Meningokokken-Infektion
Erreger: |
Neisseria meningitidis |
IKZ: |
2–10 Tage; gewöhnlich 3-4 Tage |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Bis zu 7 Tage vor Beginn der Symptome bis 24 h nach Beginn einer wirksamen Antibiotika-Therapie |
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Wiederzulassung § 34 IfSG: |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Wiederzulassung nach klinischer Genesung, frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie möglich.
Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer Chemoprophylaxe möglich. Ohne Chemoprophylaxe ist eine Wiederzulassung frühestens 10 Tage nach einem Kontakt angezeigt. Die Maßnahmen sind unabhängig vom Impfstatus der Kontaktperson einzuleiten, da die Impfung nicht immer vor einer Besiedelung durch invasive Meningokokken – Stämme schützt .
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Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
ja |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ja |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
ja
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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RKI-Empfehlungen für die WZ: Erregersteckbrief BZgA: |
weiter |
Elternbrief/Information GA OSL: Impfung: |
für Kontaktpersonen bei einer Erkrankung im GA vorhanden |