Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
 
 

Meningokokken-Infektion

Erreger:            

Neisseria meningitidis

IKZ:

2–10 Tage; gewöhnlich 3-4 Tage

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Bis zu 7 Tage vor Beginn der Symptome bis 24 h nach Beginn einer wirksamen Antibiotika-Therapie

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Wiederzulassung nach klinischer Genesung, frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie möglich.

 

Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG

Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer Chemoprophylaxe möglich. Ohne Chemoprophylaxe ist eine Wiederzulassung frühestens 10 Tage nach einem Kontakt angezeigt.

Die Maßnahmen sind unabhängig vom Impfstatus der Kontaktperson einzuleiten, da die Impfung nicht immer vor einer Besiedelung durch invasive Meningokokken – Stämme schützt .  

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

ja

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ja

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

ja

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

weiter

RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter

weiter

Elternbrief/Information GA OSL:

Impfung:

für Kontaktpersonen bei einer Erkrankung im GA vorhanden

weiter