3. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen
Zu Beginn berichtete Landrat Siegurd Heinze wie gewohnt unter „Informationen des Landrates“ zu aktuellen Entwicklungen. Er resümierte Entwicklungen der vergangenen Wochen und benannte in der Vorausschau wichtige bevorstehende Ereignisse.
Dabei ging er unter anderem auf den aktuellen Stand zu den Planungen des gemeinsamen Behördenzentrums zusammen mit der Stadt Senftenberg ein. Die Stadt Senftenberg und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz halten weiterhin an einem gemeinsamen Behördenzentrum des Bahnhofquartiers in Senftenberg fest. Für die weiteren Planungen wurden in den regelmäßigen Arbeitsgruppentreffen u.a. schon Raumbedarfe besprochen. Für das Jahr 2025 ist durch die Stadt Senftenberg beabsichtigt, das notwendige Bebauungsplanverfahren zu beginnen, welches mit Satzungsbeschluss im Jahr 2026 abgeschlossen werden soll. Als Zeitperspektive für das gemeinsame Behördenzentrum nannte Landrat Heinze 2027 für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Um die nach wie vor bestehenden Bedarfe an Arbeitsplätzen in der Kreisverwaltung bis dahin zu decken, werden temporär weitere Büroräume im Behördenzentrum in der Knappenstraße angemietet.
Zu vorübergehenden Einschränkungen im Rahmen von Umzügen oder veränderten Kontaktadressen von Fachbereichen der Verwaltung werden die Bürgerinnen und Bürger zu gegebenem Zeitpunkt gesondert informiert. Alle Erreichbarkeiten und Kontaktdaten sind auch stets zu finden unter www.osl-online.de
Landrat Siegurd Heinze gab außerdem einen Überblick zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet OSL.
Im Rahmen des „Weiße-Flecken-Programms“ des Bundes sind 3.706 von 3.769 Glasfaseranschlüssen im Landkreis fertiggestellt. Damit wurden bisher Fördermittel in Höhe von 19,8 Mio. € investiert. Insgesamt umfasst das Programm Investitionen von 26 Mio. €. Die Restarbeiten sollen bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.
Im sich daran anschließenden sogenannten „Graue-Flecken-Programm“ (Gigabit 2.0) werden bis Ende 2028 weitere 10.000 Glasfaseranschlüsse realisiert. Die Fördermittelzusage von 87,4 Mio. € zur Umsetzung des Programms liegt bereits vor (60% Landesmittel aus dem Just Transition Fund der Europäischen Union und 40% aus Bundesmitteln). Aktuell läuft das EU-weite Ausschreibungsverfahren zur Bindung eines Telekommunikationsunternehmens für den Ausbau. Zur anschließenden Auftragserteilung kündigte Landrat Heinze einen dafür notwendigen Sonderkreistag Ende Januar/Anfang Februar 2025 an.
Vorgestellt wurden außerdem die Verwaltungsberichte des Sozialamtes als Zusammenfassung des Jahres 2022 und des Dezernates III für Bau, Ordnung und Umwelt als Zusammenfassung des Jahres 2023.
Regulär stand auch das Thema Afrikanische Schweinepest wieder im Fokus. Nach wie vor verzeichnet die Kreisverwaltung ein verstärktes Infektionsgeschehen im Bereich des Lausitzer Seenlandes Brandenburg/ Sachsen. Mit Stand 28.11.2024 sind im Landkreis OSL insgesamt 120 bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen werden daher fortgeführt. Im Fokus steht insbesondere das Gebiet nördlich von Kleinkoschen (OT Stadt Senftenberg) über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gebiete zwischen dem Sedlitzer See und dem Partwitzer See sowie den dazwischen liegenden Landgebieten. Dazu gehören u.a. die Fallwildbergung, die verstärkte Fallwildsuche mit Hundeteams und Drohnen, die gezielte Schwarzwildentnahme, die Anpassung der Wildabwehrzäune sowie der Zaunbau. Wie auch in den vergangenen Monaten wird die Befliegung des Gebietes mittels Drohne intensiv fortgesetzt. Es werden dabei keine Wohngebiete überflogen und keine Aufnahmen von Privatgrundstücken gemacht. Die Drohnensuche dient ausschließlich dem Zwecke, Schwarzwild zu finden, Populationsgrößen und Rottenbewegungen zu erkennen und möglicherweise infiziertes oder verendetes Schwarzwild gezielt zu entnehmen bzw. zu bergen.
