründet.

 

Diana Golze: „Die Vernetzung in Oberspreewald-Lausitz ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Pflegebereich die Situation und die Versorgung älterer Menschen gemeinsam und vor allem wohnortnah verbessern können. Der Landkreis hat sehr früh damit begonnen, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf die besonderen Bedürfnisse von älteren und pflegebedürftigen Menschen hinzuweisen. Damit erfahren nicht nur pflegende Angehörige die verdiente Anerkennung, sondern auch das Ehrenamt im Bereich der Pflege profitiert davon. Für die Pflege der Zukunft wird das Ehrenamt immer wichtiger. Um den steigenden Pflegebedarf bewältigen zu können, brauchen wir nicht nur mehr ausgebildete Pflegekräfte, sondern auch ehrenamtliche Hilfsstrukturen zum Beispiel in der Nachbarschaft.“

 

Die BTU Cottbus-Senftenberg (www.b-tu.de) bietet seit dem Wintersemester 2013/2014 den Bachelor-Studiengang Pflegewissenschaft mit integrierter Berufsausbildung am Studienort Senftenberg an. 53 Studentinnen und Studenten haben bereits dieses Studium (Studiendauer: 8 Semester) begonnen. Zum Wintersemester 2015/2016 startete an der BTU der Master-Studiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe, mit dem unter anderem dringend benötigte Lehrkräfte für die Altenpflegeschulen ausgebildet werden.

Golze: „Der Fachkräftebedarf in der Pflege ist enorm. Es werden nicht nur Altenpflegerinnen und Altenpfleger gebraucht, sondern zunehmend auch akademisch ausgebildete Beschäftigte. Das praxis- und wissenschaftsorientierte Studium der Pflegewissenschaft an der BTU Cottbus-Senftenberg ist zukunftsweisend und äußerst attraktiv. Mit der demografischen Entwicklung und den damit steigenden Anforderungen an den Pflegeberuf gewinnt die Akademisierung in der Pflege an Bedeutung. Die Zukunft liegt in multiprofessionellen Teams, in denen Fachkräfte mit und ohne akademische Ausbildung sowie auch Hilfskräfte in der Pflege älterer Menschen zusammenwirken.“

 

Zum Abschluss der pflegepolitischen Tour im Kreis OSL besucht Sozialministerin Golze den Pflegestützpunkt Senftenberg, der Anfang 2010 eröffnet wurde und Außensprechstunden in Lübbenau und Lauchhammer anbietet. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger individuelle, trägerneutrale und kostenlose Beratungen zu allen Fragen rund um die Pflege. Golze: „Pflegestützpunkte ermöglichen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einen schnellen Überblick über die vorhandenen sozialen, pflegerischen und gesundheitlichen Unterstützungsmöglichkeiten in ihrer Umgebung. Ihre Angebote helfen zum Beispiel bei der Suche nach der passenden Kombination von Hilfe und Unterstützung, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“ Landesweit gibt es 19 Pflegestützpunkte. Sie werden gemeinsam von Pflegekassen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten betrieben.

 

Sozialministerin Diana Golze startete die Brandenburger Pflegeoffensive im Oktober 2015. Damit leistet die Landesregierung mit zielgerichteten und nachhaltigen Maßnahmen einen Beitrag, die künftige Pflegeversorgung im Land Brandenburg zu sichern und die Politik des aktiven und gesunden Alterns fortzusetzen. Zu den bereits gestarteten Maßnahmen gehören das Modellprojekt „Fachstellen Altern und Pflege im Quartier“, das „Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg“ sowie das Modellprojekt „Innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte“.

Im Jahr 2013 lebten in Brandenburg knapp 135.000 Menschen, die 80 Jahre alt oder älter waren. Laut der Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Jahr 2015 herausgegeben hat, wird diese Zahl bis 2040 um 117 Prozent auf über 292.000 Menschen steigen.

(PM: MASGF)

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Vom Stadtrand ins Zentrum: Umzug des Straßenverkehrsamtes OSL in freie Räumlichkeiten der Sparkasse Niederlausitz besiegelt

(04. 04. 2016)

 

Kreistag stimmt Standortverlagerung zu / Mietvertrag unterschrieben

 

Nach 25 Jahren Straßenverkehrsamt OSL am Standort in der Calauer Straße der Freundschaft geht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab dem kommenden Jahr neue Wege. Die Abgeordneten des Kreistages stimmten in ihrer jüngsten Sitzung für einen Umzug der Behörde in die Niederlassung der Sparkasse Niederlausitz im Stadtzentrum von Calau. Ein entsprechender Mietvertrag wurde am Donnerstag (31. März 2016) unterzeichnet.

 

Landrat Siegurd Heinze zeigt sich erfreut über die Entscheidung für einen Neuanfang in dem Objekt in der Cottbuser Straße. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski, unterzeichnete er in der vergangenen Woche einen Mietvertrag über eine Laufzeit von zehn Jahren.

Der Vertrag für das Objekt in der Straße der Freundschaft läuft Ende April 2017 aus, sodass der Umzug in die Büros der Sparkasse im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgen kann.

 

Der zukünftige Standort des Straßenverkehrsamtes in Calau hat mehrere Vorzüge. So wird die Innenstadt zusätzlich gestärkt, was sowohl für Bürger als auch für die Händler des Stadtzentrums diverse Vorteile mit sich bringt. Zudem verkürzen sich etwaige Verwaltungswege, da sich das Kreishaus in Calau direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. Durch die geplante Unterbringung des Sachgebietes Verkehrswesen in leerstehenden Räumen des Kreishauses kann hier zudem eine verbesserte Auslastung erzielt werden.

 

Über einen längeren Zeitraum wurde in Calau nach einem zentrumsnahen neuen Standort für das Straßenverkehrsamt gesucht. Nach Prüfung verschiedenster Optionen ist es gelungen, eine geeignete Alternative zum bisherigen Standort zu finden. Die freien Raumkapazitäten im Gebäude der Sparkasse ergeben sich aus einer bevorstehenden Verlagerung interner Bereiche in die Hauptgeschäftsstelle nach Senftenberg.

 

Neben der Zulassungs- und Führerscheinbehörde werden auch drei Schilderdienste Platz in den Räumlichkeiten finden. Alle künftigen Amtsräume sind barrierefrei erreichbar. Im Außenbereich sind Flächen für die Vorführung von Fahrzeugen vorgesehen.

 

Auch Calaus Bürgermeister Werner Suchner begrüßt die Übersiedlung des Straßenverkehrsamtes vom Stadtrand in das Zentrum. Er erhofft sich dadurch in erster Linie eine weitere Belebung der Stadtmitte.

 

Bürgerinnen und Bürger erreichen das Straßenverkehrsamt OSL aktuell zu folgenden Öffnungszeiten:

 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

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Lehrer werden - Kreisvolkshochschule OSL sucht Dozenten

(01. 04. 2016)

Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sucht für verschiedene freiberufliche Tätigkeiten an ihren Standorten in Senftenberg und Lübbenau/Spreewald Dozenten, die das Kursangebot mit ihrem Können und Wissen weiter bereichern. „Gesucht werden Menschen, die ein Hobby haben oder einer besonderen Tätigkeit nachgehen und dies gerne auch anderen im Landkreis OSL vermitteln möchten“, erklärt Einrichtungsleiter Thomas Asendorf.

 

Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten sei groß und reiche von „A“ wie Alphabetisierung über Handwerken, Töpfern und
Sprachen bis hin zu „Z“ wie Zeichnen. Derzeit angeboten werden Kurse in den Fachbereichen Gesellschaft, Sprache, EDV, Berufliche Bildung, Gesundheit, Gesellschaft, Kreatives Leben und Natur und Ökologie.

 

Für weitere Informationen und bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule gern zur Verfügung. Kontakt: Thomas Asendorf, Tel.: 03573 – 36 37 80, E-Mail: Asendorf@vhs-osl.de, www.vhs-osl.de.

 

Stephan Hornak ist der „Neue“ im Bereich Landrat

(17. 03. 2016)

Frischer Wind im Büro Landrat: Seit Beginn des Monats März ist Stephan Hornak aus Guben der neue Leiter des Büros des Landrats und gleichzeitig neuer Persönlicher Referent von OSL-Landrat Siegurd Heinze.

 

Zum Bereich des 28-jährigen Diplom-Betriebswirts für öffentliche Wirtschaft zählen unter anderem das Kreistagsbüro, die Wirtschaftsförderung, die Zentrale Vergabestelle, die Integrationsbeauftragte und das Büro für Behinderten- und Gleichstellungsfragen.

 

Hornak war seit 2008 in der Stadtverwaltung Guben tätig, davon zuletzt fünf Jahre in der Stabsstelle Beteiligungsmanagement, Controlling und Wirtschaft. Er setzte sich im Auswahlverfahren im Februar gegenüber mehreren Bewerbern durch. Insgesamt 26 Frauen und Männer hatten sich um die Stelle beworben.

 

Zusätzlich zur beruflichen Veränderung plant der Vater eines 10-Monate alten Jungen auch eine Verlagerung des Wohnortes: So steht aktuell ein Umzug in die Gemeinde Schipkau im Süden des Landkreises an.

 

Ein erster öffentlicher Auftritt erwartet den neuen Amtsinhaber am Donnerstag (17.03.2016). Hier wird Landrat Siegurd Heinze ihn im Rahmen des Kreistages auch den Abgeordneten vorstellen. Innerhalb der Verwaltung hat Hornak in den vergangenen Tagen bereits die Gelegenheit genutzt, sich der Ersten Beigeordneten, den Dezernenten und seinen Mitarbeitern vorzustellen. In den nächsten Wochen stehen weitere Termine an. 

 

Stephan Hornak folgt auf Falk Peschel. Dieser wechselte Ende Februar nach knapp fünf Jahren Tätigkeit in der Kreisverwaltung zur Stadt Senftenberg. Dort verantwortet er als Amtsleiter den Bereich Bildung, Soziales und Kultur.

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Vollsperrung im Zusammenhang mit Ersatzneubau Brücken

(17. 03. 2016)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger der Kreisstraße K 6632 über eine bevorstehende Vollsperrung im Zuge der Brückenbaumaßnahmen von Burg-Kolonie nach Leipe. Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten an den Brückenbauwerken über das Stauensfließ und über den Buschgraben wird die Kreisstraße im Zeitraum vom 24. Mai 2016 bis 25. Mai 2016 jeweils von 7 Uhr bis 16 Uhr für den öffentlichen Straßenverkehr voll gesperrt.

Eine Umleitung wird für diesen Zeitraum nicht extra ausgeschildert. Leipe ist jedoch ersatzweise über die Waldschlösschenstraße aus der Gemeinde Burg (Spreewald) zu erreichen.

Pilotversuch im Raum Schipkau und Großräschen: AEV bietet Bürgern ab April die Biotonne zum Testen an

(14. 03. 2016)

Die Biotonne kommt – mit einem Pilotversuch will der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster" (AEV) ab April erste Erfahrungen bei der getrennten Erfassung von Bioabfällen und deren hochwertiger Verwertung sammeln. Damit werden die Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in unserem Verbandsgebiet umgesetzt.

 

Als Entsorgungsgebiet für den Pilotversuch wurde die Stadt Großräschen mit ihren Ortstei-len Dörrwalde, Freienhufen, Saalhausen und die Gemeinde Schipkau ausgewählt, wo etwa 15.000 Menschen leben. Bereits im Februar erhielten alle Bürger aus dem Raum Schipkau und Großräschen einen Brief vom AEV mit einem Informations-Flyer zum Pilotversuch und konnten sich für die freiwillige Biotonne entscheiden.

 

"Das erste Feedback der Bürger ist positiv. Viele Menschen wollen die Biotonne ausprobie-ren und deren Vorteile testen", freut sich der Verbandsvorsteher des AEV, Dr. Bernd Dutsch-mann, über die Resonanz. Durch die Nutzung der Biotonne kann der Bürger bei richtiger Trennung der Abfälle seine Abfallgebühren senken und gleichzeitig die Umwelt schonen, denn aus dem Biogut wird wertvoller Kompost und umweltfreundliche Energie in Form von Wärme und Strom gewonnen. Darüber hinaus können auch Eigenkompostierer profitieren, denn die Biotonne dient auch zur Entsorgung von ungeeigneten oder schlecht kompostier-baren Bioabfällen oder Übermengen von Laub oder Fallobst. „Insgesamt nehmen ca. 3.500 Haushalte aus dem Versuchsgebiet am Pilotprojekt teil und erhalten im März ihre Biotonne. Ab 15. April beginnt dann die Sammlung von Bioabfällen im zweiwöchentlichen Rhythmus", informiert der Verbandsvorsteher.

 

In den kommenden Monaten wird der AEV die Bevölkerung regelmäßig über den Pilotver-such informieren. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen bei der flächende-ckenden Einführung der Biotonne im Verbandsgebiet genutzt werden, die bis Ende 2017 erfolgen soll. Weitere Informationen zum Pilotversuch im Raum Schipkau und Großräschen findet man unter www.schwarze-elster.de/biotonne/.

 

Termin-Hinweis:

Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung „BIONALE" zur Einführung der Biotonne am Mittwoch, 16. März, 18.00 Uhr, im Kurmärker-Saal in Großräschen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster

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Erstes gemeinsames Treffen der Initiativgruppen kam gut an/

(07. 03. 2016)
Teilnehmer wünschen sich zeitnah Wiederholung der Veranstaltung

 

Aktives OSL: Schätzungsweise 400 Frauen und Männer setzen sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ehrenamtlich für eine erfolgreiche Integration von Migranten ein. Um den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen zu fördern, lud die Kreisverwaltung unter Federführung der Integrationsbeauftragten Kathrin Tupaj Vertreter der Initiativen nun zu einem gemeinsamen Treffen ein. Eine Idee, die ankam: So soll noch in diesem Jahr ein weiterer Termin folgen.

 

Der Einladung in den großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg waren am Freitag die meisten der derzeit kreisweit zehn aktiven Initiativgruppen gefolgt. Zu den Anwesenden zählten Mitglieder der Gruppen aus Senftenberg, Lauchhammer, Lübbenau/Spreewald, Schipkau, Vetschau/Spreewald, Calau, Großräschen und Schwarzheide. Auch der Integrationsbeirat des Landkreises und syrische Flüchtlinge aus Schwarzheide und Großräschen nutzten die Gelegenheit, sich in ungezwungener Atmosphäre mit Gleichgesinnten auszutauschen und von ihren Erfahrungen im Hinblick auf das Thema Integration zu berichten.

 

Neben allgemeinen Gesprächen lag der Fokus darauf, den Anwesenden einen Einblick in die Arbeit der jeweils anderen Gruppen zu geben. Dazu machten sich im Rahmen einer Gruppenarbeit zunächst jeweils zwei Initiativen miteinander bekannt. Im Anschluss stellten sie sich den anderen im Rahmen einer Kurzpräsentation gegenseitig vor. Auch Rückblicke auf bereits Erreichtes, eine Vorausschau auf bevorstehende Projekte sowie Einschätzungen im Hinblick auf bestehende Herausforderungen wurden hierbei thematisiert.

 

Mit Interesse verfolgt wurden auch die Ausführungen des Integrationsbeirates und der syrischen Flüchtlinge, die gemeinsam eine Arbeitsgruppe gebildet hatten. Sie berichteten unter anderem darüber, was aus Ihrer Sicht zu einer gelungenen Integration beitragen kann. So sei es wichtig, Informationen über die Gesetze und die Gepflogenheiten und das Leben in Deutschland zu vermitteln, ausreichend Deutschkurse anzubieten und Kontaktmöglichkeiten zu den Menschen vor Ort zu schaffen, um das friedliche Miteinander noch stärker zu fördern. Insgesamt fühle man sich im Landkreis gut aufgenommen.

 

„Das Initiativgruppentreffen kam bei den Anwesenden gut an. Die Teilnehmer waren so begeistert, dass sie eine solche Veranstaltung gern in einem halben Jahr wiederholen möchten. Diesem Ansinnen kommen wir als Kreisverwaltung gern nach“, versicherte Kathrin Tupaj im Anschluss an die Veranstaltung.

 

 

Foto: Am vergangenen Freitag fand im Landratsamt in Senftenberg auf Initiative der Kreis-Integrationsbeauftragten das erste gemeinsame Treffen der Initiativgruppen des Landkreises statt. Ziel war es, den Kontakt und Austausch zwischen den vielen Ehrenamtlern zu fördern. Die Veranstaltung kam gut an: Noch in 2016 soll ein weiteres Treffen dieser Art folgen  (Foto: Kreisverwaltung).

Foto zu Meldung: Erstes gemeinsames Treffen der Initiativgruppen kam gut an/

Wirtschaftsförderer des Landkreises kommen in Lauchhammer zusammen

(07. 03. 2016)

 Das Hotel der WEQUA mbH, die Glockengießerei und das Kunstgussmuseum in Lauchhammer bilden am Mittwoch, 16. März 2016, die Kulisse für die diesjährige Auftaktberatung des erweiterten Arbeitskreises der Wirtschaftsförderer des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Beginn ist 13 Uhr. Darüber informiert der Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung.

 

Neben dem Austausch zu aktuell relevanten Informationen aus dem Bereich Wirtschaft stehen weitere drei Hauptthemen auf der Tagesordnung. So erwarten die Teilnehmer Ausführungen und Informationen zur Ausrichtung und zu aktuellen Projekten der Wequa mbH, der Glockengießerei und des Kunstgussmuseums Lauchhammer, vorgetragen durch die jeweiligen Geschäftsführer bzw. Vertreter der Leitungsebene. Vorgesehen ist unter anderem auch ein Rundgang durch das Kunstgussmuseum und die Glockengießerei.

  

Im weiteren Verlauf des Treffens wird auch das Projekt „GoLus-Ready, Steady…Go and Stay in Lusatia“ der BTU Cottbus-Senftenberg vorgestellt. Dieses wird im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Beauftragten für die neuen Bundesländer im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Stiftverbands für die Deut­sche Wissenschaft realisiert. Das Programm zielt darauf ab, regionale Netzwerke aufzubauen, welche die Bindung internationaler Studierender auch über das Studium hinaus ermöglichen. Zu den Inhalten und Zielen des Programms führt Bruna Leuner, Projektkoordinatorin der BTU Cottbus-Senftenberg, aus.

 

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wirtschaftsförderung des Landkreises führt das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung regelmäßig Beratungen in Unternehmen und Einrichtungen der Region durch. Im Mittelpunkt der Treffen stehen relevante Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Förderung. Vertreten sind neben der Kreisverwaltung auch Wirtschaftsförderer der Kommunen sowie Kooperationspartner aus der Wirtschaft.

 

Wer Interesse daran hat, Themen einzubringen oder an einem der Treffen teilzunehmen, kann sich telefonisch unter (03573) 870-5141 oder per Email an Baerbel-Weihmann@osl-online.de wenden.

 

Zukunftstag 2016: Landkreis OSL lädt Schüler nach Senftenberg und Calau

(03. 03. 2016)
Azubis gestalten erneut spannendes Programm / Anmeldung ab sofort möglich

 

Welche Aufgabe hat eigentlich eine Kreisverwaltung? – Am 28. April 2016 können interessierte Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe sieben genau dies herausfinden. Im Rahmen des Zukunftstages für Mädchen und Jungen in Brandenburg öffnet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg und Calau seine Türen und ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen. Dabei steht unter anderem eine lockere Gesprächsrunde mit Landrat Siegurd Heinze bzw. der Ersten Beigeordneten, Grit Klug, auf dem Programm. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

 

Auch Touren durch die Gebäude, das Kennenlernen der verschiedenen Fachbereiche und Ämter sowie ein Quiz sind vorgesehen. Vorbereitet und begleitet werden die Termine auch in diesem Jahr durch die Auszubildenden der Kreisverwaltung.

 

Der Zukunftstag beim Landkreis beginnt um 8 Uhr und endet gegen 13 Uhr. Möglich sind Besuche am Hauptstandort in Senftenberg und in der Außenstelle Calau.

 

Anmeldungen nimmt die Ausbildungsbeauftragte Bärbel Neumann bis zum 15. April 2016 entgegen (Baerbel-Neumann@osl-online.de; 03573 870-1326). Sie steht auch darüber hinaus bei Fragen zur Verfügung. Bei der Anmeldung sollte neben dem vollständigen Namen auch die Klasse, die Schule und die Adresse des Kindes bzw. des Jugendlichen angegeben werden. Möglich ist auch eine Registrierung über die Internetseite www.zukunftstagbrandenburg.de.

 

Der Brandenburgische Zukunftstag bietet Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen sieben bis zehn die Gelegenheit, einen Tag lang einen Einblick in die Arbeitswelt zu erhalten und sie in ihrer späteren Berufswahl zu bestärken.

 

Hinweis: Der 28. April 2016 ist ein regulärer Unterrichtstag. Projekttag und Beurlaubung sind zwei Möglichkeiten, um Schülerinnen und Schüler am Zukunftstag teilnehmen zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Schule. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig abzuklären, ob der Zukunftstag unterstützt wird. Für ihr Mitwirken am Zukunftstag in der Kreisverwaltung OSL erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde.

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Außenstelle Katasterbehörde Calau am Freitag (18.03.2016) geschlossen

(03. 03. 2016)

Auf Grund einer Mitarbeiterversammlung im Bereich Katasterwesen ist die Außenstelle der Kataster- und Vermessungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in Calau, Parkstr. 4-7, am Freitag, den 18. März 2016 geschlossen.

Auskünfte werden ab Montag, den 21. März 2016 wieder zu den regulären Öffnungszeiten erteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Calau stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu den Sprechzeiten Mo, Die, Do und Fr von 9-12 Uhr sowie Die von 13-18 Uhr und Do von 13-17 Uhr zur Verfügung.

Geburtenrate in OSL leicht gestiegen - Jungen haben weiter die Nase vorn

(03. 03. 2016)

Mehr Babys als im Vorjahr, die Jungen haben weiter die Nase vorn: So lässt sich die Entwicklung der Geburtenrate für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz in wenigen Worten beschreiben. Über insgesamt 801 neue Erdenbürger, darunter 438 Jungs und 363 Mädchen, konnte sich OSL im Jahr 2015 freuen. Das ermittelte das Gesundheitsamt des Landkreises auf Basis der Zuarbeiten aus den Melderegistern der Einwohnermeldeämter der elf Kommunen.

 

Demnach wurden die meisten Babys (183 Geburten) in Senftenberg registriert, gefolgt von Lübbenau/Spreewald mit 122 Geburten.

 

2014 erblickten 763 Mädchen und Jungen, davon 424 Jungen und 339 Mädchen, das Licht der Welt. In den Jahren zuvor waren es 757 (2013) bzw. 797 Kinder (2012).

 

Die aktuelle Geburtenstatistik können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

 

[Statistik der Geburten]

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: Sprechtag entfällt

(29. 02. 2016)

 Aufgrund einer eintägigen Schulungsmaßnahme entfällt der Sprechtag der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Dienstag, dem 08. März 2016.

 

Am Donnerstag, dem 10 März 2016 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt zur Verfügung.

OSL freut sich auf die 26. Brandenburgische Frauenwoche

(24. 02. 2016)

 

Auftaktveranstaltung am 5. März/Programm steht ab sofort zum Download bereit

 

„Frauengenerationen im Wechselspiel – Risiken und Nebenwirkungen“ – unter dieser Überschrift steht die diesjährige 26. Brandenburgische Frauenwoche. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bringt sich erneut ein und hält passend zur Aktionswoche vielfältige Veranstaltungen vor. Das Programmheft mit einer Übersicht aller Akteure und Termine in OSL kann ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de heruntergeladen werden. Es liegt zudem in Papierform in verschiedenen Einrichtungen aus. Den Start zur Frauenwoche in OSL bildet die traditionelle Auftaktveranstaltung des Landkreises am Samstag, 5. März 2016, im Kulturhaus Klettwitz.

 

Eröffnet wird diese von der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke und Landrat Siegurd Heinze. Die Veranstaltung bildet den Startschuss für ein umfangreiches Gesamtprogramm zur Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis, denn erneut beteiligten sich zahlreiche Vereine, Einrichtungen und Organisationen an der Ausgestaltung.

 

Interessierte können wählen aus, Reisevorträgen, Kochkursen und -Treffs, Filmvorführungen, Bewegungskursen, Lesungen und Vorträgen. Darüber hinaus finden sich Gesprächsrunden, Begegnungsnachmittage, Podiumsgespräche, Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag, die Eröffnung von Frauencafés, Kabarettdarbietungen und vieles mehr in der Programmübersicht wieder.

 

Höhepunkt der Auftaktveranstaltung der Kreisverwaltung am 5. März 2016 im Kulturhaus Klettwitz bildet eine Podiumsdiskussion. Auf der Bühne treffen sechs Frauen unterschiedlicher Charaktere und Lebensweisen aufeinander - von der Betriebsleiterin eines regionalen Unternehmens über die Angestellte im Sanitätshaus und das engagierte Mitglied im Kreissportbund bis hin zu einer Geschäftsführerin eines Hospiz und Geschäftsführerinnen kleiner und größerer Unternehmen. Moderiert wird das Gespräch von Franziska Kretzschmar, Assistentin der Projektleitung der Gründerplattform Zukunft Lausitz.

 

Im Mittelpunkt des Austauschs steht die Frage, in wie fern verschiedene Frauengenerationen voneinander lernen und profitieren können, wenn diese in verschiedenen Situationen, wie etwa im Beruf oder in der Freizeitgestaltung, aufeinandertreffen. Neben positiven Beispielen sollen auch mögliche Reibungspunkte und Lösungsansätze aufgezeigt werden, heißt es weiter.

 

Neben der Podiumsdiskussion können sich die Besucherinnen bei der Eröffnungsveranstaltung über ein Grußwort von Landrat Siegurd Heinze und ein kurzweiliges Rahmenprogramm mit der Bigband Jazzica aus Senftenberg und dem Kabarett „Kaktusblüte“ aus Sachsen freuen. Los geht es um 14:30 Uhr.

 

Bei Fragen zur Brandenburgischen Frauenwoche in OSL steht Ramona Metag, Mitarbeiterin im Büro der Behinderten - und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, telefonisch unter (03573) 870-1032 zur Verfügung.

 

[Programmheft 2016]

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Das SG Landwirtschaft informiert zu Fördermittelanträgen

(23. 02. 2016)
Das Sachgebiet Landwirtschaft informiert zu folgenden zwei Fördermittelanträgen:

 

  • Die Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 2016
  • Die Aktion Gesunde Umwelt 2016

 

Weitere Informationen erhalten Sie in den Dateien im Anhang.

[Die Aktion Gesunde Umwelt 2016]

[Die Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 2016]

Auf eine Tasse Tee zum MP

(18. 02. 2016)
Martin und Thomas Höntsch gehörten am Mittwoch im Schloss Lübbenau zu den Gästen des Ministerpräsidenten

 

In ungezwungener Atmosphäre gemeinsam gemütlich eine Tasse Kaffee zu trinken, ist nichts Besonderes. Ist der Einladende jedoch der Landesvater Brandenburgs, sieht das schon anders aus – immerhin bietet sich ein solcher Anlass nicht alle Tage. Und so freuten sich auch Martin Höntsch (Mitarbeiter im Bereich Asylbewerberangelegenheiten in der Kreisverwaltung) und Thomas Höntsch (Mitarbeiter im Bereich BAföG/Versicherungsamt in der Kreisverwaltung), als sie von der Einladung in das Schloss Lübbenau erfuhren.

 

Dorthin lud Dietmar Woidke am gestrigen Mittwoch neun besonders engagierte junge Ehrenamtler und Aktive aus dem Landkreis OSL zum traditionellen Ehrenamtsgespräch. Ziel war es, sich näher über die jeweiligen Ehrenämter zu informieren und den Frauen und Männern für ihren wertvollen uneigennützigen Einsatz zu danken. 

 

Das Treffen fand statt im Jagdzimmer des Schlosses Lübbenau. Auch die Erste Beigeordnete Grit Klug nahm an dem Termin teil und überbrachte Grüße und Worte des Dankes seitens der Kreisverwaltung.

 

Das Ehrenamtsgespräch fand statt im Rahmen der „ZukunftsTour Jugend“ des Ministerpräsidenten. Die Tour zu Berufsbildungsaktivitäten von Schulen und Unternehmen führte am Mittwoch in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ziele waren die Bernhard-Kellermann-Oberschule in Senftenberg und der Kraftwerks- und Anlagenbauspezialist EMIS Electrics in Lübbenau. Das Ehrenamtsgespräch in Lübbenau bildete den Abschluss des Besuchs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

 

Foto: Martin Höntsch und Thomas Höntsch (22 Jahre, aus Ruhland), sind seit vielen Jahren unter anderem ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises aktiv. Beide sind zudem Stadtverordnete in der Stadt Ruhland.

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Landkreis ehrt Engagement der Schulen: 1. Inklusionspreis OSL ausgelobt

(18. 02. 2016)
Bewerbungen bis Ende April möglich / Gewinner werden im Juni-Kreistag bekanntgegeben

 

Schulisches Engagement rund um das Thema Inklusion wird in OSL mit einer Auszeichnung gewürdigt: Um die Leistungen und Anstrengungen der Schulen anzuerkennen, die in diesem Bereich bereits aktiv sind oder es gern sein möchten, lobt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen „Inklusionspreis OSL“ aus. Insgesamt 1.500 Euro werden dabei an bis zu drei Preisträger vergeben. Bewerbungen für 2016 können vom 1. März 2016 bis zum 30. April 2016 schriftlich in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen stehen auf der Internetseite www.osl-online.de bereit.

 

Teilnehmen können alle 24 Grundschulen, die 9 Oberschulen und 3 Gymnasien im Landkreis sowie das Oberstufenzentrum Lausitz mit seinen Abteilungen in Lauchhammer, Sedlitz und Schwarzheide. Bei der Wahl des Bewerbungsgegenstandes haben die Schulen weitestgehend freie Hand. So können beispielsweise wissenschaftliche oder künstlerische Projekte, Kooperationen mit anderen Schulen und Vereinen oder eine gesamtschulische Strategie in Verbindung mit speziellen Projekten rund um das Thema „Inklusion macht Schule“ vorgestellt werden.

 

Wer den mit insgesamt 1.500 Euro dotierten Inklusionspreis 2016 am Ende erhält und ob es ggf. mehrere Gewinner gibt, ermittelt eine fünfköpfige Jury, zu der auch Landrat Siegurd Heinze gehört. Die Sichtung der Unterlagen erfolgt im Mai, die oder der Preisträger werden anschließend im Juni-Kreistag bekanntgegeben.

 

Den Weg für die Auslobung eines Inklusionspreises hatte der Kreistag im Oktober 2015 mit der Zustimmung zum Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ geebnet.

 

Der Preis wird an Schulen vergeben werden, welche die inklusive Bildung an ihrer Schule fördern und zum Gelingen einer inklusiven Lernkultur beitragen. Der Inklusionspreis soll die Leistungen und Anstrengungen der Schule, der Pädagogen, der Klassen oder einzelner Personen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention würdigen.

 

Bei Fragen können sich Interessierte an die Inklusionskoordinatorin der Kreisverwaltung OSL, Delia Schäfer, wenden (Telefon: 03573/ 870-2008; Delia-Schaefer@osl-online.de).      

 

Hier kllicken für weitere Informationen zum Inklusionspreis OSL.

 

 

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg

(18. 02. 2016)

 

am 7. März 2016 im Landratsamt in Senftenberg

 

Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg führt seine nächste Bürgersprechstunde am Montag, 7. März 2016, im Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch.

 

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird angeboten, von 13 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus I, Raum 101 (Kleiner Sitzungssaal), Abgeordneten des Petitionsausschusses persönlich ihre Anliegen vorzutragen und mit ihnen die Möglichkeiten einer Petition zu besprechen.

 

An der Bürgersprechstunde werden voraussichtlich der Ausschussvorsitzende und Abgeordnete Henryk Wichmann sowie die Abgeordneten Barbara Hackenschmidt, Gabriele Theiss und Benjamin Raschke teilnehmen.

 

Dem Petitionsausschuss ist daran gelegen, durch die regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden das Petitionsrecht einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie Bürgerinnen und Bürgern in allen Landesteilen Gesprächsangebote zu unterbreiten. Es können in diesem Rahmen auch bereits schriftlich abgefasste Petitionen übergeben werden.

SeeCampus Niederlausitz: Einrichtung bleibt auch im 6. Jahr des Bestehens attraktiv für Nutzer und Besuchergruppen

(16. 02. 2016)

 

Happy Birthday SeeCampus Niederlausitz: Auf fünf Jahre Schulbetrieb kann die in besonderer Passivhaus-Bauweise errichtete Einrichtung in Schwarzheide dieser Tage zurückblicken. Dabei ist der SeeCampus nach wie vor nicht nur für Schüler und Lehrkräfte interessant, sondern beeindruckt gleichwohl auch Sportler, Bibliotheks- und Veranstaltungsgäste und weitere Nutzer. Auch Besuchergruppen und Delegationen begeistern sich noch immer regelmäßig für Rundgänge durch das deutschlandweit erste in öffentlich-privater Partnerschaft vollständig realisierte Schulgebäude. Letztmalig am Montag (15. Februar 2016) verschafften sich kommunale Vertreter der Region Lausitz-Spreewald einen Eindruck von dem energiefreundlichen Schulbau, in dem sich neben einem Gymnasium und einem Oberstufenzentrum auch eine Bibliothek und eine öffentliche Cafeteria befinden.

 

Der Besuch der 23-köpfigen Delegation fand statt im Rahmen des Workshops „Energie erfahren!“ zur Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes, zu dem die Regionale Planungsstelle Cottbus der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald geladen hatte. Während der ganztägigen Bus-Exkursion wurden ausgewählte Energie-Projekte im Süden Brandenburgs angefahren. Eine von vier Stationen bildete der Seecampus Niederlausitz. Zu den Teilnehmern der Exkursion zählten unter anderem Vertreter der Landkreise, Kommunen und Gemeinden aus der Region Lausitz-Spreewald.

 

In Empfang genommen und durch das Gebäude geführt wurden die Teilnehmer von Christine Paulan, Sachgebietsleiterin für Bau und Unterhaltung im Bau- und Hauptamt der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz und ihrem Kollegen, Dirk Schwerdtner. Christine Paulan hatte die umfangreichen Planungen rund um das Vorhaben SeeCampus bereits als Projektleiterin seitens des Landkreises koordiniert und betreut. Seit Inbetriebnahme vor fünf Jahren hat sie zudem zahlreiche Besuchergruppen durch die Einrichtung geführt.

 

Neben Informationen zum Projekt selbst und dem Finanzierungsmodell wurde bei dem Besuch am Montag insbesondere der Bereich alternative Energieversorgung thematisiert. Der SeeCampus verfügt über eine Gasmotorwärmepumpe mit einem Pufferspeicher als alternative Energiequelle. Die zentrale Warmwasserbereitung wird durch eine thermische Solaranlage unterstützt. Deren Funktionsweise und die Nutzungsweise im Schulalltag wurden während der Führung durch das Gebäude umfassend erläutert.

 

Übrigens: Der SeeCampus Niederlausitz kann dieser Tage auf sein 5-jährgies Bestehen zurückblicken. Weitere Informationen zum SeeCampus Niederlausitz finden Interessierte auf der Internetseite www.seecampus-niederlausitz.de.

 

Foto: Das Interesse an Führungen durch den SeeCampus Niederlausitz ist auch fünf Jahre nach Inbetriebnahme groß. Viel zu berichten über die Einrichtung, die besondere Bauweise, die Energiestandards und das Finanzierungsmodell weiß Christine Paulan, Sachgebietsleiterin Bau und Unterhaltung in der Kreisverwaltung OSL und damalige Projektleiterin für das Vorhaben SeeCampus seitens des Landkreises (3.v.l.). Unterstützt wurde sie am Montag bei einem Rundgang mit kommunalen Vertretern der Region Lausitz-Spreewald von ihrem Kollegen Dirk Schwerdtner (links).

 

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Landkreis OSL feierte mit seinen Gästen 25 Jahre „Karneval für Menschen mit Behinderungen“ /

(08. 02. 2016)
Landrat Heinze überraschte Carneval-Club mit Scheck

 

Gemeinsam mit dem Großräschener Carneval Club (GCC) lud die Kreisverwaltung am Samstag (6. Februar 2016) zum traditionellen Karneval für Menschen mit Behinderungen und deren Freunde in den Großräschener Kurmärker-Saal. Auch OSL-Landrat Siegurd Heinze, Sozialdezernent Alexander Erbert und Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker waren erneut gekommen, um mit den Gästen einen fröhlichen Nachmittag zu verbringen. Etwas war in diesem Jahr aber doch anders, denn gemeinsam blickten die Karnevals-Freunde auf 25 Jahre Veranstaltungsgeschichte zurück. Als Anerkennung für ihr jahrelanges ehrenamtliches Engagement überreichte der Verwaltungschef den Seestadt-Narren einen Scheck über 500 Euro.   

 

Einst ins Leben gerufen wurde der Karneval für Menschen mit Behinderungen von der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Carola Wolschke. Eine Idee, die bei allen Beteiligten ankam – und bis heute angenommen wird. Waren es zu Anfangszeiten bereits 150 Gäste, so zählen die Veranstalter mittlerweile fast doppelt so viele Karneval-Fans aus dem gesamten Kreisgebiet. Auch am Samstag waren erneut knapp 300 Gäste mit von der Partie. 

 

Mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung steht Carola Wolschke dabei nicht alleine da: Von Anfang an und nach wie vor bringen sich die Mitglieder des Großräschener Carneval Club e.V. Rot Weiß auch weit über die Programmgestaltung hinaus ganz selbstverständlich tatkräftig ein. Auch die Stadt Großräschen, allen voran Bürgermeister Thomas Zenker, unterstützt den Landkreis in jedem Jahr.

 

Anlass genug, um sich bei den Großräschener Närinnen und Narren für ihre Hilfe zu bedanken, findet die Kreisverwaltung. Und so überbrachte Landrat Siegurd Heinze dem GCC neben Worten des Dankes dieses Mal zusätzlich auch einen Scheck. Den Betrag von 500 Euro hatten Landkreis und Sparkasse Niederlausitz je zur Hälfte bereitgestellt.  

 

 

 

 

 

 

Wochenlang probten die Närrinnen und Narren des GCC unter Leitung von Präsident Maik Rätzel, um auch in diesem Jahr mit einem anspruchsvollen und fröhlichen Programm überraschen zu können. Bei den rund 300 Gästen des 25. Karnevals für Menschen mit Behinderung der Kreisverwaltung OSL kam dieses am Samstag gut an. (Foto: Landkreis)

 

 

 

Freuten sich über einen Scheck in Höhe von 500 Euro: GCC-Präsident Maik Rätzel und seine derzeit 90 Närrinnen und Narren. Das Präsent hatten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Sparkasse Niederlausitz als Dankeschön für die jahrelange Unterstützung bei der Ausrichtung des Landkreis-Karnevals für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt. Überreicht wurde der Scheck am Samstag durch Landrat Siegurd Heinze. (Foto: Landkreis)

   

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Schnipp-schnapp, Krawatte ab! - Weiberfastnacht in der Kreisverwaltung

(04. 02. 2016)

Wie viele Frauen deutschlandweit haben auch die Mitarbeiterinnen des Büros Landrat die Weiberfastnacht in jedem Jahr fest im Blick. Traditionell drücken Frauen an diesem Tag die Übernahme der Macht mit dem Brauch aus, Männern ihre Krawatte abzuschneiden.  

 

Und so musste auch dieses Mal Landrat Siegurd Heinze „dran glauben“. Der nahm die Aktion gewohnt locker, immerhin sei die Suche nach einer zu entbehrenden Krawatte ja auch ein guter Anlass, um Ordnung im Kleiderschrank zu schaffen.

 

 

 

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Landrat Siegurd Heinze ist neuer Sprecher der Energieregion Lausitz

(01. 02. 2016)

Turnusgemäß hat Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Sprecherfunktion der Energieregion Lausitz im Jahr 2016 übernommen. Zum Anfang des Jahres erfolgte die symbolische Übergabe des Staffelstabes von Harald Altekrüger, Sprecher der Energieregion Lausitz im Jahr 2015.

 

„Das Jahr 2016 wird regional ganz im Zeichen des Strukturwandels stehen. Dies hat sich bereits im Vorjahr deutlich angekündigt. Der letzte Kohlezug verließ den Tagebau Cottbus-Nord am 23.12.2015 und der Pariser Klimagipfel setzte mit dem Weltklimaabkommen klare Ziele. Mit dem diesjährigen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlensparte und der Diskussion zum Fahrplan für einen Kohleausstieg sind bereits zwei Themen zum Jahresanfang ganz präsent. Dies läuft auf wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Region hinaus. Es kommt deshalb darauf an, dem seit mehr als 25 Jahren laufenden Strukturwandel in der Region im Rahmen der Wirtschafts- und Regionalentwicklung zusätzliche Impulse und Gestaltungskraft zu verleihen. Dies braucht Ressourcen und deshalb haben sich die Landkreise und die Stadt Cottbus auch vor Jahren kooperativ als Energieregion Lausitz zusammengeschlossen.“, so Siegurd Heinze, Sprecher der Energieregion Lausitz und Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Hintergrund:

 

Die Energieregion Lausitz ist eine Kooperationsgemeinschaft der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und der kreisfreien Stadt Cottbus. Aufgabe ist es, Ideen zu entwickeln und in gemeinsamen Projekten umzusetzen. Damit soll die Wahrnehmbarkeit der Energieregion Lausitz als Investitionsstandort erhöht, das Image als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Bildungsregion ausgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessert werden.

 

Die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH mit Sitz in Cottbus ist die Geschäftsstelle der Energieregion Lausitz. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.energieregion-lausitz.de. (Text: Energieregion Lausitz)

Kleine Fluchten – Große Fluchten: Kamingespräche...über Gott und die Welt im Theater NEUE BÜHNE

(28. 01. 2016)

Zeit: Donnerstag, 14. 04. 2016: 19 Uhr

Ort: Neue Bühne Senftenberg, Theaterpassage 1, 01968 Senftenberg

 

Kleine Fluchten – Große Fluchten

 

Vom Weggehen, Unterwegssein und Ankommen.

 

Was tun Sie, um sich Stress und vielleicht auch mal dem Alltag zu entziehen? Ins Theater gehen oder ein spannendes Buch lesen? Einen Gottesdienst besuchen oder einen anrührenden Film schauen? Träumen von besseren Zeiten und Orten: So oder anders sehen oft unsere kleinen Fluchten des Alltags aus. Wenn etwas mehr Zeit zur Verfügung steht, kommen auch Ausflüge oder gar Reisen in Frage. Diese „kleinen Fluchten“ werden ohne Gefahr angetreten.

 

Ganz anders ist das bei „Großen Fluchten“. Verfolgung, Krieg, Vertreibung – das hofften die Deutschen nach Diktatur, Krieg und Vertreibung des letzten Jahrhunderts nicht mehr erleben zu müssen. Und doch kam es anders – ganz anders: Jedoch als aufnehmende Gemeinschaft: In den 1980ern kamen die vietnamesischen Boat-People in Deutschlands Westen und südamerikanische Flüchtlinge im Osten, im Balkan-Krieg der 1990er Kriegsflüchtlinge. Nun also der Nahe Osten und Afrika – aus Syrien und Irak fliehen sie vor Krieg und Terror, ebenso aus dem nordafrikanischen Maghreb, der nicht den erhofften Weg zu friedlichem, demokratischen Zusammenleben findet.

 

„Unser tägliches Brot“, das ist nicht nur Teil einer religiösen Bitte, sondern auch Alltags-Sprachgebrauch. Wie halten wir es heute damit, wenn Menschen in ungewohnter Zahl Zuflucht suchen bei uns – die wir vielfach selbst Nachkommen von Flüchtlingen früherer Jahrhunderte sind? Was blockiert uns, in den Zuziehenden das Potenzial zu sehen? Was können wir lernen aus früheren Flüchtlingswellen aus unserem Land und in unser Land? Gibt es in anderen europäischen Ländern Beispiele des Gelingens, die nur nicht die gleiche mediale Aufmerksamkeit bekommen wie ängstigende Nachrichten des Scheiterns?

 

Am Theater-Kamin der Neuen Bühne Senftenberg treffen sich wieder Zeitgenossen aus Kultur und Kirche zu einem „Kamingespräch...über Gott und die Welt“. Über das Thema 'Kleine Fluchten – Große Fluchten' sprechen dieses Mal der Theaterintendant Manuel Soubeyrand und der evangelische Propst Dr. Christian Stäblein.

 

Moderation: Axel Jürs (Journalist); musikalische Begleitung: Magdalena Rasch (Pianistin).

 

 

Jetzt anmelden zur nächsten Anglerprüfung

(22. 01. 2016)

Wie die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz mitteilt, findet die nächste Anglerprüfung am Samstag, den 19. März 2016 im Landratsamt Oberspreewald- Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36, statt. Die Prüfung beginnt um 9 Uhr und endet um 11 Uhr.

 

Die Prüfungsgebiete umfassen Fischkunde, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 11. März 2016 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 € einschließlich der Zeugniserteilung. Dem Antrag ist der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen.

 

Weitere Informationen zur Anglerprüfung auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“. Bei Fragen stehen Karina Howel und André Haack telefonisch unter (03541) 870-3492 /-3493 oder per E-Mail an karina-howel@osl-online.de bzw. andre-haack@osl-online.de zur Verfügung.                       

Landrat zu Gast auf der Internationalen Grünen Woche

(22. 01. 2016)

 

Ein Besuch der Internationalen Grünen Woche gehört dieser Tage fest zum Programm so manchen Brandenburgers, darunter einiger Menschen aus dem Landkreis OSL. Auch Landrat Siegurd Heinze nutzte die Gelegenheit, die weltweit bedeutendste Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau zu besuchen. Dort präsentierte sich am Mittwoch (20.01.2016) die Spreewaldregion zusätzlich zu ihrem Messeauftritt mit einem bunten Bühnenprogramm.

 

Nach dem Programm und dem anschließenden Rundgang durch die Brandenburg-Halle äußerte sich der Chef der Kreisverwaltung wie folgt: „Größere Produzenten, aber auch kleinere Hersteller und Erzeuger bekommen bei der Internationalen Grünen Woche die einmalige Gelegenheit, sich und ihre Angebote unter großer öffentlicher Beachtung einem breiten Publikum zu präsentieren. Erfreulich ist, dass erneut auch Produkte aus unserer Heimat vertreten sind und diese bei den Besuchern guten Anklang finden. Auch das Bühnenprogramm, welches von unterschiedlichen Künstlern der Region ausgestaltet wird, sorgt für zufriedene und glückliche Gesichter. Alles in allem ein tolles Aushängeschild für die Landkreise der Spreewaldregion, das sich positiv auf deren Bekanntheit auswirkt.“

 

Dass die Produkte bei den Besuchern gut ankamen, machte auch der Stand des Senftenberger Eierlikörproduzenten „scharfesGELB“ deutlich. Hier freute man sich über das hohe Interesse an dem Produkt aus OSL – und den Besuch des Landrats. Auch Siegurd Heinze zeigte sich beeindruckt vom Auftritt des jungen Unternehmens: „Scharfes Gelb als original Senftenberger Unternehmen ist in der Region mittlerweile seit einigen Jahren präsent. Es bietet eine breite, ansprechende Angebotspalette, kooperiert mit namhaften Firmen wie etwa der Confiserie Felicitas und stellt nicht zuletzt ein gelungenes Beispiel für ein erfolgreiches junges Unternehmen aus OSL dar. Ich wünsche den Inhabern weiterhin viel Erfolg beim Fortschreiben ihrer Erfolgsgeschichte.“

 

 

Foto:

Gehört für Landrat Siegurd Heinze fest zu einem Besuch der Internationalen Grünen Woche: Ein Stopp am Stand des beliebten Senftenberger Eierlikörherstellers „scharfesGELB“. Neben einem Gespräch mit den Inhabern Danilo Trasper (2.v.r.) und Heiko Tänzer (r.) und ihren Mitarbeiterinnen durfte auch eine Kostprobe der neuesten Sorte nicht fehlen (Foto: Landkreis OSL).

 

Foto zu Meldung: Landrat zu Gast auf der Internationalen Grünen Woche

Letzter Unternehmensbesuch führte in die Kreisstadt Senftenberg

(20. 01. 2016)
Landrat setzt Tradition auch in Zukunft weiter fort

 

Am Montag (18. Januar 2016) endeten für OSL-Landrat Siegurd Heinze mit einem Ausflug in die arvato services GmbH Betriebsstätte Senftenberg seine traditionellen jährlichen Besuche in Unternehmen der Region. Insgesamt elf Termine, jeweils in einem Unternehmen jeder Kommune des Landkreises, hatte der Verwaltungschef in den vergangenen Wochen wahrgenommen. Den Auftakt bildeten am 6. November 2015 das Großräschener Unternehmen „Altrad plettac Production GmbH“ und die „K2 Automation GmbH“ in Altdöbern. Der letzte Stopp stand nunmehr gemeinsam mit Bürgermeister Andreas Fredrich in der Kreisstadt an.

 

Empfangen wurden Landrat Heinze und Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung im Rahmen der Besuche von den jeweiligen Geschäftsführern, den Werks- bzw. Betriebsstättenleitern und weiteren Vertretern. Begleitet wurden die beiden auch dieses Mal vom Amtsdirektor bzw. Bürgermeister der entsprechenden Kommune.

 

Neben der aktuellen Auftragslage bildeten unter anderem mögliche Investitions- und Förderungsmaßnahmen, die Lehrstellenbesetzung und Fragen der Unternehmensnachfolge, sozialverträgliche Arbeitsplatzgestaltung sowie Wünsche an die Verwaltung Gegenstand der Gespräche. Zusätzlich zu den Gesprächsrunden standen auch Rundgänge durch die Betriebe auf dem Programm.

 

„Ich bin immer wieder beeindruckt von der Produktionsvielfalt, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz herrscht. Neben der positiven Auftragslage erfreuen mich insbesondere die Innovationstätigkeiten und die mitarbeiterfreundliche Arbeitsgestaltung der Unternehmen. Kernthema bleibt demgegenüber die Gewinnung von qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs. Allen Betrieben, die uns in den vergangenen Wochen einen Einblick gewährt und empfangen haben, möchte ich nochmals herzlich danken und für ihre weitere Arbeit viel Erfolg und maximale Umsätze wünschen“, äußerte sich Siegurd Heinze im Anschluss an die Termine.

 

Um die Angebotsvielfalt im Landkreis kennen zu lernen, besucht er gemeinsam mit dem Bereich Wirtschaft und Förderung des Landkreises in jedem Jahr kleinere und mittelständische Unternehmen der Region, die für gewöhnlich weniger im Licht der Öffentlichkeit stehen. Ende 2016 soll diese Tradition wieder fortgesetzt werden.

 

Folgende elf Betriebe wurden besucht:

 

Altrad plettac Production GmbH (Großräschen)

K2 Automation GmbH (Altdöbern)

Alpha Elektromontagen (Ortrand)

Auto-Service Fritsch (Hörlitz)

IKO-je Korrosionsschutz & Malerei Bernd Jehne (Schwarzbach)

FEUERER Febra GmbH (Schwarzheide)

Galatea GmbH (Lauchhammer) 

GLV – Günther Lehmann Verkehrstechnik GmbH (Vetschau/Spreewald)

TWB Tief- und Wasserbau GmbH (Lübbenau/Spreewald OT Boblitz)

Rentsch & Balke Tiefbau GmbH  (Calau)

arvato services GmbH Betriebsstätte Senftenberg (Senftenberg)

 

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Nancy Fliether, Betriebsstättenleiterin (2.v.l.), führte OSL-Landrat Siegurd Heinze, Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung sowie Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich durch die Räumlichkeiten der arvato services GmbH Betriebsstätte Senftenberg (Foto: Landkreis).

 

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14 Touristiker des OSZ Lausitz starten als Qualitäts-Beauftragte durch

(13. 01. 2016)
Mit dem „Service-Q“ ins neue Jahr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Die touristische Region besitzt weitere 14 ausgebildete Qualitäts-Beauftragte. In einem exklusiven Seminar hatten die Berufsschüler des dritten Ausbildungsjahres im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit des OSZ Lausitz im Dezember die Gelegenheit, sich zum Qualitätscoach ausbilden zu lassen. Mit diesem Seminar werden Fach- und Führungskräfte in Unternehmen dazu befähigt, das Qualitätsmanagementsystem „ServiceQualität Deutschland“ einzuführen.

 

Während des zweitägigen Seminars wurden konkrete Unternehmensprozesse an Hand der Ausbildungsbetriebe analysiert, Standards entwickelt und Methoden eines effektiven Beschwerdemanagements behandelt. Auch OSZ-Fachlehrerin Katrin Rucho setzte sich auf die Schulbank und war als Organisatorin und Teilnehmerin des Kurses eine „Qualitätscoach-Auszubildende“. Sie wandte das Erlernte auf das OSZ Lausitz, speziell die Abteilung 2 in Sedlitz, an.

 

Durchgeführt wurde das Seminar von Kerstin Schulze-Pendorf, einer erfahrenen Dozentin der Tourismusakademie der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Sie übermittelte der Schulleitung ein positives Feedback: „Die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer haben sich hervorragend in der Rolle einer Nachwuchsführungskraft bewährt, waren engagiert, diszipliniert und wissensdurstig.“

 

Mit dem im Rahmen einer feierlichen Übergabe überreichten Zertifikat erhöhen sich für die jungen Touristiker nach dem Ausbildungsende die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn die Befähigung ist lebenslang gültig.

 

Dass dem Oberstufenzentrum Lausitz das Thema ServiceQualität wichtig ist und auch gelebte Praxis bedeutet, hat sich in der Seminarorganisation gezeigt, die in nichts einem professionellen Seminarveranstalter nachstand. Die nicht unerheblichen finanziellen Mittel wurden zum Teil durch den Förderverein des OSZ Lausitz aufgebracht.                                (Text: Katrin Rucho)

[Internetauftritt des OSZ Lausitz]

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Sternsinger besuchen die Kreisverwaltung

(08. 01. 2016)

"Respekt für dich, für mich, für andere" - unter diesem Leitwort steht die Sternsingeraktion in ihrem 58. Dreikönigssingen, weltweit die größte Aktion von Kindern für Kinder. Kindern und Jugendlichen gebührt überall Ansehen auch in Bolivien, dem diesjährigen Beispielland. (Text: Ute Mittermaier aus dem Pfarrbrief Weihnachten 2015)

 

Am vergangenen Donnerstag empfing die Kreisverwaltung, unter den Augen zahlreicher Mitarbeiter sowie einiger Mitglieder des Kreisausschusses, den Pfarrer Roland Elsner und die Sternsinger aus Senftenberg erstmals im Jugendamt des Landkreises. Verkleidet als Caspar, Melchior, Balthasar sangen die jungen Akteure Segenslieder und wurden dabei tatkräftig von den Anwesenden unterstützt. Zudem verbreiteten sie bei ihrer Zeremonie den Duft von Weihrauch und hinterließen abschließend den Segen "CMB - Christus mansionem benedicat".

In diesem Jahr sammeln die kleinen Könige für Kinder in Bolivien - einem Land, im dem immer noch viele Menschen unter der Armut leiden. Umso mehr freuten sie sich sichtlich über die große Spendenbereitschaft ihrer Zuschauer. Zum Dank für ihr Engagement überreichte Landrat Siegurd Heinze den jungen Darstellern einen kleinen Präsentkorb mit Süßigkeiten.

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Weihnachtsbaumsammlung 2016

(06. 01. 2016)

Wie alle Jahre wieder sammelt der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster" im Januar die Weihnachtsbäume im Verbandsgebiet kostenfrei ein. Die Sammlung wird im Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Januar 2016 durchgeführt. Zu folgenden Terminen wer-den die Weihnachtsbäume im entsprechenden Entsorgungsgebiet gesammelt:

 

Montag,11. Januar 2016: Gemeinde Röderland, Stadt Elsterwerda mit allen Ortsteilen, Stadt Schönewalde mit allen Ortsteilen;

Dienstag,12. Januar 2016: Stadt Herzberg mit allen Ortsteilen, Amt Schlieben, Amt Schra-denland;

Mittwoch, 13. Januar 2016: Stadt Uebigau-Wahrenbrück mit allen Ortsteilen, Stadt Falken-berg mit allen Ortsteilen, Amt Plessa;

Donnerstag, 14. Januar 2016: Amt Ortrand, Stadt Mühlberg mit allen Ortsteilen, Stadt Bad Liebenwerda mit allen Ortsteilen;

Freitag, 15. Januar 2016: Stadt Lauchhammer Ost, Mitte, Süd, West, Grünewalde, Klein-leipisch, Kostebrau;

Montag, 18. Januar 2016: Amt Ruhland, Stadt Schwarzheide, Amt Elsterland;

Dienstag, 19. Januar 2016: Gemeinde Schipkau mit allen Ortsteilen, Stadt Doberlug-Kirch-hain mit allen Ortsteilen;

Mittwoch, 20. Januar 2016: Stadt Senftenberg mit allen Ortsteilen, Stadt Sonnewalde mit allen Ortsteilen;

Donnerstag, 21. Januar 2016: Amt Kleine Elster, Stadt Finsterwalde nördlich und südlich der Bahn, Sorno, Pechhütte;

Freitag, 22. Januar 2016: Stadt Großräschen mit den Ortsteilen Freienhufen, Saalhausen, Dörrwalde und Allmosen, Neu-Seeland (nur Bahnsdorf und Lieske).

 

Wichtig: Die Weihnachtsbäume, frei von Baumbehang wie Kugeln, Kerzen oder Lametta, sind am Abholtag bis 6.30 Uhr gut sichtbar und unfallsicher am Straßenrand bzw. bei Wohn-anlagen vor dem Containerstandplatz abzulegen. Sollte es bei der Abholung zu Verzögerungen kommen, so wird am darauf folgenden Arbeitstag die Entsorgung fortgesetzt.

Wurden Weihnachtsbäume übersehen, ist der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster" innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Abholtermin per E-Mail an b.naumann@schwarze-elster.de oder unter 03574/ 4677-131 zu informieren, damit eine Nachberäumung veranlasst werden kann.

 

(PM: Abfallentsorgungsverband "Schwarze Elster")

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Ehrenamtliche Aufgabe mit hoher Verantwortung: Wir gratulieren Tobias Pelzer

(06. 01. 2016)

In seiner Zusammenkunft im Dezember folgte der Kreistag einstimmig dem Beschlussvorschlag von Landrat Siegurd Heinze, Tobias Pelzer aus der Kreisverwaltung OSL zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu ernennen. Zuvor stimmten im September auch alle Wehrführer der Wehren im Landkreis der Bestellung des Senftenbergers zu. Mit Beginn des neuen Jahres tritt der 30-jährige die verantwortungsvolle Position nunmehr an.

 

Hintergrund der Bestellung eines weiteren, dritten Stellvertreters ist das bevorstehende Ende der Legislaturperiode des jetzigen Kreisbrandmeisters Ingo Worreschk aus Vetschau und einer seiner beiden Stellvertreter (Harald Jurke aus Grünewald-Sella) im ersten Quartal 2017. Die Zeit bis dahin dient zur geordneten Übergabe und Einarbeitung.

 

Aufgabe des Kreisbrandmeisters ist sowohl die Unterstützung des Landrates und des Landkreises bei der Führung der Sonderaufsicht über die amtsfreien Gemeinden und die Ämter als auch bei der Wahrnehmung der fachlichen Aufgaben im überörtlichen Brandschutz und in der überörtlichen Hilfeleistung sowie im Katastrophenschutz.

 

Für Kreisbrandmeister Ingo Worreschk ist es aktuell bereits die dritte Amtszeit. Er wurde im Jahr 2000 zum Kreisbrandmeister ernannt, zuvor war er sechs Jahre stellvertretender Kreisbrandmeister. Für André Dreßler ist es die zweite Amtszeit als stellvertretender Kreisbrandmeister, gleichzeitig ist er stellvertretender Landesbranddirektor und Stadtwehrführer in Calau. Der zweite stellvertretende Kreisbrandmeister, Harald Jurke, erhielt im April 2011 seine Ernennungsurkunde und bestreitet aktuell seine dritte Amtszeit als stellvertretender Kreisbrandmeister. Kamerad Jurke übt dieses Ehrenamt seit 1999 aus.

 

Ausreichend Erfahrung für das mit hoher Verantwortung versehene Amt bringt auch Tobias Pelzer mit: So verantwortet er unter anderem den Bereich abwehrender Brandschutz im Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Großräschen. Darüber hinaus kann er die Laufbahnausbildung und Führungsfortbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Berufsfeuerwehr) sowie die Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vorweisen. Zudem ist er seit 2000 aktives Mitglied der Feuerwehr und seit 2009 im Löschzug Senftenberg tätig.

 

 Wir gratulieren zur Ernennung und wünschen für die bevorstehende Aufgabe viel Freude!

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"SOLIDARISCHE WILLKOMMENSKULTUR – ABER WIE?" - Jetzt noch anmelden für Fachtagung am Freitag in Senftenberg!

(05. 01. 2016)
Fachtag für ehrenamtlich Aktive, Verwaltungsangestellte und Abgeordnete

 

In Kooperation mit dem Landratsamt Oberspreewald-Lausitz und der Netzwerkstelle „Jugendarbeit und demokratische Kultur“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ in Senftenberg/Zły Komorow) veranstaltet die Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg einen Fachtag für Menschen in der Region, denen daran gelegen ist, Geflüchteten noch professioneller zu helfen. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Aktive in zivilgesellschaftlichen Gruppen, an Verwaltungsangestellte auf kommunaler Ebene, Abgeordnete, Kultureinrichtungen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, steht aber auch anderen Interessierten offen, die das Ziel dieses Fachtages unterstützen.

 

Termin:

 

Freitag, 8. Januar 2016, 14 bis 18 Uhr

Landratsamt Oberspreewald-Lausitz, Senftenberg

Da die Plätze begrenzt sind, wird um unbedingte Anmeldung bis spätestens 5. Januar 2016 per Mail unter rls-lausitz@posteo.de gebeten.

 

Weitere Informationen siehe Einladung im Anhang.

[Download]

Jugendhilfeausschuss verabschiedet Qualitätsstandards

(23. 12. 2015)

Nach einer intensiven Arbeits- und Beratungsphase hat der  Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2015 die

 

„Qualitätsstandards für die Arbeit der Fachkräfte in den Arbeitsfeldern/Leistungsbereichen

  1. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

  2. Hinausreichende Jugendarbeit

  3. Sozialarbeit an Schulen

  4.  

im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“

 

beschlossen und ab dem 01.01.2016 zur verbindlichen Arbeitsgrundlage erklärt.

 

Unter diesem Link gelangen Sie zu den Qualitätsstandards.

 

 

 

Aktion „Integration durch Spiel, Spaß und Bewegung“ erfolgreich weitergeführt

(22. 12. 2015)

Ihre erfolgreiche Fortsetzung fand die von der BTU Cottbus–Senftenberg mit ihrem  Fachgebiet Therapiewissenschaften initiierte Aktion „Integration durch Spiel, Spaß und Bewegung“ am 18.  Dezember, nachdem Sie erst kurz zuvor mit einem gemischten Fußballturnier gestartet war.

 

Zirka 30 Kinder von Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan, Tschetschenien, Pakistan, dem Iran und dem Irak erlebten gemeinsam mit ihren Müttern in der Senftenberger Niederlausitzhalle einen unbeschwerten Nachmittag mit verschiedenen sportiven Stationen, Spielen und einer riesigen Hüpfburg.

 

Stolz nahmen alle teilnehmenden Kinder zum Abschluss Urkunden, Medaillen und kleine Preise entgegen. Prof. Dr. habil. Sven Michel vom Fachgebiet Therapiewissenschaften der BTU Cottbus–Senftenberg zeigte sich mit der unter Schirmherrschaft des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, stehenden Aktion mehr als zufrieden. Er dankte insbesondere den Partnern für die Mitwirkung und Unterstützung und sagte: „Die strahlenden Augen der Kinder und ihrer Mütter sagen alles. Deshalb wollen wir die Aktion „Integration durch Spiel, Spaß und Bewegung“ fortführen und in jedem Semester Derartiges anbieten. Wir denken daran, künftig auch mit der Kinderuni unserer Universität und mit Kindereinrichtungen der Region zusammenzuarbeiten.“

 

Auch Dr. Barbara Hansen, Mitglied der AG Flüchtlinge der BTU Cottbus–Senftenberg und der Initiative REFUGEES WELCOME Senftenberg, zog ein positives Fazit: "Die Studierenden und Dozenten haben ein tolles Programm für diesen Nachmittag vorbereitet. Alle Kinder wurden herzlich in Empfang genommen und betreut, sodass die Angst vor der großen Halle schnell weg war und alle viel Spaß hatten. Internationale Studierende halfen bei der Verständigung. Die Initiative REFUGEES WELCOME Senftenberg stellte den Kontakt zu den Familien her und unterstützte den Sporttag mit Kaffee, Tee und Kuchen. Wir freuen uns schon auf die nächste Veranstaltung gemeinsam mit den Studierenden."

 

Neben dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz trugen der Deutsche Olympische Sportbund, die Brandenburgischen Sportjugend, der Stadtsportbund Cottbus, der SV Sedlitz Blau Weiß 90, die AG Flüchtlinge der BTU Cottbus–Senftenberg und die Initiative REFUGEES WELCOME Senftenberg zum Gelingen der Veranstaltung bei. Erneut sorgten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebietes Therapiewissenschaften der BTU Cottbus–Senftenberg und Studierende der Physiotherapie für die Organisation. (PM: BTU Cottbus-Senftenberg)

 

Foto:

Übergabe von Medaillen und Urkunden an die teilnehmenden Kinder durch Prof. Dr. Sven Michel, Dr. Barbara Hansen und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, (v. li.). Foto: Ralf-Peter Witzmann/BTU Cottbus–Senftenberg

 

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Schließzeit des Pflegestützpunktes OSL in Senftenberg über die Feiertage

(22. 12. 2015)

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in Senftenberg ist ab dem 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016 geschlossen. Ab Montag, dem 4. Januar 2016 stehen die Mitarbeiterinnen wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes in der Ernst-Thälmann-Straße 129 in Senftenberg lauten wie folgt:

 

Dienstag                   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag              09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zusätzlich findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde in Lübbenau, Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, statt.

 

In Lauchhammer sind die Mitarbeiterinnen jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Rathaus, Liebenwerdaer Straße 69, anzutreffen.

 

Die Sozialberaterin ist unter der Telefonnummer (03573) 363345 erreichbar, die Pflegeberaterinnen haben die Telefonnummer (03573) 3693863. Fragen per E-Mail können an senftenberg@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de gestellt werden. Die Fax-Nummer lautet (03573) 363346.

Bowling, Spaghetti-Essen und Schloss-geistern für alle

(18. 12. 2015)
Jugendamt bedankt sich bei Pflegemuttis und –Vatis in OSL

 

Einem Pflegekind ein Zuhause zu geben ist eine spannende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe. Um den vielen engagierten Pflegemuttis und –Vatis im Landkreis OSL für ihre wertvolle Tätigkeit zu danken, lädt der Pflegekinderdienst des Jugendamtes OSL gemeinsam mit Maskottchen „Pelle“ Familien jeweils zum Jahresende zu einem fröhlichen Zusammenkommen in entspannter Atmosphäre ein. Insgesamt 64 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern nahmen in diesem Jahr am traditionellen Bowling und Spaghetti-Essen im Tiroler Stadl in Senftenberg teil oder gingen am Mittwoch (16. Dezember) im Kreismuseum Schloss und Festung Senftenberg auf Entdeckertour.

 

Längst sind die beiden Veranstaltungen, die sich zum einen an Pflegemuttis und -Vatis mit Kindern im Schulalter und zum anderen an Pflegeeltern mit Klein- und Vorschulkindern richten, zu einer festen Größe im Terminkalender vieler Familien geworden. So nahmen beispielsweise bereits im November rund 70 Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche am traditionellen „Bowling und Spaghetti-Essen“ im Senftenberger Tiroler Stadl teil. Für die nun auch stattgefundene Veranstaltung für die jüngeren Kinder konnten Beate Kubiak und Heidrun Götze vom Pflegekinderdienst OSL im Voraus bereits 50 Rückmeldungen entgegennehmen.  

 

Nachdem in den vergangenen Jahren unter anderem bereits Ausflüge auf den Reiterhof oder zum Kasperle-Theater auf dem Plan standen, führte der Weg dieses Mal in das Kreismuseum Schloss und Festung Senftenberg. Dort warteten unter dem Motto „Heute sind wir Schlossbesitzer“ spannende Entdeckertouren durch die historischen Gemäuer auf die kleinen Gäste. Auch das Zünden der Kanone im Innenhof und ein Auftritt von Rotkäppchen im alten Klassenzimmer standen auf dem Programm. Natürlich durften auch kleine Präsente nicht fehlen.

 

Seit mittlerweile 14 Jahren organisiert das Jugendamt OSL für Pflegeeltern und Pflegekinder zwischen Lübbenau und Ortrand Dankeschön-Veranstaltungen. Neben dem Grundgedanken, das Engagement der Familien wertzuschätzen, haben die Treffen auch einen weiteren positiven Nebeneffekt: So kommen die Pflegeeltern miteinander ins Gespräch, können sich zu verschiedenen Themen austauschen oder Fragen stellen, während die Kinder miteinander spielen.

 

Derzeit sind knapp 80 Kinder für kurze oder längere Zeit in Pflegefamilien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untergebracht. Insgesamt 63 Familien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind momentan als Pflegeeltern tätig. Wer sich für das Thema interessiert, kann sich unter der Telefonnummer (03573) 870-4296 bzw. (03573) 870-4295 unverbindlich an die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes wenden. Weitere Informationen zum Thema stehen auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit.

[Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Pflegekinder]

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Flüchtlings-Hilfe-Portal HelpTo im Landkreis Oberspreewald- Lausitz gestartet

(18. 12. 2015)

Das Engagement für Flüchtlinge im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat jetzt eine einheitliche Internet-Adresse: www.helpto.de. Über das Online-Portal HelpTo können sich Organisationen, Initiativen, Unternehmen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert auf lokaler Ebener über das austauschen, was bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen benötigt wird. Auch die Flüchtlinge selbst gehören zur Zielgruppe, daher werden die meisten Informationen ebenfalls auf Englisch bereitgestellt.

 

Sozialdezernent Alexander Erbert sagte zum Start von HelpTo im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Mit dem Start von HelpTo geht die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe jetzt auch in OSL online. Insgesamt gesehen eine spannende Plattform mit hohem Potenzial – sowohl für die zahlreichen Freiwilligen, die sich in den verschiedenen Bereichen Tag für Tag engagieren, als auch für uns als Verwaltung. Neue Kontakte zu und zwischen den Akteuren können entstehen, der Austausch gefördert, Bedarfe noch zielgerichteter ermittelt, Kräfte gebündelt und Ideen und Projekte noch effektiver gestaltet werden. Und das sowohl innerhalb von OSL, als auch über die Kreisgrenzen hinaus. Wir begrüßen es, wenn das Angebot auch in unserer Region angenommen wird und die Flüchtlingshilfe insgesamt davon profitiert. Eine entsprechende Internetpräsenz kann auch dazu beitragen, gerade unsere jungen Menschen, die helfen oder sich austauschen wollen, an das Flüchtlingsthema heranzuführen."

 

HelpTo ist ein Projekt des Vereins Neues Potsdamer Toleranzedikt. Es wird vom Land Brandenburg durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg", der Stadt Potsdam sowie weiteren Partnern unterstützt. Daniel Wetzel vom Potsdamer Toleranzedikt sagte: „Wir bieten HelpTo Kommunen in Brandenburg und anderen Bundesländern als Ergänzung und Verbindung zu bestehenden und gut funktionierenden Netzwerken in der Flüchtlingshilfe an. Zwei Monate nach dem Start sind fast die Hälfte aller Kommunen in Brandenburg dabei und auch in Berlin, Sachsen-Anhalt und sogar in Hessen wird unser Angebot genutzt. Wir haben via HelpTo bereits vielen Flüchtlingen helfen und sogar Wohnungen erfolgreich vermitteln können."

 

Die Nutzer können in zehn verschiedenen Kategorien Angebote und Gesuche in das Portal einstellen: Sachspenden, Fahrdienste und Transporte, Familie und Kinder, Arbeit, Bildung und Wissenschaft, Arbeit, Begleitung und Beratung, Freizeit, Sprache, Projekte und Idee sowie Wohnen. Diese Hauptkategorien sind noch einmal in weitere Untermenüs aufgefächert. Ein internes Nachrichten-System ermöglicht eine geschützte Kommunikation zwischen Anbietendem und Interessenten.

 

Die Nutzung von HelpTo ist kostenfrei. Erforderlich ist lediglich eine Online- Registrierung mit Benutzername und E-Mail-Adresse.

 

www.osl.helpto.de

 

 

Pressekontakt:

Volker Gustedt

Pressesprecher HelpTo

Tel.: 033208 / 218581

Mobil: 0170 / 8034203

presse@potsdamer-toleranzedikt.de

www.helpto.de

 

Foto:

Stellten die neue Plattform am Freitagmorgen vor: Kathrin Tupaj (Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL), Alexander Erbert (Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales -Mitte) und Daniel Wetzel (Vorstandsmitglied des Vereins Neues Potsdamer Toleranzedikt - rechts). Neben Presse und Kommunen waren auch Vertreter des FamilienCampus LAUSITZ in Schipkau OT Klettwitz zur Präsentation ins Landratsamt gekommen.

 

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„Netzwerk Frühe Hilfen OSL“ bringt Akteure zusammen

(26. 11. 2015)
1. Fachkonferenz am 25. November 2015

 

Am Mittwoch, dem 25. November 2015 fand in Senftenberg die erste Netzwerkkonferenz des „Netzwerks Frühe Hilfen OSL“ statt. Im Mittelpunkt der knapp fünfstündigen Veranstaltung standen Vorträge und Workshops von und mit Experten aus der Praxis. So wurde unter anderem die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen vorgestellt, zudem wurde in Vorträgen auf Einflüsse auf die Eltern-Kind-Bindung sowie die Bedeutung von gelungenem Körperkontakt in der frühen Kindheit eingegangen. Im Anschluss gaben verschiedene Akteure aus der Region in Workshops einen Einblick in ihre Arbeit für und mit jungen Eltern.

Das Netzwerk Frühe Hilfen OSL unter Federführung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt der Kreisverwaltung OSL hat zum Ziel, das Erlernen von Erziehungs- und Beziehungskompetenz junger Mütter und Väter zu fördern. Die Eltern sollen motiviert werden, vorhandene Angebote zu nutzen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der Anbieter untereinander gefördert werden. Zu den Gästen und Referenten der ersten Netzwerkkonferenz zählten unter anderem Ärzte, Pädagogen, Hebammen, Therapeuten, Sozialarbeiter und weitere Akteure aus dem Bereich „frühe Hilfen“ aus der Region, Vertreter der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Brandenburg und des Kompetenzzentrums Frühe Hilfen Potsdam.

 

Hintergrund „Netzwerk Frühe Hilfen“

 

Vor rund 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen startete die damalige Familienministerin Dr. Kristina Schröder am 5. November 2012 in Berlin die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“. Diese zielt darauf ab, Kindern von Anfang an faire Chancen für eine gesunde Entwicklung zu geben. Werdenden Eltern und Familien mit Baby und Kleinkind muss rechtzeitig geholfen werden, wenn sie Unterstützung benötigen.

 

Im Kern geht es darum, Familien alle existierenden Angebote in ihrer Nähe auf einfache Art und Weise zugänglich zu machen, damit so viel wie möglich präventiv getan werden kann. Dazu ist es nötig, die vorhandenen Unterstützungsangebote zentral zusammenzutragen und bereitzustellen. Dies ist eine zentrale Aufgabe der sogenannten „Netzwerke Frühe Hilfen“, welche mittlerweile bundesweit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufgenommen haben. Zuständig für den Aufbau dieser Netzwerke sind die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Im Landkreis OSL wurde das Netzwerk Frühe Hilfen unter Leitung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt des Landkreises im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Seitdem finden sogenannte Kernteamtreffen mit engagierten Vertretern aus der Praxis statt, es werden Angebote zusammengetragen und Ideen im Hinblick auf die Bekanntmachung und Vernetzung entwickelt. Ein Ergebnis ist auch die nun stattfindende Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen.

 

In den kommenden Wochen soll zudem eine Internetseite an den Start gehen, die jungen und werdenden Eltern alle Möglichkeiten in OSL auf einen Blick aufzeigt. Hier werden Angebote im Bereich Entspannung und Unterstützung, Erziehung, Erfahrungsaustausch sowie allgemeine Beratungsangebote und Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten mit Kleinkindern und Babys für den Landkreis kostenfrei, leicht zugänglich und ansprechend dargestellt.

 

 

 

[Flyer 1. Netzwerkkonferenz]

Hausschlachtung von Schweinen Ausweitung der Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau

(24. 11. 2015)

Das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, SG 32.2 Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene informiert:


Hausschlachtung von Schweinen

Ausweitung der Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau

Vom 1. Dezember 2015 bis 31. März 2016 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:

 

 

Trichinenuntersuchungslabor Calau

 Haupteingang 

Joachim-Gottschalk-Str. 36

03205 Calau

 

Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg

Haus III 

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

05.12.2015

12.12.2015

19.12.2015

09.01.2016

16.01.2016

23.01.2016

30.01.2016

06.02.2016

13.02.2016

20.02.2016

27.02.2016

05.03.2016

12.03.2016

19.03.2016

 

 

Ausnahmen bestehen zu den folgenden Terminen:

An diesen Samstagen können weder Proben abgegeben werden noch wird ein Untersuchungsgang durchgeführt:

26.12.2015, 02.01.2016 sowie 26.03.2016

 

Anmeldung der Hausschlachtung:

 

à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag

à beim Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft (Tel. 03573-8704442 oder

     8704401) und

à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:

 

wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

 

Entgegennahme der Proben:

 

à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag

à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich

 

 

Frau Dr. Kröber
SGL Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

[20151124 Presseveröffentlichung zu TUS Hausschlachtung samstags]

Ein technischer Begleiter für den OSL-Nachwuchs

(19. 11. 2015)
Kreisverwaltung OSL erfüllt Wunsch ihrer Azubis

 

Über ein außergewöhnliches Geschenk freute sich dieser Tage der „Nachwuchs" der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Stellvertretend für alle elf Auszubildenden überreichte die Erste Beigeordnete, Grit Klug, Elisa Eichhorn und Markus Helle aus dem dritten Lehrjahr während eines Gesprächs am Hauptstandort in Senftenberg einen modernen Tablet-Computer. Mit dabei war auch der Leiter des IT-Bereichs, Uwe Schlegel, der den wandelbaren Mini-PC mit Touchscreen zuvor besorgt hatte.

 

Der kompakte technische Begleiter stand bereits seit dem Sommer auf der „Wunschliste" der angehenden Verwaltungsfachangestellten. „Wir werden ihn nutzen, um unseren neuen Ausbildungsfilm bei verschiedenen Anlässen zu präsentieren", zeigten sich die beiden jungen Verwaltungsmitarbeiter bei der Übergabe am Donnerstag (19.11.2015) sichtlich erfreut. Zum Einsatz kommen soll der Tablet-PC zukünftig zudem bei Messeauftritten, Präsentationen und bei Projektarbeiten für die Berufsschule.

 

„Die Erfüllung dieses Wunsches soll eine Anerkennung der beeindruckenden schulischen und beruflichen Leistungen unserer Auszubildenden sein. Zudem soll unser Präsent ein Dankeschön für das erbrachte Engagement darstellen und als Anreiz für weitere tolle Projekte, wie etwa den Azubifilm, dienen", erklärte Grit Klug den Hintergrund der Überraschung und übermittelte zudem beste Grüße von Landrat Siegurd Heinze, der an dem Termin kurzfristig leider nicht teilnehmen konnte.

 

Die Idee zur Produktion eines Kurzfilms über die Ausbildung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie das Drehbuch entwickelten die jungen Frauen und Männer im Rahmen einer Projektwoche im Sommer 2015. Auch beim Dreh selbst in den Räumlichkeiten des Landratsamtes in Senftenberg wirkten alle fleißig mit. Das Ergebnis der Arbeit ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zu sehen. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten und den Bewerbungsmodalitäten.

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Landkreis und Sparkasse zeichnen ehrenamtlich engagierte Bürger aus

(18. 11. 2015)
Festveranstaltung am 26. November / Erstmals werden zwei Projekte gewürdigt

 

„Ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt ausüben ... wäre unser Land um vieles ärmer und unser Gemeinwesen so nicht denkbar", wusste bereits Altkanzler Helmuth Kohl. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Sparkasse Niederlausitz wissen um den Wert des freiwilligen Engagements: Seit 2000 zeichnen sie im November beim gemeinsamen „Tag des Ehrenamtes" besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger aus. Auch beispielhafte Projekte erhalten eine entsprechende Anerkennung. Am 26. November findet die diesjährige Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Sparkasse NL in Senftenberg statt.

 

Ziel des „Tag des Ehrenamtes" ist es, den Menschen für ihr uneigennütziges und oft jahrelanges Handeln öffentlich zu danken und auf die wichtige Rolle des bürgerschaftlichen Engagements hinzuweisen. Insgesamt 18 Personen aus den Kommunen des Landkreises, darunter neun Frauen und neun Männer, werden geehrt. Neben einer Dankesurkunde und der Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg, überreicht von Landrat Siegurd Heinze, erhalten die Frauen und Männer auch eine Ehrenplakette. Diese übergibt Lothar Piotrowski, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz.

 

Erstmals werden in diesem Jahr zwei Einzelprojekte geehrt. Bislang wurde dieser Preis jeweils ein Mal vergeben. Die ausgewählten Initiativen -aus Lauchhammer und Calau, soviel kann bereits verraten werden - erhalten mit einem Spendenscheck eine zusätzliche Anerkennung. Insgesamt werden knapp 50 Personen in der Cafeteria der Sparkasse erwartet.

 

In OSL wird der Tag des Ehrenamtes seit dem Jahr 2000 durchgeführt. Die Vorschläge für die Auszeichnungen erhält das Kreissozialamt von den Kommunen. Traditionell nehmen der OSL-Landrat und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Niederlausitz an der Veranstaltung teil. Die Laudationen hält Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales des Landkreises. Für die musikalische Umrahmung sorgt die Kreismusikschule OSL.

 

 

„Netzwerk Frühe Hilfen OSL“ bringt Akteure zusammen/ 1. Fachkonferenz steht am 25. November bevor

(16. 11. 2015)

Am Mittwoch, dem 25. November 2015 findet in Senftenberg die erste Netzwerkkonferenz des „Netzwerks Frühe Hilfen OSL“ statt. Im Mittelpunkt der knapp fünfstündigen Veranstaltung stehen Vorträge und Workshops von und mit Experten aus der Praxis. So wird unter anderem die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen vorgestellt, zudem wird in Vorträgen auf Einflüsse auf die Eltern-Kind-Bindung sowie die Bedeutung von gelungenem Körperkontakt in der frühen Kindheit eingegangen. Im Anschluss geben verschiedene Akteure aus der Region in Workshops einen Einblick in ihre Arbeit für und mit jungen Eltern.

Das Netzwerk Frühe Hilfen OSL unter Federführung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt der Kreisverwaltung OSL hat zum Ziel, das Erlernen von Erziehungs- und Beziehungskompetenz junger Mütter und Väter zu fördern. Die Eltern sollen motiviert werden, vorhandene Angebote zu nutzen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der Anbieter untereinander gefördert werden. Zu den Gästen und Referenten der ersten Netzwerkkonferenz zählen unter anderem Ärzte, Pädagogen, Hebammen, Therapeuten, Sozialarbeiter und weitere Akteure aus dem Bereich „frühe Hilfen“ aus der Region, Vertreter der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Brandenburg und des Kompetenzzentrums Frühe Hilfen Potsdam.

 

 

Hintergrund „Netzwerk Frühe Hilfen“

 

Vor rund 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen startete die damalige Familienministerin Dr. Kristina Schröder am 5. November 2012 in Berlin die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“. Diese zielt darauf ab, Kindern von Anfang an faire Chancen für eine gesunde Entwicklung zu geben. Werdenden Eltern und Familien mit Baby und Kleinkind muss rechtzeitig geholfen werden, wenn sie Unterstützung benötigen.

 

Im Kern geht es darum, Familien alle existierenden Angebote in ihrer Nähe auf einfache Art und Weise zugänglich zu machen, damit so viel wie möglich präventiv getan werden kann. Dazu ist es nötig, die vorhandenen Unterstützungsangebote zentral zusammenzutragen und bereitzustellen. Dies ist eine zentrale Aufgabe der sogenannten „Netzwerke Frühe Hilfen“, welche mittlerweile bundesweit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufgenommen haben. Zuständig für den Aufbau dieser Netzwerke sind die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Im Landkreis OSL wurde das Netzwerk Frühe Hilfen unter Leitung von Netzwerkkoordinator Uwe Hühne vom Jugendamt des Landkreises im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Seitdem finden sogenannte Kernteamtreffen mit engagierten Vertretern aus der Praxis statt, es werden Angebote zusammengetragen und Ideen im Hinblick auf die Bekanntmachung und Vernetzung entwickelt. Ein Ergebnis ist auch die nun stattfindende Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen.

 

In den kommenden Wochen soll zudem eine Internetseite an den Start gehen, die jungen und werdenden Eltern alle Möglichkeiten in OSL auf einen Blick aufzeigt. Hier werden Angebote im Bereich Entspannung und Unterstützung, Erziehung, Erfahrungsaustausch sowie allgemeine Beratungsangebote und Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten mit Kleinkindern und Babys für den Landkreis kostenfrei, leicht zugänglich und ansprechend dargestellt.

 

 

[Flyer]

Bereich Schulverwaltung und Kultur an neuem Standort

(16. 11. 2015)

Das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist innerhalb von Senftenberg umgezogen. Seit dem 16. November 2015 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter neuer Adresse zu erreichen. Die Büroräume befinden sich dann im Behörden- und Dienstleistungszentrum in der Knappenstraße 1 (Haus 2). Die bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen behalten auch mit dem Umzug ihre Gültigkeit. Die Nummer des Sekretariats lautet 03573 870 1501.

15 Jahre Tradition: Fahnenhissen der Kreisverwaltung anlässlich “NEIN zu Gewalt an Frauen”

(16. 11. 2015)

 Jährlich am 25. November wird weltweit der internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ begangen. Der Verein „Terre des Femmes e.V. Menschenrechte für die Frau“ initiierte 2001 anlässlich diesen Tages eine bundesweite Fahnenaktion, um ein Zeichen für ein freies und gewaltloses Leben von Frauen und Mädchen zu setzen. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich von Anfang an und damit in diesem Jahr zum 15. Mal in Folge. 

 

Am Morgen des Gedenktages hisst die Kreisverwaltung die Fahne mit der Aufschrift „Frei leben – ohne Gewalt an Frauen“ vor dem Landratsamt am Standort Dubinaweg in Senftenberg. Bis zum 2. Dezember wird sie dort zu sehen sein. Erneut unterstützen in diesem Jahr in OSL auch mehrere Kommunen die Aktion: So wehen die Fahnen auch vor den Rathäusern in Senftenberg, Lauchhammer, Großräschen, Calau, Lübbenau/Spreewald und den Mehrgenerationshäusern in Lauchhammer und Großräschen.

 

Hintergrund:

 

Der Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ geht auf den 25. November 1960 zurück, als drei Widerstandskämpferinnen durch den Geheimdienst der Dominikanischen Republik gewaltsam getötet wurden. Die drei Schwestern kämpften im Untergrund gegen den Diktator Trujillo. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit. Zu ihrem Gedenken wurde der 25. November zum Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ ausgerufen. In diesem Jahr lautet das Schwerpunktthema „STOP Frühehen“. Weltweit werden pro Jahr 14,2 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Diese Menschenrechtsverletzung betrifft fast 40.000 Mädchen täglich. Der Verein „Terre des Femmes e.V. Menschenrechte für die Frau“ initiierte 2001 anlässlich dieses Tages eine bundesweite Fahnenaktion. Diese Tradition wird bis heute fortgesetzt.

 

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Mathe-Asse im Wettstreit an der BTU in Senftenberg

(16. 11. 2015)

55. Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Die BTU Cottbus–Senftenberg an ihrem Standort Senftenberg war am 11. November 2015 erneut Gastgeberin der traditionellen Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die zum 55. Mal ausgetragen wurde.

 

Zeitlich gestaffelt nach Altersstufen, nahmen  die besten 124 Schülerinnen und Schüler aus den dritten bis zwölften Klassen  der Schulen des Landkreises statt in einem Klassenraum im großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Medienzentrums Platz, um die kniffligen Aufgaben zu lösen.

 

Die jüngeren Teilnehmer besuchten im Rahmenprogramm Freizeitreinrichtungen der Stadt Senftenberg, während sich die Schülerinnen und Schüler aus den oberen Klassenstufen unter Federführung des Zentrums für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung - College und in Begleitung von Studierenden mit der Universität und deren modernem Studienangebot vertraut machten. Parallel korrigierten Pädagogen aus den beteiligten Schulen die Arbeiten.

 

Prof. Dr. Olga Wälder aus der Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik der Universität leitete mit ihrem Grußwort den abschließenden Höhepunkt, die Siegerehrung, ein. Die Mathematikerin verstand es mit Feingefühl und Witz und unter Einbeziehung einer Denkaufgabe, den Bogen von der Olympiade zur Bedeutung der Mathematik in fast allen Lebenslagen und natürlich auch im Hinblick auf ein späteres Studium zu schlagen.

 

Das Lehrerkollegium mit der Organisatorin der Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald Lausitz, Monika Schmidt, Mathematiklehrerin am Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, freute sich über herausragende Leistungen. Stolz nahmen die Preisträger neben Urkunden auch Anerkennungen von Unternehmen der Region entgegen, welche die Mathematikolympiade regelmäßig als Sponsoren unterstützen.

 

 

Die Preisträger der 55. Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus der Sekundarstufe II (v. li.): 1. - Johannes Reinhold, 2. - Niklas Arlt, 3. Franziska Johanna Schneider (alle vom Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide), Anerkennung – Max Feldner (Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau). Foto: Ralf-Peter Witzmann/ BTU Cottbus–Senftenberg

 

PM:

Brandenburgische Technische Universität Cottbus−Senftenberg

Referent Stabsstelle Kommunikation und Marketing

Ralf-Peter Witzmann

 

Großenhainer Straße 57

01968 Senftenberg

 

T   +49 (0) 3573 ∙ 85 283

F   +49 (0) 3573 ∙ 85 289

Foto zu Meldung: Mathe-Asse im Wettstreit an der BTU in Senftenberg

Information im Schornsteinfegerwesen: Vertretung im Kehrbezirk OL 042 seit dem 1.Oktober 2015

(13. 11. 2015)

Die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Herrn Frank Thieme für den Kehrbezirk OL 042 wurde zum 1.Oktober 2015 aufgehoben. Die öffentliche Ausschreibung des frei gewordenen Kehrbezirkes ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert in der Regel ca. 4 Monate.

Für die Zeit bis zur Neubestellung wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Herr Steffen Raack als Vertretung für den o.g. Kehrbezirk eingesetzt. Seine Vertretung begann am 1.Oktober 2015.

 

Kontaktdaten:

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Steffen Raack

Am Waldstadion 19

01079 Lauchhammer

Tel.: 03574 467415

Mobil 0160 99839825

 

Der Kehrbezirk OL 042 umfasst folgende Orte bzw.Ortsteile (ohne Straßenangabe):

Frauendorf, Großkmehlen, Großthiemig, Jannowitz, Kleinkmehlen, Kroppen, Lindenau, Ortrand, Tettau

Die Neubesetzung des Kehrbezirkes OL 042 wird zu gegebener Zeit im Wochenkurier und auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz öffentlich bekannt gemacht.

 

gez. Nowak

Sachgebietsleiterin

Inklusion und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in OSL standen im Fokus bei Besuch aus Potsdam

(12. 11. 2015)

Am Mittwoch (11. November 2015) besuchte der Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Thomas Drescher, gemeinsam mit Vertretern des staatlichen Schulamtes und weiteren Akteuren den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Themen der internen Auftakt-Runde im Büro von Landrat Siegurd Heinze bildeten unter anderem die aktuelle Situation bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis und das Thema Inklusion im Bereich Bildung. Auch die Leiterin des Jugendamtes, Manina Miltz, und die Inklusionsbeauftragte der Kreisverwaltung, Delia Schäfer, nahmen an dem Termin teil.

 

Auf dem Programm standen im weiteren Verlauf Besuche der Grundschule Paul Noack in Schipkau, der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in Senftenberg und der Kindertagesstätte Kleeblatt in Schwarzheide.

 

Übrigens:

Unter dem Titel „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ bestätigte der Kreistag im Oktober 2015 nach großem Zuspruch ein entsprechendes Konzept, welches mittel- und langfristig dazu beitragen soll, allen Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedroht und/ oder mit einem Förderbedarf zwischen Ortrand und Lübbenau Chancengleichheit im Bildungsbereich zu ermöglichen. Eingesehen und Heruntergeladen werden kann das Konzept, welches sich als Handlungsleitfaden für Kommunen, Schulen, Verwaltung und weitere Akteure versteht, unter dem Menüpunkt „Inklusion“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung (weiter zur Internetseite).

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OSL zeigt Schritte auf dem Weg zum inklusiven Bildungssystem auf

(10. 11. 2015)
Handlungsleitfaden kann auf der Internetseite eingesehen werden

 

Unter dem Titel „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ bestätigte der Kreistag im Oktober 2015 nach großem Zuspruch ein entsprechendes Konzept, welches mittel- und langfristig dazu beitragen soll, allen Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedroht und/ oder mit einem Förderbedarf zwischen Ortrand und Lübbenau Chancengleichheit im Bildungsbereich zu ermöglichen. Eingesehen und Heruntergeladen werden kann das Konzept, welches sich als Handlungsleitfaden für Kommunen, Schulen, Verwaltung und weitere Akteure versteht, auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

 

Das über 100-seitige Gesamtwerk knüpft dabei an ein erstes Teil-Konzept aus dem Jahr 2013 an, welches der Kreistag beschlossen hatte. Während darin zunächst die Kindertagesstätten und Grundschulen im Fokus standen, finden in der jüngst veröffentlichten Weiterkonzipierung nun auch die Sekundarstufen I und II sowie der Sektor berufliche Bildung Beachtung. Ausgangspunkt für die Fortsetzung der Arbeit der Kreisverwaltung bildete im Juni 2013 ein weiterer dahingehender Auftrag des Kreistages an die Verwaltung. Dieser sah neben der Auswertung und Aktualisierung des vorliegenden Konzeptes insbesondere die Erarbeitung einer ganzheitlichen Gesamtkonzeption auch für die weiteren Schulformen vor.

 

Erarbeitet wurde das nunmehr vorliegende Werk unter Mitwirkung zahlreicher Akteure. So brachten sich in den drei Projektgruppen neben den einzelnen Fachbereichen der Kreisverwaltung auch Vertreter aus Kommunen sowie Kita- und Schulleiterinnen, Sonderpädagogen, Sozialarbeiter, Elternvertreter, Landesamt für Schule und Lehrerbildung und weitere Akteure ein. Die Koordinierung und Vernetzung der einzelnen Bildungsakteure in den Projektgruppen wurden in der ersten Konzeptphase von Frau Christine Paulan und nachfolgend von Frau Delia Schäfer übernommen.

 

Inhaltlich gliedert sich das Inklusionskonzept in vier Kapitel: Im ersten allgemeinen Teil finden sich Informationen zu Begrifflichkeiten, Zielen, rechtlichen Grundlagen, Aktivitäten auf Landes- und Kreisebene sowie die Benennung der langfristigen Anforderungen an inklusive Bildungseinrichtungen (Ideal-Zustand). Der zweite und dritte Teil beinhaltet den IST-Stand der Kinder- und Schülerzahlen, Ausführungen zu den personellen und baulichen Gegebenheiten in den Kitas, Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und dem Oberstufenzentrum. Darüber hinaus werden die kurz- und mittelfristigen Anforderungen für ein inklusives Bildungssystem aufgeführt, die teilweise als „Übergangschritte“ bis zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems anzusehen sind.

 

Die aufgeführten kurz-, mittel- und langfristigen Anforderungen verstehen sich dabei als Handlungsrahmen, Hilfestellung und Anregung für alle Akteure, welche für die Ausgestaltung der Bildung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verantwortlich sind. Darüber hinaus dient das Konzept auch als Grundlage für die Arbeit der Verwaltung. „Ziel ist, dass in OSL eines Tages jeder ohne Ausgrenzung leben und lernen kann. Inklusion und insbesondere inklusive Bildung sind langfristig angelegte Prozesse, die nicht von heute auf morgen gelingen können und auch von weiteren Entwicklungen, beispielsweise auf Bundes- und Landesebene, abhängen. Wichtig ist, dass das Thema noch stärker Beachtung findet“, erklärt Delia Schäfer.

 

Im  vierten Teil des Inklusionskonzeptes sind die Maßnahmepläne des Landkreises wiedergegeben, die der Landkreis, unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten, eigenverantwortlich umsetzen will.

Im nächsten Schritt soll das Konzept daher der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und in Gesprächsrunden allen Beteiligten vorgestellt werden. Die Kreisverwaltung wird an der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen arbeiten und somit weitere Schritte in Richtung inklusives Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gehen.

[„Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“]

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Einladung: Antragsprogramm Profil Inet/KULAP - Anträge für 2016

(09. 11. 2015)

Einladung zur Informationsveranstaltung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Ministerium für  ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) stellt das Programm für die gesamte Antragstellung zur EU – Agrarförderung ab November 2015 auf eine geobasierte Grundlage. Damit ändert sich das Antragsprogramm Profil Inet.

Es können wieder KULAP - Anträge für 2016 gestellt werden. Informationsveranstaltungen dazu finden

 

am Mittwoch, den 18.11.2015   in der Bauernküche der Landboden Agrar GmbH Bronkow, in Bronkow, Dorfstr. 32 statt.

 

Es besteht für Sie die Möglichkeit, an der Veranstaltung vormittags um 10:00 Uhr oder nachmittags um 15:00 Uhr teilzunehmen.

 

Themen:           Geobasierte Antragstellung

KULAP- Antrag 2016 und Verfahren der Antragstellung

                        Sonstiges                                 

 

Im Kreishaus Calau finden in der Woche vom 23.11. bis zum 27.11.2015 wieder PC Schulungen statt. Bei Bedarf können Sie sich dazu bis zum 18.11.2015 verbindlich anmelden.

 

Da im Antragszeitraum parallel die Zahlungsansprüche neu zugeteilt und die Beihilfen 2015 berechnet werden, kann die individuelle Unterstützung zur Antragstellung im Sachgebiet nur noch in wenigen Einzelfällen angeboten werden. Über weitere Möglichkeiten der Hilfe bei der Antragstellung wird in der Beratung informiert.

 

Nähere Informationen zur KULAP-Förderrichtlinie sind auch auf der Internetseite des MLUL nachzulesen. Den entsprechenden Link finden Sie auf der Seite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (www.osl-online.de) unter dem Menüpunkt Bürgerportal von A-Z / Landwirtschaft und ländlicher Raum.

 

Anträge können bis zum 15.12.2015 beim Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Landwirtschaft eingereicht werden.

 

Beachten Sie unsere neue Fax – Nummer 03541 870 5610.

Diese gilt an sofort. Unter der vorherigen Fax-Nummer ist das Sachgebiet nicht mehr erreichbar!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

gez. Hertam

Sachgebietsleiterin

 

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es wird nicht unterschrieben und ist ohne Unterschrift wirksam.

Bäume, Sträucher und Co.:

(08. 11. 2015)
Untere Naturschutzbehörde OSL informiert in neuem Faltblatt zum Gehölzschutz

 

Bäume, Sträucher und Hecken verschönern nicht nur das Umfeld, sondern haben auch eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, für das Klima und die Luft. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Flächen mit Bäumen oder andern Gehölzen außerhalb des Waldes haben daher eine besondere Verantwortung auch für die Allgemeinheit. In dem 12-seitigen Faltblatt „Gehölzschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ liefert die untere Naturschutzbehörde (uNB) der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz eine Orientierungshilfe zum richtigen Umgang mit Groß- oder Kleingehölzen. Das Faltblatt gibt eine Übersicht zu den unterschiedlichen Schutzkategorien, Naturdenkmalen, Alleen, Streuobst oder dem Gehölzschutz durch Verordnung des Landkreises bzw. durch Satzung einiger Gemeinden im Landkreis.  Zudem werden auch Problemstellungen und Konflikte aufgezeigt, die leider noch nicht überwunden sind und teilweise auch geahndet werden müssen. Neben weiteren wichtigen Aspekten sind abschließend auch die Ansprechpartner der uNB dargestellt.

Unter www.osl-online.de steht das Dokument, welches als kompakte Übersicht rund um die Belange des Gehölschutzes informieren, auch sensibilisieren möchte ab sofort als Download zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten diese Informationen zudem auch an den Standorten des LK OSL in Senftenberg und Calau oder in den Städten, Gemeinden und Ämtern im Landkreis.

Das Faltblatt zum Gehölzschutz sollen künftig auch weitere Informationsthemen der uNB ergänzen.

[Orientierungshilfe für den Umgang mit geschützten Gehölzen]

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Treffen der Sachgebiete "Organisation" der Personalämter

(05. 11. 2015)

Seit nunmehr 10 Jahren treffen sich die in der Regel den Personalämtern der Verwaltung zugehörigen Sachgebiete "Organisation" der Landkreise des Landes Brandenburg regelmäßig, um sich zu konkreten Themen auszutauschen. Initiiert wurden diese Treffen durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das erste Treffen fand am 11. Mai 2005 in Senftenberg statt. In der Zwischenzeit war jeder Landkreis im Land Brandenburg mindestens einmal Ausrichter des Organisatorentages.

 

Das diesjährige 18. Treffen fand am 4. November 2015 wieder in Senftenberg im historischen Saal des Museums unseres Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Die Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernahm Landrat Siegurd Heinze. Im Anschluss stand eine spannende Führung durch die Einrichtung auf dem Programm.

 

Neben dem persönlichen Austausch ist es gelungen, eine elektronische Plattform für den digitalen Austausch aller Mitarbeiter des Bereichs Organisation in den Landkreises des Landes Brandenburg zu schaffen und zu erhalten.

 

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Im Zeichen der Wirtschaft: ZAB Brandenburg besuchte den OSL-Kreis

(05. 11. 2015)

Am Donnerstag (5. November 2015) besuchten der Geschäftsführer der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, Dr. Steffen Kammradt, sowie weitere Vertreter der Agentur des Sitzes in Cottbus den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Damit folgten sie erneut einer Einladung der Kreisverwaltung, sich vor Ort ein Bild von der Entwicklung der Wirtschaft zu machen und verschiedene Unternehmen kennenzulernen.

 

Neben Landrat Siegurd Heinze und Bärbel Weihmann von der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung OSL nahmen auch die jeweiligen Vertreter der Kommunen -Carsten Henkel von der Stadt Senftenberg, Schwarzheides Bürgermeister Christoph Schmidt und der Bürgermeister von Vetschau, Bengt Kanzler – an den jeweiligen Terminen teil.

 

Auf dem Plan standen Besuche in den Unternehmen Clever Etiketten GmbH Hosena, SDC Materials GmbH Schwarzheide auf dem Gelände der BASF Schwarzheide GmbH und in der Porcelaingres GmbH Vetschau. Empfangen wurden sie vor Ort von den jeweiligen Geschäftsführern bzw. Standortleitern. In Schwarzheide wurden die Vertreter zusätzlich durch den zweiten Geschäftsführer der BASF Schwarzheide GmbH, Dr. Colin von Ettingshausen und den Leiter der Standortentwicklung, Dr. Peter Otto, begrüßt und begleitet.

 

„Die Lausitz ist eine starke und innovative Industrieregion mit überregionaler Ausstrahlung. Diese positive Entwicklung möchten wir gemeinsam mit unseren regionalen Partnern unterstützen. Deshalb ist der enge Kontakt zu Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Forschungsinstitutionen für uns sehr wichtig. Die heutigen Unternehmensbesuche bieten die Möglichkeit, aus erster Hand zu erfahren, wie wir künftig am besten unterstützen können. Das ist effektive Bestandspflege“, äußerte sich ZAB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradt im Anschluss an die Besuche.

 

Auch im kommenden Jahr soll die Tradition der Wirtschafts-Besuche der ZAB in OSL fortgesetzt werden. Bis es soweit ist, stehen jedoch zunächst die traditionellen Herbstbesuche des Landrats an. Diese beginnen am Freitag, den 6. November 2015. Zu Gast ist Heinze dabei in insgesamt elf Unternehmen der Region.

 

 

 

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Wirtschafts-Unternehmen öffnen ihre Türen für Herbst-Besuche des Landrats

(30. 10. 2015)

Kleine und mittelständische Unternehmen bilden bekanntlich das Rückgrat der Wirtschaft. Um die Angebotsvielfalt im Landkreis kennen zu lernen, insbesondere aber auch, um sich über die aktuelle Auftragslage sowie relevante Entwicklungen im Hinblick auf Investitionen und Förderung, Lehrstellenbesetzung und weitere Themen zu informieren,  besucht OSL-Landrat Siegurd Heinze in jedem Herbst Unternehmen der Region, die für gewöhnlich wenig im Licht der Öffentlichkeit stehen.

 

Empfangen wird er dabei von den jeweiligen Geschäftsführern, den Werks- bzw. Betriebsstätten-Leitern. Begleitet wird Siegurd Heinze von Bärbel Weihmann vom Bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung und dem jeweiligen Amtsdirektor oder Bürgermeister der entsprechenden Kommune. Neben den Gesprächsrunden stehen jeweils auch Rundgänge durch die Betriebe auf dem Programm.

 

Elf Termine nimmt Heinze in den kommenden Wochen wahr. Den Auftakt bilden am Freitag, den 6. November 2015, das Großräschener Unternehmen „Altrad plettac Production GmbH“ und die „K2 Automation GmbH“ in Altdöbern. Der letzte Besuch führt den Verwaltungschef am 9. Dezember zur „Galatea GmbH“ nach Lauchhammer.

 

Arbeitsbesuche: Zu Gast in OSL

(30. 10. 2015)

Zwei Termine unter der Überschrift „Arbeitsbesuch“ finden sich in den kommenden Tagen im Kalender von OSL-Landrat Siegurd Heinze wieder:

 

Am Donnerstag, den 5. November 2015, besuchen Dr. Steffen Kammradt, Geschäftsführer der ZAB sowie weitere Vertreter der Agentur den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Gegenstand bilden wie im vergangenen Jahr Termine in verschiedenen in der Region verankerten Unternehmen. Gemeinsam mit Bärbel Weihmann von der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung und den Bürgermeistern der Kommunen stehen zwischen 9 und 16.30 Uhr Besuche in den Unternehmen Clever Etiketten GmbH Hosena, SDC Materials GmbH Schwarzheide und Porcelaingres GmbH Vetschau auf dem Plan.

 

Am Mittwoch, den 11. November 2015, empfängt Landrat Heinze den brandenburgischen Minister für Bildung, Jugend und Sport, Günter Baaske. Vorgesehen sind unter anderem Besuche der Grundschule Paul Noack in Schipkau, der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in Senftenberg und der Kindertagesstätte Kleeblatt in Schwarzheide. Themen der internen Auftakt-Gesprächsrunde bilden unter anderem die aktuelle Situation bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis und das Thema Inklusion im Bereich Bildung. Beginn des Besuchs ist 10 Uhr, voraussichtliches Ende 16 Uhr.

"Großeinsatz": 250 Kameraden stellen sich Feuer auf dem Gelände des FKTZ

(27. 10. 2015)

... aber kein Grund zur Sorge, denn: Bei dem vermeintlichen Einsatz handelt es sich um eine umfangreiche Übung, die lange geplant und vorbereitet war.

 

Insgesamt knapp 250 Feuerwehrmänner aus dem gesamten Kreisgebiet probten von Donnerstag bis Sonntag (22 bis 25. Oktober 2015) in einer auf dem Außengelände des Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums (FKTZ) des Landkreises in Großräschen aufgestellten Brandsimulationsanlage das Verhalten im Ernstfall. In Gruppen von zwei bis drei Personen begaben sich die Kameraden in voller Ausrüstung für jeweils 15 bis 20 Minuten in den Container, in dem verschiedene Extremsituationen unter realen Bedingungen simuliert werden können. Eine wahrlich schweißtreibende Angelegenheit, die zudem einiges an Können und Konzentration abfordert. Neben der praktischen Übung stand zudem auch Theorieunterricht auf dem Programm. 

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25 Jahre Naturschutz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27. 10. 2015)
Kreisverwaltung dankt ehrenamtlichen Helfern mit Fachtagung

 

Neben dem behördlichen Agieren braucht es auch einiges an ehrenamtlichen Engagement, um Natur und Landschaft erfolgreich und nachhaltig zu schützen. Diesen Einsatz weiß auch die untere Naturschutzbehörde (uNB) der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz zu schätzen: Das 25-jährige Wirken des behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun zum Anlass, um sich mit einer Fachtagung für die uneigennützige und oft jahrelange Unterstützung zu bedanken.

 

Zahlreiche ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, darunter auch Vertreter aus dem Nachbarlandkreis Elbe-Elster, folgten am Samstag (24. Oktober) der Einladung der Verwaltung in den Kurmärker-Saal in Großräschen. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der uNB selbst waren auch OSL-Landrat Siegurd Heinze sowie Vertreter von Landesbehörden, der BTU Cottbus-Senftenberg, der Naturschutzverbände, Naturschutzbeiräte und weitere Akteure anwesend.

 

Einen Höhepunkt der Tagung bildete der Vortrag des langjährigen Leiters des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und jetzigen Präsidenten des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Prof. Matthias Freude, der zur Bedeutung des Naturschutzes in den Landkreisen ausführte. Interessiert verfolgt wurde auch der Vortrag zur Veränderung des Naturschutzrechts in den letzten 25 Jahren von Prof. Hans Walter Louis, Mitglied des Naturschutzbeirates bei der obersten Naturschutzbehörde. Weitere Themen umfassten die Defizite im Freiraumverbund sowie Maßnahmenvorschläge am Beispiel der Autobahnen A13 und A15 sowie das Universitäts-Forschungsprojekt „Aufwerten – Eine Alternative für fehlende Strukturen bei der Landnutzung?“ der BTU Cottbus-Senftenberg.

 

Auch Ausführungen seitens der Ehrenamtlichen standen auf dem Programm: So berichtete unter anderem der Kittlitzer Bernd Elsner, Vorsitzender des Naturschutzbeirates OSL, über die Aufgaben und Perspektiven des ehrenamtlichen Naturschutzes. Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Überreichung der Bestellungsurkunden an die ehrenamtlichen Naturschutzhelferinnen und -Helfer für die neue Wirkungsperiode, die rein formell 2016 beginnt. Hierfür konnten, trotz zunehmender Nachwuchsprobleme, erneut über 50 Personen berufen werden.

 

Die Moderation der knapp siebenstündigen Tagung übernahm Bernd König, Leiter des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht OSL, zu dem auch die uNB zählt. Neben den Fachvorträgen und Diskussionsrunden von und mit renommierten Vertretern von Kreis- und Landesebene hatten Ferry Richter, Sachgebietsleiter der uNB, und sein Team einen weiteren Höhepunkt vorbereitet: So sollen zukünftig ein Mal im Jahr besonders engagierte Personen für herausragende Lebensleistungen im Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes durch den Landkreis als „Ehrenbeirat“ ausgezeichnet werden. Landrat Siegurd Heinze machte am Samstag den Auftakt und würdigte Reiner Sowa aus Senftenberg und Siegfried Berndt aus Calau.

 

Das Ehrenamt bildet eine wichtige Voraussetzung für gelungenen und nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz. Die fachliche Kompetenz, die Sie mit Ihrer Tätigkeit einbringen, fließt direkt in die Entscheidungen des behördlichen Naturschutzes ein und unterstützt uns als Behörde in unserem Ziel, Fehlentwicklungen zu Lasten der Natur frühzeitig und zielgerichtet entgegen zu wirken. So leisten Sie einen Beitrag von unschätzbarem Wert für die gelungene Entwicklung der Natur und Landschaft im Landkreis und gehen darüber hinaus als Ehrenamtsträger mit gutem Beispiel für andere voran. Für Ihre jahrelange und gewinnbringende Arbeit möchte ich mich bei Ihnen, auch und insbesondere im Namen der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung, herzlich bedanken“, wandte sich Heinze in seiner Laudatio anerkennend auch an die weiteren Anwesenden. 

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A U F R U F ! zur Haus- und Straßensammlung 2015 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

(27. 10. 2015)
A U F R U F !
 
zur Haus- und Straßensammlung 2015
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Landesverband Brandenburg
November 2015
 
Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,
 
dank Ihrer Spenden konnte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in diesem Jahr wieder seiner Arbeit, den Schicksalsklärungen, dem Bau und der Pflege von Kriegsgräberstätten und Umbettungen im In- und Ausland sowie einer vielschichtigen Versöhnungsarbeit zwischen den Völkern Europas, nachgehen. Diese Arbeiten sind über 100 Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund in Brandenburg lud im April 2015 auf den Waldfriedhof Halbe, um den Toten
des letzten Weltkrieges zu gedenken. Der deutsche Außenminister, Frank-Walter Steinmeier, fasste die Notwendigkeit unserer Arbeit in seiner bewegenden Rede zusammen: „… Auch heute betten wir dank Ihnen Kriegstote ein, hier auf dem Waldfriedhof in Halbe. Hier in der Stille. Wir geben diese Toten der Stille der Gräber anheim. Aber es ist keine Stille des Vergessens. Sondern alle, die wir hier versammelt sind – Alt und Jung, Zeitzeugen und Nachgeborene, Deutsche und Nicht-Deutsche – hören auf die Stille. Eine Stille, die uns mahnt. Eine Stille, in der wir neue Kraft schöpfen für die Friedensarbeit, die niemals erledigt ist.“
 
Der Volksbund ist heute in Brandenburg der Ausdruck eines Engagements für ein friedliches Gedenken, ein gemeinsames Erinnern und eine Bildung, welche beides in die Zukunft trägt. Darin verbirgt sich die Hoffnung und Forderung:
 

Nie wieder Krieg!

 

Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,

um das humanitäre Werk des Volksbundes bei uns und in der Welt auch 2016 fortsetzen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe. Wir bitten Sie, unserem Aufruf zu folgen. Mit Ihren Spenden tragen auch Sie dazu bei, dass Krieg, Rechtswillkür und politischer Extremismus in unserem Land keine Chance erhalten.

 

Gunter Fritsch, Präsident des Landtages Brandenburg a.D., Landesvorsitzender

 

Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Schirmherr

[Download]

Foto zu Meldung: A U F R U F ! zur Haus- und Straßensammlung 2015 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Stolz auf „unsere“ Dörfer – Dörrwalde und Guteborn Sieger aus dem 9. Kreiswettbewerb / Gesamtsieg auf Landesebene geht nach Sauen

(26. 10. 2015)

Dörrwalde und Guteborn lauteten die Namen der Gemeinden, welche in OSL im letzten Jahr als Sieger aus dem 9. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hervorgegangen sind. Insgesamt Elf Mitstreiter hatten sie 2014 erfolgreich hinter sich gelassen. Beim nunmehrigen landesweiten Vergleich mit den anderen platzierten 93 (!) Dörfern im Land Brandenburg reichte es am Ende leider nicht zum Gesamtsieg. Die Kreisverwaltung gratuliert dennoch für die erfolgreiche Teilnahme, bedankt sich für das erbrachte Engagement und drückt weiter auch für die nächsten Wettbewerbe die Daumen.

 

Hier die Mitteilung des MLUL zur Auszeichnungsveranstaltung in Pretschen (LDS):

 

Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 - Sauen ist Landessieger des 9. Landeswettbewerbs

 

Sauen ist Sieger im 9. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 und wird gemeinsam mit Straupitz, dem Zweitplatzierten, im nächsten Jahr die brandenburgischen Dörfer im Wettbewerb auf Bundesebene vertreten. Das kleinste Dorf unter den 20 Mitbewerbern auf Landesebene hat sich letztendlich durchgesetzt. Die Auszeichnung fand am 16. Oktober in Pretschen (LDS) statt, dem Landessieger 2012. Wieder konnten Preisgelder für den Landessieger (10.000 Euro), für den zweiten Platz (5.000 Euro) und für den dritten Platz (3.000 Euro) bereitgestellt werden.

Die größte Bürgerbewegung Deutschlands bewegt in der Bundesrepublik seit 55 Jahren die Menschen auf dem Land. Seit nunmehr 25 Jahren sind auch die Brandenburger dabei. Dieses Mal stellten sich 93 Dörfer dem Wettstreit, in allen neun Wettbewerben konkurrierten insgesamt 1.318 Dörfer untereinander um den Titel „Landessieger“. Es ging hierbei nicht nur um die schönsten Dörfer – sondern auch der Aspekt des ehrenamtlichen Engagements, die sozialen und kulturellen Aktivitäten und die Herausarbeitung einer Zukunftsperspektive waren wichtige Entscheidungskriterien. „Unser Dorf hat Zukunft“ – das heißt, die Heimat gestalten. Dies geschieht in Brandenburg mit Engagement, viel Kreativität und großem Detailwissen für das Dorf. (PM: MLUL).

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„ABC“- Einsatz in Lauchhammer: Praktikantin der Kreisverwaltung berichtet über Übung bei der Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer

(16. 10. 2015)

Am Samstag (10. Oktober 2015) probte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lauchhammer gemeinsam mit der Gefahrstoffeinheit des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Entsorgungszentrum Lauchhammer den ABC-Ernstfall. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren einschließlich ABC-Waffen. Von der Übung berichtet Stephanie Scholz, ehemalige Praktikantin im Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung, die während ihres Einsatzes selbst tatkräftig an der Organisation der Übung durch den Fachbereich mitgewirkt hatte:

 

„Während der Übung in Lauchhammer sollten neben der gemeinsamen Zusammenarbeit insbesondere auch das Ausrüsten und Arbeiten mit dem Chemikalienschutzanzug sowie die abschließende Dekontamination von Einsatzkräften trainiert werden. Ausgangslage für die Übung war ein leckgeschlagener Gefahrgutbehälter, welcher eine gefährliche Flüssigkeit beinhaltete. Die anrückenden Kräfte aus Lauchhammer, Kostebrau und Grünewalde sahen sich vor Ort mit der Aufgabe konfrontiert, den Behälter auf Austrittsstellen hin zu überprüfen, abzudichten und den gefährlichen Stoff abzupumpen. Dies alles erfolgte zur Sicherheit der Einsatzkräfte unter Einhalten eines entsprechenden Abstandes beziehungsweise unter Anlegen entsprechender Schutzkleidung, wie etwa Chemikalien-Schutzanzügen.

 

Das Vorgehen der Einsatzkräfte folgt stets einem festen Schema, das als „GAMS“ bekannt ist. Die jeweiligen Buchstaben stehen dabei für die aufeinander folgenden Schritte Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen und Spezialkräfte anfordern. Entsprechend dieser Vorgabe wurde auch der ABC-Übungseinsatz durchgeführt.

 

Direkt nach dem Erkennen des Gefahrgutaustrittes wurde der Gefahrenbereich festgelegt, damit weder Zivilpersonen noch Einsatzkräfte in den Wirkungsbereich eines vermeintlichen Gefahrstoffes gelangen und dadurch versehentlich Schaden erlangen. Nach dem Absperren wurde die Einsatzstelle näher erkundet. Dabei wurde erkannt, dass das Hinzuziehen von Spezialkräften notwendig ist. Die Anforderung von Spezialkräften bezog sich in diesem Übungsszenario auf die Gefahrstoffeinheit des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die unter anderem mit einem Gerätewagen-Gefahrgut, einem Gerätewagen-Dekontamination sowie einem Erkunder ausgestattet ist.

 

Für die Ersteinsatzkräfte war nach kurzer Zeit die sogenannte „Dekon-Strecke“ zur Säuberung aufgebaut. Nach dem Anlegen der Chemikalienschutzanzüge konnten weitere Trupps mit Hilfe der UN-Stoffnummer den Gefahrstoff ermitteln. Nach der Feststellung der vermeintlich gefährlichen Flüssigkeit wurde der leckgeschlagene Behälter abgedichtet und ein Fass mit leichtentzündlicher Flüssigkeit in ein Bergefass umgelagert. Somit konnte ein weiterer Gefahrstoffaustritt verhindert werden.

 

Nach erfolgreicher Arbeit und Dekontamination wurde die Übung beendet. Zum Abschluss des knapp 7-stündigen Einsatzes freuten sich die Einsatzkräfte über einen Imbiss und Getränke. Geplant und ausgewertet wurde die Übungslage durch den Bereich Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung OSL. Der Einsatzleiter sowie der Leiter der Gefahrstoffeinheit bedankten sich zum Abschluss des Nachmittags bei der Entsorgungszentrum GmbH Lauchhammer für die gute Zusammenarbeit sowie bei den Übungsteilnehmern für die gezeigte Einsatzbereitschaft.“

 

(Stephanie Scholz, Praktikantin SG Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz).

 

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Glückwünsche zum 65. Geburtstag

(16. 10. 2015)

 Viele Glückwünsche nahm Dr. Bernd Frosch, Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“, am Donnerstag, 15. Oktober, zu seinem 65. Geburtstag in Empfang. Zu den Gratulanten zählten auch die Landräte der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe Elster, Siegurd Heinze (li.) und Christian Heinrich-Jaschinski (re.), die dem Jubilar persönlich aufs Herzlichste gratulierten und ihm Gesundheit und Kraft für die Zukunft und neuen Projekten wünschten. Seit 2006 leitet Dr. Bernd Frosch die Geschicke als Verbandsvorsteher beim AEV und wird altersbedingt am 29. Februar 2016 in seinen wohlverdienten Ruhestand gehen. 

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Spreewaldweihnacht, Micky Maus und Lichterglanz im Schloss - das Winterprogramm der Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist da

(09. 10. 2015)

(mosl). In der Weihnachtszeit haben die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wieder ein ganz besonderes Angebotspaket für Museumsentdecker geschnürt. Das ganze Winterprogramm mit großen und kleinen Veranstaltungen vom Weihnachtsmarkt bis zur Kinderbuchlesung stellt jetzt das neue Winterprogrammheft vor, das ab sofort in den Museen und an touristischen Informationspunkten erhältlich ist. Gern sendet das Museum das Programmheft auch per Post zu, dafür reicht eine E-Mail an jenny-linke@museum-osl.de oder ein Anruf unter 03573-2628. Natürlich sind alle Informationen auch online unter www.museums-entdecker.de zu finden.

 

Höhepunkte aus dem Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm:

 

„Zwei Märkte, eine Kahnfahrt“ ist das Motto der „Spreewaldweihnacht“, bei der traditionelle Weihnachtsbräuche der Region stimmungsvoll präsentiert werden. Dabei ist schon die Anreise in Deutschland einmalig: mit dem traditionellen Spreewaldkahn geht es über die winterlichen Fließe. Holz hacken, Körbe flechten, Messer schleifen oder das weihnachtliche Schmücken der Häuser - im Freilandmuseum Lehde erleben Sie dann die Weihnachtsvorbereitungen wie vor 100 Jahren. Im Jahr 2015 findet die Spreewaldweihnacht erstmals an zwei Wochenenden statt: am 28. und 29. November sowie am 05. und 06. Dezember. Der festliche Schmuck von über 50 Weihnachtsbäumen bringt in der Adventszeit die Senftenberger Schloss- und Festungsanlage zum Strahlen und am 3. Adventssonntag, dem 13.12. laden Frau Holle, Hänsel, Gretel und die Knusperhexe große und kleine Fans zauberhafter Geschichten wieder zum Märchenhaften Weihnachtsmarkt ein.

 

Auch das Ausstellungsprogramm der Museen im Landkreis OSL bietet im Winter einige Höhepunkte: Mit Carl Lohse ehrt die Kunstsammlung Lausitz einen der bedeutendsten Vertreter des deutschen Expressionismus.  Zwischen Sandmann und Micky Maus geht die Sonderausstellung im Senftenberger Schloss 25 Jahre nach dem Mauerfall deutsch-deutschen Spielzeugwelten auf die Spur und das Lübbenauer Spreewald-Museum lädt dazu ein, in das „Goldene Zeitalter“ der Spreewald-Malerei einzutauchen.

 

 

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-2628.

 

 

[Das Winterprogramm des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.]

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Herzlich Willkommen im Studium!

(08. 10. 2015)
Neben BTU-Präsident Prof. Dr. Jörg Steinbach und weiteren begrüßte auch der Landkreis OSL die neuen Studierenden

 

 

Am Montag, den 5. Oktober 2015, startete die BTU Cottbus–Senftenberg in das neue Studienjahr. Während der Immatrikulationsfeier, die um 16 Uhr im Audimax auf dem Zentralcampus begann, wurden Studienanfängerinnen und –anfänger stellvertretend für jeden Studiengang durch den neuen Präsidenten der Universität Prof. Dr. Jörg Steinbach begrüßt. Außerdem hießen Vertreterinnen und Vertreter der Städte Cottbus und Senftenberg, des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und des Studierendenrates die neuen Studierenden willkommen. Zum ersten Mal wurde die Veranstaltung von einer Studentin des Umweltingenieurwesens, Anna Oprei, moderiert.

 

Zu den diesjährigen Erstsemesterzahlen für das Wintersemester 2015/16 sagt BTU Präsident Prof. Dr. Jörg Steinbach: „Unser interner Immatrikulationsprozess läuft derzeit noch. Wir rechnen, dass wir mit den ausstehenden Einschreibungen bis Ende Oktober auf rund 2000 Erstsemester kommen werden. Da bundesweit die Zahl der Studienberechtigten sinkt, vermuten wir auch für die BTU Cottbus–Senftenberg einen leichten Rückgang. Die amtliche Erstsemesterzahl lag im Wintersemester 2014/15 bei 2311 Studierenden. Diese Zahl ist im Zusammenhang mit einer insgesamt abnehmenden Bewerberlage sowie dem demografischen Wandel in der Region realistischer Weise nicht mehr zu erreichen. Im heute vorgestellten Hochschulentwicklungsplan gehen wir von einer Zielzahl von insgesamt 8200 ausfinanzierten Studienplätzen in den nächsten Jahren aus.“

 

Die Feierlichkeiten bilden gleichzeitig den Rahmen für die Verleihung des DAAD-Preises. In Anwesenheit der Stifter werden zudem die insgesamt 23 Deutschlandstipendien an Studierende mit hervorragenden Leistungen überreicht. Ausgestattet sind die Stipendien jeweils mit monatlich 300 Euro, finanziert jeweils  zur Hälfte vom Bund und von Unternehmen oder Einrichtungen der Region.

 

Der diesjährige, 21. DAAD-Preis geht an den Studenten Anayo Azubike Ezeamama aus Nigeria für seine sehr guten akademischen Leistungen und sein herausragendes interkulturelles Engagement. Anayo Azubike Ezeamama kam 2009 für sein Masterstudium im internationalen Studiengang Environmental and Resource Management an die BTU. Seit 2013 promoviert er im Fachgebiet  Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht. Fachgebietsinhaber Prof. Dr. iur. Eike Albrecht sagt zum diesjährigen Preisträger, den er selbst vorgeschlagen hat: „Anayo Azubike Ezeamama ist ein sehr aktiver Student, der durch seine zahlreichen Tätigkeiten unser Fachgebiet wissenschaftlich als auch sozial in herausragendem Maße bereichert.“

 

(Quelle: Presseinformation 84/2015 der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg
Cottbus, 05.10.2015 und Landkreis)

 

 

Foto: Auch der Landkreis begrüßte die neuen Studierenden: Helga Schüler stellte in diesem Rahmen die Vorzüge des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit zahlreichen attraktiven Angeboten für die Studierenden und insbesondere auch die Stadt Senftenberg vor (Foto: BTU Cottbus-Senftenberg).

 

 

 

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„Hilfsmittel- Fluch oder Segen“ - Woche der Gesundheit und Pflege in OSL

(07. 10. 2015)
Erneut zahlreiche Angebote in den Kommunen/ Flyer hier einsehbar

 

„Hilfsmittel – Fluch oder Segen“: Unter diesem Motto startet am 19. Oktober 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die diesjährige Woche der Gesundheit und Pflege.

Im Mittelpunkt stehen kleine und große Alltagshelfer, mit ihnen einhergehende Erleichterungen - aber auch Herausforderungen. Eröffnet wird die in dieser Form brandenburgweit einmalige Aktionswoche traditionell durch OSL-Landrat Siegurd Heinze. Das komplette Programm liegt vielerorts zur Mitnahme aus und steht ab sofort weiter unten zum Download bereit.

 

Bereits zum fünften Mal organisiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat und dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V. (GPGV OSL e.V.) die Aktionswoche, die sich sowohl an ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige als auch an generell an Gesundheitsthemen oder Pflegeberufen interessierte Personen richtet. Erneut beteiligen sich zahlreiche soziale Einrichtungen, Dienste und Kommunen im gesamten Kreisgebiet. Das umfangreiche Angebot reicht über Vorträge, Informationsveranstaltungen und Beratungen bis hin zu Präsentationen, Buchlesungen, Tagen der offenen Tür und vielem mehr.

 

Auch die Auftaktveranstaltung im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Dubinaweg 1 in Senftenberg, die am 19. Oktober um 10 Uhr stattfindet, steht ganz im Zeichen des diesjährigen Themas. Nach der Eröffnung durch OSL-Landrat Siegurd Heinze werden verschiedene Aspekte rund um den Bereich „Hilfsmittel“ beleuchtet. Vorgetragen werden diese von Referenten der AOK Nordost, des Orthopädie- und Reha-Teams Zimmermann, des Sanitätshauses Peter Dietrich sowie der Medizintechnik & Sanitätshaus Harald Kröger GmbH. Zudem geben die Experten wertvolle Tipps und Hinweise zum Thema und beantworten Fragen. „Was tun, wenn der wichtige Rollstuhl ausgerechnet am Wochenende kaputt geht?“ - Von diesen und ähnlichen Problemen und Erfahrungen berichtet im weiteren Verlauf der Veranstaltung eine Mutter, deren Tochter selbst auf verschiedene Alltagshilfen angewiesen ist. Im Anschluss lädt der GPGV OSL e.V. ab etwa 12:30 Uhr im Flur des angrenzenden Kreissozialamtes (Haus 2) zu einer Reise in die Vergangenheit. In den zurückliegenden Monaten haben die Mitarbeiter dazu aufwendig Bilder und Gegenstände rund um das Thema aus den letzten Jahrzehnten zusammengetragen. Unter dem Titel „Hilfsmittel früher und heute“ können die Ausstellungsstücke anschließend bis zum 25. November 2015 vor Ort besichtigt werden. Durch die Auftaktveranstaltung zur Woche der Pflege und Gesundheit führt Erika Körner, Leiterin des Sozialamtes OSL. „Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, die Auftaktveranstaltung zu besuchen“, heißt es seitens des Kreissozialamtes des Landkreises.

[Flyer zur Woche der Gesundheit und Pflege 2015]

[Health Week - Gesundheitswoche Berlin-Brandenburg]

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Hexe Henriette und Köchin Suppengrün müssen in Senftenberg nochmal die Schulbank drücken

(06. 10. 2015)
Es gibt noch freie Plätze für das Theaterprogramm im Schloss

 

(mosl). Auch in diesem Herbst hat sich wieder zauberhafter Besuch in der Senftenberger Schloss- und Festungsanlage angekündigt. Hexe Henriette besucht bereits zum fünften Mal die Schlossköchin Eleonore Suppengrün. Zusammen nehmen die beiden Vor- und Grundschulkinder mit auf eine spannende Theater-Entdeckungsreise durch die Geschichte im Schloss. Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein spannendes Abendteuer zu erleben. So viel kann schon verraten werden – ihr Verehrer Rumpelstilzchen hat der Hexe einen Liebesbrief ins Schloss geschickt. Aber Henriette kann gar nicht Lesen und Schreiben! Also geht es diesmal auf ins historische Klassenzimmer im Schloss, wo die temperamentvolle Hexe nochmal die Schulbank drücken muss. Die Kinder können ihr dabei sicher helfen!

 

Familien und Kindergruppen können sich noch für die öffentlichen Termine am Montag, 12.10., Mittwoch 14.10. oder Do 15.10. anmelden. Los geht es jeweils um 15 Uhr. Das Programm dauert ca. 1,5 Stunden und ist für Kinder von 5 bis 10 Jahren geeignet. Für das interaktive Theater-Programm zahlen Kinder 4 € und Erwachsene 6 € (inkl. Museumseintritt). Wer mitmachen möchte, meldet sich bitte direkt bei dem Museumspädagogen Martin Baumgart unter Tel: 03573/2628 oder per E-Mail an martin-baumgart@museum-osl.de an.

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-2628.

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Nachfolger an der Spitze des AEV gewählt

(06. 10. 2015)
AEV-Verbandsversammlung votierte für Dr. Bernd Dutschmann

 

Dr. Bernd Frosch, der seit 2006 erfolgreich die Geschicke des Abfallentsorgungs-verbandes „Schwarze Elster" (AEV) leitet, geht Ende Februar 2016 in seinen wohl-verdienten Ruhestand. In seine Fußstapfen tritt ab 1. März 2016 Dr. Bernd Dutsch-mann, der im Rahmen der Verbandsversammlung im September 2015 zum neuen Verbandsvorsteher gewählt wurde.

 

Vorausgegangen war ein umfangreiches Auswahlverfahren mit einer deutschlandweiten Ausschreibung der Stelle, bei der es neun Bewerber gab. Vier davon wurden laut dem Vorsitzenden der AEV-Verbandsversammlung, OSL-Landrat Siegurd Heinze, zum Bewer-bungsgespräch eingeladen. Im Ergebnis der Bestenauslese fiel die Wahl eindeutig auf Dr. Bernd Dutschmann, der von den Mitgliedern der Verbandsversammlung öffentlich und einstimmig gewählt wurde.

 

„Ich freue mich sehr über das Ergebnis und meine neue Aufgabe als Verbandsvorsteher. In den nächsten Jahren warten viele Herausforderungen auf den AEV, wie zum Beispiel die Einführung der Biotonne, die es zu meistern gilt", sagte der 53-jährige promovierte Chemiker kurz nach der Wahl. Der gebürtige Wittichenauer ist bereits seit Juli 2014 als Leiter der MBA in Freienhufen beim AEV tätig und kann auf Erfahrungen aus seiner 20-jährigen Tätigkeit in der privaten Abfallwirtschaft zurückblicken.

 

PRESSEMITTEILUNG:

Abfallentsorgungsverband "Schwarze Elster"

Hüttenstr. 1c, 01979 Lauchhammer

Lauchhammer, 05.10.2015 Tel.: 0 35 74/ 46 77 0

Fax: 0 35 74/ 46 77 201

Internet: www.schwarze-elster.de

 

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Stellungnahme des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019

(01. 10. 2015)

Innenminister Karl-Heinz Schröter und Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski diskutieren derzeit im Rahmen ihres Bürgerdialogs „Brandenburg gestalten!“ mit Kommunalpolitikern und Bürgern im gesamten Land das vorgestellte Leitbild zur geplanten Verwaltungsstrukturreform. Die Veranstaltung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz fand statt am Mittwoch (30. September) im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide.

 

Die Stellungnahme des Kreistages des Landkreises

Oberspreewald-Lausitz zum Entwurf des Leitbildes für die

Verwaltungsstrukturreform 2019, die vor Ort durch die Vorsitzende des Kreistages vorgetragen wurde, kann unter folgendem Link eingesehen werden:

 

Zur Stellungnahme 

 

5. RWK-Ausbildungsmesse in Senftenberg - der Landkreis OSL war dabei!

(01. 10. 2015)

5. Ausbildungsmesse in Senftenberg

Am 26.09.2015 lud die Wirtschaftsregion Westlausitz zur 5. Ausbildungsmesse in die Niederlausitzhalle Senftenberg ein. Unter dem Motto „Bleib Lausitzer!“ präsentierten etwa 90 Aussteller ihre Ausbildungsberufe in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Aussteller kamen u.a. aus den Städten Großräschen, Lauchhammer, Schwarzheide, Senftenberg und Finsterwalde. Unter anderem war auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit einem Stand vertreten. Ausbilderin Frau Neumann und die Auszubildenden des 2. Lehrjahres (Sarah Budnick und Christin Roblick) informierten Besucher und beantworteten Fragen zum Landkreis und zur Ausbildung. In der Eröffnungsrede begrüßte neben verschiedenen Bürgermeistern der Region auch Dezernent Herr Brödno die zahlreichen Interessenten und richtete besondere Grüße vom Landrat Siegurd Heinze aus. Für alle Anwesenden war es eine erfolgreiche Ausbildungsmesse mit vielfältigen Eindrücken in die Berufswelt.

 

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Impfung gegen Virusgrippe 2015/2016

(29. 09. 2015)

Die Grippe (Influenza) ist eine schwere Infektionskrankheit. Besonders bei älteren Menschen und bei chronisch kranken oder immungeschwächten Patienten kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen.

 

Grippeviren sind unberechenbar und nicht auszurotten. Verlauf und Intensität einer Grippeepidemie lassen sich nicht vorhersagen. So gab es im vergangenen Jahr eine große Zahl Erkrankter mit zum Teil schweren und langen Verläufen.    

 

Die Impfung gegen Influenza ist aus medizinischer Sicht die wirksamste vorbeugende Maßnahme. 

Die Monate September bis Dezember sind als Zeitraum für die Schutzimpfung gegen Influenza (Virusgrippe) optimal - rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt.

 

Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?

Bevorzugt impfen lassen sollten sich:

  • alle Personen über 60 Jahre,

  • chronisch Kranke jeden Alters (z. B. Patienten mit Krankheiten der Atmungsorgane,Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder anderen Stoffwechselkrankheiten),

  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen,

  • Schwangere,

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal) sowie

  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

     

    Darüber hinaus gilt: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern vermeidet auch eine Ansteckung anderer!

    Das bedeutet, bis auf wenige Ausnahmen, ist jeder zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.

     

    Wer darf nicht geimpft werden?

    Bei schwereren akuten oder fieberhaften (≥ 38,5°C) Erkrankungen sollte die               Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
    Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß bzw. einer anderen im Impfstoff enthaltenen Substanz sollen nicht mit den üblichen Impfstoffen geimpft werden. Für diese Personen gibt es einen hühnereiweißfreier Impfstoff, der allerdings nicht im Gesundheitsamt zur Verfügung steht. 

     

    Zusammensetzung des Impfstoffes

    Die Zusammensetzung des Impfstoffes entspricht den aktuellen Empfehlungen der Welt-gesundheitsorganisation (WHO) für die nördliche Hemisphäre und der Europäischen Gemeinschaft. Er besteht aus drei derzeit zirkulierenden Virusvarianten (A/H1N1, A/H3N2 und B).   

     

    Wirkung und Nebenwirkungen

    Nach der Impfung benötigt das Immunsystem zwischen 7 und 14 Tagen,            um einen Impf-schutz aufzubauen.

    Die heute verfügbaren Grippeimpfstoffe sind im Allgemeinen gut verträglich. Zudem kontrolliert das Paul-Ehrlich-Institut jede Impfstoff-Charge und gibt sie erst dann zur Anwendung frei. Influenza-Impfstoffe können selbst keine Virusgrippe auslösen, da es sich um Totimpfstoffe handelt.

    Seit drei Jahren gibt es für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren einen Impfstoff, der als Spray verabreicht wird und abgeschwächte Viren enthält. Er ist ebenfalls gut verträglich, allerdings auch nicht im Gesundheitsamt Senftenberg verfügbar.

     

    Zu beachten ist weiterhin, dass eine Influenza-Impfung nicht gegen die von anderen Erregern verursachten Erkältungskrankheiten mit grippeähnlichen Symptomen schützen kann.
    Man sollte auch wissen: es gibt keinen Impfstoff, der bei allen Geimpften einen 100 % zuverlässigen Schutz bietet.

     

    Wo kann man sich zusätzlich informieren?

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat aktuelle Informationen zur Grippeschutzimpfung unter www.impfen-info.de veröffentlicht.

    Weitere Antworten auf Fragen zur Grippeschutzimpfung (z. B. Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen? oder Was ist bei der Impfung von Personen mit eingeschränktem Immunsystem zu beachten?) und zur Virusgrippe sind unter www.rki.de > Infektionskrankheiten von A-Z > Influenza abrufbar.

     

    Wo kann man sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz impfen lassen?

