Landkreis erlässt neue ASP-Allgemeinverfügung
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis am 22.12.2022 Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.11.2022 wird aufgehoben.
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
Welche Gebiete welcher Zone zugeordnet werden, können Bürgerinnen und Bürger dem Kartenausschnitt (auch einsehbar unter www.osl-online.de/asp) oder der vollständigen Auflistung in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022 entnehmen: www.osl-online.de/bekanntmachungen
Darüber hinaus umfasst die Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen und Regelungen, denen insbesondere auch Jäger, Landwirte u.a. nachkommen müssen.
Erklärungen, Begründungen zu den auferlegten Maßnahmen und zu der Festlegung der Sperrzonen sind ebenfalls in der TSAV nachzulesen.
Fallwildmeldungen
Totes Schwarzwild bitte nicht anfassen! Melden Sie diese Funde umgehend telefonisch (03573 870 4400) dem Veterinäramt.
Fallwildmeldungen können auch per Mail an gemacht werden. Bitte die folgenden Angaben per Mail machen:
- Name und Vorname der meldenden Person
- Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
- Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand (relativ frisch verendet, Skelettfund … )
- soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
- Foto (wenn möglich)
Wir danken den zahlreichen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die uns bereits beschädigte ASP-Zäune und -Tore sowie totes Schwarzwild gemeldet haben und stets auch einen Blick darauf haben, dass die Tore geschlossen werden!