Scharlach
Erreger: |
Streptococcus pyogenes |
IKZ: |
1-3 Tage, selten länger |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Für Racheninfektionen bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. Personen mit einer akuten Streptokokkeninfektion, die nicht spezifisch behandelt wurden, können bis zu 3 Wochen kontagiös sein; solche mit eitrigen Ausscheidungen auch länger. |
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Wiederzulassung § 34 IfSG: |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich, bei fortbestehenden Symptomen unter der Therapie erst nach deren Abklingen. Ohne antibiotische Therapie ist eine Wiederzulassung frühestens 2 Wochen nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt.
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Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
nein |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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RKI-Empfehlungen für die WZ: Erregersteckbrief BZgA: |
weiter Seite 31 |
Elternbrief/Information GA OSL: |