Behindertenbeauftragter
Beschreibung
Die Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, daß die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden. Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz
- Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Landesverwaltung- BbgVBD)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz- BbgBGG)
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Landesverwaltung- BbgVBD)
- (Hauptsatzung der Gemeinde)