Bürgerbüro
Am Standort Dubinaweg der Kreisverwaltung in Senftenberg befindet sich im Erdgeschoss des Jugendamtes das Bürgerbüro - Ihr erster Ansprechpartner beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Wir helfen Ihnen gern, indem wir Ihnen Auskünfte erteilen, Sie zu Fachbereichen vermitteln oder Anträge entgegen nehmen.
Das Team des Bürgerbüros erreichen Sie unter:
Bürgerbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1 (Glasbau, Haus 5)
01968 Senftenberg
So erreichen Sie das Bürgerbüro:
Tel: 03573 870-0
03573 870-1350
Fax: 03573 870-1355
E-mail:
Wir stehen Ihnen mit unserem Leistungsangebot zu nachfolgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung:
Montag – Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 15:00 Uhr |
Das Team des Bürgerbüros freut sich auf Ihren Besuch!
Sie erhalten Auskünfte zu:
Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Verbänden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Sie können:
Ideen und Anregungen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen oder Schwierigkeiten einreichen.
Das Team des Bürgerbüros berät Sie zu:
- Allgemeinen Auskünften
- Aufgaben des Landkreises, Sitz des zuständigen Amtes und Sachbearbeiters
- Beratung zu Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten
- Auslage der Haushaltsatzung Auslage des aktuellen Amtsblattes
- Informationsbroschüren des Landkreises
- Niederschrift von Widersprüchen
- Entgegennahme von Beschwerden
- Angelegenheiten der Fachämter
- Annahme von Anträgen
Die Mitarbeiterinnen vermitteln Ansprechpartner im
Kataster- und Vermessungsamt
- Auslage des Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte
- Infomaterial über Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Auflistung öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Jugendamt
- Ausgabe von Anträgen zum Unterhaltsvorschuss, Übernahme Kita-Kosten, Elterngeld
- Antrag auf Übernahme für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Sozialamt
- An- bzw. Abmeldung und Befreiung GEZ
- Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- Anträge auf Ausbildungsförderung werden ausgegeben, entgegengenommen und an das Fachamt weitergeleitet (keine Fachauskünfte)
- Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse)
- Anträge auf Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Straßenverkehrsamt
- Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
- Antrag auf Erteilung eines Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde sowie
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Brandenburg
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Entgegennahme von Gebühren)
Schulverwaltungs- und Kulturamt
- Antrag auf Erstattung der Fahrkosten
- Abrechnungsformular
- Antrag auf Ausstellung einer Zeitkarte für Schülerbeförderung
Bereich Tourismus
- Verkauf von Wander- und Radwanderkarte usw.
- Übersichtsplan zum Radwandern zwischen Spreewald, Lausitzer Seenland und Kmehlener Berge
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheit
- Beglaubigungen von Dokumenten bzw. Unterschriften nach den §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz
Kreisvolkshochschule
- Kreisvolkshochschule – Kursinformation, Programmhefte
Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Dienstleistungen können beim Bürgerbüro ebenso eingereicht werden wie Beschwerden.