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Scharlach

Erreger:            

Streptococcus pyogenes

IKZ:

1-3 Tage, selten länger

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Für Racheninfektionen bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. Personen mit einer akuten Streptokokkeninfektion, die nicht spezifisch behandelt wurden, können bis zu 3 Wochen kontagiös sein; solche mit eitrigen Ausscheidungen auch länger.

 

 

Wiederzulassung § 34 IfSG:

Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG

Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich, bei fortbestehenden Symptomen unter der Therapie erst nach deren Abklingen. Ohne antibiotische Therapie ist eine Wiederzulassung frühestens 2 Wochen nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt.

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:       

nein

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

nein

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

ja

Impfung möglich:

nein

               

Links:

 

RKI-Ratgeber:

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RKI-Empfehlungen für die WZ:

Erregersteckbrief BZgA:

weiter Seite 31

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Elternbrief/Information GA OSL:

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