    Die Grippeschutzimpfung ist eine öffentlich empfohlene Impfung. Sie erfolgt für alle gesetzlich Versicherten kostenlos in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen.

     

     

    Im Gesundheitsamt Senftenberg, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), kann man sich jeden

     

    Dienstag        von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und

    Donnerstag   von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

     

    impfen lassen.

 

Zur Impfung sind der Impfausweis und die Chipkarte mitzubringen.

 

Weitere Auskünfte zur Impfung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 03573 870 4342 oder -45.

 

   

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Gesundheitsamt, SG Hygiene und Umweltmedizin,

Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg

 

 

Stand: September 2015

 

 

 

 

 

 

                 

Virusgrippe 2015/2016 - Jetzt impfen lassen!

(29. 09. 2015)

Impfung

 

 

Die Grippe (Influenza) ist eine schwere Infektionskrankheit. Besonders bei älteren Menschen und bei chronisch kranken oder immungeschwächten Patienten kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen.

 

Grippeviren sind unberechenbar und nicht auszurotten. Verlauf und Intensität einer Grippeepidemie lassen sich nicht vorhersagen. So gab es im vergangenen Jahr eine große Zahl Erkrankter mit zum Teil schweren und langen Verläufen.    

 

Die Impfung gegen Influenza ist aus medizinischer Sicht die wirksamste vorbeugende Maßnahme. 

Die Monate September bis Dezember sind als Zeitraum für die Schutzimpfung gegen Influenza (Virusgrippe) optimal - rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt.

 

Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?

Bevorzugt impfen lassen sollten sich:

  • alle Personen über 60 Jahre,

  • chronisch Kranke jeden Alters (z. B. Patienten mit Krankheiten der Atmungsorgane,Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder anderen Stoffwechselkrankheiten),

  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen,

  • Schwangere,

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal) sowie

  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

     

    Darüber hinaus gilt: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern vermeidet auch eine Ansteckung anderer!

    Das bedeutet, bis auf wenige Ausnahmen, ist jeder zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.

     

    Wo kann man sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz impfen lassen?

    Die Grippeschutzimpfung ist eine öffentlich empfohlene Impfung. Sie erfolgt für alle gesetzlich Versicherten kostenlos in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen.

     

     

    Auch Im Gesundheitsamt Senftenberg, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), kann man sich jeden

     

    Dienstag        von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und

    Donnerstag   von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

     

    impfen lassen. Zur Impfung sind der Impfausweis und die Chipkarte mitzubringen.

     

    Weitere Auskünfte zur Impfung erhalten Sie im Bereich Gesundheit auf der Homepage des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter www.osl-online.de.

 

   

               

25 Jahre Deutsche Einheit: Landkreis und Stadt laden am Samstag zur gemeinsamen Feierstunde

(28. 09. 2015)

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald Lausitz:

 

Am Samstag, dem 3. Oktober 2015 jährt sich der Tag der Deutschen Wiedervereinigung zum 25. Mal. Die Kreisverwaltung OSL und die Stadt Senftenberg nehmen diesen wichtigen Jahrestag zum Anlass, um in einer gemeinsamen Feierstunde an die historischen Ereignisse der damaligen Zeit zu erinnern und gemeinsam zurück zu blicken. Im Mittelpunkt stehen neben einer einleitenden Begrüßung von Bürgermeister Andreas Fredrich persönliche Ausführungen von OSL-Landrat Siegurd Heinze. Die musikalische Umrahmung der Veranstaltung übernimmt die Kreismusikschule OSL. Im Anschluss besteht für die Gäste Gelegenheit zu einem Austausch untereinander und einem kleinen Imbiss. Die Veranstaltung findet am 3. Oktober ab 15 Uhr im Bürgerhaus Wendische Kirche, Baderstraße 10, in Senftenberg statt. „Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen", lassen die Verwaltungschefs in einer gemeinsamen Einladung wissen.

„Willkommen im Süden" – Landkreis OSL zu Gast beim Bürgerfest in Potsdam

(28. 09. 2015)

65.000 Besucher: Das große Bürgerfest der Landesregierung in Potsdam anlässlich 25 Jahren Deutscher Einheit kam bei Gästen und Ausstellern gleichermaßen gut an. Auch der Landkreis OSL nutzte die Gelegenheit, sich vor Ort zu präsentieren.

 

Neben umfangreichen Informationen zum Spreewald und Lausitzer Seenland, seinen Kultureinrichtungen, den zahlreichen Freizeitangeboten und vielem mehr hielt der Auftritt von OSL auf dem Alten Markt am Landtag auch einige Überraschungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger bereit:

So konnten die Gäste beispielsweise auf einer Rennsport-Maschine des Lausitzrings „Motorenduft schnuppern" oder im Mini-Strandbereich von Liegestühlen aus gemeinsam mit „Froggi" vom Senftenberger See den Blick zum neuen Landtagsgebäude genießen. Wer wollte, hatte zudem Gelegenheit zu einem Abstecher in eine „echte" Winterlandschaft. Diese hatte die Indoor-Skihalle Snowtropolis am frühen Morgen vor Beginn des Festes aus Schnee entstehen lassen. Während sich die Kinder den gesamten Tag über begeistert im Schneeball- Bauen übten, nutzten etliche Besucher die Gelegenheit, an der Eis-Bar einzukehren. Hier lud Gastronom Rico Lehmann zu leckeren Cocktails, zubereitet mit heimischen Säften der Hosenaer Kelterei GmbH & Co. KG und dem bekannten Senftenberger Likör Scharfes Gelb.

 

Neben dem Café an den IBA-Terrassen in Großräschen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie Vertretern des Lausitzrings war auch „Pit", das Maskottchen des Lausitzer Seenlandes, mit nach Potsdam gereist. Mit seinem fröhlichen Lächeln begrüßte der Rotschopf die Gäste und warb für einen Besuch im Süden des Landes Brandenburg. Mit einer beeindruckenden Modenschau auf der Bühne am Alten Markt trug auch die Spreewälder Modedesignerin Sarah Gwiszcz zur weiteren Bekanntheit von OSL bei.

 

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz bedankt sich bei ihren Partnern:

 

Café an den IBA Terrassen Großräschen

Fränkische Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH & Co

Hosenaer Kelterei GmbH & Co. KG

Lausitz-Laden

Lausitzring Klettwitz

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Sarah Gwiszcz, Modedesignerin

Scharfes GELB – Der Likör aus Senftenberg

Snowtropolis Indoor Skihalle

Sparkasse Niederlausitz

Spreewelten Bad Lübbenau

Theater NEUE BÜHNE Senftenberg

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg

 

…und viele weitere.

Foto zu Meldung: „Willkommen im Süden" – Landkreis OSL zu Gast beim Bürgerfest in Potsdam

Terminankündigung: Innenminister diskutiert in OSL Fragen zur Verwaltungsstrukturreform

(25. 09. 2015)

Innenminister Karl-Heinz Schröter und Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski diskutieren derzeit im Rahmen ihres Bürgerdialogs „Brandenburg gestalten!“ mit Kommunalpolitikern und Bürgern im gesamten Land das vorgestellte Leitbild zur geplanten Verwaltungsstrukturreform. Die Veranstaltung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz findet statt am Mittwoch (30. September) ab 17 Uhr im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide. Alle Interessierten sind zu diesem Termin herzlich eingeladen, heißt es in der Einladung seitens des Ministeriums.

Landrat und Hauptverwaltungsbeamte kamen zu Gespräch zusammen

(25. 09. 2015)
Erneut stand auch das Thema „Asyl“ auf der Tagesordnung

 

Das Kommandantenhaus des Kreismuseums Schloss und Festung Senftenberg bildete am Freitag die Kulisse der vierteljährlichen Zusammenkunft von OSL-Landrat Siegurd Heinze und den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen. Der Verwaltungschef nutzt die regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden, um über aktuell relevante Anlässe zu informieren und sich untereinander über wichtige Themen auszutauschen. Neben weiteren Punkten stand in Senftenberg erneut auch der Bereich Asyl auf der Tagesordnung. Ein außerplanmäßiges Krisen-Treffen anlässlich der bundesweiten Entwicklungen hatte bereits Ende August stattgefunden.

 

Neben einer Begrüßung durch Museumsdirektor Stefan Heinz und einem geführten Rundgang durch das Kreismuseum standen am Freitag auch Vorträge des Vorsitzenden des Kreisverbandes OSL des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Bernd Leubner, sowie des Vorsitzenden des Kreisseniorenrates, Dr. Jürgen Störmer, mit auf dem Programm. Auch Ausführungen zur aktuellen Haushaltssituation des Landkreises Oberspreewald-Lausitz waren Gegenstand der Beratung. Das zentrale Thema bildete zum Abschluss dann erneut, wie bereits in den vergangenen Treffen, der aktuelle Stand in Sachen Asyl.

 

Hierbei nutzte Landrat Siegurd Heinze die Gelegenheit, aktuelle Informationen und Ausführungen zur aktuellen Situation hinsichtlich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bekannt zu geben. Demnach wurden tagesaktuell 603 Personen in den verschiedenen Wohnformen, verteilt über den gesamten Landkreis, untergebracht. Stelle man dieser Zahl das aktuelle Soll von 1111 aufzunehmenden Personen in 2015 gegenüber, werde schnell deutlich, vor welch enormer Herausforderung die Verwaltung weiterhin stehe. 

 

Bereits in der kurzfristig anberaumten Sondersitzung Ende August hatte das Verwaltungsoberhaupt deutlich gemacht, dass die weitere Bewältigung der Aufgabe nur mit der aktiven Mitarbeit der Kommunen möglich sei und diese aufgefordert, die Kreisverwaltung entsprechend ihrer gesetzlich geregelten Pflicht noch intensiver dabei zu unterstützen. Nur durch die aktive Mitarbeit aller Städte, Ämter und Gemeinden könne die Unterbringung der asylsuchenden Menschen in OSL weiter gewährleistet werden und ließen sich für alle Beteiligten tragbare Lösungen erarbeiten, hieß es. Konkret wurden die Hauptverwaltungsbeamten dazu aufgefordert, zeitnah hilfreiche Vorschläge für die Unterbringung von Asylbewerbern -möglichst in Wohnungen- zu unterbreiten.

 

Dieser Bitte seien die Kommunen mittlerweile nachgekommen. Neben den allgemeinen Ausführungen nutzte Siegurd Heinze daher auch die Gelegenheit, den Kommunen für die erbrachte Mitarbeit und Unterstützung zu danken. Gleichzeitig erinnerte er jedoch auch daran, dass es sich bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern um eine Aufgabe handele, der es sich dauerhaft zu stellen gilt und für deren Bewältigung die Unterstützung der Kommunen auch weiterhin benötigt werde.

 

Die aus den vergangenen Wochen vorliegenden Angebote und Vorschläge werden nunmehr zeitnah auf Eignung geprüft, führte der Verwaltungschef zum weiteren Vorgehen aus. Öffentlich kommuniziert würden die eingereichten Vorschläge, nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen, jedoch nicht. Neben der laufenden Prüfung der Objekte und Wohnungen seien die Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber hinaus kreisweit weiter auf der Suche nach möglichen geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten, wobei auch weiterhin gern Angebote von privaten Wohnungsvermietern entgegengenommen und geprüft werden. Gefordert sei man im Übrigen insbesondere auch in personeller Hinsicht: Um verwaltungsintern trotz der enormen Aufgabenzuwächse in durchweg allen betroffenen Bereichen weiter handlungsfähig zu bleiben, stehen daher zeitnah interne Umstrukturierungen bevor. So sollen in den nächsten Wochen in einem neu geschaffenen Amt Zuständigkeiten im Bereich Asyl gebündelt werden. Darüber hinaus werde zusätzliches Personal eingestellt, welches für eine Entlastung der Situation sorgen soll.

 

Das nächste Treffen zwischen Bürgermeistern, Amtsdirektoren und Verwaltungschef findet voraussichtlich im Dezember in Vetschau statt.

 

 

Chinesische Berufsschullehrer erkunden Bildungsgänge

(25. 09. 2015)

Im Rahmen einer Studienreise besuchte am Mittwoch (23. September 2015) eine 20-köpfige Delegation aus China die Abteilungen 3 und 1 des OSZ Lausitz. Bei den Teilnehmern handelte es sich um Berufsschullehrer der Urumqi Colliery Technical School - einer Fachschule für Bergbauberufe - aus der Provinz Xinjiang im Nordwesten Chinas.

 

Für den zweistündigen Aufenthalt in Lauchhammer (Abteilung 3) lag der Fokus im Bereich der Berufsschule und deren Rolle im System der dualen Ausbildung. Am Beispiel der Beschulung im Ausbildungsberuf Aufbereitungsmechaniker in der Fachrichtung Braunkohle präsentierten Fachlehrer die inhaltliche Gestaltung des Lehrplanes, die angewendeten Methoden im Lernfeldunterricht, den Einsatz von Unterrichtsmitteln und die Prüfungsabläufe.

 

In der Abteilung 1 in Schwarzheide galt das Interesse der Gäste besonders dem Bildungsgang Fachschule in der Fachrichtung Maschinentechnik. Auch hier wurde über inhaltliche Fragen der Technikerausbildung, Besonderheiten bei den Prüfungen und die Zusammenarbeit mit Praxispartnern informiert.

 

Während der Präsentationen herrschte eine sehr herzliche, aufgeschlossene Atmosphäre, viele Fragen konnten durch die Fachlehrer des Oberstufenzentrums beantwortet werden. In beiden Abteilungen schloss der Besuch mit einem Rundgang durch die Schule ab, bei dem sich die chinesischen Gäste beeindruckt von der sehr guten Ausstattung zeigten.

 

Auch für die beteiligten Lehrkräfte des OSZ Lausitz war der Besuch der Delegation eine wertvolle Erfahrung, zumal im November diesen Jahres sechs KFZ-Lehrkräfte aus der chinesischen Provinz Jiangsu für drei Wochen zu Gast in der Abteilung 3 in Lauchhammer sein werden. Dazu laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.

 

Foto: Die chinesischen Berufsschullehrer folgen sehr aufmerksam den Ausführungen während der Präsentationen (Foto: OSZ Lausitz).

 

Foto zu Meldung: Chinesische Berufsschullehrer erkunden Bildungsgänge

Erster Gesundheitstag „OSL in Balance“

(24. 09. 2015)

11 Anbieter zeigten am letzten Mittwoch im Kreishaus Calau, wie bereits eine Woche zuvor in Senftenberg, was sie im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden so alles zu bieten haben. Bereits vor dem Gesundheitstag in Calau war das Interesse an den verschiedenen Aktivitäten groß. Mehr als 60 Mitarbeiter/-innen haben sich vorab zu den verschiedenen Kursen, Workshops und Screening-Angeboten angemeldet. Von Entspannungstechniken über Ernährung bis zum Rückentraining war ein breites Spektrum vertreten. Bei einer professionell ausgewerteten Körper- und Herzratenvariabilitätsmessung konnten die Mitarbeiter/-innen zudem mehr über Ihren aktuellen Gesundheitszustand erfahren und sich Tipps vom Experten abholen. Für das leibliche Wohl war an der von den Auszubildenden gestalteten Müsli-, Obst- und Cocktailbar ebenfalls gesorgt. Generell war sehr viel zum Ausprobieren und Mitnehmen dabei. Alles ganz nach dem Motto „OSL in Balance“. Auch Gutscheine und kleine Präsente gab es am Ende des Gesundheitstages zu gewinnen.

Das durchweg positive Feedback zeigt, dass es allen Mitarbeiter/innen, Akteuren und Organisatoren viel Spaß und Lust auf einen 2. Gesundheitstag im nächsten Jahr gemacht hat.

 

Wir danken allen, die uns bei der Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen Angebote unterstützt haben:

  • Krankenkassen Barmer GEK und Knappschaft

  • BTU Senftenberg, Prof. Dr. Michel und Kollegen (Cardioscan + Körperanalyse)

  • Rewe Senftenberg + Calau und Getränke Schenker (Müslibar- und Cocktailbar)

  • Sanitätshaus Kröger (Workshops, Venencheck)

  • Sakura Fitness, Vital Fitness und Frank Kaerger (Entspannungs- und Kräftigungskurse)

  • René Kucher (Mobile Massage)

  • Andrea Ostermann, Unfallkasse Brandenburg (Vorträge in Senftenberg)

  • Mathias Hainke, Siemens Betriebskrankenkasse (Vorträge in Calau)

  • Apotheke Senftenberg (Minichecks)

  • Amplifon Senftenberg und Calau (Hörtest)

  • Pflegestützpunkt Senftenberg

 

Besonderer Dank gilt unseren Auszubildenden für die tolle Unterstützung und Vorbereitung an beiden Gesundheitstagen.

Foto zu Meldung: Erster Gesundheitstag „OSL in Balance“

Zähneputzen, Lachen und Singen mit „Kroko“ und „Yellicat“

(24. 09. 2015)

 

Tag der Zahngesundheit in der Grundschule Annahütte kam bei Kindern gut an

 

Gesund beginnt im Mund“ – unter diesem Motto findet in Deutschland seit mittlerweile 25 Jahren bundesweit der Tag der Zahngesundheit statt. Auch der Jugendzahnärztliche Dienst der Kreisverwaltung OSL beteiligt sich traditionell an diesem Aktionstag, indem er in einer im Bereich Zahnpflege besonders engagierten Schule im Landkreis ein buntes Unterhaltungsprogramm für die Kinder initiiert. Auch in der Grundschule Blauer Planet in Annahütte sagt man Karius und Baktus seit langem dem Kampf an – Zu Recht fiel die Wahl in diesem Jahr somit auf diese Einrichtung. 

 

Knapp 140 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis sechs nahmen am Donnerstagvormittag gemeinsam mit ihren Lehrerinnen in der Turnhalle ihrer Schule am Unterrichtstag der etwas anderen Art teil. Auch Kinder aus den umliegenden Kitas waren gemeinsam mit ihren Erzieherinnen der Einladung gefolgt und nahmen gespannt auf den Matten und Stühlen Platz. Zur Unterstützung und Ausgestaltung des Vormittags hatten sich Dr. Michael Elstermann und sein Team in diesem Jahr einen ganz besonderen Gast eingeladen: So begrüßte neben Kroko -dem beliebten plüschenen Begleiter des Jugendzahnärztlichen Dienstes- die Berliner Künstlerin „Yellicat“ als lustige singende und tanzende Katze die begeisterten Kinder. Mit ihrem Programm „Alle Zähne lachen blütenweiß“ kam die studierte Musikpädagogin gut an – so sangen, tanzten und lachten alle fleißig mit.

 

Zu gesunden Zähnen gehört auch eine gesunde Ernährung – und so überreichte im Anschluss an das Programm das Team des Jugendzahnärztlichen Dienstes gesunde Obstspieße und Süßigkeiten sowie kleine Präsente an die Kinder. Auf die Sechstklässler wartete darüber hinaus eine weitere Überraschung: So konnten die Mädchen und Jungen im Anschluss an die Mittagspause ihre Zähne färben lassen und im sogenannten „Schwarzlichttheater“ selbst überprüfen, ob sich Beläge angesammelt haben.

 

Der Tag der Zahngesundheit hat sich mittlerweile bundesweit zu einer Tradition entwickelt. Im Mittelpunkt steht die Verhütung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, insbesondere durch Aufklärung und Förderung von Eigenverantwortung. Auch in OSL zielt man darauf ab, die Öffentlichkeit stärker für die Themen Zahn- und Mundgesundheit sowie gesunde Ernährung zu sensibilisieren. So konnten in den vergangenen Jahren im Bereich der Zahngesundheit im frühkindlichen und im Grundschulalter bereits positive Entwicklungen erzielt werden. Im brandenburgweiten Vergleich liege OSL im Hinblick auf die Mundgesundheit seiner Kinder nach wie vor im guten Mittelfeld. „Hier gilt es jedoch weiter anzuknüpfen, um dauerhafte Erfolge zu erzielen und die Volkskrankheit Karies weiter zurückzudrängen“, erklärt Dr. Michael Elstermann.

 

Einmal pro Schuljahr führen er und sein Team unter anderem in allen Kitas und Schulen im Landkreis zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder bis 16 Jahren durch. Bei Fragen und Problemen können sich Eltern und andere Interessierte auch darüber hinaus telefonisch unter (03573) 870-4381 an den Jugendzahnärztlichen Dienst wenden.

 

In welcher Schule der Tag der Zahngesundheit im kommenden Jahr stattfinden wird, stehe übrigens noch nicht fest: „Die Entscheidung fällt erst im kommenden Jahr. Wir freuen uns natürlich, wenn sich bis dahin noch mehr Schulen noch intensiver im Bereich Zahngesundheit engagieren“, heißt es.

 

 

Zum Thema:

 

Anteil der Kinder mit kariesfreiem Gebiss in OSL:

 

5-Jährige etwa 65 Prozent

12-Jährige etwa 70 Prozent

15-Jährige etwa 60 Prozent

 

Ziel ist, dass in Brandenburg bis 2020 die 3-Jährigen zu 90 Prozent kariesfrei sind. 

 

Der zahnärtzliche Dienst des Landkreises OSL zeichnet seit kurzem besonders engagierte Kitas als "Kita mit Biss" aus. Die erste Auszeichnung erfolgte am Dienstag, 11. August an die Kita Spatzennest in Frauendorf. Das Zertifikat „Kita mit Biss“ ist ein Aushängeschild für jede Kita, da es gute Präventionsarbeit bescheinigt. Viele der Kindertagesstätten im Landkreis bringen bereits gute Voraussetzungen mit, um die Auszeichnung ebenfalls erhalten zu können. „Wir haben bereits weitere Kitas im gesamten Kreis im Blick, die noch ausgezeichnet werden sollen“, verrät das Gesundheitsamt. Interessierte Einrichtungsleiterinnen und -leiter können sich bei Prophylaxehelferin Nicole Nitschke telefonisch unter (03573) 870-4384 über die Teilnahmevoraussetzungen informieren.

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Wir gratulieren: Team OSL holt Sieg beim RWK-Firmenlauf

(21. 09. 2015)

Der Mittwoch stand für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung ganz im Zeichen der Gesundheit. Während einige von uns am Standort in Senftenberg tagsüber die vielen interessanten Angebote des 1. Gesundheitstages nutzten und sich im Anschluss begeistert zeigten, hieß es am frühen Abend für 31 Läuferinnen und Läufer zudem noch „Einsatz zeigen“ beim RWK-Firmenlauf in Großräschen. 

 

Über 800 Sportlerinnen und Sportler gingen hier in der 2,5- oder 4,8-Kilometer-Strecke und beim Nordic Walking an den Start. Am Ende stand fest: Die Teilnahme hatte sich für die Kreisverwaltung nicht nur der Freude halber gelohnt, sondern war darüber hinaus sogar noch von sportlichem Erfolg gekrönt: So konnte das Team OSL dank seiner schnellsten Läufer -Thomas Effenberg, Robert Magister, Kevin Muschinski und Mario Weinert- am Ende auch den Titel „Schnellstes Team“ auf der Langstrecke über 4,8 Kilometer für sich verbuchen.

 

Wir gratulieren allen Läuferinnen und Läufern ganz herzlich zu diesem Erfolg und danken für ihren Einsatz! 

 

Neben dem Pokal winkte zusätzlich ein toller Hauptpreis: Eine Weinführung inklusive Verkostung am Großräschener Weinhang. Überreicht wurde der Gewinn, neben Bürgermeister Zenker und Dr. Tebel von der BASF Schwarzheide GmbH, von Landrat Siegurd Heinze als Schirmherr der Veranstaltung. Dieser zeigte sich über den Erfolg seiner OSL’er übrigens ebenso erfreut wie die Sportlerinnen und Sportler selbst.

 

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„Die „Kittlitzer“ sind in Lübbenau angekommen“

(21. 09. 2015)
Schulleiterin Caroline Schulz über den 1. Tag der offenen Tür am neuen Standort 

 

„Am 31. August 2015 startete das neue Schuljahr der Schülerinnen und Schüler der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in ihrem neuen Schulteil der Pestalozzischule in Lübbenau. Mit viel Freude nahmen die Mädchen und Jungen ihre neuen Unterrichtsräume in Beschlag. Um diese Freude auch mit anderen zu teilen, führte die Schule am Freitag, dem 18.09.2015 einen „Tag der offenen Tür“ durch.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Schulträger dieser Bildungseinrichtung unterstützte dieses Vorhaben. Zur Eröffnung um 15 Uhr sprach Wilfried Brödno, Dezernent des Dezernates I, als Vertreter des Landratsamtes einige Worte zur Entwicklung des Vorhabens bis hin zu den finanziellen Mitteln, welche durch den Landkreis für den Umzug und den Umbau der Schule verwendet wurden. Einen großen Dank sprach er den Eltern und Kollegen der Schule für ihr Engagement bei der Umsetzung des Umzuges von Kittlitz nach Lübbenau aus.

Viele Besucher nutzten die Gelegenheit, um sich die Räumlichkeiten der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ anzusehen.

 

Neben Vertretern des Kreistages informierten sich auch Eltern, ehemalige Kollegen, Kindertagesstätten der Stadt und Lübbenauer über die neuen Lernbedingungen an der Schule. Für die Beantwortung von Fragen und für Erklärungen standen Lehrkräfte und Schüler den Besuchern zur Verfügung. Auch OSL-Landrat Siegurd Heinze ließ es sich nicht nehmen, der Schule am Nachmittag einen Besuch abzustatten. Obwohl sein Terminkalender voll ist, nahm er sich die Zeit für eine Führung durch das Haus und für Gespräche mit den Schülern, Eltern und Kollegen. Die Meinung aller Gäste war einheitlich positiv und voll mit Anerkennung über die erbrachten Leistungen des Landkreises für die Schaffung freundlicher, heller und moderner Rahmenbedingungen.

 

Neben der Schulbesichtigung hatten die Mitarbeiter und Schüler der Förderschule für ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm gesorgt. Neben einem tollen Bastelangebot gab es Sportspiele, Kinderschminken, eine Hüpfburg und eine Malstraße. Besonders viel Spaß hatten die kleinen Besucher beim Reiten sogenannter „Inline Animals“. Das sind Plüschspielzeuge, auf denen Kinder selber reiten können. Eine Tombola bildete den krönenden Abschluss. Zahlreiche Firmen und Privatpersonen der Region hatten die Preise dafür gesponsert. Am Abend waren sich alle einig, „Dieser Tag war ein schöner Tag“. Die „Kittlitzer“ sind in Lübbenau angekommen.“

 

Caroline Schulz, Schulleiterin der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“.


 

 

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Üben für den Ernstfall: Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz organisierte Hochwasser-Ausbildung im Spreewald

(21. 09. 2015)

2000 Sandsäcke, allerhand schweres Gerät, einige Schippen und allem voran (fiktive) Wassermassen standen am vergangenen Samstag im Mittelpunkt einer Ausbildungsveranstaltung zum Thema „Hochwasser“, die im Vetschauer Ortsteil Raddusch stattfand. Mit von der Partie waren 60 Personen, darunter Führungskräfte der örtlichen Feuerwehren aus dem Landkreis OSL, Vertreter der Bundeswehr sowie vom Wasser- und Bodenverband Oberland Calau.    

 

Organisiert wurde die umfangreiche Übung durch das Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung OSL. Ziel der knapp sechsstündigen Ausbildung war es, das Wissen um den Aufbau und die Wirkungsweise von Deichen aufzufrischen und über Möglichkeiten der Deichstabilisierung und -sicherung, etwa durch den Einsatz von Sandsäcken, zu sprechen. Nach einem kurzen Theorieblock packten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann selbst an: So galt es, Sandsäcke ordnungsgemäß zu befüllen, zu stapeln und anschließend zu verladen. Am Nachmittag stand die fachgerechte Erhöhung eines Deiches - das sogenannte „Aufkaden“- auf dem Plan. Zudem wurden undichte Stellen im Deich durch sogenannte „Quellkaden“ repariert und weitere Deichsicherungsmaßnahmen durchgeführt. Beginn der Veranstaltung war 8 Uhr.

 

Im Namen des Sachgebiets Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung OSL und des Kreisbrandmeisters ein herzliches Dankeschön an den Wasser- und Bodenverband Oberland Calau für die tolle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Übung. Auch an die Mitglieder der SEG Fernmelde/Logistik ein großes Lob für die tatkräftige Unterstützung.      

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Tierseuchenallgemeinverfügung

(16. 09. 2015)

zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 14.09.2015

 

 

Im Ort Altdöbern ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 25.06.2015 amtlich festgestellt worden.

Auf Grund neuer epidemiologischer Erkenntnisse und zum Schutz vor den von der Amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgehenden Gefahren treffe ich folgende Anordnungen:

 

  1. Nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Datum vom 26.06.2015 festgelegte Sperrbezirk um die Ortsteile Buchwäldchen und Ranzow erweitert. Die Grenzen des Sperrbezirkes sind in der folgenden Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet:

     

Erweiterte Allgemeinverfügung]

Die untere Naturschutzbehörde informiert: Fertigstellung Amphibienschutzanlage Werchow

(15. 09. 2015)

Am 9.September 2015 konnte am Ortsausgang von Werchow in Richtung Cabel an der Kreisstraße K6624 eine neue Amphibienschutzanlage übergeben werden.

Finanziert aus der Ausgleichszahlung Windkraft Calau/Schadewitz wurde die Schutzanlage von der Firma Lossagk aus Calau gebaut und in die Baulast des Landkreises OSL übergeben.

 

Die Amphibienschutzanlage Werchow ist inzwischen die 11. stationäre Anlage im Landkreis OSL, die auf Betreiben der uNB auf Grund der seit 1994 gesammelten Erfahrungen an Schwerpunkten der Amphibienwanderung  realisiert werden konnte. Begonnen hatte es im Jahr 1994 mit der Errichtung von über 20 zeitweiligen mobilen Schutzzäunen während der Laichzeit der Amphibien. Täglich mussten hier die Schutzzäune kontrolliert und die Amphibien von ehrenamtlichen Helfern über die Straße getragen werden.

 

Mit dem Bau einer stationären Schutzanlage am Sorgenteich bei Ruhland begann im Jahr 2000 die Entschärfung der Wanderschwerpunkte im Landkreis. Weitere Anlagen entstanden inzwischen z.B. bei  Buchwäldchen, Annahütte, Guteborn oder Suschow. Somit sind im nächsten Frühjahr nur noch 6 Wanderschwerpunkte mittels mobiler Zäune zu sichern.

 

Die Anlage in Werchow hat auf einer Länge von 100m beidseitig Leitwände aus Polymerbeton, besitzt 2 Kleintiertunnel für die Unterquerung der Amphibien und eine zusätzliche Querungsmöglichkeit in einem umgebauten Grabendurchlass unter der Kreisstraße.

 

J.Jentsch

 

Foto zu Meldung: Die untere Naturschutzbehörde informiert: Fertigstellung Amphibienschutzanlage Werchow

Erweiterter Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer tagt in Vetschau

(10. 09. 2015)

 

Die nächste Beratung des erweiterten Arbeitskreises „Wirtschaftsförderung“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Montag, dem 21. September 2015 ab 13 Uhr im Sitzungssaal der Vetschauer Wurstwaren GmbH in Vetschau/Spreewald, Bahnhofstraße 44 statt. Dies teilt Bärbel Weihmann, Leiterin des Sachgebiets Wirtschaft und Förderung in der Kreisverwaltung OSL, mit.

 

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorstellung des Wirtschaftsstandortes Vetschau/Spreewald durch den Bürgermeister Bengt Kanzler sowie eine anschließende Präsentation des Unternehmens Vetschauer Wurstwaren GmbH durch den Geschäftsführer, Wilfried Tributh. Weiterer Gegenstand der Beratung ist ein Vortrag von Claudia Schielei, Vertreterin der ZukunftsAgentur Brandenburg. Diese stellt den Anwesenden die aktuelle Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg vor und beantwortet Fragen zum Thema. Anschließend vermittelt Simone Schökel vom Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, und Flurneuordnung Luckau wichtige Informationen zum Thema „LEADER“. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raumes stärken und eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.

 

Das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises OSL führt gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Wirtschaftsförderung“ des Landkreises regelmäßig in Unternehmen und Einrichtungen im Landkreis Beratungen zu aktuellen Themen durch. Im Mittelpunkt der Treffen, die sich fest etabliert haben, stehen aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Förderung. Vertreten sind neben der Kreisverwaltung auch Wirtschaftsförderer der Kommunen sowie Kooperationspartner aus der Wirtschaft. Wer Interesse daran hat, selbst Themen einzubringen oder einer Beratung beizuwohnen, kann sich telefonisch unter (03573) 870-5141 oder per Email an Baerbel-Weihmann@osl-online.de melden.

RWK-Firmenlauf: 31 Läufer gehen für die Kreisverwaltung OSL an den Start

(10. 09. 2015)

Der Firmenlauf des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz hat sich mittlerweile zu einer festen Größe im Terminkalender vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung OSL entwickelt. Nachdem bereits im Vorjahr in Finsterwalde über 20 Läuferinnen und Läufer angetreten waren, freute sich das Team in diesem Jahr erneut über „Zuwachs“. Insgesamt 20 Frauen und 11 Männer gehen am Mittwochabend in Großräschen an den Start. Angefeuert werden Sie unter anderem vom Chef der Kreisverwaltung, Landrat Siegurd Heinze, der gleichzeitig Schirmherr der Veranstaltung ist. Neben ambitionierten Freizeit-Sportlern stellen sich auch Lauf-Anfängerinnen und -Anfänger der sportlichen 2,5- oder 4,8-Kilometer-Herausforderung. Bereits seit einigen Wochen wird in einer eigens ins Leben gerufenen wöchentlichen Laufgruppe fleißig trainiert. Erstmals wird die Kreisverwaltung auch in der Nordic Walking-Gruppe vertreten sein.

 

Friedlich Zusammenleben in OSL - Angebote für ehrenamtlich Tätige und Interessierte in Senftenberg

(09. 09. 2015)

Zwei Diskussionsrunden zu den Themen Integration und Zusammenleben und eine Fortbildungs-Veranstaltung unter der Überschrift „Engagement ist gut, Engagement plus Wissen ist besser“ finden in den nächsten Wochen in Senftenberg statt. Angesprochen werden alle im Bereich Integration Engagierten sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Termine reihen sich ein in die „Interkulturellen Wochen“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die noch bis zum 11. Oktober in zahlreichen Kommunen stattfinden.

 

Los geht es am Samstag, 19. September 2015. Auf dem Plan steht hier ab 15:30 Uhr eine Diskussionsrunde mit Vertretern von Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtlichen und der Integrationsbeauftragten. Ausgangsbasis und Grundlage für die Gespräche bildet der prämierte deutsche Spielfilm „WIR SIND JUNG. WIR SIND STARK.“ aus dem Jahr 2014, der vor Ort auch zu sehen sein wird.

 

Eine weitere Runde dieser Art gibt es am Samstag, 3. Oktober 2015 ab 15:30 Uhr. Gezeigt werden hier zunächst Auszüge aus Filmreihen rund um die Themen Anti-Ziganismus und Muslimfeindlichkeit, in denen Betroffene mit Migrationshintergrund von ihren Erfahrungen berichten. Auch hier gibt es im Anschluss einen Meinungsaustausch.  

 

Beide Termine finden statt im Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ in Senftenberg, R.-Breitscheid-Str. 17. Einladende sind die Stiftung SPI, NL Brandenburg Süd-Ost sowie die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung OSL, Kathrin Tupaj.

 

Eine Woche später, am 10. Oktober 2015, findet in der Kreisverwaltung ein weiterer wichtiger Termin statt:  Unter der Überschrift „Engagement ist gut, Engagement plus Wissen ist besser“ wird für die Mitglieder der unterschiedlichen ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativgruppen eine Weiterbildung angeboten. Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit dem Fachberatungsdienst für Zuwanderung und Integration (FaZIT), der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen durchgeführt.

 

Anmeldungen für alle drei Veranstaltungen werden ab sofort von der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung OSL, Kathrin Tupaj, per E-Mail (kathrin-tupaj@osl-online.de) entgegen genommen. 

 

Die Veranstaltungen reihen sich ein in die „Interkulturellen Wochen“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Noch bis zum 11. Oktober können Interessierte zwischen Ortrand und Lübbenau Veranstaltungen verschiedenster Art besuchen, die allesamt ein gemeinsames Ziel haben: Ein Zeichen zu setzen für Offenheit und Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit. Das Programm mit näheren Informationen gibt es HIER.

Fleiß wird belohnt:Ausgelernte Azubis nehmen unbefristete Arbeitsverträge entgegen

(04. 09. 2015)
Neues Lehrjahr begeht den ersten Tag im Landratsamt

 

Durchstarten beim Arbeitgeber OSL: Ein aufregender Tag wartete am Dienstag auf neun junge Frauen und Männer in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Während vier von ihnen in den ersten Tag ihrer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten starteten und gemeinsam mit Auszubildenden aus dem zweiten Lehrjahr die Kreisverwaltung am Standort in Senftenberg erkundeten, blickten andere -zu Recht stolz- auf den erfolgreichen Abschluss ihrer dreijährigen Berufsausbildung beim Landkreis zurück.

 

Dazu haben Anne Fritsch, Lisett Ziesche, Lisa Meißner, Kevin Muschinski und Thomas Höntsch allen Grund. Schließlich verbuchen die fünf mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 1,6 eines der besten Ergebnisse der zurückliegenden Abschlussjahrgänge der Kreisverwaltung für sich. „Alle fünf haben sich sehr engagiert, motiviert und fleißig den Anforderungen an eine Ausbildung beim Landkreis gestellt, sich mit kreativen Ideen und Ansätzen eingebracht und unsere Erwartungshaltung nicht zuletzt mit den nunmehrigen Abschlussnoten mehr als erfüllt“, zeigte sich Ausbildungsleiterin Bärbel Neumann stolz auf ihre Schützlinge.

 

Das Potenzial seiner Nachwuchskräfte weiß die Kreisverwaltung zu schätzen: So wurden alle direkt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Am Dienstag gratulierte Landrat Siegurd Heinze (parteilos) daher nicht nur zur bestandenen Abschlussprüfung und dem Zeugnis, sondern überreichte gemeinsam mit Personalamts-Vertreterin Andrea Puchert auch die neuen Arbeitsverträge für die weitere Tätigkeit in der Verwaltung. „Wir wünschen unseren Jungfacharbeitern alles Gute für die Zukunft und viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit in den unterschiedlichen Fachbereichen der Kreisverwaltung. Unserem neuen ersten Lehrjahr versprechen wir eine spannende Ausbildung beim Landkreis OSL“, so Landrat Heinze.

 

Bewerbungen für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten für das Ausbildungsjahr 2016 werden noch bis zum 6. November 2015 entgegen genommen. Auskünfte über die Voraussetzungen, ein Video zur Ausbildung beim Landkreis, den von Azubis entworfenen Flyer und vieles mehr finden Interessierte unter www.osl-online.de.

 

Bild:

Freuen sich nach drei Jahren Ausbildung über ihre unbefristeten Arbeitsverträge, die Landrat Siegurd Heinze und Andrea Puchert (2.v.r.) vom Personalamt zusammen mit Glückwünschen überreichten:

Lisett Ziesche, Thomas Höntsch, Anne Fritsch, Kevin Muschinski und Lisa Meißner.

 

 

 

 

Foto zu Meldung: Fleiß wird belohnt:Ausgelernte Azubis nehmen unbefristete Arbeitsverträge entgegen

10 Jahre „Informations- und Beratertag“ des Landkreises OSL - Jetzt anmelden!

(04. 09. 2015)

 

Tipps zu Fördermodalitäten & Mittelbeantragung für Unternehmer und Existenzgründer

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bereich Wirtschaft und Förderung, bietet auch in diesem Jahr einen Informations- und Beratertag für Unternehmer, Existenzgründer und Investoren an. Der mittlerweile 10. Aktionstag dieser Art findet am Dienstag, den 22. September 2015, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr in den Sitzungssälen im Haus 1 der Kreisverwaltung, Dubinaweg 1, in Senftenberg statt. Interessierte können sich kostenlos an insgesamt 15 Infopunkten informieren. Anmeldungen können vorab oder auch vor Ort erfolgen.

 

Ein ausgewähltes Expertenteam, bestehend aus Vertretern von Banken, der Sparkasse, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen erteilt in individuellen Gesprächen Auskünfte über Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften und andere Fördermöglichkeiten und informiert über die Gewinnung von Fachkräften und Qualifizierungsmaßnahmen. Viele neue Förderrichtlinien sind erst seit Anfang des Jahres in Kraft getreten.

 

Der Landkreis lädt alle Interessierten recht herzlich ein, teilzunehmen. Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird eine vorherige Anmeldung beim Landkreis unter Tel.: 03573/870-5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de empfohlen. Natürlich wird wird auch ohne vorherige Anmeldung ausführlich und gern beraten. Das Plakat mit der Übersicht über alle 15 Stationen ist auf der Startseite der Internetseite der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz unter www.osl-online.de zu finden.

 

Ziel des Beratertages ist es, Investoren und Unternehmern der Region hinsichtlich Fördermodalitäten und Fördermittelbeantragung helfend unter die Arme zu greifen. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standortes.

 

[Plakat Beratertag]

Foto zu Meldung: 10 Jahre „Informations- und Beratertag“ des Landkreises OSL - Jetzt anmelden!

Von Impfsegen und Impfgegnern: Fachtagung der Gesundheitsämter an der BTU greift aktuelle Entwicklungen auf

(04. 09. 2015)

 

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Nur beim Erreichen einer hohen Durchimpfungsrate ist es möglich, bestimmte Krankheiten wie Kinderlähmung oder Masern weltweit auszurotten und andere, wie etwa Keuchhusten, Hepatitis A und B, Röteln oder Windpocken, zurückzudrängen. Obwohl diese Fakten bekannt sein sollten, steigt die Zahl der Impfgegner und Impfskeptiker. Diese Problematik und weitere Betrachtungen sowie aktuelle Erkenntnisse zum Thema standen am Mittwoch im Mittelpunkt des 7. „Senftenberger Impftages“ an der BTU Cottbus-Senftenberg.

 

Eröffnet wurde die Veranstaltung traditionell von OSL-Landrat Siegurd Heinze. Durch den Nachmittag führte Dr. Klaus Bethke, Leiter des Gesundheitsamtes OSL. Im Programm fand sich neben aktuellen Informationen sowie grundlegenden Ausführungen zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) durch Dr. Martina Pohle vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung OSL auch ein Vortrag zum Thema „Impfen und andere Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe im ambulanten Bereich“, vorgetragen durch Marianna Kaiser, beratende Apothekerin der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Im Vordergrund standen hierbei mögliche Maßnahmen, die den Ausbruch einer Infektionskrankheit nach Kontakt mit Erregern verhindern oder den Verlauf abmindern können.

 

Nach einer kurzen Gesprächsrunde zeigte Nils Lahl, Arzt im Gesundheitsamt der Stadt Leipzig und Mitglied der Sächsischen Impfkommission, unter der Überschrift „Impfgegner und Impfskeptiker“ Entwicklungen und Tendenzen im Hinblick auf die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger auf und stellte diese zur Diskussion. Das Thema hat auch in der Region Südbrandenburg Relevanz. Laut Gesundheitsamt OSL nimmt auch hier die Zahl der Impfskeptiker und Impfgegner zu.

 

Der alle zwei Jahre stattfindende „Senftenberger Impftag“ wird in Kooperation der Gesundheitsämter der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Cottbus ausgerichtet. In Fachkreisen hat sich die Veranstaltung längst als feste Fortbildungsveranstaltung etabliert. Über 130 Gäste, darunter Ärzte, Praxismitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, Pflegekräfte und Beschäftigte aus Kindertagesstätten aus den Landkreisen sowie Paten aus den Netzwerken Gesunde Kinder nutzten am Mittwochnachmittag die Möglichkeit, sich im Konrad-Zuse-Medienzentrum der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus/Senftenberg über neueste Erkenntnisse zum Thema Impfungen zu informieren und in einer Diskussionsrunde mit den Experten auszutauschen.

 

Alle Vorträge können in den kommenden Tagen auf der Internetseite der Kreisverwaltung OSL unter www.osl-online.de im Bereich „Bürgerportal von A bis Z“ - „Gesundheit“ eingesehen werden.

 

 

Hintergrund:

Um die Bevölkerung für das Thema Impfung zu sensibilisieren, findet zusätzlich zum Senftenberger Impftag und der Impfkampagne der Kassenärztlichen Vereinigung im Frühjahr jeden Jahres die traditionelle Impfwoche des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Dabei bietet das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Angebote rund um das Thema Impfen, von der Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstandes bis hin zur Impfung gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung, an. Die Kosten für die Impfung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.

Voraussichtlich ab Ende September finden im Gesundheitsamt zudem wieder Grippeschutzimpfungen statt. Über den genauen Startzeitpunkt wird noch informiert.

 

Bild: Die Dozenten des 7. Senftenberger Impftages, Dr. Martina Pohle vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung OSL (Mitte), Marianna Kaiser, beratende Apothekerin der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (rechts) und Nils Lahl, Arzt im Gesundheitsamt der Stadt Leipzig und Mitglied der Sächsischen Impfkommission (2.v.r.) gemeinsam mit OSL-Landrat Siegurd Heinze (2.v.l.) und dem Leiter des Gesundheitsamtes OSL, Dr. Klaus Bethke, beim mittlerweile 7. „Senftenberger Impftag“ (Foto: Kreisverwaltung OSL).

 

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Zum „Vorstellungsgespräch“ an das Theater Neue Bühne

(04. 09. 2015)

Zum Arbeitsgespräch in das Theater „Neue Bühne Senftenberg“ führte dieser Tage der Weg von Jens-Peter-Meyer, Mitarbeiter im Bereich Kultur bei der Kreisverwaltung OSL. Anlass war ein erstes persönliches Treffen mit Christiane Freitag-Pittasch, die seit Mai diesen Jahres die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing im Schauspielhaus verantwortet. Nach einer gegenseitigen Vorstellung der jeweiligen Aufgabenbereiche nutzten beide die Gelegenheit, um unter anderem über die weitere Kooperation im Hinblick auf das Bekanntmachen von Veranstaltungen der Neuen Bühne über den Internetauftritt der Kreisverwaltung zu sprechen. Auch aktuell bevorstehende Termine, wie etwa „Brecht Auf! Das Fest“, das am 19. September Premiere feiert, bildeten ein Thema. „Der Kartenvorverkauf an der Theaterkasse sowie an allen Vorverkaufsstellen läuft, wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher und für die gibt es einiges zu erleben“, erklärte Frau Freitag-Pittasch. Die Kreisverwaltung berichtete ihrerseits vom bevorstehenden Bürgerfest der Landesregierung, welches am 26. September anlässlich 25 Jahren Brandenburg in Potsdam stattfinden soll. Hier werde sich auch der Landkreis OSL präsentieren und dabei ebenso für die Kultureinrichtungen der Region werben.

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Halbseitige Sperrung Cottbuser Straße in Senftenberg

(02. 09. 2015)

Wie das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung OSL mitteilt, kommt es in Senftenberg in der Zeit vom 7. September bis voraussichtlich 6. November 2015 zur halbseitigen Sperrung der Cottbuser Straße von der Bahnhofstraße bis zur Einmündung der B96 in Richtung Cottbus. Ursache sei die Verlegung einer Trinkwasserleitung. Aus Richtung Cottbus und Hoyerswerda erfolgt die Zufahrt nach Senftenberg über die Cottbuser Straße, aus Richtung Senftenberg in Richtung Cottbus/Hoyerswerda erfolgt die Ausfahrt über die Grünstraße zur B96.

 

Eine entsprechende Übersicht finden Sie im Anhang.

[Übersicht]

Zwei unter einem Dach: Kittlitzer starten am neuen Schulstandort in das neue Schuljahr

(01. 09. 2015)

Gelungener Auftakt: Nicht nur in ein neues Schuljahr, sondern auch in den ersten Unterrichtstag am neuen Schulstandort in Lübbenau starteten am Montag die Kinder und Lehrkräfte der Schule mit dem besonderen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“. Über die Sommerferien hinweg war die bislang in Kittlitz ansässige Einrichtung mit in das Gebäude der Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ in die Lübbenauer Pestalozzistraße gezogen. Damit unterrichten am Standort ab sofort zwei eigenständige Schulen unter einem Dach.

 

Caroline Schulz und Inge Nevoigt, die Leiterinnen der beiden Einrichtungen, begrüßten ihre Schützlinge am Montagmorgen gemeinsam in der Aula des Gebäudes. Stellvertretend für den Landkreis OSL als Schulträger waren auch Landrat Siegurd Heinze und Rosika Demuth vom Schulverwaltungsamt gekommen, um den Kindern für das beginnende Schuljahr alles Gute und für die zukünftige gemeinsame Nutzung des Hauses einen gelungenen Auftakt zu wünschen. Auch ein Dankeschön an die Lehrkräfte und alle, die in den vergangenen Wochen und Monaten von den Umzugs- und vorherigen Umbauarbeiten betroffen waren, hatten beide mit im Gepäck. 

    

Die Standortverlagerung der Kittlitzer Schule in das Gebäude der Förderschule im wenige Kilometer entfernten Lübbenau war im September 2013 vom Kreistag beschlossen worden. Grund dafür waren rückläufige Schülerzahlen, die den Erhalt beider Schulkomplexe dauerhaft nicht möglich gemacht hätten. Die Entscheidung für die Förderschule in Lübbenau fiel auf Grund der Tatsache, dass die Gebäude und Außenanlagen des Schulstandortes bereits 2010 umfangreich saniert und umgebaut wurden. Gleichzeitig zeigte das Schulhaus in Kittlitz einen hohen Sanierungsbedarf auf.

 

Mit Beginn der Sommerferien 2014 hatten im und am Gebäude in Lübbenau die notwendigen Baumaßnahmen für den Umzug begonnen. So wurde außen ein Fahrstuhl installiert, der alle Geschosse für die Schülerinnen und Schüler erreichbar macht. Neben den Räumen selbst wurden auch der Küchenbereich und die Außenanlagen an die Anforderungen der Kittlitzer Schüler angepasst. Etwa 442.000 Euro wurden seitens des Landkreises investiert. Finanzielle Unterstützung gab es durch das Land Brandenburg.

 

Interessierte Lübbenauerinnen und Lübbenauer haben am Freitag, dem 18. September 2015 die Gelegenheit, einen Blick in die neuen Räumlichkeiten zu werfen. In der Zeit von 15 bis 20 Uhr lädt die Schule mit dem besonderen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ zum Tag der offenen Tür am neuen Standort. Vor Ort besteht unter anderem die Möglichkeit, an Besichtigungen teilzunehmen. Zudem warten eine Bastelecke, eine Tombola und ein Auftritt vom Tanzstudio Bella auf die Gäste. Einen weiteren Höhepunkt bildet ab 18 Uhr eine Disko. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. „Alle Interessierten sind recht herzlich eingeladen, an diesem Tag bei uns vorbeizuschauen“, erklärt Schulleiterin Caroline Schulz.

 

Bild: Inge Nevoigt, Schulleiterin der Lübbenauer Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ (links) und Caroline Schulz, Leiterin der Schule mit dem besonderen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ (3.v.l.), mit Landrat Siegurd Heinze und Rosika Demuth vom Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung vor dem Schulgebäude in der Lübbenauer Pestalozzistraße.

 

 

 

 

 

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„Auch die Kommunen stehen in der Pflicht“

(28. 08. 2015)
Kreisverwaltung fordert intensivere Unterstützung bei der Flüchtlingsunterbringung

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms mehr Unterstützung seitens der Kommunen. Nur durch die aktive Mitarbeit aller Städte, Ämter und Gemeinden könne die Unterbringung der asylsuchenden Menschen in OSL weiter gewährleistet werden und ließen sich für alle Beteiligten tragbare Lösungen erarbeiten - Dies machte Landrat Siegurd Heinze den Hauptverwaltungsbeamten am Freitag im Rahmen eines kurzfristig einberufenen Gesprächstermins im Landratsamt in Senftenberg deutlich. Er forderte auf, zeitnah konkrete Vorschläge für die Unterbringung von Asylbewerbern -möglichst in Wohnungen- zu unterbreiten. Ausdrücklich gedankt wurde den Kommunen, die bisher die Hauptlast getragen haben.

 

Die Suche nach Wohnraum gewinnt weiter an Brisanz: Voraussichtlich über 1.100 Flüchtlinge und damit mehr als vier Mal so viele Menschen wie noch im Vorjahr muss der Landkreis 2015 aufnehmen. Seit Januar wurden knapp 480 Personen in Einrichtungen und Wohnungen in der Region untergebracht. Die vorhandenen Kapazitäten sind damit weitestgehend erschöpft. Die im Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung geplanten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen reichen angesichts des nicht abreißenden Flüchtlingsstroms nicht aus. Weitestgehend ausbleibende oder zu wenig umfangreiche Angebote im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten seitens der Kommunen erschweren die Situation zusätzlich.

 

„Die Erfüllung des Aufnahme-Solls ist eine Aufgabe, der wir uns alle, auch die Kommunen selbst, stellen müssen. Einige von Ihnen haben sich bereits eingebracht, dennoch gilt es in diesem fortlaufenden Prozess ständig weiter zu arbeiten. Ohne Ihre weitere Zuarbeit und Unterstützung kann die Unterbringung der Menschen nicht gewährleistet werden. Ich appelliere eindringlich an alle, sich aktiver als bislang mit tragbaren Lösungsansätzen in die Bewältigung des Flüchtlingsstromes einzubringen“, fand Landrat Siegurd Heinze während der kurzfristig anberaumten Zusammenkunft im großen Sitzungssaal klare Worte. Zuvor hatten er, Dezernent Alexander Erbert und Vertreter aus dem Sozialamt, Rechtsamt und der Ausländerbehörde umfassend über die aktuelle Situation informiert.

 

Nur mit einer engen und aktiven Zusammenarbeit könne vermieden werden, dass beispielsweise gemeindliche Gebäude, wie etwa Turnhallen oder Vereinshäuser, in Anspruch genommen werden müssen, führte der Landrat weiter aus. „Die gesetzlich geregelte Option der Inanspruchnahme gemeindlicher Immobilien stellt für uns ein Mittel dar, das nur im äußersten Notfall zum Tragen kommen sollte, jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann“, unterstrich Heinze mit Blick auf die seitens der Bundesregierung jüngst kommunizierten Zahlen.

 

Das Landesaufnahmegesetz des Landes Brandenburg definiert die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als öffentliche Pflichtaufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wird. Gleichzeitig ist auch die Verantwortlichkeit der Kommunen klar geregelt: Demnach stehen die Ämter und amtsfreie Gemeinden in der Pflicht, wenn nötig die für die vorläufige Unterbringung der Personen notwendigen Liegenschaften zu übertragen.

 

„Wichtig ist, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung bewusster werden und die Chancen eines abgestimmten und aktiven Mitgestaltens für sich begreifen. Letztendlich sollte es uns allen ein Anliegen sein, durch eigenständiges Mitwirken und Einbringen von Ansätzen Lösungen im Sinne aller Beteiligter zu finden. Ich bin optimistisch, dass uns dies gemeinsam auch in Zukunft gelingen kann“, zeigte sich das Oberhaupt der Kreisverwaltung im Anschluss an den knapp zweistündigen, in konstruktiver Atmosphäre geführten Termin optimistisch.

 

Die nächste reguläre Beratung mit allen Hauptverwaltungsbeamten, zu der Landrat Heinze vier Mal pro Jahr lädt, stehe bereits Ende September bevor. Natürlich finde sich auch dann das Thema Asyl erneut auf der Tagesordnung. „Vielleicht gibt es dann ja bereits erste konkretere Vorschläge aus den Kommunen“, stellte er in Aussicht.

 

 

Hintergrund:

 

Anlass für den kurzfristigen Gesprächstermin war die kürzliche Bekanntmachung der Bundesregierung, wonach von bis zu 800.000 Asylanträgen für das Jahr 2015 auszugehen sei. Bislang war deutschlandweit mit etwa 450.000 Antragstellungen zu rechnen. Auch für den Landkreis OSL sei mit einer erneuten deutlichen Anpassung der Aufnahmevorgabe seitens des Landes zu rechnen. Die bekannten Verteilungsschlüssel zu Grunde legend, ergebe sich eine rein rechnerische Aufnahmeverpflichtung von etwa 1.141 Personen für das Jahr 2015. Dem bereits angepassten Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung liegt derzeit noch die letzte offizielle Prognose vom Mai zu Grunde, in der das Land dem Landkreis eine Aufnahmeverpflichtung von 631 Personen attestiert. Noch zu Beginn des Jahres 2015 wurden 355 Aufnahmen in Aussicht gestellt. 2014 wurden 261 Menschen in OSL aufgenommen, in 2013 waren es 130. 480 Personen wurden seit Januar kreisweit untergebracht. Das Unterbringungskonzept ist zu finden unter www.osl-online.de

 

Foto: Ohne Unterstützung der Kommunen sei die Erfüllung der Aufnahmevorgaben im Bereich Asyl nicht länger leistbar. „Ein aktives Mittun Ihrerseits ist unabdingbar“ machte Landrat Siegurd Heinze am Freitag den Bürgermeistern und Amtsdirektoren in einem eigens einberufenen Sondergesprächstermin deutlich und forderte zeitnah konkrete Vorschläge ein. (Foto: Kreisverwaltung)

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Für Kurzentschlossene: Freie Plätze am OSZ Lausitz

(28. 08. 2015)

Für das neue Schuljahr, das am 31. August 2015 beginnt, sind in den Vollzeitbildungs-gängen Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife, Fachschule zum Erwerb des Abschlusses „Staatlich geprüfter Techniker“ und auch im Beruflichen Gymnasium (Erwerb der allgemeinen Hochschulreife/Abitur) am OSZ Lausitz noch freie Plätze verfügbar. Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Interessierte auf der Homepage der Schule www.oszlausitz.de.

[Schnell informieren: Internetauftritt des OSZ Lausitz]

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Informationen für Gewässeranlieger und –nutzer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27. 08. 2015)

 

Lebendige Fließgewässer für Mensch und Natur

 

Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weiden- und Erlenzweige – ein naturnahes Gewässer bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

 

Was Sie für das Gewässer und die Natur tun können – ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer wird Ihnen nachfolgend erläutert.

 

Rechtlicher Rahmen und Eigentumsverhältnisse

 

Eigentümer der Gewässer können das Land Brandenburg, die Städte und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufergrundstücke sein. Das Wasser an sich kann keinen Eigentümer haben.

 

Zum Gewässer zählen das Gewässerbett und die Ufer bis zur Böschungsoberkante.

 

Die in der Regel für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände haben darauf zu achten, dass sich die Gewässer in einem Zustand befinden, der den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Sie haben dafür zu sorgen, dass der schadlose Wasserabfluss gewährleistet ist.

 

Die Unterhaltungspflichtigen führen deshalb, soweit erforderlich, die Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. Gehölzpflege, Entkrautung, Ufermahd und Entfernung von Ablagerungen durch. Diese Maßnahmen müssen von Gewässeranliegern und Eigentümern geduldet werden.

 

Was können Sie als Gewässeranlieger für das Gewässer tun?

 

KOMPOST / ABFALL / HOLZLAGERUNG…

 

Komposthaufen, Abfälle, Holzlager, Strohballen… gehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z. B. Rohrdurchlässe, Einläufe, Brücken) verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Außerdem können aus Ablagerungen (z. B. Rasenschnitt, Kompost) Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen. Abfall  muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Wertstoffhöfe) entsorgt werden.

 

  • Lagerung mit ausreichend Abstand zum Gewässer, mindestens 5 - 10 m von der Böschungsoberkante.

  • Grünschnitt gehört in den Kompost (Grasabfälle) oder in Grünschnittsammelstellen (Holzschnittgut).

  • Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Abwässern, Hausmüll und anderen Abfällen (z. B. Sondermüll, Reifen, Farbreste, Spritzmittelrückständen, etc.) im Gewässer oder am Ufer.

 

BAULICHE ANLAGEN

 

Bauliche Anlagen sind z. B. Gartengerätehäuschen, Ufermauern, unbewegliche Zäune, Stege, Durchlässe und Brücken. Sie dürfen den Zugang zum Gewässer nicht behindern, damit dieser für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltungspflichtigen jederzeit möglich ist (z. B. für die Gehölzpflege). Darüber hinaus schränken bauliche Anlagen das Gewässer in seiner natürlichen Entwicklung (Eigendynamik) ein und können bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellen.

  • Keine baulichen Anlagen am Gewässer ohne wasserrechtliche Genehmigungen wenn der Abstand zum Gewässer weniger als 5 m an Gewässern II. Ordnung bzw. weniger als 10m an Gewässern I. Ordnung beträgt.

 

WASSERENTNAHME

 

Das Fließgewässer dient dem Anlieger oftmals zum Gießen seines Anwesens.

  • Entnahme von Wasser nur mit Handschöpfgeräten (z. B. Gießkanne, Eimer).

  • Verwendung von Regenwasser zur Gartenbewässerung.

  • Keine Entnahme von Wasser mit Pumpen ohne Erlaubnis.

  • Gewässer nicht aufstauen (behindert die Wanderung der Fische und Kleinlebewesen).

  • In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme eingeschränkt bzw. verboten werden.

 

UFERGESTALTUNG

 

Ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch Ihr Grundstück.

Wurzeln standortgerechter Gehölze sichern das Ufer.

  • Keine Befestigung der Ufer mit Mauern, Treppen oder sonstigen Materialien, wie z. B. Betonplatten, Bauschutt, Brettern o. ä..

  • Kein Uferverbau oder nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde.

 

PFLANZENSCHUTZMITTEL UND DÜNGER IM HAUS- ODER KLEINGARTEN

 

Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen.

  • Nur Produkte, die für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, verwenden.

  • Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, Anwendungshinweise (u. a. Mischungsverhältnis, Sicherheitsabstände zum Gewässer, Einsatzbereich) unbedingt beachten.

  • Entsorgen von Produktresten (Restmengen und Behälter) bei Schadstoffsammelstellen, nicht in den Abfluss oder das Gewässer schütten.

  • Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im und direkt am Gewässer, Abstand halten.

  • Keine vorbeugende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (z. B. Unkrautvernichtungsmittel) auf befestigten und unbewachsenen Flächen.

 

Ordnungswidrigkeit und Bußgeld         

 

Wird gegen eine der hier genannten Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder.

 

Ansprechpartner

 

Ansprechpartner und weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz und den Gewässerunterhaltungsverbänden.

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Umwelt und Bauaufsicht

untere Wasserbehörde

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

Telefon: 03541 8703401

E-Mail: umweltamt@osl-online.de

Internet: osl-online.de

Gewässerunterhaltungsverband

Kleine Elster-Pulsnitz

Finsterwalder Straße 32a

03249 Sonnewalde

Telefon: 035323 637-0
E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de

Internet: gwv-sonnewalde.de

 

 

Gewässerverband „Oberland Calau“

Lindenstraße 2

03226 Vetschau/Spreewald

Telefon: 035433 5926-0
E-Mail: info@wbvoc.de

Internet: wbvoc.de

 

Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“

Am Stieg 15

15910 Bersteland OT Freiwalde

Telefon: 035474 366390
E-Mail: wbv.ns@t-online.de

Internet: wbv-freiwalde.de

Gewässerunterhaltungsverband

Obere Dahme/Berste

Garrenchen Nr. 16

15926 Luckau OT Görlsdorf

Telefon: 03544 4290
E-Mail: info@guv-garrenchen.de
Internet: guv-garrenchen.de

Gewässerverband Spree-Neiße

Am Großen Spreewehr

03044 Cottbus

Telefon: 0355 289137-0
E-Mail: info@spngew.de
Internet: spngew.de

 

 

Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer und Gewässerunterhaltung finden Sie beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (www.mlul.brandenburg.de), dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (www.lugv.brandenburg.de) sowie der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH (www.gfg-fortbildung.de).

 

 

Rechtsquellen:

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724)

  • Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32)

 

 

Stand Juli 2015

 

[Auf der Seite der unteren Wasserbehörde können Sie sich die Datei herunterladen]

Etappenziel erreicht: Regenbogenfahrer machen Station auf dem Lausitzring

(26. 08. 2015)

KLETTWITZ: Farbenfroher Besuch traf am Mittwochmittag auf dem Lausitzring ein. Auf ihrer „Regenbogenfahrt 2015“ machten rund 40 Radfahrer aus dem gesamten Bundesgebiet auf der Rennstrecke Station und warben auch hier für die Unterstützung der Deutschen Kinderkrebsstiftung. Gemeinde und Landkreis übergaben spontan einen Scheck über 200 Euro.

 

Am 22. August war die unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten stehende Regenbogenfahrt in Halle gestartet. Nach Zwischenstopps in Leipzig, Chemnitz, Freiberg und Dresden war der Lausitzring ein Etappenziel auf dem Weg nach Cottbus und letztlich Berlin. Während der rund 600 Kilometer langen Fahrt besuchen die Aktivisten, allesamt selbst frühere Krebs-Patienten, Kliniken und machen dort krebsleidenden Kindern Mut, ihre belastende Therapie zu bestehen und damit ihre Erkrankung zu besiegen.

 

Bürgermeister Klaus Prietzel (CDU) begrüßte die Gruppe gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung und Lausitzring-Chef Josef Meier und zollte den Radlern seinen Respekt. „Hier in der Gemeinde Schipkau erhalten Einwohner jährlich einen Windparkbonus“, so Prietzel, „und meinen Bonus spende ich gern der Kinderkrebsstiftung.“ Die Rennstrecke selbst unterbrach einen Kundentermin und gewährte den „Regenbogenfahrern 2015“ eine exklusive Sonderrunde auf dem beeindruckenden Grand-Prix-Kurs, über welche sich die Teilnehmer sichtlich freuten.

(PM: Gemeine Schipkau)

 

Foto zu Meldung: Etappenziel erreicht: Regenbogenfahrer machen Station auf dem Lausitzring

Rundschreiben Landkreistag RS 452 - Förderprogramm „Soziale Dorfentwicklung“ im Rahmen des Bundesprogramms ländliche Entwicklung (BLE)

(26. 08. 2015)

Der Bereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist auf das "Rundschreiben Landkreistag RS 452   - Förderprogramm „Soziale Dorfentwicklung“ im Rahmen des Bundesprogramms ländliche Entwicklung (BLE)" hin. Interessierte finden das Schreiben plus Anhang unter folgendem Link auf der Seite "Landwirtschaft und Ländlicher Raum":

 

HIER KLICKEN.

ABC-Schützen aufgepasst: Landkreis OSL sucht die schönsten gemalten Schulanfangs-Bilder

(26. 08. 2015)

 

Endlich ist es so weit: Für 782 Kinder im Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht der lang ersehnte Schulanfang vor der Tür. Die Jungen und Mädchen besuchen zukünftig die 24 Grundschulen im Landkreis. Anlässlich dieses besonderen Tages hat die Kreisverwaltung OSL eine kleine Aktion ins Leben gerufen: Schulanfängerinnen und Schulanfänger sind aufgefordert, die schönsten Erinnerungen an ihre Einschulung in einem farbenfroh gemalten Bild festzuhalten. Ob eine Zeichnung von sich selbst im neuen Klassenraum, mit der Zuckertüte in der Hand, von der Feier in Familie oder ein Bild vom ersten eigenen Schulranzen: „Der Kreativität und Fantasie sind keine Grenzen gesetzt“, heißt es aus der Kreisverwaltung. Eine Auswahl der Bilder wird in einer Ausstellung in den Fluren des Jugendamtes in Senftenberg präsentiert, unter allen Einsendungen werden zudem kleine Preise verlost. ABC-Schützen können ihre Bilder bis zum 15. September 2015 beim Landkreis einreichen. Weitere Informationen gibt es hier.

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(21. 08. 2015)

 

Facebook-Bericht:

 

"Mal wieder was von unserm Treffen:

Der Deutschkurs entwickelt sich immer weiter! Dank der vielen freiwilligen Deutschlehrer können wir nun an drei Tagen Unterricht geben. Das Angebot wird von den Bewohner zahlreich, wissbegierig und vor allem dankend angenommen. Die Kurse sind immer rappel voll! Vllt können wir demnächst sogar einen Kinderdeutschkurs anbieten. Nochmal ein dickes DANKE an all die Freiwilligen!!!

Wir konnten heute auch mit Vertretern der Kreisverwaltung, der Stadt Senftenberg und er Linken ins Gespräch kommen. Das war für uns heut die Gelegenheit nochmal direkt zusagen, wo der Schuh drückt und freuen uns über eine weitere gute Zusammenarbeit.

Wir arbeiten natürlich auch eng mit den anderen Unterkünften in der Umgebung zusammen. Die Kinder in Schipkau z.B. können wir teilweise (dank eurer Spenden) mit Kindersachen mitversorgen. Und die Kids freuen sich wirklich über neue Shirts und Schuhe...

Da ja auch am Alten Wehr immer mal wieder Leute ausziehen und wieder neue kommen, möchten wir nochmal einen kleinen Spendenaufruf starten:
Die Bewohner würden sich sehr über Schuhe und Männer/Sportsachen (Shirts, Hosen) in kleinen und mittelgroßen Größen freuen. Falls ihr also Sachen habt die ihr nicht mehr braucht und die gern spenden wollt, könnt ihr die gern am Alten Wehr oder im Pegasus abgeben. Vielen vielen Dank schon mal!!!

Und zum Schluss sei noch gesagt...die Vorbereitungen für das Benefizkonzert gehen in den Endspurt. Wir freuen uns schon riesig auf die Bands und natürlich auf all die Besucher. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. Das wird bestimmt ein spitzen Abend und vor allem für die Bewohner vom Alten Wehr und den umliegenden Unterkünften eine willkommene Abwechslung.

Gemeinsam zeigen wir, das unsere Region für eine tolerante und vernünftige Willkommenskultur steht!!!"

 

 

Protokoll:

 

1.   Herr Ebert von der Kreisverwaltung war heute bereit einige Fragen zu beantworten, unter
      anderem was die Zahl der noch zu erwartenden Asylbewerber betrifft, eine Erreichbarkeit in
      Notfällen, etc.
2.   Auch an die Stadt konnten wir unser „Lagerraumproblem“ noch einmal loswerden.


3.   Bei den Spenden braucht Schipkau dringend Kinderkleidung. Einige der Schipkauer
      Bewohner kommen am Sonntag wieder zur Spendenausgabe. Es wird noch einen
      Spendenaufruf für Männerbekleidung geben, da wir, nachdem die neuen Bewohner
      eingekleidet wurden, wieder fast nichts haben.


4.   Beim Deutschkurs läuft ab dieser Woche ein dritter Termin am Donnerstag an. Zudem haben
      wir ein weiteres Angebot von Deutschkursfreiwilligen, die einen Kinderkurs beginnen
      möchten. Ein Schichtplan für die Deutschlehrer wurde angeregt.


5.   Die Orgagruppe für das Benefizkonzert trifft sich nächste Woche. Barbara macht für
      diejenigen von uns die grillen/zapfen einen Hygienekurs.


6.   Eine Journalisten des Märkischen Boten hat sich für das nächste Treffen angemeldet, um
      einen Artikel über uns zu schreiben.


7.   Am 29.8. ist in Lübbenau im Skatepark „Schöner Leben ohne Nazis“ - wir sind herzlich
      eingeladen.


8.   Am 27.8. ist auch in Lübbenau das erste Treffen einer neuen Initiativgruppe – um 18 Uhr im
      Gleis 3.


9.   Am 10.10. um 10 Uhr ist im Landratsamt die Ehrenamtsschulung – K. Tupaj müsste
      Bescheid wissen wer kommt, wegen der Bestuhlung.


10. Am 25.9. sind wir in der Geschäftsstelle der Linken in Senftenberg zu einem Grillfest
      eingeladen.

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

PM des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft: 20 Mio. Euro EU-Mittel für innovative Projekte im Agrarbereich

(21. 08. 2015)

Presseinformation

 

Dr. Jens-Uwe Schade

Pressesprecher

 

Referatsleiter Presse, Öffentlichkeitsarbeit,

Internationale Kooperation

 

Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13

14467 Potsdam

 

Telefon:  0331/ 866 70 16

Mobil:     0172/ 392 72 02

Fax:       0331/ 866 70 18

Mail:      Jens-Uwe.Schade@mlul.brandenburg.de

Internet: www.mlul.brandenburg.de

 

 

20. August 2015

 

20 Mio. Euro EU-Mittel für innovative Projekte im Agrarbereich

 

Potsdam – Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ wurde jetzt von Minister Vogelsänger  in Kraft gesetzt.  Damit wird ein neues Förderinstrument der EU in den Ländern Berlin und Brandenburg eingeführt. Ziel ist es, Wissenschaft und Praxis in den landwirtschaftlichen Unternehmen künftig besser zu verknüpfen und so die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen zu stärken.

Dazu wird die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus den Bereichen der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Praxis, der Wissenschaft, der Bildung und Beratung, sowie der Verarbeitung und Dienstleistung in Form einer „operationellen Gruppe“ unterstützt. Solche operationellen Gruppen arbeiten projektbezogen und konzentrieren sich darauf, praxisrelevante Probleme zu analysieren, innovative Lösungen für diese zu finden und auch für die Umsetzung der Ergebnisse zu sorgen. Die operationellen Gruppen sind zudem verpflichtet, die Ergebnisse zu veröffentlichen und sie so einem großen Nutzerkreis zugänglich zu machen. Zu den förderfähigen Aufwendungen für die Tätigkeit der operationellen Gruppe und die Bearbeitung des Projekts zählen insbesondere Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten, die über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren mit 70 bis 100 Prozent gefördert werden.

Dass ein großer Bedarf an angewandter Forschung im Agrarsektor besteht, dafür sprechen über 90 Interessenbekundungen, die im Rahmen eines Aufrufs im Jahr 2014 eingereicht wurden. 20 Millionen Euro zur Förderung dieses Programmes sind im Entwicklungsprogramm Ländlicher Räume (EPLR) für Brandenburg und Berlin eingestellt und von der EU bewilligt worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist es das höchste Budget. Um diese guten Voraussetzungen optimal zu nutzen, steht den potentiellen Antragstellern seit Juli 2015 ein Innovationsdienstleister zur Verfügung. Dieser hat die Aufgabe, den Antragsteller bei der Beantragung in inhaltlichen und formalen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Gleichzeitig wird er vermitteln, wenn es gilt, weitere Partner in die Projektbearbeitung einzubeziehen. Antragsteller können diese Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen (gsub Berlin, info@idl-bb.de, Tel: 030/ 28 40 93 30).

Die Anträge sind bis zum 15. Oktober 2015 formgebunden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Mehr Informationen: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.396812.de

„Ni hao“ - Landrat empfängt chinesische Delegation im SeeCampus NL

(18. 08. 2015)

 

Fernost zu Gast im Landkreis OSL: Der SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide bildete dieser Tage eine der Etappen einer Studienreise von Vertretern verschiedener politischer Institutionen aus der Volksrepublik China. Im Vordergrund des mehrtägigen Deutschland-Besuches der 25-köpfigen Delegation stand das Thema „Energieeffizienz“. Im SeeCampus Niederlausitz als bundesweit erste vollständig im Passivhausstandard und in öffentlich-privater Partnerschaft (PPP) errichtete Schule gab es für die Besucherinnen und Besucher entsprechend viel zu entdecken.

 

Begrüßt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund um Delegationsleiter Zhao Huaiyong, Referatsleiter für Energieeffizienz in der Abteilung für Umwelt und Ressourcenschutz der National Development and Reform Commission (NDRC), durch OSL-Landrat Siegurd Heinze. Dieser nahm sich außerdem Zeit, um die Gäste in einer kurzen Ansprache in der Region willkommen zu heißen, einige Ausführungen zum Bildungszentrum und dem Landkreis zu tätigen und ihnen den weiteren Ablauf der Veranstaltung näherzubringen. Im Anschluss vermittelten Christine Paulan, Projektleiterin SeeCampus NL seitens der Kreisverwaltung und Steffen Reuner von der PPP-SeeCampus Niederlausitz GmbH weiterführende Informationen zum Gebäude, dem Konzept des Passivhausgebäudes und der Umsetzung der Energiestandards. Im weiteren Verlauf wartete ein knapp einstündiger Rundgang durch das Bildungszentrum auf die Gäste. Bei der Tour durch den Gebäudekomplex, an der auch die Haustechniker Michael Schmolke und Peter Müller teilnahmen, erhielten die interessierten Gäste vor allem Einblicke in die Struktur und den Aufbau der haustechnischen Anlagen, aber auch in die moderne Ausstattung der Fachkabinette, die Gestaltung und Funktionalität der Sporthalle und die Angebote der Campus-Bibliothek. Besonders interessierten sich die Gäste für die Zähl- und Messeinrichtungen für die einzelnen Medien und die Gebäudeleittechnik zur Steuerung der gesamten Gebäudetechnik.

 

Der inhaltliche Schwerpunkt der Studienreise der chinesischen Gruppe liegt auf dem Thema Energieeffizienz in der deutschen Industrie, bei Wohngebäuden und in Gebäuden zur öffentlichen Nutzung. Das besondere Interesse galt dabei relevanten Strategien und Mechanismen zur Förderung entsprechender Maßnahmen sowie bisherigen Ergebnissen, Problemen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Energiestrategien und -maßnahmen. Dazu wurden vor Ort auch innovative Technologien und zukunftsweisende Konzepte und Lösungen betrachtet. Kernpunkte bildeten die Besuche erfolgreich umgesetzter oder sich noch in der Durchführung befindlicher Projekte.

 

Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Energiepartnerschaft durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Finanziert wird die Energiepartnerschaft vom deutschen Wirtschafts- und Energieministerium. Die GIZ war im Mai an den Landkreis OSL als Auftraggeber des Projektes und Schulträger herangetreten und hatte darum gebeten, den SeeCampus Niederlausitz als ein Beispiel gelungener Energieeffizienz-Projekte mit in das Programm aufnehmen zu können.

 

Foto: Zeigten sich beeindruckt vom SeeCampus Niederlausitz, der ein gelungenes Beispiel für effiziente Passivhausbauweise und für PPP-Projekte darstellt: Vertreter einer 25-köpfigen chinesischen Delegation, welche im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Energiepartnerschaft an einer Studienreise der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH teilnahmen.

 

 

 

Foto zu Meldung: „Ni hao“ - Landrat empfängt chinesische Delegation im SeeCampus NL

„Interkulturelle Woche“ im Landkreis OSL bunter und vielseitiger als je zuvor - Start am 21. August 2015

(17. 08. 2015)

 

Zahlreiche spannende Angebote bieten für jeden Geschmack das Richtige

 

„Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt.“ – Unter diesem Motto fällt am 21. August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der Startschuss zu einer umfangreichen Veranstaltungsreihe anlässlich der diesjährigen bundesweiten Interkulturellen Woche. Bis zum 11. Oktober können Interessierte zwischen Ortrand und Lübbenau Veranstaltungen verschiedenster Art besuchen, die allesamt ein gemeinsames Ziel haben: Ein Zeichen zu setzen für Offenheit und Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit. Die komplette Programmübersicht liegt an den Standorten der Kreisverwaltung aus und kann unter www.osl-online.de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Bei der Gestaltung der Angebote haben die Mitwirkenden reichlich Kreativität bewiesen: So stehen beispielsweise Kinoabende unter freiem Himmel, Konzerte, Erzählungen, Lesungen und Kreativkurse zur Auswahl. Auch Diskussionsrunden, Feste für Kinder und sportlich Aktive, Sprachkurse, Begegnungen mit Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Schulungen und vieles mehr finden sich in dem 18-seitigen Heft wieder. Darüber hinaus werden mehrere spannende neue Ansätze verfolgt.

 

Einen Höhepunkt bildet die Veranstaltung „Kinosommer – Schöner Leben ohne Nazis“, welche am 29. August um 17 Uhr im Lübbenauer Skatepark startet. Neben dem Flüchtlings-Film „Can´t Be Silent“ aus dem Jahr 2013 warten hier unter anderem Musik und Infostände, eine Diskussionsrunde und ein Benefiz-Basketballspiel zu Gunsten der geplanten vorübergehenden Asyleinrichtung im Lübbenauer Ortsteil Kittlitz auf interessierte Gäste. Den Ausklang bildet ab 22 Uhr DJ BEKZ. Veranstaltet wird der Abend von der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. und der Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

Musikalisch geht es auch im Süden zu: Hier verspricht am 11. September ab 19 Uhr im Senftenberger Amphitheater der Neuen Bühne Senftenberg das Benefizkonzert „Welcome Rock“ einen lockeren und lustigen Abend. Organisiert und durchgeführt wird der Musik-Mix aus Ska/Reggae und Straßenmusik von Mitgliedern der Initiativgruppe „Refugees Welcome Senftenberg“. Die Gruppe, die mittlerweile weit über 100 Mitglieder zählt, engagiert sich stark für Asylbewerberinnen und Asylbewerber der Region. Mit den Erlösen aus dem Eintritt sollen Projekte finanziert werden, die den Bewohnern der Einrichtungen zu Gute kommen. So fließen die Einnahmen beispielsweise in Unterrichtsmaterialien für Deutschkurse oder in die Durchführung weiterer Begegnungsveranstaltungen und Sportevents. Karten gibt es an der Theaterkasse in Senftenberg und in allen bekannten Vorverkaufsstellen sowie an der Abendkasse.

 

Damit auch die Mitglieder der unterschiedlichen ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativgruppen nicht zu kurz kommen, wird in der Kreisverwaltung in Senftenberg am 10. Oktober ein Kurs „Engagement ist gut, Engagement plus Wissen ist besser“ für eben diese Zielgruppe angeboten. Die Schulung richtet sich an alle ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagierten Bürgerinnen und Bürger und wird in Zusammenarbeit mit dem Fachberatungsdienst für Zuwanderung und Integration (FaZIT), der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen durchgeführt. Anmeldungen werden ab sofort von der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung per E-Mail unter kathrin-tupaj@osl-online.de entgegen genommen. 

 

Auch die Kreisvolkshochschule des Landkreises beteiligt sich an der Interkulturellen Woche und lädt am 29. September zum „Tag der offenen Integrationskurse“ in die Räumlichkeiten der Einrichtung in der Senftenberger Joachim-Gottschalk-Straße. Hier besteht ab 8 Uhr die Gelegenheit, dem Deutschunterricht für Migrantinnen und Migranten beizuwohnen, mit den Teilnehmenden ins Gespräch zu kommen, in kleinen Aktionen selbst fremde Sprachen zu entdecken und sich über Sitten, Bräuche und weitere Aspekte verschiedener Länder zu informieren. Wer möchte, kann sich selbst in einem Einbürgerungs-Modelltest ausprobieren.

 

Alle Programmpunkte und ausführlichere Beschreibungen zu den jeweiligen Veranstaltungen unter www.osl-online.de und direkt auf den Internetseiten der mitwirkenden Kommunen, Vereine und Initiativen.  

 

[Programm 2015 in OSL]

Foto zu Meldung: „Interkulturelle Woche“ im Landkreis OSL bunter und vielseitiger als je zuvor - Start am 21. August 2015

Neuer kostenloser Kurs für pflegende Angehörige startet in Lübbenau

(17. 08. 2015)

Der eine wächst langsam hinein, der andere muss sich von heute auf morgen dafür oder dagegen entscheiden. Eines bleibt jedoch gemeinsam: Die wenigsten haben sich die Übernahme der Pflege eines Angehörigen als Lebensaufgabe gewünscht – weder sich selbst noch dem Angehörigen. Antworten auf zahlreiche Fragen, die Betroffene in der neuen Situation bewegen, vermittelt der nächste kostenlose „Kurs für pflegende Angehörige“, der am 9. September 2015 um 15.30 Uhr in Lübbenau/Spreewald, Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, startet.

 

Erfahrene Referenten und Referentinnen vermitteln in insgesamt acht Terminen jeweils mittwochs praktische Tipps zu Themen wie beispielsweise Ernährung, Körperpflege, Schmerzen oder gesunder Bewegung. Genauso interessant ist auch der Austausch mit den anderen Teilnehmenden. Sie können aus eigener Erfahrung Tipps z.B. zu bewährten Hilfsmitteln geben. Welche Alltagshelfer es gibt, wie sich die Krankenkassen an der Finanzierung beteiligen und Antworten auf viele andere Alltagsfragen geben auch die anwesenden Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes gern.

 

Die Teilnahme am Kurs ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos. Eine telefonische Anmeldung unter (03573) 369 38 63 oder (035754) 73 93 91 ist gewünscht. Organisiert wird der Kurs vom Pflegestützpunkt OSL und dem GPGV OSL e.V. Interessierte sind herzlich willkommen.

 

 

Textfeld: kostenloser Kurs für pflegende Angehörige
09.09.-28.10.2015
 15.30  - 17.30Uhr (8 Termine, jeweils Mittwoch),
im Haus der Harmonie (Spreewiesel-Center), Straße der Jugend 34, 
03222 Lübbenau 
Anmeldungen unter 03573 3693863  oder 035754 739391
Ihr Pflegestützpunkt OSL und GPGV OSL e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

BTU Cottbus–Senftenberg lädt zum Infotag für Kurzentschlossene ein

(17. 08. 2015)

 

Aktuelle Informationen über Studienmöglichkeiten und Studienbedingungen, spannende Einblicke in moderne Labore und vieles mehr erwarten am Dienstag, 8. September 2015, von 10 bis 15 Uhr die Teilnehmer des Infotages für Kurzentschlossene an allen drei Standorten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg – dem Zentralcampus Cottbus, dem Campus Senftenberg und dem Campus Cottbus-Sachsendorf.

 

Der Infotag richtet sich vor allem an Studienbewerber zum bevorstehenden Wintersemester 2015/16, die bereits Zulassungen von mehreren Hochschulen erhalten haben. Aber auch alle anderen Studieninteressierten, die noch keinen Studienplatz haben, sich kurzfristig noch informieren wollen und sich eventuell für ein Studium an der BTU Cottbus–Senftenberg entschließen würden, sind herzlich willkommen.

Bewerbungen sind für alle zulassungsfreien Bachelorstudiengänge der BTU Cottbus–Senftenberg noch bis zum 30. September möglich.

Die Besucher des Infotages für Kurzentschlossene können sich beraten lassen, die BTU-Campi live erleben und Einrichtungen der modernen Universität besichtigen, die in der Regel nur Universitätsangehörigen zugänglich sind.

 

Treffpunkte sind: auf dem Zentralcampus Cottbus der BTU Cottbus–Senftenberg, Platz der Deutschen Einheit 1, das Foyer des Hauptgebäudes, auf dem Campus Senftenberg, Großenhainer Straße 57, das Foyer des Konrad-Zuse-Medienzentrums, auf dem Campus Cottbus-Sachsendorf, Lipezker Straße 47, das Foyer des Gebäudes 7.

Freuen können sich die Besucher auf Informationen rund um das Studium, so auch zum Thema Bewerbung, zu den Zulassungsvoraussetzungen, den Semestergebühren und den Semestertickets, auf individuelle Beratungen, Gespräche mit Studierenden und Lehrenden. Ebenso stehen Campusführungen, Labor- und Atelierbesichtigungen auf dem Programm.

Unter anderem erhalten die Besucher am Zentralcampus Cottbus Einblicke in die Biogasforschungsanlage, die Hochspannungshalle, die Kraftwerkstechnikhalle und das Panta Rhei Forschungszentrum für Leichtbauwerkstoffe, können sie sich in Senftenberg mit dem Physiklabor, dem Labor für Prozess- und Messtechnik sowie von Laboren der Biotechnologie und der Chemie vertraut machen. Ebenso öffnen die Studiengänge Pflegewissenschaft und Therapiewissenschaften ihre Labore, stehen wissenschaftliche Mitarbeiter bereit, um Fragen zu beantworten, können Interessierte selbst in diesen Laboren tätig werden. In Cottbus–Sachsendorf haben die Besucher unter anderem die Möglichkeit, das Labor für Videointeraktionsanalyse, das Studio für audio-visuelle Medientechnik, Kreativwerkstätten, den Atelierraum und den Bewegungsraum des Studiengangs Soziale Arbeit zu besichtigen, ebenso den Konzertsaal und Proberäume der Instrumental- und Gesangspädagogik sowie Labore der Fakultät für Bauen.

 

Ansprechpartnerinnen seitens der Zentralen Studienberatung der BTU Cottbus–Senftenberg

  • für den Zentralcampus Cottbus:

  • Christiane Land
    T 0355 69-2796
    E land.christiane(at)b-tu.de

 

  • für die Campi Senftenberg und Cottbus–Sachsendorf:

  • Heike Postelt

  • T 03573 85-280
    E heike.postelt(at)b-tu.de

 

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PM der Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur - Angebote

(14. 08. 2015)

Šula za dolnoserbsku rěc a kulturu

Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur

 

 

Logo Schlange ohne.jpg

 

Sielower Str. 37

03046 Cottbus/Chóśebuz

post@sorbische-wendische-sprachschule.de

0355 – 79 28 29   

Leiterin Maria Elikowska-Winkler

 

Cottbus, den 14.08.15

 

 

Pressemitteilung 2015/58

 

Veranstaltungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Sprache und Tradition:    Wendischer Nachmittag

Interessantes aus dem wendischen Leben, Spaß und beliebte wendische Lieder zum Mitsingen. Als Gäste erwarten wir die Tanzgruppe Bärenbrück, die die wendische Folklore und Tracht vorstellt. Wer sich für die Malerei interessiert, kann sich in einer kleinen Werkstatt bei der Malerin Evelyn A. Pielenz ausprobieren.

Ort                          Zły Komorow / Senftenberg, Gaststätte Heimatruh, Elsterstr. 31                                          

Termin                  Sonnabend, 22.08.15

Dauer                    15:00 – 17:15 Uhr

Moderation           Maria Elikowska-Winkler

Entgelt                   5,00 €

 

Sprachkurs:        Sorbisch/Wendisch für Anfänger III (A1)                    KORREKTUR!!

Ort                          Zły Komorow / Senftenberg

                               Bürgerhaus Wendische Kirche, Baderstr. 10

Beginn                  Mittwoch, 16.09.15

Dauer                    16 U.-Std., 18:30 – 20:30 Uhr                         

Dozentin               Angela Schurmann

Entgelt                   30,00 €

 

Malwerkstatt:     Illustrationen zu Erzählungen

Welche Möglichkeiten gibt es um zu illustrieren? Wir hören uns Geschichten an und fertigen nebenbei schon Ideenskizzen. Anfertigen von konkreten Skizzen. Eigentliche Illustrationen werden angefertigt.

Jeder bringt sein Handwerkszeug mit: für Federzeichnung, Bleistift, Aquarell, Tempera oder Linolschnitt.

Ort                          Wětošow / Vetschau, Schulzentrum „Dr. Albert-Schweitzer“, Hort, Pestalozzistr. 12/13

Termin                  Donnerstag, 01.10.15

Dauer                    3 x 3 U.- Std., 15:00 – 17:15 Uhr

Dozentin               Ingrid Groschke

Entgelt                   18,00 €

 

Sprachkurs:        Sorbisch/Wendisch für Anfänger II (A1)

Ort                          Lubnjow / Lübbenau, Galerija Utaciani

Beginn                  Donnerstag, 08.10.15       

Dauer                    12 U.-Std., 18:00 – 19:30 Uhr

Dozentin               Ute Henschel

Entgelt                   21,00 €

 

Fotografiewerkstatt:        Der Herbst im Spreewald

Fotografiewerkstatt mit Peter Becker

Wir wandern von Raddusch zur Dubkowmühle und unternehmen eine Kahnfahrt nach Leipe mit Fotostopps. Auf dem Rückweg kehren wir in die Dubkowmühle zur Mittagspause ein  und wandern dann zurück nach Raddusch. Unterwegs gibt es Tipps zum Fotografieren und viele Gelegenheiten den Herbst einzufangen.

Bitte bringen Sie folgendes mit: Festes Schuhwerk, wettergemäße Kleidung, eigene Fotoausrüstung (günstig Teleobjektiv, Makroobjektiv, Stativ,...).

Die Auswertung der Aufnahmen und Hinweise durch den Dozenten erfolgen auf einer Internet-Plattform. 

Treff                       Raduš / Raddusch, Hafen

Termin                  sobotu / Sonnabend, 10.10.15

Dauer                    8 góź. / U.- Std., zeg. 09:00 – 15:00 Uhr

Dozent                  Peter Becker, Freier Journalist / Bilderdienst Spreewald

Entgelt                   20,00 € (incl. Internet-Plattform), zzgl. Kahnfahrt 8,00 € bei mind. 10 Personen

 

 

Vortrag:                               Spreewälder Ammen und Kindermädchen in der Großstadt

in Zusammenarbeit mit der Domowina-Ortsgruppe

In vielen Familien der Niederlausitz ist das Wissen darum noch gegenwärtig, dass sich ihre Groß- oder Urgroßmütter als Ammen, Kindermädchen oder Dienstmädchen verdingten. Aber nur in Ausnahmefällen ist überliefert, warum oder unter welchen Umständen die Frauen in die Großstädte gingen, unter welchen Lebensumständen sie dort arbeiteten und wie es ihnen bei einer möglichen Rückkehr in die Heimat erging.

„Spreewälder Ammen“ in ihren stattlichen Trachten prägten bis zum Ersten Weltkrieg das Stadtbild Berlins. Sie waren in bürgerlichen Kreisen zu einem Statussymbol avanciert und entwickelten sich zu einem wahren Lausitzer „Exportschlager“.

Der Vortrag gibt Einblicke in das Leben der wendischen Bediensteten in Berlin und versucht vor allem auch Einzelschicksale konkret zu beleuchten.

Ort                          Wětošow / Vetschau, Bürgerhaus, August-Bebel-Str. 9

Termin                  Dienstag, 13.10.15

Dauer                    18:30 – 20:00 Uhr                             

Dozentin               Martina Noack

Entgelt                   4,50 €

 

Vortrag:                               Umgebindehäuser der Niederlausitz

in Zusammenarbeit mit dem Haus der Heimatgeschichte

Bis vor etwa 150 Jahren war die ländliche Niederlausitz von hölzernen Wohn- und Stallgebäuden dominiert. In der von Block- und Schrotholzbauten geprägten Landschaft etablierte sich eine regionaltypische Sonderform des Umgebindehauses. Leider haben nur wenige dieser Gebäude die Zeiten überdauert.

Der Vortrag nimmt diesen Umstand zum Anlass, auf die verbliebenen Niederlausitzer Umgebindehäuser einzu-gehen. Basis der Ausführungen bildet eine umfassende Bestandsdokumentation der letzten Jahre. Neben der Beschreibung des Bestandes werden die Grundstruktur und Entstehungsursachen des Umgebindehauses erläutert.

Ort                          Kalawa / Calau

                               Haus der Heimatgeschichte, Am Gericht 14

Termin                  Donnerstag, 15.10.15

Dauer                    18:30 – 20:00 Uhr

Dozent                  Steffen Orgas

Entgelt                   4,50 €

 

Lesung:                Sagenhafter Spreewald

in Zusammenarbeit mit der Seniorenzuständigen

Lesung von Geschichten und Gedichten über Sagen, Sagengestalten und wendische Bräuche

Ort                          Wětošow / Vetschau, Bürgerhaus, August-Bebel-Str. 9

Termin                  Donnerstag, 29.10.15

Dauer                    14:00 – 15:30 Uhr

Dozentin               Ingrid Groschke

Entgelt                   4,00 €

 

Vorlesung:           Die frühe sorbische Bildnisfotografie als Erinnerungskultur

Die Fotografie ist das erste Bildmedium, welches bei den Sorben/Wenden am Ende des 19. Jh. eine breite Wirkung erzielt hat. Besonders die Carte-de-visite-Porträts wurden für die Sorben zum Mittel der Konstruktion ihres bürgerlichen und nationalen Selbstverständnisses und halfen ihnen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Anhand vieler Bildbeispiele werden die Wandlung und die darin eingeschlossene Kommerzialisierung der sorbischen Porträtfotografie belegt.

 

Ort                          Zły Komorow / Senftenberg, Bürgerhaus Wendische Kirche, Baderstr. 10

Termin                  Mittwoch, 11.11.15

Dauer                    19:00 - 20:30 Uhr

Dozentin               Dr. Maria Mirtschin

Entgelt                   4,50 €

 

 

Frauendorfs Kita Spatzennest ist erste „Kita mit Biss“ in OSL

(12. 08. 2015)

 

Gesundheitsamt zeichnet ab sofort Engagement im Bereich Mundhygiene aus

 

Gut lachen haben sprichwörtlich die knapp 40 Kinder der Kita Spatzennest in Frauendorf: Am Dienstag, 11. August 2015, erhielt ihre Einrichtung als bislang erste im Landkreis OSL das Zertifikat „Kita mit Biss“. Im Rahmen des gleichnamigen landesweiten Präventionsprojektes können Kitas ausgezeichnet werden, die sich besonders stark im Bereich der frühkindlichen Kariesprophylaxe engagieren und so bereits im Kleinkindalter der Zahngesundheit Rechnung tragen. Verliehen wird der Titel ab sofort durch den Zahnärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes.

 

Wie bereits viele andere Kitas im Landkreis pflegt auch die Frauendorfer Kita Spatzennest eine Reihe von Maßnahmen, um die Zähne der Kinder vor Karies zu schützen und für das wichtige Thema Mundhygiene zu sensibilisieren. So werden beispielsweise Schnuller frühzeitig abgewöhnt, es werden zuckerfreie Vormittage durchgeführt und ungesüßte Getränke für die Kinder bereitgestellt. „Auch regelmäßiges Zähneputzen nach den Mahlzeiten und die Elternarbeit im Hinblick auf das Thema Mundhygiene nehmen in Frauendorf einen wichtigen Stellenwert ein“, erklärt Prophylaxehelferin Nicole Nitschke. Am Dienstag überreichte sie die erste Auszeichnung gemeinsam mit Dr. Michael Elstermann, Leiter des Jugendzahnärztlichen Dienstes, an Einrichtungsleiterin Katja Quosdorf. Auch Frauendorfs Bürgermeister Mirko Friedrich ließ es sich nicht nehmen, zu gratulieren.

 

Das Zertifikat „Kita mit Biss“ ist ein Aushängeschild für jede Kita, da es gute Präventionsarbeit bescheinigt. Viele der Kindertagesstätten im Landkreis bringen bereits gute Voraussetzungen mit, um die Auszeichnung ebenfalls erhalten zu können. „Wir haben bereits weitere Kitas im gesamten Kreis im Blick, die noch ausgezeichnet werden sollen“, verrät das Gesundheitsamt. Interessierte Einrichtungsleiterinnen und -leiter können sich bei Prophylaxehelferin Nicole Nitschke telefonisch unter (03573) 870-4384 über die Teilnahmevoraussetzungen informieren.

 

Foto:

Die Kita „Spatzennest“ in Frauendorf ist die erste „Kita mit Biss“ im Landkreis OSL. Nicole Nitschke (li.) und Dr. Michael Elstermann (3.v.l.) vom Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes OSL überreichten Einrichtungsleiterin Katja Quosdorf (unten, r.) und den Kindern im Beisein von Bürgermeister Mirko Friedrich das Zertifikat. Weitere Auszeichnungen im gesamten Landkreis sollen folgen.

 

 

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Bereich Asyl: Sozial-Staatssekretärin würdigt Engagement in OSL

(10. 08. 2015)

 

Suche nach Unterkünften weiter zentrales Thema in der Kreisverwaltung

 

 

Ein Arbeitsgespräch mit Landrat Siegurd Heinze sowie Besuche in drei Asylunterkünften des Landkreises OSL standen am Freitag, dem 7. August 2015, auf der Tagesordnung von Brandenburgs Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt. Im Rahmen der landesweiten asylpolitischen Touren verschaffen sich Sozialministerin Diana Golze und die Vertreterin des MASGF derzeit Einblicke von den einzelnen Einrichtungen, informieren sich über die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und kommen mit Ehrenamtlichen ins Gespräch. Begleitet wurde sie bei dem Termin von Landrat Siegurd Heinze sowie Vertretern der Verwaltung, vom Betreiber European Homecare und der jeweiligen Kommune.

 

Stationen während des ganztägigen Besuchs bildeten der Wohnverbund Schipkau, die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Lauchhammer-Ost sowie die vorübergehende Unterkunft am Alten Wehr in Senftenberg. Die langjährige Einrichtung in Sedlitz war bereits vor einigen Wochen Anlaufpunkt einer ihrer Besuche.

 

Vor Ort tauschte sich Hartwig-Tiedt am Freitag mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Vertretern der Initiative „ZusammenLeben Schipkau“ und Mitgliedern der Flüchtlingsinitiative „Refugees Welcome Senftenberg“ aus. Dabei wurde deutlich, wie engagiert und motiviert ehrenamtlich Tätige in OSL sich dem Thema Integration nach wie vor annehmen. Landrat Siegurd Heinze ergriff die Möglichkeit, um ein Dankeschön in Richtung der Ehrenamtlichen sowie der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, auszusprechen und ihnen für ihre wichtige Arbeit zu danken.

 

Neben dem Vorstellen der vielen verschiedenen Tätigkeiten wurde durch die Ehrenamtlichen auch die Gelegenheit genutzt, Fragen in Richtung der Landesverwaltung zu stellen, von Schwierigkeiten und Hürden aus der Arbeit heraus zu berichten und Hinweise und Wünsche zu äußern. Darüber hinaus wurde seitens der Kreisverwaltung die angesichts weiterhin enorm steigender Aufnahmevorgaben nach wie vor schwierige Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten, personelle Herausforderungen sowie die sich daraus ergebende erwünschte stärkere Unterstützung seitens der Landesregierung angesprochen. Notwendige Entwicklungen im Bereich Integration sowie ein Austausch zur Verantwortung der Kommunen im Hinblick auf das in OSL eher verhaltene Anzeigen freier Wohnräume bildeten ein weiteres Thema. Hinsichtlich der vom MASGF geplanten landesweiten Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zeigt sich die Kreisverwaltung eher skeptisch und brachte dies im Gespräch auch zum Ausdruck.

 

„Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird sowohl in Sachen Unterbringung als auch Integration eine sehr gute Arbeit geleistet. Ich schätze das konzeptionelle, ruhige Vorgehen der Beteiligten und habe einen guten Eindruck von der Situation vor Ort“, zeigte sich Almuth Hartwig-Tiedt auch nach ihrem zweiten Besuch im Landkreis im Jahr 2015 beeindruckt.

 

Wie andere Landkreise und kreisfreie Städte steht auch die Kreisverwaltung weiterhin vor einer hohen Herausforderung im Hinblick auf die Bereitstellung von Unterkünften für Asylsuchende. Galt es in 2014 noch 261 Personen unterzubringen, müssen laut aktueller Prognose in diesem Jahr bereits 631 Plätze vorgehalten und belegt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Prognosen wie bereits im Vorjahr angesichts der bundesweiten Entwicklungen auch unterjährig weiter steigen werden. Welche Lösungsansätze vorgesehen sind, um das erst im Mai von 355 auf 631 Personen angewachsene Aufnahmesoll in OSL erfüllen zu können, beschreibt das Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung. Dieses liegt in der Kreisverwaltung aus und ist auf der Internetseite www.osl-online.de zu finden. Dort finden Interessierte auch darüber hinaus wichtige Informationen und Ansprechpartner rund um die Themen Asyl und Integration.

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Filmreif: Landkreis-Azubis präsentieren Ergebnisse ihrer Projektarbeit

(10. 08. 2015)
Bewerbungsstart für Ausbildung 2016

                                                     

Für die Ausbildung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz werben und damit noch mehr junge Menschen für den Berufseinstieg im öffentlichen Dienst begeistern: Diese Aufgabe haben sich die elf Auszubildenden der Kreisverwaltung OSL dieser Tage im Rahmen ihrer Projektwoche gestellt. Neben einem Plakat und einer Präsentation für Besuche in Schulen und auf Messen ist auch ein Film über die Ausbildung beim Landkreis entstanden.

 

Der 5-Minüter entstand in Zusammenarbeit mit dem regionalen TV-Sender WMZ TV. Das Besondere: Sowohl Drehbuch als auch Text stammen aus der Feder der angehenden Verwaltungsfachangestellten. „Ich bin wieder einmal beeindruckt, was unsere Auszubildenden, quasi in Eigenregie, auf die Beine gestellt haben. Der Film ermöglicht einen Einblick in die abwechslungsreiche Arbeit in der Kreisverwaltung und informiert darüber, welche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen sollten“, zeigte sich OSL-Landrat Siegurd Heinze bei der Vorab-Premiere in kleiner Runde begeistert.

 

Der Film lief bereits im WMZ TV. Interessierte finden ihn auch im Bereich "Ausbildung" auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Dort wurde unter dem Menüpunkt Verwaltung/Ausbildung zudem die aktuelle Ausschreibung für den Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/r“ für das Jahr 2016 veröffentlicht.

 

 

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Donnerstag, 13. August: Verkürzte Öffnungszeit im Jobcenter OSL

(10. 08. 2015)

 

Am Donnerstag, 13. August 2015, schließt das Jobcenter des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Adolfstr. 1-3 in Senftenberg bereits um 16 Uhr. Bürgerinnen und Bürger können sich an den übrigen Tagen wie gewohnt im Rahmen der bekannten Sprechzeiten an das Jobcenter wenden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Mo.: 8-13 Uhr; Di.: 8-13 Uhr und 14-16 Uhr, Do.: 8-13 Uhr und 14-18 Uhr und Fr.: 8-12:30 Uhr.

Kreisvolkshochschule OSL: Volkshochschule mit neuer Rufnummer

(07. 08. 2015)

 

 

Wie die Volkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mitteilt, ändern sich die Rufnummern in Senftenberg zum 5. August 2015. Die bisherigen Telefonnummern (03573) 808 96 82/83 werden im Laufe des Mittwochs
abgeschaltet und durch die Rufnummern (03573) 658 41 06/07 ersetzt. Die bisherige zentrale Senftenberger Rufnummer (03573) 810 30 bleibt unverändert
bestehen. Faxnummern werden ebenfalls beibehalten. Die Volkshochschule bittet um Verständnis, falls es kurzfristig zu Verbindungsstörungen kommen sollte.

 

12. September: Museumsnacht im Lausitzer Museenland

(06. 08. 2015)

Am 12. September wird die Nacht zum Tag, denn an diesem Tag beteiligen sich wieder zahlreiche Museen der Region an der Museumsnacht. Natürlich ist auch das Kreismuseum OSL wieder mit am Start und wartet mit tollen Aktionen auf Besucherinnen und Besucher. Das genaue Programm können Sie beigefügter Datei entnehmen. 

[Programm zur MuseumsNacht]

Foto zu Meldung: 12. September: Museumsnacht im Lausitzer Museenland

Hafenfest Senftenberg - Befristete Einschränkung des Gemeingebrauchs, Allgemeinverfügung

(06. 08. 2015)

Öffentliche Bekanntmachung

 

Landkreis Oberspreewald – Lausitz

Der Landrat

Amt für Umwelt und Bauaufsicht - untere Wasserbehörde

03205 Calau, J.- Gottschalk-Str. 36

Ansprechpartner:       Herr Thrandorf

Telefon:                      03541 870 3436

 

 

 

Befristete Einschränkung des Gemeingebrauchs

Allgemeinverfügung

 

Vollzug des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) und des Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32).

 

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde schränkt auf der Grundlage des § 25 WHG in Verbindung mit § 44 BbgWG die Ausübung des Gemeingebrauchs gemäß § 43 Absatz 1 BbgWG, entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, wie folgt ein:

 

1. Verbote

 

1.1 Baden

 

1.2 Tauchen mit Atemgerät

 

2. örtliche Lage

 

Das Gebiet auf das der Gemeingebrauch eingeschränkt wird ist wie folgt begrenzt:

 

Entlang der östlichen Mole des Senftenberger Hafens in südwestlicher Richtung bis zur Ende der östlichen Mole, danach in südöstlicher Richtung abschwenkend ca. 125m. Ab diesem Punkt in östlicher Richtung 500m und danach in nördlicher Richtung in Höhe der Buschgruppe auf das Ufer treffend. Der Uferbereich selbst in westlicher Richtung bis zur östlichen Hafenmole.

 

Die Einschränkung des Gemeingebrauchs betrifft Teile der Grundstücke

 

Gemarkung Senftenberg, Flur 23, Flurstücke 13, 150 und 164.

 

3. Befristung

 

Die Allgemeinverfügung ist auf den Zeitraum des Hafenfestes beschränkt und wird festgelegt auf die Zeit

 

vom 14.08.2015, 10.00 Uhr bis 16.08.2015, 20.00 Uhr

 

 

4. Adressaten

 

Diese Allgemeinverfügung ist an alle Personen gerichtet, die in dem o.g. Gewässerabschnitt und in diesem Zeitraum beabsichtigen zu Baden und zu Tauchen mittels Atemgerät.

 

5. Vorbehalt des Widerrufs

 

Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

 

6. Vollziehung

 

Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.

 

7. Inkrafttreten

 

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Begründung:

 

Gemäß § 44 BbgWG kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung,

den Gemeingebrauch einschränken, um dadurch Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für den Einzelnen zu verhindern, indem sie die Ausübung eines Teilbereiches des Gemeingebrauchs oder den Gemeingebrauch insgesamt regelt, beschränkt oder verbietet. Im § 43 BbgWG ist bestimmt, was zum Gemeingebrauch  gehört. Der Landkreis ist gemäß § 124 BbgWG untere Wasserbehörde und als solche gemäß § 126 Abs. 1 BbgWG zuständig für den Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes.

 

Aufgrund der Durchführung des Hafenfestes und der damit verbundenen Vorführungen, u. A. Wakeboardshow, ist zum Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen der Gemeingebrauch einzuschränken.

 

Diese Entscheidung ist angemessen und erforderlich, um Gefahren für die Allgemeinheit und des Einzelnen zu vermeiden und Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen.

 

Die befristete Einschränkung des Gemeingebrauchs liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse und ist notwendig, um Schäden an Leib und Gut zu verhindern.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Widerspruch eingelegt werden.

 

 

Hinweise:

 

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder geahndet werden.

 

Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 6 der Verfügung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Verfügung keine aufschiebende Wirkung  (§ 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO); dass bedeutet, dass die Verfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit Widerspruch und Klage angegriffen wird. Es kann beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg die Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO) oder beim Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO).

 

 

 

 

 

Siegurd Heinze

Landrat

 

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Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(31. 07. 2015)

"Nachträgliches Protokoll vom 15.07.2015:

 

1. Wir haben eine Kontaktanfrage des mobilen Beratungsteams.
2. Willkommensinitiativen können beim Land einen Antrag auf Fördermittel bis zu 1000 €
    stellen. Da die Ausgabe der insgesamt 80.000 € nach Eingang der Anträge erfolgt, sollte das
    schnellstmöglich geschehen.
3. FAZIT bietet eine Fortbildung für Initiativen vor Ort an, die sich in einem Tagestermin über
    ca. 6 Stunden mit Themen beschäftigt, die wichtig für uns sind wie: Umgang mit
    Traumatisierung, Abgrenzung, Asylrecht im allgemeinen und besonderen, etc.
4. Es wurde angeregt, für unsere Bewohner vor dem Treffen eine halbe Stunde anzubieten, in
    der sie aufkommende Fragen und Probleme besprechen können.

5. Der Deutschkurs hat neues Unterrichtsmaterial von Dr. Schürer von der BTU bekommen.

 

 

Protokoll vom 22.07.2015:

 

1. Das Hotel Kronprinz kommt uns preislich mit den Unterkünften der Bandmitglieder
    entgegen.
2. Die Kaffeerunde in Großräschen am 25.7. entfällt – neuer Termin ist der 18.10.
3. Am 15.08. ist eine Straßenmalaktion mit Kindern in Schipkau.

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Der Gutachterausschuss informiert: Grundstücksmarktbericht 2014

(31. 07. 2015)

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seiner Beratung am 24.06.2015 den ersten gemeinsamen Grundstücksmarktbericht 2014 beraten und beschlossen. In ihm sind die Umsatzzahlen und detaillierten Analysen beider Landkreise sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie beispielsweise Indizes, Umrechnungskoeffizienten und Sachwertfaktoren enthalten.

 

Der gemeinsame Grundstücksmarktbericht 2014 für die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz ist als PDF-Dokument oder als Druckexemplar bei der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 30 € erhältlich.

 

Außerdem erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte aus dem Grundstücksmarktbericht 2014 in mündlicher und schriftlicher Form. Sie ist wie folgt zu erreichen:

 

Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonische Auskünfte sind unter (0355) 49 91 – 22 47 erhältlich.

 

Sprechzeiten:           Dienstag          8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                                 Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Ein gebührenfreier Auszug aus dem Grundstücksmarktbericht 2014 steht auf der Homepage des Gutachterausschusses zur Verfügung (http://www.gutachterausschuss-bb.de/SPN-OSL/gmb.htm).

 

Darüber hinaus kann er im Online-Shop GEOBROKER der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) (http://geobroker.geobasis-bb.de) als PDF-Dokument erworben werden.

Stadt, Landkreis und Universität erneuern ihre Partnerschaft für Wissens- und Technologietransfer

(23. 07. 2015)

Unterstützungen für Ausgründungen aus der Universität, einfachere Verfahren und Beratung bei der Ansiedlung von Unternehmen, Technologieentwicklung und Nutzung von Innovationspotential beispielsweise in der Biotechnologie und der Medizintechnik – das sind einige der Themen, die die Universität, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Senftenberg mit der neuen Kooperationsvereinbarung verbinden.

 

Die Partner bekennen sich in der Vereinbarung zur Entwicklung des Innovationszentrums als einem wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Senftenberg. Zudem sollen die enge Verflechtung von universitärer Forschung und Wirtschaft gestärkt und gemeinsame Aktivitäten, wie beispielsweise die Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Symposien unterstützt werden.  

 

Landrat Siegurd Heinze, die stellvertretende Bürgermeisterin Teresa Melzer und Prof. Dr. Katrin Salchert, Vizepräsidentin für Wissens- und Technologietransfer und Struktur an der BTU Cottbus-Senftenberg, unterzeichneten die Vereinbarung am heutigen 22. Juli 2015 in dem vor wenigen Wochen eröffneten Innovationszentrum.

 

Nach dem Einzug des Unternehmen Be2pro, Beratung für Projektmanagement, und der GA Generic Assays GmbH, hießen die Kooperationspartner im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung die Attomol GmbH aus Bronkow, Ortsteil Lipten, als neue Mieterin im Innovationszentrum willkommen.

 

„Gern nutzen wir als Entwickler und Hersteller medizinischer Diagnostika die Möglichkeiten des neuen Innovationszentrums“, erklärte die Geschäftsführerin der Attomol GmbH, Bettina Lehmann. „Wir arbeiten seit Jahren eng mit Wissenschaftlern und Studierenden am Standort Senftenberg der BTU Cottbus–Senftenberg, unter anderem aus der Biotechnologie und der Informatik, zusammen. Nun können wir diese Zusammenarbeit unkompliziert in unmittelbarer Campusnähe realisieren und zum Beispiel gemeinsam mit Wissenschaftlern aus dem Maschinenbau ganz konkret ein neues Messsystem zur Auswertung von Multiparameter-Bead-Assays für die Infektions- und Autoimmundiagnostik entwickeln und zur Marktreife bringen.“

 

Die 1997 gegründete Attomol GmbH hat derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Absolventen der BTU Cottbus–Senftenberg beziehungsweise der ehemaligen Hochschule Lausitz. Das Unternehmen ist biochemisch-molekularbiologisch orientiert. Für den Nachweis von Mutationen, Krankheitserregern und Autoimmunerkrankungen werden komplette Testbestecke für laborärztliche Praxen entwickelt und produziert. In der Forschung kooperiert das Unternehmen mit den Partnern des Forschungsverbundes Bioresponse e. V., zu denen auch die BTU Cottbus-Senftenberg, die GA Generic Assays GmbH und die Medipan GmbH gehören. Bereits 2012 wurde die Attomol GmbH mit dem Kooperationspreis der Hochschule Lausitz ausgezeichnet. Sie zählt zu den Stiftern der an der BTU Cottbus–Senftenberg eingerichteten Stiftungsprofessur Multiparameterdiagnostik.

 

Der Bau des Innovationszentrums ist eine gemeinsame Initiative der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Gefördert wurde das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Seit der Inbetriebnahme am 22. Mai 2015 stehen in dem Komplex auf rund 2.100 Quadratmetern Fläche insbesondere Räume für Biotechnologie und Medizintechnik sowie für andere Bereiche zur Verfügung. Der Neubau des Innovationszentrums soll den Transfer von Produktideen aus der Universität, aber auch von solchen sich ansiedelnder Unternehmen, die mit Hilfe der Universität zur Produktionsreife weiterentwickelt werden, befördern. Damit wird es möglich, das starke Innovationspotenzial am Standort Senftenberg der BTU, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften, intensiv zu nutzen.

 

Neben den Ausgründungen von Wissenschaftlern und Absolventen ist die Ansiedlung universitätsexterner Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Kompetenzen sollen in dem Innovationszentrum gebündelt werden. Durch die unmittelbare Nähe zur Universität, den Austausch mit deren Know-how und die Nutzung der Forschungskapazitäten wird es möglich, Unternehmen optimal in ihren Innovationsprozessen zu unterstützen.

 

 

Foto zu Meldung: Stadt, Landkreis und Universität erneuern ihre Partnerschaft für Wissens- und Technologietransfer

Innovationszentrum: Stadt, Landkreis und Universität erneuern ihre Partnerschaft für Wissens- und Technologietransfer

(22. 07. 2015)

Unterstützungen für Ausgründungen aus der Universität, einfachere Verfahren und Beratung bei der Ansiedlung von Unternehmen, Technologieentwicklung und Nutzung von Innovationspotential beispielsweise in der Biotechnologie und der Medizintechnik – das sind einige der Themen, die die Universität, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Senftenberg mit der neuen Kooperationsvereinbarung verbinden.

 

Die Partner bekennen sich in der Vereinbarung zur Entwicklung des Innovationszentrums als einem wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Senftenberg. Zudem sollen die enge Verflechtung von universitärer Forschung und Wirtschaft gestärkt und gemeinsame Aktivitäten, wie beispielsweise die Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Symposien unterstützt werden.  

Landrat Siegurd Heinze, die stellvertretende Bürgermeisterin Teresa Melzer und Prof. Dr. Katrin Salchert, Vizepräsidentin für Wissens- und Technologietransfer und Struktur an der BTU Cottbus-Senftenberg, unterzeichneten die Vereinbarung am heutigen 22. Juli 2015 in dem vor wenigen Wochen eröffneten Innovationszentrum.

 

Nach dem Einzug des Unternehmen Be2pro, Beratung für Projektmanagement, und der GA Generic Assays GmbH, hießen die Kooperationspartner im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung die Attomol GmbH aus Bronkow, Ortsteil Lipten, als neue Mieterin im Innovationszentrum willkommen.

„Gern nutzen wir als Entwickler und Hersteller medizinischer Diagnostika die Möglichkeiten des neuen Innovationszentrums“, erklärte die Geschäftsführerin der Attomol GmbH, Bettina Lehmann. „Wir arbeiten seit Jahren eng mit Wissenschaftlern und Studierenden am Standort Senftenberg der BTU Cottbus–Senftenberg, unter anderem aus der Biotechnologie und der Informatik, zusammen. Nun können wir diese Zusammenarbeit unkompliziert in unmittelbarer Campusnähe realisieren und zum Beispiel gemeinsam mit Wissenschaftlern aus dem Maschinenbau ganz konkret ein neues Messsystem zur Auswertung von Multiparameter-Bead-Assays für die Infektions- und Autoimmundiagnostik entwickeln und zur Marktreife bringen.“

Die 1997 gegründete Attomol GmbH hat derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Absolventen der BTU Cottbus–Senftenberg beziehungsweise der ehemaligen Hochschule Lausitz. Das Unternehmen ist biochemisch-molekularbiologisch orientiert. Für den Nachweis von Mutationen, Krankheitserregern und Autoimmunerkrankungen werden komplette Testbestecke für laborärztliche Praxen entwickelt und produziert. In der Forschung kooperiert das Unternehmen mit den Partnern des Forschungsverbundes Bioresponse e. V., zu denen auch die BTU Cottbus-Senftenberg, die GA Generic Assays GmbH und die Medipan GmbH gehören. Bereits 2012 wurde die Attomol GmbH mit dem Kooperationspreis der Hochschule Lausitz ausgezeichnet. Sie zählt zu den Stiftern der an der BTU Cottbus–Senftenberg eingerichteten Stiftungsprofessur Multiparameterdiagnostik.

 

Der Bau des Innovationszentrums ist eine gemeinsame Initiative der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Gefördert wurde das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Seit der Inbetriebnahme am 22. Mai 2015 stehen in dem Komplex auf rund 2.100 Quadratmetern Fläche insbesondere Räume für Biotechnologie und Medizintechnik sowie für andere Bereiche zur Verfügung. Der Neubau des Innovationszentrums soll den Transfer von Produktideen aus der Universität, aber auch von solchen sich ansiedelnder Unternehmen, die mit Hilfe der Universität zur Produktionsreife weiterentwickelt werden, befördern. Damit wird es möglich, das starke Innovationspotenzial am Standort Senftenberg der BTU, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften, intensiv zu nutzen.

 

Neben den Ausgründungen von Wissenschaftlern und Absolventen ist die Ansiedlung universitätsexterner Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Kompetenzen sollen in dem Innovationszentrum gebündelt werden. Durch die unmittelbare Nähe zur Universität, den Austausch mit deren Know-how und die Nutzung der Forschungskapazitäten wird es möglich, Unternehmen optimal in ihren Innovationsprozessen zu unterstützen.

[HIer finden Sie weitere Informationen zum Innovationszentrum Senftenberg]

Außensprechstunde im Rathaus fällt aus

(16. 07. 2015)

Wie der Pflegestützpunkt OSL mitteilt, fällt die Außensprechstunde im Rathaus in Lauchhammer am kommenden Dienstag, 21. Juli 2015, krankheitsbedingt aus. Die nächste Außensprechstunde in Lauchhammer findet planmäßig am 4. August in der Zeit von 16 bis 18 Uhr statt.

 

Die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes Senftenberg in der Ernst-Thälmann- Str. 129 lauten wie folgt:

 

Dienstag                   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag              09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zusätzlich findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde in Lübbenau, Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, statt.

In Lauchhammer sind die Mitarbeiterinnen jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Rathaus, Liebenwerdaer Straße 69, anzutreffen.

 

 

 

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Ausländerbehörde am 16. und 21. Juli

(16. 07. 2015)

 

Am 16. und 21. Juli öffnet die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung OSL am Standort Dubinaweg 1 in Senftenberg auf Grund von Sanierungsmaßnahmen im Gebäude nur eingeschränkt. Am Donnerstag, 16. Juli 2015, stehen die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter vor Ort vormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr zur Verfügung. Am darauffolgenden Dienstag, den 21. Juli 2015, ab Nachmittag von 13 bis 18 Uhr.

 

Basis-Elterngeld und „ElterngeldPlus“ in OSL - Hier erhalten Sie die Anträge

(14. 07. 2015)
Trend: Immer mehr Männer im Landkreis nehmen Elternzeit in Anspruch

 

Am 1. Juli fiel bundesweit der Startschuss für einen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes nunmehr durch Inanspruchnahme des sogenannten „ElterngeldPlus“ verlängern. Entsprechende Anträge können beim Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingereicht werden.

 

Bürgerinnen und Bürger finden die Formulare auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Bürgerportal von A bis Z/Kinder und Familie. Zudem liegen Ausdrucke im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Senftenberg, Dubinaweg 1, zur Mitnahme bereit.

 

Das „ElterngeldPlus“ als weiterer Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. In Anspruch nehmen können es Mütter und Väter, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Wichtige Informationen erhalten junge Eltern unter www.elterngeld-plus.de.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes OSL stehen bei konkreten Fragen bezüglich der Beantragung des Basis-Elterngeldes und des neuen „ElterngeldPlus“ zu den bekannten Sprechzeiten als Ansprechpartner bereit. Das Jugendamt des Landkreises befindet sich ebenfalls am Standort in Senftenberg. Interessierte haben die Möglichkeit, sich dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr vor Ort zu informieren.

 

Zwei Wochen nach der Einführung des „ElterngeldPlus“ als Alternative zum Basis-Elterngeld liegen für den Landkreis OSL derzeit noch keine Anträge für dieses neue Modell vor. „Einige Eltern haben sich jedoch bereits auf der Internetseite des Bundesministeriums informiert und sich dann mit ihren individuellen Fragen an uns gewandt“, heißt es seitens des Jugendamtes.

 

Übrigens: Im Jahr 2014 wurden in OSL insgesamt 1095 Anträge auf Bezug von normalem Elterngeld - dem so genannten „Basis-Elterngeld“- gestellt. 2013 waren es noch 1001 Anträge, die durch das Jugendamt bearbeitet wurden. Insbesondere das Verhältnis von männlichen zu weiblichen Antragstellern hat sich dabei in den vergangenen Jahren verändert: So entscheiden sich in OSL mittlerweile immer mehr Väter dazu, den Beruf eine Zeit lang gegen die Betreuung des Nachwuchses einzutauschen.

 

Waren 2013 noch 240 der Antragsteller in OSL männlich, so entschlossen sich im Jahr darauf bereits 324 Männer dazu, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Dies entspricht in 2014 einer Quote von 29,6 Prozent und einem weiteren Zuwachs gegenüber 2013. Hier wählten bereits knapp 24 Prozent der Männer die Auszeit mit Kind.

 

Mit dieser Entwicklung liegt OSL sogar über dem aktuellen Brandenburg-weiten Durchschnitt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im ersten Quartal 2015 in Brandenburg insgesamt 22.994 Personen Elterngeld bezogen, davon waren 20.017 Frauen (87 Prozent) und 2.977 Männer (12,9 Prozent).

 

Auch die Zahlen der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes, welches am 1. August 2013 bundesweit eingeführt wurde, liegen dem Jugendamt OSL vor: Demnach wurden 2014 insgesamt 120 Anträge gestellt. Im Zeitraum von August bis Dezember 2013 reichten 45 Personen ihre Unterlagen ein. Der Anteil der Männer ist hier wiederum sehr gering: Unter den Antragstellern waren in 2014 lediglich drei männlich.  

 

Einkommensunabhängigen Anspruch auf Gewährung von Betreuungsgeld haben Eltern, die ihre Kinder alternativ zu Kindertagesstätte oder Tagespflege zu Hause betreuen.

 

Hier gehts zu den Anträgen

 

Tierseuchenallgemeinverfügung

(10. 07. 2015)

Der Landkreis OSL gibt bekannt. Ausweitung des Sperrbezirks nach Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen:

 

Tierseuchenallgemeinverfügung

 

zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 10.07.2015

 

 

Im Ort Altdöbern ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 25.06.2015 amtlich festgestellt worden.

Auf Grund neuer epidemiologischer Erkenntnisse und zum Schutz vor den von der Amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgehenden Gefahren treffe ich folgende Anordnungen:

 

  1. Nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Datum vom 26.06.2015 festgelegte Sperrbezirk auf 3 km erweitert. Die Grenzen des Sperrbezirkes sind in der folgenden Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet:

 

Nördlichste Begrenzung des Sperrbezirks ist das nördliche Ufer des Großen Paul Sees in direkter Verbindung zur nördlichen Begrenzung der Ortslage Muckwar. Von dort entlang der nordöstlichen Begrenzung des Waldgebietes Alte Försterei, welche mit ihrem Verlauf die nordöstliche Grenze in direkter Verbindung zur Gemarkung Peitzendorf bildet. In südlicher Richtung verläuft die Sperrbezirksgrenze im Bogen bis an das nordwestliche Ufer des Altdöberner Sees entlang bis zur Gemarkung Chransdorf einschließlich Tiergartenhaus. Im südwestlichen Bogen verläuft die Grenze des Sperrbezirks bis auf Höhe der Kreuzung zwischen der Landesstraße L532 und der Bahnlinie. Der Sperrbezirk verläuft weiter in nördlicher Richtung durch das Waldgebiet eingeschlossen

 der Obermühle und schließt östlich entlang des Waldgebietes Bronkow den Gemeindeteil Luckaitz ein.

 

1.

Der Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk hat dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinär-aufsicht, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Tel.: 03573/870-4401, (Fax.: 03573/870-4410), spätestens bis zum 24.07.2015 folgende Angaben zu machen:

 

Name und Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

 

2.

Diese Tierseuchenverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG.

 

3.

Diese Tierseuchenverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Begründung sowie die Karte des Sperrbezirks können im Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

 

4.

Die sofortige Vollziehung meiner Anordnungen zu Nr. 1 – 2 wird hiermit im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 5b und 10 der Bienenseuchen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung
  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG),
  • § 37 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)

 

Begründung:

Die Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung zu Nr. 1 sowie die Anordnung der Anzeige von Bienenvölkern im Sperrbezirk nach Nr. 2 ist geeignet aber auch erforderlich, um die nach § 11 der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln in Kraft treten zu lassen und eine Weiterverbreitung der amerikanischen Faulbrut der Bienen damit möglichst zu verhindern.

Andere geeignete Maßnahmen als die angeordneten sind nicht ersichtlich bzw. können nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht gefordert werden.

Der Vorbehalt des Widerrufs ist erforderlich, um insbesondere bei Änderung der Seuchenlage die Grenzen des Sperrbezirks entsprechend anpassen zu können.

 

Begründung der sofortigen Vollziehung:

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass die Festlegung des Sperrbezirks nach Nr. 1 sowie die Anzeigepflicht zu Nr. 2 schnellstmöglich wirksam wird.

Aus Gründen einer effektiven Tierseuchenbekämpfung ist es unbedingt erforderlich, dass schnellstmöglich ein Sperrbezirk nach § 10 Bienenseuchenverordnung festgelegt wird und damit die in § 11 der Bienenseuchen-Verordnung bezeichneten und mit in Kraft treten dieser Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk unmittelbar geltenden Schutzmaßregeln wie z. B. Verbringungsverbote wirksam werden. Käme es hierbei zu einer zeitlichen Verzögerung, würde durch das entsprechend spätere Wirksamwerden der vorgeschriebenen Schutz-maßregeln die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen begünstigt oder könnte eine bereits stattgefundene Verschleppung erst verspätet erkannt werden.

Im Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung überwiegt das besondere öffentliche Interesse daran, dass auch während eines eventuellen Klageverfahrens erforderliche Tier-seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Das Interesse der Bienenhalter muss hinter diesem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen.

 

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Anordnungen:

  1. alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens 2 Monate, spätestens 9 Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen,
  2. bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden,
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden und
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  5. Wanderimkern wird das Verbringen von Bienenvölkern in den Sperrbezirk untersagt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

 

Auf der Grundlage des § 37 Tiergesundheitsgesetzes hat ein etwaiger Widerspruch i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

 

Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht in 03050 Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen.

 

 

Hinweis

Zum Schutz vor einer weiteren Seuchenverbreitung und im Interesse der Allgemeinheit bitten wir Sie, dem Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinär-aufsicht, Ihnen eventuell nicht bekannte bzw. nicht ortsansässige Imker bzw. nicht gekenn-zeichnete Bienenbeuten zu melden.

 

 

Im Auftrag

gez.

 

 

DVM Wachtel

Amtstierarzt

[2015-07-10 AFB-erweiterte Allgemeinverfügung_Bienen_Amerikanische Faulbrut]

Foto zu Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung

Nichtraucher-Klassen freuen sich über Prämien für die Klassenkasse

(09. 07. 2015)

„Be Smart - Don`t Start“ lautet der Name eines bundesweiten Anti-Rauch-Wettbewerbes, an dem sich auch in diesem Jahr erneut mehrere Schulen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt haben. So viel Engagement gehört belohnt, findet neben der Kreisverwaltung OSL auch die Sparkasse Niederlausitz und bedenkt zehn der teilnehmenden Klassen mit jeweils 100 Euro für die Klassenkasse.

 

Überreicht wurden die Prämien am Donnerstag durch Ellen Martin von der überregionalen Suchtpräventionsfachstelle für Südbrandenburg des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. in Lübben und Falk Peschel, Leiter Büro Landrat der Kreisverwaltung. Dafür machten sie sich auf den Weg und besuchten die Schülerinnen und Schüler direkt in ihren Klassenzimmern. Am kommenden Mittwoch führt der letzte Besuch in das Emil-Fischer-Gymnasium in Schwarzheide.

 

An dem Wettstreit „Be Smart - Don`t Start“, der bereits zum 18. Mal ausgetragen wurde, beteiligten sich in diesem Schuljahr insgesamt 19 Klassen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Die erfolgreichen Rauchfrei-Klassen des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg erhielten in einer Auszeichnungsveranstaltung seitens der Stadtverwaltung von Bürgermeister Andreas Fredrich bereits jeweils eine Teilnahmeurkunde sowie 50 Euro für die Klassenkasse. Die Schulklasse, die bereits das 3. Mal erfolgreich an diesem Wettbewerb teilgenommen hat (LuBK8) konnte sich sogar über 100 Euro freuen.

 

 

 

Foto zu Meldung: Nichtraucher-Klassen freuen sich über Prämien für die Klassenkasse

„Leben und Investieren im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ –

(06. 07. 2015)

Im Zusammenwirken mit dem Verlag Reinhard-Semmler GmbH Cottbus wurde die aktuelle Wirtschaftsbroschüre des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im neuen Layout erstellt. Aus der Broschüre mit dem Titel „Leben und Investieren im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger, Investoren und Touristen auf 40 Seiten Wissenswertes über den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die deutsch- und englisch-sprachige Wirtschaftsbroschüre wird den Landkreis als Präsentationsmittel auf regionalen und überregionalen Messen und Ausstellungen begleiten. Bei der Erarbeitung unterstützt wurde die Kreisverwaltung durch eine Vielzahl von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Einrichtungen. „Das Team des Sachgebietes für Wirtschaft und Förderung des Landkreises bedankt sich herzlich für alle Aktivitäten bei der Erstellung der Broschüre“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

 

Die Wirtschaftsbroschüre ist in der Kreisverwaltung in OSL und ihren Außenstellen sowie über das Bürgerbüro für Interessierte kostenlos erhältlich. Sie ist zusätzlich auch über die Homepage des Landkreises abrufbar.

[Broschüre ]

Foto zu Meldung: „Leben und Investieren im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ –

Unterbringung, Integration und finanzieller Mehrbedarf:

(19. 06. 2015)

 

 

Das Thema Asyl ist auch in OSL weiterhin präsent: Nach wie vor steigende Zahlen an unterzubringenden Personen in Verbindung mit Anforderungen und Wünschen an Integration und ein friedliches Miteinander stellen die Kreisverwaltung vor anhaltend schwere Aufgaben. Bei der Kreistagssitzung am Donnerstagnachmittag im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH standen im Zusammenhang mit der Aufnahme erneut mehrere Punkte auf der Tagesordnung.

 

Etwas mehr als 1/3 aller in 2015 Aufzunehmenden, etwa 230 Personen, konnten von Januar bis Anfang Juni bereits im Landkreis OSL untergebracht werden. Mindestens 401 weiteren Personen muss die Verwaltung noch im laufenden Jahr ein Dach über dem Kopf bieten. Zur Verfügung stehen bislang zwei feste Gemeinschaftseinrichtungen in Lauchhammer und Sedlitz, Wohnverbünde in Schipkau, das Senftenberger Schullandheim und –weitestgehend kreisweit verteilt- Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

 

Mit der kürzlich realisierten Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts in der Unterkunft in Lauchhammer und der Belegung eines zusätzlichen Aufgangs in der Gemeinde Schipkau im ersten Quartal stehen zwischenzeitlich bereits erheblich mehr Kapazitäten als noch zu Jahresbeginn zur Verfügung. Über die Sommermonate hinweg können im Schullandheim in Senftenberg neben dem Hauptgebäude auch die Bungalows befristet belegt werden, sodass auch hier 28 weitere Plätze zur Verfügung stehen. Auch Wohnungen werden verstärkt genutzt. Dennoch reiche der momentan verfügbare Platz angesichts tausender Frauen, Kinder und Männer, die aus ihrer Heimat nach Deutschland fliehen, nicht aus, lautete am Donnerstag die klare Botschaft seitens der Kreisverwaltung.

 

Welche Lösungsansätze vorgesehen sind, um das im Mai von 355 auf 631 Personen angewachsene Aufnahmesoll erfüllen zu können, beschreibt das nun vorliegende überarbeitete Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung. Dieses ist aktuell auch auf der Internetseite www.osl-online.de zu finden.

 

Größere „Überraschungen“ finden sich in dem 16-seitigen Konzept nicht: Konzentriert wird sich vielmehr auch weiterhin auf die Unterbringung in bereits bewährten und bekannten Wohnformen. An den geplanten längerfristigen Maßnahmen, wie der vorübergehenden Nutzung des leerstehenden kreiseigenen Objektes in Kittlitz ab dem Jahresende 2015 oder die Inbetriebnahme einer zusätzlichen dauerhaften Unterkunft im ehemaligen Lübbenauer OSZ ab voraussichtlich Dezember 2016 wird demnach weiterhin festgehalten.

 

Geplant sei darüber hinaus, vermehrt Unterkünfte von privaten und gewerblichen Anbietern anzumieten. Hierbei sollen räumlich gesehen insbesondere diejenigen Kommunen in den Fokus rücken, in denen bislang noch keine oder nur wenig Asylsuchende untergebracht werden konnten. Besonders das Modell des „Wohnungsverbundes“, bei dem mehrere Wohnungen innerhalb eines Wohnblock-Einganges angemietet werden, sei aus Sicht der Kreisverwaltung geeignet und biete zahlreiche Vorteile. Ausschließen könne man angesichts der steigenden Zahlen daher auch nicht, noch in diesem Jahr weitere Modelle ähnlich dem in Schipkau folgen zu lassen. Konkret zu benennende Objekte gebe es hierbei allerdings derzeit nicht.

 

Neben dem Thema Unterbringung von Asylsuchenden spielten auch die Betreuung und das Einbeziehen der derzeit 477 in OSL lebenden Asylsuchenden sowie aller bleibeberechtiger Migranten in das gesellschaftliche Leben und das gemeinschaftliche Miteinander eine Rolle. Vom Kreistag bestätigt wurde am Donnerstag ein entsprechendes Konzept namens „Integration von Migranten“, welches aus der Feder der Integrationsbeauftragten Kathrin Tupaj stammt.

Das 50 Seiten starke Werk thematisiert in insgesamt acht Handlungsfeldern wichtige Bereiche rund um das komplexe Thema Integration von Migranten. Dabei werden Fragen zur Willkommenskultur, Interkulturellen Öffnung, Sprache, Beruf, zum gesellschaftlichen Leben und Zusammenleben, zu Initiativgruppierungen, Organisationen und vieles mehr beantwortet. Auch wichtige Ansprechpartner innerhalb der Kreisverwaltung werden benannt. Darüber hinaus finden sich rechtliche und gesetzliche Grundlagen, Erläuterungen, Definitionen sowie allgemeine Informationen wieder. Weitere Kontakte zu den im Landkreis aktiven Flüchtlingsinitiativen, Auskünfte rund um das Ehrenamt und natürlich das Konzept zur Integration selbst sind ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung nachzulesen.

 

Einen weiteren Punkt bildete für die Kreistagsabgeordneten die Beschlussvorlage über die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für das Budget des Kreissozialamtes in Höhe von 2.939.800 Euro und für das Bau- u. Hauptamt in Höhe von 1.035.800 Euro, der sie am Ende ebenfalls die Zustimmung erteilten.

 

Auf Grund der Entwicklungen im Bereich Asylbewerberunterbringung fällt der Mittelbedarf weit größer aus, als noch im Zuge der damaligen Haushaltsplanung angenommen. Die beschlossene Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel soll sicherstellen, dass die im ursprünglichen Unterbringungskonzept der Verwaltung aufgeführten Unterbringungsmöglichkeiten realisiert und die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt werden kann. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen und Mehreinzahlungen, die sich aus höheren Erstattungsbeträgen gemäß der Erstattungsverordnung des Landes Brandenburg, aus zusätzlichen Erträgen und Einzahlungen aus dem fünften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes, einer überplanmäßigen Beteiligung am Bilanzgewinn der Sparkasse Niederlausitz, Mehrerträgen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sowie Mehrerträgen im Bereich Wohngeldeinsparungen ergeben.

 

Noch Anfang des Jahres 2015 war von 355 aufzunehmenden Personen für das Jahr 2015 auszugehen; dem Unterbringungskonzept wurden auf Grund mehrmaliger unterjähriger Erhöhungen bereits in 2014 Hochschätzungen von etwa 450 Personen zu Grunde gelegt.

 

Diese Zahl ist bereits jetzt überholt: Die aktuellen Zuwanderungszahlen bedeuten für OSL ein aktuelles Aufnahme-Soll von 631 Personen. Die sich aus dieser jüngsten Prognose ergebenden finanziellen Folgen und deren Entwicklung auf den Haushalt sollen in einen Nachtragshaushalt einfließen. Dort werde sich insbesondere auch zusätzliches Personal für den Bereich Asyl wiederfinden.

