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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen (P-Schein).

 

Voraussetzungen:

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer.
    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
    Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, wird die Aufforderung zur Abholung des P-Scheins übersandt.

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich - zur Online-Termin-Buchung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
     


Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular (s. unten „Formulare“)

  • Personalausweis bzw. Reisepass + Meldebescheinigung

  • Vorlage des Führerscheins
    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein vorliegen.
    Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.

  • Vorlage des Personenbeförderungsscheins

  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur im für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Es wird dann direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.

  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link

  • Funktions- und Leistungstest
    Nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn durch die neue Gültigkeitsdauer das 60. Lebensjahr überschritten wird. Liegt kein Funktions- und Leistungstest vor und der Antragsteller erreicht innerhalb der nächsten 5 Jahre das 60. Lebensjahr, so wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres befristet. Wird die Verlängerung erst nach Ablauf der Geltungsdauer des P-Scheins beantragt (Erteilung nach Fristablauf), ist unabhängig vom Lebensalter des Antragstellers erneut ein Funktions- und Leistungstest zu absolvieren und nachzuweisen.
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link

 

Gebühren:
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 38,00 Euro


Formulare:

 

Weiterführende Informationen:

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)

(Hinweis: Bei Beantragung im Einwohnermeldeamt ist mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Tagen zu rechnen!)