In dieser Woche konnte zudem aufgrund positiver Entwicklungen in einzelnen Gebieten eine Anpassung der Restriktionsgebiete erfolgen. Dazu hatte das Veterinäramt am 25. November eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Verkleinerung der Sperrzone II und eine Überführung von Teilen der Sperrzone I in restriktionsfreies Gebiet umfasst. Alle Informationen dazu sind auch in der Pressemitteilung vom 25. November 2024 und unter www.osl-online.de/asp zu finden.
Im Bereich Asyl wurden bis zum 27. November 2024 bereits 271 Personen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgenommen. Der Landkreis ist damit einer von sieben Landkreisen in Brandenburg, die ihr Aufnahmesoll bereits erfüllt haben. Im Jahr 2024 sind bereits 124 Einbürgerungen erfolgt. 6.778 Ausländerinnen und Ausländer leben derzeit im Landkreis OSL, davon 4.472 aus Nicht-EU-Staaten.
Nachfolgend werden einige der Schwerpunkte und Beschlüsse aus den Tagesordnungspunkten (TOP) der Kreistagssitzung erläutert.
TOP 5: Gefahren- und Risikoanalyse für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis zudem im Rahmen der Planung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen gefordert, eine Gefahren- und Risikoanalyse für das gesamte Kreisgebiet zu erstellen.
Die Erarbeitung der Analyse hat der Landkreis zusammen mit der dafür vertraglich gebundenen Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH vorgenommen.
Inhaltlich befasst sich die Analyse damit, Gefahrenpotentiale für den Landkreis zu erkennen, das heißt, welche Katastrophen aufgrund innerer und äußerer Einflussfaktoren, wie Lage, Umgebung, Infrastruktur, Bevölkerung uvm. eintreten könnten. Dabei tragen zahlreiche Parameter dazu bei, eine Einschätzung treffen zu können, für welche Gefahren eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen kann. Ziel ist es, sich der Gefahren und Risiken bewusst zu werden und entsprechende Vorbereitungen für einen möglichen Katastrophenfall treffen zu können, aber auch die Risiken bereits jetzt zu minimieren.
Die Analyse erfolgte szenarienbasiert in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz. Im Gesamtprozess wurden neben dem Beratungsunternehmen auch Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Gefahrenabwehr, der Verwaltung, der Gesundheits- und Privatwirtschaft sowie der kritischen Infrastrukturen beteiligt.
Im Ergebnis der Analyse wurden Schutzziele für OSL definiert. Um diese zu erreichen bzw. im Fall einer Katastrophenlage gewährleisten zu können wurden Maßnahmen definiert und priorisiert. Die Maßnahmen zeigen auf, welche Schwachstellen und Handlungsbedarfe bestehen. Die Handlungsbedarfe beziehen sich unter anderem auch auf erforderliche Ressourcen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landkreises zum Bevölkerungsschutz.
Insgesamt fokussieren sich die 50 Maßnahmen auf verschiedene Themen, wie analoges Kartenmaterial, Fahrzeugmodernisierungen der Brandschutzeinheiten, mobile Tankressourcen, Etablierung einer Pegelmessungen im Spreewald, Lagermöglichkeiten für den Katastrophenschutz, Beschaffung von Hochwasserbooten, Erarbeitung und Durchführung von präventiven Bevölkerungsinformationen, Einführung und Beübung der Katastrophenschutzleuchttürme uvm. Die zur Maßnahmenumsetzung notwenigen Investitionen belaufen sich auf etwa 7,3 Mio. €. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit umgesetzt werden. Dafür wird auch die Akquirierung von Fördermitteln erforderlich.
Die Beschlussvorlage erhielt die Zustimmung des Kreistages und geht damit in die weitere Umsetzung. Einmal jährlich wird die Kreisverwaltung den Kreistag zum Umsetzungsstand der Maßnahmen informieren.
Aktuell werden im Landkreis die insgesamt 15 Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet und ausgestattet. Katastrophenschutz-Leuchttürme sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Zu den Standorten, der Funktion der Leuchttürme und der Verhaltensweise im Katastrophenfall informiert die Kreisverwaltung in Kürze mit eingänglichem Informationsmaterial für Bürgerinnen und Bürger. Die brandenburgweite Einrichtung der Leuchttürme in den Kommunen wird vom Ministerium des Inneren und für Kommunales finanziell unterstützt.