 

HIER gelangen Sie zu den Konzepten.

Landrätetreffen im Reformationsmuseum Mühlberg

(19. 06. 2015)

 

Christian Heinrich-Jaschinski begrüßte Amtskollegen aus Südbrandenburg

 

Die Elbestadt Mühlberg war am 19. Juni Zielort des gemeinsamen Treffens der Landräte aus den drei südlichen Landkreisen Brandenburgs. Elbe-Elster-Landrat Christian Heinrich-Jaschinski begrüßte zusammen mit seiner Frau, der Landtagsabgeordneten Anja Heinrich, die Landratskollegen Harald Altekrüger (Spree-Neiße) und Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz) zur mittlerweile vierten Zusammenkunft dieser Art, an der auch die Ehepartner der Landräte teilnahmen. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Gespräche standen diesmal aktuelle politische Fragen, es ging um die weitere Ertüchtigung des Hafens Mühlberg und um nächste Arbeitsschritte bei wichtigen Verkehrsprojekten in der Region Südbrandenburg. Darüber hinaus nutzte Christian Heinrich-Jaschinski die Gelegenheit, das neu eröffnete Museum „Mühlberg 1547“ vorzustellen. Letzteres wird in einem gemeinsamen Verbund zwischen dem Landkreis Elbe-Elster und den Städten Doberlug-Kirchhain und Mühlberg/Elbe betrieben. Dazu gehören außerdem die Kreismuseen in Finsterwalde und in Bad Liebenwerda sowie das in diesem Jahr aufzubauende Museum im Schloss Doberlug – dem Schauplatz der erfolgreichen Landesausstellung 2014 mit rund 100.000 Besuchern. „Mit der Kooperationsvereinbarung ist eine erfolgreiche Museumsarbeit an allen vier Standorten gesichert. Dazu wurden in den zurückliegenden Jahren viele Investitionen vorgenommen, die sowohl der kulturellen Bildungsarbeit als auch der touristischen Ausstrahlung der Einrichtungen zugute kommen“, erläuterte Landrat Heinrich-Jaschinski.

Das neue Museum „Mühlberg 1547“ stieß sofort nach der Eröffnung Ende April auf lebhaftes Besucherinteresse aus dem ganzen Landkreis und darüber hinaus. An diesem Wochenende wird anlässlich der 48-Stunden-Aktion des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zusammen mit dem Landkreis sowie der Sparkasse Elbe-Elster bereits der 5.000 Besucher in Mühlberg erwartet. Die Propstei wurde vor der Museumseröffnung drei Jahre lang aufwendig saniert und ist nun nicht nur Ausstellungsort, sondern insbesondere durch die großformatigen Wand- und Deckenmalereien aus dem 16. Jahrhundert zugleich das größte „Exponat“. Ein Großteil der Dauerausstellung widmet sich der Schlacht bei Mühlberg. Eine Medieninszenierung, die die Ereignisse aus drei unterschiedlichen Perspektiven vorstellt, bildet den Mittelpunkt. Anhand von Mühlberger Glaubenszeugnissen, wie liturgischen Handschriften, einem Reliquienschatz oder kunsthistorisch wertvollen Heiligenfiguren, wird die Reformation in ihren lokalen Erscheinungen gezeigt.

Der zweite Schwerpunkt des neuen Museums widmet sich weiteren Aspekten der spannenden Geschichte der Stadt. Zu erzählen gibt es vieles: die Anfänge der Stadt durch Burg und Schloss, die wechselnde Länderzugehörigkeit, das Leben am Fluss mit Handwerk und Hochwasser und auch die Erinnerung an das Kriegsgefangenen- und Speziallager.

Möglich wurde die Neugestaltung des Museums „Mühlberg 1547“ durch die Unterstützung der Europäischen Union im Rahmen des Kommunalen Kulturinvestitionsprogramms des Landes Brandenburg, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Land Brandenburg, den Landkreis Elbe-Elster und die Stadt Mühlberg. Großzügige Unterstützung leisteten zudem die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Sparkasse Elbe-Elster, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie die Rudolf-August-Oetker–Stiftung. In die Sanierung flossen darüber hinaus Städtebau-Fördermittel. Insgesamt wurden über zwei Millionen Euro in die museale Einrichtung investiert.

 

Heutzutage ist die Stadt Mühlberg ein ganz besonderes Kleinod mit einer beeindruckenden Altstadt, zu der auch das aus dem 13. Jahrhundert stammende Kloster sowie die Propstei gehören. Davon konnten sich die Gäste aus Südbrandenburg bei einem ausführlichen Stadtrundgang im Beisein von Bürgermeisterin Hannelore Brendel selbst ein Bild machen.

 

Foto Pressestelle Kreisverwaltung:

 

Der markante gotische Schmuckgiebel weist den Weg zur Propstei, in der sich das neue Museum „Mühlberg 1547“ befindet. Dort informierten sich die Landräte und Ehepartner über die neue Dauerausstellung v.l.n.r.: Mühlbergs Bürgermeisterin Hannelore Brendel, Elbe-Elster Landrat Christian Heinrich-Jaschinski und die Landtagsabgeordnete Anja Heinrich, Landrat Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz), Roswitha Altekrüger und Landrat Harald Altekrüger (Spree-Neiße).

 

Landkreis Elbe-Elster/Pressestelle

Foto zu Meldung: Landrätetreffen im Reformationsmuseum Mühlberg

Kreisseniorenrat vergrößert sich/Ehrenamtliches Engagement gewürdigt

(19. 06. 2015)

 

Doris Simke, Ulrike Use, Gerhard Schmidt und Christoph Eigenwillig verstärken ab sofort den Kreisseniorenrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Am Donnerstag, 18. Juni 2015, wurden sie in der Sitzung des Kreistages im Schwarzheider Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH in ihre neuen Ämter berufen.

 

Der Kreisseniorenrat fungiert als beratendes Gremium zur Unterstützung der Tätigkeit des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten Dr. Jürgen Störmer. Gemeinsam vertreten sie die Interessen älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Zu dem im Dezember 2013 offiziell bestellten Kreisseniorenrat gehören neben den vier neuen Mitgliedern auch Frank Hüper (Vetschau), Bärbel Kratzer (Senftenberg), Christel Mönnich (Schipkau), Elke Socher (Schwarzheide), Monika Stolper (Calau), Ingrid Walter (Ruhland) und Klaus Weigel (Ortrand).

 

Ehrenamtliches Engagement älterer Bürgerinnen und Bürger bildet einen wichtigen Baustein der Gesellschaft. Aus diesem Grund werden bei der Eröffnung der Brandenburgischen Seniorenwoche in OSL in jedem Jahr Personen aus dem Landkreis ausgezeichnet, die sich besonders engagieren und für ihre Mitmenschen einsetzen. Geehrt wurden Anfang Juni Jürgen Hanske aus Großräschen, Sybille Mischke aus Meuro, Heidi Bock aus Ortrand, Marianne Fickelscherer aus Ruhland, Eva Schützel aus Schwarzheide, Hannelore Schulz aus Mlode und Elken Geske aus Vetschau.

 

 

Foto: Ernennung vier neuer Mitglieder für den Kreisseniorenrat durch den Landrat und die Kreistags-Vorsitzende:

 

Doris Simke (Senftenberg), Ulrike Use (Großräschen), Gerhard Schmidt (Senftenberg) und Christoph Eigenwillig (Lübbenau).

 

 

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Katastrophenschutz-Einheiten laden zum Neugierig-sein auf Festwiese Calau

(19. 06. 2015)
Am 4. Juli 4 Stunden zahlreiche Mitmach-Angebote für Kinder und Erwachsene
 

 Achtung kleine und große Technik- Interessierte: Am Samstag, dem 4. Juli 2015, verwandelt sich die Festwiese in Calau zum Treffpunkt für die Einheiten des Katastrophenschutzes, des Bereichs Fernmelde-Logistik und weiterer Einsatzgruppen aus den Landkreisen OSL und Elbe-Elster. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr besteht für Neugierige die Gelegenheit, einen Blick in das Innere der gut ein Dutzend imposanten Fahrzeuge zu werfen. Darüber hinaus werden verschiedenste technische Geräte erklärt und können durch die Gäste teilweise auch ausprobiert werden. Weitere Mitmach-Angebote für Groß und Klein, Ausführungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich Katastrophenschutz und den verschiedenen Einsatzgruppen werden ebenfalls vermittelt und runden das Angebot ab. Für die Verpflegung ist in Form einer Gulaschkanone gesorgt. „Eine Veranstaltung in dieser Form in Calau bieten wir das erste Mal an. Wir freuen uns auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher!“, erklärt Bernd Gamrath von der Sondereinsatzgruppe Fernmelde-Logistik des Landkreises OSL.

 

Foto:

Was ist eigentlich ein Katastrophenschutz? Wann kommen Fahrzeuge und Technik zum Einsatz? Diese und weitere Fragen und viele Mitmach-Angebote für Jung und Alt stehen im Mittelpunkt der vierstündigen Veranstaltung auf der Festwiese in Calau am 4. Juli.

Foto zu Meldung: Katastrophenschutz-Einheiten laden zum Neugierig-sein auf Festwiese Calau

Fachtagung Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt

(19. 06. 2015)

 

 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2015, findet in der Kreisverwaltung in Senftenberg eine Fachtagung zum Thema „Integration von Migranten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Integration in den Arbeitsmarkt – Voraussetzung schaffen“ statt. Organisiert wird die Veranstaltung durch das Netzwerk zur Integration von Migranten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Start ist um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal, Haus I, Dubinaweg 1 in Senftenberg.

 

Im Mittelpunkt stehen Gedanken rund um die Integration von Migranten, welche gern im regionalen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. In mehreren Vorträgen stellen Vertreter aus der Praxis relevante im Zusammenhang stehende Schwerpunkte vor und beantworten Fragen zum Thema.

 

Im Verlauf der Veranstaltung informiert Anita Jesse, Südbrandenburg-Koordinatorin der Bildungsdienstleister SBH Südost GmbH über Voraussetzungen und Möglichkeiten der Sprachkurse für Asylbewerber und die Anerkennung von Berufen. Ioanna Paloumpa, Projektkoordinatorin bei der BTU Cottbus-Senftenberg, beleuchtet das Thema „Migranten mit akademischen Berufsabschlüssen“. Die rechtliche Anerkennung von Berufen bildet den Inhalt der Ausführungen von Julia Lexow-Kapp von der Anerkennungsberatungsstelle beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Im letzten Punkt informiert ihre Kollegin Sabine Grabow, Projektleiterin des „Netzwerk IQ - Integration durch Qualifizierung “ darüber, wen und auch wie das Netzwerk Interessierte unterstützen kann.

 

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Vertreter der Wirtschaft, von Vereinen, Einrichtungen und Beratungsstellen sowie weitere Interessierte. Rückmeldungen nimmt Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, noch bis zum 23. Juni 2015 per E-Mail unter Kathrin-Tupaj@osl-online.de entgegen.

Über 20 Anmeldungen, unter anderem aus dem Jobcenter OSL, seitens der Agentur für Arbeit Cottbus und von verschiedenen Beratungsdiensten des Landkreises liegen bereits vor.

 

 

Hinweis für Vertreter der Medien:

 

Öffentlichkeitswirksame Begleitung der Veranstaltung ausdrücklich erwünscht. Ansprechpartnerin bei Rückfragen und vor Ort ist ebenfalls Kathrin Tupaj

(03573) 870-1060.

 

 

Landkreis informiert über bevorstehende Baumaßnahmen

(19. 06. 2015)

 

Zwei größere Baumaßnahmen der Kreisverwaltung prägen in den kommenden Wochen und Monaten das Bild im Norden des Landkreises:

 

In der Zeit von Montag, dem 22. Juni 2015 bis voraussichtlich zum 30. August 2016 realisiert der Landkreis im Zuge der Kreisstraße 6632 von Burg-Kolonie nach Leipe den Ersatzneubau der Brücken über das Stauensfließ, über den Buschgraben und über das Bitschnikfließ. Die Baumaßnahmen werden nicht unter Vollsperrung, jedoch mit teilweisen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer während der einzelnen Bauphasen durchgeführt. In der Woche ab dem 29. Juni wird mit der Rodung der Bäume begonnen, um das Baufeld frei zu machen.

 

Wenige Tage später startet mit dem Ersatzneubau der Wudritzbrücke im Zuge der Kreisstraße K6631 zwischen Groß Radden und Klein Radden auf der Kreisstraße 6631 eine weitere Baumaßnahme.

Die LMBV GmbH als Auftraggeber realisiert dieses Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Rahmen der Gefahrenabwehr aus dem Grundwasserwiederanstieg. Das Bauunternehmen Matthäi aus Freienhufen hat den Auftrag erhalten und wird die Maßnahme in der Zeit vom 6. Juli 2015 bis voraussichtlich zum 15. Oktober 2015 realisieren.

 

Die vorbereitenden Maßnahmen des Bauvorhabens haben bereits begonnen. Der Brückenbereich wird im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis voraussichtlich 28. August 2015 voll gesperrt. Auf der Baustelle gibt es keine provisorische Umfahrung, eine weiträumige Umleitung über über Krimnitz, Klein Beuchow und Groß Beuchow wird ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Felder ist während der Vollsperrung jeweils aus Richtung Groß Radden oder aus Richtung Klein Radden gewährleistet.

 

 

 

 

 

Rückschau auf die 21. Brandenburger Landpartie - Bereich Landwirtschaft informiert

(15. 06. 2015)

 

 

Bei schönstem Sonnenschein eröffnete die Lindenfeld GbR Wobar am vergangenen Sonnabend die Landpartie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Weinberg der IBA Terassen. Herr Wobar stellte den Betrieb vor und ging besonders auf den Weinbau ein, der eine Besonderheit der landwirtschaftlichen Produktion darstellt.

 

Nachdem Landrat Siegurd Heinze ein Grußwort an die Eheleute Wobar und die Gäste gerichtet hatte, wurden die weiteren Teilnehmer an der Landpartie aus Oberspreewald-Lausitz vorgestellt. Der Bürgermeister von Großräschen Herr Zenker erläuterte die Bedeutung der Landwirtschaft für die Region und stellte den Bezug zum Stadtwappen her.

 

Im Anschluss begrüßte auch Frau Lorenz, die Geschäftsführerin des Bauernverbandes Südbrandenburg die Gäste der Landpartie. In eindringlichen Worten erläuterte sie die Funktion der Landwirtschaft, die neben der Produktion von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und grüner Energie auch in der Landschaftspflege und der Erhaltung der Kulturlandschaft liegt.

 

Danach ließ Herr Wobar Tatsachen sprechen und erklärte den Weinanbau an den Reben selbst.

 

So konnten die Besucher die Unterschiede der einzelnen Rebsorten nachvollziehen und Informationen zu den Ansprüchen der Pflanzen an den Boden und die Pflege erhalten. Es wurde auch deutlich, dass die Arbeit im Weinberg nicht nur viel Wissen sondern auch einen hohen körperlichen Einsatz erfordert, denn nicht in jedem Fall kann Technik eingesetzt werden.

Der Erfolg dieser Bemühungen kann für die Sorten Solaris und Pinot in Flaschen abgefüllt an den IBA Terassen verkostet werden.

 

Auch die anderen Teilnehmer der Landpartie verzeichneten regen Zulauf auf ihren Höfen und die Gäste wurden nicht enttäuscht. Die Betriebe hatten mit viel Einsatz so manches vorbereitet. Dazu zählten u.a. ein Ferkelrennen auf dem Angerhof Bischdorf, das 1. Peickwitzer Traktortreffen auf Domin´s Hof und eine breite Palette landwirtschaftlicher Produkte aus der Region im Hofladen von Frank Trogisch aus Muckwar.

 

Wer die Landpartie 2015 verpasst hat, kann sich das 2. Juniwochenende 2016 für den Besuch auf dem Lande vormerken.

 

Bärbel Hertam,

Sachgebiet Landwirtschaft

 

 

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Landesumweltamt stellt Hochwasserrisikomanagement für brandenburgisches Einzugsgebiet der Schwarzen Elster vor

(12. 06. 2015)

11.06.2015

Landesumweltamt stellt Hochwasserrisikomanagement für brandenburgisches Einzugsgebiet der Schwarzen Elster vor

 

Neues Fenster: Bild - Icon Hochwasserschutz - vergrößern
Termin: Donnerstag, 18. Juni
Zeit: 16:30 Uhr
Ort: Haus des Gastes Falkenberg
Lindenstraße 6
04895 Falkenberg/Elster

Potsdam Über das Hochwasserrisikomanagement für das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster informiert das Landesamt für Umwelt interessierte Bürger, Vertreter von Behörden, Gemeinden und Verbänden aus den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster auf einer regionalen Hochwasserkonferenz am kommenden Donnerstag (18.6.) im Falkenberger Haus des Gastes.

Anhand des Flussgebietes werden Fachleute des Landesumweltamtes erläutern, wie im Süden Brandenburgs die in der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie aus dem Jahr 2007 festgelegten Ziele umgesetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen Hochwasserrisikobereiche ausweisen, innerhalb der Risikobereiche unterschiedliche Überschwemmungsszenarien ermitteln, diese in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten abbilden und Maßnahmen für das Hochwasserrisikomanagement entwickeln. Ziel dieser Planungsarbeit ist es, das Risiko von Hochwasserschäden und deren Folgen für die Bevölkerung, die Umwelt, die Wirtschaft und die Infrastruktur sowie das Kulturerbe zu verringern.

Auf der Veranstaltung werden Mitarbeiter des Landesamtes die Etappen und Methoden dieser Planungen sowie den derzeitigen Umsetzungsstand an der Schwarzen Elster in Brandenburg vorstellen und die Fragen der Veranstaltungsteilnehmer beantworten.

Eine erste wichtige Maßnahme ist die Untersuchung von Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt in den Tagebaurestseen an der Schwarzen Elster. Dazu wurde unter Einbeziehung der zuständigen Akteure eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, deren Ergebnisse im Rahmen der Hochwasserkonferenz vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema Hochwasserrisikomanagement Brandenburg, speziell auch zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Internet unter: http://www.mlul.brandenburg.de/info/hwrm/karten.

 

 

Quelle: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.401253.de

Landrat besucht die Schweinemastanlage in Tornitz/Vetschau

(09. 06. 2015)

 

Jährlich lädt der Bauernverband Südbrandenburg den Landrat des Landkreises OSL zu Arbeitsbesuchen in Mitgliedsbetriebe ein. In diesem Jahr besuchte Siegurd Heinze am 20. Mai 2015 gemeinsam mit dem Kreistagsabgeordneten Jens Kullick, den Vorsitzenden des Bauernverbandes Thomas Goebel und weiteren Vorstandsmitgliedern die BOLART GmbH in Vetschau OT Tornitz. Dieses landwirtschaftliche Unternehmen gehört mit 46 Beschäftigten zu den Größeren in der Region. Mit dem Kauf dieser Schweinemastanlage 1991 durch Eric Arts und Mark Bolder aus Holland begann das Wirken dieser beiden Landwirte in der Region. Damit wurde der Fortbestand der in der ehemaligen DDR gebauten Schweinemastanlage gesichert.

 

Heute stehen an diesem Standort nur noch die baulichen Hüllen. Der gesamte Innenausbau, wie Lüftung, Beleuchtung, Fütterungstechnik, Boxen und Fußböden wurden teilweise bereits erneuert. Eine weitere Investition in die Anlage ist in Arbeit und schafft noch mehr Komfort für die Tiere. Alles in Abstimmung und mit Genehmigung der zuständigen Behörden, so Geschäftsführer Eric Arts. Immer steht und stand dabei das Tierwohl für die heute etwa hier gehaltenen 50.000 Schweine im Mittelpunkt. Ein Beleg dafür ist, so Arts, dass die Tierverluste von ehemals 25 auf aktuell 10 Prozent gesenkt werden konnten.  Diese Feststellung geht in Richtung der Diskussionen, das Tierwohl in großen wie in kleinen Anlagen gesichert werden kann. Objektive Gründe, die gegen eine Tierhaltung in großen Beständen sprechen, gibt es nicht, so das Fazit der Teilnehmer.  

 

Mit großem Interesse verfolgte Landrat Siegurd Heinze und alle anderen Gäste beim fast dreistündigen Rundgang durch die Ställe den Weg der Schweine von der Geburt an bis zum 110 kg schwer gemästeten Borstentier. Dass dieser Kreislauf ständig gelingt, ist eine anerkennenswerte Leistung, die hohes fachliches Wissen und engagierte Mitarbeiter verlangt und das an 365 Tagen im Jahr. Besonders wichtig in diesem Kreislauf ist es, so erklärte Anlagenleiter

Harco van Ens, den Schweinen ständig eine stressfreie Haltung zu gewährleisten. Auf Fremde, wie die Besucher vom Bauernverband reagieren insbesondere die Läufer (Jungschweine ) verängstigt.

 

 

Erstaunlich für Landrat Siegurd Heinze, die Sauen in der Gruppenhaltung bedienen selbstständig einen Schließmechanismus, um in ihre Einzelboxen zu gelangen. Hier finden sie ihren entsprechenden Ruheraum, der auch gern von den  Sauen genutzt wird.

 

Der Besuch in der Schweinemastanlage in Tornitz hat viele wichtige Erkenntnisse in Sachen Tierwohl vermittelt und Argumente für zukünftige Diskussionen geliefert, waren sich alle einig. Bis auf den Amtstierarzt Jörg Wachtel, der ständig diesen Betrieb mit seinen Mitarbeitern überwacht, hatten die Mehrheit der Teilnehmer erstmals die Gelegenheit, eine solche Anlage zu besichtigen. Auch der Bürgermeister der Stadt Vetschau Bengt Kanzler kennt die Ställe von innen, gehört diese GmbH doch mit zu seinen besten Steuerzahlern.

 

Im Gespräch verwies Carmen Lorenz, Geschäftsführerin des hiesigen Bauernverbandes darauf, dass Berlin und Brandenburg nur mit 36 % Schweinefleisch aus eigenem Aufkommen versorgt werden. Brandenburg kann als sehr nutzvieharme Region bezeichnet werden mit nur 0,41 Großvieheinheit je Hektar. Gerne wird behauptet, die Tieranzahlen in Brandenburg nehmen immer mehr zu, das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Schweineproduktion ist gegenüber dem Ende der 80er Jahre um 73 % geschrumpft. Das ist erheblich.

 

Zum Arbeitsbesuch des Landrates gehörte weiterhin ein Abstecher in die hofeigene Biogasanlage. Hier wird aus der anfallenden Gülle der Schweine, ohne Mais, Energie erzeugt. Die dadurch erreichte Verringerung der Geruchsbelästigung durch Gülle um 70 Prozent war ein wichtiger Grund für die Geschäftsführung, diese Biogasanlage zu bauen.

 

Der Landratsbesuch zeigte, Stallbesichtigungen in der Schweinehaltung sind aus Seuchenschutzgründen nur mit erheblichem Aufwand möglich, erforderlich sind komplettes Umkleiden und Duschen. Deshalb können auch nur begrenzte Führungen durchgeführt werden.

 

Rudolf Kupfer/PM des Bauernverbandes Südbrandenburg e.V. Geschäftsstelle Luckau

 

 

"Der Besuch in der Anlage machte auch deutlich, welch wichtige Arbeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Veterinäramtes hier leisten und welche Verantwortung sie dabei tragen. Dies schätze nicht nur ich persönlich wert, sondern auch die Landwirte in unserem Landkreis", äußert sich Siegurd Heinze im Anschluss an den Besuch.

 

Tag der offenen Tür der BTU Cottbus–Senftenberg

(09. 06. 2015)

Tag der offenen Tür der BTU Cottbus–Senftenberg

 

Samstag, 13. Juni 2015:

13 bis 18 Uhr Zentralcampus und Campus-Sachsendorf

15:30 bis 19:30 Uhr Campus Senftenberg

 

Zum Tag der offenen Tür lädt die Brandenburgische Technische Universität Cottbus–Senftenberg sowohl Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer als auch alle weiteren Interessierten am Samstag,13. Juni 2015 ein. Bereichert wird das Programm am Zentralcampus von dem Sommerfestival der Studierenden mit umfangreichen kulturellen Angeboten sowie am Standort Senftenberg von einem großen Kinder-Wissensfest, das bereits um 10 Uhr beginnt.

 

Der Präsident der BTU Cottbus–Senftenberg, Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, eröffnet den Tag der offenen Tür um 13 Uhr auf dem Zentralcampus Cottbus. Die Vorstellungen aller Studiengänge der Universität, Laborführungen und Gesprächsrunden schließen sich an. Insbesondere steht hier das am Zentralcampus Cottbus etablierte universitäre Studienangebot im Focus. Als besondere Höhepunkte folgen um 17:30 Uhr die öffentliche Verleihung der Preise für gute Lehre und studentisches Engagement sowie um 18:30 Uhr ein Science Slam.

 

Informationen rund um das Studium

Ebenso wie am Zentralcampus können sich Besucher des Tages der offenen Tür an den Standorten Senftenberg und Cottbus-Sachsendorf auf umfassende Informationen rund um das Studium und Spannendes aus der Welt der Wissenschaften freuen. Parallel zum Tag der offenen Tür richtet der Studierendenrat am 12. und am 13. Juni auf dem Zentralcampus das Sommerfestival der Studierenden mit Musik-Acts auf zwei Bühnen aus. Das umfangreiche Programm mit einer Vielzahl von Bands beinhaltet ebenso Sport- und Mitmachangebote sowie eine Auswahl internationaler Speisen. Der Eintritt ist frei.

 

Am Standort Cottbus-Sachsendorf haben Interessierte die Möglichkeit, sich über die hier ansässigen fachhochschulischen Studiengänge zu informieren und die modernen Labore zu besichtigen. In Senftenberg werden ab 10 Uhr mit einem eindrucksvollen Programm der zehnte Geburtstag der Kinderuni, das Kinderfest der Stadt Senftenberg und der fünfte Geburtstag des VDIni-Clubs Lausitz gefeiert und wird der Tag der Technik des VDI Bezirksvereins Berlin-Brandenburg e.V. begangen.

Die Besucher des Tages der offenen Tür können sich am Standort Senftenberg ab 15:30 Uhr, nach der Eröffnung durch die Vizepräsidentin für Wissens- und Technologietransfer und Struktur, Prof. Dr. rer. nat. Katrin Salchert, unter anderem auf die Präsentationen der hier etablierten fachhochschulischen Studiengänge, auf Campus- und Laborführungen und spannende Experimente freuen.

 

Einblicke in moderne Forschungseinrichtungen


Die Universität gibt an ihrem Tag der offenen Tür Einblicke in modern ausgestattete Labore, Forschungseinrichtungen und Ateliers. Bei Vorträgen und Experimental-Vorlesungen, in Gesprächen mit Studierenden, Professorinnen und Professoren, Campus- und Laborführungen können sich die Besucherinnen und Besucher von den hervorragenden Studienbedingungen und einzigartigen Betreuungsangeboten überzeugen, sich mit Lehrinhalten und Forschungsschwerpunkten vertraut machen.

 

Ein Shuttle-Bus, der um 14:30 Uhr am Zentralcampus in Cottbus startet, bringt Interessierte kostenfrei über den Campus Cottbus-Sachsendorf, wo er um 14:15 Uhr abfährt, zum Campus Senftenberg, bietet die Möglichkeit, hier um 17:30 Uhr wieder die Rückfahrt anzutreten.

Programm zum Tag der offenen Tür und weitere Informationen: Tag der Offenen Tür

 

 

 

Presseinformation 51/2015 der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg
Cottbus, 04.06.2015

 

Foto zu Meldung: Tag der offenen Tür der BTU Cottbus–Senftenberg

Kinderfest in der GU Lauchhammer

(09. 06. 2015)

Am Sonntag, dem 14. Juni 2015 veranstaltet die Initiative "Bunte Zora" in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Lauchhammer Ost ein Fest für Kinder. Interessierte sind herzlich willkommen.

 

[Flyer]

Foto zu Meldung: Kinderfest in der GU Lauchhammer

Zum Gespräch bei der Sorben/Wenden-Beauftragten des Landkreises OSL

(08. 06. 2015)

 

 

Die neuen Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landtag Brandenburg stehen fest. Zu den über 1000 Bürgern, die sich an der Wahl beteiligt hatten und ihren Ausgang mit Spannung verfolgten, zählte auch Waltraud Ramoth. Die Vetschauerin ist seit 15 Jahren ehrenamtliche Sorben- und Wendenbeauftragte der Stadt, seit über fünf Jahren vertritt sie die Angelegenheiten der Sorben (Wenden) zudem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Welche Themen neben der Wahl die Arbeit der letzten Monate geprägt haben, berichtete sie Jens-Peter Meyer vom Kulturamt der Kreisverwaltung vor kurzem im Rahmen eines Arbeitsgesprächs.

 

Das Begleiten und Unterstützen von Maßnahmen im Bereich der Erwachsenen- und Kinderbildung, das Mitwirken an Stellungnahmen, das öffentliche Unterrichten und Ausführen vor Gremien, die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und dem Regionalvorstand der Domowina, die Teilnahme an Sitzungen und vieles mehr: Die Liste an Projekten und Aufgaben, an denen Waltraud Ramoth mitwirkt, ist lang.  

 

Schon seit frühester Kindheit ist das Leben der Vetschauerin geprägt von der Leidenschaft zum Erhalt der Zeugnisse und Kulturschätze der Sorben und Wenden. Auch die spätere berufliche Laufbahn, die sie einschlug, verwundert somit nicht: So lernte und studierte sie als sorbische Muttersprachlerin an der Sorbischen Oberschule in Cottbus und am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen. Zuletzt war sie als Horterzieherin und Lehrerin für die sorbische Sprache bei der Stadt Vetschau beschäftigt. Bereits lange vor Oktober 2009, als der Kreistag des Landkreises OSL sie offiziell zur Kreis-Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden ernannte, setzte sie sich auch ehrenamtlich für deren Belange und Interessen ein. Erst im Dezember 2014 wurde sie nach knapp 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit in Vetschau auch hier erneut in ihrem Amt bestätigt.

 

„Vieles konnte in den vergangenen Jahren bereits erreicht werden“, resümiert die heute 70-Jährige mit Blick auf die hinter ihr liegende Zeit der Erfolge rund um den Erhalt der sorbischen Sprache, Traditionen und Bräuche. Hierzu zähle nicht zuletzt die Aufnahme der sorbischen/wendischen Bräuche in die deutsche UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes, das 2014 in Kraft getretene neue „Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg“ (Sorbengesetz) oder die aktuelle Diskussion um die Aufnahme Senftenbergs und Calaus in das sorbische/wendische Siedlungsgebiet. Trotz der Erfolge bleibe aber nach wie vor noch einiges zu tun: „Wir müssen trotz unserer Arbeit noch immer feststellen, dass viele Menschen in der Region wenig über die Geschichte der Sorben wissen“, berichtete die Vetschauerin Jens-Peter Meyer. Für Waltraud Ramoth nur ein Grund mehr, um sich auch in den kommenden Jahren weiter für den Erhalt der Sprache, Bräuche, Sitten und Kultur der Sorben/Wenden einzusetzen. Ein Anliegen sei ihr daher auch, zukünftig auf Kreisebene noch präsenter zu sein: So könne sie sich gut vorstellen, regelmäßig auch im Kreistag von ihrer Arbeit und aktuellen Entwicklungen zu berichten. Auch Bürgerinnen und Bürger könnten sich bei Fragen, Anliegen und Problemen rund um das Thema Sorben/Wenden gern an sie wenden. Kontakt vermittelt Jens-Peter Meyer von der Kreisverwaltung unter Telefon (03573) 870-1522.

Foto zu Meldung: Zum Gespräch bei der Sorben/Wenden-Beauftragten des Landkreises OSL

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(04. 06. 2015)

"Kurz was vom heutigen Treffen:

Wir erwarten in den nächsten Wochen noch einige neue Bewohner am Alten Wehr. Um auch die Neuankömmlinge mit einer kleinen Grundausstattung versorgen zu können, möchten wir nochmal eine kleine Spendenaktion starten. Falls ihr noch Kleidung und Schuhe (speziell für Kinder und Herren), kleine Küchengeräte (Kaffeemaschine, Toaster, u.s.w.) und Fahrräder habt, die ihr nicht mehr braucht, würden sich die Flüchtenden sehr darüber freuen.
Wir möchten hier auch nochmal den unzähligen Spendern und Unterstützern ein dickes DANKESCHÖN sagen!!! Gemeinsam ist es uns erst möglich den Menschen ein wenig zu helfen!!!

Wir planen auch mit den fussballbegeisterten vom Alten Wehr und Sedlitz zu einem Turnier (im Rahmen der Woche für Toleranz http://freiraum-elsterwerda.jimdo.com/p…/woche-der-vielfalt/ ) am 4.7. 2015 nach Elsterwerda zu fahren. Wer mag kann auch dort gern mal vorbei schauen.

Und zum Schluss mal was von unserem bevorstehenden Benefizkonzert. Am 11.09.2015 veranstalten wir ein Konzert im Amphitheater Großkoschen zu Gunsten der Flüchtenden. Bis jetz haben wir einen Liedermacher, ein Liedermacher-Duo und eine große Ska Band aus Berlin. Genauere Infos können wir leider erst geben, wenn alles Dingfest ist. Aber eins können wir jetz schon sagen, das wird eine große Sache!"

 

Sonstiges:

- Die Bücher Alpha 2 und Alpha 3 für den Deutschkurs wurden geliefert. Es wurden Dienstpläne für den Unterricht erstellt

- der Kaffeeklatsch in Großräschen (12.07.) muss nochmal verschoben werden

- Sponsorensuche für das Benefizkonzert: Rückmeldungen bisher von Vital, der LMBV, Pernod-Ricard und Aqua Römer.

- für das Benefizkonzert könnten T-Shirts gemacht werden, Getränke übernimmt das Jamm, es wird angefragt was an Ausschanksmaterial  im Amphitheater genutzt werden kann

- Nochmal zur Erinnerung: Spendensortieren am 7.6. um 14 Uhr!

- Für 21.9. ist in Finsterwald ein Workshop zum Thema – Vorurteile ablegen – geplant, um 18 Uhr, mit Axel Bremermann

- Für das Fußballturnier in Finsterwalde am 4.7. sollte eine Mannschaft gestellt werden – Heinz wird gefragt.

- Am 17.6. ist Konzert am BTU Campus (und Barbara gibt uns allen ein Bier aus;)
http://campusfest.stura-btu.de/ "

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Kreisvolkshochschule OSL: Letzter Teilumzug ist abgeschlossen

(04. 06. 2015)

Mit dem am Donnerstag, dem 4. Juni 2015 erfolgten Umzug des Bereichs des „Zweiten Bildungsweg“ der Kreisvolkshochschule OSL in die Marianne-Seidel-Förderschule in der Joachim-Gottschalk-Straße 17 in Senftenberg wurde die im Herbst 2014 begonnene organisatorische Zusammenführung von Volks- und Musikschule abgeschlossen. Damit befinden sich alle Fachbereiche ab Juni 2015 am neuen zentralen Standort in Senftenberg. Sowohl Telefonnummern als auch E-Mailadressen bleiben bestehen. Der „Zweite Bildungsweg“ bietet die kostenlose Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines qualifizierten Schulabschlusses.

Anmeldungen und weitere Informationen unter Tel.: (03573) 810 30 und per E-Mail an Mueller@vhs-osl.de.

 

Ersatzneubau der Wudritzbrücke zwischen Groß Radden und Klein Radden (K6631)

(04. 06. 2015)

Die LMBV GmbH realisiert als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Rahmen der Gefahrenabwehr aus dem Grundwasserwiederanstieg den Ersatzneubau der Wudritzbrücke im Zuge der Kreisstraße K6631 zwischen Groß Radden und Klein Radden.

 

Die vorbereitenden Maßnahmen das Bauvorhaben beginnen am Montag, dem 8. Juni 2015. Im Baubereich ist mit Verkehrsraumeinschränkungen, jedoch zunächst ohne Vollsperrung, zu rechnen.

 

Während der Bauzeit vom 16.07.2015 bis 30.08.2015 (Ferienzeit) wird der Brückenbereich voll gesperrt. Auf der Baustelle gibt es keine provisorische Umfahrung, eine weiträumige Umleitung über Lübbenau/Spreewald wird ausgeschildert.

 

Die Erreichbarkeit der Felder ist während der Vollsperrung jeweils aus Richtung Groß Radden oder aus Richtung Klein Radden gewährleistet.

 

 

„Bühnen frei“ für die 15. Internationale Folklorelawine

(02. 06. 2015)

Jubiläumsjahr hält Überraschungen bereit / 300 Teilnehmer wirken am Programm mit

 

Herzlichen Glückwunsch – die „Internationale Folklorelawine“ als Kooperation der Landkreise SPN und OSL feiert ihr 15-jähriges Bestehen. Grund genug, um auch in diesem Jahr ein buntes Programm auf die Beine zu stellen und mit kostenfreien Veranstaltungen die Menschen in der Region zu begeistern. Interessierte sollten sich das erste Juliwochenende vormerken, denn dann machen die 300 Künstlerinnen und Künstler Halt in Cottbus, Forst (Lausitz) und Lübbenau/Spreewald.
 
In Bewegung setzt sich die diesjährige Folklorelawine am Freitag, dem 3. Juli 2015, in der Cottbuser Innenstadt. Hier heizen die Gruppen den Cottbusern ab 11.30 Uhr mit einer bunten Parade auf dem Altmarkt und in der Sprem kräftig ein und geben so einen Vorgeschmack auf das Hauptprogramm. Das startet um 14 Uhr auf der Bühne im Spreeauenpark. Für den Abschluss der Veranstaltung gegen 20 Uhr haben sich die Organisatoren etwas Besonderes einfallen lassen: die Cottbuser und ihre internationalen Gäste lassen als Zeichen für Toleranz und Integration und gegen Fremdenfeindlichkeit hunderte bunte Luftballons in den Himmel steigen.
 
Bereits am nächsten Tag geht es energiegeladen weiter: Auf der Schillerbühne im Rosengarten in Forst (Lausitz) begrüßt um 14 Uhr Schottland mit seinen typischen Dudelsack- und Trommel-Klängen die Gäste. „Ein Erlebnis, das garantiert unter die Haut geht“, versprechen die Organisatoren. Aber auch für die anderen 12 Gruppen lohne es sich allemal vorbeizuschauen: „An allen drei diesjährigen Orten warten wieder spannende und einmalige Auftritte und eine insgesamt tolle Atmosphäre auf die Besucher“, lautet das Versprechen.
 
Wer möchte, kann in Forst (L.) im Anschluss an das Programm intensiver mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Gespräch kommen und den Abend bei Musik gemeinsam ausklingen lassen. Hier darf laut Ablaufplan dann ausdrücklich selbst das Tanzbein geschwungen werden.
 
Am Sonntag heißt es dann noch einmal Kraft sammeln, schließlich warten in der Spreewald-Stadt Lübbenau umfangreiche Feierlichkeiten anlässlich 700 Jahren Stadtgeschichte auf Künstler und Gäste. Fans der Folklorelawine haben hier die „Qual der Wahl“, denn erstmals wird das Programm geteilt, um es parallel auf zwei Bühnen stattfinden zu lassen. „Die Bühnen auf dem Markt und in der Poststraße liegen jedoch in unmittelbarer Nähe zueinander, sodass der Wechsel vom einen zum anderen Auftrittsort kein Problem darstellen wird“, so die Veranstalter. Beginn an beiden Bühnen ist um 11 Uhr. Den gemeinsamen Abschluss bilden um 14 Uhr der bereits zur Tradition gewordene musikalische Lauf zum Großen Hafen und die anschließende „Parade der Nationen“, bei der die Teilnehmer/innen vom Kahn aus die Spreewaldbewohner/innen und ihre Gäste grüßen.
 
Neben der „musikalischen Reise durch die Nationen“ warten an allen drei Veranstaltungstagen weitere Überraschungen auf die Besucherinnen und Besucher. So wird es in Cottbus und Forst (L.) beispielsweise eine Tombola mit Preisen regionaler Anbieter geben. Eröffnet werden die Veranstaltungen von SPN-Landrat Harald Altekrüger, der Ersten Beigeordneten des Landkreises OSL, Grit Klug und den jeweiligen Bürgermeistern der Kommunen. 
 
Auch im mittlerweile 15. Jahr des Bestehens erfreut sich die Internationale Folklorelawine bei Publikum und Teilnehmenden ungebrochener Beliebtheit: Bereits im Vorfeld der Planungen haben wieder zahlreiche Gruppen aus allen Teilen der Welt angefragt, ob sie ihr Land mit einem Auftritt bei der Lawine repräsentieren können. Insgesamt 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 13 Ländern konnten schließlich die Zusage erteilt werden. Seit dem Auftakt der Folklorelawine im Jahr 2001 waren bisher insgesamt 158 Folkloreensembles aus 51 Ländern zu Gast. Von den 13 Teilnehmer-Gruppen in 2015 nehmen 10 zum ersten Mal am Festival teil.
 
Das Geheimnis um die Veranstaltungsorte und die Teilnehmer der diesjährigen Lawine lüfteten SPN-Landrat Harald Altekrüger und sein Kollege aus OSL, Landrat Siegurd Heinze, am Dienstag, dem 2. Juni 2015, in einem öffentlichen Pressetermin. Auch Thomas Heinze, Vorstandsmitglied der Sparkasse Spree-Neiße und Marcus Starick als Vorstandsmitglied der Sparkasse Niederlausitz sowie Vertreter der Kreisverwaltungen nahmen an dem Pressegespräch im Cottbuser Lobedanhaus teil. Die Sparkassen unterstützen die Veranstaltung auch in diesem Jahr erneut tatkräftig und ermöglichen so deren Durchführung.
 
Das Programm für die einzelnen Veranstaltungstage, Informationen zu den einzelnen Gruppen und vieles mehr können auf der Internetseite unter www.internationale-folklorelawine.de nachgelesen werden.


 

21. Brandenburger Landpartie am 13. und 14. Juni 2015

(02. 06. 2015)

 

Die Tradition der Brandenburger Landpartie gibt es in Brandenburg seit 1994. Unter Schirmherrschaft des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg e.V. (pro agro e.V.) findet diese traditionsreiche Veranstaltung bereits zum 21. Mal statt. Jeweils mehr als 100 000 Besucher waren in den Vorjahren landesweit am Landpartie-Wochenende auf Entdeckungstour. Landpartie, das ist die schönste Möglichkeit,  die ländlichen Regionen Brandenburgs und unseres Landkreises zu entdecken, zu erleben und zu genießen. Ställe und Gärten, Höfe und Fischereibetriebe bieten einen Blick hinter die Kulissen des Landlebens. Rund 260 Landwirtschaftsbetriebe Brandenburgs, von der Agrargenossenschaft bis zum Urlaubsbauernhof, sind in diesem Jahr auf große und kleine Gäste aus Nah und Fern eingestellt.
 

Die Brandenburger Landpartie hat viele Facetten:

  • es ist Erntezeit für Spargel und Erdbeeren

  • Backöfen werden für Brot und frischen Kuchen angeheizt

  • alte und neue Landtechnik kann entdeckt werden

  • es gibt vielfältige Hof- und Dorffeste

  • Stallführungen oder Feldrundgänge

  • Kutsch- und Radtouren und vieles mehr

 

Vor allen Dingen Gäste aus den großen Städten der Region sollen für das Leben auf dem Land und die ressourcenschonende Produktion landwirtschaftlicher Produkte sensibilisiert werden. Die artgerechte Tierhaltung und die Förderung des Nachwuchses in den „Grünen Berufen“ sind weitere Schwerpunkte.

 

Sowohl Besucher als auch Gastgeber schätzen die direkte Begegnung im ländlichen Brandenburg, wo die regionalen Spezialitäten heranwachsen, verarbeitet und in Landgasthöfen und zahlreichen Hofläden zum Genießen oder zum Mitnehmen angeboten werden.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden sieben Unternehmen ihre Türen für die Besucher öffnen. Das sind:

 

  1. Weinbau Dr. Wobar Großräschen (Landwirtschaftsbetrieb Lindenfeld GbR) gemeinsam mit

  2. IBA-Terrassen Großräschen

  3. Senftenberger Weinfreunde e.V. Senftenberg

  4. Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

  5. Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf

  6. Spreewald- und Fischerhof Leipe

  7. Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch Muckwar

 

Den Startschuss für den offiziellen Beginn der Brandenburger Landpartie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird es am 13. Juni 2015, 10.30 Uhr, auf den IBA-Terrassen Großräschen beim Weinbau Dr. Wobar geben.

 

1. und 2.         Weinbau Dr. Wobar Großräschen gemeinsam mit der IBA-Terrassen GmbH

geöffnet: Samstag, 13. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Der Weinberg liegt direkt an den IBA-Terrassen mit Blick auf den in Flutung befindlichen

Großräschener See. Der Winzer bietet Weinbergführungen (Anmeldung erforderlich) mit Erläuterungen zur Entstehung des Weinberges, zu den angebauten Weinsorten und Weinproben an.

 

Die Ausstellung „IBA meets IBA“ kann kostenlos besucht werden. Informationen zur Entstehung des Lausitzer Seenlandes sowie ein Fahrradverleih über den Kooperations-partner iba-tours und Bustouren zum Weinberg in Klein-Oßnig runden das Programm ab.

 

3.                     Senftenberger Weinfreunde e.V.

geöffnet:         Sonntag, 14. Juni 2015, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Der Weinberg befindet sich am Ortsausgang Nord von Senftenberg. Es werden Weinbergführungen mit Weinverkostung angeboten. Bei Kaffee und Kuchen wird eine Märchenerzählerin die Besucher mit „Wein-Märchen“ unterhalten.

 

 

4.                     Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

geöffnet:         Samstag, 13. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                       Sonntag, 14. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Im Süden unseres Landkreises präsentiert sich zum wiederholten Male der Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz seinen Besuchern. Das seit vielen Jahren erfolgreich geführte Familienunternehmen gibt Samstag und Sonntag ab 10.00 Uhr Einblick in die Vielfältigkeit der Betätigungsfelder eines modernen Landwirtschaftsbetriebes. Der Hof und die Biogasanlage können mit fachkundiger Führung besichtigt werden. Für Kurzweil sorgen Handwerk und Brauchtum im Wandel der Zeiten, Landtechnik zum „Anfassen“, ein Streichelzoo, Kutschfahrten, Reiten, ein Kinderprogramm, Live-Musik und vieles mehr.

 

 

5.                     Landwirtschaftsbetrieb Angerhof Bischdorf

geöffnet:         Sonntag, 14. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Seit vielen Jahren wird hier in Kooperation mit verschiedenen Landwirtschaftsunternehmen der Umgebung, z. B. der Göritzer Agrar GmbH, ein abwechslungsreicher Tag organisiert.

Die Besucher erwartet am Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr ein kurzweiliges Programm mit Stallrundgängen, Tierschau und Streichelzoo, Reiten, Kremserfahrten, Schweinewettrennen, Diskothek, Traktoren- und Mähdrescherfahrten, einer Landmaschinenausstellung und vielen weiteren Höhepunkten.

 

 

6.                     Spreewald- und Fischerhof Leipe

geöffnet:         Samstag, 13. Juni 2015, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                       Sonntag, 14. Juni 2015, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Der Spreewald- und Fischerhof Leipe bietet seinen Gästen am Samstag und Sonntag, jeweils von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein vielfältiges Programm. Auf dem Fischerhof kann man sich über das Brauchtum des Reusen Strickens, die Fischereitechnik, und die Fischerei allgemein informieren. Traditionelle Handwerkskunst, z.B. geflochtene Körbe und Holzskulpturen können bestaunt werden. Der Biergarten lädt zum Verweilen ein. Fisch, frisch aus dem Räucherofen, Blechkuchen aus dem Backhaus, frische zertifizierte Karpfensülze und andere Spezialitäten können verkostet werden.

 

 

7.                     Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch Muckwar

geöffnet:         Sonntag, 14. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 

Besichtigung des Landwirtschaftsbetriebes und des Hofladen, Reiten, ein Kinderprogramm und vieles andere mehr werden für die Besucher vorbereitet. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Im Hofladen werden neben einem breiten Sortiment regionaler Produkte vor allem

Fleisch- und Wurstwaren eigener schlachtreifer Tiere und Spreewaldprodukte, wie Leinöl, Konserven, Senf, Radduscher Eierlikör, Meerrettich, Säfte usw. angeboten.

 

 

Die Brandenburger Landpartie, ein Wochenendausflug, der sich für alle lohnt!

Foto zu Meldung: 21. Brandenburger Landpartie am 13. und 14. Juni 2015

Einstimmen auf die Tour de OSL im Museum des Landkreises

(29. 05. 2015)
44 spannende Kilometer durch den Spreewald warten am 6. Juni auf Mitfahrende

 

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Die mittlerweile 18. „Tour de OSL“, die traditionelle Radwanderung unter Führung von Landrat Siegurd Heinze, lädt auch in diesem Jahr Jung und Alt dazu ein, sich auf den Sattel zu schwingen und die Region gemeinsam vom Rad aus zu entdecken. Los geht es am Samstag, dem 6. Juni, um 9 Uhr am GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau.

 

Insgesamt 44 Kilometer Radstrecke durch den Spreewald warten in diesem Jahr darauf, von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erkundet zu werden. Start und Ziel liegen in der Spreewaldstadt Lübbenau, die in diesem Jahr ihr 700-jähriges Bestehen feiert. Die Strecke führt durch ebenes Gelände und ist somit auch für Anfänger und ältere Personen geeignet. Ausreichend Parkplätze am Startpunkt sind vorhanden, interessierte Pedalritter aus dem südlichen Kreisgebiet erreichen Lübbenau auch bequem per Zug.

 

Unterwegs sorgen in gewohnter Art und Weise mehrere Stopps für Abwechslung und bieten Gelegenheit zum Ausruhen: So stellt beispielsweise der Verein der Förderer und Freunde des Spreewalddorfes Leipe traditionelle Bräuche und Trachten vor und gewährt einen Blick in die Heimatstube. Im Unternehmen RABE Spreewälder Konserven GmbH und Co. KG kann bei einer Führung herausgefunden werden, wie die typischen Spreewälder Gurken in das Glas gelangen. Darüber hinaus warten weitere kleine Überraschungen. Im Spreewald Hotel Radduscher Hafen besteht die Möglichkeit, sich bei einer Mittagsrast für die zweite Hälfte der Strecke zu stärken.

 

Den Abschluss der Tour bildet auch in diesem Jahr die Tombola, an der jeder Mitfahrende teilnehmen kann. Neben zahlreichen tollen Gewinnen aus dem Bereich Tourismus warten zwei besondere Hauptpreise, die durch Landrat Siegurd Heinze überreicht werden: So können sich zwei Gewinner über jeweils ein modernes City-Fahrrad freuen, welches auch direkt mitgenommen werden kann. Zur Verfügung gestellt werden die Räder von der Sparkasse Niederlausitz und dem Unternehmen EMIS Electrics GmbH aus Lübbenau.

 

Im Übrigen nicht nur Landrat Siegurd Heinze, Sparkasse Niederlausitz-Vorstandsvorsitzender Lothar Piotrowski und Christopher Perschk vom Unternehmen EMIS Electrics GmbH hat bereits jetzt das Fahrrad-Fieber gepackt: Auch im Museum des Landkreises Schloss und Festung Senftenberg dreht sich derzeit alles um das seit Jahrhunderten beliebte Fortbewegungsmittel. Hier wird noch bis zum 27. September 2015 unter dem Titel „Laufrad. Hochrad. Rennrad. - 200 Jahre Kulturgeschichte auf zwei Rädern“ eine sehenswerte Ausstellung zur Kulturgeschichte des Fahrrads gezeigt. Insgesamt 50 Räder können besichtigt werden. Mutige können sogar in der Zeit Reisen und „Höhenluft“ auf einem Hochrad schnuppern. Nähere Informationen zur Fahrrad-Ausstellung gibt es unter www.museums-entdecker.de.

 

Die Tour de OSL hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Punkt im Terminplan vieler Radfreunde herausgebildet. Bis zu 250 Personen strampeln in jedem Jahr gemeinsam mit dem Landrat. Seit 2014 hält Kreisverwaltungs-Mitarbeiter Jens Bergmann die Organisationsfäden in den Händen. Die Strecke zur Tour de OSL und weitere Informationen können unter www.osl-online.de eingesehen werden.

 

Fotos:

Landrat Siegurd Heinze (rechts), Sparkasse Niederlausitz-Vorstandsvorsitzender Lothar Piotrowski (links) und Christopher Perschk (Mitte) von der EMIS Electrics GmbH nutzten am Freitag, dem 29. Mai 2015, die Gelegenheit, sich bei einem Besuch der Fahrrad-Ausstellung im Museum des Landkreises Schloss und Festung Senftenberg auf die bevorstehende Tour de OSL einzustimmen.  

Foto zu Meldung: Einstimmen auf die Tour de OSL im Museum des Landkreises

„Vorhang auf“ für die 22. Brandenburgische Seniorenwoche

(29. 05. 2015)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Brandenburgischen Seniorenwoche. In der Zeit vom 7. bis 14. Juni 2015 finden

unter dem Motto „Für ein lebenswertes Brandenburg – sicher und geborgen“ in mehreren Kommunen zwischen Ortrand und Lübbenau speziell auf ältere Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Veranstaltungen statt. Das ausführliche Programm kann auf der Startseite des Internetauftritts des Landkreises unter www.osl-online.de nachgelesen werden.

 

Auch zur zentralen Eröffnungsveranstaltung des Landkreises am Montag, dem 8. Juni 2015, um 15 Uhr in der Wendischen Kirche in Senftenberg sind Interessierte jeden Alters recht herzlich eingeladen. „Der Eintritt ist wie immer frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich“ erklärt Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Ein besonderer Höhepunkt ist wohl auch in diesem Jahr die Auszeichnung von Seniorinnen und Senioren, welche sich besonders aktiv für ältere Menschen einsetzen oder sich in den verschiedenen kommunalen Seniorenbeiräten engagieren. Vor Ort besteht zudem die Möglichkeit, mit dem ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten Dr. Jürgen Störmer, Landrat Siegurd Heinze oder Vertretern der Stadt Senftenberg in Kontakt zu treten. Für den nötigen musikalischen Rahmen sorgen Auftritte der Kreismusikschule des Landkreises. Zum Ende der Veranstaltung hin können sich die Gäste dann noch einmal auf gelungene Unterhaltung freuen: Der Theaterjugendclub 60 + des Theaters Neue Bühne Senftenberg zeigt auf der Bühne Ausschnitte aus seinem Stück „Stationen“.

[Zusammenstellung der Veranstaltungen]

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(27. 05. 2015)

 

""Mal wieder was von unserem Treffen:

Der Deutschunterricht geht in die nächste Phase. Die Bewohner können sich jetzt soweit auf Deutsch verständigen, das sie sich mit schwierigeren Themen befassen wollen. Selbst die Leute die an der Uni zum Unterricht gehen, kommen danach noch ans Alte Wehr. Das zeigt, das unsere freiwilligen Deutschlehrer eine super Arbeit machen. Ihr seit echt klasse!!!!!

Nach langem Hin und Her und weil wir schon so einige male nach einem Spendenkonto gefragt wurden, haben wir uns nun dazu entschlossen eins einzurichten. Die eingehenden Geldspenden werden ausschließlich zur Unterstützung der Flüchtenden genutzt.
Zum Beispiel versuchen wir Familien, die das Alte Wehr wieder verlassen müssen, eine kleine Aufmerksamkeit mit auf den Weg zugeben und für die Kinder ein neues Spielzeug oder ein Paar neue Turnschuhe.
Oder wenn wir mal mit den Leuten einen kleinen Ausflug unternehmen (Bowlen, Theater, u.s.w.), wird natürlich auch was für den kleinen Hunger und Durst gekauft. So wollen wir den Menschen zeigen, das wir für sie da sind und das sie uns doch schon ans Herz gewachsen sind.

Falls ihr uns also finanziell Unterstützen wollt, hier unsere Kontodaten:

Ginsterhof e.V.
Deutsche Skatbank
Kontonr: 4749103
Blz: 83065408
Verwendungszweck: RWS

Natürlich nehmen wir weiterhin gerne Sachspenden an. Weil ab dem 01.06. neue Bewohner am alten Wehr einziehen.
Zur Zeit bräuchten wir Männer und Kindersachen, sowie Küchengeräte (Wasserkocher, Toaster, u.s.w.). Falls noch irgendjemand ein Kinderfahrrad hat, würden sich die Kinder am Alten Wehr sehr darüber freuen. Vielen Vielen Dank für eure Unterstützung!!!!!""

 

Sonstiges:

- es sollten Ehrenamtsverträge abgeschlossen werden....zur Absicherung

- Pro bono Heidelberg bietet eine kostenlose Rechtsberatung für unsere Bewohner an (Dublin, u.s.w.)

Termine:

- ab  01.06. kommen 28 neue Bewohner ans Alte wehr und ziehen in die Bungalows ein

- am 07.06. ab 14 Uhr fröhliches Spendensortieren am Alten Wehr

- am 13.06. ist ein Kinderfest an der BTU in Senftenberg von 10 bis 16 Uhr

- am 15.06. ist die Einladung der Flick-Stiftung...Teilnehmerzahl steht noch aus

- am 26.06. ist in Elsterwerda ein interkulureller Begegnungstag, Schulhof der Oberschule 15 bis 20 Uhr

- am 28.06. findet in Elsterwerda eine Kunstaktion statt (Graffiti) Thema: Seitenwechsel - hinter der Wand des Klischees

- am 02.07. um 14 Uhr ist ein Fachtag für Entegration am Arbeitsmarkt im Landratsamt, im großen Sitzungssaal

- am 04.07. findet in Elsterwerda ein Fußballturnier der Toleranz statt

- am 12.07. um 15 Uhr ist in Großräschen die Kaffeerunde mit den syrischen Bewohnern

 

ne menge Termine ;) "

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

 

 

Groß und Klein sind herzlich willkommen beim Integrationsfest in Großräschen

(27. 05. 2015)

Auch in diesem Jahr feiern Menschen mit und ohne Behinderung in der und rund um die Kirche am Markt in Großräschen bei Musik, Theater, Akrobatik, Kuchen und vielem mehr ein gemeinsames Integrationsfest. Los geht es am Sonntag, den 31. Mai 2015 um 14 Uhr mit einem knapp einstündigen Programm in der Kirche. Im Anschluss können die Gäste den Nachmittag im Freien bei Kaffee, Tee, selbstgebacken Leckereien und Musik von Diskjockey Paul Heinze aus Frauendorf gemütlich ausklingen lassen. Der Eintritt ist frei. „Alle Interessierten sind wieder recht herzlich zu unserem Integrationsfest eingeladen“, sagt die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftrage der Kreisverwaltung OSL, Carola Wolschke, welche das Fest einst ins Leben gerufen hat.

 

Wie in jedem Jahr erwartet die Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm, gestaltet durch Menschen mit und ohne Behinderung. So sorgt neben dem Orgelspiel von Dr. Daniel Sobotta die Chor- und Theater AG der Wohneinrichtung Buchwalde mit ihrem Auftritt für Unterhaltung. Auch Zirkusdarbietungen vom Harlekids e.V. aus Senftenberg und handgemachte Musik, die garantiert unter die Haut geht, von den „Missionshofis“ aus Lieske stehen mit auf dem Programm und sorgen für eine kurzweilige Veranstaltung. 

 

Das Integrationsfest findet 2015 bereits das 15. Jahr in Folge statt. Es soll Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, sich in zwangloser Atmosphäre auszutauschen, soziale Beziehungen aufzubauen, Vorurteile und Unsicherheiten im Umgang miteinander abzubauen sowie Berührungsängste und Hemmschwellen zu überwinden.

 

Foto:

Volle Reihen in der Kirche beim Integrationsfest 2014. Die Beteiligten freuen sich auch in diesem Jahr auf eine tolle Veranstaltung mit vielen Gästen - und Sonnenschein (Foto: Anett Bergmann).

Foto zu Meldung: Groß und Klein sind herzlich willkommen beim Integrationsfest in Großräschen

Gemeinsame Presseinformation der Stadt Senftenberg, des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der BTU Cottbus-Senftenberg

(23. 05. 2015)

 

Einweihung des Innovationszentrums am Standort Senftenberg der BTU Cottbus-Senftenberg

 

Gut ein Jahr nach dem Baustart wurde das Gebäude heute offiziell an die ersten Mieter zur Nutzung übergeben

 

Das gemeinsame Projekt von Stadt Senftenberg und Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Standort Senftenberg der BTU Cottbus-Senftenberg – das Innovationszentrum – wurde nach gut einjähriger Bauzeit heute seiner Bestimmung übergeben. In das Bauprojekt wurden insgesamt 5,4 Millionen Euro investiert. Die Fördergelder stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Stadt und Landkreis haben die notwendigen Eigenmittel beigesteuert.

 

„Das Innovationszentrum bietet Unternehmen, Existenzgründern und Fachkräften in bester Lage und in moderner Umgebung einmalige Voraussetzungen und Synergieeffekte, von denen alle Seiten profitieren. Mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg in unmittelbarer Nähe steht den Mietern darüber hinaus ein starker Partner zur Seite, der auf exzellente Forschung sowie erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer mit den Unternehmen der Region setzt“ betonte Landrat Siegurd Heinze in seiner Eröffnungsansprache.

 

Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich verwies in seinen Ausführungen auf die Strahlkraft der neuen Einrichtung über die Region hinaus und bedankte sich im Namen der Bauherren bei den Projektbeteiligten. „Alle haben einen guten Job gemacht, sodass dieses Zentrum heute termin- und qualitätsgerecht übergeben werden kann. Unser besonderer Dank gilt der EU und dem Land Brandenburg für die finanzielle Unterstützung des Vorhabens“   erklärte das Stadtoberhaupt.

Der Präsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach betonte, dass er sich darüber freut, dass die Bauherren, die Stadt Senftenberg und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den Mut und zupackenden Optimismus für diese wichtige Investition hatten. „Der Technologietransfer liegt uns sehr am Herzen und wir sind uns der Verantwortung für unsere Standorte, unsere Partner in Wirtschaft und Gesellschaft bewusst“ so der Präsident.

 

„Der Campus Senftenberg hat sich zu einem anerkannten Kompetenzzentrum der Ingenieurwissenschaften entwickelt. Das Innovationszentrum wird dazu beitragen, dass Forschungsergebnisse künftig noch schneller, noch gezielter in den Unternehmen umgesetzt werden in neue Produkte und verbesserte Verfahren“, verdeutlichte Brandenburgs Minister für Wirtschaft und Energie, Albrecht Gerber. Ich bin überzeugt, so der Minister: „Das Innovationszentrum wird helfen, Absolventen in der Region zu halten und langfristig Arbeitsplätze für die Region zu sichern“.

 

 

 

 

 

Der Bau des Innovationszentrums ist eine gemeinsame Initiative der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Nach dem Baubeginn Anfang April 2014 waren im Juni 2014 der Grundstein gelegt und im August 2014 das Richtfest gefeiert worden. Mit der Inbetriebnahme werden in dem Komplex  auf rund 2.100 Quadratmetern Flächen für Unternehmen zur Verfügung gestellt, die bereits für die Produktion unter laborähnlichen Bedingungen und den Gerätebau vorbereitet sind, wie sie insbesondere für Betriebe aus der Biotechnologie, Chemie, Medizintechnik und dem elektrischen Gerätebau benötigt werden.

 

 

Stadt Senftenberg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Zeichenzahl:3.698

 

 

[Exposé Innovationszentrum]

Beschäftigungspakt endet nach 10 erfolgreichen Jahren - Gestern Abschlussveranstaltung im Senftenberger Landratsamt

(20. 05. 2015)

Der Beschäftigungspakt 50plus „ALTERnativen in der Lausitz" innerhalb des BMAS-Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere“ führte am Dienstagnachmittag im Landratsamt Senftenberg eine finale öffentlichkeitswirksame Veranstaltung im Beisein der Landräte SPN und OSL, des OB Cottbus, der JC-Geschäftsführungen, der Agentur für Arbeit Cottbus, den Kammern, der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung Berlin, dem Botschafter des Beschäftigungspaktes, der Presse und vor allem den Beteiligten der Programmumsetzung durch.

 

Das Projekt zur Integration von älteren Menschen in den Arbeitsmarkt  war im Beschäftigungspakt der Jobcenter OSL, SPN und Cottbus bis heute erfolgreich.  Bisher wurden seit Oktober 2005 11.200 langzeitarbeitslose Ältere einbezogen und 2.250 Personen erfolgreich am 1. Arbeitsmarkt integriert. 765 Personen konnten zumindest einen Minijob aufnehmen. Die Arbeit erfolgte auf freiwilliger Basis mit einem geringeren Betreuungsschlüssel, zusätzlichen Betreuungsangeboten in Einzel- und Gruppenaktivierung bis hin zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung.

 

Neben verschiedenen Grußworten und Vorträgen wurden fünf "Unternehmen mit Weitblick 2015" durch die Geschäftsführer der Jobcenter und die Landräte bzw. den Oberbürgermeister prämiert und stellvertretend für viele andere regionale Unternehmen ausgezeichnet. Diese Unternehmen fühlen sich der Philosophie der Beschäftigungspakte verbunden und haben sich in den vergangenen Jahren der Einstellung von Älteren, entgegen der gesamtgesellschaftlichen Tendenz, geöffnet. Die Auszeichnungsveranstaltung soll auch allen Beteiligten und potentiellen Teilnehmenden noch einmal einen Motivationsschub für die Fortsetzung der guten Arbeit geben.

Es wurde auch ein Rückblick auf die Projektumsetzung in den vergangenen 10 Jahren gegeben sowie die Nachhaltigkeit der Integrationen ausgewertet.  Im Ergebnis war mehr als jede 2. Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt auf Dauer beständig.

Ministerium genehmigt Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2015/2016

(18. 05. 2015)
Kreisverwaltung setzt eingeschlagenen Konsolidierungskurs fort

 

Der für die Jahre 2015/2016 aufgestellte Doppelhaushalt des Landkreises ist genehmigt. Ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums des Landes Brandenburg, welches das eingereichte genehmigungspflichtige Haushaltssicherungskonzept bestätigt, erreichte dieser Tage Landrat Siegurd Heinze. Die Verwaltung verfügt damit nunmehr über die notwendige finanzielle Planungssicherheit für ihr weiteres Handeln.

 

Das im Dezember 2014 durch den Kreistag bestätigte Haushaltssicherungskonzept 2015-2019 genügt den strengen Anforderungen der obersten Kommunalaufsicht: Sowohl das HSK als auch der mittelfristige Ergebnisplanung zeigen, dass die Verwaltung an ihrem Konsolidierungskurs festhält, neue Konzepte verfolgt und durch die beschriebenen Ansätze die insgesamt positive Entwicklung bestätigt, heißt es in der Begründung. Diese Tendenz werde zusätzlich untersetzt durch die vorläufigen Jahresergebnisse, die sich wesentlich besser als die Planansätze darstellen, die damit verbundene Reduzierung der Fehlbeträge aus Vorjahren und die gemäß der mittelfristigen Finanzplanung erwartete weitere erhebliche Reduzierung des Kassenkreditbestandes.

 

Die Genehmigung ist an die Beibehaltung und Fortführung von Auflagen zur Haushaltsdurchführung und für die Planung zukünftiger Haushaltsjahre gebunden. So sind zusätzlich erwirtschaftete, nicht zweckgebundene Erträge zur Steigerung des in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 ausgewiesenen Überschusses einzusetzen, Aufwendungen und Auszahlungen bzw. sämtliche Aufgaben und Produkte konsequent auf Umfang und Notwendigkeit zu prüfen sowie die Ausschöpfung möglicher Ertragsquellen regelmäßig zu betrachten. Auch Ausgaben im freiwilligen Bereich gilt es, kritisch zu überprüfen und zu begrenzen. Auf die Wahrnehmung neuer Aufgaben, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist weitestgehend zu verzichten bzw. sollten diese durch Verzicht auf andere Maßnahmen kompensiert werden. Die Personalentwicklungskonzeption ist konsequent fortzuschreiben und auf Umsetzung zu überprüfen.

 

Zielstellung ist es auch weiterhin, alle Anstrengungen auf einen frühestmöglichen gesetzlichen Haushaltsausgleich zu richten. Erstmalig legt der Landkreis in einem HSK mit dem Zieljahr 2024 einen Zeitpunkt für den gesetzlichen Haushaltsausgleich fest. Die Kreisverwaltung ist gewillt, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und in seinen Konsolidierungsbemühungen nicht nachzulassen.

 

Derzeit zeichne sich laut Kreisverwaltung jedoch im Hinblick auf die personelle Situation Nachjustierungsbedarf ab: Besonders der immense Zuwachs an Aufgaben im Hinblick auf die Unterbringung von Asylsuchenden, im Bereich Kinderschutz, sowie der rasante Anstieg von Suchterkrankungen von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis in den vergangenen Monaten stellt die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Herausforderungen, denen es sich zu stellen gilt.

Pressemitteilung des AEV "Schwarze Elster"

(13. 05. 2015)

 

Neuer Standort des Schadstoffmobils

 

Aufgrund der Schließung des Wertstoffhofes in Hörlitz verändert sich der Standort des Schadstoffmobils vom Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster" (AEV). Dieses wird ab 22. Mai 2015, immer freitags in den ungeraden Kalenderwochen, von 13 bis 16 Uhr, auf dem Gelände der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage des AEV in der Bergmann Straße 44 in Freienhufen stehen. Vor Ort kann der Bürger wie bisher seine Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen, Gebinde bis zur Größe von 30 Litern oder ei-nem Gewicht von 25 Kilogramm, gebührenfrei abgeben. Weitere Informationen zur Abga-be von Schadstoffen findet man auf der Homepage des AEV unter www.schwarze-elster.de oder telefonisch unter 0 35 74/ 46 77 133.

 

PM des AEV "Schwarze Elster"

Foto zu Meldung: Pressemitteilung des AEV "Schwarze Elster"

18. Tour de OSL zu Gast beim "Geburtstagskind" Lübbenau

(10. 05. 2015)

Am 6. Juni 2015 findet die mittlerweile 18. Tour de OSL statt. Wohin es dieses Mal geht und welche Stationen unterwegs auf die Teilnehmer warten, können Sie dem Plakat entnehmen, welches Sie hier finden.

Foto zu Meldung: 18. Tour de OSL zu Gast beim "Geburtstagskind" Lübbenau

Technischer Fehler AGROVIEW

(10. 05. 2015)

Sehr geehrte Damen und Herren,


durch ein technisches Versehen werden in Agro View (AFA 2015) im Vergleich zur ELER-Antragstellung 2015
hinsichtlich der Förderinformationen zu Feldblöcken mit der ausschließlichen Bindung 811 a* bei den förderfähigen
Bindungen nicht nur die Bindung 811 a* ausgewiesen, sondern die Bindungen 811, 811 a, 811 a* und 811c. Diese
Anzeige suggeriert, dass die Bindung 811 auch allein beantragt werden kann. Das ist jedoch fachlich nicht geboten.
Die Bindung 811 a* ist ausschließlich in der Kombination 811 + 811 a ODER 811 + 811 c zu beantragen. Zum Abgleich
der korrekten Förderinformation kann das Formular „Auskunft AUKM-Bindungen“ in Inet herangezogen werden. Ich
möchte Sie bitten, Ihre Antragsteller in geeigneter Form über diesen Fehler in Kenntnis zu setzen. Abweichungen
waren nur möglich, soweit in Abstimmung mit der UNB bzw. LUGV eine Veränderung hinsichtlich der Förderinformation
tatsächlich vorgenommen wurde. Dies ist den betroffenen Antragstellern auch schriftlich mitgeteilt worden.
Sollten Auszahlungsanträge anders gestellt werden, kann dies dazu führen, dass keine Zahlung für das
Verpflichtungsjahr erfolgt.


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag
Irene Kirchner
_____________________________________
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Arbeiten am Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau liegen gut im Zeitplan

(08. 05. 2015)

 

5,1 Millionen Euro fließen in die derzeit größte Baumaßnahme des Landkreises OSL

 

Die Sanierung des Lübbenauer Paul-Fahlisch-Gymnasiums schreitet planmäßig voran. Nachdem Schüler und Lehrkräfte kurz vor den Sommerferien 2014 in das Gebäude des ehemaligen OSZ in die Richard-Wagner-Straße umgezogen waren, fiel im August der Startschuss für das derzeit umfangreichste Bauvorhaben der Kreisverwaltung OSL. Insgesamt 5,1 Millionen Euro werden in die Einrichtung investiert. Landrat Siegurd Heinze und Finanzdezernent Wilfried Brödno nutzten dieser Tage die Gelegenheit, sich vor Ort einen Eindruck vom aktuellen Baugeschehen zu verschaffen.

 

„Energetische Sanierung und Erneuerung des Innenausbaus“ lautet die Überschrift der Gesamtmaßnahme, welche bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen sein soll. Von den umfassenden Arbeiten ist das gesamte Gebäude betroffen. Die Schwerpunkte der Sanierung liegen dabei in der Gewährleistung eines hohen energetischen Standards, der Sicherung einer zukunftsfähigen Ausstattung und der Schaffung barrierefreier Zugänge zum Gebäude. Neben Veränderungen im Inneren des Gebäudes wird zur Realisierung dieser Vorgaben auch an der Gebäudehülle sowie an den technischen Anlagen und den Außenanlagen Hand angelegt. Unterstützt wird der Landkreis bei dem Vorhaben mit Mitteln aus dem Landeshaushalt.  

 

Ziel der energetischen Betrachtungen ist unter anderem, CO2-Emissionen und Betriebskosten -insbesondere für Wärme und Strom- nachhaltig zu senken. Durch die Nutzung solarer Energien soll eine höhere Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen ermöglicht werden. Moderne Raumheizflächen verbessern künftig das Raumklima.

 

Im Mittelpunkt des Innenausbaus steht die Anpassung und Optimierung des bisherigen Raumkonzeptes. Bestehende Räume werden neu geordnet und erweitert, um bessere Möglichkeiten und Angebote zur Ausgestaltung des Schulbetriebes zu schaffen. Im Eingangsbereich findet sich künftig ein Fahrstuhl, der das Erdgeschoss mit den oberen Etagen verbindet und das Gebäude somit barrierefreier werden lässt. Auch Verbesserungen im Hinblick auf die Raumakustik für die Unterrichtsräume und die Aula, die Umsetzung eines modernen Medienkonzeptes, die Modernisierung und Instandsetzung von Wänden, Böden und Decken, die Ausbesserung des Sportplatzes sowie die Aktualisierung des Brandschutzkonzeptes finden sich in der Planung wieder. 

 

Dass man trotz der Vielzahl an Einzelmaßnahmen bislang gut im Zeitplan liege, bestätigen Christine Paulan und Helga Kuritz als Projektverantwortliche seitens der Kreisverwaltung und Kerstin Bielitz vom Architekturstudio Jasinski aus Cottbus. Sie halten die Fäden im Hinblick auf Planung und Durchführung des Bauvorhabens in der Hand und kontrollieren den reibungslosen Ablauf. Vor wenigen Tagen nahmen sie sich zudem Zeit, um Landrat und Finanzdezernent bei einem Rundgang über die Baustelle die bisherigen Entwicklungen aufzuzeigen.

 

Dass sich ein reichlich halbes Jahr nach Baubeginn vor Ort bereits allerhand getan hat, war schnell festzustellen: Nachdem die Maßnahmen im Anbau weitestgehend abgeschlossen werden konnten, richtet sich das Hauptaugenmerk nunmehr auf das Hauptgebäude. Hier wurden die notwendigen Abbruch- und Rückbaumaßnahmen realisiert, die Fundamente für den Fahrstuhl eingebracht sowie Neustrukturierungen im Eingangs- sowie dem zugehörigen Verwaltungsbereich vorgenommen. Auch die Räume der Bibliothek, welche künftig ebenfalls im Erdgeschoss zu finden sein wird, wurden berücksichtigt. Neue Fenster mit 3-fach Isolierverglasung wurden eingesetzt, eine großflächiges Gerüst weist auf die bevorstehenden Arbeiten an der Außenfassade hin. Sind die Maßnahmen im Hauptgebäude weitestgehend abgeschlossen, rücken in den kommenden Wochen und Monaten Turnhalle und Singehalle in den Fokus. Außerdem werden der Eingangsbereich außen neu gestaltet und der Sportplatz saniert.

 

Um sowohl den störungsfreien Schulbetrieb als auch die zügige Realisierung der Sanierung zu gewährleisten, ist die Bildungsstätte im Sommer 2014 in das Gebäude des ehemaligen Oberstufenzentrums in die Richard-Wagner-Straße gezogen. Dank der Unterstützung der Stadt Lübbenau können deren städtische Sportanlagen derweil genutzt werden.

 

Voraussichtlich bis zum Frühjahr 2016 sollen alle Bauarbeiten abgeschlossen sein, sodass anschließend mit der Ausstattung und dem Umzug in das frisch sanierte Gebäude begonnen werden kann. Pünktlich zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 soll der Schulbetrieb dann am gewohnten Schulstandort starten.

 

 

Fototitel:

Frauenpower: Das Bauvorhaben befindet sich fest in der Hand von Christine Paulan und Helga Kuritz von der Kreisverwaltung OSL und Kerstin Bielitz vom Architekturstudio Jasinski aus Cottbus. Bei einer Führung über die Baustelle zeigten sich Landrat Siegurd Heinze und Finanzdezernent Wilfried Brödno jüngst beeindruckt vom Fortschreiten der derzeit größten Baumaßnahme des Landkreises OSL. 

 

Blaue Jacke- Christine Paulan (mit Tasche) und Helga Kuritz (mit Akte)

Rote Jacke- Kerstin Bielitz vom Architekturstudio

 

Foto zu Meldung: Arbeiten am Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau liegen gut im Zeitplan

Kreistag stimmt vorübergehender Unterbringung Asylsuchender in Kittlitz zu

(08. 05. 2015)

 

Aufnahmesoll erhöht sich von 355 auf 631 Personen in 2015/

Landkreis steht weiter vor Herausforderung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrheitlich der Umnutzung der kreiseigenen, im Sommer freiwerdenden Förderschule Kittlitz in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Zeit vom 01.12.2015 bis 31.12.2018 zugestimmt. 

Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Umnutzung des Gebäudes vorzubereiten und anschließend baulich umzusetzen. Unter anderem ist eine unverzügliche Beantragung der Baugenehmigung notwendig, um unmittelbar nach dem planmäßigen Umzug der Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Kittlitz in die Lübbenauer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Sommer mit den notwendigen Arbeiten beginnen zu können. Darüber hinaus wurde beschlossen, außerplanmäßige Mittel für die Herrichtung und Ausstattung in Höhe von 230.081 Euro zur Verfügung zu stellen sowie die Ausschreibung für den Betrieb durchzuführen, damit sie den beschlussfassenden Gremien rechtzeitig im 2. Halbjahr 2015 zur Vergabe vorgelegt werden kann. 

In der Förderschule sollen ab Dezember 2015 vorübergehend bis zu 100 Plätze geschaffen werden. Am Dienstag gab es in der Förderschule in Kittlitz eine Anwohnerversammlung für die Bürgerinnen und Bürger, zu der Landkreis und Stadt Lübbenau geladen hatten. Die Medien hatten in den vergangenen Wochen intensiv über die geplante Nutzung berichtet.

Dass die Nutzung der Schule sowie die weitere Suche nach zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Landkreis unumgänglich ist, wird nicht zuletzt anhand der aktuellen Aufnahmeprognosen deutlich, welche den Landkreisen am Donnerstag, 7. Mai 2015, mitgeteilt wurden: Demnach müssen in 2015 anstatt der bisher bekannten 355 Personen nunmehr 631 Asylsuchende in OSL untergebracht werden. In seiner im März veröffentlichten Konzeption zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen hatte die Verwaltung auf Grund mehrmaliger innerjährlicher Korrekturen in 2014 für das Jahr 2015 bereits eine Hochrechnung von bis zu 450 Personen zu Grunde gelegt. Der Landkreis steht im Hinblick auf die Suche nach dringend benötigten zusätzlichen Kapazitäten –aber auch nach Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger- vor einer nach wie vor hohen Herausforderung.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen in OSL derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer, in Wohnungen und in Übergangseinrichtungen wie dem Schullandheim in Senftenberg oder dem Wohnverbund in Schipkau unter. Seit Jahresbeginn konnten knapp 200 Personen in den verschiedenen Einrichtungen im Landkreis sowie in Wohnungen untergebracht werden. In 2014 hat der Landkreis insgesamt 261 Personen aufgenommen. Aktuell sind 464 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis untergebracht.

Brückentag in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(30. 04. 2015)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und alle nachgeordneten Einrichtungen sowie Außenstellen, wie etwa das Straßenverkehrsamt in Calau, auf Grund des Feiertages am 14. Mai auch am darauffolgenden Freitag, 15. Mai 2015, geschlossen sein werden. Ausgenommen davon sind die Museen des Landkreises. Alle Ausstellungen sind für Besucher geöffnet.

Landrat, Bürgermeister und Amtsdirektoren trafen sich in Schwarzheide

(27. 04. 2015)

Der Bürgersaal der Stadtverwaltung Schwarzheide bildete am Freitag, den 24. April 2015 den Austragungsort der quartalsmäßigen Beratungsrunde von Landrat Siegurd Heinze mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Informationsberatungen dienen dazu, um gemeinsam über aktuelle Entwicklungen in der Region zu sprechen und sich auszutauschen.

 

Als eines der Themen stand erneut die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden auf der Tagesordnung. Wie bereits im vergangenen Jahr präsentierte zudem Rüdiger Schiesko, Leiter der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz, den Anwesenden die Ergebnisse der aktuellen polizeilichen Kriminalitätsstatistik und gab eine Einschätzung über die Sicherheitslage im Landkreis. Auch Informationen zur noch ausstehenden Genehmigung des Haushalts 2015/2016 des Landkreises standen auf der weiteren Tagesordnung. 

 

Die nächste Beratungsrunde findet in der zweiten Jahreshälfte im Landratsamt in Senftenberg statt.

Ausbildungsmesse Westlausitz 2015

(24. 04. 2015)

Am Samstag, den 26. September 2015 findet in der Niderlausitzhalle in Senftenberg die Ausbildungsmesse 2015 statt.

 

Weitere Informationen gibt es hier.

[Flyer zur Ausbildungsmesse 2015]

Foto zu Meldung: Ausbildungsmesse Westlausitz 2015

Künstler in OSL öffnen am 2. und 3. Mai 2015 ihre Türen

(24. 04. 2015)
Es gibt erneut viel zu entdecken beim Tag der „Offenen Ateliers“  

 

Am ersten Maiwochenende laden im gesamten Land Brandenburg und somit auch im Landkreis Oberspreewald–Lausitz Künstlerinnen und Künstler in ihre Ateliers. In zehn Orten des Landkreises werden die Türen von Kunstwerkstätten für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Neben verschiedenen Stilrichtungen der Malerei gibt es Skulpturen, kalligraphische Kunst und Schmuckdesign zu entdecken. Vielerorts rundet ein interessantes Rahmenprogramm die Werkschau ab, welches von Musik und Mitmachangeboten bis hin zu kulinarischen Angeboten reicht.

 

Bei der Orientierung hilft eine Broschüre, welche alle wichtigen Daten für das gesamte Bundesland Brandenburg enthält. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird eine Künstler-Übersichtskarte mit Radwegeverzeichnis bereitgehalten. Beide Verzeichnisse sind an verschiedenen Auslagestellen kostenlos erhältlich, so auch im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Senftenberg, Dubinaweg 1. Als Download steht die Übersichtskarte zum Tag des Offenen Ateliers zudem auch auf der Homepage des Landkreises unter www.osl-online.de zur Verfügung. 

 

 

[Offene Ateliers2015 Übersicht OSL]

Foto zu Meldung: Künstler in OSL öffnen am 2. und 3. Mai 2015 ihre Türen

Schulbank gegen Landratsamt oder: „Hat ein Landrat auch mal Freizeit?“

(24. 04. 2015)

 

20 Schüler erkundeten die Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau

 

Der Brandenburgische Zukunftstag bietet Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen sieben bis zehn die Möglichkeit, einen Tag lang in die Arbeitswelt zu schnuppern und so spannende Einblicke in den Berufsalltag zu erhalten. Erneut beteiligte sich auch der Landkreis OSL an dem Aktionstag. Am Standort Senftenberg und erstmals auch in der Außenstelle in Calau nutzten insgesamt 20 Interessierte die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen einer öffentlichen Verwaltung zu werfen. Höhepunkt bildeten dabei die Gesprächsrunden mit der Ersten Beigeordneten Grit Klug und mit Landrat Siegurd Heinze.

 

 „Macht die Arbeit beim Landkreis eigentlich Spaß?“ und „Haben Landräte auch mal Freizeit?“ – erneut hatten die jungen Besucher allerhand Fragen im Gepäck, die es zu beantworten galt. Auch Sarah Hoffmann, Marie-Luisa Golk und Vanessa Mieth, die alle drei selbst eine Ausbildung in der Kreisverwaltung absolviert haben, hatten sich gemeinsam mit der Ausbildungsbeauftragten Bärbel Neumann gründlich auf den Aktionstag vorbereitet und für ihre jungen Gäste an beiden Standorten ein dementsprechend spannendes Programm auf die Beine gestellt. So standen neben den Gesprächsrunden mit Grit Klug und Siegurd Heinze abwechslungsreiche Besuche in verschiedenen Fachämtern der Kreisverwaltung, wie etwa dem Veterinäramt, Jugendamt, Sozialamt, dem Amt für Umwelt und Bauaufsicht oder der Zentralen Bußgeldstelle auf der Tagesordnung. Auch ein kleines Quiz durfte nicht fehlen. „Den Schülern hat es gefallen, auf diese außergewöhnliche Weise einen Einblick in die Verwaltung zu erhalten. Einige haben sich sogar schon nach Praktikumsplätzen bei uns erkundigt“, lautete das positive Fazit zum Zukunftstag 2015.

 

Foto: Zukunftstag in Calau-Gespräch mit Frau Klug.

Foto zu Meldung: Schulbank gegen Landratsamt oder: „Hat ein Landrat auch mal Freizeit?“

Ausstellung „Lausitzer Leuchttürme“ ab sofort zu bestaunen

(24. 04. 2015)

 

Der Weg in die Selbstständigkeit - Jahr für Jahr wagen auch im Landkreis OSL junge Menschen diesen mutigen Schritt. Die Gründerwerkstatt „Zukunft Lausitz“ begleitet viele von ihnen dabei. Einige der Existenzgründerinnen und Existenzgründer hat der Fotograf Andreas Franke, der durch die Werkstatt ebenfalls den Weg in die Selbständigkeit gefunden hat, porträtiert. Aus seinen Bildern ist die Ausstellung „Lausitzer Leuchttürme“ entstanden, welche nunmehr auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gastiert.

 

Vier junge Unternehmensgründer, die vom Projekt Zukunft Lausitz begleitet wurden, haben zur Ausstellungeröffnung am Mittwoch, 22. April ihren persönlichen Weg in die Selbstständigkeit vorgestellt. Kathleen Zurek bietet mit ihrer Firma armonia exklusiv mobile Massage an. Die Gründerwerkstatt hat ihr sehr geholfen, den vielen Ideen eine Struktur zu geben. „Man will am Anfang alles auf einmal machen, da hilft das Coaching den roten Faden zu finden“. Vom Partyservice über das Gesundheitszentrum bis zur Werbeagentur, die Gründerwerkstatt hilft jungen Menschen in der Region Fuß zu fassen und ihre Ideen erfolgreich umzusetzen. Damit dies gelingt, benötigt man nicht nur gute Ideen, sondern auch Mut, Risikobereitschaft und Partner die einen unterstützen, erklärt die Wirtschaftsförderin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Bärbel Weihmann, die die Ausstellung in den Räumen des Landkreises präsentiert. Die 22 Porträts junger Gründer werden noch 6 Wochen in den Räumlichkeiten des Bereiches Wirtschaft und Förderung im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Großenhainer Straße 62 in Senftenberg zu sehen sein.

 

Foto: Gründerin Katja Kling und Landrat Siegurd Heinze bei der Eröffnung der Ausstellung Leuchttürme.

Foto zu Meldung: Ausstellung „Lausitzer Leuchttürme“ ab sofort zu bestaunen

190 Impfausweise kontrolliert:

(24. 04. 2015)
Impfwoche des Gesundheitsamtes Oberspreewald-Lausitz gut nachgefragt

 

Die diesjährige Impfwoche des Landkreises Oberspreewald-Lausitz fand bei den Bürgerinnen und Bürgern guten Anklang. Von Montag, den 20. April bis Donnerstag, den 23. April 2015 boten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt des Landkreises in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg Beratungen, Impfungen sowie Überprüfungen der Impfstände und Aktualisierungen der Dokumente an.

 

Viele nahmen die Angebote war: So konnten bis zum Donnerstagnachmittag 190 Impfausweise kontrolliert werden. 115 davon wurden dabei auf den aktuellen Stand gebracht, indem Daten umgeschrieben und international gültige Impfpässe ausgestellt wurden. Insgesamt wurden 53 Impfungen durchgeführt. In den meisten Fällen galt es, den Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Kinderlähmung zu erneuern. Mehrere Personen nutzten außerdem die Gelegenheit, sich zum Thema Impfschutz bei Fernreisen beraten zu lassen.

 

„Entschlossenheit zum Impfen – Wie kann sich die Europäische Region von impfpräventablen Krankheiten befreien?“ lautete das Motto der 10. Europäischen Impfwoche. Im Mittelpunkt der Aktionswochen steht die Notwendigkeit einer verstärkten öffentlichen Sensibilisierung für Impfmaßnahmen.

Landkreis plant weiter mit vorübergehender Unterkunft im Lübbenauer Ortsteil Kittlitz

(22. 04. 2015)
Lübbenau macht deutlich: Region ist weltoffen und tolerant

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hält an seinen Plänen, im Lübbenauer Ortsteil Kittlitz zum Jahresende für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren Asylsuchende unterzubringen, fest. Das machte Landrat Siegurd Heinze am Mittwoch, dem 22. April, in einem Gespräch gegenüber Pressevertretern deutlich. An dem Termin im Lübbenauer Rathaus nahm neben Bürgermeister Helmut Wenzel unter anderem auch Ortsvorsteher Volkmar Schlosshauer teil. Nach einer Informationsveranstaltung Mitte März und einem gemeinsamen Treffen mit dem Ortsbeirat am vergangenen Freitag soll es nunmehr zeitnah einen Informationsabend mit den Einwohnern direkt in Kittlitz geben.

 

Angesichts weiter steigender Flüchtlingszahlen und Aufnahmevorgaben durch das Land ist auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiterhin gezwungen, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten: „Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst. Mit dem Asylkonzept, welches wir im März erstmals präsentiert haben, blicken wir auf die nächsten zwei Jahre und stellen uns dementsprechend frühzeitig auf mögliche Entwicklungen ein. Wir haben darin mehrere Maßnahmen, räumlich verteilt über das gesamte Kreisgebiet, definiert. Einen optimalen Standort zur Unterbringung, der allen Beteiligten gerecht wird, gibt es wohl nirgendwo. Aber Menschen in Turnhallen oder Zelten unterzubringen, stellt für uns keine Alternative dar“, lautet die klare Aussage von Landrat Siegurd Heinze.

 

Bevor es in knapp acht Monaten soweit sein könnte, dass in das kreiseigene Gebäude des Landkreises in Kittlitz für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren Asylsuchende einziehen, stehen weitere Betrachtungen und Absprachen im Hinblick auf Themen wie beispielsweise die Anbindung an den ÖPNV, die ärztliche Versorgung oder die Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten bevor. Darüber hinaus soll es, wie bereits im März in Aussicht gestellt, verstärkt Gespräche mit den Kittlitzern geben: „Das Konzept wurde im März durch die Kreisverwaltung fertiggestellt und öffentlich gemacht. Wir stehen bezüglich der Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Nutzung der Schule am Anfang der Planungen“, erklärt Siegurd Heinze. Die ausreichende verbleibende Zeit werde man nunmehr intensiv nutzen, um die nötigen Voraussetzungen für ein tolerantes Zusammenleben zu schaffen und weiter das Gespräch zu suchen.

Neben im Vorjahr durch die Verwaltung fest installierten Kommunikationsangeboten wie etwa dem Bürgeranfragen-Postfach oder Sprechstunden der Integrationsbeauftragten wird es in den kommenden Wochen und Monaten einen Einwohnerabend, einen Tag der Offenen Tür und Sprechstunden vor Ort geben. „In den anderen Einrichtungen in Sedlitz und Lauchhammer sowie in den temporären Einrichtungen in Schipkau und Senftenberg haben wir –trotz ähnlicher anfänglicher Scheu und Skepsis- gute Erfahrungen gemacht. Die zuvor geschilderten Ängste der Bürger haben sich nicht bestätigt. Wir sind zuversichtlich, dass dies auch in Kittlitz gelingen wird.“

 

Dem ist sich auch Bürgermeister Helmut Wenzel sicher: „Lübbenau und der Spreewald sind weltoffen und gastfreundlich. Die politischen Gremien, aber auch die Kirchen, Wohlfahrtsverbände sowie Unternehmen und Vereine der Stadt stehen an der Seite der Flüchtlinge“, hebt er angesichts vereinzelter Schlagzeilen der vergangenen Tage hervor. Humanitäre Hilfe gegenüber schutzsuchenden Menschen sei dabei mehr als nur Pflicht: „Es sollte uns vielmehr ein Bedürfnis sein. Dass es Sorgen und eventuell sogar Ängste gegenüber Neuem oder dem Unbekanntem gibt, ist nachvollziehbar, aber in vielerlei Hinsicht unbegründet. Ernst nehmen werden wir diese aber in jedem Fall“, so der Bürgermeister der mit über 16.000 Einwohnern zweitgrößten Stadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Auch Ortsvorsteher Volkmar Schlosshauer signalisierte im Anschluss an das Treffen am Freitag Bedarf an weiteren Gesprächen: Schließlich seien die Kittlitzer entgegen der Darstellung der Medien nicht gegen die Aufnahme von hilfebedürftigen Personen oder gar ausländerfeindlich, sondern sehen sich vielmehr überfordert im Hinblick auf die zu erwartende Zahl der Asylsuchenden. Hier gebe es nach wie vor Klärungsbedarf.

 

Hintergrund:

 

Im März 2015 stellte die Kreisverwaltung OSL ihr „Konzept zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ erstmals vor Kreistagsabgeordneten, Hauptverwaltungsbeamten, Bürgern und Medien vor. Ziel des frühen Bekanntmachens der Ansätze war es unter anderem, Bürgerinnen und Bürgern gegenüber im Hinblick auf die Schaffung neuer Unterbringungsvarianten von Beginn an transparent gegenüberzutreten.

 

Im Kern beinhaltet das Konzept folgende kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen und Ansätze:

 

- Intensivierung der kreisweiten Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen; besonders in Kommunen, in denen bislang keine Personen untergebracht wurden

- Suche nach weiteren Unterkünften durch Anzeigenschaltung in den lokalen Medien

- Belegung eines 2. Einganges in einem ehemaligen Abrisswohnblock in Schipkau, Rosa-Luxemburgstraße

- Erweiterung der Kapazitäten der Unterkunft in Lauchhammer Ost

- Übergangseinrichtung in der dann ungenutzten Förderschule in Kittlitz für etwa drei Jahre ab Ende 2015. Nach ersten Schätzungen Platz für bis zu 130 Personen. Option der ad hoc-Bereitstellung von Notfallplätzen im Multifunktionsraum (bis zu 100 Plätze).

- Einrichtung einer dauerhaften Gemeinschaftsunterkunft in Lübbenau (ehemaliges OSZ) ab Dezember 2016

- Bei Bedarf: Einrichtung weiterer Wohnverbünde in Neubaublöcken, u.a. in Großräschen, Calau, Vetschau, Schwarzheide, Lübbenau

- Prüfung Rückzug aus bisher vorübergehend genutzten Einrichtungen vorbehaltlich der Entwicklungen im Asylbereich

- verstärkte Kommunikation und frühzeitiger Einbezug der Öffentlichkeit

 

Insbesondere die Jahre 2013 und 2014 haben verdeutlicht, dass der Landkreis sich strategisch auf schnelllebige Veränderungen im Bereich der Zuweisungszahlen, vor allem auf kurzfristige Anstiege der Aufnahmezahlen und Sofort-Unterbringungsvarianten einstellen muss.

Nach 137 Aufnahmen in 2013 und 261 Aufnahmen in 2014 ist erneut von einem deutlich höheren Zuweisungssoll für das Jahr 2015 auszugehen.

Erste Prognosen des Landes Brandenburg, die dem Landkreis Anfang des Jahres 2015 mitgeteilt wurden, sind bereits jetzt nicht mehr belastbar. Die Verwaltung schätzt ein, dass für das Jahr 2015 mit mindestens 450 Zuweisungen zu rechnen ist.

 

Bereits in 2014 war es äußerst schwer, die kurzfristigen und mehrfach nach oben korrigierten Aufnahmevorgaben erfüllen zu können.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in OSL derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer, in Wohnungen und in Übergangseinrichtungen wie dem Schullandheim in Senftenberg oder dem Wohnverbund in Schipkau (ehemaliger Abrissblock) untergebracht. Aktuell sind 437 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis untergebracht.

 

Die vorhandenen Kapazitäten sind nach wie vor fast ausnahmslos belegt. Beinahe wöchentlich werden zudem neue Personen zugewiesen, obwohl keine Plätze frei werden. Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten werden dringend benötigt.

 

Hier gelangen Sie zur digitalen Pressemappe

Wertstoffhof in Hörlitz ab 29. April 2015 geschlossen

(21. 04. 2015)
Haushaltsnahe Sammlungen des Abfallentsorgungsverbandes nutzen

 

Im Auftrag des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster" (AEV) wird seit Jahren in Hörlitz ein Wertstoffhof vom Selbsthilfeverein Senftenberg e.V. betrieben. Durch deren Insolvenz bleibt der Wertstoffhof in Hörlitz ab 29. April 2015 geschlossen.

„In der Vergangenheit wurde der Wertstoffhof von den Bürgern stark frequentiert, so dass wir deren Schließung sehr bedauern. Bürger, die Sperrmüll, Schrott, Elektroschrott oder Gartenabfälle entsorgen wollen, empfehlen wir unsere haushaltsnahen Sammlungen in Anspruch zu nehmen", erklärt der stellvertretende Verbandsvorsteher Dr. Peter Thiem und fügt hinzu: „Der AEV arbeitet bereits an einer Lösung, um den Bürgern aus Senftenberg und Umgebung schnellstmöglich wieder die Möglichkeit zu bieten, ihre Abfälle wie ge-wohnt auf einem Wertstoffhof abzugeben."

Zur Anmeldung der Abholung von Sperrmüll, Schrott und/oder Elektroschrott kann die ent-sprechende Karte aus dem Abfallkalender genutzt werden, des Weiteren ist die Anmel-dung über die Internetseite des AEV unter www.schwarze-elster.de oder telefonisch unter 03574/ 4677-135 möglich. Für Gartenabfälle bietet der AEV eine Straßensammlung zu festen Terminen an, die im Abfallkalender oder auf der AEV-Internetseite zu finden sind. Zusätzliche Informationen erhält man unter 03574/ 4677-131. Weitere Abfallarten, wie Baumischabfälle, Asbest, Dachpappe oder Dämmmaterial, können auf anderen Wertstoff-höfen des AEV abgegeben werden. Hier beraten zudem die AEV-Abfallberater unter 03574/ 4677-132 oder -136.

 

PM des AEV Schwarze Elster

Kreissozialamt informiert: Außensprechstunde des Versicherungsamtes in Calau fällt vorerst aus

(20. 04. 2015)

 

 

 

Wie das Kreissozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mitteilt, kann die wöchentliche Außensprechstunde des Versicherungsamtes im Kreishaus in Calau aus personellen Gründen bis auf weiteres nicht angeboten werden. Diese fand dort bislang dienstags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr im Raum 30 statt. Bürgerinnen und Bürger erhalten unter der bekannten Rufnummer (03573) 870-4188 weiterhin Auskunft und Information zum Thema Rente. Sobald die Sprechstunde in Calau wieder abgedeckt werden kann, wird darüber informiert.

 

Finale des 3. Spiele-Cup-OSL im „Passe Trappe“ findet am Freitag statt

(20. 04. 2015)

 

Das diesjährige Finale des Spiele-Cup-OSL findet am Freitag, 24. April 2015, um 15 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg, Dubinaweg 1, statt. Die zwei Besten der insgesamt 16 teilnehmenden Jugendeinrichtungen haben sich qualifiziert und werden sich an diesem Tag miteinander messen.

Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die Teilnehmer beim Spiel „Jakkolo“ um die Medaillen kämpften, wird in diesem Jahr der Sieger im Spiel „Passe-Trappe“ ermittelt. Passe Trappe ist ein Spiel aus Frankreich, in dem zwei Spieler zeitgleich versuchen müssen, fünf Spielsteine durch ein kleines Loch zu „schnipsen.“ Der Spielstein darf dabei nur durch ein Gummiband über den Tisch gestoßen werden.

Beteiligt sind Jugendclubs aus dem gesamten Landkreis OSL. Das beste Team kann sich den Wanderpokal für die eigene Einrichtung erspielen. Zudem besteht in der Einzelwertung die Möglichkeit, Gutscheine im Gesamtwert von 150 € zu gewinnen. Zuschauer sind herzlich willkommen. Auf der Internetseite www.spiel-cup-osl.blogspot.de können die Ergebnisse der Vorrunden eingesehen werden.


 

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, äußert sich angesichts des Rücktrittes des Ortsvorstehers von Kittlitz wie folgt:

(14. 04. 2015)

„Die Nachricht vom Rücktritt des ehrenamtlichen Ortsvorstehers, die mich dieser Tage erreichte, bedauere ich sehr. Angesichts der derzeitig vorherrschenden Stimmungslage, die mir durch den Ortsvorsteher geschildert wurde und die ich selbst auch so wahrnehme, aber nicht zuletzt auch auf Grund des immensen medialen Drucks der letzten Tage ist dieser Schritt eines ehrenamtlich tätigen Ortsvorstehers jedoch nachzuvollziehen. Im Hinblick auf eine Nachfolge bin ich optimistisch, dass es auch mit der neuen OV/dem neuen OV einen sachlichen Umgang und Austausch geben wird und man sich auf einen gemeinsamen kooperativen, wenn auch sicher nicht einfachen, Weg begibt. Ich möchte erneut betonen, dass der Landkreis und allen voran der Landrat ausdrücklich hinter den kommunalpolitisch haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen steht.“

 

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Gespräche mit den Ortsbeiräten planmäßig fortgesetzt. Zeitnah gibt es ein Treffen in zunächst kleiner Runde zwischen den Ortsbeiräten, dem Bürgermeister von Lübbenau und dem Landrat mit anschließender Besichtigung einer Asylunterkunft und Gespräch mit der Heimleitung. Termine in Kittlitz mit den Einwohnerinnen und Einwohnern folgen und werden frühzeitig bekannt gegeben, stehen jedoch noch nicht fest.

 

Im OT Killitz mit seinen drei Gemeindeteilen Eisdorf, Lichtenau und Schönfeld leben laut Angaben der Stadt Lübbenau 370 Personen. Kittlitz ist ein Ortsteil der Stadt Lübbenau, dies ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Impfwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 20. - 23. April 2015

(14. 04. 2015)

 

Gesundheitsamt OSL bietet umfangreiche Angebote zum Thema Impfung

 

„Entschlossenheit zum Impfen – Wie kann sich die Europäische Region von impfpräventablen Krankheiten befreien?“ lautet das Motto der 10. Europäischen Impfwoche, die vom 20. bis 23. April 2015 auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stattfindet. Im Mittelpunkt steht die Notwendigkeit einer verstärkten öffentlichen Sensibilisierung für Impfmaßnahmen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises anlässlich der Impfwoche unterschiedliche Angebote rund um das Thema Impfung. So besteht für Interessierte die Möglichkeit:

 

  • ihren Impfstand und den Impfstand Ihrer Kinder auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen

  • sich bei Notwendigkeit gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und ggf. gegen Kinderlähmung und Masern, Mumps, Röteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung impfen lassen;

  • sich bei Bedarf kostenlos einen Internationalen Impfausweis ausstellen zu lassen (alte Impfdokumente bitte unbedingt mitbringen), Impfungen nachtragen oder

  • Informations- und Aufklärungsmaterial zu Schutzimpfungen, auch zu Reiseimpfungen, zu erhalten.

     

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg in der Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), obere Etage, stehen zu folgenden Terminen bereit:

     

    Montag,         20. April 2015           9.00 – 12.00 Uhr

    Dienstag,      21. April 2015           9.00 – 12.00 Uhr      und     13.00 – 17.30 Uhr

    Mittwoch,       22. April 2015           9.00 – 12.00 Uhr     

    Donnerstag, 23. April 2015           9.00 – 12.00 Uhr      und     13.00 – 16.30 Uhr

     

     

    Für weitere Informationen stehen Jutta Kritz und Barbara Arnold unter Telefon 03573 870-4342 bzw. -4345 als Ansprechpartner zur Verfügung.

     

    Hintergrund der Impfwoche:

     

    Impfungen retten mehr Menschenleben als jede andere gesundheitspolitische Maßnahme. Dennoch waren 2013 in der Europäischen Region 31 685 Masernfälle zu verzeichnen – ein Anstieg um 348 % gegenüber 2007. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Erkrankungshäufungen an Masern, zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere in Berlin und in den angrenzenden Brandenburger Landkreisen. Die Kosten dieser Ausbrüche in menschlicher wie finanzieller Hinsicht sind extrem hoch. Um der Zukunftsvision der WHO von einer Europäischen Region ohne impfpräventable Krankheiten näher zu kommen, sind eine neue Entschlossenheit und innovative Konzepte erforderlich, wie sie im Europäischen Impfaktionsplan (2015–2020) (EVAP) erläutert werden.

     

     

[Europäische Impfwoche 2015 im Landkreis OSL]

Aktuelle Situation im Straßenverkehrsamt Calau

(13. 04. 2015)

Im Straßenverkehrsamt sah man sich über mehrere Wochen hinweg mit einem außergewöhnlich hohen Krankenstand konfrontiert. Hinzu kam erschwerend, dass um die Zeit der Feiertage und zu Beginn des Frühjahrs allgemein eine erhöhte Nachfrage seitens der Bürgerinnen und Bürger zu verzeichnen war.

 

Ab Montag, den 13. April 2015, ist mit einer Entspannung der Situation vor Ort zu rechnen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind bemüht, Bürgeranfragen best- und schnellstmöglich zu bearbeiten. Entstehende Wartezeiten bedauern wir sehr. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für das bislang erbrachte Verständnis.

 

Auskünfte zu den aktuellen Wartezeiten können telefonisch erfragt werden unter (03541) 870-3236.

 

 

 

 

Ausstellung „Leuchttürme der Lausitz“ macht Lust aufs Selbständig sein

(10. 04. 2015)

 

Interessierte können sich bei Eröffnung am 22. April informieren und austauschen

 

Der Weg in die Selbstständigkeit - Jahr für Jahr wagen auch im Landkreis OSL junge Menschen diesen mutigen Schritt. Die Gründerwerkstatt „Zukunft Lausitz“ begleitet viele von ihnen dabei. Einige der Existenzgründerinnen und Existenzgründer hat der Fotograf Andreas Franke, der durch die Werkstatt ebenfalls den Weg in die Selbständigkeit gefunden hat, porträtiert. Aus seinen Bildern ist die Ausstellung „Lausitzer Leuchttürme“ entstanden, welche nunmehr auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gastiert. Interessierte sollten sich bereits jetzt den Termin der Ausstellungseröffnung am 22. April 2015 vormerken: Vor Ort stehen dann neben dem Fotografen auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region, Vertreter der Gründerwerkstatt sowie des Bereiches Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung für Gespräche und Auskünfte bereit. Auch Landrat Siegurd Heinze hat sein Kommen angekündigt. Für die musikalische Umrahmung sorgt die Musikschule des Landkreises.

 

Zur Ausstellungseröffnung mit sich anschließender Möglichkeit zu Gesprächen am

 

Mittwoch, den 22. April 2015, um 15.30 Uhr

In den Räumlichkeiten des Bereiches Wirtschaft und Förderung im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(gegenüber BTU in Senftenberg), Großenhainer Straße 62

sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen.

 

 

[Flyer]

PM des AEV "Schwarze Elster": Erster Schritt in Richtung Biotonne

(07. 04. 2015)

 

Verbandsversammlung beschließt Bioabfallkonzept

 

In ihrer jüngsten Sitzung hat die Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster" (AEV) ein Bioabfallkonzept gemäß den Forderungen des neuen Kreis-laufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Kernpunkte sind die Einführung einer freiwilligen Biotonne sowie eine Intensivierung der Grünguterfassung. „Durch Umbau der Mecha-nisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage in Freienhufen zur Vergärung von Küchenab-fällen sowie dem Aufbau einer Kompostierungsanlage kann dies ohne Erhöhung der Grundgebühr erfolgen, und das bei erheblicher Verringerung der Schüttgebühren für die Biotonne", erklärte Verbandsvorsteher Dr. Bernd Frosch nach der Verbandsversammlung. Geplant ist demnach, die Biotonne im Verbandsgebiet ab 2018 einzuführen. Über die wei-teren Schritte und Planungen wird der AEV regelmäßig informieren.

 

Quelle: PRESSEMITTEILUNG des AEV "Schwarze Elster"

[Pressemitteilung AEV]

Termine und Veranstaltungen des NABU-RV Senftenberg e.V.

(06. 04. 2015)

 

Veranstaltungen für Erwachsene:

 

16.04.15 16:00-17:30

Vortrag zum Artenschutz "Die Honigbiene"

mit Herrn Wolf

 

21.05.15 15:00-16:30

Exkursion "Vogelschutz- und Nährgehölze"

mit Herrn Siwik

 

18.06.15 16:00-17:30

Vortrag "Schalenwild in unserer Kulturlandschaft" mit Herrn Koroll

 

24.09.15 16:00-17:30

"Pilzvortrag" mit Herrn Dittmer und Herrn Zimmermann

 

15.10.15 14:00-16:00

Herbstwanderung mit Pilzexkursion mit Herrn Dittmer und Herrn Zimmermann

 

19.11.15 16:00-17:30

Vortrag "Wildtiere in unserer Stadt - eine Chance?" mit Frau Faber

 

10.12.15 16:00-17:30

Filmschau "Schwarze Elster"

Videofilmer Senftenberg e. V.

 

Alle Veranstaltungen finden, wenn nicht anders angegeben im Umweltbildungszentrum, Steindamm 24; 01968 Senftenberg statt.

 

Veranstaltungen für Kinder:

 

16.04.15 15:00-17:00

Imkervortrag mit Herrn Wolf

 

30.04.15 15:00-17:00

Film- und Fotoworkshop mit Herrn Küchler

 

07.05.15 15:00-17:00

Aktion "Stunde der Gartenvögel"

 

28.05.15 15:00-17:00

Exkursion: Besuch beim Imker

 

11.06.15 15:00-17:00

Exkursion: Ausflug ins Revier

 

25.06.15 15:00-17:00

Exkursion mit dem Solarboot

 

10.09.15 15:00-17:00

Endeckungstour am Senftenberger See

 

Alle Veranstaltungen finden, wenn nicht anders angegeben im Umweltbildungszentrum, Steindamm 24; 01968 Senftenberg statt.

 

 

OSL „in Zahlen“: Übersicht ab sofort auf Landkreis-Seite zu finden

(06. 04. 2015)

 

Wie viele Personen leben im Landkreis OSL? Wie viele Fahrzeuge gibt es hier? Diese und weitere Fragen klärt die Übersicht „Zahlen, Daten und Fakten 2014“, welche ab sofort  unter dem Menüpunkt „Der Landkreis OSL“ zum Download bereitsteht.

 

Jeweils rückblickend auf das vergangene Jahr fasst das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz darin regelmäßig wichtige und interessante statistische Angaben und Informationen zum und rund um den Landkreis und dessen Einwohnerinnen und Einwohner zusammen.

Neben Ausführungen zur Bevölkerungsstruktur und dem Arbeitsmarkt finden sich Informationen zu den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Bildung/Kultur/Sport, Tourismus, Natur und Umwelt, Verkehr und zum Haushalt wieder.

 

An der Zusammenstellung des 29-seitigen Heftes beteiligt waren Vertreter verschiedener Fachbereiche der Kreisverwaltung sowie externe Ansprechpartner wie beispielsweise der Kreissportbund OSL e.V., die IHK Cottbus oder die HWK Cottbus.

Landkreis stellt sich demonstrativ hinter den Lübbenauer Bürgermeister Helmut Wenzel

(02. 04. 2015)

 

Mit Betroffenheit hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz zur Kenntnis nehmen müssen, dass Bürgermeister von Kommunen im Landkreis OSL Adressaten von anonymen Schreiben geworden sind, mit welchen Drohungen gegen die Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen werden. Hintergrund der Bedrohungen sind offensichtlich die durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz aktuell bzw. bis zum Ende des Jahres 2015 angestrebten vorübergehenden Nutzungen verschiedenster Immobilien zur Unterbringung von Asylbewerbern. Aktuell ist dem Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, Herrn Helmut Wenzel ein anonymes Schreiben zugegangen, in welchem der Bürgermeister persönlich bedroht wird.

 

An dieser Stelle verweist die 1. Beigeordnete des Landkreises OSL, Frau Grit Klug ausdrücklich darauf, dass es sich bei diesen Unterbringungsmaßnahmen um die Wahrnehmung einer dem Landkreis obliegenden Pflichtaufgabe handelt, die diesem gesetzlich vorgegeben ist.

 

„Es liegt in der Natur der Sache, dass der Landkreis bei der Durchführung eines solchen Projektes die Kooperation mit den Städten und Gemeinden sucht und sich hier eine enge Zusammenarbeit erforderlich macht. Ich bin den Bürgermeistern und namentlich Herrn Wenzel sehr dankbar, dass die Verwaltung des Landkreises bei der schwierigen Umsetzung der hier in Rede stehenden Pflichtaufgabe durch die Verantwortungsträger der Städte und Gemeinden Unterstützung erfährt.“ so Grit Klug.

Umso bedrückender ist es, wenn bloßes rechtsstaatliches Handeln und die Umsetzung gesetzlich normierter Maßnahmen zum Anlass genommen werden, Personen, die in öffentlicher Verantwortung stehen, für dieses Einstehen zu diskreditieren oder gar, wie hier geschehen, persönlich zu bedrohen.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständige Behörde, stellt sich ausdrücklich hinter Herrn Bürgermeister Wenzel und die weiteren betroffenen Kommunalpolitiker und deren Engagement und verurteilt die anonymen Bedrohungen auf das Schärfste.

Landesamt stellt Pläne zum Hochwassermanagement

(31. 03. 2015)

 

 

Termin:                 Donnerstag, 2. April

Zeit:                       16.30 Uhr

Ort:                         Brandenburgische Technische Universität Cottbus

Zentrales Hörsaalgebäude, Audimax 1

Konrad-Wachsmann-Allee 3, 03046 Cottbus

 

 

Cottbus -  Über das Hochwasserrisikomanagement für das Einzugsgebiet der Spree informiert das Landesamt für Umwelt auf einer regionalen Hochwasserkonferenz am kommenden Donnerstag (2. April)  im Audimax 1 der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an interessierte Bürger sowie an Vertreter von Behörden, Gemeinden und Verbänden der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Barnim sowie aus der kreisfreien Stadt Cottbus.

 

Anhand des Flussgebietes erläutern Fachleute des Landesamtes, wie im Süden Brandenburgs die in der EU-Richtlinie zum Management von Hochwasserrisiken aus dem Jahr 2007 festgelegten Ziele umgesetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dafür Hochwasserrisikobereiche ausweisen, innerhalb der Risikobereiche unterschiedliche Überschwemmungsszenarien ermitteln, diese in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten abbilden und Maßnahmen für einen noch wirksameren Hochwasserschutz entwickeln. Ziel dieser Planungsarbeit ist es, das Risiko von Hochwasserschäden und -folgen für die Bevölkerung, die Umwelt, die Wirtschaft, die Infrastruktur sowie das Kulturerbe zu verringern.  

 

Auf der Veranstaltung werden Mitarbeiter des Landesamtes die Etappen und Methoden dieser Planungen sowie den derzeitigen Umsetzungsstand für die brandenburgischen Spreegewässer vorstellen und die Fragen der Veranstaltungsteilnehmer beantworten.

 

Weitere Informationen zum Thema Hochwasserrisikomanagement Brandenburg, speziell auch zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Internet unter: http://www.mlul.brandenburg.de/info/hwrm/karten.

 

Im Auftrag

Dagmar Schott

 

Presseinformation

 

 

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt

und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

 

Dr. Jens-Uwe Schade

Pressesprecher

 

Referatsleiter Presse, Öffentlichkeitsarbeit,

Internationale Kooperation

 

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

 

Telefon:  0331/ 866 70 16

Mobil:     0172/ 392 72 02

Fax:       0331/ 866 70 18

Mail:      Jens-Uwe.Schade@mlul.brandenburg.de

Internet: www.mlul.brandenburg.de

 

 

Umleitungen auf Grund von Sperrungen an Bahnübergängen im April

(27. 03. 2015)

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass sich Verkehrsteilnehmer im April auf Grund von Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an Bahnübergängen in Peickwitz (Hauptstraße) sowie Hosena (Karl-Marx-Str.) auf Umleitungen einstellen müssen.

 

Der Bahnübergang in der Karl-Marx-Straße in Hosena ist für die Zeit von Freitag, dem 10. April 2015, 17 Uhr bis voraussichtlich zum 13. April 2015, 18 Uhr, voll gesperrt. Grund dafür sind Instandsetzungsarbeiten am Gleiskörper. Die offiziell ausgewiesene Umleitung erfolgt über Hohenbocka – Wiednitz –Bernsdorf – Schwarzkollm – Lauta und Gegenrichtung. In Richtung Senftenberg über Schwarzbach – Biehlen – Brieske – Senftenberg.

 

Arbeiten am Gleiskörper finden von Samstag, dem 11. April 2015, 16 Uhr bis voraussichtlich zum 13. April 2015, 6 Uhr auch am Bahnübergang in Peickwitz statt. Die offiziell ausgewiesene Umleitung erfolgt über Schwarzbach – Biehlen – Brieske und in die Gegenrichtung.

 

 

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(25. 03. 2015)

"Kurz was vom heutigen Treffen:

Wir haben heute das Frühlingsfest ausgewertet (nur positives) und freuen uns schon auf das nächste Fest! „wink“-Emoticon Die ersten Ideen haben wir dafür auch schon!

Der Deutschkurs hat nun auch endlich Unterstützung bekommen. Wir können jetzt neben dem regulären Unterricht, auch einen Kurs für die schon Fortgeschrittenen anbieten.

Ab dieser Stelle nochmal Danke für die anhaltende Spendenbereitschaft (Sachen, technische Geräte, usw)! Somit können wir den Leuten immer mal was neues anbieten.

Wir treffen uns jetzt am Freitag mit einigen Gruppen und Initiativen aus der Umgebung. Wir freuen Uns darauf Erfahrungen und Erlebnisse auszutauschen.

Am Samstag, den 28.03.2015, ist in Sedlitz ein Fußballturnier und vllt holen wir ja diesmal den ersten Platz! „wink“-Emoticon Beginn ist um 14:00 Uhr und es sind alle herzlich eingeladen!!!!"

 

- wir suchen immer noch einen Lagerraum für größere Spenden....ehmaliges Jugendamt vllt?

 

- am 26.04. Einladung vom Lions Club (Jugendjazzorchester), 4 Karten für Bewohner vom Wehr werden gespendet

 

- wir haben auch eine Einladeung für den 29.04. zu einer großen Flüchtlingsratsitzung  in Cottbus

 

einen schönen Abend noch,"

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Ministerin sucht vor Ort Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern

(23. 03. 2015)
Thema: Neues Haltekonzept für Regionalexpresslinie RE2

 

Verkehrsministerin Kathrin Schneider kommt am Mittwoch, dem 25. März 2015, um 16:30 Uhr in die Sport- und Kulturscheune nach Raddusch, Groß Lübbenauer Weg 5 nach Vetschau/OT Raddusch und möchte dort mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und Rede und Antwort zu den geplanten Einschränkungen der Bahnhaltestellen in den Landkreisen SPN und OSL stehen. Ein weiterer Gesprächstermin ist für April 2015 in Kolkwitz vorgesehen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.

 

Hintergrund: Für eine dauerhafte Stabilisierung der Linie RE2 soll eine Fahrtzeitverkürzung von vier Minuten zwischen Königs Wusterhausen und Cottbus erfolgen. Auf Grund der Entscheidung von Verkehrsministerin Kathrin Schneider soll im Landkreis Spree-Neiße sowie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein teilweiser Wegfall der Bedienung von drei Bahnhöfen zu den Hauptverkehrszeiten umgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Regionalexpress RE2 in Zukunft tagsüber in Kolkwitz, Kunersdorf und Raddusch nicht mehr hält.

 

 

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(20. 03. 2015)

"Ganz kurz was vom Treffen heut:

Wir haben uns heut mit den letzten Vorbereitungen für das Frühlingsfest beschäftigt.
Die Einkaufsliste steht und die großen Töpfe warten auf ihren Einsatz. Die Leute können es kaum erwarten endlich mit dem kochen zu beginnen. Hört sich auch alles verdammt lecker an. „wink“-Emoticon
Wir stellen auch wieder einen großen Grill auf, damit auch jeder was abbekommt. Um 15:00 Uhr geht´s los bei Kaffee und Kuchen.

Für die Kinder haben wir so einige Spiele geplant (Kinderschmincken, Dosenwerfen, u.v.m.) Hoffentlich spielt das Wetter mit, denn wir haben eine Hüpfburg organisiert. Für musikalische Unterhaltung ist auch gesorgt. Es wird wieder Musik aus den Heimatländern der Bewohner laufen.

Also kommt alle vorbei und lasst uns gemeinsam ein schönes Frühlingsfest feiern! Wir freuen uns auf alle Gäste die mit uns zeigen, das die Stadt Senftenberg und ihre Umgebung für Toleranz und eine vernünftige Willkommenskultur steht."

 

-Hüpfburg wird am Freitag abgeholt...Samstag Vormittag aufgebaut bzw aufgepustet

 

-wir haben 17-18kg Schafsfleisch...vom Döner des Vertrauens...

 

-Finsterwalder wurden vom RW Leipzig (Fussball) zum Training/Spiel ansehen eingeladen und haben uns gefragt ob wir auch mitkommen. Das Angebot nehmen wir gern an. Voraussichtlich Ende Mai

 

-die Denkerwerkstatt (Studentenklub in Sfb) hat viele Möbel, Tischkicker und technische Geräte gespendet

 

-am 27.03. ist die Vernetzungsversammlung in Lauchhammer

 

 nächstes Treffen ist am 25.03. am Alten Wehr.

 

Nen schönen Abend noch gewünscht und bis Samstag zum Frühlingsfest."

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Foto zu Meldung: Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

Anmeldung zur nächsten Anglerprüfung

(20. 03. 2015)

Wie die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz mitteilt, findet die nächste Anglerprüfung am Samstag, den 9. Mai 2015 im Landratsamt Oberspreewald- Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36, statt. Die Prüfung beginnt um 9 Uhr und endet um 11 Uhr.

 

Die Prüfungsgebiete umfassen Fischkunde, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 30. April 2015 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 € einschließlich der Zeugniserteilung. Dem Antrag auf Zulassung ist der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Minderjährigen müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de und dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“. Bei Fragen stehen Karina Howel und André Haack telefonisch unter (03541) 870-3492 /-3493 oder per E-Mail an karina-howel@osl-online.de bzw. andre-haack@osl-online.de zur Verfügung.        

Nur noch wenige Tage bis zum „Zukunftstag“ 2015 – Schnell Restplätze in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau sichern!

(20. 03. 2015)

Erneut beteiligt sich auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am brandenburgweiten Zukunftstag für Jungen und Mädchen. Dieser findet am Donnerstag, den 23. April 2015 statt. In der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr besteht die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen einer öffentlichen Verwaltung zu werfen. Einzelpersonen als auch kleinere Gruppen können sich noch bis zum 16. April für den Hauptstandort in Senftenberg anmelden. In der Außenstelle in Calau sind noch zwei freie Plätze verfügbar.

 

Für weitere Auskünfte sowie Anmeldungen steht Bärbel Neumann, Leiterin Ausbildung, telefonisch unter (03573) 870-1326 oder per E-Mail an baerbel-neumann@osl-online.de bereit.

 

Auf der Tagesordnung stehen Stationen in verschiedenen Fachämtern der Kreisverwaltung, wie etwa dem Personalamt, dem Bereich IT, dem Kreissozialamt und Jugendamt, dem Amt für Umwelt und Bauaufsicht und dem Bereich Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft. Den Höhepunkt bildet ein Gespräch mit Landrat Siegurd Heinze (Senftenberg) bzw. der Ersten Beigeordneten, Grit Klug (Calau). Der detaillierte Ablaufplan wird Ende März auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de veröffentlicht.

 

 

Hintergrund:

 

Der Brandenburgische Zukunftstag bietet Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen sieben bis zehn auch in diesem Jahr die Möglichkeit, einen spannenden Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Für ihr Mitwirken am Praktikumstag erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde.

 

Hinweis: Der 23. April 2015 ist ein regulärer Unterrichtstag. Projekttag und Beurlaubung sind zwei Möglichkeiten, um Schülerinnen und Schüler am Zukunftstag teilnehmen zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Schule. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig abzuklären, ob der Zukunftstag unterstützt wird.

 

Foto:

Fragen erwünscht: Landrat Siegurd Heinze im Gespräch mit Schülerinnen und Schüler beim Zukunftstag 2014.

Foto zu Meldung: Nur noch wenige Tage bis zum „Zukunftstag“ 2015 – Schnell Restplätze in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau sichern!

Irland „zu Gast“ in der Kreisverwaltung

(20. 03. 2015)

Im Haus II des Landratsamtes Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg, Dubinaweg 1, werden ab sofort neue Fotografien des Hobbyfotografen Bernhard Neumann gezeigt. Zu sehen sind Bilder zweier Irlandreisen des Hohenbockaers, die im Jahre 2009 und 2013 stattfanden.

 

„Weite Landschaften, besondere Bauwerke und Sehenswürdigkeiten der grünen Insel wurden auf Fotopapier festgehalten. In vielen der gezeigten Motive liegt eine angenehme Stille und Ruhe, die dem Betrachter einige Augenblicke des Entspannens ermöglichen sollen“, erklärt Jens-Peter Meyer vom Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung. Zu sehen sein werden die Bilder bis Ende August. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die kleine Ausstellung zu besuchen.

Foto zu Meldung: Irland „zu Gast“ in der Kreisverwaltung

Neue Auflage „Älter werden im Landkreis OSL“ ab sofort verfügbar

(20. 03. 2015)

Auf Grund der hohen Nachfrage und positiven Rückmeldungen hat sich der Landkreis dazu entschieden, eine weitere Auflage der Broschüre „Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ auf den Weg zu bringen. Exemplare des Heftes liegen ab sofort in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, dem Gesundheitsamt und dem Pflegestützpunkt OSL in Senftenberg, dem Klinikum Niederlausitz sowie in vielen weiteren Einrichtungen aus. Zudem kann die Broschüre auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Menüpunkt „Bürgerportal von A bis Z/Soziales“ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Der Wegweiser widmet sich auf 36 Seiten verschiedenen im Alter relevanten Themen, wie beispielsweise den Bereichen „Ambulante Pflege“, „Wohnen“, „Aktivsein im Alter“ und „Rente und Steuern“. Darüber hinaus werden aktuelle Informationen zu Diensten und Einrichtungen sowie Beratungsstellen in der Region vermittelt und Ansprechpartner benannt. „Dies macht die Broschüre zu einem wichtigen Wegweiser - nicht nur für Seniorinnen und Senioren“, erklärt die Projektverantwortliche Eva-Maria Dinter vom Kreissozialamt.

 

 

Foto zu Meldung: Neue Auflage „Älter werden im Landkreis OSL“ ab sofort verfügbar

Aufruf zur Interessenbekundung zur Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2016

(13. 03. 2015)

pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. ruft zur Interessenbekundung um die Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes am 10. September 2016 auf.

 

Um die Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes können sich alle räumlich geschlossenen Gemeinden des Landes Brandenburgs mit dörflichem Charakter bzw. Gemeinde- und Ortsteile des Landes Brandenburg mit dörflichem Charakter bewerben.

Die sich bewerbende Gemeinde bzw. der Gemeindeteil soll gemeinsam mit dem Kreisbauernverband und dem Kreislandfrauenverband Dorfentwicklung und Potentiale des

ländlichen Raumes präsentieren und Einblicke in das Leben auf dem Lande gewähren.

 

Der Bewerber verpflichtet sich, mit Unterstützung des Brandenburger Landfrauenverbandes e.V. und des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V., im Rahmen des Brandenburger Dorf- und Erntefestes den Erntekronen- und den Ernteköniginnenwettbewerb und gemeinsam mit pro agro e.V. einen pro-agro-Erlebnismarkt auszurichten.

 

Eine regionale Beteiligung und Einbindung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugern, Verarbeitern, Handwerk, Vereinen und Kulturgruppen ist erforderlich. Die Präsentation

regionaler Wertschöpfungsketten sollte Bestandteil der Veranstaltung sein. Gemeinschaftliches Leben, Kultur und Brauchtum, wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen,

Regionalvermarkter und regionale Produkte, Handwerk sowie auch die Probleme des ländlichen Raumes sollen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.

Das Aufwerten eines bereits für die Kreisebene konzipierten und durchzuführen beabsichtigten Dorf- und Erntefestes zu einem Landesfest ist möglich und gewünscht.

 

Auswahlverfahren

Eine Auswahlkommission aus Vertretern des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V., des Brandenburger Landfrauenverbandes e.V. sowie des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. – pro agro bewertet alle eingegangenen Bewerbungen, unternimmt Ortsbegehungen und entscheidet

über die Vergabe des 13. Brandenburger Dorf- und Erntefestes im Jahre 2016. Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft gibt die Entscheidung der Auswahlkommission bekannt.

 

Folgende Kriterien werden zur Bewerbung hinzugezogen:

  • Einbindung der regionalen land- und forstwirtschaftlichen Erzeuger und Verarbeiter in die

        Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote  insbesondere im Bereich der Kleinstunternehmen

  •  Präsentation regionaler Wertschöpfungsketten
  •  Qualität und Regionalität der inhaltlichen Konzepte
  •  Entwicklung des Dorfes
  •  Vorhandene Infrastruktur
  •  Veranstaltungskonzept
  •  Finanzplanung
  •  Zustimmung des Ortsbeirates und der Gemeindevertretung
  •  Zustimmung des Landrates/Oberbürgermeisters/Amtsdirektors
  • Zustimmung des Kreisbauernverbandes und des Kreislandfrauenverbandes
  •  

Finanzierung

Eine finanzielle Unterstützung der ausrichtenden Gemeinde für die Durchführung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2016 steht in Vorbereitung der neuen Förderperiode derzeit unter Finanzierungsvorbehalt

 

Bewerbung

Für die Bewerbung zur Ausrichtung des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2016 sind folgende Unterlagen einzureichen:

 Darstellung der Dorfentwicklung in allen Bereichen (z.B. Dorfentwicklungsplan)

 Darstellung des Vereinslebens

 Organisationsstruktur zur Vorbereitung

 grobes Veranstaltungskonzept mit Festumzug, Erlebnismarkt, Kulturprogramm und

Erntekronen-, Ernteköniginnen- und Fotowettbewerb an zentraler Stelle auf und neben

einer (Haupt-)Bühne

 Lageplan und Fotos der vorgesehenen Veranstaltungs- und Parkflächen

 Vorstellungen zur Besucherlenkung

 Kosten- und Finanzierungsplan

 

Es ist erwünscht, dass sich der Ausrichter des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2016 auf dem Landesfest des Jahres 2015 in Schönwalde-Glien, OT Paaren am 12. September

2015 auf dem pro-agro-Erlebnismarkt und ggf. im Festumzug präsentiert. Bitte bekunden Sie bis zum 8. Mai 2015 Ihr Interesse an einer Bewerbung bei:

pro agro

Verband zur Förderung des ländlichen Raumes

in der Region Brandenburg-Berlin

Gartenstr. 1-3

14621 Schönwalde Glien

Tel. 03 32 30 – 20 77 - 0

Fax: 03 32 30 – 20 77 -69

www.proagro.de

kontakt@proagro.de

 

Nach registriertem Interesse wird pro agro kurzfristig alle Interessenten zu einem

Informationsgespräch einladen, um erste Fragen zu beantworten und weitere Hinweise zur

Bewerbung zu geben.

Die Bewerbung ist einzureichen bis zum 5. Juni 2015 bei

pro agro

Verband zur Förderung des ländlichen Raumes

in der Region Brandenburg-Berlin

Gartenstr. 1-3

14621 Schönwalde Glien

 

Quelle: proagro

[Ausschreibung]

Landkreis stellt Möglichkeiten der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen vor

(13. 03. 2015)
Norden des Landkreises rückt in den Fokus/ Informationsveranstaltung für den 18. März geplant

 

Die Krisenherde der Welt brodeln, die Zahl der aus ihren Heimatländern flüchtenden Frauen, Kinder und Männer nimmt nicht ab. Die Aufnahme und Unterbringung der ankommenden Personen stellt auch die Landkreise und kreisfreien Städte vor eine anhaltend schwere Aufgabe. „Wie kann sich der Landkreis strategisch aufstellen, um Aufnahmepflicht und soziale Betreuung auch in 2015 und darüber hinaus erfüllen zu können?“ - Diese Frage bildete die Grundlage der Arbeit einer Projektgruppe unter Leitung von Sozialdezernent Alexander Erbert, in der Vertreter verschiedener Ämter der Kreisverwaltung mitwirkten. Ergebnisse und Ansätze wurden während des Kreistages am Donnerstag, 12. März 2015, nunmehr vorgestellt.

 

Neben Themen wie der sozialen Betreuung/Beratung und Integrationsarbeit stand insbesondere die Suche weiterer Möglichkeiten für die Unterbringung von Asylsuchenden im Fokus. Betrachtet und geprüft wurden dabei kreiseigene sowie anzumietende Räumlichkeiten im gesamten Landkreis.

Die Kurzergebnisse der Analysen und daraus abgeleitete mögliche Ansätze wurden in einem 16-seitigen Konzept ausformuliert, welches der Verwaltung und dem Kreistag als Grundlage weiterer Planungsprozesse dienen soll.

 

 

Im Kern beinhaltet das Konzept folgende kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen und Ansätze:

 

- Intensivierung der kreisweiten Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen; besonders in Kommunen, in denen bislang keine Personen untergebracht wurden

 

- Suche nach weiteren Unterkünften durch Anzeigenschaltung in den lokalen Medien

 

- Belegung eines 2. Einganges in einem ehemaligen Abrisswohnblock in Schipkau, Rosa-Luxemburgstraße

 

- Erweiterung der Kapazitäten der Unterkunft in Lauchhammer Ost

 

- Übergangseinrichtung in der dann ungenutzten Förderschule in Kittlitz für etwa drei Jahre ab Ende 2015. Nach ersten Schätzungen Platz für bis zu 130 Personen. Option der ad hoc-Bereitstellung von Notfallplätzen im Multifunktionsraum (bis zu 100 Plätze).

 

- Einrichtung einer dauerhaften Gemeinschaftsunterkunft in Lübbenau (ehemaliges OSZ) ab Dezember 2016

 

- Bei Bedarf: Einrichtung weiterer Wohnverbünde in Neubaublöcken, u.a. in Großräschen, Calau, Vetschau, Schwarzheide, Lübbenau

 

- Prüfung Rückzug aus bisher  vorübergehend genutzten Einrichtungen vorbehaltlich der Entwicklungen im Asylbereich

 

- verstärkte Kommunikation und frühzeitiger Einbezug der Öffentlichkeit

 

 

Die Konzeption finden Sie weiter unten als Anhang. Auf der Internetseite des Landkreises OSL werden regelmäßig auch aktuelle Informationen veröffentlicht. Am Mittwoch, den 18. März um 19 Uhr wird im Lübbenauer Ratssaal ein Informationsabend mit Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Helmut Wenzel und weiteren Vertretern vom Landkreis angeboten, zu dem interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

 

Darüber hinaus gibt es eine E-Mailadresse für Bürgeranfragen (buergeranfragen@osl-online.de). Bei Fragen zum Thema Integration steht die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, telefonisch unter (03573) 870 10 60 als Ansprechpartnerin bereit. Anliegen und Fragen werden auch von den Verwaltungen der jeweiligen Kommunen aufgenommen und weitergeleitet.

  

Ziel des frühen Bekanntmachens der Ansätze der Projektgruppe ist es unter anderem auch, Bürgerinnen und Bürgern gegenüber im Hinblick auf die Schaffung neuer Unterbringungsvarianten von Beginn an transparent gegenüberzutreten.

 

 

Hintergrund:

 

Insbesondere die Jahre 2013 und 2014 haben verdeutlicht, dass der Landkreis sich strategisch auf schnelllebige Veränderungen im Bereich der Zuweisungszahlen, vor allem auf kurzfristige Anstiege der Aufnahmezahlen und Sofort-Unterbringungsvarianten einstellen muss.

 

Nach 137 Aufnahmen in 2013 und 261 Aufnahmen in 2014 ist erneut von einem deutlich höheren Zuweisungssoll für das Jahr 2015 auszugehen.

 

Erste Prognosen des Landes Brandenburg, die dem Landkreis Anfang des Jahres 2015 mitgeteilt wurden, sind bereits jetzt nicht mehr belastbar. Die Verwaltung schätzt ein, dass für das Jahr 2015 mit mindestens 450 Zuweisungen zu rechnen ist.

 

Bereits in 2014 war es äußerst schwer, die kurzfristigen und mehrfach nach oben korrigierten Aufnahmevorgaben erfüllen zu können.

 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in OSL derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer, in Wohnungen und in Übergangseinrichtungen wie dem Schullandheim in Senftenberg oder dem Wohnverbund in Schipkau (ehemaliger Abrissblock) untergebracht. Zum 31.12.2014 waren insgesamt 417 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis untergebracht.

 

Die vorhandenen Kapazitäten sind nach wie vor fast ausnahmslos belegt. Beinahe wöchentlich werden zudem neue Personen zugewiesen, obwohl keine Plätze frei werden. „Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten werden dringend benötigt“, macht Landrat Siegurd Heinze den Ernst der Lage deutlich. „Es ist wichtig und richtig, sich strategisch aufzustellen, um den wachsenden Anforderungen an die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seitens des Landes gerecht werden zu können. Mit dem Konzept legen wir eine essenzielle Grundlage für die weiteren Planungsprozesse und suchen frühzeitig den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.“

 

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe unter Leitung von Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales zählten der Dezernent für Bildung, Finanzen und Innere Verwaltung, Wilfried Brödno, sowie Vertreter der Finanzverwaltung, des Kreissozialamtes, des Bau- und Hauptamtes, der Sachgebiete Ausländerbehörde und Rechnungsprüfung sowie die Integrationsbeauftragte.

 

[Konzeption]

Foto zu Meldung: Landkreis stellt Möglichkeiten der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen vor

Landkreis stellt Möglichkeiten der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen vor

(13. 03. 2015)
Norden des Landkreises rückt in den Fokus/ Informationsveranstaltung für den 18. März geplant

 

Die Krisenherde der Welt brodeln, die Zahl der aus ihren Heimatländern flüchtenden Frauen, Kinder und Männer nimmt nicht ab. Die Aufnahme und Unterbringung der ankommenden Personen stellt auch die Landkreise und kreisfreien Städte vor eine anhaltend schwere Aufgabe. „Wie kann sich der Landkreis strategisch aufstellen, um Aufnahmepflicht und soziale Betreuung auch in 2015 und darüber hinaus erfüllen zu können?“ - Diese Frage bildete die Grundlage der Arbeit einer Projektgruppe unter Leitung von Sozialdezernent Alexander Erbert, in der Vertreter verschiedener Ämter der Kreisverwaltung mitwirkten. Ergebnisse und Ansätze wurden während des Kreistages am Donnerstag, 12. März 2015, nunmehr vorgestellt.

