Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Die Gewährung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete hat das Ziel, in benachteiligten Gebieten eine dauerhafte und standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichern.
Richtlinie AGZ (mit Erlass des MLUK vom 11.03.2021 verlängert)
Es erfolgte eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete.
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alte Gebietskulisse: 1.017.108 ha (75 % der LF)
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neue Gebietskulisse: 1.089.080 ha (80,3 % der LF)
Beantragung erfolgt im Rahmen des Sammelantrages-Förderprogramm 3315
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Bindung "33" wie bisher
Feldblöcke sind entsprechen gekennzeichnet: "33"
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alle benachteiligten Flächen förderfähig,
unabhängig vom Betriebssitz -
Förderung ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha
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Fördersatz: 25 €/ha LF für beide Bindungen
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Bagatellgrenze: 250 €
Beschränkung AL-Förderung entfällt (kein LVZ-Nachweis mehr erforderlich)