TOP 6 und 8: Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes und Satzung über die Rettungsdienstgebühren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Seit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes in OSL zum 01.01.2024 wird die Aufgabe des Rettungsdienstes im Landkreis erstmals nicht von Dritten erbracht, sondern von einer Landkreistochter, der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH. Im Rahmen des umfangreichen und herausfordernden Prozesses zur Vorarbeit für die neue Struktur waren zahlreiche Akteure eingebunden. Den transparenten Prozess hin zur Kommunalisierung unterstützten die damaligen Bestandsbetreiber des Rettungsdienstes und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes selbst haben sich in diesen Prozess aktiv eingebracht. Ziel der Kommunalisierung und der damit erfolgenden Umstrukturierung war und ist es, den Rettungsdienst, also die Notfallversorgung für alle OSL-Bürgerinnen und Bürger, weiter zu verbessern. Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes, die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten und die Absicherung der qualitativen Merkmale, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der Struktur des Kreisgebietes, werden auch durch die RDNL seit dem 01.01.2024 in allen Rettungswachen im Landkreis OSL gewährleistet. Hinzukommt, dass durch die Kommunalisierung, also der Betrieb des Rettungsdienstes, weitere positive Entwicklungen herbeigeführt wurden und werden. Erste Synergieeffekte durch die Zusammenführung der Wachen konnten bereits genutzt werden.
Um kommenden Herausforderungen gerecht zu werden, wird der Landkreis auch in Zukunft weitere Anpassungen in der rettungsdienstlichen Vorhaltung vornehmen.
Bedarfe und Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung haben sich auch bereits im Prozess zur Vorbereitung der Kommunalisierung ergeben. Dazu gab es wichtige und richtige Hinweise in den zahlreichen Gesprächen mit Mitarbeitenden, in der Arbeit der Arbeitsgruppe und in den Projektgruppen.
Um ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten stand deswegen die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplans, als wichtiges Planungsinstrument, mit der Kommunalisierung und dem Start des RDNL auf dem Plan. Darüber hinaus ist der Landkreis verpflichtet, eine neue Gebührensatzung auf den Weg zu bringen.
In der Neuplanung des Rettungsdienstbereichsplans bildet eine Ist-Analyse zu den acht Rettungswachen und drei Notarztstandorten die Grundlage der entwickelten Maßnahmen. So wurden bei der Prüfung der Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis die Standortstruktur sowie die bedarfsgerechte Rettungsmittelausstattung im Bereich der Notfallrettung, notärztlichen Versorgung und des qualifizierten Krankentransportes betrachtet. Auch die Umsetzung des Notfallkrankenwagens als neuen Rettungsmitteltyp für Notfalltransporte wurde analysiert.
Die RDNL stellt Personal und Ausstattung auf qualitativ sehr hohem Niveau. Überdurchschnittlich hochwertige Medizinprodukte finden seit Jahrzehnten im Landkreis Anwendung. Zukünftig wird hier in Erwartung des Rettungsdienstbereichsplanes Zuwachs benötigt, der denselben Anforderungen unterliegt und sich voraussichtlich im Krankentransport bspw. durch den Einsatz eines Notfallkrankenwagens (NKTW) sogar verbessern wird. Diesen hohen Selbstanspruch des Landkreises gilt es zu wahren und gleichfalls sorgsam mit den verfügbaren Mitteln umzugehen.
Die Bürger im Landkreis OSL sind auch im Notfall durch ein schnelles Eintreffen der Rettungskräfte abgesichert. Aus der Ist-Situation hat das mit dem Gutachten beauftragte Unternehmen, ORGAKOM Analyse & Beratung, Maßnahmen entwickelt, um eine bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung sicherzustellen.
Aufgrund der Überlagerung von Fällen in der Notfallrettung und im Notfalltransport im Rettungsdienstbereich OSL ist die Vorhaltung von 15 Rettungswagen (RTW), drei Notarzteinsatzfahrzeugen und einem Notfallkrankenwagen (NKW) bedarfsnotwendig. Von diesen sind neun RTW rund um die Uhr sowie sechs RTW und ein NKW zeitlich eingeschränkt vorzuhalten. Im Vergleich zur aktuellen Vorhaltung muss unter anderem je ein zusätzlicher RTW in Klettwitz und in Senftenberg, mit entsprechendem Personal, in der Zeit von 7-19 Uhr vorgehalten werden.
