Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Errichtung eines weiteren Wildabwehrzaunes an der sächsischen Grenze wird der bestehende verlängert.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit der Errichtung eines Wildabwehrzaunes ist am 26.03.2022 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/6/4/1/3/20220322_TSAV_Zaun_1.pdf.
Zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet wird in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter anderem die folgende Maßnahme bekanntgegeben und verfügt:
Entlang der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen im östlichen Teil des Kreisgebietes zwischen Grünewald und Lieske wird in nachfolgend dargestelltem Gebiet eine Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun) – rote Linie - ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen errichtet.
Bild: Kartenausschnitt mit Verlauf des neuen ASP-Schutzzaunes (rote Linie)
Die Karte ist online einsehbar unter: https://geoportal.osl-online.de/WebOffice_GDI/synserver?user=gast&project=OSL_GDI&view=ASPSchutzzaun
Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 der Tierseuchenallgemeinverfügung benannt.
Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.
Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgefordert, die Tore nach dem Benutzen immer zu schließen. Nur so kann verhindert werden, dass die ASP durch infizierte Wildschweine in den Landkreis gelangt und somit auf Hausschweine oder in die landwirtschaftlichen Betriebe übertragen werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind auch dafür verantwortlich, dass die Maßnahme „Schutzzaun“ eine erfolgreiche Maßnahme ist.