Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen sowie für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) auf eine weitere Beförderungsart.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nach Entzug oder Verzicht.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten. Der Antrag kann per Post oder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) gestellt werden.
Sollten Sie den Antrag persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde stellen wollen, buchen Sie bitte einen Termin über das Online-Termin-Modul.
Voraussetzungen:
Mindestalter
21 Jahre
19 Jahre für KrankenkraftwagenVorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Klasse B: 2 Jahre
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist. Bei einer deutschen Fahrerlaubnis ist diese durch Vorlage eines EU-Kartenführerscheins nachzuweisen. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein, ist gleichzeitig die Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts zu beantragen.Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.Persönliche Vorsprache ist erforderlich - zur Online-Termin-Buchung
Für die Beförderungsarten "Taxi", "Mietwagen" und "gebündelter Bedarfsverkehr" ist seit dem 02.08.2021 die Vorlage eines Fachkundenachweises erforderlich. Da eine bundeseinheitliche Regelung dieses Nachweises aktuell noch nicht vorliegt, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung unter der Auflage erteilt, den Fachkundenachweis bis zur nächsten Verlängerung dieser Fahrerlaubnis einzureichen.
Hinweis: Seit dem 02.08.2021 ist für die Beförderungsart "Taxi" keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich!
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular (s. unten „Formulare“)
Personalausweis oder alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung (bei Antragstellung per Post sind Kopien ausreichend)
Vorlage des Führerscheins
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen.
Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen EU-Kartenführerschein beantragt werden.Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur im für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Es wird dann direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als LinkBescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als LinkFunktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (auch Erteilung nach Fristablauf);
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als LinkTeilnahmebescheinigung einer Schulung in Erster Hilfe
Die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung einer Schulung in erster Hilfe ist nur für die Beförderungsart „Krankenwagen“ erforderlich;
Liegt eine solche Bescheinigung bereits auf Grund einer früheren Antragstellung vor, ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich
Gebühren:
Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 42,60 Euro
bei Antragstellung per Post zzgl. 3,45 Euro (Auslagen für Zustellung)
Formulare:
Weiterführende Informationen:
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau
Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)