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Pest

Erreger:            

Yersinia pestis

IKZ:

Beulenpest: 2-7 Tage

primären Lungenpest: 1-3 Tage

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

72 Stunden nach Beginn einer klinisch wirksamen Therapie ist nicht mehr von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Der Leichnam eines an Pest Verstorbenen kann bis zu 2 Monate kontagiös sein.

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Eine Wiederzulassung für Erkrankte/Krankheitsverdächtige sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG

Eine Wiederzulassung für Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaft kann 72 Stunden nach Beginn einer geeigneten Postexpositionsprophylaxe erfolgen. Alle Maßnahmen sollten nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

ja

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ja

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

nein

 

Links:

 

RKI-Ratgeber:

weiter

RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter Seite 27

nein

Elternbrief/Information GA OSL:

nein