 

Neben Themen wie der sozialen Betreuung/Beratung und Integrationsarbeit stand insbesondere die Suche weiterer Möglichkeiten für die Unterbringung von Asylsuchenden im Fokus. Betrachtet und geprüft wurden dabei kreiseigene sowie anzumietende Räumlichkeiten im gesamten Landkreis.

Die Kurzergebnisse der Analysen und daraus abgeleitete mögliche Ansätze wurden in einem 16-seitigen Konzept ausformuliert, welches der Verwaltung und dem Kreistag als Grundlage weiterer Planungsprozesse dienen soll.

 

 

Im Kern beinhaltet das Konzept folgende kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen und Ansätze:

 

- Intensivierung der kreisweiten Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen; besonders in Kommunen, in denen bislang keine Personen untergebracht wurden

 

- Suche nach weiteren Unterkünften durch Anzeigenschaltung in den lokalen Medien

 

- Belegung eines 2. Einganges in einem ehemaligen Abrisswohnblock in Schipkau, Rosa-Luxemburgstraße

 

- Erweiterung der Kapazitäten der Unterkunft in Lauchhammer Ost

 

- Übergangseinrichtung in der dann ungenutzten Förderschule in Kittlitz für etwa drei Jahre ab Ende 2015. Nach ersten Schätzungen Platz für bis zu 130 Personen. Option der ad hoc-Bereitstellung von Notfallplätzen im Multifunktionsraum (bis zu 100 Plätze).

 

- Einrichtung einer dauerhaften Gemeinschaftsunterkunft in Lübbenau (ehemaliges OSZ) ab Dezember 2016

 

- Bei Bedarf: Einrichtung weiterer Wohnverbünde in Neubaublöcken, u.a. in Großräschen, Calau, Vetschau, Schwarzheide, Lübbenau

 

- Prüfung Rückzug aus bisher  vorübergehend genutzten Einrichtungen vorbehaltlich der Entwicklungen im Asylbereich

 

- verstärkte Kommunikation und frühzeitiger Einbezug der Öffentlichkeit

 

 

Die Konzeption finden Sie weiter unten als Anhang. Auf der Internetseite des Landkreises OSL werden regelmäßig auch aktuelle Informationen veröffentlicht. Am Mittwoch, den 18. März um 19 Uhr wird im Lübbenauer Ratssaal ein Informationsabend mit Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Helmut Wenzel und weiteren Vertretern vom Landkreis angeboten, zu dem interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

 

Darüber hinaus gibt es eine E-Mailadresse für Bürgeranfragen (buergeranfragen@osl-online.de). Bei Fragen zum Thema Integration steht die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, telefonisch unter (03573) 870 10 60 als Ansprechpartnerin bereit. Anliegen und Fragen werden auch von den Verwaltungen der jeweiligen Kommunen aufgenommen und weitergeleitet.

  

Ziel des frühen Bekanntmachens der Ansätze der Projektgruppe ist es unter anderem auch, Bürgerinnen und Bürgern gegenüber im Hinblick auf die Schaffung neuer Unterbringungsvarianten von Beginn an transparent gegenüberzutreten.

 

 

Hintergrund:

 

Insbesondere die Jahre 2013 und 2014 haben verdeutlicht, dass der Landkreis sich strategisch auf schnelllebige Veränderungen im Bereich der Zuweisungszahlen, vor allem auf kurzfristige Anstiege der Aufnahmezahlen und Sofort-Unterbringungsvarianten einstellen muss.

 

Nach 137 Aufnahmen in 2013 und 261 Aufnahmen in 2014 ist erneut von einem deutlich höheren Zuweisungssoll für das Jahr 2015 auszugehen.

 

Erste Prognosen des Landes Brandenburg, die dem Landkreis Anfang des Jahres 2015 mitgeteilt wurden, sind bereits jetzt nicht mehr belastbar. Die Verwaltung schätzt ein, dass für das Jahr 2015 mit mindestens 450 Zuweisungen zu rechnen ist.

 

Bereits in 2014 war es äußerst schwer, die kurzfristigen und mehrfach nach oben korrigierten Aufnahmevorgaben erfüllen zu können.

 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in OSL derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer, in Wohnungen und in Übergangseinrichtungen wie dem Schullandheim in Senftenberg oder dem Wohnverbund in Schipkau (ehemaliger Abrissblock) untergebracht. Zum 31.12.2014 waren insgesamt 417 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis untergebracht.

 

Die vorhandenen Kapazitäten sind nach wie vor fast ausnahmslos belegt. Beinahe wöchentlich werden zudem neue Personen zugewiesen, obwohl keine Plätze frei werden. „Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten werden dringend benötigt“, macht Landrat Siegurd Heinze den Ernst der Lage deutlich. „Es ist wichtig und richtig, sich strategisch aufzustellen, um den wachsenden Anforderungen an die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seitens des Landes gerecht werden zu können. Mit dem Konzept legen wir eine essenzielle Grundlage für die weiteren Planungsprozesse und suchen frühzeitig den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.“

 

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe unter Leitung von Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales zählten der Dezernent für Bildung, Finanzen und Innere Verwaltung, Wilfried Brödno, sowie Vertreter der Finanzverwaltung, des Kreissozialamtes, des Bau- und Hauptamtes, der Sachgebiete Ausländerbehörde und Rechnungsprüfung sowie die Integrationsbeauftragte.

 

[Konzeption]

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Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(11. 03. 2015)

 

"Kurz was vom heutigen Treffen:

Der Tag heute war für uns nicht ganz einfach. Wir mussten einer liebgewonnen serbischen Familie auf wiedersehn sagen. Da sie morgen in ihre Heimat abgeschoben wird.

Zumindest konnten wir den Kindern noch ein paar kleine Geschenke (neue Schuhe und bisschen neues Spielzeug) mit auf den Weg geben.

Wir hoffen das wir weiterhin in Kontakt bleiben, um zu erfahren wie sich ihr weiterer Werdegang gestaltet.
Solchen Verfahrensweisen stehen wir eher kritisch gegenüber, aber so ist nun mal die Gesetzeslage.

Auf diesem Weg wünschen wir nochmal alles Gute und viel Glück!!!

 

Wieder kamen Vertreter einen Vereins und haben uns ihrer Hilfe angeboten.

Wir werden jetzt sehen inwiefern wir das Hilfsangebot für die Bewohner nutzen können.

Wir können es nicht oft genug betonen: VIELEN DANK für die Unterstützung aus sämtlichen Richtungen, Gruppierungen, Vereinen und privat Personen!!!!

 

Den Sprachunterricht müssen wir jetzt schon splitten, in Anfänger und Fortgeschrittene.

Die fleißigen und unermüdlichen "Deutschlehrer" würden sich noch sehr über zuverlässige Unterstützung freuen, da die Stunden wirklich gut besucht sind.

Also falls noch jemand Lust und Laune hat dem Team unter die Arme zugreifen...ihr könnt euch gern hier melden.

 

Wir wollen nochmal einen kleinen Spendenaufruf starten:
Falls ihr noch Sachen für Männer, Frauen und Kinder habt und ihr nicht wisst wohin damit, könnt ihr die Sachen gern am Alten Wehr abgeben.

Grad bei der Männerbekleidung sieht es bisschen eng aus. Wer also noch Hosen, Pullover, T-Shirts u.s.w. entbehren kann? Die Bewohner würden sich riesig freuen.

Schon mal vielen Dank dafür!!!"

 

 

 

- das Treffen mit den syrischen Familien in Großräschen findet voraussichtlich am 29.03.15 um 15:00 Uhr im Mehrgenerationshaus statt

 

- das Treffen mit den umliegenden Flüchtlingshilfsgruppen findet am 27.03.15 so 17-18 Uhr im Südklub in Lauchhammer statt

 

- für das Benefizkonzert im Amphittheater hat eine Band (Berlin Boom Orchestra) zugesagt Kosten würden sich auf 1200-1500€ belaufen...Entscheidung unsererseits steht aus. Warten noch auf Antworten anderer Bands.

 

- Mitglieder des Lions Club waren heute da und haben Unterstützung signalisiert

 

- am 13.05.15 findet eine Infoveranstaltung im Pegasus statt. Thema: Was kommt nach der Abschiebung bzw was kann man dagegen tun?!

 

- der Aufgabenplan für das Frühlingsfest ist fertig (mal sehen ob das alles so klappt ;) )

 

 Nächstes Treffen findet am 18.03.15 um 18 Uhr wieder am Alten Wehr statt."

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

 

 

Zukunftstag 2015: "Politikunterricht" der anderen Art in Senftenberg und Calau:

(06. 03. 2015)
Jetzt anmelden zum Zukunftstag beim Landkreis OSL/Schüler treffen Landrat

 

Der Brandenburgische Zukunftstag bietet Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen sieben bis zehn auch in diesem Jahr die Möglichkeit, einen spannenden Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Erneut beteiligt sich auch der Landkreis OSL an dem Aktionstag. Dieser findet am Donnerstag, den 23. April 2015 statt. In der Zeit von 8 bis etwa 12.30 Uhr besteht die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen einer öffentlichen Verwaltung zu werfen.

 

Derzeitige und ehemalige Auszubildende des Landkreises stellen dafür momentan ein spannendes Programm auf die Beine. Auf der Tagesordnung sollen Stationen in verschiedenen Fachämtern der Kreisverwaltung, wie etwa dem Personalamt, dem Bereich IT, dem Kreissozialamt und Jugendamt, der Kommunalaufsichtsbehörde oder dem Büro des Kreistages, stehen. Den Höhepunkt bildet ein Gespräch mit Landrat Siegurd Heinze (Senftenberg) bzw. der Ersten Beigeordneten, Grit Klug (Calau).

 

Der detaillierte Ablaufplan wird Mitte März auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de veröffentlicht.

 

Möglich sind sowohl Anmeldungen von Einzelpersonen als auch kleineren Schulklassen für den Hauptstandort in Senftenberg sowie die Außenstelle in Calau. Für ihr Mitwirken am Praktikumstag erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde. Anmeldungen werden von Bärbel Neumann, Leiterin Ausbildung, telefonisch unter 03573/870-1326 oder per E-Mail an baerbel-neumann@osl-online.de entgegen genommen.

 

Hinweis: Der 23. April 2015 ist ein regulärer Unterrichtstag. Projekttag und Beurlaubung sind zwei Möglichkeiten, um Schülerinnen und Schüler am Zukunftstag teilnehmen zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Schule. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig abzuklären, ob der Zukunftstag unterstützt wird.

 

 

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Elternbrief 14: 1 Jahr, 4 Monate: Babys vor der Flimmerkiste?

(06. 03. 2015)


Der Samstagmorgen ist noch jung, Ihr Kind putzmunter. Und Sie? Hundemüde. Könnte man es da nicht ausnahmsweise ein halbes Stündchen vor den Fernseher setzen? Lassen Sie’s lieber! Nicht, dass Fernsehen aus einem netten Kleinkind gleich einen schlechten Menschen macht; es versteht ja noch gar nicht, was sich da vor seinen Augen abspielt. Doch gerade deshalb sollten Kinder in diesem Alter noch nicht vor der Glotze sitzen.
Um zu begreifen, was sie sehen, müssen Anderthalbjährige die Dinge noch anfassen, festhalten und hin und her wenden – so wie sie einen Ball an sich drücken und dann wegrollen um festzustellen: Ja das ist ein „Balla“! Der Ball auf dem Bildschirm ist aber schon wieder verschwunden, bevor sie ihn richtig erkennen können. Und schon stürmen die nächsten Eindrücke auf das Kind ein. Selbst spezielle Kindersendungen sind für den Nachwuchs pure Zeitverschwendung. Antworten ihm die bunten Männchen etwa, wenn er ihnen ein fröhliches „Lallo!“ zuruft? Fehlanzeige. Da versuche ich doch lieber, Mama und Papa wach zu kriegen, wird sich Ihr Sprössling sagen. Und Recht hat er!
Machen Sie es sich zur Gewohnheit: Wenn Ihr Kind im Zimmer ist, bleibt der Fernseher aus.
Ihre Lieblingsfilme können Sie ja für später aufnehmen oder aus der Videothek ausleihen. Fernsehen macht doch ohnehin mehr Spaß, wenn nicht ständig kleine Patschehändchen die Sicht versperren.
Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
 
Sabine Spelda
Elternbriefe Brandenburg

 

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Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(06. 03. 2015)

"Kurz was vom heutigen Treffen:

Erstmal sorry...ich habe vergessen das heutige Treffen anzukündigen!

Der Ministerpräsident von Brandenburg, Herr Woitke hat persönlich ALLEN freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern in Brandenburg seinen Dank ausgesprochen.

Wir sind jetzt voll in der Vorbereitung für das Frühlingsfest. Wir werden gemeinsam mit den Bewohnern einkaufen gehen, um dann mit ihnen ihre landestypischen Gerichte zubereiten zu können. Es sind noch viele andere Sachen geplant...kommt vorbei und lasst euch überraschen „wink“-Emoticon

Wir waren gestern auch in Elsterwerda bei einer öffentlichen Veranstaltung. Wo wir mit der dort neu gegründeten Flüchtlingshilfsgruppe Erfahrungen und Erlebnisse ausgetauscht haben. Wir haben auch so einiges mitgenommen, was wir bei uns noch so machen bzw angehen können.

Vielen Dank nochmal! Es wurden wieder reichlich Sachen und vor allem Kinderspielzeug abgegeben. Das Spielzeug haben sich die Kinder heut direkt aufgeteilt „wink“-Emoticon"

 

Am 12.03.2015 muss die serbische Familie leider wieder nach Hause. Wir wollen auf jeden Fall versuchen den Kontakt aufrecht zu erhalten.

 

- es werden neue Bücher für den Deutschkurs gekauft

 

- es werden Tischtenniskellen und Bälle gekauft

 

- es wird im Mehrgenerationshaus in Großräschen nachgefragt, ob wir uns dort Ende März mit den Syrischen Familien treffen können

 

- morgen wollen wir Bands anschreiben für das Benefizkonzert im Septemebr

 

- Ende April vllt Infoveranstaltung....über Abschiebung, Wiederspruch bei Abschiebung und verschiedene Abschiebungsverfahren"

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

 

Landkreis informiert: Kröten und Frösche auf Wanderschaft 2015

(06. 03. 2015)
Autofahrer werden gebeten, Rücksicht zu nehmen

 

Die biologischen Uhren unserer Amphibien stehen auf Start zur diesjährigen Laichplatzwanderung, zumal sich die entsprechende Witterung in diesem Frühjahr bereits eingestellt hat. Die ersten Kröten und Molche sind bereits unterwegs. Kommen jetzt noch Regen oder Temperaturen über 10°C dazu, ziehen sie in Massen in Richtung ihrer Laichgewässer und passieren dabei die Straßen der Region. Autofahrer können den Tieren helfen, indem sie ihr Fahrverhalten dementsprechend anpassen.

 

Grasfrosch und Erdkröte sind Ersten, die sich auf den für sie in jedem Jahr gefährlichen Weg machen. Danach folgen Molch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Laubfrosch und die anderen Amphibienarten.

Auf ihrem Weg zu den Laichgewässern müssen die Tiere oftmals stark befahrene Straßen überqueren. Dabei werden im Landkreis jährlich Tausende von ihnen überfahren. Infolge des dichten Straßenverkehrs haben sie oftmals nur eine geringe Chance, die andere Straßenseite zu erreichen. Dies ist eine Ursache für den immer noch zu beobachtenden Rückgang der Amphibienzahlen.

 

Mit Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Forstwirtschaft und den für die Landes,- Kreis-und kommunalen Straßen zuständigen Ämter und Betrieben bemüht sich die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, diesem Artenschwund entgegenzuwirken und solche Gefahrenpunkte zu entschärfen.

 

Deshalb stehen ab sofort an vier stark „belaufenden“ Straßenabschnitten Hinweisschilder kombiniert mit Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Nachtstunden. In milden und regnerischen Nächten muss hier der Kraftfahrer mit wandernden Amphibien rechnen, auf die er durch vorausschauende Fahrweise Rücksicht nehmen sollte.

An folgenden Abschnitten weisen Schilder auf die Tiere hin:

 

  • L 55 zwischen Wormlage und Lug (Abschnitt Lugkanal bis Kurve vor Lug)

    -     L55 zwischen Kroppen und Jannowitz (Abschnitt zwischen Schlotten-und Neuteich)

    -     L58 zwischen Hosena und Hohenbocka (Abschnitt zwischen Friedhof und Naturdenkmal)

    -     K6603 zwischen Hermsdorf und Ruhland (Bereich zwischen Kaupen- und Schörlteich)

 

Aber auch die inzwischen bekannten grünen „Krötenzäune“ sind wieder an besonders gefährdeten Stellen im Landkreis zu sehen. Der Amphibienzaun bei Mlode ist bereits aufgestellt, Lipsa, Guteborn, Niemtsch, Kittlitz und Werchow folgen in den nächsten Tagen. Auf insgesamt 1,5 km Länge werden die Amphibienfreunde täglich unterwegs sein, um die Tiere sicher auf die andere Straßenseite zu bringen.

 

Viele der einheimischen Amphibien stehen bereits auf der „Roten Liste“ für gefährdete Tierarten. Kraftfahrer sollten deshalb auch an den nicht gekennzeichneten Straßenabschnitten insbesondere im Bereich Lauchhammer-Grünewalde und Kostebrau-Klettwitz auf die kleinen Vierbeiner achten. Obwohl viele Gefahrenschwerpunkte im Kreis schon mit stationären Schutzanlagen versehen sind, ist die untere Naturschutzbehörde dankbar für weitere Meldungen.

 

Unter der Rufnummer (03541) 870 34 85 nimmt Jürgen Jentsch Informationen zu bisher noch nicht bekannten Wanderschwerpunkten der Amphibien im Landkreis gern entgegen.

 

Jürgen Jentsch

Informationen für Rückkehrer - Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit

(02. 03. 2015)

 

Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der Regel die wichtigste Voraussetzung bei der Rückkehr oder dem Zuzug. Gemeinsam mit der Arbeitsagentur bieten wir Fachkräften, die gern (wieder) nach Südbrandenburg ziehen möchten professionelle Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. Südbrandenburg, das ist neben dem Landkreis Oberspreewald Lausitz auch die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Elbe Elster, Dahme Spreewald und Spree-Neiße. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu hiesigen Arbeitgebern und freuen uns auf Sie!

Über das Postfach Rückkehrer können Sie Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen. Diese wird Ihnen dann für den Landkreis Oberspreewald Lausitz entsprechende Angebote unterbreiten.

 

 

 

Hier gelangen Sie direkt zur Rückkehrerseite

 

Postfach Rückkehrer:

cottbus.willkommen@arbeitsagentur.de

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(02. 03. 2015)

"Kurz was vom heutigen Treffen:

Wir werden uns jetzt auch um die Familien kümmern, die die Einrichtung am Alten Wehr bereits verlassen haben. Wir denken da an ein regelmäßiges Treffen, um Alltagsprobleme und Sorgen besprechen zu können und wenn möglich zu helfen.

Die Sportangebote (Volleyball, Gymnastik, Fußball) werden mit viel Elan und Spaß angenommen. Wer Lust und Laune hat und sich auch sportlich betätigen möchte? Kann auch gern mal bei den einzelnen Sportstunden vorbei kommen und einfach mitmachen.
Außerdem werden die schon vorhandene Fahrräder für ausgiebige Fahrradtouren genutzt. Sobald das Wetter es zulässt, wollen wir auch mal eine größere Fahrradtour um die Seenplatte angehen.
Auch wenn wir bei weitem nicht so sportlich sind!"
 

- ein Student war heute aus Cottbus da und hat sich über unsere Gruppe und Aktivitäten für eine Arbeit/15 seitigen Aufsatz informiert

- jeden Donnerstag Sport im Gymnasium

- wir könnten das große Benefizkonzert an einem Mittwoch machen....wir versuchen aber noch es auf einen Freitag zu verlegen

- 03.03.2015 fahren wir nach Elsterwerda....kommen einer Einladung der dort neu gegründeten Flüchtlingshilfegruppe nach

- eine Familie ist nach Großräschen gezogen...eine neue ist am Alten Wehr eingezogen"

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

 

Informationsveranstaltung für Bürger zum neuen Pflegestärkungsgesetz

(27. 02. 2015)

Der Pflegestützpunkt des OSL- Kreises lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu zwei kostenlosen Informationsnachmittagen zum Thema: „Pflegestärkungsgesetz - Mehr Geld für die Pflegebedürftigen“ nach Lübbenau und Senftenberg ein.

Diese finden statt am:

 

Mittwoch, den 18.März 2015, 14 Uhr

im Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, Lübbenau

 

Mittwoch, den 25.März 2015, 14 Uhr

in der ProCurand Seniorenresidenz, Seeadlerstraße 10, Senftenberg

 

Der Bundestag hat die erste Stufe der Pflegereform verabschiedet und im Mittelpunkt steht die ambulante Versorgung. Am 1. Januar 2015 trat das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere durch Kurzzeit-und Verhinderungspflege, Tages-und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der so genannten „Pflegestufe 0“, können diese Angebote entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen. Die pflegenden Angehörigen werden entlastet.

 

Die Pflegeberaterinnen des Pflegestützpunktes OSL geben an diesen Nachmittagen ausführliche Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz und beantworten fachkompetent Fragen. Die Veranstaltung ist kostenlos und dauert ca. zwei Stunden.

Kurs hilft Angehörigen dabei, Pflege und Betreuung zu erleichtern

(27. 02. 2015)

 

Jetzt anmelden für Pflegekurs vom 11. März bis 29. April 2015 in Senftenberg

 

Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und gepflegt. Wer zu Hause pflegt, ist rund um die Uhr gefordert. Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt.

Die Angst, etwas falsch zu machen, ist groß. Die Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, das seelische Gleichgewicht bedroht. Ein Pflegekurs soll Angehörigen dabei helfen, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu verringern.

 

Für betroffene Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz organisieren der Gerontopsychiatrisch Geriatrische Verbund OSL e.V und der Pflegestützpunkt des Landkreises zum wiederholten Mal einen Pflegekurs.

Der Kurs findet im Zeitraum vom 11. März 2015 bis 29. April 2015 jeden Mittwoch in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr im DRK Bildungszentrum in der Schillerstraße 30 in Senftenberg statt.

 

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Angehörige ist die Teilnahme kostenfrei. Anmeldungen werden telefonisch unter (03573) 36 33 45 oder (03573) 36 93 863 und persönlich im Pflegestützpunkt OSL in Senftenberg, Ernst-Thälmann- Str. 129, entgegen genommen.

Veranstaltung zur „Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in die Schule“

(17. 02. 2015)

Vertreter von Schulen tauschten sich bei Termin in der Kreisverwaltung aus

 

Zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in die Schule“ kamen am Montagnachmittag, den 16. Februar 2015, Schulleiter und Sozialarbeiter von Grund- und Oberschulen aus dem gesamten Landkreis in der Kreisverwaltung in Senftenberg zusammen. Sie folgten damit der gemeinsamen Einladung der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj und von Viola Weinert von der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Cottbus (RAA).

 

Ziel der Zusammenkunft war es, allgemeine Fragen zum Thema zu beantworten, über Angebote und Zuständigkeiten im Bereich der Integrationsarbeit zu informieren sowie die Eingliederungsverordnung, welche den gesetzlichen Rahmen für die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund festlegt, näher vorzustellen. Darüber hinaus wurden Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und Rechten erteilt und basierend auf den langjährigen Erfahrungen nützliche Handlungsempfehlungen zum Umgang mit nicht muttersprachigen Kindern und deren Umfeld an die Hand gegeben.

 

Der Austausch zu Problemen und Sorgen im Hinblick auf die Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund und die damit verbundenen Forderungen an die Politik bildeten dabei einen weiteren Schwerpunkt.

„Ich könnte mir gut vorstellen, zukünftig weitere Veranstaltungen dieser Art anzubieten, um eine Austausch- und Informationsplattform für alle Beteiligten zu schaffen“, stellte Kathrin Tupaj im Ergebnis des Termins in Aussicht.

Kreisvolkshochschule und Musikschule rücken räumlich gesehen weiter zusammen

(17. 02. 2015)

 

 

Die Leitung und Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung Kreisvolkshochschule/ Kreismusikschule sind bereits seit 2011 in den Räumlichkeiten der Musikschule in der Joachim-Gottschalk-Str. 22 untergebracht. Im September 2014 hatte der Kreisausschuss zudem die schrittweise Verlagerung der beiden übrigen VHS-Standorte in der Senftenberger Jahnstraße und Lindenstraße in die dem Musikschulgebäude gegenüberliegende Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen beschlossen.

 

Nach dem kompletten Umzug der Räumlichkeiten der Lindenstraße Ende Oktober 2014 konnte nunmehr der nächste Schritt genommen werden: So haben die Fachbereichsleiter ihre Büros in der Jahnstraße verlassen und sind ab sofort im Erdgeschoss-Anbau der Förderschule, Joachim-Gottschalk-Str. 17, untergebracht.

 

Das Gebäude in der Jahnstr. 32 bleibt noch bis auf weiteres als Unterrichtsstätte sowie für den Fachbereich „zweiter Bildungsweg“ bestehen. Voraussichtlich bis Herbst 2015 sollen dann auch die verbleibenden Unterrichtsräume ihren Platz in der Schule finden.

 

Die Objekte Lindenstraße und Jahnstraße werden anschließend zum Verkauf ausgeschrieben.

Foto zu Meldung: Kreisvolkshochschule und Musikschule rücken räumlich gesehen weiter zusammen

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(16. 02. 2015)

"Kleine Zusammenfassung vom heutigen Treffen: Erstmal was zum Fest in Schipkau! Kuchen war mehr als reichlich vorhanden. Es gab so viel selbst gebackenes, auch von den neuen Mitbewohnern. Und es war richtig lecker! Einer der Bewohner aus Usbekistan hatte zu dem Essen die Geschichte der Esskultur seines Landes geschrieben. Wirklich sehr interessant! Die Kinder wurden geschminkt, es wurde gebastelt, jongliert, gelacht und gefeiert.


Wir sind wirklich begeistert, was die Schipkauer Gruppe und Bürger/innen da auf die Beine gestellt haben. Es war ein toller Sonntag mit vielen netten Leuten.

Was den Sprachkurs am Alten Wehr angeht: wir sind begeistert das sich nun auch sprachkundige Studenten mit einbringen und unsere fleißigen Deutschlehrer unterstützen. Zusätzlich wird jetzt auch in Sedlitz Deutsch Sprachunterricht angeboten. Und auch in den Schulen wird es einen Sprachkurs geben.

Wir werden uns nun ab nächste Woche mit der Planung und Ausrichtung des kommenden Frühlingsfestes beschäftigen. Sowie mit einem geplanten großen Benefizkonzert im Sommer. Doch dazu später mehr „wink“-Emoticon

 

Es sind nun auch schon 8 Fahrräder am Alten Wehr und 5 im Aufbau. Es wird Zeit das das Wetter besser wird, um eine gepflegte Fahrradtour zu unternehmen.
Falls ihr noch Kinderräder, Roller, Dreiräder habt und diese nicht mehr braucht und ihr nicht wisst wohin damit?! Die Kids würden sich riesig freuen. Auch Kinderfahrradhelme würden wir dankend entgegen nehmen. Vielen Dank für eure Unterstützung!!!"

 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Über das Potential ausländischer Fachkräfte...

(13. 02. 2015)

... diskutierte der Regionalausschuss Oberspreewald-Lausitz am vergangenen Donnerstag mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie weiteren Interessierten in der IHK-Geschäftsstelle in Senftenberg. Das Ergebnis: Alle der rund 20 Teilnehmer gingen am Abend mit neuen Erkenntnissen und gewonnenem Praxiswissen nach Hause.

 

Erleichterter Arbeitsmarktzugang

Ohne in die Tiefe des durchaus vielfältigen und sich stets ändernden Ausländerrechts einzusteigen, verdeutlichten Michael Laurisch und Kathrin Tupay zu Beginn des Abends, dass Zuwanderung und Integration schon seit Jahren gelebte Wirklichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind. Laut dem Leiter der Ausländerbehörde sowie der Integrationsbeauftragten im hiesigen Landkreis wären beispielsweise Landwirtschaft im Spreewald ohne ausländische Saisonkräfte und die Gesundheitsbranche ohne Fachkräfte aus dem Ausland kaum mehr vorstellbar.

 

Dabei leben lediglich rund 2.200 Ausländer in OSL. Die meisten von Ihnen stammen aus Polen, Russland, der Türkei und Vietnam. Zu den nicht einmal 2 Prozent der ausländischen Einwohner im Landkreis zählen auch rund 400 Asylbewerber, die in jüngster Vergangenheit vor allem aus den Kriegsregionen wie Syrien, dem Irak und vom Afrikanischen Kontinent Zuflucht gefunden haben. Gleich ist Ihnen allen, dass deren Qualifikation in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und genau hierin auch eine Chance für einen dauerhaften Aufenthalt besteht. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ausbildung oder gar Beschäftigung ausländischer Fachkräfte haben sich insbesondere seit dem 1. Januar diesen Jahres deutlich verbessert“, so Herr Laurisch zu den Unternehmern. „Der Großteil der Zuwanderer will sich integrieren und sich auch selbst eine Perspektive schaffen“, ergänzt Frau Tupay. „Gerade in den sogenannten Mangelberufen gibt es für beide Seiten, Zuwanderer wie auch Unternehmen, Potenziale, die es auszuschöpfen gilt“ werben beide für eine aktivere Rolle der Unternehmen, z. B. indem sie verstärkt den Zuwanderern durch Praktika eine erste Chance einräumen. Wer Fragen zu möglichen Sprachkursen und arbeitsrechtlichen Aspekten hat, der kann sich vertrauensvoll an beide wenden, so das erste wertvolle Angebot an diesem Abend.   

 

Kostenfreie Erstberatung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen

Wie Unternehmen noch unterstützt werden können, um vom Potential ausländischer Fachkräfte zu profitieren, erläuterte anschließend Christine Krause aus dem Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung der IHK Cottbus. „Im April 2012 wurde die IHK FOSA gegründet. Kern ihrer Aufgabe es ist, ausländische Qualifikationen nach dem Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz anzuerkennen“ so Frau Krause näher beschreibend. Laut offizieller Statistik sind seit Anbeginn bereits mehr als 7.500 solcher Anträge bei der IHK FOSA eingegangen, über 3.000 allein im Jahr 2014. „Aus Brandenburg stammen seit 2012 lediglich rund 40. Die Anfragen von Betrieben aus unserer Region sind demnach noch verschwindend gering“, appellierte auch sie an die Unternehmen, die Chancen der Zuwanderung stärker zu nutzen und Unterstützungsmöglichkeiten auszuprobieren.

 

Das 17. Bundesland ist das Ausland

Mit dieser These offerierten Dr. Nina Wolfeil und Michael Radke vom Akademischen Auslandsamt der BTU Cottbus-Senftenberg im dritten Teil der Veranstaltung den Unternehmen, welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten bei ausländischen Studierenden grundsätzlich bestehen. Von den rund 9.000 angehenden Akademikern der Universität stammen über 1.700 aus dem Ausland. Bezüglich der Nationalitäten rangieren vor allem China, Polen, Russland und Indien auf den ersten Plätzen. „Gut 20 % unserer Studierenden kommen zum Großteil mit hervorragender Ausbildung aus dem Ausland zu uns und absolvieren vor allem technische Studiengänge wie Umweltingenieurwesen und Elektrotechnik. Sie bieten ein großes Potential zur Fachkräftesicherung und wollen auch überwiegend in Deutschland, ja sogar in Brandenburg bleiben“, so die Leiterin des Auslandsamtes weiter. Unterstützt werden sie dabei durch Projekte wie den „Berufskompass“ und „[k]new.ing“ als Brückenqualifikation für Akademiker.  

 

Veranstaltungsziel erreicht

Zufrieden mit der Resonanz an diesem Abend zeigte sich dann auch Dan Hoffmann, Geschäftsstellenleiter der IHK Cottbus in Senftenberg. "Am heutigen Abend sind den Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt worden, die teilweise bereits recht erfolgreich funktionieren. Dennoch unterstreicht die einhellige Meinung der Unternehmerschaft die Notwendigkeit, dass die Politik verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Betriebe schaffen muss, damit diese die Potentiale ausländischer Fachkräfte auch nutzen können. Geförderte Sprachkurse und auch die Aussicht auf eine positive Zukunft, beispielsweise dass Azubis Ihre begonnene Ausbildung auch beenden können, sind Schlüssel für eine erfolgreiche Integration“, so Dan Hoffmann weiter.

Zustimmung hierzu erhielt er auch vom Regionalausschussvorsitzenden Bernd H. Williams-Boock. „Ich bin berührt und erfreut, dass es uns heute Abend gelungen ist, dem Anspruch dieser Veranstaltung – auf Fakten heruntergebrochen eine sachliche Diskussion über Potentiale der Zuwanderung zu führen – gerecht geworden zu sein. Das Bild von Zuwanderern bzw. Asylbewerbern sowie der Umgang damit sollten durch den heutigen Abend zu einem positiveren gewendet worden sein“, resümierte der Geschäftsführer der Ortrander Eisenhütte.

 

Fazit des Abends

Längst verändert sich Deutschland, Brandenburg und auch unsere Region. Jenes kann man gestalten oder in Ablehnung erstarren. Die IHK Cottbus hat sich mit der Veranstaltung für einen konstruktiven Weg entschieden und gemeinsam mit Unternehmern Hürden aber vor allem auch Chancen der Zuwanderung diskutiert.

 

PM: Industrie- und Handelskammer Cottbus
Geschäftsstelle Senftenberg

 

Neues aus der Gruppe "ZusammenLeben" Schipkau

(13. 02. 2015)
KENNLERNFEIER im Bürgerzentrum

 

Am 8. Februar 2015 organisierte die im Dezember gegründete „ZusammenLeben-Gruppe“ eine KENNLERNFEIER für die Flüchtlinge in der Schipkauer Rosa-Luxemburg-Straße. Von 14 bis 17 Uhr waren die Pforten des Bürgerzentrums geöffnet. 

 

Neben den Asylbewerbern folgten der Einladung über 200 Schipkauer und Gäste aus Senftenberg und Lauchhammer. Bibliothekarin Frau Schramm baute eine Bastelstraße für Kinder auf, die Jugendbetreuer des Schlupfwinkelvereins lockten mit einem Jonglier-Parcours und eine flauschige Spielecke war auch eingerichtet. Nach dem tollen Begrüßungsständchen der 4. Klasse der Paul Noack-Grundschule unter der Leitung von Klassenlehrerin Frau Franzek wurde die 4 Meter lange Kaffee- und Kuchentafel eröffnet. Auch wenn die Verständigung anfangs etwas holperte, an den Tischen wurde mit Händen und Füßen kommuniziert. Die beiden tschetschenischen Familien kredenzten Köstlichkeiten aus der Heimat, Detlef’s Backstube sponserte Brötchen und Kuchen und Bürgermeister und Ortsvorsteher unterstützen die Veranstaltung finanziell. Andere Schipkauer brachten frisch gebackenen Kuchen sowie kleinere Sach- und Geldspenden vorbei. Auch das Ehepaar Weber-Karpinski (Klinikum Niederlausitz) schaute vorbei und möchte den Plan eines ehrenamtlich organisierten Deutschunterrichts im Wohnheim unterstützen. Alle Kinder waren aus dem Häuschen. Die Eltern bedankten sich mit leuchtenden Augen beim Organisationsteam „ZusammenLeben“ und allen Unterstützern und Helfern – rbb und Radio 1 berichteten. Am 9. Februar begann der erste Schultag – für alle Kinder super aufregend.

 

Vielen Dank an alle Spender und Sponsoren.

Das Team „ZusammenLeben“

 

Die Mitglieder treffen sich jeden Montag um 18:30 Uhr im neuen Schulungsraum in der Rosa-Luxemburg-Straße.

 

 

Foto zu Meldung: Neues aus der Gruppe "ZusammenLeben" Schipkau

Jungen sind in OSL in der Überzahl - Geburtenstatistik 2014 liegt vor

(13. 02. 2015)

 

753 Kinder, davon 419 Jungen und 334 Mädchen, erblickten 2014 zwischen Lübbenau und Ortrand das Licht der Welt. Die Geburtenrate im Landkreis hat sich dabei im Vergleich zum Jahr 2013, in dem insgesamt 757 Kinder geboren wurden, nur geringfügig verändert.

Noch vor zehn Jahren konnten mit 825 neuen Erdenbürgern 72 Kinder mehr als im Jahr 2014 begrüßt werden, 2009 waren es immerhin noch 800 Geburten. Tendenziell ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Rückgang der Geburtenzahlen zu rechnen.

 

Die aktuelle Geburtenstatistik können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.

[Geburtenstatistik 2014]

Startschuss für die Brandenburgische Frauenwoche fällt am 27. Februar

(13. 02. 2015)

„25 Jahre Brandenburgische Frauenwoche – Weite Wege zur Gerechtigkeit“: Im Zeitraum vom Freitag, den 27. Februar 2015 bis Sonntag, den 15. März 2015 finden in Brandenburg unter diesem Motto zahlreiche Veranstaltungen anlässlich der bereits zur Tradition gewordenen Woche für Frauen statt. Von Anfang an ­— und somit bereits das 25. Jahr in Folge — beteiligen sich auch Kommunen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit vielversprechenden Programmpunkten.

 

„Ein viertel Jahrhundert ist Grund genug für einen kritischen Rückblick, aber auch für einen Blick nach vorn“, finden die Organisatorinnen und Organisatoren. Ausgehend von dieser Betrachtungsweise konnte mit Hilfe zahlreicher beteiligter Vereine und Einrichtungen erneut ein umfangreiches und interessantes Programm auf die Beine gestellt werden. Das Angebot ist gewohnt vielseitig und reicht von Tanz- und Showabenden bis hin zu Kabarett, Vorträgen, Ausstellungseröffnungen, Lesungen und Musikdarbietungen.

Offiziell eröffnet wird die Frauenwoche des Landkreises OSL am 28. Februar im Kulturhaus in Klettwitz.

 

Veranstaltungen finden in mehreren Kommunen im gesamten Landkreis statt. Die Programmübersicht kann unter anderem auf der Internetseite www.osl-online.de eingesehen werden. Für weitere Auskünfte steht Ramona Metag, Mitarbeiterin im Büro der Behinderten - und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, gern auch telefonisch unter (03573) 870-1032 zur Verfügung.

[Programmheft zur Frauenwoche]

Elternbrief 10: 10 Monate: „Messer, Gabel, Schere, Licht...“

(06. 02. 2015)

 

... sind für kleine Kinder ...“ – auf jeden Fall äußerst interessant. Und gefährlich. Das gilt auch für manch anderes Ding, das ein Baby jetzt auf seinen Beutezügen in die Finger bekommt. In den vergangenen Monaten waren Sie damit beschäftigt, den Fußboden gefahrenfrei zu halten. Jetzt müssen Sie die Kletterkünste Ihres Kindes berücksichtigen und auch darauf achten, dass Dinge wie Streichholzschachteln, Geldstücke, Nähzeug oder Reißzwecken nicht auf Couchtischen und niedrigen Regalen herumliegen. Am besten, Sie gehen selbst mal in die Hocke und inspizieren die Wohnung aus der Perspektive Ihres Kindes: Was könnte es erreichen? Wo könnte es sich hochziehen?

  • Zigaretten(kippen) dürfen Kinder auf keinen Fall in die Finger bekommen. Im Übrigen schadet auch eine verqualmte Wohnung Babys Gesundheit.

  • Entfernen Sie Messer, Scheren, Feuerzeuge und Klebstofftuben aus den unteren Schubladen. Auch Medikamente und Reinigungsmittel müssen unbedingt sicher aufbewahrt werden – entweder in oberen Fächern oder gesicherten Schränken.

  • Denken Sie auch an Fenster und Balkongeländer. Lassen Sie Stühle niemals so stehen, dass Ihr Kind sich hinaufziehen und auf das Fensterbrett oder die Balkonbrüstung gelangen kann.

  • Steckdosen sollten mit Kinderschutzdeckeln versehen und Elektrokabel auf Schäden kontrolliert werden.

  • Vorsicht am Wickeltisch: So mobil wie Ihr Kind jetzt ist, kann es sich in Sekundenschnelle drehen oder aufsetzen. Wenn Sie weggehen müssen: Setzen Sie Ihr Baby unbedingt auf den Boden!

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

 

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Foto zu Meldung: Elternbrief 10: 10 Monate: „Messer, Gabel, Schere, Licht...“

„Volles Haus“ bei Schnittstellen im Gesundheitsamt

(06. 02. 2015)
Ausstellungseröffnung mit Besucherrekord

 

„Schnittstellen“ lautet der Titel der Ausstellung, die bis Ende März in den Gängen des Gesundheitsamtes des Landkreises in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg zu sehen ist. Gezeigt werden Holzschnitte des Elsterwerdaer Arztes und Künstlers Dr. med. Manfred Tarnick. Seit den 1970er Jahren geht der heute 79-Jährige seiner außergewöhnlichen Leidenschaft nach: In aufwendiger Handarbeit entstehen so phantasievolle Blumen- und Tiermotive und andere beeindruckende Werke, die zum Träumen und Verweilen einladen.

 

Bereits zum 12. Mal ist es Dr. Klaus Bethke und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, einen Künstler aus der Region dafür zu begeistern, seine Arbeiten kostenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich vor Ort zu präsentieren. „Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, die Ausstellung zu besuchen“, heißt es. Zur Eröffnung am Mittwoch, den 4. Februar 2015 machten bereits über 40 Gäste von diesem Angebot Gebrauch.

 

 

Foto: Viele Gäste kamen am Mittwoch, den 4. Februar 2015, zur Eröffnung der Ausstellung „Schnittstellen“ in das Gesundheitsamt des Landkreises. Künstler Manfred Tarnick (li.) bedankte sich bei Kreismusikschüler Benedict Scheel mit einem Präsent für die musikalische Umrahmung.

Foto zu Meldung: „Volles Haus“ bei Schnittstellen im Gesundheitsamt

Aktuelle Information der unteren Wasserbehörde: Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 83 Absatz 4 de

(02. 02. 2015)

In Vorbereitung des 2. Bewirtschaftungszyklus (2016 bis 2021) gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie ist seitens des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg die Beteiligung bzw. Anhörung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

Im Rahmen der Anhörung besteht die Möglichkeit, dass sich die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 22.12.2014 bis zum 22.06.2015 zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder sowie den erstellten Umweltberichten und zugehörigen Programmentwürfen zu den bekannten Sprechzeiten in der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Joachim-Gottschalk-Straße 36 in Calau, sachkundig machen kann. Die Bekanntmachungstexte sowie einen informativen Vortrag zum Thema aus der Regionalkonferenz zur wasserwirtschaftlichen

Planung – Region Süd finden Sie zusätzlich auch hier.

 

Neuigkeiten aus der Gruppe "Welcome Refugees Senftenberg"

(02. 02. 2015)

Stand 28.01.2015:

 

"Wir werden am Samstag den 31.01.2015 mit den sportbegeisterten Leuten vom Alten Wehr nach Cottbus zum antirassistischem Fussballturnier fahren. Beginn ist um 10:00 Uhr und die Leute freuen sich schon auf ein Paar gute Spiele.

Außerdem findet am 08.02.2015 ein Kindertobetag in Sedlitz statt. Es werden Kinder aus Schipkau, Sedlitz und vom Alten Wehr erwartet. Natürlich sind auch alle anderen Kinder und Bürger/innen herzlichst eingeladen, um einen lustigen Tag zu erleben.

Es hat sich auch eine Volleyballmannschaft mit den Leuten vom Alten Wehr gegründet. Sie treffen sich jeden Mittwoch um 20:00 Uhr in der Sporthalle der Regenbogen Grundschule (an der Feuerwehr in Sfb). Es sind bis jetz immer etwa 8-9 Leute und sie würden sich riesig freuen, wenn sich noch ein Paar Mitspieler einfinden würden.

Eine kleine Bitte haben wir noch an euch:
Es werden noch Fahrräder und Kinderfahrräder gebraucht, damit die Leute und Kinder ein wenig mobiler sind.
Also falls ihr noch ein Fahrrad habt was nicht gestohlen ist und ihr nicht mehr braucht (kann auch kaputt sein...wir reparieren es dann wieder), dann meldet euch doch bitte. Danke schon mal!!!

Wir haben auch noch ein Paar größere Aktionen geplant, doch dazu später mehr ;)"

-spenden wurden heut komplett neu bzw aussortiert

-die Planung für das Frühlingsfest läuft.. multikulturelles Essen mit den Bewohnern zubereiten
-wir übernehmen alt bewehrtes vom Willkommensfest
(Musik, Kinderschminken, Kuchenplatte u.s.w.)

-wir planen ein größeres Benefizkonzert vllt Juni/Juli, sind am Amphitheater dran

-Bootstour ist auch geplant
 

Autor:  "Welcome Refugees Senftenberg"

Gesundheitsamt OSL wird bunt

(02. 02. 2015)

 

Ab Februar präsentieren sich die Gänge im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg im neuen Gewand: Bereits zum 12. Mal ist es Dr. Klaus Bethke und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, einen Künstler aus der Region dafür zu begeistern, seine Werke kostenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich vor Ort zu präsentieren. 

 

In diesem Jahr zeigt die Galerie Arbeiten des Elsterwerdaer Arztes und Künstlers SR Dr. med. Manfred Tarnick zum Thema "Schnittstellen". Was genau sich dahinter verbirgt und mit welchen Materialien hierbei gearbeitet worden ist, kann ab Februar erkundet werden. Am Mittwoch, den 4. Februar 2015 um 15.30 Uhr wird die Ausstellung eröffnet. Die Laudatio hält Rudolf Renner, für die musikalische Umrahmung sorgt die Musikschule des Landkreises.

 

Die letzte Ausstellung, welche im September 2014 eröffnet wurden ist, zeigte Werke des 1990 geborenen Wolf-Kaspar Voigt. Der junge Künstler ist Träger des fragilen X-Chromosoms. Seit 2005 besuchte er mehrfach Malkurse im Rahmen der Schülerförderung der BASF Schwarzheide GmbH und ist beteiligt bei „farbwerk“, einer Initiative der Behinderten-Erwachsenenförderung der evangelischen Landeskirche in Sachsen. Neben der künstlerischen Tätigkeit spielt Wolf-Kaspar Voigt Theater.

Kreisvolkshochschule sucht Dozenten/innen

(02. 02. 2015)

Für das am 1. März 2015 beginnende Frühjahrssemester sucht die Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nebenberufliche Dozenten/innen am Standort Senftenberg. Insbesondere im Bereich „Politik, Kultur und Gesellschaft“ werden Menschen mit praktischen Erfahrungen und dem Wunsch zur Weitergabe und Vermittlung des eigenen Wissens gesucht. Die breite Palette der möglichen Kursangebote reicht von Alternative Energien über Bitcoins bis Shareeconomy im Web. Interessenten erreichen die KVHS unter Tel.: (03573) 3637-818 bzw. per E-Mail unter asendorf@vhs-osl.de, Ansprechpartner ist Thomas Asendorf.

Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

(28. 01. 2015)

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27.11.2014 zur Festlegung von Restriktionsgebieten nach § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), insbesondere die Aufstallung des Geflügels

für das gesamte Stadtgebiet Vetschau und den Ortsteilen Tornitz und Lobendorf wird aufgehoben.

 

Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Begründung:

 

Im Ergebnis einer erneuten Bewertung durch das Land Brandenburg, basierend auf einer Einschätzung durch das Friedrich-Loeffler-Institut bezüglich der Geflügelpest bei Hausgeflügel hat sich die Tierseuchenlage für Brandenburg entspannt. Das Ausmaß der Wildvogelbewegungen im Rahmen des Herbstvogelzuges hat sich deutlich reduziert.

 

Dennoch bleibt das Risiko einer Übertragung des Erregers der Geflügelpest durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände bestehen.

Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden.

 

Kranke Tiere zeigen folgende Symptome:

  • hohes Fieber

  • drastischer Rückgang der Legeleistung

  • ausgeprägtes Kropffördern

  • Blaufärbung von Kamm und Kehllappen

  • wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall

Jeder Tierhalter ist nach § 26 der Viehverkehrsverordnung verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierarzt, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte unverzüglich nach. Bitte nutzen Sie hierfür das im Internet bereitgestellte Formblatt „Bestandsanzeige Nutztiere“ zur Anzeige der Tierhaltung: Dieses finden Sie auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Bürgerportal A-Z/Veterinärwesen (hier klicken).

 

Nähere Informationen sind im Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft unter der Telefonnummer 03573/870-4401 zu erhalten.

Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter www.osl-online.de.

 

 

DVM Wachtel

Amtstierarzt

 

Senftenberg, 28.01.2015

[Aufhebung]

Integrationsbeirat startet in neue Amtszeit

(20. 01. 2015)

Seit knapp drei Jahren gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Integrationsbeirat. Als „Sprachrohr“ für alle Migranten im Landkreis fördert er das gesellschaftliche Miteinander unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Er vertritt in politischer, kultureller und sozialer Hinsicht die Interessen der im Landkreis ansässigen Menschen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen bzw. einen Migrationshintergrund aufweisen.

 

Um über verschiedene Themen zu sprechen und offene Fragen zu klären, trifft sich das Gremium, bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund, in regelmäßigen Abständen an verschiedenen Orten im Landkreis. Am Montag, den 19. Januar 2015 startete der Beirat im Haus des Vereins „Unsere Welt, Eine Welt“ in Senftenberg in seine neue Amtszeit. 

 

„Bei den Treffen sind regelmäßig auch Vertreter von Behörden, weiteren öffentlichen Einrichtungen und Anlaufpunkten, wie etwa Beratungsstellen, zu Gast. Diese berichten beispielsweise über ihre Arbeit, nehmen Unsicherheiten oder informieren über wichtige gesetzliche Änderungen“, erklärt die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, welche den Beirat einst ins Leben gerufen hat und selbst an allen Treffen teilnimmt.

 

Foto:

In die neue Amtszeit gestartet: Die Mitglieder des Integrationsbeirates, die Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj (li.) und Sylvia Leisner von der Migrationsberatungsstelle Frakima (re.). Den Vorsitz übernimmt Mariana Kunipatz aus Schwarzheide (Mitte, vorn), ihr Vertreter ist Mohamed El Ferouhy (hinten, 3.v.r.).

Foto zu Meldung: Integrationsbeirat startet in neue Amtszeit

Gut gerüstet für den Ernstfall: Technische Einsatzleitung hält bei Katastrophen und Großschadenslagen die Fäden in den Händen

(20. 01. 2015)
Knapp 40 Kräfte nahmen am Wochenende an Großübung in Eisenhüttenstadt teil

 

„Schweres Zugunglück im Landkreis OSL: Mit Schotter beladener Güterzug kollidiert mit Personenzug. Zahlreiche Personen verletzt.“ Dieses Horrorszenario, dass unweigerlich Erinnerungen an die Ereignisse in Hosena aus dem Jahr 2012 und 2013 wachruft, spielte sich am Wochenende genau so ab - glücklicherweise jedoch nur fiktiv. Die Kulisse bildete die Grundlage einer mehrtägigen Fortbildung der Technischen Einsatzleitung des Landkreises (TEL) an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in Eisenhüttenstadt. Als oberstes Führungsorgan koordiniert die TEL bei Katastrophen und Großschadenslagen die Tätigkeiten aller Einsatzkräfte vor Ort.

 

„Gerät zum Bergen der Waggons wird benötigt“, „Rettungshundestaffel ist eingetroffen“, „Stromleitungen sind freigeschaltet“, „Vermutlich 90 Personen verschüttet“: Beinahe im Minutentakt strömen wichtige Informationen und Anfragen auf die Mitglieder der Technischen Einsatzleitung ein. Schnelles Agieren ist gefragt, es geht um Menschenleben - Jetzt muss jede Handlung sitzen.

 

„Das Zusammenspiel aller Beteiligten unter realen Bedingungen zu trainieren und so eventuelle Schwachstellen frühzeitig aufzudecken ist wichtig, um im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein“, erklärt Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und politisch Gesamtverantwortliche für die Dauer des Einsatzes.

 

Wie schnell aus Übung ernst werden kann, haben Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Senftenberg im Juli 2012 selbst erleben müssen. Ihre Erfahrungen vom Einsatz beim damaligen Zugunglück von Hosena haben sie in das Drehbuch einfließen lassen, welches der TEL am Samstag als Basis für ihre praktische Weiterbildung dienen sollte: Es beschreibt die fiktive Szenerie eines schweren Verkehrsunfalls auf der Schiene mit zahlreichen Verletzten.

 

Die Wochenendfortbildung, bestehend aus einem Theorieteil am Freitag, der praktischen Ausbildung am Samstag und anschließender Auswertung am Sonntag, spielte sich in den Räumlichkeiten der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in Eisenhüttenstadt ab. Praktisch trainiert wurde in zwei Durchgängen: Während Gruppe Eins die Arbeit in der TEL aufnahm, spielten die übrigen Teilnehmer von einem anderen Raum aus Meldungen -beispielsweise von Polizei, Notarzt oder Bahn- laut Drehbuch ein. Im Anschluss wurden die Rollen getauscht. Um eine möglichst reale Ausgangslage zu schaffen, blieb der Inhalt des Drehbuchs für die Beteiligten bis zuletzt geheim.

 

„Es gehört einiges dazu, eine solche Übung inhaltlich und in dieser Größenordnung auf die Beine zu stellen. Wir sind den Kameraden der Feuerwehr Senftenberg und allen, die sich bei der Organisation und Durchführung der Fortbildung eingebracht haben, für ihre Hilfe und Unterstützung sehr dankbar“, zeigte sich Grit Klug beeindruckt. Knapp fünf Stunden Einsatzkoordination lagen hinter ihr und den 37 anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, als sie am frühen Samstagnachmittag in eine kurze Pause aufbrachen.

 

Neben Führungskräften der Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis und den für die Kommunikation verantwortlichen Funkern der „Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung“, einer Katastrophenschutzeinheit des Landkreises, sind auch Berater verschiedener Fachbereiche Bestandteil der TEL: „Dazu zählen neben der Ärztlichen Leiterin des Rettungsdienstes, Dr. Petra Prignitz, beispielsweise Vertreter des DRK, THW, der Deutschen Bahn und des Ordnungsamtes der betroffenen Kommune“, erklärt die Hauptverantwortliche für den Einsatz, Grit Klug.

 

Im Laufe des Jahres werde sich der Personalpool im Bereich Feuerwehrführungskräfte auf knapp 40 Personen erhöhen. „Damit können wir im Einsatz je nach Lage eine solide Besetzung im Zwei- bis Dreischichtsystem gewährleisten und sind gut aufgestellt“, berichtet Matthias Kunze, verantwortlicher Mitarbeiter für den Bereich Bevölkerungsschutz bei der Kreisverwaltung. Für die Zukunft könne er sich vorstellen, Fortbildungen dieser Art regelmäßig auch auf dem Gelände des Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrums (FKTZ) des Landkreises in Großräschen zu realisieren.

 

Schließlich profitieren nicht nur die Mitglieder der TEL selbst, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger von den Übungen unter realen Bedingungen. Letzteren sei versichert: Sollte der Ernstfall eintreten, sind die Männer und Frauen in der Führungsebene bereits jetzt gut gerüstet. Das wurde auch während der Fortbildung in Eisenhüttenstadt deutlich: „Wir sind für einen eventuellen Einsatz vorbereitet - Auch wenn natürlich zu hoffen ist, dass dieser nie eintritt“, lautete das Fazit am Ende des Wochenendes.

 

 

Foto: Gruppenfoto der Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung der TEL. Vorn in der Mitte die Erste Beigeordnete des Landrats, Grit Klug, in der Rolle der politisch Gesamtverantwortlichen des Einsatzes.

 

 

  

 

Foto zu Meldung: Gut gerüstet für den Ernstfall: Technische Einsatzleitung hält bei Katastrophen und Großschadenslagen die Fäden in den Händen

Gedenken an die Opfer des Holocaust

(16. 01. 2015)

Zum siebzigsten Mal jährt sich am 27. Januar 2015 die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee. Jährlich wird bundesweit in zahlreichen

Gedenkveranstaltungen den Opfern des Nationalsozialismus gedacht.

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erinnert der getöteten Frauen, Männer und Kinder in einer zentralen Veranstaltung. Diese findet statt am

 

Dienstag, den 27. Januar 2015,

um 13 Uhr

auf dem Gedenkplatz Schipkauer Straße in Schwarzheide

(gegenüber der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH)

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind angesprochen, an diesem historischen Ort gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze, der Vorsitzenden des Kreistages Martina Gregor-Ness, den Geschäftsführern der BASF Schwarzheide GmbH und weiteren Vertretern aus Politik und Gesellschaft an das durch das nationalsozialistische Regime verursachte Leid zu erinnern und der zahllosen Opfer des Holocaust zu gedenken.

 

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Die Betreuungsbehörde des Landkreises OSL zieht um

(16. 01. 2015)

Künftig bietet die Betreuungsbehörde des Landkreises ihre Beratungsleistungen im Gebäude des Gesundheitsamtes, Großenhainer Straße 62 in Senftenberg, an. Zu erreichen sind die drei Mitarbeiterinnen dort in den Büroräumen 106, 107 und 112 in der ersten Etage. Alle bisherigen Erreichbarkeiten bleiben bestehen.

 

Aufgrund des Umzuges finden in der 4. Kalenderwoche keine Sprechzeiten statt. Ab dem 26. Januar 2015 können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Unterstützung in Betreuungsverfahren wie gewohnt an Dagmar Hinzmann (Tel. 03573/870-4167) und ihre Kolleginnen wenden.   

 

Neben der Betreuungsbehörde befindet sich seit diesem Jahr auch der Bereich Wirtschaft und Förderung in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes.

 

Hochschulperle des Jahres 2014: Jetzt abstimmen für „Science on Tour“!

(16. 01. 2015)

Das mobile Schülerlabor „Science on Tour“ im College der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg steht zur Wahl für die Auszeichnung mit der Hochschulperle des Jahres 2014 durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Bereits im Mai 2014 wurde Science on Tour durch den Stifterverband mit der Hochschulperle des Monats ausgezeichnet.

 

Vom 12. Januar 2015, 11 Uhr, bis zum 26. Januar, 11 Uhr, wird die Hochschulperle des Jahres per Online-Voting aus allen ausgezeichneten Projekten des Jahres 2014 gewählt. Wer in diesem Zeitraum auf der Internetseite www.hochschulperle.de für „Science on Tour“ stimmt, gibt damit dem mobilen Schülerlabor der BTU Cottbus–Senftenberg wichtige Unterstützung. Jeder Internetnutzer ist stimmberechtigt. Pro Nutzer darf alle 24 Stunden eine Stimme abgegeben werden. Der Gewinner wird auf Basis des Online-Votings ermittelt.

 

„Science on Tour“ bietet praxisnahe Versuchs- und Projektangebote für Schülerinnen und Schüler vor Ort an Schulen im Land Brandenburg an. Insbesondere Studieninteressierte erhalten durch speziell entwickelte und aufbereitete MINT-Angebote einen authentischen Einblick in Lehr- und Forschungsthemen der BTU Cottbus–Senftenberg. Durchschnittlich nehmen bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler pro Jahr an den Schülerkursen teil.

Das Schülerlabor „Science on Tour“ ist Teil des Zentrums für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung – College an der BTU Cottbus–Senftenberg. Das Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung – College wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Kontakt:

Sebastian Hänsel

BTU Cottbus - Senftenberg

Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung – College

Leiter mobiles Schülerlabor „Science on Tour“

T  +49 3573 85-336

F  +49 3573 85-228

scienceontour@b-tu.de

 

Weiterführende Informationen:

Zum Online-Voting für die Hochschulperle des Jahres 2014 www.hochschulperle.de

Mehr zum mobilen Schülerlabor “Science on Tour”: www.b-tu.de/scienceontour

 

Zum Foto:

Schülerinnen beim Versuch "DNA-Fingerprinting – Wir ermitteln den Täter!" des mobilen Schülerlabors "Science on Tour". Foto: Steffen Rasche

 

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Elternbrief 21: 2 Jahre, 6 Monate: Beim Arzt und im Krankenhaus

(09. 01. 2015)

 

Bisher ging Phillip gerne zur Kinderärztin, aber jetzt wehrt er sich sogar gegen das Abhören mit Händen und Füßen. Verständnisvolle Kinderärzte mildern die Angst, indem sie einzelne Untersuchungen erst einmal an Mama, Papa oder dem Teddy vormachen. Für Kinder ist das eine gute Möglichkeit, sich der Situation probeweise zu nähern: Erst wird ihr Liebstes der Gefahr ausgesetzt und dann erst sie selbst. Schon vor dem Arztbesuch können Sie mit Ihrem Kind über das reden, was der Arzt wahrscheinlich machen wird. Oder Sie schenken ihm einen richtigen Arztkoffer – ausführlich zu spielen, was der Doktor macht, hilft, die Angst in den Griff zu kriegen.

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist die ganze Familie in Aufregung. Heute bieten die meisten Krankenhäuser die Möglichkeit, dass Eltern – auch nachts – bei Ihrem Kind bleiben können. Trotzdem bleibt die Sorge, ob alles gut gehen wird. Lassen Sie sich vom Arzt genau informieren, damit Sie wissen, was auf Sie und Ihr Kind zukommt. Ihr Kind hat wahrscheinlich Angst vor dem, was mit ihm geschieht, und vielleicht auch vor der fremden Umgebung.

  • Sprechen Sie schon vorher mit Ihrem Kind über den Krankenhausaufenthalt. Bilderbücher und Arztkoffer können dabei helfen.

  • Nehmen Sie vertraute Dinge von zu Hause mit: Das Plakat aus dem Kinderzimmer, das geliebte Schmusetier, Papas Hut oder Mamas Schal sind Sachen, die auch im Krankenhausbett ein bisschen Zuhause verbreiten.

  • Machen Sie einen Besuchsplan und einen Plan für zu Hause. Besonders, wer mehr als ein Kind hat oder beruflich fest eingespannt ist, muss seine Zeit gut einteilen. Vielleicht können Oma, Opa, Paten oder Nachbarn einspringen – am besten nacheinander und nicht alle auf einmal.

    Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

     

    Sabine Spelda

    Elternbriefe Brandenburg

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Herzlichen Glückwunsch! Pflegestützpunkt OSL feierte sein 5-jähriges Bestehen

(09. 01. 2015)

 

Zahlreiche Gratulanten kamen/Nachmittagsprogramm für die Gäste kam gut an

 

Der Pflegestützpunkt OSL, der die Sozialberatung des Landkreises und die Pflegeberatung der Krankenkassen unter einem Dach zusammenbringt, schreibt seit fünf Jahren Erfolgsgeschichte:

Am Donnerstag, den 8. Januar 2015 wurde das Jubiläum in den Räumlichkeiten in der Senftenberger Ernst-Thälmann-Str 129 feierlich begangen. Zahlreiche Gäste - darunter Dezernent Alexander Erbert und Vertreter der Pflegedienste - kamen, um zu gratulieren. Ab 14 Uhr wartete zudem ein Programm, in dem u.a. zu natürlichen Hausmitteln aus Omas Lebzeiten und den Chancen aus dem neuen Pflegestärkungsgesetz informiert wurde.

  

Natürlich wurde auch zur Arbeit des Pflegestützpunktes Bilanz gezogen. Seine Arbeit gilt als beispielhaft für das gesamte Land Brandenburg. Das liegt vor allem am festen Team, welches von Beginn an hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kostenlos zu allen Fragen rund um die Themen Alltagshilfen und Pflege berät.

 

In den zurückliegenden Jahren hat sich bestätigt, dass die kompetente Hilfe, die durch die Sozialberaterin Angelika Görner und die Pflegeberaterinnen Petra Pfennig und Grit Smerda angeboten wird, eine große Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis darstellt:

Waren es im Eröffnungsjahr noch 939 Rat- und Hilfesuchende, die sich an den Pflegestützpunkt wandten, so konnte im Jahr 2014 bereits 1728 Personen Auskunft erteilt werden. In Fünf Jahren fanden insgesamt 2831 Beratungsgespräche im Pflegestützpunkt und 1375 Beratungsgespräche im häuslichen Umfeld der Klienten statt. Zusätzlich wurden über 2000 telefonische Auskünfte erteilt.

 

Wer sich weiter informieren möchte, findet auf unserer Internetseite www.osl-online.de weitere Informationen.

 

 

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„Gesunde Ernährung für Kinder auf den Philippinen und weltweit!“

(09. 01. 2015)

 

Sternsinger besuchten auch die Kreisverwaltung

 

Als weltweit größte organisierte Hilfsaktion von Kindern für Kinder sind in diesen Tagen vielerorts die Sternsinger unterwegs. Am Donnerstag, den 8. Januar 2015 brachten sie die traditionelle Segensbitte unter anderem auch in die OSL-Kreisverwaltung in Senftenberg. Die als Heilige Drei Könige verkleideten Kinder der katholischen Pfarrgemeinde Klettwitz mit Ruhland und Schwarzheide erfreuten die Zuschauer gemeinsam mit Pfarrer Christian Pabel mit Liedern und sammelten Spenden für das Kindermissionswerk "Die Sternsinger". Für die Kinder stellten die Besuche am Donnerstag - zunächst in der Kreisverwaltung und anschließend im Klinikum Niederlausitz - bereits die dritte Station der vergangenen Tage dar.

 

In katholischen Pfarrgemeinden bringen Kinder als Heilige Drei Könige mit dem Kreidezeichen „C+M+B“ auf Haustüren oder Türbalken die traditionelle Segensbitte zu den Menschen und sammeln für Not leidende Gleichaltrige in aller Welt. Das diesjährige Motto des Dreikönigssingens lautet „Segen bringen, Segen sein – Gesunde Ernährung für Kinder auf den Philippinen und weltweit!“.

 

2014 wurde das Dreikönigssingen in allen 27 deutschen Diözesen durchgeführt. Sternsinger aus 11.075 Pfarrgemeinden, Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen nahmen an der Aktion teil und sammelten insgesamt 44.465.417,33 Euro.

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Beurkundungen im Bereich Jugendamt ab sofort kostenpflichtig

(05. 01. 2015)

 

Mit dem Jahreswechsel tritt für Beurkundungsleistungen des Jugendamtes eine entsprechende Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Kraft: Ab sofort fallen für Beurkundungen - wie etwa in den Bereichen Unterhalt, Vaterschaft und Sorgerecht - für Bürgerinnen und Bürger Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Urkunde an.

 

Wird die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung gemeinsam mit der Erklärung zur Vaterschaft beurkundet, sind insgesamt 30 Euro zu entrichten.

 

Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII Kapitel 3 und 4, SGB III zur Förderung der Berufsausbildung (BAB), dem BAföG, der Jugendhilfe oder dem AsylbLG erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent. Gezahlt werden kann in bar sowie an Sprechtagen auch per EC-Zahlung. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes als Ansprechpartner bereit.

 

Jubiläum im Pflegestützpunkt OSL

(23. 12. 2014)

 

Offener Nachmittag mit interessantem Programm geplant

 

Der Pflegestützpunkt OSL schreibt seit fünf Jahren Erfolgsgeschichte. Das Jubiläum soll am 8. Januar 2015 im Pflegestützpunkt in der Senftenberger Ernst-Thälmann-Str 129 feierlich begangen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger aber auch die Dienste des Landkreises sind dazu eingeladen. Ab 14 Uhr wird es ein Programm geben, in dem u.a. zu natürlichen Hausmitteln aus Omas Lebzeiten und den Chancen aus dem neuen Pflegestärkungsgesetz informiert wird.

 

Natürlich wird auch zur Arbeit des Pflegestützpunktes Bilanz gezogen. Seine Arbeit gilt als beispielhaft für das gesamte Land Brandenburg. Das liegt vor allem am festen Team, welches von Beginn an hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kostenlos zu allen Fragen rund um die Themen Alltagshilfen und Pflege berät.

 

Als Pflegeberater konzentrieren  sich Grit Smerda und Petra Pfennig vor allem auf die Fragen rund um die Pflege. Das beginnt bei der Beantragung einer Pflegestufe, geht über die Beratung zu Pflegehilfsmitteln bis hin zur Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu entlastenden Diensten oder Pflegeeinrichtungen. Angelika Görner als Sozialberaterin kennt sich hervorragend bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen aus. Sie hilft bei Fragen im Schwerbehindertenrecht und ihr besonderes Steckenpferd sind Wohnraumanpassungsmaßnahmen.

 

In ihre Arbeit wurde die Expertise anderer Dienste eingebunden, so u.a. die der Beratungs- und Selbsthilfekontaktstelle für Menschen mit Demenz und deren Angehörige des „Neue Wege“ e.V. oder auch der Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderungen der AWO. Gemeinsam stellen sie bei Bedarf eine Begleitung sicher, die alle Möglichkeiten der strukturellen Versorgung entsprechend der persönlichen Situation organisiert.

 

Dabei sind sie nicht nur in den angestammten Räumlichkeiten in der Senftenberger Ernst-Thälmann-Str. 129 anzutreffen sondern regelmäßig in Außensprechstunden in Lauchhammer und Lübbenau. Auch Hausbesuche sind möglich.

 

In den letzten fünf Jahren ist es ihnen gelungen, für die Bürger und Bürgerinnen vielseitige Veranstaltungen zu interessanten Themen wie Schwerbehindertenrecht, Vorsorgevollmachten oder Notrufsysteme zu organisieren. Regelmäßig werden über den Pflegestützpunkt Kurse für pflegende Angehörige angeboten und die Pflegeeinrichtungen des Landkreises zum Erfahrungsaustausch eingeladen.

 

 

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Öffnungszeiten Kreisverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen zum Jahreswechsel

(19. 12. 2014)

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle und die Außenstelle der gemeinsamen Katasterbehörde der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald- Lausitz in Calau, sind am 24. und 31. Dezember 2014 sowie am Freitag, den 2. Januar 2015, geschlossen.

Der Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg schließt in der Zeit vom 24. Dezember 2014 bis zum 2. Januar 2015.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihr Anliegen an einem anderen Tag zu den bekannten Sprechzeiten zu klären.

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Auch die Kinder asylsuchender Familien freuen sich über Geschenke

(19. 12. 2014)

 

Integrationsbeauftragte bedankt sich für Engagement und Nächstenliebe der Bürger

Der Weihnachtsmann bedenkt bekanntermaßen alle Kinder gleichermaßen – so konnten sich in diesem Jahr auch Kinder asylsuchender Familien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz über kleine Präsente freuen. Neben Büchern aus der Aktion „Geschenke für Flüchtlingskinder“ der Senftenberger Buchhandlung Tenglers hatte Rauschebart zwischenzeitlich sogar schwer zu schultern. Der Grund dafür: In der langjährigen Einrichtung in Sedlitz steht den Bewohnerinnen und Bewohnern pünktlich zur Weihnachtszeit eine Tischtennisplatte zur Verfügung.

 

Diese hatte sich die Heimleitung vor Ort lange Zeit gewünscht – Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie vom Bezirk Cottbus setzten die Idee nunmehr in die Tat um und überbrachten am Mittwochnachmittag das neue Spielgerät sowie zwei Tobematten für die Spielecke. Beim Aufbau zu helfen, war für alle Anwesenden selbstverständlich: So legten neben Gewerkschaftssekretär und Ideengeber der Aktion, Philipp Zirzow und weiteren jungen Gewerkschaftsvertretern auch Bewohner der Einrichtung, Heimleiter André Schmidt und Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness Hand an.

 

Fast zeitgleich freuten sich die Kinder in Lübbenau über den Besuch des Weihnachtsmannes. Im vergangen Jahr startete die Senftenberger Buchhändlerin Kathrin Lachmann die Aktion „Geschenke für Flüchtlingskinder“, in deren Rahmen

Kindern von Asylbewerbern gespendete kleine Geschenke in Form von Büchern überbracht werden. In diesem Jahr ist das Projekt erweitert worden – so können neben Sedlitz nunmehr bereits auch die Jüngsten in Lauchhammer, Lübbenau und Senftenberg in neuen Büchern blättern. Insgesamt konnte 89 Flüchtlingskindern eine kleine Freude gemacht werden. Darüber hinaus finden, wie etwa in Lauchhammer, gemeinsame Bastel- und Plätzchenback-Nachmittage statt.

 

„Es ist schön, wenn Kinderaugen strahlen und die Kleinen mit Stolz ihren Eltern die Überraschungen zeigen und Weihnachten in Frieden erleben können“, sagt die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Katrin Tupaj, welche die Aktion begleitet. „Und ich freue mich darüber, dass die Menschen in der Region zur Weihnachtszeit solch tolle Zeichen für ein friedliches und freundliches Miteinander setzen.“

 

 

Foto :

Packten beim Aufbau der Tischtennisplatte mit an: Ideengeber der Aktion - Philipp Zirzow (unten links) und weitere Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie - Bezirk Cottbus, Bewohner der Einrichtung, Heimleiter André Schmidt (rechts) und Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness.

 

 

 

 

 

 

Foto zu Meldung: Auch die Kinder asylsuchender Familien freuen sich über Geschenke

Sachgebiet Wirtschaft und Förderung sitzt ab sofort in Senftenberg

(19. 12. 2014)

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung sind unter neuer Adresse anzutreffen: Beratungsangebote werden ab sofort nicht mehr vom Kreishaus in Calau aus, sondern im Gebäude des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg, erstes Obergeschoss, erbracht.

„Alle bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen behalten weiterhin ihre Gültigkeit“, erklärt Sachgebietsleiterin Bärbel Weihmann, welche unter der Telefonnummer (03573) bzw. (03541) 870-5141 sowie per E-Mail unter baerbel-weihmann@osl-online.de zu erreichen ist.

Festveranstaltung anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Kreisseniorenrates

(19. 12. 2014)

 

 

Am vergangenen Mittwoch, den 10. Dezember 2014, hatte der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Kreisseniorenrates in den Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg eingeladen.

 

Landrat Heinze bedankte sich bei den anwesenden aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Seniorenrates für die geleistete Arbeit und würdigte in seiner Ansprache die in den vergangenen zwei Jahrzehnten erzielten Ergebnisse der Seniorenarbeit. Dabei unterstrich er noch einmal ausdrücklich die Bedeutung des Gremiums.

„Vor dem Hintergrund der sich vollziehenden demografischen Entwicklung, die auch an den Kommunen in unserem Landkreis nicht vorbeigeht, nehmen die Tätigkeitsfelder für eine seniorengerechte Gestaltung des öffentlichen Lebens stetig zu. Die Arbeit des Kreisseniorenrates ist daher wichtiger denn je und erfährt von allen Verantwortungsträgern eine hohe Wertschätzung“, erklärte Heinze.

 

Ein besonderer Dank galt dem ehemaligen Vorsitzenden des Beirates, Herrn Bodenmüller, der dem Gremium von 1998 bis 2007 vorstand und dem jetzigen Vorsitzenden, Dr. Jürgen Störmer. Erinnert wurde dabei auch an die erste ehrenamtliche Seniorenbeauftragte des Landkreises, die inzwischen verstorbene Herta Schuster.

 
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde der erste Kreisseniorenrat am 13. Dezember 1994 für zwei Jahre vom Landrat berufen.

Seit dem Jahr 2004 bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Landrates eine/n ehrenamtliche/n Seniorenbeauftragte/n zur Unterstützung bei den Aufgaben des Landkreises zur sozialen Versorgung und zum Wohle der älteren Bürger. In den 20 Jahren seines Bestehens waren insgesamt 44 Seniorinnen und Senioren im Kreisseniorenrat aktiv.

 

Dr. Jürgen Störmer ging in seinen Ausführungen noch einmal auf das breite Spektrum der Aufgaben und Aktivitäten des Gremiums ein. So hat der Kreisseniorenrat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz u.a. die Leitlinien der Seniorenpolitik für den Landkreis erarbeitet, welche zukünftige Handlungsfelder in der Seniorenpolitik für den Landkreis aufzeigen sollen.

 

Der Kreisseniorenrat des Landkreises trifft sich sechs Mal jährlich in zweimonatigen Abständen. Zusätzlich kommt der Vorstand, dessen Vorsitz Dr. Jürgen Störmer als ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter automatisch innehat, sechs Mal pro Jahr zusammen.

Im Arbeitsplan finden sich unter anderem Beratungen der kommunalen Seniorenbeiräte mit dem Kreisseniorenrat und den Abgeordneten des Landtags. Zudem werden Veranstaltungen, wie etwa das traditionelle jährliche deutsch-polnische Treffen mit Senioren aus Bystrzyca Gòrna und die Eröffnungsveranstaltung sowie die weiteren dezentralen Veranstaltungen rund um die Brandenburgischen Seniorenwoche des Landkreises organisiert bzw. koordiniert. Auch die Fäden im Hinblick auf Planung und Durchführung der beliebten Landpartie der Senioren des Landkreises und die Woche der Gesundheit und Pflege halten die Mitglieder des Kreisseniorenrates in den Händen.

 

 

Wohnverbund Schipkau: Erste Bewohner beziehen ihr neues Zuhause auf Zeit

(18. 12. 2014)

 

Klinikum Niederlausitz ermöglicht kurzfristige Belegung dank tatkräftiger Unterstützung

 

41 asylsuchende Personen, darunter fast ausschließlich Familien mit Kindern, haben dieser Tage einen Wohneingang in einem vormals zum Abriss vorgesehenen Wohnblock in Schipkau bezogen. Dass die Belegung noch vor Weihnachten ermöglicht werden konnte, ist nicht zuletzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums Niederlausitz und seiner zugehörigen Gesellschaften Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH zu verdanken.

 

Diese hatten die Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen tatkräftig darin unterstützt, die Wohnungen mit teilweise gebrauchten und neuen Möbeln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs auszustatten, um so einen kurzfristigen Bezug zu ermöglichen: „Wir haben gern geholfen, die Unterkünfte für die Menschen einzurichten. Es ist für uns ein Zeichen der Menschlichkeit und eine Herzensangelegenheit, die Familien zu unterstützen“, erklärte das Klinikum, das der Anfrage der Kreisverwaltung um mögliche Unterstützung von Anfang an aufgeschlossen gegenüber stand. „Wir freuen uns, dass die Menschen zu Weihnachten in einer menschenwürdigen Umgebung willkommen geheißen werden können. Für uns als kommunales Krankenhaus ist es auch eine Selbstverständlichkeit, den Landkreis dabei zu unterstützen“, sagt Hendrik Karpinski, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH.

 

Insgesamt 47 Plätze stehen in dem Wohnverbund, der aus jeweils vier Drei- und Zweiraumwohnungen sowie neun Einraumwohnungen besteht, nunmehr zur Verfügung. „Die schnelle Belegung wäre ohne die Hilfe der Klinikum-Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik, Fuhrpark, Einkauf sowie Bau und Technik nicht möglich gewesen. Für ihren Einsatz und die Hilfsbereitschaft sind wir überaus dankbar“, zeigte sich Landrat Siegurd Heinze erfreut über das Ergebnis der Zusammenarbeit.

 

Der Vertrag über die Anmietung des Objektes Rosa-Luxemburg-Straße 26 in Schipkau zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH ist durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 28. November 2014 bestätigt worden. Vertragsbeginn war der 1. Dezember 2014.

 

Mit dem jetzigen Bezug des Wohnverbundes in Schipkau, der Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer sowie im Schullandheim am Alten Wehr in Senftenberg und in weiteren Wohnungen im gesamten Kreisgebiet gelingt es dem Landkreis als einer von wenigen in Brandenburg, sein vom Land vorgegebenes Aufnahmesoll – 261 Personen in 2014 – zu erfüllen.

 

Foto:

 

Dank der Unterstützung des Klinikums Niederlausitz innerhalb kürzester Zeit bezugsfertig: Simone Weber-Karpinski, Geschäftsführerin der Klinikum Campus GmbH und Klinikum Campus Service GmbH, Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel, Klinikum Niederlausitz-Geschäftsführer Hendrik Karpinski, Landrat Siegurd Heinze (v.l.), Tobias Dorn von der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH und Sozialdezernent Alexander Erbert (nicht im Bild) überzeugten sich dieser Tage im Wohnverbund für Asylsuchende in Schipkau vom Ergebnis der Arbeiten. Bereits am Donnerstag zogen hier die ersten Familien ein.   

 

 

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Abfallgebühren bleiben unverändert

(17. 12. 2014)
Verbandsversammlung mit MBA-Besichtigung

 

Lauchhammer/ Freienhufen. Ihre letzte Sitzung in diesem Jahr führte die Verbandsver-sammlung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster" (AEV) auf der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Freienhufen durch. Bei der Besichtigung der Anlage durch die Vertreter der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe Elster (Fo-to) wurden insbesondere die stabile Verarbeitung des anfallenden Mülls als auch die zu-künftige Gestaltungsmöglichkeit gelobt. In der anschließenden Verbandsversammlung konnten zudem der Wirtschaftsplan 2015 und die Beibehaltung der aktuellen Abfallgebüh-ren für die nächsten zwei Jahre beschlossen werden.

 

(PM des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster)

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„Unser Dorf hat Zukunft“ – Gewinner wurden ausgezeichnet

(12. 12. 2014)

Dass die Dörfer im Landkreis OSL „Zukunft haben“, wurde nicht zuletzt erneut beim gleichnamigen Kreiswettbewerb unter Beweis gestellt. Einiges hatten sich die insgesamt 13 Teilnehmergemeinden einfallen lassen, um die zehnköpfige Bewertungskommission bei ihren Vor-Ort-Besuchen von sich zu überzeugen. Die wiederum hatte es folglich schwer, angesichts der vielen tollen Präsentationen einen klaren Gewinner zu ermitteln. Wer es letztendlich auf das „Siegertreppchen“ geschafft hat und ab sofort mit dem Titel „Unser Dorf hat Zukunft“ für sich werben darf, wurde am Donnerstag, den 11. Dezember 2014, im Rahmen des Kreistages bekannt gegeben.

 

 „Dörrwalde“ lautet der Name der Gemeinde, die am Ende die meisten Punkte auf der Bewertungsskala für sich verbuchen konnte. Bewertet wurden die Schwerpunkte Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, soziale und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung und Siedungsentwicklung sowie Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft. Auch für den Gesamteindruck konnten Extra-Punkte vergeben werden. Der kleine Großräschener Ortsteil hatte erstmalig am Dorfwettbewerb teilgenommen – und es auf Anhieb geschafft, die Jury von seinem Motto „Bewahrenswertes erhalten – neue Ziele setzen“ von sich zu überzeugen.

 

„163 Einwohnerinnen und Einwohner zählt der Ort, der sich unter anderem durch zahlreiche aufwendig sanierte und historisch wertvolle Gebäude auszeichnet. Sich für das Gemeinwohl zu engagieren, ist für die Dörrwalder dabei selbstverständlich: So kümmert sich beispielsweise der Dorfverein um die Wiederbelebung alter Traditionen und um die Brauchtumspflege. Unterstützt vom Jugendclub, den Gewerbetreibenden und weiteren Beteiligten wurde der „Dorfspaziergang“ ins Leben gerufen, bei dem sich Gäste und Touristen an verschiedenen Standorten über das Dorf informieren können. Das ehrenamtliche Engagement der Dörrwalder kommt auch der Freiwilligen Feuerwehr  zu Gute: Gerade einmal 30 Jahre beträgt – dank der aktiven und zahlenmäßig starken Kinder- und Jugendgruppe – das Durchschnittsalter der Mitglieder. Auch wirtschaftlich gesehen steht die Gemeinde auf starken Füßen, denn jeder sechste Einwohner ist ein Gewerbetreibender“, begründete Landrat Siegurd Heinze in seiner Laudatio die Entscheidung der Wettbewerbskommission.

 

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung im Klettwitzer Kulturaus wurden auch die Zweit- und Drittplatzierten bekannt gegeben: Freuen dürfen sich demnach auch die Gemeinden Guteborn und Muckwar, welche mit wenigen Punkten Abstand zum Gewinner Dörrwalde auf Platz Zwei und Drei landeten und somit ebenfalls ein Preisgeld erhalten. Die Erst- und Zweitplatzierten werden den Landkreis darüber hinaus beim Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 vertreten und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2016 repräsentieren.

 

Neben den drei Prämierten wurden auch besondere Leistungen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen mit einem Preisgeld gewürdigt: Sonderpreise gingen an den SV Sedlitz Blau Weiß 90 e.V. für dessen Bemühungen rund um die Integration von Migranten durch Sport, an die Landfrauen Groß Mehßow für deren Engagement für die dörfliche Entwicklung sowie an Frau Christina Grafe aus Lindenau für deren beeindruckende Gartengestaltung.

 

Hintergrund Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“:

 

Zum neunten Mal wurden alle Gemeinden, Dörfer und Ortsteile des Landkreises Oberspreewald-Lausitz durch Landrat Siegurd Heinze dazu aufgerufen, sich im Rahmen des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ zu vergleichen.

 

In den mehr als 50 Jahren seines Bestehens ist dieser Wettstreit zu einem wichtigen Motor der Entwicklung in den Dörfern und ländlichen Gebieten geworden.

 

Auch in diesem Jahr wurde der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder bei der Ausrichtung und Durchführung des Wettbewerbes von der Sparkasse Niederlausitz tatkräftig unterstützt. Hauptanliegen der Sparkasse Niederlausitz ist es, vor allem soziale Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in den ländlichen Regionen zu unterstützen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Zukunftsperspektiven besonders der jungen Generation in den Dörfern zu leisten.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Gemeinden, Gemeinde- und Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3000 Einwohnern. Teilnehmer an vergangenen Wettbewerben bestätigen immer wieder, dass sie von Ideen und Konzepten anderer Gemeinden inspiriert, Pläne für die Entwicklung im eigenen Ort ableiten konnten.

 

 

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Schulung im Landratsamt des OSL-Kreises zur Tierseuchenbekämpfung

(01. 12. 2014)

Prävention – Erkennung - Bekämpfung

 

 

Der große Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg bildete am Mittwoch, den 26. November 2014, den Veranstaltungsort für eine Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramtes und weiterer Fachämter des Landkreises sowie im Landkreis OSL niedergelassener Tierärzte.

 

Zu der Informationsveranstaltung zum Thema Tierseuchenbekämpfung hatte der Amtstierarzt des Landkreises OSL, Herr Wachtel bereits vor einigen Wochen eingeladen.

Vor dem Hintergrund des Auftretens des Erregers der Vogelgrippe H5N8 in Deutschland hatte die Veranstaltung am gestrigen Tage erheblich an Aktualität gewonnen.

 

Als Referenten standen Herr Dr. Soike und Frau Dr. Albrecht als Fachleute aus der Taskforce zur Tierseuchenbekämpfung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg  zur Verfügung, die ausführlich zum aktuellen nationalen und internationalen Tierseuchengeschehen berichteten und für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung standen.

 

Ausführlich wurde zu den erforderlichen Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen unterrichtet. Den Schwerpunkt bildete dabei das aktuelle Auftreten des Vogelgrippevirus H5N8 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 

Der Amtsleiter des Veterinäramtes des Landkreises, Herr Wachtel ergänzte hierzu, dass eine Einstallpflicht für Geflügel im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit dem 26.11. für die Stadt Vetschau einschließlich der Ortsteile Tornitz und Lobendorf gilt.

Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass für die Bevölkerung des Landkreises kein gesundheitliches Risiko besteht, da der Virus H5N8 nach allen vorliegenden Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar ist.

 

„Dankeschön“ aus Sedlitz an die BEBEL-Mannschaft in Cottbus

(28. 11. 2014)

Das Konzert der Gruppe “The Good Soul Project“ am gestrigen Donnerstagabend war ein voller Erfolg.

 

Ein großes und sehr herzliches Dankeschön der Flüchtlinge aus der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz gilt der gesamten Mannschaft des Cottbuser Clubs BEBEL und alle denen, die das gestrige Konzert besucht haben.

 

„Es war für uns Flüchtlinge ein super gelungener Abend. Ganz einfach mal wieder die Sorgen, Nöte und Probleme für einen kurzen Moment vergessen.“ so das Feedback der Einen.

Andere haben es so geschildert: „Es hat sich für uns gelohnt, dass wir unser Taschengeld für solch einen Abend aufgespart haben, um dann mit anderen in Deutschland lebenden in Kontakt zu kommen. Eine super Sache!“

 

Ein Lächeln oder ein Gespräch bewirken viel. Aufeinander zugehen – einfach „Hallo“ sagen. Das haben die Mitglieder vom Bebelclub in Cottbus getan und dabei noch eine erhebliche Summe von über 480 Euro eingesammelt. Diesen Betrag wollen die Flüchtlinge für die Unterkunft in Sedlitz einsetzen, wo sie sich einen kleinen gemütlichen Außenbereich errichten wollen.

Wir werden darüber weiter berichten.

 

 

 

 

Tupaj

Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Tel. 03573-8701060

kathrin-tupaj@osl-online.de

Unterricht mal anders: Landrat las Grundschülern aus „Alfons Zitterbacke“

(21. 11. 2014)

Bücher lesen macht Spaß. Mindestens genauso viel Spaß macht es auch, von einem Erwachsenen vorgelesen zu bekommen. Das können auch die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi-Grundschule in Großräschen, die sich regelmäßig am bundesweiten „Vorlesetag“ beteiligt, bestätigen. Am Freitag, den 21. November 2014, tauchten 24 Kinder der 4. Klasse ein in die spannende Geschichte der beliebten DDR-Kinderbuchfigur „Alfons Zitterbacke“ – vorgelesen von Landrat Siegurd Heinze.

 

Der Bundesweite Vorlesetag ist eine gemeinsame Initiative der Zeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutschen Bahn Stiftung. Der Aktionstag findet seit 2004 jedes Jahr am dritten Freitag im November statt und setzt ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens. Ziel ist es, Begeisterung für das Lesen und Vorlesen zu wecken und Kinder bereits früh mit dem geschriebenen und erzählten Wort in Kontakt zu bringen.

 

 

Unternehmensbesuche des Landrats fanden am Freitag ihren Abschluss

(20. 11. 2014)
Handwerk freut sich über gute Auftragslage, aber der Nachwuchs fehlt

 

Insgesamt elf Handwerksunternehmen im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz besuchte Landrat Siegurd Heinze in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den jeweiligen Bürgermeistern und Amtsdirektoren, um sich vor Ort über Entwicklungen und Wünsche an die Verwaltung, aber auch über eventuelle Sorgen zu informieren. Die Freude über die vollen Auftragsbücher wird dabei oft nur durch eines geschmälert: Den Mangel an qualifiziertem Nachwuchs und Fachkräften.

 

Alles in allem blicken die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis positiv in die Zukunft: Nach wie vor nehmen private Auftraggeber als auch Wirtschaft Geld in die Hand, viel zu tun gibt es daher aktuell fast allerorts. Kooperationen zwischen den Betrieben sind entstanden und werden ausgebaut, funktionierende Netzwerke haben sich gebildet, auch die Betriebe selbst investieren. Aufträge kommen auch von außerhalb des Landkreises, dennoch wird besonders in der Region nach wie vor ein attraktives und gern genutztes Betätigungsfeld gesehen. Zwar könne sich eines Tages das Fehlen der „Bergbaurenten“ in der Nachfrage bemerkbar machen, dies bliebe allerdings noch abzuwarten. Auch auf den öffentlichen Dienst als Auftraggeber könne man nach wie vor „bauen“ – auch, wenn öffentliche Vorhaben statt im großen Gesamtpaket ausgeschrieben noch öfter in Einzelaufträge unterteilt werden könnten. Oft müssten die Betriebe zunächst selbst Subunternehmer binden, um die umfangreichen Anforderungen überhaupt erfüllen zu können. Damit steige auch das unternehmerische Risiko.

 

Mit Sorge betrachten viele der besuchten Unternehmen die Sicherung ihres Mitarbeiterstammes: Demnach sei der potentielle Nachwuchs wenig interessiert an Handwerksberufen, oftmals fehle schlichtweg das naturwissenschaftliche Verständnis, um die Arbeiten zu verrichten oder es finde sich erst gar kein geeigneter Bewerber. Ausbildungsstellen bleiben -trotz abwechslungsreicher Tätigkeiten und Übernahmegarantien- oftmals unbesetzt, auch Praktikumsplätze sind wenig gefragt. Der Blaumann sei für junge Schulabgänger nicht mehr attraktiv, so das Fazit eines Unternehmers. Dem Zusammenwirken zwischen Schule- und Wirtschaft stehe man dennoch auch weiterhin offen gegenüber.

 

Besucht wurden in diesem Jahr die Unternehmen Stahl- und Treppenbau Kuhla (Vetschau/Spreewald), Eifeler Betonteile GmbH (Calau), Rauhut Heizsysteme GmbH (Altdöbern), Bäckerei und Konditorei Koschmann (Lübbenau/Spreewald), Vibro Service GmbH     (Guteborn), Elektro-Matschke (Großräschen), Fendel Gebäudetechnik KG (Schwarzheide), Steinert Haustechnik GmbH (Schipkau), Senftenberger Ofenbau- und Fliesenleger GmbH  (Senftenberg), NTL Nachrichtentechnik GmbH (Lauchhammer) sowie Fassadenbau und Malereibetrieb Gensel GmbH (Ortrand).      Kontakt zu den jeweiligen Unternehmen vermittelt auf Wunsch Bärbel Weihmann, Leiterin des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung beim Landkreis, unter (03541) 870 5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de.

 

 

 

 

Fahnenhissen anlässlich der Initiative „Frei leben–ohne Gewalt“

(20. 11. 2014)

 

Anlässlich des Internationalen Gedenktages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ rief der Verein „Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau“ 2001 eine Fahnenaktion mit der Aufschrift „Frei leben–ohne Gewalt“ ins Leben. Diese Fahne wurde und wird bundesweit um den 25. November vor öffentlichen Gebäuden gehisst. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz setzen mehrere Einrichtungen auf diese Weise ein Zeichen für ein freies und gewaltloses Leben von Frauen und Mädchen: Vom 25. November bis 1. Dezember 2014 werden Fahnen vor der Kreisverwaltung in Senftenberg sowie an den Rathäusern in Senftenberg, Lauchhammer, Großräschen, Calau und Lübbenau sowie am Mehrgenerationenhaus Lauchhammer und am Mehrgenerationenhaus „ILSE“ in Großräschen wehen. Weiterhin findet am 27. November 2014 in Lübbenau eine Fortbildungsveranstaltung, die das Thema sexuelle Gewalt aufgreift, statt. Organisiert wird diese Veranstaltung durch den Landkreis OSL und die Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

In den letzten Jahren nahmen neben zahlreichen Verbänden im deutschsprachigen Ausland auch Südtirol und Österreich an der Fahnenaktion teil. Inzwischen beteiligen sich auch Institutionen in Italien, Frankreich, Kenia, Israel und im Kongo. So wird die Fahne mehr und mehr zum vereinenden Symbol für ein freies Leben von Mädchen und Frauen. An dieser Fahnenaktion beteiligt sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz von Anfang an - in diesem Jahr zum 14. Mal.

 

Oftmals wenden sich Opfer von Gewalt aus Scheu nicht an eine Beratungsstelle. Deutschlandweit wurde daher im vergangenen Jahr ein Hilfetelefon geschaltet, das kostenlos und vertraulich in verschiedenen Sprachen zu allen Formen von Gewalt berät. Auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte können sich mit ihren Fragen an die Nummer 08000 116 016 wenden.

5. Regionalforum der Energieregion Lausitz „Gemeinsam Perspektiven entwickeln“

(20. 11. 2014)

P R E S S E M I T T E I L U N G

vom 18.11.2014

 

 

Dem internationalen Schienenverkehr hat sich die Energieregion Lausitz beim 5. Regionalforum „Gemeinsam Perspektiven entwickeln - Europäische Schienenvorhaben der Zukunft“ am 18.11.2014 in Senftenberg in seinem thematischen Schwerpunktbaustein gewidmet.

„Dem Ausbau der Eisenbahnverbindungen zwischen Deutschland und Polen kommt im Rahmen der Schaffung eines leistungsstarken transeuropäischen Eisenbahn- netzes eine hohe Bedeutung zu“, sagt Stephan Loge, Sprecher der Energieregion Lausitz im Jahr 2014 und Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald in seiner Begrüßungsrede. „Im zusammenwachsenden Europa sind gute Verkehrsver- bindungen eine Voraussetzung für die Entwicklung und vertieften Austauschbe- ziehungen von Regionen“.

Trotz EU-Osterweiterung ergibt sich heute allerdings die Situation, dass die Schienenverkehrsanbindung Berlin – Cottbus – Wroclaw mit dem EC-Wawel zum  Ende des Jahres 2014 temporär eingestellt wird. Erstmals klare Aussagen wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung durch Jürgen-Peter Hiller vorgenommen, indem die Verbindung Berlin – Cottbus – Wroclaw über Forst favorisiert wird. Hierzu wurde eine breite Unterstützung von Berlin, Brandenburg, Sachsen und Niederschlesien und Teilen aus Südlubuskie erzielt.

In Polen sind allerdings das Infrastrukturministerium, die PKP Intercity und Teile von Lubuskie für die Alternativroute Frankfurt (Oder) – Zielona Gora – Wroclaw. Eine Studie soll im Rahmen des Runden Tisches Verkehr durch die ETC erarbeitet werden, um eine gemeinsame Position aller zu erzielen. Stephan Loge wertete diese neuen Aussagen als sehr positiv: „Für uns auch ein Indiz, dass die jahrelange Arbeit, unzähligen Sitzungen und Gespräche für die Revitalisierung der Eisenbahnverbindung Cottbus - Forst (Lausitz) – Wrocław aus dem Forum Infrastruktur der Energieregion Lausitz heraus Wirkung zeigen“.

                                                                                                                              

Seite 2-3

 

 

„Für eine erfolgreiches Fortschreiten sind engere Vernetzungen regions- und branchenübergreifend notwendig“, so Loge weiter. Die aktive Unterstützung der Energieregion Lausitz auch durch eine Mitgliedschaft am Runden Tisch Verkehr oder Kommunikation mit Vertretern von Südlubuskie gab er Jürgen-Peter Hiller für die Aktivitäten des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg mit auf den Heimweg.

Im zweiten Teil des Regionalforums widmen sich die Forenleiter Stephan Loge, Siegurd Heinze, Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, und Harald Altekrüger, Landrat im Landkreis Spree-Neiße weiteren Themen der Projektarbeit der Energieregion Lausitz. Mit der „Optimierung der wirtschaftlichen Nutzung unter Energietrassen“, der „Qualitätssicherung der Radfernwege“, der „Verbesserung von Ansiedlungsbedingungen der regionalen Industrie- und Technologieparks“ und der Fachkräftesicherung-Plattform Cleverheads der Energieregion Lausitz sind nur einige Themen benannt, wo aktives Geschehen in Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren vorangetrieben wird.

Herr Siegurd Heinze, Leitung im Forum Ländliche Entwicklung/ Neue Landschaften/ Klimaschutz, gibt einen Ausblick für die kommenden Monate. „Mit dem Projekt ´Unbekannte Moderne 2019` möchten wir anlässlich des 100-jährigen Bestehens des BAUHAUSES im Jahr 2019 ein grenzüberschreitendes kulturtouristisches Angebote in der Region entwickeln“, führt Siegurd Heinze aus. Dazu sind noch zwei Workshops mit deutsch-polnischen Vertretern in diesem Jahr geplant, wo ein Konzept im Rahmen eines EU-Projektes entwickelt wird, um international bedeutende Häuser der Bauhaus Moderne touristisch zu vernetzen. Das Projekt ist als eine Folgeaktivität der in diesem Jahr erfolgten Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain „Sachsen küsst Preußen“ zu verstehen, die maßgeblich durch den damaligen Sprecher der Energieregion Lausitz, Christian Heinrich-Jaschinski, zurück zu führen ist. 

Harald Altekrüger, Leitung im Forum Wirtschaft/ Wissenschaft/ Forschung/ Entwicklung/ Bildung ist besonders von dem Mehrwert der Studie zur Verbesserung der Ansiedlungsbedingungen in den Industrie- und Technologieparks in der Energieregion Lausitz überzeugt. Hierzu erfolgte eine Analyse hinsichtlich der Wettbewerbskriterien und ein Standortvergleich zwischen den Industriearealen der Energieregion Lausitz mit überregionaler Einordnung. Die Ergebnisse der Ansiedlungsanalyse werden nun in einer zu bildenden Arbeitsgruppe als. Grundlage für den Aufbau eines Netzwerkes „Wachstum durch Ansiedlung“ genutzt. „Ziele dieser Arbeitsgruppe sind die Unterstützung bei der
Schaffung eines integrierten, regionalen Kommunikationskonzeptes“, sagt Harald Altekrüger. Eine weitere aus der Studie resultierende Aktivität ist ein für den Dezember diesen Jahres geplanter Praxisworkshop.Wirtschaftsförderung, organisiert von der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH, auf welcher mehrere externe Berater Erfahrungswissen und neueste Trends zum Thema Ansiedlungsakquisition vermitteln.

 

 

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Mit einem weiteren Projekt, dem Portal „Cleverheads“ der Energieregion Lausitz, wird dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt. Diese Onlineplattform verfolgt den Ansatz, freie Bewerber in der Region weiter zu vermitteln und weiterhin auf der direkten Vermittlungsebene zu regionalen Unternehmen zu halten. Damit wird einerseits die Außenwirkung des Unternehmens verbessert, welches sich eben nicht nur um den einen eingestellten Kandidaten bemüht, sondern auch den sehr guten Zweit- und Drittplatzierten weiter empfiehlt. „Die Energieregion Lausitz möchte neben Unternehmen möglichst viele Netzwerkpartner – wie Kammern und Verbände - gewinnen, die für Ihre Mitgliedsbasis aktiv werden. Hierfür laufen die Gespräche, damit im Jahr 2015 möglichst viele Teilnehmer erfolgreich die Plattform nutzen.“, so Harald Altekrüger.

 

PM der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.energieregion-lausitz.de.

 

Elternbrief 17: 1 Jahr, 10 Monate: Mit Kindern feiern

(13. 11. 2014)

Ob Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Pessach oder Ramadanfest – die meisten Eltern erinnern sich gerne an die Zeit der Vorfreude, an das Backen und Kochen, das Basteln und die festliche Stimmung mit Kerzen und gutem Essen, an den Gang in die Kirche, Moschee oder Synagoge. Für gläubige wie nichtgläubige Menschen ist die Erinnerung an Feste verbunden mit dem Gefühl, in einer Gemeinschaft gut aufgehoben zu sein. Kinder lieben Feste im Familienkreis und wiederkehrende Rituale, auf die man sich jedes Jahr wieder aufs Neue freuen kann. Dazu gehören bestimmte Speisen, Lieder, Geschichten und Geschenke. Erzählen Sie Ihrem Kind von den Festen bei sich zu Hause oder feiern Sie sie mit ihm zusammen.

Heute ist Milans großer Tag: Zwei Jahre wird er schon! Staunend steht er vor dem Geburtstagstisch mit den brennenden Kerzen. Ein Dreirad steht da für ihn und ein Polizeiauto, das blinken kann. Am Nachmittag kommen zwei Omas und ein Opa, Tanten, Onkel und die vier Kinder, mit denen er zur Tagesmutter geht, nebst Müttern und Vätern – und alle mit Geschenken! Plötzlich wird es Milan zu viel. Er versteckt sich hinter Papa und will nichts mehr sehen. Erst als Oma Gisela mit allen Kindern ins Kinderzimmer zum Spielen geht, taut er wieder auf.

Im Mittelpunkt zu stehen, kann für ein kleines Kind schön, aber auch ganz schön anstrengend sein.

  • Laden Sie lieber ein paar Leute weniger ein, damit es nicht zu hektisch wird
  • Ein Erwachsener sollte sich immer um die Kinder kümmern; um alleine zu spielen sind sie noch zu klein.
  • Zu viele Geschenke überfordern Ihr Kind – sprechen Sie sich mit den Geburtstagsgästen ab. Besser ist es, wenn alle zusammenlegen und einen Satz Holzbauklötze, einen Puppenwagen oder einen Bagger kaufen.

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Freigabe der Ortsdurchfahrt Ragow

(13. 11. 2014)

Seit Ende Juli 2014 hat der der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 6631 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lübbenau/Spreewald OT Ragow realisiert. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau erneuerte in diesem Bereich zudem die Trinkwasserleitung. Nunmehr sind die Baumaßnahmen nahezu abgeschlossen und die Straße kann am 14. November wieder für den Verkehr freigegeben werden.

 

 

Senftenberger wollen Asylbewerber willkommen heißen

(13. 11. 2014)
67 Personen nahmen an erstem Treffen teil/Nächster Termin bereits am 19.11.2014

 

Asylbewerber und Flüchtlinge willkommen heißen und ihnen den Start in der Region erleichtern, haben sich zahlreiche Senftenbergerinnen und Senftenberger auf die Fahne geschrieben. Das vergangene Woche auf facebook ins Leben gerufene Projekt „Refugees Welcome Senftenberg“ fand innerhalb kürzester Zeit mehrere hundert Befürworter. Dem Aufruf des Initiators Jan Unglaube zu einem ersten Arbeitstreffen folgten am Mittwochabend, den 12. November 2014, bereits knapp 70 Personen.

 

Neben vielen Senftenberger Jugendlichen fanden sich auch Vertreter der Kreisverwaltung, der Lauchhammeraner Jugendinitiative „Bunte Zora“, der Neuen Bühne Senftenberg, ortsansässigen Vereinen und Unternehmen sowie der langjährige Heimleiter der Asylbewerbereinrichtung in Sedlitz, André Schmidt, in der Einrichtung in der Senftenberger Güterbahnhofstraße ein. Moderiert wurde der Abend von Anne Heuberger von der Netzwerkstelle „Jugendarbeit und demokratische Kultur“ der Stiftung SPI in Senftenberg.

 

Den Auftakt machte die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, welche von ihren Erfahrungen aus dem täglichen Kontakt mit Asylsuchenden und Flüchtlingen berichtete und auf die Hürden hinwies, die es für Menschen anderer Nationalitäten nach ihrer Ankunft in Deutschland zu nehmen gilt.

Auch die Lehrerin Viola Weinert, welche sich seit langem gemeinsam mit Lauchhammeraner Jugendlichen aktiv für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Lauchhammer und Sedlitz einsetzt, wandte sich mit Ausführungen an die Anwesenden. Mit großem Interesse verfolgt wurden auch die Worte von André Schmidt, langjähriger Leiter der Asylbewerbereinrichtung in Sedlitz, welcher den Anwesenden für ihren Einsatz und die geplante Unterstützung dankte und gleichzeitig wichtige Handlungsfelder aufzeigte.

 

Im Anschluss an die Gespräche wurden bereits erste Ideen zusammengetragen, die es nunmehr gilt, nach und nach zu ordnen und zusammenzutragen. Um die vielen Vorschläge zügig in die Realität umsetzen zu können, wird man bereits in der kommenden Woche erneut zusammenkommen, um Ziele und Aufgaben zu formulieren und Zuständigkeiten festzulegen.

 

Besonders im Zusammenhang mit der vorübergehenden Notunterbringung von Asylbewerbern im Schullandheim am Alten Wehr in Senftenberg wurden in den vergangenen Wochen Stimmen laut, die sich gegen die Aufnahme von Personen aus fremden Ländern richteten. Zudem kam es vermehrt zu Vandalismusaktionen mit rechtsradikalem Hintergrund.

Nunmehr ein positives Zeichen zu setzen und aufzuzeigen, dass Menschen in Not gern und herzlich in der Region aufgenommen werden, ist den Initiatoren der Gruppe ein Anliegen: „Wir sind es leid, immer wieder negative Schlagzeilen über Senftenberg und die traurigen Meinungen mancher Senftenberger in den Medien zu hören, zu lesen und zu sehen. Wir möchten mit den Migranten leben und sie zu einem Teil der Gesellschaft werden lassen“ erklärten die Jugendlichen den Hintergrund des Projektes. Alle, die sich ebenfalls einbringen wollen, sind herzlich zum nächsten Treffen am Mittwoch, den 19. November 2014, um 18.30 Uhr in das Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus eingeladen.

 

Des Weiteren gibt es ab dem 13.11.2014 die Möglichkeit, im Kultur- und Freizeitzentrum „Pegasus“ Sach- und Geldspenden abzugeben. Ansprechpartnerin dafür ist ebenso Anne Heuberger.

„Ehrenamtler“ aus dem Landkreis werden am 25. November ausgezeichnet

(13. 11. 2014)

Im gesamten Landkreis setzen sich zahlreiche Menschen – oftmals unbemerkt von der Öffentlichkeit - ehrenamtlich für gemeinnützige Projekte ein oder sind anderweitig zum Wohl der Gesellschaft tätig. Seit 14 Jahren würdigen die Sparkasse Niederlausitz und der Landkreis OSL dieses wichtige Engagement mit dem gemeinsamen „Tag des Ehrenamtes“. Dabei werden Bürgerinnen und Bürger für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet. Zudem wird ein Projekt geehrt, welches sich um das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt verdient gemacht hat.

Die diesjährige Auszeichnungsveranstaltung findet statt am Dienstag, den 25. November 2014.

Interkulturelle Woche endete mit „Zeitreise in die Vergangenheit“

(12. 11. 2014)

 

 

„Gemeinsamkeiten finden, Unterschiede feiern“ lautete das Motto der diesjährigen bundesweiten Interkulturellen Woche 2014. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz brachten sich erneut Institutionen und Kommunen mit verschiedensten Veranstaltungen rund um die Themenwoche ein. Den Abschluss bildete eine „Zeitreise in die Vergangenheit“, zu der die Migrationsberatungsstelle für Erwachsene, Frakima e.V., gemeinsam mit der Frauengruppe Lübbenau und dem Verein „Unsere Welt, Eine Welt“ geladen hatte.

 

Insgesamt 49 Personen aus dem gesamten Landkreis – darunter viele Migrantinnen und Migranten- nutzten die Gelegenheit, am 18. Oktober an der Ganztagesfahrt teilzunehmen. Das erste Ziel des Ausflugs bildete das Museumsdorf Baruther Glashütte, in dem man sich über die traditionelle Handwerkskunst informieren und das Entstehen der Kunstwerke sogar selbst mitverfolgen konnte. Im Anschluss führte der Weg weiter zur Gedenkstätte nach Sachsenhausen. Ein für alle Beteiligten bewegender Programmpunkt, denn auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers und in den vielen Nebenlagern waren einst bis zu 200.000 Häftlinge untergebracht; mehrere zehntausend Inhaftierte fanden durch unmenschliche Bedingungen auf unvorstellbar grausame Art und Weise den Tod.

 

„Die Fahrt diente nicht nur dazu, eine Reise in die deutsche Geschichte zu unternehmen, sondern sollte vorrangig auch das Miteinander und sich Kennenlernen von Migranten und Einheimischen fördern. Dies ist sehr gut gelungen, es fanden viele Gespräche und ein reger Austausch zwischen den Teilnehmenden statt“, zieht Sylvia Leisner von der Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Frakima e.V. in Lauchhammer ein positives Fazit. Möglich gemacht wurde der Ausflug durch Spenden, welche durch das Diakonische Werk des Kirchkreises Lübben zur Verfügung gestellt wurden. „Alles in allem eine sehr schöne Veranstaltung als Abschluss der Interkulturellen Woche und ein weiterer Schritt, um Integration und den Austausch zwischen Migranten und Deutschen hier in unserem Landkreis weiter zu fördern“, erklärt die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, welche die Fahrt ebenfalls begleitet hat.   

 

 

Foto zu Meldung: Interkulturelle Woche endete mit „Zeitreise in die Vergangenheit“

Notunterbringung von Asylbewerbern im Schullandheim „Am Alten Wehr“ in Senftenberg

(10. 11. 2014)

 

Vor wenigen Wochen haben der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Senftenberg und die Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz gemeinsam darüber informiert, dass das Schullandheim am Alten Wehr in Senftenberg als eine vorübergehende Notlösung für die zwingend erforderliche Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis näher in Betracht gezogen wird. Zuvor wurden auch in Senftenberg mehrere weitere Objekte geprüft, die sich jedoch aus finanziellen, zeitlichen oder anderweitigen Gründen für eine kurzfristige und vorübergehende Unterbringung als nicht geeignet erwiesen.

 

Am Donnerstag, den 6. November 2014 hat der Kreistag des Landkreises der Beschlussvorlage zugestimmt. Damit können voraussichtlich bereits ab dem 1. Dezember 2014 vorübergehend Asylbewerber in dem Objekt am Alten Wehr unterkommen. Über die kalte Jahreszeit hinweg werden bis zu 40 Personen in dem Gebäude untergebracht, da die Bungalows nicht winterfest sind.

 

Im Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg fand am Mittwoch, den 5. November 2014 ein Informationsabend zum Thema Asyl statt, bei dem Bürgerinnen und Bürger, die in der Nachbarschaft des Schullandheimes wohnen sowie weiteren Interessierten die Möglichkeit gegeben wurde, direkt mit Vertretern von Landkreis, Stadt und Integrationswerkstätten ins Gespräch zu kommen, offene Fragen zu klären und Sorgen und Bedenken anzusprechen. Von dem Angebot wurde rege Gebrauch gemacht.

 

Trotz der Nutzung des Schullandheimes muss die Verwaltung weiterhin kreisweit Möglichkeiten der Unterbringung prüfen, um das Soll an aufzunehmenden Personen erfüllen zu können. So soll vorrangig im Norden des Landkreises eine weitere dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft gesucht werden. An der Gemeinschaftsunterkunft in Lauchhammer wird Anfang 2015 der zweite Bauabschnitt realisiert, um zusätzliche Plätze zu generieren. Derzeit laufen ebenso Abstimmungen bezüglich der Anmietung eines Aufgangs in einem leerstehenden Abrissblock in Schipkau.

 

Mit der Unterbringung in Schipkau, am Alten Wehr in Senftenberg, in den Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und nunmehr in Lauchhammer sowie durch weitere Umverteilungen aus den Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen flächendeckend im Landkreis kann das derzeitige Aufnahmesoll in 2014 erfüllt werden. Der Landkreis unternimmt alle Anstrengungen, um Notquartiere in Form von Zelten oder Turnhallen zu vermeiden.

 

Wer sich zum Thema Unterbringung von Asylbewerbern informieren möchte, dem bietet die Bürgersprechstunde im Landratsamt in Senftenberg eine weitere Möglichkeit zum Austausch. Diese findet jeweils montags in der Zeit von 15-16 Uhr statt. Um vorherige telefonische Anmeldung unter (03573) 870-1060 wird gebeten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fragen an die E-Mailadresse buergeranfragen@osl-online.de zu senden.

54. Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(07. 11. 2014)

Erneut ist die BTU Cottbus–Senftenberg an ihrem Standort Senftenberg am Mittwoch, 12. November 2014, Gastgeberin der traditionellen Mathematikolympiade des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Die besten 130 Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 3 bis 13 der Schulen des Landkreises lösen ihre Aufgaben im Rahmen der mittlerweile 54. Olympiade im Zeitraum von 9:30 bis 14:30 Uhr, gestaffelt nach Altersstufen, im großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Medienzentrums (Raum 11.122).

 

Im anschließenden Rahmenprogramm besuchen die jüngeren Teilnehmer, nachdem sie das Mittagessen in der Mensa eingenommen haben, Freizeitreinrichtungen der Stadt Senftenberg. Die Schülerinnen und Schüler aus den oberen Klassenstufen machen sich unter Federführung des Zentrums für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung - College und begleitet von Studierenden mit der Universität und deren modernem Studienangebot vertraut. Parallel korrigieren Pädagogen aus den beteiligten Schulen die Arbeiten.

 

Mit der Siegerehrung, die um 16 Uhr im großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Medienzentrums beginnt, findet die Mathematikolympiade ihren würdigen Abschluss. Prof. Dr. Stefan Zundel, Beauftragter für Forschung im anwendungsbezogenen Bereich und Beauftragter für Lehre am Standort Senftenberg der BTU Cottbus–Senftenberg, wird zu den Teilnehmern sprechen.

 

Organisiert wird die Mathematikolympiade im Auftrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz von der Mathematiklehrerin am Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide, Monika Schmidt, im Zusammenwirken mit den Schulen und der BTU Cottbus–Senftenberg.

 

 

Festveranstaltung in Senftenberg anlässlich 25 Jahren Maueröffnung

(07. 11. 2014)

Gemeinsame Presseinformation der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Gottesdienst, Podiumsdiskussion und Ausstellungseröffnung erinnern an Jubiläum

 

Am Sonntag, 9. November 2014, laden Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich gemeinsam mit Pfarrer Christian Schwarz zu einer Festveranstaltung anlässlich des 25. Jahrestages der Maueröffnung ein. Die Festveranstaltung startet um 9.30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Peter-Paul-Kirche in der Kreisstadt Senftenberg.

 

Um 11 Uhr begrüßen Bürgermeister und Landrat die Gäste in der Wendischen Kirche (Baderstraße 10, Senftenberg). Geplant ist eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerbewegungen in und um Senftenberg im Herbst 1989.

 

Um 12.30 Uhr wird dann – wieder in der Peter-Paul-Kirche – die Ausstellung „Der gefährliche Schmied – Schwerter zu Pflugscharen“ durch Pfarrer Manfred Schwarz eröffnet. Die Wanderausstellung des Martin-Luther-King-Zentrums berichtet über die Friedensbewegung in der DDR und die Auseinandersetzungen um ihre Symbole.

 

Zum Abschluss können alle Gäste gegen 13 Uhr bei einem kleinen Imbiss gemeinsam diskutieren und Gedanken austauschen. „Wir laden alle Interessierten herzlich ein, sich an die Geschehnisse von vor 25 Jahren zu erinnern und die damaligen Begebenheiten zu reflektieren“, so Bürgermeister Andreas Fredrich und Landrat Siegurd Heinze.

 

Bürgermeister Andreas Fredrich

Landrat Siegurd Heinze

 

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Foto zu Meldung: Festveranstaltung in Senftenberg anlässlich 25 Jahren Maueröffnung

Regionalkonferenz Lausitzer Seenland

(06. 11. 2014)

Senftenberg, 06.11.2014 Seit 2007 wird die Regionalkonferenz Lausitzer Seenland einmal im Jahr durchgeführt. In diesem Jahr trafen sich am 6. November über 100 Landesvertreter aus Brandenburg und Sachsen, regionale Politiker sowie kommunale Vertreter und Kooperationspartner auf den IBA Terrassen in Großräschen. Gemeinsam wurde Bilanz gezogen und die Vorhaben sowie Ziele für die Reiseregion Lausitzer Seenland vorgestellt. Das Motto „Der Weg ist das Ziel.“ zog sich wie ein roter Faden durch die Konferenz. Die Zweckverbände Lausitzer Seenland Sachsen und Brandenburg berichteten über den aktuellen Stand der Entwicklung der Wasserwege im schiffbaren Verbund des Seenlandes und gaben einen Ausblick auf 2015. Die LMBV sprach über den aktuellen Stand der Sanierung und zu gesperrten bzw. wieder nutzbaren Rad- und Wirtschaftswegen.

Neben vielen Praxisbeispielen aus dem Lausitzer Seenland gab es aber auch Gastvorträge zu anderen Regionen. Wie man sich auf Großereignisse vorbereitet, erklärte eindrucksvoll Ines Kias, die Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Havelland e. V. Sie berichtete, wie sich ihre Region fit für die BUGA 2015 aufstellt. Spezielle Gütesiegel für Hotels und Pensionen sind nur ein Beispiel dafür. Der Geschäftsführer des Tourismusverbandes Fränkisches Seenland, Hans-Dieter Niederprüm, berichtete über den Aufbau der Marke Fränkisches Seenland und die Infrastrukturplanung am Beispiel der Maritimen Meile Ramsberg.

In seinem Fazit äußerte Siegurd Heinze, Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises, am Ende der Konferenz: „Mit Freude kann ich feststellen, dass das Lausitzer Seenland auf dem richtigen Weg ist und mit viel Engagement jedes einzelnen direkt auf das Ziel zusteuert, eine anerkannte Tourismusregion zu werden.“ (PM Zweckverband LSB)

2. Brandenburger Kongress der Jugendarbeit

(03. 11. 2014)
Jugendministerin Münch würdigt landesweiten Kongress als wichtigen Impuls zur Stärkung der Jugendarbeit

 

Jugendministerin Martina Münch würdigt den 2. Brandenburger Kongress der Jugendarbeit am 06. und 07. November 2014 in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) als wichtigen Impuls zur Stärkung der Jugendarbeit im Land. „Junge Menschen brauchen soziale Kompetenzen, damit sie ihre Potenziale entfalten und zu eigenständigen, solidarischen und toleranten Persönlichkeiten heranwachsen können“, so Münch. „Kindern und Jugendlichen diese sozialen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben und eine gesellschaftliche Teilhabe zu vermitteln, fordert uns als Eltern ebenso heraus wie als Lehrer, Erzieherin oder Sozialpädagoge. Es gibt nur wenige Arbeitsfelder, die so vielschichtig, abwechslungsreich, herausfordernd und wirkungsvoll sind, wie die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Diese bunte Vielfalt zeigt sich auch beim diesjährigen Kongress der Jugendarbeit. Ich wünsche den Veranstaltern und Teilnehmern spannende Diskussionen und Anregungen.“

 

Auf dem 2. Brandenburger Kongress der Jugendarbeit diskutieren mehr als 400 sozialpädagogische Fachkräfte – darunter Jugend- und Jugendsozialarbeiter, Streetworker, Jugendschützer, Kulturarbeiter und Jugendberater – unter dem Motto „Identität.en“ zwei Tage lang über Ideen und Konzepte sowie die sozialpolitische Verortung der Jugend- und Jugendsozialarbeit. Ziel ist es, neben dem fachlichen Austausch die Vielfalt und Pluralität der Jugend- und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg aufzuzeigen und sie im Spannungsfeld von gesellschaftlichen Erwartungen und Interessenvertretung für junge Menschen zu stärken sowie den Fachkräften neue Impulse für ihre Arbeit im Land Brandenburg zu geben.

 

Rund 60 Fachforen, Vorträge, Workshops und Projektpräsentationen widmen sich Themen wie „Hierbleiber gesucht!“, „Jugend auf dem Land – abgehängt und ausgegrenzt?“, „Grenzenloses Engagement? Ehrenamt in Brandenburg“, „Identitäts-Management in Zeiten globaler Überwachung – Für eine Medienbildung der Aufklärung“, „Behinderung und Inklusion im nationalen und internationalen Vergleich“, „Verführung von Rechts – Wehrlose Jugendarbeit?“, „'Die da oben verstehen!' Mitwirkung mit Wirkung – Kurzfilme der politischen Bildung von Jugendlichen für Jugendliche“ oder „90 Minuten für sexuelle Vielfalt in der Jugendarbeit“.

 

Der Kongress wird vom Jugendministerium des Landes Brandenburg gefördert und zusammen mit dem Landesjugendring Brandenburg (LJR), dem Sozialpädagogischem Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der Stadt Senftenberg und der Stiftung des Sozialpädagogischen Instituts (SPI) Niederlassung Brandenburg ausgerichtet.         

 

Termine:        

Donnerstag, 06. November 2014, 12.00 bis 21.30 Uhr

Freitag, 07. November 2014, 09.00 bis 15.30 Uhr

 

Ort:                          

Campus Senftenberg, Gebäude 11, Großenhainer Straße 57, 01968 Senftenberg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Mehr Informationen unter: www.grenzenlosejugend.de

Pressemitteilung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster

(24. 10. 2014)
AEV-Abfallgebühren unter dem Brandenburger Durchschnitt

 

Bürger im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster" (AEV) zah-len weniger für die Abfallentsorgung als im Brandenburger Durchschnitt. Das bestätigt der kürzlich erschienene BBU-Preisspiegel 2014 vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU). Dazu Dr. Bernd Frosch, Verbandsvorsteher des AEV: „Das Ergebnis der Preisstudie bestätigt unsere konsequente Arbeit in den letzten Jahren. Jedoch erwarten uns zukünftig aufgrund des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes viele Herausforderungen, wie beispielsweise die Biotonne oder die stärkere Fokussierung auf Wertstoffe. Hier haben wir bereits gute Vorarbeit geleistet und appellieren an dieser Stelle an die Bürger, im Interesse stabiler Abfallgebühren, nur dem AEV Papier, Schrott, E-Schrott, Sperrmüll und Alttextilien zu überlassen."

Bei der Berechnung der Abfallkosten durch den BBU wurde ein Modellhaushalt mit vorge-gebenen Daten als Basis genommen. So liegt der durchschnittliche brandenburgische Entsorgungs-Mischpreis je Kubikmeter Abfall bei 41,89 Euro, beim AEV liegt dieser bei 41,41 Euro. Noch deutlicher wird der Kostenunterschied wenn man einen Blick in die Nachbarlandkreise wirft. So beträgt der Mischpreis je Kubikmeter Abfall in der Stadt Luckau 46,29 Euro, in der Stadt Spremberg zahlt man dafür 42,66 Euro.

„Woche der Gesundheit und Pflege" eröffnet

(24. 10. 2014)

 

 

Am Montag, den 20. Oktober 2014 startete die mittlerweile vierte Woche der Gesundheit und Pflege. Unter dem Motto „Wie will ich leben - Wer bestimmt über mich, wenn ich auf Hilfe angewiesen bin?" werden bis zum Freitag kreisweit zahlreiche Veranstaltungen angeboten. Die Auftaktveranstaltung fand am Montag, den 20. Oktober 2014 in Senftenberg statt. Knapp 100 Personen konnte Dezernent Alexander Erbert, der durch das knapp zweistündige Programm führte, im großen Sitzungssaal des Landratsamtes begrüßen.

Auch dieses Mal hatten die Organisatoren seitens der Kreisverwaltung mehrere Referenten für die Auftaktveranstaltung gewinnen können, welche den Anwesenden passend zum Thema von ihren Erfahrungen in der Praxis berichteten. So gewährte beispielsweise Ludger Leufgen, Richter am Amtsgericht in Senftenberg, Einblicke in seine tägliche Arbeit im Zusammenhang mit der Betreuung von Volljährigen. Zudem wurden die Beratungs- und Hilfsangebote der Betreuungsbehörde des Landkreises vorgestellt und die Aufgaben einer Berufsbetreuerin erläutert. Im weiteren Verlauf schilderte eine Mutter, deren Sohn durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wurde, ihre Erfahrungen in der Funktion als ehrenamtliche Betreuerin. Zum Abschluss war das Publikum dazu eingeladen, an der Eröffnung der Ausstellung „Überraschend einzigartig – Menschen mit Demenz machen Kunst" teilzunehmen. Die Ausstellung wird bis zum Jahresende in den Räumlichkeiten des Kreissozialamtes im Dubinaweg 1, Haus II, zu sehen sein.

Das komplette Programm der Woche der Gesundheit und Pflege kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.

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Eine „Krone“ für die Kreisverwaltung

(24. 10. 2014)

 

Ergebnis von 250 Stunden Handarbeit im Landratsamt Senftenberg zu bestaunen

 

Auch in diesem Jahr kann sich die Kreisverwaltung OSL als symbolische Anerkennung ihres Engagements im Bereich der Landwirtschaft über ein besonderes Geschenk freuen: Knapp 250 Stunden Handarbeit, 27 Rollen Draht sowie allerhand Geschick  und Kreativität bedurfte es, um die prächtige Erntekrone entstehen zu lassen, welche am Dienstag ihren Platz vor dem großen Sitzungssaal im Landratsamt in Senftenberg bezogen hat. Gebunden und an Landrat Siegurd Heinze übergeben wurde sie von den Landfrauen Muckwar, welche dem Landkreis damit die mittlerweile dritte „Krone“ überreichte.

 

Bereits Ende Juli hatten in Muckwar die Vorbereitungen für das Anfertigen der diesjährigen Landkreis-Erntekrone begonnen: So galt es unter anderem, geeignete Getreide auf den Feldern der Region zu sichten, ausreichend Langstroh zum Binden und Weide und Haselnuss für das Gerüst zu sammeln sowie Materialien für die liebevollen Details und Verzierungen zusammenzutragen. Dabei selbst zur Sense zu greifen und weitere Strecken mit dem Auto zurückzulegen, ist für die Landfrauen selbstverständlich: „Zu tun gab es wieder viel. Oftmals passierte all das sogar nach Feierabend“, verrieten die Landfrauen, für die das Gestalten des aufwendig gebundenen Kranzes längst zu einer liebgewonnenen Tradition geworden ist.

 

Davon, dass sich die Mühen der elf Beteiligten allemal gelohnt haben, können sich Besucher des Landratsamtes noch bis zum Ende des Jahres überzeugen: Bis dahin kann das knapp einen Meter hohe Kunstwerk aus Roggen, Gerste, Hafer und Weizen in den Räumlichkeiten des Landratsamtes in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus I, vor dem großen Sitzungssaal bestaunt werden.

 

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Gesundheitsamt OSL stellt neuen Gesundheitsbericht vor

(21. 10. 2014)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat nach dem letzten Bericht aus dem Jahr 2008 einen neuen Gesundheitsbericht herausgegeben.  Darin werden unter anderem Entwicklungen im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger sowie das Gesundheitswesen im Landkreis aufzeigt. Das Ergebnis wurde in einer knapp 50-seitigen Broschüre veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

 

Erarbeitet wurde der Bericht durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter Federführung von Dr. Martina Pohle. Mitgearbeitet haben außerdem Mitarbeiter des Kreissozialamtes, des Amtes für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, der Klinikum Niederlausitz GmbH, des Netzwerkes Gesunde Kinder OSL-Nord, des LUGV Brandenburg und des Servicezentrums DAK-Gesundheit Senftenberg.  

 

Im Rahmen der Woche der Gesundheit und Pflege wurden die Ergebnisse am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 durch Dr. Klaus Bethke vom Gesundheitsamt erstmals auch öffentlich präsentiert

[5. Gesundheitsbericht des Gesundheitsamtes OSL]

[Hier geht es zum aktuellen Gesundheitsbericht und dem Bericht aus 2008]

Winterdienst macht sich flott

(20. 10. 2014)

 

Zwar ist angesichts derzeitiger Temperaturen noch nicht an den Winter zu denken – dennoch nutzte die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bereits jetzt die Gelegenheit, um sich auf den bevorstehenden diesjährigen Winterdienst vorzubereiten. Im Rahmen des „Tages der Winterbereitschaft" wurden am Montag, den 20. Oktober 2014 Fahrzeuge und Technik überprüft, Bereitschaftspläne abgestimmt sowie die Mitarbeiter für die bevorstehenden Aufgaben auf den winterlichen Kreisstraßen geschult.

 

Geschäftsführer der ZukunftsAgentur Brandenburg ZAB besuchte Landkreis

(20. 10. 2014)

 

 

Am Montag, den 20. Oktober 2014 war der Geschäftsführer der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) GmbH, Dr. Steffen Kammradt, im Rahmen eines Arbeitsbesuches zu Gast im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze besuchte er Unternehmen der Region und informierte sich vor Ort im Gespräch mit der Geschäftsführung über deren Entwicklung.

Über die dabei gewonnenen Eindrücke äußerte er sich im Anschluss wie folgt:

„Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist ein starker Industriestandort. Das haben die gemeinsamen Unternehmensbesuche verdeutlicht. Neben bekannten großen Unternehmen sind gerade auch Marken innovativer Mittelständler in Deutschland und ganz Europa präsent. Guter Guss aus der Ortrander Eisenhütte ist ein Qualitätsprodukt aus der Region, das vom klassischen Ofenbau bis in die Automobilindustrie hoch geschätzt wird. Wer in einem Gelenkbus steht oder im ICE zwischen den Waggons wechselt hat gute Chancen, dabei ein weiteres Produkt aus Ortrand zu nutzen – das Faltmaterial der Polymertechnik PTO. Und die sichere Bahnfahrt ermöglicht auf immer mehr Strecken die Heicon Verkehrstechnik aus Lübbenau, die sich mit ihrer speziellen Kompetenz in der Leit- und Sicherungstechnik einen Namen gemacht hat. Damit die Region auf Dauer für Fachkräfte attraktiv ist müssen Arbeits- und Lebensumfeld stimmen. Die Spreewelten in Lübbenau sind ein gutes Beispiel dafür und zugleich ein Touristenmagnet, der weit über den Kreis hinaus zieht. Kurzum: Der OSL-Kreis ist ein wichtiger Träger der industriellen Basis

des Landes und stellt sich den aktuellen und künftigen Herausforderungen. Ein Besuch im Kreis ist immer wieder lohnend."

Neben der Ortrander Eisenhütte GmbH standen die PTO Polymer Technik Ortrand GmbH, die Heicon Verkehrstechnik GmbH Lübbenau und das Spreeweltenbad Lübbenau/Spreewald mit auf dem Programm. Begleitet wurden Dr. Steffen Kammradt und Landrat Siegurd Heinze durch weitere Vertreter der ZAB und der Kreisverwaltung und die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen - den Amtsdirektor des Amtes Ortrand, Kersten Sickert und den Bürgermeister der Stadt Lübbenau/Spreewald, Helmut Wenzel. Organisiert wurde der Arbeitsbesuch durch das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung unter Leitung von Bärbel Weihmann.

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Unser Dorf hat Zukunft: Jury zu ihren Besuchen in den Teilnehmerdörfern

(16. 10. 2014)

So viele Gemeinden wie seit 1999 nicht mehr haben sich in OSL in diesem Jahr dazu entschieden, am mittlerweile 9. kreisweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mitzuwirken. Insgesamt 13 Dörfer wurden durch die zehnköpfige Bewertungskommission  im Zeitraum von Montag, den 15. September 2014 bis zum Donnerstag, den 16. Oktober 2014, besucht.

 

Ziel der Vor-Ort-Termine war es, einen umfassenden Eindruck von den wesentlichen Erfolgen, aber auch von den Herausforderungen in Hinblick auf die Dorfentwicklung zu erhalten. Bis zu 150 Minuten standen den teilnehmenden Gemeinden zur Verfügung,  um sich zu präsentieren und so die Jury von sich zu überzeugen.

 

Dass dies allemal gelungen ist, versichert Kommissions-Leiterin Marlies Schöne von der Kreisverwaltung OSL: „Alle Teilnehmerdörfer haben erneut viel Energie in die Vorbereitung und Durchführung ihrer Präsentationen gesteckt und sich allerhand einfallen lassen. Wir konnten in allen 13 Gemeinden einen umfassenden Eindruck vom Dorf selbst gewinnen und uns umfassend über die bisherigen Entwicklungen und weiteren Pläne informieren. Auch Vereine und ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger haben sich mit in die Präsentationen eingebracht und diese dadurch bereichert.“

 

Bereits am Freitag, den 17. Oktober 2014, kommt die Jury zusammen, um über die Platzierungen zu entscheiden. „Alle Teilnehmerbeiträge haben uns auf ihre Art und Weise beeindruckt. Die Entscheidung wird uns daher sicherlich sehr schwer fallen“, ist sich Marlies Schöne sicher.

 

Bei der Ausrichtung und Durchführung des Wettbewerbes unterstützt wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch dieses Mal von der Sparkasse Niederlausitz. Die gemeinsame Auswertung und Prämierung der Sieger erfolgt im Kreistag im Dezember 2014. Die zwei besten Dörfer des Kreiswettbewerbes werden den Landkreis beim Landeswettbewerb 2015 und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2016 repräsentieren.

Auszubildende stellten Ausbildung beim Landkreis vor/ Bewerbungen für 2015 bereits möglich

(16. 10. 2014)

Am vergangenen Samstag fand in der Niederlausitzhalle Senftenberg in der Zeit von 10 bis 16 Uhr die vierte überregionale Ausbildungsmesse der Wirtschaftsregion Westlausitz statt. Über 70 Aussteller hatten sich in diesem Jahr an der Veranstaltung beteiligt, sodass die vielen jungen Besucherinnen und Besuchern ausreichend Gelegenheit bekamen, sich umfassend über das Thema Ausbildung in Unternehmen der Region zu informieren.

Neben Ausbildungsbetrieben aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk waren erneut große Unternehmen und Institutionen mit von der Partie. Auch die Kreisverwaltung OSL war durch unsere Auszubildenden vertreten. Mit im Gepäck hatten sie neben allerhand Informationen zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten unter anderem auch einen neuen Flyer, der Interessierte in kompakter Form über alle Anforderungen an die Bewerberin bzw. den Bewerber und die Inhalte und Zukunftsperspektiven der Ausbildung informiert. Inhaltlich und grafisch gestaltet sowie umgesetzt wurde das Faltblatt durch unsere Auszubildenden im zweiten Lehrjahr.

 

Bewerbungen für den Ausbildungsstart im Jahr 2015 sind übrigens bereits möglich. Weitere Informationen zur Ausbildung, die Ausschreibung sowie den Flyer finden Sie hier.

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„Woche der Gesundheit und Pflege“: Kreisverwaltung OSL beteiligt sich selbst mit interessanten Angeboten am Programm

(16. 10. 2014)

Am Montag, den 20. Oktober 2014 startet kreisweit die mittlerweile vierte Woche der Gesundheit und Pflege, in der zahlreiche Veranstaltungen zu verschiedenen Themen angeboten werden. Das komplette Programm kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden. Auch die Kreisverwaltung bringt sich mit spannenden Programmpunkten ein.

 

Los geht es mit der Auftaktveranstaltung zur Woche der Gesundheit und Pflege am Montag, den 20. Oktober 2014, welche in der Zeit von 10 bis etwa 13 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus I, stattfindet. Eröffnet wird die Veranstaltung durch den Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert. Im weiteren Verlauf berichtet ein Richter aus seiner täglichen Arbeit im Zusammenhang mit der Betreuung von Volljährigen, zudem werden unter andrem die Beratungs- und Hilfsangebote der Betreuungsbehörde des Landkreises und die Aufgaben einer Berufsbetreuerin vorgestellt. Zum Abschluss ist das Publikum dazu eingeladen, an der Eröffnung der Ausstellung „Überraschend einzigartig – Menschen mit Demenz machen Kunst“ teilzunehmen.

 

Am Dienstag, den 21. Oktober 2014, lädt die Betreuungsbehörde des Landkreises in der Zeit von 9 bis 18 Uhr zu einem Tag der Offenen Tür in das Haus II im Dubinaweg 1 in Senftenberg. Gerne kann man sich auch telefonisch unter (03573) 870 41 -66, -67 und -68 an die Mitarbeiterinnen wenden. Die Betreuungsbehörde des Landkreises ist zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten eines Betreuungsverfahrens. Sie unterstützt und berät gerichtlich bestellte Betreuer und Betreute sowie Bevollmächtigte, informiert über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, übt Gutachtertätigkeit für das Betreuungsgericht aus und hilft bei der Aufklärung aller Sachverhalte in einem Betreuungsverfahren. Außerdem beglaubigt sie Unterschriften unter Vorsorgevollmachten.

 

Allgemein am Thema Gesundheit Interessierte sollten sich Mittwoch, den 22. Oktober 2014, vormerken. Durch das Gesundheitsamt des Landkreises OSL wurde nach dem letzten Bericht aus dem Jahr 2008 ein neuer Gesundheitsbericht herausgegeben, welcher unter anderem Entwicklungen im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger sowie das Gesundheitswesen im Landkreis aufzeigt. Das Ergebnis wurde in einer knapp 50-seitigen Broschüre veröffentlicht und kann demnächst auf der Internetseite des Landkreises nachgelesen werden. Im Rahmen der Woche der Gesundheit und Pflege werden die Ergebnisse durch Dr. Klaus Bethke vom Gesundheitsamt erstmals auch öffentlich präsentiert. Interessierte sind eingeladen, an der Präsentation des 5. Gesundheitsberichtes des Gesundheitsamtes des Landkreises im großen Sitzungssaal im Haus I des Landratsamtes am Dubinaweg I in Senftenberg teilzunehmen. Los geht es um 14 Uhr, der Eintritt ist frei.

 

Daneben werden die gesamte Woche über weitere Veranstaltungen und Termine durch die Kreisverwaltung angeboten. So führt das Gesundheitsamt beispielsweise Impfberatungen und Grippeschutzimpfungen (Dienstag, 21. und Donnerstag, 23. Oktober 2014) durch. Der Pflegestützpunkt bietet in der Volkssolidarität in Senftenberg Vorträge zu den Themen „Mehr Sicherheit im eigenen Haushalt – Hausnotrufsysteme“ und „Notfall im Pflegealltag“ (Mittwoch, 22. Oktober, 14 bis 16 Uhr).

 

[Programm]

„Miteinander in Lauchhammer“ - Interessierte trafen sich beim 1. Runden Tisch

(15. 10. 2014)

Am Dienstagabend, den 14. Oktober 2014 fand im Gemeinderaum im Pfarrhaus der evangelischen Kirche in Lauchhammer unter dem Motto „Miteinander in Lauchhammer“ der erste Runde Tisch für am Thema Asylunterbringung interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. 28 Personen, darunter Anwohner und Mitglieder aus Vereinen und Kirche sowie Vertreter der Gemeinschaftsunterkunft, aus Politik und Verwaltung nutzten die Gelegenheit, die Auftaktrunde zu besuchen.