Um die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist einzuhalten ist eine weitere konkrete Maßnahme, dass ein Notfallkrankenwagen anstelle des Krankentransportwagens in Lauchhammer stationiert werden soll.
Zur Sicherstellung höchster Qualitätsansprüche im Rettungsdienst und zur weiteren Reduzierung der Ausrückedauer sollen zudem die Gegebenheiten in den Rettungswachen Lauchhammer und Vetschau verbessert werden. Dazu baut der Landkreis bereits die Rettungswache Lauchhammer neu. Auch die Rettungswache Vetschau soll in der Zukunft neu errichtet werden.
Auch der Maßnahmenplan für den Massenanfall von verletzten und erkrankten Personen ist Bestandteil der Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes. Hiermit trifft der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl von Verletzten.
Der Kreistag bestätigt die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplans. Eine Umsetzung erfolgt schrittweise in Abstimmung mit der Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH.
Dem demografischen Wandel unterliegen auch Beschäftigte im Rettungsdienst. Im Rahmen der Kommunalisierung wird es zukünftig von Vorteil sein, dass der Personaleinsatz flexibler gestaltet und gleichzeitig mit den vorhandenen Ressourcen durch den Betrieb von acht Rettungswachen noch effizienter umgegangen werden kann.
Gleichermaßen ist der Hinweis notwendig, dass die 112 nur für akute Notfälle vorgesehen ist. Jede andere Erkrankung ist kein Fall für den Rettungsdienst und bindet zusätzlich die Rettungsmittel, die dann bei Akuteinsätzen benötigt werden. Bei Erkrankungen, die keinen Notfall darstellen, haben sich Bürgerinnen und Bürger an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (medizinischer Notdienst) zu wenden: 116117.
Die für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gültige Satzung über Rettungsdienstgebühren wurde letztmalig am 24.11.2022 für den Zeitraum 2023 und 2024 beschlossen. Daher ist für 2025 eine neue Gebührenkalkulation nach Maßgabe des § 17 BbgRettG erforderlich.
Zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes ist der Landkreis als Träger berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben.
Die Gebühren für den Einsatz von Rettungsmitteln werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt die Einsätze sind medizinisch notwendig.
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebührensätze ist eine mit den Kostenträgern oder ihren Verbänden abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg hat die seit 2002 gültige Vereinbarung zur landeseinheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung für den bodengebundenen Rettungsdienst im Land Brandenburg gekündigt. Daher ist es erforderlich, eine neue Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung anzuwenden. Daraufhin sind einzelne Rettungsdienstträger mit Vertretern der Krankenkassen ins Gespräch gegangen. Die sich in Verhandlung befindenden Verträge sollen eine neue Kostenrechnung für den bodengebundenen Rettungsdienst enthalten. Dies findet unter Beteiligung eines externen Beraters statt. Der Landkreistag Brandenburg ist damit beauftragt, die Verhandlungsergebnisse rechtlich umfassend zu prüfen.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat eine eigene Kosten- und Leistungsrechnung und darauf aufbauende Gebührensatzung auf den Weg gebracht. Diese Entscheidung ist durch den aktuellen Handlungsbedarf zum Erlass einer neuen Satzung für 2025 begründet, aber auch dadurch, dass der Landkreis dem Verfahren mit den Vertragsverhandlungen zwischen Rettungsdienstträger und den Krankenkassen kritisch gegenübersteht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Vertragslösung zu Lasten der Rettungsdienstträger ausfällt und erhebliche Organisations- und Kostenrisiken mit sich bringt. Trotz eines gesetzlich nicht geforderten Vertragsabschlusses würde dieses Modell zu einer direkten Preisvereinbarung zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen führen. Die Einschätzung zur Festsetzung von Rettungsdienstgebühren sollte weiterhin beim Träger selbst liegen und sich aus den Bedarfen, regionsspezifischen Kriterien und den Entwicklungen, auch im Rahmen der Aufstellung des Rettungsdienstbereichsplans, ableiten. Diese fachliche Einschätzung und Kalkulation hat der Landkreis OSL als Rettungsdienstträger mit der vorgelegten neuen Satzung zur Gebührenordnung erneut selbst durchgeführt. Die Basis dafür bildete eine Kosten- und Leistungsrechnung, die der Landkreis Teltow-Fläming bereits auf Basis der bisher in Brandenburg gültigen Rechnung redaktionell und technisch angepasst hat. In seiner Gebührenkalkulation hat der Landkreis OSL auch Veränderungen aus der Neufassung des Rettungsdienstbereichsplans beachtet, die mittelfristig zu Mehrkosten führen, so zum Beispiel die Umsetzung eines Notfallkrankenwagens.
