Poliomyelitis
Erreger: |
Poliovirus |
IKZ: |
3 bis 35 Tage |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Solange das Virus ausgeschieden wird. Das Poliovirus ist nachweisbar im Rachensekret: frühestens 36 h nach Infektion mit Persistenz für 7 Tage, im Stuhl: 2 - 3 Tage nach Infektion; Ausscheidung kann bis zu 6 Wochen anhalten, bei Immunkompromittierten auch Monate und Jahre. 95% der Infektionen verlaufen asymptomatisch. |
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Wiederzulassung § 34 IfSG: |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Eine Wiederzulassung für Erkrankte/Krankheitsverdächtige sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG Eine Wiederzulassung für Kontaktpersonen in der Wohngemeinschaft sollte nur in Abstimmung mit Fachexperten/-innen und dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
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Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
ja |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ja |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
Ja
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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RKI-Empfehlungen für die WZ: Erregersteckbrief BZgA: |
weiter Seite 28 nein |
Elternbrief/Information GA OSL: Impfung: |
nein |