 

Ziel der Treffen ist es, Wünsche und Möglichkeiten, aber auch Sorgen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Zusammenleben mit den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt aufzuzeigen. Viele nutzten am Dienstag zunächst die Gelegenheit, um allgemeine Fragen zu klären und über ihre Empfindungen zu sprechen. Neben Landrat Siegurd Heinze beteiligte sich auch Bürgermeister Roland Pohlenz an den Gesprächen.

 

Moderiert wurde das Treffen von der Integrationsbeauftragten der Kreisverwaltung, Kathrin Tupaj, und Tino Winkelmann von der WEQUA GmbH.

„Ein wichtiges Ziel des Runden Tisches soll sein, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie in Lauchhammer das Zusammenleben mit Asylbewerbern und Flüchtlingen gestaltet werden und gelingen kann. Dazu sind alle Vorschläge herzlich willkommen“, erklärt Kathrin Tupaj. Neben dem Thema Integration werde mit den Treffen aber auch eine Plattform geboten, um Sorgen anzusprechen.

Um miteinander im Gespräch zu bleiben und schnell erste Ergebnisse zu erzielen, sollen die Zusammenkünfte ab sofort regelmäßig stattfinden. Im Ergebnis der Runde am Dienstag einigte man sich bereits auf ein zweites Treffen am 4. November. Interessierte können sich per E-Mail an Kathrin Tupaj (Kathrin-Tupaj@osl-online.de) wenden.

Asylbewerberunterbringung: Verwaltung bietet Bürgern Möglichkeiten, sich zu informieren

(14. 10. 2014)

In der vergangenen Woche haben der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Senftenberg und die Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz in einem gemeinsamen Pressegespräch darüber informiert, dass das Schullandheim am Alten Wehr in Senftenberg als Interimslösung für die zwingend erforderliche Unterbringung von weiteren Asylbewerbern näher in Betracht gezogen wird.

 

Im Friedrich-Engels-Gymnasium in Senftenberg soll am 5. November ab 18 Uhr ein Informationsabend zu diesem Thema stattfinden. Dabei bekommen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt mit Vertretern von Landkreis, Stadt und Integrationswerkstätten ins Gespräch zu kommen, Fragen zu klären und Sorgen und Bedenken anzusprechen. Darüber hinaus können der Verwaltung auch beim Sonderkreistag am 6. November im Kulturhaus in Klettwitz im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen gestellt werden.

 

Darüber hinaus werden folgende zusätzliche Angebote unterbreitet:

 

  • Es wurde eine E-Mailadresse für Bürgeranfragen eingerichtet (buergeranfragen@osl-online.de). Die Fragen werden gesammelt und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 5. November beantwortet.

 

  • Es wird beginnend mit der kommenden Woche eine wöchentliche Bürgersprechstunde im Landratsamt in Senftenberg angeboten, in der Interessierte sich direkt an die Verwaltung wenden können. Diese findet jeweils montags (20.10, 27.10. und 3.11.) in der Zeit von 15-16 Uhr statt. Um vorherige telefonische Anmeldung unter (03573) 870-1060 wird gebeten.

 

  • Darüber hinaus stehen die Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung OSL und der Stadt Senftenberg als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

 

  • Alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und der weiteren Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten werden auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de veröffentlicht.

 

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster: Verbandsversammlung konstituierte sich

(10. 10. 2014)

Am 8. Oktober fand am Verwaltungssitz des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Els-ter" (AEV) die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung statt.

In die Verbandsversammlung des AEV entsenden deren beiden Mitglieder, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Landkreis Elbe Elster, jeweils fünf Vertreter.

Von Seiten des Landkreises Elbe Elster sind das Herr Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, Herr Ernst Hampicke, Herr Klaus Richter, Herr Thomas Boxhorn und Herr Dirk Gebhard. Die Vertreter vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind Herr Landrat Siegurd Heinze, Frau Dr. Susanne Ziegler, Herr Hans-Jürgen Fichte, Herr Rolf-Peter Rössiger und Herr Reiner Paßkönig. Zum neuen Vorsitzenden des Gremiums wurde in offener Wahl und einstimmig Herr Landrat Siegurd Heinze gewählt. Sein Stellvertreter ist Herr Landrat Chris-tian Heinrich-Jaschinski. Die ersten Beschlüsse der neuen Verbandsversammlung betra-fen den Jahresabschluss 2013 sowie die Errichtung eines Wertstoffzentrums in Freienhufen.

 

Pressemitteilung des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster"

Information aus der Kreisverwaltung: Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis

(10. 10. 2014)

 

Verwaltung steht Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung

 

 

Die Unterbringung von Asylbewerbern ist ein sensibles Thema, welches derzeit deutschlandweit diskutiert wird. Offensive Kommunikation im Hinblick auf das Thema Asylunterbringung ist wichtig, schließlich sind viele Bürgerinnen und Bürger auf Grund der Berichterstattung durch die Medien verunsichert.

 

Besonders der Betreiber European Homecare, der auch unsere Einrichtungen in Sedlitz und Lauchhamer betreibt, und der Wachschutz in Asylbewerbereinrichtungen sind in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Einrichtungen nicht von derartigen Vorfällen wie in NRW geschehen betroffen sind.

In unseren Unterkünften sind im Vergleich zu NRW weitaus weniger Personen untergebracht, sodass ein enger Kontakt zwischen Mitarbeitern und Bewohnern gegeben ist. Die Mitarbeiter (darunter Heimleitung, Sozialarbeiter, Wachschutz) vor Ort arbeiten untereinander als auch mit den Vertretern aus der Kreisverwaltung (Ausländeramt, Sozialamt, Integrationsbeauftragte,...) eng und vertrauensvoll zusammen. In der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Betreiber haben wir nur positive Erfahrungen machen können.

 

Die Zuweisungszahlen durch das Land steigen

 

Vor kurzem wurden die durch das Land vorgegebenen Zuweisungszahlen erneut erhöht. 261 Personen muss OSL demnach in 2014 aufnehmen. 140 Frauen, Männer und Kinder sind bereits in Sedlitz, Lauchhammer und Wohnungen untergekommen, 121 Personen müssen noch kurzfristig untergebracht werden. Da damit zu rechnen ist, dass die Zahlen weiterhin steigen, wird langfristig eine zusätzliche, dauerhafte Unterkunft benötigt, welche derzeit im Norden des Landkreises gesucht wird.

Eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen haben wir für Sie in der untenstehenden Datei zusammengetragen.

 

Geplante vorübergehende Unterbringung in Senftenberg

 

Um das vorgegebene Soll erfüllen zu können, hat die Kreisverwaltung am Mittwoch, den 8. Oktober 2014, gemeinsam mit der Stadt Senftenberg und dem Geschäftsführer der Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz bekanntgegeben, dass die vorübergehende Unterbringung im Schullandheim „Am Alten Wehr“ in Senftenberg erfolgen könnte. Die Anlage eignet sich, da sie ohne großen Umbauaufwand schnellstmöglich in Betrieb genommen werden kann und alle Anforderungen an den Brandschutz erfüllt. Die Nutzung des Objektes wird Thema einer Sondersitzung des Kreistages am 6. November. Bilder von der Anlage finden Sie ebenfalls im Anhang.

 

Dass Sie, liebe Senftenbergerinnen und Senftenberger, zu dem Thema die moderne Möglichkeit des Austausches via sozialer Netzwerke nutzen, wie derzeit zu beobachten ist, ist zu begrüßen. Facebook stellt besonders für junge Menschen eine gute Plattform dar, um Bedenken und Kritik zu äußern, Meinungen zum Thema auszutauschen und sich zu informieren.

 

Landkreis und Stadt bieten darüber hinaus denjenigen, die Gesprächsbedarf sehen, die Möglichkeit, sich direkt an die Verwaltung zu wenden. Anfragen, die uns bislang beispielsweise per E-Mail zugegangen sind, konnten bereits beantwortet werden.

 

Noch vor der geplanten Inbetriebnahme des Objektes am Alten Wehr soll es zudem eine Veranstaltung geben, bei der sich interessierte Senftenbergerinnen und Senftenberger vor Ort mit Vertretern von Stadt und Landkreis zu dem Thema austauschen und ihre Fragen klären können. Ein Termin dazu wird noch bekannt gegeben. Darüber hinaus bietet der Sonderkreistag am 6. November eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

Auch im Nachhinein stehen die Kreisverwaltung und die Stadt mit ihren Integrationsbeauftragten bei Fragen und Problemen jederzeit als Ansprechpartner bereit.

An den Diskussionen bei facebook wird sich die Verwaltung allerdings nicht beteiligen.

 

Unser gemeinsames Ziel: Ein friedliches Zusammenleben

 

Menschen fremder Kulturen, die in ihren Heimatländern teilweise großes Leid erlebt haben gemeinsam offen, unvoreingenommen und verständnisvoll zu begegnen, sollte uns gerade in der heutigen Zeit allen ein Anliegen sein.

 

Bislang haben die Bürgerinnen und Bürger der Region in Sedlitz und Lauchhammer beispielhaft agiert und aufgezeigt, wie Integration gelingen kann.

Beispiele dafür gibt es viele. So integriert beispielsweise der Sportverein in Sedlitz seit Jahren Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft aktiv und gerne in seiner Mitte. Jugendliche aus Lauchhammer sammeln für die Kinder in den Einrichtungen gebrauchte Spielsachen, wiederum andere vermitteln Sprachkurse oder bieten anderweitig Hilfe an. In Lauchhammer startet dieser Tage unter dem Motto „Miteinander in Lauchhammer“ ein Runder Tisch, an dem sich Anwohnerinnen und Anwohner austauschen können. Die Bewohnerinnen und Bewohner nehmen die Angebote dankbar an und freuen sich, Kontakt zu den Menschen zu haben und so unsere Kultur, Sitten und Bräuche schneller kennenzulernen.

 

Es ist wichtig, dass eine solche Willkommenskultur auch weiterhin gelebt und von vielen mitgetragen wird. Die Integrationsbeauftragte der Stadt Senftenberg und der Kreisverwaltung nehmen konstruktive Vorschläge gerne entgegen.

 

 

[Übersicht: Entwicklung der Zuweisungszahlen]

Tunesische Delegation zu Gast auf dem SeeCampus Niederlausitz

(08. 10. 2014)

Der SeeCampus Niederlausitz als erste vollständige Passivhausschule in Deutschland, die in öffentlich-privater Partnerschaft (PPP) errichtet wurde, besitzt nicht nur hierzulande Modellcharakter: Am Donnerstag, den 2. Oktober 2014, bildete die Einrichtung das Ziel einer deutsch-tunesischen Delegation, welche derzeit an einem einwöchigen PPP-Fachforum der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin teilnimmt.

In Empfang genommen und fachlich betreut wurde die 15-köpfige Gruppe, zu der unter anderem tunesische Professorinnen und Professoren, Doktoranden und Studenten gehörten, durch den Bildungs- und Finanzdezernenten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Wilfried Brödno, sowie den Vorsitzenden des Fördervereins SeeCampus Schwarzheide-Lauchhammer e.V., Paul-Gerhard Thiele.

Um den Besuchern den Verlauf und die Umsetzung des Projektes näher zu bringen, hatte der Landkreis als Auftraggeber und Schulträger eine knapp einstündige Präsentation vorbereitet. Das Interesse der Gäste galt neben der besonderen Bauweise insbesondere auch der Struktur und Wirkungsweise der öffentlich-privaten Partnerschaft. Nachdem alle Fragen beantwortet werden konnten, bildete ein Rundgang durch das Gebäude den Abschluss des Besuchs.

 

Foto: Zeigten sich beeindruckt vom SeeCampus Niederlausitz, der ein vielbeachtetes Beispiel gelungener PPP-Projekte darstellt: Teilnehmerinnen und Teilnehmer des deutsch-tunesischen Forums für öffentlich-private Partnerschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

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Landkreis informiert über kurzfristige Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von bis zu 70 Asylbewerbern

(08. 10. 2014)

 

 

Integrationswerkstätten Niederlausitz stellen Objekt in Senftenberg zur Verfügung

 

Erneut wurde dieser Tage die seitens des Landes vorgegebene Zahl der in 2014 durch den Landkreis aufzunehmenden Asylbewerber nach oben korrigiert. Da die vorhandenen Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte in Sedlitz und Lauchhammer erschöpft sind, jedoch noch Platz für etwa 120 weitere Personen vorgehalten werden muss, steht die Kreisverwaltung weiterhin vor einer schwierigen Aufgabe. Um das prognostizierte Aufnahmesoll erfüllen zu können, hat sich der Landkreis daher in Absprache mit den Kommunen auf die Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten begeben. Eine kurzfristig realisierbare Interimslösung wurde am Mittwoch, den 8. Oktober 2014, durch den Landkreis gemeinsam mit der Stadt Senftenberg der Öffentlichkeit präsentiert.

 

Stimmt der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung auf seiner bevorstehenden Sondersitzung am 6. November 2014 zu, könnte bereits ab Dezember 2014 eines der beiden Schullandheime der Integrationswerkstätten gGmbH Niederlausitz in Senftenberg vorübergehend für die Unterbringung von Asylbewerbern angemietet werden. Bis zu 70 Personen ließen sich auf dem unweit der Innenstadt befindlichen Objekt „Am alten Wehr“ zeitnah und ohne große bauliche Veränderungen unterbringen.

 

Die Anlage bietet gute Ausgangsbedingungen für die kurzfristige Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft. Vor Ort stehen sieben einfache Bungalows, ein Gebäude mit vier Zimmern und einem Schlafsaal, Sanitäranlagen, Gemeinschafts- und Verwaltungsräume sowie Spielanlagen für Kinder zur Verfügung. Durch Aufstockung gemäß den geltenden Mindestanforderungen an die Unterbringung könnte die momentane Kapazität von derzeit knapp 50 auf bis zu 70 Betten erhöht werden.

 

Von der kurzfristigen Lösung profitieren könnte neben der Kreisverwaltung auch der Vermieter, denn besonders in den kälteren Monaten könne in dem Schullandheim bislang keine hinreichende Auslastung und damit nur geringe Einnahmen erzielt werden. Wie lange die Unterbringung vor Ort erfolgen könnte, würde sich maßgeblich an der weiteren Entwicklung der Zuweisungszahlen durch das Land und den Ergebnissen der Suche nach weiteren Kapazitäten zur Unterbringung im gesamten Landkreis orientieren. Auszugehen sein dürfte in jedem Fall von einer mehrmonatigen Nutzung.

 

Hintergrund:

 

4,6 % aller dem Bundesland Brandenburg zugeteilten Asylbewerber werden dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zugewiesen. Ging man Schätzungen zufolge noch Anfang des Jahres von 170 aufzunehmenden Personen für den Landkreis OSL aus, so sind es nach aktuellen Prognosen bereits 261.

Mit derzeitigem Stand haben in 2014 bislang knapp 140 Frauen, Männer und Kinder in den beiden Gemeinschaftsunterkünften in Sedlitz und Lauchhammer sowie in Wohnungen ein vorübergehendes Zuhause gefunden.

 

Um das mehrfach nach oben korrigierte Soll an aufzunehmenden Personen erfüllen zu können, prüft der Landkreis derzeit weitere verschiedene kurz- und langfristige Varianten der Unterbringung. Darüber hinaus sollen die Umbauarbeiten des 2. Bauabschnittes der Gemeinschaftsunterkunft in Lauchhammer-Ost  Anfang des Jahres 2015 beginnen.

 

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Bücherflohmarkt in der SeeCampus-Bibliothek in Schwarzheide

(08. 10. 2014)

Das Team der SeeCampus-Bibliothek informiert:

 

Bücherflohmarkt in der SeeCampus-Bibliothek in Schwarzheide

 

In der Zeit vom 16. Oktober bis zum 17. November 2014 sind alle Freunde der Literatur zum Bücherflohmarkt in die SeeCampus-Bibliothek Niederlausitz in Schwarzheide eingeladen. An den Öffnungstagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag kann hier von 10 bis 18 Uhr nach Herzenslust gestöbert werden.

Bücher unterschiedlicher Themengebiete von Roman und Krimi über Kinderbuch und Sachbuch bis hin zu Kindervideos werden in diesem Zeitraum aus alten, ausgesonderten Beständen der Bibliothek angeboten. Auch interessante Titel, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern aus Lauchhammer und Schwarzheide gespendet wurden, stehen zur Verfügung.

„Es ist für jeden etwas dabei. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall“, versprechen die Mitarbeiterinnen des Bibliotheksteams.

 

Veranstaltung „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ des Pflegestützpunktes OSL

(01. 10. 2014)

 

Pflegestützpunkt OSL lädt zu kostenlosem Vortrag nach Lübbenau und Senftenberg

 

Gerade für allein lebende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und deren Familien ist die Sicherheit in den eigenen vier Wänden immer wieder Grund zur Sorge. Fragen wie: „Wer bekommt mit, wenn ich stürze?“ oder „Wie reagiere ich richtig, wenn ich meinen Angehörigen hilflos vorfinde?“ lassen die Gedanken kreisen.

Aus diesem Grund hat der Pflegestützpunkt OSL das Thema aufgegriffen und Holger Stübgen, Hausnotrufexperte der Johanniter, eingeladen.

 

Am Montag, den 13. Oktober um 14.00 Uhr wird er im Haus der Harmonie in Lübbenau hilfreiche Informationen zum Thema geben.

Am Mittwoch, den 22. Oktober, ist er um 14 Uhr zu Gast im Haus der Volkssolidarität in Senftenberg.

 

Interessierte Bürgerinnen, Bürger und Fachkräfte sind zu den kostenlosen Veranstaltungen herzlich willkommen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

 

Kurzübersicht

Der Pflegestützpunkt OSL lädt ein:

„Mehr Sicherheit im eigenen Haushalt – Hausnotrufsysteme &

Notfall im Pflegealltag – Was ist zu tun?“

 

13.10.2014, 14.00 bis 16.00 Uhr

Haus der Harmonie, Str. der Jugend 34, 03222 Lübbenau

 

22.10.2014, 14.00 bis 16.00 Uhr

Volkssolidarität Senftenberg, Ernst-Thälmann-Str. 66, 01968 Senftenberg

„Woche der Gesundheit und Pflege“ in OSL startet am 20. Oktober

(01. 10. 2014)
Kreisweit bieten zahlreiche Veranstalter interessante Angebote für Besucher

 

 „Wie will ich leben – Wer bestimmt über mich, wenn ich auf Hilfe angewiesen bin?“ lautet das Motto der diesjährigen Woche der Gesundheit und Pflege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, unter der vom 20. bis zum 24. Oktober im gesamten Kreisgebiet kostenlose Veranstaltungen angeboten werden. Das komplette Programm liegt ab sofort in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau sowie in vielen weiteren öffentlichen Einrichtungen zur Mitnahme bereit und kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.

 

Bereits zum vierten Mal organisiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Kreisseniorenrat und dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V. die Aktionswoche, die sich sowohl an ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige als auch an generell an Gesundheitsthemen oder Pflegeberufen interessierte Personen richtet. Erneut beteiligen sich viele soziale Einrichtungen und Kommunen im gesamten Kreisgebiet an der diesjährigen Woche der Gesundheit und Pflege. Das umfangreiche Angebot reicht dabei über Vorträge, Informationsveranstaltungen und Beratungen bis hin zu Expertenvorführungen, Präsentationen, Buchlesungen und Tagen der offenen Tür.

 

Behandelt werden sowohl altersgerechte Themen wie etwa Hilfe im Alltag, pflegeentlastende Angebote, barrierefreies Wohnen, Tagespflege und Demenz als auch Themen von allgemeinem Interesse, wie beispielsweise rechtliche Vorsorge und Betreuung, Ernährung und Prävention, Rehasport, medizinische Behandlungsmöglichkeiten bei verschiedenen Krankheiten und vieles mehr.

 

Feierlich eröffnet wird die Aktionswoche im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am Montag, den 20. Oktober 2014 durch Landrat Siegurd Heinze und den zuständigen Dezernenten für Gesundheit, Jugend und Soziales, Alexander Erbert. „Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, die Auftaktveranstaltung zu besuchen. Sie findet in der Zeit von 10 bis etwa 13 Uhr im großen Sitzungssaal im Haus I des Landratsamtes, Dubinaweg 1 in Senftenberg statt und ist ebenfalls kostenfrei“, erklärt Eva-Maria Dinter, Mitarbeiterin des Kreissozialamtes des Landkreises. Im Verlauf der knapp dreistündigen Veranstaltung berichtet unter anderem ein Richter aus seiner täglichen Arbeit im Zusammenhang mit der Betreuung von Volljährigen, zudem werden die Beratungs- und Hilfsangebote der Betreuungsbehörde des Landkreises und die Aufgaben einer Berufsbetreuerin anhand eines Fallbeispiels vorgestellt. Zum Abschluss ist das Publikum dazu eingeladen, an der Eröffnung der Ausstellung „Überraschend einzigartig – Menschen mit Demenz machen Kunst“ teilzunehmen.

[Programm 2014]

Foto zu Meldung: „Woche der Gesundheit und Pflege“ in OSL startet am 20. Oktober

Das Museum Schloss und Festung Senftenberg bittet um Tannenbäume für die große Weihnachtsausstellung

(26. 09. 2014)

 

 

Draußen werden die Temperaturen herbstlich und langsam erwacht die Vorfreude auf die nahe Weihnachtszeit. Auch in diesem Jahr sollen wieder festlich geschmückte Tannenbäume das Museum Schloss und Festung Senftenberg verzaubern.

 

Damit das Museum die Besucher mit der Ausstellung „Weihnachten im Schloss“ begeistern kann, ist die Unterstützung von Gartenfreunden aus Senftenberg und Umgebung gefragt.  Spenden Sie einen Tannenbaum  für die große Weihnachtsausstellung! Es werden Nadelbäume bis zu 2,50 Meter Höhe gesucht. In den vergangenen Jahren waren bei den gespendeten Bäumen echte Prachtexemplare dabei, an denen sowohl die Museumsmitarbeiter als auch die Besucher ihre Freude hatten. Wer einen passenden Baum anzubieten hat, meldet sich bitte unter der Telefonnummer 03573/2628 oder 03573/798190.

 

Tannenbäume werden auch für den historischen Weihnachtsmarkt im Freilandmuseum Lehde gesucht

Dafür bittet das Museum um die Unterstützung von Gartenfreunden aus Lübbenau und Umgebung, die einen Tannenbaum für den Weihnachtsmarkt spenden möchten.

 

 

Foto zu Meldung: Das Museum Schloss und Festung Senftenberg bittet um Tannenbäume für die große  Weihnachtsausstellung

Kreisverwaltung bietet Schulungen zur neuen „KULAP“-Förderrichtlinie

(26. 09. 2014)

 

Anträge können bis zum 15. Dezember eingereicht werden

 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) bringt auch für das Jahr 2015 die Förderrichtlinie Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) auf den Weg. Da die Antragstellung für die neue Förderperiode bereits bis zum 15. Dezember 2014 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eingereicht werden muss und sich gewisse Bedingungen geändert haben, möchte die Kreisverwaltung Landwirte rechtzeitig darauf aufmerksam machen und sie in der Antragstellung unterstützen.

Am Mittwoch, den 15. Oktober 2014 bietet das Sachgebiet Landwirtschaft des Amtes für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft in der Bauernküche in Bronkow aus diesem Grund allen Interessierten eine Informationsveranstaltung zu dem Thema an. Am 25. und 26. November finden im Kreishaus in Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, zudem Schulungen am PC zur Online-Antragstellung statt. Wer an den Veranstaltungen teilnehmen möchte, kann sich vorab im Sachgebiet unter der Telefonnummer (03541) 870 5622 anmelden.

Nähere Informationen zur KULAP-Richtlinie werden auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt. Der entsprechende Link ist auf der Seite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Bürgerportal von A-Z/Landwirtschaft und ländlicher Raum hinterlegt.

[Link zum Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum]

Jetzt kostenlos gegen Virusgrippe 2014/2015 impfen lassen

(26. 09. 2014)

Die Grippe (Influenza) ist eine schwere Infektionskrankheit. Besonders bei älteren Menschen und bei chronisch kranken oder immungeschwächten Patienten kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Die Impfung gegen Influenza ist aus medizinischer Sicht die wirksamste vorbeugende Maßnahme.

Die Monate September bis Dezember sind als Zeitraum für die Schutzimpfung optimal - rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt. Die Impfung erfolgt für alle gesetzlich Versicherten kostenlos in allen allgemeinmedizinischen, internistischen,  kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen.

 

Im Gesundheitsamt Senftenberg, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), kann man sich ab Dienstag, 07. Oktober 2014 jeden

 

Dienstag        von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und

Donnerstag   von      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

 

impfen lassen. Zur Impfung sind der Impfausweis und die Chipkarte mitzubringen.

Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch unter (03573) 870 4342 oder -45.

 

Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?

Bevorzugt impfen lassen sollten sich:

  • alle Personen über 60 Jahre,
  • chronisch Kranke jeden Alters
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen,
  • Schwangere,
  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal) sowie
  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

 

Darüber hinaus gilt: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern vermeidet auch eine Ansteckung anderer!

Das bedeutet, bis auf wenige Ausnahmen, ist jeder zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.

 

Wer darf nicht geimpft werden?

Bei schwereren akuten oder fieberhaften (≥ 38,5°C) Erkrankungen sollte die               Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß bzw. einer anderen im Impfstoff enthaltenen Substanz sollen nicht mit den üblichen Impfstoffen geimpft werden. Für die Saison 2013/2014 wurde ein hühnereiweißfreier Impfstoff produziert, der allerdings nicht im Gesundheitsamt vorhanden ist.

 

Zusammensetzung des Impfstoffes

Die Zusammensetzung des Impfstoffes entspricht den aktuellen Empfehlungen der Welt-gesundheitsorganisation (WHO) für die nördliche Hemisphäre und der Europäischen Gemeinschaft. Er besteht aus drei derzeit zirkulierenden Virusvarianten (A/H1N1, A/H3N2 und B).

 

Wirkung und Nebenwirkungen

Nach der Impfung benötigt das Immunsystem zwischen 7 und 14 Tagen,            um einen Impfschutz aufzubauen. Die Angst vor schweren Nebenwirkungen ist unbegründet.

Die heute verfügbaren Grippeimpfstoffe sind im Allgemeinen gut verträglich. Zudem  kontrolliert das Paul-Ehrlich-Institut jede Impfstoff-Charge und gibt sie erst dann zur Anwendung frei. Influenza-Impfstoffe können selbst keine Virusgrippe auslösen, da es sich um Totimpfstoffe handelt. Eine Ausnahme stellt der neu zugelassene Impfstoff für Kinder und Jugendliche dar, der als Spray verabreicht wird und abgeschwächte Viren enthält (nicht im Gesundheitsamt Senftenberg verfügbar).

Zu beachten ist weiterhin, dass eine Influenza-Impfung nicht gegen die von anderen Erregern verursachten Erkältungskrankheiten mit grippeähnlichen Symptomen schützen kann.
Man sollte auch wissen: es gibt keinen Impfstoff, der bei allen Geimpften einen  100 % zuverlässigen Schutz bietet.

 

Wo kann man sich zusätzlich informieren?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat aktuelle Informationen zur Grippeschutzimpfung unter www.impfen-info.de veröffentlicht.

Weitere Antworten auf Fragen zur Grippeschutzimpfung (z. B. Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen? oder Was ist bei der Impfung von Personen mit eingeschränktem Immunsystem zu beachten?) und zur Virusgrippe sind unter www.rki.de > Infektionskrankheiten von A-Z > Influenza abrufbar.

 

 

 

 

 

[Merkblatt Grippeschutzimpfung 2014/2015 in OSL]

[Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)]

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Zu Gast beim „Nachbarn“- Landkreis präsentiert sich bei Landesausstellung

(22. 09. 2014)

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nutzte die Gelegenheit, sich im Rahmen der Reihe „Landkreispräsentationen“ den Besucherinnen und Besuchern der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain zu präsentieren. Knapp 1500 Gäste fanden am Sonntag, den 21. September 2014, den Weg auf das Schloss- und Klosterareal und bescherten der Veranstaltung – trotz anfänglichem Nieselwetter- eine gute Resonanz.

 

Eröffnet wurde der Landkreistag durch OSL-Landrat Siegurd Heinze, die OSL-Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness, den Landrat von Elbe-Elster, Christian Heinrich-Jaschinski sowie Peter Hans, Dezernent für Finanzen, Personal und Service beim Landkreis Elbe-Elster.

Im weiteren Verlauf hatten sich die Organisatoren seitens des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises OSL einiges einfallen lassen, um für ihre Region zu werben: So sorgte auf der Bühne bis in den späten Nachmittag hinein ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm für Unterhaltung für Jung und Alt. Dabei standen unter anderem musikalische Auftritte der Schwarzheider Blasmusikanten „Die lustigen 7“ und des Chors der Bergarbeiter sowie amüsante Einlagen und Darbietungen des „SachsenDreyers“ des Lübbenauer Theaters „Bunte Bühne“ auf dem Plan. Über großen Beifall konnte sich auch die junge Nachwuchsband „Green Forest“ der Musikschule OSL freuen, welche das Publikum mit stimmgewaltigen Songs und gekonnten Schlagzeug-Rhythmen zu begeistern wusste.

Neben dem Bühnenprogramm warteten auf dem angrenzenden Platz zahlreiche Informations- und Marktstände darauf, entdeckt zu werden: Alleine das handwerkliche Angebot mit beeindruckenden Schauvorführungen reichte von Holzschnitzarbeiten über Trachtenpräsentationen und Korbflechten bis hin zur Textilgestaltung. Auch die Stände des Kreismuseums und der Kreisverwaltung fanden regen Zuspruch. Insgesamt präsentierten über 20 regionale Anbieter Produkte, Kunst und Handwerk aus der Region und informierten  über die vielen touristischen Angebote im Landkreis. Während die Eltern und Großeltern über den Platz schlenderten, kamen die Kleinsten bei der Mal-, Bastel- und Spielestrecke auf ihre Kosten.

 

Fotos: (Kreisverwaltung OSL)

Ein abwechslungsreiches Programm für Auge und Ohr bot die Präsentation des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der am Sonntag im Rahmen der Brandenburgischen Landesausstellung zu Gast auf dem Schloss- und Klosterareal in Doberlug-Kirchhain war.

 

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Kreisvolkshochschule OSL: Programmheft Herbst 2014 erschienen

(21. 09. 2014)

 

Das neue Programmheft der Kreisvolkshochschule Oberspreewald-Lausitz
für Herbst/Winter 2014/15 ist erschienen. Neben der Auslage an den
bekannten Standorten im Landkreis können einzelne Exemplare ab dem 17. September kostenfrei unter Tel. (03573) 36 37 80 bzw. E-Mail info@vhs-osl.de angefordert werden. Zudem wird das Programmheft auf der Internetseite der Volkshochschule und des Landkreises zum Abrufen bereitgestellt.

 

Unser Dorf hat Zukunft: Jury zu Gast in den Teilnehmerdörfern

(21. 09. 2014)

So viele Gemeinden wie seit 1999 nicht mehr haben sich in OSL in diesem Jahr dazu entschieden, am mittlerweile 9. kreisweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mitzuwirken. Nun wird es für die 13 Dörfer nach und nach ernst, denn die Vor-Ort-Besuche der zehnköpfigen Bewertungskommission sind ab sofort im Gange. Am Montag, den 15. September 2014 fiel in Ogrosen, Kalkwitz und Raddusch der Startschuss, den Abschluss bildet die Visite in Frauendorf  am 16. Oktober 2014.

 

 

Ziel der Besuche ist es, einen umfassenden Eindruck von den wesentlichen Erfolgen, aber auch von den Herausforderungen in Hinblick auf die Dorfentwicklung zu erhalten. Bewertet werden verschiedene Teilbereiche: So richtet die Jury ihren Fokus sowohl auf Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen als auch auf soziale und kulturelle Aktivitäten sowie die Baugestaltung und Siedlungsentwicklung. Auch die Grüngestaltung und die Anpassung des Dorfes an die Landschaft fließen mit in die Bilanz ein. Bis zu 150 Minuten stehen den teilnehmenden Gemeinden zur Verfügung,  um die Jury von sich zu überzeugen. Kommt die Präsentation besonders gut an, können bis zu 20 Punkte zusätzlich vergeben werden. 100 Punkte können so maximal erreicht werden.

 

Die Auswertung und Prämierung der Sieger erfolgt im Kreistag im Dezember 2014. Die zwei besten Dörfer des Kreiswettbewerbes werden den Landkreis beim Landeswettbewerb 2015 und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2016 repräsentieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier noch einmal alle Besichtigungstermine im Überblick:                                                                     

 

Gemeinde

Datum

Uhrzeit

Treffpunkt

Bolschwitz

16.09.2014

8.00 Uhr

An der Feuerwehr

Dörrwalde

17.09.2014

14.00 Uhr

Parkplatz an der Mühle

Frauendorf

16.10.2014

14.30 Uhr

Gemeindeamt Hauptstr. 58

Groß Mehßow/Klein Mehßow

16.09.2014

11.00 Uhr

Groß Mehßow Gutshaus

Guteborn

16.10.2014

8.00 Uhr

Haus der Begegnung, Weinbergstraße

Kalkwitz

15.09.2014

11.00 Uhr

an der Kirche

Kostebrau

18.09.2014

8.00 Uhr

ehemalige Schule, Karl-Marx-Straße

Lindenau

16.10.2014

11.00 Uhr

Torhaus gegenüber vom Schloss

Muckwar

16.09.2014

14.00 Uhr

Kindergarten

Ogrosen

15.09.2014

8.00 Uhr

ehemaliger Kindergarten, Nähe Gaststätte

Raddusch

15.09.2014

14.00 Uhr

Sport- und Kulturscheune

Schwarzbach/Biehlen

17.09.2014

8.00 Uhr

Schwarzbach, Bürgerhaus

Sedlitz

17.09.2014

11.00 Uhr

Bürgerhaus, Straße der Jugend

 

 

 

OSL präsentiert sich Besuchern der Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain

(21. 09. 2014)

 

Ganztätig buntes Bühnen- und Rahmenprogramm sowie Händlermarkt am 21.09.2014

 

Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nutzt die Gelegenheit, sich im Rahmen der Reihe „Landkreispräsentationen“ den Besucherinnen und Besuchern der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain zu präsentieren.

Am Sonntag, den 21. September 2014, um 12 Uhr wird die Veranstaltung am Schloss durch Landrat Siegurd Heinze (OSL) eröffnet.

 

Bis 17 Uhr sorgt anschließend ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm für gelungene Unterhaltung: So sind unter anderem Auftritte der Schwarzheider Blasmusikanten „Die lustigen 7“, des Chors der Bergarbeiter und des Lübbenauer Theaters „Bunte Bühne“ vorgesehen. Besonders auch für junge Zuschauer interessant dürfte der Auftritt der erfolgreichen Musikschule-OSL-Nachwuchsband „Green Forest“ sein, welche es schaffen, ihr Publikum mit stimmgewaltigen Songs und Schlagzeug-Rhythmen zu begeistern.

 

Neben dem Bühnenprogramm warten auch allerhand Informations- und Marktstände darauf, von den Besucherinnen und Besuchern entdeckt zu werden. Alleine das handwerkliche Angebot mit zahlreichen Schauvorführungen reicht von Holzschnitzarbeiten über Trachtenpräsentationen und Korbflechten bis hin zur Textilgestaltung. Insgesamt präsentieren über 20 regionale Anbieter Produkte, Kunst und Handwerk aus der Region oder informieren über touristische Angebote im Landkreis. Auch Kinder kommen vor Ort auf ihre Kosten.

 

„Wir haben zum Tag des Landkreises OSL ein interessantes Programm auf die Beine gestellt, was für jede Altersklasse etwas Spannendes bereit hält“, stellt Jens-Peter Meyer vom Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz, dem die Organisation federführend obliegt, in Aussicht. Der Flyer zur Veranstaltung liegt ab sofort in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau aus und kann im Internet unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.

 

 

 

Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Lauchhammer-Ost geht in Betrieb

(21. 09. 2014)

Gemeinschaftsunterkunft in Lauchhammer-Ost nimmt Betrieb auf

Weitere Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern werden kurzfristig benötigt

 

Die seit Beginn des Jahres 2014 hergerichtete Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Lauchhammer-Ost hat ihren Betrieb aufgenommen. Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner, darunter mehrere Familien mit Kindern, werden dieser Tage erwartet. Am Freitag, den 19. September 2014, bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, einen Blick in das Gebäude zu werfen und vor Ort mit Vertretern von Landkreis, Stadt und Betreiber ins Gespräch zu kommen.

 

Nach aktuellen Prognosen werden dem Landkreis im Jahr 2014 214 Personen zugeteilt. Mit der Belegung in den Unterkünften in Lauchhammer, Sedlitz und in Wohnungen werden bis zum Monatsende etwa 140 Personen aufgenommen worden sein. Um das mehrfach nach oben korrigierte Soll an aufzunehmenden Personen erfüllen zu können, prüft der Landkreis derzeit neben langfristigen Möglichkeiten der Unterbringung -konkret in Form einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft bzw. dem Anmieten zusätzlicher Wohnungen- kreisweit auch kurzfristige Varianten.

 

 

Foto zu Meldung: Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Lauchhammer-Ost geht in Betrieb

Vierte Ausbildungsmesse des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz am 11. Oktober in Senftenberg

(21. 09. 2014)

Ausbildungsmesse in der Westlausitz unter dem Motto „Bleib Lausitzer“

 

Am 11. Oktober 2014 findet bereits zum vierten Mal die überregionale Ausbildungsmesse der Wirtschaftsregion Westlausitz in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr in der Niederlausitzhalle in Senftenberg statt.

 

Die Ausbildungsmesse unterstützt Unternehmen aus Industrie, Handel, Dienstleistungen und Handwerk. Insbesondere Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen stehen im Fokus der Ausbildungsmesse, auf der natürlich auch große Unternehmen und Institutionen vertreten sein werden.

 

Die Schüler, die eine Lehrstelle suchen oder sich beruflich orientieren wollen, sollten sich den Termin vormerken. Unternehmen, die Auszubildende einstellen oder Praktikumsplätze vergeben wollen, finden die Unterlagen zur Anmeldung unter www.ausbildungsmesse-westlausitz.de. Hier sind ebenfalls Informationen für die Schüler zur Messe und zu Karrieremöglichkeiten zusammengetragen.

Der Ausstellerkatalog, Messeplan und Messeablauf werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite ergänzt.

 

Die Ausbildungsmesse wird gefördert aus Mitteln der Städte Finsterwalde, Großräschen, Lauchhammer, Schwarzheide und Senftenberg im Regionalen Wachstumskern Westlausitz, dem Landkreis OSL sowie aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Infrastruktur“.

 

Link: www.ausbildungsmesse-westlausitz.de

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Arbeitskreis „Wirtschaftsförderung“ des Landkreises OSL gastierte im Stadtschloss in Vetschau/Spreewald

(21. 09. 2014)

 

 

Das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises OSL führt gemeinsam mit dem  Arbeitskreis „Wirtschaftsförderung“ des Landkreises  regelmäßig in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen im Landkreis OSL Beratungen zu aktuellen Themen durch. Jüngst war der Arbeitskreis zu Gast im Schloss Vetschau, dem Sitz der Stadtverwaltung Vetschau/ Spreewald.

 

Nach einer interessanten Führung durch Christiane Zimmermann durch die Räume des Barockschlosses, welches  1540 durch Eustach von Schlieben errichtet  und  1920 durch die Stadt Vetschau käuflich erworben wurde, erfolgte  die  Weiterführung der Beratung im Rittersaal. Dort standen Ausführungen zum neuen touristischen Leitbild, zur Stadtentwicklung und zu Aktivitäten der Wirtschaftsförderung der Stadt Vetschau/Spreewald durch Bürgermeister Bengt Kanzler, den Geschäftsführer der Regionalen Wirtschaftsfördergesellschaft Vetschau/Spreewald Thomas Langlotz und Stephan Pönack, Mitarbeiter der Stadtplanung/Stadtentwicklung, auf dem Programm.

 

Das touristische Leitbild der Stadt Vetschau wurde im April 2014 beschlossen. Ziel der  Stadt Vetschau/Spreewald ist es, sich zu einem anerkannten Tourismusziel im Spreewald und Seenland zu entwickeln. Das Leitbild enthält mehrere übergreifende Themen, die beide Bereiche miteinander verbinden. Dazu zählen die Themen „Land, Natur und Ökologie“, „Wasservielfalt und Baden“ sowie „Einzigartige Kultur (Landschaft)“, die auch das Thema der Sorben/Wenden einschließt.

Die Zusammenfassung dieser Themen ist im neuen Logo der Stadt Vetschau/Spreewald zu erkennen. Es stellt die Verbindung zwischen Spreewald und Seenland und zwischen den unterschiedlichen Naturlandschaften der Stadt dar. Es zeigt dafür die Doppelkirche als wichtigstes Bauwerk der Stadt. Es symbolisiert das Zentrum, als Versorgungs- und Verkehrsknotenpunkt. Darüber hinaus steht es für die doppelte deutsch/sorbische Kultur. Außerdem ist der Storch zu sehen, der wichtigste Sympathieträger der Stadt.

 

Ebenfalls zu Gast beim Arbeitskreis „Wirtschaftsförderung“ waren die neue Geschäftsführerin des Ratskellers Vetschau, der Mitte des Jahres wiedereröffnet worden ist, Annett Becker, und der Geschäftsführer der Göritzer Agrar GmbH, Thomas Göbel, welche mit ihren Erfahrungsberichten die Beiträge ergänzten. Im weiteren Verlauf der Beratung stand die Fachkräftesicherung durch das Rückkehrer- und Zuwandererprogramm der Agentur für Arbeit auf der Tagesordnung.

Energiepreis des Landkreises OSL 2014: Gewinner wurden ausgezeichnet

(21. 09. 2014)

 

Die Gewinner des mit insgesamt 10.000 Euro dotierten „Energiepreises“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen fest: Am Donnerstag, den 18. September 2014 lüftete die Jury im Rahmen der Kreistagssitzung im Kulturhaus Lauchhammer das Geheimnis um die Platzierungen.

 

Frank Weser aus Ortrand, André Peter aus Senftenberg und die Schüler der AG „Vitalarseum“ der GutsMuths-Grundschule in Großräschen unter der Leitung von Günter Kalliske schafften es, sich gegen die Mitbewerber durchzusetzen und die Kommission von ihren Ideen und Projekten rund um die Themen Energieerzeugung und effiziente Energienutzung zu überzeugen. Die Projektvorschläge können in den kommenden Tagen auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Energie und Klimaschutz“ eingesehen werden.

 

Eingereicht werden konnten Konzepte und Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung berühren. Mehrere kreative Vorschläge sind auch in diesem Jahr bei der Jury eingegangen. „Die Entscheidung fiel uns nicht leicht. Wir sind jedoch zu dem Entschluss gekommen, dass die Ideen der Preisträger besonders nachhaltiges Denken und Handeln aufweisen, eine besondere Beispielwirkung auf unsere Region haben und Signale setzen, dass sich energetische Aktivitäten lohnen“, erklärte die Jury-Vorsitzende Prof. Kathrin Lehmann in ihrer Laudatio.

 

Erstmals teilen sich in diesem Jahr zwei Projekteinreicher den Siegerplatz. So kann sich neben Frank Weser aus Ortrand, der parallel zu weiteren beispielhaften Projekten eine umfangreiche energetische Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhof-Empfangsgebäude in Ortrand  realisiert hat auch André Peter, Inhaber von Segtours Senftenberg, über ein Preisgeld in Höhe von 4.500 Euro freuen. Unter dem Mobilitätskonzept „Co2-neutral durchs Lausitzer Seenland“ bietet er Touristen die Möglichkeit, die Region auf spannende und klimafreundliche Art und Weise zu entdecken. Dafür stehen neben Segways mittlerweile auch Elektrofahrräder, Elektroautos und Solarboote bereit.

Ebenfalls über eine Platzierung und 1000 Euro Preisgeld freuen sich Günter Kalliske und die Schüler der AG „Vitalarseum“ der GutsMuths-Grundschule in Großräschen. Von der Energieaufsicht und dem bewussten Umgang mit Ressourcen bis hin zum Pflanzen von Bäumen reicht das Engagement, welches dazu beiträgt, das Energiebewusstsein der Kinder zu entwickeln und auszubauen.

 

Der Energiepreis wird von der unlimited energy GmbH aus Schönefeld und der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert und mittlerweile zum dritten Mal vergeben. Mitmachen konnten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen des Landkreises.

 

Foto:

Frank Weser aus Ortrand (links), André Peter aus Senftenberg (rechts) und die Schüler der AG „Vitalarseum“ der GutsMuths-Grundschule in Großräschen unter der Leitung von Günter Kalliske (Mitte) sowie die Schulleiterin Tessie Franke nahmen die Preise entgegen.

 

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Angebote des 9. „Informations- und Beratertages“ wurden gerne angenommen

(21. 09. 2014)

 

 

Am Dienstag, den 16. September 2014 fand im Landratsamt in Senftenberg der 9. Informations- und Beratertag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt.

Unternehmer, Existenzgründer und Investoren konnten dabei an verschiedenen Stationen kostenlos Auskünfte über Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften und andere Fördermöglichkeiten einholen und sich über die Gewinnung von Fachkräften und Qualifizierungsmaßnahmen informieren. Besonders intensiv genutzt wurde das Angebot dieses Mal von Personen, die den Schritt in die Selbständigkeit planen.

Die anwesenden Berater, zu denen Vertreter von Banken, der Sparkasse, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen zählten, nutzten ebenfalls die Möglichkeit, sich untereinander zu verschiedenen Themen auszutauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

 

Foto: Eröffnet wurde der 9. Beratertag durch die Erste Beigeordnete Grit Klug (4.v.r.) und Bärbel Weihmann, Leiterin des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung der Kreisverwaltung (3.v.r.).

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Landtagswahlen Wahlkreise 38, 39 und 40: Lob an die Helfer

(19. 09. 2014)

In ganz Brandenburg fand am Sonntag, den 14. September 2014 die Wahl zum 6. Landtag statt. Die Ergebnisse der Wahlkreise 38, 39 und 40 konnten dank dem Mitwirken vieler Helferinnen und Helfer zügig ermittelt und an den Landeswahlleiter übermittelt werden.

 

Die Wahlausschüsse haben die Ergebnisse in ihren Sitzungen dieser Tage bestätigt, die Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse erfolgt im nächsten Amtsblatt. Die Ergebnisse können auch auf der Internetseite des Landkreises OSL unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ abgerufen werden.

 

Die Kreisverwaltung, die Kreiswahlleiter und die Ausschüsse bedanken sich bei allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die zum Gelingen der Wahl beigetragen haben. 

 

 

 

 

 

Brücke in Tettau sieben Wochen früher als erwartet für Verkehr freigegeben

(16. 09. 2014)

Wer von Tettau nach Schraden fahren möchte, muss künftig keinen Umweg mehr in Kauf nehmen: Nach viermonatiger Bauzeit an der Brücke über die Grenzpulsnitz und damit verbundener Straßensperrung konnte die Strecke am Donnerstagnachmittag, den 11. September 2014, wieder für den Verkehr freigegeben werden.

 

Ursprünglich wurde das Ende der Baumaßnahme für Ende Oktober vorhergeplant. Zu verdanken ist der vorzeitige Abschluss der guten Zusammenarbeit zwischen Planungsbüro und Baufirma: „Die Bauarbeiten schritten so gut voran, dass der Verkehr sieben Wochen früher als geplant über die neue Brücke rollen kann“, erklärt Birgit Rauhut vom Bau- und Hauptamt der Kreisverwaltung OSL. Ein besonderer Dank gelte auch der Gemeinde Tettau für die gute Zusammenarbeit und tolle Unterstützung während der Bauphase.

 

Die Arbeiten umfassten den Abbruch der alten Brücke und den Ersatzneubau einer Ein-Feld-Plattenbrücke an gleicher Stelle. Um die Bauzeit zu verkürzen, kamen Halbfertigteile bei der Herstellung zum Einsatz.

Dafür, dass auch Fußgänger die Brücke gefahrlos passieren können, sorgen ein Gehweg und ein schmalerer Notgehweg. Die Straßenbreite zwischen den Borden beträgt 5,50 Meter. Und auch an die Tierwelt wurde gedacht: So wurden unter dem Bauwerk beidseitige Querungsmöglichkeiten zum Schutz der Otter und Biber geschaffen.

Im Auftrag der Kreisstraßenmeisterei wurde zudem auf einer Länge von ca. 50 Metern vor und hinter der Brücke eine Asphaltdeckschicht erneuert, welche in diesem Bereich bereits zahlreiche Risse aufgewiesen hatte.

 

Der Brückenneubau wurde mit etwa 50 Prozent durch das Land Brandenburg gefördert, die Kosten für Planung, Bau und archäologische Untersuchungen betrugen 196.000,00 €.

 

Foto:

Freude über die frühzeitige Fertigstellung: Neben Vertretern des Landkreises als Straßenbaulastträger nutzten auch Tettaus Bürgermeister Siegmar Petrenz, Vertreter des Amtes Ortrand, der Gemeinde Schraden sowie Mitarbeiter des Planungsbüros und des bauüberwachenden Unternehmens die Gelegenheit, die neue Brücke symbolisch für den Verkehr freizugeben.

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Unser Dorf hat Zukunft: Termine für Vor-Ort-Besuche stehen fest

(16. 09. 2014)

Unsere Dörfer haben Zukunft. Das beweisen nicht zuletzt die 13 Gemeinden, die sich in diesem Jahr dazu entschieden haben, am gleichnamigen Wettbewerb auf Kreisebene mitzuwirken. Am Mittwoch, den 20. August 2014, kam im Kreishaus in Calau erstmals die zehnköpfige Bewertungskommission zusammen, um die eingereichten Unterlagen zu sichten und die Termine der Vor-Ort-Besuche festzulegen. Los geht es am 15. September in Ogrosen.

 

Ziel der Besuche ist es, einen umfassenden Eindruck von den wesentlichen Erfolgen, aber auch von den Herausforderungen in Hinblick auf die Dorfentwicklung zu erhalten. Bewertet werden verschiedene Teilbereiche: So richtet die Jury ihren Fokus sowohl auf Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen als auch auf soziale und kulturelle Aktivitäten sowie die Baugestaltung und Siedlungsentwicklung. Auch die Grüngestaltung und die Anpassung des Dorfes an die Landschaft fließen mit in die Bilanz ein. Bis zu 150 Minuten stehen den teilnehmenden Gemeinden zur Verfügung,  um die Jury von sich zu überzeugen. Kommt die Präsentation besonders gut an, können bis zu 20 Punkte zusätzlich vergeben werden. 100 Punkte können so maximal erreicht werden.

 

Der Auftakt zu den Besuchen erfolgt in Ogrosen, den Abschluss bildet die Visite in Frauendorf  am 16. Oktober 2014. Die Auswertung und Prämierung der Sieger erfolgt im Kreistag im Dezember 2014. Die zwei besten Dörfer des Kreiswettbewerbes werden den Landkreis beim Landeswettbewerb 2015 und eventuell sogar beim Bundeswettbewerb 2016 repräsentieren.

 

„Entscheidend für die Bewertung ist, was die Dorfgemeinschaft aus eigener Initiative bewirkt, welche Aktivitäten und Projekte zur ganzheitlichen Entwicklung des Ortes beitragen und wie künftige Herausforderungen angegangen werden“ erklärt Kommissions-Leiterin Marlies Schöne von der Kreisverwaltung OSL. Dabei sei nicht nur das äußere Erscheinungsbild entscheidend für die Bewertung, es zähle auch die Gesamtheit der Aktivitäten der Menschen, um ihr Heimatdorf lebenswert und zukunftsfähig zu machen.

 

Begleitet wird sie bei den Besichtigungen von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt und Bauaufsicht, Bauwesen, Wirtschaft und Förderung, Naturschutz, Kreisentwicklung, Finanzwesen und Marketing.

 

Bereits zum neunten Mal waren alle Gemeinden, Dörfer und Ortsteile des Landkreises Oberspreewald-Lausitz durch Landrat Siegurd Heinze dazu aufgerufen, sich im Rahmen des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ miteinander zu vergleichen. Ausrichtung und Durchführung des Wettbewerbes werden durch die Sparkasse Niederlausitz unterstützt.

 

In den mehr als 50 Jahren seines Bestehens ist dieser Wettstreit deutschlandweit zu einem wichtigen Motor der Entwicklung in den Dörfern und ländlichen Gebieten geworden.

 

Die Besichtigungstermine im Überblick:                                                                              

 

Gemeinde

Datum

Uhrzeit

Treffpunkt

Bolschwitz

16.09.2014

8.00 Uhr

Dorfanger

Dörrwalde

17.09.2014

14.00 Uhr

Parkplatz an der Mühle

Frauendorf

16.10.2014

14.30 Uhr

Gemeindeamt Hauptstr. 58

Groß Mehßow/Klein Mehßow

16.09.2014

11.00 Uhr

Groß Mehßow Gutshaus

Guteborn

16.10.2014

8.00 Uhr

Haus der Begegnung, Weinbergstraße

Kalkwitz

15.09.2014

11.00 Uhr

an der Kirche

Kostebrau

18.09.2014

8.00 Uhr

ehemalige Schule, Karl-Marx-Straße

Lindenau

16.10.2014

11.00 Uhr

Torhaus gegenüber vom Schloss

Muckwar

16.09.2014

14.00 Uhr

Kindergarten

Ogrosen

15.09.2014

8.00 Uhr

ehemaliger Kindergarten, Nähe Gaststätte

Raddusch

15.09.2014

14.00 Uhr

Sport- und Kulturscheune

Schwarzbach/Biehlen

17.09.2014

8.00 Uhr

Schwarzbach, Bürgerhaus

Sedlitz

17.09.2014

11.00 Uhr

Bürgerhaus, Straße der Jugend

 

Medienvertreter sind herzlich dazu eingeladen, an den Besichtigungen teilzunehmen.

„Kunst im Gesundheitsamt“: Wolf-Kaspar Voigt gewährt Einblicke in sein Wirken

(08. 09. 2014)

 

Nach mehreren Ausstellungen bei namhaften Adressen in der Region und im Nachbarbundesland Sachsen sowie dem Mitwirken an vielseitigen Kunstprojekten und Ausstellungsbeteiligungen stellt der 1990 geborene Wolf-Kaspar Voigt einen Teil seiner Arbeiten nun auch im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus.

Der junge Künstler ist Träger des fragilen X-Chromosoms. Seit 2005 besuchte er mehrfach Malkurse im Rahmen der Schülerförderung der BASF Schwarzheide GmbH und ist beteiligt bei „farbwerk“, einer Initiative der Behinderten-Erwachsenenförderung der evangelischen Landeskirche in Sachsen. Neben der künstlerischen Tätigkeit spielt Wolf-Kaspar Voigt Theater.

 

Zur Ausstellungseröffnung mit Musik am

 

Mittwoch, den 17. September 2014,

um 15.30 Uhr

im Treppenhaus des Gesundheitsamtes

des Landkreises Oberspreewald-Lausitz,

Großenhainer Straße 62, 01968 Senftenberg

 

sind Interessierte recht herzlich eingeladen.

 

Die Ausstellung wird bis Ende November in den Fluren der Einrichtung zu bewundern sein.

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Gelungene Überraschung: Feuerwehren und Bus-Fahrgäste im Landkreis sehen ab sofort „rot“

(08. 09. 2014)

 

Landkreis und Sparkasse machen Kreisfeuerwehrverband Geburtstagsgeschenk auf Rädern

 

Über ein außergewöhnliches Geburtstagsgeschenk anlässlich seines 20-jährigen Bestehens konnte sich der Kreisfeuerwehrverband OSL am Samstag am Rande des Kreisfeuerwehrtages in Gahlen freuen: Neben Glückwünschen und guten Worten hatten OSL-Landrat Siegurd Heinze und Sparkasse Niederlausitz-Vorstandsmitglied Marcus Starick zwei knapp 12 Meter lange Busse der Marke Mercedes mit im Gepäck. Diese sollen die Feuerwehren ab sofort tatkräftig in ihrer Arbeit „unterstützen“.

 

Dass die feuerroten Gefährte den Kameradinnen und Kameraden jedoch weniger als Fortbewegungsmittel dienen sollen, als ihnen beim Werben um Nachwuchs für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr behilflich zu sein, wird beim Betrachten schnell klar: „Jugendfeuerwehr OSL - Wir suchen Dich!“ und „Mach mit!“ lauten die unmissverständlichen Botschaften der Floriansjünger, welche Fahrgästen,  Autofahrern und Passanten im gesamten Landkreis ab sofort von Seiten- und Heckfläche entgegen lächeln. Für die Dauer von drei Jahren soll die auffällige Werbung auf Fahrzeugen der Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH nunmehr im Schüler- und öffentlichen Personennahverkehr durch das gesamte Kreisgebiet rollen.

 

Begleitet und ermöglicht wurde das Projekt durch die Sparkasse Niederlausitz: “Es ist uns ein Anliegen, den Feuerwehren der Region für ihren unermüdlichen Einsatz  und ihre wertvolle Arbeit auf diese Weise einen Dank auszusprechen. Dieses Engagement werden wir als Sparkasse Niederlausitz auch in Zukunft weiterhin unterstützen und wertschätzen“, versicherte Marcus Starick, der es sich ebenso wie Landrat Siegurd Heinze nicht nehmen ließ, das gemeinsame Geschenk im Rahmen der Eröffnung des Kreisfeuerwehrtages persönlich zu überbringen.

 

„Die Feuerwehren leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, den es in jedem Fall zu unterstützen und anzuerkennen gilt. Wir hoffen, dass die Aktion ihre Wirkung erzielt und die Feuerwehren im Landkreis dadurch möglichst viele neue Gesichter und tatkräftige Helfer in ihrer Mitte begrüßen können“, erklärte Landrat Siegurd Heinze den Anwesenden und ließ passend dazu einen der Busse auf dem Wettkampflatz vorfahren.

 

 „Wir sind sehr dankbar und tief beeindruckt von dieser großzügigen Unterstützung“, brachte es schließlich Manfred Mrose, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes OSL, stellvertretend für alle Kameradinnen und Kameraden vor Ort auf den Punkt. Mit der Vorstellung, auf diese Art im Kreisgebiet um Nachwuchs zu werben, habe man tatsächlich bereits seit langer Zeit geliebäugelt - „Allerdings wäre dies alleine niemals leistbar gewesen“, fügte er hinzu. Umso erfreulicher sei es, dass dieser Wunsch dank Landkreis und Sparkasse nun doch Wirklichkeit geworden ist.

 

 

Foto:

Eine rundum gelungene Überraschung: Begeistert wird das Geschenk von Landkreis und Sparkasse Niederlausitz beim Kreisfeuerwehrtag in Gahlen von den Kameradinnen und Kameraden aus der Nähe begutachtet. Die beiden Fahrzeuge mit der auffälligen Werbeanbringung verkehren ab sofort im gesamten Kreisgebiet und sollen so bei der Suche nach Nachwuchs unterstützen.

 

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Startschuss für Interkulturelle Woche im Landkreis OSL ist gefallen

(08. 09. 2014)

 

Erneut warten vielseitige Veranstaltungen auf Besucherinnen und Besucher

 

„Gemeinsamkeiten finden, Unterschiede feiern“ lautet das Motto der bundesweiten Interkulturellen Woche 2014, welche offiziell am 21. September startet. Vielerorts finden bereits vorab oder im Nachhinein Veranstaltungen statt. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bringen sich erneut Institutionen und Kommunen mit verschiedensten Veranstaltungen rund um die Themenwoche ein. Das vollständige Programm steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de zum Download bereit. Programmhefte liegen zudem in den teilnehmenden Einrichtungen und in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau aus.

 

Den Auftakt zur Veranstaltungsreihe in OSL bildeten bereits die seit dem 22. August laufenden „besonderen Filme“ des Kranich e.V. im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg. „Noch bis zum 18. Oktober finden einige weitere Veranstaltungen statt, zu denen Bürgerinnen und Bürger jeden Alters recht herzlich eingeladen sind“, erklärt Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte der Kreisverwaltung.

Dazu zählen unter anderem ein Spreewald-Ausflug, ein Internationaler Kaffeeklatsch und ein Erntedankfest mit dem Verein „Unsere Welt, eine Welt“ in Senftenberg, ein  Bericht über eine Reise entlang des Jakobsweges in Spanien im Mehrgenerationenhaus „Ilse“ in Großräschen, eine Buchlesung mit der Senftenberger Autorin Renate Hensel, ein kulinarischer Abend rund um das Thema Schokolade sowie eine Fortbildung zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ in der Volkshochschule OSL.

Auch das selbst Aktivsein wird groß geschrieben: So laden beispielsweise  Trommelworkshops, das Interkulturelle Sportfest des SV Sedlitz Blau-Weiß 90 e.V. und ein Maskenbastel-Abend unter künstlerischer Anleitung zum Mitmachen ein.

 

[Programmheft 2014]

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Information und Beratung in allen Anliegen rund um das Thema Migration

(05. 09. 2014)

 

Migrationsfachdienst OSL bündelt Kompetenzen/ Sylvia Leisner ist neues Mitglied

 

Das Beratungsangebot des Migrationsfachdienstes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird seit kurzem um eine neue Anlaufstelle ergänzt: Seit dem 1. Juni 2014 ist Sylvia Leisner vom „Frakima e.V.“ kreisweit Ansprechpartnerin in allen Angelegenheit rund um das Thema Migration von Erwachsenen. Insgesamt bieten im MFD sechs Fachdienste umfangreich und kostenlos Informationen und Beratungsleistungen an. Eine Übersicht der Aufgaben und Ziele des MFD steht auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Bürgerportal von A bis Z/Integrationsbeauftragte“ bereit.

 

In ihren Sprechzeiten in Lauchhammer, Senftenberg und Großräschen hilft Sylvia Leisner ausländischen Zuwanderinnen und Zuwanderern über 27 Jahre, Spätausgesiedelten sowie deren Ehepartnern und Familienmitgliedern in vielen Alltagsangelegenheiten. „Gespräche können natürlich auch gesondert vereinbart werden“, fügt die Senftenbergerin hinzu. Besonders oft gäbe es bislang in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Hortunterbringung und Schulpflicht von Kindern sowie in finanziellen Belangen und zu Integrations- und Sprachkursen Informationsbedarf. „Eine der größten Schwierigkeiten der Ankommenden ist zunächst aber das Erlernen der deutschen Sprache“, erklärt die Diplom-Sozialpädagogin, welche lange Zeit als Sozialarbeiterin an einem Gymnasium tätig gewesen ist. „Wir helfen hier, indem wir entsprechende Kurse vermitteln.“

 

Aber auch mit anderen Problemen sehen sich Zugewanderte im Alltag konfrontiert: So gilt es beispielsweise, Fragen zum Aufenthaltsstatus und zu Integrationsmaßnahmen zu klären, Anträge auf Berufsanerkennung auszufüllen, Wohnungen und Hausärzte zu suchen oder Plätze für die Kinderbetreuung zu beantragen: „Der Bedarf an Beratung ist nach wie vor hoch. Der Migrationsfachdienst steht hierbei sowohl Zuwanderinnen und Zuwanderern als auch ratsuchenden Diensten, Einrichtungen und Institutionen der Region mit qualifizierten und bedarfsorientierten Beratungsangeboten als Ansprechpartner zur Seite“, erklärt die Integrationsbeauftragte des Landkreises OSL, Kathrin Tupaj.

 

Ziel des MFD ist es dabei nicht nur zu beraten und zu begleiten, sondern auch den Kontakt zu anderen Fachdiensten und Angeboten zu vermitteln, Maßnahmen im Bereich soziale Integration und Freizeitgestaltung voran zu bringen sowie die nicht migrantenbezogenen Einrichtungen und Dienste bei der Interkulturellen Öffnung zu unterstützen.

 

Zum MFD gehören neben dem Frakima e.V. noch weitere Fachdienste bzw. Ansprechpartner. Dies sind im Bereich der Allgemeinen Migrationsberatung Kathrin Tupaj und die Integrationsbeauftragte der Stadt Senftenberg, Monika Auer, sowie im Jugendmigrationsdienst die Diplom-Sozialarbeiterinnen Jean Schwarz-Handte und Annett Noack des Diakonischen Werks des Kirchkreises Lübben e.V.

Zuständig für die Flüchtlingsberatung ist Marcus Fietz von der Überregionalen Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Elbe-Elster e.V., die regionale Flüchtlingsberatung wird von André Schmidt und Susann Bartkowiak von der European Homecare GmbH geleistet.

 

Foto: Maik Voit

 

Sylvia Leisner vom Frakima e.V. (li.) ist das neue Mitglied im Migrationsfachdienst des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In der vergangenen Woche nutzte sie die Gelegenheit zu einem Arbeitsgespräch mit der Integrationsbeauftragten des Landkreises OSL, Kathrin Tupaj.

 

 

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Kreiswahlleiter laden zur Präsentation der Ergebnisse der Landtagswahl

(05. 09. 2014)

 

 

Noch knapp eine Woche, bis in Brandenburg die Wahllokale für die Wahl zum 6. Landtag öffnen. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Teile von Spree-Neiße besteht am Wahltag ab 18 Uhr die Gelegenheit, den Ausgang der Wahlen live auf Leinwand mit zu verfolgen. Dazu laden die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 38, Susann Priemer, sowie die Wahlleiter der gemeinsamen Wahlkreise 39 und 40, Gisbert Choschzick und Hans-Jörg Milinski, alle Interessierten in den großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung im Haus I im Dubinaweg 1 in Senftenberg ein.

 

Vom Eingang auf der Rückseite des Verwaltungsgebäudes lässt sich der Präsentationsraum per Fahrstuhl bequem erreichen. Der Weg im Inneren des Gebäudes ist ausgeschildert. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die aktuellen Wahlergebnisse auf der Internetseite www.osl-online.de nachzuverfolgen. Wer es gerne „mobil“ mag, dem bietet die App „Wahlportal“ eine gute Alternative.

 

Die öffentlichen Sitzungen der Kreiswahlausschüsse zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse finden in den darauffolgenden Tagen statt. Für den Wahlkreis 38 ist der Termin am 16. September um 15 Uhr im Jugendamt, Zimmer 220, Dubinaweg 1 in Senftenberg vorgesehen. Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 39 kommt am 18. September um 14 Uhr in der Dienststelle Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, im Raum 3.08 zusammen. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 40 wird seine Sitzung am selben Tag um 17 Uhr im Jobcenter in Senftenberg, Adolfstraße 1-3, Raum 234 abhalten.

 

 

 

 

Umfangreiches Beratungsangebot beim „9. Informations- und Beratertag“

(05. 09. 2014)
Unternehmer, Existenzgründer und Investoren sollten sich den 16.09. vormerken

 

Am Dienstag, den 16. September 2014 findet der 9. Informations- und Beratertag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Interessierte können sich an diesem Tag in den Sitzungssälen im Haus 1 der Kreisverwaltung, Dubinaweg 1 in Senftenberg von 9 bis 17 Uhr kostenlos an insgesamt 17 Infopunkten informieren.

 

Ein ausgewähltes Expertenteam, bestehend aus Vertretern von Banken, der Sparkasse, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen erteilt in individuellen Gesprächen Auskünfte über Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften und anderen Fördermöglichkeiten und informiert über die Gewinnung von Fachkräften und Qualifizierungsmaßnahmen.

 

Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird eine vorherige Anmeldung beim Landkreis unter Tel.: 03573/870-5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de empfohlen. Natürlich werden alle Interessierten auch ohne vorherige Anmeldung ausführlich und gern beraten. Das Plakat mit der Übersicht über alle 17 Stationen ist auf der Startseite der Internetadresse www.osl-online.de zu finden.

 

 

Richtfest für Innovationszentrum am Standort Senftenberg der BTU Cottbus-Senftenberg vollzogen

(05. 09. 2014)
Gut vier Monate nach Baubeginn wurde die Richtkrone aufgesetzt

 

Für das gemeinsame Projekt von Stadt Senftenberg und Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Standort Senftenberg der BTU Cottbus-Senftenberg – dem Innovationszentrum – konnte dem Gebäude am 27. August 2014 die Richtkrone aufgesetzt werden.

 

Bei dieser Gelegenheit dankten Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich allen Beteiligten, die diese Investition ermöglicht haben. Ein besonderer Dank galt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beauftragten Firmen, welche die Errichtung trotz anhaltend hoher Temperaturen in den vergangenen Wochen stets zügig vorangebracht hatten. „Wir freuen uns sehr, dass das gemeinsame Projekt Innovationszentrum mit dem heutigen Richtfest einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen ist. Wir danken allen fürs Kommen und Mitwirken“, so die beiden Bauherren in ihrer Begrüßung.

 

Brandenburgs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Sabine Kunst, gratulierte in ihrem Grußwort auch im Namen des Brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke. In Anlehnung an Goethes Wahlverwandtschaften sieht sie das Gebäude des Innovationszentrums auf dem rechten Fleck, nach dem Wohl gegründet und – zwar vorerst nur den gut eingehaltenen Zeitplan – vollkommen in der Ausführung.

 

Professor Stefan Zundel von der BTU Cottbus-Senftenberg dankte in seinem Grußwort der Stadt Senftenberg, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Land Brandenburg nicht nur für die finanzielle Investition sondern auch für das Engagement.

 

Im Anschluss an die Reden wurde die Richtkrone auf das Gebäude gezogen und die Bauherren – Bürgermeister Andreas Fredrich und Landrat Siegurd Heinze – schlugen gemeinsam mit Professor Stefan Zundel den Richtnagel in den Dachstuhl. Zimmerer Thomas Kubisch verlas den Richtspruch und wünschte dem Gebäude damit eine glückliche Vollendung.

 

Der Bau des Innovationszentrums ist eine gemeinsame Initiative der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

 

Nach dem Baubeginn Anfang April 2014 war am 6. Juni 2014 der Grundstein für das Innovationszentrum gelegt worden. Ab Anfang 2015 sollen in dem Komplex auf rund 2.100 Quadratmetern Fläche insbesondere Räume für Biotechnologie und Medizintechnik zur Verfügung stehen.

 

Der Neubau des Innovationszentrums soll den Transfer von Produktideen aus der Universität, aber auch von solchen sich ansiedelnder Unternehmen, die mit Hilfe der Universität zur Produktionsreife weiterentwickelt werden, befördern. Damit wird es möglich, das starke Innovationspotenzial am Standort Senftenberg der neuen BTU, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften, intensiv zu nutzen.

 

Neben den Ausgründungen von Wissenschaftlern und Absolventen ist die Ansiedlung universitätsexterner Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Kompetenzen sollen in dem Innovationszentrum gebündelt werden. Durch die fußläufige Nähe zur Universität, den Austausch mit deren Know-how und die Nutzung der Forschungskapazitäten wird es möglich, Unternehmen optimal in ihren Innovationsprozessen zu unterstützen.

 

Gemeinsame PM der Stadt Senftenberg und des Landkreises OSL

Zusammenarbeit im Bereich Brand- und Katastrophenschutz gestärkt

(05. 09. 2014)
Landrat unterzeichnet Vereinbarungen mit Landkreis Elbe-Elster und THW

 

Der Brand- und Katastrophenschutz nimmt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nach wie vor eine wichtige Position ein. Dies belegen nicht zuletzt die Kooperationsvereinbarungen, die Landrat Siegurd Heinze am Freitag, den 29. August 2014, in Doberlug-Kirchhain mit dem Landkreis Elbe-Elster und in Senftenberg mit dem Technischen Hilfswerk unterzeichnet hat.

 

 

Vereinbarungen zwischen dem Landkreis OSL und dem Landkreis Elbe-Elster

 

Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster ziehen im Bereich des Brandschutzes gemeinsam an einem Strang: Im Refektorium Doberlug-Kirchhain (EE) brachten Landrat Siegurd Heinze und Landrat Christian Heinrich-Jaschinski zwei Vereinbarungen auf den Weg, welche auf eine gegenseitige Unterstützung der Feuerwehrtechnischen Zentren in den Bereichen Leistungen zur Schlauchpflege und Atemschutzwerkstatt im Katastrophen- und Bedarfsfall sowie die Erarbeitung einer gemeinsamen Kreisausbildungsrichtlinie für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren abzielen.

Letztere soll im Ergebnis dazu beitragen, den Kameradinnen und Kameraden landkreisübergreifend einen einheitlichen Ausbildungsstand zu ermöglichen und die Vergütung für Ausbildende und Ausbildungshelfende vereinheitlichen. Dadurch wird es möglich, Kreisausbilder bei Bedarf wechselseitig einzusetzen und freie Lehrgangsplätze dem jeweils anderen Landkreis anzubieten.

 

Vereinbarung zwischen dem Landkreis OSL und dem THW

 

Eine verstärkte Zusammenarbeit wird auch mit dem Technischen Hilfswerk (THW) angestrebt: Ziel der durch Landrat Siegurd Heinze, den Geschäftsführer der THW-Geschäftsstelle Frankfurt (Oder) Detlef Hermann und den Ortsbeauftragten des Ortsverbandes Senftenberg, Bernd Hempel, unterzeichneten Vereinbarung ist es, das THW zukünftig noch besser in die örtliche Gefahrenabwehr zu integrieren. Dadurch soll in Gefahrenlagen wie etwa Hochwasser, Flugzeug- und Eisenbahnunglücken, Human- oder Tierseuchen oder einem Massenanfall von Verletzten der Schutz der Bevölkerung bestmöglich gewährleistet werden.

 

Um dies zu erreichen, nimmt man mehrere Punkte in Angriff: So sollen regelmäßige Gespräche zwischen Verwaltung und THW dazu beitragen, sich miteinander abzustimmen und Informationen auszutauschen. Dadurch können beispielsweise im Vorfeld von Struktur- und Beschaffungsplanungen vorhandene Ressourcen abgeglichen, die Planung sowie Durchführung von gemeinsamen Ausbildungen und Übungen zum Katastrophenschutz koordiniert und die Vernetzung mit den Trägern des örtlichen Brandschutzes gefördert werden.

 

Daneben werden dem THW durch den Landkreis Wartung, Prüfung und Instandsetzung der THW-Atemschutztechnik, Schläuche und Pumpenausstattung in dessen Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum in Großräschen sowie die Nutzung der dort befindlichen Atemschutzübungsstrecke ermöglicht.

Im Ergebnis der verbesserten Zusammenarbeit und des erhöhten Austausches kann der Landkreis im Einsatzfall neben seinen örtlichen und überörtlichen Kräften  und Mitteln noch besser auf die umfangreichen bundesweiten Ressourcen  des THW zurückgreifen. Diese umfassen unter anderem die technische Hilfe in den Bereichen Infrastruktur, Gefahrenabwehr, Logistik, Umweltschutz und Versorgung.

 

Foto:

Von links: Detlef Hermann, Geschäftsführer der THW-Geschäftsstelle Frankfurt (Oder), Landrat Siegurd Heinze und Bernd Hempel, Ortsbeauftragter des Ortsverbandes Senftenberg, unterzeichneten eine Vereinbarung, welche eine noch bessere Integration des THW in die örtliche Gefahrenabwehr zum Ziel hat.  (Foto: Landkreis OSL)

 

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Hohe Ehrung für 2 Kameraden aus dem OSL Kreis

(05. 09. 2014)

André Dreßler und Manfred Krüger ausgezeichnet

 

Foto: Carola Krahl (LFV)

 

Der Minister des Innern des Landes Brandenburg Ralf  Holzschuher hatte zu einem feierlichen Empfang am Donnerstag, dem 21.08.14 in das Inselhotel Potsdam-Hermannswerder in Potsdam eingeladen.

Diese zentrale Veranstaltung fand nun schon zum 3.Mal statt.

Ausgezeichnet wurden Kameraden mit dem Ehrenzeichen im Brandschutz in der Sonderstufe Gold und in Silber am Bande und aus den Hilfsorganisationen mit dem Ehrenzeichen im Katastrophenschutz ebenfalls in der Sonderstufe Gold und in Silber am Bande.

Unser Kreisbrandmeister hatte im Vorfeld dieser Veranstaltung in seinen Dienstberatungen an die Träger des Brandschutzes bzw. dessen Funktionsträger appelliert, würdige Kameradinnen / Kameraden aus ihren Bereichen zu benennen -die es ohne weiteres gibt- die sich besonders langjährig und herausragend engagierten.

So wurden 2 Kameraden vorgeschlagen: der Kamerad Andre Dreßler, Wehrführer in Calau und der Kamerad Manfred Krüger, Zugführer in der Stadt Vetschau.

Insgesamt wurden 58 Personen ausgezeichnet.

Die Kameradin Clara Himmel moderierte - wie immer - sehr gut diese Auszeichnungs-zeremonie und das Polizeiblasorchester des Landes Brandenburg umrahmte musikalisch diese Veranstaltung.

Auch unser Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke überbrachte Gruß- und Dankesworte an die Auszuzeichnenden und Gäste.

Der Innenminister und der Präsident des LFV Brandenburg Kam. Werner-Siegwart Schippel würdigten die Leistungen der Ehrenamtler allgemein und des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz im Besonderen.

Gern posierten auch die Minister und der Landesbranddirektor Kam. Norbert Zoschke zu einem gemeinsamen Erinnerungsfoto.

 

Text:  Manfred Mrose, PM Kreisfeuerwehrverband OSL

Schadstoffmobil vor Ort

(25. 08. 2014)

 

 

Das Schadstoffmobil des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster" (AEV) steuert ab 25. August wieder alle Gemeinden des Verbandsgebiets zu festgelegten Terminen an. Die entsprechenden Zeiten und Anfahrtsstellen sind im Abfallkalender des AEV ab Seite 26 oder im Internet unter www.schwarze-elster.de zu finden.

Am Schadstoffmobil können alle Bürger ihre schadstoffhaltigen Abfälle, wie alte Farben, Lacke, Schmierstoffe oder Medikamente, ohne zusätzliche Gebühren abgeben. Unbedingt zu beachten ist, dass nur haushaltsübliche Kleinmengen, keine 200 Liter Fässer oder grö-ßere Behältnisse, abgenommen werden. Für größere Schadstoffmengen bietet der AEV einen kostenpflichtigen Abholservice an, der auch von Unternehmen in Anspruch genom-men werden kann. Weitere Informationen dazu findet man im Abfallkalender oder auf der Homepage des AEV. Bei konkreten Fragen zur Schadstoffentsorgung steht der verant-wortliche Mitarbeiter, Volkmar Mattheus, unter 0 35 74/ 46 77 133 gern zur Verfügung.

(PM AEV Schwarze Elster)

Foto zu Meldung: Schadstoffmobil vor Ort

Beratungsangebote des Pflegestützpunktes werden gerne angenommen

(14. 08. 2014)

 

Kostenlose Unterstützung für alle um Hilfe und Rat suchenden Menschen

 

Auch im Jahr 2013 bildete der Pflegestützpunkt Senftenberg in der Ernst-Thälmann-Straße 129 für viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine wichtige Adresse für die Beantwortung ihrer Fragen rund um die komplexen Themen Pflege und Betreuung Angehöriger.

 

Wurden noch in den Jahren 2011 1.079 und 2012 1.327 Kontakte registriert, so stieg die Zahl im Vorjahr erneut: Insgesamt 1.736 Mal wandten sich Angehörige pflegebedürftiger Menschen schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen vor Ort. Auch das Angebot, Hausbesuche durchzuführen, wurde dabei erneut gerne angenommen: So stieg die Zahl der Hausbesuche von 311 in 2012 auf 440 in 2013 an. Die Zahl der Erstkontakte, das heißt derjenigen Personen, die erstmalig die Hilfe des Pflegestützpunktes in Anspruch nahmen, lag bei 805 Personen (2012: 694 Personen).

 

Zum Pflegestützpunkt Senftenberg:

 

Der Pflegestützpunkt Senftenberg wurde im Januar 2010 eröffnet. Zentrales Ziel ist die kostenfreie, komplexe und trägerunabhängige Beratung, Versorgung und Betreuung für alle um Hilfe und Rat suchenden Menschen.

 

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes bieten unter anderem Informationen zu den Themen Pflegebedürftigkeit/Pflegestufen, Finanzierung der Pflege, bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen, Wohnraumberatung- und Anpassung sowie Finanzierungsmöglichkeiten, Ehrenamt und Selbsthilfe, Hilfsmittelberatung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Eingliederungshilfe, Fahrkosten zur ärztlichen Behandlung und Therapieeinrichtungen, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Seniorenheim/Pflegeheim, Hilfe im Haushalt, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Häusliche Krankenpflege, Pflegedienst und Sozialstationen. Zudem erhalten Hilfesuchende Unterstützung bei Antragstellungen und bei der Inanspruchnahme von Pflegekursen, die gemeinsam mit dem GPGV OSL e.V. zweimal jährlich organisiert und durchgeführt werden.

 

Durch Vernetzung von vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten, Dienstleistungen und Akteuren im Landkreis werden Hilfen optimiert und das Zusammenwirken der Beteiligten gefördert.

 

Die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes Senftenberg in der Ernst-Thälmann- Str. 129 lauten wie folgt:

 

Dienstag                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag               09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zusätzlich findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 9 bis 12 Uhr eine Außensprechstunde in Lübbenau, Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, statt.

In Lauchhammer sind die Mitarbeiterinnen jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Rathaus, Liebenwerdaer Straße 69, anzutreffen.

Die Sozialberaterin ist unter der Telefonnummer (03573) 363345 erreichbar, die Pflegeberaterinnen haben die Telefonnummer (03573) 3693863. Fragen per E-Mail können an senftenberg@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de gestellt werden. Die Fax-Nummer lautet (03573) 363346.

Foto zu Meldung: Beratungsangebote des Pflegestützpunktes werden gerne angenommen

Infotag für "Kurzentschlossene" der BTU Cottbus/Senftenberg

(11. 08. 2014)

Der nächste Infotag für "Kurzentschlossene" findet am 09. September 2014 (10.00 bis 15.00 Uhr) statt.

... richtet sich vor allem an Studienbewerber (zum WS 2014/15), die bereits Zulassungen von mehreren Hochschulen erhalten haben, aber auch an alle anderen Studieninteressierten, die noch keinen Studienplatz haben, sich kurzfristig noch informieren wollen und sich evtl. für ein Studium an der BTU entschließen würden (Bachelor-Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis 15.7. des jeweiligen Jahres,   für zulassungsfreie Studiengänge bis 04.10. des jeweiligen Jahres). Die Besucher können sich beraten lassen, den BTU-Campus life erleben und einen Einblick hinter die Kulissen erhalten. Wir bieten:

  • Informationen zu Studienmöglichkeiten, -bedingungen, Bewerbung, Zulassungsvoraussetzungen, Semestergebühren, Semesterticket
  • Campusführungen
  • Labor- und Atelierbesichtgungen
  • individuelle Beratung/ Gespräche mit Studierenden und Lehrenden

Foto zu Meldung: Infotag für "Kurzentschlossene"  der BTU Cottbus/Senftenberg

Sachgebiet Wirtschaft und Förderung präsentiert Jahresbericht 2013

(11. 08. 2014)

Auf der Internetseite www.osl-online.de des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kann ab sofort der Jahresbericht 2013 des Sachgebiets Wirtschaft und Förderung eingesehen werden. In kompakter Form werden auf 44 Seiten neben allgemeinen Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis und Rückblicken auf Höhepunkte des vergangenen Jahres die vielseitigen Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche im Bereich der Wirtschaftsförderung vorgestellt. Zudem werden Auskünfte zu den Maßnahmen der Beschäftigungsförderung und dem Bereich Tourismus erteilt.

Anbau der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz geht in dieser Woche in Betrieb

(05. 08. 2014)

Vor knapp einem Jahr wurde an der Gemeinschaftsunterkunft im Senftenberger Ortsteil Sedlitz der erste Spatenstich für einen Erweiterungsbau vollzogen, der die Kapazität vor Ort um 27 Plätze erweitern sollte. Am Montag, den 4. August 2014, konnte der fertiggestellte Gebäudeteil nunmehr offiziell zur Nutzung übergeben werden. Bereits am kommenden Donnerstag, den 7. August, ziehen die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in die neuen Räumlichkeiten.

 

Der zweigeschossige Anbau erweitert die bisherige Kapazität um 27 auf insgesamt 131 Wohnplätze sowie einen Küchen- und Sanitärtrakt. Über einen Verbindungsgang im Erdgeschoss wurde eine Verbindung zum Bestandsgebäude geschaffen, um den direkten Zugang zu den dort befindlichen Aufenthalts- und Lagerräumen zu ermöglichen.

Beim Bau und der Einrichtung wurden die im Land Brandenburg geltenden Mindeststandards für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber zugrunde gelegt. Demnach stehen jeder Person 6 m² Wohnfläche zur Verfügung.

Beim Innenausbau wurden funktionale Materialien verwendet, die eine hohe Strapazierfähigkeit aufweisen und somit für den Nutzungszeitraum möglichst geringe Instandhaltungs- und Reinigungskosten verursachen. Auch die Bereitstellung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen erfolgte entsprechend den Anforderungen an geltende Mindeststandards.

Planung und Bauleitung lagen in der Hand des Ingenieurbüros Hampel/Kotzur aus Cottbus. Die Baukosten in Höhe von 630.000 Euro werden zu 100 Prozent aus Mitteln des Landes Brandenburg finanziert.

 

Um dem steigenden Kapazitätsbedarf an aufzunehmenden Personen Rechnung tragen zu können, hatte der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Juni 2013 die Erweiterung des Gebäudes mittels Ergänzungsbau beschlossen. Bereits die vorliegende Entwurfsplanung, auf Grundlage derer der Kreistag 2008 den Ausbau des Hauses 1 mit insgesamt 104 Wohnheimplätzen beschlossen hatte, berücksichtigte potentielle Erweiterungen entsprechend der Bedarfsentwicklung durch Neubau der Häuser 2 und 3 auf insgesamt mögliche 150 Wohnheimplätze.

 

Foto:

Neben Landrat Siegurd Heinze (2.v.r.) und der Kreistagvorsitzenden Martina Gregor-Ness  (2.v.l.) nutzten auch Renate Walkenhorst vom Betreiber European Homecare (Mitte), Martin Adamscheck vom Ingenieurbüro Hampel/Kotzur aus Cottbus (li.) sowie Ortsvorsteher Wolfgang Kaiser die Möglichkeit, den Anbau „Haus 3“ zur Nutzung zu übergeben.

 

Foto zu Meldung: Anbau der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz geht in dieser Woche in Betrieb

Zum Schutz der Umwelt: Abfälle nur dem AEV überlassen

(04. 08. 2014)

 

 

Region. Ein Bürger meldet die Abholung eines Elektroherdes und eines Fernsehers beim Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster" (AEV) an. Am Abholtag morgens um 6.30 Uhr: Das vom AEV beauftragte Unternehmen fährt die angemeldete Adresse an. Der be-reitgestellte Elektroherd des Bürgers ist nicht mehr da, der Fernseher wurde noch am Straßenrand ausgeschlachtet, übrig bleibt kaum etwas. In anderen Straßen finden die Müllwerker ein ähnliches Szenario vor. „Verantwortlich dafür sind private Sammler, die Elektrogeräte entweder gleich vor Ort auseinanderbauen oder komplett mitnehmen. Das ist laut dem Elektrogerätegesetz illegal, da es sich um gefährliche Abfälle handelt. Elektro-geräte dürfen nur durch den öffentlich-rechtlichen Entsorger eingesammelt oder beim Handel abgegeben werden, um deren umweltgerechte Verwertung durch zertifizierte Ent-sorgungsfachbetriebe sicherzustellen", erklärt der Verbandsvorsteher des AEV, Dr. Bernd Frosch.

Ähnlich verhält es sich auch bei anderen Fraktionen: Hier sammeln gemeinnützige oder gewerbliche Sammler Schrott, Papier oder Alttextilien im Verbandsgebiet. Solche Samm-lungen sind nur zulässig, wenn sie nicht dem öffentlichen Interesse entgegenstehen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Sammelgutes sichergestellt ist. Ob diese Kriterien erfüllt werden, entscheidet nach entsprechendem Verfahren das Landes-amt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Sammeln Private ohne Genehmigung, ist die Sammlung illegal und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dazu Ver-bandsvorsteher Dr. Bernd Frosch: „Auf diesem Weg appellieren wir an die Bürger nicht durch die Bereitstellung von Abfällen illegale Sammlungen zu unterstützen. Überlassen Sie Papier, Schrott, Sperrmüll und Alttextilien nur dem AEV, der für alle Fraktionen ent-sprechende Sammelwege anbietet." Speziell bei der Abholung von Elektroschrott, Schrott oder Sperrmüll vor der Haustür empfiehlt der AEV, die Abfälle wenn möglich erst am Mor-gen des Abholtags raus zu stellen.

Des Weiteren können die Bürger ihre Abfälle auch auf einem der vier Wertstoffhöfe des AEV abgeben. Dazu Dr. Frosch: „Bringt der Bürger sein Altpapier, seine Alttextilien oder seinen Schrott auf unseren Wertstoffhof, honorieren wir das zusätzlich mit einem Bonus für die Familienkasse."

Weitere Informationen zu den Wertstoffhöfen sowie zu anderen Themen rund um die Ent-sorgung findet man im Abfallkalender des AEV oder auf deren Homepage unter www.schwarze-elster.de.

 

(PM AEV)

[Pressemitteilung zum Download]

Zugelassene Kreiswahlvorschläge Landtagswahlen 2014

(01. 08. 2014)

 

Am 14. September 2014 finden die Wahlen zum 6. Landtag des Landes Brandenburg statt. Bis Montag, den 28. Juli, 18 Uhr, konnten Kreiswahlvorschläge beim zuständigen Kreiswahlleiter eingereicht werden. Im Anschluss befanden die Kreiswahlausschüsse bis zum 1. August über die Zulassung der eingereichten Vorschläge. Die Ergebnisse finden Sie in den unten angefügten Dateien.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist in den Wahlkreis 38 („Oberspreewald-Lausitz I“: Stadt Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide), sowie die gemeinsamen Wahlkreise 39 („Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV“: Amt Altdöbern, Stadt Drebkau, Stadt Großräschen, Stadt Senftenberg) und 40 („Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III“: Amt Burg (Spreewald), Stadt Calau, Gemeinde Kolkwitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadt Vetschau/Spreewald) unterteilt.

 

 

 

[WK 38]

[WK 39]

Landkreis-Auszubildende nehmen Ausbildungsverträge entgegen

(31. 07. 2014)

Vier junge Menschen beginnen in diesem Jahr in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz eine dreijährige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Am Dienstag, den 22. Juli 2014 überreichte Landrat Siegurd Heinze den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Hauptstandort in Senftenberg ihre Ausbildungsverträge und hieß sie herzlich im Team willkommen. Los geht es für den Ausbildungsjahrgang 2014 mit einer Einführungswoche, die am 1. September beginnt. Insgesamt lernen nunmehr 12 junge Frauen und Männer beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

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Konstanze Schubert aus Calau, Christoph Hahnewald aus Großkoschen, Christin Roblick aus Großräschen und Sarah Budnick aus Elsterwerda sind die neuen Auszubildenden beim Landkreis OSL. Landrat Siegurd Heinze (2.v.l.) und Personalamts-Sachgebietsleiterin Andrea Puchert (3.v.r.) überreichten ihnen am Dienstag, den 22. Juli die Ausbildungsverträge.

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Energiepreis des Landkreises: Gewinner stehen fest

(31. 07. 2014)

Die Gewinner des diesjährigen Energiepreises des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stehen fest. Am Mittwoch, den 30. Juli 2014 befand die Jury, bestehend aus der Kreistagsvorsitzenden Martina Gregor-Ness, der Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Bärbel Weihmann, der BTU-Professorin Dr. Kathrin Lehmann und Prof. Dr. Rolf Kuhn, Vorsitzender des IBA-Studierhaus e.V. Großräschen, über die eingereichten Projekte. Wer sich über die Preise im Gesamtwert von 10.000 Euro freuen darf, wird beim Kreistag am 18. September im Kulturhaus in Lauchhammer bekannt gegeben. Die Einladungen hierfür gehen den Preisträgern im Voraus zu.

 

Der Energiepreis wird von der unlimited energy GmbH aus Schönefeld und der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert und mittlerweile zum dritten Mal vergeben.

 

Eingereicht werden konnten erneut Konzepte und Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung berühren. Mitmachen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen des Landkreises.

 

 

 

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Die Gewinner des Energiepreises 2014 stehen fest: Die Jurymitglieder Dr. Kathrin Lehmann, Martina Gregor-Ness, Bärbel Weihmann (v.l.) und Dr. Rolf Kuhn (hinten) haben am Mittwoch über die eingereichten Projekte zum Thema Energie befunden.

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Landrat Siegurd Heinze zur Sonderbedarfszuweisung des Ministeriums des Innern aus dem Ausgleichsfonds gemäß §16 BbgFAG

(31. 07. 2014)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann sich über eine erhebliche finanzielle Zuwendung aus dem Ausgleichsfonds gemäß §16 des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Brandenburg freuen. Die Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 12,9 Millionen Euro ist zum Abbau von Haushaltsdefiziten des Landkreises aus vorangegangenen Jahren bestimmt, welche mittels zusätzlicher Kassenkreditaufnahmen bis heute gegenfinanziert werden müssen. Die Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden. Angesichts des Bescheids durch das Ministerium des Innern äußert sich Landrat Siegurd Heinze wie folgt:

 

„Mit der Gewährung der Sonderbedarfszuweisung ist das Ministerium des Innern unseren Anträgen aus den Jahren 2010 und 2011 auf Zuteilung von finanziellen Hilfen aus dem Ausgleichsfonds für stark verschuldete Kommunen nachgekommen. Wir sind sehr erfreut darüber, dass unsere Konsolidierungsbemühungen durch das Land Brandenburg in dieser Form anerkannt und wertgeschätzt werden. Die nunmehr zugesprochenen Mittel ermöglichen eine erhebliche Verbesserung der Liquidität und des Finanzhaushaltes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz – dafür sind wir äußerst dankbar. Natürlich ist uns die nach wie vor angespannte Haushaltslage weiterhin bewusst. Es wird jedoch deutlich, dass wir uns auf dem richtigen Weg hin zur weiteren finanziellen Stabilisierung des Kreises befinden.“

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Klageverfahren im Fall „Kita Eisdorf“ findet Abschluss

(31. 07. 2014)
Oberverwaltungsgericht entscheidet in der kritischen Auseinandersetzung

 

Die versagte Genehmigung für die Umnutzung eines als Wohnhaus geplanten Gebäudes in Eisdorf in eine private Kindertagesstätte ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt und den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung dieser Tage abgelehnt. Damit sieht der Landkreis, der sich seit 2012 einem Klageverfahren mit dem Hauseigentümer ausgesetzt sah, dem Abschluss dieser Rechtsstreitigkeit entgegen.

 

Bereits am 3. April 2014 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus die Rechtsposition der Baubehörde des Landkreises geteilt und die Klage des Hauseigentümers abgewiesen. Auch der anschließend beim OVG Berlin-Brandenburg eingereichte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde per Beschluss vom 11. Juli 2014 nunmehr abgelehnt, weil aus Sicht des OVG keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts bestehen.

 

Die im Dezember 2011 beantragte Baugenehmigung zur Nutzung der Immobilie als Kindertagesstätte konnte im Juni 2012 durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises nach einhergehender Prüfung auf Grund verschiedener bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Gründe nicht erteilt werden. Ausschlaggebend für die Nichtgenehmigung war auch die Stellungnahme der Stadt Lübbenau, die ihr Einvernehmen für eine zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte versagte. Die Stadt Lübbenau ist im Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Kräftige Finanzspritze für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(29. 07. 2014)

Potsdam - Mit knapp 13 Millionen Euro aus dem Ausgleichfonds für hochverschuldete Kommunen greift das Innenministerium dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter die Arme. Die Bedarfszuweisung ist zum Abbau des Negativsaldos im Finanzhaushalt des Landkreises aus den Jahren 2007 bis 2010 bestimmt, wie ein Ministeriumssprecher heute in Potsdam erläuterte. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Finanzspritze ist auch nicht mit Auflagen verbunden, weil die Kreisumlage bereits im Jahr 2012 auf 48 Prozent angehoben wurde und für dieses Jahr erstmals die Aussicht auf einen ausgeglichenen Haushalt besteht.

Die unüberwindbaren strukturellen Haushaltsdefizite in den Jahren 2007 bis 2010 hatten dazu geführt, dass der Landkreis für die Finanzierung seiner Ausgaben immer wieder in erheblichem Maße Kassenkredite in Anspruch nehmen musste. Dies hatte zu einer dauerhaft angespannten Liquiditätssituation geführt. „Das Land lässt Kommunen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, nicht allein“, sagte Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb.

Das Innenministerium hat in diesem Jahr nunmehr Liquiditätshilfen aus dem Ausgleichsfonds im Gesamtumfang von gut 22,5 Millionen Euro für Kommunen bewilligt, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Zuwendungsempfänger waren sechs Kommunen und zwei Landkreise.

 

PM 049/2014 Ministerium des Innern Brandenburg (MI)

 

MUGV: Veranstaltung zu geplanten Überschwemmungsgebieten

(25. 07. 2014)
Termin: Mittwoch, 30. Juli 2014
Zeit: 16.00 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Lindenstraße 6, Falkenberg/Elster

 

Potsdam - Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)

erarbeitet derzeit die Karten für Überschwemmungsgebiete an der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse.

 

Auf der Veranstaltung im Vorfeld werden Amtsträger und

interessierte Bürgerinnen und Bürger über die geplante

Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, die dort künftig

geltenden Regeln sowie den Ablauf des Verfahrens informiert. So

sollen frühzeitig alle Beteiligten vor Ort einbezogen werden.

 

(PM: MUGV)

[Presseinfo MUGV]

Soldaten erobern Sachsens Festung in Brandenburg beim großen Festungsfest in Senftenberg

(23. 07. 2014)

(mosl). Gewehre donnern und Soldaten marschieren in die Festung ein! Sächsische und preußische Truppen treffen aufeinander und lassen die Festungszeit des 18. Jahrhunderts auferstehen. Wer kann die Festungswälle heute einnehmen? Am Samstag, 26.07.2014 lädt das Museum Schloss und Festung Senftenberg zum großen Festungsspektakel ein. Von 11 bis 20 Uhr erwartet die Besucher ein buntes Festungstreiben. Infanterie und Artillerie der beiden Großmächte Sachsen und Brandenburg zeigen ihre originalgetreuen Uniformen und Waffen. Die Soldaten geben einen Einblick in ihr Lagerleben. Den ganzen Tag laden Marktständen und historisches  Schauhandwerk, eine Falkner Flugshow, Angebote für Kinder zum Mitmachen, Barockmusik und Tanzvorführung in „Sachsens Festung in Brandenburg“ zum Verweilen ein. Alle neuen Ausstellungen im Schloss sind geöffnet und ab 21 Uhr wird der Schlosshof zum Freiluftkino mit dem zweiten Teil von „Sachsens Glanz und Preußens Gloria“.

 

Das Programm im Einzelnen

11 Uhr Eröffnung mit Kanonenschuss

11.30 Uhr Schaugefecht der sächsischen und preußischen Truppen

Mittagszeit: Markt, Lagerleben, Musik, Kinderprogramm u.v.m.

13.30 Uhr Barocktanz mit „Les amis de la danse baroque“

14.30 Uhr Schaugefecht der sächsischen und preußischen Truppen

15.30 Uhr Falkner Vorführung

16.30 Uhr Barocktanz mit „Les amis de la danse baroque“

17 Uhr Schaugefecht der sächsischen und preußischen Truppen

 

21 Uhr Film im Schlosshof: „Sachsens Glanz und Preußens Gloria“ – Brühl

 

Eintritt zum Festungsfest: 6 € Erwachsene, 4,50 € ermäßigt, 12 € Familienkarte

Der Eintritt zum Film im Schlosshof ist frei.

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-2628.

[Programm Festungsspektakel]

Foto zu Meldung: Soldaten erobern Sachsens Festung in Brandenburg beim großen Festungsfest in Senftenberg

Grundhafter Ausbau Ortsdurchfahrt Ragow im Zuge der Kreisstraße 6631

(21. 07. 2014)

In der Zeit von Montag, dem 28. Juli 2014 bis Donnerstag, dem 30. Oktober 2014 realisiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 6631 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lübbenau/Spreewald OT Ragow.

 

Der Ausbaubereich beginnt an der Einmündung zur Landesstraße L49, die Ausbaulänge beträgt ca. 400 m. Zur Sicherung eines zügigen Baufortschritts wird die Straße während dieser Zeit voll gesperrt. Die vorhandene Straßenkonstruktion wird zunächst herausgenommen und anschließend wird die Ortsdurchfahrt einschließlich der Entwässerungsanlagen neu hergestellt. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau erneuert während dieser Zeit die Trinkwasserleitung. Die Erreichbarkeit der Grundstücke der Straßenanlieger wird in Absprache mit der Bauleitung vor Ort ermöglicht. Eine örtliche Umleitung wird ausgeschildert.

Aktueller Stand Baufortschritt Kreisstraße 6630 und 6603

(18. 07. 2014)

Seit dem 30. Juni 2014 werden am Brückenbauwerk im Zuge der Kreisstraße 6630 in Kittlitz Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Straßensperrung ist für die Dauer von sechs Wochen eingeplant. „Die Arbeiten an der Brücke im Zuge der K 6630 in Kittlitz liegen voll im Zeitplan“, heißt es seitens des Straßenbaulastträgers, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Auch die seit dem 16. Juni 2014 laufenden Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk der Kreisstraße K 6603 zwischen der Ortslage Lipsa und der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen in Richtung Zeisholz schreiten planmäßig voran. Bislang wurde der alte Überbau entfernt sowie eine neue Abdichtung und neuer Gußasphalt aufgebracht. Auf Grund der Seitenkappen, die nach statischen Berechnungen stärker verankert werden müssen als zunächst geplant, kann zwischenzeitlich nicht an der Brücke gearbeitet werden. Sobald das bestellte Anker-Material eintrifft, geht es jedoch weiter. Trotz der Verzögerung werde man voraussichtlich eine Woche eher die Straße wieder freigeben können: „Der avisierte Fertigstellungstermin ist der 22. August 2014“, erklärt Ralf Herrmann, Sachgebietsleiter der Kreisstraßenmeisterei.

 

Elterngeldstelle am Dienstag, 29. Juli, geschlossen

(18. 07. 2014)

Am Dienstag, den 29. Juli 2014 ist die Elterngeldstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aufgrund von Umräumarbeiten geschlossen. Ab Donnerstag, dem 31. Juli 2014 sind die Mitarbeiterinnen vom Elterngeld und Betreuungsgeld in den Büros 201 und 215 im Jugendamt, Dubinaweg 1, Senftenberg, wieder erreichbar.

Studierendenrat lädt zum Sommerfest der BTU Cottbus–Senftenberg auf dem Campus Senftenberg

(17. 07. 2014)

 

 

Zum Sommerfest auf dem Senftenberger Campus der BTU Cottbus–Senftenberg lädt der Studierendenrat am Freitag, den 18. Juli 2014, ab 18:00 Uhr herzlich ein. 

 

„Wir bieten auch in diesem Jahr wieder eine reichhaltige Musikauswahl für jeden Geschmack“, erklärt Marcus Pfau vom Studierendenrat. „Der Eintritt ist frei. Die  Besucher erwartet gleich zu Beginn unser rockiger Dauergast und Einheizer – ‚Leo Hört Rauschen‘. Im Anschluss haben wir Hip Hop, vermischt mit Orchesterklängen, mit dem ‚Basement Funk Orchestra im Progamm. Danach bringt die Berliner Band Die Wallerts‘ das Publikum mit Humppa-Musik auf Touren. Die Newcomer-Band ‚BLITZKIDS mvt.‘ aus Berlin ist in diesem Jahr unser Hauptact und wird alle mit elektronischen Beats zum Tanzen bringen. Alle Party- und Feierwütigen sind herzlich eingeladen, mit uns dieses Fest zu begehen. Wer nach diesem Line-up immer noch Tanzpotenzial besitzt, für den wird es eine Aftershow-Party im Rundbau des Gebäudes 7 mit DJ Nick Martinez‘ geben.“

 

Wie der Studierendenrat weiter informiert, werden die ersten 100 Besucher mit einem Getränkegutschein empfangen, und unter allen, die den Weg bis 21 Uhr auf den Campus in der Großenhainer Straße 57 finden, wird ein iPad Mini verlost. Frühes Erscheinen lohnt sich also.

 

Ebenfalls stellt der Studierendenrat einen regelmäßig verkehrenden Shuttledienst von den Cottbuser Campi und zurück zur Verfügung. Abfahrtzeiten werden zeitnah auf den Campi bekannt gegeben.

 

Möglich wird das Sommerfest auch aufgrund der Unterstützung der Universität und des Fördervereins der Hochschule Lausitz, der Stadt Senftenberg, der Sparkasse Spree-Neiße, des Studentenwerks Frankfurt (Oder), der Vattenfall GmbH und der BASF Schwarzheide GmbH, der MEDIMAX Electronic Senftenberg GmbH, der GMB GmbH, der WAL Betriebsführungs GmbH, der Wolf-Reisen GmbH sowie der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Senftenberg und der Indoor-Skihalle Snowtropolis.

 

Weitere Informationen:

Studierendenrat am Standort Senftenberg

der BTU Cottbus-Senftenberg

Tel: 03573 85-295

E-Mail: office@stura-senftenberg.de

www.stura-btu.de

 

(PM: BTU Cottbus-Senftenberg)

 

[Plakat Sommerfest]

„Kinder suchen Pflegeeltern“: Jugendamt-Flyer liegt ab sofort aus

(17. 07. 2014)

Kinder brauchen Eltern. Leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Jungen und Mädchen nicht unbeschwert in der eigenen Familie leben können.

Eine wichtige Stütze in diesem Fall bilden Pflegefamilien. Um für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und darüber zu informieren, hat das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Flyer „Kinder suchen Pflegeeltern!“ herausgegeben, der ab sofort in verschieden Einrichtungen im Landkreis sowie dem Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Senftenberg ausliegt. Er steht zudem im Internet unter www.osl-online.de, Menüpunkt „Bürgerportal von A bis Z/ Kinder und Familie“ zur Verfügung.

 

1616 Familien in Brandenburg, davon 70 Paare im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, waren im vergangenen Jahr als Pflegeeltern tätig. Wer sich ebenfalls dafür interessiert, kann sich unter der Telefonnummer (03573) 870-4296 bzw. (03573) 870-4295 gerne an die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes wenden.

 

Landrat Siegurd Heinze zur Ernennung Jörg Steinbachs zum Präsidenten der BTU Cottbus-Senftenberg

(16. 07. 2014)

Darüber, dass pünktlich zum ersten Jahrestag der Gründung der BTU Cottbus-Senftenberg nunmehr auch das Amt des Präsidenten der Einrichtung besetzt werden kann, zeigt sich auch Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, erfreut:

„Ich begrüße die gemeinsame Entscheidung von Frau Ministerin Kunst und des Gründungssenats, Herrn Steinbach zum Gründungspräsidenten der BTU Cottbus-Senftenberg zu ernennen. Durch seine Tätigkeit als Präsident der TU Berlin, die Mitarbeit in verschiedenen wissenschaftlichen Gremien und die Kenntnis der nationalen und internationalen Hochschullandschaft bringt er alle wichtigen Voraussetzungen mit, um sich der vor ihm liegenden Aufgabe stellen zu können. Für die Herausforderung, die Einrichtung in ihrem Auftreten und ihrer Außenwahrnehmung zu stärken, sie gegenüber anderen renommierten Einrichtungen wettbewerbsfähig zu machen und die Region Südbrandenburg als Wissenschaftsstandort weiter zu etablieren, wünsche ich ihm maximale Erfolge. Freuen wir uns auf eine positive, gewinnbringende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Foto zu Meldung: Landrat Siegurd Heinze zur Ernennung Jörg Steinbachs zum Präsidenten der BTU Cottbus-Senftenberg

Landkreis fördert weitere Einzelprojekte für mehr Toleranz

(15. 07. 2014)
Noch bis 4. August 2014 können Ideen eingereicht werden

 

Auch in diesem Jahr fördert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus Mitteln des Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“ Einzelprojekte, welche sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz einsetzen. Für das Jahr 2014 wurden nunmehr weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund können Projektideen noch bis Montag, den 4. August 2014 in Schriftform eingereicht werden. Weitergehende Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Förderung“ oder telefonisch unter 03541/870-5141.

 

Der Aufruf zur Beteiligung an dem Ideenwettbewerb richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern, Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, lokale einflussreiche Akteure sowie weitere Multiplikatoren, die sich der Thematik verbunden fühlen und durch ihr Wirken aktiv dazu beitragen wollen, ein Zeichen für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Bislang sind bei der Koordinierungsstelle „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“, vertreten durch das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises, 17 Projektideen eingegangen. 12 davon wurden bereits ausgewählt und werden derzeit realisiert.

 

Bei der Ausgestaltung der Inhalte der Einzelprojekte wird den Antragstellern freie Hand gelassen - die Aktivitäten sollten sich allerdings auf die Städte und Ämter des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beziehen und bis zum 31. Dezember 2014 umgesetzt werden. Förderfähig sind sowohl Personal- als auch Sachkosten. Zuwendungen werden als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt.

Welche Projekte gefördert werden, entscheidet ein Begleitausschuss, dem neben lokalen Akteuren auch Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Verwaltung und betroffener Zielgruppen angehören.

 

 

Rum und Fernrohr sollen den Start an der „Küste“ erleichtern

(14. 07. 2014)

 

Landrat und Bürgermeister verabschieden Neue-Bühne-Intendanten Sewan Latchinian nach Rostock

 

Ein spannendes Kapitel der Theatergeschichte neigt sich dem Ende: Nach zehn Jahren als Intendant des Theaters „Neue Bühne Senftenberg“ wechselt Sewan Latchinian zum 1. September 2014 in gleicher Position an das Rostocker Volkstheater. Am Samstag, den 12. Juli, verabschiedete sich der gebürtige Leipziger im Rahmen der traditionellen „Amphi-Party“ in Großkoschen unter dem Motto „Willkommen und Abschied“ offiziell von der Bühne. OSL-Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich nutzten die Gelegenheit, ihm vor Ort für sein Wirken zu danken. 

 

„Wir wissen die Leistungen, die Sewan Latchinian in den vergangenen zehn Spielzeiten für das Theater „Neue Bühne“ erbracht hat, sehr zu schätzen. Deshalb war es uns ein wichtiges Anliegen, ihm am Samstag auch öffentlich unseren Dank auszusprechen und ihm für seinen weiteren Weg Erfolg und alles Gute zu wünschen“, erklären die Verbandsräte des Zweckverbandes „Neue Bühne- Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg“, Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich.

 

„Mit einem breit aufgestellten, modernen und künstlerisch höchst anspruchsvollem Angebot ist es unter seiner Leitung gelungen, die Kunst- und Kulturlandschaft im Süden des Landes Brandenburg zu prägen, zum Teil neu zu erfinden und deutschlandweit zu einem völlig neuen Bekanntheitsgrad zu führen“, blickt Landrat Siegurd Heinze auf die vergangenen Jahre zurück.

 

Auch Bürgermeister Andreas Fredrich zieht aus Sicht der Stadt ein positives Fazit:  „Er hat sowohl für die Belange des Theaters eingestanden als sich dafür eingesetzt, dass sich das Haus konsequent für Stadt und Region öffnet. Nicht zuletzt auch dazu, dass sich unsere nachfolgenden Generationen trotz digitaler Medien noch immer für die bunte Welt des Theaters begeistern, hat er mit seiner Arbeit erheblich beigetragen.“

 

Neben den Worten des Abschieds wird Sewan Latchinian sicher auch das Geschenk der beiden Verbandsräte – ein goldfarbenes Fernrohr und eine Flasche Rum – in Erinnerung behalten:

„Das Fernrohr steht als Symbol für Weitblick. Es soll ihm helfen, bei der Überfahrt nach Rostock klare Sicht zu bewahren und seine Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Natürlich kann er es ebenso dafür nutzen, um hin und wieder auf seine Zeit an der Neuen Bühne zurückzublicken“, erklären Siegurd Heinze und Andreas Fredrich den Hintergrund des Geschenks. „Und sollte an der Küste ab und an ein frischer Wind wehen, kann er sich bei einer Tasse Tee mit Rum wärmen und dabei neue Kraft tanken“, fügen die beiden schmunzelnd hinzu.

 

Bis es soweit ist, wird Latchinian noch bis Ende August in der Funktion des Verbandsvorstehers tätig sein, um die Geschäfte der laufenden Verwaltung abzusichern. Mit dem 1. September 2014 übernimmt Manuel Soubeyrand, bisheriger Intendant der Württembergischen Landesbühne in Esslingen, seinen Platz am Theater „Neue Bühne“ in Senftenberg.

 

Die Verbandsräte sind zuversichtlich, dass es Manuel Soubeyrand ebenso gut gelingen wird, „die Erfolgsgeschichte des „Theaters Neue Bühne Senftenberg“ fortzuschreiben und sie um weitere spannende Kapitel zu ergänzen“.

 

Fledermaus-Plakette geht erstmals nach Oberspreewald-Lausitz

(14. 07. 2014)

 

Landrat Siegurd Heinze übergibt seltene Auszeichnung an Familie aus Großkmehlen

 

Seit 2009 werden im Rahmen der Aktion „Wir geben der Fledermaus ein Haus“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) und des zuständigen Landesamtes (LUGV) im Land Brandenburg Personen gewürdigt, die sich dafür einsetzen, den Lebensraum der kleinen Nachtakrobaten in ihrem Eigentumsbereich zu sichern. Bislang wurde die Auszeichnung lediglich fünf Mal vergeben. Nun können sich erstmals auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Hauseigentümer darüber freuen. Am Freitag, den 18. Juli, überreicht Landrat Siegurd Heinze die Plakette an Familie Kaubisch aus Großkmehlen.

 

Während mit Einbruch der Dunkelheit vielerorts die Nachtruhe einbricht, herrscht auf dem Grundstück von Anne Kaubisch reges Treiben: Seit mittlerweile sieben Jahren bildet der Dachboden der Familie das Zuhause von bis zu 90 „Breitflügelfledermäusen“. Dabei sind die kleinen Tierchen äußerst willkommen. Um sie nicht zu stören, ist sogar die Dachsanierung verschoben worden. Zwar sollen die Arbeiten nachgeholt werden – jedoch nicht, ohne Einflugmöglichkeiten und Verhältnisse im Dachboden in jedem Fall fledermausfreundlich zu erhalten.

 

In Deutschland ist die Bestandsentwicklung bei Fledermäusen bereits seit den 1970-iger Jahren rückläufig. Besonders sogenannte „Hausfledermäuse“ wie die der Familie Kaubisch, welche Scheunen und Dachböden von Wohnhäusern als Ruhe- oder Fortpflanzungsräume nutzen, werden zunehmend selten. Schuld daran sind oftmals Veränderungen an Gebäuden. „Stehen notwendige Wärmedämm- und Energiesparmaßnahmen an, wird der Gebäudezugang zunehmend erschwert“, weiß Ferry Richter, Sachgebietsleiter der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

 

Umso erfreulicher sei es daher, wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger nach Lösungen suchen, diesem Trend in ihrem Eigentumsbereich entgegen zu wirken. Dies wurde auch auf Landesebene erkannt: So würdigen den Einsatz für die scheuen Flattermänner mittlerweile mehrere Bundesländer öffentlich. Im Land Brandenburg wird die Plakette vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) über die Naturschutzstation Zippelsförde des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV)) seit 2009 in Form einer Plakette zuerkannt, welche gut sichtbar an der Fassade angebracht wird.

 

Die erste Auszeichnung „für OSL“ wird im Rahmen der Jahrestagung des „Landesfachausschusses Säugetierkunde“, welche vom 18. bis 20. Juli 2014 in Calau und damit erstmals im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tagt, überreicht. „Die Plakette wird durch Landrat Siegurd Heinze verliehen. Sie soll nicht nur die Leistungen und den Einsatz der Hausbesitzer für Fledermäuse würdigen, sondern auch beispielgebend, kontakt-und akzeptanzfördernd auf Dritte wirken“, erklärt Ferry Richter den Hintergrund der Auszeichnung.

 

Wer als Hausbesitzer ebenfalls aktiv werden möchte, kann dies bereits auf einfache Weise, beispielsweise durch das Anbringen von Fledermauskästen oder den Einbau von Fledermaussteinen, tun. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz steht bei Fragen beratend zur Seite. Interessierte Hausbesitzer können sich unter Telefon (03541) 870-3485 an Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde wenden.

 

Vollsperrung Kreisstraße 6602, Niemtsch

(11. 07. 2014)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger über die ab Montag, den 28. Juli 2014, laufenden Sanierungsarbeiten an der Brücke „Auslauf Senftenberger See“  im Zuge der Kreisstraße 6602, Ortslage Niemtsch. Die Straße ist voraussichtlich bis zum Samstag, den 2. August 2014, gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Die Fahrbahn auf der Brücke wird abgefräst und eine neue Fahrbahndecke aufgebracht. Des Weiteren werden die Betonborde im Brückenbereich saniert.

 

Keine Sommerpause im Baugeschehen des Landkreises

(10. 07. 2014)

 

Vielfältige Bauvorhaben in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung befinden sich derzeit in der Realisierung oder werden vorbereitet

 

Auch mit dem Einzug des Sommers heißt es weiterhin „Ärmel hochkrempeln“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Hauptamtes der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz. Christine Paulan, Leiterin des Sachgebietes Bau und Unterhaltung, gibt einen Überblick über die vielen verschiedenen Bauvorhaben, die aktuell umgesetzt werden oder sich in Planung befinden:

 

Einen Schwerpunkt bilden dabei die Schulen in Trägerschaft des Landkreises. So wird gegenwärtig im inzwischen 40 Jahre alten Gebäude des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg der gesamte Kellerfußboden in drei Abschnitten erneuert. Die Abdichtung gegen aufsteigendes Wasser war verschlissen und hatte zu Feuchtigkeitsschäden geführt. Um eine Schimmelbildung zu verhindern, musste hier gehandelt und die Bodenplatte komplett erneuert werden. Damit ist das Gebäude in unmittelbarer Nähe der Schwarzen Elster künftig gegen die Auswirkungen von Hochwasser bestmöglich geschützt.

Im Zuge der Bauarbeiten werden die betroffenen technischen Anlagen erneuert und die Räume renoviert. Die Bauarbeiten werden während des Schulbetriebes durchgeführt und noch bis Anfang 2015 andauern. Die besonders lärmintensiven Arbeiten werden jeweils in die Ferien oder auf die Nachmittage gelegt.

 

Auch das umfangsreichste Bauvorhaben des Landkreises in den nächsten zwei Jahren befindet sich in der unmittelbaren Vorbereitung: Bis zur geplanten Wiederinbetriebnahme im August 2016 wird das gesamte Schulgebäude des Paul- Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau umfassend saniert.

Das Augenmerk liegt dabei auf der Schaffung eines hohen energetischen Standards. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, neue räumliche Zuordnungen für den Schulbetrieb umgesetzt und das Gebäude umfassend renoviert. Der Baubeginn ist für den 18. August 2014 geplant. Die Schule zieht derweil in das Gebäude des ehemaligen Oberstufenzentrums in der Richard-Wagner-Straße.

 

Ebenfalls in Lübbenau beginnen mit den Ferien die notwendigen Bauarbeiten für den Umzug der Schule mit dem besonderen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ in Kittlitz in das Gebäude der Pestalozzi-Förderschule. Hier stehen insbesondere der Anbau eines Fahrstuhls sowie die Anpassung des Küchenbereichs und der Außenanlagen an die Anforderungen der Kittlitzer Schüler auf dem Programm. Auch hier erhält der Landkreis finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg. Der Umzug der Schule Kittlitz ist gemäß Kreistagsbeschluss zum Schuljahresbeginn 2015/16 vorgesehen.

 

Am Standort Sedlitz des Oberstufenzentrums Lausitz erfolgen in den Sommerferien die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der durch Feuchtigkeitseintritt hervorgerufenen Schäden im Innenbereich der Turnhallenkopfbaus. Damit wird das Gebäude ab Schuljahresbeginn wieder voll nutzbar sein.

 

Im Bereich der Asylbewerberunterbringung befinden sich gegenwärtig zwei Maßnahmen in der Realisierung. Der Anbau in der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz, der an diesem Standort zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität um 27 Plätze führt, befindet sich in der Endphase. Im August können hier die ersten Asylbewerber einziehen. Das Vorhaben wird umfassend durch das Land Brandenburg unterstützt.

Auch die Baumaßnahmen am erst Anfang des Jahres nach dem Kreistagsbeschluss vom 12.Dezember 2013 erworbenen Gebäude in Lauchhammer Ost gehen mit Riesenschritten voran. Der erste Bauabschnitt mit einer Kapazität von 60 Plätzen soll bereits am 1. September 2014 in Betrieb gehen.

 

Am Hauptsitz der Kreisverwaltung in Senftenberg gehen die Bauarbeiten im Haus 1 zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes und zur Renovierung der Bürobereiche dem Ende entgegen. Das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und das Dachgeschoss wurden bereits fertig gestellt, gegenwärtig wird im Kellergeschoss gebaut und das gesamte Treppenhaus am Haupteingang renoviert. Aus diesem Grund können die Sitzungssäle bis Ende August nicht genutzt werden.

Eine umfassende Sanierung der Risse und malermäßige Instandsetzung der Sitzungssäle ist in dieser Baumaßnahme noch nicht vorgesehen. Hierzu sind noch umfangreiche denkmalschutzrechtliche Untersuchungen und Abstimmungen erforderlich und die nötigen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren bereitzustellen.

 

Ende Juli beginnen auch die Arbeiten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage im Freilichtmuseum Lehde. Hier  werden die in die Jahre gekommenen Nachtspeicheröfen durch eine moderne Brennwert-Gasheizung ersetzt. Die denkmalrechtlichen Auflagen erfordern hier besondere Lösungen. Teilweise werden die Heizflächen in die historischen Kachelöfen eingefügt. Pünktlich zum Weihnachtsfest soll auch hier alles fertig sein.

 

Im Tiefbaubereich werden gegenwärtig die Baumaßnahmen an der Brücke über die Grenzpulsnitz in Tettau durchgeführt. Die Brücke soll im Herbst freigegeben werden. Ende Juli erfolgt der Baustart zur Realisierung der Ortsdurchfahrt in Ragow, die ebenso noch im Jahr 2014 fertiggestellt werden soll. Beide Maßnahmen werden teilweise durch Fördermittel des Landes mitfinanziert.

 

Vorbereitet wird gegenwärtig der Bau aller drei Brücken im Zuge der Kreisstraße von Burg nach Leipe im Spreewald, der einzigen Straßenzufahrt in den Ort. Zwei Brücken sollen 2015 und eine Brücke 2016 neu gebaut werden.

Komplizierte Baugrundverhältnisse, Genehmigungsverfahren und Grundstücksfragen sind hier zu bearbeiten. In Senftenberg laufen Planungsarbeiten im Bereich der Calauer Straße.

 

Foto: Anfang Juli fand in der Pestalozzi-Förderschule in Lübbenau die Bauauftaktberatung zu den bevorstehenden Umbaumaßnahmen statt. Unter anderem erhält das Gebäude einen Außenfahrstuhl.

 

 

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Jahrestagung des „Landesfachausschuss Säugetierkunde“ erstmals in OSL

(08. 07. 2014)

Die diesjährige Jahrestagung des „Fachausschusses Säugetierkunde“ der NABU Landesverbände Berlin und Brandenburg findet erstmals im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt.

Vom 18. bis 20. Juli 2014 treffen sich im Ferienzentrum Friedrichsfeld bei Calau knapp 50 Experten aus ganz Brandenburg und Berlin, um sich in der Calauer Region intensiv mit Kleinsäugern, speziell mit  insektenfressenden Säugetieren, wie etwa den „Fledermäusen“, zu befassen. Neben dem Erfahrungsaustausch stehen vor allem Exkursionen und Feldarbeiten auf dem Plan. Organisiert wird die diesjährige Veranstaltung von Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

 

 

Letzte Umzugskartons kommen am vorübergehenden Schulstandort an

(08. 07. 2014)
Lübbenauer Paul-Fahlisch-Gymnasium bereitet sich weiter auf umfangreiche Sanierungsarbeiten vor

 

Der Startschuss zum umfangreichsten Bauvorhaben des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in den kommenden zwei Jahren ist gefallen: In reichlich einem Monat wird das Gebäude des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in der Lübbenauer Straße des Friedens zum Gegenstand umfassender Sanierungsarbeiten.

 

Um sowohl störungsfreien Schulbetrieb als auch zügige Realisierung zu gewährleisten, zieht die Schule derweil in das Gebäude des ehemaligen Oberstufenzentrums in der Richard-Wagner-Straße. Nachdem am vergangenen Montag, den 30. Juni 2014, mit dem Umzug begonnen worden ist, finden dieser Tage die letzten Kisten ihren Weg in den „neuen“ vorübergehenden Schulstandort.

 

Im Anschluss kann damit begonnen werden, auf der zukünftigen Baustelle die nötige Baufreiheit zu schaffen. „Der Baubeginn ist für den 18. August 2014 geplant“, teilt das Bau- und Hauptamt der Kreisverwaltung mit.

 

Von den umfassenden Baumaßnahmen wird das gesamte Gebäude betroffen sein: So stehen neben Arbeiten am Bauwerk unter anderem auch die Neuzuordnung der Räume für den Schulbetrieb und die Vorrichtung der technischen Anlagen auf dem Plan. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewährleistung eines hohen energetischen Standards, der Sicherung einer zukunftsfähigen Ausstattung und

der Schaffung barrierefreier Zugänge zum Gebäude. Die Außenanlagen werden der neuen Eingangssituation angepasst.

 

Voraussichtlich bis zum Frühjahr 2016 sollen alle Bauarbeiten abgeschlossen sein, sodass anschließend mit der Ausstattung und dem Umzug in das neu gestaltete  Gebäude begonnen werden kann. Pünktlich zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 soll alles bereit sein. Knapp 5,1 Millionen Euro fließen bis dahin in die Sanierung. Unterstützt wird der Landkreis bei dem Vorhaben mit Mitteln aus dem Landeshaushalt.

 

Für die Lehrkräfte und Schüler geht der Schulbetrieb am Behelfsstandort, wenn auch etwas beengter, derweil ohne Unterbrechung weiter.

Dank der Unterstützung der Stadt Lübbenau können die Sportanlagen umfangreich genutzt werden. Bereits die bevorstehende Zeugnisausgabe soll für die knapp 550 Jungen und Mädchen an der drei- bis vierzügig laufenden Schule im ehemaligen Oberstufenzentrum erfolgen. „Obwohl sich die Anschrift der Schule nunmehr geändert hat, bleibt die Telefonnummer gleich“, erklärt das Schulverwaltungsamt. So ist das Sekretariat des Gymnasiums nach wie vor unter der Telefonnummer 03542/24 45 zu erreichen.

Landkreis und Kreismuseum zu Gast beim Brandenburg-Tag

(04. 07. 2014)

 

Ministerpräsident Woidke übergab Auszeichnung an das Kreismuseum

 

Auch die Kreisverwaltung nutzte die Gelegenheit, sich am Wochenende beim Brandenburg-Tag in Spremberg zu präsentieren. Am Samstag und Sonntag waren Vertreter von Kreisverwaltung und Kreismuseum „Am Kleinen Markt“ anzutreffen. Im Bürgergarten warb parallel dazu ein 3,70 Meter großer „Mensch“ für den Landkreis.

 

Am gemeinsamen Informationsstand erteilte unter anderem Jens Bergmann, Mitarbeiter im Bereich Tourismus, Auskunft zu Rad- und Wanderwegen im Landkreis und hielt Informationsmaterialien zum Thema bereit. Das Museum des Landkreises mit seinen Standorten in Senftenberg und Lübbenau war an beiden Tagen ebenfalls vertreten und informierte ganztägig über seine Ausstellungen und bevorstehenden Veranstaltungshöhepunkte, Workshops und Ferienangebote.

Während Museumsdirektor Stefan Heinz und Mitarbeiterin Jenny Linke Interessierten gerne Genaueres verrieten, konnten sich die jüngeren Gäste derweil am originalgetreuen Modell im XXL-Format im „Festungs-Bau“ ausprobieren.

 

Ein wichtiges Ereignis fand am späten Samstagnachmittag auf der Bühne im Festbereich A Lange Straße/ Ecke Poststraße statt:  Dort überreicht Ministerpräsident Dietmar Woidke dem Kreismuseum die Qualitäts-Auszeichnung „Servicequalität Deutschland“, die von der TMB Tourismusakademie Brandenburg verliehen wird.

 

Für Kunstinteressierte lohnte zudem der Gang in den „Bürgergarten“. Der Brandenburg-Tag wurde von einer Ausstellung, welche durch die Landkreise und kreisfreien Städte organisiert wurde, begleitet. „Jedem Landkreis wurden fünf Quadratmeter zur Verfügung gestellt, die individuell künstlerisch und phantasievoll gestaltet werden konnten“, so Jens-Peter Meyer vom Kulturamt des Landkreises. Der Beitrag der Kreisverwaltung -die 3,70 Meter hohe Skulptur „Mensch“ des Künstlers Willi Selmer vom Kunsthaus Alter Gasthof in Laasow- konnte dort bestaunt werden.

 

Foto zu Meldung: Landkreis und Kreismuseum zu Gast beim Brandenburg-Tag

Informationen für Rückkehrer

(04. 07. 2014)
Eine Mitteilung der Agentur für Arbeit Cottbus

 

Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der Regel die wichtigste Voraussetzung bei der Rückkehr oder dem Zuzug. Gemeinsam mit der Arbeitsagentur bieten wir Fachkräften, die gern (wieder) nach Südbrandenburg ziehen möchten professionelle Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. Südbrandenburg, das ist neben dem Landkreis Oberspreewald Lausitz auch die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Elbe Elster, Dahme Spreewald und Spree-Neiße. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu hiesigen Arbeitgebern und freuen uns auf Sie!

Über das Postfach Rückkehrer können Sie Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen. Diese wird Ihnen dann für den Landkreis Oberspreewald Lausitz entsprechende Angebote unterbreiten.

 

Rückkehrerseite

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdbb/cottbus/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515866

Postfach Rückkehrer

cottbus.willkommen@arbeitsagentur.de

9. Informations- und Beratertag des Landkreises: Anmeldungen ab sofort möglich

(04. 07. 2014)

 

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz führt auch in diesem Jahr einen Informations- und Beratertag durch. Er findet am Dienstag, den 16. September 2014, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr in den Sitzungssälen im Haus 1 der Kreisverwaltung, Dubinaweg 1, in Senftenberg statt.

 

Ein ausgewähltes Expertenteam, bestehend aus Vertretern von Banken, der Sparkasse, Vereinen, Kammern und Verbänden sowie Landesfördereinrichtungen erteilt in individuellen Gesprächen Auskünfte über Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften und anderen Fördermöglichkeiten und informiert über die Gewinnung von Fachkräften und Qualifizierungsmaßnahmen.

Unternehmer, Existenzgründer und Investoren können sich an diesem Tag kostenlos an insgesamt 17 Infopunkten informieren.

 

Der Landkreis lädt alle recht herzlich ein, teilzunehmen, Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird eine vorherige Anmeldung beim Landkreis unter Tel.: 03573/870-5141 oder per E-Mail an baerbel-weihmann@osl-online.de empfohlen. Natürlich werden alle Interessierten auch ohne vorherige Anmeldung ausführlich und gern beraten. Das Plakat mit der Übersicht über alle 17 Stationen ist auf der Startseite der Internetadresse www.osl-online.de zu finden.

 

Der 1. Beratertag wurde 2006 auf Initiative des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung des Landkreises ins Leben gerufen. Ziel der eintägigen Veranstaltung ist es, Investoren und Unternehmern der Region hinsichtlich Fördermodalitäten und Fördermittelbeantragung helfend unter die Arme zu greifen. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standortes.

 

[Plakat Informations- und Beratertag]

Jugendamt, Jobcenter und Agentur für Arbeit ziehen weiter an einem Strang

(04. 07. 2014)
Gemeinsame Kooperationsvereinbarung für bessere Eingliederung Jugendlicher in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterzeichnet

 

Jugendliche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sollen ab sofort noch besser bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt werden. Dies sieht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugendamt des Landkreises, der Agentur für Arbeit Cottbus und der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Oberspreewald-Lausitz vor. Am Mittwoch, den 2. Juli 2014, wurde die Übereinkunft im Landratsamt in Senftenberg von Vertretern der Einrichtungen unterzeichnet.

 

 

Maßgeschneiderte Angebote für alle

 

Mit dem „Ja“ zur Vereinbarung haben sich die Kooperationspartner das gemeinsame Ziel gesetzt, junge Menschen unter 25 Jahren zukünftig noch besser zu fördern.

Durch intensive und individuelle Betreuung sollen möglichst viele Jugendliche dazu befähigt werden, einen Schulabschluss zu erwerben bzw. eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen.

 

"Wichtig ist uns, gemeinsam mit den Jugendlichen eine passende Erwerbsbiografie zu entwickeln. Eine solche trägt wesentlich zur Stärkung der Persönlichkeit bei und hilft ihnen, ihre beruflichen Chancen zu erkennen und zu nutzen", erklärt Manina Miltz, Leiterin des Jugendamtes des Landkreises.

 

Zusammenarbeit auf weiter Ebene

 

Um dies zu realisieren, werden Beratung, Betreuung und Integrationsarbeit -jedoch ohne damit neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen- gezielt zusammengeführt.

Die Zusammenarbeit sieht unter anderem den ständigen Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen sowie gemeinsame Fallbesprechungen vor.

Zudem sollen, je nach Bedarf auch unter Hinzuziehung externer Akteure, regelmäßig gemeinsame Abstimmungsgespräche stattfinden und Informationen der Fachkräfte über jeweilige Aufgabenbereiche, Arbeitsabläufe, Rechtsgrundlagen und Erreichbarkeiten vertieft werden. Die Auswertung der Ergebnisse der Zusammenarbeit erfolgt jährlich.  

 

Wirtschaft profitiert von den Ergebnissen

 

„Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam verantwortlich zu zeigen. Eine Zusammenarbeit zur abgestimmten individuellen Unterstützung von Jugendlichen liegt im Interesse aller Beteiligten. Insbesondere die Wirtschaft profitiert davon, wenn vermehrt qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden“, unterstreicht Brigitta Kose, Geschäftsführerin des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz.

 

Die Idee, die Kompetenzen der Kooperationspartner enger miteinander zu verzahnen und zu koordinieren, hat sich mittlerweile auch andernorts etabliert. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung der Grundstein für eine zukünftig angestrebte Jugendberufsagentur und damit die Möglichkeit für eine noch engere Zusammenarbeit gelegt.

 

 

Foto:

Jugendamtsleiterin Manina Miltz (li.), die Geschäftsführerin des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz Brigitta Kose (re.), und Sven Mochmann, Geschäftsstellenleiter Verbund Oberspreewald-Lausitz der Agentur für Arbeit Cottbus, unterzeichneten im Landratsamt in Senftenberg eine Kooperationsvereinbarung, welche die Eingliederung Jugendlicher in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern soll.

Foto zu Meldung: Jugendamt, Jobcenter  und Agentur für Arbeit ziehen weiter an einem Strang

20. Brandenburger Landpartie: Resümee

(03. 07. 2014)

 

Die Brandenburger Landpartie hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der publikumsstärksten Veranstaltungen im ländlichen Raum entwickelt. Mehr als jeweils 100.000 Gäste nutzten in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, an diesem Wochenende im Juni auf Entdeckungstour zu gehen. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte man sich am 14. und 15. Juni 2014 über zahlreiche interessierte Besucherinnen und Besucher freuen.

 

Im gesamten Landkreis gewährten an diesem Wochenende zehn land-, forst- und fischereiwirtschaftlich geprägte Unternehmen Einblicke in ihre Produktionsabläufe und das Leben auf dem Land in seiner Vielfältigkeit und Schönheit.

Dazu gehörten der Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch in Muckwar, die Historische Scheune in Muckwar, das Spreewald- und Fischerhof Leipe, der Angerhof Bischdorf, der Drochower Landhof, der Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz, das Unternehmen Weinbau Dr. Wobar, die IBA-Terrassen GmbH in Großräschen, die Fischerhütte Grünewalde und der Spreewälder Sauerkonserven und Fruchtsaftbetrieb Hentschel in Lübbenau.

 

Am Samstag, den 14. Juni 2014 wurde die Partie durch Grit Klug, Erste Beigeordnete des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, beim Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch in Muckwar eröffnet.

 

Bärbel Hertam, Leiterin des Sachgebiets Landwirtschaft beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, berichtet davon:

„Nachdem der Geschäftsführer seine Landwirtschaft im Nebenerwerb vorgestellt hatte, bestand die Gelegenheit, den Hof zu erkunden. Seine Tochter hatte Hinweisschilder zum Verhalten im Stall gemalt. Schweine waren von der tragenden Sau bis zum Mastschwein zu bestaunen und auch die Stute wurde mit ihrem Hengstfohlen auf der Weide vorgestellt. Es gab Hennen mit Küken, Enten und Tauben zu sehen, die Mutterkuhherde war auf der Weide.

Im Anschluss konnte die Mahd von Ackerfutter vom Traktor aus verfolgt werden. Der Heuwender kam danach ebenfalls zum Einsatz. Für die Kinder bestand die Möglichkeit, auf einem Pony zu reiten. Da auch ein kleiner Schäferhund zu vergeben war, gab es in einigen Familien sicher Diskussionen, ob "wir nicht unbedingt einen Hund brauchen"!  Es wurden u.a. leckere Buchweizenplinse und Zuckerkuchen, aber auch Schmalzstullen mit Gewürzgurken sowie frisch gebackenes Brot zum Mitnehmen angeboten. Der Hofladen hatte ebenfalls geöffnet. Auch Durst konnte nicht aufkommen, da Familie Trogisch gut vorgesorgt hatte.“

 

Auch Marlies Schöne, Mitarbeiterin im Sachgebiet Landwirtschaft, war am Landpartie-Wochenende unterwegs. Sie berichtet vom Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz:

 

„Bei Domins war es ebenfalls sehr interessant. Zahlreiche Menschen nutzten die Gelegenheit, den Betrieb zu erkunden. Landmaschinen wurden ausgestellt, die Brennholzproduktion wurde vorgestellt und Interessierte konnten an Traktor- und Kutschfahrten teilnehmen oder sich im Ponyreiten und Korbflechten ausprobieren. Auch die Verpflegung kam nicht zu kurz: So warteten unter anderem Schwein am Spieß sowie Bratwurst darauf, verspeist zu werden. Der Hofladen bot frische Produkte zum Verkauf und mehrere Verkaufsstände präsentierten ihre landwirtschaftlichen Waren. Im Festzelt sorgten  ein Blasmusikorchester und noch viele andere Höhepunkte für Abwechslung. Im Außengehege konnten Küken und Hühner mit „Eierproduktion“ sowie Ziegen und Pferde bestaunt werden. Insgesamt war es wieder eine sehr gelungene Veranstaltung.“

 

Foto: Zu Gast beim Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz (Foto: Schöne)

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Tour de OSL: Resümee

(01. 07. 2014)

Eine gemütliche Radtour in Familie ist erfahrungsgemäß einfach zu planen. Lädt jedoch Landrat Siegurd Heinze (OSL) dazu ein, gemeinsam mit ihm den Landkreis per Drahtesel zu erkunden, bedarf es einiges mehr an Organisation. Dies weiß auch Jens Bergmann: Der 27-Jährige Verwaltungsmitarbeiter hat die traditionelle „Tour de OSL“ in diesem Jahr erstmalig federführend  organisiert. Dass ihm dies durchaus gelungen ist, bescheinigen nicht zuletzt die knapp 180 Pedalritter, die am Samstag an der knapp 36 Kilometer langen Radtour quer durch die Calauer Schweiz teilgenommen haben.

 

Nachdem in den vergangenen Jahren Norden und Süden des Landkreises im Mittelpunkt der Ausfahrten gestanden hatten, fiel die Wahl in diesem Jahr „auf die Mitte“, erklärt Jens Bergmann seine Entscheidung, die diesjährige 17. Tour de OSL am Schloss in Altdöbern starten zu lassen. „Zunächst haben wir uns einen Überblick über mögliche Anlaufpunkte verschafft, danach konnten wir die Route endgültig in allen Feinheiten planen“, erklärte Bergmann. Mehrere Monate haben die Vorbereitungen, zu denen unter anderem Absprachen mit Polizei, Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen zählen, gedauert.

