Ukraine-Hilfe: Information für Bürger & Geflüchtete
Informationen und Hilfe für Geflüchtete im Landkreis OSL
> Integrationskonzept Landkreis OSL
> Regionale Flüchtlingsberatung
> Schritte der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis OSL
> Checkliste zu ersten Schritten in OSL
> Basisinfos Einrichtung eines Kontos
Informationen für geflüchtete Familien
Informationen für geflüchtete alleinreisende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Informationen vom Jugendamt zur Aufnahme von Kindern
Immer mehr Menschen müssen des Krieges in der Ukraine wegen ihre Heimat verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden. Hier laufen alle Fäden zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.
„Die Bereitschaft schnell und unkompliziert zu helfen, finde ich überwältigend und ein starkes Signal der Menschlichkeit und Solidarität“, sagt Lorenz Bahr, Vorsitzender der BAG Landesjugendämter. Gleichzeitig müsse man in dieser unübersichtlichen Lage besonders darauf achten, dass der Kinderschutz gewährleistet sei, so Bahr weiter. Bei einer ungeordneten Aufnahme bestehe die Gefahr von Missbrauch. Auch sei es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet seien, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell auch einer therapeutischen Hilfe.
Informationen des Bundesministeriums – BMFSFJ (Anlage 1)
Informationsmaterialien für ukrainische und russische Flüchtlinge
Ärztliche Hilfe
Liste von Ärzten
Qunomedical (medizinisches Start-Up mit Sitz in Berlin) hat eine Liste erstellt mit Ärzten, die kostenlose medizinische Versorgung für Ukrainer anbieten und zudem auch über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Es sind nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Fachärzte und vor allem auch Psychologen. Die meisten Ärzte sind in Berlin:
Traumabewältigung
Traumabewältigung und psychologische Hilfe
Offene Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine – transkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie
Das Zentrum für transkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie am Ambulatorium Waldstraße (Berlin) bietet täglich von 8 – 16 Uhr eine offene Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine aus Berlin und Brandenburg an.
Das Team besteht aus ukrainischen (Fach-) Ärztinnen und psychologischen Psychotherapeut*innen. Die Behandlung ist für Hilfesuchende kostenfrei.
Telefonische Voranmeldung und Auskunft unter 0151 - 68 939 573.
Email: oder .
Hebammenhilfe – für schwangere Frauen und Kleinstkinder
Ukrainische Lehrkräfte sind willkommen
Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis OSL
Hinweise OSL Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine
Sprachkursträger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Flyer Sprachkursträger - Kontaktdaten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Kreisvolkshochschule Integrations- und Sprachkurse
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Integrations- und Sprachkurse
TÜV Berufsbezogene Sprachkurse
Willkommensangebote und Sprachkurse BAMF -Deutsch
Willkommensangebote und Sprachkurse BAMF – Ukrainisch
Merkblatt zum Integrationskurs BAMF - Deutsch
Merkblatt zum Integrationskurs BAMF – Ukrainisch
Allgemeine Informationen und Hilfe für Geflüchtete
Hilfsmöglichkeiten aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Die Möglichkeit zur Geldspende über ein Spendenkonto des Landkreises
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat ein Spendenkonto eingerichtet. Insofern die Spende für die aktuelle Thematik Ukraine/Krieg/Kriegsgeflüchtete verwendet werden soll, sollte dies unbedingt im Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben werden. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Frau Kathrin Tupaj, koordiniert die eingegangenen Spenden und sorgt dafür, dass das Geld entsprechend des angegebenen Verwendungszweckes bei einer dafür zuständigen Initiative oder Hilfsorganisation ankommt
Bei Zahlung bitte angeben
Verwendungszweck: Spende (Ukraine….o.ä.)……….. /PK 0200034.7/
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL
Sparkasse Niederlausitz
Spendenquittungen werden erst ab einem Betrag von mindestens 300 € ausgestellt. In diesen Fällen werden jedoch auch Angaben zum Spender benötigt (Name und Anschrift).
