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Veterinäramt informiert: Sperrzonen II und I verkleinert, weil aktives ASP-Geschehen unwahrscheinlich

Karte zur Veranschaulichung der Gebiete, in denen die Sperrzonen mit der TSAV vom 25.11.2024 verändert bzw. verkleinert wurden (Bild: Landkreis OSL) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Karte zur Veranschaulichung der Gebiete, in denen die Sperrzonen mit der TSAV vom 25.11.2024 verändert bzw. verkleinert wurden (Bild: Landkreis OSL)

Update KW 48; 25. November 2024

 

In einer Pressemitteilung vom 22. November informierte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, dass landesweit ein weiterer großer Schritt bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erzielt wurde: „Das Verbraucherschutzministerium hatte Anfang November einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung der Sperrzonen I und II in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) an die EU-Kommission gestellt. In diesen Gebieten wurde zuletzt am 27. Januar 2023 ein ASP-Fall beim Schwarzwild amtlich festgestellt, danach ist dort seit über zwölf Monaten kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Vor diesem Hintergrund haben sowohl die EU-Kommission als auch der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, dem Brandenburger Antrag jetzt zugestimmt. Insgesamt ist damit in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern.“

 

Zum Hintergrund: 

„Sperrzonen werden nach der Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest und dem Risikoniveau differenziert und als Sperrzonen I, II und III von der EU-Kommission klassifiziert, wobei die Sperrzone III die Gebiete umfasst, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II umfasst die wegen der ASP bei Wildschweinen eingerichteten gefährdeten Gebiete einschließlich der Kerngebiete und Weißen Zonen und die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.“ (Quelle: MSGIV)

 

 

Aktuelle Lage in OSL

 

Im Oktober 2022 wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erstmalig ein mit dem Tierseuchenerreger ASP infiziertes Wildschwein in Neupetershain-Nord erlegt. Daraufhin wurde gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße ein Kerngebiet errichtet. In diesem Gebiet und den daran angrenzenden Sperrzonen wurde trotz intensiver Fallwildsuche kein weiterer ASP-Fall festgestellt. Zu den Suchmaßnahmen zählten unter anderem Fallwildsuchen durch Mitarbeitende der Kreisverwaltung, wie auch durch beauftragte Firmen, und unterstützende Maßnahmen mit Kadaversuchhunden und Drohnen.

Die seit Oktober 2022 amtlich bestätigten ASP-Fälle im Kreisgebiet OSL befinden sich weit außerhalb der aktuell anzupassenden Gebiete und sind mehrfach durch fest errichtete Zäune ab- und eingegrenzt.

 

Konkret bedeutet die aktuelle Änderung für Oberspreewald-Lausitz, dass die Sperrzone II im Süden und im Norden des Landkreises verkleinert werden konnte und Teile der Sperrzone I im Bereich von Vetschau nördlich der BAB 15 aufgehoben wurden.

 

In den zwei Gebieten der Sperrzone II, zu je 60 km² und 139 km², im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden seit Beginn der Beprobung im Jahr 2016 unter den insgesamt 2.203 beprobten Wildschweinen keine ASP-positiven Fälle gefunden. Aus fachlicher Sicht des Veterinäramtes OSL und der EU-Komission ist folglich ein aktives Seuchengeschehen in den Gebieten sehr unwahrscheinlich.

 

Mit dem Beschluss und der Bestätigung der Anträge werden die zwei Gebiete der Sperrzone II aufgehoben und in die Sperrzone I überführt.

Das Gebiet der Sperrzone I im Bereich Vetschau, nördlich der BAB 15 (rund 23 km²), wird vollständig aufgehoben und in ein restriktionsfreies Gebiet überführt.

 

Bestehende Maßnahmen

Trotz dieses Erfolges der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen muss auf das weiterhin bestehende Seuchengeschehen in anderen Regionen des Landkreises hingewiesen werden. Dies betrifft aktuell weiterhin das Gebiet nördlich von Kleinkoschen (OT Stadt Senftenberg) über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gebiete zwischen dem Sedlitzer See und dem Partwitzer See sowie den dazwischen liegenden Landgebieten. Mit Stand vom 01. Juli 2024 waren im Landkreis OSL seit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest 2022 bisher insgesamt 34 Fälle der Afrikanischen Schweinepest bestätigt worden. Aktuell sind es im Landkreis OSL insgesamt 120 bestätigte Fälle. Ein Großteil der Fälle wurde in dem Bereich nordwestlich von Kleinkoschen nachgewiesen. 

 

Dieses betroffene wildschweinreiche Gebiet wird durch das Veterinäramt des Landkreises OSL intensiv überwacht und mit umfangreichen und vielfältigen Präventionsmaßnahmen versehen, um das Seuchengeschehen schnellstmöglich einzudämmen und eine weitere Ausbreitung im Kreisgebiet zu verhindern. So wurde unter anderem das betroffene Fundgebiet großflächig mit Schutzzäunen umzogen und somit in sich geschlossen, um ein Abwandern potentiell infizierter Tiere zu verhindern. Betroffen ist insgesamt ein Jagdgebiet von ca. 1000 Hektar. Ergänzend wurden Lebendfallen aufgestellt und weitere Befliegungen aus der Luft durchgeführt.

 

 

Stellvertretende Amtsleiterin/Amtstierärztin Laura Schuster ordnet die Aufhebung der Sperrzonen ein: „Das ist ein erster, sehr positiver Schritt. Dennoch müssen wir mit Blick auf den gesamten Landkreis weiterhin mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest rechnen. Wo, wann und wie stark der Ausbruch des Seuchengeschehens ist beziehungsweise sein kann, hängt vom Gebiet und den zuvor getroffenen präventiven sowie unmittelbar umgesetzten Schutzmaßnahmen ab. Der Ausbruch sowie die weitere Verbreitung des Erregers können erfolgreich verhindert und eingedämmt werden. Genau das zeigen die aktuellen Zonenanpassungen und -aufhebungen. Mit der Bestätigung des ASP-Falls bei Neupetershain haben wir unmittelbar mit vielfältigen Maßnahmen gehandelt. In den aktuell betroffenen Gebieten werden wir deswegen weiterhin die risikoorientierten Fallwildsuchen, die Bergung von Fallwild, die vermehrte Entnahme von Schwarzwild sowie die intensive Überwachung des ASP-Geschehens und der Entwicklung von Schwarzwildpopulationen fortführen. Es gilt stets vor einer möglichen Lage zu bleiben, um einen größeren Seucheneintrag in den Landkreis hinein zu verhindern, Tierleid zu vermeiden und wirtschaftlichen Schaden von Land- und Forstwirten sowie Schweinehaltern abzuwenden. Mit den Anpassungen der Zonen gehen auch der Wegfall und die Verminderung von bestimmten Verhaltensvorschriften einher. Bestehen bleibt aber der wichtige Appell an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen: ASP-Schutzzäune sind zu beachten, Tore geschlossen zu halten und totes Schwarzwild dem Veterinäramt unter der Rufnummer 03573 870-4400 zu melden. Die Verkleinerung der Zonen können wir auch dank Ihres Mitwirkens realisieren.“

 

 

Welche Verhaltensanweisungen und Maßnahmen in den angepassten Zonen gelten sind der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.11.2024 unter www.osl-online.de/bekanntmachungen zu entnehmen.

 

Informationen zur ASP im Landkreis OSL, sowie Handlungsempfehlungen: 

www.osl-online.de/asp