Heraus kam eine Strecke, die sich „fahren lassen kann“: Vorbei ging es an Neudöbern, Bolschwitz, Werchow, der Quelle Goldborn in der Calauer Schweiz über Bronkow und zurück nach Altdöbern. Für die nötige Abwechslung während der Fahrt sorgten Stopps am Speicher in Neudöbern, auf dem Tabakhof in Bolschwitz, beim Dorffest in Werchow, an der Quelle Goldborn in der Calauer Schweiz, am Segelflugplatz in Bronkow sowie das abschließende Plinse-Essen mit Tombola vor der Orangerie in Altdöbern.

Nicht nur Petrus unterstützte das Vorhaben der Kreisverwaltung: So richteten an den einzelnen Stationen neben Landrat Siegurd Heinze unter anderem auch Amtsdirektor Detlef Höhl, der Bürgermeister der Gemeinde Altdöbern Peter Winzer, Gemeinde Luckaitztal- Bürgermeister Roland Schneider, Calaus Bürgermeister Werner Suchner und Prof. Dr. Peter Biegel von der BTU Cottbus-Senftenberg in seiner Funktion als Vereinsmitglied im Fliegerclub Bronkow das Wort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer .

 „Die diesjährige Tour hat mir sehr gut gefallen. Die einzelnen Stationen auf der Strecke bildeten tolle Höhepunkte, die sicher lange Zeit im Gedächtnis bleiben. Jens hat seine Sache sehr gut gemacht“, schätzt auch Karin Hädicke, die die Organisationsfäden nach 16 Jahren Tour de OSL im vergangenen Jahr an ihren jungen Kollegen übergeben hat, ein.

Übrigens: Der jüngste Radfahrer war der achtjährige Simon Ziegler, der älteste Teilnehmer der 81-jährige Werner Schneider aus Lübbenau. Über den Hauptpreis der Tombola – ein modernes City-Bike, gesponsert durch die Sparkasse Niederlausitz , freute sich Heidemarie Göbel aus Grünewald.

 

Foto zu Meldung: Tour de OSL: Resümee

Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“: 13 Anmeldungen eingegangen

(01. 07. 2014)

Bereits zum neunten Mal sind alle Gemeinden, Dörfer und Ortsteile des Landkreises Oberspreewald-Lausitz durch Landrat Siegurd Heinze dazu aufgerufen, sich im Rahmen des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ miteinander zu vergleichen. Auch in diesem Jahr wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Ausrichtung und Durchführung des Wettbewerbes von der Sparkasse Niederlausitz unterstützt.

 

Bis zum Anmeldeschluss am Montag, den 30. Juni 2014, haben sich 13  Dörfer beworben. Dazu zählen Dörrwalde, Sedlitz, Ogrosen, Schwarzbach/Biehlen, Guteborn, Kalkwitz, Lindenau, Muckwar, Kostebrau, Frauendorf, Bolschwitz, Raddusch, Groß Mehßow/Klein Mehßow.

 

Eine zehnköpfige Fach-Jury wird die Dörfer im September und Anfang Oktober 2014 besuchen.

Die Auswertung und Prämierung die Sieger erfolgt im Kreistag am 11. Dezember 2014.

 

Alle Informationen zum Wettstreit sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Bürgerportal von A-Z/Landwirtschaft & Ländlicher Raum“ zu finden.

 

 

Vollsperrung Kreisstraße 6630 in Kittlitz

(27. 06. 2014)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 6630 über die ab Montag, dem 30. Juni 2014  laufenden Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk im Zuge der Kreisstraße 6630 in Kittlitz.

Die Straße ist voraussichtlich für die Dauer von sechs Wochen gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Ferienaktionen, Feste und eine Ausstellung zum Mitspielen – das neue Sommerprogramm der Kreismuseen Oberspreewald-Lausitz ist da

(26. 06. 2014)

(mosl). Der Sommer wird bunt in den vier Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Druckfrisch gibt es nun das gesamte Sommerprogramm für Spreewald-Museum, Freilandmuseum Lehde, Schloss und Festung Senftenberg und Kunstsammlung Lausitz. Der erste große Höhepunkt wird das Festungsspektakel am 26. Juli, wenn sich Sachsen und Preußen in der Senftenberger Schloss- und Festungsanlage gegenüber stehen. Musik und Spreewaldflair locken dann beim großen Sommer Museumsfest am 16. August ins Freilandmuseum Lehde. Im Spreewald-Museum in der Lübbenauer Altstadt darf in diesem Sommer mitgespielt werden, in der neuen Sonderausstellung „Wer schummelt fliegt raus!“. Daneben runden Schlosshofkonzerte, Sommerworkshops, Ferienprogramme im Spreewald und die neuen Senftenberger Ausstellungen „Erlebnis-Bergbau-Seenland“ und „Sachsens Festung in  Brandenburg“ das Museumsangebot ab.

Das Sommerprogramm ist in den Museen selbst, in den regionalen Tourist-Informationen und an ausgewählten touristischen Infopunkten erhältlich. Wer das Programmheft gern per Post zugesendet bekommen möchte, meldet sich einfach im Museum unter 03573-2628 oder per E-Mail an jenny-linke@museum-osl.de.

Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz freuen sich auf die „14. Internationale Folklorelawine“

(26. 06. 2014)

Die Internationale Folklorelawine begrüßt die Welt – auch in diesem Jahr präsentieren die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz Ensembles aus verschiedensten Ländern der Welt.

 

Erneut erwartet die Besucherinnen und Besucher ein Treff der Nationen, der alljährlich im Frühjahr Künstlerinnen und Künstler und tausende Schaulustige anlockt und bei Musik, Tanz, Gesang und Unterhaltung vereint. Bei freiem Eintritt können Jung und Alt bunte Trachten, ungewöhnliche Klänge und bezaubernde Tanzkunst bewundern.

 

In diesem Jahr wird die „14. Internationale Folklorelawine“ am 27. Juni in Lübbenau, am 28. Juni in Drebkau und am 29. Juni in Senftenberg zu Gast sein. In Senftenberg beginnt der Tag um 13 Uhr mit einer Parade der Folkloristen vom Stadthafen über den Steindamm zum Marktplatz. 14:00 Uhr startet das Programm auf dem Marktplatz.

 

Mehr Informationen zum Programm und den Gruppen gibt es hier.

 

 

Foto zu Meldung: Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz freuen sich auf die „14. Internationale Folklorelawine“

Sanierung der Brücke an der Kreisstraße 6603 zwischen der Ortslage Lipsa und der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen

(26. 06. 2014)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger der Kreisstraße K 6603 über die seit dem 16.06.2014 laufenden Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk zwischen der Ortslage Lipsa und der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen, Richtung Zeisholz.

 

Die Brücke der Kreisstraße K 6603 ist für den Zeitraum vom 16.06.2014 bis voraussichtlich 29.08.2014 voll gesperrt.

 

Eine Umleitung ist ausgeschildert.

 

Kreisvolkshochschule OSL: KVHS sucht freiberufliche DozentInnen

(26. 06. 2014)

Für das nach den Brandenburger Sommerferien beginnende Herbstsemester sucht die Kreisvolkshochschule freiberufliche Dozenten (m/w) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. „Gleichgültig, ob Sie Nähen oder Schneidern, ob Sie Bridge oder Canasta spielen, ob Sie Apps programmieren oder Open Office beherrschen. Muttersprachler einer Fremdsprache werden ebenso gesucht, wie Maler bzw. Praktiker des Autogenen Trainings“, erklärt Thomas Asendorf, Leiter der gemeinsamen Einrichtung Kreisvolkshochschule/Musikschule. Die Vergütung richtet sich nach Honorarordnung und berücksichtigt Qualifikation und Erfahrungen. Die KVHS bittet Interessenten um direkte Kontaktaufnahme unter Tel. (03573) 36378-18 bzw. per E-Mail unter asendorf@vhs-osl.de.

Innenministerium genehmigt Haushalt 2014 des Landkreises

(26. 06. 2014)

 

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden konsequent weiterverfolgt

 

Das vom Kreistag am 12. Dezember 2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2014 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde vom Innenministerium des Landes Brandenburg genehmigt.

 

 

Damit hat der seit 18 Jahren erste strukturell ausgeglichene Haushalt des Landkreises den strengen Anforderungen der obersten Kommunalaufsicht genügt.

Ausschlaggebend dafür sei neben den festgesetzten Sparmaßnahmen der herausragende Konsolidierungswille, welcher der Verwaltung nach wie vor bescheinigt werden kann, heißt es in dem in der vergangenen Woche eingegangenen achtseitigen Schreiben vom Ministerium des Innern.

 

Daneben wird durch das Ministerium positiv hervorgehoben, dass im mittelfristigen Planungszeitraum eine Reduzierung der Fehlbeträge aus den Vorjahren aufgezeigt werden kann und der strukturelle Haushaltsausgleich bereits 2014, und somit ein Jahr früher als ursprünglich geplant, erreicht werden konnte.

 

Zu erwähnen sei nach Auffassung der Kommunalaufsicht zudem, dass gegenüber den Prognosen der Vorjahre eine erhebliche Verbesserung der vorläufigen Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012 erreicht werden konnte und auch das Jahresergebnis 2013 gemäß Hochrechnungen eine Verbesserung zum ursprünglich geplanten Ergebnis aufweist.

 

Die Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes ist gleichzeitig an die Beibehaltung und Fortführung von Auflagen zur Haushaltsdurchführung und für die Planung zukünftiger Haushaltsjahre gebunden. So sind unter anderem die Ausschöpfung der Ertragsquellen regelmäßig zu prüfen, die Personalentwicklungskonzeption konsequent fortzuschreiben, Ausgaben im freiwilligen Bereich zu begrenzen, Einnahmequellen sowie Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und Pflichtleistungen regelmäßig auf Abweichungen vom Mindeststandard zu kontrollieren.

 

„Nicht zuletzt mit dem vorzeitigen Erreichen des strukturellen Haushaltsausgleichs bereits im laufenden Haushaltsjahr haben wir erneut den Nachweis erbracht, konsequent an einer soliden Haushaltsführung festzuhalten. Die nach wie vor angespannte Haushaltslage des Landkreises ist uns bewusst und alle Dezernate und Ämter der Kreisverwaltung leisten ihren sicher nicht immer leicht fallenden Beitrag zur weiteren finanziellen Stabilisierung des Kreises. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Kommunalaufsicht des Innenministeriums zeigt, dass wir uns nach wie vor auf dem richtigen Weg befinden“, erklärte Landrat Siegurd Heinze zur jetzt vorliegenden Haushaltsgenehmigung. 

Kreistag OSL konstituierte sich

(26. 06. 2014)

 

Landtagsabgeordnete Gregor-Ness zur Vorsitzenden gewählt

 

Am Donnerstagabend fand im Kulturhaus der BASF Schwarzheide die konstituierende Sitzung des am 25. Mai 2014 gewählten Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt.

Nach zwei Wahlgängen stand Martina Gregor-Ness (SPD) als Vorsitzende des Kreistages für die 5-jährige Legislaturperiode fest. Sie konnte sich in der Stichwahl gegen Klaus-Jürgen Graßhoff (CDU) durchsetzen. Im ersten Wahlgang hatten beide Bewerber die geforderte Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages verfehlt.

Zum 1. Stellvertreter der Kreistagsvorsitzenden wählten die Abgeordneten Klaus-Jürgen Graßhoff (CDU). Viola Weinert (DIE LINKE.) wurde zur 2. Stellvertreterin gewählt.

In der konstituierenden Sitzung wurden ebenfalls die Fraktionen für die neue Legislaturperiode bekanntgegeben. Demnach setzt sich der Kreistag aus den Fraktionen CDU/FWB/FDP, SPD, DIE LINKE. sowie Freie Wähler/Grüne zusammen. Fraktionsvorsitzende sind Michael Herz (CDU/FWB/FDP), Olaf Gunder (SPD), Mario Dannenberg (DIE LINKE.) und Winfried Böhmer (Freie Wähler/Grüne).

 

 

Azubis nehmen erneut an Europäischer Jugendolympiade teil

(26. 06. 2014)

 

Junge Europäer für eine Ausbildung in Deutschland zu begeistern, haben sich auch in diesem Jahr die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der „Europäischen Jugendolympiade für interkulturelle Offenheit, Toleranz und Mobilität auf dem Europäischen Arbeitsmarkt“ auf die Fahne geschrieben. Auch die Auszubildenden der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz sowie der Stadtverwaltung Schwarzheide beteiligen sich erneut gemeinsam an dem Wettbewerb, der im Kooperationsverbund zwischen der WEQUA GmbH als Antragsteller und der EEPL GmbH als Kooperationspartner realisiert wird.

 

Durften letztes Jahr noch Theaterstücke, Showbeiträge oder Videos eigereicht werden, galt es nunmehr, in englischer Sprache ein Willkommensvideo für Auszubildende aus anderen europäischen Ländern zu drehen.

 

Gesagt, getan: Knapp zwei Wochen Arbeit haben die angehenden Verwaltungsfachangestellten in Drehbuch und Dreharbeiten, Tonstudiobesuche und Choreographie investiert. Entstanden ist ein knapp fünfminütiger Videoclip auf Grundlage des Chart-Hits „Rather Be“ von Clean Bandit, in dem die neun jungen Frauen und Männer ihr Gesangs-, Schauspiel-, Tanz- und Englischtalent unter Beweis stellen.

„Wir hoffen, mit unserem Beitrag dieses Mal ins Finale einzuziehen“, so die Gruppe, die letztes Jahr den dritten Platz in der Vorrunde belegen konnte.

 

 „Wir würden uns freuen, wenn viele Zuschauer am 1. Juli um 20 Uhr zum B-Finale in die Friedensgedächtniskirche in Lauchhammer kommen und dort für unseren Film stimmen, damit wir am 3. Juli am A-Finale teilnehmen können. Dort messen sich dann die besten Gruppen aus allen teilnehmenden Ländern.“

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Zusammenleben mit Fledermäusen/Quartierplätze werden benötigt

(13. 06. 2014)

Vielleicht werden einige sie in diesem Frühjahr schon bemerkt  haben, die tierischen Mitbewohner auf unseren Dachböden, in Scheunen oder in Baumhöhlen im Garten. Fledermäuse haben ihre Sommerquartiere bezogen und fliegen nach Einbruch der Dunkelheit aus. Sie  jagen nach Mücken, Käfern und Nachtfaltern, die es in der Dunkelheit in unserem Wohnumfeld bei dieser warmen Witterung reichlich gibt.

 

Dabei sind die Quartieransprüche der Fledermäuse an ihre Hangplätze gering.

Dachspalten, Fensterläden, Verschalungen oder Asthöhlen reichen ihnen aus, um den Tag sicher zu verbringen. Lediglich die sogenannten Wochenstuben, in denen die Fledermausweibchen gemeinsam ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, können eine größere Anzahl von Fledermäusen beherbergen.

Dann verraten meist die dem Mäusekot ähnelnden und nun einmal anfallenden Hinterlassenschaften die Anwesenheit der Tiere.

 

Das Quartierangebot ist dennoch nicht so optimal, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Akkurat gestaltete Fassaden und spaltenlose Dächer minimieren dieses ebenso wie ausgebaute Dachböden und kaum noch vorhandene Altbauten.

Deshalb kommt der Rücksichtnahme auf unsere Sommergäste aber auch der Schaffung von neuen Quartiermöglichkeiten eine immer größer werdende  Bedeutung zu.

 

Nur durch die Kenntnis von Quartieren und Hangplätzen der Fledermäuse, die Nachts den Garten bevölkern, kann man besser zu ihrem Schutz beitragen. Notwendige Reparaturarbeiten am Haus lassen sich dann mit den Fledermausquartieren meist in Einklang bringen und müssen nur in den seltensten Fällen verschoben werden.

Wer als Hausbesitzer aktiv für den Quartierschutz werden möchte, kann dies mit dem Anbringen von Fledermauskästen oder dem Einbau von Fledermaussteinen tun.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kann dabei beratend unterstützen.

 

Wer Fledermausquartiere in seinem Wohnumfeld vermutet, kann sich in diesem Sommer Expertenrat direkt vor Ort holen. In Calau findet in diesem Sommer an einem Wochenende  im Juli die Jahrestagung des Landesfachausschusses für Säugetierkunde statt.

Hier treffen sich Experten aus ganz Brandenburg, die sich unter anderem mit dem Thema Fledermäuse befassen und gern ihre Erfahrungen zum Thema Fledermaussommerquartier bis hin zur Artbestimmung zur Verfügung stellen.

Insbesonders für den Raum Calau sind Auskünfte auch vor Ort möglich. Interessierte Hausbesitzer sollten sich an die untere Naturschutzbehörde, Jürgen Jentsch (03541 8703485) wenden.

Mitglieder des Europawahlausschusses spenden Sitzungsgeld

(12. 06. 2014)

Über 100 Euro Spendengeld konnte sich der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Senftenberg am Donnerstag, den 12. Juni 2014 freuen. Die Mitglieder des Wahlausschusses zur Europawahl, zu denen neben Landkreis-Mitarbeitern Petra Borchel und Torsten Weigang auch Anton Faust und Klaus-Jürgen Graßhoff gehörten, spendeten ihr Sitzungsgeld an die Einrichtung. Das Büro Landrat rundete den Betrag auf.

Per Drahtesel gemeinsam die Calauer Schweiz erkunden

(12. 06. 2014)

 

17. Tour de OSL 2014 startet am 14. Juni in Altdöbern

 

 „Auf die Räder, fertig, los!“: Am Samstag, den 14. Juni 2014 startet für Pedalritter jeden Alters die traditionelle „Tour de OSL“. Bei der Radwanderung unter der Leitung von Landrat Siegurd Heinze sind mittlerweile bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit von der Partie.  In diesem Jahr führt die Tour 36 Kilometer quer durch die Calauer Schweiz. Los geht es am 14. Juni um 9 Uhr am Schloss in Altdöbern.

 

Die Route führt von Altdöbern über Neudöbern, Muckwar, Ogrosen, Gahlen, Bolschwitz, Calau, Werchow, Gosda, Luckaitz, Schöllnitz und Neudöbern wieder an den Ausgangspunkt zurück. Neben dem Schloss in Altdöbern sorgen auch Stopps am Speicher in Neudöbern, auf dem Tabakhof Bolschwitz, an der Quelle Goldborn in der Calauer Schweiz sowie auf dem Segelflugplatz in Bronkow für die nötige Abwechslung und Unterhaltung. Hunger und Durst können zur Mittagsrast  in der Gaststätte zur Calauer Schweiz in Werchow gestillt werden. Zum Abschluss wird es neben einer kleinen Überraschung wieder eine Tombola mit vielen tollen Preisen geben.

 

Foto: Auch in diesem Jahr werden bei der Tombola unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder tolle Preise verlost. Als Hauptgewinn winkt ein modernes City-Bike, gesponsert durch die Sparkasse Niederlausitz. Derzeit kann es noch in der Geschäftsstelle in Calau begutachtet werden.   

 

 

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20. Brandenburger Landpartie am 14. und 15. Juni 2014

(12. 06. 2014)
In diesem Jahr feiert die Brandenburger Landpartie ihren 20. Geburtstag

 

1994 startete die Veranstaltung unter dem Motto „Ein Sonntag auf dem Lande“ mit etwa 40.000 Besuchern im gesamten Land Brandenburg. Sie hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der publikumsstärksten Veranstaltungen im ländlichen Raum entwickelt. Mehr als jeweils 100.000 Gäste nutzten in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, an diesem Wochenende im Juni auf Entdeckungstour zu gehen.

 

Die Brandenburger Landpartie ist eine Initiative des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und wird vom Landesbauernverband und dem Brandenburger Landfrauenverband unterstützt. Die Organisation der landesweiten Veranstaltung liegt beim Verein pro agro e.V., dem Verband zur Förderung des ländlichen Raumes im Land Brandenburg.

 

Verbraucher und Erzeuger von Lebensmitteln sollen sich besser kennenlernen und ein größeres Verständnis füreinander entwickeln. Das ist vorrangiges Anliegen der Brandenburger Landpartie. Die „Grünen Berufe“ stehen ebenso im Focus wie die nachhaltige, umweltschonende und tierschutzgerechte Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, wie Getreide, Milch, Fleisch sowie Obst und Gemüse.

Brandenburg weit beteiligen sich auch in diesem Jahr wieder ca. dreihundert Betriebe.

 

Im Landkreises Oberspreewald Lausitz gewähren an diesem Wochenende zehn land-, forst- und fischereiwirtschaftlich geprägte Unternehmen Einblicke in ihre Produktionsabläufe und das Leben auf dem Land in seiner Vielfältigkeit und Schönheit.

 

1. Landwirtschaftsbetrieb Frank Trogisch in Muckwar

Der Ackerbaubetrieb von Frank Trogisch erwartet seine Besucher am Samstag in der Zeit von 12.00. bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 10 bis 19.00 Uhr. Hier können die Gäste auch am 14. Juni gegen 14.00 Uhr die Auftaktveranstaltung zur 20. Brandenburger Landpartie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erleben.

Der Landwirt im Nebenerwerb bewirtschaftet seinen Hof nach ökologischen Gesichtspunkten.

Die Gäste erwarten z. B. Stallrundgänge, Reiten, Kutschfahrten, Livemusik, ein abwechslungsreiches Kinderprogramm, um nur einige Highlights zu nennen.

 

2. Historische Scheune in Muckwar

Die historische Scheune von Manfred Bronk, ist der 2. Anlaufpunkt in dem kleinen Dörfchen Muckwar, einem Ortsteil der zum Amt Altdöbern gehörenden Gemeinde Luckaitztal. Am Sonntag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr können in der „Scheune“ historische Landwirtschaftsmaschinen und Utensilien des bäuerlichen Alltags vorwiegend aus der ersten und zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts bestaunt werden. Ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Erwachsene mit historischen Figuren, ländlichem Brauchtum/Handwerk, Kutschfahrten und vielen anderen Attraktionen erwartet die Besucher im rustikalen Ambiente.

 

3. Spreewald- und Fischerhof Leipe

Der Spreewald- und Fischerhof Leipe bietet seinen Gästen am 15. Juni von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein buntes Unterhaltungsprogramm. Auf dem Fischerhof kann man sich über das Brauchtum des Reusen Strickens, die Fischereitechnik und die Fischerei allgemein informieren. Zur Verkostung stehen Räucherfisch, frische zertifizierte Karpfensülze und andere Spezialitäten bereit.

 

4. Angerhof Bischdorf

Seit vielen Jahren wird hier in Kooperation mit verschiedenen Landwirtschaftsunternehmen der Umgebung, z. B. der Göritzer Agrar GmbH, ein abwechslungsreiches Wochenende organisiert. Die Besucher erwartet am Samstag von 10.00 bis 24.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 19.00 Uhr ein kurzweiliges Programm mit Stallrundgängen, Tierschau und Streichelzoo, Reiten, Kremserfahrten, Schweinewettrennen, Diskothek, Traktoren- und Mähdrescherfahrten, einer Landmaschinenausstellung und vielen weiteren Höhepunkten.

 

5. Drochower Landhof

Im Grünen bei einer kleinen Mahlzeit entspannen, gegrillte oder hausschlachtende Speisen verzehren. Der Landhof Drochow erwartet seine Besucher am Samstag und am Sonntag von 9.00 bis 15.00 Uhr mit einem abwechslungsreichen Programm. Die Heimatstube ist sicher ebenso interessant wie der Streichelzoo, der Kräutergarten oder die alten dorftypischen landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen.

 

6. Landwirtschaftsbetrieb Domin Peickwitz

Im Süden unseres Landkreises präsentiert sich zum wiederholten Male der Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz seinen Besuchern. Das seit vielen Jahren erfolgreich geführte Familienunternehmen gibt Samstag und Sonntag ab 9.00 Uhr Einblick in die Vielfältigkeit der Betätigungsfelder eines modernen Landwirtschaftsbetriebes. Der Hof und die Biogasanlage können mit fachkundiger Führung besichtigt werden. Für Kurzweil sorgen Handwerk und Brauchtum im Wandel der Zeiten, Landtechnik zum „Anfassen“, ein Streichelzoo, Kutschfahrten, Reiten, ein Kinderprogramm, Live-Musik und vieles mehr.

 

7. Weinbau Dr. Wobar - 8. IBA-Terrassen GmbH in Großräschen

Der Weinbaubetrieb von Dr. Andreas Wobar und die IBA-Terrassen GmbH präsentieren sich erstmals im Rahmen der Brandenburger Landpartie. Der Weinberg am Großräschener See ist ein neuer Besuchermagnet zwischen Seebrücke, Besucherzentrum IBA-Terrassen und Seehotel Großräschen. Am Samstag in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr können sich interessierte Besucher bei Weinbergführungen Fragen zum Weinanbau und zu den IBA-Terrassen beantworten lassen.

 

9. Fischerhütte Grünewalde

Am Sonntag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr gibt es an der Fischerhütte in Grünewalde Angelpräsentationen für Kinder und Erwachsene. Blasmusik, frisch geräucherter Fisch, eine Landmaschinen- und eine Ausstellung zum Thema bedrohte Haustierrassen runden das Programm ab.

 

10. Spreewälder Sauerkonserven und Fruchtsaftbetrieb Hentschel in Lübbenau

Seit über 100 Jahren werden von der Hentschel GmbH & Co.KG Spreewälder Sauerkonserven und Fruchtsaftbetrieb Lübbenau die weit über ihre Heimat hinaus bekannten Spreewälder Gurken verarbeitet. Am Samstag von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag von 9.00 bis 15.00 Uhr gewährt der Familienbetrieb Einblick in die Produktionsprozesse bei der Verarbeitung und Herstellung von Sauerkonserven und Fruchtsäften.

 

 

Nähere Informationen gibt es unter:

http://www.brandenburger-landpartie.de/fileadmin/kataloge/proagro_LP2014_20.pdf

http://www.brandenburger-landpartie.de/

http://www.netzwerk-brandenburg.de/aktionen/brandenburger-landpartie.html

[Informationen zur Brandenburger Landpartie 2014]

Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb (LEX) 2014

(11. 06. 2014)

 

Der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb LEX 2014 ist am 02.04.2014 gestartet. Erwird seit 2004 jährlich in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz ausgeschrieben. Als registrierte/r Teilnehmer/-in können Sie die Angebote des LEX (Seminare und Coaching) kostenfrei nutzen. 

Lassen Sie Ihr Unternehmenskonzept vertraulich von den LEX Juroren, Experten aus der Wirtschaft, begutachten. Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 10.000 Euro sowie zusätzlich ein Sonderpreis "Unternehmensnachfolge" in Höhe von 2.000 Euro auf der feierlichen Prämierung am 28. November 2014 vergeben. Nutzen Sie die Gelegenheit, wichtige Gespräche mit anderen LEX-Teilnehmern, Unternehmern und Kapitalgebern zu führen und neue Kontakte zu knüpfen.

Existenzgründer, Unternehmensnachfolger aber auch Unternehmer, deren Unternehmen noch nicht länger als vier Jahre auf dem Markt sind, können ihren Businessplan (in dreifacher Ausführung)

 

bis zum 28. August 2014

 

im LEX Wettbewerbsbüro einreichen.

Wichtige Teilnahmebedingung: Der Unternehmensstandort muss sich in der Lausitz befinden bzw. dort geplant sein. Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen zum LEX und die Teilnehmerunterlagen finden Sie auch unter  http://www.wil-ev.de.

Von Tradition bis Innovation: „Arbeitskreis Wirtschaftsförderung“ des Landkreises ging auf Zeitreise

(05. 06. 2014)

 

Regelmäßig führt das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wirtschaftsförderung des Landkreises Beratungen zu aktuellen Themen in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen der Region durch. Am Mittwoch, den 4. Juni 2014 kam man im „Lausitzer Wege e. V.“ in Lauchhammer zusammen.

 

Den Einstieg in die Veranstaltung übernahm Harald Obenaus, Vorsitzender des Vereins. Er stellte die einzelnen Projekte der Kinder- und Jugendarbeit vor, in denen handwerkliche und gärtnerische Fähigkeiten ausprobiert werden können. „Das Angebot richtet sich auch an Erwachsene“, erklärte er den Anwesenden. So lernen Interessierte beispielsweise alte Handwerke kennen, schlafen in einer mittelalterlichen Planwagenburg auf Strohsäcken und können in historische Gewänder schlüpfen. Für Einrichtungen und Unternehmen bestehe zudem die Möglichkeit, vor Ort individuelle Veranstaltungen, wie etwa Seminare, Konferenzen und Feste, durchzuführen.

 

Im Anschluss an die Ausführungen stand das Thema „Innovation“ im Mittelpunkt: Das junge Unternehmen „Time4Innovation“ (T4I) aus Senftenberg nutzte die Gelegenheit, sich und seine Arbeit, zu der das Programmieren von „Apps“ zählt, näher vorzustellen. Das IT-Unternehmen, welches 2012 von vier Studenten der BTU Cottbus-Senftenberg ins Leben gerufen wurde, ist ein gelungenes Beispiel der Zusammenarbeit und Vernetzung von Universität und Wirtschaft. Auf der Cebit wurde es kürzlich mit dem Innovationspreis IT 2014 ausgezeichnet.

 

Weitere Tagesordnungspunkte bildeten die Auswertung der IHK-Studie „Standortzufriedenheit in Südbrandenburg“ sowie der Bericht zum Projekt „Qualitätssicherung des Radfernwegenetzes in der Energieregion Lausitz-Spreewald“ und Möglichkeiten der Umsetzung.

 

Foto: Der „Arbeitskreis Wirtschaftsförderung“ des Landkreises zu Gast im „Lausitzer Wege e. V.“ in Lauchhammer.  

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Von Quallen, Botox und Kriminalisten im Unterricht

(05. 06. 2014)
Schüler des Emil-Fischer-Gymnasiums präsentieren Ergebnisse ihrer Projektarbeiten

 

Um Antworten auf spannende Fragen zu erhalten, die die Welt bewegen, muss man nicht weit reisen: Getreu dem Motto „Alles ist möglich“ nutzten auch in diesem Schuljahr erneut Schülerinnen und Schüler der Klasse 7d des Emil-Fischer-Gymnasiums am SeeCampus Niederlausitz die Möglichkeit, sich im sogenannten „Freien Projektunterricht“ in selbst gewählten Themenbereichen eigenständig Fachwissen anzueignen und somit zum „Experten“ auf ihrem Gebiet zu werden. Die Ergebnisse der umfangreichen Arbeit wurden schriftlich dokumentiert und am Dienstag in der Aula des SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide nunmehr auch vor großem Publikum präsentiert.

 

Wie in den vergangenen zwei Jahren waren die Interessen der Jungen und Mädchen erneut breit gefächert: So standen neben Botox in der Ästhetischen Chirugie, Phobien, der Arbeit von Kriminalisten, dem Fotografieren, der Wirkung von Laserstrahlen auf den Menschen, dem Sternenhimmel und der Energieregion Lausitz unter anderem auch Quallen, Dinosaurier und die Wirkungsweise von Windkraftwerken im Mittelpunkt der mehrstündigen Veranstaltung.

 

Nicht nur die Themen selbst, sondern auch Umfang und Gestaltung der Projektarbeit waren den Schülern völlig freigestellt: „Dieses Zusammenspiel sowie das Zeitmanagement und die Strategien der Informationsrecherche stellten für jeden eine unterschiedlich große Herausforderung dar. Was die Schüler daraus gemacht haben, kann sich jedoch mehr als sehen lassen. Ich bin sehr stolz auf sie“, zeigte sich Projektleiterin Sylvia Frank zufrieden.

Begleitet und betreut wurden die jungen „Experten“ während ihrer mehrwöchigen Arbeit durch Fachmänner und –Frauen aus der beruflichen Praxis, die es vorab galt, selbst zu bestimmen.

 

Neben den Mentoren, Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern zählte am Dienstag auch Landrat Siegurd Heinze erneut zu den Zuschauern: „Die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer können sich zu Recht als „Experten“ auf ihrem Gebiet bezeichnen. Es begeistert mich immer wieder, wie souverän und selbstsicher die Schüler ihre Themen vor einem solch großen Publikum präsentieren. Man merkt, dass viel Zeit und Energie in die Vorbereitung und Ausarbeitung der Projekte gesteckt wurde“, lobte er.

 

Foto: Schulleiterin Regine Pursian (l.) und Projektleiterin Sylvia Frank (r.) bedanken sich bei den Schülerinnen und Schülern für die gelungene Präsentation ihrer Projekte.

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21. Brandenburgische Seniorenwoche vom 14. bis 21. Juni

(05. 06. 2014)

Auch in 2014 beteiligen sich erneut mehrere Kommunen im Landkreis an der traditionellen Brandenburgischen Seniorenwoche. In der Zeit von Samstag, den 14. Juni bis Samstag, den 21. Juni 2014, finden daher erneut verschiedene Veranstaltungen von und für Seniorinnen und Senioren statt. Das ausführliche Programm kann auf der Startseite des Internetauftritts des Landkreises unter www.osl-online.de nachgelesen werden.

 

Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landkreises findet am Montag, den 16. Juni ab 15 Uhr im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg statt. Dort erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes Programm, in dessen Verlauf unter anderem die Musikschule des Landkreises als auch das Amateurtheater „Die Calauer“ Stücke zum Besten geben. Erneut werden zudem Seniorinnen und Senioren ausgezeichnet, die aktiv in kommunalen Seniorenbeiräten und in der Seniorenarbeit tätig sind und in ihrem Bereich besondere Leistungen erbringen. „Jeder ist herzlich eingeladen, an der kostenlosen Auftaktveranstaltung teilzunehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich“, erklärt Eva-Maria Dinter, Beauftragte für Seniorenarbeit beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

[Veranstaltungen Seniorenwoche]

IBA Fürst-Pückler-Land GmbH beendet Arbeit nach 14 erfolgreichen Jahren

(03. 06. 2014)

Bereits Ende 2010 fand die Erfolgsgeschichte der Internationalen Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land, welche die hiesige Bergbaufolgelandschaft mit zahlreichen beispielgebenden und international beachteten Projekten aus dem Dornröschenschlaf geweckt hatte, ihren erfolgreichen Abschluss. Nunmehr konnte ein weiteres Kapitel geschlossen werden: Letztmalig kam dieser Tage die Gesellschafterversammlung der IBA Fürst-Pückler-Land GmbH im IBA-Studierhaus in Großräschen zusammen.

 

Nach der ab 2011 begonnenen zweijährigen Liquidationsphase, die durch den ehemaligen Geschäftsführer Prof. Dr. Rolf Kuhn geleitet und nunmehr ordnungsgemäß abgeschlossen werden konnte, setzten die Gesellschafter, zu denen die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus gehören, auch ihrer Arbeit einen Schlusspunkt. Rückblickend hatte die Gesellschaft unter anderem die Gründung der IBA veranlasst, die Finanzierung der Projekte abgesichert sowie die Realisierung der zahlreichen Einzelmaßnahmen begleitet und unterstützt.

 

Zwar sei das Mitwirken der Gesellschaft an dieser Stelle beendet, dennoch sei man sich sicher, dass „der Geist der IBA dank seiner vielen realisierten Projekte und deren enormer Außenwirkung noch lange Zeit weiter leben und eine wichtige Anziehungskraft auf Menschen der Region, aber auch weit darüber hinaus, ausüben wird“, äußerte man sich am Rande der Veranstaltung übereinstimmend. Bereits jetzt seien die vielen realisierte Projekte, wie unter anderem der Senftenberger Stadthafen, die Landmarke Rostiger Nagel in Kleinkoschen, das Besucherbergwerk F69  oder  die IBA-Terrassen in Großräschen aus dem Landschaftsbild nicht mehr wegzudenken und zu beliebten touristischen Stationen geworden.

 

 

Besonders erfreut zeige man sich auch über das hohe Interesse am IBA-Studierhaus Großräschen, welches mittlerweile deutschen, aber auch internationalen Studierenden als Anlaufstelle dient. In ihm können Studiengruppen direkt vor Ort zum Thema Landschaftswandel arbeiten, zudem werden Weiterbildungsveranstaltungen in Kooperation mit der BTU Cottbus-Senftenberg vorbereitet.

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In den Ruhestand verabschiedet – Personalwechsel bei der VG OSL

(03. 06. 2014)

Nach 15 Jahren Tätigkeit als Kaufmännische Leiterin bei der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH wurde Gabriele Müller aus Staupitz (Elbe-Elster) dieser Tage in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Zum Abschied im Kreis der Belegschaft, welche aktuell elf Frauen und Männer umfasst, kamen auch die Erste Beigeordnete Grit Klug sowie Landrat Siegurd Heinze. „Es war eine wunderschöne Zeit und eine gute Zusammenarbeit unter den Kollegen, dennoch freue ich mich jetzt auch auf den Ruhestand“, verriet die 65-Jährige, welche für die bevorstehende freie Zeit bereits allerhand Aktivitäten ins Auge gefasst hat. Für die Nachfolge ist derweil bereits gesorgt: Die kaufmännische Leitung übernimmt nunmehr der 31-Jährige Roberto Guth aus Senftenberg, welcher sich bereits seit Anfang des Jahres einarbeiten konnte.

 

Bild:

Zur Verabschiedung gab es einen Schokoladen-Bus: Landrat Siegurd Heinze (l.), Erste Beigeordnete Grit Klug (2.v.l.) und der Geschäftsführer der VG OSL, Gregor Niessen (r.) dankten Gabriele Müller für die geleistete Arbeit und übermittelten beste Wünsche für den bevorstehenden Ruhestand.

 

 

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Pflegestützpunkt in Senftenberg bleibt am Freitag geschlossen

(27. 05. 2014)

 

Am kommenden Freitag, den 30. Mai 2014, bleibt der Pflegestützpunkt in Senftenberg, Ernst-Thälmann-Straße 129, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an einem anderen Tag an die Mitarbeiterinnen vor Ort zu wenden.

Kreiswahlausschuss bestätigt Ergebnisse

(27. 05. 2014)

 

Die Ergebnisse der zurückliegenden Europa- und Kommunalwahl konnten endgültig bestätigt werden. Darüber befand der Kreiswahlausschuss.in seiner Zusammenkunft am Dienstag, den 27. Mai 2014.

Die endgültigen Ergebnisse der Europawahl und die der Kommunalwahlen 2014 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben. Alle Bewerber und ihre jeweiligen Stimmenanteile können ab Mittwochvormittag auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Alle brandenburgweiten Ergebnisse stehen außerdem auf der Internetseite www.wahlen.brandenburg.de zur Einsicht bereit.

 

10.000 Euro für gute Ideen - Noch bis 31. Mai um Energiepreis bewerben

(27. 05. 2014)

Zum dritten Mal in Folge vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter dem Motto „Klima schützen durch regionale Ideen zur Energieerzeugung und Energienutzung“ den Energiepreis, der durch die unlimited energy GmbH aus Schönefeld  sowie die Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen gefördert wird. Interessierte sollten sich beeilen, denn noch bis zum 31. Mai 2014 können Ideen eingereicht werden.

Die Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen, die Bewerbungsunterlagen und die Siegerprojekte aus dem Jahr 2013 sind auf der Internetseite des Landkreises OSL unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Energie und Klimaschutz“ zu finden.

Europa- und Kommunalwahlen 2014 in OSL: Vorläufige Ergebnisse stehen fest

(26. 05. 2014)

 

Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl und die der Kommunalwahlen 2014 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stehen fest. Nachdem am Wahlsonntag ab 18 Uhr zunächst die Europawahlen ausgewertet worden sind, konnten Kreiswahlleiterin Petra Borchel und ihr Team in der Nacht zum Montag schließlich auch die Auszählungsergebnisse der Kreistagswahl an den Landeswahlleiter übermitteln.

 

Der Kreiswahlausschuss wird im nächsten Schritt in seiner Sitzung am Dienstag, den 27. Mai 2014 über die Endgültigkeit der Ergebnisse entscheiden. „Die abschließende Bekanntmachung erfolgt im nächsten Amtsblatt“, erklärt die Kreiswahlleiterin. Alle Ergebnisse der Kommunal- und Europawahlen können aktuell auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Alle brandenburgweiten Ergebnisse stehen außerdem auf der Internetseite www.wahlen.brandenburg.de zur Einsicht bereit.

 

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ablauf der Wahlen im Landkreis. Die Auszählung der Stimmenanteile in den einzelnen Wahllokalen und durch die Briefwahlvorstände ging ohne größere Probleme und relativ zügig von statten, so dass weit früher als erwartet alle Ergebnisse ermittelt werden konnten“, fasst Petra Borchel den Wahltag zusammen.

 

Landrat Siegurd Heinze äußert sich angesichts des vorläufigen Ausgangs der Kommunalwahlen wie folgt: „Der Kreistag und die Verwaltung haben in den vergangenen sechs Jahren gut zusammengearbeitet. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Mein Dank gilt den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, welche durch ihre Unterstützung zum Gelingen der Wahlen und dem zügigen Ermitteln der Ergebnisse beigetragen haben.“

 

46.343 Wählerinnen und Wähler entschieden sich am Wahltag, ihrer Stimme bei der Kommunalwahl per Kreuz ein Gewicht zu verleihen. Die Wahlbeteiligung lag bei 46,1% und fiel damit um 2,7% Prozent geringer aus als noch bei der letzten Kreistagswahl im Jahr 2008 (48,8%).

 

Die konstituierende Sitzung des Kreistages findet am 19. Juni um 18 Uhr im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH statt.

 

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Nach aktuell vorliegenden Zahlen erreichten die Wahlvorschlagsträger folgende Stimmenanteile:

SPD (29,3%), CDU(28,2%), DIE LINKE (18,0%), Freie Wählergruppe Bauern (5,9%), FDP (2,1%), GRÜNE/B90 (4,0%), SFB (1,5%), AGSUS (1,8%), DSU (0,9%), FWS (1,1%), BVB/FREIE WÄHLER (2,4%), Einzelwahlvorschlag Frank Hurraß (0,5%), NPD (4,3%)

 

Im Vergleich zur Kreistagswahl 2008 sieht die prozentuale Veränderung folgendermaßen aus:

SPD (+0,4%), CDU(+5,1%), DIE LINKE (-4,3%), Freie Wählergruppe Bauern (+1,6%), FDP (-2,1%), GRÜNE/B90 (+0,5%), SFB (-0,4%), AGSUS (+/-0,0%), DSU (-0,7%), FWS (-0,2%), BVB/FREIE WÄHLER (+2,4%), Einzelwahlvorschlag Frank Hurraß (+0,5%), NPD (+4,3%).

 

 

Die Sitzverteilung im Kreistag stellt sich wie folgt dar:

SPD (15 Sitze), CDU(14), DIE LINKE (9), Freie Wählergruppe Bauern (3), FDP (1), GRÜNE/B90 (2), SFB (1), AGSUS (1), DSU (0), FWS (1), BVB/FREIE WÄHLER (1), Einzelwahlvorschlag Frank Hurraß (0), NPD (2) .

 

Foto zu Meldung: Europa- und Kommunalwahlen 2014 in OSL: Vorläufige Ergebnisse stehen fest

„Willkommen zurück!“ : Schwalben und Mauersegler nehmen Kurs auf die Heimat

(23. 05. 2014)

 

Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gibt praktische Hinweise und fachlichen Rat

 

Wie in jedem Frühjahr kehren im Mai Schwalben und Mauersegler zurück in ihre Brutheimat. Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gibt praktische Hinweise und fachlichen Rat zum Thema:

 

Suchen sich die Mauersegler besonders die hohen Gebäude als Brutplatz aus, zieht es die Schwalben, von denen es in unserer Region zwei gebäudebrütende Arten gibt, zurück zu ihren altbekannten Plätzen. Anhand der Brutplatzwahl können die beiden Schwalbenarten gut unterschieden werden: Während die Rauchschwalbe im Inneren von Gebäuden trogförmige Nester anbringt oder die vorjährigen Nester nachnutzt, brüten die Mehlschwalben in einem nach oben verschlossenen und mit einem Schlupfloch versehenen Nest. Solche Überdeckungen finden die Mehlschwalben zum Beispiel  unter der Dachtraufe, in Laibungen von Fenstern und Türen oder unter Flachdächern. Zum Bauen verwenden die Schwalben als Baumaterial nur lehmigen Sand und Wasser, welche sie von unbefestigten Flächen und aus Pfützen holen. Insbesondere die Mehlschwalbe ist ein Koloniebrüter, so dass ihre Nester meist in etwas größerer Zahl an Gebäuden anzutreffen sind.

 

Wie viele Tierarten im Wohnbereich des Menschen finden auch die Schwalben von Jahr zu Jahr immer weniger Möglichkeiten zur Brut. Stallgebäude sind seltener geworden, Fassaden weisen keine Vorsprünge mehr auf und unter den Dachvorsprüngen versperren Netze den Anflug.

Aber den Schwalben kann geholfen werden: Neben dem Tolerieren der Brutplätze für nur vier Monate im Jahr, dem Anbringen von Kotbrettern und dem Abdecken von Gegenständen lassen sich mit Kunstnestern die Tiere auch an weniger empfindliche Stellen lenken.

 

Schwalben gehören mittlerweile zu den besonders geschützten Tierarten und dürfen während der Zeit der Brut und der Aufzucht der Jungtiere nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Deshalb ist es unverständlich,  dass ihre Nester immer noch - insbesondere in der Brutzeit - entfernt, abgestoßen oder zugeklebt werden.  Solche Handlungen verstoßen gegen das Naturschutzgesetz und können mit Bußgeld geahndet werden.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es aber auch positive Beispiele für den praktischen Schwalbenschutz: An Wohnblöcken wie im Mühlenweg in Missen dürfen einige Schwalbenpaare schon seit Jahren brüten, in Buchwäldchen brüten sie in Kunstnestern, die an einem fensterlosen Giebel angebracht sind und in Tettau fangen sie den Kühen im Stall die Fliegen weg.  In Vetschau steht seit kurzem sogar ein Turm für die Schwalben.

 

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises unterstützt solche Aktivitäten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten unter der Telefonnummer 03541/ 870-3485 bei Jürgen Jentsch Hinweise und Informationen zum Thema Gebäudebrüter im Allgemeinen und zu den Schwalben im Besonderen. Dabei geht es nicht nur um das Nest am Haus, denn selbst bei Abrissmaßnahmen oder Gebäudesanierungen steht das Thema Gebäudebrüter mit auf der Tagesordnung.

 

Der Naturschutzbund würdigt seit Jahren Schwalbenfreunde mit einer Plakette. Solche Plaketten finden wir inzwischen in Raddusch, Bolschwitz, Tettau und Lindenau. Ihre Besitzer freuen sich in jedem Jahr auf die Ankunft der Schwalben und unterstützen sie bei der Sicherung der Brutplätze.

 

 

Jürgen Jentsch

Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

 

14. Integrationsfest: Ein Höhepunkt für Menschen mit und ohne Behinderung

(23. 05. 2014)

 

Am Sonntag, den 1. Juni 2014 ist es soweit: Ab 14 Uhr verwandelt sich die Kirche am Markt in Großräschen erneut zum Schauplatz für das traditionelle und beliebte Integrationsfest des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Die kostenfreie Veranstaltung, welche von der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten Carola Wolschke vor nunmehr 14 Jahren ins Leben gerufen wurde, heißt Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen willkommen.

 

Das knapp eineinhalbstündige Programm hält auch in diesem Jahr wieder einige Höhepunkte bereit: Neben dem Auftritt eines Überraschungsgastes, dessen Identität vorab natürlich nicht verraten werden soll, wird es Orgelklänge, Darbietungen von Schülern der Musikschule des Landkreises und Musik im „SGB 9 Sound“ der Lebenshilfe Werkstätten „Hand in Hand“ aus Cottbus zu genießen geben. Auch Landrat Siegurd Heinze trägt erneut einen Teil zum Programm bei, indem er die aus dem gesamten Landkreis und von noch weiter entfernt Angereisten persönlich begrüßt.

 

Im Anschluss an den offiziellen Teil sind alle kleinen und großen Gäste dazu eingeladen, auf dem Kirchenvorplatz selbstgebackenen Kuchen zu probieren und bei einer Tasse Kaffee oder Tee miteinander ins Gespräch zu kommen. „Bei unserem gemeinsamen Kaffeetrinken versüßt uns wieder das Sunshine-Orchester die Zeit. Ich freue mich auf viele Gäste und tollen Sonnenschein“, verrät Carola Wolschke.  

Foto zu Meldung: 14. Integrationsfest: Ein Höhepunkt für Menschen mit und ohne Behinderung

Wirtschaftsrat des Landkreises trifft sich an der BTU Cottbus-Senftenberg

(23. 05. 2014)
Anmeldungen werden noch bis zum 30. Mai entgegen genommen

 

Der Campus Senftenberg der BTU Cottbus-Senftenberg bildet den Austragungsort für die neunte Beratung des Wirtschaftsrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Am Montagabend, den 2. Juni, 18.15 Uhr, treffen die circa 30 Mitglieder des Rates sowie eng mit der Bildungseinrichtung kooperierende Unternehmen aufeinander, um unter anderem über das Thema „Ausrichtung der BTU Cottbus-Senftenberg“ zu sprechen. Im Vorfeld der Beratung besteht die Möglichkeit, an einer Führung durch die Bereiche Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik bzw. der Gesundheitsstudiengänge teilzunehmen. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung beim Landkreis, unter Telefon 03541/870-5141 oder per E-Mail an Baerbel-Weihmann@osl-online.de.

 

Der Wirtschaftsrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde im November 2010 auf Initiative des Geschäftsführers des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Ralf Henkler, ins Leben gerufen. Er dient  als Forum des Austausches von Gedanken und Entwicklungen sowie als Ideengeber für wirtschaftliche Entwicklungen im Landkreis.

 

Seit der Gründungsveranstaltung hat Landrat Siegurd Heinze bereits zu sieben Veranstaltungen eingeladen. Die Beratungen des Wirtschaftsrates finden stets zu unterschiedlichen Themen in verschiedene Unternehmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt.

Aus den Kitas in die Kitas: Qualitätsstandards sollen Einrichtungen im gesamten Landkreis zugutekommen

(23. 05. 2014)
Ergebnisse des Projektes „Qualität von Anfang an“ wurden bei Fachtag vorgestellt

 

Die Qualität der pädagogischen Arbeit in ihren Einrichtungen ausbauen und verbessern –  dieses Ziel verfolgten Vertreterinnen von Kindertageseinrichtungen, die seit August 2012 an den Weiterbildungsprojekten der  „Offensive Bildung“ teilnahmen. Im Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH wurden am Mittwoch nunmehr auch die Ergebnisse des zweiten und letzten Teilprojektes „Qualität von Anfang an“ präsentiert. Diese können sich sehen - und zukünftig womöglich in den Kitas im Landkreis auch in die Praxis umsetzen- lassen.

 

Die Fragen, wodurch sich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsqualität in Tageseinrichtungen für Kinder auszeichnen und wie diese verbessert werden können, standen im Mittelpunkt des Projektes „Qualität von Anfang an“, an dem von Juni 2013 bis April 2014 Leiterinnen und Erzieherinnen aus neun Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger mitgewirkt hatten.

 

In regelmäßigen Zusammenkünften hatten sich die Teilnehmerinnen im Rahmen von Workshops und Lernmodulen unter Anleitung von Expertinnen intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt und ihre Praxiserfahrungen mit in die Arbeit einfließen lassen. Im Ergebnis konnten sogenannte „Qualitätsstandards“ erarbeitet werden, welche fundierte Antworten auf die aufgeworfenen Fragen liefern sollen und Erzieherinnen zukünftig in ihrer Arbeit unterstützen könnten. Der Entwurf des sogenannten „Qualitätshandbuches“, welches acht große Themenbereiche und mehrere jeweils zugehörige Unterbereiche umfasst, wurde nunmehr im Rahmen eines Fachtages erstmals vor großem Publikum präsentiert. Hier geht es zum Beispiel um Raumgestaltung mit den Kindern, um Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Bildungsprozesse, um erleichterte Übergänge in die Grundschule und um Beteiligungsrechte der Kinder.

 

Die formulierten Anforderungen finden bereits jetzt Anwendung in den teilnehmenden Projekt-Kitas. Um die Praxistauglichkeit des Leitwerkes zu überprüfen, wurden Leitungskräfte und Qualitätsbeauftragte qualifiziert, ihre Kolleginnen bei der Umsetzung zu unterstützen und eine anschließende interne Evaluation durchzuführen. Die externe Erfolgskontrolle erfolgt durch Expertinnen der INA gGmbH in Kooperation mit der ektimo GbR, welche das Projekt wissenschaftlich begleitet hatten. Noch bis September 2014 finden zudem sogenannte „Entwicklungswerkstätten“ statt, in denen die entwickelten Qualitätsstandards gegebenenfalls überarbeitet und angepasst werden können.

 

„Mit den geschaffenen Qualitätskriterien als Ergebnis der Zusammenarbeit mehrerer Kindertagesstätten erhalten die Einrichtungen ein wichtiges Werkzeug in die Hand, um die Bildungs- und Erziehungsqualität zu stärken und zu optimieren. So können vorhandene Stärken erkannt und ausgebaut und Erzieherinnen gezielt in ihrer Arbeit unterstützt werden“, heißt es seitens des Jugendamtes des Landkreises, welches das Gesamtprojekt „Offensive Bildung“ mit Unterstützung der BASF Schwarzheide GmbH im Landkreis Oberspreewald-Lausitz initiiert und realisiert hatte.

 

Die Absicht, die geschaffenen Qualitätsstandards nachhaltig wirken zu lassen, indem sie zukünftig in allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Anwendung finden, unterstützt auch Landrat Siegurd Heinze: „Wir streben an, die Standards nach deren erfolgreicher Erprobung in der Praxis auch weiteren Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, damit auch diese davon profitieren können. Dazu sollen zu gegebenem Zeitpunkt Qualitätsvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern geschlossen sowie eine Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss herbeigeführt werden.“

 

 

Foto: BASF/Rasche

 

Knapp 100 Vertreterinnen und Vertreter von Kitas und Kitaträgern aus dem Landkreis haben am Fachtag zum Projekt „Qualität von Anfang an“ teilgenommen. Nachdem die erarbeiteten Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen präsentiert worden sind, bestand die Möglichkeit, sich in sogenannten „Lernkarussells“ näher darüber zu informieren und auszutauschen. 

 

Foto: Dozentin Petra Rost (r.) und Erzieherin Ilona Waldau aus der Evangelischen Kita St. Martin in Lauchhammer (2.v.r.) präsentieren Teilnehmerinnen die Bedeutung der Raumgestaltung als einen der Inhalte des „Qualitätshandbuches“ für Kitas.

Foto zu Meldung: Aus den Kitas in die Kitas: Qualitätsstandards sollen Einrichtungen im gesamten Landkreis zugutekommen

Brückentag in der Kreisverwaltung/ Zusätzliche Öffnungszeiten Zulassungs- und Führerscheinbehörde

(19. 05. 2014)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle in Calau, auf Grund des Feiertages am 29. Mai auch am darauffolgenden Freitag, den 30. Mai 2014, geschlossen sein werden.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihr Anliegen an einem anderen Tag zu den üblichen Sprechzeiten zu klären.

 

Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Straße der Freundschaft 27 in Calau wird infolge der Schließung zusätzlich zu den gewohnten Sprechzeiten öffnen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Anliegen somit auch am Mittwoch, 28. Mai, 8 - 12 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

 

 

Europa- und Kommunalwahl 2014: Ergebnisse können auf mehreren Wegen nachverfolgt werden

(19. 05. 2014)

 

Wer die vorläufigen Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen am kommenden Sonntag, den 25. Mai gerne „live“ mit verfolgen möchte, hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Varianten zu wählen.

 

Ab 18 Uhr besteht die Gelegenheit, die Zwischenergebnisse beider Wahlen auf Leinwand nachzuvollziehen. Bürgerinnen und Bürger als auch die Kandidaten sind von der Kreiswahlleiterin und ihrem Team herzlich zur öffentlichen Präsentation in das Landratsamt in Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1, 2. Obergeschoss, eingeladen. Vom Eingang auf der Rückseite des Gebäudes lässt sich der Präsentationsraum per Fahrstuhl bequem erreichen. Der Weg im Inneren des Gebäudes ist ausgeschildert.

 

Auch von zu Hause aus kann herausgefunden werden, wer die Nase vorne hat: Unter dem Menüpunkt „Wahlen“ auf der Internetseite www.osl-online.de des Landkreises können alle vorläufigen Zwischenergebnisse recherchiert werden. An derselben Stelle wird zeitnah auch das vorläufige Endergebnis der Wahlen veröffentlicht.

 

Wer es gerne „mobil“ mag, dem bietet die App „Wahlportal“ eine gute Alternative. Die kostenlose Anwendung ermöglicht Smartphone-Besitzern den Zugriff auf die mobilen Wahlergebnisseiten aller deutschen Gemeinden, Städte und Kreise, die die Wahlauswertungssoftware PC-Wahl nutzen. Informationen zu den Resultaten der Bürgermeisterwahlen sowie der Gemeinde- und Stadtratsmitglieder werden zudem in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden dargestellt.

 

Hinweis für Pressevertreter: Bei Anfragen steht Ihnen Sarah Werner unter den bekannten Kontaktdaten (Tel. 03573/870-1003; pressestelle@osl-online.de) am Wahltag gerne zur Verfügung.

Büro Landrat zieht zurück in das 1. OG / Baumaßnahmen schreiten planmäßig voran

(14. 05. 2014)

 

Mit dem Abschluss der brandschutztechnischen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auch im 1. Obergeschoss des Hauses 1 der Kreisverwaltung am Dubinaweg in Senftenberg zogen Landrat Siegurd Heinze sowie das zugehörige Büro Landrat dieser Tage wieder zurück in die bekannten Räumlichkeiten. Alle Rufnummern behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die seit September 2012 durchgeführten Arbeiten schreiten planmäßig voran: Noch bevorstehende Baumaßnahmen im 90 Jahre alten Kreishaus, u. a. im Sitzungssaal und dem Untergeschoss des Gebäudes, sollen in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Der Landrat und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - mit Ausnahme der Pressestelle, welche sich nunmehr in Raum 106 befindet- sind ab sofort wieder an gewohnter Stelle anzutreffen:

 

Landrat Siegurd Heinze Raum 114

Sekretariat Landrat Raum 113

Leiter Büro Landrat Raum 111

Büro des Kreistages Raum 109/110

Pressestelle Raum 106

Von „Rallye" bis Quiztour: Jugendamt fördert erneut spannende Projekte im Landkreis

(14. 05. 2014)

 

 

Auch in diesem Jahr fördert das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vielversprechende Projekte, die den Kindern und Jugendlichen in den Kommunen zugutekommen. So stimmte der Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner letzten Sitzung vor der neuen Wahlperiode am vergangenen Donnerstag unter anderem dem Antrag der Stiftung SPI, NL Brandenburg, auf finanzielle Unterstützung des Präventionsprojektes 6. „Rallye Monte Mostrich" 2014 für Senftenberger Grundschüler sowie der Finanzierung der Reihe „Quiz on Tour" in den verschiedenen Jugendeinrichtungen des Landkreises, eingereicht von Antragsteller Uwe Eitner, zu.

Jugendamt bedankt sich bei Ausschussmitgliedern für geleistete Arbeit

(13. 05. 2014)
Jugendhilfeausschuss kam letztmalig in dieser Wahlperiode zusammen

 

Zu seiner letzten regulären Sitzung vor der neuen Wahlperiode kam am vergangenen Donnerstag der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im FamilienCampus Lausitz in Klettwitz zusammen. Jugendamtsleiterin Manina Miltz nutzte die Gelegenheit, die letzten fünf Jahre Revue passieren zu lassen und allen Mitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit sowie zahlreiche anregende Gedankenaustausche und Diskussionen zu danken.

Ein besonderes Dankeschön richtete sich dabei an den Lübbenauer Ausschuss-Vorsitzenden Christoph Eigenwillig, welcher sich nach 15 Jahren Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss nicht erneut zur Wahl stellen wird: „In den 33 Ausschusssitzungen in dieser Wahlperiode konnten dank Ihres Einsatzes und Ihres engagierten Mitwirkens insgesamt 150 Beschlüsse gefasst werden. Mit ihrer Arbeit haben Herr Eigenwillig und die anderen Ausschussmitglieder die Arbeit der Verwaltung unterstützt und mitgestaltet und somit einen wichtigen Beitrag zur gezielten Ausgestaltung der Jugendhilfe im Landkreis geleistet“, so die Vertreterin des Landkreises. Der neue Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich erstmals im November zusammenkommen. 

Landräte besuchten gemeinsam Messe in München

(09. 05. 2014)
Christian Heinrich-Jaschinski und Siegurd Heinze auf der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft IFAT

 

 

Rund 3.000 internationale Aussteller präsentierten in den vergangenen Tagen auf der Messe München im Rahmen der IFAT - der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft - aktuelle Produkte, Dienstleistungen und Innovationen aus dem Bereich Entsorgung. Zu den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern zählten auch Oberspreewald-Lausitz-Landrat Siegurd Heinze und Elbe-Elster-Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

Während ihres Kurzbesuchs am 8. Mai informierten sie sich unter anderem über aktuelle Ansätze und Möglichkeiten der Wiederverwertung von Rohstoffen, die damit verbundene Sicherung einer nachhaltigen Umwelt- und Lebensqualität und führten Gespräche mit den Ausstellern.

Neben zahlreichen internationalen Teilnehmern waren auch mehrere Unternehmen aus den Landkreisen selbst mit Ständen vor Ort. Zu den Anwesenden zählten unter anderem die PREDL GmbH Bönitz, Remondis AG & Co. KG (Großräschen), Zemmler Siebanlagen GmbH (Großräschen) sowie die Fränkische Rohrwerke Gebrüder Kirchner GmbH & CO.KG (Schwarzheide):

 

„Wir sind erfreut darüber, dass die Unternehmen aus der Region die Chance nutzen, sich und ihre Angebote aus dem Entsorgungsbereich vor Ort vor einem internationalen Publikum zu präsentieren. Nirgendwo sonst besteht die Möglichkeit, sich so intensiv und umfassend über die Innovationen und zahlreichen Möglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik zu informieren“, erklärten Heinze und Heinrich-Jaschinski übereinstimmend nach ihrem Besuch.

 

Foto Pressestelle OSL:

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze (li.) und Elbe-Elster-Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (re.) im Gespräch mit regionalen Ausstellern auf der IFAT in München - hier am Messestand von Heiko Zemmler (M.), Geschäftsführer der Zemmler Siebanlagen GmbH in Großräschen.

Foto zu Meldung: Landräte besuchten gemeinsam Messe in München

Bereich SGB XII/Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt: Verkürzte Sprechzeit am 20. Mai

(08. 05. 2014)

 

Auf Grund einer Mitarbeiterschulung findet die Sprechzeit am Dienstag, den 20. Mai 2014 für den Bereich SGB XII/Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt im Kreissozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Haus 2, Dubinaweg 1 in Senftenberg, nur in der Zeit von 9 bis 12 Uhr statt.

Ersatzneubau der Brücke über die Grenzpulsnitz in Tettau, im Zuge der K 6606

(05. 05. 2014)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 6606 über den bevorstehenden Ersatzneubau der Brücke über die Grenzpulsnitz in Tettau, Richtung Schraden.

Das Bauvorhaben umfasst den Abbruch und den Neubau der Brücke an gleicher Stelle.

Die Bauzeit ist vom 12. Mai 2014 bis 30. Oktober 2014 geplant.

 

Die Brücke der Kreisstraße 6606 (Dorfstraße) wird für den Zeitraum vom 19. Mai 2014 bis voraussichtlich 30. Oktober 2014 voll gesperrt.

 

Eine innerörtliche Umleitung ist auf Grund der engen Bebauung nicht möglich, so dass der Verkehr weiträumig über Lindenau oder Frauendorf – Großkmehlen – Frauwalde – Schraden bzw. Lauchhammer/West – Schraden, umgeleitet werden muss. Für den Geh- und Radwegverkehr wird während der Bauzeit eine Behelfsumfahrung hergestellt.

Spielzeug und Zeug zum Spielen: Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate)

(05. 05. 2014)

Seit einer halben Stunde beschäftigt sich Anna schon mit einer Schraube. Sie hat sie lange angeguckt, mit der Spitze Linien auf ein Holzbrettchen geritzt, den Deckel einer Dose damit durchbohrt und freut sich jetzt über ihre neueste Idee: Sie wirft die Schraube in ihren T-Shirt-Ausschnitt und guckt, wo sie unten wieder rauskommt. Das ist kalt und kitzelt! In diesem Moment braucht Anna nichts anderes zum Glücklich sein als eine einzige Schraube – für eine Weile ist sie das perfekte Spielzeug. Kinder können aus ganz alltäglichen Gegenständen spannende Spielwelten zaubern.

Für Spielzeug brauchen Sie nicht unbedingt viel Geld auszugeben, denn es liegt praktisch überall herum: ausgediente Radios, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, Korken und Klopapierrollen – die Vorräte im Haushalt sind unerschöpflich.

 

Tipps für gutes Spielzeug:

  • Spendieren Sie eine große Kiste als Verkleidungstruhe – da kann alles rein, was sich zum Kostümieren eignet.
  • Langsam kommt Ihr Kind in das Alter für Gesellschaftsspiele. Noch immer sind Kinder begeistert von Klassikern wie „Mensch ärgere dich nicht“.
  • An Puzzles, Bau- und Experimentierkästen schult Ihr Kind räumliche Wahrnehmung, Vorstellungskraft und motorisches Geschick.
  • Alle Spielsachen, die ein Kind anfassen, zusammensetzen und auseinandernehmen kann, machen Spaß.
  • Computerspiele können lehrreich sein und trainieren Reaktionsfähigkeit und logisches Denken. Faustregel: 30 Minuten

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

 

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

Kreisvolkshochschule bietet Nebentätigkeit – jetzt bewerben

(05. 05. 2014)

Die Kreisvolkshochschule (KVHS) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz plant, Ihr Kurs- und Veranstaltungsangebot ab Herbst 2014 zu erweitern und bietet Menschen unterschiedlichster fachlicher Prägung die Möglichkeit der nebenberuflichen Tätigkeit als freiberufliche Honorarkräfte. Das Spektrum der Tätigkeiten ist breit gefächert und reicht von Sprachkursen bis hin zur Programmierung, von
Handarbeiten bis Bienenzucht und Kerzenziehen. Interessenten erreichen die KVHS unter Tel.: (03573) 3637-818 (Hr. Asendorf) oder per E-Mail unter asendorf@vhs-osl.de

Brückentag in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

(24. 04. 2014)

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle in Calau, auf Grund des Feiertages am 1. Mai auch am darauffolgenden Freitag, den 2. Mai 2014, geschlossen sein werden.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihr Anliegen an einem anderen Tag zu den üblichen Sprechzeiten zu klären.

 

Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Straße der Freundschaft 27 in Calau beabsichtigt, infolge der Schließzeiten zusätzlich zu den gewohnten Zeiten zu öffnen. Es besteht daher die Möglichkeit,  sich mit seinem Anliegen auch am vorhergehenden Arbeitstag, Mittwoch, den 30. April 2014, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

Anschlusslösung für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit des Wequa e.V.

(22. 04. 2014)
Verwaltung vergibt Leistungen bis Ende 2014 an neue Träger

 

Die bis zur Insolvenz des Wequa e.V. seitens des Vereins erbrachten Angebote im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Lauchhammer, Ruhland und Schipkau stehen ab dem 1. Mai 2014 wieder zur Verfügung. Die Vergabe der Leistungen an neue Träger durch die Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde am Donnerstag, den 17. April 2014, im Rahmen des Jugendhilfeausschusses bestätigt.

 

Alle erbrachten Leistungen, welche die Schwerpunktbereiche offene Treffpunktarbeit, sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit, mobile Jugendarbeit und Schulsozialarbeit umfassen, wurden durch das Jugendamt ausgeschrieben. In Absprache mit den jeweiligen Kommunen wurden aus den Bewerbern geeignete Träger ausgewählt, welche die Leistungen nunmehr befristet bis zum 31. Dezember 2014 übernehmen werden.

 

Ab dem 1. Januar 2015 soll im gesamten Landkreis einheitlich die neue Teilfachplanung 2015-2018 umgesetzt werden. In der überarbeiteten Planung, welche der Jugendhilfeausschuss 2009 in Auftrag gegeben hatte, sollen sich die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Sozialarbeit im Landkreis widerspiegeln. Als Arbeitsgrundlage dienen unter anderem die Analysen des Sozialraumes in den einzelnen Kommunen durch die Fachhochschule Potsdam, welche von 2011 bis 2013 in den Kommunen des Landkreises durchgeführt worden sind. Die Beschlussfassung zur Teilfachplanung 2015-2018 erfolgt voraussichtlich durch den Jugendhilfeausschuss am 8. Mai 2014.

179 Impfausweise kontrolliert : Impfwoche im Landkreis mit guter Resonanz

(22. 04. 2014)

„Sind Sie auf dem neuesten Stand?“ lautete das Motto der diesjährigen Impfwoche, welche vom Montag, den 14. April bis Donnerstag, den 17. April 2014 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stattfand. In dieser Zeit bot das Gesundheitsamt des Landkreises in seinen Räumlichkeiten in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg, Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche kostenlose Dienstleistungen an.

 

Die Angebote fanden eine hohe Nachfrage: So wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 179 Impfausweise kontrolliert; in 106 Fällen wurden die vorhandenen Impfdaten in neue Impfausweise übernommen. Insgesamt 24 Impfungen wurden durchgeführt, vor allem Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Sechs Familien nutzten außerdem die Gelegenheit und ließen sich zum Impfschutz bei Fernreisen beraten.             

Abschnittsweise Vollsperrung des Steindamms

(16. 04. 2014)

In der Zeit vom Dienstag, den 22. April 2014, 8 Uhr, bis voraussichtlich zum Sonntag, den 22. Juni 2014, kommt es auf Grund von Kanalsanierungsarbeiten zur abschnittsweisen Vollsperrung des Steindamms von der Einmündung Elsterstraße bis in Höhe der Schulstraße.

Um den Buslinienverkehr in der Schulstraße  und den Anwohnerverkehr in der Elsterstraße zu gewähren, kommt es in dem genannten Zeitraum zu Parkraumeinschränkungen. Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass während der gesamten Bauzeit die Bushaltestellen Ritterstraße und Schlosspark nicht bedient werden.

ASB Kreisverband Senftenberg e.V. ist „Unternehmen mit Weitblick 2014“

(16. 04. 2014)

 

Der ASB Kreisverband Senftenberg e.V. wurde am vergangenen Donnerstag im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jüdischen Museum in Berlin als „Unternehmen mit Weitblick“ ausgezeichnet. Gewürdigt werden damit Unternehmen, die durch ihr Engagement älteren Arbeitssuchenden neue Beschäftigungschancen eröffnen. Insgesamt 75 Unternehmen wurden deutschlandweit prämiert.

 

Der ASB Kreisverband Senftenberg e.V. mit seiner Tochtergesellschaft der ASB Altenpflegeheim GmbH Brieske beschäftigt insgesamt 250 Angestellte. Gegenwärtig sind davon allein 116 Angestellte, die älter als 50 Jahre sind, tätig. Im Arbeitsalltag wird besonders auf eine altersgerechte Arbeitszeitgestaltung, wie etwa durch Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit, sowie eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung, geachtet. „Auch die Förderung der Qualifikation sowie verschiedene Möglichkeiten der Arbeitserleichterung für gesundheitlich belastete Arbeitnehmende, zu denen unter anderem die befristete Aufhebung der Schichtdienstregelung, Arbeitszeitverringerungen und Versetzung in geeignetere Bereiche zählen, spielen in dem Unternehmen eine wichtige Rolle“ erklärt Jana Edel als Geschäftsführerin. Die Beschäftigung Älterer bringt dem ASB Vorteile durch deren Erfahrung, ihre Identifizierung mit der Einrichtung und deren Loyalität.

 

Ausgewählt und nominiert wurde das zu prämierende Unternehmen durch Vertreter des Beschäftigungspaktes „ALTERnativen in der Lausitz“, der seit 2005 über 7000 Langzeitarbeitslose in den Aktivierungsprozess einbezogen und über 1300 Menschen in eine versicherungspflichtige Arbeit gebracht hat. Die gebildete Lenkungsgruppe aus Vertretern des Jobcenters und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, des Eigenbetriebes Grundsicherung für Arbeitssuchende des Landkreises Spree-Neiße und des Jobcenters der kreisfreien Stadt Cottbus, einigten sich anhand von Auswahlkriterien auf den ASB Kreisverband Senftenberg e.V.

 

Foto BMAS:

„Unternehmen mit Weitblick 2014“: ASB Kreisverband Senftenberg e.V.-Geschäftsführerin Jana Edel (rechts) gemeinsam mit Frau Dr. Rose Langer vom BMAS (Mitte), Frau Janine Schmidt als Einrichtungsleiterin der Altenpflegeheim GmbH Brieske (2.v.l.), Hans-Jörg Milinski als stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters OSL und Doris Rehbein (links) als Paktkoordinatorin des Beschäftigungspaktes „ALTERnativen in der Lausitz“.

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Parkplatz am Landratsamt in Senftenberg an Wochenenden für Besucher geöffnet

(16. 04. 2014)

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Mehr Parkmöglichkeiten für Besucher des Stadthafens

 

Auch in der diesjährigen Saison ist der Parkplatz des Landratsamtes in Senftenberg, Dubinaweg 1, an den Wochenenden wieder für Besucher, insbesondere des Stadthafens, geöffnet. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Stadt Senftenberg und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unterzeichnet.

 

Seit 1. April und bis 31. Oktober 2014 können Gäste der Stadt an jedem Wochenende von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 24 Uhr ihre PKW an dieser Stelle kostenfrei parken und sich zu einem Bummel durch den Tierpark, am Stadthafen oder entlang des Seeufers aufmachen. Die Schranke am Parkplatz ist in dieser Zeit geöffnet.

 

Die notwendige Beschilderung, die Reinigung nach den Wochenenden sowie die Versicherungsangelegenheiten übernimmt die Stadt Senftenberg. Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich freuen sich, den Gästen auch in der Saison 2014 zusätzliche Parkmöglichkeiten bieten zu können.

 

 

Zusätzliche Öffnungszeiten Zulassungs- und Führerscheinbehörde

(11. 04. 2014)

 

Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in der Straße der Freundschaft 27 in Calau beabsichtigt, infolge der Schließzeiten durch die Feiertage 1. Mai und Himmelfahrt und die sich daran anschließenden Brückentage am jeweils vorhergehenden Arbeitstag zusätzlich zu den gewohnten Zeiten zu öffnen.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Anliegen somit auch am Mittwoch, den 30. April 2014 und am Mittwoch, den 28. Mai 2014 in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

 

Außerhalb der genannten Feiertags-Wochen gelten die bekannten Öffnungszeiten Montag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.

 

Vom Segway aus in die deutsche Arbeitswelt starten

(11. 04. 2014)
Austauschprogramm begann für niederländische Auszubildende mit Besuch beim Landrat

 

 

Im Rahmen der Auftaktwoche des mittlerweile dritten mehrwöchigen Austauschprogramms zwischen dem Oberstufenzentrum Lausitz, der IHK Cottbus und dem Deltion College im niederländischen Zwolle besuchten am Mittwoch, den 9. April 2014 zehn junge Auszubildende im Bereich Hotelwesen und Tourismus aus den Niederlanden Landrat Siegurd Heinze. Neben einem gemeinsamen Gespräch bei einem Eisbecher im Konferenzraum des WAL am Stadthafen in Senftenberg stand auch die Besichtigung der Hafenpromenade per Segway mit auf dem Programm.

 

Die Austauschinitiative gibt deutschen und niederländischen Tourismus-, Restaurant- und Hotelfachleuten die Möglichkeit, während eines mehrwöchigen Praktikums Berufserfahrungen im jeweils anderen Land zu erwerben und dabei ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. Bislang haben im Rahmen des Programms 32 junge Niederländer die Möglichkeit genutzt, ein Praktikum in Deutschland zu absolvieren. 28 deutsche Auszubildende verbrachten im Gegenzug einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt in den Niederlanden.

Die Auszubildenden im Bereich Hotelwesen und Tourismus werden nunmehr teilweise bis zum 15. Juni in Unternehmen im Norden des Landkreises ihre Praktika absolvieren. „Unsere neun deutschen Schüler, die seit dem 16. März in den Niederlanden sind, kommen am Sonntag wieder nach Hause“, erklärte Katrin Rucho, Projektbeauftragte des Oberstufenzentrums Lausitz.

 

Da die Austausche bei allen Beteiligten gut ankommen, plane man für die Zukunft sogar, die Zusammenarbeit weiter auszubauen: Voraussichtlich Ende des Jahres sollen erstmals auch angehende KFZ-Mechaniker die Möglichkeit erhalten, Arbeitserfahrungen im jeweils anderen Land zu sammeln.  

 

Foto:

Junge Auszubildende aus dem Deltion College in Zwolle absolvieren ihre mehrwöchigen Praktika in Unternehmen im Norden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Zur Einstimmung auf ihren Aufenthalt lud Landrat Siegurd Heinze die Auszubildenden in den Süden des Landkreises zu einem Gespräch und einer Fahrt auf dem Segway ein.

 

Foto zu Meldung: Vom Segway aus in die deutsche Arbeitswelt starten

3. Energiepreis des Landkreises: Noch bis zum 31. Mai Ideen einreichen!

(11. 04. 2014)

 

Mitmachen lohnt sich – erneut 10.000 Euro für beispielhafte Projekte

 

Zum dritten Mal in Folge vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter dem Motto „Klima schützen durch regionale Ideen zur Energieerzeugung und Energienutzung“ den mit 10.000 Euro dotierten Energiepreis. Gefördert wird er von der unlimited energy GmbH aus Schönefeld  sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen.

 

Eingereicht werden können noch bis zum 31. Mai 2014 Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienz-verbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energie-speicherung enthalten bzw. umgesetzt haben. Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen, die im Landkreis wohnhaft bzw. ansässig sind. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich im Bereich der Forschung, Weiterleitung und/oder der Vermarktung von Energie betätigen. Die zu prämierenden Projekte können sich dabei mit unterschiedlichen Teilaspekten des Themas Energie befassen, wie beispielsweise Strom, Wärme, Mobilität, Kommunikation oder Lebensstil.

 

Die Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen, die Bewerbungsunterlagen und die Siegerprojekte aus dem Jahr 2013 sind auf der Internetseite des Landkreises OSL unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Energie und Klimaschutz“ zu finden.

 

Impfwoche im Landkreis vom 14. - 17. April 2014

(07. 04. 2014)
Das Motto der Impfwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz lautet: „Sind Sie auf dem neuesten Stand?“ und deckt sich mit der Vorgabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Jahr 2014.
 
Unsere Impfwoche im Landkreis findet aus organisatorischen Gründen eine Woche vor der Europäischen bzw. Weltimpfwoche statt. Unsere Ziele sind jedoch gleich, d. h. wir wollen beim Impfen eine Breitenwirkung erreichen.
Jüngste Masernausbrüche haben in Deutschland einen besorgniserregenden Trend aufgezeigt. Ungeimpfte Teenager, junge Erwachsene und Säuglinge, die noch nicht gegen Masern immunisiert werden können, erkranken an dieser Infektionskrankheit, gelegentlich mit schwerwiegenden Folgen.
 
Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die Aufrechterhaltung eines umfassenden Impfschutzes über den ganzen Lebensverlauf hinweg und in der gesamten Bevölkerung. Das bedeutet auch, hartnäckige Durchimpfungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Menschen die im Jugend- und Erwachsenenalter notwendigen Auffrischungsimpfungen erhalten.

Nur so ist es möglich, bestimmte Krankheiten wie Kinderlähmung, Masern oder Röteln  auszurotten, aber auch Erkrankungen an Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis B, Windpocken oder Ziegenpeter weiter zurückzudrängen.

 

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren möchte das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises im Rahmen der Impfwoche anbieten:

 

  • Ihren Impfstand und den Impfstand Ihrer Kinder auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen;
  • bei Notwendigkeit sich gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und ggf. gegen Kinderlähmung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung impfen zu lassen;
  • sich bei Bedarf kostenlos einen Internationalen Impfausweis ausstellen zu lassen (alte Impfdokumente bitte unbedingt mitbringen), Impfungen nachzutragen oder
  • Informations- und Aufklärungsmaterial zu Schutzimpfungen, auch zu Reiseimpfungen, zu erhalten.

 

Termine:

Montag, 14. April 2014           9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag, 15. April 2014         9.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch, 16. April 2014        9.00 – 12.00 Uhr   

Donnerstag, 17. April 2014    9.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 16.30 Uhr

 

Ort:

Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg, Großenhainer

Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), obere Etage

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Kritz, Tel.: 03573 870 4342, und Frau Arnold, Tel.: 03573 870 4345, zur Verfügung.

Statement des Landrats Siegurd Heinze zur Suche nach einem Gründungspräsidenten für die BTU Cottbus-Senftenberg

(04. 04. 2014)

Anlässlich des endgültigen „Neins“ des Bremer Wirtschaftswissenschaftlers Jochen Zimmermanns zum Posten des Gründungspräsidenten der BTU Cottbus-Senftenberg zeigt sich auch Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, enttäuscht über die Entscheidung des Bewerbers: „Der Ausgang der Verhandlungen ist, auch auf Grund der verstrichenen Zeit und Bemühungen aller Beteiligten, bedauerlich. Nun kommt es jedoch darauf an, wieder nach vorne zu blicken. Ich bin zuversichtlich, dass es der Findungskommission zeitnah gelingt, einen geeigneten Bewerber zum Gründungspräsidenten zu bestimmen, der nicht nur die fachliche Eignung vorweisen, sondern sich auch mit der Region identifizieren kann. Allen in den Findungsprozess involvierten Vertretern seitens des Wissenschaftsministeriums und der BTU Cottbus-Senftenberg wünsche ich dabei viel Erfolg. Den Verlauf der Entscheidungsfindung werden wir weiterhin positiv begleiten.“

Informationsberatung der Hauptverwaltungsbeamten: Auftakt in Schwarzheide

(04. 04. 2014)

Der Bürgersaal der Stadtverwaltung Schwarzheide bildete am Freitag, den 4. April 2014, den Austragungsort für die erste gemeinsame Beratungsrunde der Bürgermeister und Amtsdirektoren der Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2014. Zu den Informationsberatungen lädt Landrat Siegurd Heinze die Hauptverwaltungsbeamten traditionell in regelmäßigen Abständen ein, um gemeinsam mit ihnen über aktuelle Entwicklungen in der Region zu sprechen und sich auszutauschen. Wie bereits im vergangenen Jahr präsentierte Rüdiger Schiesko, Leiter der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz, den anwesenden Vertretern der Städte, Ämter und Gemeinden die Ergebnisse der aktuellen polizeilichen Kriminalitätsstatistik und gab eine Einschätzung über die Sicherheitslage im Landkreis. Auch Informationen zur noch ausstehenden Genehmigung des Haushalts 2014 des Landkreises standen auf der weiteren Tagesordnung.

Nachdem mit der Einladung von Bürgermeister Christoph Schmidt in die Stadt Schwarzheide dieses Mal eine Kommune aus dem Süden Gastgeberin war, findet die nächste Beratungsrunde voraussichtlich im nördlichen Teil des Landkreises statt.

Syrische Familien dankbar für Hilfe und Unterstützung

(04. 04. 2014)

 

Wenige Wochen ist es her, dass drei aus dem Bürgerkriegsland Syriern stammende Familien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein neues, sicheres Zuhause gefunden haben. Seit der Ankunft der 14 Männer, Frauen und Kinder stand bei Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, das Telefon selten still: Mehrere Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen haben sich bei ihr in der Kreisverwaltung gemeldet und Unterstützung angeboten, um den Familien den Start in der neuen Heimat zu erleichtern. „Mit einer solchen Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit haben wir ich nicht gerechnet“, blickt sie zurück.

 

Neben dem Bereitstellen von Möbel- und Kleiderspenden, Kindersitzen, Spielzeug und wichtigen Küchenutensilien konnte auch darüber hinaus Einiges bewegt werden: So begleiteten Jugendliche des Jugendclubs „Bunte Zora“  aus Lauchhammer-Süd die Familien in den ersten Tagen bei wichtigen Erledigungen, wie etwa dem Einkaufen, und gaben wertvolle Tipps zum Meistern des Alltages. Die Klinikum Niederlausitz GmbH übernahm die medizinische Erstuntersuchung der Familien, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Vereinshaus „DomiZiel“ in Lauchhammer vermittelten in ihrer Freizeit grundlegende Worte in deutscher Sprache. Das Dolmetschen übernahm Abdelkader Schulze aus Schwarzheide – der den Flüchtlingen neben der Sprachmittlung in seiner Freizeit auch darüber hinaus weiterhin ehrenamtlich zur Seite steht. Auch der Möbelaufbau gestaltete sich dank der Hilfe vieler fleißiger Hände, wie etwa denen der Mitarbeiter der Horizont – Sozialwerk für Integration GmbH, der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Senftenberg (KWG) und des Jugendclubs „Bunte Zora“ einfacher.

„Die Familien konnten aus ihrem Heimatland nur wenige persönliche Dinge mitnehmen und haben die Hilfe daher sehr dankbar angenommen. In ihrem Namen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei all denen bedanken, die den Familien unterstützend zur Seite gestanden haben und bei ihrem Neuanfang auch weiterhin noch zur Seite stehen“, erklärt Kathrin Tupaj.

 

Dies sind unter anderem:

Herr Schulze aus Schwarzheide - Sprachmittlung

DRK Ruhland – Kleidung und Küchenutensilien

Familie Reisgees aus Schipkau – Möbelspenden

Frau Groß aus Schwarzheide – Kindersitze, Kinderbetten

Frau Menzel aus Lauchhammer - Kleidungsspende

Frau Nicklisch aus Brieske – Geschirr, Betten

Frau Weidner aus Schipkau - Kleidungsspende

Frau Weinert aus Lauchhammer – Begleitung des Projektes mit dem Jugendclub „Bunte Zora“

Herr Sickert aus Ortrand - Möbelspenden

Horizont – Sozialwerk für Integration GmbH - Möbelaufbau

Jugendclub „Bunte Zora“ Lauchhammer Süd – Begleitung im Alltag, Möbelaufbau, …

K & K Touristik GmbH – Möbelspenden

Klinikum Niederlausitz GmbH – Medizinische Untersuchung

Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) – Möbelaufbau

Vereinshaus „DomiZiel“ Lauchhammer – Sprachunterricht

...

 

Warnung vor falscher Anzeigenakquise für Bürgerinformationsbroschüre

(04. 04. 2014)
Landkreis bereitet derzeit Neuauflage der Wirtschafts-Broschüre von 2009 vor

 

Noch immer versuchen dubiose Verlage, für angebliche Bürgerinformationsbroschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu werben. Die Kreisverwaltung informiert aus diesem Anlass darüber, dass ihrerseits derzeit lediglich die Neuauflage der Wirtschaftsbroschüre aus dem Jahr 2009 vorbereitet wird und ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur vermehrten Vorsicht auf.

 

Die neue Wirtschaftsbroschüre soll in Zusammenarbeit mit dem Semmler Verlag aus Cottbus voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2014 realisiert werden, momentan befinde man sich in der inhaltlichen Abstimmung. Zu gegebenem Zeitpunkt werde der Landkreis auf seiner Internetseite unter www.osl-online.de und in den Medien ausführlich über die geplante Wirtschaftsbroschüre informieren. Der Semmler Verlag erhält seitens der Kreisverwaltung zusätzlich ein unterzeichnetes Legitimationsschreiben, welches potentiellen Anzeigenkunden als weitere Sicherheit diesen soll.

 

Laut Hinweisen von Anzeigenkunden versuche derzeit unter anderem die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Diersdorf Anzeigenkunden aus verschiedenen früheren Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Anzeigenschaltung in einer angeblichen Bürgerinformationsbroschüre zu bewegen. Dabei werde telefonisch behauptet, eine Broschüre im Auftrag des Landkreises zu erstellen. Anzeigekunden sollten daher besonders vorsichtig sein. „Bei Fragen zur geplanten Veröffentlichung oder bei Zweifeln und Rückfragen bezüglich der Zusammenarbeit mit Verlagen stehen wir als Ansprechpartner gerne auch unter der Telefonnummer 03573/ 870-1003 zur Verfügung“, erklärt Pressesprecherin Sarah Werner. 

Soubeyrand: Offizielle Wahl zum Verbandsvorsteher

(02. 04. 2014)
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

 

Bereits im November des vergangenen Jahres hatten die Verbandsräte des Zweckverbandes Niederlausitzer Theaterstädtebund – Neue Bühne Senftenberg, Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, offiziell über die Bestellung Manuel Soubeyrands zum neuen Intendanten des Theaters entschieden. In der Verbandsversammlung am Freitag, den 28. März 2014 wurd der Esslinger nunmehr auch formell als Verbandsvorsteher gewählt.

Der formelle Akt der Wahl konnte entsprechend dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) frühestens ein halbes Jahr vor Amtsantritt erfolgen. „Manuel Soubeyrand wird wie geplant zum 1. September 2014 die Intendanz am Theater übernehmen. Damit war auch der Zeitpunkt gekommen, ihn im Rahmen der Verbandsversammlung als Verbandsvorsteher zu wählen“, erklärten die Verbandsräte.

Landratsamt statt Schule: Zukunftstag in der Kreisverwaltung kam gut an

(27. 03. 2014)
22 Schülerinnen und Schüler besuchten Landratsamt in Senftenberg

 

Unterricht mal anders: Anstatt in der Schule zu „Pauken“ einen Tag lang einen ausgiebigen Blick hinter die Kulissen einer Kreisverwaltung werfen – diese Gelegenheit nutzten am Donnerstag, den 27. April Schülerinnen und Schüler von Schulen aus Senftenberg, Calau, Ruhland und dem Landkreis Elbe-Elster. Im Rahmen des 12. Brandenburgischen Zukunftstages für Mädchen und Jungen besuchten 22 Acht- und Neuntklässler das Landratsamt im Dubinaweg in Senftenberg.

 

Nach der Begrüßung durch Personalamtsleiterin Angela Lehnert, dem Vorstellen des Landkreises und der Berufsausbildung des Verwaltungsfachangestellten – welche der Landkreis in jedem Jahr mehreren jungen Frauen und Männern ermöglicht - ging es auch schon los: Auf dem knapp vierstündigen Programm standen verschiedene Stationen, die es im Laufe des Vormittags zu entdecken galt.

Dabei statteten die Gäste unter anderem dem Labor des Veterinäramtes, der Kommunalaufsichtsbehörde, der Vergabestelle, der Post, der Vervielfältigung und dem Bürgerbüro einen Besuch ab und informierten sich in Sozial-, Jugend-, Personal-, Schulverwaltungs- und Kulturamt und in der IT-Abteilung über die jeweiligen Aufgabenschwerpunkte. Auch das Gespräch mit der Kreiswahlleiterin für die bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 25. Mai, Petra Borchel, kam bei den Jugendlichen gut an.

 

Organisiert und ausgestaltet wurde der Brandenburgische Zukunftstag wie bereits im Vorjahr durch die Auszubildenden der Kreisverwaltung, welche die Mädchen und Jungen zu den einzelnen Stationen begleiteten und ihnen von den Ausbildungsinhalten und Anforderungen berichteten. In den jeweiligen Ämtern und Sachgebieten nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jungen Besucherinnen und Besucher in Empfang und gaben ihnen einen Einblick in die jeweiligen Tätigkeiten und Schwerpunkte.

 

Neben einem bunten Quiz, bei dem es galt, Fragen zu den einzelnen Anlaufpunkten zu beantworten, wartete im weiteren Verlauf noch ein ganz besonderer Höhepunkt auf die Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg,  der Bernhard-Kellermann-Oberschule Senftenberg, der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule in Senftenberg, der Robert-Schlesier-Oberschule in Calau, der Geschwister-Scholl-Schule in Ruhland sowie der Evangelischen Oberschule Doberlug-Kirchhain und des Elsterschloss-Gymnasiums in Elsterwerda: So ließ es sich auch Landrat Siegurd Heinze nicht nehmen und lud die jungen Gäste zu einer lockeren Frage-Antwort-Runde in den Beratungsraum im Dachgeschoss des Veterinäramtes ein. Ein Angebot, das die Acht- und Neuntklässler gerne annahmen.

 

 

Foto: Elisa Eichhorn.

Foto zu Meldung: Landratsamt statt Schule: Zukunftstag in der Kreisverwaltung kam gut an

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

(26. 03. 2014)

 

Am 24.01.2014 fand die konstituierende Sitzung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz statt.

 

Die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde durch die beiden Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße auf Grund der zwischen Ihnen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beantragt und durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 22.10.2013 genehmigt und bekannt gemacht (Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 47, S. 2887 vom 13.11.2013, Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, Gesch.Z.: 13-584-11, vom 22. Oktober 2013).

 

Beschluss der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 24.01.2014 sowie am 12. und 14.02.2013 insgesamt 657 Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2013 beschlossen.

 

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte 2014

Vom 28. März 2014 bis 28. April 2014 liegen Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte und Listen mit Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2013 in den Bau- oder Liegenschaftsämtern der Städte, Gemeinden und Ämter während der Sprechzeiten öffentlich aus. Die Auszüge und Listen beziehen sich auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ganzjährig während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen oder Auskünfte zu den Bodenrichtwerten in mündlicher oder schriftlicher Form zu erhalten.

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 3050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91– 22 47 zu erreichen.

Sprechzeiten:         Dienstag         8.00 Uhr – 12.00 Uhr   und   13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                               Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr   und   13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich gebührenfrei im Internet unter

http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm

über die im Land Brandenburg beschlossenen Bodenrichtwerte zu informieren.

Landräte Südbrandenburgs zu Gast im Lausitzer Seenland

(21. 03. 2014)

 

Strandhotel Senftenberg, Koschener Kanal und Familienpark bildeten Stationen des diesjährigen Treffens

 

Das Lausitzer Seenland und die Entwicklung der Region von einer einstigen Bergbau- hin zu einer Tourismusregion standen im Fokus des diesjährigen Landrätetreffens, zu dem sich am Freitag die Landräte Harald Altekrüger, Christian Heinrich-Jaschinski und Siegurd Heinze in Senftenberg trafen. Die seit 2011 stattfindenden gegenseitigen Besuche mit anschließendem Arbeitsgespräch dienen dem Austausch, dem Rückblick sowie dem weiteren Aufzeigen von Potentialen und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Im Rahmen der gegenseitigen Besuche der Vertreter der drei südlichsten Landkreise Brandenburgs hatte man in den vergangenen zwei Jahren bereits Stationen in Elbe-Elster und Spree-Neiße besucht. In diesem Jahr hieß nunmehr Siegurd Heinze seine Amtskollegen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz willkommen.

 

Mittlerweile sind die Landrätetreffen in ungezwungener Atmosphäre bereits zu einer festen Größe für alle Beteiligten geworden: „Die Arbeitsgespräche im Rahmen der Treffen bieten eine gute Gelegenheit für Gedankenaustausche und das Besprechen von Möglichkeiten zukünftiger interkommunaler Zusammenarbeit. Darüber hinaus stehen stets verschiedene weitere Programmpunkte auf dem Tagesablauf, sodass auch die Möglichkeit besteht, den Gastgeberlandkreis besser kennen zu lernen“, erklärte Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund der Treffen.

 

Den Senftenberger See besser kennen zu lernen, der seit über 40 Jahren einen beliebten Anlaufpunkt für zahlreiche Badeurlauber aus nah und fern bildet, dazu bot sich am Freitag bei schönstem Frühlingswetter ausreichend Gelegenheit: Neben Besuchen des Strandhotels in Buchwalde und des Familienparks Großkoschen stand auch ein Arbeitsgespräch im Schleusenwärterhaus am Koschener Kanal auf dem mehrstündigen Programm.

 

Der Auftakt erfolgte im 2006 eröffneten Strandhotel, direkt am Senftenberger See. Bei einem anschließenden Rundgang informierten sich die Gäste über den Baufortschritt des angrenzenden, seit August 2013 wachsenden Erweiterungsbaus. Dieser gliedert sich in drei Gebäudeteile, die durch einen gläsernen Gang miteinander verbunden sind. „Bereits ab dem 23. Mai werden hier die ersten Gäste in Empfang genommen“, stellte Volker Mielchen, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, in Aussicht. Mit den 20 neuen Zimmern - allesamt mit Blick auf den Senftenberger See- könne man die bisherige Kapazität verdoppeln und der steigenden Nachfrage besser gerecht werden.

 

Die wachsende Bedeutung des Tourismus für die Region zeigt sich auch an der gegenüberliegenden Uferseite: Etwa 300 Ferienhäuser stehen den - zumeist sächsischen Gästen – im dortigen Familienpark in Großkoschen ganzjährig zur Verfügung. „Wir verzeichnen seit Jahren ein steigendes Interesse an der Urlaubsregion Lausitzer Seenland. Im Sommer kann man hier im Familienpark auf Grund der hohen Nachfrage mittlerweile sogar von einem Mangel an Kapazitäten sprechen. Die Herausforderungen liegen eher in einer ausreichenden Auslastung außerhalb der Hochsaison“, wusste Volker Mielchen zu berichten. Auch um dies zu gewährleisten, arbeite man intensiv daran, den Gästen dauerhaft hohe Qualitätsstandards zu bieten: So stehen beispielsweise ab Juni 43 moderne neue Ferienhäuser zur Verfügung.

 

 

 

 

Foto:

(V.l.:) Die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster), Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße) und deren Partnerinnen zu Gast im Strandhotel Senftenberg des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg. Verbandsvorsteher Volker Mielchen (re.) führte die Besucher unter anderem durch den entstehenden Erweiterungsbau, der die Kapazität des Hotels ab Ende Mai um weitere 20 Zimmer erweitert.

 

 

Foto zu Meldung: Landräte Südbrandenburgs zu Gast im Lausitzer Seenland

Kreiswahlausschusses bestätigt Wahlvorschläge zur Kommunalwahl

(21. 03. 2014)

Am Donnerstag, den 20. März 2014, kam der Kreiswahlausschuss zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im kleinen Sitzungssaal im Landratsamt, Haus I, im Senftenberger Dubinaweg zu seiner Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zusammen. Alle 13 Wahlvorschlagsträger konnten im Ergebnis bestätigt und somit zur Kommunalwahl am 25. Mai zugelassen werden.

 

„Die Wahlvorschlagsträger konnten bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr die von ihnen bestimmten Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertretung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bei uns einreichen“, informierte Kreiswahlleiterin Petra Borchel zu Beginn.

 

Im Anschluss wurde überprüft, ob alle eingereichten Wahlvorschläge den Voraussetzungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung entsprechen, oder ob Mängel festzustellen sind. Am Donnerstag legte die Kreiswahlleiterin den Mitgliedern des Wahlausschusses alle bis zur Frist eingegangen Wahlvorschläge inklusive der vorgeschriebenen Anlagen zur Einsicht vor und informierte über das Ergebnis der Vorprüfung.

Im Anschluss daran wurde über die Zulassung der 13 eingegangene Wahlvorschläge und der auf den Wahlvorschlägen benannten Bewerbern entschieden. Dabei einigte sich der Ausschuss einstimmig. Insgesamt treten damit sieben Parteien, vier Wählergruppen, ein Einzelbewerber und eine Listenvereinigung zur Wahl am 25. Mai 2014 an.

 

Zur Wahl zum Kreistag am 25. Mai stellen sich die SPD (66 Bewerber), die CDU (42), DIE LINKE (36), Freie Wählergruppe Bauern (25), FDP (11), GRÜNE/B90 (24), SFB (10), AGSUS (11), DSU (9), FWS (15), BVB/FREIE WÄHLER (24), Einzelwahlvorschlag Frank Hurraß, NPD (5).

 

Die Bekanntmachung der Bewerber erfolgt ab Dienstag, den 25. März 2014, auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“. Dort werden zudem weiterführende Links, wie etwa zu wichtigen Mustervordrucken, Rechtsvorschriften und Formularen, zur Verfügung gestellt.

9. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

(20. 03. 2014)

Der Startschuss für den traditionsreichsten Wettbewerb im ländlichen Raum ist gefallen!

Zum 9. Mal sind alle Gemeinden, Dörfer und Ortsteile des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aufgerufen,

sich im Rahmen des Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ zu vergleichen.

 

Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt ´"Landwirtschaft und ländlicher Raum" und unter nachfolgendem Link:

 

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.356204.de

Landkreis fördert erneut Einzelprojekte für mehr Toleranz

(18. 03. 2014)
Noch bis 25. März können Ideen eingereicht werden

 

Auch in diesem Jahr fördert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus Mitteln des Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“ Einzelprojekte, welche sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz sowie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus einsetzen. Bislang sind bei der Koordinierungsstelle des Landkreises bereits zehn Projektideen eingegangen. Noch bis zum Dienstag, den 25. März 2014 können Vorschläge eingereicht werden.

 

Der Aufruf zur Beteiligung an dem Ideenwettbewerb richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern, Schulen,  Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, lokale einflussreiche Akteure sowie weitere Multiplikatoren, die sich der Thematik verbunden fühlen und durch ihr Wirken aktiv dazu beitragen wollen, ein Zeichen für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

Bei der Ausgestaltung der Inhalte der Einzelprojekte wird den Antragstellern freie Hand gelassen - die Aktivitäten sollten sich allerdings auf die Städte und Ämter des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beziehen. Förderfähig sind sowohl Personal- als auch Sachkosten. Zuwendungen werden als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt.

Welche Projekte gefördert werden, entscheidet ein Begleitausschuss, dem neben lokalen Akteuren auch Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Verwaltung und betroffener Zielgruppen angehören.

 

Projektideen können noch bis zum Dienstag, den 25. März 2014 in Schriftform bei der Koordinierungsstelle „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“, vertreten durch das Sachgebiet Wirtschaft und Förderung des Landkreises, eingereicht werden. Weitergehende Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Förderung“ oder telefonisch unter 03541/870-5141.

Vereinbarung für mehr „Grün“ an den Kreisstraßen

(18. 03. 2014)
Landesbetrieb Straßenwesen und Landkreis wollen Zusammenarbeit ausbauen

 

Abschnitte von Kreisstraßen könnten künftig noch „grüner“ werden – Darauf zielt eine geplante Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab. Aufgezeigt wird vor allem das Potential möglicher Neupflanzungen von Alleen an Kreisstraßen.

 

Das „Grün“ im Land Brandenburg genießt auch beim Straßenbau einen besonderen Schutzstatus. Müssen Bäume zu Gunsten von Baumaßnahmen weichen, sind diese Eingriffe in Natur und Landschaft von der jeweiligen Behörde an geeigneter Stelle zu kompensieren. Auch und vor allem der Bestand von Alleen soll nachhaltig gesichert werden – Aus diesem Grund schreibt das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Neupflanzungen vor.

Von den gemeinsamen Plänen von Landesbetrieb und Landkreis könnten zukünftig auch Abschnitte von Kreisstraßen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz profitieren: „Der Landesbetrieb Straßenwesen hat in Verbindung mit in Zukunft etwaig zu leistenden Ersatzpflanzungen auch Potential für die Neupflanzung von Alleen an Kreisstraßen hinterfragt. Dazu bedarf es jedoch noch weiterer Abstimmungen, etwa in Hinblick auf geeignete Flächen. Intern wurde durch die Kreisstraßenmeisterei geprüft, welche Kreisstraßenabschnitte als bestmögliche Ersatzflächen für Alleepflanzungen zur Verfügung gestellt werden könnten“, erklärt Grit Klug, Dezernentin für Bau, Ordnung und Umwelt beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Die geplante Vereinbarung soll nicht zuletzt auch die bisherige konstruktive Zusammenarbeit der beiden Behörden unterstreichen und weiter ausbauen. Die öffentliche Wahrnehmung der Beziehung von Landesbetrieb und Landkreis war zuletzt im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Vorfalls in der Allee Wormlage-Lug, bei der 2008 mehrere Bäume in Folge eines Schwerlasttransportes teilweise stark beschädigt wurden, weniger positiv geprägt.

„Wir standen auch im Fall der Allee Wormlage-Lug im Kontakt und Austausch zueinander“, bestätigen Landesbetrieb und Landkreis diesbezüglich. Bei einer Zusammenkunft zu Beginn 2014 hat man nunmehr Maßnahmen formuliert, die der Erhaltung von Natur und Landschaft dienen und somit auch dem Wohl der Gemeinschaft zu Gute kommen. Auf Grund der getroffenen Übereinkünfte können  die Unstimmigkeiten nunmehr beiderseitig abschließend als gelöst betrachtet werden.

 

Nach dem Vorfall wurden 2011 in gemeinsamer Absprache zunächst zusätzliche Gehölzstrukturen in den Schadensraum gelenkt, indem  knapp 250 Meter Grabenrandbepflanzungen unmittelbar westlich der Allee realisiert wurden. Diese befinden sich noch in der Entwicklungspflege. Darüber hinausgehend sind nunmehr noch weitere Pflanzungen in der Umgebung vorgesehen: So sollen an einem etwa 80 Meter langen Feldwegabschnitt nördlich von Wormlage weitere Baumpflanzungen realisiert werden. 2014/2015 werden zudem etwa sieben Kilometer nordöstlich der Allee Wormlage-Lug 120 Obstbäume im Amtsbereich Altdöbern zwischen Gosda und Schöllnitz in die Erde gebracht.

Sieben Allee-Bäume, welche 2008 in unmittelbarer Folge des Vorfalls beseitigt werden mussten, werden nach Absprache mit den Vertretern der Gemeinde Lug und des Amtes Altdöbern in der bevorstehenden Pflanzperiode -voraussichtlich im Herbst 2014- an geeigneter Stelle ersetzt. „Aus fachlichen Gründen kommt eine Lückenbepflanzung nicht in Frage. Die übrigen beschädigten Bäume der Allee sollen solange erhalten werden, wie dies unter Verkehrssicherungsgründen möglich ist. Deshalb bleibt die Allee weiterhin unter regelmäßiger Beobachtung“, versichert die untere Naturschutzbehörde des Landkreises.

 

Parallel zu den laufenden Gesprächen mit dem Landkreis, eine zukünftige Kooperation zum Pflanzen von Alleen an Kreisstraßen betreffend, wurden durch den Landesbetrieb Straßenwesen bereits erste konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherung des Alleen-Bestandes im Land Brandenburg eingeleitet: So wird bereits ab 2015 eine Neupflanzung von 70 Allee-Bäumen an der L61 zwischen Saadow und Göllnitz – unweit der Allee Wormlage-Lug- erfolgen.

Sobald die Vereinbarung zwischen Landesbetrieb und Landkreis unterzeichnet wurde und erste konkrete Maßnahmen bevorstehen, soll in einer gemeinsamen Mitteilung erneut darüber berichtet werden.

 

Ersatzneubau der Brücke über die Grenzpulsnitz in Tettau, im Zuge der K 6606

(17. 03. 2014)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert als Straßenbaulastträger der Kreisstraße K 6606 über den bevorstehenden Ersatzneubau der Brücke über die Grenzpulsnitz in Tettau, Richtung Schraden.

Das Bauvorhaben umfasst den Abbruch und den Neubau der Brücke an gleicher Stelle.

 

Die Bauzeit ist vom 12. Mai 2014 bis 30. Oktober 2014 geplant.

 

Die Straße K 6606 ist für den Zeitraum der Baumaßnahme im Baubereich voll gesperrt. Eine innerörtliche Umleitung ist auf Grund der engen Bebauung nicht möglich, so dass der Verkehr weiträumig über die K 6607/L59/L63 und B169 umgeleitet werden muss. Für den Geh- und Radwegverkehr wird während der Bauzeit eine Behelfsumfahrung hergestellt.

 

Mit der Verkehrsgesellschaft OSL abgestimmt wird der Busverkehr der Linie 614 ebenfalls über die weiträumige Umleitung, mit veränderten Abfahrtszeiten, geführt.

Auf Grund der geänderten Abfahrtszeiten ist ein Umsteigen in Schraden von der Buslinie 614 in die Buslinie 581 nicht mehr möglich.

 

Der Schülerverkehr im Landkreis Oberspreewald- Lausitz ist in die Zeit der Baudurchführung abgesichert. Ein geänderter Fahrplan wird über die Verkehrsgesellschaft OSL zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Kreissozialamt informiert in Flyern über Hilfsleistungen im Bereich der Pflege

(17. 03. 2014)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um finanzielle Unterstützung zur ambulanten oder stationären Pflege von Angehörigen zu erhalten? Wer kann Landespflegegeld in Anspruch nehmen? Was muss bei der Heimaufnahme beachtet werden? Und wie kann der Pflegestützpunkt Betroffenen helfen? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Pflege von Angehörigen beantwortet der Bereich „Hilfe zur Pflege“ des Kreissozialamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in zwei neuen Flyern, welche ab sofort in den Kreisverwaltungen in Senftenberg und Calau ausliegen. Auch im Internet unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Soziales“ stehen die Faltblätter „Tipps zur Heimaufnahme“ und „Ambulante Pflege, Stationäre Pflege, Blindenhilfe und Landespflegegeld“ ab sofort kostenlos zum Herunterladen bereit.

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema stehen die Mitarbeiterinnen des Bereichs Hilfe zur Pflege des Kreissozialamtes im Dubinaweg 1, Haus 2, in Senftenberg zu den gewohnten Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Außenstelle Kataster am 21. März geschlossen

(14. 03. 2014)

Auf Grund einer Mitarbeiterversammlung im Bereich Katasterwesen ist die Außenstelle der Kataster- und Vermessungsbehörde des Landkreises SPN und OSL in Calau am Freitag, den 21.03.2014 geschlossen.

Auskünfte werden ab Montag, den 24. März 2014 wieder zu den regulären Öffnungszeiten erteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Calau stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu den Sprechzeiten Mo, Die, Do und Fr von

9-12 Uhr, Die 13-18 Uhr und Do 13-17 Uhr zur Verfügung.

 

Remondis macht den „Dachs“ heimisch

(14. 03. 2014)
Auch im neuen Jahr bauen Großräschener ihr Umweltbewusstsein weiter aus

 

Die Remondis Brandenburg GmbH-Niederlassung in Großräschen baut auch in 2014 ihr Engagement im Bereich Umweltschutz weiter aus. Am Mittwoch, den 12. März 2014 weihte Geschäftsführer Patrick Erler im Beisein mehrerer Vertreter aus Politik und Wirtschaft, darunter Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Thomas Zenker, zwei neue Heiz-Kraft-Anlagen vom Typ „Dachs“ ein. Das durch den K&K-Meisterservice Schipkau installierte Blockheizkraftwerk versorgt ab sofort Verwaltungsgebäude, Werkstatt und Sozialgebäude rund um die Uhr mit Wärme, Warmwasser und Strom.

 

Die neue Anlage, die aus insgesamt zwei Blockheizkraftwerken und einem Spitzenlastkessel besteht, basiert auf dem System der Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei treibt ein mit Flüssiggas betriebener Verbrennungsmotor einen Generator an, der elektrische Energie erzeugt, welche wiederum selbst genutzt oder ins Netz eingespeist werden kann. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Die beim Verbrennungsprozess entstandene Wärme wird per Erdleitung direkt in das Wärmenetz der benachbarten Gebäude eingespeist. 51,4 Tonnen CO² können durch die Anlage pro Jahr eingespart werden.

 

Insgesamt knapp 30.000 Dachs-Anlagen gibt es mittlerweile in ganz Deutschland. „Nicht zuletzt durch die steigenden Strompreise und die staatliche Förderung steigt die Nachfrage nach alternativer Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung“, weiß Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister Lutz Korbin vom K&K-Meisterservice Schipkau, der seit 2009 insgesamt 24 Anlagen, unter anderem in Kindergärten der Gemeinde Schipkau, installiert hat.

 

„Mit den BHKW sind wir in der Lage, den Eigenbedarf an Energie hier am Standort in Großräschen weitaus kostengünstiger als bisher abzudecken“, erklärt Geschäftsführer Patrick Erler den Hintergrund der Investition. „Sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht ist die Umrüstung der richtige Schritt gewesen, um sinnvoll in die Zukunft zu investieren und gleichzeitig Geld zu sparen“, zeigt er sich überzeugt. Erste Erfolge könne man bereits jetzt verbuchen: So habe man nach dem dreimonatigen Testbetrieb der beiden Anlagen und auch durch den einen bereits 2011 in der Herzberger Niederlassung eingebauten „Dachs“ bereits erfolgreich mehrere tausend Euro Energiekosten einsparen können.

 

Neben der erfolgreichen Umrüstung auf alternative Energien hat sich die Remondis Brandenburg GmbH in Großräschen auch nachhaltiges Handeln und das Thema Klimaschutz zum Ziel erklärt: „Wir legen großen Wert auf umweltbewusstes Handeln, auch durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, bestätigt Patrick Erler, der am Standort 140 Mitarbeiter, darunter zehn Auszubildende, beschäftigt. Bislang wurden bereits 70 Prozent der insgesamt 50 Fahrzeuge aus dem Fuhrpark durch Fahrzeuge mit Euro 5-Norm ersetzt. Darüber hinaus wurde bereits im vergangenen Jahr mit 90 Kraftfahrern – und damit zeitiger als durch den Gesetzgeber vorgeschrieben - Qualifizierungsmaßnahmen  abgeschlossen, die darauf abzielten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und durch das Fahrverhalten aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Aktuell beteilige man sich am „Eco-Drive“-Modell, bei „Dabei begleiten Fahrlehrer die Fahrzeugführer und geben wertvolle Hinweise zum Fahrverhalten“, so Erler.

 

Das vielseitige Engagement der Großräschener lobte auch Landrat Siegurd Heinze: „Es ist wichtig, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, sondern auch die Unternehmen und Einrichtungen der Region ein Umweltbewusstsein entwickeln und vorausschauend und ressourcenschonend agieren. Hier am Standort in Großräschen wird dies bereits in beispielhafter Form gelebt und weiterentwickelt.“

 

 

 

Foto:

(V.l.:) Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker, Remondis-Brandenburg-Geschäftsführer Patrick Erler, Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister Lutz Korbin und Landrat Siegurd Heinze im Gespräch über die neue Heiz-Kraft-Anlage, die ab sofort den Wärme-, Warmwasser- und Strombedarf am Standort abdeckt. 51,4 Tonnen CO² können durch die Anlage pro Jahr eingespart werden. 

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Digitalfunk- Umrüstung hat begonnen

(14. 03. 2014)

Der Startschuss ist gefallen: Über 200 Fahrzeuge von Brandschutz sowie Katastrophen- und Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden in den kommenden Wochen von Analog- auf Digitalfunk umgerüstet. Bereits zu Anfang Mai sollen die Umbauarbeiten an den Fahrzeugen fertiggestellt sein. Nach dem Abschluss der schrittweisen Umrüstung der Einsatzfahrzeuge in allen brandenburgischen Landkreisen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2015 landesweit alle Geräte erstmals einheitlich in Betrieb genommen werden.

 

Momentan laufen im Feuerwehrgerätehaus in Lübbenau die Arbeiten an 24 Fahrzeugen aus der Stadt und den umliegenden Bereichen. Landrat Siegurd Heinze, Frank Stolper, Direktor des Zentraldienstes der Polizei, die Erste Beigeordnete Grit Klug und Lübbenaus Bürgermeister Helmut Wenzel nutzten am Mittwoch, den 13. März 2014 die Möglichkeit und verschafften sich im Gespräch vor Ort einen Überblick über den Fortgang der Arbeiten.

 

In den kommenden Wochen werden nach den Fahrzeugen des Brandschutzes auch die Katastrophenschutzfahrzeuge und RTW und KTW des Rettungsdienstes umgerüstet. Beginnend mit dem Norden des Landkreises werden die Arbeiten in der 19. Kalenderwoche im Süden des Landkreises abgeschlossen sein.

 

Foto: Jörg Blaeßius (3.v.l.) von der seltronik Nachrichtentechnik GmbH erklärt den Anwesenden die Geräte, die er und sein Team im Auftrag der Firma Hertz derzeit im Feuerwehrgerätehaus in Lübbenau in 24 Fahrzeuge einbauen. Über 200 Fahrzeuge im Bereich Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst werden im Landkreis bis Anfang Mai von Analog- auf Digitalfunk umgerüstet.

 

 

Foto zu Meldung: Digitalfunk- Umrüstung hat begonnen

„Jeder hat die Wahl“ – Plakataktion soll potentielle Wahlhelfer ansprechen

(14. 03. 2014)

Ausreichend freiwillige Helfer für die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 25. Mai finden – dass sich dies unter Umständen schwierig gestalten kann, weiß Kreiswahlleiterin Petra Borchel. Um die Wahlleiter vor Ort in ihrer Suche zu unterstützen, wurde durch den Landkreis ein Plakat entworfen, welches seit der vergangenen Woche in vielen Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen aushängt und potentielle Interessenten ab 18 Jahren ansprechen soll.

 

Darauf abgebildet sind eine junge Frau und ein junger Mann, welche bereits bei vergangenen Wahlen als Wahlhelfer mitgewirkt haben und nunmehr von ihren Erfahrungen berichten. Darüber hinaus werden in dem Aushang wichtige grundliegende Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers beantwortet. Wer sich für die Tätigkeit interessiert und gerne wissen möchte, welche Voraussetzungen ein Wahlhelfer mitbringen sollte, warum Helfer in vielerlei Hinsicht von ihrem Mitwirken profitieren, in welchem Zeitraum und wo der Einsatz stattfinden wird, was genau die Aufgaben sein werden und wer bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung steht, kann sich das Plakat auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen im Landkreis OSL“ ansehen und herunterladen.

 

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Wirtschafts- und Forschungskapazitäten der Region im Fokus

(07. 03. 2014)

 

Landräte aus Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz bei Vestas in Lauchhammer und beim Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften in Finsterwalde/Vestas will noch in diesem Jahr Rotorblätter im Hafen Mühlberg umschlagen

 

Die guten und engen Kontakte auf den verschiedensten Ebenen zwischen den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz sollen auch 2014 fortgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Treffen der Verwaltungsspitzen. Bei der jüngsten Zusammenkunft am 4. März hatten die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (EE) und Siegurd Heinze (OSL) Wirtschafts- und Forschungskapazitäten der Region in den Fokus genommen. Zusammen mit dem Geschäftsführer der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH (RWFG), Jens Zwanzig, und der Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bärbel Weihmann, besuchten sie die Vestas Blades Deutschland GmbH in Lauchhammer und das Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften (FIB) in Finsterwalde. „Beide Kapazitäten gehören seit vielen Jahren zu den stabilen Größen in der Region, die durch Qualität und Innovation überzeugen. Dazu gehören solide Handwerksberufe auf der einen Seite und hochwertige und wissensbasierte Forschungsarbeitsplätze auf der anderen Seite, von denen unsere beiden Landkreise noch mehr benötigen“, sagte Christian Heinrich-Jaschinski.

Im Gespräch mit Vestas-Geschäftsführer Frank Weise informierten sich die beiden Landräte und ihre Begleitung am Vormittag über die allgemeine Wirtschaftssituation und die konkreten Bedingungen am Standort Lauchhammer. Darüber hinaus ging es um die Fachkäftesicherung und –gewinnung in dem Unternehmen mit 660 Beschäftigen und 34 Auszubildenden. Die Themen Ausbildung und Perspektiven für Schulabgänger der Region wurden genauso angesprochen wie Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Bezahlung der Beschäftigten vor Ort. Darüber hinaus ging es auch um mögliche Chancen für die Schaffung neuer Fertigungs-Kapazitäten in der Region. Derzeit produziert Vestas in Lauchhammer rund 1.200 Rotorblätter für Windkraftanlagen im Jahr. Geschäftsführer Frank Weise kündigte an, dass das Unternehmen noch in diesem Jahr Rotorblätter im Hafen Mühlberg umschlagen will. „Neben der noch immer großen Bedeutung der Förderung fossiler Energieträger für die Region nimmt auch die weitere Entwicklung erneuerbarer Energien, wie etwa der Windenergie, einen hohen Stellenwert ein.  Diese alternativen Energien parallel weiter auszubauen ist ein wichtiges Anliegen, welches die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster als Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unterstützen“, machte Landrat Siegurd Heinze deutlich. Am Nachmittag stand das FIB in Finsterwalde auf dem Besuchsprogramm. Dabei ging es um Rückblicke und Perspektiven der Forschung für die Bergbaufolgelandschaft. Die rund 20 Wissenschaftler und Mitarbeiter der Mehrländereinrichtung (Brandenburg und Sachsen) erarbeiten wissenschaftliche Grundlagen und anwendungsbezogene Lösungen für die Bergbaufolgelandschaften. Ziel ist die Nutzbarmachung der geschädigten Kulturlandschaften in der Lausitz und im Raum Halle-Leipzig. „Die Forschungseinrichtung hat sich in den mehr als 20 Jahren ihres Bestehens mit ihrer erfolgreichen Arbeit und ihrer wissenschaftlichen Kompetenz einen guten Ruf weit über die Grenzen der Region hinaus erarbeitet. Das ist ein Pfund, auf das wir auch bei den künftigen Herausforderungen bei der Braunkohlesanierung setzen“, sagte Landrat Heinrich-Jaschinski. Zu den Arbeitsgebieten gehören die landwirtschaftliche und forstliche Rekultivierung der Kippenflächen, die Wiederherstellung und Verbesserung der Böden, die Gewässersanierung, die Untersuchung der Ökosystementwicklung sowie die Renaturierung, Planung und Gestaltung der durch den Braunkohlebergbau geschädigten Flächen. Aktuell auf der Tagesordnung steht das Thema Grundwasserneubildung und Grundwasserqualität. Ein besonderes Problem bildet die Oxidation der in Bergbauhalden und -kippen enthaltenen Eisensulfide, die zu einer starken Versauerung und hohen Salzkonzentration der Oberflächengewässer führt. Noch im Frühjahr werden das neue Forschungsgewächshaus und Wassertechnikum auf dem Institutsgelände in Finsterwalde eingeweiht. Dort sollen dann konkrete Experimente zur Grundwassersanierung durchgeführt werden.

 

Foto: Vestas-Geschäftsführer Frank Weise (M.) erläuterte den Landräten Siegurd Heinze (l.) und Christian Heinrich-Jaschinski (r.) die einzelnen Produktionsabläufe im Unternehmen.

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster

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Schornsteinfegerwesen/ Schornsteinfegerrecht

(06. 03. 2014)

 

Mit dem 1. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz alleinige Geltung erlangt. Hiermit gehen maßgebende Änderungen sowohl für Grund- und Wohnungseigentümer sowie für Schornsteinfeger einher.

Der Brandschutz liegt nicht mehr in der alleinigen Verantwortung der Schornsteinfeger. So sind ab dem 1. Januar 2013 die Grund- und Wohnungseigentümer für die fristgerechte Veranlassung der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach

verantwortlich. Umfang und Termine der zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten sind dem sog. „Feuerstättenbescheid“ zu entnehmen.

Die Eigentümer haben ab dem 1. Januar 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen. Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Die hoheitlichen Tätigkeiten  umfassen u. a. die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.

Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innern (bBSF)

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BSF) unterliegen in ihrer Tätigkeit der Aufsicht der Kreisordnungsbehörde. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird diese Aufgabe vom Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, SG Ordnungsangelegenheiten, Ansprechpartner Frau Klemm (Karin-Klemm@osl-online.de) wahrgenommen.

Die Aufsichtstätigkeit umfasst folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten
  • Durchsetzung bei Nichterfüllung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Vornahme der Handlung im Wege der Ersatzvornahme
  • Überprüfung und Kontrolle der Kehrbezirke
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
  • Ausschreibungs-, Auswahl- und Bestellungsverfahren

Ausschreibungs- Auswahl- und Bestellungsverfahren

Für jeden Kehrbezirk im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Dieser Bestellung geht ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung voraus.

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird für jeden Kehrbezirk im Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch das     SG Ordnungsangelegenheiten im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel vier Monate vor dem Zeitpunkt ausgeschrieben, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin). Die Einreichungsfrist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen endet drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Behörde (Posteingangsstempel).

Werden zum selben Vergabetermin mehrere Bezirke ausgeschrieben, muss die Bewerbung in eine Rangfolge der beantragten Bezirke gebracht werden, wenn eine Bewerbung für mehrere Bezirke erfolgt. Im Fall der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden muss diese Rangfolge gegenüber jeder Behörde unbedingt identisch angegeben werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:

  1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  2. über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
  3. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen und
  4. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und deren Bewertung entsprechend den im Internet veröffentlichten Bewertungskriterien (siehe Link Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg).

Eine erfolgte Bestellung wird durch den Landkreis öffentlich bekannt gemacht.

Gebühren

Die Gebühr für die Bearbeitung der erstrangigen Bewerbung (Platz 1 der Rangfolge) zu einem Vergabetermin beträgt 75,00 Euro nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten.

Werden nachrangige Bewerbungen für Bezirke zum selben Vergabetermin durch andere Behörden geprüft, beträgt die Gebühr bei jeder betroffenen Behörde 32,00 Euro. Wurden durch eine Behörde in einem vorherigen Verfahren bereits die Voraussetzungen für eine Bewerbung geprüft, Bewertungspunkte ermittelt und bewirbt sich dieser Bewerber erneut zu einem anderen Vergabetermin bei dieser Behörde, beträgt die Gebühr 48,00 Euro.

Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt jeweils 17,00 Euro. Sie wird nicht erhoben, wenn der Bewerber zeitnah schriftlich die Rücknahme seiner jeweiligen Bewerbung gegenüber der zuständigen Behörde erklärt.

Die Mindestbestellungsgebühr beträgt 305,00 Euro.

Ab dem 24.03.2014 werden 10 Kehrbezirke im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgeschrieben.

Die konkreten Informationen zu den Ausschreibungen entnehmen Sie bitte dem Internetportal http://www.bund.de/ - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) - Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion.

 

Kontakt:

Landkreis Oberspreewald Lausitz
Amt für Verbraucherschutz,

Ordnung und Landwirtschaft

SG Ordnungsangelegenheiten

Frau Karin Klemm

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

Tel.: 03541 870-3181
Fax: 03541 870-1111
E-Mail: Karin-Klemm@osl-online.de

Sprechzeiten

Dienstag 09.00-18.00 Uhr
Donnerstag 09.00-17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Gesetze und Verordnungen

http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.186226.de

7. Tag der Berufe an der Oberschule „Am Wehlenteich“

(06. 03. 2014)

Bereits zum 7. Tag der Berufe lud die Oberschule „Am Wehlenteich“ am 01.03.2014 ein. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Schulleiterin Frau Zahr, sowie den Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Herrn Pohlenz. Die Landtagsabgeordneten Frau Theiss und Herr Senftleben verschafften sich ebenfalls einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote der Aussteller. Zusätzlich wurde die Eröffnung durch einen musikalischen Beitrag abgerundet.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beteiligte sich zum sechsten Mal an dieser Veranstaltung und wurde durch die Auszubildenden des ersten Lehrjahres Elisa Eichhorn und Markus Helle sowie die Ausbilderin Frau Neumann vertreten. Nach anfänglicher Zurückhaltung fanden sich einige interessierte Schüler an unserem Stand ein.

Die Schüler erhielten allgemeine Informationen über den Landkreis und die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wie z.B. die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und in welchen Fachbereichen man während der Ausbildung eingesetzt wird. Zudem konnte mit den praxisnahen Erfahrungen der beiden Auszubildenden die Ausbildung anschaulicher dargestellt werden.

Besonderer Dank gilt dem Sachgebiet Wirtschaft und Förderung für die Bereitstellung und den Aufbau des Messestandes, sowie der Oberschule „Am Wehlenteich“. Mit  freudiger Erwartung sehen wir dem 8. Tag der Berufe im kommenden Jahr entgegen.  Elisa Eichhorn und Markus Helle

 

Foto zu Meldung: 7. Tag der Berufe an der Oberschule „Am Wehlenteich“

Baubedingt vorübergehende Schließung Bereich Asylbewerberleistungsrecht

(26. 02. 2014)

Der Bereich Asylbewerberleistungsrecht des Kreissozialamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist von Donnerstag, dem 13. März 2014 bis einschließlich Montag, den 24. März 2014 wegen Bauarbeiten geschlossen. Ein Notdienst ist unter der Telefonnummer 03573/ 870-4184 eingerichtet. Für die übrigen Bereiche des Kreissozialamtes gelten die gewohnten Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Landratsamt statt Schule: Zum Zukunftstag in die Kreisverwaltung

(26. 02. 2014)
Programm steht zum Download bereit

 

Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler im Rahmen des brandenburgweiten Zukunftstages für Mädchen und Jungen am Donnerstag, den 27. März 2014 Einblicke in den Berufsalltag sammeln. Der Landkreis Oberspreewald- Lausitz beteiligt sich erneut an der Aktion und bietet die Möglichkeit, einen spannenden Einblick in die Funktionsweise und Aufgaben einer Kreisverwaltung zu erhalten.

In Begleitung unserer Auszubildenden zum/r Verwaltungsfachangestellten bekommen Schülerinnen und Schüler ab der siebenten Klasse die einmalige Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen der Verwaltung im Hauptstandort im Dubinaweg 1 in Senftenberg oder in der Kreisverwaltung in Calau zu werfen und dabei das ein oder andere spannende Tätigkeitsfeld zu entdecken.

 

Der detaillierte Ablaufplan steht weiter unten zum Download bereit.

 

Der Zukunftstag in der Kreisverwaltung am 27. März beginnt um 8 Uhr und endet voraussichtlich 12.15 Uhr. Teilnehmen können jeweils fünf Mädchen und fünf Jungen, bei größerer Nachfrage oder sich ergebenden hohen Altersdifferenzen werden gegebenenfalls weitere Gruppen gebildet. Für ihr Mitwirken am Praktikumstag erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde.

 

Anmeldungen werden von Bärbel Neumann, Leiterin Ausbildung, bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, telefonisch unter 03573/870-1326 oder per E-Mail an baerbel-neumann@osl-online.de entgegen genommen.

 

[Download]

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14 internationale Gruppen zur 14. Folklorelawine in 2014

(26. 02. 2014)
Vorbereitungen sind bereits angelaufen

 

Die bunte Folklorelawine als Kooperation zwischen den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz rollt auch in diesem Jahr wieder durch die Region:

Vom Freitag, den 27. bis Sonntag, den 29. Juni 2014 wird sie erneut zu Gast in drei Städten der Region sein und den Besucherinnen und Besuchern ein farbenfrohes und musikalisches Wochenende mit vielen Höhepunkten bescheren.

 

In den Kreis- und Stadtverwaltungen laufen die Vorbereitungen zum Folklorewochenende bereits in enger Absprache. Bisher wurden die einzuladenden Ensembles aus den zahlreichen eingereichten Bewerbungen ausgewählt sowie Vorabsprachen hinsichtlich Organisation und Programmideen besprochen.

 

Seit dem Auftakt im Jahr 2001 waren insgesamt schon 144 Folkloreensembles aus 51 Ländern zu Gast. Zur 14. Internationalen Folklorelawine im Jahr 2014 konnten nunmehr genau 14 Gruppen eingeladen werden, für die nunmehr Unterkünfte, Bustransfers und Verpflegung organisiert werden. Auf welche Länder sich die Zuschauerinnen und Zuschauer in diesem Jahr freuen können, wird im Juni im Rahmen eines Pressegespräches bekannt gegeben. So viel sei vorab bereits verraten: Auch in diesem Jahr sind wieder Künstlerinnen und Künstler in verschiedenen Altersgruppen und von mehreren Kontinenten vertreten.

 

 Das Fest ist mittlerweile zur Tradition geworden und ein Anliegen beider Landkreise:

„Die internationale Folklorelawine ist für uns ein wichtiger kultureller Höhepunkt, auf den alle Beteiligten seitens der Kreisverwaltungen bereits lange Zeit im Voraus voller Vorfreude vorausblicken. Die Veranstaltung bereichert nicht nur das kulturelle Angebot der Region, sie trägt durch ihre internationale Ausrichtung ebenso zur Verbesserung der Völkerverständigung bei“,  äußern sich Spree-Neiße Landrat Harald Altekrüger und Oberspreewald-Lausitz-Landrat Siegurd Heinze einstimmig.

 

Mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen Spree-Neiße und Niederlausitz findet das Folklorespektakel am 27. Juni 2014 in Lübbenau/Spreewald, am 28. Juni 2014 in Drebkau und am 29. Juni 2014 –genau wie bereits im Jahr 2012- im Rahmen des beliebten Peter- und Paul-Marktes in Senftenberg statt. Und das alles wie gewohnt bei freiem Eintritt.

 

Wie schon in den letzten Jahren wird die rbb-Landeswelle Antenne Brandenburg als Medienpartner die Veranstaltung begleiten.

 

 

Pressestellen der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße

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Erste Zusammenkunft des Kreiswahlausschusses zur Kommunalwahl

(21. 02. 2014)

 

Wichtige Informationen können auch per Webseite und „App“ nachverfolgt werden

 

Am Donnerstag, den 20. Februar 2014, kam der Kreiswahlausschuss zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im kleinen Sitzungssaal im Landratsamt, Haus I, im Senftenberger Dubinaweg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

 

Wie die Europawahl am 25. Mai 2014 steht auch die am gleichen Tag stattfindende Kommunalwahl unter der Leitung der Kreiswahlleiterin Petra Borchel und ihrer Stellvertreterin, Cornelia Tursch. „Die Wahlvorschlagsträger haben noch bis zum Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, Gelegenheit dazu, die von Ihnen bestimmten Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertretung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bei uns einzureichen“, erklärt Petra Borchel den weiteren zeitlichen Ablauf der Kommunalwahl.

Der Kreiswahlausschuss hat dann bis spätestens Freitag, den 28. März  2014 über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden: „Um die erforderliche rechtzeitige Bekanntmachung der Kandidaten und die schnellstmögliche Anfertigung der benötigten Stimmzettel gewährleisten zu können, ist die Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge für den 20. März 2014 eingeplant.“

Die endgültige Wahlbekanntmachung sowie weitere aktuelle Informationen und Hinweise der Kreiswahlleiterin zur Kommunalwahl und zur Europawahl im Mai 2014 können auf der Internetseite unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden. Ebenso werden weiterführende Links, wie etwa zu wichtigen Mustervordrucken, Rechtsvorschriften und Formularen, zur Verfügung gestellt.

 

Interessierte können sich auf der Seite auch gezielt und landkreisspezifisch über aktuelle und zurückliegende Ergebnisse aller Europa-, Bundestags-, Kreistags-, Landtags- und Landratswahlen informieren.

Dieselben Inhalte wie auf der Internetseite liefert auch die kostenfreie Anwendung „Wahlportal“, welche eigens für mobile Endgeräte entwickelt wurde. Erhältlich ist die App im jeweiligen Appstore von Android Phone und Tablet, iPhone, iPad, iPod, Windows Phone und Tablet, Windows 8 und RT, Blackberry Phone und Playbook.

Brandenburgische Frauenwoche startet mit spannenden Programmpunkten

(18. 02. 2014)
Angebote können auf Landkreis-Seite auch online eingesehen werden

 

Bereits zum 24. Mal in Folge finden anlässlich  der Brandenburgischen Frauenwoche auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verschiedene Veranstaltungen von Frauen für Frauen statt. Unter dem diesjährigen Motto „Gemeinsam-Lebendig-Widerständig. Frauengeschichte(n) 1914 bis 2014“ laden von Donnerstag, dem 6. bis Sonntag, den 16. März 2014 verschiedene Frauenverbände und -Vereine, Selbsthilfegruppen und Beiräte im gesamten Landkreis dazu ein, sich auf unterschiedliche Art und Weise mit den vielseitigen Themen der Frauenbewegung auseinander zu setzen. Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen aller Generationen, verschiedener sozialer Herkunft und Lebenswelten.

 

Im Vordergrund der zentralen Eröffnungsveranstaltung der Brandenburgischen Frauenwoche des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Kulturhaus in Klettwitz steht die übergeordnete Frage nach der Gleichberechtigung der Frau. Dabei werden die Teilnehmenden Themenschwerpunkte wie die Geschichte der Frauenbewegung und die Entwicklung geschlechterspezifischer Rollenbilder behandeln und über die gesellschaftlichen Bedingungen und die rechtliche Gleichbehandlung der Frauen sprechen. „Dies geschieht in Form von Vorträgen und gemeinsamen Gesprächsrunden. Zusätzlich gibt es Infostände, ausgestellte Plakate von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Senftenberg sowie Programmdarbietungen der Kreismusikschule OSL und einer Tanzgruppe“, verrät Ramona Metag vom Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises.

 

Begleitend zur Brandenburgischen Frauenwoche werden im gesamten Landkreis über mehrere Tage verteilt speziell auf Frauen zugeschnittene kulturelle Beiträge, wie etwa Vorträge, Workshops, Show- und Tanzabende, Kabarett- und Filmvorführungen, Ausstellungen, Konzerte, Frauenbrunch-Treffen und Frauentagsfeiern angeboten.

 

Die jeweiligen Veranstaltungsorte, Uhrzeiten und Anmeldeformalitäten können in dem 25-seitigen Begleitheft „Programm der Brandenburgischen Frauenwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz“ nachgelesen werden. Kartenrückfragen für die Eröffnungsveranstaltung am 8. März werden vom Büro der Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Ramona Metag, unter der Telefonnummer 03573/870-1032 entgegen genommen.

Die komplette Programmübersicht liegt in allen teilnehmenden Einrichtungen und Organisationen aus und steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de zum Ansehen und Herunterladen bereit.

 

[Programmheft Brandenburgische Frauenwoche]

Kolumbien trifft auf Lausitzer Bergbaugeschichte

(18. 02. 2014)

 

Außergewöhnlicher Besuch zu Gast im Lausitzer Seenland

 

 

Dass die Lausitzer Braunkohlegeschichte nicht nur in der Region selbst, sondern auch in weit entfernten Teilen der Erde auf starkes Interesse stößt, zeigte sich am vergangenen Samstag: Erstmals besuchte dieser Tage die Umweltministerin der Republik Kolumbien, Luz Helena Sarmiento Villamizar, die Bundesrepublik Deutschland. Einer der Zwischenstopps im Rahmen ihres eintägigen „IBA-Besuches“ führte die Delegation, der auch Vizeminister, Kabinettschef und Botschafter angehörten, am vergangenen Samstag, den 15. Februar 2014, auf die IBA-Terrassen in Großräschen.

 

Landrat Siegurd Heinze und Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker nahmen den ungewöhnlichen – trotz kalten Regenwetters gut gelaunten - Besuch am späten Samstagvormittag in Empfang.

 

Bei einem gemeinsamen Kaffeetrinken mit Panorama-Blick auf den in der Entstehung befindlichen Großräschener See präsentierten Dr. Lars Scharnholz, Geschäftsführer der Cottbuser Institut für Neue Industriekultur GmbH und  Volker Mielchen, seit Januar neuer Vorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, anhand von Powerpoint-Präsentationen und kurzen Vorträgen einige Zahlen, Daten und Fakten zur Geschichte des Braunkohlebergbaus in der Lausitz. Auch der Strukturwandel der Region hin zu alternativen Energien und die touristische Entwicklung im Hinblick auf ein entstehendes Lausitzer Seenland wurden thematisiert.

 

Besonders die hohe Anzahl von ehemals 120.000 im Tagebau beschäftigten Menschen, die Rekultivierungsaufwendungen in Milliardenhöhe und der Umfang der damals geförderten Braunkohle – mehr als 200 Millionen Tonnen pro Jahr, wie Landrat Siegurd Heinze wusste, beeindruckte die Kolumbianerin und deren Begleiterinnen und Begleiter sichtlich: „In den Tagebauen in Kolumbien werden derzeit etwa 90 Millionen Tonnen Steinkohle pro Jahr gefördert. Davon sind 95 Prozent für den Export, zu großen Teilen auch für Deutschland, bestimmt. Wir stehen momentan noch am Beginn der Entwicklungen. Der Steinkohlesektor wächst, immer mehr Menschen suchen Beschäftigung in diesen Bereichen“, zeichnete die Ministerin ein Bild der aktuellen Situation in ihrem Heimatland.

 

„Wir sind stolz darauf, dass wir die kolumbianische Umweltministerin hier im Lausitzer Seenland begrüßen durften und ihr einen Einblick in die Entwicklung der Region nach dem Ende des aktiven Braunkohleabbaus vermitteln konnten. In Kolumbien gehen derzeit ähnliche Prozesse von statten, wie einst hier. Ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft weiterhin Kontakt halten“, äußerte sich Volker Mielchen am Rande der knapp zweistündigen Veranstaltung.

 

Im Anschluss an ihren Aufenthalt in Großräschen stand für die Delegation der Besuch des Aussichtturms „Rostiger Nagel“ und eine Kurzvisite des aktiven Tagebaus Welzow im Nachbarlandkreis auf dem Programm.