Spontanhilfe für gezielt vermittlete Sachspenden
Damit in Brandenburg konkrete Bedarfe an Sachspenden und helfenden Händen gezielt vermittelt werden, hat ein ehrenamtliches Netzwerk jetzt das Portal https://spontanhilfe.de gestartet. Hilfsorganisationen, Behörden und Vereine können auf dieser Plattform ihre konkreten Bedarfe veröffentlichen und Bürgerinnen und Bürger, die direkt helfen möchten, können ohne langes Suchen sehen, was in ihrer Nähe aktuell benötigt wird.
Anschluss an eine Initiative finden
Um Anschluss an eine Initiative zu finden, können Bürgerinnen und Bürger die Integrationsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Kathrin Tupaj, kontaktieren. Auch Einzelhelfer können bei Frau Tupaj registriert werden. Ansprechpartner von Initiativen oder auch Einzelpersonen werden von der Integrationsbeauftragten in das bestehende Netzwerk aufgenommen, über welches alle Registrierten aktuelle Informationen erhalten.
Integrationsbeauftragte Frau Kathrin Tupaj
E-Mail:
Telefon: 03573 870-1060
Informationen zu Hilfsinitiativen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Möglichkeiten für Initiativen, sich vorzustellen
Hilfsorganisationen und Initiativen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich zum Beispiel auf der Internetseite www.helpto.de mit ihren Aufrufen und Angeboten registrieren. Die Internetseite HelpTo bietet eine standortbezogene Zuordnung der Angebote an, sodass sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis über die standortbezogene Suche zu lokalen und regionalen Hilfsmöglichkeiten informieren können.
Informationen für Bürger, die private Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen wollen
In den vergangenen Tagen wurde vor allem in den sozialen Netzwerken auf Plattformen aufmerksam gemacht, über die Privatpersonen Wohnraumangebote registrieren lassen können, die sie privat Geflüchteten zur Verfügung stellen könnten.
Das MSGIV informiert zu dieser Thematik:
„Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.
Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .
Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/)
FAQ
Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen?
Ja. Grundsätzlich gilt der Aufenthalt von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, aber auch von Drittstaatsangehörigen (z. B. ausländische Studierende), die aus der Ukraine geflüchtet sind, als erlaubt. Innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab dem Erstaufenthalt in der EU, muss keine Registrierung erfolgen. In dieser Zeit dürfen sie sich uneingeschränkt in Deutschland bewegen – und so auch privat angebotenen Wohnraum nutzen.
Wer als Privatperson eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und in Abstimmung mit dem örtlichen Sozialamt tun.
Brauche ich als Mieterin oder Mieter die Zustimmung meiner Vermieterin bzw. meines Vermieters?
Wenn geplant ist, eine geflüchtete Person bei sich wohnen zu lassen, ist in der Regel die Erlaubnis der Vermieterin bzw. des Vermieters erforderlich. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen enge Familienangehörige immer ohne Erlaubnis einziehen. Zum anderen gilt das nicht, wenn man die Besucherinnen bzw. Besucher nur vorübergehend beherbergt.
Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gilt als „erlaubnisfreier Besuch“. Dauert der Besuch aber länger, sollte die Vermieterin bzw. der Vermieter informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren. Ausführliche Hinweise zur Rechtssituation erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund unter https.//www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html.
Welche Mindestanforderungen sollte die Unterbringung erfüllen?
Die Unterbringung sollte den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen - ganz egal, ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt.
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Ein eigenes Zimmer sowie der Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit sollte das Minimum sein (vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum beherbergt wird).
Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Geflüchteten?
Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung.
Wer Wohnraum zur Verfügung gestellt hat, sollte mit den Geflüchteten eine schriftliche Vereinbarung treffen, die eine Miete beinhalten kann. Wenn die Geflüchteten kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, kommt es darauf an, ob das Sozialamt bereit ist, für die konkrete Wohnung/Zimmer die Miete zu übernehmen. Hierzu müssen bestimmte Kriterien (u.a. Größe der Wohnung, Miethöhe, Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit, Wohnungsgeberbescheinigung) erfüllt sein, die durch das örtliche Sozialamt festgelegt sind. Das Sozialamt prüft, ob das Zimmer oder die Wohnung geeignet ist und ob die Kosten, die Sie veranschlagen, angemessen sind.
Eine Kostenzusage kann nur nach vorheriger Prüfung der dargelegten Kosten und mit Nachweis eines rechtmäßigen Miet- oder Untermietvertrags erfolgen
Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherungen des Landes Brandenburg
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten