Ringelröteln
Erreger: |
Parvovirus B 19 |
IKZ: |
Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten des typischen Hautausschlages beträgt ca. 1 bis 2 Wochen. |
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: |
Die Ansteckungsgefahr für andere ist in den Tagen vor Auftreten des Hautausschlages am höchsten. Damit ist man zu einer Zeit für andere ansteckend, in der man noch nicht weiß, dass man die Viren in sich trägt. Sobald der Hautauschlag auftritt, geht die Ansteckungsgefahr deutlich zurück. Auch wenn die Ringelröteln ganz ohne erkennbare Krankheitszeichen verlaufen, ist der Betroffene ebenfalls für einige Tage ansteckend. |
Meldepflicht nach § 6 IfSG: |
nein |
Meldepflicht nach § 7 IfSG: |
nein |
Informationspflicht nach § 34 IfSG: |
nein |
Impfung möglich: |
nein
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Links: |
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RKI-Ratgeber: |
nein |
Erregersteckbrief BZgA: |
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Elternbrief/Information GA OSL: |
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