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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Hausschlachtung von Schweinen

Nachdem die EU-Gesetzgebung im August 2015 die Anwendung der Trichinoskopie (Quetschmethode) als Untersuchungsmethode zum Nachweis von Trichinen nicht mehr zugelassen hat, wurde 2016 im Rahmen nationaler Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Ausnahmefällen die Trichinoskopie als Alternativmethode einzusetzen.

 

Laut EU-Recht liegt der Grund für den Wegfall der Trichinoskopie in der Unsicherheit der Methode, da mit dieser keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich bei jeder Untersuchung auf Trichinen die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Untersuchungsmethode eingesetzt werden sollte.

 

Das sogenannte Digestionsverfahren, welches seit August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen durchgeführt wird, gilt als Referenznachweismethode. Mit dieser Methode können sowohl eingekapselte als auch nichteingekapselte Trichinenarten nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist somit als sicherer anzusehen als die Trichinoskopie (Quetschmethode).

 

  1. werden in Deutschland bei Hausschweinen nur noch sehr selten Trichinen gefunden. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) stammten allerdings alle von 2003 bis 2012 gefundenen Trichinella-positiven Schweine aus Privathaltung, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Tiere während der Freilandhaltung durch das Fressen oder Zufütterung von Fleisch infizierter Wildtiere mit Trichinellen infiziert haben.

 

Das Risiko, sich als Mensch durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Trichinellen zu infizieren, ist als sehr gering einzuschätzen, aber auch nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Aus diesem Grund des vorbeugenden Verbraucherschutzes wendet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen die sicherere Digestionsmethode an und weitet die Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau während der Hausschlachtesaison aus.

 

Wenn in begründeten Fällen die Ausnahmemöglichkeit der Trichinenuntersuchung per Quetschmethode angewendet werden soll, muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Hausschwein bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte. Entsprechende Formulare sind erhältlich beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirks.

 

Ausweitung der Untersuchungszeiten:

 

Vom 1. November 2017 bis 24. März 2018 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:

 

 

Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Calau

Haupteingang

Joachim-Gottschalk-Str. 36

03205 Calau

Abgabe der Proben im Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg

Haus III

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

04.11.2017

11.11.2017

18.11.2017

25.11.2017

02.12.2017

09.12.2017

16.12.2017

23.12.2017

30.12.2017

06.01.2018

13.01.2018

20.01.2018

27.01.2018

03.02.2018

10.02.2018

17.02.2018

24.02.2018

03.03.2018

10.03.2018

17.03.2018

24.03.2018

 

 

 

Anmeldung der samstäglichen Hausschlachtung:

à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag

à beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03573-

8704442, 8704401 oder 8704426

und

à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:

wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

 

Entgegennahme der Proben samstags:

à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag

à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich

 

 

 

DVM Wachtel/ Amtstierarzt

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