 

 

Bildtext:

Als Geschenke für die kolumbianischen Gäste gab es Bildbände aus dem Lausitzer Seenland. V.l.: Landrat Siegurd Heinze, Umweltministerin Luz Helena Sarmiento Villamizar, Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker, Volker Mielchen, Vorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, sowie der kolumbianische Botschafter Juan Mayr.

 

Foto zu Meldung: Kolumbien trifft auf Lausitzer Bergbaugeschichte

Kreisvolkshochschule startet mit neuem Frühjahrs-Kursangebot

(11. 02. 2014)

 

Pünktlich zu den milder werdenden Außentemperaturen präsentiert die Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ihr neues Kursangebot für das Frühjahrssemester. Das 140 Seiten starke Programmheft liegt ab sofort in der Hauptverwaltung in der Senftenberger Joachim-Gottschalk-Straße 22 sowie in den Geschäftsstellen in der Jahnstraße 32 in Senftenberg und der Richard-Wagner-Straße 39a in Lübbenau sowie in allen öffentlichen Einrichtungen des Landkreises zur Mitnahme bereit. Auf der Internetseite kann das neue Angebot unter www.vhs-osl.de eingesehen werden. „Auf Wunsch wird das Heft durch uns auch per Post versandt“, heißt es seitens der Kreisvolkshochschule.

 

Neben zahlreichen bewährten Angeboten, unter anderem aus den Bereichen Gesellschaft, Beruf, Sprachen, Gesundheit und Kultur, finden interessierte Bürgerinnen und Bürger in dem neuen Programmheft abermals auch viele neue Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Kursangebot für das neue Frühjahrssemester wieder viele Menschen erreichen werden. Die Themengebiete sind breit aufgestellt, so dass sicherlich für Jeden etwas dabei sein dürfte“, erklärt Gudrun Kölling, Fachbereichsleiterin.

 

Dass das Angebot bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, beweisen nicht zuletzt die Zahlen: Knapp 600 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer verzeichnet die Kreisvolkshochschule pro Jahr. Für die Vermittlung der Lehrinhalte garantieren durchschnittlich bis zu 50 fachlich qualifizierte Dozenten. Wer sich für einen Kurs interessiert, kann sich telefonisch unter 03573/ 810 30 beziehungsweise 03542/ 875 576, per Email an info@vhs-osl.de, per Fax unter 03573/ 810 310 und 03542/ 875 583 oder im Internet registrieren. Auch in den jeweiligen Geschäftsstellen der Kreisvolkshochschule werden Anmeldungen entgegen genommen.

Kreisvolkshochschule bietet auch im neuen Jahr spannende Kurse

(03. 02. 2014)
Momentan noch wenige Restplätze für Kurzentschlossene verfügbar

 

Wer für das neue Jahr den Vorsatz gefasst hat, sein Wissen und Können um neue spannende Themengebiete zu erweitern, der bekommt in der Kreisvolkshochschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ausreichend Gelegenheit dazu:

„Neben vielen bewährten Angeboten aus den Bereichen Gesundheit, Kunst und Kultur, Gesellschaft, EDV und Beruf, Ökologie und Sprachen bieten wir 2014 auch vollkommen neue Themen an. Derzeit sind noch Anmeldungen für verschiedene Kurse möglich, die zeitnah beginnen werden, verrät Gudrun Kölling, Leiterin der Einrichtung.

 

Wann und wo die einzelnen Kurse stattfinden, kann telefonisch unter 03573/ 8103-0 oder direkt vor Ort in der Verwaltung in der Senftenberger Joachim-Gottschalk-Straße 22 sowie in den Geschäftsstellen in Senftenberg (Jahnstraße 32) und Lübbenau (Richard-Wagner-Straße 39a) erfragt werden. Eine Übersicht über alle weiteren Kursangebote kann auch auf der Internetseite unter www.vhs-osl.de nachgelesen werden.

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Interkommunale Zusammenarbeit bei der Grünen Woche

(03. 02. 2014)

Bei der Grünen Woche in Berlin präsentierten Danilo Trasper (2.v.l.) und Heiko Tänzer (2.v.r.), Inhaber der Senftenberger Eierlikörmanufaktur "Scharfes Gelb", an ihrem Messestand gemeinsam mit Peter Bienstmann (Mitte), Geschäftsführer der „Confiserie Felicitas“ in Hornow, den vielen interessierten Besuchern das Ergebnis ihrer ersten landkreisübergreifenden Gemeinschaftsproduktion: Mit Eierlikör gefüllte Schoko-Pralinen.

Dass interkommunale Zusammenarbeit durchaus erfolgsversprechend sein kann, bewiesen Landrat Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz, li.) und Landrat Harald Altekrüger (Spree-Neiße, re.), die sich am „Brandenburg-Tag“ gemeinschaftlich vom Geschmack der kleinen Nascherei überzeugten, bereits im Juni des vergangenen Jahres: Seit diesem Zeitpunkt befindet sich eine gemeinsame Katasterbehörde der beiden Landkreise, unter zentraler Leitung von Spree-Neiße, im Cottbuser Behördenzentrum. In der Außenstelle in Calau sind weiterhin die Auskunft und das Sachgebiet Vermessung untergebracht.

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Positiver Trichinen-Befund bei Schwarzwild im Landkreis OSL

(03. 02. 2014)

Bei einem Ende Januar im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erlegten Wildschwein ist der Fadenwurm „Trichine“ nachgewiesen worden. Der positive Befund wurde im Rahmen der obligatorischen Fleischuntersuchung in der amtlichen Trichinenuntersuchungsstelle der zuständigen Veterinärbehörde in Senftenberg erhoben und auch durch das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin bestätigt. Laut Amtstierarzt Jörg Wachtel besteht für den Menschen durch diesen Fund hier im Landkreis Oberspreewald-Lausitz jedoch kein Grund zur Sorge.

 

Was sind Trichinen?

 

Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die sich im Muskelgewebe allesfressender beziehungsweise fleischfressender Säugetiere einnisten. Beim Verzehr von rohem, ungenügend gekochtem oder geräuchertem Fleisch, welches von Trichinen befallen ist, kann der Parasit auch für den Menschen gefährlich werden.

Ist der Körper infiziert, treten im Anfangsstadium Symptome wie Mattigkeit, Schlaflosigkeit, Bauchschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden auf. Im weiteren Verlauf können Fieber, Muskelschmerzen, Muskelsteifheit, rheumaartige Beschwerden, Hautrötungen, allergische Reaktionen, charakteristische Veränderungen des Blutbildes und Ödeme im Augenbereich hinzu kommen. In Einzelfällen können Trichine außerdem Komplikationen wie Herzmuskelentzündungen, Hirnhautentzündungen und Sekundärinfektionen hervorrufen, welche wiederrum sogar zum tödlichen Verlauf der Wurminfektion führen können.

 

Pflicht zur Fleischbeschau

 

Laut dem Bundesamt für Statistik wurden 2011 im Rahmen der obligatorischen Fleischbeschau deutschlandweit 16 Proben positiv auf Trichinen getestet. Im Zeitraum von 2002 bis 2011 wurden 106 positive Befunde registriert, davon sechs bei Hausschweinen und 100 bei Wildscheinen.

„Dank der EU-weit gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung von Fleischprodukten, die als Infektionsquelle für den Menschen in Frage kommen, kommt es in Deutschland glücklicherweise nur in seltenen Fällen zu Erkrankungen“, versichert Amtstierarzt Jörg Wachtel.

 

Die Pflicht zur Untersuchung auf Trichinenbefall besteht ausnahmslos für Haus- und Wildschweine, Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und andere fleischfressende Tiere, insofern deren Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmt ist. Jäger sind nach entsprechender zuvor erfolgter Schulung mit der Aufgabe betraut, vor jeglicher Verwertung des erlegten Schwarzwildes Fleischproben zu entnehmen und diese in den jeweiligen Untersuchungsstellen der zuständigen Veterinärbehörde auf Trichinen untersuchen zu lassen.

 

Wird im Labor ein positiver Befund der Probe erhoben, ist der betroffene Tierkörper einschließlich aller noch vorhandenen Organe sofort als beschlagnahmt zu betrachten, die Teile werden unschädlich beseitigt. Ein Verzehr durch den Menschen und eine damit eventuell einhergehende Übertragung der Parasiten kann somit ausgeschlossen werden.

 

Aktuelle Informationen des Amtstierarztes für Jäger zur Abgabe von Proben zur Trichinenuntersuchung für das Jahr 2014 können auch auf der Internetseite des Landkreises unter dem Menüpunkt „Lebensmittelüberwachung“ nachgelesen werden.

Zum „Einsatz“ in den Kindergarten - Fahrzeugübergabe der besonderen Art

(03. 02. 2014)
Kindergartenkinder erkundeten Rettungsdienst-und Katastrophenschutz-Fahrzeuge

 

Dass die zum Ende des vergangenen und Beginn des neuen Jahres eingetroffenen Katastrophenschutz- und Rettungsdienstfahrzeuge auch die jüngsten Bewohner des Landkreises von sich überzeugen, davon machte sich Landrat Siegurd Heinze am Montag, den 27. Januar  2014, gemeinsam mit Vertretern der SEE Sanität Lauchhammer und Senftenberg, des Sachgebiets Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz  des Landkreises sowie Vertretern des DRK-Kreisverbandes Lausitz e.V. im „Öko-Kinderhaus Bummi“ in Lauchhammer ein umfassendes Bild.

 

Sowohl die zwei neuen RTW als auch die zwei neuen Mannschaftstransportwagen der Schnelleinsatzeinheiten Sanität Senftenberg und Lauchhammer, welche die Helfer im Ernstfall zum jeweiligen Einsatzort bringen, standen bei dem Termin zur „Abnahme“ durch die Jungen und Mädchen bereit.

Vor Ort konnten sich die Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren von den jeweiligen Vertretern der Fahrzeuge die Aufgaben des Rettungs- und Sanitätsdienstes erklären lassen und das Innenleben der zwei neuen, mit hochwertiger Medizintechnik und dem sogenannten POWER-LOAD-System ausgestatteten Rettungswagen sowie der zwei neuen Mannschaftstransportwagen erkunden.

Sogar zu einer „Probefahrt“ auf dem „Stair-Pro“ - einem Spezial-Stuhl, welcher den problemlosen Transport von Menschen treppauf und treppab ermöglicht - sowie zu einem Ausflug in die Fahrerkabinen luden die anwesenden Kameraden und Helfer ihr staunendes Publikum gerne ein.

Die neuen RTW sind nach der offiziellen Übergabe im Kindergarten zukünftig in den Rettungswachen Lauchhammer und Jannowitz stationiert. Ab Freitag, den 31. Januar werden sie dann erstmals im Einsatz auf den Straßen des Landkreises unterwegs sein.

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„Die Kinder waren schon die ganzen letzten Tage über neugierig und haben auf diesen Termin hin gefiebert. Passend zum Besuch der Krankenwagen und des Katastrophenschutzes behandeln wir gerade Themen wie beispielsweise „Erste Hilfe“ und das Verhalten im Notfall“, verriet Cordula Rother, Leiterin der Einrichtung.

 

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Aufruf zur Beteiligung an der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) für die Förderperiode 2014-2020

(31. 01. 2014)

Das Land Brandenburg hat den Wettbewerbsaufruf zur Umsetzung von LEADER für die Förderperiode 2014-2020 gestartet, an dem sich erneut die Lokale Aktionsgruppe Spreewaldverein e.V. beteiligen wird. Ziel ist es wiederum, die Anerkennung als Förderregion für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu erreichen. In der letzten Förderperiode haben 331 geförderte Projekte zur erheblichen Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum der Spreewaldregion beigetragen, die mit ca. 45 Mio. € der EU und des Landes Brandenburg finanziell unterstützt worden sind.

An der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) 2014-2020 sind neben den kommunalen Vertretern sowohl die Wirtschafts- und Sozialpartner als auch  interessierte Bürger aus Vereinen, Verbänden, der Kunst, Kultur und Kirchen zu beteiligen.

Am 14. Februar 2014 findet in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Lübbenau eine Auftaktveranstaltung statt, auf der unter anderem die Schwerpunkte unserer Strategie diskutiert und festgelegt werden sollen. Anmeldungen zur Teilnahme an der Veranstaltung sind zu richten an den Spreewaldverein e.V., Am Kleinen Hain 3, 15907 Lübben, per Mail info@spreewaldverein.de bzw. per Telefon 03546 8426.

Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zieht eine positive Jahresbilanz 2013

(28. 01. 2014)

An die 110.000 Besucher sahen  Märchen, Karikaturen, Brauchtum und Lausitzer Künstler – das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zieht eine positive Jahresbilanz 2013

 

(mosl). Das vergangene Jahr 2013 lockte an die 110.000 Besucher in das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Damit konnten Spreewald-Museum, Freilandmuseum Lehde, Schloss und Festung Senftenberg und die Kunstsammlung Lausitz ihre Besucherzahlen auch in diesem Jahr wieder steigern. „Wir freuen uns, dass so viele Besucher aus der Region, aber auch viele Touristen den Weg zu uns gefunden haben“, freut sich Museumsdirektor Stefan Heinz.

Dabei gab es 2013 einige Ausstellungshöhepunkte zu erleben. In Senftenberg kamen besonders die Karikaturen des Eulenspiegels und die Werkschauen der Lausitzer Künstlerinnen E.R.N.A. und Gudrun Bröchler-Neumann gut an. Auch Ausstellungen für die ganze Familie, wie „Sandmann, lieber Sandmann…“, die aktuell noch zu sehen ist (bis 02.03.2014), begeisterten das Publikum. Im Spreewald waren es vor allem die Kostüme und Requisiten der DEFA-Märchen und Ausstellungen für Technikfans, wie die Spielzeugwelt der Märklin-Loks (noch bis 09.03.2014) und die Spreewaldbahn, die das Publikum ins Haus lockten.

Besonders Kinder konnten viel erleben im vergangenen Jahr. Kindergeburtstage im Museum, Theaterworkshops für Schulklassen, Festungsspiele und neue Erlebnisplätze im Freilandmuseum Lehde ließen keine Zweifel daran, dass Museum auch den Kleinsten Spaß macht. Fast 80 Brautpaare erlebten 2013 ihren „schönsten Tag“ im Museum und gaben sich im festlichen Senftenberger Schlosssaal oder in einer traditionellen Spreewälder Bauernstube das Ja-Wort. Für das gesamte kommende Jahr können jetzt schon Termine für Hochzeiten und Feiern vereinbart werden.

Gut angekommen sind 2013 auch Veranstaltungen in den Museen, wie die Weihnachtsmärkte in Senftenberg und Lehde, die Feste im Freilandmuseum oder auch die traditionelle Ostereiermesse im Spreewald-Museum. Auch neue Formate, wie das Senftenberger „Fest der Kunst“ und ein musikalischer Silvester-Auftakt im Spreewald-Museum Lübbenau wurden 2013 eingeführt. „Im kommenden Jahr wollen wir das noch verstärken und zum Beispiel die Reihe der Schlosshofkonzerte in Senftenberg weiter ausbauen und den Schwerpunkt von Tradition und Brauchtum im Freilandmuseum Lehde fortführen“, gibt Stefan Heinz einen Ausblick auf das kommende Jahr. Ein wichtiges Projekt für das Museum wird auch der Aufbau eines Netzwerkes von Ortschronisten und Heimatvereinen zusammen mit dem Heimatverein Calau. „Die Erforschung der Geschichte vor Ort ist wichtig für das Selbstverständnis und die Zukunft einer Region.“, unterstreicht der Museumsdirektor den Stellenwert des Projektes. Auch die Vorbereitungen für neue Ausstellungen in 2014 laufen aktuell auf Hochtouren. So kann man sich schon die Eröffnung der Ausstellung „Erlebnis – Bergbau – Seenland“ Ende März und die Ausstellung „Sachsens Festung in Brandenburg“, die Senftenberger Begleitausstellung zur 1. Brandenburgischen Landesausstellung,  ab dem 27. April in den Kalender schreiben.

Bildzeile: Im Museum Schloss und Festung Senftenberg lauf die Vorbereitungen für neue Ausstellungen auf Hochtouren. Foto: Kläber.

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-2628.

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Wichtiger Hinweis der Kfz- Zulassungsbehörde

(27. 01. 2014)
SEPA- Lastschriftmandat löst die bisherige Einzugsermächtigung der Kfz- Steuer ab

 

Ab 01.Februar 2014 werden die bisherigen Einzugsermächtigungen der Kfz- Steuer durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Eine Zulassung von Fahrzeugen ist nur noch möglich, wenn ein vom künftigen Halter und Zahler unterschriebenes SEPA-Mandat (mit Angabe der IBAN und BIC) im Original zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt wird.

Die eigene IBAN und den dazugehörigen BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, auf der Kontokarte oder bei Ihrem Geldinstitut.

Das neue SEPA-Mandat der Finanzbehörde Brandenburg finden Sie hier.

10. Fachtagung unter dem Motto "Rückkehr in die Heimat - Bumerang mit Zukunft?"

(24. 01. 2014)

 

Das Netzwerk Chancengleichheit Südbrandenburg der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Brandenburg, laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur 10. Fachtagung unter dem  Motto "Rückkehr in die Heimat - Bumerang mit Zukunft?" ein. Sie findet am Mittwoch, den 29. Januar 2014 von 10.00-16.15 Uhr im Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg statt.

 

Im Zentrum der Veranstaltung steht die immer stärker an Bedeutung gewinnende Thematik der Rückkehr von ehemals gen Westen gezogenen, zumeist jungen Menschen. Diese sahen infolge der Situation am hiesigen Arbeitsmarkt keine Chancen für ihre Entwicklung in der Heimat, obwohl der Anteil der Industrie in der Lausitz im Durchschnitt bedeutend höher ist als in anderen deutschen Flächenländern.

Dennoch zeigt sich bereits heute mit dem Mangel an Fachkräften ein großes Problem für den Wirtschaftsraum in Südbrandenburg.

 

Am Thema "Rückkehr in die Heimat" kommt ebenso wie an einer veränderten Willkommenskultur von ausländischen Fachkräften künftig niemand vorbei. Neben den klein- und mittelständischen Firmen werden sich sowohl Wirtschaftsvertretungen wie Kammern und Institutionen, Kommunen, Multiplikatoren, Politik und Öffentlichkeit, als auch vom Wegzug direkt betroffene Eltern und Familienangehörige dem verstärkt widmen müssen.

 

Zur 10. Fachtagung wird es Einsichten in die Wanderungsbilanz sowie in die Fachkräftesituation der Region geben, dabei werden Politik und Wirtschaft zu Wort kommen. Ferner werden drei regionale Rückkehrinitiativen über ihre Arbeit informieren. Auch Rückkehrer und Rückkehrerinnen selbst werden von ihrer Heimkehr und den damit verbundenen Chancen und Risiken berichten.

Die Veranstalter stellen sich diesem wichtigen Erfordernis unserer Zeit, werden Vorteile und Nachteile benennen sowie Forderungen und Wünsche formulieren.

 

Anmeldungen werden bis zum 27. Januar von der Friedrich-Ebert-Stiftung per formlosem Fax an (0331) 275 88-18 oder per E-Mail an Potsdam@fes.de entgegen genommen. Kurzentschlossene sind – sofern Plätze vorhanden –ebenso willkommen.

 

 

[Ablaufplan und Einladung]

Manuel Soubeyrand unterzeichnet Intendanten-Vertrag

(24. 01. 2014)
Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Senftenberg

 

Zukünftiger Leiter der „Neuen Bühne“ besiegelt seinen Wechsel in die Lausitz  

 

Nachdem bereits im November des vergangenen Jahres im Rahmen einer Pressekonferenz Manuel Soubeyrand als Nachfolger für den scheidenden Intendanten des Theaters „Neue Bühne“ Senftenberg offiziell bekannt gegeben worden ist, besiegelten der 56-jährige Esslinger und die Verbandsräte die getroffene Entscheidung am heutigen Freitag, den 24. Januar 2014, nunmehr auch mit ihren Unterschriften.

 

Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich haben sich in den vergangenen Wochen in enger Abstimmung mit Soubeyrand zu den konkreten Inhalten und Einzelheiten des Intendantenvertrages verständigt und sich im Ergebnis darauf geeinigt, diesen zeitnah zu unterzeichnen. Dies ist nunmehr am heutigen Freitagnachmitttag, den 24. Januar 2014 im Anschluss an die am Theater stattgefundene Verbandssammlung geschehen.

Der Esslinger wird wie geplant zum 1. September dieses Jahres die Intendanz an dem beliebten Lausitzer Schauspielhaus antreten. Die offizielle Wahl zum Verbandsvorsteher, welche lediglich formellen Charakter besitzt, kann entsprechend dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) frühestens ein halbes Jahr vor Amtsantritt – das heißt im März - erfolgen.

„Es ist sehr erfreulich, dass sich Herr Soubeyrand nunmehr auch durch das Unterschreiben des Vertrages abschließend für das erfolgreiche Theater in der Lausitz entschieden hat. Wir sehen der zukünftigen Zusammenarbeit mit ihm sehr zuversichtlich entgegen und sind guter Dinge, dass Herr Soubeyrand die Erfolgsgeschichte des „Theaters Neue Bühne Senftenberg“ in den kommenden Jahren fortschreiben wird“, erklärten die Verbandsräte am Rande der Verbandsversammlung.  

 

Foto: Frank Pieth

 

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Schwarzheiderin Silvia Fiedler erhält Verdienstmedaille

(24. 01. 2014)

 

In Anerkennung ihrer aufopferungsvollen Leistungen, welche sie für ihren lange Zeit im Wachkoma liegenden Sohn erbracht hat, wurde Silvia Fiedler aus Schwarzheide am Freitag, den 24. Januar 2014, offiziell mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Im Namen des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg überreichte Landrat Siegurd Heinze der Geehrten im Konferenzraum des WAL-Gebäudes am Senftenberger Stadthafen den Orden und die Verleihungsurkunde. Zu den anwesenden Gästen zählten auch der Landtagsabgeordnete Ingo Senftleben, welcher die Verleihung angeregt hatte, sowie Schwarzheides Bürgermeister Christoph Schmidt.

 

Von 2001 an, bis zum Zeitpunkt seines Todes im vergangenen Jahr, kümmerte sich die Schwarzheiderin zu jeder Tages- und Nachtzeit aufopferungsvoll und rührend um ihren Sohn Markus, der seit einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Wachkoma lag.

Silvia Fiedler sorgte unter anderem dafür, dass ihr Kind trotz seiner schweren Einschränkung weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen konnte und schaffte es so, ihm ein Lächeln auf das Gesicht zu zaubern. Ihre damalige Entscheidung, die berufliche Tätigkeit als Marktleiterin aufzugeben, um die nötige ganztägige Betreuung und Pflege gewährleisten zu können, habe sie zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, verriet Silvia Fiedler im Anschluss an die Verleihung.

 

„Der Umgang Frau Fiedlers mit Pflege und Krankheit nötigt allerhöchsten Respekt ab und zeigt auf, welche Leistungen möglich sind, ohne hundertprozentig auf die sozialen Netzwerke der Gesellschaft setzen zu müssen. Sie statuiert ein Exempel für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einschränkungen in Familie und Gesellschaft. Gerade vor der Diskussion um die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion sind Menschen wie Frau Fiedler sehr bedeutsame Beispiele“, heißt es in dem Begründungsschreiben des Ministerpräsidenten.

 

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Lausitzer Radangebote waren in Stuttgart gefragt

(20. 01. 2014)
Mehr als 70.000 Besucher auf der CMT 2014

 

Jens Bergmann, Sachbearbeiter Tourismus im Sachgebiet Wirtschaft und Förderung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, berichtet über die Resonanz auf das „Radler-Paradies Lausitz“ bei der CMT in Stuttgart:

 

Großer Andrang herrschte am vergangenen Wochenende auf der Sonderausstellung „Fahrrad- und ErlebnisReisen“ in Halle 9, im Rahmen der Stuttgarter Messe CMT für Caravan, Motor und Touristik. Trotz der ungewöhnlichen Wettermischung aus Herbsttrübsal und Frühlingserwachen wurde das Messezentrum am Flughafen geradezu überrannt – mehr als 70.000 Besucher wurden an diesem ersten Wochenende registriert. Besonders der Sonderbereich Fahrrad- und Erlebnisreisen mit Wandern als Treffpunkt für Aktivurlauber und Naturbegeisterte hat sich unter den Messegästen etabliert: „Die Gänge in Halle 9 waren proppenvoll und die knapp 240 Stände der Aussteller waren geradezu belagert“, sagte Messegeschäftsführer Roland Bleinroth.

 

Mit dabei war, wie auch in den vergangenen Jahren, ein Gemeinschaftsstand aus der Lausitz, an dem das Rad- und Wanderwegenetz  und die vielfältigen Radangebote aus dem Spreewald, dem Lausitzer Seenland der Nieder-  und Oberlausitz durch die Vertreter der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße und einiger Leistungsträger präsentiert wurden. Das Publikumsinteresse mit  gezielten Nachfragen bewies, dass sich der Fahrradtourismus immer noch  wachsender Beliebtheit erfreut und dass die Lausitz mit all ihren touristischen Highlights inzwischen nicht mehr zu den unbekannten Außenseitern gehört.

 

Ein besonderes Interesse durch die Messebesucher  galt den Angeboten für Mehrtagestouren oder Tagesausflüge mit dem Rad von touristischen Anbietern wie Rainer Schmidt von der Radlerscheune aus Burg/Spreewald, Sören Hoika von iba-tours aus dem Lausitzer Seenland und Jörg Krause von der Tourismus GmbH Land & Leute aus der Oberlausitz.

Diese konnten  mit optimalen Bedingungen und Leistungen freundlicher Gastgeber für Radler viele potentielle Aktivurlauber für einen Radurlaub in der Lausitz begeistern. Zur Verkostung mitgebrachte Lausitzer Produkte, wie etwa Spreewälder Gurken von Krügermann und  Felicitas-Schokolade,  wurden von den Messebesuchern gern angenommen und geschmacklich als sehr gut empfunden.

 

Zahlreiche Gäste am Lausitz-Stand gaben an, dass sie schon ein Mal oder wiederholt  zum Radfahren in den verschiedenen Regionen der Lausitz gewesen sind. Sie äußerten sich in den Gesprächen sehr positiv über die Landschaft, die Radwege und die Gastgeber. Eine große Anzahl der Standbesucher plant oder denkt zumindest darüber nach, den Spreewald oder das Lausitzer Seenland in naher Zukunft per Rad zu erkunden.

 

Jens Bergmann

 

Foto:

Mehr als 70.000 Besucher wurden am ersten Wochenende bei der Messe Caravan, Motor und Touristik in Stuttgart registriert. Bei der Sonderausstellung „Fahrrad- und ErlebnisReisen“ informierten sich zahlreiche Gäste über Urlaubsmöglichkeiten in der Lausitz.

V.L.: Jörg Krause (Tourismus GmbH - Land und Leute) und Sören Heuka (iba-tours).

 

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Gedenken an die Opfer des Holocaust

(20. 01. 2014)

 

Jährlich am 27. Januar wird bundesweit in zahlreichen Gedenkveranstaltungen den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erinnert der getöteten Frauen, Männer und Kinder jährlich in einer zentralen Veranstaltung. Diese findet am Montag, den 27. Januar 2014, ab 13 Uhr am Gedenkplatz für die Opfer des KZ-Außenlagers an der Schipkauer Straße in Schwarzheide, gegenüber der Hauptverwaltung der BASF Schwarzheide GmbH, statt.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind angesprochen, an diesem historischen Ort gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze, dem Vorsitzenden des Kreistages Klaus-Jürgen Graßhoff, den Geschäftsführern der BASF Schwarzheide GmbH und weiteren Vertretern aus Politik und Gesellschaft an das durch das nationalsozialistische Regime verursachte Leid zu erinnern und der zahllosen Opfer des Holocaust zu gedenken.

 

Fischereischeinprüfung

(14. 01. 2014)
Die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz informiert:
 

Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 22. März 2014 im

 

Landratsamt Oberspreewald- Lausitz

03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36

 

in der Zeit von

 

09.00 bis 11.00 Uhr statt.

 

Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008

 

          I.    Die Prüfungsgebiete umfassen:

 

  1. Fischkunde
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

        II.    Anmeldung und Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 14. März 2014 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.

 

       III.    Inhalt des Antrages:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
    wenn vorhanden Tel.-Nr.)
  4. Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
  5. Unterschrift des Antragstellers

 

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

 

  1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr
    Sparkasse Niederlausitz
    Konto - Nr. 3010100050
    BLZ 18055000
    Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)

 

IBAN: 1805 5000 3010 1000 50

BIC: WELADED1OSL

 

  1. Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

 

 

      IV.    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.

 

Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind

zu richten an:

Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Untere Fischereibehörde

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg

 

Ansprechpartner: Herr Haack, Tel.: 03541/ 870-3493, Fax: 03541/870-3010

                                         Frau Howel, Tel.: 03541/ 870-3492

 

 

Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind erhältlich bei der unteren Fischereibehörde bzw. unter

 

www.osl-online.de à Bürgerportal von A bis Z          Natur & Umwelt           Informationen und Anträge der Unteren Jagd- und Fischereibehörde

 

Prüfungsfragen und Onlinetest unter

 

www.mil.brandenburg.de       Landwirtschaft & Fischerei      Themen A-Z     Fischerei und Angeln Prüfung Fischereischein

 

 

Hinweis:

 

Der Sitz der unteren Fischereibehörde befindet sich in 03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36.

 

Die Postanschrift ist weiterhin, 01968 Senftenberg, Dubinaweg 1.

Innenminister besuchte Übergangswohnheim in Sedlitz

(13. 01. 2014)

Am Samstag, den 11. Januar 2014, besuchte Innenminister Ralf Holzschuher den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Während seines kurzen Aufenthaltes im Übergangswohnheim in Sedlitz informierte er sich unter anderem über die Unterbringung der Asylbewerber und deren erfolgreiche Integration in die Gemeinschaft.

Holzschuher war das erste Mal zu Gast in der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz. In der Öffentlichkeit habe er von der Einrichtung und dem Miteinander der Bewohner und Anwohner viel Positives wahrnehmen können, daher wollte er sich vor Ort selbst einen Eindruck verschaffen. „Ich finde es toll, was hier ehrenamtlich alles unternommen wird, um die Menschen zu integrieren“, erklärte der Innenminister während des Gesprächs mit Landrat Siegurd Heinze, Lauchhammers Bürgermeister Roland Pohlenz und weiteren Anwesenden.

 

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Ergebnisse der Kinder- und Jugendkunstgalerie ab sofort zu bewundern

(10. 01. 2014)

Am Freitag, den 10. Januar 2014, wurde im Saal des Museums im Schloss in Senftenberg, Schlossstraße 1, 01968 Senftenberg, die diesjährige Kinder- und Jugendkunstgalerie des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eröffnet. Über 200 Eltern und Kinder nutzten die Möglichkeit, die zahlreichen Bilder zu bewundern.

 

Knapp 400 Kunstwerke junger Talente aus dem gesamten Kreisgebiet, darunter mehrere Bilder und Skulpturen, sind im vergangenen Jahr in dem vom Jugendamt des Landkreises geförderten Projekt der Kunstwerkstatt Ogrosen rund um Kunstmaler Henry Krzysch entstanden.

180 Arbeiten der Schülerinnen und Schüler werden nunmehr vom 10. Januar 2014 bis zum 2. Februar 2014 im Museum zu bewundern sein.

 

Ziel der Kinder- und Jugendkunstgalerie ist es, durch entsprechende Veranstaltungen an Schulen und Jugendeinrichtungen im gesamten Landkreis junge künstlerische Talente im Bereich der Bildenden Kunst zu finden und zu fördern und deren Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Selbst Elvis zog es zum gemeinsamen Neujahrsempfang

(09. 01. 2014)

Für Mittwoch, den 8. Januar, hatten der Landkreis und die Sparkasse Niederlausitz zum traditionellen gemeinsamen Neujahrsempfang in die Hauptfiliale des Instituts in die Senftenberger Innenstadt geladen.  

Wie in den Vorjahren folgten auch dieses Mal erneut knapp 600 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft der Einladung.

Landrat Siegurd Heinze und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Niederlausitz, Lothar Piotrowski, nutzten die Gelegenheit, um auf wichtige Entwicklungen und Geschehnisse des vergangenen Jahres zurückzublicken und eine kurze Vorausschau auf das Jahr 2014 zu geben.

 Höhepunkt des Abends war der musikalische Auftritt des Neue-Bühne-Schauspielers Jan Schönberg. Dieser erweckte den "King of Rock'n'Roll" zum Leben und mischte sich als Elvis-Double unter die begeisterten Anwesenden.

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Sternsinger zu Besuch im Landratsamt

(08. 01. 2014)
Motto: „Segen bringen, Segen sein – Hoffnung für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit“

 

Als weltweit größte organisierte Hilfsaktion von Kindern für Kinder sind in diesen Tagen vielerorts die Sternsinger unterwegs. Am Dienstag, dem 7. Januar 2014, besuchten sie auch die Kreisverwaltung in Senftenberg.

Für die Kinder aus Annahütte, Klettwitz, Arnsdorf, Ruhland und Senftenberg stellten die Besuche in Klinikum und Kreisverwaltung bereits die dritte Station der vergangenen Tage dar. Zuvor sangen die Erst- bis Sechstklässler gemeinsam mit Pfarrer Christian Pabel bereits in Schwarzheide und Senftenberg.

 

In katholischen Pfarrgemeinden bringen Kinder als Heilige Drei Könige mit dem Kreidezeichen „C+M+B“ auf Haustüren oder Türbalken die traditionelle Segensbitte zu den Menschen und sammeln für Not leidende Gleichaltrige in aller Welt. Das diesjährige Motto des Dreikönigssingens lautet „Segen bringen, Segen sein – Hoffnung für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit“.

Seit ihrem Start im Jahre 1959 hat sich die Sternsingertradition zur weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder entwickelt. Mehr als 800 Millionen Euro wurden seither gesammelt und zehntausende Projekte und Hilfsprogramme für Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt.

11.604 Pfarrgemeinden, Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen nahmen im Vorjahr an der Aktion teil und erzielten das zweithöchste Ergebnis seit dem Start ihrer Aktion 1959: rund 43,7 Millionen Euro.

Mit den Mitteln fördert die Aktion Dreikönigssingen weltweit Projekte in den Bereichen der Bildung, Gesundheit, Ernährung, sozialen Integration und Rehabilitation sowie Nothilfe.

 

 

[Internetauftritt Kindermissionswerk Sternsinger]

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Brandenburgischer Obstbautag am 30.01.2014

(07. 01. 2014)

Am 30. Januar findet erneut der brandenburgweite Obsttag statt.

Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Bürgerportal von A bis Z, Landwirtschaft und ländlicher Raum unter www.osl-online.de.

[Download]

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Woidke startet seine Arbeitstreffen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07. 01. 2014)

 

Gleich zu Beginn des neuen Jahres konnte Landrat Siegurd Heinze am gestrigen Donnerstag Dietmar Woidke als seinen Gast begrüßen. Der brandenburgische Ministerpräsident entschied sich dazu, den Auftakt zu seinen landesweiten Arbeitstreffen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu begehen.

 

Nachdem sich die Beiden gemeinsam mit dem Kreistagsvorsitzenden Klaus-Jürgen Graßhoff im WAL-Gebäude am Senftenberger Stadthafen in einem Gespräch zu verschiedenen für den Landkreis relevanten Themen ausgetauscht hatten, stand direkt im Anschluss daran ein Besuch in der Klinikum Niederlausitz GmbH am Standort Senftenberg auf dem Programm.

Dort wurden die Männer durch Klinikum-Geschäftsführer Hendrik Karpinski und Simone Weber-Karpinski, Geschäftsführerin der Klinikum Campus GmbH und der Klinikum Campus Service GmbH, begrüßt. Eine kurze Präsentation und ein sich anschließender Rundgang durch die in unterschiedlichen künstlerischen Konzepten gestalteten Räumlichkeiten vermittelten den Besuchern einen Einblick in die Philosophie des Klinikums und den Klinikalltag. Von der Möglichkeit, direkt mit Ärzten und Schwestern ins Gespräch zu kommen, machten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze ebenfalls Gebrauch.

Im weiteren Verlauf des Nachmittags konnten sich auch die Journalisten der Lokalredaktion Senftenberg der Lausitzer Rundschau über einen Besuch des Ministerpräsidenten freuen.

Den Abschluss des Treffens bildete das gemeinsame Kaffeetrinken mit im Landkreis ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern im Schloss Lübbenau. Woidke nutzte das Beisammensein, um sich über die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder seiner Gäste zu informieren, ihnen für deren Engagement zu danken und Hinweise und Anregungen entgegen zu nehmen.

 

 

Foto: Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Siegurd Heinze überreichten den Schwestern im Klinikum als Dank für deren Einsatz während der Feiertage Museums- und Theatergutscheine.

 

 

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Zukunftstag 2014: Kreisverwaltung erneut mit dabei!

(02. 01. 2014)

Auch in diesem Jahr bietet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, am Zukunftstag am 27. März 2014 teilzunehmen.

In Begleitung unserer Auszubildenden bekommen fünf Mädchen und fünf Jungen die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der Kreisverwaltung zu werfen und dabei den ein oder anderen spannenden Beruf zu entdecken.

 

Neugierig? Nähere Informationen zum Programmablauf gibt es demnächst unter www.osl-online.de oder auf der Internetseite des Zukunftstages.

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Informationen zu Umzügen innerhalb des Landratsamtes

(30. 12. 2013)
Büro Landrat zieht vorübergehend in das erste Obergeschoss

 

Die seit September 2012 stattfindenden Bauarbeiten im Verwaltungsgebäude Haus 1 des Landkreises Oberspreewald Lausitz am Standort Dubinaweg in Senftenberg schreiten planmäßig voran.

Nachdem die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in den oberen Etagen weitestgehend abgeschlossen worden sind, verwandelt sich ab Anfang Januar nunmehr auch das Erdgeschoss des Gebäudes vorübergehend in eine Baustelle.

 

Landrat Siegurd Heinze mit zugehörigem Sekretariat, der Leiter Büro Landrat, das Büro des Kreistages sowie die Pressestelle ziehen aus diesem Grund zu Beginn der zweiten Kalenderwoche vorübergehend in das erste Obergeschoss.

Die genannten Personen bzw. Stellen sind ab Mittwoch, den 8. Januar, bis zum für Mitte des Jahres geplanten Abschluss der Baumaßnahmen in folgenden Räumlichkeiten zu finden:

 

Landrat Siegurd Heinze         Raum 203

Sekretariat Landrat               Raum 201/202

Leiter Büro Landrat               Raum 215     

Büro des Kreistages              Raum 205/206

Pressestelle                          Raum 204

 

Alle bekannten Rufnummern behalten ihre Gültigkeit.

In den vergangenen Wochen haben verwaltungsintern zudem weitere Umzüge stattgefunden: So befinden sich die Räumlichkeiten von Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales sowie dessen Sekretariat ab sofort im Haus 4, Raum 2.1 und 2.2. Die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Carola Wolschke wechselte von ihrem bisherigen Büro im Erdgeschoss des Gebäudes 2 hausintern in den Raum 302/303 in der dritten Etage und betreut nunmehr von dort aus alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Sie und Alexander Erbert sind ebenfalls nach wie vor unter den bisherigen Kontaktdaten zu erreichen.

 

Weihnachts- und Neujahrsgrüße aus der Kreisverwaltung

(20. 12. 2013)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung wünschen Ihnen für die bevorstehenden Feiertage besinnliche und erholsame Stunden im Kreise Ihrer Familie, Verwandten und Bekannten sowie viel Glück, Schaffenskraft, Gesundheit und persönliches Wohlergehen im neuen Jahr 2014.

 

 

Hinweis zu Erreichbarkeiten während der Feiertage:

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle und die Außenstelle der Katasterbehörde in Calau, sind am Freitag, den 27. Dezember 2013, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihr Anliegen an einem anderen Tag zu den üblichen Sprechzeiten zu klären.

Der Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg ist am 27. Dezember 2013 sowie am 30. Dezember 2013 nicht erreichbar. Ab 2. Januar 2014 sind die Sozialberaterin sowie die Pflegeberaterinnen wieder für Sie da.

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Weihnachtsmann brachte Geschenke für die Kinder der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz

(19. 12. 2013)

 

Besonders für die Kleinsten ist Weihnachten einer der lang ersehnten Höhepunkte im Jahr. Am Montag, den 23. Dezember 2013, konnten sich auch die über 20 Kinder in der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz über einen Besuch des Weihnachtsmannes freuen. Das Besondere: Alle Geschenke, die Rauschebart im Gepäck hatte, wurden von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises im Rahmen einer Hilfsaktion des Senftenberg Geschäftes „Tenglers Buchhandlung“ gespendet.

 

Dabei konnten per Los Bücher erworben werden, welche den Kindern und Jugendlichen im Alter von null bis 15 Jahren nunmehr am Montag überreicht worden. „Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz. Viele haben nicht nur die Bücher erworben, sondern darüber hinaus sogar noch zusätzlich kleine Geschenke vorbei gebracht, welche wir den Kindern heute überreichen können“, erklärte Initiatorin Kathrin Lachmann aus der Buchhandlung.

 

Auch André Schmidt, Leiter der Einrichtung, zeigte sich von der Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger erfreut: „Mit der Aktion setzen die Menschen im Landkreis ein wichtiges Zeichen für Integration und gegen Fremdenfeindlichkeit. Ich möchte allen, welche sich daran beteiligt haben und vor allem der Buchhandlung Tengler selbst meinen Dank aussprechen.“

Auch Kathrin Lachmann zeigte sich angesichts der strahlenden Kinderaugen mehr als zufrieden: „Ich denke, wir werden auch im kommenden Jahr ein ähnliches Vorhaben ins Auge fassen, um den Kindern wieder eine Freude machen zu können.“

 

Um den Besuch des Weihnachtsmannes gemütlich ausklingen zu lassen, luden André Schmidt und sein Team gemeinsam mit Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Kinder und deren Eltern im Anschluss an den Auftritt des Weihnachtsmannes zu Gebäck und Getränken ein.

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27. Dezember: Brückentag in der Kreisverwaltung

(19. 12. 2013)

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sowie alle nachgeordneten Einrichtungen und Außenstellen, wie etwa die KFZ-Zulassungsstelle und die Außenstelle der Katasterbehörde in Calau, sind am Freitag, den 27. Dezember 2013, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, ihr Anliegen an einem anderen Tag zu den üblichen Sprechzeiten zu klären.

Der Pflegestützpunkt in der Ernst-Thälmann-Str. 129 in Senftenberg ist am 27. Dezember 2013 sowie am 30. Dezember 2013 nicht erreichbar. Ab 2. Januar 2014 sind die Sozialberaterin sowie die Pflegeberaterinnen wieder für Sie da.

Mit Volldampf aus dem alten Jahr - Sekt und Gitarrenklänge läuten den Silvestertag im Spreewald-Museum ein

(18. 12. 2013)

(mosl).Warum den Silvester Tag nicht mal in einer spannenden Ausstellung beginnen?Das Spreewald-Museum Lübbenau lädt dazu ein, den letzten Tag des Jahres mit guter Musik und einem Glas Sekt einzuläuten.Am 31.12. gibt es von 11 bis 14 Uhr zum letzten Mal im Jahr 2013 die Möglichkeit das Museum am Topfmarkt mit der aktuellen Sonderausstellung  „Spielzeugland – legendäre Eisenbahnen von Märklin“ zu sehen.Temperamentvolle Gitarrenklänge der Brüder Tulenz begleiten die Besucher bei einem Streifzug durch die spannende Geschichte der Spreewaldstädte. Das Spreewälder Musikerduo spielt lateinamerikanisch Rhythmen und stimmt sein Publikum in der historischen Kneipe bei Sekt und Canapés auf den Silvester-Abend ein.

 

Die musikalische Zeitreise durch die Ausstellungen kostet den normalen Museumseintritt von 5 € für Erwachsene und 3,50 € ermäßigt. Eine Anmeldung unter der Tel: 03542-2472 oder an der Museumskasse ist erwünscht.

 

Bildzeile: Die Brüder Tulenz sorgen für temperamentvolle Gitarrenklänge im Spreewald-Museum. Foto: privat.

 

Pressekontakt: Jenny Linke, Tel: 03573-2628.

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Warnung vor Anzeigenakquise für angebliche Landkreis- Bürgerinformationsbroschüre

(17. 12. 2013)

Verschiedene Unternehmen versuchen hin und wieder, für angebliche Bürgerinformationsbroschüren oder ähnliche Druckerzeugnisse des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu werben. Wir möchten alle Anzeigenkunden unserer bisherigen Broschüren sowie alle Unternehmen im Kreisgebiet ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz momentan keine Bürgerinformationsbroschüre oder ähnliche Produkte in Planung und/oder Produktion gegeben hat.

 

Laut Hinweisen von Anzeigenkunden versucht nach wie vor unter anderem die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Dierdorf Anzeigenkunden aus verschiedenen Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu Anzeigenschaltung zu bewegen. Auch hier wird telefonisch behauptet, eine Broschüre im Auftrag des Landkreises OSL zu erstellen.

 

Bei Zweifeln und Rückfragen bezüglich der Zusammenarbeit mit Verlagen können Sie sich unter der Telefonnummer 03573/ 870-1003 an die Kreisverwaltung wenden.

 

Michael Vetter feierlich in den Ruhestand verabschiedet

(17. 12. 2013)
Langjähriger Verbandsvorsteherbedankt sich bei Kollegen, Partnern und Mitstreitern

 

Nach mehr als zwei Jahrzehnten als Verbandsvorsteher wurde Michael Vetter am Montag, den 16. Dezember 2013, im Rahmen einer Feierstunde, zu der Landrat Siegurd Heinze geladen hatte, im Strandhotel Senftenberg offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Im Beisein von knapp 60 Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bedankte sich der 63-Jährige bei allen Personen, mit deren Unterstützung er im Laufe seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit die Entwicklungen des Lausitzer Seenlandes begleiten und mitgestalten konnte.

 

„Es ist schwer zu beschreiben, was man fühlt, wenn man sich nach so einer langen Zeit aus dem Berufsleben verabschiedet“, verriet Michael Vetter, der zum Jahresende auf eigenen Wunsch in den Altersruhestand wechselt. „Ich bin überaus dankbar dafür, dass ich 22 Jahre lang die Entwicklungen des Lausitzer Seenlandes mitgestalten durfte und dabei solch großartige Menschen an meiner Seite hatte. Alle Ergebnisse, die wir bislang realisieren konnten, sind das Werk vieler Beteiligter. Denen, die mich während der vielen Jahre meines beruflichen Wirkens begleitet haben, möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen“, erklärte der scheidende Verbandsvorsteher, der sich privat in der bevorstehenden freien Zeit nach eigenen Angaben auf die vier „Säulen“ Familie, Sport, Musik und Kommunalpolitik konzentrieren wird.

 

„Dass der Zweckverband heute so gut aufgestellt ist, ist ein wesentlicher Verdienst von Herrn Vetter. Er hat auf beeindruckende Art und Weise und mit der notwendigen Hartnäckigkeit unter anderem aktiv an der Aufstellung und der Umsetzung des Entwicklungsrahmenplanes für den Senftenberger See und dessen Fortschreibung mitgewirkt und damit eine Handlungsgrundlage für dessen geordnete und abgestimmte Entwicklung geschaffen. Zudem scheute sich Herr Vetter nicht vor Herausforderungen und nahm Aufgaben, wie etwa die der Neufirmierung als Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg aus dem damaligen Zweckverband Erholungsgebiet Senftenberger See, gerne an. Michael Vetter hat mit seinem Wirken die Visionen von Dr. Otto Rindt, der vor knapp einem halben Jahrhundert den Grundstein für ein gemeinsames Lausitzer Seenland legte, ein Stück weit wahrwerden lassen, in dem er sie für die Menschen in der Region, aber auch weit darüber hinaus, erlebbar gemacht hat. Für diese Leistung gebührt ihm mein Dank“, äußerte sich Landrat Siegurd Heinze anlässlich der Verabschiedung Michael Vetters.

 

Dem Anliegen des geborenen Senftenbergers, mit Ablauf des Jahres 2013 in den Ruhestand einzutreten, wurde während der Verbandsversammlung im April 2013 mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Aufhebungsvertrages einstimmig nachgekommen.

Die Entscheidung für den Eintritt in den altersbedingten Ruhestand hat der 63-Jährige, der in diesem Jahr sein 22. Dienstjubiläum als Verbandsvorsteher beging, bereits vor längerer Zeit bekannt gegeben.

 

„Wichtige Schritte auf dem Weg hin zu einem gemeinsamen Lausitzer Seenland, sowohl auf brandenburgischer als auch auf sächsischer Seite, sind bereits getan. Es liegt aber auch noch ein Stück Wegstrecke vor uns. Seinem Nachfolger Volker Mielchen, der ab Januar die Position des neuen Verbandsvorstehers beim Zweckverband LSB innehaben wird, wünschen wir bei der Ausübung seiner künftigen Aufgaben, dass es ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso gut gelingen wird, erfolgreich und nachhaltig an der weiteren Realisierung der Vision eines gemeinsamen Lausitzer Seenlandes zu arbeiten“, fügte Siegurd Heinze hinzu.

Auch der zukünftige Verbandsvorsteher selbst blickt zuversichtlich in die Zukunft: „Es wurde bereits ein wichtiger Grundstein gelegt, um wichtige Entwicklungen weiter voranzutreiben. Ich freue mich auf die Herausforderungen, die mich erwarten und auf die künftige intensive Zusammenarbeit mit vielen der heute hier Anwesenden“, so Volker Mielchen.

 

 

Fotos: Verbandsvorsteher Michael Vetter wurde am Montag im Rahmen einer Feierstunde im Strandhotel Senftenberg im Beisein von knapp 60 Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Sein Nachfolger Volker Mielchen nahm den Staffelstab entgegen.

 

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Kreistag stimmt für Gemeinschaftsunterkunft in Lauchhammer-Ost

(13. 12. 2013)
Gebäude wird im 2. Quartal 2014 in Betrieb genommen

 

Im leer stehenden Gästehaus (ehemalige Arbeiterwohnunterkunft) der WEQUA Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH in der Lindenstraße 7 in Lauchhammer-Ost wird im kommenden Jahr eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber entstehen. Dafür stimmte der Kreistag in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, den 12. Dezember 2013.

 

Vorgesehen ist, das erste Geschoss des Objektes nach einer vorangegangenen Herrichtung im Laufe des zweiten Quartals 2014 in Betrieb zu nehmen und somit bis zu 20 Asylbewerbern eine Unterkunft bieten zu können. Bei Bedarf kann durch die Nutzung der weiteren Etagen eine sukzessive Erweiterung auf bis zu 100 Plätze erfolgen.

 

Bei dem Objekt handelt es sich um ein 5-geschossiges Gebäude mit jeweils zehn abgeschlossenen Einraumwohnungen, zwei Zweiraumwohnungen (einschließlich jeweils zugehöriger Sanitäreinrichtung und Küchennische) sowie einem größeren Gemeinschaftsraum pro Etage. Dadurch kann dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, sowohl im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen und die Mindestausstattung, als auch auf die Unterbringung nach nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten, wiederum Rechnung getragen werden.

Zudem spricht auch die Lage des Gebäudes für sich: So finden sich im näheren Umfeld unter anderem Kindereinrichtungen, eine Grundschule, das Krankenhaus sowie ein Discounter zur Selbstversorgung. Verkehrstechnisch ist das Objekt ebenfalls gut angebunden.

 

Mit Blick auf die bereits innerhalb des Jahres 2013 mehrfach nach oben korrigierten Zuweisungszahlen von Asylbewerbern beschloss der Kreistag bereits den Ausbau der Platzkapazitäten am Hauptstandort Sedlitz um weitere 27 auf insgesamt 131 Plätze.

Auf Grund der für das Jahr 2014 zu erwartenden anhaltend hohen Zuweisungszahlen sind die Kapazitäten auf längere Sicht hin dennoch erschöpft, so dass der Landkreis parallel zur weiterhin stattfindenden Anmietung von  Wohnungen über weitere Möglichkeiten der vorübergehenden Unterbringung an geeigneten alternativen Standorten nachdenken musste. Kreisweit wurden daher verschiedene Varianten für die kurz- bis mittelfristige Unterbringung von Asylbewerbern intensiv betrachtet. Nach eingehender Prüfung erwies sich die ehemalige Arbeiterwohnunterkunft in der Lindenstraße als das geeignetste Objekt.

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Kreisseniorenrat und ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter neu bestellt

(13. 12. 2013)

 

Dr. Jürgen Störmer lautet auch zukünftig der Name des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Gestern wurden der engagierte Senftenberger, der die genannte Funktion bereits seit 2007 innehat,  sowie die neuen Mitglieder des Kreisseniorenrates im Rahmen der Kreistagssitzung mit einem Blumenstrauß von Landrat Siegurd Heinze und Kreistagsvorsitzendem Klaus-Jürgen Graßhoff offiziell in ihren Ämtern willkommen geheißen.

 

Zum wiederholten Male berufen wurden Frank Hüper aus Vetschau , Bärbel Kratzer aus Senftenberg, Christel Mönnich aus Schipkau , Elke Socher aus Schwarzheide, Monika Stolper aus Calau, Klaus Weigel aus Ortrand sowie die 81-jährige Ingrid Walter aus Ruhland, welche bereits seit 1998 ehrenamtlich  im seit 1994 bestehenden Kreisseniorenrat tätig ist. Als neues Mitglied konnte Gernot Schöfer aus Lübbenau in der Runde begrüßt werden.

 

Der Kreisseniorenrat des Landkreises trifft sich sechs Mal jährlich in zweimonatigen Abständen. Zusätzlich kommt der Vorstand, dessen Vorsitz Dr. Jürgen Störmer als ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter automatisch innehat, sechs Mal pro Jahr zusammen.

Im Rahmen der Treffen finden unter anderem Beratungen der kommunalen Seniorenbeiräte mit dem Kreisseniorenrat und den Abgeordneten des Landtags statt. Zudem werden Veranstaltungen, wie etwa das traditionelle jährliche deutsch-polnische Treffen mit Senioren aus Bystrzyca Gòrna und die Eröffnungsveranstaltung sowie die weiteren dezentralen Veranstaltungen rund um die Brandenburgischen Seniorenwoche des Landkreises organisiert bzw. koordiniert. Auch die Fäden im Hinblick auf Planung und Durchführung der beliebten Landpartie der Senioren des Landkreises und die Woche der Gesundheit und Pflege halten die Mitglieder des Kreisseniorenrates in den Händen.

 

Foto:

Neu bestellt worden: Der Kreisseniorenrat und deren Vorsitzender, der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte Dr. Jürgen Störmer.

(V.l.): Bärbel Kratzer, Klaus-Jürgen Graßhoff, Christel Mönnich, Ingrid Walter, Klaus Weigel,

Dr. Jürgen Störmer, Siegurd Heinze.

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„Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ – Landrat Siegurd Heinze schenkt Kindern in Vetschau eine Adventsüberraschung

(29. 11. 2013)

Bereits zum dritten Mal überrascht Landrat Siegurd Heinze mit der Aktion „Theaterkarten statt Weihnachtskarten“ Kinder aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. In diesem Jahr können sich die Kinder und Jugendlichen der ASB Kinder- und Jugendhilfe Vetschau über das besondere Geschenk in der Vorweihnachtszeit freuen. Der Landrat überreichte 24 Karten für die Vorstellung „König Drosselbart und das Mädchen Prinzessin“ am 15. Dezember in der Neuen Bühne Senftenberg.

 

Unternehmen, Vereine oder Institutionen des Landkreises bekommen in diesem Jahr keine persönlichen Weihnachtsgrüße des Landrates in Form von Weihnachtskarten. „Wir möchten den Kindern mit dem Weihnachtsmärchen eine ganz besondere Adventszeit bescheren.“ erläutert Siegurd Heinze die Idee hinter der Weihnachtsaktion. „Wenn die ursprünglichen Kosten der Weihnachtskarten für strahlende Kinderaugen sorgen können, sollte man nicht lange überlegen“ erklärt der Landrat und hofft auf Verständnis, dass er auch in diesem Jahr auf die traditionellen Weihnachtskarten verzichtet.

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Energiepreis des Landkreises geht in die dritte Runde

(22. 11. 2013)
Erneut 10.000 Euro Preisgeld/ Ab sofort bis zum 30.04.2014 bewerben

 

Zum dritten Mal  vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz im kommenden Jahr unter dem Motto „Klima schützen durch regionale Ideen zur Energieerzeugung und Energienutzung“ einen Energiepreis, der mit 10.000 Euro dotiert ist und von der unlimited energy GmbH aus Schönefeld  sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert wird.

Die Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises OSL unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Energie und Klimaschutz“ zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2014.

Eingereicht werden können Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten bzw. umgesetzt haben.

Die zu prämierenden Projekte können sich dabei mit unterschiedlichen Teilaspekten des Themas Energie befassen, wie beispielsweise Strom, Wärme, Mobilität, Kommunikation oder Lebensstil.

Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen, die im Landkreis wohnhaft bzw. ansässig sind. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich im Bereich der Forschung, Weiterleitung und/oder der Vermarktung von Energie betätigen.

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Ehrenamtliches Engagement wird gewürdigt

(21. 11. 2013)
Traditioneller Tag des Ehrenamtes findet in diesem Jahr zum 14. Mal statt

 

Am 28. November zeichnet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit der Sparkasse Niederlausitz im Rahmen des traditionellen Tags des Ehrenamtes besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet aus.

 

Aus den verschiedenen OSL-Kommunen werden Einwohnerinnen und Einwohner geehrt, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit besonders für das Gemeinwohl einsetzen. Neben diesen Einzelpersonen steht auch in diesem Jahr wieder ein Projekt im Mittelpunkt der Würdigungen, das sich um das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt im Landkreis verdient gemacht hat. Das Projekt erhält mit einem Spendenscheck eine besondere Auszeichnung durch die Sparkasse Niederlausitz.

 

Seit dem Jahr 2000 wird im Landkreis Oberspreewald-Lausitz der Tag des Ehrenamtes als kreisliche Veranstaltung gemeinsam mit der Sparkasse Niederlausitz durchgeführt. Damit soll den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlicher Dank sowie Anerkennung zum Ausdruck gebracht werden. Die geehrten Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie uneigennützige Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft leisten und umgehend helfen, wenn „Not am Mann“ ist.

 

Manuel Soubeyrand betritt „seine“ Neue Bühne im Herbst 2014

(21. 11. 2013)
Verbandsversammlung bestellt Esslingener zum neuen Intendanten

 

Jetzt ist es offiziell: Manuel Soubeyrand, derzeitiger Intendant der Württembergischen Landesbühne in Esslingen, soll zum 1. September des kommenden Jahres die künstlerische Leitung des Theaters „Neue Bühne“ Senftenberg übernehmen.

Am Donnerstag, den 21. November 2013, entschieden die Verbandsräte des Zweckverbandes Niederlausitzer Theaterstädtebund – Neue Bühne Senftenberg im Rahmen der Verbandsversammlung über seine Bestellung zum neuen Intendanten des renommierten Lausitzer Schauspielhauses. Bereits in den kommenden Wochen soll der 56-Jährige seinen Anstellungsvertrag erhalten.

 

 

Der Esslingener, der seit 2004 die künstlerische Leitung der dort ansässigen Württembergischen Landesbühne verantwortet und unter anderem auf langjährige Erfahrungen als Schauspieler am Berliner Ensemble, als Lehrbeauftragter mehrerer namhafter Hochschuleinrichtungen, Regisseur an zahlreichen renommierten Theatern sowie eine Tätigkeit als Schauspieldirektor und Chefregisseur bei der „Die Theater Chemnitz GmbH“ verweisen kann, setzte sich im Bewerbungsprozess gegen insgesamt 29 weitere hochkarätige Kandidatinnen und Kandidaten durch. Im Ergebnis der im September geführten Gespräche mit fünf der Bewerberinnen und Bewerber sprach sich die eigens gebildete Findungskommission, in der unter anderem auch die Verbandsräte Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich mitwirkten, einstimmig für Manuel Soubeyrand aus.

 

„Wir sind überaus dankbar für die Leistungen, die der bisherige Intendant Sewan Latchinian seit dem Beginn seiner Tätigkeit vor knapp zehn Jahren am Theater „Neue Bühne“ erbracht hat und noch bis zum Ablauf seines Vertrages im August 2014 erbringen wird. Die Erfolgsgeschichte des Theaters fortzuschreiben und sie in Zukunft womöglich sogar um einige weitere spannende Kapitel zu ergänzen, ist sicherlich keine leichte Aufgabe. Wir sind jedoch zuversichtlich, der Öffentlichkeit mit Herrn Soubeyrand einen Intendanten präsentieren zu können, der dieser anspruchsvollen Herausforderung gewachsen ist“, versicherten Landrat und Bürgermeister im Anschluss an die Verbandsversammlung am Donnerstagmorgen.

 

Auch der zukünftige Intendant selbst zeigte sich voller Vorfreude im Bezug auf seine bevorstehende Tätigkeit in der Lausitz: „Seit vielen, vielen Jahren war und ist mir das Senftenberger Theater eine vertraute Größe. Die „Neue Bühne“ hat sich längst zum künstlerischen Mittelpunkt einer ganzen Region entwickelt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag als Mutmacher und Sinnstifter in schweren Zeiten und setzt darüber hinaus Zeichen für Hoffnung, Perspektive und Zukunft. Ich werde all meine Kraft, Energie und Phantasie als Theaterleiter, Regisseur und Schauspieler dafür einsetzen, damit die „Neue Bühne“ weiterhin die zentrale Säule im kulturellen Angebot Senftenbergs und seiner Region bleibt“, erklärte Manuel Soubeyrand.

 

 

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Fahnenhissen anlässlich der Initiative „Nein zu Gewalt an Frauen“

(21. 11. 2013)

 

Auch im Jahr 2013 beteiligt sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz an der Fahnenaktion anlässlich des in jedem Jahr weltweit am 25. November stattfindenden Gedenktages „Nein zu Gewalt an Frauen“. Vom Montag, den 25. bis Freitag, den 29. November 2013 werden an der Kreisverwaltung im Senftenberger Dubinaweg und an mehreren Rathäusern im Landkreis Fahnen mit der Aufschrift „Frei leben – ohne Gewalt an Frauen“ wehen und so ein Zeichen für ein freies und gewaltloses Leben von Frauen und Mädchen setzen.

 

Hintergrundinformationen zum Gedenktag:

Der Gedenktag geht auf die Ermordung der drei Mirabal-Schwestern in der Dominikanischen Republik zurück. Wegen ihres politischen Widerstandes gegen den Diktator Trujillo wurden sie am 25. November 1960 vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter ermordet.

Das Engagement der drei Schwestern und ihre Aktivitäten gegen Gewalt gelten inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln. Seit 1999 ist der 25. November auch von den Vereinten Nationen als Internationaler Gedenktag anerkannt. Der Verein „Terre des Femmes -  Menschenrechte für die Frau e.V.“ initiierte 2001 anlässlich dieses Tages erstmals eine bundesweite Fahnenaktion, um ein einheitliches Symbol als Signalkraft über die Landesgrenzen hinaus zu schaffen. Die abgebildete Frauenfigur und der Slogan symbolisieren ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen weltweit.

Über 200 Kameraden probten Ernstfall in Brandsimulationsanlage

(18. 11. 2013)

Weit über 200 Feuerwehrmänner aus dem gesamten Kreisgebiet probten von Donnerstag, dem 14. November 2013 bis zum Sonntag, dem 17. November 2013 in einer eigens auf dem Gelände des Feuerwehr- und Katastrophenschutz Technischen Zentrums (FKTZ) des Landkreises in Großräschen aufgestellten Brandsimulationsanlage unter realen Bedingungen das Verhalten im Ernstfall.

In Gruppen von zwei bis drei Personen begaben sich die Kameraden für jeweils 15 bis 20 Minuten in den Container, in dem verschiede Extremsituationen simuliert werden können. So galt es in den zwei Räumen im Inneren der Anlage unter anderem, Treppen- und Friteusenbrände zu löschen, elektrische Anlagen und Gashaupthähne zu prüfen und vieles mehr.

Es war die erste Übung dieser Art, welche auf Kreisebene organisiert worden ist.

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Ausstellung im Gesundheitsamt des Landkreises zeigt Heimat in Aquarellfarben

(28. 10. 2013)

Markante Landschaften, Gebäude und Orte in der Region, aber auch Blumen, Stillleben und viele weitere spannende Motive in Aquarellmalweise können ab dem 4. November 2013 im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Großenhainer Straße 62, 01968 Senftenberg, bewundert werden.

 

Insgesamt 40 Bilder der Senftenberger Aquarellmalerinnen und Aquarellmaler rund um Leiterin Sabine Kursawe zieren ab dem kommenden Montag bis Ende Februar die Gänge der zweiten und dritten Etage der Einrichtung. Die Ausstellung im Gesundheitsamt ist dabei die vierte öffentliche Präsentation von Bildern der Gruppe seit deren Gründung im Jahr 2010. Ein Mal wöchentlich treffen sich die Hobby-Malerinnen und Maler in ihrer Freizeit in der ASB-Begegnungsstätte in der Senftenberger Kormoranstraße, um Motive aus der Heimat per Farbe und Pinsel auf Leinwand und Papier zu bringen.

 

Parallel zur Ausstellung im Gesundheitsamt besteht noch bis zum 15. November die Möglichkeit, in den Fluren des Kreissozialamtes im Senftenberger Dubinaweg 1, Haus 2, die Fotoausstellung „DaSein-Ein persönlicher Blick auf die Pflege“ zu sehen.

 

 

Foto: Die Aquarellmalerinnen Ingrid Schott, Sabine Kursawe und Gisela Schliewin beim Anbringen der Bilder im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Kunstwerke noch bis Ende Februar bewundern.

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„Woche der Gesundheit und Pflege“ eröffnet

(21. 10. 2013)

 Zahlreiche Besucher kamen zur Auftaktveranstaltung in die Festung Senftenberg

 

Unter dem Motto „30+ und kein altes Eisen – Wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ fand am Montag, den 21. Oktober im großen Saal der Festung in Senftenberg die zentrale Auftaktveranstaltung zur Woche der Gesundheit und Pflege im Landkreis Oberspreewald-Lausitz statt. Knapp 90 Besucherinnen und Besucher waren gekommen, um die einwöchige Veranstaltungsreihe gemeinsam mit den Vortragenden zu eröffnen. 

 

Bis zum 25. Oktober bieten soziale Einrichtungen in acht Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nunmehr zahlreiche Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege an. Behandelt werden sowohl altersgerechte Themen als auch Themen von allgemeinem gesundheitlichen Interesse. Die Übersicht mit dem kompletten Programm liegt in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau sowie in vielen weiteren Auslagestellen im gesamten Kreisgebiet zur Mitnahme bereit oder kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.

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Konzepte der Energiepreis-Gewinner jetzt auch online

(26. 09. 2013)

Ab sofort kann jeder, der sich näher für die eingereichten Sieger-Konzepte und

-Projektvorschläge des vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgelobten Energiepreises 2013 interessiert, diese auf der Internetseite unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Energie und Klimaschutz einsehen.

 

Der Energiepreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde erstmals 2012 vergeben. Er wird von der unlimited energy GmbH aus Berlin und der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen mit initiiert.

 Auch im kommenden Jahr soll der Energiepreis erneut ausgelobt werden. Ausgezeichnet werden Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen. Ziel des Wettbewerbes ist es, Akteure zu energiebewusstem Handeln zu aktivieren, sie miteinander zu vernetzen, gute Ideen und Beispiele der Region aufzuzeigen und damit wiederum Menschen zu motivieren, energiebewusst zu agieren.

 

 

 

Kostenlose Impfung gegen Virusgrippe 2013/2014

(26. 09. 2013)

 

Die Grippe (Influenza) ist eine schwere Infektionskrankheit. Besonders bei älteren Menschen und bei chronisch kranken oder immungeschwächten Patienten kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Die Impfung gegen Influenza ist aus medizinischer Sicht die wirksamste vorbeugende Maßnahme.

 

Die Monate September bis Dezember sind als Zeitraum für die Schutzimpfung gegen Influenza (Virusgrippe) optimal - rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt. Die Impfung erfolgt für alle gesetzlich Versicherten kostenlos in allen allgemeinmedizinischen, internistischen,  kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Senftenberg, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), wird ab Dienstag, 08. Oktober 2013 jeweils

 

dienstags von             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und

donnerstags von         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

 

geimpft.

Zur Impfung sind der Impfausweis und die Chipkarte mitzubringen. Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch unter Tel.-Nr. 03573 870 4342 oder -45.

 

 

Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?

Bevorzugt impfen lassen sollten sich:

  • alle Personen über 60 Jahre,
  • chronisch Kranke jeden Alters
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen,
  • Schwangere,
  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal) sowie
  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

 

Darüber hinaus gilt: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern vermeidet auch eine Ansteckung anderer!

Das bedeutet, bis auf wenige Ausnahmen, ist jeder zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.

 

Wer darf nicht geimpft werden?

Bei schwereren akuten oder fieberhaften (≥ 38,5°C) Erkrankungen sollte die               Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß bzw. einer anderen im Impfstoff enthaltenen Substanz sollen nicht mit den üblichen Impfstoffen geimpft werden. Für die Saison 2013/2014 wurde ein hühnereiweißfreier Impfstoff produziert, der allerdings nicht im Gesundheitsamt vorhanden ist.

 

Zusammensetzung des Impfstoffes

Die Zusammensetzung des Impfstoffes entspricht den aktuellen Empfehlungen der Welt-gesundheitsorganisation (WHO) für die nördliche Hemisphäre und der Europäischen Gemeinschaft. Er besteht aus drei derzeit zirkulierenden Virusvarianten (A/H1N1, A/H3N2 und B).   

 

Wirkung und Nebenwirkungen

Nach der Impfung benötigt das Immunsystem zwischen 7 und 14 Tagen,            um einen Impfschutz aufzubauen. Die Angst vor schweren Nebenwirkungen ist unbegründet.

Die heute verfügbaren Grippeimpfstoffe sind im Allgemeinen gut verträglich. Zudem  kontrolliert das Paul-Ehrlich-Institut jede Impfstoff-Charge und gibt sie erst dann zur Anwendung frei. Influenza-Impfstoffe können selbst keine Virusgrippe auslösen, da es sich um Totimpfstoffe handelt. Eine Ausnahme stellt der neu zugelassene Impfstoff für Kinder und Jugendliche dar, der als Spray verabreicht wird und abgeschwächte Viren enthält (nicht im Gesundheitsamt Senftenberg verfügbar).

Zu beachten ist weiterhin, dass eine Influenza-Impfung nicht gegen die von anderen Erregern verursachten Erkältungskrankheiten mit grippeähnlichen Symptomen schützen kann.
Man sollte auch wissen: es gibt keinen Impfstoff, der bei allen Geimpften einen  100 % zuverlässigen Schutz bietet.

 

Wo kann man sich zusätzlich informieren?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat aktuelle Informationen zur Grippeschutzimpfung unter www.impfen-info.de zusammengestellt. Weitere Antworten auf Fragen zur Grippeschutzimpfung (z. B. Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen? oder Was ist bei der Impfung von Personen mit eingeschränktem Immunsystem zu beachten?) und zur Virusgrippe sind unter www.rki.de > Infektionskrankheiten von A-Z > Influenza abrufbar.

 

 

 

Informations- und Beratertag der Wirtschaftsförderung kam erneut gut an

(25. 09. 2013)
17 Institutionen standen den Gästen für individuelle Gespräche zur Verfügung

 

Insgesamt 35 Unternehmer, Investoren und Existenzgründer nutzten die Möglichkeit, sich am Dienstag im Rahmen des 8. Informations- und Beratertages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu verschiedenen Themen rund um Finanzierung, Anforderungen der Selbständigkeit, Förderungen, Investitionen, Steuern und vielem mehr zu informieren. 17 Institutionen standen den Besucherinnen und Besuchern in den Sitzungssälen der Kreisverwaltung in Senftenberg den gesamten Tag über mit Rat und Tat zur Seite.

 

In individuellen Gesprächen erteilten die Beraterinnen und Berater den Gästen umfangreiche Informationen, unter anderem zu den Themenbereichen Zuschüsse, Bürgschaften, Darlehen, weiterführende Fördermöglichkeiten, Finanzierung, Qualifizierungsmaßnahmen sowie zur Gewinnung von Fachkräften. Neben der individuellen Beratung und Betreuung der Gäste stand auch der Erfahrungsaustausch der Berater untereinander im Mittelpunkt des Geschehens.

 

„Bereits von den in den vergangenen Jahren anwesenden Besuchern wurde das Angebot der komplexen und kostenlosen Beratung als sehr positiv eingeschätzt. Auch der 8. Informations- und Beratertag kann wiederum als gelungen bezeichnet werden. Wir werden daher auch im kommenden Jahr erneut eine solche Beratungsveranstaltung durchführen“, stellt Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in Aussicht.

 

Der 1. Beratertag wurde bereits 2006 auf Initiative des Sachgebietes ins Leben gerufen. Ziel der eintägigen Veranstaltung ist es, Investoren und Unternehmern der Region hinsichtlich Fördermodalitäten und Fördermittelbeantragung helfend unter die Arme zu greifen.“ Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standortes“, erklärt Bärbel Weihmann.

 

 

Bildzeile:

Mehrere Unternehmer, Investoren und Existenzgründer hatten sich am Dienstag auf den Weg in die Kreisverwaltung OSL begeben, um im Rahmen des 8. Informations- und Beratertages ihre Fragen zu Themen wie Finanzierung, Anforderungen der Selbständigkeit, Förderungen, Investitionen, Steuern, Qualifizierungsmaßnamen und vielem mehr zu klären.

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Ruhlander Jugendclub freut sich über gespendete Rechner

(24. 09. 2013)

Dass gebrauchte Arbeitscomputer durchaus auch über ihre Abschreibungsdauer hinaus noch einen sinnvollen Dienst erweisen können, zeigt sich in der Jugendbegegnungsstätte Ruhland: Mehrere Exemplare hatte der Informations- und Kommunikationsservice des Landkreises Oberspreewald-Lausitz rund um Sachgebietsleiter Uwe Schlegel auf Grund softwaretechnischer Umstellungen vor wenigen Wochen aussortieren müssen. Fünf der für die Arbeit im Sozialamt unbrauchbar gewordenen älteren Geräte übergaben er und Systemadministrator Mario Weinert dieser Tage an Nadine Buchmann, Leiterin der Einrichtung.

 

„In unseren Jugendclub wurde während der Sommerferien mehrmals eingebrochen. Dabei wurden unter anderem Bildschirme und Computer zerstört und auch entwendet. Wir sind überglücklich, dass der Landkreis auf unseren Hilferuf reagiert hat und uns die Computer zur Verfügung stellt“, freute sich die Großräschenerin, welche die acht Jahre alten Rechner gemeinsam mit Sozialarbeiter René Pilarsky entgegennahm.

Insgesamt vier Mal innerhalb von vier Wochen wurde die Jugendeinrichtung in der Ruhlander Bahnhofstraße von Langfingern aufgesucht. Darüber, dass mit den unliebsamen nächtlichen Besuchen nunmehr endgültig Schluss ist, zeigt sich die 33-Jährige jedoch zuversichtlich: „Wir haben auf die Vorfälle reagiert und  in den vergangenen Wochen eine Sicherheitstür sowie ein neues Fenster einbauen lassen. Außerdem verfügt die Einrichtung jetzt über eine Alarmanlage“, verrät Nadine Buchmann über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, welche zum Ende der vergangenen Woche abgeschlossen worden sind und Einbrecher künftig fernhalten sollen.

 

Auch die Landkreis-Rechner genießen nunmehr einen besonderen „Schutz“: Damit die Jugendlichen garantiert lange Zeit Freude an den Geräten haben können, wurde jeder der fünf Computer zum Schutz vor Diebstählen zusätzlich von der Polizei codiert. „Sicher ist sicher“, lautet die Devise.

 

Bildunterzeile:

Uwe Schlegel, Sachgebietsleiter des Informations- und Kommunikationsservice des Landkreises OSL (2.v.l.) sowie Systemadministrator Mario Weinert (1.v.l.) übergaben der glücklichen Jugendclubleiterin Nadine Buchmann und Sozialarbeiter René Pilarsky fünf ausgesonderte Landkreis-Rechner.

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Arbeitskreis Wirtschaftsförderung tagte an den IBA-Terrassen

(23. 09. 2013)

Themenvorschläge für Beratungstreffen sind jederzeit willkommen

 

Knapp 20 Personen, darunter Vertreter des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung des Landkreises, Wirtschaftsförderer der Kommunen sowie mehrere Kooperationspartner aus der Wirtschaft, kamen am Mittwoch zum dritten diesjährigen Treffen des „Arbeitskreis Wirtschaftsförderung“ zusammen. Neben der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Großräschen und des Clustermanagements im Land Brandenburg standen die Vorstellung des Mobilitätskonzeptes im Regionalen Wachstumskerns sowie Informationen zum BTU-Weiterbildungsprojekt „Ziemlich beste Lernfreunde“ auf der Tagesordnung.

 

Nach der Einführung und Begrüßung durch Bärbel Weihmann, Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, informierte Bürgermeister Thomas Zenker die Anwesenden über geplante Projekte und Entwicklungen in seiner Stadt. Im Anschluss an die umfangreichen Ausführungen, unter anderem zum künftigen Hafen und den IBA-Terrassen, stellte Wirtschaftsförderin Dr. Cornelia Wobar das Konzept des „Hauses der Landwirtschaft“ näher vor. Der Dresdner Rico Lehmann, der seit dem Frühjahr das Café an den IBA-Terrassen betreibt, berichtete seinerseits von seiner Tätigkeit und seinen weiteren Plänen vor Ort.

Zu den Referenten des dritten Tagesordnungspunktes, der die Entwicklungen des Clustermanagements im Land Brandenburg thematisierte, zählten Dietmar Lange, Regionalleiter Süd-Brandenburg und Steffi Dubrau von der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH.

Im Anschluss daran präsentierten Professor Dr. Peter Biegel von der BTU Cottbus-Senftenberg und Projektmitarbeiterin Christin Lehmann das Mobilitätskonzept im Regionalen Wachstumskern. Dieses soll dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte in der Region zu halten.

Den letzten Themenschwerpunkt bildete die Vorstellung des Projektes „Ziemlich beste Lernfreunde“ durch Birgit Hendrischke, Leiterin des Weiterbildungszentrums BTU Cottbus-Senftenberg. Das ESF-geförderte Qualifizierungsprogramm „Demografiemanagement“ richtet sich an Personalverantwortliche, Bildungstrainer/innen und Multiplikator/innen im Land Brandenburg und soll für den demografischen Wandel in der Arbeitswelt sensibilisieren, Altersstereotype aufbrechen und Grundsteine für alternsübergreifende Wertschätzung legen.

 

 Im Mittelpunkt der Treffen des Arbeitskreises Wirtschaftsförderung, der sich seit mehreren Jahren fest etabliert hat, stehen stets aktuelle Themen aus den Bereichen Wirtschaft und Förderung. Die nächste Zusammenkunft findet am 11. Dezember im Gesundheitshotel Schloss Hohenbocka statt. Wer Interesse daran hat, selbst Themen einzubringen oder der Beratung beizuwohnen, kann sich telefonisch unter der Telefonnummer (03573) 870-5141 oder per Email (baerbel-weihmann@osl-online.de) melden. 

 

Manuel Soubeyrand steht zur Wahl des Intendanten der „Neuen Bühne“

(18. 09. 2013)

Manuel Soubeyrand lautet der Name des Bewerbers, welcher der Verbandsversammlung des Senftenberger Theaters „Neue Bühne“ zur Wahl des neuen Intendanten und damit als Nachfolger Sewan Latchinians, der im Herbst 2014 nach zehnjähriger Tätigkeit an das Rostocker Volkstheater wechselt, empfohlen wird. Dafür sprach sich die Expertenkommission, welche das Bewerbungsverfahren fachlich begleitete, am späten Montagnachmittag im Ergebnis der geführten Gespräche mit den fünf geladenen Bewerberinnen und Bewerbern einstimmig aus.

 

Der 56-Jährige, der seit 2004 die künstlerische Leitung der Württembergischen Landesbühne in Esslingen verantwortet und unter anderem auf langjährige Erfahrungen als Schauspieler am Berliner Ensemble, als Lehrbeauftragter mehrerer namhafter Hochschuleinrichtungen, freiberuflicher Regisseur an renommierten Stadts- und Staatstheatern sowie eine Tätigkeit als Schauspieldirektor und Chefregisseur am Schauspiel Chemnitz verweisen kann, setzt sich damit gegen insgesamt 29 weitere Interessenten durch.

 

Nachdem in den kommenden Wochen die Vertragsverhandlungen aufgenommen und weiterer Abstimmungsbedarf gedeckt werden wird, soll im Anschluss daran noch im vierten Quartal im Rahmen einer Verbandssitzung offiziell darüber entschieden werden.

 

Der bisherige Intendant Sewan Latchinian freut sich über die getroffene Wahl seines Nachfolgers, begrüßt diesen mit einem herzlichen „Glück Auf!“ und blickt zuversichtlich auf den Beginn eines neuen Kapitels in der Senftenberger Theatergeschichte.

 

(Fotograf: Frank Pieth).

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Erster Spatenstich für das Innovationszentrum

(18. 09. 2013)

Die Stadt Senftenberg und der Landkreis Oberspreewald – Lausitz errichten am Campus Senftenberg der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg ein Innovationszentrum.

Sichtbarer Ausdruck der Stärkung des Universitätsstandortes war am 17. September 2013 der erste Spatenstich für das neue Innovationszentrum. Vorgenommen wurde dieser durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburgs, Dr. Dietmar Woidke, gemeinsam mit der Wissenschaftsministerin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, dem Wirtschaftsminister, Ralf Christoffers, dem Infrastrukturminister, Jörg Vogelsänger, dem Landrat des Landkreises Oberspreewald - Lausitz, Siegurd Heinze, dem Vorsitzenden des Kreistages, Klaus-Jürgen Graßhoff, der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Senftenberg, Teresa Melzer, dem Gründungsbeauftragten der BTU Cottbus–Senftenberg, Dr. Birger Hendriks, dem ehemaligen Präsidenten der Hochschule Lausitz, Prof. Dr. Günter H. Schulz, und den Gewinnern des Realisierungswettbewerbes, zinnober architektur Senftenberg - vertreten durch Hendrik Just - sowie LTHX Architekten aus Dresden - vertreten durch Ulrich Trappe.

 

Der Neubau des Innovationszentrums soll den Transfer von Produktideen aus der Universität, aber auch von solchen sich ansiedelnder Unternehmen, die mit Hilfe der Universität zur Produktionsreife weiterentwickelt werden, befördern. Damit wird es möglich, das starke Innovationspotenzial am Standort Senftenberg der neuen BTU, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften, intensiv zu nutzen.

Die Ausgründungen von Wissenschaftlern und Absolventen, unter anderem aus der Biotechnologie und Medizintechnik, erhalten eine Heimstatt. Ebenso ist die Ansiedlung universitätsexterner Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Kompetenzen sollen in dem Innovationszentrum gebündelt werden. Durch die fußläufige Nähe zur Universität, den Austausch mit deren Know-how und die Nutzung der Forschungskapazitäten wird es möglich, Unternehmen optimal in ihren Innovationsprozessen zu unterstützen. Das Innovationszentrum ist ausgerichtet auf produzierendes Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.

Wie Landrat Siegurd Heinze informierte, zeichnet sich bereits jetzt eine gute Auslastung von 60 Prozent der Fläche der Labor- und Büroräume ab. Das Innovationszentrum soll bis Dezember 2014 fertiggestellt werden. Bauherrin dieses Gemeinschaftsprojektes der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald – Lausitz, das in Abstimmung mit der Universität errichtet wird, ist die Stadt. Die Baukosten betragen 5,44 Millionen Euro. Einen Bescheid über Fördermittel des Landes Brandenburg in Höhe von 2,33 Millionen Euro übergab Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke an die stellvertretende Senftenberger Bürgermeisterin Teresa Melzer. Die beiden kommunalen Partner, Stadt Senftenberg und Landkreis Oberspreewald – Lausitz – stellen zu gleichen Teilen den verbleibenden Betrag zur Verfügung.

Das Gebäude hat eine Gesamtfläche von 2.400 Quadratmetern und wird in einen attraktiv gestalteten grünen Außenbereich eigebettet. Ziel des Entwurfes der Architekten ist es, ein Innovationszentrum zu schaffen, welches sich harmonisch und qualitätsvoll in die Umgebung einpasst und als Objekt den Ort wie selbstverständlich definiert. Entstehen wird ein klar strukturierter zweigeschossiger Gebäuderiegel, der sich an drei Stellen zur Landschaft hin öffnet. Ein Besonderheit wird die zweischichtige Fassade sein – bestehend aus einer inneren Glasfassade und einer äußeren Hülle aus Messing eloxierten Aluminiumlamellen, die feldweise geöffnet werden können und im Wechsel von geöffneten und geschlossenen Elementen ein Fassadenspiel entstehen lassen, das dem Code einer Gensequenz gleicht.

Der erste Spatenstich für das Innovationszentrum fand im Anschluss an eine auswärtige Kabinettssitzung statt, mit der die Brandenburger Landesregierung im Landkreis Oberspreewald Lausitz ihre Reihe „Kabinett vor Ort“ fortsetzte. Im Mittelpunkt der Kabinettssitzung im Senatssaal am Standort Senftenberg der BTU Cottbus–Senftenberg, standen auch die Perspektiven des Campus Senftenberg der neuen Universität einschließlich der Entwicklung der Gesundheitswissenschaften mit der Etablierung der neuen Studiengänge Pflegewissenschaft und Therapiewissenschaften zum bevorstehenden Wintersemester. Der Gründungsbeauftragte der BTU Cottbus–Senftenberg, Dr. Birger Hendriks, konnte in diesem Rahmen eine positive Bilanz der bisherigen Entwicklung der neuen Universität ziehen.

 

Zum Foto:

Erster Spatenstich für das Innovationszentrum am Senftenberger Campus der BTU (v. li.): Ulrich Trappe - LTHX Architekten, Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, Teresa Melzer - stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Senftenberg, Prof. Dr. Günter H. Schulz – ehemaliger Präsident der Hochschule Lausitz, Siegurd Heinze - Landrat des Landkreises Oberspreewald - Lausitz, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, Wissenschaftsministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Dr. Birger Hendriks - Gründungsbeauftragter der BTU Cottbus–Senftenberg, Klaus-Jürgen Graßhoff – Vorsitzender des Kreistages des Landkreises OSL, Hendrik Just - zinnober architektur Senftenberg.

 

Ralf Witzmann

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Gelungene Ausbildungsmesse

(16. 09. 2013)

Auch in diesem Jahr öffnete das Paul-Fahlisch Gymnasium in Lübbenau anlässlich der 10. Ausbildungsmesse am 11.09.2013 seine Pforten.

Eröffnet wurde die Messe um 10.00 Uhr durch den Bürgermeister der Stadt Lübbenau, Herr Wenzel. Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Herr Heinze, richtete bei der Eröffnung der Messe ein Grußwort an alle Austeller.

Es informierten ca. 60 Aussteller aus verschiedenen Branchen über rund 50 Studiengänge und ca. 100 Ausbildungs- und Praktikumsplätze, unter ihnen der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Präsentierten wurde der Beruf der/ des Verwaltungsfachangestellten zum einen von Frau Neumann, Sachbearbeiterin Aus- und Fortbildung und zum anderen von den zwei Auszubildenden des 3. Lehrjahres Sarah Hoffmann sowie Ann-Kristin Franke. Viele Mädchen und auch Jungen stellten Fragen rund um den Ausbildungsberuf und informierten sich tiefgründig über das System der Ausbildung. Die Auszubildenden standen den interessierten Besuchern aufgrund ihrer gesammelten Erfahrungen mit viel Engagement Rede und Antwort.

 

Ann-Kristin Franke

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Startschuss für Neubau an der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz

(16. 09. 2013)

 

Am Mittwoch, den 4. September 2013, wurde in der Gemeinschaftsunterkunft im Senftenberger Ortsteil Sedlitz durch Landrat Siegurd Heinze, den Kreistagvorsitzenden Klaus-Jürgen Graßhoff, Vertreter des Betreibers European Homecare und weitere Gäste offiziell der Baustart für den Erweiterungsbau „Haus 3“ begangen. Das Gebäude, das die bisherige Kapazität von 104 Plätzen um 27 weitere Wohnplätze sowie einen Küchen- und Sanitärtrakt erweitern wird, soll bereits zum Frühjahr des kommenden Jahres in Betrieb genommen werden.

 

Nachdem laut ursprünglichem Zuweisungs-Soll noch zu Beginn des Jahres von 121 aufzunehmenden Personen auszugehen war, stieg der prognostizierte Bedarf an Wohnungen und Wohnheimplätzen bis zur Jahresmitte auf mittlerweile 175 an. Aktuell wurden in 2013 bereits 106 Frauen, Männer und Kinder im Landkreis aufgenommen.

Um dem steigenden Kapazitätsbedarf in der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz in Zukunft weiterhin Rechnung tragen zu können, hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Juni die Erweiterung des Gebäudes mittels Ergänzungsbau beschlossen.

Bereits die vorliegende Entwurfsplanung, auf Grundlage derer der Kreistag 2008 den Ausbau des Hauses 1 mit insgesamt 104 Wohnheimplätzen beschlossen hatte, berücksichtigte potentielle Erweiterungen entsprechend der Bedarfsentwicklung durch Neubau der Häuser 2 und 3 auf insgesamt mögliche 150 Wohnheimplätze.

 

Mit dem Neubau, dessen Baukosten sich auf  630.000 Euro belaufen, werden im Erdgeschoss 14 neue Plätze und im Obergeschoss 15 neue Plätze geschaffen. Vorgesehen ist, den Erweiterungsbau über einen Verbindungsgang im Erdgeschoss, mit dem Bestandsgebäude zu verbinden, um den direkten Zugang der Bewohner zu den dort befindlichen Aufenthalts- und Lagerräumen zu ermöglichen. Durch die Anbindung des Erdgeschosses an das Bestandsgebäude entfallen dort 2 Wohnheimplätze. Insgesamt finden nach Abschluss der Baumaßnahmen im Frühjahr des kommenden Jahres 131 Personen ein zeitweises Zuhause in der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz.

 

„Wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft mit anhaltend hohen Zuweisungszahlen zu rechnen sein wird. Rechtzeitig optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der steigende Kapazitätsbedarf im Landkreis weiterhin gedeckt werden kann, ist uns ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig sind wir bestrebt, in Zukunft noch stärker mit Migrationsfachdiensten, Wohnungsunternehmen und Kommunen zusammenzuarbeiten, um die Zuweisungszahlen des Landes erfüllen zu können“, erklärte Landrat Siegurd Heinze am Rande der Veranstaltung. 

 

Am Mittwoch wurde an der Sedlitzer Gemeinschaftsunterkunft offiziell der Baustart für den Erweiterungsbau begangen, der zusätzlich 27 Wohnheimplätze schaffen wird. Der Heimatchor des Vereins „Unsere Welt eine Welt“ sorgte für den musikalischen Rahmen.

 

 

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Energiepreis des Landkreises wurde am Donnerstag verliehen

(16. 09. 2013)
Gewinner freuen sich über Schecks im Gesamtwert von 10.000 Euro

 

Der Jugendförderverein Lübbenau e.V., der ehrenamtliche Frauendorfer Bürgermeister Mirko Friedrich und die Familie von Yvonne Raban aus Radensdorf sind die Gewinner des mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Energiepreises des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Der erstmals 2012 vergebene Preis wird von der unlimited energy GmbH aus Berlin und der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen mit initiiert. Die Verleihung fand am Donnerstagabend im Rahmen des Kreistags im Kulturhaus in Lauchhammer statt.

 

Nachhaltiges Denken und Handeln nimmt in der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Dass dies auch die drei Gewinner des Energiepreises 2013 für sich erkannt haben, beweisen deren eingereichte Konzepte und Projekte allemal: „Die Ideen der Preisträger haben Beispielwirkung für die Region und setzen Signale dafür, dass sich energetische Aktivitäten lohnen“, erklärte die Jury-Vorsitzende, Professorin Dr.-Ing. Kathrin Lehmann, Dekanin der Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik an der Brandenburgischen Technischen Universität in Senftenberg, in ihrer Laudatio.

 

Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 30. April 2013 waren insgesamt 11  Bewerbungen mit unterschiedlichsten interessanten Ideen rund um das Thema Energie beim Landkreis eingegangen. So fiel der vierköpfigen Jury, zu der auch die Sachgebietsleiterin Wirtschaft und Förderung Bärbel Weihmann, Professor Rolf Kuhn und der Kreistagvorsitzende Klaus-Jürgen Graßhoff gehörten, die Wahl der Gewinner auch in diesem Jahr nicht einfach.

 

Dass auch junge Menschen zunehmend kreative Ideen rund um das Thema Energieeinsparung entwickeln und umsetzen, beweist das Gewinner-Projekt „Independent * Space“ des Jugendfördervereins Lübbenau e.V., welches den mit einem 7000 Euro-Scheck für eine energetische Sach- oder Beraterleistung dotierten ersten Platz belegte.

 Bereits 2011 ist die Technikschule „clever inside“, die sich seit 1998 in Trägerschaft des Vereins befindet, in ein anderes Gebäude umgezogen. Seitdem haben es sich die technikinteressierten Lübbenauer zur Aufgabe gemacht, das Gebäude unter energieeffizienten Gesichtspunkten im Rahmen ihrer begrenzten finanziellen  Möglichkeiten und mit viel Kreativität umzubauen und auszustatten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der intensiven Beschäftigung mit dem Energieverbrauch, den technischen Möglichkeiten der Energieerzeugung- und -Speicherung sowie der Aufdeckung von Potentialen. Das Ziel besteht darin, die komplett energieautarke Versorgung des Gebäudes sicherzustellen. Dafür treffen sich die Mitglieder, welche ehrenamtlich in verschiedenen Gruppen an der Realisierung der einzelnen Teilprojekte arbeiten, wöchentlich. Zudem finden regelmäßig „Repair Nights“ statt, die junge Menschen von den Vorteilen des energiebewussten Handelns überzeugen und sie dem Thema Energie näherbringen soll. Dank der Unterstützung vieler Beteiligter erhielt das Gebäude mittlerweile unter anderem eine Dach- und Fußbodendämmung, neue Fensterdichtungen sowie energiesparende Beleuchtungen.

 

Auch das Projekt „Energetische Sanierung und Umstellung der Heizung auf regenerative Energien“ des Frauendorfers Mirko Friedrich wurde von der Jury als besonders gelungen und nachahmenswert bewertet und mit einem Scheck in Höhe von 2000 Euro belohnt.

Über Jahre hinweg hat der Besitzer an dem über 100 Jahre alten Gebäude gezielt energetische und umweltfreundliche Maßnahmen durchgeführt und intensiv an der Verbesserung der Energieeffizienz gearbeitet. So wurden im Rahmen des Umbaus unter anderem die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt, eine umfassende Wärmedämmung verwirklicht, Fenster und Türen energieeffizient ausgestattet, die Beleuchtung ausgetauscht sowie zur Verringerung der Wärmeverluste die umfassende Wärmeisolierung der Heizungsanlagen in Angriff genommen. Seit 2008 heizt der Frauendorfer mit Holz und Solarenergie. In einem hocheffizienten Holzvergaser kommt das Holz auf dem eigenen Wald zum Einsatz und bei Sonne unterstützt die Solaranlage die Warmwassererzeugung. Das Brennmaterial aus dem eigenen Wald versorgt zwei Gebäude mit Wärme, trotzdessen ist der jährliche Holzzuwachs im Wald sogar höher als der Verbrauch. Auch das konsequente Überwachen und Kontrollieren des Verbrauchs sowie des Energieträgereinsatzes hob die Jury lobend hervor.

 

Über 1000 Euro Preisgeld freut sich die Familie von Yvonne Raban aus Radensdorf. In dem 1958 erbauten Haus wohnen 3 Generationen unter einem Dach. Nachhaltiges Denken und Handeln ist für die Familienmitglieder mittlerweile selbstverständlich geworden und das Konzept der Energieeffizienz wird von allen Bewohnern konsequent weiterverfolgt. Seit langem arbeiten die Rabans gezielt und intensiv an der energetischen und umweltfreundlichen Verbesserung des Gebäudes. Zu den zahlreichen Maßnahmen, die bislang umgesetzt wurden, gehören unter anderem der Einbau neuer Fenster, die Realisierung einer Dachdämmung, der Aufbau einer Solarthermieanlage, der Einbau einer kombinierten Holz-Öl-Heizungsanlage mit Holzvergasertechnik inklusive Nutzung des Holzes aus dem eigenen Wald, der Bau einer Biokläranlage und der Aufbau einer PV-Anlage mit anteiligem Eigenverbrauch.  Zeitnah geplant ist außerdem der Einbau einer Luft-Wasser-Wärme-Pumpe, die mit der Erzeugung der PV-Anlage kombiniert werden soll.

 

Der Energiepreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz soll auch im kommenden Jahr wieder ausgelobt werden. Ausgezeichnet werden erneut Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen. Ziel des Wettbewerbes ist es, Akteure zu energiebewusstem Handeln zu aktivieren, sie miteinander zu vernetzen, gute Ideen und Beispiele der Region aufzuzeigen und damit wiederum Menschen zu motivieren, energiebewusst zu agieren.

 

 

Bildunterzeile: Der Jugendförderverein Lübbenau e.V., der ehrenamtliche Frauendorfer Bürgermeister Mirko Friedrich und die Familie von Yvonne Raban aus Radensdorf sind die Gewinner des mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Energiepreises des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.  Stellvertretend für die Lübbenauer nahm zunächst die Landtagsabgeordnete Roswitha Schier den Preis entgegen.

 

Foto zu Meldung: Energiepreis des Landkreises wurde am Donnerstag verliehen

„Kabinett vor Ort“ in Senftenberg

(16. 09. 2013)

Zur freundlichen Erinnerung – Neu: Begleittermine

Potsdam, 16.09.2013

Pressemitteilung

 

Regierungssprecher Thomas Braune teilt mit:

„Kabinett vor Ort“ in Senftenberg – Spatenstich für
Innovationszentrum auf dem Campus der BTU

 

Die Landesregierung setzt am morgigen Dienstag ihre Reihe „Kabinett vor Ort“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fort. Erstmals wird eine auswärtige Kabinettssitzung von Ministerpräsident Dietmar Woidke geleitet. Auch bei der Beratung in Senftenberg geht es darum, mit den Verantwortlichen über Zukunftsperspektiven und aktuelle Herausforderungen der Landes- und Kreispolitik ins Gespräch zu kommen.

Das besondere Augenmerk der Gespräche mit Landrat Siegurd Heinze und weiteren Vertretern des Kreises gilt den Perspektiven des Campus Senftenberg der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, die am 1. Juli gegründet worden war. Am Universitätsstandort Senftenberg soll ein neuer Schwerpunkt im Bereich der Gesundheitswissenschaften aufgebaut werden. So sollen zu Beginn des Wintersemesters die Bachelor-Studienangebote „Pflegewissenschaft“ und „Therapiewissenschaft“ starten, ein halbes Jahr später wird das Angebot durch ein Master-Studienangebot „Berufspädagogik für Gesundheit und Pflege“ ergänzt. Als sichtbaren Ausdruck der Stärkung des Campus werden Ministerpräsident Woidke und weitere Mitglieder der Landesregierung den Spatenstich für das neue Innovationszentrum führen. Weitere Gesprächsthemen in Senftenberg werden die Entwicklung des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz und der Umgang mit dem Grundwasserwiederanstieg in der Tagebaufolgelandschaft der Lausitz sein.

Medienvertreter sind zur Berichterstattung eingeladen für morgen, Dienstag, 17.09.2013, in die BTU Cottbus-Senftenberg, Campus Senftenberg, Hauptgebäude, Großenhainer Str. 57, 01968 Senftenberg. Mitglieder der Landesregierung nehmen Begleittermine wahr.

13.30
Begrüßungsfoto und Gelegenheit zu Auftaktbildern (Vor dem Hauptgebäude bzw. im Tagungsraum 2.209)

16.00
Pressestatements Ministerpräsident Woidke und Landrat Heinze
(Raum 2.211)

Mitglieder der Landesregierung nehmen folgende Begleittermine wahr:

Ministerpräsident Dietmar Woidke

Besuch der Fa. Medizintechnik & Sanitätshaus Harald Kröger GmbH

Zeit: 11.45-12.15 Uhr

Ort: Gesundheitspassage, Hertzstraße 8, 03238 Massen

 

Ministerpräsident Woidke gemeinsam mit Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, Wissenschaftsministerin Sabine Kunst und Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger

1.Spatenstich Innovationszentrum in Senftenberg

Zeit: 16:45 Uhr

Ort: Campus der BTU Cottbus-Senftenberg, Rudolf-Harbig-Str. 12 (Freifläche), 01968 Senftenberg

 

Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske

Gewerkschaftsdiskussion: „Gute Arbeit“ - Polit-Frühstück des ver.di-Bezirks Cottbus. Themen sind u. a. „Gute Arbeit nur mit guten Löhnen“ und „Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der stationären und ambulanten Altenpflege“.
Zeit: 09:00 Uhr
Ort: Cottbus, Calauer Straße 70

 

Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Calau, Werner Suchner, und der Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH zu „Quartiersentwicklung/Wohnen im Alter“ sowie dem Aktionsprogramm „Regionale Daseinsvorsorge“

Zeit: 10.30 Uhr

Ort: Platz des Friedens 10, 03205 Calau

 

Besuch der Frühförder - und Beratungsstelle Senftenberg

Zeit: 12.00 Uhr

Ort: Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg

 

Wirtschaftsminister Christoffers

Termin zur Wasserqualität Spreewald, technische Sanierung mit Kalkschiff

Zeit: 09:30 Uhr

Ort: Marina am Schlabendorfer See ,  Am See 23, Luckau/Schlabendorf

 

Gespräch mit Kommunalvertretern in Lauchhammer

Zeit: 11:15 Uhr

Ort: Rathaus, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer

 

Gespräch mit dem Unternehmen TAKRAF

Zeit: 18:15 Uhr

Ort: Bahnhofstraße 26, 01979 Lauchhammer

 

Justizminister Volkmar Schöneburg

Besuch des Amtsgerichts Senftenberg

Zeit: 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Ort: Steindamm 8, 01968 Senftenberg

 

Bildungsministerin Martina Münch

Besuch des Kultur- und Freizeitzentrums "Pegasus"

Zeit: ca. 16.15 Uhr

Ort: Rudolf-Breitscheid-Straße 17, 01968 Senftenberg

 

Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber

Besuch des Stadthafens Senftenberg

Zeit: 16.15 Uhr

Ort: Steindamm 57, 01968 Senftenberg

 

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski

Besuch der Integrationswerkstätten in Senftenberg (Integrationswerkstätten GmbH Niederlausitz)

Zeit: 10.00 Uhr

Ort: Schwarzer Weg 1, 01968 Senftenberg

 

Energiepreis: Gewinner stehen fest

(30. 08. 2013)
Einladungen zur Preisverleihung am Donnerstag per Post versandt

 

Die Gewinner des im Rahmen vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgelobten, mit 10.000 Euro dotierten Energiepreises stehen fest: Elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben  in diesem Jahr innovative Projekte und Konzepte rund um das Thema Energie eingereicht. Für welche drei Preisträger sich die Jury letztendlich entschieden hat, wird während der Kreistagsitzung am Donnerstag, den 12. September 2013, im Kulturhaus Lauchhammer bekannt gegeben.

 

Bereits am gestrigen Donnerstag wurden die Einladungen zur Kreistagsitzung an die Preisträgerinnen bzw. Preisträger versandt. „Daraus geht jedoch noch nicht hervor, welcher Platz belegt wurde. Dieses Geheimnis wird erst vor Ort gelüftet“, erklärt Bärbel Weihmann, Jurymitglied und Leiterin des Sachgebietes Wirtschaft und Förderung beim Landkreis.

 

Der Energiepreis wurde 2012 erstmals vergeben. Ausgezeichnet werden Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen. Der Preis wird von der unlimited energy GmbH aus Berlin sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert.

 

Bildtext: Falk Peschel, Leiter Büro Landrat, und Bärbel Weihmann, Leiterin Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, mit den Energiepreis-Gutscheinen im Gesamtwert von 10.000 Euro. Die drei Gewinnerinnen und Gewinner werden in der nächsten Kreistagsitzung offiziell bekannt gegeben.

 

Foto zu Meldung: Energiepreis: Gewinner stehen fest

Gäste erneut begeistert vom Senftenberger Impftag

(30. 08. 2013)
Gesundheitsamt warnt vor sinkender Impfbereitschaft im Landkreis

 

Auch der mittlerweile 6. Senftenberger Impftag am Mittwochnachmittag, den 28. August 2013 traf bei den Beteiligten erneut auf großen Zuspruch: Knapp 140 Gäste, darunter Ärzte, Praxismitarbeiter, Pflegekräfte und Beschäftigte aus Kindertagesstätten aus mehreren Landkreisen sowie Landrat Siegurd Heinze nutzten die Möglichkeit, sich im Konrad-Zuse-Medienzentrum der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus/Senftenberg über neueste Erkenntnisse zum Thema Impfungen zu informieren und auszutauschen.

 

Nachdem in den zurückliegenden Veranstaltungen bereits Impfempfehlungen für ältere Menschen, chronisch Kranke sowie Kinder und Jugendliche thematisiert wurden, richtete sich der Fokus des diesjährigen Impftages auf Impfungen im Zusammenhang mit erhöhten beruflichen Risiken. Zu diesem Thema konnte Professor Dr. rer. nat. Dr. med. habil. Friedrich Hofmann, Leiter des Fachgebietes Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, als Dozent gewonnen werden. In seinen Ausführungen ging der anerkannte Arbeitsmediziner besonders auf die Anforderungen durch Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, in der Pflege sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und Schulen ein.

Nach einer kurzen Pause referierte Dr. med. Ines Liebold von der Abteilung Gastroenterologie und Infektiologie am Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam über die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission. Diese beinhalten u.a. den Impfkalender mit Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auffrisch-Impfungen mit Erläuterungen.

Der alle zwei Jahre stattfindende Senftenberger Impftag wird in Kooperation der Gesundheitsämter der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Cotbus ausgerichtet und hat sich in Fachkreisen als Fortbildungsveranstaltung fest etabliert. Ziel des Impftages ist es, über neueste Erkenntnisse im Bereich der Impfung zu informieren und über Entwicklungen zu diskutieren. Seit sechs Jahren findet der Senftenberger Impftag zudem zum selben Zeitpunkt statt, an dem auch die landesweite Impfkampagne der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg startet. Zu der Initiative, die in diesem Jahr unter dem Motto „Lieber impfen als Pillen schlucken“ steht, informierte im dritten und gleichzeitig abschließenden Teil Marianne Kaiser, beratende Apothekerin der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

 „Die Zahl der Impfskeptiker und Impfgegner nimmt auch in unserem Landkreis zu. Nur bei Erreichung einer hohen Durchimpfungsrate ist es jedoch möglich, bestimmte Krankheiten wie Kinderlähmung oder Masern weltweit auszurotten“, erklärt Dr. Martina Pohle, Sachgebietsleiterin Hygiene/Gesundheitsschutz beim Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, im Anschluss an die Veranstaltung. Sorge bereite vor allem, dass sich viele Menschen der Gefährlichkeit des Nichtimpfens nicht bewusst seien: „Sie vergessen, dass die Erreger vieler Infektionskrankheiten, wie etwa Keuchhusten oder Windpocken, auch im Süden des Landes Brandenburg noch weit verbreitet sind. Insbesondere Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen sollten auf ihren Impfschutz achten. Ähnliches gilt für die Hepatitis B-Impfung im medizinischen und pflegerischen Bereich“, rät die Fachfrau. 

Um die Bevölkerung für das Thema Impfung zu sensibilisieren, findet zusätzlich zum Senftenberger Impftag und der Impfkampagne der Kassenärztlichen Vereinigung im Frühjahr jeden Jahres die traditionelle Impfwoche des Landkreises Oberspreewald-Lausitz statt. Dabei bietet das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Angebote rund um das Thema Impfen, von der Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstandes bis hin zur Impfung gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung, an. Die Kosten für die Impfung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.

Aktuell spielt auch der Grippeschutz eine wichtige Rolle: Die Grippeschutzimpfung wird ab dem 8. Oktober 2013 jeweils dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr im Gesundheitsamt Senftenberg, Großenhainer Str. 62 verabreicht. Es handelt sich dabei um eine öffentlich empfohlene Impfung, welche für gesetzlich Versicherte kostenlos in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und gegebenenfalls gynäkologischen Praxen erfolgt. Zu dem Termin sind der Impfausweis und die Chipkarte mitzubringen.

Bildtext: Knapp 140 Gäste besuchten am Mittwochnachmittag den 6. Senftenberger Impftag im Konrad-Zuse-Medienzentrum der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus/Senftenberg, um sich über neueste Erkenntnisse zum Thema Impfungen zu informieren und auszutauschen.

 

[Lieber Impfen als Pillen Schlucken!]

Foto zu Meldung: Gäste erneut begeistert vom Senftenberger Impftag

20 Jahre keine registrierten Tollwutfälle mehr im Landkreis

(28. 08. 2013)
Warnung vor Einführung nichtheimischer Tiere/ Dank für Unterstützung der Jäger

 

 

20 Jahre ist es her, dass im Landkreis Oberspreewald-Lausitz das letzte Mal ein mit der gefährlichen Viruserkrankung infiziertes Tier registriert wurde. Bereits seit 2001gilt das Gebiet zwischen Lübbenau und Ortrand laut WHO sogar offiziell als „tollwutfreies Gebiet“. Grund für die positive Entwicklung waren flächendeckende Impfaktionen in den 90er Jahren, welche die Zahl der Infektionen in Deutschland rasant zurückdrängten. Dass in manchen Regionen trotzdem noch immer vereinzelt Ausbrüche zu verzeichnen sind, liegt in vielen Fällen an falsch verstandener Tierliebe.

 

 „In zahlreichen Ländern stellt die Tollwut nach wie vor eine reale Gefahr dar. Es ist sehr riskant, Hunde aus solchen Urlaubsregionen nach Deutschland einzuführen. Sie können Tollwut oder andere Krankheiten importieren, welche wiederum heimische Tiere infizieren können“, warnt Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Auch wer mit dem eigenen Hund die Reise in gefährdete Länder antreten möchte, ist gut beraten, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: So sollten sich die Besitzer unter anderem rechtzeitig um die nötige Impfung gegen Tollwut kümmern. Mit ins Urlaubsgepäck gehört dann in jedem Fall auch der Internationale Impfausweis, den der Haustierarzt ausstellt. „Kommt es im Urlaubsland zum Ernstfall  - hat das Tier beispielsweise Kontakt zu infizierten Artgenossen - so kann dadurch leichter nachgewiesen werden, dass es  gegen die Infektion geschützt ist“.

Ausreichend bedacht werden sollte auch, dass der Impfschutz regelmäßig aufgefrischt werden muss. „Die Wirkungszeit der Impfstoffe hängt von mehreren Variablen ab. Der Haustierarzt kann die beste Auskunft darüber erteilen, in welchen Abständen die Impfung wiederholt werden sollte.“ Ebenso kann dieser detaillierte Informationen darüber liefern, ob die Tollwut im auserwählten Urlaubsland verbreitet ist. 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde der letzte mit Tollwut infizierte Fuchs 1993 registriert. „In den 80er-Jahren waren es noch bis zu 20 Fälle im Jahr alleine im Landkreis“, erinnert sich Jörg Wachtel zurück. Um rechtzeitig Aufschluss darüber zu erhalten, falls die Tollwut wieder ausbricht, werden regelmäßig Füchse, Waschbären und Marderhunde aus den heimischen Wäldern im Landeslabor Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder) auf die Virusinfektion untersucht „Wir pflegen eine jahrelange intensive Zusammenarbeit  mit den Jägern des Landkreises, welche uns die Tiere zur Untersuchung zur Verfügung stellen. Im laufenden Jahr haben wir sogar bereits das Soll von 50 Tieren erfüllen können. Leider fehlen uns aber noch Proben um bei Reh- und Rotwild das Geschehen der Blauzungenkrankheit zu verfolgen. Hier bitten wir die Jäger nochmals um Mithilfe.  Für diese Leistung und auch die Unterstützung in den vergangenen 20 Jahren gebührt allen Beteiligten ein großes Lob“, hebt Jörg Wachtel hervor.   

ESF-gefördertes Qualifizierungsprogramm „Demografiemanagement“ richtet sich an Personalverantwortliche, Bildungstrainer/innen und Multiplikator/innen im Land Brandenburg

(27. 08. 2013)

 

Können wir im hohen Alter noch lernen – und wenn ja, wie? Wie sichern wir lebenslanges Lernen in den Unternehmen, Verwaltungen oder auch in Weiterbildungseinrichtungen? Wie gestalten wir die Arbeitswelt demografiefest? Kann es uns gelingen, auch mit weniger Menschen die Lebensqualität im Land Brandenburg zu sichern – oder gar  zu verbessern?

 

Diesen Fragen gehen die Lernfreunde in ihrem Schulungsprogramm nach, welches im Oktober 2013 in Cottbus und Potsdam mit je vier Durchgängen startet. Lernfreunde sensibilisieren für den demografischen Wandel in der Arbeitswelt, brechen Altersstereotype auf und legen die Grundsteine für alternsübergreifende Wertschätzung.

Ihr Gewinn. Ein Methoden- und Werkzeugkoffer, der ermöglicht, dass erlangtes Wissen sofort in dem jeweiligen beruflichen Umfeld angewendet werden kann; beispielsweise durch gezielten Transfer von Erfahrungswissen, moderierte Veränderungsprozesse oder das Mobilisieren von Leistungs- und Qualifizierungsreserven.

Ihre Teilhabe. Es besteht Zugang zu einem entstehenden Demografie-Netzwerk im Land Brandenburg und damit auch zu aktuellem Wissen und den Erfahrungen Anderer.

Ihre verbesserte Wahrnehmung. Teilnehmende Unternehmen oder Organisationen erscheinen als generationsfreundlicher Arbeitgeber und können damit ihren Bekanntheitsgrad erhöhen.

Ihre Auszeichnung. Nach jedem Modul erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung und nach erfolgreichem Abschluss ein Universitäts-Zertifikat und 15 ECTS-Punkte.

Ihre Investition. 10 Präsenztage (1 x Monat), 2 World-Cafés in gemütlicher Atmosphäre, tutoriell begleitete Selbstlern- und eLearningzeit, Austausch im Demografie-Netzwerk

Koste. 890 € für KMU/ Selbständige und Einzelpersonen und 1.090 € für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten – inklusive Schulungsmaterialien, Online-Dokumentation, tutorielle Begleitung und Teilnahme an den World-Cafés

Lernfreunde wird öffentlich gefördert. Auf dieser Grundlage können wir das Schulungsprogramm kostengünstiger anbieten. Zusätzlich haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub sowie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit und modulweisen Zahlung.

Wer kann teilnehmen?

Beschäftigte von Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen, Volkshochschulen, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Geschäftsführer/innen, Personalreferenten/innen, Personalvermittler/innen, Personalberater/innen, Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte aus Kommunalverwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften usw.

Weitere Informationen zum Schulungsprojekt und den Inhalten finden Sie unter www.beste-lernfreunde.de

[Video "ziemlich beste lernfreunde"]

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Neue Auszubildende in Kreisverwaltung begrüßt

(27. 08. 2013)

Elisa Eichhorn aus Schwarzheide (23), Stefanie Hannuschka aus Lübbenau (24) und Markus Helle aus Schipkau (16) sind die neuen Auszubildenden in der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Sichtlich stolz nahmen die Drei am heutigen Montag, dem 19. August 2013, von Landrat Siegurd Heinze ihre Ausbildungsverträge entgegen. Bereits in zwei Wochen beginnt für die jungen Menschen mit einer vierzehntägigen Einweisungsphase die dreijährige Ausbildung zum/(r) Verwaltungsfachangestellten in der Kreisverwaltung.

 

Die drei zukünftigen Verwaltungsfachangestellten setzten sich aus insgesamt 41 Bewerberinnen und Bewerbern im mehrstufigen Bewerbungsverfahren durch. „In diesem Jahr haben sich wieder deutlich mehr Absolventen um einen Ausbildungsplatz beworben als noch in den Vorjahren, so dass die Auswahl besonders schwer fiel. Umso schöner ist es, dass wir nunmehr drei neue Auszubildende in unserer Mitte willkommen heißen können “, freute sich Bärbel Neumann, Beauftragte für Aus- und Fortbildung, welche die neuen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter gemeinsam mit Landrat Siegurd Heinze am Senftenberger Hauptstandort begrüßte.

                                                                                                               

In der Einführungsphase, die den Einstieg in das Berufsleben erleichtern soll, lernen die Azubis ab dem 2. September zunächst den Landkreis mit seiner Struktur, Grundlagen für den Verwaltungsalltag sowie wichtige Personen und Ansprechpartner für die Zeit der Ausbildung kennen. Anschließend werden sie in verschiedenen Fachämtern der Kreisverwaltung eingesetzt. Beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz befinden sich derzeit insgesamt zehn junge Menschen in der Ausbildung.

 

Bildtext:

 

Landrat Siegurd Heinze begrüßte am Montag gemeinsam mit Bärbel Neumann, Beauftragte für Aus- und Fortbildung beim Landkreis OSL, die zukünftigen Verwaltungsfachangestellten Elisa Eichhorn aus Schwarzheide (23), Markus Helle aus Schipkau (16) und Stefanie Hannuschka aus Lübbenau (24) in der Kreisverwaltung und überreichte ihnen ihre Ausbildungsverträge.

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Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am OSZ Lausitz abgeschlossen

(26. 08. 2013)

Die seit April des vergangenen Jahres andauernden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Oberstufenzentrum Lausitz, Abteilung 3 in Lauchhammer, sind abgeschlossen: pünktlich zu Schuljahresbeginn nahmen die Auszubildenden  ihre modernisierten Klassenräume bereits wieder in Betrieb.

 

Im Zuge der Maßnahmen erhielt der in den 70er-Jahren erbaute Westflügel des u-förmigen Gebäudes einen Erschließungsanbau mit Sicherheitstreppenhaus sowie neuen Sanitär- und WC-Räumen. Die Barrierefreiheit des Gebäudes wird nunmehr über einen Treppenlift gewährleistet. In Verbindung mit einer Außendämmung und dem neuen Dach konnte der Westflügel  auch wärmetechnisch  und energetisch aufgewertet werden.

Zusätzlich wurden die vier bereits bestehenden Ausbildungsräume modernisiert – so können sich die Schülerinnen und Schüler über Klassenräume mit neuen Fenstern und Verschattungsanlagen, neue Elektroinstallationen, neue Wandanstriche und Bodenbeläge sowie Akustikdecken freuen.

 

Neben den umfangreichen Arbeiten im Westflügel wurden unter anderem auch die Ertüchtigung der horizontalen und vertikalen Abdichtungen im Sockelbereich und die Neuanordnung der Hausanschlussfunktionen im Erdgeschoss des 1953 erbauten Altbaus mit in die Planung einbezogen. Die Gesamtbaukosten der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 958.000 Euro wurden mit 458.750 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

 

 

 

In der Abteilung 3 des Oberstufenzentrums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz werden die Berufsrichtungen Konstruktionsmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Aufbereitungsmechaniker, Verfahrensmechaniker Steine-Erdenindustrie, Fachkräfte für Metalltechnik und  Berufskraftfahrer ausgebildet. Außerdem werden Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung (BVB) angeboten.           

 

Die Einrichtung verfügt über modern ausgestattete Fachkabinette und Unterrichtsräume, so finden sich am Standort unter anderem zwei Computerkabinette, eine Kfz-Werkstatt, eine Bankwerkstatt, ein Fachkabinett Metall und ein Fachkabinett Steuerungstechnik. Für die Pausenversorgung steht eine Cafeteria zur Verfügung.

 

Bildtext:

Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Oberstufenzentrum Lausitz, Abteilung 3 in Lauchhammer, sind abgeschlossen. In Verbindung mit einer Außendämmung und dem neuen Dach konnte der Westflügel  auch wärmetechnisch  und energetisch aufgewertet werden.

 

 

 

 

 

 

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Richtlinie für Hochwasser geschädigte Landwirte in Brandenburg in Kraft – wichtige Links

(20. 08. 2013)

Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat die Richtlinie des Landes zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen unterzeichnet.

 

Folgender Link beinhaltet Informationen über die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen vom 15. August 2013:

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.338455.de

 

Folgender Link beinhaltet nähere Informationen zum Hilfsprogramm und die entsprechenden Antragsformulare:

 http://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/hilfsprogramm_landwirtschaft_hochwasserschaeden_2013_/index.html

 

Die Anträge sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg einzureichen.

 

 

 

Kreisweit wieder zahlreiche Veranstaltungen zur „Interkulturellen Woche“

(16. 08. 2013)
Buntes Programm mit vielen Angeboten für Jung und Alt

 

Auch in diesem Jahr beteiligen sich wieder mehrere Institutionen und Kommunen im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz an der bundesweit stattfindenden „Interkulturellen Woche“. Der Schwerpunkt der diesjährigen Aktionswoche liegt dabei in der Bekämpfung von Rassismus. Unter dem Motto „Wer offen ist kann mehr erleben“ finden noch bis zum 25. Oktober zahlreiche kostenlose Veranstaltungen statt, zu der Bürgerinnen und Bürger jeden Alters recht herzlich eingeladen sind. Das vollständige Programm steht weiter unten zum Download zur Verfügung. Programmhefte liegen ab der kommenden Woche auch in allen teilnehmenden Einrichtungen und in der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau aus.

 

Neben romantischen Filmabenden unter freiem Himmel, märchenhaften Weltreisen, packenden Trommelworkshops, Konzerten und bunten Familientagen stehen selbst „Ausflüge“ nach Nepal, Afrika und Ungarn bis hin nach Sansibar, Führungen, Ernte- sowie Sportfeste – alle ganz im Zeichen der Toleranz- auf dem Programm der „interkulturellen Woche 2013“ im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Wer seine Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen gezielt ausbauen möchte, bekommt dazu im Rahmen der vierstündigen Fortbildung „Interkulturelle Kompetenzen“ der Kreisvolkshochschule des Landkreises die Möglichkeit.

Einen der Höhepunkte und gleichzeitigen Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet die Wanderausstellung „anders? cool!“, welche vom 14. bis zum 25. Oktober im MehrGenerationenHaus in Lauchhammer gastieren wird. Die interaktive Ausstellung spiegelt die Sorgen, Freuden und Hoffnungen junger Migranten wider und richtet sich besonders an zugewanderte und einheimische Kinder und Jugendliche.

Der Startschuss zur Veranstaltungsreihe anlässlich der „interkulturellen Woche“ im Landkreis ist übrigens bereits gefallen: Noch bis zum 30. August lädt der Kranich e.V. am Bürgerhaus Wendische Kirche in Senftenberg, Baderstraße 10, jeden Freitag um 20.30 Uhr zum „Besonderen Film“.   

 

„Ich bin zuversichtlich, dass es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, ein Programm auf die Beine zu stellen, was sowohl Groß als auch Klein begeistern wird. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass Menschen offener gegenüber denen sind, die als Anders gelten. Unter den vielen  Veranstaltungen zu verschiedensten Themen und Anlässen ist garantiert für jeden etwas Spannendes und Interessantes dabei“, versichert Kathrin Tupaj, Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

 

[Programm anlässlich der interkulturellen Woche im Landkreis OSL]

Foto zu Meldung: Kreisweit wieder zahlreiche Veranstaltungen zur „Interkulturellen Woche“

„Behandlungsplatz 25“ war der heimliche Star

(13. 08. 2013)
Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik lud zur Technikschau nach Friedrichsfelde

 

Dass es allemal sehenswert ist, wenn die Technik von Kommunikations-, Sanitäts- und Rettungsdienst des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an einem Ort aufeinander treffen, können nicht nur die dazugehörigen Kameradinnen und Kameraden selbst bestätigen: Am Samstag, den 10. August, hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Ferienzentrum Friedrichsfeld bei Calau im Rahmen der Wochenendausbildung der Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik die Möglichkeit, sich selbst ein Bild davon zu machen.

Neben geladenen Gästen wie der Ärztlichen Leiterin des Rettungsdienstes, Dr. med. Petra Prignitz, dem stellvertretenden Landesbranddirektor André Dreßler, Calaus stellvertretendem Bürgermeister Frank Böttner, dem Kreisjugendfeuerwehrwart Fred-Hagen Karzenburg und der Ersten Beigeordneten, Grit Klug, nutzten auch rund 60 Kinder und Jugendliche der Jugendfeuerwehren Calau die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden zu bekommen und in dem ein oder anderen Fahrzeug Probe zu sitzen.

Besonderer Höhepunkt war dabei für viele das neue Wechselladerfahrzeug mit dem Abrollbehälter Behandlungsplatz 25, welcher im Fall eines Massenanfalls von Verletzten mit Zelten, Zeltheizungen, Notstromaggregaten, Beleuchtungssätzen und vielen weiteren Materialien die medizinische Versorgung sichert. Auch die Möglichkeit, einen Blick in den Einsatzleitwagen II, den neuen Gerätewagen Sanität und das Fahrzeug mit Satellitentelefonanlage aus dem Nachbarlandkreis Elbe-Elster zu werfen, wurde umfangreich genutzt.

„Viele der Kinder und Jugendlichen waren begeistert von der Technik, die wir heute hier ausgestellt haben. Es wäre natürlich schön, wenn sich ein paar von ihnen später sogar dazu entscheiden, als freiwilliger Helfer oder freiwillige Helferin bei uns mitzumachen“, erklärte Bernd Gamrath von der SEG Fernmelde/Logistik.

Wer das 18-köpfige Team mit Sitz im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum in Großräschen zukünftig unterstützen möchte, sollte ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können und körperlich fit sein. „Außerdem ist Teamfähigkeit für eine Tätigkeit bei uns sehr wichtig. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich gerne bei uns melden. Auch die Möglichkeit, eine Zeit lang reinzuschnuppern, besteht.“ Anmeldungen nimmt Bernd Gamrath unter der Telefonnummer (035753) 69 71 15 entgegen. Weitere Informationen über die Tätigkeit der Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik und die Ausbildung gibt es auch auf der Internetseite unter www.seg-fm-osl.info.

Die Schnelleinsatzgruppe Fernmelde/Logistik ist eine von mehreren verschiedenen Einsatzgruppen des Katastrophenschutzes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Sie stellt bei Katastrophen, Großschadenslagen und Unglücken Kommunikationsverbindungen zur Leitstelle und technischen Einsatzstelle her und sichert die Kommunikationsanlagen. Wird das öffentliche Telekommunikationsnetz beschädigt oder ist wegen atmosphärischer Störungen kein Funkbetrieb möglich, sind die Kameradinnen und Kameraden dank ihrer Technik in der Lage, alle Einsatzkräfte -auch auf weit entfernte Standorte- miteinander zu verbinden. Hinzu kommen Aufgaben im Bereich der Logistik. „Das umfasst bei Einsätzen unter anderem das Zubereiten von Essen, das Aufbauen von Zelten und das Ausleuchten des Geländes“, erklärt Sachbearbeiter Bernd Gamrath.

 

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30 Bewerbungen für Stelle der Intendanz am Theater „Neue Bühne“

(12. 08. 2013)

30 Bewerbungen für die ausgeschriebene Stelle der Intendantin/des Intendanten am Theater der „Neuen Bühne Senftenberg“ sind im Büro des Verbandsrates, Landrat Siegurd Heinze, eingegangen. Bis Freitag 24.00 Uhr konnten Unterlagen eingereicht werden.

 

Voraussichtlich bereits im September bekommen die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich und ihre Qualifikationen im Rahmen von Vorstellungsgesprächen zu präsentieren. Noch im vierten Quartal soll der Nachfolger beziehungsweise die Nachfolgerin Sewan Latchinians, der sein Vertragsverhältnis nach zehnjähriger Tätigkeit am Senftenberg Theater „Neue Bühne“ fristgerecht zu Ende Juni 2014 beenden wird, im Rahmen der Verbandsversammlung gewählt werden.

 

Landrat erfreut über Wahl des Verbandsvorstehers

(12. 08. 2013)

Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, begrüßt die Wahl

Volker Mielchens zum zukünftigen Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg. Neben dem neuen Verbandschef wurde während der Verbandsversammlung am Donnerstag, dem 8. August, auch der Satzungsänderung einstimmig stattgegeben.

 

 „Mit der Zustimmung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg und der Wahl des zukünftigen Verbandsvorstehers ist der Weg ab dem 1. Januar des kommenden Jahres frei für einen neu aufgestellten Zweckverband. Volker Mielchen bringt dabei alle nötigen Qualifikationen und Voraussetzungen mit, um diesen Weg auszugestalten und zu beschreiten. Ich bin zuversichtlich, dass das Lausitzer Seenland sehr von dieser Neuausrichtung profitieren kann und blicke voller Spannung und Erwartung auf die kommenden Jahre“, äußert sich Landrat Siegurd Heinze, Vorsitzender der Verbandsversammlung.

„Niederlausitzer Kreisel“ zieht jetzt auch online seine Kreise

(06. 08. 2013)

 

 

Fahrradfahren und surfen lassen sich ab sofort miteinander verbinden: Auf der Internetseite www.niederlausitzer-kreisel.de des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, welche in der vergangenen Woche online gegangen ist, finden Radtour-Begeisterte nunmehr Informationen zu der gleichnamigen touristischen Radroute, die auf knapp 420 erlebnisreichen Kilometern durch das gesamte Kreisgebiet führt.

 

Neben allgemeinen Auskünften zu Streckenverlauf und Sehenswürdigkeiten hält die neue Seite auch zahlreiche Informationen und Kontaktdaten zu den jeweiligen Touristeninformationsstellen, den Ämtern und Städten sowie den Bahnhöfen und Haltepunkten entlang der Wegstrecke bereit. Zusätzlich können sich die Besucher auf der Internetseite schnell und unkompliziert einen Überblick über den Wetterverlauf sowie Veranstaltungen verschaffen.

 

Die Internetseite zur touristischen Radroute „Niederlausitzer Kreisel“ wurde in Kooperation mit dem geförderten Webseitenprojekt „Azubi-Projekte“ des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam seit März dieses Jahres realisiert. „Zukünftig soll es auch noch einen Online-Routenverlauf geben“, stellt Jens Bergmann vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, der das Projekt gemeinsam mit Andreas Jurisch vom IT-Service seitens des Landkreises betreut, in Aussicht.

 

Der Förderverein ist ständig auf der Suche nach interessanten, neuen Projekten. „Hierzu können sich neben Gemeinden auch Vereine, Schulen, Initiativen, Unternehmen oder kommunale Institutionen bewerben, um eine Webseite neu erstellen oder überarbeiten zu lassen.“ Eine Auswahl von den knapp 600 weiteren abgeschlossenen Projekten befindet sich auf der Webseite der Azubi-Projekte unter www.azubi-projekte.de. Für Rückfragen stehen die Projektkoordinatoren unter der Telefonnummer 0331-55047471 zur Verfügung.

 

 

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Verwaltungsberichte ab sofort online einsehbar

(31. 07. 2013)

Neben dem Jahresbericht des Sachgiebetes Wirtschaft und Förderung und dem Auswertungsbericht des Gesundheitsamtes (2010-2012) sind nunmehr auch die Verwaltungsberichte 2012 des Jugendamtes und Kreissozialamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Dokumente stehen unter folgendem Link auch zum Download bereit:

 

http://www.osl-online.de/seite/93039/verwaltungsberichte.html

 

 

Qualitätssicherung des Radfernwegenetzes der Energieregion Lausitz

(31. 07. 2013)

Zum Projektstart der einheitlichen Erfassung des Radfernwegenetzes in der Energieregion Lausitz hat sich die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und der Stadt Cottbus, der Auftraggeber, die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH mit dem Auftragnehmer TÜV Rheinland Schniering GmbH sowie einigen Pressevertretern in der Spreewehrmühle in Cottbus zusammen gefunden.

 

Projektleiter der TÜV Rheinland Schniering GmbH, Herr Michael Herrfurth, erläuterte das Messsystem und den Einsatz des Messfahrzeuges ARGUS-Agil 2 in der Energieregion Lausitz für die kommenden Monate. Mit einer Front- und Heckkamera sowie weiteren Kameras, die nach Bedarf zusätzlich eingesetzt werden, findet eine Längsebenheitsmessung mit Laserdistanzsensoren statt. „Wir haben in Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits über 8.000 Kilometer Radwege mit dieser Methode erfassen können.“, berichtet Herrfurth. Für die Energieregion Lausitz sind ca. 1.700 Kilometer bis zum Ende des Jahres geplant. „Wenn alles nach Plan verläuft, sollten wir bis Ende September die örtliche Erfassung mit dem Fahrzeug vollzogen haben.“ Die Geräterohdaten werden dann zur weiteren Auswertung mit den Datensätzen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) georeferenziert. So können die Streckenbilder räumlich erfasst werden. Anschließend werden die Netzdaten über das Programmsystem OnKo2 visualisiert und ausgewertet.

 

Mit der Zustandserfassung des Radfernwegenetzes ging es gleich nach dem Zusammentreffen der Arbeitsgruppe von der Spreewehrmühle in Cottbus aus an den Start. Die Radwege werden nun in möglichst langen durchgehenden Befahrungskursen erfasst.

 

Am Ende des Jahres werden die ersten Ergebnisse in einem Workshop den zuständigen Fachbereichen in den Landkreisen und der Stadt Cottbus vorgestellt. Damit kann die systematische Planung zur Sanierung der Radfernwege nach Dringlichkeit und einer Finanzbedarfsprognose erfolgen.

 

Für den Geschäftsführer der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH ist es „ein Projekt zur rechten Zeit.“ „Wir sind in der Region dabei die touristischen Angebote, mit Schwerpunkt auf den Kultur-, Wasser- und Radtourismus auszubauen und weiter zu entwickeln. Überdies entscheidet beim Radtourismus die Qualität der Radwege über eine erfolgreiche Vermarktung als Radreiseregion. Die nächste Zertifizierung der Radfernwege wird im Jahr 2015 stattfinden. Die Zustandserfassungsdaten können also noch vor der nächsten Zertifizierung für die Zustandsverbesserung genutzt werden.“, so Norman Müller weiter.

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Zwischenstand Baumaßnahmen Kreishaus Senftenberg

(31. 07. 2013)

Die seit September 2012 andauernden Baumaßnahmen am Kreishaus I im Dubinaweg in Senftenberg schreiten weiterhin planmäßig voran. Davon machte sich Landrat Siegurd Heinze in Gegenwart von Bau- und Hauptamtsmitarbeiter Detlef Schütze, der die Arbeiten koordiniert und kontrolliert, am vergangenen Montag, den 22. Juli, ein umfassendes Bild. Nachdem die umfangreichen Sanierungsarbeiten in der obersten der insgesamt drei Etagen nunmehr weitestgehend abgeschlossen sind, zog am Montag, den 29. Juli 2013, bereits die Vergabestelle in die neu gestalteten Räumlichkeiten.  

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Ministerium genehmigt Haushalt 2013 für Landkreis

(30. 07. 2013)
Maßnahmen und Einsparpotentiale werden auch zukünftig konsequent weiterverfolgt

 

Das vom Kreistag am 14. März 2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde genehmigt. Ausschlaggebend dafür seien neben den festgesetzten Sparmaßnahmen und zunehmenden Planungsgenauigkeiten der herausragende Konsolidierungswille, welcher der Verwaltung nach wie vor bescheinigt werden kann, heißt es in dem in der vergangenen Woche eingegangenen achtseitigen Schreiben vom Ministerium des Innern.

 

Auch die Bemühungen, neue Konsolidierungspotentiale zu erschließen und noch nicht umgesetzte Maßnahmen zu realisieren, seien in dem eingereichten Konzept zur Haushaltssatzung 2013 positiv hervorzuheben, teilt die Kommunalaufsicht des Ministeriums in dem Dokument weiterhin mit.

Zu erwähnen sei zudem, dass gegenüber den Prognosen der Vorjahre eine erhebliche Verbesserung der vorläufigen Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 erreicht werden konnte und auch das Jahresergebnis 2012 gemäß Hochrechnungen eine Verbesserung zum ursprünglich geplanten Ergebnis aufweist. Auf Grund des strikten Sparkurses gelingt es der Verwaltung nach gegenwärtigen Erkenntnissen auch im Jahr 2013, das ursprünglich geplante Defizit von drei Millionen Euro zu reduzieren.

 

Die Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes ist gleichzeitig an die Beibehaltung und Fortführung von Auflagen zur Haushaltsdurchführung und für die Planung zukünftiger Haushaltsjahre gebunden. So sind unter anderem die Ausschöpfung der Ertragsquellen regelmäßig zu prüfen, die Personalentwicklungskonzeption und Stellenplanreduzierungen konsequent fortzuschreiben, Ausgaben im freiwilligen Bereich strikt zu begrenzen, Einnahmequellen sowie Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und Pflichtleistungen regelmäßig auf Abweichungen vom Mindeststandard zu kontrollieren.

 

„Mit unserem Handeln zeigen wir, dass wir uns der finanziellen Lage des Landkreises durchaus bewusst sind. Mit dem Haushaltssicherungskonzept ist es uns gelungen, die Grundlagen für einen weiteren großen Schritt auf dem Weg hin zu einem geplanten ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2015 zu legen. Wir werden die beschriebenen Maßnahmen und Einsparpotentiale konsequent weiterverfolgen und auch in den bevorstehenden Jahren weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um den Haushalt so umfassend wie möglich zu entlasten. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Kommunalaufsicht des Innenministeriums zeigt, dass wir uns nach wie vor in die richtige Richtung bewegen“, erklärte Landrat Siegurd Heinze mit Blick auf die Zukunft.  

 

Qualitätssicherung des Radfernwegenetzes der Energieregion Lausitz

(30. 07. 2013)

Zum Projektstart der einheitlichen Erfassung des Radfernwegenetzes in der Energieregion Lausitz hat sich die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und der Stadt Cottbus, der Auftraggeber, die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH mit dem Auftragnehmer TÜV Rheinland Schniering GmbH sowie einigen Pressevertretern in der Spreewehrmühle in Cottbus zusammen gefunden.

Projektleiter der TÜV Rheinland Schniering GmbH, Herr Michael Herrfurth, erläuterte das Messsystem und den Einsatz des Messfahrzeuges ARGUS-Agil 2 in der Energieregion Lausitz für die kommenden Monate. Mit einer Front- und Heckkamera sowie weiteren Kameras, die nach Bedarf zusätzlich eingesetzt werden, findet eine Längsebenheitsmessung mit Laserdistanzsensoren statt. „Wir haben in Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits über 8.000 Kilometer Radwege mit dieser Methode erfassen können.“, berichtet Herrfurth. Für die Energieregion Lausitz sind ca. 1.700 Kilometer bis zum Ende des Jahres geplant. „Wenn alles nach Plan verläuft, sollten wir bis Ende September die örtliche Erfassung mit dem Fahrzeug vollzogen haben.“ Die Geräterohdaten werden dann zur weiteren Auswertung mit den Datensätzen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) georeferenziert. So können die Streckenbilder räumlich erfasst werden. Anschließend werden die Netzdaten über das Programmsystem OnKo2 visualisiert und ausgewertet.

Mit der Zustandserfassung des Radfernwegenetzes ging es gleich nach dem Zusammentreffen der Arbeitsgruppe von der Spreewehrmühle in Cottbus aus an den Start. Die Radwege werden nun in möglichst langen durchgehenden Befahrungskursen erfasst.

Am Ende des Jahres werden die ersten Ergebnisse in einem Workshop den zuständigen Fachbereichen in den Landkreisen und der Stadt Cottbus vorgestellt. Damit kann die systematische Planung zur Sanierung der Radfernwege nach Dringlichkeit und einer Finanzbedarfsprognose erfolgen.

Für den Geschäftsführer der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH ist es „ein Projekt zur rechten Zeit.“ „Wir sind in der Region dabei die touristischen Angebote, mit Schwerpunkt auf den Kultur-, Wasser- und Radtourismus auszubauen und weiter zu entwickeln. Überdies entscheidet beim Radtourismus die Qualität der Radwege über eine erfolgreiche Vermarktung als Radreiseregion. Die nächste Zertifizierung der Radfernwege wird im Jahr 2015 stattfinden. Die Zustandserfassungsdaten können also noch vor der nächsten Zertifizierung für die Zustandsverbesserung genutzt werden.“, so Norman Müller weiter.

