Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden und erfordert die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 gilt nur innerhalb Deutschlands.
Voraussetzungen:
Begleitung:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die begleitende Personmuss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Persönliche Vorsprache erforderlich?
Den Antrag auf Ersterteilung können Sie direkt in der Fahrerlaubnisbehörde (bitte nutzen Sie hierfür das Online-Termin-Modul) oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt (außer Altdöbern, Calau und Vetschau!) einreichen.
Sofern Ihre Fahrschule diesen Service anbietet, kann der Antrag auch über Ihre Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrschulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind mit den entsprechenden Unterlagen ausgestattet.
Sie können den Antrag auch per Post bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Eine Online-Antragstellung ist leider noch nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein
Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Personalausweis bzw. Reisepass + Meldebescheinigung
Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.1 Lichtbild + persönliche Unterschrift: Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 JahreTeilnahmebescheinigung einer Schulung in Erster Hilfe
Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
Anlage zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17" - bitte für jede Begleitperson einmal ausfüllen
Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(en) (Vorder- und Rückseite)
Angabe der Fahrschule
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
Gebühren:
Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 44,70 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro
zusätzlich bei Direktversand des Führerscheins: 5,10 Euro
Weiterführende Informationen:
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau
Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau und bis 28.02.2023 Ruhland)