Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand Mittwoch, 16. Dezember 2020 weiter die höchste 7-Tage-Inzidenz der Landkreise Brandenburgs innerhalb einer Woche. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner liegt bei 570,54. Innerhalb der letzten 24 Stunden wurden 58 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 2.476 steigt. Aktuell sind 1.141 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 65 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.885 Frauen, Männer und Kinder.

 

+++ Was gilt in OSL? +++

 Mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3.SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 hat das Land Brandenburg unter anderem eine umfassende ganztägige Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 16.12.2020 in Kraft gesetzt. Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.12.2020 geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr des jeweiligen Folgetages, die ab Montag, 14.12.2020 galt, ist damit überholt und wird nicht mehr angewendet. Der Landkreis wird diese Regelung zeitnah förmlich aufheben.

 

Versammlungen gemäß § 5 der 3.SARS-CoV-2-EindV sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen untersagt. Dies gilt nicht für kommunale Vertretungskörperschaften (z.B. Gemeindevertretersitzungen, Kreistagssitzungen).

 

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung bleiben von der 3.SARS-CoV-2-EindV unberührt und gelten fort. Der Landkreis ist weiterhin berechtigt, zusätzlich zum Landesrecht weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die aktuellen Regelungen sowie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit.

 

Angesichts des erheblichen Infektionsgeschehens im Landkreis und der Tatsache, dass bei der Ansammlung von Menschen ein deutlich erhöhtes Risiko der Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 insbesondere von asymptomatischen Beteiligten und in der Folge die Gefahr eines Ausbruchsgeschehens mit vielen betroffenen Personen besteht, waren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 der 2.SARS-CoV-2-EindV zu untersagen. Dies gilt ausdrücklich auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, die in und um Weihnachten aufgrund des Bedürfnisses zur inneren Einkehr besonders zahlreich Besucher anziehen. Hiermit verbunden ist die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis kann das Risiko einer weiteren Verbreitung des SARS-CoV-2 unter den Besuchern von Gottesdiensten, die vielfach selbst zu Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauft zählen, nicht hingenommen werden.

 

Die Untersagung von religiösen Veranstaltungen stellt zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, dieser ist jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im Grundgesetz verbriefte Religionsausübung nur teilweise und zudem nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt wird. Die Regelung führt daher nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Religionsfreiheit. Der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften ist weiterhin zur individuellen stillen Einkehr unter Beachtung der Schutz- und Hygienevorschriften erlaubt.

 

+++ Landkreis hat gemeinsame Anzeigenkampagne gestartet +++

 Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich an alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und hat dazu eine gemeinsame Anzeigenkampagne gestartet. Mehrere Partner der Region kommen darin als Botschafter zu Wort, neben dem Klinikum Niederlausitz auch das Theater neue Bühne, der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, der Kreisfeuerwehrverband, Tourismusverbände und weitere.

 

„Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen in unserem Landkreis müssen wir gemeinsam dringend noch mehr Anstrengungen unternehmen, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert ausbreitet“, macht Landrat Siegurd Heinze deutlich.

 

Zu sehen sind die wöchentlich wechselnden Motive im Wochenkurier sowie online auf Seenluft24.de und in den sozialen Medien. Den Auftakt stellte das Klinikum Niederlausitz dar. Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, die Anzeigen über ihre Kanäle zu teilen – nach dem Motto #FürMichFürOSL.

 

+++ Ferienfahrplan für Regionalbuslinien in OSL +++

 Ab Donnerstag, 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 tritt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz außerplanmäßig der Ferienfahrplan in Kraft.

 

Zum weiteren Schutz der Fahrgäste und Fahrpersonale vor dem Coronavirus wird es ab Donnerstag, 17.12.2020, zu folgenden weiteren Änderungen bzw. Einschränkungen kommen:

 

Ab Donnerstag, 17.12.2020 bleibt die vordere Bustür für Fahrgäste geschlossen. Die Nutzung des ÖPNV ist auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein gestattet.

 

Ab Samstag, 19.12.2020 entfällt der komplette Wochenendverkehr im festen Linienverkehr sowie im RufBus-Verkehr und auch im Stadtverkehr Senftenberg bis Sonntag, 10.01.2021. Ab Montag, 21.12.2020 entfallen die in der Anlage dargestellten Fahrten im Regionalverkehr sowie im Stadtverkehr Senftenberg.

 

Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen der Homepage der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, http://www.vgosl.de/aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.

Weitere Informationen