 

 

 

 

Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen unsere Mitarbeiterin im Marketing gern zur Verfügung:

 

Jeannine Schadel                                                                                  Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH
Am Turm 14
03046 Cottbus

Telefon:           +49 (0) 355 – 288 90 404
Fax:                 +49 (0) 355 – 288 90 405
E-Mail:                         schadel@energieregion-lausitz.de

 

Die Energieregion Lausitz ist eine Kooperationsgemeinschaft der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und der kreisfreien Stadt Cottbus. Aufgabe ist es, Ideen zu entwickeln und in gemeinsamen Projekten umzusetzen. Damit soll die Wahrnehmbarkeit der Energieregion Lausitz als Investitionsstandort erhöht, das Image als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Bildungsregion ausgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessert werden.

 

Die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH mit Sitz in Cottbus ist die Geschäftsstelle der Energieregion Lausitz.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.energieregion-lausitz.de.

 

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Betreuungsgeld kann ab sofort im Jugendamt beantragt werden

(30. 07. 2013)

Zum Donnerstag, den 1. August 2013, tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Eltern, die  ihre Kinder alternativ zu Kindertagesstätte oder Tagespflege zu Hause betreuen wollen, haben einkommensunabhängig Anspruch auf Gewährung.

Das Betreuungsgeld ist für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren sind im Anschluss an die Elterngeldmonate vorgesehen. Der Auszahlungsbetrag beträgt 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

 

Bisher ist die zu verzeichnende Nachfrage eher zurückhaltend. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Zuständigkeiten und Details erst kurzfristig bekannt sind.

Auch die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder den Kinderzuschlag könnten Erklärungen sein.

Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Telefon: 03573/870-4231 oder -4232).

Hier können interessierte Eltern konkrete Fragen stellen und das Betreuungsgeld selbst beantragen.

 

 

 

 

 

Im Landkreis wird Betreuungsbedarf gedeckt werden können

(24. 07. 2013)

In der Landkreisverwaltung sieht man dem ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige in den Kindertagesstätten positiv entgegen. „Auch nach dem 1. August 2013 kann der Betreuungsbedarf für unter Dreijährige weiterhin gedeckt werden“, erklärt Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Zum Stichtag 1. Juni 2013 wurden 1132 Kinder im Alter unter drei Jahre in Kindertagesstätten und  144 Kinder unter drei Jahren in Angeboten der Kindertagespflege betreut. „Die Betreuung der 1276 Kinder entspricht einer Betreuungsrate von 52 % der unter Dreijährigen. Nach eigenen Planungen wird sich diese Betreuungsquote nach dem 1. August nur leicht nach oben entwickeln. Wir planen mit einem Wert von etwa 55 Prozent.“

 

In allen Ämtern, Städten und Gemeinden wurden Investitionsmaßnahmen zu Einrichtungsmodernisierungen oder -erweiterungen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der ersten Förderphase (2008-2012) zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden 39 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 2,5 Millionen Euro umgesetzt. Ziel war es, vorhandene Angebote qualitativ zu verbessern und neue Plätze zu schaffen. Im Ergebnis wurden 238 Plätze geschaffen, welche teilweise auch damit wegfallende Plätze ersetzten. In der zweiten Förderphase (2013-2014) sollen mit knapp 500.000 Euro bis zu weitere 50 Plätze neu geschaffen werden.

 

„Nach unseren Einschätzungen werden wir im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die neuen Herausforderungen im Leistungsbereich der Kindertagesbetreuung bewältigen können, wobei möglicherweise nicht jeder Wunsch auf ein spezielles Betreuungsangebot sofort realisiert werden kann. Wichtig ist, dass die Eltern so früh wie möglich auf die Kommune oder die jeweilige KITA beziehungsweise Tagesmutter zugehen und ihren Bedarf anmelden“, erklärt Alexander Erbert.

 

Abgestimmt mit den Kommunen werden grundsätzlich jeweils passende Lösungen für die einzelnen Kinder und deren Familien gesucht um in einer KITA bzw. bei einer Tagesmutter entsprechend betreut werden zu können. „Die Zusammenarbeit und gemeinsamen Planungen zwischen Kommunen, Trägern und dem Landkreis laufen sehr partnerschaftlich, sodass der jeweilige Bedarf vor Ort berücksichtigt wurde“, ergänzt er. Insbesondere im Bereich  der Tagespflege finden sich derzeit noch Kapazitäten, die eine wohnortnahe Betreuung in der Regel möglich machen. Hier gibt es aktuell noch ca. 30 freie Plätze.

Mitglieder des Naturschutzbeirates nehmen Berufungsurkunden entgegen

(24. 07. 2013)
Auch in vierter Beiratsperiode stehen Bürger Naturschutzbehörde beratend zur Seite

 

Am heutigen Mittwoch, den 24. Juli 2013, wurden die sieben Mitglieder und vier Stellvertreter des neu bestellten Naturschutzbeirates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz offiziell in ihrem Amt bestätigt. Landrat Siegurd Heinze hieß die Männer, welche der unteren Naturschutzbehörde in der bis 2018 andauernden Periode beratend und unterstützend zur Seite stehen werden, am Nachmittag im Versammlungsraum des Veterinäramtes in Senftenberg willkommen und überreichte ihnen die Ernennungsurkunden. Nachdem sich die einzelnen Vertreter vorgestellt hatten, erfolgte bereits die formelle erste Sitzung.

 

Nach fünfjähriger Beiratsleitung durch den Grünewalder Klaus Uhl übernimmt nunmehr der Kittlitzer Bernd Elsner den Vorsitz, Thomas Wiesner aus Lauchhammer agiert als sein Stellvertreter. Neben den ebenfalls wiedergewählten Mitgliedern Dr. Dietrich Hanspach, Harald Konczak, Frank Raden und Dietrich Hein sowie deren Stellvertretern Peter Pasieka und Wilhelm Zimmerling können mit dem Niemtscher Günter Szadzik und dem Vetschauer Manfred Lehmann auch zwei neue Stellvertreter in der Runde begrüßt werden.

 

Der Senftenberger Reiner Sowa, der beinahe 15 Jahre lang die Leitung des Beirats innehatte und der Lübbenauer Waldemar Jordan, Regionalbetreuer für den Norden des Landkreises, schieden nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit im Naturschutzbeirat auf eigenen Wunsch aus.

 

„Der Naturschutzbeirat, bestehend aus naturschutzfachlich kompetenten Bürgern, leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Natur und Landschaft im Landkreis. Die Mitglieder beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde sowohl in wissenschaftlicher als auch fachlicher Hinsicht und tragen damit dazu bei, Fehlentwicklungen frühzeitig und zielgerichtet entgegen zu wirken. Ich danke allen Mitgliedern sowohl für die bisher geleistete Arbeit als auch für die Bereitschaft, neu oder erneut im Beirat mitzuwirken. Mein Dank gilt insbesondere auch den ausscheidenden Mitgliedern. Ich wünsche für die Tätigkeit in der kommenden Beiratsperiode viel Freude beim Ausüben dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.“

 

Im Land Brandenburg werden Naturschutzbeiräte bei den unteren

Naturschutzbehörden der Landkreise und bei der Obersten Naturschutzbehörde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz  berufen. Grundlage dafür bildet § 35 des Brandenburgischen Naturschutzausführungs-gesetzes. Der Naturschutzbeirat ist in die Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der Naturschutzbehörde mit einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen zu Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von Schutzgebietsregelungen, Ausnahmen vom Artenschutz oder Biotopschutz sowie andere

Schwerpunktthemen wie etwa Eingriffsregelungen bei Großvorhaben, Bauleitplanungen, allgemeiner und besonderer Artenschutz, Landschaftsrahmenplanung bzw. Landschaftsplanung, Anliegen betreffend den Freiraumverbund, Großschutzgebiete, Schutzgebietsausweisungen, Gehölzschutz, Tiergehege sowie Zoos.

 

 

Bildunterzeile:

Landrat Siegurd Heinze überreichte den anwesenden Mitgliedern und Stellvertretern des Naturschutzbeirates die Ernennungsurkunden.  

V.l.: Ferry Richter (Sachgebietsleiter Untere Naturschutzbehörde), Landrat Siegurd Heinze, Thomas Wiesner, Manfred Lehmann, Harald Konczak, Frank Raden, Bernd Elsner, Klaus Uhl, Günter Szadzik, Dietrich Hein.

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Untere Naturschutzbehörde informiert: Wespen und Hornissen im Sommer

(23. 07. 2013)
Bei Problemen und Fragen steht Experte als Ansprechpartner zur Verfügung

 

Sommerzeit ist auch Insektenzeit. Blühende Pflanzen und reifende Früchte ziehen Falter und Schwärmer, Solitärbienen und viele andere Insekten magisch an. Für uns Menschen sind es neben den Mücken vor allen Dingen Wespen und Hornissen, deren Erscheinen in der jetzigen Jahreszeit mit Skepsis begegnet wird.

 

In der Regel unbemerkt, beginnt die Wespen- oder Hornissenkönigin  bereits im Mai mit dem Aufbau ihres Volkes. Da diese Völker erst im August ihre normale Volksstärke erreichen, werden die Einzeltiere anfangs nicht beachtet.

Die regenreiche und zum Teil kühle Witterung im Mai/Juni  hat die Entwicklung der Hornissen und Wespen doch stark gehemmt. Da diese Tiere in der Regel wiederum Insekten wie Solitärbienen, Mücken u.ä. für die Fütterung der Nachzucht benötigen, hat die Witterung auch ihre Nahrungsgrundlage beeinflusst.

 

Von den acht bei uns im Landkreis vorkommenden Wespenarten sind es nur die „Deutsche“ und die „Gemeine Wespe“, die in der Lage sind, starke und individuenreiche Völker aufzubauen. Gerade diese beiden Arten und die Hornissen hatten  in diesem Frühjahr  die größten Probleme.

Bei zum jetzigen Zeitpunkt entdeckten Wespennestern handelt es sich in der Regel um die „Mittlere“ oder die „Sächsische Wespe“. Diese Nester erkennt man daran, dass diese frei unterm Dach an einer hellen Stelle oder sogar in Sträuchern oder dem Geäst von Bäumen hängen. Die Insassen dieser Nester interessieren sich überhaupt nicht für unseren Kaffetisch und ihre Volksentwicklung ist im August abgeschlossen. Es kann sogar möglich sein, dass im August gar keine Tiere mehr im Nest sind.

Ähnlich verhält es sich mit der „Feldwespe“ Diese Wespenart baut kleine flache Waben ohne Hülle unter Dächern, so dass man den Tieren direkt ins „Nest“ gucken kann. Dieses wird maximal von 20 Wespen besetzt, die sich ausschließlich von Pflanzennektar ernähren.

 

Sicher werden sich einige Wespennester in den nächsten Wochen noch entwickeln. Bekanntlich kümmern sie sich aber nicht um uns Menschen, solange ihre Nester nicht durch Unachtsamkeit oder Vorsatz beschädigt werden.

Dies trifft auch für die Hornisse zu. Nur bei massiven Störungen am Nest, wie Erschütterungen oder bei hektischen Bewegungen im Umkreis von drei bis vier Metern verteidigen die Hornissen ihren Staat mit Stichen.

Eine Beseitigung der Nester von Wespen und Hornissen sollte daher nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass für eine Umsetzung oder Beseitigung von Hornissennestern eine Genehmigung der Naturschutzbehörde des Landkreises erforderlich ist.

 

Die Hornisse ernährt sich als ausgesprochener Insektenjäger zu 90% von Fliegen, Wespen und Motten. Sie unterstützt den Kleingärtner somit bei der biologischen Schädlingsbekämpfung. Damit Hornissen und Wespen im Sommer nicht zur Gefahr werden, sollte man am Haus und im Garten auf diese fliegenden Tiere achten. Nester unter dem Dach sind genauso möglich wie im alten Baum, im Komposthaufen oder im Mauseloch. Fliegengaze an den Fenstern verhindert das Einfliegen von Hornissen ins Zimmer, die besonders abends an erleuchteten Fenstern nach Insekten suchen.

 

Zur Zeit sind vielfach Hornissen im Flieder oder anderen Sträuchern zu beobachten, die sich dort ihr „Baumaterial“ für den Nestbau abraspeln. Beim Auflesen von Fallobst ist immer mit Wespen oder Hornissen zu rechnen. Insektenstiche sind zwar schmerzhaft aber ungefährlich und lassen sich mit Zwiebelsaft gut behandeln. Dabei besteht zwischen dem Gift der Wespe und dem der Hornisse kein Unterschied, nur der Stachel der Hornisse ist beträchtlich größer und der Stich somit schmerzhafter. Das Wespengift ist für den Menschen ungefährlich. Personen, die auf Insektenstiche allergisch reagieren, wissen um die Gefährlichkeit für ihre Gesundheit und auch wie sie sich schützen können.

 

Eine Umsetzung von Hornissen- und Wespennestern ist bei voller Volksstärke im Sommer ungemein schwierig und kann nur von Fachleuten realisiert werden. Im Interesse der Artenvielfalt in unserer Natur sollte man immer versuchen, für wenige Wochen diese Insekten zu tolerieren. Denn bereits im Herbst sterben sämtliche Tiere mit Ausnahme der neuen Königin, die aber nicht im Nest überwintert, ab. Danach kann das Nest problemlos von jedermann  entfernt werden.

 

Wer Probleme mit Hornissen, Wespen, Hummeln oder Bienen hat, kann sich bei Jürgen Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer (03541) 870-3485 Rat holen.

 

Jürgen Jentsch

 

Bildunterzeile:

Ein Nest der Mittleren Wespe am Kreishaus in Calau. Wer Fragen zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln oder Bienen hat, kann sich bei der unteren Naturschutzbehörde Rat holen.

Foto: Jürgen Jentsch
 

 

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Einstufung der Badegewässerqualität

(22. 07. 2013)

Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September wird die Qualität der Badegewässer von den Gesundheitsämtern durch regelmäßige Kontrollen vor Ort und mikrobiologische Untersuchungen sowie weitere Kriterien überwacht. Es wird zusätzlich die Hygiene des Badestrandes  und der angrenzenden Einrichtungen kontrolliert.

 

Die Badegewässerqualität der Badestellen im Land Brandenburg der zurückliegenden vier Badesaison und der daraus ermittelten Qualitätseinstufung sowie die Ergebnisse der aktuellen Badesaison finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

[Qualität der Badegewässer]

SeeCampus Niederlausitz startet frisch saniert in neues Schuljahr

(17. 07. 2013)

 

Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres am 5. August wird sich der SeeCampus Niederlausitz seinen Schülerinnen und Schülern im „neuen“ Gewand präsentieren: Grund dafür sind die seit Ferienbeginn andauernden Arbeiten im Innen- und am Außenbereich des Bildungszentrums, die pünktlich zum Ferienende abgeschlossen sein werden.

 

Neben dem Einbau eines neuen Lüftungsmotors, der zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt, standen im Inneren des Gebäudes die malermäßige Instandhaltung sowie Reinigungsarbeiten auf dem Plan. “Flur, Treppenhaus, Eingangsbereich sowie die Turnhallengänge haben einen neuen, abwaschbaren Anstrich bekommen. Die Arbeiten wurden am vergangenen Freitag abgeschlossen“, erklärte Projektleiter Steffen Reuner von der PPP SeeCampus Niederlausitz GmbH am Dienstag am Rande eines Vor-Ort-Termins, bei dem er sich gemeinsam mit Vertretern des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einen Überblick über das Fortschreiten der Verschönerungsarbeiten verschaffte. „Momentan werden noch die Räume von Grund auf gereinigt und die Bodenbeläge versiegelt. Damit werden die Arbeiten im  Gebäude dann komplett abgeschlossen sein.“

 

Auch die Farbfelder an der Außenfassade werden bald wieder in kräftigem Rot, Orange und Gelb erstrahlen. Vier  Mitarbeiter der Maler- und Korrossionsschutz GmbH aus Torgau sind auf Hebebühnen und Gerüsten im Einsatz, um die technische Ausführung der Felder zu überarbeiten und ihnen anschließend einen neuen Anstrich zu verpassen.

„Die Arbeiten schreiten gut voran. Wir rechnen damit, dass alle Maßnahmen im Innen- und Außenbereich pünktlich zum Ferienende abgeschlossen sein werden“, lautete das erfreuliche Fazit.

 

 

Bildunterzeile: Thomas Schmidt kümmert sich gemeinsam mit seinen drei Kollegen um die Sanierung der Farbfelder an der Außenfassade des Seecampus Niederlausitz. Auch die Arbeiten im Innenbereich des Gebäudes gehen gut voran. 

Foto zu Meldung: SeeCampus Niederlausitz startet frisch saniert in neues Schuljahr

Wie Babys sich entwickeln – 6 Filme für Eltern

(17. 07. 2013)

„Ich bin ja gar nicht allein, anderen Eltern geht es genauso!“ – Wenn das manche Mutter, mancher Vater nach Ablauf eines Filmes denkt, dann haben die Elternfilme schon viel erreicht. Denn genau darum geht es den Initiator/innen: Eltern mit kleinen Kindern (0 bis 2 Jahre) zu zeigen, dass Babys in allen Familien auf ihre ganz eigene Art und Weise für Turbulenzen, Unsicherheiten, Freude und Glück sorgen. Dafür haben die Filmemacher Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann 12 Familien begleitet: Zuhause, auf Spielplätzen und in Baby­gruppen entstanden Szenen, die ungeschminkt das Leben von Babys dokumentieren.

Entsprechend der Fragen und Entwicklungsthemen, die Eltern beschäftigen, sind die Filme strukturiert: Es geht um Babys Sprache, wie Eltern Signale besser verstehen, Tatendrang unterstützen und Persönlichkeitsentwicklung fördern können. Dies geschieht, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen, aber auch um frühzeitig einen präventiven Beitrag zu leisten, um Kinder vor Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen.

Die Filme auf den DVDs sind in Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch. Im Paket mit den Elternbriefen vom Arbeitskreis Neue Erziehung (ANE) e.V. und Peter Pelikan e. V. sind sie ein Angebot, das insbesondere Eltern ansprechen soll, die lieber visuell inspiriert als schriftlich informiert werden wollen. Im Film wird mit einem Icon auf die jeweils passenden Elternbriefe hingewiesen.

An dem Projekt sind beteiligt: Arbeitskreis Neue Erziehung e. V., Bundeszentrale für gesund­heitliche Aufklärung, Deutsche Liga für das Kind, Junker-Kempchen-Stiftung (Förderung), Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordhein-Westfalen (finanzielle Unterstützung), Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Peter-Pelikan e. V.

Brandenburger Eltern erhalten die DVD kostenlos mit dem Begrüßungspaket. Weitere DVDs können für 5,00 € plus Porto bestellt werden (für Institution gelten andere Konditionen) bei:

Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.       www.ane.de, Tel.: 030-25 90 06-0

Deutsche Liga für das Kind e.V.        www.liga-kind.de, Tel.: 030-28 59 99 70

Peter Pelikan e.V.                               www.peter-pelikan.de, Tel.: 089-82979890

Nationales Zentrum Frühe Hilfen       www.fruehehilfen.de, Tel.: 0221-8992-0

Junker-Kempchen-Stiftung für kompetete Elternschaft und Mediation, Tel.: 0208-859940

 

Kontakt: Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg, Tel.: 0163-6646331 oder sabine.spelda@gmx.de

Neue Webseite stellt Regionalbudget-Projekte vor

(15. 07. 2013)

 

Ein Teilprojekt der fünften Förderperiode des EU-Förderprogramms „Regionalbudget – Beschäftigungsperspektiven eröffnen, Regionalentwicklung stärken“ unter Trägerschaft der Klinikum Niederlausitz GmbH trägt den Titel „InFrANetz - Initiative zur Förderung regionaler Akteurskooperationen und Netzwerkbildung“. Im Rahmen des Projektes entwickelte Manja Minihoffer eine Webseite, die alle Projektträger aus dem Regionalbudget V und ihre Aktivitäten präsentiert.

 

Auf der Webseite werden alle Projekte aus dem Regionalbudget V mit ihren Inhalten und Ansprechpartnern vorgestellt. Langzeitarbeitslose und erwerbslose Nichtleistungsempfangende haben nun die Möglichkeit, sich über Bildungsangebote und Termine der einzelnen Projektträger unter www.projekt-arbeit-osl.de zu informieren.

 

„InFrANetz“ setzt sich zum Ziel, durch die Unterstützung der regionalen Trägerlandschaft sowie durch die Einbeziehung relevanter Institutionen und Akteure arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen, wie die soziale Eingliederung von (Langzeit-)Arbeitslosen und deren Zugang zu Beschäftigung, zu fördern. Der Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen im Netzwerk wird dynamische Lernprozesse bei allen Partnern fördern.

 

Energiepreis-Jury hat getagt/ Elf Projekte wurden eingereicht

(15. 07. 2013)

Elf Projekte wurden in diesem Jahr im Rahmen des vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgelobten und mit 10.000 Euro dotierten Energiepreises eingereicht. Am Montag, den 8. Juli 2013, tagte die Jury unter Vorsitz von Professorin Dr.-Ing. Kathrin Lehmann, Dekanin der Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik an der Brandenburgischen Technischen Universität in Senftenberg,  und traf eine Auswahl der eingereichten Projekte. Die drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger werden während der Kreistagsitzung am Donnerstag, den 12. September 2013, im Kulturhaus Lauchhammer ausgezeichnet.

 

Der Energiepreis wurde 2012 erstmals vergeben. Ausgezeichnet werden Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen. Der Preis wird von der unlimited energy GmbH aus Berlin sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert.

Ausschreibung Intendanz Neue Bühne Senftenberg

(12. 07. 2013)

Die Ausschreibung der Stelle des Intendanten am Theater der „Neuen Bühne Senftenberg“ wurde am vergangenen Freitag, den 5. Juli 2013, auf den Weg gebracht.

[Ausschreibung Intendanz]

[Ausschreibung auf der Internetseite des Theaters Neue Bühne Senftenberg]

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Landrat und Bauernverband zu Gast bei Großräschener Landwirtschaftsbetrieben

(11. 07. 2013)

 Der Landwirtschaftsbetrieb Lindenfeld GbR und die Agrargenossenschaft Großräschen eG standen am Mittwoch, den 10. Juli 2013, im Mittelpunkt der Zusammenkunft von Geschäftsführung und Vorstand des Bauernverbandes Südbrandenburg e.V. mit Landrat Siegurd Heinze, Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker, Kreistagsabgeordneten sowie weiteren Vertretern des Landkreises. Die jährlich stattfindenden Besuche in Landwirtschaftsbetrieben sollen dazu beitragen, Entwicklungen der Landwirtschaft in der Region zu reflektieren und mögliche Schwerpunktthemen gemeinsam zu diskutieren.

 

Zum Auftakt des etwa vierstündigen Programms empfing Dr. Andreas Wobar, Geschäftsführer der Lindenfeld GbR, die Anwesenden auf den IBA-Terassen in Großräschen. Im Anschluss an die ausführliche Präsentation seines Betriebes erfolgte eine Führung entlang der beeindruckenden Weinterrassen, welche der Winzer dort seit 2012 bewirtschaftet.

Nach einem anschließenden kurzen Halt am zukünftigen Haus der Landwirtschaft, welches nach seiner Fertigstellung im Jahr 2014 unter anderem durch die Gestaltung eines grünen Klassenzimmers auf die Landwirtschaft in der Region und bäuerliche Tradition aufmerksam machen soll, folgte die Besichtigung der Agrargenossenschaft Großräschen eG.

Der Rundgang durch Vermarktungshalle, Haus-, Hof- und Gartenladen sowie die Lager- und Aufbereitungshalle in Kombination mit einer Präsentation des Unternehmens durch Hans-Joachim Kupz, Vorstandsmitglied im Bauernverband, bildeten den Abschluss des offiziellen Teils. In einer anschließenden Gesprächsrunde bestand die Möglichkeit, Probleme zu diskutieren und sich untereinander auszutauschen.

 

 „Die heute besuchten Unternehmen leisten mit ihrer Arbeit einen entscheidenden Beitrag für die Region. Ich halte es für wichtig, dass wir durch Veranstaltungen wie diese auch weiterhin den direkten Kontakt zu den Landwirten suchen, um die Entwicklung der Landwirtschaft weiter voranzubringen“, erklärte Landrat Siegurd Heinze im Anschluss an die Veranstaltung.

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Innenminister zu Gast im Landkreis

(08. 07. 2013)
Woidke und Landrat Heinze kamen mit Bürgermeistern und Amtsdirektoren zusammen

 

Anlässlich eines Arbeitsbesuches begrüßte Landrat Siegurd Heinze am Freitag, dem 5. Juli 2013 Dietmar Woidke, den Innenminister des Landes Brandenburg, in der Kreisverwaltung in Senftenberg. Neben einer Gesprächsrunde mit dem Landrat, der Ersten Beigeordneten sowie dem Dezernenten für Bildung, Finanzen und innere Verwaltung stand im weiteren Tagesverlauf ein Treffen  mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen im Rathaus der Stadt Lauchhammer auf der Tagesordnung.

 

Inhalte der Zusammenkunft im Landratsamt bildeten dabei die Haushaltslage des Landkreises, der Bau und Betrieb eines Innovationszentrums an der Brandenburgischen Technischen Universität in Senftenberg, die Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk sowie allgemeine Gespräche zum Thema kommunale Strukturen im Land Brandenburg.

 

Im Rahmen der knapp zweistündigen Informationsberatung in der Stadtverwaltung Lauchhammer wurde mit Carlo Weber der neue Leiter der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vorgestellt, der seinen neuen Dienstposten zum 1. Juni 2013 angetreten hat. Anschließend wurde über die Entwicklung extremistischer Strukturen und Straftaten im Kreisgebiet gesprochen. Zudem hatten die Vertreter der Städte, Ämter und Gemeinden die Möglichkeit, Erfahrungen zu verfassungsschutzrechtlichen Angelegenheiten auszutauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen. „Die Hand zur Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Verfassungsschutz ist ausgestreckt. Ein noch stärkerer Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist unser erklärtes Ziel“, berichtete Carlo Weber.

Die nächste Zusammenkunft der Hauptverwaltungsbeamten findet im September in der Stadtverwaltung in Schwarzheide statt.

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Ausschreibung der Stelle des Intendanten am Theater „Neue Bühne“ beginnt

(05. 07. 2013)
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

 

Die Ausschreibung der Stelle des Intendanten am Theater der „Neuen Bühne Senftenberg“ wird noch am heutigen Freitag auf den Weg gebracht. Sewan Latchinian wird sein Vertragsverhältnis fristgerecht zu Ende Juni 2014 beenden und damit dem Zweckverband den Weg für die Suche nach einem qualifizierten Nachfolger eben.

 

„Wir sind sehr bestrebt, den Besucherinnen und Besuchern und vor allem auch den Angestellten des Theaters noch in diesem Jahr einen geeigneten neuen Intendanten präsentieren zu können. Ziel ist es nicht nur, mit dessen Hilfe die Erfolgsgeschichte des „Theaters Neue Bühne Senftenberg“ fortzuschreiben, sondern diese in Zukunft noch um viele weitere spannende Kapitel zu ergänzen“, äußerten sich die beiden Verbandsräte Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich am Rande eines Treffens mit Vertretern des Personalrates des Theaters.

Neues aus der Katasterbehörde

(03. 07. 2013)

 

Gut zwei Wochen nach dem Umzug der 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Außenstelle Calau zum Hauptsitz der Katasterbehörde nach Cottbus vergewisserten sich die Landräte Siegurd Heinze als ehemaliger Arbeitgeber und Harald Altekrüger als neuer Arbeitgeber über die Situation im neu gebildeten Bereich der Katasterbehörde. Nach einer zirka einstündigen Beratung mit den Sachgebietsleitern zur aktuellen Entwicklung wurden die einzelnen Mitarbeiter in ihren Büros besucht. Dabei zeichnete sich trotz Umzugsstress ein positives Klima ab. Viele Kollegen haben bereits durch Studium oder berufliche Termine Kontakte geknüpft.  Daher gestaltet sich das Aufeinandertreffen des neuen Mitarbeiterstamms unkompliziert.

"Einzelne Mitarbeiter müssen zwar nun längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen und auch bauliche Maßnahmen am Wärmeschutz des Dachgeschosses stehen noch aus, dennoch kann man dem Start der gemeinsamen Katasterbehörde durchaus ein großes Lob aussprechen" so Landrat Harald Altekrüger.

 

Nebenher wurden auch fachliche Themen, wie die Umstellung des Liegenschaftskatasters auf ALKIS angesprochen. Zum 1. März 2013 hat die Vermessungs- und Katasterverwaltung im Land Brandenburg das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) als Ersatz des bisher getrennt geführten Karten- und Buchnachweises (ALK und ALB) und als amtlichen Katasternachweis eingeführt. Landesweit wurden die Informationen der Altsysteme erfolgreich nach ALKIS überführt - somit auch für den Zuständigkeitsbereich der beiden Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

 

Der Wechsel zu ALKIS ist, trotz der anfänglichen Zeitverzögerungen, die durch das Einspielen der Daten auf das neue zentrale System entstanden, ein wichtiger und zukunftsweisender Schritt zur Verwaltungs- und Systemmodernisierung. Die Vorteile sind für die Kunden von ALKIS zum Beispiel der qualitativ bessere Datenbestand durch die integrierte Buch- und Kartenfortführung, die landesweite Sicherstellung einer gleichmäßigen Qualität bei der Fortführung des Liegenschaftskatasters oder zum Beispiel tagaktuelle Flurstücksinformationen, die über das Auskunftssystem Lika-Online vor allem für Notare zur Beschleunigung des Grundstücksverkehrs bereit stehen.

 

"Der entscheidende Mehrwert der ALKIS-Daten wird womöglich erst über künftige Produkte und Anwendungen erzielbar sein", erklärt Baudezernent Olaf Lalk. Denn ALKIS ist die Basis für zukunftssichere Lösungen und Produkte wie zum Beispiel Webdienste oder Apps. Zukünftig können nach Kundenwünschen innovative Produkte deutlich  anwendungsbezogener durch private Dienstleister entwickelt werden. Geodateninfrastrukturen auf Basis internationaler Normen und Standards ermöglichen kundennahe Produkte und Lösungen, die bei Verwaltung, bei Dienstleistern und im Internet in zunehmendem Maße verfügbar sind. Dafür bietet ALKIS die erforderliche Basis, so Lalk weiter.

 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße

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Regionaler Wachstumskern Westlausitz: Fragebogen zur Optimierung der Infrastruktur

(03. 07. 2013)

Der Regionale Wachstumskern Westlausitz (RWK) verfolgt das Ziel, qualifizierte Fachkräfte in der Region zu halten. Dazu ist es einerseits notwendig, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte der Region zu verbessern und andererseits die Unternehmen zu unterstützen, das Arbeitsumfeld für die Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten, beispielsweise durch bessere Angebote im öffentlichen Nahverkehr. 

 

 

Basierend auf einer Analyse des Wegenetzes soll eine Optimierung der Infrastruktur erreicht werden, die den Pendlern einen wirtschaftlicheren und energetisch optimaleren Arbeitsweg ermöglichen. Darüber hinaus hilft ein effektiv organisiertes Wegenetz potentiellen Arbeitnehmern bei der Entscheidung für einen Arbeitsplatz in der Region Westlausitz. Mit der Optimierung des Öffentlichen Nahverkehrs sollenebenso die Aktivitäten der Städte und Gemeinden in der Tourismusbranche, einem wichtigen Cluster in der Region, unterstützt werden.  

 

Zur Analyse der bestehenden Infrastruktur wurde gemeinsam mit der Hochschule Lausitz (FH) ein Fragebogen entwickelt, in dem sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen selbst die Arbeitswege bewerten können.

Auf der Internetseite unter www.iurs-ev.de ist dieser zur Online-Beantwortung freigeschaltet.

Warnung vor Anzeigenakquise für angebliche Landkreis- Bürgerinformationsbroschüre

(03. 07. 2013)

 

Das Unternehmen LUNA Media UG mit Sitz in Meudt versucht derzeit, in der Region Anzeigenkunden für eine angebliche Bürgerinformationsbroschüre des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu werben. Wir möchten alle Anzeigenkunden unserer bisherigen Broschüren sowie alle Unternehmen im Kreisgebiet ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz momentan keine Bürgerinformationsbroschüre oder ähnliche Broschüren in Planung und/oder Produktion gegeben hat.

 

Wir warnen darüber hinaus eindringlich davor, Verträge mit dem genannten Unternehmen zu unterzeichnen, da die Unterschrift eine Vertragslaufzeit von einem Jahr mit sich bringt. Dieser Vertrag verlängert sich zudem automatisch, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

 

Laut Hinweisen von Anzeigenkunden versucht nach wie vor auch die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Dierdorf Anzeigenkunden aus verschiedenen Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu Anzeigenschaltung zu bewegen. Auch hier wird telefonisch behauptet, eine Broschüre im Auftrag des Landkreises OSL zu erstellen.

 

Gibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Broschüren heraus, so erhält der entsprechende Verlag seitens des Landkreises stets ein unterzeichnetes Empfehlungsschreiben.

Bei Zweifeln und Rückfragen bezüglich der Zusammenarbeit mit Verlagen können Sie sich unter der Telefonnummer 03573/ 870-1003 an die Kreisverwaltung wenden.

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Parkplatz Landratsamt von Juli bis Oktober an den Wochenenden geöffnet

(01. 07. 2013)
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Senftenberg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

 

Im Ergebnis eines am 6. Juni stattgefundenen Gesprächs zwischen Vertretern der Stadt Senftenberg, des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Thematik der Parkplatznutzung haben die Vertreter der Stadt Senftenberg und des Landkreises vereinbart, einen Entwurf zur Nutzungsvereinbarung des Parkplatzes Landratsamt, Dubinaweg 1, noch in dieser Urlaubssaison auf den Weg zu bringen.

 

Die Vereinbarung sieht vor, den Parkplatz Landratsamt mit insgesamt 85 Stellflächen in der Zeit von Freitag, 14 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, kostenfrei zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. An allen anderen Tagen ist die Nutzung ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung vorbehalten. Notwendige Beschilderungen sowie Versicherungsangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Senftenberg. Greifen soll die Regelung vorerst von Freitag, den 5. Juli 2013, bis zum Sonntag, dem 27. Oktober 2013. Im Anschluss finden erneut Gespräche statt. Eine mehrjährige Vertragsbindung wird nicht ausgeschlossen.

 

Wenn der Vertrag unterzeichnet ist, tritt er zum 5. Juli 2013 in Kraft. Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich freuen sich, den Gästen dann weitere Parkmöglichkeiten bieten zu können.

Kreisbereisung der Ministerin Prof. Dr. Dr. Kunst

(01. 07. 2013)

Am Freitag, dem 28. Juni 2013, besuchte Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Neben einem Besuch im Schloss Großkmehlen standen das Unternehmen 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH, das Schloss Hohenbocka und die Eröffnung der 13. Internationalen Folklorelawine in Lübbenau auf dem Programm.

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Neues Konzept: Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung im Landkreis OSL

(28. 06. 2013)

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.06.2013 das Konzept  „Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Bildung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz – Phase 1: Von der Kita bis zum Verlassen der Grundschule“ als Handlungsrahmen für die Kreisverwaltung beschlossen. Die in dem Konzept enthaltenen Maßnahmen sollen nach einem in der Verwaltung abzustimmenden Zeitplan umgesetzt werden. Bis zum  II. Quartal 2015 ist dem Kreistag  eine Abrechnung des beschlossenen Konzeptes im Abgleich mit den Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene und eine Fortschreibung in Bezug auf die weiterführenden Schulen und die berufliche Bildung vorzulegen.

 

In dem vorliegenden Konzept ist der Kommunikationsprozess im Landkreis zum Thema „Inklusive Bildung“ dargestellt, die gesetzlichen Grundlagen, Begriffe und Zuständigkeiten erläutert und die derzeitige Situation in den Bildungseinrichtungen analysiert worden. In der berufenen Steuerungsgruppe und in Arbeitsgruppen ist festgestellt worden, dass Inklusion ein langfristiger Prozess ist. Es wurden langfristige Ziele und Modelle entwickelt, Anforderungen beschrieben, wie Inklusion gelingen kann. Auf dem Weg dahin sind die durch die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den anderen Beteiligten erforderlichen Schritte und Maßnahmen beschrieben worden.

Das Konzept ist unter Mitarbeit von Kita- und Schulleiterinnen, Sonderpädagogen und Sozialarbeitern, Mitarbeitern aus Kommunen, Ämtern und Behörden, Elternvertretern u.a. entwickelt worden.

Das Konzept finden Sie hier

 

Schmettern, Pritschen und Baggern im Namen der Kreisverwaltung

(26. 06. 2013)
5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämpften beim Businesscup um den Sieg

 

 

Am Sonntag, den 23. Juni 2013, fand in Buchwalde der alljährliche SFBeach-Volleyball-Businesscup statt.

Bei schönstem Sonnenschein gingen 18 Teams aus Unternehmen, Verbänden, Behörden und weiteren Institutionen an den Start. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz  war in diesem Jahr erstmalig dabei. Unter dem Namen „Die immerblauen Moving Birds“ kämpften Lisett Ziesche, Lisa Meißner,  Kevin Muschinski (Auszubildende im 1.Lehrjahr), Mario Weinert (IuK-Service) und  Robert Magister (Personalamt) über mehrere Stunden hinweg um den Sieg für die Kreisverwaltung. Obwohl das von Herrn Weinert zusammengestellte Team vorher keine einzige gemeinsame Trainingseinheit absolviert hatte, konnte ein bemerkenswerter 6. Platz erzielt werden.

 

Spannende Spiele

In den Gruppenspielen trafen die Fünf auf die Teams M+W Group, puralis „POWER PUR“ und SEL. Gegen die Teams von M+W Group und puralis „POWER PUR“ setzten sie sich souverän durch, gegen SEL reichte es am Ende nicht ganz. Nervosität und Hektik hatten dieses Spiel begleitet. Als Zweiter der Gruppe war man jedoch sehr zufrieden und freute sich auf die weiteren Spiele.

Nach dem Einzug in die Hauptrunde bestand sogar die Möglichkeit, einen Platz auf dem Treppchen zu belegen. Leider konnte unser Team das erste Spiel in der Hauptrunde gegen „nicht therapierbar“ nicht für sich entscheiden - die Aussicht auf einen Pokal war vorüber. Nichtsdestotrotz: Im zweiten Spiel der Hauptrunde setzten sie sich gegen das Team von „Schiffler Möbel“ durch und spielten nun um Platz 6.

In der Endrunde trafen unsere „immerblauen Moving Birds“ erneut auf das Team SEL. Trotz hoher Motivation waren Müdigkeit und Konzentration sichtlich in die Knochen gestiegen - so dass sie sich nach einem anstrengenden Spiel am Ende doch geschlagen geben mussten.

 

Auch im nächsten Jahr wieder mit dabei

Obwohl es am Ende nicht ganz für einen Podiumsplatz reichte, hatten alle Beteiligten großen Spaß: „Die Stimmung war sehr gut!“, bestätigt Robert Magister. „Wir freuen uns über den hervorragenden 6. Platz, mit dem am Anfang überhaupt keiner gerechnet hatte. Super Leistung!“

Durch das positive Ergebnis ist man sich bereits jetzt einig, dass man auch im nächsten Jahr daran teilnehmen wird. - Vielleicht treten dann ja sogar weitere Teams für die Kreisverwaltung an.

 

[SFBeach-Ergebnisse 2013]

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Auzubildende belegen 3. Platz im B-Finale der Europäischen Jugendolympiade

(24. 06. 2013)

 Auch in diesem Jahr nahmen unsere Auszubildenden an der „Europäischen Jugendolympiade für interkulturelle Offenheit, Toleranz und Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt“ teil. Bis zu zwei Mal wöchentlich hatten sie sich seit April getroffen, um das siebenminütige, englischsprachige Programm auf die Beine zu stellen.

 

Aufgabe des Projekts, welches im Kooperationsverbund zwischen der WEQUA GmbH als Antragsteller und der EEPL GmbH als Kooperationspartner realisiert wird, war es, sich mit den Pros und Contras der Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen. Ob sie ihren Beitrag in Form eines Theaterstücks, Showbeitrags oder Liedes präsentieren, bleibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei selbst überlassen. Am Wettbewerb nehmen deutschland- und europaweit Auszubildende aus verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen teil.

 

Der Gewinner unter den deutschen Teams wurde am 24. Juni im B-Finale in der Friedensgedächtniskirche in Lauchhammer ermittelt. Der beste Beitrag aus jedem der 12 teilnehmenden europäischen Länder tritt am Mittoch, dem 26. Juni,  im Amphitheater Senftenberg an, um den MOVE – Award zu gewinnen. Mehr Informationen zum Wettbewerb gibt es auf der Internetseite der WEQUA.

 

Wir danken unseren Auszubildenden für ihren Einsatz und gratulieren zum 3. Platz im B-Finale!

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Elternbriefe

(19. 06. 2013)

Der Arbeitskreis Neue Erziehung gibt seit mehr als 50 Jahren die Elternbriefe heraus, die alle wichtigen Informationen enthalten, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Insgesamt gibt es 46 Briefe von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr. Die Elternbriefe werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie einigen Landesministerien gefördert. Bundesweit nutzen ca. 350 Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe die ANE-Briefe als präventives Angebot zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz.

Die Briefe werden in Berlin seit 20 Jahren zentral über den Senat an alle frischgebackenen Eltern versandt (EB 1-4), das möchten wir auch für Brandenburg erreichen – und das geht nur mit Ihrer Unterstützung! Bitte berichten Sie auf der Internetseite über die Elternbriefe. Sie können sich gerne auf der Homepage www.ane.de über dieses Angebot zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz informieren.

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Hochwasser-Soforthilfen für Private und Unternehmen

(14. 06. 2013)

 

Finanzminister Markov erlässt Richtlinie „Hochwasser-Soforthilfen“

 

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister

Helmuth Markovhat heute in Potsdam

eine Richtlinie für

Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private

Haushalte und Unternehmen

unterschrieben. Damit sei der Weg frei, so Markov,

um auch in Brandenburg allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über

die erste Not hinweg zu helfen, erklärte er dazu. Als Soforthilfe werden

einmalig

pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige

Kind

gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung

sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013

betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt

ist.

Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfeerhalten, wenn

Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen

entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss

oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch

Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden

sind.

Die

Mittel werden bar ausgezahlt. Die Abstimmungen mit den zuständigen Landkreisen

zum konkreten Verfahren laufen bereits. In Kürze werden die erforderlichen

Informationen und

Anlaufstellen auf der Internetseite des Finanzministeriums

(

www.mdf.brandenburg.de) veröffentlicht. Auf dieser Internetseite stehen

die

Antragsformulare zum Downloadbereit. Ebenso ist seit heute auch eine

Hochwasser-Hotline

im Ministerium der Finanzen geschaltet (Telefon 0331-866

6868 und per Mail unter: hochwasserhilfe@mdf.brandenburg.de), unter der Betroffene

weitere Informationen erhalten.

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Ingrid Mattern

Pressesprecherin

Hausruf: (03 31) 8 66 – 6007

Fax: (03 31) 8 66 – 6666

Handy: (0171) 768 58 94

Internet:

www.mdf.brandenburg.de

E-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de

Potsdam, 12. Juni 2013

2

Der Finanzminister unterstrich, dass es sich hierbei lediglich

um eine erste Soforthilfe

des Landes

handele. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bund,

um gemeinsam weitergehende Hilfen, insbesondere für den Wiederaufbau, bereit

stellen zu können.

 

(Ministerium der Finanzen, Land Brandenburg)

[Download]

Achtung Umzug!: Untere Fischerei- und Jagdbehörde, SG allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gewerbefachaufsicht, Zentrale Bußgeldstelle nunmehr in Calau!

(06. 06. 2013)

Seit Dienstag, den 16. April 2013, ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises OSL in Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, erreichbar. Bürger sollten dies im Hinblick auf die geänderte Besucheranschrift beachten. „Die Telefonnummern der Mitarbeiter behalten jedoch ihre Gültigkeit“, erklärt Amtsleiter Ralf Lier vom Straßenverkehrsamt. Die Zentrale Bußgeldstelle bleibt weiterhin auch über die Telefonnummer (03541) 870-0 erreichbar.

 

Seit Dienstag, den 23. April 2013, ist auch die Untere Fischerei- und Jagdbehörde des Landkreises OSL in Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, erreichbar.

 

Neben der unteren Jagd-und Fischereibehörde zieht ebenfalls das Sachgebiet allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gewerbefachaufsicht nach Calau um. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich Schornsteinfegerwesen und Schwarzarbeitsbekämpfung. Die bisherigen Telefonnummern behalten ihre Gültigkeit.

Pflegestützpunkt zieht positives Fazit des ersten Quartals

(31. 05. 2013)
Beratungsangebote werden immer stärker angenommen

 

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald- Lausitz nutzen das Angebot, sich im Pflegestützpunkt Senftenberg in der Ernst-Thälmann-Straße 129 kostenlos und umfassend über das Thema „Pflege“ zu informieren. Bereits im Jahr 2012 wurden mit insgesamt 1.327 Gesamtkontakten 248 mehr als noch im Vorjahr registriert. Die Zahl der Hausbesuche stieg von 132 in 2011 auf 311 in 2012 um mehr als das doppelte an. In diesem Jahr zeichnet sich bereits ein ähnlich positives Bild ab.

 

Bereits von Januar bis April wurden 645 Kontakte registriert. Darunter waren 355 Personen, die sich erstmalig hilfesuchend an die drei Mitarbeiterinnen vor Ort wandten. 37 der Beratungen wurden in der Außenstelle in Lübbenau, 9 in der Außenstelle in Lauchhammer durchgeführt.

 

Die meisten Bürger und Bürgerinnen entschieden sich dafür,  im Rahmen der Sprechzeiten eine persönliche Beratung wahrzunehmen (246 Personen). Auch das Angebot, sich telefonisch Rat zu holen, wurde gerne genutzt (200 Fälle). Hausbesuche sind nach wie vor willkommen: Im ersten Quartal 2013 suchten die Mitarbeiterinnen die Beratungsbedürftigen 183 Mal in ihrem Zuhause auf. Auch die Möglichkeit, per Post oder E-Mail seine Fragen zu klären, wird angeboten.     

 

„Die meisten Fragen drehen sich darum, ab wann eine Pflegestufe erteilt wird, wer bei der Pflege helfen kann, welche Voraussetzungen für die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises vorliegen müssen und wie die Wohnung so angepasst werden kann, dass trotz körperlicher Einschränkungen weiterhin darin gelebt werden kann“, schildern die Mitarbeiterinnen. 

 

Der Pflegestützpunkt Senftenberg wurde im Januar 2010 eröffnet. Zentrales Ziel ist die komplexe trägerunabhängige Beratung, Versorgung und Betreuung für alle um Hilfe und Rat suchenden Menschen. Durch Vernetzung von vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten, Dienstleistungen und Akteuren im Landkreis werden Hilfen optimiert und das Zusammenwirken der Beteiligten gefördert.

 

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes bieten unter anderem Informationen zu den Themen Pflegebedürftigkeit/Pflegestufen, Finanzierung der Pflege, Bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen, Häusliche Krankenpflege/Pflegedienste/Sozialstationen, Pflegeheime, Service (Betreutes) Wohnen, Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Hilfe im Haushalt, Hausnotruf, Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern), Behindertenfahrdienst, Eingliederungshilfe, Fahrkosten zur ärztlichen Behandlung und Therapieeinrichtungen, Patientenverfügung/Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht, Wohnen im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit ohne Barrieren/Wohnraumanpassungsmaßnahmen und deren Finanzierungsmöglichkeiten sowie Schwerbehindertenausweis und Schwerbehindertenrecht. Zudem unterstützen die Frauen bei Antragstellungen und bei der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung.

 

Die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes Senftenberg, Ernst-Thälmann- Str.129, lauten wie folgt:

 

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag             09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zusätzlich findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr eine Außensprechstunde in Lübbenau, Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34, statt.

In Lauchhammer sind die Mitarbeiterinnen jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Liebenwerdaer Straße 69.

 

Die Sozialberaterin ist unter der Telefonnummer (03573) 363345 erreichbar, die Pflegeberaterinnen haben die Telefonnummer (03573) 3693863. Fragen per E-Mail können an senftenberg@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de gestellt werden. Die Fax-Nummer lautet (03573) 363346.

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Katasterbehörde: Außenstelle in Calau bleibt besetzt

(29. 05. 2013)

 

Die Sachgebiete Fortführung und Benutzung des Liegenschaftskatasters sowie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ziehen von Calau nach Cottbus. In der Außenstelle in Calau sind weiterhin die Auskunft und das Sachgebiet Vermessung untergebracht. Auskünfte zu den Nachweisen des Liegenschaftskatasters und Anträge auf Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen können daher nach wie vor direkt vor Ort in der Parkstraße 4-7 eingeholt und eingereicht werden. Telefonische Auskunft gibt es über die zentrale Telefonnummer (03541) 870 5301. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Calau stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung: Mo, Die, Do und Fr:  9-12 Uhr, Die 13-18 Uhr, Do 13-17 Uhr. 

 

In Cottbus finden Bürgerinnen und Bürger die Katasterbehörde in der Vom-Stein-Straße 30. Auskunft geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die zentrale Telefonnummer (0355) 499 12 222. Sprechzeiten finden Dienstag von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr  mit der zusätzlichen Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten statt.

Freie Plätze in den Vollzeitbildungsgängen des OSZ Lausitz

(27. 05. 2013)

 

Wer ab dem neuen Schuljahr 2013/2014 anstrebt eine Studienberechtigung zu erwerben, kann sich aufgrund noch freier Kapazitäten am OSZ Lausitz für die einjährige Fachoberschule in den Fachrichtungen Ernährung, Technik oder Wirtschaft und Verwaltung zum Erwerb der Fachhochschulreife oder am Beruflichen Gymnasium des OSZ zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) anmelden.

Wenige freie Plätze sind auch noch bei der Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker in den Fachrichtungen Maschinen- und Elektrotechnik verfügbar.

Informationen und Anmeldeformulare für die o.g. Bildungsgänge finden Sie auf der Homepage des OSZ Lausitz www.oszlausitz.de.

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Untere Naturschutzbehörde gibt grünes Licht für Sprengung vom Kraftwerk Vetschau

(22. 05. 2013)
 Ausnahmeerlaubnis unterliegt strengen Auflagen zur Sicherung vom Artenschutz

 

 

Jetzt ist es offiziell: Das Werk IV am Standort ehemaliges Kraftwerk Vetschau darf am kommenden Sonntag, den 26. Mai, gesprengt werden. Nachdem das bereits für Ende April geplante Vorhaben nach Bekanntwerden von Artenschutzbelangen gestoppt wurde, erteilte die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einem erneuten Antrag durch die Walter Schmidt Chemie GmbH gestern nunmehr die Genehmigung. Die Erlaubnis ist an strenge Bedingungen und Auflagen geknüpft.

 

Bei der Entscheidungsfindung galt es, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sowie öffentliches und wirtschaftliches Interesse bestmöglich gegeneinander abzuwägen und eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. „Wie ein Gutachten zeigt, stehen einem Abriss des Bauwerkes ganzjährig artenschutzrechtliche Verbotsbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz entgegen. Die geplante Sprengung Ende Mai durchzuführen, ist nach Prüfung aller Erkenntnisse aus Sicht des Artenschutzes die am ehesten vertretbare Lösung“, erklärt Bernd König, Amtsleiter für Umwelt und Bauaufsicht.

 

Ein Gutachten, welches als Folge einer Vor-Ort-Begehung am Werk IV Anfang März durch die Walter Schmidt-Chemie GmbH in Auftrag gegeben wurde und der unteren Naturschutzbehörde seit dem 12. Mai vorliegt, galt als wesentliche Grundlage für die Entscheidungsfindung. Im Ergebnis war festzustellen, dass neben dem Brutplatz des Wanderfalken, welcher in Ostdeutschland erst seit den 90er Jahren wieder angesiedelt ist, auch Brutplätze des Turmfalken, vom Hausrotschwanz und der Ringeltaube vom Abriss betroffen sind. „Für uns alle unerwartet waren die Ergebnisse zu den in der Ruine überwinternden Fledermäusen. Gleichzeitig gab es Hinweise, die auf eine Nutzung als Sommerquartiere, Wochenstuben und Zwischenquartiere durch Fledermäuse deuteten“, erklärt Jentsch von der unteren Naturschutzbehörde.

 

Die Bearbeiter des Artenschutzfachbeitrages hatten gleichzeitig die Aufgabe, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen für die betroffenen Arten vorzuschlagen und auf ihre Durchführbarkeit zu prüfen. Mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung verpflichtet sich die Walter Schmidt Chemie GmbH, die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu tragen. Im Rahmen einer ökologischen Abrissbegleitung gilt es nunmehr, zum gesetzesmäßig vorgeschriebenen Schutz der bedrohten Tierarten folgende Maßnahmen schnellstmöglich praktisch umzusetzen:

 

Wanderfalke:

Der Wanderfalke unterliegt einem besonders hohen Schutzstatus. Ein Elternpaar mit drei Jungtieren lebt momentan in der Kraftwerksruine. In Brandenburg läuft seit einigen Jahren ein Wiederansiedlungsprogramm für baumbrütende Wanderfalken. Zu diesem Zweck werden junge Wanderfalken gezielt ausgehorstet und auf Baumnestern großgezogen. Da der Standort im Kraftwerk Vetschau eine Gebäudebrut ist, bei der es in den vergangenen beiden Jahren stets zu Verlusten durch vom Brutplatz herabfallende Jungtiere kam, war eine Entnahme der Anfang Mai geschlüpften Jungtiere, unabhängig von der Sprengung, bereits vorgesehen. Ende Mai ist mit der Entnahme der Jungtiere die Brut für dieses Jahr beendet, der Wanderfalke ist folglich nicht mehr von der Sprengung betroffen.

 

Turmfalke:

Fünf  Paare haben in diesem Jahr ihren Brutplatz in der Ruine gewählt. Gerechnet wird mit etwa 30 Eiern, die durch einen Industriekletterer entnommen und anschließend in eine Brutmaschine überführt werden. Die Jungfalken werden bei anderen Turmfalkenbruten im weiteren Umfeld von Vetschau zugesetzt.

 

Ringeltaube/Hausrotschwanz:

Bei den Nestern werden Vergrämungsmaßnahmen von der Nestentfernung vor Legebeginn bis zur Entnahme von Eiern vorgenommen. Die Eier werden geborgen und anderen Nestern untergelegt. Praktisch ist dies nur zu Beginn der Brutzeit im Mai umzusetzen.

 

Fledermäuse:      

Acht Fledermausarten wurden im Rahmen der Bestanderfassung gezählt. Die Fledermäuse haben Mitte April die Ruine als Winterquartier verlassen. Gegenwärtig liegt der geringste Besatz an Fledermäusen im Jahr vor, es befinden sich nur Einzeltiere vor Ort. Durch Detektorbegehungen mit Ultraschall soll eine ständige Kontrolle der Anwesenheit erreicht werden und gleichzeitig durch Netzfang und Besenderung die Quartiere ermittelt werden. Von dort müssen die Fledermäuse entnommen und nach dem Sprengtermin wieder freigelassen werden.

 

Als zusätzliche Ausgleichmaßnahmen werden Nisthilfen für Wanderfalke und Turmfalke in der Umgebung angebracht. Als Ersatz für das mit dem Abriss zerstörte Winterquartier errichtet die Walter Schmidt-Chemie GmbH auf dem angrenzenden Betriebsgelände bis zum 31. August 2013 einen Fledermauskeller in einer Größe von etwa 80 Kubikmetern. 

 

Der Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten zum Sprengtermin am 26. Mai liegt der unteren Naturschutzbehörde seitens des Vorhabenträgers seit dem 29. April vor. Wäre die Genehmigung zum Abriss erneut nicht erteilt worden, so die Begründung der Walter Schmidt Chemie GmbH, sehe sich das Unternehmen mit wirtschaftlichen Einbußen in Millionenhöhe konfrontiert: „Wir reden in diesem Fall von wirtschaftlichen Verlusten in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro, die dem Antragsteller entstanden wären. Hinzu kommen gefährdete Fördermittelzusagen in Höhe von 1,338 Millionen Euro. Außerdem war mit Gewerbesteuerverlusten für die Stadt Vetschau und damit verbunden dem Scheitern der geplanten Produktionserweiterung am Standort Vetschau zu rechnen“, erklärt Bernd König.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde haben die vorgeschlagenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen hinsichtlich eines bestmöglichen Erhaltungszustandes der betroffenen Tierpopulationen sorgfältig geprüft. Unter der Bedingung der strengen Einhaltung der genannten Maßnahmen haben wir nunmehr die Genehmigung zur Sprengung am kommenden Sonntag erteilt.“ Laut Bernd König stellt dieser Termin den geringstmöglichen Eingriff in den Artenschutz dar und ist auch aus unternehmerischer Sicht die beste Lösung.

 

 

 Foto: Die Brutplätze befinden sich auf den Kranbahnpfeilern im ehemaligen Kraftwerk Vetschau. Der Einflug in die Halle erfolgt durch defekte Fenster. – Foto: S. Herold (20.05.2011)

Foto zu Meldung: Untere Naturschutzbehörde  gibt grünes Licht für Sprengung vom Kraftwerk Vetschau

Hauptverwaltungsbeamte beraten zu polizeilicher Kriminalitätsstatistik

(17. 05. 2013)

 

Zu einer Informationsberatung zum Thema Sicherheit im Landkreis trafen sich am Donnerstag, den 16. Mai 2013, die Bürgermeister und Amtsdirektoren der Kommunen im Rathaus der Stadt Lauchhammer. Auch Rüdiger Schiesko, Leiter der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz, folgte der Einladung von Landrat Siegurd Heinze und stellte den anwesenden Vertretern der Städte, Ämter und Gemeinden die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2012 vor.

 

„Die Ergebnisse der Statistik sind weitestgehend sehr erfreulich. Die Kriminalitätsrate im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt und auch im brandenburgweiten Vergleich zeichnen sich im Vergleich zu den Vorjahren trotz Personaleinsparungen positive Trends ab. Oberspreewald-Lausitz ist kein Schwerpunktbereich in der Kriminalitätsentwicklung. Es gibt jedoch nach wie vor Entwicklungen, die Grund zur Sorge bereiten“, resümierte Landrat Siegurd Heinze mit Blick auf ansteigende Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln im Anschluss an die zweistündige Veranstaltung. „Es ist wichtig, dass wir dieses wachsende Problem in seiner Wichtigkeit wahrnehmen und die Gespräche dazu kontinuierlich fortsetzen.“

Die nächste Zusammenkunft der Hauptverwaltungsbeamten findet im September in der Stadtverwaltung Schwarzheide statt.

 

 

 

Foto zu Meldung: Hauptverwaltungsbeamte beraten zu polizeilicher Kriminalitätsstatistik

Neuer Seniorenwegweiser ab sofort erhältlich

(07. 05. 2013)

Seit Kurzem gibt es die mittlerweile vierte Auflage des Seniorenwegweisers wieder in zahlreichen Auslagestellen im gesamten Landkreis Oberspreewal-Lausitz. Die Broschüre, die jährlich in einer Auflage von 2500 Stück erscheint, thematisiert das Älterwerden im Landkreis und gibt Hilfe und Ratschläge rund um die Themen ambulante Pflege, Wohnen im Alter, Einkommenssteuer, Vorsorgeangelegenheiten und vieles mehr.

Interessierte Bürgerinnen und Bürgerinnen erhalten das 37-seitige Nachschlagewerk an verschiedenen Auslageflächen in den Gebäuden der Kreisverwaltung, Dubinaweg 1, Senftenberg. Außerdem halten der Pflegestützpunkt, Ernst-Thälman-Straße 129, sowie die Kommunen, Seniorenbeiräte und Wohlfahrtsverbände selbst einige Exemplare bereit.

Im Internet ist die Broschüre ebenfalls einsehbar.

Foto zu Meldung: Neuer Seniorenwegweiser ab sofort erhältlich

Helikopterflüge gegen Eichenprozessionsspinner: Einsatz

(07. 05. 2013)

 

Paaren/Glien – In den kommenden zwei Wochen bestehen nach Einschätzung der Experten des Landesbetriebs Forst Brandenburg die besten Voraussetzungen, um die Ausbreitung des wegen seiner Brennhaare gefürchteten Eichenprozessionsspinner in Brandenburg wirksam einzudämmen. Die Bekämpfung des Schädlings, der sich in den vergangenen Jahren auch deshalb gut vermehren konnte, weil er in der Region nur wenige natürliche Gegenspieler hat, wird vom Boden, aber auch aus der Luft erfolgen – wenn die jeweiligen Wetterbedingungen dies zulassen. Heute morgen konnte Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger den ersten Start für den Helikopter freigeben, der das Bekämpfungsmittel Dipel ES über von Eichenprozessionsspinnern befallenen, größeren Eichenbeständen im Havelland versprüht.

Eichenprozessionsspinner haben sich in den letzten Jahren in Brandenburg stark ausgebreitet. Problematisch ist neben Fraßschäden im Wald insbesondere auch der Befall von Eichen an Straßen und im Siedlungsgebiet. Die Brennhaare der Raupen können allergische Reaktionen auslösen, deren Häufigkeit stark zugenommen hat. Damit sind erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern und Besuchern verbunden.

Im Zeitraum vom 6. Mai bis 10. Juni wird eine Schädlingsbekämpfung von Waldflächen mit dem Pflanzenschutzmittel Dipel ES durch Befliegung mit Hubschraubern durchgeführt. Zum Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sowie zum Schutz der Waldbesucher vor Gesundheitsgefahren durch allergieerregende Nesselhaare des Eichenprozessionsspinners wird Dipel ES ordnungsbehördlich auch in Waldrandbereichen als Biozid eingesetzt.

Maßnahmen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners stoßen auf praktische und rechtliche Hürden. Unter Federführung des Brandenburger Forstministeriums wurde 2012 deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter anderem beim Bund die Zulassung und Beschaffung von Dipel ES zur wirksamen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Brandenburg erwirkt hat. Inzwischen wurden 18.000 Liter des Präparats angeschafft, das der Landesbetrieb und die Landkreise einsetzen werden.

Die vermutlich durch den Klimawandel begünstigte Zunahme des Eichenprozessionsspinners verursachte in den letzten Jahren erhebliche Probleme. So stieg die von Fraßschäden betroffene Waldfläche in Brandenburg von unter 1.000 Hektar 2008 auf fast 4.000 Hektar 2011 an. In diesem Jahr sollen 9.000 Hektar Wald bekämpft werden. Hinzu kommen noch Flächen in den Kommunen. 

Im Nordwesten des Landes kam es 2012 lokal zu einem Massenbefall auch in Ortschaften und zu schwerwiegenden Belastungen der Menschen. Eine nicht repräsentative Umfrage des Brandenburger Gesundheitsministeriums bei Ärzten ergab einen Anstieg von 213 Fällen gesundheitlicher Beschwerden durch den Eichenprozessionsspinner 2010 auf 2.033 Fälle 2011.

Neben der Einhaltung von Verhaltensregeln zur Vermeidung allergener Reaktionen kommt der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eine erhebliche Bedeutung zu. Während das Absaugen von Raupennestern punktuell Abhilfe schaffen kann, reduziert ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, etwa des Bakterienpräparats Dipel ES, die Population der Raupen im Frühjahr.

Dipel ES wird in Brandenburg als das am besten geeignete Mittel angesehen. Es ist im Ökolandbau anwendbar und seit vielen Jahren ohne Probleme im Einsatz.

Das Brandenburger Forstministerium stellt über seine Internetseite weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner ins Netz. Schwerpunkte sind hier insbesondere Mittel und Methoden zur Bekämpfung, die Bekämpfung im Wald, die Bekämpfung in Siedlungsgebieten, an Straßen und auf privaten Grundstücken, Gesundheitsschutz. Im Text der Allgemeinverfügung des Landesbetriebs Forst Brandenburg sind auch die Gebiete dargestellt, die beflogen werden sollen.

Am meisten betroffen sind in Brandenburg die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, in weiten Teilen auch Oberhavel.

Zwischen dem Landesbetrieb Forst und den betroffenen Landkreisen und Kommunen werden die Einsätze abgestimmt. Neu ist deshalb auch die Liste der Ansprechpartner in den Kreisen.

www.mil.brandenburg.de

Direktlink:

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196614.de

Suche nach Intendanten für Theater „Neue Bühne“ beginnt zeitnah

(06. 05. 2013)
Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der
Stadt Senftenberg
 
Gemeinsames Gespräch legte Grundstein für baldige Stellenausschreibung

 

Sewan Latchinian, langjähriger Intendant des Theaters „Neue Bühne Senftenberg“, wechselt zum 1. September 2014 als künstlerischer Geschäftsführer an das Rostocker Volkstheater.

Wie Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich am Freitag am Rande eines gemeinsamen Gesprächs mit dem gebürtigen Leipziger mitteilten, kann die Suche nach einem geeigneten Nachfolger zeitnah beginnen.

 

„Wir sind dankbar für die Leistungen, die Sewan Latchinian in den vergangenen zehn Jahren am Theater „Neue Bühne Senftenberg“ erbracht hat“, erklären Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich übereinstimmend. „Nun geht es jedoch darum, nach vorne zu schauen, um die Zukunft des Theaters „Neue Bühne Senftenberg“  möglichst noch besser voranzubringen. Wir stellen uns selbst die Aufgabe, allen Beteiligten einen mindestens genauso qualifizierten Intendanten zu präsentieren.“

 

Während des Gesprächs am Freitagnachmittag hat Latchinian angekündigt, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen und fristgerecht Ende Juni 2014 zu beenden. Ist dies erfolgt, wird die Stelle des Intendanten ausgeschrieben. Landrat Siegurd Heinze und Bürgermeister Andreas Fredrich hoffen vor allem auf einen lückenlosen und geordneten Wechsel im kommenden Jahr. „Ziel ist es, möglichst schnell einen geeigneten Nachfolger zu finden, der für ein Theater einsteht, das sich konsequent für die Stadt und die Region öffnet.“

 

Siegurd Heinze, Vorsitzender des Zweckverbandes NEUE BÜHNE

Andreas Fredrich, stellvertretender Vorsitzender des Zweckverbandes NEUE BÜHNE

Märchenhaftes im Spreewald-Museum

(06. 05. 2013)

Aschenbrödel, Frau Holle und Rotkäppchen: das Spreewald-Museum in der Lübbenauer Altstadt macht diesen Sommer zur Märchenzeit. Unvergessene Kostüme und Requisiten von Aschenbrödels drei Zaubernüssen bis zu den bestickten Schuhen des Kleinen Muck sind hier zu entdecken. Bis zum 3. November zeigt das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Ausstellung mit exklusiven Stücken aus dem derzeit geschlossenen Filmmuseum in Potsdam und dem Kostümfundes der DEFA- Filmstudios. Am kommenden Samstag, 11. Mai erwartet die Besucher ein erster Höhepunkt, wenn ab 17.30 Uhr der DEFA-Filmklassiker „Rapunzel“ von 1988 im Museum gezeigt wird. Zu diesem Anlass kommt auch Regisseurin Ursula Schmenger und erzählt, wie der bekannte Märchenfilm entstanden ist.

 

Die Sonderausstellung bringt die Besucher an typische und altbekannte Schauplätze der Märchenwelt. Durch den Brunnen geht es in eine andere Welt und auch im dunklen Wald passieren ungeahnte Dinge. Ob bei Frau Holle, Aschenbrödel oder Schneeweißchen und Rosenrot, die Figuren erleben ihre Abenteuer immer an den gleichen typischen Märchenorten. Im Thronsaal begegnet den Märchenfiguren Macht und Reichtum und der kleine Muck findet in einer fernen, exotischen Welt sein Glück. Die Ausstellung gibt einen Einblick in die Entstehung der Märchenfilme und zeigt zum Beispiel, wie Tricktechnik funktioniert.

 

Das Spreewald-Museum bietet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Filmvorführungen und Expertengesprächen für alle, die in die DEFA-Märchenwelt eintauchen wollen. Jeden letzten Mittwoch im Monat starten um 15.30 Uhr offene Führungen durch die Ausstellung. Kinder und Familien können sich schon den 10. August merken, wenn das Figurentheater von Moritz Trauzettel Dornröschen spielt. Für Kindergruppen gibt es ein besonderes Erlebnisangebot zur Ausstellung. Nach einer spannenden Märchenführung basteln die Kinder ihre Lieblingsfiguren für ein historisches Papiertheater.

 

Aktuelle Informationen zur Ausstellung und den Veranstaltungen gibt im Internet unter: http://www.museums-entdecker.de

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Zeugnisübergabe im Zeichen der Sonne

(03. 05. 2013)
Landrat dankte den Auszubildenden für Tourismus und Freizeit für ihre Unterstützung

 

Nach dreijähriger Ausbildung erhielten die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums in Sedlitz am Freitag, dem 3. Mai 2013, ihre Abschlusszeugnisse. Auch die Kauffrauen und –männer für Tourismus und Freizeit, welche im Rahmen ihres letzten Lehrjahres das Projekt „Sonne" des Landkreises OSL betreut haben, nahmen ihre ersehnten Urkunden entgegen. Landrat Siegurd Heinze nutzte diese Gelegenheit, sich persönlich bei der Klasse zu bedanken.

„Mit der Sonne haben Sie im Rahmen der Projektarbeit in ihrem Lernfeld ein wunderschönes Geschenk geschaffen, welches den Landkreis nach außen optimal präsentiert. Wir sind sehr stolz darauf und danken Ihnen für Ihren Einsatz", erklärte Siegurd Heinze, bevor er als Dankeschön jedem eine der gelben USB-Sonnen überreichte.

Innerhalb von zwei Schuljahren flossen nach Aussagen von Fachlehrerin Katrin Rucho ungefähr 2640 Unterrichtsstunden in das Projekt. „Im vergangen Jahr war ebenfalls das dritte Lehrjahr mit dem Projekt „Sonne" betreut. Es hat erneut jedem sehr viel Spaß gemacht. Außerdem konnten alle Beteiligten viel über ihren Landkreis lernen", bestätigte die Pädagogin, welche die inhaltliche Gestaltung des USB-Sticks koordinierte. 50 der repräsentativen Sonnen wurden seit der Vorstellung im Rahmen des diesjährigen Neujahrsempfangs seitens des Landkreises bereits verschenkt. Zuletzt freuten sich die Auszubildenden aus dem niederländischen Zwolle bei ihrem Besuch im Landratsamt in Senftenberg am 23. April über das besondere Präsent.

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Auf Visite im neuen Bettenhaus

(02. 05. 2013)

Landrat, Dezernent und Bürgermeister zu Besuch in der Klinikum Niederlausitz GmbH

 

 

Ungewöhnlicher Besuch überraschte am Montagnachmittag die Patientinnen und Patienten der Stationen vier und fünf der Medizinischen Klinik I der Klinikum Niederlausitz GmbH. Landrat Siegurd Heinze, Gesundheits-Dezernent Alexander Erbert und Lauchhammers Bürgermeister Roland Pohlenz verschafften sich im Beisein von Chefarzt Martin-Günther Sterner einen Eindruck von dem vor kurzem in Betrieb genommenen Neubau. Neben zahlreichen Genesungswünschen überreichten sie auch Blumen an die Frauen und Männer.

 

In dem zweigeschossigen Gebäude, welches am Montag vor zwei Wochen nach einer Bauzeit von knapp zwei Jahren seiner offiziellen Bestimmung übergeben wurde, stehen insgesamt 69 Betten zur Verfügung. Die Ein- bis Zweibettzimmer sind modern und freundlich gestaltet und verfügen über großzügige Sanitärbereiche. Geachtet wurde verstärkt darauf, den Komfort in den Zimmern zu verbessern, Klinikabläufe funktioneller zu gestalten, übersichtlichere Wegebeziehungen zu gewährleisten sowie Ver- und Entsorgungsprozesse effektiver zu gestalten. „Die Bedingungen, die hier geschaffen wurden, sind sowohl für Patienten als auch das Personal optimal“, resümierte Chefarzt Martin-Günther Sterner während dem gut einstündigen Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten. Landrat Siegurd Heinze, Gesundheits-Dezernent Alexander Erbert und Lauchhammers Bürgermeister Roland Pohlenz zeigten sich ebenfalls beeindruckt von den neuen Bedingungen. „Wir konnten uns heute davon überzeugen, dass im Zuge des Umbaus und der Sanierung ein wesentlicher Beitrag geleistet wurde, um den Ruf des Klinikstandorts Lauchhammer als einen modernen, zukunftsfähigen und familiennahen Krankenhausstandort auch in Zukunft zu festigen. Es ist beeindruckend zu sehen, was in so kurzer Bauzeit und unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Tagesbetriebs geschaffen wurde“, erklärte Landrat Siegurd Heinze.

 

Die positive Resonanz auf die neuen Bettenstationen untermauerte auch Patientin Gisela Kunst: „Ich kenne das Klinikum noch von früher. Jetzt bin ich eine der Ersten, die in den neuen Zimmern untergebracht ist. Die Räumlichkeiten und allgemein die Gestaltung der Station gefallen mir sehr gut“, bestätigte die Lauchhammeranerin.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten demnächst ebenfalls die Möglichkeit, das sanierte Klinikum in Lauchhammer zu besichtigen. Die offizielle Einweihung findet voraussichtlich Ende Juni statt.  

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Ausbildungsmesse war ein voller Erfolg

(02. 05. 2013)

Am Samstag, dem 27.04.2013, präsentierte sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Ausbildungsmesse in der Niederlausitzhalle in Senftenberg.

Aufgrund des verregneten Wetters und der kühlen Temperaturen nutzten viele junge Menschen die Möglichkeit, um sich über die verschiedenen Ausbildungsangebote auf der Messe zu informieren. Nicht wenige interessierten sich für die Ausbildung zur/ m Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis Oberspreewald – Lausitz. Rede und Antwort standen den Schülern und Eltern Bärbel Neumann, Sachbearbeiterin für Aus- und Fortbildung, sowie Kevin Muschinski und Thomas Höntsch, beide Auszubildende im 1. Lehrjahr. Mit viel Freude und Engagement konnten die beiden Auszubildenden Ihre Erfahrungen aus den ersten Monaten der Ausbildung an begeisterte Besucher weitergeben.

Auf der Messe präsentierten sich mehr als 100 Unternehmen und Betriebe, weit über die Grenzen des Landes Brandenburgs hinaus.

Ein großer Dank geht an Bärbel Weihmann und ihr Team vom Sachgebiet Wirtschaft und Förderung, welches den Aufbau des Messestandes  organisiert hat.

 

Kevin Muschinski und Thomas Höntsch

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Internetseite zum Eichenprozessionsspinner frei geschaltet

(02. 05. 2013)

 Potsdam

 

Das Brandenburger Forstministerium hat eine Internetseite zum Eichenprozessionsspinner ins Netz gestellt.

Mit Beginn des Frühjahrs und dem Austrieb der Eichen ist auch der Eichenprozessi-onsspinner wieder da. Auf der Internetseite finden Bürger, Waldbesitzer oder auch Verwaltungsmitarbeiter in den Gemeinden Antworten auf Fragen rund um das Scha-dinsekt.

Es wird auf Mittel und Methoden zur Bekämpfung eingegangen und es werden Maß-nahmen zum Gesundheitsschutz benannt. Außerdem bietet die Seite Ansprechpart-ner und Links mit weiterführenden Informationen.

Damit eine weitere Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in diesem Jahr verhindert wird, haben viele Kommunen, Landkreise und die Forstverwaltung Be-kämpfungsmaßnahmen geplant. Auch auf Fragen, die im Zusammenhang mit den Bekämpfungsmaßnahmen auftreten können, wird eingegangen.

 

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Zukunftstag beim Landkreis OSL kam gut an

(26. 04. 2013)

Schülerinnen und Schüler erhielten spannende Einblicke in die Verwaltung

 

 

Sieben Schülerinnen und Schüler nutzten im Rahmen des 11. Zukunftstages für Mädchen und Jungen in Brandenburg am Donnerstag die Möglichkeit, hinter die Kulissen der Verwaltung des Landkreises OSL zu blicken. Vom Personalamt über die Zentrale Vergabestelle bis hin zur IT-Abteilung warteten dabei allerhand spannende Programmpunkte auf die jungen Gäste.

 

Durch das Programm führte Lisett Ziesche, Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im ersten Lehrjahr. Das Vorstellen der jeweiligen Fachämter und die Rundgänge innerhalb der Räumlichkeiten übernahmen die Mitarbeiter sowie die Auszubildenden. Neben Zentraler Vergabestelle, Personalamt, Informations- und Kommunikationsservice, Kreissozialamt, Bürgerbüro, Post, Kommunalaufsichtsbehörde, Kreistagsbüro und Pressestelle nahmen die Acht- bis Zwölftklässler auch die Räumlichkeiten von Landrat Siegurd Heinze genauer unter die Lupe.

Begeistert vom Schultag der etwas anderen Art zeigte sich im Anschluss Elisa Pallmann: „Mir hat vor allem die lockere Atmosphäre während den Führungen gefallen“, erklärte die Zwölftklässlerin. Dass sie sich um eine Berufsausbildung beim Landkreis bewerben werde, stehe für sie bereits fest. Auch Bahar Iso aus der achten Klasse hat Gefallen gefunden an der Arbeit beim Landkreis: „Ich fand den Tag hier toll. Mich interessiert vor allem die Tätigkeit im Kreissozialamt“, verriet die gebürtige Irakerin. Begeistert vom Zukunftstag beim Landkreis OSL war auch Maximilian Bönisch: „Es war schön dass wir überall mal reinschauen durften. Besonders interessant war für mich das Personalamt“, berichtete der Achtklässler, bevor Bärbel Neumann, Beauftragte für Aus- und Fortbildung, die Teilnahmeurkunden überreichte.

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Auf Entdeckertour zwischen Farbe und Pinsel

(25. 04. 2013)

Am 4. und 5. Mai  öffnen zahlreiche Ateliers im Kreis ihre Türen

 

 

„Treten Sie ein“ heißt es am Sonnabend, den 4. Mai und Sonntag, den 5. Mai 2013, in zahlreichen Ateliers des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Besucher haben die Möglichkeit, regionalen Künstlern beim Kreieren ihrer Werke über die Schulter zu schauen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen oder sogar selbst kreativ zu sein. Wer möchte, kann sein Lieblingswerk direkt vor Ort käuflich erwerben. Die Akteure geben dabei nicht nur Einblicke in den spannenden Künstler-Alltag, sondern plaudern auch aus dem Nähkästchen. Das Programm ist bunt: Von Ausstellungen über Workshops bis hin zum Konzert bei einem Glas Wein haben sich die Beteiligten allerhand einfallen lassen. Ein kunstvolles Erlebnis, sowohl für Groß als Klein.

 

Zu den Teilnehmern, die sich im Landkreis OSL am Tag des offenen Ateliers beteiligen, gehören:

 

Simone Brüggemann-Riemer (Lübbenau), Ingo Schiege (Lübbenau), Dietrich Lusici (Lübbenau), Henry Krzysch (Vetschau), Katrin Meißner (Vetschau), Willi Selmer (Vetschau), Rüdiger Nicht (Großräschen), Falk Petermann (Großräschen), Mario Gnüchtel (Klettwitz), Antje Kühne (Klettwitz), Franz Hartmann (Klettwitz), Christine Przybilski (Senftenberg), Bernd Winkler (Senftenberg), Bernd Gork (Senftenberg), Peter Wällnitz (Senftenberg), Barbara Seidl-Lampa (Ruhland), Familie Dr. Schuster (Ruhland).

 

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Öffnungszeiten der einzelnen Ateliers und die geplanten Aktionen sind ebenfalls in einer Landesbroschüre zusammengefasst, welche im Bürgerbüro des Landkreises OSL in Senftenberg,

Dubinaweg 1 und an weiteren Auslagestellen kostenlos erhältlich ist. Das Programm kann ebenfalls im Veranstaltungskalender auf der Internetseite des Landkreises OSL abgerufen werden. 

 

Foto zu Meldung: Auf Entdeckertour zwischen Farbe und Pinsel

Letzte Chance auf Teilnahme am Energiepreis 2013

(24. 04. 2013)

Konzept jetzt noch schnell einreichen

 

Nur noch bis zum 30. April läuft die Bewerbungsfrist für den Energiepreis 2013, welcher der Landkreis OSL nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr auch 2013 vergibt. Mitmachen lohnt sich: Der Preis, der von der unlimited energy GmbH aus Berlin sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert wird, ist mit 10.000 Euro dotiert.

 

Ausgezeichnet werden sollen Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen.

Die zu prämierenden Projekte können sich dabei mit unterschiedlichen Teilaspekten des Themas Energie befassen, wie beispielsweise Strom, Wärme, Mobilität, Kommunikation oder Lebensstil.

 

Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen, die im Landkreis OSL wohnhaft bzw. ansässig sind. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich im Bereich der Forschung, Weiterleitung und/oder der Vermarktung von Energie betätigen.

Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Landkreises OSL unter www.osl-online.de unter dem Punkt Energie und Klimaschutz zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2013.

Niederländische Auszubildende zu Gast im Landratsamt

(24. 04. 2013)

 

Besuch zum Auftakt des fünfwöchigen Aufenthalts im Landkreis OSL kam gut an

 

 

Das zweite Jahr in Folge besuchten junge Auszubildende aus dem niederländischen Zwolle am Dienstag im Rahmen der Auftaktwoche eines fünfwöchigen Austauschprogramms das Landratsamt Senftenberg. Neben der Begrüßung und  Präsentation des Landkreises OSL durch Landrat Siegurd Heinze standen noch weitere spannende Programmpunkte auf dem Plan.

 

So erkundeten die zwölf Niederländerinnen und Niederländer im Anschluss an ihren Besuch im Landratsamt auf Segways die Senftenberger Hafenpromenade. Die Teilnahme an der offiziellen Eröffnung des Stadthafens stellte für die 16- bis 21-Jährigen einen weiteren Höhepunkt dar: „Es hat allen sehr gut gefallen. Die Auszubildenden waren begeistert von ihrem Besuch in Senftenberg und stolz, bei der Eröffnung des Hafens dabei gewesen zu sein“, fasst Katrin Rucho, Projektbeauftragte beim Oberstufenzentrum Lausitz, die Meinungen der jungen Gäste zusammen.

 

 Das Austauschprogramm zwischen dem Oberstufenzentrum Lausitz, der IHK Cottbus und dem Deltion Collage im niederländischen Zwolle gibt jungen Tourismus-, Restaurant- und Hotelfachleuten die Möglichkeit, während eines vierwöchigen Praktikums Berufserfahrungen in deutschen Unternehmen zu sammeln und dabei ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. In diesem Jahr nehmen die Spreewelten GmbH in Lübbenau, die Tourismus, Kultur und Stadtmarketing Lübben (Spreewald) GmbH, die Spreewald-Tourist-Information Lübbenau e.V., der Tourismusverband Spreewald e.V., das Biosphärenreservat Spreewald, die Hotelbetriebsgesellschaft Schloss Lübbenau und das Landhotel Burg Praktikanten auf. Untergebracht sind sie in Ferienwohnungen in Lübbenau. „Die Auszubildenden sind vorwiegend im Spreewald tätig. Zum jeweiligen Praktikumsplatz gelangen sie dann per Rad oder Shuttle“, erklärt Katrin Rucho.

 

Für die restliche Woche sind noch zahlreiche weitere Ausflüge in die Region geplant. So ging es am Mittwoch zur Kahnfahrt in den Spreewald, am Donnerstag starten die Auszubildenden gemeinsam mit Schülern des Oberstufenzentrums Sedlitz zu einer Seenland-Radtour. Besuche des Besucherbergwerkes F60 in Lichterfeld und der sächsischen Landeshauptstadt Dresden runden das Programm der Auftaktwoche ab. Im Anschluss daran beginnt für alle das vierwöchige Praktikum.   

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Bundesbehörde erteilt Freigabe für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit umweltverträglichem Mittel

(24. 04. 2013)

 Potsdam – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Freigabe für den Einsatz des Biozids Dipel ES zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erteilt. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Behörde mündlich Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger darüber informiert, einem entsprechenden Antrag des Herstellers zu entsprechen.

 

Vogelsänger: „Wir sind sehr froh, dass die Genehmigung noch rechtzeitig vorliegt. Jetzt kann es losgehen, bevor die Schädlinge erneut ihre Brennhaare ausbilden. Das Land, Kreise und Kommunen haben sich auf die Bekämpfung gut vorbereitet. Wenn nun auch das Wetter mitspielt, haben wir alle die Hoffnung, dass die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners spürbar eingedämmt werden kann.“

Der Hersteller hat einen Zulassungsantrag bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gestellt, so dass der Schädling mi Dipel ES auch in Siedlungen, zum Beispiel in Grünflächen oder Parks, bekämpft werden kann.

Dipel ES wird von Fachleuten als das am besten geeignete Mittel angesehen. Es ist im Ökolandbau anwendbar und seit vielen Jahren ohne Probleme im Einsatz. Es war formal bisher aber nicht als Biozid zugelassen und konnte so aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überall eingesetzt werden.

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums hat alles Notwendige koordiniert. Das Land hat 18.000 Liter Dipel ES eingekauft und stellt es den Kommunen zur Verfügung. Kommunen und Landkreise, die auf die angekündigte Zulassung vertraut und alles Notwendige vorbereitet haben, werden jetzt belohnt. Das Mittel wird nach dem Austrieb der Eichenblätter aufgesprüht und von den Raupen gefressen. Der Schädling wird bekämpft, bevor sich die Raupen voll ausbilden können. Die Brennhaare der entwickelten Tiere verursachen unter anderem allergische Reaktionen auf der Haut, die zum Teil schmerzhaft sein können.

Die Bekämpfung per Hubschrauber erfolgt dort, wo größere Eichenbestände betroffen sind, die Behandlung einzelner Eichen in Siedlungen und an Alleen wird vom Boden aus erfolgen.

Für die Bekämpfung aus der Luft sind 9.000 Hektar Wald genehmigt.

Hinter die Kulissen geschaut - Das Museum des Landkreises Oberspreewald Lausitz gründet einen Museumsclub für Kinder und Jugendliche

(18. 04. 2013)

Wie kommt ein echtes Märchenkleid in eine Ausstellung nach Lübbenau? Was versteckt sich hinter den geschlossen Türen des Schlosses und der Festung Senftenberg und welche Tierchen muss man im Freilandmuseum Lehde pflegen? Die Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz laden alle Kinder und Jugendlichen ein, gemeinsam einen Museumsclub zu gründen. Hier dürfen sie hinter die Kulissen schauen, ausprobieren und selber forschen. Alle 14 Tage findet im Spreewaldmuseum Lübbenau oder im Museum Schloss und Festung Senftenberg ein Treffen statt. Beim ersten Termin am 25. April entdecken die Kinder ab 15.30 Uhr wie eine Ausstellung entsteht und sind dabei, wenn die Kostüme der DEFA-Märchen für die neue Sonderausstellung ausgepackt werden. Wer mitmachen will, meldet sich unter der Telefonnummer 03573-2628 (Senftenberg) oder 03542-2472 (Lübbenau) an. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

„Unser Museumsclub ist ein Treffpunkt für alle Kinder und Jugendlichen, die sich für Geschichte, Kunst und Kultur begeistern“ sagt Museumspädagogin Josefine Hoske, die im Spreewald die Kinder erwartet. „So nah kommen „normale“ Besucher nicht an die Ausstellungsstücke heran“. Zusammen mit ihrem Senftenberger Kollegen Martin Baumgart leitet sie den Kinderclub des Museums. Neben exklusiven Einblicken hinter die Kulissen der vier Museen – Schloss und Festung Senftenberg, Kunstsammlung Lausitz, Freilandmuseum Lehde und Spreewaldmuseum Lübbenau – sind Ausflüge zu Ateliers, Ausstellungen, Ausgrabungen und vielen anderen interessanten Orten der Umgebung geplant. Die Kinder können in Kunstprojekten aktiv werden, historische Objekte unter Anleitung erforschen, experimentieren und alte Handwerkstechniken ausprobieren. Natürlich dürfen sie auch ihre eigenen Ideen und Wünsche einbringen.

 

Wer mitmachen will, kann zu allen Veranstaltungen kommen oder sich für einen der beiden Standorte entscheiden.

 

Die Termine im Überblick

 

Lübbenau:

25. April 2013: Wie entsteht eine Ausstellung? – Gerade sind die Exponate zur Sonderausstellung DEFA-Märchen-Traumfabrik angekommen und der Ausstellungaufbau ist in vollem Gange, da wollen wir natürlich dabei sein (Spreewald-Museum Lübbenau)

23. Mai 2013: Der Spreewaldlok ins Innere geschaut – wir nehmen die Spreewaldbahn genauer unter die Lupe und machen ein Experiment zur Dampfmaschine (Spreewald-Museum Lübbenau)

20. Juni 2013: Insektenhotel – im Juni gibt es den Sommerworkshop „Insektenhotel“ und wir dürfen schon einmal vorab das Programm ausprobieren (Freilandmuseum Lehde)

 

Senftenberg:

8. Mai 2013: Das Schloss vom Keller bis zum Dach - wir schauen hinter die Kulissen der Sammlungen

6. Juni 2013: Textilien und Textilhandwerk  - wir spinnen und machen Seile selbst

4. Juli 2013: Wärme, Licht und Katastrophen - wir machen Feuer wie früher

Foto zu Meldung: Hinter die Kulissen geschaut - Das Museum des Landkreises Oberspreewald Lausitz gründet einen Museumsclub für Kinder und Jugendliche

Dreitägiger Deutscher Trachtentag in Lübbenau im Spreewald

(10. 04. 2013)

Erstmalig tagt am kommenden Wochenende der größte deutsche Bundesverband der Heimatpflege und Volkskunde im schönen Lübbenau im Spreewald. Der Deutsche Trachtenverband e.V. mit seinem Präsidenten, Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch, hat die Delegierten aller Landesverbände zu einer dreitägigen Tagung in die schöne Spreewald-Stadt Lübbenau gebeten. Gemeinsam mit dem Mitteldeutschen Heimat- und Trachtenverband wollen die Trachtenträger gute Gastgeber sein. Der Deutsche Trachtenverband repräsentiert mehr als eine Million Menschen in Deutschland, die ihre Heimatverbundenheit durch das Tragen der historischen Trachten, die Pflege des Volkstanzes und der Volksmusik sowie in der Erhaltung der Muttersprache und der Dialekte zum Ausdruck bringen.

 

Historisch gesehen handelt es sich schon heute um einen besonderen Deutschen Trachtentag, denn erstmals in der Geschichte werden Vertreter des Deutschen Trachtenverbandes und der DOMOWINA, der Interessenvertretung der Sorben in Deutschland zu gemeinsamen Gesprächen zusammentreffen.

 

Der Deutsche Trachtentag beginnt am Freitag, den 12. April 2013 mit einer Sitzung des Bundesvorstandes und einer anschließenden Tagung mit den Vorsitzenden der einzelnen Landesverbände. Den Abschluss des ersten Tages bildet ein gemütlicher Abend.

 

Am Samstag, den 13.April 2013 finden  Gespräche  mit dem Bundesvorstand DTV mit der DOMOWINA sowie der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz, einem weiteren großen Verband zur Pflege des traditionellen Tanzes in Deutschland.  Die Generalversammlung am Nachmittag wird eigeleitet durch das Grundsatzreferat des Präsidenten sowie die Diskussion. Ehrengäste des Tages sind: der Bürgermeister der Stadt Lübbenau Helmut Wenzel, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Siegurd Heinze und Landrat des Landkreises Spree-Neiße und Vorsitzender des Tourismusverbandes Spreewald Harald Altekrüger.  

 

Höhepunkt am Samstag ist um 17 Uhr die Vorstellung der „Tracht des Jahres 2013“. Schon heute sind alle gespannt, wer nach der Föhringer Tracht des Jahres 2012 aus dem Landesverband Schleswig-Holstein als nächste das hoch geschätzte Prädikat einer „Tracht des Jahres „ tragen werden. Die Verleihung erfolgt im Beisein des Brandenburgischen Innenministers Dr. Dietmar Woidke der den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck vertritt. Einen gebührenden Abschluss findet der Haupttrachtentag mit einem Heimatabend zusammengestellt von den regionalen Trachtenvereinen.

 

Am Sonntag, den, 14. April 2013 wird Präsident Knut Kreuch nach dem Trachtengottesdienst den deutschen Trachtentag beenden und die Delegierten ziehen hochmotiviert und engagiert in ihre Heimatbundesländer, um ein neues Jahr lang für ihre Werte von Brauch und Sitte zu werben.

 

Die Vertreter der Presse und Medien sind am

Samstag, den 14. April 2013 um 17 Uhr zur Vorstellung der „Tracht des Jahres 2013“ recht herzlich ins Rathaus von Lübbenau eingeladen.

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Zentrale Bußgeldstelle mit neuer Anschrift

(09. 04. 2013)

Seit Dienstag, den 16. April 2013, ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises OSL in Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, erreichbar. Bürger sollten dies im Hinblick auf die geänderte Besucheranschrift beachten.
„Die Telefonnummern der Mitarbeiter behalten jedoch ihre Gültigkeit“, erklärt Amtsleiter Ralf Lier vom Straßenverkehrsamt. Die Zentrale Bußgeldstelle bleibt weiterhin auch über die Telefonnummer (03541) 870-0 erreichbar.

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Der Deutsche Bürgerpreis startet in ein neues Wettbewerbsjahr!

(09. 04. 2013)

Eine moderne, lebendige Gesellschaft zeichnet sich durch Demokratie und Teilhabe aus. Diesem Thema widmet sich der Deutsche Bürgerpreis 2013 unter dem Motto „Engagiert vor Ort: mitreden, mitmachen, mitgestalten!“.

Gesucht werden freiwillig engagierte Personen, Projekte und Unternehmer, die die Mitmachkultur in den Kommunen stärken und so die Lebensqualität vor Ort verbessern. Wenn dies auf Sie zutrifft oder Sie Projekte dieser Art kennen, sind Sie herzlich eingeladen, sich beim Deutschen Bürgerpreis 2013 zu bewerben oder andere vorzuschlagen.

Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis lobt Preisgelder im Wert von insgesamt rund 310.000 Euro aus. Bewerben kann sich jeder, dessen bürgerschaftliches Engagement geprägt ist von einem gemeinschaftlichen und demokratischen Prinzip. Wie es sich zum Beispiel in den vielen innovativen Kooperations- und Vernetzungsformen zeigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, oft gemeinsam mit den Kommunen, entwickeln und umsetzen. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2013.

Direktbewerbungen sind über die Online-Formulare oder über die Bewerbungsbögen der Wettbewerbsbroschüre möglich. In den Kategorien U21, Alltagshelden und Engagierte Unternehmer können sich Engagierte selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Bei der Kategorie Lebenswerk ist ein Vorschlag durch Dritte erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Projektbüro Deutscher Bürgerpreis: oder telefonisch unter 030-288789031. 

[Wettbewerbsbroschüre]

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Bundesweiter Aktionstag! Wir setzen ein Zeichen gegen rechts!

(27. 03. 2013)

Am 16. April 2013 werden im Landkreis  Oberspreewald-Lausitz die Initiativen „Wir seilen uns ab von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“  der Koordinierungsstelle Gleis 3 Kulturzentrum Lübbenau und „Lange Nacht der Toleranz“ des Fördervereins der Grundschule Paul Noack Schipkau e. V., gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, engagierten Vereinen und mit Unterstützung der Kreisverwaltung zeigen, dass es in im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  keinen Platz für Rechtsextremismus gibt.

Die Aktionen sind Teil des bundesweiten Aktionstages „Wir für Demokratie – Tag und Nacht für Toleranz“. An diesem Tag setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für Toleranz und gesellschaftliche Vielfalt und gegen Rechtsextremismus.

 

Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein:

 

„Wir seilen uns ab von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“

GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau

16. April 2013, ab 14.00 Uhr

 

Lange Nacht der Toleranz“

Kulturhaus Klettwitz

16. April 2013, ab 18:00 Uhr

 

Rechtsextremen Einstellungen vorbeugen!

Rechtsextremen Einstellungen vorzubeugen, ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Nur durch das Zusammenwirken von Politik und Zivilgesellschaft kann unsere demokratische Gesellschaft im Einsatz für Toleranz und gesellschaftliche Vielfalt erfolgreich sein. Am 16. April 2013 wird das Engagement all derjenigen lebendig und erlebbar, die sich tagtäglich für unsere Demokratie einsetzen.

Weitere Informationen zu den Initiativen der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus unter:

www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de

www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de

www.esf.de/portal/generator/6608/sonderprogramm__ausstieg__einstieg.html

[Toleranz foerdern kompetenz staerken]

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Energiepreis 2013 – Jetzt noch schnell bewerben

(25. 03. 2013)

Ihre Ideen zum Klimaschutz sind gefragt

 

Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr vergibt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch 2013 einen Energiepreis, der mit

10.000 Euro dotiert ist und von der unlimited energy GmbH aus Berlin sowie der Energiequelle GmbH aus dem Zossener Ortsteil Kallinchen als Mitinitiatoren gefördert wird. Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen sind auf unserer Homepage unter dem Punkt Energie und Klimaschutz zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2013.

 

Ausgezeichnet werden sollen Konzepte oder Projekte, die besonders kreative Ideen bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienzverbesserung, der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Energiespeicherung enthalten und umsetzen.

Die zu prämierenden Projekte können sich dabei mit unterschiedlichen Teilaspekten des Themas Energie befassen, wie beispielsweise Strom, Wärme, Mobilität, Kommunikation oder Lebensstil.

 

Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Schulen, die im Landkreis OSL wohnhaft bzw. ansässig sind. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich im Bereich der Forschung, Weiterleitung und/oder der Vermarktung von Energie betätigen.

Raritäten aus der Truhe ins Rampenlicht geholt

(25. 03. 2013)

neue Sonderausstellung zeigt textile Schätze in Senftenberg

 

(mosl). Mit welchem farbenfrohen Kopfputz schmückte sich eine Brautjungfer im Spreewald um die Wende zum 20. Jahrhundert? Was trugen die Urgroßeltern damals drüber und drunter? Und warum wurde eine Landkarte auf Stoff gedruckt? Am Gründonnerstag, 28.3. eröffnet die neue Sonderausstellung „Raritäten aus der Truhe“ im Museum Schloss und Festung Senftenberg. Sie zeigt eine Auswahl an Kostbarkeiten aus der hauseigenen Textilien-Sammlung. Noch bis zum Sommer wird die Ausstellung am Senftenberger Standort des Museums Oberspreewald Lausitz zu sehen sein. 

 

Im Spreewald wurden Ende des Winters die vielfältigen Ergebnisse aus der „Spintestube“ präsentiert. Dabei trafen sich die Frauen des Dorfes sponnen und nähten gemeinsam. In Anlehnung an diesen Brauch präsentiert das Museum in diesem Frühjahr Textilien aus seinen Beständen. Kleidungsstücke, die vor hundert Jahren zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten und Taufen oder auch im Alltag getragen wurden, sind oft nur noch in wissenschaftlichen Sammlungen erhalten. Das Museum des Landkreises Oberspreewald Lausitz sammelt und bewahrt schwerpunktmäßig seit vielen Jahren regionale Textilen von der Festtagstracht bis zur Alltagskleidung.

 

[Museum OSL]

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Wirtschaftsrat in der Kaiserkrone Brieske

(25. 03. 2013)

Sichtlich beeindruckt zeigten sich die Mitglieder des Wirtschaftsrates von der Kaiserkrone Brieske. Der Rat tagte am vergangenen Mittwoch im sanierten, denkmalgeschützten historischen Gebäude in der Gartenstadt Marga. Heute beherbergt das Haus neben Saal, Konzertgarten, Akademie und Cafeteria auch einige Klassen- und Seminarräume der Georg-Heinsius-von-Mayenburg-Grundschule und soll als multifunktionaler Veranstaltungsort das kulturelle Leben im Landkreis bereichern.

 

Die Geschichte des Gebäudes weckt Erinnerungen, nicht nur bei Landrat Siegurd Heinze sondern auch bei einigen der Unternehmer des Wirtschaftsrates. „Ich kann mich noch gut an die Feiern erinnern, die hier für die Bergleute durchgeführt wurden“, sagt Siegurd Heinze. „Aber heute ist das Haus viel schöner als damals. Ich kann Ihnen nur danken, dass Sie dieses Kleinod wieder in den Ursprungszustand versetzt haben“, so der Landrat zu Madlen und Uwe Schwarz, die das Objekt mit der Lausitzer Bildungsträger gGmbH von Grund auf renoviert und der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht haben.

 

Madlen und Uwe Schwarz stellten ihr Bildungskonzept für die erste Grundschule in freier Trägerschaft im Landkreis vor. Schüler der ersten bis sechsten Klasse werden in kleinen Klassen unterrichtet. „Unsere Schule ist ausdrücklich ein Angebot für alle Familien, geringer Verdienende können ein Stipendium beantragen“, so Uwe Schwarz. Das Konzept der Schule richtet sich vor allem darauf, die Kinder in ihren Fähigkeiten zu bestärken und „stark fürs Leben“ zu machen.

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Gerontopsychiatrischer Verbund organisiert Pflegekurs für Angehörige im Landkreis

(21. 03. 2013)

Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und gepflegt. Wer zu Hause pflegt, ist rund um die Uhr gefordert. Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt. Ihre Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, ihr seelisches Gleichgewicht bedroht.

 

Im Landkreis OSL ist es gelungen, erstmals vom 09.01. bis 20.02.2013 einen allgemeinen Pflegekurs für pflegende Angehörige anzubieten. Dieser Kurs wurde vom Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e. V und dem Pflegestützpunkt organisiert.

 

Die Teilnehmerinnen konnten sich Anregungen und Tipps für ihre spezielle häusliche Situation holen, über ihre persönlichen Probleme sprechen, sich mit Betroffenen austauschen, Versagensängste abbauen und verschiedene Entlastungsangebote kennen lernen.

Die Finanzierung der Teilnahme erfolgte über die jeweilige Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

 

Aus dem ersten Pflegekurs entstand eine Selbsthilfegruppe für „Pflegende Angehörige“.

Das erste Treffen dieser Gruppe findet am 27.März 2013 im Pflegestützpunkt Senftenberg, Ernst-Thälmann-Str. 129 statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

 

Zukünftig sind zwei Pflegekurse pro Jahr für pflegende Angehörige geplant.

Interessenten können sich schon jetzt im Pflegestützpunkt unter 03573-363345 oder 3693863 melden.

 

Der Landkreis möchte sich für das große Engagement bei der Vorbereitung und das gute Gelingen dieses Pflegekurses beim Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund OSL e.V., den Referenten und Referentinnen sowie allen, die zum erfolgreichen Gelingen beigetragen haben, bedanken.

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SFB und CA sind wieder da !

(15. 03. 2013)

Ab sofort können Fahrzeuge im Straßenverkehrsamt Calau wieder mit den Kennzeichen SFB und CA angemeldet werden. Die Reservierung von Wunschkennzeichen ist ebenfalls ab sofort möglich. Unter folgendem Link erreichen Sie die Kennzeichenvergabe: Wunschkennzeichen

[Wunschkennzeichen]

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6. Tag der Berufe an der Oberschule „Am Wehlenteich“

(06. 03. 2013)

Am 02.03.2013 hatte die Oberschule „Am Wehlenteich“ in Lauchhammer zum 6. Tag der Berufe eingeladen. Pünktlich um 9:00 Uhr eröffnete die Schulleiterin Frau Zahr sowie der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer Herr Pohlenz und stellvertretend für den Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Herr Brödno die Veranstaltung. Im Rahmen dessen wurde der Tag der Berufe auch durch musikalische Einlagen der Schüler der Oberschule begleitet, so dass die Schüler ab 9:30 Uhr ihre Fragen an die rund 40 vor Ort anwesenden Unternehmen richten konnten.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nahm an dieser Veranstaltung bereits das zweite Mal teil und wurde hier durch die Auszubildende Frau Roch, die Jungfacharbeiterin Frau Rusch und Herrn Magister, stellvertretend für die Ausbilderin Frau Neumann, vertreten. Nach kurzer Anlaufschwäche kamen dann interessierte Schülerinnen und Schüler an den Stand des Landkreises und holten Informationen zur Ausbildung der/s Verwaltungsfachange-stellten ein.

Sie erhielten umfangreiche Informationen über den Ausbildungsberuf wo sich zum Beispiel die Berufsschule befindet, in welche verschiedenen Ämter der praktische Einsatz verläuft, oder welche Außenstellen der Landkreis hat. Weiterhin wurden den Schülern auch die Anforderungen an den Beruf, mit Hinweis auf die für den Ausbildungsberuf erforderlichen, schulischen Leistungen, vermittelt.

Diese Auskunft wurde gern angenommen, da die anwesenden Vertreter selbst in der Verwaltung mit Freunde und Erfolg diese Ausbildung absolviert haben.

Der Landkreis bedankt sich bei allen Funktionären für den reibungslosen Ablauf und wünscht für den bevorstehenden 7. Tag der Berufe an der Oberschule „Am Wehlenteich“ gutes Gelingen und alles Gute.

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Sarah Werner wird neue Pressesprecherin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(27. 02. 2013)

Ab 1. April ist Sarah Werner neue Pressesprecherin des OSL-Kreises. Damit tritt sie die Nachfolge von Dunja Matschke an, die zum 1. Januar 2013 in die Sängerstadt Finsterwalde wechselte.

Sarah Werner hat an der Hochschule Lausitz 2011 ihr Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen und wird mit Beendigung ihres Masterstudiums „General Management“ und eines berufsbegleitenden Abendstudiums in der Fachrichtung „Public Relations Management“ ihre neue Tätigkeit als Pressesprecherin in der Kreisverwaltung aufnehmen.

Die 25-jährige gebürtige Lausitzerin kann dabei bereits auf praktische Erfahrungen in der Pressearbeit im Büro der Oberbürgermeisterin der sächsischen Landeshauptstadt Dresden, bei der Mediengruppe RTL und verschiedenen Lokalredaktionen der Lausitzer Rundschau verweisen.

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Brandenburgische Frauenwoche 2013

(22. 02. 2013)

Seit 23 Jahren findet jährlich im Land Brandenburg und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Brandenburgische Frauenwoche statt.

Sie hat sich zu einem wichtigen Instrument zur Sensibilisierung von frauen- und gleichstellungspolitischen Themen in der Gesellschaft etabliert.

 

In diesem Jahr steht die Frauenwoche unter dem Motto „FRAUEN STIMMEN GEWINNEN“ und wird mit folgenden Themenschwerpunkten untersetzt:

 

  • Bundestagswahlen
  • Energie/Klimaschutz/Nachhaltigkeit
  • Mitwirkung/Ehrenamt/Teilhabe
  • Geschlechtergerechte Regionalraumplanung
  • Frauen in der Kommunalpolitik
  • Frauenkultur- und geschichte

 

Die Akteure/innen des Landkreises OSL haben vom 01. bis 13. März 2013 im Rahmen der Frauenwoche ein vielseitiges Programm zusammengestellt, wie Workshops, Fachvorträge, Diskussions- und Gesprächsrunden, interkulturelle Begegnungen, Lesungen, Kabarett- und Theateraufführungen um nur einige zu nennen.

Für jeden Geschmack ist etwas dabei, überzeugen Sie sich selbst in beigefügter Programmübersicht.

 

Die kreisliche Eröffnungsveranstaltung der Brandenburgischen Frauenwoche, die sich dem Motto „Mitwirkung/Ehrenamt/Teilhabe“ gestellt hat,  findet am 02. März  inzwischen traditionell im Kulturhaus Klettwitz statt.  Zu dieser Veranstaltung laden herzlich der Landrat Siegurd Heinze und die Gleichstellungsbeauftragte Carola Wolschke ein.

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Sprechstunde bei Frau Puppendoktor Pille im Schloss

(21. 02. 2013)

Unterhaltung im DDR-Fernsehen

23. Februar 16:30 Uhr in Schloss und Festung Senftenberg

Begleitveranstaltung zur Ausstellung „Es gab nicht nur den Schwarzen Kanal“ im Senftenberger Schloss

Habt Ihr Kummer oder Sorgen, dann kommt gleich morgen zu Frau Puppendoktor Pille mit der großen, klugen Brille...

Frau Puppendoktor-Darstellerin  Urte Blankenstein lädt zu einer lustigen Sprechstunde für alle kleinen Puppenmuttis und -Vatis ein. Auch die Erwachsenen sind natürlich eingeladen, ihre Frau Puppendoktor einmal im Original zu sehen.
Die Begleitveranstaltung zu den Sonderausstellungen „Es gab nicht nur den Schwarzen Kanal“ und „der Sandmann kommt“ findet am 23. Februar um 16:30 Uhr im Museum im Senftenberger Schloss statt.

Bitte erwerben Sie Ihre Eintrittskarten rechtzeitig, da nur  eine begrenzte Platzzahl zur Verfügung steht.
Karten inkl. Eintritt in die Ausstellung: Kinder: 1 €,  Erwachsene: 8 € / Ermäßigt 6,50 €
Telefon:  03573-2628 bzw. 03573-798190

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Ostereierdekorieren im Schloss Senftenberg

(21. 02. 2013)

Ab 11. März findet im Schloss Senftenberg wieder das beliebte Ostereierdekorieren statt. Kinder und Erwachsenengruppen können mit der sorbischen Wachsbossiertechnik ihre Eier für das Osterfest selbst gestalten. Außerdem steht eine Waleie bereit: nach österlichem Brauch werden hier auf der Sandbahn bunte Eier um die Wette gekullert.

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Ostereiermesse 2013

(15. 02. 2013)

Vorfrühling in der Spreewaldhauptstadt Lübbenau
14. Lübbenauer Ostereiermesse - die Einzige im Spreewald!
Spreewald-Museum Lübbenau, Topfmarkt
02./03. März 2013

Das Torhaus in der Lübbenauer Altstadt verwandelt sich erneut in die längste Ostereiermeile des Spreewaldes. In allen Ausstellungsräumen sind kreative Köpfe und geschickte Hände dabei, um aus einem einfachen, zerbrechlichen Ei ein Kunstwerk entstehen zu lassen. Die Ostereier werden ganz traditionell mit Wachs und Federkiel verziert, aber auch Blüten und Perlen sind auf dem ovalen Untergrund zu finden. Mit leichter Hand und hartem Stahl kratzen erfahrene Volkskünstler Ornamente und gute Wünsche aus den farbigen Eiern heraus.
Historische Handwerke, Frühlingsbrauchtum sowie Dekoration und kleine Geschenke für das Osterfest runden das Angebot ab.

Ostereier schauen, kaufen, selbst bemalen

  • Mitmachaktionen für Kinder und Kind gebliebene!
  • Frühlingsbrauchtum und Waleien
  • fröhliche Osterdekoration
  • Museumscafe betreut vom Verein Rubiško


Die Sonderausstellung „Spreewaldfrühling“ mit Fotografien von Peter Becker bildet einen weiteren Höhepunkt im Rahmen der Ostereiermesse.


Öffnungszeiten:
Samstag           11.00 – 18.00 Uhr
Sonntag:           10.00 – 18.00 Uhr
35 Aussteller aus Brandenburg, Berlin und Sachsen!

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Fifty-Fifty-Taxi rollt auch 2013 durch Brandenburg

(15. 02. 2013)

Ab sofort sind wieder Taxi-Tickets zum halben Preis erhältlich.

Potsdam - Das Fifty-Fifty-Taxi, mit dem Jugendliche sicher und preiswert zur Disco und nach Hause fahren können, rollt auch in diesem Jahr wieder durch Brandenburg.

Wer ein Ticket kauft, zahlt nur die Hälfte des Ticket-Wertes, die andere Hälfte trägt das Land Brandenburg. Die günstigen Taxi-Tickets für jugendliche Nachtschwärmer zwischen 16 und 25 Jahren gelten nicht nur an Wochenenden und Feiertagen, sondern seit 2012 auch schon an Vorabenden zu gesetzlichen Feiertagen.

Taxi-Tickets gibt es in allen brandenburgischen Servicecentern der AOK Nordost – solange der Vorrat reicht. Die Tickets können bis zum 28. Februar 2014 eingelöst werden.

Verkehrsminister Jörg Vogelsänger: „Wir wollen, dass Jugendliche nach der Disco

sicher wieder nach Hause kommen. Deshalb stellen wir auch in diesem Jahr 62.500 Euro

für das Fifty-Fifty-Taxi-Ticket bereit. Mit dieser Initiative wollen wir verhindern, dass jemand betrunken oder übernächtigt von der Disco nach Hause fährt oder zu einem fahruntüchtigen Fahrer ins Auto steigt. Fifty-Fifty-Tickets sind eine echte Alternative zum eigenen PKW, gerade für junge Menschen in ländlichen Gebieten. Seit Beginn der Verkehrssicherheitsinitiative des Landes Brandenburg 1995, sank die Zahl der Jugendlichen, die bei Baumunfällen an Wochenenden ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden.“


Gerlinde König, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost:
„Wer am Wochenende einen Discobesuch plant, sollte vorher zur AOK gehen, um sich Fifty-Fifty-Taxi-Tickets zu besorgen. So kommen Jugendliche sicher und entspannt wieder nach Hause, ganz ohne Risiko. Als AOK Nordost – Die Gesundheitskasse unterstützen wir die vergleichbare Fifty-Fifty-Taxi-Aktion auch in Mecklenburg-Vorpommern.“


Detlef Baatz, Vorstandsvorsitzender der Taxigenossenschaft Potsdam:
„Diese seit vielen Jahren bei Jugendlichen sehr beliebte Aktion hat unsere volle Unterstützung. Alle Beteiligten profitieren davon. Die Jugendlichen können ihr Auto stehen lassen und zum halben Preis Taxi fahren und das Taxigewerbe bekommt zusätzliche Fahrten.“


Fifty-Fifty-Taxi-Tickets lassen Eltern ruhiger schlafen, wenn die Jugendlichen am Wochenende Party machen und erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kommen. Wer Taxi-Gutscheine in der Tasche hat, lässt sich nicht von einem Freund, der selber schon ein paar Drinks genossen hat, nach Hause fahren. Die Tickets zum halben Preiswerden ab 15. Februar 2013 und solange der Vorrat reicht in allen Brandenburger Servicecentern der AOK Nordost verkauft. Tickets im Wert von 2 Euro gibt es für 1 Euro und Tickets im Wert von 5 Euro für 2,50 Euro pro Stück. Kaufen kann die Tickets jeder, einlösen können die Tickets Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren. Die Taxi-Fahrt muss im Land Brandenburg starten oder enden. Tickets gelten immer freitags und samstags sowie unmittelbar vor und an allen gesetzlichen Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages und in der Silvesternacht von 20 Uhr bis zum 1. Januar 2014 um 12 Uhr. Bei Taxi Ruf bitte auf die Fifty-Fifty-Taxi-Tickets hinweisen.

Nähere Informationen zum Fifty-Fifty-Taxi-Ticket gibt es in den Brandenburger Servicecentern der AOK Nordost sowie im Internet unter www.aok-on.de

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Landrat ruft zur Teilnahme an Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ auf

(11. 02. 2013)

Die besten Bildungsideen aus dem Landkreis Oberspreewald Lausitz können sich jetzt bewerben. Bereits zum dritten Mal ruft die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ den bundesweiten Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ aus – gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Vodafone Stiftung Deutschland.

Der Landrat begrüßt die Aktion und empfiehlt die Teilnahme von allen Projekten des Landkreises, die sich für mehr Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Besonders für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind außerschulische Bildungsangebote oftmals entscheidend für die weitere Bildungskarriere. Der Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ soll die Bereitschaft für Bildungsengagement weiter stärken und herausragendes Engagement sichtbar machen.

Unter www.bildungsideen.de können sich bis zum 24. März 2013 Projekte und Initiativen bewerben, die sich nachhaltig für mehr Bildungsgerechtigkeit engagieren. Nach Ende der Bewerbungsfrist wählt eine Expertenjury die 52 besten „Bildungsideen“ aus. Von September 2013 an wird Woche für Woche ein Preisträger ausgezeichnet.

Deutschland – Land der Ideen“ ist die gemeinsame Standortinitiative von Politik und Wirtschaft. Sie wurde 2005 von der Bundesregierung und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit dem Ziel gegründet, Deutschland mit seiner Innovations­kraft und kreativen Ausstrahlung nach innen wie nach außen sicht- und identifizierbar zu machen. Seither werden mit unterschiedlichen Partnern Projekte initiiert, die unter Beweis stellen, dass Deutschland ein Land der Ideen ist.

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Ausstellung "ELSTERLAND - Ölmalerei von Bernd Gork" in der Kunstsammlung Lausitz

(07. 02. 2013)

Der Senftenberger Maler Bernd Gork zeigt vom 6. Februar bis 20. Mai 2013 erstmals im Senftenberger Schloss unter dem Titel ELSTERLAND etwa 50 klein- bis mittelformatige Ölbilder. Damit gibt er einen kleinen Einblick in einen Teil seiner künstlerischen Tätigkeit, die er neben der langjährigen Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Senftenberger Museum seit über 30 Jahren ausübt. In den 70er Jahren absolvierte er ein dreijähriges Abendstudium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden, Zweigstelle Cottbus.

Der Ausstellungstitel kennzeichnet die Motivwelt Gorks, bei der die Landschaft der Niederlausitz dominiert. Bildnerische Umsetzungen von Tagebauen und ihren Folgelandschaften in Nachbarschaft zur Schwarzen Elster, wie den Senftenberger See, gehören neben Altstadtmotiven Senftenbergs zu seinen Vorlieben. "In die von kontrollierter Emotionalität beherrschten und aus unmittelbarem Erleben vor Ort gemalten Bilder bezieht Gork tief im Bewusstsein gespeicherte Erinnerungen und Erfahrungen ein, was nicht zuletzt dazu führt, dass der Landschaftsraum als Stimmungsraum wie auch als geistiger Raum erfahrbar wird."(Herbert Schirmer).

Die Ausstellung ist ab Mittwoch, 06.02.2013 täglich außer Montag von 12.30 Uhr - 16.30 Uhr in der Kunstsammlung Lausitz/ Schloss und Festung Senftenberg zu sehen.

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Ideenwettbewerb zum Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

(05. 02. 2013)

Im Rahmen der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplanes (LAP) sowie zur Verstetigung der bisher erreichten Ergebnisse, beteiligte sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erneut am Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“.

Für den Fördermittelzeitraum 2013 erhält der Landkreis Fördermittel in Höhe von 30.000 €. Diese Mittel dienen der Sicherung der Nachhaltigkeit sowie der Verankerung von relevanten Netzwerkstrukturen.  

 

Folgende Zielstellungen werden verfolgt:

 

- Bestehende Bündnisse und Netzwerke werden ausgebaut, gefestigt und weiter entwickelt, eine effektive und qualifizierte Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure wird angestrebt.

- Die Bürger des Landkreises, insbesondere Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Unternehmen der Wirtschaft engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz, gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus.

 

Zielgruppen:

 

- Lokale Netzwerke und Gruppierungen, Vertreter von Vereinen und der Wirtschaft sowie des öffentlichen Lebens,

- Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrer, Erzieher, Multiplikatoren sowie Migranten.

 

Träger, welche sich den genannten Themen stellen möchten und ihre Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabeordnung nachweisen können, werden aufgerufen, Projektideen zu entwickeln und einzureichen.

 

Die formlosen Anträge, einschließlich Projektbeschreibung und Finanzierungsplan, sind bis zum 04.03.2013 an die Koordinierungsstelle des Landkreises OSL zu richten.

 

Für weitere Informationen und Anträge klicken Sie hier.

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Die Streiche des Wassermann Lischko

(29. 01. 2013)

Theater im Freilandmuseum Lehde

Lange dauert es nicht mehr, bis der Wassermann Lischko und die Bäuerin Hertha wieder für allerlei Unterhaltung im Freilandmuseum Lehde sorgen! Vom 27. bis zum 31. Mai 2013 gastiert hier das Wandertheater Schwalbe aus Dresden mit seiner Theaterführung für Kinder.

Vor einiger Zeit sind der Bäuerin Hertha wieder wichtige Dinge von ihrem Hof gestohlen worden. Ob da der Wassermann Lischko dahintersteckt, der sich bei schönem Wetter oft aus dem Fließen bis ins Dorf Lehde wagt? Gerade als die Bäuerin die Polizei alarmieren will, trifft sie den Wassermann am Eingang zum Freilandmuseum Lehde. Lischko gesteht ihr, warum er die Dinge genommen hat und wozu er sie unbedingt braucht. Aber mehr wird an dieser Stelle noch nicht verraten! Denn die kleinen Besucher, die dies alles miterleben, sollen noch ein wenig gespannt sein, bis sie im Mai, an einem sonnigen Frühlingstag, auf Hertha und Lischko persönlich treffen. Nur so viel sei noch gesagt: Die Kinder ziehen gemeinsam mit Lischko und Hertha durch das Freilandmuseum Lehde auf der Suche nach den verschwundenen Gegenständen. Dabei gibt es allerhand über den Spreewald und das Leben auf dem Land zu erfahren. Es wird getanzt, gelacht, gespielt, gezaubert und am Ende kann jeder einen Wunsch auf die Reise in die Welt hinaus schicken… Wie? Das bleibt auch noch eine Überraschung!

Von Montag, den 27. Mai 2013, bis Freitag, den 31. Mai 2013, findet jeden Tag um 9.00 Uhr, 11.00 Uhr und 14.00 Uhr eine Veranstaltung statt. Das Theaterstück dauert ca. 1,5 Stunden und eignet sich für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren. Der Eintritt beträgt für Kinder jeweils 4,00€ und Erwachsene 6,00€. In jeder Eintrittskarte sind ein Pfannkuchen und ein Wassermanntrunk enthalten, die sie auf der Obstwiese genießen können.

Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen. Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 03542/2472 oder

E-Mail-Adresse erforderlich.

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Bald sind Winterferien – Familienpass Brandenburg sichern! – Über 500 Angebote für Familien

(29. 01. 2013)

Wer noch keine Idee für die Winterferien hat, ist mit dem Familienpass Brandenburg gut beraten. Das kleine Büchlein enthält Veranstaltungstipps für ganz Brandenburg und Berlin, mit zahlreichen Kinderfreikarten, Rabatt-Coupons oder Ermäßigungen auf Eintrittspreise. Im Winter besonders beliebt: Sport und Spiel, Kreativkurse, Schwimmbäder, Schlösser, Museen, Konzerte und vieles mehr. Die Angebote gelten noch bis zum 30. Juni 2013 und bieten somit auch günstigen Spaß in den Osterferien. Der Familienpass ist im Klinikum Niederlausitz, im Büro des Niederlausitzer Netzwerks Gesunde Kinder in Lauchhammer erhältlich, Telefon (03573) 75-3472.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Erwachsener und mindestens ein Kind beziehungsweise Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Angebote gemeinsam wahrnehmen. Daher gilt der Pass sowohl für Eltern als auch für Onkel, Tanten, Großeltern und sonstige Betreuungspersonen. Der Familienpass wird vom Land Brandenburg gefördert und kostet 2,50 Euro. Insgesamt gibt es über 559 Vorteilsangebote für Familien.

[Familienpass Brandenburg]

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Berufliche Bildung nun mit Zertifikat

(22. 01. 2013)

Senftenberg: Vor 5 Jahren, am 11. Februar 2008 zogen 31 Teilnehmer und drei Fachkollegen der Beruflichen Bildung in ein neues Lehrgebäude.

 

Damit wurden die optimalen Lehrmöglichkeiten für die Berufliche Bildung der Integrationswerkstätten g GmbH Niederlausitz weiter ausgebaut. 

Im Laufe der 5 Jahre haben 112 Teilnehmer erfolgreich an den Bildungsmaßnahmen in den verschiedenen Fachrichtungen teilgenommen.

Zu den Fachbereichen gehören die Montage, die Verpackung, die Hauswirtschaftsbereiche, die Demontage, der Garten und Landschaftsbau und der Gästeservice.

Nach einem dreimonatigen Eingangsverfahren entscheiden sich die Teilnehmer für zwei Fachrichtungen, welche sie interessieren. Nach dem ersten Jahr entscheiden sie sich dann für den Lehrstoff ausschließlich in einem Fachgebiet.  Praktische Erfahrungen werden in den Produktionsbereichen der Integrationswerkstätten und für einige Teilnehmer sogar in Kooperationsfirmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesammelt. Als Abschluss absolvieren alle eine Abschlussprüfung in Theorie und Praxis.

 

Im Jahr 2012 kam durch den Gesetzgeber eine neue Zertifizierung für die Qualität der Bildungsangebote hinzu. Dieses Zertifikat wurde am 24.11.2012 bestanden und damit sind die Bildungsgänge mit dem Siegel der DeuZert versehen. Die Ansprüche an die Bildungsinhalte, an Rahmenbildungspläne und den gesamten Bildungsprozess sind von Jahr zu Jahr gestiegen. Die gesetzlichen Auflagen an die Bildungsarbeit wurden erfolgreich in die Praxis umgesetzt. Dies bedeutet für jeden Teilnehmer Verbesserungen, wie neue Bildungspläne, übersichtlichere Arbeitsmateialien und mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung. Mit einem kleinen Fest wird dieses Jubiläum gewürdigt.

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Kreissozialamt bleibt geschlossen

(21. 01. 2013)

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen bleiben die Leistungsbereiche der Grundsicherung, der Hilfen zum Lebensunterhalt sowie der ambulanten Eingliederungshilfe im Kreissozialamt in der Woche vom 28.Januar bis 1.Februar 2013 für den Bürgerverkehr geschlossen.

 

Dies betrifft auch die telefonische Erreichbarkeit. Für Anfragen stehen während dieser Zeit

die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter Tel. 03573/870-1351 zur Verfügung.

 

Ab der 6. Kalenderwoche sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt

zu den Sprechzeiten:

Dienstag             09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr    

Donnerstag        09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr

für Sie da.

Lausitzer Radangebote waren in Stuttgart gefragt

(21. 01. 2013)

Ein Riesenandrang herrschte am 12. und 13. Januar auf der Sonderausstellung „Fahrrad- und ErlebnisReisen“ in Halle 9, wo im Rahmen der Stuttgarter Messe CMT für Caravan, Motor und Touristik  das Messezentrum am Flughafen geradezu überrannt wurde – mehr als 60.000 Besucher wurden an diesem ersten Wochenende registriert – Erneut hat sich der Sonderbereich Fahrrad- und Erlebnisreisen als Plattform für Aktivurlauber und Naturbegeisterte entpuppt. Die Gänge in Halle 9 waren proppenvoll und die knapp 240 Stände der Aussteller waren geradezu belagert,  sagte Messegeschäftsführer Roland Bleinroth.

„Der Fahrrad- und Wandertourismus ist weiter auf Erfolgskurs und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Davon konnten sich die Aussteller überzeugen. Sie lobten ein fachkundiges, interessiertes Publikum, das gezielt nach aktuellen Trends, unentdeckten Reiseregionen für Wander- und Fahrradreisen fragte oder sich nach dem richtigen Zubehör erkundigte.“

Mit dabei war, wie auch in den vergangenen Jahren, ein Gemeinschaftsstand aus der Lausitz, an dem das Rad- und Wanderwegenetz  und die vielfältigen Radangebote aus dem Spreewald, dem Lausitzer Seenland der Nieder-  und Oberlausitz durch die Vertreter der Landkreise und einiger Leistungsträger präsentiert wurden.

Dieses Mal wurden die mit 3- und  4-Sternen klassifizierten Radwanderwege Spreeradweg, Gurkenradweg,  Fürst-Pückler-Weg,  Niederlausitzer Bergbautour, Seenlandroute und Oder-Neiße-Radweg besonders beworben. Dafür standen druckfrische Faltblätter und Karten zur Verfügung. Untersetzt wurde die Präsentation  mit einem mehrmaligen Bühnenprogramm auf der Aktionsbühne durch die Lausitzer Touristiker unter dem Slogan „21 Sterne auf den Lausitzer Radwanderrouten“,

was großes Interesse bei den Messebesuchern auslöste. Das Publikumsinteresse mit  gezielten Nachfragen bewies, dass sich der Fahrradtourismus immer noch  wachsender Beliebtheit erfreut und dass die Lausitz mit all ihren touristischen Highlights inzwischen nicht mehr zu den unbekannten Außenseitern gehört.  

Ein Besonderes Interesse durch die Messebesucher  galt den Angeboten für Mehrtagestouren oder Tagesausflügen mit dem Rad von touristischen Anbietern wie Rainer Schmidt von der Radlerscheune aus Burg (Spreewald), Eckhard Hoika von Aktiv Tours  aus dem Lausitzer Seenland und Matthias Reiche von der Tourismus GmbH Land & Leute aus der Oberlausitz. Diese konnten  mit optimalen Bedingungen und Leistungen radlerfreundlicher Gastgeber die potentiellen Aktivurlauber für einen Radurlaub durch die Lausitz begeistern.

Zur Verkostung mitgebrachte Lausitzer Produkte  wie Spreewälder Gurken, Kircher-Bier, das Gurkenradler und  Felicitas-Schokolade fanden großes Lob bei den Messebesuchern.

Zahlreiche Gäste am Lausitz-Stand gaben an, dass sie schon einmal oder wiederholt  zum Rad fahren in den verschiedenen Regionen der Lausitz waren. Sie äußerten sich in den Gesprächen sehr positiv über die Landschaft, die Radwege und die Gastgeber.  Eine große Anzahl der Standbesucher  plant  demnächst im Spreewald oder Lausitzer Seenland eine Radreise zu machen oder denkt  zumindest darüber nach.

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Besucherrekord in den Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

(18. 01. 2013)

105.000 Gäste besuchten im Jahr 2012 die drei kreiseigenen Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Schloss und Festung Senftenberg, das Spreewald-Museum Lübbenau und das Freilandmuseum Lehde sowie die Kunstsammlung Lausitz zogen gleichermaßen viele Besucher aus der Region und Touristen an. Mit einem Zuwachs von 25.000 Besuchern, im Vergleich zum Vorjahr, war 2012 eines der erfolgreichsten Jahre für die Museen. Die Mitarbeiter sind froh darüber, dass die Rolle der Museen als kultureller Ort, als Ort von Erlebnis, Bildung und Geschichte aber auch als wichtiger touristischer Anziehungspunkt immer stärker sich entwickelt und wahrgenommen wird. „Museen sind Erlebnisorte für das ganze Jahr und für fast jedes Wetter“ so, Museumsdirektor Stefan Heinz. Besuchermagneten waren vor allem das neu eröffnete Spreewald-Museum mit dem  Titel „Museumskaufhaus trifft Spreewaldbahn“, das Freilandmuseum Lehde mit seiner Erweiterung und den neuen Erlebnisplätzen sowie die besucherstarken Sonderausstellungen im Schloss Senftenberg.  Neben den musealen Angeboten fanden aber auch die zahleichen Feste und Veranstaltungen, wie das Museumsfest oder die Spreewaldweihnacht enormen Zuspruch.

Nach der Saison ist vor der Saison. Gemäß diesen Tatsachen werden nun intensiv die Angebote für die neue Saison vorbereitet. Im Themenjahr „Landwirtschaft und Garten“  werden in diesem Jahr begehbare Fässer im Freilandmuseum Lehde eine neue Ausstellungen zur beliebten Spreewaldgurke aufnehmen. Ein neuer Erlebnisplatz macht es für die Besucher dort zudem möglich, sich mit viel Geschick im Melken einer Kuh zu üben. Im Schloss Senftenberg wird der originale begehbare Bergwerksstollen ab Sommer der Mittelpunkt der neuen Dauerausstellung „Erlebnis Bergbau“ sein. Und natürlich bietet auch in diesem Jahr die übereinander angeordnete Spreewaldbahn ungewohnte Ein- und Ausblicke.

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Deutschlands größter Nachwuchswettbewerb wird 50 Jahre alt - Im Januar startet der Wettbewerb „Jugend musiziert“ in allen Regionen bundesweit

(17. 01. 2013)

Im Land Brandenburg starten im Januar/Februar die Regionalwettbewerbe des größten bundesdeutschen Musikwettbewerbs. Zum 50. Mal treten junge Musikschülerinnen und Musikschüler auch in Brandenburg an, um sich im Regional- , Landes- und Bundeswettbewerb mit Gleichaltrigen in ihrer Kategorie zu messen. In diesem Jahr ist der Wettbewerb ausgeschrieben in den Solowertungen für Streichinstrumente, Akkorde-on, Percussion, Mallets und Gesang (Pop) und in den Gruppenwertungen für Duo: Klavier und ein Blasinstrument, Klavier-Kammermusik, Vokal-Ensemble, Gitarren-Ensemble und „Besondere Ensembles: Alte Musik“.


Der wichtigste musikalische Nachwuchswettbewerb in Deutschland geht im Januar in eine neue Runde. Zugleich feiert Deutschlands größter Nachwuchswettbewerb 50-jähriges Bestehen und eine einzigartige Erfolgsstory. Die Attraktivität von „Jugend musiziert“ bei Schülerinnen und Schülern ist ungebrochen. In diesem Jahr haben sich im Land Brandenburg 770 junge Teilnehmer zu den drei Regionalwettbewerben angemeldet. Neben den beliebten Instrumenten wie Klavier, Flöte, Violine und Trompete sind auch die selteneren wie Oboe und Fagott im Wettbewerb vertreten. Auch eine Popularmusik-Kategorie ist wieder mit dabei: in diesem Jahr können junge Sängerinnen und Sänger im Bereich Pop und Jazz ihr Können demonstrieren.


Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck starten die jungen Musiker im Alter von sieben bis 21 Jahren zunächst bei den drei Regionalwettbewerben im Land Brandenburg:

  • Regionalwettbewerb Süd in Senftenberg
    24.-26. Januar 2013
  • Regionalwettbewerb West in Rathenow
    25./26. Januar 2013
  • Regionalwettbewerb Nord/Ost in Beeskow
    15./16. Februar 2013

 

In zehn verschiedenen Kategorien finden 500 Wertungsspiele vor einer Fachjury statt. Sich mit anderen zu messen ist eine große Motivation für die jungen Musikschüler, die ehrgeizig an der Beherrschung ihres Instrumentes arbeite-ten. „Jugend musiziert“ ist für diejenigen Schüler, die sich präsentieren wollen. Im Vordergrund steht dabei das Miteinandermusizieren, nicht der Konkurrenzgedanke. Die Besucher sind herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild von den Leistungen der Nachwuchsmusiker zu machen. Der Eintritt ist frei.

Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen: Die Regionalwettbewerb finden, über das gesamte Bundesgebiet verteilt, im Januar/Februar 2013 statt. Die Besten der Regionalwettbewerbe nehmen im März an den Landeswettbewerben teil. Die ersten Preisträger auf Landesebene wiederum werden zum Bundeswettbewerb eingeladen, der zu Pfingsten in Erlangen, Fürth und Nürnberg ausgetragen wird.

Die Förderer der öffentlichen Hand im Land Brandenburg sind neben dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kommunen des Landes. Über ein Drittel der Finanzierung erfolgt durch den Ostdeutschen Sparkassenverband, die Sparkassen-Finanzgruppe und weitere Sponsoren. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse ist Hauptsponsor des Landeswettbewerbs. Die Regionalwettbewerbe werden jeweils von den Sparkassen ihrer Austragungsorte unterstützt, in diesem Jahr die Mittelbrandenburgische Sparkasse, die Sparkasse Niederlausitz und die Sparkasse Oder-Spree.

Alle Informationen rund um die Wettbewerbe, die Spielstätten, Ergebnisse und Preisträgerkonzerte im Anschluss finden Sie unter www.jumu-brandenburg.de

Alles über die Teilnehmer aus Ihrer Region erfahren Sie direkt bei den Regionalausschüssen „Jugend musiziert“.

[Grußwort vom Landrat]

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Senftenberg schließt als erste brandenburgische Stadt die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ ab

(15. 01. 2013)

Senftenberg schließt als erste brandenburgische Stadt die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ ab

Die Stadt Senftenberg schloss heute als erste Brandenburger Kommune eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Senftenberg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ wurde vom Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründet. Er vergibt das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ an Städte und Gemeinden, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bietet den Kommunen die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung von jungen Menschen zu stärken.

[Stadt Senftenberg]

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Neues Ferienjournal Lausitzer Seenland ist da

(14. 01. 2013)

Spaß einflößend

Neues Ferienjournal Lausitzer Seenland ist da

 

Ab sofort präsentiert das neue Ferienjournal Lausitzer Seenland im frischen Design beste Urlaubsaussichten für die Saison 2013. Auf insgesamt 40 Seiten gibt es zahlreiche Ausflugstipps und Urlaubsideen für die aktive Erholung an und auf 23 Seen. Neben Badespaß an Sandstränden und  Wassersportangeboten informiert das neue Heft über eine Vielzahl von landseitigen Aktivitäten in der größten von Menschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas. Neue Landmarken und markante Aussichtspunkte am Wegesrand eröffnen tolle Ausblicke auf den Wandel der Natur. Breite und flache Rundwege um die jungen Seen sowie verschiedene Fern- und Themenradwege garantieren spannende Ausflüge für Radler und Skater. Vorgestellt wird unter anderem die neue Seenland-Route, die einmal durch die junge Urlaubsregion an insgesamt 16 Seen vorbei führt. Daneben erfahren die Leser mehr über Erlebnistouren in die Landschaft im Wandel, Lausitzer Industriekultur, Landschaftskunst, Kulturerlebnisse sowie über die erlebbaren Traditionen der Sorben.

Kontakte der Touristinformationen, eine Übersichtskarte auf den Mittelseiten und Informationen zur Barrierefreiheit der Anbieter runden das Informationsangebot ab. Auf radlerfreundliche Bett & Bike Gastgeber, qualitätsbewusste Anbieter und Restaurants mit der Auszeichnung „Lausitzer Gastlichkeit“ wird ebenfalls hingewiesen. Seenland-Maskottchen Pit begleitet die Leser durch das Heft.

Die neue Broschüre ist kostenfrei bei den Touristinformationen in Hoyerswerda, Senftenberg, Welzow und Spremberg erhältlich. Außerdem kann das Heft beim Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. unter der Telefonnummer 03571 456810 oder per E-Mail an kostenfrei bestellt werden. Auf www.lausitzerseenland.de wird die Broschüre zum Bestellen und Download angeboten.

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Sternsinger in der Kreisverwaltung zu Gast

(09. 01. 2013)

 

Motto: „Segen bringen, Segen sein – Für Gesundheit in Tansania und weltweit!“

 

Als weltweit größte organisierte Hilfsaktion von Kindern für Kinder sind in diesen Tagen vielerorts die Sternsinger unterwegs. Am Dienstag, 08. Januar 2013, besuchten sie die Kreisverwaltung in Senftenberg. Interessierte Bürger waren dazu herzlich eingeladen.

Landrat Siegurd Heinze freute sich über den Besuch von Caspar, Melchior und Balthasar. Er wünschte den engagierten Kindern ein gutes Spendenergbnis.

 

 

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Noch mehr Babys im Klinikum Niederlausitz und informativere Klinikbesichtigungen

(09. 01. 2013)

 

Im vergangenen Jahr erblickten im Lauchhammeraner Kreißsaal mehr Babys das Licht der Welt als in den Jahren zuvor

Mit 593 Neugeborenen im Jahr 2012 ist in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe erneut ein Rekord zu verzeichnen. Zwölf Kinder mehr als noch im Jahr 2011 sorgten für die höchste Geburtenzahl im Klinikum Niederlausitz seit der Wende. 287 Mädchen und 306 Jungen kamen zur Welt, darunter zwei Zwillingspärchen. Die beliebtesten Namen bei den Eltern waren Sophia und Ben.

Für Schwangere und werdende Väter bietet die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Klinikum Niederlausitz GmbH in Lauchhammer zwei Infoabende pro Monat an, jeweils am zweiten und letzten Dienstag eines Monats, 16 und 18 Uhr. Neu ab diesem Jahr ist, dass sich die zukünftigen Eltern auch über das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder und die Baby-Fotografie BabySmile informieren können. Ein eigens für die Infoabende entwickelter Film zeigt die Geburtsklinik in all ihren Facetten und gibt einen ersten Eindruck über die Räumlichkeiten und den Ablauf von der Aufnahme über die Geburt des Kindes bis hin zur Entlassung. Der nächste Kreißsaal-Infoabend findet am 29. Januar, 16 Uhr und 18 Uhr im Klinikum Niederlausitz in Lauchhammer statt. Anmeldungen sind telefonisch unter 03573 75-2621 möglich.

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Energiestrategie 2020 des Landkreises OSL

(19. 07. 2011)

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 30. Juni die Umsetzung der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Detailierte Informationen stehen als Download im Endbericht zur Verfügung.

[Energiestrategie 2020 des Landkreises OSL - Endbericht]


Filmvorführungen