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Poliomyelitis

Erreger:            

Poliovirus

IKZ:

3 bis 35 Tage

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Solange das Virus ausgeschieden wird. Das Poliovirus ist nachweisbar

im Rachensekret: frühestens 36 h nach Infektion mit Persistenz für 7 Tage,

im Stuhl: 2 - 3 Tage nach Infektion; Ausscheidung kann bis zu 6 Wochen anhalten, bei Immunkompromittierten auch Monate und Jahre.

95% der Infektionen verlaufen asymptomatisch.

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Eine Wiederzulassung für Erkrankte/Krankheitsverdächtige sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG

Eine Wiederzulassung für Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaft sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

ja

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ja

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

Ja

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

weiter

RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter Seite 28

nein

Elternbrief/Information GA OSL:

Impfung:

nein

weiter