Die Kreisverwaltung plant eine notwendige Erhöhung der Rettungsdienst-Gebühren. Der Tarif für den Rettungswagen für Notfallrettung soll von 787,5 auf 963,5 € angehoben werden. Für Einsätze von Krankentransportwagen ist eine Anpassung von 434,1 auf 507,5 € vorgesehen. Für Notarzteinsatzfahrzeuge ist eine Erhöhung von 358,3 auf 471 geplant. Die neue Gebührensatzung wird vom Kreistag bestätigt und wird somit ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt.
TOP 9 und TOP 10: Satzung für das Jugendamt des Landkreises und Beschluss zur Bildung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages OSL
Mit dem neuen Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG) vom 25.06.2024 bedarf es einiger Anpassungen im Hinblick auf die Zusammensetzung und Tätigkeit des Jugendhilfeausschusses, was eine Änderung der bisherigen Satzung für das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald Lausitz vom 26.11.1998 erforderlich macht.
Die Satzung ist die Grundlage zur Bildung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages OSL. Sie regelt die Sitzverteilung, die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie die weitere Zusammensetzung des Ausschusses.
So erfolgen Anpassungen in der Satzung hinsichtlich neuer Festlegungen zur Berichterstattung, zur Anzahl der jungen Menschen als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und zur Erweiterung der beratenden Mitglieder, u.a. um Kinder- und Jugendbeauftragte.
Aus der vom Kreistag bestätigen neuen Satzung erfolgte im Anschluss auch der Beschluss zur Bildung des Jugendhilfeausschusses mit neuer Sitzverteilung und Personenbesetzung.
TOP 13: Anpassung der Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Aufgrund der Haushaltslage des Landkreises werden die Prämienzahlungen zur Aufwandsentschädigung an die Jagdausübungsberechtigten für gesund erlegtes Schwarzwild angepasst. Ab dem 01.01.2025 wird die Trichinenuntersuchungsgebühr neu kalkuliert wieder eingeführt.
Befristet bis zum 30.11.2025 hält der Landkreis an der freiwilligen Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für alle gesunderlegten Stücke Schwarzwild der Altersklasse 0 fest und zahlt diese als Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. So sollen insbesondere die Zuwachsträger reduziert und der Schwarzwildbestand auf einem seuchentilgungsfähigen Niveau gehalten werden. Aufgrund der hohen Gefahr einer schnellen, sprunghaften Ausbreitung des Erregers ist die bei einem möglichen Ausbruch notwendige Seuchenbekämpfung bei niedriger Populationsgröße des Schwarzwildes erfolgreicher realisierbar.
Die weiteren Altersklassen sind bei der Aufwandsentschädigung durch den Landkreis zukünftig ausgenommen.
Nach wie vor wird die Bachenprämie des Landes in Höhe von aktuell 80 € für die Altersklasse 1 und 2 gezahlt.
TOP 15: Bestellung einer Prüferin für das Sachgebiet Rechnungsprüfung
Der Kreistag bestellte Frau Wiebke Rohwedder als Rechnungsprüferin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung standen u.a. Vergabeentscheidungen zur ASP-Drohnensuche und zur Planung des Neubaus der Förderschule Hand in Hand in Senftenberg und der Verkauf des Grundstückes in der Jahnstraße 32 in Senftenberg auf der Tagesordnung.
Die vollständige Tagesordnung des öffentlichen Teils sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen und Verwaltungsberichte können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link zur Sitzung: https://osl-online.gremien.info/meeting.php?id=2024-KT-127)
Die nächste reguläre Sitzung des Kreistages findet am 13. März 2025 statt.