Kfz-Zulassungsbehörde
Fahrzeugzulassungs- u. Fahrerlaubnisbehörde am 26.11. vormittags geschlossen
Aufgrund von Bauarbeiten der MITNETZ kommt es am Dienstagvormittag, 26.11.2024, zu einer Stromabschaltung im Objekt der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde.
Die Fahrzeugzulassungs- u. Fahrerlaubnisbehörde bleibt deswegen am 26.11.2024 vormittags geschlossen und öffnet erst um 13:00 Uhr.
Bereits gebuchte Termine werden umdisponiert. Die Händlersprechstunde findet am 26.11.2024 erst ab 13:00 Uhr statt.
Unabhängig davon stehen die Einwurfboxen zur Abgabe von Anträgen und Unterlagen bereit.
Sie wollen etwas in der Kfz-Zulassungsbehörde erledigen?
Sie haben 5 Möglichkeiten!
Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminbuchung
Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung
Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung
persönliche Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Terminbuchung über die Online-Termin-Vergabe möglich!
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (Kfz-Abmeldung) und die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen erfolgt im Rahmen der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminbuchung.
Hier kommen Sie zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens: Wunschkennzeichen (osl-online.de)
Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.
Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.
2. per Einwurfbox:
Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
Uhrzeiten für die Abgabe:
Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Abgabeorte:
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)
Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)
Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)
3. per Postversand:
Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:
Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.
5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung (zur Zeit leider nicht möglich, bitte nutzen Sie die anderen Optionen)
Bezahlung:
Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)
Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich
Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:
Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:
Für die Wiederinbetriebnahme:
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter unter Kennzeichenmitnahme:
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenänderung:
Adressänderung
Verlust Papiere
Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.
Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.
Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.
Hinweis:
Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.
Formulare & Unterlagen KFZ-Zulassung
Wunschkennzeichen
Kontakt Fahrzeugzulassungsbehörde:
Telefon: 03541 870-3236
E-Mail:
Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!
Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.