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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Die Gewährung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete hat das Ziel, in benachteiligten Gebieten eine dauerhafte und standortgerechte Land­bewirt­schaftung zu sichern.

 

Richtlinie AGZ  (mit Erlass des MLUK vom 11.03.2021 verlängert)

 

Es erfolgte eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete.

 

  • alte Gebietskulisse: 1.017.108 ha (75 % der LF)

  • neue Gebietskulisse: 1.089.080 ha (80,3 % der LF)

 

Beantragung erfolgt im Rahmen des Sammelantrages-Förderprogramm 3315

 

  • Bindung "33" wie bisher

 

Feldblöcke sind entsprechen gekennzeichnet: "33"

 

  • alle benachteiligten Flächen förderfähig,
    unabhängig vom Betriebssitz

  • Förderung ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha

  • Fördersatz: 25 €/ha LF für beide Bindungen

  • Bagatellgrenze: 250 €

 

    Beschränkung AL-Förderung entfällt (kein LVZ-Nachweis mehr erforderlich)