Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 22. September 2024 entschieden
Über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des 8. Landtages des Landes Brandenburg befanden die Kreiswahlausschüsse für die Wahlkreise 38 und 39 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in ihren öffentlichen Sitzungen am Dienstag, den 6. August 2024. Der Ausschuss des Wahlkreises 40 tagte am 8. August.
Bis zum 5. August, 48 Tage vor der Landtagswahl am 22. September 2024 konnten die Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Wahlleitern eingereicht werden. Die Ausschüsse überprüften in ihren Sitzungen die rechtzeitig abgegebenen Wahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und stellten fest, ob die Wählbarkeitsvoraussetzungen der einzelnen Direktkandidaten gegeben waren. Die im bisherigen Landtag oder im Deutschen Bundestag nicht vertretenen Parteien und Einzelbewerber müssen hierfür die erforderliche Anzahl von mindestens 100 gültigen Unterstützungsunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis vorlegen.
Für den Wahlkreis 38 („Oberspreewald-Lausitz I“: Stadt Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide) haben die Mitglieder unter Vorsitz von Kreiswahlleiterin Susann Priemer 8 der 9 eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (CDU, AfD, SPD, DKP, BVB/FREIE WÄHLER, DIE LINKE, FDP und GRÜNE/B90) zugelassen. Nicht zugelassen wurde der Wahlvorschlag der Tierschutzpartei, da die hierfür nach § 24 Absatz 4 Satz 3 Ziff. 1 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht vorlagen.
Für den gemeinsamen Wahlkreis 39 („Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV“: Amt Altdöbern, Stadt Drebkau, Stadt Großräschen, Stadt Senftenberg) um Wahlleiter Tom Karrasch wurden 8 der 9 eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, FDP, Grüne/ B90, Tierschutzpartei, BVB/Freie Wähler) zugelassen. Ein Wahlvorschlag der AfD ist gemäß §§ 21 ff. des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes und des § 32 der Brandenburgischen Landeswahlordnung als nicht zulassungswürdig eingestuft. Der Kreiswahlvorschlag wurde daher im Wahlkreis 39 zurückgewiesen.
Für den gemeinsamen Wahlkreis 40 („Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III“: Amt Burg (Spreewald), Stadt Calau, Gemeinde Kolkwitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadt Vetschau/Spreewald) um Wahlleiter Hans-Jörg Milinski wurden 9 der 9 eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (SPD, AFD, CDU, GRÜNE/B90, DIE LINKE, BVB/Freie Wähler, FDP, Tierschutzpartei, DLW) zugelassen.
Auf den zulässigen Rechtsbehelf innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe wurde durch die Wahlleiter hingewiesen. Die Ergebnisse und weitere Informationen zur Landtagswahl können auf der Internetseite des Landkreises unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden: www.osl-online.de/landtagswahl.
Die öffentliche Bekanntmachung für die Wahlkreise 38 und 39 erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis OSL, Ausgabe Nr. 13/2024 und für den Wahlkreis 40 im Amtsblatt Ausgabe Nr. 14/2024, einsehbar auf der Internetseite des Landkreises unter „Verwaltung & Kreistag“.
Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 38:
Magister, Lucas CDU
Bessin, Birgit AfD
Höntsch, Martin SPD
Baur, Marion DKP
Nothing, Mike BVB/FREIE WÄHLER
Theiler, Kevin DIE LINKE
Dieckmann, Eric FDP
Neumann, Paul-Philipp GRÜNE/B90
Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 39:
Strohschneider, Laura CDU
Roick, Wolfgang SPD
Hiekel, Isabel Grüne/B 90
Bauer, Annett DIE LINKE
Geike, Cortina BVB/ Freie Wähler
Sauer, Martin FDP
Jank, Fabian AfD
Zibi, Fatima Daniela Tierschutzpartei
Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 40:
• Jeremy Scheibe SPD
• Daniel Münschke AFD
• Rene Kochan CDU
• Maximilian Philipp Schuldt GRÜNE/B90
• Kathrin Dannenberg DIE LINKE
• Thilo Christiansen BVB/Freie Wähler
• Cora Schulz FDP
• Evgueni Kivman Tierschutzpartei
• Peter Schollbach DLW