Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz
Ersatzausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nach Verlust oder Diebstahl.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.Persönliche Vorsprache ist erforderlich - zur Online-Termin-Buchung
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Pass
Führerschein
ggf. Karteikartenabschrift
Wenn der verlorene P-Schein nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgestellt wurde, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung dieser Daten von der Ausstellungsbehörde des verlorenen oder entwendeten P-Scheins (Karteikartenabschrift).
Sie können die Ausstellungsbehörde Ihres P-Scheins vorab telefonisch um die Übersendung dieser Daten an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bitten. Ein Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unten als Link.
Gebühren:
Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach Verlust oder Diebstahl: 30,30 Euro
Weiterführende Informationen:
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau
Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)
(Hinweis: Bei Beantragung im Einwohnermeldeamt ist mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Tagen zu rechnen!)