Typhus abdominalis und Paratyphus
Erreger: |
Salmonella Typhi/Salmonella Paratyphi |
IKZ: |
Typhus abdominalis: 3–60 Tage; gewöhnlich 8–14 Tage Paratyphus: 1–10 Tage |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Ansteckungsgefahr durch Keimausscheidung im Stuhl ab ungefähr einer Woche nach Erkrankungsbeginn. Ausscheidung auch Wochen nach Abklingen der Symptome möglich; in 2–5% der Fälle lebenslange symptomlose Ausscheidung. |
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Wiederzulassung § 34 IfSG: |
Erkrankte/ Krankheitsverdächtige § 34 Abs. 1 IfSG Wiederzulassung nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden (erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden nach Abschluss der antimikrobiellen Therapie, Abstand der Proben 1-2 Tage) möglich.
Ausscheider § 34 Abs. 2 IfSG Wiederzulassung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen. Bei Ausscheidern von S . Typhi oder S . Paratyphi ist eine Belehrung über hygienische Verhaltensregeln und die Vermeidung von Infektionsrisiken erforderlich; eine Sanierung sollte angestrebt werden. Nach Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen ist keine Ansteckungsfähigkeit mehr anzunehmen und die betroffene Person ist wiederzuzulassen.
Kontaktpersonen in Wohngemeinschaft § 34 Abs. 3 IfSG Wiederzulassung nach Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen möglich. Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt können Ausnahmen zugelassen werden, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung verhütet werden kann (§ 34 Abs. 7 IfSG).
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Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
ja |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
ja |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
ja |
Impfung möglich: |
Ja, gegen Typhus abd.
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
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RKI-Empfehlungen für die WZ: |
weiter Seite 37 |
Erregersteckbrief BZgA: |
nein |
Elternbrief/Information GA OSL: Impfung: |
nein weiter |