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Lungentuberkulose

Erreger:            

Mycobacterium-tuberculosis-Komplex außer BCG

IKZ:

Von der Erstinfektion bis zur Erkrankung Wochen bis Monate/Jahre.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Ansteckungsfähigkeit bei mikroskopischem Nachweis säurefester Stäbchen in respiratorischem Material (Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft), geringer bei lediglich kulturellem oder molekularbiologischem Erregernachweis. Dauer 2-3 Wochen nach Beginn einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie. Kann länger bei ausgedehntem pulmonalen Befunden und Vorliegen einer resistenten Tuberkulose sein.

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Wiederzulassung ist immer eine Einzelfallentscheidung (siehe Anmerkungen) und ohne Hinweis auf Medikamentenresistenz, bei klinischem Ansprechen auf die Therapie und bei Therapieadhärenz in der Regel 3 Wochen nach Beginn der Behandlung möglich. Bei initial mikroskopisch positivem Befund gelten als Anhalt 3 mikroskopisch negative Sputen (Abstand der Proben mind. 8 Stunden) bzw. bei Kindern alternativ klinisches Ansprechen und mindestens 21 Tage adäquate Therapie. Bei MDR-TB wird mindestens eine negative Kultur empfohlen.

 

Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG

Kontaktpersonen unterliegen den im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen erforderlichen üblichen Kontrollmaßnahmen. Es ist auf tuberkuloseverdächtige Symptome, insbesondere auf Husten unklarer Ursache, zu achten. Kontaktpersonen, bei denen eine latente tuberkulöse Infektion (LTBI) diagnostiziert wurde [d.h. positive Immunreaktion durch IGRA (Interferon-Gamma-Release-Assay) oder THT (Tuberkulin-Hauttest) ohne Nachweis einer Tuberkulose] sind nicht krank und damit nicht ansteckungsfähig.

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

ja

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ja

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

nein

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

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RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter Seite 35

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Informationen GA OSL:

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